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Full text of "Historische Vierteljahrschrift 9.1906"

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HISTORISCHE 
VIERTELJAHRSCHRIFT 


HERAUSGEGEBEN VON 


Dr. GERHARD SEELIGER 


O. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG 


IX. JAHRGANG 1906 


NEUE FOLGE DER DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT 
FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT 


DER GANZEN FOLGE SECHZEHNTER JAHRGANG 


& 


1906 
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER IN LEIPZIG 


ALLE RECHTE, EINSOHLIESSLICH DES ÜRERSETZUNGSRECHTS, VORBEHALTEN. 


Inhalt 
des neunten Jahrgangs 1906. 


Aufsätze. 
Seite 


Beschorner, H., Wesen und Aufgaben der historischen Geographie 1 
Kretschmer, K., Bemerkungen über Wesen und Aufgaben der 


historischen Geographie. . . » » : 2 2: 2 nn m er ren 467 
Caro, G., Zur Urbarforschung . . . . 2. 2 2 2 2 2 rn nenn 153 
Heck, Ph., Die Rolandsstelle des Bremer Henricianums `. . ... . 805 
Scholz, R., Zur Beurteilung Bonifaz’ VII. und seines sittlich- 

religiösen Charakters . . 2.2: 2 Co Een 470 
Brosch, M., Ein Krieg mit dem Papsttum im 14. Jahrhundert. . . 824 
Herre, Paul, Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhundert . . ...... 337 
Haake, P., Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen . 81 
Wittichen, F. K., Die Politik des Grafen Hertzberg 1785—90. . . 174 


Kleine Mitteilungen. 
Seeliger, G., Zur Kritik einer geschichtswissenschaftlichen Polemik 262 


Knapp, G. F., Münzwesen und Geldwesen . . . 2. 2.222220. 433 
Nöthe, H., Die Sitze der Kelten in Süddeutschland . `, 666 
Hilliger, B., Zum Schilling der Volksrechte . . . . . 2.2 22.0. 265 
Seeliger, G., Landleihen, Hofrecht und Immunität . . ...... 569 
Krabbo, Herm., Die Kirchenprovinz Bremen nach den römischen 
Bistumsverzeichnissen des 12. u. 13. Jahrhunderts. ....... 516 
Heck, Ph., Die vielumstrittene Rolandsstelle des Bremer Henri- 
ET 0. ee ee ee iR e a 125 
Ziekursch, J., Sachsen und Polen im 18. Jahrhundert ` . .... 275 


Haake, P., Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen . 277 
Hilliger, B., Die neunte Versammlung deutscher Historiker in 


Statigart e acs un ae ee ee 294 
162354 ` 


IV Inhalt. 


Kötzschke, R., Die siebente Tagung der Konferenz landesgeschicht- 
licher Publikationsinstitute `... a 
Frankhauser, Friedrich von Weech . . . 2. 2 2 2 2 2 2 20. 


Besprechungen. 
Adams, E. D., The influence of Grenville on Pitt's Foreign Policy. 
(Saloon vu... Ai. dee u er ee a er de ee E ës A 
Arens, F., Das Tiroler Volk in seinen Weistümern (t:. Steinhausen) 
Bauchond, M., La justice criminelle du magistrat de Valenciennes 
(Scheel) a2 Sun. ve 8 ae ee lr ee An DEE 
Bauer, Ad., und J. Strzygowski, Eine alexandrinische Welt- 
chronik (Leipoldt)... 2: 2.2... Be EEE a d e Ah a de a 
Baumgarten, F., F. Poland, R. Wagner, Die hellenische Kultur 
(Swoboda): s enp u an ee ee ra re ea 
Begiebing, H., Die Jagd im Leben der salischen Kaiser (Caro) 
Behördenorganisation, Die, und die allgemeine Staatsverwaltung 
Preußens im 18. Jahrh. Bd. 7. bearb. v. Schmoller u. Hintze 
(Seidler Kar ae ee d te ae rn Ser die e ët 
Bismarck, O. v., Politische Reden Bd. 13 herausgeg. v. H. Kohl 
(Vorberg) su on: A A ee eg Ri 
Bittner, L., Chronologisches Verzeichnis der österreichischen Staats- 
verträge d Erik Ae EE E Rer e EI e Ae, erch 
Blumenthal, Generalfeldmarschall Graf v., Tagebücher (Schmitt) . . 
Boden, F., Die isländische Regierungsgewalt in der freistaatlichen 


ZEIE VE NIE) ui re ua Be ee 
Bonin, B. v., Grundzüge der Rechtsverfassung in den deutschen 
Heeren zu Beginn der Neuzeit (Erben) . . 2 2 2 2 2 20 e.n 


Bonolis, G., I titoli di nobiltà nell’ Italia bizantina (E. Mayer). . . 
Briefe, Die, König Friedrich Wilhelms I. an den Fürsten Leopold zu 
. Anhalt-Dessau, bearb. v. O. Krauske (Haake). e, 
Briefe und Akten zur Geschichte des Dreißigjährigen. Krieges Bd. 9. 
bearb. von A. Chroust (Wolf). . 2. 2 2 2 2 2 2 nen 
Busch, W., Das deutsche Große Hauptquartier und die Bekämpfung 
von Paris (Schmitt) . . 24.4 8 = 5 2 8 2 8a a en 
De Leener, G., Les syndicats industriels en Belgique (Lotz) . 
Documents sur l’Escalade de Genève (Schellhaß) . . 2 2.2.2. . 
Eiermann, A., Lazarus von Schwendi (Mentz). . . 2 2 22 220. 
Elkan, A., Die erste Publizistik der Bartholomäusnacht (Jordan) 
Feyler, A., Die Beziehungen des Hauses Württemberg zu der 
Schweizer Eidgenossenschaft (v. Huene)... 2 2 2 2 2 ren. 
Fischer, Th., Mittelmeerbilder (Kirchhoff) . . » 2 2 2 2 22 20. 
Friis, A., Bernstorfferne og Danmark (Mentz) . . . 2 2 2 2 200. 
Gardiner, S. R., Oliver Cromwell, übers. v. E. Kirchner (Pribram). 


Seite 


428 
150 


448 
250 


441 


436 


521 


138 


559 


294 


136 
423 


527 


138 
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554 


110 


563 
450 
407 
291 
125 


590 
566 
256 
447 


Inhalt. 


Gardthausen, H., Augustus und seine Zeit, Teil I, 8 und II, 3 (Holzapfel) 
Gay, J., L'Italie méridionale et l'empire byzantin. (Caspar) . . . . . 
Geschichte des Bayerischen Heeres (v. Heigel) . . . . 2» 22.2... 
Geyer, F., Die Durchführung der kirchlichen Reformen Josephs II. 
im vorderösterreichischen Breisgau (Loesche). . . » 2 2 2 22.0. 
Göller, E., Mitteilungen und Untersuchungen über das päpstliche 
Register- und Kanzleiwesen im 14. Jahrh. (Haller). . . ..... 
Hardegen, F., Imperialpolitik König Heinrichs II. von England 
(Cartellieri) Au sa, Bi et ra ee e ër 
Harnack, A., Militia Christi (H. Holtzmann). . . 2» 2 2 2 2 200. 
Harrison, F., Chatam (Salomon) . . a. a a a a a 
Heldmann, K., Rolandspielfiguren, Richterbilder oder Königsbilder? 
(Rietschel g io ee a e a a ae ra ae a 
Hellmann, S., Sedulius Scottus (Werminghof) . . a 2 22200. 
Herrmann, M., „Eine feste Burg ist unser Gott“ (G. Mūller). ... 
Hettner, A., Das europäische Rußland (Hötzsch). . . . 2 2 2.2.. 
Hilprecht, V., Die Ausgrabungen in Assyrien und Babylonien. I. 
(Weißhächlr.. 2.875. 802 4:8 u. Bid a EEE een 
History, The Cambridge Modern. Vol. II: The Reformation 
(AO METT) e i e we a ed E AE a 
Hommel, F., Grundriß der Geographie und Geschichte des alten 
Orients (Weißhach). ECKER 
Hüffer, H., Der Krieg des Jahres 1799 und die zweite Koalition 
left, 25, va. ar ER DE ee 
Jacob, K., Von Lützen nach Nördlingen (Krebs). . . . 2. 2.2.2... 
Jansen, Max, Kaiser Maximilian I. (Bachmann). . . . 2 2 2 22.0. 
Janssen, J., Geschichte des deutschen Volkes. 13/14. Aufl. hrsg. v. 
L. Pastor. Bd. 7 (Keussen) . 2 2 2 2 En Er ren 


Ilberg, J., Aus Galens Praxis (0. Th. Schulz) . dere en A 
Klein, A., Die zentrale Finanzverwaltung im Dentschördensataste 

Ve dE Ge E e e DE et, e Ee A EE 
Knopf, R., Das nachapostolische Zeitalter (H. Holtzmaun). . . . . . 


Köpp, F., Die Römer in Deutschland {Kornemanmn) . . 2. 2 2.2.2... 
Kötzschke, R., Beiträge zur Geschichte des Stiftes Werden 


Deet ‚=. 2 Berl en ër ee ne 
Krauel, Prinz Heinrich von Preußen als Politiker (Schmitt). 
Kretschmayr, H., Geschichte von Venedig. I. (Schmeidler) . . . . . 


Lambert, E., L'histoire traditionelle des XII tables (Kornemann) 
Lea, H., Geschichte der Inquisition im Mittelalter, übersetzt von 
H. Wieck und M. Rachel. Bd. 1 (K. Müller) . . 2. 2222... 


Leclère, L., A propos du couronnement de l'an 800 (Ohr) EEE 


Lignitz, v., Aus drei Kriegen (Schmitt). . . 2 2 2 2 2 2 en e. 
Lindner, Th. , Weltgeschichte Bd. 3 (Hampe) . . . 2 22220 2. 
Donner: A., Die Bekämpfung des Christentums durch den 

römischen Staat bis zum Tode des Kaisers Julian (Mau) . . . . . 


897 


VI Inhalt. 


Loserth, J., Geschichte des späteren Mittelalters (Hampe) . . . . . 
Meltzer, H., Luther als deutscher Mann (Ernst). . ... 2220. 
Meyer, Herb. , Entwerung und SEHR im deutschen Fahrnisrecht 
(v. Wretschko) De ahnt re E si Et Le d éiere Ar ee ER A > 
Meyer, Herb., Neuere Satzungen von Fahrnis und Schiffen 
(v. Wretschko). ge ee GC ee De e, oS 
Mirbt, Die katholische Fakultät zu Marburg (Sehling) . . 2... 
Monumenta Vaticana res gestas Bohemicas illustrantia. Tom. 1 ed. 
L. Klicman (Werunsks) . e, 
Monumenta Vaticana res gestas Bohemicas illustrantia. Tom. 5 ed. 
C. Krofta (Steinherz) `, e, 
Monuments de l'histoire des abbayes de Saint-Philibert publ. par 
A. Giry et R. Poupardin (Werminghof) . . 2 2 2 2 2 2 2 nen. 
Neumeyer, K., Die gemeinrechtliche Entwicklung des internatio- 
nalen Privat- und Strafrechts bis Bartolus (v. Wretschko) . . . . . 
Nuntiaturberichte aus Deutschland. II, 3: Delfino, bearb. von 
H Steinherz (Friedensburg) . . » 2 2 2 2 2 0. a er 
Papiere, Bernstorffsche, hbreg. von A. Friis (Mentz). . . 222 .. 
Pohl, H., Die Entstehung des belgischen Staates und des Nord- 
deutschen Bundes (0. Mayer). . 2 22 m mo or ren 
Procopii Caesariensis Opera rec. J. Haury (L. Schmidt). . . . . 
Quellen zur Geschichte des kirchlichen Unterrichts hrsg. v. J. M. Reu 
KWO) e 202 6: San are Et ee dé en ee 
Recueil des instructions generales aux nonces de Flandre publ. par 
Cauchie et Maere (Mentz)... 2 2 Co ren 
Rehm, H., Prädikat- und Titelrecht der deutschen Standesherren 
(OS MAETI ée a e ee eg 
Rein, G., Paolo Sarpi und die Protestanten (Schybergson). . .... 
Richter, Edu., Gemarkungen und Steuergemeinden im Lande Salz- 
burg (Seeliger) - . > 2 h a 
Richter, Edu., Immunität, Landeshoheit und Waldachenkungen (Seeliger) 
Ruville, A. v., William Pitt (Salomon) `... 
Salomon, F., William Pitt der Jüngere. I, 1 (Salomon) . . 2... 
Schäfer, E., Beiträge zur Geschichte des Protestantismus und der 
Inquisition im 16. Jahrh. (Buchler), 
Schermann, Max, Der erste punische Krieg im Lichte der Livia- 
nischen Tradition (Fiebiger) . . 2 2: 2: Co mv m rn nn 
Schiller, F. v., Historische Schriften hrsg. v. R. Fester (Weber). . 
Schlüter, O., Die Siedelungen im nordöstlichen Thüringen (Kötzschke) 
Schmidt, Ch., Le Grand-Duché de Berg (Darmstaedter). . . 2... . 
Schmidt, E., Geschichte des Deutschtums im Lande Posen (v. Sommerfeld) 
Schmidt, L., Geschichte der deutschen Stämme bis zum Ausgang 
der Völkerwanderung I, 1—2 (Mogk). . 2 2: 2 2 2 2 en nen 
Schneider, H., Das kausale Denken in deutschen Quellen des 
10—12. Jahrh. (Bernheim) . . 2 2 2 0 om ren enn 


Inhalt. 


Scholz, R., Die Publizistik zur Zeit Philipps des Schönen und 
Bonifaz’ VII. (Huyskens). . 2 2 2 2 oo nenne 
Schrepfer, R., Pfalzbayerns Politik im Revolutionszeitalter (Waas) . 
Schulte, A., Kaiser Maximilian I. als Kandidat für den päpstlichen 
Stuhl (Seeliger) . . Sa. we sh nee A 
Scott, S. P., History of the Moorisch empire in Europe (Häbler) 
Spahn, M., Leo XI. (Gotz)... e aa a a 
Stählin, H., Die Walsinghams (A. O. Meyer) `... 
Steinberg, A., Studien zur Geschichte der Juden in der Schweiz 
ER u.a b A, ar oa DE a Ra 
Stouff, L., La description de plusieurs forteresses et seigneuries de 


Charles le Téméraire en Alsace (v. Borries) . . . . 2 22200. 
Strack, Chr., Die ersten Deutschen im nachmaligen Distrikt Columbia 
(Darmstádtéri. A e A A ee ee eg A 
Traktat über den Reichstag im 16. Jahrh. hrsg. v. K. Rauch 
(Bemnlanıı). e eg de dic Mar de er ee ee A 


Tykocinski, H., Das Stiftungswesen in Leipzig (v. Kauffungen) . . . 
Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich bearb. von J. Escher 
und P. Schweizer. Bd. 6 (Cartellieri) . 2 2: 2 2 2 en. 
Van den Boegart, Cimbern, Teutonen und Aduatiker (Hirt). . . 
Voltelini, H. v., Die Entstehung der Landgerichte im bairisch- 
österreichischen Rechtsgebiete (Seeliger). -. - . 2 222.200. 
Wattenbach, W., Deutschlands Geschichtsquellen im Mittelalter. 
7. Aufl. Bd. 1, herausg. von E. Dümmler (Levison). . ..... 
Weber, P., Die Schlacht bei Jena (Mentz). . . 2 2 2: 222200. 
Weise, O., Charakteristik der lateinischen Sprache (Martini) . 
Welispáchér, M., Publizitätsgedanken und Fahrnisklagen (v. Wretschko) 
Wentzke, P., Johann Frischmann (Mentz). . . 2 2 2 2 222. 
Winckler, H., Auszug aus der vorderasiatischen Geschichte (Weiß- 
Bach) A ua 8 ee ee a Se A e SE 
Whitehead, A. W., Gaspard de Coligny (P. Herre) . . . 2.2... 
Wopfner, H., Das Almendregal der Tiroler Landesfürsten (Rörig). . 
Wopfner, H., Beiträge zur Geschichte der freien bäuerlichen Erbleihe 
Deutschtirols (Rörig). . s. 2 2 2 0 0 nn en 
Wopfner, H., Das Tiroler Freistiftrecht (Rörig) . . . » 2» 22.2.0. 
Wopfner, H., Freie und unfreie Leihen (Rörig) . . . » 2 2 2 2.. 
Zwiedineck-Südenhorst, H. v., Deutsche Geschichte von der Auf- 
lösung des alten bis zur Errichtung des neuen Kaiserreichs. Bd. 2 


(Kaulmanl GEET ra A 


Nachrichten und Notizen. 


Historische Kommissionen, Gesellschaften, Vereine, Institute: 
Deutscher Archivtag 595. — Großherzoglich Badisches Generallandes- 
archiv 455. — Badische Historische Kommission 147. — Historische 


VII Inhalt. 


Kommission bei der Königl. Bayerischen Akademie der Wissenschaften 
143. — Historische Kommission für Hessen und Waldeck 454. — 
Historische Kommission zur Herausgabe Lothringischer Geschichts- 
quellen 146. — Deutsche Kommission der Kgl. Preußischen Akademie 
der Wissenschaften 145. — Kommission für neuere Geschichte Öster- 
reichs 146. — Königl. Sächsische Kommission für Geschichte 148. — 
Internationaler Kongreß für historische Wissenschaften 432. — Konferenz 
landesgeschichtlicher Publikationsinstitute 428. — Monumenta Germaniae 
Historica 453. — Versammlung deutscher Historiker in Stuttgart 294. 

Preisaufgaben: 430. 455. 

Entgegnungen: Joh. Ziekursch 275. — P. Haake 277. 

Personalien: 127. 149. 274. 303. 431. 456. 568. 599. 

Todesfälle: Auer 568. Ausfeld 303. Bodemann 600. Edu. Boehmer 274. 
Boesch 128. v. Christ 274. Futterer 274. Hegert 456. v. Heyd 274. 
Mor. Heyne 275. Hultsch 304. Graf zu Leiningen-Westerburg 568. 
Th. Ludwig 149. Markgraf 175. Mazzatinti 304. E. Molinier 804. 
v. Nathusius-Neinstedt 456. Nordhoff 568. Obst 304. Priesack 432 
Rambaud 128. Reimann 432. H. Schuster 304. Sevin 432. Sorel 432. 
Stacke 458. Strack 432. Unger 600. Vanderkindere 600. Mor. Voigt 
128. A. Voß 456. v. Weech 150. W. B. Wenck 128. Zöckler 274. 

Bibliographie zur deutschen Geschichte bearbeitet von Oskar Maßlow. 


Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 
Von 
Dr. Hans Beschorner. 


Schon viel ist, namentlich von Geographen, über den Begriff 
„historische Geographie“ geschrieben und gestritten worden.! 
Gleichwohl hat eine Einigung über die hier in Frage kommenden 
Hauptpunkte noch nicht erzielt werden können. Während die 
einen die historische Geographie im wesentlichen als eine histo- 
rische Hilfswissenschaft ansehen und es daher für das beste halten, 
wenn die Beschäftigung mit ihr Fachhistorikern überlassen bleibt, 
treten andere, und zwar die meisten Geographen, mit aller Ent- 
schiedenheit dafür ein, daß die historische Geographie, richtig auf- 
gefaßt, unbedingt dem geographischen Arbeitsbereiche angehöre. 

Von neuem wird gegenwärtig die Aufmerksamkeit auf diese 
Fragen gelenkt durch drei fast gleichzeitig erschienene Bücher, 
die denı Gebiete der historischen Geographie angehören. 

1903 veröffentlichte Bodo Knüll, Oberlehrer in Holzminden, 
einen anregend geschriebenen, 240 Seiten umfassenden Entwurf 
einer „Historischen Geographie Deutschlands im Mittelalter“ 
(Breslau, F. Hirt), der, auf die hauptsächlichste Fachliteratur, ur- 
kundliche Zeugnisse und Aussagen von Schriftstellern gestützt, 
„Lehrern der Geographie und Geschichte an humanistischen Schulen 
eine möglichst knappe Zusammenstellung der wichtigsten Tatsachen 
und Forschungsergebnisse bieten will“, dabei aber auf die „allzu 
ausgedehnte politische Erdkunde, die einen zweiten großen Teil 
ausmachen würde“, verzichtet. Den Begriff Deutschland hat der 
Verfasser weder im Sinne des heutigen, noch des mittelalterlichen 


! Die Literatur findet man zum größten Teile bei E. Oberhummer, 
Die Stellung der Geographie zu den historischen Wissenschaften, in der 
Beilage zur Allgem. Zeitung 1903 Nr. 147, weniger vollständig bei 
K. Kretschmer, Historische Geographie (s. u.), S. 4. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 1. 1 


2 Hana Beschorner. 


Reiches gefaßt, sondern als „das dauernd der Kulturarbeit des 
deutschen Volkes unterworfene und, zu großen Teilen wenigstens, 
auch von ihm bewohnte Gebiet“. Dieses reicht „von der Nordsee, 
dem Lande Schleswig und der Ostsee im Norden bis zu dem 
Monte Rosa, dem Ortler und der Drau im Süden, von Flandern 
und dem deutschen Lothringen im Westen bis Preußen, Posen 
und Mähren im Osten“. 

Ungefähr das gleiche Gebiet wählte sich Konrad Kretsch- 
mer, a. o Professor der Geographie an der Universität Berlin, 
für seine „Historische Geographie von Mitteleuropa“ (München 
und Berlin, R. Oldenbourg), die 1904 in dem v. Below-Meinecke- 
schen „Handbuch der mittelalterlichen und neueren Geschichte“ 
erschienen ist. Beinahe dreimal so stark als das Knüllsche Werk 
(650 S.), macht sie zum erstenmale den umfassenden Versuch, 
„über den gegenwärtigen Stand der Forschung auf dem Gebiete 
der historischen Geographie Mitteleuropas zu unterrichten, das 
einschlägige Material kurz zu skizzieren und die wichtigsten lite- 
rarischen Hilfsmittel namhaft zu machen“ Wenn dieser erste, 
an und für sich hoch anzuerkennende Versuch noch nicht ganz 
geglückt ist, so liegt das zum großen Teil an der ungewöhnlichen 
Schwierigkeit des Stoffes, den in aller seiner Mannigfaltigkeit 
ganz zu beherrschen beinah über die Kräfte eines einzelnen 
geht, und an dem Fehlen fast aller unmittelbaren Vorarbeiten. 
Infolgedessen bleibt für eine Neuauflage im einzelnen noch viel 
zu bessern und umzugestalten. — Der Übersichtlichkeit halber 
hat Kretschmer seinen weitschichtigen Stoff in sechs zeitliche Ab- 
schnitte zerlegt und in jedem politische Geographie und Kultur- 
geographie getrennt behandelt. Nachden er in dieser Weise zu- 
nächst ‚Mitteleuropa ım Altertum“ erledigt hat, schildert er in 
den folgenden fünf Doppelkapiteln Mitteleuropa ungeführ um das 
Jar 1000, 1375, 1550, 1659 und 1770. Ein Überblick über die 
„kirchliche Geographie Mitteleuropas im Mittelalter“ ist an passen- 
der Stelle eingeschoben. Außerdem geht dem Ganzen eine 24seitige 
Einleitung und eine „physische Geographie“ voraus. Während 
erstere, die über den Begriff „historische Geographie“, ihre Ein- 
teilung in physische, politische und Kulturgeographie und über 
die ihr dienenden Hilfswissenschaften (Ethnographie, Volkskunde, 
Sprachwissenschaft, Genealogie, Heraldik, Wirtschafts- und Ver- 
fassungsgeschichte) handelt, natürlich unentbehrlich ist, kann man 


Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 3 


über die Notwendigkeit und Zweckdienlichkeit der letzteren wohl 
geteilter Meinung sein: denn auf vollen 110 Seiten bietet sie 
eigentlich nicht viel mehr, als eine physikalische Beschreibung 
des heutigen Mitteleuropa, wie man sie ähnlich in allen besseren 
geographischen Lehrbüchern findet. Nur einige eingestreute histo- 
rische Bemerkungen, Notizen über die alten Fluß- und Gebirgs- 
namen und Literaturnachweise verleihen diesem zum mindesten 
sehr einschränkungsfähigen Kapitel größeren Wert. Karten sind 
leider, wovon noch weiter unten die Rede sein wird, dem Werke 
nicht beigegeben. Ebenso ist zu bedauern, daß das Register nicht 
ausführlicher gehalten ist; es reicht nicht entfernt aus, sich in 
der Fülle des Gebotenen mühelos zurecht zu finden. 

Nicht nur auf Deutschland beschränkt sich die dritte kürz- 
lich erschienene „Historische Geographie“ von Wilhelm Götz 
(Leipzig und Wien, Fr. Deuticke, 1904), die den XIX. Teil des von 
Maximilian Klar herausgegebenen Sammelwerkes „Die Erd- 
kunde, Eine Darstellung ihrer Wissensgebiete, ihrer Hilfswissen- 
schaften und der Methode ihres Unterrichtes“, bildet. Auf 
285 Seiten behandelt der Verfasser, Professor der Geographie an 
der Technischen Hochschule in München, das Euphrat- und Tigris- 
land, Kleinasien mit Armenien, die Pindus- und Balkanhalbinsel, 
Italien, Nordafrika, die Iberische Halbinsel, Frankreich, die Alpen- 
länder und Deutschland. In den letzten Abschnitten berührt sich 
also dieses Werk mit denen von Knüll und Kretschmer. Mehr 
als „Beispiele und Grundlinien“ vermochte Götz mit Rücksicht 
auf die ihm vorgeschriebene Ausdehnung des Buches nicht zu 
geben. Er mußte darauf verzichten, „das dankbare Feld farbiger 
Landschaftsmalerei zu betreten oder irgendeinen momentanen zeit- 
lichen Querschnitt der geänderten Landesbeschaffenheit voll- 
ständig wiederzugeben“. 

Vergleichen wir die drei genannten Arbeiten, deren fast gleich- 
zeitiges Erscheinen die wachsende Anteilnahme wissenschaftlicher 
Kreise an historisch-geographischen Fragen bekundet, so bieten 
sich zahlreiche, auffallende Verschiedenheiten, nicht nur hinsicht- 
lich der Anordnung des Gebotenen und der Darstellungsweise, 
sondern auch hinsichtlich der Auswahl des Stoffes. Diese Ver- 
schiedenheit der Auffassung aber führt uns zu der wichtigen Frage: 
Was ist eigentlich historische Geographie? Was will sie und 
was sind infolgedessen ihre Aufgaben’? 

18 


4 b Hans Beschorner. 


Auf die Geschichte der historischen Geographie, die man 
ungern in einem Lehrbuche, wie dem Kretschmerschen, ver- 
mißt, soll hier nicht näher eingegangen werden. Nur daran sei 
erinnert, daß der Name „historische Geographie“ im Laufe der 
Zeiten sehr verschieden angewendet worden ist. So verstand 
man früher vielfach Geschichte der Erdkunde oder auch nur der 
Entdeckungen darunter. Diese Anwendung des Begriffes ist 
heute wohl ganz außer Gebrauch gekommen. Ebenso muß 
die Auffassung als veraltet gelten, daß die historische Geo- 
graphie es lediglich mit den Staaten und ihren Veränderungen 
im Laufe der Zeiten zu tun hat, daß sie also nur einen Teil der 
politischen Geographie oder diese selbst bildet. Früher, wo man 
die Geographie allgemein in mathematische oder astronomische, 
physikalische und historische oder politische Geographie einteilte, 
war diese Anschauung weit verbreitet. Sie zählt auch heute 
noch namhafte Gelehrte zu ihren Vertretern, z. B. E. A. Free- 
man, der seine vorzügliche Darstellung der historischen Entwick- 
lung der europäischen Staaten „The historical geography of Europe“ 
nannte und diesen Titel auch in seiner letzten Auflage von 1903! 
beibehielt. Heute ist man sich aber so ziemlich einig darüber, 
daß man solche Arbeiten besser als historische Topographien oder 
Chorographien bezeichnet; denn die historische Topographie hat 
es durchaus nicht bloß mit der Geschichte der Ortschaften, der 
Bodenformationen und der Gewässer, sondern auch mit den terri- 
torialen Veränderungen der Länder zu tun. —— Daß vollends histo- 
rische Geographie nicht bloß politische Geographie der klassischen 
Länder im Altertum ist, braucht kaum erwähnt zu werden. 
Diese Anschauung konnte sich einbürgern, weil lange Zeit die 
alte Geographie der griechisch-römischen Welt fast allein bear- 
beitet wurde, während Mittelalter und neuere Zeit überhaupt fast 
ganz unberücksichtigt blieben. 

Ist aber historische Geographie weder Geschichte der Geo- 
graphie, noch bloße historische Staatenkunde, was ist sie dann? 

Am einfachsten definiert Alfred Hettner? die historische 


1 Third edition by J. B. Bury. London, New York, Bombay. Long- 
mans, Green and Co. 

? In seiner Tübinger Antrittsvorlesung „Die Entwickelung der Geo- 
graphie im 19. Jahrhundert“: Geogr. Zeitschr. IV (1898) S. 305—320 be- 
sonders D 319). 


Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 5 


Geographie als „geographische Darstellung der Länder in ver- 
gangenen geschichtlichen Perioden“ und stimmt bier fast voll- 
kommen mit Siegmund Günther überein; denn nach Günther! 
besteht die Aufgabe der historischen Geographie darin, zu zeigen, 
„wie ein gegebenes Stück Erdoberfläche zu einem bestimmten 
Zeitpunkte wirklich aussah“. 

Da aber der Mensch auf den Zustand der Länder stets den 
größten Einfluß ausgeübt hat, suchten dies andere Fachleute in 
ihren Definitionen mit zum Ausdruck zu bringen. So meinte der 
kürzlich verstorbene Grazer Universitätsprofessor Eduard 
Richter?, „das Problem jeder im eigentlichen Sinne historischen 
Geographie stelle sich so, daß jener Teil der geographischen 
Betrachtung, der sich auf den Menschen bezieht, anstatt des 
gegenwärtigen Zustandes einen vergangenen darzustellen beab- 
sichtigt“, und deutlicher noch Eugen Oberhummer, Vertreter 
der historischen Geographie an der Universität Wien”, daß Auf- 
gabe der historischen Geographie „das Studium des Menschen 
sei in seiner räumlichen Verbreitung auf der Erdoberfläche nach 
Völkern, Staaten, Verkehrswegen und Ansiedlungen im vollen 
Umfange der geschichtlichen Entwickelung“. An letzteren lehnt 
sich Kretschmer an, wenn er in der Einleitung (S. 1) seines 
obengenannten Werkes die historische Geographie als „diejenige 
Disciplin bezeichnet, die den Menschen in seiner historischen 
Entwickelung mit dem Schauplatz seiner Tätigkeit in Verbindung 
bringt“, oder wenn er in seinem Vortrage über „Die Beziehungen 
zwischen Geographie und Geschichte“? erklärte, „die historische 
Geographie habe es mit jenen Forschungen zu tun, welche die 
geographischen Verhältnisse mit Rücksicht auf die politische und 
wirtschaftliche Entwicklung der Völker und Staaten in den ein- 
zelnen Stadien der Geschichte behandeln“, 

Allen den genannten Definitionen ist eines gemeinsam: sie 


! Beilage zur Allgem. Zeitung 1901 Nr. 227. 

? E. Richter, Die Grenzen der Geographie (Graz, 1899), S. 12. 

® In seinem Vortrage über „Die Aufgaben der historischen Geographie‘, 
gedruckt in den Verhandlungen des IX. Deutschen Geographentages zu Wien 
. . . 1891, herausgegeben von ... Georg Kollm (Berlin 1891), S. 237—251. 

* Gedruckt in den Verhandlungen des VII. internationalen Geographen- 
kongresses zu Berlin... 1901, lI S. 923—930 (auch in der Geogr. Zeit- 
schrift V, 1899, S. 665—671). 


6 Hans Beschorner. 


haben nur die gesonderte historisch-geographische Behandlung der 
einzelnen Länder im Auge. Daß aber die historische Geographie 
mehr als bloße historische Länderkunde ist und als ihr höchstes 
Ziel anerkennen muß, die verschiedensten Erdräume, wenn erst 
einmal für sich historisch-geographisch genügend behandelt, mit- 
einander zu vergleichen, betont mit vollem Rechte Wilhelm 
Götz, wenn er (Einleitung S. 1) von der historischen Geographie 
fordert, „daß sie die Erdräume hinsichtlich der zeitlich aufeinander- 
folgenden Änderungen ihres Aussehens und ihrer Bedeutung, 
welche vor allem durch den Zusammenhang mit dem Menschen 
bestimmt wird, miteinander vergleiche“. Nur durch Vergleichung 
wird sie es erreichen, „die gesamte Kulturentwickelung der 
Menschheit in ihrer Naturbedingtheit zu begreifen“, wie dies 
Oberhummer gelegentlich von ihr als höchstes Ziel gefordert hat. 

Besonders schwierig erscheint bei der Bestimmung des Be- 
griffes der historischen Geographie ihre Stellung zur Anthropo- 
geographie, die ja Ratzel, auf Ritterschen Ideen fußend, 
begründet und meisterbaft ausgebaut hat. Anthropogeographie 
und historische Geographie einfach für dasselbe zu halten, wie 
das meist geschieht!, muß bedenklich erscheinen. Zwischen beiden 
herrscht doch wohl ein grundsätzlicher Unterschied. Dieser 
dürfte aber kaum mit Kretschmer darin zu sehen sein, daß die 
historische Geographie zwar dieselben Fragen zu beantworten 
sucht, wie die Anthropogeographie, nämlich Ergründung der Be- 
ziehungen zwischen der Kultur des Menschen und der Eigenart 
seines Wohnortes, dies aber für bestimmte Zeitpunkte der 


1) Vgl. z.B. F. Frhr. v. Richthofen, Aufgaben und Methoden der 
heutigen Geographie (Leipzig 1883), S. 59 („In ihr, d. h. der dynamischen 
Anthropogeographie, streben wir ein Verständnis der Einwirkung der Natur 
der Erdrüume auf den Menschen, sowie der Einwirkung des Menschen auf 
die Gestaltung der Natur der Erdrüäume zu gewinnen‘); Joseph Partsch, 
Die geographische Arbeit des 19. Jahrhunderts, Rektoratsrede am 15. Oktober 
1899, als Manuskript gedruckt (Breslau, Wilh. Gottl. Korn, 1899); Hermann 
Wagner in seinem „Lehrbuch der Geographie“, 6. gänzlich umgearbeitete 
Auflage von Guthe-Wagners Lehrbuch der Geographie, I (Hannover u. Leip- 
zig 1900) S. 27; Ernst Bernheim, Lehrbuch der historischen Methode, 
3. Aufl. (Leipzig 1903), S. 287 („Unter Anthropogeographie in engerem Sinne 
verstehen wir die allgemeinen Einflüsse der räumlichen Umgebung auf die 
Geschicke der Menschen und die menschlichen Einwirkungen auf jene“); 
Oberhummer a. a. O. 


Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 7 


Vergangenheit tut, daß sie also nur einen Teil der ganzen 
Anthropogeographie, gleichsam eine spezielle Anthropogeographie 
bildet. Die Verschiedenheit liegt tiefer. Beide verfolgen wesent- 
lich andere Ziele. Nach Ratzels ideenreichem, aber allerdings 
nicht ganz streng durchgeführten Buche beruht das ` Wesen 
der Anthropogeographie darin, festzustellen, in welcher Weise die 
verschiedenen geographischen Elemente, wie Lage, Raum, Grenzen 
und Küsten, das Wasser in seinen verschiedenen Formen als Meer, 
Fluß, See, Gletscher usw., die Bodengestalt, das Klima, die Pflanzen- 
und Tierwelt, auf den Menschen und seine Schicksale im Laufe der 
Jahrhunderte eingewirkt haben. Mit einem Worte: Anthropo- 
geographie ist die Anwendung der Erdkunde auf die 
Geschichte, wie Ratzel unzweideutig in dem Untertitel seines 
Buches zum Ausdruck gebracht hat. Die historische Geo- 
graphie dagegen, auf die Ratzel, weil es der Zusammenhang 
so mit sich bringt, oft unbewußt eingeht, ist umgekehrt die 
Anwendung der Geschichte auf die Geographie, d.h. sie 
deckt die Veränderungen auf, die mit der Erdoberfläche 
inhistorischer Zeit vor sich gegangen sind, namentlich, 
aber nicht ausschließlich durch den Einfluß des Menschen. 
Ganz ähnlich empfand bereits Wimmer den Unterschied beider Be- 
griffe Joseph Wimmer, Rektor des Lyceums in Passau (früher 
Geographielehrer am Ludwigsgymnasium in München), bezeich- 
nete in seiner 1885 (bei Wagner in Innsbruck) erschienenen, 
bahnbrechenden „Historischen Landschaftskunde“! die historische 
Erdkunde als diejenige Wissenschaft, „die die geographische Be- 
trachtung des Raumes mit der historischen Betrachtung der Zeit 
verknüpft, also das zeitlich Wechselnde in dem örtlich Bestän- 
digen untersucht“, und teilte ihre Aufgaben in geosophische und 
geographische. Die historische Geosophie — ein Begriff, der von 
Marthe geprügt und von Ratzel durch den ungelenken Aus- 


ı Ein zweites, für die historische Geographie Deutschlands wichtiges 
Werk veröffentlichte Wimmer, dessen Bedeutung für die historische Geo- 
graphie noch nicht genügend gewürdigt worden ist, vor wenigen Wochen. 
Es führt den Titel „Geschichte des deutschen Bodens mit seinem Pflanzen- 
und Tierleben von der keltisch-römischen Urzeit bis zur Gegenwart. 
Historisch - geographische Darstellungen“, Halle a. S., Buchhandlung des 
Waisenhauses, 1905. Da das Werk während des Druckes dieser Abhand- 
lung erschien, kann hier nur darauf hingewiesen werden 


8 Hans Beschorner. 


druck „Anthropogeographie“ ersetzt wurde — „sucht, als Wissen- 
schaft der Ursachen, den EinfluB nachzuweisen, den geographische 
Verhältnisse auf die geschichtliche Entwicklung der Völker aus- 
geübt haben, der bistorischen Geographie dagegen, als einer 
Wissenschaft der Tatsachen, liegt die Beschreibung der verschie- 
denen Zustände der Erdoberfläche im Laufe der geschichtlichen 
Jahrhunderte ob, oder mit anderen Worten: die erstere betrachtet 
das geographische Element in der Geschichte, die letztere das 
historische Element in der Geographie“. 

Verfolgen also Anthropogeographie und historische Geographie 
eigentlich ganz verschiedene Ziele, so hängen sie doch in der Praxis 
so eng zusammen, greifen so ineinander über, daß die eine nicht gut 
ohne die andere zu denken ist. Liest man gute historische Landes- 
kunden, z. B. Curtius’ Peloponnes, Nissens Italische Landes- 
kunde, Regels Thüringen, Partschs Schlesien, so findet man 
darin eine genaue Beschreibung des Landes, wie es von Natur, 
vor allen Dingen aber auch durch den EinfluB des Menschen ge- 
worden ist. Kommt man aber dann weiter zu den Bewohnern, 
so findet man deren Schicksale zum großen Teil erklärt ans dem 
Zusammenhange mit dem Boden. In jeder guten historisch- 
geographischen Arbeit durchdringen sich also historisch- geogra- 
phische und anthropogeographische Elemente gegenseitig. Damit 
beantwortet sich auch die viel erörterte, ziemlich müßige Streit- 
frage ganz von selbst, wo die berufenen Vertreter der historischen 
Geographie zu suchen seien. An und für sich sind es weder die 
Geographen, noch die Historiker, vielmehr werden brauchbare 
historisch-geographische Arbeiten nur von solchen Gelehrten aus- 
gehen, die beider Eigenschaften möglichst vollkommen ın sich 
vereinigen. 

Übrigens lassen es vielleicht die engen Beziehungen zwischen 
Anthropogeographie und historischer Geographie wünschenswert 
erscheinen, beide Disziplinen unter einem gemeinsamen Begriffe 
zusammenzufassen, etwa dem der historischen Geographie in wei- 
terem Sinne Um Unklarheiten zu vermeiden, müßte man dann 
freilich für historische Geographie in engerem Sinne einen anderen 
Ausdruck wählen, etwa historische Landschaftskunde, wie Wimmer 
in nicht mißzuverstehendem Sinne vorschlug. Historische Land- 
schaftskunde und Anthropogeographie würden dann die beiden 
Hauptzweige der historischen Geographie bilden. Andererseits aber 


Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 9 


könnte man auch daran denken, für den Gattungsbegriff, der histo- 
rische Geographie (in engerem Sinne) und Anthropogeographie in 
sich schließt, einen besonderen Namen zu wählen, etwa „Kultur- 
geographie“, wie Partsch! die Anthropogeographie in weitestem 
Sinne lieber genannt wissen möchte. Freilich bleibt auch hier 
zu bedenken, daß der Name Kulturgeographie jetzt meist in an- 
derem, weniger umfassenden Sinne gebraucht wird (vgl. weiter 
unten S. 12). 

Halten wir daran fest, daß historische Landschaftskunde (d. h. 
historische Geographie in engerem Sinne) die Anwendung der 
Geschichte auf die Geographie ist und sie demzufolge die Ver- 
änderungen der Erdoberfläche in historischer Zeit zu verfolgen 
hat, so ergeben sich daraus ihre Aufgaben so gut wie von 
selbst. 

Will man die Veränderungen eines Gegenstandes beobachten, 
so ist es das Naturgemäße, sich zunächst diesen in seiner ur- 
sprünglichen Gestalt genau anzusehen. Eine gute historische Land- 
schaftskunde von Deutschland — auf die im folgenden aus nahe- 
liegenden Gründen ausschließlich Rücksicht genommen werden 
soll — wird also versuchen müssen, den deutschen Boden zu 
schildern, wie er in ältester historischer Zeit, d h. ungefähr zu 
dem Zeitpunkte, wo ihn die ersten Menschen betraten, aussah und 
von was für Tieren er bevölkert wurde. Die Aufgabe ist natür- 
lich denkbar schwer. Aber durch Rückschlüsse von der Gegen- 
wart auf die Vergangenheit, durch Verwertung literarischer An- 
gaben, durch Beachtung aufgefundener Tier- und Pflanzenreste usw. 
läßt sich hier doch manches erreichen, wie vor allem Gradmanns 
schöner Aufsatz über „Das mitteleuropäische Landschaftsbild nach 
seiner geschichtlichen Entwickelung“?, aber auch sonst zahlreiche 
Einzelarbeiten® und zum Teil die betreffenden Abschnitte bei 
Kretschmer (S. 143 f. „Kulturgeographie von Mitteleuropa im 
Altertum“) und Götz erkennen lassen. 

Daß man über das bereits Geleistete durch sorgfältige, aller- 
dings „sehr lange währende“ Forschungen noch hinauskommen 
wird, unterliegt keinem Zweifel. Vor allem darf man wohl starke 


| a. a. O. S 13. 

? In der Geogr. Zeitschr. VII (1901) S. 361—377 und 435—447. 

3 Jetzt meist bei Kretschmer und Götz in den Literaturangaben 
zu finden. 


10 Hans Beschorner. 


Bereicherung unseres Wissens von der Orts- und namentlich auch 
von der Flurnamenforschung! erwarten, die im Kretschmer- 
schen Buche leider fast unbeachtet geblieben ist. Unter Flur- 
namen versteht man die Namen, die früher für einzelne Felder 
und Feldstücke, Wiesen, Wälder und Wealdparzellen, Büsche, 
Weinberge, Teiche, Bäche usw. üblich waren, heute aber durch 
die Katasternummern verdrängt werden und meist schon vergessen 
sind. Von diesen Flurnamen, die zwar auch mit neuerem Gute 
vielfach untermischt sind, aber doch zun großen Teil auf sehr 
frühe Zeiten zurückgehen, beziehen sich viele auf die ursprüng- 
liche Beschaffenheit und Pflanzenbedeckung des Bodens. Un- 
zählige Bezeichnungen für Wald, Sumpf u. dergl. tauchen an 
Stellen auf, wo heute kein Wald, kein Sumpf mehr zu finden ist. 
Ebenso geben die Flurnamen vielfach sichere Aufschlüsse über 
die älteste Fauna. Das überreiche Material zweckdienlich zu 
sammeln und zu verwerten, stellt sich die Flurnamenforschung, 
die übrigens auch noch anderen, als nur historisch-geographischen 
Zwecken dient, zur Aufgabe. Früher vielfach unwissenschaftlich 
betrieben, wurde sie vor drei Jahren in neue Bahnen durch den 
Gesamtverein der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine ge- 
lenkt, der auf seiner Generalversammlung zu Erfurt, nach längerer 
Beschäftigung mit dem Gegenstande, als höchst wünschenswert 
anerkannte, „daß in allen deutschen Landschaften möglichst unge- 
säumt an die Sammlung der von Jahr zu Jahr mehr verschwin- 
denden Flurnamen gegangen werde“. Er versandte deshalb ge- 
druckte „Ratschläge für das Sammeln von Flurnamen“? an alle 
Altertumsvereine und richtete eine regelmäßige Berichterstattung 
über die Fortschritte auf diesem Sondergebiete in seinem Korre- 
spondenzblatte ein. Dank diesen Bemühungen haben sich auch be- 
reits mehrere deutsche Vereine an das Sammeln der Flurnamen 
gemacht, worüber demnächst im Korrespondenzblatte berichtet 


! Über diese vergleiche meine Ausführungen in der S. 27 und 28 (mit 
Anm. 1) zitierten „Denkschrift“, im Korrespondenzblatte des Gesamt- 
vereins der deutschen Geschichts- u. Altertumsvereine LII (1904) Sp. 1—18, 
in den Mitteilungen des Vereins für sächsische Volkskunde II (1904) 
S. 197— 203, 243— 245, Bnp 290, und in „Über Berg und Tal“ 1905 Bei- 
lage zu Nr. 3. 

? Zu haben bei Herrn Geh. Archivrat Dr Bailleu, l!erlin W,,, Eis- 
lebenerstr. 13. 


Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 11 


werden soll. Von der besonderen Sammeltätigkeit in Sachsen 
wird noch weiter unten (S. 24 und 25) die Rede sein. 

Hat die historische Landschaftskunde erst das Landschafts- 
bild der frühesten geschichtlichen Zeit, so gut es gehen will, 
rekonstruiert, so kommt es weiter darauf an, die Veränderungen 
darzulegen, die mit ihm während der verschiedenen Epochen bis 
zur Gegenwart vor sich gegangen sind; denn darüber braucht 
kein Wort verloren zu werden, daß sich eine Beschränkung der 
. Arbeit auf das Mittelalter (Knüll) oder bis zum Jahre 1700 
(Kretschmer) zwar mit Raumrücksichten, Mangel an Vorarbeiten 
u. dergl. entschuldigen läßt, aber der inneren Berechtigung entbehrt. 
Es ist geradezu zu bedauern, daß Kretschmer mit dem Jahre 1700 
abbricht; denn gerade das 18. Jahrhundert mit seinen Urbar- 
machungen vieler Moore und Brüche, den Aufforstungen weiter 
Landstrecken, den Umwälzungen in der Landwirtschaft (Aufhören 
der Dreifelderwirtschaft, Einführung der Stallfütterung usw.) und 
das 19. Jahrhundert mit der aufblühenden Industrie, den Eisen- 
bahnen usw. haben das Landschaftsbild viel stärker verändert, 
als alle früheren Jahrhunderte. Die kurzen Abschnitte bei Götz 
sind hierfür lehrreich genug. 

Wie bereits Wimmer klar gesehen hat, sind die Verände- 
rungen, die mit einer Landschaft vor sich gehen können, ent- 
weder physikalischer oder kultureller oder politischer Natur. Er 
spricht deshalb anschaulich von einer Veränderung 1) der histo- 
rischen Naturlandschaft, 2) der historischen Kulturlandschaft, 
3) der historisch-politischen Landschaft. 

Die Wandlungen, die die Landschaft durch Naturkräfte in 
historischer Zeit erfahren hat, sind selbstverständlich gering 
im Vergleich mit den Veränderungen früherer, prähistorischer 
Epochen, deren Erforschung der Geologie zufällt. Immerhin 
sind sie nicht zu unterschätzen, wie die drei ersten Bände! von 
K. v. Hoffs „Geschichte der durch Überlieferung nachgewiesenen 
natürlichen Veränderungen der Erdoberfläche“, Wimmers gehalt- 
reicher Abschnitt über die historische Naturlandschaft in seiner 
Historischen Landschaftskunde S. 13—69 und viele Sonderarbeiten 
beweisen, von denen die meisten bei Kretschmer und Knüll 


1 Band 4 und 5 enthalten dagegen die Chronik der Erdbeben und 
Vulkanausbrüche von 1227 v. Chr. (Untergang von Sodom und Gomorrha) 
bis 1832. 


12 Hans Beschorner. 


verwertet sind. Durch Vulkanausbrüche werden ganze fruchtbare 
Strecken Landes verwüstet, durch Erdbeben Städte und Dörfer 
in Trümmer gelegt, durch Bergstürze blühende Gefilde verschüttet 
oder Seen aufgestaut, während solche in der Ebene versumpfen 
oder gänzlich austrocknen. Flüsse ändern ihren Lauf, so daß 
Ortschaften, die einst rechts eines Stromes lagen, sich nunmehr 
links davon befinden, vor allem aber verschlingt das Meer ganze 
Inseln — man denke an die Halligen — und reißt in immer sich 
wiederholenden, gierigen Springfluten Stück um Stück von der 
Küste los oder dringt weit in das Land ein, chemaligen Kultur- 
boden in Seen verwandelnd, wie beim Zuydersee und anderwärts 
geschehen ist. 

Weit ausgedehnter und bedeutender, als diese Wandlungen 
der Naturlandschaft, sind selbstverständlich die Veränderungen, 
die auf den EinfluB des Menschen zurückgehen und den Inhalt 
der sogenannten historischen Kulturgeographie ausmachen. 
Immer dichter wird im Laufe der Jahrhunderte die Bevölkerung 
eines Landes. Damit schwinden immer mehr Wald und Sumpf 
und machen der Kultur Platz. Wo einst undurchdringliche Ur- 
wälder oder ungangbare Moore waren, da breiten sich allmählich 
Felder, Wiesen, Weinberge, Hopfenpflanzungen usw. aus. Inmitten 
der fruchtbaren Auen aber wachsen aus dem Erdboden allerhand 
menschliche Siedlungen empor, einzelne Gehöfte, Dörfer, Städte. 
Die Siedlungen wiederum werden miteinander verknüpft durch 
Straßen, Wege und Kanäle Hier und da kündigen auch mäch- 
tige Schutthalden an, daß der Mensch den Erdboden nach mine- 
ralischen Schätzen durchwühlt. 

Das Gesamtbild Deutschlands — um auf dieses zurückzu- 
kommen — wurde noch verhältnismäßig wenig geändert durch die 
sich entweder nomadenbhaft oder in Einzelsiedelungen über Deutsch- 
land verbreitenden Kelten, mehr schon durch die in Stämmen 
auftretenden Germanen. Ganz besonders aber veränderte sich 
natürlich Süddeutschland durch die Römer, die überall den Wald 
zurückdrängten, Siedlungen, Städte, Kastelle anlegten, Wege 
bauten und Schutzwälle errichteten. Der Nordosten dagegen 
erhielt ein wesentlich anderes Gepräge zunächst durch das Vor- 
dringen der Slaven und dann ganz besonders durch die deutsche 
Kolonisation, die ja, bis ins 13. und 14. Jahrhundert während, 
das Land allmählich mit einem immer dichter werdenden Netze 


Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 13 


von Städten, Dörfern und Burgen überzog und weite Strecken 
Waldboden in fruchtbares Ackerland verwandelte. Somit ergibt 
sich ganz von selbst als eine Hauptaufgabe der historischen Land- 
schaftskunde, die Besiedelung der einzelnen Landschaften in den 
verschiedenen Epochen genau zu ergründen. Den dürftigen Spuren 
der Kelten hat sie nachzugehen, ihre allmähliche Verdrängung 
durch die Germanen festzustellen, die immer wechselnden Wohn- 
sitze dieser letzteren aufzusuchen, die römische Herrschaft auf 
deutschem Boden in allen ihren weitverzweigten Wirkungen zu 
verfolgen und die Kolonisten auf ihren oft verschlungenen Pfaden 
zu begleiten. Was das aber für schwierige Aufgaben sind, ver- 
mag zu beurteilen, wer sich auch nur flüchtig mit germanischer 
Stammeskunde oder mit dem Thema „Die Römer in Deutschland“ 
befaßt hat. Umso wünschenswerter sind hier natürlich kurze, 
den heutigen Stand der Wissenschaft zusammenfassende Überblicke. 
Keine der drei obengenannten Historischen Geographien bietet in 
dieser Hinsicht wirklich Befriedigendes. Auf fünf Seiten lassen 
sich natürlich die Ergebnisse der in fast unübersehbarer Fülle 
vorhandenen Einzeluntersuchungen über das römische Germanien 
nicht zusammenfassen, wie dies Kretschmer S. 143—147 ver- 
sucht hat! 

Auf die mannigfachste Weise hat man den Wechsel der Be- 
wohner in den verschiedenen Teilen Deutschlands festzustellen 
versucht: Arnold und seine Nachfolger stützten sich auf die 
Ortsnamen, die, vorsichtig behandelt, doch wohl, trotz aller ge- 
äußerten Bedenken, wichtige Rückschlüsse auf die Nationalität 
der Namengeber erlauben. Meitzen griff zur Flurforschung, 
indem er aus der Anlage der Fluren die Herkunft der ersten An- 
siedler erschloß. Wieder andere richteten ihre Aufmerksamkeit 
auf die Form der Dörfer, die Anlage der Gehöfte und die 
Gestalt der Häuser, auf die noch heute in den Volksdialekten 
erkennbaren Stammesdialekte, auf die Flurnamen, die, 
ähnlich wie die Ortsnamen, wichtige Anhaltspunkte für ethno- 
graphische Ermittelungen gewähren. Auch auf die Geschlechter- 
kunde ist neuerdings mehrfach hingewiesen worden, da uns diese 
oft mit überraschender Klarheit an der allmählichen Ausbreitung 
der Besitzungen einzelner Adelsgeschlechter den allmählichen Gang 
der Kolonisation zeigt. Alle diese Disziplinen, die sich teilweise 
mit der Sprachwissenschaft, Wirtschaftsgeschichte und Volkskunde 


14 Hans Beschorner. 


innig berühren, haben zweifellos Ergebnisse von bleibendem Werte 
zutage gefördert und werden dies auch noch in Zukunft tun. Aber 
ein untrügliches Bild von dem Wechsel der Bevölkerung und 
dem Gange der Resiedelung in den verschiedenen Zeiten werden 
wir aus ihnen doch bloß gewinnen, wenn wir sie alle zusammen- 
fassen, wenn wir ihre gesondert gewonnenen Ergebnisse mit- 
einander vergleichen; denn Ortsnamen- und Flurnamenkunde, 
Flur-, Dorf-, Haus-, Dialektforsehung und Genealogie verirren sich 
nur zu leicht, wenn sie allein ihre Wege verfolgen, unbekümmert 
um verwandte, den gleichen Zielen zustrebende Wissenschaften. — 
Von einem Lehrbuche der historischen Geographie verlangt man 
natürlich ausreichende Auskunft über alle diese Hilfswissenschaften, 
ohne die die historische Geographie nicht zu bestehen vermag. 
Die gesicherten Ergebnisse, zu denen z. B. die Ortsnamenforschung 
auf Grund zahlloser, von Egli in seiner „Geschichte der geogra- 
phischen Namenkunde“ und in den Geographischen Jahrbüchern 
zusammengestellten Arbeiten gelangt ist, müssen angegeben werden. 
Ebenso müssen die Grundzüge des bahnbrechenden Meitzenschen 
Werkes über „Wanderungen, Anbau und Agrarrecht der Völker 
Europas nördlich der Alpen“ und die Bedenken, die von verschie- 
denen Seiten dagegen geäußert worden sind, kurz dargelegt werden. 
Was Kretschmer darüber bietet, genügt wiederum nicht. Der 
Uneingeweihte wird aus den Abschnitten über Ortsnamen, wenn 
er sie glücklich gefunden hat (S. 372f., dazu S. 19f.), kaum eine 
Ahnung von den Problemen der Ortsnamenkunde erhalten, die 
Literaturübersicht aber ist viel zu willkürlich gehalten. Voll- 
ständigkeit ist natürlich ausgeschlossen. Umsomehr muß sorg- 
fältige Auswahl verlangt werden. Belanglose Arbeiten darf man 
nicht anführen, während andere wichtige fehlen. 

Alle die im Vorhergehenden berührten Fragen, die sich auf 
den Wechsel der Bevölkerung und die Kolonisation des Bodens 
beziehen, hängen eng mit der Kulturgeographie zusammen. Ihrem 
eigentlichen Wesen nach aber gehören sie doch schon mehr der 
historisch-politischen Landschaftskunde an. Gegenstand dieser 
historisch-politischen Landschaftskunde sind für das frühere Mittel- 
alter die Gaue mit ihren Unterabteilungen, den Burgwarden, für 
das spätere Mittelalter die Territorien und Ämter, für die neuere 
und neueste Zeit die Staaten und ihre Unterbezirke. Ein be- 
sonders schwieriges Kapitel bildet die kirchliche Geographie, die 


Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 15 


noch sehr im Argen liegt. Besitzen wir doch noch nicht einmal 
ein vollständiges und zuverlässiges Klosterverzeichnis für ganz 
Deutschland, ja meist nicht einmal solche für einzelne deutsche 
Landschaften. Hier ist noch viel zu tun, und in Aussicht stehende 
Arbeiten, wie die Curschmanns über die historisch-kirchliche 
Geographie des Bistums Brandenburg oder Beckers Beschreibung 
der Bistümer Meißen und Merseburg! sind dankbar zu begrüßen. 

Viele Vertreter der historischen Geographie, z. B. Götz, be- 
haupten, daß diese historisch-politische Landschaftskunde nichts 
mit dem Betriebe der Geographie zu tun habe und deshalb 
nicht in Werke hineingehöre, die sich mit historisch-geogra- 
phischen Dingen beschäftigen. Dieser Standpunkt ist wohl 
kaum gerechtfertigt. Im Gegenteil: Die historisch -politische 
Landschaftskunde ist mit einer der wichtigsten Zweige der 
historischen Geographie. Sie ist aber wegen ihres rein historischen 
Charakters entweder, wie Oberhummer fordert, von Geographen 
zu pflegen, die sich die historische Arbeitsmetliode vollkommen 
zu eigen gemacht haben, oder ganz den Historikern zu überlassen, 
wofür z.B. Hettner eintritt. Das Kretschmersche Buch liefert 
den besten Beweis dafür. Daß es einen breiten Raum allen 
historisch-politischen Dingen widmet, ist nur zu billigen; aber 
diese Abschnitte lassen doch vielfach die erforderliche Vertraut- 
heit mit der Geschichte und ihren Hilfswissenschaften vermissen. 
Kretschmer, der als Geograph begreiflicherweise historischen Stu- 
dien ferner steht, hätte wohl daran getan, diese Abschnitte einen 
Historiker zur Durchsicht vorzulegen oder sie überhaupt von 
einem solchen bearbeiten zu lassen. Die äußerst schwierigen 
Kapitel über die Gaugeographie und über die kirchliche Geographie . 
Mitteleuropas im Mittelalter wären dann gewiß vollständiger und 
zuverlässiger ausgefallen. Hinsichtlich der einzelnen Territorien 
aber wäre es am besten gewesen, wenn Lokalhistoriker hätten zu 
Rate gezogen werden können; denn nur von solchen ist eine 
wirkliche Beherrschung des sehr ins einzelne gehenden Stoffes 
und genaue Kenntnis der meist ins Unendliche gesteigerten Sonder- 
literatur zu verlangen. Bei einem sächsischen Lokalhistoriker hätte 


! Erstere im Auftrage des Vereins für Geschichte der Mark Branden- 
burg, letztere im Auftrage der Königl. sächsischen Kommission für Ge- 
schichte in Angriff genommen; vgl. Korrespondenzblatt des Gesamtvereins LI 
(1903: S. 49 und Neues Archiv für sächsische Geschichte XX (1899) S. 163. 


16 Hans Beschorner. 


es Z. B. nicht gut vorkommen können, daß Posses großes genea- 
logisches Nachschlagewerk „Die Wettiner“ (Leipzig 1897) oder 
die beiden Kartenwerke unberücksichtigt blieben, die für alle 
historisch-geographischen Forschungen innerhalb der wettinischen 
Grenzen unentbehrlich sind: Oeders berühmte, aus der Wende 
des 16. und 17. Jahrhunderts stammende Landesvermessung, von 
der S. Ruge die für das Königreich Sachsen in Frage kommenden 
Teile unter dem Titel „Die erste Landesvermessung des Kurstaates 
Sachsen“ 1889 (zum 800jährigen Regierungsjubiläium des Hauses 
Wettin) veröffentlicht hat, und der sogenannte Schenksche 
Atlas (Atlas Saxonicus novus), der von Zürner in der ersten 
Hälfte des 18. Jahrhunderts für August den Starken gezeichnet 
und in der zweiten Hälfte desselben Jahrhunderts in Amsterdam 
gestochen wurde. 

Das beste Mittel, die oft äußerst verwickelten Fragen der 
historisch-politischen Landschaftskunde zu lösen, ist natürlich das 
Kartenbild. Was auf einer Karte mit wenigen Strichen, Punkten 
oder sonstigen Eintragungen klar wird, läßt sich in Worten oft 
nur mühsam und umständlich, fast nie aber mit der Anschaulich- 
keit, wie im Kartenbilde, wiedergeben. Wieviele Worte hätten 
sich Knüll und Kretschmer sparen können, wenn sie die Sitze 
der germanischen Völkerschaften, die Einteilung des Landes in 
Gaue und Burgwarde, den Städtebestand zu gewissen Zeiten, den 
Verlauf der Straßen und vor allem — dies betrifft Kretschmer 
allein — die Entwicklung der einzelnen Territorien oder Staaten 
und ihrer politischen Unterabteilungen auf Karten veranschaulicht 
hätten. Daß diese Karten nur klein hätten sein können, zu klein, 
-um namhaften Nutzen zu stiften, ist kein genügender Entschul- 
digungsgrund. Die Kärtchen zu Freemans oben erwähnter 
Historical geography sind auch nur von geringem Umfang und 
erfüllen doch, in Verbindung mit dem Texte, ihren Zweck voll- 
kommen. 

Historische Kartenwerke sind natürlich ebenso für ganz 
Deutschland, wie für die einzelnen Territorien bereits vorhanden. 
Es genügt, für Deutschland im allgemeinen an Spruner-Mencke, 
Droysen und die zahlreichen kleineren, meist Schulzwecken 
dienenden historischen Atlanten zu erinnern. Weit schwieriger 
ist es schon, sich ein Bild davon zu machen, was an brauch- 
baren Kartenwerken für die einzelnen Staaten und Landschaften 


- 


Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 17 


vorhanden ist. Ein Überblick hierüber wäre ein dringendes Be- 
dürfnis. Freilich fehlen für einen solchen meist zuverlässige 
Unterlagen; denn außer den teilweise ziemlich lückenhafen Arbeiten 
W. Stavenhagens über das Kartenwesen der verschiedenen 
deutschen Staaten! haben wir bisher nur für wenige Gebiete, wie 
die Alpenländer?, Oldenburg, die Provinz Hannover‘ und das 
Erzstift Magdeburg, Geschichten der Kartographie, in denen die 
auch heute noch brauchbaren oder gar unentbehrlichen Werke 
hervorgehoben werden. Meist sind nur Arbeiten über einzelne 


Epochen der Kartographie und einzelne Kartographen oder Karten 
vorhanden. 


Selbstverständlich machen auch die besten älteren Karten 
neuere, dem heutigen Stande der Wissenschaft angepaßte, groß 
angelegte historische Kartenwerke nicht entbehrlich. Mehrfach 
ist man bereits der Herstellung solcher Kartenwerke, die natür- 
lich große Schwierigkeiten bereiten, näher getreten. 


1 Über Bayern in der Beilage zur Allgem. Zeitung 1899 Nr. 24, über 
Österreich-Ungarn in der Zeitschr. der Gesellschaft für Erdkunde in 
Berlin XXXIV (1899) S. 425—445, über Preußen in der Geographischen 
Zeitschr. VI (1900) 8.435—449, 504—512, 549—565, über das Königreich 
Sachsen in der Wissenschaftl. Beilage zur Leipziger Zeitung 1899 Nr. 47. 
Wie Stavenhagen seine in verschiedenen geographischen Zeitschriften ver- 
öffentlichten Abhandlungen über das Kartenwesen Englands, Frank- 
reichs, Italiens, Rußlands usw. zu einem Buche unter dem Titel 
„Skizze der Entwickelung und des Standes des Kartenwesens des außer- 
deutschen Europa (Gotha, J. Perthes, 1904) vereinigt hat, wird er vermut- 
lich auch noch zusammenfassend eine Geschichte der kartographischen 
Darstellung Deutschlands veröffentlichen. 

? E. Oberhummer, Die Entstehung der Alpenkarten: Zeitschr. des 
deutschen und österreich. Alpenvereins XXXI (1901) S. 21—45. — Ders., 
Die Entwicklung der Alpenkarten im 19. Jahrhundert: eb. XXXIII (1902) 
S. 32—38. In diesen beiden Arbeiten ist auch die weitere Literatur ange- 
geben. Namentlich L. Obermair, E. Richter und A. Penck haben sich 
um die neuere Geschichte der alpinen Kartographie verdient gemacht. 

*G. Sello, Die oldenburgische Kartographie bis zum Ende des 
18. Jahrhunderts: Deutsche geographische Blätter XVIII (1895) S. 850—372, 
XIX (1896) S. 41—56. 


t J.Kretzschmar in dem IL Abschnitte seines S. 21 Anm. 2 zitierten 
Aufsatzes,. 

* G. Lorenz, Die Kartographie des Erzstifts und Herzogtums Magde- 
burg: Geschichtsblätter für Magdeburg XXXV (1900) S. 154—221 und XXXIX 
(1904) S. 84—125. 


Histor. Vierteljahrechrift. 1906. 1. 2 


18 Hans Beschorner. 


Auf Kosten der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften 
in Wien und mit Hilfe des k. k. militärgeographischen Instituts 
wird seit 1895 emsig an einem Historischen Atlas der 
österreichischen Alpenländer! gearbeitet. Schon 1847 hatte 
Joseph Chmel die Bearbeitung eines historischen Atlasses für 
Alt-Österreich angeregt, aber trotz allen Eifers die Verwirklichung 
seines Planes nicht erreichen können. Erst seitdem 1885 
E. Richter, damals noch Professor der Geographie am Staatsgym- 
nasium in Salzburg, die Sache in die Hand nahm, kam sie in Fluß. 
Geplant ist zunächst eine Landgerichtskarte des Jahres 1848, die 
aus 38 Blättern (40:50 cm) bestehen soll. Die Darstellung der 
Landgerichtsbezirke wählte man für den Anfang, weil diese Be- 
zirke, wie sorgfältige Erhebungen ergeben haben, auf die alten 
Grafschaften und diese wieder auf die Zenten der alten Gaue 
zurückgehen. Die Karte, von der zunächst nur eine Probe ver- 
öffentlicht worden ist?, wird im Maßstabe 1:200000 ausgeführt, 
mit Geländedarstellung versehen und mit genauen Erläuterungen 


1 Vgl. über diesen hauptsächlich E. Richter, Über einen historischen 
Atlas der Österreichischen Alpenländer, in der Festschrift anläßlich des 
60. Geburtstages Fr. v. Krones’, 1895. — Ders., Nochmals der geschicht- 
liche Atlas der österreichischen Alpenlünder, in den Mitt. des Institute für 
österr. Geschichtsforschung, V. Ergünzungsband (1896) S. 62—75. — Ders., 
Ein historischer Atlas der österreichischen Alpenländer, im Korrespondenz- 
blatte des Gesamtvereins XLIV (1896) S. 73—78. — K. Giannoni, Zum 
historischen Atlas der österreichischen Alpenländer, in den Blättern des 
Vereins für Landeskunde Niederösterreichs XXXII (1899) S. 475—487. — 
A. Mell, Der comitatus Liupoldi und dessen Aufteilung in die Landge- 
richte des 19. Jahrhunderts; Text und Kartenprobe zum historischen Atlas 
der österreichischen Alpenländer, in den Mitt. des Inst. f. österr. Geschichts- 
forschung XXI (1900) S. 385—444 (auch als Sonderschrift in Innsbruck, 
Selbstverlag). — E. Richter, Neue Erörterungen zum historischen Atlas 
der österreichischen Alpenländer, eb. im VI. Ergänzungsbande (1901) 


S. 858—870. — A. Kapper, Der Werdegang des historischen Atlasses der 


österreichischen Alpenländer, in den Deutschen Geschichtsblättern II (1901) 
S. 217—227. — E. Richter, Der historische Atlas der österreichischen 
Alpenländer, eb. IV (1903) S. 145—150. — A. Mell, Die Fortschritte des 
historischen Atlasses der österreichischen Alpenländer, eb. VI (190% 
S. 54—64. — Kretschmer, der lediglich die erstgenannte Arbeit von Mell 
erwähnt, streift dag Unternehmen des österreichischen Alpenländer-Atlasses 
S. 13 nur ganz kurz. 


» S., Mitt. des Ver. für österr. Geschichtsforschung XXI (1900) zwischen. 


S. 560 und 561, 


FE TE 


— Te 7 


Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 19 


ausgestattet. Die beiden ersten Lieferungen können voraussicht- 
lich im nächsten Jahre ausgegeben werden. 

Bereits wesentlich weiter gediehen als dieser österreichische 
Geschichtsatlas, an dem ein ganzer Stab von Gelehrten arbeitet, 
ist eine andere große Kartenveröffentlichung, die fast gleichzeitig 
in Angriff genommen wurde: der geschichtliche Atlas der 
Rheinprovinz!. Von der Kommission für die Rheinischen Pro- 
vinzialmuseen angeregt, wird er seit 1887 von der Gesellschaft 
für Rheinische Geschichtskunde bearbeitet, und zwar, da brauch- 
bare ältere Karten fast ganz fehlen, im wesentlichen auf Grund 
schriftlicher Quellen, d. h. von Weistümern, Grenzbegängen, Orts- 
verzeichnissen, Landes- und Amtsbeschreibungen, Verwaltungs- 
und Gerichtsakten, Erbvergleichen usw. Vorgesehen sind 15 bis 
18 Karten. Davon sollten nach dem ursprünglichen Plane die 
meisten der politischen und kirchlichen Verwaltung der rheinischen 
Territorien und Diözesen gewidmet sein, eine kleine Zahl aber 
sollte historisch-statistischen Zwecken dienen, z. B. die Verteilung 
des Grundbesitzes und des Waldes, die Verbreitung bestimmter 
Arten von Flurverfassung, gewisser Volksrechte, Dialekte, künst- 
lerischer Stilrichtungen und Industrien veranschaulichen. Aus 
praktischen Gründen beschränkte sich aber die rheinische Gesell- 
schaft zunächst nur auf politische Karten und nahm zwei solche 
für die Prähistorie und römische Zeit, sechs für das Mittelalter 
und fünf für die Neuzeit in Aussicht. Auch der Gedanke, von 
einer Karte auszugehen, die ungefähr den Zustand des Jahres 1450 
wiedergeben sollte, wurde als undurchführbar fallen gelassen. 
Man begann vielmehr, wie einzig richtig, bei der jüngsten Ver- 
gangenheit. Seit 1894 erschienen bei Hermann Behrendt in Bonn 
folgende fünf Karten, die sich auf 15 Blätter verteilen und von 
vier starken Erläuterungsbänden? begleitet sind: 


1 Über dieses Kartenunternehmen, das Kretschmer S. 13 auch nur 
flüchtig berührt, vgl. J. Hansen, Der geschichtliche Atlas der Rheinprovinz, 
in den Verhandlungen des 14. deutschen Geographentages zu Cöln ... 1903 
(herausg. von G. Kollm, Berlin 1903) 8. 236—246, und die regelmäßigen 
Berichte Nissens im Korrespondenzblatte des Gesamtvereins, die in den 
Registern unter „Köln, Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde“, leicht 
zu finden sind. 

? Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde XI. 
Erläuterungen zum geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz. — 1. Banu: 

dh 


20 Hans Beschorner. 


1) Die Rheinprovinz unter preußischer Verwaltung im 
Jahre 1818, 

2) Die Rheinprovinz unter französischer Herrschaft im 
Jahre 1813. 

Beide Karten, von denen die erste 1895, die zweite 1894 
erschien, sind von Constantin Schulteis entworfen und ge- 
zeichnet, im Berliner lithographischen Institut hergestellt und 
umfassen je ein Blatt im Maßstabe 1:500000. Ein wesentlich 
größerer Maßstab, nämlich 1:160000, mußte wegen der Zer- 
stückelung des Gebietes in eine Unzahl von „Staaten und Stät- 
chen“ gewählt werden für die 

3) Karte der politischen und administrativen Einteilung der 
heutigen Preußischen Rheinprovinz für das Jahr 1789, bearbeitet 
und entworfen von Wilh. Fabricius, gezeichnet von Gg. Pfeifer 
1894 (Berliner lithogr. Institut). Die sieben Blätter umfassen 
die Kreise: I. Kleve-Düsseldorf, II. Elberfeld-Essen, Ill. Aachen, 
IV. Köln, V. Wetzlar, VI. Trier und VII. Kreuznach-Saarbrücken. 
Außerdem sind noch folgende Nebenkarten auf Blatt II (a—c), 
V (d—g), VI (b—k) und VI (l—m) untergebracht: 

a) Das Herzogtum Kleve im Jahre 1678. Maßstab 1:240000. 

b) Übergang des Märkischen Amts Neustadt an die Grafen 
von Schwarzenberg. (Maßstab nicht angegeben.) 

c) Gebiet der Stadt Ratingen. Maßstab 1:40000. 

d) Burgbann von Köln nebst den Grenzen der Bauerbänke. 
Maßstab 1: 70000. 

e) Die Territorien auf dem Hunsrück und im Nahegau vor 
den Reunionen Ludwigs XIV. Maßstab 1:300000. 

f) Grenzen der Herrschaften Wildenburg, Reifferscheid und 
Steinfeld bei Tiefenbach, Gillenberg und Kreckel nach den Grenz- 
begängen von 1785. Maßstab 1:40000. 

g) Einteilung der Stadt Köln. Maßstab 1:40000. 

h) Gemeinde Nennig-Wies-Berg von dem 16. Mai 1769. 
Maßstab 1:40000. 

i) Trier und Umgebung. Maßstab 1:40000. 


C. Schulteis, Die Karten von 1813 und 1818. Bonn, H. Behrendt, 1896. 
— II. Band: W. Fabricius, Die Karte von 1789. Einteilung und Ent- 
wickelung der Territorien von 1600—1794. Eb. 1898. — III. Band: Ders., 
Das Hochgericht Rhaunen. Eb. 1901. — IV. Band: H. Forst, Das Fürsten- 
tum Prüm. Mit 8 Karten. Eb. 1903. 


Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 921 


k) Nordwestlicher Teil und 

1) Nordöstlicher Teil von Deutsch- Lothringen (Baillage Alle- 
mand) in der Zeit vom Ryswycker Frieden 1697 bis zur Neu- 
organisation der Ämter im Jahre 1751. Maßstab 1:160000. 

m) Die reichsritterschaftlichen Güter des Freiherrn v. Sole- 
macher zu Brachtendorf und Weyermühle als Beispiel für zer- 
streute geschlossene Güter. Maßstab 1:20000. 

Ebenfalls von W. Fabricius sind die drei folgenden, in der 
lithographischen Anstalt von F. Wirtz (Darmstadt) hergestellten 
Karten bearbeitet und entworfen, nämlich die 

4) Karte der Rheinprovinz vom Jahre 1789. Übersicht der 
Kreiseinteilung. Ein Blatt im Maßstabe 1:500000. 1897. 

5) Die Rheinprovinz im Jahre 1789. Übersicht der Staats- 
gebiete. Ein Blatt im Maßstabe 1:500000. 1898. Rechts oben 
ist eine Nebenkarte untergebracht: „Die Staaten auf dem rechten 
Rheinufer von Mainz bis zur niederländischen Grenze in den 
Jahren 1803—1806 (Folgen des Reichsdeputations-Hauptschlusses)“. 
Maßstab 1:800000. 

6) Kirchliche Organisation und Verteilung der Konfessionen 
im Bereiche der heutigen Rheinprovinz um das Jahr 1610. Vier 
Blätter im Maßstabe 1:250000. 1902 und 1903. Dazu die fünf 
Nebenkarten auf Blatt II (a, b), II (ei und IV (d, e): 

a) Übersicht der lutherischen, 

b) Übersicht der katholischen Diöcesen. Maßstab 1:100000. 

c) Plan von Köln nach J. V. Reinhardt 1752, mit einer 
Übersicht über die Kölner Kirchen, Klöster und Hospitäler c. 1616. 

d) Plan von Trier im Maßstabe 1:120000, ebenfalls mit 
einer Übersicht der Kirchen, Klöster und Hospitäler. 

e) Übersicht der reformierten Synoden. Maßstab 1: 100000. 

Der geschichtliche Atlas der Rheinprovinz hat also bereits 
große Fortschritte gemacht. Er kann zweifellos allen ähnlichen 
Unternehmungen, wie sie bereits für die beiden Hessen (mit 
Waldeck und Aschaffenburg)!, die Provinz Hannover?, die Pro- 


1 Vgl. u. a. den Bericht über die vierte Jahresversammlung der histo- . 
rischen Kommission für Hessen und Waldeck am 11. Mai 1901 im Literar. 
Zentralblatt LII (1901) Sp. 942. 

7 Vgl. J. Kretzschmar, Der Plan eines historischen Atlasses der 
Provinz Hannover, in der Zeitschr. des histor. Vereins für Niedersachsen, 
Jahrgang 1904 S. 391—410. 


22 Hans Beschorner. 


vinz Brandenburg! und Niedersachsen? geplant sind, zum Vorbild 
dienen. Immerhin darf nicht verkannt werden, daß die Bearbei- 
tung des rheinischen Atlasses auch auf große Schwierigkeiten 
gestoßen ist: je weiter sich nämlich das Unternehmen von der 
Gegenwart entfernt, desto empfindlicher macht sich das Fehlen 
aller genaueren Vorarbeiten bemerkbar, und nur mit Aufwendung 
vieler Arbeitskräfte und großer Kosten werden diese nun nach- 
träglich beschafft. 

Besser ist es natürlich, wenn in anderen Fällen diese Vor- 
arbeiten erledigt werden, ehe der Atlas selbst in Angriff genommen 
wird. Diese Vorarbeiten scheiden sich in kartographische und 
literarische. 

Um von vornherein alle Arten kartographischer Arbeiten zu 
erleichtern, wurden die Grundkarten von Thudichum ins 
Leben gerufen, die, wie hinlänglich bekannt sein dürfte, heftige 
Anfeindungen erfahren haben, aber doch als Zeichenkarten ihren 
Wert behalten werden, auch wenn als erwiesen angesehen werden 
darf, daß sich hier und da die Gemarkungsgrenzen im Laufe der 
Zeiten stark verschoben haben.’ Nüher braucht hier auf die 
Grundkartenfrage nicht eingegangen zu werden, da die Leser dieser 
Zeitschrift durch des Herausgebers Aufsatz „Probleme der histo- 
rischen Kartographie und Topographie“ (VI, 1903, S. 285—292) 
über sie unterrichtet sind, außerdem aber auch Kretschmer 
a. a. O. S. 11—183 ziemlich ausführlich darüber handelt. 


1 Vgl. Korrespondenzblatt des Gesamtvereins LIII (1905) Sp. 81, wo es 
in dem Berichte über die Tätigkeit des Vereins für die Geschichte der 
Mark Brandenburg heißt: „Gleich nach Abschlu des Grundkartenunter- 
nehmens wird dann hoffentlich der historische Atlas für die Provinz Branden- 
burg in Angriff genommen werden können.“ 

2 Vgl. Korrespondenzblatt des Gesamtver. LIIT (1905) Sp. 195: „Ferner 
hat der Verein [für die Geschichte Göttingens] beschlossen, die vom histo- 
rischen Verein für Niedersachsen geplante Herausgabe eines nieder- 
sächsischen Geschichtsatlasses dadurch zu unterstützen, «daB geeignete 
Mitglieder des hiesigen Vereins das in dem städtischen Archive vorhandene 
reiche Material sichten und bearbeiten und es dann den Heıausgebern des 
Werkes zur Verfügung stellen.“ 

S Vgl. hierzu neuerdings die sehr beachtenswerten Untersuchungen 
Kretzschmars (s. oben S. 21 Anm. 2) über de Verhältnisse im Harze, 
wo sich, wenigstens in den Waldgebieten, die Femarkungsgrenzen erwiesener- 
maßen sehr stark verändert haben. 


Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 23 


Entschieden wichtiger noch, als die Grundkarten, sind karto- 
graphische Unternehmungen, die darauf abzielen, alle irgend er- 
reichbaren historisch-geographischen Einzelheiten auf Karten fest- 
zuhalten. Vorbildlich hat in dieser Beziehung die historische 
Kommission für die Provinz Sachsen und das Herzog- 
tum Anhalt gewirkt. In jahrelanger, mühseliger Arbeit hat sie 
alle noch feststellbaren Wüstungen, Flurnamen, alten Wege, 
Raine, Landwehren, Grenzen, ausgetrockneten Teiche usw. in die 
Meßtischblätter 1:25000 eintragen, außerdem aber auch noch alle 
diese Dinge übersichtlich in sogenannten Feldwannenbüchern zu- 
sammenstellen und Pausen der Wüstungsfluren anfertigen lassen, 
die zu Wüstungsbüchern vereinigt sind. Wer dieses Material 
das bereitwilligst versendet wird, zu historisch-geographischen 
Forschungen benutzt hat, weiß seinen praktischen Nutzen zu 
schätzen. Er wird aber auch zugeben, daß für die Fülle von 
Namen und sonstigen Einzelheiten die Blätter 1:25000 vielfach 
zu klein sind! f 

Dies war ein Grund für die Königlich Sächsische Kom- 
mission für Geschichte, sich nach Karten größeren Maßstabes 
umzusehen, die als Grundlage aller weiteren kartographischen und 
historisch- geographischen Arbeiten dienen könnten. Nach sorg- 
fältig angestellten Erörterungen entschloß sie sich, da in Sachsen 
keine Vervielfältigungen der Flurkarten im Handel zu haben sind, 
wie dies beispielsweise in Altenburg, Bayern?, Koburg, Meiningen 
Württemberg und sämtlichen Provinzen Österreichs der Fall ist, die 
Flurkrokis vervielfältigen zu lassen, die in den Jahren 1835f. vor 
der Einführung des neuen Grundsteuersystems angefertigt wurden. 
Diese Krokis, die erstens den Vorteil viel größeren Maßstabes 
bieten und außerdem die Aufteilung der Fluren vor den Zusammen- 
legungen genau wiedergeben, werden in dem einheitlichen Maß- 
stabe 1:12000 auf photographischem Wege vervielfältigt. Die 


1 Genaueres über das Vorgehen der provinzialsächsischen Kommission 
bieten die beiden Aufsätze des vor kurzem verstorbenen, um die historisch- 
geographische Erforschung der Provinz Sachsen hochverdienten Oberbürger- 
meisters &. D. G. Brecht im Korrespondenzblatte des Gesamtvereins XLIV 
(1896) S. 142—144 und in dem Urkundenbuche des Stiftes Quedlinburg (Ge- 
schichtsquellen der Provinz Sachsen II) S. XCII—CV. 

2 Hier sind es nicht die Flurkarten, sondern die auf Grund der Kataster- 
aufnahme hergestellten Gradabteilungskarten 1:5000. 


94 Hans Beschorner. 


Kommission läßt zunächst nur drei Exemplare herstellen, erwirbt 
aber die dauerhaften und wenig Platz beanspruchenden Kollodium- 
Negative, so daß sich jeder Lokalforscher Kopien der für ihn in 
Frage kommenden Fluren für billiges Geld anfertigen lassen kann. 
In einem Exemplar läßt die Kommission die Kulturarten flächen- 
weise kolorieren, und zwar in Anlehnung an die farbigen Striche, 
die sich auf den Originalkrokis unter den Katasternunmern be- 
finden, den Wald grau, die Wiesen grün, das Ackerland gelb und 
das Wasser blau. Außerdem sollen nach und nach die wichtig- 
sten Höhenmarken eingetragen und damit Anhaltspunkte zur Be- 
urteilung der Bodenbeschaffenheit gegeben werden; denn Gelände- 
darstellung findet sich, worauf bereits der Herausgeber dieser 
Zeitschrift hingewiesen hat!, auf den Karten nicht. Das ist aber 
nicht so schlimm, wie es auf den ersten Blick aussieht; denn, 
wie die Erfahrung lehrt, genügen für einen mit den Karten Ver- 
trauten nur wenige Höhenmerken, um aus ihnen, dem Verlaufe 
der Gewässer und der Verteilung von Wald, Feld und Wiesen 
die Beschaffenheit des Geländes mit ziemlicher Sicherheit abzu- 
lesen. Dieses getönte und mit Höhenmarken versehene Hand- 
exemplar soll nach und nach ähnlich, wie dies die provinzial- 
sächsische Kommission mit ihren Meßtischblättern getan hat, 
durch Eintragung historisch-geographischer Einzelheiten vervoll- 
ständigt werden. 

Freilich sollen, um die Katasternummern nicht zu verwischen 
und überhaupt die Klarheit des Kartenbildes nicht zu sehr zu 
beeinträchtigen, nur die notwendigsten Namen für Bäche, Wege 
und Wälder in die Karten selbst geschrieben werden. Alles andere 
aber soll, unter stetiger Bezugnalıme auf die vervielfältigten Krokis, 
in besondere Foliohefte eingetragen werden, für die nicht der 
Name „Feldwannenbücher“, sondern „Flurnamenverzeichnisse“ ge- 
wählt wurde, womit nicht etwa gesagt sein soll, daB einseitig nur 
Flurnamen aufgenommen werden. Da die königliche Kom- 
mission augenblicklich noch zu sehr mit der Vervielfältigung der 
etwa 3500 Flurkrokis beschäftigt ist, läßt sich zunächst der Verein 
für sächsische Volkskunde die Herstellung dieser Flurnanenver- 
zeichnisse angelegen sein. Er hat zu diesem Zwecke einen Auf- 
ruf in seinen „Mitteilungen“ (II, 1904, S. 259, 260) erlassen, 


! In dem S. 22 genannten Aufsatze. 


Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 25 


mehrere aufklärende Aufsätze! veröffentlicht, an die staatlichen 
Vermessungsbeamten ein Rundschreiben gesendet usw. und auf 
diese Weise bereits einige dreißig freiwillige Arbeitskräfte ge- 
wonnen. Die vorgedruckten Formularbogen, die zur Anlegung 
der Flurnamenverzeichnisse verwendet werden sollen und vom 
Vereine zusammen mit den nötigsten urkundlichen Unterlagen 
kostenlos an die Bearbeiter versendet werden, enthalten 7 Spalten 
für die fortlaufende Nummer, den Namen (mit seinen urkund- 
lichen und volkstümlichen Varianten), die Quellen (die, wo es sich 
um häufiger vorkommende Quellen handelt, in jedem einzelnen 
Falle abgekürzt wiedergegeben, am Schlusse aber übersichtlich 
zusammengestellt werden sollen), die Lage und die Parzellen- 
nummern, die Größe und sonstige Bemerkungen (Flursagen usw.). 
Die Ausfüllung der für Lage und Parzellennummer vorgesehenen 
Rubriken kann unterbleiben, wenn, was sehr empfohlen wird, dem 
Verzeichnisse Übersichtsskizzen der Fluren hinzugefügt werden. 
Wesentlich erleichtert wird die Anlerung dieser Flurnamenver- 
zeichnisse durch die „Fragebogen zur Ermittelung der älteren 
Flurverhältnisse des Königreiches Sachsen“, die die Kommission 
vor einigen Jahren an alle Gemeinden versendet und zum Teil 
auch gut beantwortet zurückerhalten hat, sowie durch die Flur- 
nameneintragungen, die die dem Generalstabe unterstehenden Ver- 
messungsbeamten der Abteilung für Landesaufnabme, einer An- 
regung der Geschichtskommission folgend, in die Sektionen der 
alten topographischen Karte 1:25000 vornehmen. 

Diese und ähnliche kartographische Vorarbeiten genügen aber 
noch nicht für die Schaffung großer historischer Kartenwerke 
etwa im Stile des rheinischen Atlasses. Solche lassen sich viel- 
mehr nur dann zeichnen, wenn man auch noch über andere Dinge, 
namentlich über die menschlichen Niederlassungen, zuverlässig 
unterrichtet ist. Man muß u. a. genau wissen, welche Städte, 
Dörfer, Burgen und Klöster zu bestimmten Zeiten bestanden haben, 
wie ihre Namen jeweils lauteten, welchen politischen und kirch- 
lichen Verbänden sie angehörten. Alle diese schwierigen Fragen, 
die sich meist nur durch sehr genaue archivalische Studien er- 
mitteln lassen, sucht die historische Topographie zu beant- 
worten, die es in erster Linie mit den Siedlungen der Menschen 


1 S. oben S. 10 Anm. 1. 


24 | Hans Beschorner. 


Kommission läßt zunächst nur drei Exemplare herstellen, erwirbt 
aber die dauerhaften und wenig Platz beanspruchenden Kollodium- 
Negative, so daß sich jeder Lokalforscher Kopien der für ihn in 
Frage kommenden Fluren für billiges Geld anfertigen lassen kann. 
In einem Exemplar läßt die Kommission die Kulturarten flächen- 
weise kolorieren, und zwar in Anlehnung an die farbigen Striche, 
die sich auf den Originalkrokis unter den Katasternummern be- 
finden, den Wald grau, die Wiesen grün, das Ackerland gelb und 
das Wasser blau. Außerdem sollen nach und nach die wichtig- 
sten Höhenmarken eingetragen und damit Anhaltspunkte zur Be- 
urteilung der Bodenbeschaffenheit gegeben werden; denn Gelände- 
darstellung findet sich, worauf bereits der Herausgeber dieser 
Zeitschrift hingewiesen hat!, auf den Karten nicht. Das ist aber 
nicht so schlimm, wie es auf den ersten Blick aussieht; denn, 
wie die Erfahrung lehrt, genügen für einen mit den Karten Ver- 
trauten nur wenige Höhenmerken, um aus ihnen, dem Verlaufe 
der Gewässer und der Verteilung von Wald, Feld und Wiesen 
die Beschaffenheit des Geländes mit ziemlicher Sicherheit abzu- 
lesen. Dieses getönte und mit Höhenmarken versehene Hand- 
exemplar soll nach und nach ähnlich, wie dies die provinzial- 
sächsische Kommission mit ihren Meßtischblättern getan hat, 
durch Eintragung historisch-geographischer Einzelheiten vervoll- 
ständigt werden. 

Freilich sollen, um die Katasternummern nicht zu verwischen 
und überhaupt die Klarheit des Kartenbildes nicht zu sehr zu 
beeinträchtigen, nur die notwendigsten Namen für Bäche, Wege 
und Wälder in die Karten selbst geschrieben werden. Alles andere 
aber soll, unter stetiger Bezugnahme auf die vervielfältigten Krokis, 
in besondere Foliohefte eingetragen werden, für die nicht der 
Name „Feldwannenbücher“, sondern „Flurnamenverzeichnisse“ ge- 
wählt wurde, womit nicht etwa gesagt sein soll, daß einseitig nur 
Flurnamen aufgenommen werden. Da die königliche Kom- 
mission augenblicklich noch zu sehr mit der Vervielfältigung der 
etwa 3500 Flurkrokis beschäftigt ist, läßt sich zunächst der Verein 
für sächsische Volkskunde die Herstellung dieser Flurnamenver- 
zeichnisse angelegen sein. Er hat zu diesem Zwecke einen Auf- 
ruf in seinen „Mitteilungen“ (IH, 1904, S. 259, 260) erlassen, 


! In dem $. 22 genannten Aufsatze. 


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Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 25 


mehrere aufklärende Aufsätze! veröffentlicht, an die staatlichen 
Vermessungsbeamten ein Rundschreiben gesendet usw. und auf 
diese Weise bereits einige dreißig freiwillige Arbeitskräfte ge- 
wonnen. Die vorgedruckten Formularbogen, die zur Anlegung 
der Flurnamenverzeichnisse verwendet werden sollen und vom 
Vereine zusammen mit den nötigsten urkundlichen Unterlagen 
kostenlos an die Bearbeiter versendet werden, enthalten 7 Spalten 
für die fortlaufende Nummer, den Namen (mit seinen urkund- 
lichen und volkstümlichen Varianten), die Quellen (die, wo es sich 
um häufiger vorkommende Quellen handelt, in jedem einzelnen 
Falle abgekürzt wiedergegeben, am Schlusse aber übersichtlich 
zusammengestellt werden sollen), die Lage und die Parzellen- 
nummern, die Größe und sonstige Bemerkungen (Flursagen usw.). 
Die Ausfüllung der für Lage und Parzellennummer vorgesehenen 
Rubriken kann unterbleiben, wenn, was sehr empfohlen wird, dem 
Verzeichnisse Übersichtsskizzen der Fluren hinzugefügt werden. 
Wesentlich erleichtert wird die Anlegung dieser Flurnamenver- 
zeichnisse durch die „Fragebogen zur Ermittelung der älteren 
Flurverhältnisse des Königreiches Sachsen“, die die Kommission 
vor einigen Jahren an alle Gemeinden versendet und zum Teil 
auch gut beantwortet zurückerhalten hat, sowie durch die Flur- 
nameneintragungen, die die dem Generalstabe unterstehenden Ver- 
messungsbeamten der Abteilung für Landesaufnahme, einer An- 
regung der Geschichtskommission folgend, in die Sektionen der 
alten topographischen Karte 1:25000 vornehmen. 

Diese und ähnliche kartographische Vorarbeiten genügen aber 
noch nicht für die Schaffung großer historischer Kartenwerke 
etwa im Stile des rheinischen Atlasses. Solche lassen sich viel- 
mehr nur dann zeichnen, wenn man auch noch über andere Dinge, 
namentlich über die menschlichen Niederlassungen, zuverlässig 
unterrichtet ist. Man muß u. a. genau wissen, welche Städte, 
Dörfer, Burgen und Klöster zu bestimmten Zeiten bestanden haben, 
wie ihre Namen jeweils lauteten, welchen politischen und kirch- 
lichen Verbänden sie angehörten. Alle diese schwierigen Fragen, 
die sich meist nur durch sehr genaue archivalische Studien er- 
mitteln lassen, sucht die historische Topographie zu beant- 
worten, die es in erster Linie mit den Siedlungen der Menschen 


1 S. oben S. 10 Anm. i. 


26 Hans Beschorner. 


und den staatlichen Verbänden, zu denen sie sich zusammen- 
schließen, sodann aber auch mit allen anderen, namentlich oro- 
und hydrographischen Einzelheiten der Landschaft zu tun hat. 

An topographischen Arbeiten ist, wie jeder weiß, kein Mangel. 
Im Gegenteil: Ungezählte Vertreter aller Berufsklassen, Universitäts- 
dozenten, Archivare, Bibliothekare, Geistliche, Lehrer, Ärzte, Ju- 
risten, Gutsbesitzer usw., haben sich mit den verschiedensten topo- 
graphischen Fragen beschäftigt, so daß in Zeitschriftenaufsätzen, 
Stadtgeschichten, Ortschroniken und sonstigen Monographien eine 
schier unübersehbare Fülle lokalhistorischer Einzeluntersuchungen 
vorliegt. Bei dem verschiedenen Bildungsgrade der Verfasser sind 
aber diese Arbeiten selbstverständlich von sehr ungleichem Werte. 
Neben völlig unbrauchbaren Dilettantenmachwerken stehen hoch- 
bedeutende Leistungen von gewiegten Kennern und Fachleuten. 
Leider geben darüber keine Auskunft die Zusammenstellungen 
der Literatur zur Landeskunde, die erfreulicherweise für die meisten 
deutschen Landschaften bereits vorliegen und von Kretschmer, 
allerdings nicht vollständig, S. 22 und 23 zusammengestellt sind. 
Es fehlt z. B. Heyd, Bibliothek der württembergischen Geschichte, 
2 Bände, 1895—1896. 

- Die Spreu vom Weizen zu sondern und, unter möglichster 
Nachprüfung, aus den zuverlässigen Arbeiten dasjenige auszu- 
scheiden, was über den rein lokalgeschichtlichen Rahmen hinaus 
allgemeinen historisch-geographischen Wert besitzt, außerdem aber 
mit Hilfe der Archive die vielen bisher noch gebliebenen Lücken 
auszufüllen und so schließlich von großen Gesichtspunkten aus 
für alle Orte eines Gebietes ein gleichmäßiges historisch -geogra- 
phisches Material zusammenzubringen, ist die Aufgabe der 
historisch-geographischen Wörterbücher. 

Historisch-topographische Nachschlagewerke besitzen wohl 
fast alle deutschen Landschaften, zum Teil aus sehr früher Zeit: 
Bayern seine Bavaria, Württemberg seine Oberamtsbe- 
schreibungen, Sachsen sein Schumann-Schiffnersches 
Postlexikon, Elsaß seinen Stoffel, seinen Clauß und die vom 
statistischen Büreau herausgegebene „Landes- und Ortsbeschrei- 
bung“, Baden seinen 1884 veröffentlichten und bereits 1894 f. 
in zweiter Auflage erschienenen Krieger, usw. Aber alle diese 
Werke folgen ihren eigenen, vielfach nicht einwandfreien Grund- 
sätzen und bringen meist viel überflüssiges Beiwerk in breiter 


Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 27 


Form. Um hier für die Zukunft größere Einheitlichkeit zu er- 
zielen und die Brauchbarkeit neu entstehender Arbeiten von vorn- 
herein zu erhöhen, hat der Gesamtverein der deutschen Geschichts- 
und Altertumsvereine durch eine Sonderkommission „Vorschläge 
für die Ausarbeitung historischer Ortschaftsverzeichnisse“! auf- 
stellen lassen. In übersichtlicher Form fassen diese Vorschläge, 
die knappe, nicht so umfangreiche Werke, wie die bändereiche 
„Topographie von Niederösterreich“? im Auge haben, alle Forde- 
rungen zusammen, die man billiger Weise an ein brauchbares 
historisches Ortsverzeichnis vom neuzeitlichen Standpunkt aus 
stellen muß. 

Im wesentlichen nach diesen Vorschlägen werden bereits in 
Hessen, in Westpreußen und im Königreiche Sachsen 
historische Ortslexika bearbeitet, während solche für die Rhein- 
provinz?, Oberpfalz‘, Hannover? und Thüringen® wenig- 
stens geplant sind. Das hessische, das schon im besten Werden 
begriffen war, hat leider durch die Versetzung seines Bearbeiters, 
Archivdirektor Reimers, eine unliebsame Unterbrechung erfahren. 
Dagegen wird an dem westpreußischen, das unter Leitung des 
Archivdirektors Bär in Danzig steht und auf Unterstützung des 
Westpreußischen Geschichtsvereins rechnet’, ebenso wie an dem 
sächsischen, für das ein im Anschluß an die Vorschläge des 
Gesamtvereins ausgearbeiteter Plan in der „Denkschrift über die 


1 U. a. abgedruckt im Korrespondenzblatte des Gesamtvereins XLVIII 
(1900) S. 178—179 und in den Deutschen Geschichtsblättern II (1901) 
S 92—94. 

2? Über diese vgl. M. Vancsa, Historische Topographie mit besonderer 
Berücksichtigung Niederösterreichs, in den Deutschen Geschichtsblättern IlI 
(1902) S. 97—109 und 129—137. 

s Vgl. die Andeutungen Hansens in der S. 19 Anm. 1 Gett 
Arbeit, S. 246. 

* Vgl. Deutsche Geschichtsblätter II (1901) S.264, wonach eine historisch- 
topographische Beschreibung der Oberpfalz von J. Plaß in 27 Foliobänden 
abgeschlossen vorliegt und nach dem Gutachten der Königl. Bayerischen 
Akademie der Wissenschaften mit Unterstützung des Ministeriums für Kirchen- 
und Schulangelegenheiten herausgegeben werden soll. 

5 Vgl. J. Kretzschmar in dem S. 21 Anm. 2 genannten Aufsatz. 

é Vgl. Punkt 4 und 5 des „Arbeitsprogramms der Thüringischen 
Historischen Kommission“ in der Zeitschr. des Vereins für Thüringische 
Geschichte und Altertumskunde N. F. X (1897) S. 615. 

1 Vgl. Deutsche Geschichtsblätter V (1904) S. 128—131. 


98 Hans Beschorner. 


Herstellung eines historischen Örtsverzeichnisses für das König- 
reich Sachsen“! vorliegt, seit Monaten emsig gearbeitet. 
Vorteilhaft ist es entschieden, wenn der Anfertigung von 
historischen Örtsverzeichnissen die Sammlung der Flurnamen 
und vor allen Dingen auch der Wüstungen vorausgeht, d. h. 
der vom Erdboden verschwundenen Siedelungen. Ihre Zahl ist 
überraschend groß: sie erreicht in vielen Gegenden Deutschlands 
die Zahl der bestehenden Ortschaften, ja übertrifft diese bis- 
weilen noch. Zum allerkleinsten Teile gehen diese Wüstungen, 
was leider immer noch nicht genügend bekannt ist, auf verheerende 
Kriege zurück; namentlich ist der dreißigjährige Krieg, der neben 
den Verwüstungen durch die Hussiten und ähnliche Brandstifter 
immer wieder verantwortlich gemacht wird, fast ganz unschuldig an 
ihrer Entstehung. Wüstungen, die dem 17. Jahrhundert entstammen, 
lassen sich nur in verschwindend kleiner Zahl nachweisen. Die 
meisten rühren aus viel früherer Zeit, aus dem 13. und 14. Jahr- 
hundert, her und sind, wie neuerdings namentlich Grund und 
Schlüter in ihren für die Behandlung historisch -geographischer 
Probleme höchst anregenden Arbeiten? nachgewiesen haben, die 
Folge ganz bestimmter siedlungs- und wirtschaftsgeschichtlicher 
Erscheinungen. Dazu gehören vor allen Dingen Rückgang der 
Bevölkerung in gewissen Zeiten und Anziehungskraft der Städte 
oder überhaupt der größeren Ortschaften, außerdem Übereifer und 
Überhastung der ersten Kolonisten, die nicht sorgfältig genug die 
geeigneten Plätze für ihre Niederlassungen auswählten, so daß diese 
später nach anderen Stellen verlegt werden mußten. Auf diese wich- 
tigen Dinge, namentlich die Grundschen Forschungen, hätte Kretsch- 
mer, der S. 539—542 den Wüstungen einen besonderen Abschnitt 
gewidmet und dabei eine, allerdings wenig gelungene Zusammen- 
stellung der sehr zerstreuten Wüstungsliteratur versucht hat, 
ausführlicher eingehen sollen. — Wegen der großen Zahl der 
Wüstungen und der Fragen von allgemeiner Bedeutung, die sich 


1 Im Auftrage der Kgl. Sächsischen Kommission für Geschichte bear- 
beitet und auch bei dieser erhältlich. Druck von W. Baensch, Dresden, 1903. 

2 A. Grund, Die Veränderungen im Wiener Walde und Wiener Becken. 
Mit 20 Abbildungen im Text. Leipzig, B. G. Teubner, 1901 (= Geogr. Ab- 
handlungen, herausgeg. von A. Penck, VII, 1). — O. Schlüter, Die Siede- 
lungen im nordöstlichen Thüringen. Ein Beispiel für die Behandlung 
siedelungsgeographischer Fragen. Berlin, W. Costenoble, 1903. 


Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 29 


an sie anschließen, empfichlt sich, wie gesagt, die Veröffentlichung 
besonderer Wüstungsverzeichnisse. Sie bedeuten schätzenswerte 
Vorarbeiten für die historischen Ortsverzeichnisse, die dadurch, 
daß sie unter Hinweis auf die besonderen Wüstungsverzeichnisse 
nur die Namen der Wüstungen und eine kurze Lagebestimmung 
zu bringen brauchen, bedeutend entlastet werden. Wüstungsver- 
zeichnisse gibt es bereits, auch schon aus früherer Zeit, eine ganze 
Reihe. Von den neuesten können Hertels Wüstungen im Nord- 
thüringgau! und v. Wintzingeroda-Knorrs Wüstungen des 
Eichsfeldes? als Muster dienen, zwei sehr verdienstliche Veröffent- 
lichungen der provinzialsächsischen Kommission, denen kein ge- 
rechter Beurteiler seine Anerkennung versagen wird, wenn ihnen 
auch einige Mängel, namentlich grundsätzlicher Natur, anhaften?. 

Überblicken wir zum Schlusse die vorstehenden Betrachtungen 
noch einmal, so dürfen wir freudig bekennen, daß wir vielfach auf 
dem besten Wege sind, die historisch-geographischen Probleme 
in gründlicher und gediegener Weise zu lösen. Deshalb fahre 
man auch so fort. Man gehe in den einzelnen Landschaften der 
Geschichte der Kartographie nach und bemühe sich dabei festzu- 
stellen, was an brauchbaren Kartenwerken aus früheren Zeiten 
vorhanden ist. Man sammele ferner überall Flurnamen und 
Wüstungen. Man lege gute historisch-topographische Nach- 
schlagewerke an. Man vervielfältige Flurkarten, wo solche nicht 
sowieso schon im Handel sind, und vervollständige diese oder 
sonst geeignete Karten mit allen nötigen historisch-geographischen 
Einzelheiten. Auch setze man die Grundkarten fort und stelle 
schließlich eine Grundkarte für ganz Deutschland in kleinerem 
Maßstabe her, mit Hilfe der Grundkarten aber versuche man die 
schwierigen Probleme der kirchlichen Geographie, der Gau- und 
Burgwardverfassung, der Ämtereinteilung usw. zu lösen. Ja, man 
wage sich schließlich, wo die Vorarbeiten einigermaßen dazu aus- 
reichen, an große historische Karten und Atlanten heran. Mit 
diesen und ähnlichen Arbeiten wird man der Wissenschaft gute 
Dienste leisten. Dagegen sehe man zunächst noch von zusammen- 


1 Halle 1899 (= Geschichtsquellen der Provinz Sachsen und angren- 
zender Gebiete XXXVIM. 

? Halle 1903 (= Geschichtsquellen der Provinz Sachsen XL). 

® Das Nähere s. Deutsche Geschichtsblätter VI (1904) S. 1—15 in dem 
Aufsatze „Wüstungsverzelchnisse“. 


30 Hans Beschorner. Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 


fassenden historisch-geographischen Darstellungen ab, die sich bei 
dem heutigen Stande unserer Forschungen nur an der Oberfläche 
bewegen können und uns nicht weiter helfen; denn treffend be- 
merkt Partsch!, Ratzels Nachfolger auf dem geographischen 
Lehrstuhle der Universität Leipzig, daß „nur auf dem Wege 
strenger, zuvörderst die Fundamente festlegender Einzelforschung 
die wissenschaftliche Zukunft der Kulturgeographie zu suchen ist“, 
d.h. eben der historischen Geographie in weitestem Sinne. 


! a. a. O. (B. oben S. 6 Anm. 1) S. 14. 


Al 


Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 
Von 


Paul Haake. 


Am 17. Juni 1696 war König Johann Ill. Sobieski, der Be- 
freier Wiens, in Willanow bei Warschau gestorben; wieder einmal 
gaben Adel und Klerus, die wahren Herrscher von Polen, der 
Welt das häßliche Schauspiel einer Versteigerung seiner Krone. 
Wohl ein Dutzend Kandidaten tauchte nacheinander auf und 
überbot sich gegenseitig in Versprechungen und Geschenken; 
ohne Bedenken nahmen geistliche und weltliche Würdenträger 
Magnaten und Slachtizen von einem jeden soviel, wie sie be- 
kommen konnten, und zogen die Wahl eines neuen Königs ab- 
sichtlich hin, um mit möglichst vollen Taschen nach Hause 
zurückzukehren und möglichst viele politische Zugeständnisse von 
dem Erben des Thrones zu erpressen.! 


1 Die folgende Darstellung beruht vornehmlich auf den Akten des 
Kgl. Sächsischen Hauptstaatsarchivs (D. St. A), des Kgl. Sächsischen Ober- 
hofmarschallamts (D.O.H.M.A.) und der Kgl. Bibliothek in Dresden (D. K.B.) 
und des Kgl. Preußischen Geheimen Staatsarchivs in Berlin (B.St.A.); aus 
der gedruckten Literatur kommen für die polnische Königswahl des Jahres 
1697 in Betracht: Theatrum Europaeum 15. Teil Frankfurt a. M. 1707; 
La Bizardiere Histoire de la scission ou division en Pologne 1699, Faucher 
Histoire du cardinal de Polignac Paris 178; Karl Gustav Helbig Polnische 
Wirtschaft und französische Diplomatie 1692—1697 (Historische Zeitschr. I 
S. 380—423) München 1859; L. de Bastard Négociations de l'abbé de 
Polignac en Pologne concernant l'élection du prince de Conti comme roi 
de Pologne (1696—1697) Auxerre 1864; Karl Theodor von Heigel Die Be- 
ziehungen des Kurfürsten Max Emanuel von Baiern zu Polen 1694—1697 
(Quellen und Abhandlungen 1884); Aloys Schulte Markgraf Ludwig Wilhelm 
von Baden und der Reichskrieg gegen Frankreich 1693—1697 Band I Karls- 
ruhe 1892; Paul Hassel Die Genesis der Bewerbung des Kurfürsten Friedrich 
August von Sachsen um die Krone Polens (Jahresbericht des Kgl. Sächsischen 
Altertumsvereins 1895/6 S. 10—12). Eine größere Monographie über die 
Wahl von 1697 aus der Feder eines Franzosen, Jules Laude, steht in Aussicht. 


32 Paul Haake. 


Als Nachfolger Sobieskis kamen zunächst seine Söhne, der 
28jährige Prinz Jakob, der 19jährige Alexander und der 1djährige 
Konstantin in Betracht, neben ihnen ihr Schwager, Kurfürst Max 
Emanuel von Baiern, und der Krongroßfeldherr Jablonowski; 
letzteren schien ihre Mutter, die Königinwitwe Marie Casimire zu 
ihrem zweiten Gemahl ausersehen zu haben, um sich selbst auf 
dem Thron zu behaupten. Aber gerade das wünschten die Polen 
zu verhindern; sie haßten diese herrschsüchtige, aus Frankreich 
zu ihnen gekommene Fremde, die die Macht der Krone zu er- 
weitern, die des Adels und des Klerus zu brechen suchte; sie 
fürchteten von dem Regiment eines ihrer Kinder, ihres Schwieger- 
sohnes oder gar eines ihr angetrauten Fürsten die Fortdauer dieser 
absolutistischen Tendenzen und gönnten auch keinem ihresgleichen 
die trotz der geringen damit verbundenen Rechte doch viel be- 
gehrte königliche Würde Nur eine kleine Partei trat auf die 
Seite des Prinzen Jakob und des Kurfürsten von Baiern; noch 
weniger Anhänger fanden der Krongroßfeldherr Jablonowski und 
andere Polen; die weit überwiegende Majorität beschloB im 
Oktober 1696 die Familie Sobieski und Piasten, d h. Einheimische 
überhaupt auszuscheiden und die Wahl eines neuen Königs bis 
zum nächsten Frühjahr zu vertagen. Prinz Jakob und sein 
Schwager, der Wittelsbacher, blieben wohl noch eine Zeitlang 
Kandidaten, aber ihre Aussichten auf den Thron verringerten 
sich von Woche zu Woche; andere, Freinde, traten an ihre 
Stelle, und nur darum hielt sich Sobieskis ältester Sohn bis 
zuletzt auf der Liste, weil die Höfe von Wien und Stockholm 
für ihn agitierten und ihn wenigstens mit Empfehlungen unter- 
stützten. 

Denn an dem Ausgang der Wahl hatten die auswärtigen 
Mächte ein ganz hervorragendes Interesse; selbst untereinander 
verfeindet und zum Teil als Nachbarn Polens seine geheimen 
Rivalen, suchte jede einem ihr genehmen Kandidaten zum Siege 
zu verhelfen und an ihm einen Bundesgenossen oder andere Vor- 
teile durch seine Wahl zu gewinnen. Der deutsche Kaiser Leopold I. 
und der französische König Ludwig XIV., die sich in Italien, am 
Rhein und in den Niederlanden mit den Waffen gegenüberstanden, 
bekämpften sich in Polen mit Geld und Intriguen; Leopold I. 
setzte alles daran, seinem Schwager, dem Herzog Karl von Pfalz- 
Neuburg, dessen Bruder, dem Deutschmeister, dem Herzog Karl 


Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 33 


von Lothringen oder Jakob Sobieski die Krone zu verschaffen, 
Ludwig XIV. dem Prinzen Conde, dem Herzog von Bourbon 
oder dem Prinzen Conti. Da der Kaiser im Osten von den mit 
den Franzosen verbündeten Türken bedrängt wurde und Polen 
ihn ım Kampfe gegen den Halbmond unterstützte, so hatte der 
Ausgang der Wahl für den Wiener Hof eine außergewöhnliche 
Bedeutung; der Sieg eines französischen Kandidaten drohte den 
Verlust der polnischen Waffenbrüderschaft und eine Verschiebung 
des Kräfteverhältnisses zugunsten Ludwigs XIV. und des Sultans 
herbeizuführen. Zum Glück für die Habsburger suchte das außer 
anderen auch Zar Peter von Moskau zu verhindern; ein Todfeind 
der Türken und im Kampfe gegen sie ein Bundesgenosse der 
Republik und des Kaisers, warnte er den polnischen Adel, einen 
Franzosen zum König zu wählen; 60000 Mann zog er an der 
littauischen Grenze zusammen und stellte, wenn man seinem Rate 
nicht folgte, bewaffnete Intervention in Aussicht. Schweden, dem 
nur daran lag, im Besitz des ihm 1660 von Polen abgetretenen 
Livland zu bleiben, erklärte sich gleichfalls. für den Prinzen 
Jakob, weil dieser auf jene Ostseeprovinz endgültig verzichtete; 
Brandenburg, das weder einen Schleppträger des Wiener noch 
des Pariser Hofes in Warschau zu sehen wünschte, agitierte für 
den Markgrafen Ludwig Wilhelm von Baden. Außerdem tauchten 
noch der entthronte König Jakob Il. von England, der Neffe des 
Papstes Innocenz XI., Don Livio Odeschalchi, Jablonowski, Lubo- 
mirski, Sapieha und Potocki als Kandidaten auf, fanden aber 
keinen nennenswerten Anhang und von seiten des Auslands nur 
geringe Unterstützung. 

Als der Wahlreichstag am 15. Mai 1697 auf dem Felde 
Wola vor den Toren Warschaus eröffnet wurde, hatte ein Schütz- 
ling Ludwigs XIV., Prinz Conti, die besten Aussichten; der Erz- 
bischof von Gnesen, Kardinal Michael Radziejowski, während eines 
Interregnums der Verweser des Reichs trat für ihn ein und 
einer seiner Anhänger, der Kronkämmerer Bielinski wurde am 
15. Juni zum Landbotenmarschall erwählt. Neben Conti kamen 
jetzt ernstlich nur noch Prinz Jakob Sobieski und der Markgraf 
von Baden in Frage, aber die Majorität war auf der Seite des 


LE Olmer Sveriges förhållande till konungavalet i Polen 1697 
(Svensk Historisk Tidskrift 1900 S. 249—287). 
Histor. Vierte!jabrschrift. 1906. 1. 3 


34 Paul Haake. 


Franzosen, und das Geld Ludwigs XIV. zog immer mehr zu seiner 
Partei herüber. Da machte ihm in letzter Stunde ein neuer Be- 
werber den Sieg streitig und wurde am 27. Juni 1697 von der 
einen Hälfte der Polen auf den Schild erhoben: Kurfürst Friedrich 
August I. von Sachsen; die andere Hälfte rief den Prinzen Conti 
zum Herrscher aus; beide Parteien erklärten ihren Kandidaten 
für den allein rechtmäßigen König. 

Wie kam August der Starke dazu, sich um den polnischen 
Thron zu bewerben? Das ist eine noch heute viel umstrittene 
und, da die Quellen dafür sehr dürftig sind, mit absoluter Sicher- 
heit wohl nie zu lösende Frage; sie kann m. E. nur von einem 
genauen Kenner der psychologischen Entwicklung des Kurfürsten 
beantwortet werden und auch von ihm nur bis zu einem gewissen 
Grade. Er darf denjenigen Grundzug im Charakter Augusts des 
Starken, den er in seiner Entwicklung bis zum Jahre 1697 und 
nachher als ausschlaggebend für seine gesamte innere und äußere 
Politik erkannt hat, auch bei der polnischen Thronkandidatur als 
wirksam annehmen; er kann aber nicht mit Bestimmtheit sagen, 
wie weit dieses Haupt- durch Nebenmotive beeinflußt, verstärkt 
oder modifiziert worden ist; er kann nur ahnen und kombinieren, 
nicht beweisen.” Auch ich erhebe nicht den Anspruch die 
Stärke der einzelnen Motive, die August nach Polen trieben, 
abmessen und in ihrer Wechselwirkung von Stufe zu Stufe ver- 
folgen zu können; aber ich meine dank einer, so weit dies mög- 
lich ist, vollständigen Kenntnis aller seiner Regierungsmaßnahmen 
bis zum Jahre 1700, vieler auch aus den späteren Jahren und 


1 Ich glaube, seit Ostern 1898 mit der Sammlung des urkundlichen 
Materials für eine Biographie Augusts des Starken beschäftigt, zur Zeit der 
Gefahr, die Taten des Königs falsch zu deuten oder ihm eigene Gedanken 
unterzulegen, am wenigsten ausgesetzt zu sein; jedenfalls scheinen mir 
Johannes Ziekursch, Otto Eduard Schmidt, Gustav Buchholz und einige 
seiner Schüler, die eine andere Auffassung von August dem Starken ver- 
treten, in diesem Punkte den Anforderungen nicht zu genügen, die Wilhelm 
Dilthey in seinen Ideen über eine beschreibende und zergliedernde Psycho- 
logie (Sitzungsberichte der Kgl. Preußischen Akademie der Wissenschaften 
zu Berlin 1894 S. 1395) an jeden Historiker stellt, der das Werden einer 
Persönlichkeit begreifen und schildern will; ihre Methode ist deduktiv und 
dogmatisch, nicht induktiv und genetisch und führt sie daher zu falschen 
Resultaten. Vgl. C. Hallendorff in der Svensk Historisk Tidskrift 1905 
S. 75 Anm. 1. 


-č mem gier: emm nie geg re nn — 


Die Wahl Auguste des Starken zum König von Polen. 35 


aller seiner eigenhändigen Schriften bis zum Schlusse seines 
Lebens diejenigen Triebe und Gedanken, die ihn zu seiner Kandi- 
datur veranlaßten, besser schätzen und meine Auffassung von 
dem Ursprung der polnischen Königswahl glaubhafter machen zu 
können als ältere Forscher die ihre.! 

Unbedingt zurückweisen möchte ich die Annahme zweier 
Katholiken, Theiner und Räß, daß den Kurfürsten eine Wandlung 
in seinen religiösen Anschauungen bewogen habe, sich um die 
Krone zu bewerben, daß er, um es kraß auszudrücken, König 
von Polen geworden sei, weil er nicht mehr Protestant bleiben 
wollte? August der Starke war — dafür haben wir Zeugnisse 


t Vieles wird, wie Otto Eduard Schmidt im Neuen Archiv für säch- 
sische Geschichte und Altertumskunde 26. Band S. 127 richtig bemerkt, 
immer Sache der Auffassung bleiben; daß mich aber Imponderabilien 
manchmal mehr nach dieser, manchmal mehr nach jener Richtung hin be- 
einflussen, und daß sich mein Urteil über August den Starken im Vergleich 
zu der im Jahre 1902 veröffentlichten Charakteristik des Königs bedeutend 
verschärft hat, bestreite ich ganz entschieden. Ich habe meine archivalischen 
Studien über August den Starken 1898 mit der günstigsten Meinung für 
ihn begonnen; ich bin dann auf Grund von Akten aus allen Perioden 
seines Lebens und seiner Regierung zu einer Verurteilung seiner Politik 
und einer ähnlichen Auffassung wie Theodor Flathe und Karl Gustav 
Helbig, d. h. wie sächsische Historiker, gekommen und habe das im 25. Bande 
des Neuen Archivs S. 170 selbst hervorgehoben; als Individualität würde 
ich August den Starken auch heute noch ebenso, wie vor drei Jahren, in 
meiner Broschüre charakterisieren. Nur weil die Rezensenten dieses Schrift- 
chens den Punkt, auf den mir alles ankommt, nicht berührten und Ziekursch 
u. a. die gerade entgegengesetzte Ansicht wiederholt mit größtem Nachdruck 
aussprachen, glaubte ich aufs neue darauf hinweisen zu müssen, daß August 
der Starke das Wohl seines Hauses über das Sachsens und Polens stellte; 
daß beide Länder ihm gleichwohl manches verdanken, leugne ich jetzt 
ebenso wenig wie 1902; sie verdanken ihm aber m. E. nur das, was zu- 
gleich in seinem persönlichen und dynastischen Interesse lag. — Die Art 
und Weise, wie O. E. Schmidt in den Grenzboten (1904 I S. 416) und im 
2. Bande seiner Kursächsischen Streifzüge S. 134/5 über die Charakteristik 
Augusts des Starken aus der Feder des Grafen Jakob Heinrich von Flemming 
spricht, erweckt in jedem mit dem Stande der Forschung nicht vertrauten 
Leser den Glauben, daß sie Schmidt bei einer Durchsicht der Manuskripte 
der Dresdner Kgl. Bibliothek selbst zuerst gefunden habe; m. E. hätte 
er auch den Schein größerer selbständiger historischer Studien meiden 
sollen, als er in Wirklichkeit gemacht hat. 

3? Augustin Theiner, Geschichte der Zurückkehr der regierenden Häuser 
von Braunschweig und Sachsen in den Schoß der katholischen Kirche im 

Eh 


36 Paul Haake. 


genug — gegen die Religion völlig gleichgültig; „ich würde zu- 
geben,“ sagte der Freiherr von Loen von ihm’, „daß er den 
Glauben gewechselt habe, wenn ich wüßte, daß er zuvor einen 
gehabt hätte. Es ist bekannt, daß er von Jugend auf ein kleiner 
Freigeist war, der nicht mehr glaubte, als was viele unserer 
Fürstenkinder insgemein zu glauben pflegen: nämlich, daß ein 
Gott im Himmel sei, sie aber als Fürsten auf Erden tun könnten, 
was sie wollten. August hatte demnach, als er zu der römischen 
Kirche überging, eigentlich noch keine Religion; man kann also 
nicht von ihm sagen, daß er die seinige verändert habe; er nahm 
nur eine an.“ Als der Papst die Nachricht von der Wahl ces 
Wettiners zum König von Polen erhielt, war er nach dem Zeug- 
nis des französischen Gesandten in Rom tief betrübt über die 
Erhebung dieses Fürsten, dessen Übertritt zum Katholizismus so 
verdächtig sei, und in der Tat gewann er an ıhm weder einen 
treuen und willfährigen Sohn noch einen eifrigen Propagandisten.? 
August der Starke blieb dem Katholizismus innerlich ebenso 
fremd, wie er es dem Protestantismus gegenüber gewesen; es 
war ihm gleichgültig, zu welcher Konfession seine Untertanen 
sich bekannten; er ließ einem jeden seinen Glauben und ver- 
langte nur von allen die Anerkennung seiner, des Landesfürsten, 
unbegrenzten Oberhoheit. Er nahm auch als Katholik das Recht 
für sich in Anspruch, beim Genuß des heiligen Abendmahls nicht 
nur das Brot wie die Laien, sondern auch den Kelch wie die 
Priester zu empfangen; er gab damit der römischen Kirche zu 


18. Jahrhundert und der Wiederherstellung der katholischen Religion in 
diesen Staaten (Einsiedeln 1843). — Andreas Räß, Die Konvertiten seit der 
Reformation 8. Band Von 1670—1699 (Freiburg i. Br. 1868) S. 537—557. 

1 Johann Michael von Loën, Gesammelte kleine Schriften hrsg. von 
J. C. Schneider 3. Aufl. (Frankfurt und Leipzig 1751) I S. 188/9. 

* Kardinal Janson Forbin an den Abbe de Polignac, à Rome le 
13. juillet 1697: Je ne puis vous exprimer, combien le Pape est affligé du 
péril, où se trouve notre réligion en Pologne par le choix d'un Prince, 
dont l’abjuration est si suspecte (D.St.A.Loc. 3649. Die durch den Gen.- 
Major von Flemming von der Stadt Danzig abgeforderte, dem Abbé de 
Polignac zugehörige Schriften betr. 1697/8). 

$ Der Bischof von Raab, der August den Starken auf den Übertritt 
vorbereitete, berichtete dem Papst am 1. Juni 1697: Magna sane dexteritate 
opus fuit, ut difficultates enodarentur, quae maxime in duplice specie et 
cultu sanctorum consistebant (Theiner S. 108). August der Starke nahm 


Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 37 


verstehen, daß selbst in der Lehre von den Sakramenten nicht 
er sich ihr, sondern sie sich ihm zu unterwerfen habe. Er ver- 
spottete, wenn wir dem Freiherrn von Loën und der Herzogin 
Elisabeth Charlotte von Orleans Glauben schenken dürfen, den 
katholischen Ritus vor aller Augen; er hing, als ihn sein Beicht- 
vater ermahnte, der Messe beizuwohnen, seinem Hunde den 
Rosenkranz um und äußerte sich, als er den Teller küssen sollte, 
auf dem ihm der Priester die Hostie reichte, in geradezu blas- 
phemischer Weise! Er ist nicht, wie noch Aloys Schulte in 


das Heilige Abendmahl beim Übertritt nach katholischem Ritus, am Weih- 
nachtsfest 1697 aber in beiderlei Gestalt (D.O.H.M.A. Vol. D Nr. 7 S. Kgl. 
Mt. in Pohlen Herrn Friderici Augusti Il. Crönung in Cracau und Huldigung 
in Danzig und Warschau 1697 und D.St.A. Briefwechsel Christoph Dietrichs 
von Bose [noch in der Umordnung begriffen], Brief Günthers an Bose, 
Cracau 25. Dezember 1697). 

ı ‚Man hatt mir zu freßen undt zu sauffen geben, jetzt macht man 
mich die schüssel lecken“ (Elisabeth Charlotte an die Kurfürstin Sophie 
von Hannover St. Clou 1. Sept. 1697); sie berichtet in diesem Briefe, 
daß August der Starke schon damals auch den Kelch genommen 
habe, und schreibt am 14. Juli 1697: „Ich kan nicht begreiffen, wie der 
Churfürst von Saxsen, so so gar ungern in kirchen geht, sich hatt resol- 
viren können, catholisch zu werden, ohne sicher zu sein, König zu werden“ 
(Eduard Bodemann, Aus den Briefen der Herzogin Elisabeth Charlotte von 
Orleans an die Kurfürstin Sophie von Hannover, Band I S. 298 und 302). 
Erwähnt zu werden, wenn auch nicht als erwiesen zu gelten verdienen 
auch folgende Gerüchte (D.St.A. Loc. 9990 Pohlnische Zeitungen und Nach- 
richten betr. 1697): „Ihre Kgl. Maj. in Polen haben Ihrer Hoheit und Frau 
Gemahlin durch den zurück kommenden Cämmerer Haubitzen mündlich 
und durch 2 obligeante Handbrieflein mit diesen formalien die Versicherung 
getan, Sie, Ihre Hoheit und Frau Gemahlin, solten seiner Seelen und säch- 
sischen Religion halber nicht die geringste Bekümmernüß haben. Gott 
kenne sein Herz und redtliche Intention, wie es nicht aus blinden Keier 
und Liebe zu der Catholischen Religion, sondern bloß dem ganzen Rom. 
Reich und der gesamten Christenheit zum besten seine Religion äußerlich 
geändert hätte. Er versicherte Sie inzwischen, daß er allezeit ein treuer 
Freund der evangelischen lutherischen Religion und einmahl erkandten 
Wahrheit verbleiben und so wahr er ein redtlicher König und Churfürst 
von Sachsen, en particulieres viel weniger die gesamte Kirche und Lande 
an ihrer Religion kräncken oder ein Haar krümmen laßen wolte.“ „Item 
ist auch folgendes zu Tarnowitz passiret: Nachdem ein gewißer Sächß. 
Minister daselbst von Dreßden angelanset und umb Audientz bey Ihrer 
Mayt. angesuchet, habe Sie ihn biß auff den anderen Tag vertrösten laßen. 
AlB nun die Zeit herbey kommen, haben Ihre Mayt. zu denen anwesenden 
Polacken gusaget, weil Sie jemand aus Sachßen geheime Audientz geber 


38 Paul Haake. 


seiner Biographie des Markgrafen Ludwig Wilhelm von Baden 
annimmt, ehe er an den polnischen Thron dachte, dem Katholı- 
zismus günstig gestimmt gewesen!; er hätte m. E. den bis zu 
seiner Wahl streng geheimgehaltenen Übertritt einfach abgeleugnet 
oder wäre wie später sein Vetter, Herzog Moritz Wilhelm von 
Sachsen-Zeitz?, wieder Protestant geworden, wenn die Polen ihn 


wolten, würden sie sich wohl ein wenig zu absentiren beliben, welchem 
befehl sie auch alsofort ‚nachgelebet; der H Beichtvater (Vota) aber wil 
nicht weichen und spricht zu Ihrer Mayt., Ihre Päbstl. Heiligk. hätten ihm 
befohlen, nicht von Sie wegzugehen, worauf Ihre Mayt. wieder angefangen, 
Sie hätten mit dem Pabst niemahls also tractiret, daß er auch von denen 
Sachen wissen solte, welche in Ihren Erbländern vorgiengen, die poln. aber 
mögte er alle wissen und erfabren; diesem ungeachtet doch der Pfaffe 
nicht weichen wollen, da dann S. Mayt. sich über ihn erbarmet und ihn 
bey der Kutte zur Thüre hinaus geführet; ehe Sie aber ihn von sich ge- 
lassen, hätten Sie ihn noch mit einem Fuße vor dem hintern gesicht ge- 
treten, daß er weit abgeprallet wäre.“ 
28. Juni 
ee 
Wien, dem Grafen Zinzendorf, sich zu erkundigen, ob der zum Katholi- 
zismus übergetretene Kammerrat von Dölau seine Familie nach Wien habe 
kommen lassen, „um sie, was zu besorgen ist, gleichergestalt verführen (!) 
zu lassen“; in diesem Falle wollte er bei Zeiten das Nötige dagegen ver- 
fügen; auch den früheren Kammerpagen Liediow, der gleichfalls über- 
zutreten beabsichtigte, befahl er ernstlich zu verwarnen (D.St.A. Loc. 10330 
Den zu verhütenden Übertritt des Pagen Liedlow und der von Dölauschen 
Familie zur kathol. Religion betr. 1696). Georg Wagners Vermutung, 
August der Starke habe den Glaubenswechsel vielleicht schon zu Anfang 
des Jahres 1696 geplant (Die Beziehungen Augusts des Starken zu seinen 
Ständen während der ersten Jahre seiner Regierung [1694—1700] Rochlitz 1903 
S. 200 Anm. 14), ist also ebenso entschieden zurückzuweisen wie Aloys 
Schultes Hypothese. 

* Bald nachdem August der Starke den Glauben gewechselt hatte, 
um König von Polen zu werden, versprach Moritz Wilhelm seinem Bruder, 
dem Bischof von Raab, ein Gleiches zu tun, wenn er an Stelle des Fürsten 
Anton Egon von Fürstenberg Statthalter in Kursachsen werde; an religiösem 
Indifferentismus und dynastischem Ehrgeiz gab er also August dem Starken 
nichts nach (D.St.A. Loc. 8596 Zum Briefwechsel des Herzogs Moritz Wilhelm 
von 8.-Zeitz mit seinem Bruder Christian August nachmaligen Kardinal 
von Sachsen gehörig. Handschreiben ohne Zeitangabe.) Anscheinend aus 
dem Juli 1697 stammt folgender Brief Moritz Wilhelms an Christian August: 
„Nachdem ich wieder in das Land kommen, (habe ich) alles in größten 
Allarm gefunden wegen der Königlichen gemachten Disposition sonderlich 
da man vernommen, daß Fürstenberg auch in das künftige die Regierung 
führen soll. Es haben aber Fürstenbergisch Gesindte vorgegeben, es wäre 


1696 befahl Augut der Starke seinem Gesandten in 


Die Wahl Auguste des Starken zum König von Polen. 39 


nicht zu ihrem König erkoren hätten. Der Glaube galt ihm 
nicht mehr als ein Kleid, das man wechselt, wenn es einem be- 
liebt; nur äußerlich fromm zu scheinen hielt er für gut, da, wie 
er 1705 schrieb, das Volk etwas darauf gebe.! 

Mehr Beachtung als Theiners, Räß’ und Schultes unschwer 
zu widerlegende Hypothese verdient eine andere Auffassung, 


sonderlich zum besten der Evangelischen Religion, daß Fürstenberg Statt- 
halter bliebe, denn Er achtete Seiner Religion nicht groß, wäre Ihm gleich, 
in welcher Religion der ChurPrintz erzogen würde, womit man dann ein 
und andere Gemüther zu gewinnen sucht. Meines wenigen Orths halte ich 
davor, es wäre am besten gewesen, Ihro Mayst der König in Pohlen hätten 
Ihro Maytt dem Kayser die oberste Vormundschaft u. Administration in 
Dero testament aufgetragen. Hätte man dann neben E. L. auch zu mir 
ein Vertrauen gehabt gleichsam als Statthalter von Ihro Maytt dem Kayser, 
so wissen E. Ld. was mich anlangt, ob ich mich gleich solcher hohen Ver- 
richtung unwürdig achte, meine sentiments und aufrichtigste inclination 
von der RömischCatholischen und zu der r. k. Religion, daß ich also nicht 
würde ermangelt haben, zu der itz gemelden Religion (so ich in meinem 
Hertzen vor die beste und sicherste vorietzo ohnedem (weiß) halte) mich 
öffentlich zu bekennen, den Kgl. und ChurPrintzen mit allen Fleiß in Er- 
meldter Religion auferziehen zu laßen, auch sonsten Ihro Kayserl. Maytt 
befehle u. interesse sampt der Römischen Kirchen Aufnehmen in denen 
(Chur)Sächsischen Landen nach möglichkeit zu beobachten". P. S. „Wenn 
es wegen der Königlichen Disposition auff die in dem Schreiben gemeldten 
wege zu richten wäre, so wolte ich alsdann der löblichsten (und heiligsten) 
Societät Jesu, die sich ohne Flatterie zu sagen am meisten umb die Christ- 
liche Kirche, sonderlich auch durch Bekehrung so vieler ungläubiger Völker 
meritiret gemacht, zum wenigsten 3 collegia bauen und dotiren laßen, welches 
ich hiermit bey Gott und meinen Ehren gewiß versichere. (Eu. Ld. werden 
mir eine Gnade tun, wenn Sie dero vertrautesten (davon) von dieser Societät 
doch daß es nicht eclattiere, davon in geheim part zu geben).“ Die ein- 
geklammerten Worte und Sätze sind durchstrichen. Am 13./23. August 1697. 
schrieb Moritz Wilhelm an den Bruder, er habe ein Projekt wegen des. 
Stifts Naumburg sonderlich deshalb an August den Starken eingeschickt, 
„damit das vohrnehmste obstaculum, so mich viele Jahre an Annehmung 
der Römisch Catholischen Religion gehindert, nemlich wegen des Stifts 
Naumburg, so unser König gegen die Protestirenden schon wird beßer 
mainteniren können, aus dem Wege geräumt wird. Wenn bey dem Heiligen 
Abendmahl von Pübstlicher Heiligkeit auch der Kelch zugelaßen würde, 
solte sich denn auch die Nachfolge des Königs löblichen Exempels desto 
leichter ergeben‘ (D. St. A. Loc. 8597 Briefwechsel des Herzogs Moritz Wilhelm 
von Sachsen-Zeitz mit seinem Bruder... 1683—1697). 

I „Ne soiges bigos ni hibocriet, mes [d’]June vres devossion, le peubles 
en veust estres pries in der „Kegel pour la posterrite“* (Historische Zeit- 
schrift 87. Bd. S. 7). 


40 Paul Haake. 


welche die Thronkandidatur Augusts des Starken allein oder in 
erster Linie auf handelspolitische Motive zurückführen möchte, 
aber auch sie scheint mir einer vorurteilslosen Prüfung nicht 
standhalten zu können. Gustav Buchholz, Johannes Ziekursch 
und einige Schüler des ersteren behaupten, die Rücksicht auf 
die wirtschaftlichen Interessen Sachsens habe August den Starken 
wenn nicht allein, so doch vornehmlich bewogen, sich um die 
polnische Krone zu bewerben; was Sachsen an Getreide, Vieh, 
Salz und anderen Rohprodukten fehlte, habe er durch zollfreie 
Einfuhr aus Polen beschaffen, die sächsischen Industriewaren, 
hauptsächlich Tuche und Leinen, in größeren Mengen nach Polen 
ausführen und sich den Zugang zum Meere balınen wollen, den 
ihm elbabwärts das aufstrebende Brandenburg sperrte; er habe 
gehofft, die zwischen Sachsen und Polen gelegenen, den Habs- 
burgern und Hohenzollern gehörenden Gebiete durch Gewalt oder 
auf gütlichem Wege mit zu erwerben und aus allen diesen Terri- 
torien eine große lebensfähige wirtschaftliche und politische Ein- 
heit zu schaffen.! 


o e 


! Johannes Ziekursch, August der Starke und die katholische Kirche 
in den Jahren 1697—1720 in Briegers Zeitschrift für Kirchengeschichte 
24. Bd. (Gotha 1903) S. 91/2, in seinem Buche Sachsen und Preußen um die 
Mitte des 18. Jahrhunderts, Breslau 1904 (vgl. dazu mein Referat im Neuen 
Archiv f. süächs. Gesch. u. a. 25. Bd. S. 321—324) und in seinem Aufsatz 
Die polnische Politik der Wettiner im 18. Jahrhundert (Neues Archiv f. 
sächs. Gesch. u. A. 26. Bd. S. 107—122). Daß Gustav Buchholz in seinen 
Vorlesungen die polnische Thronkandidatur Augusts des Starken als einen 
berechtigten letzten Versuch der Wettiner, für Kursachsen den verlorenen 
Kontakt mit dem Meere wiederzugewinnen, zu retten versucht, beweisen 
die Dissertationen seiner Schüler Georg Wagner (Die Beziehungen Augusts 
des Starken zu seinen Ständen während der ersten Jahre seiner Regierung 
1694---1700, Rochlitz 1903) und Arno Günther (Sachsen und die Gefahr 
einer schwedischen Invasion im Jahre 1706, Pegau 1903); Ziekursch rechnet 
es Buchholz sogar ausdrücklich als Verdienst an, daß sich das Urteil in 
diesem Punkte seit einigen Jahren langsam „verschoben“ hat; daß, wie er 
behauptet, „man jetzt dazu neigt, die Politik Augusts des Starken und 
Brühls als einen wenn auch verfehlten, so doch in seinem Kern berechtigten 
Versuch anzusprechen, den sächsischen Mittelstaat zu einer die Geschichte 
Osteuropas beeinflussenden Großmacht umzugestalten“, dürfte aber doch wohl 
nur von ihm, Buchholz, seinen Schülern und einigen sächsischen Staats- 
beamten, nicht von der Mehrzahl der Historiker gelten. Selbst Otto Eduard 
Schmidt, der Verfasser der Kursächsischen Streifzüge, äußert sich im 26. Bd. 
des Neuen Archivs für sächs. Gesch. u. A. (S. 122) „mit aller Vorsicht“ dahin, 


Die Wahl Auguste des Starken zum König von Polen. 41 


Daß August der Starke Sachsen wie Polen wirtschaftlich zu 
heben und zu entwickeln suchte, unterliegt keinem Zweifel; der 
Reichtum seiner Völker kam ihm ja selbst zugute; je wohlhaben- 
der sie waren, um so mehr Steuern konnte er von ihnen er- 
heben. Aber bestimmt wurde seine Politik nicht durch die 
Rücksicht auf die Wohlfahrt seiner Länder, sondern auf sein 
eigenes Interesse und das seines Hauses!; geriet dieses mit jenem 
in Widerspruch, so hatte es vor ihm unbedingt den Vorzug’; 


„daß die Erreichung der polnischen Krone in gewissem Sinne auch als der 
Abschluß einer seit Heinrich dem Erlauchten betriebenen (aus wirtschaft- 
lichen Erwägungen hervorgehenden) Politik bezeichnet werden kann," will 
aber nicht verkennen, „daß für August den Starken die kräftigsten Im- 
pulse in seinem romantisch-ritterlichen Lebensideal, in seiner ungezügelten 
Begierde nach Ruhm und Glanz gegeben waren“; freilich sind die den 
Polen vor Augusts Wahl gemachten Propositionen, auf die sich Schmidt 
beruft, um ihm handelspolitische Motive unterzuschieben, vermutlich von 
Flemming aufgesetzt und, soweit sie die Hebung des Handels in Polen 
versprachen, mit den Zusagen der anderen Kandidaten identisch und erst 
im Wahlkampfe von ihnen übernommen, und die von Schmidt zitierte An- 
frage Fürstenbergs, ob Polens Interesse verbiete, daß er, Fürstenberg, als 
sächsischer Statthalter gegen die Versuche der Hohenzollern, den Leipziger 
Handel zu schädigen, einschreite, beweist noch weniger, daß August dem 
Starken die wirtschaftlichen Interessen Sachsens mehr am Herzen lagen 
als die Befriedigung seines rein persönlichen Ehrgeizes; sie gibt gerade 
die Möglichkeit eines Konflikts der polnischen und sächsischen Interessen 
und der Unterordnung dieser unter jene zu. 

1 Nicht Sachsens Ruhm und Größe, wie ich noch im 87. Bande der 
Historischen Zeitschrift S. 11 behauptete, sondern der Machtzuwachs des 
Hauses Wettin war der Leitstern der augustischen Politik; „par là la grandeur 
de la maison sera toujours soutenue" schreibt der König in der „Regel pour 
la posterrite.“ 

? Beispiele dafür lassen sich auf allen Gebieten der inneren und 
äußeren Politik erbringen; hier will ich nur erwähnen, daB August der 
Starke wirtschaftlichen Gegnern das gleiche Priviles abwechselnd erteilte 
und entzog, um von beiden Geld zu erpressen (D.St. A. Loc. 1419 Acta die 
Seidenhändler wider die Tuchhändler zu Leipzig betr. a0 1698/99 und 
1771—1776) und daß der Generalkriegszahlmeister Lämmel im April 1696 
zur Bezahlung der von dem Kurfürsten vor seinem Regierungsantritt ge- 
machten Schulden und zur Einlösung der versetzten Pfänder 100000 Taler 
aus der Generalkriegskasse hergeben mußte (D. St. A. Loc. 9122 Kriegs- 
zahlamtssachen betr. 1678—1702). „Le plaisir et l'ambition sont ses passions 
dominantes, cependant le plaisir est la plus dominante; bien souvent son 
ambition a été traversée par ses plaisirs, mais ses plaisirs ne l'ont jamais 
été pər son ambition", so charakterisierte Flemming August den Starken 


42 Paul Haake. 


persönliche Macht und Genuß standen ihm höher als das Glück 
seiner Untertanen, das er nur soweit zu fördern suchte, wie es 
ihm selbst nützte. Auch er lebte noch vollkommen „in der 
patrimonialen Staatsauffassung, der Land und Leute nur als 


am 16. Januar 1722 (D.K.B. Msc. Dresd. e 76) und Ziekursch sagt selbst 
im 26. Bande des Neuen Archivs für sächs. Gesch. u. Alt. S. 117: „Seine 
Verschwendungssucht und Liederlichkeit zerrieben die Kräfte seines Staates 
und seines Geistes.“ „Daß derselbe Herrscher sich einmal durch die Rück- 
sicht auf seinen Staat, ein andermal durch Familieninteressen mehr be- 
stimmen ließ,“ trifft auf den Großen Kurfürsten und Friedrich Wilhelm I. 
nicht zu, geschweige denn auf August den Starken; die Regierung des 
Großen Kurfürsten war nach Bernhard Erdmannsdörffer, der seine Fehler 
keineswegs vertuscht (vgl. Ziekursch im N. A. 26. Bd. S. 110), beseelt von 
dem „Geiste eines gewaltigen, alles durchdringenden, alles dem höchsten 
Zwecke beugenden Stuatsgefühls“, und ähnlich urteilen Heinrich von Treitschke 
(Deutsche Geschichte 3. Bd. S 494), Gustav Schmoller (Umrisse und Unter- 
suchungen zur Verfassungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte, be- 
sondere des preußischen Staates im 17. und 18. Jahrhundert S. 286,7) und 
Reinhold Koser (Die Epochen der absoluten Monarchie in der modernen 
Geschichte in der Historischen Zeitschrift 61. Bd. S. 246 ff.) über die Hohen- 
zollern des 17. und 18. Jahrhunderts. Ich glaubte „keine gewaltige Ent- 
deckung gemacht. zu haben“, als ich mich ihrer Meinung anschloß, und als 
Schüler von Erdmannsdüörffer, Marcks, Lenz und Schmoller denke ich auch 
nicht „anf dem Standpunkt zu stehen, den vor etwa 30 Jahren J. G. Droysen 
vertrat‘, gegen dessen Auffassung ich schon 1896 in meiner Dissertation 
(Brandenburgische Politik und Kriegführung in den Jahren 1688 und 1683 
S. 4/5 und 153/4) und 1901 in dem Aufsatz „Das Jubiläum der preußischen 
Königskrone in der historischen Literatur“ (Historische Vierteljahrschrift 1901 
H 565—572) polemisierte. Ich habe von August dem Starken nie deutsches 
Nationalbewußtsein gefordert, sondern ihm und seinem Sohne nur vorgeworfen, 
daß sie als Regenten nicht dasselbe Pflichtgefühl dem sächsischen Staat 
gegenüber besaßen, wie der Große Kurfürst, Friedrich Wilhelm I. und 
Friedrich der Große gegenüber dem brandenburg-preußischen; daß auch 
diese das Wohl ihres Hauses stets im Auge gehabt haben, gebe ich ebenso 
zu wie Reinhold Koser (a. a. O. S. 279); aber sie haben doch, so viel bis 
jetzt bekannt, unter den deutschen Fürsten zuerst Konflikte zwischen ihrem 
persönlichen und dem Staatsinteresse bewußt zu vermeiden gesucht und 
jenes diesem untergeordnet, nicht dieses jenem. Friedrich Wilhelm 1. 
schrieb 1727, „ich hoffe, das er [sc. mein Nachfolger] wierdt mein Lande 
und armee so vorstehen wie ein Braver Brandenburger“, und am 
1. September 1733 „er solle Unsern auf Sein wahres Interesse und der 
armen unschuldigen Unterthanen Bestes gegründeten väterlichen Willen 
nachkommen“ (Forsch. z. brdbg. u. pr. Gesch. 17. Bd. S. 569 u. 573); 
ähnliche Aussprüche des Großen Kurfürsten und Friedrichs des Großen 
siehe bei Koser und am Schlusse dieses Aufsatzes. 


Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 43 


landesherrliches Hausgut erschienen“!; auch er betrachtete wie 
alle seine Vorfahren? und bis auf den Großen Kurfürsten von 
Brandenburg und König Friedrich Wilhelm I. von Preußen alle 
seine fürstlichen Zeitgenossen die Territorien, die er beherrschte, 
wie einen privaten Besitz®, mit dem er schalten und walten 
könne nach freiem Belieben.* Er fühlte sich nicht als Diener 
eines Gemeinwesens, dem auch er Opfer bringen müsse, sondern 
als absoluten Herrn über alles innerhalb des Bereichs seiner 
Macht und als Mitglied einer’ über den Völkern stehenden be- 
sonders privilegierten sozialen Klasse; er strebte auch in dieser 
von einer Stufe zur andern; er wollte einer der ersten unter 
Seinesgleichen bleiben, wenn nicht der erste unter ihnen werden. 


1 Siegmund Riezler, Geschichte Baierns, 3. Bd. S. 664/5. Ähnlich 
sagt Otto Hintze (Geist und Epochen der preußischen Geschichte im 7. Bde. 
des Hohenzollernjahrbuchs S. 379): „Die fürstliche Gewalt wurzelt in der 
Vorstellung einer Herrschaft über Land und Leute, die an das Vorbild 
einer großen Grundherrschaft anknüpft; selbst die obrigkeitlichen Gewalten 
erscheinen als nutzbare Rechte, die verkauft oder verlichen werden wie ein 
Landgut oder wie eine Rente.“ 

* Von dem heute noch vielfach überschätzten Kurfürsten August sagt 
Robert Wuttke (Gesindeordnungen und Gesindezwangsdienst in Sachsen 
bis zum Jahre 1836, Leipzig 1893 S. 40) mit Recht: „Nicht immer richtete 
sich Vater August nach dem Gesamtinteresse des Volkes; gelegentlich 
fühlte er sich als Rittergutsbesitzer und suchte durch staatliche Maßnahmen 
beim Betrieb seiner Landwirtschaft sich gewisse Vorteile zu sichern“ 

s „Die Vorstellung, daß die Grafschaft, das Territorium ein staatlicher 
Amtsbezirk sei, war seit dem 13. Jahrhundert in den Kreisen der Landes- 
herren fast ganz verschwunden. Das Territorium, dessen Wesen doch in 
der Ausübung von Hoheitsrechten lag, wurde wie ein privater Besitz be- 
handelt und demgemüß auch Zersplitterungen unterworfen“ (Georg von 
Below, Territorium und Stadt.. Aufsätze zur deutschen Verfassungs-, Ver- 
waltungse- und Wirtschaftsgeschichte 1900 S. 265). 

4 Der Rat, den er 1705 seinem Sohne erteilte, die Güter des Adels 
einzuziehen und ihm nur den Nießbrauch davon zu gestatten (Hist. Ztschr. 

7. Bd. S. 7), zeigt, daß er die Überzeugung Ludwigs XIV. teilte, der ein 
Recht an alle innerhalb der Grenzen seines Landes gelegenen geistlichen 
und weltlichen Güter zu haben glaubte (Hist. Zeitschr. 61. Bd. S. 270), und 
die gleiche patrimoniale Auffassung verrät ein Schreiben des Statthalters 
Fürsten Anton Frhrn. von Fürstenberg aus dem November 1698 an August 
den Starken, worin er schreibt, er hoffe, „es werde das Land durch die bei 
denen Städten vorgehenden Untersuchungen in einen solchen Zustand 
kommen, daß es E. K. M. umb ein merkliches besser werde genießen 
können“ (Georg Wagner a. a O. S. 122). 


44 Paul Haake. 


Seit dem Jahre 1693 wußte er, daß Friedrich III. von Brandenburg 
die Hand nach der Königskrone ausstrecke!; Herzog Ernst August 
von Hannover war 1692 Kurfürst geworden und hatte nach dem Tode 
des letzten Oraniers und seiner Gemahlin Aussichten auf den 
englischen Thron — sollten die Wettiner, einst in den Tagen 
der Brüder Moritz und August nächst den Habsburgern, das 
mächtigste deutsche Geschlecht, sich von den Hohenzollern, den 
Welfen und den nach den spanischen Niederlanden und vielleicht 
auch nach der spanischen oder” polnischen Krone schielenden 
Wittelsbachern überflügeln lassen und sich für immer mit dem 
Range eines Kurfürsten begnügen? Ich will es also nicht ganz 
in Abrede stellen, daß August der Starke, als er sich um den 
polnischen Thron bewarb, an wirtschaftliche Vorteile, die Sachsen 
aus der Personalunion erwachsen könnten, vielleicht mit gedacht 
hat; aber zu der Kandidatur bestimmt haben sie ihn m. E. nicht; 
das treibende Moment ist dynastischer und militärischer Ehrgeiz 
und, wie wir gleich sehen werden, verletzter Stolz gewesen. 
Friedrich August, am 12. Mai (a. St.) 1670 als zweiter 
Sohn Johann Georgs III. und seiner Gemahlin Anna Sophie, 
einer dänischen Königstochter, in Dresden geboren, schien ur- 
sprünglich nicht zum Träger des sächsischen Kurhutes ausersehen 
zu sein; Herzog von Lauenburg, das seit dem Tode des letzten 
Askaniers Julius Franz im Jahre 1689 der Zankapfel der Welfen 
und der Wettiner war, sollte und wollte er werden. Er bewarb 
sich um die Hand einer der beiden Töchter des verstorbenen 
Herzogs, um seine Ansprüche auf Lauenburg zu verbessern; 
Kaiser Leopold I. verweigerte aber seine katholischen Mündel 
einem protestantischen Prinzen, und so führte Friedrich August 
im Januar 1693 seine Cousine, die Prinzessin Christiane Eber- 
hardine von Brandenburg-Baireuth, als Gattin heim. Wider Er- 
warten wurde er im folgenden Jahre durch den frühen Tod seines 
kinderlosen Bruders, Johann Georgs IV., zur Nachfolge in Sachsen 
berufen; er dachte noch immer an Lauenburg; ein inniges Ver- 
hältnis zu seinem Volke besaß und gewann er nicht. Maßlos 


! Der brandenburgische Gesandte, Chwalkowski, schrieb am 19./29. Ja- 
nuar 1693 aus Dresden nach Berlin: „Man hat sonsten auch Sr. Ch. D. 
einbilden wollen, ob suchten Ew. Ch D vor Ihnen überall den Vorzug und 
wollten sich gar zum Könige in Preußen machen lassen, welches inventum 
ich gleichfalls gehörig beantwortet habe“ (B. St. A. R.41 2d). 


Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 45 


in seinen persönlichen Ansprüchen, suchte er vom Anfang seiner 
Regierung an so viel Geld, wie nur irgendmöglich, aus ihm zu 
ziehen und die Macht der Stände einzuschränken oder ganz zu 
zertrümmern; lax und frei in seinen sittlichen und religiösen 
Anschauungen konnte er sich mit der lutherischen Orthodoxie 
nicht befreunden und wählte meist Ausländer, die dem sächsischen 
Adel und der sächsischen Geistlichkeit gleich fern standen, zu 
seinen Dienern und Beratern. Mit Leib und Seele war er Soldat 
und lechzte nach der Führung eines selbständigen Heeres und 
dem Ruhm eines großen Feldherrn; er wolle keinen Volontär 
an der Seite des Markgrafen von Baden abgeben wie sein Bruder, 
äußerte er einmal zu dem Grafen Harrach. Er erhielt im Sommer 
1695 und 1696 den Oberbefehl über die in Ungarn gegen die 
Türken zu Felde ziehenden Truppen; er hätte dort wahrschein- 
lich Erfolge errungen, wenn nicht alle seine Pläne durch den 
kaiserlichen Feldmarschall Caprara durchkreuzt und Proviant und 
Kriegsmateriel früher und reichlicher zur Stelle gewesen wären, 
als es in Wirklichkeit geschah. Die unaufhörliche Opposition 
des eifersüchtigen und überbedächtigen Grafen und die Leere der 
kaiserlichen Kassen und Magazine trugen, wie ich im 24. Bande 
des Neuen Archivs für sächsische Geschichte und Altertumskunde 
(S. 124—154) nachzuweisen versucht habe, die Hauptschuld an 
dem unglücklichen Ausgang der beiden ungarischen Kampagnen; 
August der Starke kann, da er an die Beschlüsse der Majorität 
des Kriegsrats gebunden war, für diese selbst nicht verantwortlich 
gemacht werden und hat sich m. E. in einer längeren Denkschrift 
vollkommen gerechtfertigt. Seine Feinde verdächtigten ihn und 
beschuldigten ihn unter anderm, den Sultan am Nachmittag des 
26. August in der Trunkenheit angegriffen zu haben; der Kaiser 
schenkte diesen Gerüchten offenbar Glauben und legte ihm am 
13. September die Rückkehr nahe. August der Starke war, als 
er von den Verleumdungen hörte, aufs tiefste empört; es seien 
infame Lügen, die man über ihn verbreite, schrieb er an seinen 
Gesandten nach Wien; Caprara und Taaffe hätten sich um nichts 
gekümmert und alles ihm überlassen; er habe wie ein Hund 
arbeiten müssen und doch nur halb so viel Tote und Verwundete 
wie der Markgraf von Baden oft auf einem einzigen Marsche 
verloren. Unverzüglich verließ er die Armee, um seine Ehre 
persönlich zu verteidigen; rücksichtslos schilderte er den schlechten 


46 Paul Haake. 


Zustand des kaiserlichen Heeres, der allein größere Erfolge ver- 
hindert habe- Es gelang ihm zwar, Leopold I. von seiner Un- 
schuld zu überzeugen und für das nächste Jahr ein neues An- 
gebot des Oberkommandos zu erhalten; aber obgleich er zusagte, 
blieb doch ein Groll in seiner Seele gegen den Wiener Hof 
zurück, und vielleicht dachte er schon jetzt daran, sich ein anderes, 
freieres Operationsfeld zu suchen und sich zu diesem Zwecke um 
die polnische Krone zu bewerben. 

In dieser Stimmung lernte er nun eine Schrift kennen, 
welche ihn geradezu auf diesen Schauplatz hinwies und seinen 
militärischen und dynastischen Ehrgeiz in gleicher Weise an- 
spornte; wenn er die Thronkandidatur nicht schon vorher ins Auge 
gefaßt hat, so stand sie ihm jetzt mit einem Male vor seiner 
Seele; in kurzer Zeit gelangte der Entschluß dazu in ihm zur 
vollen Reife. Als er im Dezember 1696 einige Tage in Torgau 
weilte, erblickte er — war es Zufall oder machten ibn andere 
absichtlich darauf aufmerksam?! — in einem Zimmer des Schlosses 
ein sonderbares Gemälde: das Bild eines Mannes, der von Löwen 
angegriffen und von Tigern verteidigt wurde. Neugierig, was 
es bedeute, wandte er sich an seine Begleiter und erfuhr von 
seinem Leibarzt Dr. Erndtel, daß es sich auf einen Traum be- 
ziehe und in einem alten Buche darüber manches zu lesen sei. 
Auf Befehl des Kurfürsten wurde es so schnell wie möglich zur 
Stelle geschafft, und mit wachsendem Interesse vertiefte sich 
August der Starke im Dezember 1696 oder im Januar 1697 in 
dieses merkwürdige Manuskript. 

Es war ein starker Foliant in deutscher Sprache, voll von 
Prophezeihungen und voll von Bildern, welche die wunderlichen 
Gesichter des angeblich von Gott gesandten Verfassers wunder- 
lich genug illustrierten. Der zweite Apostel Paulus, wie er sich 


ı Wer das gewesen sein sollte, ist mir freilich ein Rätsel; Katholiken 
gab es damals in Augusts Umgebung noch nicht, und die lutherischen 
Sachsen hatten doch kein Interesse daran, ıhn zur Kandidatur um die pol- 
nische Krone zu animieren. Über den Verbleib des Bildes konnte ich 
leider weder mit Hilfe des Torgauer Geschichtsvereins noch des D. O. H. M. A. 
noch des D St. A. noch der Inventare der Kgl. Gemäldegallerie in Dresden 
etwas ermitteln; vermutlich ist es zusammen mit anderem minderwertigen 
Mobiliar der Schlösser, welche Sachsen im Jahre 1815 an Preußen abtrat, 
verkauft worden. 


Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 47 


nannte, verkündete hier den Katholiken und Muhammedanern 
Verderben, den Protestanten den Sieg, der Welt das Nahen des 
jüngsten Gerichts. Im Jahre 1690, so weissagte er, wird der 
römische Papst in Not geraten, von seinen Bundesgenossen ver- 
lassen werden und seine Güter verlieren; um das Jahr 1699 ist 
sein völliger Untergang gewiß. Im Jahre 1696 wird ein Sproß 
des Sachsenstammes halb dänischen Geblüts mit Namen Augustus 
zum König von Polen erwählt und, wenn das Papsttum zugrunde 
geht, römischer Kaiser werden; er wird mit Hilfe eines württem- 
bergischen Prinzen, der als Feldmarschall zuvor in dänischen 
Diensten stand, das türkische Reich, Ungarn und sogar einen 
Teil Asiens erobern und seinen Thron in Konstantinopel auf- 
schlagen. „Und gleichwie der erste Kaiser, unter welchem Christus 
geboren worden, fromm, glücklich, ein Held und Triumphierer 
gewesen, ja ein Mehrer des Reiches genannt worden, also wird 
auch der letzte Augustus, den ich Augustum den Großen nenne, 
aus einem großen Geschlecht und Volke der letzte Monarch im 
römischen Reiche sein. Dieser Augustus wird bis zur letzten 
Zukunft Messiä leben, unter welchem auch unser Herr und Hei- 
land Jesus Christus kommen wird, zu richten die Lebendigen 
und die Toten!“ | 
Dieses Buch, das sich noch heute in der Handschriften- 
sammlung der Dresdener Kgl. Bibliothek (Msc. Dresd. Nr. 44) 
befindet und auf seinem Einband das Monogramm Augusta des 
Starken trägt, war nicht die ursprüngliche Prophezeiung, sondern 
eine viel später angefertigte deutsche Übersetzung; das lateinische 
Original, gleichfalls noch im Besitz der Kgl. Bibliothek (Msc. 
Dresd. Nr. 32) stammte aus dem Ende des 16. Jahrhunderts. Im 
Zeitalter der Gegenreformation hatte Paul Grebner, ein Schul- 
meister aus Schneeberg, diese Weissagungen in lateinischer 
Sprache niedergeschrieben, um Heinrich IV. von Frankreich, 
Christian IV. von Dänemark, Elisabeth "von England und die 
deutschen protestantischen Fürsten zum gemeinsamen Kampf 
gegen Katholizismus und Muhammedanismus aufzustacheln; in 
die Zeit von 1590—1609 setzte er ihr Ende. Aber die Jahre 
gingen dahin, ohne daß Grebners Prophezeiungen sich erfüllten. 
Da lernte sie in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts ein 
Freund und Berufsgenosse Speners, der Pastor Johann Wilhelm 
Petersen, kennen. Von der baldigen Wiederkunft Christi fest 


AN Paul Haake. 


überzeugt, übertrug er das Buch zwischen 1660 und 1680 ins 
Deutsche!, änderte in dem lateinischen Original die Zahlen 1590 
und 1609 in 1690 und 1699 und fügte das Jahr 1696 als Zeit- 
punkt der Wahl eines Wettiners zum König von Polen hinzu; 
um seine Mitmenschen auf das Nahen des jüngsten Gerichts vor- 
zubereiten und hinzuweisen, gab er den „Seidenen Weltfaden“, 
wie Grebner sein Werk betitelt hatte, allen zu lesen, die sich 
dafür interessierten, und so kam es schließlich durch die Ver- 
mittelung des Leibarztes Dr. Erndtel auch in die Hände des 
Kurfürsten von Sachsen. 

Daß es auf ihn einen ungewöhnlich tiefen Eindruck gemacht 
hat, dafür spricht eine Reihe von Gründen, die ich sogleich an- 
führen möchte; man könnte mich sonst für einen noch größeren 
Phantasten halten als August den Starken. Für einen Einfluß 
der Lektüre des Seidenen Weltfadens auf seine polnische Kandi- 
datur spricht zunächst die Erwerbung der beiden Manuskripte; 
wann die deutsche Übersetzung in seinen Besitz gelangte, ist 
leider nicht bekannt; aber sie und das lateinische Original, das 
seine Mutter Anna Sophie am 30. Oktober 1698 für 120 Taler 
kaufte, müssen doch auch nach der Wahl noch einigen Wert für 
ihn gehabt haben. Daß diese, wenn auch im Zeitpunkt nicht 
ganz genau (1696 statt 1697), vorausgesagt worden war, blieb 
nicht lange verborgen; im Jahre 1700 erschien ein Commentarius 
rerum toto orbe gestarum, welcher darauf aufmerksam machte 
und den Inhalt des Grebnerschen Manuskripts und die Art, wie 
August der Starke es kennen lernte, freilich etwas fehlerhaft aller 
Welt erzählte Einer der Führer der Aufklärung, der Franzose 
Pierre Bayle, erklärte den Seidenen Weltfaden daraufhin im 
Jahre 1704 für eine Fälschung; er sei erst nach der Wahl des 
Kurfürsten zum König entstanden; die tatsächlichen Irrtümer des 


1 Petersen bemerkt am Rande zur 185. Fahne: Itaque Prophetiae de 
Magno Carolo Rege Sueciae neque de Carolo Gustavo neque eius filio, qui 
hodie regno praeest, sed de Carolo Gustavi Adolphi Patre intelligendae 
sunt. Karl XI. von Schweden, der Sohn Karl Gustavs, kam 1660 zur Re- 
gierung. Also muß die Übersetzung nach 1660 entstanden sein. Am Schlusse 
der 264. Fahne erwähnt Petersen den Wettiner August, qui hodie archi- 
episcopatum Magdeburgensem administrat. Der Administrator von Magde- 
burg, Herzog August, starb am 4. Juni 1680. Also ist die Petersensche 
Übersetzung vor diesem Tage entstanden. 


Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 49 


Commentarius nahm er in seinen Artikel mit auf.! Nun befahl 
August der Starke seinem Rate und Hofhistoriographen Wilhelm 
Ernst Tentzel, „die rechte Wahrheit und Beschaffenheit von 
Grebners Buch in lateinischer Sprache herauszugeben“. Da Tentzel 
bald darauf starb, kam es nicht dazu; aber die falschen Angaben 
Bayles und seiner Quelle hat er im Jahre 1706 doch noch kurz 
berichtigt.” Darnach sah August der Starke das Bild, welches 
den Anstoß zum Kauf des Seidenen Weltfadens gab, nicht in 
Altenburg, sondern in Torgau; dort aber ist der Kurfürst, wie 
aus den Hofkalendern hervorgeht?, vom 15. bis zum 19. De- 
zember gewesen; allzulange nachher kann die Lektüre der Petersen- 
schen Übersetzung nicht fallen, denn Ende Januar oder Anfang 
Februar 1697 tat er die ersten Schritte zu der Kandidatur um 
den polnischen Thron. Indem er Tentzel beauftragte, den Seidenen 
Weltfaden gegen den Vorwurf der Fälschung in Schutz zu nehmen, 
gab er zu erkennen, daß er noch damals (1706) etwas von ihm 
hielt; wie hoch er ihn vor und kurz nach seiner Wahl schätzte, 
können wir aus anderen Tatsachen schließen. 

Einmal daraus, daß er selbst die Geheimkunst, Blicke in die 
Zukunft zu tun, zu erlernen versuchte. Er las im April 1697 
die Weissagungen des Nostradamus und die Punktierbücher seines 
Ahnherrn August‘; er ließ sich 1698 alle Schriften seines be- 


1 Réponse aux questions d'un provincial (Oeuvres diverses Tome III 
deuxieme partie. A la Haye 1727 p. 508). 

2 3. Fach des 3. Repositoriums seiner „Curieusen Bibliothec‘ S. 209 ff. 
Die spätere Literatur über den Seidenen Weltfaden hat Schnorr von Carols- 
feld in dem Artikel über Paul Grebner in der Allgemeinen Deutschen 
Biographie verzeichnet. Näheres über seinen Inhalt siehe noch in dem 
Aufsatze von Karl von Weber, Einige Sachsen betreffende Prophezeiungen 
(Archiv für die sächsische Geschichte VII, 225—232). 

3 Sie fehlen leider im D.O.H.M.A. für die Jahre 1695 und 1696, 
sind aber auf der D.K.B. in Auszügen von F. L. Zacharias (Msc. Dresd. 
Q. 226) vorhanden. Darnach ist August der Starke in Altenburg vor dem 
Jahre 1700 überhaupt nicht gewesen, in Torgau vom 30. Oktober bis 4. No- 
vember 1694 und vom 5./15. bis 9./19. Dezember 1696, in der Zwischenzeit 
nicht. Wäre übrigens der Seidene Weltfaden nach der Wahl Augusts 
des Starken zum König von Polen entstanden, so hätte der Fälscher doch 
wohl das richtige Jahr 1697 eingesetzt, nicht das Jahr 1696. 

1 Vergleiche über letztere den Aufsatz von Otto Richter, Die Punk- 
tierbücher des Kurfürsten August von Sachsen (Forschungen zur deut- 
schen Geschichte, Bd. XX S. 15—35). Die Weissagungen des Nostradamus 

Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 1. 4 


50 Paul Haake. 


rühmten Vorfahren und andere kabbalistische und geomantische 
Bücher nach Polen kommen und neue im Ausland aufkaufen!; 
er glaubte offenbar an die Gabe der Prophezeiung im allgemeinen 
und an die Grebners im besonden. Er war der Sohn eines 
Sachsen und einer Dänin und stark und ehrgeizig genug, um sich 
das Größte zuzutrauen und zu begehren — warum sollte er nicht 
der Augustus halb sächsischen, halb dänischen Blutes sein, dem 
Grebner die polnische Königs- und die deutsche Kaiserkrone, den 
ganzen Osten und Süden Europas und noch einen Teil von Asien 
prophezeite? Er hatte noch Zeit und Mittel genug, um sich 
um den Thron der Piasten zu bewerben — warum sollte er 
nicht aus eigener Kraft oder mit fremder Hilfe alle andern 
Kandidaten besiegen? Er war Freidenker und Egoist genug, um 
den Übertritt zum Katholizismus und, wenn nötig, auch den 
Rücktritt zum Protestantismus nicht zu scheuen — warum sollte 
er nicht den Glauben wechseln, da das Riesenreich, das er zu 


las dem Kurfürsten Oberst Jakob Heinrich von Flemming im April 1697 
drei Abende hintereinander vor (Theatrum Europaeum XV S. 295). 
29. September 
Am "a Oktober ` 
halter Fürsten Anton Egon von Fürstenberg und das Geh. Konsilium aus 
Lemberg: „Uns ist vorgebracht worden, daß in den Bibliotheken zu Witten- 
berg, Zwickau und Schulpforta Bücher vorhanden seien, welche zu Ihrer 
Kgl. Maj. Vorhaben dienlich sein könnten. Ihre Kgl. Maj. haben deshalb 
den Kammerherrn und Rittmeister von der Garde, von Seifertitz, dorthin 
gesandt, um sich die Bibliotheken und ihre Kataloge zeigen zu lassen und 
von den ihm bedeuteten Büchern Extrakte, so viel Ihrer Kgl. M. dienlich, 
zu nehmen.“ Und am 15./25. Oktober 1698 befiehlt August der Starke dem 
Statthalter: „E. Ld. ist wissend daß Wir von Unsers Hochlöbl. Vorfahren 
Churfürst August courieusen Schriften unterschiedene volumina herauß in 
Pohlen haben bringen laßen. Weil aber daran einige Dinge fehlen, welches 
man auß deren connexion und worauff sie sich beziehen, wohl abnehmen 
kan, als begehren Wir gnäd., E. Ld. wollen dieselben sowohl als auch 
andere Cabalistica und Geomantica, absonderlich ein versiegeltes Kästgen 
mit dergleichen Schriften, ingleichen die Landkarten, welche Churfürst 
Augustus mit eygener Hand gemacht haben soll (welche bevor in der Kunst- 
Cammer befindlich) an orten auff Unserm Schloße zu Dresden, wo dieselben 
anzutreffen, so vermuthlich in besagter Kunst(amımer, Grünen Gewölbe oder 
Unserer Bibliothee seyn dürfte, aufsuchen laßen und Uns überschicken“ 
(D. St. A. Loc. 897 Oberkämmereysachen 1697 ff.). Zahlreiche Aufträge zu 
Ankäufen geomantischer und kabalistischer Bücher enthält auch die Korre- 
spondenz des Obersten Kanzlers Wolf Dietrich von Beichlingen. 


1693 reskribierte August der Starke an den Statt- 


a EES 


Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 51 


gründen gedachte, zum größten Teile Katholiken umfaßt haben 
würde? 

Denn nicht mit Polen allein wollte er sich, als er sich um 
seine Krone bewarb, begnügen; schon sah er sich im Geiste als 
Erben der Habsburger und im Besitz von Konstantinopel; Lud- 
wig XIV. bot er, falls er seine Wahl in Warschau unterstützte, 
Waffenbrüderschaft gegen den Kaiser an, und am 9. Februar 1697 
erschien er im öffentlichen Karnevalszuge als Sultan verkleidet 
an der Spitze eines Trupps Janitscharen. Bis zum Schlusse des 
17. Jahrhunderts ist er ein offener Gegner der Türken, ein ge- 
heimer der Habsburger zeitlebens gewesen; nur die Hoffnung 
auf einen Einzug in Konstantinopel hat er nach den schweren 
Niederlagen, die ihm Karl XII. von Schweden in den ersten 
Jahren des 18. Jahrhunderts beibrachte, endgültig aufgegeben. 
Das Ziel seines Feldzuges von 1698, für den er auf Grebners 
Weissagungen hin den in dänischen Diensten stehenden Herzog 
Ferdinand Wilhelm von Württemberg gewannt, ist die Moldau 
und Wallachei und die Hafenstadt Braila am schwarzen Meere 
gewesen?; am 18. September 1698 schloB er mit Kurfürst Max 
Emanuel von Baiern einen Vertrag zur Begründung einer Handels- 
kompagnie mit ihrem Hauptsitz in Bialogrod an der Mündung 
des Dniestr?, und noch im Winter 1701/2 unterhandelte er mit 
dem Schah von Persien über Maßnahmen zur Hebung des Handels 


1 Am 11. Oktober 1697 schrieb August der Starke an seinen Gesandten 
in Haag, Christoph Dietrich von Bose, man müsse die in Holland stehenden 
Dänen u. ihren Führer, den Herzog von Württemberg, zu gewinnen suchen 
(D. St. A. Loc. 3607 Acta Die Campagnen ... betr. Vol. V. fol. 81). Ver- 
gleiche auch meine Charakterstudie König August der Starke (München 1902) 
S. 26 Anm. 9. | 

$ Darauf hat schon Carl Schirren in den Göttingischen Gelehrten An- 
zeigen 1883 S. 1—40 hingewiesen. Die Quelle ist das Aktenstück Loc. 3609 
den Feldzug nach denen Podolischen Grenzen gegen die Türken... betr. 
1697/38 (D. St. A.). Ziekursch kennt also nicht einmal die gedruckte Lite- 
ratur über August den Starken, wenn er im Neuen Archiv f. sächs. Gesch. 
u. Altert. 26. Bd. S. 118 ausruft: „Man höre und staune: nicht nordwärts 
zur Ostsee, sondern nach Süden auf Konstantinopel zu strebte nach Haakes 
Ansicht wenigstens von 1697 bis 1699 die Politik Augusts des Starken!“ 
Das darauf bezügliche Aktenmaterial hat im Jahre 1901 der Rumäne 
Jorga veröffentlicht (vgl. Mitteilungen des Instituts für österr. Geschichts- 
forschung 25. Bd. S. 511 und Historische Zeitschrift N. F. 55. Bd. S. 366). 

3 D. St. A. Originalurkunde Nr. 14207b. 

4* 


52 Paul Haake. 


zwischen ihren beiden Nationen." An die Eroberung Asiens oder 
auch nur des Bosporus hat er damals wohl nicht mehr gedacht; 
dazu machten ihm die Schweden zu viel zu schaffen; dabei wäre 
er vermutlich auch mit dem Zaren in Konflikt geraten, dessen 
Hilfe er gegen Karl XII. dringend bedurfte. Die Hoffnung aber 
auf die deutsche Kaiserkrone und den Erwerb von Böhmen, 
Schlesien und Mähren hat er bis an sein Lebensende nicht auf- 
gegeben; von 1697 bis 1702 und noch zuletzt am Schlusse 
seiner Regierung hat er Frankreich ein Bündnis gegen die Habs- 
burger angeboten und von 1705 an auf eine Heirat seines Sohnes 
mit einer Tochter Josefs I. hingearbeitet, um ein gewisses An- 
recht an seine Länder und die deutsche Kaiserkrone zu erwerben. 
Er wäre, hätte er 1740 den Ausbruch des österreichischen Erb- 
folgekrieges erlebt, unzweifelhaft einer der Gegner Maria Theresias 
gewesen; er hätte freilich die besten Stücke der Beute und die 


Vormachtstellung im deutschen Norden doch schließlich einem 


Stärkeren lassen müssen: dem König von Preußen, Friedrich dem 
Großen. 

Doch nun zurück zu seiner Kandidatur um den polnischen 
Thron! Wie verlief sie? Wessen Unterstützung suchte er dabei 
zu gewinnen? Welche Männer verhalfen ihm in Warschau zum 
Siege? Ich erwähnte bereits, daß August der Starke sich zu- 
nächst an Ludwig XIV. wandte; Ende Januar oder Anfang 
Februar schickte er seinen Generalleutnant Erich Theodor Frei- 
herrn von Rose nach Rom, um den Papst und Ludwig XIV. für 
seine Kandidatur zu gewinnen; dem französischen König bot er 
ein Bündnis gegen die Habsburger an, Innozenz XII. versprach 
er seinen Übertritt zum Katholizismus? Da der Bescheid nicht 


! Ein Geistlicher, Zapolsky, reiste zu diesem Zwecke nach Konstan- 
tinopel. Vgl. Die Instruktion des Generalmajors Brause vom 17. Dezember 
1701 (D. St. A. Loc. 9984 des Generals Brause Absendung an die ottomannische 
Pforte und die Krimmischen Tartaren betr. 1701 und Brauses Instruktion 
Warschau 17. Dez. 1701 Punkt 8 in der in der Neuordnung begriffenen 
Beichlingenschen Korrespondenz). 

: Der französische Gesandte in Rom, Kardinal Janson Forbin, be- 
richtet seinem Könige über die Unterredung mit dem Freiherrn von Rose 
am 19. Februar 1697 (Bastard a. a. O. S. 156/7); an den Abbé de Polignac 
schrieb er darüber a Rome le 21. juin 1697: Le Baron Rose vint icy me 
parler de sa part, mais il ne vit pas Sa Sainteté pour convenir avec Elle 
de ce qui concerne la religion. Il me parut mesme persuadé qu'il n'y avait 


bet ` 8 vm mein RE de m 000777171 u m 


Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 53 


gerade ungünstig lautete, so reiste der Kurfürst am 15. März 
von Dresden nach Wien und ließ sich dort von seinem Vetter, 
dem Herzog Christian August von Sachsen-Zeitz, der im Jahre 
1689 in den Schoß der allein seligmachenden Kirche zurück- 
gekehrt und seit 1696 Bischof von Raab war, in aller Stille auf 
den Glaubenswechsel vorbereiten; der Freiherr von Rose ging 
anfangs April mit neuen Anerbieten nach Kopenhagen und 
Ryswick, um sie dort den französischen Gesandten zu übergeben 
und durch sie dem Pariser Hofe zu übermitteln. August der 
Starke versprach seine Truppen aus Ungarn abzurufen und, wenn 
zwischen den Habsburgern und Bourbonen kein Friede zustande 
komme und Ludwig XIV. bereit sei, dem Kurfürsten Subsidien 
zum Unterhalt von 20000 Mann zu zahlen, den Kaiser in Böhmen 
oder in Schlesien anzugreifen!; auch in die Abtretung Straßburgs 
an Frankreich willigte er ein; er verlangte dafür nur, daß dieses 
seine Kandidaten fallen lasse und ihn, den Kurfürsten, allein 
unterstütze. | 
Inzwischen war es Zeit geworden, in Polen selbst Schritte 
zur Verwirklichung dieses Planes zu tun; denn Mitte Mai trat, 
wie wir sahen, der Reichstag zum Zwecke der Wahl in Warschau 


peu de temps sufisament pour écrire d’icy en France. Il comprit aussy que 
les choses &toient trop engagées de toutes parts, et je n’aurois pas cru 
que cet Electeur eut poussé si loing cette idee chimerique. J'en ar rendu 
compte au roy, qui n'est entre en façon du monde (D. St. A. Loc. 14339 
Convolut 18 der Polignacschen Korrespondenz). Nach Bastard berichtete 
Rose dem Kurfürsten, que le cardınal de Janson estimait que les choses 
étaient trop avancées en Pologne pour que Louis XIV y püt appuyer les 
prétentions de l’Electeur, à moins que, dans la suite, il or eüt lieu de le 
proposer comme tiers parti; alors seulement le roi de France concourrait 
volontiers a cette Election comme à toute affaire, qui pourrait être avan- 
tageuse à l’Flecteur et à la maison de Saxe. L’Electeur content de ce 
début, envoya le baron Rose en Danemarck auprès de M. de Bonrepos pour 
lui faire les mêmes ouvertures qu'au cardinal de Janson; mais M. de Bon- 
repos refusa de se charger de cette négociation à cause de la grande 
distance qui séparait Paris de Copenhague et qui ne permettait pas de rece- 
voir assez promptement les dépêches du roi. Ce fut alors que le baron 
Rose passa en Hollande et alla trouver Mr. de Caillière, plénipotentiaire 
français à Ryswick. Il lui fit de la part de l’Electeur de Saxe des pro- 
positions avec prière de les faire parvenir au roi de France. 

1 Nach Bastard versprach August der Starke den Kaiser in Böhmen, 
nach einem Bericht Polignacs an Ludwig XIV. vom 31. Mai 1697 in Schlesien 
anzugreifen. 


54 Paul Haake. 


zusammen.! Es traf sich günstig, daß der Oberst eines säch- 
sischen Dragonerregiments, Jakob Heinrich von Flemming, ein 
Pommer, seine an den Kastellan von Kulm, Przebendowski, ver- 
heiratete Cousine zu besuchen beabsichtigte und den Kurfürsten 
gerade jetzt um Urlaub nach Polen bat; August der Starke be- 
schloß, sich seiner zur Agitation zu bedienen, und beschied ihn 
vor seiner Abreise noch einmal zu sich. Drei Abende hinter- 
einander verbrachte er mit ihm in vertrautem Gespräch, ohne die 
ihm zugedachte Mission auch nur mit einem Wort zu berühren; 
jedesmal mußte ihm Flemming die Weissagungen des Nostradamus 
vorlesen und mit ihm darüber disputieren. Erst am vierten Tage 
wagte er sich ihm anzuvertrauen und fragte ihn nach einigem 
Zögern etwas unvermittelt und unsicher, ob er sich auf ihn ver- 
lassen könne; als Flemming ihn seiner unbedingten Treue ver- 
sicherte, entdeckte er ihm seinen Entschluß, sich um die Krone 
der Piasten zu bewerben und ihn, den Obersten, als Agenten zu 
verwenden. Erstaunt wandte Flemming ein, daß es dazu wohl 


! Für das Folgende benutze ich als Quelle Flemmings Mémoires de 
ce qui s'est passe en Pologne depuis la mort du roy Jean III. concernant 
principalement l'élection du roy Auguste II. électeur de Saxe élu le 
27. juin 1897 et couronné le 15. septembre de la même année (D. St. A. 
Loc. 3687), welche zum Teil 1707 im 15. Bande des Theatrum Europaeum 
(S. 295 ff.) erschienen. Sie sind, da in ihnen von Flemmings Gemahlin die 
Rede ist, die sich am 9. Juli 1702 mit ihm verheiratete, nach diesem Tage, 
und da zu dem Namen des G. F. M. Siegmund Joachim v. Trautmannsdorf 
das Wort „feu“ nachträglich zugesetzt ist, vor dem 1. April 1706, an dem 
Trautmannsdorf starb, geschrieben; eine kürzende Überarbeitung und Fort- 
setzung bis zum Mai 1702 sind die Receuils pour servir àù des Mémoires 
de ce qui s'est passé sous le règne du roy depuis son avènement à l’Elec- 
torat et ensuite a la couronne de Pologne (D. St. A. Loc. 3490). Kein Wert 
ist auf Flemmings Brief an den russischen General von Hallart, Dresden 30. Juli 
1721, zu legen, den Otto Eduard Schmidt (Neues Archiv f. süchs. Gesch. 
u. Alt. 28. Bd. S. 122 Anm. 2) ans Licht zieht: „Die pohlnische Wahl hatten 
der seel. H. Gen.-Feldtm. von Schöning und der Herr von Rose dem Könige 
in den Kopf gebracht, und ich wurde zur execution gebraucht; da ich dann 
Ihre Projecten sehr weitläufig gefunden und darauf leichtere und natür- 
lichere moyens, wodurch die Sache reussiret, vorgeschlagen. August der 
Starke hat Schöning von Sobieskis (19. Juni 1696) bis zu.seinem, des 
Generalfeldmarschalls, Tode (26. August 1696), da er ihn nicht ins Feld 
begleitete, nicht gesehen und über die polnische Thronkandidatur meines 
Wissens nicht mit ihm korrespondiert, und auch Erich Theodor von Rose 
ist schwerlich Urheber der Kandidatur Augusts des Starken gewesen. 


-a | m 


Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 55 


schon zu spät sei und ein Protestant doch kaum Aussicht auf 
Erfolg habe; der Kurfürst aber erwiderte, er wolle erst kurz vor 
dem Wahltermin kandidieren, wenn die Mittel der andern Parteien 
erschöpft seien; das konfessionelle Hindernis werde durch seinen 
Übertritt zum Katholizismus beseitigt werden. Da stutzte Flemming. 
Hatte sich in dem religiösen Denken seines Herrn ein Wandel 
vollzogen? War er plötzlich ein bigotter Fanatiker geworden? 
Wollte er auch seine Familie, seine Untertanen und alle seine 
Diener zum römischen Glauben zurückführen? Sofort begriff 
Flemming, daß auch nur die leiseste katholische Propaganda in 
Sachsen einen Sturm der Entrüstung wecken und einen ent- 
schlossenen Widerstand finden würde, und verspürte auch selbst 
nicht die geringste Neigung, den Glauben zu wechseln; darum 
bat er- den Kurfürsten um eine schriftliche Garantie, daß die 
übrigen Mitglieder des Hauses Wettin und alle Sachsen lutherisch 
bleiben dürften; erst als August der Starke eine in diesem Sinne 
von Flemming entworfene Deklaration unterzeichnete — es war 


am VIII. April 1697 — übernahm der Oberst die geheime 


! Die von Friedrich Augustus Chf. zu Sachsen Wien 7./17. April 1697 
unterzeichnete Deklaration (D. St. A. Originalurkunde No. 14156*) lautet: 
„Demnach Wir bereits vorlängst einige inclination zur römischcatholischen 
religion getragen, die Wir zwar bißhero zu äußern annoch angestanden, 
nunmehro aber solche an den Tag zu geben gelegenheit an die hand. be- 
kommen, indem Wir ümb die anizo vacirende crone des königreichs Pohlen 
anwerbung thun zu lassen und deßBwegen jemand nacher Warschau zu 
senden entschloßen, al haben Wir hierinfals Unser absehen auf Unsern 
über ein regiment Dragoner bestallten Obersten, den von Flemming, ge- 
richtet und Ihn zu solchem ende mit nötigen befehl und instruction ver- 
sehen. Alldieweil aber derselbe diese commission über sich zu nehmen 
einiges Bedencken tragen wollen, zumahlen er besorget, daß Ihm daher der 
religion wegen einige gefährlichkeit zuwachsen Konte, so haben Wir so 
wohl Ihm zu seiner Sicherheit al auch aller dererjenigen, derer Beyhültfe 
und Dienste Er sich in dieser sachen gebrauchen wird, hiedurch gnädigst 
declariren wollen, daß der unterthänigste gehorsam, den er Uns hierein 
leistet, Ihm går zu keinem nachtbeil gereichen, Er und andere vorberührte 
von Uns der religion halber keines weges angefochten noch zu deren chan- 
girung weder durch persuasion noch durch Unsere authorität, wenigers 
durch gewalt genötiget werden sollen. Gestalt Wir denn auch über dem 
hierdurch öffentlich und bey Unsern Churfürstl. waaren Worten versichern, 
daß bey dieser veränderung, die Wir nur allein vor Unsere person vor- 
nehmen, sonsten im übrigen weder in Unsern Churfürstenthum und Landen 
noch bey Unserer Hoffstatt nicht die geringste mutation in der religion 


56 Paul Haake. 


Mission. Um den Wiener Hof zu täuschen, tat er, als ob er 
keinen Urlaub erhalten könne, und wandte sich in seiner er- 
heuchelten Not an die Gräfin Harrach und andere vornehme 
Damen; diese legten sich bei dem Kurfürsten für ihn ins Mittel, 
und erst auf ihre Fürsprache hin gab August der Starke an- 
scheinend widerwillig nach. Über Dresden, Berlin, Stargard und 
Danzig reiste Flemming in der zweiten Hälfte des April nach 
Warschau; eine größere Geldsumme führte er vorläufig noch 
nicht bei sich, sondern nur einen Brief des Kurfürsten an den 
dortigen französischen Gesandten, den Abbe de Polignac, worin 
dieser ihn bat, wenn Conti keine Aussichten auf den polnischen 
Thron habe, seine, Augusts, Kandidatur zu unterstützen. 

In Warschau suchte Flemming zunächst den Gemahl seiner 
Cousine, den Kastellan Przebendowski, auf und eröffnete (hm die 
Absicht seines Herrn; der Kastellan ging nach einigem Zögern 
darauf ein und führte ihn, nachdem er sich mit einigen andern 
besprochen hatte, zu dem Kardinal Michael Radziejowski. Der 
Verweser des Reichs, im Stillen ein Freund Contis, hörte 
Flemmings Vorschlag anscheinend hocherfreut an, hob die Hände 
zum Himmel und rief mit heuchlerischem Pathos: Den sendet 
Gott! Er verlangte nur einen Beweis für den Übertritt des 
Kurfürsten zum Katholizismus und Geld, um sich von Conti, für 
den er bereits engagiert sei, loszukaufen. Den selben Wunsch 
äußerten der Kron- und der littauische Großschatzmeister Fürst 
Lubomirski und Graf Sapieha, zu denen Przebendowski seinen 
Vetter nun gleichfalls führte; der französische Gesandte erklärte 
von der Kandidatur des Wettiners nichts zu wissen, sie auch 


erfolgen oder veranlaßet werden solle, Wir auch weder Unsere Gemahlinn 
noch Unsern Churprinzen noch jemand von Unsern hohen und niedern Be. 
dienten, Unterthanen noch sonsten keinen einzigen menschen, es sey wer 
es wolle, zu einem gleichmäßigen changement nötigen, sondern vielmehr 
männiglich in seinen gewißen ungekränkt, so wohl auch den statum reli- 
gionis et ecclesiarum durchgehends in allen Unsern landen, ‘wie er gegen- 
wertig ist, ungeändert laßen und unverrückt conserviren wollen.“ August 
der Starke hat dieses Versprechen, abgesehen davon, daß er auch seinen 
Sohn zwang, katholisch zu werden, die Propaganda in Sachsen gestattete 
und den Katholiken einige Kirchen in seinen Kurlanden einräumte, ge- 
halten; daß er den eventuellen Übertritt des Sohnes von vornherein ins 
Auge gefaßt hat, ist um seiner politischen Pläne willen, die doch auch 
seinen Nachfolgern zugute kommen sollten, anzunehmen. 


— m emm 


Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. DT 


ohne Befehl seines Königs nicht befürworten zu konnen! Mit 
einer Antwort Polignacs und einem Schreiben Radziejowskis an 
August den Starken vom 24. Mai, worin er ihm versprach, seinem 
Interesse ebenso wie dem der Kirche und Polens dienen zu wollen, 
wenn er ihm seinen Übertritt zum Katholizismus ausdrücklich 
versichere®, reiste Flemming Ende des Monats zu seinem Herrn 
zurück; Przebendowski übernahm es, bis zum Tage der Wahl 
für den Kurfürsten weiter zu agitieren. 

Flemming fand August den Starken in Baden bei Wien, wo 
er, um einen Bruch des Schenkels zu heilen, die Kur gebrauchte, 
ziemlich mutlos vor. Ludwig XIV. hatte durch seinen Gesandten 


1 Über die Unterredung mit Flemming berichtete Polignac am 31. Mai 
1697 aus Warschau nach Paris (D. St. A. Loc. 14339 Convolut 23): Ces jours 
passez un certain chevalier Flemming envoyé secretement ici par l'électeur 
de Saxe vint me trouver et me rendit une lettre de son maistre dont 
jenvoie la copie à Vostre Majesté. Je luy demandai de quelle affaire luy 
s'agissoit; il ne voulut pas se n'expliquer d'abord croyant que je dusse 
estre aussi informé par Mons". Janson Forbin, mais dans une seconde con- 
férence il m'avoua franchement que cet électeur songeoit à la couronne de 
Pologne, qu’il souhaitoit d'r parvenir par la protection de Vostre Majesté, 
en cas que Mons". le Prince Conti ne put réussir, qu'il avoit pour cela fait 
faire quelque proposition à Mons". Janson Forbin par le baron Rose à 
Rome. Je luy dis que cette pensée de son maistre n’estoit pas aussy venue 
à ma connoissance et qu'elle avoit selon moy principales difficultés, lune à 
cause de la religion et l'autre par ce qu’il estoit trop tard pour y établir 
une concurrence. Sur la première il me dit que Son Maistre offroit de se 
faire catolique et sur la seconde qu'il espéroit au contraire profiter du dé- 
bat entre les concurrens et venir à proposition sur la fin pour les mettre 
d'accord. Je luy demanday s'il avoit de l'argent. Il me répondit que non, 
mais que l'électeur s'accommodroit là-dessus avec Vostre Majesté en vertu 
des grands avantages qu'il pourroit procurer à la France en chagrinant 
l'empereur du costé de la Silésie; il parut mesme surpris que je n’eusse 
là-dessus aucun ordre. Mons". l'abbé de Chateauneuf l’entretint avec moy 
dans une troisième conversation; nous luy conseillämes de s'ouvrir au car- 
dinal. Il l'a fait assez bien qu'à .. autres, qui pont pas fait que cas de 
sa proposition. Il est ensuite parti pour Vienne avec la réponse ci-jointe 
que je luy ay donné. 

? Bastard a. a. O. S. 162: Le cardinal répondit (24. Mai) qu'il étoit 
prêt à soutenir sa candidature, mais qu'avant de faire aucune démarche, 
il désiroit avoir au sujet de l’abjuration une explication formelle de l'élec- 
teur; cette explication ne düt-elle être communiquée qu'à lui seul. Il 
ajouta que dans tons les cas on pouvait compter sur sa discrétion. Im 
D. St. A. konnte ich diesen Brief Radziejowskis nicht finden; er muß ent- 
weder sekretiert sein oder in einem andern Archiv liegen. 


58 Paul Haake. 


Janson Forbin, mit dem der Freiherr von Rose in Rom abermals 
zusammengetroffen war, jede Unterstützung des Kurfürsten ab- 
gelehnt und den Prinzen Conti für seinen einzigen Kandidaten 
erklärt. Flemmings Bericht aber erfüllte August den Starken 
mit neuer Hoffnung; konnte er nicht mit französischer Hilfe 
König von Polen werden, so vielleicht mit der des Kaisers; war 
er gewählt und hatte sich Ludwig XIV. in das Unabänderliche 
gefunden, so konnte er ja immer noch mit ihm einen Bund gegen 
das Haus Habsburg schließen! So eröffnete er denn Leopold L 
und seinem vornehmsten Minister, dem Grafen Kinsky, in den 
letzten Tagen des Mai seine Absicht!; beide stimmten, da die 
kaiserlichen Kandidaten nur geringe Aussicht auf Erfolg hatten, 
bereitwillig zu; es war das einzige Mittel, einem dem Wiener 
Hofe, wie es schien, nicht gerade feindlich Gesinnten die Krone 
zu verschaffen und Contis Wahl zu lıntertreiben. Daß er dafür 
auf Friedrich Augusts Dienste in Ungarn verzichten mußte, wird 
Leopold I. nicht sehr schmerzlich empfunden haben; war das 
wirklich ein Nachteil, so wurde er reichlich aufgewogen durch 
den Triumph über die Franzosen in Warschau und den Glaubens- 
wechsel des Wettiners, der das Übergewicht der Katholiken im 
Kurfürstenkolleg noch mehr verstärkte und vielleicht sogar die 
Rückkehr aller Sachsen in den Schoß der allein selig machenden 
Kirche nach sich ziehen konnte. 


1 Gleichzeitig eröffnete er dem englischen Gesandten in Wien, daß er 
den Rest seiner Truppen vom Rhein zurückzuziehen wünsche; Lord Lexington 
schrieb darüber an Mr. Blathwayk am 5. Juni 1697: Three or four days 
ago the Elector of Saxony, who is now making use of the baths about 
twenty miles off for the curing of his leg, which he wrenched last winter, 
intimated to me he wished to speak with me, and yesterday I went thither 
after dinner. He told me he was glad to see me, for that he had something 
qui lui pesait sur le cœur, to make use of his own words. I asked him if 
I might inquire what is was; he answered he designed to tell me, and 
that it was this. That the King, when he was at the Hague, should tell 
Count Kaunitz that he was very well informed that the Elector had some 
emissaries from France, who made him great offers if his Highness would 
withdraw his troops out of Hungary, not send them nor the rest upon the 
Rhine, but remain neuter during the war; and that his Majesty expressed 
himself as if he seemed to apprehend lest his Highness should give ear to 
it. (The Lexington Papers or some account of the courts of London and 
Vienna of the conclusion of the seventeenth century, extracted from the 
official and private correspondence of Robert Sutton, Lord Lexington British 
minister at Vienna 1694—1698, London 1851.) 


Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 59 


Nachdem August der Starke der Unterstützung des Wiener 
Hofes gewiß geworden war, legte er nun in der Frühe des 2. Juni 
1697 am Dreifaltigkeitsfeste in der Kapelle der heiligen Jungfrau 
von Loreto auf dem kaiserlichen Lustschlosse Baden bei Wien 
in Gegenwart des Bischofs von Raab und des Jesuitenpaters 
Wolf das katholische Glaubensbekenntnis ab; seine Bedenken 
gegen die Verehrung der Heiligen, die Entziehung des Kelches 
und einige Dogmen hatte sein Vetter Christian August wenigstens 
vorläufig noch glücklich überwunden.! „Möge Eure Churfürstliche 
Durchlaucht,“ so redete der Bischof ihn an, „bei der Annahme 
der katholischen Religion kein irdischer Zweck, sondern allein 
die Sehnsucht nach dem Heil der Seele leiten!“ — und August 
der Starke antwortete, profane Motive lägen ihm völlig fern; 
nur der Gedanke an die Ewigkeit habe ihn zu diesem Schritt 
getrieben. Mit dem Empfang des heiligen Abendmahls nach 
römischem Ritus und der Firmung endete die wenigstens von 
dem Kurfürsten mit bewußter Heuchelei gespielte Komödie; in 
einem Attest bestätigte ihm der Bischof von Raab seinen Über- 


1 So nach der von dem Bischof von Raab an den Papst übersandten 
Narratio conversionis (Augustin Theiner a. a O. S. 108 Anm.). An seinen 
Bruder, den Herzog Moritz Wilhelm von Zeitz, schrieb Christian August 
am 1. Juli 1697 aus Wien (D.St. A. Loc. 8597 Briefwechsel des Herzogs 
M. W. von Sachsen-Zeitz mit seinem Bruder Chr. A., nachmaligen Kardinal 
von Sachsen 1683—1697), „daß nachdem der Churfürst von Sachßen eine 
zimliche zeithero sehr confident gegen mir geweßen, mir endlich seinen 
vorsatz wegen annehmung der catholischen religion entdecket und mich 
umb information ersuchet, welche ich auch etliche wochen continuiret, biß 
endlich durch Gottes gnade der Churfürst gantz in geheim bey mir seine 
Generallbeichte und das Catholische Glaubensbekäntnüß abgelegeth und 
von mir das allerheiligste Sacrament empfangen. Solches ist geweßen an 
dem test der heiligen Dreyfaltigkeit den 2. Juni.“ Nach dem Bericht 
Christian Augusts an den Papst erfolgte der Übertritt schon am 1. Juni, 
da aber das Trinitatisfest im Jahre 1697 auf den 2. Juni fiel und dieses 
auch von andern Quellen als Tag des Glaubenswechsels genannt wird, so 
halte ich den 2. Juni für das richtige Datum. Die erst gegen Ende des 
18. Jahrhunderts auftauchende Abschwörungsformel, in welcher der Kur- 
fürst seine Eltern, ‚seine Erzieher und die ganze lutherische Kirche ver- 
flucht haben soll, ist sicher eine Fälschung; in der Professio fidei, welche 
er am 27. Juli 1697 in Pikari vor den Polen ablegte und unterzeichnete 
(D. St. A. Originalurkunde Nr. 14167), erklärte er nur ganz allgemein: Omnia 
contraria atque haereses, quascunque ab Ecclesia damnatas et rejectas et 
anathematizatas, Ego pariter damno, rejicio et anathematizo. 


60 Paul Haake. 


tritt zum Katholizismus, unterließ aber — ob absichtlich oder 
nicht, mag dahingestellt bleiben — jede Datierung, so daß er 
eventuell auch auf einen früheren Termin zurückverlegt werden 
konnte.! 

Das Haupterfordernis, um zum Ziel zu gelangen, war nun die 
Beschaffung von Geld; denn nur wer viel zahlte und noch mehr 
versprach, konnte König von Polen werden. August der Starke 
befand sich in nicht geringer Verlegenheit, wie er die zur Er- 
langung der Krone erforderlichen Mittel aufbringen solle; seine 
Einnahmen reichten kaum hin, um die laufenden Ausgaben zu 
decken, geschweige denn außergewöhnlichen Anforderungen zu 
genügen; Kammer, Kriegskasse und Steuer hatten nur sehr un- 
bedeutende Bestände und in nächster Zeit an ihre Gläubiger be- 
trächtliche Posten zurückzuzahlen. In dieser Not wandte sich 
der Kurfürst nun an den Mann, der in Finanzgeschäften unter 
allen Sachsen wohl die größte Routine, sicher die größte Skrupel- 
losigkeit besaß, an den Freiherrn Ludwig Gebhard von Hoym; 
am 20./30. Dezember konferierte er mit ihm in Großenhain?, am 
16./26. Januar 1697 in Leipzig; am 24. Februar setzte er ihn, da 
der Vizekammerpräsident Georg Rudolf von Schönberg plötzlich 
im Januar starb, trotz des lebhaften Widerspruchs seiner Ge- 


1 Eine Klausel, wonach seinen Nachkommen unter gewissen Be- 
dingungen die Rückkehr zum Protestantismus freistehen sollte, ist weder 
von einem Bevollmächtigten der Kurie unterschrieben noch von August 
dem Starken überhaupt gefordert worden; konnten doch nur Katholiken 
das zumeist aus katholischen Untertanen bestehende Weltreich erben, das 
August zu gründen hoffte! Das Gerücht von einer solchen Klausel ist 
meines Wissens erst mehrere Jahrzehnte nach seinem Übertritt, als „Prinz 
“ Lehmann“ aus Hoyerswerda sich für einen Sohn Friedrich Augusts II. 
und seiner Gemahlin ausgab, entstanden und eine ganz törichte, von Partei- 
politikern ohne jede historische Berechtigung immer wieder aufgewärmte 
Sage; ein darauf bezügliches Aktenstück habe ich in dem D St. A., wo es 
sein müßte, nicht gefunden und glaube aus dem genannten Grunde mit 
der allergrößten Bestimmtheit behaupten zu können, daß auch nie etwas 
derartiges gefunden werden wird. Dagegen müßte das Attest des Bischofs 
von Raab m. E. im D.St.A. liegen; ich habe es aber dort ebensowenig 
wie den Brief Radziejowskis vom 24. Mai gefunden und vermute, daß es 
wie dieser sekretiert worden ist. 

? D. K. B. Mee Dresd. Q. 226. Vielleicht dürfen wir zwischen diesen 
Tag und den Aufenthalt des Kurfürsten in Torgau (5.;15. bis 9./19. Dezember) 
die Lektüre des Seidenen Weltfadens und den Entschluß zur polnischen 
Thronkandidatur setzen. 


Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 61 


heimen Räte in alle früher innegehabten Würden wieder ein 
und berief ihn anfangs April zu sich nach Wien, um mit ihm 
die möglichst rasche Erschließung neuer Geldquellen zu beraten.! 
Mit Freuden nahm Hoym die Gelegenheit wahr, seinem Herrn 
einen Dienst zu erweisen und gleichzeitig an seinen Gegnern 
Rache zu nehmen’; er schlug August dem Starken vor, den 
Hof- und Kammerbeamten ihr Gehalt zu entziehen und die ge- 
samte Verwaltung einer Generalrevision zu unterwerfen; wer der 
Untreue überführt wurde, sollte streng bestraft, aber auch wer 
im Amte blieb oder an die Stelle eines andern trat, zu einem 
Vorschuß gezwungen werden. Wirklich kehrte Hoym am 22. April 
a.St. mit einem Befehl des Kurfürsten nach Dresden zurück, 
welcher nicht nur dem ganzen Hofstaat vom ÖOberhofmarschall 
bis zum letzten Küchenjungen herab, sondern auch den Kreis-, 
Amtshaupt- und Amtleuten, den Abschied erteilte und allen, die 
wieder oder neu eingesetzt wurden, die Zahlung einer gewissen 
Summe auferlegte?; die Kammer wurde angewiesen, zunächst die 


1 Am 6. Februar 1697 berichtete Chwalkowski aus Dresden nach Berlin 
(B. St. A. R. 41. 2d): „S. Churf. Durchl. haben dem Baron von Hoym von 
eigenem Bewegnüß angebohten, ihn sowohl im Gehrimen Raht alß in der 
Direction der Cammer völlig zu restituiren. Er hat aber bey sehr confusem 
Zustande der Cammer es nicht anders als auf gewiße conditiones annehmen 
wollen, wozu S. Ch. D noch zur Zeit nicht geneigt gewesen. Die sämtlichen 
Geheimen Rähte sollen über diese vorhalende restitution sehr doliren.“ 
Am 24. Februar 1697 teilte der Kurfürst der Kammer mit, daß Hoym 
wieder ihr Präsident sei (D. St. A. Loc. 7335 Allerhand Memorialia, Berichte 
und hierauf erfolgte Resolutiones in Kammersachen 1641—1697); am 
3/13. März wurde er als solcher neu verpflichtet und am folgenden Tage 
nebst dem Freiherrn Moritz Heinrich von Miltitz in das Geheime Konsilium 
eingeführt. 

7 Mrs. de Bomstorf et de Carlowitz regardoient cette affaire comme 
un traité de vengeance particulière, que Mr. de Hoym vouloit prendre de 
la persécution, qui lui avoit été suscitée (D. St. A. Loc. 3687 Mémoires de 
ce qui geet passe en Pologne...) In der späteren Fassung seiner Me- 
moiren (Loc. 3490) hat Flemming diese Stelle gestrichen. 

s Johann Balthasar von Bose an Christoph Dietrich von Bose, Dresden 
7. Mai 1697 (D.St.A.). Karl Christian Kirchner schreibt darüber an den- 
selben: ‚Daß die zurückgelaßenen Hoffbediente, ingleichen die von der 
Cammer dependirende Beampte im Lande durchgehents vom grösten biß 
zum kleinsten abgedancket, die Besoldung eine Zeitlang eingezogen, von 
denen neuen Beampten baarer Vorschuß gethan und solcher gestalt Sr. Ch. 
D. mit großen Summen Geldes unter die Arme gegriffen werden soll, ist 


62 Paul Haake. 


Forstverwaltung auf Betrügereien hin zu untersuchen!, und die 
Bergersche Konmission, die Prüfung der Rechnungen des früheren 
Kammermeisters dieses Namens fortzusetzen?; auch der Amtmann 
von Schulpforta, der am 20. Mai 1695 Abolition erhalten hatte, sollte 
noch einmal zur Verantwortung gezogen werden.” Gegen Ende Mai 
kam jedoch ein neuer Befehl des Kurtüsten, welcher den ersten 
aufhob und alle Diener in ihren Ämtern bestätigtet; August der 
Starke hatte sich auf andere Weise Geld zu verschaffen gewußt 
und wünschte die Erregung, welche die geplanten Änderungen 
unter dem kursächsischen Adel hervorriefen, wieder etwas zu be- 
schwichtigen® Am 21.31. Mai sandte er den Grafen Löwen- 


E. Exc. sonder zweiffel schon bekanndt. Es giebet dieserhalben unter denen 
großen viel Verdruß und Erbitterung wider den Herrn von Hoymb.“ 

1 August der Starke an die Kammer Wien 16./26. April 1697. (D. St. A. 
Loc. 7335 Allerhand Memorialia...). 

2 August der Starke an den Kammerprüsidenten, die Kammerräte von 
Zehmen und Vitzthum v. Eckstedt und den Hofrat Zech, Wien 16.26. April 
1697. (D. St. A. Loc. 7335 Allerhand Memorialia...). 

® August der Starke an die Kammer, Wien 16.26. April 1697. (D. St. A. 
Loc. 7335 Allerhand Memorialia...). 

+ Johann Balthasar von Bose an seinen Bruder Christoph Dietrich, 
Torgau 27. Mai 1697 (D. St. A.): La grande réforme commence àù se ralentir. 
Lon me mande de Dresde que tous les baillifs, qui y ont été rassemblés 
pour entendre leur sentence, ont été renvoyés jusquà nouvel ordre et que 
S. A. E. avoit renvoyé au Grand Maréchal (Friedrich Adolf von Haugwitz} sa 
Bestallung, que celuy-cy luy avoit envoyé sur le mandement, qu'il en avoit 
receu, et que S. A. luy avoit écrit, qu`Elle voulut qu'il restät dans sa fonction, 
comme il est venu aussi un commandement général, qui a cassé le premier, 
en vertu duquel tous les officiers doivent rester dans leurs fonctions. Cela marque 
évidemment que S. A. E. n'est pas contente des propositions de Mr. Heym. 
Le tems nous éclaircira de tout cela. Am 7. Juni 1697 reskribierte August 
schließlich an den Kammerpräsidenten, die Kammerräte und den Landrent- 
meister in Dresden: Nachdem Unsere Beamte und andere Diener, so von der 
Kammer ihre Dependenz haben, auf Unsern Befehl von Wien 20.30. April 
1697 durch Euch ihrer Dienste entlassen sind und die Ämter wieder besetzt 
werden müssen, so erwählt dazu tüchtige Subjekte, vor allem die, welche 
in vorigen Jahren dimittiert sind und doch ihre Bestallungen und Unsere 
Befehle wohl beobachtet, die Rechnungen zu rechter Zeit abgelegt haben 
und sonst geschickt sind (D. St. A. Loc. 7166 Dienerbestallungen 1697 ff.) 

5 Derselbe an denselben, Dresden 20. April 1697: Carlowitz arriva hier 
icy et amena avec luy le Comte de Foutach (Georg Ehrenfried von Lüttichau) 
avec un ordre au Gen. Lieut. Birkholz, qui porta de le faire mettre en arret 
dans sa chambre jusqu’au retour de S. A.E à cause oui a parlé trop 


no 


Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 65 


haupt nach Hannover, um den Welfen den Verkauf seiner An- 
sprüche auf Lauenburg, an denen er bis dahin standhaft fest- 
gehalten hatte, anzubieten !; der Kammer befahl er, den Rat von 
Zittau zu einem Darlehen von 100000 Thalern zu zwingen?; 
nach seinem Übertritt versetzte er seine Juwelen bei den Wiener 
Jesuiten, die ihre Brüder in Warschau davon zu benachrichtigen 
und zu bestimmen versprachen, den polnischen Magnaten auf 
Rechnung des Kurfürsten Vorschüsse bis zur Höhe von einer 
Million zu machen.’ Nach Dresden zurückgekehrt, überließ 
August der Starke seiner Mutter das Gut Pillnitz für 15000 Du- 
katen* und Ernst August von Hannover und Georg Wilhelm von 
Zelle das Herzogtum Lauenburg für 1100000 Gulden’; den 
Kriegszahlmeister Lämmel und den Juden Bernd Lehmann schickte 
er nach der Oberlausitz voraus, um weitere Summen aufzutreiben, 
konnte jedoch von den sechs Städten dieser Markgrafschaft vor- 
erst nicht mehr als 30000 Taler erhalten.® 


librement a Vienne, und Torgau 20. Mai 1697: D devient enragé de fou 
plaisant qu'il étoit autrefois; il parle aussi librement qu'il n'a jamais fait, 
en faisant des extravagances, qui passent l'imagination. Jene freimütigen 
Äußerungen Lüttichaus scheinen sich auf die Vorschläge Hoyms bezogen 
zu haben. 

1 D. St. A. Loc. 9445 IX. Buch Sachsen-Lauenburgische Succession be- 
treffende . .. 1697—1703. 

2 August der Starke an die Kammer, Wien 11./21. Mai 1697 (D. St. A. 
Loc. 7355 Allerhand Memorialia . . A. 

S Am 9. Juli 1697 bescheinigte Baron Erich Theodor von Rose dem 
Obersten Jakob Heinrich von Flemming in Warschau von ihm 4 Instru- 
menta depositae pecuniae, bei den Jesuiten in Wien 1 Million Gulden in 
sich begreifend, erhalten zu haben (D. St. A. Loc. 10909 Kgl. Rescripte 
Militärangelegenheiten betr. ... 1697—1709). 

4 Johann Balthasar von Bose an seinen Bruder Christoph Dietrich, 
Dresden 15./25. Juni 1697: S.A. E. étant arrivée icy le 5./15. du courant 
avec le Prince de Fürstenberg donna d'abord ordre pour faire marcher en 
diligence toutes les troupes, qui étoient encore au pays dans la Lusace et 
les suivit en personne le 12./22. après avoir envoyé au devant Lemmel et 
le Juif (Berndt Lehmann) pour luy faire du crédit autant qu'il luy faudra 
pour exécuter son dessein que lon ne sauroit penetrer au fond. Il a même 
ramassé tout l'argent qu'il luy étoit possible de trouver, ayant aussi engagé 
la terre de Pilnitz à Madame Royale sa mère pour 15000 Ducats en or. 
Die auf 30000 Taler lautende Verschreibung liegt als Originalurkunde 
Nr. 14157 im D. St. A. und ist datiert Dresden 12. Juni 1697. 

5 D. St. A. Originalurkunde Nr. 14158 Dresden 19. Juni 1697. 

e D. St. A. Loc. 2276 Die denen Öberlausitzischen Sechs Städten In- 


64 Paul Haake. 


Inzwischen war der Oberst von Flemming, diesmal von dem 
Hof- und Legationsrat Wolf Dietrich von Beichling begleitet, der 
nebst seinem Vater, dem Oberkonsistorialpräsidenten Gottfried 
Herrmann, dank der Fürsprache Hoyms vor kurzem Abolition 
erhalten hatte!, in Warschau wieder eingetroffen?; Geld zur Be- 
stechung hatte er vorläufig noch nicht bei sich, sondern nur 
zwei Beglaubigungsschreiben, eins an den Kardinal Michael 
Radziejowski und eins an die Republik und eine Reihe Zu- 
sicherungen, welche der Kurfürst den Polen, wenn sie ihn zu 
ihrem König erwählen würden, machte. August der Starke ver- 
sprach seinen künftigen Untertanen ein milder und gerechter 
Herrscher zu sein, alle Ämter nach Verdienst zu vergeben, der 
Armee zehn Millionen Sold zu zahlen, die Grenzfestung Kanienieck, 
die Ukräne, Moldau und Wallachei zurückzuerobern, 
sächsische Landesteile gegen Nachbarprovinzen Polens 


gleichen denen Clöstern angesonnenen Darlehen, nicht weniger die Unter- 
suchung und Verbeßerung der Administration des Marggrafithums und der 
Städte, auch Beylegung derer zwischen diesen und denen Bürgerschaften 
entstandenen Differenzien betr. de ao 1697. 99. 1701. 2. 3. 5. 

1 Wolff Dietrich von Beichling erhielt am A März 1697 Abolition 
(D. St. A. Loc. 7169 Bestallungen und andere die dienstlichen Verhältnisse 
des Großkanzlers Wolft Dietrich von Beichlingens betr. Schriften 1694 bis 
1701), sein Vater am 12. Juni (D. St. A. Loc. 9718 Die Abolition des wider 
den Geheimen Rath WolffDietrichen von Beichlingen und dessen Vater 
Gottfried Herrmann von Beichlingen angestellten Inquisitionsprozesses und 
Ausantwortung derer dießfalls ergangener Acten 1697. 1699). 

? Vor, nicht nach dem 17. Juni, wie Aloys Schulte a. a. O. S. 506 be- 
hauptet. Die brandenburgischen Gesandten Hoverbeck und Scultetus, deren 
Berichte er benutzt hat, schreiben aus Warschau am 7./17. Juni nach Berlin 
(B. St. A. R. IX 27t): „Viele erzeigen sich für des Churfürsten von Sachsen 
Churf. Durchl. portiret, weil souteniret wird, daß Sie die catholische re- 
ligion schon für 2 Jahren angenommen und in die Candidatur zu treten, 
auch ein Jesuiter Collegium zu Dresden aufzurichten sollten haben declariren 
lassen. Dieses ist anfünglich vielen weit aussehenden so wenig glaub- 
würdig fürgekommen, daß sie sich daran gahr nicht gekehret. Nachdem 
aber der Chursächsische Obrister von Flemming, so einige Wochen sich 
alhier aufgehalten und nachmahl unter dem praetext von seinem Herrn be- 
ordert zu sein sich aufs Schleunigste zu seinem Regiment zu begeben, von 
hier abgereiset, bald aber darauf mit der Ausrede wieder zurückgekommen, 
daß er von seinem hohen Principalen vernommen, daß die an alle officirer 
gestellte general order, auf welche er von hier abgereiset, ihn nicht an- 
gingen und er die election wohl abwarten könte, beginnen sie der Sachen 
mehr nachzudenken.“ 


Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 65 


auszutauschen, das Münzwesen zu verbessern, den Handel in 
Flor zu bringen, 6000 Mann aus eigenen Mitteln zu unterhalten 
und für den polnischen Adel eine Ritterakademie zu stiften!; 
dem Kardinal schrieb er, daß er sich öffentlich zum Katholizismus 
bekennen werde, sobald er auf den Thron erhoben worden sei; 
vorher könne er es aus begreiflichen Gründen nicht ton ? Einen 
Tag vor der Wahl, am 25. Juni, überreichte Flemming diesen 
Brief und die Propositionen seines Herrn Radziejowski; der Kar- 
dinal, fest entschlossen, für Conti einzutreten, nahm sie zwar an, 
erklärte aber kurz darauf öffentlich, er wisse nichts von einer 
Kandidatur des Wettiners, und zog auch seinen Übertritt zum 
Katholizismus in Zweifel. Da schlug Flemming das kursächsische 
Wappen an seinem Quartier an und forderte alle Polen auf, zu 
ihm zu kommen und sein Kreditiv und das Schreiben Augusts 
des Starken an die Republik in Augenschein zu nehmen; die 
Echtheit des von dem Bischof von Raab ausgestellten Attests 
ließ er sich von dem päpstlichen Nuntius Davia bescheinigen 
und die Versprechungen des Kurfürsten über Nacht von hundert 
Jesuitenschülern abschreiben und unter der Menge verteilen; auch 
den Brief Radziejowskis an August den Starken vom 24. Mai 
veröffentlichte er, um die Falschheit des Kardınals zu beweisen.’ 


1 Aus diesen Propositionen mit Ziekursch zu schließen, daß August 
den Starken in erster Linie die Rücksicht auf das wirtschaftliche In- 
teresse bewogen hat, sich um die Krone Polens zu bewerben, halte ich 
für einen schweren methodischen Fehler; zudem nimmt Flemming das als 
Verdienst für sich in Anspruch, nach der Wahl daran gedacht zu haben, 
den dem sächsischen Lande aus ihr erwachsenen Schaden durch die Be- 
förderung des Handels mit Polen zu ersetzen. (J’eus un autre dessein; 
c'était de faire en sorte que par l'établissement d'un commerce entre la 
Saxe et la Pologne on put regagner vingt fois autant qu’on n’avoit dépensé 
pour la couronne. Mais on suivit le conseil de ceux, qui avoient été em- 
ployés sous moy, et leurs avis prévalurent bien qu'ils ne fussent pas in- 
struits aussy bien que moy des affaires de Pologne (D. St. A. Loc. 677 Acta 
persönliche und Familienangelegenheiten des Grafen von Flemming betr. 
v. J. 1693 sq....) 

2 Dieser Brief aus Baden vom 4. Juni 1697 ist abgedruckt in L. de 
Bastards Buch Négociations de l'abbé de Polignac ... p. 165 und stimmt 
wörtlich überein mit dem Briefe des Kurfürsten vom selben Tage an den 
Kardinal Spada, den Ziekursch in Briegers Zeitschrift für Kirchengeschichte 
24. Bd. S. 98 Anm. 1 aus dem Archiv des Vatikans mitgeteilt hat. 

$ Da der Bischof von Raab das Attest nicht datiert hatte, so erklärte 
Flemming, August der Starke habe schon vor 2 Jahren in Rom den Glauben 

Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 1. 5 


66 Paul Haake. 


So kam der 26. Juni, der für die Wahl festgesetzte Tag, 
heran; schon am frühen Morgen herrschte vor den Mauern 
Warschaus beim Dorfe Wola auf dem dazu bestimmten Felde 
ein reges Treiben. Der aus allen Gegenden des Reichs herbei- 
geströmte Adel, welcher die Verhandlungen bis dahin durch 
Deputierte geführt hatte, versammelte sich jetzt bewaffnet auf 
dem Kolo, einer durch einen Graben noch besonders abgegrenzten 
Ebene, und nahm hier nach Distrikten geordnet, Aufstellung; ın 
der an einer Seite des Kolo errichteten Szopa, einem geräumigen 
Bretterbau, der nach Schluß der Wahl wieder abgebrochen wurde, 
kamen die geistlichen und weltlichen Senatoren und die höchsten 


gewechselt; Christian August schrieb, darüber sehr besorgt, am 5. Juli 1697 
an den Fürsten von Fürstenberg aus Wien: „Eu. Ld. schreiben, so mir 
überbringer dieses gebracht, hat mich wohl sehr erschrecket, wie ich das- 
jenige gesehen, wie der H. von Flemming öffentlich gesaget und sogar in 
truck hat laßen ausgehen, daß Ihr. Maj. der König vor zwey jahr zu Rom 
wäre catholisch worden. Nun weiß ich nicht, ob Ihr. Maj. vor zwey Jahren 
sind zu Rom gewesen [nein: 1694] oder nicht, 2) wenn die H., so wieder 
den König seyn, sich unter der Hand in Sachsen erkundigen und erfahren, 
daß sieder der Zeit der König aus Rom kommen, wieder lutherisch com- 
municireth, so werden sie denken, daß Er wieder von catholischen glauben 
abgetallen wäre, 3) so kann es leicht kommen, daß mann bey der Crönung 
den König nach dem Zeugnüß seiner Bekehrung fragen wird. Wie werden 
Wir bestehen, und was wird der König vor eine liebe und Vertrauen von 
denen Pohlen bekommen, wenn sie sehen werden, daß mann sie gleich in 
anfang und in den Haubtpunkt wegen der Religion betrogen hat? Das 
wesen kann gewiß unsern lieben König das größte unglück von der welt 
verursachen (welches Gott in Gnaden verhüthen wolle). Ich will nicht sagen, 
was Ihr. Maj. der Keyser gedencken werden, da ihnen der König gesaget, 
daß Er sich gäntzlich resolvireth hätte catholisch zu werden, so hätte der 
König ja den Glauben verläugneth, daß Er nicht catholisch noch wäre. 
Was wird eines und das andere vor ein vertrauen bey unsern catholischen 
häubthern machen? Ich habe dem König gestern geschrieben und ge- 
rathen, er solthe frey den rechten tag seiner bekehrung kund machen, 
welcher ja zu einer Zeit gewesen, da mann wegen der Cron die aller- 
geringste sicherheit noch nicht gehabt, und daß der König sachte, Flemming 
wäre nicht recht informireth gewesen. Das wäre wahr, daß der König zu 
Rom hätte wollen catholisch werden, Er wäre aber durch eine geschwinde 
abreüße daran verhinderth worden. Auff diese arth setzt der König ein 
guthes Vertrauen bey denen Pohlen, denn wenn sie sehen, daß mann so 
aufrichtig mit ihnen umbgehet, so werden sie den König noch einmahl so 
lieb haben.“ (D.St. A. Loc. 3297 Briefe des Herzogs Christian August zu 
Sachsen-Zeitz (Kardinals) an den Fürsten von Fürstenberg 1697—1716). 


Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 67 


Würdenträger des Reiches zusammen. Der Wahlakt pflegte mit 
einem Gottesdienst zu beginnen; dann hielt der Erzbischof von 
Gnesen als Verweser des Reichs eine Rede und nannte die Kandi- 
daten; die Palatinate stimmten nun einzeln ab, und die Senatoren 
vermittelten, wenn sie voneinander differierten, solange zwischen 
ihnen, bis sich alle für denselben erklärten. Darauf proklamierte 
ihn der Kardinalprimas zum König von Polen, intonierte das 
Tedeum und zog an der Spitze des ganzen Volkes nach Warschau, 
um in der Johanneskirche einen Dankgottesdienst abzuhalten und 
auch hier das Ergebnis durch Proklamation und Salut zu ver- 
künden; nur wenn alle diese Zeremonien gewissenhaft erfüllt 
waren, galt die Wahl als rechtmäßig vollzogen. 

Radziejowski nannte als Bewerber um den Thron nur die 
Söhne Sobieskis, den Prinzen Conti, den Kurfürsten von Baiern, 
den Herzog von Lothringen und den Pfalzgrafen von Neuburg’; 
von dem Kurfürsten von Sachsen, den ein Gerücht gleichfalls 
als Bewerber bezeichne, behauptete er, keine Mitteilung erhalten 
zu haben. Darauf wurde unter freiem Himmel das Veni creator 
spiritus gesungen und zur eigentlichen Wahl geschritten; der 
Kardinal und die Senatoren begaben sich zu ihren Woiwodschaften; 
jede stimmte für sich ab und meldete dem Leiter der ganzen 
Handlung, Radziejowski, das Ergebnis. Ein Teil trat für Conti 
ein, ein anderer für den Prinzen Jakob, ein dritter für den Kur- 
fürsten von Sachsen; Versuche, eine Einigung herbeizuführen,, 
scheiterten; der Tumult nahm im Laufe des Tages immer mehr 
zu, und nur die Dunkelheit verhinderte einen Zusammenstoß der 
bereits ziemlich heftig erregten Gemüter. Auf Befchl des Kar- 
dinals blieb man die Nacht über auf dem Platze, um die Wahl 
am nächsten Tage zu beenden; die Contisten hofften, die Anhänger 
Sobieskis bis zum Morgen zu sich herüberzuziehen und dann den 
Franzosen mit einer erdrückenden Majorität zum Könige ausrufen 
zu können. Zum Glück für August den Starken aber trafen am 
Nachmittag des 26. Juni Beichling, Lämmel und Bernd Lehmann 
mit 40000 Talern baren Geldes in Warschau ein, welche schleunigst 
ausgepackt und unter die Polen verteilt wurden; so standen sich 


1 Nach dem Theatrum Europaeum nannte Radziejowski noch Don 
Livio Odeschalchi als Kandidaten, nach den Berichten der brandenburgischen 
Gesandten nicht; den Namen des Markgrafen von Baden hat er sicher ver- 
schwiegen. 


Dë 


68 Paul Haake. 


am 27. Juni nur noch zwei Hauptparteien, die französische und 
die sächsische, gegenüber; die Anhänger Sobieskis traten über 
Nacht zum größten Teil auf die Seite des Wettiners. 

Da beide Parteien ziemlich gleich stark waren und keine der 
andern weichen wollte, so schlug der Kardinal vor, von jeder 
Seite eine gleiche Zahl Deputierte zu wählen und miteinander 
zu unterhandeln; diese kamen am Vormittag des 27. Juni an 
dem für die Senatoren errichteten Bretterhäuschen, der Szopa, 
zusammen und schienen sich anfangs verständigen zu wollen, da 
beide erklärten, ihren Kandidaten preiszugeben, wenn auch der 
Gegner den seinen fallen lasse. Aber der Übertritt des littau- 
ischen Großfeldherrn Sapieha zu der sächsischen Partei verdarb 
alles; die Anhänger Augusts des Starken, die nun sämtliche 
Führer der littauischen und der Kronarmee auf ihrer Seite hatten, 
zogen ihr Wort zurück und gaben den Contisten bis 4 Uhr 
nachmittags Bedenkzeit; sie erklärten dann den Kurfürsten zum 
König ausrufen zu wollen. Nachdem noch zwei weitere Stunden 
verstrichen waren, ohne daB die Franzosen etwas von sich hören 
ließen und die Sachsen ihre Drohung auszuführen wagten, setzte 
sich Radziejowski, von der Partei Contis, die immer mehr 
zusammenschrumpfte, gedrängt, um 6 Uhr abends zu Pferde und 
fragte, ob man einig sei, den Kandidaten Ludwigs XIV. auf den 
Thron zu heben; unter freudiger Zustimmung der einen und 
heftigen Protesten der andern verkündete er darauf, daß Conti 
gewählt sei; dann zog er mit seinen Anhängern in die Stadt, 
sang in der Johanniskirche das Tedeum und ließ von den Wällen 
der Festung Salut schießen. Auf die Bitte der Sachsen rief nun 
der Bischof von Cujavien, der Stellvertreter des Kardinals bei der 
Wahlhandlung, August den Starken gleichfalls zum Könige aus 
und sang mit ihnen das Tedeum der Gewohnheit nach auf freiem 
Felde; dann zogen auch sie nach Warschau, feierten den Sieg 
des Wettiners in der Johanniskirche und lösten zu seinen Ehren 
noch einmal die Geschütze.! 

So hatte denn Polen zwei Könige; beide nahmen die Wahl 
an; also mußte das Schwert zwischen ihnen entscheiden. August 


1 Die Berichte Polignacs, Flemmings und Hoverbecks (Warschau 
19.29. Juni 1697 B.St. A. R. IX 27t) widersprechen sich im einzelnen viel- 
fach; über die äußeren Vorgänge des 26. und 27. Juni ganz ins Klare zu 
kommen ist wohl erst nach Erschließung polnischer Quellen möglich. 


Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 69 


der Starke war schneller auf dem Plane. als sein Gegner; schon 
am 6. Juli betrat er in Tarnowitz polnischen Boden; am 22. 
trafen dort seine ersten Truppen, die reitenden Trabanten, 
Flemmings’ und Weißenfels’ Dragoner, die Kürassiere des Grafen 
Reuß und das Leibregiment unter Graf Löwenhaupt ein! Am 
folgenden Tage empfing August die Gesandtschaft seiner Partei 
und bekannte sich am 27. in Pikari noch einmal öffentlich zum 
katholischen Glauben; am 12. September zog er in Krakau ein 
und wurde am 15. im Dom feierlich zum König gekrönt. Jetzt 
erst näherte sich Conti mit einer kleinen vom Ritter Jean Barth 
geführten Flotille auf der Ostsee der westpreußischen Küste; 
Ende September erschien er vor Danzig, nahm durch ein wort- 
reiches Manifest von Polen Besitz und rief seine Anhänger zum 
Kampfe gegen den Wettiner auf. Da er aber wenig Geld und 
wenig Truppen mitbrachte, so stellten sich nicht viele offen auf 
seine Seite; Danzig verschloß ihm die Tore; Marienburg war 
die einzige Stadt, welche, von der Besatzung des Schlosses dazu 
. gezwungen, sich für ihn erklärte. August der Starke sandte ihm 
vier sächsische Kürassier- und Dragonerregimenter unter den 
Generalmajors Flemming und Brandt und einige polnische Kom- 
pagnien unter dem Kastellan von Posen, Galecki, im ganzen 
6000 Mann entgegen; fahrt so fort, mein lieber Flemming, schrieb 
er an diesen, wie Ihr begonnen und vollendet die Ruhe Polens; 
Ihr kennt meinen Ehrgeiz und wißt, daß ich bis an meinen Tod 
nach Ruhm streben werde? Flemming, Brandt und Galecki ent- 
ledigten sich des ihnen erteilten Auftrags gründlich und schnell; 
am 9. Oktober brachen sie von Krakau auf, erreichten am 30. 
Thorn und überrumpelten am 4. November die Franzosen im 
Kloster Oliva; beinahe wäre Conti selbst in ihre Hände gefallen, 


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ı D. O. H. M. A. Vol. D. Nr.7 Sr. Kgl. Mait. in Pohlen Herrn Friderici 
Augusti II Crönung in Cracau und Huldigung in Danzig und Warschau 1697. 

2 August an Flemming Cracovie 8. novembre 1697: Agissez, mon cher 
Flemming, comme vous avez fait jusqu'à present et achevez bien ce que 
vous avez commencé pour le bien du royaume et pour mon repos, non pas 
pour mon intérêt, si ce n'est que celui de la gloire, dont vous me connaissez 
chatouilleux, et d'humeur à la maintenir jusqu'a la mort (D. St. A. Loc. 3687 
Acta des Printz Conti Ambirung der pohln. Krone und dessen Absegelung 
aus Frankreich betr. ... 1697—1700). Die Worte non pas pour mon interet 
verraten das Gegenteil von dem, was sie besagen; qui s'excuse, s’accuse. 


70 Paul Haake. 


wenn er nicht rechtzeitig von dem Nahen des Feindes benach- 
richtigt und auf seinem Schiffe geblieben wäre. Einige Tage 
kreuzte Jean Barth noch zwischen der Insel Hela und Danzig 
und nahm der Stadt, um sich an ihr zu rächen, ein paar Schiffe 
weg; am 12. November lichtete er die Anker und kehrte durch 
den Sund und die Nordsee nach Frankreich zurück. Conti und 
Ludwig XIV. gaben Polen endgültig preis; es gehörte nun allein 
August dem Starken. 

Was hat ihm die Erwerbung und Behauptung der Krone 
gekostet? Welche Folgen hatte die Vereinigung Sachsens mit 
Polen für beide Länder und insbesondere für Sachsen? Das sind 
die Fragen, welche ich zum Schlusse noch aufwerfen und zu be- 
antworten wenigstens versuchen will; ein endgültiges Urteil über 
alle Wirkungen der Wahl von 1697 ist bei dem augenblicklichen 
Stande der Forschung noch nicht möglich. Möglich aber ist 
m. E. schon jetzt ein Urteil darüber, ob die Regierung Augusts 
des Starken Sachsen und Polen mehr genutzt oder geschadet 
hat; denn, daB er die nationalen Interessen der beiden Länder 
ebensowenig zum Leitstern seiner Politik genommen hat wie die 
meisten andern Fürsten seiner Zeit, kann für einen vorurteils- 
losen Forscher keinem Zweifel unterliegen. Er hat sich ebenso- 
wenig wie Leopold I, Max Emanuel und Ernst August gescheut, 
auf Kosten seiner Untertanen nach Macht und Größe seines Hauses 
zu streben; er hätte aus Sachsen und Polen, geschweige denn 
aus dem Weltreich, das er kurze Zeit plante, ebensowenig eine 
wirtschaftliche und politische Einheit von Dauer schaffen können 
wie die Habsburger aus Österreich und Ungarn, die Welfen aus 
Hannover und England, die Wittelsbacher aus Baiern und Polen 
oder den spanischen Niederlanden; dazu waren die Gegensätze 
der Nationen, die er unter seinem Szepter vereinigen wollte, viel 
zu stark, die Gewalt, die er in einem jeden der beiden Länder 
besaß, viel zu gering. Immer wieder sind Sachsen und Polen 
hart aneinander geraten; hunderte sächsische Soldaten fanden, 
nachdem sie selbst Gewalt und Grausankeiten verübt hatten, 
ihren Tod in polnischen Quartieren, und auch der Adel beider 
Völker kam, da der eine noch stolzer war als der andere und 
zugleich der Glaube sie trennte, in kein gutes Verhältnis zu- 
einander. Immer wieder hat August der Starke, um seine inneren 
und äußeren Gegner niederzuwerfen, seine Stände um Hilfe bitten 


Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. ON 


und ihnen dafür Zugeständnisse machen müssen; nie hat er sich 
zum absoluten Herrn weder von Sachsen noch von Polen auf- 
zuschwingen vermocht, sondern dem Adel und Klerus einen 
bedeutenden Einfluß auf die politische Entwicklung der beiden 
Länder lassen müssen. Sachsen sank zum Kleinstaat herab, Polen 
büßte seine Selbständigkeit schließlich ganz ein, weil sich die 
mächtigsten Klassen des Volkes mit ihrem Fürsten in die Herr- 
schaft teilten, und weil beide Sonder-, nicht die Gesamtinteressen 
vertraten. Preußen überflügelte Sachsen, Rußland überflügelte 
Polen, weil die Hohenzollern und Zar Peter die Macht ihrer 
Stände zu brechen und ihre Territorien zu starken Einheits- 
staaten zusammenzuschweißen verstanden, und weil wenigstens 
die drei großen Hohenzollern des 17. und 18. Jahrhunderte, der 
Große Kurfürst, Friedrich Wilhelm I. und Friedrich der Große, 
klug genug waren, ihre persönlichen Neigungen, wenn sie dem 
Interesse des Staates widersprachen, zu opfern und das Wohl 
ihres Hauses nur zugleich und in Übereinstimmung mit dem 
Brandenburg-Preußens zu erstreben.! 

„Es ist ein Jammer, das Volk auf den Straßen klagen und 
weinen zu sehen,“ schrieb der Oberhofmeister der Kurfürstin 
Christiane Eberhardine kurz nach dem Eintreffen der Nachricht 
von dem Übertritt und der Wahl Augusts des Starken an seinen 
Bruder”, und dieser, Christoph Dietrich von Bose, erinnerte einen 


1 Daß, wie O. E. Schmidt im 26. Bde. des Neuen Archivs S. 126 schreibt, 
die dynastische Politik Augusts des Starken insofern auch territorial ist, 
als er durch die möglichste Hebung seines Territoriums die Mittel und Aus- 
sichten seiner Dynastie zu heben strebt, und die territoriale Politik der 
Hohenzollern in sofern dynastisch, als auch bei ihnen, sicherlich bei Friedrich 
Wilhelm I, die sparsame und bessere Wirtschaft vorzugsweise den Inte- 
ressen des Hauses dienen soll, gebe ich vollkommen zu; nur haben m. E. 
die Wettiner bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts ihr Haus- nie dem 
Staatsinteresse geopfert, wohl aber die Hohenzollern; für jene gab das 
dynastische, auch im Gegensatz zum territorialen, für diese nur in Über- 
einstimmung mit ihm den Ausschlag. Damit stehen auch die Sätze, die 
Ziekursch in derselben Zeitschrift S. 111 aus der Geschichte Bismarcks 
von Max Lenz zitiert, nicht in Widerspruch; von einem den Hohenzollern 
bewußt gewordenen Konflikt beider Interessen ist darin keine Rede. 

7 Johannes Balthasar an Christoph Dietrich von Bose à Dresde le 
21. juin 1697: En fermant cette lettre nous venons d'entendre la nouvelle 
que notre électeur est élu roy de Pologne. C'est une pitié que de vor le 
peuple gémir et pleurer sur les rues et Madame l'electrice est inconsolable 


12 Paul Haake. 


Freund an den 3. Vers des 125. Psalms: Denn der Gottlosen 
Szepter wird nicht bleiben über dem Häuflein der Gerechten, 
auf daß die Gerechten ihre Hand nicht ausstrecken zur Un- 
gerechtigkeit! Man sieht schon aus diesen beiden Briefen, welche 
Erregung und Besorgnis sich aller Klassen der Bevölkerung auf 
jene Kunde hin bemächtigte; Geistliche und Laien, Adelige, Bürger 
und Bauern waren einig in der Verurteilung des Glaubenswechsels 
ihres Fürsten, und alle fürchteten eine lebhafte katholische Propa- 
ganda.? Agitatoren zogen im Lande umher und suchten das 
Volk zur Auswanderung, besonders nach Brandenburg und Gotha 
zu bewegen. Die Stände versammelten sich auf Grund des ihnen 
im Jahre 1661 zuerkannten Rechtes zum ersten Male aus eigenem 
Antriebe in Dresden und verlangten Garantien dafür, daß die 
reine Lehre unangetastet bleibe; der katholische Statthalter Fürst 
Anton Egon von Fürstenberg fühlte sich seines Lebens nicht 


des maux que cette nouvelle dignité nous menace. Le bon Dieu nous en 
veuille garder! (D.St. A. Christoph Dietrich von Boses Briefwechsel.) 

1 Christoph Dietrich von Bose an Georg von Werthern, Haag 9./19. Juli 
1697: „Dessen erbarmungswürdgen Brief vom 1. Juli habe erhalten und 
muß gestehen, daß demselben alle andern, sie kommen auch her, wo sie 
wollen, gleichlautend seyn. Was sonst die Kgl. polnische Wahl an sich 
selbst betrifft, berufe ich mich auf Inlage. Daß der Herr Bruder auf die 
Gedanken gefallen abzudanken und wohl gar in andere Dienste zu gehen, 
glaube ich sicherlich wider das Gewissen gethan zu sein. Denn die Pflicht, 
so man dem ganzen Chur- und Fürstl. Hause, auch dem Vaterlande schuldig 
ist, will wahrhaftig nicht zulassen, selbiges in diesem frangenti zu aban- 
donniren. Zum wenigsten bin ich an meinem Orthe entschlossen, ehe alle 
Schmach mir anthun zu lassen als abzudanken, verstehe, so lange noch 
Hoffnung, daß ich dem Vaterlande in einige Wege dienen kann. Die kleine 
Versuchung, so uns Gott zuschicket, muß uns nicht alsobald kleinmüthig 
machen. So unvermuthlich das Unglück gekommen, so unvermuthlich 
kann auch die Rettung erfolgen. Glücklich aber der, so von der gnüädigsten 
Herrschaft abgedanket wird und also mit gutem Gewissen davon gehen 
kann. Der Bruder lese den 125. Psalm, sonderlich den 3. Vers und schreibe 
mir seine Gedanken darüber.“ Und an Herrn von Palm schrieb Bose am 
selben Tage: On a lieu de craindre que l’ombre de cette couronne ne 
mange l'électorat de même que les sept jeunes väches maigres et laides 
devorèrent les sept jeunes vaches grasses de Pharaon (D. St. A.). 

? Siehe weitere ÄuBerungen des Unwillens bei Franz Blanckmeister, 
Christiane Eberhardine die letzte evangelische Kurfürstin von Sachsen und 
die konfessionellen Kämpfe ihrer Tage, Leipzig 1891 S. 15/6 (Sonderabdruck 
aus den Beiträgen zur sächsischen Kirchengeschichte Bd. 6). 


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Die Wahl Auguste des Starken zum König von Polen. 13 


sicher und mußte sich mit einer starken Leibwache umgeben. 
Wenn nur erst zwei Augen tot sind oder sonst eine Veränderung 
eintritt, so warten schon alle treuen Patrioten darauf, den jetzigen 
Regenten im Lande den verdienten Lohn zu geben, soll der oberste 
Hofbeamte, der Oberhofmarschall von Haugwitz, gesagt haben, 
und streitbare Pfarrer verkündeten, Gott selbst habe den König 
für seinen Abfall gerichtet, indem er bald nach dem Übertritt 
oder bei der Krönung wie tot umgefallen sei zur Strafe für seine 
große Sünde.! 

Dieser Haß und diese Furcht der Sachsen vor einer Gegen- 
reformation sind nicht ganz unberechtigt gewesen; der Bischof 
von Raab trieb in seiner Heimat eifrig katholische Propaganda ?, 
und immer wieder drangen der Papst, sein Beichtvater Moritz 
Vota und andere Jesuiten in August den Starken, seine Unter- 
tanen in den Schoß der allein selig machenden Kirche zurück- 
zuführen.” Einige Diener des Königs, wie Erich Theodor Frei- 
herr von Rose, wechselten ihrem Herrn zu Liebe gleichfalls den 
Glauben, und Katholiken traten, wenn auch in nur geringer Zahl 
in seine Dienste‘; ein paar Kirchen wurden für den römischen 
Gottesdienst eingerichtet oder erbaut, und die an ihnen tätigen 
Geistlichen und wohl auch einige sich in den Kurlanden nieder- 
lassende Jesuiten waren eifrigst bemüht, so viel wie möglich ver- 
lorene Seelen zu retten und das Luthertum an seiner Wurzel zu 
packen und zu zerstören. Diese Zugeständnisse mußte August 
der Starke der Kurie machen, um sich ihres Beistandes gegen 
de Polen zu versichern; er mußte auch seine Gemahlin und 


1 Georg Wagner, Die Beziehungen Augusts des Starken zu seinen 
Ständen... S. 78 und 208 Anm. 79. 

3 Am 15./25. Mai 1698 schrieb er an August den Starken aus Leipzig: 
„Eu. Maj. berichte auch, daß ich hier ein und den anderen auff den weg 
habe, catholisch zu machen, iedoch kann ich noch nichts gewißes melden“ 
(D. St. A. Loc. 2093 Briefwechsel König Augusts I. von Polen Convolut 147). 

3 Johannes Ziekursch, August der Starke und die katholische Kirche 
in den Jahren 1697—1720 (Theodor Briegers Zeitschrift für Kirchengeschichte 
24. Bd. [1903] S. 86—135 und S. 232—280). 

* Außer Fürstenberg, dem General von Trautmannsdorft und dem Bischof 
von Raab, der oberster Kanzler wurde, aber schon im Juli 1699 den Ab- 
schied erhielt, weil er die antibabsburgische Politik Augusts des Starken 
durchkreuzte, die Obersten Lambert Lambion und Lagnasco, der Geheime 
Cämmerier François de Vitri und der Sekretär Wolf Heinrich von Veßnich. 


74 Paul Haake. 


seinen Sohn zu seinem Glauben herüberzuziehen versuchen, weil 
jene es verlangten und nur ein Katholik König von Polen werden 
und eine Tochter des deutschen Kaisers heimführen konnte. Ganz 
Sachsen aber hat weder August der Starke noch Fürstenberg 
katholisch machen wollen; beide waren viel zu gleichgültig in 
religiösen Dingen und wußten viel zu gut, auf welchen Wider- 
stand sie dabei stoßen würden! Das Versprechen, daß seine 
Untertanen in der freien Übung ihres Bekenntnisses nicht ge- 
hindert werden sollten, hat August der Starke treu gehalten und 
die Entscheidung in Religions- und Kirchensachen mit Ausschluß 
des katholischen Statthalters seinen Geheimen Riten allein über- 
tragen?; er hat, als er das Direktorium über die evangelischen 
Stände auf dem Regensburger Reichstag zunächst dem Herzog 
von Gotha, dann dem Herzog von Weißenfels abgab, an der 
Führung auch dieser Geschäfte seiner obersten Behörde, dem 
Geheimen Konsilium, einen wesentlichen Anteil gewahrt und ge- 
sichert.’ Er hat es durch seinen Übertritt zum Katholizismus 
nicht verschuldet, wie man wohl heute noch vielfach lesen und 
hören kann, daß Sachsen seine Vormachtstellung unter den deut- 
schen Protestanten verlor; denn diese Vormachtstellung beruhte 
in erster Linie auf der politischen Konzentration, und darin hatte 


1 Vgl. den oben S. 38 Anm. 2 zitierten Brief Moritz Wilhelms von Zeitz 
an den Bischof von Raab; mit dem Bischof von Raab entzweite sich Fürsten- 
berg bald wohl auch wegen seines geringen Interesses für eine lebhafte 
katholische Propaganda. August der Starke aber schrieb am 18. Dezem- 
ber 1703: „Es gibt kein Land, wo der Eifer gegen den Katholizismus 
so stark ist wie meine Erblande Sachsen; jede Unternehmung zugunsten 
des Katholizismus ist geeignet, Unruhen zu erregen“ (Franz Blanckmeister 
a. a. O. S. 17 Anm. 1). 

? Siehe die Religionsversicherungen aus Schlaskowa vom 17. Juli und 
aus Lobwskowa vom 27. Juli 1697, die wiederholt erneuert wurden, in 
Johann Christian Lünigs Codex Augusteus oder Neu vermehrtem Corpus 
Juris Saxonici I. Bd. (Leipzig 1724) S. 345ff., den Auftrag in evangelicis an 
den Direktor des Geheimen Konsiliums und die Geheimräte vom 21. De- 
zember 1697 in den sächsischen Landtagsakten von 1836/7 als Beilage zur 
2. Sammlung S. 177#. Die Religions- und Kirchensachen sollten eine 
Stunde vor der Ankunft des Statthalters im Geheimen Konsilium traktiert 
und expediert werden (Instruktion für den Statthalter und das Geheime 
Konsilium, Krakau 6./16. Dezember 1697. D. St. A. Originalurkunde Nr. 14173). 

> Adolph Frantz, Das katholische Direktorium des Corpus Evangeli- 
corum, Marburg 1880 S. 25,6 und 41/2. 


Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. T5 


Brandenburg Sachsen seit der Mitte des 17. Jahrhunderts schon 
weit überflügelt. Er hat, indem er der Orthodoxie das Hetzen 
gegen andere Konfessionen verbot, mehr im Interesse des Landes 
gehandelt als jene mit ihrem blinden Haß gegen die Pietisten 
und Reformierten!; er hat der Toleranz in Sachsen die Bahn 
gebrochen? und die Einmischung katholischer wie lutherischer 
Geistlicher in die Staatsangelegenheiten, soweit es in seinen Kräften 
stand, mit Energie und mit vollem Recht gehindert. 

Wenn also die Sachsen die nachteiligen religiösen Folgen 
des Übertritts Augusts des Starken zum Katholizismus überschätzt 
haben und zum Teil heute noch überschätzen, so haben sie doch 
Grund genug, die Erwerbung der polnischen Krone, um deren 
willen der Glaubenswechsel erfolgte, als ein Unglück für ihr 
Land zu betrachten; er schuf eine Kluft zwischen Fürst und 
Volk, die die Lösung der gemeinsamen Aufgaben vielfach ver- 
zögerte und erschwerte; sächsische .Truppen haben für fremde 
Interessen geblutet, sächsische Landesteile sind für sie geopfert 
worden, sächsisches Geld mußte Augusts des Starken Stellung 
in Polen gründen, behaupten und wiedergewinnen helfen und floß 
während der Besetzung des Landes durch Karl XII. in großen 


1 Ich kann auch in dem Verbot der Ausfälle gegen den katholischen 
Glauben von den Kanzeln, des Absingens der Lieder „Erhalt uns Herr bei 
deinem Wort“ und „O Herre Gott, dein göttlich Wort“ und der Aufnahme 
flüchtiger Ordensleute, die in Sachsen zum Protestantismus übertreten 
wollten, nur eine Wahrung berechtigter Interessen sehen; August der Starke 
konnte diese geradezu zum Angriff übergehende Opposition ebensowenig 
dulden, wie der Große Kurfürst in Brandenburg den Kampf der Lutheraner 
gegen die Reformierten; es gehört die ganze Einseitigkeit streitbarer 
Theologen dazu, die Zwangslage Augusts des Starken und seine Verdienste 
um die Toleranz zu verkennen. 

2 Albrecht Kirchhoff, Die Anfänge kirchlicher Toleranz in Sachsen. 
August der Starke und die Reformierten. Zwei Vorträge, Leipzig 1872. 

® Seinen Sohn ermahnte er in dem politischen Testament von 1705: 
Ne donnes non pleus dros dorrelges ni de pouvoir os prestres! Jes esmes 
de ce gliesser den le gouvernemen et on bos pretextes seur espesse de la 
doctrines, qui veulles aspliquer a tout commes un enplastres universel; mes 
lesse leur den leur se fer, sen qui se melles den temporelles! Gardes-vous, 
delles quelles religion vous professerres un jour, de lesser agrendier le 
clerges en bien ous en argen, qui tierres des mourrans! Ceste un mal 
comme le chenqures, qui est unceurables et qui sagrendies, si on ni portes 
de resmesdes a tens. 


76 Paul Haake. 


Mengen auch in die Hände der Schweden. Das Theatrum Euro- 
paeum, jenes große Annalenwerk, dem Flemming 1706 seinen 
Bericht über die polnische Königswahl zur Verfügung stellte, das 
also wenigstens über den Dresdener Hof sehr gut unterrichtet 
war, hat ausgerechnet, daß August der Starke um Polens willen 
aus Sachsen 88 Millionen Taler, gegen 40000 Soldaten und 
800 Kanonen entnommen habe, die für immer verloren waren; 
die Kosten der Erwerbung des Thrones schätzte es allein auf 
11 Millionen Taler! Ob die Einbuße an Mannschaften und Ge- 
schützen so groß war, wie das Theatrum Europaeum behauptet, 
vermag ich heute noch nicht zu sagen; die Geldsummen, welche 
es angibt, sind vermutlich etwas zu hoch gegriffen, aber die- 
jenigen, welche sich in den urkundlichen Quellen finden, sind 
immer noch erschreckend genug und lassen an den verderblichen 
Folgen der Personalunion Sachsens mit Polen für das Kurfürsten- 
tum keinen Zweifel. In seinen Memoiren sagt Jakob Heinrich 
von Flemming — und eine von ihm aufgestellte und von August 
dem Starken unterschriebene Rechnung bestätigt es? — er habe 
zur Reise und zu Bestechungen vom 15. April bis zum 6. Sep- 
tember 1697 im ganzen 114114 Speziestaler verbraucht; Wechsel 
seien nur unter der Bedingung ausgestellt worden, daß die Wahl 
seines Herrn einstimmig erfolge. Da Conti zum Gegenkönig er- 
hoben worden sei, so habe August der Starke die Wechsel nicht 
bezahlen brauchen; es sei wahrscheinlich Eigennutz von Beich- 
ling und anderen gewesen, ihn dennoch dazu zu überreden. Der 
König selbst hat die Kosten der Wahl Mitte November auf 
2082027 Gulden berechnet; Graf Karl Gustav von Löwenhaupt, 
der den größten Teil der Gelder nach Polen überbrachte, ver- 
anschlagte sie, wie der brandenburgische Gesandte in Kopenhagen 


1 Eduard Vehse, Geschichte der Höfe des Hauses Sachsens, 5. Teil. 
Hamburg 1854 S. 1. 

? D. St. A. Loc. 3687 Des General Majors von Flemming Berechnung 
derer bey der Wahl Ihr. Kgl. Majt. Herrn Augusti U. zum König von Pohlen 
aufgegangenen Gelder ao 1697. Sie wird im Anhang des 1. Bandes meiner 
Biographie Augusts des Starken abgedruckt werden. 

> D.St. A. Loc. 7350 Schriften und Belege, die von dem Generalmajor 
Grafen Löwenhaupt und dem Kriegskommissar Nierdt, meist in polni- 
schen Angelegenheiten bewirkten Zahlungen betr. 1697 ff. Dieser Kosten- 
anschlag wird in der Sammlung der eigenhändigen Entwürfe und Briefe 
Augusts d. St. abgedruckt werden. 


Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 77 


am 23. November nach Berlin berichtete, auf 4 bis 4%, Millionen 
Gulden!, sein Kollege in Warschau am 11.21. Dezember auf 
5 Millionen Taler.” Aber was hat August die Behauptung der 
Krone, ihr Verlust im Jahre 1706 und ihre Wiedereroberung 
gekostet? Auch das müssen wir doch in Betracht ziehen, wenn 
wir die finanziellen Folgen der Wahl von 1697 abschätzen wollen. 
Da kommt uns nun eine Berechnung zu statten, welche der Sohn 
Augusts des Starken, August II., im Juli 1733 vornehmen ließ, 
um zu sehen, wie viel Geld der Vater in Polen gesteckt habe, 
und ob es für ihn ratsam sei, sich wieder um den Thron der 
Piasten zu bewerben; es ist eine sogenannte „Specification derer- 
jenigen Pretensionen, welche Ihro Königl. Hoheit als Churfürst 
zu Sachßen an die Respublic von Pohlen zu formiren berechtiget 
sind“; sie betrugen am 18. Juli 1733 nahe an 40 Millionen Taler; 
die Zinsen zu 6°, mit eingerechnet, über 100 — zu 12°), gerechnet, 


! Falaiseau an Friedrich III. Copenhague le 13./23. novembre 1697 
(B. St. A. R. XI 148b): C'est par les mains de ce Comte qu'a passé tout 
largent que le roy de Pologne a fait payer à l'armée de Pologne et aux 
Polonais en particulier. Il m’a asseuré que le tout ensemble ne monte 
quà 9 millions polonais, qui font 4 millions ou du plus 4 millions et demy 
de florins, que de ces 4 millions la Sérénissime Maison de Lunebourg en 
a payé 800000 Rthlr. pour les droits de S. A. E. de Saxe sur le duché de 
Saxe Lawenbourg et l'empereur t million de florins qu'il devoit à S. A. E. 
de Saxe pour les troupes, qui ont servy en Hongrie, qu'enfin le roy de 
Pologne oa pas deboursé du sien pour son élection plus de 14 à 1500000 
florins, dont il n'est pas sorty 200000 écus de Saxe et ce Comte prétend 
qu'on pourra aysément faire rentrer cet argent-là en Saxe par le moyen 
de commerce, qu'on établira entre la Saxe et la Pologne. 

2 Hofrat Werner an Friedrich III. (B. St. A. R. IX 27°): Die Erlangung 
der Krone hat dem Kurfürsten von Sachsen 30 Millionen hiesiger Münze 
oder 5 Millionen Taler gekostet. Zur Aufbringung dieser Summe hat er 
alle kurfürstlich-sächsischen Domänen und Zölle auf sechs Jahre verarrendiret 
und das Geld anticipative darauf erhoben. Aber auch der Zutritt der 
Contisten kostet nichts geringes; August II. hat fast alle seine Ökonomien 
oder bona mensalis, worinnen der größte Teil seiner Revenuen von Polen 
besteht, teils ad vitae tempora teils auf einige Jahre weg gegeben, so daß 
der König von den polnischen Einkünften in zehn Jahren wenig oder gar 
nichts haben wird. Sehr unvollständig ist eine in Loc. 253 des sächsischen 
Kriegsarchivs in Dresden aufbewahrte „Ohngefähre Specification, was Königl 
Majestät an Geldern in dero Königreich Pohlen aufgewendet bis und mit 
Schluß Aprilis anno 1699"; sie ergibt eine Gesamtsumme von 3879708 Taler 
9 Groschen. 


18 Paul Haake. 


über 161 Millionen.” Den Löwenanteil davon, 34876583 Taler, 
hatten die Schweden vom Herbst 1706 bis zum Ende des Sommers 
1707 eingeheimst und zwar allein in Form von Steuern aus den 
Taschen des Volkes; von den Einkünften der landesherrlichen 
Kammer beschlagnahmten sie noch 628552 Taler. 219810 Taler 
mußte August der Starke den Amtsuntertanen und den Steuerein- 
nehmern infolge der schwedischen Invasion erlassen; Gesandtschaften 
im Interesse Polens hatten Sachsen über 2 Millionen, Präsente, 
Pensionen, Quartiergelder und Reisespesen für polnische Magnaten 
und Offiziere, so weit sich feststellen ließ, nahe an 1200000 Taler 
gekostet. Daß diese Berechnung den Sohn Augusts des Starken 
mitbestimmte, sich wie der Vater um die polnische Krone zu 
bewerben, unterliegt wohl keinem Zweifel; daß sie vollständig. 
war, ist kaum anzunehmen; für viele Ausgaben konnten die Be- 
lege überhaupt nicht mehr beschafft werden. Vielleicht hat die 
Ausfuhr seiner Industriewaren dem sächsischen Volke zum Teil 
wieder eingebracht, was es an und durch Polen verlor; aber voll 
ist die Einbuße gewiß nicht ersetzt worden, und auch dieser Ge- 
winn wurde bis zu einem gewissen Grade wieder ausgeglichen 
durch den Absatz polnischer Rohprodukte in Sachsen. Ob der 
Handel zwischen beiden Völkern, die doch immer durch breite 
Landstriche getrennt blieben, sich dank ihrer Vereinigung unter 
einem Szepter wesentlich gehoben hat, ist eine heute noch nicht 
zu beantwortende Frage; der Geheime Kammer- und Bergrat Graf 
Albrecht Ludwig von der Schulenburg, auf dessen Tableau general 
de la cour de la Saxe en 1769 Otto Eduard Schmidt so großes 
Gewicht legt, ist ein viel zu befangener Gewährsmann, als daß 
man seinem Ja Glauben schenken könnte. 

Am schwersten aber hat die Personalunion Sachsens und 
Polens der politischen Entwicklung vornehmlich des Kurfürsten- 
tums geschadet; es wurde wertvoller Landesteille und Land- 
ansprüche beraubt und seine ohnehin schon geringe innere 
Festigkeit durch die Preisgabe wichtiger Hoheitsrechte der Dy- 
nastie noch mehr gelöst und gelockert. August der Starke ver- 
kaufte, um König von Polen zu werden, sein Recht auf das 
Herzogtum Lauenburg, das ihm den Zugang zur See längs der 
natürlichen Verkehrsader Sachsens, der Elbe, freilich nicht ohne 


1 Siehe die Spezifikation am Schlusse dieser Abhandlung. 


Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 19 


Kampf mit den Hohenzollern hätte verschaffen können, für 1100000 
Gulden an den Kurfürsten von Hannover und den Herzog von Zelle'; 
um die Krone zu behaupten, die Ämter Lauenburg, Sevekenberg und 
Gerstorf, die Erbvogtei über Quedlinburg, die Reichsvogtei und das 
Schulzenamt von Nordhausen für 300 000, das Amt Petersberg für 
40000 Taler an den Kurfürsten von Brandenburg, seinen Anteil an 
der Grafschaft Henneberg für 45 000 Taler an den Herzog von Zeitz; 
die Herrschaft Hoyerswerda für 250000 Taler an den Grafen von 
Beichlingen; er verpfändete das Amt Borna für 500000 Gulden 
dem Gothaer, das Amt Eulenburg für 600000 Taler dem Merse- 
burger, das Amt Tautenburg für 128000 Taler dem Zeitzer, das 
Amt Pforta für 100 000 Gulden dem Weimarer Herzog, das Amt 
Gräfenhainichen für 35 000 Taler dem Fürsten von Dessau, seinen 
Anteil an der sequestrierten Grafschaft Mansfeld für 600 000 Taler 
dem Kurfürsten von Hannover; er willigte um 100000 Taler 
willen ein, daß der Administrator des Stiftes Zeitz auf den Reichs- 
tagen Sitz und Stimme nehme, und erkannte die Grafen von 
Schwarzburg für eine gleiche Summe als Reichsfürsten an. Polens 
Integrität war ihm ebenso wenig heilig wie diejenige Sachsens; 
er lieferte Elbing an Brandenburg aus, um seines Beistandes oder 
wenigstens seiner Neutralität sicher zu sein; er schlug dem Zaren 
sogar eine Teilung des Königreichs vor, wenn er ihm dazu ver- 
helfe, in seinem Anteil die volle Souveränität zu erlangen.” Er 


1 „Die hannovrigen gelder seint fellig zu erkauffung der stihmen trauf 
gangen; alsoh trachtte er eine post obne die obgetachtten ET noch eine 


von voa [tahlern] aufzubringen. Ich stehe mit ledigen henden alhier, und 


soh man mich nicht mit einer großen post geldes aßistiret, weis ich mir 
nicht zu ratten; es gehet ere, reputation und leben an“ (August an den 
Kammerpräsidenten Ludwig Gebhard Freiherrn von Hoyen, Tarnowitz 3. 13. Juli 
1697; Original im Besitz des Herrn Geh. Hofrat Seeger in Berlin, der mir 
gütigst gestattete, den Brief abzuschreiben und zu veröffentlichen). 

2 Na&h Ziekursch verraten gerade diese Teilungspläne den Gesichts- 
punkt, von dem aus August die polnischen Verhältnisse beurteilte; „hätte 
er gemäß der Verfassung regiert, so könnte man von einer rein dynastischen 
Politik sprechen; aber vom ersten Tage an dachte er doch an den Umsturz 
der polnischen Verfassung, an eine Teilung der Republik“ (26. Band des 
Neuen Archivs f. sächs. Gesch. u. A. S. 116). Lag etwa die Einführung 
des Absolutismus und die Eroberung der Moldau und Wallachei, die er im 
Bunde mit dem Zaren, dem er den Osten Polens abtreten wollte, den 
Türken zu entreißen hoffte, nicht im Hausinteresse der Wettiner? 


80 Paul Haake. 


hat trotz aller dieser Opfer sich in keinem der beiden Länder 
zum absoluten Herrscher machen können!; der Zar verhinderte 
1717 durch die Konvention von Tarnowitz die gänzliche Nieder- 
lage des polnischen Adels, und auch die sächsischen Stände 
haben, da August der Starke immer wieder ihre Unterstützung 
in Anspruch nehmen und ihnen dafür Zugeständnisse machen 
mußte, ihren Einfluß fast auf allen Gebieten behauptet. 

Wenn aber auch die Politik dieses Wettiners und seines 
Sohnes m. E. nicht gerechtfertigt werden kann, so wollen wir 
doch eins bedenken: er war nicht schlechter als die meisten 
seiner Standesgenossen und nicht schlechter als die mit ihm um 
die Macht kämpfenden Stände „Es fehlte dieser Zeit“ — ich 
zitiere Otto Hintze? — „noch gänzlich das Bewußtsein, auf dem 
der moderne Verfassungsstaat beruht, daß Fürst und Landtag 
nur verschiedene Organe eines und desselben Staatswesens sind, 
daB sie beide zusammen wirken müssen im Dienste und zum 
Wohle des Staates. Dieser alte ständische Staat ist ein Patri- 
monialstaat; die fürstliche Gewalt wurzelt in der Vorstellung einer 
Herrschaft über Land und Leute, die an das Vorbild einer großen 
Grundherrschaft anknüpft; selbst die obrigkeitlichen Gewalten er- 
scheinen als nutzbare Rechte, die verkauft oder verliehen wurden 
wie ein Landgut oder wie eine Rente. Andererseits fühlten sich 
auch die Stände in erster Linie nicht als Vertreter des Landes, 
sondern vor allem als Vertreter ihrer eigenen Interessen und 
Privilegien, als Inhaber der lokalen Gewalten in Stadt und Land“; 
es gab im 17. und 18. Jahrhundert weder ein Volk noch einen 


! Ziekursch unterschätzt die Macht des polnischen Adels und die 
Eifersucht der Nachbarn bedeutend, wenn er a. a. O. S. 113 sagt: „Die in 
Fäulnis übergegangene Staatsverfassung Polens besaß nur geringe Wider- 
standskraft; Polen war andererseits groß genug, um August die Möglichkeit 
zu gewähren, mit einem Teil der Beute mißgünstige Nachbarn zum Still- 
schweigen zu bringen. Waren die Polen erst selber bezwungen, dann 
fiel kein Oberlehnsherr dem Sieger in den Arm.“ Zu bezwingen”waren die 
Polen eben nur mit Hilfe der Nachbarn, und diese hätten die Einführung 
des Absolutismus nie zugegeben oder August dem Starken dazu verholfen. 
Vgl. dazu den Aufsatz von Szymon Askenazy Koniec Augusta U. in der 
Biblioteka Warszawska 1900 II S. 339—426, mit dem ich allerdings August 
den Starken nicht gerade als Staatsverbrecher auf dem Throne bezeichnen 
möchte, da eben fast allen Regenten seiner Zeit das Gefühl der Ver- 
pflichtung noch fehlte. 

7 Hohenzollernjahrbuch, 7. Jahrgang (1903) S. 79. 


Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. RI 


Staat im modernen Sinne des Wortes, sondern nur einen relativ 
noch losen Verband mehr oder minder bevorrechteter Klassen, 
von denen erstere als allgemeines Wohl bezeichneten und im 
Auge hatten, was in ihrem gemeinsamen Interesse lag, nicht in 
dem aller Untertanen und ihres Fürsten. 

Ein Volk braucht kraftvolle, selbstbewußte Persönlichkeiten, 
um selbst groß und glücklich zu werden, aber es braucht auch 
Männer und Frauen von lebendigem Gemeinsinn, die nicht nur 
in Stunden höchster nationaler Gefahr, sondern stets zu Opfern 
für den Nächsten und die Gesamtheit bereit sind, und vor allem 
einen Regenten, der beides, Kraft und Gemeinsinn in sich ver- 
einigt, der jeden seiner Untertanen zu fördern sucht, der die 
Interessengegensätze zwischen ihnen ausgleicht und der sie alle 
wie sich selbst in den Dienst des einen großen Ganzen stellt. 
Eine kraftvolle, selbstbewußte Persönlichkeit, deren reiche Be- 
gabung und fast universales Wissen erst ganz gewürdigt werden 
kann, wenn seine eigenhändigen Entwürfe und Briefe gedruckt 
sein werden, die ich im Auftrage der Kgl. Sächsischen Kommission 
für Geschichte herausgegeben habe, ist August der Starke ge- 
wesen; er hat auch viel zur materiellen und geistigen Förderung 
seiner Untertanen und zum Ausgleich ihrer widerstreitenden In- 
teressen getan, aber er hat ihnen selbst nie Opfer gebracht, 
sondern nur Opfer von ihnen gefordert. Er war ein Riese an 
Ehrgeiz und Körperkraft, aber auch ein Virtuose des Genusses; 
er hat die Kräfte des Ganzen nicht immer in den Dienst der 
Gesamtheit gestellt, sondern sehr oft in den seines persönlichen, 
dem allgemeinen gerade entgegengesetzten Interesses und dadurch 
den politischen Niedergang Sachsens und Polens in hohem Grade 
mit verschuldet. Er wäre, auch wenn er die polnische Krone 
nicht erworben hätte, voraussichtlich doch kein Großer Kurfürst 
Sachsens geworden; er besaß nicht den Willen und die Kraft, 
um der Macht willen auf Vergnügen und Genuß zu verzichten. 
Es ist so, wie es Heinrich von Treitschke einmal ausgedrückt 
hat: „Der lange Streit zwischen Sachsen und Preußen war nicht 
bloß ein Kampf um die Macht, sondern auch ein Kampf zweier 
Staatsgedanken; das politische Königtum der Hohenzollern siegte 
über die Frivolität fürstlicher Selbstvergötterung.“! Nicht als ob 

1 Heinrich von Treitschke, Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahr- 


hundert. 3. Teil. (Leipzig 1885.) S. 494 
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 1. 6 


392 Paul Haake. 


die Hohenzollern nicht auch ın erster Linie an das Wohl ihres 
Hauses gedacht hätten; in der eifersüchtigen und mißtrauischen 
Wahrung der Vollgewalt gegen jede Mitwirkung der Untertanen 
bei der Entscheidung ist der Absolutismus [des Großen Kurfürsten, 
König Friedrich Wilhelms 1. und] Friedrichs des Großen in 
nichts von dem Ludwigs XIV. und Augusts des Starken, der auf- 
geklärte Despotismus in nichts von dem unaufgeklärten ver- 
schieden.“! Aber jene drei großen Hohenzollern betrachteten ihr 
Land nicht wie jene als Spielball ihrer persönlichen Neigungen 
und Launen; sic gesturus sum principatum meum, ut sciam rem 
populi esse, non meam privatam, sagte der Große Kurfürst, und 
Friedrich der Große entließ den jungen Herzog von Württemberg 
mit den denkwürdigen Worten: „Glauben Sie nicht, daß Ihr Land 
Ihretwegen geschaffen ist, sondern wissen Sie, daß die Vorsehung 
Sie bat auf die Welt kommen lassen, um dieses Volk glücklich 
“zu machen!“ Wohl nicht ohne Bezug auf den von ihm so bitter 
gehaßten Wettiner bemerkte der junge Friedrich 1738 in seinen 
Betrachtungen über die gegenwärtige Lage Europas: „Die Fürsten 
glauben, daß Gott eigens und aus einer ganz besonderen Auf- 
merksamkeit für ihre Größe, ihre Glückseligkeit und ihre Eitel- 
keit die Masse der Menschen geschaffen hat“, und am Schlusse 
seines Lebens formulierte er seine Aufgabe dahin: „Wenn der 
Fürst der erste Richter, der erste General, der erste Finanzmann, 
der erste Minister der Gesellschaft ist, so ist er es nicht, um zu 
repräsentieren, sondern um seine Pflichten zu erfüllen. Er ist 
nur der erste Diener des Staates, verpflichtet, mit Rechtlichkeit, 
Weisheit und völliger Uneigennützigkeit zu handeln, wie wenn 
er in jedem Augenblick seinen Mitbürgern wegen seiner Amts- 
führung Rechenschaft geben müßte.“ ? 


! Historische Zeitschrift. 61. Band (N. F. 25. Bd.) S. 279. R. Koser, 
Die Epochen der absoluten Monarchie in der neueren Geschichte. 

? Für mich bleibt Friedrich „der Große“, auch wenn ihm im Kampfe 
für die Interessen Preußens und seines Hauses jedes Mittel recht war, für 
Otto Eduard Schmidt „hat das Bild des kaum dreißigjührigen Königs, der 
im Januar 1742 den schwachen Kurfürsten August von Sachsen in Dresden 
mit einem Brillantfeuer von Geistesblitzen unterhielt, um ihm das Todes- 
urteil über die sächsische Armee, die einzige Waffe des Landes, zu ent- 
locken, etwas Abstoßendes, Empörendes“ (in einer Besprechung des Buches 
von Ziekursch „Sachsen und Preußen um die Mitte des 18. Jahrhunderts“ 
in der Sonntagsbeilage des Dresdener Anzeigers vom 2. April 1905). Für 


Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 83 


Auch diese Auffassung des Regentenberufes, die den Unter- 
tanen nicht die geringste Mitwirkung an der Lösung der gemein- 
samen Aufgaben’ einräumte, war noch einseitig und mangelhaft; 
der aufgeklärte Despotismus mußte durch die konstitutionelle 
Monarchie abgelöst werden; aber er war gegen den Absolutismus 
Ludwigs XIV. und seiner Nachahmer doch ein ungeheurer Fort- 
schritt. Er hat endgültig mit der patriarchalischen gutsherrlichen 
Auffassung gebrochen, daß ein Landesherr nur Rechte, aber keine 
Pflichten seinem Volke gegenüber habe; er hat die Fürsten zu 
Opferwilligkeit und ernster Arbeit erzogen. Auch die Wettiner 
haben von Friedrich dem Großen gelernt und seit der Mitte des 
18. Jahrhunderts ihr dynastisches dem Landesinteresse gleich- 
gesetzt und untergeordnet; sie sind Landesväter und Sachsen im 
vollsten und besten Sinne des Wortes geworden und nach der 
Gründung des Reiches unter der Vorherrschaft ihrer alten Rivalen, 
der Hohenzollern, eine ihrer treuesten Stützen. Sie werden auch 
fernerhin inneren Wandlungen unterworfen sein, hoffentlich zu 
ihrem Besten, zu dem ihres Volkes und zu dem der Nation; sie 
werden aber — dafür bürgt uns das heute sie und alle Klassen 
umschließende und noch beständig wachsende Bewußtsein, daß 
sie zusammen wirken müssen zum Wohle des Ganzen — eins 
bleiben und immerdar mehr werden: starke Hüter der sächsischen 
und deutschen Interessen und gerechte Beschützer auch des letzten 
ihrer Untertanen. 


mich bleibt August der Starke trotz aller Talente und aller Verdienste um 
die wirtschaftliche, geistige und künstlerische Entwicklung Sachsens und 
Polens doch ein für beide Länder gleich unheilvoller Regent und ein echtes 
Kind der Renaissance mit allen Vorzügen und Mängeln des schrankeulosen 
Individualismus. Vor O. E. Schmidts „innerem Auge steht er nicht mehr 
als der Held unzähliger Liebesabenteuer und Bacchanalien, das bunte 
Pantherfell über der vergoldeten Rüstung, sondern als der gereifte Mann, 
wie ihn Louis Silvestre nach dem Besuche Friedrich Wilhelms I. in Dresden 
(1736) mit diesem zusammen gemalt hat, das geistvolle Gesicht schon ge- 
furcht von den Enttäuschungen [nicht auch den Genüssen?] des Lebens, 
um den Mund ein nervöses Zucken, der Widerschein seiner zahllosen, sich 
überstürzenden politischen [nicht auch galanten?] Entwürfe; der neben ihm 
stehende preußische König mit seinem runden, gleichmäßigen und gleich- 
mütigen Gesicht erscheint Schmidt dagegen fast haushacken.* Wer von 
uns beiden hat nun „den eigentlichen Lebensgehalt des Mannes und seiner 
Zeit“ besser begriffen und geschildert? 
6* 


84 Paul Haake. Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 


Haupt Specification 
dererjenigen Pretensionen, welche Ihro Königl. Hoheit als Churfürst zu Sachßen an die Respublie von Pohlen 
zu formiren berechtiget sind. 


(Kgl. Sächsisches Hauptstaatsarchiv in Dresden Loc. 443 Original Rechnungen aus denen Cassen in Sachsen über die seit dem 
Jahre 1697 bis 1740 nach Pohlen verwendeten Geldsummen ão 1697 ff.) 


Capital Interesse à 6 pro Cent|Interessen à 12 pro Cent 
Rthlr. |gr.| a | Rthlr. |gr. | 3 Rthlr. |gr.| a 
34 876 583 | 13 | 10%, "hat die Schwedische Invasion von anno 1706 biß ins Jahr 
| 1707 den Churfürstenthumb Sachßen und incorporirten 


| | Landen gekostet, so viel nur bey der Steuer Nachricht | | 
| | gefunden worden besage Specification sub Lit. A. 57 915219 | 16 | 8 115 830439| 9 | 4 
628 552 | 2 | 4°, desgleichen aus denen Cammer Revenüen in solcher Zeit | | 
laut Extract sub Lit. B. 980 541 | 4 —- 1 961 082| 8 | — 
2001209 | 19 | au, | An Gesandschafts-Spesen, so zum Dienst der Cron Pohlen | | | 
| auffgewendet worden besage Specification sub Lit. C. 1380 286 | 19 | 7%, 2 760 573 | 15 | 31 
219810 6 | 4°, Au Remiss denen Einnehmern und Amts-Unterthanen w egen | 
der Schwedischen Invasion laut Beylage sub Lit. D. 333 012 | 13 9 666 025| 3| 6 
216595 | 6| 6 An Presenten, Pensionen und Reise-Kosten denen Pohl- 
| nischen Magnaten und Pabstlichen Nuntiis Inhalts Speci- | 
fication sub Lit. E. 189579 | 2| — 379158| 4 | — 
7440 | 16 6 Quartier-Gelder vor einige Pohlnische Magnaten im Jahre | 
| 1699 besage Beylage sub Lit. F. 14 620 | 22 | 7 29 241 | 21 | 2 
981 522 | 12 | -— An Pensionen denen Ober Officiers von der Cron Armée und | | 
einigen Magnaten laut summarischen Extracts sub Lit. G. 564286 | 21 | 3 1128573| 18 | 6 
38 931 714 | 5 | 4", |an Capital an Interessen 61 377 547 | 3 | 10°%/,| 122765 094 | 7 | 9; 
Summa Summa 
Summa Summarum an Capital Summa Summarum an Capital 
und Interessen à 6 pro Cent und Interessen à 12 pro Cent 
100 Millionen 161 Millionen 
3 Tonnen Goldes 6 Tonnen Goldes 
9 Tausend 86 Tausend 
2 Hundert und 8 Hundert und 
61 Reichsthaler 9 gr. 27% & 8 Reichsthaler 12 gr. 1°, A 
Sign. Dreßden Georg Hauptmann. 
den 18. Jul. 1783 [Ober Rriesskommieaii] 


Die Specificationen A—G liegen dieser Hauptrechnung bei. 


85 


Kritiken. 

F. Koepp, Die Römer in Deutschland, Monographien zur Welt- 
geschichte in Verbindung mit Anderen herausgegeben von Ed. 
Heyck, XXII, Bielefeld und Leipzig, Velhagen E Klasing, 1905, 
8°, 153 S. mit 18 Karten und 136 Abbildungen. 4 M. 

Das vorliegende Buch, das trotz seines populären Charakters auf- 
fälliger Weise jeglicher Kapiteleinteilung entbehrt, läßt etwa folgende 
Gliederung des Stoffes erkennen: Nach einigen einleitenden Worten 
über die Quellen (S. 1—6) wird die Geschichte der Eroberung der 
Rheinlande von Caesar bis zum Ende der julisch-claudischen Dynastie 


— von Tiberius’ Zeit ab meist in engem Anschluß an Tacitus — er- 
zählt (S. 6—56). Dann wird plötzlich — angeblich aus Mangel an 
literarischen Quellen — diese Eroberungsgeschichte abgebrochen und 


zu der Geschichte des Limes am Rhein und an der Donau über- 
gegangen, die von jetzt ab „fast zwei Jahrhunderte hindurch die Ge- 
schichte der Germanenkämpfe“ darstellt (56—102). Dieser Abschnitt 
zerfällt in zwei Unterabteilungen: die erste Periode, die domitianisch- 
trajanische Zeit (56—73) und die zweite von Hadrian ab (73—102). 
Doch geht in diesem zweiten Teil der Faden, an dem alles aufgereiht 
werden soll, naturgemäß mit der Zeit verloren. Von S. 89 ab haben 
wir die Geschichte der allmählichen Aufgabe des Grenzlandes vor 
uns, die durch das vierte Jahrhundert hindurch bis auf Gratian hin 
verfolgt wird. Auf S. 102 beginnt dann der dritte und letzte Haupt- 
abschnitt, der „ein Bild der Zustände im römischen Germanien zu 
entwerfen“ sucht, wobei vielfach auf das nahe Gallien, besonders 
Gallia Belgica, übergegriffen wird. Hier werden nacheinander, ganz 
kurz meist, betrachtet: das rheinische Heer und seine Geschichte 
(103—113), Grenze und Bewohner (Land und Leute) von Germanien 
(113—118), Siedelungs- und Gemeindewesen (118—122), dann in 
einseitigem Anschlu an die erhaltenen Denkmäler einige Typen 
römischer Städte, Dörfer und Villen (122—128), die Straßenforschung 
(anstatt daß die Grundlinien des Straßennetzes entworfen würden), 
die Wasserstraßen und Brückenbauten (128—135), Handel und Ge- 
werbe, bes. Keramik und Glasindustrie (135—140), Gräber und Grab- 


86 Kritiken. 


` 


denkmäler, wobei seltsamerweise noch einmal die Stadtmauer und 
Porta Nigra von Trier Erwähnung finden (140—143), Göttervorstel- 
lungen und Götterdienst (143—147). Darauf folgt ein nicht erschöp- 
fendes, aber — für den Laien wenigstens — recht nützliches Literatur- 
verzeichnis (148—153), endlich noch eine Karte des Römerreiches. 

Das Buch umfaßt also zu zwei Dritteln Kriegs- und nur zu 
einem Drittel Kulturgeschichte. Das umgekehrte Verhältnis wäre bei 
einer Arbeit, die für das größere Publikum bestimmt ist, das Richtige 
gewesen, zumal die Kriegsgeschichte, wie der Verf. selbst gemerkt 
hat, bei der Masse ungelöster Probleme, namentlich topographischer 
Art, der Popularisierung die größten Schwierigkeiten bereitet. Die 
kulturellen Verhältnisse des Landes aber können nicht zur Darstel- 
lung gebracht werden, ohne daß wenigstens kurz die vorrömische 
Zeit gestreift wird. Unter den Kennern steht heute nichts fester als 
der Satz, daß die römische Kolonisation, wie überall in den Provinzen, 
so auch in Germanien an das Vorhandene angeknüpit und dieses 
weiter entwickelt hat. Vorgearbeitet aber haben in diesen Gebieten 
vor allen die Kelten, deren Kultur in der Regel von den Modernen 
noch unterschätzt wird. K. schaut zu einseitig nach vorwärts auf 
die Verbindungsfäden von Römerzeit und Mittelalter, dagegen die 
Verknüpfung des Stoffes nach rückwärts mit der sogenannten „prä- 
historischen“ Zeit läßt zu wünschen übrig. 

Zu diesen sachlichen Mängeln kommen Solche methodischer Art. 
Neben der an Tacitus geübten scharfen Kritik, die, voll berechtigt 
ist, finden sich Stellen, an denen die Quellenkritik versagt, so S. 56 
bei den Bemerkungen über Domitians Chattenfeldzug (vgl. dagegen 
Fabricius in dem unten zu erwähnenden Buch S. 47 am Ende), oder 
S. 84 gelegentlich Caracallas Alamannenkrieg. Wo die Tendenz der 
Quellen so auf der Hand liegt, wie in diesen Fällen, darf ein kriti- 
scher Benutzer keinen Gebrauch davon machen. Weiter genügt das 
Buch nicht in der Heranziehung und Verwertung des epigraphischen 
Materials; der Verf. läuft einseitig den literarischen Quellen nach und 
läßt sich von diesen Stoffauswahl und -gruppierung diktieren (S. 46, 
56 und 99). Endlich vermisse ich oft die Fähigkeit, das histo- 
risch Wesentliche und Unwesentliche zu scheiden, die großen Züge 
herauszuarbeiten, zu kombinieren und das Gefundene plastisch zur 
Darstellung zu bringen — gerade die Eigenschaften, die ein Autor, 
der für ein größeres Publikum schreibt, besitzen muß. 

Zuzugeben ist dem Verf., daß er mit dem umfangreichen Stoff 
und der zerrütteten Überlieferung redlich gerungen hat: wie ein roter 
Faden ziehen sich durch das Buch seine Entschuldigungen, durch die 
er uns nur allzu oft in die Werkstatt seines Schaffens blicken läßt 


Kritiken. 87 


(S. 14, 46, 102, 122, 143, 148). Einmal (S. 102) ist er so ehrlich 
zuzugestehen, daß neben den Mängeln der Überlieferung die der 
eigenen Kenntnisse wohl verantwortlich gemacht werden müssen, und 
daß seine Arbeit „ein unvollkommener Versuch“ ist. Am Schlusse 
(S. 148) endlich heißt es noch einmal: „Das Bild ist nicht al fresco 
hingeworfen, wie es wohl sein sollte, bei diesem Gegenstand aber zur 
Zeit vielleicht überhaupt nicht, jedenfalls nur bei vollkommenerer Be- 
herrschung des Stoffes sein kann, sondern es ist in mühsamer Mosaik- 
arbeit, dazu unter mancherlei erschwerenden, zumal die letzten Ab- 
schnitte schädigenden Umständen entstanden.“ Dagegen ist einzu- 
wenden, daß auch aus „mühsamer Mosaikarbeit“ ein Ganzes werden 
kann; Mommsen, den der Verf. zu einer Autorität erhebt, der er 
kaum noch zu widersprechen wagt (vgl. S. 68), hätte mit dem 
V. Bande der Römischen Geschichte ihm ein Vorbild sein können. 
Was dagegen K. bietet, ist Flick- und Stückwerk, das auf keinen 
Fall den Zweck erfüllt, dem gebildeten Laien einen Einblick in 
die Resultate dieser für unsere ältere vaterländische Geschichte 
so wichtigen Studien zu verschaffen, wie mir ein Leser und eine 
Leserin (der „ersten Leserin“ ist die Schrift gewidmet) aus diesen 
Kreisen bestätigt haben. 

Allerdings ist noch zweierlei bei der Beurteilung des Buches zu 
beachten, einmal nämlich, daß hier ein erster Wurf vorliegt, und 
zweitens, daß die Arbeit nicht von einem Historiker, sondern von 
einem Archäologen verfaßt ist. Wenn auf S. 6 gesagt wird, „nirgends 
wird mehr der Archäologe aufgefordert, ja gezwungen, zum Historiker, 
der Historiker zum Archäologen zu werden“, so ist das auch meine 
Ansicht, ich behaupte aber, daß die zusammenfassende und ab- 
schließende Darstellung dem Historiker überlassen werden muß, und 
für unseren Fall ist der Beweis für diese Behauptung direkt zu er- 
bringen. Der Freiburger Althistoriker E. Fabricius hat uns etwa gleich- 
zeitig mit K. eine ausgezeichnete Studie: „Die Besitznahme Badens 
durch die Römer“ in den Neujahrsblättern der Badischen Historischen 
Kommission von 1905 geschenkt, die den im Titel vorgezeichneten 
Rahmen weit überschreitet und zu einer Geschichte Südwestdeutsch- 
lands (etwa des heutigen Baden, Württemberg und Hessen) geworden 
ist. Der Abstand beider Arbeiten tritt klar zutage, wenn man z.B. 
die Darstellung der flavisch-trajanischen Epoche bei Koepp (S. 56 bis 
73) und Fabricius (S. 32—60) nacheinander auf sich wirken läßt. 
Fabricius hat also — für Obergermanien wenigstens — 
das Buch geliefert, welches K. hat schreiben wollen. 

Nach dem Gesagten will ich nicht alle die Einzelheiten auf- 
zählen, in denen meiner Ansicht nach der Verf. fehl geht, sondern 


88 Kritiken. 


nur noch eins bemerken. Wenn auf S. 112 von den „gemischten 
Gefühlen“ die Rede ist, mit denen „der Archäolog, wie er nun heute 
einmal ist“ (sic!), den „hypothetischen Wiederaufbau“ der Saalburg 
betrachtet, aber trotzdem den Abbildungen des wiederhergestellten 
Kastells die Aufnahme nicht versagt wird, so ist dagegen, wenn man 
den Zweck des Buches in Betracht zieht, nicht allzuviel einzuwenden, 
aber immerhin hätte die „Exerzierhalle“ des Herrn v. Cohausen (S. 82) 
beiseite bleiben können und auf S. 42 die Porta Decumana nicht als 
Praetoria bezeichnet werden dürfen. 

Doch das nur nebenbei, die Hauptsache bleibt: wer dereinst die 
Geschichte des römischen Germanien schreibt, wird gut tun, nicht 
Koepp, sondern Fabricius sich zum Muster zu nehmen. 

Tübingen. Ernst Kornemann. 


Karl Neumeyer, Privatdozent an der Universität München, Die ge- 
meinrechtliche Entwicklung des internationalen Privat- 
und Strafrechts bis Bartolus. Erstes Stück: Die Geltung 
der Stammesrechte in Italien. München 1901, J. Schweitzer. 
(XI, 313 S.) 

Wie andere Zweige der Rechtswissenschaft bedarf auch die Lehre 
vom internationalen Privatrecht einer geschichtlichen Grundlegung. 
Denn was heute an derartigen Rechtsnormen gilt, ist nur der 
Niederschlag, die letzte Erscheinungsform einer langen Entwicklungs- 
reihe, und da bei der Lückenhaftigkeit unserer Gesetzgebungen für 
diese Fragen mehr als auf anderen Rechtsgebieten die Wissenschaft 
rechtserzeugende Kraft besitzt, so ist die historische Würdigung der 
einschlägigen Probleme geradezu unerläßlich, soll die Kontinuität des 
Entwicklungsganges nicht gestört werden. 

In dieser Richtung bedeutet die vorliegende Arbeit eine wesent- 
liche Bereicherung der Wissenschaft. In ihrem schlichten, quellen- 
mäßigen Aufbau, bei der Vertrautheit des Verfassers mit den hierfür 
‘in Betracht kommenden Urkunden, bei der Belesenheit desselben in 
den Werken der mittelalterlichen italienischen Juristen ist sie zugleich 
ein sehr wertvoller Beitrag zur Rechtsgeschichte Italiens. 

Neumeyer stellte sich die Aufgabe, die ersten Ansätze zur 
Bildung internationalen Rechts in Italien zu ergründen, die Ent- 
wicklung derselben in Rechtsbildung und Praxis und vor allem in 
der stets aufs neue befruchtend wirkenden Rechtswissenschaft bis auf 
Bartolus darzustellen, der übrigens das meiste von seinen Vor- 
gängern übernahın und daher sehr mit Unrecht als Begründer der 
Lehre vom internationalen Privatrecht gilt. Die Untersuchung führte 
den Verfasser auf das Problem des Zusammenhangs zwischen der 


Kritiken. 89 


Statutenkollision und dem System der persönlichen Rechte, 
in letzter Linie auf die Geltung der Stammesrechte in Italien. 
Unter seiner geschickten Bearbeitung zeigte der umfangreiche, bisher 
nur für einzelne Fragen verwertete Stoff ganz neue und so ergiebige 
Seiten, daß der Verfasser in dem vorliegenden Buche nur einen Aus- 
schnitt, ein erstes Stück der übernommenen Aufgabe bringen konnte. 

In der Einleitung erörtert er namentlich die beiden Grundbegriffe 
„Personalität“ und „Territorialität“. Maßgebend für das System der 
persönlichen Rechte, dessen Wesen, Entstehung und Bedeutung an der 
Hand der Ausführungen des Verfassers in hellem Lichte erscheint, 
ist das Fehlen jedes räumlichen Unterwerfungsgrundes unter das 
Recht. Es handelt sich dabei um historisch bestimmte Rechte, 
die ausschließlich persönlich gelten. Daß sie Stammesrechte 
sind, ist nicht notwendig, es gibt auch persönliche Gebietsrechte. So 
haben wir in Unteritalien langobardisches und römisches Recht als 
persönliche Gebietsrechte, dagegen normannisches Recht als Stammes- 
recht (S. 13). Das besondere Kennzeichen der Territorialität liegt 
in der räumlichen Geltung des Rechts. In dem Geltungsbereiche 
der einzelnen Rechtssätze . liegt also der Unterschied der beiden 
Systeme. Es kommt darauf an, ob zu seiner Anwendung persönliche 
Anknüpfungspunkte führen, oder ob räumliche Beziehungen maßgebend 
sind. Daher ist das territoriale Recht zu unterscheiden von der lex 
loci, dem Ortsrecht, das persönlich wie räumlich wirken kann, von 
der lex fori und vom verdinglichten Recht. Beide Systeme 
kommen im Zuge der geschichtlichen Entwicklung vielfach neben- 
einander und ineinandergreifend vor; denn schon die Stammesrechte 
machten nur einen Teil des ganzen für ein Land in Betracht kommenden 
Rechtsstoffes aus. Neben ihnen galt auch räumliches Recht in ver- 
schiedenem Ausmaße und es ergab sich bereits die Möglichkeit einer 
Kollision von Rechtsnormen auf territorialer Unterlage. 

Für all’ diese Fragen ist Italien der klassische Boden gewesen. 
Gehört doch die Bevölkerung des heute staatsrechtlich geeinigten 
Landes den verschiedensten Volksstämmen an, die auch wieder in 
größerem oder geringerem Ausmaße ihr eigenes Recht hatten. So 
berühren sich hier im Mittelalter römisches Recht und germanisches 
Rechtsleben, im Süden galt lange Zeit auch griechisches Recht, in 
Sizilien lebten Sarazenen und Juden nach eigenen Normen. Die 
Geltunggrenzen verschiedenen Rechts bedurften einer entsprechenden 
Regulierung, sei es durch eine übergeordnete Gewalt, wie z. B. durch 
Kapitularien und Kaisergesetze, sei es durch freies Übereinkommen 
unter selbständigen Staaten. Daneben war gewohnheitsrechtliche Ent- 
stehung von Kollisionsnormen möglich und auch die Praxis beschäf- 


90 Kritiken. 


tigte sich mit diesen Fragen. Vor allem aber war es die seit dem 
11. Jahrhundert zu neuer Entfaltung gelangte Rechtswissenschaft, 
welche die ersten Ansätze eines internationalen Privatrechts vertiefte 
und weiter ausbaute. Von diesen Vorgängen geben uns die reichen 
Urkundenbestände und die juristischen Schriften jener Zeit ein an- 
schauliches, in manchen Punkten fast erschöpfendes Bild und gestatten 
die Behandlung von Fragen, die für andere Länder, z. B. für die 
deutschen Verhältnisse jener Zeit, gar nicht aufzurollen sind.! 

Die Dinge entwickelten sich im Norden und im Süden der Halb- 
insel zum Teil in ganz anderer Weise. Daher scheidet Neumeyer 
von einander zwei große Rechtsgebiete, Ober- und Mittelitalien 
einerseits, wo die karolingische Eroberung einen bestimmenden Ein- 
flu8 nahm, und Unteritalien einschließlich die Insel Sizilien 
anderseits, wo sich die langobardischen Rechtsanschauungen ungestört 
weiterentfalten konnten und der Rechtszustand erst durch das Auf- 
treten der Normannen ein anderes Gepräge erhielt.? 

Im Langobardenreiche war das langobardische Recht als 
Landesrecht so zur Anerkennung gelangt, daß es den Untergang des 


1 Neumeyers Arbeit bietet die Anregung, diesen Fragen — auf brei- 
.terer Grundlage als bisher — auch für andere Gebiete nüherzutreten. So 
wäre eine einschlägige Arbeit für Süd- und Nordfrankreich sehr verdienst- 
lich, und das reichhaltige französische Urkundenmaterial würde, ex professo 
auf diese Probleme hin geprüft, vielleicht mancherlei neue Gesichtspunkte 
liefern. Ich denke nur an das edictum Pistense (864) und an die in Süd- 
frankreich und den angrenzenden Gebieten vorkommenden professiones iuris. 
Vgl. darüber bis jetzt Stouff, Étude sur le principe de la personalite 
des lois etc. Paris’ 1894. Auch Tardif, Histoire des sources du droit 
francais (Origines Romaines) bat einige wertvolle Bemerkungen (S. 267 ff.). 
— Viel schlimmer liegen die Dinge für die deutschen Lande. Für die 
Zeit vom 10. bis zum 12. Jahrhundert ruhte die Gesetzgebung, Kapitularien 
und Volksrechfe gerieten in Vergessenheit. Es war die Zeit der Allein- 
herrschatt des Gewohnheitsrechts. Aber gerade der partikulare Charakter 
der Rechtsentwicklung mußte Kollisionen erzeugen. Freilich ist uns über 
die Lösung derartiger Konflikte aus jener Zeit fast nichts erhalten. 
Immerhin würde es sich doch verlohnen, für die Zeit seit dem 13. Jahr- 
hundert, die uns durch Urkunden und Rechtsquellen besser beleuchtet ist, 
die Fragen eingehend zu untersuchen. Die bisherige Literatur findet sich 
bei Schroeder, Deutsche Rechtsgeschichte. 4. Aufl. S. 646ff. und Neu- 
meyer S. 13!. Über die Frage etwaiger Anwendung römischen Rechts als 
Personalrecht im Deutschen Reiche vgl. meine Abhandlung über das Bre- 
viarıum Alaricianum in den Prolegomena zum Theodosianus von Mommsen 
S. CCCXVIII f. 

2 Über die Grenze zwischen beiden Rechtsgebieten vgl. S. 4. 


Kritiken. 91 


einheimischen Königtums überdauerte und in Ober- und Mittelitalien 
unter dem Einflusse der karolingischen Könige und der späteren 
Herrscher eine weitere Ausgestaltung und Ergänzung durch Kapitularien 
und Gesetze der römisch-deutschen Kaiser empfing. An und für sich 
selbständig und formell gemeines Recht wurde das Kaiserrecht in der 
Hauptsache mehr und mehr als eine Ergänzung des Edikts betrachtet 
und verschmolz endlich mit ihm aus inneren Gründen und unter dem 
äußeren Drucke des aufblühenden römischen Rechts. Die Abfassung 
der systematischen Lombarda — etwa am Ende des 11. Jahrhunderts 
— ist ein deutliches Bild dieses Amalgamierungsprozesses. Neben 
dem Landesrecht gab es ferner in stetig steigendem Maße ein auf 
örtlichen Satzungen berubendes Recht und lokales Gewohnheitsrecht. 
Anfangs agrarrechtlichen Inhalts wurde dieser Stoff durch örtlich ver- 
schiedene Fortbildung langobardischen und römischen Rechts und durch 
rechtliche Neubildungen erweitert, die bestehenden Bedürfnissen nach- 
kamen. Eine besondere Rolle spielten zudem in diesem Prozesse die 
Städte. Neben der Rechtsprechung erwarben diese neuen Gemeinden 
auch die Rechtsbildung und die Befugnis, das Landesrecht für ihren 
Bereich abzuändern oder ganz aufzuheben. Soweit davon kein Ge- 
brauch gemacht wurde, blieb vorerst das langobardische Recht als 
Landesrecht auch in der Stadt in Geltung. !' 

Auch römisches Recht kommt für das Problem in Betracht. 
Das Maß der Geltung des langobardischen Rechts in Ober- und 
Mittelitalien entsprach der Dauer der Herrschaft desselben. So blieb 
in frühzeitig dem Königreiche angegliederten Gebieten wie in Padua und 
Genua das Ortsrecht römisch, wurde jedoch dem Edikt untergeordnet. 
Auch das Recht Bolognas ist das römische, aber stark beeinflußt 
durch das langobardische Recht. In den übrigen Ländern des Im- 
periums, vor allem in Ravenna und Rom, ist dieser Einfluß geringer 
gewesen.” Wo es galt, war es in der Hauptsache Gewohnheitsrecht. 
Im Langobardenreiche aber waren die Römer staatsrechtlich Langobarden, 
sie wurden nicht als selbständiges Volk betrachtet und wenn auch 
römisches Recht sich für sie erhielt, wenn insbesondere der katholische 


1 S. 41ff. Daselbst auch Beispiele völliger Aufhebung, so für Bergamo, 
Cremona, Pavia. 

2? Über die Einwirkung langobardischen Rechts auf Rom und den 
Rechtszustand daselbst spricht er sich näher aus S. 45!, 46° und Au? Auch 
in die Kirche dringt frühzeitig langobardisches Recht ein. In welchem 
Maße ist allerdings noch strittig. Vgl. Conrat, Geschichte der Quellen 
und Literatur des römischen Rechts im Mittelalter I S. 17 und dagegen 
Neumayer S. 46°. Übrigens jetzt auch Halban, Das römische Recht in 
den germanischen Volksstaaten II S. 49. 


92 Kritiken. 


Kleriker nach römischem Rechte lebte, so wird es erst seit Liutprand 
in der Hauptsache anerkannt und geschützt! Früher bestand für 
den langobardischen staatlichen Richter keine Verpflichtung, ein Urteil 
nach römischem Rechte zu fällen.” Hauptträger der römischen Rechts- 
kenntnis waren die römischen Notare. War durch Liutprand dem 
Prozeß der Desorganisation des Römertums im Langobardenreiche 
Einhalt getan, so verhalf dann die fränkische Herrschaft in Italien 
und die Anerkennung des Personalitätsprinzips auch für die Römer 
des ehemaligen Langobardenreichs dem römischen Rechte zu umfang- 
reicher Geltung. Professiones iuris Romani treten auf. Aber so ge- 
ringe Kenntnis man von den römischen Rechtsquellen anfangs hatte, 
so sehr es noch in karolingischer Zeit in Verfall war, so wurde es 
doch diesseits und jenseits der langobardischen Grenze als das Recht 
der alten Imperatoren betrachtet und es trug den Anspruch auf Welt- 
herrschaft in sich. Die Kaiseridee und die Kirche brachten ihm 
Förderung. Und zu einer Zeit, als man dessen Gemeinverbindlichkeit 
theoretisch schon anerkannt hatte, ermögliehte ihm die Wissenschaft 
den Siegeslauf in der abendländischen Welt anzutreten.* Vor allem 
drang es in stetig steigendem Maße in die Praxis, in die Urkunden 
ein, es wird als lex generalis betrachtet auch im Bereiche des lango- 
bardischen Rechtsgebietes, ja das Edikt weicht ihm gegenüber zusehends 
zurück. Unter dem Einflusse romanistischer Lehren gilt fortan das 
langobardische Recht, wenn auch zunächst noch originär, so doch nicht 
mehr als selbständige umfassende Rechtsordnung, sondern als eine lex 
posterior, die dem älteren römischen, gemeinen Rechte nur in be- 
stimmten Punkten derogiert. Wo solche Abänderungen nicht vor- 
lagen, gilt römisches Recht für Langobarden so gut wie für alle 
anderen Völker. Ja beide Rechte werden fallweise sogar als Einheit 
betrachtet, die sich vielfach vom Ortsrecht abhebt. Schließlich mußte 
das eine die ÖOberherrschaft erlangen und da dies sich zu gunsten 
des römischen entschied, so war das langobardische als Landesrecht 


1 Hier ist Neumeyers Darlegung etwas kurz gehalten. Über den 
katholischen Klerus im Langobardenreiche vgl. Brunner, Deutsche Rechts- 
geschichte I S. 269 und Halban II S. 43 ff., und für die Frage der Stellung 
des römischen Rechts unter den langobardischen Königen, jetzt insbes. 
Halban II S. oun, 52f. 

? Über die schiedsrichterliche Tätigkeit der Bischöfe vgl. Halban I 68. 

® Über die Bedeutung der Bestimmungen des Edikts K. Liutprands 
vgl. Halban II 64 f. 

4 Über die ersten Anfänge einer Literatur auf langobardischem und 
römischem Rechtsgebiet in Pavia handelt jetzt ausführlich Halban I 
S. 129 ff. 


Kritiken. 93 


gefallen, denn das römische erstreckte sich inhaltlich über die meisten 
Lebensbeziehungen, beanspruchte unmittelbare Geltung und ließ nur 
Ortsrecht in beschränktem Maße zu. DBegünstigt wurde dies da- 
durch, daß das langobardische Recht unter die Herrschaft der Stadt- 
rechte kam. Dadurch wurde es Partikularrecht wie diese und wird 
als Ortsrecht von ihnen aufgesogen. Es entschwindet der Kenntnis 
der Zeitgenossen, was Neumeyer insbesondere aus der stetig sich 
mindernden Beachtung erweist, welche die Literatur ihm schenkte. 
Schon in der langobardischen Königszeit gab es, wie Neumeyer 
auf Liut. 91 und 127 (vielleicht auch 19) gestützt und aus Urkunden 
nachweist, in beschränktem Maße auch persönlich geltendes Recht. ! 
Unter fränkischem Zepter erfuhr das Personalitätsprinzip seine Aus- 
gestaltung. Das fränkische Recht tritt als Stammesrecht auf, 
neben ihm dringen andere germanische Rechte nach Italien im Zuge 
der germanischen Einwanderungen.” Endlich werden sogar rö- 
misches°® und langobardisches* Recht zu Stammesrechten im Be- 
reiche der Geltung des Systems. 839 wird uns die erste Profession 
nach langobardischem Rechte genannt, und unter dem Aufschwung 
römischen Rechts und der Bildung von Ortsrechten, insbesondere der 
Stadtrechte liegt schließlich der Schwerpunkt des langobardischen 
Rechts in seiner Geltung als Stammesrecht.° Für die Geltung des 
Systems der persönlichen Rechte bringt Neumeyer eine Reihe in- 
teressanter Zeugnisse, aus dem Landrechte, aus den Stadtrechten®, 


ı Neumeyer S. 80f. Halban II 64. 

2 Dies wird eingehend an der Hand von Urkunden beleuchtet. S. 85 ff. 

3 So professiones iuris Romani von 884 an. S. 89. 

4 Urkunden hierfür seit 783. S. 91. 

8 So weist die Theorie der Lombardisten ihrem Rechte eine aus- 
schließend stammesrechtliche Geltung zu. S. 92ff. Aber es darf darüber 
seine Bedeutung als Landesrecht und seine Herabdrückung zum Ortsrecht 
nicht übersehen werden. — Von der Geltung persönlicher Rechte in den 
Gebieten des römischen Rechts handelt er S. 94ff. Für die ansässige Be- 
völkerung hat es nur geringe Bedeutung erlangt. Für Rom wurde das 
System persönlichen Rechts durch Gesetz Konrads II. von 1038 ausdrücklich 
beseitigt. S. 165. 

° Die städtischen Statuten übernahmen die persönlichen Rechte und 
es spielt daher die Rechtsverschiedenheit der Bürger auch innerhalb der 
Stadt eine Rolle. Zuerst verschwand diese persönliche Geltung im Straf- 
recht, dann auch im Prozeß. Dagegen blieb sie für Volljährigkeit, Hand- 
lungsfähigkeit der Frauen und im ehelichen Güterrecht. Über die Ursachen 
des Verfalls persönlichen Rechts im Stadtrechte handelt er anschaulich 
S. 145 ff. 


94 Kritiken. 


aus der Wissenschaft der Lombardisten und Romanisten, aus Urkunden 
insbesondere aus den professiones iuris. Auch über den Geltungs- 
grund handelt er eingehend. Er ruhte nach der Auffassung der Zeit- 
genossen in der Hauptsache auf kaiserlichem Willen.! Da aber die 
Kapitularien und das kaiserliche Recht allmählich im langobardischen 
aufgingen, so wechselte mit ihnen auch das System formell seinen 
Geltungsgrund und teilte fortab dessen Schicksale. Es folgt eine Be- 
trachtung des Umfangs der Geltung der persönlichen Rechte, der 
sich für die außeritalischen wegen der geringen Kenntnis derselben 
sehr enge erweist, aber auch für das langobardische und römische zu 
Zeiten der höchsten Blüte des Systems dadurch beschränkt war, daß zu 
allen Zeiten die Masse des allgemein geltenden Rechts sehr groß war. 
Dieses entnahm man zuerst einem unbestimmten Landesgewohnheits- 
recht, im übrigen aber galt hier langobardisches, dort römisches Recht 
als Landesrecht, späterhin gemeines römisches Recht und ihm zur 
Seite die mehr als alle anderen Quellen einheitliches Recht enthal- 
tenden Stadtrechte. Anschaulich schildert uns N. endlich die Periode 
des Verfalls der persönlichen Rechte nach Ursachen und Wirkung, 
wobei er insbesondere auch auf die Entwickelung des Instituts der 
professiones iuris näher zu sprechen kommt und ihre Bedeutung für 
Herkunft und Heimat der Bekennenden und für die Bevölkerungs- 
frage untersucht.” Eine Betrachtung des Verhältnisses zwischen dem 
System der persönlichen Rechte und der Statutenkollision schließt den 
ersten Abschnitt. 

Im zweiten (S. 178—313) behandelt er Unteritalien und 
Sizilien. Mit der langobardischen Kultur setzte sich in Unteritalien 
auch das Recht dieses Reiches in nachdrücklichster Weise fest. Es galt 
für den getauften Sarazenen und für den Juden, ja selbst für die ein- 
gewanderten Normannen, soweit sie nicht ihr persönliches Recht zur 
Anerkennung brachten.” Aber es galt auch über das Gebiet des alten 
Herzogtums Benevent hinaus und zwar in der Art, daß selbst byzan- 
tinische Provinzen, in denen nur zeitweise die Langobarden geherrscht 
hatten, dem langobardischen Rechtsgebiete zuzuzählen sind und darüber 
hinaus Landschaften, die niemals unter langobardischem Zepter ge- 
standen hatten, diesem Rechte in bedeutendem Umfange Eingang ver- 


ı Die Geltung mancher Stellen stützte man auf das Edikt. Da und 
dort berief man sich auf Gewohnheitsrecht, sogar auf römisches Recht 
(Karolus de Tocco) und, wo alles andere versagt, auf Folgerungen aus der 
Natur und den Zwecken des Rechts. S. 121 ff. 

? In dieser Hinsicht vgl. die Rezension von H v. Voltelini in den 
Mitteilungen des Instituts für österr. Geschichtsforschung Bd. XXV S. 499 ff. 

3 5.180. 


Kritiken. 95 


schafften.” So kam es in den rein griechischen Landschaften von 
Neapel und Amalfi, von persönlichen Beziehungen ganz abgesehen, 
zur Anwendung?, obwohl dort in der Hauptsache römisches Recht 
galt. Römisches Recht als Landesrecht galt außerdem in den süd- 
lichen Teilen von Kalabrien und Apulien, die unter byzantinischer 
Hoheit verblieben waren, ebenso in Gaeta, nur daß der Stand der 
römischen Rechtskenntnisse bis in die 2. Hälfte des 11. Jahrhunderts 
und vielerorts darüber hinaus ein sehr niedriger war. Dabei wurde 
hier byzantinisches, dort justinianisches Recht angewendet vielfach je 
nach der Quelle, deren man sich bediente Mit der Zeit trat aber 
auch hier das römische Recht aus der Abgeschlossenheit heraus, in der 
es so lange Zeit hindurch gelebt hatte. Es zeigt sich eine bessere 
Kenntnis der Quellen, ein bestimmterer Hinweis auf römisches Recht 
in den Gerichten, in den Urkunden. In Sizilien, wo die arabische 
Herrschaft 1072 ihr Ende erreicht hatte, erblüht alsbald justinia- 
nisches Recht, der Norden, vor allem Bologna, wirkt ein, die byzan- 
tinische Rechtswissenschaft erwacht zu neuem Leben und namentlich 
denkt Neumeyer zur Erklärung dieses Aufschwungs im Rechtsleben 
an eine Beeinflussung von Seite der Normandie, wo man schon am 
Ende des 11. oder am Anfang des 12. Jahrhunderts das Recht Justi- 
nians aufgenommen hatte. Das römische Recht wird neben dem 
langobardischen in subsidio als Landesrecht anerkannt, aber Ortsrechte 
und insbesondere die Landesgesetzgebung — vor allem die constitu- 
tiones Siculae — ziehen alsbald beiden Landesrechten enge Grenzen. 
Trotz der Abtretung Siziliens, der größten Provinz des römischen 
Rechts im Süden, errang schließlich auch in Unteritalien dieses römische 
Recht die Vorherrschaft über das Langobardenrecht. Letzteres wird 
— sosehr sein Inhalt materiell auf die constitutiones eingewirkt 
hatte — nach und nach zum Ortsrecht herabgedrückt, wobei zudem 
seine Geltung bewiesen werden mußte. Später galt es nur mehr unter 
den Personen, für die sein Bestand erwiesen werden konnte, und end- 
lich mußte dieser Nachweis für jedes einzelne Institut erbracht werden. 


18. 181—184. l 

? S. 182ff. Vgl. die 182° angeführte Legende von der langobardischen 
Bewohnerschaft Neapels, dann zahlreiche andere Belegstellen ebend. Über 
die rechtliche Stellung der Leute von Atrani in Salerno S. 183%. Auch die 
Stadtrechte der byzantinischen Landschaften nahmen langobardisches Recht 
auf S. 183°. Über das Eindringen des germanischen Eigenkirchen- und 
Benefizialwesens in römische Gebiete vgl. U. Stutz, Geschichte des kirch- 
lichen Benefizialwesens I S. 1267?, Lehen und Pfründe in Zeitschrift für 
Rechtsgeschichte, Germ. Abt. Bd. XX S. 246! und Gött. gel. Anzeigen 
1904 S. 151. 


96 Kritiken. 


Dabei war es strikte zu interpretieren. Dazu kam ferner eine wach- 
sende Unkenntnis seines Inhalts. Wo es blieb, beschränkte es sich 
auf wenige Rechtseinrichtungen (Munt, Güterrecht, Lehnfolge ). 
Schließlich wurde es, wie im Norden der Halbinsel, fast ganz ver- 
gessen, formell aber erst 1809 beseitigt. 

Das von den Kapitularien entwickelte System der persönlichen 
Rechte konnte wie sie selbst in Süditalien festen Fuß nicht fassen.! 
Auf ganz anderer Grundlage aufgebaut entwickelten sich einschlägige 
Normen erst viel später im Wechselverkehre der verschiedenen Klein- 
staaten zwischen Römern und Langobarden. Äußerst interessant ist 
dieser Prozeß für die Beziehungen Amalfis zu Salerno.? Als Recht 
der zugewanderten Franken kommt das normannische Recht in Betracht, 
bleibt jedoch, wo es nicht auch in den Kreis der ansässigen Be- 
völkerung hinübergriff?, ein Sonderrecht für die Eroberer*, seit den 
Konstitutionen in der Hauptsache Adelsrecht® und erhielt sich für 
diesen Kreis der Bevölkerung noch sehr weit in die Neuzeit herauf, als 
längst schon das System der persönlichen Rechte verfallen war®, 


! Im Süden sind Langobarden und Einwohner langobardischen Gebiets 
eines. Romani sind die Einwohner byzantinischer Gebiete. Langobardisch 


ist auch das Recht der Kirche im langobardischen Unteritalien. Im rö- ` 


mischen Teil fehlte es an jeder Tradition, die dem zugewanderten Ein- 
wohner langobardischer Herkunft sein Stammesrecht belassen hätte. Erst 
die regen Beziehungen zwischen den langobardischen Fürstentümern und 
den römischen Herzogtümern in Unteritalien brachten eine Anerkennung der 
beiderseitigen Rechtsordnungen im Verkehr untereinander, mithin ein System 
persönlicher Rechte hervor. Neumeyer S. 224ff. 

3? S, 228 ff. 3 S. 237f. 

* Auch die Staatsverfassung nimmt normannische Einrichtungen in. 
sich auf, S. 239. Das normannische Lehnwesen kommt nach Sizilien und 
Unteritalien. Reste fränkischen Güterrechts finden sich in einigen Stadt- 
rechten am Festland und in Sizilien, S. 242ff. Über die Begriffe Franken 
und Normannen, fränkisches und normannisches Recht S. 245. 

5 S. 244, 272—303. Die Konstitutionen überdauern Besonderheiten 
des fränkischen Rechts in der Frage nach der Volljährigkeit, der Handlungs- 
fähigkeit der Frauen, der Erbfolgeordnung, im Lehnrecht (Gegensatz des 
fränkischen und langobardischen Lehnrechts), im Adelsgüterrecht, wovon 
Neumeyer im einzelnen handelt. 

e Die Konstitutionen ließen einer Geltung persönlichen Rechts wenig 
Raum. So verfiel es bald, und auch in der Literatur finden einschlägige 
Stellen eine andere Deutung. Abgesehen von dem Sonderrechte der Nor- 
mannen, das erhalten blieb und sich weiter gestaltete, kam persönliches 
Recht nur noch insofern und zwar erst im 15. Jahrhundert zur Geltung, 
als das langobardische Recht in die Rolle eines persönlichen gedrängt 


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Kritiken. 97 


welches seit dem Ende des 11. Jahrhunderts anknüpfend an den vor- 
gefundenen Rechtszustand unter dem Einflusse der oberitalienischen 
Lombardisten! für das langobardische und römische Recht daselbst 
ausgestaltet worden war. 

Auch Sizilien kannte eine Geltung persönlicher Rechte. Die 
Einwohnerschaft zerfällt hier nach dem Gegensatze des Glaubens und 
der Sprache in Lateiner, Griechen, Sarazenen und Juden. Daneben 
wohnen Franken und Langobarden auf der Insel. Daher war auch 
der Rechtszustand ein verwickelter.. Juden und Sarazenen lebten unter 
eigenem Rechte und eigener Gerichtsbarkeit. Ein Mischvolk waren 
die Lateiner, langobardischer und römischer Herkunft, die im 11. Jahr- 
hundert mit den Normannen in das eroberte Land zogen und die 
Reste altlateinischer Bevölkerung daselbst aufnahmen. Sie haben eine 
Summe von Sätzen des Gewohnheitsrechts ergänzt durch die justi- 
nianische Gesetzgebung. Aber ihr Recht ist auch stark von fränki- 
schen Elementen durchsetzt. Die Griechen endlich lebten im 12. Jahr- 
hundert noch nach byzantinischem Rechte und dieser Zustand erhielt 
sich dank ihrer genossenschaftlichen Organisation längere Zeit. Dann 
gab es Langobarden auch außerhalb der Klasse der Lateiner und eine 
Sonderstellung erwarben sich schließlich hier wie in Unteritalien die 
Normannen, die ihr fränkisches Recht zur Geltung brachten. Noch 
die normannischen Assisen bestätigen das Geltungsverhältnis persön- 
licher Rechte. Das Stadtprivileg für Catania spricht sich dahin aus. 
Auch das Notariat war damals nach Nationen geschieden.” Aber lange 
erhielt sich diese Verschiedenheit des Rechtes nicht mehr. Nur die 
Juden behielten ihre Sonderstellung. Die freien Sarazenen verschwan- 
den 1246 von der Insel, der rechtliche Gegensatz zwischen Griechen 
und Lateinern verwischte sich mehr und mehr, er verlor an Schärfe 
durch das Zusammenleben, namentlich seitdem die griechische Be- 
völkerung das justinianische Recht annahm. Dieses Absterben der Ver- 
schiedenheiten kennzeichnet insbesondere die Entwicklung des ehelichen 
Güterrechts in Sizilien; der anfangs persönliche Gegensatz zwischen 


wurde. Da traten wieder professiones iuris auf. Aber es war nur ein 
Scheinleben, zu dem die persönlichen Rechte hier nochmals erwachten. Der 
Unterschied scheint sich in den Urkunden darauf zu beschränken, ob Frauen 
zur Verpflichtung eines Muntwalts bedürfen. 

1 S. 185ff. und 247ff. Die Kirche und der Klerus bekennen sich 
daselbst zu römischem Rechte, wofür Neumeyer aus dem langobardischen 
Gebiet Zeugnisse anführt. Seit den Konstitutionen hört das persönliche 
Recht der Kirche auf. S. 248 und 257. 

2? S. 266 ff. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 1. d 


98 Kritiken. 


fränkischer Gütergemeinschaft, die sich zum lateinischen Rechte erwei- 
terte, und der griechischen Dotalordnung wird in den Stadtrechten zu 
einer doppelten Form stadtrechtlicher Güterordnung; es gibt für die 
Bewohner, welchem Stamm sie angehören mögen, wie heute noch auf 
Malta ein „contrahere matrimonium secundum ritum Graecorum“ 
bezw. „Latinorum“. So hat das System auch hier seine Bedeutung 
eingebüßt, soweit nicht die schon vorher für Unteritalien betonte 
Sonderstellung des fränkischen Rechts auch in Sizilien statt hatte. 

Beide Abschnitte liefern endlich wertvolle Ergebnisse für den 
Kardinalpunkt der Untersuchungen Neumeyers, für das Verhältnis der 
beiden Systeme der Statutenkollision und der persönlichen 
Rechte zueinander.! So verschieden die Entwicklung im Norden und 
Süden vor sich ging, so war doch in beiden Gebieten räumlich gel- 
tendes Recht längst schon vorhanden, eine Statutenkollision schon 
möglich geworden, als das System der persönlichen Rechte noch in 
praktischer Geltung stand. In beiden wurden die Stammesrechte in 
steigendem Maße durch territoriale Quellen (Ortsrechte, insbes. Stadt- 
rechte, Landesgesetze) verdrängt oder selbst zu räumlichen Rechten 
gewandelt. Aber nicht nur daß selbst zur Zeit umfassender Herrschaft 
des räumlichen Rechts das bei Lösung der Kollision für anwendbar 
erklärte örtliche Recht seinerseits noch an einer Verschiedenheit des 
Rechts nach Stämmen festhalten konnte?, blieben manche Bestimmungen 
der Stammesrechte — im Norden und Süden freilich in verschiedener 
Gestalt — in Anwendung auf anderweitig begrenzte Kreise der Be- 
völkerung erhalten, nämlich als Adelsrecht.? 

Zu Ende führen will Neumeyer die Untersuchung über die 
Beziehungen beider Kollisionssysteme durch Vergleichung der Grund- 
sëtze, nach denen die Zugehörigkeit zu einem Rechtskreis vermittelt 
wurde und welche Beziehung bei einer Mehrheit konkurrierender Rechte 
den Ausschlag gab. Dann erst kommt er zum eigentlichen Thema. 
Als Internationalist trat er an die Bearbeitung des Problems. Als 
tüchtiger Rechtshistoriker bewährte er sich dabei. Mit dem Danke 
für vielfältige Anregung und Belehrung verbinde ich den Wunsch, es 
möge ihm vergönnt sein, uns bald einen weiteren Teil seiner groß- 
angelegten Untersuchung zu bieten. 

Innsbruck. A. v. Wretschko. 


1 8.169 ff. und 303 ff. ? S. 805. 

ZS 176 und 309f. Darauf führt Neumeyer auch die Aufnahme 
des Moments der Erstgeburtsfolge zurück in den ursprünglich nur die 
Frauenfolge ausschließenden Begriff des sog. salischen Thronfolge- 
gesetzes,. 


Kritiken. | 99 


Richard Scholz, Die Publizistik zur Zeit Philipps des 
Schönen und Bonifaz’? VIII. Ein Beitrag zur Geschichte der 
politischen Anschauungen des Mittelalters (6./8. Heft der Kirchen- 
rechtlichen Abhandlungen, hrsg. v. Stutz), Stuttgart, Enke 1903, 
8°, XIV u. 528 8. 

Das Buch von Sch. bedarf keiner empfehlenden Worte mehr. 
Es hat schon längst den Weg zu allen gefunden, die seinem Gegen- 
stande Interesse entgegenbringen. Es steckt aber auch eine tüchtige 
Arbeit in den Inhaltsangaben, in denen Sch. seine fleißige Durch- 
- forschung der Texte niedergelegt hat. Mit seltener Liebe ist er den 
verschlungenen Gedankengängen und allen scholastischen Tüfteleien 
gefolgt, die uns heute vielfach so fremd und gekünstelt anmuten. 

An neuen, bisher ungedruckten Texten veröffentlicht er den zu- 
erst von Finke (Aus den Tagen Bonifaz’ VII, S. 167ff.) benutzten 
angriffslustigen, aber inhaltlich recht unbedeutenden Traktat des 
Heinrich Casalorci von Cremona „de potestate papae“ (S. 459—471), 
und die Verteidigung der Bulle „Clericis laicos“ von einem kuria- 
listischen Anonymus, wahrscheinlich von Heinrich von Cremona, 1297 
oder 1302 geschrieben (S. 471—484). Mit ihm in engem Zusammen- 
hang stand die „Disputatio inter clericum et militem“,' wozu Sch. 
eine interessante längere Notiz aus einer Handschrift abdruckt (S. 484 
bis 486). Von dem bis jetzt nur durch spätere Werke bekannten 
Augustinus Triumphus hatte uns schon Finke eine bisher unbekannte 
Schrift mitgeteilt. Sch. schenkt uns nun drei weitere um 1308 ge- 
schriebene Schriften im vollen Wortlaut, den gegen den sich regenden 
Episkopalismus reagierenden Traktat „de duplici potestate praelatorum 
et laicorum“ (486—501), den gegen das Kardinalat sich wendenden 
„de potestate collegii mortuo papa“ (501—508) und den gegen das 
angemaßte Ketzerrichteramt Frankreichs sich richtenden „brevis trac- 
tatus super facto templariorum“ (508—516). 

Damit ist die Zahl der bisher ungedruckten Traktate dieser Zeit 
nicht erschöpft. Eine Reihe kurialistischer Erzeugnisse hat Sch. den 
zu erwartenden „Forschungen und Texten zur Geschichte des Kaiser- 
tums und Papsttums im Mittelalter‘ von Grauert vorbehalten, so des 
Egidius Spiritalis „Libellus contra infideles“, des Heinrich von Cremona 
interessante mit Dantes Monarchia wahrscheinlich in engem Zusammen- 
hang stehende Schrift „Tractatus de jurisdictione imperatoris et im- 
perii“ usw. (vgl. die Mitteilungen Grauerts in der letzten Junisitzung 
der Bayr. Akad. d. Wiss.), den anonymen Traktat „de potestate eccle- 
siastica (328) und des Ägidius systematisches und grundlegendes 
Werk „de potestate ecclesiastica“ (vgl. 522). 

Die von Finke (Aus den Tagen Bonifaz VII, Münster 1902) 

Dean 


100 Kritiken. 


neuerdings ans Licht gestellten und zum Teil veröffentlichten Werke 
Arnalds von Villanova sind von Sch. nicht mehr ausführlich benutzt 
und gewürdigt worden, da die Arbeit damals schon fertig vorlag (VII). 

Der Hauptwert der Scholzschen Arbeit beruht indessen auch nicht 
darin, neues Material veröffentlicht zu haben, sondern den zerstreuten, 
von scholastischen Formeln überwucherten Gedankenstoff in genauer 
sachkundiger Analyse dem Forscher zur leichten Benutzung dargeboten 
zu haben. Der weiteren Forschung bleibt es nun überlassen, den 
Ursprung der dargestellten Gedankenreihen und ihre Wirkung und 
Fortdauer in der folgenden Epoche zu verfolgen, wenn Sch. auch ge- 
legentlich selbst schon diese Fragen streift (332). Die Schriften er- 
weisen sich als die Bekenntnisse, in denen vier verschiedene Gruppen 
ihre Ansichten über Staat und Kirche niedergelegt haben: die päpst- 
liche Kurie, die Kardinäle, der Episkopat und die Partei des fran- 
zösischen Königtums, Parteien, die in ihren Ansichten untereinander 
die mannigfachsten Verbindungen eingegangen sind. 

Sch. begrenzt seine Arbeit auf den Zeitraum von 1296—1310. 
Bei der Fülle des bewältigten Stoffes muß auch der Eifrigste den 
Wunsch nach weiterem Material unterdrücken, leider ist nur die 
Partei der Kardinäle schlechter dabei weggekommen, da ihre Literatur 
mehr in die folgende Epoche füllt, ihre Bestrebungen aber sicher 
ebenso sehr diesem Zeitabschnitt angehören. 

Jedenfalls gibt ihre Charakterisierung allein durch die Denk- 
schriften der Colonna und die Prozeßakten von 1311 ein schiefes 
Bild. Daß ein großer Teil des Kardinalskollegiums zwar die Recht- 
mäßigkeit der Wahl Bonifaz VIII. verteidigte, aber sonst mit den 
Anklagen der Colonna sympathisieren mochte, habe ich schon früher 
ausgesprochen (Kardinal Napoleon Orsini, Marburg 1902, S. 40, 
dessen kirchenpolitische Ansichten nach den Prozeßakten ebenda, 
S. 49 ff... Für die Stellung der Kardinäle besitzen wir aber auch 
noch die notariellen Erklärungen, die Wilhelm von Chatenaye und 
Hugo von la Celle im April 1304 von ihnen bezüglich der Verur- 
teilung Bonifaz’ VIII. durch ein Konzil gesammelt haben (Holtzmann, 
Nogaret 123, Funke, Benedikt XI, 68ff.) Neben Jean le Moine 
dürfte Napoleon Orsini wohl etwas mehr in den Vordergrund gerückt 
werden, allerdings mit Hilfe von Nachrichten, die eine spätere Zeit 
betreffen. Eine treftfliche Illustration zum Kommentar des Jean le 
Moine zum Liber Sextus und zu dessen Ansichten über die Mitregie- 
rung der Kardinäle würde z. B. die Klage des N. O. über deren Zu- 
rückdrängung durch Klemens V. bilden in seinem Briefe an König 
Philipp den Schönen (Souchon, Papstwahlen, 1888, S. 185ff.). Höchst 
‚interessant ist es auch, diesen Brief mit dem Augustinus Triumphus 


Kritiken. 101 


zugesprochenen tractatus contra articulos inventos etc. (175ff.) zu 
vergleichen, den Finke (S. LXIX.) gedruckt hat. Interessant ist das 
Aufwallen der italienisch-nationalen Gesinnung auch bei den ur- 
sprünglich der französischen Partei angehörenden Prälaten, die infolge 
der Brandstiftung zu Carpentras und des Überfalls der Italiener 1314 
in ihrer Encyklika (Baluze I, 286ff. und Rymer, Foedera II, 1) deut- 
lichen Ausdruck fand und schließlich in dem von Dante so beredt 
ausgesprochenen Wunsche gipfelte, die Kurie nach Rom zurückzuver- 
legen. Sollte nicht auch die Stelle im Briefe Napoleon Orsinis: Nam 
Vobis domino nostro et mihi devoto Vestro et ceteris dominis Italicis, 
qui solo intuitu regio defunctum elegimus, premissa adscribuntur mala 
et mundo non ventura (Souchon 188) auf die von Augustinus gegen 
die französisch gesinnten Kardinäle gerichteten Vorwürfe (178) zu- 
rückgehen. Und wenn man bei Johann v. Paris (317) und bei- 
Nogaret (366 u. 369) liest von der Anrufung des weltlichen Armes 
durch die Kardinäle, um den Papst abzusetzen, dann denkt man, ab- 
gesehen von dem Eingreifen Philipps gegen Bonifaz VII., zunächst 
an den eigentümlichen Briefwechsel Ludwigs des Bayern mit Napoleon 
Orsini und dem ganzen Kardinalskollegium, das Ludwig nach einem 
Schreiben an N. O. vom 29. Juni 1334 (Raynaldi Annales ad. 
a. 1334, 31) damals ermahnte, zur Absetzung Johannes XXII „con- 
cilium in aliquo loco tuto“ abzuhalten (vgl. Müller, Der Kampf Lud- 
wigs des Baiern usw. I, 327—336). Mit Recht weist Sch. auch bei 
Nogaret (372) auf die Einflüsse hin, die die Spiritualen auf ihn aus- 
geübt haben mögen. Mir scheint auch die Gegnerschaft gegen Boni- 
faz VIII. im Kardinalskollegium — von den Colonnas nicht zu 
reden — unter solchen Einflüssen gestanden zu haben. Klingt daran 
nicht die Unterhaltung Napoleon Orsinis mit Karl von Valois an 
„eondolendo super malo statu ecclesie et super periculo, in quo erat 
fides et Christianus populus sub tali pastore“ (Höfler, Rückblick auf 
P. Bonifaz VII. usw. 1843, S. 51)? Ich glaube hier nicht zu weit 
in der Interpretation dieser Worte zu gehen, um so mehr, nachdem 
der Wert der Aussagen gegen Bonifaz durch K. Wenk (War Boni- 
faz VII. ein Ketzer? Hist. Ztschr. N. F. 58, S. 19ff.) bedeutend er- 
höht worden ist. Mir liegen auch genügende Beweise für den Re- 
formeifer und den religiösen Sinn des Kardinals vor, auch wenn ich 
davon absehe, daß Ubertino v. Casale (vgl. Huck, Ub. v. C., Frei- 
burg 1903, S. 26) sein Kaplan wart, er selbst 1294 Protektor der 
Spiritualen wurde und es sich durch seine Haltung verdiente, daß 


1 Nach einem von Prof. Haller-Gießen mir gütigst mitgeteilten Not.- 
Instr. im Staatsarch. Siena. 


102 Kritiken. 


Fr. Angelo de Clarino in die Heimat schrieb: Similiter orationem 
specialem facite pro... Napoleone etc. 

Diese Abschweifung sollte nur dazu dienen, einige Striche zu der 
Zeichnung der Kardinalspartei hinzuzusetzen, die bei dem Mangel 
dieser Kreise an literarischer Produktivität nur unvollkommen sein 
sein kann. Im übrigen überläßt ja Sch. dem französischen Gelehrten 
Digard die Aufgabe, die Schriften in historischen Zusammenhang zu 
setzen (VI). 

Es würde auch zu sehr ermüden, die besprochenen Schriften 
alle aufzuführen und im einzelnen aufzuzählen, wie hervorragend Sch. 
durch seine zusammenfassenden Lebensdaten der Verfasser, durch ge- 
nauere, bessere Datierung und Zuweisung der Schriften die Forschung 
gefördert hat. So z. B. spricht er — wie mir scheint, mit Recht — 
die bisher Dubois zugeschriebenen Traktate „Quaestio de potestate 
papae: Rex pacificus“ und die „Disputatio inter clericum et militem“ 
diesem mit gewichtigen Gründen ab (381ff.). 

Die Untersuchung über die Abfassungszeit des letzteren Trak- 
tats (337 ff.) ist übrigens gerade ein Musterstück für die vorsichtige 
bedächtige Art der Sch.’schen Schlußfolgerung. Wenn aber zur Wür- 
digung eines literarischen Werkes auch die Beantwortung der Frage 
gehört, was es gewirkt und auf wen, so müssen wir uns hier mit 
der Beobachtung bescheiden, nahezu alle kirchenpolitischen Strömungen 
des XIV. und XV. Jahrhunderts in ihren Keimen zu erkennen. 
Deutlicher würden wir sehen, wenn vielleicht ein besonderes Kapitel 
der Aufgabe gewidmet worden wäre, die Schriften nach ihrer Gattung 
zu scheiden, ein anderes, wie Handschriften entstehen, sich verbreiten, 
abgeschrieben werden, durch die Welt gehen und die Bibliotheken 
füllen. Der ersten Aufgabe wird sich keiner entziehen können, der 
der Verbreitung der Ideen von einzelnen Zentren aus nachspüren 
will. Denn unter diesen Schriften befinden sich ebensowohl die vom 
Orden aufgetragenen, an den Universitäten und in den Klöstern ge- 
brauchten Schulschriften des Jakob von Viterbo (130) und des Aegi- 
dus Romanus (36, 118), wie des letzteren ad usum delphini für 
Philipp den Schönen verfaßte Staatslehre (38, 105), praktische poli- 
tische Denkschriften, wie die aktenmäßig entstandenen der Colonna, 
die des Duranti! u. a., sonstige Denkschriften, wie die des Heinrich 
von Cremona (164, 165), Agostino (175, 180), Dubois (385, 386), 


1 Sein Leben und seine Schrift erscheint in neuer Beleuchtung bei 
J. Haller, Papsttum u. Kirchenreform I, (1903) S. 58 ff. Über seine Lega- 
tion, die Sch. S. 524 nachträgt, hat nun Göller neues Material in der 
römischen Quartalsschrift 19, 1. 2 veröffentlicht. 


Kritiken. 103 


ferner offiziöse Parteischriften, wie. die des Johann von Paris (291), 
die Flugschrift „Disputatio inter clericum et militem“ (345) und ein- 
fache Aktenstücke wie das Manifest „Antequam essent clerici“ (359). 
Für alle diese ihrer Absicht und ihrer Wirkung nach verschiedenen 
Erzeugnisse hat Sch. die meines Erachtens nicht sehr glückliche Be- 
zeichnung Publizistik gewählte Würden die Verschiedenheiten der 
Natur der Schriften zusammenfassend gewürdigt werden, so könnte 
man leicht über eine solche Äußerlichkeit hinwegsehen. 

Eine andere Frage ist die, die dem Archivbeamten näher liegt, 
die Frage nach der Provenienz oder besser nach der Herkunft der 
Handschriften: Wem hat die vorliegende Handschrift gehört? Könnten 
wir sie beantworten, so wäre das sowohl für die Verbreitung der 
Ideen wie für die Charakteristik der Personen ein großer Gewinn, 
wenn es auch zu allen Zeiten Bibliophile ohne ein anderes Interesse 
wie das der Vollständigkeit gegeben hat (vgl. über die „Sammlungen 
einzelner Personen“ Wattenbachs Schriftwesen 1896°, 591fl.) Ande- 
rerseits würde durch das Alter der Handschriften das Fortleben der 
in ihnen ruhenden Ideen sich mit Sicherheit beweisen lassen. Leider 
stehen wir hier an den Grenzen des Möglichen, nur energische Unter- 
stützung durch die Bibliotheken könnte hier die Forschung weiter- 
bringen, ebenso wie der Ausbau der Studien nach der Seite der 
Handschriftenstatistik davon abhängt. Sch. hat, soweit es ihm möglich 
war, alles Wissenswerte mitgeteilt. Nur in wenigen Fällen wissen 
wir aber bis jetzt etwas über den ersten zeitgenössischen Besitzer. 
Wie reizvoll müßte es z. B. sein, den Besitzer der Pariser Hand- 
schrift 4683 (Sch. 290) kennen zu lernen, die neben Dantes Monarchia 
den Traktat de jurisdietione imperatoris et imperii enthält. Sch. 
schreibt einige Registerbände des kgl. französ. Archives (226, 230, 
387) dem Sekretär Philipps des Schönen Pierre d’Etampes als Eigen- 
tum zu. Es wäre interessant, die Frage zu untersuchen, mir scheinen 
sıe offizielle, für den amtlichen Gebrauch angelegte Sammlungen zu 
sein, in denen nicht nur gleichzeitige Aktenstücke und Traktate, 
sondern auch die als Material zu verwendenden Erzeugnisse der 
Juristen Friedrichs II. (25) gesammelt wurden. Auch aus dem In- 
ventar der päpstlichen Bibliothek von 1339 können wir Nachrichten 
schöpfen (151). Und wo alle Nachrichten versagen, können wir 
doch häufig aus den Widmungen allein die Bibliotheken zum Teil 
rekonstruieren, vgl. Sch. 37, 38, 46, 132, 151, 175, 198. Ein 
schönes Beispiel dafür, wie dann die Handschriften durch Abschreiben 
sich mehrten, hat Finke (a. a. O. CXX) für Arnalds von Villanova 
Traktat de misterio cimbalorum veröffentlicht, der innerhalb Jahres- 
frist in 13 Exemplaren abgeschrieben und versandt wurde. Ein Bei- 


104 Kritiken. 


spiel für die Bedeutung der Zeit der Abschrift und der handschrift- 
lichen oder auch gedruckten Überlieferung überhaupt bietet der von 
Sch. S, 252 erwähnte Cod. 15004 saec. XV., der die Schriften dieser 
Zeit zusammen mit denen Gersons enthält, ferner der S. 253 erwähnte 
Cod. 15690; vgl. auch Sch. S. 286, 334ff. Auch eine Untersuchung 
der handschriftlichen Überlieferung der Schriften des Johann v. Paris 
würde wohl interessante Illustrationen zu seiner von Sch. S. 332 be- 
leuchteten Verwandtschaft mit den späteren Verfechtern der konziliaren 
Theorie ergeben. 

So wünschenswert aber auch die Erfüllung dieser Aufgaben sein 
mag, so wenig steht ihre baldige Lösung, die die Kräfte und Mittel 
einzelner übersteigt, zu hoffen. 

Das Buch von Scholz hat das große Verdienst, ein ungeheures 
Material, in dem der Zeiten Geist — doch nicht im Goetheschen 
Sinne, sondern getreu und wahr — sich spiegelt, dem Forscher be- 
quem ausgebreitet und vor Augen gestellt zu haben. Seine Arbeit 
wird die reichsten Früchte tragen und den Historiker in seine wür- 
digste Aufgabe einführen, in die Geschichte der Ideen, insbesondere 
von den wichtigsten Institutionen der Gesellschaft. Mögen nun auch 
die übrigen Abschnitte der für ihre Zeit hochverdienstlichen For- 
schungen Riezlers durch ein solches Werk ersten Ranges recht bald 
ersetzt werden! 

Marburg in Hessen. Albert Huyskens. 


Monumenta Vaticana res gestas Bohemicas illustrantia 
sumptibus comitiorum Regni Bohemiae ediderunt ad recensendos 
historiae Bohemicae fontes delegati. Tomus I. Acta Clementis VL 
1342—1352 opera Ladislai Klicman. Pragae 1903 typis Gre- 
gerianis. 

Vorliegender Band enthält 1525 ganz oder auszüglich wieder- 
gegebene Stücke aus den Supplik- und Briefregistern (sowohl Kommun- 
als Sekretregistern) Papst Klemens VI. im Vatikanischen Archiv, 
welche sich irgendwie auf die Person der Könige Johann und Karl (IV.) 
oder auf die damaligen Länder der böhmischen Krone beziehen. Zu 
den Stücken ersterer Art gehören vor allem die päpstlichen Briefe 
politischen Inhaltes, von welchen aber alle wichtigeren schon längst 
veröffentlicht sind; die wenigen neuen Stücke, die dieser Band bringt, 
sind inhaltlich ganz unbedeutend. Der grüßte Teil aller hier zum 
erstenmal gedruckten Urkunden bezieht sich auf die kirchliche Ver- 
waltung, besonders auf die Verleihung von Pfründen oder Erteilung 
geistlicher Gnaden aller Art. Die Quantität des neugewonnenen Stotřes 
ist groß, leider entspricht ihm nicht die Qualität, denn es handelt sich 


Kritiken. 105 


in dieser Unmasse von Urkunden selten um Dinge von erheblicher 
Bedeutung; doch trifft diese Bemerkung nicht bloß den vorliegenden 
Band der Mon. Vat., sondern alle Veröffentlichungen aus den Supplik- 
und Kommunregistern überhaupt. Zu weit ging m. E. der Heraus- 
geber, indem er in der Regel die vom Papst genehmigte Supplik und 
die auf Grund derselben ausgefertigte Littera gesondert abdrucken 
ließ. Es hätte genügt, entweder nur die Supplik unter Hinweis auf 
die Stelle der Register, wo sich die dazu gehörige littera findet, mit- 
zuteilen, oder nur die letztere mit Bezugnahme auf die ihr zugrunde 
liegende Supplik. Durch die Zusammenfassung solcher Stücke unter 
einer Nummer wäre nicht nur größere Übersichtlichkeit erzielt, sondern 
auch viel Raum erspart worden. Letzterer Vorteil würde in noch 
erhöhtem Maße durch strengere Ausscheidung des Formelballastes 
erreicht worden sein. Am zweckmäßigsten wäre es gewesen, in der 
Einleitung alle vorkommenden Formeln nach diplomatischen und 
kirchenrechtlichen Gesichtspunkten in gewisse Gruppen systematisch 
zusammenzustellen, zu nummerieren und bei den einzelnen Stücken 
auf jene Nummern zu verweisen. In Ermangelung eines solchen Vor- 
gehens hätte der Herausgeber wenigstens daran festhalten sollen, jede 
Formel nur einmal, und zwar da, wo sie zum erstenmal vorkommt, 
mitzuteilen und später nur auf dieselbe zu verweisen. Merkwürdiger- 
weise wird jedoch schon bei Nr. 2 und 4 auf eine ganze Reihe von 
Formeln, die erst bei Nr. 6 vollständig mitgeteilt werden, verwiesen, 
anderseits dieselbe Formel zu oft wiederholt. Dies geschieht z. B. 
mit der sog. Formula executoria, die mit den Worten beginnt: Quo- 
circa mandamus, quatenus vos vel duo aut unus vestrum etc. Die- 
selbe findet sich, ungenügend gekürzt in Nr. 2, 4, 6, 9, 11, 52, 76, 
18, 79, 85, 90, 178 u. a. mit geringen gleichgültigen Abweichungen. 
Auch die litterae in eodem modo hätten viel mehr gekürzt werden 
können als es geschehen ist. In dieser Hinsicht kann auf Langs 
Acta Salzburgo-Aquileiensia, Graz 1903, verwiesen werden, welche 
unbeschadet der Gründlichkeit der Edition die formelhaften Bestand- 
teile der Urkunden viel energischer gekürzt haben. Ich möchte aber 
noch weiter gehen und anbetrachts der erdrückenden Fülle der litterae 
communes das im Repertorium Germanicum, I. Band, Berlin 1897, 
eingeschlagene abkürzende Verfahren empfehlen, welches auf die Wieder- 
gabe des Wortlautes der Litterae verzichtet und sich auf die An- 
fertigung von Auszügen, die alles Wesentliche der Vorlage bringen, 
beschränkt. Die Übersichtlichkeit der weiteren Bände der Mon. Vat. 
würde bei solcher Beschränkung bedeutend erleichtert werden, während 
die Benutzung des mit Formelkram noch stark belasteten I. Bandes 
eine zeitraubende Arbeit ist. 


106 Kritiken. 


Über das benutzte handschriftliche Material hat uns der Heraus- 
geber in der Praefatio einen allzusummarischen Bericht gegeben, aus 
welchem wir über das Formel- und Taxwesen der päpstlichen Kanzlei 
sowie über die äußeren und inneren Merkmale der Register Klemens VI. 
so gut wie nichts erfahren. Ebenso sagt uns der Herausgeber nicht, 
ob sich etwas von Kameralregistern aus der Zeit dieses Papstes er- 
halten hat; es dürfte sich hierbei nur um wenige Quaterne handeln, 
die man vielleicht in den Registerbänden der vorhergehenden oder 
nachfolgenden Päpste wird suchen müssen, denn die infolge der Un- 
achtsamkeit beim Einbinden der päpstlichen Register entstandene 
Konfusion ist bekanntlich keine geringe. 

Der umfangreiche Index personarum et locorum ist zwar sehr 
fleißig gearbeitet, aber durch tschechisch-nationale Tendenz entstellt. 
Was die Ortsnamen betrifft, so sagt der Herausgeber darüber in der 
Praefatio p. X: „In locorum nominibus forma, qua nunc utimur, primo 
loco posita est.“ Unter dieser ersten Person Pluralis sind natürlich 
nur die Tschechen verstanden; wie die Deutschen Böhmens, Mährens, 
Österr.- und Preußisch-Schlesiens und der Lausitz ihre Städte und Dörfer 
heutzutage benennen, erscheint dem Herausgeber nebensächlich; die einzig 
maßgebende moderne Benennung aller Orte in den ehemaligen Ländern 
der böhmischen Krone, ob sie gegenwärtig zu Österreich, Preußen oder 
Sachsen gehören, ist ihm die tschechische. Brüx heißt ihm Most, 
Eger Cheb, Elbogen Loket, Zittau Zitava, Bautzen Budisin, Breslau 
Vratislav, Brieg Breh, Groß-Glogau Hlohov, Liegnitz Lehnice, Öls 
Olešnice, Neumarkt in Schlesien Středa, Schweidnitz Svidnice, Sagan 
Zahan. Manchmal greift er mit seinen Tschechisierungsgelüsten sogar 
über das Gebiet der Länder der Wenzelskrone hinaus: Die maßgebende 
Bezeichnung für Basel ist ihm Basilej, für die Zips in Ungarn Spiz, 
für Triest Terst, für das Samland Zmud’. Nur unter der tschechischen 
Form der Ortsnamen bringt er die in den mitgeteilten Litterae sich 
findenden Namensbelege. Er ist zwar so gnädig, öfters doch auch 
den entsprechenden deutschen Ortsnamen zu revozieren, aber selbst 
wenn dies geschieht (und nicht, wie z. B. bei Breslau unterbleibt), 
wird stets auf die tschechische Namensform als die maßgebende ver- 
wiesen, unter der sich allein die historischen Belege finden. Merk- 
würdigerweise bezeugen aber diese Belege öfters gerade die historische 
Berechtigung des deutschen und nicht des tschechischen Ortsnamens. 
So verweist der Herausgeber bei dem Ortsnamen Dittersbach auf 
Dobrouč Horni, bringt aber unter diesem maßgebenden Namen als 
Belege aus seinen Urkunden nur zwei deutsche und gar keine tschechi- 
schen Namensformen. Ganz ebenso ist nur der deutsche Name ur- 
kundlich belegt für Liebenthal (Dobrouč Dolni), Dittersdorf (Jetrichova 


Kritiken. 107 


ves), Dürnholz (Drholec), Blumenau (Květná) und andere von Deutschen 
aus grüner Wurzel gegründete Dörfer, die sich in diesem I. Bande 
vorfinden. Wie ganz anders ist doch die Behandlung der Ortsnamen 
im Register der Abteilung Diplomata der Mon. Germ. Hier werden 
betreffs jedes Namens alle in den Urkunden vorkommenden Formen 
gegeben und am Schlusse in kursiver Schrift, wenn es nötig ist, die 
heutige Namensform beigesetzt. So hätte es der Herausgeber der 
Mon. Vat. halten sollen. Selbstverständlich müssen die deutschen 
Namen der ganz oder der Mehrzahl nach deutsch besiedelten Orte den 
tschechischen Bezeichnungen derselben vorangehen. Wer die tschechi- 
schen Namen dieser deutschen Orte ihren deutschen Namen voransetzt, 
verletzt Recht und Billigkeit. Schließlich sei noch bemerkt, daß 
Civitas Austriae im Register, welchem der Herausgeber ein Frage- 
zeichen beisetzt, Cividale in Friaul ist. 
Prag. | Emil Werunsky. 


Schäfer, Ernst, Beiträge zur Geschichte des Protestantismus 
und der Inquisition im sechzehnten Jahrhundert. Nach 
den ÖOriginalakten in Madrid und Simancas bearbeitet. Bd. 1—3. 
Gütersloh, C. Bertelsmann. 1902. 8°. 

Man kann nicht behaupten, daß es an Darstellungen der Ge- 
schichte des spanischen Protestantismus gefehlt habe. Von McCrie 
bis auf Fliedner und Pressel haben sich eine recht beträchtliche An- 
zahl von mehr oder minder sorgfältigen Forschern damit beschäftigt, 
und es konnte dem Gegenstande nur zum Vorteile gereichen, daB er 
nicht nur von Protestanten, sondern auch von Katholiken, strengen 
und freisinnigen, beleuchtet worden war. Was allerdings alle diese 
Darstellungen boten, war im großen und ganzen immer dasselbe. 
Selbst Llorente, der sich für seine Darstellung mit Vorliebe auf seine 
ausschließlich urkundlichen Quellen — die Akten der Inquisition — 
berief, enthielt von Einzelheiten abgesehen, dieselbe Schilderung, wie 
alle anderen, von einer allgemein drohenden Gefahr einer Über- 
schwemmung Spaniens mit lutherischen Anschauungen, im einzelnen 
dann aber immer nur die Geschichte der beiden protestantischen Ge- 
meinden von Sevilla und Valladolid. Diese allgemeine Gleichartigkeit 
der Darstellung hatte ihren naturgemäßen Grund darin, daß alle Dar- 
stellenden auf dasselbe, verhältnismäßig sehr beschränkte Quellen- 
material angewiesen waren. Denn selbst Llorente, der Einzelheiten 
in beträchtlicher Anzahl den Inquisitionsakten zu entnehmen in der 
Lage gewesen war, mußte sich für das Gesamtbild auf dieselben 
wenigen Autoren stützen, die bis jetzt die einzigen waren, die einen 
weiteren Überblick über die Bewegung gegeben hatten. So geschah 


LOS Kritiken. 


es denn, daß bis in die neueste Zeit immer wieder jeder neue Dar- 
steller in bezug auf das Tatsächliche nur seine Vorgänger wieder- 
holte, während keiner von ihnen neue Quellen zu erschließen ver- 
suchte. Und das geschah, obwohl man in Spanien längst begonnen 
hatte, das wertvollste Quellenmaterial, die Akten der Inquisitions- 
tribunale, in den öffentlichen Archiven zu sammeln und uneingeschränkt 
der Forschung zur Verfügung zu stellen. 

Dieser Übelstand wurde denn schließlich auch von der protestan- 
tischen Forschung anerkannt und der Verf. konnte mit Unterstützung 
der kgl. preuß. Akademie der Wissenschaften und der Kellinghusen- 
Stiftung in Hamburg den Inquisitionsakten ein eingehendes Studium 
widmen, und aus ihnen alles das exzerpieren, was sich für die Ge- 
schichte des Protestantismus in Spanien daraus gewinnen ließ. Ob 
das Resultat für die Förderer seiner Studien ebenso überraschend 
gewesen sein mag, als es für die Forschung im allgemeinen geworden 
ist, vermag ich nicht zu sagen. Jedenfalls haben sie keinen Anstand 
genommen, Schäfers Resultate genau so vor der Öffentlichkeit klar 
zu legen, als er sie gefunden hat, obgleich dadurch mit mehr als 

"einer geliebten und unzählige Male wiederholten Legende aufge- 
räumt wird. 

Schäfer kommt zu dem Ergebnis, daß der Protestantismus in 
Spanien niemals diejenige Bedeutung besessen habe, die ihm auf 
Grund übertreibender Angaben der von der Verfolgung Betroffenen 
seit dem 16. Jahrhundert immer wieder beigemessen worden war. 
Die Akten der Inquisition ergeben unwiderleglich, daß der weitaus 
überwiegende Teil der wegen lutherischer Ansichten in Spanien an- 
gestellten Prozesse nicht gegen National-Spanier, sondern gegen die 
in allen Teilen Spaniens als Handwerker, Arbeiter usw. ansässigen 
Ausländer gerichtet gewesen ist. Er weist überzeugend nach, daß es 
zu einer protestantischen Gemeindebildung auf spanischem Boden in 
der Tat ausschließlich nur an den beiden längst bekannten Stellen 
gekommen ist, und er zerstört endlich auch in erheblichem Maße 
den Nimbus, welcher die beiden schwer verfolgten Gemeinden umgab, 
durch den Nachweis, daß deren Mitglieder mit ganz verschwindenden 
Ausnahmen nur eine ganz unbestimmte und unzulängliche Vorstellung 
von dem protestantischen Geiste erlangt hatten, und daß sie, als die 
Verfolgung hereinbrach, sich in der großen Mehrzahl beeilten, ihren 
Frieden mit der katholischen Kirche zu machen und ihre Irrtümer 
abzusch wören. 

Überraschender fast noch als dieses Resultat der Schäferschen 
Forschungen, und von nicht geringerer Tragweite ist ein zweites, 
welches sich auf die spanische Inquisition bezieht. Seit Llorente seine 


Kritiken. 109 


in Rachedurst getauchte Feder dazu gemißbraucht hat, die Greuel der 
spanischen Inquisition so anschaulich als möglich vorzuführen, ist 
dies Thema in endloser Mannigfaltigkeit variiert worden, und eine 
gewisse Schule protestantischer Schriftsteller kann sich heute noch 
nicht Genüge daran tun, diesen Schandfleck der Zivilisation mit hei- 
ligem Zorn zu brandmarken. Daß der Inquisition unter den Katho- 
liken Verteidiger erstanden, konnte naturgemäß nur wenig fruchten; 
aber auch das half nicht, daß selbst protestantische Schriftsteller das 
Llorentesche Machwerk gebührend abfertigten. Glücklicherweise sind 
die Auszüge, die Schäfer aus den Quellen bringt, allzu umfänglich 
und erdrückend, als daß man auch ihn ungehört abtun könnte. 
Seine Darstellung aber ist sehr geeignet, den Glauben an die Schreck- 
bilder von dem Walten der Inquisition zu erschüttern. Sch. hat es 
für seine Aufgabe gehalten, nicht nur die Inquisitionsprozesse gegen 
die Protestanten auf ihren Wert für die Geschichte des Protestantismus 
auszubeuten, sondern er hat auch das ganze Verfahren dieser Be- 
hörde, auf Grund der Akten, einer eingehenden Untersuchung unter- 
zogen. Und dabei ist er zu dem Resultate gelangt, daß dieses Ver- 
fahren denn doch bei weitem nicht dem entspricht, was die landläufige 
Vorstellung von demselben behauptet. In seinen Formen entsprach 
der InquisitionsprozeB im allgemeinen durchaus dem gewöhnlichen 
spanischen Kriminalprozeß. Allerdings wurde davon abweichend der 
Beklagte nicht mit dem Kläger und den Zeugen konfrontiert; aber 
es ward ihm ein weiter Spielraum zu seiner Verteidigung gelassen: 
er durfte Entlastungszeugen zitieren, so viel er wollte, auch konnte 
er sich zu seinem Schutze sogar einen Rechtsbeistand annehmen. 
Noch ungeheuerlicher stellen sich die Übertreibungen heraus in bezug 
auf die Kerker der Inquisition. Der Verf. weist nach, daß nicht nur 
die Untersuchungshaft sondern auch die Strafhaft, die nur dem Namen 
nach eine carcel perpetua war, in Wirklichkeit aber fast immer nach 
einigen Jahren erlassen wurde, eine verhältnismäßig sehr leichte war, 
daß Einzelhaft kaum vorkam, daß für die Kranken ausgiebig gesorgt 
wurde, ja, daß viele Häftlinge zur Gewinnung ihres Unterhaltes sogar 
außerhalb der Gefängnismauern ihrem Berufe nachgingen. Auch die 
Strafen der Inquisition waren nicht in dem Grade abnorm strenge, 
als man vielfach annahm. Allerdings wurde in dem Verfahren die 
peinliche Untersuchung angewendet, aber man darf nicht vergessen, 
daß dieselbe in jener Zeit einen Bestandteil der kriminalistischen 
Untersuchung auch im weltlichen Prozesse bildete, und zwar keines- 
wegs nur in Spanien. Ebenso ist es keine ausschließliche Eigen- 
tümlichkeit des spanischen Inquisitionsprozesses, daß über die am 
schwersten Belasteten der Feuertod verhängt wurde; Ketzer sind auch 


110 | Kritiken. 


in anderen Ländern und Hexen selbst in protestantischen Gebieten 
verbrannt worden. Allerdings hat die spanische Inquisition diese 
Strafe verhältnismäßig sehr zahlreich verhängt; allein auch. hierin 
weist Sch. die großen Übertreibungen in den bisherigen Anschauungen 
nach. Weder die Gesamtzahlen der wegen Protestantismus zum 
Feuertode Verurteilten, noch auch die prozentuellen Zahlen, wie sie 
nach Llorente und anderen Quellen in den Geschichten des Pro- 
testantismus angeführt zu werden pflegen, entsprechen der Wirklichkeit, 
und der Verf. weist ganz genau und bis in die Einzelheiten nach, 
auf welchen absichtlichen und unabsichtlichen Mißverständnissen die 
übertreibenden Angaben beruht haben. 

Den Stoff hat Sch. so gegliedert, daß der erste Band die Kritik 
der Quellen und der bisherigen Darstellungen, sowie eine Skizze der 
Geschichte der beiden Protestantengemeinden enthält. Der zweite 
Band enthält ein Verzeichnis aller der Personen spanischer Natio- 
nalität, denen die Inquisition als Protestanten den Prozeß gemacht 
hat, mit Angaben über den Verlauf jedes einzelnen. Der dritte Band 
endlich enthält die wichtigsten und interessantesten Prozesse im Wort- 
laut oder doch in ausführlichen Auszügen. K. Haebler. 


Briefe und Akten zur Geschichte des Dreißigjährigen Krieges 
in den Zeiten des vorwaltenden Einflusses der Wittels- 
bacher. Bd. 9: Vom Einfall des Passauer Kriegsvolks bis zum 
Nürnberger Kurfürstentag, bearbeitet von Anton Chroust. 
München, M. Riegersche Universitätsbuchhandlung (G. Himmer). 
1903. XXIV und 912 S. gr. 8°. 

Von den früheren Bänden der jüngeren wittelsbachischen Kor- 
respondenzen unterscheidet sich der vorliegende dadurch, daß die 
Akten der Union und der Liga nicht mehr in zwei Serien neben- 
einander laufen, weil man hätte die Korrespondenzen über Ereig- 
nisse, die gleichzeitig die Liga und die Union betrafen, aus ihrem 
Zusammenhange reißen und je nach der Provenienz oft in ganz 
verschiedenen Zeilen publizieren, hierbei auch vieles, besonders in den 
Kommentaren wiederholen müssen und trotzdem hervorragend wichtige 
Akten, wie die kaiserlichen und kursächsischen nahezu unter den Tisch 
gefallen wären. Aber diese zunehmende Erkenntnis entspringt nicht 
blos Zweckmäßigkeitsrücksichten, sondern charakterisiert zugleich die 
reichsdeutsche Entwicklung am Vorabend des Dreißigjährigen Krieges. 

Schon einmal mußte die Münchner historische Kommission bei 
der Veröffentlichung der wittelsbachischen Korrespondenzen zu einer 
ähnlichen Erweiterung und Modifikation ihres Programms schreiten. 
In Anlage und Inhalt erinnert Chrousts Band stark an Druffel. 


Kritiken. 111 


Auch dieser hielt sich nicht im ursprünglichen Rahmen, sondern schuf 
ein großes Quellenwerk, bei welchem die habsburgische Politik ebenso 
sehr im Vordergrunde steht wie die Baiernherzöge und ihre Minister 
und welches mit dem zunehmenden allgemeinen Ruhebedürfnis den 
wachsenden Anteil der neutralen friedfertigen Mittelpartei am Ge- 
schicke des Reichs zeigt. Diese wollte vor allem große Ereignisse 
vermeiden, sonst aber waren ihre Bestrebungen keineswegs zu be- 
sonders innigem Zusammengehen angetan. Deshalb wäre für die Zeit 
nach 1555 wohl eine Publikation der Reichstags- und Kreistagsakten 
denkbar, würde aber auch nicht annähernd die Interessen der deutschen 
Fürsten uns vergegenwärtigen und die Möglichkeit, die Götzsche 
Edition über den Landsberger Bund ünd die Veröffentlichungen von 
Kluckhohn und Bezold zu einem harmonischen Ganzen zusammenzu- 
schweißen, oder gar eine Publikation, die uns nebeneinander die ganze 
bayrische, österreichische, sächsische, pfälzische Politik jener Zeit vor- 
führen würde, kann man sich kaum vorstellen. In der Tatsache, daß 
schon Ende des 16. Jahrhunderts bestimmte Streitfragen wieder mit 
wachsender Gewalt alle Gemüter beherrschen, bekundet sich der Vor- 
bote des Krieges. Hieraus ergeben sich aber Mittelpunkte wissen- 
‚schaftlicher - Betrachtung und die Veranlassung, die Personen und 
Dinge nicht mehr zu isolieren, sondern zusammenzufassen und zu 
vergleichen. 

Während zwischen 1546 und 1555 der Einfluß der friedliebenden 
Elemente den der katholischen und protestantischen Aktionspartei ver- 
drängte, verloren jetzt gerade im Gegenteil diejenigen Kreise, welche 
mit der Ruhe Deutschlands gleichzeitig eine gewisse Balance der 
katholischen und protestantischen Machtansprüche gewährleisteten, 
die Zügel, ohne daß man jedoch deshalb seinen Blick auf die da- 
maligen entschiedensten Vorkämpfer des Katholizismus und Protestan- 
tismus beschränken darf. Und dank dem Chroustschen Prinzip 
werden die erlahmenden Vermittlungsbestrebungen und die Neigung 
zum energischen Ausfechten konkreter Streitfragen gleichzeitig neben 
einander veranschaulicht, sieht man, welchen Boden 1611, noch immer 
die nach Beschwichtigung und Erhaltung des Friedens gerichteten 
Tendenzen besaßen. 

Wenn selbst Herzog Maximilian von der Ansicht über das Be- 
dürfnis der hervorragenden Territorien, sich ungestört und friedlich 
zu entwickeln, erst sehr langsam in seine geschichtliche Rolle hinein- 
gewachsen ist, so zeigen uns die Protokolle und Korrespondenzen 
vollends aus den Kreisen sowohl der Liga als auch der Union das 
geringe Gemeingefühl und Bedürfnis der in beiden Bündnissen zu- 
sammengefaßten Staatsobrigkeiten zur selbstlosen gegenseitigen För- 


112 Kritiken. 


derung, besonders wenn wir damit die weitläufigen Erörterungen 
vergleichen, wie sich die zum Losschlagen weniger geneigten Teil- 
nehmer, namentlich die Städte, gegen ehrgeizige Sonderabsichten 
angeblich schützen könnten. So wollten die protestantischen Städte 
nicht zur Jülicher Sache und nicht zum Kampfe gegen das elsässi- 
sche und passauische Kriegsvolk herangezogen werden und verlangten 
genaue Rechnungsablage, in der Liga aber bemühten sich in erster 
Linie geistliche Fürsten ängstlich, nicht über das Bedürfnis einer 
Sicherung ihres Landes hinaus zu bluten und verlangten aus 
Ruhebedürfnis Kursachsen und Gesinnungsgenossen in der bisher 
katholischen Einung. Aber auch Maximilian und seine Räte wollten 
nur in den großen Streitfragen über die Kirchengüter aus Prinzip 
festbleiben, sonst aber nicht grundsätzlich im Reiche die Ketzerei er- 
retten (Nr. 257) und jedenfalls mit Kurfürst Christian ein freund- 
schaftliches Einvernehmen halten (Nr. 102). 

Trotz dieser Einblicke in die Anschauungen der Union und Liga, 
welche besonders vor und auf den verschiedenen Bundestagen hervor- 
traten, erregen doch die Vorgänge am Kaiserhofe in Prag mit ihren 
Ursachen und Folgen die meiste Teilnahme. Hier konnten sich die 
neutralen einer Verschärfung der Lage abgeneigten Politiker betätigen 
und, wie immer man über das kursächsische Verhalten vor und beim 
Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges denken mag, es bekundet doch 
mehr Initiative als die Einwünde der Mainzer und Bamberger oder 
der Ratsherren von Nürnberg und Ulm gegen eine größere Aktion 
der Union und Liga. Die böhmischen Vorgänge würdigt Chroust 
durch reichliche Wiedergabe der einschlägigen Korrespondenzen. Die 
Depeschen des spanischen Gesandten Zuñiga an König Philipp TU. 
des mainzischen Bevollmächtigten Brömser, besonders dessen anschau- 
licher Wochenbericht, die Verhöre des gefangen gesetzten Tengnagels, 
obgleich dessen Angaben nicht immer volle Glaubwürdigkeit verdienen. 
Selbst Staatsmänner von nüchternem ruhigen Blick haben ausgesagt, 
an Böhmen könne sich ein Feuer im Reiche entzünden, und man 
müsse den Brand lokalisieren. In der Tat haben weniger die ent- 
gegengesetzten grundsätzlichen Interessen auf katholischer und pro- 
testantischer Seite als die wachsende Unfähigkeit des Reichsoberhaupts 
und seiner Umgebung zur Schlichtung der Streitfragen den Dreißig- 
jährigen Krieg heraufbeschworen. Dabei begegnet uns bereits ein 
Motiv, welches während des letzteren immer den Friedensschluß ver- 
hindert hat: der Widerstreit politischer und militärisch finanzieller 
Bedürfnisse, wodurch den Politikern die Möglichkeit fehlt, die Geld- 
ansprüche der Truppen und Truppenführer zu befriedigen und die 
gerufenen Elemente wieder los zu werden. Schon 1611 kreuzt die 


Kritiken. 113 


Soldateska mannigfach durch ihr gewaltsames Verlangen nach Ab- 
lohnung, Verpflegung und Entschädigung und durch ihre eigenmäch- 
tige Verletzung fremder Gebiete das Streben der Politiker, mit dem 
Ende des konkreten Streitfalles auch das zu seinem Ausfechten ge- 
dungene Instrument bei Seite zu legen, und aus einem Streitfall er- 
wuchsen neue, weil die Urheber und Teilnehmer des ersteren dessen 
Kosten nicht decken und nicht liquidieren können. 

Wenn man Kursachsen und seinen Gesinnungsgenossen den 
Dreißigjährigen Krieg zugeschrieben hat, so verkannten dieselben doch 
nicht nur nicht kurzsichtig die kommenden Ereignisse, sondern gerade 
diese Erwartung und die Empfindung der immer gespannteren Lage 
spornte die beiderseitigen verständigungslustigen Elemente zu ener- 
gischerer Vermittlungsarbeit an. Diese Bestrebungen waren auch 
nicht völlig ergebnislos; Streitfragen wie die Zulassung des kur- 
pfälzischen Administrators oder auch die anläßlich des jülichschen 
Erbfolgestreites hervortretende Rivalität zwischen den Kurfürsten 
Sachsen und Brandenburg wurden wesentlich dadurch beigelegt oder 
wenigstens aus der Welt geschafft, daf die nach dem Augsburger 
Religionsfrieden ausschlaggebenden politischen Kreise immer noch ein 
großes Ansehen behauptet hatten. Sie legten zwar den Familienzwist 
des Kaisers und seiner Brüder nicht bei, wohl aber erhoben sie das 
Kurfürstenkollegium, welches zeitweilig durch den Streit um die pfäl- 
zische Vormundschaft, durch die Ausnahmestellung des mit dem Kaiser 
unversöhnten Brandenburgers und durch den unerwarteten Tod 
Christians I. von Sachsen ebenfalls aktionsunfüähig geworden war, 
zu einer bestimmt und geschlossen auftretenden Macht und ermög- 
lichten durch das mühsame Zustandebringen des Nürnberger Kur- 
fürstentags trotz der kaiserlichen Autorität für reichspolitische Aus- 
einandersetzungen einen halbwegs neutralen Boden. 

Wenn ich den reichhaltigen Inhalt des Werkes nur kurz an- 
deuten konnte, so würde sein Nutzwert erheblich vermehrt werden, 
wenn wie bei Brandenburg in dessen politischer Korrespondenz des 
Kurfürsten Moritz, die nicht als selbständige Nummern erscheinenden, 
nur gelegentlich in Anmerkungen berührten Stücke chronologisch und 
unter Angabe der Seitenzahl im Inhaltsverzeichnis aufgeführt würden. 
Sonst ist es für den nachfolgenden Benutzer, namentlich Archiv- 
forscher nur mühsam feststellbar, ob und wo Chroust ein bestimmtes 
Aktenstück benutzt und registriert hat. 

Mein anderes Bedenken richtet sich nicht gegen den Herausgeber. 
Ich bin demselben vielmehr durchaus dankbar dafür, daß er uns eine 
so breite aktenmäßige Grundlage unserer Geschichtskenntnisse geliefert 


hat bez. in den folgenden Teilen zu liefern verspricht. Unerhört aber 
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 1. 8 


114 Kritiken. 


ist der Preis von 30 M. für eine Aktenpublikation über einen Zeit- 
raum von zehn Monaten. Das würde für die ganze Epoche des 
Dreißigjährigen Kriegs und dessen Vorgeschichte bei gleicher Aus- 
führlichkeit und Teuerung weit über tausend Mark ausmachen, eine 
Summe, welche sich, von Privatleuten ganz zu schweigen, nur aller- 
erste Bibliotheken leisten können. Die Folge davon ist, daß für die 
an den einschlägigen Fragen interessierten Kreise eine doppelte Grund- 
lage des Wissens von den Dingen geschaffen wird, eine streng wissen- 
schaftliche, auf der Höhe der Zeit stehende und dauernd solide für 
Millionäre und für solche, die auf einer großen öffentlichen Bibliothek 
arbeiten können, und eine weniger gute, aus Quellen zweiter Hand 
stammende, daher teilweise rückständige und veraltete für die weit 
zahlreichere Hälfte, denen die Gunst des Geldbeutels und zentralen 
Aufenthaltsortes versagt ist. Das muß und mag in Kauf genommen 
werden bei Privatwerken und bei Büchern von besonders großen Her- 
stellungskosten, aber die allgemein geschichtlichen Veröffentlichungen 
der Münchner historischen Kommission, welche für absehbare Zeiten 
eine bleibende Bedeutung beanspruchen, dienen doch gerade dem 
Zwecke, daß in weitesten Kreisen das historische Urteil geschult werden 
soll, und deshalb erfüllt eine Publikation wie die Chrousts ihre volle 
wissenschaftliche Aufgabe erst dann, wenn sie nicht bloß in den Uni- 
versitäts- sondern auch in den Mittelschul- und Stadtbibliotheken zu 
finden ist. M. E. besteht für derartige Werke in Deutschland ein 
latentes Bedürfnis nach mehr als tausend Exemplaren. Und dabei 
ließe sich das Bedürfnis beim Einvernehmen zwischen den wichtigsten 
beteiligten Unterrichtsverwaltungen, historischen Kommissionen und 
Verlegern ohne erhebliche Belastung der öffentlichen Finanzen be- 
friedigen, denn tatsächlich müssen jetzt die Regierungen weil sie zu- 
gleich Eigentümer der großen Bibliotheken sind, den größten Teil der 
sonst erforderlichen Summe trotzdem, in Gestalt unverhältnismäßiger 
Risikoprämien bezahlen. Es wäre dringend erwünscht, wenn künftig 
die Münchner historische Kommission bez. ihr Verleger bei derartigen 
Publikationen sich zwecks einer möglichst großen Verbreitung auch 
in den minder gut dotierten Bibliotheken rechtzeitig mit den vorzugs- 
weise zuständigen Behörden über die Höhe des mutmaßlichen Absatzes 
und die hiernach zu bemessenden Kosten einigten und erst auf Grund 
dieser sicheren Anhaltspunkte einen Preis festsetzen würde, der auch 
für Privatpersonen erschwinglich ist. 
Freiberg i. B. Gustav Wolf. 


Geschichte des Bayerischen Heeres. hrsg. v. k. B. Kriegsarchiv, 
1. Bd. (1901), 2. Bd., 1. Abteil. (1904), 2. Bd., 2. Abrel, (1905). 


ee 


- ame mn FEN rn CAE DE vm pen BETT ge p = — 


Kritiken. 115 


Das vorliegende Werk ist zweifellos in bezug auf Gewissenhaf- 
tigkeit und Gründlichkeit der Forschung den tüchtigsten militärwissen- 
schaftlichen Leistungen aus der jüngsten Zeit ebenbürtig. Von 
einem Fehler freilich, der bei derartigen Unternehmungen nicht 
selten anzutreffen ist, dürfte auch die bayerische Heeresgeschichte 
nicht freizusprechen sein; sie ist allzu breit angelegt. Gewiß, der 
militärische Historiker wird manchen Fragen, die dem Laien geringes 
Interesse zu bieten scheinen, seine Aufmerksamkeit widmen müssen, doch 
viele Einzelheiten von untergeordneter Bedeutung könnten sicherlich, 
ohne daß der Wert des Ganzen geschädigt wäre, übergangen oder doch 
nur gestreift werden. Über der Gewissenhaftigkeit des Geschichts- 
forschers darf die Kunst des Geschichtschreibers nicht aus den Augen 
gelassen werden. Wenn die militärgeschichtlichen Werke so mächtig 
anschwellen, wie es hier und da der Fall ist, liegt die Gefahr nahe, 
daß es den trefflichen Büchern am Nötigsten fehlen wird: an Lesern. 
Gerade die Offiziere, zu deren Belehrung die Werke in erster Reihe 
abgefaßt sind, werden zu gründlichem Studium nicht die Zeit haben. 
Unser Vorwurf richtet sich nicht gegen den Plan des Gesamtwerkes, 
der von dem verdienstvollen Schöpfer des bayerischen Kriegsarchivs, 
Oberst von Erhard, herrührt; die Bearbeitung müßte nach unserem 
Ermessen knapper und bündiger sein. Der erste, etwa 50 Bogen 
starke Band umfaßt die Geschichte des bayerischen Heeres nur in den 
Jahren 1651—1679, „innerhalb deren die jetzige bayerische Armee 
ihre Wurzeln und Stamme zu suchen hat“; der zweite, über 80 Bogen 
starke Band in zwei Abteilungen umfaßt ausschließlich die Feldzüge 
und die Heeresorganisation unter Kurfürst Max Emanuel. Wenn mit 
gleicher Ausführlichkeit die Perioden der letzten Kurfürsten behandelt 
werden und den wichtigeren militärischen Leistungen in der Napoleo- 
nischen Ära und in den beiden der Gründung des neuen deutschen 
Reiches vorausgegangenen Kriegen die gebührende erhöhte Beachtung 
gewidmet wird, muß das Werk auf 12 bis 15 Bünde ausgedehnt 
werden. Da ist die Besorgnis nicht unbegründet, daB es nur als 
Nachschlagebuch Benutzung finden wird! Dies wäre aber um so be- 
dauerlicher, da der wissenschaftlichen Arbeit als solcher uneinge- 
schränkte Anerkennung gezollt werden muß. Nicht selten tritt in 
der literarischen Tätigkeit von Offizieren Mangel an kritischer Methode 
oder doch eine gewisse Unsicherheit in den Handgriffen der wissen- 
schaftlichen Disziplin störend auf. Dieser Vorwurf ist aber gegen 
die bayerische Heeresgeschichte nicht zu erheben. Dafür bürgt schon 
der Name des Schriftleiters Oberst Karl von Staudinger, dem wir 
eine mustergültige Geschichte des 2. bayer. Infanterieregiments ver- 


danken, der auch den weitaus größten Teil der vorliegenden drei 
Ch 


116 Kritiken. 


Bünde bearbeitet hat; ebenso sind die Mitarbeiter, der vor einigen 
Jahren gestorbene Major Bernhard Winkler, der Mitbegründer des 
Kriegsarchivs, und Major Karl Freiherr von Reitzenstein methodisch 
gebildete Forscher, die allen Anforderungen wissenschaftlicher Be- 
handlung des Stoffes gerecht werden. Mit fachmäßiger Sicherheit wird 
die Tatsächlichkeit der Nachrichten kontrolliert; die psychologischen 
Momente werden besonnen gewürdigt, der Gang der Ereignisse gene- 
tisch verfolgt. Die Verfasser verfallen auch nicht in einen besonders 
in Spezialgeschichten nicht seltenen Fehler; sie versuchen nicht die 
Lücken des Quellenmaterials durch mehr oder minder gewagte Kom- 
binationen auszufüllen oder, wie Ranke sagt, „die Unvollkommenheit 
der Kenntnis durch Vermutung zu decken, welche als erkannte Wahr- 
heit auftritt“. Auch die ruhige, klare, von Schwulst und Ruhmredig- 
keit sich fernhaltende Darstellung verdient volles Lob. 
München. Heigel. 


Dr. Hermann Rehm, o ö. Professor der Rechte in Straßburg i. E. 
Prädikat- und Titelrecht der deutschen Standesherren. 
Eine rechtlich-kulturgeschichtliche Untersuchung im Auftrage des 
Vereins der deutschen Standesherren unternommen. München 
1905, J. Schweitzer (Arthur Sellier); VIII und 359 S. 

Das Buch ist entstanden aus Anlaß eines Rechtsgutachtens, um 
welches der Verfasser ersucht worden war. Es beschränkt sich nicht 
auf das Prädikat- und Titelrecht der Standesherren, sondern erörtert 
auch die entsprechenden Beziehungen der regierenden Häuser und des 
niederen Adels. Der weitaus überwiegende Teil ist der Lehre von 
den Prädikaten Durchlaucht und Erlaucht gewidmet (S. 1—257). 
Ein zweites Kapitel behandelt die Titel Erbprinz, Prinz, Erbgraf und 
Erbfürst (S. 257—332), wobei Verfasser noch Gelegenheit nimmt zu 
allgemeinen Ausführungen über Familienautonomie (S. 305ff.) und 
Ebenbürtigkeit (S. 313 ff). Den Schluß bildet im dritten Kapitel 
Prädikat- und Titelschutz (S. 332—359). 

Es gehörte der eiserne Fleiß und die hervorragende Schaffens- 
kraft des Verfassers dazu, um dieses Stoffes so Herr zu werden, wie 
dieses Buch beweist. Hat man es aber in einem Zuge durchgelesen, so 
möchte man mit dem Dichter sagen: 

Amerika du hast es besser 
Als unser Kontinent der alte, 


Du hast keine zerfallenen Schlösser 
Und keine Basalte. 


Das treue Bewahren des geschichtlich Gewordenen hat ja seine 
großen Vorzüge, das wollen wir nie vergessen, aber vereinfacht werden 


2 m nn m u 


Kritiken. 117 


die Lebensverhältnisse der Nation dadurch nicht. Was muß man bei 
uns eigentlich nicht alles wissen, um nicht anzustoßen, und um zu 
verstehen, was uns umgibt. Das führt uns der Verfasser recht deut- 
lich zu Gemüte, Es handelt sich ja nicht einfach darum, daß ein 
Teil der Nation durch vererbliche Ehrenbezeichnungen sich unter- 
scheidet; diese Bezeichnungen in Name, Titel und Prädikat sind auch 
in der mannigfaltigsten Weise variiert, graduiert, kombiniert. Sie 
vererben sich möglicherweise ungleich an die Glieder derselben Familie 
Die Staatsgewalt arbeitet hinein, um zu verleihen oder zu befördern 
erblich oder nur persönlich. Wenn sie zu langsam macht, tun sich 
wohl einmal die Beteiligten zusammen und verabreden, daß sie fortan 
gegenseitig „Durchläuchtigstt im Superlative ohne Hochgeboren“* 
schreiben wollen. Wenn die Öberen verbessert sind, wollen die 
Unteren nachmachen und umgekehrt, wenn diese zu nahe herange- 
kommen, fordern die Oberen ein neues schöneres Prädikat, um den 
Abstand wieder herzustellen. Der dadurch entstehende Bedarf nach 
neuen Variationen ist nicht immer leicht zu befriedigen. Eine der 
segensreichsten Erfindungen in dieser Hinsicht ist das in der zweiten 
Hälfte des 18. Jahrhunderts aufgekommene Prädikat Erlaucht, das 
wie Verfasser annehmen zu dürfen glaubt, auf russisch-polnische Vor- 
bilder zurückzuführen ist. . So drängt und schiebt diese ganze Masse 
voran, immer in dem Bestreben sich zu steigern und weiter zu diffe- 
renzieren. NRudimentäre Gebilde tauchen dazwischen auf: es kann 
eine Familie berechtigt sein zu einem wohlklingenden Prädikate 
Gleichen oder Niedrigeren gegenüber, die sich im Verkehr mit Höheren 
bei einem unscheinbareren bescheiden muß; oder man genießt im 
Kontext der Schreiben eine höhere Bezeichnung, während die Adresse 
und Anrede viel weniger schön end Und wie viel Mühe und Kampf 
hängt oft an einem solchen halben Prädikat! Kulturgeschichte in 
der Tat! 

Die Blütezeit dieses ganzen Systems war natürlich die des 
Niederganges des alten deutschen Reiches. Eine Nachblüte gewährte 
noch „der Durchlauchtigste Teutsche Bund“, der sich mit Vorliebe 
dieses Gegenstandes annahm. Unsere Zukunft wird wohl zu ernst 
dafür sein. Zurzeit stagniert die Sache. Die Betrachtungen des Ver- 
fassers über Prädikat- und Titelschutz lassen sehr wohl die Schwie- 
rigkeiten erkennen, die aus den veränderten Zeitverhältnissen sich 
ergeben. Es handelt sich um „subjektive öffentliche Rechte“, um 
einen öffentlich-rechtlichen status activus nach Jellineks Terminologie. 
Unser Kaiser ist nicht mehr gemeinsame fons dignitatum, wie das im 
alten Reich war. Die Staaten sind souverän gegenüber den von 
ihren Nachbaren geschaffenen und anerkannten „öffentlichen Rechten“ 


118 Kritiken. 


Nur soweit sie zusammentreffen mit dem durch das bürgerliche Recht 
gewäShrleisteten Namensschutz, haben sie Gemeingültigkeit. Einstweilen 
geht es noch mit viel gegenseitiger Kourtoisie. Aber StfGB. § 360, 
Ziff. 8 vermag leicht zweischneidig zu wirken. Otto Mayer. 


H. v. Zwiedineck-Südenhorst. Deutsche Geschichte von der 
Auflösung des alten bis zur Errichtung des neuen Kaiser- 
reichs (1806—1871). Zweiter Band. Geschichte des deutschen 
Bundes und des Frankfurter Parlaments (1815—1849). 496 S. 
8°. Dritter Band. Die Lösung der deutschen Frage und das 
Kaisertum der Hohenzollern (1649—1871). Stuttgart und Berlin. 
Cottasche Buchhandlung Nachfolger. 1903 u. 1905. (Bibliothek 
deutscher Geschichte). 

Am Schlusse seines Werkes, dem er „ein volles Jahrzehnt ge- 
samter Mannceskraft‘‘ gewidmet hat, drängte es den Verfasser, in der 
Vorrede sich auszusprechen „über die Absichten, die er bei seiner 
Arbeit verfolgt und über die Beurteilung, die sie erfahren hat.“ Er 
entschloß sich aber, davon abzusehen, denn zu wirklicher Auseinander- 
setzung über Urteile und Ansichten fehle es an Raum und weiter 
verlange zwar jeder nach objektiver Geschichtsdarstellung, meine aber 
nur jene, die seinem Herzen wohltue. „Wir sind insgesamt mit so 
vielen intimen Fäden an die nächste Vergangenheit gebunden, daB wir 
bei der Betrachtung der jüngsten Geschehnisse unser Gefühl nicht 
gänzlich zum Schweigen bringen können“ Das ist gewiß richtig, 
aber es gilt in ähnlicher Weise von allen Perioden der Geschichte. 
Mag man die Geschichte des Bauerustandes vom 13.— 17. Jahr- 
hundert, oder die Revolution Gregors VII. schildern, oder die Kreuz- 
züge, die Judenverfolgungen, den Tod des Sokrates, die Katastrophe 
Heinrichs des Löwen, die Kölner Weberschlacht, die Zerstörung von 
Nowgorod, den Mord an Cesena, die Bartholomäusnacht, die Verfol- 
gung der eidweigernden Priester, das Regiment Philipps II oder seines 
listenreichen Ahnherrn, oder überhaupt irgend ein Ereignis, das von 
großen Gegensätzen und harten Kämpfen Zeugnis gibt, so wird unser 
Gefühl in ähnlicher Weise erregt wie bei den Katastrophen der Neu- 
zeit. Und von nicht wenigen Schicksalen vergangener Jahrhunderte 
fühlen sich die heutigen Parteien in gleich starker Weise belastet und 
beherrscht wie von den Kämpfen des 19. Jahrhunderts. Man braucht 
nur der Reformation und der Gegenreformation zu gedenken, der Be- 
seitirung oder ungebührlichen Verkleinerung des bäuerlichen Besitzes 
oder der Beseitirung der großen Privilegien des Adels im 17. und 
18. Jahrhundert und der kleineren im 19. Jahrhundert und der heutigen 
kirchlichen und politischen Parteien und ihrer Presse. Jeder Geschicht- 


Kritiken. 119 


schreiber hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, zu sagen, 
wie er über solche Umwälzungen denkt und welchen Personen seine 
Teilnahme gehört, das hindert auch gar nicht das ehrliche Bemühen 
die Tatsachen so richtig und deutlich wie möglich festzustellen und 
zu zeigen, „wie es eigentlich gewesen ist“. Ich habe persönlich an 
den politischen Entwicklungen der deutschen Staaten seit 1863 leben- 
digen, oft leidenschaftlichen Anteil genommen, aber ich empfinde durch- 
aus keine Schwierigkeit, mich jeder Feststellung über Personen und 
Ereignisse zu unterwerfen, die durch methodische Untersuchung ge- 
wonnen wird. Mehr noch, ich bin mit zahlreichen Männern befreun- 
det gewesen, die auf der (fegenpartei standen und stehen, bin des- 
halb auch weit mehr in der Lage, mich in die Motive der heutigen 
Gegenparteien hineinzudenken, als mir das bei den Vertretern der 
meiner Ansicht nach verderblich oder rechtswidrig handelnden Po- 
litiker vergangener Zeit möglich ist. 

Über viele Vorgänge der letzten Jahrzehnte haben wir allerdings 
nur unvollkommene Kenntnis, aber es gibt trotzdem doch keine 
Periode der Geschichte, über die uns von den beteiligten Personen 
und aus den Papieren der Diplomaten so eingehende Nachrichten zu 
Gebote stehen, als über die Periode, in der Bismarck Deutschland 
aus den lähmenden Banden des alten Bundes zu der gesunderen Ord- 
nung des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches führte. 
Freilich stoßen wir nun erst recht an tausend Schranken: denn wer 
vieles weiß, der möchte alles wissen, und namentlich will heute die 
psychologische Begründung immer gern die Schranken überspringen, 
die ihr doch nun einmal gesetzt sind. Dabei ist man tausend 
Täuschungen unterworfen, und der Scharfsinn, der eine Tatsache oder 
einige Äußerungen zur Grundlage einer glänzenden Lösung zu machen 
versteht, richtet leicht das größte Unheil an. Wer möchte die Motive 
zergliedern, die Heinrich von Gagern bewogen, den kühnen Griff zu 
tun, der die Wahl des Erzherzog Johann entschied und ihn so zu 
tun, wie er ihn tat? Wir sind bier sehr gut unterrichtet, aber eben 
deshalb auch wieder voll Zweifel. Sind denn nicht selbst die Glieder 
eines Kollegiums, die über einen Antrag beraten und entscheiden, oft 
genug sehr verschiedener Meinung über die Motive, die den Antrag- 
steller und die Abstimmenden leiteten? In diesen Dingen wird man 
immer nur bis zu einer gewissen Grenze vordringen, ähnlich wie es 
selten möglich ist, über den Gang einer Schlacht und das Verdienst 
eines Feldherrn zu urteilen. Der Streit über die Beschießung von 
Paris (vgl. II, 501), oder über die Kriegführung Benedecks am 
28. Juni 1866 (III, 344) mag als Mahnung dienen, wie schwer es 
ist über Verdienst und Schuld der Führer zu urteilen, selbst wenn so 


120 Kritiken. 


zahlreiche Nachrichten von Beteiligten vorliegen, wie das bei Schlachten 
vergangener Zeiten niemals der Fall ist. Doch genug dieser all- 
gemeinen Betrachtungen. 

Der Hauptpunkt, auf den ich bei der Besprechung dieser beiden 
Bände, wie einst bei der des ersten Bandes (Jahrgang 1898 dieser 
Zeitschrift S. 552—555) die Aufmerksamkeit lenken möchte, ist die 
Auswahl des Stoffes. Der 2. Band (erschienen 1903) gliedert sich in 
zwei Bücher. Das erste Buch behandelt die Bundeszeit und zwar in 
drei Abschnitten. Der erste Abschnitt, Bundesverfassung und Landes- 
verfassungen, handelt S. 3—48 von der Bundesakte, den nationalen 
Strömungen, den Verfassungsfragen in den Einzelstaaten, der Bewe- 
gung unter der Jugend. Der zweite Abschnitt S. 49—121, betitelt 
Fürsten- und Kabinettspolitik, führt uns von 1818—1840. Wir hören 
von den Karlsbader Beschlüssen, von dem Kampf um die preußische 
Verfassung und Verwandtem, sodann über die Bewegungen in Spanien, 
Italien und Griechenland und den russisch-türkischen Krieg. Der 
dritte Abschnitt behandelt S. 122—266 den Zollverein und das junge 
Deutschland, die Revolutionen von 1830/33, die Verfassungskämpfe in 
Hessen, Sachsen und Hannover, den Tod des Kaisers Franz, die Re- 
gierung der „Staatskonferenz“ in Österreich, den Verfassungsbruch in 
Hannover, die Kölner Wirren mit ihren Folgen. Zum Schluß dann 
S. 240—266 ein Überblick über die literarische und wirtschaftliche 
Bewegung. Das zweite Buch, betitelt die deutsche Revolution, handelt 
im ersten Abschnitt S. 269—400 über 1840—48, im zweiten 
S. 401—496 von dem Frankfurter Parlament. 

Bei so knapper Behandlung ist der Raum nur zu gewinnen 
durch kräftiges Ausscheiden, um das, wovon man spricht, doch mit 
der nötigen Ausführlichkeit behandeln zu können. Man wird es des- 
halb nur billigen, daß der Verf. S. 15f. über Schmalz’ berüchtigte 
Denunziation eingehender gesprochen und in ihr das ganze Denunzianten- 
treiben jener Restaurationszeit an den Pranger gestellt hat. Eine Er- 
gänzung bilden dazu die Abschnitte über Ludens „Nemesis“ und den 
Rheinischen Mercur (S. 17f.). Weniger glücklich ist der Kampf des 
Adels um Erneuerung seiner in der französichen Periode beseitigten 
Privilegien und um Beseitigung der damals eingeführten Gleichheit 
vor dem Gesetz geschildert. Dem S. 23 angeführten Artikel der 
Nemesis ist zuviel Gewicht beigelegt, der Gang der Dinge in Hannover 
und die ersten politischen Schritte des jungen Stüve hätten ein 
reicheres und ein lebensvolleres Bild dieser wichtigen und jetzt zu 
knapp behandelten Seite der deutschen Entwicklung gegeben. 

Über Laube, Wolfgang Menzel und andere Vertreter der lite- 
rarischen Bewegung findet sich bei aller Kürze manch glückliches 


Kritiken. 121 


Wort, aber Heines und Börnes literarischer Spott über die deutschen 
Verhältnisse ist doch nicht ganz gerecht beurteilt, namentlich ist es 
ungerecht (S. 244) von Börnes „angeblichem“ Patriotismus zu sprechen. 
Das ist so wenig gerecht, wie wenn man Swift den Patriotismus ab- 
sprechen wollte. Das ist auch nur möglich, wenn man in dem Augen- 
blick wenigstens die ungeheure Summe an Gemeinheit und Willkür, 
von hündischer Schmeichelei nach oben und roher Gewalttätigkeit 
nach unten vergißt, die in jenen Jahrzehnten gegen die besten und 
tüchtigsten Männer und Jünglinge gewütet hat, und die Tatsache, 
daB man in Preußen die Schriften und Ideen eines Haller, de Maistre 
und Jarcke begünstigte und selbst amtlich förderte, die doch die 
Grundlagen des preußischen Staates und vor allem der Reform be- 
drohten, durch die Preußen damals neue Kraft zu gewinnen begann. 
Gedenkt man an diese Dinge, so liest man auch heute noch die 
bittersten Satiren Börnes als völlig begreifliche und in gewisser 
Weise notwendige Produkte der Zeit. Umgekehrt scheint mir das 
S. 32 aus Treitschke abgedruckte Urteil über den Staatsrat Preußens 
zu günstig. Seine Wirksamkeit soll allein genügen, um die damals 
verbreiteten gehässigen Urteile über den preußischen Staat zu wider- 
legen, aber diese Wirksamkeit hat doch jene Orgien der Ungerechtig- 
keit nicht verhindert, die diese gehässigen Urteile zunächst und auch 
ganz unwidersprechlich begründeten. In .Preußen waren auch damals 
Kräfte des Lebens wirksam, der Geist der Reform war nicht erstorben, 
aber die herrschenden Klassen entwickelten eine brutale Gewalttätig- 
keit, um die Gedanken zu vernichten, welche in der Heldenzeit 
Preußens geboren waren und die Hoffnung der Zukunft in sich trugen. 
Dieser Zwiespalt tritt nicht genügend zutage, und auch von dem po- 
tischen Leben in den Landtagen der Mittelstaaten und ihrer Be- 
deutung für die Erhaltung nationalen Sinnes und die Weckung der 
Teilnahme am öffentlichen Leben erhalten wir keine hinreichende Vor- 
stellung. Was über die Wirksamkeit von Männern wie Paul Pfizer, 
Dahlmann, die Gagern, Stüve, Winter und ihre Freunde gesagt wird 
(vgl. S. 213), kann uns die Wirkung nicht verständlich machen, die 
von ihnen ausgegangen ist, nicht einmal die Wirkung, die man heut 
noch verfolgen kann, geschweige denn die weit größere, die wir nur 
ahnen und nach Analogien messen können. Rotteck wird S. 213 
charakterisiert durch eine ganz begreifliche aber ebenso gewiß von 
augenblicklichem Unmut beeinflußte Äußerung des Ministers Winter, 
und was S. 199 von seinen Zielen gesagt wird, ist irreleitend. Er 
vertrat durchaus nicht bloß die „Doktrinen des internationalen Libera- 
lismus“. Von seiner Persönlichkeit und von seinem hingebenden Kampfe 
gegen den Radikalismus wie gegen den Absolutismus, von seinen Ver- 


122 Kritiken. 


irrungen wie von seinen Erfolgen erfahren wir so gut wie nichts. 
Mag man ihn rühmen oder tadeln, er war eine Macht, und er hat 
große Kreise mit den Anschauungen erfüllt, mit denen sie namentlich 
in der Periode 1840—1860 um die Reform der staatlichen Einrich- 
tungen gekämpft haben. Daß der Verf. hierin meinem Eindruck nach 
nicht genug tut, das liegt vorzugsweise an der Auswahl des Stoffes, 
aber auch an einzelnen Fehlgriffen im Ausdruck wie S. 37, wo die 
Verfassungen der österreichischen Erbländer mit den Verfassungen der 
süddeutschen Staaten zusammengestellt werden, oder wie S. 189, wo 
die doch wahrlich berechtigte und in der allgemein deutschen wie in 
der örtlichen Entwicklung begründete Braunschweiger Revolution 
von 1830 als „Nachahmung der neuesten politischen Pariser Mode‘, 
bezeichnet wird. Auch hätte S. 192 das spöttische Urteil Treitschkes 
über den Schöpfer der kurbessischen Verfassung nicht wiederholt 
werden sollen. Das Bild, das der Verfasser von der kurhessischen 
Verfassung gibt, ist übrigens selbst schon eine Widerlegung jener ein- 
seitigen Charakteristik. Der ist kein bloßer Doktrinär, der sich so 
sehr bemüht bei einer Reform an die Grundlagen der bisherigen Ord- 
nung anzuknüpfen. Diese Einzelurteile sind zum Teil eine Folge 
davon, daß der Vert, wie oben bemerkt, die Bewegung von 1830 
und die Bedeutung des Verfassungslebens und der Verfassungskämpfe 
der Mittelstaaten in ähnlicher Weise unterschätzt wie Treitschke. Was 
S. 188 als Ertrag jener Bewegung bezeichnet wird, ist viel zu gering. 
Das Dasein jener Verfassungen und die politische Schule jener Ver- 
fassungskämpfe hat vorzugsweise dazu beigetragen, daß die Bewegung 
von 1848 so schnell in geregelte Bahnen einlenkte.e Und noch an- 
deres wäre von ihnen zu sagen. 

Doch nun zum Jahr 1848 und im besonderen zur Darstellung 
des Frankfurter Parlaments. Zunächst ist sehr anzuerkennen, daß 
der Verf. der hohen Bedeutung des Parlaments gerecht wird und es 
in die Mitte der Darstellung rückt. Er bringt auch erhebliche Bei- 
träge zur besseren Kenntnis des Parlaments, von dem unsere Gene- 
ration meist nur ganz flüchtige, an wunderlichen Einzelheiten hängende 
Vorstellungen hat. Ich begrüße deshalb des Verfassers Darstellung 
mit besonderer Freude. Doch fehlt es auch hier nicht an erheblichen 
Wünschen. Die Bedeutung der Siege der Gemäßigten in den Fragen 
der Wahl des Erzherzogs Johann, der AusschließBung Heckers und der 
Zulassung der Abgeordneten aus Posen tritt nicht mit der nötigen 
Klarheit hervor; die Angelegenheit Zitz S. 421 f. ist zu breit, der An- ` 
trag Mareck S. 429 nicht richtig behandelt. Es war keine „sinn- 
und zwecklose Demonstration“, sondern eine Erklärung, die von vielen 
für notwendig gehalten wurde, um den Agitatoren entgegenzutreten, 


Kritiken. 123 


welche die Slaven aufregten mit der unbegründeten Furcht, mit dem 
neuzugründenden deutschen Reiche würde ihnen der Gebrauch ihrer 
Muttersprache verkürzt werden. Wenn der Verf. ferner sich bisweilen 
in Einzelheiten zu verlieren scheint, wie in den Bildern aus dem Frak- 
tionsleben, ob die Sitzungen mit oder ohne Zigarren und Bier ge- 
halten wurden und drgl., so möchte ich doch manches auch davon 
nicht entbehren, weil es die Anschauung verstärkt. Manches dagegen 
könnte wegbleiben oder müßte anders verwendet werden, um den 
Überblick über die bewegte Zeit zu erleichtern. Wegzufallen hätten 
namentlich auch die Anläufe zu kritischen Erörterungen wie S. 437 
über die Frage, ob Gagern erfreut war über den Sieg seines An- 
trags, den Erzherzog Johann zum Reichsverweser zu wählen und auch 
die längere Anmerkung S. 160, die sich gegen eine Äußerung von 
Gervinus’ Geschichte des neunzehnten Jahrhunderts Bd. 8 S. 369 über 
die Annexion Schleswig-Holsteins durch Preußen richtet. Freilich ist 
es eine so törichte wie maßlose Äußerung von Gervinus, aber einmal lag 
kein rechter Grund vor, sie herbeizuziehen und wenn man es tat, dann 
war auch zu erwägen, daß dieser Satz 1865 oder 1866 geschrieben 
scin wird — der Band erschien 1866 —, also mitten in jener furcht- 
baren Erregung, da auch ruhige Männer über Preußens König und 
seinen Minister Bismarck die fürchterlichsten Urteile aussprachen. Ich 
erinnere mich, daß damals G. Waitz, den Zwiedineck doch sicher nicht 
mit solchen Worten schelten wird, wie er sie hier auf Gervinus häuft, 
in leidenschaftlichem Zorn Bismarcks Vorgehen eine Tollhäuslerpolitik 
nannte. Gervinus hatte damals seine politische Periode hinter sich, 
die neue Zeit verstand er nicht mehr, er hat da vieles anderen Un- 
begreifliche gesagt, aber darum bleiben doch seine Verdienste. 

In dem 3. Bande sind die kriegsgeschichtlichen Abschnitte mit 
besonderer Liebe bearbeitet und werden auch von den monographischen 
Bearbeitern nicht übersehen werden dürfen. Noch weise ich hier auf 
so manche treffende Bemerkung über die inneren Zustände Öster- 
reichs, so S. 217, die geschickte Behandlung des Fürstentags S. 256 f. 
— in der ich jedoch S. 258 das „vielleicht“ streichen möchte bei der 
Formulierung, daß König Wilhelm ohne Bismarcks Festigkeit vielleicht 
doch dem Drängen der Fürsten nachgegeben haben würde, und na- 
mentlich auf den Abschnitt über den Ausgleich mit Ungarn 8. 423 ff. 
Man merkt, wie dem Verf. diese schweren Dinge naheliegen, wie er 
ihnen intimes Verständnis entgegenbringt. Das gilt nicht in gleichem 
Maße von den preußischen Verhältnissen. Wenn er S. 249 meint, es 
sei nicht schwierig gewesen, im Frühling 1863 zu erkennen, „aus 
welchem Holze dieser preußische Minister (Bismarck) geschnitzt sei“, 
so vergißt er vollständig, welche Wolke von Erinnerungen und Tat- 


124 Kritiken. 


sachen das Bild Bismarcks damals verdunkelte und wie sehr das Ver- 
halten der Junkerpartei den Liberalen immer neue Beweise dafür bot, 
daß diese Partei, die doch damals die Regierungspartei bildete, für 
eine deutsche Politik in dem Sinne, wie sie Bismarck dann wirklich 
durchführte, nicht zu haben war. Daß Bismarck auch diese Partei 
und ihre starken Stützen am Hofe bezwingen und daß er seinen 
König zu einem Bündnis mit dem revolutionären Italien gegen Öster- 
reich bringen werde: das konnte nicht leicht jemand ahnen, am wenig- 
sten ein Mann, der von jenen preußischen Verfassungskämpfen be- 
herrscht und betäubt war. Der Spott, mit dem der Verf. die Männer 
behandelt, die doch im Jahre 1866, so bald die Situation zu über- 
schauen war, d. h. nicht erst nach den Siegen ihren Irrtum erkannten 
und sich zu einer begeisterten Unterstützung von Bismarcks Politik 
vereinigten, — solcher Spott ist wenig angemessen. Hätten wir doch 
jetzt nur in unseren Parlamenten Männer wie jene Sybel und Gneist, 
Forkenbeck und Lasker, Twesten, Wentzel und Simson. 

Doch ich will schließen und dem Werke, das aus eingehenden 
Studien heraus und mit warmer Teilnahme geschrieben ist, viele Leser 
wünschen. Dann wird es auch helfen, die politische Schlaffheit und 
Vornehmtuerei zu überwinden, an der unser öffentliches Leben krankt, 
und die größtenteils in der gänzlichen Unbekanntschaft unserer „Ge- 
bildeten“ und unserer Gelehrten mit der Geschichte des letzten Jahr- 
hunderts begründet ist. G. Kaufmann. 


125 


Nachrichten und Notizen I. 


Vorläufige Notiz. 

Die vielumstrittene Rolandsstelle des Bremer Henricianum 
von 1111! hat noch keine voll befriedigende Erklärung gefunden. Ein 
neuer Weg bietet sich durch die Beobachtung, daß der Grundgedanke, die 
Bekundung der Rechtsverleihung durch einen Schild mit Kaiseremblem 
sich bereite in dem friesischen Karlsprivileg findet.” Auch sonst be- 
stehen Anhaltspunkte für eine Beziehung zwischen dem Henricianum und 
den friesischen Freiheitsbriefen von Kaiser Karl und König Wilhelm. 
Dabei scheint es, daß eine gewollte Anlehnung vorliegt, wie sie einer be- 
sonderen Tendenz der Bremer Fälschung entsprechen würde. Das Henri- 
cianum beanspruchte für Bremen die Schutzhoheit auf beiden Ufern der 
Unterweser, also in Gebieten, die größtenteils von Friesen bewohnt waren. 
Eine geschickte Anlehnung an die hochgehaltenen Freiheitsbriefe dieses 
Stammes konnte dazu dienen, die Glaubwürdigkeit der Fälschung für 
die Friesen zu erhöhen. Wenn diese Annahme zutrifft, dann mußte es dem 
Fälscher erwünscht sein einen Kaiserschild, wie er nach dem Karlsprivileg 
die friesische Rechtsverleihung bekunden sollte, auch für Bremen als vor- 
handen nachzuweisen. Er wählte den Schild des Rolands, vermutlich — 
weil kein anderer Kaiserschild vorhanden war. 

Tübingen. Philipp Heck. 


Albert Elkan. Die erste Publizistik der Bartholomäusnacht. Heidel- 
berger Dissertation 1905 (Vollständig in den Heidelberger Abhandlungen: 
Die Publizistik der Bartholomäusnacht und Mornays Vindiciae contra 
Tyrannos). 

Die Dissertation enthält eine ansprechende Darstellung der so interes- 
santen Anschauungen Kalvins und der Kalvinisten über den Staat, und diese 
Anschauungen bilden in mancher Beziehung den Schlüssel zu den hugenot- 
tischen Schriften, die nach der Mordnacht entstanden. 

Die hauptsächlichsten dieser Schriften bespricht Elkan im zweiten Ab- 
schnitt der Dissertation, und macht hier ein paar bemerkenswerte Be- 
obachtungen: Die Schrift de furoribus Gallicis, horrenda et indigna 

! Brem. UB. IN. 28 S. 30ff. „Et in signum hujusmodi libertatis 
licenciamus eisdem, quod in eorum civitate Bremensi possint imaginem 
Rolandi ornare clippeo et armis nostris imperialibus. 

"e, Richthofen, Untersuchungen II 1 S. 174. Friesische Rechtsquellen 
S. 351. „Qui (milites) scutum ... recipere debent, in quo corona im- 
perialis in signum suse libertatis a nobis concessae, debet 
esse depicta.“ 


Bet, 


126 Nachrichten und Notizen I. 


Amiralij Castillionii, nobilium atque illustrium virorum caede 

. etc. E. Varamundo Frisio auctore. Edimburgi MDLXXII — 
ist sicher nicht von Hotmann, wie bisher angenommen wurde, sondern, 
wie aus einer Briefstelle Bezas an Bullinger und einer solchen Zerckintes’ 
an Beza hervorgeht, wahrscheinlich von dem Lyoner Prediger Ricaud 
(S. S. 83 f.), wozu die ausführliche Beschreibung des Gemetzels in Lyon 
stimmt. „Beza (und vielleicht auch Hotmann) hat offenbar ... an der Re- 
daktion teilgenommen“. 

Das Vorbild der Vindiciae, die anonyme Schrift de iure magi- 
stratuum in subditos et officio subditorum erga Magistratus, 
die von A. Cartier auf Beza bestimmt wurde, an dessen Autorschaft aber 
Cardauns zweifelte (S. 47 Anm. 64), wird ebenfalls besprochen. Auch hier 
wird ein Brief Simmlers an Beza beigebracht, der seine Verfasserschaft 
sichert. (S. 47.) 

Die beiden Dialoga des Eusebius Philadelphus Cosmopolita sind 
mehreren Verfassern zuzuschreiben (S. 57). Hotmanns Anteil wird wiederum 
durch einen Brief Th. Saviles an Hotmanns Sohn Johannes festgestellt, mit 
welchem Savile dem Freunde geliehene Bücher zurückschickte. 

Für den Reveille-Matin wird die Vermutung ausgesprochen, Simmler 
sei daran beteiligt gewesen (S. 58, Anm. 84). — 

Die Schrift Elkans bringt ihre von positivem Sinne zeugenden Er- 
örterungen und Resultate in ansprechendem Stile und fesselnder Frische, 
die der etwas übergroßen Frische bei Beurteilung meines Aufsatzes 
„Niccold Machiavell und Katharina von Medici“ in dieser Zeitschrift (1903) 
zugute gerechnet werden soll.! 

München. Leo Jordan. 


Schillers sämtliche Werke. Säkular-Ausgabe in 16 Bänden. Historische 
Schriften (Bd. 13—15) drei Bünde herausgegeben von Richard Fester. 
Stuttgart und Berlin, Cottas Nachf. 1905. XL u. 324, 454, 462 S. 

Der dreizehnte Band der großartigen Sükular - Ausgabe enthält nebst 
einer Einleitung Festers die kleinen historischen Schriften Schillers. I. Aus 
den Vorlesungen. I. Aus der Sammlung historischer Memoires. III. Ver- 
einzeltes; Rezensionen. Der vierzehnte Band umfaßt die Geschichte des 
Abtalls der Niederlande nebst den Anhängen: Prozeß und Hinrichtung 


1 Auf der einen Seite predigt Verf., daß die Theorie, Katharina sei Machia- 
vells Anhängerin gewesen, längst widerlegt sei (S. 24 Anm. 29, S. 25 oben), 
auf der anderen Seite findet er Holtzmanns Kritik an meinem Aufsatze, die 
gerade behauptete, Katharinas Interesse am Principe sei zu gut bezeugt, 
um an ihm zu zweifeln, noch „viel zu günstig“. Wenn man so scharf ur- 
teilt, darf man sich auch nicht widersprechen. Oder ist es ein größerer 
Fehler, die bereits widerlegte Theorie noch einmal zu entkräften, als solchem 
Versuch mit der bereits widerlegten Theorie entgegenzutreten? Und zeigt 
nicht gerade dieses Entgegentreten, daß eine neuerliche Widerlegung nicht 
überflüssig war? 

Die Kritik sei stete ein „Examen Rigorosum, mit vollkommenster 
Höflichkeit geübt“, — gegen jeden in gleicher Weise. 


Nachrichten und Notizen I. 127 


Egmonts und Hoornes, Belagerung von Antwerpen, Philipp Il. von Mercier. 
Im fünfzehnten Band ist die Geschichte des 30jährigen Krieges enthalten. 
Die von Fester besorgten Anmerkungen werden am Schlusse eines jeden 
Bandes gebracht, sie umfassen Bemerkungen über Ausgaben, Quellen, Hin- 
zufügungen aus anderen Editionen wie (XIV, S. 422 ff.) über das Konzil zu 
Trient, aufklärende Hinweise auf die moderne Forschung, kritische Er- 
wägungen über Schillers Urteile. Die Anmerkungen sind kurz, treffend, 
genau und entsprechen vollständig jeder billigen Anforderung. In der Ein- 
leitung zum ersten Teile dieser historischen Schriften faßt Fester sein Urteil 
über Schillers Beruf zum Historiker zusammen, ‚es kann doch schon heute 
nicht mehr bezweifelt werden, daß Schiller sich dem Studium der Geschichte 
mit heiligem Ernste gewidmet hat‘ (S. XII). Er hebt dann die Fortschritte 
hervor, welche die Historiographie Schiller verdankt: „das ist das neue an 
dieser Art, Geschichte zu schreiben, daß die lebendige Persönlichkeit des 
Historikers jetzt alle Teile seines Buches durchdringt“ (S. XX) Mit Recht 
hebt er noch den technischen Nutzen der historischen Lehrjahre für den 
Dramatiker scharf hervor Nur scheint es, als ob F. den Dichter, der mit 
Seherblick aus der eigensten Intuition schöpfend mühelos historische Bilder 
gesehen, die die Nachlebenden dann erst sorgsam aus neu aufgefundenen 
Quellen nachgezeichnet haben, etwas in seiner Charakteristik übersehen und 
dafür dem Historiker als solchen zu viel Wert beigemessen habe. Doch 
ist das eine subjektive Empfindung des Referenten, über die sich der Ver- 
fasser vielleicht am meisten wundern wird. \Vas seines Amtes war, hat der 
Herausgeber sonst trefflich geleistet. O. Weber. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Hochschulen. Als 
Nachfolger Kurt Wachsmuths wurde auf den Lehrstuhl für alte Geschichte 
in Leipzig der o. Prof. Dr. Ulrich Wilcken in Halle, als Nachfolger 
Richthofens auf den Lehrstuhl für Geographie in Berlin der o. Professor 
Dr. Albrecht Penck in Wien, als Nachfolger Wilhelm Onckens in Gießen 
der Privatdozent Dr. Hermann Oncken in Berlin und der o Prof. der 
Geschichte in Straßburg Dr. Friedrich Meinecke nach Tübingen berufen. 

Der Privatdozent Dr. Max v. Vleuten wurde als ao. Professor der 
deutschen Rechtsgeschichte nach Lausanne und der Titularprofessor 
Dr. Georg Küntzel in Bonn an die Handelshochschule in Frankfurt a. M. 
berufen. Der ao. Professor Lic. Dr. Walter Köhler in Gießen erhielt 
einen Lehrauftrag für neuere und hessische Kirchengeschichte. 

Zu a0. Professoren wurden ernannt die Privatdozenten Dr. Franz Triebs 
(Kirchenrecht) in Breslau, Dr. Rudolf Luginbühl (Geschichte), Dr. Paul 
Ganz (Kunstgeschichte) und Dr. Ernst Stückelberg (Kunstgeschichte) 
in Basel. 

Es habilitierten sich: in Halle Dr. Adolf Hasenclever für Geschichte, 
in Königsberg Dr. W. Stolze für Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte 
und in Würzburg Dr. W. Pinder für mittelalterliche und neuere Geschichte. 

Archive. Geh. Archivrat Dr. K. Obser in Karlsruhe wurde als 
v. Weechs Nachfolger zum Direktor des Großh. Badischen Generallandes- 
archive ernannt. 


128 Nachrichten und Notizen I. 


Todesfälle. Am 6. Nov. 1905 starb in Leipzig der o. Hon.-Professor dee 
römischen Rechts und der römischen Rechtsgeschichte Dr. Moritz Voigt 
im Alter von 80 Jahren. Bekannt sind seine großen Werke: Die Lehre 
vom jus naturale, aequum et bonum und jus gentium der Römer, 4 Bde. 
und Register (Leipzig 1856—76); Die 12 Tafeln, Geschichte und System des 
Civil- und Criminalrechtes wie Processes der 12 Tafeln nebst deren Frag- 
menten, 2 Bde. (Leipzig 1883); Römische Privataltertümer und Kultur- 
geschichte, welche einen Teil der Handbücher des klassischen Altertums 
bilden und bereits in 2. Aufl. erschienen sind; Römische Rechtsgeschichte, 
8 Bde. (Leipzig 1892—1902). Daneben war er der Verfasser zahlreicher 
Aufsätze und Abhandlungen über die verschiedensten Gegenstände des rö- 
mischen Rechtes und der Kultur, die er in den Berichten und den Ab- 
handlungen der Königl. Sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften zu 
Leipzig und anderen Zeitschriften veröffentlichte. 

Kürzlich starb der zweite Direktor des Germanischen Museums in 
Nürnberg, Hans Boesch, 56 Jahr alt. Er war der Verfasser verschiedener 
Kataloge, z. B. über die Bronzeepitaphien und über die geschnitzten Holz- 
stöcke des 15. bis 16. Jahrhunderts, und als Kulturhistoriker bekannt durch 
sein Buch über das Kinderleben in der deutschen Vergangenheit. 

Am 10. Nov. starb in Paris im Alter von 63 Jahren Alfred Rambaud 
Er war einer der bekanntesten französischen Historiker und als Nachfolger 
des Herzogs von Aumale Mitglied der Akademie. Auch in der Politik 
spielte er eine gewisse Rolle, unter Jules Ferry war er im Unterrichts- 
ministerium beschäftigt und übernahm unter Meline 1896—1898 selbst den 
Posten eines Unterrichtsministers. Als Professor der zeitgenössischen Ge- 
schichte entfaltette er an der Sorbonne eine große Wirksamkeit. Von 
seinen Werken ist die Histoire de la civilisation francaise zu nennen. Mit 
Ernest Lavisse zusammen gab er im Verein mit anderen Historikern die 
Histoire generale heraus. 

Am 8. Dez. 1905 starb der emeritierte o. Hon.-Professor der Geschichte 
in Leipzig Dr. Woldemar Bernhard Wenck, der dem Lehrkörper 
der Universität seit 1852 angehört hat, im Alter von 87 Jahren. Seine 
Studien galten anfangs besonders der ausgehenden Karolingerzeit, und es 
sind hierzu zu rechnen seine beiden Schriften: Das fränkische Reich nach 
dem Vertrage von Verdun 843—861 (Leipzig 1851) und Die Erhebung 
Arnufs und der Zerfall des karolingischen Reiches (Leipzig 1852). Seinem 
lebhaften Interesse an der nationalen Bewegung und der Zeitgeschichte 
verdankt die Schrift Der Kampf um Schleswig-Holstein in den Jahren 
1848—50 (Leipzig 1864) ihre Entstehung. In der späteren Zeit beschäftigte 
er sich eingehender mit dem 18. Jahrhundert, und als Frucht dieser Studien 
entstand das interessante und vielgelesene Werk: Deutschland vor hundert 
Jahren, Politische Meinungen und Stimmungen bei Ausbruch der Revolu- 
tionszeit (Leipzig 1887). Im Jahre 1902 trat er in den Ruhestand, seine 
Vorlesungen hatte er infolge von körperlichen Leiden schon längere Zeit 
eingestellt. è 


129 


Nachrichten und Notizen II. 


Hilprecht, Hermann V., Die Ausgrabungen in Assyrien und Babylonien 
geschildert. I. Teil. Bis zum Auftreten De Sarzecs. Mit 50 Abbildungen 
und einer Karte. Leipzig, J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, 1904. 
4 M. 

Der großartige Aufschwung, den die Erforschung des alten Orients im 
verflosseren Jahrhundert genommen hat, ließ schon längst den Wunsch rege 
werden, eine zuverlässige Geschichte dieser Bestrebungen zu erhalten. Bisher 
mußte sich jeder, der über diesen Gegenstand Belehrung suchte, das Material 
aus vielen Dutzenden einzelner, oft recht schwer zugänglicher Bücher und 
Zeitschriften selbst sammeln, oder auf Werke wie Kaulens Assyrien und 
Babylonien, das es trotz zahlreicher Fehler und Lücken auf mehrere Auf- 
lagen gebracht hat, zurückgreifen. Diesem Mangel hat der von Hilprecht 
und vier anderen Fachgelehrten (Benzinger, Hommel, Jensen und 
Steindorff) bearbeitete stattliche Band Explorations in Bible lands during 
the (ok century (Philadelphia 1903) in gründlicher Weise abgeholfen. Es 
war ein glücklicher Gedanke, den reichen Inhalt von Hilprechts Arbeit 
durch eine deutsche Übersetzung auch demjenigen Teil des deutschen 
Publikums zugänglich zu machen, dem die englische Sprache minder ge- 
läufig ist. 

Hilprecht hat sich nicht begnügt, den Stoff für seine Arbeit aus 
anderen Quellen zu sammeln und zu sichten; er hat sich auch öfter in der 
Lage gesehen, Irrtümer, die einer dem anderen gedankenlos nachschrieb, 
auszumerzen oder zu berichtigen. Beispiele dafür finden sich S. 115 Anm. 1, 
S. 124 Anm. 1 und S. 171 Anm. 1. Durch seine aus eigener Anschauung 
gewonnene Kenntnis des Orients war er hierzu vorbereitet wie selten einer. 
Über manche Frage kann man natürlich auch jetzt noch anderer Ansicht 
sein, ohne dem Verfasser den Vorwurf der Ungründlichkeit oder Unwissen- 
schaftlichkeit machen zu dürfen. Zu S. 46 bemerke ich, daß die Ruine 
Ohämir nicht die Stätte des alten Kiš sein kann. Letzteres lag sicher am 
Tigris. Dagegen wäre es nicht ausgeschlossen, daß Oppert mit seiner 
Gleichsetzung von Ohämir und Kuta Recht bebielte (gegen S. 162). 

Daß man an der Ruine Birs (S. 178f.) mit Rawlinson noch die ur- 
sprünglichen 6 oder 7 Etagen und gar noch ihre verschiedenen Farben, die 
denjenigen der Planeten entsprochen hätten, erkennen könnte, muß ich be- 
streiten. Auch halte ich Rawlinsons Erklärung der verglasten Ziegel- 
massen, die noch heute neben der jetzigen Spitze liegen, durchaus nicht 

Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 1. 9 


130 Nachrichten und Notizen II. 


für die annehmbarste. Wahrscheinlich ist der Bau von einem Blitzstrahl 
getroffen worden, der allerdings eine außergewöhnlich heftige Wirkung 
ausgeübt haben müßte, indem er nicht nur einen verhältnismäßig großen 
Ziegelblock absprengte, sondern auch vollständig zu Schlacke verglaste. 
Rawlinsons Rekonstruktion des Tempelturmes von Barsip (S. 177) dürfte 
übrigens der Wirklichkeit nur sehr entfernt entsprochen haben, auch sollte 
die Bezeichnung dieses Bauwerks als „Turm von Babel‘ je eher je lieber 
aufgegeben werden. Gerade Hilprecht ist es ja gewesen, der den Ort, 
wo der wirkliche „Turm von Babel“ gest ınden hatte, als einer der ersten 
richtig erkannt hat. ! 

Sollte das Buch, wie ich ihm seltst sehr wünsche, weitere Auflagen 
erleben, so würde es sich empfehlen, noch einige kleinere Fehler auszu- 
merzen. S. 4 Z. 1 lese man kübar st. qubbär. Der Name ‘Afedsch ist 
durchweg 'Afetsch zu schreiben. — Die S. 5 gegebene Etymologie von Ma dän 
ist sicher falsch; vgl. schon Meißner, Mitt. d. Semin. f. orient. Spr. 
4 II 151. — S. 12. Das Wort ägürr für „Ziegelsteine“ ist im heutigen 
Arabisch Babyloniens meines Wissens nicht mehr lebendig, sondern nur 
täbüg. — S. 13. Man schreibe stets Felludscha mit 1l. — S. 16. Teixeira 
oder Texeira st. Taxeira. — S. 19 Barthélémy st. Bartholomy. — 
S. 85 Fellows st. Fellowes. — S. 88 Anm. 1 Löwenstern st. Löwen- 
stein. — RB 117 u. d. ist Aschurnasirapal II. zum II. zu degradieren, 
wie Adadnirari III. S. 124 durch die deutschen Ausgrabungen in Kafe 
Sergat inzwischen zum IV. geworden ist. — S. 160 enthält die Unter- 
schrift von Abbildung 39 eine unmögliche Angabe. Man lese Südwesten 
st. Südosten. 

Höchst beachtenswert sind die Mitteilungen des Verfassers über eine 
von ihm einst geplante, aber leider nicht zur Ausführung gekommene topo- 
graphische Untersuchung des Zweistromlandes (S. 65 f.). Eine solche Ex- 
pedition, die sich damit begnügt, jeden Ruinenhügel anzustechen, und 
sobald Inschriften gefunden worden sind, die über den alten Namen der 
Stätte Aufschluß geben, weiterzieht, ist in der Tat das einzige Mittel, 
unsere Kenntnis der alten Topographie, die gegenwärtig nur ein knappes 
Dutzend wirklich sicher ermittelter Positionen umfaßt, in energischer Weise 
zu fördern. 

Die Übersetzung aus der Feder R. Zehnpfunds liest sich fast durch- 
weg glatt. Zu bedauern wäre es nur, wenn sie, wie geplant, auf den 
assyrisch-babylonischen Teil des Originals beschränkt bleiben sollte. 

F. H. Weißbach. 


! Unabhängig von Hilprecht hat Bruno Meißner (Von Babylon 
nach Hira und Huarnaq 8. 3. Lpz. 1901) es zuerst ausgesprochen, daß das 
Sahan in Babylon „den mutmaßlichen Platz der Stufenpyramide von 
Esagila bezeichne. Ich halte dies für um so sicherer, als ich noch ohne 
Kenntnis von Hilprechts und Meißners Ansicht zu der gleichen 
Überzeugung gekommen war, und zwar zu einer Zeit, da die „sachver- 
ständige“ Oberleitung der Ausgrabungen in Babylon den Turm an ganz 
anderer Stelle vermutete. 


Nachrichten und Notizen I. 131 


Procopii Caesariensis opera omnia recognovit Jacobus Haury. Opus 
ab acad. reg. Bavarica praemio Zographico ornatum. Vol. I. IL Lips., 
Teubner, 1905. 24 M. 

Eine modernen Ansprüchen genügende Edition der Werke Prokops von 
Cäsarea, die ja zu den wichtigsten Quellen für die Geschichte des Unter- 
ganges der antiken Welt und der Völkerwanderung zählen, wurde schon 
längst allseitig als ein dringendes Bedürfnis empfunden. Die bisher ge- 
wöhnlich benutzte Ausgabe Dindorfs im Bonner Corpus der Byzantiner war, 
weil im wesentlichen nur ein Nachdruck der von Maltretus besorgten (Paris 
1661—1663) veraltet und zudem im Buchhandel vollständig vergriffen; nur 
von der Geschichte des Gotenkrieges und der Geheimgeschichte lagen neuere 
kritische Textrezensionen von Comparetti und von Krašenninikov vor, denen 
aber mancherlei Mängel anhaften und die auch in Deutschland weniger 
leicht zugänglich sind. Es ist daher mit Dank und Freude zu begrüßen, 
daß die Teubnersche Verlagsbuchhandlung sich entschlossen hat, den Pro- 
kop in ihre Bibliotheca scriptorum Graecorum et Romanorum aufzunehmen; 
groBer Dank gebührt aber auch der Kgl. Bayrischen Akademie der Wissen- 
schaften, der ein wesentlicher Anteil an dem Zustandekommen der Publi- 
kation zufällt. Als Herausgeber wurde Jacob Haury gewonnen, der durch 
seine langjährige Beschäftigung mit dem Byzantiner sich als die geeignete 
Persönlichkeit zur Ausführung der schwierigen Arbeit erwiesen hatte. Bis 
jetzt liegen zwei Bände vor, die die Kriegsgeschichten (Perser-, Wandalen- 
und Gotenkrieg) enthalten und eine auf sorgfältiger Handschriftenver- 
gleichung gegründete, zuverlässige Textgestaltung darbieten. Die Fußnoten 
verzeichnen Parallelstellen aus anderen Quellen und bringen auch erläu- 
ternde Zitate aus der neueren Literatur; für den Gotenkrieg wäre mit 
Nutzen Hartmanns Geschichte Italiens im Mittelalter Bd. I (1897) heranzu- 
ziehen gewesen, wo zur Erklärung mancherlei Neues geboten wird. Die 
Prolegomena verbreiten sich über die Frage nach den Quellen Prokops, 
über die handschriftliche Überlieferung und die Ausgaben, und stellen einige 
ältere Zeugnisse über die Person des Geschichtschreibers zusammen. Die 
zahlreichen vorhandenen Hss. gehen, insoweit sie den vollständigen Text 
der Kriegsgeschichten enthalten, sämtlich auf eine verlorene Urhandschrift 
(X) zurück, die schon nicht mehr fehlerfrei war; aus einem anderen, hier- 
von unabhängigen Archetypus (X 1) sind die unter den Constantinischen 
Exzerpten de legationibus befindlichen Stücke geflossen. Die wichtigsten 
Codices der ersten Klasse sind drei Vaticani, ein Ottobonianus, ein Parisiensis 
und ein Laurentianus, während für die Rezension der Exc. Const. ein Mona- 
censis und ein Ambrosianus in Betracht kommen. Was die Quellen anbe- 
langt, so ist Haury zu dem Ergebnis gelangt, daß Prokop namentlich in 
der Einleitung zum Wandalenkriege die Chronik des Eusthatius benutzt 
hat. Aus letzterem baben auch Theophanes, Nicephorus Callisthus, Johannes 
Antiochenus geschöpft, so daß ein großer Teil der Übereinstimmungen 
zwischen diesen Chronisten und Prokop auf Benutzung derselben Vorlage, 
eben des Eusthatius, zurückzuführen ist. Das Geschichtswerk des Priscus 
hat Prokop nicht eingesehen, einige mit diesem übereinstimmende Stellen 
verdankt er der Vermittlung des Eusthatius. Ein Teil der vielen Irrtümer, 

dh 


132 Nachrichten und Notizen II. 


die sich bei Prokop in der Erzählung weiter zurückliegender Ereignisse 
finden, würde also auf das Konto des Eusthatius, der unter Justin I schrieb, 
zu setzen sein. Man wird diesem Resultate im großen und ganzen wohl 
beipflichten dürfen, wenn auch im einzelnen mancherlei Zweifel geltend 
gemacht werden können. Ich will hier nur auf einen Punkt aufmerksam 
machen. Bei Nicephorus und Theophanes findet sich gleichmäßig die (bei 
Prokop fehlende) Bemerkung, daß aus den Gepiden die Langobarden und 
Awaren hervorgegangen seien. Diese Angabe kann aber nicht aus Eustha- 
tius stammen, da sie auf den Untergang des Gepidenreiches durch die 
langobardisch-awarische Koalition (ca. 567) hinweist. Man muß hiernach 
annehmen, daß Nicephorus und Theophanes — falls nicht einer von dem 
anderen abgeschrieben hat — nicht direkt aus Eusthatius, sondern aus 
einer späteren Bearbeitung desselben geschöpft haben. Völlige Klarheit 
kann nur durch eine umfassende Untersuchung der Quellen und der Ab- 
hängigkeitsverhältnisse der byzantinischen Geschichtschreiber voneinander 
geschaffen werden; es ist dringend zu wünschen, daß sich bald jemand 
finden möchte, der sich dieser schwierigen, aber wichtigen und dankbaren 
Arbeit unterzöge. Ludwig Schmidt. 


R. Poupardin veröffentlicht im neusten Heft der Collection de textes 
pour servir à l'étude et à l’inseignement de Fhistoire eine von A. Giry 
begonnene, von ihm selbst aber vollendete Ausgabe von Aufzeichnungen 
zur Geschichte der Klöster Noirmoutier, Grandlieu und Tournus. Das erste 
rühmte sich vom hl. Philibert selbst (F um 684) gegründet zu sein, die 
beiden anderen waren die Zufluchtsstätten seiner Insassen, als sie in den 
Jahren 836 und 875 vor den Normannen flüchten mußten. An der Spitze 
stehen die Vita Philiberti und die zwei Bücher Miracula Philiberti, ge- 
schrieben von dem Mönch, späteren Abt Ermentarius, dergestalt daß die 
Biographie und das erste Buch der Wunder zwischen 838 und 840, das 
zweite Buch der Wunder aber bald nach 862 abgefaßt wurden (Auszüge 
daraus MG. SS. XV, 297 ff.). Der Biographie liegt eine ältere Aufzeichnung 
zugrunde, die Ermentarius überarbeitet und in seine Sammlung aufgenommen 
hat; ihren Nachrichten im einzelnen möchte jedoch größeres Mißtrauen 
entgegenzubringen sein als es durch P. geschehen ist, der sie vornehmlich 
seiner Übersicht über die Taten jenes Heiligen zugrunde gelegt hat 
(S. XVI ft). An die Arbeit des Ermentarius schließt sich der Abdruck der 
Hauschronik des Klosters Tournus in Burgund: sie stammt aus der Wende 
des elften und zwölften Jahrhunderts, ist verfaßt vom Mönche Falco, der 
u.a. die Miracula Philiberti und eine eingehende Schilderung der Über- 
tragung der Heiligenreliquien in die Auvergne verwertet hat, ohne doch 
ein historisches Werk größeren Stiles schaffen zu können. Mit der Text- 
wiedergabe verbunden ist eine durchsichtige Einleitung über die Schick- 
sale der Klöster und die Entstehungsart ihrer Geschichtsquellen, des wei- 
teren ein Anhang mit Regesten der für sie ausgestellten Königs- und 
Papsturkunden von 819 bis 956, endlich ein sorgfältiges Register. Der 
schmucke Band wird der Sammlung, in der er erschienen ist, zu den alten 
Freunden neue gewinnen (Monuments de l'histoire des abbayes de Saint- 


Nachrichten und Notizen II. 133 


Philibert [Noirmoutier, Grandlieu, Tournus]. Paris, A. Picard et fils 1905. 
LIT, 187 SA 
Greifswald. A. Werminghoff. 


Heinrich Begiebing, Die Jagd im Leben der salischen Kaiser. Bonn 

1905, Hanstein. VII u. 111 S. 8%. Ma 

Den Schwerpunkt der vorliegenden, zum Teil als Dissertation er- 
schienenen Arbeit bildet das vierte Kapitel mit den sich anschließenden 
Tabellen, aus denen ein bisher noch nicht im Zusammenhang erörterter 
Einfluß der Jagdliebhaberei auf das Itinerar der Kaiser zu Tage tritt. Ihr 
häufiger Aufenthalt im rauhen Harz während des Spätherbsts und Winters 
kann nur in jagdsportlichen Interessen seine Ursache haben; für das Früh- 
jahr bot die Umgegend von Nymwegen Gelegenheit zur Falkenjagd, und 
am Rhein, den sie gerade in der heißen Jahreszeit mit Vorliebe aufsuchten, 
fehlte es nicht an wildreichen Forsten. Durch solche Beobachtungen ge- 
winnen die scheinbar planlosen Kreuz- und Querfahrten im Reich eine 
gewisse Regelmäßigkeit, zumal bei Konrad U. und Heinrich IlI., deren 
Itinerare überraschende Ähnlichkeit aufweisen. Heinrich IV. seit dem 
Sachsenaufstand und Heinrich V., der überhaupt kein eifriger Jäger ge- 
wesen zu sein scheint, bevorzugten den Mittelrhein, wobei allerdings po- 
litische Rücksichten mitsprachen, die auch sonst, wie sich das von selbst 
versteht, mehrfach die Regelmäßigkeit des Aufenthaltswechsels beeinträch- 
tigten. Die von den Kaisern aufgesuchten Pfalzen und Bischofstädte in 
ihrer Beziehung zu benachbarten Wäldern behandelt Kapitel 3. Neben 
Goßlar und den Pfalzen im Harz treten besonders die um den Forst 
Dreieich (bei Frankfurt) gruppierten Pfalzen als zusammengehörig hervor; 
und es sind auch für Aachen, Kaiserswerth, Nymwegen etc. Reichswälder 
nachgewiesen. Der Forst Albis bei Zürich, das Jagdrevier des Karolingers 
Ludwig des Deutschen, kommt für die Salier kaum in Betracht. Die 
fleißigen Zusammenstellungen (Kap. 2) über das Jagdwesen des Mittelalters 
im allgemeinen, für die salische Epoche im besonderen liegen wenig Nach- 
richten vor, machen wohl nicht auf Vollständigkeit Anspruch. Zuzufügen 
wäre etwa die Stelle bei Ekkehart, Casus s. Galli, cap. 48, welche die 
Jagd als standesgemäße Beschäftigung freier Männer erscheinen läßt. Auf 
den Forstbann und einschlägige rechtsgeschichtliche Fragen hätte vielleicht 
der Verfasser noch näher eingehen können; doch genügt die Behandlung 
des Gegenstandes in der durch die Themawahl bedingten Beschränkung, 
das recht beachtenswerte Ergebnis zu begründen. 

Zürich. G. Caro. 


Augusta Steinberg, Dr. phil., Studien zur Geschichte der Juden in der 
Schweiz während des Mittelalters. Zürich, Schultheß u. Cie., 1903. 
Für verschiedene Länder wurde bereits die Geschichte der Juden nament- 
lich auch unter Beachtung ihrer eigenartigen wirtschaftlichen und recht- 
lichen Stellung beleuchtet. In der Schweiz fehlte es seit Ulrichs „Sammlung 
jüdischer Geschichten, Basel 1768‘ an einem Versuche, die Geschichte des 
Judentums daselbst zur übersichtlichen Darstellung zu bringen. Nur für 
einzelne Kantone liegen jüngere Untersuchungen vor. So mußte die Ver- 


134 Nachrichten und Notizen II. 


fasserin, welche die drei ersten Kapitel dieser Arbeit als Dissertation in 
Bern vorlegte, den Stoff in der Hauptsache aus den vorhandenen Urkunden- 
büchern und direkt aus den Archiven sammeln. Mit welchem Eifer und 
Fleiß sie dabei vorging, zeigt fast jede Seite des Buches. Es bringt uns in 
der Tat mancherlei Neues. Wir verweisen namentlich auf die Behauptung, 
daß die Juden verhältnismäßig sehr spät in der Schweiz auftreten, so in 
Genf erst im 12. Jahrhundert, im deutschen Teile der Schweiz erst im 
13. Jahrhundert. Infolgedessen gelangten sie daselbst nicht mehr zu jener 
großen Bedeutung. Sie waren wie in dieser Zeit auch anderwärts auf den 
Wucher und das Pfandgeschäft ! beschränkt und spielten daneben noch als 
Ärzte eine Rolle. Den Judenschutz übte in vielen Städten der Kaiser aus, 
in den habsburgischen Teilen die österreichischen Herzöge, solange ihnen 
dort noch Hoheitsrechte zustanden, in Genf der Herzog von Savoyen. Viel- 
fach wurde aber das Judenregal vom Kaiser an Fürsten oder Städte ver- 
liehen. Interessant ist es ferner, daß die eigene jüdische Gerichtsbarkeit 
nicht allerorten zur Anerkennung, geschweige denn zu vollem Durchbruche 
gelangte. Besonderheiten werden uns auch über die Eidesleistung durch 
die Juden erwähnt. 

Den Stoff gruppiert die Verfasserin nach folgenden Gesichtspunkten. 
Einleitend wird von dem Vorkommen der Juden in der Schweiz überhaupt 
gehandelt. Ein zweiter Abschnitt bespricht deren rechtliche Stellung (Juden- 
schutz, gerichtliches Verfahren und Abgaben der Juden), denn folgt eine 
Darlegung der Erwerbszweige, im 4. Kapitel eine Betrachtung der „sozialen 
Stellung innerhalb der christlichen Welt“, während eine Schilderung der 
„äußeren Geschichte der Juden in den Hauptzügen“ den Schluß bildet, dem 
noch die Wiedergabe einiger Archivalien folgt. Da diese Anordnung des 
Stoffes dem Problem nicht ganz gerecht wurde, weil sie Zusammengehöriges 
unnötigerweise trennt, so erschwert dies die Verwertung der sonst tüchtigen 
Arbeit ebenso wie der Umstand, daß nicht durchweg Hauptsachen von 
nebensächlichen Dingen geschieden werden und sich der Leser oft durch 
zu ausführlich gehaltene Mitteilungen aus den Quellen durcharbeiten muß. 

Innsbruck. A. v. Wretschko. 


Dr. Erich Schmidt, Geschichte des Deutschtums im Lande Posen unter 
polnischer Herrschaft. Mit 25 Abbildungen und 2 Karten. Bromberg 
1904. (XI u. 442 8.) 

Seit dem 10. Jahrhundert zum deutschen Reiche und seiner Kultur in 
mannigfachen Beziehungen stehend, wurde das „Land Posen“ — d.h. das 
Gebiet der heutigen Provinz dieses Namens — im 13. Jahrhundert von dem 
Auswanderungsstrome erreicht, der sich damals von Deutschland aus über 
den slavischen Osten ergoß, und schien eine Zeitlang gleich den Nachbar- 
territorien der Germanisierung entgegenzugehn. Seine Zugehörigkeit zum 
polnischen Reiche jedoch, in welchem mit der Zeit das slavische National- 
gefühl erwachte, hemmte nach einigen Menschenaltern den Fortgang dieses 


1 Streng verboten war dabei die Verpfändung von Kirchensacher, von 
nassen und blutigen Gewändern, von Waffen, Rüstungen, Ackergeräten usw. 


Nachrichten und Notizen I. 135 


Prozesses, und zunehmende Polonisierung der Eingewanderten führte all- 
mählich wieder zu seiner Rückbildung. Indessen ward das völlige Ver- 
schwinden des deutschen Elementes verhindert durch eine im Reformations- 
zeitalter beginnende, im 17. und 18. Jahrhundert stärker anschwellende 
zweite Einwanderung deutscher Volksangehörigen, hervorgerufen teils durch 
ähnliche wirtschaftliche Impulse, wie sie bereits der älteren Bewegung zu- 
grunde gelegen hatten, teils durch Bedrängnisse namentlich religiöser Art, 
denen die Einwanderer in ihrer Heimat ausgesetzt gewesen waren. So kam 
es, daß die preußische Besitzergreifung in den Jahren 1772 und 1793 nicht 
unerhebliche deutsche Bestandteile unter der Bevölkerung des Landes Posen 
antraf, die allerdings rechtlich und wirtschaftlich sich vielfach in sehr ge- 
drückter Lage befanden. 

Dies etwa ist, im allgemeinsten Umrisse, der Inhalt des Buches von 
E. Schmidt, das zum ersten Male die Entwicklung des deutschen Volkstums 
im Bereiche der Provinz Posen einer zusammenhängenden und eingehenden, 
auf Quellenforschung beruhenden Darstellung unterzieht Der Verfasser 
hat umfangreiche gedruckte und archivalische Materialien herangezogen 
und sie, soweit Ref. nachzuprüfen vermochte, mit Sorgfalt und Umsicht 
verwertet. Seine klar und fließend geschriebene Schilderung erweitert und 
präzisiert in mannigfacher Weise unsre Kenntnis von den in Rede stehenden 
Vorgängen und bietet auch für die allgemeinere ostdeutsche Wirtschafts- 
und Rechtsgeschichte manchen dankenswerten Beitrag. Daß in diesem 
Gesamtbilde nicht alle Partien gleichmäßig ausgeführt erscheinen, daß der 
innere Gang der Entwicklung nicht durchweg sichtbar wird und der Leser 
auf manche Frage keine oder nur unsichere Antworten erhält, erklärt sich 
aus dem Zustande der Überlieferung und dürfte zu einem Vorwurf gegen 
den Verfasser keinen Anlaß bieten. Eher ließe sich vielleicht fragen, ob 
E. Schmidt bei seinem übrigens offen und nachdrücklich betonten Streben, 
neben der Wissenschaft auch der deutsch-nationalen Sache zu dienen, die 
von ihm selbst als unerläßlich bezeichnete Objektivität nicht doch hier und 
da außer Acht gelassen hat. Seine Bewertung des Anteils, den einerseits 
das polnische Volk und seine Führer, andrerseits die deutschen Einwanderer 
an der Entwicklung der geistigen und materiellen Kultur im Lande Posen 
gehabt haben, die Erklärungen, mit denen er die von ihm berichteten Tat- 
sachen. begleitet, enthalten neben vielen Urteilen von anerkennenswerter 
Unbefangenheit doch mitunter auch solche, die von nationaler Voreinge- 
nommenheit kaum freizusprechen sind. Indessen wird der wissenschaftlich 
interessierte Leser Fälle dieser Art, zu denen gelegentlich guch wohl Un- 
bekanntschaft mit den Zuständen älterer deutscher Länder Anlaß gegeben 
hat, um so leichter zu erkennen und bei der Bildung seines eigenen Urteils 
in Anschlag zu bringer wissen, als die Darstellung der Ereignisse und Zu- 
stände selber von ihnen im allgemeinen nicht berührt wird. Im ganzen 
darf das Urteil über das vorliegende Buch unbedenklich dahin lauten, daß 
wir es mit einer tüchtigen Leistung, einer wertvollen Bereicherung der 
Literatur zur ostdeutschen Kolonisationsgeschichte zu tun haben, für die 
dem Verfasser unser voller Dank gebührt. 

W. v. Sommerfeld. 


136 Nachrichten und Notizen II. 


Bittner, Ludwig. Chronologisches Verzeichnis der österreichischen Staats- 
verträge. I. Die österr. Staatsverträge von 1526 bis 1763. Wien, Holz- 
hausen, 1908. XXI, 228 S. 

Die vor einigen Jahren ins Leben gerufene „Kommission für neuere 
Geschichte Österreichs" hat neben anderen Arbeiten auch die Herausgabe 
der österreichischen Staatsverträge ins Auge gefaßt. Wer österreichische 
Staatsverträge, die bis zum Jahre 1763 geschlossen worden sind, benützen 
will, muß bislang die verschiedensten Sammel- und Einzelwerke — oft 
schwer zugängliche — zu Rate ziehen und findet auch dann nicht selten 
eine lücken- oder fehlerhafte Wiedergabe der gesuchten Urkunde. Für die 
Zeit von 1763 liegt allerdings eine Ausgabe der österreichischen Staatsver- 
träge vor, L. Neumanns Recueil des traités et conventions conclus par l'Autriche 
avec les puissances étrangères Leipzig 1855 ff., allein diese Ausgabe ist 
namentlich für die Zeit bis 1815 weder vollständig noch fehlerlos. Über 
die Art und Weise, in der die neue Publikation durchgeführt werden soll, 
zumal über die Frage der chronologischen oder länderweisen Anordnung 
waren die Anschauungen der einzelnen Kommissionsmitglieder geteilt, 
doch entschied die Mehrheit, „daß die vollständigen Texte nach Ländern 
veröffentlicht, jeder dieser Publikationen eine Übersicht über die diplo- 
matischen Beziehungen Österreichs mit dem betreffenden Staate bis zum 
Abschlusse des ersten Vertrages vorangeschickt und die einzelnen Staats- 
verträge unter möglichster Berücksichtigung des Aktenmaterials und der 
- Literatur mit einleitenden Bemerkungen über ihre Vorgeschichte versehen 
werden sollen“. Die Erkenntnis, daß die Durchführung dieses Unternehmens 
lange Zeit in Anspruch nehmen werde, bewog die Kommission vorerst mit 
der Veröffentlichung eines chronologischen Verzeichnisses der österreichischen 
Staatsverträge bis 1763 — also bis zu dem Zeitpunkte, wo die Publikation 
Neumanns einsetzt — hervorzutreten, um auf diesem Wege dem dringend- 
sten Bedürfnisse abzuhelfen. Als zeitlichen Ausgangspunkt wählte Bittner, 
dem diese Aufgabe übertragen wurde, das Jahr 1526; sachlich sah er als 
österreichische Staatsverträge „alle Vereinbarungen an, welch: zwischen 
einem Mitgliede der deutschen Linie der Habsburger als Staatsoberhaupt 
aller oder eines Teiles der zur Zeit des Vertragsschlusses im Besitze dieser 
Linie befindlichen Territorien und einer fremden, völkerrechtlich zur Ver- 
tragsschließung fähigen Macht über staatliche Hoheitsrechte zustande ge- 
kommen waren.“ Er schloß daher die Besitzungen der spanischen Habs- 
burger gänzlich aus, ebenso die in der Zeit von 1564—1619 zwischen den 
drei Linien der deutschen Habsburger untereinander geschlossenen Ver- 
träge, sowie solche, die von Herrschern einzelner Teile des österreichischen 
Staatsgebietes, die nicht der habsburgischen Dynastie angehörten — wie 
Friedrich von der Pfalz als König von Böhmen oder Johann Zapolya als 
ungarischer Gegenkönig Ferdinand I. — geschlossen worden sind. Aus dem 
gleichen Grunde wurden auch alle Abmachungen, an denen der öster- 
reichische Herrscher nur als deutscher Kaiser beteiligt war, von der Aufnahme 
ausgeschlossen. Über diese, wie über manche andere sachliche und formelle 
Frage orientiert die kurze, klare Einleitung, die B. dem Verzeichnisse von 
1120 Verträgen voranstellt. An eine vollkommene Erschöpfung des Materials 


Nachrichten und Notizen II. 137 


hat er nicht gedacht, er beschränkte sich auf die Durchsicht der Urkunden- 
abteilung des Haus-, Hof- und Staatsarchivs in Wien und der allgemeinen 
Sammelwerke, soweit dieselben für seine Zwecke in betracht kamen. Mit 
Recht betont B., daß die Durchforschung aller Aktenbestände und der weit- 
schichtigen Literatur die Kräfte eines einzelnen weit überstiegen hätte und 
daß die Ergänzung des jetzt gesammelten Materials den Männern über- 
lassen werden müsse, denen die Veröffentlichung und Kommentierung der 
Staatsverträge anvertraut worden ist. Für die Formulierung der Regesten 
war für B. maßgebend, ob vollkommene Drucke vorlagen oder nicht. Im 
ersteren Falle begnügt er sich mit einem ganz kurzen Auszuge des Vertrags- 
inhaltes, im letzteren Falle gibt er in Schlagworten die wesentlichsten Ver- 
tragspunkte an. Überall verzeichnet er, ob und in welcher Form (ob Or. 
oder Kopie) der betreffende Vertrag im Staatsarchiv vorliegt. Dem Regest 
folgt eine Angabe über Ort und Zeit der Ratifikation und die wichtigsten 
Drucke nach dem Zeitpunkte des Erscheinens geordnet. Ein Anhang ent- 
hält ein alphabetisch geordnetes Verzeichnis der Staaten, die innerhalb der 
Jahre 1526—1763 Staatsverträge mit Österreich geschlossen haben und den 
Zeitpunkt der einzelnen Verträge. Für die mühevolle Arbeit gebührt dem 
Verfasser der Dank aller, die in Zukunft durch die Benutzung seines Buches 
Zeit und Ärger ersparen werden. A. Pribram. 


Hermann Meltzer: Luther als deutscher Mann. Tübingen, Verlag von 
J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), 1905. 77 S. 

Der Verfasser bestimmt, nicht ohne Schwanken, als seine Aufgabe „das 
Bild Luthers als eines deutschen Mannes, das uns die Geschichte seines 
Lebens vor allem auf Grund seiner eigenen Schriften bietet. Er zeichnet 
aber dieses Bild nur teilweise auf Grund selbständiger Durcharbeitung von 
Luthers Werken, schließt sich vielmehr meist an die nächstliegenden Bio- 
graphien an, deren Sätze, vielfach wörtlich übernommen, nicht ungeschickt 
gruppiert und verbunden werden. Was der Schrift fehlt, ist eine klare 
Äußerung über die Stellung, welche das nationale Element in der Person 
des Reformators einnimmt, und über die Bedeutung, die es für den Fort- 
schritt der lutherischen Sache gehabt hat. 

Stuttgart. Viktor Ernst. 


„Bin feste Burg ist unser Gott“. Vortrag gehalten von Max Herr- 
mann in der Gesellschaft für deutsche Literatur zu Berlin und mit ihrer 
Unterstützung herausgegeben. Mit sechs Tafeln und einem bibliographi- 
schen Anhang. B. Behr’s Verlag, Berlin 19056. 32 S. und 6 Tafeln. 
Großquart. 

Im Zentralblatt für das Bibliothekswesen erschien 1896 eine von 

G. Buchwald und Antiquar Schulz verfaßte Warnung vor Lutherfälschungen, 

die in größeren Massen in den Handel gebracht wurden. Zwei Jahre darauf 

fand vor dem Berliner Landgericht I die bekannte Verhandlung statt, in 
der Frau Kyrieleis verurteilt wurde, während ihr Mann, der eigentliche 

Fälscher, auf Grund der ärztlichen Gutachten freigesprochen wurde. Aus 

der großen Menge der gefälschten Lutherhandschriften ist neuerdings in 


138 Nachrichten und Notizen I. 


Berlin eine mit dem Anspruch auf Echtheit aufgetaucht, die Schrift des 
Picus Mirandula De amore dei mit der Eintragung in Luthers wohlbe- 
kannten Schriftzügen: „Hatt mir vereret meyn gutter Freund Herr Johannes 
Lange ...... “ und dem Liede „Ein feste Burg“ mit verschiedenen Korrek- 
turen im handschriftlichen Texte, die, wenn sie echt wären, für die Ent- 
stehung des Liedes von allerhöchster Bedeutung sein würden. Der durch 
seine Arbeiten auf dem Gebiete der Reformationsliteratur bekannte Ver- 
fasser macht diese Eintragungen zum Gegenstande einer methodisch fesseln- 
den Untersuchung im vorliegenden Vortrage. Auf Grund sorgfältigen Stu- 
diums des handschriftlichen Materials in München, Dresden, Gotha, Weimar, 
Zerbst, sowie ergänzender Auskünfte von Spezialforschern, wie Uergel in 
Erfurt, und der scharfsinnigen Benutzung der Berliner Landgerichtsakten, 
werden S. 9—21 die einzelnen Verdachtsmomente, Zustand des Buches, 
Schrift, Orthographie, Papier, Datierung, Variante usw. ausgiebig besprochen. 
Von besonderem Werte ist der Anhang, der 91 Nummern der Kpyrieleis- 
schen Lutherfälschungen bibliographisch genau bestimmt, auch die Jahres- 
zahlen der angeblichen Lutherschen Eintragungen von 1522 bis 1544 zu- 
sammenstellt. Auf sechs Tafeln werden die gefälschten Schriftzüge photo- 
typisch genau vorgeführt. Auch sonst enthält die Schrift manche Anregung, 
z. B. den Hinweis auf das Bedürfnis nach der Biographie des Johannes 
Lang auf S. 15, die Frage nach der Entstehungszeit des Liedes „Ein feste 
Burg“ S. 4 u.a. m. 
Leipzig. Georg Müller. 


Dr. Burkhard von Bonin, Kammergerichtsreferendar. Grundzüge der 
Rechtsverfassung in den deutschen Heeren zu Beginn der Neuzeit. 
Weimar, Böhlaus Nachfolger 1904, 175 + 12 S. 8°. 

Das vorliegende Buch, welches eine Darstellung der deutschen Kriegs- 
gerichtsverfassung und der militärischen Polizeibehörden des 16. Jahr- 
hunderts bietet, übertrifft die älteren diesem Gegenstand gewidmeten Ar- 
beiten an Ausführlichkeit und Gründlichkeit bedeutend. Insbesondere für 
die zweite Hälfte des genannten Zeitraums erhalten wir eine sorgfältige 
und wohlgegliederte Schilderung dieser Institutionen, indem der Verf. zu- 
nächst die Polizeibehörden und die obersten Gerichte, dann die Gerichte 
der drei Truppengattungen, ihre Befugnisse, ihre Zusammensetzung und ihr 
Verfahren erörtert. Weniger befriedigend sind des Verf. Ausführungen dort, 
wo man Aufklärung über die Entstehung dieser Einrichtungen erwartet. 
Das mag zum teil an seiner mehr juristisch als historisch veranlagten Ge- 
dankenrichtung gelegen sein, in der Hauptsache ist es doch wohl in der 
Art seiner Quellenbenutzung begründet. 

Dem Verf. sind von dem weitverstreuten handschriftlichen Quellen- 
material, dessen Übersicht das große, freilich nicht fehlerfreie Werk von 
Jähns (Geschichte der Kriegswissenschaften) in dankenswerter Weise ange- 
bahnt und erleichtert hat, nur die Berliner Handschriften zugänglich ge- 
wesen. Eine wirkliche Lösung der Aufgabe, die er sich gestellt, ist auf 
dieser beschränkten Grundlage nicht zu gewinnen. Wer über irgendwelche 
militürische Verhältnisse Deutschlands in jener Zeit abschließend urteilen 


Nachrichten und Notizen I. 139 


will, muß weit tiefer in die große Menge der erhaltenen, untereinander auf 
mannigfache Weise verknüpften Kriegsbücher eindringen und ihr gegen- 
seitiges Verhältnis, sowie die Abhängigkeit der gedruckten Werke von den 
handschriftlichen Grundlagen aufbellen. Gerade an Gerichtsordnungen 
liegt eine so stattliche Zahl alter Handschriften vor, daß es wundernehmen 
muß, wie der Verf. sich in der Darstellung des Schultheißengerichts und 
des Spießrechts vielfach einem so schlechten Druck wie jenem von Zeibig 
im 9. Bande des Archivs für Kunde österreichischer Geschichtsquellen an- 
vertrauen konnte, obwohl er ja selbst gelegentlich (S. 168 n. 3) auf seine 
Mangelhaftigkeit hinweist. Seine Anschauungen über das Reiterrecht 
(S. 117 ff.) sind leider wieder von der im 3. Teil von Fronspergers Kriegs- 
buch (Ausgabe von 1596 f. 6) enthaltenen, Karl V. zugeschriebenen Be- 
stallung für Albrecht Alcibiades beeinflußt, für welche es an handschrift- 
licher Beglaubigung fehlt und die allem Anschein nach auf einer freien 
Umgestaltung des 1570 zu Speier beschlossenen Formulars durch Fronsperger 
beruht (Mitteilungen des Institute f. österr. Geschichtsforschung, 6. Ergbd. 
506 n. 2). Der Ansicht, daß die Freiheiten der Artillerie auf Maximilian 
zurückgehen (S. 137), fehlt es gleichfalls an quellenmäßiger Begründung, 
solange nicht statt des Wintzenbergerschen Druckes von 1588 die Gothaer 
Handschrift des „Treuen Rates‘ herangezogen wird. Störend wirkt auch 
die Art, wie der Verf. die neuere Literatur anführt; seine starken Ab- 
kürzungen und der Brauch, Zeitschriftenaufsätze ohne Angabe des Druckorts 
zu zitieren, werden manchem Leser die Nachprüfung und die Weiterver- 
folgung des Gegenstands erschweren. 

Trotz dieser Mängel muß das Buch dennoch als eine wertvolle Be- 
reicherung der heeresgeschichtlichen Forschung bezeichnet werden, die an 
ernsten Arbeiten eben nicht reich ist. Ä 

Innsbruck. W. Erben. 


G. Rein, Paolo Sarpi und die Protestanten, ein Beitrag zur Geschichte der 
Reformationsbewegung in Venedig im Anfang des siebzehnten Jahr- 
hunderte. Akademische Abhandlung. Helsingfors, Lilius & Hertzberg, 
1904. 227 + XX 8. 8°. 

Verf. sucht die Beziehungen Sarpis zu seinen protestantischen Zeit- 
genossen und seine Stellungnahme zu der beabsichtigten kirchlichen Reform 
in Venedig während des sog. Interdiktstreites 1606—1607 und der nächst- 
folgenden Jahre aufzuhellen. Er will keine vollständige Lebensbeschreibung 
geben, setzt vielmehr die Bedeutung Sarpis als Bekämpfer des Ultramon- 
tanismus als bekannt voraus, warum er denn auch in den Hauptzügen 
seiner Darstellung älteren Biographen des Serviten, besonders A. Bianchi- 
Giovini, folgt. Weil aber die verdienstvolle Darstellung dieses Autors eben 
die wichtige Frage nach dem Verhältnisse Sarpis zu den Protestanten nur 
flüchtig berührt, seine Arbeit auch sonst mit den Resultaten der neueren 
Forschungen zu ergänzen ist, will Verf. durch seine Spezialuntersuchung 
diese Lücke in der vorhandenen Sarpi-Literatur ausfüllen. Als Quellen be- 
nutzt er, außer Sarpis eigenen Schriften, welche jedoch, da sie amtlicher 
Natur sind, hier weniger in Betracht kommen, und sonstiger hierher ge- 


140 Nachrichten und Notizen I. 


böriger Literatur, auch Handschriften, wie die ungedruckten Nuntiatur- 
berichte Gessis aus Venedig und Ubaldinis aus Paris, sowie die Depeschen 
Wottons während seiner ersten Ambassade in Venedig. Besonders die 
Mitwirkung dieses englischen Gesandten und seiner Gehilfen bei den Re- 
formbestrebungen, welche allen Ernstes die Losreißung Venedigs vom Papst- 
tum bezweckten und welche deshalb von protestantischen Staatsmännern 
wie Christian von Anhalt, Duplessis-Mornay u. a mit Begeisterung begrüßt 
wurden, sucht Verf. durch seine Untersuchungen näher zu beleuchten. 
Was Sarpis eigene Stellung zu der Propaganda betrifft, so hat man 
ja hierüber ganz entgegengesetzte Auffassungen gehegt. In gewissem Grade 
hängt wohl die Frage, ob er ein rechtgläubiger Katholik gewesen sei oder 
nicht, von der Frage ab, was man unter jenem Begriffe versteht. Obgleich 
er ein Gegner des Papsttums war, besaßen die dogmatischen Fragen für 
ihn nicht dieselbe entscheidende Bedeutung wie für die meisten seiner 
Zeitgenossen, wie er ja zeitlebens innerhalb der äußerlichen Einheit der 
katholischen Kirche blieb. Verf. gibt zu, daß man ihn einen aufgeklärten 
Katholiken nennen könnte wie ja mehrere Autoren getan haben, er 
meint jedoch, daß damit seine Stellung nicht hinreichend bezeichnet sei, 
und kommt zu dem Resultate, daß Sarpi die protestantische Propaganda 
nicht nur gewähren ließ, sondern dieselbe auch positiv unterstützte. Er 
begünstigte aber den Protestantismus nicht, um den Katholizismus auszu- 
rotten, sondern um der Religionsfreiheit auch in Italien zum Siege zu 
verhelfen, wodurch die Alleinherrschaft des Papsttums gestürzt worden 
wäre. M. G. Schybergson. 


Paul Wentzke, Johann Frischmann, ein Publizist des 17. Jahrhunderts. 

Straßburg, Heinrich, 1904. VII und 161 S. 

Nachdem man so vielfach die publizistische Literatur über einzelne 
Ereignisse und für zeitlich abgegrenzte Perioden behandelt hat, lohnte es 
sich wohl der Mühe, einmal eine einzelne publizistisch tätige Persönlichkeit 
zum Mittelpunkte einer monographischen Untersuchung zu machen. Wenige 
waren dazu so geeignet wie der emsige bisher vor allem durch seine 
Schriften über die Kaiserwahl von 1657/58 bekannte Johann Frischmann, 
aber man ist, wenn auch einige Lücken in unserer Kenntnis bleiben, doch 
überrascht, daß sich ein so genaues Bild seines Lebensganges, seiner 
publizistischen Tätigkeit und seines Charakters entwerfen ließ, wie es W. 
uns jetzt liefert. Man hat bei der Lektüre des Buches den Eindruck, daß 
nur durch besondere Glücksumstände vielleicht gelegentlich eine Ver- 
tiefung unsrer Kenntnis über Frischmann geschaffen werden könne, daß 
alles durch systematische Forschung Erreichbare vom Verf. auch zusammen- 
getragen worden sei. Und wie die Sammlung des Stoffes, so läßt auch 
seine Verarbeitung kaum etwas zu wünschen übrig. Man gewinnt von der 
publizistischen Tätigkeit Frischmanns ein deutliches Bild und lernt auch 
seine einzelnen Schriften, von denen der Verf. nur wenige nicht hat auf- 
treiben können, inhaltlich zur Genüge kennen. Gerade hier hätte ja ein 
Zuviel leicht die Lesbarkeit des Buches beeinträchtigen können. 

In innigem Zusammenhange mit seiner schriftstellerischen Tätigkeit 


Nachrichten und Notizen II. 141 


steht Frischmanns Lebensgang, und er wieder kommt erst in die richtige 
Beleuchtung, wenn man ihn sich abheben läßt von dem Hintergrund der 
großen Wandlung der politischen Anschauungen, die sich in Deutschland 
in der zweiten Hälfte der 60er Jahre des Jahrhunderts vollzog. Dadurch 
daß Frischmann diese Wandlung nicht mitmachte, bekam sein Schicksal 
etwas Tragisches. Hatte er sich einst als Angehöriger eines größeren 
Kreises gleichgerichteter Politiker betrachten können, so stand er nun ver- 
einsamt, ja gehaßt und verachtet da. Die Hervorhebung dieses Einflusses 
der großen politischen Umänderungen auf das Schicksal des einzelnen ist 
vielleicht das Interessanteste an dem Buche. Andererseits vermögen auch 
die Mitteilungen über das Leben Frischmanns unsre Kenntnis der politi- 
schen Ereignisse zu vertiefen. Gerade hier ist nun allerdings ein Gebiet, 
wo die Beschaffenheit des Materials den Verf. zu sehr großer Vorsicht 
nötigte. Er läßt die Schriften des Publizisten ganz aus dessen eigner Ini- 
tiative entstehen, sagt fast nie etwas über eine Beeinflussung seiner Ar- 
beiten, über eine Tätigkeit auf Bestellung. Er beobachtet etwa die auf- 
fallende Parallelität zwischen den in Frischmanns Broschüren vertretenen 
Anschauungen und den Wandlungen der mainzischen Politik während 
des Wahlkampfes von 1657/58, wagt aber keine bestimmte Behauptung 
darüber, ob sich diese Übereinstimmung, wie er anzunehmen scheint, aus 
einer bloßen Gleichheit der Ansichten erkläre, oder ob eine direkte Beein- 
flussung des Publizisten durch die Mainzer Politiker anzunehmen sei. 
Tatsächlich sind wir wohl auch nicht imstande, etwas Sicheres darüber 
zu sagen, doch darf vielleicht bei dieser Gelegenheit erwähnt werden, daß 
bei dem Erscheinen der Moguntini Labores Electorales in Frankfurt das 
Gerücht ging, die Minister des Kurfürsten von Mainz hätten den Druck 
ohne Wissen des Autors im Einverständnis mit dem Drucker in einigen 
Dingen korrigiert, trotzdem aber glaubte man noch einige Spitzen gegen 
den Kurfürsten in der Schrift zu entdecken.! Es verdiente vielleicht eine 
Untersuchung, ob Mainz die Bücherzensur je in solcher Weise ausgenutzt hat. 
Jena. G. Mentz 


Krauel, Prinz Heinrich von Preußen als Politiker. (Quellen und Unter- 
suchungen zur Geschichte des Hauses Hohenzollern, herausgegeben von 
Ernst Berner: IV. Band. Dritte Reihe: Einzelschriften I.) Berlin 1902, 
Alexander Duncker. IX und 299 S. 

Krauel hatte bereits ein Jahr vorher eine verdienstvolle Arbeit: „Prinz 
Heinrich von Preußen in Paris während der Jahre 1784 und 1788 bis 1789“ 
erscheinen lassen, die ich in der Historischen Vierteljahrschrift (V. Jahr- 
gang, S. 153 und 154) besprochen habe. Die vorliegende Arbeit schildert 
uns in ausführlicherer Weise die reiche politische Tätigkeit des Prinzen. 
Nachdem ich es vor Jahren unternommen hatte, die Feldherrntätigkeit des 
Prinzen Heinrich während des siebenjährigen Krieges darzustellen, sind die 
ungerechten Angriffe, die Th. v. Bernhardi und seine Schule gegen ihn er- 
hoben hatten, verstummt. Nun zeigt uns Krauel, daß der Sieger von Frei- 


1 Brief Sanfelices vom 29. Jan. 1658. Nunz. di Col., 29. Fol. 38. 


142 Nachrichten und Notizen Il. 


berg sich auch als Diplomat große Verdienste erworben hat, daß er aber 
auch in dieser Stellung mit den Schwierigkeiten zu kämpfen hatte, durch 
die seine Feldherrntätigkeit beeinträchtigt worden ist. Ihm standen nicht 
die Machtmittel zu Gebote, das als richtig Erkannte durchzuführen, er war 
deshalb gezwungen sich auf das Erreichbare zu beschränken. Wäre er, und 
nicht Friedrich Wilhelm II., der Nachfolger Friedrichs des Großen ge- 
worden, dem preußischen Staate würde manche schwere Katastrophe er- 
spart worden sein. Leider hatte Prinz Heinrich anfangs gar keinen Ein- 
flug auf seinen königlichen Neffen. Schon am 31. Dezember 1792 machte 
er ihn mit aufrichtiger Offenheit darauf aufmerksam, wie sehr der preußische 
Staat und sein Ansehen seit dem Tode Friedrichs des Großen gelitten hatte. 
Immer und immer wieder wiederholte er seine Warnungen, aber leider ver- 
geblich. Als preußischer Patriot konnte er nicht schweigen, wenn er sah, 
wie das Werk Friedrichs des Großen durch den Unverstand des von schlechten 
Ratgebern geleiteten Neffen zerstört wurde. Aber es ging dem treuen 
Warner, wie manchem Vaterlandsfreund in solcher schweren Lage, er wurde 
für einen unverbesserlichen Nörgler und Besserwisser gehalten. Meinte doch 
eine Tochter Friedrich Wilhelms II., ganz Rheinsberg von den Tischgenossen 
ihres Großonkels an bis zum letzten Diener sei ein einziger Jakobinerklub, 
sie wunderte sich, daß der König eine solche Gesellschaft im Lande duldete. 
Der Herzog von Braunschweig, dessen Mutter eine Schwester Heinrichs war, 
hielt die Ansichten des Prinzen über die französische Revolution für demo- 
kratisch und staatsgefährlich. Katharina II. von Rußland dachte sogar, 
Prinz Heinrich trachte nach der französischen Königskrone und prophezeite 
ihm den Tod durch die Guillotine. Richtig ist, daß die Vorliebe, die Hein- 
rich schon während des siebenjährigen Krieges für Frankreich zeigte, auch 
dann ihn nicht verließ, als die Greueltaten der Revolution den französischen 
Namen in Verruf gebracht hatten. Andererseits muß es dem Prinzen hoch 
angerechnet werden, daß er, der siebzigjährige Greis, den Geist der Zeit 
richtiger verstand, als die jüngere Generation. So trat er gegen Ende des 
Jahrhunderts mit Reformvorschlägen zur Hebung des Militärstandes hervor, 
die eine große Ähnlichkeit mit den Neuerungen haben, die nach 1807 von 
Scharnhorst und Gneisenau durchgesetzt worden sind. Wenn man liest, 
wie er sich dafür ausspricht, daß der Soldat nicht mehr durch Stockschläge 
und Schimpfworte geleitet werden soll, sondern daß man das Ehrgefühl 
wecken und zur Triebfeder der militärischen Zucht machen muß, dann 
stößt man auf Ideen, wie sie Gneisenau später so trefflich formulierte. An 
Scharnhorst aber erinnern die Vorschläge, einen Verband aller Waffen 
innerhalb eines größeren Truppenkörpers zu bilden und „obne komplizierte 
und unwahrscheinliche Dispositionen die Offiziere und Mannschaften für 
den Krieg“ vorzubereiten. Darum wandte sich der Prinz auch gegen das 
bei Paraden entfaltete unnütze Schaugepränge. Eine andere Denkschrift 
behandelte Fragen der Verwaltung und der inneren Politik. Diese Gut- 
achten hatte der Prinz für seinen Großneffen den neuen König Friedrich 
Wilhelm III. ausgearbeitet. Das Buch Krauels zeigt uns aufs neue, daß 
Prinz Heinrich ein vielseitig gewandter kluger Mann war, der nicht nur 
militärische, sondern auch staatsmännische Begabung in hohem Maße besaß. 


Nachrichten und Notizen IL 143 


Er würde ein vortrefflicher König geworden sein, aber es blieb ihm ver- 
sagt, die Eigenschaften, die ihn zum Regenten befähigten, ungehindert be- 
tätigen zu können, sie mußten verkümmern — zum Schaden für den Prinzen 
und für den preußischen Staat. 

Berlin. Richard Schmitt. 


Rudolf Schrepfer: Pfalzbayerns Politik im Revolutionszeitalter von 
1789—1798. Auf Grund archivalischen Materials bearbeitet. München 
1903. VII u. 137 S. 

Wer sich einmal das zweifelhafte Vergnügen machen will, einen ge- 
naueren Einblick zu gewinnen in das politische Treiben eines deutschen 
Fürsten des ancien régime, in seine Ränke, Nöte und Sorgen in schweren 
Zeiten, dem sei obige Schrift aufs beste empfohlen. 

Auf Schritt und Tritt geht Schrepfer der Politik Karl Theodors durch 
die ersten Revolutionsjabre nach. Wir beobachten, wie dieser Fürst von 
eitlem Streben nach der Königswürde, von Geiz, Angst um den eignen und 
Gier nach fremdem Besitz in den Weltstürmen hin und her getrieben wird, 
und so zwischen franzosenfreundlicher Neutralität und der herkömmlichen 
Hinneigung zu Österreich herüber und hinüber schwankt. Nur ein festes 
Ziel läßt sich in alle dem erkennen: zu schachern und das Erschacherte 
in Sicherheit zu bringen. Das Mittel ist: „Schöntun nach allen Seiten‘ 
(S. 92), was ja weiter kein Geld kostet; das Wesen: vollendete Charakter- 
losigkeit. Ein österreichischer Diplomat kennzeichnet einmal treffend Karl 
Theodor und dessen Gesinnungsgenossen folgendermaßen: „Sie verlassen 
sich auf die österreichischen und preußischen Truppen, lassen den lieben 
Gott walten, spielen zu Hause Despoten und denken auf keine Weise an 
den Verband, welcher sie einzig erhält, sie gleichsam zu etwas macht und 
ihnen die Existenz gibt“ (S. 40. Lehrbach an Kaunitz 16. VI. 1792). 

Rührend ist es zum Schluß zu sehen, wie der alte Sünder endlich 
wieder im Schoße der Freundschaft mit Österreich erleichtert aufatmet. 

Mainz. Chr. Waas. 


Herr Prof. Dr. Alfred Stern macht mich aufmerksam, daß mit dem 
IV. Bande seiner „Geschichte Europas 1830—1848" eine neue Hauptabteilung 
seines Werkes mit dem Untertitel „Geschichte Europas 1830—1848“ beginnt. 
Ich bin sehr gern bereit zuzugestehen, daß bei dieser, von der Verlags- 
handlung gewünschten neuen Anordnung des Stoffes ein Fortschreiten der 
Darstellung bis 1848 in einem Bande nicht erwartet werden durfte. 

Graz. Hans v. Zwiedineck. 


Am 14. und 15. Juni fand in München die 46. Plenarversammlung 
der Historischen Kommission bei der Kgl. Bayerischen Akademie der 
Wissenschaften statt. Nach dem Bericht waren im verflossenen Jahr 
folgende Veröffentlichungen erschienen: Quellen und Erörterungen zur 
bayerischen und deutschen Geschichte, N. F. Bd. 2; Die Chronik des Hans 
Ebran von Wiltenberg, hrsg. von Friedrich Roth. N.F. Bd. 4; Die Tra- 
ditionen des Hochstifts Freising, 1. Teil, hrsg. von Theodor Bitterauf; 


144 Nachrichten und Notizen II. 


G. Meyer von Knonau, Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich IV. 
und Heinrich V., Bd. 5; Allgemeine deutsche Biographie, Lie 244—251. 
Über den Stand der Arbeiten wurde mitgeteilt: Bd. 6 der obigen Jahrbücher, 
die Anfänge Heinrichs V. behandelnd (Meyer von Knonau) soll bis 1907 
fertig werden, die Jahrbücher Ottos II. (Uhlirz), Friedrichs II. (Hampe), 
Friedrichs I., deren 1. Bd. bis 1158 reicht (Simonsfeld) sind in Arbeit. Von 
der Geschichte der Wissenschuften wird Physik (Prof. Gerland in Klausthal) 
und Rechtswissenschaft (Prof. Landsberg in Bonn) noch bearbeitet. Von 
den Reichstagsakten älterer Serie steht das Erscheinen des 10. Bandes 
2. Hälfte (Quidde) unmittelbar bevor, ein Supplementband befindet sich in 
Arbeit; von Bd. 13 (Albrecht II. 1438—39, bearb. von Dr. Beckmann) soll 
der erste Teil in Druck gehen; Bd. 16 (Friedrich III., bearb. von Dr. Herre) 
ist schon weit gefördert aber noch nicht abgeschlossen. Von den Reichs- 
tagsakten jüngerer Reihe ist Bd. 4 (Dr. Wrede) der Vollendung nahe, doch 
werden die Städtetage von 1523 und 1524 für den 5. Bd. zurückgestellt. 
Von den Humanistenbriefen konnte nur die Ausgabe der Briefe Pirkheimers 
(Bibliotheksekretär Reicke in Nürnberg) gefördert werden, während die 
Arbeit an den Briefen des Conrad Celtes (Prof. Bauch in Breslau) wegen 
Krankheit des Bearbeiters stockt. Die Leitung der Abteilung Städte- 
chroniken ist seit Hegels Tode in die Hünde von Prof. v. Below über- 
gegangen. Von den lübischen Chroniken hat Koppmann nur noch die erste 
Hälfte des 4. Bandes vor seinem Tode fertig gestellt, für die Fortsetzung 
seiner Arbeit wird eine geeignete Kraft gesucht. Auch für Bd. 3 der 
Braunschweiger Chroniken ist ein Bearbeiter noch nicht gefunden. Die 
Arbeit an den Lüneburger Chroniken (Archivar Reinecke) konnte noch nicht 
aufgenommen werden. Das Material für einen 6. Bd. fränkischer Chroniken 
(Bamberger Aufzeichnungen, sowie Berichte über das Vorgehen des Mark- 
grafen Albrecht gegen die Städte Kulmbach, Bayreuth, Bamberg und Hof 
1552—53) soll der Gesellschaft für Frünkische Geschichte angeboten werden. 
Dagegen soll die neu aufgefundene Chronik des Malers Preu von Prof. 
Friedrich Roth in München als 6. Bd. der Augsburger Chroniken heraus- 
gegeben werden. Die Nachträge zur Allgemeinen deutschen Biographie sind 
schon bis Buchstabe K gediehen, und man hofft bis 1907 damit zum Ab- 
schlußB zu kommen. Von den Briefen und Akten zur Geschichte des 
dreißigjührigen Krieges wird Bd. 10 (Prof. Chroust in Würzburg) demnächst 
erscheinen, Bd. 8 (Prof. Karl Mayr in München) ist noch in Arbeit, Bd. 1 
der neuen Serie (Prof. Goetz in Tübingen), die Jahre 1623—26 umfassend, 
ist druckfertig. Von den Quellen und Erörterungen zur bayerischen und 
deutschen Geschichte ist auch der 2. Bd. der Freisinger Traditionen 
(Bitterauf) größtenteils druckfertig. Von den bayerischen Landeschroniken 
soll mit dem Druck des Fuetrer (Prof. Spiller in Frauenfeld) voraussichtlich 
noch in diesem Jahr begonnen werden, dem die Drucklegung von Veit 
Arnpeck (Bibliothekssekretär Leidinger in München) sich sofort anschließen 
wird. Für eine Sammlung historischer Volkslieder und Zeitgedichte 
hauptsächlich aus Bayern und Österreich vom 16. bis 19. Jahrh. (Biblio- 
thekar August Hartmann) wurde die Gewährung eines Druckzuschusses 
bewilligt. 


Nachrichten und Notizen I. 145 


In der Sitzung der Königl. Preußischen Akademie der Wissenschaften 
in Berlin vom 29. Juni 19056 wurde der Generalbericht über Gründung, 
bisherige Tätigkeit und weitere Pläne der Deutschen Kommission 
erstattet. Die Deutsche Kommission der Akademie wurde im Sommer 1903 
gegründet und setzt sich aus folgenden sechs Mitgliedern zusammen: Schmidt, 
Burdach, Roethe, Diels, Koser, Dilthey. Das Programm der Kommission 
war schon im Jahre 1900 noch unter entscheidender Mitwirkung Karl Wein- 
holds aufgestellt worden, und man faßte darin hauptsächlich drei Aufgaben 
ins Auge: erstens die Geschichte der neuhochdeutschen Schriftsprache vom 
15. Jahrhundert ab zu bearbeiten, zweitens die Grundlage für einen The- 
saurus Linguae Germanicae zu schaffen vornehmlich durch Herausgabe der 
wichtigsten Literaturwerke, und drittens eine Aufnahme des Sprachschatzes 
der sämtlichen deutschen Dialekte vorzunehmen. So hat denn die Kom- 
mission in den zwei Jahren ihrer Tätigkeit zunächst eine Inventarisierung 
der literarischen Handschriften deutscher Sprache bis ins 16. Jahrhundert 
in Angriff genommen, welche von Burdach und Roethe geleitet wird. Die 
Handschriftenbeschreibungen werden an der Sammelstelle auf Zettel über- 
tragen und nach den einzelnen literarischen Werken und Verfassern alpha- 
betisch eingeordnet. Weiter ist unter der Leitung von Roethe die Ver- 
öffentlichung ungedruckter deutscher Werke des ausgehenden Mittelalters 
und der frühneuhochdeutschen Zeit angebahnt worden. Man denkt dabei 
in erster Linie an die Weltchronik, den Alexander und den Wilhelm Ru- 
dolfs von Ems, den Rennewart Ulrichs von Türheim, Seifrids Alexandreis, 
den Wilhelm von Österreich Johanns von Würzburg, Friedrich von Schwaben, 
die Christherronchronik, Karl und die Schotten, Dichtungen des deutschen 
Ordens, das Buch der Märtyrer, die Sprüche des Teichners, Sammelbände 
von kleinen Erzählungen und Beispielen, von Volks- und Gesellschaftsliedern, 
die Oxforder Mystikerhandschrift, die Dichtungen Gundackers von Juden- 
burg und Andreas Kurzmanns, das Marienleben Wernhers, die Londoner 
Marienregel, die Übersetzungen Hartliebs, die ungedruckten Sterzinger 
Spiele usw. Daneben steht unter der Leitung von Schmidt die Herausgabe 
moderner deutscher Schriftsteller, wobei man an Winckelmann, Justus Möser, 
Hamann, Klopstock und vor allen an Wieland denkt, dessen Werke Prof. 
Bernhard Seuffert in Graz bearbeiten wird. Endlich will man zur Er- 
forschung der lebenden Sprache schreiten und mundartliche Idiotika nament- 
lich auch für das nördliche Deutschland schaffen. Als erstes dieser Art 
wird Prof. Johannes Franck in Bonn ein Niederrheinisches Idiotikon be- 
arbeiten. Das reiche Material von Forschungen zur Geschichte der neu- 
hochdeutschen Schriftseprache des 14. und 15. Jahrhunderts, welches Burdach 
gesammelt hat, soll in einem vierbändigen Werke unter dem Titel „Vom 
Mittelalter zur Reformation. Forschungen zur Geschichte der deutschen 
Bildung“ veröffentlicht werden und im 1. Band die Kultur des deutschen 
Ostens im Zeitalter Karls IV., im 2. Band Quellen und Forschungen zur 
Vorgeschichte des deutschen Humanismns, im 3. Band die deutsche Prosa- 
literatur des Zeitalters und im 4. Bande Texte und Untersuchungen zur 
Geschichte der ostmitteldeutschen Schriftsprache von 1300 bis 1450 bringen. 
Dem sollen sich später anschließen: Forschungen über die Einigung der 

Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 1. 10 


146 Nachrichten und Notizen I. 


neuhochdeutschen Schriitsprache im 16., 17. und 18. Jahrhundert und im 
Zusammenhang damit eine Darstellung der Sprache Goethes mit Rücksicht 
auf die Entstehung der modernen Literatursprache. Wenn auch die Akademie 
ihr neues Arbeitsfeld mit Eifer und Umsicht in Angriff genommen hat, so 
verhehlt sie sich dabei jedoch nicht, daß sie ihre Ziele erst mit der Be- 
gründung eines der Akademie anzugliedernden „Instituts für deutsche 
Sprache“ mit bleibender Organisation und dauernd angestellten Hilfskräften 
erreichen kann. 


Am 7. Okt. fand in Metz eine Sitzung der historischen Kommission 
zur Herausgabe Lothringischer Geschichtsquellen statt, in welcher über 
die Tätigkeit der Kommission, wie folgt, berichtet wurde. Von den Vati- 
kanischen Regesten, bearbeitet von Dr. Sauerland, wurde Bd. 2 bis 1370 
reichend, ausgegeben. Von den Chroniken ist der Druck der Chronik der 
Kaiser aus dem Luxemburger Hause bis auf Register und Glossar (Wolfram) 
bereits beendigt. Anschließen soll Chronique de St. Eucaire und des Maitres- 
echevins, dann Chronique de Praillon, dann Chronique de Philippe de 
Vigneulles, die etwa zu zwei Drittel bereits abgeschrieben ist und im 
ganzen 6 Bände der „Quellen“ füllen dürfte, dann Chronique des Célestins, 
des évêques de Metz, die zwar schon abgeschrieben ist, von der sich aber 
ein neues Manuskript in Paris vorgefunden hat, und Chronique rimee. 
Man beabsichtigt hierfür einen besonderen Hilfsarbeiter anzustellen. Das 
Wörterbuch der deutsch-lothringischen Mundarten, bearbeitet von Prof. 
Follmann in Metz, ist bereits bis zum Buchstaben W vorgeschritten. Die 
Bearbeitung der Metzer Schreinsrollen von Prof. Dr. Wichmann ist zwar 
beendet, doch wird die Fertigstellung des Registers und die Drucklegung 
noch 3 bis 4 Jahre in Anspruch nehmen. Von weiteren Arbeiten wird 
geplant die Herausgabe der Cahiers de doléance von 1789, bearbeitet von 
Abbe Lesprand und Abbe Dorvaux, wofür im Bundeshaushaltsetat bereits 
7500 M. eingestellt worden sind, sowie zur Ergänzung der Schreinsrollen 
die Sammlung des Bibliothekars Bonnardot in Verdun von Privaturkunden 
des 13. Jahrhunderts. 


Am 31. Okt. 1905 fand in Wien die Vollversammlung der Kom- 
mission für neuere Geschichte Österreichs statt, in der über die Arbeiten 
des Jahres 1904/65, wie folgt, berichtet wurde. Erschienen ist Bd. 1 des von 
Hans Uebersberger bearbeiteten Werkes „Österreich und Rußland seit dem 
Ende des 15. Jahrkunderts“, welcher die Zeit von 1488 bis 1506 umfaßt. 
Von den „Materialien zur neueren Geschichte Österreichs“ wird das 1. Heft 
mit Material zur Geschichte des 17. Jahrhunderts aus böhmischen und 
mährischen Privatarchiven demnächst druckfertig. Von der Abteilung 
Staatsvertrüge ist Bd. 1 (Österreichisch - englische Verträge bis 1748, bearb. 
von Pribram) schon im Druck, die Österreichisch-französischen Verträge 
(Schlitter), die Österreichisch - niederländischen (v. Srbik), die siebenbürgi- 
schen (Groß) sind noch in Arbeit, ebenso der 2. Teil des „Chronologischen 
Verzeichnisses der österreichischen Staatsverträge“ (von 1763 bis zur Gegen- 
wart, bearb. von L. Bittner. Für die Herausgabe der Korrespondenz 


Nachrichten und Notizen II. 147 


König Ferdinands I. (Wilhelm Bauer unterstützt von Karl Goll) wurden 
bisher die Archive von Neapel, Brüssel und Lille durchforscht. Neu be- 
schlossen wurde die Herausgabe der Korrespondenz Kaiser Maximilians I. 
(Viktor Bibl). Die „Geschichte der Organisation der österreichischen Zen- 
tralverwaltung‘‘ (Thomas Fellner + und Heinrich Kretschmayr) soll 1906 
druckfertig werden. Zu Mitgliedern der Kommission wurden der Direktor 
des k. und k. Kriegsarchivs Feldmarschallleutnant Emil Woinovich und 
Landesarchivar Dr. Berthold Bretholz in Brünn ernannt. 


Am 10. und 11. Nov. fand in Karlsruhe die 24. Plenarsitzung der 
Badischen historischen Kommission statt. In dem Jahresbericht wurde 
mitgeteilt, daß im vergangenen Jahre im Druck erschienen: Regesten der 
Bischöfe von Konstanz Lfrg. 7 = Schluß von Bd. 2 (K. Rieder), Stadtrecht 
von Villingen (Roder), Topographisches Wörterbuch des Großberzogtums 
Baden Bd. 2. Halbbd. 2 (Krieger), Badische Biographien Bd. 5. Lfg. 7—10, 
Oberbadisches Geschlechterbuch (Kindler von Knobloch) Lie 7 = Schluß 
von Bd. 2, Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins Bd. 20, Mitteilungen 
der Badischen historischen Kommission Bd. 27 und Neujahrsblatt für 1905 
(E. Fabricius, Die Besitznahme Badens durch die Römer). Es werden dem- 
nächst erscheinen: Oberrheinische Stadtrechte, Fränkische Abteilung 7. Hft. 
(Köhne) und Denkwürdigkeiten des Markgrafen Wilhelm von Baden Bd. 1 
(Obser). Auch der Schluß von Bd. 5 der Badischen Biographien soll noch 
in diesem Jahre herauskommen. Im Druck befinden sich: Römische 
Quellen zur Konstanzer Bistumsgeschichte (Rieder) und das Register zu 
Bd. 2 der Regesten der Markgrafen von Baden und Hochberg (Frankhauser). 
Noch in Bearbeitung sind: Wirtschaftsgeschichte des Schwarzwalds Bd. 2 
(Gothein) welcher noch 1906 zum Abschluß kommen soll, Regesten der 
Markgrafen Bd. 4 Lfg. 1 (Markgraf Karl, bearb. v. Frankhauser) und Bd. 5 
(Markgraf Christoph I., bearb. von Krieger); Regesten der Pfalzgrafen am 
Rhein Bd. 2 (Graf v. Oberndorff); Oberrheinische Stadtrechte, Fränkische 
Abteilung Hft. 8 (Grünsfeld, Neidenau, Osterburken, Unteröwisheim und 
Besigheim, bearb. von Köhne) und Schwäbische Abteilung Hft. 2 (Über- 
lingen, bearb. von Geyer); Nachtragband zur Politischen Korrespondenz 
Karl Friedrichs von Baden (Obser); Korrespondenz des Fürstabts Martin 
Gerbert von St. Blasien; Münz- und Geldgeschichte der im Großherzogtum 
Baden vereinigten Territorien (Cahn), von der das 1. Hft. (Bodenseegebiet) 
1907 erscheinen soll; Geschichte der Rheinischen Pfalz (Wille); Oberbadi- 
sches Geschlechterbuch Bd. 3. Lfg. 1 (Kindler von Knobloch); Register zu 
Bd. 1—39 der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins (Sopp); Samm- 
lung und Zeichnung der Siegel und Wappen der badischen Gemeinden; 
Publikation der Siegel der badischen Städte Hft. 3; Neujahrsblatt für 1906 
(Karl Hauck, Die Schicksale des Pfalzgrafen „Ruprechts des Cavaliers“); 
Historische Grundkarten des Großherzogtums Baden. Neu beschlossen 
wurde die Herausgabe des Briefwechsels der Brüder Ambrosius und Thomas 
Blarer (Stadtarchivar Dr. Traugott Schieß in St. Gallen). Auch machte die 
Ordnung und Verzeichnung der Archive von Gemeinden, Pfarreien, Grund- 
berrschaften usw. gute Fortschritte. 

10” 


148 Nachrichten und Notizen II. 


Am 9. Dezember 1905 fand zu Leipzig die X. Jahresversammlung 
der Königlich Sächsischen Kommission für Geschichte statt. Zur Ver- 
öffentlichung gekommen ist im Laufe des Berichtsjahres der 1. Band der 
von Prof. Gef bearbeiteten Akten und Briefe Herzog Georgs. Unmittelbar 
bevor steht die Ausgabe zweier Werke: „Die Malereien in den Handschriften 
des Königreichs Sachsen“, verfaßt von Prof. Bruck in Dresden, und „Die 
ältesten Karten der sächsisch-thüringischen Länder“, herausgegeben von Dr. 
V. Hantzsch in Dresden. (Sind inzwischen erschienen.) Fast völlig im Druck 
fertig gestellt ist der von Archivrat Lippert in Dresden bearbeitete Briefwechsel 
der Kurfürstin Maria Antonia mit der Kaiserin Maria Theresia, so daß dessen 
Veröffentlichung 1906 wird erfolgen können. Desgleichen soll ein Heft 
der „Hauptwerke der sächsischen Bildnerei und Malerei“, deren Herausgabe 
Dr. E. Flechsig in Braunschweig vorbereitet, 1906 erscheinen. Eine Reihe 
der in Bearbeitung befindlichen Unternehmungen der Kommission ist so 
weit gefördert, daß der Eingabe des Manuskripts im Jahre 1906 oder spä- 
testens 1907 entgegengesehen werden kann. Insbesondere sind dem Ab- 
schluß nahe: Die Instruktion eines Vorwerksverwalters von 1570, bearbeitet 
von Oberregierungsrat Ermisch und Prof. Wuttke in Dresden, Band 1 der 
Akten zur Geschichte des Bauernkriegs in Mitteldeutschland, herausgegeben 
von Archivar Dr. Merx in Marburg, sowie der erste Teil der von Dr. R. Wust- 
mann bearbeiteten Musikgeschichte Leipzigs. Diesen werden sich in der 
Fertigstellung anreihen: Bd. 2: der Akten und Briefe Herzog Georgs, be- 
arbeitet von Prof. Geß in Dresden; die Briefe König Augusts des Starken, 
bearbeitet von Dr. Haake in Berlin; Bd. 1 der Ständeakten, bearbeitet von 
Dr. W. Görlitz in Niesky und der Briefwechsel zwischen dem Grafen Brühl 
und Karl Heinrich von Heineken, bearbeitet von Rektor Prof. Ed. Schmidt 
in Wurzen. Die übrigen in Vorbereitung befindlichen Schriften der Kom- 
mission sind in gutem Fortgang befindlich, so namentlich die Politische 
Korrespondenz des Herzogs und Kurfürsten Moritz Bd. 3, bearbeitet von 
Prof. Brandenburg in Leipzig; die Veröffentlichung zur Geschichte des 
Heilbronner Bundes, bearbeitet von Dr. J. Kretzschmar in Hannover und 
die Geschichte des geistigen Lebens der Stadt Leipzig, von welcher der 
2. Bd. der Musikgeschichte Dr. A. Heuß in Leipzig übertragen wurde. Die 
Vorarbeiten zu einem historischen Ortsverzeichnis, mit denen Dr. Meiche in 
Dresden betraut ist, haben sich zunächst auf das Amt Hohnstein bezogen 
und eine günstige Förderung erfahren. Die von Geh. Hofrat Lamprecht an- 
geregte Reproduktion der sächsichen Flurkarten aus den Jahren 1835 ff. ist 
der Kunstanstalt Globus (R. Mittelbach) in Kötzschenbroda in Auftrag ge- 
geben, die das Werk für den größeren Teil des Landes bereits ausgeführt 
hat; bis zum Frühjahr 1906 soll es zur vollen Durchführung gelangeh. Die 
Möglichkeit der Vollendung wird der opferwilligen finanziellen Unterstützung 
verdankt, die der Kommission bisher von seite der Ökonomischen Sozietät 
zu Leipzig, der Kreisstände des Leipziger und Erzgebirgischen Kreises, der 
Oberlausitzer Provinzialstinde sowie des Kammerherrn v. Frege-Weltzien 
auf Abtnaundorf zuteil geworden ist. Für die in Vorbereitung befindliche 
Herausgabe eines Atlasses typischer Flurkarten ist eine Ermittlung darüber 
nötig, was an älteren Flurkarten, insbesondere auch in Privatbesitz, noch 


Nachrichten und Notizen H. 149 


vorhanden ist. Die Kommission unterstützt ferner die von dem Verein für 
sächsische Volkskunde geleitete Sammlung der Flurnamen des Landes. Als 
neue Publikation ist die Bearbeitung einer Geschichte des sächsischen 
Staatsschuldenwesens beschlossen und Dr. Däbritz in Leipzig übertragen 
worden. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und 
Technische Hochschulen. Der o. Honorarprofessor für osteuropäische Ge- 
schichte Dr. Theodor Schiemann in Berlin, der Archivdirektor und 
Honorarprofessor der Geschichte Dr. Wilhelm Wiegand in Straßburg 
und der Privatdozent für Ägyptologie und orientalische Altertumskunde 
Dr. Friedrich Wilhelm Freiherr von Bissing in München wurden 
zu Ördinarien ernannt. 

Der Pfarrer R. Hilling in Georg-Marienhütte bei Osnabrück wurde 
als ao. Prof. des Kirchenrechts an die katholisch-theologische Fakultät in 
Bonn und der ao. Prof. der Geschichte Dr. Johannes Lechner in Wien 
als ao. Professor nach Innsbruck berufen. Der Privatdozent der Ägypto- 
logie Dr. Karl Dyroff in München wurde zum ao. Professor ernannt. 

Der ao. Prof. Dr. Werner Sombart wurde als Professor der Staats- 
wissenschaften an die neue Handelshochschule in Berlin berufen. 


Es habilitierten sich der Kustos an der Universitätsbibliotlek in Frei- 
burg i. B. Dr. Alfred Goetze für Germanistik, Lie G. Loeschke in 
Bonn für Kirchengeschichte, Dr. Justus Hashagen in Bonn für Ge- 
schichte, Dr. Hans Uebelsberger in Wien für osteuropäische Geschichte, 
Dr. H. Dorn an der Technischen Hochschule in München für Staats- 
wissenschaften. 


Museen. Der Privatdozent der Kunstgeschichte Dr. Georg Swarzenski 
in Berlin wurde zum Direktor der Sammlung des städtischen Kunstinstitutes 
in Frankfurt a. M. ernannt. 


Todeställe.. Am 9. Febr. starb in Greifswald der o Prof. der Kirchen- 
geschichte Dr. Otto Zöckler im Alter von 74 Jahren. 


Am 16. Okt. 1905 starb in Straßburg im 38. Lebensjahre der ao. Prof. 
der mittleren und neueren Geschichte Dr. Theodor Ludwig. Er war am 
25. Mai 1868 in Emmendingen geboren, hatte, mit zeitweiliger Unter- 
brechung durch Krankheit, von 1886 bis 1892 in Freiburg, Berlin und 
Straßburg dem Studium der Geschichte und der Staatswissenschaften ob- 
gelegen und sich darauf in Straßburg habilitiert. Seine Dissertation be- 
handelte die „Straßburger Geschichtschreibung bis zum 18. Jahrhundert‘, 
Straßburg 1894. Zwei Jahre später veröffentlichte er das hervorragende 
kleine Buch: „Der badische Bauer im 18. Jahrhundert“ und im Jahre 1898: 
„Die deutschen Reichsstände im Elsaß und der Ausbruch der Revolutions- 
kriege“. Daneben lief eine Reihe kleinerer Veröffentlichungen in ver- 
schiedenen wissenschaftlichen Zeitschriften her z. B. „Die Umwälzung in 
der ländlichen Verfassung Böhmens seit 1618“ (Jahrbuch für Gesetzgebung, 
Verwaltung und Volkswirtschaft 1896), „Graf Wilhelm Werner von Zimmern 
wiederaufgefundener Band der Mainzer Erzstiftschronik“ (Zeitschrift für 


150 Nachrichten und Notizen II. 


Geschichte des Oberrheins 1897), „Neue Briefe Napoleons I.“ (Preußische 
Jahrbücher 1901) und „Aktenstücke zur GescRichte der badischen Konkordats- 
bestrebungen in der Zeit Napoleons Lu (Deutsche Zeitschrift für Kirchen- 
recht 1902). Ludwig gehörte zu den begabtesten der jüngeren deutschen 
Historiker. Solide Forschung, Feinheit der Beweisführung, Reichtum der 
Ideen zeichnen seine Arbeiten aus, die nach der wirtschafts- und sozial- 
geschichtlichen Seite hin wertvoll sind. Eben sollte die Berufung auf das 
Ordinariat für neuere Geschichte in Gießen ihm den verdienten Lohn 
bringen, als der Tod ihn frühzeitig abberief. 


Friedrich von Weech Y. 

Am 17. November 1905 verstarb zu Karlsruhe nach langem, schweren 
Leiden der Direktor des Großherzoglichen General-Landesarchivs, Friedrich 
Otto Aristides von Weech, der sich durch seine historischen Arbeiten einen 
weit über die engeren Fachkreise hinaus bekannten und geachteten Namen 
erworben hat. — Geboren am 16. Oktober 1887 zu München als Sohn des 
bereits am 21. Juli desselben Jahres verstorbenen königlich griechischen 
Hauptmanns Friedrich v. Weech, der sich auch als Schriftsteller bekannt 
gemacht hat, besuchte Friedrich v. Weech mit glänzendem Erfolge zu- 
nächst die verschiedenen Schulen seiner Vaterstadt und die Studienanstalt 
zu Metten, um sich hierauf an den Universitäten zu München und Heidel- 
berg ausschließlich dem Studium der Geschichte und historischen Hilfs- 
wissenschaften zu widmen. Seine Studienjahre fielen gerade in die Zeit, 
in der durch die epochemachenden Arbeiten Rankes und seiner Schüler die 
Geschichtsforschung und Geschichtschreibung einen neuen Aufschwung 
nahmen. In München war v. Weech Schüler Sybels, in Heidelberg hörte 
er namentlich Häußer, der nach seinem eigenen Zeugnis von allen seinen 
akademischen Lehrern den tiefsten und nachhaltigsten Einfluß auf den jungen 
Studenten ausgeübt hat. Im Jahre 1860 verließ er die Universität, nachdem 
er sich durch die Arbeit „Kaiser Ludwig der Bayer und König Johann von 
Böhmen“ die Doktorwürde der Universität München erworben hatte. — 
Nach beendigtem Studium trat v. Weech zunächst als Hilfsarbeiter in die 
Dienste der Historischen Kommission bei der Münchener Akademie der 
Wissenschaften und beteiligte sich bei der von dieser unternommenen 
Herausgabe der „Chroniken der deutschen Städte“; zusammen mit Lexer 
und v. Kern bearbeitete er den zweiten Band der Nürnberger Chroniken; 
seine diesem Bande beigegebene Abhandlung über die Fehde des M. Albrecht 
Achilles von Brandenburg mit Nürnberg zeichnete sich aus durch die um- 
fassende Heranziehung und Verarbeitung des einschlägigen Materials und 
durch die Glätte der Darstellung; sie ist — in ihren Hauptergebnissen bis 
heute durch spätere Arbeiten nicht überholt — auch jetzt noch lesenswert. 
Im Sommerhalbjahr 1862 habilitierte sich v. Weech — nachdem er den 
Winter 1861/62 zu seiner weiteren Ausbildung in Berlin verbracht hatte — 
in Freiburg i. Br. und las hier vorwiegend über deutsche und badische 
Geschichte; die damaligen engen und kleinen Universitätsverhältnisse Frei- 
burgs, die ja aus den Schilderungen Treitschkes — mit dem v. Weech 


Nachrichten und Notizen II. 151 


damals in enge freundschaftliche Beziehungen trat — zur Genüge bekannt 
sind, befriedigten ihn jedoch nur wenig. Seine Absicht, in die diploma- 
tische Laufbahn einzutreten, wurde durch die Ereignisse von 1866 vereitelt. 
So folgte er einem Rufe als Hofbibliothekar nach Karlsruhe. Im Jahre 1867 
trat er als Archivrat an das Großherzogliche General-Landesarchiv über, zu 
dessen Vorstand er im Jahre 1885 befördert wurde und um dessen Neu- 
ordnung, Neuorganisation und Verwaltung er sich in 38jähriger rastloser 
Tätigkeit die größten Verdienste erworben hat, nicht das geringste dadurch, 
daß es seinen unermüdlichen Bemühungen gelungen ist, die Erbauung eines 
neuen, allen modernen Anforderungen genügenden Archivgebäudes durch- 
zusetzen. Kaum war unter seiner Leitung der Umzug glücklich vollendet, 
da warf ihn ein widriges Schicksal auf das Krankenlager, von dem er sich 
nicht mehr erheben sollte. Es ist hier nicht der Ort auf die dienstliche 
Wirkaamkeit des Verstorbenen näher einzugehen. Allgemein in Fachkreisen 
bekannt ist, daB er in der Zugänglichmachung der ihm anvertrauten 
Schätze, in dem weitgehendsten Entgegenkommen gegenüber den Wünschen 
der Archivbenützer eine seiner vornehmsten Aufgaben sah. In diesem Zu- 
sammenhang ist auch die hauptsächlich auf seine Anregung hin erfolgte 
Gründung der Badischen Historischen Kommission zu erwähnen, die heute 
unter den deutschen Publikationsinstituten unbestritten eine der ersten 
Stellen einnimmt; 22 Jahre lang hat v. Weech als Sekretär ihre Geschicke 
geleitet, war er die Seele aller ihrer Unternehmungen. 

Zahlreich sind die Schriften v. Weechs zur deutschen und badischen 
Geschichte Von den ersteren erwähne ich nur die aus den Akten des 
badischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten geschöpften 
„Korrespondenzen und Aktenstücke zur Geschichte der Ministerkonferenzen 
von Karlsbad und Wien“ (1865) und „Sebastian Bürstere Beschreibung des 
schwedischen Krieges“ (1875). Seine kulturgeschichtlich wertvolle Ge- 
schichte der Deutschen seit der Reformation (1879) fand bei ihrem Er- 
scheinen allgemeine Anerkennung, aber leider nicht die ihr wohl gebührende 


Verbreitung. Seine — Treitschke gewidmeten — gesammelten Aufsätze 
„Aus alter und neuer Zeit“ enthalten — dem etwas belletristischen Titel 
zu trotz — manchen wertvollen Beitrag zur allgemeinen, deutschen und 


badischen Geschichte. — Von seinen Arbeiten zur Landesgeschichte sind 
hervorzuheben die noch aus der Freiburger Zeit stammende Geschichte 
Badens unter den Großherzogen Karl Friedrich, Karl und Ludwig (1864), 
ferner die „Geschichte der badischen Verfassung“ (1868) und die umfang- 
reichste der „Codex diplomaticus Salemitanus“* (1881—1895) in 3 Bänden. 
Mehr populär-wissenschaftlichen Charakter tragen seine Arbeiten „Baden 
in den Jahren 1852—1877" (1877), „Die Zähringer in Baden“ (1881), „Ba- 
dische Geschichte“ (1890), „Karlsruhe, Geschichte der Stadt und ihrer Ver- 
waltung“ (1895—1904), „Badische Truppen in Spanien 1810—1813" (1892), 
„Römische Prälaten am deutschen Rhein‘ (1898) usw. Besonders zu er- 
wähnen sind dann noch das Sammelwerk „Badische Biographien‘ (1875— 
1906), das erste provinzielle Unternehmen dieser Art, das nach dem Vorbild 
der „Allgemeinen Deutschen Biographie“ angelegt, bei seinem ersten Er- 
scheinen von keinem geringeren als Treitschke freudig begrüßt wurde, und 


152 Nachrichten und Notizen Il. 


die Afbeiten v. Weechs auf dem Gebiete der Sphragistik; die dem 3. Bande 
des Codex Salemitanus beigegebenen Siegeltafeln, die Publikation der 
„Siegel von Urkunden aus dem Großherzoglich Badischen General-Landes- 
archiv" (1883—1886), die „Siegel der Badischen Städte“ (1899—1903) haben 
im In- und Auslande allgemeine Anerkennung und vielfache Nachahmung 
gefunden. Neben diesen selbständigen Veröffentlichungen laufen dann noch 
zahlreiche Abhandlungen, unter denen sich auch einige wertvolle Beiträge 
zur Diplomatik befinden, in der Zeitschrift für die Geschichte des Ober- 
rheins, im Freiburger Diözesanarchiv, in der Alemannia, in der Archiva- 
lischen Zeitschrift usw. 

Durch v. Weechs Tod hat die deutsche und namentlich die badische 
Geschichtschreibung einen schweren Verlust erlitten; in ihren Annalen wird 
sein Name stets unvergessen bleiben. Frankhauser. 


Die Neunte Versammlung deutscher Historiker soll vom 17. bis 
21. April in Stuttgart tagen. Nach dem vorläufigen Programm sind bisher 
folgende Vorträge angemeldet worden: Prof. Dr. Fabricius (Freiburg i. B.) 
über das römische Heer in Deutschland; Prof. Dr. Rietschel (Tübingen) 
über Tausendschaft und Hundertschaft, Privatdozent Dr. L. M. Hartmann 
(Wien) über Wirtschaftsgeschichte Italiens im früheren Mittelalter; Prof 
Dr. Bloch (Rostock) über Karl den Großen; Oberstudienrat Dr. Egelhasf 
(Stuttgart) über England und Europa vor 100 Jahren; Prof. Dr. Meinecke 
(Freiburg i. B.) über Deutschland und Preußen im 19. Jahrhundert; Prof. 
Dr. Tröltsch (Heidelberg) über die Bedeutung des Protestantismus für 
die Entstehung der modernen Welt; Prof. Dr. v. Lange (Tübingen) über 
Schwabens Stellung in der Geschichte der deutschen Malerei; Prof. Dr. 
Oswald Redlich (Wien) über historisch- geographische Probleme; Prof. 
Dr. Knapp (Straßburg) über die rechtshistorischen Grundlagen des Geld- 
wesens. Zur Teilnahme am Historikertage sind alle Fachgenossen und 
Fachverwandte sowie alle Freunde geschichtlicher Forschung freundlichst 
eingeladen. Von den Nichtmitgliedern des Verbandes wird ein Beitrag von 
5 M. erhoben. Anmeldungen zum Eintritt in den Verband deutscher 
Historiker (Jahresbeitrag 3 M.) sind an Herrn Archivdirektor Prof. Dr. 
Josef Hansen in Köln zu richten. Gleichzeitig mit dem Historikertage 
findet die Konferenz landesgeschichtlicher Publikationsinsti- 
tute statt. 


153 


Zur Urbarforschung. 


Von 
G. Caro. 


Wenn den Urbaren als Quellen für die ältere deutsche Wirt- 
schaftsgeschichte gerade in letzter Zeit besonderes Interesse sich 
zugewandt hat, so liegt die Ursache gewiß nicht darin, daß diese 
Quellengattung bisher vernachlässigt worden wäre. Inama-Sternegg'! 
sowohl als Lamprecht? haben ihrer Bedeutung im allgemeinen 
Rechnung getragen und sie für ihre Darstellungen ausgiebig ver- 
wertet.” Nachdem neuerdings drei wichtige Publikationen? mittel- 
alterlicher Urbarien erfolgt sind, hat Dopsch, der - Herausgeber 
der einen, sich prinzipiell über die bei der Edition zu befolgenden 
Grundsätze geäußert’, und es hat sich an seinen Vortrag auf 


1 In der „Deutschen Wirtschaftsgeschichte“, und in den Aufsätzen „Über 
die Quellen der deutschen Wirtschaftgeschichte“, Sitzungsberichte der 
Wiener Akademie, phil.-hist. Klasse, B. 84 (1877) S. 185 ff. und „Über 
Urbarien und Urbarialaufzeichnungen“, Archivalische Ztschr. B. 2 (1877) 
8. 26 ff. . 

3 Deutsches Wirtschaftsleben im Mittelalter, s. besonders die Unter- 
suchungen über das Prümer Urbar, B. 2 S. 59 ff. 

3 Vgl. auch J. Susta, Zur Geschichte und Kritik der Urbarialauf- 
zeichnungen, Sitzungsberichte der Wiener Akademie, phil. hiet Klasse 
B. 138 (1898) S. 1 ff. und R. Kötzschke, Studien zur Verwaltungsgeschichte 
der Großgrundherrschaft Werden an der Ruhr, Leipzig 1901. 

* Das habsburgische Urbar, hrsg. v. R. Maag, in Quellen zur Schweizer. 
Geschichte B. 14 u. 15, dazu Beschreibung, Geschichte und Bedeutung des 
Habsburgischen Urbars, von P. Schweizer, Zürich 1904; Die Urbare von 
S. Pantaleon in Köln hrsg. von B. Hilger, Bonn 1902, in Publikationen 
der Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde B. 20, Rheinische Urbare 
B. 1; und Österreich. Urbare B. 1 T. 1, Die landesfürstlichen Urbare Nieder- 
und Ober-Österreichs aus dem 13. u. 14. Jahrh. hrsg. von A. Dopsch, 1904. 

5 A. Dopsch, Die Herausgabe von Quellen zur Agrargeschichte des 
Mittelalters, ein Arbeitsprogramm, in den Deutschen Geschichtsblättern 
hrsg. von A. Tille, B. 6, Heft 6/7, März/April 1905, S. 145 ff. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 2. 11 


154 G. Caro. 


dem Salzburger Historikertag eine recht lebhafte Diskussion ge- 
schlossen.” Einige wenige Bemerkungen dazu mögen gestattet 
sein, zur Einführung in eine Auseinandersetzung über spezielle 
Fragen der Urbarforschung. 

Verwendbar sind schließlich auch die älteren, primitiveren 
Abdrücke, sobald sie nur den Text der Handschrift zuverlässig 
wiedergeben. Eindringende, allseitige Verwertung ist jedoch beim 
Fehlen von Erläuterungen, wenn nicht ausgeschlossen, so doch 
mit unverhältnismäßigem Zeitaufwand verknüpft. Dankbar wird 
daher der Benutzer jede aus spezieller Sachkunde des Heraus- 
gebers fließende Zufügung begrüßen, nur in Fragen von allge 
meiner Bedeutung rechtet er nicht gern mit ihm. Herausgabe 
und Verarbeitung des Materials können meines Erachtens nicht 
scharf genug geschieden werden. Die Edition soll Dauerndes 
schaffen, während es wohl vorkomnit, daß scheinbar festbegrün- 
dete Ansichten bei fortschreitender Forschung ins Wanken ge 
raten. Die Mühe, sich durch veraltete Einleitungen hindurch- 
arbeiten zu müssen, sollte jede moderne Edition nachlebenden 
Generationen ersparen. So sagt Dopsch durchaus zutreffend?, daß 
der Editor von Urbaren nicht „mit einer eingehenden Wirtschafts- 
geschichte sofort auch den ganzen Inhalt dieser Quellen auszu- 
schöpfen“ habe. Allein schon die Anknüpfung an eine einzelne 
Quellengattung müßte die Darstellung zu sehr nach einer Rich- 
tung hin beeinflussen. 

Höchst einseitig sind die Urbare in dem, was sie mitteilen, 
und nicht immer leicht zu interpretieren. „Durch eine ent- 
sprechende Charakterisierung“® kann allerdings der Herausgeber 
„einer falschen Auffassung seitens weniger bewanderter Benutzer 
vorbeugen.“ Deshalb wird gewiß eine je nach Bedürfnis mehr 
oder weniger tief eindringende Darlegung von Geschichte und 
Organisation der Grundherrschaft, die das Urbar beschreibt oder 
deren Einkünfte es verzeichnet, erforderlich sein. Erkennen des 
Zwecks, den eine Aufzeichnung verfolgte, ist erste Voraussetzung 
für ihre sachgemäße Benutzung und ebenso unentbehrlich wie 
die vom Herausgeber der Edition voranzustellende Beschreibung 
der handschriftlichen Grundlage Die Unerläßlichkeit topogra- 


t S. den Bericht über die achte Versammlung deutscher Historiker zu 
Salzburg, 31. Aug. bis 4. Sept. 1904, Leipzig 1905, S. 25 ff. 
7 Deutsche Geschichtsbl. 1. e. S. 160. > Ibid. 


Zur Urbarforschung. 155 


phischer Erläuterungen, die grade ein ferner stehender Benutzer 
sonst nur sehr schwer sich verschaffen kann, unterliegt keinem 
Zweifel, und eine Karte sollte keiner Urbaredition wie keinem 
Urkundenbuche fehlen. Der Frage dagegen, ob mit der Publikation 
von Urbaren die von anderweitigem, nicht urbarialen Material zu 
verbinden ist, vermag ich nicht prinzipielle Bedeutung beizumessen. 
Es genügt vollkommen, auf Urkunden, Weistümer und andere 
Quellen, die zur Erläuterung des Urbars dienen, in kurzen An- 
merkungen zu verweisen, wenn diese Quellen bereits ediert und 
leicht zugänglich sind; Mitteilung von bisher unbekanntem Material 
dürfte jedoch niemals von Schaden sein, selbst wenn dadurch die 
Ausgabe den Charakter eines institutionellen Urkundenbuchs an- 
nimmt, einer Publikationsform, die manches Bedenkliche hat. Zur 
Förderung der Untersuchung ist es oft wünschenswert, mit an- 
deren als den bisher üblichen Gesichtspunkten an den Stoff 
heranzutreten. Die Möglichkeit dazu wird beschränkt, wenn die 
Gesichtspunkte durch Auswahl des Materials von Seiten des 
Herausgebers vorgezeichnet sind. 

Speziell die Wirtschaftsgeschichte von Klöstern kann, we- 
nigstens für das spätere Mittelalter, nicht im Vordergrunde des 
Interesses stehen. Grundbesitzverteilung, Lage der abhängigen 
Bevölkerung, Bodenertrag, ‚Preise und vieles andere wird der 
Wirtschaftshistoriker aus den Quellen zu ermitteln suchen, aber 
festzustellen, wie eine geistliche Grundherrschaft ihre Grundrenten 
einzog und verwendete, dürfte für jüngere Zeiten nicht sowohl 
um seiner selbst willen bedeutsam sein, sondern als kritisches 
Hilfsmittel zur Beurteilung des uns noch vorliegenden Materials, 
dessen Eigenart bedingt ist durch die Zweckbestimmung der 
klösterlichen Wirtschaft.” Da nun einmal Materialien kirchlicher 
Provenienz für rein wirtschaftliche Dinge anfänglich fast aus- 
schließlich zu Gebote stehen und auch später noch vorwiegen, 
jedenfalls aber in gewaltigen Massen vorhanden sind, so sollten 
die Editionen eher zur Überwindung der Einseitigkeit beitragen, 
als die Auffassung kirchlicher Institutionen unter wirtschaftlichem 
Gesichtswinkel noch fördern. Güter- und Einkünfteverzeichnisse 


ı Vgl. z. B. die Ausführungen über Verwaltung und Einkünfte- 
verzeichnis des Großmünsterstifts Zürich in meinen Beitrügen zur äl- 
teren deutschen Wirtschafts- und Verfassungsgeschichte, Leipzig 1905, 
S. 78 ff. 


11* 


156 G. Caro. 


von Fürsten, Grafen, Freiherrn und Rittern, Bürgern! und Bauern, 
an denen es ja durchaus nicht mangelt, sind in vieler Beziehung 
weitaus lehrreicher als die von Klöstern. Jenen müßten die 
Versuche, Typen aufzustellen für mittelalterliche Wirtschaftsweise, 
in erster Linie sich zuwenden, von den Besonderheiten klöster- 
licher Verwaltung würde ohnehin noch genug in Betracht zu 
ziehen sein. 

Endgültige Ergebnisse sind durch die Aufstellung angeblicher 
-= Typen kaum zu gewinnen; vielleicht noch eher für den Kolonial- 
boden des Ostens mit seinen einfacheren und einheitlicheren Zu- 
ständen, aber gewiß nicht für die ungemein komplizierten Ver- 
hältnisse. des Südwestens. Hier könnte zur abschließenden Er- 
kenntnis der agrarischen Entwicklung nur eine systematische 
Aneinanderreihung von Ortsgeschichten führen, auf Grund der 
Urbare, aber mit Ergänzung der in ihnen fehlenden Angaben aus 
anderen Quellen. Die Streulage der Grundherrschaften bringt es 
mit sich, daß etwa für einen Ort, an dem ein geistlicher Grund- 
herr früh Besitzungen erwarb, Zeugnisse von der Karolingerzeit 
an in ununterbrochener Reihenfolge vorliegen, während vielleicht 
der ebenso alte Nachbarort, in dem weltliche Grundherrn oder 
freie Bauern saßen, nur ganz gelegentlich erwähnt wird. Der 
Inhalt der Urbare ist durch ihre Zweckbestimmung als Verzeich- 
nisse grundherrlicher Einkünfte und Rechte bedingt. Ausfüllung 
der Lücken mittels Zufügung der Nachrichten über die nicht in 
ihnen aufgeführten Ortschaften wäre meines Erachtens nach ein 
Bedürfnis für die wirtschaftsgeschichtliche Forschung in Gegenden, 
wo kaum eine ÖOrtsgeschichte der anderen gleicht. Ist es doch 
allein schon recht lehrreich, die auf ein Dorf bezüglichen Stellen 
aus Urbaren verschiedener dort begüterter Grundherrschaften zu- 
sanımenzubringen. 

Bis ins neunte oder auch nur zehnte Jahrhundert reichen 
nicht gar viele Urbare deutschen Ursprungs hinauf. Für manche 
Landstriche fehlt es überhaupt fast gänzlich an älteren Nach- 
richten, während solche für benachbarte Gegenden in reicher 
Fülle vorliegen, wie das eben der Zufall der Überlieferung mit 
sich bringt. Die erhaltenen Zeugnisse genügen, um erkennen 


1 So z. B. das Urbar der Frankfurter Bürgerin Rilind vom Hohenhaus, 
im U.-B. der Reichsstadt Frankfurt, neubearbeitet von F. Lau, B. 2 (Frank- 
furt 1905) S. 359 #f. nro. 474 vor 1333. 


Zur Urbarforschung. 157 


zu lassen, daß in der Entwicklung der agrarischen Verhältnisse 
trotz aller lokalen Abweichungen eine gewisse Regelmäüßigkeit 
obwaltet. So hat man gerade die Quellen der Agrargeschichte 
vielfach nicht nur zu Schlüssen auf die Zeit ihrer Entstehung 
benutzt, sondern auch zu Rückschlüssen auf ältere Zustände. 
Besonders die Weistümer werden häufig unter dem Gesichtspunkt 
betrachtet, daß in ihnen Überreste uralter Anschauungen und 
Gebräuche sich wiederfinden. In den Urbaren darf man analoge 
Aufschlüsse suchen, und in einer Beziehung wenigstens sind die 
aus ihnen gezogenen Rückschlüsse ungleich weniger vom subjek- 
tiven Ermessen abhängig als die aus den Weistümern. An Normen, 
die aus den älteren sich ermitteln lassen, kann man nachprüfen, 
ob die Ergebnisse aus den jüngeren zutreffen. 

Wenn von Rückschlüssen die Rede ist, möchte ich nicht 
verfehlen, auf die merkwürdige urbariale Aufzeichnung hinzu- 
weisen, die in dem Testament des Bischofs Tello von Chur! 
sich findet. In seiner vorliegenden Gestalt kann allerdings das 
Testament nicht wohl im Jahre 766 niedergeschrieben sein, das 
zeigt die vom rätischen Vulgarlatein, das aus anderen Urkunden 
der Zeit und Gegend bekannt ist, abweichende Sprache. Die 
eingefügte ausführliche Beschreibung von Gütern weist jedoch 
selbst noch über die Formen frühmittelalterlicher Grundherrschaf- 
ten zurück auf die römischen, deren Fortbestand in den von 
Romanen bewohnten Tälern des Hochgebirges innerer Wahr- 
scheinlichkeit nicht entbehrt. Besonders beachtenswert sind die 
Angaben über die Höfe, bei denen auch ein mit Obstbäumen 
bepflanzter „curtinus“? nicht fehlt. Die Größe der zugehörigen 
Ackerstücke ist nach der Aussaat berechnet, Kolonen erscheinen 
als Inhaber der dienenden Güter. Mansi und iugera nach frän- 
kischer Weise finden sich dagegen in einem sogenannten Urbar 
des Bistums Chur’, das aber deswegen nicht erheblich viel 
Jünger zu sein braucht. Bei dem engen Anschluß seiner Fassung 

1 Codex dipl. ad hist. Raeticam, hrsg. von Mohr, B. 1 S. 10ff., nro. 9; 
auch bei Planta, Das alte Rütien (Berlin 1872) S. 443 tf. und ibid. S. 284 ff. 
ausführlich erläutert. 

2 Vgl. dazu Rübel, Die Franken (Bielefeld u. Leipzig 1904) $. 296 ff. 

3 Ediert von Zellweger in „Der Schweizerische Geschichtsforscher“ 
B. 4 (Bern 1821) S. 169 ff., bei Mohr l. c. S. 283ff. nro. 193 und bei Planta 


l. c. S. 518ff. nach einer von Tschudi gefertigten Abschrift. Das Original 
ist verloren. 


158 G. Caro. 


an karolingische Formulare! spricht schon der äußere Eindruck 
für die Entstehung in der Zeit Ludwigs des Frommen, die sich 
übrigens meines Erachtens mit Sicherheit nachweisen läßt, und 
nicht Besitzungen des Bistums Chur sind in dem Urbar ver- 
zeichnet, sondern fiskalische Güter und Einkünfte? Die wichtige 
Quelle für fränkische Reichsgutsorganisation ist bisher bedauer- 
licherweise verkannt worden.’ 

Spätere Einkünfterödel des Bistums* und Domkapitels Chur? 
tragen einen wesentlich veränderten Charakter, entsprechend den 
inzwischen eingetretenen Umwandlungen der Agrarverfassung. 
Den Bestand eines älteren Urbars aus dem eines jüngeren fest- 
stellen zu wollen, wäre eine recht mißBliche Aufgabe. Nun hat 
neuerdings Beyerle etwas derartiges unternommen in einem Falle, 
wo kein älteres Urbar zu Gebote steht, indem er in Fortsetzung 
früherer Untersuchungen über den Arbongau® ein Stück eines 


1 Siehe M. G. Capit. Bd. 1 S. 250 ff. 

? Indem ich mir vorbehalte, auf eingehende Beweisführung und auf 
die Bedeutung des Reichsguturbars zurückzukommen, bemerke ich: Die 
Stellen, welche das Urbar als Güterverzeichnis des Bistums Chur charak- 
terisieren wollen, sind spätere Zusätze, vermutlich von Tschudi selbst bei- 
gefügt. Tatsächlich werden im Urbar Höfe, Kirchen und Einkünfte auf- 
geführt, die aus Reichsgut an das Bistum Chur gekommen sind, neben 
solchen, die anderen Empfüngern zuteil wurden und später nicht dem Bis- 
tum gehörten. Auf die Abfassungszeit weist der Umstand hin, daß die von 
Ludwig d. Fr. 831 dem Kloster Pfävers restituierten Höfe Frastenz und 
Nüziders (B. M. R. nro. 863) im Urbar, ersterer als beneficium des Thiet- 
bertus, letzterer als beneficium des Haltmannus aufgeführt sind (bei Mohr 
S. 284, 286), während sie unter dem gleichfalls im Urbar (S. 290 f.) ver- 
zeichneten Besitzungen der „cellat Pfüvers fehlen. Die Pfarrkirche zu 
Nüziders, die nach dem Urbar Adam innehielt, kam 881 durch Austausch 
an das Bistum Chur (B. M. R. nro. 1566). 

3 So läßt Schulte, Geschichte des ma. Handels und Verkehrs 
zwischen Westdeutschl. u. Italien 1, 63f., vgl. S. 147 u. 151, nicht er- 
kennen, daß der Zoll zu Walenstaad (am oberen Ende des Walensees) 
einem anderen Inhaber zukam als dem Bischof von Chur, auch nachdem 
diesem Otto I. im J. 960, M. G. Dipl. 1, 288 f., die im Urbar neben dem 
Zolltarif aufgeführte Fischerei geschenkt hatte. . 

* Bei Mohr l. c. 2, 98 ff. c. 1290/98. 

$ Die Urbarien des Domkapitels zu Chur aus dem 12., 13. u. 14. saec. 
hrsg. von C. v. Mohr, Chur 1869. 

° Grundherrschaft und Hoheitsrechte des Bischofs von Konstanz in 
Arbon, Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Um- 
gebung, H. 32, 1903, S. 31 ff. 


Zur Urbarforschung. 159 


bischöflich Konstanzer Urbars, das er ins Jahr 1302 setzt, publi- 
zierte! und in den daran geknüpften Erörterungen den Bestand 
der Grundherrschaft Arbon in der Karolingerzeit zu rekonstruieren 
suchte. Seine Absicht ist (S. 73): „für eine der nachweisbar 
ältesten geistlichen Grundherrschaften Alamanniens typische Er- 
gebnisse eindringender Urbarforschung vorweg zu nehmen.“ Über 
den Einzelfall hinaus stellt er also Fragen von grundsätzlicher 
Bedeutung in den Vordergrund. Dies berechtigt wohl, schon 
jetzt mit dem Widerspruch, zu dem seine Ausführungen Anlaß 
geben, hervorzutreten, ehe noch seine Untersuchungen zu Ende 
geführt sind? Zur Klärung der einschlägigen Fragen kann eine 
offene Aussprache nur beitragen. 

Gleich ein sehr wesentlicher Umstand bedarf noch wei- 
terer Aufklärung, die Zehntverhältnisse. Beyerle konstatiert 
(S. 90) das Vorhandensein von 99 nur groß- und kleinzehnt- 
pflichtigen Gütern, die er nicht zur „engeren Grundherrschaft“ 
rechnet; aber der Kirchenzehnt, der große wie der kleine, war 
überhaupt keine grundherrliche Abgabe. Durch den Staat der 
Kirche zuerkannt, mußte er dem Prinzip nach von allen Gütern 
im Zehntbezirk an die empfangsberechtigte Pfarrkirche entrichtet 
werden. Nun gehörte die (St. Martins) Pfarrkirche zu Arbon, 
ursprünglich die einzige des (kleinen) Arbongaus, dem Bistum. 
Ihre Einkünfte aus Grundbesitz (Widemgüten) und Zehnten 
fielen an den Bischof. Daß die Einsicht in die doppelte Natur 
der bischöflichen Rechte in und um Arbon für das Verständnis 
des Urbars erste Voraussetzung sei, hebt Beyerle (S. 76) nach- 
drücklich hervor. Statt jedoch an dem Unterschiede streng fest- 
zuhalten, vermengt er den dem Grundherrn geschuldeten Zins 
und den der Kirche zuständigen Zehnten durch eine dem Wort- 
laut des Urbars widersprechende Annahme (S. 98). Er meint: 
„eine größere Reihe von Getreidegefällen innerhalb der rein grund- 


! Ergebnisse einer alamannischen Urbarforschung, Festgabe für Felix 
Dahn, I. Teil, Breslau 1905, S. 67 ff. 

? Die ibid. S. 78 n. 16 verheißene Edition des ausführlichen Urbars 
(von 1546) hat Beyerle jetzt in der eben erschienenen Fortsetzung seiner 
Abhandlung in Schriften d. Ver. f. Gesch. d. Bodensees H. 34, 1905, S. 25 ff. 
gegeben. Der Abschluß steht noch aus, und es erleiden meine Aus- 
führungen, die sich gegen die in der vorigen Note zitierte Abhandlung 
richten, dadurch keine Veränderung. 


160 ` G. Caro. 


herrlichen Abschnitte des Urbars“, (die nach der Überschrift 
Zinsverzeichnisse geben), seien „Großzehnten“. 

Gewiß ist auffällig, daß „innerhalb des engeren Grund- 
herrschaftsverbandes“ Groß- und Kleinzehnt vielfach zu fehlen 
scheinen (S. 99f.). Es müßte der Betrag des Zehnten fixiert und 
mit dem Grundzins verschmolzen worden sein. Ein solcher Vor- 
gang wäre denkbar, hätte aber erst einwandfrei belegt werden 
sollen. Einfacher ist die Erklärung, daß die im 13. Jahrhundert 
überall in den alten Villikationen nachweisbaren Getreidezinse an 
Stelle der früher von den Unfreien je drei Tage in der Woche 
zu leistenden Fronden getreten sind!, und keinesfalls kann eine 
Verleihung von Gütern gegen den bloßen Kirchenzehnten statt- 
gefunden haben.” Selbst in der Verleihungsurkunde des Erz- 
bischofs von Bremen® für holländische Ansiedler von 1106, die 
dem Grundherrn als wesentliche Einkünfte aus dem vergabten 
Boden den Kirchenzehnten zuwies, fehlt der Grundzins nicht 
völlig, wenn er auch in dem minimalen Betrage von 1 den. als 
bloßer Rekognitionszins aufzufassen ist. Mir scheint, daß an einer 
Stelle wenigstens sich aufklären läßt, wie Beyerle zu seiner Ver- 
mengung von Zins und Zehnten gelangte. 

Die Ackerflur des Kellhofs Arbon war, wie Beyerle wohl 
mit Recht annimmt, zwischen dem 13. und 16. Jahrhundert zer- 
teilt an Bürger der Stadt Arbon ausgetan worden (S. 102). 
Nach dem zweiten Urbar (1546) entrichteten „Hofzehnten“ 
46 Parzellen (S. 105). So schließt er, daß die Verleihung gegen 
bloße Entrichtung des Zehnten geschehen war. Im ersten Urbar 
freilich sind (S. 127) Erträge aufgeführt „de decimis et censibus 
hortorum circa civitatem“, und zwischen den beiden Urbaren 
liegt der für die Grundherren am Bodensee so verhängnisvolle 
Appenzellerkrieg. Am 12. Februar 1407 bestätigte Albrecht, er- 
wählter Bischof zu Konstanz‘, dem Ammann, Rat und Bürgern 


1 Vgl. den Aufsatz „Zur Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte des 
Klosters St. Gallen“, in meinen Beiträgen zur älteren deutschen Wirtschafts- 
und Verfassungsgeschichte, Leipzig 1905, s. S. 109. 

2? Gegen diese von Beyerle schon in Schriften l. c. S. 46 vertretene 
Annahme vgl. meine Erwiderung im Anzeiger f. Schweiz. Gesch. 1904, 
S. 301. 

3 Brem. U. B. I nro. 27, auch nro. 56, vgl. Inama-Sternegg, D. W. G. 
2, 13 n. 1. 

4 Die Urkunde findet sich in einem Ms. der juristischen Bibliothek 


Zur Urbarforschung. 161 


seiner Stadt Arbon ihre Freiheiten und tat ihnen die Gnade, daß 
er die Güter, die sie als Lehen vom Bistum inne hatten, wo sie 
auch immer gelegen sein mochten, durch zwei Arboner Bürger 
ihnen aufsandte. Bischof Otto zu Konstanz erneuerte 1412 die 
Aufsendung.! Mit Allodifizierung der Lehen fiel der Zins weg; 
es blieb der Zehnten übrig als der Kirche zustehend, nicht dem 
Grundherrn. Die beiden Urkunden sind Beyerle wohl kaum be- 
kannt gewesen. Mit Rückschlüssen aus jungen Urbaren kann eben 
nicht vorsichtig genug operiert werden, zumal wenn es sich um eine 
Gegend handelt, wo die Ablösung der Grundlasten schon Jahr- 
hunderte vor der französischen Revolution stark im Schwange war. 

Nicht nur durch Zerteilung der mit den Sallandäckern iden- 
tischen Kellhofäcker ist die Organisation des bischöflichen Hofes 
Arbon modifiziert worden; es müssen auch sonst tiefgreifende 
Umwälzungen eingetreten sein. Die Herren von Arbon? haben 
zweifellos einen guten Teil der grundherrlichen Einkünfte an 
sich gebracht. Das mächtige Ministerialiengeschlecht, aus dem 
selbst ein Bischof von Konstanz hervorgegangen war, zerfiel in 
zwei Linien, deren ältere die Vogtei zu Arbon mit der dortigen 
Burg innehielt, während die jüngere das Meieramt besaß. Güter 
und Rechte des ersteren Zweiges gelangten bei seinem Aussterben 
im Mannesstamm mit der Hand der Erbtöchter an Volkmar von 
Kemnat und Rudolf von Bodman, von deren Nachkommen sie 
Bischof Rudolf 1282 und 1285 durch Kauf ans Bistum brachte.? 
Die Höhe des an Marquard von Kemnat zugesagten Preises, 
2500 Mark Silber, zeigt, welcher Wert einer Erwerbung beige- 
messen wurde, deren Einkünfte sich doch nur auf 90 Mark Silber 
belaufen sollten; gleichwohl ist das Objekt in der Urkunde nicht 
näher beschrieben. Marquard verkauft sein Gut zu Arbon in 
Burg und Stadt, Eigen und Lehen, Holz oder Feld, Äcker und 
Wiesen, Leute und Gut, etc. Inbegriffen waren jedenfalls die 
Vogteirechte, so weit sie ihm zukamen. Auch die Gebrüder 
von Bodman, Ritter Ulrich und Ulrich, Pfarrherr zu Feldkirch, 
verkauften ihr Gut zu Arbon in Burg und Stadt, Leute und Gut, 


Zürich (pap. fol. s. XVII, Sign. 2343, Fa IX 21, Arbon Urkundenbuch), 
Datum, Konstanz „nechsten Samstag vor der Mann fastnacht 1407. (?) 
! Urk. ebendort, Datum, Gottlieben Dienstag in der Pfingsten 1412. 
2 Vgl. Beyerle in Schriften l. c. S. 67 f. 
3 Regesta episcoporum Constant. I nro. 2555 f., 2627. 


162 G. Caro. 


Eigen, Lehen und Maunlehen, was ihre Vorfahren besessen 
hatten, aber nur so weit es innerhalb des Friedegrabens der 
Stadt lag, dazu die Vogtei über die Kirche zu Arbon, die 
Wideme innerhalb des Grabens mit dem bestrittenen Anspruch 
auf 5 Pfund Vogtrecht über die Kirche und den Hof im Dorf 
vor der Stadt nebst zubehörenden Gülten. Sie behielten sich 
die Vogtei über Wideme und Leute der S. Martinskirche außer- 
halb des Grabens vor, die Äcker zu „Buochihorn“, die Gärten 
und alle ihre Mannlehen außerhalb des Grabens. Es ist also das 
Erbe der Herren von Arbon älterer Linie nicht vollständig ans 
Bistum gefallen. Wohl mochte durch die Ankäufe gutenteils 
zurückgewonnen sein, was etwa von ihnen aus der Villikation 
entfremdet war; in ihrem alten Bestande wurde sie dennoch 
nicht hergestellt. Es fehlten etwaige Entfremdungen durch die 
jüngere Linie, die Meier, und es sind Eigen und Lehen der äl- 
teren Linie hinzugekommen. Das Urbar scheidet die ursprüng- 
liche Pertinenz des Hofes Arbon und die Besitzungen der Vögte 
nicht deutlich. In Abschnitt I (S. 111ff.) sind census et advo- 
cacia super curiam cellerarii Arbonensis aufgeführt, in Abschnitt II 
(S. 116f.) census possessionum subscriptorum. Wie man auch 
das Verhältnis der beiden Abschnitte zueinander auffassen magt, 
alte Hofgüter könnten in beiden enthalten sein, ohne daß es 
ein sichres Merkmal gäbe, sie von den Besitzungen der Herren 
von Arbon zu sondern. 

Weit mehr Aussicht auf Erfolg verspricht ein Versuch, den 
Bestand des Hofes Horn in der Karolingerzeit zu ermitteln, der, 


! Beyerle meint (S. 79), daß in „Abschnitt II diejenigen Besitzungen 
zu suchen sind, welche nach dem Vertrage von 1285 noch in Händen der 
Herren von Bodman verblieben waren, bald darauf aber — unbekannt 
wann — dem Bistum zurückerworben wurden.“ Mir erscheint wahrschein- 
licher, daß Abschnitt I die Zinse von den niemals dem Bistum entfremdeten 
Besitzungen enthält, unter Hinzufügung der 1282 erworbenen Vogteiabgaben, 
die in einem Falle (nro. 45 gegen nro. 60) fehlt; Abschnitt II würde dann 
die 1282 erworbenen Besitzungen enthalten. Übrigens ist die Annahme 
von Beyerle (S. 88), daß die in Abschn. III und entsprechend Abschn. VII 
als Einkünfte der Kirche Arbon aufgezählten Getreidegefälle fixierte Groß- 
zehnten darstellen, höchst bedenklich. Sie führt zu der unmöglichen 
Folgerung, daß die eigentlichen Widemgüter gegen Großzehnt ausgetan 
waren, also der Kirche nicht mehr brachten, als ihr ohnehin zufallen 
mußte, 


Zur Urbarforschung. 163 


Arbon benachbart, gleich diesem in der Besitzbestätigung Frie- 
drichs Li von 1155 als dem Bistum gehörig aufgeführt wird. 
Der auf Horn bezügliche Abschnitt des Urbars (VII, S. 121), 
vielleicht auf älterer Vorlage beruhend, ist sehr übersichtlich 
gefaßt. Die Einkünfte vom Hofe (curia) und von den Gütern, 
die dorthin zinsen, werden getrennt aufgeführt; letztere verteilen 
sich folgendermaßen: 


„14 lehen“ geben 14 mod. tritici mens. Const. _ 
(Hufe) Büchperg gibt 3 maltra avene mens. Arbon. 
superior hüba de Goldach s 3 2 e m ? 


hüba retro ecclesiam 
hüba dicti Sonnen Se 1 vw e ji o 
Dazu geben die ersten 3 Hufen je ein Schwein, zwei im Wert 
von zusammen 20 sol, eines von 12 sol., die vierte Hufe gibt 
ein Schwein im Wert von 5 sol. oder mehr. Alle vier Hufen 
zusammen geben 16 Hühner. Ferner kamen ein: 


A 3 DA 1 A A 


de Nagersriet anteriori 250 casei 
m a posteriori 250 „ 
de novali Nüwenswendi 50 y 
ge „ in Klingenbüch 4 p 
m „ in Tarchselsrütti 60 „ 
de Varwenswendi 80 y 


de novali in superiori monte i6 „ 
zusammen 700 Käse, jeder soll 3 obuli wert sein. 

Daß die curia mit dem Herren- oder Salhof der Karolinger- 
zeit zu identifizieren ist, entspricht jedenfalls der Ansicht von 
Beyerle Die sehr beträchtlichen Abgaben bildeten den Anteil 
des Grundherrn am Ertrage des früher im Eigenbetrieb bewirt- 
schafteten Sallands. Zum Salhof gehörten notwendig Hufen, 
deren Inhaber für den Anbau des Sallands Frondienste leisteten; 
daran lassen die älteren Urbare keinen Zweifel, und auch in 
Urkunden wird oft genug über Herrenhöfe mit zugehörigen Hufen 
verfügt. Zur Annahme, daß im südlichen Alamannien die Grund- 
züge der Hofverfassung andere waren als sonst im Frankenreich, 
liegt nicht der geringste Grund vor. Bei jedem Versuch, das 
alte Zubehör des Salhofs an dienenden Gütern festzustellen, 
kommen immer zunächst die Hufen in Betracht, die gleichsam 
den eisernen Bestand jeder Villikation bildeten, während die 
kleineren dienenden Güter (Schupposen), in der Karolingerzeit 


1 Reg. ep. Const. nro. 936. 


164 G. Caro. 


noch kaum nachweisbar, erst später hinzugekommen sind. Infolge 
Mißachtung dieser Tatsache sind die von Beyerle vorgenommenen 
Rekonstruktionen schlechthin verfehlt. Er rechnet (S. 107) zum 
alten Bestande des Hofes Horn die 14 Lehen, die er für alte 
Schupposen ansieht, und läßt (S. 109) vier „Novalhufen“ hinzu- 
kommen. Gerade das Umgekehrte ist richtig. Daß zwei der 
Hufen in Goldach und die anderen beiden wohl auch in einiger 
Entfernung vom Hofe lagen, darf nicht wundernehmen; es ent- 
spricht völlig der im Vorlande der Alpen so häufig zu beobach- 
tenden Streulage von Pertinenzen der Grundherrschaften. Auf- 
fällig könnte höchstens die verhältnismäßig geringe Belastung 
erscheinen. Vielleicht waren es ursprünglich nicht mansi serviles 
sondern ingenuiles, oder wahrscheinlicher, ein Teil der Abgaben 
fiel nicht an den Bischof und fehlt daher im Urbar. 

Die Gleichsetzung von Schupposen und Lehen ist keines- 
wegs einwandfrei. DBeyerle selbst hebt (S. 92) den Umstand 
hervor, der ihr hindernd im Wege steht. Dienende Güter der 
Grundherrschaft konnten „erst nach Anerkennung des vollen 
Liegenschaftserbrechts ihrer Besitzer als lehen bezeichnet“ werden. 
Zunächst ist bei Lehen an Güter zu denken, die nach freiem 
Leiherecht verliehen waren, zu den alten precarie oblate würde 
die geringe Höhe des Zinses ganz wohl passen; gar manches 
Lehen wird auch als precaria data neu auf Rodland angelegt 
worden sein. Nun führen Abschnitt I und II des Urbars Schup- 
posen und Lehen neben einander auf. Ich möchte es deswegen 
nicht für ausgeschlossen halten, daß hier der Sprachgebrauch, 
etwa unter Einfluß eigenartiger Verhältnisse, den Unterschied 
verdeckt; es können auch Schupposen zu Lehen vergabt sein, 
auffällig wäre immerhin, daß sie sonst beim Hofe Horn ganz 
fehlen würden, — aber zum Zwecke einer Rekonstruktion beides 
gleichzusetzen und, wie dem Kellhof Horn 14, so dem Kellhof 
Arbon 11 Schupposen als ursprüngliche Pertinenz zuzuweisen, 
geht nicht an. 

Das Zubehör des Hofes Arbon an Hufen läßt sich nicht 
genau ermitteln. In Abschnitt I des Urbars sind nur drei ge- 
nannt, die Schübshübe (nro. 5) und „2 mansus in Olmershusen“ 
(nro. 14), dazu kommen wohl noch 2 Hufen in (Kügelis) Winden 
(nro. 45, vgl. nro. 97). Die Zahl wäre recht gering für einen 
so alten und bedeutenden Hof wie Arbon, auch müßten die 


Zur Urbarforschung. 165 


Hufen weitab vom Hofe gelegen haben; dem Kellhofe Erdhausen 
jedoch, dem sie Beyerle zurechnet, lag nur Olmershausen erheb- 
lich näher, und über den Nachweis, daß Erdhausen ein alter 
bischöflicher Hof war, hat er hinweggesehen. Sollte nicht auch 
der Vogt einen Salhof besessen haben? Im Vergleich zum Grund- 
zins erscheint in Abschnitt I die Vogtabgabe sehr beträchtlich. 
Die Schübshübe gab „pro censu“ 3 maltra et 3 mod. avene mens. 
Arbonens. und 5 Hühner, „pro advocacia“ dagegen 7 quart. tritici, 
14 quart. avene eiusdem mens., 20 sol., 2 Schweine, eines zu 
10 sol, das andere zu 3 sol., 4 Hühner, 1 Gans und „de castro“ 
3 sol. Offenbar fielen Grundzinse an den Vogt, durch dessen 
„Anmaßung“ dem Grundherrn der Ertrag seiner Villikation arg 
beschnitten war. Was der Meyer an sich gerissen hatte, läßt 
sich gar nicht konstatieren, da bei der Abfassung des Urbars 
Amt und Einkünfte nicht vom Bischof erworben waren. 

Zu Rekonstruktionsversuchen ist eben das für Arbon vor- 
liegende Material wenig geeignet. Der karolingische Bestand der 
Villikation ist nicht mit Sicherheit herzustellen, und vollends nur 
sehr vorsichtig darf man darüber hinaus auf die Siedlungs- 
geschichte zurückschließen. Beyerle glaubt (S. 84) in Arbon 
„eine der wenigen ursprünglichen geschlossenen grundherrschaft- 
lichen Siedlungen im alamannischen Lande“ vor sich zu haben. 
Ich wies demgegenüber darauf hin!, daß seine Annahme, im 
ganzen Arbongau sei der Bischof Grundherr gewesen wie in der 
Bischofshöri bei Konstanz, mit den karolingischen Zeugnissen 
nicht übereinstimmt. Die ursprüngliche Geschlossenheit des 
grundherrlichen Besitzes in einem kleineren Bezirk, etwa zwischen 
Arbon und Egnach und mehrere Kilometer weit landeinwärts, 
wäre auch dann nicht erwiesen, wenn sie später bestanden hätte. 
Für die Form der Niederlassung, ob in Dörfern oder Weilern, 
trug die Beschaffenheit des Geländes offenbar viel mehr aus als 
Stand und Besitzrecht der Ansiedler. Einzelweiler und Weiler- 
gruppen können von Grundherrn gegründet sein, oder auch von 
freien Bauern. 

Für die Frage nach der „Emanzipationsbewegung der Grund- 


! In der oben S. 160 n. 2 angeführten Erwiderung, vgl. auch den 
Aufsatz über „das ursprüngliche Verhältnis des Klosters St. Gallen zum 
Bistum Konstanz‘, in meinen Beiträgen S. 26 ff. 


166 G. Caro. 


herrschaften vom Grafschaftsverband“ würde eine Untersuchung 
der Vogteiverhältnisse in Arbon „ein dankbares Feld“ liefern; 
darin stimme ich mit Beyerle (S. 84) überein. Was man vor- 
läufig davon weiß, spricht eher für die Berechtigung von Seeligers! 
„Angriffen“ wider die „grundherrliche Theorie“, als für das Gegen- 
teil. Gehören doch Arbon und Horn noch heute zum Thurgau, 
in den der Arbongau sehr früh aufgegangen ist, und dessen 
Überrest gleichsam der gegenwärtige Kanton vorstellt. Pupikofer 
in seiner Geschichte des Thurgaus? läßt das Landgrafenamt (und 
Landgericht) seine Gerichtsbarkeit unter anderem auch über die 
diesseits (südlich) des Bodensees gelegenen Güter des Bischofs 
von Konstanz erstrecken, mit Ausnahme der speziell eximierten 
wie der Stadt Konstanz. Aus dem Arboner Stadtrecht von 1255° 
ergibt sich nicht, daß der Vogt den Blutbann übte?, und wenn 
etwa der Stadt das Privileg Konradins von 1266° die Exemption 
gebracht haben sollte, so blieb doch außerhalb des Friedegrabens 
alles beim alten. 

Im Anschluß an die bisherigen, im wesentlichen polemischen 
Erörterungen möchte ich auf eine Frage zurückkommen, die bei 
ihrer fundamentalen Bedeutung bereits gestreift werden mußte. 
In dem eben angeführten Werke hat Seeliger gleichsam einen 
Grundpfeiler der Anschauungen von den sozialen Verhältnissen 
des früheren Mittelalters umgestürzt: „Gerichtsherrschaft war nicht 
Ausfluß der Grundherrschaft“ (S. 183). Es gab nicht hofrecht- 
liche Leihen, die den Beliehenen der Gerichtsbarkeit des Grund- 
herrn unterwarfen, im Gegensatz zu den freien Leihen, die ein 
rein dingliches Abhängigkeitsverhältnis schufen. „Die Leihe- 
herrschaft genoß nur dann eine Gerichtsbarkeit, die über die 
grundherrlichen Fragen hinausreichte, wenn sie zugleich Gerichts- 


! Die soziale u. polit. Bedeutung d. Grundherrschaft, Abh. der phil.- 
hist. Klasse der k. süchs. Ges. d Wiss. B. 22, nro. 1, Leipzig 1903. 

2 2. Aufl. Frauenfeld 1886, 1, 632. 

° Thurgauische Beiträge H. 41, 1901, S. 129 ff. 

* Die Ausführungen von Beyerle, Schriften 1. c. S. 85f., beruhen nur 
auf allgemeinen Erwägungen. Das Stadtrecht weist dem Ammann die Bußen 
für Frevel zu, außer bei „vulnerationes‘“ (blutenden Wunden) und „haim- 
suochi“ (Hausfriedensbruch), also den schwersten Fällen von Frevel, die dem 
Vogt vorbehalten sind. Daß Totschlag der Kompetenz des Landgrafen 
überlassen bleibt, ist stillschweigende Voraussetzung. 

5 Tschudi, Chron. Helvet. 1, 167. 


Zur Urbarforschung. 167 


herrschaft besaß, und nur in dem Maße als ihr solche zukam“ 
(S. 184). Einen Unterschied zwischen der sogenannten hofrecht- 
lichen Landleihe, der in Wirklichkeit diese Bezeichnung nicht 
zukommt, und der freien Landleihe erkennt Seeliger gleichwohl 
an. Er hebt gebührend die Bestandteile des grundherrlichen 
Gebiets hervor (S. 41), das selbstbewirtschaftete Salland und die 
dienenden Bauerngüter (mansi) einerseits, das Zins- und Bene- 
fizialland andererseits; demgemäß betont er (S. 42), „daß ein be- 
stimmter Unterschied zwischen den Mansen des herrschaftlichen 
Hufenbauers und den Benefizien zu machen ist“, wenn es auch 
gelegentlich vorkommt, daß einzelne Hufen, selbst unter Bei- 
behaltung der Belastung, zu Beneficium vergabt wurden. Über 
Prekarien- und Benefizialleihe außerhalb des engeren Hofverbandes 
hat Seeliger eingehend gehandelt; die Frage jedoch nach dem 
Rechtscharakter der Leihe im engeren Kreise hat er nur gestreift 
(S. 55): „Prekarienverträge können dienende Gütern und loseres 
Leiheland betreffen, in den engeren Gutsverband führen oder 
nicht.“ 

Vestierte Hufen waren vom Grundherrn dem Hintersassen 
zu Prekarie verliehen; das entspricht im wesentlichen den gel- 
tenden Ansichten.! Seinen Ursprung hatte das Verhältnis freilich 
nicht in einer prekarischen Leihe, die, römischen Ursprungs, 
durch die Germanen der Urzeit bei Ausstattung ihrer Unfreien 
mit Land kaum Anwendung gefunden haben kann. Das antike 
Kolonat andererseits, in Nordfrankreich vorherrschend, auch für 
Deutschland nicht ohne Bedeutung’, geht auf Pachtverträge zu- 
rück und hatte vorlängst durch Eingreifen der staatlichen Gesetz- 
gebung zur Fesselung der (freien) Pächter an die Scholle geführt. 
Ähnlich den gallischen Kolonen waren die sächsischen Laten, 
deren Entstehung sich im Dunkel der Völkerwanderung verliert, 
mit ihrer Hufe verbunden. Gleichwohl läßt sich nicht verkennen, 
daß die Leihe innerhalb der Villikation einen prekarischen 
Charakter annehmen konnte.” Indessen ist mit dieser Erkenntnis 


! Vgl. die bei Schröder, D.R.G.‘ S. 286 n. 81 angeführte Literatur. 

2 Inama-Sternegg, D. W.G. 1, 121ff. 

: S. besonders die, allerdings aus Spanien stammende praecaria in 
den Formulae Visigothicae nro. 36, M. G. Form. S. 591. Die Landleihe ge- 
schieht hier zu Prekarie; aber der Beliehene tritt in das Rechtsverhältnis 
eines Kolonen ein. 


168 G. Caro. 


wenig gewonnen. „Der Name Prekarie sagt an sich nichts 
anderes, als daß der Beliehene ein Bittgesuch um Überlassung 
des Guts zu temporärem Gebrauch gestellt und der Verleihende 
diesem Gesuch willfahrend das Gut geliehen hat“! In dem sehr 
weiten Rahmen konnte der mannigfachste Inhalt Platz finden. 
An der eben angeführten Stelle weist Heusler darauf hin, daß im 
ältesten Recht die Begriffe Nießbrauch, Leihe und Pacht nicht 
fest abgegrenzt waren; auch unter dem Wort Prekarie vereinigten 
sich Nießbrauchbestellung und Pachtverhältnisse. Die freie Leihe 
der Bremer Urkunde? von 1106 ist auf ergangene Bitte (petitio) 
hin erfolgt; Inhalt gab dieser Form der zwischen Leiher und 
Beliehenen vereinbarte Pachtvertrag (pactio). 

Die Bedingungen für Leihe von dienenden Gütern gehen aus 
Urbaren und Urkunden hervor. Da sind Abgaben und Dienste 
aufgezählt, die auf den Inhabern der Hufen lasteten. Das ganze 
Getriebe der Villikation läßt sich aus den häufig sehr detaillier- 
ten Angaben erschließen; aber wie das Verhältnis zwischen Grund- 
herr und Hufner zustande gekommen ist, bleibt unklar. Über 
Hofleihen hat man in Deutschland zur Karolingerzeit wohl schwer- 
lich Urkunden ausgestellt. Es wird über Hufen mitsamt den 
Inhabern verfügt; wie es bei der Einsetzung von Hufnern zu- 
ging, ist nicht direkt überliefert. Da verdient denn ein Bericht? 
Beachtung, der jetzt anstandslos benutzt werden darf, nachdem 
einwandfrei erwiesen ist‘, daß er aus einer Zeit stammt, in der 
man noch Näheres davon wissen konnte, wie es bei der Gründung 
von Villikationen zuging; denn mit den im 12. Jahrhundert ein- 
setzenden Wandlungen des Wirtschaftslebens kam die alte Form, 
grundherrlichen Besitz nutzbar zu machen, in Abgang. Während 
die alten Villikationen sich auflösten oder doch tiefgreifende 


! Heusler, Instit. d. deutsch. Privatrechts 2, 168. 

2 S. oben S. 160 n. 3. 

s Acta Murensia, ed. M. Kiem in Quellen 2. Schweiz. Gesch. B. 3 T. 3. 

* H. Hirsch, Die Acta Murensia und die ältesten Urkunden des Klosters 
Muri, Mitt. des Inst. f. österr. Geschichtsforsch. B. 25 (1904) S. 209 ff., 
414 ff., betrachtet die Acta als Vorläufer der Urbare des 13. Jahrhunderts 
(S. 256), setzt ihre Entstehung etwa zu dem Jahre 1150 (S. 240) und macht 
wahrscheinlich, daß ihr Verfasser Abt Chuono von Muri war (S. 445). 
Steinacker in Zeitschr. f. d. Gesch. des Oberrheins N. F. 19 (1904) S. 378 
setzt die Entstehung des ersten, erzählenden Teils ins Jahr 1119. 


Zur Urbarforschung. 169 


Umgestaltungen erfuhren, geschahen Neuansiedlungen wie die 
umfassenden des Nordostens nach freierem Leiherecht. 

Vor allem ein für die Hofleihe wesentlicher Umstand ergibt 
sich aus den Acta Murensia. Der Grundherr teilt den Hinter- 
sassen nicht nur den Boden des dienenden Guts zu, sondern auch 
die zur Bewirtschaftung erforderlichen Betriebsmittel. Die „con- 
stitutio“ der zum Kloster gehörigen Bauern besagt!: Wo oder 
wann nur immer hier auf unserem Boden jemand neu anzusiedeln 
und auszustatten ist, muß ein eisenbeschlagener Pflug geliefert 
werden, ein Wagen mit vier Rindern, eine trächtige Sau mit 
zwei einjährigen Ferkeln und ein Hahn mit zwei Hennen. Ferkel 
und Hühner muß der Empfänger füttern, um sie (als Zins) zum 
üblichen Termin darzubringen. Sterben die Rinder oder das 
Schwein noch im gleichen Jahre, so ist Ersatz zu leisten. Ferner 
werden geliefert: eine Sichel, ein Beil, eine Axt und alles erfor- 
derliche Eisengerät, dazu Sämereien aller Art,’ Spelt, Hafer, 
Flachs, Rüben, Erbsen, Bohnen, Hirse und anderes, endlich Holz 
zum Hausbau und überhaupt alles was nötig ist. Die Hofleihe 
gewährte den Beliehenen nicht nur den Boden, sondern auch die 
Mittel zum Wirtschaftsbetrieb, allerdings nur für Ackerland. 
Die Rinder dienen zur Bespannung von Pflug und Wagen; ein 
Stamm von Schweinen und Hühnern mußte wegen der jährlich 
zu entrichtenden Abgaben vorhanden sein. Stärkerer Viehbestand 
auf den dienenden Gütern war wohl für die Grundherrschaft 
nicht erforderlich; ihn zu beschaffen mochte den Hintersassen 
überlassen bleiben.? 

Die Güterverwaltung des Klosters Muri war jedenfalls des 
öfteren in die Lage gekommen, neu einzusetzenden Hintersassen 
die Betriebsmittel zu liefern. Den Ort selbst, der von Resten 
antiker Baulichkeiten seinen Namen empfangen hat?, umgaben 
dichte Wälder; nur drei Ansiedlungsstätten gehörten in die 
Parochie der alten Pfarrkirche Muri; deren Zahl ist nach Grün- 


! Acta Mur. S. 61f. 

? Die von Inama-Sternegg 1, 159 n. 3 angeführte Stelle der lex 
Baiuw. I, 13, scheint sich eher auf Verleihung von Herden an Unfreie zu 
beziehen als auf Betriebsmittel des Guts; auch die ibid. S. 389 n. 2 an- 
geführten Stellen sind nicht recht beweiskräftig für die Ausstattung die- 
nender Hufen mit Inventar. 

® Acta Mur. 8. 16. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 2. 12 


170 G. Caro. 


dung des Klosters auf zwölf angewachsen. An der Rodungs- 
tätigkeit hatte das Kloster erheblichen Anteil. Gleich bei der 
Gründung wurde ihm von der Stifterin, Gräfin Ita, ein ge- 
schlossenes Gebiet angewiesen, in dessen Mitte es selbst lag. 
Diese grundherrliche Mark umfaßte bebautes und unbebautes 
Land, Ortschaften, Äcker, Wiesen und Wald innerhalb bestimmter 
Grenzen’; dem Umfange nach erheblich kleiner als die Parochie 
bot sie für Rodungen noch viel Raum. So wurde Althäusern 
durch fremde Ansiedler angelegt und unter Propst Gotfrid „in 
curtem ordinata“; das Zubehör bildeten 2 Hufen, eine ganze und 
zwei halbe, und 14 dienende Schupposen. Ebenso wurde Birri 
gegründet und als Hof organisiert; es gehörten 12 dienende 
Schupposen dazu, je sechs am Orte selbst und in Türmelen, und 
eine Hufe. In der Villikation Muri war das Verhältnis von 
Hufen und Schupposen ein anderes, 20 zu 57, die sich verteilten 
auf: Muri 16, 18, Egg 14, 22, Hasli 0, 4'4, Wil IK 4, Langen- 
matt 1, 3, Nidingen 0, Ai. Isenbrechtswil 2, 2. Die Hufen in 
Muri sind jedenfalls angelegt: worden, als Graf Lanzelin seine Un- 
freien in den Ort einführte’; daß man später die Anlage von 
kleineren Schupposen bevorzugte, zeigt ihr Überwiegen in den 
neu besiedelten Orten. 

Ob die Ausstattung der dienenden Güter mit Betriebsmitteln 
jedesmal bei der Besetzung mit einem neuen Inhaber erfolgte, 
lassen die Acta Murensia nicht deutlich erkennen. Der Wortlaut 
scheint dafür zu sprechen; indessen bleibt die Frage offen, was 
dann aus dem von der Herrschaft gelieferten Inventar wurde. 
Ging es vom alten auf den neuen Inhaber über, so konnte ersterer 
doch auf überschüssige Gegenstände Anspruch erheben, und die 
Auseinandersetzung wäre schwierig geworden. Es läßt sich wohl 
mutmaßen, daß der Fall einer Neubesetzung bei Lebzeiten des 
alten Inhabers nicht gar häufig eintrat. Lebenslänglichkeit des 
Besitzes und Erblichkeit sind jedenfalls früh zur Ausbildung gelangt.® 


! Acta Mur. S.16u.59. ? Ibid. 5.59. ° Ibid. S.73. *TIbid. S. 65. 

6 Ibid. S. 17, vgl. den Aufsatz zur Agrargeschichte der Nordostschweiz, 
jetzt in meinen Beiträgen S. 62f. 

° Noch in dem Weistum von Muri aus dem Jahre 1418, Argovia B. A 
S. 292 ff., findet sich bei sonst völlig durchgeführter Erblichkeit der Hof- 
güter dreimalige Besichtigung der Hufen im Jahr und Absetzung der Huber 
bei schlechter Wirtschaft (S. 295). Wegen anderer Reminiszenzen an ein 


Zur Urbarforschung. 171 


Innerhalb des engeren Hofverbandes hat die Prekarie eine ähn- 
liche Entwicklung durchgemacht wie außerhalb. 

Den geschlossenen grundherrlichen Bezirk um Muri, den Graf 
Lanzelin hergestellt hatte, erbte sein Sohn Radeboto, der ihn unter 
anderem seiner Gemahlin Ita zur Morgengabe aussetzte. Diese 
überwies den Bezirk — in der von der Stiftungsurkunde um- 
schriebenen Begrenzung — dem Kloster!; jedoch blieb das Kloster 
mit allen seinen Besitzungen im Eigentum der Gründerfamilie 
(der Habsburger) bis zu der durch Graf Werner 1082 erfolgten 
Freiung.? Werner war keinesfalls Inhaber der gräflichen Rechte 
über Muri’; Immunität war ihm und seinem Kloster für den 
Bezirk niemals verliehen worden. Gleichwohl erfolgte bei der 
Freiung die Einsetzung eines Vogts, den die Mönche wählten. 
Nach Maßgabe des Rechts der Kirche von Luzern, das den Un- 
freien von Muri auf ihren Wunsch zuerkannt wurde, mußte der 
Vogt Gerichtsbarkeit üben, und zwar nicht in grundherrlichen An- 
gelegenheiten, die zur Kompetenz des Meiers gehörten, sondern 
über „Dieb und Frevel“.* Allerdings hat Werner die Vogtei über 
Muri bald an sich gezogen und in seinem Hause erblich gemacht; 
aber erst 1114 sagte Heinrich V. zu, auf Bitten des Abts dem 
Vogt den Bann leihen zu wollen” Der Verfasser der falschen 
Stiftungsurkunde scheint die Bannleihe für unwesentlich ange- 
sehen zu haben; er wollte, daß niemand die Vogtei vom König 
oder sonst einer Person empfange, nur der Abt habe sie zu ver- 
geben.® 

Werner konnte dem Kloster und dessen Vogt nicht mehr 
Recht zuerteilen, als er selbst gehabt hatte. Demnach übte er vor 


älteres lassitisches Besitzrecht im Weistum des Hofes Eschenz vgl. meine 
Beiträge S. 92. 

! Acta Mur. S. 17, 19, 59. 

? Ibid. S. 32 ff. Die von Ita angeblich geplante Auftragung an den 
Papst ist am „Geiz‘‘ des Radeboto gescheitert (S. 19f.) Die Kardinals- 
urkunde sagt ausdrücklich (S. 37 f.), daß Werner das Kloster „de iuris sui 
dictione in ius sedis apostolice emancipavit‘‘ und es „super altare b. Petri, 
ut moris est, legitime contradidit.‘ 

3 Jedenfalls hatten die Lenzburger die Grafschaft in diesem Teil des 
Aargaus, vgl. W. Merz, Die Lenzburg (Aarau 1904) S. 155 ff. 

4 Vgl. besonders Öchsli, Die Anfänge der Schweizer Eidgenossenschaft 
S. 140 ff. 

8 Acta Mur. S. 42. 6 Quellen 3. 3. S. 108. 


123 


172 G. Caro. 


der Freiung und sein Ahnherr Lanzelin vor der Gründung des 
Klosters in dem Bezirk. eine der vogteilichen analoge Gewalt. 
Um Muri wohnten ausschließlich oder doch überwiegend Unfreie; 
die Freien waren vertrieben.! Über Unfreie und Schutzbefohlene 
übte der Grundherr eine private oder wohl besser leibherrliche 
Gerichtsbarkeit, die ihm schon vor Ausbreitung der Immunitäten 
zugekommen war, und die deswegen nicht aufgehört haben kann, 
weil sie für viele Grundherrn, geistliche und weltliche, durch die 
Immunität erweitert, aber auch modifiziert wurde Nach der 
wohlbegründeten Ansicht von Seeliger? hätte, wie der erste 
Grundherr in Muri, Lanzelin, so sein Hechtsnachfolger, der 
Klostervogt, über Kriminalfälle, die unter den Unfreien vorfielen, 
gerichtet, auch ohne Verleihung einer Gerichtsbarkeit durch die 
Staatsgewalt. Freilich stand die nicht vom König mit dem Bann 
ausgestattete Vogtei auf schwachen Füßen, wenn sich nicht ein 
mächtiger Herr ihrer annahm. Die Episode der frei gewählten 
Vögte hat für Muri ein schnelles Ende gefunden. Jedenfalls 
konnten die Freiherrn Lütolf von Regensberg und Richwin von 
Rüssegg als Vögte auf Grund des schwankenden Rechtstitels be- 
rechtigten oder unberechtigten Eingriffen des Gaugrafen gegenüber 
das Kloster und seine Hintersassen nicht so gut schützen, wie 
der Graf von Habsburg durch seine Mannen.’ Die nachträglich 
erfulgte Bannleihe von Seiten des Königs gab dann der Gerichts- 
barkeit des Vogts öffentlichrechtlichen Charakter; sollte sie doch 
auf drei echten Dingen geübt werden. 

Konstituierung von Vogteirechten oder Verzicht darauf findet 
sich bei Übergang von weltlichem Grundbesitz an Kirchen un- 
gemein häufig, grade auch nachdem die alten Formen der Im- 
munitätsverleihungen außer Gebrauch gekommen waren. Die 
Frage nach der leibherrlichen Gerichtsbarkeit außerhalb der 


1 Acta Mur. S. 17. 

2 Vgl. Seeliger l. c. S. 59 f., und auch Forschungen zur Geschichte 
der Grundherrschaft im früheren Mittelalter, in Hist. Vierteljahrschr. 1905, 
H. 3, S. 305 ff. 

® S. Acta Mur. S. ant Daß die Lenzburger außerdem Erbansprüche 
auf Muri erhoben, Steinacker l. c. S. 408 f., ist möglich, berührt aber nicht 
den Kern der Frage, daß die Vogtei auf nicht immunen Boden schwer 
ausgeübt werden konnte, wenn nicht tatsächliche Machtverhältnisse die un- 
genügenden rechtlichen Grundlagen ersetzten. 


Zur Urbarforschung. 173 


Immunitäten dürfte wohl noch Beachtung verdienen. Eingehende 
Urbarforschung kann über rein wirtschaftliche Ergebnisse hinaus 
zu verfassungsgeschichtlichen Aufschlüssen führen. Nur gehören 
die Urbare nicht grade zu den leicht deutbaren Überresten. 
Aus jüngeren Urbaren zumal ältere Zustände erkennen zu wollen, 
ist eine sehr verlockende, aber, wie ich gezeigt zu haben hoffe, 
recht mißliche Aufgabe, die keinesfalls ohne sorgsame Beachtung 
dessen, was die zeitgenössischen Quellen ergeben, gelöst werden 
kann. 


174 


Die Politik des Grafen Hertzberg 1785—90. 
Von 
Friedrich Carl Wittichen. 


In den letzten Tagen des ereignisreichen Jahres 1790 schritt 
Österreich von den in kurzem Feldzug wiedereroberten belgischen 
Provinzen aus energisch in Lüttich ein, um auch hier die letzten 
Funken der Revolution, die seit einem halben Jahrzehnt die 
Niederlande durchzog, auszutreten. Klagend schrieb Preußens 
Gesandter amı kurrheinischen Kreis, Dohm, über diese Preußen 
ignorierende Politik Österreichs an den Minister Graf Hertzberg 
und bat um Hilfe für die Lütticher, die man bisher geschützt 
hatte. Hertzberg lehnte die Unterstützung ab und schrieb ihm: 
„Sie leiden wie ich bei der Negociation in Reichenbach. Das 
ist aber unser unwiderstehliches Schicksal, das nicht anders, als 
in der Geschichtkunde repariert werden kann.“ In dieser Er- 
wartung einer gerechten Würdigung seiner Tätigkeit hat sich der 
Minister schwer getäuscht, er ist so recht zum Träger alles Un- 
heils der ersten Jahre Friedrich Wilhelms II. gemacht worden; 
man hat diesem patriotischen Mann und routinierten Minister 
hohle Eitelkeit und Selbstsucht als die Triebfedern seines Handelns 
vorgeworfen, ja man hat geglaubt, mit billigem Spott über sein 
ernstes Ringen für die Zukunft und Größe seines über alles ge- 
liebten Preußens zur Tagesordnung übergehen zu können. Ver- 
suchen wir, eine gerechtere Verteilung von Licht und Schatten 
in dem Bilde dieses preußischen Staatsmannes vorzunehmen! 


! Die ungünstige Beurteilung Hertzbergs beruht neuerdings besonders 
auf dem Aufsatz Bailleus, Graf Hertzberg (Hist. Ztschr. 42), der aber die 
entscheidenden Jahre 1789 und 1790 noch nicht berührt. Ihm folgt Luck- 
waldt, die englisch-preußische Allianz von 1788 (Forschungen zur b.-pr. 
Gesch. XV) mit starker Übertreibung der Bailleuschen Resultate. Eine ge- 
rechtere Behandlung des Ministers war schon vorher P. Wittichen, Polnische 
Politik Preußens 1788—90, Göttingen 1899, gelungen. Ihm folgend und 


D 
— 


Die Politik des Grafen Hertzberg 1785—90. 175 


Der deutsche Fürstenbund von 1785 ist einer der Punkte, an 
denen man die abfällige Kritik des Wirkens Hertzbergs angesetzt hat. 
Dieser Bund war für den großen Friedrich ein Notbehelf gewesen, 
als er in völliger Isolierung der glücklichen und übermächtigen 
Offensive des österreichischen Staates unter Josef II. gegenüber- 
stand.! Seinen Zweck, den bayrisch-belgischen Tauschplan Josefs II. 
zu hintertreiben, hatte er erfüllt. Die Besorgnis der Kaiserin Katha- 
rina und des französischen Hofes, ihren Einfluß in Deutschland 
zu verlieren, hatte die vorschnelle Aktion des ihnen verbündeten 
österreichischen Herrschers gelähmt. In glücklicher Balance war 
es Friedrich gelungen, den französischen und den englischen Ein- 
Du in Deutschland für die Schöpfung seines Bundes zu benutzen, 
ohne sich für die Gesamtpolitik seines Staates an einen der beiden 
Rivalen binden zu müssen. Jedem Gedanken an eine Ausgestal- 
tung des Bundes aber, mochte er nun in Deutschland selbst zur 
Neubelebung des Reiches oder von außen her zur Schaffung eines 
neuen europäischen Allianzsystems an ihn herangebracht werden, 
wich Friedrich aus. Hertzberg hatte im Einvernehmen mit dem 
hochbegabten Vertreter Englands in Berlin, Ewart, den Fürsten- 
bund zu einer Neuorientierung der preußischen Politik nach Eng- 
land hin benutzen wollen. In London strebte gleichzeitig der 
König-Kurfürst Georg UI nach einer Annäherung an Preußen 
für seine beiden Länder, und gegenüber dem österreichischen 
Allianzsystem, das eine enge Verbindung Frankreichs mit Ruß- 
land in sich barg, wünschte auch das englische Ministerium 
im Interesse einer gemeinsamen Bearbeitung Rußlands und vor 
allem, um Preußens Unterstützung in Holland gegen Frankreich 
zu gewinnen, eine Anknüpfung mit Preußen.” Solchen Plänen 
aber widerstrebte die auf reine Defensive sich beschränkende 
Balancepolitik des müden Helden in Sanssouci, der mit abnehmen- 
den Kräften und immer geringerer Hoffnung auf Erfolg seinem 


auf seinen Resultaten fußend F. C. Wittichen, England und Preußen 1785—88, 
Heidelberg 1904 und Preußen und die Revolutionen in Belgien und Lüttich 
1789—90, Göttingen 1905. Vorliegender Aufsatz versucht zum Abschluß 
der Beschäftigung mit Hertzberg eine Zusammenfassung der Resultate der 
drei letztgenannten Schriften. Für die näheren Nachweise ist stillschweigend 
auf die drei Schriften verwiesen. 

1 Vgl. dazu den ausgezeichneten Aufsatz Bailleus, Die Entstehung des 
Fürstenbundes (Hist. Ztschr. 41). 

? Vgl. den Exkurs am Schluß des Aufsatzes. 


176 Friedrich Carl Wittichen. 


Staate Jahr für Jahr den Frieden mühsam erhielt. Als er die 
Augen schloß, blieb als Resultat des Bundes eine gewisse Sicher- 
stellung Preußens vor deutschen Angriffen, dafür aber die Un- 
möglichkeit, sich die für seine Existenz als Großmacht auf die 
Dauer notwendige Abrundung in Deutschland zu holen. Wirk- 
liche Führerrechte Preußens waren in dem Bundestraktat zudem 
nicht ausgesprochen. Wollte also die junge Großmacht nicht hinter 
dem seit dem siebenjährigen Kriege wieder mächtig nach innen 
und außen erstarkten Österreich in bedenklichem Abstand zurück- 
bleiben, so versprach allein noch die definitive Lösung der von 
Friedrich seinem Nachfolger ungelöst hinterlassenen Aufgabe, der 
polnischen Frage, ein gewisses Gleichgewicht herzustellen. Diese 
Frage mußte über kurz oder lang akut werden, sobald die Zarin 
Katharina an die Ausnutzung des gegen die Türkei geschlossenen 
Bündnisses mit Österreich ging und der Krieg im Osten ausbrach. 
Nach den Plänen des Grafen Hertzberg sollte die Lösung des 
polnischen Problems für Preußen den Erwerb des Westpreußen 
und Schlesien verbindenden Gebietes, also Großpolens im wesent- 
lichen bedeuten. Dazu waren noch Danzig und die die Sicherheit 
der bisherigen Grenze störende Festung Thorn als Erwerbstücke vor- 
gesehen. Nach dieser Konsolidierung Preußens im Osten konnte der 
schwache Nachbar als Pufferstaat erhalten bleiben. Daß man an die 
polnische Frage über kurz oder lang herantreten mußte, war klar; 
es ergibt sich diese Notwendigkeit mit so einleuchtender Kon- 
sequenz aus der Betrachtung der damaligen Lage Preußens, daß 
unser größter Staatsmann, Bismarck, ohne Hertzbergs Pläne zu 
kennen, die polnischen Eroberungsgedanken als die für Preußen 
damals richtigen und zeitgemäßen hat bezeichnen können. Es 
kam nur darauf an, daß man den passenden Augenblick erfaßte 
und herbeiführen half. Das richtige Ziel nun ins Auge gefaßt und 
mit Nachdruck und Energie verfolgt zu haben, den rechten Zeit- 
punkt erkannt und nachdrücklichst mit herbeigeführt zu haben, 
das eben ist das Verdienst Hertzbergs.. Der König durchkreuzte 
seine Pläne in den Jahren 1789 und 1790, aber er hat sich so 
wenig der geschilderten Aufgabe entziehen können, daß er sie 
mitten in den HKevolutionskriegen hat lösen müssen. In dem 
Zeitpunkt, wo der revolutionäre Krater Frankreichs überquoll, 
wo gegenüber der ungeheuren Gefahr mehr denn jemals die 
Einigkeit Europas not tat, mußte jedes ungelöste Problem euro- 


Die Politik des Grafen Hertzberg 1785—90. 177 


päischer Machtfragen, das diese Einigkeit in Frage stellte, Unheil 
wirken. Die verspätete Lösung des polnischen Problems hat 
denn auch in diesen Jahren Preußen und Europa den schwersten 
Schaden zugefügt. 

Das zweite Ziel Hertzbergs, das sich mit den Erwerbsplänen 
auch taktisch eng verknüpfte, war die Trennung Galiziens von 
Österreich und die Wiedervereinigung dieser Provinz mit dem 
Königreich Polen. Österreich sollte so aus der Zahl der polnischen 
Teilungsmächte ausgeschaltet werden. Vermöge der starken natio- 
nalen Verschiedenheiten der nacheinander erworbenen Gebietsteile 
des österreichischen Staates war diesen eine Art Selbständigkeit 
gewährleistet, die zunächst auch Galizien noch genoß. Die stete 
Möglichkeit stärkster Einflußnahme auf Polen von Galizien aus 
und in Verbindung mit den österreichischen Untertanen polnischer 
Nationalität bedrohte den Einfluß der beiden anderen Teilungs- 
mächte auf die Polen; seit dem russisch-österreichischen Bündnis 
von 1780 aber war vor allem Preußens Einfluß bedroht, ja so 
gut wie vernichtet. da Österreich dem Bundesgenossen Vorschub 
leistete. Mit Rußland allein glaubte man sich in Preußen leicht 
auseinandersetzen zu können, wie das ja auch Friedrich bald nach 
dem siebenjährigen Kriege gelungen war. Dagegen war die Be- 
fürchtung, daß Österreich nach der polnischen Königskrone oder 
wenigstens nach dem vorwiegenden Einfluß auf ihre Verleihung 
strebe, in Berlin sehr rege, und wurde auch in Petersburg mehr- 
fach zum Ausdruck gebracht. Dazu kam für Preußen die Gefahr 
der Flankierung seiner Ostgrenze durch den Rivalen, besonders 
wenn die geplanten Neuerwerbungen gelangen. Dem Plan einer 
LosreiBung Galiziens nun schien der Umstand auf das günstigste 
entgegenzukommen, daß Österreich bei der ersten Teilung Polens 
nur widerwillig das ungeschützte Vorland anstatt türkischer oder 
deutscher Erwerbungen übernommen hatte und den österreichischen 
Staatsmännern und Militärs, mit Ausnahme Josefs Il. selbst, der 
Gedanke einer Umtauschung Galiziens gegen andere Erwerbungen 
durchaus nicht unsympathisch war.! Aus diesen Erwägungen 
heraus verbanden sich die beiden geschilderten Ziele zu einer 


— 


ı P. Wittichen 4f. Napoleon hat 1810 Metternich den Austausch 
Galiziens gegen die 1809 abgetretenen illyrischen Provinzen angeboten. 
Aus Metternichs nachgelassenen Papieren I 113f. Vgl. auch Bismarcks Ge- 
danken und Erinnerungen II 235f. 


178 Friedrich Carl Wittichen. 


unauflöslichen Einheit, sie stellen den sogenannten Hertzbergschen 
Plan dar. 

In den taktischen Entwürfen zur Lösung der gestellten Auf- 
gabe wechselte Hertzberg entsprechend den Abwandlungen der 
europäischen Lage, aber der Grundzug aller Entwürfe bleibt der- 
selbe. Bismarck sagte in seiner schon angeführten Auslassung 
über die preußische Politik der besprochenen Zeit: „Wenn ich 
Minister Friedrich Wilhelms II. gewesen wäre, so würde ich 
dazu geraten haben, den Ehrgeiz Österreichs und Rußlands in 
der Richtung auf den Orient zu unterstützen, aber als Kaufpreis 
dafür materielle Konzessionen zu verlangen...“ — Konzessionen 
eben in Polen. Hier ist mit knappen Worten der Grundgedanke 
der Hertzbergschen Taktik angegeben, die auf dem Andrängen 
der Kaiserhöfe gegen die Pforte beruhte! Rußland sollte eine 
Erweiterung und Garantie seiner bisherigen türkischen Eroberungen 
erhalten, Österreich gleichfalls für den Verlust Galiziens in starken 
türkischen Eroberungen entschädigt und befriedigt werden. Eine 
Nachbarschaft der Kaiserhöfe in den türkischen Gebieten war 
Hertzberg besonders erwünscht; sie sollte das Aufflammen der 
alten Rivalität derselben erleichtern und herbeiführen helfen. Der 
Heimfall Galiziens an Polen endlich war als Entschädigungsobjekt 
für die Abtretungen des Königreichs an Preußen vorgesehen. 
Der Grundgedanke der Hertzbergschen Taktik ist also die Aus- 
lieferung des korrupten türkischen Staates an die Kaiserhöfe als 
Gegengabe für die Beschneidung des korrupten polnischen Staates 
durch Preußen. Man sieht, Hertzberg litt weder an Skrupeln, 
noch an Sentimentalität, er ist der echte Schüler Friedrichs des 
Großen. Über aller und jeder anderen Erwägung steht die nüch- 
terne Berechnung des preußischen Machtinteresses. Freilich hat 
Hertzberg seinen Plan wie seine Taktik in den verschiedensten 
Denkschriften und Noten mit dem Mantel europäischer Interessen 
umhängt, oder besser — zu umhängen versucht, wie das jeder 
europäische Staatsmann für die Politik seines Staates tut. Die 
sophistische Feinheit hat ihm aber nie gut zu Gesicht gestanden. 


1 Bismarcks Gedanken und Erinnerungen I 272, als Motto bei 
P. Wittichen. Friedrich der Große hatte natürlich für einen Türkenkrieg 
der Kaiserhöfe auch polnische Erwerbspläne im Sinn und ebenso wie Hertz- 
berg die Taktik einer militärischen Demonstration zur Durchsetzung seiner 
Ausgleichsforderungen. Vgl. Bellen Hist. Z. 41, 424. 


Die Politik des Grafen Hertzberg 1785—90. 179 


Getäuscht hat er mit seinen Bemäntelungen, wenigstens von 
seinen Zeitgenossen, niemand. 

Hertzberg hat nun natürlich seinen Plan und dessen taktische 
Ausgestaltung nicht nach abstrakten Spekulationen entworfen; 
seinen sämtlichen Entwürfen lag die genaueste Prüfung der euro- 
päischen Lage zugrunde. Versuchen wir einen kurzen Überblick 
über diese Lage in den entscheidenden Jahren 1789 und 1790 
und die preußischen Einwirkungen auf dieselbe zu geben. 

Was der Minister zu erreichen suchte, war nur durch Offen- 
sive zu erreichen. Durch kühnste, rücksichtslose Offensive ist 
Preußen groß geworden; wo es sich auf Defensive beschränkte, 
hat allezeit das Übergewicht der europäischen Großmächte, von 
denen jede einzelne durch ihre natürliche Lage und ihre Hilfs- 
mittel ihm überlegen erscheint, geradezu erdrückend auf ihm ge- 
legen. Der Fürstenbund war so recht der Ausdruck der matten 
Balance zwischen den Mächten, die Isolierung Preußens am 
Lebensabend des großen Königs so recht das Resultat preußischer 
Defensivpolitik. Mit Friedrich Wilhelm II. hatte Hertzberg schon, 
geengt und gedrängt von der erdrückenden Luft einer Regierung 
des müden Alters, vor dessen Thronbesteigung angeknüpft; nach 
dem Tode Friedrichs schien die Bahn frei für eine kräftige 
Offensivpolitik. Preußen mußte nach Hertzbergs Ansicht sich 
rühren, um seine Großmachtstellung zu behaupten und sie, wo 
sie verloren war, wiederherstellen und verstärken. Der Fürsten- 
bund verfiel dabei in ziemliche Geringschätzung. Bestand doch 
die Beschäftigung mit ihm im wesentlichen in der müßigen Dis- 
kussion verschiedener Möglichkeiten und Unmöglichkeiten, in 
zielloser Projektenmacherei. Er erforderte keine folgenschweren 
Entschlüsse und brachte doch eine gewisse Popularität im Reiche 
ein, das machte ihn dem neuen König eine Zeitlang noch zu 
einer Anregung zu geheimen Beratungen und scheinbar weit- 
ausschauenden Projekten; für eine wahrhaft preußische Politik 
kam er nicht in Betracht. Deutsche Politik konnte Preußen erst 
von dem Augenblick an treiben, wo es an der Spitze eines ge- 
einigten Deutschlands stand. Der Schmerz deutscher Klein- 
fürsten, vor allem des trefflichen Karl August von Weimar, über 
diese Wendung der preußischen Politik war natürlich nicht 
gering. Sie hätten am liebsten Preußens Machtmittel für ihre die 
Machtverhältnisse gänzlich verkennenden Pläne einer Reichsreform 


180 Friedrich Carl Wittichen. 


in Anspruch genommen. Die unruhige Geschäftigkeit des Wei- 
marer Fürsten insbesondere kennzeichnet sich als der patriotische 
und gutgemeinte, im ganzen aber doch recht unklare Ausfluß 
jener Sturm- und Drangperiode, die mit dem Alten unzufrieden 
und der jungen Kraft sich bewußt nach „nationalem Gehalt“ des 
Lebens suchte und strebte. Der begabte Fürst sehnte sich aus 
der Enge seines Ländchens heraus in weitere Bahnen, ohne sich 
doch der Beschränktheit des kleinfürstlichen Gesichtskreises ganz 
entziehen zu können. Seine Pläne liefen daher im wesentlichen 
darauf hinaus, den neuen Wein nationalen Empfindens in einen 
alten, brüchigen Schlauch zu füllen. Hertzberg nannte die ganzen 
Fürstenbundsverhandlungen das Kreuz der großen Politik." In 


! Bailleu sagte (Hist. Ztschr. 73, 26): „Trotz aller Anstrengungen des 
Herzogs und seiner Freunde glitt inzwischen der preußische Staat immer 
weiter in das breite und uferlose Fahrwasser der großen europäischen 
Politik: der Fürstenbund, der sichre Hafen, in den König Friedrich nach so 
vielen Stürmen das preußische Staatsschiff geführt hatte, entschwand mehr 
und mehr den Augen der preußischen Staatslenker.“ In der Kritik meines 
Erstlingsversuchs (Hist. Zeitschr. 93, 296) sagt B. „Der Verf. betont immer 
und mit Recht den defensiven und konservativen Charakter des Fürsten- 
bundes. Aber mußte er das letzte Wort der deutschen Politik Preußens bleiben ? 
Bei der unerhörten Gunst der europäischen Lage, namentlich im Jahre 1788, 
war es durchaus verzeihlich, wenn die Gedanken des preußischen Staats- 
mannes einen zu hohen, zn kühnen Flug genommen hätten. Wer hätte 
Preußen damals hindern können, den Gegensatz zu Österreich in raschem 
Waffengang entscheidend zum Austrag zu bringen?! War der Gegensatz 
zu Österreich zu entscheiden ohne ein Eingehen auf die „große europäische 
Politik‘? Und warum 1788? Erst im August 1788 wurde definitiv das 
englische Bündnis abgeschlossen, noch war die französische Revolution nicht 
ausgebrochen, noch bestand das System Kaunitz. Was versteht überhaupt 
B. unter „entscheidend“ den Gegensatz zu Österreich zum Austrag bringen? 
Vielleicht die preußische Kaiserkrone oder Ähnliches? Das wäre für den 
mageren Leib Preußens Stein statt Brot gewesen. Erst bedurfte Preußen der 
deutschen und polnischen Abrundung, ehe es ernstlich an die Führung Deutsch- 
lands denken konnte. Auf den Fürstenbund sollte es sich stützen nach B., 
also konnte es nicht gut die Bundesgenossen annektieren. Bei dem ersten 
Anzeichen preußischer Eroberungsgedanken lief der ganze Fürstenbund aus- 
einander. Er war ja von den Kleinfürsten gerade geschlossen, um die alte 
Reichsverfassung auch gegen Preußen selbst zu erhalten. Jetzt sollte er 
dazu dienen, sie radikal zu Preußens Gunsten zu ändern? Daß solche 
Schimären, wie die einer Kaiserkrone für Preußen in der damaligen Zeit 
erwogen wurden, mag wohl sein (im Briefwechsel W. v. Humboldts mit seiner 
Braut I 101 findet sich eine Andeutung davon), deshalb bleiben sie doch 
Schimären, denen gegenüber Hertzbergs polnischer Plan nüchterne preußische 


TE reit: ne „rt 


Die Politik des Grafen Hertzbergs 1785—90. 181 


einer Frage nur hat er versucht, ein Kompromiß zwischen dem 
fürstenbundlichen und dem rein preußischen Interesse zu schließen, 
wämlich gelegentlich des Abfalls der Lütticher von ihrem Bischof. 
Einerseits wollte er im preußischen Interesse die Lütticher Revo- 
lution schützen, um von Lüttich aus den Aufstand der Belgier 
gegen Österreich unterstützen und leiten zu können, andrerseits 
wollte er den Fürstenbundfreunden, die den Abfall des Bistums 
vom Reich fürchteten und aus fürstlichem Solidarinteresse für 
den vertriebenen Bischof eintraten, entgegenkommen. Diese Kom- 
promißversuche sind in allen Epochen auf das Kläglichste ge- 
scheitert und haben Hertzbergs Ansehen im Reich und in Preußen 
erheblich geschadet. 

Das eigentliche Ende der Fürstenbundspolitik aber liegt in 
dem holländischen Feldzug des Jahres 1787 und der aus ihm 
sich ergebenden Allianz mit England. In Holland kämpften die 
Stände, unterstützt von Frankreich, gegen den Statthalter; ihre 
Bewegung artete mehr und mehr unter französischem Einfluß 
zu einer demokratischen aus. England stärkte dem Statthalter 
den Rücken gegen die „Patrioten“, um das im amerikanischen 
Krieg verlorene Bündnis mit dem an Kolonien reichen Nachbar 
gegen Frankreich wiederherzustellen. Unter unsäglichen Schwie- 


Realpolitik ist. Mit Josef II. konnte man auch nicht umspringen, wie mit 
den Holländern, mit einem „raschen Waffengang‘‘ war es schwerlich getan; 
Josef II. lebte noch bis zum Februar 1790, also hätte man ihn absetzen müssen. 

Aus der oben gegebenen Einschätzung der Politik Karl Augusts heraus 
kann ich auch Bea Beurteilung der von mir Preußen und England S. 185 an- 
geführten Bemerkung des Herzogs nicht teilen. Der Herzog erstrebte Gleich- 
stellung der Fürsten mit den Kurfürsten, er fühlte sich als Reichsfürst und 
würde die scherzhafte Auffassung seines Beitrittes zum Bunde sehr übel 
genommen haben. Auch der von B. (H. Z. 73) zitierte Brief aus dem 
Jahre 1788 zeigt nicht „leichten Spott‘, sondern den bitteren Sarkasmus 
der Enttäuschung. „Überlegene Klarheit‘ eines auf das Wirkliche gerichteten 
Geistes in politischen Dingen kann ich bei dem Herzog nicht erkennen. 
Goethe sagt von ihm: Einen langen Plan durchzusetzen, der in seiner Länge 
und Breite erwogen wäre, fehlt es dem Herzog an Folge und wahrer Stand- 
haftigkeit. Bielschowsky, Goethe I 514. Für die Politik der Kleinfürsten 
bei der Gründung des Fürstenbundes mache ich erneut auf die (England 
und Preußen II Anm. 2) angeführte Stelle aus Goethes Gesprächen mit dem 
Kanzler v. Müller (2. Aufl. 159) aufmerksam. Leider ist sie auch bei mir 
verdruckt. Der Anfang sollte gedruckt werden: „Aufdeckung der geheimen 
Tendenzen des [deutschen] Fürsten“. Es kann auch heißen „der deutschen 
Fürsten“ oder „des deutschen Fürsten(bundes)“. 


182 Friedrich Carl Wittichen. 


rigkeiten am Hofe hat Hertzberg durchgesetzt, daß Preußen mit 
einer kleinen Armee dem Statthalter und seiner tatkräftigen Ge- 
mahlin, der Schwester des Königs, zu Hilfe kam, als die Rebellen 
die Statthalterin beleidigt hatten. Mit nachdrücklichster Hilfe 
Englands, das seit der Gründung des Fürstenbundes immer wieder 
auf eine solche Wendung der preußischen Politik gehofft hatte, 
gelang das kühne Unternehmen’, Frankreich wich schmählich 
zurück. Endlich war die schon im Jahre 1785 von Hertzberg 
und Ewart erstrebte Verbindung Preußens mit England erreicht. 
An dem kühnen ÖOffensivstoß merkte man in Europa, daß Preußen 
sich wieder regte. Ein Jahr später, im August 1788, kam das 
Bündnis zwischen Preußen und England unter günstigen Be- 
dingungen zustande, nachdem der König in Holland sich erst 
durch die Engländer zu einem für Preußen nachteiligen Pro- 
visorium, dem Vertrag von Loo, hatte überreden lassen. Beide 
Alliierten waren schon seit dem April des Jahres mit Holland 
verbunden. Das schwächliche Umwerben der niedergehenden 
französischen Monarchie hatte aufgehört; durch das Bündnis mit 
dem seit dem amerikanischen Kriege mächtig wieder empor- 
strebenden England hatte Preußen die Rückendeckung gefunden 
für seine Offensivpläne im Osten. 

Die durch das englische Bündnis von 1788 teils geschaffene, 
teils geförderte glänzende Lage Preußens ist erst kürzlich in 


1 Von Luckwaldt und mir ist die starke, ja entscheidende Einwirkung 
Englands, ohne die der Feldzug kaum unternommen werden konnte, meines 
Erachtens ausreichend bewiesen. Bailleu konnte noch sagen: „Ohne alle 
Mitwirkung Englands war die Unternehmung gegen Holland begonnen und 
durchgeführt worden, aber um den Erfolg derselben für die Zukunft 
sicher zu stellen, erschien eine Verbindung mit jenem Staate notwendig.“ 
(Hist. Z. 42, 460) Weiter unten (S. 462) erscheint sogar der englische 
Allianzvertrag nach dem Feldzug als eine für Hertzberg „ungeahnte Wen- 
dung der Dinge“. Seit dem Jahre 1784 ist es der klare Zweck der Hertz- 
bergschen Politik, durch die holländischen Ereignisse zum Zusammenwirken 
mit England zu gelangen. Ohne die preußische Unterstützung der eng- 
lischen Politik in Holland gab es keine Allianz. Auf derselben Seite weiter 
unten wird dann auch, wie schon vorher, von B. anerkannt, daß Hertzberg 
die Verbindung mit England „vorbereitet und durchgeführt“ habe. Der 
Widerspruch mit dem Vorhergehenden ist aus dem Grundfehler zu erklären, 
daß der Minister als vom Glück begünstigt dargestellt wird in den Punkten, 
in denen er Erfolg hat, nicht aber als zielbewußter Staatsmann, die Miß- 
erfolge jedoch um so nachdrücklicher auf sein Konto geschrieben werden 


Die Politik des Grafen Hertzberg 1785—90. 183 


ihrem vollen Umfange erkannt und gewürdigt worden.‘ Frank- 
reich tauchte unter in dem Strudel der Revolution, ohne daß 
Österreich schon die Möglichkeit gewonnen hatte, sich jetzt Eng- 
land wieder zu nähern. Die Türkei hatte, durch die offensive 
Haltung Katharinas gereizt, Rußland im Jahre 1787 schon den 
Krieg erklärt, ein Ereignis, das man in Berlin seit langem 
vorausgesehen und herbeigesehnt hatte? Die schweren Folgen 


— m a 


ı P. Wittichen a. a. O. S. 20 ff. 

? Bailleu sagt (Hist. Z. 42, 466): „Graf Hertzberg erfaßte im 
Augenblick die ganze Gunst der Lage“, als die Nachricht von der 
türkischen Kriegserklärung eintraf. Auf S. 467 heißt es: „Im Angesicht 
dieser Verhältnisse (der Lage der Festlandstaaten), die klar vor aller 
Augen lagen, glaubte Graf Hertzberg jetzt den Augenblick gekommen, wo 
er Preußen zu der vorwaltenden Macht in Europa erheben konnen Auf 
derselben Seite sagt dann B.: „Weltumfassende Pläne fürwahr, glänzend 
und großartig, die selbst, welches auch der Erfolg gewesen sein mag, bei 
der unerhörten Gunst der Umstände die Grenzen des Möglichen kaum 
überschritten, die aber Hertzberg durchzuführen versuchte, ohne alle Be- 
rücksichtigung der politischen Lage Europas, mit einem Staat, 
der nur 6 Millionen Einwohner zählte und mit einem König, auf dessen 
Standhaftigkeit und Vertrauen er nicht unter allen Umstünden zählen 
durfte.“ Diese Sätze enthalten an den von mir unterstrichenen Stellen 
einen starken Widerspruch in sich. Auf der „unerhörten Gunst der Um- 
stände“ und der genauen Berechnung derselben beruhten eben die Hertz- 
bergschen Pläne. Woher kam denn überhaupt die „Gunst der Umstände“? 
Sebr wesentlich von dem holländischen Feldzug und der aus ihm sich er- 
gebenden englischen Allianz. Eben den Feldzug hat Napoleon als einen der 
Gründe der Revolution angegeben, weil er die schmähliche Ohnmacht der 
französischen Monarchie enthüllte und bloßstellte. Die von ihm selbst zum 
guten Teil geschaffene politische Lage Europas wird Hertzberg wohl be- 
rücksichtigt haben, zumal sie „klar vor aller Augen“ lag. Auf den Aus- 
bruch des türkischen Krieges hatte sogar noch Friedrich lebhaft gehofft. 
Ranke sagt: „Dem Minister Hertzberg gereicht es zu unvergänglichem An- 
denken in der preußischen Geschichte, daß er diesen Moment herbeiführte.‘ 
(Deutsche Mächte II 164.) Der Staat von weniger als 6 Millionen Ein- 
wohner hatte unter Friedrich noch bedeutend mehr geleistet, als Hertzberg 
ihm zumutete. Selbst im Sommer 1790 hat trotz der bedeutenden Ver- 
schlechterung der Lage Hertzberg durch scharfen Druck einen bedeutenden 
polnischen Erwerb so gut wie sicher in der Hand gehabt. An der Stellung 
als „vorwaltende Macht in Europa“ hat Hertzberg wenig gelegen, alles an 
der Abrundung Preußens. Derartige Phrasen des Ministers bezwecken stets 
die Aufstachelung des Königs aus seiner Lethargie. Sehr treffend ist die 
Bemerkung B.s am Schluß des letzten Satzes über den König, dem er aber 
8. 469 „Besonnenheit des Geistes" zuspricht, während er ihm S. 463 „einen 


184 Friedrich Carl Wittichen. 


des Kaiserbündnisses für Österreich zeigten sich darin, daß Josef 
mit aller Kraft den Bundesgenossen unterstützen mußte, wollte 
er sich die Allianz erhalten. Und doch hatte sie noch nicht 
ihren Hauptzweck für Österreich, die Niederwerfung Preußens, 
erfüllt. Der Beginn des türkischen Krieges war weder ruhmvoll, 
noch erfolgreich für die Kaiserhöfe. In Österreich traten zu- 
dem die Folgen der josefinischen Zentralisationspolitik zutage. 
Der auswärtige Krieg löste alle Widerstände der verschiedenen 
Nationalitäten des Staates aus, Belgien fiel noch im Jahre 1789 
ab, Galizien stand vor der Empörung, was den geschilderten 
preußischen Plänen auf das beste entgegenkam, in allen anderen 
Gebietsteilen, einschließlich Ungarn, gährte es. Die österreichische 
Monarchie stand im Jahre 1789 vor der entsetzlichsten Kata- 
strophe, wenn die drohende preußische Offensive losbrach. Der 
Bundesgenosse Rußland war noch obendrein seit dem Jahre 1788 
durch einen schwedischen Angriff gelähmt. Dem Rivalen gegen- 
über stand Preußen, noch nicht ernstlich geschwächt durch die 
neue Regierung, im Reiche selbst gedeckt durch den Fürsten- 
bund, gestützt auf die Allianz mit dem verjüngten England Pitts 
und mit Holland. Polen war vollkommen isoliert, von Preußen 
abhängig und durch die Aussicht auf den Wiedererwerb Galiziens 
ganz im preußischen Fahrwasser, Belgien war im Begriff, sich 
ihm in die Arme zu werfen. Die Türkei endlich war durch 
einen Allianzantrag und durch Drohungen von einem ein- 
seitigen Frieden ohne die Vermittlung des Dreibundes abgehalten. 
So lag es also nicht, daß Preußen durch eine kühne Offensive 
in Abhängigkeit von den anderen Mächten geriet, die Entscheidung 
in Europa war im wahrsten Sinne des Wortes im Sommer des 
Jahres 1789 in Preußens Hand gegeben. Die von Hertzberg er- 
selınte große Stunde für seine polnischen Pläne war da. Taktisch 
gestaltete sich der polnische Plan für das Jahr 1789 folgender- 
maßen: Von Schlesien aus sollte der König an der Spitze einer 


weichen und bestimmbaren Charakter“ verleiht. Unter eben diesem König 
und mit eben diesem Staat von 6 Millionen Einwohner sollte Hertzberg ja 
aber nach B. den Gegensatz zu Österreich entscheidend zum Austrag 
bringen, also Europa wahrhaft umgestalten. Es ist der Fehler aller bis- 
herigen Darstellungen, daß sie die Kritik Hertzbergs auf die Phrasen seiner 
Denkschriften, statt auf seine Handlungen aufbauen und daß sie dabei das 
Entscheidungsjahr 1789 ignorieren. 


Die Politik des Grafen Hertzberg 1785—90. 185 


Armee seine bewaffnete Vermittlung in dem türkischen Krieg 
einlegen und zugleich ein Ultimatum stellen, daß die polnischen 
Forderungen Preußens enthielt unter Drohungen gegen den, der 
sie ablehnte. Verweigerten die Kaiserhöfe ihre Zustimmung, wie 
Hertzberg erwartete, so besetzte Preußen die gewünschten Er- 
werbsstücke und bedrohte Rußland von Ostpreußen aus, Öster- 
reich in Galizien. Dann erfolgten Verhandlungen oder Krieg. 
Von den Bundesgenossen, die Hertzberg kurz vor dem Losbruch 
über die polnischen Pläne im allgemeinen zu orientieren gedachte, 
erwartete er nur eine Rückendeckung für alle Fälle, die sich 
praktisch auf die Aussendung einer Beobachtungsflotte in die 
dänischen Gewässer. beschränken sollte. Ging England auf die 
preußischen Anregungen nicht ein, so wurde es unter Umständen 
der Situation des Jahres 1772 gegenübergestellt, in der es der 
ersten polnischen Teilung taten- und einflußlos zusehen mußte. 
Jedenfalls wollte Hertzberg durch entschlossene Initiative die 
Vorteile der Allianz mit England seinem Staate zuwenden. 
Wahrlich eine glänzende Situation. Mochten die Schwierig- 
keiten des Planes noch so groß sein, die Situation war derartig, 
daß ein Erfolg so gut wie sicher war, wenn nur gehandelt 
wurde. „Es ist oft weniger schädlich, etwas Unrichtiges als 
nichts zu tun.“ Dieser Ausspruch Bismarcks mag denen ent- 
gegengehalten werden, die an der Taktik des Ministers manches 
auszusetzen haben. Sollte aber gehandelt werden, so war an- 
gespannte Tatkraft, unbedingte Geschlossenheit der Regierung 
sowie Entschlossenheit notwendig. An Tatkraft wie Entschlossen- 
heit hatte es dem Minister bisher nicht gefehlt, aber eines fehlte, 
fast das Wichtigste: die Geschlossenheit der Regierung, das ein- 
heitliche Zusammenwirken von Monarch und Minister. An diesem 
Punkte setzten die Gegenwirkungen ein, die einer so bedeutenden, 
kühnen Aktion in stärkstem Maßstab nicht fehlen konnten, und 
sie haben von hier aus den Minister und sein System gestürzt. 
England und Rußland, obwohl im schärfsten Gegensatz zu- 
einander stehend, haben gemeinsam die preußische Offensive 
hintenanzuhalten verstanden. Durch Preußen und seine hollän- 
dische Unternehmung war England erst eigentlich wieder zur 
Geltung und zum Einfluß auf dem Kontinent gelangt. Noch 
aber bestand das System des Staatskanzlers Kaunitz, die Ver- 


einigung des alten französischen Bündnisses von Versailles mit 
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 2. 13 


186 Friedrich Carl Wittichen. 


dem im Jahre 1780 wiederhergestellten Bundesverhältnis zu 
Rußland, die Preußen einschnürte und Englands Einwirkung auf 
dem Kontinent höchlichst behinderte. Der Bastillensturm zer- 
schlug praktisch das Versailler Bündnis, wenn auch angesichts 
der gefährlichen dreibündlichen Kombination angestrengte Versuche 
gemacht wurden, das System Kaunitz durch eine russisch-franzö- 
sische Allianz zu beleben und zu stärken. Österreich war eigentlich 
nie ein Gegner Englands gewesen, nur das gegen den deutschen 
Gegner abgeschlossene Bündnis mit dem englischen Todfeind, 
Frankreich, hatte die beiden Mächte in Feindschaft gebracht. 
Aber der Donaustaat war jetzt durch den türkischen Krieg, die 
preußische Gefahr und die inneren Unruhen gelähmt. Frankreich 
schied zudem aus der politischen Berechnung fürs erste aus. Da- 
mit wurde die alte russisch-englische Gegnerschaft wieder aus- 
gelöst, die die englisch- französischen Kämpfe seit den ersten 
Jahrzehnten des Jahrhunderts zum Stillschweigen gebracht hatten. 
Schon seit der feindlichen Handlung der russischen Seeneutralitäts- 
akte von 1780, die die Mächte gegen Englands Seeherrschaft 
zusammenzufassen suchte, dann durch den russisch-französischen 
Handelsvertrag von 1786 und Zollschikane Katharinas gegen den 
englischen Handel hatte der alte Gegensatz in der Ostsee neue 
Nahrung erhalten. England konnte und wollte eine starke 
russische Seemacht in den nordischen Gewässern nicht dulden 
und eben an der Schaffung einer solchen starken maritimen 
Stellung arbeitete Katharina mit Zähigkeit und Energie. Schon 
bald nach dem Bastillensturm also spitzte sich die Feindschaft 
Englands gegen den jetzt geschwächten nordischen Gegner zu, 
bis sie in dem bekannten Russian Armament vom Jahre 1791 
ihren Höhepunkt fand. Österreich sollte von Rußland getrennt 
werden nach den englischen Plänen, und zwar so gelinde wie 
möglich, wenn es sich freiwillig fügte. Der polnische Plan Hertz- 
bergs gewährleistete aber durchaus nicht diese Trennung, er 
richtete sich wesentlich und mit aller Schärfe gerade gegen 
Österreich. Kam es zu polnischen Teilungsverhandlungen, so 
stand möglicherweise England wieder außerhalb der wichtigsten 
Entscheidung des Kontinents. Gemeinsame Eroberungen in dem 
türkischen Krieg versprachen England zunächst keine Lösung 
des Kaiserbündnisses, ja die Möglichkeit einer russischen See- 
machtstellung auch im Mittelmeer, die Preußen gleichgültig, unter 


Die Politik des Grafen Hertzberg 1785—90. 187 


Umständen erwünscht sein konnte, war durch die Fortschritte 
Katharinas gegen die Türkei näher gerückt. Hier lag der Zwie- 
spalt zwischen den preußischen und den englischen Bestrebungen. 
Es galt für England, ein selbständiges Vorgehen des Bundes- 
genossen zu verhindern. Dies gelang im Jahre 1789 durch die 
meisterhafte Tätigkeit des Gesandten in Berlin, Ewart. An dem 
Gegensatz der Streber an dem preußischen Hofe, vor allem des 
Adjutanten Bischoffwerder, gegen den leitenden Minister setzte 
Ewart den Hebel an. Es gelang ihm, im entscheidenden Moment 
durch Bischoffwerder den König von dem Einfluß Hertzbergs 
loszulösen, der Minister wurde von der Entscheidung ausgeschlossen. 
Mit einer Fülle unklarer Projekte blendete der Günstling den in 
politischen Dingen unerfahrenen Monarchen, die Aktion wurde 
hinausgezögert, schließlich auf das nächste Jahr vertagt. 
Nachdrücklichst hat Rußland an diesen folgenschweren 
Entschlüssen mitgewirkt. Hertzberg hatte sich mit dem nor- 
dischen Nachbar, getreu dem System Friedrichs, und im Sinne 
jeder vernünftigen preußischen Politik, in friedlicher Weise aus- 
einanderzusetzen gedacht. Nicht ein nordisches Bündnis als 
Selbstzweck schwebte ihm dabei vor, wie man wohl gemeint hat, 
sondern das Erringen des polnischen Zieles, womöglich ohne 
Feindschaft mit Rußland, vielmehr auf der Basis der gemeinsamen 
polnischen Interessen wie in dem Jahrzehnt nach 1762. Der 
Minister unterschätzte aber, wie sein alter Herr und nicht minder 
die englischen Minister, die Bedeutung der Zarin Katharina, die 
entschlossen war, nur im äußersten Notfall von fremden Mächten 
sich in ihre türkische und polnische Politik hereinreden zu lassen. 
Sie war im Krieg an den österreichischen Bundesgenossen ge- 
fesselt. Auf die bald nach dem Ausbruch des türkischen Krieges 
an sie ergangenen freundlichen Anträge Preußens ging sie daher 
nicht ein, auch als sie unter Englands Einfluß drohend wurden; 
sie suchte vielmehr ihre Annäherung an Frankreich durch ein 
Bündnis für die schwedische und polnische Frage zu konsolidieren. 
Darauf wurde ihr aber an diesen beiden wichtigen Punkten die 
Macht der neuen dreibündlichen Kombination energisch fühlbar 
gemacht; Schweden und Polen standen bald im Lager der Gegner 


1 Über den englisch-russischen Gegensatz vgl. Preußen und England 
134ff. und Preußen und die Revolutionen usw. 12ff. 
13* 


188 Friedrich Carl Wittichen. 


der Kaiserhöfe. Die von Katharina angestrebte russisch-polnische 
Allianz erstickte Preußen im Keim, mit England schützte es 
Schweden vor dem Angriff des russischen Bundesgenossen, Däne- 
mark. Wenn auch die Versuche, die Zarin umzustimmen, nicht 
aufgegeben wurden, so sollte doch nach Hertzbergs Ansicht ohne 
und gegen sie der polnische Plan ausgeführt werden, selbst bei 
einem verspäteten Nachgeben waren ihr nicht mehr die günstigen 
Bedingungen zugedacht, wie vorher. Daß Rußland, im Krieg mit 
Türken und Schweden, das Vorgehen Preußens gar nicht hindera 
konnte, lag auf der Hand und bewiesen auch die Ereignisse der 
Jahre 1788—1790. Geschickt aber wußte Katharina ihren Groll 
zu verbergen; sie wiegte den König in Hoffnungen auf ihre Um- 
kehr ein. Geheimnisvolle Verhandlungen hinter dem Rücken 
Hertzbergs wurde von ihrem Abgesandten Alopäus durch denselben 
Kanal gepflogen, den auch Ewart benutzte, durch Bischoffwerder. 
Ewart und Alopäus gelang es, den König über den entscheidenden 
Zeitpunkt hinwegzutäuschen und von der durch Hertzberg vor- 
gezeichneten Bahn auf Irrwege abzulocken. Die Entscheidungs- 
stunde ging ungenützt vorüber. Seit dem Jahre 1787 hatte man 
die Aktion erwogen, im Sommer 1789 hatte man losschlagen 
sollen, im Herbst des Jahres fanden die Generale schließlich, es 
sei zu spät zum Losschlagen. Im nächsten Jahre sollte weit 
Größeres vollbracht werden als Hertzberg gewollt hatte. Öster- 
reich sollte keine türkischen Entschädigungen erhalten, Belgien, 
Galizien und Ungarn gedachte der König dem Rivalen abzunehmen, 
gestützt auf die revolutionären Bewegungen dieser Länder. 

In jeder Beziehung ist das Hauptjahr der Krisis 1789 von 
ausschlaggebender Bedeutung geworden. Die Hertzbergsche Taktik 
war zunächst gefallen, aber das war gar nicht so entscheidend, 
wenn nur überhaupt gehandelt wurde. Das eigentliche Unheil 
war, daß an Stelle der Tat das Pläneschnieden trat, an Stelle 
eines festen Aktionsplanes eine Fülle unklarer Entwürfe, an 
Stelle des sachkundigen Ministers der in der Politik unerfahrene 
Adjutant. Bischoffwerder hatte kein System, es sei denn das, 
den Launen des Königs, wo sie seinen selbstischen Interessen 
entsprachen, Geltung zu verschaffen. Er hatte über den Minister 
gesiegt, dessen großzügige Politik den König aus der Rosenkreuzer- 
atmosphäre herausreißen konnte. Von nun an regierten in Preußen 
Launen und Leidenschaften, Kleinmut abwechselnd mit allzu hoch 


Die Politik des Grafen Hertzberg 1785—90. 189 


gespanntem Selbstgefühl, Pläneschmieden, ohne die ernste Ar- 
beit des Vorbereitens und ohne die zähe Beharrlichkeit eines 
sicheren Wollens. Der legale Einfluß war beseitigt, damit nie- 
mand mehr den König für beeinflußt halten sollte, aber der 
illegale Einfluß hatte eben dadurch gesiegt, daß er die Besorg- 
nis des Königs, für beeinflußt zu gelten, geschickt ausgenutzt 
hatte. Die Rosenkreuzer waren die Herren des Staates. Hertz- 
bergs Aufgabe war es, Kompromisse zu schließen zwischen dem 
wohlerkannten Staatsinteresse und stetig wechselnden Stimmungen. 
Mit allen Mitteln mußte versucht werden, die Lage so günstig 
wie möglich zu erhalten, eine aussichtslose Aufgabe, da alle 
Gegenwirkungen jetzt freies Spiel hatten. Eine ungenütze Situa- 
tion kehrt nie zurück. 

Durch den Aufschub wurde Preußen erst abhängig von seinen 
Bundesgenossen und in wachsendem ‚Maße, je mehr sich die Lage 
verschlechterte. Am klarsten stellt sich diese Abhängigkeit ın 
der belgischen Frage dar. Schon bei dem Fallenlassen des Hertz- 
bergschen Aktionsplanes hatte der drohende belgische Aufstand 
eine Rolle gespielt. Geschickt hatte Ewart diesen Umstand be- 
nutzt, um darauf hinzuweisen, wie Österreich auch ohne einen 
preußischen Angriff sich ganz allein selbst ruiniere, an türkische 
Entschädigungen für Österreich also gar nicht gedacht zu werden 
brauche. Der König wollte den im Herbst losbrechenden Auf- 
stand benutzen, um diese Revolution mit der erwarteten galizischen 
zu verbinden, und dann beide Provinzen Österreich wegzunehmen. 
Belgien war getrennt von Österreich, ein prekärer Besitz; Galizien 
dagegen, immerhin, wenn auch locker, angeschlossen an die 
Monarchie, gab Österreich die Möglichkeit, in eine der größten 
Fragen der Zeit und eine der wichtigsten vor allem für Preußen, 
die polnische, entscheidend einzugreifen; aus diesem Grunde hielt 
Josef auch unerschütterlich an Galizien fest. Finanziell war der 
Verlust Belgiens schlimmer für Östereich und das bestimmte 
Friedrich Wilhelm, der auf belgische Hilfsgelder rechnete, politisch 
der Galiziens.. Für Preußen kam nun ohne Zweifel nur die pol- 
nisch-galizische Frage aus den schon erwähnten Gründen in Be- 
tracht, wenn man, wie Hertzberg, mit Recht die Möglichkeit 
leugnete, dem Kaiserstaat zwei Provinzen und dazu womöglich 
noch Ungarn zu rauben. In der polnischen Politik war Preußen 
unabhängig von den Seemächten, in der belgischen eng an sie 


190 Friedrich Carl Wittichen. 


gebunden. Hertzberg hat denn auch konsequent die belgische Politik 
in den Dienst der polnischen stellen wollen; der König schwankte 
zwischen den verschiedenen Möglichkeiten, um schließlich alle 
zugleich lösen zu wollen, mit dem bekannten Erfolg. Ent- 
scheidend haben die östlichen Verhältnisse auf Hertzbergs belgische 
Politik eingewirkt. Die Türkei hatte im Herbst 1789 noch 
schwere Niederlagen erlitten, wie Hertzberg richtig berechnet 
hatte, sie kämpfte schließlich um ihre Existenz. Hilfe war also 
von ihr nicht mehr zu erwarten, Österreich fand vielmehr die 
Möglichkeit, in Böhmen und Mähren energisch zu rüsten. Dennoch 
entschloß sich Friedrich Wilhelm, eine Offensivallianz jetzt mit 
der Pforte abzuschließen. Polen glaubte der preußische Gesandte 
in Warschau, Lucchesini, nicht zu Abtretungen nötigen zu können, 
er hielt eine Allianz mit den Polen für nötig, um sie bei Preußen 
zu erhalten. Sie kam denn auch zustande, ohne jede für Preußen 
ersprießlichen Abmachungen, da Polen militärisch gar nicht in 
Betracht kam. Die Hertzbergsche Politik wurde also durch den 
Aufschub in ihr Gegenteil verkehrt, Preußen übernahm das un- 
dankbare Amt des Schutzes zweier ohnmächtigen Staaten. Um 
so wichtiger war es für Hertzberg, der zähe an seinem Er- 
oberungsplan festhielt und ihn schließlich doch durchzusetzen 
hoffte, die Seemächte warm zu halten. Die Unterstützung des 
belgischen Aufstandes, die er anriet, hatte daher sehr wesentlich 
den Zweck, die Verbindung mit den Alliierten neu zu festigen 
und die Seemächte an diesem Punkt in die Gegnerschaft zu 
Österreich hineinzustoßen. In mannigfachen Kombinationen und 
Kompromissen hat Hertzberg dies versucht. Die Rückerstattung 
der belgischen Provinzen an Österreich sollte ein Äquivalent 
werden für die Abtretung Galiziens an Polen, da nach der enge- 
ren Verbindung Preußens mit der Türkei eine so starke Auf- 
opferung der Pforte, wie ursprünglich vorgesehen, nicht mehr 
möglich war. Hertzberg ist aber bei den mannigfachen Stim- 
mungswandlungen am Hofe sogar zeitweise von seiner festen 
Überzeugung abgegangen, daß die Belgier Österreich geopfert 
werden müßten, wenn man Galizien losreißen wolle. Es war 
dies zu einer Zeit, als mit dem König die Seemächte sich für 
die Anerkennung eines unabhängigen Belgiens scheinbar ent- 
schieden hatten. Schließlich schloß der Minister durch Ewarts 
gleißnerische Reden zu dem Glauben verführt, daß England sich durch 


Die Politik des Grafen Hertzberg 1785—90. 191 


eine Anerkennung Belgiens definitiv gegen Österreich engagieren 
werde, den Vertrag vom 9. Januar 1790. In diesem Vertrag ver- 
zichtet Preußen auf eine selbständige Politik im Westen. Hier 
hat sich Hertzberg schwer täuschen lassen. Er mußte die Lösung 
der belgischen Frage in der Hand behalten, um die Seemächte 
von diesem Punkte aus, der ihre Interessen auf das engste be- 
rührte, durch Drohungen mit selbständigen Schritten beeinflussen 
zu können, nicht aber durfte er aus Besorgnis vor gefährlichen 
Experimenten des Hofes auf solche Schritte offiziell verzichten. 
Als die Seemächte, die die Erhaltung der österreichischen Herr- 
schaft in den Niederlanden aus Handels- und politischen Inter- 
essen wünschten, eine Anerkennung Belgiens verweigerten, hatte 
er kein Mittel, sie zu zwingen und keines mehr, sie in Gegensatz 
zu Österreich zu bringen. Die belgischen Angelegenheiten wur- 
den vielmehr ein Anknüpfungspunkt für England und Österreich, 
wie sie das von jeher gewesen waren. Josef II., ein trotz aller 
Mißerfolge hervorragender Diplomat, hat die ihm von Preußen 
gelassene Frist nicht nur zu Rüstungen und zur Befriedigung 
seiner empörten Untertanen benutzt, sondern auch um Belgiens 
willen mit England angeknüpft. Sein Nachfolger Leopold ord- 
nete sich dann, im Gegensatz zu dem alten Minister Kaunitz, 
ganz der Leitung der englischen Politik unter. Gegen diesen 
Schachzug Österreichs war Preußen nach dem Berliner Vertrag 
machtlos. Freilich hat Hertzberg sich in seiner skrupellosen 
Weise bei den ersten Verhandlungen zu Reichenbach einfach 
über den Vertrag hinausgesetzt, und eigenmächtig Belgiens Rück- 
gabe als Kompensation für galizische Abtretungen unter Drohungen 
angeboten, ebenso wie er den unseligen türkisch - preußischen 
Öffensivvertrag, dessen Ratifikation er bis zum letzten Augenblick 
verhinderte, zu ignorieren wußte — aber es war zu spät. 

Eben dieser türkische Vertrag mit seinen allein für die 
Pforte günstigen und bei ihrer Lage ohne einen schweren Krieg 
und auch durch einen solchen kaum durchzuführenden Bestim- 
mungen schreckte England von der Zusage einer gemäßigten 
Unterstützung des preußischen Vorgehens wieder ab. Auf dem 
Reichenbacher Kongresse, zu dem sich Leopold II., von England 
gezwungen, bequemte, erschienen die Seemächte als Mittler zwi- 
schen den deutschen Mächten, nicht als Bundesgenossen Preußens. 
Die großen Hoffnnngen, die Hertzberg an dieses Bündnis ge- 


192 Friedrich Carl Wittichen. 


knüpft hatte, haben sich also nicht erfüllt. England sehr wesent 
lich war es zuzuschreiben, wenn die Aktion im Jahr 1789 nicht 
unternommen wurde. Mit Benutzung des inneren Zwiespalts in 
Berlin war es Ewart gelungen, alle Vorteile des Bündnisses Eng- 
land zuzuschieben. Es kann hier nicht die Rede davon sein, 
die Niederlage der preußischen Politik dem bösen Willen Eng- 
lands zuzuschreiben. Jeder Staat vertritt und hat zu vertreten 
seine eigenen Interessen, dem Geschicktesten winkt der Sieges- 
preis. Aber die Tätigkeit Ewarts in Berlin hat doch auch ihre 
starken Schattenseiten. Keineswegs hat er Hertzberg so beein- 
flußt, daß er ihm die Direktiven für seine Pläne gab — die waren 
nicht zu Englands Vorteil ersonnen — aber seine unwahre Dar- 
stellung der englischen Politik, die in London selbst oft genug 
Anstoß erregte, hat den Minister in wesentlichen Punkten ge- 
täuscht und ihn zu Fehlern verführt, wie den des Berliner Ver- 
trages vom 9. Januar. Ewart hat seine Stellung am Hofe und 
bei dem Minister, die man versucht ist eine allmächtige zu 
nennen, auch nicht gebraucht, wie ein weiser Mann, der von den 
Zinsen eines reichen Kapitales lebt, sondern wie ein Verschwender, 
der sinnlos sein Kapital aufbraucht. So hat er augenblickliche 
Vorteile für seinen Staat errungen, aber nicht für die Zukunft 
gesorgt. Er hat Hertzberg, den Träger des englischen Bünd- 
nisses, mit beseitigen helfen. Zwar gelang es ihm noch einmal, 
wieder im Gegensatz zu dem schon einflußlosen Minister, im 
Jahr 1791 Preußen in den Dienst der antirussischen englischen 
Politik zu stellen, aber sein Ministerium versagte sich ihm schließ- 
lich und ließ Preußen im Stich. Damit war das Bündnis unter- 
graben und ebenso die Laufbahn des ehrgeizigen Gesandten. 

Die Reichenbacher Konvention vom 27. Juli 1790 aber ist 
einer der glünzendsten Siege der englischen Diplomatie, für 
Preußen ist sie das beschämende Ergebnis seiner traurigen inneren 
Lage. Schon vor dem Eintritt in die Verhandlungen hatte 
Preußen seine polnischen Forderungen zurückschrauben müssen. 
Häusliche Ablenkungen des Königs hatten zeitweise sogar zu einer 
gänzlichen Abneigung gegen jede Aktion überhaupt geführt, 
während sich Österreich durch die erwähnte kluge innere und 
äußere Politik Josefs, die Leopold nur fortzuführen brauchte, in 
Bereitschaft gesetzt hatte. Noch einmal faßte der Minister 
energisch zu, er hielt dank der Schwäche König Leopolds einen 


Die Politik des Grafen HertzLerg 1785—90. 193 


Tausch polnischer Gebietsteile im Sinne seiner alten Pläne in der 
Hand, der allerdings Österreich geringere Abtretungen in Galizien 
gegen einige türkische Erwerbungen zumutete. Aber ein höherer 
Vorteil war für Preußen doch gesichert, weil seine Abrundung 
nach Osten hin natürlich einen mehr realen Machtzuwachs be- 
deutete, als ihn Österreich mit türkischen Gebietsteilen gewann. 
Friedrich Wilhelm, von seinen Günstlingen beraten, vernichtete 
auch diesen schwächeren Erfolg, in einer leeren Machtparade 
zwang Preußen Österreich zum Verzicht auf jede türkische Er- 
oberung, unter eigenem Verzicht auf jelen Erwerb. Tausch oder 
Krieg hatte Hertzbergs Ultimatum gelautet, Demütigung oder 
Krieg das des Hofes, und Leopold II., der um jeden Preis den 
Frieden haben wollte, wählte die Demütigung, die jedenfalls 
Preußen keinen realen Vorteil einbrachte. Die nutzlosen Bünd- 
nisse mit den ohnmächtigen Polen und Türken, die im Jahre 1189 
noch ohne jede preußische Verpflichtung sich aus der Lage von 
selbst ergeben hatten, führten diese Entscheidung herbei; wenige 
Tage vor der Konvention hatte der König zu seiner Sicherheit, 
wie er meinte, das Bündnis mit der Pforte ratifiziert. Die er- 
mäßigten galizischen Abtretungen glaubte der Gesandte Luc- 
chesini den Polen nicht anbieten zu dürfen. Statt also an seine 
eignen dringendsten Aufgaben zu denken, übernahm Preußen 
wirklich den Schutz der Polen und der Türkei, eine Prätension, 
die in schneidendem Mißverhältnis zu seinen Machtmitteln stand 
und im nächsten Jahre den demütigenden Rückzug vor Rußland 
herbeiführte, da England den Bundesgenossen im Kampf für die 
Türken im Stich ließ. England hatte in Reichenbach den deutschen 
Krieg verhindert und Rußland zunächst isoliert, Belgien blieb im 
englischen Interesse bei Österreich. Der Inselstaat, nicht Preußen, 
erschien in diesen Wochen als der Diktator Europas. 
Hertzbergs Politik war auf der ganzen Linie gescheitert. 
Wir haben noch des näheren zu erörtern, wie weit die Schuld 
an dieser Niederlage den von Hertzberg unabhängig wirkenden 
Kräften zuzuschreiben ist, wie weit sie auf den Minister selbst 
zurückfällt. Man hat ihm den Vorwurf gemacht, daß er ein 
Mann des Verhandelns, nicht des Handelns gewesen sei. Zu Un- 
recht verlangt man von einem alten Minister, der den sieben- 
jährigen Krieg mitgemacht hatte, eine auf den Krieg als Selbst- 
zweck hinsteuernde Politik, wie sie zeitweise dem König vor- 


194 Friedrich Carl Wittichen. 


schwebte. Ist aber der Vorwurf überhaupt gerechtfertigt? Der 
holländische Feldzug ist zunächst ein sprechender Beweis dagegen. 
Clausewitz hat ihn nicht mit Unrecht ein leichtsinniges Unter- 
nehmen genannt. Noch war der türkische Krieg nicht aus- 
gebrochen, noch stand Frankreich, der Beschützer der hollän- 
dischen „Patrioten“, scheinbar ungeschwächt da, und doch ist der 
Feldzug unternommen worden. Dem Minister allein gebührt das 
Lob dieses kühnen Unternehmens. Mit dem genialen Vertreter 
Englands im Haag, Harris, war er wohl der einzige der euro- 
päischen Diplomaten, der die empfindliche Schwächung Frankreichs 
durch die Notabelnversammlung vom Jahre 1787 erkannt hatte.! 
Auch im Jahre 1789 war, allerdings unter wesentlich günstigeren 
Bedingungen, eine kriegerische Aktion vorgesehen. Bei allen Aus- 
gleichs- und Verhandlungsentwürfen des Ministers steht im Hinter- 
grund immer die ultimo ratio, der Krieg. Wozu aber sollte der 
Minister auf den Krieg als solchen im Jahr 1789 hinsteuern, wenn 
der denkbar beste Erfolg auch ohne Krieg zu erreichen war, wie 
widerwillig der dem Minister entgegenarbeitende englische Gesandte 
selbst zugibt?? Keineswegs war nun der Minister ein solcher 
Tor, daß er hoffte, ganz Europa werde Preußen seine polnischen 
Wünsche mit liebenswürdigem Entgegenkommen erfüllen. Preußen 
hatte im Sommer 1789 die Macht, zu zwingen, und mit allem 
Nachdruck wollte der Minister diesen Zwang ausüben. Seine 
Politik ıst weder englisch noch deutsch beeinflußt, nacktes 
preußisches Machtinteresse lag ihr zugrunde” Muß das aber 


! Schon am 29. November 1784 hatte Hertzberg dem alten König 
geschrieben, solange Frankreich einen König und eine Königin habe, wie 
die jetzigen, sei von Frankreich weder etwas zu fürchten, noch etwas zu 
hoffen. G. St. A. 

2 Vgl. Herrmann, Geschichte des russischen Staates VI, Anhang V 2. 

Wenn man Äußerungen Hertzbergs, wie etwa die an Lucchesini 6, 
III, 90 (Dembinski 427): „ll me semble que vous pourriez encore faire valoir 
aux Polonais raisonnables que les villes de Danzig et de Thorn n'étant 
d'aucune utilité a la Pologne, mais plutôt à charge, la nation polonaise 
devroit pour son propre intérêt céder ces places au Roi, pour fortifier un 
allié et un ami, qui lui est si nécessaire et si utile", so auffaßt, als sei der 
Minister so naiv, an die tatsächliche Wahrheit seiner dem Gesandten an 
die Hand gegebenen Argumente zu glauben, so ist das naiv. Und doch 
ist man mit dieser Naivität bisher verfahren. Besonders Luckwaldt a. a. O. 
S. 96 sagt: „Im emsigen Studium von Akten und Karten Europas hatte er 
es gefunden, das Allheilmittel für die Leiden und Kriege Europas“, um 


Die Politik des Grafen Hertzberg 1785—90. 195 


besagen, daß er die Interessen der anderen Mächte ignorierte? 
Gerade auf der genauen Berechnung derselben baute er ja seinen 
Plan auf. Es hielt Preußen allerdings nicht für stark genug, 
dem Kaiserstaat zwei seiner wertvollsten Provinzen auf einmal 
wegzunehmen, um hohenzollersche und oranische Prinzen in Polen 
und Belgien zu etablieren, und dazu womöglich noch Karl August 
von Weimar auf den ungarischen Thron zu setzen.! Auf seiner 
Seite liegt nicht die Politik der Schimären; er glaubte, daß ein 
polnischer Erwerb bei der damaligen Lage Preußen sicher sei 
und um ihn womöglich ohne die Buße des siebenjährigen 
Krieges seinem Staate zu sichern, hat er Konzessionen für die 
anderen Mächte erwogen. Mit Recht würde man den einen un- 
fähigen Minister nennen, der vor einer großen, weitausschauenden 
Aktion nicht sich ein genaues Tableau der Interessen aller Mächte 
ausarbeitet und seinem Monarchen unterbreitet. Mit dem Schlag- 
wort „Gleichgewichtspolitiker“ ist es da nicht getan. Gleich- 
gewichtspolitik wurde nicht nur im 18. Jahrhundert getrieben, 
sie wurde getrieben und wird getrieben werden, solange die Welt 


sich nachher zu erstaunen, daß bei den Hertzbergschen Plänen schließlich 
Preußen allein als Gewinner aus dem Spiel hervorgehen sollte. Erstaun- 
lich geradezu ist die folgende Bemerkung: „Und der Gedanke beirrte ihn 
keinen Augenblick, daß eben dieser Umstand den anderen Staaten ein 
Stein des Anstoßes sein werde oder daß die Parteien bei jedem Handel 
durch eignen Vorteil bestimmt werden, nicht durch den des Vermittlers.'* 
L. hat eine „Karrikatur“* der Hertzbergschen Pläne gegeben; sein „Difficile 
est satiram non scribere“, läßt sich sehr wohl auf seine Darstellung der- 
selben anwenden. Es ist bedauerlich, daß der übrigens glänzend geschrie- 
bene Aufsatz ein so geringes Eindringen in die Lage und die Bedürfnisse 
Preußens zeigt. Hertzberg erscheint in L.s Beleuchtung so unglaublich 
dumm, daß man sich fragt, wie Friedrich II. auch nur einen Tag mit einem 
solchen Minister hat arbeiten können. 

1 Über die Pläne des Hofes vgl. meine Mitteilungen „Zur Vorgeschichte 
der Revolutionskriege‘, Forschungen z. b. u. pr. Gesch. XVII und Preußen 
und die Revolutionen usw. 40ff. Es ist nicht recht verständlich, außer wenn 
man eine vorgefaßte Meinung annimmt, wie man hat verkennen können, 
auf welcher Seite eigentlich in Preußen schimärische Politik getrieben 
wurde. Mag man Hertzbergs Pläne noch so kompliziert nennen — sie 
waren nicht komplizierter als die Teilungsentwürfe bei der ersten Teilung 
Polens oder der belgisch-bayrische Tauschplan Josefs I. — so darf man 
doch nicht den Unterschied zwischen dem Entwerfen von Plänen auf 
Grund genauer Berechnung der Lage und der verschiedenen Interessen und 
sainnloser Projektenmacherei im Stile Bischoffwerders verkennen. 


196 Friedrich Carl Wittichen. 


mehr als einen Staat beherbergt. Schlimmer wäre es, wenn Hertz- 
berg eine bestimmte Taktik unentwegt all die Jahre hindurch 
festgehalten hätte. Aber wer einen ernsthaften Blick in die 
Kabinetsverhandlungen der Zeit getan hat, der wird einen solchen 
Vorwurf nicht erheben können. Zwar der im Eingang an- 
gegebene Grundzug der Taktik blieb derselbe, entsprechend der 
Grundlage der ganzen für Preußen günstigen Situation, die der 
türkische Krieg herbeigeführt hatte, aber im einzelnen hat Hertz- 
berg rastlos sich den Veründerungen der Lage durch neue Ent- 
würfe angepaßt. Wir sahen schon, daß er sich sogar mit dem 
Gedanken vertraut machte, daß Galizien nicht losgerissen würde. 
Der gegenteilige Vorwurf, daß Hertzberg zu viele Diversionen 
und Unteraktionen im Auge gehabt hat, ist viel eher berechtigt; 
er trifft vor allem für die ganze Tätigkeit im Westen, in Lüttich 
und Belgien zu.! Unentwegt festgehalten hat Hertzberg nur den 
Plan der polnischen Abrundung Preußens. Wenn man das Dok- 
trinarismus nennen will, so ist jedem Minister ein solcher Dok- 
trinarismus zu wünschen. g 

Wo liegt nun aber die Schuld Hertzbergs? Sie liegt in der 
falschen Auffassung seiner Stellung, in seiner Selbstüberschätzung. 
Wenig Gewicht ist zwar zu legen auf die unschönen Züge seiner 
Eitelkeit — die hat er mit so manchem Diplomaten gemein —, 
wenig Gewicht auch auf die Phrasen seiner Denkschriften. Sie 
sind für jeden, der Augen hat, zu sehen, deutlich genug auf die 
wechselnde Stimmung des Königs berechnet, indem sie bald vor 
zu großer Hitze warnen, meistens aber die Fanfare blasen und 
die ganze Aktion als ein Kinderspiel hinstellen, an dem alle Mächte 
ihren Gefallen haben. Hatte doch der Minister fortwährend gegen 
die Mutlosigkeit und die Erschlaffungen des Königs zu kämpfen. 
Man weiß, daB der König, häufig in mancherlei Ablenkungen 
befangen, nur durch die stärksten Anreizungsmittel zur Be- 
schäftigung mit den politischen Fragen gebracht werden konnte 


1 Über die Nebenaktion zur Erwerbung Schwedisch-Pommerns wird 
Fritz Arnheim, der beste Kenner der skandinavischen Politik, noch nähern 
Aufschluß bringen (vgl. einige Andeutungen in den Forschungen zur b. u. 
pr. Geschichte VII 623). Er teilt neuerdings mit (Hist. Ztschr. 96, 137), daß 
der Erwerb dieses Gebietes „1789 im letzten Augenblicke einzig an. der 
diplomatischen Geschicklichkeit des schwedischen Gesandten von Carisien, 
sowie an der persönlichen Gutmütigkeit Friedrich Wilhelms I. scheiterte.“ 


Th re ` wg 
EEE nn a 


Die Politik des Grafen Hertzberg 1785—90. 197 


und daß seine Kriegslust eigentlich erst im falschen Moment in 
den Jahren 1787 und 1790, getragen von dem ritterlichen Stolz 
an der Spitze seiner Armee, hervorbrach. Da hat Hertzberg dann 
die schlimmen Folgen seiner Anstachelung des königlichen Selbst- 
gefühls zu spüren bekommen. Er ist vor und in Reichenbach 
allerdings mit Energie gegen einen Krieg aufgetreten, da er trotz 
der schlimmen Lage Österreichs bei den unerhört mangelhaften 
Kriegsvorbereitungen Preußens einen größeren Erfolg, als er 
durch geschicktes Verhandeln erreicht werden konnte, nicht er- 
wartete. Aber es mangelte dem Minister eben durchaus an Bieg- 
samkeit und höfischer Gewandtheit, es mangelte ihm durchaus 
die Fähigkeit, einen so komplizierten Charakter wie den des 
Königs dauernd zu fesseln und zu beeinflussen. Ehe er in eine 
solche folgenschwere Aktion eintrat, mußte er auch das Maß 
seines Einflusses berechnen. Erfahrung hatte er schon in den 
ersten Monaten der neuen Regierung genug sanımeln können 
dafür, daß er an diesem Hofe nicht festsaß, wenn ihn auch zeit- 
weise Gunstbeweise des Königs und dann die Hoffnung, mit dem 
holländischen Erfolg dauernd im Sattel zu sitzen, über seine 
Stellung täuschen konnten. Die Fehler in der Berechnung der 
inneren Lage sind aber zumeist ebenso verhängnisvoll, wie die 
der äußeren Verhältnisse; an ihnen setzen die Gegenwirkungen 
von außen den Hebel an, um den Gegner in die Luft zu heben, 
wie das mit Hertzberg durch die englischen und russischen 
Intriguen geschehen ist. 

Wahrscheinlich aber hat Hertzberg gar nicht für nötig ge- 
halten, sich um eine Sicherung seiner Stellung zu bemühen. Er 
hoffte wohl, durch die Macht der Tatsachen und den unwidersteh- 
lichen Zug einer großen Politik unerschüttert festzustehen. Da 
hat er sich über seine Persönlichkeit schwer getäuscht. Er war 
durchaus keine der gewaltigen Naturen, die sich auch einem 
widerstrebenden Monarchen aufzuzwingen wissen im staatlichen 
Interesse. Bei dem militärischen Charakter des preußischen Staates 
waren Konflikte mit den Militärs gewiß, wenn Hertzberg nicht des 
Königs unbedingt sicher sein konnte. Was half aber die beste 
Diplomatie, wenn das ausschlaggebende Moment, die Armee, sich 
ganz dem Einfluß des Ministers entzog? So war es denn in der 
Tat. Hertzberg hat gar nicht versuchen können, auf den ent- 
scheidenden Punkt, die Rüstungen, Einfluß zu nehmen. So er- 


198 Friedrich Carl Wittichen. 


mangelte seinem ganzen politischen Gebäude durchaus die Basis. 
Die Armee hat im Jahr 1789 und im Jahr 1790 versagt, trotz- 
dem wahrlich Zeit genug zu Rüstungen vorhanden gewesen war. 
Nicht einmal im Frühjahr 1790 war sie zur Stelle, obwohl man 
in dem türkischen Vertrag die Offensive im Frühjahr vorgesehen 
hatte, trotzdem im Herbst 1789 ausdrücklich auf das nächste 
Frühjahr mit den größten Entwürfen der Feldzug angesetzt wor- 
den war. Ja im Sommer 1790 war die Rüstung noch sehr 
mangelhaft.! Zum Ersatz hatte man die absolut wertlosen Allianzen 
mit Türken und Polen abgeschlossen. 

Preußen befand sich in den entscheidenden Jahren in der 
Übergangszeit von der Autokratie zur ministeriellen Monarchie, 
wie es richtig schon früher gesagt worden ist.” Hertzberg war 
nicht der Mann dazu, diesen Übergang zu seinen Gunsten zu leiten. 
Hier liegt aber auch die natürlich im Grund entscheidende Schuld 
des Königs. Preußen ist durch seine Monarchie groß geworden, 
nirgends vielleicht war eine Autokratie sittlich so gerechtfertigt, 
wie in dem Preußen Friedrich Wilhelms I. und des großen Fried- 
rich. Auch nach dessen Heimgang bestand zunächst durchaus 
keine Notwendigkeit, die Bande der Autokratie zu lösen, wenn 
sie nur von demselben Geist strengster, unerbittlichster Pflicht- 
erfüllung und Härte gegen sich selbst getragen wurde. Diese 
Eigenschaften seines Oheims haben Friedrich Wilhelm gefehlt. 
Wenn man auch anerkennen wird, daß er nicht Herr seiner An- 
lagen und seiner Erziehung sein konnte, wie sie nun einmal 
waren, so bleibt es doch seine Schuld, daß er sich durch 
Schmeichler und Günstlinge hat verleiten lassen, an der vollen 
Selbstherrschaft festzuhalten. Er besaß nicht die pflichtgemäße 
Selbstentäußerung, da den rechten Mann schalten zu lassen, wo 
er nicht selbst schalten konnte. 

Hertzberg war der rechte Mann bei allen Fehlern, er war 


1 Hertzberg an Lucchesini 15 VI 90: „Vous verrez alors (bei Le Her- 
kunft in das Hauptquartier in Schlesien) les grands obstacles qui se montrent 
de tous côtés et le cri general qui s’elöve contre la guerre. Il est sûr que 
l'armée na de subsistance ici que pour deux mois et on ne voit pas com- 
ment elle pourra trouver ailleurs; la récolte manque généralement ici et 
encore plus dans les états autrichiens.“ Dembinski Documents rel. à la 
2ième et 3ième partage de la Pologne I 485. Vgl. auch P. Wittichen 
Kap. XI. 

2 P, Wittichen a. a. O. 79. 


Die Politik des Grafen Hertzberg 1785—90. 199 


der einzige in Preußen, der Schulung und Verstand genug besaß, 
eine große Politik konsequent durchzuführen. Man hat es ihm 
wohl zum Vorwurf machen wollen, daß er nicht seinen Abschied 
gefordert hat, sobald er bemerkte, daß seine Politik nicht mehr 
durchdrang. Man verkennt dabei durchaus den Charakter des 
damaligen preußischen Beamtenstaates, man vergißt, daß noch 
später zum Beispiel Hardenberg und Humboldt nicht ihren Ab- 
schied nahmen, als Friedrich Wilhelm III. durch seine folgen- 
schwere Unterredung mit dem Zaren Alexander vom 5. November 
1814 ihre ganze Politik umstieß. Mächtiger noch aber als diese 
Beamtenerziehung wirkte in Hertzberg sein Patriotismus. Immer 
wieder hoffte er, sein Preußen doch zum Erfolg führen zu können. 
Hier liegt auch die Milderung für den Tadel seiner falschen 
Selbsteinschätzung, für das im Grund verfehlte Unternehmen, 
unter einem Monarchen wie Friedrich Wilhelm II. und mit einem 
Gesandtenmaterial, das auch die bescheidensten Anforderungen 
nicht erfüllte, Europa Gesetze vorschreiben zu können. Die 
Fehler seines harten und eitlen Charakters, die Fehler seiner oft 
unruhigen Politik mildert dieser glühende Patriotismus, der ihn 
in den schwersten Augenblicken seines Lebens, im Sommer 1789, 
auf das Krankenlager warf. Er war kein großer Mann und kein 
großer Minister, aber ein glühender Patriot und ausgezeichneter 
Staatsmann, der seine Begabung und seine ungewöhnliche Arbeits- 
kraft rückhaltlos in den Dienst des Staates gestellt hat. 

Nach dem Sturze des Ministers, den Boyen einmal als einen 
genügenden Ersatz Österreichs für den Verlust aller seiner tür- 
kischen Eroberungen bezeichnet hat!, gab es kein klares Streben 
und Wollen in Preußen mehr. Ziellos verfolgte man die wider- 
sprechendsten Projekte, die man vergebens in ein System zu 


! Denkwürdigkeiten I 17. B. kennt den Plan Hertzbergs auf „Danzig, 
Thorn und ungeführ das heutige Großherzogtum Posen“. Seine Kritik der 
Taktik des Ministers ist die landläufige; direkt unrichtig ist, daß H. die 
Türkei habe erhalten wollen; das war die Politik des Königs. B. nennt 
H. schließlich „einen sehr edlen unterrichteten, selten patriotischen Mann 
und einen unsrer besten Minister" 108ff. Niebuhr hat in seinen Vor- 
lesungen über ‚das Zeitalter der Revolution“ I 249 ff. H. „einen gewaltigen 
Intriguanten“* genannt in einem Zeitalter, in dem „die Diplomatie mehr 
Verstand ale jetzt“ erfordert habe, aber „durchgehends ein System der 
Ränke gewesen sei“. Er nennt H „einen ungemein fähigen Mann und für 
einen Hof- und Staatsmann auch wissenschaftlich sehr gebildet.“ 


200 Friedrich Carl Wittichen. 


bringen versuchen wird. Vortrefflich haben die österreichischen 
Unterhändler in Reichenbach ihren gefallenen gefährlichen Gegner 
charakterisiert: „Er allein ist noch nach dem Schnitt des Systems 
des vorigen Königs. Nach solchem machte man sich keine 
Skrupel, Freund und Feind seinem eigenen Interesse aufzuopfern, 
und man hatte Mut genug, die einmal hiernach gefaßten Pläne 
trotz aller Hindernisse auszuführen. Unter der jetzigen Regierung 
fehlte es zwar nicht an gutem Willen, wohl aber an Kraft und 
Mut, ein Gleiches zu tun.“! 

Hertzberg war wirklich der Erbe der friederizianischen Politik 
mit ihren guten und ihren schlechen Seiten. Diese Politik 
aber setzte nicht nur „Mut und Kraft“ der Regierung voraus, sie 
erforderte auch eine unbedingte Einheit von Diplomatie und Heer, 
sie verlangte eine gebietende Persönlichkeit als Träger der Krone, 
die diese Einheit darstellte Mit des großen Friedrichs Tod und 
der Thronbesteigung Friedrich Wilhelms II. zerbrach gleichsam 
der eiserne Ring, der Preußen die schärfste Zusammenfassung 
aller Kräfte zur Aufrechterhaltung seiner weder auf glücklichen 
Grenzen noch auf innerem Reichtum, sondern auf den Leistungen 
seiner Monarchen und des von ihnen geschaffenen und erzogenen 
Beamtenkorps beruhenden Großmachtstellung gewährleistete. Zer- 
fahrenheit trat an die Stelle straffster Einheit im Wollen und 
Handeln. Das ist Hertzbergs „unwiderstehliches Schicksal“. In 
der Politik aber genügt es nicht, das Richtige erkannt und ge- 
wollt zu haben; die Tat, das Vollbringen, der Erfolg bestimmen 
das geschichtliche Urteil. Der Minister war nicht der Mann, 
sein Schicksal und damit das des Staates mit unwiderstehlicher 
Kraft selbst zu gestalten, er war aber auch nicht besonnen genug, 
klar zu erkennen, was seiner Stellung und seiner Begabung zur 
Lösung einer großen Aufgabe fehlte Das ist Hertzbergs Schuld. 
Die bewußte Einwirkung des Staatsmanns auf die umgebende 
Welt mit ihren fördernden und hemmenden Kräften erzeugt die 
politische Tat. Die fördernden Kräfte hat sich Hertzberg zu 
Diensten gemacht, die hemmenden, soweit sie von außen wirkten, 
konnten im Sommer und Herbst 1789 als überwunden gelten, 
aber die inneren Hemmungen sind Hertzberg nicht klar bewußt 
geworden, an ihnen haben sich die äußeren Gegenwirkungen 


! Vivenot, Quellen zur deutschen Kaiserpolitik Österreichs I 515. 


Die Politik des Grafen Hertzberg 1785—90. 201 


wieder aufgerichtet, gemeinsam haben sie den Minister gestürzt. 
Nicht aus blassen und falschen Allgemeinheiten, wie etwa die: 
eine neue Epoche der europäischen Politik sei angebrochen und 
habe den Anachronismus der Hertzbergschen Politik vernichtet, 
oder umgekehrt: sein System sei zu kompliziert gewesen, um 
selbst bei der glänzendsten Lage Erfolg haben zu können, werden 
wir also den tiefsten und alleinigen Grund der Niederlage des 
Ministers erschöpfend zu erklären vermögen, sondern aus ihm 
selbst und aus der ihn umgebenden Welt. Schuld und Schicksal 
in unentwirrbarem Zusammenwirken haben ihn und sein Werk 
gestürzt. 
Exkurs. 

F. Salomon hat in seinem Aufsatz „England und der deutsche 
Fürstenbund von 1785“ (Hist. Vierteljahrschrift VI) eine sehr 
wertvolle Ergänzung und teilweise Berichtigung meines Versuchs 
einer Darstellung des Verhältnisses zwischen England und Preußen 
im Jahre 1785 gegeben. Wenn er S. 241 sagt: „Richtig ist, daß 
die politische Kombination von 1788 sich schon in Umrissen 
kennzeichnete; eine Entwicklung ist trotzdem von hier nicht aus- 
gegangen, in dem Sinn, daß schon der Boden für das Spätere vor- 
bereitet gewesen wäre“, so kann ich dem im allgemeinen zu- 
stimmen. Ich habe selbst die englische Allianz als das Ende des 
Fürstenbundes für Preußen bezeichnet und die Erkaltung der 
englisch-preußischen Beziehungen schon am Ende des Jahres 1785 
betont (S. 40). S. hat dazu sehr wertvolle weitere Belege ge- 
bracht. Den Ausdruck „die Einleitung gleichsam zu dem Bünd- 
nis des Jahres 1788“ auf S. 1 meiner Schrift nehme ich aus- 
drücklich als mißverständlich zurück. Von einer Absicht Eng- 
lands, den Fürstenbund als solchen zu einer englisch-preußischen 
Allianz auszubauen, habe ich nicht gesprochen. Die weitere Aus- 
führung S.s (S. 242): „Die Allianz von 1788 ist durchaus das 
Produkt momentaner Umstände und Zweckmäßigkeiten, nicht 
weiter zurückgreifender und tiefer wurzelnder Notwendigkeiten“ 
kann ich aber nicht billigen. In der Absicht, eine scharfe Trennung 
zwischen 1785 und 1788 herbeizuführen, zerschneidet sie die Zu- 
sammenhänge. Die Allianz von 1788 ist das Produkt des Systems 
Kaunitz, sie ist die notwendige Erneuerung des Bündnisses von 
1756, da dem Versailler Bündnis von 1756 die erneute österreichisch- 
russische Allianz 1780 zur Seite getreten war. Nur das Miß- 


Histor. Vierteljahrschrift. 1206. 2. 14 


202 Friedrich Carl Wittichen. 


trauen Friedrichs gegen England hat diese logische Entwicklung 
aufgehalten. Auch bei der Schilderung der englischen und 
hannöverschen Politik zeigt sich die Vorliebe S.s für scharf- 
sinniges Zerlegen, das aber zuweilen die Zusammenhänge zer- 
reißt. Er sagt (S. 225): „dem Kurfürstentum war an der 
Sicherung der deutschen Zustände gelegen, während die belgischen 
es nichts angingen, England legte Gewicht auf die belgische 
Sicherung, während die Ordnung der deutschen Angelegenheiten 
jeden Engländer kühl ließ.“ Hier zerlegt S. die bayrisch-belgische 
Tauschfrage in eine bayrische (bzw. deutsche) und eine belgische 
und übersieht dabei, daß das gemeinsame Interesse gegen Öster- 
reich England naturgemäß auch an dem deutschen Widerstand 
gegen den Tauschplan Josefs II. interessiert sein ließ, während 
Hannover natürlich an allem, was England gegen den Tausch 
unternahm, höchlichst interessiert sein mußte. Es bestand durch- 
aus eine Gemeinsamkeit der Interessen, man kämpfte — mit den 
eigenen Waffen natürlich — gegen ein und dieselbe Gefahr. Daß 
im Jahre 1784 Hannover entgerenkommend auf die preußischen 
Anträge eines Fürstenbundes geantwortet hat, beweist nichts 
gegen die Tatsache, daB der Bund im Jahre 1784 nicht zustande 
kam, eben wegen der englisch - preußischen Gegnerschaft. Am 
19. Oktober 1754 schrieb der Minister Finkenstein an Friedrich: 
„Les Ministres Hanovriens paroissent sentir l'utilité de cette Union 
et être assez disposés à y entrer. Mais ils n'osent rien faire 
de leur chef et le Roi d'Angleterre qu'ils consultent à chaque 
lettre que nous leurs écrivons semble ne vouloir adopter aucune 
mesure relativement à son Electorat à moins qu'elle ne soit com- 
biné avec le système politique de son Royaume. Toutes les ré- 
ponses que nous recevons, quoique polies, sont vagues et dila- 
toires et se ressentent de cette façon de penser.“ G.St.A. Die 
Gemeinsamkeit der Interessen gegen den österreichischen Tausch- 
plan repräsentierte der König-Kurfürst in London. Hatte er dem 
Fürstenbund im Jahre 1784 keinen Geschmack abgewonnen, weil 
er die Politik seines Königreichs nicht mit ihm in Einklang 
bringen konnte, so wurde das im Jabre 1785 anders; der Ein- 
klang der Sch preußisch -hannörerischen Interessen bestand 
tatsächlich. Daß nun die englischen Anträge an Preußen nicht 
auf Fürstenbundsfragen und -erw ägungen basiert waren, ist selbst- 
verständlich, und habe ich das selbst im Hinblick auf die russische 


Die Politik des Grafen Hertzberg 1785—90. 203 


und holländische Politik Englands auf das energischste betont, 
für die holländische Frage sogar vor und gegen Salomon (vgl. 
Preußen und England 174f.). Das englische Ministerium hat seinen 
Einfluß eben nicht geltend gemacht, den Fürstenbund zu stören, 
obwohl ihm die Konsequenzen in Wien und Petersburg auch für 
die englische Politik doch nicht ganz verborgen sein konnten. 
Harris und Ewart haben die hannöverische Annäherung an Preußen 
in ihren Berechnungen und Ratschlägen nach London stark mit 
verwertet, als sie eine preußische Allianz vorschlugen und Pitt 
hat sich vor der Beratung über diesen Vorschlag iiber die Bundes- 
verhandlungen informiert. Das alles sind Zusammenhänge, die 
man nicht zerstören darf. Preußen lehnte die englischen Anträge 
im Mai ab, im Mai und Juni beschwerten sich der österreichische 
und russische Gesandte über die Fürstenbundesverhandlungen in 
Berlin. Die Gefahr, daß Frankreich sich jetzt eng an die Kaiser- 
höfe anschließen werde, was Österreich schon lange bei einer 
englisch-preußischen Annäherung hoffte, trat deutlich zutage. Da 
hat man denn von London aus, wie schon so oft vorher, wieder 
einmal ein Bündnis Englands mit den Kaiserhöfen in Petersburg 
vorschlagen lassen; schwerlich mit großer Hoffnung auf Erfolg. 
Die russische Antwort kam nach Vertagung des Parlaments 
(2. August Parlamentsvertagung; 6. August Ratifikation des Fürsten- 
bundes; 7. August Eintreffen der russischen Antwort. In denselben 
Tagen muß also der russische Gesandte Woronzow seinen Kourier 
bekommen haben), sie enthielt die Forderung des Abbruches der 
Fürstenbundsverhandlungen. Pitt war aus London weg an das 
Krankenlager seiner Mutter geeilt. Georg II. war heftig erbost 
über die russische Forderung; eine Antwort, von ihm durchgesetzt 
im Ministerrat, mußte nach Woronzows Ansicht den definitiven 
Bruch mit Rußland herbeiführen. Da rief der Russe Pitt nach 
London zur Hilfe. Pitt erreichte nur, daß keine grobe Antwort 
gegeben wurde, die russisch-englischen Beziehungen waren und 
blieben eiskalt, die Hoffnung, Rußland aus der österreichisch- 
französischen Umarmung zu lösen, die das schwache politische Ver- 
mögen Carmarthens kennzeichnet, war gescheitert (vgl. Archiv des 
Fürsten Woronzow IX, S. 56 und S. 113). Wieder machte England 
jetzt einen Annäherungsversuch an Preußen (Sept.), den Friedrich 
wieder ablehnte. So einfach liegt die Sache also nicht, daß man 


die englische und hannöverische Politik reinlich scheiden könnte, 
14* 


204 Friedrich Carl Wittichen. Die Politik des Grafen Hertzberg 1785—90. 


man müßte dazu Georg II. einfach ignorieren. Höchst bedeut- 
sam hat die Fürstenbundsepisode auch auf die englische Politik 
eingewirkt, da sie mit Recht in ganz Europa als eine Annäherung 
Englands an Preußen aufgefaßt wurde. Daß die englischen 
Minister sich gegen diese Auffassung wehrten, nachdem Friedrich 
sich ablehnend verhalten hatte, ist durchaus begreiflich; das Mar- 
kierte der englischen Abwehr einer solchen Auffassung geht deut- 
lich aus der Äußerung Carmarthens zu Woronzow hervor, er 
wisse von dem Fürstenbunde nur durch Gerüchte. Überhaupt 
ist es verfehlt, die von England sehr weise und immer wieder- 
kehrend aufgestellte Fiktion der Trennung der englischen und 
hannöverischen Politik als ein Faktum anzusehen Man hatte 
eben in London zur Zeit des Abschlusses des Fürstenbundes und 
des Antrages an Rußland zwei Eisen im Feuer; daß man das 
hannöverische Eisen nicht herauszog, war sehr klug, es hat unter 
Friedrich Wilhelm U. sehr gute Dienste getan. Stets sind wäh- 
rend der Personalunion die englisch-preußischen Beziehungen von 
den preußisch-hannöverischen Beziehungen abhängig gewesen und 
umgekehrt. Überhaupt aber ist die Erkenntnis der realen Inter- 
essen einer Macht wertvoller als die aus den Akten geschöpfte 
Kenntnis ihrer politischen Taktik in einem bestimmten Zeitpunkt, 
die zu erheblichen Rechenfehlern verführen kann. 


205 


Kritiken. 


Fritz Hommel, Grundriß der Geographie und Geschichte 
des alten Orients. 2. neubearbeitete Auflage des „Abrisses 
der Geschichte des alten Orients“. 1. Hälfte: Ethnologie des alten 
Orients. Babylonien und Chaldäia. (Handbuch der klassischen 
Alterbtumswissenschaft, herausgegeben von Iwan von Müller, 
II. Band, 1. Abteilung, 1. Hälfte). München, C. H. Becksche Ver- 
lagsbuchhandlung, 1904. SS. 1—400, 1 Kartenskizze. Preis 
Mk. 7,50. 

Die vorliegende 1. Hälfte des Buches handelt nach der Über- 
schrift von der Geographie Vorderasiens und Nordafrikas. Die Ein- 
leitung beginnt mit einem physikalisch-geographischen Überblick 
(SS. 3—18) und geht dann in großer Breite auf die ethnologischen 
Verhältnisse ein, wobei, wie billig, die Sumerer den Reigen eröffnen 
(bis 8.17). Es folgen die Ural-Altaier, die verhältnismäßig gliınpf- 
lich (mit noch nicht 2 SS.) wegkommen, die Indogermanen (SS. 27—33), 
ferner die alarodische Gruppe, wie H. „der Bequemlichkeit halber“ 
„die vor- und nichtindogermanischen (und ebenso nichtsemitischen) 
Völker und Idiome Elams, Mediens, Armeniens, Nordsyriens und Klein- 
asiens, zu denen in Europa auch noch die Etrusker und vielleicht 
auch die Iberer (Basken) zu rechnen sind“, bezeichnet (SS. 33—75), 
die semitischen Völker, zu denen auch die alten Ägypter als „ein ur- 
alter Ableger der Babylonier“ (S. 108) gehören (SS. 75—194), end- 
lich die Meder, Perser, Ostiranier, Inder, Skythen und Massageten. 
SS. 228— 240 werden von einem Schlußwort und Nachträgen aus- 
gefüllt. 

Nach dieser 15 Bogen starken Einleitung bespricht der Ver- 
fasser „die einzelnen Gebiete“, und zwar wieder mit großer Ausführ- 
lichkeit, so daß nur die Landschaften Babyloniens, seine Hydrographie 
und die hauptsächlichsten Städte (Babel mit 40 SS.!) zur Behandlung 
kommen. Bei Agade (S. 400) bricht der Text mitten im Satze vor- 
läufig ab. 

Es ist ein seltsames Buch, in dem man viele linguistische, ethno- 
logische, historische, mythologische, topographische und andere Prob- 
leme, die den Witz einer Schar von Gelehrten seit Jahrzehnten er- 


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| 
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Lauer fe Au a fett e ze 


re er A 


206 Kritiken 


folglos beschäftigt haben, mit spielender Leichtigkeit gelöst findet. 
So steht, um nur einiges herauszugreifen, z. B. die Verwandtschaft 
der indogermanischen Sprachen mit den ural-altaischen jetzt fest; sie 
kann, wie H. (S. 18, Anm. 5) versichert, nur noch „von den ver- 
bohrtesten Skeptikern in Abrede gestellt werden“. SS. 78f. erfahren 
wir die „einzig richtige“ Einteilung der semitischen Sprachen in ost- 
semitisch und westsemitisch. Das ÖOstsemitische ist nur durch das 
Babylonische vertreten; alle übrigen Semiten sind Westsemiten. Aber 
auch die Gründer der I. Dynastie von Babylon selbst „waren, was 
nur P. Jensen noch aus purer Lust zum Skeptizieren bezweifelt, echte 
Westsemiten, am wahrscheinlichsten Araber oder (was für die dama- 
lige Zeit ungefähr dasselbe besagt) Aramäer“ (S. 90). Die Assyrer 
sind babylonisierte Westsemiten; ja in der Völkertafel Gen. 10, 22 
„sind mit dem [!] Nachkommen Sems aller Wahrscheinlichkeit nach 
nur Westsemiten ... genannt“ (S. 107. Ob es sich da nicht emp- 
fehlen würde, lieber gleich den biblischen Text zu verbessern und 
die Söhne Noahs künftig als Westsem, Ham und Japhet aufzuführen ?). 

Für H.s geographische Anschauungen besonders charakteristisch 
ist seine „Lösung“ der Paradiesesfrage (SS. 271 ff.), wonach die drei 
Paradiesesströme Pison, Gihon und Hiddekel ursprünglich drei zentral- 
arabische, von Westen nach Osten strömende Flüsse gewesen seien; 
später seien sie zu bloßen Wadis geworden, deren Wasser unter dem 
Sande hinsickere. Der Name des Hiddekel sei dann auf den Tigris 
übertragen worden (S. 272). Ähnliche Übertragungen geographischer 
Namen vom Westen des Euphrat nach dem Osten des Tigris sollen 
überhaupt sehr häufig vorgekommen sein (Beispiele S. 244 Anm. 6; 
SS. 246f.; S. 250 Anm. 3; S. 264 Anm. 5 u. ö.). 

Neu sind diese Anschauungen nicht durchaus. H. hat sie in 
jahrelanger Arbeit, wobei sie z. T. mehrfache Wandlungen durchmachen 
mußten, gewonnen, sie auch in früheren Stadien bereits bekannt ge- 
macht. Aber in einem Handbuch erscheinen sie jetzt zum ersten 
Male, und zwar in einer Weise, daß man sagen kann, sie beherrschen 
die ganze Darstellung. Wie steht es nun mit den Beweisen? Von 
einer festen geschlossenen Beweisführung ist H. im allgemeinen kein 
Freund. Etymologien, die an die Kinderzeit der Sprachwissenschaft 
erinnern, logische Sprünge, gesuchte Deutungen, sogar direkt aus der 
Luft gegriffene Behauptungen sind die Werkzeuge, mit denen H. einen 
großen Teil seiner Beweise schmiedet. Gewichtige Einwände, die 
sich von selbst aufdrängen oder von anderer Seite erhoben werden, 
ignoriert er entweder oder tut sie mit einer Leichtherzigkeit ab, die 
zwar von Optimismus, aber nicht von Sorgfalt zeugt. Bei dieser 
kritiklosen Willkür und seiner überhasteten Arbeitsweise kann es nicht 


- 


a e ee E 


Kritiken. 207 


ausbleiben, daß H. sich öfter in Widersprüche verwickelt, die er 
— falls sie ihm überhaupt auffallen — mit Seelenruhe durch Har- 
monisierungskünste naivster Art „ausgleicht“. Ein Beispiel! Zum 
eisernen Bestand des H.schen Credo gehört die Anschauung, daß die 
Babylonier (Ostsemiten) von Haus aus Sonnendiener waren, während 
die Westsemiten den Mond und die Gestirne verehrt hätten. Dem- 
gemäß war der babylonische Bel oder „Herr“ zer Zon „ursprüng- 
lich der Sonnengott; erst bei der Eingliederung in das noch halb 
sumerische Göttersystem wurde er dem sumerischen In-lil oder dem 
‘Herrn der Luft’ gleichgesetzt“. So heißt es S. 84; dagegen liest 
man S. 352, daß Bel „ursprünglich der Mond war“! H. hat sich 
also inzwischen eines bessern (?) besonnen. Des Rätsels Lösung 
findet sich auf S. 118, wo H. in aller Gemütlichkeit den Babyloniern 
die Schuld an seiner Entgleisung aufbürdet. 

Für diejenigen, die sich außer stande fühlen, H.s Gedankenflug 
zu folgen, hat er an mehr als einer Stelle spitze Worte übrig. Und 
doch hätte H. von seinen „rückständigen“ Fachgenossen manches 
lernen können. Die Zahl der wirklichen Fehler, der falschen Über- 
setzungen und Deutungen, die von anderen längst als irrig erkannt 
und über Bord geworfen sind, die aber H. wieder auftischt, ist nicht 
gering. Aus Mangel an Raum bin ich genötigt, mich auf einige 
wenige Beispiele zu beschränken, So liest H. den Namen der Ge- 
mahlin des babylonischen Himmelsgottes immer noch Tum oder Tu 
(S. 114 Anm. 3), obwohl ihn, wenn nicht andere Gründe, so doch 
die Analogie der Schreibung Mad-a-a auf die richtige Lesung Antum, 
Antw hätte führen müssen. 

SS. 202f. trägt er eine Erklärung des Ursprungs der altpersischen 
Keilschrift vor. Die Zeichen für a, i, u sollen durch kleine Zusätze 
aus einem ursprünglichen Zeichen für Aleph gebildet worden sein. 
Schade, daß dieses Aleph, das H. genau beschreibt, in Wirklichkeit 
kein Aleph, sondern das wohlbekannte altpersische Zeichen für da ist. 

S. 241 u. ö. wiederholt H. seine alte, längst abgetane Zerlegung 
des Namens Kingi. 

S. 304 heißt es: ... „Kalab-Gula (wie ich der Kürze halber den 
von den Franzosen Ur-Nina umschriebenen alten König Kalab-IS-channa 
von Sirgulla nenne.)‘ Das wären nun gleich drei Namen für die 
eine Persönlichkeit, aber höchstens einer kann richtig sein. Wir 
dürfen noch weiter gehen. Von den beiden Bestandteilen, aus denen 
der Name in der keilschriftlichen Schreibung zusammengesetzt ist, 
steht die wahre Lesung des ersten fest: ur; für den zweiten ist die 
Lesung nina wenigstens wahrscheinlich. Das ergibt als wahrschein- 
lichste Form des Ganzen Ur-Nina, wie nicht nur die französischen, 


208 Kritiken. 


sondern auch andere Assyriologen bisher gelesen haben. H. zieht „der 
Kürze halber“ eine Lesung vor, die nicht nur länger, sondern auch 
erweislich falsch ist. 

S. 336 verlegt er den Tempel Esagila, dessen Lage vor 6 Jahren 
durch die deutschen Ausgrabungen in Babylon festgestellt wurde, an 
einen falschen Ort und geht in der Kritiklosigkeit so weit, Lindl, der 
diesen Irrtum verschuldet hat, das als Verdienst anzurechnen. Über- 
haupt leidet H.s Rekonstruktion der Topographie von Babylon an 
einer bedenklichen Zahl von Mängeln. 

Ziehen wir das Fazit! Es ist unerfreulich genug. Wer die 
Quellen kennt und zu benutzen versteht, der mag H.s Buch wenig- 
stens ohne Schaden lesen. Vielleicht gelingt es ihm auch, hier und 
da einen brauchbaren Gedanken zu entdecken. Die große Schar derer, 
die durch den Mangel an Fachkenntnissen verhindert sind, Kritik zu 
üben, wird sich unmöglich in diesem Hypothesenchaos zurechtfinden 
können. Das Buch entspricht den Anforderungen, die man an ein 
Handbuch zu stellen berechtigt ist, in keiner Weise. 

F. H. Weißbach. 


Winckler, Hugo, Auszug aus der vorderasiatischen Geschichte 
(Hilfsbücher zur Kunde des Alten Orients, 2. Band). Leipzig, 
J. C. Hinrichssche Buchhandlung, 1905. IV, 86 S. 8%. Mk. 3.—. 

Das Vorwort beginnt: „Der vorliegende ‘Auszug’ will durch die 
Art seiner Anlage die Aufmerksamkeit auf ‘die verschiedenen politi- 
schen und kulturellen Mittelpunkte lenken, von welchen aus das 
Völkerleben des alten Orients bestimmend beeinflußt worden ist. Der 
gegebene Stoff wird fast ausschließlich durch die Urkunden des Orients 
selbst geliefert; in den wenigen Fällen, wo das nicht der Fall ist, 
macht sich für den Betrachter der Geschichte eine peinlich wirkende Un- 
sicherheit bemerklich.“ Die persische Geschichte hat W. ausgeschlossen, 
weil wir für sie vorwiegend auf die klassischen Nachrichten angewiesen 
sind, und weil ihm als untere Grenze der von ihm behandelten Zeit 
das Jahr der Eroberung Babylons durch Kyros (539 v. Chr.) geeig- 
neter schien als irgend ein anderer Zeitpunkt. Auch die hebräische 
Geschichte wird nur gelegentlich gestreift. 

Der Verfasser, der das gesamte Urkundenmaterial dans 
hat und beherrscht wie kein zweiter, bietet, lediglich auf Grund der 
Inschriften und unter fast völligem Verzicht auf pragmatische oder 
astralmythologische Abschweifungen, eine einfache Zusammenstellung 
der geschichtlichen Tatsachen. Die trockene Kürze, in der sich hier 
die Geschichte des alten Orients darstellt, ist unter den obwaltenden 
Verhältnissen eher als Vorzug denn als Mangel anzusehen. Bei dem 


Kritiken. 209 


Zustand unserer Quellen, deren Angaben lückenhaft, oft mehrdeutig 
und widerspruchsvoll sind, wird es nur allmählich gelingen, zu ein- 
heitlicber Auffassung zu kommen. Die Summe dessen, was als fest- 
stehende Tatsache gelten darf, hat sich namentlich in den letzten 
20 Jahren bedeutend vergrößert, und W. selbst hat mit seinen zahl- 
reichen mühsamen Untersuchungen hieran einen erheblichen Anteil, 
wenn nicht den erheblichsten überhaupt. Gleichwohl ist in nicht 
wenigen Fällen eine andere Auffassung der Quellenangaben möglich; 
manches Fragezeichen, das W. noch gesetzt hat, würde ich mit gutem 
Gewissen streichen, andererseits allerdings auch manches hinzusetzen. 
Namentlich will es mir scheinen, als ob W.s Vorsicht gegenüber den 
Forschungen anderer öfters zu weit ginge. Einige Beispiele: 8. 9 
wären bei den Königen von Isin noch zu erwähnen Damik-iliSu 
(Hilprecht, Explorations in Bible lands 418) und Sin-magir (meine 
Babel, Misc. S. 1 u. Taf. 1). — S. 12 kann der 3. König der 
II. Dynastie von Babylon, Bitilias I., seit Knudtzons sorgfältiger 
Kollation (vgl. auch Lehmann, 2 Hauptprobleme 19) wohl als 
sicher angesehen werden. Die II. Dynastie ist überhaupt das 
Schmerzenskind der Assyriologie. In der Ausfüllung der großen 
Lücke in der Königsliste ist jeder seinen eigenen Weg, mancher auch 
zwei und drei eigene Wege gegangen. Die Namen der letzten 11 Kö- 
nige und ihr Verhältnis zu Tukulti-Ninib I. von Assyrien sind ja 
seit Kings Buch über diesen König (1904) und Wincklers daran 
anknüpfende Untersuchung (seine Altoriental. Forsch. III 321 ff.) 
glücklich festgestellt. Wenn aber W. S. 14 gegen die ausdrückliche 
Angabe der „Vertragsgeschichte“ und andere Gründe seinen Kurigalzu II. 
als Sohn des KadaSmanharbe bezeichnet, so hätte das mindestens ein 
Fragezeichen verdient. Ich sehe mich jedenfalls nicht veranlaßt, 
meinen Bab. Mise 2ff. dargelegten Standpunkt eher zu verlassen, 
als bis ich durch Inschriften selbst eines besseren belehrt werde. — 
S. 16. Die Summe der Regierungsjahre der IV. Dynastie kann nach 
Peiser, Knudtzon und Lehmann (a. a. O. 14f.) nur 132 oder 
133 sein. — S. 17 möchte W. einen Marduk-nadin-Sum für diese 
Dynastie durch Konjektur gewinnen. Ich glaube nach wie vor, 
daß die Lapis-lazuli-Inschrift Marduk-nadin-Sums vielmehr dem schon 
bekannten König der VIII. Dynastie und daß dahin auch der König 
Nabu-Sum-libur gehört. Die neubabylonische Schrift scheint erst zur 
Zeit der VIII. Dynastie aufgekommen sein. — S. 23 ist 605—586 
bei Nabu-kudurri-usur Druckfehler; dieser König starb bekannt- 
lich 562. 

Bei der assyrischen Geschichte ist unsere Kenntnis durch die 
deutschen Ausgrabungen in Kala Nergät schon jetzt außerordentlich 


d SET TEE EECHER 


210 Kritiken. 


gefördert worden, ein Beweis, daß die deutschen Assyriologen, die 
von Anfang an mit einer unter ihnen seltenen Einmütigkeit die 
Untersuchung dieser Ruinenstätte befürwortet hatten, auf dem rich- 
tigen Wege waren. Die neugefundenen Inschriften haben viele Zweifel 
gelöst, stellen uns aber mindestens ebensoviele neue Fragen, deren 
Beantwortung erst von weiteren Funden zu erwarten sein wird. Die 
neuen chronologischen Angaben bergen Widersprüche in sich, die 
einstweilen unüberbrückbar erscheinen. Auch hier kann man vielfach 
eine andere Auffassung haben, als W. vertritt. Soll man z. B. den 
neugefundenen ASur-uballit, der sich als Sohn Erba-Adads bezeichnet, 
wirklich mit .W. (S. 31) für identisch mit dem schon bekannten 
ASur-uballit halten, der von ASur-nadin-ahe als seinem Vater spricht? 
Unmöglich wäre dies immerhin nicht, da die assyrischen Könige öfter 
von ihren Vorgängern auf dem Throne als ihren „Vätern“ reden. 
Wenn wir ferner einen neuen ASur-dan kennen lernen, der sich als 
ob dieser mit dem schon bekannten ASur-dan II., Sohn Tiglatpilesers IL, 
dessen Vater wir noch nicht kennen, identifiziert werden darf, wie 
W. (S. 35) tut. Dann müßte man mit ihm auch einen lH. Ašur- 
riš-iši annehmen.” Nun heißt aber auch der Vater Tiglatpilesers I. 
bekanntlich ASur-ris-i$i. So besteht die Möglichkeit, den neuen 
ASur-dan als Sohn Tiglatpilesers I. zu betrachten; er würde sich 
dann eventuell den schon bekannten Königen Aßur-bel-kala und 
Samsi-Adad als dritter Bruder beigesellen. Nehmen wir aber mit W. 
auch kein Zwang vor, den eben genannten Samsi-Adad noch als 
Bruder des ASur-bel-kala, der sicher der Sohn des ersten Tiglatpileser 
war, zu betrachten” Samsi-Adad könnte dann ebenso gut zu Tiglat- 
pileser II. und ASur-dan II. gehören. Die neuen Funde aus Kafa 
Sergät lehren uns auch einen Tiglatpileser, Sohn eines Adad-nirari 
kennen. W., der jüngst (Altoriental. Forsch. III 356 ff.) in scharf- 
sinniger und überzeugender Weise dargetan hat, daß zwischen 763 
und 755 ein Adad-nirari (der IV. seiner Zählung) in Assyrien regiert 
haben muß, hält diesen für den bisher unbekannten Vater Tiglat- 
pilesers III. (745— 728), schreibt also die neue Inschrift mit dem 
Namen Tiglatpileser, Sohn Adad-niraris Tiglatpileser II. zu. Da- 
gegen spricht nun freilich einigermaßen, daß Tiglatpileser III. in 
seinen sonstigen zahlreichen Inschriften den Namen seines Vaters 


1 Übrigens ist hier W. ein kleines Versehen passiert: Nicht in der noch 
unveröffentlichten Inschrift Asur-dans II., sondern in derjenigen des Ašur- 
bel-kala werden die Götter von Amurru erwähnt. 


Kritiken. 211 


hartnäckig verschweigt, weshalb man ihn bisher allgemein für einen 
Usurpator gehalten hat. Die Annahme eines IV. Tiglatpileser ist 
unwahrscheinlich, wird auch von niemandem ernstlich in Betracht 
gezogen. Dagegen wäre die Möglichkeit, daß Tiglatpileser Sohn 
Adad-niraris der Il. seines Namens gewesen sei, nicht ohne weiteres 
von der Hand zu weisen. 

Ich breche ab. Diese wenigen Beispiele zeigen zur Genüge den 
unfertigen Zustand unseres Quellenmaterials. Glücklicherweise wird 
es dabei nicht für immer sein Bewenden haben. Da die Ausgrabungen 
in Aššur noch fortgesetzt werden, dürfen wir die Lösung der meisten 
historischen Schwierigkeiten binnen kurzem erwarten. 

F. H. Weißbach. 


V. Gardthausen, Augustus und seine Zeit. Erster Teil, dritter 
Band (S. 1035 — 1378). Mit Karte des römischen Reiches und 
32 Abbildungen im Text. Zweiter Teil, dritter Band (S. 651 bis 
910). Mit 9 Abbildungen im Text. Leipzig 1904, Teubner. 
gr. 8. 

Mit dem vorliegenden Doppelbande, der ebenso wie seine beiden 
Vorgänger (1891. 1896) in einen darstellenden und einen erläutern- 
den Teil zerfällt, hat Gardthausen sein groß angelegtes Werk zum 
Abschluß gebracht. Während der erste Band die Begebenheiten vom 
Tode Cäsars bis zur Alleinherrschaft seines Großneffen und der zweite 
die Organisation des Reiches und die äußeren Ereignisse im Osten 
und im Westen behandelt, hat der dritte, als dessen Anfang die schon 
in der Festschrift zum Leipziger Historikertage veröffentlichte und 
deshalb gleich dem zweiten Bande beigefügte Charakteristik der Livia 
zu betrachten ist, die Rivalität der Claudier und der Julier um die 
Thronfolge, die Kriege an der Nordgrenze bis zur Niederlage des 
Varus und die letzten Jahre des Augustus zum Gegenstand. Nach 
dem ursprünglichen Plane sollte die Darstellung auch die Literatur 
und die Kunst des Augusteischen Zeitalters in sich begreifen; doch 
mußte dieses Vorhaben, obwohl schon ziemlich umfangreiche Teile 
einer Kunstgeschichte druckfertig vorlagen, im Hinblick auf den schon 
ohnehin wesentlich erweiterten Umfang des Werkes aufgegeben werden. 
Dafür sind zwei Gebiete, an die sich Verf. selbst nicht herangewagt 
hätte, von befreundeten Fachmännern bearbeitet worden, indem 
R. Hirzel einen Überblick über die Philosophie im Zeitalter des 
Augustus und R. Helssig einen solchen über die Rechtswissenschaft 
in dieser Periode gegeben hat. An diese Abschnitte, die in einem 
Anhang Platz gefunden haben, reiht sich eine vom Verf. selbst an- 
gestellte Erörterung der politischen Ziele, die sich Augustus gesteckt 


ZS ez Ek 


212 Kritiken. 


hatte. Den Schluß des Textbandes bilden genealogische Tabellen, 
eine Zeittafel und ein Register, während am Ende des erläuternden 
Teiles die früher gegebene Übersicht über die Reisen des Kaisers, die 
sich bis zum Jahre 12 v. Chr. EE bis zu seinem Tode weiter- 
geführt wird. 

Mit der Vollendung dieses Werkes, worin sich eine fließende und 
anschauliche Darstellung mit der gründlichsten Forschung vereinigt, 
ist endlich eine empfindliche Lücke in unserer historischen Literatur 
in angemessener Weise ausgefüllt. Als besonders gelungen mag die 
ideell zum dritten Bande gehörige Charakteristik der Livia und die 
in die Darstellung der letzten Jahre des Augustus eingeflochtene 
Schilderung seines Verhältnisses zur Opposition hervorgehoben werden. 
Durch die Anmerkungen, worin ein sehr reiches Material zusammen- 
gestellt und noch die neueste Literatur berücksichtigt ist, wird es 
dem Leser ermöglicht, sich selbst über den Stand einer ec Frage 
hinlänglich zu unterrichten. 

Indem wir nunmehr zur Besprechung verschiedener einzelner 
Punkte übergehen, fassen wir zunächst die äußere Politik ins Auge. 
Man darf wohl dem Verf. zustimmen, wenn er in den Plänen des 
Augustus im Gegensatze zu Ranke nicht etwa das ideale Ziel 
einer Welteroberung, sondern lediglich das Streben nach größerer 
Sicherung der Grenzen zu finden vermag. Der Übergang von einem 
rein defensiven Verhalten zur Offensive wird von ihm in das Jahr 12 
v. Chr. gesetzt und in Verbindung gebracht mit dem Ableben Agrip- 
pas, der entweder ein erklärter Feind jeder Eroberungspolitik gewesen 
sei oder seinen wohlverdienten Ruhm nicht durch neue Unterneh- 
mungen aufs Spiel habe setzen wollen. Mehr dürfte jedoch die von 
Schiller, Mommsen und Seeck vertretene Auffassung für sich haben, 
wonach die Offensive bereits mit der Unterwerfung Noricums und 
Rätiens in den Jahren 16 und 15 v. Chr. ihren Anfang nahm. In 
keinem Fall kann man in dem Kriege des Tiberius gegen die Panno- 
nier (12/11 v. Chr.) ein Unternehmen erblicken, das gegen Agrippas 
Absichten ins Werk gesetzt worden wäre; denn gerade Agrippa hatte 
im Winter 13/12 v. Chr. durch sein bloßes Erscheinen jene Völker- 
schaft von einem Aufstand abgehalten, der auf die Kunde von seinem 
alsbald darauf BEE Ableben zum Ausbruch kam (vgl. Dio LIV 
28, 1ff. mit 31, 

In eine acht SEI Lage gerieten die Römer im Jahre 11 
v. Chr., indem sich zu den Pannoniern als weitere Feinde noch die 
Dalmater gesellten. Nach Gardthausens Darstellung wurde gerade 
damals Tiberius von einer ernsthaften Krankheit befallen, unter der 
vielleicht die Geschäfte des ihm übertragenen Oberkommandos zu 


Kritiken. 213 


leiden hatten. Aus der Schilderung des Krieges selbst geht jedoch 
hervor, daß der römische Feldherr seine schwierige Aufgabe mit ge- 
wohnter Umsicht und Energie bewältigte, womit sich eine schwere 
Erkrankung nicht wohl vereinigen läßt. Diese Angabe beruht einzig 
und allein auf einer Mitteilung Suetons (Tib. 68), wonach Tiberius 
seit seinem dreißigsten Lebensjahre keinen Arzt mehr zu Rate ge- 
zogen haben soll. Indem nun der Verf. seine Geburt mit Mommsen 
auf den 16. November 42 setzt, gelangt er zu der Folgerung, daß 
sein dreißigstes Lebensjahr in die Jahre 12/11 und die letzte ärzt- 
liche Behandlung in die nämliche Zeit falle. Nach dem der Berech- 
nung zugrunde liegenden Geburtsdatum müßte indessen die fragliche 
Krankheit dem Jahre 13/12 angehören, indem Tiberius bereits am 
16. November 12 in das 31. Lebensjahr eintrat. Im übrigen ist die 
Annahme keineswegs notwendig, daß er zur Zeit, wo er zum letzten- 
mal einen Arzt befragte, gerade mit einem schweren Leiden zu 
kämpfen gehabt hätte. Nach Tacitus (Ann. VI 46) soll Tiberius die 
Kunst der Ärzte und solche Leute, die nach ihrem dreißigsten Jahre 
für ihr leibliches Wohl noch fremden Rates bedürften, verspottet 
haben. Es fragt sich, ob die Angabe Suetons diesem Sachverhalt 
nicht ihre Entstehung verdankt. 

Der im Jahre 21 von Augustus gefaßte Entschluß, seine durch 
den Tod des Marcellus verwitwete Tochter Julia mit Agrippa zu ver- 
mählen, wird von Plutarch (Anton. 87) auf einen dem Kaiser von 
seiner Schwester Octavia gegebenen Rat zurückgeführt. Verf. bean- 
standet diese Tradition mit Recht, hätte aber im Interesse solcher 
Leser, die die Familienverhältnisse nicht gegenwärtig haben, entweder 
auf die Darstellung des zweiten Bandes (S. 747ff.) verweisen oder 
die Bemerkung hinzufügen sollen, daß Agrippa bisher mit Octavias 
ältester Tochter Marcella verheiratet war. — Vipsania Agrippina, 
mit der Tiberius vor der ihm nach dem Tode Agrippas aufgedrungenen 
Ehe mit Julia vermählt war, erscheint in der ersten genealogischen 
Tabelle als eine Tochter des Agrippa und der Julia. Hier liegt 
offenbar ein Versehen vor; denn aus der zweiten Tabelle ist zu ent- 
nehmen, daß ihre Mutter Agrippas erste Gattin Pomponia und ihr 
Großvater der mit Cicero befreundete Atticus war. Nach einer An- 
gabe Suetons (Tiber. 7) gebar Julia dem Tiberius in Aquileja einen 
Sohn. (Gardthausen zieht hieraus die wohlbegründete Folgerung, daß 
Augustus, der nach Schürers Ergebnissen in dieser Stadt im Jahre 12 
von dem König Herodes aufgesucht wurde, um das Jahr 10, über 
das die Geburt jenes Sohnes im Hinblick auf die von den Eltern im 
Herbste des Jahres 11 geschlossene Ehe nicht hinaufgerückt 
werden kann, sein Hoflager zum zweitenmal dorthin verlegt habe. — 


214 Kritiken. 


Von den Liviern erfahren wir (8. 1040), daB ein Angehöriger dieses 
Hauses den ehrenden Beinamen Drusus erhielt, weil er den feind- 
lichen Feldherrn besiegte und tötete. Verf. hatte jedenfalls die Ab- 
sicht, den nach Sueton (Tiber. 3) von diesem Feldherrn geführten 
Namen Drausus hinzuzufügen, ohne den die erwähnte Angabe unver- 
ständlich bleibt. 

Eine eingehende Erörterung wird der Frage gewidmet, wo das 
von Drusus im Jahre 11 an der Mündung des Elison in die Lippe 
(Dio LIV 33, 4) angelegte und wohl mit Recht mit Aliso (Tac. 
Ann. II 7) identifizierte Kastell zu suchen ist. Nach der heutzutage 
herrschenden Ansicht soll sich dasselbe an der unteren Lippe bei 
Haltern befunden haben, wo vor einigen Jahren Überreste eines großen 
Lagers aufgedeckt worden sind. Wie neuerdings Delbrück, so macht 
auch Gardthausen gewichtige Gründe dafür geltend, daß Aliso weiter 
vom Rhein entfernt, dagegen näher am Teutoburger Wald gelegen 
haben muß. Beide Forscher setzen daher im Anschluß an Mommsen 
das fragliche Kastell an die Mündung der Alme in die Lippe in die 
Gegend des der Stadt Neuhaus gegenüber hefindlichen Dorfes Elsen, 
das sehr wohl von Aliso oder von dem Flusse Elison seinen Namen 
erhalten haben kann. Es wird diese Annahme nicht bloß auf strate- 
gische Erwägungen, sondern auch darauf gestützt, daß die Lippe 
nach guten Informationen im Altertum aufwärts bis nach Neuhaus 
schiffbar und daher die dortige Gegend zur Anlage eines Magazin- 
platzes in hohem Maße geeignet war. 

Der von Tiberius im Jahre 6 v. Chr. gefaßte Entschluß, dem 
politischen Leben zu entsagen und seinen Aufenthalt auf Rhodus zu 
nehmen, wird in erster Linie auf die von Julia über sein Haus ge- 
brachte Schande zurückgeführt, gegen die er durch dauernde Ab- 
wesenheit habe protestieren wollen. Eine Trennung von seiner Gattin 
auf längere Zeit hätte er aber auch durch die Annahme des ihm von 
Augustus erteilten Auftrages, die armenischen Verhältnisse zu ordnen, 
erreichen können. Als entscheidend wird man also vielmehr das Be- 
streben zu betrachten haben, den heranwachsenden Enkeln des Augustus 
das Feld zu räumen, welcher Grund auch von Tiberius selbst als 
maßgebend bezeichnet wurde (Suet. Tib. 10). Wir haben es hier 
keineswegs, wie Verf. behauptet, mit einem der offiziellen Auffassung 
entsprechenden Motiv zu tun; denn Tiberius begründete, als er sich 
nach Rhodus begab, diesen Schritt vielmehr mit dem Bedürfnis nach 
Ruhe oder dem Verlangen, seine Bildung durch Studien zu vervoll- 
kommnen (Suet. Tib. 10; Dio LV 9, 5). 

Nicht ganz zutreffend ist die Angabe, daß der Prinz C. Cäsar 
mit der ihm im Jahre 5 v. Chr. erteilten Erlaubnis, das Konsulat 


Kritiken. 215 


nach Verlauf von fünf Jahren anzutreten, eine Vergünstigung erhalten 
habe, für die sich in der früheren römischen Geschichte kein Beispiel 
fände. An dem hiernach als Termin festgesetzten 1. Januar 1 n. Chr. 
stand Gaius, dessen Geburt in das Jahr 20 v. Chr. fällt (Dio LIV 
8, 5), in seinem zwanzigsten Lebensjahre. Er wurde mithin, wie be- 
reits Mommsen (Res gestae Div. Aug., 2. Aufl, S. 53) bemerkt hat, 
zu dem Konsulat in ganz dem nämlichen Lebensalter zugelassen, in 
dem auch Augustus selbst zu dieser Würde gelangt war. 

Besondere Mühe hat Verf. auf die Zusammenstellung der kaum 
noch zu übersehenden Literatur über die Varusschlacht verwandt. 
Die groBe Mannigfaltigkeit der über die Lage des Schlachtfeldes auf- 
gestellten Ansichten wird in einer kartographischen Skizze anschaulich 
vor Augen geführt. Nach den eingehenden Darlegungen des Verf. 
hat die Annahme Mommsens, der im Hinblick auf die Beschaffenheit 
der bei Barenau an der oberen Haase gefundenen römischen Münzen 
die Schlacht in die dortige Gegend verlegt, noch immer die größte 
Wahrscheinlichkeit. | 

Vorzüglich wird auch der Leser über den Stand der sich an das 
Monumentum Ancyranum knüpfenden Fragen orientiert. Gardthausen 
betrachtet im Anschluß an O. Hirschfeld und Plew diese Urkunde als 
einen politischen Rechenschaftsbericht und ein politisches Testament. 
Wie indessen schon Nissen (Rhein. Mus. XLI 1886, S. 1ff.) geltend 
gemacht hat, dürfte der Rechenschaftsbericht vielmehr in der dem 
Senat hinterlassenen Übersicht über den Stand des Heeres und der 
Finanzen (Dio LVI 32, 2; Suet. Aug. 101 fin.) und das politische 
Testament in den dem Tiberius und dem Senat gegebenen Ratschlägen 
(Dio LVI 33, 3) zu erblicken sein. Seinem Inhalt nach kommt das 
Schriftstück jedenfalls am nächsten den Grabschriften, mit denen es 
die zunächst in den Vordergrund tretende Aufzählung der honores 
gemein hat, wenn die auf beachtenswerte Erwägungen gestützte An- 
nahme Kornemanns (Beitr. z. alt. Gesch. IV 88ff.), wonach das Monu- 
mentum von Augustus zum erstenmal im Jahre 23 v. Chr. während 
einer schweren Krankheit abgefaßt wurde und damals nur aus den 
Kapiteln 1—4 und dem in c. 34 vorliegenden Schlusse bestand, das 
Richtige trifft. In der späteren Fassung entfällt ein schr breiter 
Raum auf die Aufzählung der vom Kaiser für das materielle Wohl 
der Bürgerschaft und für zahlreiche Bauten gemachten Aufwendungen, 
deren Zusammenstellung, wie Verf. treffend bemerkt, auf die große 
Masse der hauptstädtischen Bevölkerung berechnet war. 

Den Prinzipat hatte Gardthausen bereits im zweiten Bande de- 
finiert als eine widerspruchsvolle, nur durch Kompromisse erklärliche 
Verfassung, die der neue Herrscher an die Stelle der alten Republik 


216 Kritiken. 


gesetzt habe, um unter republikanischen Formen eine monarchische 
Gewalt ausüben zu können. Im Gegensatz hierzu ist E. Meyer 
(Hist. Zeitschr., Bd. 91, 1903, S. 385ff.) zu dem Ergebnis gelangt, 
daß es dem neuen Herrscher um die Ablehnung der monarchischen 
Gewalt und der Wiederherstellung der Republik ernst gewesen sei, 
welche Auffassung namentlich auf die Niederlegung des Konsulats 
im Jahre 23, die Ablehnung der lebenslänglichen Diktatur im folgen- 
den Jahre, die wiederholte Zurückweisung der Zensur und seine Be- 
mühungen, das Ansehen des Senats durch die Entfernung zweifelhafter 
Elemente zu heben, gestützt wird. Andererseits kann aber auch 
Meyer nicht umhin, zuzugestehen, daß mit der Übertragung des Kom- 
mandos über die Truppen und die wichtigsten Grenzprovinzen, das 
Augustus im Januar 27 zunächst auf zehn Jahre erhielt, in die 
Staatsordnung eine Neuschöpfung eingefügt wurde, die dem Grund- 
gedanken der republikanischen Ordnung widersprach. In welchem 
Maße dies der Fall war zeigt am deutlichsten die dem vorliegenden 
Bande beigegebene Karte des römischen Reiches unter Augustus, die 
einen guten Überblick über die senatorischen und die kaiserlichen 
Provinzen mit den dazu gehörigen Legionen gewährt und die militä- 
rische Ohnmacht des Senats zu klarer Anschauung bringt. Durch 
Meyers Ausführungen hat sich Verf. veranlaßt gesehen, das von 
Augustus verfolgte Lebensziel einer nochmaligen Erörterung zu unter- 
ziehen, die zuerst in den Neuen Jahrb. f. klass. Altert. 1904 I 241 ff. 
erschienen und am Schlusse des Augustus von neuem veröffentlicht 
ist. Es wird hier in einleuchtender Weise gezeigt, daB es dem 
Kaiser um eine wirkliche Selbständigkeit des Senats, dessen finanzielle 
Abhängigkeit er niemals zu beseitigen suchte, keineswegs zu tun ge- 
wesen ist. Weitere Indizien für den monarchischen Charakter, den 
Augustus seiner Verfassung zu geben wünschte, erblickt Verf. mit 
Recht in den der Sicherung der Thronfolge dienenden Maßregeln und 
und in der nicht bloß von den Provinzialen, sondern auch von römischen 
Bürgern verlangten Erweisung göttlicher Ehren. Zum Schlusse wird 
noch das gewichtige Argument geltend gemacht, daß sich die Ver- 
fassung bei dem Regierungsantritt des Tiberius nicht als eine repu- 
blikanische, sondern als eine monarchische Einrichtung bewährte, 
welches Ergebnis Augustus als hochbegabter Staatsmann und gründ- 
lichster Kenner seiner eigenen Einrichtungen habe vorhersehen müssen. 

Die Philosophie dieser Periode trägt, wie sich aus Hirzels 
Schilderung ergibt, einen alexandrinischen Stempel und erscheint dem- 
gemäß als Philologie. Das Bestreben des Kaisers, die alten Formen 
der Republik zu konservieren, findet sein Gegenstück in der Eklektik 
des Potamon von Alexandria, der aus den verschiedenen Philosophien 


Kritiken. 217 


alles zusammenstellte, was ihm haltbar erschien. — Auf dem Gebiet 
der Rechtswissenschaft lassen nach Helssigs Darlegungen die von 
Augustus und Tiberius eingeführten Reformen den Beginn des Prin- 
zipats als den Anfang einer neuen Periode erscheinen. Aus der Be- 
handlung des neuen Gesetzmaterials zog die Jurisprudenz ungemein 
Vorteil für ihre Verfeinerung und gelangte so auf die Höhe der 
meisterhaften Technik, die wir an den großen Juristen des zweiten 
und dritten Jahrhunderts bewundern. Als eine der Republik fremde 
Erscheinung wird die Existenz der beiden an Labeo und Capito an- 
knüpfenden Schulen der Proculianer und der Sabinianer hervorgehoben, 
deren Gegensatz vermutlich durch die Verleihung des von Augustus 
eingeführten Respondierrechtes an gleichzeitig lebende, aber verschie- 
denen Schulen angehörende Juristen gesteigert worden sei. 

Die Ausführlichkeit dieser Anzeige, in der naturgemäß auch Aus- 
stellungen und Meinungsverschiedenheiten zur Sprache kommen mußten, 
möge dem Verf. zum Beweise dienen für das Interesse des Ref. an 
der Vollendung eines Werkes, das voraussichtlich noch lange Zeit 
für die Geschichte des Augusteischen Zeitalters die beste Grundlage 
bieten wird. 


Gießen. L. Holzapfel. 


Adolf Harnack, Militia Christi. Die christliche Religion 
und der Soldatenstand in den ersten drei EES 
Tübingen, Mohr, 1905. VII u. 129 Seiten. 

Vorliegende, der medizinischen Fakultät in Marburg als Dank 
für die verliehene Doktorwürde gewidmete Schrift gibt sich zunächst 
als weitere Ausführung eines Themas, das der Verf. schon in seinem 
1902 erschienenen Werke über die Mission und Ausbreitung des 
Christentums in den drei ersten Jahrhunderten (S. 297f. 388f.) kurz 
erörtert hatte. „Das besondere Recht, das Verhältnis der christ- 
lichen Religion zum Heere in einer monographischen Darstellung zu 
entwickeln, liegt darin, daß sich die alten Christen — vor allem im 
Abendland — auch als Krieger Gottes empfanden, und daß sich der 
weltgeschichtliche Umschwung vom Heidentum zum Christentum öffent- 
lich zuerst im Heere vollzogen hat.“ Die neutestamentlich begründete 
(2. Tim. 2, 3) und schon in den apokryphen Acta Pauli als tech- 
nische Bezeichnung der Christen auftretende Formel Miles Christi 
schließt aber ein folgenreiches Problem in sich, wie schon die Tatsache 

beweist, daß derselbe Tertullian und derselbe Origenes, die sich ihrer 

gern bedienen, eben darum den weltlichen Soldatenstand für unver- 
einbar mit dem Christentum erklären. Schon am Schlusse des ersten 


Jahrhunderts hatte der römische Clemens die militärische Örganisatio ı 
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 2. 15 


218 Kritiken. 


des Kaiserstaates der Cbristenheit als vorbildlich hingestellt, und seit- 
her empfinden und wissen sich die Christen als solche, die bei der 
Taufe ihrem himmlischen Imperator den Fahneneid (sacramentum) 
geschworen haben und darum auch ausschließlich ihm zum Dienst 
verpflichtet sind. Die militärische Fahne ist die Nebenbuhlerin der 
christlichen (vexillum aemulum Christi): lauter Ausdrücke Tertullians. 
Dabei handelt es sich nicht etwa um ein bloBes Bild, eine rhetorische 
Floskel. Denn „proelium est nobis quod provocamur ad tribunalia“. 
Wenn gemäß dieser die ganze Verfolgungszeit beherrschenden An- 
schauung die Konfessoren und Märtyrer als die eigentlichen Krieger 
Gottes, als die Offiziere der geistlichen Armee erscheinen, so bedeutet 
es Präformation einer Anschauung des mittelalterlichen Katholizismus, 
wenn gelegentlich bei Origenes die Asketen, weil sie sich vom welt- 
lichen Treiben fern halten (2. Tim. 2, 4), also die Vorboten des 
Mönchstums, als die eigentlichen Offiziere, die gewöhnlichen Christen 
nur als gemeine Soldaten erscheinen. Hier wirken die Dämonen, deren 
Überwindung die eigentliche Aufgabe des Miles Christi ist (Eph. 6, 12), 
als Versucher durch böse Lust, dort als Verfolger durch grausame 
Martern. Charakteristisch für das „Evangelium des Friedens“ (Epb. 
6, 15) bleibt immer die kriegerische Stimmung, mit welcher die neue 
Religion ihren Siegesgang in der Welt angetreten hat, wenn auch der 
eigentliche „heilige Krieg“ erst vom vierten Jahrhundert datiert; dieses 
erst kennt Schlachten, deren Ausfall zeigen soll, wer tatsächlich die 
Welt regiert, der Christengott oder die alten Götter. 

Erst nachdem die Fragen, ob die alte Kirche je den heiligen 
Krieg als Recht und Pflicht gepredigt und ihren Gläubigen eine mili- 
tärische Organisation etwa nach Art der heutigen Heilsarmee auferlegt 
habe, in der angedeuteten Richtung erledigt sind, wird diejenige Seite 
der Aufgabe in Angriff genommen, welcher die bisherige Behandlung 
des Gegenstandes (zuletzt Bigelmair 1902 und de Jong 1905) in erster 
Linie zu gelten pflegten. Es handelt sich um die prinzipielle Stellung 
der Kirche zum Soldatenstand. Das neue Licht, welches hier unser 
Verfasser aufsteckt, ist durch die große Wandlung bedingt, welche 
die christliche Weltanschauung mit dem Zurücktreten der eschatolo- 
gischen Stimmung des Urchristentums erfahren hat. So lange es sich 
höchstens um eine ganz kurze Spanne Zeit noch handelte, mochten 
en Lasten weiter geschleppt werden; nach dem aposto- 
drinische nes ae 1, 17—24, auf welchen noch der alexan- 
a and a E gab es daher keine prinzipielle Sklaven- 
Er Ee e Bee Grunde auch noch keine aktuell werdende 
REES 8 S ie kurz abgeschnittene Perspektive in die Zukunft 

wirkt, daß das Christentum nicht sofort Durchführung seiner 


Kritiken. 219 


Prinzipien in Staat und Gesellschaft gefordert hat, um in solchem 
Kampfe schnell zu verbluten. Erst als der Christenheit seit ungefähr 
170 ein deutliches Bewußtsein davon aufging, daß sie es mit den 
vorgefundenen Zuständen noch recht lange zu tun haben und dafür 
auch an ihrem Teil verantwortlich sein werde, erstarkt das Gefühl für 
die Unverträglichkeit des allenthalben durch heidnische Religionsformen 
bedingten Soldatenstandes mit dem Christentum und wird in gleichem 
Maße auch das zu Gebote stehende Quellenmaterial, zumal was prin- 
zipielle Ablehnung des Soldatenstandes betrifft (Celsus und die oben 
genannten kirchlichen Schriftsteller, Canones Hippolyti, Lactantius, 
militärische Märtyrerakten), ergiebiger. Dieselben Quellen legen aber 
auch beredtes Zeugnis für die Häufigkeit des Vorkommens christlicher 
Soldaten im Heer und für eine gewisse Berücksichtigung ab, welcher 
sie sich da und dort, so lange keine Anklage erfolgte, erfreuten. Erst 
die diokletianische Verfolgung hat es geradezu auf Säuberung des 
Heeres von Christen abgesehen. Darauf, ob das Heer seinen bisherigen 
religiösen Traditionen treu bleiben solle, spitzte sich der große Kampf 
zuletzt zu, und wiederum vom Heere aus hat sich im Zuge Kon- 
stantins gegen Maxentius der weltgeschichtliche Umschwung vollzogen. 

Dies im wesentlichen der Inhalt und Ertrag dieser lehrreichen 
Untersuchung, die in durchsichtiger Sprache vorgetragen und mit einer 
Fülle von sinnreichen Bemerkungen und glücklichen Beobachtungen 
durchzogen das Interesse des Lesers unausgesetzt zu fesseln weiß. 
Als Einzelheiten, auf die noch besonders aufmerksam gemacht werden 
darf, mögen genannt sein die Notizen über die Parallele der Mithras- 
Soldaten (S. 38f. 66f.), über militärische Ausdrücke in der afrikani- 
schen Bibelsprache (S. 36f. 66f.), über die ursprüngliche Bedeutung 
des Wortes paganus = Zivilist (S. 68f. 92. 106f. 122 nach Vorgang 
von Th. Zahn), über den christlichen Militärschriftsteller Tulius Afri- 
kanus (S. 73f.) und über einen unmittelbar auf den Sieg des Christen- 
gottes folgenden, übrigens etwas dunkel redigierten und kaum einer 
sicheren Auslegung fähigen Beschluß der Synode von Arles vom 
Jahre 314, der mit dem Verbot der Fahnenflucht den christlichen 
Charakter des Soldatenstandes besiegelt. Die Beilagen (S. 93—129) 
geben die Texte, auf welche in der Abhandlung Bezug genommen war 

Straßburg i. E. H. Holtzmann. 


W. Wattenbach, Deutschlands Geschichtsquellen im Mittel- 
alter I, siebente von Ernst Dümmler umgearbeitete Auflage, 
Stuttgart und Berlin, Cotta, 1904, 8°, XX und 513 Seiten. 

Seit Wattenbachs „Leschichtsquellen“ vor nahezu einem halben 

Jahrhundert zum erstenmal erschienen sind, haben sie sich als ein 

15* 


220 Kritiken. 


vorzügliches Hilfsmittel der geschichtlichen Forschung bewährt, zu 
dessen Lobe nichts mehr gesagt zu werden braucht; der Name des 
Verfassers ist fast zum Gattungsbegriff geworden, sein Werk ein un- 
erreichtes Vorbild geblieben. Indem aber Wattenbach stets bestrebt 
gewesen ist sein Buch im Einklang mit den Fortschritten der Wissen- 
schaft zu halten, hat es allmählich seinen Charakter geändert, immer 
neue, oft nur lose eingefügte Zusätze und Einschiebsel haben den 
Umfang auf mehr als das Doppelte anschwellen lassen, zum Nutzen 
der wissenschaftlichen Forschung, auf Kosten der Lesbarkeit und Ge- 
schlossenheit: aus einer zusammenhängenden, übersichtlichen Darstel- 
lung ist mehr und mehr ein Nachschlagewerk geworden. Wattenbach 
(t 1897) ist nicht zu einer eingreifenderen Umarbeitung gekommen, 
und auch Ernst Dümmler, dem das Werk von Anfang an gewidmet 
gewesen ist und der sich nach des Verf. Tode für die neue Auflage 
seines „gleichsam verwaisten Patenkindes“ angenommen hat, hat von 
größeren Änderungen Abstand genommen. Doch hat er, wie wenige, 
mit dem Stoffe vertraut, das Buch durch zahlreiche Zusätze und 
kleinere Umgestaltungen auf den Stand der Forschung gebracht; allent- 
halben sind die Arbeiten des seit dem Erscheinen der 6. Auflage 
(1893) verflossenen Jahrzehnts berücksichtigt, so daß der Text wieder 
um mehr als 50 Seiten angewachsen ist. Daß hier und da kleine 
- Unebenheiten, wie sie sich bei der Flickarbeit der verschiedenen Aut- 
lagen ergeben hatten, stehen geblieben sind, war bei der Massenhaf- 
tigkeit des Stoffes zu erwarten. So wird die Kopenhagener Fortsetzung 
Prospers S. 92 mit Mommsen um 625 gesetzt, während S. 179 der 
ältere Ansatz 641 beibehalten ist; der Verfasser der Gesta Dagoberti 
wird S. 120 richtig nach Krusch der Zeit Ludwigs des Frommen zu- 
gewiesen, dagegen S. 328f. dem Ende des 9. Jahrhunderts nach der 
einst von Monod vertretenen Ansicht; Benutzung der verlorenen 
Chronik von 805 in der Lorcher Frankenchronik ist nach S. 222 „mjt 
Unrecht“ angenommen worden, wird S. 224 ohne Einschränkung be- 
hauptet. 

Dümmler ist es nicht vergönnt gewesen, den Abschluß des Druckes 
zu erleben; als er am 11. September 1902 starb, waren 23 Bogen 
endgültig gedruckt, doch auch der Rest des Textes gesetzt. Ludwig 
Traube, der ihm bei der Durchsicht des Bandes von Anbeginn an 
zur Seite gestanden hatte, übernahm es, die Fertigstellung des letzten 
Viertels (von 8. 369 an) zu besorgen, und hat sich in dankens- 
werter Weise nicht mit einer bloßen Beaufsichtigung des Druckes be- 
gnügt, ‘sondern den ausstehenden Teil noch einmal gründlich durch- 
gearbeitet und mancherlei kleinere und auch größere Änderungen 
vorgenommen, die der Brauchbarkeit des Werkes durchaus zugute ge- 


Kritiken. 221 


kommen sind. Wie er bemüht gewesen ist, unter Ausscheidung alles 
Veralteten den wirklich wertvollen Stoff vollständig zusammenzutragen 
und sachgemäß zu ordnen, lehrt z. B. ein Vergleich der über Gerbert 
von Reims angeführten Literatur (S. 412 der 6., S. 461 der 7. Auf- 
lage). Entsprechend der Entwicklung, die das Werk unwillkürlich 
genommen hat, stellt Traube es im Vorwort als Ziel einer künftigen 
8. Auflage hin, das Buch „mit Verzicht auf allen Schmuck und Reiz, 
der nicht in den Dingen selbst liegt,“ noch mehr zu einem wissen- 
schaftlichen Nachschlagebuch umzugestalten, zu einem festen Grund- 
buch „in knappen Paragraphen und Anmerkungen“. Ich würde es 
freilich bedauern, wenn dabei manche Abschnitte „mehr kulturgeschicht- 
licher Art“ diesem Bedürfnis geopfert werden sollten und die ohnedies 
eingeschränkte Eigenart des Buches in dem „dreifachen Panzer der 
Bündigkeit, Tatsächlichkeit und Vollständigkeit“ gar keinen Raum 
mehr fünde. Im übrigen ist allerdings eine durchgreifende Umgestal- 
tung im Sinne Traubes durchaus notwendig; einzelne Abschnitte wie 
die über die Karolingischen Annalen leiden an großer Unübersicht- 
lichkeit und bedürfen dringend der Entlastung von allerlei Ballast, 
während man über andere Quellen, wie z. B. den Liber pontificalis 
(S. 65. 337) eine etwas ausführlichere Auskunft finden möchte. 

Bei einem Werk von der Art des Wattenbachschen wird es 
hoffentlich nicht als kleinliche Nörgelei erscheinen, wenn ich auf 
einige Ungenauigkeiten hinweise und ein paar, zum Teil vielleicht 
absichtlich weggelassene Literaturangaben nachtrage (seit 1902 er- 
schienene Arbeiten lasse ich unberücksichtigt); dem Verdienste der 
Bearbeiter soll damit umsoweniger zu nahe getreten werden, als es 
sich teilweise um Dinge handelt, die noch von Wattenbach selbst 
herrühren. Die Nachrichten über das Ende Florians (S. 48) gehen 
bis’ in die 2. Hälfte des 8. Jahrhunderts zurück (Berner Handschrift 
des Martyrologium Hieronymianum), nicht nur bis ins 9. (vgl. Krusch, 
Neues Archiv XXIV, 535ff.; jetzt auch ebd. XXVIII, 337 f£.). Statt 
der älteren Aufsätze von Funk über das sogen. Elogium Liberii 
papae (S. 65, Anm. 2) vgl. die erweiterte Fassung in seinen „Kirchen- 
geschichtlichen Abhandlungen und Untersuchungen“ I, 1897,S.391—420. 
Wolfhard von Herrieden (S. 68 u. 290) verfaßte ein Martyrologium, 
doch kein „großes Legendarium‘‘; der Irrtum ist dadurch entstanden, daß 
die Prologe und andere Stücke aus Wolfhards Werk in das große 
Österreichische Legendar vom Ende des 12. Jahrhunderts Aufnahme 
gefunden haben (Analecta Bollandiana XVII, 5ff.). In die Verbrüde- 
rungsbücher wurden nicht nur Namen Lebender eingetragen (S. 71), 
wie das an, 1. Stelle genannte Buch von St. Peter in Salzburg mit 
den wichtigen Reihen des „Ordo ducum (episcoporum usw.) defunc- 


222 Kritiken. 


torum“ zeigt. Für das ungedruckte Werk des Andreas von Michels- 
berg (S. 96, Anm.) wäre etwa noch auf Leitschuhs Bamberger Hand- 
schriftenkatalog I, 2, 231ff. zu verweisen gewesen (vgl. jetzt meine 
Ausgabe der Vitae Bonifatii S. LXXIII) Wenn das Hauptwerk 
Gregors von Tours als „zehn Bücher fränkischer Geschichten“ be- 
zeichnet wird (S. 106), so entspricht diese Benennung ja dem weitaus 
größten und wichtigsten Teil des Inhalts; aber Gregors Absichten 
(weniger sein Wissen) gingen darüber hinaus: er selbst redet von 
„libri Historiarum“ ohne einschränkenden Zusatz (X, 31, Arndt S. 449), 
und so heißt das Werk auch in der Überschrift der besten Hand- 
schriften. Die alte Vita Remedii ist nicht von Fortunat verfaßt 
(S. 102, richtig S. 108, Anm.). S. 108 (Anm. 1) wäre wohl auch 
Kurths „Histoire poetique des Merovingiens“ trotz ihrer Einseitigkeiten 
zu nennen gewesen. Das 6. Jahr Theuderichs entspricht zum größeren 
Teil dem Jahre 726, nur zum kleineren dem folgenden (S. 119). 
Zu den versus de rota mundi (S. 122, Anm. 4) vgl. Dürrwächter, Die 
Gesta Caroli Magni der Regensburger Schottenlegende, 1897, S. 25. 
Zur Vita Droctorei (S. 123f.) vgl. die neue Ausgabe von Krusch, 
SS. R. Merov. III, 535ff. sowie W. Meyers Venantius Fortunatus (Ab- 
handlungen der Göttinger Gesellsch. der Wissensch., Neue Folge IV, 5) 
S. 58f. Der Verfasser der Lebensbeschreibung Dagoberts III. hat 
seinen Helden nicht für den zweiten König dieses Namens gehalten 
(S. 127), vielmehr umgekehrt auf den als Märtyrer verehrten, ver- 
gessenen Dagobert II. die Geschichte des Dritten übertragen. Von 
der Vita Wilfridi (S. 148) war die letzte, von Raine besorgte Aus- 
gabe (The Historians of the Church of York I, Rolls Series LXXI) 
zu nennen. Thiofrids prosaische Vita Willibrordi (S. 149) ist voll- 
ständig herausgegeben von J. Schmitz (Wissenschaftliche Beilage zum 
Programm des Großherzogl. Athenäums zu Luxemburg, 1898). Zur 
Vita Suitberti des angeblichen Marcellinus (S. 149) vgl. Diekamp, 
Historisches Jahrbuch I, 272ff.; Oppermann, Westdeutsche Zeitschrift 
XIX, 296. Wenn die Literatur über den Namen des Bonifatius 
überhaupt zusammengestellt werden sollte (S. 150, Anm. 3), so war 
auch zu verweisen auf Nürnberger, Die Namen Vynfreth-Bonifatius, 
Breslau 1896. Zur Karolingischen Genealogie aus der Zeit Ludwigs 
des Frommen (S. 182, Anm. 3) vgl. auch Vacandard, Revue des 
questions historiques LXVII, 1900, S. 214 ff. (vgl. Neues Archiv XXVII, 
495), zu den Gesta abbatum Fontanellensium (S. 241) Neues Archiv 
XXV, 601, zur Translatio Hermetis (S. 291) ebd. XXVII, 354 (Anm. 3). 
Von Eigils Vita Sturmi (S. 254) findet sich ein dritter Text in dem 
Werk des Andreas von Michelsberg (Archiv XI, 422). Die S. 275, 
` Anm. 2 erwähnte Eintragung Reginberts haben zuletzt Krusch, SS. R. 


Kritiken. 223 


Merov. IV, 407 und H. Quentin, La plus ancienne vie de saint Seurin 
de Bordeaux, 1902, S. 36 (= Mélanges Coutures S. 56) herausgegeben 
und erläutert. Die S. 317, Anm. 1 angeführten Miracula Dionysii 
hat Luchaire, Bibliotheque de la Faculte des Lettres de Paris VIII, 
1899, S. 93 ff. vollständig veröffentlicht, dessen Buch (S. 24f. u. 29) 
auch zu den Gesta Dagoberti (S. 120) zu erwähnen war. Zur Vita 
Mauri (S. 331) vgl. A. Malnory, Quid Luxovienses monachi discipuli 
S. Columbani — — ad communem ecclesiae profectum contulerint, 
1894, S. 20ff. Heirich von Auxerre hat seine Werke über den 
h. Germanus (S. 333) Karl dem Kahlen 873—75 überreicht, wohl 
nicht 875— 77 (vgl. Traubes Nachtrag, MG. Poetae III, 756). Zu dem 
von Gundlach gefundenen Gutachten Hinkmars über die Eigenkirchen- 
frage (S. 326, Anm. 2) vgl. die Ausführungen von U. Stutz, Geschichte 
des kirchlichen Benefizialwesens I, 1, 285ff. Die in bezug auf die 
Textgeschichte Widukinds vorgenommenen Änderungen (S. 368) sind 
zum Teil wenig glücklich. Frodobert war nicht Bischof von Troyes 
(S. 422), sondern lediglich erster Abt des benachbarten Klosters 
Moutier-la-Celle. 

Das Verzeichnis der Totenbücher, das in der 6. Auflage den 
1. Band beschloß, ist weggelassen worden, um vielleicht vervollstän- 
digt dem 2. Band beigegeben zu werden. Das von J. Völler besorgte 
Register ist nicht unwesentlich ausführlicher gehalten als in den 


früheren Auflagen. 
Bonn. Wilhelm Levison. 


Herbert Meyer (dzt. Professor der Rechte in Jena), Entwerung 
und Eigentum im deutschen Fahrnisrecht. Ein Beitrag 
zur Geschichte des deutschen Privatrechts und des Judenrechts 
im Mittelalter. Jena, Gustav Fischer, 1902. (XVII, 314 S.) 

Derselbe, Neuere Satzung von Fahrnis und Schiffen. Ein 
Beitrag zur Geschichte des deutschen Pfandrechts. Jena, Gustav 
Fischer, 1903. (XI, 142 8.). 

Moritz Wellspacher (dzt. Professor der Rechte in Innsbruck), Pu- 
blizitätsgedanken und Fahrnisklagen im usus modernus. 
Wien, Alfred Hölder, 1904 (64 S.). Separatabdruck aus Band 
XXXI der Zeitschrift für das Privat- und öffentliche Recht der 
Gegenwart. 

Die deutsche Rechtsgeschichte verdankt H. Meyer schon mehrere 
gediegene Untersuchungen. In seiner Doktordissertation (Breslau 1900) 
behandelte er das Rechtsinstitut der Einkindschaft. In der Zeitschrift 
der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, germ. Abt. Bd. 24 S. 309 ff. 
wies er in klarer Weise nach, daß das sogenannte Rheingauer Land- 


224 Kritiken. 


recht eine plumpe Fälschung des Herausgebers F. I. Bodmann ist. 
Hier soll in Kürze über zwei Arbeiten berichtet werden, die Pro- 
bleme des deutschen Fahrnisrechtes einer eingehenden erfolgreichen 
Würdigung unterziehen. 

In dem an erster Stelle genannten Buche handelt M. von der 
Anefangsklage und zwar vom Standpunkte des materiellen Rechts. Sie 
ist bekanntlich ein Rechtsmittel, das neben der Spurfolge schon in 
der germanischen Zeit bei Entwerung von Fahrnis bestand. Für die 
Behandlung aller einschlägigen Fragen ist jetzt E. Hubers Auf- 
fassung von der Gewere maßgebend geworden. Äußert sich die Ge- 
were bei Fahrnis aliein’in der Innehabung, so kommt es doch darauf 
an, daß ihr nicht ein vitium anhafte. Sie wird daher, wie immer 
sie begründet wurde, demjenigen gegenüber wirkungslos, der nachzu- 
weisen vermag, die Sache sei ihm gestohlen oder geraubt worden. 
Dazu diente das Gerüfte im Verfahren auf handhafter Tat, dazu die 
Spurfolge, dazu beim Anefang der Nachweis des objektiven furtum 
und der Identität der abhanden gekommenen Sache mit der in der 
Hand des Gegners befindlichen. Eigentumsbeweis war für den Kläger 
nach richtiger Anschauung nicht erforderlich. Wurde aber einer 
dieser Wege mit Erfolg betreten, dann ist der Mangel in der Gewere 
des Entwerers — und das gilt auch für dessen Nachmänner ein- 
schließlich den letzten Besitzer — ein kundbarer, ein offenkundiger 
und es verhilft dies der älteren Gewere des Entwerten zum Siege. 

Dies war in der Hauptsache schon vor Meyer bekannt, wurde 
aber von ihm plastisch dargestellt. Neu und verdienstlich ist der 
Nachweis, wie der Anefang, vorerst nur an gestohlenen und geraubten 
Sachen zulässig, nach und nach auf die anderen Fälle entwerter Fahr- 
habe erweitert wurde, so auf verlorene Sachen, auf von Hausgenossen 
widerrechtlich veräußerte (sog. abgetragene) Sachen, endlich auf von 
Handwerkern veräußerte Stücke, denen sie zur Bearbeitung über- 
geben waren. 

Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit der Stellung des Er- 
werbers entwerter Fahrnis gegenüber der Anefangsklage, insbesondere 
mit dem Einflusse des Publizitätsprinzips auf diese Seite des Pro- 
blems. Meyer zeigt, wie in manchen Rechten der Reinigungseid des 
Gegners, daß er vom Diebstahl nichts wisse, dann, wenn Öffentlich- 
keit des Erwerbs vorlag, durch den Hinweis auf diese Kundbarkeit 
des Erwerbs ersetzt wurde. Dadurch befreite er sich von der straf- 
rechtlichen Verantwortlichkeit, aber die fehlerhafte Gewere wurde 
nicht zu einer fehlerfreien, nur hatte er in besonderen Fällen, so beim 
Marktkauf, einen Lösungsanspruch, einen Anspruch auf Ersatz des 
ausgelegten Preises. Vorteile konnten dem Beklagten übrigens auch 


Kritiken. 225 


aus mangelnder Publizität des Verlustes erwachsen, ein Gedanke, der 
allerdings in den Rechtsquellen nicht ganz durchgeführt wurde, son- 
dern nur erschlossen werden kann, so etwa bei der Behandlung des 
Erwerbs von über die See eingeführten Waren, die dem Käufer gegen- 
über mit Anefang belegt wurden. In diesem Kapitel nimmt Meyer 
übrigens auch Stellung zu der Frage, ob nicht auch bei Fahrnis ein 
Erstarken fehlerhafter Gewere durch Verschweigung möglich war und 
untersucht dies für den derivativen und für den originären Erwerb. 

Im dritten, wertvollsten Kapitel befaßt er sich mit Einwendun- 
gen gegen die Fahrnisklagen, die dem jüdischen Rechte entstammen. 
Voraus geht eine durch Kürze und Klarheit gleich schöne Darstellung 
über die Verbreitung der Juden und ihres Rechts in Europa, nament- 
lich auch auf deutschem Boden. Dann erörtert er an der Hand der 
Grundlehren des jüdischen Sachenrechts das Rechtsverhältuis an ge- 
stohlenen Sachen im Talmud und im nachtalmudischem Rechte. Der 
Erwerber gestohlenen Guts erlangt auch nach Judenrecht niemals 
Eigentum, muß es vielmehr auf die Klage des Bestohlenen heraus- 
geben, und zwar falls er beim Erwerb objektiv den Diebstahl kannte, 
unentgeltlich, sonst aber sogar bei Erwerb von notorischen Dieben oder 
wenn er vermutete, ja überzeugt war, daß die Dinge gestohlen seien, 
wenn er nur nicht wußte, daß sie gestohlen sind, nur gegen Lösung. 
Auf dieser eigenartigen, dem deutschen Rechtsbewußtsein ganz fremden 
Rechtsanschauung entwickelte sich das jüdische Hehlerrecht. Der 
Jude, der Sachen in Kauf oder Pfand nahm, war nach seinen Vor- 
schriften nicht gehalten, nach ihrer Herkunft zu fragen, selbst wenn 
er Verdacht schöpfte. So hatte der Dieb ein sicheres Absatzgebiet, 
der Bestohlene aber bei der oft schwierigen Rechtsverfolgung den 
Vorteil, daß er, sobald er die gestohlenen Sache beim Juden fand, 
sie durch Zahlung des häufig nur geringen Hehlerpreises rasch zurück- 
erhielt.. Dieses jüdische Hehlerrecht kam zunächst in die deutschen 
Judenprivilegien des 11. Jahrhunderts und dann in viele deutsche und 
außerdeutsche Satzungen und Rechtsbücher, wurde jedoch bald unter 
dem Einflusse germanischer Elemente abgewandelt. Des ihnen an- 
haftenden Verdachts halber schlo man gewisse Gegenstände davon 
ganz aus, so Kirchensachen, nasse und blutige Kleider, Ackergeräte, 
Arbeitstiere, Rohstoffe, Hausgeräte, Waffen usw. Man verlangte ferner 
da und dort auch vom Juden offenkundigen Erwerb und beschränkte 
das Hehlerrecht auf das Haus des Juden. Einige dieser Rechts- 
normen wurden allerdings auch auf christliche Pfandleiher angewendet, 
ja ihnen manchmal sogar das gelegentliche Pfandgeschäft von Christen 
subsumiert. Aber je weniger all’ diese Normen als Reste des national- 
jüdischen Rechts betrachtet wurden, desto lästiger empfand man diese 


226 Kritiken. 


Privilegien. Meyer zeigt uns ausführlich, welcher Kampf gegen sie 
in der Reichsgesetzgebung wie in den Territorien geführt wurde, bis 
sie schließlich erloschen. 

Im vierten Kapitel wird in Kürze der Einfluß des rezipierten 
fremden Rechts auf das hergebrachte, im Volksbewußtsein tief einge- 
wurzelte Recht an entwerter Fahrnis geschildert. Diese Seite des 
ganzen Problems, insbesondere der Kampf zwischen dem Prinzip des 
gutgläubigen Erwerbs mit dem des kundbaren Erwerbs, bedarf noch 
eingehender Erforschung, und da hat namentlich M. Wellspacher, 
der Meyers Ausführungen genau kennt, durch die im Titel genannte 
sehr fleißige und instruktive Untersuchung unsere Wissenschaft wesent- 
lich bereichert und gefördert. Gelang es ihm doch, das Fortwirken 
des Publizitätsgedankens im usus modernus aufzuhellen und zu zeigen, 
wie selbst die Redaktoren des Codex Theresianus und des preußischen 
Landrechts noch ähnlichen Gedanken huldigten und durch Festhalten 
an der Publizität des Erwerbs über das von neueren Rechtsordnungen 
häufig beliebte Erfordernis lediglich gutgläubigen Erwerbs weit hin- 
ausgingen. Aus W.s Untersuchungen erhellt überdies, wie wenig Ein- 
flu auf die Fahrnisklage das römische Recht nahm, wie anstatt nach 
dem subjektiven Rechte des Klägers zu fragen, der Usus modernus, 
das vom deutschen Recht aufgestellte Erfordernis des unfreiwilligen 
Verlustes — allerdings nach und nach auch auf Unterschlagung an- 
vertrauter Sachen erweitert — lebendig erhielt, und wie selbst die 
von den Juristen jener Zeit entwickelte Diebstahlspräsumtion nichts 
anderes bedeutete, denn ein Eingießen längst geltender deutscher 
Rechtsgedanken in römische Formen. Weiterbildung deutscher Rechts- 
gedanken ist es in der Hauptsache, wenn wir in Satzungen und in 
der Literatur jener Zeit lesen, daB der Kläger dem Besitzer der Sache 
oder dessen Gewährsmann gegenüber abgewiesen wird oder nur gegen 
Auslösung der Sache im Prozesse durchdringt, falls er den objektiven 
Tatbestand des Furtum erweisen konnte, der Gegner aber die Dieb- 
stahlspräsumtion dadurch entkräftete, daB er die Unverdächtigkeit 
seines Erwerbs glaubhaft erscheinen ließ. Ebenso ist es eine Fort- 
bildung des Publizitätsgedankens, wenn das zwischen Eigentümer und 
Vertrauensmann bestehende Verhältnis dem dritten Erwerber der Sache 
dann nicht relevant wurde, falls es für ihn nicht erkennbar war. 

Wir kehren zu H. Meyer zurück. In dem zweiten Buche wider- 
legt er endgültig die schon manchmal angezweifelte, aber doch bis 
dahin herrschende Lehre, daß im Mittelalter an Fahrnis ein. Konven- 
tionalpfand nicht bestanden habe. Er weist nämlich auf Grund eines 
sehr reichhaltigen, mit vieler Mühe zusammengetragenen Materials nach 
— und zwar für das lübische Recht, dann aber auch für andere deutsche 


Kritiken 227 


Rechte des Mittelalters, insbesondere für die Schweiz — daß auch 
an Fahrnis durch Formalakt eine jüngere Satzung begründet werden 
konnte. Bei ihr wurde das Pfand dem Gläubiger ebenso wie beim 
Faustpfand verhaftet, obwohl er keine Gewere hatte. Nur dritten 
gegenüber war der Satz: „Hand muß Hand wahren“ und die Legiti- 
mationskraft der hebbenden Gewere des Verpfänders für die Wirkung 
des Pfandrechts von Einfluß. Besondere Aufmerksamkeit schenkt er 
dabei der Frage, in wie weit der häufig in Pfandurkunden namhaft 
gemachte Aufbewahrungsort für den Bestand des Pfandrechts erheb- 
lich wurde. War man bisher schon der Ansicht, daß an Schiffen eine 
jüngere Satzung begründet werden konnte, so erscheint sie jetzt nur 
als eine Unterart des Konventionalpfands an Fahrnis überhaupt und 
es besteht keinerlei Bedürfnis mehr, die Schiffe rechtlich den Immobi- 
ben gleichzuachten. In der Neuzeit verschwand — von einzelnen Ge- 
bieten abgesehen — der Brauch, Fahrnis ohne Gewereübertragung zu 
verpfäinden. Das revidierte lübische Recht von 1586 versagte dem 
Geschäfte die Anerkennung, und viele Tochterrechte folgten diesem 
Beispiele. Nur an Schiffen blieb es weiterhin bestehen. Auch das 
neue bgl. Gesetzbuch verhält sich diesem Gedanken gegenüber ab- 
lehnend. Ob er de lege ferenda unter gewissen Kautelen zu billigen 
sei, darüber spricht sich Meyer am Schlusse des Buches aus. 
Innsbruck. A. v. Wretschko. 


Dr. H. Wopfner, Beiträge zur Geschichte der freien bäuerlichen 
Erbleihe Deutschtirols im Mittelalter. (Untersuchungen zur Deutschen 
Staats- und Rechtsgeschichte, herausgeg. von Gierke, Heft 67). 
Breslau 1903. (XVII, 239 S.) Preis 8 M. 

Derselbe, Freie und unfreie Leihen im späteren Mittelalter. (Viertel- 
jahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Bd. III, 1—20.) 

Derselbe, Das Tiroler Freistiftrecht. Innsbruck 1905. (VIII, 111 S.) 
Separatabdruck aus: „Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte 
Tirols und Vorarlbergs.“ 

Auf umfangreiches gedrucktes und archivalisches Material ge- 
stützt, untersucht der Verfasser in der erstgenannten Arbeit die Ent- 
stehung und das Wesen der „freien“ bäuerlichen Erbleihen Deutsch- 
Drols Während ein erstes Kapitel die Anschauungen des Verfassers 
über Hofrecht, Landrecht und die standesrechtliche Wirkung dieser 
beiden Rechtskreise auf die bäuerlichen Leihen wiedergibt, behandelt 
ein zweites Kapitel die Prekarien Deutschtirols bis ins 13. Jahr- 
hundert und kommt in engem Anschluß an Rietschels Forschungen! 


— 


! Rietschel, Die Entstehung der freien Erbleihe Zs. d Savignyst. 
f. Rg. G. A. XXII 181 ff. 


228 Kritiken. 


zu dem Ergebnis, daß auch in Deutschtirol in der Prekarie der Aus- 
gangspunkt der freien bäuerlichen Erbleihe zu erblicken ist. Denn die 
locationes perpetuae, aus denen sich in Wälschtirol freie Erbleihen 
herausbildeten — so führt ein drittes Kapitel aus — blieben für 
Deutschtirol, direkt wenigstens, wirkungslos, da hier die Voraus- 
setzung für die locationes perpetuae, das Notariat, fehlte. Zwei 
weitere Kapitel schildern die für die Ausbreitung freier Erbleihen 
günstigen Umstände: den Ausbau des Landes, namentlich aber die 
Verhältnisse der Grundherrschaft seit dem 13. Jahrhundert, die den 
unfreien Hintersassen es um die Wende des 13. und 14. Jahrh. er- 
‘möglichten, in fast revolutionärer Bewegung Erblichkeit an ihrem 
Leihegute zu gewinnen. Das Wesen der bäuerlichen Erbleihe, be- 
sonders ihre juristische Natur, findet in den beiden folgenden um- 
fangreichen Kapiteln eine eingehende Darstellung; ein letztes, achtes 
Kapitel endlich würdigt die wirtschaftliche und soziale Bedeutung des 
Erbleihevertrags. 

Diese knappen Bemerkungen mögen genügen, um einen Über- 
blick über den Inhalt des Wopfnerschen Buches zu geben; im fol- 
genden, bei der Auseinandersetzung des Referenten mit den Ergeb- 
nissen und Voraussetzungen der Arbeit, wird auf manche Einzelheit 
näher eingegangen werden müssen. 

Wenn Wopfner es sich zur Aufgabe macht, den Beweis für die 
Richtigkeit der Rietschelschen Forschungen auch für Tirol zu er- 
bringen!, so muß er diese Aufgabe nach der überaus anerkennenden 
Kritik, die ihm Rietschel selbst gezollt hat”, in glänzender Weise 
gelöst haben. Rietschels Stellung zu der bisherigen Literatur über 
Leiheverhältnisse besteht nun nach seinen eigenen Worten darin, 
„die Sage vom hofrechtlichen Ursprung der freien Leihe endgültig 
abgetan, und sie als Weiterbildung der Prekarie“ erkannt zu haben. 7 

Im Positiven wie im Negativen stimmt Wopfner Rietschel 
durchaus bei. Das positiv Neue, das Rietschels Untersuchungen 
bringen, ist die Ableitung der freien Erbleihe aus der Prekarie. 
Wopfner findet im 12. Jahrhundert in Deutschtirol Prekarien, die in 
der Form der Erbleihe auftreten. „Waren diese Erbleihen erst ein- 
mal von der Verbindung mit vorangehender Schenkung losgelöst, so 
stand nichts mehr im Wege, ihnen als freien Landnutzungsformen 
einen weiten Spielraum zu eröffnen.“* Einzig auf Grund dieser Re- 
flexion, auf sonst kein Beweismaterial gestützt, kommt Wopfner auf 


1 Wopfner a. a. O. 7. 

2 Vierteljahrsschr. f. Sozial- und Wirtschaftsg. II, 327 f. 
3 Zs. d. Savignystift. f. Rg. G. A. XXII. 230. 

1 Wopfner a. a. O. 22. 


Kritiken. 229 


8. 22 zur Bejahung der Rietschelschen Ableitung der freien Erbleihe 
aus der Prekarie auch für Deutschtirol, und auf S. 86, wo er die 
Auseinandersetzungen über die Prekarie wieder aufnimmt, erklärt er 
dann kurzweg für die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts: „Die Leihe 
hat sich nunmehr von der Verbindung mit vorhergehender Schenkung 
losgelöst‘“ Hier sind zum Beweise auch zwei Urkundenstellen an- 
geführt!; aber von einer Lösung der Prekarie von der bisher üblichen 
stattfindenden Tradition eines Gutes seitens der Beliehenen ist hier 
gar nichts zu vermerken; vielmehr handelt es sich um Verleihung 
von Weinland gegen bestimmte Abgabe auf Lebenszeit des Beliehenen, 
im zweiten Falle auch dessen Frau, wie sie vorher und nachher in 
gleicher Weise möglich wäre. Der Beweis einer Entstehung der 
„freien Erbleihe“ für Tirol aus der Prekarie erscheint somit doch 
nicht mit der absoluten Gewißheit erbracht zu sein, wie Wopfner 
selbst und die Mehrzahl seiner Rezensenten anzunehmen geneigt sind.? 
Wenn vom 13. Jahrhundert an die Prekarien zurücktreten, so liegt 
das nicht daran, daB sie sich in „freie Erbleihen‘‘ umgewandelt 
haben, sondern in der Ausbildung der Seelgerätsrenten, die denselben 
Zweck wie die Prekarien in bequemerer Form erfüllten, eine Wand- 
lung, welche bereits Rietschel und vor ihm Lamprecht berührten.°® 
Die Zustimmung Wopfners zu dem negativen Ergebnisse der 
Untersuchung Rietschels, die Verneinung des Zusammenhangs der 
„freien“ Leihen mit den alten „hofrechtlichen Leihen“ ist nicht minder 
entschieden — wenigstens in der Formulierung der Ergebnisse seiner 
Forschung.“ Im Einzelaufbau seiner Untersuchung sieht er sich 
allerdings immer und immer wieder zu Konzessionen an diese von 
ihm selbst verfehmte Ansicht gezwungen°; ja, er scheint sogar das 
Gefühl zu haben, als ob die große Masse der sogenannten freien 
Leihen der späteren Zeit auf Freiwerdung ehemaliger unfreier Leihen 
zurückgehe. Wenn er trotzdem prinzipiell die Entstehung der freien 
Leihen aus den hofrechtlichen leugnet, so tut er es darum, weil er 
das Freiwerden hofrechtlicher Leihen erst in spätere Zeit verlegen 


! Wopfner a. a. O. 86 Anm. 1. 

3? So namentlich Rietschel; ferner G. von Below, Zs. f. Sozialwissen- 
schaft VIII, 258; Stutz, Zs. d Savignystift. f. Rg. G. A. XXVI, 385. Nur 
Inama-Sternegg vermag der großen Bedeutung der precaria keinen Ge- 
schmack abzugewinnen: Zs. für Volkswirtschaft XIII, 469. 

® Rietschel a. a. O. 226, Anm. 6; Lamprecht, Deutsches Wirtschafts- 
leben I, 687. 

t z. B. Wopfner a. a. O. 25. 

5 z. B. Wopfner a. a. O. 4; 76; 84; 99; 141; 150 u. a. 

e Wopfner 76. 


230 Kritiken. 


zu können glaubt: zunächst haben sich, so nimmt er an, aus den 
Prekarien freie Erbleihen entwickelt; diese wirkten nun für die reich- 
lich vorhandenen unfreien hofrechtlichen Leihen als erstrebenswertes 
Ziel, das sie im Laufe des 13. bis 15. Jahrhunderts immer mehr 
erreichten. Ob aber unter dieser Annahme einer sich im Anschluß 
an die aus der Prekarie entstandenen freien Erbleihe vollziehenden 
Befreiung hofrechtlicher Leihe der Gegensatz der von Rietschel be- 
gründeten und von Wopfner übernommenen Theorie der Entstehung 
der sog. freien Erbleihen zu dem von Lamprecht und anderen an- 
genommenen hofrechtlichen Ursprung sachlich so bedeutend ist, wie 
Rietschel und Wopfner anzunehmen geneigt sind, dürfte immerhin 
zweifelhaft sein. 

Schließt sich Wopfner in der Frage der Entstehung der freien 
Erbleihe an die Ergebnisse der neuesten damaligen Literatur über 
diesen Gegenstand an, so ist es auffallend, wie er in einigen anderen 
wichtigen Punkten in alte, bereits von Rietschel und anderen über- 
wundene Anschauungen zurückfällt. Hierher gehört Wopfners Be- 
urteilung der Verhältnisse der Grundherrschaft im 13. Jahrhundert. 
Die namentlich von Lamprecht! hervorgehobenen besonderen Verhält- 
nisse des Landes im Außenbau und des Weinlandes berührt Wopfner 
zwar kurz?; anderes bleibt aber unberücksichtigt: z. B. die gleichfalls 
eigenartigen Schicksale ehemaliger Fronhofspertinenzen°; vor allem 
aber der überaus wichtige Gegensatz des eigentlichen Hufenlandes 
und anderen, in loseren Beziehungen zur Herrschaft stehenden 
Landes.* Für Wopfner erledigt sich die ganze Frage der Organisa- 
tion des grundherrlichen Besitzes mit dem kurzen Satze: „Der grund- 
herrliche Besitz zerfiel in Güter, die zum Meierhof gehörten, und in 
Zinshufen.“® Aber nicht nur bei Bewertung der verschieden starken 
Beziehungen, in denen grundherrliches Land zum Grundherrn stehen 
konnte, auch bei der Frage der persönlichen Abhängigkeitsverhältnisse 
der Grundherrschaft läBt Wopfner eine ausreichende Differenzierung 
vermissen, lehnt sie vielmehr in bewußter Weise ab P Steht er doch 
— ohne, allerdings nur gelegentlich gemachte, Äußerungen der 


! Lamprecht a. a. O. 908. 2 Wopfner a. a. O. 67. 

3 Lamprecht a. a. O. 867. 

* Zuletzt vor Wopfner hat Rietschel auf die Bedeutung dieses Gegen- 
satzes hingewiesen: a. a. O. 205; dort auch Angabe der älteren Literatur. 
Eingehend gewürdigt für die Frage der Leiheverhältnisse hat diesen Gegen- 
satz nach Erscheinen der Wopfnerschen Arbeit Seeliger: Die polit. u. soziale 
Bedeutung der Grundherrsch. 1903. 41f.; 191. Vgl. auch Dopsch, Mitt. des 
Instituts XXVI, 353 und Ze d. Savignyst. f. Rg. G. A. XXVI, 9. 

5 Wopfner a. a. O. 77. € Wopfner a. a. O. 69. 


Kritiken. 231 


früheren Literatur! zu berücksichtigen — auf dem Boden des starrsten 
Hofrechts, das seit dem Ausgange des 9. Jahrhunderts nur eine Klasse 
unfreier Hintersassen kennt.? Und gerade die Tiroler Quellen sprechen 
hier eine deutliche Sprache. In einer Urkunde vom Jahre 1140 
überträgt der Bischof von Brixen dem Kloster Wilten in der Wiltener 
Hofmark die gesamte öffentliche Gerichtsbarkeit mit Ausnahme der 
Blutgerichtsbarkeit.. Bei den Einzelbestimmungen der Urkunde ist 
die Rede von den: „homines dictae ecclesiae Wiltinensis, sive sint 
de familia, sive in praediis residentes .... infra terminos 
praenotatos“ (der Hofmark).® Die „homines ecclesiae“ zerfallen also 
in zwei Gruppen: einmal die Mitglieder der „familia“, dann die „in 
praediis residentes. Letztere Gruppe der „homines ecclesiae" besteht 
offenbar in den auf den Zinshufen des Klosters sitzenden Hintersassen, 
und in der „familia“ werden wir demnach die auf dem Fronhofe 
arbeitenden Unfreien des Klosters zu erblicken haben.* Aber gerade 
im 12. Jahrhundert läßt sich anderwärts die Beobachtung machen, 
daß die Grundherrschaften das unfreie Hofgesinde ansiedelten® — und 


! Rietschel a. a. O. 201. — Daß weder Rietschel noch die anderen 
Rezensenten Wopfners gegen diesen Punkt seiner Ausführungen Stellung 
genommen haben, erklärt sich daraus, daß Rietschel sich nicht konsequent. 
bleibt und doch im Grunde von der Vorstellung ausgeht: Hofrecht ist 
Hörigenrecht. 

2? Wopfner a. a. O. 3. — Auf die in dem Aufsatz von 1905 gegebene 
Darstellung dieser Verhältnisse ist weiter unten einzugehen. 

` Sinnacher, Beiträge zur Gesch. der bischöfl. Kirche Säben und Brixen 
II, 225. 

1 Über dies unfreie Hofgesinde orientiert neuerdings: O. Siebeck, „Das 
Arbeitssystem der Grundherrschaft des deutschen Mittelalters.“ Leipz. Diss. 
1904. 36f. — Die Urkunde von 1140 spricht deutlich gegen die jüngst von 
Stengel abermals aufgestellte Behauptung, unter der „familia“ seien generell 
alle Hintersassen zu verstehen. Zs. f. Rg. G. A. XXVI, 427: die familia ist 
hier nur ein Teil der „homines ecclesiae‘‘ und enthält gar keine „Hinter- 
sassen“, sondern — damals wenigstens — nicht angesiedeltes Hof- 
gesinde, welches zu „cotidianum servicium“ verpflichtet war. Vgl. Wopfner,. 
a. a. O. 72 Anm. 1, 2. Hälfte. 

5 Vgl. Siebeck a. a. O. 36ff.; 57. — Besonderes Interesse für die Ver- 
hältnisse des Hofgesindes darf das Münchweier Hofrecht, gleichfalls 
12. Jahrhundert, beanspruchen: Der Abt darf jeden Unfreien zu Diensten 
auf dem Fronhof heranziehen. Dafür bekommt er eine feste Präbende und 
dazu bereits auch Deputatland: „tria iugera in unoquoque campo pro 
vestitu.“ Die Hufenbauern des Klosters sind auch hier streng von diesem 
Hofgesinde geschieden. Zs. f. Gesch. d. Oberrheins N. F. XV ggf, 
Abs. 11, 12; 17—19. 


232 Kritiken. 


diese Entwicklung ist auch in Tirol erfolgt: unfreie Eigenleute be- 
gegnen im 13. Jahrhundert, die angesiedelt sind, aber nur ein sehr 
prekäres Recht an dem ihnen von der Grundherrschaft zur Verfügung 
gestellten Lande haben. Hierher gehört die Nachricht einer Neustifter 
Urkunde vom Jahre 1282: „quicumque pro tempore bona tenuerit 
supradicta, ea secundum tenorem privilegii nostri ad manum prelati 
tenebitur more domesticorum nostrorum anno quolibet re- 
signare! ...“, und den besten Einblick in die eigenartige Stellung 
dieser „domestici“ gibt eine Neustifter Urkunde vom Jahre 1278. 
Bischof Bruno von Brixen wendet sich gegen den eingerissenen MiB- 
brauch: „quod domestici ecclesie Novecellensis, viri et femine, sihi 
et suis heredibus in allodiis, curtibus, areis, hortis, agris, domibus et 
in villicaria, dicta Maierhof, eidem ecclesie adiacentibus e 
vicino in loco, qui dicitur uf der Ebin, ius hereditarie suc- 
cessionis in minimis et possessiunculis, hortulis et agellis, 
licet plurimi sint heredes, vendicare presumunt.“ Nur wer 
von ihnen eine besondere Verleihungsurkunde besitzt, soll Erbrecht 
beanspruchen dürfen. Im übrigen wird festgesetzt: „ut prepositus 
quolibet anno per se vel per alium predicta debeat instituere, desti- 
tuere ac locare pro annuo censu iure coloni, prout sibi et ecclesie 
viderit expedire.? Es folgen weitere Bestimmungen über diese un- 
freie, aus den „domestici“ bestehende „familia“ des Klosters Neustift. 
— Die „domestici“, das unfreie Hofgesinde, sind also in der Nähe des 
Hauptfronhofs des Klosters Neustift auf geringfügigem Besitz, kleinen 
Acker- und Gartenparzellen, angesiedelt, und beanspruchen Erbrecht. 
Der Gegensatz der domestici — später auch „Eigenleute“ genannt — 
und Hufner, oder Urbarleute, wie sie spätere Quellen bezeichnen, 
bleibt auch für die Folgezeit von Wichtigkeit: Laut einer Urkunde 
vom Jahre 1349 können die Erben des letzten Besitzers einer grund- 
herrlichen Hufe verzichten; der Eigenmann wird aber zwangsweise 
zur Übernahme dieser erledigten Hufe verpflichtet: „wan er daz gotz- 
haus angehört.“? Während die Eigenleute des Stiftes Herrenchiemsee 
in der Hofmark Stumm nach Belieben „auf ein öde swaig“ gesetzt 
werden können, haben die Urbarleute ein sehr weit geschütztes Erb- 
recht zu ihrem Gut?; und die Stiftsordnung des Klosters Wilten vom 
Jahre 1501 unscheidet scharf: „zweyerley gieter .. nemblich zins- 


! Wopfner a. a. O. 70, Ende von Anm. 1. 

3 Fontes rer. Austr. XXXIV 146 nr. 820. — Die Interpretation Wopfners: 
Wopfner a. a. O. 73. 

3 Fontes rer. Austr. XXXV, 288 nr. 697. 

* Tiroler Weist. I, 149 Z. 1ff. und Z. ep (15. Jahrh.) 

5 Wopfner, Das Tiroler Freistiftrecht. 81. Beil. I. 


Kritiken. 233 


gieter und stüfftgieter. Auf den zinßgietern haben die bauleith 
paureht, die fallen auf ihre künder und erben, und sie megen ihr 
paurecht andern gueten pauleithen mit mein gunst und willen ver- 
khauffen. Aber auf den stüfftgietern haben die stüfftleith weder 
paureht noch erbrecht“; diese werden vielmehr nur von Jahr zu Jahr 
verliehen. N 

Und das Ergebnis für Wopfners Untersuchungen? Einmal hat 
ihn das Nichtbeachten des verschiedenen Charakters der Leiheobjekte, 
um die es sich in den Urkunden handelt, verleitet, ganz heterogenes 
Material als einheitlich zu verwerten. Da wird bunt durcheinander 
Verleihung von Land im engeren und weiteren grundherrlichen Ver- 
bande, von ganzen Hofstätten, alten Fronhofspertinenzen, Weinland, 
Land im Außenbau („Alpe“), einzelnen Ackerstücken, ja sogar von 
Häusern in Innsbruck und von Zehnten zur Erkenntnis der büuer- 
lichen Erbleihe herangezogen!! 

Vielleicht noch verhängnisvollere Folgen hatte das Verkennen 
der verschiedenartigen persönlichen Schichten innerhalb der Grund- 
herrschaft, des Gegensatzes des ehemaligen Hotgesindes und der Zins- 
hufner. Indem Wopfner die „domestici“ generell als Hintersassen, 
als Grundholden schlechtweg auffaßt, kommt er zu dem Ergebnis, 
daB die Grundholden der tirolischen Grundherrschaften noch im 12. 
und 13. Jahrhundert kein Erbrecht an ihrem Leihegute besaßen, 
dieses vielmehr erst im 13. Jahrhundert, als ihnen „bei der zuneh- 
menden Verbreitung freier Erbleihen die prekäre Natur ihrer recht- 
lichen Stellung zum Bewußtsein kam“, auf Grund „dieser Erkennt- 
nis“ erstrebten und durchsetzten, in einer Bewegung, die „gewaltsamen, 
ja revolutionären Charakter“ annahm.? Mit dieser Revolutionsromantik 
ist es aber nichts. Ein Blick in die so reichlich vorhandenen Urbare 
Tiroler Grundherrschaften des 12. und der folgenden Jahrhunderte? 


1 Wopfner a. a. O. passim. Verleihung von Häusern und Zehnten: 
88 und 75 Anm. 3 letztes Beispiel. 

3 Wopfner a. a. O. 69; 72; 74. 

3 Vgl. namentlich die verschiedenen Urbare des Freisinger Bistums 
vom Jahre 1160 an, soweit sie für Tirol in Betracht kommen. Fontes rer. 
Austr. XXXVI ı2ff. Die festen, unveränderlichen Zinslasten der einzelnen 
Hufen, wie sie dort für das Jahr 1160 aufgeführt werden, Wendungen wie 
„Bavvari possident 94 hobas" setzen unbedingt Erblichkeit voraus. Auch 
die Tatsache, daß im Jahre 1810 die einzelnen Hufen in Viertelhufen zer- 
splittert sind, weist auf Teilung infolge Erbgangs hin: z.B. a. a. U. 32ff. 
Gerade für die Grundherrschaft des Freisinger Hochstifts hat neuerdings Th. 
Bitterauf festgestellt: „Schon im 8. Jahrhundert konnten sie (die Kolonen) Erb- 
recht erlangen.“ Quellen u. Erörter. z. bayer. u. deutsch. Gesch. N. F. Bd. IV 
8. LXXVI. — Gewisse Einschränkungen des Erbrechts, z. B. der — meist 

Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 2. 16 


234 Kritiken. 


genügt, um zu erkennen, daß die bäuerlichen Zinshufen — und der 
bei weitem größte Teil landwirtschaftlich benutzter Fläche dieser Zeit 
dürfte doch von diesen eingenommen gewesen sein — im 12., 13. Jahr- 
hundert längst in erblichem Besitze waren, wie es auch von der 
Forschung bis auf Wopfner stets angenommen wurde!; daß somit für 
eine Bewegung, wie Wopfner sie fürs 13. Jahrhundert annimmt, 
überhaupt kein Platz war. 

In der Erlangung der Erblichkeit am Leihegut seitens der Grund- 
holden im 13. und 14. Jahrhundert erblickt nun Wopfner ein Haupt- 
moment der massenhaften Annäherung und Umwandlung unfreier 
Leiheformen in freie? Die Unrichtigkeit dieser Annahme glaubt 
Referent bewiesen zu haben. Aber sollte es möglich sein, im 13. und 
14, Jahrhundert eine so einschneidende Wandlung anzunehmen, ohne 
daß tatsächlich Anzeichen für eine solche vorhanden sind? Oder sind 
die Ursachen der Wandlung, die Wopfner in eine Reihe wirtschaft- 
licher Umstände verlegt, nach anderer Richtung hin zu suchen? 

Entscheidend ist hier die Beurteilung der Verhältnisse von Hof- 
recht und Landrecht. Streng geschieden stehen sie nach Wopfners 
Ansicht gegenüber. Das Hofrecht umfaßt die unfreien Leihen; auf 
dem Boden des Landrechts aber entwickelt sich die freie Leiheform 
der Prekarie®; und ihr günstiges Vorbild bewirkt, daß im 13. und 
14. Jahrhundert zahlreiche Leihen die Fesseln der hofrechtlichen Ge- 


rein formelle — grundherrliche Konsens bei Veräußerungen sowie die Mög- 
lichkeit, gegen Hufner, die ihr Gut verwüsten, vorzugehen, sollen nicht ge- 
leugnet werden; ebensowenig, daB der Grundherr ledig gewordene Hufen zu 
schlechterem Besitzrechte ausleihen konnte: vgl. Fontes rer. Austr. XXXV 288 
nr. 697 und Oberösterr. Urkb. V 208 nr. 225. Urkundliche Nachrichten liegen 
für das 13. Jahrh. allerdings mehr über das an das Hofgesinde ausgeliehene 
Land vor, — einfach aus dem Grunde, weil.die Erblichkeit der Hufen eine 
besondere Beurkundung jedes einzelnen Besitzüberganges unnötig machte. — 
Positire Nachrichten über Erblichkeit der Hufen z. B. Fontes rer. Austr. 
V, 318 nr. 140: Drei Schwestern, deren Vater und Vorfahren bereits die- 
selbe Hufe besessen haben, erhalten diese ihrerseits für sich und ihre Nach- 
kommen (1218). Interessant ist auch die Nachricht vom Jahre 1287: ein 
servus und dessen Erben erhalten ausnahmsweise altes Hufenland, von dem 
sie den „processus consuetus ab antiquis zu zahlen haben. Wopfner 75, 


Anm. 5 (76). 
! Lamprecht, Deutsches Wirtschafteleben I, 922 und Hdw. d. Staatsw. 
Art. „Bauer“ II, 339, 2. Spalte unten. — Rietschel a. a. O. 202. — Inama- 


Sternegg IH, 1, 61. 

3 Wopfner a. a. O. 73; 76. 

3 So auch noch Wopfner, Vierteljahrsschr. IIl, 19f.: „Prekarie .. ein 
wesentlich freies, dem Landrecht entsprossenes Leiheverhältnis.“ 


Kritiken. 235 


bundenheit abstreifen und die freiheitlichen Formen der Leihe nach 
Landrecht annehmen. 

Über das Wesen des Hofrechts haben kurz nach dem Erscheinen 
des Wopfnerschen Buches Seeligers Forschungen! neues Licht ver- 
breitet und endgültig bewiesen, daß die standesrechtlichen Wirkungen, 
die Wopfner den angeblichen „Leihen nach Hofrecht“ zuspricht, nicht 
der Wirklichkeit entsprechen. Hier soll kurz auf die Frage der Be- 
deutung des Landrechts eingegangen werden. 

Wopfner nimmt — und muß es bei der schroffen Gegenüber- 
stellung hofrechtlicher und landrechtlicher Leihen — das Bestehen 
eines den verschiedenen Hofrechten gegenüberstehenden Landrechts 
schon im früheren Mittelalter an?, obwohl das „Landrecht“ in Ti- 
roler Urkunden erst seit etwa 1330 begegnet.” „Wenn sich die 
Erbleihen“ — so führt Wopfner aus — „erst seit der ersten Hälfte 
des 14. Jahrhunderts auf das Landrecht berufen, so hängt dies offen- 
bar damit zusammen, daß dieselben erst seit der zweiten Hälfte des 
13. Jahrhunderts in Deutschtirol größere Verbreitung erlangt hatten.“ 
Aber Wopfner selbst nennt doch die Prekarie ein dem Landrecht 
entsprossenes Leiheverhältnis; er kennt bereits im 12. Jahrhundert 
„freie“ Erbleihen — sollte es ein reiner Zufall sein, daß all diese 
Urkunden nicht auf das Landrecht, dem sie entsprungen sein sollen, 
Bezug nehmen? Oder sollte es mit dem Landrecht doch eine andere 
Bewandnis haben? Ein Blick auf die Entwicklung der Gerichtsver- 
hältnisse Tirols wird hier weiter führen. 

Die Landeshoheit der Tiroler Grafen geht bekanntermaßen auf 
die vom 11. bis 13. Jahrhundert erfolgte systematische Erwerbung 
von Vogteirechten über die Besitzungen der geistlichen Korporationen 
Tirols zurück. Die verschiedenartig abgestuften Rechte, welche die 
geistlichen Korporationen durch Übertragung von Grafschaften 
oder die Immunität erworben hatten, gingen ihnen — wenigstens 
in den meisten Gebieten Tirols — verloren: sie gingen über 
an den Vogt; und da es schließlich nur die Tiroler Grafen 
waren, welche in geschlossenen Gebieten sich in den Besitz der 
Vogteirechte der verschiedensten Klöster und Stifter zu setzen wußten, 
bot die Ausübung und Verwaltung dieser geschlossenen Gerichts- 
rechte ein ganz anderes Feld zu einheitlicher Organisation und An- 


! Seeliger a. a. O. 180ff., namentlich 183. — Ders., Hist. Vierteljahr- 
schrift VIII, 348 ff. — Wopfners spätere Stellung zu diesem Problem wird 
weiter unten berührt. 

3 Wopfner a. a. O. 82. 

" Wopfner a. a. O. 81. — Jäger, Gesch. der landständ. Verfassung 
Tirols I, 557. 

16* 


236 Kritiken. 


wendung einheitlicher Rechtssätze, als die zersplitterte Immunitäts- 
gerichtsbarkeit der früheren Zeit. So läßt sich z. B. für das Dorf 
Laien (zwischen Bozen und Brixen) und dessen weitere Umgebung 
nachweisen, daß die Grafen von Tirol bezw. ihre Rechtsvorgänger 
nacheinander die Vogtrechte (Niedergerichtsbarkeit) über den Besitz 
der verschiedenen hier begüterten Immunitätsherrschaften erworben 
haben: von Brixen, Neustift, Freising, Trient, Augsburg — und die 
Hochgerichtsbarkeit, die in der Laiener Gegend seit 1027 dem 
Brixener Bischof zustand (Grafschaft), war auf gleiche Weise in 
ihre Hände gelangt.! Zur Ausübung der in der Laiener Gegend 
auf angegebene Weise erworbenen Gerichtsrechte wird dann vom 
Tiroler Landesherrn in dem benachbarten Gufidaun ein Richter ein- 
gesetzt, dessen Tätigkeit sich seit 1329? verfolgen läßt — und um 
dieselbe Zeit kommen auch im übrigen Tirol die landesherrlichen 
Richter vorð; und die Summe der einheitlichen Grundsätze, 
nach denen diese Richter über Gebiet verschiedenster 
Grundherrschaften urteilen, ist eben das Landrecht, dessen 
zuerst in der eben erwähnten Urkunde von 1329 in Verbindung mit 
der Tätigkeit des Richters von Gufidaun gedacht wird. 

Wie aber ist eine Entwicklung zu denken, welche die Regelung 
der Leiheverhältnisse des verschiedenen grundherrlichen Landes inner- 
halb dieser neuen Landgerichtsbezirke unter die Aufsicht des Land- 
richters bringt? Scheinen diese doch zunächst rein grundherrlichen 
Charakter zu haben und von dem Prozesse der Zusammenfassung der 
Vogteirechte in einer Hand unberührt zu bleiben. Sie erklärt sich 
aus der allgemein im 14. Jahrhundert zu beobachtenden Einschränkung 


ı Was den Immunitätsherrschaften schließlich bei dieser Teilung der 
Gewalt zwischen Herrschaft und Vogt übrig blieb, zeigt treffend die Über- 
tragung der Vogtrechte über die Güter der Freisinger Kirche zu Laien im 
Jahre 1266: Graf Meinhard erhält vom Freisinger Bischof alle aus der 
Vogtei über die Freisingischen Güter erwachsenden Rechte: „hoc tamen 
adiecto, ut dictis fratribus nostris ius proprietatis, quod eis in dicto predio 
Layan conpetit, semper recognoscere debeatis et vinum eorum, videlicet de 
qualibet huba sex urnas .... sicut ab antiquo .... permissum est, per- 
mittatis sine theloneo et exactione qualibet per vestrum districtum sub 
vestre defensionis et ducatus presidio extraduci.“ Das ist alles, was sich 
die Freisinger Kirche vorbehält. Fontes rer. Austr. XXXI 277 nr. 257. — 
Der spezielle Nachweis des Erwerbes der anderen Vogteirechte ist unter- 
lassen, um zu weitgehendes Detail zu vermeiden. 

2 Wopfner a. a. O. 187. 

8 Vgl. für Österreich die gleiche Entwicklung: von Srbik, „Die Be- 
ziebung von Staat und Kirche in Österreich während des Mittelalters“, 83f. 
Innsbruck 1904. 


Kritiken. 237 


der Grundherrschaften auch in rein grundherrlichen Fragen durch die 
Inhaber geschlossener Gerichtsrechte!: Grundherrschaft allein, 
ohne Besitz der niederen Gerichtsbarkeit, wird auf reinen 
Rentenbezug zurückgedrängt: die Ausübung des Pfandrechts 
gegen den säumigen Zinszahler und andere grundgerichtliche Befug- 
nisse gehen über an das öffentliche Gericht. ? 

So ist das Landrecht zu bewerten: es ist das rechtsgeschichtliche 
Produkt der eben skizzierten Entwicklung. Als die Grafen von Tirol 
in weiten geschlossenen Gebieten durch Erwerbung der Vogteirechte 
und Eingriffe auch in rein grundherrliche Befugnisse eine einheitliche 
Gewalt erlangt hatten, da bildeten sie ein einheitliches Recht, das 
Landrecht, aus. In zwei entscheidenden Punkten weicht diese An- 
sicht von der Wopfnerschen ab: einmal betrachtet sie das Landrecht 
als etwas Neues, um 1300 entstehendes, nicht als etwas längst Her- 
gebrachtes. Und dann ist die Stellung des Landrechtes zum Hof- 
rechte eine ganz andere. Von einem schroffen Gegenüberstehen kann 
keine Rede sein; vielmehr ist das Landrecht gewissermaßen der Erbe 
all der Rechte, die im früheren Mittelalter von den Immunitäten und 
Grundherrschaften ausgeübt wurden. Wenn die Tiroler Landesherrn 
eine Fülle ehemaliger Immunitätsrechte verschiedener Herrschaften in 
geschlossenen Bezirken unter gleichzeitigem kräftigen Eingreifen auch 
in rein grundherrliche Fragen an sich zu bringen wissen, wenn sie 
zur einheitlichen Ausübung dieser Rechte das „Landrecht“ schaffen, 
so schaffen sie damit kein neues, öffentliches, freies Recht, das im 
Gegensatz zu vermeintlichen unfreien Hofrechten steht, sondern Sie 
regeln nur eine Fülle von Rechten, die ihren öffentlich -staatlichen 
Ursprung und Charakter nie verloren haben, nach einheitlichen Ge- 
sichtspunkten. Gewiß wird dieser Entwicklungsprozeß, der im wesent- 
lichen darauf hinausläuft, die Grundherrschaften auf die Einnahme 
ihrer Renten und Gefälle zu beschränken, die Gerichtsrechte aber in 
anderer Hand zu konzentrieren, für die bäuerliche Bevölkerung 
von günstigem Einfluß gewesen sein; doppelt günstig in Tirol, wo 


1 Für Österreich neuerdings eingehend nachgewiesen von: von Srbik 
a. a. O. 90f.; 170f.; 182 (Wien). — Für Westdeutschland: Schöningh, Der 
Einfluß der Gerichtsherrschaft auf die Gestaltung der ländlichen Verhält- 
nisse in den niederrheinischen Territorien Jülich und Köln im 14. und 
15. Jahrh. Leipz. Diss. 1905, 49—52. — Rörig, Die Entstehung der Landes- 
hoheit des Trierer Erzbischofs ete. Ergänzungsheft XIII der „Westdeutschen 
Ze. f. Gesch. u. Kunst.“ 19 f. 

? Die öffentlichen Richter als Instanz für das Leiheland der Grund- 
herrschaften in Tirol: Fontes rer. Austr. XXXV, 227, nr. 642; XXXIV, nr. 614, 
640, 691; XXXV 288, nr. 697. — Wopfner a. a. O. Beil. IX u. a. 


238 Kritiken. 


bald eine planmäßige Ordnung der bäuerlichen Verhältnisse durch 
landesherrliche Verordnungen eintritt. Aber diese Wandlungen in der 
sozialen Lage der Tiroler Bauern sind auf Verschiebungen der öffent- 
lichen, politischen Gewalt zurückzuführen; nicht in einem Freiwerden 
ehemals hofrechtlicher, angeblich unfreier Leihen, sondern in einem 
siegreichen Vordringen der Staatsgewalt nach unten hin ist die ent- 
scheidende Wandlung, die das 13. und 14. Jahrhundert bringt, zu 
erblicken.! 

In den Gebieten Tirols, wo die eben dargelegte Entwicklung er- 
folgte, blieben zwar die alten herrschaftlichen Gerichtsorganisationen 
der verschiedenen Grund- und Immunitätsherrschaften bestehen; sie 
beschränkten sich aber auf Ausübung eines grundherrlichen Kontroll- 
rechtes; eigentliche Gerichtsbarkeit irgend welcher Art übten sie nicht 
mehr aus.? 

Aber dies ist nur eine Seite der Entwicklung. Nicht überall 
hat in Tirol die landesherrliche Gewalt mit gleicher Energie nach 
unten durchgegriffen; nicht generell wurden die herrschaftlichen Ge- 
richte ihrer Gewalt entkleidet. Hier ist der Hofmarken zu gedenken, 
in denen sich Herrschaften in den Besitz der geschlossenen Nieder- 
gerichtsbarkeit gesetzt haben, unabhängig von der Verteilung des 
grundherrlichen Besitzes.” Für diese Gebiete ist, was die Leihever- 


1 Vgl. hierzu Seeliger a. a. O. 191. 

3 Bezeichnend sind hier wieder die Verhältnisse in Laien: Zwei Hufen 
der Freisinger Kirche, welche im Anhange des „Hofstatuts‘“‘ der Freisinger 
Kirche (ca. 1311; Fontes rer. Austr. XXXVI 43f., 46) auftreten, und dessen 
Bestimmungen unterliegen, erscheinen in einer Urkunde des Jahres 1334 
(Fontes rer. Austr. XXXV 227, nr. 642). Der landesherrliche Richter er- 
klärt: „die selben zwü hüben gehörent auch mit vogtay und mit allen 
sachen in daz geriht ze Gufdaun.“ Die Hufen haben also eine doppelte 
Dingpflicht: in allen gerichtlichen Dingen in das Landgericht zu Gufidaun, 
ferner in das Freisingische Grundgericht zu Laien, soweit es sich um Aus- 
übung grundherrlicher Kontrolle handelt. So macht auch hier die doppelte 
Dingpflicht das Hauptkriterium Wopfners für den Unterschied angeblich 
freier und unfreier Leihen: hofrechtliche oder landrechtliche Gerichts- 
zustündigkeit, illusorisch (Wopfner a. a. O. 81, cf. auch Seeliger a. a. O. 
180). — Das Verhältnis des grundherrlichen Besitzes zum Landgericht wird 
schön gekennzeichnet in Tirol. Weist. III 347, Z. 12—38: Der öffentliche 
Richter verbietet, Lehen ohne Erlaubnis des Lehnherrn zu verkaufen; ferner 
Güter zu verkaufen unter Verschweigung: „daz herren oder Kirchen oder 
iemant anders gerechtikait“ darinne habe.“ Aber: „Item all urberbrief 
söllen nach dem landzrechte gemacht werden.“ Die gerichtlichen Funk- 
tionen über das grundherrliche Leihegut liegen also nicht beim „Bauding“ 
sondern beim Landgericht. 

8 Wie die Bildung dieser Hofmarkgerichtsbarkeit im engsten Anschluß 


Kritiken. 239 


hältnisse angeht, generell zu sagen: die Stellung, die im übrigen Tirol 
das Landrecht seit etwa 1300 einnimmt, fällt hier der Gerichtsbarkeit 
der Herrschaft zu, welche im Besitze der (öffentlichen, nicht grund- 
herrlichen!) Niedergerichtsbarkeit ist. Wenn es z. B. in der Stifts- 
offnung von Absum! heißt: „Wär auch, ob sich, icht verliefe von 
unser frauen güeter wegen, darumb man rechten müeste, so sol 
das selbe recht anders nindert vollendet werden, dan in der hof- 
march, darin die güeter gelegen seind...“, so ist damit genau 
dasselbe gesagt, wie in der Landesordnung von 1404°: „Wer aber, 
daz ain herr seinem pawman icht new oder invall darinn tun wolt, 
so sol der richter, under dem er gesessen ist, den pawman bey seinen 
rechten halten und schirmen.“ Die Regelung der Leiheverhält- 
nisse ist in Tirol im 14. Jahrhundert generell an die In- 
haber der geschlossenen Niedergerichtsbarkeit überge- 
gangen: in den meisten Gebieten an die Landrichter; dort, 
wo sich patrimoniale Gewalten im Besitze der Nieder- 
gerichtsbarkeit befinden, an diese Bo ist es auch zu ver- 
stehen, wenn es im Weistum der Hofmark Stams heißt’: „Von erst 
sult ir wissen, daz mein herr von Stams und sein gotzhauß zu eu 
und den güetern, darauf ir ietzund wesentlich sitzt, vil mer gerechti- 
kait haben, dann zuo andern des gotzhauß güetern, in der grafschaft 


Tirol gelegen“ — denn nur innerhalb der Stamser Hofmark besitzt 
das Kloster die geschlossene Niedergerichtsbarkeit. 
Ké Ké 
k 


Das Ziel, das sich Wopfner in seiner Arbeit gesetzt hatte, war, 
nachzuweisen, wie im 13. Jahrhundert die unfreien Leihen durch das 
Vorbild der Prekarien sich in freie Leiheverhältnisse verwandeln. 
Hierbei mußte er Schiffbruch erleiden, war doch die Problemstellung 
irrig, viele Voraussetzungen falsch. Zu einseitig richtete er seinen 
Blick auf angeblich standesrechtliche Wirkungen bestimmter Gruppen 
von Leiheverhältnissen, zu wenig Aufmerksamkeit schenkte er den 
Verschiebungen in der politischen Gewalt; und in ihnen, nicht im 
Freiwerden früher angeblich unfreier Leihen sind die entscheidenden 
Wandlungen des 13. und 14. Jahrhunderts zu erblicken. Aber der 
große Fleiß sichert der Arbeit namentlich für die behandelten Neben- 
fragen, z. B. die locationes perpetuae, immerhin Bedeutung. 


* k f 
an die Immunität erfolgte, zeigt besonders die Wiltener Hofmark: Urk. vom 
Jahre 1140. Bei Sinnacher; vgl. oben S. 231 Anm. 3. 

ı Tiroler Weist. I, 207, Z. 3ff. 

" Wopfner a. a. O. 207 § 12. 3 Tirol. Weist. II 56. 


240 Kritiken. 


Nach dem Erscheinen des Seeligerschen Buches über die Bedeutung 
der Grundherrschaft hat sich Wopfner in dem oben an zweiter Stelle 
genannten Aufsatze mit den dort vertretenen Ansichten über das Ver- 
hältnis von Hofrecht und Leihen auseinandergesetzt. Ausdrücklich 
bleibt er bei dem Gegensatze hofrechtlich-unfrei, landrechtlich - frei 
bestehen.! Wer ohne Vorkenntnis des Wopfnerschen Buches den 
Aufsatz liest, kann nicht auf den Gedanken kommen, daß der Ver- 
fasser des Aufsatzes vom Jahre 1905 seine 1903 erschienenen Aus- 
führungen irgendwie nennenswert geändert oder modifiziert hätte — 
zumal wenn ihm von dem letzten Rezensenten des Wopfnerschen 
Buches, Ulrich Stutz, versichert wird, er habe in dem Aufsatze seine 
Stellung siegreich gegen Seeligers Angriffe verteidigt.” Wer aber 
Wopfners Ausführungen von 1905 aufmerksam mit denen von 1903 
vergleicht, wird bald bemerken, was für augenfüllige Wandlungen 
hier eingetreten sind, ja, daB der Verfasser sich selbst eigentlich die 
Grundlagen seiner Forschung von 1903 untergraben hat. Hier seien 
einige Punkte der Ausführungen von 1903 mit denen von 1905 
verglichen: 


1903 

(S. 3.) Seit dem Ausgang 
des 9. Jahrhunderts verschmol- 
zen die Mitglieder der Hofgenossen- 
schaft zu der einen Klasse der 
Hörigen. .... Das Verhältnis der 
Hörigkeit wurde nicht durch 
Abstammung von hörigen Eltern 
begründet, sondern dasselbe er- 
faßte auch freie Personen, 
wenn sie in ein hofrecht- 
liches Leiheverhältnis ein- 
traten. Wir bezeichnen daher 
die Leihe nach Hofrecht als unfrei. 


(S. 81.) Für die unfreien Leihen 
galt das Hofrecht, für die freien 
Leihen das Landrecht. 


m LE o 


1905 
(S. 9.) Soweit es (das Hof- 
recht der älteren Zeit) die 
Leiheverhältnisse an grundherr- 
lichem Gute regelt, kommt es 
nicht in die Lage, auf die 
standesrechtliche Stellung 
des Beliehenen einen Ein- 

fluß auszuüben. 


(8.7, 8.) . . . ist hervorzuheben, 
daß im früheren Mittelalter ... 
nicht jede unfreie Leihe eine Leihe 
nach Hofrecht sein mußte. ... 
Ebensowenig wie jede hofrecht- 
liche Leihe als unfrei anzusehen 
ist, darf auch die Kompetenz des 
Hofgerichts in Leihesachen als not- 
wendiges Merkmal unfreier Leihe- 
verhältnisse bezeichnet werden. 


ı Wopfner, Schlußbemerkungen des Aufsatzes, S. 19, 20. 
TI Zs. d Savignyst. f. Rg. G. A. XXVI 386. 


Kritiken. 


1903 
(S. 85.) Wenn sich im 14. Jahr- 
hundert noch vereinzelte Erbleihe- 


. 241 


1905 
(S. 5.) Nachweisen läßt sich 
dieser Entwicklungsprozeß (enge 


verhältnisse finden, die für den 
Beliehenen persönliche Abhängig- 
keit vom Grundherrn herbeigeführt 
haben, so dürften solche im 15. Jahr- 
hundert nur mehr bei wenigen 
Grundherrschaften vorgekommen 
sein. 


Verbindung zwischen persönlicher 
Hörigkeit und Besitz gutsherr- 
lichen Landes) erst seit dem 
14. Jahrhundert. 


Den Lauf der Entwicklung zeichnet Wopfner 1905 also genau 
entgegengesetzt wie 1903: Wührend er 1903 von einem strengen 
Hofrecht ausgeht, das seit dem ausgehenden 9. Jahrhundert bestanden 
haben und jeden, der in seinen Bereich eintrat, unfrei gemacht haben 
soll, und die entscheidende Wandlung in das Freiwerden dieser Leihen 
im 14. Jahrhundert durch Eintreten in den Kreis des Landrechts er- 
blickt, leugnet er 1905 die standesrechtliche Wirkung des Hofrechtes 
der älteren Zeit und läßt das strenge Hofrecht erst als Produkt des 
späten Mittelalters erscheinen.! Dennoch — und das ist das Merk- 
würdige — hält Wopfner an der Formulierung des Hauptproblems 
fest, nennt die Prekarie „ein wesentlich freies, dem Landrecht ent- 
sprossenes Leiheverhältnis, das sich seit dem 11. Jahrhundert zur 
Erbleihe auswuchs“; nimmt also hier doch wieder stillschweigend für 
das frühere Mittelalter das Vorhandensein unfreier, nicht dem Land- 
recht angehörender Leihen an — von Leihen nach Hofrecht mit 
standesrechtlichen Wirkungen. 

Die Widersprüche im Aufsatze selbst sowie der dort vorgetragenen 
Ansichten mit denen des Buches liegen klar zutage; und dies 
Schwanken in den Grundvoraussetzungen, in der Beurteilung des Hof- 
rechts, scheint dem Referenten viel weniger „eine siegreiche Ver- 
teidigung“ der Position vom Jahre 1903, als vielmehr ein neuer 
Beweis für die Unmöglichkeit der Problemstellung selbst zu sein. 
Wenn Wopfner das eine Mal mit aller Bestimmtheit die Merkmale 


ı Die Begründung eines persönlichen Abhängigkeitsverhältnisses durch 
Übernahme grundherrlichen Landes erst in das späte Mittelalter zu ver- 
legen, ist ebenso unrichtig, wie das Verschwinden derartiger Verhältnisse 
im späteren Mittelalter zu behaupten, was Wopfner 1903 tat. Immer stand 
es dem Grundherrn frei, bei Übertragung von Land das Eingehen auch 
eines persönlichen Abhängigkeitsverhältnisses zu verlangen. Für das frühere 
Mittelalter vgl. Seeliger a. a. O. 49; 150 unten; namentlich 152. Das Vor- 
handensein unfreier Leiben bestreitet Seeliger für keine Zeit, wohl aber die 
Gegenüberstellung bestimmter Leihegruppen mit bestimmten standesrecht- 
lichen Wirkungen. 


242 Kritiken. 


für unfreie, hofrechtliche Leihen in der Zeit vom 9. bis 13. Jahr- 
hundert findet, das andere Mal die standesrechtlichen Wirkungen des 
Hofrechts erst seit dem 14. Jahrhundert wirksam werden läßt, so 
dürfte hierin am besten die Unmöglichkeit zum Ausdruck kommen, 
ein derartiges Hofrecht, wie es die herrschende Lehre für ihre Gegen- 
überstellung von freien und unfreien Leihen bedarf, überhaupt auf- 
zufinden.! 
t a * 

Ungleich ergebnisreicher scheint dem Referenten die an dritter 
Stelle genannte Arbeit Wopfners über das Tiroler Freistiftsrecht zu 
sein. Ist doch der Verfasser hier nicht durch eine bestimmte, der 
Literatur entnommene Problemstellung beeinflußt, sondern er zieht 
die Linien der Entwickelung unbefangen, nur auf Grund des ihm in 
reichem Maße zur Verfügung stehenden archivalischen Materials. Den 
Ursprung des Freistiftrechts erblickt Wopfner in der Ansiedelung un- 
freien Hofgesindes im früheren Mittelalter?, ohne aber sich deswegen 
zu vorschnellen Äußerungen über die standesrechtliche Wirkung des 
Freistiftrechtes hinreißen zu lassen; vielmehr erklärt er ausdrücklich: 
„die Leihe zu Freistiftsrecht im allgemeinen als unfrei zu erklären 
ist aber ... unzulässig“® Denn — dies sei in Ergänzung der 
Wopfnerschen Ausführungen hinzugefügt — ist auch der Ursprung 
des Freistifts in der Ansiedelung des unfreien Hofgesindes zu suchen, 
so stand es doch den Grundherrschaften frei, die auf ein Jahr lau- 
tenden Leihen des Freistiftrechtes auch in anderen Fällen, etwa bei 
Neuverleihung ledig gewordenen Hufenlandes anzuwenden; und zahl- 
reiche derartige Urkunden beweisen, daB das Freistift an sich keine 
Standesminderung des Beliehenen nach sich zog.* Eine derartige An- 

1 Vgl. hierzu die Unsicherheit in der Zuweisung der einzelnen Leihen 
in die beiden Gruppen „unfrei“ und „frei“ in Wopfners erster Arbeit, z. B. 
83: „Leiheverhältnisse, die zwar zu den freien gezählt werden müssen, die 
aber aus unfreien Leihen sich entwickelt haben.“ — „Todfall und Fronden, 
die sich für gewöhnlich bei freien Erbleihen nicht finden.‘ Ferner die 
Beurteilung der Leihen nach Hausgenossenrecht auf S. 99. 

7 Wopfner, Freistiftrecht 2. 3 Ebenda 6. 

* Vgl. Oberösterr. U.-B. V, 208 (1318): Das Erbrecht einer Hufe wird 
den Erben abgekauft, um die Hufe in Zukunft immer nur auf ein Jahr 
auszutun. — Oberösterr. U.-B. VII, 648 nr. 650 (1373): Wernhart, Amt- 
mann zu Weistract, geht ein derartiges Leiheverhältnis ein. Von einer 
Standesminderung kann keine Rede sein. — Oberösterr. U.-B. VI, 314, nr. 310 
(1340): Der Empfänger von Gut zu Freistifterecht siegelt selbst. — Die 
Beispiele sind der von Dopsch verfaßten Einleitung zu den Österreichischen 
Urbaren entnommen, S. CXLII ff.; der Interpretation, welche die Urkunden 


Kritiken. 243 


wendung des Freistiftrechtes auf Verhältnisse, die ursprünglich nicht in 
seinen Bereich gehörten, hatte dann zur Folge, daß sich dieses Rechts- 
verhältnis „bereits im Mittelalter als ein Proteus unter den Rechts- 
verhältnissen“ darstellte, an dessen einheitliche Regelung, im Gegensatz zur 
bäuerlichen Erbleihe, sich die gesetzgeberische Tätigkeit des Landesherrn 
weder im 14. noch in den folgenden Jahrhunderten heranwagte! — sehr 
mm Schaden der Inhaber von Freistiftgütern.. Die Reform unter 
Kaiser Maximilian I. bezog sich nur auf die Freistiftsgüter mittelbar 
oder unmittelbar landesfürstlicher Grundherrschaften — die Lage der 
Freistiftler privater Grundherrschaften blieb hiervon unberührt. Zwar 
wurde die Lage der Freistiftler dadurch besser, daß sie das Gut 
faktisch auf längere Zeit behielten, ja sogar im Laufe der Neuzeit 
ein gewisses Erbrecht an ihm gewannen — eine Entwicklung, die 
im eigensten Interesse der Grundherrn lag, da kurzfristige Leihen zu 
Raubbau führen —; aber dieser Vorteil ging durch die drückenden 
Laudemien, welche die Grundherrn als Ersatz für den Verzicht auf 
den Gutsheimfall bei allen Fällen von Besitzveränderung verlangten, 
verloren. Laudemien von 2—15 Prozent des Grundwertes waren im 
18, Jahrhundert üblich. Dazu kamen andere ordentliche und außer- 
ordentliche Lasten, die zu einer erdrückenden Überschuldung der 
Freistiftler führten — namentlich im Ostpustertal. Ein erstes Ein- 
greifen der Staatsgewalt zu gunsten der Freistiftler fand unter Joseph II. 
statt, gestützt auf die Berichte des trefflichen Ignaz von Hörmann — 
aber der Tod Josephs II. machte dem Reformwerk ein vorschnelles 
Ende. In der Folgezeit waren es die Provinzialbehörden, welche auf 
Durchführung der Agrarreform drangen, während die Zentralbehörde 
in Wien mit ihrem schleppenden Geschäftsgang mehr hindernd im 
Wege stand — zumal bei ihrer Scheu, in den Wirkungskreis der 
privaten Grundherrschaften einzugreifen. Endlich in den 30er und 
Aler Jahren des 19. Jahrhunderts setzte eine planmäßige Reform von 
neuem ein; aber sie wurde bald überholt, denn 1848 brach die Re- 
volution über Österreich herein; auf Grund der Bestimmungen des 


dort erfahren haben, kann Referent allerdings nicht in allen Punkten zu- 
stimmen, namentlich nicht der Annahme, daß das Freistift eine so weite 
Verbreitung gehabt haben soll. Wenn es in der Urkunde von 1318 heißt: 
ut liceat .. eandem hubam locare cuilibet agricole ad annuum censum, 
prout viderit secundum morem provincie Austrie sufficere ad solvendum" — 
eo ist damit nicht gesagt, daß das Freistift die in Österreich übliche Art, 
Leihegut zu vergeben sei, sondern nur, daß das Kloster für diesen kon- 
kreten Fall Verleihung auf jährlichen Zins, wie er der sonst in Österreich 
üblichen Höhe entspricht, vorzieht. 
! Wopfner, Freistiftrecht 19, 20. 


A 


244 Kritiken. 


Gesetzes von 1849 wurden die auf den Freistiftgütern ruhenden 
Lasten teils aufgehoben, teils abgelöst, diese selbst aber als freies 
Eigentum ihrer bisherigen Nutznießer erklärt. 

Gerade die beiden letzten Kapitel mit ihrem vorsichtigen Ah- 
wägen der verschiedenen Ursachen, aus denen sich die trostlose Lage 
der Freistiftler im Ostpustertal ergab, dann das geschickte Heran- 
ziehen herrschender volkswirtschaftlicher Anschauungen für das Ver- 
ständnis der Haltung der Regierung, sowie die richtige Bewertung 
einzelner Persönlichkeiten für den Gang der wirtschaftsgeschichtlichen 
Ereignisse machen das Buch zu einem höchst dankenswerten Beitrag 
für das Verständnis der österreichischen Agrarreform, dessen Wert durch 
eine Reihe lehrreicher urkundlicher Beilagen noch gesteigert wird. 

Leipzig. Fritz Rörig. 


Heinrich Kretschmayr, Geschichte von Venedig. Erster Band. 

(Bis zum Tode Enrico Dandolos.) Gotha 1905. 12 Mk. 

Venedig dürfte neben Florenz wohl die einzige Stadt Italiens 
sein, die im Mittelalter und bis in die neuere Zeit eine in sich zu- 
sammenhüngende, inhaltlich bedeutsame Geschichte erlebt hat, und 
darum den Anspruch auf eine ausführlichere, monographische Dar- 
stellung dieser Geschichte mit Recht erheben darf, weil das Interesse 
selbst eines weiteren Publikums diesem Gegenstande niemals fehlen 
wird. Weniger auf geistigem Gebiet als in der Politik bedeutend 
durfte Venedig einmal daran denken, auch die höchsten Angelegen- 
heiten der ganzen Nation, ihre Vertretung und Einigung gegen das 
Ausland, selbständig in die Hand zu nehmen, und auch nach dem 
Jüähen Zusammenbruch solcher Hoffnungen lenkte es noch in späterer 
Zeit durch geschickte und energische Verteidigung staatlicher Hoheits- 
ansprüche gegenüber dem obersten Priester die Augen und die Teil- 
nahme der Welt auf sich. 

Kretschmayr teilt in diesem ersten Bande seines Werkes, dem 
noch zwei Teile folgen sollen, die Geschichte bis zum Jahre 1205 in 
drei Bücher, Byzantische Oberherrschaft, Die dogale Monarchie, Vene- 
zianische Großmachtstellung. So passend die ersten beiden Bezeich- 
nungen sind, so wird man doch gegen die letzte Bedenken erheben 
müssen. Schon der Titel des ersten Kapitels der “Großmachtstellung’, 
‘Venedig zwischen Staufern und Komnenen’, und mehr noch der In- 
halt dieses Kapitels, der Venedig in einer steten Pressung während 
des ganzen 12. Jahrhunderts zwischen gleich starken oder überlegenen 
Mächten, Deutschland, Byzanz, Sizilien zeigt, passen doch nicht recht 
zu dem Titel des Buches. Wie hätte die Stadt, auch nach dem 
großen Jahre 1177, wohl auf die Dauer neben Heinrich VI. bestanden? 


Kritiken. 245 


Eine Großmacht war Venedig, der Stadtstaat, recht eigentlich nur in 
den Jahrhunderten zwischen dem Untergang der mittelalterlichen 
territorialen Großmächte des östlichen und des westlichen Kaisertums 
und dem Aufkommen der modernen territorialen Großmächte Habs- 
burg und Frankreich, also etwa von 1197/1204 bis ca. 1500, für 
das 12. Jahrhundert scheint mir der Ausdruck Großmacht nicht zu 
passen. ` 

Doch ist es nicht meine Absicht, von einem Buche, dessen Dar- 
stellung ca. 700 Jahre Geschichte umspannt, den Gesamtinhalt oder 
die Auffassung hier kritisch oder referierend wiederzugeben, ich gehe 
vielmehr zu Einzelheiten der Ausführung über. Da möchte ich vor- 
weg doch wenigstens einige Punkte der Erörterungen berichtigen, in 
denen K. zu meiner Arbeit ‘Venedig und das Deutsche Reich von 
983—102 L! Stellung nimmt. K. nimmt in seine Darstellung mehrere 
Umstände auf, die meines Wissens bisher allein in meiner Arbeit 
ausführlich behandelt oder überhaupt nachgewiesen sind (die Zahlung 
eines höheren Tributes, die Bitte um die Erlaubnis, Häfen auf vene- 
zianischem Gebiet anzulegen, die Tatsache, daß Venedig ohne Wider- 
spruch sich eine Urkunde ausstellen läßt, in der von der fidelitas 
ducis sueque gentis die Rede ist S. 124. 131. 132.), meint aber in 
der Auseinandersetzung mit meiner Arbeit seinen Standpunkt als 
einen im wesentlichen ablehnenden formulieren zu müssen (Anm. 20/3 
8. 439/40). Wenn er aber dort sagt: “In Wirklichkeit scheint mir 
nur ein durch Otto II. ... und hernach wieder durch Salier und 
Staufer erhobener Oberherrlichkeitsanspruch des abendländischen Im- 
perrums über Venedig, nicht die tatsächliche Eroberung und mehr- 
Jährige Beherrschung der Stadt nachgewiesen’, so muß ich doch be- 
merken, daß ich etwas derartiges niemals behauptet habe. Aus 
8.570 meiner Arbeit? und besonders Anm. 1 daselbst geht m. E. mit 
hinreichender Deutlichkeit hervor, daß ich an Feststellung von Friedens- 
bedingungen durch Gesandte denke, in deren Verlauf der Doge schrift- 
lich oder mündlich den Kaiser als seinen Oberherren anerkannte, das 
Land von ihm zu Lehen nahm. Das ist doch etwas ganz anderes 
als “tatsächliche Eroberung der Stadt”. Und die mehrjährige Be- 
herrschung, bei der man nach dem Zusammenhang von K.s Worten 
etwa an die Einsetzung von Reichsbeamten und dergl. denken muß, 
ist bei mir nichts als die Anerkennung des imperialen Olerkien 


1 M. I. Ö. G. XXV, 545—575. Beiläufig: warum zitiert K. immer ‘Ven. 
und das D. R. im Jahre 983°? 

? In dem Abschnitt ‘Aus alledem können wir also folgendes für das 
Verhältnis Venedigs zum Reiche’ sind die Worte "für — Venedigs’ im 
Druck durch Versehen ausgefallen. 


246 Kritiken. 


keitsanspruches durch Venedig, welche Anerkennung auch K. in seiner 
Darstellung, abweichend von der Anmerkung, als erwiesen ansieht. 
“ Wenn K. ferner sagt: ‘Das Übrige, die Umdeutung der Darstellung 
des Johannes ... kann m. E. nicht überzeugen’, so möchte ich be- 
merken, daß ich zu beweisen suchte (auf S. 549—552 meiner Arbeit) 
1. daß die Darstellung der Ereignisse des Jahres 983 bei Johannes 
ungenau ist!, 2. daß sie innerlich "unmöglich ist, 3. daß er den In- 
halt einer Urkunde in einem wesentlichen Punkte falsch angegeben 
hat; ich habe daraus gefolgert, daß sein Bericht nicht unbedingt zu- 
verlässig und nicht ausschlaggebende Quelle sein könne. Einen 
solchen Nachweis, oder den Versuch dazu, pflegt man aber, wenigstens 
nach dem mir bekannten Sprachgebrauch, nicht die Umdeutung einer 
Quelle zu nennen, was vielmehr meines Wissens ein methodisch un- 
zulässiges Verfahren bezeichnet, einer der schwersten Vorwürfe ist, 
die man gegen einen Historiker erheben kann. Überhaupt darf ich 
wohl sagen, daß die Anm. 20/3 meiner Arbeit nicht eben gerecht 
wird, sie vielmehr durch die ganze, auch weiterhin noch mehrfach 
recht angreifbare Ausdrucksweise wissenschaftlich in einem etwas 
zweifelhaften Lichte erscheinen läßt. Wie es nun mit den beiden 
greifbarsten Einwendungen, auf die K. seine Stellungnahme gründet, 
bestellt ist, habe ich eben erwiesen, eine längere Erörterung dieser 
nicht allgemeiner interessierenden Fragen ist aber hier nicht wohl 
am Platze; ich wende mich vielmehr dem weiteren Inhalt des 
Buches zu. 

Dasselbe ist von kritischen Mißgriffen z. T. bedenklicher Art nicht 
ganz frei. Dem reichen Griechen Narses, der noch vor 819 die Ka- 
pelle die h. Theodor erbaut haben soll (S. 65; vgl. S. 86. 425. 429), 
hätte K. doch besser nicht zu einem Scheindasein in seinem Buche 
verhelfen sollen. Soweit ihn Galli aus dem Stück IX des Chronicon 
Venetum konstruiert hatte, hat ihm doch Simonsfeld ? gründlich den 
Garaus gemacht und die Ausführungen von Saccardo?, die in ihren 
baugeschichtlichen Teilen tüchtig und wertvoll sein mögen, sind in- 
bezug auf diesen Narses nicht minder wie die von Galli reine Phan- 
tasien. Unbefangenerweise kann man in dem Narses des Stückes IV 
des Chronicon, einem Vetter des “Longinum Ravenne perfectum’, 
nichts weiter sehen als einen Hinweis auf die in Venedig zur Zeit der 
Abfassung des Stückes IV bereits vorhandene, in Stück IX aus- 
gebildete und schriftlich fixierte Narses- und Longinussage. Wenn K. 


! Dies haben schon andere vor mir gesehen. Vgl. Uhlirz, Otto II. 
S. 195, Anm. 27 und die dort besprochene Literatur. 

2 Archivio Veneto XXXV, 117—137. 

3 Archivio Veneto XXXIV, 91 ff. 


Kritiken. 247 


von dieser auf S. 68 sagt: “Ein Gegensatz, wie er im 10. Jahrhundert 
bereits empfunden, in der vom Chronicon Venetum in das Jahr 552 
vorgeschobenen Fabel vom Streit beider Städte vor Narses angedeutet 
ist. Die Paduaner beklagen’ usw., so muß ich gestehen, von alle- 
dem auch nicht ein Wort im Chron. Ven. zu finden (vgl. auch Wüsten- 
feld, Venetorum historia ... Inaug. Diss. Göttingen 1846, S. 46). 
K. hätte dieser falschen Inhaltsangabe von Wüstenfeld, Gött. Gel. 
Anz. 1854 (2) S. 1146—47 nicht folgen sollen, da inzwischen Mon- 
ticolo (Bulletino dell’ istituto stor. Ital. IX, 224—226) eine genaue 
und zuverlässige Inhaltsangabe! des schwer verständlichen Stückes ge- 
liefert hat, in der von jenem Streit usw. nichts steht. Recht frag- 
würdig ist auch die Behauptung (S. 124), daB 983 die Leute von 
Cavarzere von Otto II. “das Gebiet von Loreo und Land oder Wasser- 
strecken und Häuser in Campo di Cervi und Sauna ebendort als 
Besitztum zugewiesen’ erhielten. Sie stützt sich auf Dandolo (Murat. 
SS. XII) col. 270 A: “municipes Capitis Aggeris — imperatori se subdi- 
derunt et ab eo de Laureto, Cervas, Sauna privilegium obtinuerunt’. 
Woher kommt aber Dandolo im 14. Jahrhundert zu dieser Kenntnis, 
die vor ihm nicht überliefert ist? Doch wohl auf Grund einer Ur- 
kunde, die besagt, ein Kaiser Otto habe den Leuten von Cavarzere 
bestätigt "de canale publico in campo de Cervi, de campo de Cervi 
in Sauna et intercesa de Lauredio, ab intercesa de Lauredio in unda, 
super unda maris’. Diese Urkunde wies man früher Otto II. zu, 
Sickel bewies (M. G. D. O I, 480, Nr. 350), daß es sich “im günstig- 
sten Falle um eine Aussage über eine Urkunde Ottos I. von 968 
handle. Und zu diesem Jahre hat auch K. (S. 113) die Urkunde be- 
reits verwertet, angesichts des sehr fraglichen Überlieferungszustandes 
und des Umstandes, daß sie von anderer Seite (Monticolo) für eine 
Fälschung erklärt wird, mit etwas zu großer Sicherheit. Doch dies 
mag hingehen, wie kann er aber dieselbe Urkunde nochmals zu 983 
verwerten? Denn angesichts der genauen Übereinstimmung Dandolos 
mit der Urkunde und des Hinweises auf das Privileg sollte der Be- 
weis schwierig zu führen sein, daß Dand. hier eine andere, ursprüng- 
liche Überlieferung für 983 vor sich hatte, nicht vielmehr den an- 
geblichen Abfall aus der Urkunde, vielleicht in Verbindung mit der 
des Jahres 1000, kombiniert und konstruiert. Die Nachricht Dan- 
dolos ist einfach auszuschalten und die Urkunde von 968 vorsichtiger 
zu verwerten, als K. dies tut. 

Abgesehen von solchen kritischen Mißgriffen ist zu bemerken, 
daß K. die vorhandenen und veröffentlichten Quellen nicht immer ge- 


! Vgl. auch N. Archiv XXXI, 460f. 


248 Kritiken. 


nügend ausgenutzt hat, daß sich an Tatsächlichkem manches nach- 
tragen und berichtigen läßt. Ich bringe im folgenden einige solcher 
Nachträge, meist für das 12. Jahrhundert. In den neuerdings viel 
erörterten Fragen der Entstehung der Zünfte, ihres Zusammenhanges 
mit geistlichen Genossenschaften usw. läßt sich eine von Monticolo, 
La costituzione del doge Pietro Polani ... circa la processio scolarum 
(Atti d. R. accad. d Lincei ser. V rendiconti Scienze morali IX, 103 
Anm. 1) unvollständig zitierte Stelle einer Urkunde von 1051 viel 
besser ausnutzen. Sie lautet vollständig. “unum locum in ecclesia 
sancti Salvatoris in scola sanctae Mariae iuxta locum de mansione, 
hubi Vita uxor tua debet ibi stare diebus vite sue, post suum hobi- 
tum debet devenire in mea potestate et de mea mansionem.’ Es 
folgt daraus, daß bestimmte Plätze in der scola zu bestimmten 
Häusern (mansio) erblich gehörten, derart daß über sie testamentarisch 
und vertragsmäßig verfügt werden konnte, daß auch Frauen solche 
Plätze einnehmen, an der scola teilnehmen konnten. — Auf welche 
Quelle sich K. stützt, wenn er Ordelafo Faledro vom “Dezember? 1101’ 
(S. 221) Doge sein läßt, ist mir unbekannt; die translatio S. Stephani 
(Corner, Eccles. Venetae tom. VIII, 108) datiert: 1110 indictione 
tertia, octavo kalendas Iunii... Ordelapho Phaledro.... ducatus sui 
anno octavo. Darnach muß er nach dem 25. Mai 1102 gewählt 
sein. Aus derselben Translation hätte K. (8.459) den Vater des 
Dogen Pietro Polani (Dominicus Polani imperialis protonobillissimus 
cum Petro filio suo) ergänzen können; mir wenigstens ist nur ein 
Petrus Polani aus den Urkundenunterschriften der Zeit bekannt, eben 
der spätere Doge, also muß wohl Dominicus mit dem bei einem ein- 
fachen Adligen ganz ungewöhnlichen byzantinischen Titel — eben 
deswegen ist diese Feststellung nicht ohne Interesse — der Vater des 
Dogen sein. Wenn K. auf S. 232 und 460 die Venezianer schon 
1140 von Roger II. die Erlaubnis zum Wiederaufbau einer zerstörten 
Kirche in Palermo erhalten läßt, auf Grund der Urkundennotiz bei 
Rosario di Gregorio II, 149 (nicht 202), so ist zu bemerken, daß die 
Urkunde von Garufi, I documenti inediti dell’ epoca Normanna (Doc. 
per servire alla stor. d. Sicilia I serie, vol. XVIII) S. 44 nr. XVIII 
längst im vollen Wortlaut veröffentlicht und in 1144 zu setzen ist.! 
Daß die capita contratarum bereits 1187 nachweisbar seien (8. 338), 
ist mir neu; in der Urkunde von 1187 bei Corner, Eccles Torcel- 
lanae II, 161 kommt nur der Ausdruck contrata vor. Derselbe wird 
vielleicht schon durch eine allerdings sehr unsichere Überlieferung 
(Abschrift des 15. Jahrhunderts einer Paduaner Urkunde von 1153, 


1 Vgl. Caspar, Roger II, Regesten no. 163. 


Kritiken. 249 


die ihrerseits den Inhalt einer Urkunde von 1064 wiedergibt) für das 
Jahr 1153 belegt (Cod. dipl. Padovano I, 218 nr. 189). S.339 
sagt K., daß von einem Kanzler wenigstens in venezianischen Urkunden 
nicht vor dem Jahre 1207 die Rede sei; ich stelle zusammen: 880 
Dominicus presbyter cancellarius noster (Ughelli-Coleti V, 480); 960 
Ego Dominicus presbiter et cancellarius (Font. rer. Austr. II, 12, 
1, 25). Gegen keine dieser Urkunden ist bisher der leiseste Zweifel 
erhoben worden. Das Wahldekret (besser Gesetz über den Amts- 
zwang) vom August 1185 braucht nicht aus der Urkunde von 1189 
erschlossen zu werden (S. 491), da es Monticolo, I capitolari delle 
arti Veneziane I, 27 Anm. 2 in seinem wesentlichen Inhalt bereits 
veröffentlicht hat, was auch mir seiner Zeit (Dux und comune S. 58) 
entgangen war. Über die Popularen des Jahres 1177 wird sich 
allerdings kaum etwas ermitteln lassen, dagegen dürfte in der Frage 
nach der Stellungnahme der großen Gewalten zu der Entwicklung der 
Verhältnisse in Venedig die Bemerkung nicht ohne Interesse sein, 
das, während das comune in Papsturkunden schon 1165 (J.-L. 11189) 
auftaucht und als rechtmäßiger Besitzer von allerlei, vielleicht doch 
auf recht fragwürdige Weise erworbenen Ländereien in Palästina an- 
erkannt wird, das sogenannte Paktum noch 1197 von Heinrich VI. 
ganz in den alten Formen nur dem ob seiner vortrefflichen Weis- 
heit gepriesenen Dogen ausgestellt wird, daß auch Friedrich II. 
1232 in seinem Handelspriviieg nur von dem dux und dem 
populus ducatus Veneti etwas weiß, die Erwähnung der eigent- 
lichen Regierung aber, des comune, scheinbar geflissentlich ver- 
meidet. 

Das Angeführte wird immerhin genügen, um zu zeigen, daß sich 
noch mancherlei aus den Quellen hätte herausholen lassen. Das 
letzte Wort über die Geschichte Venedigs bis 1200 ist hier noch 
nicht gesprochen, der Verfasser weist ja selbst vielfach auf wünschens- 
werte und noch zu liefernde Untersuchungen hin. Aber das soll nicht 
hindern, das vorliegende Buch als sehr nützlich und erwünscht zu be- 
grüßen, anzuerkennen, daß trotz mancher Mängel eine tüchtige und 
ausgedehnte Arbeit dem Werke zugrunde liegt. Eine umfangreiche 
Literatur ist meist wohl vollständig herangezogen, an manchen 
Stellen wird mit selbständiger Forschung die bisherige Kennt- 
nis erweitert oder berichtigt. Mit Davidsohns Geschichte von 
Florenz wird man das Buch nicht vergleichen dürfen, sich aber 
doch des brauchbaren und im allgemeinen wenigstens auch zu- 
verlässigen Führers durch die Anfänge venezianischer Geschichte 
erfreuen. 

Berlin. B. Schmeidler. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 2. 17 


250 Kritiken. 


Franz Arens, Das Tiroler Volk in seinen Weistümern. Ein 
Beitrag zur deutschen Kulturgeschichte (Geschichtliche Unter- 
suchungen, hrsg. von Karl Lamprecht. 3. Heft). Gotha, F. A. 
Perthes, 1904 (XVI, 436 S.). 

Das vorliegende Buch gibt sich, was trotz aller ernsthaften Be- 
strebungen zur Förderung der Kulturgeschichte leider immer noch 
selten genug vorkommt, als ein bewußt kulturgeschichtliches und 
lediglich von kulturhistorischen Gesichtspunkten bestimmtes Werk. 
Es will „einen Baustein liefern zu einer Geschichte der deutschen 
Volksseele*. DBetrübend genug ist es, wenn eben wegen dieses Zieles 
eine übrigens wohlwollende Besprechung dieses Buches (von F. Kogler 
in der „Deutschen Literaturzeitung“ 1905, Nr. 1) zu dem Satz kommt: 
„Wir haben es also mit keiner historischen, sondern einer philosophi- 
schen Arbeit zu tun!‘ Man sieht, wie noch immer ernste kultur- 
geschichtliche Arbeit als solche gar nicht erkannt oder gewürdigt 
wird. Leider gibt nun aber auch Arens selbst, allerdings verleitet 
durch allzu großen Respekt vor der Selbsteinschätzung seines Lehrers, 
Prof. Lamprecht, einen Beweis, daß auch er der bisherigen Arbeit 
und den Leistungen auf dem Gebiet der Kulturgeschichte doch nicht 
genügend gerecht zu werden vermag. Er schreibt: „Zudem beginnt 
man erst heute nach dem Vorgange von Lamprecht wieder mit 
vollerem Bewußtsein die Volksseele als Grundlage des ganzen histo- 
rischen Geschehens anzusehen“. — Der arme Gustav Freytag! Der 
ein weit höher stehender Kulturhistoriker war, als Lamprecht jemals 
sein wird, derselbe Freytag, der als Aufgabe seiner „Bilder aus der 
deutschen Vergangenheit“ ansah, „ein Bild zu geben von fast zwei- 
tausendjähriger Entwicklung unserer Volksseele!“ Und vielleicht darf 
auch der Referent seine „Geschichte des deutschen Briefes“ erwähnen, 
deren ausgesprochenes Ziel ist, einen Beitrag zur Geschichte der deut- 
schen Volksseele zu geben, und deren erster Band zwei Jahre vor 
dem ersten Band der „Deutschen Geschichte“ Lamprechts erschien. 
Es ist überhaupt an der Zeit, gegen die Meinung Lamprechts und 
die Behauptung einer Reihe seiner Anhänger, namentlich jourmalisti- 
schen Schlages, L. habe erst die Kulturgeschichte zu wissenschaftlicher 
Bedeutung gebracht, nachdrücklich zu protestieren. In Wahrheit bat L. 
der Wissenschaft der Kulturgeschichte oft mehr geschadet als genützt, 
wenn auch natürlich in vieler Beziehung eben doch genützt. Es 
ist ferner sehr die Frage, ob die zuweilen in der Grundauffassung der 
Dinge sowie vor allem in der Terminologie und der öfter gesucht 
philosophisch zugestutzten Schreibart sichtbare Beeinflussung Arens’ 
durch Lamprecht, gegen den er nur einmal bescheiden auf S. 338 
opponiert, dem vorliegenden Werk zum Vorteil gereicht. Auch in der 


Kritiken. 251 


Vorliebe für weitschweifige theoretische Auseinandersetzungen berührt 
sich Arens mit Lamprecht, übertrifft diesen darin freilich sogar noch. 

Aber, um auf dieses Thema nicht weiter einzugehen, Arens’ Buch 
verdient auf jeden Fall warme Anerkennung. Es gründet sich auf 
eindringende Kenntnis des Materials, ist fleißig gearbeitet, nicht un- 
kritisch und verrät in den allgemeinen Partien der Abschnitte auch 
oft gutes kulturgeschichtliches Urteil. Eine hin und wieder hervor- 
tretende Neigung zu tönenden Worten und das häufige Vorkommen 
von ‚ich‘ und ‚wir‘ sollen einem Erstlingswerk zu gute gehalten 
werden. 

Arens will auf Grund der tirolischen Weistümer — er wählt 
diese, weil sie die reichhaltigste aller territorialen Sammlungen dar- 
stellen — den seelischen Zustand des tirolischen Landvolks nament- 
lich im späten Mittelalter und den zwei ersten Jahrhunderten der 
Neuzeit erforschen und damit einen Baustein liefern zur Geschichte 
der deutschen Volksseele, will also keine rechtsgeschichtliche, sondern 
eine ausgesprochen kulturgeschichtliche Arbeit liefern. „Vor allem 
wird es gelten, die gemeinsamen Züge ihres geistigen, sozialen und 
sittlichen Lebens zu abstrahieren und diese, von allgemeineren Begriffen 
ausgehend, möglichst anschaulich und tiefdringend wiederzugeben.“ 
Über gewisse in der Natur seiner überhaupt spröden Quellen liegende 
Schranken seiner Arbeit mag man das Nötige bei Arens in der 
Einleitung nachlösen, namentlich bezüglich der Frage, ob die vom 
Recht postulierten Anschauungen auch immer der Wirklichkeit ent- 
sprochen haben. Eine Ergänzung anderseits namentlich für „feinere 
Fragen des Seelenlebens“ sucht A. vor allem aus der Heranziehung des 
Märchens, der Volkssage zu gewinnen. Ablehnender verhält er sich 
gelegentlich gegen literarische Quellen, so z.B. S. 196 bezüglich des 
sozialen Lebens gegen die Fastnachtsspiele, einerseits wegen ihrer 
Tendenz, anderseits weil sie „nie aus dem Gesichtswinkel der Bauern 
geschrieben“ sind. Nicht zutreffend ist übrigens, was A. allgemein 
in der Einleitung sagt über das Fehlen anderer Quellen, z. B. „intimerer 
Briefe aus dem Volke heraus“, für das Mittelalter; er dehnt seine Be- 
hauptung sogar auf die zwei ersten Jahrhunderte der Neuzeit aus, 
„wenigstens soweit das Seelenleben der unteren Stände in Frage 
kommt“. Das gilt aber für die unteren städtischen Stände keines- 
wegs, wie mancher Brief des noch ausstehenden zweiten Bandes 
meiner „Deutschen Privatbriefe des Mittelalters“ schon für diese Zeit 
zeigen wird. Nur für das Landvolk gilt das, und dies hat ja Arens 
allerdings allein im Auge. 

Dagegen hat er einen andern Punkt nicht genügend beachtet, das 
ist die ausgesprochene Volkstümlichkeit des Denkens und der Anschauung 

17* 


259 Kritiken. 


auch der oberen Stände ım späteren Mittelalter und bis in das 
16. Jahrhundert hinein (vgl. dazu meine Geschichte des deutschen 
Briefe und meine Geschichte der deutschen Kultur). Das Tiroler 
wie das Landvolk überhaupt unterschied sich damals im inneren Leben 
wie vor allem in seiner Ausdrucksweise häufig weit weniger von den 
andern Ständen, als er denkt. Eine leise Spur dieser Erkenntnis zeigt 
sich bei Arens auf S. 207 unten; aber im allgemeinen fehlt sie. Be- 
sonders bezüglich der Sprache, der Form des Ausdrucks trifft seine 
übrigens gute Charakterisierung der Weistümer (S. 88 „kindlicher 
Zug“, „von der mündlichen Rede nicht unterschieden“ usw.; S. 205: 
„herzlicher, aufrichtiger Ton: „lieber her“ „her richter“‘) ebenso auf 
den Stil etwa der Privatbriefe von Nürnberger oder hansischen Bür- 
gern, von Fürstinnen u. a. zu. Also ich meine, daß sich gerade für 
das spätere Mittelalter recht viel, was bei Arens als Eigenart des 
tirolischen Landvolkes erscheint, auch als Charakteristikum anderer 
Schichten hätte erweisen lassen. 

Viel stärker hat sich dann die Eigenart des tiroler Landvolks und 
der Gegensatz zu anderen Ständen und Schichten seit dem 16. Jahr- 
hundert ausgeprägt, mit der immer tieferen Kluft zwischen dem gelehrten 
Menschen und später der höfischen Kultur einerseits und dem niederen 
Volke anderseits, auch mit dem steigenden Gegensatz von Stadt 
und Land. Natürlich konnte sich aber gleichwohl selbst der abge- 
schlossene Tiroler Gebirgsmensch den allgemeinen Strömungen nur bis 
zu einem gewissen Grade entziehen. Einen gewissen Zeitcharakter trägt 
auch er, und Arens stellt im einzelnen diesen auch häufiger fest: so 
(S. 88—89) gerade in der eben berührten sich später erbeblich ändern- 
den Form des Ausdrucks, die aber anderseits in der Bewahrung 
vieles Ursprünglichen und Älteren, wie gesagt, nunmehr doch wieder 
zu andern Zeugnissen gegensätzlich wirkt, so etwa in der Titel- und 
Ehrsucht, die S. 205 unten noch schärfer als allgemeiner Zug hätte 
hervorgehoben werden können (vgl. besser S. 314), so in den poli- 
zeilichen Sittenmandaten (8. 277), so außer in anderen Momenten (vgl. 
etwa S. 287) vor allem in dem Vordringen des Intellektualismus (z. B. 
S. 75, 430f.) und eines beschränkten Individualismus (S. 431f.). Die 
Ausdrücke salva venia‘ usw. (S. 130) sind selbstverständlich Ein- 
flüssen der zeremoniellen neuen höfischen Art des 17. Jahrhunderts 
entsprungen. Besonders tritt diese „Einbeziehung in allgemeine histo- 
rische Zusammenhänge‘ bei Arens in dem Schlußwort hervor, das die 
Hauptrichtungen der (übrigens langsamen) Entwicklung im Seelenleben 
der Weistümer andeutet und feststellt, „daß das Jahrbundert des großen 
Umschwunges in Tirol ebensogut wie im innern Deutschland das sech- 
zehnte gewesen ist“. 


Kritiken. 253 


Immerbin hätten noch viel mehr Züge als allgemeine Züge, sei 
es des Landvolkes überhaupt, sei es des niederen, sei es des ganzen 
deutschen Volkes in bestimmten Perioden ausdrücklich hingestellt werden 
können, wie denn auch eine ganze Reihe tirolischer Rechtsbestimmungen 
Gemeingut des alten deutschen Rechts überhaupt sind. Recht viel 
umständlich untersuchte Züge endlich sind sogar allgemein mensch- 
lich oder selbstverständlich. Und es greift da allerdings ein Urteil 
Platz, das Arens schon im Vorwort als möglich voraussieht: „Von 
meinen einzelnen Behauptungen mag manches immerhin nach Art von 
Gemeinplätzen klingen“. 

Auf der anderen Seite erscheint bei Arens nun wieder manches, 
was nur einmal lokal belegt ist, als Zug des tirolischen Volkes über- 
haupt, was ohne weiteres nicht zuzutreffen braucht. 

Der Verdienstlichkeit der Arensschen Arbeit soll mit alledem 
kein Abbruch geschehen. Ihren Inhalt im einzelnen zu resumieren 
—- „nach einer kurzen Skizze der materiellen Kulturentwicklung wird 
die innere Anlage des Tiroler Volkes darzustellen gesucht, nach der 
Seite des Intellektes sowohl als nach der Seite des Gemütes hin“; es 
folgen „den wertenden und handelnden Menschen“ betrachtende Ab- 
schnitte über die Stellung zur Natur, über die innere Grundlegung 
des sozialen Lebens, über Wertungen, über das sittliche Leben und 
über das Recht —, geht nicht wohl an. Es ist eine beachtenswerte, 
ernsthafte und tiefgrabende Untersuchung, deren Ergebnisse vielfach 
auch für die allgemeine deutsche Kulturgeschichte von Bedeutung 
sind. Wünschenswert wäre ein Register gewesen. 

Georg Steinhausen. 


Nuntiaturberichte aus Deutschland nebst ergänzenden 
Aktenstücken. Zweite Abteilung 1560—1572. Hrsg. v. d. 
Histor. Kommission der Kais. Ak. d. Wiss. Bd. 3: Nuntius 
Delfino 1562—1563. Bearb. v. S. Steinherz. Wien 1903. 
LVIII, 552 S. 

Von den durch das Österreichische Historische Institut in Rom 
bearbeiteten „Nuntiaturberichten aus Deutschland“ ist dem im Jahre 
1897 erschienenen ersten Bande (Nuntien Hosius und Delfino 1560 
bis 1561) zunächst der dritte gefolgt, der sich, während der zweite 
den Depeschen des außerordentlichen Nuntius Commendone vorbehalten 
bleibt, an jenen unmittelbar anschließt. Er enthält die Fortsetzung 
der Korrespondenzen des ordentlichen Nuntius am Kaiserhofe, Zaccaria 
Delfino, für die Jahre 1562 und 1563. Eine beträchtliche Anzahl 
von Mitgliedern des österreichischen Instituts (die das Vorwort auf- 
zählt) hat im Laufe der Jahre an dem vorliegenden Bande mitgear- 


254 Kritiken. 


beitet; die Schlußredaktion hat wiederum, wie in Bd. I, S. Steinherz 
in Wien gehandhabt, der insbesondere auch zum Zweck der Vervoll- 
ständigung und Ergänzung des Materials die Akten des Wiener Staats- 
archivs durchgesehen und, was sich dort nicht fand, in der Wiener 
Bibliothek, der Großherzoglichen Bibliothek zu Karlsruhe und den 
Erskein-Papieren in Hannover aufgespürt hat. Andererseits sind die 
Lücken der Bestände des Vatikanischen Archivs durch Forschungen 
in Neapel, Florenz, Modena, Mantua, Mailand nach Möglichkeit aus- 
gefüllt worden. Daß es keine leichte Aufgabe gewesen ist, den Stoff 
zusammenzubringen, läßt der sehr instruktive erste Abschnitt der Ein- 
leitung erkennen, der „die Überlieferung des Materials“ behandelt. 
Wesentlich mitbestimmt ist letztere durch das Konzil, dessen dritte, 
entscheidende Phase mit dem in diesem Bande behandelten Abschnitt 
der Nuntiatur Delfinos zeitlich fast ganz zusammenfällt.e Delfino 
nämlich hatte nicht nur an den Kardinalstaatssekretär in Rom zu 
berichten, sondern ihm lag auch ob, sowohl die drei Konzilslegaten 
insgemein, wie auch gesondert den „ersten“ Konzilslegaten (anfangs 
Gonzaga, dann Morone) über die deutschen Dinge auf dem Laufenden 
zu erhalten. Natürlich wurde ihm auch von allen drei Stellen aus 
geantwortet, so daB wir, wenn alles erhalten wäre, ein sehr um- 
fassendes Material haben würden. Aber das ist nun keineswegs der 
Fall. Delfinos eigenes Archiv ist gänzlich und spurlos verloren, und 
die in Trient und Rom angesammelten Originalberichte des Nuntius 
nebst den Konzepten der Gegenschreiben haben sich nur sehr lücken- 
haft erhalten. Auch mit Zuhilfenahme von Abschriften, abgeleiteten 
Fassungen, Auszügen usw., die an verschiedenen Orten aufgefunden 
wurden, ist es nicht möglich gewesen, diese Korrespondenzen auch 
nur in annähernder Vollständigkeit zu rekonstruieren. Da indes die 
drei Serien einander naturgemäß ergänzen, so hat trotz alledem ein 
ebenso stattliches wie inhaltreiches Material gewonnen werden können. 
Die Schwierigkeiten aber, die da zu besiegen waren, kennzeichnet der 
Umstand, daß z. B. die 34 Berichte Delfinos an den Kardinalstaats- 
Sekretär Borromeo, die der vorliegende Band im Wortlaut mitteilt, 
aus zwanzig verschiedenen Handschriften zusammengetragen werden 
mußten. 

Wie aber die Überlieferung der Nuntiaturakten Delfinos durch 
das Konzil wesentlich beeinflußt worden ist, so hat letzteres begreif- 
licherweise auch dem Inhalt dieser Akten den Stempel aufgedrückt. 
Weitaus die Mehrzahl der Stücke befaßt sich mit dem Konzil, ent- 
sprechend dem Umstande, daß dieses die Beziehungen zwischen 
dem Kaiser und der Kurie damals beberrscht. Es handelt sich auf 
der einen Seite um die Versuche des Kaisers, auf die Versammlung 


Kritiken. 255 


einzuwirken, auf der anderen Seite um die Bestrebungen des Papstes, 
die Politik des Kaisers zu durchkreuzen. Dieser Kampf der Inter- 
essen bildet unmittelbar oder mittelbar den Hauptinhalt nicht nur 
der Akten der Nuntiatur Delfinos, sondern auch der aus beiden 
Lagern ergänzend herangezogenen Schriften: auf der einen Seite der 
Briefe Maximilians, der Protokolle des kaiserlichen geheimen Rats 
usw., auf der anderen der Berichte der päpstlichen Diplomaten 
Commendone und Morone, die bei besonderen Anlässen als Unter- 
bändler der Kurie tätig waren. 

Daneben kommen dann freilich auch noch andere Gegenstände 
— teilweise sogar recht eingehend zur Sprache — die mit dem Konzil 
an sich nichts zu tun haben. Neben Fragen von untergeordneter 
Wichtigkeit, wie dem Streit um die Besetzung der Kanonikate von 
Aquileja und den Vorfällen in Pitigliano, einem Familienzwist, den 
die divergierenden Interessen des Kaisers, des Papstes und des Groß- 
herzogs von Florenz auf das Gebiet der großen Politik hinüberführten, 
— sind insbesondere zu erwähnen die böhmische Kirchenpolitik des 
Kaisers und dann vor allem die Verhandlungen über die Wahl Maxi- 
milians zum römischen König und deren Approbation und Konfirmation 
durch Papst Pius IV., Verhandlungen, denen ein zwiefaches hohes Interesse 
beiwolmt. Erstens wegen der kirchlichen Haltung Maximilians; nach 
dieser Richtung bestätigt unser Material die Auffassung, die Robert 
Holtzmann in seinem gleichzeitig mit dem vorliegenden Bande erschie- 
nenen Buche über „Maximilian bis zu seiner Thronbesteigung“, wesentlich 
gestützt auf die Berichte des Hosius im ersten Bande der österreichischen 
Nuntiaturpublikation, vertritt: daB Maximilian, um nicht vom Kaisertum, 
zu dem ihm zu verhelfen die protestantische Partei im Reiche viel zu 
haltlos und zerfahren war, ausgeschlossen zu werden, seine protestan- 
tische Überzeugung zum Opfer gebracht und sich dem Katholizismus 
und dem Papsttum äußerlich wieder angenähert habe.! Sehr bezeich- 
nend ist z. B. daß, während der Kaiser und dessen Räte der Ansicht 
waren, bei den Verhandlungen über die Königswahl solle dem Papste 
nicht der geringste Anteil eingeräumt werden, Maximilian darauf 
drang, daß der Papst von den Verhandlungen in Kenntnis gesetzt 
würde, weil er durch Pius auf die Kurfürsten von Mainz und Trier 
einwirken zu können hoffte, deren Haltung ihm Bedenken einflößte. 

Auf der anderen Seite führt aber diese Thronangelegenheit uns 
wieder auf das Konzil zurück. Die Kurie nämlich betrieb und setzte 
auch durch, daß der Kaiser, um die päpstliche Approbation seines 


1 Vgl. meine Besprechung des Holtzmannschen Werkes in dieser Zeit- 
schrift VII (1904), S. 567 ff. 


256 Kritiken. 


Sohnes zu erreichen, auf die Reform der Kirche, und zumal ihres 
Hauptes, des Papstsums, die er, in Übereinstimmung mit Spanier, 
dem Konzil aufzuerlegen gedachte, verzichtete und im Herbst 1563 
seine Zustimmung zur Schließung der Versammlung gab. War diese 
Verknüpfung der beiden Materien, mittels der die päpstliche Politik 
einen so vollständigen Sieg errang, auch nicht ganz unbekannt, so 
läßt doch erst die vorliegende Publikation das Spiel der dabei tätigen 
Kräfte deutlich und in seinem ganzen Verlauf erkennen; wir dürfen 
hierin wohl das wesentlichste Ergebnis dieses Bandes erblicken. Merk- 
würdig ist dabei wiederum, daß König Maximilian auch hier auf der 
Seite des Papstes stand und anscheinend sehr wesentlich dazu bei- 
getragen hat, daß der Widerstand des Kaisers gegen die vorzeitige 
Schließung des Konzils endlich überwunden wurde. 

Es braucht kaum gesagt zu werden, daß der Herausgeber auch 
in diesem Bande auf der Höhe seiner Aufgabe steht. Besonders 
wertvoll sind die den einzelnen Stücken folgenden Kommentare, in 
denen ebensowohl reiches ergänzendes Material beigebracht wie kriti- 
sche Fragen scharfsinnig und gründlich behandelt werden. Auch das 
sorgfältige Register verdient hervorgehoben zu werden. 

Zu S. XVI, 2, wo von Spuren der Registratur Borromeos in der 
Trivulziana zu Mailand die Rede ist, möchte ich fragen, ob der 
Herausgeber auch den cod. 709 eingesehen hat: ich fand darin bei 
flichtiger Durchsicht einschlägige Briefabschriften bis 1564, deren 
Herkunft ich allerdings nicht in der Lage war zu untersuchen. 

Friedensburg. 


1) Aage Friis, Bernstorfferne og Danmark. Bidrag til den 
danske Stats politiske og kulturelle Udviklingshistorie 1750—1835. 
I. Bind. Slaegtens Traditioner og Forudsætninger. Kjøbenhavn, 
det nordiske Forlag 1903. 447 S. 

2) Bernstorffsche Papiere. Ausgewählte Briefe und Aufzeich- 
nungen die Familie Bernstorff betreffend aus der Zeit 1732 bis 
1835. Herausgegeben von Aage Friis. I. Band. Auf Kosten 
des Carlsbergfond. Kopenhagen- Kristiania, Gyldendalske Bog- 
handel, Nordisk Forlag. 1904. 818 + 95 S. 

1) Der Titel des an erster Stelle genannten Buches läßt kaum ahnen, 
wie reich der Inhalt des Buches ist, oder man muß wenigstens schon eine 
Vorstellung von der Vielseitigkeit der Bernstorffschen Familie besitzen, 
um seine Erwartungen von vorn herein hoch genug zu spannen. Wenn 
auch die Absicht des Verfassers in erster Linie ist, die Beziehungen der 
Familie Bernstorff zu Dänemark zu schildern, so gibt er diesem Stoff 
doch einen so weiten Rahmen, daß sich sein Werk tatsächlich zu einer 


Kritiken. 257 


Familiengeschichte der Bernstorffs erweitert. Das gilt wenigstens von 
dem vorliegenden Bande, der ja allerdings mehr den Charakter einer 
Einleitung hat. Drei Personen sind seine Helden: Andreas Gottlieb B., 
der hannoversche Minister, der die Größe des Geschlechtes begründet 
und dessen grundlegende Tätigkeit auch in der Familiengesetzgebung, 
bei den Gutsbauten in Gartow usw. staunenswert ist, sein Enkel Johann 
Hartwig Ernst B.,- dessen Tätigkeit wir in diesem Bande bis 1751 
verfolgen können, d. h. bis zum Moment der Übernahme des Ministe- 
riums des Auswärtigen in Kopenhagen, und dessen Neffe Andreas 
Peter B., dessen Leben bis 1758 geführt wird, wo auch er seine 
Wirksamkeit in Dänemark begann. Die anderen Mitglieder der Fa- 
milie, vor allem Andreas Gottlieb B., der Bruder Johann Hartwig 
Ernsts, und sein ältester Sohn Joachim Bechtold, der Bruder des 
Andreas Peter, treten stark in den Hintergrund, dienen ihren begabteren 
Brüdern mehr als Folie. 

Es ist eine Folge des vorbereitenden Charakters dieses Bandes, 
daß er für die politische Geschichte noch nicht viel ergibt, lesen aber 
wird man ihn von Anfang bis zu Ende mit großem Vergnügen. 
Zunächst sind es wirklich interessante, begabte und auch lıiebens- 
würdige Charaktere, die wir in den Mitgliedern der Familie Bernstorff 
kennen lernen, Menschen, die in ihren Vorzügen, wie in ihren 
Mängeln aber z. T. auch typisch sind für ihre Zeit, ihr Volk, ihren 
Stand. Wie charakteristisch ist da z. B. die Vaterlandslosigkeit 
einerseits, die strenge Auffassung von der Lehnspflicht andererseits, 
die Verbindung von höchster Geistesbildung mit starr lutherischer 
Gesinnung, ja einem gewissen Aberglauben, die Vereinigung von Ver- 
schwendungssucht und sittlichster Lebensführung, das geringe Ver- 
ständnis für Italiens Kunstschätze und Naturschönheiten u. dgl. m. 
Einen besonderen Reiz erhält das Buch noch dadurch, daß der Schau- 
platz, auf dem wir uns befinden, so außerordentlich wechselreich ist. 
Wir lernen nicht nur das Leben in Hannover am Anfang des 
18. Jahrhunderts, in Kopenhagen in den 30er Jahren, auf einem 
hannoverschen Gute um die Mitte des Jahrhunderts kennen, unser 
Weg führt uns auch an die Höfe von Dresden und Wien, von Paris 
und London, wir durchwandern Italien und einen großen Teil Deutsch- 
lands, wir lernen das Universitätsleben in Tübingen und Leipzig, in 
Göttingen und Genf kennen, wir betrüben uns über den Jammer des 
absterbenden Regensburger Reichstags und werden gepackt von dem 
Reiz des ancien regime in Frankreich. Gerade die Abschnitte, die 
uns den Aufenthalt Johann Hartwig Ernsts und Andreas Peters in 
Paris schildern, gehören wohl zu den interessantesten Partien des 
Buches, hier ist die Zahl der bedeutenden Persönlichkeiten, mit denen 


258 Kritiken. 


wir in Berührung kommen, am größten, manche, wie Belleisle, 
Choiseul erscheinen auch wohl in einem etwas anderen Lichte, als 
in dem wir sie zu sehen gewohnt sind. 

Dem Verfasser stand, wie man sieht, ein prächtiger Stoff zur 
Verfügung; daß er ihn uns in einer so ansprechenden Form bietet, 
ist ein Verdienst, für das man ihm nicht genug danken kann. 
Hoffentlich verschafft eine Übersetzung dem Werk bald auch in 
Deutschland zahlreiche Leser. ! 

2) Der an zweiter Stelle erwähnte Band bildet zunächst die ur- 
kundliche Ergänzung zu dem ersten Werke, und es ist gewiß nicht 
ohne Reiz, die Persönlichkeiten, für die der Herausgeber das Interesse 
des Lesers in jenem geweckt hat, hier nun selbst sprechen zu hören, 
auch verdienen sicher viele der hier veröffentlichten Briefe und In- 
struktionen im Zusammenhang gelesen zu werden, im ganzen aber 
wird man, wenn man Bernstorfferne og Danmark gelesen hat, aus 
dem Aktenbande nicht viel Neues mehr lernen, so weit er eben diesem 
Werke parallel geht. Das gilt aber nur für einen kleinen Teil 
des Bandes. Er enthält vielmehr den Briefwechsel Andreas Gottliebs 
und Johann Hartwig Ernsts bis zum Tode des ersteren (1768), den 
Andreas Peters mit seinem Vater ebenfalls bis zu diesem Momente 
und endlich den zwischen Andreas Peter und Johann Hartwig Ernst 
bis zu dessen Tode im Jahre 1772. Diese letzte Korrespondenz um- 
faßt allein die Hälfte des ganzen Bandes. Wir begleiten hier also 
Johann Hartwig Ernst schon durch die ganze Zeit seines Ministeriums, 
Andreas Peter durch die erste Periode seiner dänischen Wirksamkeit 
und beide dann noch durch die Struenseesche Zeit. Leider fließt 
allerdings der Briefwechsel zwischen ihnen in verschiedenen Jahren 
sehr verschieden stark, da beide Männer ja lange Zeit nebeneinander 
tätig waren, und der Briefwechsel mit Andreas Gottlieb ist doch nur 
ein unvollkommener Ersatz. Zum Glück für uns führt dann aber 
die lange Abwesenheit Christians VII. von Kopenhagen zur Trennung 
von Onkel und Neffen, so daß wir gerade über die Vorgänge kurz 
vor dem Sturze der Bernstorffs sehr gut unterrichtet werden, und da 
beide auch nach der Katastrophe meist getrennt von einander lebten, 

! Eine deutsche Übersetzung ist inzwischen von Frau Prof. Fr. Buhl 
in Kopenhagen besorgt worden: Aage Friis, Die Bernstorffs. Erster Band: 
Lehr- und Wanderjahre. Ein Kulturbild aus dem deutsch-dänischen Adels- 
und Diplomatenleben im achtzehnten Jahrhundert. Leipzig, Wilhelm Weicher. 
1905. V + 5228. Die Übersetzung liest sich ebenso flüssig wie das Original, 
auch in der äußeren Ausstattung steht sie ihm nicht nach. Merkwärdig 
ist der Mangel eines Inhaltsverzeichnisses, dafür zeichnet sich aber die 
deutsche Ausgabe vor der dünischen durch ein Register aus. 


Kritiken. 259 


geben ihre Briefe uns ein Bild davon, wie die Vorgänge der Struensee- 
zeit sich fern von der Hauptstadt spiegelten. 

Man müßte eine sehr gute Kenntnis der dänischen Geschichte 
der Zeit besitzen, etwa Holms Schriften gelesen haben, um den histo- 
rischen Wert der Bernstorffschen Berichte richtig beurteilen zu können, 
vor allem aber wird man ihnen gegenüber wohl aufs stärkste das 
Verlangen empfinden, daß Friis nun bald die Geschichte der Bernstorffs 
auch durch diese Jahre ihrer dänischen Wirksamkeit verfolgen möge, 
gleich fesselnd wie die Geschichte ihres Emporkommens. 

Zur Einrichtung der Ausgabe ist nicht viel zu bemerken. Was 
uns vorliegt, ist die deutsche Ausgabe des Werkes, d. h. eine Aus- 
gabe mit deutschem Titelblatt und deutschem Vorwort. Dadurch 
wird der Band, obgleich die Briefe selbst in einem z. T. mit deutschen 
Brocken vermischten Französisch geschrieben sind, aber doch für den 
des Dänischen nicht kundigen Deutschen noch nicht voll benutzbar, 
da die Anmerkungen dänisch geblieben sind und auch die nach 
Abschnitten und Jahren zusammengestellten Regesten der unwich- 
tigeren Briefe! Daß diese gruppenweise zusammengestellt und nicht 
chronologisch eingereiht werden, ist ein ungewöhnliches Verfahren, 
das wohl hier und da zu Unzuträglichkeiten führen könnte. Ein 
gutes Register schließt den Band. 

Beiden Werken sind Porträts beigegeben, überhaupt läßt auch 
ihre Ausstattung nichts zu wünschen übrig. 

Jena. G. Mentz 


Dr. Heinrich Pohl, Die Entstehung des belgischen Staates 
und des Norddeutschen Bundes. Eine staatsrechtliche Studie. 
Tübingen, J. C. B. Mohr 1905, X und 54 8. 

Die Schrift bildet das erste Heft zu den von Zorn und Stier- 
Somlo herausgegebenen „Abhandlungen aus dem Staats-, Verwaltungs- 
und Völkerrecht“. Dementsprechend handelt es sich auch nicht ein- 
fach um eine Darstellung der geschichtlichen Vorgänge um ihrer 
selbst willen. Sondern diese Vorgänge sollen dazu dienen, eine 
juristische These zu entwickeln. Die Staatsgründung, sagt der Ver- 
fasser, ist „Willenstat“; daher ist „die Einführung wenigstens eines 
höchstens Organes unerläßlich“, ein Organ muß „ins Leben treten“, 
damit der Staat entstehe. Und der Augenblick, wo das geschieht, 
ist der seiner Entstehung. Nicht dagegen kommt es darauf an, daß 


! Auch diesem Mangel ist jetzt abgeholfen durch das Schriftchen: 
Bernstorffsche Papiere. Herausg. von Aage Friis. I. Nachträge. Deutsche 
Übersetzung der in dänischer Sprache verfaßten Bemerkungen des Verfassers 
obigen Werkes von Andr. Graf v. Bernstorff. Berlin, W. Süsserott. 1905. 738. 


260 Kritiken. 


eine „Verfassung“ schon verwirklicht sei; die kann vielmehr erst 
nachträglich hinzukommen. Gerade über diesen letzteren Punkt wird 
gegen Laband und Jellinek polemisiert, weil sie zu viel Gewicht auf 
das Vorhandensein einer Verfassung legen; aber es kommt natürlich 
darauf an, was man unter Verfassung versteht, und auch sonst noch 
auf mancherlei Unterscheidungen, die in dieser Schrift nicht ganz zu 
ihrem Rechte kommen. Denn der Verfasser, den seine wissenschaft- 
lichen Studien mit gewissen festen juristischen Formeln ausgestattet 
haben, verlangt von der Wirklichkeit nicht mehr, als daß sie ihm 
Gelegenheit gibt, diese Formeln anzuwenden; dann verzichtet er auf 
das Weitere, möglicherweise Wichtigere, was sie noch bietet. 

Die Entstehung des belgischen Staates vollzog sich auf Kosten 
des Königreichs der Niederlande Demgemäß unterscheidet Verfasser 
streng logisch zwei Akte: den Ausschluß der bisherigen Staatsgewalt 
und den Aufbau der neuen. Für den ersteren glaubt er einen festen 
Zeitpunkt bestimmen zu können: er ist gekommen, sobald nach den 
Brüsseler Septembertagen der Aufstand sich so verbreitet hatte, daß 
nur die nördlichen Teile des Landes in holländischen Händen waren. 
„Der belgische Boden ist frei... das Haus Oranien hat aufgehört in 
Belgien zu regieren... der alte Staat ist eingestürzt, der staatliche 
Neubau noch nicht errichtet.“ Ganz so glatt ist das natürlich nicht. 

Es folgt nun zunächst eine kurze „staatlose Zeit“. Dann aber 
kommt das „berühmte Dekret“ der provisorischen Regierung vom 
4. Oktober 1830, wonach Belgien einen unabhängigen Staat bilden 
und ein Nationalkongreß die Verfassung beschließen sol. Damit 
spricht sie ihr: „Es werde“. Die Mitglieder „werfen sich als Träger 
einer diktatorischen Gewalt auf“, statuieren ein „Verhältnis der Über- 
und Unterordnung“; ihre Macht soll „vorläufig eine souveräne“ sein; 
also Staatsgewalt; denn „Souveränität ist undenkbar ohne Staat“. 
Jellinek hat also unrecht, wenn er meint, die belgische Staatsgewalt 
sei „als eine in ihren Trägern rechtlich beschränkte geboren“. Die 
Beschränkungen hat erst nachträglich die Verfassung dazu gebracht. 
Zunächst wurden die Mitglieder der provisorischen Regierung „Herr- 
scher durch die Betätigung des Willens, Herrscher zu sein.“ In 
ihnen ist „die belgische Staatsgewalt als eine in ihren Trägern recht- 
lich unbeschränkte geboren“. Das scheint uns freilich eine starke 
Überschätzung des Dekretes vom 4. Oktober und der provisorischen 
Regierung vorzustellen; diese Überschützung ist nur dadurch möglich, 
daß die Hauptperson in den Hintergrund geschoben und abgesehen 
wird von der Idee, welche die ganze belgische Staatsgründung be- 
herrscht: der Volkssouveränetät. 

Wie die Vorrede ankündigt, hofft Verfasser mit seiner Klar- 


Kritiken. 261 


legung der Entstehung des belgischen Staates auch der Lehre von 
der Gründung des Norddeutschen Bundes zu nützen und „eine Lösung 
der großen Streitfrage“ zu geben. Man möchte meinen, hier liege 
die Sache von vornherein ganz anders; es handelt sich ja nicht da- 
rum von Grund aus Neues zu schaffen, sondern die deutschen Staaten 
sind da und tun sich einfach zusammen, die gemeinsame Einrichtung 
auszustatten mit den erforderlichen Gewalten; in dem Momente, wo 
sie für diesen Zweck vereinigt sein wollen, ist der Norddeutsche Bund 
entstanden. Aher der Verfasser weiß die Übereinstimmung herzu- 
stellen, indem er seine Formeln mit einer gewissen Unerbittlichkeit 
zur Anwendung bringt. Der Norddeutsche Bund ist ein Staat wie 
der belgische; Verträge können keinen Staat schaffen, also ist von 
ihnen ganz abzusehen. Der Staat Norddeutscher Bund ist auch nicht 
das Erzeugnis seiner Verfassung; denn der Staat selbst gibt erst der 
Verfassung die Kraft. Das Dasein des Staates knüpft sich viel mehr 
auch hier an das „ins Leben treten“ wenigstens eines höchsten Organs. 
Die „reine Tatsächlichkeit des Staatsschöpfungsaktes“‘ bewährt sich 
wieder. 

Und nun ist leicht zu sehen, daß alles zugeht wie in Belgien. 
Wie in Belgien der Staat entstand durch das Sichaufwerfen der pro- 
visorischen Regierung, so im Norddeutschen Bunde „durch das Tätig- 
werden König Wilhelms als eines staatlichen Willenträgers“. „Tat- 
sächlich gleichzeitig mit, für die staatsrechtliche Betrachtung un- 
mittelbar nach seinem Inslebentreten hat dieser vorerst alleinige 
staatliche Willensträger den Text der Verfassung, welchen er vorfand, 
mit Gesetzeskraft bekleidet“. Indem er das tat, handelte er „nicht 
in rechtlicher Gebundenheit innerhalb der Schranken der erst durch 
ihn Bundesrecht werdenden Verfassung“ — was an die souveräne 
Diktatur des provisorischen Regierung erinnert. Erst durch die Ein- 
berufung des Bundesrates tritt dann ein anderes höchstes Organ ins 
Leben — wie in Belgien durch die Einberufung des Kongresses. Bis 
dahin bestand der Norddeutsche Bund „mit einem höchsten Organ, 
unter der Herrschaft einer physischen Person“. 

Es ist kaum nötig zu sagen, daß die Wirklichkeit ganz anders 
war. Verfasser liefert lediglich ein Stück juristischer Gymnastik auf 
gegebenen Stützpunkten. Man muß anerkennen, daß er das mit großer 
Gewandtheit und vielversprechender Darstellungskunst durchgeführt hat. 

Otto Mayer. 


262 


Nachrichten und Notizen I. 


Zur Kritik einer geschichtswissenschaftlichen Polemik. 


In einem kleinen Artikel „Grundherrschaft und Immunität‘ (Histor. 
Vierteljahrschr. 1905, 8. 129 ff.) hatte ich vor mehr als Jahresfrist einige 
besonders starke Mißverständnisse aufgehellt, die Dr. phil. Edmund 
Stengel aus Berlin in einer Kritik meines Buches „Die soziale und 
politische Bedeutung der Grundherrschaft im früheren Mittelalter‘ (1903) 
unterlaufen sind. Eine Gegenäußerung Stengels „Zur Beurteilung des 
Diploms O I. 86 für Trier“ (Neues Archiv 30, 710 ff.) ließ ich unbeantwortet. 
Es folgte ein weiterer Aufsatz Stengels „Nochmals Grundherrschaft und 
Immunität“ (Zeitschr. für Rechtsgesch. XXVI Germ. Abt., S. 418 ff... Auch 
ihn möchte ich am liebsten mit Stillschweigen übergehen. Denn unsere 
Wissenschaft vermag durch eine Polemik nichts zu gewinnen, die lediglich 
fragt: wer die Schuld an gegenseitigen Mißverständnissen trage, ob die 
ungeschickte Ausdrucksweise des Verfassers oder das mangelhafte Ver- 
ständnisvermögen, beziehungsweise die Flüchtigkeit des Kritikers. Streitig- 
keiten dieser Art entbehren des allgemeineren Interesses, sie sind für den 
Fortgang der Forschung durchaus gleichgültig. 

Aber im Falle Stengel liegt, glaube ich, die Sache anders. In meinem 
Artikel „Grundherrschaft und Immunität“ hob ich am Schlusse hervor, daß 
gegenseitiges Mißverstehen nicht ganz zu vermeiden und auch nicht ohne 
weiteres zu beklagen sei, daß mir aber die Mißverständnisse Stengels über 
die gleichsam statthafte Fehlergrenze hinauszugehen schienen. Jetzt habe 
ich eine andere Überschreitung zurückzuweisen. Wohin gelangen wir in 
wissenschaftlichen Auseinandersetzungen, wenn die Verschiedenheit der 
Meinungen in wissenschaftlichen Kleinfragen zu persönlichen Angriffen, 
ja zu moralischen Verunglimpfungen führt, wenn Verschweigen und 
Ins-Gegenteil-Verkehren, wenn Unterlassen „die eigene Farbe klar und 
deutlich zu zeigen‘ usw. vorgeworfen werden? Ich spreche hier nicht nur 
als der in dieser Sache Beteiligte, sondern auch als Herausgeber einer 
wissenschaftlichen Zeitschrift und als Gelehrter, dem die Wahrung der 
wissenschaftlichen Würde am Herzen liegt, ich fordere die Leiter der 
anderen Zeitschriften auf, Ausführungen die Türe zu weisen, die im wissen- 
schaftlichen Kampf die unbedingt gebotenen Grenzen nicht einzuhalten 
vermögen. 

Auf alle Einzelheiten der Stengelschen Artikel einzugehen, würde nicht 
nur zu weit führen, sondern wäre auch ganz unersprießlich. Zu den alten 
Mißverständnissen sind neue hinzugekommen, z. B. die Unterscheidung von 
staatlicher und königlicher Bevollmächtigung im 9. und 10. Jahrhundert 
(Zt. f. Rechtsg. 26, 421 f.) Es wäre vergebliche Mühe, Stengel von seinen 
Irrtümern zu überzeugen oder ihm klar machen zu wollen, daß er auch jetzt 
noch die Grundgedanken meiner Schrift nicht erfaßt hat, sich mit ihm in 


Nachrichten und Notizen I. 263 


eine Erörterung über die Verschiedenheit der dinglichen und persönlichen 
Grundlagen der frühmittelalterlichen Abhängigkeitsverhältnisse einzulassen 
u.dergl. mehr. Ich bin von meinen anderen Kritikern, auch von einem wenig 
wohlwollenden, auch von ausländischen, soweit mir bekannt ist, recht gut 
verstanden worden. Das mag mir genügen. Hier ergreife ich nur das 
Wort, um auf gewisse Gefahren hinzudeuten, denen die geschichtswissen- 
schaftliche Polemik entgegenzugehen droht. Zwei Punkte will ich hervor- 
heben : 

1. Ich hatte Stengel vorgeworfen, meine Ausführungen über die so- 
genannten Ottonischen Privilegien nicht richtig aufgefaßt, besonders irriger- 
weise als meine Ansicht hervorgehoben zu haben, daß die deutschen Bischöfe 
des 10. Jahrhunderts nur ganz ausnahmsweise die volle gräfliche Gerichts- 
barkeit in ihren Städten erworben hatten. Auch bei wiederholtem Lesen 
der betreffenden Stelle (Zeitschr. f. Rechtsg. 25, 314) gelange ich zu keinem 
anderen Verständnis. Aber Stengel erklärt jetzt in bestimmter Weise 
diese Auffassung seiner Meinung für irrig, ich anerkenne ihn selbst- 
verständlich als den berufenen Interpreten seiner eigenen Ansicht, bezweifle 
nicht im geringsten die Berechtigung der Interpretation und nehme die 
gegenwärtige Deutung schlechthin zur Kenntnis. Wie war das Mißverständnis 
möglich? Stengel klärt uns jetzt — allerdings nur in einer Fußnote, 
Zeitschr. f. Rechtsg. 26, 428, N. 2 — auf, daß in seinem ersten Aufsatz 
„die Worte, die zu diesem Gedanken überleiten, durch ein bedauerliches 
Versehen zum größten Teil ausgefallen sind“ — es wird nicht gesagt, ob 
die Druckerei das Versehen begangen hat oder die Feder Stengels selbst, 
die, wie wir gleich hören werden, die böse Eigentümlichkeit besitzt, mit- 
anter an entscheidender Stelle anders zu schreiben, als es der Kopf des 
Autors will. Wenn Stengel, wie es scheint, voraussetzt, daß ich die Un- 
arten seiner Feder erkannt und gewußt habe, was der Verfasser schreiben 
wollte, so muß ich in der Hinsicht meinen Mangel an Scharfsinn offen 
bekennen. 

2. Zur Bekräftigung meiner Annahme, daß trotz der Immunität die 
Beziehungen des betreiten Gebietes zur Grafschaft nicht ganz geschwunden 
seien, bemerkte ich S. 105 meines Buches über die Grundherrschaft: 

Mitunter wird der gräflichken Wirksamkeit ausdrücklich gedacht. So 
wenn Otto I. in seiner Bestätigung der Trierer Immunität die Tätigkeit der 
öffentlichen Beamten auf dem Immunitätsgebiet und gegenüber der erzbischöf- 
lichen Familia in üblicher Weise verbietet und hinzufügt: „dem Grafen ge- 
nüge es, daß der Kirchenvogt in Öffentlichen und privaten Sachen an Mal- 
stätten innerhalb der Grafschaft Recht gebe und nehme in betref der Familia“ 
(0. I. 86). Der Zusammenhang des Trierer Gebietes mit der Grafschaft ist 
hier nicht geleugnet, ist im Gegenteil positiv bezeugt. Nur die zwingende 
Gewalt gegenüber der bischöflichen Familia dürfen die Grafen nicht unmittel- 
bar ausüben, diese steht dem Erzbischof und seinem Bevollmächtigten allein zu. 
Der Vogt spricht Recht oder vertritt die Hintersassen im Grafen- 
gericht, im ersteren Fall, wenn es sich um Prozesse innerhalb 
der Familia, im letzteren, wenn es sich um Streitigkeiten mit 
Auswärtigen handelt. 


264 Nachrichten und Notizen I. 


Dazu bemerkte ich in einer Fußnote: 

Vgl. Waitz, 7, 235, dessen Deutung ich freilich nicht für richtig halten 
kann. Waitz stellt als zweifelhaft hin, ob in der Stelle gemeint sei: „Der 
Vogt habe hier vor dem Grafen zu erscheinen und in Vertretung der Hinter- 
sassen des Stifts Recht zu empfangen und zu gewähren, oder er solle an den 
üblichen Gerichtsstätten anstatt des Grafen, gewissermaßen unter 
dessen Autorität, selber das Gericht halten“; W. hält das letztere 
für wahrscheinlich. Ich meine, nicht das eine oder das andere, sondern beides 
ist vorausgesetzt. Daß aber — wie Verf. glaubt — der Vogt an den 
gräflichen Dingstätten Hochgericht gehalten habe, ist kaum 
anzunehmen. 

Ich meine, hier ist alles klar gesagt. Es bedarf nicht des Hinweises 
auf „ein bedauerliches Versehen“, durch das Worte ausgefallen sind, oder 
einer Erklärung, daß mir etwas anderes „in die Feder geriet“, es bedarf 
nur des verständnisvollen Lesens der Sätze, wie sie stehen. Selbst wenn 
jemand meine Worte „im Grafengericht“ irrig mit „der Vogt spricht Recht“ 
(in den oben gesperrt gedruckten Zeilen) verbinden und mich demgemäß 
so mißverstehen wollte, daß ich gemeint habe: „der Vogt spricht im Grafen- 
gericht Recht“, wozu weder die Wortfassung noch meine sonstigen An- 
sichten den geringsten Anlaß boten, so müßte das Lesen der Fußnote sofort 
vor diesem Irrtum bewahren. Und auch das ist, glaube ich, deutlich aus- 
gedrückt, worin ich Waitz widerspreche, man mag den Ton nach Belieben 
auf eines der Worte legen wollen. Denn das muß für den, der meine 
Ausführungen gelesen oder auch nur eine Ahnung von dem hat, was Waitz 
über Hoch- und Niedergericht in den Grafschaften dachte, auf der Hand 
liegen, daß ich in der Fußnote nicht die Ansicht vertreten habe, der Vogt 
halte an gräflichen Dingstätten zwar nicht Hochgericht, wohl aber Nieder- 
gericht. Und so hat mich denn auch der Verfasser einer Arbeit über die 
Landeshoheit in Kurtrier (Rudolph im Trierischen Archiv Ergänzhft. 5. 
1905. S. 7) durchaus nicht mißverstanden, obwohl er sich gegen meine An- 
sicht wendet. Aber Stengel? 

Seeliger (105), so bemerkt Stengel, Zeitschr. f. Rechtsg. 25, 304 zur 
Trierer Urkunde Ottos I., faßt das so auf: „der Vogt... vertritt die 
Hintersassen im Grafengericht, .. wenn es sich um Prozesse 
innerhalb der Familia“, er „spricht Recht“ über sie, „wenn es 
sich um Streitigkeiten mit Auswärtigen handelt“, und zwar auch 
dann im Grafengericht, „anstatt des Grafen, gewissermaßen 
unter dessen Autorität“, wie er (105 Anm. 3) mit Waitz (VG. VII, 
235) annimmt. 

Man vergleiche die hier vollständig angeführten Stellen, man vergleiche 
besonders die von mir hier im Sperrdruck gebotenen Sätze und man wird 
finden: Stengel hat zwei Fehler gröbster Art begangen. Er hat einmal die 
einzelnen Teile meiner Sätze umgekehrt und den Sinn ganz entstellt, er 
hat ferner Worte von Waitz als meine Worte zitiert, und zwar jene 
Worte, denen ich nicht zustimmen zu können in bestimmter Weise erklärt 
habe. Und all das, wohlgemerkt, in Sätzen, die unter Anführungszeichen 
geboten werden und die angeblich wörtlich meinem Buch entnommen sind. 


Nachrichten und Notizen I. 265 


Meiner Vermutung (Hist. Vierteljahrschr. 1905, S. 180), ein Durch- 
einander von Exzerpten habe wohl die tolle Verwirrung angerichtet, tritt 
Stengel (N. Arch. 80, 710f.) entgegen. Der richtige Wortlaut habe ihm 
beim Schreiben vorgelegen, er habe ihm „auch innerlich vorgeschwebt‘*, 
aber etwas anderes „geriet mir‘, so sagt Stengel, „in die Feder“. 

Ob diese Erklärung entlastender wirkt? Ich lege auf die Beant- 
wortung dieser und anderer Fragen keinen Wert. Aber überaus gewichtig 
erscheint mir ein anderes. Stengel setzt nicht nur bei mir voraus, daß ich 
seine Fehler als bedeutungelose Versehen der Feder erkennen mußte und 
erkannt habe, sondern er behauptet sogar, ich sei erst durch ihn über den 
Irrtum meines Buches belehrt worden und habe nachtrüglich meinen Worten 
eine Deutung zu geben gesucht, die mir ursprünglich ganz unbekannt war. 
Er bemerkt in seinem letzten Aufsatz (Zeitschr. f. Rechtsg. 26, 421): 

Bereits an anderem Orte (N. Arch. 30, 710ff.) habe ich die Behauptung 
Seeligers (Entgegn. 130f.), ich hätte eine versehentlich verderbt zitierte Stelle 
seines Buches gegen ihn ausgespielt, widerlegt und nachgewiesen, daß er mit 
unrichtiger Auslegung seiner eigenen Worte und zu Unrecht bestreitet, sich 
in seinem Buche in der von mir behaupteten Beziehung der Woaitzschen An- 
sicht über das Immunitätsdiplom Ottos I. für Trier angeschlossen zu haben. 
Wen es interessiert, der möge dies „überaus charakteristische‘“ Beispiel der 
Kampfesweise meines Gegners dort nachlesen. 

Jede weitere Erörterung ist überflüssig. Ein starkes Stück, dem ich 
in unserer an kräftiger Polemik reichen Zeit kein zweites an die Seite 
stellen könnte. Irren ist menschlich. Aber daß der des Versehens Über- 
führte, der sich schamerfüllt und scheu zurückziehen sollte, seine eigenen 
Fehler zu Angriffen sogar auf die moralische Persönlichkeit seines wissen- 
schaftlichen Gegners benutzt, das ist wahrlich neu. Vielleicht ist sich 
Stengel der Tragweite seines Vorgehens nicht recht bewußt geworden, viel- 
leicht hat ihm seine unartige Feder auch hier einen Streich gespielt. 
Jedenfalls wollen wir wünschen, daß diese Art wissenschaftlicher Polemik 
vereinzelt bleibe. Gerhard Seeliger. 


Zum Schilling der Volksrechte. 


In einem kurzen Aufsatz im 4. Heft der Vierteljahrschrift für Sozial- 
und Wirtschaftsgeschichte 1905 ergreift der Oxforder Professor der Rechts- 
geschichte P. Vinogradoff noch einmal das Wort „Zur Wergeldfrage*, 
um seine früher geäußerten Ansichten teils gegen Heck, teils gegen den 
Unterzeichneten! zu verteidigen. Er berührt dabei allerdings nur einige 
wenige Punkte des Problems. Zunächst stellt er fest, daß Heck sich gegen- 
über der an ihm geübten Kritik gezwungen gesehen hat, seinen Standpunkt 
vollständig zu ändern und seines Teils nun jede karolingische Bußreduktion 
preis zu geben. Er gleicht dabei, wie Vinogradoff sagt, einem Seemann, 
der, um sein Schiff zu retten, einen Teil seiner Ladung über Bord wirft, 
aber bald gewahr wird, daß das verzweifelte Manöver den vollständigen 


' Meine eigenen Ausführungen siehe in der Historischen Vierteljahr- 
schrift 1903, S. 175ff. und 453ff. 1904, S. 519 ff. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 2. 18 ' 


266 Nachrichten und Notizen I. 


Schiffbruch nur beschleunigt. Denn was Heck mit seiner „äquivalenten“ 
statt der „konträren Substitution“ bietet, ist bei dem schlichten Wortlaut 
der Quellen allerdings ein Akt der Verzweiflung, und „es wird ihm niemand 
glauben, daß vernünftige Menschen von zwei Berechnungsweisen, die wie 
40 und 36 differieren, wie von einem Gegensatz zwischen 40 und 12 sprechen 
würden“. — Mir gegenüber beruft sich Vinogradoff darauf, daß auch er 
schon mit Grote vor Babelon und mir!, den fränkischen Denar aus der 


1 Ich bin der erste gewesen, der den Wert von Babelons Entdeckung 
erkannt und nachdrücklich hervorgehoben hat (Historische Vierteljahrschrift 
1908, S. 196f. und 201t.). Trotzdem versucht Heck, der seine erste Kenntnis 
von Babelons Schrift lediglich mir verdankt, mir, wenn auch versteckt, den 
Vorwurf des Plagiates anzuheften. Mein Bericht „erwecke die Vorstellung“, 
daß nicht schon Babelon, sondern erst ich die Identität des leichten Mero- 
vingerschillings von 21 Siliquen mit dem Solidus der Lex Salica entdeckt 
habe. Diese „Vorstellung“ Hecks ist um so merkwürdiger, da ich aus- 
drücklich hervorgehoben habe, daß Babelon aus der Aufschrift einzelner 
Goldtriente ‚fit de seleguas VII" seine Schlüsse gezogen habe. Für Heck 
bemerke ich, daß 3-7 = 21 ist, daß es sich also bei dem Trienten von 
7 Siliquen um ein Drittelstück des leichten Merovingerschillings von 
21 Siliquen handelt. Wenn ich nun dabei gleichzeitig noch die Schrift 
Babelons mit ihrem Titel anführe „La silique romaine, le sou et le denier 
de la loi des Francs Saliens‘‘ was auf deutsch heißt: „Die römische Siliqua, 
der Schilling und der Denar des salischen Frankenrechtes“, so wird es mir 
immer rätselhafter, warum ein so aufmerksamer Leser wie Heck, der 
manchmal auf jede Silbe meiner Ausdrucksweise spannt, hier plötzlich 
seinen Gedanken Urlaub gibt. Ich finde den Wert von Babelons Unter- 
suchung darin, daß er aus der Aufschrift der fränkischen Goldmünzen den 
Denarwert abgeleitet und damit den Zusammenhang zwischen dem frän- 
kischen und dem römischen Münzsystem aufgedeckt hat. Wenn er in Grote 
schon einen Vorläufer gefunden hat, der die Identität des fränkischen 
Denars mit der römischen Siliqua so gut, wie es damals ging, zu begründen 
suchte, so hielt er sich doch andererseits von dem Fehler Grotes frei, die 
salische Schillingsrechnung zu 40 Denaren auf den schweren Merovinger- 
schilling von 24 Siliquen zu beziehen. Er sprach es bestimmt aus, daß 
eine solche Divergenz der Wertrelation von Gold und Silber zwischen dem 
Franken- und dem Römerreiche schlechterdings undurchführbar und darum 
unmöglich gewesen wäre. Aber auch ihn beherrscht noch wie Grote die 
Vorstellung, daß die Lex Salica bereits unter Chlodwig entstanden sei, 
und veranlaßt ihn, die Ausprägung der leichteren Merovingerschillinge von 
21 Siliquen allen Münzfunden zum Trotz schon bis in diese Zeit zurück- 
zudatieren. Bisher hat dies niemand gewagt, und ich halte dieses Verfahren 
für um so bedenklicher, als man sich ja bei der Datierung der Lex Salica 
in erster Linie stets auf das Münzsystem berief. Deshalb bleibt uns meines 
Erachtens gar keine andere Wahl, als uns an die Tatsache zu halten, daß 
man gleichzeitig etwa um das Jahr 575 in ganz Gallien bei den Franken 
wie auch bei den Westgoten zu einer leichteren Prägung überging, welche 


Nachrichten und Notizen I. 267 


römischen Halbsiliqua abgeleitet habe. Ich habe dies leider übersehen und 
bin Vinogradoff vielleicht nicht völlig gerecht geworden, was ich wenigstens 
zum Teil damit entschuldigen möchte, daß sein Aufsatz erst erschien, als 
meiner bereits zur Druckerei wanderte, und daß mir seine Ausführungen 
damals selbst nur wenige Tage zugänglich waren. Freilich scheiden sich 
unsere Wege auch sofort wieder da, wo sie sich getroffen haben. Ich 
nämlich bin der Meinung, daß die Franken mit der neuen römischen Münze 
in Gallien auch das römische Münzsystem angenommen haben. Dann galt 
ihr Solidus anfangs 48 Halbsiliquen, und die Lex Salica mit ihrem Rechnungs- 
system von nur 40 statt 48 Denaren kann erst nach der Merovingischen 
Münzreform, welche das Solidusgewicht von 24 zunächst auf 21 Siliquen 
herabsetzte, also nach 575/580 entstanden sein. Vinogradoff scheut diese 
Schlußfolgerung nur deshalb, weil er mit der herrschenden Lehre der Lex 
Salica ein höheres Alter vindiziert. Aus diesem Grunde opfert er seine 
numismatische Erkenntnis sofort wieder und will in der Zählweise der Lex 
Salica ein „gallisches“ Münzsystem „vermuten“, welches schon vor Chlodwig 
im Gebrauche gewesen sei und den römischen Goldschilling von 24 Gold- 
siliquen mit nur 20 Silbersiliquen bewertet habe. Dieser Gedanke stammt 
schon von Grote und ist damals wie heute eine leere Vermutung geblieben, 
weil er jedes Quellenbeleges entbehrt. Wohl aber übersieht man dabei, 
daß die Woestgoten, welche doch auch in Gallien wohnten und sich vielfach 
mit den Franken berührten, schon im Codex Euricianus den Solidus in 
römischer Weise zu 24 Siliquen berechneten. Mit diesem erzwungenen und 
ausgeklügelten System „gallischer‘‘ Münzrechnung wäre es also nichts, und 
Vinogradoff dürfte sich vom neuen vor die Frage gestellt sehen, wie er das 
salische Münzsystem mit dem vermeintlich hohen Alter der Lex in Einklang 
bringen will. So unüberwindlich, wie er meint, sind auch die rechts- 
geschichtlichen Schwierigkeiten für eine Späterdatierung der Lex Salica 
nicht. Das zeigt sich eben jetzt. Denn wenn wir mit Mario Kramer 
(Neues Archiv 30) die erste Handschriftenklasse der Lex depossedieren 
die Schillinge mit der Zahl von 21 gegenüber der Zahl von 24 Siliquen 
der bisherigen Prägung auszeichnete. Das salische Münzsystem, welches 
40 Denare auf den Schilling rechnet, kann sich, wie Babelon richtig hervor- 
hebt, nur an diese leichtere Prägung angelehnt haben und muß also nach 
576 entstanden sein. Heute bin ich geneigt, im fränkischen Denar selbst 
nur eine Abart der Halbsiliqua zu sehen etwa in dem Sinne, daß man den 
Gewichtswert von 40 Halbsiliquen in 42 „Denare“ geteilt hat, die ihren 
Namen von der Kupfermenge, die sie repräsentierten, empfingen. Die Rech- 
nung des trians zu 14 den. in der Lex Salica Tit. 4, 1 würde die letzte 
Erinnerung daran sein. Ich halte es selbst nicht für ausgeschlossen, daß 
der Denar eine Schöpfung des heiligen Eligius ist, der als kunstvoller Gold- 
schmied, Münzmeister und Staatsmann am Hofe Chlothars II und Dagoberts 
eine bedeutende Rolle spielte und bis in dessen Zeit die ersten Spuren 
des Denars zurückreichen. Ich betone aber, daß dies noch Dinge und 
Fragen sind, die bisher nur zu Mutmaßungen berechtigen und selbst noch 


einer genauen Untersuchung harren. 
18* 


268 Nachrichten und Notizen I. 


müßten, würde schon eine ganze Anzahl angeblicher Beweisgründe für das 
höhere Alter der Lex (Christentum, Römer im Heer, Erbrecht) haltlos in 
sich zusammenfallen. Der von Vinogradoff angeführte Titel de filtortis 
bietet uns doch nur einen terminus post quem, daß nämlich die Lex nach 
507 entstanden sein muß. Auch die in der Lex Salica festgestellte Be- 
nutzung des Euricianus wird den nicht schrecken, der weiß, daß diese 
Vorlage noch im 7. und 8. Jahrhundert mit wachsender Genauigkeit von 
der Lex Visigothorum, dem Edictus Rothari und der Lex Bajuvariorum 
ausgeschrieben worden ist. Was endlich die charakteristische Tradition über 
die Entstehung der Lex Salica selbst betrifft, so möchte ich bemerken, daß 
diese Tradition kein Sterbenswörtchen von einer Entstehung der Lex unter 
Chlodwig weiß, sondern sie unter dem primus rex Francorum sucht d. h. 
also, nicht im Anfang des 6., sondern im Anfang des 5. Jahrhunderte, unter 
dem sagenhaften König Faramundus.! Hier aber noch an eine schriftliche 


1 Daß die Lex Salica von Chlodwig stamme, hat sich als wissenschaft- 
liche Überzeugung erst langsam durchgerungen. Brunner (Rechtsgeschichte L 
S. 297 ff.) entscheidet sich aus inneren Gründen, unter denen das salische 
Münzsystem eine Hauptrolle spielt, für die letzte Zeit Chlodwigs. Jedoch 
hat er dabei vornehmlich die Texte der I. Familie im Auge, die jetzt 
von Mario Krammer (Neues Archiv Bd. 80) als jünger hinter die Texte 
der II. Familie gestellt werden. Die kompilierenden Texte der I. 
Familie und der Heroldsche Text sollen nach Brunner erst seit Ausgang 
des 6. Jahrhunderts entstanden sein. Damit allein schon wären die von 
Vinogradoff geäußerten Bedenken gegen meine Ansicht hinfällig geworden, 
denn auch ich suche, und gerade unter Bezugnahme auf das salische Münz- 
wesen, die Entstehung der Lex unter Chlothar II. oder Dagobert. Ein 
direktes Quellenzeugnis, wie Vinogradoff meint, für die Urheberschaft 
Chlodwigs gibt es meines Wissens nicht. Die verschiedenen Prologe und 
Epiloge sprechen höchstens von einem primus rex Francorum oder auch 
bloß von einem rex Francorum als dem eigentlichen Gesetzgeber. Nun hat 
man wohl versucht, die Erwähnung Chlodwigs im ersten Prolog „at ubi 
deo favente rex Francorum Chlodeveus torrens et pulcher (et) primus recepit 
catholicam baptisıni auf diesen primus rex Francorum zu beziehen. 
Allein auch der erste Prolog sucht die Entstehung der Lex schon lange 
vor ihm in der Heidenzeit und gesteht den Königen Chlodwig, Childebert 
und Chlothar mur gewisse Abänderungen und Verbesserungen zu. Wer 
aber dieser primus rex Francorum gewesen ist, verrät uns eine Quelle der 
ausgehenden Merovingerzeit, die Historia Francorum, wo es heißt: „elegerunt 
Faramundo...et elevaverunt eum regem super se crinitum. tunc habere et 
leges coeperunt, quae eorum priores gentiles tractaverunt.“ Dippe, der 
(Hist. Vierteljahrschrift 1899) mit großem philologischen Scharfsinn den 
ersten Prolog zergliedert, fand zwar, daß er aus zwei grundverschiedenen 
Sticken, einer Reihe älterer Nachrichten und deren späterer schwülstiger 
Umkleidung, zusammengesetzt ist, bemerkte aber nicht, daß der von ihm 
ausgeschiedene ältere Kern größtenteils wörtlich mit dem von ihm ver- 
achteten „jüngeren“ zweiten Prolog übereinstimmte. Das aber war die 


me EE a nn 


Nachrichten und Notizen 1. 269 


Aufzeichnung der Lex denken zu wollen, wagt im Ernste heute wohl 
niemand mehr. — Auch in der Frage nach der Einführung des Silber- 
schillings können wir uns nicht verständigen. Vinogradoff glaubt, daß die 
Gesetzesklauseln über den Silberschilling in der Lex Ribuaria und im Capi- 
tulare Saxonicum schon die Geltung des Silberschillings für alle Bußwerte vor- 
aussetzen. Dagegen habe ich an der Hand der Capitularien nachzuweisen 
versucht, daß nur der bannus in Silber-, der fredus aber wie die übrigen 
„compositiones“ in sogenannten Gold- oder besser Naturalschillingen gezahlt 
werden sollte. Vinogradoff glaubt an die sogenannte Pippinsche Buß- 
herabsetzung, welche die ursprünglichen Goldschillinge zu 40 Denaren durch 
Silberschillinge zu 12 Denaren ersetzt hätte, und möchte diese Maußregel 
mit wirtschaftlichen Erscheinungen, einem allgemeinen Sinken der Preise 
erklären. Daß ihn die Quellen hierbei im Stich lassen, gibt er ziemlich 
unverblümt zu, er beruhigt sich aber damit, daß ihn eine „synthetische 
Würdigung der Zusammenhänge des historischen Lebens‘ um so sicherer 
zum Ziele führen müsse. Daß aber auch diese ihn im Stiche gelassen hat, 
werden wir gleich sehen. Er beruft sich zunächst auf die Konstanz der 
Viehwerte in allen Volksrechten: aber er folgert nicht aus der Gleichheit 
der Schillingszahlen eine Gleichheit der Preise, sondern schließt daraus 
auf eine Reduktion des Schillingswertes, weil die Preise langsam gesunken 
sein müßten. Nun hat aber schon Inama-Sternegg (Wirtschaftsgeschichte II, 
8. 436) die Beobachtung gemacht, daß diese Preise in der Folgezeit durch- 
schnittlich bis zum Dreifachen hinaufschnellten, während sie nach Vino- 
gradoff eben erst um dasselbe gestürzt wären. Da liegt es doch, meine 
ich, auf der Hand, daß sich erst in diesem Aufschnellen der Preise zum 
Dreifachen der Übergang vom Gold- zum Silberschilling dokumentiert. 
Wenn sich nun diese selbe Verdreifachung der Preiszahlen schon im 9. Jahr- 
hundert bei den Silberschillingen des Irmino einstellt, so will Vinogradoff, 
um den Silberschilling schon für jene Tarife der Volksrechte zu retten, 
dies mit einer durch wirtschaftliche Bedingungen hervorgerufenen lokalen 
Preisverschiedenheit in Westfranken und Ostfranken erklären. Dem kann . 
man zunächst entgegenhalten, daß die übereinstimmenden Preisziffern der 
Volksrechte wenigstens ursprünglich nichts von einer solchen lokalen Ver- 
schiedenheit gewußt haben. Dazu kommt zweitens, daß gerade in Gebiets- 
teilen des Ostfrankenreiches, in dem nach Vinogradoff schon seit Pippin der 
Silberschilling durchgedrungen wäre, in Bayern die Geltung von Gold- 
schillingen noch verbürgt ist. Endlich zeigt die Vergleichung der Taxen 
auf alamannischem Boden statt des von Vinogradoff behaupteten Sinkens 
der Preise schon im 8. und 9. Jahrhundert in den Traditiones Sangallensens 


Erzählung von den weisen Gesetzgebern des Frankenvolkes, die an drei 
Malstätten jenseits des Rheins in Germanien das Recht geschöpft hätten. 
Man sollte dabei auch heute nicht übersehen, daß diese Tradition nicht 
eigentlich von einem salischen, sondern von einem fränkischen Recht 
spricht, dessen Heimat jenseits des Rheins auch auf ripuarischem Boden 
gesucht werden dürfte. 


270 Nachrichten und Notizen I. 


dasselbe rapide Aufsteigen der Preise gegenüber der Lex.! Und nun gar 
im Sachsenrecht muß auch Vinogradoff die Beobachtung machen, daß die 
Preise neben den normalen Zahlen der Volksrechte vereinzelt schon eine 
so hohe Taxe kennen, daß sie wie ein Widerspruch gegen die übrigen er- 
scheint. Es ist der berühmte bos, welcher bei den compositiones am höchsten 
mit 3 sol., in einem Bannfalle aber mit 10 sol. bewertet wird, wie wir es 
auch in einer westfränkischen Taxe bei Irmino finden. Der Widerspruch 
schwindet sofort, falls wir es im letzteren Falle wie bei Irmino mit Silber- 
schillingen zu tun haben, zumal da dies bei Bannzahlungen üblich ist, im 
ersteren Falle aber mit Goldschillingen, worauf schon ihre Bewertung mit 
3 Tremissen deutet. Dann ergibt sich: 10 sol. zu 12 den. = 120 den. = 3 sol. 
zu 40 den.” Wir sehen also, wie die unmittelbaren Quellenzeugnisse von 
allen Seiten die Deutung der volksrechtlichen Taxen auf Goldschillinge 
verlangen. Diese Beweise verstärken sich aber noch, wenn man, wie ich, 
den Ausdruck tremissis dieser Quellen eindeutig auf das Drittel eines Gold- 
schillings bezieht. Heck übt die Inkonsequenz, dies nur für den allein- 
stehenden Ausdruck gelten zu lassen, in seiner Verbindung aber mit anderen 
Schillingszahlen (z. B. 6 sol. et 2 trem.) es abzustreiten: dann soll 
tremissis einfach das „Drittel“ bedeuten, gleichgültig, ob es sich um Gold- 
oder Silberschillinge handle. Ist es nicht aber ein gewichtiges Argument 
für meine Ansicht, daß der Ausdruck tremissis mit dem Goldschilling aus- 
stirbt?’ In welches Labyrinth unüberwindlicher Schwierigkeiten aber ge 


1 Vgl. Inama-Sternegg (Wirtschaftsgeschichte I, S. 468), der hierzu 
folgende Zahlen gibt: ` 


Lex Alam. Trad. Sangall. 
caballus 6 — 12 sol. 12 — 20 sol. 
bos 1), — 1%, sol. 21, D sol. 
porcus IG sol. 1 sol. 


Freilich kann sich in diese Zahlen vereinzelt ein Irrtum eingeschlichen 
haben, weil Inama-Sternegg den tremissis noch nicht als Golddrittel er- 
kannt hatte. 

? Hecke Einwendungen gegen dieses einfache Rechenexempel, daß man 
sich ja mit dem geringsten Ochsen vom Banne hätte lösen können, wenn 
der Ochs bei der Bannzahlung zu 10 sol. berechnet worden wäre, türmt 
Berge, wo keine sind. Ich bin, wie Vinogradoff, immer der Meinung ge- 
wesen, daB der Schätzungseid, welcher die Qualität bestimmte, von jeher 
neben den Taxen bestanden hat. Wurden doch nach Lex Salica, Tit. 44, 
sogar die Schillingsmünzen beim Reipus von Unparteiischen gewogen und 
geprüft. Daß der Schätzungseid die Taxen abgelöst habe, wie Heck be- 
hauptet, davon wissen die Quellen nichts. 

3 Die spätere Schillingsrechnung zu 12 Denaren kennt den Ausdruck 
tremissis für das Schillingsdrittel nicht mehr. Im 9. Jahrhundert erscheint 
er nur noch da, wo ursprünglich das Golddrittel gemeint war, und wird 
dann wegen der Bußherabsetzung in den Gesetzestexten bisweilen mit „id 
est IIII den.“ erläutert. Das geschieht z. B. in der Lex Alamannorum letzter 
Fassung, wobei aber zu beachten ist, daß diese auch die saica zum fränkischen 
denarius stempelt! In der Lex Burgundionum wird in einzelnen späten 


Nachrichten und Notizen 1. 271 


raten wir bei den Wergeldern in der Lex Ribuaria, wenn wir sie auf 
‚Silberschillinge deuten müßten. Erscheinen hier doch alle Völkerstämme 
des West- und des Ostfrankenreiches mit ihren heimischen Wergeldsätzen 


Handschriften der Ausdruck tremissis einfach ausgemerzt und durch die 
Wertangabe „III den.“ ersetzt, was der Bußherabsetzung entsprach. Die 
Lex Bajuvariorum aber erläutert den Ausdruck saica mit „id est 3 den.“ 
und gleich danach den Ausdruck solidus mit „quod sunt 3 tremisses“: 
Sollte hier der Interpret wirklich so töricht gewesen sein, uns den Wert 
seines Schillings dadurch zu erläutern, daß er ihn als aus 3 Schillings- 
dritteln bestehend charakterisiert, oder hat er hier nicht vielmehr mit dem 
Ausdruck tremissis selbst schon eine bestimmte Wertvorstellung verbunden, 
die für ihn das Golddrittel war? Überraschend wirkt die Behauptung 
Hecks (Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 1904, S. 541): 
„Die einzige Kapitularienstelle der Zeit (779) spricht gegen Hilliger. Vgl. I, 
S. 50 [15, 2u], dazu S. 28 [10] und S. 52 (780)*. Wer nachschlügt, findet, 
daß 743 de unaquaque casata solidus id est duodecim denarii, daß 779 de 
(casatis) viginti trimisse uno d h. 131, den. und daß 780 (?) de casatis 
50 aut 30 unciam unam d. h. 20 den. gezahlt werden soll. Was da gegen 
meine Ansicht sprechen soll, vermag ich nicht zu entdecken. (Eher könnte 
man das Concilium Bajuwariense von 805 (Conc. II S. 233) gegen mich ins 
Feld führen, wo nacheinander von solidi XX aestimatione argenti, dann 
von solidus unus und endlich von tremissis unus die Rede ist. Der Silber- 
schilling ist aber hier schwerlich gemeint, weil man dann wohl von 1 libra 
geredet hätte. Wir befinden uns vielmehr hier im Geltungsbereich des so- 
genannten solidus longus, denn in Bayern wurde bekanntlich bis ins späte 
Mittelalter noch der Schilling zu 30 den. gerechnet. Deshalb erscheint auch 
noch in der Raffelstetter Zollordnung von 903/906 neben dem solidus und 
der tremissa auch die alte saiga und der scoti. Aus der Lex Bajuwariorum 
aber wissen wir, daß der tremissis mehr als 2 saigae oder 6 den. galt und 
mithin das Golddrittel war. Somit ist der solidus aestimatione argenti 
vermutlich der Wert eines Goldschillings in Silber ähnlich dem solidus 
per 40 den. der Salfranken. Er berührt sich mit dem Ausdruck solidus 
inter aurum et argentum, welcher m. E. die Zahlung eines Goldschillings 
freistellt in Gold oder Silber, während der gleichfalls hier heimische Aus- 
druck solidus auro adpretiatus auch eine Zahlung des Goldschillings in 
anderen Dingen zuläßt.) Wenn Heck noch einen bestimmten Quellenbeleg 
für die von mir verfochtene Wortbedeutung von tremissis vermißt, so 
erinnere ich ihn an einen in jener Zeit so viel gelesenen und ausgeschrie- 
benen Autor des 7. Jahrhunderts, wie Isidor von Sevilla, der im 26. Buche 
seiner Ethymologien über den Solidus der Lateiner von !/, Goldunze schreibt: 
„vulgus aureum solidum vocat, cuius tertiam partem ideo dixerunt tremissem 
eo quod solidum faciat ter missus“. Sollte diese unmittelbare Beziehung 
des tremissis auf den Goldsolidus Konstantins nicht zur Genüge erklären, 
warum mit dem Durchdringen des Silberschillings allenthalben der Aus- 
druck tremissis für das Schillingsdrittel ausstirbt? Ich habe ferner seiner 
Zeit auf den Unterschied zwischen tremissis und triens als dem Drittel des 


272 Nachrichten und Notizen I. 


neben einander. Diese aber waren damals mindestens bei den Salfranken, 
den Burgunden, Römern und Bayern noch in Goldschillingen angesetzt. 
Wenn endlich Vinogradoff meint, daß die karolingische Münzreform die 
Bußherabsetzung insofern vorbereitet hätte, als bei dem Sinken der Preise 
der verbesserte Denar es dem Silberschillinge ermöglichte, den entarteten 
Goldschilling zu ersetzen, so hätte dies allenfalls für die letzte Zeit Karls 
des Großen oder unter Ludwig dem Frommen zutreffen können, noch nicht 
aber für die Zeit der Pippinschen Bußreduktion, wo das Denargewicht noch 
um ein volles Viertel leichter war. Wohl aber können wir die entgegen- 
gesetzte Beobachtung machen, daß nämlich im Langobardischen Rechts- 
gebiete trotz der neuen Münze Karls des Großen nicht der Silberschilling 
zu 12 den. sondern der Mancusus zu 30 den. an die Stelle des alten ent- 
arteten Goldschillings getreten ist. Dieselbe Rechnungsweise ist auch in 
Bayern durchgedrungen. Wir sehen, daß die synthetische Würdigung der 
Zusammenhänge des historischen Lebens, wie sie Vinogradoff versucht, mit 
den Quellen auch den Boden unter den Füßen verloren hat. — Bei meiner 
Annahme einer Doppelrechnung in den Volksrechten berief ich mich auf 
das Capitulare von 803, wonach alle Zahlungen von debita an den König 
in Silberschillingen zu entrichten waren, excepto freda quae in lege Salıca 
scripta est. Diese Bestimmung ist aber, wie auch die Kapitularüberschrift 
verschiedener Handschriften beweist, keineswegs auf die Lex Salica be- 
schränkt geblieben und konnte es auch nicht, weil der fredus, quae in lege 
Salica scripta est, auch bei anderen Stämmen Geltung erlangt hatte. Ich 
berufe mich dafür auf das Capitulare Saxonicum von 797, welches zwischen 
den Bannfällen zu 60 sol. und zwischen den Fällen „ubi Franci secundum 
legem 15 sol. solvere debent" scheidet. Im letzteren Falle handelt es sich, 
wie eine Vergleichung mit Lex Saxonum, Tit. 36, lehrt, um Friedensgelder. 
Es wird also mit dem Capitulare Saxonicum der fränkische bannus und 
fredus in Sachsen verkündigt, jedoch mit der Erleichterung, daß den Sachsen 
für den fredus sowohl eine ständische Abstufung der Bußhöhe wie die 
Zahlung in niedrigen sächsischen Schillingen zu 2 Goldtremissen zugestanden 
wurde. Die ganze Maßregel bedeutete eine teilweise Einführung fränkischen 
Rechtes in Sachsen; denn es wurden hierdurch Bestimmungen der fränkischen 
Lex auch für die Sachsen verbindlich gemacht. Damit erklärt es sich, 
warum das Capitulare von 803 dem solidus zu 12 den. nicht einfach den 
solidus zu 40 den. gegenüberstellt, sondern die Zahlung des salischen Fredus 
„eodem solido quo ceterae compositiones solvi debent“ verfügt. Die Salfranken 
nämlich zahlten den Fredus in Schillingen zu 40 den., während die Sachsen 
ihn in geringeren Sachsenschillingen im Werte von 2 Goldtremissen zahlten. 
Wenn nun das Capitulare Saxonicum in cap. 11 den „solidus Saxonum" 
und den „solidus in argento“ neben einander aufführt und in ihrem Werte 
definiert, so war dies notwendig, weil das Capitulare teils vom fredus und 


Goldschillings zu 24 und zu 21 Siliquen aufmerksam gemacht, den mir 
Heck unter Berufung auf moderne Handbücher gern abstreiten möchte. 
Gibt es da nicht zu denken, daß auch Isidor beim Konstantinischen Solidus 
nur vom tremissis nicht aber vom (reng zu reden weiß? 


Nachrichten und Notizen I. 273 


teils vom bannus handelte und damit eine doppelte Schillingsrechnung 
vorausgsetzte. Den Geldwert des ersten Schillings durch Gleichsetzung aus 
dem Werte des letzten abzuleiten, durfte sich aber unsere Wissenschaft 
nur solange erlauben, als sie noch nicht wußte, daß es sich hierbei um den 
geringen Sachsenschilling zu 2 Tremissen und nicht um den großen zu 
8 Tremissen handelte.” Denn sonst ergäbe sich für die Tremisse ein Wert 
nicht mehr von 4, sondern von 6 Silberdenaren, und man wäre genötigt, den 
großen Schilling der Lex von 3 Tremissen mit 18 fränkischen Silberdenaren 
zu bewerten, oder man müßte uns mit Heck zu überreden suchen, daß 
Karl der Große den Sachsen ein neues Münzsystem erfunden habe, welches 


! Darüber vgl. Inama-Sternegg in den Jahrbüchern für Nationalökonomie 
und Statistik, Bd. 80, S. 226, und meine Ausführungen in der Historischen 
Vierteljahrschrift 1903, S. 462. Heck hat in seinen früheren Arbeiten von 
alledem nichts gewußt und macht erst bei der Lektüre meiner Arbeit diese 
für ihn peinliche Entdeckung, welche sein schönes Rechenexempel von der 
angeblichen Gleichheit der sächsischen und friesischen Edelingswergelder 
(1440 sol. und 106°, sol.) jählings stört. Wenn er trotzdem für das Capi- 
tulare Saxonicum nur einen einzigen Schilling anerkennen wollte und dieses 
der kleinere sächsische Schilling war, so mußte er sich mit der Tatsache 
abfinden, daß dieses Capitulare diesen Schilling ausdrücklich zu 12 den. 
rechnet, während er, wenn Hecks Wergeldgleichung richtig wäre, doch nur 
8°/, den. gelten durfte! Aber auch hier zeigt sich Heck allen Quellen- 
aussagen gewachsen, denn mit der schlichten Behauptung, daß Karl der 
Große 808 den Schilling des Capitulare Saxonicum demonetisiert und auf 
8%, den. herabgesetzt habe, rettet er sein System. — Meinen Ausführungen 
gegenüber, daß wir es im Capitulare Saxonicum mit einem doppelten 
Schilling zu tun haben, beruft sich Heck wieder auf eine „Generalklausel‘“. 
Der Schlußsatz „et in aliis speciebus ad istum pretium omnem aestimationem 
compositionis suntt wird von ihm auf einen einheitlichen Bußschilling 
gleichviel ob in Naturalien oder in Silber gedeutet. Freilich übersetzt er 
höchst merkwürdig: „Auch bei anderen Objekten soll der Wert der Schillinge 
bei allen Bußen nach dem vorstehenden Maßstabe festgestellt werden“. 
Diese Übersetzung ist erzwungen und falsch, denn vom Schilling ist hier 
nicht die Rede. Ich übersetze vielmehr fast wörtlich: „Auch in anderen 
Dingen kann nach dem angegebenen Preissatz jede Berechnung einer 
Komposition erfolgen“, und ich meine, man kann die Worte „ad istum 
pretium“ gar nicht auf die Erwähnung des Silberschillings (in argento duo- 
decim denarios solidum faciant) beziehen, weil der Silberschilling ein Münz- 
system und kein Preis (pretium) ist. Die Worte „ad istum pretium“ können 
sich daher nur auf die zuvor genannten Preise der Landeserzeugnisse be- 
ziehen, wo zu allem Überfluß bereits vom „pretium“ des Rindes in allen 
Abstufungen die Rede war. Außerdem aber zeigen die Worte „omnem 
aestimationem compositionis“ klar und deutlich, daß es sich hier wie 
im Capitulare von 803 (solido, quo ceterae compositiones solvi debent) 
gerade um den Kompositionsschilling des Volksrechtes im Gegensatz zum 
Silberschilling des Bannrechtes handelt. 


274 Nachrichten und Notizen I. 


sie nötigte, den großen Schilling zu (äi, den kleinen aber zu 8%, Denaren 
zu rechnen: dies wäre allerdings die empfindlichste Strafe für ihre wieder- 
holten Aufstände gewesen. Zu der einen Ansicht hat sich noch niemand 
bekennen wollen, und die andere ist der letzte Notanker eines in die Brüche 
gegangenen gelehrten Systems. B. Hilliger. 

Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und 
Technische Hochschulen. Der o. Professor der klassischen Philologie in 
Leipzig Dr. Friedrich Marx wurde als o Professor nach Bonn und der 
o. Professor der klassischen Philologie in Breslau Dr. Eduard Norden 
wurde in gleicher Stellung nach Berlin berufen. 

Auf den Lehrstuhl für Wirtschaftsgeographie an der Handelshochschule 
in Frankfurt a. M. wurde Dr. Emil Deckert in Berlin berufen. 

Der Privatdozent der klassischen Philologie in Halle Dr. Berthold 
Maurenbrecher hat die Redaktion des Thesaurus Linguae Latinae in 
München übernommen. 

Es habilitierte sich Dr. Otto Schlueter für Geographie in Berlin. 


Todesfälle. Am 5. Febr. starb in Straßburg im Alter von 78 Jahren 
der Prof. emer. der Romanischen Philologie Dr. Eduard Böhmer. Er hat 
in den Jahren 1871—1895 die „Romanischen Studien“ herausgegeben. 

Am 8. Febr. starb im Alter von beinahe 75 Jahren der o Prof. a. D 
der klassischen Philologie Wilhelm von Christ in München. Außer 
vielen sorgfältigen und scharfsinnigen Einzeluntersuchungen verdanken wir 
ihm vor allen die „Geschichte der griechischen Literatur bis auf Justinian“, 
welche zuerst 1888 erschien und bis 1905 bereits die 4. Auflage erlebte. 

Am 9. Febr. starb der o. Prof. der Kirchengeschichte Otto Zöckler 
in Greifswald. Von seinen Werken sei hier nur auf die „Kritische Ge- 
schichte der Askese“ hingewiesen, die zuerst 1863 erschien und dann unter 
verändertem Titel 1897 als „Askese und Mönchtum“. 

Am 18. Febr. starb im 40. Lebensjahr der Professor der Mineralogie 
und Geologie an der Technischen Hochschule in Karlsruhe Dr. Karl 
Futterer, der sich durch seine Forschungsreisen in Zentralasien bekannt 
gemacht hat. Von seinem Hauptwerk „Durch Asien“ hat er selbst nur den 
1. Band noch vollenden können, die erste Hälfte des 2. Bandes ist erst 
kürzlich erschienen und wurde von Nötling herausgegeben. 

Am 19. Febr. starb der frühere Direktor der Wirtembergischen Landes- 
bibliothek in Stuttgart Wilhelm von Heyd im Alter von 83 Jahren. Er 
war ursprünglich Theolog gewesen, hatte sich dann aber während seiner 
vierzigjührigen bibliothekarischen Tätigkeit ganz den historischen Studien 
gewidmet. Bekannt ist sein großes zweibändiges Werk über die „Geschichte 
des Levantehandels“ (1879), welches auch ins Französische übersetzt wurde. 
In dasselbe Studiengebiet fallen seine „Beiträge zur Geschichte des deutschen 
Handels“ (1890). Außerdem verfaßte er die wichtige „Bibliographie der 
. Württembergischen Geschichte“ (2 Bde. 1895—96) und die Beschreibung 
der „Historischen Handschriften der kgl. öffentlichen Bibliothek zu Stutt- 
gart“ (2 Bde. 1891). 


Nachrichten und Notizen I. 275 


Am 1. März starb im Alter von 69 Jahren der bekannte Professor der 
Germanischen Philologie in Göttingen Dr. Moritz Heyne. Er war am 
8. Juni 1837 in Weißenfels geboren und hatte sich nach Absolvierung der 
Lateinschule in Halle dem juristischen Kanzleidienst gewidmet. Im Jahre 
1860 wurde er in Halle zum Universitätsstudium zugelassen, promovierte 
1863 und habilitierte sich daselbst 1864. Im Jahre 1869 wurde er zum 
230. Professor ernannt, 1870 wurde er als Professor der deutschen Sprache 
nach Basel und 1883 von dort nach Göttingen berufen. Seit 1867 war er 
Mitarbeiter am Deutschen Wörterbuch von Grimm und hat die Buchstaben 
H, I, L, M, R und den Anfang von S nacheinander bewältigt. In den 
Jahren 1890—95 erschien sein eigenes dreibändiges „Deutsches Wörter- 
buch“, von dem er schon die zweite Auflage vorbereitet und außerdem 
auch eine kleinere einbändige Ausgabe veranstaltet hat. Zahlreich sind 
die Ausgaben alter deutscher Dichtwerke von ihm. Dazu treten seine 
grammatikalischen Studien. Sein letztes großes Unternehmen waren die 
„Fünf Bücher deutscher Hausaltertümer“, von denen der 1. Bd. das Woh- 
nungswesen, der 2. das Nahrungswesen und der 8. die Körperpflege und 
Kleidung behandelt; der 4. Bd. ist bereits zur Hälfte druckfertig geworden, 
den 5., welcher die Sitte behandeln sollte, hat er gar nicht mehr in An- 
griff nehmen können. 

Kürzlich starb im Alter von fast 68 Jahren der Direktor des Stadt- 
archive und der Stadtbibliothek in Breslau Prof. Dr. Karl August Her- 
mann Markgraf. Seine Erstlingsarbeit, 1861 erschienen, handelte De 
bello Burgundico a Carolo Audace suscepto. Später wandte er sich mehr 
und mehr dem Studium seiner heimatlichen Geschichte zu, ihm verdanken 
wir die „Beiträge zur Geschichte des evangelischen Kirchenwesens in. 
Breslau“. ` Hervorragend war seine Tätigkeit bei der Herausgabe mittel- 
alterlicher Quellenschriften. Es erschienen von ihm nacheinander: Historia 
Wratislaviensis von Peter Eschenloer (1873); Politische Korrespondenz 
Breslaus 1454—69 (1873—74); Annales Glogavienses (1877); Lehns- und 
Besitzurkunden Schlesiens (zusammen mit Grünhagen herausgeg. 1881—83); 
Breslauer Stadtbuch (mit Frenzel 1882); Liber fundationis episcopatus 
Vratislaviensis (mit W. Schulte 1889) und Descriptio tocius Silesie von 
B. Stenus (1902). Außerdem gab er in den Jahren 1894—1903 die „Mit- 
teilungen aus dem Stadtarchiv und der Stadtbibliothek zu Breslau" heraus. 


Sachsen und Polen im achtzehnten Jahrhundert. 
Entgegnung. 

In der Hist. Vierteljahrschr. IX. Jahrg. S. 31ff. sucht P. Haake sein 
Urteil über die Motive der polnischen Politik der Wettiner im 18. Jahr- 
hundert, besonders über die Beweggründe Augusts des Starken zu seiner 
Kandidatur im Jahre 1697, gegenüber der von mir und anderen vertretenen 
Auffassung zu begründen. Daß die fehlgeschlagenen Bestrebungen der 
Wettiner, in Polen dauernd festen Fuß zu fassen, eben weil sie fehlschlugen, 
über Sachsen und Polen namenloses Unheil heraufbeschworen, darin sind 
wir alle einig. Meines Erachtens ist aber damit noch nicht die völlige 


2716 Nachrichten und Notizen I. 


Verurteilung dieser Politik entschieden; es muß vielmehr noch festgestellt 
werden, welchen Erwägungen diese Politik entsprang, wieweit ihr Erfolg 
oder Mißerfolg vorauszusehen war, ob nicht etwa Faktoren, z. B. das Ruß- 
land Peters des (Großen, die Genialität Friedrichs des Großen, eingriffen, 
deren Auftauchen und deren Stärke sich vorher jeder Berechnung entzogen. 
Es ist nicht das erste Mal, daß wir über diesen Gegenstand streiten. Wenn 
Haake im Besitze eines größeren Tatsachenmaterials der einzige kompetente: 
Beurteiler zu sein meint, so möchte ich wissen, woher er den Mut nimmt. 
zur Abfassung seiner Besprechungen über zahlreiche Einzeluntersuchungen, 
deren Verfasser in dem Material über die spezielle Frage doch sicherlich 
besser bewandert sind als der Rezensent. Die Diskussion mit Haake wird 
nun dadurch arg erschwert, daß er im Feuereifer für seine Sache die Be- 
hauptungen seiner Gegner vergröbert und verzerrt, um dann sich ihre 
Widerlegung leicht zu machen und offene Türen einzurennen. Die Kampfes- 
weise Haakes haben Herr E. O. Schmidt und ich sich schon einmal im 
Neuen Archiv f. Sächs. Gesch. 26. Bd. S. 121—123 verbeten; mit‘ welchen 
Waffen Haake ficht, dafür ein Beispiel. In meinem Buche: „Sachsen und 
Preußen um die Mitte des 18. Jahrhunderts“ (vgl. die Besprechung Webers. 
in der Hist. Vierteljahrschr. VIII. Jahrg. S. 574/75) S. 7/8 hatte ich darauf 
hingewiesen, daß neben dynastischen und politischen auch volkswirtschaft- 
liche Gründe für die Bewerbung Friedrich Augusts II. um die polnische 
Krone im Jahre 1733 ins Gewicht fielen. Diese Tatsache bestritt Haake: 
im Neuen Archiv f. Sächs. Gesch. 25. Bd. S. 321 mit dem Hinweis, daß 
nicht nordwärts zur Ostsee, sondern nach Süden auf Konstantinopel zu 
wenigstens von 1697—1699 die Politik Augusts des Starken strebte. Was. 
die Pläne Augusts des Starken am Ende des 17. Jahrhunderts für die Mo- 
tive der Kandidatur seines Sohnes beweisen sollten, war mir unerfindlich; 
deshalb schloß ich die erneute Darlegung meiner Auffassung im Neuen 
Archiv f. Sächs. Gesch 26. Bd. S. 118 mit den Worten: „Haake leugnet 
diesen Zusammenhang, denn — man höre und staune — nicht nord- 
wärts usw.“ Jetzt dreht Haake mit der Bemerkung, daß ich nicht einmal 
die gedruckte Literatur kenne (oben S. 51 Anm. 2), die Sache so, als ob 
ich die Tatsache selber leugnete, obwohl ich in meinem von Haake öfters 
zitierten Aufsatze in Briegers Zeitschr. f. Kirchengesch. 24. Bd. S. 109/10 
auf die türkenfeindliche Politik Augusts in diesen Jahren hingewiesen habe. 
Zweimal (oben S. 34 Anm. und S. 65 Anm. 1) schleudert Haake gegen mich 
den schwersten Vorwurf, den man gegen einen Vertreter einer Wissenschaft 
erheben kann, den Vorwurf nämlich, methodische Fehler begangen zu 
haben, natürlich ohne die Verpflichtung zu empfinden, seine kühnen Worte 
ausführlich zu begründen. 

Trotz derlei Artigkeiten kommen wir uns aber sachlich allmählich 
näher. Ich habe selbstverständlich nicht behauptet, wie Haake S. 40 will, 
daß die polnische Politik der Wettiner, also auch die Bewerbung Augusts 
des Starken um die polnische Krone, in erster Linie, allein, vornehmlich 
durch volkswirtschaftliche Rücksichten bestimmt wurde, sondern (vgl. Neues 
Archiv 26. Bd. S. 117), wie schon erwähnt, daß sie neben den politischen 
und dynastischen Beweggründen eine Rolle gespielt haben. Früher wies 


Nachrichten und Notizen I. 977 


Haake diese Auffassung zurück, jetzt will er nicht ganz in Abrede stellen, 
daß August der Starke an wirtschaftliche Vorteile mitgedacht hat. Wenn 
aber verschiedene Beweggründe zusammengewirkt haben, läßt sich in der 
Regel nicht zuverlässig ermessen, welches Motiv den entscheidenden Aus- 
schlag gegeben hat; deshalb hielt ich der apodiktischen Sicherheit, mit 
der Haake bisher urteilte, entgegen, daß der Historiker gut tut, bei der- 
artigen Fragen nur mit Möglichkeiten und Wahrscheinlichkeiten zu operieren. 
Zu dieser Ansicht hat sich nun auch Haake bekehrt; er gesteht, daß wir 
vor einer mit Sicherheit wohl nie zu lösenden Frage stehen. Wenn nun Haake 
sich bei der Beurteilung des großen Kurfürsten und Friedrich Wilhelms I. 
nicht in erster Linie an ihre Worte, sondern an ihre Taten, z. B. die 
Testamente des großen Kurfürsten und den Löwenwoldischen Vertrag, halten 
wollte, würde er, was er jetzt S. 42 Anm. noch leugnet, zugeben, nämlich 
daß der große Kurfürst und Friedrich Wilhelm I. sich gelegentlich durch 
Familieninteressen mehr bestimmen ließen als durch die staatlichen Rück- 
sichten, daß, wie es Lenz gelegentlich formuliert, der dynastische Ehr- 
geiz die großen Hohenzollern antrieb, das Ganze des Staates einzusetzen, 
um ihrem Hause Glanz und Stellung in der Welt zu erringen. Somit er- 
gibt sich, daß der von Haake gewählte Maßstab für die Beurteilung der 
Politik der Hohenzollern und Wettiner, die schroffe Gegenüberstellung: 
hier dynastische Politik der Wettiner — dort Staatspolitik der Hohenzollern, 
auf die zweite Hälfte des 17. und das 18. Jahrhundert nicht immer anwend- 
bar ist. Mit dieser Auffassung vertragen sich, wenn man nicht arge Silben- 
stecherei treibt, die von Haake angeführten Urteile Erdmannsdörffers usw. 
recht gut; denn wenn zwei, die Hohenzollern und die Wettiner, dasselbe 
taten, so war es noch längst nicht dasselbe in der Art, wie sie es taten. 
Breslau. Johs. Ziekursch. 


Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 
Antwort. 


L Auf Ziekurschs Entgegnung erwidere ich folgendes: 

1) Schon am 30. November 1904, an welchem Tage ich den unter obigem 
Titel in dieser Zeitschrift (ohne die erst später hinzugefügten Anmerkungen) 
wörtlich abgedruckten Vortrag im Dresdener gemeinnützigen Verein hielt, 
„stellte ich nicht ganz in Abrede, daß August der Starke, als er sich um 
den polnischen Thron bewarb, an wirtschaftliche Vorteile, die Sachsen aus 
einer Personalunion erwachsen könnten, vielleicht mitgedacht hat“. Zu 
der Wahrheit, daß man die Motive, die einen Entschluß herbeiführten, immer 
nur annähernd bestimmen, ihre verschiedene Stärke niemals genau abmessen 
kann, bin ich also nicht durch Ziekurschs Aufsatz bekehrt worden, den ich 
im Manuskript erst nach meinem Vortrage kennen lernte, und der dann 
im April 1905 im Neuen Archiv für sächsische Geschichte und Altertums- 
kunde 26. Band S. 107—121 erschien. 0 

2) Ziekursch hält seine Behauptung, daß bei Augusts Kandidatur auch 
wirtschaftliche Beweggründe eine Rolle gespielt haben, dadurch für bewiesen, 
daß der Kurfürst in den Propositionen, die er den Polen vor seiner Wahl 


278 Nachrichten und Notizen 1. 


machte, den Handel zwischen ihrem und seinem Lande in Flor zu bringen 
versprach und auch sonst die wirtschaftliche Entwicklung Sachsens zu 
fördern suchte. Ich halte es, wie ich m. E. auf S. 64/5 und S. 40/1 Anm. 1 
genügend begründete, für einen schweren methodischen Fehler, aus einem 
einzelnen Aktenstück, das wahrscheinlich nicht August der Starke selbst, 
sondern Flemming analog den Propositionen der andern Bewerber zu dem 
Zwecke aufsetzte, möglichst viele Stimmen zu gewinnen, und das der 
Republik eine Vergrößerung geradezu auf Kosten Sachsens in Aussicht 
stellte, zu schließen, daß ihn die Rücksicht auf ein noch dazu problematisches 
Interesse seines Kurfürstentums mitbewogen habe, die Personalunion beider 
Länder zu erstreben, zumal wenn man zugibt, daß er kein Bedenken trug, 
seine persönlichen Wünsche und Neigungen gelegentlich auch zum Schaden 
der sächsischen Interessen zu befriedigen. Diese auch von Ziekursch an- 
erkannte Tatsache mußte ihn m. E. davon abhalten, zu behaupten: „Es 
war keineswegs ein Werk des Zufalls oder fürstlicher Laune, sondern es 
entsprach den politisch-geographischen Verhältnissen, wenn Friedrich August 
auf Polen Einfluß zu gewinnen suchte“, und ihn veranlassen, erst weitere 
Quellen daraufhin zu prüfen, ob bei der Kandidatur Augusts des Starken 
und der seines Sohnes die Rücksicht auf das Interesse Sachsens nach- 
weisbar ist. 

3) Den Vorwurf, daß Ziekursch die einschlägige Literatur nicht kenne, 
habe ich irrtümlicher Weise erhoben, weil er mir die Tatsache, daß Augusts 
Politik vor dem Ausbruch des nordischen Krieges auf die Eroberung der 
Moldau und Wallachei und des türkischen Reiches hinzielte, selbst anzu- 
zweifeln schien. Ich nehme ihn nach seiner obigen Erklärung selbst- 
verständlich zurück, halte aber auch bei der Kandidatur Friedrich Augusts I. 
um die polnische Krone wie bei der seines Vaters das persönliche Motiv 
für das ausschlaggebende, die sachlichen für die sekundären. 

4) DaB der Große Kurfürst und Friedrich Wilhelm I. das Interesse 
ihres Hauses ebensosehr im Auge gehabt haben wie das ihres Landes, 
leugne ich nicht, wohl aber, daß sie dieses jenem zum Opfer brachten; 
sie haben m. E. auch in den Fällen, die Ziekursch anführt, beide mit- 
einander vereinen zu können geglaubt und den Machtzuwachs Brandenburg- 
Preußens und der Hohenzollernschen Dynastie als ihr höchstes Ziel, die 
Befriedigung persönlicher, mit seiner Erreichung unvereinbarer Wünsche 
nicht als ihr Recht betrachtet. Trieben sie also ebenso zugleich Haus- und 
Staatspolitik wie August der Starke und sein Sohn, so nahmen sie doch 
ungleich größere Rücksicht auf die Interessen Brandenburg-Preußens als 
letztere auf diejenigen Sachsens; sie waren, wofür (und nicht wogegen) 
auch ihre Taten sprechen, durchdrungen von dem Pflichtgefühl, der erste 
Diener des Staates zu sein, und setzten, um ihrem Hause Glanz und Stellung 
in der Welt zu verschaffen, das Ganze des Staates nur dann ein, wenn es 
zugleich sein eigenes Interesse gestattete oder verlangte; August der Starke 
und sein Sohn »dagegen fühlten sich als Regenten in keiner Weise 
verantwortlich und beförderten den Niedergang ihres Staates, indem sie 
die ihnen zu Gebote stehenden Mittel zu persönlichen Zwecken vergeudeten 
und mißbrauchten. 


Nachrichten und Notizen I. 279 


II. Herr Dr. Carl Hallendorff in Stockholm, der sich durch mehrere 
Veröffentlichungen um die Erforschung der auswärtigen Politik Augusts 
des Starken verdient gemacht hat und meiner Auffassung seiner Kandidatur 
um die polnische Krone brieflich beipflichtete, fragte bei mir an, ob der 
Seidene Weltfaden nicht doch erst nach seiner Wahl verfertigt sein könne 
und ob Wilhelm Ernst Tentzel vollen Glauben verdiene. Da vielleicht auch 
andere Leser meines Aufsatzes noch einen leisen Zweifel an der Echtheit 
des Manuskripts und seinem Einfluß auf die Kandidatur des Kurfürsten 
hegen, so möchte ich meine Ausführungen auf S. 46—51 dahin ergänzen: 

Das Sericum mundi filum ist ohne Zweifel im letzten Viertel des 
16. Jahrhunderts von dem Schneeberger Paul Grebner verfaßt und nieder- 
geschrieben worden; wie aber schon Johann Christian Götze in seinen 
„lerckwürdigkeiten der Kgl. Bibliothek zu Dresden“ (1. Sammlung Dresden 
1744 8. 339) bemerkte, wurden die Zahlen 1590 und 1609 später in 1690 
und 1699 umgeändert und von einer andern Hand folgende Sätze hinzu- 
gefügt: Ruina Papae Romani incidit in annum 1690. Exterminium ejus 
totum fit anno 1699. Saxo in Regem Poloniae creatur atque sub Impera- 
tore Romano rutigero Papa totus deletur; Tentzel irrt oder lügt also, wenn 
er Interpolationen in dem lateinischen Original ganz in Abrede stellt. In 
der deutschen Übersetzung, die unzweifelhaft von der Hand des Pastors 
Johann Wilhelm Petersen stammt, stehen diese Sätze im Texte; sie sind also 
in Grebners Manuskript spätestens gleichzeitig mit der Übersetzung nieder- 
geschrieben worden; vermutlich tat, nach einem Vergleich der Handschriften 
zu urteilen, Petersen es selbst. Wer konnte nun 1697 oder 1698 wagen, 
dem Papsttum binnen zwei oder gar eines Jahres den völligen Untergang 
und August dem Starken die römische Kaiserkrone zu weissagen, und 
welches Interesse hatte ein Protestant und Freund Speners wie Petersen 
daran, dem abtrünnigen Wettiner zu Liebe eine Fälschung zu begehen? 
Das ganze Sericum mundi Blum handelt fast nur von dem Siege des Pro- 
testantismus über den Katholizismus und Muhammedanismus, und bei der 
Prophezeiung der Wahl eines Wettiners zum König von Polen scheint der 
Schreiber vorausgesetzt zu haben, daß dabei ein Glaubenswechsel nicht 
notwendig sei; Petersen hat die Übersetzung also sicher, wie ich auf 
Seite 48 Anmerkung 1 nachwies, vor 1680 angefertigt (vielleicht während 
der Wirren in Polen nach der Abdankung Jobann Casimirs und vor der 
Wahl Sobieskis) und, wie Götze bemerkt, leider ohne den Zeitpunkt anzu- 
geben, der Mutter Augusts des Starken zu Lichtenburg praesentiret; daß 
also Tentzels Angaben im übrigen vollen Glauben verdienen und August 
der Starke durch die Lektüre des Seidenen Weltfadens zur Kandidatur um 
die polnische Krone bewogen worden ist, kann m. E. nach diesen und den 
auf Seite 48—51 mitgeteilten Tatsachen, keinem Zweifel mehr unterliegen. 

II. Aus Anlaß eines Briefes von Herrn Professor Dr. Aloys Schulte in 
Bonn erkläre ich folgendes: 

Auf S. 35 des vorliegenden Bandes dieser Zeitschrift sprach ich von der 
„Annahme zweier Katholiken, Theiner und Räß, daß den Kurfürsten eine 
Wandlung in seinen religiösen Anschauungen bewogen habe, sich um die 
Krone zu bewerben, daß er, um es kraß auszudrücken, König von Polen 


280 Nachrichten und Notizen 1. 


geworden sei, weil er nicht mehr Protestant bleiben wollte“. Auf S. 37 
bemerkte ich: „Er ist nicht, wie noch Aloys Schulte in seiner Biographie 
des Markgrafen Ludwig Wilhelm von Baden annimmt, ehe er an den 
polnischen Thron dachte, dem Katholizismus günstig gestimmt gewesen.“ 
Auf S. 89 sprach ich dann zusammenfassend von „Theiners, Räß’ und Schultes 
unschwer zu widerlegender Hypothese“. 

Berr Professor Dr. Schulte, der, wie er mir mitteilte, nunmehr, nach- 
dem ich den Beweis erbracht, daß August der Starke imstande war, nachher 
die Konversion abzuleugnen, nicht mehr an die Mitwirkung eines religiösen 
Motifs glaubt, beschwerte sich bei mir darüber, daß ich ihn in dem Résumé 
mit Theiner und Rap in einem Atem nannte und dadurch den Leser, der 
sein Buch nicht aufschlägt, zu der Auffassung verleite, als ob er im wesent- 
lichen denselben Standpunkt wie jene beiden vertreten habe; auf seinen 
Wunsch erkenne ich nochmals ausdrücklich an, daß er schon 1892 dem 
religiösen Motiv einen viel geringeren Einfluß einräumte als Theiner und 
Räß und dem politischen bereits das Übergewicht zuschrieb, und freue 
mich, daß er jenes nunmehr ganz preisgibt. 

IV. In meinem Aufsatz ist auf S. 81 Z. 19 v. o. leider ein Druckfehler 
stehen geblieben, obwohl ich ihn in dem Korrekturbogen monierte; es 
muß heißen: 

‘Die eigenbändigen Entwürfe und Briefe Augusts des Starken, die ich 
in Auftrage der Kgl. Sächsischen Kommission für Geschichte herauszugeben’, 
nicht “herausgegeben habe’; sie werden voraussichtlich erst im nächsten 
Jahre erscheinen. Paul Haake. 


281 


Nachrichten und Notizen II. 


J. Ilberg: Aus Galens Praxis. Ein Kulturbild aus der Römischen Kaiser- 
zeit. Leipzig, B. G. Teubner 1905. gr. 8°. 41 S. Preis 1,20 M. 

Die Schrift von J. Oberg — ursprünglich ein im Winter 1904/5 in der 
Deutschen Gesellschaft zu Leipzig gehaltener Vortrag — entrollt ein lebens- 
volles, kulturgeschichtlich hochinteressantes Bild von einer Ärzteexistenz 
der römischen Kaiserzeit. Die hervorragende philologische Schulung des 
bekannten Autors bürgt für die Zuverlässigkeit des Materials und seiner 
Sichtung; der Geist bester philologischer Akribie spricht aus jeder Seite. 
So ist es selbstverständlich, daß die Lektüre des Büchleins für den Histo- 
riker reichen Gewinn bringt, noch reicheren in sich birgt; denn dem Ge- 
schichtsforscher enthüllen Ilbergs Ausführungen, deren Titel deutlich genug 
erkennen läßt, daß sie nicht abschließend gedacht wurden, manche Gedanken- 
reihen und Zusammenhänge, die teilweise nur zwischen den Zeilen an- 
gedeutet sind, meist wohl, weil sie über den Rahmen der Abhandlung 
hinausgingen. 

Den typischen Verlauf der ersten großen Lebensphase des Arztes 
charakterisieren S. 7—22. Es wäre höchst wünschenswert, daß bald ähn- 
liche authentische Veröffentlichungen über die mannigfaltigen Arten er- 
folgten, wie man zur römischen Kaiserzeit in den verschiedenen Berufen 
Karriere zu machen pflegte. Ich habe bereits 1904 in meinem „Leben des 
Kaisers Hadrian“ auf die kulturgeschichtliche und soziologische Bedeutung 
solcher typischen Fälle aufmerksam gemacht und einen derselben an der 
militärisch-politischen Laufbahn des jugendlichen Hadrian exemplifiziert. — 
Als Geburtsjahr Galens dürfte durch Ilberg 129 gesichert sein. Der erste 
Aufenthalt des Pergameners in Rom fällt in die Zeit von 162—166. Über- 
zeugend ist es dem Verfasser gelungen, nachzuweisen, warum Galen 166 
Hals über Kopf die Hauptstadt verlassen hat, trotzdem man sich bereits 
an höchster Stelle für ihn zu interessieren begann: der Arzt floh vor der 
Pest, die mit dem kaiserlichen Heere vom Orient kommend sich Rom näherte. 
Es ist unbestreitbar, daß der bekannte Heilkundige in der Metropole sich 
den Gefahren der entsetzlichen Krankheit am wenigsten hätte entziehen 
können, daß gerade er, den seine Kollegen anfeindeten, das Laienpublikum 
teilweise vergötterte, hier auf dem geführdetsten Posten stand. 

Auf einen Ruf der beiden Kaiser kommt Galenos etwa 168 langsam 
und zögernd nach Westen zurück; 169 finden wir ihn wieder in Rom. 
Hier ist er noch unter Septimius Severus tätig (193—211). Das Todesjahr 
des Arztes kann nicht mehr mit Sicherheit festgestellt werden; daß er noch 
unter M. Aurelius Antoninus (Caracalla) gelebt hat!, wie angenommen worden 


ı 211—217; 211 wäre Galen 82 Jahre alt gewesen (s. ol ein allerdings 
sehr wohl mögliches Alter. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 2. 19 


282 Nachrichten und Notizen II. 


ist, halte ich für unwahrscheinlich. Vermutlich ist Galen im ersten Jahr- 
zehnt des dritten nachchristlichen Jahrhunderts gestorben, kaum früher. — 
Methodisch am wichtigsten ist in Galens Tätigkeit die ständige Ver- 
bindung von Theorie und Praxis, von Aoyog und seipa, auf die er grund- 
sätzlich hinweist (S. 40). Sehr wertvoll ist es, dank Ilberg detaillierter zu 
erfahren, welch hohe Bedeutung der Arzt der Sektion des menschlichen 
Körpers sowie der experimentellen Vivisektion von Tieren zugewiesen und 
wie er sich letztere bei seinen Öffentlichen Experimentalvorträgen zunutze 
zu machen gewußt hat. Doch ist das kaum lediglich Reklamebedürfnis 
gewesen; denn Galen tadelt die Militärärzte Mark Aurels mit aufrichtiger 
Heftigkeit, weil sie die prächtige Gelegenheit des Germanenkrieges zur 
Sektion von Barbarenleibern nicht benutzt hätten. Interessant ist weiter 
die Galenische Theorie der Geisteskrankheiten; beachtenswert sind die 
hydrotherapeutischen Grundanschauungen des Mediziners, die sich schon 
beträchtlich einigen modernen Anschauungen nähern. Auch aus dem, was 
bei ihm über die Heilwirkungen einer geregelten Diät, eines Badeaufent- ° 
haltes und des Besuches von Luftkurorten steht, wird man deutlich er- 
sehen, daß die modernen Internisten trotz ihrer gewaltigen Hilfsmittel in 
manchem nicht allzuweit über die Kenntnisse der besten Köpfe des Alter- 
tums hinausgekommen sind. Hierher gehört endlich die Tatsache, daß 
Galen die Bedeutung der Prognose richtig hervorhebt (S. 14), daß der Be- 
griff der Suggestion ihm geläufig, diese selbst ihm dienstbar ist (S. 19 f.). 
Der Gelehrte Galen mag nur wenig Originales bieten, der Arzt ist nach 
wie vor von höchster Bedeutung. Einzig in dieser Beziehung stehe ich 
nicht vollkommen auf dem von Ilberg vertretenen Standpunkte und möchte 
Galens Bedeutung für die Geschichte der Medizin höher bewertet und der 
Moderne gegenüber schärfer eingestellt wissen. Ganz zu abstrahieren ist 
bei alledem von der teilweise direkt widerwärtigen Marktschreierei des 
Pergameners; damit zahlt Galen seiner Zeit den Tribut. Gewiß, er ist kein 
rechter Hellene gewesen, aber auch kein Graeculus in dem eigentlichen 
Sinne des Wortes: ein Stück wahren, unvergänglichen Hellenentums lebt 
noch in dem Spätling. Und hierin begegne ich mich wieder mit dem Ver- 
fasser; das wahre Hellentum bleibt jung und vermag noch immer — und 
in alle Zukunft — mustergültig zu zeigen, was echte Forschung heißt. 
Leipzig. ` Otto Th. Schulz. 


Leon Leclère, Professor a. d. Universität Brüssel, A propos du couronne- 
ment de lan 800. (S.-A. aus „Melanges Paul Fredericq‘‘, Brüssel, 
H Lamertin, 1904, S. 181ff.) 1 fr. 

Da nach Ansicht des Verfassers über die allgemeinen Ursachen und 
Folgen des Ereignisses von 800 nichts mehr zu sagen ist, beschränkt er 
sich auf zwei Fragen: 1) wie ist der Bericht der ann. Lauresh., nach 
welchem der Krönung ein auch Karl bekannt gegebener und im Prinzip 
von ihm gebilligter Beschluß vorausgegangen ist, mit der Nachricht Ein- 
hards, daß Karl durch die Krönung überrascht worden sei, zu vereinigen? 
Und 2) welches Motiv bestimmte Leo UI, Karl mit der Krönung zu über- 
raschen? Die erste Frage wird dahin beantwortet, daß Karl nur mit dem 


Nachrichten und Notizen II. 283 


allgemeinen Plane seiner Erhöhung, nicht aber mit der vom Papste im- 
provisierten Krönung einverstanden gewesen sei. Diese oft erörterte An- 
sicht scheitert m. E. schon an dem Wortlaut der Einhardstelle, welche 
susdrücklich den kaiserlichen Namen als Gegenstand der Aversion Karls 
bezeichnet? (.. nomen accepit, quod primo in tantum aversatus est. A 
Bei Erörterung der zweiten Frage verwirft L. unter Hinweis auf meine 
Schrift „Die Kaiserkrönung Karls d. Gr.‘ die Blutbanntheorie Sackurs, weil 
sie die heimliche Form der Krönung nicht erkläre. Von meiner Ovations- 
theorie, die ich neuerdings in der Ztschr. f. K. G. XXVI, 190ff. gegen 
J. v. Walter verteidigt habe, nimmt er nur den einen Teil an, daß Leos 
Grundmotiv Dankbarkeit gewesen sei; die Heimlichkeit, mit der er vorging, 
will er jedoch nicht aus dem Charakter der Ovation erklärt wissen, sondern 
er entscheidet sich in diesem Punkte für eine bereits von A. Berthelot 
vertretene Hypothese, nach der der Papst mit der Krönung einem für das 
Papsttum demütigenderen Krönungsakt habe vorbeugen wollen. Diese 
Hypothese soll durch die Tendenz der Vita Leonis, welche die Rolle des 
Papstes bei der Krönung herausstreicht, sowie durch die spätere Haltung 
Karls gestützt werden. Ich kann dieser Auffassung nicht beitreten. Die 
richtig beobachtete Tendenz der Vita Leonis scheint mir das genaue Gegen- ` 
teil von dem zu beweisen, was L. aus ihr folgert, nämlich die Tatsache, 
daß Leo durch Vornahme der Adoration nach römischer Auffassung der 
päpstlichen Würde etwas vergebeu hat, sonst wäre diese Huldigungsform 
in der offiziösen Darstellung nicht totgeschwiegen worden. Hätte nun Leo 
bei Vornahme der Krönung an die Rolle des Papsttums gedacht, so wäre 
die Adoration zweifellos unterblieben. Auch Karls spätere Haltung — ge- 
meint ist die Krönung seines Sohnes — kann nicht als Beweis für Leos 
Motiv v. J. 800 gelten. Endlich ruht die ganze Theorie auf der Annahme, 
daß Karl die Kaiserwürde erstrebt habe oder doch mindestens mit seiner 
Erhöhung einverstanden gewesen sei, eine Annahme, die zwar weit ver- 
breitet, aber gänzlich falsch ist, wie ich in meiner oben zitierten Schrift 
S. 78ff. darzutun mich bemüht habe. Unsere jetzige Kenntnis des Her- 
ganges der Krönung läßt m. E. nur eine Deutung zu: es war eine Ovation, 
nichts weiter. Das schließt nicht aus, daß der Papst nebenher daran ge- 
dacht haben mag, durch die Krönung seine eigene Position zu befestigen. 
Aus den Quellen ergibt sich jedoch nichts, was diese Vermutung bestä- 
tigen könnte. 
Tübingen. Wilhelm Ohr. 


Aus dem Nachlaß des trefflichen Eduard Richter sind zwei kleinere 
Arbeiten veröffentlicht worden, die zu lebhaft erörterten geschichtswissen- 
schaftlichen Streitfragen Stellung nehmen und deren deshalb hier besonders 
gedacht werden soll: „Gemarkungen und Steuergemeinden im Lande Salz- 
burg“ (Archiv für österr. Geschichte 94 S. 63—82), „Immunität, Landeshoheit 
und Waldschenkungen“ (ebd. S. 41—62). 

T Dies hat kürzlich K. Hampe nachdrücklich betont. Vgl. seine Be- 
merkungen „Zur Kaiserkrönung Karls des Großen.“ Z. f. K.-G. XXVI, 4. 

19* 


284 Nachrichten und Notizen II. 


Gegen die wissenschaftliche Brauchbarkeit der sogenannten Grundkarten 
hat sich Richter wiederholt und deutlich ausgesprochen. Auch in seiner 
letzten Arbeit drückt er sein Bedauern darüber aus, „daß man so große 
Geldmittel an eine so wenig erprobte Sache verwendet‘ habe. Die „Grund- 
kartenbewegung“ zu bekämpfen ist, glaube ich, jetzt überflüssig, die wissen- 
schaftlichen Voraussetzungen einer „Grundkartenforschung“ sind als trügerisch 
erkannt. Welche großen Probleme indessen noch zu lösen sind, wie es 
gilt, die Verhältnisse der älteren Gemeindeverbände zu erforschen, das zeigt 
Richters kleine Arbeit. Die Salzburger politischen Gemeinden der Gegen- 
wart, eine Schöpfung des 19. Jahrhunderts, sind durchaus im Anschluß an 
die Steuergemeinden organisiert worden. Diese aber wiederum wurden in 
den Jahren 1828 bis 1830 geschaffen. In welcher Weise, das bringt Richter 
zur erwünschten Anschauung. Ältere wirtschaftliche und politische Orts- 
verbinde waren zwar vorhanden, doch zwischen ihnen lagen staatliche 
Waldungen, Schlösser, Alpen, Hutweiden usw., die nicht zu ihnen gehörten. 
(Über „die Bedeutung der Grundkarten für die historische Forschung“ 
handelte neuerdingsauch Werminghoff in den Pommerschen Jahrbüchern VI 
S. 107—123, während in derselben Zeitschrift Carl Drolshagen S. 125—141 
interessante Mitteilungen über die Veränderlichkeit der Gemarkungen in 
Pommern und besonders auch wertvolle Hinweise auf das Kartenmaterial 
einer schwedischen Landesaufnahme 1694—1697, ferner auf Karten von 
1700, 1755 und 1819 bot.) 

Den Abschluß der Studie über Immunität und Landeshoheit hat leider 
Richters schwere Erkrankung gehindert. Richter knüpft an seine Unter- 
suchungen zur historischen Geographie des ehemaligen Hochstifts Salzburg 
(1886) an, er stimmt der neuerdings von mir vertretenen Ansicht zu. Man 
solle in die Immunitätsformeln nicht mehr hineinlegen, als der Wortlaut 
unbedingt verlangt. ‚Denn je weniger die Immunität eigentlich bedeutete 
und je weniger sie die Öffentliche Gewalt zerstört, aufgesaugt oder sonst 
hinfällig gemacht hat, desto leichter verständlich ist die spätere Entwicklung.“ 
„An eine vollkommene Ausschließung der Grafengewalt dachte man aber 
im 10. Jahrhundert überhaupt noch nicht, da die Grafen überall als stiftische 
Vögte ihr Amt ausübten und die Vorstellung einer erzbischöflichen Landes- 
hoheit mit Ausschließung aller Grafen im 10. Jahrhundert noch gar nicht 
bestehen konnte“. Möchte der, wie ich glaube, irrigen Ansicht entsagt werden, 
daß aller Grundbesitz der Hochstiftskirchen im 10. Jahrhundert durchaus 
grafschaftsfrei geworden und daß unmittelbar aus dieser Bildung heraus 
die Landeshoheit entstanden sei. Die Bemerkung Richters „darüber gibt 
es wohl keine Meinungsverschiedenheit“ (nämlich daß der Vogt noch im 
Grafengericht als Vertreter der Kirchenleute amtiert, daß das Kirchengut 
nicht völlig aus dem Grafschaftsverband ausgeschieden war), bleibt leider 
einstweilen ein unerfüllter Wunsch, denn gerade diese meine Ausführungen, 
die Richter überzeugend findet, sind besonders energisch bestritten worden. 

Mit Richters Ergebnissen berühren sich in mancher Beziehung die 
wichtigen Untersuchungen Hans v. Voltelinis über „Die Entstehung der 
Landgerichte im bairisch-österreichischen Rechtsgebiete‘ (Arch. f. österr. 
Gesch. 94 S. 1—40). Ihrer wurde schon Hist. Viertelj. 1904 S. 578 gedacht. 


Nachrichten und Notizen II 285 


Hier sei nur auf die durchaus zutreffende Bemerkung hingewiesen, daß 
man unter Patrimonialgericht nicht das grundherrliche Gericht, sondern 
Jedes hohe oder niedere Gericht zu verstehen habe, das sich zu dauerndem 
Recht in den Händen eines Privaten befand. Für die Beurteilung der 
Immunität aber ist charakteristisch der Satz: „Es hat Fälle genug gegeben, 
in denen das immune (rebiet in einem gewissen Zusammenhang mit der 
Grafschaft geblieben ist“ (S. 17). 

Auch Kötzschke (Beiträge zur Geschichte des Stiftes Werden 10, 79 ff.) 
gelangt zu einem ähnlichen Ergebnis: „Soviel aber ist klar: eine völlige 
Lösung aus dem Grafschuftsverbande auch nur in gerichtlicher Hinsicht ist 
mit der Immunität nicht verliehen; nur bei Rechtsstreit unter Klosterleuten 
ist der Vogt schlechthin richterliche Instanz; sonst ist eine Berufung an 
das gemeine Öffentliche Gericht nicht ausgeschlossen“. Der Austritt aus 
der Grafschaft und die Bildung eines besonderen Gerichts ist nach Kötzschke 
erst Mitte des 18. Jahrhunderts erfolgt. Für das 12. Jahrhundert führt der 
Verfasser Zeugnisse vor, die eine Zugehörigkeit Werdens zum Grafschafts- 
bezirk erkennen lassen. Wie später die Gerichtsbarkeit zwischen Vogt und 
Abt geteilt war, wird näher erörtert. Als man den Begriff „Landeshoheit“ 
fester fassen wollte und fragte, wer die Landeshoheit besitze, der Vogt oder 
der Abt, da waren die Meinungen der Juristen geteilt. — Diese Aufschlüsse 
bietet uns Kötzschke in seinem Aufsatz „das Gericht Werden im späteren 
Mittelalter und die Ausübung der Landesgewalt im Stiftsgebiet (Beitr. z. 
Gesch. Werd. 10, 70ff.). Ihm geben voran Untersuchungen über „die An- 
fänge der Stadt Werden“ (S. 8—69). Bei voller Beherrschung der 
einschlägigen allgemeinen Probleme begnügt sich der Verfasser mit 
einer Betrachtung der lokalen Verhältnisse Werdens. Von historisch- 
topographischer Untersuchung geht er aus. Vorsichtig abwägend, benutzt 
er die Nachrichten der Urbare, der Urkunden und der Schriftsteller. 
Im Jahre 974 gewährt Otto II dem Abt das Recht in Lüdinghausen und 
Werden Markt und Münze einzurichten. Der Abt war Grundherr und 
Marktherr. Mitte des 11. Jahrhunderts war Werden ein fester Ort, 
der aus Kloster und Marktsiedelung bestand (S. 69). Zu freiem Erb- 
zinsrecht war der Grund und Boden an die städtischen Bewohner verliehen 
worden. In einem Urbar des 12. Jahrhunderts werden die fundi „qui 
infra civitatem sunt ad Barchove pertinentes“ angeführt (Urbar VII 2, Rhein. 
Urbare II 1906 8.187f.). Sie erscheinen im Urbar gesondert von den zur 
„villicatio in Barkhove“ gehörenden bäuerlichen Leihegütern (Urbar VII 3, 
S. 189 ff). Wenn in viel späterer Zeit von diesen städtischen Grundstücken 
bemerkt wird, daß sie den Zins an den Hof Barkhoven zahlen, aber daß 
sie nicht Hofgüter sondern einläufige Güter sind, die dorthin zu Gericht 
gehören, so wird ein Unterschied hervorgehoben, der schon im 12. Jahr- 
hundert bestanden hat. 21 städtische fundi zinsen an den Fronhof Bark- 
hofen, ihnen gesellen sich im Urbar 52 hinzu, welche von Ministerialen als 
Lehen besessen werden. So ersehen wir: die städtischen Grundstücke in 
Werden sind teils fronhofspflichtig und einem Fronhof des Stadtherrn 
gerichtezuständig, teils, und zwar etwa DL der Gesamtheit, an Ministeriale 
des Stadtherrn vergabt. Eine Tatsache, die für das Verständnis der in der 


286 Nachrichten und Notizen II. 


Stadt herrschenden Gewalten nicht unwichtig ist. Kötzschke weiß uns aber 
noch Näheres über die Bewohner, beziehungsweise über die Bürgerschaft 
mitzuteilen. „Ein persönliches dienstrechtliches Verhältnis zur Abtei war, 
weie wohl auch gewisse aus der Hörigkeit stammende Pflichten, zumal die 
Zahlung eines Kopfzinses, mit dem Besitz eines städtischen Hausgrundstückes 
zu Erbleiherecht wohl vereinbar.“ Noch im 14. Jahrhundert konnten Unfreie 
des Abts Bürger werden, ohne ihr persönliches Abhängigkeitsverhältnis ein- 
zubüßen (S. 46). Unter denen, die auf städtischen Grundstücken saßen, sei 
es auf einem der 21 fundi, die dem Fronhof Barkhofen einige Denare 
ziusten, oder auf einem der 52 an Ministerialen vergabten, die an Bürger 
verpachtet waren, begegnen verschiedene Handwerker, und zwar auch einige 
Handwerker, die zum Stift in amtlichen Beziehungen standen (pistor fratrum, 
caupo fratrum, der monetarius, wohl auch die beiden coci, der hortulanus 
und vielleicht noch andere). Jedenfalls ist für Werden erwiesen, daß die 
im Klosterdienst beschäftigten Handwerker (vgl. die Liste bei Kötzschke 
S. 26) nicht durchaus als klösterliches Hausgesinde und von der bürgerlichen 
Bevölkerung getrennt leben mußten, daß Frondienst und bürgerliches Leben 
vereinbar waren. Eine auch sonst häufig beobachtete Erscheinung (vgl. z. B. 
die von G. v. Below besprochenen Nachrichten, Ztschr. f. Sozial- u. Wirt- 
schaftsgesch. 5 [1897] S. 131ff.) „So darf also“, bemerkt Kötzschke S. 37, 
„in einem gewissen Sinne von einem Herauswachsen Werdens aus hof- 
rechtlichen Zusänden die Rede sein". Vorsichtig fügte er sogleich ein- 
schränkend hinzu „nur freilich nicht aus fronhofsrechtlicher Gebundenheit‘“ 
usw., und schon ‚vorher hatte er (S. 30) gesagt „Fronhofsrecht galt in der 
Stadt nicht, nur insoweit reichte es hinein" usw. Eine Verständigung zwischen 
Anhängern und Gegnern der „Hofrechtstheorie‘‘ kann, so will mir scheinen, 
erzielt werden. G. S. 


Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich, herausgegeben 
von einer Kommission der antiquarischen Gesellschaft in Zürich, be- 
arbeitet von J. Escher und P. Schweizer. Sechster Band. 1288--1296. 
Zürich, Fäsi & Beer 1905. 4°. 414 S. 

Jeder Benutzer des ausgezeichneten Werkes wird den Worten zu- 
stimmen, mit denen der Präsident der Kommission, G. Meyer von Knonau, 
im Vorworte der Tätigkeit des inzwischen verstorbenen H. Zeller-Werd- 
müller gedenkt. Auch das Lob, das er den beiden Bearbeitern spendet, 
die bei der mühsamen Aufgabe treu ausharren, ist sehr wohl verdient. 
Es ist leider kein sehr häufiges Vorkommnis, daß ein großes Unternehmen der 
Art so sicher und so regelmäßig fortschreitet wie das vorliegende. In der 
Hist. Vierteljahrschr. 5 (1902) S. 429 wurde des fünften Bandes gedacht. 
Der neue, sechste, reicht von Nr. 2009 zum 13. Januar 1288 bis Nr. 2400 
zum Ende des Jahres 1296, bietet also 391 Stücke für neun Jahre. Das 
Material wächst immer noch, aber längst nicht mehr so stark wie früher. 
Von Einzelheiten, die mir aufgefallen sind, sich aber leicht vermehren 
ließen, erwähne ich in Nr. 2022 einen Beleg dafür, daß Jahrzeiten nicht 
auf den wirklichen Todestag geschrieben wurden; in Nr. 2152 ff. päpstliche 
Steuern; in Nr. 2287 erstes Vorkommen des Ausdrucks „sempermann‘“ im 


Nachrichten und Notizen II. 287 


Urkundenbuche, wozu die Bearbeiter auf die Semperfreien des Schwaben- 
spiegels verweisen. In der Anmerkung zu Nr. 2268 heißt es: „gegenüber 
dem berechtigt erscheinenden Vorwurf eines Rezensenten, daß wir Eubel 
nicht benützen, muß hier hervorgehoben werden, daß er in vielen Fällen 
ungenügend oder unvollständig erscheint.“ Ich hatte allerdings in der 
oben angezogenen Anzeige des fünften Bandes auf die Unentbehrlichkeit 
der Hierarchia catholica hingewiesen, und halte es auch nicht für richtig, 
wenn man ein solches Urteil über das nützliche Nachschlagebuch fällt. 
Wie schon das Titelblatt sagt, beruht es vornehmlich auf einer Quelle, 
den vatikanischen Registerbänden. Wo diese versagen, gibt es meist nicht 
mehr als Gams. Aus allen erreichbaren Quellen die Daten über alle 
Bischöfe zusammenzubringen, würde die Kräfte eines einzelnen Menschen 
vielleicht übersteigen und wäre Sache des Einvernehmens der großen ge- 
lehrten Körperschaften. Es ist aber für den Benutzer nicht unwichtig zu 
wissen, daß auch Eubel ihm im bestimmten Falle keine Aufklärung bietet. 
Daß jede Nachforschung nach den Teilhabern der ablaßerteilenden Gesell- 
schaften ebenso schwierig wie zeitraubend ist, weiß ich aus eigener Er- 
fahrung recht wohl. Aber die Hilfsmittel vermehren sich doch auch. 
Eubel bat im Anhange zu seinem zweiten Bande ein Verzeichnis der Weih- 
bischöfe gegeben, Rieder im zweiten Bande der Konstanzer Bischofsregesten 
ein Verzeichnis sämtlicher darin genannten auswärtigen Bischöfe. Wenig 
bekannt scheint die sebr umfangreiche Liste im Trésor de Chronologie von 
L. de Mas Latrie zu sein, Sp. 1977—2126. Werden diese Dinge im 
Züricher Urkundenbuche auch künftig sorgfältig berücksichtigt, so erwächst 
dadurch der allgemeinen Kirchengeschichte dauernder Gewinn. 
Jena. Alexander Cartellieri. 


Monumenta Vaticana res gestas Bohemicas illustrantia. tomus V. 
Acta Urbani VI et Bonifatii IX (1878—1404). opera Camilli Krofta. 
Pragae 1908, 1905. l 

Der vorliegende Band stimmt in seiner Anlage im großen und ganzen 
mit dem ersten, die Zeit Clemens’ VI. umfassenden, Bande überein (vgl. die 

Anzeigen des ersten Bandes von E. Werunsky in der Hist. Vierteljahr- 

schrift 1906, S. 104, und von S. Steinherz in den Mittheil. d. Vereins f. 

Geschichte der Deutschen in Böhmen 1904, literar. Beilage S. 71). Er ent- 

hält das in den vatikanischen Registern befindliche Urkundenmaterial aus 

der Zeit Urbans VI. und Bonifaz’ IX., soweit es Böhmen und seine Neben- 
länder (Mähren, Schlesien, Lausitz) betrifft. Die Grenzen für die Aufnahme 
von Urkunden sind sehr weit gesteckt, so daß wir hier auch Stücke vor- 
finden, die deutsche, polnische usw. Kleriker betreffen, die an der Prager 

Uuiversität studiert, oder sonst in irgend einer Beziehung zu Böhmen (oder 

seinen Nebenländern) gestanden sind. Der Herausgeber hat nicht weniger 

als 2240 Urkunden zusammengebracht, wovon 196 auf die Regierung 

Urbans VI., der Rest — mehr als 2000 Stücke — auf Bonifaz IX. entfallen. 

Dieses Mißverhältnis ist nicht etwa daraus zu erklären, daß die Beziehungen 

zwischen Böhmen und der Curie unter Urban VI. aufgehört haben, sondern 

aus der Tatsache, daß die Register Urbans VI. nur zum geringsten Teil 


288 Nachrichten und Notizen 1l. 


erhalten geblieben sind. Sind es also nur wenige Urkunden, die der Heraus- 
geber für die Zeit Urbans VI. aus den vatikanischen Registern gewinnen 
konnte, so wird man doch dieser kleinen Sammlung besondere Aufmerksamkeit 
zuwenden, da sie einzelne Stücke von hervorragender Bedeutung enthält, 
so nr. 1 Bericht Conrads von Wesel über die Wahl Urbans VI. und die 
Entstehung des Schismas, bereits bei Gayet (le grand schisme 2, 69) jedoch 
sehr fehlerhaft abgedruckt, während uns in dem vorliegenden Bande eine 
korrekte Ausgabe geboten wird; nr. 26 die Approbationabulle Urbans VI. 
für den römischen König Wenzel vom 26. Juli 1378; nr. 40 der Eid, den 
Wenzel am 5. April 1379 in die Hände des päpstlichen Legaten ablegte; 
nr. 83 ein Mandat Urbans an den Prager Erzbischof gegen Conrad von 
Wesel, der Fürsten und Prelaten für den Gegenpapst zu gewinnen suche usw. 
Ebenso wertvoll ist die zweite Abteilung des Bandes, welche den Pontifikat 
Bonifas IX. betrifft. Nicht daß die einzelnen Stücke von besonderer Be- 
deutung wären. Die ganze Masse der Urkunden ist fast durchwegs Material 
gleicher Art, es sind Urkunden, die sich auf die kirchliche Verwaltung 
Böhmens beziehen, Verleihung von Pfründen oder Expektanzen auf solche, 
Aufträge oder Entscheidungen in Prozessen, Gewährung von Dispensen, 
Ablässen usw. Aber diese gleichförmigen eintönigen Urkunden liefern uns 
das deutlichste Bild von dem Kirchenregiment unter Bonifaz IX., von der 
Zentralisation der gesamten kirchlichen Verwaltung an der Kurie, und von 
der Korruption, welche dieser Verwaltung anklebte. „Nunc demum cognosce- 
mus“ bemerkt der Herausgeber (p. XX) „quam graviter tunc sedes apostolica 
rerum ecclesiasticarum administrationi, quae de iure ad ordinariorum hoc 
est episcoporum et archiepiscoporum potestatem pertinebat, se immiscuerat. 
sedes apostolica ordinariorum potestatem debilitabat, regularem rerum eccle- 
siasticarum administrationem presertim quoad beneficia conferenda frangebat, 
personarum et institutorum ecclesiasticorum iura et ordines magnopere con- 
fundebat sicque materiam prestabat litibus creberrimis, quae illo tempore 
exoriebantur. cum eadem sedes apostolica e iuribus, quae sibi ordinariorum 
damno vindicaverat, quaestum faceret, causa fuit labentis in ecclesia dis- 
ciplinae, precipue autem cumulationis beneficiorum, quae setate illa modo, 
quo nec ante nec postea factum est, invaluit“. Für die Geschichte Böhmens 
hat dieses Urkundenmaterial noch besondere Bedeutung, es schildert den 
Boden, aus dem der Hussitismus emporgewachsen ist. Die Edition der 
Urkunden ist sehr sorgfältig; daß der Herausgeber in der Regel von einem 
vollständigen Abdruck der Urkunden abgesehen und das Formelbeiwerk 
entfernt hat, wird jeder billigen. Ebenso wird es allgemeine Zustimmung 
tinden, daß das Register anders angeordnet ist, als im ersten Bande; es 
sind die Ortsnamen in der Regel nach ihrer urkundlichen Form eingereiht, 
und dieser urkundlichen Form die heutige Bezeichnung (deutsch und 
tschechisch) beigefügt. Dem Abdruck der Urkunden geht eine kurze Ein- 
leitung voraus, welche die Register Urbans VI. und Bonifaz’ IX., die Ur- 
kundenarten und Urkundenformeln behandelt; in dieser Einleitung werden 
zwei für die Diplomatik wertvolle Urkunden bekannt gemacht, eine Urkunde 
= Bonifaz’ IX. von 1401, die über den Vorgang bei der Registrierung Auf- 
schluß gibt, und ein Mandat desselben Papstes von 1390 an Nicolaus de 


Nachrichten und Notizen IL 289 


Imola, der nach Nocera gesandt wurde, um die (dort zurückgelassenen) 
„regestra supplicationum et literarum apostolicarum“ Urbans VI. nach Rom 
zu bringen. 


Prag. S. Steinherz. 


Albert Klein, Die zentrale Finanzverwaltung im Deutschordensstaate 
Preußen am Anfang des XV. Jahrhunderte. Nach dem Marienburger 
Treßlerbuch. (Staats- und sozialwissenschaftliche Forschungen. Heraus- 
gegeben von G. Schmoller und M. Sering. XXIII 2.) Leipzig, Duncker 
u. Humblot. 1904. — VII u. 214 S. 8°. 

Daß das im Staatsarchiv zu Königsberg aufbewahrte, endlich im Jahre 
1896 zum ersten Male veröffentlichte Deutschordens-Treßlerbuch unendlich 
viele tiefe Einblicke in die Verwaltung des preußischen Ordensstaates ge- 
währen muß, ist ja ganz und gar selbstverständlich, bisher aber war das 
dort enthaltene überreiche Material erst für einige kleinere Punkte der 
Verwaltungsgeschichte jenes eigentümlichen Staatengebildes verwertet 
worden. Jetzt endlich liegt eine umfangreichere Arbeit vor, welche die 
gesamte Finanzverwaltung des preußischen Ordensstaates und ihre Ent- 
wickelung bis zum Anfange des 15. Jahrhunderts in der Hauptsache auf 
Grund des Treßlerbuches zur Darstellung bringt; da aber diese für die 
innere Ordensgeschichte so hochwichtige Quelle nur für die elf Jahre 1399 
bis 1409 erhalten ist, so hat der Verfasser für die ganze vorhergehende Zeit 
nur das sonst vorhandene Quellenmaterial, die Urkunden und die sonstigen 
Akten, heranziehen können. Hier auch nur annähernd die Ergebnisse der 
neuen Forschung wiederzugeben, ist einfach unmöglich, da der Verfasser, 
zumal soweit seine Hauptquelle reicht, in der Lage gewesen ist bis in die 
kleinsten Einzelheiten hinein 'vorzudringen: es ist geradezu merkwürdig, 
wie er die zahllosen Einzelangaben seiner Hauptquelle beherrscht und jede 
einzelne immer an den richtigen Stellen heranzuziehen und zu verwerten 
verstanden hat. Hin und wieder kann ich mich mit einer Einreihung von 
Einzelangaben, mit ihrer Zusammenstellung, wie ich noch angeben werde, 
nicht einverstanden erklären, im ganzen aber kann ich nach bestem Ge- 
wissen nur sagen, daß wir eine durchweg gelungene Arbeit, man könnte 
wohl sagen, eine Musterarbeit vor uns haben: eine wohldurchdachte, eine 
von tiefer Sachkenntnis zeugende, eine mit großer Vorsicht gearbeitete Dar- 
stellung des Finanzwesens im ÖOrdensstaate Preußen zur Zeit der höchsten 
Blüte desselben und auch, soweit das bei den hierfür nur höchst lücken- 
haften Quellen möglich war, seiner Entstehung und historischen Entwickelung. 
Dazu wird, was sehr in Rechnung zu stellen ist, Wert und Bedeutung des 
vorliegenden Buches noch dadurch bedeutend erhöht, daß eine zusammen- 
fassende Darstellung des Finanzwesens im Ordensstaate nach dem nunmehr 
volle siebzig Jahre alten Werke Johannes Voigts noch nicht wieder er- 
schienen ist und weiter die Jüngeren Einzelarbeiten Toeppens auf sehr un- 
vollständigen Grundlagen beruhen. Genug, wir haben volle Ursache der 
Kleinschen Arbeit die vollste Anerkennung angedeihen zu lassen. — Daß 
im Ordensstaate alles sehr wohl geordnet war, entschieden sehr viel besser 
als in irgend einem andern mittelalterlichen Staatswesen, ist gewiß nicht 


290 Nachrichten und Notizen U. 


zu bestreiten, aber der Verfasser geht darin, überall schematisieren und 
systematisieren zu wollen, doch recht oft gar zu weit: wenn z.B. bei gleichen 
Zahlungsempfängen, wie es oft vorkommt, nicht immer derselbe Beamte 
tätig erscheint, so dürfte das doch wohl meist viel mehr auf Zutälligkeiten 
als auf inneren Gründen berubn: so wenn der gewöhnlich damit betraute 
Beamte verreist oder sonst augenblicklich behindert, oder wenn er gestorben 
und seine Stelle noch nicht wieder besetzt ist. Daher will mir denn auch 
die S. 62 ff. gegebene Gruppierung der zum Kassenwesen gelegentlich zu- 
gezogenen anderen Beamten, die dort aufgestellten fünf Gruppen solcher, 
mindestens doch als etwas stark gekünstelt erscheinen. Zur Aufführung 
anderer Einzelbedenken, die mir gelegentlich aufgestoßen sind, scheint mir 
hier, auch abgesehen vom Raummangel, nicht gerade der richtige Ort zu 
sein. — Von kleineren Versehen seien wenigstens folgende beigebracht. 
Der Bischof von Kulm durfte S. 9 a. E. nicht als Bischof von Kulmsee be- 
zeichnet werden. S. 20 Zeile 11 hätte doch das Gebiet von Danzig, Dirschau 
und Schwetz (das ursprüngliche Pommern) nicht als altpolnisches Gebiet 
bezeichnet werden dürfen. S. 24 Anm. 2 mußte es statt Herzog Wigand 
vielmehr Herzog Witold (von Litauen) heißen. 8. 99 und 119 durfte dem 
Treßlerbuche nicht „die Stadt Bern“ und ebenso S. 120 nicht „der Nergische 
(Weichsel-) Werder“ ohne jede Erklärung entnommen werden. Altenburg 
auf S. 119 unt. ist natürlich nur Druckfehler für Allenburg. — Indem ich 
zum Schlusse dem jungen Verfasser für die nach jeder Richtung gelungene 
Erstlingsarbeit meinen aufrichtigen Glückwunsch ausspreche, darf ich für 
uns nur dem Wunsche Ausdruck geben, er möge auf unserm Gebiete bald 
wieder mit einer gleich fördernden Untersuchung erscheinen! — Eine kleine 
ergänzende Bemerkung zu S. 98 ff. hat der Verfasser inzwischen in Schmollers 
Jahrbuch für Gesetzgebung, XXX S. 393 gegeben. 
Königsberg Pr. K. Lobmerer, 


Karl Stählin: Die Walsinghams bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts. 
Heidelberg 1905. 80 S. 

Ein zweiter, das beste versprechender Vorläufer der von S. zu erwar- 
tenden Biographie Sir Francis Walsinghams (vgl. Hist. Viertelj. 1903 S. 128). 
Aus Studien über die Herkunft des Staatssekretärs erwuchs dem Verf. eine 
durch anderthalb Jahrhunderte laufende Familiengeschichte. Doch statt 
eine Chronik über Leben und Sterben der als Persönlichkeiten nur schwer 
greifbaren Vorfahren Walsinghams zu schreiben, verwertet S. in glücklicher 
Weise die Geschichte eines schrittweise aufstrebenden Geschlechts, um die 
Entwicklung der Gesellschaftsklassen in England von Richard II. bis Hein- 
rich VIII. durch Einzelbilder zu illustrieren. Wie die Familie W. aus dem 
Handwerker- in den Kaufmannstand aufsteigt, städtischen und ländlichen 
Grundbesitz erwirbt, in die Gentry eintritt, den Weg zum Throne findet 
und im Hofdienst emporkommt, so sonderte aus dem Gros der Zünfte gegen 
Ende des 14. Jahrhunderts sich eine Zunftaristokratie ab, so entstand aus 
Großbürgertum und ländlichem Kleinadel der neue Stand der Gentry, so 
endlich stieg unter den Tudors die Gentry in die politisch führenden Kreise 
empor. Genaue Kenntnis der Familiengeschichte — zu gutem Teil aus 


Nachrichten und Notizen II. 291 


archivalischer Forschung — und klarer Überblick über die Gesamtentwick- 
lung vereinigen sich in der Schrift und führen zu mancher feinsinnigen 
Beobachtung. Dazu bringt S. jene aus eigener Anschauung fließende 
Sympathie mit, ohne die fremdes Volkstum dem Historiker verschlossen 
bleibt. Nach dem allem darf man der Biographie Walsinghams mit den 
besten Erwartungen entgegensehen. | 

Rom. A. O. Meyer. 


Lazarus von Schwendi, Freiherr von Hohenlandsberg. Ein deut- 
scher Feldoberst und Staatsmann des 16. Jahrhunderts. Neue Studien 
von Dr. Adolf Eiermann. Freiburg i. Br., Friedrich Ernst Fehsenfeld. 
1904. 163 S. 

Unter den Gestalten aus der Zeit der Gegenreformation erregt Lazarus 
von Schwendi besonderes Interesse, weil er nicht bloß in Krieg und Politik 
Tüchtiges geleistet, sondern auch die dabei gewonnenen Ansichten in einer 
Reihe von Denkschriften niedergelegt und seine Erfahrungen teilweise zu 
prinzipiellen Aufstellungen über das Wesen des Staates abgeklärt hat. 
Die „neuen Studien“, die jetzt Eiermann veröffentlicht, bringen aus Wien, 
Frankfurt, Wolfenbüttel und Freiburg ungedrucktes Material bei und 
kommen damit in manchen Einzelheiten über das hinaus, was Kluckhohn 
in seinem ausführlichen Artikel über Schwendi in der A. D. B. zusammen- 
gefaßt hat; so beruht namentlich der 4. Abschnitt „zu Schwendis sozialer 
und wirtschaftlicher Tätigkeit‘ auf bisher nicht bekannten Stücken. Indes 
kann das Beibringen unbekannten Archivmaterials doch nur dann als Ver- 
dienst gelten, wenn es sich mit genügender Kenntnis der gedruckten Quellen 
verbindet, und in dieser Hinsicht läßt die Schrift Eiermanns recht viel zu 
wünschen übrig; selbst ein Werk, das so viel über Schwendi enthält, wie 
Götz, Beiträge zur Geschichte Herzog Albrechts V. und des Landsberger 
Bundes, ist in der Schrift nicht einmal erwähnt. Auch gegen die von 
Eiermann vertretenen Ansichten erheben sich da und dort Bedenken; so ist 
die Beweisführung, daß Schwendi ein Vertreter des kirchlichen Aus- 
gleichgedankens gewesen sei, anfechtbar. Wertvoll sind die Beilagen, 
namentlich der Diskurs „über jetzigen Stand und Wesen des heiligen 
Reiches.“ 

Stuttgart. Viktor Ernst. 


Georg Friedrich Preuß, Wilhelm JII. von England und das Haus Wit- 
telsbach im Zeitalter der spanischen Erbfolgefrage. Erster Halbband. 
= XVI + 126 + 230 Seiten. Breslau, Trewendt und Granier, 1904. 

Ein höchst merkwürdiges Buch! Bei der Fülle von Dank, die man 
dem Verfasser für seine Gabe schuldig ist, bei dem außerordentlichen Fleiß 
und der großen Belesenheit, die in dem Werke hervortreten, scheut man 
sich mit kritischen Bedenken zu kommen, und doch kann der überraschende 
Mangel an Selbstbeschränkung nicht verschwiegen bleiben, durch den der 
Verf. den Eindruck seines Buches schädigt. Man wird zwar schließlich 
nichts dagegen einwenden können, daß P. seinem Werke eine Einleitung 
vorausschickt, in der Frankreichs Stellung zu den europäischen Mächten 


292 Nachrichten und Notizen I. 


im 17. Jahrhundert und die welthistorische Bedeutung des Zeitalters der 
spanischen Erbfolgefrage behandelt werden, wir wollen auch mit ihm über 
die Ausführlichkeit dieser beiden Untersuchungen nicht rechten, niemand 
aber wird erwarten, hier eine förmliche Monographie und zugleich Biblio- 
graphie über das Streben Frankreichs nach der Kaiserkrone, eine Zusammen- 
stellung der Literatur zur Verwaltungsgeschichte Frankreichs unter Lud- 
wig XIV., Untersuchungen über die Stellung Lothringens und der Nieder- 
lande zum Reiche seit den Zeiten der Karolinger, über Treu und Glauben 
im Völkerrecht u. dgl. m. zu finden. Alles das ist an sich sehr dankens- 
wert, man staunt über die Belesenheit des Verfassers, aber mit dem Thema 
seiner Arbeit hat es so wenig zu tun, daß die, die es angeht, es hier 
wahrscheinlich weder suchen noch finden werden. 

Auch in dem bisher allein erschienenen ersten Buche seines Werkes, 
das die Ursprünge der spanischen Erbfolgefrage und ihr erstes Herantreten 
an Bayern behandelt, holt der Verf. vielleicht noch etwas weit aus, auch 
hier ist in den Anmerkungen noch mancher ungeahnte Exkurs verborgen, 
aber im ganzen fügt sich das hier Gebotene schon besser unter den Titel 
des Werkes, außerdem werden uns nun hier die Resultate der außer- 
ordentlich umfangreichen archivalischen Studien erschlossen, die der Verf. 
an zahlreichen Orten, vor allem auch in Spanien, vorgenommen hat. Nur 
von 1649—1672 führt uns dieser Band, die Kaiserwahl, der erste Teilungs- 
vertrag und der holländische Krieg bilden seine Hauptbestandteile, aber es 
ist eine Fülle neuer Aufklärungen, die wir über diese jüngst so oft be- 
handelte Zeit erhalten, vor allem auch über die bayrische Politik trotz 
Döberls großem Werk. Man wird vielleicht nicht in allen Punkten mit 
dem Verf. übereinstimmen, Referent ist z. B. in bezug auf die französische 
Politik in der Kaiserwahlfrage noch nicht vollkommen überzeugt, aber das 
kann die Dankbarkeit für die meist wohlbegründeten, mit ausführlichen 
Quellenangaben belegten und auch in sehr lesbarer Form dargebotenen 
Mitteilungen des Verfassers nicht beeinträchtigen. 

Auch dieses erste Buch ist aber eigentlich nur Vorspiel. Erst mit 
dem zweiten Halbband wird der Verf. in sein Hauptforschungsgebiet ein- 
treten. Man darf ihm nach dem bis jetzt Gebotenen mit Spannung ent- 
gegensehen. Weniger Wilhelm II. als Max Emanuel wird allerdings, wie 
P. selbst hervorhebt, den Mittelpunkt der Untersuchung bilden. Über die 
Geschichte dieses Fürsten aber und zugleich über die Geschichte des spa- 
nischen Erbfolgestreites dürfen wir dann gewiß viele neue Aufschlüsse 
erwarten. 

Jena. G. Mentz 


Fritz Geyer (Rechtspraktikant): Die Durchführung der kirchlichen Re- 
formen Josephs II. im vorderösterreichischen Breisgau. (Kirchenrecht- 
liche Abhandlungen. Hrsg. v. U. Stutz. 16. und 17. Heft.) Stuttgart, 
F. Enke. 1905. XII, 248 S. 

Der gewaltige Josef, von dem das Volk träumte wie von einem Nero 
und Friedrich II., daß er nicht gestorben sei, dessen Wiederkunft trotz aller 

Fehler jeder wünschen muß, dem es um ein starkes und freies Österreich 


Nachrichten und Notizen D 293 


zu tun ist, hat noch immer keine Biographie, die sich mit Arnetha über 
Maria Theresia vergleichen ließe, obschon eine solche seit langer Zeit von 
befugter Seite vorbereitet wird. 

Freilich ist trotz der so kurzen Regierung viel Stoff zu bewältigen, 
und es mag nicht leicht sein, dem bis heute bestgehaßten und bestgeliebten 
aller Habsburger gegenüber zwischen der Parteien Haß und Gunst den 
rechten Ton zu treffen. Eine tüchtige, unparteiische Hilfsarbeit zu einem 
solchen Monumentalwerke bietet Geyers Buch, dem schon eine glänzende 
Empfehlung auf die Stirn geschrieben ist als von einer Fakultät preis- 
gekrönt und in Stutz’ kirchenrechtlicher Sammlung erschienen. Es gründet 
sich ausschließlich auf Aktenmaterial, nämlich aus dem General-Landes- 
archive in Karlsruhe, dem Archiv des Kultusministeriums in Wien und dem 
des k. k. Haus-, Hof- und Staatsarchivs dort; in dem letzteren finden sich 
übrigens auch einige vorderösterr. Stücke aus den Faszikeln der „Religions- 
akten“, allerdings aus früherer Zeit. 

Vorderösterreich, d. h. also die Provinzen Breisgau mit Ortenau und 
Schwäbisch-Österreich, machte allerdings nur etwa '/,, der deutsch-österr. 
Erbstaaten aus, aber es war von hoher politischer Bedeutung; denn durch 
den Breisgau trat Österreich in Verbindung mit dem „europäischen Welt- 
theater‘, wie Maria Theresia zu sagen pflegte; Josef II. nennt den Breisgau 
den Vorposten der Monarchie. In fünf Kapiteln und 36 Paragraphen hat 
Geyer seinen reichen, mit Tabellen nicht spsrenden Stoff übersichtlich ge- 
gliedert. Er geht aus von der Territorialisierung der Kirche; schildert 
dann die Stellung des Klerus im Staate, die Klosterpolitik, die Durch- 
führung der Reformen betr. Religion, Kultus und Unterrichtswesen und 
endlich die Toleranzgesetze. 

Wie allen Neuerungen trat der konservative Sinn der breisgauischen 
Stände auch denen auf kirchlichem Gebiete feindlich entgegen, namentlich 
sofern sie das sogenannte religiöse Bewußtsein, den Aberglauben und her- 
kömmlichen Schlendrian des gemeinen Volkes empfindlich trafen. Ein- 
leuchtend macht Geyer darauf aufmerksam, daß diese Reformen auch z. T. 
wirtschaftlich sehr empfindlich waren. So z. B. waren die Kapitalien der 
Bruderschuften, die aufgehoben wurden, bei der bäuerlichen Bevölkerung 
angelegt. Ihre Rückforderung zum Zwecke der Anlegung bei öffentlichen 
Fonds verursachte oft erbebliche Schwierigkeiten, wenn sie nicht überhaupt 
unmöglich war, ohne den Untergang vieler Kleinbauern herbeizuführen. 
Am bedauerlichsten offenbarte sich die klerikale Rückständigkeit Vorder- 
österreichs in dem Entrüstungssturm gegen das „Toleranzpatent“, zumal 
ein Friseur der einzige Protestant im Breisgau war. Allein gerade an 
dieser Reform hielt Josefs Nachfolger, der „Weise von Florenz‘, unweiger- 
lich fest. Aus dieser blinden Feindschaft gegen die schwarzgelbe Auf- 
Klärung ist der Breisgau zu begeisterter Anhängerschaft fortgeschritten; 
„im Breisgau wurzelt ja der badische Liberalismus“, der jetzt wieder von 
der schwarzen Gefahr arg bedroht ist, die allenthalben kulturell bedenk- 
licher ist als das Schreckgespenst der gelben. 

Wien Georg Loesche. 


294 Nachrichten und Notizen II. 


Die politischen Reden des Fürsten Bismarck. Historisch -kritische 
Gesamtausgabe besorgt von Horst Kohl. Dreizehnter Band. 1890—1897. 
Stuttgart und Berlin 1905, Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung 
Nachfolger. (XII, 484 S.) 8°. 8 M. 

Die hier zusammengefaßten Reden und Ansprachen hat Bismarck nach 
dem Ausscheiden aus dem Amt gehalten. War er damals also auch nicht 
mehr leitender Staatsmann, so bilden seine in diesem Bande vereinigten 
mündlichen Äußerungen doch eine wertvolle Ergänzung zu den vorher- 
gehenden Bänden des Kohlschen Werkes, denn sie zeigen uns einerseits die 
begeisterte Liebe und Verehrung, die den Altreichskanzler aus ganz Deutsch- 
land und aus den verschiedensten Berufen und Klassen des deutschen 
Volkes, des Auslandes in sein Privatleben begleitet hatte, und andererseits 
die überraschende geistige Elastizität, die Bismarck bis ins hohe Alter 
verblieben war und ihn befähigte, sich bis zuletzt für alle ihm vorkommen- 
den Fragen des Volkslebens zu interessieren, sie richtig zu beurteilen und 
dadurch im gegebenen Fall immer ein treffendes Wort, den richtigen Ton 
zu finden. A. Vorberg. 


Vom 17. bis 21. Mai tagte in Stuttgart die Neunte Versammlung 
deutscher Historiker unter dem Vorsitze von Professor Dr. Georg v. Below 
aus Freiburg. Der Besuch war gut, die Zahl der Teilnehmer war nicht 
unerheblich größer als in Salzburg, sie betrug nach der letzten Präsenz- 
liste allein 184 Namen, und doch brachte jeder neue Tag weiteren Zuzug. 
Am stärksten vertreten war natürlich der Süden und Westen des Reiches 
und Mittel-Deutschland, doch auch vom Norden und Osten, aus Österreich 
und der Schweiz sowie aus anderen Nachbarländern war eine Reihe von 
Fachgenossen erschienen. Die Ortsnamen Wien, Graz, Zürich, Luzern, Bern, 
Dijon, Gent, Haag, Utrecht, Kopenhagen, Lund, Gothenburg und Danzig 
umschreiben etwa den fernsten Umkreis, aus dem sich die Besucher des 
Historikertages zusammenfanden. Das Programm der Vorträge und Ver- 
anstaltungen war ein überaus reiches und wurde es noch mehr dadurch, daß 
den Besuchern Gelegenheit geboten war, auch den Sitzungen der Konferenz 
landesgeschichtlicher Publikationsinstitute beizuwohnen, die gleichfalls eine 
höchst interessante Tagesordnung aufgestellt hatte. 

Die Vorträge wurden am zweiten Tage eröffnet mit einem Vortrage 
von Professor Dr. E. Fabricius aus Freiburg i. B. über „Das römische 
Heer in Deutschland“, der das Problem behandelte, welche Umgestaltung 
das römische Heer vor und nach Diocletian erfahren habe. Da für die 
Zeit von 70—260 n. Chr. so gut wie alle Quellen versiegen, ist man fast 
ausschließlich auf die Ergebnisse der Limesausgrabung angewiesen, und der 
Vortragende verstand es meisterhaft, aus dieser trimmerhaften Überlieferung 
wieder ein klares und anschauliches Bild zusammenzustellen, welches ganz 
neue und überraschende Aufschlüsse bot. In den Legionen und Auxilien 
war ursprünglich der Gegensatz zwischen dem Bürgerheer und den Pere- 
grinen zum Ausdruck gekommen. Die Zahl der Legionen in Germanien 
war nicht allzugroß. Die vier rheinischen Legionen hatten nicht nur die ` 
Aufgabe, die Grenze zu decken, sondern auch Gallien im Zaum zu halten, 


Nachrichten und Notizen II. 295 


und eben weil sie dieser Doppelaufgabe nicht gewachsen waren, hatte der 
Bataveraufstand einen so gewaltigen Umfang annehmen können. Dabei hatte 
es sich gezeigt, daß die Auxilien nicht mehr zuverlässig waren, sondern 
mit den Feinden gemeinsame Sache machten. Deshalb wurden fortan die 
Offiziersstellen auch der Auxilien mit Römern besetzt und beiden, den 
Legionen wie den Auxilien getrennte Standquartiere angewiesen. Die Le- 
gionen kamen links des Rheins, die Auxilien aber rechts des Rheins zu 
liegen. Um nun die Truppen rascher zusammenziehen zu können, wurde 
bereits während des Chattenkriegs Domitians mit Straßenbauten durch 
Feindesland, den sogenannten Limites begonnen. So wurde das Dekumaten- 
land, gedeckt durch kleine Grenzdetachements, zu kaiserlicher Domäne, auf 
welcher anfangs gallische Pächter, später auch britonische Kolonisten an- 
gesiedelt wurden, bis man endlich auch hier zur Einführung der römischen 
Provinzialverwaltung schritt. Die Zustände schienen so gesichert, daß man 
bereite am Anfange des 2. Jahrhunderts die Zahl der Legionen weiter ver- 
minderte und die Grenze durch Verpalisadierung, eine bloße Polizeimaß- 
regel, schützte. Als aber seit 162 die Chatten wieder unruhig wurden, 
mußte die Grenzverteidigung neu organisiert werden. Hadrian und Anto- 
ninus Pius haben das durchgeführt. Eine Neuerung war es, daß sich jetzt 
such die Auxilien nicht mehr aus der Heimat sondern aus ihrem Standort 
rekrutieren sollten. Die Truppen wurden unmittelbar bis an die Grenze 
vorgeschoben und in den Numeri gewissermaßen eine dritte Soldatenklasse 
geschaffen, welche ihre eigenen Standlager zwischen den Auxiliarkastellen 
hatte und sich aus der Gaubevölkerung selbst ergänzte. Ihre rechtliche 
Stellung ist uns unbekannt, sie waren wohl an die Scholle gebunden und 
das barbarische Element überwog unter ihnen je länger je mehr. So ent- 
stand eine seßhafte Grenzmiliz zuerst in den Numeri, denen aber spätestens 
seit 230 auch die Auxiliarien in dieser Entwicklung folgten. Aber schon 
um 260 waren alle Grenzkastelle zerstört und in der Hand der Germanen. 
Die Kastelldörfer überdauerten diese Katastrophe, weil sie mit den Bar- 
baren gemeinsame Sache machten. Der Soldat hing mehr an der Scholle 
als am Römerreiche. Keine einzige Cohorte ist an den Rhein zurückge- 
kehrt und darum weiß auch die Notitia dignitatum nichts mehr von ihnen. 
Am Khein und der Donau aber wiederholten die Römer unter Diocletian 
dieses selbe System der Grenzverteidigung mit Halblegionen und land- 
sässigen Grenztruppen, die unter dem dux und dem comes als ihren Kom- 
mandanten stehen. — Der Vortrag wurde sehr beifällig aufgenommen, 
doch ergab die anschließende Diskussion keine wesentlich neuen Gesichts- 
punkte Nur nahm Professor Lachenmaier aus Stuttgart Gelegenheit, 
seine in den Württembergischen Vierteljahrsheften für Landesgeschichte 
(N. F. 25) ausgesprochenen abweichenden Ansichten, daß nämlich die 
Neckarlinie des Limes unter Hadrian erreicht sei, kurz zu verteidigen. 

Im zweiten Vortrage dieses Tages sprach Professor Dr. Siegfried 
Rietschel aus Tübingen über „Tausendschaft und Hundertschaft“, 
und fand für seine hochinteressanten und anregenden Ausführungen den 
lebhaftesten Beifall. Das Ergebnis, zu dem er gelangte, war kurz, daß 
sich eine Gliederung der germanischen Völker nach Tausendschaften, wie 


296 Nachrichten und Notizen I. 


man sie bis heute angenommen habe, nicht erweisen lasse, daß aber 
andererseits die Hundertschaften nicht etwa eine bloß fränkische, sondern 
eine gemeingermanische Einrichtung gewesen wären. Er gelangte zu dem 
ersten Teile seines Resultates in der Hauptsache dadurch, daß er die An- 
gaben Cäsars als unglaubwürdig beiseite schob. Man überschätze Cäsar 
heute viel zu sehr; er habe von allen den Dingen, ganz im Gegensatz zu 
Tacitus, nichts gewußt und nichts wissen können, er ließ sich die Hucke 
vollügen und unterhielt seine Leser mit seinem Jägerlatein. Diese Auf- 
fassung Cäsars als Quellenschriftsteller fand in der Versammlung einigen 
und wie ich glaube nicht unberechtigten Widerspruch. Was nun die 
Hundertschaftsfrage betraf, so ließ der Vortragende mit einigem Recht die 
ostgermanischen Wanderstümme aus dem Spiel, weil ihre Einrichtungen 
schon zu sehr römischen Einflüssen ausgesetzt gewesen wären. Ob eine 
so weit gehende Zurückhaltung auch gegenüber den Langobarden begründet 
war, mag freilich zweifelhaft erscheinen. Die eigentliche Stütze für seine 
Theorie erblickte er in dem hundari der skandinavischen Völker, das sich 
als politische Gemeinde auf Gothland und am Miülarsee nachweisen lasse. 
Ihm entspreche in Dünemark das herad. In Deutschland fünden wir die 
Hundertschaft zunächst bei den Franken: der centenarius der Lex Salica 
sei ein Volks- und kein königlicher Beamter, deshalb könne hier die 
Hundertschaft nicht eine fränkische Neubildung oder römischen Ursprungs 
sein. Ebensowenig dürften wir mit Brunner, Schröder oder Rübel in den 
alamanischen Centenen und huntari eine fränkische Neuerung sehen. Die 
Hundertschaften trügen hier ihren Namen nach dem Stammvater der Sippe. 
In Bayern erschienen bereits im 8. Jahrhundert die centurise neben den 
territoria, und es sei ein Zufall wenn dort nicht ebenso wie in Alemannien 
die Hundertschaftsnamen erschienen. Habe man doch auch in Friesland 
eine Hundertschaft nachweisen können. Nur in Sachsen finde man die 
Hundertschaft nicht, allein sie verstecke sich hier nur hinter einem anderen 
Namen, dem Go. Bei den Angelsachsen aber wäre die hundred die allge- 
meine politische Einteilung des Landes, freilich wäre dieser Name erst seit 
der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts hierfür gebräuchlich geworden, 
aber diese Bezirke deckten sich mit den früheren regiones. Unter diesen 
Umständen müsse man wohl die Hundertschaft als gemeingermanische 
Einrichtung anerkennen. Die Hundertschaften selbst wären aber nicht als 
eine Zusammenfassung von 100 Dörfern oder Sippen sondern wohl von 
100 Hufen oder Familien zu deuten. Aber man band sich dabei nicht 
zahlenmäßig fest, denn die sippenweise Besiedelung des Landes durchbrach 
jedes feste Zahlenmaß. Die Franken hütten vielleicht absichtlich das 
Fremdwort cent gewählt, weil man das Zahlenmißverhältnis dabei nicht 
mehr empfand. Man wird gegen diese Ausführungen doch manche Be- 
denken erheben dürfen, und es scheint mir, als ob sie der Vortragende mit 
diesen letzten Bemerkungen selbst herausgefühlt hat. Die Ansiedlung nach 
Sippen und in Hundertschaften stehen in einem unüberbrückbaren Gegen- 
satze zu einander: die Hundertschaft fordert den Zahlbegriff und die Sippe 
schließt ihn aus. Wenn Rietschel sich für seine Deutung der Hundert- 
schaft auf 100 oder 120 Hufen auf das Vorgehen Karls des Großen in 


MN 


Nachrichten und Notizen II. 297 


Sachsen berief, der 120 Hufen in ein Kirchspiel zusammenfaßte, so ver- 
steht man nicht, warum der König sich nicht an den sächsischen Go hielt, 
der ja nach Rietschel als gemeingermanische Einrichtung bereits bestanden 
und der Hundertschaft entsprochen hätte. Andererseits hatten nach 
Rietschel die Franken selbst den Zahlenbegriff im Namen der Hundert- 
schaft schon aufgegeben, wie kam dann Karl der Große dazu, ihn bei den 
Sachsen künstlich wieder zur Grundlage einer neuen Organisation zu 
machen? Vielleicht empfiehlt es sich auch heute etwas mißtrauischer 
gegen das sogenannte „germanische Großhundert“ zu sein. Will man sich 
aber mit Rietschel entschließen, den Zahlenbegriff in der Hundertschaft 
preiszugeben, dann bleibt als nüchternes Schlußergebnis nur die allerdings 
etwas triviale Weisheit übrig, daß die Völkerschaften schon ursprünglich in 
kleinere politische Bezirke zerfielen. Ob aber damit die Frage nach der 
Hundertschaft wirklich endgültig aus der Welt geschafft wird, möchte ich 
bezweifeln. Ich glaube, man wird doch wieder an ältere Ansichten aun- 
knüpfen und teils nach römischen teils nach fränkischen Einflüssen Um- 
schau halten und dabei auch dem pactus pro tenore pacis wieder eine 
erhöhte Aufmerksamkeit schenken. Ob sich die spätere Hundertschaft schon 
mit den von Cäsar und Tacitus beobachteten Gliederungen berührt, mag 
dahingestellt sein. Jedenfalls war der lebhafte und kampfesfrohe Vortrag 
Rietschels wohl geeignet, das Interesse der Hörer für diese wichtige 
Streitfrage neu zu beleben. — In der anschließenden Debatte verteidigte 
Professor Dr. Oppermann aus Utrecht seine Ansicht, daß die centena 
der Germanen aus einer ursprünglichen römischen Heereseinrichtung ent- 
standen sei, wenn er dabei vielleicht auch die sonst unleugbaren römischen 
Einflüsse auf den skandinavischen Norden etwas zu hoch einschätzte. 
Professor Dr. Breßlau aus Straßburg begrüßte es als eine Erlösung, daß 
endlich die Tausendschaftstheorie beseitigt wäre, und nur bezüglich der 
großen Gaue vertrat er eine von den Ansichten Rietschels abweichende 
Meinung in dem Sinne, daß die großen Gaue und die Grafschaften sich 
ursprünglich in ihren Grenzen gedeckt hätten. 

Der Abend dieses Tages brachte noch einen öffentlichen Vortrag über 
„Die rechtshistorischen Grundlagen des Geldwesens" von dem 
Straßburger Nationalökonomen Professor Dr. Georg Friedrich Knapp. 
Seine Ausführungen richteten sich gegen die Meinung der Metallisten, 
welche mit den zwei Stichworten Metall und Kredit unser ganzes Geld- 
wesen zu erklären versuchten. Ihre Theorie scheitere an den Erscheinungen 
der Gegenwart und den Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit. Eine 
so abnorme Geldverfassung wie die österreichische Valuta von 1866 bis 1892 
spotte der Einordnung in dieses System. Könne aber eine Theorie als 
richtig gelten, wo die Ausnahme mit der Regel kämpfe? Nein, man müsse 
beide unter einen Hut bringen. Die Theorie der Metallisten sei zu eng, 
sie sei nicht völlig wahr. Das Metall habe nicht die ausschlaggebende 
Bedeutung, die man ihm für die Währung zuschreibe, denn jede Zahlung 
bliebe eine Nominalzahlung, die sich in Deutschland mit Aushändigung 
von Metall, im Österreich von damals aber ohne eine solche abgespielt 
babe. Entscheidend für die Ordnung des Geldwesens wäre in allen Fällen 

Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 2. 20 


298 Nachrichten und Notizen II. 


die Rechtsstellung, die ihm der Staat verleihe, denn er bestimme die 
Geltung, die das einzelne Geldstück haben soll. So bleibe das Geldwesen 
selbst nur ein Geschöpf des Rechte. — Die Rede Knapps war eine geist- 
volle Betrachtung, vorgetragen mit der bewundernswerten Redekunst eines 
großen Virtuosen, der man gern zuhörte, auch weil sie mit zahllosen großen 
und kleinen Bosheiten gespickt war gegen alle anderen Menschen, die 
nicht seiner Ansicht wären. Die Tendenz, von der sie getragen war, lag 
vielleicht noch tiefer, als es in seinen Worten zum Ausdruck kam. Wie 
eine historische Anekdote, auch wenn sie nicht wahr ist, mitunter treffend 
eine Lage oder eine Person beleuchtet, so wurde auch hier, ob wahr oder 
falsch, ein Wort erzählt, der Redner habe zuletzt im engeren Kreise sich 
dahin geäußert, daß Münzensammeln noch eine Stufe tiefer stände als das 
Sammeln von Briefmarken. Umsomehr darf man es beklagen, daß eine so 
interessante und wichtige Streitfrage in einem Öffentlichen Vortrag erledigt 
wurde, der die Gegner nicht zu Worte kommen ließ. Denn es hätte sich 
wahrscheinlich eine lebhafte Debatte angeschlossen, die für beide Teile 
belehrend und fördernd gewesen wäre. Einen gewissen Ersatz hierfür bot 
allerdings am anderen Tage eine Sitzung der Konferenz landesgeschicht- 
licher Publikationsinstitute, wo der Direktor der Königlichen Münzsammlung 
in Berlin, Professor Dr. Menadier, die Gelegenheit wahrnahm, die neue 
Theorie auf ihre Zulänglichkeit zu prüfen und zu zeigen, daß die von 
Knapp behauptete Allgewalt des Staates für die Ordnung des Geldwesens 
in langen Perioden der geschichtlichen Entwicklung nicht bestanden habe. 

Der dritte Versammlungstag wurde mit einem Vortrag von Professor 
Dr. Meinecke aus Freiburg über „Deutschland und Preußen im 
19. Jahrhundert“ eröffnet. Es gelang dem Vortragenden diesem so viel 
und oft behandelten Thema ganz neue und interessante Seiten abzugewinnen 
und durch die Klarheit und Sicherheit seiner Linienführung vieles, was 
bisher dunkel und unverständlich gewesen war, faßbar und begreiflich zu 
machen. Bis zum tatkräftigen Handeln Bismarcks war die Öffentliche 
Meinung wohl durchdrungen von der Überzeugung, daß ein Bundesstaat 
mit zwei Großmächten unmöglich sei, war aber andererseits auch nicht 
mit sich einig, ob denn auch ein Bundesstaat nur mit einer Großmacht 
denkbar wäre. Damit ergab sich eine eigentümliche Durchkreuzung der 
liberalen und der nationalen Forderungen. Die Anschauung, daß Preußen 
erst hätte Verfassungsstaat werden müssen, um deutsche Vormacht zu 
werden, ist nur bedingt richtig. Die Frankfurter Erbkaiserpartei erblickte 
geradezu eine Gefahr darin, wenn Preußen Verfassungsstaat würde, weil 
dadurch sein Aufgehen in Deutschland verhindert werde. Die Reise Gagerns 
nach Berlin 1848 habe mit den Zweck gehabt, die Verleihung einer Preußi- 
schen Verfassung zu hintertreiben. So habe Gagern geradezu in Friedrich 
Wilhelm IV. einen Bundesgenossen, in seinen Ministern aber einen Gegner 
seiner Pläne gefunden. Das Ministerium Brandenburg habe, ganz im Geiste 
Bismarcks, bewußt die Absichten der Frankfurter durchkreuzt, denn mit 
der oktroierten Verlassung vom 5. Dezember 1848 habe sich der Preußische 
Staat seine Individualiät gesichert. Bismarck beseitigte 1866 zwei alte 
Vorurteile, ein parlamentarisches, daß nämlich die Parlamentsmehrheit den 


Nachrichten und Notizen II. 299 


Regierungskurs bestimmen müsse, und ein unitaristisches, daß die kleineren 
Staaten der rücksichtslosen Hegemonie des größten ausgeantwortet würden. 
Noch aber wäre der innere Ausbau des Reiches nicht vollendet. Preußen 
stütze sich noch heute auf seine stärksten Heimatskräfte, den Adel, das 
Militär und das Beamtentum, wenn aber mit dem Bürgerstande und der 
Industriebevölkerung neue Kräfte ihren Anteil am Regiment verlangten, 
werde der Reichsgedanke sich wieder vertiefen und mit ihm die Kraft Neues 
zu zeugen. Lebhafter Beifall und eine kurze anschließende Debatte brachten 
die Zustimmung der Versammlung zu diesen Ausführungen zum Ausdruck. 

Der zweite Vortrag dieses Tages von Professor Dr. Oswald Redlich 
in Wien über „Historisch-geographische Probleme“ warf die Frage 
auf, ob die Vertiefung der historischen Geographie auf Seite der Geographen 
gleichen Schritt gehalten habe auch bei den Historikern, und verneinte sie. 
Man habe sich hier zu sehr den Aufgaben der historischen Topographie 
gewidmet und die anderen Probleme fast ganz vernachlässigt. Es lüge aber 
in den schriftlichen Quellen ein ungeheueres Material verborgen sowohl für 
die historische Landschaftskunde, wie für die historische Anthropogeographie. 
Hier müsse in Einzeluntersuchungen im Sammeln und Sichten die Arbeit 
des Historikers einsetzen, um der Arbeit des (seographen hilfreich die Hand 
zu reichen. An diesen hochinteressanten, mit einer Fülle von Beispielen 
und Belegen ausgestatteten Vortrag schloß sich eine sehr lebhafte Debatte 
an, in der besonders Professor Dr. Lamprecht aus Leipzig den Unterschied 
in der Stellungnahme betonte, die der Geograph und der Historiker zu den 
Problemen einnehmen, und auf den Wert der vergleichenden Geschichts- 
wissenschaft hinwies, die das wirksamste Korrektiv gegen Fehlschlüsse 
biete, die bei einem beschränkteren Forschungsgebiet nur zu leicht unterliefen. 

Auch dieser Tag schloß mit einem öffentlichen Vortrag. Oberstudienrat 
Dr. Egelhaaf in Stuttgart sprach über „England und Europa vor 
100 Jahren“ und untersuchte den wiederholten Umschwung der öffent- 
lichen Meinung Europas gegen England, der an die Jahre 1750, 1780, 1806 
und 1810 anknüpfte. Leider ging bei der unglücklichen Akustik des für 
diesen Vortrag gewählten großen Saales im oberen Museum den Hörern 
viel von den Ausführungen des Redners verloren. 

Der vierte Versammlungstag wurde mit einem Vortrag des Privat- 
dozenten Dr. L. M. Hartmann aus Wien über „Wirtschaftsgeschichte 
Italiens im früheren Mittelalter“ eröffnet. Eine klare Disposition, 
eine anschauliche Darstellung und ein ruhiger und sicherer Vortrag 
zeichneten den Redner aus. Zwei aus der Römerzeit überkommene 
Faktoren bildeten die Grundlage der Wirtschaftsentwickelung Italiens, die 
Grundherrschaft mit dem Kolonat und die Fortdauer städtischen Lebens. 
Schwer fiel weiter ins Gewicht der starke Rückgang der Bevölkerung. Der 
Vortragende betrachtete nach einander die Entwickelung des römisch ge- 
bliebenen und des langobardisch gewordenen Teils von Italien. Im römischen 
Teile mußte man nach dem Ausbleiben byzantinischer Hilfe die Landes- 
verteidigung selbst organisieren. Diese wurde nicht wie am Rhein an die 
Grenzen, sondern in das Innere des Landes verlegt. Die Soldaten, der 
numerus wohnte als landsässige Bevölkerung um das Kastell herum, das 

20 * 


300 Nachrichten und Notizen II. 


er zu verteidigen hatte. Der Grundherr aber war der Kommandant des 
Kastells. So entstand einerseits eine neue ständische Gliederung und anderer- 
seits ein kleines selbständiges Dynastentum, das für die politische Weiter- 
entwicklung Italiens bestimmend wurde. Im langobardischen Teile Italiens 
wirkten die römischen Überlieferungen nicht minder stark. Die Lango- 
barden hatten sich nur an die Stelle der bisherigen Grundherren. gesetzt. 
Das Kolonat wandelte sich zum Aldionat, welches selbst keine begrenzte 
Pachtzeit mehr kannte, aber auch die Freizügigkeit aufhob. Auf dem 
nichtvermessenen Lande entwickelten sich unabhängig von römischen Vor- 
bildern noch andere Besitzformen. Die unter den Langobarden sich aus- 
bildenden Vermögensunterschiede führten im 8. Jahrhundert zu einer neuen 
Ständegliederung. Das in der Not geborene Königtum lebte von seinen 
Eroberungen und stützte sich auf seine Gasinden, die es mit Benefizien 
ausstattete. Die fränkische Eroberung hat an diesen Dingen nicht viel ge- 
ändert, sie fand verwandte Zustände vor und führte nur die fränkische 
Terminologie dafür ein. — An den Vortrag schloß sich eine ziemlich leb- 
hafte Diskussion, die aber zu keinen neuen Ergebnissen führte. Professor 
Dr. v. Below bekämpfte die Ansicht, daß die mittelalterlichen Zünfte 
mit den römischen in Zusammenhang gestanden hätten, und Professor Dr. 
Lamprecht warf die Frage auf, ob die charakteristische Höhenlage der 
italienischen Städte Schlüsse auf ihre Gründungszeit erlaube und wie weit 
man dem anthropologischen Probleme der Rassenmischung im italienischen 
Volke nachkommen könne. Die erste Frage beantwortete der Vortragende 
dahin, daß im Städtebilde meist noch die alte römische Form erkennbar 
wäre, und die zweite, daß man auch hier den Resultaten der Schädelmessung 
für die anthropologische Frage mißtrauisch gegenüberstehen müsse. 

Der zweite Vortrag dieses Tages von Professor Dr. Bloch aus Rostock 
über „Karl den Großen‘ ermüdete etwas durch die bibliographischen 
Details der Einleitung, mit der er die rege Tätigkeit der Forschung charak- 
terisieren wollte. Das Bild, was er selbst von Karl dem Großen entwarf, 
wich sehr stark von der landläufigen Auffassung ab. Er suchte die Größe 
dieses Herrschers nicht in seinen kriegerischen und diplomatischen Erfolgen, 
sondern in seiner bewußten Kulturarbeit. Karl wollte nach ihm das Ideal 
eines christlichen Herrschers, wie es Augustin gezeichnet hatte, in sich 
verwirklichen. Eine tiefe innere Religiosität beseelte ihn und war der Leit- 
gedanke auch seiner Politik. So ließ er sich nur zum Kaiser krönen, weil 
Byzanz selbst vom rechten Glauben abgefallen war und er das Imperium 
fortsetzen mußte. Das Frankenreich wurde durch ihn ein Rechtsstaat und 
zugleich ein sozialer Staat, und er betrachtete es als seine Aufgabe, die 
übrigen germanischen Stämme zu Christen und zu Bürgern zu erziehen. — 
Dieser Auffassung wurde in der Diskussion besonders von Professor Dr. 
Kolde in Erlangen nachdrücklich entgegengetreten. Wir wüßten von der 
Person Karls des Großen viel zu wenig, als daß wir bei ihm auf eine wahre 
innere Herzensfrömmigkeit schließen dürften, und seine Taten widersprächen 
einer solchen Auffassung entschieden. Auch Professor Dr. Kaufmann aus 
Breslau betonte, daß Karl der Große stets ein Halbbarbar geblieben sei, 
dem als Herrscher jedes Mittel zum Zwecke recht war. Der weiteren 


Nachrichten und Notizen II. 301 


schließlich unfruchtbar werdenden Debatte verstand Professor Dr. Meyer 
von Knonau aus Zürich, dem alles gespannt zuhörte, durch einen fröh- 
lichen Scherz geschickt ein Ende zu machen. 

Am Mittag fand eine Führung durch die Königliche Gemäldegallerie 
statt, welche durch einen höchst anregenden kurzen Vortrag von Professor 
Dr. von Lange aus Tübingen über „Schwabens Stellung in der 
Geschichte der Malerei“ eingeleitet wurde. Der Redner führte aus, daß 
die frühere Auffassung, wonach die oberdeutsche Malerschule zu Anfang 
des 15. Jahrhunderts, als sich der Übergang vom Typischen zum freien 
Realismus vollzog, von der niederländischen Kunst abhüngig gewesen wäre, 
jetzt als irrtümlich erkannt worden sei. Der Realismus habe sich auch hier 
selbständig entwickelt und in seinen Anfängen eher eine Einwirkung auf 
die benachbarte Kunst ausgeübt, als von ihr empfangen. Erst allmählich 
seien auch bei Konrad Witz und Hans Mueltscher niederländische Einflüsse 
mit zur Geltung gelangt. 

Am fünften und letzten Versammlungstage sprach Professor Dr. Tröltsch 
aus Heidelberg über „Die Bedeutung des Protestantismus für die 
Entstehung der modernen Welt“. Die Befürchtungen eines Anonymus 
in der Kölnischen Volkszeitung, daß durch solche Vorträge den katholischen 
Forschern der Besuch der Historikertage verleidet werden könnte, entsprangen 
wohl der Schreckempfindung eines überängstlichen Gemütes, der Seele 
eines Politikers und nicht eines Theologen, der sich wie jeder andere 
Forscher bemühen wird, den Problemen zu Leibe zu gehn, den Gegner ` 
anzuhören, von ihm zu lernen und ihn zu belehren. Der Vortrag von 
Tröltsch zeigte jedenfalls, daß es möglich ist, unbefangen und ohne eine 
fremde Anschauung zu verletzen über diese Dinge zu reden. Allerdings 
gehörte dazu die gewaltige Beherrschung eines ausgebreiteten Wissensstoffes 
und die stsunenswerte Kenntnis und Beobachtungsgabe dieses Redners. 
Tröltsch betonte zunächst den tiefgreifenden Unterschied zwischen dem 
Altprotestantismus und dem Protestantismus unserer Tage. Ersterer sei 
nur eine neue Antwort auf die alte kirchliche Frage nach der Heilsgewiß- 
heit gewesen. Er habe gegen seinen Willen die Einheit der Kirche zerstört 
und die Libertisten und Neutralisten großgezogen und sei bei seiner 
schwächeren innerkirchlichen Struktur stärker von der modernen Wissen- 
schaft und Aufklärung abgeschliffen worden. Dabei lebten in ihm von 
Anfang an drei Richtungen, die sich neben einander geltend machten, das 
Luthertum, der Calvinismus und das Täufertum. Alle drei hätten an der 
Gestaltung unserer modernen Kultur mitgearbeitet, wobei namentlich der 
Einfluß des Täufertums nicht zu unterschätzen wäre, denn ihm wären z. B. 
die Ideen des Naturrechts und der allgemeinen Menschenrechte entsprungen. 
Im ganzen aber müsse man sagen, daß die Einflüsse auf die Bildung unserer 
modernen Kultur beim Protestantismus doch erst in zweiter oder dritter 
Linie ständen und daß er in erster Linie eine religiöse Potenz geblieben 
sei. Die neue Heilsgewißheit Luthers der inneren Ergreifung des Menschen, 
die Bejahung eines Gedankens an Gott, die die Seele zu allem Guten freudig 
mache, wurde schließlich selber zum Ziele, während sie anfangs nur das 
Mittel war. So ist die innere Gewissensselbständigkeit zum Ausdruck der 


302 Nachrichten und Notizen Il. 


modernen Religiosität geworden. Daß damit die Entwicklung in sich ab- 
geschlossen sei, werde niemand behaupten dürfen, allein das, was bleiben 
werde, wäre der Glaube an Gott. — Zur Diskussion ergriff nur ein einziger 
Redner das Wort, der Kirchenhistoriker Professor Dr. Karl Müller aus 
Tübingen, der in dem Vortrage den gewaltigen Fortschritt gegenüber der 
früheren Beurteilungsweise und vornehmlich die Universalität der historischen 
Betrachtung, welche alle Gebiete geistiger und realer Entwicklung um- 
spanne, dankbar begrüßte. 

Es irt noch zu erwähnen, daß Dr. Hans Helmolt aus Leipzig auf 
den kürzlich begründeten Leopold von Ranke-Verein hinwies, der es sich zur 
Aufgabe gemacht hat, im Geburtshause Rankes in Wiehe ein Rankemuseum 
zu begründen. Beitrittserklärungen zu diesem Verein, dem schon eine Reihe 
unserer namhaftesten Historiker angehört, sind zu richten an den Bürger- 
meister Kammratin Wiehe. Der Jahresbeitrag ist auf 3M. festgesetzt, bei ein- 
maliger Zahlung von 20 M. kann man lebenslängliche Mitgliedschaft erwerben. 

Trotz all der wissenschaftlichen Genüsse und Strapazen kam auch die 
fröhliche Geselligkeit nicht zu kurz. Schon am ersten Tage hatte man 
sich im großen Saale des oberen Museums zu einem „Begrüßungsaben«l“ 
zusammengefunden. An den anderen Abenden bildete der Saal im Olga- 
bau den Sammelpunkt. Am Freitag Nachmittag fand ein fröhliches Fest- 
mahl im Hotel Marquardt statt und am Sonnabend Nachmittag begünstigt 
vom schönsten Frühlingswetter ein Ausflug nach Eßlingen. Die alte Reichs- 
stadt, die mit ihren herrlichen Kirchen, altertümlichen Wohnbauten und 
Befestigungswerken in der sie umgebenden Frühlingspracht das betrachtende 
Auge doppelt entzückte, hatte es sich nicht nehmen lassen, auch für das 
leibliche Wohl der Historiker zu sorgen. Im Obergeschoß des großen, 
runden Festungsturmes, der den Berg krönt und einen herrlichen Blick ins 
weite Land gewährt, wurde ein tüchtiger Imbiß gereicht von schwäbischem 
Wein und Brot und was dazu gehört. Dabei wurde in munterer lede und 
Gegenrede auch ein lustiger Krieg ausgefochten zwischen der alten Reichs- 
stadt und der Stuttgarter Archivverwaltung über den Besitz der Eßlinger 
Urkundenschätze, und wenn man als Historiker auch andere Wünsche haben 
muß, so freute man sich doch, wie geschickt und tapfer der Bürgermeister 
die Rechte seiner Stadt vertrat. 

Zum Schluß sei noch erwähnt, daß in der Verbandssitzung beschlossen 
wurde, dem Deutschen Schulverein eine Jubiläumsspende von 100 M. aus 
dem Verbandsvermögen zu gewähren und mit 20 M. als Stifterbeitrag dem 
Rankeverein beizutreten. Der Rest des Vermögens von 1900 M. soll dazu 
nutzbar gemacht werden, um das von Gengler hinterlassene Werk über die 
Stadtrechte des 17. und 18. Jahrhunderts zu veröffentlichen, doch muß man 
zur Durchführung dieses Unternehmens die Geldhilfe noch einer anderen 
großen Körperschaft anrufen. Im Ausschuß des Verbandes verblieben: Gelzer, 
Hansen, Kaufmann, Lamprecht, Marcks, Meinecke, Ed. Meyer, Ulmann und 
Zwiedineck und neu hinzugewählt wurden mit Akklamation: v. Below, 
Busch, Heigel, Meyer von Knonau, Redlich und Seeliger. Laut Beschluß 
soll die nächste Tagung im Herbst 1907 in Dresden stattfinden unter dem 
Vorsitz von Professor Dr. Seeliger aus Leipzig. B. Hilliger. 


Nachrichten und Notizen U. 303 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und 
Technische Hochschulen. Der o. Prof. der Geographie Dr. Eduard Brückner 
in Halle wurde als Nachfolger Pencks nach Wien und der o Prof. der 
Kirchengeschichte Dr. Hans von Schubert in Kiel als Nachfolger für 
Prof. Dr. Hausrath, der in den Ruhestand getreten, nach Heidelberg berufen. 
Der ao. Prof. der Kirchengeschichte in Tübingen Dr. Karl Holl hat einen 
Ruf als o. Prof. nach Berlin und der o. Prof. der Germanischen Philologie 
und Literatur Dr. Konrad Zwierzina in Freiburg i. Ue. einen solchen 
nach Innsbruck angenommen. Der ao. Prof. der deutschen Literatur- 
geschichte an der Technischen Hochschule in München Dr. Emil Sulger- 
Gebing wurde zum o Professor ernannt. Der Tit.-Prof. Dr. Rudolf 
Meißner in Göttingen wurde als Nachfolger Oskar Schades, der in den 
Ruhestand trat, als o. Professor für Deutsche Sprache und Literatur nach 
Königsberg und der Privatdozent Dr. Hans von Frisch in Freiburg i. Br. 
als o Prof. des Staats- und Kirchenrechts nach Basel berufen. 

Der ao. Prof. für Geschichte der technischen und tektonischen Künste 
Dr. Robert Bruck in Dresden erhielt einen Lehrauftrag für Geschichte 
der kirchlichen Kunst. 

Der Tit.-Prof. Dr. Karl Drescher in Bonn wurde zum o. Honorar- 
Prof. für deutsche Philologie in Breslau und der Privatdozent der Geographie 
Dr. Ernst Friedrich in Leipzig zum außeretatsmäßigen ao Prof. ernannt. 

Der Gymnasialdirektor in Krotoschin Dr. Schjerning wurde mit Ab- 
haltung‘ von Vorlesungen über Geographie an der Posener Akademie be- 
auftragt. l 

Es habilitierten sich: Pastor Hoffmann (Kirchengeschichte) an der 
evangelischen Theologischen Fakultät in Breslau, Dr. Ferdinand Fehling 
(Neuere Geschichte) in Heidelberg, Dr. Paul August Leder (Kirchenrecht) 
in Wien. Dr. A. Herrmann (Geschichte) in Bonn, Dr. Paul Herre 
(Geschichte) in Leipzig und Dr. Karl Mollwo (Nationalökonomie und 
Wirtschaftsgeschichte) in Danzig. 

Archive: Der Archivar Dr. Heinrich Kretschmayr in Wien wurde 
zum Direktor des Archivs im Ministerium des Innern, der Hilfsarbeiter Dr. 
Hans Kaiser zum Direktor des Bezirksarchivs des Unterelsaß in Straß- 
burg ernannt. | 

Der Archivar Dr. Richard Knipping wurde von Düsseldorf nach 
Koblenz und der Archivar Dr. Martin Meyer von Koblenz nach Düssel- 
dorf, der Archivassistent Dr. Rudolf Martiny von Koblenz nach Breslau, 
der Archivhilfsarbeiter Dr. Bruno Hirschfeld von Münster nach Koblenz 
versetzt. 

Der Archivassistent Dr. Karl Schottmüller in Posen wurde zum 
Archivar in Danzig und der Archivhilfsarbeiter Dr. Gustav Croon in 
Breslau zum Archivassistenten ernannt. 

Todesfälle. Am 4. April starb in Magdeburg der Kgl. Archivdirektor 
Dr. Eduard Ausfeld, dessen Forschungsgebiet vorwiegend die mittel- 
alterliche Geschichte gewesen war. Seine Erstlingsarbeit (1879) handelt 
über Lambert von Hersfeld und den Zehntstreit zwischen Mainz, Hersfeld 
und Thüringen. Wir verdanken ihm auch mehrere Arbeiten zur Henne- 


304 Nachrichten und Notizen II. 


bergischen Geschichte: Die politischen Beziehungen von Mitgliedern des 
Henneberger Grafenhauses zu deutschen Kaisern (Programm 1882) und 
Hof- und Haushaltung der letzten Grafen von Henneberg (1901). Außerdem 
veröffentlichte er die „Übersicht über die Bestände des Kgl. Staatsarchivs 
zu Koblenz‘ (1903). 

Am 7. April starb in Dresden Oberschulrat Prof. Dr. Friedrich Otto 
Hultsch im Alter von 73 Jahren. Er war einer der Hauptbegründer der 
Erforschung der Metrologie der alten Völker. Mit eindringender Kenntnis 
und großem Scharfsinn schuf er hier die sicheren Grundlagen für jede 
Weiterarbeit, und seine Forschungen wie seine Ausgaben sind dankbar im 
Inlande wie im Auslande anerkannt worden. Sein Hauptwerk war die 
Griechische und Römische Metrologie (1862), welche 1882 in 2. Auflage 
erschien. Ebenso gilt noch heute als unentbehrliches Hilfsmittel seine 
Ausgabe der Metrologicorum scriptorum reliquiae in 2 Bänden 1864—66. 
Daneben stehen noch viele andere kleinere Untersuchungen, wie „Gewichte 
des Altertums“ 1898 und „Die ptolemäischen Münz- und Rechnungswerte“ 
1903. Von seinen sonstigen Arbeiten sei hier nur noch seine Ausgabe dea 
Polybius in A Bänden (1867—72) genannt. 

Am 9. April starb in Prag der o. Prof. des deutschen Rechts und der 
österreichischen Rechtsgeschichte Dr. Heinrich Schuster im 59. Lebens- 
jahre. Er war einer der hervorragendsten Kenner auch des bürgerlichen 
Rechtes. Von seinen Arbeiten heben wir vornehmlich folgende hervor: 
Das Wiener Stadtrechtsbuch (1873), Das Spiel, seine Entwicklung und 
Bedeutung im Deutschen Recht (1878), Deutsche Rechtsgeschichte als Ein- 
leitung (1890) und in der monumentalen Geschichte der Stadt Wien den 
Abschnitt Rechtsgeschichte. 

Am 18. April starb im Alter von kaum 40 Jahren der Geschichts- 
professor am Obergymnasium in Forli Dr. Guiseppe Mazzatinti, einer 
der verdienstvollsten Forscher auf dem Gebiete der mittelalterlichen italie- 
nischen Geschichte. Er war der Herausgeber des Archivio storico per le 
Marche e per l’Umbria und veröffentlichte die wichtigen bibliographischen 
Untersuchungen und Repertorien wie Biblioteca dei re d'Aragona in Napoli 
(1897), Gli archivi della storia d'Italia, 3 Bde. (1897—1901), Inventario dei 
manoscritti italiani delle biblioteche di Francia (1886—88) und vor allem 
seit 1890 das groBe Sammelwerk Inventari dei mss. delle biblioteche d'Italia, 
das bis jetzt in 14 Bänden vorliegt. 

Am 8. Mai starb in Paris der ehemalige Konservator am Louvre 
Emile Molinier, einer der bedeutendsten Kenner der mittelalterlichen 
Kunstgeschichte Frankreichs. 

Am 16. Mai starb in Leipzig im Alter von 69 Jahren Dr. med. Her- 
mann Obst, der Direktor des Leipziger Völkermuseums, der dieses 
Museum in seinen Anfängen fast aus eigenen Mitteln geschaffen und es 
später durch Umsicht und Energie zu einer der bedeutendsten Sammlungen 
Deutschlands ausgestaltet hat. 


305 


Die Rolandsstelle des Bremer Henricianums. 
Von 
Philipp Heck. 


I. Heuristische Bedeutung der Stelle I. Das Henricianum. III. Die 
Fälschungszwecke. IV. Das Carolinum. V. Die Konkordanzen. VI. Die 
Fälschungsadresse. VII. Kaiser und Zeit des Henricianums. VIII. Das 

Rolandsproblem. 

L Das Bremer Henricianum hat in den letzten Jahren durch 
seine Bedeutung für das Rolandsproblem allgemeineres Interesse 
erregt. Eine neuere Ansicht (Spieltheorie)! will die Rolands- 
säulen der Städte auf Spielfiguren zurückführen, die bei dem 
Rolandsspiele gebraucht wurden. Erst nachträglich sei diesen 
Figuren diejenige Bedeutung als Träger der Stadtfreiheit beigelegt 
worden, welche noch heute für ihre Berücksichtigung in Kunst 
und Literatur bestimmend ist. Das Hauptbedenken gegen die 
Spieltheorie besteht in der Schwierigkeit, einen solchen Um- 
deutungsprozeß als möglich zu verstehen.” Und diese Schwierig- 
keit konzentriert sich in der Rolandsstelle des Bremer Henricianums. 
Denn sie enthält die zeitlich erste Nachricht, in welcher die Vor- 
stellung eines Rechtssymbols mit einem Rolandsbilde verbunden 
wird. Die Freiheitsrolande der anderen Städte können sehr wohl 


1 Die Theorie ist gleichzeitig und unabhängig aufgestellt von Held- 
mann, „Die Rolandsbilder Deutschlands‘ 1904 und Jostes „Roland in Schimpf 
und Ernst“ in „Zschr. des Vereins für rheinische und westphälische Volks- 
kunde“ I, 1904 S. 6ff. Gegenschrift: G. Sello Vindiciae Rolandi Bremensis, 
Bremen 1904. Replik von Heldmann, Rolandsspielfiguren, Richterbilder 
oder Königsbilder, 1905. Rezensionen von K. Beyerle (Zschr. Savign. 25 
(1905) S. 393ff.). H. Brunner (Beil. M. Allg Z. 1904 Nr. 45). G. Hertzberg 
(Jahresb. d. Thür. Sächs. G. V. 1902/3 S. 9). Keutgen (Literatbl. f. germ. 
u. rom. Phil. 1905 S. 357). Kl. Löffler (Beil. z. M. Allg. Z. 1904 Nr. 136). 
A. Werminghoff (Korrespbl. d. Gesamtv. 1904 Sp. 443ff.). S. Rietschel 
(Hist. Vrtljschr. 8 1905 S. 86ff.). K. Reuschel (Korrespbl. d. Gesamtv. 1905 
Sp. 27,8). K. Beyerle, Deutsche Literaturzeitung, 1906, S. 230 ff. 

2? Dieses Bedenken wird mit Recht betont von Rietschel a. a. O. S. 87. 

Histor. Vierteljahrschrift 1906. 3. | 21 


306 Philipp Heck. 


auf die Nachwirkung der Bremer Vorgänge zurückgehen. Aber 
wie steht es mit diesen ersten Vorgängen selbst? Können wir 
sie völlig verstehen? Können wir die Freiheitsdeutung bei ihrem 
ersten Auftreten als neues Produkt wesensfremder Ursachen nach- 
weisen? Oder haben wir nur das älteste Zeugnis für eine bereits 
früher entstandene Anschauung vor uns, nur eine Etappe, von 
der aus die Kausalforschung weiter zurückzugehen hätte ın das 
Dunkel der Vergangenheit? Mit Recht bezeichnet Keutgen! diese 
Frage als das Kernproblem der Rolandsforschung. Ich glaube nun, 
daß sie im ersten Sinn zu beantworten ist. Die Rolandsstelle des 
Bremer Henricianums ist nicht ein Zeugnis sondern wirklich die 
Wurzel der Freiheitstheorie. Ihre völlig wesensfremden Grund- 
lagen sind erkennbar. Diese Erkenntnis wird vermittelt durch 
Beziehungen, welche das Henricianum mit einer älteren Fälschung, 
mit dem friesischen Karolinum verbinden und die bisher kaum 
Beachtung”? gefunden haben. 

Auszugehen ist von einer allgemeinen Betrachtung jeder der 
beiden Urkunden. 

I. Das Henricianum? ist angeblich von Heinrich V. am 14. Mai 
1111 zu Mainz ausgestellt. Es enthält eine Bestätigung der von 
Karl dem Großen an Bremen verliehenen, nicht näher bezeichneten 
Rechte und drei neue Verleihungen. Die neuen Rechte sind: 
1) die Befreiung von auswärtigen Freigerichten (Gerichtsprivileg) 
2) das Recht, über die Freiheit der Weser auf beiden Ufern zu 
wachen, von der Stadt bis zur salzigen See (Weserprivileg) 
3) das Recht der Ratsherrn und Bürgermeister „Gold“ und „Bunt“ 
zu tragen wie es den Rittern erlaubt sei (Ritterprivileg). Als 


S Ia a. 0. S. 358. 

? Eine Andeutung findet sich bereits bei „Winkelmann, Exsequiae 
Rolondinae“* bei „de Westphalen, Monumenta inedita rerum cimbricarum“ 
Leipzig 1743 III S. 2119. Winkelmann vermutet hinsichtlich des „Ritter- 
privilegs“ Nimirum ex eodem fictionis penu id profluit ex quo pseudo- 
priviligium Carolinum. Heldmann erklärt, daß der Zusammenhang mit den 
friesischen Forschungen einer besonderen Untersuchung bedürfe. Vgl. 
Rolandsbilder $. 150. Die Durchführung würde seine Ansicht m. E. in 
manchem modificiert, ihrem richtigen Hauptinhalte aber vielleicht einen 
rascheren Erfolg gesichert haben. In seinem zweiten Buche ist Heldmann 
auf die aufgeworfene Frage nicht eingegangen. 

s Die Urkunde ist zuletzt abgedruckt Bremisches Urkundenbuch I 
Nr. 8, S. 30 ff. 


Die Rolandsstelle des Bremer Henricianums. 307 


Grund der Verleihung werden im Eingange der Urkunde Ver- 
dienste schlechthin angeführt. Zu Nr. 3 wird die Teilnahme von 
Bremer Bürgern an dem Kreuzzuge unter Heinrich IV. hervor- 
gehoben. Unmittelbar auf das Privileg Nr. 3 folgt die berühmte 
Rolandsstelle: „Et in signum hujusmodi libertatis licenciamus eis- 
dem (nämlich „consulibus et proconsulibus“) quod in eorum 
civitate Bremensi possint imaginem Rolandi ornare clippeo et 
armis nostris imperialibus.“ Die Urkunde schließt mit der Auf- 
zählung von unmöglichen Zeugen. Sie ist nicht in einem an- 
geblichen Originale sondern nur in zwei gleichfalls gefälschten 
Transsumpten enthalten, einem Transsumpte von König Wilhelm 
und einem Transsumpte von König Wenzel. 

In engem Zusammenhange mit der Fälschung des Henricianums 
stehen zwei andere Vorgänge: 

Einmal enthält die Bremer Chronik von Gerhard Rynesberch 
und Herbord Schene!, die unter Mitwirkung des Bürgermeisters 
Johann Hemeling verfaßt ist?, eine Reihe von Erdichtungen. Diese 
Zusätze beziehen sich auf die Erlangung des Henricianums sowie 
auf seine Anerkennung durch Hamburg und waren deshalb in 
erster Linie darauf berechnet, die Glaubwürdigkeit der Urkunde 
zu erhöhen. Allerdings tritt hinsichtlich der Rolandsstelle eine 
doppelte Differenz zwischen der Darstellung der Chronik und dem 
Inhalt der Urkunde hervor. Nach der Chronik bezieht sich das 
Schildsymbol auf alle drei Rechte, nach der Urkunde nur auf 
das Ritterprivileg‘, nach der Chronik wird nur das Wappen ver- 
liehen®, nach der Urkunde auch der Schild. Doch berechtigen 
diese kleinen Abweichungen nicht zu einem Zweifel an dem 
Zusammenhange der Fälschungen." 

Zweitens ist um die vermutliche Zeit der Fälschung, genauer 
1404, in Bremen der Monumentalbau des steinernen Rolands errichtet 


1 (Unvollständiger) Abdruck bei Lappenberg Geschichtsquellen des 
Erzstiftse und der Stadt Bremen 1891 vgl. dazu Brem. Jahrb. 6 S. 256ff., 
12 S. 108ff., 13 S. 23ff. v. Bippen, Geschichte der Stadt Bremen I S. 270 
Heldmann, Rolandsbilder S. 106ff., Rolandsspielfiguren S. 175ff. Jostes, 
a. a. O. 

2? Vgl. Brem. Jahrb. 6 S. 262ff. 3 Lappenberg S. 76. 

t Die Auslegung ist streitig. Ich halte wegen des „eisdem“ die Be- 
schränkung auf das Ritterprivileg (Jostes, Sello) für die der Fassung ent- 
sprechende Deutung. 

® Lappenberg S. 60. 6 So Sello Vindiciae S. 4 Anm. 11. 

21* 


308 Philipp Heck. 


worden. Von einem früheren Roland berichtet eine eingeschobene ! 
Stelle der erwähnten Chronik, daß er 1366 bei einem bischöf- 
lichen Überfalle von den Feinden verbrannt worden sei. Der 
steinerne Roland trägt den Schild mit dem kaiserlichen Wappen, 
wie es in der Urkunde vorgesehen ist. 

Die Entstehungsgeschichte des Henricianums ist nur zum 
Teil aufgeklärt. 

Die Unechtheit selbst ist allgemein anerkannt. Die Zeugen 
sind unmöglich, vier von ihnen waren 1111 schon tot. (Anno 
seit 1075.) Heinrich V. war am 14. Mai in Italien. Ebenso darf 
als unbestritten gelten, daß auch die beiden Transsumpte gefälscht 
sind.? Der Verdacht der Urheberschaft hat sich aus hier nicht 
interessierenden Gründen auf Johann Hemeling und vielleicht 
Herbord Schene gelenkt? Als Zeitgrenze sind die Jahre 1397 
—1410 gesichert, eine überwiegende Wahrscheinlichkeit spricht 
für den Beginn des Zeitraumes bis 1404, also rund 1400. 

Streitig und ungeklärt sind der Hauptzweck der ganzen 
Fülschungsaktion° und die Veranlassung für die Aufnahme eines 
Teils der Bestimmungen, namentlich der Rolandsstelle. Ebenso fehlt 
jeder Anhaltspunkt für die Gründe, welche dazu geführt haben, 
Heinrich V. als Urheber der Verleihung aufzustellen. 


1 Lappenberg S. 114 „Do branden die vygende Rolande unde gunden 
der stat nener vryheit“. Mir scheint es, daß beide Sätze eingeschoben sind, 
weil beide den Zusammenhang unterbrechen. Deshalb ist m. E. auch 
die Tatsache des Brandes ganz ungewiß. Eine Chronik wurde damals nicht 
jedem bekannt, sondern nur demjenigen, dem sie mitgeteilt wurde. Sie 
konnte für einen bestimmten Leserkreis angefertigt werden. 

3 Vgl. im allgemeinen „die kaiserlichen Privilegien Bremens“. Brem. 
U. B. I S. 595ff. ferner Brem. Jahrb. 13 S. 1f., S. 23 ff. 

3s Vgl. Brem. Jahrb. 6 S. 262, 12 S. 121, 13 S. 30, 31 dazu Heldmann, 
Rolandsbilder S. 131, 132. | 

* Vgl. Lindner, Brem. Jahrb. 13 S. 1ff., v. Bippen a. a. O. S. 23ff., 
Geschichte Bremens I S. 259. Heldmann entscheidet sich für 1400—1401. 
Rolandsbilder, S. 181. Ich möchte die Urkunde wegen der Beziehung auf 
die Vitalienbrüder vor die größeren Expeditionen setzen. 

® Lindner, Brem. Jahrb. 13 S. 1ff. sieht den Hauptzweck der Fälschung 
in der Exemption von den Freigerichten, Brem. Jahrb. 13 S. 21. v. Bippen 
betont das Weserprivileg a. a. O. S. 34, 35. Heldmann stellt das Bestreben 
in den Vordergrund, Bremens Rang unter den Hansastädten zu bessern. 
Rolandsbilder S. 131. Jostes meint, es sei Hemeling in letzter Linie darauf 
angekommen, der „Rittermäßigkeit“ des Rates Anerkennung bei dem 
gemeinen Volke zu verschaffen, a. a. O. S. 28. 


Die Rolandsstelle des Bremer Henricianums. 309 


II. Bei der Zweckuntersuchung müssen wir die einzelnen 
Verordnungen auseinanderhalten. 

Vollkommen klar ist die große Bedeutung des Weser- 
privilegs. Die Sicherung der Weser entsprach den vitalsten 
Interessen Bremens und stand gerade in jener Zeit im Mittel- 
punkte der auswärtigen Politik. Die beanspruchten Rechte fanden 
heftigen Widerstand, namentlich bei den friesischen Stämmen. 
Sie sind im Henricianum mit aller Deutlichkeit zuerkannt. Die 
Fassung entspricht älteren Verträgen und konnte keinen Anstoß 
erregen. Besonders aktuell war um die Zeit der Fälschung die 
am Schlusse des Weserprivilegs gewährte Befugnis, „per se facere — 
absque aliqua contradictione cujuscumque justo judicio contra 
piratas et predones procedendo“. Die Zeitumstände gebieten es 
für piratae et predones einzusetzen: „Vitalienbrüder“. Gerade die 
Wende zum 15. Jahrhundert war ja die Zeit der erbitterten 
Kämpfe gegen diese Plage der Hansa. Auch die „contradictio“, 
welche in der Urkunde verpönt wird, war. tatsächlich vorhanden. 
Die Vitalienbrüder fanden seit 1395 Schutz bei den friesischen 
Häuptlingen der Nordseeküste, auch bei den Bremen benachbarten 
Weserfriesen. Somit steht der praktische und zwar aktuelle Wert 
des Weserprivilegs außer jedem Zweifel. 

Umgekehrt ist es ebenso sicher, daß die Bestätigung der von 
Karl verliehenen Rechte keinen selbständigen Zweck hatte. Die 
einzelnen Rechte werden gar nicht aufgezählt. Außerdem hatte die 
Stadt die echte Urkunde von Friedrich I. von 1186, in welcher 
die aufgezählten Rechte bestätigt werden. Die Fälscher haben 
dies gewußt, denn sie haben Anfang und Schluß der echten Urkunde 
für das Henricianum entlehnt. 

Erheblich problematischer ist schon das Gerichtsprivileg. 
Lindner sieht in ihm den Hauptzweck; aber er findet das Privileg 
doch eigenartig. Denn die Vorschrift gewährt gar keine unbedingte 
Befreiung sondern nur unter der Bedingung, daß der Beklagte 
vor seinem ordentlichen Richter Recht geben wolle Für diesen 
Fall war aber die Befreiung auch von den Vemgerichten selbst 
anerkannt. Das Gerichtsprivileg gibt somit überhaupt kein neues 
Recht. Es müßte also bloß zu dem Zwecke gefälscht sein, um 
etwaigen Übergriffen vorzubeugen. Nun hebt aber Lindner her- 
vor, daB irgend eine bedeutsame Belästigung Bremens durch 
Übergriffe für die Zeit um 1400 nicht wahrscheinlich sei. Damit 


310 Philipp Heck. 


entfällt ein zureichender Grund für die Vornahme der komplizierten 
Fälschungsaktion. Das Gerichtsprivileg kann nicht Zweck sondern 
nur Zusatz sein, allerdings ein harmloser. 

Entschieden auffallend ist das Privileg der Rittertracht. Die 
Gewährung kann nicht den Zweck verfolgt haben, indirekt die 
Stellung Bremens in der Hansa zu heben. Ein Fälscher hat das 
Vorrecht sich deutlich ausdrücken zu dürfen. Wenn das Henri- 
cianum in der Absicht gefälscht worden wäre, die Rangstellung 
Bremens zu heben, so würden wir eine ganz anders deutliche 
Bestimmung finden. Das Ritterprivileg kann aber auch nicht 
Selbstzweck gewesen sein, veranlaßt durch den Wunsch, dem 
Rate das Recht auf „Gold und Bunt“ zu sichern. Denn dieses 
Recht erscheint als unbestritten. Die Chronik stützt den Vorrang 
Bremens vor Lübeck nicht etwa darauf, daß die Bremer Rats- 
herrn Rittertracht tragen dürfen und die Lübecker nicht, sondern 
nur darauf, daß die Bremer das Recht 100 Jahre früher erlangt 
haben.” Damit wird das Tragen von Gold und Bunt als „selbst- 
verständliche“ seit unvordenklichen Zeiten geübte Befugnis beider 
Räte vorausgesetzt. Weshalb aber dann die feierliche Gewährung? 
Diese Aufnahme ist um so auffallender, als eine derartige Be- 
stimmung eine Singularität und deshalb geeignet war, die ganze 
Urkunde bei kritischen Urteilern verdächtig zu machen. Dennoch 
hat gerade das Ritterprivileg die Phantasie der Fälscher lebhaft 
beschäftigt, wie die besondere Motivierung durch den Kreuzzug, 
das Rechtszeichen des Kaiserschildes und die umständliche Er- 
zählung der Kreuzzugsepisode in der Chronik beweisen. 

Vollends rätselhaft ist die Rolandsstelle.e. Und zwar nicht 
nur wegen der Erwähnung der Rolandsstatue sondern vor allem 
wegen des Gedankens, vom Kaiser verliehene Rechte durch An- 
bringung eines Kaiserschildes zu bekunden. Keine echte Urkunde 
enthält eine derartige „corroboratio“. Aus guten Gründen. Es 
kann kein Zweifel daran bestehen, daß das Anbringen des kaiser- 
lichen Wappens an Statuen, die den Kaiser oder kaiserliche 
Paladine darstellten, überhaupt nicht verboten war. Wie sollte 
jemand auf den Gedanken kommen, eine solche allgemeine Befugnis 
als Rechtszeichen besonders zu verleihen. Dies Problem wird noch 
komplizierter, wenn wir das Rechtszeichen, wie das notwendig 


1 Lappenberg S. 75 „leng, wen hundert iar ee die van Lubeke golt 
droghen‘“. Unzutreffend Jostes a. a. O. S. 21. 


© 


Die Rolandsstelle des Bremer Henricianums. 311 


scheint, gerade auf die Ritterwürde beziehen. Denn ein solches 
Zeichen widersprach der Anschauung des täglichen Lebens. Um 
1400 führte der Ritter sein eigenes Wappen, nicht das des 
Kaisers. Es müssen daher ganz besondere Gründe vorgelegen 
haben, die den Fälscher veranlaßt haben, für seine Zwecke gerade 
auf die Beglaubigung durch einen in Bremen befindlichen Kaiser- 
schild Gewicht zu legen, von ihr Wirkung zu erwarten. Sobald 
Umstände dieser Art hervortreten, dann ist es nicht weiter un- 
verständlich, daß der Fälscher zu dem gesuchten Schildsymbole 
den Schild der Rolandsstatue wählte. Der alte Bremer Holzroland 
hatte seit Menschengedenken einen solchen Schild getragen, wie 
daraus hervorgeht, daß der Chronikschreiber ihm nur für die 
Zeit vor 1111 das Stadtwappen zuteilt.! Dagegen war ein zweiter 
als Rechtssymbol deutbarer Schild mit Kaiseremblem in Bremen 
schwerlich zu finden. Das Stadtwappen zeigte das Kaiseıemblem 
nicht. Und die Ratsherrn und Bürger pflegten es auch nicht 
im Schilde zu führen. Die Hauptfrage ist deshalb allein, was 
hat den Fälscher veranlaßt, einen Kaiserschild als Rechtssymbol 
zu brauchen. Diese Frage ist aber bis jetzt nicht befriedigend 
beantwortet. Keine der versuchten Antworten kann der näheren 
Prüfung Stand halten. 

Sello? erklärt die Erwähnung des Rolands durch die An- 
nahme, daß schon vor der Fälschung eine populäre Strömung in 
dem Rolandsbilde den Träger von Freiheitsrechten erblickt habe. 
Er sieht in dem Henricianum gerade den vollgültigen Beweis für 
die Existenz dieser Tradition. Auch Keutgen? gelangt schließlich 
wennschon zögernd zu dem gleichen Endresultate. Diese Erklärung 
scheint mir in der vorgetragenen Fassung daran zu scheitern, daß 
nach dem zweifellosen Inhalte der Urkunde nicht das Bild selbst, 
sondern nur der Kaiserschild vom Kaiser verliehen wird. Die 
Existenz, Grund oder Zweck der Statue werden als selbstverständ- 
lich ignoriert. Noch schärfer tritt diese Differenzierung zwischen 
Statue und Kaiserschild in der Chronik hervor. Die Errichtung 
der Statue wird garnicht erzählt, wohl aber die Anbringung des 
Kaiserschildes* an der Statue. Bei der Auseinandersetzung mit 


1 Lappenberg a a. O. S. 60. 

? Roland zu Bremen S. 19, 31. Vindiciae S. 7. 3 a. a. O. S. 357. 

* Lappenberg a.a.0. S. on An den Bericht über die Verleihung des 
Henricianums schließen sich die Worte: Unde dar bevoren hedde Roland 


312 Philipp Heck. 


Hamburg und Lübeck wird ganz allein der Kaiserschild als Vor- 
rechtszeichen genannt, nicht etwa der Besitz eines Rolande f Mit 
einer populären Tradition, welche der Statue selbst juristische 
Bedeutung beilegt, ist dieses Verfahren nicht vereinbar. Wenn 
eine solche Tradition existiert oder nur eine Möglichkeit bestanden 
hätte, die Statue selbst in eine Verbindung mit der Rechts- 
verleihung zu bringen, so würde wohl der erfindungsbereite 
Fälscher der Chronik diese Gelegenheit benutzt haben. Sein 
Verhalten scheint mir am besten mit der Hypothese vereinbar, 
daß der alte Bremer Holzroland ein Spielroland war. Jedenfalls 
kann bei dieser Differenzierung von Statue und Schild die 
Traditionshypothese nur unter Beschränkung auf den Schild in 
Frage kommen. Eine volkstümliche Überlieferung mit dieser 
Beschränkung würde aber als etwas so Eigentümliches erscheinen, 
daß sie nur unter ganz besonderen Umständen glaubhaft sein 
dürfte. Jostes? erklärt das Umhängen des Kaiserschildes als 
symbolische Verleihung der Turnierfähigkeit an die Bürger. Eine 
solche Absicht hätte einen einfacheren Ausdruck gefunden. 
Beyerle® nimmt an, daß der alte hölzerne Roland keinen Schild 
gehabt hätte und die Rolandsstelle dazu dienen sollte, die Auf- 
stellung des Steinrolands mit einem Schilde zu rechtfertigen. 
Aber die Bemerkung der Chronik, daß der Roland vor 1111 das 
städtische Wappen im Schilde trug, ergibt, daß ein schildloser 
Roland in dem Vorstellungskreise der Fälscher überhaupt keinen 
Raum hatte. Heldmann? verzichtet auf eine besondere Erklärung. 
Er nimmt an, daß die Fälschung dazu bestimmt war, den Rang 
Bremens in der Hansa zu heben, daß der Bremer Roland eine 
Spielfigur war, wie die Rolande anderer Städte und daB der 
Fälscher ohne besonderen Anlaß auf den fast genialen Gedanken 
kam, den Kaiserschild als Beleg für die erdichteten Privilegien 


in syme schilde stande der stad wapen, men do desse vorscreven vrome lude 
to hus quemen, do wart Roland des Keysers schilt vorgedaen, na 
lude des privilegii. 

! a. a. O. S. 76. To ener betuchnisse desser dryger stucke so hebbet 
sie de genade dat sie Rolande moghen des Keysers scilt vore- 
hengen. Auch bei der sich anschließenden Aufzählung der sonstigen Stadt- 
vorzüge spielt der Roland gar keine Rolle. 

? a. a. O. S. 22f. 3 a. a. O. S. 411. 

4 Passim, zuletzt Spielfiguren S. 197. 


A A 
~u ie éier 


Die Rolandsstelle des Bremer Henricianums. 313 


anzurufen. Indessen ein besonderer Anlaß muB vorgelegen haben. 
Die ganze Fälschungsaktion ist viel zu großartig und zu raffiniert 
durchgeführt, als daß wir uns mit der Annahme willkürlicher 
Einfälle begnügen könnten. Ein so überlegt vorgehender Fälscher 
mußte nach solchen Beglaubigungsmitteln suchen, die Glauben 
erzeugen, und solche Mittel vermeiden, die sein Werk diskreditieren 
konnten. Für die Rolandsstelle bietet kein städtisches Privileg 
irgend eine Anknüpfung. Gerade wenn der Roland eine Spiel- 
figur war, wie sie sich auch in den anderen Städten fand, so 
mußte der Fälscher erwarten, durch ihre Einbeziehung in den 
anderen Städten statt Glauben Spott zu ernten. Ein so auf- 
fallender Entschluß bedarf schlechthin der Erklärung durch be- 
sondere Umstände. 

Das Gesamtresultat der Zweckuntersuchung geht somit da- 
hin, daß eigentlich nur das Weserprivileg ohne weiteres verständ- 
lich, dagegen der übrige Inhalt der Urkunde noch mehr oder 
weniger rätselhaft ist. Die Rätsel lösen sich nun, wenn wir die 
Beziehungen des Henricianums zu dem friesischen Karolinum und 
seiner angeblichen Bestätigung ins Auge fassen. 

IV. Das friesische Carolinum! ist eine Fälschung, welche 1247 
von Kreuzpredigern gefertigt worden. ist, um den damals im 
Bunde mit dem König von Frankreich geplanten Kreuzzug zu 
unterstützen und die friesischen Teilnehmer zu organisieren. Die 
Urkunde? beginnt mit einer weitläufigen Schilderung der Ver- 
dienste, welche sich die Friesen bei zwei Gelegenheiten um 
Karl den Großen erworben haben, nämlich erstens bei dem Auf- 
stande des sächsischen Herzogs „Liudingerus“ und zweitens 
bei einer Empörung der Römer. Mit Rücksicht auf die zweite 
Heldentat ist die Urkunde von Rom datiert. Zur Belohnung 
erhalten die Friesen 1) Erlaß eines Tributs, 2) persönliche Frei- 
heit, 3) Autonomie, 4) Richterwahl, 5) Wahl des Potestaten, 
6) und Recht auf Ritterwürde. 

Nach der friesischen Tradition ist diese Urkunde von König 


! Vgl. hinsichtlich der Entstehung einerseits v. Richthofen, Unter- 
suchungen z. fries. Rechtsgesch. II 1 S. 147—326, andererseits Heck, Alt- 
friesische Gerichteverfassung S. 431—449. 

3? Das Carolinum ist am besten abgedruckt bei v. Richthofen a. a. O. 
S. 166 ff., außerdem Friesische Rechtsquellen S. 351. Friedländer, Ost- 
friesisches Urkundenbuch II. S. 750 ff. 


314 Philipp Heck. 


Wilhelm von Holland 1248 bestätigt worden! Die Urkunde 
König Wilhelms enthält auch, aber nur ganz allgemeine Zu- 
sicherungen früherer Rechte, als Belohnung für die Dienste, welche 
friesiche Kreuzfahrer bei der Eroberung Aachens geleistet 
hatten. 

V. Die Durchprüfung des Henricianums und der friesischen 
Urkunden auf Konkordanzen, ergibt nun zunächst folgende 
Übereinstimmungen der äußeren Vorgänge: 

1) In allen drei Urkunden wird fern von der Heimat einer 
Gruppe des Volkes als Belohnung für geleistete Dienste ein 
Privileg für das ganze Volk verliehen. 

2) In dem Wilhelminum, wie in dem Henricianum sind die 
Empfänger Kreuzfahrer. 

3) Derselbe König Wilhelm von Holland, der das Carolinum 
bestätigt haben soll, bestätigt auch das Henricianum. 

Zweitens ergeben sich wichtige Übereinstimmungen des In- 
halts. Gerade diejenigen Teile des Henricianums, die besonders 
rätselhaft erscheinen, finden sich schon im Karolinum, nämlich 
das Ritterprivileg und der Grundgedanke der Rolandsstelle. 

Das Carolinum beschäftigt sich, dem Zwecke der Fälschung 
entsprechend, mit der Erlangung der Ritterwürde, der Ausrüstung 
und Tracht der friesischen Kreuzritter. Diejenigen Friesen, welche 
„substantiam“ haben und Ritter sein wollen, sollen mit dem 
Schwerte umgürtet werden und von ihrem Potestaten den Ritter- 
schlag erhalten. Sie sollen sich bewaffnen nach Art der französischen 
Ritter. Dann heißt es „Qui scutum suae militiae a dicto potestate 
recipere debent, in quo corona imperialis, in signum suae 
libertatis a nobis concessae debet esse depicta“. Weiter 
folgt wieder die Vorschrift, daß die Ritter sein sollen „usque 
ad summitatem aurium circumtonsi, ut per hoc etiam valeant 
ostendere, libertatem ipsis, ut dietum est, a nobis esse collatam“. 
Das Ritterprivileg des Henricianums hat somit seinen Vorläufer 
im Karolinum. Ebenso aber findet sich schon die Vorschrift, 
die verliehene Freiheit durch Aufnahme eines kaiserlichen Emblems 
in den Schild zu bekunden. Natürlich fehlt es auch nicht an 
Verschiedenheiten. An die Stelle der Ritter treten Ratsherrn 
und Bürgermeister, an die Stelle des Ritterschildes ist der Schild 


1 Vgl. einerseits v. Richthofen a. a. O. S. 315ff. und andrerseits Heck 
a. a. 0. S. 43. 


Die Rolandsstelle des Bremer Henricianums. 315 


des Rolands gesetzt. Statt der Kaiserkrone finden wir den all- 
gemeineren Ausdruk arma imperialia. Aber diese Differenzen 
stehen der Annahme einer Anlehnung nicht entgegen, sie erklären 
sich als Anpassung an die in Bremen gegebenen Verhältnisse.! 
Besondere Beachtung verdient der Umstand, daß die oben? er- 
wähnten Differenzen, welche hinsichtlich des Schildes zwischen 
Urkunden und Chronik hervortreten, sich durch die engere An- 
lehnung der Urkunde an die Vorlage erklären. Nach der Chronik 
dient das Rolandsschild als Rechtssymbol für alle drei Rechte, 
nach der Urkunde nur für das Ritterrecht. Auch das Schildzeichen 
des Carolinums wird nur von den Rittern getragen. Nach der 
Chronik hatte der Roland bereits vor 1111 einen Schild. Nur 
das Wappen des Kaisers wurde verliehen. Nach der Urkunde 
erhält er beides. Auch im Carolinum empfangen die friesischen 
Ritter sowohl Schild wie Zeichen. Andererseits scheint mir auch 
die Chronik einen Zug aufzuweisen, der dem Carolinum entstammt 
und sich in dem Henricianum nicht findet. Bei der Schilderung 
der Kreuzfahrt wird der Reichtum der Bürger, die ausziehen, ganz 
auffallend betont’, obgleich ihr Verdienst dadurch geringer er- 
scheinen mußte. Es scheint, daß durch diese Betonung das Er- 
fordernis der substantia nachgewiesen werden sollte, das in dem 
Carolinum für den Erwerb der Ritterwürde aufgestellt ist. 

Schließlich sei noch auf zwei entferntere aber immerhin 
beachtenswerte Berührungen hingewiesen. Das Gerichtsprivileg 
des Henricianums fand in den Autonomie- und Gerichtsprivilegien 
der Friesen eine gewisse Anlehnung. Eine Benutzung des Caroli- 
nums mußte ferner die Erwähnung der von Karl dem Großen 
an Bremen verliehenen Rechte besonders nahelegen. 

Das Gesamtresultat der Konkordanzprüfung ergänzt genau 
das Ergebnis der Zweckuntersuchung. Die einzige Bestimmung, 
für welche schlechterdings keine Konkordanz vorliegt, ist das 
Weserprivileg. Sie ist zugleich die einzige, deren praktische 
Bedeutung vollkommen gesichert ist und die deshalb keiner Er- 
klärung durch Konkordanz bedarf. 

Die hervorgehobenen Übereinstimmungen führen nun weiter- 
hin zu der Frage, ob das friesische Karolinum zur Zeit der 
Fälschung in Bremen bekannt sein konnte. Die bloße Möglich- 


1 Vgl. oben S. 311. 2 Vgl. oben S. 807. 3 Lappenberg S. 60. 


316 Philipp Heck. 


keit würde ausreichen. Aber es liegt eine von den Überein- 
stimmungen ganz unabhängige Wahrscheinlichkeit vor. Gewißheit 
besteht für einen wenig späteren Zeitpunkt. In einem Abkommen 
friesischer Gebiete mit Bremen vom 1. Juni 1419! wird die 
friesische Freiheit in einer Weise erwähnt, die nur auf den In- 
halt des Carolinums bezogen werden kann und nicht auf den 
Traktat von den 7 Seelanden, wie Heldmann? glaubt. Keine 
andere friesische Quelle des Ostens kennt diese Form der Freiheits- 
verleihung, und keine Quelle kennt die gleichzeitige Garantie durch 
Kaiser und Papst. Um 1419 war also das Carolinum den Bremer 
Stadtbehörden sicher bekannt.” Aber es muß schon früher bekannt 
gewesen sein. Die Sage von Privilegien, die Karl in Rom den 
Friesen gegeben habe, ist viel älter als das Carolinum. Sie findet 
sich auch bei den Weserfriesen. Der Privileg selbst ist zuerst 
in Groningen bei den Emserfriesen aufgetaucht. Aber bei den 
sehr engen Beziehungen der friesischen Landschaften zu einander 
mußte die Nachricht und die Kunde des vermeintlichen Original- 
textes sich rasch zu den Weserfriesen verbreiten. Gerade in der 
zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts mußte die Zusicherung der 
Autonomie* besonders wertvoll erscheinen für den Kampf gegen 
die Häuptlinge, aber auch — gegen die Bremerherrschaft selbst. 
Die Bekanntschaft der Weserfriesen mit dem Dokument war aber 
sachlich gleichbedeutend mit der Kenntnisnahme seitens der 
Bremer Behörden. Denn Bremen stand von alters her in engster 
Beziehung zu den benachbarten friesischen Landschaften.” Bremen 
war gerade zur Zeit der Fälschung bestrebt, diese Gebiete seiner 
Herrschaft zu unterwerfen. Die Rechtsverhältnisse und Rechts- 
ansprüche der Friesen mußten für die Bremer Stadtbehörden von 


1 Brem. UB V S. 129. ? Rolandsbilder S. 150. 

° Erwähnung verdient noch, daß beide friesische Privilegien sich in 
einer Handschrift des unter Bremer Einfluß stehenden Landes Wursten 
finden. Vgl. Pufendorf, Observationes juris III App. S. 136ff. Die Hand- 
schrift ist erst nach 1561 geschrieben, aber beobachtet im allgemeinen 
chronologische Ordnung. Das Wilhelminum steht vor der Sendgerichts- 
ordnung von 1404. 

* Carolin. (27) „Statuimus quod ne quis dominetur eis, nisi sit de 
eorum bona voluntate et consensu. 

® Vgl. z. B. U. B. Brem. II Nr. 246 (1324) „Est etiam adjectum quod 
cives Bremensis et Rustringi erunt et manebunt una gens et unus po- 
pulus sicut a tempore, cujus non est memoria, exstiterunt". 


Die Rolandsstelle des Bremer Henricianums. 317 


größtem Interesse sein. Die Kenntnis war um so eher zu er- 
langen, als die geistliche Gerichtsbarkeit über ausgedehnte Teile 
Frieslands!, Mitglieder desselben Domkapitels zustand, dem. Herbort 
Schene als Kellner zugehörte. Für Johann Hemeling war das 
Interesse an friesischen Dingen auch durch die Teilnahme an 
Kriegsfahrten in Friesland nahegelegt.? 

Das bisher Gesagte dürfte ausreichen, um die Benutzung des 
Carolinums und des Wilhelminums in hohem Grade wahrschein- 
lich zu machen. Für abschließend halte ich nun die Beobachtung, 
daß die Hypothese der Benutzung und die Erkenntnis der 
Fälschungsadresse ineinander eingreifen. 

VI. Wie oben hervorgehoben, ging mindestens der Hauptzweck, 
wahrscheinlich der einzige-Zweck der Urkunde dahin, die Schutz- 
herrschaft Bremens an der Unterweser als berechtigt erscheinen 
zu lassen. Die Fälschung sollte namentlich die Bahn frei machen 
für die Verfolgung der Vitalienbrüder. Adressaten der Fälschung 
sind daher in erster Linie diejenigen, von denen ein Widerspruch 
gegen dieses Vorgehen zu erwarten stand. Das waren weder der 
Erzbischof noch die anderen Hansastädte. Sondern die damaligen 
Beschützer der Vitalienbrüder waren, wie bekannt, die friesischen 
Häuptlinge und ihre Amtseingesessenen, die Bewohner der frie- 
sischen Landschaft an der Unterweser. Friesen sind es daher, 
auf die das Henricianum in erster Linie wirken sollte, und dazu 
stimmt die Wahrnehmung, daß es im Gesamtaufbau wie in Einzel- 
heiten der heiligen Freiheitsurkunde der Friesen nachgebildet 
erscheint. Diese Adresse erklärt sowohl die Tatsache der Fälschung 
selbst, wie den auffälligen Inhalt und die nur scheinbar plumpe 
Art der Ausführung. Die Unechtheit des Carolinums mußte jedem 
offenkundig sein, der einigermaßen geschichtlich gebildet war. 
Denn keine Chronik wußte etwas von dem sächsischen Herzoge 
Liudingerus, der sich zur Zeit Karls des Großen die Königswürde 


1 Vgl. v. Richthofen, Untersuchungen II S. 1201 ff. S. 1256. 

? v, Bippen sagt im Vorworte zu dem 4. Bande des B. U.B. von 1381 
—1400. Das charakteristische Merkmal der Periode ist die Ausdehnung der 
Herrschaft Bremens über das Gebiet der unteren Weser. Geboten war die 
hierauf gerichtete Politik vornehmlich durch die unablässigen Störungen des 
Handels und der Schiffahrt seitens der friesischen Völkerschaften. — 
Vgl. die Darstellung der ersten Kämpfe. Geschichte der Stadt Bremen I 
S. 249 ff. 


318 Philipp Heck. 


angemaßt hätte Als Führer der Sachsen galt allgemein Widu- 
kind. Schon Hermann Corner! hat aus diesem Grunde die Echt- 
heit des Carolinums beanstandet. Ebenso wenig war den Chroniken 
etwas von einer Empörung der Römer gegen Karl und einer Teil- 
nahme der Friesen an dem Kampf bekannt. Das ist bereits im 
13. Jahrhundert von Jakob von Maerlant und Melis Stoke gegen 
die Friesen geltend gemacht worden.” Aber die Friesen selbst 
glaubten an ihr Carolinum. Ihre Leichtgläubigkeit konnte dazu 
verführen, ihnen noch mehr zuzumuten. Dabei mußte der Erfolg 
bei den Friesen um so sicherer erscheinen, je enger man sich an 
die friesische Tradition anschloß. Die scheinbar plumpen Über- 
einstimmungen des Henricianums mit dem Carolinum sind nicht 
Resultate der Hilflosigkeit, sondern sie sind durchaus gewollte 
Nachahmung, in raffinierter Absicht auf Friesenglauben berechnet. 
Dadurch erklärt sich der Aufbau des Ganzen. Den einzigen 
praktischen Kern bildet das Weserprivileg, wobei die Be- 
zeichnung „des Königs Straße“ an friesische Vorstellungen an- 
knüpft? und zugleich die Fürsorge des Königs für die Weser 
verständlich macht. Alles übrige ist Beiwerk, zum teil an sich 
wünschenswert, aber doch in der Hauptsache dazu bestimmt, die 
eigentliche Absicht zu decken und die Urkunde durch Anklänge 
an das Carolinum glaubhafter zu machen. Diesem Zweck dient 
die Bestätigung der von Karl verliehenen Privilegien. Es war 
dies das erste, was ein König nach friesischer Anschauung zu 
tun hatte.. Die sich anschließende Befreiung von fremden Frei- 
gerichten war in diesem Umfange schon geltendes Recht. Die 
Bestätigung konnte ja vielleicht vor Übergriffen schützen. Aber 
jedenfalls erinnerte auch sie an das friesische Gerichtsprivileg, das 
im Carolinum enthalten war. Gold und Bunt als Tracht der 
Ratsherrn war üblich und konnte angesichts der Machtstellung 
der Stadt und der Machtstellung des Rates in der Stadt von 


! Abgedruckt bei J. G. Ecard. corpus historicum medii aevi II 1723. 

? v. Richthofen a. a. O. S. 226, 227. 

3 Sie ist wohl hervorgegangen aus Küre 9 der allgemeinen Küren und 
findet sich in den Verträgen mit Wursten. U. B. I Nr. 385 S. 342 oben. 
(1269) U. B. Nr. 37 S. 40 unten (1304). Vgl. auch S. 556 oben. Das Ab- 
kommen mit Oldenburg von 1408 U. B. IV Nr. 369 S. 481 unten scheint 
sich an den Wortlaut des Henricianums anzulehnen. Vgl. auch v. Bippen, 
Brem. Jahrb. 13 S. 36 über die entsprechende Fassung der älteren Olden- 
burger Verträge (1243, 1254). 


Die Rolandsstelle des Bremer Henricianums. 319 


niemandem ernstlich behindert werden. Eine kaiserliche Ver- 
briefung aus so alter Zeit mochte immerhin willkommen sein. 
Weit wichtiger war aber, daß auch in dem heiligen Freiheits- 
briefe der Friesen Rittertracht und Ritterwürde eingehend erörtert 
wurden. Wegen der Wirkung auf die Friesen wählte man als 
Konfirmator der Urkunde denselben König Wilhelm, der die 
friesischen Freiheiten bestätigt haben sollte. Deshalb ließ man 
auch die Bremer sich Verdienste durch einen Kreuzzug erwerben, 
wie dies die Friesen getan zu haben glaubten. In der Wirkung 
auf die Friesen haben wir endlich den oben gesuchten kausalen 
Umstand, den Zweck der Rolandsstelle zu sehen. Wenn der 
Fälscher auf Friesen wirken wollte, dann mußte es ihm wichtig 
erscheinen, ein kaiserliches Schildemblem, wie es im Carolinum 
friesische Freiheitsrechte bekundete, auch in Bremen nachzuweisen. 
Er suchte und fand nur den Schild des Rolands. Oder aber er 
wurde durch Zufall auf die brauchbare Übereinstimmung hin- 
gewiesen. Der Bremer Markt wurde ja massenhaft von Friesen 
besucht. Den Friesen mußte es auffallen, daß der Schild des 
mächtigen Holzrolands, dessen Zweck sie vielleicht nicht kannten 
ein Emblem trug, wie es in ihrer Heimat als Zeichen kaiserlicher 
Verleihung galt. Sie mögen gelegentlich nach dem bekundeten 
Rechte gefragt haben. Der Verwertung solcher zufälliger An- 
regungen standen die oben! angeführten Bedenken nicht entgegen. 
Die Täuschung galt ja nicht den klugen Kollegen der Schwester- 
städte, sondern friesischen Landbewohnern. Erst der Erfolg hat 
weiter geführt. Auch der Monumentalbau des steinernen Rolands 
scheint mir durch diesen Zusammenhang eine erhöhte Bedeutung 
zu gewinnen. Der Friese, der von fernher zum Bremer Markte 
zog, sollte gleich auf dem Markte in glänzender Ausführung das- 
selbe Rechtssymbol erblicken, das in seiner heimischen Tradition 
als Zeichen wertvoller Verleihungen bekannt war. Er sollte jeder- 
zeit an die Weserherrschaft Bremens erinnert werden. Die ganze 
Fälschungsaktion ist nicht aus Rangstreitigkeiten zu erklären, 
sondern sie dient dem wichtigsten Interesse Bremens, dem Streben 


1 Ebenso wenig darf eingewendet werden, daß der alte Roland schon 
1306 verbrannt, also schwerlich noch eine Erinnerung an derartige Auf- 
fassungen vorhanden war. Einmal ist die Nachricht vollkommen unsicher, 
zweitens aber besagt sie nicht, daß Bremen von 1306 bis zur Errichtung 
des Steinbaues keinen Zwischenroland hatte. 


320 Philipp Heck. 


nach der Beherrschung der Unterweser, nach Sicherung des Handels. 
Die Fälschung ist auch nicht unprovoziert, sondern ein Gegen- 
zug zu einer älteren Fälschung. Wenn die Friesen ihre Autonomie 
auf ein gefälschtes Privilegium stützten und die Autonomie dazu 
mißbrauchten, Seeräuber zu schützen, dann konnte es erlaubt 
scheinen, sie mit ihren eigenen Waffen zu schlagen. 

Die Tendenz der Fälschung und die Erkenntnis, daß ein 
Anschluß an die friesischen Vorlagen bewußt erstrebt wurde, bietet 
nun auch eine wenigstens mögliche Erklärung für das letzte 
Rätsel, für die Wahl von Kaiser und Zeit. 

VII. Verständlich ist zunächst, daß Karl der Große selbst nicht 
gewählt wurde. In dem echten Friedericianum von 1186 waren 
die angeblich von ihm an Bremen verliehenen Vorrechte schon 
aufgezählt und zwar in schlechthin erschöpfender Form „videlicet 
haec“. Es mußte untunlich erscheinen, wegen des unsicheren 
Erfolges einer Fälschung .auf die echte Urkunde zu verzichten. 
Auch konnte man damit rechnen, daß sie in Abschriften, etwa z. B. 
im erzbischöflichen Archive verbreitet war und daher den Erfolg 
einer Fälschung auf den Namen Karls von vornherein verhindert 
hätte. Man mußte sich deshalb nach einem anderen Urheber und 
einer anderen Zeit umsehen. Für die Auswahl ist nicht maß- 
gebend gewesen das Vorliegen einer verwendbaren Vorlage. Denn 
es ist gar keine Urkunde Heinrichs V. benutzt worden. Dies 
ergibt sich aus den Namen der Zeugen, sowie daraus, daB Eingang 
und Schluß dem echten Friedericianum von 1186 entnommen 
worden sind. 

Was hat nun dazu geführt, daß als Schenker der Freiheit 
Heinrich V. und nicht etwa Friedrich I. oder Wilhelm von Holland 
gewählt wurde, von denen echte Urkunden dem Fälscher vorlagen? 
Vielleicht sind es wiederum die beiden friesischen Muster, die uns 
Auskunft geben. 

Beide friesische Verleihungen zeigen eine Duplizität der Ver- 
dienste und zwar ist jedesmal das zweite Verdienst die Eroberung 
einer Stadt (Sieg über Liudingerus — über die Römer — Kreuzzug 
— Aachen). Das Henricianum zeigt keine Duplizität, aber, wie mir 
scheint, Nachwirkungen einer ursprünglich geplanten. Denn der 
Kreuzzug wird unter Heinrich IV. unternommen „tempore Henrici, 
genitoris nostri“; die Belohnung erfolgt erst unter Heinrich V. 
im Jahre 1111. Diese zeitliche Differenz erklärt sich am ein- 


Die Rolandsstelle des Bremer Henricianum. 321 


fachsten, wenn wir annehmen, daß ursprünglich noch entsprechend 
den Vorlagen die Erwähnung einer zweiten Verdiensthandlung und 
zwar auch einer Stadteroberung beabsichtigt war, aber später 
gestrichen wurde. Diese Heldentat mußte unter Heinrich V. im 
Jahre 1111 sich ereignet haben, um das Zeitdatum zu erklären. 
Tatsächlich fällt in dieses Jahr ein Ereignis, das zu einer Parallele 
mit dem Inhalt des Carolinums geeignet war. Die sagenhafte 
Empörung der Römer gegen Karl konnte ihre Parallele finden 
in der historischen Empörung der Römer gegen Heinrich V., die 
1111 stattfand. Als früheres Verdienst bot sich dann ungezwungen 
der erste Kreuzzug, zumal schon das friesische Wilhelminum von 
Kreuzfahrern redet. Die spätere Streichung des Römersieges 
würde sich dadurch erklären, daB doch bei näherer Würdigung 
die Beteiligung an diesem Römerkampfe unter Heinrich V. kirch- 
lich anstößig sein mußte. Man änderte entsprechend das Orts- 
und Zeitdatum, aber nicht den König, vielleicht weil auch Hein- 
rich IV. kirchliche und sonstige! Bedenken erregen konnte. Durch 
diese Umredaktion verschwand dasjenige Moment, welches ur- 
sprünglich bestimmend gewesen war, so daß die Nennung Heinrichs V. 
bei dem jetzigen Inhalt der Urkunde den Eindruck der Willkür 
hervorruft. 

Diese Erklärungsmöglichkeit gewinnt an Wahrscheinlichkeit, 
wenn wir Lappenberg? dahin Glauben schenken, daß der Verfasser 
der Chronik Helmold benutzt habe, und ferner dem Fälscher des 
Henricianums dieselbe Kunde zutrauen. Denn wer mit der Absicht, 
eine Parallele zu den Ereignissen des Carolinums zu suchen, 
Helmold c. 39° aufschlägt, der findet den Römeraufstand in un- 
mittelbarer Zusammenstellung verbunden mit dem Kriege gegen 
den sächsischen Herzog Luderus (Lothar von Sachsen), also nicht 
bloß den einen Kampf, sondern gleich die beiden Kämpfe des 
Carolinums zusammen. Es scheint begreiflich, daß eine solche 
Parallele durchschlug. 

Bei dieser Parallele dürfte kein Zufall vorliegen. Es scheint 
mir ziemlich sicher, daß schon das Carolinum unter Benutzung 
der Helmoldsstelle entstanden ist. Eine Kontamination der frie- 
sischen Sage halte ich allerdings für sehr unwahrscheinlich. 


1 Die friesische Tradition feierte den Gegenkönig Heinrichs IV., Rudolf 
von Schwaben, als Freiheitsspender. Vgl. Heck, Altfries. Ger. Verf. S. 449 ff. 
3 S. 64. ® Mon. Germ. SS. 21, S. 42. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 3. 22 


3292 Philipp Heck. 


Auch konnte der wohlbekannte Name „Ludger“ niemals im Volks- 
munde zu Ludinger werden. Deshalb kann die Übereinstimmung 
sich nur dadurch erklären, daß der Fälscher die Helmoldsstelle 
gekannt und benutzt hat. Er nahm wohl an, daß die Friesen 
in ihrer Sage (Magnussage!) den Römerkampf von Heinrich V. 
auf Karl übertragen hätten und vervollständigte die Übertragung 
unter leichter Änderung des Namens Luderus. Seine Bekannt- 
schaft mit Helmold ist überdies auch aus unabhängigen Gründen 
ziemlich gesichert. Denn der Führer der Kreuzprediger, die das 
Carolinum fälschten, war Albert Suurbeer!, der Erzbischof von 
Preußen, damals apostolischer Legat für den Nordosten insbesondere 
auch für Rußland und Galizien. Albert war früher Domherr in 
Bremen und ein gelehrter Mann. Es ist sehr unwahrscheinlich, 
daß er die weit verbreitete Chronik nicht gekannt haben sollte, 
welche die frühere Geschichte der ihm obliegenden Missionsaufgabe 
behandelt hatte. 

Wenn unsere Vermutung über den Anlaß zur Wahl von 
Kaiser und Zeit beim Henricianum richtig sein sollte, dann 
würde ein merkwürdiger Kreislauf vorliegen. Die Heinrichsstelle 
Helmolds hat das Carolinum maßgebend beeinflußt. Diese Züge 
sind deutlich genug geblieben, um die späteren Nachahmer des 
Carolinuns wieder zum Ausgangspunkte zurückzuführen. So ist 
durch den Anstoß jener Heinrichsstelle auf weitem Umweg schlieB- 
lich ein Henricianum zustande gekommen. 

VIII. Das Resultat unserer Untersuchung für das Rolands- 
problem geht dahin, daß die Rolandsstelle des Henricianums der 
Spieltheorie nicht im Wege steht. Die Rolandsstelle beweist nicht 
das Vorliegen einer älteren Tradition. Sie schließt sie vielmehr 
aus. Hätte der Schild, der allein in Frage steht, als Zeichen 
alter Rechte gegolten, so wäre er für die Verknüpfung mit neu 
erdichteten Privilegien nicht mehr frei gewesen. Die Rolands- 
stelle des Henricianums geht somit auf wesensfremde Wurzeln 
zurück. Die ist aber ihrerseits Ausgangspunkt weitreichender 
Wirkungen. Ich halte es für wahrscheinlich, daß Heldmann 
Recht hat, wenn er die juristische Bedeutung der Rolandssäulen 
überall wo sie auftritt, als Nachwirkung der Bremer Vorgänge 
auffaßt. Ältere Zeugnisse für eine solche Bedeutung finden sich 


en 


! Mon. Germ. SS. 23, S. 540. 


Die Rolandsstelle des Bremer Henricianums. 3923 


nirgends. Für Magdeburg erbringt die Weichbildglosse ein 
Gegenzeugnis. Ebenso hat Heldmann recht, wenn er vor den 
Versuchen warnt, aus Einzelzügen der erhaltenen Bildwerke die 
ursprüngliche Bestimmung der verlorenen Urbilder zu erschließen. 
Diese Verwertung würde nur bei denjenigen Einzelzügen zu- 
lässig sein, welche sich nicht aus dem Ideengehalte des erhal- 
tenen Bildes erklären lassen. Es scheint mir, daß solche Einzel- 
züge nicht nachweisbar and Die älteren Rolandsbilder er- 
scheinen ebenso wie der Bremer Roland einfach als Denkmäler 
des Paladins, errichtet als Rechtszeichen aber in dem jeweils 
üblichen Denkmalstile.. Die beiden jüngeren Bilder eines unge- 
panzerten Schwertträgers, der Nordhäuser und der Hallenser 
Roland, entsprechen dieser Idee nicht. Aber sie entsprechen? 
dafür den beiden zur Zeit ihrer Entstehung vertretenen gelehrten 
Theorien, der Nordhäuser Roland der Königsbild-, der Hallenser 
Roland der Richterbildtheorie.”? Deshalb ist bei der Rekonstruk- 
tion der ältesten Rolande von der Bilderdeutung abzusehen. Das 
sonstige Material ergibt nur Umrisse. Aber was sich erkennen läßt, 
das stimmt zu der Spieltheorie* und zu keiner der anderen. Die 
sicherste, allgemeinste und auffallendste Eigenschaft, die Bezeich- 
nung Roland kann in anderer Weise nicht erklärt werden. 


1 Das Fehlen der Scheide würde nicht genügen und ist überdies nicht 
nachweisbar. Denn die Scheide ist nach der Sitte der Zeit nicht am 
Wehrgehänge zu suchen sondern am Schwerte. Die ursprüngliche Malerei 
ist aber verloren. 

2 Daraus, daß der Hallenser Roland die Tracht des 13. Jahrhunderts 
trägt, folgt nur, daß der Künstler ein Richterbild des 13. Jahrhunderts als 
Vorlage benutzt hat, aber nicht daß dieses Vorbild zugleich der Holzroland 
von Halle gewesen ist. Der Künstler kann eine andere Statue, ein Siegel- 
bild, eine Bilderhandschrift verwertet haben. Ja es ist positiv unwahr- 
scheinlich, daß der Hallenser Holzroland im Beginne des 18. Jahrhunderts die 
Tracht des 13. getragen hat. In der naiven Zeit folgten die Rolande der Mode. 

3 Gerade in Halle hatte die Richterbildtheorie in der ersten Hälfte 
des 18. Jahrhunderts eifrige Vertreter in der Juristenfakultät. 

4 Zu dem anderweit beigebrachten sei ein doppeltes hinzugefügt: 
1) Die Bezeichnung der Quintainefigur als Roland erklärt sich durch Situa- 
tionsgemeinschaft. Auf das Rolandspiel und auf die Roncevalschlacht paßt 
gleichmäßig das Motto: „Einer siegreich gegen alle.“ 2) In den Rolands- 
notizen frappiert eine starke und örtlich verbreitete Personifikation, beinah 
Vermenschlichung. Dieser Zug der Überlieferung stimmt besonders gut zu 
einer sich bewegenden, auf Stoß zurückschlagenden Spielfigur. 


22” 


324 


Ein Krieg mit dem Papsttum im 14. Jahrhundert. 
Von 
- Moritz Brosch. 


Die Jahreszahl 1353 bezeichnet ein Schicksalsjahr für Italien. 
Denn von Avignon entsendet erschien da der Kardinal Gil ď’ Al- 
bornoz im Oktober als päpstlicher Legat in Florenz, und von 
diesem Spanier ward die Wiederaufrichtung der weltlichen Papst- 
gewalt mit zielbewußter Tatkraft unternommen und für aller- 
dings nur kurze Frist auch durchgesetzt. „Er hatte“ — sagt 
Matteo Villani von ihm — „eine große Seele und eine leere 
Geldtasche“. Wie nun diese Tasche zu füllen, um das mühselig 
erborgte oder von Avignon spärlich einlangende Geld bei Aufbau 
der kirchlichen Restauration zu verwenden, das war in der Tat 
ein ebenso schwieriges Problem, wie es die kriegerischen Maß- 
nahmen des kühnen apostolischen Legaten waren. Als er von 
Florenz ins Römische rückte, mit wenig Mannschaft und gleich 
wenig Gelde versehen, gehorchten päpstlichem Gebote nur die 
zwei unbedeutenden Orte Monfalcone und Montefiascone, kaum 
noch das einzige Perugia; Rom, Umbrien, Romagna und Marken 
hatten die Gewalt des Papsttums abgeschüttelt und gehorchten, 
willig oder gezwungen, ihren städtischen Tyrannen. Als er, nach 
vierzehn Jahren seiner Tätigkeit, zu Viterbo vom Tode ereilt 
wurde, stand infolge seines Wirkens das Papsttum unbestritten 
aufrecht als herrschende Gewalt in den Landen von Bologna bis 
zur neapolitanischen Grenze. Da es aber sich unfähig erwies 
festzuhalten, was ihm also in die Hand gespielt worden, ging 
alles Gewonnene ihm wieder verloren. Und es war Florenz, 
welches den durch Albornoz errichteten Kunstbau zum Einsturz 
brachte. 

Daß die florentische Republik, einst die feste Burg des papst- 
freundlichen Guelfismus, jetzt den Krieg mit dem scheinbar zu 


Ein Krieg mit dem Papsttum im 14. Jahrhundert. 325 


großer Territorialmacht gelangten Papsttum wagte, lag sowohl 
an den Zuständen im Innern der Arnostadt, wie an der politischen 
Lage, die auswärts als Frucht und Folge der Albornozschen 
Restauration sich ergeben hatte. 

Was zunächst die inneren Verhältnisse betrifft, war Florenz 
seit dem Jahre 1293 im Besitze einer demokratischen Verfassung, 
auf deren Grund die von den Zünften gesetzten Prioren die oberste 
Macht im Staate hätten ausüben sollen. Allein die Aristokratie 
war in dem genannten Jahre bloß niedergeworfen, nicht ver- 
nichtet worden. Der alte Adel, mit dem auch reiche Popolanen- 
geschlechter gemeinsame Sache machten, hatte in der stramm 
organisierten Korporation der Guelfenpartei einen Schlupfwinkel 
gefunden, von dem aus die Stellung der Demokratie unterwühlt 
wurde Noch immer hatte das Wort Guelfe einen guten Klang 
in Florenz, wo sich zum Guelfentum bekennen mußte, wer immer 
zu den Regierungs- und Amtsfähigen zählen wollte. Über die 
Probe, daß solch ein Bekenntnis auf Wahrheit beruhe, hatte die 
Korporation der Guelfenpartei zu entscheiden. Die Prioren hießen 
mehr die Herren im Staate, als daß sie es wirklich und wahr- 
haftig gewesen wären, denn wer Prior werden könne, das hatte 
die Guelfenpartei zu bestimmen: sie brauchte, um seine Wahl zu 
verhindern oder rückgängig zu machen, ihn nur als Ghibellinen 
zu bezeichnen. Und die Vorstände (capitani) der Guelfenkorporation 
waren nicht blöde, von dieser durch Verjährung zum Recht er- 
wachsenen Anmaßung Gebrauch zu machen. Wie weit sie es 
treiben, was sie alles wagen konnten, ist daraus ersichtlich, daß 
sie im Jahre 1358 eine Verfügung durchsetzten, derzufolge auch 
geheime Anklagen wegen Ghibellinismus, selbst wenn sie von 
Frau oder Kindern des Beschuldigten ausgingen, für zulässig er- 
klärt und die guelfischen Capitani ermächtigt wurden in solchen 
Fällen, ohne jedes Einvernehmen mit den Prioren, außergerichtlich 
Entscheidung zu treffen; wer gegen diese gesetzliche Verfügung 
die Stimme erhebe oder auch nur zu sprechen sich erdreiste, sei 
in eine Geldstrafe von 3000 Goldgulden verfallen, und wenn er 
sie binnen drei Tagen nicht zahle, werde ihm der Kopf vom 
Rumpfe getrennt. Solches im Auge behalten, kann man dem 
berühmten Humanisten Leonardo Bruni, der von 1427 bis 1444 
Staatskanzler der Republik war, nur zustimmen, wenn er in seiner 
florentinischen Geschichte von der hier in Rede stehenden Zeit 


396 Moritz Brosch. 


bemerkt:! „Die Stadt ward aus einer heiteren zu einer trübseligen 
und zaghaften. Die Klagen waren mehr vom Gesichte der Leute 
zu lesen, als ihren Worten zu entnehmen, weil jedermann ın 
Erkenntnis der Gefahr und von Schrecken erfüllt stillschwieg, 
und diejenigen, welche nicht gutheißen konnten was geschah, 
hatten fürwahr als Ghibellinen oder den Guelfen Verdächtige 
Schlimmes zu fürchten“. Um das Maß des Schlimmen erst recht 
zu füllen, trat hinzu, daß eine neue Geschlechterfehde, die zwischen 
den Albizzi und Ricci, seit etwa 1353 fortwährte, die Bevölkerung 
in zwei feindliche Lager schied und in stetig wiederkehrende 
Aufregung setzte Die Albizzi hatten die Guelfenkorporation, 
die Ricci das niedere Volk auf ihrer Seite. Wie sehr auch beide 
Parteien guelfisch und gut katholisch sich geberdeten, waren dies 
mit vollem Ernst nur die Albizzi; denn die Ricci mußten, ob 
sie wollten oder nicht, zu denjenigen stehen, die den Hort des 
von ihrer Gegenpartei gewonnenen Guelfismus, das Papsttum 
selbst, zu erschüttern suchten. 

Die schönste Gelegenheit zu solcher Erschütterung, ja völliger 
Zerstörung des die Stadt Florenz umringenden, ihrer Freiheit 
und Unabhängigkeit bedrohlichen Staatenbesitzes, den Albornoz 
der Kirche verschafft hatte, bot sich von selbst dar und wurde 
aufs kräftigste ausgenützt. Das in Avignon seßhafte, mehr als 
halb französierte Papsttum war auf dem besten Wege, seine welt- 
liche Herrschaft in Italien an den preiszugeben, der zugreifen 
wolle. Seine über die Alpen gesandten Legaten und Rektoren, 
Fremde im Lande, mit dessen Regierung sie betraut wurden, 
verstanden sich aufs italienische Volk nicht im geringsten, aber 
. ganz vorzüglich auf ihren eigenen Vorteil. Was über die frevent- 
liche Art, wie sie ihres Amtes walteten, in italienischen Geschichts- 
büchern und Chroniken erzählt wird, findet seine Bestätigung in 
Äußerungen einer bei all ihrer Mystik auch steatsmännisch an- 
gehauchten Heiligen der römischen Kirche. Es ist dies Katharina 
von Siena, dieselbe Heilige, die Pius IX. im Jahre 1866 unter die 
Zahl der Schutzpatrone der ewigen Stadt erhoben und von deren 
Fürbitte bei Gott er gehofft hat, daß Italien niemals dahin gelange, 
der weltlichen Papstherrschaft ein Ende zu machen. Wie ist es 
nur in Briefen Katharinas zu lesen! „Wegen des harten Ver- 


! Leonardo Aretino (Bruni) Istoria Fiorentina, tradotta in Volgare 
da D. Acciajuoli, ed. Monzoni. Firenze 1861, p. 416. 


Ein Krieg mit dem Papsttum im 14. Jahrhundert. 327 


fahrens, wegen des durch schlechte Hirten und Gouverneure 
erduldeten Unrechts haben sie (die von päpstlicher Gewalt sich 
Befreienden) nicht anders handeln können ... Selbstsucht hat 
die Welt vergiftet und den mystischen Leib der Kirche angesteckt, 
hat den Garten der Braut des Herrn in eine Wildnis verwandelt 
und mit stinkenden Blumen bepflanzt. Irdische Lust, Prunk und 
Eitelkeit sind eingerissen, mehr als bei den der Welt Angehörenden. 
Es sind die Sünden der Hirten, welche der Untergebenen Sünde 
hervorrufen, welche in den Seelen dieser Finsternis und Tod 
erzeugen. Wie können diejenigen, die selbst an Fehlern leiden, 
in großer Zahl das Recht verkünden und Irrende zurückführen 
auf Bahnen des Heils? Aus Habgier sind sie zu Händlern und 
Wucherern geworden. Sie haben den Untertanen das Blut aus- 
gesogen und achten ihrer nur in dem Maße, wie sie von ihnen 
Geld erpressen und weiter nicht. Sie rauben Gott die Ehre... 
Durch die schlimmen Hirten und Rektoren ist die Empörung 
entstanden.“! 

Doch wäre über das Treiben der Prälaten, von denen der 
avignonesische Papsthof seine italienischen Besitzungen verwalten 
oder vielmehr ruinieren ließ, auch nicht eine einzige Stimme zu 
uns gedrungen, so würde es durch folgende Tatsachen, denen 
garnicht widersprochen werden kann, auch niemals widersprochen 
wurde, außer Zweifel gestellt sein. 

Im Jahre 1375 litt Florenz unter Getreidenot und Teuerung. 
Es richtete an den Legaten von Bologna das Ersuchen, er wolle 
die Getreideausfuhr aus dem Bolognesischen, wo die Ernte reich- 
lich ausgefallen war, nach Toskana gestatten. Dies verweigerte 
er rundweg; nicht genug an dem, er sandte den als Condottiere 
in päpstlichen Diensten stehenden Engländer John Hawkwood, 
von den Italienern Giovanni Acuto genannt, mit einer Söldner- 
schar wider Florenz, wohl nicht um die Stadt zu erobern, aber 
um ihr von den zügellosen Soldkriegern durch Störung der Zu- 
fuhren im kritischen Augenblick schwere Verlegenheit zu bereiten. 
Florenz ergriff dagegen eine sehr wirksame Maßregel: es zahlte 
dem Hawkwood 130000 Goldgulden, wofür er mit seinen Scharen, 


! So steht es im Schreiben an Gregor XI.: Le lettere di Santa Caterina 
da Siena ridotte a miglior lezione, ed. Tommaséo, Firenze 1860, passim. 
Nebenbei gesagt, ist in Italien der erste Druck von Katharinas Briefen 
schon im Jahre 1500 erfolgt. 


328 Moritz Brosch. 


ohne weiteren Schaden zu tun, abgezogen et Die Entrüstung 
der Florentiner über den ihnen zugefügten Geldverlust war eine 
große, und sie wurde noch größer, als man in Erfahrung brachte, 
daß der Legat außerdem eine Verschwörung in Prato angestiftet 
oder wenigstens begünstigt hatte, um diesen Ort der florentinischen 
Herrschaft zu entreißen. Darob hat sich der Florentiner ein 
Rachegefühl bemächtigt, das überdies durch sehr realpolitische 
Erwägungen verschärft wurde Für alle Machthaber in Italien, 
und am meisten für die der Arnostadt, war es ein sehr beun- 
ruhigendes Moment, daß an Stelle der vielen und zerfahrenen 
Kleinstaaten Umbriens, der Romagna und Marken die von Albornoz 
aufgerichtete einheitliche Gewalt der Päpste getreten war. Es 
stand zu befürchten, diese Gewalt werde des weiteren ausgreifen, 
und solch eine Furcht war nach allem, was Erfahrung von den 
Päpsten gelehrt hatte, keineswegs eitel zu nennen. In dem inner- 
halb des päpstlichen Besitzes jetzt förmlich eingeschlossenen 
Florenz war sie vollends eine wohlbegründete, so daß es vonseite 
der Florentiner wahrhaftig Leichtsinn gewesen wäre, die durch 
Mißwirtschaft der Legaten erbitterten Bewohner päpstlicher Lande 
nicht zum Widerstande aufzufordern. Eine derartige Aufforderung 
mußte zu offenem Kriege mit der Kirche führen, und daß dieser 
Krieg einen fabelhaft schnellen Erfolg hatte, daß die von Florenz 
zur Rebellion aufgestachelten Umbrier und Romagnolen sofort 
sich in Bewegung setzten, ihre früheren Herren zurückriefen oder 
als Freistaaten sich von neuem konstituierten, zeigt doch un- 
verkennbar, welche Summe von Unwillen und Empörung durch 
die päpstlichen Autoritäten ausgestreut worden, und wie begründet 
die Anklagen sind, die auf die Legaten und Rektoren ob ihrer 
gewissenlosen Anıtsführung gehäuft wurden. 

Die Gelderpressung, mit der Hawkwood bei Florenz den An- 
fang gemacht hatte, und die er dann über Pisa, Lucca, Siena und 
Arezzo verfügte, war von zweierlei Folgen. 

Erstlich gewann in Florenz die Partei der Ricci, die an den 
niederen Zünften ihre Stärke hatte, die Oberhand über die starr- 
katholischen Guelfen, deren Einfluß momentan gesunken war, 
weil ein päpstlicher Feldhauptmann die Stadt mit der Kontribution 
von 130000 Goldgulden belegt hatte. Und die Riccipartei ver- 
langte nach Krieg mit dem Papsttum, in dessen Fall sie die 
Gegenpartei der Albizzi mitzureißen hoffte; sie bewirkte, daB auf 


Ein Krieg mit dem Papsttum im 14. Jahrhundert. 329 


Drängen der niederen Volksklassen die Einsetzung eines zur 
Kriegsführung ermächtigten, mit beinahe diktatorischen Befugnissen 
ausgerüsteten achtköpfigen Kollegiums beschlossen wurde. Diesen 
Achten, die von allem Anfang wie später die größte Tatkraft 
und Geschicklichkeit entfalteten, hat das Volk, in Verhöhnung 
des kirchlichen Wesens, den Spitznamen der acht Heiligen 
gegeben. 

Sodann haben die Ausplünderungen von Hawkwoods und 
der Legaten Seite die Bildung einer antipäpstlichen Liga herbei- 
geführt, der die toskanischen Städte und Bernabò Visconti, der 
Herrscher von Mailand, wenig früher ein Todfeind der Arnostadt, 
beigetreten sind. 

Wie gründlich Florenz und seine Bündner es verstanden haben, 
dem Feinde Schlag auf Schlag zu versetzen, erhellt aus den un- 
verweilt eingetretenen Ereignissen. Die Achte waren knapp drei 
Monate im Amte, und schon hatten erst Citta di Castello, dann 
Perugia das päpstliche Joch abgeschüttelt, hatten Spoleto, Todi, 
Gubbio, Fermo, Montefiascone, Terni, Rieti, Viterbo, Civitavechia, 
Imola, Forli und Ravenna desgleichen getan. „Keiner der Zeit- 
genossen wußte sich eines solchen Zusammenbruchs zu erinnern“! 
— Als Gregor XI. in Avignon die Hiobsposten erhielt, versuchte 
er es zunächst, die Königin Johanna von Neapel zu einer be- 
waffneten Intervention für seine Sache zu gewinnen. Aber Johanna 
bot sich nur als friedliche Vermittlerin an, in welcher Eigenschaft 
sie nicht vermocht, vielleicht auch nicht beabsichtigt hätte, dem 
Abfall im Römischen zu steuern oder den ihn fördernden Floren- 
tinern die kriegerische Aktion zu vergällen. Nach Fehlschlagen 
dieses ersten Versuches, schritt Gregor zu einem zweiten. Er ließ 
am 11. Februar 1376 den kanonischen Prozeß wieder die Floren- 
tiner eröffnen und die Aufforderung an sie richten, es mögen 
von ihnen Botschafter nach Avignon entsendet und durch solche 
die Einwendungen gegen das anhängige Rechtsverfahren bis 
31. März vorgebracht werden; sonst würden die schwersten kirch- 
lichen Zensuren über die Republik verhängt. Inzwischen sandte 
er selbst zwei Spezialbevollmächtigte nach Florenz, die Friedens- 
anerbieten unter scheinbar verlockenden Bedingungen überbrachten 
— Bedingungen, die der Guelfenpartei zu Sinne standen und 


1 Leonardo Aretino, l. ep 450. 


330 Moritz Brosch. 


innerhalb der florentinischen Ratskörper der Annahme beinahe 
sicher schienen. Allein die Mehrheit des Volkes wird der Meinung 
gewesen sein, die ein gleichzeitiger Chronist in die Worte faßt!: 
die zwei päpstlichen Gesandten seien gekommen, um mit gewissen 
Bürgern von Florenz Rats zu pflegen, wie man die Republik 
schachmatt setzen könne. Und die oben erwähnten, dem Krieg 
vorstehenden Acht wußten es zu lenken, daß die päpstlichen Send- 
boten, als plötzlich auch das wichtige Bologna sich gegen den 
Papst erhoben hatte, einer total veränderten Sachlage gegenüber- 
stehend, unverrichteter Dinge aus Florenz abgezogen sind. 

Mittlerweile hatte der in Avignon eröffnete Prozeß seinen 
Verlauf genommen; er führte noch während desselben Monats 
März zu dem Ergebnis, daß die Bulle In omnem fere erlassen 
wurde, in der Bann und Interdikt über Florenz ausgesprochen 
und von Gregor XI. unter anderem gesagt war: „Damit ihre (der 
Florentiner) Verwegenheit nicht den Verächtern zum Beispiel 
werde, haben wir nach dem Rate unserer Brüder (der Kardinäle) 
die wo immer liegenden unbeweglichen Güter der Prioren, Gon- 
falioneri, Richter und Komune, wie auch aller Florentiner kon- 
fisziert und deren Personen, alle und jede einzelne, doch ohne 
das Recht zur Tötung und Verstümmelung, den Gläubigen preis- 
gegeben, damit sie Sklaven der sie Ergreifenden werden; ihre 
beweglichen Güter aber haben wir jedem Gläubigen zu okkupieren 
gestattet“ Außerdem verhängte der Papst über sie und ihre 
Nachkommen Infamie, Testaments- und Erbunfähigkeit, Recht- 
losigkeit im Falle von Verletzungen ? 

Wenn mit solch einer Bulle etwas erreicht wurde, so war 
es nichts anderes, als daß sie im Auslande Strauchdieben das 
Signal war, über die Habe von Florentinern herzufallen. Dies- 
mal kam es wirklich dahin, daß die Regierungen von England 
und Frankreich sich auf Grund der päpstlichen Sentenz mit Aus- 
plünderung der aller Orten befindlichen florentiner Banken güt- 
lich getan haben. In Florenz machte sich die Kriegspartei die 
Erbitterung über den Papst als Urheber der Ausplünderungen 
zunutze; sie konnte dies um so leichter als doch alle Welt wußte, 
daB es mit sonstigen Wirkungen eines Bannes nicht mehr viel 

! Diario d’Anonimo in den Documenti di storia ital. pubbl. dalla 


Deputazione di storia patria, VI, 306. 
? Raynald, Annal. ad a. 1376. 


Ein Krieg mit dem Papsttum im 14. Jahrhundert. 331 


auf sich habe. War ja Bernabò Visconti von Gregors XI. Vor- 
gänger, Urban V., als Ketzer, Ungläubiger und Schismatiker ge- 
bannt, seine Gemahlin als Christin vom Ehebande mit ihm be- 
freit, ein förmlicher Kreuzzug gegen ihn verkündigt worden: alles 
dieses im März 1363.' Und im November desselben Jahres schloß 
derselbe Papst Urban zu Avignon mit den Vertretern des also 
Gebannten die Friedenspräliminarien ab, kraft welcher sich das 
Papsttum zur Zahlung von 500000 Gulden an Bernabö und zur 
Abberufung des Albornoz von der Legation in Bologna verpflichtete. 
Diese Präliminarien wurden dann (März 1364) durch feierlichen 
Friedensschluß bekräftigt. 

Einen derart frischen Präcedenzfall im Auge, fuhren die Acht 
ungestört mit ihrer Politik fort, im Innern wie nach außenhin. 
Das florentinische Volk gab, seiner Mehrheit nach, ihnen Recht. 
Dem Klerus wurden Kriegssteuern und Zwangsanlehen auferlegt, 
Kirchengeräte und Kirchengut wurden versilbert. Später ward 
auch das über Florenz verhängte Interdikt für rechtsungültig er- 
klärt und dessen Nichtbeachtung anbefohlen: die einige Zeit ge- 
schlossen gebliebenen Kirchen wurden in Stadt, Grafschaft und 
Distrikt wiedereröffnet, die Geistlichen zur Verrichtung des Gottes- 
dienstes angehalten und im Falle ihres Widerstandes mit schweren 
Geldstrafen belegt. Die florentinische Republik hielt es päpst- 
lichen Übergriffen gegenüber im 14. Jahrhundert prinzipiell kaum 
anders, als die venezianische bei ähnlichem Anlaß im siebzehnten; 
nur in Praxi um manches schärfer. Es ist nicht buchstäblich 
zu nehmen, aber den Kern der Sache treffend, wenn Machiavelli 
von dieser Kriegszeit sagt: Den Bürgern von Florenz war damals 
das Vaterland um vieles teuerer als das Heil der Seele.? 

Gregor XI. mußte nach Scheitern seiner Friedensbemühung 
und im Hinblick auf die Verachtung, der seine Zensuren begegneten, 
zur Anwendung von Waffengewalt sich entschließen. Im Winter 
von 1376 auf 1377 erschien eine auf 10000 Mann geschätzte 


18 Spondanus, Annal. eccl. Baronii Continuatio, Lugdun. 1678, 
ad an. 1363. Mit der Bulle hat Urban das Dogma von Unauflösbarkeit 
der Ehe zweifelsohne verletzt; wie das zur behaupteten Unfehlbarkeit der 
Päpste stimme, haben die Anhänger dieses neuesten Dogmas untereinander 
auszumachen. 

? Tanto quelli cittadini stimavano allora più la patria che l'anima. 
Ist. Fiorent., L. 3 c. 7. 


332 Moritz Brosch. 


Söldnerschar, zumeist Franzosen aus der Bretagne, vom Papste 
entsendet in der Romagna; beigegeben war ihr als Legat der 
Kardinal Robert von Genf. Vorerst sollten diese Truppen, die 
alsbald den Namen Horden verdient haben, das abgefallene Bologna 
bezwingen. Allein sie wagten sich nicht an die Stadt selbst, über 
deren Umgebung sie sengend und brennend und plündernd her- 
fielen. Dann wälzten sie sich, längs ihrem Wege alles verwüstend, 
gegen Cesena, welches dem Papste ergeben geblieben war und 
ihnen bereitwillig die Tore öffnete. Trotzdem sie also freundlich 
aufgenommen worden, begingen sie gegen die Bürger der Aus- 
schreitungen die Menge. Als die beim Kardinallegaten erhobenen 
Klagen hierüber nichts fruchteten, schritt die Stadtbevölkerung 
zur Selbsthilfe: es brach ein Aufstand aus, in dem die französische 
Besatzung, die sich zur Wehr setzend mehrere hundert Mann 
einbüßte, aus der Stadt gejagt wurde. Es stand also zu befürchten, 
daß Cesena der gegen das Papsttum geschlossenen Liga beitreten 
werde und dem wußte der Kardinallegat ebenso geschickt wie 
perfid zu begegnen. Er verstärkte seine Mannschaft um die 
Truppe des John Hawkwood, die er herbeirief, und beschwichtigte 
andererseits die Bürgerschaft: von Cesena, welche in der Tat seinen 
Verheißungen Glauben schenkte, die Waffen niederlegte und die 
kaum verjagte Besatzung wieder einließ. Diese aber schritt sofort 
zu Greueltaten furchtbarster Art: Cesena ward rein ausgeplündert, 
Männer, Frauen und Kinder wurden da hingeschlachtet; die Zahl 
der gefallenen Opfer soll in dem kleinen Ort an 3000 betragen 
haben! Nach dem entsetzlichen Vorgang, der allgemein Er- 
bitterung hervorrief, ging es aber mit der päpstlichen Sache schief 
und schiefer. Die von Gregor aufgebotene Mannschaft hatte ihre 
Tatkraft im Raubzug wider Cesena erschöpft und war den mili- 
tärischen Leistungen, vor die sich gestellt sah, nicht gewachsen. 

Es trat hinzu, daß John Hawkwood mit seiner Truppe zu 
den Florentinern abfiel. Noch im Jahre vorher hatte ihm der 
Papst die bei Faenza liegenden Orte Cotignola und Bagnacavallo 
zu Lehn gegeben; jetzt versprach sich Hawkwood von den Floren- 
tinern mehr, vor allem pünktliche Soldzahlung, mit der Gregor 
im Rückstand geblieben war. DaB dieser rein pekuniäre Beweg- 
grund auch durch die Scham, mit den Würgern von Cesena 


! Leonardo Aretino, l. c. p. 464. — Temple Leader e Mar- 
cotti, Giovanni Acuto. Firenze 1889 p. 95. 


Ein Krieg mit dem Papsttum im 14. Jahrhundert. 333 


Gemeinschaft zu halten, verstärkt worden sei, ist ja möglich!, 
aber nicht wahrscheinlich. Die Folgen der Vermehrung floren- 
tinischer Streitkräfte um Hawkwoods Scharen zeigten sich als- 
bald. In der Romagna konnten die dem Papste verbliebenen 
französischen Truppen sich den Engländern gegenüber nicht 
halten. Hawkwood führte den Gewaltherrscher Astorgio Manfredi 
nach Faenza zurück, doch blieb das Kastell der Stadt eine Weile 
in päpstlichem Besitz. Gregor trug sich trotzdem mit der 
Hoffnung, Faenza neuerdings zu gewinnen und nach Vertreibung 
des Manfredi eine kräftige Offensive gegen Florenz ergreifen zu 
lassen. Die Hoffnung wurde zu Schanden: im August 1377 ward 
auch das faentinische Kastell für den Manfredi eingenommen. 
In zwei Hälften getrennt, räumten hierauf die vom Papste ge- 
worbenen fremden Söldner die ganze Romagna: die einen zogen 
sich, von Hawkwood verfolgt, nach dem Laufe des Tibers zurück; 
die andern flohen nach den Marken ? 

Während dieser Kämpfe auf dem Kriegsschauplatz der Ro- 
magna war in Rom, wohin der Papst im Januar 1377 zurück- 
gekehrt war, eine Friedensunterhandlung im Zuge. Zur Aufnahme 
derselben hatte die florentinische Kriegspartei sich entschlossen, 
nicht weil sie des Kampfes müde war, sondern weil sie, dem 
Drängen der Guelfen in der Stadt und auswärtiger Bündner nach- 
gebend, eine friedfertige Stimmung wenigstens vorschützen mußte. 
Seit Mai desselben Jahres weilte eine fünf Mitglieder zählende 
Botschaft der Florentiner in der ewigen Stadt, wo auch zwei 
neapolitanische Gesandte behufs Vermittelung des Friedensschlusses 
erschienen waren. Der Papst will namhafte Zugeständnisse an- 
geboten haben, allein die fünf Florentiner zeigten sich starrköpfig. 
Über deren Verhalten richtete Gregor bittere Klage nach Florenz’, 
und über die von ihnen verschmähten, seinerseits vorgeschlagenen 
Bedingungen schrieb er später an Kaiser Karl IV: der Eintracht 
wegen sei er, der Papst, mit seinen Gewährungen selbst an die 
Grenze des augensichtlich Irrationalen und wenig Ehrbaren ge- 
gangen, wie es die Kirche niemals, auch nicht in die Verträge 


1 Vgl. Temple Leader l. c. p. 97. 

2 Näheres über den Verlauf dieses Feldzugs gibt L. Mirot, Silvestre 
Bude et les Bretons en Italie, in der Bibliothèque de l'Ecole des Chartes, 
vol. 58 und 59. 

° S. L. Pastor, Gesch. der Päpste, Freib. i. B. 1891, I 674. 


334 Moritz Brosch. 


mit Kaiser Friedrich II. oder mit Bernabö und Galeazzo Visconti 
oder mit sonst einem ihrer Feinde habe aufnehmen wollen; aber 
die fünf Botschafter hätten alles abgelehnt und ihrerseits horrende 
Bedingungen in Vorschlag gebracht" -- So wenig Bestimmtes 
man über diese päpstlichen Anerbieten weiß, so sicher ist es, 
daß sie verschmäht wurden und die Florentiner damit einen Fehler 
begangen haben; denn sie mußten später weit härtere Bedingungen 
sich gefallen lassen. 

Die Verhandlung war kaum in die Brüche gegangen, und 
ein in der Romagna eingetretenes Ereignis veränderte die Sach- 
lage nicht unbedeutend zu des Papstes Gunsten. Bologna schloß 
mit Gregors Vertretern, der Einsprache von Seite der Florentiner 
nicht achtend, einen neuen Unterwerfungsvertrag, mit dem es sich 
wieder zu einer päpstlichen Stadt erklärte. Den Bolognesen war 
durch die greuliche Verwüstung ihrer ländlichen Besitzungen, von 
der oben (S. 332) die Rede war, und durch immerwährenden Zwist 
in der Stadt selbst der Krieg verleidet worden. Sie willigten in 
Bedingungen?, die ihnen eine halbe Unabhängigkeit, dem Papste 
eine halbe Souveränität sicherten. Auf Grund dieser von Gregor 
getroffenen Abkunft mit ihnen, an die später weitere beiderseitige 
Übereinkünfte (capituli) geknüpft wurden, befestigte sich die 
privilegierte Stellung der Stadt. Noch im sechzehnten Jahr- 
hundert bestätigte ihr der weniger als Kirchenhaupt denn als 
heidnischer Imperator große Papst Julius II. alle ihre Privilegien 
anfangs seiner Regierung, um freilich schon nach drei Jahren 
seine Bestätigung zu widerrufen und bolognesischen Abgesandten 
zu erklären, daß er Untertanen der Kirche gegenüber an Wort 
und Vertrag nicht gebunden sei: es kümmere ihn nicht, was er 
und frühere Päpste, der Notwendigkeit nachgebend, getan haben; 
wenn es ihm jetzt mißfalle, wolle er es ändern, wenn er Gefallen 
daran finde, bestehen lassen“ Und Julius setzte seinen Willen 
durch, Bolognas Autonomie wurde von ihm gebrochen. 


1 Weizsäcker, Deutsche Reichstagsakten, I n. 90. 

? Zu finden bei Ghirardacci, Della historia di Bologna, Bologna 
1657. II, 364 ff. 

® Bestätigungs-Urkunde, 30. Nov. 1503, bei Tbeiner, Codex diplom. 
dom. temp. III, 515. 

t S. mein. P. Julius II. und die Gründung des Kirchenstastes. Gotha 
1878, pp. 127, 330. — ll fine suo era che Bologna vivessi bene ... e per 


Ein Krieg mit dem Papsttum im 14. Jahrhundert. 335 


Für die Florentiner hatte es die Bedeutung einer ersten 
Schlappe im Kriege, wenn mit Übertritt der Bolognesen auf 
Gregors XI. Seite eine Lücke ins Gefüge des antipäpstlichen 
Bundes gerissen worden. Der kriegerischen Stimmung in der 
Arnostadt war damit ein Dämpfer aufgesetzt, den Guelfen er- 
wünschte Gelegenheit geboten, der achtköpfigen Kriegsbehörde 
die Amtsführung zu erschweren. Außerdem hatten die Plün- 
derungen florentinischer Banken, welche die englische und franzö- 
sische Regierung auf Grund der päpstlichen Bulle in Szene gesetzt, 
ihren Rückschlag auf den Geschäftsgang in Florenz geübt. Zu 
allem Überfluß verlangte es die Bündner von Florenz sehnsüchtig 
nach Frieden, und war auch der Verdacht aufgetaucht, daß John 
Hawkwood sich mit Plänen trage, deren Ausführung seinem 
Schwiegervater Bernabö Visonti zu Nutzen, der Arnostadt zu 
Schaden gereichen werde.! Vollends Bernabò Visconti selbst war 
nicht entfernt gewillt dem antipäpstlichen Bunde treu zu bleiben: 
er unterhandelte mit Gregor, und das Ergebnis der Unterhandlung 
stellte sich bald heraus. Nicht offen und direkt hat Bernabò 
statt der toskanischen Bundesfahne die päpstliche ausgesteckt, 
doch er trat als Vermittler auf, und dies mehr zu Gregors als 
der Florentiner Gunsten. Man wollte wissen, die Hälfte der 
Florenz aufzuerlegenden Kriegsentschädigung sei ihm vom Papste 
verheißen worden. Sicher ist, daß er als Herrscher von Mailand 
es jetzt in seinem Interesse fand, dem Kriege mit dem Papst- 
tum ein Ende zu machen, um sich mit ganzer Kraft gegen die 
Scaliger wenden und den Besitz Veronas ihnen entreißen zu 
können.? 

Alles dieses hat die Aktionskraft der florentinischen Kriegs- 
partei abgeschwächt. Die acht Diktatoren durften, auch inner- 
halb der Stadtmauern von den Guelfen, den oberen Zünften und 
Scharen von Bigotten gedrängt, sich gegen Aufnahme einer 
Friedensverhandlung nicht länger steifen. Im März 1378 ward 
questo volersi in persona trasferire in quella citta; e se quello modo di 
vivere che la tiene li piacessi, lo confermerebbe; se non gli piacessi lo mu- 


terebbe. Machiavelli, II Legazione alla corte di Roma, in den Opp. ed. 
Firenze 1876, vol. 5, p. 211. 


! Über Hawkwoods Haltung in dem Zeitpunkt s. Temple Leader 
l c. p. 105f. 


? Vgl. desfalls B. Corio, Storia di Milano, Mailand 1856 D. 279. — 
Eine erste Ausgabe dieses wertvollen Buches war zu Venedig 1554 erschienen. 


336 Moritz Brosch. Ein Krieg mit dem Papsttum im 14. Jahrhundert. 


zu Sarzana, einer dem Visconti gehörigen Stadt der Lunigiana, 
der Friedenskongreß eröffnet. Er war zusammengesetzt aus Ver- 
tretern des Papstes und der Königin von Neapel, der Städte 
Florenz, Pisa, Siena und Perugia; zuletzt erschien Bernabò Vis- 
conti als Herr der Lage. 

Im Namen der Kirche wurden starke Forderungen erhoben, 
die herabzumindern Bernabò nichts rechtes versucht oder unter- 
nommen hat. Der Papst ließ nicht weniger als 800000 Gold- 
gulden verlangen, welche ihm als Ersatz für die Kriegsschäden 
von den gegen die Kirche Verbündeten zu zahlen seien. Schon 
waren die Florentiner geneigt, sich in alles zu fügen und die 
päpstlicherseits erhobenen Forderungen dem größten Teile nach 
zu erfüllen; sie verzögerten die entscheidende Antwort nur wegen 
Mangels an Instruktionen. Da wurde der Kongreß durch die 
Nachricht von dem am 27. März erfolgten Tode Gregors XI. 
überrascht und ging resultatlos auseinander.! 

` Von Gregors Nachfolger, dem am 9. April gewählten Urban VI., 
der, schon in den ersten Wochen nach seiner Wahl durch drohende 
Vorzeichen des großen Schismas erschreckt, sich die Obedienz von 
Florenz sichern wollte, erlangte dieses günstigere Bedingungen. 
Es mußte bloß die Verpflichtung übernehmen, das Interdikt durch 
kurze Zeit zu beobachten und dem Papste 150000 Goldgulden 
zu zahlen. Der Friedensvertrag wurde in Tivoli am 24. Juli 
unterzeichnet. Im nächsten September kam es zur Wahl eines 
Gegenpapstes, die auf den von Cesena her berüchtigten Kardinal 
Robert von Genf fiel: er nannte sich Klemens VII. Das Schisma 
war da und schleppte sich durch weitere 39 Jahre fort. 

Tatsächlich war durch den Krieg die von Albornoz unter- 
nommene Begründung des Kirchenstaates rückgängig gemacht 
und an diesem Ergebnis durch den Frieden nichts geändert 
worden. Eine Neugründung dieses Staates glückte erst nach 
mehr als 130 Jahren dem Papste Julius II., dessen Werk sich 
im Dasein erhielt, so lange als fremder Schutz ihm nicht versagte, 
und in Trümmer fiel, als es, auf eigene Kraft gestellt, so ernst- ` 
lich befehdet wurde, wie die Florentiner des 14. Jahrhunderts 
es befehdet haben. 


1 Die Verhandlungen auf dem Kongresse betreffend s. einiges bei 
R. Sardo, Cronaca pisana, im Arch. stor. ital. S. 2, vol. 6. 


337 


Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhundert.' 


Von 
Paul Herre. 


In dem jahrhundertelangen Kampf um die Beherrschung des 
Mittelmeeres bildet das 16. Jahrhundert die bedeutsamste Periode. 
Mehr als anderwärts tritt hier die gewaltige Umwälzung in der 
Entwickelung vom Mittelalter zur Neuzeit zutage; in den tief- 
greifenden Gegensätzen der Mittelmeervölker äußert sie sich be- 
sonders klar. 

Mit dem Zerfall des Römerreichs war die Einheit des Mittel- 
meergebietes verloren gegangen. Drei große Kulturzentren wurden 
die Träger der Weiterbildung.” In der gesonderten politischen 
Entwickelung dieser Teile und in ihrer kulturellen Verbindung 


! Aus der zahlreichen Literatur kann hier nur auf das Wichtigste 
hingewiesen werden, und zwar habe ich mich mit Erwähnung der dar- 
stellenden neusten Arbeiten begnügt, die bestimmte Themen zusammenfassend 
behandeln. Natürlich sind sie nicht nur für die Stellen von Interesse, bei 
denen sie zitiert sind. Die allgemeinen Werke der in Betracht kommenden 
Länder, die historia general de España von Lafuente, die Geschichte des 
Papsttums von Ranke, Toskanas von Reumont, Venedigs von Daru und 
Romanin, Frankreichs von Ranke und Martin, der Türkei von Hammer 
und Zinkeisen (dieser unter sorgfältiger und erschöpfender Benutzung 
des wertvollen Quellenwerkes von Charriere, Negociations de la France 
dans le Levant. Vol. 1—5. Paris 1855ff.), der nordafrikanischen Staaten 
von Mercier seien nur eben genannt. Im übrigen hat die Literatur für 
Einzelereignisse so gut wie ganz fortbleiben müssen. Es konnte nicht Auf- 
gabe dieses Aufsatzes sein, z. B. die 5 oder 6 Arbeiten über Karls V. Zug 
gegen Tunis aufzuzählen;, nur da, wo Vorgänge von Bedeutung ohne 
engern Zusammenhang mit der allgemeinen europäischen Geschichte sich 
abspielten, sind speziellere Bearbeitungen genannt worden. 

? Für die historisch-geographischen Zusammenhänge verweise ich auf 
Alfred Philippson, das Mittelmeergebiet, seine geographische und kultu- 
relle Eigenart. Leipzig 1904. Theobold Fischer, Mittelmeerbilder, 
gesammelte Abhandlungen zur Kunde der Mittelmeerländer. Leipzig und 
Berlin 1906. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 3. 23 


338 Paul Herre. 


vollzog sich die Geschichte der folgenden Jahrhunderte. Innerhalb 
dieser Dreiheit erfolgte weitere Teilung. Trotz alles Verbindenden 
und Vermittelnden weist das geographische Gebilde des Mittel- 
meeres auf politische Sonderung und Trennung. Nur die Herr- 
schaft über das Meer selbst, wie sie in den Zeiten der Republik 
und des Imperiums erreicht war, vermag eine politische Zusammen- 
fassung zu bewirken. 

Der Westen wird zum Schauplatz des Werdegangs der euro- 
püischen Völker, der Erben der eigentlich römischen Kultur" Das 
römische Kaisertum deutscher Nation, das die Einheit für das 
Gebiet erhalten will, vermag den Raum nicht auszufüllen, deu 
ihm besonders das Vorbild des alten Imperiums vor Augen stellte. 
Das Reich teilt sich in einzelne Stammesstaaten, die bald in noch 
kleinere Gebilde zerfallen. Dem größten Zusammenschluß folgt 
höchste Zersplitterung. 

Nicht anders im Osten. Hier bleibt das byzantinische Reich 
mit zälı nachwirkender Lebenskraft lange bestehen. Es führt auf 
hellenistischer Kultur aufgebaut eine durchaus selbständige von der 
Entwickelung der anstoßenden Völker wenig berührte Existenz. 
Langsam aber gliedern sich auch hier mit dem zunehmenden 
Verfall der politischen Zentrale kleine Einzelnationen aus. Die 
slavischen Stämme, die armenischen Bevölkerungen fangen an, 
ein Sonderdasein zu führen. 

Und nicht anders schließlich in den nordafrikanischen Ländern. 
Hier freilich wird der Kultureinfluß der römischen Herrschaft 
durch die arabische Eroberung mit Stumpf und Stil beseitigt. 
Der Islam wird Kulturträger und Erneuerer des heimischen Volks- 
tums und das Kalifenreich wird seine Einheit. Schnell zerfällt 
jedoch auch dieses. Auch hier im Norden Afrikas bilden sich 
Einzelstaaten, die von den Säulen des Herkules bis Tripolis in 
steten Kämpfen untereinander und unter stetem Wechsel ihres 
Umfangs bis in das 16. Jahrhundert hinein fortleben. 

Gegenüber der politischen Sonderung wird zunächst nur ein 
zusammenschließendes Moment wirksam: der Handel. Aber neben 
ihn tritt ein zweites, das besonders befruchtend gewesen ist: die 


! Eine gute und bequeme Orientierung über die allgemeinen Gesichts- 
punkte, die für die politischen Gegensätze im Mittelmeer während des Mittel. 
alters entscheidend waren, bietet C. Manfroni, Il dominio del Mediterraneo 
durante il medio evo. (Rivista marittima. Marzo 1900. Auch sep. Roma 1900). 


Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhundert. 339 


Kreuzzüge. Man weiß, wie diese die gewaltige Kraftentfaltung 
hervorgerufen haben, zu der alle Völker des Abendlandes bei- 
trugen. Die morgenländische Kultur, die sich im Osten lokali- 
siert hatte, wird dem Okzident wieder zugeführt und erzeugt 
jene universale Weltanschauung, die in der Herrschaft der Kirche 
über das gesamte Europa hin jetzt erst ihren eigentlichen Aus- 
druck findet. Dieser neuen Verbindung des Ostens und Westens 
aber verdankt der Handel im Mittelmeer seinen eigentlichen Auf- 
schwung.! Die Italiener, anfangs die Süditaliener und Pisaner 
dann die Venezianer und Genuesen reißen den gesamten Handels- 
verkehr zwischen Ost und West an sich, und die rührigen Kata- 
lanen und die ihnen stammverwandten Provencalen nehmen regen 
Anteil. Bis in das Innere Kleinasiens und Syriens hinein schicken 
sie ihre Karawanen, um aus den Händen der arabischen Zwischen- 
händler die Gewürze und Spezereien Indiens in Empfang zu 
nehmen. Ihre Kauffahrteischiffe durchqueren das Mittelmeer von 
den Ländern des Kaukasus bis an die Straße von Gibraltar und 
tragen die Waren des Orients bis hinauf in die nordischen Ge- 
wässer. Und die nordischen Kaufleute selbst kommen in diese 
Stapelplätze am Mittelmeer herunter, um die wertvollen Erzeug- 
nisse orientalischer Natur und orientalischen Gewerbfleißes in die 
Heimat zu führen und dort abzusetzen. Unter den Handels- 
republiken aber entbrennt ein erbittertes Ringen; niemand will 
den riesenhaften Gewinn mit einem Rivalen teilen. Lange tobt 
der Kampf zwischen den mächtigen Nebenbuhlern Venedig und 
Genua, bis er um die Mitte des 14. Jahrhunderts zu Gunsten des 
Markusstaates entschieden ist. Venedig, die Königin der Adria, 
ist ein Jahrhundert lang die beherrschende Seemacht im Mittel- 
meer. Der größte Teil des zerfallenden byzantinischen Reiches 
füllt der Republik zu; die Erträgnisse dieses hochkultivierten 
Kolonialreiches schenken den hohen Vätern der Lagunenstadt un- 
erhörte Reichtümer. 

Aber längst ist dort im Osten ein Volk erschienen, das in 
ungestümem Vordrängen die gesamte Bevölkerung über den Haufen 
zu rennen strebt. Das islamitische Semitentum muß zurück- 


1! Für den Nichtkenner dieser Verhältnisse sei das Buch von W. Heyd 
genannt: Histoire du commerce du Levant au moyen-âge. 2 T. Leipzig 
1885. Die deutsche Originalausgabe ist dieser französ. Bearbeitung gegen- 
über veraltet. 

23* 


340 Paul Herre. 


weichen, Glaubensgenossen anderer Rasse treten an seine Stelle. 
Mit der frischen Kraft der Unkultur stoßen die Türken vor, durch 
Volksgenossen aus dem inneren Asien stets neu ergänzt. Sie 
stürzen die Vormauern um, die die abendländische Kultur mit ihrem 
fränkischen Schwert errichtet. Sie breiten sich aus über die Ge- 
biete Kleinasiens, sie fegen dahin über die Steppen am Schwarzen 
Meer und brechen ein in den geheiligten Besitzstand der euro- 
päischen Völker. Nichts kann ihnen widerstehen. Schon füllen 
sie das gesamte Gebiet des ehemaligen oströmischen Reiches aus, 
da fällt auch das letzte Bollwerk abendländischer Herrschaft, 
Konstantinopel. 

Die Geschichte des Mittelmeergebiets schien in ein neues 
Stadium zu treten. Würde es dieser kriegerischsten aller Nationen 
gelingen, ein neues Mittelmeerreich aufzurichten? Würde es mög- 
lich sein ein neues Römerreich zu schaffen, nur angefüllt mit 
Ideen des Morgenlandes? Wie stand es um das andere Kultur- 
gebiet, das ihm den Besitz des Meeres allein streitig machen 
konnte? 

Während im Orient die geschilderte Entwickelung vor sich 
ging, hatte sich auch im Okzident eine entscheidende Wandlung voll- 
zogen. Im 15. Jahrhundert hatte die politische Zersplitterung ihren 
Höhepunkt erreicht. Langsam begannen sich Großstaaten auf natio- 
naler Grundlage über den kleinstaatlichen Vielheiten zu erheben. 
Mochte dadurch nach der einen Seite ein Zusammenschluß auf kul- 
tureller Grundlage erleichtert werden, so mußten die durch die 
neuen Großstaaten verkörperten Interessen umso schroffer sich an 
einander stoßen. Tatsächlich geschah das. Mit dem Ausgang des 
15. Jahrhunderts begann jener Gegensatz zwischen den beiden 
modernen Großstaaten Frankreich und Spanien wirksam zu werden, 
der die politische Geschichte des 16. und 17. Jahrhunderts vor 
allem beherrscht. 

Wie nun würden diese gesonderten Staatswesen, wie die in 
ihrem Charakter schon zu selbständiger Eigenart entwickelten 
Völker sich zu dem von Osten her drohenden gemeinsamen Feind 
abendländischer Kultur stellen? 

Der Eindruck des unaufhaltsamen Vordringens der Türken 
war gewaltig. Unmittelbarer noch als im Norden äußerte er sich 
im Mittelmeergebiet. Hier war die christliche Bevölkerung vor 
allem den weiteren Vorstößen preisgegeben, denn die leicht zu 


Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhundert. 341 


überwindende Wasserfläche lockte zu Plünderungszügen und zu 
unvermittelt zufahrenden Angriffen besonders heraus. Italien 
war erfüllt mit den Schilderungen der Flüchtigen vom goldenen 
Horn; von den Kulturzentren der Halbinsel verbreiteten sich diese 
Erzählungen über das übrige Europa. Wie an ein Dogma glaubte 
man an die Unbesiegbarkeit der furchtbaren Nation. Ein neuer ` 
Antichrist schien dort im Osten erstanden, eine Geibel von Gott 
geschickt zur Strafe für die Sünden, die die Christenheit auf sich 
geladen. Ein neuer Kreuzzugssturm brauste über die abend- 
ländische Welt. Die alte christliche Anschauung von der Aus- 
schließung der Ungläubigen aus der christlichen Staatengemein- 
schaft und der Solidarität der christlichen Völker wurde wieder 
mit Begeisterung vertreten. Es wurde gefordert, daB die Politik 
der Staaten danach Stellung nehıne. 

Schon aber hatte der Geist der Renaissance seinen Siegeszug 
durch die Welt angetreten. Schon war die neue Anschauung zur 
praktischen Vertretung gelangt, die in der Durchsetzung des 
Staatsinteresses alleiniges Ziel der Politik, alleinige Richtschnur 
für das Handeln des Einzelnen sah. 

In der Tat drängte die Notwendigkeit zu Vergleichen. Nach 
einander sahen sich die italienischen Handelsrepubliken genötigt, 
einen modus vivendi zu suchen, wollten sie nicht die Grundlage 
ihres gesamten Wohlstandes gefährden. Die so mit den Un- 
gläubigen paktierten, waren die Mächte an der Peripherie; Mächte, 
deren materielle Kraft für sich nicht ausreichte, dem Sultan die 
Wage zu halten. Noch aber verharrten alle anderen Staaten in 
unbedingter Ablehnung solcher Theorie und Praxis. Noch fanden 
die Kreise Gehör, die zu einem Zusammenschluß aller christlichen 
Völker zum Kampf gegen den Mohammedanismus aufriefen. Aber 
der wirkliche Wert dieser Bewegungen war zunächst gering, denn 
‚Kirche und Papsttum, die ihre natürlichen Führer hätten sein 
sollen, verwandten sich ohne innere Überzeugung dafür. Nicht 
eher konnten diesem Streben Früchte erwachsen, als das kirchliche 
Oberhaupt von dem Irrweg abging, den ihr der unkirchliche 
Geist der Renaissance gewiesen. Es ist unzweifelhaft, daB in den 
frühen Versuchen um eine gemeinsame christliche Bekämpfung 
der Ungläubigen gleichwertig neben dem religiösen Gesichtspunkt 
der gelehrte entscheidend war. Wie die Sorge um die Erhaltung 
der christlichen Lehre so diktierte auch der Wunsch, Byzanz, den 


342 Paul Herre. 


Sitz und die Heimat der gelehrten Bildung im Sinne des italienischen 
Humanismus, aus der Gewalt der Ungläubigen wieder zu befreien, 
vornehmlich die päpstliche Kreuzzugspolitik bis in die. Zeiten 
Leos X.! 

Mehrere gemeinsame Unternehmungen kleinen Maßstabes 
wurden tatsächlich ausgeführt. Die brutale Verletzung von Recht 
und Gesetz, die der Türke Andersgläubigen gegenüber zur Schau 
trug, die beleidigende Nichtachtung, die sich die abendländischen 
Mächte von dem Haupt des Islam gefallen lassen mußten, nötigte 
die Betroffenen, wider ihren Willen zum Schwert zu greifen. 
Aber der Ausgang gab nur stets von neuem der Auffassung von 
der Unbesiegbarkeit der Türken Recht; man machte die pessi- 
mistische Beobachtung, daß das Glück die Christenheit verlassen 
hatte. Weiter und weiter drang die unwiderstehliche Nation. 
Insel um Insel im Archipelagos, meist aus dem kostbaren Besitz- 
stand der Republik von S. Marco, fiel in ihre Gewalt; 1480 be- 
traten die Türken zum erstenmal italienischen Boden. 

Überschaut man die Lage der Dinge im Mittelmeer, wie sie 
etwa am Ausgang des Mittelalters Geltung hatte, so findet man 
die Dreiteilung der Kulturzentren, die nach dem Zusammenbruch 
des römischen Reiches erfolgt war, nicht geändert. Zwar waren 
hellenistische Kultur und byzantinisches Reich durch den türkischen 
Großstaat ersetzt worden, zwar waren auch Morgenland und Abend- 
land in neue Beziehungen getreten. Im ganzen jedoch herrschte 
noch ein feindliches Abwarten vor. Noch kann nicht von einem 
Austrag die Rede sein, der für die Zukunft des Mittelmeergebietes 
entscheidend war. Ganz abseits standen die afrikanischen Länder. 
Die Handelsleziehungen zwischen dem Norden Afrikas und seinen 
europäischen Gegengestaden, die wie der Levanteverkehr nach der 
Störung der arabischen Besetzung im Zeitalter der Kreuzzüge 
zu hoher Blüte gelangt waren, schliefen mehr und mehr ein. 
Lediglich der Verkehr zwischen den Mauren Spaniens und den 
Glaubensgenossen Afrikas oder etwa die Korallenfischerei der 
Genuesen bei Tabarka und La Calle bezeichneten noch eine Ver- 
bindung Europas mit jenen Staatengruppen. 


1 Pastor, Geschichte der Päpste äußert nichts über diese Tatsache, 
doch ergibt sie sich unzweifelhaft aus den Materialien, die Roscoe, Life 
and pontificate of Leo X. Liverpool 1805. N. Ausg. London 1875 seiner 
Darstellung zugrunde legt. 


Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhundert. 343 


Ein voller Umschwung vollzog sich mit dem Beginn des 
16. Jahrhunderts. Neue Kräfte, die über nationale Begrenzung 
hinweg die Völker beherrschten, traten zutage und bewirkten 
in dem Gegeneinander der Mittelmeergegensätze neue Gruppierungen 
und neue Entwickelungsreihen. 

Eben in der Zeit, da das Osmanenreich zu seiner gewaltigsten 
und für die Christenheit bedrohlichsten Entfaltung gelangte, wuchs 
im Westen derjenige Staat empor, an dessen Widerstand vor 
allem die Errichtung eines türkischen Mittelmeerreiches scheitern 
sollte: Spanien. 

Man weiß, wie dieser Staat geworden ist; wie der Kampf 
gegen die arabische Herrschaft die in den Gebirgsschluchten und 
Hochebenen Nordspaniens zersprengten christlichen Stämme zu 
größeren Staatsgebilden zusammenschweißte, wie schließlich durch 
die politischste aller Heiraten aus den beiden Königreichen 
Kastilien und Aragonien der moderne spanische Staat entstand.! 
Dieser neue Staat trat jetzt hinaus in die Welt, um sich den 
Platz zu erkämpfen, den der Ehrgeiz der neuen Gründung bean- 
spruchte. So stieß er nach der einen Seite auf den nationalen 
Gegner jenseits der Pyrenäen; um den Besitz von Italien entbrannte 
der erbittertste Streit. In einer ersten Phase errang das siegreiche 
Spanien zu seinem sizilianischen Kronland das Königreich Neapel; 
der seit dem Untergang der Staufer nicht zum Austrag gekommene 
Kampf ward endgültig zugunsten der aragonesischen Dynastie ent- 
schieden. Schon war mit diesem Erfolg dem katholischen König 
die Vormachtstellung im westlichen Mittelmeer so gut wie ge- 
sichert. Aber er begnügte sich nicht mit der Ausbreitung nach 
dieser Seite. 

Der jahrhundertelange Kampf gegen das Maurentum hatte 
dem spanischen Charakter jenen ritterlichen Schwung und jenen 
abenteuerlichen Unternehmungsgeist verliehen, der selbst eine 
neue Welt eroberte. Mit der Eroberung Granadas war auf der 
Halbinsel der letzte maurische Besitz dem Christentum zurück- 
gewonnen worden. Volk und Herrscher verlangten aber weiter 
nach diesem heiligen Krieg gegen die Ungläubigen. Die nahe 
Verbindung der nordafrikanischen Völker mit der maurischen 
Bevölkerung Spaniens, dazu die stete Belästigung, der die 


LL v. Ranke, Geschichte der romanischen und germanischen Völker 
von 1494— 1514. 2. Aufl. Leipzig 1874 (Ges. Werke 33—34). 


344 Paul Herre. 


spanischen Küsten und der spanische Handel im Mittelmeer 
seitens der räuberischen Berber- und Kabylenstämme ausgesetzt 
waren, lenkten den Blick für neue Unternehmungen ohne weiteres 
auf die nordafrikanischen Randländer des Mittelmeeres. Zur 
gleichen Zeit, da spanischer Wagemut vom amerikanischen Kon- 
tinent Besitz nahm, setzte dies Volk den Fuß auf den afrikanischen 
Erdteil. Dem Vorstoß des Mohammedanismus von Osten her 
entsprach ein solcher des Christentums von Westen: der Kampf 
um die Vorherrschaft im Mittelmeer trat in eine neue Phase. 
l Es war ein Ringen um den Besitz von Nordafrika, das jetzt 
zwischen Kreuz und Halbmond anhub. Dem Streben der 
Osmanen, die zersplitterten Berberstämme sich untertan zu 
machen, mußte sich das Bemühen christlicherseits entgegenstellen, 
diesen Anschluß der nordafrikanischen Kleinstaaten an den isla- 
mitischen Großstaat zu verhindern, die Gegensätze zwischen den 
einzelnen Stämmen zu erhalten und zu versuchen, selbst auf sie 
Einfluß zu gewinnen. Í 

Seit dem Ausgang des 15. Jahrhunderts drangen die Spa- 
nier so in Nordafrika vor.! Mit Überlegenheit schoben sie die 
Portugiesen bei Seite, die auch in der Besetzung des schwarzen 
Erdteils die ersten Schritte getan hatten. Längst vorher schon 
hatten die fanatischen Glaubenskämpfer, deren Wollen dem Können 
vorauseilte, theoretisch von den Ländern Nordafrikas Besitz er- 
griffen, indem sie diese den einzelnen Kronländern der spanischen 
Monarchie zuteilten. So sollte Marokko zu Kastilien, Oran und 
Tlemsen zu Aragonien, Tunis und Tripolis zu Sizilien gehören. ? 
Unzweifelhaft gab eine unmittelbare Rückwirkung der Entdeckung 
des amerikanischen Kontinents jetzt die Veranlassung zu zusammen- 
hängenden Unternehmungen. Schon 1497 besetzte man von 
Malaga aus Melilla und von Sizilien her die Insel Dscherba, und 


1 Über die Reihe der spanischen Unternehmungen gegen Nordafrika 
orientiert man sich am bequemsten bei Leon Galindo y de Vera, Memoria 
historica de las posesiones Hispano-Africanas (Memorias de la Real Aca- 
demia de la Historia 11). Die Zusammenstellung, die sich auf die Schilderung 
des äußeren Verlaufs beschränkt und nicht überall zuverlässig ist, entstand 
bereite in den 60er Jahren, doch fand der Verfasser erst anläßlich der 
Marokkokonferenz von 1880 die Mittel zur Publikation. Galindo erhofft 
noch in Marokko einen spanischen Kolonialbesitz! 

? L. v. Ranke, a. a. O. pag. 45. 


Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhundert. 345 


man war entschlossen diesen Glaubenskrieg fortzusetzen trotz aller 
Proteste der Portugiesen, die in diesen Vorgehen eine Verletzung 
jenes Teilungsvertrags sahen, wonach nur die Neuerwerbungen 
westlich der kanarischen Inseln der spanischen Monarchie zufallen 
sollten. Bereits Königin Isabella widmete sich mit Feuereifer dem 
heiligen Krieg; in ihrem Testament ermahnte sie ihre Nachfolger, 
die Ausrottung der Ungläubigen als ihre erste Herrscherpflicht 
anzusehen. ' 

Mehr noch lebte dieser Drang nach Betätigung für den 
katholischen Glauben in dem groBen Erben der groBen Königin, 
in dem Kardinal Jimenez.? Eine völlige Unterwerfang Nordafrikas 
war sein Ziel, an das er alle Kräfte setzte. So gelang es 1505 
dem alten Seehelden Don Pedro Navarro, den Peñon de Velez an der 
marokkanischen Küste zu nehmen und in dem günstig gelegenen 
Hafen von Mers el Kebir, nahe dem Haupthafen Oran, die spanische 
Flagge aufzurichten. Wenige Jahre später begleitete der Kardinal 
selbst den Feldherrn hinüber auf den afrikanischen Boden. Die 
Zeit der Kreuzzüge schien neu heraufgekomnien. Wie ein neuer 
Peter von Amiens trug der Fanatiker den Truppen das Kreuz 
voran. Unter dem Rufe: „Afrika, Afrika für unsern Herrn, den 
König von Spanien“, nahm man Besitz von der wichtigen Stadt 
Oran. Die Hauptmoschee wurde in die christliche Kirche 
S. Maria de la Victoria geweiht.’ 

Ferdinand von Aragonien stand dieser religiösen Betätigung 
des Kastiliertums kühler gegenüber. Er lehnte es ab, die eroberte 
Stadt dem Ritterorden von S. Jago zu überlassen und so auch 
im Westen ein Rhodos zu gründen, das der Schrecken der Un- 
gläubigen werden konnte. Auch die Unternehmungen des folgenden 
Jahres 1510 geschahen nur mit seinem halben Einverständnis. 
Trotzdem konnte auch der König sich der Wirkung nicht ent- 
ziehen, die die Besetzung von Bougie und Tripolis durch Navarro 
in den Ländern des Mittelmeers ausübte. Ein großer Teil Afrikas 
war bereit sich dem katholischen König zu unterwerfen; siümtliche 
Stammeskönigreiche zwischen Tlemsen und Tunis erklärten sich 


! L. v. Ranke, a. a. O. 

? Vgl. über diesen C. Hefele, der Kardinal Ximenes und die kirch- 
lichen Zustände Spaniens am Ende des 15. und Anfang des 16. Jahrhunderts. 
2. Aufl. Tübingen 1851. 

3 Dies nach L. v. Ranke, a. a. O. pag. 204—206. 


346 Paul Herre. 


zu Vasallen der spanischen Krone. Algier trat seinen Peñon an 
Spanien ab, das eine Besatzung hineinlegte. Tlemsen selbst machte 
sich tributpflichtig. Schon war Ferdinand im Begriff, von Sizilien 
aus eine neue Unternehmung gegen Tunis zu versuchen, und schon 
dachte er daran, selbst das heilige Grab aus der Gewalt der Un- 
gläubigen zu befreien, da ward er genötigt, von neuem die Waffen 
zum Schutz seiner italienischen Kronländer zu erheben.'! 

Die Geschichte der Mittelmeerländer war in ein ganz neues 
Stadium getreten. Es schien, als würde die Kultur des Islams 
auf afrikanischem Boden durch das Christentum verdrängt, als 
sollten europäische Völker dort wieder heimisch werden, wo einst 
das römische Imperium bereits mehrere Jahrhunderte geherrscht. 
Gewaltiges schien geleistet. War dem aber wirklich so? 

Vergleicht man die Art der spanischen Expansion auf dem 
amerikanischen Kontinent mit dem Wollen und Tun, wie es sich 
in den Unternehmungen gegen die afrikanischen Stämme äußerte, 
so muß zunächst eine eigenartige Ähnlichkeit festgestellt werden. 
Hier wie dort war eine koloniale Ausbeutung das sofortige 
Ziel. Denn tatsächlich haben auch die Urheber der afrikanischen 
Unternehmungen weitergehende Absichten gehabt als lediglich 
religiöse Betätigung und militärische Sicherung. Gewiß stellt 
jene das unmittelbar wirkende Motiv dar. Gewiß war diese durch 
das Staatsinteresse in hohem Maße geboten. Aber wo man ein- 
mal Besitzer jener entfernten Küstenplätze war, mußte man daran 
denken, anderes damit anzufangen als lediglich sie besetzt zu halten. 
Mit Bestimmtheit hat so Isabella an die Erwerbung eines zu- 
sammenhängenden Gebietes mit weiterem Hinterland gedacht; sie 
hat die Eroberung des Königreichs Tlemsen geplant.” So hatten 
auch noch Ferdinand und Karl eine Ausbeutung der Neuerwerbungen 
in kolonialem Sinn im Auge. Wir hören, daß 1512 Faktoreien 
in Oran begründet wurden’; wir wissen, daB Karl beabsichtigte 
diese Stadt zum Stapelplatz für den gesamten Handel Nordafrikas 
zu machen, daß energische Prohibitivbestimmungen gegen den 
Handel Venedigs in Spanien damit in Zusammenhang standen.‘ 
Aber die Verhältnisse und die Entwickelung der Monarchie machten 
alle diese Bestrebungen illusorisch. 

1 Ebd. pag. 216. ? Leon Galindo, a. a. O. 


3 Ranke, a. a. O. pag. XXX.. 
* Zinkeisen, Gesch. des Osman. Reiches IV. pag. 292. 


Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhundert. 347 


Einmal war ein Handel Spaniens! nach dieser Richtung nur 
in geringem Umfang da. Von den lebhaften Beziehungen der 
Katalanen nach der Levante war wenig übrig geblieben, seitdem sie 
der Türke die Wirksamkeit des Kastiliertums im Kampfe gegen 
die Glaubensgenossen entgelten ließ und aus seinem Gebiet aus- 
schloß. Im übrigen war der Spanier selbst sehr wenig zur 
Handelstätigkeit geeignet, und auch die planvollen wirtschaft- 
lichen Bestrebungen der staatsmännischen Isabella hatten den 
spanischen Charakter nicht verändern können.? Wohl hatte der 
jJahrhundertelange Kampf mit dem Maurentum den abenteuerlichen 
Unternehmungsgeist dieses Volkes zu einer beispiellosen Entfal- 
tung gebracht, aber mit ihm war der ruhig schaffende Tätigkeits- 
trieb, die Freude an produktiver Arbeit und der Sinn für Er- 
füllung friedlicher Berufspflichten verloren gegangen. Dies alles 
war auf afrikanischem Boden mehr erforderlich als drüben auf 
dem amerikanischen Kontinent. Weil er es dort bequemer hatte, 
richtete sich der Privatunternehmungsgeist fast allein auf den 
neuen Erdteil. 

Handeltreiben jedoch war überhaupt damals Sache der Staaten 
geworden. Auch den spanischen Herrschern war die Aufgabe zu- 
gefallen, durch eine planvolle Handelspolitik die Schwierigkeiten 
zu beseitigen, die der Charakter des Volkes und die Verhältnisse 
selbst entgegenstellten. Darin aber versagte die spanische Monarchie 
vollkommen. Wie schon die Idee, die diese Fürsten beherrschte, 
friedliche Beziehungen zu den Ungläubigen schlechterdings un- 
möglich machte, wie das gewerbfleißige und handeltreibende 
Maurentum in religiösem Fanatismus aus der spanischen Halb- 
insel vertrieben wurde, so hatte die Monarchie überhaupt keine 
Fähigkeit, sich zu einer überlegten Handels- und Kolonialpolitik 
zu sammeln. 

Denn eben in der Zeit, da der neue spanische Staat darauf 
gewiesen wurde, den Raum in friedlicher Arbeit auszufüllen, den 
ihm eine eigenartige Entwickelung geschenkt hatte, wurde er in 


1 Über den Handel Spaniens in dieser Zeit wissen wir nur sehr wenig. 
Ich verweise für das allgemeine auf H. Scherer, Allgemeine Geschichte 
des Welthandels.. 2 B. Leipzig 1852. 

2 Das beweist die Schilderung des Francesco Guicciardini, Relazione 
di Spagna 1512—13. Opere inedite di Francesco Guicciardini. Vol. 6. 
Firenze 1864. | 


348 Paul Herre. 


die großen und allgemeinen Gegensätze des europäischen Konti- 
nents hineingezogen. In einer leidenschaftlichken Parteinahme 
suchten Herrscher und Volk das Schicksal ihres Erdteils zu be- 
stimmen, um an diesem Bemühen zugrunde zu gehen. 

Die Wahl des spanischen Königs Karl zum deutschen Kaiser 
bedeutet die eigentliche Geburtsstunde des staatlichen Gegen- 
satzes der habsburgischen Monarchie gegen das Haus Valois. In 
den Kriegen von UL Jahrhunderten entlädt sich diese Feindschaft. 
Aber zugleich übernimmt der Herrscher Spaniens die Führung in 
einem anderen Kampfe. Dem deutschen Kaiser fällt die Aufgabe 
zu, sich mit der Reformation auseinanderzusetzen. Neben den 
Gegensatz gegen die Ungläubigen tritt gleichwertig für Volks- 
empfinden und Staatspolitik der Gegensatz gegen das Ketzertum. 
Furchtbar sind die Anforderungen, die die Verwaltung und Er- 
haltung des Riesenreiches an die Kräfte von Herrscher und Volk 
stellen. Nach allen Seiten ist man zugleich in Anspruch genom- 
men, keine Angelegenheit kann man zu einem befriedigenden 
Ende führen, weil ein Eingreifen an anderer Stelle bereits wieder 
nötig ist. Bald auch beginnt das Geld zu fehlen. Die schönsten 
Gelegenheiten Erfolge zu erzielen muß man dahin gehen lassen, 
weil die Finanzen nicht erlauben sie auszunutzen. 

Zu den geschilderten Momenten bringt vor allem dies ein 
volles Fiasko der afrikanischen Politik. Zu einer heldenhaften 
Offensive war man ausgezogen, bald jedoch sah man sich zu einer 
kläglichen Defensive verurteilt. Die Umstände brachten es mit 
sich, daß überall, wo die Spanier von Landgebiet Besitz nahmen, 
der Handel verschwand. Noch dachte man auf militärischem 
Wege in den Besitz eines zusammenhängenden Hinterlandes zu 
gelangen. Der streitbare und staatmännische Gouverneur Graf 
Alcaudete versuchte so nachweisbar noch in den 30er und 40er 
Jahren, das Königreich Tlemsen von Oran aus zu besetzen.! Ver- 
gebens. Die feindliche Haltung der Umwohner machte einen 
Aufenthalt außerhalb der befestigten Plätze auf die Dauer un- 
möglich, geschweige denn daß man imstande war, sich dem fried- 
lichen Warentausch zu widmen. Man war in den eroberten 
Küstenplätzen so gut wie ganz vom Hinterland abgeschnitten 

1 Paul Ruff, La domination espagnole à Oran sous le gouvernement 


du comte d’Alcaudete 1584—1558 (Publ. de l'école des lettres d'Alger 23). 
Paris 1900. 


Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhundert. 349 


und darin beinahe Gefangener. Die Garnisonen waren in einer 
traurigen Verfassung; häufig fehlte das Notwendigste, da selbst 
die Nahrungsmittel von der Heimat herbeigeschafft werden mußten. 
Der Peñon von Algier, der wenige tausend Schritte von der 
Stadt entfernt lag, erhielt sogar sein Süßwasser von den Balearen.! 

So war die spanische Eroberung in Afrika schließlich nichts 
weiter als ein Abenteuer geworden. Die unmittelbare Folge dieses 
Vordringens aber war, daß die Macht des katholischen Königs 
direkt auf die. des Sultans stieß. Die zwei gewaltigen Offensiven 
trafen aufeinander und zogen alles in ihre Kreise. 

Denn auch das türkische Staatswesen hatte sich inzwischen 
in den östlichen Randgebieten des Mittelmeeres konsolidiert. Der 
rücksichtslose Selim I. wurde der eigentliche Gründer des Reiches, 
wie es jahrhundertelang bestand; die türkische Staatsraison war 
sozusagen in ihm verkörpert. Durch die Neuerwerbung des frucht- 
baren Hinterlandes Mesopotamien und durch die Niederwerfung 
des Mamlukenreiches Ägypten, dem auch Syrien zugehörte, ge- 
lang es ihm, das gesamte Mittelmeergebiet des Ostens zu einer 
festen Ländermasse zusammenzufügen. Und schon gewann die 
türkische Macht selbst in der westlichen Hälfte des Mittelmeeres 
festen Fuß, wo die christliche Herrschaft bisher noch nicht be- 
droht war. In einem Übergang, der für Zeit und Menschen cha- 
rakteristisch ist, nahm auch der Großherr von afrikanischem Bo- 
den Besitz. 

Zwei Renegatenbrüder, die sich im Abendland unter dem 
Namen Barbarossa berühmt gemacht haben, bewirkten dieses 
neue türkische Vordringen.? Als selbständige unabhängige See- 
räuber hatten sie unter Ausnutzung der wirren Zustände Nord- 
afrikas sich dort heimisch gemacht, durch Verrat an ihrem Bundes- 
genossen waren sie in den Besitz von Algier gekommen. Die 


1 Für diese Verhältnisse bietet zahlreiche Belege die Publikation von 
Elie de la Primaudaire, documents inédits sur l’histoire de l’occupa- 
tion espagnole en Afrique (1506—1574). Revue africaine T. 19—21. Vgl. 
auch E. Froelicher, La domination espagnole en Algérie et au Maroc. 
Limoges 1903. 

2 Für die Geschichte der Barbarossa und ihrer Nachfolger verweise 
ich auf das umfassende nnd grundlegende Buch eines Forschers, der in 
zahlreichen kritischen Arbeiten diesen Zeitraum behandelt hat: H.-P. de 
Grammont, Histoire d’Alger sous la domination turque (1515 — 1830). 
Paris 1887. 


350 Paul Herre. 


spanische Alleinherrschaft an der nordafrikanischen Küste war 
durchbrochen,. bald sollte sie weiter gefährdet werden. Denn 
diese Abenteurer verfuhren ganz anders mit dem neu erworbenen 
Land, als es die Spanier taten. In systematischer Ausbreitung 
bemühten sie sich ein kompaktes Gebiet zu schaffen. Durch mili- 
tärische Expeditionen und friedliche Unterhandlungen gewannen 
sie das Hinterland. Da tat unter dem Eindruck der wirren Ver- 
hältnisse nach seines Bruders Horud Tod der jüngere Barbarossa 
Kheir-ed-Din den beinahe staatsmännischen Schritt, sein Königreich 
Algier in türkische Abhängigkeit zu bringen. Der Großherr hatte 
damit auch im westlichen Mittelmeer festen Boden gefaßt. 

Riesengroß war die Gefahr für die Christenheit angewachsen, 
zugleich aber überhaupt in ein neues Stadium getreten. Denn 
der Türke war nicht nur Europa um ein Bedeutendes näher ge- 
kommen, er war jetzt auch Herr des heiligen Grabes geworden. 
Mehr als früher gewann die religiöse Leidenschaft in der Beur- 
teilung des osmanischen Vordringens Raum. 

Es war das Papsttum, das sich jetzt zum Wortführer der 
alten christlichen Anschauung von der Solidarität der Christen- 
heit gegenüber den Ungläubigen aufwarf. Die neue Reform- 
bewegung im Katholizismus, die im Anschluß an humanistische Ideen 
emporgekommen war, begann insofern bereits wirksam zu werden, 
als sie der Anschauung vom Absolutismus des Papsttums eine 
wesentliche Stärkung brachte Das Papsttum selbst mußte, je 
mehr es aus den kleinstaatlichen Verhältnissen der Halbinsel 
wieder emporwuchs zum sichtbaren Haupt der universalen ka- 
tholischen Kirche, zum Träger neuer Kreuzzugsunternehmungen 
werden. 

In den Jahren 1516—18 war Europa erfüllt von solchen 
Plänen." Die päpstliche Kreuzzugsbulle machte einen tiefen Ein- 
druck in der katholischen Welt, aber man kam über Verheißungen 
nicht hinaus. Das erstemal, da sich im großen Stil das Prinzip 
des staatlichen Egoismus zu messen hatte mit dem Prinzip der 
Unterordnung des Staates unter die christliche Universalität, er- 
rang jenes einen vollen Sieg. Die in dem Zusammenschluß der 
Christenheit gegen den Unglauben allein die Gewähr für eine 


! Genaueres darüber bei Zinkeisen, Gesch. des osman. Reiches I. 
p. 578—606. 


Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhundert. 351 


sichere Zukunft der abendländischen Völker sahen, mußten mit 
Sorge die Entwickelung betrachten. Während dann der Fall 
Rhodos’ die Christenheit von neuem erschütterte, während der 
Vorstoß des neuen Großherrn Soliman des Prächtigen in die habs- 
burgischen Erbländer Projekte über Projekte zur Bekämpfung des 
furchtbaren Feindes hervorrief!, standen die beiden staatlichen 
Gegner Spanien und Frankreich in jahrelangem erbittertem Kampfe. 

Schroffer und schroffer beginnen sich die beiden Prinzipe 
gegen einander zu stellen, lauter und lauter gelangen sie in 
Theorie und Praxis zu Worte. Die christliche Anschauung wird 
repräsentiert durch die spanische Weltmonarchie, und mehr und 
mehr wird daneben das Papsttum, unabhängig von der einzelnen 
Persönlichkeit, zu ihrem Träger. Mit den Fortschritten der Re- 
formation nimmt der Katholizismus langsam die innere Wand- 
lung, die zur Bewegung der Gegenreformation hinüberleitet. Mit 
dem Erstarken der Kirche und mit ihrer Verinnerlichung wächst 
auch das Streben, die Herrschaft der Kirche wie über das Ketzer- 
tum, so auch über den Unglauben wieder aufzurichten. So wird 
der ewige Krieg gegen die Ungläubigen ein Teil der Idee des 
spanischen Universalreichs und des universalen Papsttums. Frei- 
lich bleibt diese Idee mehr Theorie. Eine Fülle von Kraft hat 
man eingesetzt, sie zu verwirklichen, aber die Grenze des Erreich- 
baren war zu weit gesteckt. Man scheitert, weil die Erfüllung 
des Erstrebten nicht möglich war. Eine große Schuld fällt da- 
bei auf den Widerstand, den die Vertreter des staatlichen 
Prinzipes diesen Bestrebungen entgegenstellten. 

Mehr und mehr ward Frankreich durch sein staatliches In- 
teresse dazu gedrängt, die universalen Pläne der Habsburger mit 
jedem Mittel zu durchkreuzen, denn mit ihrer Verwirklichung 
drohte die Welt, wie einmal ein französischer Staatsmann sich aus- 
drückte, „kastilisiert“ zu werden”? Noch focht es seinen natio- 
nalen Kampf gegen Spanien nur mit europäischen Bundesgenossen 
durch. Aber in dem Maße als die Hegemonie des Gegners sich 
verwirklichte, in dem Maße als die Autorität des allerchristlichsten 


1 Vgl. A. Scholtze, Die orientalische Frage in der öffentlichen Mei- 
nung des 16. Jahrhunderts. Progr. Frankenberg 1880. 

2 So der Bischof Acgs, der seit 1571 französischer Gesandter bei der 
Pforte war, in der bedeutenden Denkschrift vom April 1572. Charriere, 
Négociations III pag. 253—260. 


352 Paul Herre. 


Königs Einbuße erlitt, sah sich König Franz genötigt, auch 
äußerlich mit dem christlichen Prinzip zu brechen. Der staat- 
liche Selbsterhaltungstrieb brachte schließlich die verrufene gott- 
lose Allianz vom Jahre 1535 zwischen Frankreich und der 
Pforte zustande, die das ganze Jahrhundert hindurch Geltung 
behielt. 

Von jeher war Frankreich türkenfreundlich gewesen. Nicht 
so zwar, daß es das Vordringen der Türken gern sah. Aber wie 
Venedig war es genötigt, sich mit dem neuen Herrn der Levante 
abzufinden, weil das die Handelsbeziehungen notwendig machten. 
Es bestand ein lebhafter Verkehr von Marseille aus nach Kon- 
stantinopel, Smyrna und Alexandria; von hier wurde die Rohseide 
importiert, die dann in den provencalischen Städten verarbeitet 
wurde und in Lyon auf den Markt kam. So war es möglich 
gewesen, daß bereits unter Kalixt III. das Kreuzpredigen und 
Werben von Truppen für den Türkenkrieg in Frankreich bei 
Strafe verboten wurde.! Wohl waren Karl VIII. und auch Franz I. 
noch mit Eifer für eine gemeinsame Bekämpfung der Ungläubigen 
eingetreten, aber es ist gewiß, daß in hohem Grade staatliche 
Gesichtspunkte dafür entscheidend waren. Jetzt, wo es sich um 
die staatliche Existenz überhaupt handelte, konnte der König 
nicht davor zurückschrecken, sich mit dem Feind der Christen- 
heit zu verbünden. Erst die Kombination von französischer 
Land- und türkischer Flottenmacht konnte ein Gegengewicht gegen 
das Weltreich Karls V. geben. Anfangs in loser Verbindung, 
dann in festem Bundesverhältnis stand so Frankreich mit der 
Pforte vereinigt im Mittelmeer. 

Zu keiner Zeit freilich war dies Bündnis eine Verbindung, 
der die beiden Partner mit treuer Überzeugung sich widmeten. 
Weder war der allerchristlichste König immer bereit das Schwert 
zu ziehen, wenn es der Sultan vertragsmäßig verlangen konnte, 
noch erfüllte dieser die Forderungen, die der französische Herr- 
scher zu stellen berechtigt war. Franz wünschte in den Kämpfen 
zwischen der habsburgischen Monarchie und den Osmanen, die er 
häufig selbst erst hervorgerufen hatte, nicht den Türken den Sieg. 
Ihm war es genug, die beiden aufeinander zu hetzen, weil dadurch 
sein staatlicher Gegner in Anspruch genommen wurde und große 


1 Zinkeisen II p. 62—63. 


Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhundert. 353 


Ausgaben hatte.! Der Gegensatz gegen das Haus Habsburg allein 
war entscheidend für die französische Politik im Mittelmeer. So 
war es möglich, daß der König sogar einmal — in den Jahren 
1531—32 — einen Angriff der Türken auf die habsburgischen 
Erbländer zu verhindern bemüht war, weil ein weiteres Anwach- 
sen der osmanischen Gefahr eine Verständigung zwischen Kaiser 
und protestantischen Fürsten herbeizuführen drohte und die 
kaiserliche Gewalt um ein neues Stück gestärkt hätte? Ebenso 
enthielten sich die französischen Herrscher jedesmal einer Partei- 
nahme, wenn eine weitergreifende religiöse Bewegung innerhalb 
der Christenheit Anstoß zu einer Unternehmung gegen die Un- 
gläubigen war. So ließ Franz die Expedition gegen Tunis un- 
gehindert vor sich gehen; so scheute er sich, wie später sein 
Enkel, den gemeinsamen Unternehmungen der ligierten südeuro- 
päischen Mächte offen Schwierigkeiten zu machen. Jeder Ader- 
laß, den man dem vollblütigen Türken beibrachte, steigerte ja 
auch wieder den Wert des französischen Bündnisses für den Sul- 
tan. Die gottlose Allianz war somit kein Bund im Sinne des 
europäischen Völkerrechts, aber sie war als eine politische Ver- 
bindung vorhanden und machte sich in jeder Lage höchst be- 
deutsam geltend. 

Nach der gleichen Richtung mit dem staatlichen Gegensatz 
zwischen Spanien und Frankreich wirkte der religiöse zwischen 
Protestantismus und Katholizismus. Unzweifelhaft war der Pro- 
testantismus in diesen Bestrebungen für eine gemeinsame Be- 
kämpfung der Ungläubigen eine hemmende Kraft. Denn während 
das neu erstarkende Papsttum als Träger universaler Ideen be- 
sonders geeignet war zur Vertretung der christlichen Anschauung, 
konnte diese bei den Anhängern Luthers keinen Boden finden, in 
denen das nationale Prinzip vor allem lebendig war. Umgekehrt 
wurde das Zusammengehen der beiden christlichen Lager er- 
schwert durch die stets schroffer werdende Anschauung im Ka- 
tholizismus, die das Ketzertum für verwerflicher erachtete als den 
Unglauben. Es war nur eine vorübergehende Stimmung, wie sie 
unter dem Eindruck der Belagerung Wiens 1529 entstanden war, 


1 Relaz. Marino Giustiniani 1535. E. Albe£ri, Le relazioni degli am- 
basciatori Veneti al senato durante il secolo 16. Firenze 1839—63. 
I. 1 p. 167. 

? Zinkeisen. II p. 714—716. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 3. 24 


354 Paul Herre. 


die eine Verständigung der alten und neuen Lehre ersehnte, da- 
mit man den Krieg gemeinsam gegen die Türken führen könne. 

Eine Zwischenstellung in dieser Gruppierung der europäischen 
Mächte nahm Venedig ein. Wir wissen, daB seine Handels- 
interessen frühzeitig eine Verständigung mit den Türken not- 
wendig gemacht hatten. So war es dadurch zum Anschluß an 
das französische System gedrängt. Trotzdem war es zu keiner 
Zeit geneigt, mit dem christlichen Prinzip soweit zu brechen, 
daß es ein Bündnis mit dem Feind der Christenheit einging. In 
den europäischen Konflikten hatte es, in begreiflichem Mißtrauen 
gegen die Vormachtstellung der habsburgischen Dynastie in Italien, 
zunächst gegen diese Partei genommen. Seit der Niederlage 
Frankreichs aber beobachtete es nach Westen wie nach Osten 
eine strikte Neutralität. Nur wenn es durch türkische Willkür 
zur Verteidigung mit Waffengewalt genötigt war, brach es mit 
diesem Prinzip; es stand dann notgedrungen Seite an Seite mit 
Spanien. 

So vollzogen sich auf Grund dieser Gruppierung mit einer 
Art Regelmäßigkeit die Ereignisse der nächsten Jahrzehnte.’ 
Mehr und mehr verquickte sich der Kampf zwischen Spanien und 
Frankreich mit dem Krieg gegen die Ungläubigen. Weil der 
Kaiser aber nur gelegentlich diesen Mittelmeergegensätzen seine 
Aufmerksamkeit widmen konnte und meist durch die europäischen 
Konflikte voll in Anspruch genommen war, waren die Kämpfe 
der Christen gegen die Ungläubigen wenig ergebnisreich. Nur 
planlos und stoßweise erfolgten Offensiven, sie waren demgemäß 
gänzlich unwirksam. So war 1535 der Zug gegen Tunis, das 
Barbarossa besetzt hatte, mehr ruhmvoll als gewinnreich. Denn 
der isolierte Besitz von La Goletta, das man neu erwarb, hatte 
wenig Wert, und bereits in demselben Jahre plünderte der Pirat 
von Algier wieder die spanischen Küsten, als sei nichts geschehen. 


! Diese Stimmung spricht besonders aus den Korrespondenzen des 
kaiserlichen Beichtvaters: Briefe an Kaiser Karl V. geschrieben von seinem 
Beichtvater (Don Garcia de Loaysa) in den Jahren 1530—1532. Mitg. von 
G. Heine. Berlin 1848. e 

® Für den Seekrieg und die politischen Kämpfe dieser Jahrzehnte be- 
nutze man die guten und umfassenden Werke: F. Duro, Armada espaüola 
desde la union de los reinos de Castilla y de Leon. Madrid 1894. Tomo 1 
und C. Manfroni, Storia della marina italiana dalla caduta di Costanti- 
nopoli alla battaglia di Lepanto. Roma 1897. 


Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhurdert. 355 


Vollends ergebnislos verliefen die Expeditionen der christlichen 
Liga während der Jahre 1538—40. Die Geschichte dieses Bundes 
beweist mit aller Klarheit, daß die Gemeinsamkeit der Christen- 
heit nur so lange zu erhalten war, als das Interesse der Einzel- 
staaten es rätlich erscheinen ließ. Denn gerade Spanien, das den 
ewigen Krieg auf die Fahne geschrieben hatte, zögerte nicht, die 
Bestimmungen der Liga zu verletzen, als es sein staatliches 
Interesse nötig machte; ja .es unterhielt eine Zeitlang beinahe 
hochverräterische Beziehungen zu Barbarossa. Eine Unter- 
nehmung gegen Algier schließlich, die Karl 1541 selbst unter 
großen Opfern einleitete und ausführte schlug gänzlich fehl. 

Überblickt man die Lage der Dinge in dieser ersten Hälfte 
des 16. Jahrhunderts, so läßt sich im ganzen eine Zweiteilung 
des Mittelmeergebietes feststellen. In der östlichen Hälfte herrschte 
der Türke, in der westlichen der Spanier. Denn es war das ent- 
scheidende Ergebnis dieser letzten Jahrzehnte, daß die habsbur- 
gische Monarchie in den unbestrittenen Besitz des größten Teils 
Italiens gelangt war, daß sie über ihren nationalen Widersacher 
gesiegt hatte. Der Übertritt Genuas mit seinem seegewaltigen 
. Dogen Andrea Doria war gleichsam der äußere Beweis für die 
Hegemonie, die der Kaiser zu Wasser hier im westlichen Becken 
des Mittelmeeres erlangt hatte. Es war eine Art geschlossener 
Raum, in dem die christliche Vormacht so herrschte. Das Tor 
bildete die Insel Malta, die Karl in bezeichnender Mischung re- 
ligiöser und staatlicher Beweggründe mit Tripolis den Johan- 
nitern überlassen hatte. In beinahe jährlichen, halb zufälligen 
Expeditionen stießen die Gegner in die feindlichen Gebiete vor; 
weder von der einen noch von der anderen Seite jedoch ward 
eine wesentliche Änderung des Pe bewirkt. Afrikas 
Besitz war noch strittig. 

Noch dachte Karl V. an systematische Eroberungen in der 
Levante. So wurde 1532 der wichtige Hafen Koron im Süden 
der peloponnesischen Halbinsel besetzt. So plante der Kaiser 
noch 1538 die Erwerbung venezianischer Besitzungen.” So hoffte 
er schließlich, sogar auf friedlichem Wege, das in der Mitte des 


! Diese Dinge sind noch nicht ganz aufgeklärt. Was bekannt ist, 
findet sich bei Lafuente B. 8, Duro B. 1 und in der Coleccion de 
documentos inéditos B. 1. 

2? Über beides vgl. Manfroni und Duro. 

24° 


356 Paul Herre. 


Mittelmeeres gelegene Tunis für sich gewinnen zu können; wir 
wissen von Anträgen, die er dem König zur Abtretung seines 
Reiches machte gegen Zusicherung einer jährlichen Rente auf 
Landbesitz im Spanischen oder Neapolitanischen.! Aber bereits 
bei Koron hatte Karl erkannt, daß es unmöglich war, einen so 
entfernten Platz zu behaupten, da besonders die Verproviantie- 
rungsverhältnisse große Schwierigkeiten machten. Er hatte sich 
auf päpstlichen Antrag bereit erklärt, auch Koron wie früher 
Tripolis den Johannitern von Malta zu überlassen, da ging der 
Ort wieder an die Türken verloren.” Im übrigen sollten alle 
diese vereinzelten Erwerbungen allein dem Endziel dienen, eine 
umfassende Unternehmung gegen die Türken vorzubereiten; sie 
sollten der gegen Konstantinopel direkt entsandten Flottenmacht 
als Stützpunkte dienen. Mehrere Male hat man solche Expeditionen 
gegen den Sitz der osmanischen Macht geplant. Dem Vorstoß zu 
Lande sollte ein solcher zu Wasser entsprechen. Stets von neuem 
jedoch hat sich die Unmöglichkeit der Ausführung erwiesen.’ 

So läßt sich bemerken, daß die spanische Mittelmeerpolitik 
von Jahr zu Jahr skeptischer wird. Zwar geht man noch immer 
stoßweise vor, etwa um besonders bedrohte Gebiete zu sichern 
oder um besonders geführliche Seeräubernester auszuheben. Aber 
schon weiß man nicht mehr, was mit einem solchen Besitz an- 
fangen. So ist man genötigt, die Stadt Mehedia wieder aufzu- 
geben, nachdem man den mächtigen Piraten Dragut, der sich 
dort einen sicheren Schlupfwinkel geschaffen hatte, kaum daraus 
vertrieben. Die ganze Offensive wird matt und planlos. Man 
nimmt es ruhig hin, daß nach einander Tripolis, Bone und Bougie 
wieder an die Ungläubigen verloren gehen.” In demselben Ver- 
hältnis aber wird das Zusammengehen Frankreichs mit der Pforte 
immer unverhüllter. Mehr als unter Franz I. gelangt unter 
Heinrich Il. das Bundesverhältnis zu sichtbarem Ausdruck; ver- 
einigt kämpfen die Flotten der beiden Verbündeten gegen die 
Übermacht des gemeinsamen Gegners. 


1 Relaz. Federico Badoero 1557. Alberi I. 3 p. 321. 

? Zinkeisen, Gesch. des osman Reiches II p. 7385—7388. 

3 Dafür ließen sich aus den 30er und 40er Jahren ein halbes Dutzend 
Beispiele anführen. 

* Eroberung von 1550, Wiederaufgabe 1553. 

5 In den Jahren 1551—1555. 


Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhundert. 397. 


Über das ganze Abendland hin beginnt in diesen Jahren 
sich die Stimmung geltend zu machen, daß eine weitere Bekämp- 
fung der Türken in der bisherigen Art nicht am Platze sei. 
Unter dem Eindrucke der Schilderungen, die ein Kenner der 
türkischen Verhältnisse wie der kaiserliche Orator Auger Ghislen 
Busbecg gab', gelangt man zu der Auffassung, daB nicht Waffen- 
gewalt allein den furchtbaren Feind niederwerfen könne, daß viel- 
mehr auch die Christenheit an sich selbst arbeiten müsse, um 
dem Gegner gleichwertig zu werden. 

Schon ging die realistische Betrachtungsweise der türkischen 
Gefahr so weit, dab man den Nachfolger Kaiser Karls, König 
Philipp Il. veranlassen wollte, seinen Frieden mit Frankreich auch 
auf die Pforte auszudehnen. Während der Vorverhandlungen des 
Friedens von Cateau-Cambresis wurden dem König direkte An- 
träge für Friedensvermittelung in Konstantinopel gemacht. ? 
Philipp II. lehnte ab. Mehr noch als seinen Vater beherrschte 
ihn die religiöse Leidenschaft, die keine Nachgiebigkeit gegen 
Ketzertum und Unglauben kannte. Während es sich unter der 
mohammedanischen Bevölkerung Spaniens zu regen begann, die mit 
Unterstützung der Glaubensgenossen Nordafrikas einen Aufstand 
vorbereitete, war der König bestrebt, der Welt seine religiöse 
Mission darzutun. Aber die prächtig ausgerüstete christliche Ar- 
mada erlitt bei der Insel Dscherba eine furchtbare Niederlage. 

Wie merkwürdig: eben in denselben Jahren, da die Auffas- 
sung der Renaissance in der osmanischen Frage zum endgültigen 
Sieg gelangt zu sein schien, erlebte auch die christliche An- 
schauung von der unbedingten Ausschließung der Ungläubigen 
aus der christlichen Staatengemeinschaft und von der Solidarität 
der gesamten Christenheit eine neue Stärkung. 

Die Idee der Gegenreformation, wie sie aus dem Schoße der 
Kirche emporgewachsen und durch die Befruchtung mit spa- 
nischem Geist besonders zur Entfaltung gebracht war, fand jetzt 


1 In seinen „Legationis Turcicae Epistolae quatuor" und in der „Ex- 
clamatio sive de re militari contra Turcarum instituenda consilium.“ Vgl. 
über Busbecqs Bedeutung A. Scholtze, Die orientalische Frage. 

: Relaz. Paolo Tiepolo 1563. E. Alberi, I. 5 p. 46. 

° A. Cour, L'établissement des dynasties des cherifs au Maroc et leur 
rivalité avec les Turcs de la régence d’Alger 1509—1830. (Publ. de l'école 
des lettres d'Alger 29.) Paris 1904 p. 138. 


358 Paul Herre. 


in einem innerlich geläuterten Papsttum einen leidenschaftlichen 
Vorkämpfer. Philipp Il. aber ward zum weltlichen Schwert der 
geistlichen Gewalt. Diese Weltanschauung wurde wie gegen das 
das Ketzertum, so gegen den Unglauben jetzt im höchsten Maße 
wirksam. Ein Realpolitiker wie Cosimo von Florenz gründete 
dem Papst zu Liebe einen neuen Ritterorden und schädigte so 
in empfindlicher Weise den Handel seines Landes. Bis zur Über- 
treibung machte sich diese Idee geltend. Der gesamte Handels- 
verkehr der katholischen Völker mit den Andersgläubigen sollte 
unterbunden werden, weil er für das Seelenheil des Kaufmanns 
eine Gefahr war.! In Persönlichkeiten wie Pius’ V. und Sixtus’ V. 
äußert sich aufs schlagendste der schroffe Ernst dieser Gesinnung. 

Schon hatte ein letzter Vorstoß des furchtbaren Soliman 
gegen Malta Spanien und Papsttum zusammengeschlossen, da ver- 
einigte ein neues Unternehmen seines Nachfolgers gegen das Kleinod 
der Markusrepublik, das letzte Bollwerk der Christenheit in der 
Levante, die Insel Cypern, ein letztes Mal die romanischen Staaten 
gegen den gemeinsamen Feind. Wie stets war Venedigs Bruch 
mit der Pforte Voraussetzung für die neue Kreuzzugsunter- 
nehmung; wie früher wurden in den Stunden hochgehender Er- 
regung und äußerster Gefahr die nüchtern urteilenden Väter des 
Markusstaates genötigt, an die Glaubensgemeinschaft und an den 
gemeinsamen Gegensatz gegen die Ungläubigen zu appellieren. 
Ein letzes Mal gelang es dem geistlichen Oberhaupt der katho- 
lischen Welt, über die auseinanderklaffenden staatlichen Interessen 
hinweg die christlichen Völker Südeuropas zusammenzuschließen. 
An den Namen Pius’ V. knüpfen sich jene tiefgehenden Bewegungen, 
die in dem Lepantosieg von 1571 ihren unvergänglichen Ausdruck 
gefunden haben. Ungeheuer war der Eindruck dieses Sieges, den 
christliche Waffen über die Flottenmacht des Großherrn errangen. 
Aber so groß der Ruhm, so gering war auch seine Wirkung. Die 
christliche Liga brach schnell wieder auseinander, und die türkische 
Armada kreuzte bereits im folgenden Jahr wieder im Mittelmeer.? 


! Darüber ließen sich für die 60er bis 90er Jahre des 16. Jahrhunderts 
zahlreiche Beispiele zusammenstellen. Merkwürdigerweise ist diese Tat- 
sache jedoch ganz unbeachtet geblieben. 

" Ich verweise für diese Zusammenhänge auf mein Buch: Europäische 
Politik im Cyprischen Krieg. Teil 1: Vorgeschichte und Vorverhandlungen. 
Leipzig 1902. 


Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhundert. 359 


Der Ausgang dieses Kampfes bedeutete den völligen Zu- 
sammenbruch jener alten christlichen Anschauung. Er war sozu- 
sagen die Probe auf das Exempel, indem er bewies, daß die 
Staaten sich keinem andern Prinzip mehr unterordneten, als dem 
des eigenen Interesses. Keiner von den Verbündeten hatte seine 
Vertragsverpflichtungen eingehalten. Der in geheimen Verhand- 
lungen und mit französischer Vermittelung zum Abschluß ge- 
brachte Frieden Venedigs mit der Pforte war ein offener Bruch 
des Ligatraktats. Je mehr die Republik aus der Levante ver- 
drängt wurde, je mehr ihr Interesse an der Terra ferma in Italien 
wuchs, um so mehr war sie genötigt, in der spanischen Monarchie 
den gefährlichsten Feind ihres Staates zu sehen. Mehr und mehr 
ward sie so wieder ein unverhülltes Mitglied des französischen 
Systems. Aber auch Spanien hatte in der schnödesten Weise 
die Vertragsbestimmungen verletzt, weil eine Kriegsgefahr von 
Frankreich her es dazu nötigte. 

Das Buch des Genuesen Uberto Foglieta „De causis mag- 
nitudinis Turcarum imperii“ vom Jahre 1573 bezeichnet den 
vollen Umschwung der Dinge. Der Ausgang des Krieges ist dem 
Verfasser ein neuer Beweis für die Überlegenheit der türkischen 
Macht. Für die einzelnen Staaten Europas folge daraus die Not- 
wendigkeit, sich mit diesem Großstaat abzufinden, da ein Zu- 
sammenschluß der Christenheit zu seiner Bekämpfung nicht mög- 
lich sei. Mit klaren Worten wird die Notwendigkeit bewiesen, 
daß man die Pforte als gleichberechtigte Macht im europäischen 
Staatensystem auerkennen müsse. 

Tatsächlich ging die staatliche Praxis über die vielen Wider- 
legungen, die die realpolitische Schrift gefunden hat!, zur Tages- 
ordnung über. Selbst Spanien, dessen Idee von einen: katholischen 
Weltreich mit dem christlichen Prinzip stand und fiel, vollzog eine 
unbedingte Schwenkung. Längst schon waren bei Verfolgung 
seiner Kampfpolitik gegen die Ungläubigen neben den religiösen 
Gesichtspunkten auch recht weltliche zu Worte gekommen. Für 
die päpstliche Beisteuer, deren man von Jahr zu Jahr mehr be- 
durfte, war der ewige Kampf unvermeidliche Voraussetzung. Nur 
um die Cruzada und den Subsidio nicht zu verlieren, ließ sich 


I Auch eine Flut von rechtfertigenden oder verurteilenden Schriften 
über die Haltung Spaniens und Venedigs, die handschriftlich in den Biblio- 
theken Südeuropas aufgehäuft liegen, gehört in diesen Zusammenhang. 


360 Paul Herre. 


der König, beinahe einem Zwang nachgebend, gelegentlich auf 
Unternehmungen ein, die dem Staate eine Last waren, oder er 
nahm zu kleinen Verlegenheitsexpeditionen, die man zu großen 
Unternehmungen aufbauschte, seine Zuflucht! Indem er den 
Nöten seines Staates Rechnung trug, tat Philipp jetzt den letzten 
Schritt. Seit 1573 trat er in Waffenstillstandsverhandlungen mit 
der Pforte; nach einem siebenjährigen Hin und Her, das in der 
Scheu, allzu offen diese Preisgabe einer jahrzentelangen, zum 
Prinzip gewordenen Politik einzugestehen, seinen Grund hatte, 
kam man 1580 zum Abschluß.? 

Ein voller Verzicht auf eine kriegerische Offensive im Mittel- 
meer bezeichnet die spätere Regierung Philipps Il.; trotz aller 
Vorschläge, die verloren gegangenen Küstenplätze zurückzuerobern, 
wie sie dem König zahlreich unterbreitet wurden®, konnte er sich 
zu neuen opferreichen Expeditionen nicht entschließen. Die 
finanziellen Verhältnisse wurden zudem immer übler. Auch die 
umfassenden Projekte, die Sixtus V., der gewaltige Papst der 
Gegenreformation, zur Ausführung bringen wollte‘, scheiterten 
an der Abneigung des spanischen Königs, dafür Opfer zu bringen. 
Durch Ausspielung der Feindschaften zwischen den einzelnen 
Staaten Nordafrikas suchte Philipp allein Vorteile zu ziehen; die 
freundschaftlichen Beziehungen zu Marokko, die man seit der 
Mitte des Jahrhunderts unterhielt?, dienten diesem Ziel. Im 
übrigen sind nur einige merkwürdige Versuche friedlicher Er- 
werbungen in Afrika während dieser Jahrzehnte nachweisbar, die 


ı Das gilt z. B. von der Eroberung des Penon de Velez 1564, die fast 
wirkungslos war, aber vom König als eine Großtat ausgelegt wurde. 

2 Das Wenige, was wir davon wissen, hat Zinkeisen auf Grund der 
französischen Korrespondenzen bei Charriere mitgeteilt. Neuere Materialien 
liegen in den einschlägigen Bänden des Calendar of State-Papers „Venice“ 
aufgespeichert. Ich gedenke diese wichtigen Verhandlungen in kurzem 
ausführlich darzustellen. 

3 Sie sind für die 60er bis 80er Jahre in fast jährlicher Wiederholung 
nachweisbar. 

4 Darüber ausführlich Baron de Hübner, Sixte- Quint. 3 Vol 
Paris 1870. Dt. Ausg. 2 B. Leipz. 1871. 

5 Vgl. darüber A. Cour, L'établissement des dynasties des chérifs en 
Maroc. Es sei auf die interessante Unterbrechung dieses Zustandes hin- 
gewiesen, die J. Pierrot-Deseilligny behandelt: Traité d’Antoine de 
Bourbon avec le Cherif. 


Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhundert. 361 


bezeichnenderweise jedoch durch die Franzosen vereitelt wurden.! 
Episode war die Inbesitznahme des von Algier her eroberten 
Tunis, das der ehrgeizige Don Juan d’Austria gegen den aus- 
drücklichen königlichen Befehl nicht zerstörte, und das im fol- 
genden Jahre mit La Goletta wieder verloren ging. Episoden 
blieben auch die vielen anderen abenteuerlichen Pläne, die der 
jugendliche Stürmer und Dränger zu verwirklichen strebte.? Unter 
dem Eindruck der Mißerfolge jener Jahre war Philipp sogar eine 
Zeitlang entschlossen, die letzten spanischen Besitzungen auf afri- 
kanischem Boden, Oran und Mers el Kebir, freiwillig aufzugeben.’ 

Spanien hatte seinen Höhepunkt überschritten; in langsamem 
Übergang siechte es dahin. Man mußte es ruhig dulden, daß 
sich die türkische Herrschaft dauernd in Nordafrika häuslich ein- 
richtete. Die vom religiösen Fanatismus diktierte Vertreibung 
der Mauren aus Spanien, die als besitzlose Flüchtlinge bei ihren 
Glaubensgenossen Zuflucht suchten, vermehrte noch den Haß 
der islamitischen Bevölkerung gegen die Christen und steigerte 
ihre Raublust. Man war völlig wehrlos gegenüber den Plünderungs- 
zügen der Barbaresken. Und nicht genug damit. Seit den letzten 
Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts schlossen sich auch noch die 
Piraten Hollands, Englands und Frankreichs ihnen an. Bis weit ins 
Mittelmeer hinein unternahmen diese nordischen Abenteurer ihre 
staatlich geheim und offen genehmigten Expeditionen; vergebens 
war man bemüht, die Straße von Gibraltar zu sperren und die 
wagemutigen Vertreter der seegewaltigen Völker wenigstens vom 
Mittelmeer auszuschließen * 


! Derartige Versuche hat man 1568—1572 bei Uluch Ali unternommen, 
den man gegen eine große Landausstattung in seiner Calabresischen Heimat 
zur Abtretung des Vizekönigreichs Algier veranlassen wollte. Ich werde 
diese interessanten Verhandlungen, die gänzlich unbekannt geblieben sind, 
nach den Akten in Simancas bekannt geben. Später, 1582, hat man diese 
Versuche wiederholt. Vgl. Relaz. Matteo Zane 1584, Alberi I. 5, p. 376 
und Dep. Zunigas an Philipp. Neapel, 18. März 1852, bei Gayangos, 
Katalog der span. Mss. des British Museum III, p. 599. 

2 Der deutsche Leser orientiert sich über diese Dinge noch immer am 
schnellsten bei W. Havemann, Das Leben des Don Juan d'Austria. 
Gotha 1865. Neuere Materialien in der Coleccion de documentos inéditos 
Vol. 102. 

s G. Faure-Biguet, Histoire de l'Afrique septentrionale sous la 
domination musulmane. Paris o. J. j 

t Leon Galindo, a. a. O. 


362 Paul Herre. 


Aber wie die christliche Offensive kam auch die islamitische 
während dieser Jahrzehnte im Mittelmeer zum Stillstand. Ebenso- 
wenig wie jene scheiterte diese im Augenblick an der Überlegenheit 
des Gegners. Auch die Türken sahen sich aus staatlichen Gründen 
genötigt, auf ein -weiteres Vordringen zu Wasser zu verzichten. 
Die innere Kraft der Pforte war erlahmt. Nie hatte sie die 
wirkliche Wucht ihres Vordringens auf das Meer gerichtet. Es 
gab ein türkisches Sprichwort, das aussprach, Allah habe die 
Herrschaft der Welt so verteilt, daß die Söhne Mohammeds zu 
Lande, die Giauren zur See herrschten: es stellt die richtige 
Selbsterkenntnis dar, daB der Türke für den Seedienst wenig 
geeignet ist. Vielleicht wäre das osmanische Reich nicht einmal 
in den Besitz Nordafrikas gekommen, wenn nicht ein fähiges 
Renegatentum ihm die Herrschaft dort vermittelt hätte. Hier im 
Mittelmeer hatte der türkische Großstaat es mit den kompakten 
und festgefügten christlichen Staaten zu tun. Mohammedanische 
und christliche Kultur schließen einander aus. Nur da, wo 
Nationalitätensplitter, keine Nationen saßen, konnte die eine über 
die andere dauernd eine politische Herrschaft ausüben; so auf 
dem Balkan, so in Nordafrika. 

So sahen sich beide Parteien genötigt, sich miteinander ab- 
zufinden. Für die Christenheit bedeutete dies den Zwang, die 
Anerkennung des osmanischen Reiches als Mitglied der euro- 
päischen Staatengemeinschaft zum Prinzip zu erheben. Darauf 
beruhend aber begann nunmehr das System friedlichen Verkehrs 
wirksam zu werden: der europäische Handel mit der Levante trat 
in ein neues Stadium. | 

Seit der Wende des 15. Jahrhunderts war Venedig aus seiner 
Vormachtstellung als Handelsmetropole im Mittelmeer verdrängt 
worden, besonders auch der Handel nach der Levante war stark 
zurückgegangen." Neben der Erschwerung, die der Ausübung 
der Handelstätigkeit durch die türkische Eroberung erwachsen 
war, begann früh die Entdeckung des Seewegs nach Ostindien 
durch die Portugiesen fühlbar zu werden. Wo die europäischen 
Nationen in die Lage versetzt worden waren, ohne die erheb- 


1 Auch über die Handelsverhältnisse Vendigs dieser Zeit besitzen wir 
keine selbständige Darstellung. Man hat die allgemeinen Geschichten der 
Republik und die allgemeinen Handelsgeschichten zu benutzen. Vgl. auch 
Zinkeisen, Gesch. des osman. Reiches. I. und II. 


Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhundert. 363 


liche Preissteigerung durch den Aufschlag des arabischen Zwischen- 
handels direkt aus dem Lande der Produktion zu importieren, 
hatte Venedig, das die indischen Waren nur aus den Händen 
jener arabischen Zwischenhändler in Empfang nehmen konnte, 
keine Möglichkeit, mit dem Lissaboner Markt zu konkurrieren. 
Vergebens waren die Maßregeln, die die Republik ergriff, um 
die drohende Ausschließung vom Welthandel zu verhindern. Ver- 
gebens die Erneuerung jener drakonischen Bestimmungen, die- 
jeden Fremden vom Handel mit Venedig ausschloß.! Mit der 
Besetzung der Insel Ormus am Eingang des persischen Golfes 
(1516) durch die Portugiesen war den Arabern die Verbindung 
mit Indien überhaupt abgeschnitten. Tatsächlich warf der Levante- 
handel jetzt fast keinen Gewinn mehr ab. Um die Mitte des 
16. Jahrhunderts befanden sich fast keine venezianischen Kaufleute 
mehr in Konstantinopel, und diese wenigen waren voller Klagen. 
Ein vom goldnen Horn zurückgekehrter Botschafter berichtete seiner 
Heimatsregierung, daß im Handelsverkehr mit der Pforte in zwei 
Jahren nicht mehr so viel umgesetzt werde als früher in einer 
Woche ? Bezeichnend für die Wandlung der Zeiten ist die Tat- 
sache, daß der Adel der Stadt allmählich seine Kapitalien aus dem 
Handel zurückzog und in Ländereien der Terra ferma anlegte. 
Stetig wuchs das Interesse an dem Ackerbau; seit der zweiten 
Hälfte des 16. Jahrhunderts wurde eine Reihe neuer staatlicher 
Behörden zu seiner Hebung begründet. 

Mehr noch als dieser Ausfall aber schädigte der Verlust des 
Kolonialreiches, das die Republik dort im Osten besaß.’ Mit 
jeder Insel, die verloren ging, versiegte eine Quelle für Reichtum 
und Wohlstand. Dabei konnte man sich nur unter schweren 
Opfern den Frieden erkaufen; das System der bewaffneten Neu- 
tralität, so notwendig es war, belastete den Staat in ungeheurer 
Weise? Unaufhaltsam gingen Ansehen, Macht und Wohlstand 
Venedigs zurück. Nur in krampfhafter Geltendmachung und 


e 


ı Darüber einzelnes bei Romanin, Storia documentata della Repubblica 
di Venezia. Vol. 5. 

? Relaz. Bernardo Navagero 1553. Albèri, III. 1, p. 101. 

3 Das ist mit W. Sombart, Der moderne Kapitalismus, Leipzig 1902, 
I, p. 326 ff. besonders zu betonen. 

‘t Dafür sind die Relazionen der Baili der 70er bis 90er Jahre be- 
weisend. 


364 ` Paul Herre. 


unter steten Reibungen mit den Anwohnern der Adria konnte 
man noch dem Rechtsanspruch auf das „jus liberae navigationis“ 
entgegentreten.' Jeder Unternehmungsgeist erlahmte. Nicht ein- 
mal im Sinne der Großbankiers von Augsburg, Genua und Florenz 
versuchte man die Kapitalien auszunutzen, die man noch besaß. 
Die geschichtliche Entwickelung ging über diesen Staat hinweg, 
und sein Volk besaß nicht mehr die Kraft, dem Verhängnis in 
den Arm zu fallen. In einer Neutralität, die um jeden Preis be- 
obachtet wurde, aber nicht ohne neue schwere Verluste an dem 
Prestige staatlicher Macht durchgeführt werden konnte, vegetierte 
man so weiter. Nur ein Licht noch erstrahlte diesem dahin- 
sterbenden Staat: die hohe diplomatische Kunst seines Adels. 
Gerade der Verfall der materiellen Macht brachte die politische 
Begabung dieses Volkes zur vollen Entfaltung. Den Leistungen 
der venezianischen Diplomatie ist es vor allem zu danken, daß 
der unaufhaltsame Abstieg der Entwickelung verlangsamt wurde. 

So stand die Erbschaft der alten Handelsrepublik zur Auf- 
teilung. Natürlich hatte sich das Wesen des Handels von Grund 
auf gewandelt. Ein Venedig konnte nicht wieder erstehen. Der 
Mittelmeerverkehr war nicht mehr das unentbehrliche Zwischen- 
glied zweier Kulturen, die ohne ihn beziehungslos nebeneinander 
standen. Er ward jetzt mehr zu einem Lokalhandel. Aber auch 
so blieb er bei der Verschiedenartigkeit der austauschenden 
Völker und Länder und bei der Weite des in Betracht kommen- 
den Raumes noch bedeutungsvoll genug. Wohl hat es nicht an 
Versuchen gefehlt, auf dem alten Wege die Verbindung nach 
Indien aufrecht zu erhalten; das ist nicht geglückt. Der Land- 
weg war seit der türkischen Herrschaft unpassierbar geworden, 
und das Projekt, die Landenge von Suez zu durchstechen, konnte, 
obwohl von christlicher? wie von mohammedanischer® Seite mehr- 


! Dieser Anspruch ging besonders von Ancona, Ragusa und Triest 
aus. Im einzelnen sind diese Dinge noch völlig unbekannt. 

2 So dachte Venedig in den Jahren 1500—1504 daran, durch den 
Suezkanal direkt nach Indien zu gelangen. W. Heyd, Histoire du com- 
merce du Levant, II. p. 552. So plante 80 Jahre später Sixtus V. gleich- 
zeitig mit einer Eroberung Ägyptens den Durchstich. E. Narducci, Docu- 
menti storici relativi al taglio dell’ Istmo di Suez e alla conquista d'Egitto, 
ideata da Sisto V. (Atti della R. Accademia dei Lincei Roma 1885). 

° Die mohammedanischen Projekte hatten rein militärisch-strategische 
Beweggründe. Wir wissen, daß so 1529 (wohl auf Veranlassung Barba- 


Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhundert. 365 


fach erörtert, wegen der entgegenstehenden technischen Schwierig- 
keiten nicht verwirklicht werden. 

Alle Völker nahmen an der Neuordnung der Dinge Anteil. 
In dem Maße, wie Venedigs Handel und Bedeutung zurückging, 
stießen die andern Staaten vor. Die ehemaligen italienischen 
Rivalen traten wieder auf den Plan.! Florenz erneuerte die ein- 
geschlafenen Handelsbeziehungen nach der Levante; trotz allen 
Widerstandes der Republik schloß es 1577 einen ersten Handels- 
vertrag mit der Pforte ab.” Lucca, Genua und Ferrara folgten, 
wenn auch in weitem Abstand. Selbst der päpstliche Staat trat 
von Ancona aus in lebhaften Handelsverkehr zu den Ländern des 
Sultans und kämpfte mit Zähigkeit gegen die Beschränkungen 
an, die die Lagunenstadt der Rivalin an der Adria auferlegte. 
Freilich scheute man sich, in unmittelbare Berührung mit den 
Ungläubigen zu treten; für die Untertanen des heiligen Vaters 
bot sich die kleine Republik Ragusa als eine geeignete Vermitt- 
lerin an.? 

Die spanische Monarchie beteiligte sich an dieser Handels- 
konkurrenz lediglich mit ihren italienischen Kronländern. Nur 
diese hatten Handelsinteressen im Mittelmeer; besonders von Mai- 
land und Neapel aus trat man wieder in direkte Beziehungen zur 


rossas) 20000 Christensklaven an dem Kanal bauten. W. Heyd, a. a. O., 
p 552. 1584—86 war es wieder ein Vizekönig von Algier, der bedeutende 
Uluch Ali, der zur erfolgreichen Führung des Krieges gegen Persien und 
Arabien das Projekt wieder aufnahm und der Ausführung nahe brachte. 
Charriere, Négociations de la France dans le Levant. IV. p. 586. Beide- 
mal vereitelte die Eifersucht des Sultans gegen seinen Vasallen die Durch- 
führung des Plans. 

1 Vgl. dafür Zinkeisen, Gesch. des osman. Reiches Ill, p. 414—417. 

2 Vgl. die (recht unbekannt gebliebene) Denkschrift der Unterhändler: 
Sul commercio tra la Toscana e le nazioni levantine. Ragionamento di 
Filippo Sassetti e Francesco Bongianni Gianfigliazzi 1577. Publ. da 
F. L. Polidori (Arch. Stor. Ital. I. 9 Append.). 

3 Auch hierfür fehlen neuere Forschungen gänzlich. Eine gewisse 
Kenntnis der Verhältnisse gewinnt man aus der Stadtgeschichte Anconas 
von Saracini und den älteren Darstellungen der Geschichte Ragusas, etwa 
denen von Engel und Gelcich. Besonders wichtige Verhandlungen 
zwischen Papst und Venedig verfolge man nach den Depeschen des vene- 
zianischen Gesandten Paolo Paruta (des berühmten Geschichtsschreibers), 
die in den Monumenti storici publ. dalla r. Dep. Veneta di storia patria. 
Serie 4. Miscellanea Vol. 7—9. Venezia 1887 veröffentlicht sind. 


366 Paul Herre. 


Levante! Spanien selbst schied jetzt aus dem Handelsverkehr 
im Mittelmeer ganz aus, auch die geringe kaufmännische Tätig- 
keit der Katalanen war so gut wie ganz unterbunden worden. 
Die Unsicherheit der Küsten war so groß, daß man nicht einmal 
mehr sich der Fischerei widmen konnte Das Volk, das am 
meisten auf Fastenspeisen angewiesen war, kaufte jährlich 
12 Millionen Fische aus dem Ausland 7 Auch der Waffenstill- 
stand mit der Pforte trug nur in ganz geringem Umfang einem 
kommerziellen Bedürfnis Rechnung. Wie stets äußerte sich auch 
bier die Gegensätzlichkeit der spanischen Stellungnahme gegen- 
über den andern Mächten aufs schlagendste. 

Die Frucht der Entwicklung fiel vor allem Frankreich zu. 
Seine politische Verbindung mit der Pforte förderte die innere 
Erstarkung des französischen Staatswesens und ließ auf das Zeit- 
alter Philipps II. das Heinrichs IV. folgen. Aber auch der wirt- 
schaftlichen Expansion des französischen Volkes kam das Bündnis 
zugute; der französische Kaufmann trat allmählich im gesamten 
Mittelmeer durchaus in den Vordergrund. In der Levante selbst 
war Frankreichs Flagge ganz vorherrschend, aber auch nach den 
afrikanischen Besitzungen des Großherrn breitete sich der kom- 
merzielle Unternehmungsgeist aus. Seit 1560 sind an der 
Algierischen Küste französische Faktoreıen nachweisbar, die an- 
fangs nur das Recht zum Korallenfang besaßen, bald aber Han- 
delsgeschäfte jeder Art betrieben.” Seit 1577 ist ein Konsul für 
die Untertanen des allerchristlichsten Königs bei dem Vizekönig 
von Algier beglaubigt.‘ Als Kaufleute hatten die Franzosen 


1 Nach den alten Darstellungen der Geschichte Neapels von Gian- 
none und Siziliens von di Blasi. 

IW Scherer, Allgem. Gesch. des Welthandels II, p. 254. 

3 Es scheint mir durch das Buch von Paul Masson, Histoire des 
établissements et du commerce francais dans l’Afrique barbaresque (1560 
—1793), Paris 1903, nachgewiesen, daß vor 1560 von französischen Fak- 
toreien an der Algierischen Küste nicht gesprochen werden kann. Danach 
sind alle früheren Darstellungen zu korrigieren, auch die dem deutschen 
Leser am meisten zugängliche bei Zinkeisen, Gesch. des osman. Reiches 
IV, p. 299—302. 

1 Deren Korrespondenz ist jetzt publiziert: Correspondance des Consuls 
d’Alger, publ. par H. de Grammont (Revue africaine Nr. 184 ff.); ebenso 
die der Deys, zu denen man damals in ein völkerrechtliches Verhältnis trat: 
Correspondance des deys d'Alger avec la cour de France (1579—1833), publ. 
par E. Plantet. Vol. 1 Paris 1893 


Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhundert. 367 


dort in Nordafrika festen Fuß gefaßt, als Gebieter über Kolonial- 
besitz sind sie die Erben der Türken geworden. 

Und ebenso weist die kommerzielle Ausbreitung eines andern 
Volkes, die der Engländer, bereits in die neueste Geschichte. 
Politische und wirtschaftliche Interessen drängten das britische 
Inselreich zu einer Annäherung an die Pforte. Der gemeinsame 
Gegensatz gegen Spanien, das politisch und religiös Englands 
erbittertster Gegner war, machte die beiden Mächte zu natür- 
lichen Verbündeten. So waren sie Jahre lang für den beiseite ge- 
drängten portugiesischen Thronprätendenten Dom Antonio tätig‘, 
aber auch sie gingen nur soweit zusammen, als es ihr staatliches 
Interesse forderte. Trotz der ausdrücklichen Abmachungen ließ 
1588, als Spanien seine unüberwindliche Armada gegen England 
schickte, die Pforte ihre Flottenmacht nicht in See gehen? Die 
kommerzielle Annäherung erfolgte, als England, durch die Ein- 
verleibung Portugals in das spanische Weltreich aus Lissabon 
ausgeschlossen, sich genötigt sah, die orientalischen Waren direkt 
zu holen. 1580 kam ein erster Handelsvertrag zustande, und 
ein Jahr später trat bereits eine türkisch-levantinische Handels- 
gesellschaft in Tätigkeit, die in Aleppo ihren Hauptsitz nahm.’ 
Lebhafte Versuche schließen sich an, auf dem Landwege die Ver- 
bindung nach Indien zu gewinnen. Erst als man sah, daß das 
Schwierigkeiten machte, nahm man den direkten Seeweg um das 
Kap. Die türkische Gesellschaft ward durch die ostindische 
Kompagnie abgelöst. i 

So wird in dieser Zeit die zur Anerkennung gelangte Zu- 
gehörigkeit der Pforte zum europäischen Staatensystem bereits 
in hohem Maße wirksam. Im allgemeinen lassen die staatlichen 
Gegengewichte allerdings auch während dieser Jahrzehnte die 
Gruppierung der früheren Jahre fortleben. Es ist ja eine für die 
ganze neuere (Geschichte feststehende Verteilung der Machtver- 
hältnisse, daB Ost- und Westeuropa gegen Mitteleuropa vereinigt 
sind. So bleibt Frankreich weiter im Bunde mit der Türkei. 


1 Vgl. den biographischen Versuch von Paul Durand-Lapie, Dom 
Antoine I. de Portugal (1580—1595). (Revue d'histoire diplomatique 18.) 

7 Edwin Pears, The Spanish Armada and the Ottoman Porte. (Eng- 
lish hist. Review 8). 

3 Dafür darf auf das neue Buch von H G. Rosedale, Queen Eliza- 
beth and the Levant Company, London 1904, verwiesen werden. 


368 Paul Herre. 


Aber Kämpfe von allgemeiner europäischer Bedeutung werden 
auf dem Mittelmeer nicht mehr ausgekämpft. Der weitere ent- 
scheidende Austrag zwischen Christentum und Islam vollzieht 
sich zu Lande. Das Romanentum tritt von der Bekämpfung der 
Ungläubigen zurück, den griechich-katholischen Slawen und hinter 
diesen stehend den Deutschen fällt die Aufgabe zu, dem weiteren 
Vordringen der Türken Einhalt zu gebieten. Wohl hat Venedig 
zum Schutze seiner letzten Reste levantinischen Besitzes noch 
mehrere Male das Schwert zu ziehen, aber es tut es nicht mit 
Bundesgenossen in Südeuropa, sondern lediglich als Staat, dessen 
Besitzstand durch Angriffsgelüste des Nachbarn gefährdet ist. Im 
übrigen tritt jetzt an Stelle des großen Gegensatzes von Orient 
und Okzident, von Islam und Christentum, der staatliche und 
wirtschaftliche Gegensatz der europäischen Völker als entschei- 
dend für die Geschichte des Mittelmeergebietes in den Vorder- 
grund. ' 

Wohl schien es, als habe in dem gewaltigen Ringen hier 
im Mittelmeer der Halbmond über das Kreuz schließlich doch 
triumphiert. Der Osten war zusammengeschlossen, und auch der 
zersplitterte Süden war in den mohammedanischen Großstaat ein- 
gefügt worden. Aber der Zusammenschluß schien größer als er 
in Wahrheit war. Nach keiner Seite äußerte er sich in einer 
gefährlichen Überlegenheit gegenüber den untereinander- und 
gegeneinanderstehenden christlichen Staaten. Auch auf der isla- 
` mitischen Seite herrschte Uneinigkeit und Zerrissenheit. Trotz 
der äußerlichen Verbindung blieb das afrikanische Gebiet dem 
asiatischen fremd, und die Länder der Berberei konnten trotz 
aller Anstrengungen bedeutender Männer, wie der Barbarossa und 
Uluch Alis, zu keinem Ganzen zusammengefaßt werden.! Auch 
jetzt blieb im Grunde die Dreiteilung des Mittelmeergebietes be- 
stehen; gegenüber dem europäischen Ariertum waren das Hamiten- 
tum im Osten und das Semitentum im Süden, obschon religiös 
geeint, keineswegs fest zusammengeschlossen. In staatlicher 
Einzelbildung hier wie dort setzte sich im wesentlichen die Ent- 
wickelung fort. 


! Diese nachweisbaren Versuche einer nordafrikanischen Staatsgründung 
wurden durch die Eifersucht des Großherrn verhindert; sie wären jedoch 
vermutlich von dauerndem Erfolg überhaupt nicht begleitet gewesen. 


Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhundert. 369 


Nur gegen die Barbareskenstaaten, die sich bald selbständig 
machten und in frecher Verletzung von Recht und Gesetz die 
Uneinigkeit der christlichen Staaten weiter zu Seeraub und Plün- 
derung benutzten, blieb ein gewisses Gemeinsamkeitsgefühl der 
Christenheit bestehen. Aber jahrhundertelang war es unmöglich, 
Wirksames gegen sie auszurichten. Erst seit der französischen 
Okkupation hat die christliche Kultur dort Einzug gehalten. Erst 
seitdem scheint es, als ob die Berberstämme europäischer Kultur 
unterworfen seien, als ob Europas Herrschaft im Mittelmeer be- 
siegelt sei. Aber aus der Vergangenheit geurteilt, möchte der 
Historiker doch glauben, daß hier die Entwickelung noch keines- 
wegs abgeschlossen ist. Er möchte annehmen, und Kenner der 
Verhältnisse bestätigen das, daß eine Rasse, die jahrhundertelang 
zurückgedrängt war, die auch mit den Türken nur eine Glaubens- 
gemeinschaft hatte, jetzt erst wieder zum Leben erwacht. Der 
Berber kennt wie jeder Semit keine Anpassung und Unterwerfung; 
sein Volkstum stößt jede fremde Kultur aus. Es ist wohl mög- 
lich, daß mit einer neuen mohammedanischen Bewegung die 
Geschichte des Mittelmeeres in ein neues Stadium tritt, daß auch 
der Konkurrenzkampf der europäischen Nationen damit in neue 
Bahnen gelenkt wird. í 


Histor. Vierteljahrschrift, 1906. 3. 25 


370 


Kritiken. 


E. Lambert, L'histoire traditionnelle des XII tables et les 
critères d’inauthenticite des traditions en usage dans l’ecole 
de Mommsen. Annales de l'université de Lyon. Mélanges Ch. 
Appleton. Lyon, A. Rey, imprimeur-editeur de l’universite 1903. 
8°. 126 S. 

Ettore Pais hat in seiner epochemachenden, an umstürzenden 
Theorien so reichen Storia di Roma u. a. auch die Ansicht ver- 
fochten, daß die Geschichte des Dezemvirates historisch unhaltbar 
sei, und daß die zwölf Tafelgesetzgebung nicht der Tätigkeit der für 
451 und 450 v. Chr. von der Tradition bezeugten Zehnmänner- 
Kollegien entstamme, sondern eine Gewohnheitsrechtssammlung dar- 
stelle, die am Ende des vierten Jahrhunderts herausgegeben sei, und 
zwar von dem Gehilfen des berühmten Censors Appius Claudius, dem 
kurulischen Ädilen von 304,,Cn. Flavius, der in unserer Überlieferung 
bekanntlich als der Editor der legis actiones (ius Flavianum) figuriert. 
Diese kühne Aufstellung hat unter den französischen Rechtshistorikern 
eine ausgedehnte und erregte Polemik hervorgerufen, über deren An- 
fänge H. Erman in der Zeitschrift der Savigny-Stiftung, Rom. Abt. 23 
(1902) S. 450—457 einen instruktiven Bericht erstattet (vgl. auch 
A. H. J. Greenidge, The authenecity of the twelve tables in der English 
Historical Review 1905, Januar). Der Lyoner Rechtshistoriker und 
Rechtsvergleicher Lambert trat seit 1901 in einer Anzahl von Schriften 
und Aufsützen (La tradition romaine sur la succession des formes du 
testament devant l’histoire comparative, Lyon 1901; Le probleme 
de l'origine des XII tables. Quelques contributions empruntees à 
l'histoire comparative et à la psychologie des peuples, Abdruck aus 
der Revue generale du droit 1902 u. 1903; La question de l’authen- 
ticité des XII tables et des anuales maximi in der Nouv. Rev. histo- 
rique 26 (1902) S. 149—200) rückhaltlos auf die Seite von Pais, 
ja er ging über diesen noch hinaus und erklärte die zwölf Tafeln 
als eine Schöpfung ihres ersten Kommentators, des S. Aelius Paetus 
Catus (cos. 198, cens. 194), des Verfassers der Tripertita (über ihn 
Teutfel-Schwabe, Röm. Lit. Gesch DS 202). L. kämpfte einesteils 
mit so stumpfen Waffen wie den bekannten allgemeinen Argumenten 


Kritiken. 371 


aus der vergleichenden Geschichtsbetrachtung und der Völkerpsycho- 
logie, wonach einem Volke auf so primitiver Stufe der Entwicklung 
eine Kodifikation seines Zivilrechtes a priori bestritten werden müsse, 
oder mit Analogieschlüssen in Gestalt eines Hinweises auf die ge- 
fülschten leges regiae (ius Papirianum), für die ebenfalls eine sehr- 
widerspruchsvolle Überlieferung vorliegt (vgl. darüber jetzt O. Hirsch- 
feld, S. Ber. d. Berl. Ak. 1903. I S. 1—12), andernteils aber auch mit 
inneren Gründen, die er dem Stil und der Sprache der ältesten (aber 
bekanntlich vielfach modernisierten) römischen Gesetze entnimmt, so- 
wie mit einem (teilweise recht verfehlten) Vorstoß gegen die Glaub- 
würdigkeit der Fasten, der letzten Quelle, an der die Geschichtlichkeit 
des Dezemvirates noch hänge. Neben anderen französischen Gelehrten 
(Ch. Appleton und G. May) ist in erster Linie der bekannte Über- 
setzer von Mommsen Staatsrecht, P. F. Girard, als Verteidiger der 
Tradition in der Nouv. rev. hist. (L’histoire des XII tables im gleichen 
Jahrg. 1902 S. 381—436) aufgetreten, wie Erman richtig bemerkt, 
„in etwas scharfem Ton, aber mit der ihm eigenen präzisen Klarheit 
und Sachkunde“. Er beschränkt sich auf das gegebene Thema und 
sucht streng methodisch die Echtheit der Gesetze und die Historizität 
der Entstehungsgeschichte zu erweisen 1) durch den Hinweis auf die 
äußere Beglaubigung der Geschichte des Dezemvirates, 2) aus inneren 
Momenten, die teils der Sprache, teils dem Inhalt der zwölf Tafeln 
entnommen sind. 

In der vorliegenden Schrift gibt nun L. die Antwort auf die 
Einwände Girards und der anderen. Er erklärt im voraus (8. 4): 
je veux, delaissant, mais seulement pour un instant, la methode com- 
parative et sociologique, les suivre sur leur propre terrain, envisager 
exclusivement la question de l’authenticite des XII tables, sous l’angle 
très special — & mon avis trop étroit — par lequel ils abordent 
d'ordinaire l'analyse des problemes de la préhistoire romaine. Je 
consens, pour le moment, à me soumettre a l'obligation de n’utiliser 
que leurs instruments habituels de travail, quelqu’ insuffisants et im- 
précis qu'ils me paraissent. Man ist nach dieser Ankündigung (die 
aber nicht streng befolgt wird, vgl. das Bekenntnis S. 125 am Ende) 
gespannt, wie der Rechtsvergleicher, dem der Gegner (Girard a. a. O. 
S. 402) schon eine starke Entgleisung bei der Kritik der Fastenüber- 
lieferung nachgewiesen hatte, seine Position behaupten wird. 

Doch zunächst eine andere Bemerkung. Während Pais sich als 
Schüler Mommsens bekennt und die gewaltige Anregung, die er von 
der Persönlichkeit und den wissenschaftlichen Arbeiten unseres Alt- 
meisters empfangen hat, mit Dank hervorhebt (I. 2 pref. p. XXIV f.), 
stellt sich L. in bewußten Gegensatz zu der grande école romanistique 

25* 


372 Kritiken. 


allemande, a qui le puissant genie de Mommsen a imprime une si 
remarquable unité de direction et qui a conquis aujourd'hui une 
souverainete presque aussi incontestee en France et en Italie que 
dans sa patrie d’origine (S. 4). Durch das ganze Buch zieht sich 
wie ein roter Faden der Kampf gegen die angebliche „orthodoxie 
allemande“ oder die „orthodoxie Mommsenienne“! Das sind Phanta- 
sien des Autors, die nur festgenagelt werden müssen, aber keiner 
Widerlegung bedürfen. Denn abgesehen von L. und seiner „Schule“ 
weiß man auch im Ausland, daß unsere Wissenschaft keinen Papst 
kennt und nicht auf Dogmen eingeschworen ist. Diese Phantasien 
schütteln wir leicht ab, ebenso wie Girard nur ein Lächeln übrig 
haben wird, wenn ihn L. als Vorsteher der „Pariser Filiale“ dieser 
großen deutschen Schule bezeichnet (S. 20). 

Wie sucht nun L. die Ergebnisse der von ihm sogenannten 
„Mommsenschen Schule“, d. h. der gesamten deutschen Rechtsgeschichts- 
forschung romanistischer Richtung, zu kritisieren? Er konstruiert sich 
drei Kriterien dieser „Schule“ (S. 9f.): 1) les invraisemblances de la 
tradition (S. 10—44), 2) contradictions et defauts d’homogeneite de 
la tradition (S. 44—106), 3) existence de raisons d'être a la con- 
stitution des traditions (S. 107—126) und behauptet, daß die herr- 
schende Orthodoxie zwei Dogmen dadurch zu beweisen pflege: 1) la 
parfaite authenticité du récit de la codification de 451—450, 2) le 
caractère absolument fabuleux de l'épisode de Verginie (S. 6 und 
S. 44), während er selbst beide Überlieferungen mit Hilfe derselben 
Kriterien als gefälscht darzutun sucht. 

Wenn auch manche brauchbare Einzelbeobachtung in dem Buche 
sich findet, so ist doch eine Lösung des schwierigen Problems im 
ganzen L. nicht gelungen, schon deshalb nicht, weil er die richtige 
Fragestellung nicht gefunden hat. Es ist meines Erachtens zweifellos 
nötig, die beiden Fragen, die nach der Geschichtlichkeit der land- 
läufigen Dezemviratserzählung und die nach der Entstehung der zwölf 
Tafeln einmal zu trennen und zunächst jene erste, gewissermaßen als 
Vorfrage, zu beantworten, ehe die zweite in Angriff genommen wird. 
Die Frage nach der Historizität des Dezemvirates kann aber nur durch 
eine erneute Quellenuntersuchung, die sich vor allem auf Diodor 
(nebst Cicero) und die Fasten erstrecken muß, ihre Antwort erhalten. 
Pais hat sich bezüglich Diodors die Sache etwas zu leicht gemacht 
und die hier der Forschung gestellte Aufgabe noch nicht vollkommen 
gelöst, bezüglich der Fasten dagegen hat er uns eine besondere Be- 
arbeitung in einem Ergänzungsband versprochen, aber noch nicht 
geliefert. Hierdurch war L. der Weg gewiesen, den er, wollte er 
weiter kommen als Pais, hätte gehen müssen. Statt dessen begnügt 


Kritiken. 373 


er sich auch hier mit allgemeinen Redensarten und spricht auch in 
diesem Zusammenhang von der „orthodoxie allemande“ und ihren 
Argumenten „en faveur de la credibilite exceptionnelle des listes de 
magistrats“ (S. 9), obwohl er die hierhergehörige Literatur kennt 
(vgl. Rev. nouv. hist. 1902 S. 180 A. 2 und S. 181ff., das vorliegende 
Buch S. 51 A.1), also wissen muß, daß die deutsche „Schule“ mit 
den Arbeiten von Seeck, Cichorius, Ermann, K. J. Neumann über 
Mommsen, der nach anfünglichem Schwanken einen konservativen 
Standpunkt eingenommen hatte (Röm. Forsch. II S. 154: „Die Fasten 
sind das älteste Dokument der römischen Geschichte“), weit hinaus- 
gegangen ist. 

Man kann das Urteil über L.s Buch schließlich so formulieren: er 
hat das Problem von den verschiedensten Seiten angefaßt, aber nirgends 
wesentlich gefördert; ja es ist nicht zu weit gegangen, wenn man 
sagt, daß er die Sache von Pais eher diskreditiert hat, besonders 
unter den deutschen Juristen, wie sich aus Ermans erwähntem Referat 
und Lenels Bemerkung in demselben Band der Savigny-Zeitschr. 
(S. 86 A. 2) ergibt. Ich teile nämlich keineswegs die Ansicht, die 
Erman gegen Ende seines Aufsatzes (S. 457) ausspricht: „So darf 
man denn wohl beide (Pais und Lambert) als widerlegt ansehen und 
die Echtheit der dezemviralen XII Tafeln von 451—450 als von 
Girard aufs neue bewiesen“. Das Resultat, das Pais und Lambert 
aufzuweisen haben, ist wenigstens zum Teil — ich meine bezüglich 
der Uugeschichtlichkeit der traditionellen Erzählung vom Dezem- 
virat — wahrscheinlich richtig, aber es fehlt noch der zwingende 
Beweis, und der ist auf dem Wege, den L. eingeschlagen hat, nicht 
zu erbringen, wohl aber vielleicht auf dem anderen oben angedeuteten, 
den G. Sigwart in seiner Dissertation, die demnächst in „Klio, 
Beiträge zur alten Geschichte“ erscheint, gehen wird. 

Tübingen. E. Kornemann. 


L. Schmidt, Geschichte der deutschen Stämme bis zum Aus- 
gange der Völkerwanderung I, 1—2 (U. a. T.: Quellen und 
Forschungen zur alten Geschichte und Geographie herausg. von 
W. Sieglin H. 7—10). 231 SS. 8°. Berlin, Weidmannsche Buch- 
handlung 1904/05. 

Schmidt, dem wir bereits die treffliche Geschichte der Wandalen 
verdanken, beginnt mit den vorliegenden Heften eine zusammenfassende 
Darstellung der deutschen Stämme während der Völkerwanderung. 
Sie behandeln zunächst die Quellen dieser Periode, die Natur des 
alten Germaniens, die Ausbreitung und frühesten Zustände der Ger- 
manen und schildern dann die Geschichte der Goten an der unteren Donau 


374 Kritiken. 


und dem schwarzen Meere, der Ostgoten bis zu Theoderichs Eroberung 
von Italien, der Westgoten bis zur Gründung des Tolosanischen 
Reiches. 

Sch.s Darstellungsweise ist bald kritisch-sichtend, wie z. B. beim 
Einbruch der Hunnen, bald schildernd (vgl. die Anfänge und Geschichte 
Theoderichs des Großen). Als Quellen dienen ihm nur die Zeugnisse 
der Schriftsteller; den indirekten Zeugnissen, der anthropologischen, 
ethnographischen, sprachgeschichtlichen Forschung gegenüber verhält 
er sich skeptisch. Das ist auf der einen Seite löblich, auf der andern 
bekommen wir aber so kein richtiges Gesamtbild von einem Volke. Was 
Sch. von den Goten erzählt sind Gewaltakte, Kriegstaten; auf ihren 
Kulturzustand geht er nicht ein, ihre Verfassung streift er nur hier 
und da. Er spricht immer von halbnomadischen, rohen Scharen. 
Die Vorstellung, daß auch die Ostgermanen, wie überhaupt die Ger- 
manen in halbnomadischen Zuständen gelebt haben, sollte nun endlich 
abgetan sein; sie waren ein Kriegervolk, bei dem die Beschäftigung 
mit Ackerbau und Viehzucht in den Hintergrund trat, wie schon 
Waitz, Erhardt u a. gezeigt haben und wie jüngst wieder von Hoops 
(Waldbäume und Kulturpflanzen im germ. Altertum S. 511ff.) so 
klar bewiesen worden ist. Der Krieg ist immer ein rohes Handwerk 
gewesen, aber aus Kriegstaten und Eroberungszügen, wie sie gegnerische 
Schriftsteller schildern, darf man noch nicht auf den Kulturzustand 
eines Volkes schließen. Die jüngsten kulturgeschichtlichen Forschungen 
Salins, denen sich v. Friesens und Bugges Arbeiten über den Ursprung 
der Runenschrift zur Seite stellen, zwingen uns ein anderes Urteil 
` über den Kulturzustand der Goten zu fällen, als es Sch. getan hat: 
die politische Hexenküche an der unteren Donau war im Ausgang 
des 4. und Anfang des 5. Jahrhunderts nicht nur die Einfallspforte 
in das römische Reich, sondern sie war auch die Werkstatt, in der 
römische Kultur vom germanischen Geist verarbeitet und von wo sie 
den nördlicheren Völkern zugeführt wurde. Und beides haben die 
Goten getan. Diese Arbeit ist nachhaltiger gewesen als jene Reiche, 
die sie in Italien und Südgallien gegründet haben. — Auch für die 
altgermanische Verfassungsgeschichte gewährt die Geschichte der Goten 
mannigfachen Stoff, den Sch. wohl mehrfach streift, der aber nicht 
recht zur Geltung kommt. In dem Eingangskapitel schließt sich Sch. 
der Ansicht Kossinnas an, daß die Goten aus Skandinavien stammen 
(S. 29f.). Dann liegt es aber nur zu nahe, skandinavische Verhältnisse 
zur Klärung gotischer heranzuziehen. Leider hat man das in Deutsch- 
land, namentlich bei verfassungsgeschichtlichen Fragen, viel zu wenig 
getan. In der Gotengeschichte spielt eine ungemein wichtige Rolle 
die Auffassung des Königtums. Das lat. rex, das griech. Baoılevs 


Kritiken. 375 


fördern unser Verständnis zur Klärung dieses Begriffes nicht wesent- 
lich, da es Griechen und Römer mit Völkern zu tun hatten, bei 
denen die staatsrechtliche Bedeutung des Königs eine ganz andere 
war als bei den Germanen; daher erklärt sich hier auch das Schwanken 
in der Bezeichnung des altgermanischen Königs (vgl. 8.192f). Das 
germanische Königtum steht, wie aus den nordischen Quellen un- 
zweideutig hervorgeht, der Vorstellung des Römers von der staats- 
rechtlichen Bedeutung des Königs schroff gegenüber. Erst unter 
römischem Einflusse hat bei fast allen germanischen Stämmen das 
Königtum einen ganz anderen Charakter bekommen. Bei den Goten 
begegnen wir beiden Erscheinungen, dem germanischen und dem 
römischen Königtum. Das ist nichts Neues und wird auch von 
Sch. als bekannt vorausgesetzt; so da, wo er von der Herrscher- 
gewalt Strabos spricht (S. 128) oder vom Königtum Theoderichs d. 
Gr. (S. 150f.). Aber ich finde nirgends erörtert, worin dieser Unter- 
schied, den nur die nordgermanischen Quellen aufhellen, besteht. Was 
Sch. S. 192f. über die Führergewalt bei den Westgoten sagt, mußte 
zum richtigen Verständnis führen. Das germanische Königtum ist 
persönlicher Natur, nicht staatsrechtlicher wie das römische. Man 
braucht nur an die nordischen her- "und s&konungar zu denken 
und an die Tatsache, daß noch in späterer Zeit Könige mit der 
fremden Machtfülle anderen den Königstitel verliehen. Ich vermag 
mir ein Volk wie die Westgoten auch in der frühsten Zeit ohne 
Könige (d. h. in germanischer Auffassung des Wortes) gar nicht vor- 
zustellen und sehe keinen Grund, das Zeugnis Jordanes’ und Isidors 
über die Königswahl Alarichs zu verwerfen (S. 192). Auch Fridigern 
und Radagais sind zweifellos germanische Könige gewesen. — Über 
diese und ähnliche Dinge wären eingehendere Untersuchungen er- 
wünscht gewesen. Die allgemeinen Bemerkungen S. 33ff. genügen 
nicht für eine Geschichte der einzelnen Stämme. Sch.s Geschichte der 
Völkerwanderung ist fast ausschlieBlich eine Darstellung der krie- 
gerischen Ereignisse, diese aber sind mit einer Akribie und gesunden 
Quellenkritik behandelt, die volles Lob verdient. Manch alter Fehler 
ist dadurch ausgemerzt, und von Gestalten wie Theodosius dem Großen 
oder dem Ostgoten Theoderich erhalten wie ein anderes und zweifellos 
richtigeres geschichtliches Bild. — Im einzelnen seien noch einige 
Punkte herausgegriffen, worin ich Sch. nicht beistimmen kann. Sch. 
erkennt die Spaltung der Goten in Austro- und Visigoti (nach 
Streitberg „die glänzenden und guten Goten“) als vollständig berechtigt 
an, glaubt aber der Verständlichkeit halber an den Bezeichnungen 
Ost- und Westgoten festhalten zu müssen. Bei einem streng wissen- 
schaftlichen Werke sollte man auch dem Ergebnis der Forschung 


376 Kritiken. 


nach dieser Richtung hin Rechenschaft tragen. — Ist Östrogotha 
(S. 98) wirklich ein historisch beglaubigter König? Ich halte ihn für 
weiter nichts als eine ätiologische Sagengestalt. — S. 107 wird be- 


hauptet, der Selbstmord von Helden wäre den Germanen etwas Un- 
erhörtes gewesen. Im Gegenteil, er kam ziemlich häufig vor und 
wurde unter Umständen bei Königen vom Volke geradezu gefordert 
(vgl. Weinhold, Altnord. Leben S. 472). — S. 111 wird die Annahme, 
daB unter den Nachkommen Vultvulfs Winithar und Withimer iden- 
tisch seien, mit Recht zurückgewiesen; aber ebenso falsch ist es, wenn 
Sch. ın Winithar einen Beinamen Ermanrichs finden will und diesen 
als den Wendenkämpfer deutet. Winithar ist ein bei vielen germanischen 
Stämmen belegter Eigenname (vgl. Förstemann, Altd. Namenbuch I’, 
Sp. 1619). — S. 111f. Hervarasage l. Hervararsaga.. — S. 161 Bei 
Theoderich fand die Schilderhebung schwerlich statt, da diese meist 
nur vorgenommen wurde, wenn ein neues Geschlecht die Königs- 
würde erhielt. 


Leipzig. E. Mogk. 


Otto Schlüter, Die Siedelungen im nordöstlichen Thüringen. 
Ein Beispiel für die Behandlung siedelungsgeographischer Fragen. 
Herm. Costenoble, Berlin 1903. 

Wie der Verfasser in dem Gesamttitel seines Werkes andeutet, 
verfolgt er damit einen doppelten Zweck: er will eine siedelungs- 
kundliche Studie für einen Ausschnitt deutscher Landschaft, im wesent- 
lichen das Unstrutgebiet von der Sachsenburger Pforte an, bieten, 
zugleich aber auch dadurch die methodische Behandlung siedelungs- 
geographischer Probleme fördern. Die Verbindung und gegenseitige 
Durchdringung dieser beiden wissenschaftlichen Aufgaben ist durchaus 
als glücklich und wertvoll zu bezeichnen; in beiderlei Richtung be- 
deutet Schl.s Buch einen anerkennenswerten Fortschritt. 

Die Geographie, dies ist Schl.s Grundauffassung, erblickt in den 
Siedelungen insofern Gegenstände des Forschens, als sie Teile der 
Landschaft sind; sie betrachtet sie als körperliche Gegenstände und 
untersucht ihre Lage, Größe und Form, ihre Beziehungen zu einander 
sowie ihr Verhältnis zu den übrigen Teilen der Erdoberfläche. Aber 
um zu einer kausalen, genetischen Auffassung zu gelangen, ist die 
Berücksichtigung der Gesamtheit des menschlichen Lebens nötig; es 
bedarf somit einer eingehenden Behandlung auch der geschichtlichen 
Vorgänge, um das Geographische an den Siedelungen verständlich zu 
machen. Mit dieser Forderung wird von geographischer Seite her 
eine erfreuliche Annäherung an die historischen Untersuchungen 
vollzogen. Schl. betont dabei geflissentlich, daß der Forschungs- 


Kritiken | 377 


bereich der Geographie damit nicht überschritten werde Dem gegen- 
über möchte ich grundsätzlich anerkannt wissen, daß die Siedelungs- 
kunde, in der sich siedelungsgeographische und siedelungsgeschichtliche 
Betrachtungsweise treffen, eine historisch-geographische Teil- 
wissenschaft ist, deren Wesen gerade darin besteht, die beiderlei 
Untersuchungsmethoden miteinander innerlich zu verbinden: es gilt 
nicht bloß geographische Beobachtungen an dem aus historischen 
Arbeiten übernommenen Stoff zu machen oder geographisches Wissen 
mit historischen Ermittelungen äußerlich zu verbinden, sondern mit aus- 
reichender Beherrschung der historischen wie geographischen Methoden 
in selbständiger quellenmäßiger Behandlung die einschlägigen Probleme 
zu bearbeiten. 

Schl.s Arbeit gliedert sich in vier Teile. In dem ersten werden 
der allgemeine Landschaftscharakter, die Geotektonik und Hydro- 
graphie des umschriebenen Gebietes abgehandelt. Der zweite Teil 
ist nach allgemeinen Ausführungen über die Methodik der Volks- 
dichtedarstellung einer Behandlung der bevölkerungsstatistischen Ver- 
hältnisse der Gegenwart (1895) gewidmet, wobei die Bevölkerung in 
ihrer Beziehung zur Bodenfläche sowie das Anhäufungsverhältnis der 
Bevölkerung untersucht werden. Der dritte Teil legt den geschicht- 
lichen Gang der Besiedelung sowohl für das platte Land als auch 
das Städtewesen dar; im vierten werden Lage und äußere Gestalt 
der Siedelungen behandelt. Außer einem dankenswerten Schriften- 
verzeichnis nebst Tabellen, die den Text in günstiger Weise entlasten, 
sowie zwei Tafeln (u. a. mit Grundrißtypen von Dörfern und Städten) 
sind sechs recht klare und gutausgeführte Karten im Maßstab 
1:200 000 beigegeben, bei denen in sehr bemerkenswerter Weise die 
Gemarkungen als Grundlage kartographischer Darstellung benutzt 
worden sind. 

Aus dem vielen, was Schl. in seinem Buche auch für die Auf- 
hellung der Vergangenheit Beachtenswertes und Anregendes bietet, sei 
hier auf einige Fragen der Besiedelungsgeschichte des platten Landes 
näher eingegangen, die der Verfasser originell und in fesselnder 
Weise behandelt hat. 

Interessant sind die Ermittelungen über die Ausdehnung des 
ehemaligen Sumpfgebietes der Helme und Unstrut, das schon für das 
frühere Mittelalter, ja für die urgeschichtliche Zeit nicht als wesent- 
lich größer angenommen zu werden braucht, als im Anfang des 
19. Jahrhunderts. Etwa die Linie, welche das jüngere Alluvium von 
dem Auelehm oder anderen älteren Ablagerungen (Löß) scheidet, 
begrenzte den Überschwemmungs- und Versumpfungsbereich der Flüsse. 
Zwischen dieser Grenze und der alten Grenze des Waldes lag ein 


378 Kritiken. 


mehr oder minder breiter, offener und anbaufähiger Streifen Landes, 
welcher die Möglichkeit ältester Ansiedlung bot. 

Die Perioden der Ortsgründung scheidet Schl. im wesentlichen 
nach den Ortsnamen, wobei er Arnolds verdienstliche, aber neuerdings 
in erheblichen Aufstellungen sehr angegriffene Theorie auf Thüringen 
anwendet und weiterbildet. Mit Recht betont Schl. das Bedeutungs- 
volle einer Untersuchung der Ortsnamen nach geographischen Gesichts- 
punkten. Aber in seinen Ausführungen macht sich der Mangel einer 
Durchforschung der urkundlichen Überlieferung recht fühlbar, ohne 
welche weder die Geschichte der Ortsnamengebung selbst noch auch 
die der Besiedelung des Landes hinreichend klar erkennbar ist. Die 
Bildung einer Gruppe ältester Siedelungsnamen auf -ide u. a. (freilich 
können sie ursprünglich bloße Flurnaınen gewesen sein!) hat darum 
einige Wahrscheinlichkeit für sich, weil sie auch durch topographische 
Beobachtungen gestützt wird; lehrreich ist es in dieser Hinsicht mit 
Hilfe der beigegebenen Karte festzustellen, daß auch die vorhandenen 
Wüstungen mit ähnlich gebildetem Namen in räumlichem Zusammen- 
hang mit den erhaltenen Ortschaften mit entsprechenden Namen sich 
vorfinden. Hingegen Schl.s Beurteilung der Namen auf -stedt (her- 
mundurisch-thüringisch), -ingen bez. -ungen und -leben (suebisch-anglisch 
und vielleicht warnisch) ist nicht überzeugend. Unter den an sich 
ja nicht zahlreichen auf -ingen (-ungen) finden sich verhältnismäßig 
viele mit nicht patronymischer Bildung; sie sind also nicht den be- 
kannten alamannischen (suebischen) Sippensiedelungsnamen zu ver- 
gleichen und werden wenigstens z. T. als recht alt anzusehen sein. 
Die mit Personennamen gebildeten Ortsnamen auf -ingen, sowie -stedt 
und -leben gehören einer Entwicklungsphase frühestens seit dem Be- 
ginn der großen, frühmittelalterlichen Wanderzeit an. Nun läßt sich 
beobachten, daß die zahlreichen Namen auf -stedt und -leben meist 
gesellig, je in kleinen Siedelungsgruppen, neben- und bisweilen auch 
durcheinander ohne bemerkenswerte Unterschiede in bezug auf Gunst 
der Ortslage und des Bodens oder die Siedelungsform auftreten; sie 
werden demnach nicht zwei scharf voneinander zu trennenden Zeit- 
räumen zuzuweisen, sondern in ihrem Grundbestand auf die Massen- 
kolonisation, welche die dauernd feste Besiedelung des Landes bewirkt 
hat, zurückzuführen sein. Bei der Verwandtschaft mit der Ortsnamen- 
gebung in den Ländern am nördlichen SWrande der Ostsee sowie 
nach einzelnen historischen Zeugnissen ist es am meisten wahrscheinlich, 
daß anglisch-warnische Einwanderung darauf gewirkt hat, ohne daß 
. im einzelnen scharf zwischen den beteiligten Völkerschaften geschieden 
werden kann. Mit gutem Grunde macht Schl. einen bedeutsamen 
Einschnitt in der Besiedelungsgeschichte des Landes mit der frän- 


Kritiken. 379 


kischen Eroberung von 531, die sicher auf den weiteren Landesausbau 
und die Anlage befestigter und offener Siedelungen von großem Ein- 
fluß gewesen ist. Es ist auch ganz wahrscheinlich, daß manche Orte 
mit Namen auf -hausen als Stützpunkte fränkischer Macht im Lande 
entstanden sind und die ÖOrtsnamenbildung auf dort, wenn auch 
gewiß nicht ausschließlich, so doch besonders erst den Zeiten nach der 
fränkischen Eroberung, allerdings nicht nur bis rund 800, sondern 
bis tief ins Mittelalter hinein, eigen gewesen ist. 

Was die Besiedelung einzelner Teile des Landes durch Slaven 
betrifft, so bedarf die Untersuchung entschieden einer gründlicheren 
Vertiefung in die historischen Quellen; mit den bloßen Ortsnamen 
kann sie nicht zur Genüge geführt werden. Man beachte einmal die 
Erwähnung slavischer Siedler in dem dGüterverzeichnis des Erzb. 
Lullus für Kl. Hersfeld (um 800): in Bischofshausen, in Mühlhausen, 
Remda und Rudolstadt, in Buttstedt, ?Tüngeda und Schwabhausen 
(!neben deutschen), in Rothenstein, Wennungen, Balgstädt, ?Zeißdorf, 
Lißdorf, Rudersdorf, F Ramuchesdorf und Emsen, also in lauter Orten 
mit deiftschen Namen der verschiedensten Bildung, die nicht auf -winden 
ausgehen; und auch in der jüngeren Überlieferung lassen sich in gut 
deutsch benannten Orten (z. B. Hassenhausen), bes. in der Umgegend 
von Sulza, Spuren slavischer Dorfverfassung nachweisen. 

Die Ortsgründungen in den Zeiten des mittelalterlichen Landes- 
ausbaues und die wenigen der Neuzeit sind von Schl. im wesent- 
lichen einwandfrei behandelt. 

Sehr wertvoll sind Schl.s Ausführungen über die Einteilung der 
Siedelungen nach ihrer Grundrißform. Er betrachtet zunächst rein 
deren Formcharakter und führt eine reichere und feinere Gruppierung, 
als sie bisher üblich gewesen ist (bes. in bezug auf die sog. Haufen- 
dörfer) durch; daran schließt sich der Versuch einer geschichtlichen 
Erklärung der Siedelungstypen. Das bemerkenswerteste Einzelergebnis 
ist die Ermittelung eines Dorftypus, welcher Platzdorf genannt wird: 
es sind dies Dörfer von verschiedener Größe, meist jedoch klein, 
deren Gebäude (Gehöfte) sich um einen Platz ohne strengere Anord- 
nung gruppieren. Diese Dorfform ist nach Schl.s Ansicht vermutlich 
deutschen Ursprungs; aus ihr ist einerseits durch Anbauten und durch 
Zubauen des Dorfplatzes ein Teil der deutschen Haufendörfer hervor- 
gegamgen, andererseits ist sie von den Slaven zu dem regelmäßig 
gestalteten, kreis- oder hufeisenförmigen Rundling durchgebildet 
worden. Im nordöstlichen Thüringen ist die Form des Platzdorfes 
seiner Ansicht nach mutmaßlich von den Franken eingeführt worden; 
auch für die Gewannflur, die mit dem Haufendorf im Wesen zu- 
sammenhängt, wird von Schl. im Gegensatz zu Meitzens bekannter 


380 Kritiken. 


Ansicht fränkische Erfindung vermutet. Diese aus siedelungs- 
geographischer Beobachtung hervorgegangenen Mutmaßungen sind um 
so bemerkenswerter, als bekanntlich ganz unabhängig davon auch 
Historiker neue Auffassungen über den weittragenden Einfluß frän- 
kischer Kolonisation in Deutschland, sowie über die Entstehung der 
Hufen geäußert haben (bes. K. Rübel und G. Caro); gleichzeitig mit 
Schl., ebenfalls unabhängig von ihm, hat Oppermann (WZ. XXII 211) 
für die Gegend, wo sich nach Schl. die einzige größere Gruppe von 
Ortsnamen auf -dorf im fränkischen Stammlande findet, zwischen 
Aachen und Köln, solche Ortschaften auf -dorf als von einer „Schar“ 
gegründete Neubruchsdörfer karolingischer Zeit erklärt. Von den 
anderen Haufendörfern ohne platzdorfähnlichen Kern deutet Schl. die 
einen mit geradlinigem oder rechtwinkeligem Grundriß als jüngere 
Kolonisationsformen, die anderen formlosen führt er auf allmählichen 
Ausbau in Anpassung an die örtlichen Verhältnisse zurück. Als die 
der ursprünglichen germanischen Besiedelung eigentümliche Siedelungs- 
form aber wird in Wiederaufnahme einer bekannten älteren Ansicht 
der Einzelhof oder ein kleiner Weiler vermutet. $ 

Indes so lehrreich diese Auffassung ist, so gewiß sie manche 
beachtenswerte Fingerzeige gibt, sie wird doch nicht überzeugend be- 
gründet. Schl.s sorgfältige Kartenbeilagen geben uns die Möglichkeit, 
zunächst seine Ansicht von der Bedeutung und Entstehung des Platz- 
dorfes im nordöstlichen Thüringen zu berichtigen. Sie zeigen deutlich, 
daß die Platzdörfer mit ganz wenigen, nicht beweiskräftigen Ausnahmen 
im ehemaligen Einflußbereiche slavischer Siedelung liegen, sobald wir 
uns nur klar machen, daß dieser nach den historischen Zeugnissen, 
wie oben hervorgehoben wurde, auch auf Orte mit alter deutscher 
Benennung sich erstreckte — ein Tatbestand, der eher für slavischen 
Ursprung des Platzdorfes (und Rundlings) in dieser Gegend spricht; 
doch verdient die Frage noch eingehende Nachprüfung. Ebenfalls haupt- 
sächlich im Bereiche der slavischen Ansiedlung finden sich die Straßen- 
dörfer und die von Schl. mit Recht davon geschiedenen Gassendörfer; 
sie gehören augenscheinlich zumeist einer etwas jüngeren Zeit des 
Landesausbaues an, wie schon die häufigen Namen auf -rode zeigen. 
Andererseits weisen die den Zeiten noch vor der fränkischen Er- 
oberung zuzuweisenden Ortschaften (gewiß einschließlich mancher Orte 
mit Namen auf -dorf), gemeinsam den Typus des Haufendorfes auf, 
wenn auch ınit mancherlei Formverschiedenheiten, und es ist zu 
beobachten, daß gerade die unregelmäßige Haufendorfform gern bei 
solchen Orten sich findet, welche jener Massenkolonisation der großen 
Wanderzeit ihre Entstehung verdanken; auch haben jene Dörfer 
meist großräumigere Gemarkungen. Demnach ist anzunehmen, daß 


Kritiken. 381 


schon bei diesen Besiedelungsvorgängen haufendorfförmige Orte, wenn 
auch in kleinerem Ausmaß, begründet worden sind; eine Nieder- 
lassung nach Einzelfamilienhöfen hätte den Besiedelungscharakter der 
Landschaft auch für die Folgezeit anders bestimmt. Für die Lösung 
dieser Frage wäre freilich ein Studium der Flurverfassung und der 
Flurkarten unerläßlich gewesen; sobald man die Siedelungsgeographie 
eines Teiles von Mitteleuropa genetisch erfassen will, darf auf diese 
umständliche Vorarbeit nicht verzichtet werden. 

Auch den Wüstungen hat Schl. ausgiebige Beachtung geschenkt. 
Mit glücklich gewähltem Ausdruck stellt er die Zeiten zunehmender 
und abnehmender ländlicher Siedelungsdichte als positive und negative 
Siedelungsperioden einander gegenüber. Es wird freilich auch hier 
nötig sein, das periodische Schwanken der Siedelungsdichte in histo- 
rischer Untersuchung noch genauer zu erfassen, sodaß man sich nicht 
mit dem geistvollen Vergleiche der negativen Siedelungsperioden des 
späten Mittelalters und der jüngsten Vergangenheit, wie ibn vor 
kurzem auch A. Grund für Niederösterreich angestellt hat, zu be- 
gnügen braucht. Es wird sich dann auch der Einfluß der äußeren 
und inneren Ursachen des Wüstwerdens und Wüstbleibens menschlicher 
Wohnstätten, der Kriegsereignisse, Seuchen u. dgl. einerseits, der wirt- 
schattlich-sozialen Verhältnisse andererseits, sicherer bestimmen lassen. 
Einen bemerkenswerten Gedanken, der sich in Grunds Darlegungen 
nicht findet, hat Schl. ausgesprochen, nämlich den, daß sich der 
Prozeß des Eingehens der Dörfer in den Tälern und Tiefenlinien, 
d. h. in den natürlichen Verkehrslinien oft verstärken wird. 

Nach alledem muß Schl.s Arbeit, obschon in bezug auf den 
historischen Teil manche abweichende Auffassungen geltend zu machen 
sind, entschieden als eine tüchtige und gründliche wissenschaftliche 
Leistung anerkannt werden, die auch auf Seiten der Historiker 
Beachtung und Würdigung zu finden verdient. 

Leipzig. R. Kötzschke. 


Scott, S. P. History of the Moorish empire in Europe. In 
three volumes. Philadelphia und London J. B. Lippincott Com- 
pany 1904. 8°. XII, 761; IX, 696; IX, 696 S. 45 sh. 

Ein dreibändiges Werk über die Sarazenenherrschaft mußte zu- 
nächst die Vorstellung hervorrufen, als ob man es mit einer kritischen 
Geschichte zu tun hätte. Und wenn man das lange Quellenverzeichnis 
durchsah, welches dem ersten Bande vorausgeschickt wird, so konnte 
man allerdings in der Annahme bestärkt werden, daß der Verf. auf 
Grund umfassender Studien an seinen Gegenstand herangetreten sei. 
Allerdings mußte es eine wissenschaftliche Auffassung bereits etwas 


382 Kritiken. 


fremdartig anmuten, daß das Einteilungsprinzip für die Quellenliteratur 
die Sprache abgab, in welcher die Bücher geschrieben sind, und es 
sah entschieden verdächtig aus, daß die an sich zahlreichen Quellen 
in den orientalischen Sprachen ausnahmslos in Transskriptionen an- 
geführt werden. Geradezu enttäuschend aber mußte es auf den, der 
mit hochgespannten Erwartungen an das Buch herantrat, wirken, daß 
es sich herausstellte, daß das Literaturverzeichnis die absolut einzige 
Rechenschaft darstellt, die der Verf. für seine zum Teil sehr ge- 
wagten Behauptungen zu geben für nötig befunden hat. Er läßt es 
sich zwar nicht nehmen, sehr scharf, wenn auch ohne Nennung von 
Namen, gegen diejenigen vorzugehen, die sich vor ihm mit dem 
Gegenstande beschäftigt haben. Besonders macht er ihnen zum Vor- 
wurfe, daß sie nicht fähig gewesen seien, sich in die eigenartigen 
Voraussetzungen orientalischer Auffassungen hineinzufinden, und daß 
sie aus diesem Grunde ihrer Aufgabe nicht gerecht geworden seien. 
Aber wenn man das Buch von Scott mit der sorgfältigsten Auf- 
merksamkeit durchliest, so wird man doch unbedingt zu der Über- 
zeugung gelangen, daß der Verf. auch nicht mit einem einzigen Zitate, 
auch nicht mit einer von jenen der orientalischen Ausdrucksweise so 
geläufigen blumenreichen Redewendungen dafür Zeugnis abgelegt hat, 
daß er sich eingehender als seine Vorgänger mit der orientalischen 
Literatur des Gegenstandes vertraut zu machen gewußt hat. Eine 
kritische Geschichte ist jedenfalls Scotts Buch, trotz der mannigfachen 
Kritik, die er an seinen ungenannten Vorgängern übt, nicht. Es 
genügt eigentlich, die Lobreden zu lesen, mit welchen er z. B. auf 
S. 106, Bd. I den Muhamedanismus preist, um eine Vorstellung zu 
gewinnen, welches für den Verf. die leitenden Gesichtspunkte bei 
seiner Arbeit gewesen sind. Wenn jemand bei einer vergleichenden 
Beurteilung der Bibel und des Korans von letzterem behaupten kann, 
er sei „unsurpassed by any collection of maxims ever offered for the 
guidance of mankind“, so mag man ihm noch so große Konzessionen 
in bezug auf seinen Gegenstand machen, so wird man ihm doch eine 
unparteiische Auffassung nicht zugestehen können. In der Folge ist 
diese Verherrlichung des Muhamedanismus zwar auch mehr theoretische 
Voraussetzung als erwiesene Tatsache. Der Verf. muß im Laufe der 
Darstellung, trotz der Lobeserhebungen, mit denen er gewiß nicht 
ohne Berechtigung die Förderung des geistigen Lebens durch die 
Kalifen von Cordoba hervorhebt, doch auch zugestehen, daß das Mau- 
rentum sich unfähig erwies auf politischem Gebiete die Grundlagen 
für einen dauernden Bestand seiner Herrschaft zu schaffen, und er 
weicht in der Darstellung der einzelnen Erscheinungen schließlich 
erheblich weniger von seinen Vorgängern ab, als man nach seiner 


Kritiken. 383 


grundsätzlich abweichenden Auffassung erwarten mußte. Sehr eigen- 
tümlich ist die Abgrenzung, welche der Verf. seinem Gegenstande 
zu teil werden läßt. Er führt uns zunächst in die vormuhamedanische 
Kultur Arabiens ein, um uns das Wesen des Muhamedanismus aus 
dem Volkscharakter verständlich zu machen, und ergeht sich dann in 
ziemlicher Breite über die Ausbreitung der arabischen Herrschaft über 
Nordatrika, während er im übrigen die für das Verständnis der Ge- 
samtlage unentbehrlichen geschichtlichen Vorgänge teils ganz übergeht, 
teils wenigstens ganz kurz abtut. Die Eroberung Spaniens gibt ihm 
dann wieder Anlaß zur Einschaltung eines Kapitels über die Goten, 
indem er den Faden der Darstellung völlig verliert. Seine 
Schilderungen sind Lesefrüchte, die aus einer umfänglichen aber 
kritiklosen Lektüre zusammengetragen sind, der die wissenschaftliche 
Durchdringung fehlt, die aber dafür an vorgefaßten Meinungen nicht 
arm ist. Das mag einem Zuge der Zeit entsprechen, die Chamberlains 
Grundlagen verschlingt; die wissenschaftliche Berechtigung soll eine 
solche Geschichtschreibung erst erbringen. Übrigens täte man dem 
Buche zu viel Ehre an, wenn man es mit Chamberlain vergliche, denn 
es fehlt dem Verf. durchaus die bestechende Form der geistreichen 
Darstellung, die Chamberlain nicht abzusprechen ist. Scotts Buch 
ist trocken und zerfahren, und ermüdet durch die Fülle zwecklosen 
und zusammenhanglosen Details, die der inneren Notwendigkeit ent- 
behrt. Obwohl ohne Zweifel manche durchaus berechtigte neue Auf- 
fassung in dem Buche zum Ausdruck kommt, so wird es doch selbst 
diejenige Schätzung, auf welche es an sich Anspruch erheben könnte, 
nicht finden, weil der Verf. der Aufgabe, die er sich gestellt hat, 
weder als Historiker, noch als Schriftsteller ausreichend gewachsen ist. 
K. Haebler. 


Hermann Schneider, Das kausale Denken in deutschen 
Quellen zur Geschichte und Literatur des zehnten, 
elften und zwölften Jahrhunderts. (Geschichtliche Unter- 
suchungen herausgegeben von Karl Lamprecht 2. Band, 4. Heft), 
Gotha. F. A. Perthes 1905. 115 Seiten in Oktav. 

Es ist gewiß ein großer Fortschritt im Verhältnis zu isolierter, 
rein philologisch -literarischer Kritik der Quellen, wenn man sie im 
Zusammenhang mit dem ganzen Denken ihrer Zeit zu erfassen und 
zu verstehen sucht. Nur müssen es auch wirklich die Gedanken der 
Vergangenheit sein, die man anwendet, nicht aber schematische Kate- 
gorien, welche mit Hilfe moderner Begriffe aus einer allgemeinen 
Betrachtung historischer Entwicklung entnommen sind. Solche können 
wohl zu anregender Fragestellung dienen, doch nicht die Kenntnis 


384 Kritiken. 


der Zeitanschauungen auf bestimmten einzelnen Gebieten erbringen 
oder ersetzen. Ich meine, hiermit das Verdienstliche der vorliegenden 
Schrift hinsichtlich ihres thematischen Vorwurfs und das gründlich 
Verfehlte hinsichtlich ihrer Ausführungen und Resultate bezeichnet 
zu haben. 

Verfasser konstruiert im Hinblick auf die allgemeine Entwicklung 
des Geistes, wie man sie aus Karl Lamprechts Kulturstufen kennt, 
und aus den logischen Begriffen eines modernen Denkers einen 
systematischen Gegensatz zwischen dem Prädestinationsglauben und 
dem Glauben an unmittelbare, willkürliche Eingriffe der überirdischen 
Mächte zu Gunsten oder Ungunsten des einzelnen als zwei Arten 
kausaler Begründung der Ereignisse. Letztere steht ihm auf Seiten 
vorherrschenden Persönlichkeitsgefühls, erstere auf Seiten objektiv 
gesetzesmäßiger Anschauungsweise des Geschehens; zuerst vertragen 
sich beide im Denken des einzelnen Autors, doch im Fortgange der 
Entwicklung drängt jene zeitweilig diese zurück, um mit verinner- 
lichter und erweiterter Auffassung zu ihr zurückzukehren. Und mit 
diesen Antinomien operiert Verfasser im einzelnen beispielsweise 
folgendermaßen: S. 18f. „Hrosuit führt, wie Widukind, in den Taten 
Ottos stets eine doppelte Begründung der Ereignisse ein; der König 
siegt über Herzog Gisilbert dadurch, daß sein Gebet Gott erweicht, 
aber Gott bedient sich des Grafen Udo von der Wetterau als Werk- 
zeug usw.“ 8. 15 „In der Biographie Brunos von Ruotger gibt es 
keine direkten göttlichen Eingriffe, . . . die Form göttlicher Welt- 
regierung ist bei ihm die Prädestination“. S. 17 „Der größte Teil 
von Udalrichs Leben erscheint bei dessen Biographen nicht im Ab- 
lauf eines vorherbestimmten Planes eingeschlossen, sondern als Folge 
von willkürlichem Eingreifen der Gottheit“. S. 19 „Die Prädestination 
klingt bei Liutprand hier und da an; Gott wollte von Erschaffung der 
Welt an, daß Heinrich I. deutscher Kaiser (?) werden sollte, darum 
wird er einstimmig gewählt, daneben greift aber Gott fortwährend 
direkt ein“. Ähnlich S. 9, 15, 41, 72ff., 104f. Einen solchen Gegen- 
satz zwischen prädestiniertem Weltplan und einzelnen direkten Ein- 
wirkungen Gottes gibt es wohl für Logik und Dialektik, aber für 
die praktische Anschauung des Gläubigen hat es ibn nie gegeben, 
und es gibt ihn auch heute für den Gläubigen nicht. Die ganze 
Charakterisierung der einzelnen Autoren und der Entwicklung von 
diesem Gesichtspunkt aus ist eine fortgesetzte Verkennung der tat- 
sächlichen Anschauungen. 

Ebenso unrichtig faßt Schneider die Anschauung über das Ver- 
hältnis Gottes zur Sünde und Strafe. Er verwertet fortgesetzt (vgl. 
S. 20, 28, 34, 46, 57, 58, 60, 73, 100) als eine sich in der Ent- 


Kritiken. 385 


wicklung auswirkende Antinomie, daß Gott sich zum Vollzuge seiner 
Strafgerichte einerseits sündiger Menschen und der teuflischen Mächte 
bedient, Verbrecher straflos läßt, zur Bekehrung eines Sünders Un- 
schuldige verdirbt, während andererseits der Teufel eine gewisse selb- 
ständige Macht wider Gott und dessen Getreue ausübt; er findet es 
z. B. S. 57 „neu“ bei Lampert von Hersfeld, daß es da heißt, „der 
Engel des Satans könne sich in einen Engel des Lichtes umgestalten“. 
Alles das, z. B. gerade die sich verstellende Heuchlernatur des Anti- 
christ und seiner Werkzeuge, sind aber integrierende Stücke der 
christlichen Anschauung von jeher und für immerhin; ihre Allgemein- 
gültigkeit und ihre Nutzanwendung speziell im früheren Mittelalter 
zu erweisen, falls es nötig scheint, kann ich nur an meinen Aufsatz 
in der Deutschen Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 1896/97 S. 1ff. 
erinnern. 

Ohne die tatsächliche Kenntnis der mittelalterlichen Dogmen 
kann man weder die etwa auftretenden individuellen Unterschiede 
in der Auffassung einzelner Autoren, noch die ganze Entwicklung 
erkennen, ebensowenig wie man ohne die Kenntnis des allgemeinen 
Stils einer Zeit die Eigenheiten des individuellen Stiles und dem- 
gemäß die ganze Entwicklung der Ausdrucksweise erfassen kann. Es 
entgeht daher dem Verfasser vielfach, was im Rahmen der allgemein- 
gültigen Ansichten wirklich von individueller Färbung ist, z. B. daß 
ein und derselbe Autor je nach der Literaturgattung seiner Werke 
gewisse Elemente der Anschauung mehr oder weniger hervorkehrt. 
Bei den Heiligenleben ist das so deutlich, daB auch Sch. es gelegent- 
lich bemerkt; aber Wipo bringt z. B. in seinem Trauergedicht auf 
Kaiser Konrad die gehäuften Todesfälle im Sterbejahr Konrads in 
pragmatischen Zusammenhang mit dessen Tod — ein Glauben oder Aber- 
glauben, der dem Verfasser S. 58f. bei Bruno auffällt, ohne daß er 
die allgemeinere Eigenart dieser vielfach auftretenden Anschauung 
erkennt —, in der Biographie Konrads berichtet Wipo dieselben Todes- 
fälle (außer dem Herzog Konrads, der einige Wochen später erfolgt) 
einfach als Folgen der im Heere ausbrechenden Seuche. Verfasser 
müßte gemäß seiner Methode daraus ableiten, daB Wipo sich von 
dieser zu jener Anschauung fortentwickelt habe; denn er macht ebenso 
aus dem Hervortreten dieses oder jenes Elementes der Dogmen bei 
den verschiedenen Autoren ohne weiteres eine Entwicklung der Grund- 
anschauungen nach seinem Schema. Was allenfalls Nuancen der 
immer bestehenden Grundanschauung sind, wird ihm so zu neu sich 
entwickelnden oder abgestoßenen Momenten, und man erhält dadurch 
eine ganz irrige Vorstellung vom Einzelnen wie vom Ganzen. Am 
deutlichsten zeigt sich das in folgendem Fall. Aus dem häufigeren 

Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 8. 26 


386 Kritiken. 


oder spärlicheren Vorkommen des Teufels nebst seinen Dämonen und 
der Engel nebst den Heiligen bei den verschiedenen Autoren macht 
Verfasser eine auf- und absteigende Entwicklung des Systems der 
überirdischen Hierarchie, als ob die seltenere Erwähnung dieser Mächte 
bei einem Autor darauf beruhte, daß er noch nicht oder nicht mehr 
in dem sonstigen Umfange an sie glaubte oder von ihnen wüßte! 

In der Entwicklung der Denkweise, die Verfasser konstruiert, 
weist er der kluniazensischen Richtung eine recht entstellt schema- 
tisierte Bedeutung zu: er charakterisiert sie schlechthin als Vertreterin 
einer subjektiven, sentimental gefärbten Frömmigkeit, eines demo- 
kratischen Individualismus, der gegen die Großen der Welt, der 
Bischöfe und Fürsten, gehe (S. 26). Man sollte meinen, Sackur habe 
eindringlich genug gezeigt, wie fern den Kluniacensern in ihrer ersten 
Epoche, um die es sich hier handelt, prinzipielle Tendenzen gegen die 
weltlichen Fürsten lagen, die ihre Freunde und Schützer gegen neidische 
Bischöfe waren. 

Zur Literatur des Gebietes hat Verfasser überhaupt ein eigen- 
tümliches Verhältnis: er ignoriert sie in Bausch und Bogen, so völlig, 
daß man glauben könnte, es sei nie etwas Einschlägiges über die 
christlichen Dogmen des Mittelalters und über die einzelnen Autoren, 
die er behandelt, geschrieben worden. Die Kenntnis mancher dahin 
gehöriger Monographien würde dem Verfasser die konkreten Zeit- 
anschauungen näher gebracht und seine Arbeit nützlicher gemacht 
haben. So gleicht er einem Wanderer, der die Anschauungen in einem 
fremden Lande kennen lernen will, ohne sich dessen Sprache an- 
geeignet zu haben: er macht manche zutreffende, wertvolle Beob- 
achtungen, aber er deutet sie irrig nach seinen mitgebrachten eigenen 
Vorstellungen. 

Greifswald. E. Bernheim. 


Joh. Loserth, Geschichte des späteren Mittelalters von 1197 
bis 1492 (Handbuch der mittelalterlichen und neueren Geschichte, 
herausg. von v. Below und Meinecke, Abteilung II: Politische 
Geschichte). München u. Berlin 1903. XV u. 727 Seiten. 

Th. Lindner, Weltgeschichte seit der Völkerwanderung. 
Bd. III: Vom dreizehnten Jahrhundert bis zum Ende der Konzile. 
Stuttgart u. Berlin 1903. X u. 592 Seiten. 

Zwei stattliche Werke liegen vor mir, die im wesentlichen das 
gleiche Thema behandeln, nämlich: die Jahrhunderte des ausgehenden 
Mittelalters in zusammenfassender Darstellung; beide rücken nicht 
etwa die deutsche Geschichte einseitig in den Mittelpunkt, sondern 
umspannen den ganzen Umkreis der abendländischen Kulturwelt, beide 


Kritiken. 387 


sind nur Teile eines größeren Ganzen. Trotz solcher Ähnlichkeit aber 
sind sie nach Art und Absicht so verschieden von einander, daß sie 
nicht mit demselben Maßstab gemessen werden dürfen. Loserth will 
einem gelehrten Publikum in handbuchmäßiger Form reiche Stoff- 
massen zur politischen Geschichte jenes Zeitabschnittes zugleich mit 
Quellen- und Literaturverzeichnissen vorlegen, Lindner sucht einem 
weiteren Kreise seinen inhaltlich reicheren, alle Seiten des Kultur- 
lebens umfassenden Gegenstand durch beschränkende Auswahl und 
sinnvolle Verknüpfung mundgerecht zu machen. 

Loserths Aufgabe ist die undankbarere; ja, man kann wohl 
die Frage aufwerfen, ob sich heute, wo wir die Wandlungen des 
staatlichen Lebens mehr und mehr in engster Beziehung zu recht- 
lichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen Momenten begreifen gelernt 
haben, bei einer umfassenderen Gesamtdarstellung die Beschränkung 
auf die politische Geschichte wirklich noch empfiehlt. Praktisch durch- 
führbar in vollem Umfange ist sie ohnehin nicht. Welch ein Unding, 
wenn etwa für einen Abschnitt des Mittelalters auch noch die Kirchen- 
geschichte von der staatlichen abgetrennt werden solltel Selbst- 
verständlich nimmt sie denn auch in Loserths Buche geradezu eine 
zentrale Stellung ein. Im übrigen aber hat er sich doch sehr ängst- 
lich, wie mir scheint allzu ängstlich, an die ihm durch die Einteilung 
des gesamten Handbuches auferlegte Beschränkung gehalten. Weit- 
gehende Kompetenzüberschreitungen wären da geradezu geboten gewesen. 
Denn wie die Gesamtkultur der Völker in ihrem staatlichen Leben 
ihren Brennpunkt findet, so müssen alle diejenigen Seiten der historischen 
Entwickelung in einer Darstellung der politischen Geschichte berück- 
sichtigt werden, deren Kunde zum tieferen Verständnis dieses staat- 
lichen Lebens beiträgt. L&äßt man sie außer Acht, so verzichtet man 
von vornherein auf den Hauptreiz historischen Erkennens, der in dem 
Vordringen von der Kette der äußeren Geschehnisse zu ihren geheimeren 
Ursachen liegt. 

Loserth mochte sich zu einem solchen Verzicht für verpflichtet 
halten. In der Tat zieht er verfassungsgeschichtliche, wirtschaftliche 
und soziale Vorgänge nur soweit in den Kreis seiner Betrachtung, 
als es schlechterdings unumgänglich war, um die Reihe der äußeren 
Ereignisse zu schließen, und derartige Ausführungen gehören dann 
fast durchgängig zu den allerschwächsten Stellen des Buches. Ich 
möchte keinem Anfänger raten, sich an der Hand der hier gegebenen 
Referate klare Vorstellungen bilden zu wollen etwa über Inhalt und 
Bedeutung der großen Privilegien Kaiser Friedrichs II. für die geist- 
lichen und weltlichen Fürsten Deutschlands (S. 79 u. 99), über die 
Entwickelung des Kurfürstentums (S. 129), die Entstehungsgeschichte 

26* 


388 Kritiken. 


der deutschen Hanse (S. 135ff.) oder über Ursachen und Wirkungen 
der großen Ständekämpfe zur Zeit Wenzels (S. 422ff.), — um nur 
einiges herauszugreifen. Man vermißt da allenthalben Treffsicherheit 
im einzelnen und klare Herausarbeitung des Wesentlichen. 

Auch bei einer Beschränkung auf das rein Politische konnte 
natürlich immer noch ein höchst anregendes und lehrreiches Buch ent- 
stehen, wenn geistvolle Auffassung, lebendige Anschauung, psycho- 
logisches Nachfühlen, künstlerische Darstellung das Ihrige taten. Hier 
aber erhob sich eine neue Schranke mit der Aufschrift: „Handbuch“! 
Für ein Handbuch scheint das alles nach der landläufigen Vorstellung 
verpönt zu sein. Ein Handbuch soll nur völlig gesichertes Tatsachen- 
ınaterial zusammenstellen, es hat mithin möglichst trocken, nüchtern 
und langweilig zu sein! Ich selbst bin nicht dieser Ansicht und habe 
z. B. Karl Müllers Kirchengeschichte trotz ihrer handbuchmäßigen 
Form niemals trocken und langweilig gefunden. Aber das Vorurteil 
besteht einmal und Loserth hat sich ihm angeschlossen, indem er auf 
eine wirkliche geistige Durchdringung des Stoffes verzichtete und sich 
auf das Erzählen der tatsächlichen Vorgänge beschränkte. Auch die 
Charakteristiken der führenden Persönlichkeiten sind fast durchgängig 
ganz knapp und dürftig gehalten; man vergleiche z. B. das, was über 
einen Simon von Montfort, Karl von Anjou, Rudolf von Habsburg, 
Kaiser Heinrich VII., Ludwig d B., Benedikt XIII. und so manche 
andre gesagt ist, während gelegentlich sehr viel Raum auf neben- 
sächliche Einzelheiten verschwendet ist. Wozu etwa eine so aus- 
führliche Schilderung der Schlacht bei Mühldorf 1322? Ein unter- 
richtendes Einführen in den bisherigen Gang und gegenwärtigen Stand 
der Forschung, sowie eine Darstellung der wichtigsten Kontroversen, 
wie sie z. B. in einzelnen Abschnitten des Gebhardtschen Handbuches 
der deutschen Geschichte erfolgreich versucht ist, hat Loserth eben- 
falls grundsätzlich unterlassen. 

Auf eine durchgehende Lektüre hat er also sein Buch offenbar 
nicht berechnet. Außer den Rezensenten (ich selbst habe rund 
500 Seiten gelesen) wird schwerlich jemand auf diese Idee verfallen 
oder sie doch zum mindesten nicht zur Durchführung bringen. Nur 
als ein Nachschlagewerk will das Buch zweifellos beurteilt sein; es 
will rasch und sicher über die rein tatsächlichen Vorgänge, sowie über 
Quellen und Literatur unterrichten und dem Gelehrten und Lernenden 
in vielen Fällen längeres Suchen und ausgedehntere Lektüre ersparen. 
Das mag ein reichlich eng gestecktes Ziel sein, aber der Kritiker hat 
weitergehende Wünsche zu unterdrücken und sich vor allem die Frage 
vorzulegen: Wird die Leistung dieser Absicht gerecht? 

Bis zu einem gewissen Grade kann ich diese Frage wohl bejahen. 


Kritiken. 389 


Eine gewaltige Stoffmasse ist mit anerkennenswertem Fleiße zusammen- 
getragen. Übersichtliche Gruppierung und ein (freilich nicht durch- 
gehends genaues) Register erleichtern das Auffinden. Insbesondere 
für die außerdeutsche Geschichte, für die wir in der Regel die Nach- 
schlagewerke nicht gleich zur Hand haben, etwa die spanische, nor- 
dische, osteuropäische, aber auch die französische, englische und päpst- 
liche wird das Buch gute Dienste tun; zu einer ersten oberflächlichen 
Orientierung kann es da als durchaus brauchbar bezeichnet werden. Weiter 
aber vermag ich bei allem guten Willen mein Lob nicht auszudehnen. 
Einen Ersatz für das eigne Erarbeiten bietet uns Loserth abgesehen von 
wenigen Abschnitten des 14. und 15. Jahrhunderts, in denen er 
besonders gut zu Hause ist, nicht; denn dazu ist seine Arbeitsweise 
längst nicht sauber und verläßBlich genug. Das muß auch derjenige, 
der sich von aller Splitterrichterei einer so ausgedehnten Arbeits- 
leistung gegenüber völlig frei weiß, mit Schärfe betonen; denn wird 
nicht gleich im Anfang für gutgläubige Benutzer eine Warnungstafel 
errichtet, so wird sich eine Flut von schwereren oder leichteren Irr- 
tümern und Versehen, die zum Teil auch in mangelhafter Druck- 
legung ihren Grund haben mögen, aus diesem Buche in die populäreren 
Werke und Monographien ergießen. Wollte ich alles das hier ver- 
zeichnen, was ich mir bei der Lektüre am Rande angemerkt hahe, 
so würde ich den Leser arg ermüden. Für ein einzelnes Kapitel, 
die Darstellung der sizilianischen Vesper, findet er Belege bereits von 
O. Cartellieri in seinem Buche: „Peter von Aragon und die sizilianische 
Vesper S. 202 zusammengestellt. Hier und da glaubt man das 
Hineinarbeiten jüngerer Forschungen in einen älteren Entwurf wahr- 
zunehmen, der dann doch mit den neuen Ergebnissen nicht in Ein- 
klang gebracht ist. S. 208 wird etwa Bonifaz VIII. nach Finke „um 
die Mitte der dreißiger Jahre“ des 13. Jahrhunderts geboren, aber 
S. 231 stirbt er trotzdem im Jahre 1303 als „ein Greis von 86 Jahren“. 
Auch den allgemeinen Satz S. 232: „Über Bonifaz VIII. selbst urteilten 
die Zeitgenossen nicht ungünstig“ kann man heute doch unmöglich 
mehr aufrecht erhalten. S. 173 findet man einen Hinweis auf Stern- 
felds Buch „Ludwigs des Heiligen Kreuzzug nach Tunis 1270“ gerade 
zu einer Stelle, die zu seiner Hauptthese in schroffem Widerspruche steht. 
Ähnlich ist S. 94 Scheffer-Boichorsts Abhandlung „Das Gesetz Kaiser 
Friedrichs II. De resignandis privilegiis“ zwar angeführt, aber die 
Darstellung auf S. 81 zeigt, daß sie nicht benutzt ist. — 

Eine Reihe andrer Aussetzungen betrifft kurze Charakterisierungen, 
die geeignet sind, falsche Vorstellungen zu erwecken. Kaiser Heinrich VI. 
war nach S. 6 kein ‚hervorragender Staatsmann“, während auf Man- 
fred Friedrichs II. „hohe Herrschergaben übergegangen waren“ (S. 125). 


390 Kritiken. 


Karls IV. Selbstbiographie wird „anmutig“ genannt (8. 291), und 
Wenzel erscheint als „ein Freund strenger Gerechtigkeit“ (S. 418). 
Ob Innozenz III. wirklich der auf die „Einheit und Unabhängigkeit 
Italiens“ hinzielenden Richtung auch da entgegengekommen ist, „wo 
sie seiner eigenen Überzeugung nicht entsprach“ (S. 10)? Betrefis 
der Verträge Ludwigs d. B. mit Friedrich dem Schönen scheint mir 
die Auffassung Pregers nicht genügend berücksichtigt. 

Von weiteren Verfehlungen erwähne ich etwa die Angabe, daß 
Otto IV. 1198 erst 16 Jahr alt gewesen sei (S. 29); vgl. Reg. 
Imp. V, 185b. Nicht nur das Spolienrecht, sondern (nach Krabbo) 
auch das Regalienrecht wird von Otto IV. und Friedrich II. preis- 
gegeben (S. 32. 36). Die Berufung des Deutschordens und die 
Bestätigung des Kulmerlandes durch Friedrich II. erfolgte bereits 1226 
(S. 134). Mehrere falsche Friedriche sollen sich 1261 gegen Manfred 
empört haben (S. 142). Karl Martell war der Enkel, nicht Sohn 
Karls von Anjou (8.189). Der erste Schweizer Bund gehört in die 
Zeit des Interregnums, nicht die Friedrichs II. (S. 262). Das völlige 
Übergehen Lupolds von Bebenburg (z. B. S. 285), der in dem ganzen 
Buche nicht erwähnt wird, berührt seltsam. Ebenso war S. 364 der 
Friede von Wordingborg 1365 zu nennen. S. 413 heißt es: „Am 
22. Mai 1398 berief Karl VI. (von Frankreich) abermals eine Ver- 
sammlung“ etc. Aber von dem ersten Nationalkonzil des Jahres 1395 
ist nirgends die Rede. 

Ich will derartige Beispiele nicht häufen. Falls eine zweite Auf- 
lage des Buches nötig wird, läßt sich, wie man sieht, recht vieles 
verbessern, und ich wäre gern bereit, dem Herrn Verf. dafür die 
weiteren Bemerkungen meines Exemplars zur Verfügung zu stellen. 

Mehr als diese und andre Irrtümer, die sich gänzlich nur sehr 
schwer in einem derartigen Buche vermeiden lassen, die aber immer- 
hin weniger zahlreich und erheblich sein dürften, fällt für eine un- 
günstige Beurteilung die Art ins Gewicht, wie die Bibliographie 
behandelt ist. Hier glaube ich in der Tat, daß der Nutzen, den 


mancher Hinweis auf entlegenere Literatur — namentlich bei den 
Geschichten der Länder, für die wir noch nicht eine eigene Biblio- 
graphie besitzen — dem erfahrenen Forscher etwa bringen kann, 


mehr als aufgehoben wird durch die Schädigungen und Hemmnisse, 
welche die hier besonders stark hervortretende Unsauberkeit der Arbeits- 
weise zeitigen wird. Ich sage „dem erfahrenen Forscher‘ können die 
Hinweise gelegentlich auch Nutzen bringen; der Anfänger wird diesem 
Wust von wertvollen und gänzlich wertlosen Büchertiteln gegenüber, 
über die man als Motto das Schillersche Wort „Ohne Wahl zuckt 
der Strahl‘ setzen könnte, ohnehin verraten und verkauft sein. Weniger 


Kritiken. 391 


wäre hier unendlich viel mehr gewesen! Und dazu nun diese endlose 
Menge von veralteten Zitaten, Irrtümern, Flüchtigkeiten und Druck- 
fehlern! Die mißlichen Bibliotheksverhältnisse, die Loserth in dem 
Vorwort beklagt, kommen da als Entschuldigung kaum in Betracht. 
Mag doch dies oder jenes wichtigere Werk fehlen; darauf lege ich 
gar kein besonderes Gewicht. Wohl aber darauf, daB das Gegebene 
so arg unkritisch und ungenau ist und so durchaus keinen Verlaß 
bietet. Schlimm war von vornherein, daß Loserth die mangelhaften 
Zusammenstellungen am Ende des zweiten Bandes von Potthasts 
Bibliotheca medii aevi wenigstens zum Teil zugrunde gelegt zu 
haben scheint. 

Ich greife zur Probe zwei der bibliographischen Abschnitte heraus. 
Zunächst den zu § 7: Innozenz III. und der deutsche Thronstreit. 
Die Quellen- und Literaturangaben füllen gerade eine Seite. Folgendes 
wäre der Reihe nach zu verbessern: 1) Die Aufzählung „Coron. 
Ottonis reg. a. 1198. Coron. Ottonis imp. 1209. MM. G. LL. II, 1“ 
ist sinnlos und irreführend, nachdem vorher der zweite Band der 
Constitutiones genannt ist, der die neuere und bessere Ausgabe jener 
Stücke enthält. Der naive Leser muß aus dem ausdrücklichen Hin- 
weis folgern, daß für diese Urkunden ausnahmsweise der ältere Druck 
vorzuziehen sei. 2) Statt der veralteten Ausgabe der Reinhardsbrunner 
Annalen von Wegele war die Monumentenausgabe Holder-Eggers zu 
zitieren. 3) DaB Burchards von Ursperg Chronik bis 1225 reicht, 
darf man seit Gronaus Untersuchung nicht mehr sagen. 4) Die 
Chronica regia Coloniensis darf nur in der Oktavausgabe angeführt 
werden; übrigens hat das im XXII. Bande der Scriptores gedruckte 
Stück mit dem deutschen Thronstreit auch nicht das mindeste zu 
tun. 5) Das Chronicon Sampetrinum Erphordense ist mit verändertem 
Titel in der neuen Ausgabe Holder-Eggers zu benutzen. 6) Stubbs’ 
Ausgabe des Gervasius von Canterbury ist 1879, nicht 1859 erschienen. 
Dessen hier sogenannte „Chronica maior“ und „minor“ verdienen die 
Erwähnung an dieser Stelle übrigens kaum. — Die neue Ausgabe 
des Sicard von Cremona konnte Loserth noch nicht anführen. — 
7) „Narratio de morte Ottonis IV., Martene, Thes. anecd. IIL., Narrat. 
de testamento et morte imp., ed. Origg. Guelf. III, 840.“ Kein Leser 
wird aus dieser Angabe erschließen können, daß diese beiden Berichte 
identisch, und die letzte Ausgabe nur ein Abdruck der ersten ist. 
Die Angabe ist offenbar aus Potthast übernommen. 8) Die Anführung 
„Die Kaiserchronik“ ist irreführend. Es soll heißen: „Erste (bair.) 
Fortsetzung der Kaiserchronik“, und warum der Anfänger sich erst 
bei Potthast den Rat holen soll, daß er natürlich nur die Monumenten- 
ausgabe von E. Schröder zu benutzen bat, ist nicht ersichtlich. 9) Der 


392 Kritiken. 


Herausgeber der Gedichte Walters von der Vogelweide heißt Wilmanns. 
10) Die Schrift von Grotefend ist eine Jenaer Dissertation 1886, 
nicht „Stuttgart 1901“ erschienen. Dieser Zusatz ist offenbar von 
Jastrow-Winters Buch her vier Zeilen heruntergerutscht und irrig 
wiederholt. 11) Statt „Niderländer* lies „Niederländer“. — Die 
Arbeiten von Engelmann und Lindemann sind Programmschriften. 
Solche Kennzeichnung ist doch für das Auffinden erwünscht. — 
12) Die Arbeit von Riant steht Revue des questions historiques XVII 
und XVIII. 13) Vor der Abhandlung: „Ottos IV. Versprechungen 
an Innozenz III.“ ist der Name des Verfassers: „Lindemann“ aus- 
gefallen. 14) Statt „Krabbe“, lies „Krabbo“. 15) Das Buch von 
L. v. Borch ist 1882 erschienen. — Da ein Auflösungsverzeichnis 
fehlt, dürften übrigens so unverständliche Siglen wie „H. T.“ = „Histor. 
Taschenbuch“ dem Anfänger rätselhaft bleiben. 16) Die Arbeit von 
Münster über „Konrad v. Querfurt“ steht von den beiden andern 
Schriften über den „Kanzler Konrad“ so getrennt, als behandelte sie 
eine andere Persönlichkeit. 17) Statt „Roßbach“ lies „Rosbach“. 

Ich gehe in derselben Weise die Bibliographie zu § 22: „Die 
selbständige Regierung König Heinrichs in Deutschland 1229—1235“ 
durch, die knapp eine halbe Seite umfaßt, und bemerke Folgendes: 
1) Für die Vitae der h. Elisabeth wäre besser auf die Bibliotheca 
hagiographica latina der Bollandisten, als auf Potthast zu verweisen. 
2) Conradus de Fabaria besser in der Ausgabe Meyers von Knonau 
anzuführen. 3) Statt „Chronic. Erphord. Böhmer FF. II, 388“ wäre 
zu zitieren: „Annales Erphordenses fratrum Praedicatorum“ in der 
Oktavausgabe von Holder-Egger (früher übrigens seit Böhmer auch 
schon SS. XVI gedruckt). — Die Schrift von Lindemann ist eine 
Dissertation. — 4) L. v. Heinemanns Buch über Heinrich v. Braun- 
schweig hat an dieser Stelle nichts verloren, da Heinrich schon 1227 
starb. Es ist 1882 erschienen, nicht 1886. 5) Hausraths Schrift 
über den Ketzermeister Konrad ist zwar 1861 als Dissertation 
erschienen, aber besser in der überarbeiteten Gestalt: kleine Schriften 
1883 anzuführen. Hier hätte man Winkelmanns Aufsatz aus der 
deutschen Rundschau Bd. 28 lieber als manches andre erwähnt gesehen. 
— Die Schrift von Beck und die von Rohden 1885 sind Disser- 
tationen. — 6) „Wenk (lies Wenck) H Z. 69“: in dieser kurzen An- 
gabe, aus der nicht einmal das Thema zu ersehen ist, geht diese 
weitaus beste Arbeit über die h. Elisabeth für den Uneingeweihten 
völlig verloren. 7) Zu der Abhandlung von Weller fehlt die Bände- 
zahl 4 der Würt. Vjhefte. 8) Aus dem „niederen deutschen Kirchen- 
gut“ unter Friedrich II. in der bekannten Schrift von Geffken (lies 
Geffcken) ist ein „niederdeutsches Kirchengut‘ geworden. 


Kritiken. 393 


Dort 17 Verfehlungen auf einer ganzen, hier 8 auf knapp einer 
halben Seite; es ist das gleiche Verhältnis! Ich. will nicht behaupten, 
daß es in allen bibliographischen Abschnitten ebenso oder annähernd 
ebenso obwaltete. Es gibt einzelne, die aus gründlicherer Kenntnis 
heraus zuverlässiger unterrichten, aber doch nur einzelne; die meisten 
scheinen nicht viel besser gearbeitet zu sein, und sind sie so wirk- 
lich noch von Nutzen? Hier müßte für eine zweite Auflage eine 
völlige Neugestaltung vorgenommen werden. 

Von der stilistischen Formgebung des Buches brauche ich nicht 
ausführlicher zu reden; sie ist stets völlig unindividuell, aber meist 
korrekt. Doch fallen Wendungen wie „Es fragte sich nun darum“ 
(S. 42), „die Frage über“ (S. 431), „für den Fall, als“ (S. 97. 118), 
„der Umstand, als“ (S. 318) das „Ende auf dem Galgen“ (S. 219) 
und ähnliche störend auf; ein vorangestelltes Partizip, das sich nicht 
auf das Subjekt des Nachsatzes bezieht, ist mir stets unleidlich („Von 
den Mitbürgern mit Spott und Hohn verfolgt, als Tor verschrien, 
machte seine Predigt allmählich doch Eindruck“, S.18 und ähnlich 
S. 24. 29), und schön wird man etwa den folgenden Satz auf S. 465 
nicht finden: „Gegenüber der Lehre der meisten französischen Theo- 
logen, nach welcher die Kirche die Gemeinschaft von Gleichberechtigten 
ist, welche die Befugnis besitzt, sich die ihren Bedürfnissen ent- 
sprechende Verfassung zu geben, wonach diese also eine repräsentative 
ist, lehrt Gerson“ etc. ` 

Ich bedaure lebhaft, einem Werke, an das ein hochverdienter 
Fachgenosse eine bedeutende Summe von Kenntnissen und Fleiß ge- 
wandt hat, nicht höhere Anerkennung zollen zu können, aber nach 
dem Gesagten wird man es verstehen, wenn ich das Buch nicht mit 
Befriedigung aus der Hand zu legen vermag. — 

Ich wende mich dem Werke Lindners zu und kann mich da 
wesentlich kürzer fassen. Nicht über das ganze groBe Unternehmen 
seiner „Weltgeschichte seit der Völkerwanderung“ habe ich hier zu 
urteilen. Nur mit dem vorliegenden dritten Bande habe ich es zu 
tun, und ob mein Urteil über ihn auch auf die übrigen zutrifft 
(soeben ist bereits der vierte Band erschienen), muß ich dahingestellt 
lassen; es ist da immerhin zu beachten, daß der Verfasser nach seinem 
eignen bisherigen Schaffen mit dem ausgehenden Mittelalter gewiß 
am innigsten vertraut ist. — 

Um es gleich herauszusagen, die Gesamtleistung verdient in hohem 
Maße Anerkennung! Niemand wird von diesem neuen Unternehmen 
die Fülle von Originalarbeit und die Summe tiefster historisch-politischer 
Weisheit erwarten, wie sie die Weltgeschichte Rankes trotz mancher 
Altersschwächen charakterisiert. Der vorliegende Band kann um so 


394 Kritiken 


weniger mit jener verglichen werden, als die von Ranke hinterlassenen 
älteren Aufzeichnungen gerade für das 14. und 15. Jahrhundert einiger- 
maßen dürftig sind. Auf der andern Seite bleibt die große Weber- 


sche Weltgeschichte doch nur eine — übrigens immer mehr ver- 
altende — Stoffkompilation ohne tiefere geistige Durchdringung. 
Zwischen beiden — denn die aus der Zusammenarbeit mehrerer 


Gelehrten hervorgegangenen Weltgeschichten kommen zur Vergleichung 
kaum in Betracht — nimmt Lindners Buch eine selbständige Stellung 
ein. Es umspannt den gesamten Umkreis der Erde, soweit sie an 
dem großen Gange der weltgeschichtlichen Entwicklung teilgenommen 
hat, und sucht möglichst gleichmäßig alle Zweige des Kulturlebens 
der Menschheit zu verfolgen. Es ist nicht in erster Linie für Gelehrte 
geschrieben, sondern wendet sich an die weitesten Kreise; aber es ist 
populär im besten Sinne. Gerade dafür besitzt Lindner eine Reihe 
höchst schätzenswerter Gaben, die auch die Zunftgelehrten gewiß um 
so weniger geringschätzen werden, weil sie unter uns Deutschen in 
der Regel seltener vertreten sind, als unter Franzosen und Engländern: 
nämlich durchgreifende Beschränkung auf das Wesentliche, kluge 
Ökonomie, gefüllige Gruppierung, knappste Formgebung. Der Verfasser 
verliert sich nie in seinen Stoff, sondern behält trotz der Massen- 
haftigkeit stets die Herrschaft über ihn; die Darstellung ist trotz 
ihrer Gedrängtheit nicht ganz ohne Farbe. Ich kann mir welt- 
geschichtliche Werke über den gleichen Zeitraum vorstellen, die uns 
noch tiefer in das geheime Getriebe historischen Lebens einführten, 
die großen Zusammenhänge noch wuchtigersherausarbeiteten, die 
Wechselbeziehungen und Bedingtheiten hier und da nach Rankescher 
Art noch blendender erhellten. Man kann sich wohl auch eine be- 
deutendere philosophische Durchdringung des Stoffes denken, und ich 
möchte vermuten, daß von fachmännisch philosophischer Seite manche 
dahin schlagende Ausführung für etwas flach gehalten wird. Lindner ist 
freilich an den geschichtsphilosophischen Problemen keineswegs vorbei- 
gegangen und manche der Erörterungen seines Einleitungsbandes spielen 
auch in die Darstellung dieses Abschnittes hinein. So war es viel- 
leicht verdienstlich, die nachgerade fast zum Dogma erstarrte Ansicht 
von der historischen Entwickelung aus Gebundenheit zu individueller 
Befreiung einmal kühnlich in Zweifel zu ziehen, wenn auch die An- 
regung zu erneuter Prüfung mir fruchtbarer erscheint, als Lindners 
eigne Aufstellungen. Ausführlicher hier auf diese Dinge einzugehen, 
ist natürlich nicht möglich. Im ganzen herrscht in dem Buche ein 
vorurteilsfreier gesunder Menschenverstand, der zum mindesten das 
Gute für sich hat, daß er eine Vergewaltigung des Stoffes nach vor- 
gefaßten philosophischen Gesichtspunkten nicht aufkommen läßt. Und 


Kritiken. 395 


geschickter — das ist das bezeichnende Adjektiv für diese Leistung 
— hätte sich wohl kaum einer der lebenden deutschen Historiker der 
großen Aufgabe zu entledigen vermocht, als Th. Lindner. 

Für den Gesamtplan seines Werkes ist der vorliegende Band 
von der höchsten Bedeutung. Denn nach Lindners Auffassung, über 
die sich gewiß reden läßt, finden jene großen Wandlungen, die im 
13. Jahrhundert anheben: Übergang zur Geldwirtschaft, Anteilnahme 
des städtischen Bürgertums am politischen Leben, Herausbildung 
nationaler Staaten, Loslösung von der kirchlichen Bevormundung und 
Entstehung einer neuen Weltanschauung ihren Abschluß erst im 
17. Jahrhundert, so daß auch die Reformation keinen epochengchenden 
Einschnitt in diesen Gesamtzeitraum macht. Da erscheinen die Aus- 
führungen dieses Teils geradezu als Grundlegung für die folgenden 
Bände. 

Von einer auch nur flüchtigen Skizzierung des Inhalts muß hier 
selbstverständlich abgesehen werden. Wichtig für die Gesamtbeurteilung 
ist die Frage, wie weit die Arbeit im einzelnen einer kritischen 
Prüfung Stand hält. Natürlich bleiben da manche Wünsche unerfüllt, 
und auch an gelegentlichen Versehen fehlt es nicht. Ein Mangel, 
der sich schwer ganz vermeiden läßt, ist der, bei kulturellen Durch- 
schnittsschilderungen die verschiedenen Zeiten allzu stark zusammen- 
zuziehen und dem Entwickelungsmomente nicht genügend Rechnung 
zu tragen. Das tritt z. B. bei der Kostümschilderung S. 158 hervor, 
noch mehr bei den Darlegungen der wirtschaftlichen Verhältnisse 
S. 200ff., wo die Unbestimmtheit der Ausdrücke und der Mangel 
jeglicher Zeitangaben geradezu störend wirkt. Im allgemeinen aber 
kann die Arbeitsweise als gründlich und zuverlässig bezeichnet werden, 
und wenn ich hier noch eine Anzahl von Wünschen zusammenstelle, 
so geschieht es weniger, um mein günstiges Urteil einzuschränken, 
als vielmehr, um mein Interesse an einer Vervollkommnung des Werkes 
in der zweiten Auflage zu bekunden. 

S. 7: Otto IV. verzichtete auf das Spolien- und Regalienrecht 
(Krabbo). Ob Papst Klemens III. der Oheim Innozenz’ III. war, 
erscheint nach Luchaire zweifelhaft. S. 9: lies „Tolosa“ statt „Toledo“. 
S. 10ff. scheinen mir die politischen Fähigkeiten Innozenz’ III. denn 
doch unterschätzt zu sein. S. 37 erweckt die Darstellung den Ein- 
druck, als habe 1245 Thaddäus von Suessa den Aufschub für seinen 
kaiserlichen Herrn schon vor Beginn des Lyoner Konzils erwirkt. 
S. 52 möchte man den Vorwurf der Pflichtvernachlässigung für 
Friedrich II. namentlich hinsichtlich der Mongolengefahr zum min- 
desten abgeschwächt sehen, denn der Hauptteil der Schuld fällt da 
doch unzweifelhaft auf den Papst. S. 56 lies: „Ludwig IL“ statt 


396 Kritiken. 


„Otto“ von Bayern. S. 61 lies: „Ludwig IX.“ statt „Ludwig X.“ 
S. 70 besser: „spätkarolingische Zeiten“. S. 84 wäre der Kartäuser- 
orden besser bei den neuen ÖOrdensgründungen aufgezählt. S. 119: 
ob man der älteren französischen Geschichte im Gegensatze zur deutschen 
„ruhige Sammlung“ zuschreiben kann? S.174: Die Reste staufischer 
Pfalzen in Gelnhausen und Eger sind doch nicht die einzig erhaltenen! 
H 198 war die Abhängigkeit der Champagner Messen von dem 
flandrisch-italienischen Wollhandelszuge schärfer zu betonen. S. 208 
ist bei der Erörterung des Satzes „Stadtluft macht frei“ die einjährige 
Frist wohl nur versehentlich weggelassen. S. 226: Konrads IV. Königs- 
urkunde in deutscher Sprache ist von 1240 (nicht 1250), und nach 
den neueren Untersuchungen Zeumers ist schon das große Mainzer 
Reichslandfriedensgesetz von 1235 als erste in deutscher Sprache 
verfaßte Urkunde der Reichskanzlei zu nennen. S. 235: Königsberg 
ist doch wohl nicht nach König Ottokar von Böhmen, sondern in 
Anlehnung an die Kreuzfahrerfeste Montroyal im südlichen Palästina 
benannt worden. S. 260: Karl von Anjou wurde von Papst Klemens IV. 
nicht nur zum „Friedensstifter“, sondern bald geradezu zum „Reichs- 
vikar“ von Toskana ernannt. S. 264: Zur sizilianischen Vesper vgl. 
auch hier die Verbesserungen in dem obengenannten Buche von 
O. Cartellieri. S. 315 wird der Widerspruch zwischen der politischen 
Ohnmacht Italiens und seiner hohen nationalen Kultur ein einzig 
dastehender Vorgang genannt, S. 320 die ähnlichen Verhältnisse Deutsch- 
lands ebenso als „einzig“ bezeichnet. S. 318 und 363: An Scheffer- 
Boichorsts Bestimmung der Abfassungszeit von Dantes Monarchie 
scheint mir gegen Grauert und ältere Ansätze durchaus festgehalten 
werden zu müssen. S. 321 sind die Namen „Salier“ und „Staufer“ zu 
vertauschen. Ebenda: Hat Philipp von Schwaben wirklich ein Reichs- 
steuerprojekt erwogen? S. 323 hält Lindner trotz alles Widerspruches 
im wesentlichen an seiner Kurfürstentheorie fest. S. 335 ist die 
Angabe über die bayrische Stimme, namentlich nach den neueren 
Darlegungen Zeumers, nicht ganz genau. 8.339 ist „Herr“ Dubois 
wohl nur Druckfehler für „Pierre“ Dubois. — Gelegentlich wünschte 
man klarere Herausarbeitung des ursächlichen Zusammenhangs, so 
S. 356, wo das Unternehmen Adolfs von Nassau gegen Thüringen 
und sein englisches Bündnis gegen Frankreich doch offenbar wegen 
der Subsidienzahlung Englands in engster Beziehung zu einander 
stehen; so S. 358, wo der Verfasser sich über die Verabredungen 
Albrechts I. mit Philipp dem Schönen, die der Hauptanlaß zu seinem 
Konflikt mit den rheinischen Kurfürsten wurden, nach den Funden 
von Weiland (Nachr. der Gött. Ges. 1894) und Schwalm (Neues 
Archiv XXIII) bestimmter ausdrücken konnte. Nach Redlich ist 


Kritiken. 397 


Albrecht I. etwa 1254 geboren, war also bei seinem Tode noch längst 
nicht sechzigjährig (S. 360); ebenso war Kaiser Heinrich VII. nach 
Werveke zur Zeit seiner Wahl erst etwa 32jährig, nicht beinahe 
vierzig Jahr alt (S. 361). S. 442 lies „Johann“ statt „Philipp“ von 
Burgund. S. 453: Die Ansprüche der Päpste auf Verfügung über 
die „in curia vakanten“ Kirchenämter reichen meines Wissens nicht 
bis auf Innozenz III., sondern nur bis auf Klemens IV. (1265) zurück. 
S. 469 verdiente die eigenartige Erscheinung des Rulman Merswin 
vielleicht doch eine ausdrückliche Erwähnung. S. 471 unten sind 
die Bemerkungen über die Kunst des ausgehenden Mittelalters allzu 
nichtssagend. S. 485 wird nicht deutlich, weshalb die Glieder des 
rheinischen Städtebundes von 1381 von vornherein in ganz andrer 
Lage waren, als die des schwäbischen, nämlich hinsichtlich der Reichs- 
steuern und Verpfändungsgefahr. $. 488 kann man wohl von einer 
städtischen Tyrannis des Rudolf Brun in Zürich reden, aber diese 
Ausnahme bestätigt freilich nur die sonst für Deutschland geltende 
Regel, weil hier offenbar direkt das italienische Vorbild wirkte. S. 489 
wünschte man einen kurzen Hinweis auf die Nepomuklegende. S. 520 
ist wieder der Kausalzusammenhang nicht scharf herausgearbeitet, da 
die Abreise Benedikts XIII. nach Perpignan erst die Folge seiner 
Erkenntnis war, daß er sich auf seine Kardinäle nicht mehr verlassen 
konnte. — 

Die auf einen Raum von zwölf Seiten beschränkten Literatur- 
angaben am Schlusse des Bandes dürften in ihrer sorgfältigen Aus- 
wahl dem Studierenden förderlicher sein, als die Titelmassen bei 
Loserth. 

Ich schließe mit der Hoffnung, daB meine Verbesserungsvorschläge 
schon recht bald in einer neuen Auflage Berücksichtigung finden 
mögen, und wünsche dem lehrreichen und handlichen Buche weiteste 
Verbreitung, in Deutschland sowohl wie im Auslande! 

Heidelberg. K. Hampe. 


Emil Göller, Mitteilungen und Untersuchungen über das 
päpstliche Register- und Kanzleiwesen im 14. Jahr- 
hundert, besonders unter Johann XXII. und Benedikt XI. 
Rom, Loescher & Co. 1904. 102 S. 8°. (Ergänzter Sep.-Abdr. 
aus den Quellen und Forschungen des Preußischen Instituts Bd. VI 
und VI.) 

Wie viele schon haben sich mit den beiden parallelen Reihen 
von Registern aus der Kanzlei der avignonesischen Püpste, den 
papiernen und den pergamentenen, beschäftigt! Und doch geben die 
wenigen Seiten dieses Büchleins besseren Aufschluß, als alles Frühere 


398 Kritiken. 


zusammengenommen. Es darf nunmehr als feststehend gelten, daß 
der Forscher, der sich, wie es nur zu häufig geschehen ist, mit den 
Pergamentregistern begnügt, eine grobe Unterlassung begeht. Ver- 
nachlässigen soll man freilich auch sie keineswegs, aber die Haupt- 
sache sind doch die Papierbände, einmal schon, weil sie nachweislich 
die Vorlagen der Pergamentregister sind, sodann, weil in ihnen auch 
die nachträglich kassierten Ausfertigungen stehen, die man iu die 
Pergamientkopien nicht mehr mit abschrieb, endlich, weil sie allein, 
neben manchen anderen bisweilen aufschlußreichen Randnotizen, die 
so wichtigen Taxvermerke geben. Die Benutzung der Papierserie ist 
freilich besonders erschwert durch die arge Unordnung, in die sie 
beim Einbinden zu Anfang des 18. Jahrhunderts geraten sind. Göller 
hat die erstaunliche Arbeit vollbracht, sämtliche 348 Bände der 
avignonesischen Zeit durchzusehen, und legt nunmehr einige Ergebnisse 
dieser Prüfung vor. Er kündigt selbst nur „Mitteilungen und Unter- 
suchungen“ an, und Abschließendes darf man schon deshalb hier nicht 
erwarten. Aber dafür gibt es des Anregenden und Belehrenden recht 
viel. Das Wichtigste daraus scheint mir zu sein, was in § 1—4 über 
die Literae secretae, ihre Abfassung und Registrierung und über die 
Entstehung des Sekretariates gesagt ist. Mit den päpstlichen 
Sekretären hatten sich bisher vornehmlich Tangl in den „Festgaben 
für Büdinger“ (1898) und Tomaseth in den Mitteilungen des öst. 
Instituts, Bd. XIX, befaßt. Beide Arbeiten, so verdienstlich die 
erstgenannte auch bleibt, können jetzt als überholt, der Aufsatz von 
Tomaseth sogar als in der Hauptsache beseitigt gelten. Denn Göller 
zeigt, wie wenig seine Ausführungen mit dem Tatbestande sich ver- 
einigen lassen, ja, daß sie mitunter geradezu aus der Luft gegriffen 
sind. Auch Tangl wird an mehr als einer Stelle erheblich korrigiert. 
Es ergibt sich nun, daß das Amt des päpstlichen Secretarius — der 
Titel besteht nachweislich seit 1341 — nicht aus dem Notariat, wie 
Tomaseth gemeint hatte, sondern aus den clerici intrinseci, der täg- 
lichen Umgebung des Papstes, herausgewachsen ist. Den Beweis 
dafür konnte G. aus den Ausgabebüchern der Kammer mit Leichtig- 
keit führen. Unter den clerici intrinseci finden sich seit 1316 erst 
ein, dann mehrere scriptores.: Sie sind es — die Identität der Personen 
läßt darüber keinen Zweifel —, die seit 1341 den Titel secretarii 
führen. Schon vorher wurden nicht wenige Briefe ‘per cameram’ 
expediert. Jetzt entfalten die Sekretäre in Konkurrenz mit der 
Kanzlei eine wachsende Tätigkeit auf diesem Gebiete. Das Verhältnis, 
das nun zwischen den beiden Expeditionsbehörden besteht, hat G. so 
wenig wie Tangl aufzuklären vermocht. Mich wenigstens haben seine 
Erörterungen an dieser Stelle (S. 23 ff.) nicht befriedigt. Mir will 


Kritiken. 399 


auch scheinen, als wenn er das Problem selbst nicht richtig stellte, 
wenn er (S. 60) fragt: “in welchen Fällen mußten litterae gratiam 
vel justitiam continentes durch die Kammer gehen? Richtiger sollte 
man fragen: in welchen Fällen konnten Urkunden aus der Kammer 
hervorgehen? Denn der Vermerk ‘de camera’ kann doch nicht 
etwa ein Durchgangsstadium, er kann nur die Herkunft des Stückes 
bedeuten. G. sagt zwar: “Die so bezeichneten Briefe wurden also in 
die Kammer gebracht” usw. Wenn dies nicht bloß ein unglücklich 
gewählter Ausdruck ist, so würde er auf eine Vorstellung schließen 
lassen, die ich nicht für richtig halten kann. Gerade die von G. 
selbst angeführten Registernotizen scheinen mir zu beweisen, daß die 
in Rede stehenden Briefe in der Kammer ausgefertigt und von dort 
in das Register getragen wurden (missa per camerarium). Sie waren 
also ohne Beteiligung der Kanzlei entstanden, trugen deshalb auch 
keinen Vermerk des Vizekanzlers und mußten als solche im Register 
kenntlich gemacht werden. Dei welchen Arten von Papstbriefen 
dieses Verfahren möglich, ob es überhaupt bei irgend welchen ob- 
ligatorisch war, das wäre erst zu untersuchen. Wenn ich eine Ver- 
mutung äußern darf, so möchte ich sagen: die ‘Schreiber’ des Papstes 
können auf allerhöchsten Befehl jede Art von Briefen ausfertigen 
und haben es mit der Zeit in zunehmendem Maße getan. Vorbehalten 
sind ihrer Tätigkeit, der Natur der Sache nach, alle wirklich “ge- 
heimen’ Geschäfte, außerdem aber werden gewisse Gruppen von 
Angelegenheiten, die nicht eigentlich geheim bleiben, ein für allemal 
von ihnen bearbeitet. Welche Angelegenheiten das sind, hängt offenbar 
wiederum von dem Willen des Papstes ab. Wir können nach Ge 
Mitteilungen (S. 23) beobachten, daß schon unter Johann XXII. die 
Praxis wechselte. Irre ich nicht, so handelt es sich hierbei keines- 
wegs um eine bloße Äußerlichkeit der Verwaltung. Man wird fest- 
halten müssen, daß die Kanzlei unter Leitung des Vizekanzlers ein 
verhältnismäßig unabhängiges Reich bildet, das seine eigenen Gesetze, 
die ‘Regulae’ und den ‘Stilus cancellariae’, bat und streng nach diesen 
arbeitet. Wogegen die Camera mit dem Camerarius an der Spitze, 
räumlich in nächster Nähe des Papstes untergebracht (s. Göller, S. 37), 
mit dem Herrscher in viel engerer Beziehung stand und ausschlieBlich 
an seine Willensäußerungen gebunden war. So wird es für die 
Schätzung der einzelnen Päpste vielleicht nicht ganz bedeutungslos 
sein, welchen Umfang von Geschäften sie jeweilen der Kanzlei über- 
ließen oder sich selbst und ihrem Kämmerer vorbehielten. In jedem 
Falle wird man einen einzelnen Erlaß verschieden beurteilen müssen, 


je nachdem, ob er per cancellariam oder per cameram expediert 
wurde. Ä 


400 Kritiken. 


Diese Andeutungen, mit denen ich, der Fühlung mit dem Material 
beraubt, künftiger Belehrung nicht präjudizieren will, würden wenig 
Aussicht auf Bestätigung haben, wenn die Camera, von der hier zu 
reden ist, wirklich das wäre, wofür sie seit ÖOttenthal von allen 
Forschern, mit Ausnahme von Mayr-Adlwang und mir, gehalten 
wurde, eine besondere ‘Kabinetskanzlei‘, eine “camera secreta? im 
Unterschiede von der “camera apostolica’, der Finanzbehörde. Aber 
G. weist nun aus zahlreichen Eintragungen in den Registern und 
Erwähnungen in den Akten schlagend nach, daß diese Unterscheidung 
eine Fiktion ist und die besondere “camera secreta’ nie existiert hat. 
So dürfte denn, ungeachtet des Widerspruchs, den Tangl im Neuen 
Archiv XXIX, 796 erhebt, das “Zweikammersystem’ Ottenthals wohl 
beseitigt sein, vollends, da G. in einem “Nachwort” die Bemerkung 
Tangls ohne Mühe- so wirksam widerlegt, daB nun vielleicht auch 
Tangl einsehen wird, wie wenig in solchen Dingen mit autoritativen 
Machtsprüchen auszurichten ist, wenn sie sich nicht auf entsprechende 
Beweise stützen. 

Zum Schlusse darf ich vielleicht einen Wunsch äußern. Kanzlei 
und Register der Päpste sind Teile der Gesamtorganisation der Kurie 
und Produkte einer nie abreißenden Entwicklung. Wer sie für sich 
gesondert und für einen einzelnen Zeitraum allein betrachtet, wird 
immer mehr oder weniger in der Dämmerung umhertasten!. Göllers 
Arbeiten haben gerade dadurch so viel neues Licht verbreitet, daß sie 
auf einer umfassenden und eindringenden Kenntnis des ganzen Gebietes 
der kurialen Organisation im 14. Jahrhundert beruhten, wie sie bisher 
noch niemand besessen hat. Der Verf. sitzt an der Quelle; um zu 
schöpfen, besitzt er auch das Rüstzeug und das Geschick, wie wenige. 
Er sollte nun auch den Mut haben und die Geschichte der Kurie als 


1 Ich selbst habe dieses Gefühl nur zu stark gehabt, als ich in meinem 
Buche ‘Papsttum und Kirchenreform’ mich mit diesem Stoffe zu befassen 
hatte. G. meint auf S. 99, mir einen Irrtum nachzuweisen, der in der 
Tat von nicht geringer Tragweite wäre. Es handelt sich um die Frage: 
wem kommt die an Abbreviatoren und Skriptoren gezahlte Taxe zu gute? 
Den Beamten oder der Kammer? Ich meinte, aus anderen Zahlungen an 
die Beamten, die sich am Ende des 15. Jahrhunderts neben der Taxe nach- 
weisen lassen, schließen zu müssen, daß die Beamten nicht auch Empfänger 
der Taxe sein konnten. G. bestreitet dies für das 14. Jahrhundert, weil 
in den Introitus der Kammer dieser Posten sich nicht nachweisen lasse, wo viel- 
mehr die ständige Rubrik laute: pro bullis et litteris. Aber das scheint 
ja eher meine Ansicht zu bestätigen. Denn, wenn das “pro bullis’ die 
Einnahme aus dem Siegelamt darstellt, was bedeutet dann das ‘pro litteris’? 
Was kann es anderes bedeuten, als die Einnahme aus der Kanzlei? 


Ma e a rem a a- 


m o 


Kritiken. 401 


Ganzes, von den Anfängen bis zum Ausgang des Mittelalters, sich 
zur Aufgabe stellen. Daß er sie lösen würde, ist mir nicht zweifelhaft; 
dafür bürgen alle seine bisherigen Arbeiten. 

Gießen. Haller. 


Janssen Joh., Geschichte des deutschen Volkes seit dem 
Ausgange des Mittelalters. Siebter Band. Schulen und 
Universität. Wissenschaft und Bildung bis zum Beginn des dreißig- 
jährigen Krieges. Ergänzt und herausgegeben von Ludw. Pastor. 
13. u. 14., vielfach verbesserte und vermehrte Auflage. Frei- 
burg i. Br., Herder, 1904. Preis br. 8.60 M., geb. 10.—, bezw. 
10.60 M. 

Die vorliegende Neuauflage des VII. Bandes der Geschichte des 
deutschen Volkes stellt sich schon in ihrem äußeren Umfange als 
stark vermehrt und ergänzt dar. Das Literaturverzeichnis ist von 
21 auf 24 Seiten angewachsen und führt dazu die nur gelegentlich 
in den Anmerkungen benutzten Bücher nicht auf. Der Text selbst 
ist um stark 100 Seiten gewachsen. Offensichtlich ist überall die 
neuere Literatur, wenn auch meist zusatzweise in den Anmerkungen, 
gewissenhaft verzeichnet und vermehrt, sodaß das Werk noch mehr 
wie früher als eine sehr reichhaltige und vielseitige Fundgrube für 
die Bildungs- und Gelehrtengeschichte des 16. Jahrhunderts dienen 
kann, zumal abgesehen von der ausführlichen Inhaltsübersicht ein- 
gehende und gute Register den Inhalt erschließen. Nur an verhältnis- 
mäßig wenigen Stellen sah sich Pastor zu Auseinandersetzungen mit 
seinen Kritikern, namentlich mit Bossert, Lippert, Roth und Mertz 
veranlaßt. Disposition und Wortlaut der früheren Auflage sind 
durchweg beibehalten, eine eigentliche Umarbeitung ist nur an sehr 
wenigen Stellen erfolgt, in einschneidender Weise nur zweimal. Das 
Gutachten des Jesuiten Pontanus, das in der ersten Auflage von 
Janssen, wenn auch mit Vorbehalt, als Beweis für den Freimut der 
Ordensmitglieder gegenüber MiBständen des eigenen Schulwesens ein- 
gehend benutzt worden war, ist nach den neuerdings durch Bremer 
mitgeteilten Auszügen ganz außer Betracht gelassen worden. An- 
erkennenswert ist die Promptheit, mit der dieser erst im Jahre 1904 
erschienene Aufsatz noch von Pastor verwertet worden ist, dessen 
Vorwort doch vom 25. August 1903 datiert. 

Fast ganz neu gearbeitet ist das VII. Kapitel (Philosophie und 
Theologie der Protestanten), welches in der früheren Auflage nur 
16 Seiten umfaßte und jetzt auf 85 Seiten angewachsen ist. Es 
würde noch mehr angeschwollen sein, wenn nicht zu Pastors Bedauern 
(S. 451 Anm. 3) das „an neuen Ergebnissen ungemein reiche Werk“ 

Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 3. 27 


402 Kritiken. 


Denifles, Luther und Luthertum erst nach dem Abschluß der Neu- 
auflage erschienen wäre. Gerade dieses Kapitel zeigt die Schwäche 
des P.schen Standpunktes ganz deutlich P. steht der von ihm S. 512 
und 531 „sogenannt“ betitelten Reformation nicht etwa unbefangen, 
wie er selbst (S. 512) glaubt, gegenüber, sondern mit unverhohlener 
Antipathie, wie ein Arzt, der eine bösartige Krankheit beobachtet 
und sorgfältig alle schlimmen Symptome und Begleiterscheinungen 
bucht. Sich in den protestantischen Standpunkt hineinzuversetzen 
und aus ihm heraus die Reformation zu versteben und ihren Trägern 
gerecht zu werden, ist ihm nicht gegeben. Er rügt es daher (S. 562 
Anm.), indem er das Urteil von Ehses unterschreibt, daß Spahn in 
bestimmten Abschnitten seines Cochlaeus die protestantischen Professoren 
und Lehrer nicht verleugnen könne, deren Auffassung und Darstellung 
er in Beurteilung der Reformatoren und ihres Werkes mit weit 
größerer Pietät, um so zu sagen, als Kritik gefolgt sei. P. gebührt 
nicht das Lob ruhiger Objektivität, das Hirn seinerzeit (Hist. Jahr- 
buch III, 1882, 707) dem I. Bande von Lossens Kölnischem Kriege 
gespendet hat; er setzt sich daher nicht dem Tadel aus, mit dem der 
damalige Redakteur des Jahrbuches G. Hüffer das Lob des Rezen- 
senten einschränkte: daß er in dem mit großer Gewissenhaftigkeit 
durchgeführten Bestreben des Verf., seine eigene grundsätzliche An- 
schauung von den jene Zeit bewegenden religiösen Ideen möglichst 
zu verschleiern und demgemäß sein Urteil nach keiner Seite hin zu 
binden, keinen Vorzug erblicke. Ein katholischer Autor müsse es 
geradezu als seine strenge Pflicht erkennen, die prinzipiell allein 
richtige und deshalb objektive Auffassung der Kirche von der Glaubens- 
spaltung zum klar betonten Grundgesetz der eigenen historischen An- 
schauung zu machen und von diesem Gesichtspunkt aus die kirchen- 
politischen Vorgänge der Zeit maßvoll und gerecht in ihrem wahren 
Pragmatismus zu würdigen.! 

Die Abneigung P.s gegen den Protestantismus zeigt sich in be- 
sonders augenfüälliger Weise in dem Kapitel über die Predigt bei 
Katholiken und Protestanten. Er geht aus von den hervorragenden 
katholischen Predigern, denen er ausgiebige Lobeserhebungen widmet, 
und gibt am Schlusse S. 685ff. nur in Kürze zu, daß im katholischen 
Predigtwesen Auswüchse und Ausartungen vielfach hervortraten. In- 
dem er aber zur Schilderung der protestantischen Predigt übergeht, 


I Die jetzige Redaktion des Jahrbuches hat diesen Standpunkt voll- 
ständig verlassen, wie die bemerkenswerten Äusserungen Grauerts (Jahr- 
buch 26, 960/1 gelegentlich des Denifleschen Nekrologs) erweisen; sie sind 
erst nach der Niederschrift dieser Besprechung erschienen und für. die 
Wiedergabe an dieser Stelle leider zu ausführlich gehalten. 


Kritiken. 403 


stellt er deren Mängel in den Vordergrund, bezeichnet es als ver- 
hängnisvoll, daß die protestantische Predigt von Anfang an einen 
leidenschaftlich polemischen Charakter erhielt, und bringt dann sehr 
eingehende Nachrichten über allerlei MiBstände und Seltsamkeiten 
des protestantischen Predigtwesens und behauptet schließlich (S. 700), 
daß die christliche Sittenlehre selten auf der Kanzel behandelt wurde. 
Fast verblüffend wirkt es nach diesem trostlosen Bilde S. 701 zu hören, 
daß es sich nicht in Abrede stellen lasse, „daß ein beträchtlicher Teil 
der erhaltenen (prot.) Predigtliteratur ein tief ernster, religiöser Sinn 
beherrscht“. Verschuldet wird dieser widersprechende Eindruck durch 
die Janssen-Pastorsche Methode, Werturteile der verschiedenartigsten 
Schriftsteller unausgeglichen anzuführen. 

Unter diesem Mangel leidet auch das sonst wertvolle Kapitel 
über Theologie und Philosophie bei den Katholiken, das die überaus 
zahlreichen Vorkämpfer des Katholizismus gegen die Reformation 
gewissermaßen in Reih und Glied vorführt, unterstützt durch die 
massenhaften Ausgrabungen, welche namentlich Nic. Paulus und 
Angehörige der verschiedenen Orden veranstaltet haben. Die Lei- 
stungen der meisten von diesen gewiß durchweg für ihre Sache 
begeisterten Streiter werden trotz ihrer Panegyriker nicht über 
das Mittelmaß hinausgegangen sein; denn es fällt doch zu sehr 
auf, daß ihren Schriften der durchschlagende Erfolg fehlte; manche 
wurden überhaupt nicht gedruckt, die weitaus meisten rasch vergessen. 
Charakteristisch ist es, daß nicht wenige dieser Apologeten anfänglich 
dem Auftreten Luthers sympathisch gegenüberstanden. Die Hallenser 
Dissertation von Karl Etzrodt, einem Schüler von G. Droysen, über 
den Karthäuser Laur. Surius, den Gegner Sleidans, (Halle 1889) ist 
leider P. nicht zugänglich gewesen. Nach E.s Angabe (S. 45) sind 
die übrigen Angriffe und Vorwürfe (die wichtigsten sind von ihm 
vorher’ näher behandelt und durchweg in einem für Sleidan günstigen 
Sinne abgefertigt worden) des Kölner Historikers gegen seinen be- 
rühmten Gegner fast ausnahmslos ungerechtfertigt und ohne Bedeutung. 
Ich bedauere es, daß P. nicht hat Stellung nehmen können zu dem 
E.s Untersuchung abschließenden Werturteil: „Die Chronik des Surius 
ist ein ultramontanes Pamphlet von voluminösem Umfang, dessen 
einziger Wert darin besteht, daß es zeigt, wie im päpstlichen Lager 
Geschichte zu Parteizwecken zurecht gemacht, d. h. gefälscht wird“. 

Das umfangreiche Kapitel über die katholische Theologie und 
Philosophie hätte zweckmäßiger Weise entlastet werden können durch 
die Ausscheidung eines besonderen Kapitels über die Vermittlungs- 
theologen. Diesen hätte P. dann auch mehr Aufmerksamkeit und 
Gerechtigkeit widmen müssen. Jetzt sind sie denn doch zu dürftig 

27* 


404 Kritiken. 


weggekommen, Cassander z. B. nur in einer kleinen Anmerkung S. 594, 
die hauptsächlich einen Verweis auf Wetzer und Weltes Kirchen- 
lexikon darstellt. | 

Mit Recht hat Paulsen in der trefflichen Besprechung der früheren 
Auflage (Deutsche Literaturzeitung 1894 Nr. 5) darauf hingewiesen, 
daß das Schulwesen, das protestantische sowohl wie das katholische, 
am Ende des 16. Jahrhunderts dem Unterrichtswesen am Ende des 
15. Jahrhunderts überlegen war, und daß es ebenso mit den Uni- 
versitäten stand. Bei Janssen-Pastor trete nicht das Wesent- 
liche und Wirkliche, das in seinen Folgen Fortwirkende, 
sondern das Zufällige in den Vordergrund. Ich möchte hinzu- 
fügen: im 15. Jahrhundert war man auch nicht so schreib- und 
drucklustig wie im 16. Jahrhundert, sodaß unser Urteil nicht so 
stark von den literarischen Übertreibungen beeinflußt werden kann, 
die fast als eine Krankheit des 16. Jahrhunderts anzusehen sind. 
Für Wittenberg z. B. hat Schmidt im Hist. Jahrbuch 17, 77/8 in 
Ergänzung von J.-P. die Zeugnisse von Oldecop und Alb. Burer bei- 
gebracht, welche über die dortigen Zustände zur selben Zeit sich 
stracks widersprechende Urteile abgeben. P., der in einer Anmerkung 
(auf S. 198) auf diese neuen Zeugnisse hinweist, erwähnt deren In- 
halt und daher auch ihren Widerspruch nicht; er hätte für seine 
Darstellung nur das Zeugnis Oldecops brauchen können. 

Die üblen Zustände an den Universitäten des 16. Jahrhunderts 
sind, wenn ich meine Kenntnis von den Kölner Verhältnissen ver- 
allgemeinern darf, zum Teil schon im 15. Jahrhundert vorhanden 
gewesen. Leider hat J.-P. für Köln nur zerstreutes Material zur 
Verfügung gestanden, das in seiner Vereinzelung kein bündiges Urteil 
zuläßt. Aber, um ein paar Punkte zu erwähnen, so ergibt sich schon 
aus dem gedruckten Teile der Matrikel, daß die medizinische Fakultät 
auch im 15. Jahrhundert einen sehr schwachen Bestand an Behrern 
und Schülern hatte (vgl. die Tabellen im I. Bande S. CV—CXTI). "Die 
Klagen des Nuntius Albergati über die Lässigkeit der geistlichen 
Präbendare ertönen schon ebenso laut in den Akten des 15. Jahr- 
hunderts (Westdeutsche Zeitschrift IX 390). Die von J.-P., da er sich 
meist auf die dürftigen unwissenschaftlichen Auszüge Dreesens stützt, 
leider zu wenig benutzten Schilderungen des Buches Weinsberg über 
das lockere studentische Leben seiner Zeit und über die Klüngel- 
wirtschaft des Kölner Rates gegenüber der Hochschule sind im 
15. Jahrhundert in geradezu drastischer Weise aus den Akten nach- 
gewiesen (Westdeutsche Zeitschrift IX 389 ff, XVII 356ff.). Aber 
es ist mir kein Zweifel, daß auch die guten Seiten des akademischen 
Lebens im 16., wie im 15. Jahrhundert vorhanden gewesen sind; nur 


Kritiken. 405 


werden sie selten ausdrücklich gelobt. Und wenn die Jesuiten, wie 
ich durchaus nicht leugnen will, an den katholischen Hochschulen im 
16. Jahrhundert eine segensreiche Wirksamkeit entfaltet haben, so 
haben sie auch ihr Licht nicht unter den Scheffel gestellt, wie die 
Darstellung von J.-P. zur Genüge erweist. 

Köln. Herm. Keussen. 


A. W. Whitehead, M. A.: Gaspard de Coligny, Admiral of 
France. Mit 27 Abbildungen und 10 Plänen. London, Methuen 
& Co. 1904. 

Was der Titel besagt, ist das Buch nicht: es ist keine Biographie. 
Die Anordnung des Stoffes entspricht in keiner Weise den Anforde- 
rungen, die man an einen Biographen stellen muß. Nicht nur, daß 
die Schilderang der im Mittelpunkt der Darstellung stehenden Per- 
sönlichkeit vor derjenigen der miteinander ringenden Kräfte wie der 
großen Ereignisse der Zeit überstark zurücktritt: die Charakteristik 
und die Erzählung des äußern und innern Lebensganges des Helden 
selbst ist in aller Form vom Hintergrund isoliert und grundlos in 
zwei völlig zusammenhanglose, am Eingang und Ausgang des Buches 
stehende Teile auseinandergerissen worden. 

Der gleiche Mangel an Dispositionsgeschick verrät sich auch in 
der weiteren Gliederung des Stoffes. Das außerordentlich gehaltvolle 
und wohlgelungene Kapitel „Rise and Decline of Huguenot Movement“ 
ist sozusagen exkursmäßig angehängt, hätte jedoch seinem Wesen nach 
fast Anspruch als Untertitel des gesamten Buches zu gelten und so 
behandelt zu werden. Andrerseits hätte das für einen Engländer 
charakteristische Kapitel „Coligny and the new World“ bei der ein- 
mal geschaffenen Anlage des Werkes nur den Platz als Exkurs ver- 
dient, während ihm ein umfangreicher Abschnitt inmitten der Dar- 
stellung eingeräumt ist. 

Gegenüber diesen mehr formalen Ausstellungen ist jedoch das 
Buch als eine Bearbeitung der Zeitgeschichte durchaus verdienstlich 
und tüchtig zu nennen. Der Verfasser beherrscht das schwer über- 
sehbare, zerstreute und überreichhaltige gedruckte Material in aner- 
kennenswertem Umfang. Auch eigne Studien in den Archiven und 
Bibliotheken Englands, Frankreichs und Italiens hat er angestellt, 
jedoch auffälligerweise nur für weniger im Vordergrund des Interesses 
stehende Dinge. Für die eigentliche Schilderung fußt er überwiegend 
auf den Darstellungen andrer Gelehrter, und es erfüllt den deutschen 
Leser mit Genugtuung, daß diese beste zusammenfassende Darstellung 
des Zeitalters Colignys vornehmlich aufgebaut ist auf den Ergebnissen 
deutscher Forschung. Für die Charakteristik des Helden wie für die 


406 Kritiken. 


Zeitschilderung bis 1560 bildet die Grundlage Erich Marcks’ erster 
Halbband der Colignybiographie; für die 60° Jahre sind ebenso eine 
Reihe deutscher Einzeluntersuchungen Hauptquellen; für die viel- 
erörterte Frage der Vorgeschichte der Bartholomäusnacht schließlich 
übernimmt er die Resultate Baumgartens und Philippsons. Hier hätte 
er bei gründlicherer und systematischerer Ausnutzung der von ihm 
besuchten Archive über die bisherige Kenntnis wohl hinauskommen 
können. Ref., der für andere, jedoch dem gleichen Zeitabschnitt ge- 
widmete und das besprochene Thema eng berührende Arbeiten eine 
Anzahl der vom Verf. zitierten Fundstätten besucht hat, kann auf 
Grund dort liegenden Materials beweisen, daß die Linie vom Frieden 
zu S. Germain bis zum Schuß vom 22. August 1572 keineswegs so 
einfach und gerade ist als sie in der Vorstellung Baumgartens und 
damit derjenigen des Verf. erscheint. Ein tieferes Eindringen in die 
innern französischen Verhältnisse hätte gewiß auch dem Verfasser diese 
Erkenntnis gebracht; die allzustarke Beschränkung auf die Klarlegung 
der mehr außerpolitischen Verwicklungen und die bewußte Ausschaltung 
jener Betrachtung aus der fortlaufenden Darstellung machen sich bier 
nachteilig bemerkbar. 

Im übrigen erscheint Ref. die Zusammenfassung des Materials 
durchaus geglückt. Den an streng exakte Forschung gewöhnten 
Deutschen befremdet allerdings die Form der Quellenzitierung. Bei 
der Mannigfaltigkeit des benutzten Materials wäre es wohl z. B. nötig 
gewesen Absender und Empfänger der zitierten Depeschen namentlich 
aufzuführen sowie die Datierung anzugeben, anstatt sich mit der 
häufig miß- und unverständlichen Nennung der Fundstelle zu be- 
gnügen. Das in der Darstellung Gebotene jedoch ist durchaus zu- 
verlässig. Fast immer darf man dem Verf., selbst bis in die Formu- 
lierung seiner Schlüsse zustimmen. 

Ein ernstliches Bedenken hat Ref. nur gegen die Auffassung 
und die Behauptung, Coligny habe in den Jahren 1571 und 1572 
die der Lage Frankreichs entsprechende Politik vertreten, die in einem 
Kampf gegen Spanien die Heilung der inneren Verwicklungen suchte. 
Der von Katharina von Medici und Morvilliers aus teils persönlichen 
teils staatsmännischen Erwägungen heraus vertretene Standpunkt den 
Frieden um jeden Preis zu erhalten, scheint Ref. bei der damaligen 
Weltlage wie der Lage Frankreichs doch mehr zu rechtfertigen. 
Selbst wenn ein Krieg für das Land des allerchristlichsten Königs 
siegreich verlaufen wäre, hätte das die innere Auseinandersetzung nur 
hinausgezögert oder wahrscheinlicher noch dem Protestantismus den 
Erfolg geschenkt. Der Historiker aber möchte füglich bezweifeln, ob 
dieser Ausgang der französischen Geschichte mehr entsprochen hätte 


Kritiken. 407 


als die Entwicklung, die von der Bartholomäusnacht bis zum Sieg 
Heinrichs IV. sich folgerichtig vollzog. Der Krieg jedoch mußte da- 
mals für Frankreich mit einem Fiasko endigen, denn Coligny war in 
all den Erwägungen seiner auswärtigen Politik in einem Grundirrtum 
befangen, an dem er schließlich zugrunde ging: in der Einschätzung 
der Verläßlichkeit Englands. Er verkannte die durchaus egoistische 
Politik Elisabeths, die vor der Gemeinsamkeit der konfessionellen 
Interessen niemals übersah, daß im Grunde Frankreich als Besitzerin 
der Niederlande England ebenso gefährlich war wie die spanische 
Weltmacht. Dieser Gesichtspunkt dürfte den Anspruch, wie ihn 
Coligny und seine Anhänger erhoben, die nationale Partei Frankreichs 
zu sein, doch im historischen Sinn als unberechtigt gelten lassen. 
Und ın anderem Zusammenhang hat das der Verf. mehrfach selbst 
zugestanden. 


Leipzig. Paul Herre. 


Documents sur V’Escalade de Genève. Tirés des archives de 
Simancas, Turin, Milan, Rome, Paris et Londres 1598—1603 publ. 
par la Soc. d’hist. et d’arch. de Geneve. Geneve, Georg et Co. 
1903. XL 486 pages. 8°. 

Am 22. Dezember 1602 litt der Herzog Carl Emanuel von 
Savoyen mit seinem Versuch, durch einen Handstreich die Stadt Genf 
in seinen Besitz zu bringen, kläglich Schiffbruch. Unter den Ver- 
öffentlichungen zur Feier der 300 jährigen Wiederkehr des für die 
Genfer so bedeutungsvollen Tages nimmt die vorliegende Quellen- 
publikation eine beachtenswerte Stellung ein.. 

Geplant gewesen war anfänglich eine Vereinigung des auf das 
vorliegende Thema bezüglichen Aktenmaterials aus der ganzen Re- 
gierungszeit des Herzogs, der seit seiner Thronbesteigung (1580) auf 
Genf seine Blicke gerichtet hatte, in einem Bande. Aber die Fülle 
an Stoff und die Kürze der Zeit machten das unmöglich. Man be- 
schränkte sich daher vorläufig auf die Jahre 1598—1603, d. h. auf 
die Periode, die vom Frieden von Vervins auf der einen und dem 
zu St. Julien auf der anderen Seite begrenzt wird und an deren 
Schluß die Bemühungen Genfs um Aufnahme in den ersteren und 
um seine staatsrechtliche Unabhängigkeit bei den beiden vertrag- 
schließenden Staaten Frankreich und Savoyen zur Anerkennung ge- 
langten. Für die Sammlung des Materials waren Mario Schiff in 
Simancas, der 1902 verstorbene E. Dunant im Turner Staats- 
archiv und im vatikanischen Archiv, E. Motta in der Trivulziana 
zu Mailand, Fr. de Crue in Paris und Ch. Borgeaud in 
London tätig. Ein jeder dieser Gelehrten schritt innerhalb des 


408 Kritiken. 


Bandes selbständig und in einem besonderen Abschnitt zur Edition 
der von ihm gefundenen Akten; die Turiner Ausbeute Dunants, 
für die am Schluß des Werkes wertvolle Supplemente gegeben 
werden, veröffentlichte Motta zusammen mit seinen Auszügen aus 
der Trivulziana. 

In den hier vorliegenden Berichten der verschiedenen Gesandten 
und Agenten spiegelt sich die noch ganz in den Bahnen Philipps II. 
befindliche Politik der Regierung seines Nachfolgers wieder. Sie 
schreckte vor jeder offenen Unterstützung der Pläne Carl Emanuels 
mit Rücksicht auf Frankreich zurück, würde aber gegen eine, ohne 
ihr Zutun erfolgte Vergewaltigung der Stadt nichts einzuwenden ge- 
habt haben. Die Besorgnis, daß unvorsichtiges Handeln den spanischen 
Truppen die freie Straße in die Niederlande verschließen könnte, 
bestimmte alle Schritte Philipps II. und Philipps OHI. Ähnlich war 
für Heinrich IV. und Frankreich der Gesichtspunkt maßgebend, daß 
die dem Calvinismus ergebene Genfer Republik nicht ihre Unab- 
hängigkeit verlieren und zu einem Bollwerk der spanischen Macht 
werden dürfe. Daß die Kurie von ihrem Standpunkt aus an einer 
solchen Auffassung der Sachlage durch Frankreich keine Freude haben 
konnte, war klar. Dieses Wiederspiel der Interessen tritt deutlicher 
wie je in unseren Akten zu Tage und macht ihre Lektüre zu einer 
interessanten. 

Erleichtert wird sie durch gute Überschriften, präzise Anmerkungen 
(zu rühmen sind die genauen Bestimmungen der Personennamen), durch 
ein gutes Register und eine im großen und ganzen jedenfalls genaue 
Wiedergabe des Textes im Auszug oder in extenso. Ich sage: im 
großen und ganzen, da man eine sorgfältige Nachprüfung der von 
einem vortrefflichen Kopisten angefertigten römischen Vorlagen nicht 
immer für notwendig gehalten hat. 

Alle erwähnten Vorzüge hindern aber nicht, daß man gegen die 
Anlage des Werkes Einspruch erhebt. Dieses würde unendlich ge- 
wonnen haben, wenn man anstatt der fünf chronologischen Serien, 
die je durch die Provenienz bestimmt werden, eine einzige ge- 
schaffen hätte In ihr würde der Benutzer die Entwicklung der 
Ereignisse und die Haltung der verschiedenen Regierungen im Lauf 
der Jahre leichter als es jetzt der Fall ist, verfolgen und prüfen 
können (eine chronologisch geordnete Liste aller Nummern am Schluß 
des Bandes leistet nur unzureichende Dienste). Möchte bei der 
Fortsetzung der Edition dieser Gesichtspunkt in etwas Berück- 
sichtigung finden. 

Rom. Karl Schellhaß. 


Kritiken. 409 


Karl Jacob, Von Lützen nach Nördlingen, ein Beitrag zur 
Geschichte des dreißigjährigen Kriegesin Süddeutschland 
in den Jahren 1633 und 1634. Straßburg i. E. Verlag von 
Ed. van Houten 1904. VIII, 236 und 152*. 

Das gründliche und gehaltvolle Buch hat sich eine doppelte 
Aufgabe gestellt und verdient für die eine Seite der Lösung, die ein- 
gehende und nur für den Anfang des Jahres 1634 etwas summarische 
Darstellung der bisher sehr vernachlässigten Kriegsgeschichte von 
1633—1634 fast uneingeschränktes Lob. Scharfsinnig, sorgsam und 
gewissenhaft werden die beinahe lückenlos benutzten Berichte auf ihre 
Glaubwürdigkeit geprüft, und man darf es wohl seiner Beherrschung 
des Stoffes zu gute halten, daß der Verfasser mit den meisten Autoren, 
die über diese Zeit geschrieben haben, der Reihe nach die Klinge 
kreuzt. Um so mehr fällt es dann auf, daß er bisweilen auch da, 
wo er selbst auf Mängel unseres Wissens hinweist, mit schroffem 
Urteil allzurasch bei der Hand ist. Von den vielen Stellen, die unsere 
Kenntnis der behandelten Zeit vertieft oder erweitert haben, hebt 
Ref. hier folgende hervor. Sehr verständig und überzeugend wird die 
innere Ursache der im Wortlaute unbekannten Koburger Abmachung 
nachgewiesen, von einer neuen Seite erscheinen die Vorgeschichte von 
Ferias Zug, zu dessen Aufhellung bisher unbekannte Zeitungsnachrichten 
mitgeteilt werden, und die nach Münchener Akten geschilderten Ver- 
handlungen, die Kurfürst Maximilian vom Juli bis September 1633 
über die Verweisung Aldringens an seine Befehle durch Richel in 
Wien führen ließ. Anschaulicher als vorher wird der Grund für 
Holks Einfall in Sachsen dargelegt, in hellere Beleuchtung gerückt 
werden Aldringens Verhältnis zu Waldstein namentlich in bezug auf 
seine Kommandoübernahme über die Spanier und die sich daraus er- 
gebenden Folgen für seine Stellung zu Maximilian, sowie die mili- 
tärischen Vorgänge nach der Belagerung von Konstanz und der Er- 
nennung von Gallas zum Generalleutnant. Dazu sei ergänzend bemerkt, 
daß Hallwichs Behauptung, Aldringen habe sich durch diese Bevor- 
zugung seines Schwagers verletzt gefühlt, doch beweiskräftig und 
zutreffend ist, wie J. z. T. schon aus Höflers Beiträgen zur 
Katastrophe des Herzogs von Friedland hätte ersehen können. Hall- 
wich lagen zwei ungedruckte Schreiben Aldringens an Gallas vor; in 
dem einen ddo Waldsee 28. September 1633 „erfreut er sich un- 
endlich“ über den Empfang der Nachricht und wird dadurch „vom 
ganzen Herzen gerührt“, in dem andern am folgenden Tage aus 
Ravensburg datierten teilt er Gallas, wenn gleich ohne Angabe des 
eigentlichen Grundes, seinen Entschluß mit, in Wien seinen Abschied 
verlangen zu wollen. So plötzlich wie J. annimmt, ist Aldringens 


410 Kritiken. 


Sinnesänderung gegen Waldstein sicher nicht erfolgt, sie muB von 
längerer Hand vorbereitet gewesen sein, und die groben Verweise, die 
ihm Waldstein nach Bayern sandte, dürfen doch nicht bloß als „ge- 
legentliche Einzelheiten“ aufgefaßt werden. Mit seiner Beschreibung 
der Schlacht bei Nördlingen hat der Verfasser durch die genaue und 
breitere Untersuchung über die Örtlichkeit und den Verlauf des 
Kampfes die Forschungen seiner Vorgänger überholt und manche, 
wenn auch nicht alle, zweifelhaften Punkte aufgehellt; bei den teil- 
weise unzulänglichen Nachrichten darüber bleibt auch jetzt der Gang 
der Schlacht auf dem rechten und noch mehr auf dem linken 
schwedischen Flügel für beide Gegner vielfach unaufgeklärtt. Ein 
besonderer Vorzug des Buches ist, daB die Darstellung immer den 
Zusammenhang der militärischen Operationen und ihre Rückwirkung 
auf die allgemeine Lage festhält. Im einzelnen bemerkt Ref. zu 
S. 10: Kurfürst Maximilian war Egoist und bloß Bayer auch schon 
vor Gustav Adolfs Auftreten; 16 und 3* hätte sich der Verfasser den 
Tadel gegen einen anderen Autor sparen können, denn ihm selber ist 
unbekannt geblieben, was Opel III 317 f. über Bernhards militärisches 
Vorleben erzählt. 27*, der von J. für Ferias Zug gewünschte Auf- 
schlof aus dem Brüsseler Archiv ist schon 1889 (Abhandlungen 
der k. böhm. Ges. d Wiss. VII, 3) erfolgt. 32 Wealdsteins Ziel 
für 1633 bildete allerdings die Herstellung des Friedens, aber doch 
nicht in voller Übereinstimmung mit dem Kaiser; 37 ein Teil der 
bayrischen Truppen, z. B. das Regiment Comargo, wurde tatsächlich 
von Waldstein zurückgeschickt, eine Untersuchung über die in Böbmen 
verbleibenden wäre hier am Platze gewesen; 41 die Ausführungen 
über die beiderseitigen Grenzen der Okkupationsmöglichkeit erscheinen 
überflüssig, weil die Machtzentren eines Landes natürlich immer das 
stärkste Hindernis für den Gegner bilden müssen; 104 Lichtenau liegt 
bei Ansbach, nicht bei Bamberg; 140 Gallas hat seine Ansicht rasch 
geändert, Ende Oktober war er durchaus der Meinung, daß Bayern 
nichts von Bernhard zu fürchten habe. Zu 191 liegt die Frage nahe: 
Warum wollten es die schwedischen Feldherrn anfangs August nicht 
auf eine Schlacht ankommen lassen? Die von J. 199 gegebene Er- 
klärung genügt zu ihrer Beantwortung nicht, denn beide mußten sich 
doch sagen, daß es: leichter sein werde, den Gegner vor der Ver- 
einigung mit den Spaniern zu schlagen; vielleicht haben sie die Sach- 
lage weniger ernst genommen, weil die Gefahr mit den Spaniern des 
Vorjahres nicht so groB gewesen war. Weiter drängt sich zu 202 
die Frage auf: Warum haben Horn und Bernhard in der Nacht zum 
25. August nicht wenigstens versucht, etwas Proviant nach Nörd- 
lingen zu schaffen, der „ohne Diffikultät“ hätte hineingebracht werden 


Kritiken. 411 


können; 117* Wenn Horns Aussage über die Schanzen unklar ist, so 
dürfte wohl auch seine Angabe über die Besatzung gegenüber Diego, 
der auf seiten der Schanzenerbauer stand, nicht unbedingt zuverlässig 
sein. Das Buch scheint mit einer gewissen Hast vollendet worden 
zu sein; bei strengerer Feilung würden Sätze wie der folgende: „Für 
jeden Heerführer, gleichgültig ob im Angriffe oder bei der Verteidigung, 
ist die Berücksichtigung von Streitkräften, Stellung und Plänen des 
Gegners unerläßlich“ nicht stehen geblieben sein. Von kleineren Ver- 
sehen hebe ich nur heraus, daß Note 111, auf die im Texte ver- 
wiesen wird, unter den Anmerkungen fehlt. Neben der kriegs- 
geschichtlichen Darstellung verfolgt das Buch aber noch einen 
besonderen Zweck, was seinen Wert leider schr beeinträchtigt. J. be- 
trachtet als eine der Aufgaben seiner Arbeit die Führung des Nach- 
weises, „daß Herzog Bernhard von Weimar keinen ersten Platz unter 
den Heerführern des 30 jährigen Krieges verdient, daB es durchaus 
unzulässig ist, ihn den großen ruhmreichen Erscheinungen seiner Zeit 
anreihen zu wollen“. Abgesehen davon, daß dieser Nachweis doch 
nur durch die Würdigung der gesamten Feldherrntätigkeit Bernhards 
und nicht bloß der kurzen Zeit von anderthalb Jahren zu erbringen 
wäre, in denen er noch dazu öfters durch Rücksichten auf Oxenstierna 
und Horn in seiner Bewegungsfreiheit gehemmt war, muß die vor- 
gefaßte Meinung, mit der J. an seine Quellen herangetreten ist, sein 
Urteil über des Herzogs Tun und Lassen notwendig stark beeinflußt 
haben. Und dies ist in einem so überreichen Maße der Fall, daß 
man häufig an seinem nicht zu bezweifelnden guten Willen, un- 
parteiisch sein zu wollen, irre wird. Alles Licht fällt auf Horn, aller 
Schatten auf Bernhard. Man wird beim Lesen die Empfindung nicht 
los, daß alles künstlich zusammengesucht wird, was gegen Bernhard 
spricht, daß der Autor jede Äußerung oder Handlung von ihm genau 
daraufhin ansieht, wie sie zu einem Tadel gewendet werden könne. 
Bernhards Entschlüsse werden auch da, wo sie nach J. aus Mangel 
an Nachrichten nicht genügend zu erklären sind, ungünstig beurteilt, 
seine Briefe sind eine einseitige Quelle, seine Versicherungen schön- 
klingende Worte, er sieht durch eine trübe Brille oder ist mit Blind- 
heit geschlagen, fürchtet die Schlacht, handelt so unzweckmäßig als 
möglich, seine Urteile sind leichtfertig und ungründlich, seine Ideen 
unfertig, seine Absichten nirgends ausgereift. Horns Pläne verraten 
klare Einsicht, die Bernhards sind Luftgebilde. Bernhards Sieg bei 
Ornbau wird als bedeutungslos hingestellt, seine Eroberung von Regens- 
burg einmal als Handstreich, Horns Erfolge in Südwestdeutschland 
werden im Widerspruch mit dem Tatsächlichen als ungleich bedeut- 
samer und von größerer Wirkung als der Fall der Donaufestung be- 


412 Kritiken. 


zeichnet. Wenn Bernhard, wie es vermutlich der Fall war, annahm, 
daß Waldstein mit annähernd gleich starken Truppen gegen ihn 
herangezogen und auf die Nachricht von seinem Vormarsche um- 
gekehrt war, so wird das lächerliche Prahlerei genannt. Für Wald- 
stein ist die früh eintretende Winterkälte eine Entschuldigung, Bern- 
hard wird ein schwerer Vorwurf daraus gemacht, daB er in fünf 
Tagen bei derselben strengen Jahreszeit keine Heldentaten ausgeführt 
oder gar, daB er mit seiner verhältnismäßig kleinen Armee dem 
Gegner nicht die Richtung seiner Aktionen vorgeschrieben hat. Die 
Einnahmen geringer Orte durch Horn sind beachtenswerte Erfolge, 
die durch Bernhard kleine Händel, die nichts Ernstliches bedeuten. 
Neuburg a. D. ist ein wichtiger Platz, wenn ihn Bernhard. verliert, 
doch ohne Bedeutung, wenn er ihn zurückerobert. Manchmal über- 
schüttet der Verf. Bernhards Feldherrnstümperei mit schneidendem Hohne, 
- oder er gerät in eine Art Wut und spricht von verdammter Pflicht 
und Schuldigkeit des Herzogs. Für den Leser bleibt es verwunderlich, 
daß die Schweden einen so erbärmlichen Anführer nicht längst bei- 
seite geschoben hatten. Geradezu schreiend ungerecht ist das Urteil 
über Bernhards Verhalten nach der Einnahme von Regensburg; was 
wird ihm da, während Horn seinen Parteigängerkrieg im Südwesten 
ungestört, man möchte sagen behaglich, fortführte, zugemutet, was 
hätte der Herzog da mit seinen 10000 Mann nicht alles an der 
gefährdetsten Front verrichten sollen. Wenn uns der Verf. hier und 
an anderen Stellen seines Tadels nur das Wie das Bessermachens 
verraten hätte. Er gibt zu, daß Aldringen Ende September 1633 
allein stärker als Bernhard war, der wohl eben deshalb das Heran- 
kommen des Pfalzgrafen von Birkenfeld wünschte, aber konnte Horn 
auch nach dem Eintreffen des Pfalzgrafen auf den Fall von Konstanz 
rechnen und durfte der schwächere Bernhard in dem Augenblicke, wo 
Aldringen, Ossa und Feria zusammenstießen, allein etwas Entscheidendes 
wagen? Was der Herzog auch tut, ist falsch; geht er der Ver- 
pflegungsschwierigkeit halber zurück, so geschieht es nach J. zu weit, 
ohne daß er uns das Warum zu sagen vermag. Gewiß hat Bernhard, 
besonders im Frühjahr 1634, Fehler begangen, obgleich auch dabei 
die für diese Zeit übliche Ruhepause und Vervollständigung der 
Regimenter in Betracht zu ziehen sind, aber welcher von den ihm 
durch J. als „groß“ gegenübergestellten Feldherrn hat nicht auch 
Lehrgeld bezahlt, unrichtige Pläne gefaßt oder Treffen verloren? Man 
glaubt den immer wiederholten bloßen Vorwürfen nicht, statt des 
lediglich absprechenden Tadels verlangt man bündigere Nachweise, 
stärkeres Eindringen in die wirklichen Verhältnisse, genaue Ziffern- 
berechnungen und ähnliches (dadurch würde auch an manchen Stellen 


Kritiken. 413 


das Sprunghafte der Darstellung vermieden worden sein), oder wo dies 
nicht möglich ist, eine größere Zurückhaltung im Urteil. Im Gegen- 
satz zu Bernhard wird Horn mit verschwenderischen Lobe bedacht; 
dessen Unternehmungen werden, auch wenn sie nicht gelingen, höchst 
aussichtsvoll genannt. Über seinen beträchtlichen Mißerfolg bei Bam- 
berg huscht die Erzählung vertuschend hinweg, fast immer wird er 
schonend beurteilt, werden für seine Schwächen Entschuldigungen 
vorgebracht. Für seine lange und vergebliche Belagerung von Über- 
lingen gibt es kein Wort der Mißbilligung, wie zahm und matt ist 
der Tadel für seine zuletzt doch recht eigensinnige Bestürmung von 
Konstanz, und welch harte Worte würde der Verf. gefunden haben, 
wenn hier Bernhard der Schuldige gewesen wäre. An der wieder- 
holten schwächlichen Nachgiebigkeit Horns nimmt J. keinen oder 
geringen Anstoß, auch ist ihm nur z. T. aufgefallen, daß die Haupt- 
ursachen für den Verlust der Nördlinger Schlacht (die verhängnisvolle 
Stockung im Hohlwege am Nachmittage des 5. September, das MiB- 
verständnis mit dem Angriffe Witzlebens, das langsame Herankommen 
der Infanterie und das zu weite Zurückgehen der Reiterei am 6.) 
allein den unter Horns speziellem Kommando stehenden Truppenteilen 
zur Last fallen. Über die Unausführbarkeit von Horns Vorschlag 
inbetreff des Rückzuges geht der Verf. im Gegensatz zu dem wegen 
seiner Absicht, stehen bleiben zu wollen, streng beurteilten Bernhard 
-mit wenigen Worten hinweg; von einer in geordnetem Abzuge be- 
griffenen Armee Horns kann im Ernste doch nicht gesprochen werden, 
der Feind auf dem Allbuch (vgl. den Bericht Ferdinands IIL) würde 
sicher nicht mit der Verfolgung gezögert haben, und deshalb bleibt 
es doch recht zweifelhaft, ob auch das rein defensive Verhalten 
Bernhards nur zum Verluste der Schlacht und nicht auch zur 
Katastrophe geführt hätte. Für viele Bernhards Tätigkeit berührende 
Stellen des Buches wird dem Benutzer Vorsicht und Nachprüfung zu 
empfehlen sein. Dem Texte folgen zahlreiche Anmerkungen, die 
von staunenswertem Fleiße zeugen, allerdings aber auch von Hyper- 
kritik nicht frei sind, und ein Anbang mit 13 unbekannten 
Beilagen aus dem Münchener Archive und den Bibliotheken von 
Breslau (die Auffindung der daraus stammenden Zeitungen nimmt 
der Verf. mit Unrecht für sich in Anspruch), von Zürich und 
Straßburg. 
Breslau. J. Krebs. 


414 Kritiken. 


A. v. Ruville, William Pitt, Graf von Chatham. VI, 447; 
480; 456. (Mit Porträt und Karten.) Stuttgart und Berlin 1905. 

Frederic Harrison, Chatham. (Twelve English Statesmen.) VI, 239. 
London 1905. 

Felix Salomon, William Pitt, der Jüngere. Erster Band. Erster 
Teil. Die Grundlagen. XII, 208. Leipzig, 1901. 

Mit Biographien des älteren Pitt ist es bis vor kurzem sehr 
schlecht bestellt gewesen, merkwürdigerweise schr viel schlechter als 
mit denen über andere politische Größen Englands aus dem 18. Jahr- 
hundert. Die Werke von Coxe über Walpole, von Ballantyne über 
Carteret, von Lord Fitzmaurice über Shelburne, von Lord Stanhope 
und Lord Rosebery über den jüngeren Pitt, sie alle sind in ihrer 
Art den entsprechenden Werken von Thackeray, von W. D. Green u. a. 
über den älteren Pitt entschieden überlegen. Jüngst ist man daran 
gegangen eine sehr empfindliche Lücke in der geschichtlichen Literatur 
zu füllen; gleichzeitig und im ganzen unabhängig von einander sind 
die oben angeführten drei Arbeiten erschienen. Sie bieten mit Be- 
wußtsein und Absicht Verschiedenes. Harrison bringt einen knappen 
Essay; der Raum ist ihm vorgeschrieben und damit die Arbeitsweise; 
er fußt nur auf gedrucktem Material und gibt etwa den Stand der 
Forschung, den er vorfindet, in seiner Auffassung wieder. Der Wert 
des Bändchens liegt in der geistigen Eigenart des Verfassers; diese 
bietet viel Anziehendes. Es ist ein feinsinniger, geistvoller Mann, 
der in vornehmer Darstellungsweise zu uns spricht; er besitzt die 
Gabe, die durch Aktenstudien gefördert, aber nicht ersetzt werden 
kann, sich in seinen Helden und in dessen Zeit hineinzuleben. Die 
Grenzen von Harrisons Kunst scheinen mir dort zu liegen, wo seine 
politische Richtung mitzusprechen beginnt; er tritt uns nach ver- 
schiedentlichen Äußerungen als Liberaler von Gladstones und Morleys 
Schlage entgegen; ein solcher ist der Art des älteren Pitt gar zu 
wenig kongenial. Meine Studien dienen dem Zwecke den Boden für 
das Verständnis des Sohnes vorzubereiten; sie mußten tief dringen, 
weil der Vater nach meiner Anschauung im wesentlichen als Vorbild 
für den Sohn gedient hat; sie heben das, was ich als das politische 
Programm des Vaters verstehe, hervor, und reihen dieses Programm 
in Englands Werdegang ein. Es versteht sich, daß ich mich im 
übrigen beschränken mußte, und daß ich das Bedürfnis nach einer 
Biographie des älteren Pitt weder befriedigen konnte noch wollte. 
Ein Staatsmann wie Pitt verlangt aber nach einem literarischen 
Denkmal großen Stiles auf eigenem Fundamente; es würde eine An- 
maßung darin liegen, wenn ein Historiker ein so gewaltiges Lebens- 
werk nebenbei abfertigen wollte. v. Ruville ist ohne Zweifel der von 


Kritiken. 415 


uns dreien für sein Arbeitsgebiet best Ausgerüstete; es ist darum 
recht und billig, daß seine Arbeit in der folgenden Besprechung in 
den Mittelpunkt rückt; die beiden anderen Arbeiten werde ich nur 
nach Bedarf ergänzend heranziehen. 

v. R. bat reiches Material gesammelt, über das er im Anhange 
berichtet. Mit Freuden vernehmen wir, daß ihm als ersten der Nach- 
laß von Pitt erschlossen worden ist; daneben hat er die überaus um- 
fangreichen Newcastle Papers ım British Museum, die Akten des 
Record Office, und die Akten der preußischen Gesandtschaft in London, 
die im Berliner Geheimen Staatsarchiv ruhen, verwertet. Neben den 
ungedruckten Quellen hat er die gedruckten und ebenfalls noch sehr 
ergiebigen Publikationen nicht übersehen. Die Gliederung des reichen 
Stoffes ergab sich leicht, sobald v. R. sich entschlossen hatte, zu- 
gunsten der Gründlichkeit keine Breite zu scheuen; der erste Band 
schildert die Zeit des Emporsteigens. Eine kurze Einleitung führt 
geschickt in die inneren Verhältnisse und die auswärtigen Beziehungen 
Englands im Beginn von Pitts Ära ein; die Einleitung darf kurz 
sein, weil sie nur als vorläufige Orientierung für den Leser, nicht 
als Grundlage für die Darstellung dienen soll. Das eigentliche Fun- 
dament für das literarische Denkmal bietet der erste in vier Kapitel 
geteilte Abschnitt mit der Überschrift: Herkunft und Werden der 
Persönlichkeit. Hier wird uns zweierlei geschildert: das, was Pitt 
seiner Familie, und das, was er dem politischen und sozialen Milieu, 
dem diese angehört, verdankt. Das Fundament ist schmal; wir wollen 
sehen, ob es tief ist und wie weit es uns zusagt. v. R. beginnt mit 
einem höchst sorgsamen Bericht über Pitts Großvater, den „Diamanten- 
Pitt“; wir folgen dessen Lebensgang mit Interesse und nehmen Er- 
gänzungen und Berichtigungen gern entgegen. Wir stutzen bei der 
Schätzung der Persönlichkeit. Harrison vergleicht den Ahnherrn des 
Hauses mit einem ungeschliffenen Diamanten; auch in meiner Dar- 
stellung gewinnt der Mann, dessen Wirksamkeit für die Zukunft der 
Familie so viel bedeutet hat, Sympathien; bei v. R. ist er ein ganz 
abstoßender Mensch, ein Mensch ohne Herzensbildung, von niedrig 
materieller Gesinnung; Gewinnsucht macht den Inhalt seines Lebens 
aus. Wie kommt v. R. zu diesem abweichenden Urteil? Auf Grund 
neu entdeckten Materials? Nein, er verfügt über das gleiche, wie ich, 
aber er verwendet es anders; er hat sich ein Bild von dem Manne 
gemacht und was diesem Bilde nicht entspricht, das schaltet er als 
nichtssagend aus. „Es dürfte ein schlimmer Fehlschluß sein“ — lesen 
wir — „wenn man ihm auf Grund vereinzelter Äußerungen und 
Handlungen einen edlen Charakter zuschreiben wollte.“ Ob die Ver- 
einzelung nicht vielleicht mit der Beschaffenheit des Materials im Zu- 


416 Kritiken. 


sarnmenhange steht? Ob nicht die ganz intimen, nicht geschäftlichen 
Briefe vernichtet oder von der Veröffentlichung zurückgehalten sind? 
Wie dem auch sei, jedenfalls halte ich es für unstatthaft das, was 
für den Mann spricht, dem Leser als unmaßgeblich vorzuenthalten. 
Indessen es verlohnt sich nicht allzulange bei dem Großvater zu ver- 
weilen, da wir erfahren, daB „der Same, aus dem Pitts moralische 
und politische Erziehung erwuchs im Elternhause gestreut worden 
ist“; von hier sind bessere und gesündere Einflüsse ausgegangen: 
aus ihm geht Pitt als ein Mensch hervor, der „aus seiner innersten 
Natur nach sittlicher Vervollkommnung streben muß“. Allerdings die 
üble großväterliche Saat geht nicht verloren, auch sie kommt für den 
Enkel in Betracht und wuchert üppig in dem Milieu empor, in das 
Pitt dank den Reichtümern des Großvaters hineingerät. Es ist Aer 
plutokratische Absolutismus“, die Herrschaft durch rücksichtslose, 
systematisch betriebene Korruption, deren Träger und Anwälte die 
aristokratischen Familien sind, mit denen Pitt verwandt, und auf deren 
Verkehr er angewiesen ist. Aus der Schilderung dieses Milieu ergibt 
sich der Grundton des ganzen Werkes; er ist düster und disharmo- 
nisch; wir werden nie das Gefühl los, uns in bedrückender Atmosphäre 
zu bewegen. Ich halte nun diese Milieuschilderung für einseitig. Gewiß, 
v. R. gibt auch die guten Seiten des Systems zu, er hegt sogar 
Wohlwollen für Walpole, aber er hätte hier bei dem Thema Aristo- 
kratie und Geldmacht in Anbetracht der Schmalheit seines Funda- 
mentes sehr viel tiefer greifen müssen. Er hätte uns zeigen müssen, 
wie die Plutokratie in England emporkam, und was sie für England 
bedeutet hat, ich will nicht sagen im guten oder im schlechten Sinne, 
sondern für den Werdegang und die Entwicklung des Staatswesens. 
Wer die Geltung und die Rolle des englichen Adels nur nach dem 
Parteitreiben in Pitts Zeitalter zu beurteilen gelehrt wird, der gewinnt 
ein ebenso schiefes Bild wie derjenige, welcher das französische König- 
tum nach dem Regime von Ludwig XV. abschätzen würde. Es bleibt 
die Frage nach der Genesis des politischen Programmes unseres Staats- 
mannes zu erledigen; welche Auskunft gibt uns v. R.? Vom Groß- 
vater stammen whigistische Traditionen, vom Vater vornehm toristische 
Art und Gesinnung. Die Brücke zwischen Whigismus und Torismus soll 
Bolingbroke mit seiner Doktrin schlagen helfen, aber irgend etwas, was 
den Namen eines Programmes verdiente, kommt nicht zustande. Es ist der 
Pitt innewohnende Drang nach Herrschaft, der allein die Richtschnur 
abgibt; die Theorie von Locke kommt ihm insofern zu Hilfe, als sie 
das Schwergewicht der staatlichen Gewalten ins Parlament verlegt, und 
als Pitt, angesichts seiner rednerischen Begabung, das Parlament als 
erwünschten Schauplatz betrachtet, um seine Herrschaft zu erkämpfen. 


Kritiken. 417 


Eine Schwierigkeit bleibt für ihn bestehen, insofern sein Whigismus und 
sein Royalismus nicht glatt in einander aufgehen; dieser Widerspruch, 
hören wir, sei der Whigpartei damals als solcher eigentümlich gewesen, 
Pitt habe sein Leben lang daran zu leiden gehabt. In Ermanglung 
eines politischen Programmes stellt Pitt seine Redekunst in den Dienst 
rein egoistischer Interessen; im Anschluß an diese Tatsache &ußert 
sich v. R. im allgemeinen abfällig über die Stellung der Redekunst 
im Staatsleben. Er schreibt: „Die höchste Geltung der Redekunst 
bedeutet immer einen Tiefstand der Bildung.“ Ich erhebe abermals 
Einspruch. Ich will zugeben, daß Pitt unfertiger, als wir bisher an- 
nahmen, ins Leben eingetreten ist, aber wie unzureichend ist die 
Charakteristik der politischen Strömungen, zu denen er Stellung zu 
nehmen hatte. Um mich nicht zu wiederholen, verweise ich auf mein 
Buch, wo ich die Zusammenhänge, so, wie sie mir erscheinen, ge- 
schildert habe; ich verarge es v. R. durchaus nicht, wenn er die 
Dinge mit anderen Augen sieht, aber das Interesse unserer Wissen- 
schaft verlangt, daB er sich mit dem, was ich vorbringe, ebenfalls 
auseinandersetzt. Es geht nicht an, daß er schweigend darüber hin- 
wegeilt, es geht um so weniger an, als es sich um Fragen handelt, 
deren eindringende Erörterung für das Verständnis von Pitt unent- 
behrlich ist. v. R.s Urteil über die Redekunst will ich in seiner 
Allgemeinheit nicht besprechen; für das England des 18. Jahrhunderts 
halte ich es für falsch. Die Pflege der Redekunst ging meines Er- 
achtens mit nicht geringem politischen Wissen Hand in Hand; v. R. 
unterschätzt den Gehalt der Parlamentsreden. Nach alledem kann 
ich das Fundament, auf dem v. R. sein literarisches Denkmal errichtet, 
nicht anders als schwach bezeichnen; ich will indessen anerkennen, 
daß er eine größere Zahl neuer Daten zur Familiengeschichte hinzu- 
getragen hat. Ein Vergleich mit Harrisons Bändchen macht das 
anschaulich. 

In dem folgenden Abschnitte beginnt der Aufbau; das Empor- 
kommen von Pitt füllt den Rest des ersten Bandes aus; es würde zu 
weit führen, wenn ich den Gang der Darstellung wiedergeben würde, 
ich will nur das Wesentlichste herausheben. v. R. hat mich voll- 
kommen überzeugt, daß ich die Lehrjahre von Pitt viel zu rosen- 
farben ausgemalt habe; seine Schilderung ist allerdings schwärzer, 
als irgend eine, die wir bisher besaßen. Schon Macaulay und Lecky 
haben es an harten Worten nicht fehlen lassen, aber man verzieh 
Pitt die Abwege zu Gunsten seiner patriotischen Leidenschaft, vun 
der man meinte, daß sie mit Zielbewußtsein gepaart gewesen sei; der 
gefesselte Genius strebte mit allen Mitteln sich freie Bahn zu schaffen, 
um sich nach einem bestimmten Plane betätigen zu können. v. R.s 

Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 3. 28 


418 Kritiken. 


Pitt weist unversöhnliche Härten auf; er ist ein Streber von schlimmer 
Sorte. Wir hören von seiner gewandten Dialektik, von seiner dra- 
matischen Pose, von der Hohlheit seiner Argumente, von seinen 
Theatercoups u. a. m.; es mangelt ihm an solidem Wissen und an der 
wahren Herzensbildung. Er ist aber auch gar kein Genie; es mangelt 
ihm an tiefen Gedanken, an klarer Erkenntnis, und was er an Wert- 
vollem bringt, ist häufig nicht sein geistiges Eigentum. Energie und 
Willensstärke überragen die Intelligenz; ein schöpferischer Geist ist 
er nie gewesen. Manchesmal fühlt sich v. R. genötigt, ihn dann doch 
etwas herauszustreichen, Pitt sei immer noch viel besser gewesen als 
die meisten seiner Zeitgenossen, aber die Entschuldigung hilft wenig 
mehr; der üble Eindruck überwiegt. Ja, er wurzelt ein von dem 
Augenblick an, wo wir von einer seltsamen Erbschaftsgeschichte hören; 
v. R. erzählt uns, daß Pitt, um eines ihm winkenden sehr reichen 
Legates der Herzogin von Marlborough nicht verlustig zu gehen, die 
Äußerungen seiner politischen Gesinnung der politischen Richtung der 
hohen Dame angepaßt habe. Kann man sich etwas Verächtlicheres 
denken? Allerdings handelt es sich nur um eine Vermutung, aber 
v. R. legt uns alles so dar, daß wir schließlich vor einer vollendeten 
Tatsache zu stehen meinen. Da fragen wir nun erstaunt: was ist 
aus dem Triebe von Pitt nach sittlicher Vervollkommnung geworden, 
und wie reimen sich all diese Angaben mit der Anerkennung an 
einer anderen Stelle des Bandes, Pitt sei im Grunde doch ein an- 
ständiger, ehrenwerter Charakter gewesen? v. R. gibt den Bescheid, 
die politische Moral des Zeitalters sei eine andere gewesen wie heute, 
` aber warum sagt er das nicht schon früher bei der Milieuschilderung, 
und warum erscheint ihm dort alles ungemildert grau in grau? Übrigens 
bezweifle ich, daß die sittlichen Maßstäbe in der Politik damals in 
allem so sehr viel niedriger gewesen sind als heute; der Diamanten- 
Pitt schreibt einmal an Pitts Vater: „Gehe nie mit Vorurteilen in 
das Unterhaus, sondern folge aufmerksam der Debatte und stimme 
deinem Gewissen gemäß. Ich würde lieber eines meiner Kinder darben 
sehen, als sein Brot durch eine Abstimmung im Unterhause verdienen.“ 
Es kommt am Ende alles darauf an, ob bei Pitt wirklich das persön- 
liche Verlangen nach Herrschaft alleinherrschend geblieben sei; v. R. 
versichert es ausdrücklich, obwohl manches, was er anführt, dagegen 
spricht, z. B. der Satz: Pitt habe von jeher zwei Fundamente gesucht, 
auf denen sich seine Machtstellung erbauen sollte, das Vertrauen des 
Volkes und die Gunst des Königs; das läßt doch auf eine ideelle Trieb- 
kraft in Pitts Tun schließen, die aus anderen Quellen als aus dem reinen 
Egoismus entsprießen muß. Zugleich taucht Bolingbrokes „patriotischer 
König“ wieder als Pitts Vorbild auf, allerdings was war diese Schrift wert? 


Kritiken. 419 


Nach v. R.s Ansicht führte sie Pitt in das Reich Utopien. Falls nun 
etwa zwei Seelen in Pitts Brust geruht haben, so spiegelt sich in 
den Parlamentsreden dieser Jahre nach v. R.s unerbittlich strenger Kritik 
nur die schlechte wieder; und doch lesen wir weiter: Pitts Redekunst 
legte den Grund zu seiner Ehrenstellung. Wer hier Harrisons Schil- 
derung des Parlamentariers zum Vergleich heranzieht, der meint, er habe 
es nicht mit dem gleichen Staatsmanne zu tun. Ich bin nicht in der 
Lage v. R. im Augenblick zu widerlegen, ich will auch zugeben, er 
tut recht, Pitt eines unverdienten Nimbus zu entkleiden, aber ich 
vermag mit dem Charakterbilde als solchem nichts anzufangen; es löst 
nicht die psychologischen Schwierigkeiten, sondern stellt neue und 
größere psychologische Rätsel. Von einem solchen PBiographen 
aber kann man nicht anders urteilen, als daß er als Führer durch 
das Innenleben seines Helden versagt. Um so klarer wird uns das 
äußerlich Sichtbare in seinem Buche: der Kampf von Pitt und von 
seinen Zeitgenossen um die Herrschaft. Hier leitet uns v. R. mit 
sicherer Hand durch ein wahres Labyrinth; er zergliedert mit minu- 
tiöser Sorgfalt alle Phasen der parlamentarischen Parteiwirren von 
Walpoles Zeiten an bis zu dem Zeitpunkte, wo Pitt sich endlich 
durchgerungen hat. Und was er vorbringt ist sicherlich wertvoll und 
interessant; es ist ein Stück Kulturgeschichte, das er schreibt; kein 
englischer Historiker wird an seiner nahezu photographisch getreuen 
Wiedergabe des Cliquenwesens in der Hochflut „des plutokratischen 
Absolutismus“ vorübergehen dürfen. Dabei schöpft er vornehmlich 
aus bekanntem Material; Pitts Nachlaß erweist sich für Pitts Lehr- 
zeit als erstaunlich wenig ergiebig; erst für das Kapitel „die Ver- 
mählung“ liefern die Familienpapiere reichen Stof. Und v. R. hat 
aus ihm etwas zu machen verstanden; das Verhältnis zwischen Pitt 
und seiner Gattin ist klug und feinfühlig geschildert. — Der Zeit 
des Emporkommens folgt die Zeit der Macht. 

Pitt als der weltberühmte Kriegsminister wird im zweiten Bande 
behandelt; es ist der Höhepunkt von Pitts politischer Existenz, es ist 
zugleich der Höhepunkt von v. R.s Darstellung. Endlich wird einem 
wärmer ums Herz; auf dem Felde militärischer Betätigung gewinnt 
v.R. etwas wie innere Anteilnahme an seinem Helden. Gewiß, er 
hütet sich nicht fortgerissen zu werden; er wägt peinlich genau ab, 
damit seinem Helden kein Verdienst zu viel zugeschrieben wird, er 
bleibt nach wie vor kritisch und scharf, aber die Wucht der Tat- 
sachen dringt durch, er muß die Größe des Mannes anerkennen. Und 
es ıst nun sein Verdienst, sie uns erwiesen zu haben; an die Stelle 
der üblichen Redensarten tritt eine sachkundige, klare, umsichtige 
Darlegung des Kriegsplanes in all seinen Abwandlungen. Erst jetzt 

28* 


420 Kritiken. 


begreifen wir, wieso Pitt zum Organisator des Sieges geworden. 
Neben den militärischen Operationen gehen diplomatische Verhand- 
lungen einher; auch sie sind geschickt und ohne Weitschweifigkeit 
mit dem Blick für das Wesentliche wiedergegeben. Neues glaube ich 
nicht entdeckt zu haben, aber das ist nicht die Schuld von v. R, 
sondern das Verdienst seiner Vorgänger. Der Ursprung des sieben- 
jährigen Krieges brauchte von v. R. nur nebenbei besprochen zu 
werden, da Pitt mit der Westminsterkonvention nichts zu schaffen 
gehabt hat; ich bedaure die Art und Weise, in der v. R. sich über 
diese Frage äußert; die Ausländer, die das Werk lesen, werden 
zweifellos aus ihm die Überzeugung schöpfen, Friedrich der Große sei 
also doch der schlimme Störenfried gewesen. Der Band schließt mit 
den Friedensverhandlungen und der Abdankung Pitts. Englands Ver- 
halten gegen Preußen wird aus den Verhältnissen heraus erklärt und 
entschuldigt; im besonderen wird die Annahme zurückgewiesen, als sei 
Pitt der edle Anwalt preußischer Interessen gegenüber Bute, dem 
bösen Verschwörer, gewesen. Wir sollen uns keine Illusionen über 
die Innerlichkeit des Verhältnisses zwischen Pitt und unserm großen 
Könige machen; v. R. hält es sogar für wahrscheinlich, daß Pitt ab- 
dankte, damit seine Regierung es leichter hätte, Konzessionen von 
Preußen zu verlangen, da er sich persönlich Preußen gegenüber ge- 
bunden fühlte. v. R. meint übrigens selbst über diese Beziehungen 
nicht das letzte Wort gesprochen zu haben. 

Der Schlußband bietet für Forschung und Darstellung besondere 
Schwierigkeiten. Der Hintergrund wechselt, neue Personen betreten 
die Bühne, die ganze Atmosphäre verändert sich; der Held und sein 
Biograph haben es mit anderen Menschen und anderen Aufgaben zu 
tun. v. R. legt der Anlage seines Werkes entsprechend das Schwer- 
gewicht in die Personalien; er erläutert uns mit peinlicher Gewissen- 
haftigkeit all die Windungen und Wendungen bis zu dem großen 
Augenblick, wo Pitt endlich leitender Minister wurde und nicht nur 
über Armeen und Diplomaten, sondern über Wohl und Wehe des 
Staates zu verfügen hatte. Im Vorübergehen stoßen wir nochmals 
auf eine Erbschaft, die Pitts politisches Auftreten „wahrscheinlich“ 
beeinflußt haben wird — Beweise gibt’s nicht — aber wir halten 
uns bei der Schätzung der Persönlichkeit nicht mehr auf, sondern 
forschen jetzt nach dem Endergebnis dessen, was Pitt als Staatsmann 
geleistet hat Als ich mir diese Frage für meine Zwecke zur Beant- 
wortung vorlegte, fand ich nirgends eine mich befriedigende Auskunft; 
niemand war den Dingen auf den Grund gegangen; Harrison versagt 
ebenfalls, er ersetzt die sachliche Argumentation durch patriotischen 
Schwung und zitiert reichlich aus Pitts Reden. Wie lohnend erwies 


Kritiken. 421 
es sich mir, das Versäumte nachzuholen; Pitt trat mir als eine der 
zentralen Persönlichkeiten Englands vor Augen und als Wegweiser 
für die Zukunft; es war mir überraschend, wie man die eigentliche 
Bedeutung des Mannes so lange hatte übersehen können. Und wir 
werden den Baum noch besser an den Früchten erkennen; meine 
Lebensgeschichte des Sohnes wird von der Tragweite und der geschicht- 
lichen Wirksamkeit der Lehren und Anweisungen des älteren Pitt 
zeugen. Was sagt nun v. R. zu alledem? Er bleibt nicht bei den 
Unklarheiten der älteren Biographen, erst recht nicht bei Harrisons 
Sentimentalität, aber er will auch von meinen Ausführungen nicht 
das geringste wissen; er sagt klipp und klar, Pitt war überhaupt 
kein Staatsmann mit fruchtbaren Gedanken, seine Ideen waren gewiß 
sehr schön und edel, aber leider utopisch, er war den Verhältnissen 
nicht gewachsen. Und das Verhältnis des Vaters zum Sohn formuliert 
er folgendermaßen: „Chatham hat dem Sohne wohl tausendfache An- 
regungen und praktische Belehrungen zuteil werden lassen, aber daß 
er ihm ein Ziel vor Augen gestellt und Pitt diesem Ziele nachgestrebt 
habe, kann ich beim besten Willen nicht finden‘! Wie kommt v. R. 
zu diesem ganz abweichenden Urteil? Auf Grund seines ungedruckten 
Materials? Nein, dieses kommt hier so gut wie gar nicht in Betracht; 
er kommt dazu, weil er auf einem zu schwachen und zu schmalen 
Fundament aufbaut, weil er alles, was sich in seinen Gesichtskreis 
nicht einfügt, immer wieder ausschaltet, und weil ihm .der ideelle 
Kern der Persönlichkeit verborgen geblieben ist. Ich bin weit davon 
entfernt alles, was ich bringe, als unerschütterlich richtig zu betrachten, 
aber ich habe die Zuversicht, die Erkenntnis gefördert zu haben; 
v. R.s Pitt scheint mir die Erkenntnis zu erschweren; eine historische 
Größe, die nur einen starken Willen und ein organisatorisches Talent 
aber keinen fruchtbaren ideellen Kern besitzt, ist für mich ein 
Unding.? Übrigens ist die Darstellung von Pitts Ministerium auch 


1 Die Formulierung ist in seiner Besprechung meiner „Grundlagen“ 
besonders prägnant; ich zitiere hier aus dieser. v. R.s Werk bewahrt 
durchaus den gleichen Standpunkt. 

? Die tiefste Fehlerquelle v. R.s liegt in der Art und Weise, in der 
er seinem Stoffe gegenübertritt; er äußert sich darüber in seiner Besprechung 
meiner „Grundlagen“. (Gött. gel. Anz. 1902, Nr. 8, S. 626 ff.). Er schreibt 
dort: „Es heißt sich unabhängig machen von den englischen Legenden und 
scharf auf den Grund schauen, um auch die Fehler zu erkennen, die der 
Ausgestaltung des englischen Staates anhaften.*“ Er meint, auf diesem 
Wege erreiche man den höchsten Grad der Objektivität. Aber woher gewinnt 
er nun seine Maßstäbe, um das, was fehlerhaft sein soll, zu kennzeichnen? 
Er gewinnt sie aus seiner eigenen Staats- und Weltanschauung heraus, aus 
rein abstrakter logischer Konstruktion. Er will objektiv sein und verwendet 


422 Kritiken. 


im einzelnen lückenhaft; die Arbeitskraft des Biographen beginnt nach- 
zulassen. Wie durfte v. R. Pitts irische Politik ganz übergehen! Und 
ob Pitt in seiner auswärtigen Leitung wirklich „ohne Rückendeckung“ 
vorgegangen ist? Ich vermisse hier eine genauere Darstellung der englisch- 
russischen Beziehungen. In bezug auf Ostindien äußerte sich Pitt 
gelegentlich, er halte die ostindische Angelegenheit für die größte, 
soviel er von Größe verstände; v. R.s Ausführungen lassen nichts davon 
erkennen. Scharfsinnig und beachtenswert ist die Kritik der amerika- 
nischen Politik von Pitt; sie hat den letzten Inhalt seiner Tätigkeit 
ausgemacht. Inmitten der durch die amerikanische Revolution hervor- 
gerufenen Verwirrung und Gährung ist Pitt zu Grabe getragen worden. 
Ich möchte von dem Werke nicht scheiden, ohne die Vorzüge 
zusammenzufassen; sie sind mannigfach. v. R. bringt zahlreiche neue 
Daten zur Familiengeschichte, er bringt einen wertvollen Beitrag zur 
Geschichte des englischen Parlamentarismus und eine treffliche Dar- 
stellung des Kriegsministeriums; er vermittelt uns alles dies in flieBender, 
leichter, nie ermüdender Sprache. Den Vorzügen stehen schwere 
Mängel gegenüber: er versagt in der eigentlichen Mission des Bio- 
graphen. Pitt hat demnach ein seiner würdiges literarisches Denkmal 
auch jetzt noch nicht gefunden; der künftige Biograph wird aber 
vieles aus v. R.s Schöpfung in seinen Arbeiten aufzunehmen haben, 
und auf diese Weise dem Fleiße und der Arbeitskraft von v. R. — 
trotz meiner Ausstellungen — ein ehrendes Andenken sichern. 
Leipzig. Salomon. 


die schroffste Form eines subjektiven Urteils. Danach begreift es sich, daß 
ihm die edelste Gabe des Historikers nahezu fehlt: der historische Sinn. 
Nein, der Deutsche, der über England schreibt, mit dem Streben die 
wissenschaftliche Erkenntnis von Land und Leuten zu fördern, der muß 
in den englischen Boden einzudringen suchen und darf nicht das spezifisch 
Englische als Legende brandmarken; er muß seine Maßstäbe aus der Ge- 
schichte des Landes selbst entnehmen, aus dessen Vergangenheit und dessen 
Verhältnissen; mit diesen Maßstäben darf er dann wohl auch untersuchen, 
was für die Entwicklung förderlich oder hemmend gewesen ist, für jene 
Entwicklung, die zu den heutigen Zuständen überleitet. Denn es ist die 
alleinige Aufgabe des Historikers zu schildern wie die Dinge geworden 
sind, nicht wie sie hätten sein sollen. Ein subjektives Element wird 
sich nie aus der Darstellung ausschalten lassen, aber die Subjektivität wird 
pach meinem Verfahren gemildert durch die innere Anteilnahme an dem 
behandelten Gegenstande; hiervon ist bei v. R. fast nichts zu spüren. 
Wenn nun v. R. behauptet die Grundlage meiner Kritik bilde gar nicht 
die englische Vergangenheit sondern die englische Gegenwart, das heißt 
meine Überzeugung von der Güte der heutigen englischen Verfassung, so 
erkläre ich diese Behauptung für falsch; mein Buch wird für mich sprechen. 


Kritiken. 423 


Tagebücher des Generalfeldmarschalls Graf von Blumenthal 
aus den Jahren 1866 und 1870/1871. Herausgegeben von 
Albrecht Graf von Blumenthal. Stuttgart und Berlin, J. G. 
Cottasche Buchhandlung Nachfolger 1902. gr. 8°. (XII: und 
286 S.). 

Immer reicher fließen die Materialien zur Geschichte der deutschen 

Einheitskriege. Eine Reihe von Veröffentlichungen haben uns Ein- 

blick gewährt in die Kreise, in denen Moltke, Roon, Steinmetz, Göben 

und Hartmann gewirkt haben, nun sind Blumenthals Tagebücher als 
eine wertvolle Ergänzung hinzugekommen. Blumenthal, der als Rat- 
geber des Kronprinzen in den Kriegen von 1866 und 1870 eine ent- 
scheidende Rolle gespielt, stand dem Thronerben persönlich sehr nahe. 

Ich erinnere daran, wie vornehm der Kronprinz ihm gegenüber ge- 

handelt, als durch einen aufgefangenen Brief bekannt wurde, wie 

abfällig er von Blumenthal beurteilt worden war. Auch die jetzt 
veröffentlichten Tagebücher Blumenthals zeigen, daß diesem die liebens- 
würdige Bescheidenheit Moltkes fehlte, wir begegnen häufig herben 

Urteilen über andere, einen Hang zum Kritisieren und Nörgeln. 

Schon 1866 sagt er über das Oberkommando, daß es ihm keinen 

angenehmen Eindruck mache: „Eine Masse von wichtige Gesichter 

machenden Nichtstuern ist mir immer odiös, namentlich, wenn sie 
mit herablassender Freundlichkeit Glück wünschen, alles anzuerkennen 
scheinen, aber doch einzelnen Tadel über Dinge durchblicken lassen, 
von denen sie absolut nichts verstehen“. Später (S 42) beklagt er 
sich über Moltke und schickte Stosch an ihn ab, sollte dies nichts 
helfen, so sollte er sich an den König wenden. Auch 1870 klagt er 
schon am 1. August wieder über die sehr mangelhafte höchste Leitung 
der Operationen (S. 71) und äußert sich eine Woche später, nach 
dem Siege bei Wörth, spöttisch über Moltke: „Wieder die alte Ge- 
schichte — Gratulation zum Siege; mit allem einverstanden, aber 
gute Ratschläge, die längst ausgeführt waren“ (S. 74). Selbst dem 

Kronprinzen gegenüber scheint Blumenthal nicht immer die richtige 

Stellung des Untergebenen gefunden zu haben. Im Dezember 1870 

hatte er eigenmächtig Befehle weitergegeben; als der Kronprinz ihm 

Vorstellungen machte, antwortete er, er ließe sich nicht zum bloßen 

Adjutanten herunterdrücken (S. 175). Der Kronprinz sagte hierauf 

„mit unbegrenzter Liebenswürdigkeit und Freundlichkeit“, Blumenthal 

könne ja alles machen, er würde ihm keine Schwierigkeiten bereiten, 

aber er müsse doch wenigstens darum wissen. Man dürfte meinen, 
das ist so selbstverständlich, daß Blumenthal es einsehen sollte, statt 
dessen urteilt er, der Kronprinz stelle sich nicht auf den richtigen 

Standpunkt. 


424 Kritiken. 


Am schlimmsten aber tritt der rechthaberische Eigenwille Blumen- 
thals in der Frage der Beschießung von Paris hervor. Vielfach hat 
man bisher angenommen, daß Bismarck und die sogenannten „Schießer“ 
Unrecht gehabt, weil Moltke, Blumenthal und andere militärische 
Autoritäten gegen ein Bombardement gewesen seien, es für unaus- 
führbar gehalten hätten. Die Veröffentlichung der Tagebücher ergibt 
aber, daß man anfangs sehr wohl mit einer artilleristischen Nieder- 
kämpfung der belagerten Stadt gerechnet, daß man dann aber ge- 
glaubt, das Aushungern würde ebenso schnell, aber leichter zum Ziel 
führen. Es war ein folgenschwerer Irrtum. Als Woche auf Woche 
verrann, ohne daß in Paris die Lebensmittel ausgingen, verbiß sich 
Blumenthal in die Idee, Paris könne nicht durch eine Beschießung, 
sondern nur durch Aushungern besiegt werden. Am 16. Oktober 
glaubte er noch, in drei Wochen könne man mit einer Beschießung 
beginnen, am 21. Oktober nimmt er den 10. November als Anfangs- 
tag an.. Am 24. bestärken ihn Kartoffeln suchende Weiber in der 
Meinung, daß die Not in Paris schon sehr groß sei. Am 27. Ok- 
tober glaubt er der Nachricht, daß Rindfleisch nur noch für zehn 
Tage vorhanden, einen Tag später reicht es bloß noch für acht Tage, 
Salz und Schießpulver fehle auch schon, es müsse jedem klar werden, 
daß von einem förmlichen Angriff auf Paris keine Rede sein kann, 
der koste zu viel Opfer, Paris müßte ja schon vorher wegen Hunger 
kapitulieren. Allen seinen Einfluß setzt er jetzt daran, um die Be- 
schießung zu hintertreiben. Als Roon Ende Oktober drängt, spottet 
Blumenthal, Roon sei ebenso blutgierig, wie 1864. Am 1. November 
hatte Blumenthal mit Rieff und Schulz eine Konferenz beim Kron- 
prinzen. Wieder meint er, erst in drei Wochen könne man bom- 
bardieren. Hätte man nur wenigstens jetzt Ernst gemacht. Statt 
dessen rechnet er wieder auf den Hunger. Am 11. November schließt 
er aus aufgefangenen Zeitungen, daß die Stimmung in Paris sehr 
kleinmütig sei, Hunger tue weh, Pferdefleisch und Brennholz werde 
schon knapp. So geht es Woche für Woche weiter. Am 18. No- 
vember meint er, vor Weihnachten könne man den Angriff nicht be- 
ginnen. Als der Kronprinz einen etwas früheren Angriff, wenn auch 
in beschränkter Form wünscht, erregt sich Blumenthal, schreibt, 
welcher Unbefugte diese Ideen beigebracht habe, und verbeißt sich 
nun immer mehr in den Gedankengang, man darf überhaupt nicht 
bombardieren, dann gingen die Pariser wie Märtyrer zugrunde, sie 
sollen aber wie tolle Hunde krepieren. Dieser Ausdruck kehrt später 
wieder, ebenso wie ein anderer, den Blumenthal wiederholt anwendet, 
indem er von „fähnrichsmäßiger“ Beschießung spricht. In Wirklich- 
keit handelt aber eher Blumenthal fähnrichsmäßig, wenn er die Be- 


Kritiken. 425 


schießung deshalb ablehnt, weil er die Pariser nicht wie Märtyrer, 
sondern wie tolle Hunde untergehen lassen will. Am 14. Dezember 
sind es wieder nur noch zwei bis drei Wochen, daß der Proviant in 
Paris ausreicht, und am 18. Dezember bringt Herr Bamberg, der 
wahrscheinlich dem General zu Gefallen redete, ihn auf die Idee, die 
Pariser würden die Preußen auslachen, wenn sich herausstellen würde, 
daß die preußische Artillerie gar nicht so weit schießen könne, als 
man bisher geglaubt. | 

Doch genug der Proben. Es ergibt sich leider aus der Lektüre 
der Tagebücher, daß der Einfluß Blumenthals in dieser Frage 
verhängnisvoll gewesen ist. Ich komme hierauf zurück, wenn ich 
die neu erschienene Schrift von W. Busch in dieser Zeitschrift be- 
sprechen werde. 

Sehr zu billigen ist dagegen das, was Blumenthal am 3. Juni 
1866 gegen die Bildung von Freikorps sagt und was er am 9. August 
wiederholt, wenn er die Errichtung der Klapkaschen Legion verurteilt. 
Tatsächlich hat Klapka den Preußen gar nichts genützt, sondern 
ihnen nur Schmach und Verlegenheit bereitet. Auch für die MiB- 
stände des freiwilligen Krankenpflegerwesens hatte Blumenthal offene 
Augen. Er war überhaupt ein kluger Mann mit nüchternem, ver- 
ständigem Urteil, nur schade, daß ihm seine Eitelkeit und Kritiksucht 
gelegentlich gefährlich wurde. Seinen größten Fehler hat er vor 
Paris gemacht. Wenn er anfangs geglaubt, der Hunger würde binnen 
wenigen Wochen die Pariser zur Übergabe zwingen, so war das ent- 
schuldbar, aber daß er diesen Irrtum nicht eher erkannt, sondern 
eigensinnig dabei beharrte, das ist unentschuldbar. Hätte man zur 
rechten Zeit den förmlichen Angriff gegen Paris begonnen, so würde 
das gewiß auch Opfer gekostet haben, aber sie würden kaum so groß 
gewesen sein, wie die Verluste, die das deutsche Heer erlitt, weil die 
Franzosen Zeit gewannen, um neue Armeen auszurüsten und einen 
Winterfeldzug zu führen. Daß die wirklichen Sachverständigen für 
die Beschießung waren, das hat die Schrift von W. Busch bewiesen. 

Berlin. Richard Schmitt. 


Martin Spahn, Leo XIII. München, Kirchhein 1905. 248 S. 
Sieht man von den „Heiligenlegenden“ ab, so gibt es bisher nur 
zwei Bücher, die das Leben Leos XIII. wirklich zu ergründen ver- 
suchen: das des altkatholischen Geistlichen und jetzigen Bonner Pro- 
fessors L. K. Goetz (1899) und nun das neue Werk von Spahn. 
Beide Bücher sind grundverschieden: Goetz vermag seine Abneigung 
gegen den Papst nirgends zu verleugnen — Romanismus und Jesui- 
tismus bilden für ihn die Einheit im Wesen des Papstes; Spahn da- 


426 Kritiken. 


gegen sucht mit warmer Sympathie den Menschen und die geschicht- 
liche Persönlichkeit zu erfassen, ohne im Banne irgendwelcher 
allgemeinen Begriffe zu stehen. 

Schriftstellerisch ist das Buch Spahns eine vorzügliche Leistung: 
Es ist ebenso gut angelegt wie geschrieben, für weitere Kreise be- 
stimmt und dennoch sogar für die Wissenden lehrreich. Der In- 
halt ist eine seelische Studie, ohne daß Spahn dabei mit dem Wort 
„psychologisch“ hausieren geht; vielleicht ist gerade um dieses Zeichens 
von Originalität willen die Schilderung feiner ausgefallen, als man es 
bei den Vertretern dieser neuen „Branche“ gewohnt ist. Der junge 
Pecci hat reichen Verstand und beharrlichen Fleiß, und Spahn betont 
ohne Zurückhaltung, daß der Verstand das religiöse Leben völlig in 
den Hintergrund drängt und wie in Pecci nur der eine brennende 
Wunsch vorhanden ist: Karriere zu machen und den bescheidenen 
Landadel seiner Familie höher zu heben. Das Streben gelingt und 
nach glänzend absolvierten Studien und nach kurzer Delegatentätigkeit 
im Kirchenstaat steigt Pecci schon 1843 mit 33 Jahren zum Nuntius 
in Brüssel auf. Hier ist er nicht sonderlich erfolgreich; seine Er- 
nennung zum Bischof von Perugia 1846 ist keine rechte Beförderung, 
obwohl er den Rang eines Erzbischofs erhält Doch wird er 1853 
Kardinal. Wie Pecci in der langen Bischofszeit von 1846—1878 
nach allen Seiten ausreift, schildert Spahn mit besonderem Anteil. 
Der verwilderte Zustand der Diözese veranlaßt Pecci, den Wurzeln 
des Übels nachzugehen; um abzuhelfen, sucht er gleichzeitig nach 
verschiedenen Richtungen zu wirken. Er widmet sich der Heran- 
bildung eines tüchtigen Klerus, und im Suchen nach dem besten 
theologischen Unterricht findet er in seinem Gegensatz zur modernen 
Kultur den Weg zum Allhelfer Thomas von Aquino. Die gedrückte 
Lage der Bevölkerung führt ihn zum sozialen Problem; es entsteht 
in ihm ein fester Zusammenhang über das Verhältnis von Kirche 
und sozialer Frage. Die Einverleibung der Diözese in das neue 
Königreich Italien (1860) zwingt ihn zur Beschäftigung mit der 
politischen Bewegung; hört er auch nie auf, gegen die Zerstörung 
des Kirchenstaats zu protestieren, so zeigt sich doch in seiner per- 
sönlichen Haltung gegenüber dem König, daß ein Stück italienischen 
Fühlens, ein Verständnis für die Einheitsbewegung auch in ihm war. 

Der Ausgereifte, der sich mit allen großen Fragen seiner Zeit 
auseinander gesetzt und der bei dieser inneren Arbeit auch das zuerst 
so trockene Gebiet seines religiösen Lebens fruchtbar gemacht hatte, 
gelangt 1878 zum Papsttum, nach dem er, wie auch Spahn andeutet, 
mit allen Fasern seiner Seele gestrebt hatte. Nur in knappen Zügen 
ist Peceis Papsttum geschildert: als ob sein ganzes Tun, aus der ge- 


Kritiken. 427 


wonnenen Einheit seines Wesens hervorwachsend, nicht anders als 
klar und einheitlich hätte sein können. Hier liegen die Grenzen des 
Spahnschen Buches. Sehe ich recht, so ist es kein konfessionelles 
Moment — dazu ist das ganze Buch zu freimütig und kritisch ge- 
schrieben — sondern ein ästhetisches, schriftstellerisches, das den 
Verfasser bei diesem letzten Abschnitt verführt hat. Es reizte ihn, 
eine Entwicklung zu schildern, die aus Verstandesmäßigkeit und 
Selbstsucht durch ernste Arbeit und innere Bereicherung zur reinen 
Höhe führt. So verschiebt sich für Spahn die Wirklichkeit; Leo XIII. 
als Papst war weder als Mensch noch als Herrscher so, wie Spahn 
ihn schildert. Vielleicht ist der Abstand noch zu gering, um klar 
zu sehen — dann wäre Zurückhaltung im Urteil geboten. So weit 
man aber aus dem an Erfolgen und Mißerfolgen, an Weitblick und 
Kurzsichtigkeit, an Vorurteilsfreiheit und Engherzigkeit gleichmäßig 
reichen Pontifikate Leos jetzt schon schließen darf, wird doch wohl 
kaum ein so rundes Urteil zustande kommen, wie es bei Spahn sich 
findet. Das Buch von L. K. Goetz, so tief es sonst in Auffassung 
und Darstellung unter dem Spahnschen steht, gibt hier die richtige 
Korrektur: das Bedingte und Begrenzte im Wesen des Papstes muß 
weit stärker hervorgehoben werden. 

Spahn schafft sich für Peccis Lebensbild einen weiten Hintergrund: 
Die katholische Bewegung des 19. Jahrhunderts. Ich glaube, daß 
man sie künftig anders beurteilen wird, als es heute üblich ist, wo 
man (so auch Spahn) eine katholische und — seit der Mitte des 
19. Jahrhunderts — eine ultramontane Hälfte unterscheidet; spätere 
Historiker werden die innere Folgerichtigkeit anerkennen, die in dem 
Übergang zur sogenannten ultramontanen Bewegung der zweiten Hälte 
des Jahrhunderts liegt. Dann wird man freilich auch zu sagen 
wissen, warum die eine wie die andere schließlich scheitern mußte. 

Tübingen. Walter Goetz. 


428 


Nachrichten und Notizen I. 


Gleichzeitig mit der Versammlung deutscher Historiker zu Stuttgart 
fand die VII. Tagung der Konferenz landesgeschichtlicher Publika- 
tionsinstitute vom 17.—21. April 1906 unter Vorsitz des Herrn Archir- 
direktors Dr. Schneider, des Vertreters der Kgl. Württembergischen 
Kommission für Landesgeschichte, statt. Die Gegenstände der Tagesord- 
nung waren so gewählt, daB zumeist an die Verhandlungen der Salzburger 
Tagung angeknüpft wurde. Zunächst wurde über eine Frage von prak- 
tischer Bedeutung gesprochen: im Anschluß an einen Bericht des Archir- 
direktors Prof. Hansen-Köln wurden Erfahrungen über den Absatz und 
Verlag von Publikationen der Institute, insbesondere über die 
Absatzhöhe, ausgetauscht. Die Absatzverhältnisse der Institute sind so ver- 
schieden geartet, daß eine unmittelbare Vergleichung erschwert ist. Der 
Absatz durch rein buchhändlerischen Vertrieb ist allenthalben gering ge- 
wesen. Eine Steigerung ist hier auf dem Wege der Subskription, dort 
durch Gewinnung von Patronen, anderwärts wieder durch Abgabe zum 
Selbstkostenpreis an Behörden, Schulen u. a. erzielt worden, im wesent- 
lichen also dadurch, daß die Veröffentlichungen an solche Abnehmer heran- 
gebracht wurden, die nicht ein bloß sachliches Interesse des Ankaufs haben, 
sondern die Herausgabe unterstützen wollen; über eine Höhe von 250 ist 
der Absatz auch dann nicht zu steigern gewesen, von außergewöhnlichen 
Fällen abgesehen. Eine Vermehrung des Absatzes durch größere Billigkeit 
konnte im allgemeinen nicht nachgewiesen werden, ebensowenig eine größere 
Absatzhöhe darstellender Werke im Gegensatz zu Quellenveröffentlichungen. 
Was die verhandelten wissenschaftlichen Angelegenheiten betrifit, so legte 
zuerst Prof. Thudichum eine große Anzahl historischer Karten Süd- 
deutschlands vor, die er mit Hilfe von Grundkarten gezeichnet hatte. 
Sodann berichtete Prof. Dopsch-Wien über die Fortschritte in der Ver- 
zeichnung agrargeschichtlicher Quellen in Österreich; es soll künftig eine 
schriftliche Mitteilung an die einzelnen landesgeschichtlichen Institute mit 
der Aufforderung zu ähnlichem Vorgehen gerichtet werden; die Anregung, 
die älteren deutschen Hofrechte in den Leges gesammelt herauszugeben, ist 
von der Zentraldirektion der Mon. Germ. sehr beifällig aufgenommen worden. 

Als Einleitung zu einer vorläufigen Besprechung der Frage, welche 
Anforderungen an die Abfassung von Regesten und Regestenwerken zu 
stellen sind, diente ein von Prof. Redlich-Wien der Konferenz vorge- 
tragenes Gutachten des Privatdozenten Steinacker-Wien. Einem hierin 
geäußerten Wunsche gemäß wurde beschlossen, Ermittelungen über die 
Urkundenbestände in Deutschland in die Wege zu leiten, um so einen 
Einblick in die Frage zu gewinnen, inwieweit selbst in bloßer Regesten- 
form eine Veröffentlichung des Materials überhaupt denkbar sei. Prof. 


Nachrichten und Notizen IL 429 


Rietschel formulierte einige Wünsche vom Standpunkte des Benutzers, 
insbesondere des Rechtshistorikers; bis 1250 (ev. 1300) sei möglichst voll- 
ständige Wiedergabe der Urkunden ins Auge zu fassen, bei dem abge- 
kürzten Verfahren sei das verfassungsgeschichtlich Bedeutsame im Wortlaut 
zu geben; auch die Privatrechtsurkunden seien gebührend zu berücksich- 
tigen, einige davon beispielsweise vollständig mitzuteilen; zu begrüßen sei 
ein Versuch mit lateinischen Urkundenregesten. Die Vorbereitung einer 
weiteren Verhandlung der Regestenfrage auf der nächsten Tagung ward 
einem fünfgliedrigen Ausschuß überwiesen. — Über Münzwerke berichtete 
zunächst Prof. Menadier-Berlin. Er wandte sich zuerst gegen die von 
G. Knapp in seinem Vortrag auf dem Historikertag unwidersprochen dar- 
gelegte staatliche Theorie des Geldwesens; daran schloß er einige lehrreiche 
Beispiele dafür, welche Aufschlüsse öfter die Münzen für die politische Ge- 
schichte und Verfassungs- sowie Rechtsgeschichte bieten, und legte sodann, 
indem er die Herstellung von Münzwerken durch die landesgeschichtlichen 
Institute, aber nicht nach heutiger Provinzialeinteilung befürwortete, seine 
Forderungen an ein Corpus nummorum vom Standpunkte der deskriptiven 
Münzkunde aus dar (knappe Münzbeschreibungen, historische Ordnung der 
Münzen, Auseinanderhaltung von Scheidemünzen und, Courant, Berück- 
sichtigung des Nebeneinandergehens von Gold- und Silberwährung, sum- 
marische Angaben über Stempelvarianten, Verzeichnung nach Münzstätten, 
Aufnahme von Marken und Medaillen höchstens anhangsweise). Dr. Kuske 
fügte dem eine Darlegung der Forderungen des Historikers an ein Münz- 
werk hinzu. Es solle enthalten: außer dem beschreibenden Teil, in welchem 
sich Angaben über Schrot und Korn, Name und Wert der Münzen finden 
müssen, zweitens einen Quellenband mit den offiziellen Dokumenten über 
Herstellung und Umlauf der Münzen, Münzverträgen, Valvationstabellen 
u. dergl., sowie drittens einen darstellenden Teil, der die Münzgeschichte, 
besonders im Zusammenhang mit der Rechts- und Wirtschaftsgeschichte 
behandelt und die Kaufkraft des Geldes, namentlich durch Tabellen über 
Geldeswert und Pagament erläutert. Daran schloß sich eine Erörterung an, 
in der u. a. Dr. Kahnt Mitteilungen über ein von der Badischen Kommis- 
sion geplantes rein geldgeschichtliches Werk machte. Zum Schluß berich- 
tete Stadtarchivar Dr. Overmann-Erfurt über Quellen zur städtischen 
Rechts- und Wirtschaftsgeschichte. Er charakterisierte die hierhergehörigen 
Veröffentlichuugen und trat dafür ein, die Quellen zur städtischen Rechts- 
und Verfassungsgeschichte nicht zu trennen, von den wirtschaftsgeschicht- 
lichen aber in diesem Zusammenhange jedenfalls das mit aufzunehmen, 
was sich auf die Zünfte, das Gewerbewesen und anderes mit der Verfassung 
in engem Zusammenhang Stehende bezieht; notwendig sei es, diese Quellen- 
veröffentlichungen bis in die Neuzeit hinein, bis zum Untergange der alten 
Stadtverfassung, fortzuführen; nicht dringlich, jedoch außerordentlich er- 
wünscht sei eine größere den Stoff verarbeitende Einleitung; das Material 
sei nach systematischen Gesichtspunkten zu ordnen und zu einem großen 
Teil in Regestenform wiederzugeben; notwendig sei die Beigabe eines guten 
Stadtplans. — Die künftigen Tagungen der Konferenz sollen durch schrift- 
liche, ev. zu druckende Gutachten vorbereitet werden. R. K. 


430 Nachrichten und Notizen I 


Die Fürstlich Jablonowski’sche Gesellschaft in Leipzig hat in 
ihrer Historisch-nationalökonomischen Sektion folgende Preisfragen ge- 
stellt, für deren Lösung ein Preis von je 1500 M. ausgesetzt worden ist. 

1) Für 1906: Erörterung der Frage nach Dialektbildung und 
Dialektbegrenzung auf Grund direkter persönlicher Aufnahme 
eines beliebigen deutschen Dialektgebietes, das umfangreich und 
in sich mannigfaltig genug ist, um auch der Beleuchtung der allgemeineren 
Probleme dienen zu können. 

2) Für 1907: Entwicklung der deutschen Kulturgeschicht- 
schreibung von dem Einwirken der Romantik bis auf den Aus- 
gang von Freytag, Riehl und Burckhardt. Zur Sache wird ge- 
wünscht, daß vor allem der innere Gang der Entwicklung dargestellt werde. 
Dazu sind die jeweils in den Vordergrund tretenden Ziele klar zu beleuchten 
und besondere Sorgfalt auf die Darlegung der für die Erreichung dieser 
Ziele in Dienst gestellten Methoden zu verwenden. Ferner ist es die Auf- 
gabe, den Zusanımenhang der Ziele und Methoden mit der allgemeinen 
geistigen Entwicklung, insbesondere der Entwicklung der Psychologie, der 
Ethik und der Soziologie, nachzuweisen. 

3) Für 1908: Eine systematisch vergleichende Darstellung 
der Wirtschaftsgesetzgebung der größeren deutschen Terri- 
torien in der Zeit vom XV. Jahrhundert bis zum Beginn des 
dreißigjährigen Krieges unter besonderer Hervorhebung ihres 
gleichartigen wirtschaftspolitischen Ideengehaltes. Während 
die tatsächlichen Voraussetzungen der städtischen Wirtschaftsverfassung 
des Mittelalters und die bei aller Verschiedenheit im einzelnen sie gleich- 
mäßig beherrschenden Ideen wiihrend des letzten Menschenalters mit Eifer 
und Erfolg durchforscht worden sind, entbehrt die nächstfolgende Zeit des 
patriarchalen Territorialstaates bis jetzt noch jeder nur halbwegs befrie- 
digenden Bearbeitung. Und doch liegt das zunächst für eine solche heran- 
zuziehende Material in den Landesordnungen der deutschen Territorien 
nebst den die Verhältnisse einzelner Wirtschaftszweige regelnden Spezial- 
gesetzen (Forstordnungen, Bergordnungen usw.) großenteils gedruckt und 
leicht erreichbar vor. 

4) Für 1909: Eine Darstellung des griechischen Finanzwesens, 
die auf die literarischen und besonders die inschriftlichen 
Quellen zu gründen und wenigstens bis auf die Zeit der römi- 
schen Herrschaft herabzuführen ist. 

Die anonym einzureichenden Bewerbungsschriften sind, wenn nicht die 
Gesellschaft im besonderen Falle ausdrücklich den Gebrauch einer andern 
Sprache gestattet, in deutscher, lateinischer oder französischer 
Sprache zu verfassen, müssen einseitig geschrieben und paginiert, 
ferner mit einem Motto versehen und von einem versiegelten Um- 
schlage begleitet sein, welcher auf der Außenseite das Motto der Arbeit 
trägt, inwendig den Namen und Wohnort des Verfassers angibt. Jede 
Bewerbungsschrift muß auf dem Titelblatte die Angabe einer Adresse ent- 
halten, an welche die Arbeit für den Fall, daß sie nicht preiswürdig be- 
funden wird, zurückzusenden ist. Die Zeit der Einsendung endet mit dem 


Nachrichten und Notizen 1. 431 


30. November des angegebenen Jahres, und die Zusendung ist an 
den derz. Sekretär der Gesellschaft (für das Jahr 1906 Geheimer Hofrat 
Professor Dr. August Leskien Leipzig, Stephanstraße 10/12) zu richten. 
Die Resultate der Prüfung der eingegangenen Schriften werden durch die 
Leipziger Zeitung im März des folgenden Jahres bekannt gemacht. Die 
gekrönten Bewerbungsschriften werden Eigentum der Gesellschaft. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien und 
Kommissionen. Die philosophisch-historische Klasse der kaiserlichen Aka- 
demie der Wissenschaften in Wien ernannte die Professoren Dr. Hans 
v. Zwiedineck-Südenhorst in Graz, Dr. Ludwig Pastor in Innsbruck 
und Dr. Josef Seemüller in Wien zu ihren Mitgliedern. Der ao. Prof. 
der Geschichte Dr. Albert Werminghoff in Greifswald wurde in die 
Zentraldirektion der Monumenta Germaniae historica in Berlin berufen. 
Der ao. Prof. der Geschichte Dr. Ernst Marx an der Technischen Hoch- 
schule in Stuttgart ist zum o. Mitglied der Kgl. Württembergischen Kom- 
mission für Landesgeschichte ernannt worden. 


Universitäten und Technische Hochschulen. Der o. Tit.-Prof. in Graz 
H. v. Zwiedineck-Südenhorst wurde zum Ordinarius ernannt; der 
o. Prof. der Geographie in Halle Dr. Eduard Brückner als Nachfolger 
Pencks nach Wien und der o. Prof. der Kirchengeschichte in Kiel D. Hans 
v. Schubert als Nachfolger Hausraths nach Heidelberg berufen. Der ao. 
Prof. der Kirchengeschichte Dr. Karl Holl in Tübingen ist als o. Prof. 
nach Berlin, der ao. Prof. der Geographie in Berlin Dr. Erich v. Drygalski 
ist als o. Prof. nach München, der ao. Prof. der Kirchengeschichte in Marburg 
Dr. Friedrich Wiegand ist als Nachfolger Zöcklers nach Greifswald und 
der o. Prof. der deutschen Rechtsgeschichte Dr. Herbert Meyer in Jena 
ist als Nachfolger Beyerles nach Breslau berufen worden. Das neuerrichtete 
Ordinariat für Kunstgeschichte in Bern wurde dem ao. Prof. Dr. Arthur 
Weese in München übertragen. Zu o. Professoren wurden ernannt der 
ao. Prof. für Kirchenrecht Dr. Johann Haring in Graz, der ao. Prof. für 
Geschichte Dr. Viktor Czermak in Krakau und der ao. Prof. für Kirchen- 
geschichte Dr. Heinrich Böhmer in Bonn. 


An die neuerrichtete Handelshochschule in Berlin wurden der Privat- 
dozent Dr. Paul Eltzbacher in Halle für Rechtswissenschaft, der Prof. 
Dr. Duncker in Berlin für Geograpbie und Prof. Dr. Robert Höniger 
in Berlin für Geschichte berufen. Der Privatdozent Dr. Bernhard Harms 
in Tübingen wurde zum Professor für Nationalökonomie und Statistik an 
der Landwirtschaftlichen Hochschule zu Hohenheim ernannt. 


Der ao. Prof. für Völkerkunde Dr. Karl v. den Steinen hat seine 
Professur und die Direktion im Museum für Völkerkunde (Ethnologische 
Abteilung: Amerika) in Berlin niedergelegt, um sich ganz seinen wissen- 
schaftlichen Arbeiten zu widmen. Aus Gesundheitsrücksichten trat der 
o. Prof. für Nationalökonomie Dr. Wilhelm Hasbach in Kiel von seinem 
Lehramt zurück, der ao. Prof. Dr. Georg Adler wurde einstweilen mit 
seiner Vertretung beauftragt. 


432 Nachrichten und Notizen I. 


Es habilitierten sich: Dr. W. Altmann (Kunstgeschichte) in Marburg, 
Dr. E. Caspar (Geschichte) in Berlin, Lic. Dr. Heinrich Hermelink 
(Kirchengeschichte) in Leipzig, Dr. Willich (Geschichte der Baukunst) an 
der Technischen Hochschule in München und Dr. G. Danes (Allgemeine 
Geographie) am Polytechnikum in Zürich. 

Museen. Der Konservator Dr. Stegmann wurde als Nachfolger von 
Dr. Hans Bösch zum zweiten Direktor des Germanischen Museums in 
Nürnberg ernannt. 

Todesfälle. Am 24. Mai starb in Berlin der Bibliothekar an der 
Königlichen Bibliothek Prof. Dr. Heinrich Reimann bekannt durch seine 
Forschungen auf dem Gebiet der Musikgeschichte des Altertums wie der 
Neuzeit. 

Am 8. Juni starb der Gymnasialprofessor Dr. Hermann Sevin in 
Überlingen, der sich ursprünglich der Theologie später aber vorwiegend 
historischen Studien gewidmet hatte. Er war u. a. auch der Herausgeber 
der Konstanzer Konzilschronik des Ulrich Richental. 

Am 16. Juni starb in Gießen im Alter von 46 Jahren der ao. Prof. der 
neueren deutschen Literaturgeschichte Dr. Adolf Strack. 

Am 29. Juni starb im Alter von 63 Jahren in Paris der bekannte 
französische Geschichtsforscher und Staatsmann Albert Sorel, der zuletzt 
an der Ecole libre des Sciences politiques tätig war. Von seinen zahl- 
reichen historischen Schriften heben wir hier nur folgende hervor: Le traité 
de Paris du 20 noe, 1815; Histoire diplomatique de la guerre Franco- 
Allemande (2 Tom. Paris 1875); La Question d'Orient au 18° siècle; und 
endlich sein groß angelegtes Werk L'Europe et la Revolution française, 
welches in 8 Bänden, Paris 1887—1904, erschienen ist. Dazu kommen 
noch seine Studien über Montesquieu und über Madame de Stael. Sorel 
war auch Mitglied der Pariser Akademie. 

Am 7. Juli starb in Göttingen der Bibliothekar Dr. Julius Jakob 
Priesack im Alter von 41 Jahren. Seine Erstlingsarbeit erschien 1894 
und behandelte die Reichspolitik des Erzbischofs Balduin von Trier. 


Der geschäftsführende Ausschuß des Internationalen Kongresses für 
historische Wissenschaften (R. Koser, Eduard Meyer, U. von Wilamoritz- 
Möllendorff) macht bekannt, daß der zunächst für das Jahr 1906 in Aus- 
sicht genommene Kongreß erst im Sommer 1908 in Berlin stattfinden wird. 
Das Programm wird im Laufe des Jahres 1907 zur Versendung gelangen. 


433 


Nachrichten und Notizen II. 


Münzwesen und 6eldwesen. 


In der Historischen Vierteljahrschrift von 1906, Heft 2 (Seite 294 ff.) 
findet sich ein vortrefflicher Bericht über die Neunte Versammlung deutscher 
Historiker, worin auch ein von mir gehaltener Vortrag über „die rechts- 
historischen Grundlagen des Geldwesens‘‘ besprochen wird. Es ist durchaus 
zutreffend, daß ich erbarmungslos erklärt habe: das Geldwesen kann nicht 
aus dem Münzwesen erklärt werden. Aber nichts liegt mir ferner als eine 
Herabsetzung der Studien über das Münzwesen; schon aus dem für mich 
ausreichenden Grunde, weil ich in die Studien über das Münzwesen gar 
nicht eingeweiht bin und meiner ganzen Natur nach am allerwenigsten 
über Wissenschaften, die ich nicht betreibe, abschätzig urteile. Ich bitte 
daher, jene oben ausgesprochenen Worte, die ich durchaus aufrecht erhalte, 
ein wenig erläutern zu dürfen. 

Es handelt sich um den Sinn des Ausdruckes „Geldwesen“. Das Geld 
ist unser vorherrschendes Zahlungsmittel, aber nicht das einzige, das in der 
Geschichte auftritt. Daraus erklärt sich, daß vom Publikum das Wort 
Geld im Sinne des Zahlungsmittels überhaupt verwendet wird. Bei mir 
hingegen hat das Wort Geld einen viel engeren Sinn, weil es für mich ein 
juristischer — kein technischer — Begriff ist. Das Geld ist für mich erst 
dann gegeben, wenn bewegliche Sachen, die von der Rechtsordnung nach 
Stoff und Form — insbesondere auch nach den Zeichen, die sie tragen — 
genau beschrieben sind, mit „proklamatorischer" Geltung in Werteinheiten 
ausgestattet werden. Daraus folgt erstens, daß ich uneinlösbare Scheine 
(wie sie in Österreich vorkommen) unbedenklich zum Geld rechnen muß, 
worin ich mit dem Sprachgebrauche im Einklang bleibe, der von „Papier- 
geld“ redet: solche Scheine gelten in Österreich so und so viele Gulden 
(jetzt Kronen); und der Gulden, bezw. die Krone ist die österreichische 
Werteinbeit. 

Es folgt aber zweitens, daß ich alle Hundelsmünzen nicht zum Gelde 
rechnen darf; in Österreich sind die vom Kaiser geprägten Dukaten kein 
Geld; ebensowenig die vom Kaiser geprägten Maria-Tlieresiataler: denn 
diesen gemünzten Stücken fehlt bekanntlich die proklamatorische Geltung 
nach Werteinheiten; sie „gelten“ nicht, obgleich sie als Sachen einen Wert 
haben, je nach dem bekanntlich schwankenden Marktpreise in Gulden. 

Aus der proklamatorischen Geltung der Stücke folgen aber ausnahmslos 
alle Erscheinungen des neueren Geldwesens: die Wechselkurse mit ihren 
Schwankungen, die sogenannten Änderungen im Wertverhältnis der 
beiden edeln Metalle, das mitunter auftretende Agio gewisser Geldarten, 
der Übergang von einer Währung zu einer anderen — lauter Dinge, über 
die ich in der „Staatlichen Theorie des Geldes“, Leipzig 1905, ausführlich 
Rechenschaft gegeben habe. 

Histor. Vierteljahrachrift. 1906. 3. 29 


434 Nachrichten und Notizen Il. 


Nun ist es aber leicht zu sehen, daß die proklamatorische Geltung der 
Stücke keine technische sondern eine juristische Eigenschaft ist. Daher 
kann diese Seite des Geldwesens, die ich für die Hauptsache halte, nicht 
an den Samimelstücken eines Münzkabinettes studiert werden; schroff aus- 
gedrückt heißt dies eben: das Geldwesen kann nicht aus dem Studium der 
Münzen erkannt werden. 

Denn das Geldwesen greift über das Münzwesen hinaus, wegen der 
mit Geldeigenschaft ausgestatteten Scheine; und soweit Münzen in dem 
System der Geldarten eines Landes vorkommen, würde der Münzforscher 
nur untergeordnete Eigenschaften dieser Stücke feststellen können, da die 
rechtliche Stellung der Stücke nicht in das Bereich seiner Untersuchungen 
fällt. 

Daher sind beide Forschungsgebiete zu trennen; daß aber zwischen 
ihnen Feindschaft herrschen solle, habe ich weder gesagt noch gemeint. 

Straßburg i. E., 26. Juni 1906. G. F. Knapp. 


Max Schermann, Der erste punische Krieg im Lichte der Livianischen 

Tradition. Tübinger Inaugural- Dissertation. Tübingen, Laupp 19035. 

2 M. 50 Pf. 

Der Verf. dieser verständig geführten Untersuchung, die in chrono- 
logisch geordnete, je ein römisches Amts- und Kalenderjahr umfassende 
Abschnitte zerlegt ist, unterzieht die gesamte den ersten punischen Krieg 
behandelnde Überlieferung zu dem Zweck einer genauen Revision, um, 
soweit als dies angeht, die verlorene Darstellung des Livius widerzu- 
gewinnen. Dazu dienen ihm vor allem die Periochen und die notorischen 
Liviusepitomatoren; die Differenzen, die sich bei deren Vergleichung er- 
geben, erweisen sich teils als eine Folge davon, daß Livius selbst wider- 
sprechende Versionen nebeneinander stellte, so daß spätere Benutzer ihrer 
Quelle Verschiedenes entnehmen konnten, teils aber gehen solche Differenzen 
auch auf die Mittelglieder zurück, die zwischen dem Werke des Livius 
und den uns erhaltenen Quellen liegen (Epitomen, eine Chronik und Zu- 
sütze vielleicht aus Valerius Antias) Die nichtlivianische Überlieferung 
über den ersten punischen Krieg zieht der Verfasser deshalb heran, weil 
durch den Vergleich mit dieser sich häufig erst die livianischen Bestand- 
teile in ihrer Eigenart erkennen lassen. Die von E. Kornemann geförderte 
Arbeit ist daher auch über ihren unmittelbaren Zweck hinaus als Samm- 
lung und übersichtliche Anordnung der Überlieferung über den ersten 
punischen Krieg und als ein bequem zu benutzender Behelf willkommen. 

Graz. Adolf Bauer. 


M. Annaei Lucani de bello civili libri decem G. Steinharti aliorumque 
copiis usus iterum edidit Carolus Hosius. Lipsiae in aedibus 
B. G. Teubneri, 1905, LX et 374 pag. 8°. 

Die Bedeutung, welche Lucans Gedicht vom Bürgerkriege als historische 
Quelle entschieden an mehr als einer Stelle beanspruchen darf, eine Tat- 
sache, auf die erst neuerdings wieder Ussani in seiner 1903 erschienenen 
Schrift sul valore storico del poema lucaneo mit Recht aufmerksam gemacht 
hat (vgl. insbesondere S. 111 ft), rechtfertigt einen kurzen Hinweis auf die 


Nachrichten und Notizen II 435 


nunmehr in zweiter Auflage vorliegende maßgebende kritische Textausgabe 
des Dichters von. H. Das Verdienst des Herausgebers bei dieser neuen Auf- 
lage besteht darin, daß derselbe, auf Grund neuerer Handschriftenstudien 
und einer teilweise von seiner früheren Auffassung abweichenden zutreften- 
deren Beurteilung der Lucanhandschriften (vgl. im einzelnen die Aus- 
führungen auf Seite LIIIf. der erweiterten Praefatio), eine mustergültige 
neue Textrezension bietet. Im übrigen hat die neue Auflage, abgesehen 
davon, daß einige fehlende Testimonia ergänzt sind, keinerlei Erweiterung 
erfahren. 
Dresden. Otto Fiebiger. 


A. Linsenmayer, kgl. o. Lyzealprof. a. D.: Die Bekämpfung des Christen- 
tums durch den römischen Staat bis zum Tode des Kaisers Julian (363). 
München, Lentnersche Hofbuchhandlung 1905. 

Die religiöse Politik, wie sie bis auf Diokletian von den Kaisern be- 
` folgt wurde, wird richtig gewürdigt; abgesehen von Einzelheiten, u. a. dem 
Versuch, Nero als systematischen Christenverfolger hinzustellen, kann man 
dem Verf. sehr wohl zustimmen. Die Märtyrerakten und die Zeugnisse der 
Kirchenschriftsteller sind kritisch verwertet, der allmähliche Fortschritt der 
Religionspolitik der Kaiser und die verschiedenen Stufen derselben, auch 
in den Punkten, in denen der Verf. über die Resultate der bisherigen 
Forscher hinausgeht, sind m. E. richtig angegeben. 

Dagegen kann ich in der Beurteilung Diokletians und seiner Nach- 
folger dem Verf. nicht zustimmen. Der Geschichte Diokletians wird fast 
ausschließlich kritiklos die Darstellung des Lactantius zugrunde gelegt, und 
so wird die Beeinflussung des Kaisers durch Galerius als das eigentlich 
ausschlaggebende Moment angesehen, während doch die politischen Er- 
wägungen und der Einfluß des Neuplatonismus, der m. E. viel zu wenig 
beachtet ist, bei Diokletian viel schwerer ins Gewicht fallen. Ebenso wird 
man den aktiven Widerstand der Christen, der den Kaiser zu immer schür- 
feren Maßnahmen trieb, nicht wegleugnen können. Gleichfalls durchaus 
unkritisch ist der Verf. bei der Beurteilung des Maximinus Daza, des Licinius 
und des Constantinus. Die Auffassung des Eusebius in der Kirchen- 
geschichte und im Leben Constantins wird hier kritiklos übernommen. 
Constantin erscheint im hellsten Lichte (u. a. geht er aus Mitleid über die 
von Licinius bedrückten Christen vor, der Krieg zwischen beiden ist ein 
Religionskrieg (vgl. auch 8. 226!)). Mag auch Burckhardt in seiner Auf- 
fassung manchmal zu weit gehen: ist er darum ganz zu Ignorieren? 
Maximinus Daza und Licinius werden mit den dunkelsten Farben gemalt. 
Was endlich Julians Religionspolitik anlangt, so sind die Maßregeln im 
ganzen richtig angegeben (bei der Angabe der geistigen Waffen fehlen 
or. IV und V), die Motive dagegen vielfach parteiisch untergeschoben. 
Verfehlt ist es, Julian zum blutigen Christenverfolger zu machen. Der 
Persönlichkeit dieses Kaisers wird der Verf. in keiner Weise gerecht. Der 
Wert des L.schen Buches beruht in der Darstellung der vordiokletia- 
nischen Zeit. 

Gleiwitz. G. Mau. 


du k 


436 Nachrichten und Notzen II. 


Adolf Bauer und Josef Strzygowski, Eine alexandrinische Welt- 
chronik, Text und Miniaturen eines griechischen Papyrus der Sammlung 
W. Golenifcev herausgegeben und erklärt. Mit 8 Doppeltafeln und 
86 Abbildungen im Texte (= Denkschriften der kais. Akademie der 
Wissenschaften in Wien, phil.-hist. Klasse, Band LI, I.) Wien 1905, 
Carl Gerold’s Sohn. 

Das vorliegende Werk beschäftigt sich mit einem leider nur zum 
kleinsten Teile erhaltenen griechischen Buchpapyrus des 5. Jahrhunderts, 
der sich im Besitze des russischen Ägyptologen Goleniscev befindet. Ein 
Faksimile aller noch vorhandenen Stücke ist in Dreifarbendruck beigegeben. 
Der Text des Papyrus bietet Fragmente einer alexandrinischen Weltchronik, 
die bis zum Jahre 392 reichte und bald nach 412 verfaßt ward. Die Be- 
deutung dieser Weltchronik hat Bauer in der ersten Hälfte des Werkes 
gründlich erörtert. Er stellt vor allem fest, daß die vorliegende Welt- 
chronik nahe verwandt ist mit der griechischen Urschrift einer lateinischen 
Weltchronik, des sog. Barbarus, den zuerst Scaliger herausgab. Allzuviel 
läßt sich leider aus dem Texte des Papyrus nicht lernen, da eben das 
meiste verloren ongf: doch hat Bauer mit Hilfe des Barbarus fast alle 
Lücken mit ziemlicher Sicherheit ergünzen können. In anderer Beziehung 
‚erfährt allerdings wiederum der Barbarus eine überaus wertvolle Ergänzung 
durch den Papyrus Goleniscev. Die erhaltene Handschrift des Barbarua 
hat den Raum für Miniaturen ausgespart; aber die Miniaturen selbst sind 
nie eingetragen worden. Dagegen enthalten unsere Papyrusbruchstücke 
eine ganze Reihe von Abbildungen. Mit diesen beschäftigt sich Strzygowski 
in dem zweiten Teile des Werkes. An Strzygowskis Untersuchungen ist es 
besonders wertvoll, daß er sich bemüht, die Miniaturen in einen größeren 
Zusammenhang einzureihen. Er ist der erste Kunsthistoriker, der sich mit 
Papyrusminiaturen ausführlicher befaßt. Strzygowski macht vor allem 
darauf aufmerksam, daß die Bilder der Weltchronik klassische Vertreter 
des koptischen Stiles sind. Von allgemeinem Interesse ist sein Hinweis 
darauf, in wie nahen Beziehungen dieser koptische Stil zu anderen Kunst- 
richtungen steht, insbesondere zu der abendländischen Kunst des Mittel- 
alters. Alles in allem genommen, darf man diese Ausgabe des Papyrus 
Golenišċev eine Musterausgabe nennen. 

Leipzig. J. Leipoldt. 


S. Hellmann, Sedulius Scottus. München, C. H. Beck 1905. XV, 203 S. 
(A. u. d. T.: Quellen und Untersuchungen zur lateinischen Philologie 
des Mittelalters, herausgegeben von L. Traube. I, 1.) 

E. Dümmler hatte beabsichtigt, die Schrift des Sedulius Scottus De 
rectoribus Christianis in einer kritischen Edition aufs neue zu veröffent- 


—- 0 [u 


1 Sehr bedeutsam ist eine Entdeckung, die Bauer bei der Untersuchung 
des Papyrus glückte. In einer Madrider Handschrift fand er von dem ver- 
lorenen griechischen Urtexte der Chronik Hippolyts etwa die Hälfte wieder 
(vgl. seine inzwischen erschienene Ausgabe in v. Gebhardts und Harnacks 
Texten und Untersuchungen zur Geschichte der altchristlichen Literatur, 
Neue Folge XIV 1). 


Nachrichten und Notizen 1. 437 


lichen; die Lösung dieser Aufgabe, die ihm das Geschick versagte, ist 
S. Hellmann gelungen, dessen stattlicher Band ein dankenswertes Unter- 
nehmen eröffnet. Er zerfällt in drei Teile. Der erste bringt den Text 
jenes Königsspiegels — auch H. glaubt, daß er an König Lothar II. (+ 869) 
gerichtet wurde (vgl. S. 5 Anm. 4) — in einer sorgfältig hergestellten Re- 
zension, die außer von den Varianten von den Hinweisen auf die benutzten 
Quellen begleitet wird. Gerade in diesen möchte das Verdienst der Arbeit 
zu erblicken sein. Wer selbst einmal ähnliche Nachforschungen angestellt 
hat, kennt ihre Pein und Mühsal, die der Benutzer nur zu häufig unter- 
schätzt; darüber hinaus kommen H.s Bemühungen nicht minder anderen, 
dem Ziele nach verwandten Schriften des 9. Jahrhunderts zugute, die ins- 
gesamt (nebenbei bemerkt, gleich den Libri Carolini) eine Aufnahme in die 
Monumenta Germaniae wohl verdienten; der in Angriff genommenen Edition 
der Konzilsakten von 829 und 836 werden sie von großem Nutzen sein. 
Dem Text voraufgeschickt ist eine feinsinnige literarhistorische Einleitung, 
die mit gutem Grunde an die Beziehungen vorkarolingischer Germanen- 
könige zur Literatur erinnert. Die Königsspiegel sind ein Erzeugnis der 
fränkischen, besonders der karolingischen Zeit; ihr erbaulicher Ton hat den 
gelegentlichen Briefverkehr der Geistlichen mit den Königen beeinflußt, 
sodaß H. auch auf kleinere Erzeugnisse dieser paränetischen Literatur ver- 
weisen konnte. Neben diesen christlichen Mahnschreiben aber möchte ich 
eines eigentümlichen Briefexzerpts bei Flodoard gedenken, das soviel ich 
sehe nur von J. Kelle (Geschichte der deutschen Literatur I, Berlin 1892, 
S. 50 ff.) verwertet worden ist. Flodoard erwähnt in seiner Geschichte der 
Reimser Kirche einen Brief des Erzbischofs Fulko von Reims an König 
Arnolf (E 899) und bemerkt, daß Fulko „subicit etiam ex libris Teutonieis 
de rege quondam llermenrico nomine, qui omnem progeniem suam morti 
destinaverit impiis consiliis cuiusdam consiliarii sui, supplicatque, ne 
sceleratis hic rex adquiescat consiliis, sed misereatur gentis (IV c. 5, 
MG. SS. XII, 564). Der eigenartige Hinweis auf deutsche Sagenbücher 
steht wohl kaum im Zusammenhang mit Karls des Großen aus Einhard 
(Vita Karoli c. 29) bekanntem Unternehmen; ist Flodoards Auszug getreu 
— und wir haben keinen Grund es zu bezweifeln —, so ergibt sich ein 
neuer Zug im Bilde jener Mahnschreiben, deren rein predigtmäßiger Ton 
nicht allzuoft geduldige Leser findet. — Der zweite Teil des Buches gilt 
dem Kollektaneum des Sedulius Scottus in einer jetzt zu Cues an der Mosel 
aufbewahrten Handschrift, deren eingehende Beschreibung H. schon früher 
veröffentlicht hatte (Neues Archiv XXX, (D: Zeitschrift für Kirchen- 
geschichte XXVI, 96ff.). Der reiche Inhalt der Sammlung an Exzerpten 
aus klassischen Autoren, aus Kirchenvätern und aus verlorenen keltischen 
Schriften hellt die Spuren auf „einer der irischen Gelehrtenwelt eigentüm- 
lichen und von ihr auch auf dem Festlande festgcehaltenen Tradition, an 
die sich der Zuwachs, den die Berührung mit dem Kontinent brachte, an- 
setzen konnte“ (S. 101). Einzelne Stücke wie z. B. die vierundsiebzig 
Proverbia Graecorum, die Sedulius auszog, während er in seinem Liber de 
rectoribus Christianis die ursprüngliche Sammlung noch viel ausgiebiger 
verwertete, druckt H. (S. 121ff.) ab, um sie durch Mitteilungen aus einer 


438 Nachrichten und Notizen II. 


Handschrift des sog. Yorker Anonymus zu ergänzen. Die von mir in der 
Historischen Zeitschrift LXXXIX, 205 dem Sedulius zugeschriebenen Stellen 
ergeben sich somit als Lehngut (vgl. H. S. 130 Nr. 2 und 3) gleichwie der 
Passus S. 204f. als übernommen aus Cassiodors Historia tripartita (vgl. H. 
S. 74f.). — Den Schluß des Bandes bildet eine Untersuchung über Sedulius 
und Pelagius Ausgehend vom Kommentar des Iroschotten zu den Paulus- 
briefen führt sie zur Frage nach der Überlieferung und dem Fortleben 
pelagianischer Schriften. Es muß genügen hier das Thema zu nennen; 
seine Behandlung zu werten steht uns nicht zu, wenn wir gleich bekennen 
möchten, aus ihrer umsichtigen Behutsamkeit ein günstiges Vorurteil für 
ihre Ergebnisse gewonnen zu haben. An den eingestreuten Mitteilungen 
u. a von Pelagiusglossen aus einer Münchener Handschrift des 10. Jahr- 
hunderts werden Theologen nicht vorübergehen können. 

Alles in allem ein Buch solider Arbeit und beachtenswerter Ergebnisse, 
an L. Traubes Forschungen zu Sedulius Scottus (vgl. Abhandlungen der 
Münchener Akademie 1891, S. 338ff.; MG. Poetae aevi Carolini III, 154 ff.) 
anknüpfend und wiederum hinweisend auf ähnliche Untersuchungen, die 
Hellmann selbst in Aussicht zu stellen scheint. 

Greifswald. A. Werminghoff. 


Guido Bonolis, I Titoli di nobiltä nell’ Italia bizantina. Firenze, Seeber. 

1905. 

Die Arbeit beschränkt sich auf einen andern Zeitraum als den man 
nach dem Titel vermuten sollte. Im großen ganzen geht der Verfasser 
nicht über Gregor den Großen hinunter. Nur ganz dürftige Ansätze zu 
einer Untersuchung der späten Entwickelung sind da und dort gegeben 
(z. B. S. 49, 5. 53, S. 66). Das was man wohl vor allem wissen möchte — 
die Geschichte des Konsultitels, für den die baresischen Quellen, dann die 
Urkunden aus den Nebenorten von Gaeta, andererseits aus Ravenna und 
Adria, schließlich aus Rom so grundlegendes Material liefern, ist ebenso 
wenig verfolgt, als die eigentümliche Nobilität, welche sich in Süditalien 
seit der byzantinischen Restauration entwickelte. Aber auch innerhalb des 
vom Verfasser beliebten Rahmens bringt er kaum etwas Neues; das 
Zeremonienbuch des Konstantin, das ja in vielen Teilen bis in das 6. Jahr- 
bundert zurückreicht, ist, von einigen gänz flüchtigen Zitaten abgesehen 
so wenig eingearbeitet, als der eigentliche Stoff der justinianischen Gesetz- 
gebung. Im Grund genommen ist es das Material der Theodosianischen 
Schicht, des Cassiodor und Gregors des Großen, welches Bonolis wider- 
gibt, wie mir scheint in großer Abhängigkeit von Godofredug Manches 
ist direkt unzutreffend: so daß die duces comites primi ordinis gewesen 
sein (S. 68), oder daß man die comites civitatis als comites secundi ordinis 
zu betrachten hat (S. 67). 

Würzburg. Ernst Mayer. 


J. Gay, L'Italie méridionale et l'empire byzantin depuis l'avènement de 
Basile I. jusqu’à la prise de Bari par les Normands (867—1071). Paris, 
Fontemoing 1904. 636 u. XXVI S. 

Dies Buch füllt eine empfindliche Lücke in der historischen Literatur 


Nachrichten und Notizen II. 439 


aus. Es fehlte bisher vollständig an einer zusammenfassenden Darstellung 
der Geschichte Süditaliens vor der normannischen Eroberung, und bei der 
Dürftigkeit des Quellenmaterials, der Verstreutheit der bisherigen kritischen 
Forschungen war eine Orientierung sehr schwierig. Beides, Quellen und 
Forschungen, hat G. wohl nahezu vollständig gesammelt und verwertet, wie 
das vorausgeschickte Verzeichnis S. 14 ff. beweist; man darf hinzufügen: 
mit Glück verwertet. Namentlich aus fernerliegenden Quellen, wie den 
griechischen Heiligenleben, hat er manche neuen Aufschlüsse gewonnen. 

Eine eingehende Inhaltsangabe an dieser Stelle geben, hieße das Buch 
noch einmal schreiben. Es liegt zum guten Teil an dem Stoff, daß große 
historische Richtlinien der Entwickelung sich nicht aufstellen lassen. Das 
beständige Hin und Her deutscher Eroberungszüge von Kaiser Ludwig II. bis 
auf die Salier, die regelmäßig folgende byzantinische Rückeroberung, das 
zufallereiche Geschick der kleinen Langobardenstaaten, Capua, Benevent, 
Salerno, wo die Welle deutscher oder byzantinischer Gunst bald diesen, 
bald jenen zu scheinbarer Macht erhebt, die ganze Hilflosigkeit, die trotz 
einzelner Erfolge Deutsche wie Griechen, Langobarden wie Päpste der 
furclıtbaren Sarrazenengefahr gegenüber zeigen, all das macht einen durch- 
aus chaotischen Eindruck. . 

Man darf es dem Verfasser nicht allzusehr zur Last legen, wenn auch 
seine Darstellung diesen Eindruck nicht behebt. Immerhin wire manches 
klarer geworden durch eine geschicktere Disposition: sie ist allzu detail- 
liert und verfehlt dadurch ihren eigentlichen Zweck, die Übersichtlichkeit. 
Auch jene Klarheit und Gefülligkeit des Stils, die wir an französischen 
wissenschaftlichen Werken so oft als einen besonderen Vorzug bewundern, 
vermissen wir hier. Das Buch von Gay ist schwere Lektüre, und Uuter- 
suchungen über Daten, Echtheit und anderes wissenschaftliches Nebenwerk 
unterbrechen zuweilen störend den Gang der Erzählung (z. B. S. 72, 84 f). 

Zum Schluß ein paar kritische Bemerkungen. Neuere Forschungen 
über byzantinische Geschichte haben ein besseres Versändnis für die 
Lebensbedingungen dieses alternden Staates erweckt, wir sehen auch nicht 
mehr einen tausendjährigen Verfall, sondern unterscheiden die wechselnden 
Zeiten des Aufblühens und des Niedergangs. Aber ich meine, daß G. in 
der günstigen Beurteilung der Byzantiner doch etwas weit geht. Nicht 
allein, daB er sozusagen mit ihnen fühlt, — Ottos II. Feldzug nach Süd- 
italien, über den er zu alten neue Hypothesen häuft, ist ihm „un fait brutal“ 
(S. 329), dies eine Beispiel für viele, — er wirft auch im Vorwort die Frage 
auf, wie das geographisch ganz uneinheitliche Süditalien eine Einheit ge- 
worden sei, woran die Langoharden scheiterten, und meint, das habe die 
byzantinische Kultur getan. Damit schreibt er dieser aber eine schöpfe- 
rische Kraft zu, die sie nicht mehr besaß. Die stille Arbeit der Basilianer- 
mönche, über die er sehr interessante und neue Betrachtungen anstellt, 
blieb doch lokal recht beschränkt, und die Ansütze byzantinischer Ver- 
waltungsorganisation verliefen im Sande. Die Schaffung eines einheitlichen 
Süditaliens liegt jenseits dieser Periode: sie kam von den Normannen, 
welche die Ansätze und Anregungen von den verschiedensten Seiten auf- 
nahmen und in ihrem Staat zu einer Einheit verarbeiteten. 


440 Nachrichten und Notizen H. 


Eine eingehendere Kritik der Quellen hätte zuweilen noch zu neuen 
Aufschlüssen geführt, so z. B. auf kirchengeschichtlichem Gebiet. Zur Kritik 
der Bareser Papsturkunden habe ich etwa gleichzeitig mit Gay eine Unter- 
suchung veröffentlicht (Quellen u. Forschungen aus ital. Arch. u. Bibl. VI 
S. 235 ff.), die zu weitergehenden Resultaten gelangt. Gay kennt ferner 
gar nicht die Chronik von Tres Tabernae in Calabrien, oder er ignoriert 
sie doch vollständig. Sie gilt zwar noch seit Ughellis Zeiten als grobe 
Fälschung; aber in letzter Zeit hat Fabre Einzelheiten, wie die inserierten 
Bullen Calixts IL mit Erfolg gegen Batiffol verteidigt (vgl. Revue des 
questions historiques LI, LII, LIV). Eine nähere Untersuchung der Chronik 
hätte sich wohl gelohnt. Sollte sich ihre Echtheit erweisen, wie ich dem- 
nach zu zeigen hoffe, so wäre sie von unschützbarem Wert; man hätte 
dann nicht mehr mit Gay (S. 135) zu beklagen, daß wir „unglücklicher- 
weise keine einzige Quelle italienischer Herkunft, die uns über Nikephoros 
Phokas’ Verwaltung unterrichtete“, hätten. 

Alles in allem wird man dem Verfasser für die Bewältigung des spröden 
Stoffes Dank wissen. 

Berlin. E. Caspar. 


Hch. Lea, Geschichte der Inquisition im Mittelalter, übers. v. H. Wieck 
und M. Rachel, revidiert und herausgeg. von J. Hansen. Bd. 1. 
Ursprung und Organisation der Inquisition. Bonn 1906. 

Die Bedeutung der Arbeiten des hochbetagten amerikanischen Gelehrten 
wird immer mehr und allgemeiner anerkannt. Sie erstrecken sich über 
einen gewaltigen Zeitraum und ein großes Gebiet. Abgesehen von kleineren 
und doch recht stattlichen Schriften behandeln sie die Geschichte der In- 
quisition im Mittelalter, 3 Bde. 1888, die Geschichte der Ohrenbeichte und 
der Ablässe in der lateinischen Kirche, 3 Bde. 1896, und nun wird ange- 
kündigt, daß er eine vierbändige Geschichte der spanischen Inquisition in 
der Handschrift vollendet hat. Das zweite Werk ist ihm, wie er mir ein- 
mal schrieb, „mehr eine Episode in seinen Studien, hervorgegangen aus 
Forschungen über die spanische Cruzada“, und diese hängen wieder ebenso 
mit dem Land der klassischen Entwicklung der Inquisition zusammen, wie 
seine Kapitel aus der religiösen Geschichte Spaniens (1890). Sein eigent- 
liches Lebenswerk ist also die Geschichte der Inquisition im weitesten Sinn 
und in ihrer allgemein kirchlichen Ausbildung wie in ihrer spezifisch spa- 
nischen Form. Das ültere Werk von 1888 ist nun 18 Jahre alt, und noch 
ist man in weiten Partien nicht viel weiter gekommen, wird vielmehr noch 
lange auf seiner Grundlage weiter fortbauen und immer wieder nach ihm 
greifen müssen. Darum lohnt sich auch jetzt noch eine deutsche Über- 
setzung vollkommen.! Der erste Band von ihr liegt vor, ergänzt und kor- 
rigiert nach Leas eigenen Nachträgen wie durch kleine Zusätze und Korrek- 
turen von Jos. Hansen. Natürlich konute dabei nicht überall nach dem 
heutigen Stand der Forschung umgearbeitet werden. Damit wären in ein- 


1 Die tranzösische Übersetzung ist s. Z. in dieser Zeitschrift ange- 
zeigt worden. 


Nachrichten und Notizen II. 441 


zelnen Partien zu tiefe Eingriffe nötig geworden. So viel ich sehe, gehören 
diese Partien auch nicht der eigentlichen Geschichte der Inquisition an, 
sondern ibren Voraussetzungen und ihrer Vorgeschichte. Der Herausgeber 
hat dann bei solchen Stellen wenigstens auf die neuere Literatur ver- 
wiesen. Aufgenommen ist auch die vortreffliche Übersicht über die Literatur 
der Inquisition, die P Fredericq der französischen Übersetzung voraus- 
geschickt hatte. Die Übersetzung liegt in den Händen der Herren Gymnasial- 
oberlehrer Wieck und Pfarrer Rachel. Stichproben haben mir für die Über- 
setzung keine erheblichen Bedenken ergeben.! Ich wünsche dem Werk 
den besten Erfolg und möchte wünschen, daB die neue Geschichte der 
spanischen Inquisition möglichst bald nach ihrem Erscheinen auch in 
deutscher Übersetzung ausgehen könnte. 
Tübingen. Karl Müller. 


Maurice Bauchond, La justice criminelle du magistrat de Valenciennes 
au moyen-üge. Paris, A. Picard fils 1904. 314 S. 

Die Arbeit des Rechtsanwalts Bauchond füllt eine wesentliche Lücke 
in der Geschichte des französischen Strafrechts nnd Prozesses aus. Bereits 
1885 klagte Adolphe Tardif in seiner Schrift La procédure civile et crimi- 
nelle aux XIII. et XIV" siècles, daß für die Erkenntnis der Stadtrechte noch 
lange nicht genug getan sei. Inzwischen sind freilich nicht wenige Publi- 
kationen stadtrechtlicher Institutionen erschienen, aber B. betont mit Recht, 
daß diese viel zu sehr die offiziellen Schriftstücke in den Vordergrund 
rückten; die vorliegende Abhandlung führt vielmehr die Praxis der mittel- 
alterlichen Rechtsprechung von Valenciennes vor, gibt zuerst eine recht 
ausführliche Bibliographie und Übersicht über die benutzten Quellen, be- 
handelt dann die Gerichtsverfassung und -Verwaltung und läßt endlich das 
gesamte Gerichtsverfahren an uns vorüberziehen. Höchst interessant ist 
Kapitel 6 „Das Urteil und seine Ausführung.“ Ausführlich wird unter den 
einzelnen Strafarten die Stadtverweisung abgehandelt, die sich auch in 
Valenciennes zu einer sehr beliebten Strafe herausbildete und danach auch 
in Frankreich ein Hin- und Herfluten des fahrenden Gesindleins hervor- 
gerufen haben muß, über das deutsche, besonders süddeutsche Stadtver- 
waltungen so sehr klagen. Die Verurteilungen zur Pilgerfahrt, meist zu einem 
berühmten Wallfahrtsort der Umgebung, findet als temporäre Ausweisung 
besondere Erwähnung. In Beziehung zur Stadtverweisung stehen auch hier 
die Kennzeichnungsstrafen des Brennens mit dem heißen Eisen, des Ohr- 
verlustes usw. — Die Gefüngnisstrafe nimmt breiteren Raum ein als ge- 
wöhnlich; sie ist Strafhaft, nicht nur Sicherungshaft. — Die Todesstrafe 
und die merkwürdig kommunalen Charakter tragende Strafe des Haus- 
bruches (l'abattis de maison) machen den Beschluß. — Im Anhang werden 
zahlreiche Rechtsfälle veröffentlicht, die eine angenehme Illustration für 
die früheren Ausführungen bieten. — Ein ausführliches Personenregister 
erleichtert die Benutzung. — Die Disposition des Buches schließt sich 


1 S. 85 ist in der Anmerkung „the canon of Laon“ durch „der Kanon 
von L. wiedergegeben, während es sich um einen Kanuonikus handelt. 


442 Nachrichten und Notizen II. 


glücklich der Art unserer deutschen rechtshistorischen Werke an, sodaß 
eine Vergleichung oder Gegenüberstellung entsprechender Verhältnisse 
leicht ermöglicht wird. Die Rechtspraxis des umgebenden Landes zieht 
bereits B. in angemessener Weise heran. | 

Steglitz. W. Scheel. 


Friedrich Hardegen, Imperialpolitik König Heinrichs II. von England. 
Mit einer Karte. Heidelberg 1905. 72 S. Heidelberger Abhandlungen 
zur mittleren und neueren Geschichte, hrsg. von K. Hampe, E. Marcka 
und D. Schäfer. 12. Heft. _ 

Das Thema, das der Verfasser in seiner Erstlingsschrift zu behandeln 
unternommen hat, ist zweifellos sehr dankbar, und die Kaiserpolitik des 
großen Plantegenöt — die besser allgemeine oder europäische Politik. zu 
nennen wäre — verdiente eine Würdigung. Manches war schon darüber 
bekannt, vielleicht etwas mehr ale man bei der Lektüre Hardegens zunächst 
annehmen würde, aber er bringt doch eine Reihe Belege, die bisher nicht 
gesammelt waren, und erleichtert weitere Forschungen. Seine wesentlichen 
Ergebnisse sind, daß Heinrich II. nach dem Besitz Italiens und der Kaiser- 
krone strebte, bei dem Abfall Herzog Heinrichs des Löwen die Hand mit 
im Spiele hatte, überhaupt durch seine ganze Politik das spätere Auf- 
kommen der Welfen ermöglichte. Ich halte einiges in dieser Auffassung, 
wie ich es vor Jahren ausgesprochen habe, auch heute noch für zutreffend. 
Anderes erscheint mir unrichtig, so die Bewertung des Aufstandes der 
Söhne Heinrichs II. gegen den Vater (S. 42), namentlich aber die Behauptung, 
der Verrat Heinrichs des Löwen sei, politisch betrachtet, eine große, ziel- 
bewußte, nationale Tat gewesen (S. 47). Die Quellenforschung und Beweis- 
führung lassen manches zu wünschen übrig. Veraltete Ausgaben dürften 
bei einer Arbeit, die vor allem dem Urteil des Auslandes unterliegen soll, 
am allerwenigsten herangezogen werden. Hinweise auf neuere Darstellungen 
kommen selten vor. Konnte der Verf. aus den meisterhaften Einleitungen 
von Stubbs, aus Norgate und Ramsay, und, in seinem Exkurs über die 
Bedeutung des Kaisertitels im Mittelalter, aus Viollets Histoire des institu- 
tions wirklich nichts entnehmen? Wenn kein Register, so hätte doch eine 
Inhaltsübersicht beigegeben werden müssen. S. 8: Wilhelm von ‘Neuburg’ 
ist wohl nur Druckfehler statt Newburgh. 8.9 2.2 v. u. lies ‘sevientem’. 
S. 23: das Lebensalter Johanns ohne Land mußte, wenn überhaupt darauf 
eingegangen wurde, gründlicher erforscht werden. Hier gab Norgate das 
Nötige. S. 39: über die Kaiserin Mathilde konnte Rößler weiteres Material 
liefern. S. 43 rückt der bekannte Verzicht Englands auf ein Eingreifen in 
Deutschland 1180 durch die Vernachlässigung Frankreichs in ein schiefes Licht. 

Jena. Alexander Cartellieri. 


Max Jansen, Kaiser Maximilian IT. Erstes bis fünftes Tausend. München, 
Kirchheim’sche Verlagsbuchhandlung 1905. (Weltgeschichte in Karakter- 
bildern, 3. Abteilung: Übergangszeit.) 

Auf 138 Seiten, in gedrängter Darstellung, die sich in die drei Ab- 
schnitte: „Überblick über die Reichsgeschichte des 15. Jahrhunderts“, „Über- 
blick über die Regierung Maximilians Lu, „Überblick über das Wirtschafts- 


Nachrichten und Notizen IL. 443 


leben und die Wissenschaft vor und unter Maximilian In gliedert, weiß J. 
seine Aufgabe zu lösen und zwar, um es gleich zu sagen, mit im ganzen 
erfreulichem Erfolge. In alledem, was sich auf Maximilian I. selbst und 
seine Zeit im engeren Sinne bezieht, zeigt die Schrift weitgehende Sach- 
kenntnis, mit rühmlicher Unbefangenheit des Urteils nicht bloß in wirt- 
schaftlichen und rein ideellen, sondern auch in den politischen und religiösen 
Dingen gepaart. Vorsichtig erscheint der kirchliche Standpunkt Joh. 
Janssens soweit gemäßigt, daß sich kaum noch Widerspruch erheben läßt, 
und in politischer Hinsicht wird (gegen H. Ulmann) mit vollem Rechte 
wiederholt auf die Bedeutung des monarchischen Prinzips, das Kaiser 
Maximilian den Reichsständen, vor allem Berthold von Henneberg, gegenüber 
vertrat, hingewiesen und betont, daß, den vielfachen gegenteiligen Be- 
hauptungen zum Trotze, Österreich unter Maximilian mehr für das Reich, 
als dieses für Österreich leistete, sowie denn in den beiden Haupttragen, 
die Abwehr der Türken und Franzosen betreffend, die Interessen beider 
identisch waren. Vgl. die Ausführungen des Referenten in den Götting. 
gel. Anz. 1885, S. 382—333 und in den Jahrbüch. für das klass. Altert., 
Gesch. u. deutsche Lit. N. F. 1900, S. 363—364, die — wie auch die Ar- 
beiten S. Adlers und F. Tezners -- dem Verf. entgangen zu sein scheinen. 
Mit Erfolg macht J. auch auf den zur Zeit Kaiser Maximilians besonders 
innigen Zusammenhang zwischen den wirtschaftlichen und geistigen Er- 
rungenschaften und Zuständen und dem Gange der öffentlichen Dinge auf- 
merkeam und sucht, immer auf dem festen Boden der Tatsachen innerhalb 
der ihm gebotenen Grenzen stehend, diese Erkenntnis zu verwerten. Die 
Bedeutung des Städtewesens und Kapitalismus, des wissenschaftlichen 
Lebens, das sich stetig mehr mit humanistischem Geiste erfüllt, der 
ständisch-gesellschaftlichen Entwicklung jener Tage, kommt angemessen 
zur Geltung. Auch die öfter etwas lehrhafte Form der Darstellung wird 
man sich bei solcher Gelegenheit gefallen lassen. 

Minder günstig stellt sich das Urteil über die erste Abteilung, nament- 
lich über das, was J. vom Zeitalter Friedrich III. erzählt. Hier hat er die 
doch wohl für diese Zeit maßgebenden Arbeiten G. Voigts, K. Menzels, 
H. Markgrafs und des Referenten wesentlich unberücksichtigt gelassen und 
auch von Joachimsohns, L. Pastors und B. Gebhardts Arbeiten (J. kennt 
nur die 1. Aufl. der ‚„Gravamina“ von 1884) so wenig profitiert, daß 
er nicht einmal den Namen Heimburgs richtig schreibt, das Verhältnis 
Pius’ II. zu König Georg von Böhmen sehr ungenau kennzeichnet und auch 
sonst in wichtigen Dingen nur ungenügend Bescheid weiß. Das Charakter- 
bild Kaiser Friedrichs III. ist bei J. nun wieder so, wie man es etwa 1854 
zeichnen konnte. Natürlich wiederholt er auch die Schrulle Ulmanns, 
Kaiser Friedrich habe seinem einzigen Sohne die deutsche Krone lange Zeit 
mißgönnt und sich dessen bezüglichen Wünschen versagt. Doch dies 
sind an dieser Stelle Nebenfragen und unser Mißfallen daran soll nicht 
hindern, dem sonst so hübschen Buche weite Verbreitung zu wünschen, 
und unsere Überzeugung zu wiederholen, daß viele es mit aufrichtiger Be- 
friedigung aus der Hand legen werden. 

Prag. Bachmann. 


444 Nachrichten und Notizen II. 


A. Schulte, Kaiser Maximilian I. als Kandidat für den päpstlichen Stuhl 
1511. Leipzig, Duncker u. Humblot, 1906. VI u. 866 S. M. 2,20. 

Der sonderbare Plan Maximilians, in den Besitz der Papstwürde zu 
gelangen, ist oft erörtert, von einigen geleugnet, von anderen als charak- 
teristisches Zeugnis für die phantastischen Züge in der Persönlichkeit des 
letzten Ritters behandelt worden. Zuletzt hat Ulmann in einem 1888 
erschienenen Schriftchen die Frage untersucht und negativ beantwortet: 
Maximilian habe niemals den Plan Papst zu werden ernstlich erwogen, er 
habe vielmehr die Säkularisation des Kirchenstaats ins Auge gefaßt und 
die in zwei Briefen begegnenden Ausführungen über seine Absichten auf 
persönliche Erwerbung der Tiara nur als Scheinmanöver und als neckische 
Einkleidung einer ablehnenden Antwort auf Heiratsvorschläge der Tochter 
gemeint. Ulmanns Deutung hat Anklang, aber auch bestimmten Wider- 
spruch (so z. B. von Bachmann, vom Referenten) gefunden. Schulte richtet 
sich vornehmlich gegen Ulmann. Auf breiter Grundlage behandelt er 
nochmals die Schreiben Maximilians an Liechtenstein und Margarethe vom 
16. und 18. September 1511, erweist deren Echtheit und Glaubwürdigkeit, 
gedenkt der zuverlässigen Darstellung Zuritas und verweist auf ein von 
Pastor gefundenes Zeugnis, auf ein Schreiben des Kardinals Gonzaga an 
die Marchesa Isabella vom 2. Oktober, in dem vom Zorn Julius’ II. über die 
Kardinäle Sanseverino und d'Albret die Rede ist, weil diese dem Kaiser den 
Vorschlag zemacht haben, ihn zum Papst zu wählen. Und so vermag 
Schulte die Geschichte und die merkwürdige Entwickelung des sonder- 
barsten Papstplanes aufzuhellen: Die scheinbar hoffnungslose Erkrankung 
des Papstes zeitigt zuerst den phantastischen Gedanken, mit dem Kaisertum 
die Papstwürde zu verbinden, Ferdinand von Aragonien wird zu gewinnen 
gesucht; unter seinem Einfluß erfährt aber der Plan die erste Veränderung, 
der Caesaropapismus wird aufgegeben, der Papat allein unter Aufgabe des 
Kaisertums an Karl angestrebt, ja, da sich das Befinden Julius’ II. gebessert 
hatte, nur die Koadjutorie. Dann kommt es zu einer Verbindung mit der 
französischen Partei, die Maximilian die Absetzung Julius’ und die Er- 
hebung des Habsburgers in Aussicht stellt. G. S. 


The Cambridge Modern History, planned by the late Lord Acton, 
edited by A. W. Ward, G. W. Prothero, Stanley Leathes. 
Vol. II: The Reformation. Cambridge 1903. XXVI und 857 S. gr. 8°. 

Die dem ersten Bande dieses Werkes (s. Jahrg. 1905 S. 102 ff. d. Ztschr.) 
nachgerühmten Vorzüge gewissenhafter Forschung und gefälliger Darstellung 
kehren im zweiten Bande wieder, während der Nachteil zu weit getriebener 

Arbeitsteilung hier glücklich vermieden ist. — In einem glänzenden Ein- 

gangskapitel über das „Mediceische Rom“ gibt F. X. Kraus im Anschluß 

an die Person der Päpste einen Überblick über die geistige Kultur Roms 
von Alexander VI. bis zur Gegenreformation: ein in großen, schwungvollen 

Zügen gehaltener Essai, der nur an wenigen Stellen verrät, daß der Autor 

nicht mehr die feilende Hand an sein letztes Werk legen konnte, fesselnd 

vor allem durch die Freiheit des Urteils und die Energie der Charakteristik, 
wie durch den weiten, die Jahrhunderte überschauenden, historischen Blick. 


Nachrichten und Notizen II. 445 


Im 2. und 3. Kapitel erzählt Leathes die durch die Rivalitüät der Häuser 
Habsburg und Valois bestimmte, politische Geschichte von der Wahl 
Karls V. bis zum Frieden von Cateau-Cambresis. Die den Stoff gut be- 
herrschende Darstellung hätte durch lebendigere Zeichnung der leitenden 
Persönlichkeiten wohl noch gewinnen können. In frischer, gewandter Er- 
zählung behandelt T. M. Lindsay im 4. Kapitel die Entwicklung Luthers 
bis zum Wormser Reichstag, mit gesundem, selbstänudigem Urteil in den 
theologischen Fragen, doch in historischen Einzelheiten nicht immer zu- 
verlässig.! Kapitel 5 bis 8 enthalten eine Geschichte der deutschen Re- 
formation von A. F. Pollard, wie sie innerhalb dieses engen Rahmens — 
138 S. — nicht besser hätte gegeben werden können. Die Darstellung 
ist vortrefflich, oft glänzend, dabei gut fundiert, das Urteil ruhig, verständig 
und von selbständiger Auffassung zeugend, im ganzen eine Leistung, die 
von der deutschen Forschung beachtet zu werden verdient. \Venig Anklang 
freilich wird der eines englischen Altliberalen würdige Schlußgedanke 
finden (S. 278f.): im Deutschland des 16. wie in dem des 19. Jahrhunderts 
sei die Gedankenfreiheit im Kriegslärm erstickt und die Vernunft durch 
Blut und Eisen ersetzt worden! Im o Kapitel gibt A. A. Tilley einen 
Überblick über die Reformation in Frankreich bis zum Januaredikt von 
St. Germain (1562), im 10. Kapitel J. P. Whitney über die Schweizer 
Reformation bis zum Consensus Tigurinus (1549). Von A. M. Fairbairn 
ist das schöne, gedankenreiche 11. Kapitel über Calvin und die reformierte 
Kirche. Im folgenden bringt W. E. Collins knappe angemessene Berichte 
über die reformatorische Bewegung in Italien, Spanien und Portugal. 
Ruhig und objektiv behandelt im 13. Kapitel James Gairdners kundige 
Feder die Geschichte Heinrichs VIII. Bei einem zunächst für englische 
Leser bestimmten Werk ist es verzeiblich, daß dieser und die drei 
folgenden Abschnitte eingehender sind, ala der Maßstab des Ganzen er- 
forderte. In dem Kapitel über die Reformation unter Eduard VI. begegnen 
wir noch einmal der anziehenden Darstellung Pollards, und hier ganz 
auf ihm heimischem Gebiete. J. B. Mullinger handelt über die Regierung 
der katholischen Marie, F. W. Maitland über den Fortgang der englischen 
Reformation während der ersten zehn bis zwölf Jahre Elisabeths. Alle drei 
bieten schlichte, sachliche Darstellungen, die in dramatischer Gestaltung 
des Stoffes mit Froudes glünzender Schilderung nicht wetteifern wollen. 
1 Nur eine Außerlichkeit, doch eine charakteristische, ist die wieder- 
holte Verdrehung deutscher Eigennamen. S. 109 Z. 16 u. 17: Quernfurt 
für Querfurt, Wimmelberg f. -burg, mag hingehen; böser ist es, wenn S. 111 
in vier aufeinander folgenden Zeilen (16—19) vier Namen falsch wieder- 
gegeben werden (ebenso im Index): Drontheim für Dornheim, Eberach f. 
Eberbach, Spelt f. Spalt, Mutti f£. Muth. S. 112 Z. 17 v.u. John f. Jodocus, 
weitere Fehler in der Bibliographie. An der offenbar gefährlichen Klippe 
deutscher Namen scheitert übrigens auch der gewissenhafte Pollard nicht 
selten. S. 205 2. 6: Wissenberg statt Weissenburg, S. 234 2.13 u. 14 v. u. 
zweimal Blarer st. Blaurer, S. 261 Z. 20 v. u.: the Drakensberg st. Draken- 
Lorg, S. 264 Z. 2 v. u.: Neumark st. Neuburg. Ist es denn so schwer? 


446 Nachrichten und Notizen I. 


Im 17. Kapitel erzählt W. E. Collins die Reformation der skandinavischen 
Reiche, Leathes fügt eine knappe Charakteristik der religiösen Bewegung 
in Polen an. Im vorletzten Kapitel gibt R. V. Laurence eine das Wesent- 
liche gut betonende Würdigung der innerhalb der katholischen Kirche, in 
Papsttum, Mönchsorden, Inquisition, Gesellschaft Jesu, wirksamen Reform- 
kräfte und Kampfesmittel, um dann mit einem Überblick über das Triden- 
tinum hinüberzuleiten in das Zeitalter der Gegenreformation. Ein lesens- 
werter, obwohl mehr andeutender als ausführender Essai von A. M. Fair- 
bairn über das europäische Denken im Zeitalter der Reformation schließt 
den 2. Band des Werkes angemessen ab. Die Bibliographie (110 Seiten) 
ist wie im ersten Bande sorgfültig ausgewählt. 

Hat die „Cambridge Modern History“ sich schon mit dem ersten Bande 
im ganzen vorteilhaft eingeführt, so gilt dies von dem zweiten Bande in 
noch höherem Grade. 

Rom. A. O. Meyer. 


Recucil des instructions générales aux nonces de Flandre 
(1596—1635), publié par Alfr. Cauchie et René Maere. Bruxelles, 
Kiessling et Cie. 1904. XLIV + 283 S. (Commission royale d'histoire.) 

Es ist schließlich eine Sache des Geldes, wieviel man von den Doku- 
menten über die Geschichte der Vergangenheit veröffentlichen will. Sicher 
ließen sich notwendigere Publikationen denken als die vorliegende, vor 
allem wird man daran zweifeln dürfen, ob es nötig war, diese Instruktionen 
mit Ausnahme einer einzigen vollständig abzudrucken, doch braucht man 
schließlich mit der verdienstvollen commission royale d'histoire nicht 
darüber zu rechten, wofür sie ihre Mittel verwenden will. Nur der Re 
ferent ist ja genötigt, diese Aktenstücke nacheinander durchzulesen, der 
Benutzer wird ein einzelnes von ihnen brauchen, um die Auffassung der 
Kurie in einer bestimmten Zeitlage an einem geheimen Dokumente festzu- 
stellen, und dann vielleicht erfreut sein, daß er es ohne Kürzung abgedruckt 
findet, oder er wird die Wandlung in der Stellungnahme der Kurie zu einer 
bestimmten Frage verfolgen wollen und dann wohl auch sehr zufrieden 
damit sein, daB er das an der Hand der sehr eingehenden Inhaltsangaben 
und Randbemerkungen leicht kann und daß alle kleinen Abwandlungen 
durch den vollen Abdruck der Instruktionen zutage treten. 

Im ganzen steigert sich die Wichtigkeit der abgedruckten Stücke von 
Jahrzehnt zu Jahrzehnt, die letzten sind die umfangreichsten und wohl auch 
die interessantesten, aus ihnen wird man auch am ehsten allgemeine histo- 
rische Belehrung schöpfen können, besonders aus der letzten über die 
Haltung Urbans VIII in dem Gegensatz zwischen Spanien und Frankreich. 
Im übrigen sind es meist mehr speziell niederländische Angelegenheiten, 
die Tätigkeit der Kurie für die Ausbreitung des Katholizismus, der Schutz 
der Katholiken in den protestantischen Gebieten, aber auch die Abgrenzung 
der Rechte des Papstes und seiner Nuntien den katholischen weltlichen 
Gewalten gegenüber, über die wir etwas erfahren. Über das, was dabei 
tatsächlich erreicht wurde, wird man sich genau erst aus den Berichten 
der Nuntien, deren Veröffentlichung ja auch beabsichtigt zu sein scheint, 


Nachrichten und Notizen II 447 


unterrichten können. Doch wird man daraus, daß sich die den Nuntien 
erteilten Vorschriften fast 40 Jahre lang so außerordentlich gleich blieben, 
schließen können, daß die Wirkung nicht gerade sehr groß gewesen ist. 

Die Arbeit der Herausgeber verdient Lob. Die Einleitung bestimmt 
den Begriff der Instruktionen, handelt von der Bedeutung der flandrischen 
Nuntiatur und dem Inhalt der Instruktionen und gibt einiges über das 
Leben der Nuntien. Sie ist knapp und klar. Die Anmerkungen sind, be- 
sonders über niederländische Verhältnisse, erschöpfend. 

Jena. G. Mentz 


S. R. Gardiner, Oliver Cromwell. Übersetzung von E. Kirchner. 
A. u. d. T.: Historische Bibliothek. Herausgeg. von der Redaktion der 
Historischen Zeitschrift. XVI. Bd. München und Berlin 1903, R. Olden- 
bourg. 228 8. 

Das Leben Cromwells ist in den letzten Jahren wiederholt, namentlich 
von Engländern und Amerikanern, geschildert worden. Unter den. letzteren 
hat Roosevelt, der jetzige Präsident der Vereinigten Staaten, den größten 
Erfolg zu verzeichnen. Sein Werk, — mehr durch die in demselben zum 
Ausdrucke gelangenden politischen und sittlichen Anschauungen des Ver- 
fassers und die lebhafte, kräftige Darstellung als durch Tiefe und unbe- 
dingte Zuverlässigkeit ausgezeichnet, — hat weite Verbreitung gefunden. 
Unter den Engländern hat der Politiker Morley, dem wir neuerdings eine 
vortreffliche Biographie Gladstones verdanken, den größten äußeren Erfolg 
erzielt. Ref. möchte aber, in Übereinstimmung mit Alfred Stern, den 
Werken von Charles Firth und H Rawson Gardiner die Palme reichen. 
Beide haben ein langes Gelehrtenleben dem Studium der englischen Ge- 
schichte des 17. Jahrhunderts gewidmet und durch zahlreiche Werke ge- 
lehrten Inhalts ihre volle Vertrautheit mit dem Gegenstande bewiesen. 
Insbesondere S. Rawson Gardiner hat für die Aufklärung dunkel gebliebener 
Partien der englischen Geschichte im Zeitalter der Stuarts Unvergängliches 
geleistet. Sein Hauptwerk — die Geschichte Großbritanniens von 1603 
bis 1660 — brachte auch für das Leben und Wirken Oliver Cromwells 
unschätzbare Aufklärungen. Leider war es ihm aber nicht vergöunt das- 
selbe zu vollenden; nicht einmal bis zum Tode Oliver Cromwells konnte er 
seine Darstellung führen. Glücklicherweise lockte ihn aber wenige Jahre 
vor seinem Tode die Aufgabe, auch weiteren Kreisen, denen er weder die 
Geduld noch das volle Verständnis für sein Hauptwerk zumuten konnte, 
ein Bild des Mannes zu entwerfen, von dem er meinte, er bedeute auf dem 
Gebiete der Tat für die Engländer, was Shakespeare auf dem des Gedankens, 
den Höhepunkt britischen Könnens. Im Jahre 1897 erschien aus Vor- 
lesungen erwachsen, die er in Oxford gehalten, die Schrift „Cromwells 
place in history“; kurze Zeit darauf die Biographie „Oliver Cromwell“. 
Verfolgt das erstere Werk mehr die Tendenz, den Boden zu kennzeichnen, 
aus dem ein Cromwell erwachsen ist und die Leistungen zu bestimmen, 
die seine Stellung in der Geschichte ausmachen, so tritt in der vorliegenden 
Biographie das individuelle Moment schärfer hervor. Wir folgen der Ent- 
wickelung Cromwells von seiner Geburt bis zu seinem Tode, geführt von 


448 Nachrichten und Notizen 11. 


einem Manne, der wie kein zweiter befähigt ist, das Geheimnis zu lüften, 
das noch heute manche Tat Oliver Cromwells umgibt; der aber, gerade 
weil er die Grenzen unserer Kenntnisse genau kennt, keinen Augenblick 
scheut, zuzugeben, daß noch manche Episode im Leben des großen Mannes 
der Aufklärung bedarf. Einem so eminenten Kenner und einem so vor- 
sichtigen Beurteiler der Zeitgeschichte Oliver Cromwells gegenüber end 
auch jedes Bedenken zurückhaltend geüußert werden müssen. Trotzdem 
möchte Ref. sich die Meinung erlauben, daß die Auffassung der auswär- 
tigen Politik Oliver Cromwelle durch Gardiner in manchen Stücken einer 
Korrektur bedarf. Dem Übersetzer gebührt für seine Mühewaltung der 
aufrichtige Dank aller der englischen Sprache unkundigen Geschichtsfreunde, 
denen er die Lektüre des vortrefflichen Buches ermöglicht hat. 
A. Pribram. 


Ephraim Douglass Adams, The influence of Grenville on Pitt’s Foreign 
Policy 1787—1798. (Published by the Carnegie Institution of Washington.) 
1904. 79 S. 

Adams führt den Beweis, daß der Einfluß von Lord Grenville auf 
Englands auswärtige Politik unter Pitts Ministerium sehr groß gewesen 
ist. Von 1787—1791 beginnt er hinter den Kulissen wirksam zu werden; 
von 1791 an steigert er sich, da Grenville zum Staatssekretär des auswär- 
tigen Amtes ernannt wird; von 1793 an wird die Leitung des Staats- 
sekretärs geradezu bestimmend. Grenville ist es, der die Regierung davon 
abhält unter unrühmlichen Bedingungen Frieden zu schließen; er ist die 
Seele des Widerstandes gegen Frankreich, während Pitt immer wieder 
bereit ist auch unter Opfern dem Kriege ein Ende zu machen. Auch bei 
anderen wichtigen Entscheidungen gehen die Ansichten von Pitt und 
Grenville vielfach auseinander; Grenville dringt durch und sein Rat erweist 
sich als der richtige. A. stützt seine Darstellung im wesentlichen auf die 
„Dropmore Mss.“, den reichen Nachlaß Grenvilles, den die Handschriften- 
kommission im Druck zugänglich gemacht hat; daneben zieht er sonst in 
Betracht kommendes gedrucktes Material heran; Archivalien hat er zur 
Schilderung von Hammonds Mission nach Berlin und Wien im Jahre 1797 
benutzt. Ich habe Einspruch gegen den Abschnitt zu erheben, der von 
1787—1793 führt; er ist wenig befriedigend. Durchgängig mangelt eine aus- 
reichende Motivierung der Ansichten von Pitt und Grenville, so daß ich dem 
Werturteil von A., der in Grenville den hervorragenderen Staatsmann sieht, 
nicht ohne weiteres beipflichten kann; der Pitt-Forschung muß es obliegen 
den angeregten Fragen tiefer auf den Grund zu gehen. Im übrigen begrüße 
ich die Arbeit als eine fleißige und im Ergebnis interessante Leistung. 
Da weder Sybel noch Sorel uns über die englische Politik hinreichend 
unterrichten, so bietet die vorliegende Schrift eine jedenfalls zu berück- 
sichtigende, willkommene Ergänzung zu «den Geschichten des Revolutions- 
zeitalters. Felix Salomon. 


Hermann Hüffer, Der Krieg des Jahres 1799 und die zweite Koalition. 
2 Bde. Mit 5 Schlachtplänen. Gotha, Perthes, 1904, 1905. XXIV u. 
472, XII u. 384 Seiten. 8°. 


Nachrichten und Notizen II. 449 


In diesem Werke gibt Hüffer eine Darstellung zu seiner Publikation 
über die Quellen des Jahres 1799. (Vgl. Hist. Vierteljahrschr. 1902, S. 161.) 
Namentlich will er die Wechselwirkungen zwischen Kriegführung und 
Politik entwickeln, und zwar gibt er da nicht eine fortlaufende Erzählung, 
wie etwa Sybel und Sorel, sondern eine Reihe von Einzeluntersuchungen, 
die zwar in innerem Zusammenhang mit einander stehen, aber keineswegs 
die chronologische Folge der Ereignisse streng beachten. Dies System er- 
möglicht es dem Leser, sich schell über gewisse Ereignisse und Probleme 
zu orientieren, aber es erschwert die Übersicht über das Ganze und zwingt 
zu Wiederholungen. Mitunter hätte auch die Darstellung knapper gefaßt 
werden können, wo sie nichts Neues bringt; z. B. in der Schilderung des 
Staatsstreichs vom 18. Brumaire, die wesentlich auf Vandal beruht. Aber 
abgesehen von diesen formellen Müngeln verdient das Werk volle Aner- 
kennung; die Untersuchung ist solide, und die Anschauung ist deutlich 
zum Ausdruck gebracht. Es sind natürlich nicht durchweg neue Ergeb- 
nisse, die hier geboten werden sondern eine Reihe von Korrekturen und 
Vertiefungen des bisherigen Forschungsstandes; die meisten Resultate waren 
durch Spezialuntersuchungen des Verfassers schon bekannt geworden. 
Hervorzuheben ist u. a. die Darstellung des Rastatter Gesandtenmordes, 
dem nach H. keine völkerrechtliche sondern nur eine strafrechtliche Be- 
deutung zukommt, da er nicht von der österreichischen Regierung sondern 
von untergeordneten Militärs aus eignem Antriebe begangen worden ist; 
ferner die überaus detaillierte Schilderung der Neapolitaner Vorgänge, 
wobei die Schuld an den Greueln nach der Niederwerfung der Rebellen 
ungefähr zu gleichen Teilen der Königin und Nelson zugemessen werden, 
endlich die Charakteristik Suworows, der als energischer Haudegen aber 
keineswegs als großer Stratege erscheint. Die militärischen Dinge hat H. 
im allgemeinen weit kürzer behandelt als die politischen; leider sind seine 
Schlachtbeschreibungen sämtlich wenig durchsichtig. G. Roloff. 


Tykoecinski, Dr. H., Das Stiftungswesen in Leipzig. Im Auftrage des 
Rates auf Grund der Urkunden und Akten des Ratsarchivs verfaßt. 
(Sonderabzug aus dem Stiftungsbuch der Stadt Leipzig.) gr. 8°. 48 S. 
Leipzig 1905, Bär & Hermann. 

Die vorliegende kleine geschichtliche Übersicht stellt einen Sonder- 
abdruck aus der im Auftrage des Rates der Stadt Leipzig verfaßten und 
auf Grund der Urkunden und Akten des Leipziger Ratsarchives von 
Professor Dr. H Geficken-Köln und Dr. H. Tykocinski-Leipzig be- 
arbeiteten Veröffentlichung „Stiftungsbuch der Stadt Leipzig“ (LVI und 
735 Seiten, 8°., Leipzig 1905, Bär & Hermann) dar. In der ältesten Zeit 
trägt die Wohltütigkeit in Leipzig einen vorwiegend privaten Charakter, 
der auch in der neueren Zeit zu bemerken ist und sich auf zweierlei Weise 
äußert. Entweder ist die Wohltätigkeit, falls sie sich auf die Gegenwart 
beschrünkt, dazu bestimmt, nur ein augenblickliches Bedürfnis zu befrie- 
digen, andrerseits, wenn sie sich auf die Zukunft erstreckt, verfolgt sie in 
Gestalt einer Stiftung einen bleibenden Zweck, indem nur die Zinsen ver- 
braucht werden dürfen, während das Kapital unantastbar bleibt. Die Ge- 

Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 3. 30 


450 Nachrichten und Notizen I. 


schichte des Stiftungswesens in Leipzig beginnt nun am Anfang des 13. Jahr- 
hunderts mit der Entstehung der ersten dortigen Anstalten, der Klöster und 
Kirchen, sodaß sie deshalb lange Zeit einen ausschließlich kirchlichen 
Charakter trägt. Tykocinski gibt uns nun auf Grund eingehender Durch- 
sicht des einschlägigen archivalischen Materials einen dankenswerten Über- 
blick über die Geschichte des Leipziger Stiftungswesens, das sich in 
drei Hauptperioden einteilen läßt: in eine katholische, eine protestantische 
und in eine Periode des bürgerlichen Gemeinsinnes. Kirchliche, Schul- und 
Unterstützungszwecke sind es vor allem, die in der älteren Zeit das Stiftungs- 
wesen in Leipzig beherrschten. Wir begegnen im Laufe der Jahrhunderte 
den verschiedensten Stiftungen für die Kirche und die verschiedensten 
kirchlichen Feste des Jahres, für die Universität und die einzelnen Schulen, 
für die Bibliothek und Museen, für Armen-, Waisen- und Krankenpflege, 
für Unterstützung der unehelichen Kinder, Blinden, Invaliden, Witwen 
u. dergl. In neuerer Zeit kommen dann auch soziale (z. B. zur Linderung 
der Wohnungsnot) und allgemeine Stiftungen auf. Die größte Umwälzung 
auf dem Gebiete der Leipziger Stiftungen wurde nämlich durch die im 
Jahre 1539 eingeführte Reformation verursacht, wo sämtliche zu Jahr- 
gedäüchtnissen, kirchlichen Festen und zugunsten von Klöstern, Mönchen 
und Nonnen gegründeten Stiftungen ganz wegfielen und anderweitig zur 
Unterstützung verwendet wurden, einzelne Stiftungen sogar ganz in Ver- 
gessenheit gerieten und andere im Laufe der Zeit bedeutende Veränderungen 
erfuhren. Klar und kurz werden wir, wie gesagt, vom Verfasser über das 
Wesen und die Entwicklung der einzelnen, für die Stadt Leipzig wichtigen 
Stiftungen orientiert, sodaß diese seine anschauliche und übersichtliche 
kleine Skizze als willkommener Beitrag zur geschichtswissenschaftlichen 
Literatur, insonderheit zur Geschichte der christlichen Wohltätigkeit und 
des bürgerlichen Gemeinsinnes mit Dank begrüßt werden kann. 
Mühlhausen i. Thür. K. v. Kauffungen. 


Georges De Leener, Les syndicats industriels en Belgique. 2. Edition. 
Brüssel, Paris und Leipzig. 1904. 

De Leeners Buch hat bald nach dem Erscheinen der ersten Auflage 
eine zweite erlebt. Der Wert des Werkes beruht in der eingehenden Dar- 
stellung der Kartellentwicklung in Belgien. Die Teile des Werkes, in 
welchen die einzelnen Kartellierungsversuche in Belgien, ihre Erfolge und 
ihre Mißerfolge dargestellt werden, sind mit Dank zu begrüßen, selbst 
wenn man den theoretischen Ausführungen im ersten Abschnitte des Werkes 
und dem allgemeinen Urteil des Verfassers über die Nützlichkeit der 
Kartellentwicklung für die Gesamtheit recht skeptisch gegenübersteht. 
Bedauerlich ist nur, daß der Verfasser anscheinend über eines der mäch- 
tigsten Kartelle internationalen Charakters und dessen Einfluß auf die 
Preisentwicklung in verschiedenen Lündern äußerst wenig erfahren konnte: 
es ist dies das auch für Belgien äußerst wichtige Sodakartell. 

In seinem Gesamturteil ist der Verfasser nicht nur unbedingt kartell- 
freundlich; er sieht sogar die Gefahr eines Mißbrauchs der monopolistischen 
Macht als äußerst harmlos an. Die zwei wichtigsten Punkte, in denen ich 


Nachrichten und Notizen I. 451 


vom Standpunkte des Verfassers differiere und auch nicht durch seine 
Ausführungen andern Sinnes geworden bin, sind die folgenden: 1) Die 
monopolistische Tendenz der Preisbildung der Kartelle in Ländern mit 
schutzzöllnerischer Eisenbahntarifpolitik und Zollpolitik schädigt trotz der 
gegenteiligen Ausführungen De Leeners meines Erachtens sehr wesentlich 
die Länder alter Kultur in ihrer Wettbewerbsfähigkeit mit den Ländern 
der neuen Welt. Die Überlegenheit der Länder alter Kultur kann nur auf 
die Dauer in den — hochgelernte Arbeit erfordernden — Verarbeitungs- 
gewerben beruhen. Die Kartellentwicklung kommt aber vielmehr den Roh- 
stoffproduzenten und Halbfabrikaterzeugern, als den Fertigfabrikanten zu 
gute. Die große Gefahr ist, daß die Gesamtheit in den Ländern alter 
Kultur fortgesetzt Opfer bringen muß, um hohe Inlandspreise denjenigen 
Zweigen der Volkswirtschaft zu garantieren, auf welchen nicht dauernd die 
Konkurrenzfäbigkeit der Nation beruhen kann, und daß inzwischen die 
Fertigfabrikation verkümmert. 2) Ich stimme nicht der Meinung des Ver- 
fassers zu, daß die Kartelle einen Endpunkt der industriellen Evolution 
darstellen können. Die neuere Erfahrung scheint zu zeigen, daß entweder 
im Trust, d. h. im Verschwinden der Einzelexistenz der kartellierten Werke, 
oder im Emporkommen riesiger „gemischter Betriebe“ die nächste Ent- 
wicklungsstufe zu liegen scheint, wenn Rohstoff- und Halbfabrikatkartelle 
die Tendenzen monopolistischer Preisbildung längere Zeit erfolgreich ver- 
wirklicht haben. Interessant für den deutschen Leser sind die Hinweise 
des Verfassers auf den Einfluß, den deutsche Vorbilder vielfach auf das 
belgische Kartellwesen gehabt haben. Im übrigen erklärt sich die vor- 
wiegend günstige Beurteilung, welche De Leener der belgischen Kartell- 
entwickelung und der Preispolitik der belgischen Kartelle zuteil werden 
lüßt, anscheinend daher, daB er ein Land mit im ganzen niedrigen Schutz- 
sollen vor Augen hat. Je niedriger aber die Zollsätze, um so geringer der 
Spielraum, welcher für die in Deutschland so stark entwickelte Politik 
bleibt, teuer im Vaterland und wohlfeil an die ausländischen Abnehmer zu 
verkaufen. Gerade diese Politik hat sich im Zeitalter der Kartelle unter 
der Herrschaft der hohen Schutzzölle verhängnisvoll entwickelt. 
Dr. Walther Lotz. 


A. Hettner, Das europäische Rußland. Eine Studie zur Geographie des 
Menschen. Mit 21 Karten. Leipzig und Berlin, B. G. Teubner. 1905. 
221 8. 

Ich hatte diese Studie schon in der Sonderveröffentlichung in den vier 
letzten Heften des vorigen Jahrgangs der “Geographischen Zeitschrift’ mit 
Interesse und Gewinn gelesen und habe sie jetzt in der überarbeiteten Buch- 
form mit demselben Genuß wieder durchgesehen, dabei mich besonders an den 
lehrreichen Kartenskizzen erfreut. H. will Rußland, Land, Volk und Leben, 
betrachten unter dem geographischen Gesichtspunkte Er würdigt die 
natürlichen Bedingungen, dann die Gesamtheit der menschlichen Erschei- 
nungen, wie er sagt, in ihrer wechselseitisen Abhängigkeit, sucht diese 
aus den Naturbedingungen zu erklären und geht von da den einzelnen 
Erscheinungsreihen auf den Grund. So gliedert sich sein Buch sinngemäß 

Zu? 


452 Nachrichten und Notizen Il. 


in: Natur des Landes — geschichtliche Entwicklung — Völker — Reli- 
gionen — Staat — Besiedelung und Bevölkerung — Verkehr — Volks- 
wirtschaft — materielle und geistige Kultur. Ob diese Gliederung der 
einzelnen Erscheinungsreihen ganz organisch und glücklich ist, lasse ich 
freilich offen. Jedenfalls hat die Schrift neben dem sachlichen auch ein 
methodologisches Interesse. 

Die Würdigung der methodologischen Seite im besonderen darf der 
Historiker dem Geographen überlassen. Er heimst mit Dank die frucht- 
baren Gesichtspunkte ein, die diese geographische Betrachtung auch für 
die historische Auffassung ergibt, und würde nur wünschen, daß sie in 
dieser Art dem an sich so vortrefflichen neuen Bande der Helmoltschen 
Weltgeschichte ! noch stärker, ich möchte sagen: noch individualisierter zu 
gute gekommen wäre. Sachlich wird ja H. dem, der Rußland und die 
Literatur darüber kennt, nicht viel Neues bieten wollen. Er kennt es selbst 
nur von den Reisen gelegentlich des VI. internationalen Geologenkongresses 
in Petersburg und kennt auch — was schwerer ins Gewicht fällt — nicht 
die Literatur in russischer Sprache. Deshalb wäre es auch ungerecht, über 
Einzelheiten zu rechten: z. B. sind die Ausführungen über den “Tschin’ 
nicht klar, die über die Hausindustrie oder das Kleinrussentum bei weitem 
nicht ausreichend, aber das sind ja Probleme, die erst nach und nach 
einem näher treten und dem Geographen an sich ferner liegen. Im Gegen- 
teil wird man die Geschicklichkeit bewundern, mit der aus der vorhandenen 
Literatur das Wesentliche herausgehoben und unter die maßgebenden Ge- 
sichtspunkte gebracht ist. Und wenn auch das Ganze so schließlich nur 
mehr als Rahmen erscheint, der der Füllung noch erharrt — das kleine 
Buch ist deshalb so wertvoll, weil in dem vielen, was über Rußland zu- 
sammengeschrieben wird, diese geographische Betrachtungsweise so sehr 
vernachlässigt wird. Um praktisch zu reden: dreiviertel mindestens der 
Urteile über die russische Revolution oder die Autonomie Polens sehen 
davon ganz ab und — hängen deshalb in der Luft. Ich stehe nicht an, 
Hettners Buch, das man besser einen ungewöhnlich umfangreichen Essai 
nennte, unmittelbar neben Ratzels “Vereinigte Staaten’ zu stellen und 
wünschte nur, wir bekämen einmal auch für Rußland ein Buch so um- 
fassend und tief wie dieses; es würde Standard Works wie Wallace und 
Leroy - Beaulieu an Wert noch übertreffen. Es scheint mir kein geringes 
Verdienst Hettners, daß sich sein Buch ungezwungen als Ansatz und Keim 
wenigstens dazu darbietet. 

Berlin. Otto Hötzsch. 


Der Verlag Longmans, Green und Co. zeigt das Erscheinen eines 
General-Index für die ersten zwanzig Bände der English Historical Review 
(1886—1905) an. Der Preis beträgt 3 s. 6 d. 


TV: Südosteuropa und Osteuropa. Obige Bemerkung soll keineswegs 
einen Tadel gegen diesen ersten, sonst m. E. durchaus gelungenen Versuch 
ausdrücken. 


Nachrichten und Notizen I. 453 


Vom 23. bis 25. April fand in Berlin die 32. ordentliche Plenar- 
versammlung der Zentraldirektion der Monumenta Germaniae 
historica statt, deren Bericht wir folgendes entnehmen. Seit dem Er- 
scheinen des letzten Jahresberichts sind folgende Bände ausgegeben worden: 
Scriptores tom. 32, 1 (Salimbene hrsg. von Holder-Egger) und von den 
Handausgaben die Annales Mettenses Priores ed. Simson, Vitae S. Bonifatii 
ed. Levison, Einhardi Vita Karoli Ed. 5; Leges, Constitutiones tom. 3, 2 
(1292--98) und tom. 4, 1 (1298—1310) ed. Schwalm; Diplomata, Karolinger- 
urkunden Bd. 1 (751—814) hrsg. von Mühlbacher; Antiquitates, Necrologia 
tom. 3 (Brixen, Freising, Regensburg) ed. Baumann; Neues Archiv Bd. 30, 3 
und 31, 1—2. Über den Stand der Arbeiten in den einzelnen Abteilungen 
wurde weiter berichtet: Für die Scriptores rerum Merovingicarum hat Krusch 
die Vita Salabergae und Vita Remacli fertig gestellt und Levison seine 
Arbeiten für Bd. 5 und 6 mit Ausnahme der Historia Wambae regis des 
Julian von Toledo beendigt. Levison hat jetzt die Bearbeitung der Fort- 
setzung des Liber pontificalis seit 715 in Angriff genommen. Von den 
Scriptores Bd. 32 soll die zweite Hälfte (Schluß des Salimbene bearb. von 
Holder-Egger) 1907 zur Ausgabe gelangen. Dann soll Bd. 80, 2, Supple- 
mente vom 8 bis 13. Jh. enthaltend, fertig gestellt werden. Für die Fort- 
setzung der Sammlung der Italiener war Schmeidler tätig (Chronica S. Mariae 
de Ferraria und Tolomeus de Lucca). Für die Handausgaben sind in Vor- 
bereitung Nithard ed. Ernst Müller, Annales Marbacenses ed. Bloch, beide 
schon unter der Presse, Cosmas ed. Bretholz, Annales Austriae, darunter 
die Annales Mellicenses ed. Uhlirz, Chronik des Otto von Freising ed. Hof- 
meister, Liber certarum historiarum des Johann von Victring ed. Schmeidler, 
Annales Placentini Gibellini ed. Holder-Egger und Chronik des Albert de 
Bezanis ed. Holder-Egger. Von den Deutschen Chroniken erscheiut dem- 
nächst Bd. 6, 1 (Österreichische Chronik von den 95 Herrschaften mit Fort- 
setzungen hrsg. von Seemüller), dem in Bd. 6, 2 als weiterer Anhang 
Wiener Annalen folgen werden; das Gedicht von der Kreuzfahrt des Land- 
grafen Ludwig II. hrsg. von Gebhardt wird demnächst druckfertig. Die 
Ausgabe der Historischen Lieder bis 1300 bearb. von Heinrich Meyer ist 
noch nicht abgeschlossen, dagegen wurden die Vorarbeiten für eine Aus- 
gabe des Peter Suchenwirt aus dem Nachlaß von Prof. Kratochwil in Wien 
käuflich erworben. In der Abteilung Leges soll mit der Drucklegung der 
Lex Bajuvariorum ed. v. Schwind noch in diesem Jahre begonnen werden, 
Seckel setzte scine Vorarbeiten zum Benedictus Levita fort und Tangl hofft 
im Herbst mit dem Druck der Placita beginnen zu können, Krammer ver- 
glich eine Anzahl Handschriften für die Ausgabe der Lex Salica und 
Werminghoff hat den Druck des 2. Bandes der Concilia bis Bogen 66 go- 
fördert, Schwalm bereitet die Ausgabe der Constitutiones bis 1347 vor und 
Zeumer übernahm mit Lüdicke und Kern die Ausgabe der Constitutionen 
Karls IV. In der Abteilung Diplomata wird Tangl die Ausgabe der 
Karolingerurkunden fortsetzen und wohl noch gegen Ende des Jahres mit 
der Drucklegung der Urkunden Ludwigs des Frommen bis 817 beginnen, 
er wird dabei unterstützt von Ernst Müller und Karl Rauch; von den 
Diplomata saec. XI ed. BreßBlau wird Bd. IV (Konrad II.) 1907 zur Ausgabe 


454 Nachrichten und Notizen II. 


gelangen können, auch die Arbeiten an Bd. V sind mit Unterstützung von 
Wibel und Hessel schon weit gefördert; für die Diplomata saec. XII setzte 
v. Ottenthal mit Lechner und Hirsch die Vorarbeiten zur Ausgabe fort. 
In der Abteilung Epistolae werden die Briefe Nikolaus I. und Hadrians ÍI. 
von Perels etwa in Jahresfrist druckfertig gestellt werden, die Abteilung 
ist jetzt Werminghoff unterstellt worden. Für die durch den Tod v. Winter- 
felds verwaiste Abteilung Antiquitates ist man mit dem Züricher Biblio- 
thekar Jakob Werner wegen der Ausgabe der Sequenzen in Verbindung 
getreten, für den 4. Bd. der Poetae Latini hat Ehwald die Gedichte Ald- 
helms von Sherborne verglichen. Die Arbeit an den Necrologia der Diözese 
Passau mußte wegen Erkrankung von Fastlinger unterbrochen werden. 
Angeregt wurde, für die Abteilung Antiquitates die biographischen Schriften 
mittelalterlicher Verfasser in einem Bande herauszugeben. Ferner sollen 
Vorschläge ausgearbeitet werden über eine grundsätzliche Abgrenzung des 
Arbeitsgebiets der Monumenta Germaniae gegenüber der Editionstätigkeit 
der historischen Kommissionen und größeren Geschichtsgesellschaften. 


Am 19. Mai fand in Marburg die 9. Jahresversammlung der 
Historischen Kommission für Hessen und Waldeck statt. Über den 
Stand der wissenschaftlichen Unternehmungen wurde Folgendes berichtet. 
In Gemeinschaft mit der Historischen Kommission der Provinz Sachsen 
wurde der Brakteatenfund von Seega bearbeitet von dem Herausgeber der 
Blätter für Münzfreunde Dr. H. Buchenau in Weimar herausgegeben. Die 
Ausgabe des Fuldaer Urkundenbuchs wird, da Prof. Tangl in Berlin ver- 
hindert ist, Dr. E. Stengel zu Ende führen. Prof. Glagau hat seine Ar- 
beiten an den Landtagsakten einstweilen unterbrechen müssen. Von den 
Chroniken von Hessen und Waldeck wird die Chronik von Gerstenberg 
bearb. von Prof. Diemar wohl noch in diesem Jahre erscheinen, dagegen 
ist die Bearbeitung der Klüppelschen Chronik (Dr. Jürges) noch nicht ganz 
fertiggestellt. Von den Landgrafeuregesten bearbeitet von Dr. Grotefend 
wird eine erste Lieferung, beginnend mit 1247, wohl noch in diesem Jahre 
in Druck gegeben werden. Für das Urkundenbuch der Wetterauer Reichs- 
städte hat Dr. Wiese schon umfängliche Vorarbeiten gemacht, wegen der 
Fortsetzung des Friedberger Urkundenbuchs schweben noch Unterhand- 
lungen. Die Vorarbeiten zum Hessischen Münzwerk hat Dr. Buchenau 
wieder aufgenommen. Für die Quellen zur Geschichte des geistigen und 
kirchlichen Lebens in Hessen und Waldeck hat Prof. Köhler namentlich 
ın den Registra distribuendarum pecuniarum und in den Wiedertäuferakten 
reiche Ausbeute gefunden. Für die Quellen zur Geschichte der Landschaft 
an der Werra hofft Dr. Huyskens die Materialsammlung noch in diesem 
Jahre zu Ende zu führen. Die Herausgabe von Sturios Jahrbüchern der 
Grafschaft Hanau 1600—1620 wurde Oberlehrer Becker in Marburg über- 
tragen. Eine von Archivassistent Dr. Gundlach in Kiel vorbereitete Arbeit 
über die Hessische Behördenorganisation und eine andere von Archiv- 
assistent Dr. Dersch in Marburg „Beiträge zur Vorgeschichte der Refor- 
mation in Hessen“ wurden unter die Arbeiten der Kommission aufgenommen. 
Von den von General Eisentraut bearbeiteten Grundkarten wurden Uslar- 


Nachrichten und Notizen II. 455 


Cassel und Melsungen-Hersfeld herausgegeben und Eschwege-Eisenach wird 
demnächst als letztes Blatt erscheinen. 


Dem Jahresbericht des Großherzoglich Badischen General- 
Landesarchivs in Karlsruhe für das Jahr 1905 ist zu entnehmen, daß die 
Repertorisierungsarbeiten auch unler der neuen Direktion ihren ungestörten 
Fortgang nehmen und daß die Zahl der Benutzer im abgeschlossenen Jahre 
kaum hinter der der Vorjahre zurückzeblieben ist, obwohl das Archiv 
wegen der Vorbereitungen zum Umzug längere Zeit nur in beschrünktem 
Umfange für die Benutzung zugänglich war. Unter den Neuerwerbungen 
findet sich auch eine Anzabl von Urkunden und Akten zur (Geschichte der 
Orte Baden, Friesenheim, Gamburg, Rastatt und Sulzburg. 


Preisausschreiben. Die Oberlausitzische Gesellschaft der 
Wissenschaften wünscht eine wissenschaftliche Bearbeitung des Themas 
„Geschichte des siebenjährigen Krieges in der Oberlausitz“. 
Der Preis betrügt 500 Mark, dazu werden noch 32 Mark für jeden Druck- 
bogen Autorengeld bezahlt. Die Arbeiten sind in der bekannten üblichen 
Weise (Namen in verschlossenem Briefumschlag, Kennwort) bis zum 
1. Januar 1908 an den Gesellschafts-Sekretär Professor Dr. Jecht in Görlitz 
einzuliefern. Urkundliche Quellen zu der Arbeit sind reichlich in den 
Archiven der Oberlausitzer Städte, sowie im Hauptstaatsarchive zu Dresden, 
auch sonst in Schloß- und Kirchenarchiven vorhanden. Es kommt haupt- 
süchlich darauf an, die Sonderforschungen an die gesicherte Grundlage des 
Gieneralstabswerkes anzuschließen und eine streng wissenschaftlicbe Arbeit 
bleibenden Wertes zu liefern. 


Die Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde setzt aus 
der Mevissen-Stiftung auf die Lösung folgender Preisaufgaben Preise aus: 

1) Geschichte des Kölner Stapel». 

2) Die rheinische Presse unter französischer Herrschaft. 

3) Die Glasmalereien in den Rheinlanden vom 13. bis zum 
Anfang des 16. Jahrhunderts. 

Der Preis beträgt für 1) und 2) je 2000 Mark, für 3) 3000 Mark. 
Bewerbungsschriften sind bis zum 1. Juli 1908 an den Vorsitzenden, Archiv- 
direktor Professor Dr. Hansen in Köln einzusenden. 


Die Königliche Akademie gemeinnütziger Wissenschaften 
zu Erfurt hat eine Preisaufgabe mit dem Thema: Der sächsische 
Bruderkrieg (1446 — 1451) gestellt. Gefordert wird eine auf archi- 
valischer Forschung beruhende Darstellung der Ursachen zum Streit und 
des Verlaufs des Krieges. Als Ausgangspunkte der Untersuchung 
werden empfohlen: Der Anfall Thüringens an das Haus Sachsen, die 
gemeinschaftliche Regierung Friedrichs und Wilhelms bis 1445, der 
Altenburger Teilungsvertrag und der Hallische Machtspruch, sowie die 
Politik der Gebrüder Apel und Busso Vitztum. Die Darstellung hat auf 
die politische und militärische Zerrüttung des Reichs, wie sie unter den 
Lützelburgern und den beiden folgenden Habsburgern, besonders unter 
Friedrich III. zu Tage tritt, Bezug zu nehmen, desgleichen auf das Fehlen 


456 Nachrichten und Notizen I. 


von Rechtsinstitutionen zur Beilegung von Streitigkeiten unter den Fürsten 
und auf die Ohnmacht des Reichsoberbauptes. Auch die Schädigung der 
kulturellen Entwicklung der von dem Kriege heimgesuchten Landschaften 
ist bei der Darstellung zu berücksichtigen. Die Abhandlung ist sauber und 
deutlich auf gebrochenen Foliobogen zu schreiben und in edler, allgemein- 
verständlicher deutscher Sprache abzufassen. Ein Verzeichnis der benutzten 
Quellen ist beizufügen. Arbeiten, welche diesen Anforderungen nicht ent- 
sprechen, bleiben unberücksichtigt. Auf die beste der einlaufenden Ar- 
beiten ist ein Preis von 500 Mark als Honorar gesetzt. Der Verfasser 
tritt das Eigentumsrecht an die Königl. Akademie ab, welche ausschließlich 
befugt ist, dieselbe durch den Druck zu veröffentlichen. Bewerber werden 
ersucht, ihr Manuskript bis zum 1. April 1907 an das Senatsmitglied Herrn 
Oberlehrer und Bibliothekar Dr. Emil Stange hierselbst einzusenden. 
Dasselbe ist mit einem Motto zu versehen, darf aber den Namen des Ver- 
fassers nicht enthalten. Ein versiegeltes Kuvert mit gleichlautendem Motto 
ist beizufügen, welches die vollständige Adresse des Verfassers enthält. 
Die Bewerber werden im Laufe des Jahres 1907 von dem durch das Preis- 
richter-Kollegium gefüllten Urteil in Kenntnis gesetzt. Die nicht prämiier- 
ten Arbeiten werden vernichtet, falls nicht die Verfasser bei Einreichung 
ihrer Abhandlung unter Beifügung des Portobetrages den ausdrücklichen 
Wunsch der Rücksendung aussprechen. Auf weiteren Schriftwechsel wird 
sich die Königliche Akademie nicht einlassen. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und 
Akademien. Der o Prof. der Geographie Dr. Alfred Philippson in Bern 
wurde nach Halle und der ao. Prof. der Kirchengeschichte Lic. Dr. Gerhard 
Ficker in Halle wurde als o. Prof. nach Kiel berufen. Der o. Tit.-Prof. 
der Geschichte in Graz Dr. Hans v. Zwiedineck-Südenhorst wurde 
zum o Prof. ernannt. Der Privatdozent Dr. Hans Fehr in Leipzig wurde 
als ao. Prof. für deutsches Recht nach Jena berufen. 

Es habilitierten sich: Dr. Paul Karl Mombert (Nationalökonomie) in 
Freiburg i. B., Dr. Felix Stähelin (Alte Geschichte) in Basel, Dr. Walter 
Küchler (Literaturgeschichte) in Gießen und der bisherige Privatdozent in 
Leipzig Lic. Dr. Johannes Leipolt (Kirchen- und Dogmengeschichte) in Halle. 

Todesfälle. Im Alter von 57 Jahren starb der Bibliothekar an der 
Stadtbibliothek in Frankfurt a M. Dr. Heinrich von Nathusius 
Neinstedt, ein bekannter Genealog. 

In Erfurt starb im Alter von 90 Jahren der Gymnasialoberlehrer a D. 
Prof. Ludwig Christian Stacke, Verfasser einer Deutschen Geschichte 
für die Jugend, die zahlreiche Auflagen erlebt hat. 

In Berlin starb der Archivar am Geheimen Staatsarchiv Geh. Archivrat 
Dr. Anton Hegert. 

Am 21. Juli starb in Berlin der Direktor der vorgeschichtlichen Abteilung 
des Museums für Völkerkunde Geh. Regierungsrat Dr. med. Albert Voß. 


457 


Bemerkungen über Wesen und Aufgaben der 
historischen Geographie. 


Von 
Konrad Kretschmer. 


Im ersten Heft der Historischen Vierteljahrschrift 1906 hat 
Dr. Hans Beschorner „Wesen und Aufgaben der historischen 
Geographie“ einer Besprechung unterzogen und diese zugleich 
mit einer kritischen Prüfung meines Buches „Historische Geo- 
graphie von Mitteleuropa“ verbunden. Leider hat mich die letz- 
tere wenig befriedigt. Es würde mich dies jedoch nicht ver- 
anlassen, das Wort zu ergreifen, wenn mir nicht im Interesse der 
Forschung daran läge, Fehler und schiefe Auffassungen, die gar 
zu leicht Nachahmung finden können, richtig zu stellen. 

In den ersten Abschnitten erörtert der Verfasser jener Ab- 
handlung die Definition des Begriffes: Historische Geographie. 
Es werden die Aussprüche verschiedener Geographen zusammen- 
gestellt, von Hettner, Günther, Richter, Oberhummer, Götz und 
mir. Vergleicht man diese Aussprüche miteinander, so besagen 
sie im Grunde genommen alle ein und dasselbe, ohne daß man 
hier dem einen bewußte Abhängigkeit vom anderen vorwerfen 
könnte. Die Billigkeit hätte es nur erfordert, daß jene Defi- 
nitionen in chronologischer Reihenfolge gegeben worden wären, 
da in neuerer Zeit neben Friedr. Ratzel und dem hier nicht ge- 
nannten Jos. Wimmer ohne Zweifel Eug. Oberhummer (1891) 
die hier behandelten Fragen wieder in Fluß gebracht hat und 
deshalb zuerst genannt zu werden verdient hätte. Seine Definition 
lautet: „Aufgabe der historischen Geographie ist das Studium des 
Menschen in seiner räumlichen Verbreitung auf der Erdoberfläche 
nach Völkern, Staaten, Verkehrswegen und Ansiedelungen im 
vollen Umfange der geschichtlichen Entwickelung.“ 


Histor. Vierteljahrschrift 1906. 4. 31 


458 Konrad Kretschmer. 


Mir hält Beschorner vor, daß ich mich an Oberhummer „an- 
lehne“, und das Merkwürdigste ist, daB er hierfür nicht den 
Wortlaut der sogleich im Anfang meines Buches sich findenden 
Formulierung des Begriffes gibt, sondern sich an eine im weiteren 
Text kurz rekapitulierende, beiläufige Bemerkung hält. Auch eine 
andere von ihm zitierte Begriffsbestimmung aus meinem Vortrag 
auf dem internationalen Geographenkongreß zu Berlin könnte 
man ebenso gut auf Richter, Götz und jeden anderen zurück- 
führen, wenn man eben durchaus Anlehnung finden will. Es ist 
nicht überflüssig, wenn ich zum Vergleich meine Definition noch- 
mals aufführe: „Die historische Geographie behandelt die Erd- 
oberfläche in ihren Beziehungen zur Kulturwelt des Menschen im 
Verlauf der geschichtlichen Entwickelung. Sie untersucht einer- 
seits, inwieweit die Kultur der Völker in Abhängigkeit von der 
Natur ihres Landes steht, und anderseits, wie diese Völker die 
Herrschaft über den Boden sich politisch und wirtschaftlich an- 
geeignet und den Einfluß der Naturumgebung vermöge ihrer 
Kultur bis zu einem gewissen Grade überwunden haben. Da die 
Kultur aus primitiven Anfängen zu immer höheren Stufen sich 
fortentwickelt hat, so ist es Aufgabe der historischen Geographie, 
die angedeuteten Wechselbeziehungen zwischen Land und Volk 
in den einzelnen Perioden der Geschichte nach ihrem ursächlichen 
Zusammenhange zu ergründen.“ Ich meine in diesen der Fassung 
nach eigenen Worten Wesen und Inhalt der historischen Geo- 
graphie ausreichend bestimmt zu haben, ohne behaupten zu 
wollen, etwas durchaus Eigenartiges gesagt zu haben, was 
schließlich auch die anderen für sich nicht in Anspruch nehmen 
können. 

Zweifelhaft ist nur, ob dieses Nebeneinanderstellen der ver- 
schiedenen Definitionen in der von Beschorner ausgeführten Weise 
irgend einen Zweck hat. Vor allem hat Beschorner das Punctum 
saliens der Frage nicht in den Vordergrund gerückt. Es kommt 
ja nicht auf die in einen kurzen Satz zusammengefaßte 
Formel an, sondern vielmehr auf den viel umstrittenen Inhalt 
und Umfang der historischen Geographie Die Formeln lauten 
daher bei allen Autoren auch ziemlich gleich, da sie mehr oder 
weniger nur umschreibende Übersetzungen der beiden Wörter 
„historische“ und „Geographie“ sind, d. h. länderkundliche Dar- 
stellung — für enen zurückliegenden Zeitpunkt. Wert und Be- 


Bemerkungen über Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 459 


deutung erhalten sie aber erst durch die weiteren Ansführungen 
über Inhalt und Grenzen dieser Disziplin. Es ist daher gänzlich 
belanglos, die Aussprüche von Hettner und Günther z. B. als 
autoritative Urteile voranzustellen, wenn man nicht zugleich 
auch alle weiteren Lehrmeinungen beider Autoren berücksichtigt, 
aus denen unzweideutig hervorgeht, daß sie eine Auffassung von 
der historischen Geographie vertreten, die der Beschornerschen 
diametral entgegengesetzt ist. Doch wird diese frappierend 
ins Auge fallende Tatsache im weiteren Verlaufe seiner Unter- 
suchung nicht mehr berührt, vermutlich weil er Hettner in einem 
anderen Punkte gegen mich ausspielen wollte (S. 15). 

Vor allem kommt es auf die Frage an, ob und inwieweit 
die historisch-politische Geographie (Territorialgeographie) in den 
Rahmen der Geographie überhaupt gehört. Beschorner streift 
diese Frage nur und erledigt sie “in einer recht bequemen Weise. 
W. Götz will, wie die meisten Geographen, die historisch- 
politische Geographie ganz ausgeschieden wissen und Beschorner 
(S. 15) bemerkt hierzu: „Dieser Standpunkt ist wohl kaum ge- 
rechtfertigt. Im Gegenteil: Die historisch-politische Landschafts- 
kunde ist mit einer der wichtigsten Zweige der historischen Geo- 
graphie.“ Weshalb denn, fragt man hier. Die ostentative Be- 
hauptung: „im Gegenteil“ besagt doch rein nichts. Vom Stand- 
punkte der strengen Geophysiker ist deren Stellungnahme durch- 
aus logisch, jedenfalls nicht ganz ungerechtfertigt. Ich stehe 
freilich ganz auf der Seite Beschorners oder besser gesagt der 
Historiker überhaupt. Aber diese wichtige Frage hätte doch eine 
nähere Prüfung und Begründung verdient. Gerade sie ist das 
entscheidende Moment immer gewesen, das Geographen und 
Historiker in zwei Lager trennte. — In meinem Buche (S. 8—10) 
habe ich den Versuch einer Lösung gemacht, auf die ich den 
Leser hiermit verweise, da ich sie nicht noch einmal in extenso 
vorführen kann. Beschorner ignoriert sie und glaubt sie durch 
sein schwächliches „im Gegenteil“ ersetzen zu können. 

Eine andere Frage betrifft die systematische Gliederung der 
historischen Geographie. Mein Referent tritt mir hier entgegen, 
indem er auf J. Wimmers Buch (Histor. Landschaftskunde, 1885) 
gestützt, eine meines Erachtens nicht nachahmenswerte Ein- 
teilung vorführt. Der Begriff der historischen Geographie wird 


von ihm folgerichtig mit dem der Anthropogeographie im Zu- 
31* 


460 Konrad Kretschmer. 


sammenhang erörtert und im Anschluß hieran ein Unterschied 
zwischen beiden dahin konstruiert, daß die Anthropo- 
geographie die Anwendung der Erdkunde auf die Geschichte 
bilde, die historische Geographie dagegen die Anwendung 
der Geschichte auf die Geographie, „d. h. sie deckt die Ver- 
änderungen auf, die mit der Erdoberfläche in historischer Zeit 
vor sich gegangen sind, namentlich, aber nicht ausschließlich 
durch den Einfluß des Menschen.“ Es sei an dieser Stelle so- 
gleich bemerkt, daß hier der historischen Geographie auffallender- 
weise nur die Veränderungen der Erdoberfläche, — also ein 
Kapitel der physischen Geographie (!) — als Behandlungsobjekt 
zugewiesen wird, während von den politisch-geographischen und 
kulturgeographischen Faktoren gar nicht die Rede ist. 

Bei den engen Beziehungen, die trotz der Gegenüberstellung 
zwischen Anthropogeographie und historischer Geographie be- 
stehen, hält es Beschorner für wünschenswert, beide unter einen 
gemeinsamen Begriff zu fassen, und sie als „Historische Geographie 
im weiteren Sinne“ zu begreifen. Anthropogeographie und 
„Historische Geographie im engeren Sinne“ sollen also die Unter- 
abteilungen bilden, und für die letztere empfiehlt er, ebenfalls 
wieder an Wimmer sich anklammernd, die Bezeichnung: „Histo- 
rische Landschaftskunde“. Abgesehen, daß diese Syrtematisierung 
nicht praktisch ist und zu Mißverständnissen Anlaß gibt, ist sie 
sachlich nicht einwandfrei; denn daß die Anthropogeographie der 
Gegenwart z. B. nicht ein Teil der historischen (!) Geo- 
graphie sein kann, ergibt sich aus einer einfachen Überlegung 
von selbst. 

Um aus dieser Konfusion wieder herauszukommen, ist es das 
Beste, vom Begriff der Anthropogeographie auszugehen. Er ist 
ein durchaus moderner Ausdruck, der also noch keine traditionelle 
Inhaltsbestimmung hat. Allein auf Ratzel, der ihn geprägt hat, 
könnte man zurückgreifen. Aber auch mit Ratzel ist Beschorner 
nicht einverstanden, da er bei seinen Ausführungen nicht immer 
konsequent verfahren sei. Den beiden griechischen Wortbestand- 
teilen nach kann er zunächst nur: Geographie — des Menschen 
bedeuten. Eine Grenze, wie weit der Mensch hierbei zu berück- 
sichtigen ist, ist aus dem Worte nicht zu erschließen; wir machen 
daher keinen Fehler, wenn wir sagen: Geographie des Menschen 
im weitesten Umfange. Bei den unendlich vielen Beziehungen 


Bemerkungen über Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 461 


nun, die den Menschen mit dem Erdboden verknüpfen (ich führe 
sie zu allem Überfluß nicht noch einmal auf), ist auch zeitlich 
keine Grenze gegeben. Die Anthropogeographie hat also 
sowohl den Menschen der Gegenwart, als auch jenen der 
Vergangenheit zu betrachten. Die historische Geographie 
ist somit eine Unterabteilung der Anthropogeographie, nicht 
aber umgekehrt, wie Beschorner will; sie ist auch nicht „im 
engeren Sinne“ gefaßt eine besondere Disziplin neben der 
Anthropogeographie Meine Schlußfolgerungen sind logisch kor- 
rekt; ich wüßte nicht, wie man mich widerlegen wollte. Jeden- 
falls nicht damit, daß Ratzel im Untertitel seines Werkes von der 
Anwendung der Erdkunde auf die Geschichte spricht, um, wie 
Beschorner selbst meint, im Widerspruch mit dieser Angabe im 
Verlauf seiner Untersuchungen auch Fragen des umgekehrten 
Wechselverhältnisses zu hehandeln. Ich sehe hierin nur einen 
Beweis, daB eben Ratzel eine derartige Spezialisierung und Gegen- 
überstellung der beiden Disziplinen ganz fern gelegen hat, und 
daB man ihn deshalb gar nicht beim Worte, d. h. bei jenem 
Untertitel nehmen darf. 

Daß die anthropogeographische Betrachtung der gegen- 
wärtigen Verhältnisse zuweilen auch auf die historische Entwicke- 
lung zurückgreifen muß, ist naheliegend. Denn die menschliche 
Kultur ist ein Produkt der Geschichte. Deshalb darf man doch 
aber nicht die Anthropogeographie ohne weiteres als eine Unter- 
abteilung der historischen Geographie ansehen wollen. 

Auf S. 4 meines Buches habe ich ausgeführt: „Die Anthropo- 
geographie sucht die Beziehungen zu ergründen, die zwischen 
der Kultur des Menschen und der Eigenart seines Wohnortes 
bestehen. Die historische Geographie sucht dieselben Fragen nur 
für bestimmte Zeitpunkte der Vergangenheit zu lösen. Sie bildet 
somit einen Teil der ganzen Antlıropogeographie, gleichsam eine 
spezielle Anthropogeographie im Gegensatz zur allgemeinen, wie 
sie Ratzel in seinen Werken behandelt hat.“ Durch Beschorners 
Replik, der meint, daß die Verschiedenheit „tiefer“ liege, ist diese 
Auffassung jedenfalls nicht widerlegt worden. Er sclıeint die in 
geographischen Kreisen allgemein übliche Gegenüberstellung von 
allgemeiner und spezieller Geographie bisher nicht gekannt zu 
haben, wenn er auch F. von Richthofens und H. Wagners Werke 
zitiert, aus denen er dies hätte erfahren könmmen. 


462 Konrad Kretschmer. 


Die Allgemeine Geographie sucht die allgemeinen Gesetze 
aufzustellen, welche die bestehenden Erscheinungen der Erdober- 
fläche in Abhängigkeit von der räumlichen Anordnung beherrschen 
und regeln; die Spezielle Geograpbie hält sich an die speziellen 
Fälle, wie es eben die länderkundliche Darstellung erfordert. 
Jeder einzelne Zweig der geographischen Wissenschaft gliedert 
sich in diese beiden Hälften. So wird eine allgemeine Geo- 
morphologie die Gesetze aufsuchen, die der Herausbildung der 
Erdoberfläche in der gegenwärtigen Form zugrunde liegen. Die 
spezielle Geomorphologie dagegen macht sich die Einzelbetrach- 
tung und Untersuchung eines Erdteils oder einer Landschaft, zu- 
weilen auch nur eines einzelnen Gebirges zur Aufgabe. Daß beide 
Teile ineinandergreifen und sich gegenseitig stützen, daß die all- 
gemeine Geomorphologie induktiv verfahrend aus den Spezial- 
beobachtungen ihre Gesetze ableitet und umgekehrt die spezielle 
Geomorphologie die allgemeinen Gesetze auf ihren speziellen Fall 
hin anwendet, liegt in der Natur der Sache. In demselben Sinne 
spricht man auch von einer allgemeinen und speziellen Pflanzen- 
geographie und kann auch von einer allgemeinen und speziellen 
Anthropogeographie reden. Was Ratzel in seinen großen Werken 
behandelt, ist eben Allgemeine Anthropogeographie; er 
untersuchte: wie äußert sich ganz allgemein der Einfluß eines 
Gebirges, eines Tieflandes, einer Wüste, eines Binnenbezirkes, 
Küstenlandes, Insel oder dergl. auf die physische, intellektuelle, 
wirtschaftliche und politische Entwickelung der Völker sowohl 
in der Gogenwart als in der Vergangenheit. Die Spezielle 
Anthropogeographie betrachtet unter denselben Gesichts- 
punkten die einzelnen Länder mit ihrer Bewohnerschaft, ein jedes 
für sich, und zwar ehensowohl für die Gegenwart als für die 
Vergangenheit. Die Spezielle Anthropogeographie für 
Zeitpunkte der Vergangenheit ist also gleichbedeutend mit 
unserer historischen Geographie. Beschorner hat dieses klare 
Verhältnis zwischen den einzelnen Teilen der Geographie und 
ihre organische Eingliederung in das Ganze völlig verkannt. Er 
müht sich ab, wesentlich verschiedene Zielpunkte für Anthropo- 
geographie und historische Geographie herauszufinden. Das anti- 
thetische Wortspiel: Anwendung der Geographie auf die 
Geschichte und umgekehrt Anwendung der Geschichte auf die 
Geographie scheint ihm besonders gefallen, ihn aber auch 


Bemerkungen über Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 463 


von einer unbefangenen Beurteilung der Sachlage abgezogen 
zu haben. 

Noch ein Wort über die Bezeichnung unserer Disziplin und 
ihrer Teile. Gegen den Namen Anthropogeographie wird zu- 
weilen Einspruch erhoben. Beschorner bezeichnet ihn als un- 
gelenk. Er beruft sich auf Wimmer, der den von Fr. Marthe 
geschaffenen Ausdruck Geosophie gebraucht und ihn der Geo- 
graphie gegenüberstellt. Es ist lediglich Geschmackssache, wenn 
man sich desselben bedienen will. Ein Gegenstück findet er nur 
in dem Ausdruck Theosophie; dagegen darf Philosophie 
(mittelbar erst aus Philosophos entstanden) mit jenen nicht in 
Parallele gestellt werden, da in letztgenanntem Worte „—sophie“ 
objektive Bedeutung, in den beiden anderen subjektive hat. Geo- 
sophie heißt höheres Wissen von der Erde; des menschlichen 
Momentes wird hierbei nicht gedacht, und man müßte, um dies 
anzudeuten, wieder historische Geosophie oder dergl. sagen, wo- 
gegen die einheitliche, beides umfassende Bezeichnung Anthropo- 
geographie entschieden den Vorzug verdient. 

Auch die Bezeichnung „historische Landschaftskunde“, die 
meines Erachtens den Begriff der historischen Geographie nicht 
voll umfaßt, wird außer gelegentlicher Anwendung schwerlich 
allgemein Eingang finden. J. Wimmer hat sie als Titel für sein 
Buch gewählt, wogegen niemand etwas wird einwenden können. 
Aber es ist doch etwas anderes, wenn man sie sozusagen als 
offiziellen Titel für eine ganze Disziplin verwenden will, zumal 
dann auch rein praktische Gesichtspunkte mitsprechen. Beschorner 
lehnt sich auch hier an Wimmer an, wie er sich überhaupt ganz 
unselbständig in der Beurteilung aller dieser Fragen verhält. Wir 
haben es doch hier mit Dingen zu tun, die noch der Diskussion 
unterliegen, jedenfalls mit Wimmers Ausführungen noch nicht 
abgeschlossen sind. Auch ich werde mich kritischen Einwänden 
gegen meine Auffassung, sobald sie wirklich objektiv gehalten 
sind, keineswegs verschließen. 

In seiner Eingenommenheit für das Wimmersche Buch geht 
Beschorner überdies oft zu weit und läßt sich auch zu unüber- 
legten Ausdrücken fortreißen. S. 7 nennt er es ein „bahn- 
brechendes Werk“. Hätte er es trefflich, interessant, hochbeach- 
tenswert genannt, so würde man gegen diese rein subjektiven 
Gefühlsäußerungen gewiß nichts einzuwenden haben. Das Epi- 


464 Konrad Kretschmer. 


theton „bahnbrechend“ aber läßt sich doch nur solchen Werken 
beimessen, die irgend ein Gebiet der wissenschaftlichen Forschung 
auf eine gänzlich veränderte Grundlage gestellt und hierzu den 
einmütigen Beifall aller anderen Forscher gefunden haben. Hier 
ist es mir nun aber immer aufgefallen, daß das ohne Zweifel 
ideenreiche und durch selbständige Auffassung aus- 
gezeichnete Werk von J. Wimmer so wenig Beachtung gefunden 
hat, — ich füge sogleich hinzu mit Unrecht. Am allerwenig- 
sten gerade bei den Historikern selbst! So oft ich mit 
diesen über das Buch sprach, kannten sie es entweder gar nicht, 
oder wenn sie es zu kennen glaubten, zeigte es sich, daß sie von 
dem Inhalt keine Ahnung hatten. Ich wurde seinerzeit noch als 
Student auf dieses Buch durch eine nichts weniger als lobende 
Besprechung in Petermanns Mitteilungen 1885, S. 276 aufmerk- 
sam. Seitdem habe ich es kaum einmal wieder genannt gefunden. 
Selbst in enzyklopädischen Werken, wo es eine Nennung verdient 
hätte, fehlte es. In Dahlmann-Waitz’ Quellenkunde zur deut- 
schen Geschichte ist es bis zur 6. Aufl. (1894) nicht genannt 
worden (die soeben erschienene 7. Aufl. ist mir noch nicht zur 
Hand, kommt aber auch nicht in Betracht, da mein Buch 1904 
erschienen ist) Auch in C. Bernheims Lehrbuch der histor. 
Methode, wo eine Nennung doch sicherlich am Platze gewesen 
wäre, vermisse ich es selbst noch in der neuesten Auflage von 
1903. Erst in den letzten zwei bis drei Jahren ist es wieder 
gelegentlich zitiert werden. Wenn ein Werk so permanent 
unbeachtet gelassen worden ist, kann man doch nicht von 
einer „bahnbrechenden“ Bedeutung desselben sprechen wollen, 
ohne den wahren Sachverhalt ganz auf den Kopf zu stellen. 
Der historisch-geographischen Darstellung eines Landes muß 
eine physische notwendig vorausgehen. Über die physische Geo- 
graphie Mitteleuropas in meinem Buch gibt Beschorner natürlich 
ein abfälliges Urteil, „denn auf vollen 110 Seiten bietet sie 
eigentlich nicht viel mehr als eine physikalische Beschreibung 
des heutigen Mitteleuropas, wie man sie ähnlich in allen besseren 
geographischen Lehrbüchern findet. Nur einige eingestreute 
historische Bemerkungen usw.“. Daß ich aber gerade in diesem 
Abschnitt meines Buches auch die von Beschorner an anderer Stelle 
verlangten physischen Veränderungen, die das Land inner- 
halb der historischen Zeit durchgemacht hat, sehr ausführlich, 


Bemerkungen über Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 465 


zum Teil quellenkritisch behandelt habe, wie dies auch von 
anderer Seite gebührend anerkannt worden ist, verschweigt er 
hier. Erst S. 9—11 kommt er auch auf die Veränderungen des 
Bodens zu sprechen, die er in der Definitionsformel (s. o.) als 
wesentliche Aufgabe der historischen Geographie bezeichnet. Hier 
hat nach seiner Darstellung Wimmer natürlich „einen gehalt- 
reichen Abschnitt“ geliefert, während Kretschmer und Knüll nur 
noch andere zahlreiche Sonderabhandlungen „verwertet“ haben. 
Daß ich vielfach darüber binausgegangen bin, wird nicht aner- 
kannt. Über die historische Witterungskunde, der doch auch 
die Historiker einige Bedeutung beimessen (Lamprecht), verlautet 
kein Wort. 

Wie wenig sorgfältig Beschorner seine kritische Aufgabe 
erfüllt, zeigen noch andere Beispiele. Bei Erörterung der kultur- 
geographischen Fragen werden von ihm die durch das wirtschaft- 
liche Leben bewirkten Veränderungen des Bodens, die allbekannten 
Tatsachen (Verschwinden der Wälder, Ausbreitung der Felder 
und Wiesen, Entstehen der Siedelungen, Straßen usw.) nebenbei 
bemerkt recht dürftig angedeutet. Auch der ethnischen Einflüsse 
der Kelten, Germanen, Römer, Slaven wird gedacht, und die 
hieran sich schließenden sattsam bekannten Aufgaben der 
Forschung noch einmal hergesagt. „Keine der drei oben- 
genannten historischen Geographien (Knüll, Götz, Kretschmer) 
bietet in dieser Hinsicht wirklich Befriedigendes“, meint 
Beschorner; denn „auf fünf Seiten lassen sich natürlich die Er- 
gebnisse der fast in unübersehbarer Fülle vorhandenen Einzel- 
untersuchungen über das römische Germanien nicht zusammen- 
fassen, wie dies Kretschmer S. 143—147 versucht hat!“ Ich be- 
merke hierzu, daß ich nicht auf fünf, sondern auf 27 Seiten 
(S. 137—163) das römische Germanien behandelt habe. Beschorner 
bezieht sich auf einen einzelnen Abschnitt, ın dem zufällig nur 
die politisch-geographische Entwickelung des römischen Ger- 
maniens behandelt ist. Wie aber die Abschnitte vor und hinter 
diesem, die die ganze historische Ethnographie, die 
Siedelungen, die Römerstädte, die Ackerbau-, Wald- 
und Bergbauverhältnisse, sowie das Straßenwesen zur 
Römerzeit behandeln, von ihm so gänzlich übersehen 
werden konnten, ist schier unverständlich. 

Noch schwerer wiegt ein anderer Fehler auf S.11. Er rügt 


466 Konrad Kretschmer. 


es, ja bedauert es sogar, daß ich mit dem Jahr 1700 (!) meine 
Darstellung abbreche; tatsächlich habe ich sie aber bis 1770 (Ð, 
also fast drei Vierteljahrhundert weiter geführt. Man könnte 
einen leicht zu entschuldigenden Schreibfehler vermuten; doch 
nein, vier Zeilen später heißt es nochmals 1700; und um allem 
die Krone aufzusetzen und jede Vermutung eines etwa möglichen 
Irrtums auszuschließen, gibt er mir die weise Belehrung, daß 
„gerade das XVIII. Jahrhundert mit seinen Urbarmachungen 
vieler Moore und Brüche, den Aufforstungen weiter Land- 
strecken usw. das Landschaftsbild viel stärker verändert habe, 
als alle früheren Jahrhunderte“. Beschorner hat sich also nicht 
einmal die Mühe genommen, die einschlägigen Kapitel meines 
Buches auch nur einer ganz oberflächlichen Durchsicht zu 
unterziehen. Er hätte gefunden, daß ich auf S. 616 ff. die Land- 
wirtschaft des XVIII. Jahrhunderts in Mitteleuropa eingehend 
berücksichtigt habe und speziell auch der von ihm ver- 
mißten Einzelheiten, wie der Landesmelioration gedacht habe. 
Ich bespreche dort die Kulturarbeiten Friedrich Wilhelms I. von 
Preußen und Friedrichs des Großen, die Urbarmachung des Rhin- 
und Havelbruches, des Oderbruches, Wartebruches, Ostpreußens 
und noch anderer kleiner Gebiete. Auch die zugehörige Literatur 
wird dort aufgeführt. Ebenso wird S. 620 ff. der Waldbau für 
dieselbe Zeit, speziell die Eingriffe in den Wald und seine Ver- 
Jüngung ausführlich behandelt. 

Aber weiter! — Beschorner bemängelt, daB ich die neuen 
Unternehmungen auf historisch-kartographischem Gebiet (Atlas 
der Rheinprovinz, Atlas der österreichischen Alpenländer) wohl 
erwähne, aber nicht ausführlich bespreche. Ist es denn Sache 
eines Handbuchs, die Werke anderer eingehend zu analysieren? 
Übrigens ist es unrichtig, wenn er behauptet, daß ich das 
österreichische Unternehmen „nur ganz kurz streife“. Ich 
erörtere auf einer halben Seite (!) die Prinzipien, nach denen 
dieser Atlas bearbeitet werden soll, denn von dem Atlas selbst 
ist ja noch keine einzige Lieferung erschienen. — Aus dem 
Atlas der Rheinprovinz druckt Beschorner zwei Seiten lang das 
vollständige Verzeichnis der Karten ab. Für wen eigentlich? 
Ja, bis zu einer solchen Raumverschwendung darf sich der Ver- 
fasser eines Handbuches nicht verirren wollen. Es waren mir 
von der Verlagsbuchhandlung nur 34 Druckbogen bewilligt 


Bemerkungen über Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 467 


worden, ich hatte diese Zahl mit 40 Bogen also schon beträcht- 
lich überschritten und mußte trotzdem mit größter Ökonomie 
den Raum ausnützen, um allen Einzelheiten gerecht zu werden. 
Auch das Meitzensche Werk, heißt es, hätte ich in den 
Grundzügen „kurz darlegen“ müssen. Daß ich die Ergebnisse 
dieses von mir sehr anerkennend gewürdigten Werkes auf S. 195 
bis 197, sowie S. 378—381, — ich sollte doch meinen, für ein 
Handbuch ausführlich genug zusammengefaßt habe, scheint 
Beschorner wieder übersehen zu haben; oder nicht? dann ist 
sein Vorwurf jedenfalls unberechtigt. — Besonders aber scheint 
er es mir zu verübeln, daß ich seine Flurnamenforschung 
nicht in das hellste Licht gerückt habe. Ich habe begreif- 
licherweise auf die Flurnamen nicht mehr Gewicht gelegt, als 
auf alle anderen Ortsnamen, in welchen die Flurnamen ja mit 
eingeschlossen sind. Bei den Ortsnamen handelt es sich, wie ich 
auch in meinem Buche ausgeführt habe, nicht bloB um die Namen 
von Ortschaften (d. h. Städten und Dörfern), sondern auch um 
jene der Berge, Seen, Flüsse, Inseln usw., kurz aller geo- 
graphischen Örtlichkeiten schlechthin, also auch der Fluren. 
Abgesehen von wenigen Zeitschriftenartikeln über Flurnamen 
(einige sind überdies von mir namhaft gemacht worden!), liegen 
auf diesem kleinsten Teilgebiet der Namenforschung noch keine 
größeren Arbeiten vor. Zu der Anregung, die der Gesamtverein 
der deutschen Geschichtsvereine gegeben hat, muß man sich zu- 
nächst noch abwartend verhalten. — Die Ortsnamenkunde habe 
ich überhaupt mit voller Absichtlichkeit nur soweit herangezogen, 
als sie uns geographisch interessante Rückschlüsse auf das 
Landschaftsbild und teilweise noch die gentilizischen Verhältnisse 
gestattet. Die gesamten „Probleme der Ortsnamenkunde“ aber, 
die neben geographischen und historischen auch rein sprach- 
wissenschaftliche (grammatische) Interessen verfolgt, zu behandeln, 
konnte selbstverständlich nicht Sache eines Handbuches sein, und 
übrigens gibt auch hier wieder das doch reichlich bemessene 
Literaturverzeichnis die Mittel an die Hand, sich weiter über 
diese Fragen zu unterrichten. Was Beschorner über dieses Ver- 
zeichnis zu bemerken hat, darf ich nunmehr wohl ganz auf sich 
beruhen lassen. Und das Gleiche gilt von den Wüstungen. 
Zum Schluß stimmt Beschorner ein Loblied auf die Einzel- 
forschung und die Bedeutung der bereits eingeleiteten Spezial- 


468 Konrad Kretschmer. 


unternehmen an; man sehe dagegen von zusammenfassenden 
historisch-geographischen Darstellungen ab, die sich bei dem 
heutigen Stande der Forschung nur an der Oberfläche bewegen 
können, und er beruft sich hierzu im Schlußwort auf einen Aus- 
spruch von J. Partsch. Daß die wissenschaftliche Einzel- 
forschung die wichtigste unentbehrliche Unterlage abgibt, diese 
Selbstverständlichkeit wird kein Einsichtiger jemals in Frage 
stellen wollen. Bisher hat aber noch jede Disziplin, welche 
es auch sein mag, neben der notwendigen Spezialforschung 
auch die systematische Zusammenfassung angestrebt und 
durchgeführt. Dies ist zu allen Zeiten in der Geschichte der 
Wissenschaften so gewesen. Eine Darstellung der historischen 
Geographie irgend eines größeren Länderabschnittes hat, wie ich 
im Vorwort hervorhebe, ihre nicht geringen Schwierigkeiten; aber 
sie ist schließlich nicht unmöglich. Schon die Tatsache, daß 
ja auch andere Forscher, wie B. Knüll, W. Götz und der von 
Beschorner selbst so hochgeschätzte J. Wimmer zusammenfassende 
Bearbeitungen der historischen Geographie geliefert haben, beweist 
dies zur Genüge. — Die Berufung aber auf den Ausspruch von 
Partsch ist hier gänzlich unangebracht. Partsch wendet sich an 
der angezogenen Stelle seiner Rektoratsrede gegen die Forschungs- 
methode Ratzels, der schon jetzt die letzten und höchsten Axiome 
der wissenschaftlichen Erkenntnis zu formulieren suchte und zwar 
über Fragen, für die die Einzelforschung noch nicht genügend 
die Fundamente gelegt hat. Dieser Satz läßt sich doch aber auf 
unsere modernen historisch-geographischen Darstellungen, in 
Sonderheit die meinige ganz und gar nicht anwenden. Denn in 
Wahrheit bringt mein Buch doch nur die Ergebnisse der 
Spezialforschung, läßt auch die Lücken der Forschung noch 
hervortreten (vgl. S. 15) und ist zum andern Teil eine Material- 
darstellung. Kurz, der von J. Partsch in einem ganz andern 
Sinne gefaßte und auf andere Verhältnisse gemünzte Ausspruch 
ist hier gänzlich deplaciert. 

Aus Beschorners Ausführungen wird der Leser unmöglich 
eine Vorstellung über Anlage und Inhalt meines Buches gewinnen 
können. Eine Reihe geographischer Gegenstände, die durch alle 
Zeitabschnitte gleichmäßig durchgeführt sind, wird mit Still- 
schweigen übergangen. Kein Wort findet sich über die Städte, 
keins über die Verkehrsgeographie und die wirtschaftlichen Kate- 


Bemerkungen über Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 469 


gorien, wie ich sie darstelle. Auch die politische Geographie 
wird leichthin abgetan ohne ein anerkennendes Wort für die 
Summe von Arbeit, die dort von mir geleistet ist. Daß bei der 
ungewöhnlichen Vielseitigkeit des Stoffes ein solches Buch seine 
Mängel und Schwächen haben muß, habe ich im Vorwort selbst 
betont. Die Billigkeit hätte es nur erfordert, auch auf die Vor- 
züge hinzuweisen, wie es doch in Referaten anderer geschehen 
ist. — Aus Beschorners eigenen Betrachtungen aber kann ich 
wenig herausfinden, was für die weitere Forschung fruchtbar 
wäre. Nur zwei seiner Bemerkungen scheinen mir der Beachtung 
und Befolgung wert: einmal die Berücksichtigung der älteren 
Kartograpbie (in den früheren Jahrhunderten) und sodann die 
Skizzierung der an gewisse Probleme der Forschung sich an- 
schließenden Kontroversen. Diesen Wünschen würde ich bei 
einer eventuellen zweiten Auflage meines Buches gern nach- 
kommen. 

Ich glaube den strikten Beweis geliefert zu haben, daß die 
Beurteilung Beschorners keine streng objektive und zuverlässige 
ist; objektiv insofern schon nicht, als sie das Buch nicht als 
Ganzes betrifft, sondern nur auf dem von ihm beherrschten 
Arbeitsgebiet fußt. Man sieht ihm die Hast an, mit der er sich 
beim ersten Durchblättern des Buches auf die ihm persönlich 
naheliegenden Forschungsobjekte geworfen hat, so z. B. Seite 14, 
wo es von den Ortsnamen heißt, wenn man „sie glücklich ge- 
funden hat“. In denselben Fehler verfallen bedauerlicherweise 
auch einige andere Referenten, die naiv glauben, von der impo- 
nierenden Höhe ihres Steckenpferdes aus das Werk gerecht be- 
urteilen zu können. Trotz der Kurzsichtigkeit, die hierin liegt, 
sind mir die Auslassungen der letzteren gerade nicht unwill- 
kommen, weil sie rein sachliche Berichtigungen von Einzelheiten 
enthalten und somit für eine spätere Bearbeitung für mich von 
Wert sind. Ich habe es oft genug selbst betont, daß ein solches 
Werk über die Kraft eines einzelnen hinausgeht, aber ich sehe 
auch, daß eine streng gewissenhafte und alle die verschiedenen 
Teilgebiete von heterogenstem Inhalt mit gleichmäßig 
sachverständigem Urteil durchdringende Kritik zu schreiben, 
ebenfalls über die Kräfte eines einzelnen Referenten hinauszu- 
gehen scheint. 


470 


Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines 
sittlich-religiösen Charakters. 


Von 
Richard Scholz. 


Heinrich Finke, Aus den Tagen Bonifaz’ VIII. Funde und For- 
schungen. Münster i. W. 1902. (Vorreformationsgeschichtl. 
Forschungen hrsg. v. H. Finke, H. 2) — K. Wenck, War 
Bonifaz VIII. ein Ketzer? (Histor. Zeitschr. Bd. 94. N. F. 
Bd. 58, S. 1—66.) — Ders. Noch einmal: War Bonifaz VIII 
ein Ketzer? (Mitt. d. Inst. f. österr. Geschichtsforsch. Bd. 27 
S. 186—195.) 


Es ist selten, daß unsere Auffassung einer welthistorischen 
Persönlichkeit des Mittelalters durch neue Quellenpublikationen 
eine so wesentliche Veränderung oder doch Bereicherung erfährt, 
wie es der Fall ist bei der Person Bonifaz’ VIII. Erst seit den 
neuen Forschungen Finkes und Wencks ist es möglich geworden, 
ein tieferes psychologisches Verständnis dieses eigentümlichen 
Mannes zu gewinnen. 

Längst ja war man sich darüber einig, in Bonifaz VIII. den 
letzten gewaltigen Papst des Mittelalters zu sehen, der, wenn auch 
nicht mit originellen, schöpferischen Ideen, so doch in klassisch 
abschließender Form die Theorien der päpstlichen Weltherrschaft 
verkündet, in seinem berühmten Manifest Unam Sanctam ihnen 
für alle Zeiten das wirkungsvollste Denkmal gesetzt habe. 

Eine Herrschernatur, die zur Erhöhung der Macht und des 
Glanzes der römischen Kirche das Äußerste wagt, aber in dem 
leidenschaftlichen Kampfe mit einem ähnlichen Herrscher, dem 
ersten Vertreter des modernen Staatsgedankens, mit Philipp dem 
Schönen von Frankreich, schließlich unterliegt, als das Opfer einer 
heimtückischen Gewalttat: so stand sein Bild in der Erinnerung 
der Nachwelt. Nicht ohne Tragik schien sein Ende. Das rohe 
Attentat von Anagni, der Versuch, den alten, kranken Papst als 


Zur Beurteilung Bonifaz’ VIIJ. und seines sittlich-religiösen Charakters. 471 


Gefangenen des Königs nach Frankreich zu schleppen, gewann 
Bonifaz VIII die Teilnahme auch derjenigen, die sonst in der 
Politik und im persönlichen Wesen dieses Papstes so wenig sym- 
pathische Züge finden konnten. Und umso schärfer wurde die 
Tat Wilhelm Nogarets gebrandmarkt, als zur Gewalt noch die 
oftenbarste Heuchelei hinzuzutreten schien. Denn niemand zweifelte, 
daß es nur das kalte Staatsinteresse gewesen war, das Philipp den 
Schönen und seine Getreuen angetrieben hatte, nicht der Glaubens- 
eifer, wie sie vorgaben. Als unerhörtes, empörendes Possenspiel 
erschien der Ketzerprozeß, den der König gegen den toten Papst 
durch den schwachen Clemens V. eröffnen ließ. 

Bis auf diesen Tag hat man i. a. an diesem Urteile fest- 
gehalten. Philipp der Schöne und die Seinen gelten als voll- 
endete Heuchler, die sich nicht scheuen, religiöse Motive zu staat- 
lichen Machtzwecken zu mißbrauchen; Bonifaz VIII. als der über- 
zeugte Vertreter mittelalterlichen Kirchentums, auf dessen reli- 
giöse und sittliche Haltung als Mensch kein ernster Vorwurf 
fällt, mag man ihn auch als Politiker tadeln. 

Erst neuerdings hat sich diese Auffassung wesentlich ver- 
schoben, ja, sie ist fast ins Gegenteil umgeschlagen: fast scheint 
es jetzt, als müsse man in Bonifaz VII. tatsächlich den Ketzer 
und sittenlosen Menschen sehen, wie ihn seine französischen 
Gegner schildern, während Philipp der Schöne, vom Vorwurf der 
Heuchelei freigesprochen, als ein Herrscher von mittelalterlich be- 
fangener, aber aufrichtiger Frömmigkeit erscheint.! Das Attentat 
von Anagni wird fast zum gerechten Strafgericht, der französische 
König zum überzeugten Vorkämpfer des reinen Glaubens. 

Wie ist diese Umkehr des Urteils möglich geworden, und 
wie weit ist sie in ihrem ersten Teile begründet: darüber wollen 
wir uns Rechenschaft zu geben versuchen. 

Den ersten Anstoß gab ein überraschender Fund, den Hein- 
rich Finke vor einigen Jahren im Archiv von Barcelona machte. 
Spanien, besonders Aragonien, steht ja seit der Mitte des 14. Jahr- 


! Auch die Revision der Charakteristik Philipps des Schönen verdanken 
wir den neuen Arbeiten Finkes und Wencks; vgl. H. Finke, Zur Charak- 
teristik Philipps des Schönen. (Mitt. d. Inst. f. österr. Gesch. Bd. 26, 
S. 201—224. Vortrag, gehalten auf dem Salzburger Historikertag 1904.) 
K. Wenck, Philipp der Schöne von Frankreich, seine Persönlichkeit und 
das Urteil der Zeitgenossen. (Marburger Rektoratsprogr) Marburg 1905. 


472 Richard Schoß. 


hunderts im Mittelpunkt der europäischen Politik. Durch die 
dynastischen Verbindungen seines Königshauses mit den Hohen- 
staufen, wie mit den Kapetingern und Anjous, wurde es hinein- 
gezogen in den Kampf um das staufische Erbe. So kann es nicht 
Wunder nehmen, daß wir gerade in Spanien wichtige Dokumente 
zur Zeitgeschichte wiederfinden. Aber es kann den deutschen 
Historiker doch fast etwas wie Neid erfüllen, wenn er hört, wie 
erstaunlich reich dieses Archiv in Barcelona ist! Für die Re- 
gierungszeit des Königs Jakob II. (1291 — 1327) enthält es allein 
mehr als 100 Registerbände und viele tausende von Briefschaften, 
darunter vor alleın ganze Reihen von umfänglichen Gesandschafts- 
berichten mit Instruktionen, die eigenhändige Korrespondenz von 
Königen, Kardinälen und andern hervorragenden Personen: kurz, 
für die mannigfachsten Fragen der politischen und der Kultur- 
geschichte des beginnenden 14. Jahrhunderts bart, bier noch ein 
reiches Quellenmaterial der Ausbeute. Denn publiziert ist bisher 
nur das wenige, was Finke in seinem Buche „Aus den Tagen 
Bonifaz’ VIII.“ abgedruckt hat. 

Das eigenartige und wertvolle dieser neuen Quellen, die uns 
hier zur Geschichte Bonifaz’ VIII. geboten werden, besteht nun 
vor allem darin, daß sie uns eine Anzahl von Persönlichkeiten 
greifbar nahe bringen. Die Gesandtschaftsberichte enthalten wahre 
Kabinettsstücke von lebendiger Charakteristik frisch nach dem 
Leben. 

Auch über die Organisation des diplomatischen Verkehrs und 
das Gesandtschaftswesen um die Wende des 13. und 14. Jahr- 
hunderts erhalten wir nebenbei genaue Aufschlüsse.? Am päpst- 
lichen Hofe sind stets mehrere Vertreter, procuratores, des Königs 
von Aragon anwesend; einige erhalten bereits testen Jahresgehalt, 
für gewöhnlich werden sie aber nur zur Erledigung bestimmter 
Geschäfte hingeschickt. Da alle gleichzeitig Bericht erstatten, 
können wir ihre Angaben gegenseitig kontrollieren. Sie ver- 
kehren mit allen leitenden politischen Personen an der Kurie 
direkt: mit dem Papste, mit den Kardinälen, den ankommenden 
Fürsten usw. Man erhält das lebendigste Bild von dem diplo- 
matischen Leben und Treiben am päpstlichen Hofe. 

1 Vgl. die Schilderung bei Finke, Aus den Tagen Bonifaz’ VII., 


p. VIIIf. u. Mitt. d. Inst. f. österr. Gesch. 26, p. 5f. 
2 Finke, Bonifaz VIIL, p. IXf. 


Zur Beurteilung Bonifaz’ VII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 473 


Vor längeren Jahren schon hatten zwei Historiker, Kervyn 
de Lettenhove, und nach ihm Funck-Brentano, aus dem Brüs- 
seler Archive einige ebenfalls höchst interessante flandrische 
Gesandtenberichte derselben Zeit veröffentlicht, die bereits man- 
ches helle Streiflicht auch auf die Persönlichkeit Bonifaz VIII. 
werfen.! Aber sie werden jetzt weit übertroffen an Interesse und 
Reichhaltigkeit durch die aragonesischen Berichte aus den Jahren 
1299—1305, die Finke veröffentlicht hat. Scharf umrissen tritt 
aus ihnen das Bild des Papstes hervor. Dabei sind die Schrift- 
stücke so schlicht und sachlich, daß für absichtliche, tendenziöse 
Ausschmückung gar kein Raum bleibt. 

Es handelt sich namentlich um zwei Schreiben des Gesandten 
Gerau de Albalato vom September 1301 und Februar 1302? und 
um eine Art „Tagebuch“, das der Pfarrer Laurentius Martini aus 
Corbera während seines Aufenthalts an der Kurie Tag für Tag 
führte; es umfaßt das erste Viertel des Jahres 1302, dient also 
zugleich zur Kontrolle für den andern Bericht? 

Aus diesen Aufzeichnungen nun ergibt sich ein Gesamtbild 
von der Art Bonifaz’ VII., das ältere Schilderungen nicht nur 
bestätigt, sondern manche ganz unbekannte Züge aufweist. 

Aus den bekannten älteren Quellen ging schon zur Genüge 
hervor, daß der Papst ein Mensch von überwallend heißem Tem- 
perament und unbeugsamem Willen gewesen war.“ Eben eine 
Folge seines unglücklichen Temperamentes war es offenbar, daß 
er kein Staatsmann wurde, daß seine politischen Pläne fast alle 
fehlschiugen. Denn seine hartnückige und alles überstürzende 
Art brachte ihn auch mit politischen Freunden über lang oder 
kurz in gespannte Beziehungen. Man kann das gut in 
den Gesandtenberichten verfolgen? An Scharfsinn bat es dem 
Papste offenbar nicht gefehlt® und ebensowenig an Kenntnissen 


—— 


1 Kervyn de Lettenhove, in den Mémoires de l'académie royale... 
de Belgique XXVII. — Funck-Brentano, Philippe le Bel en Flandre, 
Paris 1897. 

? Finke, p. 26—837. 

3 ebend. p. 38—50. Diese beiden Stücke sind in lateinischer Sprache 
abgefaßt; andere in altspanischer. 

4 Vgl. z. B. Funck-Brentano, l. c. p. 29°. Limburg-Stirum, 
Cod. dipl. Flandriae, t. 1, 233f. — Finke, p. 291. 

5 Z. B. Finke l. c. No. 3, p. XV; No. 3, p. XXVIf. p. XXXIV, XLI. 

e Finke, p. CLXXVIII, Urteil Arnalds v. Villanova; vgl. eb. p. 291. 

Histor. Vierteljahrschrift 1906. 4. $ 8z 


4 
© ; 


474 Richard Scholz. 


und praktischer Erfahrung. Er war ein bekannter und geschätz- 
ter Jurist, schon ehe er den päpstlichen Thron bestieg.! Die lange 
Reihe der Juristenpäpste, die seit den Tagen Alexanders Il. fast 
ununterbrochen einander folgen, setzte er mit Ehren fort; ebenso 
vortrefflich, wie seine Vorgänger, hat er das ganze Arsenal der 
kanonischen Gelehrsamkeit zu verwenden gewußt für die Zwecke 
des Papsttums. Es ist charakteristisch, daß ihn kaum etwas mehr 
kränkte als ein Zweifel an seiner kanonistischen Gelehrsamkeit. 
Als die französischen Gesandten Beschwerde erhoben gegen die 
angebliche Bulle Deum time, erwiderte er: seit 40 Jahren sei er 
in der Rechtswissenschaft zu Hause, und man traue ihm eine solche 
Torheit oder Albernheit zu, daß er nicht wüßte, daß es zwei 
Gewalten auf Erden gebe?? 

Darin finden wir einen bezeichnenden Ausdruck einer Seite 
seines Wesens: einen gewissen Doktrinarismus, der nicht den 
leisesten Widerspruch duldet, sondern die Konsequenzen seiner 
Theorien bis zum äußersten treibt.” Mit leidenschaftlicher Recht- 
haberei bringt Bonifaz jeden Widerspruch gegen seine Ansichten, 
der sich in seiner Umgebung etwa regt, zum Schweigen. Aber 
nach Art eigensinniger und eitler Räsonneure fordert er auch gern 
Widerspruch heraus, nur um seine dialektische Überlegenheit und 
Gelehrsamkeit zu zeigen. Es steckt in ihm jene echt scholasti- 
sche Lust am Disputieren, an überraschenden Sophismen, mit 
denen er den Leuten imponieren kann, die sie außer Fassung 
bringen. Das ist, wie ein englischer zeitgenössischer Chronist 
meint, seine Hauptfreude.* 

Kein Wunder; Bonifaz fühlte sich auch auf dem Gebiete der 


1 Über Bonifaz als Juristen vgl. Wenck, Hist. Ztschr. N. F. 58, p. 51f. 
Finke, p. 2, n. 1, 9f. 

2? Dupuy, Histoire du différend d'entre le pape Boniface VIII. et 
Philippe le Bel (Paris 1655), Preuves p. 77: Quadraginta anni sunt, quod 
nos sumus experti in iure et scimus, quod duae sunt potestates ordinatae a 
Deo, quis ergo debet credere vel potest, quod tanta insipientia sit vel fuerit 
in capite nostro? | 

8 Auch in Bullen und öffentlichen Reden äußert sich meines Erach- 
tens dieser Doktrinarismus; abgesehen von Unam Sanctam vgl. z. B. Au- 
sculta fili, und besonders die Rede Affuit sol bei L. Niemeier, Unter- 
suchungen über die Beziehungen Albrechts I. zu Bonifaz VIII. (Histor 
Studien H. 19, p. 14ff.) Berlin 1900. 

4 Mon. Germ. SS. 30a, 715. Wenck, Hist. Ztschr. N. F. 58, p. 50. 


Zur Beurteilung Bonifaz’ VII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 475 


Wissenschaft als der Alleinherrscher und als der unfehlbare, allen 
überlegene Mensch, als der homo spiritualissimus, der alle und 
alles richtet und von niemandem gerichtet wird, in seiner Brust 
allein die Normen des Rechts findet (c. 1, de constitut. I, 2 
in VI“), kurz, als der Gott auf Erden, als den ihn die kurialisti- 
schen Schmeichler feierten.! 

Denn ein zügelloses Macht- und Kraftgefühl, das schier zur 
Selbstvergötterung führte, scheint mir der Grundzug seines Wesens. 
Wir werden später sehen, welche bedenklichen Folgen das für 
ihn haben sollte. 

Sein Stolz steigerte sich zum unerträglichen Hochmut und 
zur Menschenverachtung, die sich gegen Hoch und Niedrig, Für- 
sten und Kardinäle ohne Unterschied wandte? 

Damit verknüpfte sich eine ebenso bezeichnende Ruhmsucht 


1 Z. B. Aegidius Romanus, de eccl. potestate I, c. 2: Bed qui est per- 
fectus et sanctus et spiritualis secundum statum et potissime secundum 
statum prelationis, ille est elevatus secundum iurisdictionem et secundum 
plenitudinem potentie, ille omnia iudicabit, id est omnibus dominabitur 
et potest a nemine iudicari ... taliter autem summus pontifex cuius status 
est sanctissimus et spiritualissimus, ideo omnis debet eum appellare sanc- 
tissimum patrem et omnis debet se offere ad eius oscula pedum beatorum. 
Que omnia referendo ad statum habent veritatem necessariam, sed referendo 
ad personam habent veritatem secundum decenciam etc. — Ob bei der 
Lehre von der spiritualitas des Papstes, die ja bekanntlich in Unam Sanc- 
tam rezipiert worden ist, die gleichzeitige „spiritualistische" Bewegung ein- 
gewirkt hat? Alle diese neuen religiösen Schwärmer wollen ja homines 
spirituales sein: nach der Kirchenlehre kann das aber nur einer sein, eben 
der Papst. Vgl. auch Finke p.186f. Wenck, p. 50. — Der anonyme Verf. 
eines gleichzeitigen unedierten Traktats De iurisdictione imperii vergleicht 
den Papst sogar mit der neuplatonischen Weltseele, Paris, cod. lat. 4683, 
fol. 8: Qui proposuerant animam mundi ipsam dixerunt esse eminencioris 
nature (?) omni re creata, ut Plato tradit in Thimoth. (= Timaeo). Quod 
quidem si esset verum satis posset congrue adaptari ad summum pon- 
tificem, quia sic anima mundi, a quo est omnis motus et sensus & spiri- 
tualibus operacio vite — aber da Augustin die Lehre von der Weltseele 
verwirft, und melius loco huius anime ponamus deum; — der die Welt 
vermittels der Engel regiert, so muß sich der Papst mit diesem Platze, 
im Rang der Engel, begnügen! — Aegidius macht diese Ermäßigung nicht 
mit l. c. III, c. 9 u. 10. Vgl. meine Publizistik z. Zeit Bonifaz VIII, 
Stuttgart 1903 S. 54. 

? Über seinen ständigen Beinamen bei den Zeitgenossen magnanimus 
vgl. Filippi, Politica e religiosità di Ferreto, Archivio Veneto t. 32 (1886) 
p. 44f. Wenck, p. 55. Finke, p. 19; 21f. 47; 152f. 

32” 


476 Richard Scholz. 


ohne Grenzen!: bei seinen Lebzeiten hat er sich, wie ein antiker 
Cäsar, Statuen setzen lassen in Anagni und im Vatikan, und die 
Städte Bologna und Orvieto veranlaßte er eben dazu.” Um seinen 
Ruhm zu mehren, gründete er Universitäten in Rom, in Avignon, 
in Fermo, vermehrte die päpstliche Bibliothek, den päpstlichen 
Schatz, ließ sich eine prächtige Grabkapelle bauen: alles Einzel- 
züge, die das typische Bild eines italienischen Renaissancefürsten 
geben.? 

Um die gewaltigen Mittel, die sein Hofhalt und seine Politik 
verschlangen, aufzubringen, griff er zu den rücksichtslosesten Mit- 
teln. Geldgier und Simonie wird ihm auch von seinen Verteidi- 
gern in alter und neuer Zeit vorgeworfen, freilich damals schon 
eine ständige Klage gegen die Kurie. Bezeichnend für Bonifaz 
ist aber, daß er sich selbst dessen rühmte“ Schon im Jahre 
1300 hat ihm Dante seinen Platz im Inferno angewiesen unter 
den Simonisten.° Einigkeit herrscht auch unter den Zeitgenossen 
über das unerhörte Erpressungswesen an der Kurie, das nament- 
lich für die Bereicherung der Familie des Papstes dente 

Von alledem berichten keine Quellen sichrer und anschaulı- 
cher als die aragonesischen Berichte.” Aber es ist hier noch eine 
besondere Charaktereigenschaft, die immer wieder auffällig her- 
vortritt: das ist die Roheit und Brutalität des Papstes in Wor- 
ten und Handlungen. Und nicht einmal die Leidenschaft ist es 
immer, die den Papst fortreißt, sondern eine gewisse Bosheit, eine 
Lust an Gewalttat und Menschenquälerei, wie sie seiner Menschen- 
verachtung entspricht. Mit beißendem Spott macht er sich im 
öffentlichen Konsistorium lustig über körperliche Gebrechen ein- 
zelner Anwesenden. Einem Prälaten, der stottert und deshalb 
den Spottnamen Totot führt, gibt er das Bistum Orvieto mit einer 


! Finke, p. 51 u. CLXXXIU. 

3? Über die Bildsäulen vgl. Finke p. 256. — Wenck p. 54 n. 1, 58. 

3 G. Levi, Archivio storico Romano V, 426. — Die genannten Stif- 
tungen sind fast das einzige, was Bonifaz’ Verteidiger im Prozeß als Zeichen 
seiner Frömmigkeit anzuführen wissen: Finke, p. 248f.; und Beilage 
No. 1, S. 509. 

4 Finke p. CLXXXIII u. 293f. Aug. Triumphus in seiner Verteidi- 
gungsschrift ebend. p. LXXIIIf. u. 260; vgl. 250. 

6 Dante, Inferno 19, v. 53 f. 

€ Finke, p. 23, 294f. u. XXX; IL, LVI. 

1 Z. B. Finke, p. XXVIII, XXX, XXXVIII etc. 


Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 477 


rohen Anspielung auf sein Gebrechen.! Kurze Zeit darauf geht 
es ganz ähnlich einem Patriarchen, dessen Gesicht dem Papst nicht 
gefällt; er sagt ihm das offen, ja, er zwingt ihn, seine Würde 
niederzulegen — um sie ihm dann für eine entsprechende Summe 
zurückzugeben.” Das Würdelose seines Auftretens scheint ihm 
nie zum Bewußtsein zu kommen. 

Namentlich wenn er gereizt war, konnte er seine Zunge nicht 
im Zaume halten. Seine Rachsucht kannte keine Regeln der 
Klugheit und Vernunft. Gegen politische Freunde, wie gegen 
Feinde ließ er seiner Wut die Zügel schießen, und zwar in gerade- 
zu plebejischer Weise. Eben der rohe Schimpfton ist es, der in 
den Berichten sofort unangenehm auffällt. Lieblingsworte des 
Papstes sind ribalde, vilissime ribalde: so tituliert er nicht nur 
Pfründenjäger, niedere Kleriker usw., über die er sich geärgert 
hat, sondern die vornehmsten Personen seiner Umgebung. Auch 
sein getreuer Schützling Karl II. von Neapel muß sich das 
Schimpfwort gefallen lassen, ebenso der französische Gesandte 
Peredo*; König Philipp wird öffentlich ein Straßenbube genannt’; 
maledicte, gyrovage etc. sind alltägliche Liebkosungen P In dem 
Tagebuch des aragonesischen Pfarrers findet man die Belege. 
Sogar zu Tätlichkeiten kam es; ein Bittsteller wurde eigenhändig 
vom heiligen Vater durchgeprügelt.’ 

Ähnliche Stimmungsbilder, wie wir sie hier aus den arago- 
nesischen Quellen kennen lernen, besaß man freilich schon längst 
in der großen Anklageschrift Nogarets vom Jahre 1304° Aber 
mit dieser trüben Quelle war nicht viel anzufangen, so lange die 
Kontrolle fehlte. Jetzt liegt das in vielen Punkten doch anders. 
Wenn wir durch Nogaret hören, wie der Papst mit Schimpf- 
worten gegen die Franzosen losführt (Pera Sansone con tutti li 


1 p. XXXVIII, Tagebuch v. 29. Januar 1302: Audivimus de te bonum 
testimonium, licet malum habeas nomen. Et vocabatur totot. — Vgl. 
Dupuy p. 63 gegen den einäugigen P. Flote: semividens corpore menteque 
totaliter excecatus; ebenso ib. p. 77. 

? ebend. III nonas Jan.: Et cum venit, papa vituperavit eum dicendo 
eidem quod non haberet faciem patriarche. Et fecit eum renunciare. 

® Finke, XLI, XLV; p. 292. 

t Bei Höfler in Abh. der bair. Akad. 3. Kl. Bd. 2, Abt. 3, S. 72. 

° Dupuy p. 78: sicut garcionem. e Finke XLVII, 292 n. 3. 

1 Finke XXXVIII: unus qui fecit contrarium, fuit egregie verberatus. 

e Dupuy p. 324—346. 


478 Richard Scholz. 


soi!)!, wie er sie Ketzer oder Hunde nennt, lieber ein Vieh sein 
will, als ein Franzose?: so hat man jetzt eine unanfechtbare 
Parallele in seinen Äußerungen über die Katalanen°; und wenn 
er die Kardinäle bei Einreden wütend beschimpft, dem Kardinal 
Johannes Monachi zuruft: Picharde, Picharde, tu habes caput 
Pichardicum, sed per Deum, ego piccabo te‘, so kennen wir diese 
halb possenhaften Injurien und Foppereien auch aus den Ge- 
sandtenberichten. 

Soviel ist jedenfalls sicher: trotz aller Würdelosigkeit, Possen- 
reißerei und Roheit beherrschte der Papst seine Umgebung voll- 
kommen. Kardinäle und Fürsten, alle, die mit ihm zu tun hatten, 
zitterten vor seinen schrecklichen Wutausbrüchen, und von Jahr 
zu Jahr wuchs an der Kurie die stille Erbitterung. Es gab keinen 
im Kardinalskolleg, der nicht vom Papste gekränkt worden wäre. 
Versuche, das Joch abzuschütteln und sich mit Bonifaz’ Feinden 
zu verbinden, sind von den Kardinälen vom Anfang seiner Re- 
gierung an gemacht worden; schon 1295 hören wir daeon ? 
Aber sie blieben ergebnislos, so lange die weltlichen Mächte kein 
Interesse am Sturze des Papstes hatten. 

Mehr als einmal haben einzelne Kardinäle sich den Gesandten 
gegenüber Luft gemacht und ihre gesamte Hoffnung auf eine 
Änderung, eine Katastrophe ausgesprochen.® „Allgemein wünscht 
man ihm den Tod“, schreibt schon im September 1301 Gerau 
de Albalato an seinen König, „und alle sind voll Schmerz und 
Scham über die Teufeleien (dyabolia), die er sagt und tut und 
die ich euch nicht zu schreiben wage.“? 


! Dupuy p. 330, Artikel 6. 

? Dupuy p. 335; Augustinus Triumphus bei Finke p. LXX. u. 254 

3 Finke p. XXXVI. 

1 Dupuy p. 339; vgl. 337f. u. Finke p. XXXVIII; IL. 

5 Vgl. Wenck p. 45; 21f. 

e Finke p. XXVII; XXXIVf. LIII selbst Matteo Rosso, der treueste 
Anhänger Bonifaz’! 

1 Finke p. XXXIV f.: Breviter, domine, omnes desiderant mortem 
suum et dolent de dyaboliis quas facit et dicit et verecundantur, quos vobis 
scribere non suffticerem nec auderem. — Die Kontroverse zwischen Holtz- 
mann Mitt. d. Inst. f. öst. Gesch. 26, 488 u. 27, 195 ... und Wenck, 
eb. 27, 185 ff. ist mir unverständlich; ein Zweifel an der Richtigkeit der 
Interpretation Wencks, Hist. Ztschr. N. F. 58, p. 59 u. Finkes, p. 245 
kann meines Erachtens nicht aufkommen. — Vgl. auch A. Hauck in 
Gött. Gel. Anz. 1903. 


Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 479 


Daß unter diesen dyabolia noch andere Dinge als Wut- und 
Roheitsausbrüche verstanden werden können, wird sich uns später 
ergeben. 

Die Hoffnungen auf den nahen Tod des Papstes fanden ihre 
Nahrung in seinen schweren körperlichen Leiden: seit Jahren litt 
er an Gallenstein und war bisweilen tagelang unfähig zu gehen 
und an den Sitzungen des Konsistoriums teilzunehmen.! Nicht 
immer, aber bisweilen mögen diese körperlichen Schmerzen mit 
Schuld gehabt haben an den Ausbrüchen krankhafter Erregung. 
Jene Hoffnungen auf ein baldiges Ende des kranken Papstes ver- 
wirklichten sich indessen nicht; fast enttäuscht schreibt der Pfarrer 
Martini am 13. März 1302: „Der Papst ist so gesund und munter 
wie ein Jüngling und sagt, er würde noch leben, wenn seine 
Feinde längst elend umgekommen (subfocati) wären.“? 

Diese Besserung verdankte Bonifaz einem neuen Leibarzt, 
der Anfang 1301 zu ihm gekommen war und bald in ein merk- 
würdiges persönliches Verhältnis zu ihm trat. 

Dieser Arzt war der Katalane Arnald von Villanova, eine 
höchst merkwürdige Persönlichkeit, die wir auch erst durch die 
Publikation Finkes genauer kennen gelernt haben.” In mancher 
Hinsicht ähnelt Arnald seinem bekannteren Landsmann Ramon Lull, 
jenem marktschreierischen Philosophen und Pseudoreformator der 
Wissenschaft? Wie dieser ist er von einem unruhigen Reformeifer 
und Umgestaltungstriebe erfüllt. Nirgends hält es ihn lange, bald 
ist er in Frankreich, bald in Spanien, bald in Italien. Die Medizin 
ist sein Berufsfach, und darin ist er eine anerkannte Autorität ge- 
wesen, in manchen Fragen sogar bis in das 18. Jahrhundert. Aber 
auch für Theologie und Philosophie interessiert er sich so, daß 
er als Prophet und kirchenpolitischer Agitator auftritt. Durch 
seine Weltanschauung geht ein moderner Zug, wie wir ihn gleich- 
zeitig etwa auch bei Roger Bacon oder Peter Dubois, dem merk- 
würdigen Advokaten Philipps des Schönen, finden’: sie alle sind 

1 Finke p. 200f. u. XXVII. ? ebend. p. XLVII. 

3 Finke hat im Anhange seines Buches p. CXV—CCXII die escha- 
tologischen und kirchenpolitischen Traktate Arnalds nach dem Cod. Vat. 
3824 herausgegeben. Vgl. dazu p. 191—227. 

4 Vgl. über ihn Renan in Hist. litt. de la France 29, 12f.; auch H. 


Reuter, Geschichte der Aufklärung im Mittelalter Bd. 2, p. 94tf. 179f. 
6 über ihn i. a. meine Publizistik z. Zt. Bonifaz’ VIII, p. 375 ff. bes. 


438 ff. 


480 Richard Scholz. 


vor allem Praktiker und Empiriker. Arnald mag in der Medizin 
‚nichts mehr wissen von den scholastischeu Tüfteleien und ab- 
strakten ‘Spekulationen der Theoretiker, die keine Ahnung von 
der Praxis haben. Er dringt auf die Beobachtung der Natur, 
auf kritische Sammlung der Erfahrungen.! 

Aber mit diesem aufgeklärten Standpunkt verträgt sich beı 
ihm doch recht wohl ein mystisch-schwärmerischer Hang und ein 
toller Aberglaube an Dämonen, an Alchimie und Astrologie. Er 
ist in seinen letzten Jahren vornehmlich aufgetreten als religiöser 
Agitator, als Apostel des nahen Weltendes, als Prophet der nahen 
Ankunft des Antichrists, die er ganz genau berechnen zu können 
glaubt.? 

In all diesen Verkündigern von Reformideen, wie sie am 
Ende des 13. Jahrhunderts auftauchen, steckt etwas Marktschreie- 
risches. Alle tragen dasselbe Doppelgesicht: halb Schwärmer, halb 
flache Aufklärer und Weltverbesserer. Der lose Synkretismus 
einer überlegenen, aufgeklärten aus denı Altertum und dem ara- 
bisch-griechischen Orient übernommenen Weltauffassung mit der 
noch nicht beseitigten bisherigen kirchlichen, abendländischen 
Tradition spiegelt sich in ihnen wieder. Es sind Naturen der 
Übergangsepoche von der alten mittelalterlichen zu der freieren 
Weltanschauung der Renaissance. 

Unter solchen teilweise widerspruchsvollen Einflüssen hat nun 
auch offenbar Bonifaz VIII. gestanden und ihnen, wie es scheint, 
seinen Tribut gezollt. Nach den neueren Forschungen scheint 
seine ganze Bildung und Weltauffassung viel mehr davon beein- 
flußt gewesen zu sein, als man früher ahute Die Einwirkung 
des abenteuerlichen Reformators Arnald können wir noch etwas 
verfolgen. 

Arnald hatte Bonifaz VIII. das Leben gerettet, und der Papst 
rechnete ihm das hoch an.” Den Kardinälen, denen er seinen 
Arzt rühmte, erzählte er auch von der eigentümlichen Heilmethode 
Arnalds. Bonifaz mußte ein ‘bracale’ tragen, d. h. einen Lenden- 
schurz oder eine Bandage zum Zusammenpressen der Nieren, wo- 
durch die Schmerzen gelindert werden sollten. Aber als besonderes 


ı Finke, p. 196ff. 

? Finke p. 209ff. Hiergegen polemisierte u. a. der bekannte Domini- 
kaner Johann von Paris: meine Publizistik p. 280f. 

® Finke, p. XXX u. XXXVI. 


Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 481 


Heilmittel trug der Papst auch noch ein sogenanntes sigillum 
aureum, d. h. ein Amulett, ein Zaubermittel, das unter dem an- 
geblichen Einfluß der Gestirne zubereitet wurde, für jeden Monat 
ein besonderes. Arnald selbst hat uns das Rezept ausführlich in 
einer Schrift berichtet.! 

Das Bezeichnende ist aber, daß der Papst fest an die Zauber- 
kraft seines Talismans glaubte und ohne alle Scheu davon sprach. 
Die Kardinäle waren nach Geraus von Albalato Bericht ganz ent- 
setzt darüber und verwünschten den Einfluß Arnalds auf den 
Papst” Denn wenn auch der astrologische Aberglaube niemals 
mehr geblüht hatte, als seit der Einwirkung der arabischen Wissen- 
schaft im 13. Jahrhundert, und auch kirchliche Kreise davon nicht 
frei waren, so galten doch der Kirche alle diese überirdischen 
dämonischen Kräfte als böse Mächte, denen man sich nicht hin- 
geben durfte. Es gehörte also die ganze Keckheit oder Frivoli- 
tät Bonifaz’ dazu, sich Öffentlich eines solchen Zaubermittels zu 
rühmen.’ 

Aber es scheint, daß der Papst überhaupt Neigung zur 
Nigromantik, zur Astrologie und Alchimie besaß und durch den 
Verkehr mit Arnald darin bestärkt wurde. Nach einer späteren 
Aussage des Kardinals Peter Colonna hatte der Papst noch drei 
andere Nigromanten in seinem Dienste. Sicher bezeugt ist, daß 
er lebhaft teilnahm an den chemischen und alchimistischen Ex- 
perimenten Arnalds, daß er an die mögliche Entdeckung des 
Steins der Weisen glaubte und selbst um Rezepte bat, also wohl 
auch selbst alchimistische Experimente machte.’ 


1 Finke p. 205f. 

* Finke p. XXX: De quo dicti cardinales valde mirati fuerunt, tum de 
magistro, qui se talibus immiscebat, et de papa, quomodo poterat talia 
publicare vel etiam sustinere. Et dixerunt isti cardinales: Magister Arnal- 
dus utinam ad curiam non venisset. 

3 Bemerkenswert ist der vermittelnde Standpunkt Dubois’: vgl. meine 
Publizistik p. 439. 

t Bei Höfler, Abh. der Münchener Akad. Kl. III, Bd. 2, Abt. 3, p. 63. 
Der Kardinal nennt drei Namen M. Bonifacius de Vicentia, frater Georgius 
de Similco u. Simon von Rieti. Dieselben kommen auch in Nogarets An- 
klageschrift vor, p. 331f. Art. 9 mit ausführlicherer Charakteristik. 

6 Finke 208f, 259. — Eine Hs. in Rovigo, 59 (7, 17) nach Mazzatinti, 
Inventario dei mss. 8, 9 enthält: Papa Bonifazio, Ad reducendum mercurium 
ad ipsius propriam materiam. Vgl. auch Wenck, Hist. Ztschr. N. F. 54, 
p. 44, n. 1. — Man darf hier wohl auch an den „Tractatus de proprietatibus 


482 Richard Scholz. 


Dieser Arnald aber war auch erfüllt von den schwärmeri- 
schen Zukunftshoffnungen der Joachimiten und Spiritualen. Es 
ist sehr fraglich, ob er damit auf Bonifaz tieferen Eindruck ge- 
macht hat; aber es ist gewiß, daß der Papst ein als ketzerisch 
bereits von ihm verdammtes Buch Arnalds halb wieder aner- 
kannte, indem er seinen Verfasser vom Vorwurfe der Ketzerei 
freisprach.! 

Als Glaubenseifrer zeigt sich also Bonifaz hierbei nicht: und 
niemand wird das bei einer Natur, wie der seinigen, erwarten. 
Alchimistische, naturwissenschaftliche Experimente und Spielereien 
mochten ihn reizen, ebenso wie ihn das Verstandesspiel der Dia- 
lektik reizte; wo sein scharfer, nüchterner, juristischer Verstand 
sich geltend machen konnte, war er am Platze. Echte Frömmig- 
keit oder auch nur religiösen Glaubenseifer wird man bei dem 
überlegenen, spöttischen Dialektiker und dem rohen Gewalt- 
menschen nicht suchen. Es gibt vielleicht weniges, was für 
Bonifaz’ Stellung zu religiösen Dingen so bezeichnend wäre, 
als das leise, ironische Lächeln, mit dem er einst als Kardinal 
die begeisterte Erzählung eines Amtsbruders von den Visionen 
Coelestins V. beantwortet hatte.” 

Man wird keinen Zug nennen können, der sicher für ein 
gläubiges Gemüt zeugte. Keiner seiner alten und neuen Ver- 
teidiger hat das vermocht.” Daß er eifrig für die Mission sorgte, 
daß er von seinem berühmten Freunde Aegidius Colonna einen 
Katechismus für die Tataren schreiben ließ*, war eine Sache der 
Kirchenpolitik, nicht der Beweis seines Glaubenseifers; die Ein- 


rerum“ erinnern, den Aegidius Romanus „multipliciter et frequenter a venera- 
bili patre et domino meo singulari domino Bonifacio S. Nicolai in carcere 
tulliano dyacono card.“ aufgefordert und unterstützt verfaßte, eine jener all- 
bekannten und beliebten naturwissenschaftlichen Enzyklopädien, in der alle 
bekannten Naturdinge beschrieben und mit moralisierenden Erläuterungen 
ihrer Eigenschaften versehen werden (daher auch liber de moralitatibus 
gen.): Hs. saec. 18. ex. Rom Bibl. Angel. fondo ant. (Q. 5. 26) 750, Fol. 
1-121. Der Traktat hat 7 Teile: de operibus celorum, de celis singulis, 
de auibus, de piscibus, de animalibus, de arboribus seu planctis, de lapidi- 
bus pretiosis et etiam aliis mineralibus 

! Finke p. 212f. ? Vgl. Finke p. 35. 

® Nichtssagende Versuche bei Tosti, Storia di Bonifazio VIII. (Monte 
Cassino 1846) II, 198 u. 310. Dazu Finke p. 295. 

* Hist. litt. de la France XXX, 434 u. 550, Hs. Rom Bibl. Angelica 
1296 (T. 2, 22). 


Zur Beurteilung Bonifaz' VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 483 


richtung neuer kirchlicher Feste!, und vor allem die Stiftung des 
Jubelablasses® gehört in dasselbe Gebiet: er diente, wie man 
schon damals gesagt hat, nur dazu, das geschwundene Ansehen 
des römischen Stuhls in moralischer und in finanzieller Hinsicht 
zu kräftigen.’ 

Und ebenso scheint mir, soweit ich sehe, das Verhältnis des 
Papstes zu den sektiererischen Richtungen der Zeit, seine Hand- 
habung der Inquisition, lediglich bestimmt von politischen Gesichts- 
punkten, wenn nicht von persönlicher Rachsucht. Gegen Frati- 
cellen und Anhänger Coelestins V. ging er schonungslos vor, 
weil sie seine persönlichen Gegner waren: als Ketzer behandelte 
er aber auch rein politische Feinde, wie die Colonna und 
Friedrich von Sizilien; für sie gab es keine Absolution, auch 
nicht im Jubeljahre® Und doch ist derselbe Papst bisweilen, 
wenn es sich um rein religiöse Dinge handelt, dem Übereifer 
der Inquisition in besonnener Weise entgegen getreten.® 


1 Feste der 12 Apostel, der Evangelisten und der 4 Kirchenlehrer, 
Gregor d. Gr., Ambrosius, Augustin und Hieronymus, Raynaldi, Ana, eccl. 
1295, § 55; Tosti I, 153. 

2 Über die Stiftung des Jubeljahres vgl. die bisher übersehene Ur- 
kunde in der Beilage 2; meine Publizistik p. 8; F. X. Kraus, das Anno 
Santo (Essays Bd. 2) 1900, S. 261 ff. — Der religiöse Anstoß zur Stiftung 
des Jubeljahrs ging bekanntlich von der Masse des Volkes aus, nicht von 
der Kurie: vgl. Jacob Stefaneschi, Bibl. Max. Patr. 25, 936f., c. 2 u. 3. 

3 So urteilte schon Nogaret, Dupuy p. 336, Art. 15: illius suae indul- 
gentiae, quam fecit ad solidandum statum suum omnino de iure vacillantem 
et ad vana lucra sectanda. 

* Tosti II, 44; I, 284 ff. Verse Jacopones da Todi; wie treffend ist doch 
die Charakteristik p. 286, v. 20, 287, v. 2. Beachtenswert scheint mir auch 
p. 287 die Schilderung des Treibens der Nepoten im Jubeljabre beim Ver- 
gleiche fuit der Aussage Peter Colonnas, bei Höfler, 1. c. p. 63. — Über die 
strenge Bestrafung des (Fraticellen) Pungilupus: Drumann, Geschichte 
Bonifaz’ VIII., IL, 257 u. Muratori, Antiquitates V, 141—148. — Daß Bonifaz 
die älteren Ketzergesetze erneuerte, ist bekannt: vgl. Potthast 24378 (Ray- 
nald 1296, 34) u. Liber Sextus l. V. tit. II, de haereticis. 

5 Tosti U, p. 283. 

© vgl. Registres de Boniface VIII ed. Digard (École d'Athènes et de 
Rome) Nr. 2740, Sp. 216: Er schützt einen Bürger von Orvieto davor, zwei- 
mal von der Inquisition verurteilt zu werden. Ein solches Eingreifen 
mochte fanatischen Ketzerrichtern genügen, Bonifaz Begünstigung der Ketzer 
vorzuwerfen, wie bei Dupuy 332, 546. 


484 Richard Scholz. 


Wir haben versucht, eine Charakteristik des Papstes auf 
Grund der aragonesischen Berichte zu geben. 

Aber eben diese Berichte setzen uns in Stand, eine Reihe 
anderer Schriften jetzt wieder als Quellen heranzuziehen, deren 
historische Verwertbarkeit vielen bisher überhaupt unmöglich 
schien, da jeder Maßstab fehlte, Betrug und Wahrheit zu scheiden. 
Einen solchen Maßstab haben wir aber jetzt in den Gesandten- 
berichten; es wird also nicht mehr angängig sein, auf dem rein 
ablehnenden Standpunkt zu beharren.! 

Es handelt sich um die Anklageschriften der Gegner des 
Papstes, die Akten und Protokolle, die während des Häresie- 
prozesses gegen den toten Papst an der Kurie in Avignon zutage 
gefördert wurden.” Die Kritik dieser Akten ist durch die Arbeiten 
Finkes und Wencks in ein neues Stadium getreten; es gilt dazu 
Stellung zu nehmen. In Betracht kommen: 

1. Die glänzende Anklagerede, die Wilhelm Nogaret am 
12. März 1303 in Paris hielt. In ihr werden zuerst die nun 
immer wiederkehrenden Anklagen auf illegitime Wahl, Häresie, 
Simonie und Idolatrie formuliert, die Nogaret später ın seinen 
s. g. Apologien verwertet bat? 

2. Die groBe von Nogarets Genossen, dem Ritter Wilhelm 
Plasian am 14. Juni 1303 vorgetragene Schrift, die zuerst in 29 
festen Punkten die gesamte Tätigkeit Bonifaz’ VIII. als Papst und 
als Privatmann, Politik, religiöses und moralisches Verhalten an- 
greift.* Diese Anklageschrift ist die eigentliche Grundlage für 
alle späteren, namentlich: 

3. für eine Schrift vom Jahre 1310, die zu jedem der 29 
(28) Punkte eine historische Begründung aus Bonifaz’ Leben gibt, 
mit allem möglichen Detail, Orts- und Zeitangaben, Nennung von 


e 


1 Wie ihn z.B. Holtzmann, in Mitt. d Oest. Inst. 26 p. 488 ff. u. 
27 p. 185 ff. noch glaubt einnehmen zu dürfen. 

2? Gedruckt ist das Material fast vollständig z. Z. Ludwigs XIV. durch 
den königl. Archivar Pierre Dupuy (Puteanus) in der Histoire du differend 
d'entre le pape Boniface VIII et Philippe le Bel, Paris 1655. — Anderes 
veröffentlichten: C. Höfler, Rückblick auf Papst Bonifaz VII. (Abhand- 
lungen der Bayer. Akad. Kl. III, B. 2, Abt. 8 (1841), S. 45—84; und R. Holtz- 
mann, Wilhelm von Nogaret. Freiburg i. B. 1898, aus dem Pariser Archiv. 
Kleine Nachträge auch bei Finke p. 240 ff. — vgl. i. a. über den Prozeß: 
Holtzmann l. c. S. 176 ff. Finke p. 227 ff. 

3 Dupuy, p. 56—58. * Dupuy, p. 102—106. Holtzmann, p. 56 ff. 


Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 485 


Personen usw.! An sie wird sich die Kritik vor allem anzu- 
schließen haben. 

Bei weitem wichtiger aber als diese Anklageschriften sind: 

4. die Prozeßprotokolle, also die von den päpstlichen Notaren 
in der Verhandlung aufgenommenen Verhöre der vereidigten 
Zeugen. Es sind drei solche Protokolle vorhanden: die Ver- 
nehmung von 14 Zeugen in Groseau bei Avignon, im August 
und September 1310?; ein Verhör, das eine von Klemens V. be- 
sonders ernannte Kommission in Rom im April und Mai 1311 
vornahm 2: und endlich ein Verhör, das gleichzeitig, vom 14. bis 
24. April in Avignon stattfand, und zwar die Vernehmung sämt- 
licher noch lebender Kardinäle der Regierungszeit Bonifaz’ VII, 
einiger neu von Klemens V. ernannter Kardinäle und mehrerer 
hoher französischer Staatswürdenträger.‘ 

Die Originale der Prozeßakten liegen zum großen Teil noch 
vollständig im Nationalarchiv in Paris. Nur einige wenige Stücke 
befinden sich auch im Vatikanischen Archiv; von ihnen hat in- 
dessen, wie ich vor kurzem durch eigene Nachforschung gefunden 
habe, keines selbständigen Quellenwert.° 

Mit Recht hat neuerdings die Kritik eingesetzt bei der Unter- 
suchung der Zeugenprotokolle.® Es ist keine Frage, daß hier 
das wertvollste und verhältnismäßig am besten beglaubigte Mate- 
rial vorliegt. Denn für jeden, der diese Akten wirklich durch- 
studiert hat, wird es einfach unmöglich, alles in Bausch und Bogen 
zu verwerfen, den ganzen Prozeß für einen kolossalen Betrug, 
die Aussagen für Erfindungen bestochener Parteigänger Nogarets 
und der Colonna zu erklären. 

Was nun den historischen Wert der drei Verhöre betrifft, 
so hat m. E. Wenck, gegenüber Finke’, mit Recht auf die große 


1! Dupuy, p. 324—346: Notabilia quaedam et rationes iuris et arti- 
culi in facto Bonifacii oder Articuli propositi. 

? Dupuy 543—575, leider unvollständig. s Dupuy, p. 527—543. 

* Hrsg. von Höfler l. c. S. 47—83. 

5 Das Nähere s. in der Beilage 1. Im Pariser Archiv befinden sich die 
Akten im Trésor des chartes 1. Layettes Boniface VIII, 1—13, J. 478—493, 
dazu kommen noch die Hss. der Nationalbibliothek Nr. 10919 (ancien 
reg. 29 = Reg. C bei Dupuy), fol. 178—206 u. Nr. 5956. — Vgl. Finke, 
p. 228 n. 1. 

e€ Finke, p. 233 ff. Wenck p. 5f. 1 Wenck, p. 5—13. 


486 Richard Scholz. 


Wichtigkeit der Zeugenaussagen von Groseau hingewiesen und 
sie in die erste Linie gestellt. 

Finke, und vor ihm schon Hefele!, hatten versucht, was ja, 
nahe liegt, vielmehr den Aussagen der Kardinäle die eigentlich 
entscheidende Rolle zuzusprechen, aber wie Wenck? m. E. ein- 
wandsfrei nachgewiesen hat, mit Unrecht. Gerade dieses Verhör 
war wirklich nicht viel mehr als eine leere Form. Denn sein 
Zweck war nicht, die Schuld Bonifaz’ VIII. zu erweisen, sondern 
das bonum zelus Philipps des Schönen bei seinem Vorgehen 
gegen den Papst. Es handelte sich um ein politisches Geschäft 
zwischen Philipp und Clemens V.: der König verspricht in die 
Niederschlagung des Ketzerprozesses zu willigen, wenn der Papst 
ihm dafür eine ausdrückliche Ehrenerklärung durch die Kardinäle 
ausstellen läßt. | 

Dadurch wurden aber die Kardinäle in ihren Aussagen nach 
beiden Seiten hin gebunden, sie durften das Andenken Bonifaz’ V HII. 
nicht zu schwer belasten, seine Ketzerei unter keinen Umständen 
als erwiesen hinstellen, um nicht die Niederschlagung des Pro- 
zesses zu vereiteln; und sie mußten doch andererseits eben 
den rechten Glaubenseifer des Königs erweisen gerade durch den 
Beweis des malum zelus des Papstes. 

Wegen dieser schwierigen Lage sind, abweichend vom son- 
stigen Gebrauch, die Aussagen der Kardinäle einzeln schriftlich 
eingereicht worden. Sie beschränken sich darauf, alle Beschuldi- 
gungen als glaubhafte Gerüchte zu bezeichnen, die ihnen von 
dritter Hand gekommen seien. Einer freilich (Jakob Colonna) 
erbietet sich, privatim und mündlich Clemens V. noch weitere 
Aufschlüsse zu geben.’ 

Trotz dieser Einschränkungen bietet doch auch dieses Verhör 
dieselben genauen, individuellen Angaben und Erzählungen über 
allerhand Ketzereien Bonifaz’, die den beiden anderen Protokollen 
ihren eigentümlichen Wert verleihen. 

Nur von den beiden Verhören in Groseau und Rom soll im 
folgenden noch die Rede sein. 


1 Finke, p. 236; 243f. Hefele-Knöpfler, Konziliengeschichte, 
Bd. VIS, p. 440—63. 

2? Wenck, p. 13—25, auch Holtzmann, Mitt. d. Oest. Inst. 26, 488f. 
schließt sich ihm an. 

3 Höfler, l. c. p. 82. 


Zur Beurteilung Bonifaz’ VII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 487 


Finke und nach ihm vor allem Wenck haben die Unter- 
suchung dieser beiden Dokumente wesentlich gefördert. Freilich 
ist es m. E. auch Wenck noch nicht gelungen, sie zum Range 
einer historisch einwandfreien Quelle zu erheben. Die Glaub- 
würdigkeit des Details der überlieferten Äußerungen Bonifaz’ VIII. 
scheint mir überschätzt und dadurch doch schließlich ein über- 
triebenes, einseitig gefärbtes Bild des Papstes gewonnen zu sein. 

Einige Einschränkungen möchte ich näher zu begründen ver- 
suchen. Zunächst scheint mir namentlich das Zeugenpersonal 
noch nicht scharf genug ins Auge gefaßt zu sein.! 

Was die Frage einer planmäßigen Bestechung und Herbei- 
schleppung der Zeugen durch die Gegner Bonifaz VIII. betrifft, 
so kann man freilich Wenck? zugeben, daß die Gründe, die die 
meisten Zeugen für ihre Anwesenheit angeben, nichts Verdächtiges 
haben. Sie können wirklich alle aus privaten, zufälligen An- 
lässen die Kurie, diese große internationale Börse der damaligen 
Zeit, besucht haben. Aber ob es bei allen wahrscheinlich ist? 
Auch geben nicht alle einen genau detaillierten Grund an, fast 
alle aber sind doch durch Vermittlung besonderer Agenten der 
Kläger zum Erscheinen bewogen worden.’ Es fragt sich nur in 
welcher Form! Die Anwesenheit der vier Lucchesen z. B., die einst 
sämtlich an einer Gesandtschaft an Bonifaz VIII. beteiligt ge- 
wesen waren, ist mir doch recht auffällig, wenn sie auf rein zu- 
fälligem Treffen beruhen sollte.* 

Weiter aber lernen wir in dem Abte Ruotgerius de Simone 
doch eine sehr verdächtige Persönlichkeit kennen, die im Verein 
mit dem Prior von St. Aegidius, Vitalis von St. Gemino (und 
vielleicht dem Priester Nikolaus aus Opido) nach einem von 
Finke mitgeteiltem Dokument wie eine Art Werbeoffizier auftritt 
und das Geschäft der Herbeischaffung von Zeugen im großen 
betreibt. Eine Liste von 65 Mann hätte er bereits fertiggestellt. 


1 Hierüber vor allem Finke, p. 238 ff. 3? Wenck, p. 6—10. 

3 Die Gründe ihrer Anwesenheit bei Finke, p. 239, n. 2. Genaueres 
wissen anzugeben nur Zeuge 3, 5, 10, 11 u. 14; von ihnen erscheinen mir 
8, 10 u. 11 aus gleich zu erörternden Gründen nicht völlig unverdächtig. 

* Die Anwesenheit der beiden Sizilianer erscheint mir nicht so auf- 
fällig, wie Finke p. 240, wegen der Anwesenheit König Roberts von Sizilien 
in Avignon. 

5 Finke, p. 240, n. 1. 


488 Richard Scholz 


Und ist es nieht auffällig, daß gerade er, allein von allen 14 Zeugen, 
zweimal auf seine Aussage vereidigt wird?! 

Es ist m. E. so gut wie ausgeschlossen, daß die Zeugen, die 
in Groseau und in Rom über denselben Vorfall aussagten, zu- 
fällig dort waren und aus eigenem Antrieb aussagten; sie waren 
von Agenten, vielleicht gegen Vergütung der Reisekosten, herbei- 
geführt worden. ? 

Dabei braucht noch kein eigentlicher Betrug, keine wirkliche 
Bestechung der Aussagen stattgefunden zu haben; es galt einfach 
wertvollen Augenzeugen die Aussage überhaupt zu ermöglichen.’ 
Mit Recht hebt ferner Wenck hervor, daß auch die außerordent- 
liche Lage, die öffentliche Klage gegen einen Papst, wohl auch 
bei weniger ängstlichen Geniütern eine besondere Werbung und 
Aufforderung nötig machte.* Daß es unter Umständen nicht ganz 
ungefährlich war, als Zeuge zu erscheinen, lehrte das Attentat 
auf Reinald von Supino.° 

Also ohne alle Gewaltsamkeit ging es sicher nicht ab. 

Wenn Wenck dann ferner die Glaubwürdigkeit der Zeugen- 
aussagen zu erhöhen sucht durch eine Berechnung der Zahl aller 
nachweisbaren ÜOhreuzeugen des betreffenden Vorfalles, deren 
Namen wir ja zum Teil aus den Protokollen erfahren, so will 
mich das nicht überzeugen. Wenn in Groseau vier Zeugen, in 
Rom aber dieselben vier und noch drei neue dasselbe Faktum 
berichten, so sind das quellenkritisch doch eben nur sieben Zeug- 
nisse, nicht elf, wie Wenck will; und wenn man dann erfährt. 
daB bei dem betreffenden Ereignis noch weitere 23 Personen zu- 
gegen gewesen sind, so steigt m. E. dadurch der Wert jener 
sieben Zeugnisse nicht im mindesten. Denn man fragt sich, 
warum sind denn von dieser großen Menge nur so wenige auf- 
zutreiben gewesen; und warum mußten gerade ausgerechnet jene 
vier ersten Zeugen, die schon einmal verwendet worden waren, 
noch einmal auftreten, noch dazu in Rom, in der Nähe der Heimat 


— 


! Dupuy, p. 564. Ein Grund ist nicht angegeben. 

? Darauf deutet auch wohl die besondere Betonung des Zeugen 13, 
daß er auf eigene Kosten gekommen sei, hin, Dupuy, p. 573, vgl. bes. 
auch Beil. 1, S. 510f. 

> Insoweit stimme ich Wenck, p. 8 zu. 

t Wenck, p. 7. ° Dupuy, p. 288 f. 

6 Wenck, p. 8, 9, 10. 


Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 489 


der meisten der 23 Zeugen?! Und wie kommt es, daß die drei 
neuen Zeugen enge Beziehungen zu den vier früheren hatten, 
wie wir gleich sehen werden? Und ferner: warum erschienen von 
den 16 lucchesischen Gesandten, die wir kennen lernen, in Groseau 
nur vier, in Rom aber, bei der neuen Vorladung überhaupt nie- 
mand mehr? Warum wurde diese ganze Sache überhaupt in Rom 
nicht mehr erwähnt? 

Eben gerade, weil wir aus den Protokollen eine solche Meng» 
von Öhrenzeugen mit Namen kennen lernen, fällt die verhältnis- 
mäßig geringe Zahl der Zeugen, die sich wirklich meldeten, auf: 
14 in Groseau, dazu noch 13 in Rom, 27 Mann im ganzen, das 
ist alles 7 Und doch hatte der Abt Ruotger noch 65 in petto: 
warum verzichtete man auf sie, und ließ dagegen die Zeugen von 
Groseau zweimal vernehmen? 

Eine gewisse Erklärung bieten die eigenartigen persönlichen 
Beziehungen, die zwischen den einzelnen Zeugen bestehen. Dar- 
auf ist m. E. noch nicht genügend geachtet worden. 

Auffallen müssen zunächst die Beziehungen, die alle Zeugen 
derselben Gruppe (d. h. derjenigen, die über ein und dasselbe 
Faktum allein oder vornehmlich aussagen) verbinden.? Sie stellen 
eine direkte Verbindung her zwischen dem Verhör von Groseau 
und dem von Rom. Von den 14 Zeugen von Groseau treten 
neun in Rom wieder auf, die über einen Vorfall in Neapel 
vornehmlich unterrichtet sind, jetzt in Verbindung mit drei neuen 


! Gestorben können in der Zeit von 10—16 Jahren, um die es sich 
hier handelt, nicht so viele sein. Manche Zeugen sind noch gar nicht sehr 
alt: Z. 1: 37—38 Jahre, Z. 2: 40 J., Z. 8: ca. 30 J., Z. 9: 35 J., Z. 10: 40 J., 
2.13: 44 J., Z. 14: 45 J., der älteste ist Z. 3: 65 J. und 2. 7: ebenfalls 65 J. 

? Die Berechnungen von Hefele, Finke, Wenck machen den 
Fehler, daß sie die zweimal vernommenen Zeugen auch zweimal zählen, 

° Es handelt sich um folgende Gruppen (vgl. Wenck, p. 10, n. 1): 
1. Die Zeugen einer Disputation in Neapel Nov. 1294: Nr. 1, 2, 5, 6, 8 in 
Groseau identisch mit Nr. 8, 11, 10, 7, 5 in Rom; dazu Nr. 9, 12, 13 in Rom 
neu. (Dupuy 543—556; 531—535). — ?. Die zwei Zeugen bei einem Be- 
suche des sizilischen Admirals Roger Loria bei Bonifaz VII. i. J. 1297: 
Nr. 10, 11 in Groseau; davon Nr. 10=Nr. 19 in Rom; (Dup. 567, 565). 
3. Die Teilnehmer einer toskanischen Gesandtschaft, Nov.-Dez. 1300: 
Nr. 3, 12, 13, 14 in Groseau (Dup. 550. 568—575); 4. Drei Zeugen eines 
Gesprächs Bonifaz’ mit einem Pariser Arzt, 1293: Nr. 3, 4, 6 in Rom, 
Nr. 4 = Nr. 9 in Groseau. Isoliert bleiben dann noch: 5. Z. 4 in Groseau == 
Nr. 14. Rom; 6. Z. 7 in Groseau = Nr. 17 Rom; 7. Z. 1. 2. in Rom. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 4. 33 


490 Richard Scholz. 


Zeugen; von den fünf übrigen Zeugen von Groseau aber erscheint 
der eine (Zeuge 11, Franciscus Armanei aus Messina) zwar nicht 
selbst in Rom, wohl aber sein Genosse von Groseau, Zeuge 10, 
Wilhelm, der Sohn des Ritters Peter von Calatagerono aus Pa- 
lermo, der mit ihm einst der Audienz des Roger Loria bei Boni- 
faz VIII. beiwohnte. Dieser Ritter Wilhelm tritt nun auch in 
Rom als Zeuge auf!, und zwar hier in der denkbar engsten Ge- 
meinschaft mit einem der unsaubersten Geister, die wir aus der 
Umgebung Bonifaz’ VIII. kennen: mit Nottus Bonacursi von Pisa? 
er war, wie wir jetzt von ihm erfahren, seit langem aufs engste 
mit ihm vertraut. Das wirft kein günstiges Licht auf diesen 
Zeugen! 

Von den Zeugen von Groseau bleibt also nur die Gruppe 
der vier Lucchesen für sich; sie scheint durch keine Fäden der 
Verwandtschaft oder Bekanntschaft mit den übrigen Zeugen von 
Groseau oder Rom verbunden zu sein — doch scheinen die 
Lucchesen, aus anderen, gleich zu nennenden Gründen mir keines- 
wegs völlig einwandfreie Zeugen.’ 

Wir sehen also, daß außer dieser Gruppe, die über einen 
ganz speziellen Vorgang aussagt, alle übrigen Zeugen in Rom 
wieder vertreten sind, um nochmals vernommen zu werden. Aber 
sie führen dort neue Eideshelfer ins Feld. Auch hierbei scheint 
der genannte Ruotger als Anwerber die Hauptrolle gespielt zu 
haben. 

Merkwürdig, daB nun alle diese neuen Zeugen, die wir in 
Verbindung mit den alten Zeugen der ersten Gruppe auftreten 
sehen, ausschließlich Bescheid wissen um das Ereignis in Neapel 
vom November 1294, das ja überhaupt im Vordergruud aller 
Verhöre steht. Sehen wir uns die Personen daraufhin etwas 
näher an, so ergibt sich bald ein plausibler Grund, und wir er- 
fahren mancherlei darüber, wie eng die Zeugen von Groseau mit 
den neuen von Rom zusammenhängen. 

Die Zeugen stammen sämtlich aus Unteritalien, einige eben 
aus den Orten, aus denen der Abt Ruotger seine unteritalienischen 


! Als Nr. 19, Dupuy, p. 540. 2? Dupuy, p. 539, als Nr. 18 verhört. 

3 Der Führer der Lucchesen heißt Dupuy, p. 550: Matfredus quondam 
Bonacursi de Dardanlimo civis Lucanus; der Familiare p. 539 Nottus, 
quondam Bonicursi de Pisis, eine verwandtschaftliche Beziehung wird man 
daraus nicht ableiten können, 


Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 491 


Zeugen zusammenholen wollte!, oder aus Rom und Umgebung ? 


Nicht zu übersehen scheint mir auch hier in Rom die Reihen- 
folge, in der die Zeugen auftreten. Man erkennt dabei m. E., 
wie die alten Zeugen zusammen, als geschlossene Gesellschaft, von 
Groseau nach Rom zurückgekehrt sind und dort unter Landsleuten, 
Kollegen usw. neue Zeugen geworben und gewonnen haben. 

Sie kennen sich, so scheint es, jetzt alle; sie stammen aus 
wenigen kleinen Orten, Sulmona, Frigenti, Monopoli, Aquila, 
Todi usw., ja z. T. aus derselben Familie, und zwar aus der 
Familie jenes Abtes Ruotger.? 

Zuerst treten zwar zwei Mönche des römischen Klosters 
S. Gemino auf, die in keinen erkennbaren Beziehungen zu den 
übrigen stehen.* Sie berichten über einen lokalrömischen Vor- 
fall. Aber auch sie haben mit den anderen offenbar in Verkehr 
gestanden. Denn gleich der nächste Zeuge, der Prior Vitalis von 
S. Gemino erwähnt ihre Angelegenheit ebenfalls. Dieser Prior 
Vitalis selbst ist aber der alte Grammatiklehrer des folgenden 
Zeugen (Nr. 4), des Notars Peter Oddorelli aus Aquasparta®, der 
schon in Groseau dasselbe Zeugnis abgegeben hatte, das er hier 
mit seinem Lehrer zusammen wiederholt. Mit ihm zusammen 
war aber auch der nächste Zeuge (Nr. 5) schon in Groseau ge- 
wesen, der Primicerius von S. Johannes in Neapel, Nicolaus 
Paganus aus Sulmona. Jetzt erzählt er in Rom aber eine andere 
Geschichte’, in der sein Vater Berardus eine Hauptrolle spielt. 
Dieser Berardus war übtigens, das ist beachtenswert, domicellus 
Coelestins V. gewesen; und er taucht noch einmal in dem Ver- 
höre auf? als der Zeuge Nr. 13 über die gemeinschaftliche Reise, 
die er mit ihm in seiner Jugend machte, berichtet. Dieser Zeuge 
Nr. 13 war danach ein guter Freund von Nr. 5 und seiner 
Familie. 

Wir haben also immer kleine, zum Teil landsmannschaftliche 
Gruppen von mehreren Zeugen. Ebenso im folgenden. Zeuge 6° 


T Aus Frigento, Oppido, Neapel, Aversa, S. Angelo de’ Lombardi, vgl. 
Finke, p. 241. 
2 Aus Rom: Nr. 1, 2; 15; aus Orvieto: Nr. 17; 23; aus Viterbo: Nr. 22. 


3 Vgl. Dupuy, p. 531 u. 534. * Dupuy, p. 526. 527. 
P Dupuy, p. 528. ® Dupuy, p. 529. 
IT Dupuy, p. 530. ® Dupuy, p. 535. 


°? Dupuy, p. 530: der Name Pcecuzolus ist korumpiert. 
33* 


492 Richard Scholz. 


ist zwar scheinbar isoliert, da er aber dasselbe berichtet, wie 
Zeuge 3 und 4 und zwar über lokale Dinge aus Todi, denn er 
stammt, wie jene, dorther: so sind auch hier die Verbindungen klar.! 

Dann tritt als Zeuge 7? der uns schon bekannte Abt Ruotger 
de Symone de Gisualdo auf, und um ihn schart sich eine ganze 
Anzahl befreundeter oder verwandter Kleriker. Es werden noch 
als seine Mitzeugen genannt? ein Robertus, Tholomaeus und 
Johannes de Gisualdo, der letztere tritt selbst auf als Zeuge 
Nr. 12.4 Fast alle Genannten stammen aus derselben Gegend, aus 
Frigento vor allem. Man sieht wieder, wie lokale Werbungen 
stattgefunden hatten, oder auch, wie dieselben Landsleute sich 
wieder zusammenfanden vor Gericht, die angeblich einst 1294 
zusammen nach Neapel gezogen waren. 

Der folgende Zeuge’, Abt Nicolaus von Oppido, Kanonikus 
von S. Angelo de’ Lombardi (Nr. 8) war ebenfalls schon in Gro- 
seau aufgetreten. Dagegen steht mehr für sich der nächste, 
Mattheus Petri de Cofreda aus Aversa®, der denn auch eine ganze 
Reihe bisher unbekannter Namen zu nennen weiß. Aber wir 
wissen ja, daß Abt Ruotger auch Leute aus Aversa auf seiner 
Liste stehen hatte. Dagegen scheinen wieder die folgenden Zeugen 
vom 11. April, der Mönch Johannes von Monopoli, der Abt Nico- 
laus von S. Maria de Margaritis, die beide in Groseau waren’, 
der Kanoniker Johannes de Gisualdo und der Notar Jacobus 
Thomasii aus Aquila®, untereinander und mit den früheren Zeugen 
(besonders Nr. 7T und 8) durch Bande der Landsmannschaft und 
Verwandtschaft eng verbunden. 

Eine deutlich geschiedene Abteilung für sich bilden endlich 
die letzten Zeugen. Sie berichten teils über lokalrömische Dinge 
(wie Nr. 15)°, haben Beziehungen zu den Colonna, wie der von 
Bonifaz entlassene Abt von Farfa, der schon in Groseau war und 


! Dazu gehört auch Nr. 17, der Fleischer, der zwar in Bologna lebt, 
aber aus Todi stammt und von Vorfällen in Todi berichtet. 

3 Dupuy, p. 531. 

8 Es sind teilweise ganz andere Namen als in Groseau (p. 556). 

4 p. 534. 5 p. 5B1f. ê p. 532f. 

7 p. 533, Zeuge 10 = Nr. 5 in Groseau, frater Johannes Grimoald, 
S. Stephani Monopolitani, O. S. B., (auch ein Nicolaus aus demselben Kloster 
wird übrigens genannt: p. 535, von Nr. 13); Zeuge 11 = Nr. 2 in Groseau. 

8 p. 534. 535 beide berichten wörtlich übereinstimmend. 

®° Dupuy, p. 536. 


Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 493 


eine zweifelhafte Rolle spielte!, vor allem aber zu der nächsten 
Umgebung, den Familiaren und Domicellen Bonifaz’ VIII: zu Con- 
stantius de Fulgineo, zu Jakob und Odo von Pisa (so Nr. 16. 18. 
19)? Zwei, Nr. 18 und 19, bilden wieder ein Paar für sich: es 
sind das, wie schon erwähnt, der ehemalige Familiare Nottus de 
Pisis und der Ritter Wilhelm aus Palermo: beide erzählen die 
haarsträubendsten Dinge von Bonifaz’ Ausschweifungen, wobei 
Nottus sich und seine eigene Familie öffentlich bloßstellt und 
Wilhelm die Aussage seines Freundes Wort für Wort unterstreicht.’ 

Endlich stehen noch für sich fünf Zeugen: drei Handwerker, 
mit denen Bonifaz zu schaffen hatte, ein Fleischer aus Orvieto 
(schon in Groseau!), ein Schuster aus Perugia und ein Vieh- 
händler aus Assisi. Die beiden letzten Zeugen endlich, aus Vi- 
terbo und Orvieto berichten von frivolen Handlungen und Worten 
aus Bonifaz’ Jugendzeit, bei denen sie zugegen waren.‘ 

Überblicken wir jetzt diese Zeugenschar, so können wir deut- 
licher als vorher die Art ihrer Entstehung und Zusammensetzung 
verfolgen. Deutlich heben sich eine Anzahl größerer und kleinerer 
Gruppen ab, die sich an gewisse Persönlichkeiten anzuschließen 
scheinen. Die Mehrzahl der Zeugen, wenn nicht sämtliche, ist 
also nicht selbständig und unabhängig, sondern findet einen Rück- 
halt an seinen Genossen oder gewissen Führern; wir müssen, 
sicher für das römische Verhör, wahrscheinlich auch für das von 
Groseau, eine planmäßige Agitation und Sammlung annehmen: 
Ruotger de Simone scheint dabei hauptsächlich die Werbetrommel 
gerührt zu haben. Das Hauptwerbegebiet war wohl Unteritalien. 
Nicht alles ist im einzelnen klar, aber leicht lassen sich die drei 
oder vier großen Gruppen charakterisieren, die die Zeugen- 
schaft bilden. 

Die zahlreichste und wichtigste Gruppe ist offenbar in Gro- 
seau, wie in Rom, diejenige der Zeugen des Vorfalles in Neapel 
am 3. November 1294. An ihrer Spitze steht deutlich erkennbar 
der Abt Ruotger. Alle Zeugen dieser Gruppe stammen aus 
Unteritalien, aus der Heimat Bonifaz’ VIII. —, aber auch aus 
jenen Apenninentälern und kleinen Klöstern, in denen Bonifaz’ 


! Dupuy, p. 535; in Groseau Nr. 4, p. 552. 

: p. 537 f. 539. 540. ® Vgl. Finke, 246f., Wenck bit 

‘Nr. 17, der aber zu den Zeugen von Groseau gehörte (= Nr. 7, 
p. 559); Nr. 20, 21, 22, 23, Dupuy, p. 539; 542, 548. 


494 Richard Scholz. 


Vorgänger Coelestin seine eifrigsten Anhänger hatte, und das 
“ Spiritualentum im Joachimismus längst eine Stütze gefunden 
hatte.! Alle diese Zeugen waren 1294 nach Neapel gepilgert, 
um den heiligen Eremiten Peter von Murrhone als Papst zu 
sehen und zu verehren; unter ihnen finden wir sogar einen do- 
micellus Cölestins V. mit seinem Sohne und seinen Freunden! 
Ist das nebensächlich und zufällig? Darf man Leute, die in 
solchen engen Beziehungen zu den fanatischen religiösen Gegnern 
Bonifaz’ VIII. standen, wie es scheint, als völlig unbefangene 
Zeugen über Häresien des Papstes gelten lassen? 

Eine zweite Gruppe bilden die beiden sizilischen Begleiter 
des Roger Loria, von denen wir den einen in einem merkwürdig 
vertrauten Verhältnis zu einem völlig verwahrlosten Subjekte aus 

der Umgebung des Papstes wiederfanden. 

| An sie schließt sich dann die Gruppe dieser Familiaren des 
Papstes und ihrer Freunde in Rom, zu denen wir auch die 
kleinen Leute aus der römischen Umgegend werden rechnen dürfen. 

Endlich steht für sich, vielleicht aber auch in einer gewissen 
Beziehung zu den Familiaren in Rom, die Gruppe der Lucchesen, 
das sind Politiker und zwar Ghibellinen, wie es scheint, der eine 
ein politischer Verbannter?: wie sie selbst sich in ihren Aussagen 
charakterisieren?, kluge, aufgeklärte Weltleute. Wie übel aber 
der Ruf der Wahrheitsliebe der Lucchesen war, sagt uns Dante.‘ 

Unter diesen Umständen scheint mir doch von vornherein 
eine größere Vorsicht gegenüber den Zeugenaussagen geboten, 
als Wenck für nötig hält. Ich kann diese Personen nicht für 
unvoreingenommene und selbständige Berichterstatter ansehen; 
auf den Wortlaut wenigstens ihrer Aussagen über häretische 
Äußerungen Bonifaz’ VIII. wird kein Gewicht zu legen sein, denn 


1 Zeuge 10 und 14 sind Benediktiner: eben aus süditalienischen Bene- 
diktinern rekrutierten sich die ersten Anhänger Peters von Murrhone: 
Realencykl. f. prot. Theol. 3. Aufl. B. 4, 204. 

? Ghibellinen waren wenigstens die Podii und der Verbannte Z. 14 aus 
der großen Familie der Interminelli oder Antelminelli: vgl. z. B. Ann. 
Lucens. Muratori SS. IX, p. 1303; Vita Castrucii Antelminelli ib. p. 1316. 
Memorie e docum. Lucchesi III, 86. 

3 Man vgl. nur den Ton der angeblichen Reden des Antonio Gallucci, 
z. B. p. 550. 

4 Dante, Inferno 21, 41f.: Feil sind sie alle dort bis auf Buonturo, 
Ums Geld pflegt man dort Nein aus Ja zu machen. 


Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 495 


hier haben ersichtlich gegenseitige willkürliche oder unwillkürliche 
Beeinflussungen der einzelnen Zeugen innerhalb der Gruppen 
stattgefunden und den Wortlaut der angeblichen Ketzereien fixiert. 

Also eine unbedenkliche historische Verwertung der Zeugen- 
aussagen zur Charakteristik Bonifaz’ VIII. scheint mir unmöglich. 
Aber ebenso wenig kann man diese Aussagen einfach nun über 
Bord werfen. 

Daß es sich bei den Vernehmungen um kein leeres Gaukel- 
spiel handelte, lehrt der Blick in die Protokolle. Zwar die Form 
des Verhörs konnte zu Beeinflussungen Anlaß geben. Denn 
sämtlichen Zeugen werden dieselben 26 Artikel vorgelegt, in denen 
die Anklagepunkte formuliert waren; und nur über diese Artikel 
werden sie befragt, deren Inhalt natürlich bald genug bekannt 
war, so daß sich (da vollends in Groseau immer nur ein Zeuge 
täglich verhört wurde) die Zeugen ihre Antworten auf die Fragen 
leicht vorher zurechtlegen konnten. Einem Zeugen gibt ein Notar 
sogar offen vor Gericht das Verzeichnis der Artikel in die, 
Hand.! 

Aber von einer Parteilichkeit oder Lässigkeit der Richter 
kann durchaus nicht die Rede sein. Im Gegenteil, man erhält 
den Eindruck, daß die Richter ihre Aufgabe sehr ernst nehmen 
und den Zeugen die Sache nicht leicht machen. Aufs eingehendste 
verhören sie, oft mit der erkennbaren Absicht, den Zeugen auf 
die Probe zu stellen und in die Enge zu treiben. Bis in die 
kleinsten Einzelheiten müssen die Zeugen den betreffenden Vorfall 
beschreiben: Zeit, Ort, sogar das Wetter, die Einrichtung des 
Zimmers, in dem eine S2ene spielt, die Kleidung des Papstes, ob 
er und die Anwesenden saßen oder standen, in welcher Ordnung 
man sich versammelt hatte, alles wird festgestellt. Natürlich 
muß der Zeuge die Namen der Anwesenden angeben, soweit er 
sie weiß; der Anlaß, der den Zeugen selbst hinführte, das Motiv 
der angeblichen ketzerischen Worte wird.erforscht, der Wortlaut 
und der Sinn der Äußerung, was sie auf den Zeugen für einen 
Eindruck machte, über alles muß der Verhörte genaue Auskunft 
geben. Besonderes Gewicht wird auch darauf gelegt, ob Bonifaz 
lateinisch oder italienisch gesprochen habe, ob die Äußerung 
öffentlich und laut geschehen sei oder nur in engem Kreise, als 


! Dupuy, p. 573. 


496 Richard Scholz. 


hingeworfenes Wort, und ob Bonifaz nicht einen Scherz gemacht 
habe, ob er die Leute habe foppen wollen?! Einmal bemerkt ein 
Zeuge, Bonifaz habe das als Dogma verkündigt. Darauf muß er 
erläutern, was er unter Dogma meine, und als er eine Definition 
gibt, meint der Richter, wer ihm denn das eingelernt habe?’ 
Jeder Zeuge muß zum Schluß unter seinem Eid gestehen, ob er 
von irgend jemandem instruiert oder bestochen sei.’ 

Man mag den Zeugenaussagen mit noch so großem Mib- 
trauen gegenüberstehen, wenn man diese Protokolle liest, muB 
man zu der Überzeugung kommen, daß einfache Betrüger sich 
hier an irgend einer Stelle einmal verraten haben würden. Und 
doch geschieht das nicht; niemals verwickeln sich die Zeugen ın 
einen Widerspruch. Zweierlei fällt auf; einmal, sie wollen nicht 
alles wissen, sondern sie unterscheiden genau das, was ihnen 
fest in der Erinnerung haftet, von dem Unsicheren und von dem, 
was sie nur gerüchtweise kennen. Der eine weiß dies, der an- 
.dere jenes genauer, die Aussagen ergänzen sich stets, schließen 
sich nie aus; meist weiß der Zeuge von den vorgelegten Fragen 
nur eine oder zwei als Augen- oder Ohrenzeuge zu beantworten. 
Eingelernte Zeugen würden nicht gezaudert haben zu erfinden, 
auszuschmücken, hinzuzusetzen, wo so reiche Gelegenheit war. So- 
dann aber: die Detailkenntnis der Zeugen ist da, wo sie nach 
Autopsie berichten wollen, eine so überzeugende, daß man nicht 
anders kann, als ihnen Glauben schenken. Die Zeugen haben 
wirklich erlebt, was sie berichten.‘ 


1 Z. B. 544: si hoc dicebat assertiue vel.causa disputationis? p. 548: 
truffando vel asserendo seu dogmatizando? p. 555: ob continue oder inter- 
polate? quae verba interposuit? — Immer wird auch das Gerüchtmäßige 
zu scheiden gesucht, durch die Fragen: was für den Zeugen „Gerücht“ ist? 
Wieviel Menschen eine Fama bilden? 

? p. 545: quid vult dicere dogmatizare? Resp. quod dogmatizare est 
novam doctrinam inducere contra veritatem scripto et verbo. Interrogatus 
quis docuit eum hoc? resp. quod audivit a scholaribus Neapuli iam sunt 
quatuor anni. — Ähnlich p. 560 zu dem Fleischer, der weiß, quod B. dicebat 
eadem verba ad determinandum eos in malo. Woher er das weiß? Weil 
ihn alle für einen bösen Menschen hielten (!!). 

3 doctus vel instructus (p. 549 z. B.), ob prece, pretio, gratia, fauore, 
timore, odio alicuius? 

t Man vgl. namentlich die Schilderungen der Szene in Neapel z. B. 
p. 544; 548, 561 ete. — Die Audienz der Lucchesen: p. 550; 568; 570; 573f. 
Empfang des Roger Loria mit allem Detail: p. 564. 566. 


Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 497 


Die Disputation in Neapel im November 1294 ist ebenso 
eine historische Tatsache, wie die Audienz der Lucchesen und 
Bolognesen, der Empfang des Roger Loria und seiner zwei Be- 
gleiter, das Gespräch Bonifaz’ VIII. mit dem Pariser Arzt be 
Rieti, sein Aufenthalt ın einer Villa bei Todi und was alles sonst 
aus seinem Leben erzählt wird. Es ist fast überflüssig, diese Er- 
zählungen zu kontrollieren; wo es nıöglich und geschehen ist, 
hat sich die Genauigkeit der Zeugenangaben nur bestätigt.! In 
diesen positiven Tatsachen sind die Verhöre eine zuverlässige 
historische Quelle. 

Aber damit ist freilich nicht viel gewonnen. Denn uns 
kommt es auf die Glaubwürdigkeit der häretischen Worte und 
der unsittlichen Handlungen Bonifaz’ VIII. an. Hier beginnt die 
Schwierigkeit, denn, wie wir sahen, scheinen weder die Per- 
sonen der Zeugen völlig einwandsfrei und unvoreingenommen, 
noch ihre Berichte, was den Wortlaut der Ketzereien betrifft, zu- 
verlässig, sondern überarbeitet, miteinander ausgeglichen: nicht in 
authentischer, sondern in tendenziöser Form sind die Worte Bonifaz’ 
überliefert. Eine reinliche Scheidung zwischen Echtem und Ver- 
fälschtem wird hier nie befriedigend durchzuführen sein. 

Aber ebenso wenig können die Ketzereien freie Erfindung sein; 
etwas irgendwie Auffälliges muß Bonifaz bei den betreffenden 
Anlässen geredet haben. 

Der allgemeine Sinn der Äußerungen ist klar? Es sind 
Blasphemien, rohe Beschimpfungen des Christentums, der Sakra- 
mente, vor allem aber Leugnung der Unsterblichkeit, Verkündi- 
gung eines öden, materialistischen Lebensideals und eines egoisti- 
schen Eudämonismus. 

Es ist nun bereits von Renan und jetzt wieder von Wenck? 


! Finke, p. 234; bes. Wenck, p. 7ff. 

2? Wenck, p. 26ff., Finke, 234 fl. 

® Renan, Hist. litt. 27 (Art. Nogaret), p. 331f. Sonderabdruck. Études 
sur la politique relig. de Phil. le Bel, p. 178. — Wenck, p. 29ff. — Was die 
Verbreitung des Averroismus anlangt, so ist gewiß richtig, daß es sich zu- 
nächst um eine esoterische Geheimlehre handelte. Aber wie viele Anknüpfungs- 
punkte lagen nicht in gleichzeitigen populären ketzerischen Richtungen? Und 
wenn man bedenkt, daß die Averroisten gern Propaganda machten, aber ver- 
mieden, Schriften zu veröffentlichen, sondern „in Winkeln“ coram pueris 
qui nesciunt de causis arduis iudicare ihre Weisheit auskramten (Thomas 
Aquinas, De unitate intellectus c. 7; natürlich denkt er an die Artisten- 


498 Richard Scholz. 


darauf hingewiesen worden, daß sich in dieser angeblichen Welt- 
anschauung Bonifaz’ die Lehren des Averroismus wiederspiegeln. 
Das ist gewiß richtig. Daß Bonifaz VIII. diese Lehren, die da- 
mals eine geheime Macht an den Universitäten waren, kannte, 
hat nichts Überraschendes.! Aber sie entsprachen auch gewiß 
als esoterische Geheimlehren seinem aristokratischen Wissens- 
dünkel, den wir oben kennen gelernt haben. Gerade der Zug er- 
scheint ja an den Zeugenberichten so charakteristisch, daß Bonifaz 
sich stets lustig macht über die dummen, einfältigen Leute, die 
noch an die alten Märchen glauben. Er wirft sich auf zum 
Verkündiger der höheren Weisheit und Wahrheit. 

Damit kommen wir auf den Punkt, auf den es ankomnt: 
es gilt die Zeugenaussagen zu vergleichen, vor allem mit dem 
Bilde, das wir durch die aragonesischen Quellen erhalten haben. 
An diesen Quellen haben wir jetzt einen zuverlässigen Maßstab 
für das, was psychologisch in den Zeugenaussagen glaubwürdig 
ist oder nicht. 

Bei dieser Vergleichung aber gewinnt das Material der Aus- 
sagen immer mehr, wie mir scheint. 

Nichts ist nach beiden Quellen z. B. so glaubwürdig als die 
Erzählungen vom Zusammentreffen der Lucchesen oder der Be- 
gleiter Roger Lorias mit dem Papste.” Leibhaftig sehen wir hier 
wieder denselben Bonifaz vor uns, wie ihn die Aragonesen 
schildern. Es ist derselbe ungestüme, grobe Verkehrston, dasselbe 
emphatische Wiederholen der Worte, hier wie dort. Und aufs 
trefflichste stimmt mit den Zeugenaussagen zusammen, was die 
Aragonesen von den diabolia und verba inordinata Bonifaz’ 
wissen. Wenn der Gesandte schließlich seinen Gesamteindruck 
von der Person des Papstes in die Worte faßt?: „Der Papst 


schulen), so wird man die Möglichkeit einer Verbreitung in weitere Kreise 
und auch Popularisierung nicht abstreiten können. Cf. F. Picavet in Revue 
de l’hist. des relig. 45 (1902) p. 61. — Alphandery, eb. 44, 2980. 

1 Über den Averroismus i. a. vgl. jetzt bes. P. Mandonnet, Siger de 
Brabant et l’Averroisme latin au 18° siècle. (Collectanea Friburg.) fasc. VID. 
Frib. 1899. — F. Picavet, L’Averroisme et les averroistes du 13”® siècle 
(Rev. de l’hist. des relig. 45). Z. T. veraltet: Renan, Averroes 3. éd. 
Paris 1869. 

2 Dupuy, p. 550; 568; 570; 573f. u. 564; 566. 

® Finke, p. XXXI, vgl. zum Ganzen Wenck, p. 59ff. 


Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 499 


sorgt sich nur um drei Dinge, daß er möglichst lange lebe, viel 
Geld zusammenraffe und seine Familie reich mache; aber um 
Geistliches kümmert er sich nicht“ — so ist das doch genau 
dasselbe, was in den stereotypen Wendungen der Protokolle durch- 
klingt: „Wenn es Gott mir nur auf dieser Welt gut gehen läßt, 
um das Jenseits kümmere ich mich nicht: wer gesund, reich und 
glücklich ist, hat das Paradies auf Erden. Die Hauptsache ist, 
daß man seinen Willen immer befriedigen kann, ein Jenseits gibt 
es ja doch nicht.“ ! 

Es wird freilich immer unmöglich bleiben, nach dem Prozeß- 
material zu bestimmen, wie weit sich Bonifaz hat fortreißen 
lassen: ob er bis zu einer so bündigen Leugnung und Ver- 
spottung der Sakramente, der Personen Christi und der Jung- 
frau Maria gegangen ist, das scheint wenig wahrscheinlich.” Aber 
die Hauptsache ist, daß es feststeht, daß der Papst überhaupt 
sich fortreißen ließ zu frivolen, irreligiösen Worten. 

Soll man nun aber, wie das Wenck getan hat, den Gegnern 
Bonifaz’ zustimmen und ihn für einen Ketzer erklären, der be- 
wußt und aus innerer Überzeugung mit dem Christentum ge- 
brochen hatte? Ich meine, man würde dann das Gewicht der 
Zeugenberichte überschätzen und ein übertriebenes Bild von der 
religiös-sittlichen Entartung dieses Papstes gewinnen. Die Proto- 
kolle selbst geben uns aber m. E. den rechten Fingerzeig, wie 
diese „Ketzereien“ abzuwägen sind. Die Fragen, die der Richter 
an alle Zeugen richtet, ob Bonifaz nicht im Scherze oder zum 
Spott so gesprochen habe, ob er Possen getrieben oder nur zum 
Widerspruche habe reizen wollen, haben ihren guten Grund.’ 
Wir kennen ja diese Seite an Bonifaz zur Genüge. Das warnt 
uns aber, die überlieferten Worte aus ihrem Zusammenhange her- 
auszunehmen und für sich, wie Bekenntnissätze zu ordnen zu einer 
geschlossenen Anschauung. Man muß sich stets gegenwärtig 
halten, daß es sich immer um zufällig hingeworfene Worte handelt, 
Äußerungen einer ungeduldigen oder gereizten Stimmung des 
Augenblick. Das eine Mal ärgert ihn die ungeschickte Ein- 
mischung seines Kaplans*; das andere Mal widerspricht er der 


! Dupuy, ö68f., 561, 529f. 2 Dupuy, 545f. 555. 550. 564f. 

3 Vgl. oben S. 496, Anm. 1. 

* Dupuy, p. 550. 568. 570. 573. Sehr zu beachten ist doch die Ver- 
wahrung des Lucchesen Fr. de Interminellis, der etwas ängstlichen Gemüts 


500 Richard Scholz. 


etwas zu vertrauensseligen Äußerung des Roger Loria', um zugleich 
nebenbei seine päpstliche Autorität recht in den Vordergrund 
zu schieben; dann wieder bekräftigt und steigert er einfach die 
Meinung des ihn besuchenden Arztes usf.”, ganz zu schweigen 
von anderen Anekdoten, wo man die absichtliche oder unabsicht- 
liche Verdrehung und Aufbauschung der Worte noch zu spüren 
glaubt.” Man muß in jedem Falle genau die Veranlassung der 
Äußerung prüfen und nicht hingeworfene Redensarten auf die 
Goldwage legen, um in ihnen die innerste Überzeugung des Papstes 
über religiöse und sittliche Fragen zu finden. Die ungeheuer- 
lichsten Behauptungen mochten ihm entfahren, wenn ihn sein 
böser Geist trieb, die Leute zu foppen, zu verblüffen oder zum 
Widerspruch zu reizen. Aber ein Ketzer aus Überzeugung war 
er deshalb doch nicht. 

Nur in dem einen Falle, eben dem besonders betonten Vor- 
kommnis in Neapel 1294, könnte es sich um etwas Ernsteres 
handeln. Bonifaz hat da, als Kardinal, an einer religiösen Dis- 


scheint: er weiß ja nicht, ob das ketzerisch war, was er gehört hat, aber 
er glaubt, daß es Ketzereien waren. 

1 Dupuy, p. 564: Loria drückt die Überzeugung aus, daß er bei seiner 
Frömmigkeit doch in den Himmel gekommen wäre, wenn unterwegs sein 
Schiff untergegangen wäre. Bonifaz meint: Vielleicht, vielleicht auch nicht! 
Jetzt solle er sich nur lieber auf ihn, den Papst verlassen, statt auf seinen 
Glauben. l 

7 Dupuy, p. 562. 528. 529. 

s Z. B. p. 550, wo der Zeuge erst aussagt, B. habe gesagt: es gibt 
kein Leben nach dem Tode und die Welt hat keinen Anfang und kein 
Ende. Der Richter fragt: per quem modum dixit dicta verba de mundo? 
resp. qu.... dixit: Num, quid propter mortem dicti militis mortuus est 
mundus? Das ist doch etwas ganz anderes! Man erkennt noch die Redens- 
art: Soll denn dieses Ritters wegen die Welt untergehen? — Ähnlich p. 559f. 
die Steigerung im Gespräch mit dem Fleischer zu immer extremeren Reden: 
erst Spott über die Furcht der anwesenden kleinen Leute vor Übertretung 
der Fastengebote; dann bestreitet er angeblich die Existenz der unsterb- 
lichen Seele, aber — indem er zum Zeugen sagt: Du hast so wenig eine 
Seele, wie der Kapaun da! (also Spott, nicht Lehrsatz!), endlich Leugnung 
der Auferstehung. Wieviel hierbei willkürlich verdreht ist oder unwillkürlich 
beschränkt aufgefaßt, wird nicht zu sagen sein. Beides scheint mir in 
den Aussagen durcheinander zu gehen. Interessant wäre z. B. eine Detail- 
analyse der Aussage des offenbar etwas beschränkten Fr. Berardus de So- 
riano, p. 537f., der die wunderbarsten Dinge erlebt, die gewiß einen recht 
harmlosen Kern hatten. 


Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 501 


putation über den Wert der drei Religionen, Christentum, Juden- 
tum und Mohamedanismus, eifrig teilgenommen, also an einer 
Frage, die im 13. Jahrhundert auf der Tagesordnung stand, und 
für die eben in Neapel, in dem Lande, wo Bekenner aller drei 
Religionen sich trafen, die rechte Stätte war. Bonifaz gehörte 
dabei zu den Verteidigern des aufgeklärten Standpunktes, die sich 
über alle konfessionellen Vorurteile erhaben fühlten. Eigenes 
Urteil verrät das nicht; es reizte ihn nur, seine Autorität einzu- 
setzen für den gefährlichsten Standpunkt, um zu imponieren, oder 
er ließ sich einfach von seiner Disputiersucht fortreißen. Ein 
tieferes religiöses Gefühl, einen festen überzeugten Glauben dürfen 
wir bei einem Manne nicht voraussetzen, dem nichts so sehr 
mangelte, wie die Anlagen des Gemüts. Daß er aber da, wo er als 
Papst auftrat und als Vertreter der Macht der Kirche zur Welt 
sprach, mit Ernst und Überzeugung den traditionellen Bahnen 
folgte, braucht man deshalb nicht zu bezweifeln. Die Religion 
hatte längst wenig mehr mit den Zielen der päpstlichen Regie- 
rung zu schaffen. Gewiß, Bonifaz war kein gläubiger Christ aus 
Bedürfnis, er war frivol, freigeistig, von laxen Sitten; aber er 
war auch kein Ketzer oder überzeugter Averroist. Denn über- 
haupt nicht Fragen der Religion und des Glaubens bewegten 
sein Inneres am heftigsten, sondern Gedanken der Macht und der 
Weltherrschaft. 

Wollen wir aber Bonifaz VIII. gerechter werden, so müssen 
wir vor allem bedenken, in welcher Zeit und Umgebung er lebte. 
Der Ausgang des 13. Jahrhunderts ist bereits der Aufang einer 
neuen Zeit. Auf allen Gebieten spürt man den Geist der kommen- 
den Renaissance: in der Gesellschaft, im Staate, in Kunst und 
Wissenschaft, und nicht zuletzt auch auf religiösem Gebiete. Der 
alte Kirchenglaube war zu Bonifaz’ Zeit schon im Sterben, vor 
allem in den romanischen Ländern. Was hatte die Kirche nicht 
im letzten Jahrhunderte für Stürme zu bestehen gehabt. Nicht 
nur gegen äußere kirchliche Einrichtungen und sittliche Schäden 
des Klerus wandten sich jetzt die Angriffe, sondern direkt gegen 
die religiösen Lehren.” Und von beiden Seiten gingen sie aus: 


! Vgl. z. B. Reuter, Geschichte der Aufklärung II, 273. 

3 LA dazu H Reuter Le Bd. 2 (freilich mit Vorsicht zu benutzen). 
— Hauck, Kirchengeschichte Deutschlands IV, p. Gëf Michael, 
Deutsche Geschichte im 13. Jahrhundert. Bd. 2, 266 ff. 


502 Richard Scholz. 


von unten, aus den Massen des religiös erregten Volkes, und von 
oben aus den Kreisen der Gebildeten und der Gelehrten. Mit 
Mühe war die Gefahr der religiösen Revolution, die von den 
Sektierern drohte, nicht besiegt, aber mit Gewalt eingedämmt 
worden: die Inquisition und die franziskanische Predigt traten in 
den Dienst des Papstes. Aber sie waren gefährliche Werkzeuge: 
das eine ließ auf die Dauer den Druck der kirchlichen Macht 
als unerträglichen Zwang der Gewissen erscheinen, das andere 
entfachte religiöse Reformideale, die ihre Spitze gegen die Papst- 
kirche selbst richteten. Die spiritualistische Bewegung, die von 
hier ihren Ausgang nahm, breitete sich aus und fand begeisterte 
Anhänger bis in die höchsten Kreise der Kirche: unter den 
Kardinälen Bonifaz’ VIII. befanden sich ihre Vertreter; Jakob 
Colonna, der bitterste Feind des Papstes, gehörte zu ihnen.! Diesen 
frommen Eiferern erschien das Oberhaupt der Kirche als der 
Antichrist. Ein starker Einfluß dieser Richtung gerade auf die 
Anklagen gegen Bonifaz und, wie mir scheint, auch auf die Zeugen- 
aussagen im Prozesse, ist unverkennbar. — Während nun die 
moralisch-religiöse Autorität der Kirche über die Massen schon hie 
und da abnahm, und die wirklich Frommen ihr religiöses Fühlen 
und Sehnen immer mehr im Widerstreite mit den kirchlichen Lehren 
und Ordnungen fanden?, war in den führenden Schichten der Gelehr- 
ten und Vornehmen der Zwiespalt unausgeglichen: religiöser Skepti- 
zismus und Indifferentismus hatte, wenigstens bei den romani- 
schen Völkern, in den höheren Kreisen schon weit um sich ge- 


! Außerdem der Kardinal Thomas de Ocra (gest. 1300), Cölestiner; 
wohl auch Napoleon Orsini. Vgl. Finke, p. 108. F. Huyskens, Kardinal 
Napoleon Orsini (Diss. München) 1902, p. 50f. — Andererseits ist Nogarets 
Haltung, wie es scheint, mehr als bisher beachtet, ebenfalls von solchen 
religiösen Motiven mit beeinflußt. Vgl. meine Publizistik, p. 872 und 
Huyskens in Histor. Vjs. 1906, I, p. 101. — In dem Stück Arch. Vat. Instr. 
misc. 1311 nr. 39 (1311, Juli 4) werden als Irrlehren angeblicher Anhänger 
des Petrus Olivi u. a. angegeben: daß die päpstliche Autorität durch Niko- 
laus III. aufgehoben und auf die Vertreter der evangelischen Armut über- 
gegangen sei; daß die Dekretalen nur quaedam magia ecclesie seien, daß 
nach einigen die Reformation der Kirche von Konstantinopel ausgehen 
müßte usf. 

" Merkwürdig sind die persönlichen Beziehungen Bonifaz’ VII. zu 
Meister Eckart: Jundt, Hist. du pantheisme populaire, Paris 1875, 
p. 70 ff. 


Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charaktere. 503 


griffen.” Es ist nicht nur der Averroismus, der eine von der 
Kirche immer wieder bekämpfte Gefahr blieb. Man denke an 
die apologetischen Erörterungen des heiligen Thomas, ob die 
Theologie überhaupt eine Wissenschaft sei?, an die exaltierten 
Versuche Lulls, die Vernünftigkeit der christlichen Dogmen 
à outrance zu demonstrieren. Fragen, wie die, ob Christus eine 
historische Person gewesen, ob er nur ein Mensch oder göttlicher 
Natur war, sind Gegenstand immer wiederkehrender Erörterung 
an den Universitäten geworden. Die Disputationen über den 
Wert und die Entstehung der Religionen nehmen seit den Zeiten 
Friedrichs II. kein Ende.* Phantastische orientalische Vorstellungen, 
eine materialistische oder mechanistische Theorie z. B., die die 
Erscheinung der großen Religionsstifter Moses, Christus, Moham- 
med aus astrologischen Konstellationen und physikalischen Ur- 
sachen ableiten möchte, finden Aufnahme. Der Glaube an die 
persönliche Unsterblichkeit aber war nicht nur in den kleinen 
esoterischen Zirkeln der Gelehrten erschüttert, sondern auch viel- 
fach bei den pantheistisch gefärbten populären Sekten.® Dante 
ist es, der in seinem großen Weltbilde, in der göttlichen Komödie, 
es bezeugt, daß in seiner Zeit die materialistische, wie er sagt 


ı Vgl. H. Reuter, l. c. II, bes. p. 129ff. Dieselbe Hand, die auf 
der Rückseite von Vatic. Arch. Instr. misc. 1311, Nr. 39 die Charakteristik 
des Papstes Klemens V. schrieb (vgl. J. Haller, Papsttum und Kirchen- 
reform 1, 44 n. 4): Monstruosa res est, gradus summus et animus in- 
fimus, sedes prima, vita yma, lingua magniloqua, manus ociosa, sermo 
multus, actus nullus, vultus gravis, actus levis, ingens auctoritas, nulla sta- 
bilitas, — schrieb daneben auch die sittlich bezeichnenden Verse: Meretrix 
cum videtur amica surgit in hostem, demolitur hominem, totam deperdat 
mentem, animam inebriat, statum mentis effeminat, bursam evacuat, corpus 
enervat animam commaculat, famam perdit, proximum offendit, deum 
amittit, — und die religiösen Skrupel: Virgo deum peperit, sed si tu 
quomodo queris, Non est nosse meum, sed scio posse deum. Numquam 
natura mutavit sic sua iura, Ut virgo pareret ni virginitate careret. 

? Contra Gentiles I, c. 7; In Boëthium de trinitate q. 2, art. 3, Report. 
Paris. IV. dist. 43, p. 3, vgl. auch z. B. Aegidius, De regimine principum 
III, 2, c. 30; I, 2, c. 33. Meine Publizistik, p. 115. 

3 Reuter, l. c. II, 94ff. 114—133, 177f. 

* Reuter, p. 273. 

5 Auf Grund der Lehren des Albumazar: Alphandéry, Rev. de 
l’hist. des religions 44, 401ff. Reuter II, 128ff. Renan, Averroes 327. 

° Jundt, Hist. du panthéisme popul. p. Bin Reuter I, 172; 248. 


502 Richard Scholz. 


von unten, aus den Massen des religiös erregten Volkes, und von 
oben aus den Kreisen der Gebildeten und der Gelehrten. Mit 
Mühe war die Gefahr der religiösen Revolution, die von den 
Sektierern drohte, nicht besiegt, aber mit Gewalt eingedämmt 
worden: die Inquisition und die franziskanische Predigt traten in 
den Dienst des Papstes. Aber sie waren gefährliche Werkzeuge: 
das eine ließ auf die Dauer den Druck der kirchlichen Macht 
als unerträglichen Zwang der Gewissen erscheinen, das andere 
entfachte religiöse Reformideale, die ihre Spitze gegen die Papst- 
kirche selbst richteten. Die spiritualistische Bewegung, die von 
hier ihren Ausgang nahm, breitete sich aus und fand begeisterte 
Anhänger bis in die höchsten Kreise der Kirche: unter den 
Kardinälen Bonifaz’ VIII. befanden sich ihre Vertreter; Jakob 
Colonna, der bitterste Feind des Papstes, gehörte zu ihnen.! Diesen 
frommen Eiferern erschien das Oberhaupt der Kirche als der 
Antichrist. Ein starker Einfluß dieser Richtung gerade auf die 
Anklagen gegen Bonifaz und, wie mir scheint, auch auf die Zeugen- 
aussagen im Prozesse, ist unverkennbar. — Während nun die 
moralisch-religiöse Autorität der Kirche über die Massen schon hie 
und da abnahm, und die wirklich Frommen ihr religiöses Fühlen 
und Sehnen immer mehr im Widerstreite mit den kirchlichen Lehren 
und Ordnungen fanden?, war in den führenden Schichten der Gelehr- 
ten und Vornehmen der Zwiespalt unausgeglichen: religiöser Skepti- 
zismus und Indifferentismus hatte, wenigstens bei den romani- 
schen Völkern, in den höheren Kreisen schon weit um sich ge- 


1 Außerdem der Kardinal Thomas de Ocra (gest. 1300), Cölestiner; 
wohl auch Napoleon Orsini. Vgl. Finke, p. 108. F. Huyskens, Kardinal 
Napoleon Orsini (Diss. München) 1902, p. 50f. — Andererseits ist Nogarets 
Haltung, wie es scheint, mehr als bisher beachtet, ebenfalls von solchen 
religiösen Motiven mit beeinflußt. Vgl. meine Publizistik, p. 372 und 
Huyskens in Histor. Vjs. 1906, I, p. 101. — In dem Stück Arch. Vat. Instr. 
misc. 1311 nr. 39 (1311, Juli 4) werden als Irrlehren angeblicher Anhänger 
des Petrus Olivi u. a. angegeben: daß die päpstliche Autorität durch Niko- 
laus III. aufgehoben und auf die Vertreter der evangelischen Armut über- 
gegangen sei; daß die Dekretalen nur quaedam magia ecclesie seien, daß 
nach einigen die Reformation der Kirche von Konstantinopel ausgehen 
müßte usf. 

" Merkwürdig sind die persönlichen Beziehungen Bonifaz’ VII. zu 
Meister Eckart: Jundt, Hist. du pantheisme populaire, Paris 1875, 
p. 70 f. 


Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 503 


griffen." Es ist nicht nur der Averroismus, der eine von der 
Kirche immer wieder bekämpfte Gefahr blieb. Man denke an 
die apologetischen Erörterungen des heiligen Thomas, ob die 
Theologie überhaupt eine Wissenschaft sei?, an die exaltierten 
Versuche Lulls, die Vernünftigkeit der christlichen Dogmen 
à outrance zu demonstrieren.” Fragen, wie die, ob Christus eine 
historische Person gewesen, ob er nur ein Mensch oder göttlicher 
Natur war, sind Gegenstand immer wiederkehrender Erörterung 
an den Universitäten geworden. Die Disputationen über den 
Wert und die Entstehung der Religionen nehmen seit den Zeiten 
Friedrichs II. kein Ende? Phantastische orientalische Vorstellungen, 
eine materialistische oder mechanistische Theorie z. B., die die 
Erscheinung der großen Religionsstifter Moses, Christus, Moham- 
med aus astrologischen Konstellationen und physikalischen Ur- 
sachen ableiten möchte, finden Aufnahme. Der Glaube an die 
persönliche Unsterblichkeit aber war nicht nur in den kleinen 
esoterischen Zirkeln der Gelehrten erschüttert, sondern auch viel- 
fach bei den pantheistisch gefärbten populären Sekten. Dante 
ist es, der ın seinem großen Weltbilde, in der göttlichen Komödie, 
es bezeugt, daß in seiner Zeit die materialistische, wie er sagt 


1 Vgl. H. Reuter, l. c. II, bes. p. 129 ff. Dieselbe Hand, die auf 
der Rückseite von Vatic. Arch. Instr. misc. 1311, Nr. 39 die Charakteristik 
des Papstes Klemens V. schrieb (vgl. J. Haller, Papsttum und Kirchen- 
reform 1, 44 n. 4): Monstruosa res est, gradus summus et animus in- 
fimus, sedes prima, vita yma, lingua magniloqua, manus ociosa, sermo 
multus, actus nullus, vultus gravis, actus levis, ingens auctoritas, nulla sta- 
bilitas, — schrieb daneben auch die sittlich bezeichnenden Verse: Meretrix 
cum videtur amica surgit in hostem, demolitur hominem, totam deperdat 
mentem, animam inebriat, statum mentis effeminat, bursam evacuat, corpus 
enervat animam commaculat, famam perdit, proximum offendit, deum 
amittit, — und die religiösen Skrupel: Virgo deum peperit, sed si tu 
quomodo queris, Non est nosse meum, sed scio posse deum. Numquam 
natura mutavit sic sua iura, Ut virgo pareret ni virginitate careret. 

7 Contra Gentiles I, c. 7; In Boëthium de trinitate q. 2, art. 3, Report. 
Paris. IV. dist. 43, p. 3, vgl. auch z. B. Aegidius, De regimine principum 
II, 2, c. 30; I, 2, c. 33. Meine Publizistik, p. 115. 

® Reuter, l. c. II, 94ff. 114—133, 177 f. 

* Reuter, p. 273. 

° Auf Grund der Lehren des Albumazar: Alphandery, Rev. de 
l’hist. des religions 44, 401ff. Reuter II, 128ff. Renan, Averroes 327. 

° Jundt, Hist. du pantheisme popul. p. Bif Reuter II, 172; 248. 


502 Richard Scholz. 


von unten, aus den Massen des religiös erregten Volkes, und von 
oben aus den Kreisen der Gebildeten und der Gelehrten. Mit 
Mühe war die Gefahr der religiösen Revolution, die von den 
Sektierern drohte, nicht besiegt, aber out Gewalt eingedämmt 
worden: die Inquisition und die franziskanische Predigt traten in 
den Dienst des Papstes. Aber sie waren gefährliche Werkzeuge: 
das eine ließ auf die Dauer den Druck der kirchlichen Macht 
als unerträglichen Zwang der Gewissen erscheinen, das andere 
entfachte religiöse Reformideale, die ihre Spitze gegen die Papst- 
kirche selbst richteten. Die spiritualistische Bewegung, die von 
hier ihren Ausgang nahm, breitete sich aus und fand begeisterte 
Anhänger bis in die höchsten Kreise der Kirche: unter den 
'Kardinälen Bonifaz’ VIII. befanden sich ihre Vertreter; Jakob 
Colonna, der bitterste Feind des Papstes, gehörte zu ihnen.! Diesen 
frommen Eiferern erschien das Oberhaupt der Kirche als der 
Antichrist. Ein starker Einfluß dieser Richtung gerade auf die 
Anklagen gegen Bonifaz und, wie mir scheint, auch auf die Zeugen- 
aussagen im Prozesse, ist unverkennbar. — Während nun die 
moralisch-religiöse Autorität der Kirche über die Massen schon hie 
und da abnahm, und die wirklich Frommen ihr religiöses Fühlen 
und Sehnen immer mehr im Widerstreite mit den kirchlichen Lehren 
und Ordnungen fanden?, war in den führenden Schichten der Gelehr- 
ten und Vornehmen der Zwiespalt unausgeglichen: religiöser Skepti- 
zısmus und Indifferentismus hatte, wenigstens bei den romani- 
schen Völkern, in den höheren Kreisen schon weit um sich ge- 


1 Außerdem der Kardinal Thomas de Ocra (gest. 1800), Cölestiner; 
wohl auch Napoleon Orsini. Vgl. Finke, p. 108. F. Huyskens, Kardinal 
Napoleon Orsini (Diss. München) 1902, p. 50f. — Andererseits ist Nogarets 
Haltung, wie es scheint, mehr als bisher beachtet, ebenfalls von solchen 
religiösen Motiven mit beeinflußt. Vgl. meine Publizistik, p. 372 und 
Huyskens in Histor. Vjs. 1906, I, p. 101. — In dem Stück Arch. Vat. Instr. 
misc. 1311 nr. 39 (1311, Juli 4) werden als Irrlehren angeblicher Anhänger 
des Petrus Olivi u. a. angegeben: daß die päpstliche Autorität durch Niko- 
laus III. aufgehoben und auf die Vertreter der evangelischen Armut über- 
gegangen sei; daß die Dekretalen nur quaedam magia ecclesie seien, daß 
nach einigen die Reformation der Kirche von Konstantinopel ausgehen 
müßte usf. 

* Merkwürdig sind die persönlichen Beziehungen Bonifaz’ VII. zu 
Meister Eckart: Jundt, Hist. du pantheisme populaire, Paris 1875, 
p. 70 ff. 


Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 503 


griffen! Es ist nicht nur der Averroismus, der eine von der 
Kirche immer wieder bekämpfte Gefahr blieb. Man denke an 
die apologetischen Erörterungen des heiligen Thomas, ob die 
Theologie überhaupt eine Wissenschaft sei?, an die exaltierten 
Versuche Lulls, die Vernünftigkeit der christlichen Dogmen 
à outrance zu demonstrieren.” Fragen, wie die, ob Christus eine 
historische Person gewesen, ob er nur ein Mensch oder göttlicher 
Natur war, sind Gegenstand immer wiederkehrender Erörterung 
an den Universitäten geworden. Die Disputationen über den 
Wert und die Entstehung der Religionen nehmen seit den Zeiten 
Friedrichs II. kein Ende.“ Phantastische orientalische Vorstellungen, 
eine materialistische oder mechanistische Theorie z. B., die die 
Erscheinung der großen Religionsstifter Moses, Christus, Moham- 
med aus astrologischen Konstellationen und physikalischen Ur- 
sachen ableiten möchte, finden Aufnahme. Der Glaube an die 
persönliche Unsterblichkeit aber war nicht nur in den kleinen 
esoterischen Zirkeln der Gelehrten erschüttert, sondern auch viel- 
fach bei den pantheistisch gefärbten populären Sekten.® Dante 
ist es, der in seinem großen Weltbilde, in der göttlichen Komödie, 
es bezeugt, daß in seiner Zeit die materialistische, wie er sagt 


! Vgl. H. Reuter, l. c. II, bes. p. 129#f, Dieselbe Hand, die auf 
der Rückseite von Vatic. Arch. Instr. misc. 1311, Nr. 39 die Charakteristik 
des Papstes Klemens V. schrieb (vgl. J. Haller, Papsttum und Kirchen- 
reform 1, 44 n. 4): Monstruosa res est, gradus summus et animus in- 
fimus, sedes prima, vita yma, lingua magniloqus, manus ociosa, sermo 
multus, actus nullus, vultus gravis, actus levis, ingens auctoritas, nulla sta- 
bilitas, — schrieb daneben auch die sittlich bezeichnenden Verse: Meretrix 
cum videtur amica surgit in hostem, demolitur hominem, totam deperdat 
mentem, animam inebriat, statum mentis effeminat, bursam evacuat, corpus 
enervat animam commaculat, famam perdit, proximum offendit, deum 
amittit, — und die religiösen Skrupel: Virgo deum peperit, sed si tu 
quomodo queris, Non est nosse meum, sed scio posse deum. Numquam 
natura mutavit sic sua iura, Ut virgo pareret ni virginitate careret. 

3 Contra Gentiles I, c. 7; In Boëthium de trinitate q. 2, art. 3, Report. 
Paris. IV. dist. 43, p. 3, vgl. auch z. B. Aegidius, De regimine principum 
II, 2, c. 30; I, 2, c. 33. Meine Publizistik, p. 115. 

s Reuter, l. c. II, 94ff. 114—133, 177f. 

* Reuter, p. 273. 

5 Auf Grund der Lehren des Albumazar: Alphandéry, Rev. de 
’hist. des religions 44, 401ff. Reuter II, 128ff. Renan, Averroes 827. 

° Jundt, Hist. du pantheisme popul. p. 651ff. Reuter II, 172; 248. 


502 Richard Scholz. 


von unten, aus den Massen des religiös erregten Volkes, und von 
oben aus den Kreisen der Gebildeten und der Gelehrten. Mit 
Mühe war die Gefahr der religiösen Revolution, die von den 
Sektierern drohte, nicht besiegt, aber mit Gewalt eingedämmt 
worden: die Inquisition und die franziskanische Predigt traten in 
den Dienst des Papstes. Aber sie waren gefährliche Werkzeuge: 
das eine ließ auf die Dauer den Druck der kirchlichen Macht 
als unerträglichen Zwang der Gewissen erscheinen, das andere 
entfachte religiöse Reformideale, die ihre Spitze gegen die Papst- 
kirche selbst richteten. Die spiritualistische Bewegung, die von 
hier ihren Ausgang nahm, breitete sich aus und fand begeisterte 
Anhänger bis in die höchsten Kreise der Kirche: unter den 
Kardinälen Bonifaz’ VIII. befanden sich ihre Vertreter; Jakob 
Colonna, der bitterste Feind des Papstes, gehörte zu ihnen.! Diesen 
frommen Eiferern erschien das Oberhaupt der Kirche als der 
Antichrist. Ein starker Einfluß dieser Richtung gerade auf die 
Anklagen gegen Bonifaz und, wie mir scheint, auch auf die Zeugen- 
aussagen im Prozesse, ist unverkennbar. — Während nun die 
moralisch-religiöse Autorität der Kirche über die Massen schon hie 
und da abnahm, und die wirklich Frommen ihr religiöses Fühlen 
und Sehnen immer mehr im Widerstreite mit den kirchlichen Lehren 
und Ordnungen fanden?, war in den führenden Schichten der Gelehr- 
ten und Vornehmen der Zwiespalt unausgeglichen: religiöser Skepti- 
zismus und Indifferentismus hatte, wenigstens bei den romani- 
schen Völkern, in den höheren Kreisen schon weit um sich ge- 


! Außerdem der Kardinal Thomas de Ocra (gest. 1800), Cölestiner; 
wohl auch Napoleon Orsini. Vgl. Finke, p. 108. F. Huyskens, Kardinal 
Napoleon Orsini (Diss. München) 1902, p. 50f. — Andererseits ist Nogarets 
Haltung, wie es scheint, mehr als bisher beachtet, ebenfalls von solchen 
religiösen Motiven mit beeinflußt. Vgl. meine Publizistik, p. 872 und 
Huyskens in Histor. Vjs. 1906, I, p. 101. — In dem Stück Arch. Vat. Instr. 
misc. 1311 nr. 39 (1311, Juli 4) werden als Irrlehren angeblicher Anhänger 
des Petrus Olivi u. a. angegeben: daß die päpstliche Autorität durch Niko- 
laus Ill. aufgehoben und auf die Vertreter der evangelischen Armut über- 
gegangen sei; daß die Dekretalen nur quaedam magia ecclesie seien, daß 
nach einigen die Reformation der Kirche von Konstantinopel ausgehen 
müßte usf. 

" Merkwürdig sind die persönlichen Beziehungen Bonifaz’ VII. zu 
Meister Eckart: Jundt, Hist. du pantheisme populaire, Paris 1875, 
p. 70 f. 


Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 503 


griffen. Es ist nicht nur der Averroismus, der eine von der 
Kirche immer wieder bekämpfte Gefahr blieb. Man denke an 
die apologetischen Erörterungen des heiligen Thomas, ob die 
Theologie überhaupt eine Wissenschaft sei?, an die exaltierten 
Versuche Lulls, die Vernünftigkeit der christlichen Dogmen 
a outrance zu demonstrieren.” Fragen, wie die, ob Christus eine 
historische Person gewesen, ob er nur ein Mensch oder göttlicher 
Natur war, sind Gegenstand immer wiederkehrender Erörterung 
an den Universitäten geworden. Die Disputationen über den 
Wert und die Entstehung der Religionen nehmen seit den Zeiten 
Friedrichs IH. kein Ende.“ Phantastische orientalische Vorstellungen, 
eine materialistische oder mechanistische Theorie z. B., die die 
Erscheinung der großen Religionsstifter Moses, Christus, Moham- 
med aus astrologischen Konstellationen und physikalischen Ur- 
sachen ableiten möchte, finden Aufnahme. Der Glaube an die 
persönliche Unsterblichkeit aber war nicht nur in den kleinen 
esoterischen Zirkeln der Gelehrten erschüttert, sondern auch viel- 
fach bei den pantheistisch gefärbten populären Sekten. Dante 
ist es, der in seinem großen Weltbilde, in der göttlichen Komödie, 
es bezeugt, daß in seiner Zeit die materialistische, wie er sagt 


1! Vgl. H. Reuter, Le II, bes. p. 129ff. Dieselbe Hand, die auf 
der Rückseite von Vatic. Arch. Instr. misc. 1311, Nr. 39 die Charakteristik 
des Papstes Klemens V. schrieb (vgl. J. Haller, Papsttum und Kirchen- 
reform 1, 44 n. 4): Monstruosa res est, gradus summus et animus in- 
fimus, sedes prima, vita yma, lingua magniloqus, manus ociosa, sermo 
multus, actus nullus, vultus gravis, actus levis, ingens auctoritas, nulla sta- 
bilitas, — schrieb daneben auch die sittlich bezeichnenden Verse: Meretrix 
cum videtur amica surgit in hostem, demolitur hominem, totam deperdat 
mentem, animam inebriat, statum mentis effeminat, bursam evacuat, corpus 
enervat animam commaculat, famam perdit, proximum offendit, deum 
amittit, — und die religiösen Skrupel: Virgo deum peperit, sed si tu 
quomodo queris, Non est nosse meum, sed scio posse deum. Numquam 
natura mutavit sic sua iura, Ut virgo pareret ni virginitate careret. 

3 Contra Gentiles I, c. 7; In Boëthium de trinitate q. 2, art. 3, Report. 
Paris. IV. dist. 43, p. 3, vgl. auch z. B. Aegidius, De regimine principum 
DL 2, c. 30; I, 2, c. 88. Meine Publizistik, p. 115. 

7 Reuter, Le II, 94 ff. 114—133, 177ff. 

* Reuter, p. 273. 

5 Auf Grund der Lehren des Albumazar: Alphandéry, Rev. de 
hist. des religions 44, 401ff. Reuter II, 128ff. Renan, Averroes 827. 

° Jundt, Hist. du panthéisme popul. p. 51ff. Reuter II, 172; 248. 


502 Richard Scholz. 


von unten, aus den Massen des religiös erregten Volkes, und von 
oben aus den Kreisen der Gebildeten und der Gelehrten. Mit 
Mühe war die Gefahr der religiösen Revolution, die von den 
Sektierern drohte, nicht besiegt, aber mit Gewalt eingedämmt 
worden: die Inquisition und die franziskanische Predigt traten in 
den Dienst des Papstes. Aber sie waren gefährliche Werkzeuge: 
das eine ließ auf die Dauer den Druck der kirchlichen Macht 
als unerträglichen Zwang der Gewissen erscheinen, das andere 
entfachte religiöse Reformideale, die ihre Spitze gegen die Papst- 
kirche selbst richteten. Die spiritualistische Bewegung, die von 
hier ihren Ausgang nahm, breitete sich aus und fand begeisterte 
Anhänger bis in die höchsten Kreise der Kirche: unter den 
Kardinälen Bonifaz’ VIII. befanden sich ihre Vertreter; Jakob 
Colonna, der bitterste Feind des Papstes, gehörte zu ihnen.! Diesen 
frommen Eiferern erschien das Oberhaupt der Kirche als der 
Antichrist. Ein starker Einfluß dieser Richtung gerade auf die 
Anklagen gegen Bonifaz und, wie mir scheint, auch auf die Zeugen- 
aussagen im Prozesse, ist unverkennbar. — Während nun die 
moralisch-religiöse Autorität der Kirche über die Massen schon hie 
und da abnahm, und die wirklich Frommen ihr religiöses Fühlen 
und Sehnen immer mehr im Widerstreite mit den kirchlichen Lehren 
und Ordnungen fanden?, war in den führenden Schichten der Gelehr- 
ten und Vornehmen der Zwiespalt unausgeglichen: religiöser Skepti- 
zismus und Indifferentismus hatte, wenigstens bei den romani- 
schen Völkern, in den höheren Kreisen schon weit um sich ge- 


! Außerdem der Kardinal Thomas de Ocra (gest. 1300), Cölestiner; 
wohl auch Napoleon Orsini. Vgl. Finke, p. 108. F. Huyskens, Kardinal 
Napoleon Orsini (Diss. München) 1902, p. 50f. — Andererseits ist Nogarets 
Haltung, wie es scheint, mehr als bisher beachtet, ebenfalls von solchen 
religiösen Motiven mit beeinflußt. Vgl. meine Publizistik, p. 872 und 
Huyskens in Histor. Vjs. 1906, I, p. 101. — In dem Stück Arch. Vat. Instr. 
misc. 1311 nr. 39 (1311, Juli 4) werden als Irrlehren angeblicher Anhänger 
des Petrus Olivi u. a. angegeben: daß die päpstliche Autorität durch Niko- 
laus III. aufgehoben und auf die Vertreter der evangelischen Armut über- 
gegangen sei; daß die Dekretalen nur quaedam magia ecclesie seien, daß 
nach einigen die Reformation der Kirche von Konstantinopel ausgehen 
müßte usf. 

* Merkwürdig sind die persönlichen Beziehungen Bonifaz’ VIII. zu 
Meister Eckart: Jundt, Hist. du pantheisme populaire, Paris 1875, 
p. 70 ff. 


Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 503 


griffen! Es ist nicht nur der Averroismus, der eine von der 
Kirche immer wieder bekämpfte Gefahr blieb. Man denke an 
die apologetischen Erörterungen des heiligen Thomas, ob die 
Theologie überhaupt eine Wissenschaft sei?, an die exaltierten 
Versuche Lulls, die Vernünftigkeit der christlichen Dogmen 
à outrance zu demonstrieren.” Fragen, wie die, ob Christus eine 
historische Person gewesen, ob er nur ein Mensch oder göttlicher 
Natur war, sind Gegenstand immer wiederkehrender Erörterung 
an den Universitäten geworden. Die Disputationen über den 
Wert und die Entstehung der Religionen nehmen seit den Zeiten 
Friedrichs I. kein Ende 7? Phantastische orientalische Vorstellungen, 
eine materialistische oder mechanistische Theorie z. B., die die 
Erscheinung der großen Religionsstifter Moses, Christus, Moham- 
med aus astrologischen Konstellationen und physikalischen Ur- 
sachen ableiten möchte, finden Aufnahme. Der Glaube an die 
persönliche Unsterblichkeit aber war nicht nur in den kleinen 
esoterischen Zirkeln der Gelehrten erschüttert, sondern auch viel- 
fach bei den pantheistisch gefärbten populären Sekten. Dante 
ist es, der in seinen großen Weltbilde, in der göttlichen Komödie, 
es bezeugt, daß in seiner Zeit die materialistische, wie er sagt 


ı Vgl. H. Reuter, l. c. II, bes. p. 129#f, Dieselbe Hand, die auf 
der Rückseite von Vatic. Arch. Instr. misc. 1311, Nr. 39 die Charakteristik 
des Papstes Klemens V. schrieb (vgl. J. Haller, Papsttum und Kirchen- 
reform 1, 44 n. 4): Monstruosa res est, gradus summus et animus in- 
fimus, sedes prima, vita yma, lingua magniloqua, manus ociosa, sermo 
multus, actus nullus, vultus gravis, actus levis, ingens auctoritas, nulla sta- 
bilitas, — schrieb daneben auch die sittlich bezeichnenden Verse: Meretrix 
cum videtur amica surgit in hostem, demolitur hominem, totam deperdat 
mentem, animam inebriat, statum mentis effeminat, bursam evacuat, corpus 
enervat animam commaculat, famam perdit, proximum offendit, deum 
amittit, — und die religiösen Skrupel: Virgo deum peperit, sed si tu 
quomodo queris, Non est nosse meum, sed scio posse deum. Numquam 
natura mutavit sic sua iura, Ut virgo pareret ni virginitate careret. 

3 Contra Gentiles I, c. 7; In Boëthium de trinitate q. 2, art. 3, Report. 
Paris. IV. dist. 43, p. 3, vgl. auch z. B. Aegidius, De regimine principum 
MI, 2, c. 30; I, 2, c. 33. Meine Publizistik, p. 115. 

3 Reuter, Le II, 94ff. 114—133, 1790. 

* Reuter, p. 273. 

5 Auf Grund der Lehren des Albumazar: Alphandéry, Rev. de 
l'hist. des religions 44, 401ff. Reuter II, 128ff. Renan, Averroes 827. 

° Jundt, Hist. du panthéisme popul. p. 5iff. Reuter II, 172; 248. 


504 Richard Scholz. 


„epikuräische“ Gesinnung, die sich nur um "die Freuden des 
Diesseits kümmert, tiefe Wurzeln in den reichen Handelsstädten 
Italiens geschlagen hatte! In der Höllenstadt findet er sie zu 
Tausenden wieder, darunter z. B. wohlbekannte florentinische Zeit- 
genossen, wie Farinata degli Uberti und Cavalcanti, den Vater 
des nicht minder dazu gehörigen Philosophen Guido Cavalcanti, 
des Freundes von Dante?: keiner von ihnen glaubt mehr an eine 
Unsterblichkeit. 

Von diesem historischen Hintergrund hebt sich auch eine 
Gestalt, wie die Bonifaz’ VIII, weniger auffällig ab, als es scheinen 
möchte. Auch der Papst gehörte zu dieser großen Menge der 
lächelnden und frivol spöttelnden Weltkinder, denen der Genuß 
des Daseins in erster Linie stand. 

Vielleicht können wir von hier aus auch noch einen andern 
Zug, der in den Zeugenaussagen und Anklageakten ständig wieder- 
kehrt?, etwas schärfer beleuchten: die horrenden sittlichen Ver- 
brechen des Papstes. Kein Schmutz geschlechtlicher Ausschwei- 
fungen, der hier nicht auf sein Andenken gehäuft worden wäre. 
Mit Sicherheit ergibt sich daraus nur, wie Finke? mit Recht her- 
vorhebt, die unglaubliche Verrottung der nächsten Umgebung des 
Papstes, der Leute, mit denen er in tägliche Berührung kam. Es 
bleibt auf Bonifaz der dunkle Flecken haften, daß er, der sonst 
so energisch Menschen, die ihm unbehaglich waren, zu beseitigen 
wußte, jahrelang sittenlose Kreaturen, wie Nottus, Odo und Jakob 
von Pisa u. a. seines vertrautesten Umganges würdigte Ob er 
an ihrem ekelhaften Treiben je Teil gehabt, ob ihn sein heiß- 
blütiges Temperament zu geschlechtlichen Ausschweifungen in der 
Weise eines Alexander VI. fortgerissen, wird sich nicht wit Sicher- 
heit sagen lassen. Es ist schwer, alles für erfunden zu halten 


ı Dante, Divina Commedia (Übersetzung von Philalethes) Inferno IX, 
v. 127. X, 13ff., 118. 

? Inferno X, 22—561; 52ff. 

3> Vgl. besonders die römischen Zeugen No. 2. 3. 6. 18. u. 19. 20. 

4 Finke p. 247 n. 1. 

5 Dap Bonifaz VIII. die Heiligkeit der Ehe gering achtete, wenn 
politische Interessen ins Spiel kamen, steht fest, vgl. die politischen Ehe- 
scheidungen: Finke p. 268. Aber auffällig erscheint mir, wie auch in einer 
sonst so zurückhaltenden Klageschrift, wie der von Peter Parrois überreich- 
ten (Finke p. 232, n. 3), gerade die Sinnlichkeit des verstorbenen Papstes 


Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 505 


Merkwürdig ist die seltene Einstimmigkeit im Vorwurf der Päde- 
rastie und Sodomie; und es scheint, daß man im 13. Jahrhundert 
gerade an dieses unnatürliche Laster in Italien mehr gewöhnt 
war und laxer darüber urteilte, als unser modernes sittliches Ge- 
fühl glauben möchte. Wieder kann man dafür Dante als Zeuge 
anführen, der uns eine ganze Reihe Gelehrte und Staatsmänner 
seiner Zeit nennt, die er dem Laster verfallen glaubt und die er, 
das ist das Merkwürdige, trotz alledem hoch verehrt; ist doch 
darunter sogar sein berühmter Lehrer Brunetto Latini! Daß 
ferner libertinistische Meinungen bei manchen religiösen Schwär- 
mern der Zeit eine gewisse Verbreitung gefunden hatten?, ist viel- 
leicht weniger beachtenswert, als die Tatsache, daB eben zur Zeit 
des Prozesses gegen Bonifaz VIII. unter Clemens V. die Kurie 
bereits in solchem sittlichen Verruf stand, daB der französische 
Bischof Wilhelm Duranti zur Zeit des Vienner Konzils ein ab- 
schreckendes Bild davon entwerfen konnte? Und wenn man z. B. 
die Schilderung des gleichzeitigen sittlichen Verfalls in dem alten 
berühmten Kloster Subiaco, dem ältesten des Abendlandes, Dest), 
so erkennt man, daß diese Schäden tiefer eingefressen und weiter 
verbreitet waren. 


doch betont wird, Dupuy p. 211: was den Ruhm früherer Päpste ausmachte 
orationes, ieiunia, abstinentiae, modestiae linguae et gulae et caeterorum 
sensuum corporis besaß Bonifaz nicht. 

! Dante, Inferno 14, v. 2öff. Mit Brunetto Latini, ib. 15, v. 30 ff., 
gehen Geistliche, Gelehrte, besonders Lehrer der Jugend (v. 106ff.), auch 
Staatsmänner und Foldherrn der Zeit z. B. Franz Accursius (v. 110), Andrea 
de’ Mozzi, Bischof von Florenz, dann (1298) von Vicenza, Guido Guerra II, 
Tegghiajo Aldobrandi u. a. Trotz ihres Lasters von Dante verehrt: 16, v. 52. 
Brunetto Latini hat bekanntlich seine Verirrungen selbst eingestanden in 
seinem Tesoretto, vgl. Philalethes z. Stelle p. 99 (Teubnersche Ausg. in 1 B. 
Leipz. 1904). 

? Vgl. das Treiben der Apostelbrüder Segarellis und Dolcinos u. a. 
Vieles ist freilich Verleumdung. Vgl. aber z. B. die Stelle Arnalds 
v. Villanova, Finke p. CLXXII. Ferner die Dekretale Clemens V., 
Registrum Clementis V. t. VI, p. 423 ff. Nr. 7506 (bes. 424, 2, 425, 2, 426, 1, 
über anarchistisch-libertinistische Ketzereien). Dazu auch Peter Dubois, 
meine Publizistik p. 406f., z. Ganzen: Finke p. 237. 

® Vgl. die Stelle s. Traktatse De modo generalis concilii celebrandi II, 
rubr. 10 § 3 p. 159 (meine Publizistik, p. 407, n.). 

4 F. Gregorovius, Wanderjahre in Italien Bd. 2 (Latein. Sommer), 
Leipz. 1864, p. 10 ff. 

Histor. Vierteljahrschrift, 1906. 4. 34 


506 Richard Scholz. 


Nicht um dem Charakterbild Bonifaz’ einen neuen Schatten 
zu geben, weise ich auf solche Dinge hin, sondern im Gegenteil, 
um zur Vorsicht zu mahnen. Denn je weiter verbreitet solche 
Laster waren, wie sie Bonifaz VIII. vorgeworfen werden, umso 
leichter ist es möglich, daß die Anklagen auf die Ankläger selbst 
zurückfallen. In vielen, vielleicht sehr vielen Punkten mag das 
wirklich der Fall sein, aber sicher nicht in allen. 

Gern würde man nach dem Grundsatze verfahren: Audiatur 
et altera pars! Aber das ist unmöglich. Denn die Haltung der 
Verteidiger des Papstes! im Prozeß ist die kläglichste, die sich 
denken läßt und kann eher den schlimmsten Verdacht bestätigen. 
Sie wissen nichts Sachliches einzuwenden, sondern drehen und 
winden sich in der unglücklichsten Weise, um die Ankläger herab- 
zusetzen und sie bei juristischen Formfehlern zu ertappen. Das 
ist alles. 

Es scheint nicht, daß allein Furcht den Verteidigern die 
Zunge lähmte; sie wußten wirklich nichts Triftiges zu entgegnen. 
Denn der Papst hatte keinen Freund, weder im Leben, noch ım 
Tode. Das war sein größtes Unglück und seine größte Schuld. 
Denn er selbst hatte sich darum gebracht durch seinen zügellosen 
Egoismus. Ein Herrenmensch und Tyrann, der sich ungestraft 
über alle menschlichen Schranken hinwegsetzen zu dürfen glaubte, 
bemerkte er nicht, daß er sich isolierte, während er meinte, über 
allen zu stehen und alle zu beherrschen. 

Stärker als der zügelloseste Wille der Persönlichkeit aber 
sind die allgemeinen Mächte der Zeiten: indem religiöse und 
politische Kräfte in Staat und Kirche sich vereint ihm in den 
Weg stellten, kam er zu Falle. Die persönliche Schuld jedoch 
mußte hinzukommen, um die allgemeinen Strömungen zu ent- 
fesseln, die einer päpstlichen Weltherrschaft schon längst wider- 
sprachen. 


1 Über sie vgl. Finke p. 248ff. Dupuy p. 394—403; 469—502; 477 
bis 480; 486: 490—493; 402. Über die nicht gedruckte Verteidigungs- 
schrift vgl. Beilage 1; über Augustinus Triumphus auch meine Publizistik 
p. 175—180. 


Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 507 


Beilage 1. 
Über die Materialien zum Prozeß Bonifaz’ VIII. 
im Vatikanischen Archiv. 


Dem von Wenck, Mitt. des Inst. f. österr. Gesch. 27, 187, n. geüußerten 
Wunsche einer Durchsicht des im Vatikanischen Archiv befindlichen Ma- 
terials für den Ketzerprozeß gegen Bonifaz VIII. bin ich bei einem Studien- 
aufenthalt in Rom im verflossenen Frühjahr nachgekommen. Das Resultat 
ist keine reichliche Ernte. Wertvolle unbekannte Quellen sind für unsere 
Frage im Vatikanischen Archiv kaum zu finden. Durch die freundliche 
Hilfe des Herrn Dr. Göller wurde mir das Aufsuchen der in Betracht 
kommenden Archivalien wesentlich erleichtert; ich glaube kaum Wichtiges 
übersehen zu haben. 

Es kommt in Betracht (vgl. übrigens schon Finke p. 228, n. 1): 

A) Vat. Arch. Arm. XI, 29, Cod. Misc. saec. 14. in. Aufschrift: Pro- 
cessus contra Bonifacium VIII, ein Papierkodex aus mehreren verschiedenen 
zusammengehefteten Lagen (A bis Q bezeichnet), 142 Bll.; aber nicht 
lückenlos. Die Zählung springt von fol. 26° auf fol. 89, die späteren Blatt- 
zahlen sind ausgeglichen; ferner ist eine Lücke zwischen fol. 118’ und 120; 
fol. 109 ist ein leeres Blatt; ebenso fehlt ein größeres Stück (vielleicht 
eine Lage von 10 Bll) zwischen den jetzigen fol. 130 und 131; nach dem 
letzten numerierten fol. 142° folgen 4 leere Bll. Geschrieben ist der Codex 
von mindestens zwei Händen. 

Inhaltlich ist er eine, wie es scheint, gleichzeitige Kopie von Akten, 
die im Original wohl sämtlich in Paris zu finden sind. Das meiste davon 
ist bereits von Dupuy gedruckt; und zwar ist das Verhältnis das folgende: 

fol. 1—3 = Dupuy 510—517 (Die Jovis XVII etc. bis zu den Worten: 
debet esse iocundum.) 

fol. 3—19: von Dupuy nicht abgedruckte Anklageschrift. Anf. Primo 
igitur falsissime declinare nituntur. Der Schluß fol. 19’—26’ und fol. 89—91’ 
ist von Dupuy p. 517—521 exzerpiert und gekürzt abgedruckt. 

fol. 92—99 = Dupuy p. 305—315 (Tenor insuper rotuli scripturarum 
siue petitiones tradite per dictum D. G. de Nogareto talis est. In nomine 
domini etc.). 

fol. 100—101 = Dupuy 611—612 (Tenor autem instrumenti b. z. d. 
W. preiudicare). 
fol. 101—129 von Dupuy p. 512 nicht abgedruckte, aber charakteri- 
sierte Schrift der Bonifazianer. 

fol. 130—180 = Dupuy p. 512--513, Zeile 10 v. u.; fol. 130° bricht 
mitten im Text ab m. d. W.: senes valitudinarios et diu abfuturos. (Anf.: 
In nom. dom. Amen. Olim etc.). 

fol. 181 beginnt mit den Worten: et extr. de ap. signitic. §. Sextum 
quia nedum in criminalibus — Schlußteil des von Dupuy p. 514 nicht ab- 
gedruckten, aber genannten Schriftstücks über Vernehmung der Zeugen. 

fol. 141—141' = Dupuy p. öl4 von Liquet igitur bis requirebatur. 
Im Kodex folgen noch einige bedeutungslose Sätze fol. 141—141 (Schl.: 
in hoc iure fungentur ut et dictum est supra). 

34* 


508 Richard Scholz. 


Der Schluß des Kodex fol. 142—142° = Dupuy 522—523’ Zeile 2 
(von Die martis XXII dicti mensis Decembris b. z. d W. post dictam do- 
minicam assignarunt). 

Zur Erläuterung der Art der ungedruckten Teile gebe ich einen 
kurzen Überblick über den Gedankengang. 

1) fol. 3—19. Die Ankläger Bonifaz’ VIII. wenden sich gegen die 
Behauptung der Verteidiger, daß Clemens V. kein Verfahren gegen seinen 
Vorgänger eröffnen könne, weil par in parem keine Jurisdiktion habe. Das 
wird mit juristischen Gründen widerlegt und gezeigt, daß der Amtsnach- 
folger gegen den toten Amtsvorgänger ein gerichtliches Verfahren eröffnen 
kann. Ein Häretiker vollends hat sich selbst jeder Autorität bei Lebzeiten 
beraubt etc. (fol. 3). Gottes Gericht bleibt allerdings das Urteil über einen 
echten Papst vorbehalten, so lange er lebt; aber gegen einen ketzerischen 
Papst kann und muß die Kirche einschreiten. Die Kompetenz Clemens’ V. 
ist also zweifellos (fol. 4). Nicht abhalten darf ihn das scandalum; denn 
gerade, um noch größeres zu verhüten, ist der Prozeß nötig: alle Welt 
weiß schon davon (fol. 5); für die päpstliche Autorität droht Gefahr, wenn 
Clemens V. zurückweicht. Quis enim pro fide certabit catholica, si papa 
defendere negligit errores contra eum seminatos etc. Recordari enim de- 
betis de Hely summo pontifice! (fol. 6). Die Gegner wenden ein, durch den 
Prozeß würde der nervus ecclesiastice discipline tolletur; nur die Heiden 
würden sich freuen; die von Bonifaz erhobenen Prälaten kämen in Not, 
ebenso die Fürsten, zwischen denen er Frieden stiftete; alle würden sich 
jetzt gegen Clemens V. wenden; die von Bonifaz legitimierten Ehen würden 
ungültig werden etc. Das ist alles aber kein triftiger Einwand (fol. 7). 
Von Jesaia c. 4 und c. 22 ist die Verurteilung Bonifaz’ VIU. nach dem 
Tode vorausprophezeit, dort wird auch von dem Grabe gesprochen, das er 
sich baute, indem er die Reliquien des heiligen Märtyrers Bonifaz heraus- 
werfen ließ! Denkt an Lucifer, heiliger Vater, denkt an König Salomo, 
den trotz alles Ruhms und aller Weisheit die fremden Weiber zum Götzen- 
diener machten, quanto ergo magis, qui masculis nedum alienis mulieribus 
utebatur! (fol. 8). Die Verhandlung auf dem Konzil ist abzulehnen, weil 
sie zu keinem Ende führen würde. — Im folgenden dritten Teile der 
Schrift folgt zunächst eine lange Rekapitulation aller Einwände, die gegen 
das Prozeßverfahren gemacht wurden: sie werden mit kanonistischen 
Citaten abgewiesen (fol. 8°—10%). Interessant vielleicht ist die Stelle über 
die Einheit der Kirche fol. 12°: nec est talis unio quantum ad alium in 
populo ciuitatis cuiusque vel alio collegio, ubi non est illa unio naturalis 
que est in corpore ecclesie ex gratia Christi. Collegium enim civitatis vel 
ville potest dissolvi ac vivet et stabit quilibet ex eis, ex quibus collegium 
existebat ut ff. de colleg. illicit. 1. Collegia. Et quilibet de populo civitatis 
potest recedere et se ad alium transferre; sed secus in corpore ecclesie, 
ubi non potest corpus dissolvi nec aliquis de corpore recedens vivit nec 
stat nec extra eam salvatur. extr. de samma trin. et fide cath. c. firmiter etc. 
Ganz ähnlich, wie früher schon, verteidigt Nogaret nun das Attentat von 
Anagni (fol. 18—17) und stellt nochmals alle Anklagen gegen Bonifaz zu- 
sammen (die Ermordung Cölestins, Simonie, Raub und Krieg, Auflösung 


Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 509 


von Ehen, Sodomiterei). Si igitar B. predictus aliqua bona : sextum librum 
faciendo, beatum Lodouicum canonizando vel similia opera fecerit, non ideo 
bonus censendus est (fol. 18). Er erkannte kein Konzil über sich an und 
lehrte der Papst könne keine Simonie begehen (fol. 19). — 

2) fol. 101—129 die Verteidigungsschrift der Bonifazianer (Dez. 1310, 
vgl. Holtzmann p. 196). Sie bekämpfen zunächst rein formal juristisch den 
Anspruch der Gegner, daß jedermann zum Zeugnis gegen Bonifaz zuzulassen 
sei, verbreiten sich über den Begriff damnum proprium und iniuria uni- 
versalis, suchen den malum zelum der Gegner bei ihrem Vorgehen aufzu- 
decken. Es genügt insbesondere nicht, daß sie bei ihren Denunziationen 
sich auf das Wissen anderer berufen: denn ‘damit ist erwiesen, daß die 
betr. Verbrechen nicht notorie et manifeste waren, was doch nötig zur 
Anklage im Ketzerprozeß (fol. 101—104). Vor allem müssen aber auch 
Verteidiger B.s zugelassen werden; non concedenda est accusatio et dene- 
ganda defensio. Die Schmähungen der Kläger fallen auf sie selbst zurück. 
Sehr törıcht ist es, wenn sie beweisen wollen, Philipp der Schöne sei kein 
Feind B.s gewesen, er, der doch schon durch Kardinal Simon (v. Beaulieu) 
quaeri et examinari fecit Parisius, utrum quondam Celestinus renunciare 
papatui posset, et determinatum quod non. Wie durfte sich der König 
damals, nach der (Abdankungs-)Dekretale Cölestins, die in Gegenwart 
Kardinal Simons erlassen wurde, einmischen? (fol. 105—109). Sie kommen 
dann auf B.s Gefangennahme, auf Nogarets tam incredibile mendacium, 
daB er zuvor Bonifaz gemahnt habe, quod hucusque tacuit, nunc vero 
dicit, sed tarde; wahr sei, quod ea que fecit de d. Bo. et in eum non 
fuisset ausus nec potuisset facere, nisi ad Regis auxilium recurrisset. Die 
angeblichen Ketzereien seien nach Nogarets eigner Aussage nicht öffentlich 
erfolgt (darauf kommen sie immer wieder zurück, auf Grund des früher 
Dupuy p. 505, Holtzmann 195 mitgeteilten Vorfalls). (fol. 110). Dann wird 
die Rechtmäßigkeit von Cölestins Abdankung bewiesen (fol. 111); Bonifaz 
war also rechtmäßig erwählt; auch kein Ketzer, was per confessionem etiam 
ipsius proponentis dictum est supra (cf. Dupuy p. 497) constat (fol.112— 114’). 
Sehr breit wird nun widerlegt, daß B. das Urteil des Konzils abgelehnt 
habe. Wenn man B. weiter nichts als viele schlechte Taten vorwerfen 
könne, so sage das nichts, schlechte Taten allein machen noch keinen zum 
Ketzer, sonst wäre die Welt nur von Ketzern bewohnt (fol. 115—116). 
Es folgt nun eine Ausführung über B.s gute Werke, von der schon Finke 
p. 248 n. 3 ein Stück nach dem Pariser Or. J. 492 Nr. 805 gegeben hat. 
Ich gebe die ganze Stelle: 

fol. 116: Preterea etiam quantum ad fidem reputantur opera aua, 
nonne fecit decretalem “Unam Sanctam et apostolicam ecclesiam’, in qua 
dixit extra eandem ecclesiam non esse salutem, nonne multa contra here- 
ticos statuit in VI" libro, non indulgentiam in iubileo concessit et decre- 
talem in laudem dei ad honorem quatuor sanctorum doctorum ecclesie 
fecit, nonne capellam in ecclesia principis apostolorum de urbe construi 
fecit et bene dotauit et omnibus necessariis instrumentis instruxit, nonne 
ipsas basilicas beatorum apostolorum Petri et Pauli et Saluatoris largiter 
facultatibus ampliauit, sextum decretalium librum piissimo snimo, ut et 


510 Richard Scholz. 


Justinianus Augustus in simili ait de se C. de iur. iur. .., omni ad faci- 
liorem licium expeditionem composuit? Thesaurum ecclesie Romane quem 
(fol. 116°) ipse proponens perdidit, tribus mitris preciosissimis, cruce 
inextimabili, paramentis, magna uasorum aureorum copia auxit, et fere 
infinita milia unciarum auri in Siculo bello contra Aragones et Siculos pro 
honore ecclesie posuit. Nonne missas celebrauit frequenter cum deuotione 
et lacrimarum effusione, nonne in Romana curia diu conversatus usque ad 
tempus appellationum et denunciationum dictarum? Sunt hec opera heretici 
vel resurrectionem mortuorum et animarum separationem non credentis? 
Ipsi enim qui talia dicunt, diligenter aduertant et dicent non esse heretici 
opera, cum eadem ipsa opera eum fuisse catholicum manifestent. 

Es folgt der Nachweis, daß das gewöhnliche Inquisitionsverfahren 
nicht anwendbar ist (fol. 117—118); die Forderung der Bekanntgabe der 
Namen der Zeugen (fol. 120); weitere Wiederholung früher vorgebrachter 
Gründe gegen die formelle Zulässigkeit des Prozesses (fol. 121—129^. 

3) fol. 131—142 enthalten nichts Bemerkenswertes, sondern fast nur 
Zitate zum Nachweis, daß keine Zeugen gegen B. zuzulassen, wohl aber 
defensores. Bemerkenswert nur fol. 138°: intererat tamen partis predicte 
domini Bo. scire loca unde testes erant et domos, unde assumebantur, quia 
et provincie et regna et civitates et castra et alia loca et domus sunt, de 
quibus testes sunt inimici censendi propter dominos eorum, qui inimici 
sunt inimiciciis grauibus et capitalibus. 2°, quia de multis nominatim 
susurratum est et dictum publice eos examinandos, qui sunt et erant ini- 
mici inimiciciis ad eos impediendos sufficientibus etc. 


B) Arch. Vat. Instr. miscella 1310/11 (Caps. 8 und 9 des alten Kata- 
logs), wo eine Reihe Schreiben Clemens’ V. und andrer, z. T. im Entwurfe 
erhalten sind. 

1) caps. 8, Nr. 20: Zitationsinstrament Clemens’ V. für die oppositores 
contra Bonifacium VII, 1308, Sept. 13. Redemptor noster; Dupuy p. 379. 

2) a) caps. 9, nr. 2 (1310, Febr.) und 

b) caps. 9, nr. 3: Entwürfe der Verzichtleistung Philipps des Schönen 
(nr. 2) und der französischen Großen (nr. 3) auf Weiterverfolgung des 
Prozesses, Pgmt. mit Siegelspuren, undatiert = Dupuy p. 296—299 und 
301—302; vgl. Holtzmann p. 201, Or. Paris Archives Nat. J. 490 nr. 778. 
Interessant sind die in beiden Entwürfen gleichlautenden, beanstandeten 
und im Or. wegzulassenden Stellen und Korrekturen; in nr. 2 nach “succensi’ 
(Dupuy p. 296, Z. 3 v. u.) am Rande: addatur „ut credimus" in littera 
sigillata; über Zeile 19ff. Dupuy p. 299 steht vacat, am Rande: istud vacat ` 
cessat in littera sigillata, bezieht sich auf folgende (bei Dupuy fehlende) 
Worte: Nos autem in nostre mentis tabulis revolventes scimus et profite- 
mur, quia sanctitatis vestre sedi ob Petri meritum domini iussio dispositio 
et voluntas quam venerandorum conciliorum auctoritas est sequuta singularem 
in ecclesiis tradidit potestatem, nec antedicte sedis antistitem minorum 
subiacuisse iudicio, (dann folgt im Entwurf, nicht getilgt:) synodalis insuper 
esse arbitrii in tanto negotio sequenda prescribere nec aliquid ad nos preter 
reverenciam de ecclesiasticis negociis pertinere, considerantes eciam quod 


Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 511 


si predicta prosecutio modo cepto procederet non ad eius correctio- 
nem qui ulterius peccare non potest intenderet, sed directe pro pe- 
ccatis preteritis ad dampnandam memoriam: Attendentes insuper etc. wie 
Dupuy l. c. doch fehlen die Worte Dupuy p. 298 Z. 10 v.u.: negotium 
dilationem — videtur. 

In nr. 3 sind am Schluß, Dupuy 302 nach resumende, die Worte: aut 
deinceps instituende, und nach querelam institutam die Worte: vel insti- 
tuendam imposterum getilgt. — Dupuy hat nach: in futuro consilio noch: 
vel alias, das fehlt im Entwurf. 

Unter beiden Dokumenten steht die interessante Notiz: Licet archi- 
episcopus non concordaverit notam istam, quia non fuit dimissus ad hoc, 
consuleret tamen regi, si peteret consilium ab eo, quod acceptaret notam, 
antequam negocium remaneret, hoc salvo quod non est contentus de verbo 
“instituendam’ et de aliis verbis que respiciunt et faciunt ad hoc. Vgl. dazu 
Holtzmann. p. 196—202. — Wenck, Hist. Zs. N. F. 58, 15 n. 2; das hier 
nach Balan zitierte Dokument datum Parisius a. 1311 mense Aprilis 
existiert nicht in Rom. 

Ferner weise ich noch hin auf 

3) Instr. misc. 1310. no. 4. Articuli oratorum regis Galliae exhibiti 
Clementi V. contra Bonifacium VII. = Dupuy p. 427—430 = Arch. Nat. 
J. 492 nr. 809 (1310, Aug. 3). Aber kürzer, als bei Dupuy; 30 Artikel. 
Schließt m. d. W.: eis sufficiant de predictis. Darunter steht: Memoriale, 
quod deputetur aliquis idoneus ad citandum testes quos uominaverunt 
prosequentes negotium contra Bonifacium cum potestate compellendi eosdem 
qui indebite se substraxerint. 

Item quod per literas generales detur securitas et promittatur indemp- 
nitas omnibus venire volentibus ad perhibendum testimonium veritatis in 
negotio predicto, et per easdem literas monitorie premissa feratur sentencia 
excommunicationis in omnes qui impedimentum apposuerint vel fecerint, 
vel ut apponatur aut fiat concilium auxilium prebentibus vel fauorem, 
quominus quilibet in dicto negotio perhibere volentes testimonium veri- 
tatis secure possint venire, morari, sedire et qui occasione testimonii ferendi 
vel lati aliquid dictis testibus testificare volentibus molestiam intulerint 
vel iacturam, cum aliis ad hoc prouisionibus et cautelis adhibitis prout 
vestra discretio viderit faciendum. i 

Placeat domino nostro summo pontifici citius vaccare receptioni 
testium quos habemus paratos recolens quod die priori et die hodierno 
debuit fieri, sed non fuimus ausi ipsum super hoc molestare. Item memo- 
riale quod cito expediatur negotium flandrense. — 

4) Ferner ib. no. 14. Bulle Clemens’ V. In negotio super crimine 
hereseos moto, 1310, Juni 28. Commissio acceptionis testium valitudina- 
riorum in facto Bonifacii. Dass. nr. 15° und 16 = Raynald, Ann. 1310, § 87. 

5) no. 15°: Geheimes Schreiben Clemens V. an dieselben Adressaten 
wie no. 14, d. d. 4. Juli 1310, über das Verbör in Rom: hrsg. v. E. Göller, 
Quellen u. Forsch. a. Ital. Archiven VI, 811 und Mitt. u. Unters. über das 
päpstl. Register- u. Kanzleiwesen im 14. Jahrh. Rom 1904, p. 41: Discre- 
tioni vestre per apostolica scripta mandamus, quatinus ad urbem et partes 


512 Richard Scholz. 


predietas (Lombardiae, Tuscie et Campaniae) personaliter accedentes testes 
conditionis prefate qui coram vobis per quoscunque viros catholicos fuerint 
nominati, prius tamen summarie per iuramentum nominantium eorundem 
aut per aspectum corporum testium ipsorum seu alias per non solemnem 
indaginem fide facta quod testes ipsi predicti status et conditionis existant, 
super articulis quos vobis sub bulla nostra mittimus interclusos, receptos, 
et approbatos a nobis secrete recipere et secrete in presentia dilectoram 
filiorum magistrorum Johannis de Regio camere nostre clerici, Imberti 
Verzellanii clerici Bitterensis notariorum publicorum ... diligenter exami- 
nare curetis et attestationes seu depositiones ipsorum per eosdem notarios 
fideliter in scriptis redactas signis eorum signatas ac vestris sigillis inclusas 
nobis studeatis quamtotius destinare. 

6) no. 29 ein kleiner Papierstreifen: Hec est copia quorundam actorum 
repertorum in regestis discretorum virorum magistrorum Johannis de Regio 
et Johannis de Verul. clericorum camere sanctissimi patris D. Clementis 
div. prov. pape quinti et Imberti de Verzellani Biterrensis ac Guerini de 
Tileriis Ebroycensis dioc. coram predicto domino papa et etiam de mandato 
ipsius coram rev. patribus dominis B. dei gra. episcopo Tusculan. et S. tit. 
S. Cyriaci in termis presb. card. actitatorum recitatorum (?) in huiusmodi 
causa s. negotio per predictum dominum papam specialiter deputatorum. — 
Rückseite: In Dei nomine Amen. Hec est copia actorum quorundam etc.; 
Anfang des Protokolls des Jakob von Mutina über Vernehmung des Fran- 
ciscus nati b. m. domini patris Gaietani (durchstrichen: comitis Casertan.), 
Baldredi Biseth, decretorum, Gotii de Arimino utr. iur. doctor., Blasii de 
Piperno et Coradi de Spoleto defensorum in causa seu in negotio d. Bo. 
pape et eius memorie etc. Die Akten selbst aber fehlen! — 

7) Instr. misc. nr. 36 (a. 1810) = Bulle Rex gloriae. 

8) 9) nr. 40 u. 41. Notariatsinstr. über Zulassung von Klägern und 
Verteidigern in Avignon, 1310, Mai 26. 


C) Endlich ist noch zu erwähnen: Armar. C, fasc. 47, aus dem Archiv 
der Engelsburg; es enthält 

1) die Prozesse Bonifaz’ VIII. gegen die Colonna und deren Denk- 
schriften, die daraus schon Denifle, Arch. f. Lit. u. Kirchengesch. d. 
Mittelalters 5 (1889) p. 493 ff. veröffentlicht hat; 

2) das Bruchstück des Verhörs der Kardinäle in Avignon, wovon 
ebenfalls ein Stück gedruckt wurde von Denifle l. c. 497—500. Das Ganze 
nach der schlechten Kopie der Hs. Barberini XXXII, 75 von Höfler, Abh. 
der bayer. Akad. Kl. 3, 3 (1841), S. 45—84. 

3) endlich Protokolle des Prozesses zwischen den Kardinälen J. und 
P. Colonna einerseits und Franz Gaetani anderseits über Restitution der 
Colonesischen Güter; einiges gedruckt bei Petrini, Memorie Penestrine 
p. 432. 


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Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 513 


Beilage 2. 
Zur Entstehung des Gedankens des Jubeljahres. 


Die nachfolgende Urkunde aus Arch. Vat. Instr. misc. 1296—1300 
(caps. ö) nr. 34 (ant. nr. 40), Pgm. saec. 14., hatte ich bereits vor einigen 
Jahren gedruckt bei Leibniz, Mantissa ad Codicem iuris gentium (Guelferbyti 
1747) p. 292 gefunden. Sie scheint regelmüßig bisher übersehen zu sein. 
Ich finde weder in den älteren Notizen über das Jubeljahr (auch nicht bei 
Raynald- Mansi), noch bei F. X. Kraus, das Anno Santo (Essays Bd. 2) 
1900, p. 261ff., noch in dem Artikel von Th. Kolde in Hauck-Herzogs 
Realencyklop. 3. A., Bd. 9, 547 darauf bezug genommen. Sie scheint mir 
indessen nicht uninteressant für die bekannte Frage nach dem Ursprunge 
des Gedankens des Jubiläums von 1300. Die bestrittene Bezugnahme auf 
das alttestamentliche Jubeljahr wird dadurch unzweifelhaft sicher gestellt. 
Interessant ist die Urkunde durch ihren Verfasser und die offenbaren An- 
klänge an die Bulle Antiquorum habet fida relatio, der sie zum Geleitwort 
dient. Über die Beratungen vor Ausstellung dieser Bulle vgl. Jacob. 
Stefaneschi, Bibl. Max. Patr. 25, 938, 1. Offiziell ließ man die Bezugnalıme 
auf das Jubeljahr des A. T. schließlich fallen! 

Aufschrift auf der Rückseite: Exemplar litterarum domini pape Bo- 
nifatii VIII de anno Jubileo-C. ordinato per eum Rome. — Andre Hand: 
Hoc est videlicet Anno CCC in quo plenissima indulgentia data fuit per 
summum pontificem dominum Bonifacium. dominus Andreas de Alanio 
ciuis huius ciuitatis Amalfie venerabilis archiepiscopus Amalfitanus fecit 
reponi hanc scripturam in archivio Amallitanensis ecclesie ad memoriam 
futurorum. 

Innen: Universis christi fidelibus presentibus et futuris Silvester do- 
mini pape scriptor veram pacem corporum et salutem perpetuam animarum. 
Miranda nostris sensibus intonuit nuper e celo noui rumoris veneranda 
festiuitas et celebris in urbe fama totum diuulganda per orbem non im- 
merito recolenda concrevit, super quibus tanto relatoribus fides est certior 
adhibenda, quanto facti qualitas et series rei geste verisimiliora videntur 
habuisse primordia et auctorizabiliores obtinere noscuntur in tanto mini- 
sterio patratores. Sane olim sicut habet antiquorum fida relatio et in lege 
Mosayca plenius dicitur [haberi, fast ganz verloschen] priusquam mondo 
sacre doctrine lumen apostolice rutilaret, mos erat judeis inviolabiliter 
observandus, quod omnis annus quinquagesimus numerandus a die septimo, 
in quo requievit deus ab omni opere, quod patrarat, diceretur non immerito 
jubileus, in humano multis angustiis circumducta conditio et non nom- 
quam pro diversitate temporum quam variis molestiis fatigata, in ample 
gratie domum et magne reuerencie signum, diuine potestatis iubilationibus 
insistendo et vacando solaciis, a labore quiesceret et in pacis ocio re- 
fioreret, illo amplius potissime ordinato, quod mancipati carceribus debitis 
obligati destituti propriis et cuique suppositi gratia servitutis eodem anno 
plenas consequerentur et integras commissorum absolutionem facinorum, 
debitorum relaxationem, bonorum restitutionem in integrum et pristinam 
libertatem. 


514 Richard Scholz. 


Quod sanctissimi patres, qui fuere pro tempore domini summi ponti- 
fices, perspicaci studio recolentes ac volentes exemplo simili animarum 
salutem adinvenire fidelium et procurare quietem, et quos contingeret irretiri 
laqueo peccatorum aut hostis humani generis captiuari versuciis, cupientes 
auctoritate celitus eis tradita et de concessa potestatis plenitudine de manu 
inferi liberare, ut fideles ipsi ad bonorum imitationem operum eo se stu- 
diosius animarent et cessarent a malis, quo exinde de spiritualium largitione 
bonorum dona recipere cariora sentirent, ad honorem dei et reverentiam 
beatissimi apostolorum principis sancti Petri a quo cuncti successores 
pontifices summi coronam obtinent presulatus, dicuntur in eiusdem anni 
iubilei figuram in venerabili basilica sancti Petri de urbe anno C. quolibet 
a natiuitatis domini tempore inchoando in signum clauium potestatis et 
salutis eorum qui prefate basilice limina visitarent, multas et magnas 
remissiones ac amplas peccatorum indulgentias verisimiliter concessisse. 

De quibus quidem indulgentiis sic optentis, licet scripta non appareant 
manifesta, que si fuerunt tante forte gratie manus rapuit inuida vel dolosa 
lingua subticuit aut barbare nationis impietas, que dicitur basilicam ipsam 
sepius exposuisse iacturis et in ipsius spoliis exultasse, frequencius forsitan 
lacerauit. Ex nonnullorum tamen testimonio, qui et adhuc faciente domino 
supervivunt et alias ex multis, qui se illud a progenitoribus asserunt 
accepisse, aliqualis habetur credibilis certitudo. Propter quod sanctissimus 
pater et dominus, dominus Bonifacius divina prouidencia papa octavus, hiis 
in magna delectatione cordis auditis, habitisque super hoc intra se me- 
ditatione sollicita et cum sacro dominorum cardinalium cetu deliberatione 
sollempni, velud pastor bonus ad ouile domini congregans vigilancius 
gregem suum et tamquam doctus puppis apostolice remex portum quietis 
desiderans parare fidelibus et salutis, attendens quoque dignum fore bea- 
torum Petri et Pauli apostolorum de urbe basilicas, qui caput fuerunt fidei 
et ecclesie precipui funddatores, simili honoris et reuerencie prerogatiua 
gaudere, ut iidem apostoli eo amplius honorentur, quo eedem basilice, ubi 
eorum sancta requiescunt corpora, deuocius fuerint a fidelibus frequentate 
ad illudque fideles ipsi tanto feruencius animentur, quanto exinde maiora 
noscuntur eis de superne dono gratie munera prouenire: prefatas remissiones 
et indulgentias omnes et singulas ratas habendo et gratas, eas auctoritate 
apostolica confirmauit, approbauit, innouavit et suo patrocinio comıinunirit, 
eadem auctoritate et de plenitudine potestatis omnibus in presenti anno 
MCCC a festo natalis domini pretento proxime inchoato et in quolibet C. 
secuturo ad prefatas basilicas accedentibus reuerenter uere penitentibus et 
contessis uel qui vere penitebunt et confitebuntur in huiusmodi presente et 
in quolibet C° secuturo annis non tantum plenam et largiciorem, ymo 
plenissimam omnium suorum peccatorum veniam misericorditer concedendo. 

Quam quidem indulgenciam facto de ipso ad certitudinem presencium 
et memoriam futurorum priuilegio speciali die festo cathedre sancti Petri 
in eiusdem sancti basilica de urbe idem summus pontifex celebrando more 
solito publicauit et predicauit eandem innumerabili ad hoc fidelium mul- 
titudine congregata, ad hoc expressius statuendo, quatinus qui huiusmodi 
indulgencie ab eo concesse, ut predicitur, voluerint esse participes, si Ro- 


Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 515 


mani fuerint ad minus triginta diebus continuis vel interpolatis et saltem 
semel in die si vero forenses fuerint aut peregrini modo simili diebus XV, 
ad easdem basilicas accedere teneantur. Ecclesie tamen Romane rebellibus 
et fautoribus eorundem necnon portantibus prohibita mercimonia Sarracenis, 
indulgencie huiusmodi gratia penitus interdicta. 

Qua ex re cuncte fidelium nationes exultare debent in domino eo 
grandiori cumulo gaudiorum, quo ex hoc se consequi maiora persenciunt, 
quam multis nostris huc usque suspensa primaevis munera gratiarum. 
Tenemur quoque, fratres carissimi, domino deo nostro, qui non fecit taliter 
omni nationi nec talia manifestauit eis, continua in laudibus exsoluere vota 
precum, quod etatis nostre temporibus tante gratie plenitudo ad salutem 
perpetuam nostris oculis diuine miseratione pietatis illuxit. Ac pro eiusdem 
domini pape prospera cum dierum longitudine vita, quam tribuat sibi deus, 
debemus eo supplicius exorare, quo manifestius per sue sanctitatis cle- 
menciam nouellam regenerationem huiusmodi perpendimus suscepisse. 
Igitur hac die, quam fecit dominus, exultantes et letantes in ea redem- 
ptionem quam misit populo suo in eternum, pulsis procul torporibus 
surgamus omnes ocius, humiliter recepturi ut quique sacratissimo huius 
anni tempore horis psallimus in quietis donis et ipse munere in beatis. 
Eya ergo, uocati accingite lumbos vestros, pellite uecordiam, euacuate curas, 
tollite moras, accelerate cursum penitenciam agentes, in orationibus uigilate! 
Ecce nunc tempus acceptabile, ecce nunc dies etiam et salutis! Querite 
igitur, dum inveniri potest, quam prope est nostrarum remedium animarum, 
ac continuatis dietis ac passibus ampliatis ad prefatas basilicas quantocius 
maturetis accessum tam dulcis lacte gratie potituri, ut unda remissionis 
huiusmodi abluatis vestrorum sordibus peccatorum de presentis vite miserio 
ad repromissam divine beatitudinis gloriam ascendere cum pietate mereamur 
eternam. Data Rome. VIII’ Kal. Marcii. Pont. predicti domini pape 
anno Sexto. 

Es folgt hierauf in dem Pergament die offizielle Bulle Antiquorum 
habet fida relatio. Darunter steht der Vers: Annus centenus Rome semper 
est jubileus, Crimina laxantur, cui penitet ista donantur, Hoc declarauit 
Bonifacius et roborauit. 


516 


Kleine Mitteilungen. 


Die Kirchenprovinz Bremen nach den römischen Bistums- 
verzeichnissen des 12. und 13. Jahrhunderts. 


Wir besitzen seit dem ausgehenden 12. Jahrhundert eine ganze 
Reihe von in Rom aufgestellten Listen, die den gesamten, dem Papst 
unterstehenden Episkopat verzeichnen. Daß man dort derartiger Hilfs- 
mittel bedurfte, um den schriftlichen Verkehr mit aller Welt zu er- 
ledigen, liegt auf der Hand. Die Tabellen waren nach geographischen 
Gesichtspunkten geordnet; die Christenheit war nach Ländern einge- 
teilt, innerhalb der Länder wurde naturgemäß weiter nach Kirchen- 
provinzen disponiert — daher der Name ‘provinciale’, den derartige 
Verzeichnisse führen —, und hinter jeder Metropole waren die zu- 
gehörigen Suffragane aufgeführt. Aus einem Fragment, das uns 
Matthäus Paris aus dem 13. Jahrhundert überliefert, wissen wir, daß 
daneben auch alphabetisch geordnete Bistumsverzeichnisse, die zu dem 
lateinischen Namen kurz orientierende Erläuterungen boten, als Nach- 
schlagewerk vorhanden waren.! 

Da nun die hierarchische Organisation der Christenheit fort- 
währenden Änderungen unterworfen war, so ergab sich von Zeit zu 
Zeit das Bedürfnis nach einer Neuredaktion des Provinciale. Wir 
sind, wie bemerkt, in der glücklichen Lage, aus dem Ende des 12. 
und dem Anfang des 13. Jahrhunderts eine stattliche Anzahl der- 
artiger Bistumskataloge ganz oder stückweise zu besitzen. Daß sie 
alle quellenmäßig miteinander verwandt sind, ergibt eine Vergleichung 
ohne weiteres. Die Disposition ist mehr oder minder dieselbe, und 
was noch stärker beweisend ist, die gleichen Irrtümer werden von 
einer Liste getreulich und arglos in die andere übernommen. Für 
Deutschland bietet in den älteren Redaktionen des Provinciale die 
Kirchenprovinz Bremen wegen der in ihr enthaltenen Fehler die 
Hauptschwierigkeiten, und über sie soll im folgenden kurz gehandelt 
werden. 

! Matthaeus bringt aus einem solchen Katalog die sub littera L 
verzeichneten Bistümer; Matthaei Parisiensis chronica maiora, ed. Henry 
Richards Luard, vol. VI (London 1882), pag. 463f.; zum Teil abgedruckt 
MG. SS. XXVII, 267. 


Kleine Mitteilungen. 517 


Ich stelle zunächst nebeneinander, wie die unter Bremen stehenden 
Bistümer in den einzelnen Verzeichnissen der Zeit aufgezählt werden !; 
der Gleichförmigkeit halber führe ich alle Namen in der Nominativ- 
form an. 


I. Albinus, 1188 | IT. Liber censuum, 1192 III. Gervasius von Tilbury 
Brema | Bremensis | Bremensis 
Barduicensis Barduicensis ' Bardvicensis 
Solesiucensis Solesuicensis Solesvicensis 
Raskeburgensis Raskeburgensis Rasceburgensis 
Michiliburgensis Michilburgensis | Alerzemiensis 

Michiliburgensis 

Lubichensis Lubichensis Lubichensis 


Rigensis vel Livonensis 


IV. Tancred | V. Matthaeus Paris | VI. Provinciale, um 1230 

Bremensis Bremensis Bremensis 
Barduicensis Bardenicensis Bardewicensis 
Solesuicensis Salesnicensis i Sleswicensis 
Raskeburgensis Raskeburgensis Razeburgensis 
Michiliburgensis Michiliburgensis Zwerinensis 

uel Üzerinensis Aliszerinensis alias Michiliburgensis 
Lubzichensis Lubichensis Lubicensis 
Rigensis Rigenus novus Rigensis 

uel Liuonensis sive Livonensis 


! Ich verzeichne hier die Drucke, denen ich mein Vergleichsmaterial 
entnommen habe. 

I. Das Provinciale des Albinus druckt Cajetanus Cenni, Monumenta 
dominationis pontificiae, tom. II (Romae 1761), pag. XVIff.,;, Provinz 
Bremen pag. XXVI. 

lI. Den liber censuum Romane ecclesie a Centio camerario compositus 
zitiere ich nach der Ausgabe von P. Fabre und L. Duchesne (Paris 1904); 
Provinz Bremen S. 164 f. 

III. Gervasius von Tilbury bringt in seinem Sammelwerke Otia im- 
perialia ein Provinciale „ex archivis domini pape“. Gedruckt bei Leibnitz, 
scriptores rerum Brunsvicensium, vol. I (Hanoverae 1707), pag. 912; Nach- 
träge vol. II (Hanoverae 1710), pag. 769ff.; Provinz Bremen pag. 770. — 
Die für die deutsche Geschichte wichtigen Teile des Provinciale besser 
in MG. SS. XXVII, 372. 

IV. A.J. Weidenbach, Chronologische und historische Tabellen (Regens- 
burg 1855) druckt S. 264ff. ein Provinciale des 13. Jahrhunderts; Provinz 
Bremen S. 268f. — D Rattinger stellt (Historisches Jahrbuch der Görres- 
Gesellschaft, Bd. II [1881], S. 27ff.) als Entstehungszeit der Liste die Zeit 
1210—1212 fest, und J. Werner nennt neuerdings (Neues Archiv der Ge- 
sellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde, Bd. XXXI [1906], S. 683) 
den Namen des Verfassers, Tancred. 

V. Matthaeus Parisiensis in seiner schon zitierten Chronica maiora, 


DIS Hermann Krabbo. 


Die Bistümer Ratzeburg, Mecklenburg, das 1160 nach Schwerin 
verlegt wurde, und Lübeck sind die bekannten drei Suffragane Bremens 
im Slavenlande. Zeitweise war seit dem ausgehenden 12. Jahrhundert 
das Missionsbistum Livland, dessen Sitz 1202 nach Riga verlegt 
wurde, ebenfalls dem Erzbistum Bremen unterstellt.’ Aber die Ver- 
zeichnisse nennen viel mehr Namen. In allen findet sich Schleswig. 
Dies Bistum hatte ehemals zu Bremen gehört, war aber, seit das Land 
nördlich der Eider politisch dem Reiche entfremdet war, längst eben- 
falls dänisch geworden und unter Lund getreten. Die römischen 
Verzeichnisse führen es hinter der dänischen Metropole ebenfalls auf, 
so daß es zweimal gebucht ist; in späteren Redaktionen des Provin- 
ciale hat man diesen Fehler auch bemerkt und wenigstens auf ibn 
hingewiesen?, ohne ihn jedoch auszumerzen. 

Sodann geht durch alle Handschriften das Bistum Bardowiek. 
Duchesne macht in der Ausgabe des liber censuum dazu die sonder- 
bare Anmerkung’, Heinrich der Löwe habe vielleicht 1189 in Bar- 
dowiek ein Bistum errichten wollen, und infolge der deswegen in 
Rom geführten Verhandlungen sei voreilig schon der Name der ge- 


vol. VI, pag. 446ff. teilt ein Provinciale mit; Provinz Bremen pag. 454. 
Auszugsweise ist dies Provinciale auch gedruckt MG. SS. XXVIII, 267. 

VI. Ein Provinciale etwa vom Jahre 1230 druckt M. Tangl, Die päpst- 
lichen Kanzleiordnungen von 1200—1500 (Innsbruck 1894), S. 3ff.; 
Provinz Bremen S. 13. 

Ich reihe das Provinciale des Matthaeus vor dem von 1230 ein, da 
Matthaeus die im 2. und 3. Jahrzehnt des 13. Jahrhunderts neu errichteten 
Salzburger Suffraganbistümer noch nicht aufführt. 

! Das livländische Missionsbistum Uexkuell wurde 1186 von Bremen 
aus errichtet; 11°8 erkannte Papst Clemens Ill. die Zugehörigkeit des 
neuen Bistums zur Kirchenprovinz Bremen an. 1202 wurde der Sitz des ` 
livländischen Bistums nach Riga verlegt. 1211 löste Papst Innocenz II. 
das bestehende Rechtsverhältnis und unterstellte das Bistum Riga direkt 
dem apostolischen Stuhle. Deshalb wird der Bischof von Riga auf dem 
Konzil von 1215 auch bereits zu den Bischöfen der provincia Romana ge- 
rechnet, vgl. die Präsenzliste dieser Kirchenversammlung, veröffentlicht von 
J. Werner a. a. O. (s. oben S. 517 Anm. 1 Nr. IV) S. 585 Nr. 65. Über das 
Verhältnis zwischen Bremen und Kiga überhaupt vgl. meine Arbeit: Die 
ostdeutschen Bistümer, besonders ihre Besetzung, unter Kaiser Friedrich I. 
(Berlin 1906), S. 116fl. 

2 In einem Provinciale des Jahres 1380 steht bei der zweiten Er- 
wähnung Schleswigs unter den Suffraganen von Lund angemerkt: attende, 
quia iste est nominatus superius de provincin Bremensi, tamen revera non 
est nisi unus episcopus sub isto vocabulo Sleswicensis; vgl. M. Tangl 
a. a. O. (s. oben S. 617 Anm. 1 Nr. VI), S. 19. 

s A. a. O. S. 165, letzter Absatz der Anmerkung. 


Kleine Mitteilungen. 519 


planten, aber schließlich nicht zustande gekommenen neuen Hoch- 
kirche in den liber censuum von 1192 hineingelangt. Die Hypothese 
ist dadurch entstanden, daß allerdings aus dem Jahre 1189 ein 
Ereignis bekannt ist, das Heinrich den Löwen ebenso wie Bardowiek 
betrifft, ein Ereignis freilich, das den von Duchesne vermuteten 
Kausalzusammenhang in das Reich des Unmöglichen verweist. Wenn 
der Herzog die alte Sachsenstadt 1189 durch Errichtung eines Bis- 
tums hätte erhöhen wollen, würde er sie dann wohl im gleichen 
Jahre in einen Schutthaufen verwandelt haben?! Ganz gewiß niemals. 
Zudem hätte der Herausgeber des liber censuum wissen müssen, daß 
sich das Bistum Bardowiek bereits in dem 1188 aufgezeichneten 
Provinciale des Albinus findet, womit die ganze Hypothese in sich 
zusammenstürzt; denn 1188 saß der Welfe als politischer Verbannter 
in England und konnte nicht daran denken, in Deutschland ein Bis- 
tum zu gründen. 

Was es mit dem Bistum Bardowiek auf sich hat, hat kürzlich 
in sorgfältiger Untersuchung F. Wichmann aufzuhellen gesucht.” Das 
Ergebnis seiner Forschung ist, daß das spätere Bistum Verden ur- 
sprünglich unter Karl dem Großen in Bardowiek errichtet und erst 
im Laufe des 9. Jahrhunderts nach Verden verlegt wurde. Offen läßt 
er die Frage, ob, wie die römische Überlieferung andeuten könnte, 
das Bistum Bardowiek für kurze Zeit unter dem jungen Erzbistum 
Hamburg gestanden hat; das ist nicht sehr wahrscheinlich, wenngleich 
nicht ausgeschlossen.” Der Umstand jedenfalls, daß neben dem 


1 Über die Zerstörung von Bardowiek berichtet Arnold von Lübeck 
in seiner Slavenchronik (MG. SS. XXI, 180; Oktavausgabe Arnolds S. 148): 
Prevaluit autem dux adversus eam et devastata est civitas opulenta valde, 
nec pepercerunt viri bellatores ecclesiis vel cimiteriis, sed ablatis omnibus 
succenderunt eam igni. 

7 Friedrich Wichmann, Untersuchungen zur älteren Geschichte des 
Bisthums Verden (Hannover 1904), S. 14ff. Das Vorkommen von Bardowiek 
in der Liste des Albinus hat Wichmann übersehen. Seine Untersuchung 
schneidet die schwierige und noch ungelöste Frage der sächsischen Bistums- 
gründungen in der karolingischen Zeit an, ein Thema, dessen Bearbeitung 
von der Wedekindschen Stiftung jüngst als Preisaufgabe gestellt ist. 

3 Die Kunde vom Bistum Bardowiek ist in Rom durch das Provinciale 
des Albinus späteren Generationen übermittelt worden. Daß die mittel- 
baren letzten Vorlagen der Albinusliste sehr alt sind, ergibt sich z. B. aus 
seiner geographischen Disposition: das deutsche Reich tritt bei ihm noch 
nicht als politischer Gesammtbegriff auf, vielmehr operiert er, soweit als 
möglich, noch mit den altrömischen Provinzen: Das Erzbistum Mainz ent- 
spricht der provincia Germania prima; Köln = prov. Germania secunda; 
Trier = prov. Belgica prima. Unter dem Stichwort Alemannia sind dann 


520 Hermann Krabbo. Kleine Mitteilungen. 


Mainzer Suffraganbistum Verden sämtliche Listen auch das ım 12 
und 13. Jabrhundert längst vergessene Bistum Bardowiek antühren. 
ist ein schlagender Beweis, daB sie alle miteinander verwandt sind. 

Endlich noch ein Wort über den episcopatus Alerzemiensis (nach 
Gervasius) oder Aliszerinensis (nach Matthäus Paris). Die Heraus- 
geber des Gervasius, R. Pauli und F. Liebermann, vermuteten eine 
entstellte Wortform für Aldeburgensis!; dann würde also der Lübecker 
Bischof versehentlich zweimal, mit seinem alten und seinem neuen 
Namen, gebucht sein. DaB es sich um einen stark verstümmelten 
Namen handeln könne, ist durchaus möglich, und es ließen sich aus 
den verschiedenen Redaktionen des Provinciale viele Parallelen an- 
führen, wie sich die den römischen Klerikern unbekannten fremden 
Ortsnamen durch wiederholtes Abschreiben bis zur Unkenntlichkeit 
verändern konnten. Die Deutung auf Aldenburg ist freilich abzu- 
lehnen; die richtige Erklärung springt durch die Nebeneinander- 
stellung der verschiedenen Listen fast in die Augen. Das Provinciale 
von 1230 verzeichnet den episcopatus Zwerinensis alias Michili- 
burgensis; Tancred stellt den älteren Namen voran, sagt Michili- 
burgensis uel Czerinensis. So muß auch die Vorlage des Matthäus 
Paris gelautet haben, nur daß statt uel hier, wie im Verzeichnis ven 
1230, alias stand, also Michiliburgensis alias Zerinenusis. Durch ein 
Flüchtigkeitsversehen sind aus dem einen Bischof dann zwei geworden, 
der Mecklenburger und der Aliszerinensis des Matthäus, der sich bei 
Gervasius etwas anders als Alerzemiensis wiederfindet. 

Hermann Krabbo. 
weiter unten die Kirchenprovinzen Bremen, Magdeburg und Salzburg auf- 
geführt. Die Vermutung ist nicht ganz abzuweisen, daß das ebenfalls einer 
alten Vorlage des 8. oder spätestens 9. Jahrhunderts entstammende, unter 
Bremen verzeichnete Bistum Bardowiek vorübergehend dem Erzbistum 


Hamburg unterstellt war. 
"MG. SS. XXVII, 372 Anm. 7. 


521 


Kritiken. 


Fritz Baumgarten, Franz Poland, Richard Wagner, Die 
hellenische Kultur. Leipzig, Teubner 1905. X, 491 8. Mit 

7 farbigen Tafeln, 2 Karten und gegen 400 Abbildungen im Text 

und auf 2 Doppeltafeln. 10 M., geb. 12 M. 

Das vorliegende Werk, zu dessen Abfassung sich drei schon 
längere Zeit im praktischen Schuldienste stehende Gelehrte vereinigten, 
geht von der Tatsache aus, daß die von den Hellenen geschaffene 
Kultur nach wie vor die Hauptgrundlage unserer heutigen Kultur 
bildet und hat den Zweck, diese von vielen bezweifelte Wahrheit von 
neuem zu bekräftigen. Die Verf. wollen nicht eine Geschichte der 
antiken Kultur in strengem Sinne geben, sondern eine zusammen- 
fassende Darstellung derselben (der vorliegende Band soll durch einen 
zweiten vervollständigt werden, welcher die hellenistische und die römi- 
sche Kultur enthalten wird), natürlich in geschichtlicher Folge, bei 
welcher die Umbildung der Altertumswissenschaft in eine historische 
Disziplin zum Ausdruck kommt. Bei dem großen Umfang des The- 
mas war eine Teilung des Stoffes unter mehrere Bearbeiter nicht zu 
vermeiden, in der Art, daß Poland Staat, Leben und Religion, Baum- 
garten die bildende Kunst, R. Wagner die geistige Entwicklung und 
Literatur übernahmen. 

Um gleich ein zusammenfassendes Urteil auszusprechen, so haben 
wir es hier mit einer wohlgelungenen Leistung zu tun, die mit großer 
(iewissenhaftigkeit gemacht und von reiner Begeisterung für die 
Sache getragen ist. Die Sorgfalt und die Kenntnis der Verfasser ver- 
dienen aufrichtige Anerkennung; das Ergebnis ist ein Buch, das ein 
glückliches Muster populärer Behandlung eines manchmal recht 
spröden Stoffes darstellt. Man möchte ihm recht weite Verbreitung 
in den Kreisen derjenigen wünschen, die sich nicht bloß mit dem 
konventionellen Namen eines ‚Gebildeten‘ zufrieden geben, sondern in 
Wahrheit zu dem geschichtlichen Verständnis unserer heutigen gei- 
stigen und politischen Lage vorzudringen trachten; und den Schülern 
der oberen Klassen unserer Gymnasien sowohl, als auch den Studie- 
renden unserer Hochschulen, besonders den Anfängern, wird das Werk 
Ausgangspunkt und eine solide Grundlage für weitere, quellenmäßige 
Studien sein. 

Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 4. 35 


522 Kritiken. 


Was die chronologische Teilung anlangt, so ist das Werk in 
drei Abschnitte gegliedert: die mykenische Zeit, das griechische Mittel- 
alter, die Blütezeit. Innerhalb derselben ist die schon erwähnte Tren- 
nung des Stoffes durchgeführt, die sich nur bei der Behandlung der 
mykenischen Zeit, deren alleiniger Bearbeiter Baumgarten ist, als un- 
tunlich erwies. B. ging dabei, wie es gewöhnlich noch immer ge- 
schieht, von Mykenae und Tiryns aus; ich halte es für richtiger, jetzt 
mit den kretischen Funden zu beginnen, die zeitlich und ihrer Bedeutung 
nach an die Spitze gehören. Die untere Grenze für den zweiten Ab- 
schnitt, das griechische Mittelalter, scheint mir mit 500 v. Chr. zu 
spät angesetzt zu sein; das sechste Jahrhundert, diese Zeit der Gäh- 
rung und Ausbildung neuer Formen, bezeichnet in jeder Hinsicht 
einen scharfen Gegensatz zu der früheren Gebundenheit und. verlangt 
als Übergangsperiode eine Betrachtung für sich. Nicht ohne Schwierig- 
keit war die Einordnung der Kapitel über Leben und Gottesverehrung 
in die verschiedenen Zeitabschnitte, weil gerade in dieser Beziehung 
oft die Frage sich erhebt, inwieweit manche Formen, die erst für 
später überliefert sind, in eine frühere Zeit heraufreichen oder nicht, 
und die Entscheidung darüber viel abiträrer ist als bei Fragen der 
Verfassungsentwicklung oder der Literaturgeschichte. 

Eines der wichtigsten Erfordernisse einer solchen Darstellung, 
wie sie hier geboten ist, besteht darin, daß in Wahrheit den Fort- 
schritten der Wissenschaft Rechnung getragen wird; auch in dieser 
Beziehung befriedigt unser Buch alle Ansprüche, es steht auf der 
Höhe der Zeit. Nur hie und da begegnet man Einzelheiten, die ge- 
wissermaßen Relikte von früheren Anschauungen sind, so z. B. der 
Überschätzung der Stammesunterschiede (S. 45), einer falschen Auf- 
fassung des Ekklesiastensoldes (vgl. dagegen Aristoteles Ath. pol. 41), 
und auf S. 456 findet sich der sehr anfechtbare Satz, daß Aeschines 
aber in Philipps Solde stand, unterliegt keinem Zweifel‘. Die Ab- 
schnitte über Kunst und auch diejenigen über Literatur fesseln durch 
eine anmutende Frische des Tones; in den letzteren weise ich be- 
sonders auf die gute Charakteristik der attischen Tragödie, der ein- 
zelnen Dichter und ihrer Dramen hin. In den Abschnitten über den 
Staat stört es mich, bei aller Anerkennung für die Arbeit, daß manch- 
mal zu viel moralisiert wird — so ist, um nur einen Punkt heraus- 
zugreifen, die Auffassung der Theorika zu einseitig; man darf doch 
nicht vergessen, daß es sich um religiöse Feste handelte und von 
welcher Bedeutung für das intellektuelle Niveau der Athener die Mög- 
lichkeit war, daß auch die Armen den dramatischen Aufführungen 
beiwohnen konnten —, und daß es häufig an mißbilligenden Seiten- 
blicken auf die Gegenwart nicht mangelt. Unsere neueren Verhält- 


Kritiken. 523 


nisse sind doch das Produkt geschichtlicher Entwicklung, gerade so 
wie diejenigen des Altertums und müssen zunächst historisch be- 
griffen werden. 

Ein spezieller Dank gebührt der Verlagshandlung, die den Band 
in liberalster Weise mit bildlichen Beilagen ausstattete und den Preis 
im Verhältnis dazu recht billig gestellt hat. 

Prag. Heinrich Swoboda. 


Rudolf Knopf, Das nachapostolische Zeitalter. Geschichte 
der christlichen Gemeinden vom Beginn der Flavierdynastie bis 
zum Ende Hadrians dargestellt von R. K. Tübingen, Mohr (Siebeck) 
1905. XII, 468 S. 

In schlichtem Sprachgewand, ohne jedes Haschen nach Farbe 
und Glanz, fern von allen Ansprüchen auf Originalität und Entdecker- 
ruhm, aber stets gleiche Sachkenntnis und gleiche Umsicht bewährend, 
dazu in überaus klarer und durchsichtiger Formgebung, bietet uns 
der Verfasser, Privatdozent der Theologie in Marburg, eine Dar- 
stellung der äußeren und inneren Entwicklung des Christentums in 
der Zeit von 70 bis 140, die man allerdings ganz passend als nach- 
apostolisches Zeitalter im Gegensatz zu dem vorangegangenen aposto- 
lischen und dem nachfolgenden, der Epoche der Kirchenbildung, be- 
zeichnen kann. Ein einleitendes Kapitel behandelt „das Christentum 
auf dem Boden des jüdischen Volkstums“: eine geordnete Zusammen- 
stellung des Wenigen, was wir auf Grund des spärlichen Quellen- 
materials darüber zu sagen im stande sind. Sein Schlußurteil über 
das Judenchristentum (S. 30: „ein an innerer Haltlosigkeit krankendes, 
auf die Dauer ohnmächtiges Gebilde, das auch in der Folgezeit, als 
der große Kampf der Religionen begann, sich als von geringer Be- 
deutung erwies“) hält sich im Gegensatz zu Alt-Tübingen an die 
von A. Ritschl gezogene Linie, ohne sich mit neueren Versuchen, 
diesem Faktor wieder ein größeres Gewicht zu verleihen, ausein- 
anderzusetzen, wie der Verfasser überhaupt, gleich seinem Vorbild, 
Weizsäckers „Apostolisches Zeitalter der christlichen Kirche“, wozu 
er im Grunde nur die Fortsetzung liefert, Auseinandersetzungen mit 
entgegengesetzten Auffassungen möglichst vermeidet. Die solide Be- 
gründung des Ganzen in seinem fest gefügten inneren Zusammenhang 
mag als beste Bürgschaft für den gesicherten Bestand des Einzelnen 
gelten. 

Die Hauptmasse des Buches steht unter der Überschrift: „Die 
Heidenkirche“. Ein erstes Kapitel behandelt „die Quellen nach Zeit 
und Ort ihrer Entstehung“ in einer keinesfalls als radikal zu bezeich- 
nenden Richtung. Denn nur die Pastoralbriefe sind mit Sicherheit 

35* 


524 Kritiken. 


aus dem paulinischen Nachlasse auszuscheiden. Die selbstverständlich 
nicht von Petrus und Jakobus herrührenden, aber unter ihrem Namen 
gehenden Briefe werden immerhin so früh als noch möglich angesetzt, 
der nach Barnabas genannte sogar mit Wahrscheinlichkeit schon an 
den Schluß des ersten Jahrhunderts; die Briefe des Ignatius und des 
Polykarp unter Trajan; kurz vorher fällt das Johannesevangelium 
mit unbekanntem Verfasser. „Die Ausbreitung“ (zweites Kapitel} 
betreffend konnte sich der Verfasser wohl an Harnacks bekanntem 
Buch „Die Mission und das Christentum der ersten drei Jahrhunderte“ 
orientieren, sich auch fortsetzend an E. von Dobschütz’ „Urchristliche 
Gemeinden“ anschließen; die Ausführung erfolgt aber in durchaus selb- 
ständiger Weise und bringt namentlich bezüglich der sozialen Zusammen- 
setzung der Gemeinden, und hier wieder in Sonderheit der römischen, 
nicht wenige feine Beobachtungen und anschauliche Schilderungen. 
Unter dem Titel „Staat, Gesellschaft und die Christen“ (drittes Kapitel) 
kommen zunächst die Verfolgungen zur Sprache. Schon der neronische 
Schrecken wird zwar noch im Zusammenhang mit dem Stadtbrand 
belassen (gegen die mittlerweile erschienene große Monographie Pro- 
fumos), aber richtig als erstes Glied in der langen Reihe von Be- 
drückungen angesehen, welche über die Christen als Feinde der 
gesellschaftlichen und staatlichen Ordnung ergingen. In betreff der 
domitianischen Verfolgung bleibt die fiskalische Seite derselben un- 
erwähnt, wie sich der Verfasser überhaupt meist auf das quellenmäßig 
sicher Bezeugte beschränkt und auf darüber hinausgehende Kom- 
binationen nicht einläßt. Sicher ist, daß seither im Bewußtsein der 
Regierung die Scheidung zwischen Judentum und Christentum voll- 
zogen war. Als rechtliche Form des Einschreitens gegen die Christen 
betrachtet der Verfasser nach Mommsens Anleitung das administrative 
Koerzitivverfahren; Anlaß dazu bot gewöhnlich die gegen die Christen 
gereizte Volksstimmung. Doch soll wenigstens Hadrian sich gegen 
Berücksichtigung von solcherlei Masseninstinkten ausgesprochen haben. 
Voraussetzung ist freilich nicht bloß die einst von Aube, Keim und 
anderen geleugnete Echtheit des Reskriptes an Minucius Fundanus, 
sondern auch die vom Verfasser selbst nicht ganz sicher behauptete 
Richtigkeit seiner Auslegung. Auch gegen die Erklärung des Plinius- 
textes hat Harnack (Theologische Literaturzeitung S. 399) begründete 
Bedenken geäußert. Die prinzipielle Stellung der Christen zum Staat 
wird an dem Gegensatz anschaulich gemacht, in welchem der Römer- 
und erste Petrusbrief zur Apokalyptik stehen: Hervorkehrung loyaler 
Ergebenheit in der Gemeindeversammlung mit ihrer Fürbitte für alle 
Menschen, in Sonderheit auch für Kaiser und Obrigkeit, Nährung 
und Pflege des Hasses gegen die christusfeindliche, satanische 


Kritiken. 525 


Weltmacht in den Winkelversammlungen, wo die eschatologische 
Schwärmerei sich austoben konnte. Daran schließen sich Ausführungen 
über das in gleicher Weise feindselige Verhältnis sowohl zur heidnischen 
Bevölkerung wie zur jüdischen Diaspora, deren Propaganda durch 
die konkurrierende christliche Mission schwer geschädigt wurde. 

Von besonderem Interesse ist das vierte, der Gemeindeverfassung 
gewidinete Kapitel, weil es sich hier um das vielverhandelte, wegen 
Spärlichkeit und Dunkelheit der überdies auch dem Feuer der Kritik 
noch nicht ganz entronnenen Quellenschriften vielleicht überhaupt 
unlösbare, Problem der Entstehung des Episkopates handelt. Mit 
Recht macht der Verfasser darauf aufmerksam, daß nicht einmal die 
Terminologie einen übereinstimmenden Gebrauch aufzuweisen scheint 
(S. 148, 196). Vor allem aber war die Entwicklung keine gleich- 
mäßige. Der römische Clemensbrief, dem der Verfasser schon eine 
monographische Behandlung gewidmet hatte und auch jetzt wieder- 
holte und eingehende Beachtung zu Teil werden läßt, bietet Vorstellungen 
vom Amtscharakter der Gemeindevorsteher, die dem katholischen System 
schon viel näher stehen, als die doch wohl spätere Didache. Polykarp, 
selbst schon Bischof, schreibt an eine Gemeinde, die noch keine Bischöfe 
kannte. In Rom beanspruchen zur Zeit des Hermas die Amtsträger 
(sie heißen Presbyter, Episkopen, Diakonen) zwar schon autoritative 
Überwachung der Propheten und Inspirierten; aber einen monarchischen 
Bischof gibt es noch nicht, wohl aber gleich nachher, seit etwa 150. 
Schon frühere Ansätze dazu in Kleinasien glaubt der Verfasser in 
der Apokalypse (die „Engel“ der Gemeinde), im dritten Johannesbrief 
(Harnacks Hypothese) und besonders in den Pastoralbriefen zu erkennen, 
wo die Adressaten Timotheus und Titus in bischöflicher Autoritäts- 
stellung gedacht scheinen und der Bischof durch das nur für ihn 
unumgängliche Erfordernis der Lehrhaftigkeit aus der Reihe der 
Presbyter heraustritt. Für den Ursprung des Namens dieser letzteren 
weist der Verfasser auf die griechischen Städte Kleinasiens hin, wo 
sich die beiden Schichten der Alten und der Jungen als gerusia und 
neoi oder neoteroi mit eigener Organisation gegenüberstehen (S. 187). 
Man darf hier wohl an den Sprachgebrauch der Apostelgeschichte, 
die der Verfasser etwas kurz behandelt (S. 177£.), erinnern, wo 5, 21 
auf jüdischer Seite die gerusia, auf christlicher aber 5, 6 „die Jungen“ 
vorkommen mit bestimmten Öbliegenheiten im Gemeinschaftsleben; 
vgl. Luk. 22, 26, Tit. 2,6 und den Gegensatz von Presbytern und 
Jüngern 1. Tim. 5, 1 und 1. Petr. 5,5. Aus dem natürlichen Unter- 
schiede der Altersverhältnisse ergaben sich mit der Zeit die Autoritäts- 
stellung der einen, die Unterordnung der anderen. Das wäre eine 
innergemeindliche Entwicklung, in welche das vom Verfasser mit 


526 | Kritiken. 


Fug und Recht geltend gemachte Vorbild der Diasporasynagoge mit 
ihrem technischen Gebrauch des Namens Presbyter mindestens ein 
rascheres Tempo brachte (S. 188f.) Das Quellenverhör bricht ab 
mit Ignatius, der unter allen Zeugen des nachapostolischen Zeitalters 
die am weitesten fortgeschrittene Ausgestaltung des monarchischen 
Episkopates aufweist und nicht etwa Rom, sondern Syrien und Klein- 
asien als Mutterboden erkennen läßt. Übung der Seelsorge, Über- 
wachung des Versammlungswesens, Erhaltung der Reinheit der Lehre 
gegenüber der eindringenden Häresie — das sind die Obliegenheiten, 
die dem Bischof von Gottes und Rechtswegen zukommen. Zweifel, 
ob ein derartiges Ziel als schon zu Anfang des zweiten Jahrhunderts 
erreichbar gelten kann, berührt der Verfasser nicht, wie überhaupt 
die Echtheit der Ignatiusbriefe für die gegenwärtige Forschung end- 
gültig festzustehen scheint. 

Ein fünftes Kapitel behandelt in ganz mustergültiger Weise „die 
Versammlungen“, und zwar sowohl Teilversammlungen (Konventikel) 
wie allgemeine, regelmäßige, und unter den letzteren wieder Wort- und 
Mahlversammlungen, daneben auch Tauf- und Herrnmahl. Die überall 
nachgewiesene Entwicklung besteht darin, daß in stetig steigendem 
Maße das Überwachungsrecht der Amtsträger den Geistrednern gegen- 
über zur Geltung kommt, bis endlich die Amtsträger so ziemlich die 
einzigen sind, die in der Gemeinde zu beten und zu reden haben. 

Was der Verfasser über die Gnosis mitzuteilen hat (sechstes 
Kapitel), beschränkt sich auf die Zeit vor den großen Namen Basilides, 
Valentinus, Marcion, also zumeist auf die in den johanneischen Schriften, 
Pastoralbriefen und Ignatiusbriefen vorausgesetzten Häretiker. Viel- 
fach berührt sich damit, so daß sogar Wiederholungen nicht ganz zu 
vermeiden waren, das was wir im folgenden (siebenten) Kapitel über 
die Theologie des nachapostolischen Zeitalters, zumal in dem, der 
Auseinandersetzung mit der Gnosis gewidmeten, dritten Abschnitt des- 
selben lesen. Die beiden vorangehenden Abschnitte gelten der Stellung 
des Christentums zum Judentum und zum Griechentum. Als Ein- 
leitung dient eine Skizze dessen, was als christliches Gemeingut von 
religiösem Vorstellungsgehalt innerhalb der bezeichneten Zeitgrenze 
gelten kann. Es war natürlich nicht leicht, dieser durch die Aufgabe 
gebotenen Beschränkung des Stoffes durchweg eingedenk zu bleiben 
und gerecht zu werden. Umsomehr Anerkennung verdient das Geschick, 
womit der Verfasser auf jeder Station der durchlaufenen Bahn genaue 
Rechenschaft über Woher und Wohin zu geben versteht. In schlichter 
und doch fesselnder Darstellung zeichnet er die Anschauungskreise 
und Horizonte der einzelnen Zeugen, um von Zeit zu Zeit an ent- 
sprechenden Ruhepunkten die Ergebnisse zusammenzufassen und den 


Kritiken. 527 


Tatbestand zu konstatieren. Das Gleiche gilt endlich auch von dem 
letzten (achten) Kapitel, das die Überschrift „Die Frömmigkeit“ trägt 
und aus den meist führenden Geistern angehörigen Dokumenten wohl- 
überlegte, Licht und Schatten gerecht verteilende Rückschlüsse auf 
das religiöse und sittliche Leben der Durchschnittschristenheit zieht. 

Zum Schlusse kann der Unterzeichnete dem Verfasser nur auf- 
richtig Glück wünschen zur Vollendung eines Meisterwerkes, welches 
dank einem gesunden, überall ruhig und gleichmäßig verlaufenden 
Urteil in zu erhoffenden neuen Auflagen zwar da oder dort noch 
Ergänzungen vertragen, aber doch nur ganz weniger und dazu gering- 
fügiger Berichtigungen bedürftig sein wird. Bereits haben Harnack 
(Theologische Literaturzeitung S. 397f.) und Köhler (Kartellzeitung 
akademisch-theologischer Vereine S. 190) das Werk in einer Weise 
empfohlen, daß dem Unterzeichneten nichts weiter übrig bleibt, als 
zu bekennen, daß ihm die Lektüre desselben eine Quelle nicht bloß 
sich stets steigernden Genusses, sondern auch reichlicher Belehrung 
gewesen ist. Im großen und ganzen dürfte das Bild des hier be- 
handelten Ausschnittes der Kirchengeschichte auf absehbare Zeit hinaus 
festgestellt erscheinen. 

Straßburg i. E. H. Holtzmann. 


Dr. Friedrich Boden, Amtsrichter in Hamburg: Die isländische 
Regierungsgewalt in der freistaatlichen Zeit. (Heft 78 
der Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte, 
herausgegeben von O. Gierke). Breslau 1905. 101 S. 

Je anachronistischer es sich ausnimmt, desto lebhaftere An- 
erkennung verdient es, wenn ein juristischer Praktiker seine Muße- 
stunden auf ein tieferes Eindringen in die Geschichte des germanischen 
Rechts, und erst gar, wenn er sie aufs Studium eines nordischen 
Rechts verwendet. Nur sollte er sich, wenn er mit den Früchten 
solchen Fleißes die schon nicht mehr dürftige Literatur bereichern 
will, klar machen, einmal, daß er des ganzen Rüstzeugs der bisherigen 
Forschung, und sodann, daß er, gerade weil eine derartige Arbeit für 
ihn nur Nebenbeschäftigung sein kann, einer um so längeren Reife- 
zeit bedürfen wird. In der einen wie in der andern Hinsicht läßt es 
der Verfasser fehlen. Insbesondere scheinen mir seine Publikationen 
aus der nordischen Rechtsgeschichte mit einer gewissen Hast einander 
zu folgen. Kein Wunder, daß sie ein stark dilettantisches Gepräge 
tragen. 

Dilettantisch ist schon die Überschätzung des eigenen Arbeits- 
gebietes, wie sie in der gegenwärtigen Schrift gleich von der ersten 
Seite an sich bemerkbar macht. Der isländische Freistaat soll 


528 Kritiken. 


„unmittelbar auf die urgermanischen Verhältnisse zurückgehen” 
und es muß sich „deshalb an diesem Lande auch die urgermanische 
Staatsform am besten studieren lassen“; — wir können uns „allein 
auf Grund der isländischen Berichte ein Bild davon machen, in 
welcher Weise sich überhaupt der primitive germanische Staat ge- 
bildet haben kann“. Eine solche Verwertung des isländischen Rechts, 
zumal des isländischen öffentlichen Rechts, zu Rückschlüssen auf ur- 
germanische Zustände war schon vor 50 Jahren aus der Mode. Schon 
damals wußte man, und alle Forschungen haben es seitdem nur immer 
wieder von neuem bestätigt, daß gar kein skandinavisches Recht seh 
weniger zu derartigen Rückschlüssen eignet, als gerade das isländische. 

Dilettantisch ist ferner die Art, wie der Verfasser sein Quellen- 
material abgrenzt. Er verfügt über eine sehr stattliche Kenntnis der 
Sturlunga und außerdem der isländischen Unterhaltungsliteratur, d. h. 
derjenigen Schriftwerke, deren Lektüre das Arbeiten auf dem Gebiet 
des isländischen Altertums so vergnüglich macht. Hiedurch aber 
läßt sich der Verfasser dazu verleiten, seine Ansichten fast aus- 
schließlich auf den Überlieferungen dieser Quellen aufzubauen. Die 
spezifischen Rechtsaufzeichnungen läßt er nahezu unbenutzt. Ihr 
Studium freilich bereitet seltener Kurzweil, und überdieß klafft ja zu 
allen Zeiten die Differenz zwischen Rechtsvorschrift und Rechts- 
praxis, — eine Binsenwahrheit, die einzuschärfen der Verfasser nicht 
müde wird. Aber nicht genug damit, Boden überschätzt nicht nur 
sein Quellenmaterial im ganzen, er überschätzt auch die einzelnen 
Quellen, namentlich die romantischen Erzählungen, deren Berichte er 
fast immer für baare Münze nimmt, — deren Abfassungszeit er mit 
der Zeit ihres Gegenstandes verwechselt. Diese Verwechslung macht 
sich als besonderes grob fühlbar S. 62f., wo aus dem häufigeren oder 
selteneren Vorkommen der Wörter godord und mannaforráð in den 
Erzählungen gefolgert wird, man habe unmittelbar nach 930 (!) die 
Herrscherstellung (des Goden) noch nicht nach der objektiven, 
sondern nur nach der subjektiven Seite bezeichnet; erst gegen 1200 
hin habe man die technischen Ausdrücke godord und mannaforad all- 
mählich häufiger gebraucht, und „diese Namengebung“ habe „der Auf- 
fassung der Herrscherstellung als einer bestimmten, klar umgrenzten 
Sache Vorschub geleistet“, was „auf der Hand“ liege. 

Daß Hilfshypothese, Ratiocinatio und Argumentatio e silentio 
je nach Bedarf ihre Rolle spielen, wird man freilich unserm Ver- 
fasser weniger scharf ankreiden dürfen, wenn man erwägt, was sich 
in dieser Hinsicht heutzutage selbst Fachmänner erlauben, die sich 
dem Leser mit Emphase als methodische Kritiker vorstellen. Aber 
nicht minder bedenklich steht es mit der Jurisprudenz und den all- 


Kritiken. 529 


gemeinen rechtsgeschichtlichen Kenntnissen, die sich in der vorliegenden 
Schrift verraten. Der formelle Akt der Okkupation, sagt Boden S. 6, 
war das Umfahren mit Feuer; allein da auf Island trotz des for- 
mellen Okkupationsaktes tatsächlich keinerlei Herrschaftsverhältnis des 
ersten Okkupenten über den Grund und Boden geschaffen worden sei, 
so sei einem späteren Ansiedler nichts im Weg gestanden, das Land 
sich völlig rechtmäßig mit offener Gewalt anzueignen; Grund: es sei 
„ein allgemeiner Grundsatz des germanischen Rechts, daß 
formelle Handlungen nur dann Bedeutung haben, wenn sie wirklich ein 
Ausdruck der tatsächlichen Verhältnisse sind“. Woher man wohl diesen 
allgemeinen Grundsatz kennen lernen kann? und wozu dann überhaupt 
die Feuerumfahrt? In nächster Nachbarschaft (S. 4) kommt die Hypo- 
these vor, König Harald habe mit seinem (angeblichen) Gesetz, wo- 
nach jeder Ansiedler nur ein bestimmtes Maß Land okkupieren durfte, 
die Entstehung mächtiger Herrschaften auf Island zu verhindern ge- 
sucht! Als ob Leute, die nach Island gezogen waren, um Haralds 
Herrschaft zu entweichen, sich dort um seine Gesetze zu kümmern ge- 
habt hätten! S. 30, 32, 58 spricht gegen das „reine Untertanen- 
verhältnis des Thingmannes“ zu seinem Goden das Fehlen lokaler 
oder territorialer Beziehungen zwischen beiden. Als ob nicht nach 
deutschem Recht ein Gefolgsmann und später der Vassall Gewalt- 
untertan seines Herrn, nach alten und modernen Rechten das Haus- 
kind Gewaltuntertan seines Vaters, der Mündel Gewaltuntertan seines 
Vormundes, der Staatsangehörige im Ausland Gewaltuntertan seines 
Heimatstaates sein könnte, auch wenn räumlich der Untertan dem 
Zugriff seines Gewalthabers entrückt ist? S. 33 soll das Thingmannen- 
verhältnis u. a. auch darum kein „reines Untertanenverhältnis“ sein, 
weil sehr oft „jemand zugleich als Thingmann und als Freund eines 
Goden bezeichnet wird“. Als ob rechtliche Untertänigkeit und tat- 
sächliche Freundschaft einander ausschlössen! S. 55 ist die Frage nach 
dem Verhältnis zwischen Godord und Grundherrschaft „zu verneinen“, 
„insoweit lehnrechtliche Verhältnisse irgend welcher Art in Frage 
kommen“! Als ob Grundherrschaft und Lehnrecht etwas miteinander 
zu schaffen hätten. S. 61 „ergibt sich allmählich die Notwendigkeit, 
das Verhältnis zwischen Herrscher und Untertan zum Begriff zu 
stempeln, oder was dasselbe sagen will, als juristische 
Sache, als res incorporalis aufzufassen“, und ebendort ist „diese 
Auffassung der Regierungsgewalt als Sache ein sehr wichtiges 
Unterscheidungsmerkmal der rechtlich fundierten Gewalt und 
der rein tatsächlich bestehenden“. Man wird zugeben, schöne Bei- 
träge zur Dogmatik des Sachenrechts und des Staatsrechts. 

Dies alles muß man kennen, um sich zu erklären, wie Boden 


530 Kritiken. 


zu der ganzen Schrift kommen konnte. Die isländische Regierungs- 
gewalt in der freistaatlichen Zeit ist ihm identisch mit dem Goden- 
tum. Der Titel der Arbeit würde am einfachsten aus diesem Wort 
bestehen. Sie stellt sich denn auch im wesentlichen als eine Fort- 
setzung jenes Artikels über „die isländischen Häuptlinge“ dar, den der 
Verfasser in der Savigny-Zeitschrift 1903 veröffentlicht hat. Es gab 
im isländischen Freistaate nicht eine, sondern es gab nur viele 
Regierungsgewalten, — ebensoviele als Goden da waren. Die gesetz- 
gebende Versammlung auf dem Allthing, die logretta, fertigt der 
Verfasser damit ab, daß er sie „mehr einer Art Bundestages, d. i 
einer Versammlung souveräner Herrscher als einer obersten Landes- 
behörde“ gleichen läßt, daß er ihr „jede Exekution“ abspricht und 
daß er endlich meint „annehmen“ zu dürfen, ihr Einfluß sei „faktisch 
kein erheblicher gewesen“. Er scheint also nichts zu wissen von dem 
ausgedehnten Strafzwang, der den Gesetzen der Versammlung die 
Beobachtung sicherte, nichts von der isländischen Popularklage, die 
für die Durchführung auch des Strafzwangs sorgte, nichts von den 
vielen Landesgesetzen, welche die logretta erlassen, nichts von den 
mancherlei besondern Strafen, womit sie Pflichtverletzungen der Goden 
bedroht hat. Wenn trotz alledem der Einfluß der gesetzgebenden 
Versammlung „kein sehr erheblicher“ gewesen wäre, dann freilich 
müßte der isländische Freistaat auch uns den Eindruck des „Primitiven“ 
machen; freilich ob darum auch des Urgermanischen, das wäre noch 
immer die Frage. Ähnlich wie mit dem Allthing verführt Boden mit 
den Bezirkstlingen, die sowieso „in ihrer Gesamtheit an Bedeutung 
nicht im entferntesten an das Allthing heranreichen“ (S. 47). 

In drei Abschnitten aber sucht der Verfasser dem Godentum 
gerecht zu werden. Der erste (S. 1—45) will die „Elemente der is- 
ländischen Regierungsgewalt“, d. h. Entstehung und Wesen des Goden- 
tums, der zweite (S. 45—90) die „Rechtsverhältnisse der Regierungs- 
gewalt“, d. h. Inhalt und territoriale Beziehungen des Godord, das 
Godord als unkörperliche Sache, seine Gründung und seinen Untergang, 
seine Veräußerlichkeit und Vererbung, der dritte (S. 90—99) seine 
äußere Geschichte darlegen. Von diesen drei Abschnitten beanspruchen 
der zweite und dritte kein näheres Eingehen des Berichterstatters, 
schon wegen ihrer Oberflächlichkeit. Daß dem zweiten nur ein frag- 
mentarischer Charakter zukommt, liegt schon darin, daß der Verfasser 
beiseite läßt, was die Rechtsquellen bieten, weil dieses in der bis- 
herigen Literatur erschöpft sei, — ein Irrtum, dem man sich nur 
bei einer sehr kursorischen Lektüre der Rechtsbücher hingeben kann. 
Was die Entstehung des Godentums betrifft, so bemüht sich Boden 
noch einmal, obgleich der Punkt längst von auderen erledigt ist, dar- 


Kritiken. 531 


zutun, daß sie nicht mit den Ansiedlungsverhältnissen zusammenhänge. 
Nur führt er den Beweis mit weniger schlagenden Argumenten, als 
ihn Maurer geführt hatte, — hebt dagegen hervor, „die sogenannte 
grundherrliche Theorie i. e. S. finde keine Stütze in den isländischen 
Verhältnissen“. Es ist freilich auch keinem ihrer Vertreter ein- 
gefallen, dort eine Stütze zu suchen. Ebensowenig aber wie die An- 
siedlungsverhältnisse, so behauptet Boden, und hier wird er nun gegen- 
über Maurer und den früheren selbständig, ergeben sich Tempel- 
priestertum und Thingwesen „als wesentliche Grundlagen“ des Goden- 
tums. Zur einen Hälfte, nämlich inbezug auf das Thingwesen, be- 
rührt sich Bodens Ansicht mit der von Finsen oder — wie sich 
Boden in der angeführten Zeitschrift ausdrückt — die Finsensche 
mit der seinigen. Insoweit hat sich denn auch Boden jede besondere 
Beweisführung erspart; er läßt es bei dem etwas dunkeln Ausspruch 
bewenden, das Thingwesen falle (ebenso wie die Tempelunterhaltung) 
„nicht unter den Begriff der Regierung, worunter man i. e S. nur 
die formalen Funktionen der staatlichen Organe verstehe, sondern 
unter den Begriff der Verwaltung“. Finsens Argumente waren aber 
in der Hauptsache e silentio genommen: es gab vor 930 viele Goden- 
tümer, bei denen sich keine Thingleitung nachweisen läßt. Und 
e silentio nahm auch Boden seine Gründe, als er in der zitierten Zeit- 
schrift den Beweis dafür antrat, das Tempeleigentum oder, wie er 
minder präzis sagt, das Tempelpriestertum sei keine Grundlage des 
Godentums: es gab manche Godentümer, bei denen in den Erzählungen 
kein Tempeleigentum nachweisbar, — ein besonders gewagtes Argu- 
ment, sintemal in den letzten Jahrzehnten Fundamente verschiedener 
Tempel aufgedeckt wurden, von denen schriftliche Quellen nichts er- 
zählen. Dabei noch Hilfshypothesen zur Beseitigung unbequemer Tat- 
sachen, wie z. B. S. 161 a. a. O.: „die Vapnfirdingar wohnten aller- 
dings at Hofi d. h. am Tempel; aber diesen Namen hatte das Land 
schon, als sie es durch Kauf erwarben, und daß sie den Kult in 
dem fremden Tempel einfach fortgesetzt haben sollten, ist- 
bei der individualistischen Gestaltung des germanischen 
Götterglaubens nicht gerade wahrscheinlich“. Wie schade, 
daB Boden über den religiösen Eigensinn dieser Vapnfirdingar nicht 
noch Genaueres mitteilt! Oder in der vorliegenden Schrift S. 13 „die 
naheliegende Möglichkeit“ (S. 12 war sie noch eine „entfernte“), daß 
gewisse Tempel von Goden „erst nach der Gesetzgebung des Ulfljotr“ 
(= „in Veranlassung des Gesetzes“) angelegt sind. Die noch un- 
bequemere Tatsache, daB man den politischen Machtträger als godi, 
d. h. als Priester bezeichnete, räumt Boden a. Zeitschrift 167 ff. und 
in der vorliegenden Schrift S. 14, 10 mit der Unterstellung aus dem 


539 Kritiken. 


Weg, es sei ein Unterschied zwischen godi und hofgodi; godi be- 
deute den politischen Machthaber nur im juristischen Sprachgebrauch 
und in Beinamen, hofgodi dagegen bedeute den Tempelbesitzer; die 
Terminologie der Regierungsgewalt (goui) sei erst aus dem Landes- 
gesetz von 930 geflossen, welches „vielleicht“ die politische Gewalt 
mit dem Tempelpriestertum in Beziehung setzen „wollte“: „die vom 
Gesetz geprägten Ausdrücke gingen wohl schon sehr bald in den 
Begriff der Regierungsgewalt im allgemeinen über“ (S. 15)! Da 
kommt nun freilich dem Verfasser der Gedanke, „weshalb die Gesetz- 
gebung sich mit der Unterhaltung von Tempeln befaßte“. Die Ant- 
wort lautet (S. 16f.): nicht sowohl um der Gottesverehrung willen, 
wozu kleine Opferhäuser genügt hätten, sondern weil der Gesetzgeber 
im Interesse des Friedens auf die Abhaltung großer Opferversamm- 
lungen Wert legte, die nur in Tempeln Platz fanden. Das ist nun 
wieder bare Hypothese, ersonnen, weil erst das Gesetz von 930 die 
Regierung mit der Tempelverwaltung in Verbindung gebracht haben 
darf; — oder vielmehr ein Gespinst von Hypothesen. Denn Hypo- 
these ist es auch, daß die Opferversammlungen gerade nur innerhalb 
des bedeckten Tempelraumes abgehalten werden konnten, —- Hypo- 
these, daß ein gewöhnliches Tempellanghaus genügenden Raum für 
eine große Opferversammlung bot. Mit den archäologischen Forschungen 
über die isländischen Tempelanlagen scheint der Verfasser unbekannt. 

Schwieriger als die negativen sind die positiven Ansichten des 
Verfassers über Wesenheit und Entstehung des Godentums festzustellen. 
Wohl sieht man, daß er es als eine Herrschaft mit schrankenloser 
Befehlsgewalt auffaßt: der Gode „kann prinzipiell alles befehlen und 
verbieten, was sich nur befehlen und verbieten läßt“ (S. 49). Man 
erfährt weiter, daß zwei spezifische „Attribute“ oder „Merkmale“ zu 
einem (sodord gehören sollen, „Thingtätigkeit“ und der „Besitz vun 
Thingleuten“ (S. 50f.), daB endlich ein wesentlicher Unterschied be- 
stehe zwischen Untertanen eines Goden und seinen Thingmännern; das 
. Untertanenverhältnis beruhe auf räumlicher Abhängigkeit, das Thing- 
mannverhältnis auf freilöslichem Vertrag; letzteres, das mit dem Thing 
„so gut wie gar nichts zu tun habe“ (S. 27), sei eine „kriegerische 
Organisation“ und sei „mit dem Gefolgschaftswesen in den andern 
germanischen Ländern in Zusammenhang zu bringen“; man könne 
Untertan eines Goden sein, ohne sein Thingmann, und ebenso Thing- 
mann, ohne sein Untertan zu sein ($$ 4,6). Anderseits sucht Boden 
die Entstehung der Godengewalt. darin, daß der norwegische Adel, 
den er mit dem germanischen Uradel gleichsetzt, „fast unver- 
ändert“ vom Mutterland in die Kolonie übergegangen sei; das „Wesen“ 
dieses Uradels aber findet er ohne weitere Begründung — er scheint 


Kritiken. 533 


dies für ausgemacht zu halten — „in der Herrschaft“, „in einer tat- 
sächlichen Machtstellung“ (§ 3). Er klärt uns aber nicht darüber 
auf, wie wir uns eigentlich die Kontinuität der isländischen mit 
der norwegischen Adelsherrschaft denken sollen. Denn die Hypothese 
eines Volksglaubens an die Vererblichkeit der Herrschereigenschaften 
und die andere Hypothese eines außergewöhnlich starken Gefühls der 
Zusammengehörigkeit bei den Mitgliedern einer Adelssippe (S. 23 ff.) 
` vermögen wir vorläufig nicht einmal als Surrogate einer Aufklärung 
zu betrachten. Die Godengeschlechter sind ja nicht als Herrscher 
noch als „Gefolgschaftsführer“ auf Island eingewandert, sondern dort 
erst sind ihre Herrschaften und „Gefolgschaften“ entstanden. Der 
Verfasser behauptet auch selbst nicht das Gegenteil. Er scheint also 
eine Art Prädestinationslehre aufstellen zu wollen: gerade nur be- 
stimmte Geschlechter, eben die, welche in Norwegen bis auf Harald 
den schönhaarigen an der Herrschaft waren, blieben auf Island zu 
Trägern der neu zu errichtenden Regierungsgewalt und zu „Gefolgschafts- 
führern“ vorbestimmt. „Die adelige Abkunft war im allgemeinen die 
notwendige Voraussetzung, die conditio sine qua non für die 
die Stellung eines Gefolgschaftsführers... Adelig heißen alle die 
Familien, die ihre Angehörigen befähigten, zur Machthaberschaft zu 
gelangen. Der Adel ist potenzielle, die Stellung eines Gefolg- 
schaftsführers aktuelle Machthaberschaft‘‘ (S. 44). Das wäre frei- 
lich ein Beitrag zur Erkenntnis des „germanischen Uradels“, der 
mindestens an Originalität nichts zu wünschen übrig ließe. Der Ver- 
fasser vergißt denn auch nicht, die Tragweite seines Ergebnisses dem 
Leser vorzumessen: nicht nur auf Island beruhte „das ganze Staats- 
wesen auf dem Gefolgschaftswesen“, sondern „man darf sich 
wohl zu der Annahme entschließen, daß die Gefolgschaft über- 
haupt schlechthin die Form war, in der sich der staats- 
rechtliche Gedanke bei allen germanischen Stämmen äußerte“ 
(S. 43). Darum ist die Ansetzung eines Begriffes, worunter Thing- 
mann und Gefolgsmann subsumiert werden, „für die Erkenntnis des 
germanischen Staatsrechts eine unabweisbare Notwendigkeit“ 
(S. 41). Also der „staatsrechtliche Gedanke“ lediglich in der Form 
eines Privatrechtsverhältnisses, der Staat lediglich auf solchen 
Privatrechtsverbältnissen beruhend! Aber weiter: die ständischen Ver- 
hältnisse lehren auch, „warum die principes des Tacitus zu- 
gleich Machthaber und Gefolgschaftsführer sind“ (S. 43). 
„Das Gefolge allein reichte aus, um dem Grefolgschaftsherrn die 
Stellung eines Machthabers zu geben, und es bedurfte nicht etwa 
noch einer besonderen Wahl oder Anerkennung seitens der Ge- 
meinde* (S. 44). Folglich fallen die Berichte des Tacitus: „eliguntur 


534 Kritiken. 


in iisdem conciliis et principes etc.“ und „reges ex nobilitate, duces 
ex virtute sumunt“ einfach unter den Tisch. Und endlich: „die 
freie Veräußerlichkeit der Regierungsgewalt ist nicht etwa eine Ab- 
normität des isländischen Staatsrechts; vielmehr ist es lediglich ein 
durch das moderne Recht hervorgerufenes Vorurteil, daß 
staatsrechtliche Befugnisse auch im germanischen Recht 
prinzipiell unveräußerlich gewesen sein müßten“ (S. 75). Also 
der Feodalstaat ist schon urgermanisch und obendrein ein Bündnis 
von Bandenchefs. Solche Ansichten ziert nicht einmal der Reiz der 
Neuheit. Aber über ein halbes Jahrhundert ist es schon her, seitdem 
sie widerlegt sind. 

Auch wenn wir indes unsern Verfasser nicht bis ins urgermanische 
Altertum zurückbegleiten, wenn wir bei seiner Begrifisbestimmung 
des Godentums selbst stehen bleiben, so können wir uns schon da 
verschiedener Bedenken nicht erwehren. Die Thingmänner sollen mit 
dem Thing so gut wie gar nichts zu tun gehabt haben; gleichwohl 
tragen sie ihren Namen, was auch Boden nicht bestreitet, vom Thing. 
Dagegen die angeblich von ihnen verschiedenen Untertanen des Goden 
tragen keinen solchen Namen, wiewohl gerade sie der Thingleitung 
ihres Goden unterstanden. Verfasser hilft sich S. 27f. mit der An- 
nahme, der Name „Thingmann“ werde wohl „ähnlich wie der des 
Goden irgend einer Zufälligkeit seinen Ursprung“ verdanken, was 
er dann so ausmalt, daß der Name etwa am Thorsnesthing ınöge 
aufgekommen sein, wo „die Besucher des Things zugleich das Gefolge 
eines Machthabers bildeten“. Aber warum haftete dann der Name 
gerade nur an den Gefolgschaftsleuten und nicht an den Thing- 
besuchern, die ihn doch viel eher verdienten. Isländer soll es gegeben 
haben, die weder Goden noch Thingmänner waren, wiewohl die 
Gragas lang und breit davon handelt, wie jeder, der nicht Gode ist, 
Thingmann werden muß. Diese Rechtssätze gehören natürlich der 
Meinung des Verfassers nach zu denjenigen, die man nicht beobachtete. 
Darum wohl auch geht er nicht näher auf sie ein. Er führt nicht 
einmal ihre Fundorte vollständig an, obgleich sie zu den wichtigsten 
Teilen der Lehre von den Thingleuten gehören. Er kümmert sich 
aber auch nicht darum, wie es sich unter der Voraussetzung, von 
der er ausgeht, mit dem Gerichtsstand und folgeweise mit der ganzen 
Gerichtsverfassung verhielt, angesichts des von ihm selbst (S. 43) an- 
geführten Satzes, daß die Zuständigkeit eines Gerichts sich nicht nach 
dem Wohnsitz des Beklagten, sondern nach seiner Zugehörigkeit als 
Thingmann richtete. Was aber endlich die Adeligkeit der Goden- 
geschlechter betrifft, so hat sich Boden den Beweis dafür (in seinem 
Sinne natürlich!) etwas leicht gemacht. Ihm genügt es, „daß unter 


Kritiken. 535 


den Vorfahren der Ansiedler Könige, Jarle oder Hersen genannt 
werden, und er gibt sich große Mühe, diese altbekannte Tatsache 
eigens nachzuweisen. Aber er berücksichtigt nicht diejenigen Ge- 
schlechter, bei denen eine solche Abstammung nicht nur äußerst un- 
wahrscheinlich ist, sondern auch nicht einmal von der Legende be- 
hauptet wurde, wie z. B. das des Arnkell godi, des Arngrimr godi, 
des Hrafnkell Freysgodi, des Haldörr Garpsdalsgodi u. v. a. Hier 
wäre wirklich einmal der Platz für Argumente e silentio, wenn man 
bedenkt, welches Gewicht die Isländer zu allen Zeiten auf Genealogie 
legten. Der Verfasser jedoch würde dem wahrscheinlich zu begegnen 
wissen mit der Behauptung, die sich S. 44 findet: „gelangte aus- 
nahmsweise ein Nichtadeliger zur Machthaberschaft, so trat er eben 
damit in den Kreis der Adelsfamilien ein“. So eignen sich die is- 
ländischen Verhältnisse am besten zur Erkenntnis des urgermanischen 
Adels! 
München, April 1906. K. v. Amira. 


Karl Heldmann, Rolandsspielfiguren, Richterbilder oder 
Königsbilder? Neue Untersuchungen über die Rolande Deutsch- 
lands mit Beiträgen zur mittelalterlichen Kultur-, Kunst- und Rechts- 
geschichte. Mit 3 Abbildungen. Halle a. S., Niemeyer, 1905. 
210 Seiten. 8° 

Vor etwas über Jahresfrist veröffentlichte ich in dieser Zeit- 
schrift (Bd. VIII S. 86—89) eine Kritik über die neueste Roland- 
hypothese, die zu gleicher Zeit Karl Heldmann in Halle und Franz 

Jostes in Münster aufstellten. Beide vertraten die Ansicht, daß die 

unter dem Namen „Rolande“ bekannten und bisher meist als Rechts- 

symbole der Gerichtsbarkeit, der Stadtfreiheit oder Marktfreiheit er- 
klärten Bildsäulen, die sich in einer Anzahl norddeutscher Städte fin- 
den, aus Spielfiguren entstanden seien, die man bei dem sogenann- 
ten Rolandspiel benutzt habe. In Bremen babe man am Anfang des 

15. Jahrhunderts zuerst als Zeichen der Stadtfreiheit einen Stein- 

roland erbaut, dem man den Namen der alten Spielfigur beigelegt 

habe, und daraufhin seien zum Teil noch im 15. Jahrhundert, zum 

Teil in den folgenden Jahrhunderten in anderen norddeutschen Städten 

ebenfalls Steinrolande errichtet worden. Wo dagegen in den Stadt- 

büchern des 14. oder beginnenden 15. Jahrhunderts die Rede von 

Rolanden sei, habe man darunter ausnahmslos die beim Rolandsspiele 

verwendeten Spielfiguren zu verstehen. 

Ich war in meiner Kritik zu einer entschiedenen Ablehnung der 
neuen Hypothese gelangt; zu demselben Resultate kam auch der Alt- 
meister auf dem Gebiete der Rolandforschung, Georg Sello, in seinen 


536 Kritiken. 


schon durch den Titel und leider noch mehr durch den gereizten Ton 
sich als Streitschrift kennzeichnenden Vindiciae Rulandi Bremensis, 
ferner in einer trefflichen Besprechung Keutgen im Literatur- 
blatt für german. und roman. Philologie 1905 S. 355f.! Anderer- 
seits hat es auch nicht an zustimmenden Besprechungen gefehlt: be- 
findet sich auch unter diesen Eidhelfern Heldmanns keiner, der bis- 
her auf dem Rolandsgebiet gearbeitet hatte, so verdient doch die ein- 
gehende und scharfsinnige Besprechung Beyerles in der Zeitschrift der 
Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germ. Abt., Bd. XXV S. 395 ff. 
volle Beachtung.” Vor allem aber hat Heldmann noch einmal das 
Wort ergriffen und in einem selbständigen, das erste Werk an Um- 
fang noch übertreffenden Buche unter Auseinandersetzung mit seinen 
Gegnern die Richtigkeit seiner Theorie zu erweisen gesucht. 

Wenn ich im folgenden an die Besprechung dieses Buches heran- 
trete, so möchte ich vorausschicken, daB ich von vornherein jedes 
Eingeben auf die darin gegebene Detailpolemik vermeide Ich gebe 
gern zu, daß durch die Art, wie Sello ihn angegriffen hatte, Held- 
mann zu einer Einzelverteidigung genötigt war; ich kann aber nicht 
annehmen, daß dieser Streit, der sich zum Teil um die nichtigsten 
Kleinigkeiten dreht und nicht gerade in der verbindlichsten Form ge- 
führt wird, das größere Publikum interessiert. Mir ist es im folgen- 
den allein um die sachlichen Gegensätze in den Hauptfragen zu tun. 

Zunächst bin ich mit Heldmann einig in den meisten Ausfüh- 
rungen, die gegen Sello und seine Rolandstheorie gerichtet sind. Im 
einzelnen diese Ausführungen hier zu wiederholen, scheint mir kaum 
erforderlich; die lediglich Sellos Phantasie entsprungene, jedes An- 
haltspunktes entbehrende Königsbildertheorie kommt meines Erachtens 
ebensowenig mehr für die Wissenschaft in Betracht wie die zuletzt 
durch Platen vertretene mythologische Erklärung der Rolandsbilder. 
Erweist sich Heldmanns Spielrolandtheorie als falsch, so kann nur 
jene Ansicht, die die Rolande als Gerichtsbilder auffaßt, auf Beach- 
tung Anspruch erheben. Ferner aber halte ich für ein besonderes 
Verdienst Heldmanns, daB er den Zusammenhang zwischen der eigen- 
artigen Bedeutung des Bremer Rolands als Symbol der kaiserlichen 


! Die nachfolgenden Ausführungen berühren sich in manchem mit 
dem, was Keutgen dargelegt hat. 

2? Auch Heck neigt in seinem Aufsatz „Die Rolandstelle des Bremer 
Henricianums“ (Histor. Vierteljschr. 1906 S. 30öff.), den ich erst während 
der Korrektur benutzen konnte, der Spieltheorie zu; vgl. S. 323. Gegen 
Heldmann und für die Richterbildtheorie hat sich neuerdings Kampers er- 
klärt; vgl. Schlesische Zeitung vom 15. Juni 1906, Kölnische Volkszeitung 
vom 24. Juni 1906. 


Kritiken. 537 


Stadtfreiheit und den Hemelingschen Fälschungen am Anfange des 
15. Jahrhunderts richtig erkannt hat.! Nur in einem, allerdings wich- 
tigen Punkte weiche ich von ihm ab. Während Heldmann annimmt, 
man habe in Bremen dem 1404 als Zeichen der Stadtfreiheit neu 
errichteten Steinbild den Namen Roland in Erinnerung an einen 38 Jahre 
früher zerstörten Spielroland gegeben, halte ich dies Steinbild für den 
unmittelbaren Nachfolger eines Roland genannten Gerichtsbildes und 
erblicke das Neue nur darin, daß man unter Benutzung der Fälschun- 
gen durch Anbringung des Schildes mit dem Reichsadler eine beson- 
dere Beziehung auf die Reichsfreiheit Bremens hineinlegte. 

Endlich aber erkenne ich voll an, daß durch die ungemein ein- 
gehenden und dabei von einer ungewöhnlichen Vielseitigkeit zeugen- 
den Forschungen Heldmanns die Rolandfrage eine entschiedene För- 
derung im einzelnen erfahren hat. Niemand hat bisher z. B. das 
ikonographische und kostümgeschichtliche Material in so ausgiebiger 
Weise verwertet wie er. Sehr einleuchtend ist mir unter anderem 
auch die Ansicht, daB für die Zerstörung des Quedlinburger Rolands 
durch die sächsischen Eroberer (1477) der 1460 auf dem Schilde des 
Rolandes angebrachte Reichsadler die Veranlassung war (S. 199). 
Höchstens die Frage möchte ich stellen: Warum haben die Quedlin- 
burger, wenn sie, wie H. meint, lediglich in Nachahmung des Bremer 
Rolands ihren Roland erbaut haben, erst zwei Jahrzehnte nach seiner 
Errichtung das dem Bremer Roland wesentliche Reichsadlerschild 
übernommen’? 

Über das Wesen des Rolandspieles besteht Einverständnis: 
der „Roland“ ist eine drehbare Holzfigur, gegen die im Anreiten ge- 
stochen wird. Der Witz des Spieles besteht darin, daß man die Figur 
überhaupt oder an einer bestimmten Stelle trifft und doch dem Knüppel 
oder Aschenbeutel der durch den Stoß in Bewegung gesetzten Figur 
entgeht. Daß der Name des Rolandspieles mit der Bezeichnung der 
aus Stein gefertigten Rolandssäulen zusammenhängt, ist auch meine 
Ansicht; nur glaube ich, ebenso wie Sello, daß man den Namen von 
den festen Rolandssäulen scherzweise auf die Drehpuppe übertragen hat. 

Diese Anschauung würde dann natürlich unhaltbar sein, wenn 
der Rolandsname der Drehfigur sich anders erklären ließe. Hier setzt 
Jostes ein, indem er das Wort mit dem lateinischen „rotulare = 
rollen, drehen“ zusammenbringt und Roland als Drehfigur deutet. 
Aber diese Etymologie ist — und darin bin ich mit Heldmann S. 140 
einig — unmöglich, denn wie mir von philologischer Seite entschieden 
bestätigt worden ist, wird rotulare ebenso wie franz. rouler oder 


1 Vgl. jetzt darüber den S. 536 Anm. 2 genannten Aufsatz von Heck. 
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 4. 36 


538 Kritiken 


das deutsche Wort „rollen“ nie für das Drehen um eine vertikale 
Achse gebraucht. Andererseits aber vermag ich mich auch nicht der 
von Heldmann S. 133 vorgeschlagenen Worterklärung anzuschließen, 
das Rolandsspiel bedeute den Schlußkampf bei Ronzeval, den Kampf 
des einzelnen Helden gegen die ihn bekämpfenden Sarazenen. Nun 
ist es zweifellos richtig, daß derartigen Reiterspielen oft eine drama- 
tische Idee, und zwar eines Kampfes, zugrunde liegt. Aber doch 
immer der des Kampfes gegen einen Feind, den „Türken“ etc.,! aber 
nie des Kampfes gegen den eigenen nationalen Helden. Wie hätten 
die biederen sächsischen Bürger auf die Idee kommen können, sich 
selbst als die verhaßten ungläubigen Sarazenen zu personifizieren: 
Man übertrage doch einmal den Fall in die Neuzeit: daß bei einem 
derartigen gegen eine Puppe geführten Kampfspiel die Puppe „Napo- 
leon“ genannt wird, ist durchaus verständlich; wer würde aber je auf 
den Gedanken kommen, sie Moltke oder Blücher zu nennen ? 

GewiB gebe ich gern zu, daß auch die von Bello und mir ge 
gebene Erklärung des Rolandsnamens der feststehenden Rolandssäulen 
eine bloße Vermutung ist; ich habe sie nie als etwas anderes ange- 
sehen.” So viel aber scheint mir nach dem eben Gesagten klar, daß 
aus dem Namen Schlüsse auf die Entstehung der Rolandsbilder nach 
dem heutigen Stand der Forschung sich nicht ziehen lassen. 

Eher läßt sich eine Entscheidung fällen aus dem äußeren Typus 
der Bilder; auch würde es für das gegenseitige Verhältnis von Rolands- 
spielfiguren und Rolandsbildern von Bedeutung sein, wenn eine der 
beiden Arten zeitlich erheblich früher als die andere Art anzusetzen 
wäre. Hier aber erhebt sich sofort der Streit, welche Bildwerke der 
einen oder anderen Art angehören und welche überhaupt nicht als 
Rolande anzusehen sind. 

Wiederholt wird in Stadtbüchern und Stadtrechnungen des 14. 
und beginnenden 15. Jahrhunderts der Roland erwähnt; entweder wird 
eine Lokalität nach dem Standort des Rolandes bestimmt oder eine 
für die Bemalung, bisweilen auch die Ausbesserung des Rolandes 
verwendete Summe gebucht. Heldmann sieht nun in diesen Rolanden, 
die, soweit sie als bemalt gedacht werden, natürlich Holzrolande sind, 
ausnahmslos Spielfiguren, und erblickt den Grund für die — besonders 
beim Hamburger Roland — häufige Neubemalung und gelegentliche 
Wiederausbesserung in den Beschädigungen, die das Bild durch die 


! Auch in der Quintaine heißt die Figur gelegentlich Saraceno; vgl. 
Sello, Vindiciae S. 16. 

? Recht beachtenswert scheint mir die von Kampers vorgeschlagene 
Ableitung aus rodelant. 


Kritiken. 539 


Stöße im Rolandspiel erlitt. Wer unser nprddeutsches Seeklima kennt, 
wird diese rasche Abnutzung einer völlig im Freien stehenden be- 
malten Holzfigur auch anders erklären können. Ebensowenig ist auf 
den rein äußerlichen Zusammenhang etwas zu geben, in dem in den 
Zerbster Stadtbüchern der Roland mit der Butterjungfrau und dem 
Schildekenbom steht. Andererseits aber wäre es zum mindesten auf- 
fallend, wenn man die Lage von Häusern nach einer Spielfigur be- 
stimmt hätte, die, wie Heldmann S. 163f. selbst ausführt, transpor- 
tabel war. Mein Urteil ist, daß aus diesen Stellen der Stadtbücher 
und Stadtrechnungen an und für sich weder für die Drehfigur- noch 
für die Standbildereigenschaft der dort erwähnten Rolande sich irgend 
etwas Entscheidendes entnehmen läßt. Mit einer Ausnahme allerdings: 
der laut den Elbinger Kämmereirechnungen 1404, also gleichzeitig 
mit dem Bremer Roland errichtete Elbinger Roland trägt „halsyser“. 
Er diente also, wie schon Keutgen hervorgehoben hat, praktischen 
Justizzwecken. Schon diese Tatsache wirft m. E. H.s Theorie über 
den Haufen. Oder sollten die sparsamen Elbinger in der festlosen 
Zeit ihre Spielfigur als Pranger verwendet haben d 

Ganz entschieden abzulehnen ist Heldmanns Versuch, den 
Hallenser Roland aus der Liste der Rolandsbilder zu streichen. 
Gewiß, der Hallenser Roland ist für H.s Theorie höchst unbequem, 
und da H. fest an die Richtigkeit dieser Theorie glaubt, so ist er da- 
von überzeugt, daß das Hallenser Bild kein Roland sein kann, und 
nur allzu geneigt, Verschiedenheiten zwischen ihm und den übrigen 
Rolanden zu entdecken, auf die ein unbefangener Forscher nie ge- 
kommen wäre.! Auch Beyerle, der doch sonst entschieden auf Held- 
manns Seite steht, nennt den Gegensatz, den H. aus dem äußeren 
Befund zwischen dem Roland von Halle und den anderen Rolands- 
bildern herauslesen will, „eine Pressung der Sachlage“ (Beyerle a. a. 
O. S. 413). In der Tat unterscheidet sich der Hallenser Roland von 
den Rolanden des 15. Jahrhunderts nur gerade ebenso wie sich ein 
Standbild des 13. Jahrhunderts von einem des 15. Jahrhunderts unter- 
scheiden muß; während das letztgenannte Jahrhundert eine besondere 
Vorliebe für geharnischte Gestalten hat, verwendet das 13. Jahr- 
hundert den Harnisch nur relativ selten. Im übrigen herrscht durch- 
aus Übereinstimmung. Wenn aber H. besonders nachdrücklich her- 
vorhebt, daß der Rolandsname dieser Figur quellenmäßig nicht vor 


1 Das und nichts anderes besagen natürlich meine Worte in dieser 
Zeitschrift 1905 8. 87: „H. kann den Hallenser Roland für seine Hypothesen 
nicht gebrauchen, und so fliegt er hinaus.“ H. eine bewußte Tendenz vor- 
zuwerfen, lag mir selbstverständlich völlig fern. 

36* 


540 Kritiken 


1426 bezeugt ist, so erklärt sich das einfach aus der Tatsache. dad 
in Halle gerade der Komplex von Quellen, die für eine frühere Zeit 
den Roland zu erwähnen pflegen, die Stadtrechnungen, nicht erhalten 
sind. Außerdem würde der Hallenser Roland, wenn er auch ..erst 
1426“ erwähnt wird, schon in einer Zeit den Rolandsnamen tragen, 
in der es nach H.s eigener Darstellung ein feststehendes Rolands- 
bild nur in Bremen gab. Demnach bleibt es dabei, daß irgend eın 
Anhaltspunkt dafür, daß das Hallenser Bild den Rolandsnamen erst 
später erhalten hat und von den übrigen Rolandsbilden zu unter- 
scheiden ist, schlechterdings nicht gefunden werden kann. 
Der Hallenser Roland muß nun aber der Tracht nach im 

13. Jahrhundert entstanden sein; darin stimmen alle Forscher ūber- 
ein, auch Beyerle und Heldmann mit eingeschlossen! Wie steht es 
nun aber mit den ersten Anfängen des Rolandspiels? Bisher galt 
die bekannte Stelle aus der im 14. Jahrhundert geschriebenen Magie- 
burger Schöppenchronik für den ältesten Beleg. Heldmann glaubt 
jetzt einen Beleg aus dem 13. Jahrhundert in einem Gedichte Wal- 
ters von Rheinau gefunden zu haben. Dort ist die Rede von den 
sieben Planeten, die erbaut sind, 

daz sì daz himelgerüste 

nicht nâch siner gelüste 

sö rolande lässen umbegan. 

won daz si im widerstän. 
H. deutet die Stelle so: die sieben Planeten sind an den Himmel ge 
setzt, daß sich das Himmelsgerüste nicht „wie Rolande drehe“ Diese 
Übersetzung mag sprachlich möglich sein, aus sachlichen Gründen ist 
sie entschieden zu verwerfen. Trotz der Geschmacklosigkeit des Ver- 
gleichs wäre sie denkbar, wenn sie sich ın einer niedersächsischen Quelle 
fände Aber so häufig wir auch Kunde von einem Rolandspiel aus 
Sachsen erhalten, im übrigen Deutschland findet sich auch nicht eine 
Spur davon. Und hier handelt es sich um ein literarisches Werk 
aus der Bodenseeregend! So muB es bei der alten Datierung der 
Rolandsbilder und des Rolandsspieles bleiben, aus der sich feste Schlüsse 
nicht ziehen lassen. 


! Nur Heck rechnet mit der Möglichkeit, daß der Verfertiger des 
Hallenser Steinrolandes um 1718 die von ihm verwendete Richtertracht des 
13. Jahrhunderts nicht dem alten Holzroland, sondern einer anderen Statue, 
einem Siegelbild oder einer Bilderhandschrift entlehnt habe. Eine derartige 
Entlehnung im Anfange des 18. Jahrhunderts wäre ein kunstgeschichtliches 
Unikum, das umso unbegreiflicher wäre, als es bei dem schlichten Stein- 
metzen oder seinen Auftraggebern eine Kenntnis des mittelalterlichen 
Richtertypus voraussetzte, die damals wohl selbst den Gelehrten abging. 


Kritiken. 541 


Dagegen stehe ich trotz aller Einwendungen H.s völlig fest auf 
meinem alten Standpunkt, daß der äußere Typus der Bilder ent- 
schieden dafür spricht, sie als Gerichtsbilder anzusehen. Das ein- 
zive, was ihnen allen gemeinsam und für sie alle charakteristisch 
ist, ist das erhobene Schwert, das Symbol der hohen Gerichtsbarkeit. 
Und daß man vielfach die Rolande als Gerichtsbilder gedeutet hat, 
bestreitet ja auch H. nicht; ja den Hallenser Roland erklärte er selbst 
für ein Gerichtsbild.! Daß aber dieser Roland nicht von den übrigen 
Rolanden zu trennen ist, war schon oben hervorgehoben. 

Bei den späteren Rolandsbildern mögen vereinzelt auch Erinne- 
rungen an den karolingischen Paladin mitgespielt haben. Dagegen 
ist es meines Erachtens schlechthin ausgeschlossen, daß die festen 
Rolandsbilder ursprünglich den karolingischen Paladin Roland dar- 
stellen sollen. Wo ist der Helm, der doch zum kämpfenden Helden 
gehört? Wo ist das berühmte Horn Oliphant, ohne das man sich 
den Helden gar nicht denken kann? Aber Heldmann weiß Rat: Roland 
wird dargestellt in der Schlußszene der Ronzevalschlacht, als er sein 
berühmtes Horn schon entzwei geschlagen hat; auch gedenkt das 
Rolandslied in der Schilderung dieser Schlußszene nicht mehr des 
Helmes (S. 149 ff.). O über die Spitzfindigkeit der mittelalterlichen Bild- 
hauer! Oder soll man nicht lieber die Spitzfindigkeit beim modernen 
Historiker suchen? Man sehe sich nur einmal die älteren Rolandsbilder, 
vor allem das Bild des Magdeburger Rolands, auf das H. besonders 
exemplifiziert, an: es ist ein unglaublicher Gedanke, daß dieser ruhig und 
feierlich mit erhobenem Schwert dastehende Mann den im letzten Ver- 
zweiflungskampf befindlichen Helden von Ronzeval darstellen soll. 

Ebenso aber ist es absolut undenkbar, die festen steinernen 
Rolandsbilder als eine Weiterbildung des drehbaren Spielrolandes zu 
denken. Der äußere Typus ist doch grundverschieden. Abbildungen 
oder Beschreibungen der Figur im Rolandspiel sind uns aus Münster, 
Lübeck und Meldorf bekannt; überall spreizt sie die Arme aus, 
in der einen Hand ein Stoßbrett, in der anderen den dem Reiter 
drohenden Prügel oder Aschenbeutel, nirgends eine Spur von einem 
Schwerte. Aber H. weiß, daß anders als bei diesen „neuzeitlichen 
burlesken Rolanden“ „bei den ältesten jedenfalls der rechte Schwung- 
arm, der das Schwert hielt,“ das Ziel bildete (S. 156f.). Natürlich 


ı Ob das Bild nun gerade „den Burggrafen“ oder in etwas allgemei- 
nerer Bedeutung „den Richter‘ darstellen soll, läßt sich meines Erachtens 
absolut nicht entscheiden, ist auch von untergeordneter Bedeutung. Anders 
läge die Sache nur, wenn H. es nicht als Darstellung des Amtsträgers in 
abstracto, sondern als Portrait eines bestimmten einzelnen Burggrafen auf- 
fassen würde; das ist aber offenbar nicht seine Meinung. 


542 Kritiken. 


ist das eine bloße Vermutung und zudem eine sehr ungeschickte; 
denn ein ungeeigneteres Ziel als eine Hand, die ein Schwert trägt, 
laßt sich für ein Reiterstechen nicht denken, da voraussichtlich nach 
den ersten Stößen das Schwert und nach einigen weiteren die Hand 
auf dem Rasen gelegen hätte. 

Gerade diese letzte unpraktische Vorstellung führt mich aber zu 
dem entscheidenden Bedenken, das ich gegen H.s Spielrolandtheorie 
habe. Es ist die psychologische Unmöglichkeit, die dieser 
ganzen Theorie zugrunde liegt. Schon in meiner früheren Bespre- 
chung hatte ich durch den Vergleich mit Schilda und Schöppenstedt 
ziemlich deutlich merken lassen, was mich am meisten bei der neuen 
Ansicht befremdete. Seltsamerweise scheint H., wie ich aus der 
Äußerung S. 134 schließe, mich nicht verstanden zu haben. So muß 
ich mich etwas ausführlicher über den Gegenstand verbreiten. 

Man denke sich die Situation, wie sie nach Heldmann im Jahre 
1404 in Bremen bestand. Vor 38 Jahren (1366) war die alte 
Rolandspielfigur zerstört; die älteren Einwohner der Stadt und vor 
allem Johann Hemeling, der ja schon 1382 Ratsherr wurde, haben 
sie alle gekannt und gewußt, wozu dies drehbare Holzgestell diente. 
Vielleicht waren sie selbst noch dagegen angeritten, jedenfalls aber 
muß nach H.s eigener Statistik der Spielrolande das Rolandspiel in 
Norddeutschland damals so allgemein verbreitet gewesen sein, daß weder 
die Bremer noch ihre Nachbarn über die Zwecke des alten Rolands im 
unklaren sein konnten. Und nun denke man sich, daß die Bremer in 
Erinnerung an diese alte Spielfigur ein Wahrzeichen der Stadtfreiheit 
errichtet, und daß sie dies Freiheitsbild mit einem Namen belegt haben, 
der damals in Norddeutschland allgemein für Spielfiguren üblich war. 
Sie hätten sich und ihr Streben nach Reichsfreiheit geradezu unsterb- 
lich lächerlich gemacht. Wie einfach und verständlich ist dagegen 
die Annahme, daß die Bremer bei der Erneuerung ihres alten Ge- 
richtsbildes als Zeichen ihrer Reichsfreiheit ein Kaiserschild anbrachten 
und daß man den gegen diese Maßregel zu erwartenden Protest durch 
gefälschte Kaiserprivilegien abzuwehren versuchte! 

Aber mit dieser einen Unmöglichkeit ist es noch nicht genug; 
verfolgt man die weitere Geschichte des Rolands in dem nächsten 
halben Jahrhundert, so folgt bei H.s Theorie eine Unmöglichkeit auf 
die andere. Wie soll man es verstehen, wenn die Hallenser ihr ehr- 
würdiges Burggrafenbild in einer Zeit, in der man in der Umgebung 
den Namen „Roland“ nur für Spielfiguren verwandte, „Roland“ nann- 
ten? Sie hätten doch geradezu den Spott der Nachbarn herausge- 
fordert. Wie soll man es verstehen, daß die Zerbster, die 1416 ihren 
Spielroland für die Zwecke des Rolandspieles neu hatten bemalen 


Kritiken. 543 


lassen, also damals noch durchaus dem Rolandspiel huldigten, 29 Jahre 
später ihn durch eine ebenfalls „Roland“ genannte Stadtfreiheitsstatue 
ersetzten und diese einfach als Nachfolgerin der alten Spielfigur an- 
sahen?‘ Wie erklärt es sich, daß die Magdeburger, die erst 1419 
einen neuen Spielroland errichtet und doch offenbar in den nächsten 
Jahren benutzt haben, 40 Jahre später ebenfalls diese unerklärliche 
Rolandsmanie mitmachen ? 

Doch ich breche ab; ich denke, das Gesagte genügt. Mir ist es 
geradezu unbegreiflich, wie diese Schwierigkeiten Heldmann so ent- 
gehen konnten, daß er in seinem über 200 Seiten langen Buch auch 
nicht mit einem Wort darauf eingegangen ist. Hier zeigt sich der 
Grundfehler an H.s Werk, jener Fehler, den man so oft der deutschen 
Wissenschaft, und zwar nicht immer mit Unrecht, zum Vorwurf gemacht 
hat, der Mangel an Wirklichkeitssinn. Mit einer Gründlichkeit 
sondergleichen hat H. sich in das Quellenmaterial und die Literatur 
vertieft, hat er ikonographische und kostümgeschichtliche Studien 
getrieben, sogar Höhenmessungen am lebenden Reiter hat er vornehmen 
lassen (S. 154); aber einmal von allem Wissensqualm entladen schlicht 
und einfach die von ihm geschilderte Entwicklung als Ganzes ins Auge 
zu fassen, das hat er versäumt. Sonst hätte er sehen müssen, daß 
das, was er uns bietet, unmöglich, daß es eine Karikatur ist. 

Gewiß, sehr viel Verdienstliches steckt in H.s Buch; es hat 
zweifellos das Problem gefördert. Und ebenso gebe ich heute ebenso 
gern wie früher zu, daB das Rolandsproblem noch manche Rätsel 
bietet. Ob sie je gelöst werden, wer will es entscheiden? Jeden- 
falls nicht so, wie es H. versucht.? 

Tübingen. Siegfried Rietschel. 


1 Daß man den neuen Steinroland einfach als Nachfolger des 
alten Rolands ansah, ergibt sich daraus, daß die 1451, also nur sechs Jahre 
nach der Errichtung des neuen Rolands geschriebene Zerbster Chronik 
Peter Beckers in schlichten Worten von einer 1385 (!) bi deme Rolande 
vollzogenen Exekution spricht. 

? Vorstehende Kritik lag schon fertig in der letzten Korrektur vor, 
als mir der Aufsatz von Walther Stein, Die bremische Chronik von 
Rynesberch und Schene, in den Hansischen Geschichtsblättern 1906 S. 139 ff. 
zu Gesicht kam. Stein führt daselbst aus, daß die Fülschung der Bremer 
Privilegien und die chronikalische Tätigkeit Hemelings nicht vor das Jahr 
1420 fallen können. Seine Ausführungen liefern eine überraschende Bestü- 
tigung meiner eben ausgesprochenen Ansicht, daß nicht die 1404 erfolgte 
Errichtung des Steinrolandes, sondern allein die Anbringung des Kaiser- 
schildes an demselben mit den Fälschungen zusammenhängt. Der Held- 
mannschen Theorie versetzen sie den letzten Rest. 


D44 Kritiken. 


Dr. H. Wopfner, Das Almendregal des Tiroler Landes- 
fürsten. (Forschungen zur inneren Geschichte Österreichs, heraus- 
geg. von A. Dopsch. Heft 3.) Innsbruck 1906. (XIV, 170 S.) 

In vorliegender Spezialuntersuchung wendet sich der bereits 
durch verschiedene Arbeiten aus der Tiroler Verfassungs- und Wirt- 
schaftsgeschichte bekannte Forscher einem sehr interessanten und 
bisher wenig behandelten Problem zu: der Entstehung und Wirkung 
des landesherrlichen Regals an der Almend. Der erste Teil der 
Arbeit schildert kurz den Begrift der Almend und ihre verschiedenen 
Nutzungsarten. Ein zweiter, gleichfalls knapper Abschnitt gibt die 
Ansicht des Verfassers über die Entstehung des landesherrlichen 
Regales wieder. Der dritte, eigentlich Hauptabschnitt geht ausführlich 
ein auf die Fortentwicklung der verschiedenen Teile dieses Regals: 
auf das landesfürstliche Recht an den Wäldern, der Jagd, den Ge- 
wässern, endlich auf das Neubruchsrecht in der Almend. Die Ver- 
waltung des Almendregals behandelt ein vierter Teil; der letzte 
Abschnitt beschäftigt sich mit der Stellung der Bauern zu diesen 
neuen Verhältnissen. 

Am wertvollsten sind wohl die Partien der Arbeit, welche die 
Zeit des 15. und 16. Jahrhunderts behandeln. Sehr glücklich und 
anschaulich wird das immer bestimmtere und rücksichtslosere Vor- 
dringen des jungen Territorialstaates in die Machtsphäre der alten 
Lokalgewalten geschildert. Die bäuerlichen Gemeinden, namentlich 
aber die Gerichtsherrschaften werden in ihren Rechten über die Ver- 
fügung an der Almend mehr und mehr geschmälert.e Im 15. Jahr- 
hundert ist das landesfürstliche Almendregal bereits klar und bestimmt 
ausgebildet, und eine energische Verwaltungspolitik wußte ihm all- 
mählich auch dort zum Siege zu verhelfen, wo es zunächst nur ein 
Anspruch war.! Gefördert wurde die Geltendmachung des landes- 


! Die Zeugnisse, welche Wopfner für das Bestehen des landesfürst- 
lichen Almendregals im 13. und 14. Jahrhundert anführt (S. 38) scheinen 
mir wenig beweiskräftig, Aus beiden Urkunden läßt sich kein Schluß 
ziehen auf die Art des Rechtes, welche ein Verfügen über Almendteile 
zur Folge hat. Unrichtig ist die Bemerkung auf S. 49, daß bereits 1258 
in Tirol das Jagdrecht als Korrelat der Landeshoheit vorausgesetzt werde. 
Tille, auf den Wopfner sich hier beruft, stellt allerdings diese Behauptung 
auf, aber die von ihm zitierte Urkunde beweist nur, daß der Churer Bischof 
bezw. sein vicedominus in einem bestimmten Gebiete Jagdgerechtsame 
haben, wo ihnen auch andere Herrschaftsrechte zustehen. Wopfner selbst 
bemerkt ganz richtig, daß die Landesherrn erst nach Ausbildung voller 
Landeshoheit mit dem Anspruch auf ein landesfürstliches Jagdregal 
hervortreten (S. 49). 


Kritiken. 545 


fürstlichen Almendregals durch das Salinenwesen, namentlich aber 
den Bergbau, der sehr viel Holz erforderte. Ein innerer Zusammen- 
hang zwischen Bergregal und Almendregal besteht jedoch nicht. Unter 
Maximilian I, dem leidenschaftlichen Jäger, wurde besonders das 
landesfürstliche Jagdregal aufs rücksichtsloseste betont. 

Weniger gelungen scheinen dem Referenten die Versuche Wopfners 
zu sein, diese so glücklich gezeichnete Entwicklung in einen Zusammen- 
hang mit den Verhältnissen des eigentlichen Mittelalters zu bringen 
und sie theoretisch zu begründen. Hier zeigt sich ein merkwürdiger 
Dualismus in der Arbeit. Wopfner bringt eine Reihe treffender 
Einzelbeobachtungen. Aber daneben machen sich das Bedürfnis nach 
möglichst langen und glatten historischen Zusanımenhängen und der 
Wunsch, die Ergebnisse der Arbeit mit herrschenden Meinungen und 
Theorien in Einklang zu bringen, immer wieder störend geltend. 
Dies gilt für die Frage des Verhältnisses des königlichen Anspruchs 
am Gemeinland, der königlichen Bannrechte über Forst, Jagd, Fischerei 
und Mühlen zu dem späteren landesfürstlichen Almendregal. Die- 
selbe Beobachtung läßt sich aber auch bei der Bewertung der lokalen 
Gerichtsbezirke für die behandelten Probleme machen. 

Die königlichen Rechte an der Almend und die verschiedenen 
hierhin gehörigen Bannrechte seien mit den gräflich-gerichtsherrlichen 
Rechten an die Landesfürsten übergegangen; in diesen königlichen 
Rechten sei also der Ursprung des späteren landesfürstlichen Almend- 
regals zu erblicken — so schildert Wopfner an verschiedenen Stellen 
den Lauf der Entwicklung.’ Unvereinbar hiermit ist aber Wopfners 
eirene Bemerkung: „Die Jagdgerechtsame, die auf königliche Wild- 
bannverleihung zurückgehen, dürften im Territorium der Grafen von 
Tirol keine bedeutende Rolle gespielt haben und sind als wesentliche 
Hemmnisse des landesfürstlichen Jagdregals nicht hervorgetreten.“? 
Mit letzterer, rein negativen Bewertung der königlichen Wildbann- 
privilege für die spätere Zeit trifft Wopfner zweifellos das Richtige°; 
denn noch im eigentlichen Mittelalter geraten diese Rechte ganz unter 
den Einfluß der lokalen Gewalten, die sich gebildet haben, der ein- 
zelnen Gerichtsbezirke. Die Bedeutung dieser Bezirke ist Wopfner 
nicht verborgen geblieben. Verschiedentlich weist er auf den Zu- 
sammenhang von Gerichtsherrschaft und Almendhoheit hin*; aber daß 
gerade die Gerichtsbezirke so gründlich mit der alten Anschauung eines 
königlichen Verfügungsrechtes über die Almend aufgeräumt haben, trıtt 


1 Wopfner 20f. 26. 48. 60. 62. 2 Wopfner 57 unten. 

S Zu dem gleichen Ergebnis kam Referent für die Moselgegend: 
Westd. Zs. f. Gesch. u. Kunst. Ergzhft. XII. 13f., 62, Anm. 6. (63). 

1 Wopfner passim; namentlich 22, 28, 58, 84. 


546 Kritiken 


nicht recht hervor. Gewiß besitzt der Tiroler Landesfürst etwa um 1400 
bereits in weiten geschlossenen Gebieten die erstrebten Rechte — aber 
doch auch nur auf Grund seiner Gerichtsrechte, nicht in direkter Fort- 
entwicklung alter königlicher Rechte des gleichen Inhalts. Die Durch- 
setzung eines generellen landesfürstlichen Almendregals ist erst nach 
Durchbildung der vollen Landeshoheit möglich gewesen, in allmählicher 
Niederkämpfung des Widerstandes der lokalen Gerichtsgewalten, die 
den spätmittelalterlichen Grundsatz vertraten: Verfügung über die 
Almend steht dem Gerichtsherrn zu. Doch diese spätere Phase der 
Entwicklung hat Wopfner selbst aufs beste geschildert. 

Es ist gewiß verlockend, ein Verfassungsinstitut durch Jahr- 
bunderte verfolgen zu können. Das darf aber nicht dahin führen,. 
Zusammenhänge auch dann um jeden Preis feststellen zu wollen, 
wenn ganz anders geartete Perioden sich abgelöst haben. Und das 
ist der Fall zwischen den Zeiten, wo die deutschen Könige mit ihren 
Bannprivilegien in die Regelung der Besitzrechte an Wald und Weide 
eingriffen, und der Zeit des 14. und 15. Jahrhunderts, wo sich die 
neuen Territorien immer bestimmter herausbilden. Dazwischen fand 
eine gründliche Zerstörung und Umbildung der alten Verhältnisse und 
Anschauungen statt, die im wesentlichen auf eine Zentralisierung 
verschiedenartiger Rechte innerhalb der lokalen gerichtlichen Ein- 
heiten hinauslaufen.! Wenn die Territorien um die Wende der Neu- 
zeit mit fortschreitendem Erfolge und in fortgesetzt siegreichem 
Kampfe mit den lokalen Gewalten der Übergangsperiode neue landes- 
herrliche Regale auszubilden vermögen, so erweist dieser Erfolg weit 
besser die Berechtigung ihres Vorgehens als ein künstlich gesuchter 
Zusammenhang mit dem „urdeutschen Almendregal“.? 

Abgesehen von diesem mehr methodischen Einwande und einigen 
kleinen Unebenheiten? kann man die Arbeit nur mit voller Zu- 
stimmung begrüßen. Liefert sie doch einen wertvollen Beitrag zur 


1 Vgl. Westd. Zs. f. Gesch. u. Kunst. Ergzhft. XII. 32. — Anders 
werden die Linien der Entwicklung in Gebieten zu ziehen sein, wo, wie 
in den Herzogtümern und Markgrafschaften, eine starke einheitliche Ober- 
gewalt erhalten blieb. 

? Wopfner 32. 

3 Hierher gehört die Verlegenheit, in welche auf S. 56 Anm. 1 das 
Wort „grunther“ den Verfasser versetzt. Mit der, „Analogie zur grund- 
herrlich-bäuerlichen Seite“ ist hier wenig anzufangen. Das 16. Jahrhundert 
versteht unter Grundherr eben etwas anderes als das Mittelalter; „Bann- 
grundherrschaft“ ist hier gemeint. Vgl. Westd. Zs. f. Gesch. u. Kunst. 
Ergzhft. XII. 26. Dasselbe gilt bei den Beispielen von Maurer, die 
Wopfner zitiert. 


Kritiken. 547 


Entwicklungsgeschichte des modernen Staates; man sieht, wie auch 
auf wirtschaftlichem Gebiete der Gedanke der staatlichen Einheit 
immer klarer und bewußter zum Durchbruch kommt. 

Die Verwaltung des neuen landesfürstlichen Regals wird sehr 
eingehend und in stetem Hinblick auf seine volkswirtschaftliche Be- 
deutung behandelt. 

Die zahlreichen Beilagen bilden ein kleines Urkundenbuch für sich. 
Ob hier nicht etwas sparsamer hätte verfahren werden können? 

Leipzig. Fritz Rörig. 


Louis Stouff, La description de plusieurs forteresses et 
seigneuries de Charles le Temeraire en Alsace et dans 
la haute vallee du Rhin par Maitre Mongin Contault, 
maitre des comptes a Dijon (1473). Bergheim, Brisach, Ensis- 
heim, Hauenstein et la Forêt noire, Landser, Laufenburg, Ortem- 
berg, Rheinfelden, Seckingen, Thann, Waldshut ete. Paris, Larose, 
1902. 

Im Anschluß an frühere Arbeiten (vgl. diese Zeitschrift, N. F. 5 
(1902), S. 402/3) veröffentlicht Stouff einen Bericht des burgundischen 
Rats und maitre des comptes Mongin Contault über die Erhebungen, 
die er im ÄAuftrage seines Herrn zur Klarlegung der finanziellen Ver- 
hältnisse der dem Herzog verpfändeten vorderösterreichischen Gebiets- 
teile, der Herrschaften Thann und Weilerthal und der Plätze Ensis- 
heim und Landser im Elsaß, der vier Waldstädte Waldshut, Laufen- 
burg, Säckingen und Rheinfelden am Oberrhein und der Herrschaft 
Hauenstein im obern Schwarzwald, während des Januars 1473 ange- 
stellt hat. Gachard hatte schon 1438 in seiner Ausgabe von 
Barantes Histoire des ducs de Bourgogne, II, 707 auf das Akten- 
stück hingewiesen, der leider viel zu früh verstorbene Heinrich 
Witte in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, N. F. II 
(1887), S. 5, Anm. 1 seine Veröffentlichung als dringend wünschenswert 
bezeichnet; doch scheint dies dem Herausgeber unbekannt geblieben zu 
sein, da er nur der Auszüge erwähnt, die Nerlinger in den Annales 
de l'Est von 1892 und 1894, in der Revue d’Alsace von 1896 und 
in der Bibliothèque de l'École des Chartes von 1898 daraus gibt. 

Zugrunde liegt dem Abdruck des Berichts (S. 17—72) das in 
den Archiven des Departements Cöte d’or zu Dijon befindliche Kon- 
zept, ein Heft von 60 Papierblättern, das die Aufschrift führt: Double 
de l’information faicte par ordonnance de monseigneur le duc de 
Bourgoingne en ses pays de Ferrates (= Pfirt) et d Auxay (= Elsaß) 
sur pluseurs matieres y declarees. 

Der Bericht beginnt mit dem Schreiben der Rechnungskammer 


548 Kritiken. 


zu Dijon (S. 17—22), durch das Contault unter Bezugnahme auf 
einen Befehl des Herzogs Karl mit seiner Aufgabe betraut wird. Der 
Erlaß des Herzogs ist vom 12. Mai 1472 und befiehlt, Contault ab- 
zusenden, sobald es der burgundische Landvogt im Elsaß, Peter von 
Hagenbach, fordere; das Schreiben der Kammer erging erst am 
17. Dezember. Der Auftrag Contaults lautet dahin, die Einkünfte 
des Herzogs festzustellen, die Rechnungen de# Einnahmen abzuhören, 
von etwaigem Überschuß seine Beamten und Hauptleute zu bezahlen, 
und wenn das nicht möglich sei, das Geld dazu aus Burgund kommen 
zu lassen, sich nach dem bisher üblichen Solde einzelner Burghaupt- 
leute zu erkundigen, sodann zu erforschen, welche Plätze zur Be- 
hauptung des Landes von den jetzigen Pfandinhabern zu erwerben 
am notwendigsten scheine, schließlich die Ausbesserungen an den festen 
Schlössern zu bezahlen oder, wenn nötig, anzuordnen. 

Contault hat dementsprechend die nach Angabe Hagenbachs zu- 
verlässigen Personen verhört, zuerst in Thann am 4. und 5. Januar 
1473 (S. 23—39), und am 8. Januar das Schloß von Thann [die 
Engelsburg] besichtigt (S. 39—42). Am 14. Januar vernimmt er 
zu Ensisheim den Burgvogt von Ortenberg, dem Amtssitz der Herr- 
schaft Weilerthal, und andere über diese Herrschaft (S. 42—51), 
dann vom 18. ab den Vogt von Laufenburg und andere über die ihm 
unterstellten Städte am Oberrhein (S. 51—67). Als Plätze, deren 
Besitz für Karl den Kühnen von größter Wichtigkeit wäre, werden 
ihm in erster Linie Bergheim, Breisach und Ensisheim, in zweiter 
Pfirt, Altkirch, Belfort, Rosemont und Delle genannt. 

Im Anhang fügt Stouff noch drei Aktenstücke bei, von denen 
das erste vom Jahre 1390 über die Entschädigung eines Dijoner 
Juden kaum zur Bache gehört, das zweite eine Zusammenstellung der 
Rechte des Herzogs von Burgund in der Herrschaft Hauenstein (im 
“ Schwarzwald) von 1460 und das dritte den Begleitbericht der Rech- 
nungskammer an den Herzog zu dem Berichte Contaults nebst Emp- 
fehlung seiner Vorschläge und seiner Person gibt. 

Wie der Herausgeber in seiner Einleitung (S. 1—16) richtig 
hervorhebt, ist das Ergebnis der Erhebungen Contaults offensichtlich 
von Peter von Hagenbach auf das stärkste beeinflußt worden. Der 
gewalttätige Vogt hatte die Zeit zwischen der Anordnung und der 
Ausführung der Erhebungen dazu benutzt, auf die zu verhörenden 
Zeugen einzuwirken, und wußte die Besichtigung der meisten Ört- 
lichkeiten durch Contault zu verhindern, was bei der Winterszeit, in 
die Hagenbach die obrigkeitliche Sendung zu verschieben verstanden 
hatte, und bei der Kränklichkeit und Ängstlichkeit des Finanzrates 
nicht allzu schwer fiel. Im übrigen läßt sich von der Einleitung nur 


Kritiken. 549 


sagen, daß sie gewandt geschrieben ist und die aus dem Akten- 
stück zu entnehmenden Tatsachen, insonderheit soweit sie einen ge- 
wissen anekdotenhaften Reiz haben, in geschickter Weise zusammen- 
stellt. Das, was das Wichtigste gewesen wäre, eine Zusammenstellung 
dessen, was Karl der Kühne tatsächlich aus den ihm verpfändeten 
Ländern bezog, wird als nicht zur Sache gehörig (S. 12), nicht ge- 
geben; warum es nicht zur Sache gehört, ist nicht einzusehen. Es 
würde sich dabei vermutlich herausgestellt haben, daß die Einkünfte 
des Herzogs aus dem scheinbar so bedeutenden Pfandobjekt recht un- 
bedeutend waren. Auch hat Stouff sich die Sache insofern leicht ge- 
macht, als er sich um anderweite Veröffentlichungen über den Gegen- 
stand, z. B. um Heinrich Wittes gründliche und zum Teil ab- 
schließende Arbeiten, gar nicht bekümmert hat. 

Der Abdruck der Aktenstücke ist korrekt, im ganzen auch die 
Identifikation der geographischen Namen, die zum Teil unglaublich 
entstellt sind wie z. B. Auxay aus Elsaß, Anguescey, Hamguessey 
aus Ensisheim, Haulterlick aus Altkirch. Zum Schluß seien folgende 
Nachbesserungen gestattet: Alapsen = Ober- und Unter-Alpfen (nicht 
Alpsen), Ayguesel = Eichsel (nicht Ecksel), Busche = Buch, Bruchie 
= Bütz, Roichebach = Ranrupt (Kreis Molsheim), das von den deut- 
schen Umwohnern allerdings auch Roßbach genannt wird (nicht Rosch- 
bach). Von Stouff nicht bestimmt sind: Neubourg = Neufbourg, aus 
dem mit Bruche zusammen das heutige Bourg-Bruche (Kreis Molsheim) 
entstanden ist, sodann Plosvillers, das nach dem Zusammenhang nur 
Blienschweiler (Kreis Schlettstadt) sein kann, und la riviere Rinsolles 
et de Soullefs, womit der von Sulz (Kanton Aargau) herabfließende, 
bei Rheinsulz mündende Bach gemeint ist. Auffallend ist ferner, daß 
Stouff die Örtlichkeiten mit Hilfsmitteln aus der Zeit vor 1870 be- 
stimmt hat; daher werden die Ortschaften Bruche, Saales, La Salcee, 
Stampoumont, Colroy als im Arrondissement St. Die in Frankreich 
liegend angegeben, während sie zum deutschen Kreise Molsheim ge- 
hören, ebenso Dammerkirch, Erbenheim, Masmünster, Thann, Sennheim 
dem Arrondissement Belfort zugewiesen, während das erste im Kreise 
Altkirch, die andern im Kreise Thann liegen; auch im übrigen 
sind Ge durch die Deutschen vorgenommenen Änderungen in der 
Kreiseinteilung nicht berücksichtigt. Bei Cernay, Dannemarie, 
Ferrette, Honcourt, Massevaux hätten die deutschen Namen Senn- 
heim, Dammerkirch, Pfirt, Hugshofen, Masmünster beigefügt werden 
müssen. 

Straßburg i. E. E. v. Borries. 


550 Kritiken. 


Quellen zur Geschichte des kirchlichen Unterrichts in der 
evangelischen Kirche Deutschlands zwischen 1530 und 
1600. Eingeleitet, herausgegeben und zusammenfassend dargestellt 
von Joh. Michael Reu, Professor der Theologie am lutherischen 

“ Wartburgseminar zu Dubuque Ia. I. Teil: Quellen zur Geschichte 
des Katechismusunterrichts. 1. Süddeutsche Katechismen. Druck 
und Verlag von C. Bertelsmann in Gütersloh. XIV und 847 SS. 
gr. 8°. 

Nach Cohrs’ mustergültiger Edition der frühesten protestantischen 
Katechismusversuche (vgl. meine Besprechung in dieser Zeitschrift IV, 
S. 536 ff. VII, S. 104 ff.) liegt der erste Teil eines Werkes vor, 
welches auf noch umfassenderer Grundlage uns die Entstehung der 
religiösen Volksbildung und Volksanschauung in einer etwas späteren 
Zeit vergegenwärtigen soll. Neben den Quellen des Katechismus- 
unterrichts sollen auch die Bibellektüre, der biblische Geschichts- 
unterricht, die Schulgebete usw. berücksichtigt werden und der Schluß- 
band ähnlich wie bei Cohrs eine zusammenfassende Darstellung enthalten. 

Das Material ist nicht nur außerordentlich zersplittert, sondern 
auch dem Verfasser, einem amerikanischen Geistlichen, erwuchsen aus 
räumlichen Ursachen außerordentliche Schwierigkeiten in der Benutzung 
der Bibliotheken und damit auch in der Benutzung der gedruckten 
Literatur. Trotzdem hat Reu, unterstützt durch viele deutsche 
Freunde und Institute, in großer Vollständigkeit ältere und jüngere 
Werke herangezogen (vgl. besonders die Literaturübersichten, die er 
zunächst dem ganzen Bande und innerhalb desselben den einzelnen 
Hauptabschnitten vorausschickt). Cohrs hatte das Material möglichst 
nach chronologischen Gesichtspunkten geordnet. Eine Einteilung, die 
für die ältere Reformationsgeschichte und den damals maßgebenden 
Einfluß einzelner weniger Führer naturgemäß war, hätte sich für das 
spätere 16. Jahrhundert nur künstlich durchführen lassen. Jetzt waren 
die evangelischen Landeskirchen schon mehr oder minder fest begründet, 
hatten sich selbständig und eigenartig entwickelt, die schriftstellerische 
Produktivität war sehr gewachsen. Um nicht oft eng zusammenge- 
hörige, aber zufällig nicht gleichzeitig entstandene Lehrbücher aus- 
einanderreißen und die Orientierung der Leser erschweren zu müssen, 
hat deshalb Reu seinen Stoff geographisch gegliedert. Dadurch führt 
er uns besonders diejenigen Abschnitte, welche sich nach ihrer ört- 
lichen Ausdehnung mit einem halbwegs in sich selbst geschlossenen, 
nach verwandten kirchlichen Gesichtspunkten entwickelten Gebiete 
decken, lebendiger das Werden und Wirken religiöser Anschauungen 
in diesen Gebieten vor Augen, 

Diesen Vorzug sieht man besonders bei den drei ersten Kapiteln 


Kritiken. 551 


des vorliegenden Bandes. Zwischen der elsässischen, der pfälzisch- 
badischen, der württembergischen Reformationsgeschichte bestehen zwar 
die mannigfachsten Beziehungen und Berührungspunkte, diese ver- 
wischen aber nicht die individuellen territorialgeschichtlichen Charakter- 
züge der betreffenden Gegenden. Indem nun Reu den einzelnen Ab- 
schnitten eine historische Einleitung über die Entstehungsursachen, 
Bedeutung und Verbreitung der verschiedenen Katechismen und wo 
nötig auch über die Persönlichkeit ihrer Verfasser vorausschickt, ver- 
gegenwärtigt er uns die innere religiöse Entwicklung der Gegenden 
besser als durch eine Biographie der maßgebenden Prediger, die sich 
wesentlich an deren äußere Lebensschicksale und theologische Schriften 
klammert. Straßburg nimınt unter den deutschen Reichsstädten eine 
besondere Stelle während der ganzen Reformationszeit ein, gewisse 
Momente und Äußerungen sind nur aus seinen eigentümlichen lokalen 
Vorbedingungen zu erklären, haben aber andererseits Straßburgs Ge- 
lehrten und Geistlichen einen über ihre Heimat erheblich hinaus- 
reichenden Einfluß auf den Protestantismus in Deutschland und an- 
grenzenden Ländern gesichert. Schon der Zusammenhang mit dem 
vor Luther hier herrschenden geistigen und kirchlichen Leben er- 
möglichte den Begründern der Straßburger evangelischen Kirche einen 
selbständigen Bildungs- und Schaffenskreis und eigene Ansichten, dann 
aber wurde Straßburg, welches vermöge seiner Ortslage etwaigen 
Angriffen der Katholiken in erster Linie ausgesetzt war und anderer- 
seits zugleich am ehesten Verständnis für die Sonderbedingungen der 
Wittenberger und zugleich der schweizer Reformatoren gewann, zu 
Ausgleichsbestrebungen gedrängt, außerdem pflegte Martin Bucer in 
hervorragendem Maße das Gebiet der Kirchenzucht. In gegenseitiger 
Hochachtung und Ergänzung entwickelten sich Männer wie Martin Bucer 
und der Münsterprediger Matthäus Zell nach ihrer Eigenart. Neben 
den von Bucer herrührenden von den übrigen protestantischen Pre- 
digern gebilligten Katechismen, welche Zell selbst mit unterschrieben 
hatte, konnte dieser unbeanstandet nach seinen persönlichen teilweise 
stark abweichenden Gesichtspunkten lehren. Nicht zufällig suchte 
man erst dann den kirchlichen Unterricht in Straßburg zu unifor- 
mieren, als die dortige Kirche ihre vermittelnde Stellung aufgab und 
streng lutherisch wurde. Nunmehr sorgte Johann Marbach für eine 
lutherische Kirchenordnung und für die Einführung des lutherischen 
Katechismus, überarbeitete denselben den Ortsbedürfnissen entsprechend, 
und diese Form hat sich bis zur Revolutionszeit in Straßburg er- 
halten, obgleich Marbachs Wunsch nach einem einheitlichen Lehrbuch 
für alle Pfarren nicht ganz verwirklicht wurde. Trotz dieser 
Schwenkung beeinflußten auch weiter die Straßburger die Entwick- 


552 Kritiken. 


lung des Katechismusunterrichts in anderen Kirchen. Hatten früher 
Kapitos und Bucers Lehrbücher in Ulm, Hessen, Worms usw. Eingang 
gewonnen, so verbreitete sich daher Marbachs Katechismus in anderen 
elsässischen Städten, in Ulm und namentlich in den lutherischen Ge- 
meinden der Niederlande. 

Den elsässischen Katechismen schließt Reu die pfälzisch-badischen 
an.“ In Baden und Kurpfalz wurde nach 1555 die neue Lehre im 
Anschluß an das württembergische Vorbild eingeführt und organisiert. 
Später freilich entwickelte sich der Protestantismus in den verschie- 
denen Gebieten sehr mannigfaltig, sogar in jedem einzelnen Land mit 
mehr oder minder schroffen Systemwechseln der verschiedenen Re- 
gierungen, und je grundsätzlicher sich der eine Fürst auf die luthe- 
rische oder reformierte Seite stellte, desto mehr bekämpften ihn 
gerade seine andersgesinnten Nachbarn und Agnaten. 

Die größte Aufmerksamkeit widmet Reu natürlich dem Heidel- 
berger Katechismus. Zwar ist dieses Thema viel behandelt und 
namentlich eingehend hat sich Wolters in seinem Werke „Der Heidel- 
berger Katechismus in seiner ursprünglichen Gestalt" mit dessen Ent- 
stehung beschäftigt. Da jedoch Reu in den verschiedensten Gegenden 
Deutschlands viel systematischer als seine Vorgänger nach Material 
gesucht hatte, entdeckte er Verbindungsgänge, welche den wesentlich 
sich auf Kurpfalz und die Nachbarländer beschränkenden Gelehrten 
verborgen geblieben, und stellte er einen Stammbaum her: zunächst 
ein unter den Auspizien des Flacianers Nikolaus Gallus in Regens- 
burg gearbeiteter Katechismus, hierauf ein 1558 in Heidelberg her- 
gestellter Nachdruck „eine kurze ordentliche Suma der rechten waren 
Lehre unsers heiligen christlichen Glaubens etc.“ und wesentlich darauf 
fußend, namentlich in der klaren und vorzüglichen Anordnung 
des Stoffes, der Heidelberger Katechismus, welcher somit gerade einen 
seiner gerühmten Vorteile einer strenglutherischen Vorlage verdankt. 
Die Entstehung des Heidelberger Katechismus hat verschiedene Stadien 
durchlaufen, aber dann einmal fester Bestandteil der kurpfälzischen 
Kirchenordnung, ist er das Normalbuch des reformierten Glaubens 
geworden und hat die Entwicklung der reformierten Katechismus- 


1 


1 In der vorausgeschickten Literaturübersicht finde ich einige Lücken; 
nicht erwähnt sind z. B. C. Schmidt, Der Anteil der Straßburger an der 
Reformation in der Churpfalz (Straßburg 1856 ff.); Bossert, Beiträge zur 
badisch-pfülzischen Reformationsgeschichte (eine Reihe von Artikeln in ver- 
schiedenen Bänden der Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins); Rott, 
Friedrich II. von der Pfalz und die Reformation. Die Kluckhohnschen 
Arbeiten sind wohl absichtlich als ohnehin genügend bekannt nicht ver- 
zeichnet worden. 


Kritiken. 553 


literatur für Deutschland in der Hauptsache abgeschlossen, nicht wie 
die lutherischen Katechismen zur vermehrten Produktion angeregt. 

In mehr oder minder bewußter Ablehnung der kurpfälzischen 
Neuerungen hielten die anders gesinnten Landesobrigkeiten des Ober- 
rheins desto entschiedener an einmal anerkannten lutherischen Vorlagen 
fest und ergänzten sie nur in unwesentlichen Punkten. Abgesehen von 
Landau, welches eine eigene katechetische Literatur, aber auch nur 
für die Zeit vor dem schmalkaldischen Kriege aufweist, und der 
Pfalzgrafschaft Zweibrücken, welche unter dem allmählich zum Kal- 
vinismus bekehrten Generalsuperintendenten Pantaleon Candidus fort- 
gesetzt ihre eigenen Wege ging, war allenthalben entweder Luthers 
oder Brenz’ Katechismus eingeführt. 

Der dritte Abschnitt im Werke Reus, über die württembergischen 
Katechismen, gruppiert sich in der Hauptsache um Brenz. Brenz hat 
wiederholt teils Katechismen abgefaßt teils angeregt, und es wäre von 
großem Werte, die Abweichungen und Übereinstimmungen mit dem 
ganzen Werdegange und der Betätigung des Autors zusammenzu- 
stellen. Reu kann bei unserem mangelhaften Wissen über Brenz’ 
kirchenpolitische und organisatorische Tätigkeit nur äußere Daten 
und einige statistische Notizen geben, und somit treten uns zwar die 
württembergischen Einflüsse auf die Geschicke der umliegenden Länder 
klar vor Augen, minder klar jedoch bleibt uns vielfach die Ursache 
dieser Tragweite und die eigenartige Wirksamkeit von Brenz. Da 
die schwäbischen Reichsstädte am frühesten und kräftigsten für den 
Protestantismus unter den deutschen Landesobrigkeiten eintraten, 
waren hier übrigens auch sonst verschiedene hervorragende Geistliche 
tätig, doch bürgerte sich ähnlich wie zu Straßburg nach dem Interim 
fast allenthalben das strenge Luthertum ein und nahezu überall 
wurden Brenz’ Werke entweder eingeführt oder vorbildlich. 

Im vierten Abschnitte, über die bayrischen Katechismen, vereinigt 
Reu recht verschiedenartige Schriften, da die betreffenden Städte und 
Länder eine sehr entgegengesetzte Reformationsgeschichte gehabt haben. 
Während in Nürnberg, wo namentlich Andreas Osiander eine große 
Tätigkeit entfaltete und in den Kinderpredigten sein hervorragendes 
seelsorgerisches Talent bekundete, und in der Markgrafschaft Ansbach 
von vornherein feste lutherische Normen für immer geschaffen wurden, 
schwankte in Augsburg ähnlich wie in den anderen schwäbischen 
Städten und Straßburg die Wage lange zwischen Luther und Zwingli, 
schließlich aber behielt die lutherische Meinung den Sieg. Pfalz- 
Neuburg hat sich erst an das Nürnberger, später nach dem Auf- 
stande des Kurfürsten Moritz an das württembergische Vorbild ge- 
halten; Reus Publikation zeigt uns den sonst fast nur wegen seiner 

Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 4. 37 


554 Kritiken. 


Streitlust bekannten Theologen Tolemann Heshusius in seinem „in 
Gottes Wort gegründeten Glauben“ als einen Mann von großer kirch- 
licher Wirkungskraft; auf Heshusius’ Anregung ist auch Johann 
Tetelbachs „Güldnes Kleinod“ zurückzuführen, eines der letzten da- 
maligen Werke dieser Art. Endlich war in diesem Kapitel auch die 
Stadt Regensburg zu berücksichtigen, der Sitz des vielleicht unter 
allen deutschen Stiftern am meisten heruntergekommenen Kapitels, 
bemerkenswert vor allem durch die bis nach Österreich hinein frucht- 
bare Tätigkeit von Nikolaus Gallus. 

Ich habe bei Reus Ausführungen und ‚Veröffentlichung über die 
Regensburger Kirche bedauert, daß er nicht einen Schritt weiter nach 
Osten gegangen und die habsburgischen Erbstaaten in seinen Gesichts- 
kreis gezogen hat. Denn gerade die Seite, welche Reu berücksichtigt, 
ist bisher von der ja neuerdings sehr eifrigen reformationsgeschicht- 
lichen Forschung der Österreicher so gut wie gar nicht beleuchtet 
worden, und letztere wären gewiß für die Ergänzung ihrer eigenen 
Studien besonders dankbar gewesen. Es wäre dringend erwünscht, 
wenn Reu die verhältnismäßig geringe geographische Erweiterung 
seines Arbeitsgebietes für die folgenden Bände in Erwägung ziehen 
wollte. 

Jedenfalls aber haben wir Reus Werk als ein höchst dankens- 
werte, mühsames und dem Kirchen- wie dem profanen Historiker 
mannigfache Belehrung bietendes Unternehmen zu begrüßen und ich 
sehe namentlich dem Schlußbande, welcher eine kurz resumierende 
Darstellung der Katechismusliteratur in ganz Deutschland geben soll, 
mit lebhaften Interesse entgegen. 

Freiburg i. B. Gustav Wolf. 


Die Briefe König Friedrich Wilhelms I. an den Fürsten 
Leopold zu Anhalt-Dessau 1704—1740. Bearbeitet von 
Otto Krauske. Acta Borussica. Ergänzungsband. Berlin, Paul 
Parey 1905. IX (112) 867 SS. 8°. 

Die vorliegende, schon 1892 in Angriff genommene mustergültige 
Publikation, deren Abschluß sich infolge mehrerer Zwischenfälle leider 
bis in den Herbst 1904 verzögerte, enthält sämtliche bisher aufge- 
fundenen und schon früher veröffentlichten eigenhändigen Briefe 
Friedrich Wilhelms I. an den alten Dessauer unverkürzt; die in dem 
Kabinet ausgefertigten Schreiben sind je nach ihrer Bedeutung wört- 
lich oder in Form von Regesten wiedergegeben; nur diejenigen 
Kabinetsordres, die sich mit ganz nebensächlichen Dingen befassen 
und im gleichen Wortlaut auch an andere Regimentschefs ergingen, 
also weder für die Charakteristik des Königs und seiner Regierung 


Kritiken. 555 


noch für das Verhältnis der beiden Fürsten zu einander Belang haben, 
sind fortgelassen worden. Die noch vorhandenen Schreiben Leopolds 
an Friedrich Wilhelm sind zum größten Teil dienstliche Meldungen 
ohne persönliche Färbung; die spärlichen individueller gehaltenen 
Briefe des Fürsten, die mit denen des Königs in Beziehung stehen, 
hat Krauske vollständig mit aufgenommen; der Nachruf Leopolds auf 
Friedrich Wilhelm (Dessau 15. Juni 1740) bildet den würdigen Ab- 
schluß des Ganzen. Die Briefe sind genau so abgedruckt wie sie 
geschrieben wurden; an Stelle der Interpunktion deuten Zwischen- 
räume den Beginn eines neuen Satzes an; der Wechsel großer und 
kleiner, deutscher und lateinischer Buchstaben ist m. E. mit Recht 
sogar innerhalb der Wörter beibehalten worden. Dem Herausgeber 
muß die größte Sorgfalt nachgerühmt werden; nur bei drei Briefen 
gelang es ihm nicht das Datum festzustellen, und fast kein Name 
und keine Tatsache bleibt in der ausführlichen Einleitung und den fort- 
laufenden Anmerkungen unbesprochen und unerklärt; doch hätten m. E. 
die Aufschlüsse über die in dem Briefwechsel berührten Angelegen- 
heiten hier und da noch etwas reicher ausfallen können; über die 
Erfindung eines Offiziers, Kavallerie „auf die allerleichteste und ge- 
schwindeste Manier“ von Infanterie abzuwehren (1000 Reiter von 
200 Mann), welche der preußische Oberst Seebach seinem Könige am 
24. März 1727 vortrug, erfährt man z. B. Näheres aus der Immediat- 
korrespondenz Augusts II. von Polen mit Friedrich Wilhelm I 
(Berliner Staatsarchiv R. 96. 15E) und den Entwürfen dreier Briefe 
jenes an diesen im Dresdener Hauptstaatsarchiv Loc. 2097 Nr. 23, 
und über die Dresdener Société de la Table ronde, in die Friedrich 
Wilhelm I. 1728 bei seinem Besuche Augusts des Starken aufge- 
nommen wurde, ist das Wichtigste, die Stiftungsurkunde vom 13. März 
1728, die Statuten und die Liste der Mitglieder, aus einem Akten- 
konvolut des Charlottenburger Hausarchivs (Rep. 46 F) und des 
Dresdener Hauptsaatsarchivs (Loc. 668 Société de la Table ronde 
bei Hof 1728), worauf ich in meiner Edition der eigenhändigen 
Entwürfe und Briefe Augusts des Starken zurückzukommen gedenke, 
zu entnehmen. 

Die Bedeutung des Briefwechsels für die Erkenntnis der beiden 
Herrscher hat Krauske im 75. Bande der historischen Zeitschrift 
(S. 19— 37) selbst schon nachgewiesen, und er tut es jetzt noch ein- 
mal in einer fesseinden, ihm vorausgeschickten Einleitung; der Re- 
ferent kann nur einfach wiederholen, was er sagt, und dem einige 
der charakteristischsten Stellen der Korrespondenz hinzufügen. „Nicht 
dem überlegenen Willen, sondern der Fügsamkeit verdankte Leopold 
seinen Einfluß auf Friedrich Wilhelm; die gemeinsame, freudig über- 

37* 


556 Kritiken. 


nommene Arbeit für Preußen war das innere, unzerstörbare Band 
ihrer Freundschaft; aber trotz ihrer Übereinstimmung in den Lieblings- 
neigungen waren die Auffassung von ihrem Verhältnisse zu Gott und 
die Pflichten, die ihnen ihre Stellung zu ihren Landen und Leuten 
auferlegte, viel zu verschieden geartet, um eine wirkliche, auch nur 
unbewußte Abhängigkeit des Königs von dem starken Willen des 
Dessauers zu verstatten.“ Leopold fühlte sich ebensosehr als Diener 
der Hohenzollern wie als Herrn eines eigenen Territoriums; im 
Februar 1725 schreibt er sogar, er halte diejenige Charge, die er in 
Preußen bekleide, für höher als die, welche er von seinen Eltern ge- 
erbt habe und „zihe mit einem word den Feldmarschalg dem Rei[ch]s- 
fürsten wirkelig vor“; Friedrich Wilhelm brachte ihm darum das 
größte Vertrauen entgegen und überhäufte ihn und seine Familie mit 
Beweisen seiner Gnade und Freundschaft, aber stets blieb er ihm 
gegenüber doch der Herr und ließ ein Kriegsgericht über ihn abhalten, 
als er sich weigerte, eine Grumbkow zugefügte Beleidigung zurück- 
zunehmen. Er fragte ihn gern um Rat besonders in militärischen 
und wirtschaftlichen Angelegenheiten und freute sich, wenn ihre An- 
sichten miteinander übereinstimmten, aber er konnte auch recht ärger- 
lich werden, wenn ihm Leopold widersprach, lehnte mehr als einen 
seiner Vorschläge ab und weihte ihn in manches, namentlich in seine 
auswärtige Politik, überhaupt nicht ein. Wie der Fürst ein leiden- 
schaftlicher Nimrod und Soldat und aller feineren Kultur abhold, 
wußte er ihm außer Staatsangelegenheiten nur noch die Ergebnisse 
seiner Jagden und Musterungen und seine rein persönlichen Erlebnisse 
zu berichten; aber religiös viel tiefer angelegt als jener und sich 
seiner Verantwortlichkeit Gott gegenüber viel mehr bewußt, sorgte er 
sich doch um das Seelenheil des Freundes ebensosehr wie um sein 
körperliches Wohl und ermahnte ihn schon am 3. Juli 1711 fleißiger 
zur Kirche zu gehen und stets seinen höchsten Richter vor Augen zu 
haben. Friedrich Wilhelm und Leopold „gehörten noch jenem Ge- 
schlechte an, das in rastloser Tätigkeit darnach trachtete, die mate- 
riellen Güter wieder zu schaffen, die ein Jahrhundert furchtbarer 
Kriege zerstört hatte; ein freierer Aufschwung des Geistes in die 
höheren Regionen war ihnen nicht gegeben“; aber wenigstens der erstere 
von beiden hatte nach Krauske „das dunkle Gefühl, daß jenseits seiner 
Sphäre, seiner Art, alle Dinge hausbacken allein auf ihren Nutzen 
hin zu betrachten, noch weite Gebiete lagen; er konnte seine 
Empfindungen nur nicht zu bestimmten Gedanken zusammenfassen; 
er blieb der ‘stumme Poet’.* 

Da die Briefe des Königs die Leopolds bei weitem überwiegen, 
so trägt die Publikation zur Erkenntnis Friedrich Wilhelms selbst- 


Kritiken. 557 


verständlich ungleich mehr bei als zu der des Fürsten; einige der 
lehrreichsten Stellen mögen, auch wenn sie von früheren Veröffent- 
lichungen her schon bekannt sind, zugleich als Proben des vielseitigen 
Inhalts des Buches hier wörtlich angeführt werden. Zunächst eine 
Selbstcharakteristik des Königs vom 9. September 1721, die man 
wohl einfach als eine Selbsttäuschung bezeichnen darf: „Gott weiß, 
daß ich gahr zu tranquill bin; wen[n] ich mehr collericus wehre, ich 
glaube es würde beßer sein, aber Gott will es nit haben“, und wenn 
er vorher schreibt: „Die Herren werden mir erstl[icher] dage den Kop 
wahrm machen, biß ich ein exempell statuire, und den[n] Passiere 
ich in der weldt vor ein kolericus; ist das meine schuldt?“ so muß 
diese Frage auch auf Grund seines Briefwechsels unbedingt bejaht 
werden. „Ich habe mit alle das schreiberkrop [wie mit] samet umb- 
gegangen 10 jahr, habe geduldt von der ander weldt gehat; itzo 
werde noch ein halb jahr geduldt haben, das sie erstl[ich] alles 
en trein ist; wo es den[n] nit gehet, als den eine Russische execucion 
Passieren wird ... ich Ihm (sc. dem Krautt) den koller verdreiben 
werde, den[n] wo er Dol[l] Melankolis[ch] ist, so mus man die leutte 
an die ketten lehgen; ich will eine silber[ne] machen laßen, da werde 
Ihn anlehgen laßen; ich bin versicherdt, er wierdt baldt wieder klug 
werden“, schreibt er am 10. Januar 1723, und recht aus dem Herzen 
kommt dieser Kampfesnatur am 18. Januar 1732 der Wunsch: „Gott 
gehbe, das es lohs gehe [mit Polen], den[n] werde geleich wieder 
gesu[n]dt, den[n] ich mich nit wohl befund“ und am 13. März 1738 
die kräftige Versicherung: „Davor bin zu aldt, zu mir auf meine 
50 jahr laen zum hundespfot machen; also werde nit nachgehben 
als biß ich unterliege; lieber mit Honeur nichts haben als mit 
desonneur in guhten stande zu sein, und davon soll mir nichts bringen 
als die force vieller Pufilssance[n].“ Doch kamen auch andere 
Stimmungen über ihn; am 26. Februar 1729 schreibt er: „Ich wünsche 
itzo nits mehr in der weldt als in auswertige lande weit von mein 
landen ein hüpschen einsamen ordt auszusuchen, wo ich in der stille 
lehben kann, den[n] ich in dieser weldt nits Nutze bin und mir über 
alles ergerdt; alsden ich ein filosofies[ch] lehben führen will“ und 
einen Monat später: „Wohll dem, der da am ersten stirbet und bey 
Gott kommet, ist an gelückligsten; den[n] auf dieser weldt lautter 
nits ist und torheit“; aber solche Äußerungen der Lebensmüdigkeit 
stehen vereinzelt da und fallen in eine Periode, da er schon schwer 
krank darniederlag und an sein baldiges Ende glaubte. Wie über 
sich selbst, so täuschte er sich leicht auch über andere; von August 
dem Starken und seinem Minister Grafen Jakob Heinrich von Flemming 
urteilte er am 10. September 1728: „Der könig ist ein rechtschaffener 


558 Kritiken. 


herr und alle Mishelligkeiten, die unter uns gewehsen sein, das bin 
ich itzo so vollkommen Persuadieret, das er keine s[ch]uldt hat und 
F[ljemmi[ng] der urheber gewehsen ist“, am 11. Dezember 1732 da- 
gegen: „Der Patron (August der Starke) stellet sich an, als wen[n] 
er es mit mir erl[ich] meinet; einmahll hat er mir Düpiret, zum 
ander mahll bekommet er mir wieder nit; wolte Gott F[l]Jemming 
wer noch herr, so wer dieses alles nit gesche[he]n“; in Wahrheit 
waren beide, der König und sein Minister, in dieser ganzen Zeit im 
geheimen Preußens Gegner, und Friedrich Wilhelm hatte ganz recht, 
als er am 17. März 1719 an den Dessauer schrieb: „Die herren 
Saxen sein nit zu trauen; wer auf sein huht mit sie umbgehet, der 
tuet sehr wohll.“ Den leitenden Gedanken seiner auswärtigen Politik 
verraten die Worte vom 9. April 1720: „Vor geldt gehe nit ein 
schridt und kein Blauroch, aber vor Realitet da gehn mir alle Mans“ 
und der Satz: „Poing de Pais, Poing de Prusse“ (28. November 1733); 
in Angelegenheiten der inneren Politik entscheidet für ihn in erster 
Linie die Überzeugung: „Menschen halte vor den gröhsten reichtum“ 
(17. August 1723); bisweilen weiß er sich nicht recht zu helfen und 
bittet wie am 21. September 1722 den Fürsten um Rat: „Ich dencke 
tag und nach[t], wie das schöne landt [Preußen] in fort Banten stande 
komen kan; so finde den alten sisteme dagegen; den|n] wo das landt 
soll floriren, so bin ich Persuadieret, das der comerce nit sehr kan 
floriren; nun ist die frage, ob ich will ein florissant Landt oder ein 
florisant comerce haben; Euer Lieben sein mein freundt, das weis ich, 
schreiben Sie mir Ihren sentiment darauf.“ Von seinem Aufenthalt 
in Dresden berichtet er am 13. Februar 1728: „Ich glaube kein 
goldt Macherey, aber wo Mögll[ich] ist, Goldt zu machen, so machets 
der könig [August der Starke]; wen[n] ich Sie Mündtl[ich] sehen 
werde, haben ein jahr zu erzehlen und kronicka schal[n]dalosa und 
meine avanturen, aber ich bin vor Gott rein; das weibl[iche] geschle[ch]t 
komme a Paris et Berlin, alle huren, aber in Dresden ist offentl[ich] 
Permittieret; mit den vornehmste kan man laut von fuxeh rehden als 
hier von exerciren; die verführunge fehlet[e] nit; ich bin wieder ge- 
kommen als hingegangen; Gott hatt mir bewahret.“ Friedrich Wil- 
helm und Leopold waren andere als jener Wettiner und die meisten 
übrigen Fürsten ihrer Zeit; diese lebten in erster Linie ihren persön- 
lichen Neigungen und befriedigten ihre Prunk- und Genußsucht auch 
auf Kosten ihres Staates; jener Hohenzoller aber und sein Dessauer 
Freund gingen, gewiß nicht selbstlos, aber sich doch auch ihrer Pflicht 
dem Lande gegenüber bewußt, völlig auf in der Arbeit für die Macht 
und Größe Preußens — davon gibt ihre Korrespondenz fast in jedem 
Briefe unwiderlegliche Beweise. Paul Haake. 


Kritiken. 559 


Akta Borussica. Die Behördenorganisation und die all- 
gemeine Staatsverwaltung Preußens im 18. Jahrhdt. 
Siebenter Band. Akten vom 2. Januar 1746 bis 20. Mai 1748, 
bearbeitet von G. Schmoller und O. Hintze. 

Der vorliegende Band umfaßt die Reorganisation und Fortbildung 
der Staatsverwaltung vom Dresdner Frieden bis zu der großen In- 
struktion für das General-Direktorium vom 20. Mai 1748. Große 
organisatorische Veränderungen sind auf dem Gebiete der Verwal- 
tung in dieser Zeit nicht erfolgt. Dagegen fallen die Anfänge der 
Justizreform durch Cocceji in diese Periode. Die Dienstzweige, 
welche eine durchgreifende Neuordnung erfuhren, sind die Militär- 
und Proviantverwaltung, welche einem neubegründeten VI. Departe- 
ment des General-Direktoriums übertragen wird; die Stellung des 
V. Departements für Handel und Fabriken wird den Provinzial- 
Departements gegenüber genauer präzisiert; 1747 erfolgt eine große 
Verschiebung der Departements unter den dirigierenden Ministern des 
Generaldirektoriums. Der Dienstbetrieb bei den Kriegs- und Domänen- 
kammern wird teilweise neu geordnet; die Kammerpäsidenten treten 
immer bedeutender hervor; der Plan taucht auf, die Präsidentenstellen 
mit besonders tüchtigen Landräten zu besetzen. Aus der Bestellung 
von Landräten erhellt, daß in manchen Fällen den Kreisständen wieder 
ein Wahlrecht eingeräumt wird. Das Wahlrecht der Magistrate für 
die städtischen Ämter wird da, wo es hergebracht ist, generell wieder 
hergestellt. Mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt der König das 
Steigen und Fallen der Acciseeinkünfte, und es befestigt sich bei 
ihm allmählich der Gedanke, daß dieser Dienstzweig unzulänglich 
organisiert sei oder nicht akkurat genug verwaltet werde. 

In bezug auf die Coccejische Justizreform enthält der Band 
die Feststellung der Grundsätze zwischen dem König und dem Mini- 
ster, die Anordnungen hinsichtlich der Aufräumung mit den ver- 
schleppten Prozessen, die Reorganisation der Gerichtshöfe in Pommern, 
die Reform des Kammergerichtes und des Tribunals, den Konflikt mit 
Arnim und den Sieg Coccejis, den der König mit sonst beispiel- 
loser Selbständigkeit walten ließ, die Vorbereitung der Reform durch 
Gehilfen Coccejis in den westlichen Provinzen, sowie in einigen 
anderen Gebieten. Auch die Umgestaltung des Prozeßverfahrens, die 
in gewissem Sinne der Angelpunkt der ganzen Reform war, ist 
nicht außer acht gelassen. Im Zusammenhange mit der Justizreform 
bringt der Band die wichtigsten Materialien über die Abgrenzung 
der Kammerjustiz, die Cocceji gerne ganz und gar zurückgedrängt 
hätte. In der Instruktion für das Generaldirektorium ist die Frage 
vorläufig im wesentlichen in Coccejis Sinne gelöst. 


560 Kritiken. 


Die letzte Nummer des Bandes umfaßt auf 288 Seiten die 
neuen Instruktionen für die Verwaltungsbehörden, darunter die große 
Instruktion für das Generaldirektorium vom 20. Mai 1748 selbst, die 
hier zum erstenmal im Druck erscheint. Die Herausgeber hielten es 
aus inneren und äußeren Gründen für besser, die ganze Quellenmasse 
unter einer Nummer zu vereinigen, als die einzelnen Stücke durch 
chronologische Anordnung auseinander zu reißen. 

In bezug auf Wert und Bedeutung der Aktenpublikation ver- 
weist Referent auf seine Besprechung der vorhergehenden Bände in 
dieser Zeitschrift und hat nur noch beizufügen, daß ein rund 100 Seiten 
umfassendes alphabetisches Register den Band abschließt. 

Wien. Prof. Gustav Seidler. 


Charles Schmidt, Le Grand-Duché de Berg 1806—1813. Etude 
sur la domination française en Allemagne sous Napoleon I. Paris, 
Felix Alcan. 1905. XVI und 528. 

Nachdem verschiedene deutsche Arbeiten am Beispiel einzelner 
Staaten die groBe Bedeutung der Napoleonischen Zeit für die innere 
Entwicklung Deutschlands ins rechte Licht gerückt hatten, hat ein 
französischer Historiker es jetzt unternommen, ebenfalls am Beispiel 
eines Landes die gewaltige Umwälzung zu schildern, die damals in 
unserem Vaterlande vor sich ging. Daß er hierfür das Großherzogtum 
Berg gewählt hat, ist darin begründet, daß die Akten dieses Landes 
größtenteils im Pariser Nationalarchiv aufbewahrt sind, an dem der 
Verfasser tätig ist. Übrigens hat er seine Nachforschungen sowohl 
auf andere französische Archive, wie auf das in Düsseldorf, Münster 
und Wiesbaden vorhandene Aktenmaterial ausgedehnt. Auf eine so 
umfassende Quellenkenntnis gestützt und die deutsche Literatur ebenso 
sicher beherrschend wie die französische, hat er uns ein Werk ge- 
schenkt, das eine wesentliche Bereicherung der Napoleonischen 
Literatur bedeutet. 

Das Großherzogtum Berg, das 1806 aus dem vormals preußischen 
Cleve und dem pfalzbayrischen Berg gebildet und später durch die 
preußischen Gebietsteile Mark und Münster, durch nassauische Terri- 
torien und einige kleinere Herrschaften vergrößert wurde, sollte nach 
dem Wunsch Napoleons eine Grenzmark des Kaiserreichs sein: die 
Hauptbestimmung des Landes war es, die Durchführung der fran- 
zösischen Zollgesetze zu erleichtern. Der erste Beherrscher war 
Napoleons Schwager Joachim Murat, der sich indes herzlich wenig um 
sein Land gekümmert hat. Schmidt setzt uns sehr hübsch auseinander, 
was von den „Reformen“ und „Ideen“ Murats zu halten ist. Er sah 
das Großherzogtum lediglich als eine Rentenquelle an, „als eine Orange, 


Kritiken. 561 


die man auspressen konnte“, bis der gute Willen des Kaisers ihm ein 
wirkliches Königreich und höhere Einkünfte gewähren würde. Auch 
die berühmte Einberufung der Landstände erklärt sich nicht etwa aus 
liberalen Anwandlungen des Großherzogs; er wollte sich Geld ver- 
schaffen und den Ständen die Unpopularitüt der Bewilligung auf- 
bürden. Nachdem Murat in Neapel ein Reich erhalten hatte, das 
mehr Quadratmeilen umfaßte und größere Revenuen lieferte, wurde 
Berg von 1808 an, obwohl seit 1809 der junge Louis Napoleon, der 
Sohn des Königs von Holland, den Titel eines Großherzogs von Berg 
führte, tatsächlich durch Vermittlung eines kaiserlichen Kommissars 
von Paris aus regiert. 

Es ist selbstverständich, daß in Berg, das ja eigentlich eine 
französische Provinz war, die Prinzipien der französischen Ver- 
waltung ebenso und noch mehr als in anderen Rheinbundstaaten 
angewandt worden sind: die Präfektenverwaltung, der Code Napoleon, 
die französische Gerichtsverfassung, das französische Steuersystem 
mit: Einschlu des Tabakmonopols, die Konskription wurden in 
Berg eingeführt, die Adelsprivilegien, die Ungleichheit der Konfessionen 
sowie die Reste der Leibeigenschaft wurden beseitigt. Die Teil- 
nahme des Volkes an der Bestimmung seiner Geschicke wurde im 
Prinzip ebenfalls in die Verfassung aufgenommen, doch ist es zu einer 
wirklichen Einberufung der Volksvertretung, die ohnedies auch recht 
wenig bedeutet hätte, nicht mehr gekommen. Im großen und ganzen 
finden wir in Berg die gleichen Züge, die uns aus Westfalen und 
Frankfurt bekannt sind, viele Verbesserungen in Justiz und Ver- 
waltung, harten Steuerdruck und schwere Militärlasten; für die Volks- 
bildung hatte man in Berg guten Willen und schöne Phrasen, aber 
es fehlte an den nötigen Mitteln. Allein man darf, wenn so vieles 
nicht erreicht wurde, wenn man so häufig nicht über die Ansätze hinweg- 
gekommen ist und manches nur auf dem Papier stehen blieb, doch 
nicht vergessen, was in diesen wenigen Jahren geleistet wurde und 
daß allein schon die Verkündigung mancher Grundsätze von großer 
Tragweite war. — 

Wenn somit das Buch Schmidts — unter Hinzufügung interessanter 
Einzelheiten — uns bereits Bekanntes bestätigt, bietet es uns nach 
einer andern Richtung umsomehr Neues: in der Schilderung der wirt- 
schaftlichen Verhältnisse. Das Großherzogtum Berg umfaßte die 
industriell fortgeschrittensten Gegenden Deutschlands, Remscheid und 
Solingen, Elberfeld und Barmen, Dortmund und Essen, Hagen und 
Siegen liegen in seinen Grenzen. Da drängt sich die Frage auf, wie 
die napoleonische Politik, und speziell die Kontinentalsperre, auf die 
Entwicklung der dortigen Industrie eingewirkt hat. Diese Frage 


562 Kritiken. 


läßt sich aber nicht beantworten, ohne eine eingehende Erforschung 
der Wirtschaftspolitik Napoleons: das Buch Schmidts wächst hier weit 
über die Geschichte eines deutschen Territoriums in der Zeit der 
Fremdherrschaft hinaus und behandelt einen überaus wichtigen und 
bisher doch arg vernachlässigten Abschnitt aus der Geschichte des 
ersten Kaiserreichs. | 

Man hört vielfach die Meinung äußern, die Kontinentalsperre sei 
für die deutsche und insbesondere für die westdeutsche Industrie sehr 
segensreich gewesen. Um zu einem richtigen Urteil über die Wirkungen 
der napoleonischen Wirtschaftspolitik zu gelangen, muß man indes be- 
rücksichtigen, daß der Ausschluß britischer Waren vom Festland nur 
einen Teil des Systems bildete und nicht einmal den wichtigsten. 
Denn aus dem gewaltigen Gebiet, das der Kaiser unmittelbar be- 
herrschte, waren nicht nur britische Erzeugnisse, sondern auch Pro- 
dukte der befreundeten und selbst der verbündeten Länder verbannt. 
Ja noch mehr: Frankreich nutzte seine politische Übermacht dazu 
aus, auch Italien, Neapel und Illyrien seinen Erzeugnissen zu reser- 
vieren und fremden zu verschließen. Die industriell fortgeschrittenen 
Länder, die angewiesen waren, Fabrikate zu exportieren, hatten 
darunter furchtbar zu leiden, und außer der Schweiz vielleicht keines 
mehr als das Großherzogtum Berg, das bisher einen großen Teil seiner 
Produkte nach den von Frankreich annektierten Gebieten sowie nach 
Italien abgesetzt hatte. In ihrer Not sahen die bergischen Fabrikanten 
keinen anderen Ausweg, als die wirtschaftliche Angliederung ans 
Kaiserreich, die Einbeziehung in die französischen Zolllinien. Aber 
da stießen sie auf Gegner: die französischen Industriellen, und in 
erster Linie die deutschen Fabrikanten des Roerdepartements be- 
stürmten den Kaiser, die Konkurrenz der so leistungsfähigen bergischen 
Industrie vom französischen Markte fernzuhalten. Napoleon schenkte 
ihren Bitten Gehör, und das Interesse des kleinen Nachbarlandes 
wurde dem größeren des Kaiserreichs, oder wie es wohl richtiger 
wäre zu Sagen, den in diesem mächtigen Einzelinteressen geopfert. 
Die Folgen waren in Berg eine furchtbare wirtschaftliche Krisis, 
Arbeitslosigkeit, Not und Hunger, allgemeine Unzufriedenheit und 
schließlich Revolten. 

Mit vollem Recht warnt Schmidt davor, dies Urteil zu ver- 
allgemeinern. Er weist z. B. darauf hin, daß am linken Rheinufer 
die entgegengesetzten Wirkungen des Systems sich beobachten lassen, 
daß hier die Industrie durch die Schutzzölle gefördert wurde, und es 
läßt sich nicht leugnen, daß auch in einigen Gegenden Deutschlands 
der Ausschluß der britischen Konkurrenz günstig gewirkt hat. Indes 
lassen sich Schädigungen durch die französische Prohibitionspolitik 


Kritiken. 563 


noch in vielen Gegenden nachweisen, wenn sie auch nicht überall 
ebenso schroff wie in Berg hervortreten. Auch die Kontinentalsperre 
hatte ihre zwei Seiten: denn auch der britische und überseeische Markt 
gingen verloren. Erwägt man ferner die Teuerung der Rohstoffe 
und die allgemeine Unsicherheit der Lage, so wird man zu dem 
Resultat kommen, daß die ungünstigen Faktoren überwogen. Wie 
bei allen Urteilen über diese Epoche, muß man sich auch für die 
Wirtschaftspolitik die Tatsache vor Augen halten, daß man in einer 
Kriegszeit lebte, und daß, wie Schmidt sehr richtig hervorhebt, damals 
viele Opfer gebracht wurden, die erst späteren Generationen zugute 
gekommen sind. Paul Darmstaedter. 


Wilhelm Busch, Das deutsche Große Hauptquartier und 
die Bekämpfung von Paris im Feldzuge 1870—71. Stutt- 
gart und Berlin, J. G. Cottasche Buchhandlung Nachfolger, 1905. 
8°. 82 S. | 

Mit überraschender Schnelligkeit hatten die siegreichen deutschen 

Heere die französischen Hauptarmeen bei Sedan und Metz vernichtet, 

unerwartet lang dagegen währte es, ehe Paris erobert wurde. In der 

Heimat wurde man ungeduldig und sehnsüchtig wartete man auf die 

Nachricht, daß endlich das Bombardement begonnen hätte. Man 

konnte sich nicht vorstellen, daß die Schwierigkeiten, das Material 

herbeizuschaffen, wirklich unüberwindlich seien. Auch später hat man 
daran gezweifelt und wiederholt ist im Laufe der letzten drei Jahr- 
zehnte die Frage untersucht worden. Man ließ sich aber häufig da- 
durch beeinflussen, daß die größten militärischen Autoritäten, vor 
allem Moltke und Blumenthal, gegen einen früheren Beginn der Be- 
schießung gewesen seien, ihnen gegenüber galt Bismarck als Laie 
und selbst Roons richtiges Urteil wurde angezweifelt. Seitdem aber 

Blumenthals Tagebücher erschienen, mußte sich die Meinung ändern. 

Wer aufmerksam und unbefangen die Aufzeichnungen des hochverdienten 

Generals liest, der der Ratgeber des Kronprinzen in jenen Tagen 

gewesen, der mußte sehen, daß auch Blumenthal und Moltke ursprüng- 

lich an eine Beschießung gedacht und dieselbe noch im Herbst be- 
ginnen wollten. Mehr und mehr aber machte sich dann die Ansicht 
geltend, man könne auf den verlustreichen Angriff verzichten, die 

Not in Paris sei so groß, daß es Hungers wegen bald kapitulieren 

würde. Schon im November glaubte man, es könne sich nur noch 

um ganz kurze Zeit handeln. Der Irrtum ist folgenschwer geworden. 

Sehr richtig hatte Roon schon im September betont, je früher man 

beginne, Paris zu beschießen, desto mehr schwäche man die Wider- 

standskraft des Feindes, je länger man warte, desto mehr würden die 


564 Kritiken. 


noch unausgebildeten Volksmassen sich in brauchbare Soldaten ver- 
wandeln, die Provinzen könnten Ersatzheere aufstellen, selbst wenn 
man noch nicht beschießen wolle, sei es doch gut, schwere Artillerie 
aufzustellen, um sie gegen ausfallende Truppen zu verwenden. Die 
Folgezeit hat gelehrt, daß Roon vollständig recht hatte, er war in 
diesem Falle der Vertreter der kräftigeren, Blumenthal der matteren 
Strategie. Nun hat man freilich oft dagegen gesagt, die Transport- 
schwierigkeiten seien so groß gewesen, daß man die Munition nicht 
heranschaffen konnte, um wirklich mit Nachdruck zu beschießen. 
Aber für ein energisches Wollen waren diese Hindernisse nicht un- 
überwindlich. Dieses Wollen jedoch fehlte bei Blumenthal, der nach 
den großen Erfolgen, die er von Wörth bis Sedan errungen, vor 
Paris auffallend wenig wagte. Oder sollte Blumenthal überhaupt 
überschätzt worden sein? Nachod und Skalitz ist das Verdienst von 
Steinmetz, bei Wörth haben Kirchbach und Bose ganz erhebliche Ver- 
dienste, es wäre nicht uninteressant einmal zu prüfen, wie viel bei 
früheren Erfolgen der Initiative Blumenthals zuzuschreiben ist. Der 
bekannte General-Inspekteur der Artillerie Hindersin, fand schon im 
Oktober, daß Blumenthal große Unlust habe, etwas zu unternehmen, 
was Blut koste, Bismarck sei allein der energische. Dem Artillerie- 
Obersten Rieff hatte Bismarck Ende September gesagt, die BeschießBung 
könne nicht früh genug und nicht stark genug eröffnet werden. 

Nun ist ja aber Bismarcks Ansicht wiederholt als Laienirrtum 
behandelt worden, man verließ sich auf die Autorität Moltkes und 
Blumenthals. Da hat jetzt Busch sehr treffend nachgewiesen, wie 
Moltke und Blumenthal bisher im offenen Feldkriege ihre Lorbeeren 
geerntet, im Festungskriege aber keine Erfahrung hatten. Die wirk- 
lichen Autoritäten waren die Artillerie- und Ingenieur-Offiziere, und 
die standen auf seiten Bismarcks und Roons. Am 6. Dezember wurde 
das Transportwesen in Roons Hände gelegt und am Ende des Monats 
war man soweit, daB die Beschießung des Mont Avron beginnen konnte. 
Wahrscheinlich wäre Paris früher gefallen, wenn man rechtzeitig und 
energisch den artilleristischen Angriff begonnen hätte, einen Teil des 
mühseligen Winterfeldzuges hätte man sparen können, und voraus- 
sichtlich würden auch die Verluste auf diesem Wege geringer ge- 
wesen sein. 

Die MiBstimmung über die Verzögerung machte sich bei den 
Schießern oft Luft. Man suchte auch nach Erklärungen für den 
Mangel an Unternehmungslust, und so kam man auf die Idee, weib- 
liche und englische Einflüsse machten sich geltend. Der Kronprinz, 
sein Generalstabs-Chef Blumenthal und der Ober-Quartiermeister Gott- 
berg hatten alle drei englische Frauen. Auch die Königin Augusta 


Kritiken. 565 


wurde beschuldigt, sich eingemischt zu haben. Daß diese Einflüsse 
aber entscheidend gewesen sind, ist nicht anzunehmen. Der Wider- 
stand gegen die Beschießung entsprang dem Irrtum, Paris besitze nur 
für wenige Wochen Mundvorrat, man könne deshalb die Opfer eines 
artilleristischen Angriffs sparen. An diesem Irrtum hielt Blumenthal 
zu lang eigensinnig fest. 

In überaus anschaulicher Weise führt Busch uns den Kampf vor 
Augen, der sich im Großen Hauptquartier mit Wort und Feder ab- 
spielte. Wer sich mit der Geschichte des Krieges von 1870—71 
beschäftigt, wird viele und fruchtbare Anregungen aus dieser Schrift 
schöpfen, 

Berlin. Richard Schmitt. 


566 


Nachrichten und Notizen I. 


Die Sitze der Kelten in Süddeutschland. 

Zu den Zeugnissen aus Caesar und Tacitus über das Wohnen der 
Kelten in Süddeutschland und Böhmen, die von L. Erhardt in seinem vor- 
trefflichen Aufsatz (Histor. Vierteljahrschr. 8, 4, 1905) gesammelt worden 
sind, scheint mir eins aus Caes. de b. Gall. 15 übergangen worden zu sein. 
Da ist zu lesen: Als die Helvetier zu ihrer Auswanderung nach dem Innern 
bezw. Westen Galliens alles vorbereiten, persuadent Rauricis et Tulingis et 
Latovicis finitimis, ut eodem usi consilio oppidis suis vicisque exustis una 
cum iis proficiscantur, Boiosque, qui trans Rhenum incoluerant et 
in agrum Noricum transierant Noreiamque oppugnarant, re- 
ceptos ad se socios sibi adsciscunt. 

Über die Rauricer, Tulinger und Latovicer enthalte ich mich füglich 
etwas zu sagen. Aber die Bojer verdienen hier besondere Beachtung. 
Wann sie in Noricum eingefallen sind und den Sturm auf Noreia gemacht 
haben, darüber ist uns außer dieser Stelle nirgendwo etwas überliefert. 
Höchstwahrscheinlich haben sie nach dieser vergeblichen Berennung 
Noreias ihre Wohnsitze rechts vom Rhein nicht mehr behaupten können 
und sind von den Helvetiern in Helvetien aufgenommen worden. Jetzt — 
vielleicht nach längerer Zeit —, vor dem Aufbruch nach Gallien gesellen 
die Helvetier sie sich als Bundesgenossen zu. H. Nöthe. 


Theobald Fischer, Mittelmeerbilde. Gesammelte Abhandlungen zur 
Kunde der Mittelmeerländer. Leipzig und Berlin, B. G. Teubner, 1906, 
VI und 480 S. 8°. 

Ein Dritteljahrhundert ist verflossen, seitdem Theobald Fischer die 
Länder des Mittelmeers zum Gegenstand seiner Forschungen und zahl- 
reicher Reisen gemacht hat. Ja an einem der herrlichsten Gestade dieses 
Meeres, bei einem längeren Aufenthalt in Palermo, ist er selbst erst, von 
Haus aus Historiker der Dümmlerschen Schule zu Halle (wo er mit einer 
Studie zur Geschichte des Wettiner Fürstenhauses die Doktorwürde erlangt 
hatte), Geograph geworden. 

Sein weit reichendes und tief dringendes geschichtliches Verständnis 
spricht uns auch aus der vorliegenden Sammlung seiner kleineren Schriften 
zur Kunde der Mittelmeerländer entgegen. Ja eine kürzere Abhandlung 
unter den zwanzig Einzelskizzen, die hier vereinigt vorliegen, ist sogar 
rein kulturgeschichtlichen Inhalts: „Die Dattelpalme im Kultur- und 
Geistesleben des Orients". Gerade diese feinsinnige und gelehrte Studie, 


Nachrichten und Notizen 1. 567 


die etwas an Viktor Hehn erinnert, verdient es nicht vergessen zu werden; 
aber das wäre ohne Einreihung in diese Sammlung wohl sicher erfolgt, 
denn wer stöbert sie schon heute auf in dem alten Jahrgang der Deutschen 
Revue, wo sie vor einem Vierteljahrhundert erschienen war! 

Ein frisch aus Eindrücken der Gegenwart heraus geschöpftes geschicht- 
lich-geographisches Bild von Konstantinopel eröffnet den Reigen. Es folgen 
anschauliche Schilderungen von Ausflügen in die Umgebung von Kon- 
stantinopel und an die bithynische Riviera, ein auch heute noch lesens- 
werter Aufsatz von 1891: „Die geographische und ethnographische Unter- 
lage der orientalischen Frage.“ So reihen sich an länderkundliche Gesamt- 
oder Einzelbetrachtungen ab und zu politische Untersuchungen zur Er- 
läuterung wichtiger Tagesfragen, die stets mit besonnenem Urteil und auf 


Grund eigener Reiseerfahrungen (deren Details nicht verschwiegen bleiben) ` 


der Erörterung unterzogen werden. Zu letzteren zählen: „Die sizilische 
Frage‘, „Fünfzehn Jahre französischer Kolonialpolitik in Tunesien“, „Fran- 
zösische Kolonialpolitik in Nordwestafrika.“ | 

Außer einer hübschen Skizze von Land und Volk Korsikas aus dem 
Jahr 1894 empfangen wir eine eingehendere Darstellung der länderkund- 
lichen Wesenszüge der Iberischen Halbinsel, Italiens, Palästinas und der 
Atlasländer. Tunis, Algerien wie Marokko hat der Verf. durch wiederholte 
Bereisung im Verlauf der letzten zehn Jahre ausführlich kennen gelernt, 
und gerade diese Länder stellt er uns nicht bloß teils in klaren länder- 
kundlichen Umrissen, teils in packenden Reiseskizzen dar, sondern hier 
verknüpft er ganz besonders fruchtbar die Ausblicke in die geschichtliche 
Vergangenheit mit dem Werden der politischen Neugestaltung. Wieder 
wie zu den Zeiten Altroms und Karthagos sollen die Würfel fallen über 
die Vorherrschaft im mittelmeerischen Westbecken; Frankreich hat sich die 
gewaltige Brücke des Meeres zu nutze gemacht, sitzt fest in Algerien, hat 
in Tunis Italiens Hoffnungen zu schanden gemacht, bereitet sich an 
Tunesiens Nordküste in Biserts den großartigsten Kriegshafen, ein Schach 
gegenüber der englischen Trutzburg Malta wie gegenüber Italien, und 
streckt nun die Hand nach Marokko an der strategisch wichtigsten Meer- 
enge der ganzen Erde. 

Es muß jeden Historiker erfreun, diese eben jetzt wieder so akuten 
Wechselbeziehungen der Ringländer ums westliche Mittelmeer im Flug 
durch die Jahrtausende von einem erfahrenen Fachmann vorgeführt zu be- 
kommen, der mit dem geschichtlichen Rüstzeug ein an Ort und Stelle 
geklärtes geographisches Urteil verbindet. 

Wir zweifeln nicht, daß das inhaltreiche, dabei gar nicht in fachmäßig 
geographischem Stil gehaltene, vielmehr an einen weiteren Leserkreis sich 
wendende Buch reichen Absatz finden wird. Einer neuen Auflage aber 
wünschen wir Seitenüberschriften, deren diesmaliges Fehlen eine arge Pein 
jedem fleißigen Leser verursacht, wenn er das Buch ohne Zeichenlegen zu- 
geschlagen hat und nun erst immer wieder vorn den Inhaltsweiser nach- 
sehen muß, um unter den zwanzig Aufsätzen den zu finden, bei dem er 
gerade steht. 

Mockau bei Leipzig. A. Kirchhoff. 


508 Nachrichten und Notizen I. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und 
Technische Hochschulen. Der o. Professor für alte Geschichte Dr. Bene- 
dietus Niese in Marburg wurde nach Halle berufen. Zu o. Professoren 
wurden ernannt der Hon.-Prof. Dr. Ludwig Neumann (Geographie) in 
Freiburg i. B., der Hon.-Prof. Dr. Alfred Hettner (Gesgraphie) in Heidel- 
berg, der ao. Prof. Dr. Karol Potkansky (Allgemeine Geschichte) in 
Krakau, der ao. Prof. Dr. Berthold Riehl (Kunstgeschichte) in München, 
der ao. Prof. Dr. Naum Reichesberg (Nationalökonomie und Statistik) in 
Bern und der ao. Prof. Dr. Max Hermann Jellinek (Deutsche Sprache 
und Literatur) in Wien. An Stelle des in den Ruhestand tretenden o. Prof. 
für Kirchengeschichte Josef Schindler in Prag wurde der MR 
Dr. A. Naegle in Passau berufen. 

Der Privatdozent der Geschichte Dr. Otto Hötzsch, der sich soeben in 
Berlin habilitiert hatte, und der ao. Prof. der Geschichte Dr. Gustav 
Buchholz in Leipzig wurden zu Professoren an der Akademie in Posen 
ernannt. 

Der Privatdozent für Kunstgeschichte Dr. Friedrich Knapp in Berlin 
wurde als a0. Professor nach Greifswald, der Privatdozent für Kirchen- und 
Dogmengeschichte Prof. Otto Scheel in Kiel als ao. Professor nach 
Tübingen, der Privatdozent für Geographie Dr. Max Friederichsen in 
Göttingen als ao. Professor nach Rostock und der Privatdozent für Geo- 
graphie Dr. Wilhelm Meinardus in Berlin als ao. Professor nach 
Münster berufen. Der Privatdozent für neuere deutsche Literaturgeschichte 
Dr. Hubert Roetteken in Würzburg wurde zum ao. Professor ernannt. 
Der ao. Professor der Geschichte in Leipzig Dr. Rudolf Kötzschke wurde 
zum etatsmäßigen ao. Professor und Direktor des neubegründeten Seminars 
für Landeskunde und Siedelungsgeschichte ernannt. 

Es habilitierten sich: Dr. H. Spangenberg (Mittlere und neuere Ge- 
schichte) in Königsberg, Dr. W. Tokarz (Allgemeine Geschichte) in Krakau, 
Dr. Fiechter (Geschichte der antiken Baukunst) und Dr. Cohen (National- 
ökonomie) an der Technischen Hochschule in Berlin. 

Archive: Ober-Regierungsrat Dr. O. Posse in Dresden wurde zum 
Direktor des Königlich Sächsischen Hauptstaatsarchives ernannt, Geh. Staats- 
archivar Dr. P. Bailleu in Berlin wurde zum zweiten Direktor der Staats- 
archive und Staatsarchivar Dr. H. Reimer in Koblenz zum Direktor des 
Staatsarchives ernannt. Staatsarchivar Dr. Kretzschmar in Hannover 
wurde an das Geheime Staatsarchiv nach Berlin versetzt. 

Todesfälle. Am 30. Aug. starb in Bern der Honorarprofessor für 
Kunstgeschichte Dr. Hans Wilhelm Auer im Alter von 59 Jahren. 

Am 13. Sept. starb in Münster der o. Professor der Kunstgeschichte 
Dr. Josef Bernhard Nordhoff im Alter von 68 Jahren. 

Anfang Okt. starb in München der Heraldiker Karl Emich Graf zu 
Leiningen-Westerburg, die bekannteste Autorität für die Exlibris- 
Forschung, im Alter von 50 Jahren. 


569 


Nachrichten und Notizen IL 


Landleihen, Hofrecht und Immunität. 
Eine Entgegnung. 

Unter dem Titel „Landleihen, Hofrecht und Immunität“ veröffentlichte 
Siegfried Rietschel in den Mitteilungen des Instituts für Österr. Geschichts- 
forschung XXVII $S. 385—421 eine ausführliche Kritik meines 1903 er- 
schienen Buches ‚Die soziale und politische Bedeutung der Grundherrschaft 
im früheren Mittelalter“. Er faßt die in einigen vorausgegangenen Be- 
sprechungen erhobenen Einwände zusammen, unterstreicht sie und erhebt 
weitere Bedenken. Er spricht im Namen der Jurisprudenz, er spricht mit 
großer Überlegenheit und starker Ironie, er spricht von hoher Höhe. Er 
fühlt sich als strenger und doch gerechter Richter und meint einen Stand- 
punkt einzunehmen, von dem aus er die weiten Gebiete der Rechts- 
wissenschaft, der Geschichte und Nationalökonomie beherrscht, — mir 
scheint ein Verzicht auf eine solche Stellung angezeigt zu sein, ich glaube 
vor allem: Betrachtungen, die über die rein sachliche Behandlung der 
strittigen Fragen selbst hinausgehen und sich auf die wissenschaftlichen 
Eigenschaften des gegnerischen Forschers oder gar auf die der nicht- 
juristischen Geschichtsforscher im allgemeinen beziehen, werden besser 
vermieden. 

Obschon ich demnächst mit einer schon vor anderthalb Jahren an- 
gekündigten (vgl Hist. Viertelj. 1905 S. 308) Fortsetzung der Forschungen 
zur Geschichte der Grundherrschaft hervorzutreten hoffe, obschon dort 
meinem Vorhaben gemäß die beiden Hauptfragen behandelt werden, 
denen auch Rietschels Angriffe vornehmlich gelten: die Entwicklung 
der Leihen und die Entwicklung der Immunität im 10. Jahrhundert, so 
glaube ich doch schon hier zu Rietschels Kritik Stellung nehmen zu sollen. 
Ich möchte mich zu einigen Einwänden äußern, die sich nicht unmittelbar 
auf die beiden berührten Hauptfragen beziehen, ich möchte dadurch meine 
späteren Erörterungen von polemischem Beiwerk tunlichst befreien, ich 
möchte vor allem noch sofort zu dem Stellung nehmen, was der „Jurist“ 
in bestimmten Fällen dem Historiker — mir und anderen — zum „schweren“ 


Vorwurf macht. 
> 


& x 
[1. Beneficium.] Ich hatte die Meinung ausgesprochen, daß in der 
karolingischen Zeit ein festerer Begriff Beneficium sich ausbildete, daß 
unter Benefizien Leihegüter verstanden wurden, die den Beliehenen Zins 
oder Dienst oder wenigstens Bereitschaft zu Diensten auferlegten, die eine 
über die Verwaltung des anvertrauten Guts hinausgehende Verpflichtung 
der Beliehenen kannten. Rietschel S. 388 erhebt Widerspruch. Den Unter- 


schied zwischen Beneficium und Eigen auf Lebenszeit müsse man in 
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 4. 38 


570 Nachrichten und Notizen I. 


anderer Weise erklären, weil auch ein völlig zins- und dienstfreies Leihe- 
verhältnis als Beneficium bezeichnet wurde. Entweder habe man unter dem 
Eigen auf Lebenszeit etwas von der zins- und dienstfreien Leihe ver- 
schiedenes zu erblicken — das Recht, das Grundstück umzugestalten, wäre 
z. B. bei einem Rechteinstitut vorhanden, bei anderen nicht — oder in 
jenen Stellen, in denen man das Eigen auf Lebenszeit dem Beneficium 
gegenüberstellte, habe man das Wort Beneficium in einem engeren Sinn 
verwendet. 

Mir erscheinen die übrigens sehr vagen Vorschläge Rietschels wenig 
annehmbar. Was Rietschel mit „Umgestaltung“ der Grundstücke meint, 
ist nicht ersichtlich. Daß eine größere Freiheit nicht für das beneficium 
im Gegensatz zur proprietas angenommen werden kann, unterliegt für den, 
der das urkundliche Material und dessen positive Aussage kennt, keinem 
Zweifel. Aber auch die Annahme, daß der Inhaber der „proprietas“ auf 
Lebenszeit „umgestalten“ dürfe, der Inhaber des Beneficiums nicht, ist ab- 
zulehnen. Der Besitzer darf das Gut nicht verschlechtern, darf es nur ver- 
bessern — das gilt vom beneficium ebenso wie von der proprietas usque 
in finem vitae. 

Rietschels zweiter Eventualvorschlag, „beneficium“ werde da, wo es 
dem Eigen auf Lebenszeit gegenübergestellt ist, in einer ausnahmsweise 
engeren Bedeutung verwendet, halte ich in gleicher Weise für unannehmbar. 
Will man einen Wechsel in der Bedeutung „beneficium“ voraussetzen, 
dann ist die Annahme ungleich wahrscheinlicher, beneficium werde mit- 
unter in farbloser, gleichsam untechnischer Weise für absolut zins- und 
dienstfreie Leihe gebraucht. Bei Verwertung der Nachrichten über Bene- 
ficium ist übrigens zu beachten: das Fehlen einer Angabe über Zins oder 
Dienst bedeutet keineswegs das Fehlen jeder Verpflichtung; es wird das 
Dienen „iure“ oder „solito more“ angenommen. Oder, es wird zwar auf 
regelmäßigen Zins oder Dienst verzichtet, aber doch Dienstbereitschaft 
gefordert „cum potestas regia aut abbatis necessitas eum secum ire com- 
pelleret“. Das mag, ohne ausgesprochen zu sein, manchmal vorausgesetzt 
sein. Jedenfalls meine ich, wir verbleiben trotz Rietschel bei der Annahme 
von Waitz: die Tatsache, daß der Herr einen Belehnten von Zins und Dienst 
ausnahmsweise befreit, hebt die Erkenntnis nicht auf, daß „recht eigentlich 
zum Wesen des Beneficiums“ Dienst oder Zins gehören (Waitz 6°, 6f. 38). 

[2. Prekarien und engerer Gutsverband.) In den Erörterungen, 
welche die Verhältnisse von Benefizien und Prekarien näher beleuchten 
sollten, ging ich davon aus, daß zwischen den der Gutsherrschaft dienenden 
und den mehr außerhalb der herrschaftlichen Wirtschaftenutzung stehenden 
Leihegütern zu unterscheiden sei. Rietschel findet diese Unterscheidung 
nicht originell — ich kann ihm durchaus zustimmen. Denn es ist mir 
nicht eingefallen, hier die Ansprüche auf eine „Entdeckung“ zu er- 
heben. Die Unterscheidung zweier Gruppen von Leihegütern ist alt, 
längst und stets bekannt. Eichhorn stellte die Benefizien und Zins- 
güter den nach Hofrecht verliehenen Hufen gegenüber, Waitz sprach von 
„eigentlichen Zinsgütern“" im Gegensatz zu den Lehn, Roth unterschied 
den Grundbesitz in eigener Nutzung (Hoffeld und Bauernfeld) von dem als 


Nachrichten und Notizen II. 571 


beneficium und precaria verliehenen usw. Nicht in der längst bekannten 
zwiefachen Gruppierung des Leihelandes liegt das Individuelle meiner Aus- 
führungen, sondern in den näheren Erörterungen über die Zugehörigkeit 
von Benefizien und Prekarien zu dieser oder jener Gruppe. Denn wenn auch 
die Tatsache des Unterschiedes zwischen dienendem und nichtdienendem 
Leiheland festetand, nicht so die Unterscheidungslinie, vor allem nicht die 
Zugehörigkeit der precaria zu dieser oder jener Gruppe. Rietschel befindet 
sich im Irrtum, wenn er jetzt — im Gegensatz zu seiner 1901 geäußerten 
Ansicht  — in diesen Fragen Einmütigkeit der Ansichten annimmt und 
mich gleichsam als Störenfried dieser Einhelligkeit zurück weist. 

Die bisherige Ansicht behalte Recht, so verkündet Rietschel, bei der 
bisherigen Ansicht müsse man verbleiben, nämlich, daß auch die Prekarien 
den im engeren (sutsverband stehenden Leihen gegenüberzustellen seien 
(S. 390f.). Ist das wirklich die allgemein herrschende Ansicht? An einer 
anderen Stelle seiner Kritik S. 398 bezeichnet Rietschel die Werke von 
Schröder und Brunner: „als die Träger der herrschenden Ansicht". Brunner 
äußert sich, soviel ich sehe, nicht bestimmt zu dieser Frage. Schröder aber 
bemerkt: „Die Prekarie ... bewegte sich durchaus auf dem Boden bäuer- 
licher Wirtschaft; die Leistungen sollten den Zwecken des Herrenhofes 
(mansus indominicatus) dienen. Die Prekarie des freien Zinsmannes war 
daher ebensogut ein mansus vestitus wie der Hof des Hörigen oder des 
Eigenmannes, kein selbständiges Gut, sondern Zubehör des Herrenhofes.' ? 
So spricht der „Trüger der herrschenden Ansicht“. 

Diese Aufdeckung einer literarischen Irrfahrt Kietschels soll indessen 
nicht etwa dazu dienen, den eigenen Irrtum zu schützen oder zu ent- 
schuldigen. Meine Bemerkung vielmehr, daß die Prekarienleihe auch in 
den engeren Gutsverband hineinführen kann, ist durchaus zutreffend, Riet- 
schels „eingehende Prüfung“ irrig. Das wird in dem die Leihefragen be- 
handelnden Aufsatz, so hoffe ich, hinreichend aufgeklärt werden. Und dort 
wird auch zu zeigen sein, daß Rietschels Vorstellungen vom Verhältnis des im 
engeren Guteverband stehenden Leihelands zum andern Zinsland unrichtig sind. 
Hier möchte ich nur noch gegen eine höchst sonderbare Insinuation meines 
Kritikers Protest erheben. R. bemerkt: „Geradezu überraschen muß es 
aber, wenn S. für den Eintritt in den engeren Wirtschaftsverband ein 
Argument aus der Tatsache entnimmt, daß manche Prekaristen ihre Frei- 
heit hingeben“. Und dann bespricht R. eingehend eine Urkunde von 1106, 
wo Freie sich selbst und 11 Hufen tradieren, um das Gut als Beneficium 
zurückzuempfungen, R. erklärt, daß hier nicht Bauern in den Fronhofs- 
verband, sondern Edelfreie in die Ministerialität eintreten. Wozu all das? 
Etwa um den Lesern zu sagen, daß ich ähnliches angenommen oder gar 
1 1901 bemerkte Rietschel, Zt. der Savignyst. S. 205: „In den neueren, 
insbesondere den wirtschaftsgeschichtlichen Darstellungen herrscht in diesen 
Fragen durchweg [sic!]) Unklarheit und Verschwommenheit“. Das war natür- 
lich eine starke Übertreibung. 

3 Rechtsgeschichte 4. Aufl. S. 287. Vgl. auch Caro, Hist. Viert. 1906 
S. 167. 

38* 


572 Nachrichten und Notizen lI. 


geäußert habe? Überraschend ist hier nur eines, nämlich, daß ein Kritiker 
Beschuldigungen vorbringt, die jeder tatsächlichen Grundlage entbehren, 
die im wahren Sinne des Worts rein aus der Luft gegriffen sind. 

[3. Leihe nach Hofrecht.] Rietschel hat S. 394 „mit voller Zu- 
stimmung das [von mir] über das Hofrecht Vorgetragene gelesen“, aber 
einzuwenden, daß ich meiner Ansicht „eine Eigenschaft beigelegt hätte, die 
sie nicht besitzt, nämlich Originalität“. Zwar sei es früher allgemein 
üblich gewesen, Hofrecht als ein Recht der Unfreien anzusehen, aber gegen 
die ältere Auffassung habe Andreas Heusler in der klarsten Weise Protest 
erhoben, auf demselben Boden stand auch er (Rietschel) in seinen Arbeiten, 
„auf demselben Boden standen die beiden rechtsgeschichtlichen Gesamt- 
darstellungen, die man damals wie heute als die Träger der herrschenden 
Ansicht ansah, Schröders Rechtsgeschichte und Brunners Quellen und Ge- 
schichte des deutschen Rechts in Holtzendorffs Enzyklopädie‘. „Es se, so 
heißt es S. 397 „schwer verständlich, wie S. die Stimmen völlig überhören 
konnte, die schon vor ihm sich gegen diese angeblich herrschende Ansicht 
erhoben oder sie vollkommen verlassen hatten“. 

Es sei hier ganz außer Betracht gelassen, daß Rietschel meine von 
ihm inhaltlich gebilligte Ansicht über Hofrecht auch nicht annähernd zu- 
treffend charakterisiert hat. Die Fronhöfe sind Mittelpunkte von Rechts- 
gemeinschaften nicht nur für diejenigen, die fronhofshöriges Leiheland 
hatten, sondern auch für die, die durch ihre Person dem Fronhof verbunden 
waren. Ich bin daher weit davon entfernt, den Gelehrten entgegenzutreten, 
die eine über das Leiheverhältnis hinausgehende fronhofsrechtliche Bindung 
angenommen und in dem Sinne von Hofrecht gesprochen haben. 

Hier muß ich vor allem die Insinuation, Originalität beansprucht 
zu haben, zurückweisen. Rietschels Hinweis auf Heusler wirkt sonderbar. 
Heuslers Ausführungen über Hofrecht habe ich an die Spitze meiner Er- 
örterungen gestellt, habe sie trefflich, „in ihrer bestimmten Fassung un- 
zweideutig und zugleich überzeugend‘ genannt. Ich fand nur, daß sie keine 
nachhaltige Wirkung ausgeübt, die ältere Ansicht nicht verdrängt haben. 
Und wahrlich: ich vermag — eben abgesehen von Heusler — die Stimmen 
des Widerspruches gegen die ältere Auffassung nicht zu vernehmen. Wo 
sind sie? Wer hat Widerspruch erhoben, wer die frühere Ansicht verlassen ? 

Rietschel verweist auf Brunner. Brunner aber sagt in seinen Grundzügen der 
deutschen Rechtsgeschichte (1901) S. 90 unzweideutig genug: „Die Freien lebten 
nach Landrecht, die Ministerialen nach Dienstrecht, dieHörigen nach Hofrecht.* ! 

1 Daß ich solche Äußerungen keineswegs für schlechthin irrig halte, 
bedarf nicht des besonderen Hervorhebens. Auf diese Worte Brunners hatte 
ich schon Hist. Viert. 1905 S. 350 hingewiesen. Rietschel ignorierte das 
und deutete auf Holtzendorffs Enzyklopädie (1890) S. 247, wo Brunner sagt: 
„An den Höfen der Grundherrn zeigt noch im 10. Jahrhundert die Be- 
völkerung dieselben Mischungselemente wie in den Städten. Sie setzt sich 
aus freien Vogteileuten und Hintersassen, aus Ministerialen, aus Hörigen 
und Eigenleuten zusammen“. Sagt die Stelle, die übrigens in wenig ver- 
änderter Fassung auch in den Grundzügen 1901 S. 87 begegnet, etwas anderes 


Nachrichten und Notizen II. 573 


Rietschel verweist auf Schröder — ganz unberechtigt, wie schon früher 
(Hist. Viert. 1905 S. 849) gezeigt wurde. Rietschel verweist auf sich selbst. 
Aber wir suchen vergebens nach irgend einer oppositionellen Äußerung. 
Demnach rechnet sich Rietschel zu denen, die zwar nicht direkt ihre 
Stimme gegen die ältere Ansicht erhoben, aber „sie vollkommen verlassen 
hatten“. Stillschweigend verlassen, so glaube ich R. richtig zu verstehen. 
weil 1885 Heusler bereits Opposition gemacht hatte’? 

Da ist es recht auffallend, daß R. niemals auf Heusler hinzuweisen 
sich veranlaßt sah. Er schreibt gegen die hofrechtliche Theorie, er be- 
spricht eingehend Bücher aller Art, er verfaßt einen Aufsatz über die Ent- 
stehung der freien Erbleihen, setzt sich mit seinen Vorgängern auseinander, 
sieht als wichtiges Ergebnis seiner Forschungen den Nachweis an, daß die 
Herleitung der freien Erbleihe aus der hofrechtlichen Leihe in das Reich 
der Fatel zu verweisen sei — und er hält es nicht für nötig, auch nur 
einmal mit einigen Worten zu bemerken, daß alle die, mit denen er sich 
beschäftigt, noch der alten durch Heusler widerlegten Ansicht über Hofrecht 
huldigen, daß alle, die er bekämpft oder denen er zustimmt: Arnold, 
Schwind, Lamprecht, Gobbers, Rosenthal usw. unter hofrechtlicher Leihe 
etwas ganz anderes verstanden’ als er. Und als er in Wopfner einen Ge- 
nossen des Kampfes und Sieges über die Theorie vom Ursprung der freien 
Erbleihe aus der Hofrechtsleihe begrüßt — wiederum kein Wort darüber, 
daß Wopfner noch auf dem alten seit Heusler ganz überwundenen Stand- 
punkt verharrte, daß daher Rietschels und \Wopfners gemeinsamer An- 
griff im Grunde gar nicht dem gleichen Objekt galt. 

Wahrlich, überaus sonderbar! Und wenn Rietschel in seiner Abhand- 
lung von 1901 hier und da zur Auffassung Heuslers vordrang — wie ich 
ausdrücklich betont habe, in seinem Buche 1897 stand er nicht auf diesem 
Boden. Alle Versicherungen und alle dem Gegner gewidmeten Vorwürfe, 
die Worte „freit und „unfrei“ seien nicht verstanden worden, vermögen 
hierin nichts zu ändern. In Wahrheit ist es mir ja niemals eingefallen, 
überall da, wo die Worte frei und unfrei gefallen sind, auf Standesver- 
hältnisse zu schließen, und den Autoren, die „frei“ und „unfrei“ nur auf das 
Leibeverhältnis bezogen, zu unrecht einen Irrtum zuzumuten Habe ich 
selbst doch auch von freien Leihen gesprochen im Sinne von Freiheit des 
Verhältnisses, nicht der Persönlichkeit des Beliehenen. Immer wurde ge- 
fragt, in welchem Sinne und Zusammenhang von den Autoren die Worte 
als die auf S. 90? Keineswegs. Rietschel hätte nur bei Brunner weiter lesen und 
zitieren sollen. „Während aber in den Städten der Stand der Freien... 
die Oberhand gewinnt und die Bevölkerung der tiefer stehenden Rechts- 
kreise zu sich emporzieht, vollzieht sich an den Höfen der Grundherrn die 
entgegengesetzte Entwicklung und wuchsen, nach Ausscheidung der 
Ministerialen, die verschiedenen ständischen Elemente in eine hörige 
Gemeinde zusammen“. Also im 10. Jahrhundert noch ständische Ver- 
schiedenheit, dann einheitliche Hörigkeit. Wann? Jedenfalls recht bald, 
denn schon im 12. Jahrhundert setzt auch nach Brunner die das Bauerntum 
wieder befreiende Bildung ein. 


574 Nachrichten und Notizen IL 


gebraucht wurden. Aber wenn ein Verfasser — ich sehe von allen anderen 
Stellen ganz ab — schreibt (Rietschel, Markt und Stadt 1897 S. 89) „im 
Gegensatz zur Hofleihe ist sie die Leihe der freien Leute“, so versteht er 
eben unter Hofleihe eine Leihe unfreier Leute. 

[4. Freie Erbleihen.] Rietschel hat, wie er nachdrücklichst hervor- 
hebt, in seiner anderthalb Jahre vor meiner Schrift erschienenen Abhand- 
lung über „Die Entstehung der freien Erbleihe“ die Ableitung der freien 
Erbleihe aus der hofrechtlichen Leihe verworfen und die freie Erbleihe als 
Fortbildung der älteren freien Vitalleihe und zwar der Vitalleihe in der Form 
der Prekarie erklärt. Ich hatte Rietschels Bemerkungen gegen die Ab- 
leitung aus der Hofrechtsleihe zugestimmt, dagegen die Ableitung aus der 
Prekarie abgelehnt, und zwar hatte ich die Ableitung des Rechts- 
instituts der freien Erbleihe aus dem Rechtsinstitut der Prekarie ab- 
gelehnt, obwohl ich — wie schon längst vorher Waitz und ich selbst als 
Bearbeiter der 2. Aufl. des 6. Bd. der Verfassungsgeschichte — auf Prekarien 
hinwies, die zu Erbzinsverhältnissen hinüberleiten. Ich hatte mich ferner 
gegen Rietschels Annahme erklärt, daß eine Reihe Würzburger Urkunden, 
die vornehmlich dem 12. Jahrhundert angehören und die häufig von erb- 
lichen Prekarienleihen melden sollen, die Frage über Entstehung der freien 
Erbleihen in Deutschland wesentlich zu fördern vermögen, daß in ihnen 
das vermittelnde Bindeglied zwischen den älteren Prekarien und den 
späteren freien Erbleiben zu sehen sei. Ich hatte das geleugnet, weil ich 
fand, daß fortdauernd von der fränkischen Zeit her durch alle Jahrhunderte 
Nachrichten über erbliche Prekarien vorliegen — die Würzburger Urkunden 
des ausgehenden 11. und 12. Jahrhunderts demnach nichts Neues zu sagen 
vermögen, weil ich ferner fand, daß es in der früheren Kaiserzeit auch freie 
Erbleihverhältnisse gab, die nicht aus Prekariengeschäften hervorgegangen 
waren: die freie bäuerliche Erbleihe sei nicht im 11. und 12. Jahrhundert 
entstanden, sie sei vielmehr schon vorher auf dem außerhalb des engeren 
Gutsverbandes stehenden Leiheland anzutreffen. 

Rietschel S. 394 ff. erklärt mich für einen Anhänger seiner Meinung, 
dem er aber das vorzuwerfen habe, daß eine fremde „Ansicht im wesentlichen 
als eigene Entdeckung“ vorgetragen wurde, R. spricht dann weiter von 
einem unerquicklichen Prioritätsstreit usw. Ich bedaure lebhaft diese Rede- 
wendungen, ich selbst weiß nichts von einem Prioritätsstreit und lehne 
meinerseits jede Beteiligung daran ab. Wofür Rietschel Priorität mir gegen 
über in Anspruch nimmt, vermag ich nicht sicher zu erkennen, denn ich lebnte 
ja seine Ableitung aus der Prekarienleihe ab, er dagegen verwirft meine 
positive Aussage. Rietschels irrige Meinung, daß die außerhalb des engeren 
Gutsverbandes stehenden Leihegüter im wesentlichen identisch seien mit 
den durch das Prekariengeschäft der Grundherrschaft gewonnenen, hat ihn 
offenbar veranlaßt, mich als seinen Gefolgsmann anzusehen, der von ihm 
ganz abhängig sei, aber ihm eine wissenschaftliche Errungenschaft streitig 
zu machen suche. Er mag sich beruhigen. Priorität gestehe ich ihm, 
wenn er will, gerne zu, in allem und jedem, was er über die Entstehung 
der Erbleihe gesagt hat. Ich halte allerdings seine Ansicht für verfehlt, ich 
muß nach vertiefter Forschung auch die bedingte Zustimmung von 1908 


Nachrichten und Notizen U. 575 


zurückziehen. Ohne Vorstellung von der Zusammensetzung einer Großgrund- 
herrschaft im früheren Mittelalter und ohne hinreichende Bekanntschaft 
mit dem urkundlichen Material ließ sich das Problem nicht fördern. 

Aber ich habe noch eines hervorzuheben. Rietschel fühlt sich offenbar 
durch meine Bemerkung verletzt, daß auch er die freien Erbleihen im 11. und 
12 Jahrhundert entstehen lasse (Grundh. S.187), er leugnet, sich in der Hin- 
sicht der älteren Auffassung angeschlossen zu haben. Er druckt gesperrt ab, 
was er in seinem Aufsatz (1901) S. 230 bemerkt hatte, nämlich, daß bereits in 
karolingischer Zeit Beispiele von erblichen Prekarien vorkommen und daß 
es an einem triftigen Grund fehle, diese älteren Leiheformen von den 
späteren freien Erbleihen zu unterscheiden. Aber wenn wir in dem Aufsatz 
von 1901 unmittelbar vorher lesen „im 12. Jahrhundert, also in der 
Zeit, in der die Erbleihe entstanden ist'' (S. 229f.) oder wenn der 
salischen Kaiserzeit als derjenigen gedacht wird, „in der sich die Umwand- 
lung [der zeitlich beschränkten Leiheform in Erbleihe] im wesentlichen 
vollzogen haben muß“ (S. 211), wenn die Würzburger Urkunden des 11. 
und 12. Jahrhunderts als die bezeichnet werden, die „mit Sicherheit die 
sllmähliche Entwicklung der Erbleihe aus der prekarischen Vitalleihe nach- 
weisen‘ (S. 229), als die, in denen „die lebenslängliche Nutzung“ „nicht 
mehr die Regel‘ bildet, wo „in den meisten Fällen die Erblichkeit durch- 
gedrungen, und so die freie Erbleihe geschaffen worden“ (S. 222), 
in denen sich „der Übergang zur Erbleihe schon mit Entschiedenheit voll- 
zogen“ hat, wenn wir das beachten, dann vermag ich nach meiner Kenntnis 
der deutschen Sprache trotz aller entgegengesetzten Behauptungen von 1906 
den Autor von 1901 nicht anders zu verstehen, als: schon in karolingischer 
Zeit kommt „vereinzelt“ ! Erblichkeit bei Prekarien' vor, der Übergang von 
der Prekarien- zur freien Erbleihe aber gehört dem 11. und 12. Jahrhundert 
an, das ist nach Rietschels hier wörtlich zitierter Ansicht die „Zeit, in 
der die Erbleihe entstanden ist‘. 

[ö. Genossenschaftliche Autonomie.] Rietschel (S. 398f., 420) 
wirft mir vor, „das Eigentümliche der mittelalterlichen Genossenschaft“ 
verkannt zu haben. Überall, wo sich Menschen zu Genossenschaften ver- 
einigt haben, sei Selbstgerichtsbarkeit und Selbstgesetzgebung zur Aus- 
bildung gelangt, in den Zünften, in den städtischen Gemeinden, in den 
Dörfern — Bemerkungen über die Bedeutung des Genossenschaftlichen, deren 
Richtigkeit zu bezweifeln mir gewiß fern liegt. Aber glaubt Rietschel im 
Ernste, daß mir die von ihm berührten Tatsachen unbekannt gewesen seien? 
Ich habe des Genossenschaftlichen nicht gedacht, weil ich vornebmlich die 
Bildung der Herrschaften in älterer Zeit behandelte und der Meinung war, 
daß damals das Genossenschaftliche in diesen Kreisen noch nicht selbständig 
bildend wirkte. Aber ich habe allerdings auf manches hingewiesen, was 
mit dem Genosaenschaftlichen zusammenhängt, ich hätte seiner gedenken 
müssen oder wenigstens können. In welchem Punkte meine Darstellung 
deshalb als irrig oder der Berichtigung bedürftig erscheinen mußte, vermag 
ich nicht zu erkennen. Ergänzung, Unterstützung, nicht aber Veränderung. 


1 Vgl. Rietschel, Erbleihe S. 208 und N. 3, das einzige bezügliche Zitat. 


576 Nachrichten und Notizen Il. 


Hätte Rietschel seine Bemerkungen als Hinweis auf eine Lücke meiner 
Untersuchung geboten, so würde ich sie als berechtigt annehmen, der wieder- 
holte Vorwurf des „Verkennens‘‘ einer bekannten Erscheinung des mittel- 
alterlichen Gesellschaftslebens ist als jeder Begründung bar mit Entschieden- 
heit zurückzuweisen. 

[6. Liten?] Rietschel (S. 405) tadelt, daß ich die Stellung der Liten 
nicht besonders berücksichtigt habe. Er stellt eine Reihe von Fragen: 
„Glaubt S., daß in diesen Jahrhunderten die Liten keine Rolle gespielt 
haben? Ist ihm nicht bekannt usw.“ Ich kann die Fragen meist bejahen, 
nur muß ich — um ganz genau zu sein — bekennen, Brunners Ansicht in 
seinen „Grundzügen“ nicht gekannt zu haben, und ferner die Möglichkeit, ob 
die censuales vielleicht Nachfolger der alten Liten seien, nicht erwogen zu haben. 
Für ersteres vermag ich keinen besonderen Grund anzugeben, für letzteres 
den, daß meiner Meinung nach diese Möglichkeit keiner Erwägung wert ist. 

Ich habe aber wirklich „von den sächsischen Liten, den bayerischen 
Barschalken gehört“ — wenn ich sie gleichwohl nicht näher betrachtete, 
so hat das seinen bestimmten Grund. Es kam mir zunächst nur darauf an, 
von der Basis des damals noch wichtigen Gegensatzes von frei und unfrei 
aus die herrschaftlichen Verhältnisse zu beobachten, auf eine Betrachtung 
aber der sozialen Schichtung innerhalb der Freien einerseits und der Un- 
freien anderseits, eine Betrachtung, die zu andern nicht einfachen Problemen 
hinüberleitet, zu verzichten. Daß diese programmmäßige Außerachtlassung 
die Ergebnisse meiner Forschungen beeinträchtigte, vermag ich nicht zu er- 
kennen. Daß solche sozialgeschichtliche Untersuchungen ein dringendes 
Bedürfnis sind, haben mir allerdings gerade Rietschels Bemerkungen wieder 
zum Bewußtsein gebracht. ` 

[7. Hoch- und Niedergericht.] Rietschel bezeichnet meine Auf- 
fassung der causae criminales als „rechtsgeschichtlichen Irrtum‘, als 
„schweren Irrtum“, der weitere irrige Auffassungen zur Folge hatte, der 
die Meinung über das Verhältnis von Hoch- und Niedergericht unheilvoll 
beeinflußte, zu einer falschen Ansicht über das, was materiell den Immuni- 
tätsherren vom Staate geschenkt war, geführt habe usw. (S. 405 ff., 420.) 
„Seeliger weiß nicht, was die fränkische Zeit unter causae criminales ver- 
steht; er stellt den Begriff in Gegensatz zu Zivilsachen, deutet ihn also 
schlechthin als Strafsachen.“ (S. 405.) 

Gleich von vorn herein muß ich allerdings die Verantwortung für diese 
Ansicht, die Rietschel als meine charakterisiert, ablehnen. Ich vermag nicht 
zu erkennen, welche Stelle meines Buches zu dieser sonderbaren Mißdeutung 
Anlaß geboten hat. Es ist mir niemals in den Sinn gekommen, einen 
Gegensatz von Straf- und Ziviljustiz da anzunehmen, wo die fränkischen 
Quellen causae maiores (die nach Rietschel mit den causae criminales iden- 
tisch sind) und minores unterscheiden, wo sie die ersteren dem Grafen vor- 
behalten und nur die letzteren den herrschaftlichen Gerichten zuweisen. 
Auch hier muß ich demnach wieder Rietschels Zumutung als im wahren 
Sinne des Wortes rein aus der Luft gegriffen zurückweisen. 

Wie steht es nun aber mit dem Gegensatz der causae maiores und 
minores, wie mit dem engeren Begriff der causae criminales? 


Nachrichten und Notizen II. 


San 


(ré 


Rietschel, wie schon vorher Stengel, ist der Meinung, daß im Franken- 
reich unter „causae criminales“ eine einheitliche, überall gleichmäßig, fest 
und dauernd abgegrenzte Gruppe von Strafsachen verstanden wurde, daß diese 
Fälle sich mit den „causae maiores" decken, daß sie als Acht- und Fehde- 
sachen im Gegensatz zu den Bußsachen stehen, dem Grafen vorbehalten wurden, 
während die causae minores, d. s. die Bußsachen, dem Centenar- und dem 
Immunitätsgericht zugewiesen waren. Demnach sei — hier habe ich nur 
die Gruppierung der Straffälle zu erörtern — in ganz gleichmäßig scharfer 
Abgrenzung zu sondern das Grafengericht, d. i. das Hochgericht mit der 
ein für allemal unwandelbar feststehenden Kompetenz in Acht- und Fehde- 
sachen, und das Centenar- bezw. Immunitäts-, d. i. das Niedergericht mit 
seiner auf Bußsachen beschränkten Befugnis. „Daß es eine Reihe von Straf- 
sachen gibt, in denen derartige Gefälle (Friedensgelder und Bannbußen) 
gerade nicht erhoben werden, und daß diese gerade die causae criminales 
oder maiores, die hohe Gerichtsbarkeit ausmachen, ist ihm (Seeliger) ver- 
borgen geblieben.‘ Und deshalb könne man über die Ansicht, die sich 
„gegen die herrschende Lehre“ wendet, die den finanziellen Ursprung der 
Immunität leugnet und die Annahme bekämpft, daß die Immunitätsgerichts- 
barkeit soweit reiche, als die öffentliche Gerichtsbarkeit finanziellen Charakter 
habe, „ohne weiteres zur Tagesordnung übergehen“. — R. beruft sich auf 
Brunner. 

Brunner unterscheidet im ältesten germanischen Strafrecht Missetaten, 
die dem Missetäter die Feindschaft der Gesamtheit, und solche, die ihm 
nur die Feindschaft des Verletzten und seiner Sippe zuziehen. Er weist 
ferner auf den Unterschied von Achtsachen und Bußsachen hin, „von welchen 
jene mit der Acht oder mit einer von ihr abgespaltenen Strafe geahndet 
wurden, während diese in erster Linie nur einen Bußanspruch begründeten.“ 
Er unterscheidet überdies sühnbare und unsühnbare Taten. (RG. 2, 588 f.) 

Zu diesen von verschiedenen Gesichtspunkten aus vorzunehmenden Unter- 
schieden tritt als besonders bedeutungsvoll der von causae maiores und 
minores hinzu. Er ist anders aufzufassen als der im römischen und sodann 
im merowingischen Gallien herrschende. „Im wesentlichen“, sagt Brunner 
S. 539, „dürften sich die causae criminales mit den Achtsachen und Fehde- 
sachen gedeckt haben.“ Unter Achtsachen seien die schweren Straftaten 
zu verstehen, denen der Gedanke des Verwirkung des Lebens zugrunde 
liege, der Acht und gewisser davon abgespaltenen Strafen, namentlich der 
Todesstrafe, der Verstümmelung, Exilierung und Verknechtung, wobei die 
Möglichkeit, die Strafe mit Geld abzulösen, dem Verbrechen nicht den 
Charakter des crimen capitale nehme. HFehdesachen seien jene Missetaten, 
durch die man der Fehde und Rache verfiel. 

Fragen wir, in welchen Straffüllen Friedensgeld und Bannbußen ge- 
zahlt, in welchen die Acht oder aus ihr hervorgegangene Lebens- und 
Leibesstrafen verhängt wurden, so begegnet große Verschiedenheit nach 
Zeit und Stamm. Der große Diebstahl wurde z. B. (vgl. Brunner 2, 637 ff.) 
nach sächsischem Recht als totbringende Missetat erachtet, und zwar hand- 
hafter ebenso wie nichthandhatter Diebstahl. Ähnlich nach burgundischem 
Recht, während sonst die meisten germanischen Rechte sich bei nichthand- 


578 Nachrichten und Notizen 1l. 


haftem Diebstahl mit Bußen begnügten. Handhaftem Diebstahl aber ent- 
spricht verschiedene Sühne: Todesstrafe, ablösbare oder nichtlösbare, Leibes- 
und Lebensstrafen in einer gewissen Steigerung bei Wiederholung des 
Verbrechens. Man mag die Gegenüberstellung großen und kleinen Dieb- 
stahls, wie sie in wechselvoller Abgrenzung überall begegnet, auf einen 
ursprünglichen allgemeinen Unterschied zwischen todeswürdigem und minder 
strafbarem Diebstahl zurückführen (Brunner 2, 639 ff.), man mag das System 
von Diebstahlsbußen als ursprüngliche Ablösungen von Lebens- und Leibes- 
strafen deuten — jedenfalls haben wir im fränkischen Zeitalter ein aus- 
gebildetes Bußsystem für Diebstähle, auch für schwere, jedenfalls gehört 
damals Diebstahl nicht schlechthin zu den Verbrechen, die nur mit Acht 
oder Abspaltung der Acht geahndet wurden und die in einem Gegensatz zu 
jenen Verbrechen standen, die durch Bußzahlungen gesühnt werden konnten. 
Derselbe Diebstahl ward ferner im fränkischen Reich verschieden bestraft, hier 
mit dem Leben oder mit Leibesstrafe, dort mit bestimmter Buße; er wurde 
überdies im selben RechtsLereich verschieden bestraft zu verschiedenen Zeiten, 
weil Wandlungen des Strafrechts stattfanden. Für uns ist hier nur das 
eine wichtig: bei Diebstahl und Raub wurden häufig im fränkischen Zeit- 
alter Bußen und Friedensgeld gezahlt, und zwar nicht nur als statthafte 
Ablösung von Lebens- oder andern peinlichen Strafen, sondern als Bußen 
schlechthin. Und wenn wir nun hören, daß die Gerichtsbarkeit der Im- 
munitäten oder Herrschaften sich nur auf causae minores beziehen soll, 
daß die causae maiores ausgeschlossen und dem Grafen vorbehalten bleiben, 
daß unter „causae maiores“ aber zu verstehen sei „homicidia, raptus, 
incendia, depraedationes, membrorum amputationes, furta, latrocinia, alie- 
narum rerum invasiones" (C. 132, c. 2), so unterliegt wohl keinem Zweifel: 
hier sind als causae maiores such Verbrechen genannt, die nicht zu den 
Achtsachen zu rechnen, die mit Bußen zu sühnen sind. Denn was über 
die Mannigfaltigkeit der auf großen Diebstahl gesetzten Strafen gesagt 
wurde, das gilt, zum Teil in verstärktem Maße, von andern hier zu den 
causae maiores gezählten Straffüllen. Und mag man selbst alle diese unter 
Bußen und Bannstrafen gestellten Verbrechen, die im 9. Jahrh. zu den 
causae maiores gerechnet wurden, rechtsgeschichtlich aus einer ursprüng- 
lich einheitlichen Gruppe von todeswürdigen Verbrechen ableiten — was 
übrigens keineswegs allgemein anerkannt und was vielleicht nicht statthaft 
ist — so steht doch soviel fest: zahlreiche Verbrechen, die seit Jahrhunderten 
tatsächlich zu den Bußsachen gehören, die in karolingischer Zeit mit der 
Bannstrafe bedacht waren, wurden im 9. Jahrh. als causae maiores an- 
gesehen. 

Die vom Immunitätsgericht ausgeschlossenen Straffälle dürfen demnach 
keineswegs als solche gelten, die dem Gericht finanziell nichts bieten; diese 
causae maiores haben vielmehr gerade die höchsten Friedensgelder ein- 
getragen, sie sind häufig mit dem Bann von 60 Schillingen bedacht worden. 
Und deshalb schien und scheint es mir durchaus unzulässig zu sein, den 
Umfang der Imimunitätsgerichtsbarkeit nach Momenten des finanziellen Er- 
trages charakterisieren, alle Straffälle, die Friedensgeld und Bannbußen 
ergeben, dem Immunitätsgericht zuweisen und gleichwohl die causae maiores 


Nachrichten und Notizen IL 979 


bezw. criminales ausscheiden zu wollen. Heimsuchung, Raub, Diebstahl, 
Verstümmelung, Brand, Frauenraub — diese Verbrechen, die nach dem 
oben erwähnten Privileg für die Hispanier dem Grafengericht vorbehalten 
bleiben mußten, sind keineswegs ‘durchwegs Straffülle, die im Gegensatz 
zu Bußstraffällen stehen. Und das war schon im 6. Jahrh. der Fall, wie 
ein Blick auf die Bestimmungen des salischen und ribuarischen Volksrechts 
lehrt. — Aber es stand auch keineswegs ohne weiteres ein für allemal fest, 
welche Straffälle dem Grafen vorbehalten und welche dem Immunitäts- 
gericht zugewiesen waren. Während das Privileg für die Hispanier von 815 
sieben Fälle den Grafen vorbehüält, erklärt die Nachurkunde von 844 
(C. 256 c. 3), daß die Grafen nur „pro tribus criminalibus actionibus, i. e. 
homicidio, rapto et incendio“ kompetent seien und daß die Hispanier „de 
aliis criminibus“ die Rechtsprechung selbst besäßen. 

In einem geradezu frappierenden Gegensatz zu den rechtshistorischen 
Tatsachen steht demnach die Behauptung, daß im 9. Jahrh. die causae maiores 
oder criminales als solche Strafsachen zu charakterisieren seien, „in denen 
derartige Gefälle gerade nicht erhoben werden“. Gegen Thesen dieser Art 
zu diskutieren, halte ich für überflüssig. Brunner ist dafür nicht verantwort- 
lich zu machen. Auch Stengel wußte, daß tatsächlich auch in solchen 
Füllen Bußen gezahlt wurden, nur meinte er, hier vertraten die Bußen 
die verwirkte Strafe und „die Möglichkeit, daß sie gezahlt wurden, konnte 
diesem Teile der Gerichtsbarkeit nicht den finanziellen Charakter auf- 
drücken‘ (Zt. der Savignyst. 25, 297). Indessen ist ein wesentlicher Unter- 
schied zu machen, ob eine Geldbuße als zulässige Ablösung für eine. im 
Gesetz fixierte Lebens- und Leibesstrafe angeführt wird oder eben als Geld- 
buße schlechthin. Nur in ersterem Falle dürfen wir die Geldbuße als „Ver- 
treterin‘‘ einer Lebens- oder Leibesstrafe, nur in ihm die Idee des ver- 
wirkten Lebens als wirksam gelten lassen. Wenn dagegen das (Gesetz jahr- 
hundertelang bestimmte Verbrechen mit bestimmten Bußen bestrafte, so 
vermag auch die Annahme, daß diese Bußen einst aus Ablüsungen für 
Achtstrafen hervorgegangen seien, die entsprechenden Straffülle nicht in 
einen Gegensatz zu den Bußstraffällen zu setzen. 

Wie es schlechterdings unmöglich ist, die Abgrenzung der Kompe- 
tenzen zwischen Immunitäts- und Grafengericht mit einer Gegenüberstellung 
von Acht- und Fehdesachen auf der einen Seite, Bußsachen auf der andern 
zu identifizieren, so auch nicht die seit dem 9. Jahrk. gebotene Scheidung 
richterlicher Befugnisse zwischen Grafen- und Centenar-, zwischen Hoch- und 
Niedergericht. 

Alles, was wir in der Hinsicht erfahren, ist, daß der Centenar allein 
nicht urteilen dürfe, wenn es sich um Leben, Freiheit, Grundeigen und 
Eigenleute des Beklagten handelt.! Ward in Itelien einmal bestimmt, 
„ut ante vicarios nulla criminalis actio diffiniatur, nisi tantum leviores causas 
quae facile possunt diiudicari‘ (C. 102 c. 14), so ist es wohl fraglich, in 
welchem Maße diese Nachricht mit denen der fränkischen Kapitularien 


1 C.80 c.4. Dazu C. 64 c. 3; 65 c. 15; 156 c. 3. Vgl. Waitz 4, 379 f.; 
Brunner 2, 178; Schröder 4. Aufl. S. 171. 


980 Nachrichten und Notizen II. 


übereinstimmt, jedenfalls aber sagt sie nicht, daß im fränkischen Reich eine 
allgemeine gleichmäßig durchgehende Scheidung der Gerichtsbarkeit zwischen 
Grafen und Centenar erfolgt sei, daß, abgesehen von den Zivilprozessen um 
Freiheit, Grundeigen und Eigenleute, die dem Centenar zu entziehen wieder- 
holt befohlen ward, die causae maiores oder actiones criminales etwa in 
dem vom Privileg für die spanischen Siedler gegebenen Umfang den Grafen 
vorbehalten bleiben sollten. 

„Keiner darf im Placitum des Centenars zum Tod verurteilt werden,“ 
heißt es in der einzigen hier in Betracht kommenden fränkischen Kapi- 
tularienstelle (C. 80 c. 4). Daß sich diese Einschränkung der Kompetenzen 
eines Centenars nicht entfernt deckt mit der, die die Gerichtsbarkeit der 
Spanier 815 erfuhr, da ihr Raub, Diebstahl, Heimsuchung usw. entzogen 
wurden, liegt auf der Hand. Nicht eine scharf herausgebildete strafrecht- 
liche Scheidung zwischen Acht- und Fehdesachen einerseits und Bußsachen 
anderseits hat diese Bestimmung über die Einschränkung der Gerichtsbarkeit 
des Centenars begehrt, vielmehr, wie schon Waitz 4,380 treffend bemerkt hat, 
lediglich die Absicht, „zu verhüten, daß die Gerichtsbarkeit nicht zu sehr 
in die Hände der Unterbeamten falle“. Von einer Beschränkung der gräf- 
lichen Gewalt oder einer festen Teilung der richterlichen Befugnisse zwischen 
Graf und Centenar ist keine Rede. Erst der Beginn einer Scheidung setzt 
hier ein, einer Scheidung der amtlichen Befugnisse, die fester wird, als die 
amtlichen Befugnisse zu wohlerworbenen Rechten wurden. 

Nur einige Bemerkungen, die den Gegenstand mehr streifen als behandeln, 
konnten hier gemacht werden. Aber sie dürften genügen, um zu zeigen, daß 
die am Eingang dieses Abschnittes vorgeführte Ansicht von einer Gleich- 
stellung der Gegensätze: Achtsachen und Bußsachen, Hoch- und Nieder- 
gericht, Grafen- und Centenar-, bezw. Staatliches und Immunitätsgericht 
unhaltbar ist. Die in der Entwicklung des Strafrechts wirkenden inneren 
Kräfte wurden durch die Gegenüberstellung von Acht- und Bußsachen ge- 
wib zutreffend geschildert, aber dieser Gegensatz konnte wegen der mannig- 
faltigen und wechselvollen Ausgestaltung des Strafrechts im Frankenreich 
sich bei Teilung der Gerichtskompetenzen nicht einfach durchsetzen und 
klare, scharfe, gleichmäßige Grenzlinien ziehen. 

[8. Immunität.] Rietschel verwirft das, was ich über die Entwick- 
lung der Immunität im 10. Jahrh. bemerkt habe. Er wiederholt lediglich 
die Behauptungen Stengels, z. B. auch die Behauptung, daß die einzige 
angebliche Stütze meiner Ansicht eine Urkunde Ottos III. für Passau sei. 
Eine eingehende Behandlung dieser Frage soll später erfolgen. 

Rietschel (S. 414 ff.) erhebt aber auch Widerspruch gegen meine Aus- 
führungen über engere und weitere Immunität. Jede seiner Behauptungen 
über die engere Immunität des 10. bis 12. Jahrh. enthält eine tatsächliche 
Unrichtigkeit. Unrichtig ist, daß die engeren Immunitäten sich überall auf den 
Bischofshof, die Domherrnkurie oder den Klosterhof beschränkten. Unrichtig, 
daß sie allein „der geistlichen Gerichtsbarkeit unterstanden“, daß hier „nur 
geistliche Gerichtsbarkeit, geistliche Gewalt galt“. Unrichtig, daß hier 
auch die weltlichen Beamten des Bischofs oder Abts nichts zu sagen hatten. 
Unrichtig, daß der Vogt wohl dreimal im Jahre auf der Immunität sein 


Nachrichten und Notizen II. 581 


Ding abhielt, aber nur über die außerhalb der engeren Immuität Angesessenen 
richten durfte. Unrichtig auch die Behauptung, daß wir in den engeren 
Immunitäten lediglich „Sondergebilde des kanonischen Rechts“ vor uns 
haben und daß historische Betrachtungen der weltlichen Gerichtsbarkeit 
auf geistlichen Herrschaften mit diesen Bildungen „nicht das geringste zu 
tun“ haben. 

Für alles das, was ich hier bemerke, finden sich in meiner Schrift von 
1903 hinreichende Zeugnisse. Wer sie sorgfältig durchsieht und meine 
weiteren literarischen Hinweise auf die bisher dem Gegenstand gewidmeten 
Arbeiten beachtet, der vermag sich selbständig ein Bild zu verschaffen. 
Einstweilen glaube ich daher auf die jeder tatsächlichen Grundlage und 
jeden Beweises entbehrenden Behauptungen Rietschels nicht eingehen zu 
müssen. Erst wenn der Irrtum Anklang finden sollte, wird er eine quellen- 
mäßige Widerlegung erhalten. 


% % 
% 


Zu den bisher berührten Vorwürfen Rietschels, die sich auf angeblich 
falsche Interpretationen, auf angeblich falsche Benutzung der Literatur u. dgl. 
bezogen, gesellen sich zwei Hauptanklagen des „Juristen“ hinzu. Die 
juristischen Grundbegriffe „dinglich“ und „persönlich“, „öffentlich“ und 
„privat seien „laienhaft‘“ verwendet worden. 

[1. Dinglich und persönlich.] Unzutreffend ist, was Rietschel S. 396 
als meine Ansicht anführt: „Persönlich abhängig ist nur der Unfreie 
oder Halbfreie; wer dagegen, ohne unfrei zu werden, in einen Hofverband 
eintritt, wird bloß dinglich abhängig, wenn auch seine Person, sein Tun 
und Lassen ganz erheblich von diesem Schritt in Mitleidenschaft gezogen 
wird“. Nie ist von mir ähnliches behauptet worden. Die Gegenüberstellung 
von persönlich frei nnd unfrei hat vielmehr nach meiner Ansicht nichts zu 
tun mit der Unterscheidung von persönlich und dinglich abhängig. „Nicht 
Unfreiheit allein hat unter herrschaftliche Gewalt geführt — abhängige 
Vollfreie hat es schon bei den alten Germanen gegeben — Herrschafts- 
kreise, denen Freie und Unfreie auf Grund persönlicher Abhängigkeit ange- 
hören, sind offenbar im frünkischen Zeitalter sehr ausgedehnt gewesen‘ usw. 
Gewiß würde ich keinen Einwand erheben, wenn etwa jemand einmal von 
einer persönlichen Abhängigkeit der Leute spräche, deren persönliches Ge- 
bahren durch die mit einem Leiheland verbundenen Pflichten in Anspruch 
genommen ist. Anders aber, wenn „persönlich“ in rechtstechnischem Sinne 
und in besimmtem Gegensatz zu „dinglich‘“ gebraucht wird. 

Rietschel bemängelt meinen angeblich originellen Sprachgebrauch von 
„persönlich“ und „dinglich“. Das klarzulegen, hat allgemeineres Interesse. 

„S. stellt, wenn er von persönlicher und dinglicher Gewalt bezw. Ab- 
hängigkeit spricht,“ sagt Rietschel S. 395, „nicht auf die Wirkung, son- 
dern auf den Grund der Gewalt ab: Rietschel findet das eigenartig und 
irrig, er ist der Meinung, daß die Wirkung der Gewalt das bezeichnende 
sei, das sei der gewöhnliche Begriff“. Wirklich? Ist demnach von per- 
sönlicher Abhängigkeit bezw. Gewalt — im Gegensatz zur dinglichen — 
dann zu sprechen, wenn das Verhältnis eine Wirkung auf die Persönlich- 


582 Nachrichten und Notizen II. 


keit ausübt? Das ist doch immer der Fall. Jede sachenrechtliche Beziehung 
ist eine Beziehung von Person zu Person, „zwischen Person und Sache ist 
überhaupt kein Recht, sondern nur ein Faktum möglich“. Welche Wirkung 
macht ein Verhältnis zu einem persönlichen, welche zu einem dinglichen? 
Etwa so, daß Zinszahlung dingliche, Dienstleistung persönliche Abhängig- 
keit bezeugt? 

Nach meinen bisherigen Vorstellungen beruht der Unterschied zwischen 
dinglichen und persönlichen Rechten ausschließlich auf der Ver- 
schiedenheit der Rechtsobjekte, auf der Verschiedenheit der Gegenstände 
der rechtlichen Herrschaft, welche die Rechtssubjekte ausüben. Nun hat 
man wohl das Verhältnis von Sachen und Obligationen im deutschen Recht 
verschieden aufgefaßt, die rechtliche Natur der Reallasten verschieden beur- 
teilt, früher oft die dingliche Natur der Reallastberechtigung rundweg geleug- 
net und die Reallasten für Forderungsrechte erklärt. Aber in neuerer Zeit 
wurde auch von der Seite, die betonte, daß die Reallastberechtigung kein 
dingliches Recht an der beliehenen Sache biete, diese doch als eine dinglich 
fundierte Rechtsame erachtet, jedenfalls nicht als jus in personam. Und 
niemals, soviel mir bekannt ist, war man dazu gelangt, den Gegensatz von 
dinglich und persönlich nach der Wirkung der Gewalt aufzustellen, son- 
dern allein nach dem Gegenstand der Gewalt. Die Wirkung dinglicher 
und persönlicher Rechte kann dieselbe sein, ohne die Gleichheit der recht- 
lichen Natur zu erweisen. Zwei Bauern z. B. zahlen einer Herrschaft je 
1 Solidus, aber der eine weil er Zinsland hat, der andere „de capite“, die 
eine Abgabe ist dinglicher, die andere persönlicher Art. 

In diesem Sinne habe ich die Worte stets gebraucht, wo sie technisch 
anzuwenden waren, in diesem Sinne kommt meines Erachtens der rechts- 
historische Sprachgebrauch ausschließlich vor. „Zinsen und Frondienste, 
welche vom Gut geleistet werden,“ so wurde z. B. bemerkt, sind stets „ale 
eine dingliche Belastung“ anzusehen, es ward von den Censualen gesprochen, 
„die keinen Hof hatten, sondern nur mit ihrer Person abhängig waren“ und 
das als eine „rein persönliche Untertänigkeit‘‘ bezeichnet, oder es ward der 
„Zinsen und Dienste“ gedacht, die „nur als dingliche Lasten‘ aufgebürdet 
waren, und auf Umwandlungen „aus einer persönlichen Last in eine ding- 
liche“ hingewiesen, wobei die Leistung selbst unverändert blieb und eben 
nur eine Radizierung auf Grund und Boden stattgefunden hatte. Das mag 
genügen. Daß auch Rietschel die Worte in dem bisher üblichen Sinne ge- 
braucht hat, ist aus seinen 1901 verfaßten Ausführungen über den Unter- 
schied zwischen privaten freien Leihen einerseits und Hof- und Gründer- 
leihen anderseits zu ersehen (vgl. unten S. 584). 

[2. Öffentlich und privat]. Ich hatte 1903 die in privaten Herr- 
schaften erstandene Gerichtsbarkeit im Verhältnis zur staatlichen zu verstehen 
gesucht und hervorgehoben, daß das bedeutsanste Moment ihrer Entwicklung 
im Zeitalter der Karolinger der Eintritt in den Organismus des staatlichen 
Gerichtswesens war. Den Widerspruch, den meine Bemerkung gefunden 
hatte, daß dies Moment — auf Brunner hatte ich hingewiesen — gewöhn- 
lich übersehen oder wenigstens nicht hinreichend gewürdigt worden war, 
ja daß man die Immunitätsgerichtsbarkeit als eine private der öffentlichen 


Nachrichten und Notizen II. 583 


des Staats_gegenübergestellt habe, der Widerspruch gegen diese Bemerkung 
veranlaßte mich nachträglich (Hist. Viertelj. 1905) einen literarischen Rück- 
blick nach eben diesen Gerichtspunkten zu tun und darzustellen, wie sich 
die Ansicht über den Unterschied von hoher und niederer Immunität und 
damit im Zusammenhang eine verschiedene Charakterisierung der Immunität 
als öffentlich und privat gebildet habe. Wenn jetzt Rietschel S. 408 meine 
Skizze „ein strenges Gericht" nennt, „über jeden gehalten“, „der es wagt, 
irgendwo Immunitätsgerichtsbarkeit und öffentliche Gerichtsbarkeit als 
Gegensätze zu behandeln“, so habe ich gegen diese merkwürdige Deutung 
Protest zu erheben und sie als eine völlige Entstellung meiner Intentionen 
zu bezeichnen. 

Die Anwendung der Begriffe „öffentlich“ und „privat“ auf mittelalter- 
liche Verhältnisse, meint Rietschel S. 407 ff., könne nur unvollkommen sein. 
Nur dadurch, daß wir ein mittelalterliches Rechtsinstitut in unser Staats- 
wesen hinein versetzt denken, gewinnen wir einen Anhaltspunkt für die 
Bezeichnung Öffentlich oder privat. Wo es sich um Rechtsinstitute handle, 
die in der Neuzeit kein Gegenstück mehr haben (so z. B. Immunität), da 
werde der Gebrauch der Bezeichnung naturgemäß sehr schwankend sein. 
Gerade in bezug auf die Immunität seien daher die Ausdrücke öffentlich 
und privat in der verschiedenartigsten Weise gebraucht worden. Er habe 
dagegen „nichts einzuwenden, daß jemand sich überhaupt an keinen festen 
Sprachgebrauch binde und die Worte öffentlich und privat an verschiedenen 
Stellen in einem verschiedenen Sinne verwende, wenn nur an der betreffen- 
den Stelle klar ist, welcher Gegensatz gemeint ist“. Er selbst gebrauche 
„gewöhnlich“ die Worte so, daß er die Immunitütsgerichtsbarkeit von dem 
Augenblick an als öffentlich anspreche, wo sie sich völlig von der Grund- 
herrschaft gelöst habe und auch nicht im Eigentum des Gerichtsherrn 
stehendes Land ergriff. „Einen Streit darüber“, so schließt R. als Vertreter 
der Jurisprudenz, „ob dies oder jenes Rechtsinstitut öffentlichrechtlich sei, 
lehnen wir aber ab, da es nur in einem mangelhaften Verständnis des 
mittelalterlichen Rechtslebens seinen Grund haben kann“. 

Verwenden wirklich, so müssen wir fragen, Historiker und Juristen die 
Ausdrücke öffentlich und privat in der von R. angenommenen schwanken- 
den Willkür, kennen sie keine wissenschaftlich-technische Bedeutung? 
Verschmühten sie, die Frage nach dem öffentlichen oder privaten Charakter 
von mittelalterlichen Institutionen zu stellen? Und ferner: ist es, abgesehen 
von der bisherigen Behandlung der Frage, überflüssig, unwissenschaftlich 
und — wie R. sich ausdrückt — laienhaft, überhaupt nach dem öffentlichen 
oder privaten Charakter von Einrichtungen des gesellschaftlichen Lebens 
zu fragen? 

Man braucht, glaube ich, nur einen Blick auf die verfassungsgeschicht- 
liche Literatur besonders der letzten Jahrzehnte zu werfen, um der Gegen- 
überstellung von Öffentlich und privat auf Schritt und Tritt zu begegnen, 
um zu erkennen, daß die Frage oft gestellt wurde. In den zahlreichen 
neuen Studien zur Geschichte des mittelalterlichen Abgabewesens spielt die 
Unterscheidung zwischen „privaten Bezügen“ und „öffentlichrechtlichen“ 
Einnahmen eine hervorragende Rolle, auf die Charakterisierung der einen 


584 Nachrichten uad Notizen II. 


als der Abgaben „kraft öffentlichen Rechts" ward größter Nachdruck gelegt. 
Und das Gegenüber wurde auf alle möglichen Beziehungen angewendet, 
auf ländliche Verhältnisse ebenso wie auf städtische. Nicht, daß etwa be- 
hauptet werden sollte, die Frage stehe im Mittelpunkt verfassungsgeschicht- 
licher Erörterungen, aber ihr wurde gerade in den letzten Jahrzebnten von 
der Forschung Aufmerksamkeit gewidmet. 

„Ohne scharfe Trennung der Hoheitsrechte von den grundherrlichen Be- 
fugnissen des Stadtherrn ist nicht zu vollem Verständnis .. . zu gelangen“ 
bemerkt ein Rechtshistoriker und fügt hinzu, daß „für die Wichtigkeit 
dieser Scheidung" neuerdings wieder G. v. Below eingetreten sei.! „Aus 
dem Mangel der Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Be- 
rechtigungen“ sei, so bemerkt generell G. v. Below, eine Konfusion in ver- 
fassungsgeschichtlichen Arbeiten entsprungen. „Es hätte hier schärfer zwischen 
öffentlichen und privaten Berechtigungen unterschieden werden können“, 
heißt es an einer anderer Stelle? Als ein Grundfehler wird von einem 
anderen hervorragenden Historiker einem Buche vorgeworfen, daß „die 
Grenze zwischen denjenigen Rechten des Landesherrn, die öffentlicher Natur 
sind, und solchen, deren Charakter ein rein privater ist, verschwimmt‘‘.’ 
Ein anderer bemerkt über eine Schrift „sie verrät eine ungenügende 
Kenntnis der mittelalterlichen Einrichtungen ... und unterscheidet bei der 
Verwaltung des Grafen nicht, was öffentlichrechtlich und was grundherr- 
lichen Urspungs ist“.‘ Ja Rietschel selbst war früher von seiner gegen- 
wärtigen Ansicht weit entfernt. In seinem Aufsatz über die freie Erbleihe 
-—- um nur auf ein Beispiel hinzuweisen — stellt er die hofrechtlichen 
Leihen den freien gegenüber. Das Charakteristische der Leihe nach Hof- 
recht sieht er „in der privatrechtlichen persönlichen Abhängigkeit“ des 
Leihemannes, die freien Leihen dagegen sind seiner Meinung nach entweder 
private Leihen, wenn sie „nur rein vermögensrechtliche Wirkungen“ aus- 
üben, oder „Gründerleihen“, wenn „daneben noch ein persönliches Ab- 
hängigkeitsverhältnis des Leihemannes, aber kein privatrechtliches, sondern 
ein öffentlichrechtliches“ besteht. Also Hofleihe und ULründerleihe stehen 
dadurch im Gegensatz zur privaten freien Leihe, daß sie „ein persönliches 
Abhängigkeitsverhältnis des Leihemannes"“ zur Folge haben, sie unter- 
scheiden sich aber dadurch, daß dieses Abhängigkeitsverhältnis bei der 
einen ein privatrechtliches, bei der anderen ein öffentlichrechtliches ist. 

Wohin wir blicken, überall ein „laienhafter‘ Standpunkt. Es genügt 
zu konstatieren: in der historischen und rechtsgeschichtlichen Literatur ist 


1 Beyerle, Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees. 32, 81. 

? Vgl. Territorium und Stadt S. XIV f.; Conrads Jahrbücher III. Folge 19 
(1900) S. 424. Vgl. überdies z. B. Hist. Zeitschrift 90 S. 325 f.; 91 S. 460 f. 

$ Hist. Zeitschr. 85, 509. 

* Pirenne, Hist. Viertelj. V 431. Vgl. noch z. B. Mitt. Inst. für östr. 
Gesch. 24, 456 ff.; 26, 329 ff.; Keutgen, Ämter und Zünfte S. 84; v. Amira, 
Recht 160; Zeitschrift für Soz. u. Wirtsch. Gesch. 1, 358 f. usw. Hier nur 
einige Belege, die natürlich leicht vermehrt werden können. 

è Zeitschrift der Savignystift. XXII. 201 u. passim. 


Nachrichten und Notizen II. 585 


die Frage nach dem öffentlichen oder privaten Charakter von mittelalter- 
lichen Institutionen des gesellschaftlichen Lebens oft gestellt und als wichtig 
erachtet worden. Nicht derjenige entfernt sich vom gegenwärtigen Standpunkt 
der Wissenschaft, der auch diese Frage stellt, sondern derjenige, der das 
Stellen der Frage als laienhaft bezeichnet. 

Hat die Frage selbst ihre Berechtigung? In der Rechtswissenschaft 
wird dem Gegensatz von Öffentlich und privat fundamentale Bedeutung zuge- 
sprochen. Hier individuelle, dort gesellschaftliche Verhältnisse und Interessen. 
Die Gebiete des Öffentlichen und Privaten sind allerdings einem steten Wechsel 
unterworfen, sind relativ, historisch wandelbar. Aber so groß auch die Wand- 
lungen sind, der Gegensatz selbst ist immer vorhanden, muß vorhanden sein, 
wo gesellschaftliche Organisation zu beobachten ist, bei jedem Volk und in 
jedem Zeitalter, mag das Bewußtsein des Unterschiedes fehlen oder nicht. 

Dem wechselvollen Verhältnis aber hat der Historiker großes Interesse 
zu widmen, das ist ein wichtiges geschichtswissenschaftliches Problem. 

Auch im Mittelalter? Ist das möglich? 

Im Mittelalter fehlt nicht nur oft das Verständnis für eine Unter- 
scheidung des Öffentlichen und Privaten, sondern es fand eine völlige Ver- 
mischung statt, es wurden wichtige und wichtigste Interessen, die das 
gesellschaftliche Leben selbst angingen, an Privatpersonen gegeben, wie 
ein privates Recht behandelt. Ein fundamentaler Unterschied zwischen 
Mittelalter und unserem Zeitalter. 

Aber existiert deshalb der Unterschied nicht, muß deshalb auf jede 
Unterscheidung verzichtet werden? Gewiß nicht. Ein Unterschied ist vor- 
handen, auch wenn öffentliche Rechte in privaten Besitz gelangen. Privat- 
rechtliche Behandlung von Hoheitsrechten ist charakteristisch für die Art 
des Gegensatzes im Mittelalter, hebt ihn aber nicht schlechthin auf. 

Heusler hat durchaus recht, wenn er sagt, man dürfe Grafschaftsrechte 
Gerichtsbarkeit u. dergl. aus einer Betrachtung des Privatrechts nicht da- 
durch entfernen, daß man sie als Institute des öffentlichen Rechts erkläre; 
denn so richtig das sei, so wenig komme darauf an, weil sie im Mittelalter 
unzweifelhaft privatrechtliche Natur angenommen und eines privatrecht- 
lichen Verkehrs nach allen Richtungen hin teilhaftig geworden seien. 
Heusler hat durchaus recht, denn wo es gilt, die Normen des mittelalter- 
lichen Privatrechtes zu erkennen, da ist sicher unterschiedslos alles heran- 
zuziehen, was dem privatrechtlichen Verkehr unterstand. Gilt es dagegen 
den Wechsel und das Wachsen der staatlichen Kräfte zu beobachten, dann 
ist Öffentliches und privates Recht zu sondern. Ja gerade für das Mittel- 
alter ist eine Sonderung nach diesen Gesichtspunkten notwendig. 

Es bleibe dabei hier unbeachtet, daß die germanische Auffassung im 
Gegensatz zur römischen selbständige Gemeinschaften neben dem Staat 
kennt und daher dem Gesellschaftlichen ein Gebiet über das Staatliche 
hinaus zuweist. Was hier zunächst allein in Frage stehen soll, das ist der 
Gegensatz von öffentlich im Sinne von staatlich und privat. 

Die nachkarolingische Periode ist nicht allein eine Zeit, da die staat- 
lichen Befugnisse auf Mächte übergingen, die in immer geringerem Maße 
als wirkliche Organe des Staats gelten dürfen, die das, was sie vom Staat 

Histor. Vierteljahrschrift. 1306. 4. 39 


586 Nachrichten und Notizen IL 


empfingen, ihren rein grundherrlichen und sonstigen privaten Gerechtsamen 
an die Seite reihten und ohne Unterschied zusammen mit diesen ver- 
walteten, sondern sie ist auch eine Zeit, in der die neuen Grundlagen staat- 
licher partikularer Ordnungen gefunden wurden. Um aber den Prozeß der 
Auflösung des einheitlichen Staatswesens der Karolinger und den neuen 
Aufbau auf partikularer Grundlage zu verstehen, muß beobachtet werden, 
in welcher Art die herrschaftlichen Rechte, die vom Staat stammen, sich 
mit den privaten verbanden, wie die verschiedenen Elemente sich zu- 
sammenfanden, man muß einerseits nach dem Ursprung der Rechte — 
staatlich (öffentlich) oder privat — fragen, man muß aber auch weiter nach 
der Entwicklung ihrer Funktionen im Gesellschattsleben fragen und sehen, 
ob sie eine Öffentliche Wirksamkeit bewahrt, verloren oder gewonnen haben. 

Gewiß ist es unmöglich, immer scharfe Unterscheidungen zu treffen, 
gewiß wird manches schwankend bleiben, gewiß entspricht es auch gar 
nicht dem wissenschaftlichen Bedürfnis, alle Institutionen des mittelalter- 
lichen Lebens in zwei Gruppen, öffentlichen und privaten Charakters, teilen 
zu wollen, aber die Grundbegriffe stehen durchaus fest. 

In der hier berührten Bedeutung hat man meines Wissens stets die 
Ausdrücke „öffentlich“ und „privat“ gebraucht, wenn man sie bei Betrach- 
tung mittelalterlicher Verhältnisse im rechtstechnischen Sinne anwenden 
wollte; so hat man die Frage nach dem Öffentlichen oder privaten Charakter 
dieser oder jener Institutionen stets gemeint. Von diesen Gesichtspunkten 
aus ist auch die Frage des öffentlichen oder privaten Charakters der Im- 
munität allein erörtert worden. Rietschel tut denen, die sich darüber ge- 
äußert haben, er tut, glaube ich, sich selber unrecht, da er einen wechsel- 
vollen und willkürlichen Gebrauch des Ausdrucks annimmt. Wohl hat der 
eine Forscher die auf dem Boden der Immunität entstandene Gerichtsherr- 
schaft erst von dem Moment an als Öffentlich angesehen, da sie seiner 
Meinung nach der gräflichen ebenbürtig geworden war, während der andere 
an die Ausdehnung der Gerichtsherrschaft über ursprünglich nicht herr- 
schaftliche Leute anknüpft u. dgl. Aber nicht der verschiedene Wort- 
gebrauch „öffentlich“ und „privat“ bewirkte das Auseinandergehen der 
Meinungen, sondern eine verschiedene Beurteilung der in der Entwicklung 
der Immunität hervortretenden Wendepunkte. 

Und ferner. Nicht der Vergleich mit modernen Verhältnissen darf für 
die Charakterisierung einer mittelalterlichen Institution als öffentlich- oder 
privatrechtlich maßgebend sein. Daß man sich eine mittelalterliche Ein- 
richtung in unser modernes Staatswesen hineingestellt denken und vom Er- 
gebnis des Vergleiches die Charakterisierung abhängig machen müsse, daß 
man auf sie besser verzichten solle, wenn ein Vergleich mit Modernem auf 
Schwierigkeiten stoße, das halte ich für ein geschichtswissenschaftlich 
durchaus verwerfliches und irreführendes Verfahren. Vielmehr muß aus 
dem Verständnis des mittelalterlichen Gesellschaftslebens heraus die histo- 
rische Beurteilung mittelalterlicher Einrichtungen allein erfolgen. 

„So pflegen wir,“ sagt Rietschel S. 409, „von den mittelalterlichen 
Regalien manche, z. B. das Bergregal oder Jagdregal als privatrechtlich, 
andere, z. B. das Zollregal oder Münzregal als öffentlichrechtlich zu be- 


Nechrichten und Notizen II. 587 


zeichnen, aber doch aus keinem andern Grunde als weil heute Bergrecht 
und Jagdrecht dem Privatrecht, Zollrecht und Münzrecht dem öffentlichen 
Recht angehören.“ Weiß ich auch nicht, in wessen Namen Rietschel spricht, 
so glaube ich doch seiner Auffassung mit aller Entschiedenheit entgegen- 
treten zu müssen. Dem Verfasser war offenbar die historische Entwicklung 
dieser Verhältnisse nicht gegenwärtig. Wenn jetzt vielfach das Zollwesen und 
das Münzwesen dem Bereich des öffentlichen Rechts, Berg- und Jagdregal aber 
dem des privaten Rechts zugewiesen werden, so hängt das damit zusammen, daß 
in neuerer und neuester Zeit eine schärfere Sonderung innerhalb der früher 
Regalien genannten Gerechtsame gemacht, daß der Begriff Regalien beschränkt 
und den staatlichen Hoheiterechten auf der einen Seite, den rein fiskalischen 
Rechten des Staates auf der andern Seite gegenüber gestellt wurde. Das 
Recht der Zollerhebung und der Münzprägung wird von den Vertretern dieser 
Ansicht — Einmütigkeit herrscht bekanntlich auf diesem Gebiete keineswegs — 
zu den Hoheitsrechten gerechnet, die der Staat seiner eigenen Natur nach 
unveräußerlich besitzt, Berg- und Jagdregal aber, soweit sie noch bestehen, 
zu den „nutzbaren Rechten, die kraft eines Satzes des öffentlichen Rechts 
ausschließlich dem Staat zustehen, während ihr Inhalt an sich als privat- 
rechtliche Befugnis gilt“. — Die mittelalterlichen Regalien nach dem Er- 
gebnis der uns bekannten weit späteren historischen Entwicklung gliedern zu 
wollen, halte ich für grundfalsch. Wer die Normen des mittelalterlichen 
Privatrechts erkennen will, der hat nicht allein Berg- und Jagdregal, son- 
dern such Zoll- und Münzregal, gleich andern Hoheitsrechten, als Bestand- 
teile des Privatrechtes zu behandeln; wer dagegen vom Standpunkt eines 
Beobachters der staatlichen Entwicklung aus die mittelalterlichen Regalien 
beurteilt, der muß sie alle als öffentlichrechtlich ansprechen, von dem 
Moment an, da sie in Wahrheit Regalcharakter angenommen haben. Moderne 
Verhältnisse haben damit nichts zu schaffen. 

Gewiß kommt es im Grunde genommen allein darauf an, daß man einen 
Autor recht versteht, mag er Worte anwenden wie er wolle Wie das aber 
möglich ist, wenn technische Ausdrücke von verschiedenen |Forschern in 
beliebiger Willkür oder gar von demselben Autor in freiem Wechsel ver- 
wendet werden, vermag ich nicht zu begreifen. Die Begriffe „öffentlich- 
rechtlich und „privatrechtlich‘“ als rechtshistorische termini technici stehen 
durchaus fest 

% A Li 

Nur eine der vielen Bemerkungen, die Rietschel gegen mich vor- 
zubringen sich veranlaßt sah, kann ich als berechtigt anerkennen: die 
Verwendung einer Stelle des Sachsenspiegels auf S. 157 meines Buches ist 
in der Tat irrig. Alle anderen muß ich ablehnen. Auch die Bemerkungen, 
die als Hinweise auf Lücken und auf wünschenswerte Ergänzungen meiner 
Untersuchungen brauchbar wären, wie die über den späteren Sprachgebrauch 
des Worts beneficium, über die Liten und die damit im Zusammenhang 
stehenden Fragen der Schichtung von Freien und Unfreien, über den Ein- 
fluß des Genossenschaftlichen auf die Schaffung der Sonderrechtskreise 
innerhalb der Herrschaften. Denn sie betreffen durchweg Fragen, die nach 
der ganzen Problemstellung wohlbewußt von der Erörterung ausgeschlossen 

39” 


588 Nachrichten und Notizen II. 


blieben oder deren Behandlung wenigstens die angestrebten Ergebnisse 
nicht zu beeinträchtigen vermögen. Es ist durchaus unstatthaft, solche 
Bemerkungen als Grundlage zu Anklagen zu benutzen, welche die Un- 
wissenheit oder Unfähigkeit des wissenschaftlichen Gegners bezeugen sollen. 

Das aber hängt zusammen mit einem Verfahren, das der ganzen Kritik 
Rietschels eigentümlich ist. Das Verhältnis meiner Arbeit zur bisherigen 
wissenschaftlichen Literatur erscheint willkürlich verschoben, meine Inten- 
tionen verzerrt, es wird mir das Erheben von Ansprüchen auf Originalität 
zugemutet und scharf getadelt, obwobl ich davon weit entfernt war (vgl. 
z. B. oben S. 570ff. 583). 

Aber nicht allein meine Äußerungen über das Verhältnis zu früheren 
Arbeiten wurden verzerrt, das Verhältnis selbst, wie es tatsächlich besteht, wird 
mit souveräner Selbständigkeit behandelt. Man kann es geradezu als Programın 
der Rietschelschen Kritik erkennen: die Ansichten, denen er zustimmt, haben 
als die schon längst herrschenden oder als die von ihm zuerst vertretenen zu 
gelten, die Ansichten dagegen, die er verwirft, sind neu (vgl. oben S. 571 ff.). 

Daß bei einem derartigen Standpunkt die positiven Ausführungen des 
Gegners Mißdeutungen erfahren, ist begreiflich. Mit Vorliebe erklärt R. 
das Auseinandergehen der Ansichten über historische Zusammenhänge für 
einen unnützen Wortstreit. So handelt es sich seiner Meinung nach in der 
Frage des Ursprungs der Bannbezirke und ihres Zusammenhangs mit den 
Immunitäten nur um eine Frage des äußerlichen „Sprachgebrauchs“. Und 
da ich auf Keutgen bingewiesen hatte, der einen innern historischen Zu- 
sammenhang zwischen Immunitäten und Bannbezirken geleugnet hatte, so 
bält Rietschel auch das für hinfällig, bringt auch das in Zusammenhang 
mit dem Schwanken des „bisherigen Sprachgebrauchs“ und sagt von Keutgen, 
die inneren historischen Zusammenhänge habe „natürlich auch er nicht ver- 
kannt“ (S.410). Und doch erklärte Keutgen in seinen „Untersuchungen über den 
Ursprung der Stadtverfassung“ S. 33 hinreichend deutlich: „in Wirklichkeit 
haben sie (Immunität und Übergang der öffentlichen Gerichtsbarkeit in Städten) 
nichts miteinander zu tun“, er bemerkt zu der von ihm vertretenen scharfen 
Scheidung: „es handelt sich aber nicht um eine bloße Spitzfindigkeit, sondern 
um ein tiefergreifendes Prinzip; nach der Heuslerschen Darstellung würde 
der Ursprung der Landeshoheit in der Grundhertschaft zu suchen sein etc.“ 

Ungenaue Wiedergabe und irrige Beurteilung der gegnerischen Ansicht 
steigern sich manchmal zum völligen Mißverstehen. Ich hatte wiederholt 
Protest erheben müssen gegen die Zumutung von Ansichten, mit denen ich 
in Wahrheit gar nichts zu tun habe. So wies ich die „erstaunliche“ 
Meinung zurück, daß Aufgabe der persönlichen Freiheit im Prekarienvertrag 
den Eintritt in den engeren Gutsverband begründe (oben S. 571), so die 
Zumutung, den Gegensatz von causae maiores (criminales) und minores im 
Sinne von Straf- und Ziviljustiz gedeutet zu haben (oben S. 576) oder die 
Worte frei und und unfrei stets nur auf Standesverhältnisse bezogen zu 
sehen (S. 573), so die Behauptung, daß Abhängigkeit Freier nur dinglicher 
Art sein könne (oben S. 581). Das sind Mißverständnisse, die jeder tatsäch- 
lichen Grundlage und Berechtigung entbehren, die umso bedenklicher sind, 
weil gerade sie zu Anschuldigungen schwerer Art benutzt wurden. 


Nachrichten und Notizen II. 589 


Aber all das hätte ich vielleicht übergehen können. Obschon manche 
der mit großer Selbstgewißheit vorgetragenen Meinungen Rietschels meines 
Erachtens verwirrend wirken können — es handelt sich nicht um wichtige 
Probleme des historischen Erkennens. In einen kleinlichen Gelehrtenstreit 
einzutreten, möchte ich durchaus vermeiden. Aber eine Antwort auf An- 
griffe, die sich zu Anklagen steigerten, war unerläßlich. Vor allem: nötig 
war die Zurückweisung der juristischen Belehrungen. Was Rietschel über 
den Gebrauch der termini technici „dinglich“ und „persönlich“, „öffentlich“ 
und „privat‘‘ sagte, halte ich für höchst bedenklich. Ich maße mir nicht 
an, im Namen der „Historiker“ zu sprechen. Aber ich kann nur jedem 
historischen Forscher, mag er juristisch vorgebildet sein oder nicht, dringend 
raten, diese Belehrungen Rietschels rundweg abzulehnen. 

Gerhard Seeliger. 


O. Weise, Charakteristik der lateinischen Sprache. 3. Auf Leipzig 1905. 

Verlag von B. G. Teubner. 

Von dem trefflichen, auch in mehrere fremde Sprachen übersetzten 
Büchlein Weises über die lateinische Sprache liegt nunmehr die dritte Auf- 
lage vor. Wie die zweite Auflage gegenüber der ersten mannigfache Ver- 
besserungen und Ergänzungen aufzuweisen hatte, so bezeichnet auch die 
dritte Auflage ihrer Vorgängerin gegenüber einen erheblichen Fortschritt. 
Neu hinzugekommen ist der Abschnitt ‘Die römische Kultur im Spiegel 
des lateinischen Wortschatzes’ (S. 157 ff.), der eine Fülle anregender Be- 
merkungen enthält. Auch die Anmerkungen sind vielfach erweitert und 
durch wertvolle Literaturnachweise bereichert worden. Ein weiteres Wort 
der Empfehlung halten wir bei den allgemein anerkannten Vorzügen der 
Weiseschen Arbeit für überflüssig. 

Leipzig. Edgar Martini. 


Van den Bogaert, Oberst, Bruchstücke aus der ältesten Geschichte der 
Belgier. 4. Cimbern, Teutonen und Aduatiker. Antwerpen, Druckerei 
von J.-E. Buschmann 1905. 89 SS. 4°. 

Die Urgeschichte der Belgier, sowie der Germanen im allgemeinen, 
ist nach der Ansicht des Verfassers wenig erforscht. Diese Lücke soll 
etwas ausgefüllt werden, und „der Zweck dieses Werkchens ist, die Ursachen 
ausfindig zu machen, welche im Altertum einige nordische Völker genötigt 
haben, ihre ursprüngliche Heimat zu verlassen, um anderwärts neue Wohn- 
sitze zu suchen.“ Dieser Zweck ist ganz schön. Leider fehlt dem Ver- 
fasser nichts weniger als alles dazu, ihn auszuführen. Er operiert vor 
allem mit der Sprache, und um seine Art zu charakterisieren, setze ich 
einige Proben hierher: „Teutonen ist ein skandinavischer Name. Die erste 
Silbe tött (6 = ou) heißt: zerstört, zerrüttet; die zweite tun oder ton 
bedeutet so viel als: Gehege, Stätte. Der Name Teutonen findet seine 
Erklärung in dem Ausdruck: Leute aus zerstörten Gegenden.“ thur heißt 
‘trocken oder trockengelegt’; engir ‘Wiese’, Tur-engir sind also die 
Bewohner der trockenen Wiesen, d. h. die Bewohner der großartigen Ver- 
schanzungen im alten Cimbernland, die Tacitus erwähnt hat usw. 
Sapienti sat. H. Hirt. 


5% Nachrichten und Notizen Il. 


Anna Feyler, Die Beziehungen des Hauses Württemberg zur schwei- 
zerischen Eidgenossenschaft in der ersten Hälfte des XVI. Jahrhunderte. 
Zürich 1905, Müller, Werder & Cie. 415 S. 

Auf Grund erschöpfender, archivalischer Forschungen sind in diesem 
Werk zum erstenmal die vielfachen Beziehungen zwischen der Schweiz und 
Herzog Ulrich, dessen Regierung den genannten Zeitraum vollständig aus- 
füllt, im Zusammenhang dargestellt worden. Von einem kurzen, gemein- 
samen Burgunderfeldzug her, hatte Ulrich persönliche Freundschaftsver- 
hältnisse in der Eidgenossenschaft, die ihm zu statten kamen, als er eich, 
vom Kaiser geächtet, land- und leutelos, über den Rhein flüchten mußte. 
Die Schweiz stand damals, infolge ihres Sieges im Schwabenkrieg, auf 
dem Höhepunkt ihrer Macht, und sie war daher wohl im stande, einem für 
vogelfrei erklärten deutschen Reichsfürsten Zuflucht zu gewähren. Sie tat 
dies in ausgiebigsttem Maße, indem sie dem Herzog in drei Städten, 
Solothurn, Luzern und Basel, das Bürgerrecht verlieh, ihm mit Darlehen 
zu Hilfe kam und Unterhandlungen für ihn führte, die ihm wieder zum 
Besitz seines Landes verhelfen sollten. Wie entschieden man für ihn Partei 
ergriff, geht unter anderem daraus hervor, daB Luzern sich weigerte, die 
Rückzahlung eines Kapitals aus dem Reich anzunehmen, weil auf dem 
Quittungsformular der Kaiser als Herr von Württemberg genannt war. 
Diese Anhänglichkeit an Ulrich wurde auch dann nicht erschüttert, als 
er sich seines Bürgerrechtes wenig würdig erwies, indem er die Straßen 
der Schweiz durch Wegelagerei unsicher machte und die von Lyon 
durchreisenden Nürnberger Kaufleute durch seine Reiter nach seiner Be- 
sitzung Mömpelgart schleppen ließ. Übrigens gab diese Besitzung Anlaß, 
dem Schutz, den Ulrich genoß, jenen kleinen Beigeschmack von Verfolgung 
zu geben, den das schweizerische Schutzverhältnis Ausländern gegenüber 
meistens hat: gerade als der Herzog in der größten Not war, da plante 
Bern, sich diese Lage zu nutze zu machen, um ihm Mömpelgart zu ent- 
reißen; Freiburg und Basel waren bereit mitzutun. In dem vorliegenden 
Werk ist zum erstenmal die ganze Kette ergebnisloser Bemühungen dar- 
gelegt, um Mömpelgart per fas et nefas zu einer eidgenössischen Stadt zu 
machen. Darin liegt überhaupt der große Wert der Feylerschen Arbeit, 
daß Projekte, die nicht zur Durchführung gekommen sind und die daher 
in der Geschichte bisber keinen Widerhall gefunden haben, die aber zur 
Charakteristik der Persönlichkeiten und der Zeitverhältnisse von Bedeutung 
sind, endlich einmal aus dem Dunkel der Archive ans Licht gezogen 
werden, z. B.: das geheime Wühlen Berns, um den Schmalkaldischen 
Bund anzustiften, gemeinsam mit Frankreich und der Eidgenossenschaft 
die Freigrafschaft Burgund zu erobern; ferner: die Bemühung Zwinglis, 
durch ein Burgrecht zwischen dem Hohentwiel und den reformierten Orten, 
ein Bindeglied zwischen den letzteren und den reformierten deutschen 
Staaten zu schaffen usw. 

In bezug auf die Abberufung der schweizerischen Soldtruppen, mit 
denen der Herzog 1519 und 1525 sein Land zurückerkämpfen wollte, die 
von den württembergischen Geschichtschreibern als eine Perfidie der Eid- 
genossen geschildert wird, ist A. Feyler zu einem wesentlich anderen Urteil 


Nachrichten und Notizen II. 591 


gelangt. Sie weist nach, daß in den Bündnissen zwischen Ulrich und der 
Schweiz keine Werbungen bewilligt waren, daß der Herzog sie gegen den 
Willen der Obrigkeiten betrieben, und daß die Wahrung der Neutralität 
deren Rückberufung zu einer politischen Notwendigkeit gemacht hatte. 
Zürich. C. von Huene. 


Traktat über den Reichstag im 16. Jahrhundert. Eine offiziöse Dar- 
stellung aus der kurmainzischen Kanzlei, herausgegeben und erläutert 
von Dr. jur. Karl Rauch. 

Der Herausgeber hat sich die dankenswerte Aufgabe gestellt, einen 
sicheren Text des für die Verfassungsgeschichte des Deutschen Reichstags 
bis zum Ende des 16. Jahrhunderts überaus wichtigen „Ausführlichen Bericht 
wie es uff Reichstägen pflegt gehalten zu werden“, festzustellen. Von den 
sechs gedruckten Überlieferungen (handschriftliche waren nicht aufzufinden) 
sind zwei selbständig, die andern stehen in den Werken Lehmanns, Goldasts, 
Londorps, Lünigs.. Von diesen galt der eine selbständige Druck, vom 
Herausgeber mit A bezeichnet, der obigen Titel führt und die Unter- 
bezeichnung ‚Tractatus de comitiis Augustae Vindelicorum 4 Septemb. 
Anno 82 celebratus als Original. Auf Grund eingehender Vergleichung 
kommt der Herausgeber zu einem andern Resultat. Das Original und 
einige ihm zunächststehende Überlieferungen sind verloren gegangen; die 
Texte bei Lehmann und Lünig stehen diesen am nächsten; A und der Druck 
Londorps bereits eine Stufe ferner. Die andre selbständige Überlieferung 
und die Goldasts hängen von A, zum Teil von Lehmann ab. 

Als Entstehungsjahr nahm man bisher 1582 an, da dies Jahr im Unter- 
titel des vermeintlichen Originals und der von ihm abhängigen Texte zu 
finden war. Jedoch zeitigte gerade der Reichstag 1582 Erscheinungen, die 
dem Inhalte des Traktats widersprechen (der Streit Salzburgs und Magde- 
burgs um die Session und die Haltung der Städte). Daher kann die 
Schrift höchstens bis zum Jahr 1582 entstanden sein; aber nicht vor 1576, 
ein Jahr, das in ihr erwähnt wird. Es gelingt dem Herausgeber als Ent- 
stehungszeit das letzte Drittel des Jahres 1577 festzustellen. 

Als Verfasser gibt bereits Moser einen „Chur-Maynzischen Ministre“ 
an, und der Herausgeber bringt Beweiee, daß der mainzische Kanzler oder 
ein ihm nahestehender Beamter während seiner Amtszeit den Traktat unter 
Benutzung des Archivs verfaßt hat, der so einen offiziösen Charakter gewinnt. 

Für seine Ausgabe hat der Herausgeber aus den Überlieferungen A, 
Lehmanns und Lünigs einen zuverlässigen und verständlichen Text herzu- 
stellen versucht, dessen Übersichtlichkeit durch die aus Goldast über- 
nommene Kapiteleinteilung erhöht wird. 

Der „ausführliche Bericht“ gibt uns ein detailliertes Bild des Verlaufs 
eines Reichstags vom Ausschreiben an bis zur Abschrift des Abschieds. 
Besonders genau werden die Vorgänge im kurfürstlichen Kolleg und die 
Rolle der mainzischen Kanzlei geschildert. Wir finden den Reichstag mit 
seinen drei Räten, innerhalb deren das Majoritätsprinzip anerkannt ist, als 
eine bis ins Kleine durchgebildete Organisation der deutschen Stände, die 
dem Kaiser nur geringe Betätigung gestatten. 


592 Nachrichten und Notizen Il. 


Als Illustration des Traktats läßt der Herausgeber anhangsweise noch 
den Bericht über den Reichstag 1582 folgen. 

Den größeren Anmerkungen, die die Arbeit beschließen, möchte ich 
zwei Bemerkungen hinzufügen. 

Die Kap. II. Anm. 1 erwähnte Gewohnheit, von den Städten keine 
schriftliche Vollmacht zu verlangen, kann erst Ende des 15. Jahrhunderte 
entstanden sein, da Janssen, Reichskorrespondenz II. 477, eine solche für 
die Frankfurter Gesandten im Jahre 1474 bringt. 1466 wurde bezüglich 
der Gewalt zwischen fürstlichen und städtischen Gesandten kein Unterschied 
gemacht (Müllers Reichstagstheatrum II. 221—222), aber 1489 instruiert 
der Straßbarger Rat seine Boten nur betreffe einer mündlichen Antwort 
für den Fall, daB sie nach der Gewalt gefragt werden (Straßburger 
Stadtarchiv AA. 281. f. 35— 35’). 

Bei der Entstehung der drei Räte (Kap. V. Anm. 1) scheint mir, da 
die Städte stets für sich beraten haben, das Schwergewicht auf der Frage 
zu liegen, wann die Fürsten sich zu einem beratenden und beschließenden 
Körper auf dem Reichstag vereinigt haben. Daß dies auf den Tagen 1470, 
1471, 1480, 1485, 1486, 1487 bereits üblich gewesen ist, beweisen gedruckte 
und handschriftliche Berichte brandenburger, bayrischer, würzburger, straß- 
burger Herkunft, wenn auch noch zuweilen gemeinsame Beratungen der 
Kurfürsten und Fürsten vorkommen. Jedenfalls bilden die Zeugnisse der 
Reichstage 1485 und 1486, auf denen keine Städteboten erschienen, Etappen 
in der Entwicklungsgeschichte der drei Räte. Bemmann. 


In einer Abhandlung über „Die ersten Deutschen im nach- 
maligen Distrikt Columbia“ (Sonderabdruck der Deutschen Histori- 
schen Gesellschaft für den Distrikt Columbia, 1. Jahrgang, 1. Heft) macht 
Dr. Christian Strack einige Mitteilungen über Deutsche, die sich im 
17. und 18. Jahrhundert in der Nähe der amerikanischen Bundeshauptstadt 
niedergelassen haben. Er weist nach, daß es sowohl in der auf dem rech- 
ten Ufer des Potomac gegenüber von Washington gelegenen Stadt Alexandria 
sowie in Georgetown, das zu Maryland gehörte, eine beträchtliche Anzahl 
Ansiedler deutscher Herkunft gegeben hat. An diesen Nachweis, der natur- 
gemäß ein mehr lokalhistorisches Interesse hat, knüpfen sich einige allge- 
meinere Bemerkungen über die Unterschätzung des Anteils der Deutsch- 
amerikaner seitens der amerikanischen Geschichtschreibung und über die 
Schwierigkeiten, welche der Erforschung der Geschichte der Deutschen in 
der neuen Welt aus den so häufigen Veränderungen deutscher Namen er- 
wachsen, wofür der Verfasser einige charakteristische Beispiele anführt. 

Paul Darmstaedter. 


Mitte Juli ist in Jena im städtischen Museum eine Hundertjahraus- 
stellung zur Erinnerung an die Schlacht bei Jena eröffnet worden. Auch 
für den, der die interessante Ausstellung nicht selbst besuchen kann, ist 
der von dem Direktor des Museums, Herrn Prof. Dr. P. Weber, heraus- 
gegebene, 483 Nummern umfassende Katalog: Die Schlacht bei Jena 1806, 
nicht ohne Interesse. Sowohl die Zusammenstellung von Plänen und Bildern 
der Schlacht, wie besonders das Verzeichnis der Literatur über die 


Nachrichten und Notizen II. 593 


Schlacht und den Feldzug von 1806/7 bringt manches wertvolle und 
seltene Stück. Auch die Spottschriften über Napoleon und die Karri- 
katuren auf ihn verdienen die Aufmerksamkeit des Historikers. Eine 
direkte Bereicherung unserer Kenntnis liefert uns der Anhang des Katalogs, 
in dem E. Devrient auf Grund von Akten des Stadtarchivs und des Kirchen- 
archivs zu Jena Mitteilungen macht über Jenas Verluste in den Oktober- 
tagen 1806 und die dafür gezahlten Entschädigungen. Hat doch Napoleon 
1808 300 000 fr. als Entschädigungssumme angewiesen, deren Auszahlung 
such tatsächlich im Januar 1811 erfolgt ist. 
Jena. G. Mentz 


Mirbt, Die katholisch-theologische Fakultät zu Marburg. Marburg 1906. 
Dieses Buch bildet nach verschiedenen Richtungen eine wertvolle Be- 
reicherung der Wissenschaft. Einmal als Beitrag zur Universitätsgeschichte. 
An der Hochschule Philipps des Großmütigen wurden zunächst (von 1791 
bis 1830) für die Bedürfnisse der Studierenden der katholischen Theologie 
einzelne Professoren der katholischen Theologie oder des katholischen 
Kirchenrechts ernannt. Die Zugehörigkeit dieser Professoren zu einer der 
Fakultäten war eine streitige Frage; denn die theologische Fakultät hatte 
reformierten Charakter und der Professor der lutherischen Theologie ge- 
hörte der philosophischen Fakultät an. Dann beginnen die Verhandlungen 
zwischen Kurhessen, Nassau und Hessen über die Begründung einer ge- 
meinsamen katholisch-theologischen Fakultät, die schließlich 1833 zur 
Konstituierung der Fakultät für Nassau und Kurhessen führen. 

Daneben aber liefert Mirbts Schrift einen wertvollen Beitrag zur Ge- 
schichte des Verhältnisses von Staat und Kirche, und des Ultramontanismus 
im 19. Jabrhundert. Denn gerade die Universitäten, und an ihnen wiederum 
die katholisch-theologischen Fakultäten sind ja so häufig der Ausgangs- 
punkt für die großen Streitigkeiten zwischen den beiden Gewalten gewesen. 
Mit großem Interesse verfolgen wir daher, von diesem höheren Gesichts- 
punkte aus, die Schicksale der katholisch-theologischen Fakultät Marburg 
an der Hand der lebensvollen, aus den Akten schöpfenden Darstellung 
Mirbte, und wir stimmen ganz mit dem Verfasser überein, wenn er die 
Beseitigung der Marburger Fakultät und die dadurch bedingte Absperrung 
der kurhessischen und nassauischen Studierenden der katholischen Theo- 
logie von der Universität nicht nur als eine empfindliche Niederlage der 
beteiligten Regierungen, sondern auch ein vom nationalen Standpunkt aus 
beklagenswertes Ereignis bezeichnet. 

Erlangen. Sehling. 


von Lignitz: Aus drei Kriegen, 1866, 1870/71, 1877/78. Berlin, E. S. 

Mittler und Sohn, 1904. 8°. VII und 316 S. 

Der General von Lignitz, welcher 1866 als Leutnant in der Front, 
1870/71 als Generalstabsoffizier beim 9. Armeekorps an den beiden großen 
Kriegen teilgenommen hatte, war 1877 vom deutschen Kaiser in das 
russische Hauptquartier gesandt worden, um dem Kriege gegen die Türkei 
als Zuschauer beizuwohnen. Er hat jetzt seine Aufzeichnungen veröffent- 
licht. Geben dieselben für die Geschichte von 1866 auch nur die Erinne- 


594 Nachrichten und Notizen II. 


rungen eines Leutnants, so sind sie mancher kleiner Züge wegen doch von 
Interesse. Wertvoller sind natürlich die Abschnitte, die den Krieg von 
1870/71 behandeln, denn ein junger Generalstabsoffizier sieht uud erfährt 
mehr, als mancher ältere Regiments- oder Bataillons-Kommandeur. Am 
16. August hatte Lignitz sogar das Glück, in hervorragender Weise ein- 
greifen zu können, indem auf seine Angaben hin ein Teil des 9. Armee- 
korps noch am Abend auf dem Schlachtfelde südlich von Vionrville erschien. 
Freilich kann ich mich des Gefühles nicht erwehren, daß Lignitz die Be- 
deutung dieser Tat etwas überschätzt, der kommandierende General des 
9. Armeekorps von Manstein war sehr unzufrieden mit dem eigenmächtigen 
Eingreifen des Generalstabsoffiziers (S. 37). Am 29. August allerdings 
sagte er ihm Worte des Lobes dafür und überreichte ihm das eiserne 
Kreuz (S. 45). Auch der Generalstabschef des 9. Armeekorps, Major 
von Bronsart, sprach sich am 2. September dahin aus, daß es nur dem 
Eingreifen von Lignitz zu danken sei, daß das Korps die Schlacht bei 
Vionville mitmachen konnte (S. 48). Das mag alles richtig sein, ich 
möchte nur bezweifeln, daß das Eingreifen dieses Korps am 16. August 
von großer Bedeutung gewesen ist, die Schlacht ist doch in erster Linie 
vom 3. und 10. Armeekorps geschlagen worden. Vom neunten trat be- 
sonders das 2. Schlesische Grenadier-Regiment in Tätigkeit, es focht sehr 
tapfer und hatte leider große Verluste. Schon einige Tage vorher hatten 
Kommandeure die Ansicht ausgesprochen, man müsse mehr die taktische 
Gewandtheit ausnutzen, als das todesmutige Draufgehen (S. 33). Aber die 
Schlachten vor Metz, besonders der 18. August, brachte doch wieder eine 
Reihe von Verlusten, die wohl hätten vermieden werden können. Welche 
Sorgen das Bismarck erweckte, ist aus Göbens Briefen bekannt. 

Im Laufe des Feldzuges trat eine gewisse Kriegsmüdigkeit ein. 
Lignitz erinnerte eines Abends in Orleans die Kameraden, denen der Krieg 
zu lange dauerte, an die Helden des Siebenjährigen Krieges (S. 83). Aus 
den aufgefangenen Briefen konnte man übrigens ersehen, daß auch die 
Franzosen sich sehr nach Frieden sehnten. 

Den größten Teil des Buches füllen die Erinnerungen an den russisch- 
türkischen Krieg aus. Sehr anschaulich ist der Übergang über die Donau 
geschildert. Aber man ersieht, daß Lignitz in jener Nacht etwas aus der 
Rolle gefallen ist, er blieb nicht der Offizier einer neutralen Macht, der 
als Zuschauer dem Kampfe beiwohnt, sondern er nahm sichtlich am Gefecht 
teil. Er zeigte einer russischen Abteilung, wo sie die Uferwände erklettern 
konnte (S. 112), er gab dem Führer einer Batterie guten Rat (S. 113) und 
rief Kosaken ermunternde Worte zu (S. 112). Seine Verdienste wurden 
russischerseite auch anerkannt (S. 146). 

Unter den Generalen der russischen Armee erwarb sich in jener Zeit 
Skobelew besondere Berühmtheit. Lignitz nennt ihn einen famosen Führer 
und in mancher Beziehung nachahmenswert. Er werde gut ergänzt durch 
seinen ruhig überlegenden Generalstabsoffizier Kuropatkin. Der letztere 
ist bekanntlich der unglückliche Führer der Russen im Kriege gegen die 
japanische Landarmee geworden. 

Berlin. Richard Schmitt. 


Nachrichten und Notizen II. D95 


Am 24. September trat im kleiren Festsaale der Universität zu Wien 
der sechste deutsche Archivtag bei auBergewöhnlich starker Beteiligung 
zusammen; die Zahl der Teilnehmer mochte 180—140 betragen. Den Vor- 
sitz führte auf Vorschlag des Geh. Archivrat Grotefend-Schwerin, der im 
Namen des geschäftsführenden Ausschusses die Versammlung eröffnete, der 
Direktor des K. und K. Kriegsarchivs Feldmarschallleutnant von Woinowich. 
Archivdirektor Schneider-Stuttgart sprach über Archivalienschutz in Württem- 
berg; namentlich seine Mitteilungen über die nach dem Muster Badens 
eingeleitete Inventarisierung der Gemeinde- und Pfarrarchive des Landes 
durch Pfleger verdienen Beachtung und Nachahmung. Ein: Vortrag des 
Archivdirektor Mell-Graz über „Archive und Archivwesen einer öster- 
reichischen Landschaft (Steiermark), gab zugleich einen Einblick in die 
ganz eigenartigen archivalischen Zustände Österreichs. Archivdirektor 
Dr. Secher-Kopenhagen entwickelte die Ordnungsprinzipien im dänischen 
Archivwesen, in dem namentlich das Provenienzprinzip mit größter Kon- 
sequenz durchgeführt ist; der Vortrag wurde durch Vorlegung von Inventaren 
und Beamtenetats erläutert. Allgemein interessierte der Vortrag des Archivrat 
Dr. Warschauer-Posen über die Photographie im Dienste der archivalischen 
Praxis; die mitgeteilten Proben gaben den überzeugenden Beweis von dem 
großen Nutzen, den die Photographie für die Archive haben kann. Zu einer 
Debatte hatte keiner der Vortrüge Veranlassung gegeben; mit Rücksicht auf 
die vorgeschrittene Zeit verzichtete die Versammlung auch auf die in der 
Tagesordnung vorgesehene Fortsetzung der Verhandlungen über Archiv- 
benutzung zu familiengeschichtlichen Zwecken; es wurde vielmehr gebeten, 
etwaige Ausführungen über die betreffenden Fragen dem Ausschuß zur 
Aufnahme ins Protokoll mitzuteilen. Den Schluß der Sitzung bildete ein 
geistreicher und formvollendeter Vortrag des Direktors des K. u. K. Haus-, 
Hof- und Staatsarchivs Hofrat Winter, der einen Überblick gab über die 
Entwicklungsgeschichte des genannten Archivs und seine jeweilige Unter- 
bringung bis zur Errichtung des prächtigen Neubaus, den es vor vier Jahren 
bezogen hat, und in einer pietätvollen Erinnerung an den langjährigen 
Leiter des Archivs Alfred von Arneth ausklang. Nach einem gemeinschaft- 
lichen Essen im Riedhof folgte unter Führung des Direktors und der Be- 
amten eine eingehende Besichtigung des durchaus nach dem Magazinsystem 
erbauten und in vieler Hinsicht lehrreichen und mustergültigen Ge- 
bäudes. H. E. 


An den Archivtag schloß sich die Hauptversammlung des Gesamt- 
vereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine an, die nach 
einem Begrüßungsabend im Palace-Hotel am 25. Septbr. Vorm. 9 Uhr im 
kleinen Festsaale der Universität zu Wien durch den Vorsitzenden des 
Ortsausschusses Geh. Archivrat Bailleu-Berlin eröffnet wurde. In einem 
einleitenden Berichte führte B. aus, daß der Gesamtverein auch im ver- 
flossenen Jahre sich gedeihlich entwickelt habe und zur Zeit 172 Vereine 
umfasse. Nach den üblichen Begrüßungsansprachen hielt Universitäts- 
professor Dr. Fournier-Wien einen geistvollen Vortrag über Österreich und 
Preußen- Deutschland in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts. 


596 Nachrichten und Notizen Il. 


Da auch auf die Abendstunden allgemeine Öffentliche Versammlungen an- 
gesetzt waren, eine Neuerung, die sich durchaus bewährte, wie der gute 
Besuch dieser Abendsitzungen bewies, so konnten mehr Vorträge als sonst 
üblich in die Tagesordnung aufgenommen werden. Es sprachen General- 
major Dr. von Pfister-Stuttgart über den Tag von Jena, seine politischen 
und militärischen Voraussetzungen, Universitätsprofessor Dr. von Schröder- 
Wien über die Religion der arischen Urvölker, Prof. Dr. Dragendorff- 
Frankfurt a/M. über Altertumsforschungen in Nordwestdeutschland, Hofrat 
Dr. Piper-München über österreichische Burgen. Daneben wurde in den 
Abteilungen eine rege Tätigkeit entwickelt. In der Sitzung der vereinigten 
Abteilungen regten Dr. Swarowsky-Wien und Professor Redlich eine syste- 
matische Sammlung der historischen Nachrichten über Elementarereignisse 
und phbysisch-geographische Verhältnisse an; nach lebhafter Debatte wurde 
anerkannt, daß sowohl vom naturwissenschaftlichen als vom volkswirtschaft- 
lichen, wie insbesondere auch vom historischen Standpunkte aus eine solche 
Sammlung in hohem Grade wünschenswert und daß die Geschichtsvereine 
und ihr Organ, der Gesamtverein, zu ihrer Ausführung in erster Linie be- 
rufen seien; zur Vorbereitung der Sammlung und insbesondere zur Formu- 
lierung der zu stellenden Fragen wurde ein Ausschuß gebildet. Weiter 
waren für die Sitzung der vereinigten Abteilungen Berichte über den 
Stand der vom Gesamtverein angeregten und geförderten Unternehmungen 
in Aussicht genommen. Geh. Rat Grotefend berichtete in Kürze über die 
Grundkarten, Geh. Rat Bailleu statt des abwesenden Dr. Tille über die 
Inventarisation kleinerer Archive, Geh. Archivrat Wolfram über den Stand 
der historisch-topograph. Wörterbücher, Archivrat Beschorner über Flur- 
namensammlungen; kürzere oder längere Besprechungen knüpften sich an 
die einzelnen Referate an. Der Bericht des abwesenden Archivrat Jacobs 
über Kirchenbücher wurde zu Protokoll genommen. In der 1./2. Abteilung 
sprachen Prof. Anthes- Darmstadt über die Organisation der römisch -ger- 
manischen Lokalforschung in Westdeutschland, Hofrat Bormann-Wien über 
die Arbeiten der österr. Limeskommission, Kubitschek-Wien über das rö- 
mische Wien, Prof. Hoernes-Wien über die Stufen und Gruppen des 
Grüäberfeldes von Hallstadt, Museumsdirektor Dr. Seger-Breslau über Spuren 
römischer Kultur in Schlesien, Dr. Frankfurter-Wien über Carnuntum, in 
der 3. Abteilung Privatdozent Dr. Wolf-Freiburg über Aufgaben und Grund- 
sätze der deutschen Territorialpolitik in der Reformationszeit. Die 4. Ab- 
teilung (für historische Hilfswissenschaften) konstituierte sich neu, nachdem 
die Archivkunde wegen der stündigen Archivtage ausgeschieden, als Ab- 
teilung für Numismatik, Heraldik, Sphragistik und Genealogie unter Vorsitz 
von E. Bahrfeldt-Berlin. In der 5. Abteilung (für Volkskunde) wurde ein 
Antrag des Oberlehrers Wossidlo-Waren auf Gründung einer bibliographischen 
Zentralstelle für Volkskunde eingehend erörtert und zur weiteren Vorbereitung 
einem Ausschusse überwiesen, ein Antrag des Dr. Lauffer-Frankfurt a/M. auf 
Änderung des Namens der 5. Abteilung in „Abteilung für Volks- und Alter- 
tumskunde*, der zugleich auf die Errichtung eines Museums für Volks- 
und Altertumskunde zielte, einstimmig abgelehnt; ferner wurde von Prof. 
Brenner-Würzburg, Ingenieur Duchler-Wien, Direktor Haberlandt-Wien, Prof. 


Nachrichten und Notizen lI. 597 


Meringer-Graz über Methode und Erfolg der Bauernhausforschung und von 
Schullerus über die Volkskundeforschung in Siebenbürgen berichtet. Den 
Glanzpunkt der Abteilungssitzung bildete der geistvolle Vortrag des Prof. 
Pommer-Wien „Charakteristik der Alpenjodler“, der durch Beispiele — 
Juchzer und ein-, zwei- und dreistimmige Jodler — in unübertrefflicher Weise 
erläutert wurde. Einen volkskundlichen Charakter trug auch der auf den 
25. September angesetzte gesellige Abend im Annenhof; der deutsche Volks- 
gesangverein in Wien trug echte deutsche Volkslieder in sorglicher Auswahl 
und in meisterhafter Ausführung vor, Prof. Pommer mit seinen Genossen 
gab noch eine Anzahl Jodler zum besten, und den Beschluß bildete 
ein bis ins 16. Jahrhundert zurück nachweisbares Salzburger Hexen- 
spiel. Am 26. vereinigte ein Festmahl im Hötel Savoy die Teilnehmer. 
Am 27. wurden nach der Schlußsitzung das Rathaus und die reichen Samm- 
lungen der Stadt Wien besichtigt; daran schloß sich ein Empfang der 
Versammlung durch Bürgermeister Lueger und ein von der Stadt Wien der 
Versammlung gewidmetes festliches Mahl im großen Rathaussaale. Freitag 
der 28. Septbr. war dem Besuche des Schlosses Kreuzenstein und seiner 
reichen Sammlungen und des Stifte Klosterneuburg gewidmet. An der auf 
den 29. anberaumten Fahrt nach der Römerstadt Carnuntum beteiligte sich 
nur noch eine kleine Anzahl. — Die nächste Versammlung des Gesamt- 
vereins wird um den 15. Septbr. k. J. in Mannheim stattfinden. --m— 


Am 25. und 26. Oktober d. J. fand in Karlaruhe die 25. Plenar- 
sitzung der Badischen Historischen Kommission unter dem Vorsitz von 
Prof. Dr. A. Dove statt. Nachstehende Übersicht zeigt den Stand der 
einzelnen Unternehmungen der Kommission. 

Der erste Halbband der von Dr. K. Rieder bearbeiteten Römischen 
Quellen zur Konstanzer Bistumsgeschichte befindet sich unter der Presse 
und wird mit dem zweiten 1908 ausgegeben werden. Die Fortführung der 
Regesten der Bischöfe von Konstanz durch Dr. Rieder ist in Aussicht ge- 
nommen. — Das von Archivassessor Frankhauser bearbeitete Register zum 
III. Band der Regesten der Markgrafen von Baden wird noch im Laufe 
dieses Jahres erscheineu. Band 4 und 5 sind in Vorbereitung. Der Fort- 
führung der Regesten der Pfalzgrafen am Rhein widmete sich Dr. jur. 
Graf von Oberndorff unter Leitung von Professor Dr. Wille. — Die Be- 
arbeitung des Nachtragbandes zur Politischen Korrespondenz Karl Fried- 
richs von Baden wird von Archivdirektor Dr. Obser unter Heranziehung 
eines Hilfsarbeitere im nächsten Jahre in Angriff genommen werden. — 
Die Herausgabe der Korrespondenz des Fürstabts Martin Gerbert von 
St. Blasien wird an Stelle des } Geh. Rats Dr. von Weech Professor Dr. 
Pfeilschifter in Freiburg übernehmen. — Von den noch fehlenden Blättern 
der Grundkarten des Großherzogtums Baden wird nach Mitteilung des 
Ober-Regierungsrats Lange im Laufe des Jahres 1907 der weitaus größte 
Teil zur Ausgabe gelangen. — Vom Oberbadischen Geschlechterbuch, be- 
arbeitet von Oberstleutnant a. D. J. Kindler von Knobloch, wurde in diesem 
Jahre die erste Lieferung des III. Bandes ausgegeben, die zweite folgt im 
Laufe des nächsten Jahres. — Das Manuskript des zweiten Bandes der 


598 Nachrichten und Notizen II. 


Wirtschaftsgeschichte des Schwarzwalds hofft Professor Dr. Gothein 1908 
abschließen zu können. — Von den Oberrheinischen Stadtrechten ist in der 
unter Leitung von Professor Dr. Schroeder stehenden fränkischen Abteilung 
das von Dr. Köhne bearbeitete 7. Heft, das die Stadtrechte von Bruchsal, 
Philippsburg (Udenheim), Rotenberg, Obergrombach und Steinbach enthält, 
erschienen Das 8. Heft mit den Stadtrechten von Grünsfeld, Neudenau, 
Österburken, Unteröwisheim und Besigheim befindet sich in Vorbereitung. 
In der bisher unter Leitung von Professor Dr. Stutz, künftig unter Leitung 
von Geh. Hofrat Professor Dr. von Below stebenden schwäbischen Ab- 
teilung ist für 1907 das von Dr. Geier bearbeitete Überlinger Stadtrecht 
zu erwarten. Der V. Band der von Geh. Rat Dr. von Weech und Archivrat 
Dr. Krieger herausgegebenen Badischen Biographien ist zum Abschluß ge- 
langt. — Für die Sammlung und Entwerfung der Siegel und Wappen der 
badischen Gemeinden war Zeichner Fritz Held weiter tätig. Das dritte 
Heft der Badischen Städtesiegel befindet sich in Vorbereitung. — Der Be- 
arbeiter der Münz- und Geldgeschichte der im Großherzogtum Baden ver- 
einigten Territorien Dr. Cahn hofft das erste Heft, das die Bodenseegebiete 
behandelt, in Bälde zum Abschluß zu bringen. — Von den Denkwürdigkeiten 
des Markgrafen Wilhelm von Baden ist der erste Band erschienen; die 
Bearbeitung der beiden noch ausstehenden Bände wird gleichfalls Archiv- 
direktor Dr. Obser übernehmen. Dr. Schieß läßt für 1907 den ersten Band 
des Briefwechsels der Gebrüder Blarer erhoffen. — Die Pfleger der Kom- 
mission waren für die Ordnung und Verzeichnung der Archivalien von Ge- 
meinden, Pfarreien, Grundherrschaften usw. auch im letzten Jahre tätig. 
Die Gemeindearchive des Landes sind sämtlich verzeichnet; von den Pfarr- 
archiven fehlen noch zwei. Die Verzeichnung der grundherrlichen Archive 
nähert sich dem Abschluß. Die im vorigen Jahre beschlossene Ordnung 
der Gemeindearchive wurde in fünf Amtsbezirken in Angriff genommen 
bezw. durchgeführt. — Von der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins 
ist der 21. Band unter Redaktion von Archivdirektor Dr. Obser und Pro- 
fessor Dr. Wiegand erschienen. In Verbindung damit wurde Heft 28 der 
Mitteilungen der Badischen Historischen Kommission ausgegeben. Das 
Neujahrsblatt für 1906 „Ruprecht der Kavalier“, bearbeitet von Dr. Karl 
Hauck in München, ist rechtzeitig erschienen. Für 1907 wird Geh. Hofrat 
Professor Dr. Gothein die Geschichte des Breisgaus unter Maria A heresia 
und Josef II. behandeln. 


Die diesjährige Vollversammlung der Kommission für neuere Ge- 
schichte Österreichs fand am 31. Oktober 1906 im Institute für öster- 
reichische Geschichtsforschung in Wien unter dem Vorsitze des Prinzen 
Franz von und zu Liechtenstein statt. Im Berichtsjahre wurde der erste 
Band der österreichisch-englischen Staatsvertrüäge, der die Zeit bis 1748 
umfaßt und von A. F. Pribram bearbeitet wurde, ausgegeben (Innsbruck, 
Wagner 1907). Die anderen Arbeiten der Abteilung Staatsverträge haben 
‚normalen Fortgang genommen: Staatsarchivar Hans Schlitter hat die Haupt- 
einleitung der Verträge mit Frankreich vollendet und die Einleitungen der 
Einzelverträge bis zum westfälischen Frieden gefördert; ebenso hat 


Nachrichten und Notzen II. 599 


Dr. Heinrich R. v. Srbik die Haupteinleitung der österr.-niederländiechen 
Konventionen beendet und die archivalische Arbeit bis zum Jahre 1716 
geführt; die Bearbeitung der Konventionen mit Siebenbürgen wurde von 
Dr. Roderich Gooß bis 1645 durchgeführt, so daß in Jahresfrist diese 
Gruppe der Staatsverträge fertiggestellt sein dürfte. Desgleichen stellt 
Dr. Ludwig Bittner die Vollendung des zweiten Teiles des „Chronologischen 
Verzeichnisses der österreichischen Staatsverträge“ für 1908 in Aussicht. 
Für die Herausgabe der Korrespondenz Ferdinands I. hofft Dr. Wilhelm 
Bauer im nächsten Jahre einen großen Teil druckfertig vorlegen zu können. 
Leider wurde Dr. Karl Goll der ihn in der Arbeit unterstützte, durch eine 
Veränderung seiner amtlichen Stellung gezwungen, aus dem Unternehmen 
auszuscheiden. Die Vorarbeiten für die Ausgabe der Korrespondenz Maxi- 
milians II. hat Dr. Viktor Bibl begonnen. Von Thomas Fellners hinter- 
lassenem Werke „die österreichische Zentralverwaltung, I. Abteilung: von 
Maximilian I. bis zur Vereinigung der böhmischen und österreichischen 
Hofkanzlei (1749), bearbeitet und vollendet von Heinrich Kretschmayr‘*, ist 
der 1. Band der Aktenbeilagen mit den Dokumenten von 1491 bis 1681 
bereits im Druck vollendet, der zweite befindet sich unter der Presse, so 
daß das Erscheinen der ganzen ersten Abteilung, welche aus einer geschicht- 
lichen Übersicht (Bd. 1) und zwei Aktenbänden (Bd. 2 u. 3) bestehen wird, 
im Laufe des Jahres 1907 zu erwarten ist. Dem Buchhandel wird das 
Werk erst nach Fertigstellung sämtlicher 3 Bände übergeben werden. Die 
Kommission hat eine Fortführung dieser für die österreichische Ver- 
waltungsgeschichte so erwünschten Publikation bis zum Jahre 1848 be- 
schlossen und mit der Bearbeitung Heinrich Kretschmayr betraut. Die 
dritte Veröffentlichung in diesem Berichtsjahre ist das erste Heft der 
„Archivalien zur neueren Geschichte Österreichs, verzeichnet im Auftrage 
der Kommission für neuere Geschichte Österreichs“ (Wien, Holzhausen 1907). 
Berichte über die ungemein reichhaltigen Privatarchive hochadeliger Häuser 
Österreichs bilden den Inhalt dieser Hefte, die in zwangloser Folge er- 
scheinen werden. Die Funktionsdauer der Kommissionsmitglieder wurde 
vom k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht auf weitere fünf Jahre 
(1906 bis 1910) erstreckt. 


Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien: Der 
o. Prof. der Kirchengeschichte in Marburg Adolf Jülicher und der ao. 
Prof. der Rechtsgeschichte Karl Zeumer in Berlin wurden zu korrespon- 
dierenden Mitgliedern der Berliner Akademie und der o. Prof. der alten 
Geschichte Heinrich Nissen in Bonn, der o. Prof. der Rechtsgeschichte 
Arnold Luschin Ritter von Ebengreut in Graz und der o. Prof. der 
Kunstgeschichte Joseph Strzygowsky in Graz wurden zu korrespon- 
dierenden Mitgliedern der Münchener Akademie ernannt. 

Universitäten und Technische Hochschulen: Der Ordinarius für alte 
Geschichte in Erlangen Prof. Dr. Walter Judeich wurde als Nachtolger 
Heinrich Gelzers nach Jena, der Professor an der Akademie in Posen 
Dr. Ludwig Bernhard als o. Prof. der Nationalökonomie nach Greifswald 
und der ao. Prof. der Staatswissenschaft Dr. Adolf von Wenckstern in 


600 Nachrichten und Notizen II. 


Greifswald als o Prof. nach Breslau berufen. Zu o Professoren wurden 
ernannt der ao. Prof. der klassischen Archäologie Dr. Friedrich Köpp in 
Münster, der ao. Prof. der germanischen Sprachgeschichte und Altertumskunde 
Dr. Rudolf Much in Wien und der ao. Prof. der klassischen Archäologie 
Dr. Heinrich Bulle in Erlangen. Der ao. Prof. Lic. Dr. Gerhard 
Ficker in Halle wurde als o. Prof. der Kirchengeschichte nach Kiel, der 
Privatdozent der Geschichte Dr. Elimar Klebs in Berlin als ao. Prof. 
nach Marburg und der Privatdozent für Sozialpolitik und Staatswissen- 
schaften Dr. Bernhard Harms in Tübingen als ao. Prof. nach Jena berufen. 

Zum ao. Professor wurde ernannt der Privatdozent Dr. Georg 
Friedrich Preuß in München. Der Privatdozent der alten Geschichte in 
Berlin Dr. Paul M. Meyer erhielt den Titel Professor. 

Der Direktor des Statistischen Amtes in Posen Dr. Otto Most wurde 
mit Vorlesungen über Volkswirtschaft und Statistik an der Akademie in 
Posen betraut. Der ao. Professor der Staatswissenschaften Dr. Otto 
Auhagen in Breslau wurde an die Technische Hochschule in Berlin, der 
a0. Professor der Staatswissenschaften Dr. Karl Kindermann in Heidel- 
berg an die Landwirtschattliche Hochschule in Hohenheim und der Privat- 
dozent der Staatswissenschaften Dr. von Wiese und Kaiserswaldau in 
Berlin an die Akademie in Posen berufen. 

Es habilitierten sich: Dr. Walther Küchler (Literaturgeschichte) in 
Gießen, Dr. Ch. Rauch (Kunstgeschichte) in Gießen, Dr. Schmiz (Ge- 
schichte der Medizin) in Berlin, Dr. Strieder (Geschichte) in Leipzig und 
Dr. Fritz Burger (Kunstgeschichte) in München. 

Kommissionen und Institute: Der Professor der mittelalterlichen Ge- 
schichte in Lüttich Dr. Gottfried Kurth wurde zum Direktor des Institut 
historique belge in Rom und der o Prof. der Archäologie in Münster 
Dr. Fr. Köpp zum Mitglied der römisch-germanischen Kommission am 
archäologischen Institut in Berlin ernannt. 

Bibliotheken: Der Oberbibliothekar an der Universitätsbibliothek in Halle 
Dr. Walther Schultze wurde an die Königl. Bibliothek in Berlin versetzt. 

Todesfälle. Im Oktober dieses Jahres starb im Alter von 79 Jahren 
der Geheime Regierungsrat Oberbibliothekar Dr. Ed. Bodemann in Han- 
nover, bekannt durch zahlreiche Untersuchungen zur mittleren und neueren 
Geschichte und vor allem durch seine Veröffentlichungen aus dem Brief- 
wechsel der Herzogin Elisabet Charlotte von Orleans. 

Am 11. Okt. starb in Würzburg der Ordinarius für alte Geschichte 
Geheimrat Prof. Dr. Georg Friedrich Unger im 81. Lebensjahre. Er 
war der Verfasser vieler Arbeiten und Schriften, wir erinnern nur an 
Hellas in Thessalien, Römische Quellen des Livius, Der sogenannte Cor- 
nelius Nepos und dann vor allem an seine Zeitrechnung der Griechen und 
Römer und andere in dieses Gebiet schlagende Untersuchungen. 

Anfang November starb in Brüssel der Professor der allgemeinen Ge- 
schichte Leon Vanderkindere in Brüssel im Alter von 64 Jahren, dem 
wir viele ausgezeichnete Arbeiten namentlich zur belgischen Geschichte 
verdanken. 


HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT 
HERAUSGEGEBEN VON Pror. De. GERHARD SEELIGER IN LEIPZIG 


BIBLIOGRAPHIE 
ZUR DEUTSCHEN GESCHICHTE 


1905/1906 


BEARBEITET VON 


Dr. OSKAR MASSLOW 


UNIV.-BTBLIOTHBKAR IN BONN 


E: 


1906 
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER IN LEIPZIG 


ALLE RECHTE, 
EINSCHLIESSLICH DES ÜBERSETZUNGSRECHTS, VORBEHALTEN. 


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Inhalt. 


A. Allgemeine Werke. 
I. Hilfswissenschaften: 


. Bibliographien und Literaturberichte . 


Geographie 
Sprachkunde . 


. Paläographie; Diplamalik: ‘Chronologie. 
. Sphragistik und Heraldik . 


Numismatik SC 
Genealogie, Hatniliengesehichte. önd Biographie 


U. Quellen: 


. Allgemeine Sammlungen e $ 
. Geschichtschreiber . . . 2. 2.2... 
. Urkunden und Akten . 


Andere schriftliche Quellen aia Denkrädler. 


UI Bearbeitungen: 
Allgemeine deutsche Geschichte . 


2. Territorial-Geschichte . 


Geschichte einzelner Verhältnisse 


a) Verfassung. b) Wirtschafts- und Sorinigsschichte, c) Recht und Gericht. 


d) Krivgswesen. e) Religion und Kirche f) Bildung, Literatur, Kunst. 
g) Volksleben. 


(Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften . 


B. Quellen und Darstellungen nach der Folge der 


Begebenheiten. 
Das deutsche Altertum bis c. 500 


a) Germanische Urzeit u. orstes Auftreten der Dänischen E der Geschichte. 


b) Einwirkungen Roms. c) Ausbreitung der Deutschen und Begründung 
germanischer Reiche. d) Innere Verhältnisse. 

Fränkische Zeit bis 918. EE 
a) Merowingische Zeit. b) Karolingische Zeit. c) Innere Verhältnisse. 
Zeit der sächsischen, fränkischen u. staufischen Kaiser, 919—1254 
a) Sächsische und frankische Kaiser, 919—1125. b) Staufische Zeit, 1125—1254 
c) Innore Verhältnisse. 


. Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517 


a) Vom Interregnum bis zum Tode Karls IV., 1251-1378. b) Von Wenzel 


bis zur Reformation, 1378—1517. c) Innere Verhältnisse. 


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Seite 
*1. *73 
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*30 *99 
*34. *101 
*36. *103 
+39. *106 


IV Inhalt. 


5. Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 30jährigen 


Krieges, 1517—1648 ee te er We: Aa 
a) Reformationszeit, 1517 — 1555. b) Gegenreformation und 30jahr. Krieg, 
1555—1648. c) Innere Verhältnisse. 


6. Vom Westfäl. Frieden bis zum Tode Karls VI. und Friedrich 
Wilhelms I., 1648—1740 .. ny 

7. Zeitalter Friedrichs d Gr., 1740 — 1789. e 

8. Zeitalter der französ. Revolution u. Napoleons, 1789—1815. 

9. Neueste Zeit seit 1815 

Alphabetisches Register . 


*46. 


*56. 
*59. 
*63. 
7. 


Seite 


*113 


*120 
WEE 
*1?5 
*129 


*135 


Teil L* 


A. Allgemeine Werke. 
I. Hilfswissenschaften. 


4. Bibliographien und 
Literaturberichte. 


Dahlmann -Waitz, Quellenkde. d. dt. G- 
7. Aufl. Halbbd. 1, s. ‘05, 1956. Rez.: N. Arch 
90, 726f. Holder - Egger; Beil. z. Allg. Ztg- 
05,Nr.117 J.P.; Rev. crit.’05, Nr. 47 Reuss. [1 


Loewe, V., Bücherkde. d. dt. G. 
Krit. Wegweiser durch d. neuere dt. 
Lit. 2. verm. u. verb. Aufl. Berl., 
Rüde. 131 S. 2 M. [2 
Bibliographie d. dt. Zeitschriften- 
Lit. (s. ’05, 1957). Bd. XV: Juli-Dez. 
1904. Lfg. 2-5. S. 65-350. Bd. XVI: 
Jan.-Juni "op 357 S. [3 

Bibliotheca geogr. Hrsg. v. d. Ges. 
f. Erdkde. in Berlin. Bearb. v. O. 
Baschin (s. ’05, 3). Bd. X: 1901. 
571 S. 8 M. [4 

Chevalier, U., Répert. des sources 
hist. du moy.-âge (s. Op, 1958). Bio- 
Bibliogr. Fasc. 5-6: J-Nastagio. 
Sp. 2297-3288. à 7 fr. 50. [5 

Lasteyrie, R. de, Bibliogr. des 
travaux hist. et archéol. publ. p. les 
sociétés savantes de la France (s. ’04, 
1660). IV,4. S. 593-725 & xxjv S. 4 fr. [6 


Schön, Th., Württemb. G.-Lit. v. 
J. 1904. Mit Nachtrr. a. 1901, 1902 
u. 1903. (Württb. Vierteljhfte. f. 
Landes-G. N. F. 14, 449-82.) [7 

Frankhauser, J., Badische G.-Lit.: 
1904. (Zt. f. G. d. Oberrh. 20, 462- 
504.) [8 

Alsatica. G., Topogr. u. Lit. v. 
Els.-Lothr. Elsäss. Drucke enthalt. d. 
Bibliothek d. verstorb. Herrn Abbe 
L. Dacheux in Straßb. u. d Abtlig. 
Alsatica d. Biblioth. Eug. Müntz 


* Abgeschlossen 20. Nov. 1905. 


merkt, 1905. 


in Paris. Katal. Nr. 490. Frkf. a.M., 
Baer & Co. 1904. 130 8. [9 

Kaiser, H., Elsäss. G.-Lit.: 1904. 
(Zt.f.G.d.Oberrh. N.F. 20, 621-69.) [10 

Seitz, Bibliogr. z. berg. G.: 1. Okt. 
‘04 bis 1. Okt. op (Zt. d. Berg. G.- 
Ver. 38, 899-402.) [11 

Petit, L. D., Repertor. d. ver- 
handelingen en bijdrr. betr. de gesch. 
d. vaderlands, in tijdschrr. en mengel- 
werken tot op 1900 verschenen. Afi. 1. 
Leiden, Brill. 34 S., Sp. 1-284. 
1 fl. 80. [12 

Marle, R. van, Bibliogr. van 


’s- Gravenhage. ’'s-Gravenh., van 
Stockum. 8; 50 S. 1 fl. 75. [13 

Loewe, V., Neuere Lit. z. hannov. G. (Korr.- 
Bl. d. Gesamt-Ver. 1905, Nr. 6.) [14 


Nirrnheim, H., Übersicht üb. d. 1903 ersch. 
Lit. z. hamburg. G., nebst Nachtrr. a. früher. 
Jahren. (Mitt. d. Ver. f. hamb. G. Jg. 24, 
Bd. 8, 418-25.) — Ders., J. Heckscher u. A. 
Obst, Hamburgensien a. d Hamb. Correspond., 
d. Hamb. Nachrr. u. d. Hamb. Fremdenblatt: 
1903. (Ebd. 425-87.) [15 

Fischer-Benzon, R. v., Lit.-Be- 
richt: 1904/5. (Zt. d. Ges. f. schlesw.- 
holst. G. 35, 283-320.) [16 

Dobenecker, 0., Übers. üb. d. 
neuerdings erschien. Lit. z. ar 
G.u. Altertkde. (Zt. d. Ver. f. thür. G. 
N. F. 15, 427-48.) [17 

Brunn gen. v. Kauffungen, K. v., Übers. 
üb. neuerdings ersch. Schrr. u. Aufsätze z. G. 
u. Altertkde v. Mühlhausen i. Thür. (Stadt- 
u. Landkreis) u. Umgegend. (Mühlhäus. G.bll. 
6, 179-81.) Dn 

Hantzsch, V., Übers. üb. neuerdings 


‘ersch. Schrr. u. Aufsätze z. sächs. G. u. 


Altertkde. (N. Arch. f. sächs. G. 26, 
370-85.) [19 


— Erscheinungsjahr, wo nicht ver- 


Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 1. Bibliographie. 1 


"2 


Brendicke, H., Verzeichn. mär- 
kischer Städte-Chroniken. (Mitt. d. 


Ver. f. G. Berlins "op. Nr. 7f.) [20 


Rez.. Forschgn. z. brandb. u. preuß. G. 
18, 626f. M. Hass. 


Feuereisen, A., Dielivländ. G.-Lit. 
(8. '05, 21): 1903. 83 S. 2 M. [21 


nr Bibliogr. d. dt. Regi- 
ments- Bataillons -Geschichten. 


Berl., Mittler. 170 S. 6 M. [22 
Rez.: Börsenbl. f. d. dt. Buchhandel ’05, 
Nr. 232 Kleemeier: 
v. Scharfenort; Milit.-Lit.-Ztg. 
Lit. Zbl. ’05, Nr. 46 v. P.-H. 


Bibliographie d.kirchengeschichtl. 
Lit.: 1. Jan. bis 1. Nov. up (Zt. f. 
Kirch.-G. 26, Hft. 2-4. Beil., S. 1 
-90.) 23 

Erman, W. u. E. Horn, Bibliogr. 
d. dt. Universitäten (s. Op, 1983). 
Tl. II: Register u. Nachtrr., bearb. 


v. W. Erman. 313 S. 15 M. [24 

Rez. v. TI. I-III: Gött. gel. Anz. '05, 806-23 
Luschin v. Ebengreuth; v. Tl. I: Hist. Zt. 95, 
281-84 G. Kaufmann; v. II: Börsenbl. f. d. dt. 
Buchhandel "Op, Nr. 183 Jünemann. 


Zeitschriftenschau, Volkskund- 
liche, f. 1903; hrsg. im Auftr. d Hess. 
Vereinigg. f. Volskde. v. A. Strack. 
Lpz., Teubner. 281 S. (Mit d. 3. Bde. 


Dt. Lit.-Ztg. '05, Nr. 42 
’05, Nr. 10; 


d. „Hess. DU f. Volkskde.“ in 1 Bd.: ; 


12 M. 20.) [25 


2. Geographie. 


Götz, W., Hist. Geographie. Bei- 
spiele u. Grundlinien. (Die Erdkunde 
hrsg. v. Klar. XIX.) Wien, Deuticke. 
1904. jx, 294 S. 10 M. 50. 26 

Kretschmer, Hist. Geogr. von Mitteleuropa, 
s. °05, Nr. 30. Rez.: Hist. Jahrb. 26, 198 
Löffler; Mitt. d. Ver. f. hamburg. G. Jg. 24, 
Bd. 8, 558-60 Heskel. [2 

Knäll, Hist. Geogr. Dtlds. im Mittelalter, 
s. 04, 29. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '04, Nr. 8 
Curschmann; Hist. Jahrb. 25, 656 f. Löffler. (28 

Neumann’s Orts- u. Verkehrs- 
Lexikon d. Dt. Reichs. 4. Aufl., hrag. 
v. M. Broesike u. W. Keil (s. '05 
1986). Bd. II. S. 641-1255. 9 M. [29 

Jolig, K., Niederländ. Einflüsse in 
d. dt. Kartographie besond. d. 18. Jh. 
Leipz. Diss. 1904. 84 S. [30 

Hahn, F., Die Zentralkommission f. wis- 
senschaftl. Landeskde. in Did. (Dt. G.bll. 7 
1-8.) [31 

Schmidkontz, Reitrr. z. Flurnamenforschg. 


(Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 43, 365-83.) [32 


Gemeindelexikon d. im Reichsrate 
vertret. Königreiche u. Länder (a. ’05, 
1988). Bd. V: Kärnten. 176 S. 7 M. 


Bibliographie Nr. 20—76. 


Bd. IX: Böhmen. 2 Tle. 1364 S. 
48 M. [33 

Topographie v. Niederösterr. Hrsg. 
v. Ver. f. Landeskde. v. Niederöst. 
Red. v. M. Vancsa (s. '04, 1702.. 
Bd. VI. (Der alphab. Reihenfolge d. 
Ortschaften Bd. V), Hft. 6-8. S. 321 


512. à 2 M. [34 
Knapp, Ch. u. M. Borel, Geogr. 
Lexikon d. Schweiz (s. 05, 1991). 


Lfg. 133-652. (Bd. III, 641-768 u. IV, 
1-192; Ktn.) à 60 Pf. [35 
Krieger, A., Topogr. We 
d Grhzgts. Baden. 2. Aufl. (s. ` 
1995). Bd. II. 1590 S. 25 M. 
Rez. v. I, 2: Lit. Zbl. ’05, Nr. 40 K-f. 
Elsaß-Lothringen,Das Reichsland; Landea- 
u. Ortsbeschreibg., s. ’04, 30. Rez.: Zt. f. G. 
d. Oberrh. 20, 321-23 Bioch. En 
Atlas, Geschichtl., d Rheinprovinz (s. '04, 
33). Rez. v. Erlautergn. Bd. III (Fabri- 
cius, Hochgericht Rhauuen): Jahrbb. f. Na- 
tionalükon. 3. F., 25, 391-93 Heldmann; v. 
Erläutergn. Bd. IV (F orst, Fürstent. Prum): 
Hist. Zt. 95, 106. Hashagen. 


Fabricius, W., Das Hochgericht 
auf der Heide (Die Wildgrafschaft 
zwisch. Oberstein, Meisenheim, Lau- 
terecken u. Kusel). (Westdt. Zt. 24, 


101-200; Kte.) [39 
[Fortsetzg. d. Untersuchgn. üb d. mittel- 
alterl. Geogr. d. Rheinlande!] 


Imme, Th., Die Ortsnamen d. 
Kreises Essen u. d. angrenzenden 
Gebiete. (Beitrr. z. G. v. Stadt u. Stift 
Essen. Hft. XXVI.) 40 

Größler, H., Einteilung d. Landes 
zwisch. unterer Saale u. Mulde in 
Gau u. Archidiakonate. (Arch. f. 
Landes- u. Volkskde. d. Prov. Sachs. 
15, 17-44; Kte.) Sep. Eisleb., Größler. 
1 M. 50. [41 

Hey, 6. u. C. Schulze, Die Sie- 
delungen in Anhalt. Ortschaften u. 
Wiüstungen mit Erklärg. ihrer Namen. 
Halle, Waisenhaus. 192 S. 4 M. [42 

Hertel, L., Der Rennsteig d. TERN, 
Waldes. (Dt. G.bll. 7, 27-39.) 

Witte, H., Wendische Bevölke- 
rungsreste in Mecklenburg. (Forschgn. 
z. dt. Landes- u. Volkskde. XVI, 1.) 
Stuttg., Engelhorn. 124 S.; Kte. 


8 M. 40. [44 

Werminghoff, A., Bedeutg. d. Grundkarten 
f. d. hist. Forschg. (Pomm. Jahrbb. 6, 105-23.; 
— C. Drolshagen, Gemarkungen u. Grund- 
karten. (Ebd. 125-41.) — W. Deecke, Be- 
ziehgn. d. vorpomm. Stüdte z. Topogr. u. 
Geol. ihr Umgebg. (Ebd. 143-61.) ER 

Sembritzki, J.. Die topogr. Verändergn. 
im ostpreuß. Oberlande währ. d. 19. Jh. 
(Oberland. G.bll. 6, 19-73 ) [46- 


Ga 


Literaturberichte. — Geographie. — Sprachkde. - Paläographie; Diplomatik. 


3. Sprachkunde. 


Thesaurus linguae Latinae (s. ’05, 
2007). 1,9: Amicus-Amyzön. Sp. 1905 


-2032. 8 M. 80. [47 
Grundriß d germ. Philol. gë 
v. H. Paul. 2. verb. u. verm. Aufl. 
(s. "04. 46). UI, 2: Metrik. 259 S. 
4 M. [48 


Behaghel, 
2. verb. Aufl. 3. Abdr. 
riß d. germ. Philol“) 
S. 649-790; Kte. 4 M. [49 
Grimm, J. u. W., Dt. Wörterbuch 
(s. "08. 2008). X, Abt. 2, Lfg. 1-2: 
Sprecher— Stabgericht. Sp. 1-368. 
XII, 7: Verschreckerle— Versitzen. 
Sp. 1153-1344. à 2 M. [50 
Heyne, M., Dt. Wörterb. 2. Aufl. 
(s. Op, 2009). Lfg. 4-15. (Bd. I, Sp. 385 
-1282. Bd. II, „SP: 1-640.) à 1 M. [61 
Sandera Me Handwörterb. d. dt. 
Sprache. Auf. Lpz., Wigand. 
10718. 7 m 50. 52 
Gutjahr, E. A., Zur neuhochdt. Schrift- 
sprache Eykes v. Repgowe, des Schöffen b. 
oberst. sächs. Gerichtshofe u. Patriziers in d. 
Bergstadt zu Halle a. d. Saale. Eine sprach- 
u. rechtsgeschichtl. Abhdlg. als Prodromos. 
(Schul-Progr.) Lpz., Dieterich. 76 S. 3M.60. [53 
Wehrle, H., Die dt. Namen d. Himmels- 
richtgn. u. Winde. (Zt. f. dt. Wortforschg. 
7, 61-135; 221-40.) [54 


0., G. d. dt. Sprache. Der 
(Aus: „Pauls Grund- 
Straßb., Trübner. 


Kisch, G. u. A. Schallerun, Zum Wörter- 
buch. (Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenbürg. Ldkde. 
28, 49-103.) — A. Scheiner, Gemeinsächsisch 
und Nösnisch. (Ebd. 121-25.) — 6. Kisch 
Moselfränkischu.Ripuarisch. (Ebd. 137-41.) (55 


Idiotikon, Schweizer. (s. "op, 62). 
Hft. 61-53 (Bd. V, Sp. 1187-1318 u. 
Bd. VI, Sp. 1-288). 6 M. [56 

Fischer, Herm., Schwäbisch. Wör- 
terb. (s. '05, 2015). Lf. 11-12. (Bd. I 
Sp. 1-320.) à 3 M. 

Ders., Üb. d. geogr. u. lexikal. EEN 
d. schwäb. Mundarten. (Mitt. d. Vert G. etc. 
in Hohenzoll. 38, 1-14.) 

Bohnenberger, K., Die alemann.- 
fränk. Sprachgrenze vom Donon bis 
zum Lech. (Zt. f. hochdt. Mundarten 
6, 129-205; Kte.) Sep. Heidelb., 
Winter. 4 M. [58 | 

Meyer-Markau, W., Beitrr. zu e. 
Wörterb. in Duisburger Mundart. 
(Festschr. z. 14. Hauptversammig. d. 
Allg.Dt. Sprachvereins 5. 81-104.) [59 


Zinck, P., Zur G. unser. Vornamen. 
(Dt. Gh 7 7, 39-53.) Parochie Baals- 
dorf. [60 

Bertsche, K., Die volkstüml. Per- 
sonennamen e. oberbadisch. Stadt. 
Ein Beitr. z. G. d. alemann. Namen- 


[ 
i 
| 


"3 
gebung. (Alemannia N. F. 6, 161- 
224.) [61 


Roth, F., Frankenthaler Familiennamen 
in d. Edigheimer Kirchenbüchern. (Monats- 
schr. d. Frankenthal. Altert.-Ver.’05,Nr.9.) (62 


Beckmann, P., Korveyer u. Os- 
nabrück. Eigennamen d. 9-12. Jh. als 
Beitrag z. altsächs. Dialektforschg. 
Münster. Diss. ’04. 100 S. [63 

Seppeler, &., Die Familiennamen 
Bocholts. Beitr. z. Etymol. u. Be- 
deutungslehre d. dt. Familiennamen. 
Progr. Bocholt. 52 S. [64 

Lewy, E., Die altpreuß. Personen- 
namen. I. Bresl. Diss. ’04. 72 S. [65 


4. Palüographie; Diplomatik; 
Chronologie. 
Monumenta palaeogr., hrsg. v. A. 
Chroust(s.'05,2026). 1,19-20. (20 Taf. 
m. 42 S. Text.) 40 M. [66 
Arndt, W.. Schrifttafeln z. Erlerng.d. lat. 
Palueogr., s. ’05, 73. Rez. v. Hft. 3 (hrsg. v. 
M. Tangl): Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 
26, 136 f. Erben; Götting. gel. Anz. ’05, 971- 
75 Brandi. [67 
Steffens, Lat. Paläogr., s. ’04, 1749. Rez.: 
N. Archiv 30, 514 Tangl; Gött. gel. Anz. "op, 
9368-71 Brandi. [68 


Jusselin, M., Notes tironiennes 
dans les diplômes. (Moyen Age 17, 
478-87 u. Bibl. de l'École des chartes 


66, 361-89.) 69 
Rez. d. 1. Aufsatzes: N. Archiv 80, 751f. 
Tangl. 


Legendre, P Un Manuel Tironien 
du X. siècle. Publ. d’apres le Me. 
1597 A de la Biblioth. Nat. Paris, 
Champion. vo, 140 S. 5 fr. [70 

Ficker, J. u. O0. Winckelmann, 
Handschriftenproben d. 16. Jh. nach 
Straßb. Originalen (8.'02,1855). Bd. II: 
Taf. 47-102. Zur geist. Gesch. o, 


186 S. Text.) 50 M. 
Rez.: Lit. Zil, ’05, Nr. 40 E 


Stengel, Dt. Urkundenlehre d 13. ge: e 
in Abtig. B, Gruppe 4,cu. 


Schmitz- Kallenberg, L., Pipit- 
urkk. auf Marmor u Metall? (Hist. 
Jahrb. 26, 588-90.) Vgl. '05, 76. [73 

Göller, E., Zur Stellg. d. Korrek- 
tors in d. päpstl. Kanzlei. (Röm. 
Quartalschr. 19, 83-88.) [74 

Lechner, J., Das Monogramm in 
d. Urkk. Karls d. Gr. (N. Archiv 30, 
702-7.) — Ders., Desgl. (Beil. z. Allg. 
Ztg. '05, Nr. 190.) — Vgl. Op, 2030. [75 

Nchiaparelli, L., I diplomi dei 
Re d'Italia. Ricerche stor.-diplom. 
Parte I: I diplomi di Berengario I. 


1* 


*4 Bibliographie Nr. 76—127. 


Parte I: I diplomi di Guido e di | VI: Le Brabant, les Flandres, la 


Lamberto. (Bull. dell Istituto stor 
Ital. Nr. 23, 1-167. 26, 7-103.) [76 

Kehr, Die Urkk. d. normann.-sizil. Könige, 
6.’04,66. Kez.: Moyen Age 16, 303-7 Chalandon; 
Hist. Vierteljschr. 7, 403-7 Lechner; Engl. bist. 
rev. 19, 149-52 Banker. [77 

Jaenicke, Beitrr. z. Urkk. u. Kanzleiwesen 
d gräfl. Anhaltiner, s. ’04, 69. Rez.: N. Archiv 
30, 530f. H. H. [77a 

Bauer, W., Das Register- u. Kon- 
zeptwesen in d. Reichskanzlei Maxi- 
milians I. bis 1502. (Mitt. d. Inst. f. 


österr. G.forschg. 26, 247-79.) [78 


Beau, 0O., Das christl. Osterfest. 
Geschichtliches u. Berechng. Progr. 


Sorau. 4°. 24 S. [79 
Erben, W. u. K. Oertel, Zur Osterrechnung. 
(Beil. z. Allg. Ztg. ’05, Nr. 84.) [80 


Callewaert, C., Les origines du 
style pascal en Flandre. (Ann. de la 
Soc. d’&mulation "op, Hft. 1-2.) [81 

Caron, P., Concordance des calen- 
driers républicain et Grégorien avec 
une notice prélim. (Publ. de la Soc. 
d’hist.mod. Fasc. 1.) Paris, Soc. nouv. 
de libr. et d'éd. 59 S. [82 


5. Sphragistik und Heraldik. 

Bach, M., 3 württb. Städtesiegel: 
Nürtingen, Marbach u. Saulgau. (Dt. 
Herold "08 Nr. bi [83 

Ewald, W., Die Siegel d. Erz- 
bischofs Anno II. v. Köln, 1056-1075. 
(Westdt. Zt. 24, 19-34; Taf. 1.) [84 

Alvin, F., Contributions a la sigillo- 
graphie nation. I. (Aus: Rev. belge 
de num. ’05.) Brux., Goemaere. 219: 
Taf. 1 fr. 50. [85 


Siebmachers Wappenbuch (s. "08, 


2044). Lig. 501-506. à 6 M. [86 

Inh: Lfg. 501 u. 506 = Bd. IH, 2. II. 
Hft. 10 u. 11. (Preuß. Adel. Edelloute. 2. Tl.) 
8. 185-214 u. Suppl. 1-16; Taf. 163-186 u. 1-12. 
— Lfg 502 = Bd. V, 7. Hft. 2. (Bürgerl. Ge- 
schlechter.) 8. 41-60; Taf. 41-60. — Lfg. 503 
= Ba. I. 2. Hft. 7. (Die dt. Souverane u. 
Lande.) S. 97-216; Taf. 109-126. — Lfg. 504 
= Bd. IV, t4. Hft. 17. (Galiz. Adel.) S. 237-50; 
Taf. 288-308. — Lfg. 505 = Bd. IV,4. Hft. 8. 
(Niederösterr. Adel.) S. 249-78; Taf. 127-144. 

Schlawe, K., Herald. verzierte Bildnisse 
in d. Breslauer Stadtbibliothek (s. '05, 86). 
Forts. (Dt. Herold '04, Nr. 12 u. ’05.) [87 


Stückelberg, E. A., Basler Wappen in ei 


Brüsseler Handschr. (Basler Zt. f. G. 5, 286; 
Taf. II.) [$8 
Zingeler, K. Th., Wappen u. Fahne der 
Hohenzollern. (Beil. z. Allg. Ztg.’05,Nr. 50.) [59 
Gelre, Wapenboek ou armorial de 


1334 à 1372; publ. p. V. Bouton. 


Hollande. Paris, Bouton. 4°. 476, 
xxxvj S.; Taf. 500 fr. [90 

Block, Prince E. de, Armorial des 
princes du sang royal de Hainaut et 
de Brabant. Paris, Champion. Fol. 
269 S. 100 fr. [91 

Zimmermann, P., Die Städte- 
wappen d. Herzogtums Braunschweig. 
(Braunschw. Magaz. '05, 97-101; 
111-31.) [92 

Mettig, M., Üb. d. unbekannte Wappen 
auf d. Bilde: „Die Stadt Lübeck“ im Hause 
der Schwarzen Hiüupter zu Riga. (Sitzungs- 
berr. d. Ges. f. G. etc. d. Ostseeprovinzen 
Rußlands '04, 78f.) [93 

Hauptmann, Das Wappen d. eichsfeldisch. 
v. Hagen in u. bei Duderstadt. (Dt. Herold 
05, Nr. 9.) — Vgl: v. Mülverstedt (ebd. 
Nr. 11.) [94 


6. Numismatik. 


Luschin v. Ebengreuth, Allg. Münzkde., 
s. up, 2048. Rez.: Hist. Zt. 95, 284-86 Cahn ; 
Berl. Münzbll. ’05, Nr. 89 Dannenberg: Rev. 
num. 4. S., T. 9, 254-56 Blanchet; Jahrb. f. 
Gesetzgebg. etc. 29, 1683f. F. v. Schrotter; 
Zt. f. Suzialwiss. 8, 475 Wutke. BI 


Engel, Arth. et R. Serrure, Traité 
de numismat. du Moyen Age. T. III: 
Depuis l'apparition du gros d'argent 
jusqu'à la création du Thaler. Paris, 


Leroux. S. 945-1459. 15 fr. [96 
Rez.: Zt. f Num. 25, 282-55 Menadier. 


Demole, E., Triens méroving. (Rev. suisse 
de num. 12, 459f.) — J. V. Kull, Die ältest. 
bayer. Münzen. (Altbayer. Monatsschr. 4, 
181-83.) (97 

Dannenberg, H., Die dt. Münzen 
d. sächs. u. fränk. Kaiserzeit (s. ’05, 
2050). Bd. IV. Berl., Weidmann. 


S. 875-1020; 11 Taf. 14 M. [98 
Rez.: Lit. Zbl. on, Nr. 46 F. Friedensburg. 
Bahrfeldt, E., Der Hacksilberfund v. 

Alexanderhof (s. ’05, 104). Nachlese. (Berl. 

Münzbll. ’05, Nr. 38.) (99 


Engels, W., Der Fund v. Liesborn 
i. Westf. (Zt. f. Num. 25, 227-44.) [100 

Buchenau, H., Der Brakteaten- 
fund v. Seega. Beitr. z. Erforschg. 
d dt. Münzdenkmüäler a d. Zeitalter 
d staufisch. Kaiser. (Gemeinschaft, 
Veröffentlichg. d. Hist. Kommissionen 
f. Hessen u. Waldeck u. f. d. Prov. 
Sachs. u. Hrzgt. Anhalt.) Marb., 
Elwert. 4°. ze, 174 S.; 27 Taf. 
20 M. — Ders., Der Brakteatenfund 
v. Effelder 1876. (Mühlhäus. GI 
6, 1-11; 2 Taf.) [101 

Noss, A., Ein Gulden d. Erzbischofs Wal- 


ram v. Köln, 1332-1349. (Berl. Münzbll. ’05, 
Nr. 43/44.) [102 


Chronologie. — Sphragistik u. Heraldik. — Numismatik. — Genealogie. *5 


Collombier, F. et P. Bordeaux, 
Deniers parisis inéd. de Jean le Bon, 
roi de France, et de Charles IV., roi 
des Romains. (Rev. num. 4. S., T. 9, 
218-30.) [103 


Michaud, A., Les monnaies des 
princes-&v&ques de Bâle. (Bull. suisse 
de num. 18, 5-107; Taf. 2-16.) — 
J. Schneuwly, Étude sur la monnaie 
à Fribourg. (Ebd. 125-30.) 104 

Friedrich Carl, Zur Münz-G. d. 
Fürstl. Hauses Stolberg. TI.II. Dresd.. 
Selbstverl. 54 S. [105 

Bahrfeldt, E., Zur Münz-G. d. 
Reichsstadt Worms im Mittelalter. 
(Berl. Münzbll. ou, Nr. 37; 38; 43/44; 
45.) — E. Heuser, Die frühest. Prä- 
gungen d. St. Worms. (Aus: Bd. IV 
d. Arch. f. Braktkde.) Wien. "08 
19 S.; Taf. E 

Joseph, P., Offenbach als pfalz- 
Her Münzstätte. (N. Arch. f. G. d. 

tadt Heidelb. 6, 201-25.) [107 


Fiala, Münzen u. Medaillen d. welfisch. 
Lande. Tl: D. mittlere Haus Braunschw,, 
Linie zu Calenberg, s. '05, 2062. Rez.: Braun- 
schw. Magaz. op, i1f. P. J. Meier. [108 


Behrens, H., Münzen d. St. Lübeck 
(s. '05, 119). Forte. (Berl. Münzbll. 
'04, Nr. 36 u. op, Nr. 37; 41 ff.) Sep. 
Berl., Berl. Münzbll. 274 S.; 2 Taf. 
10 M. 109 

Rez.: Hans. G.bll.’04,5, 184-87 Edw.Schröder. 

Schrötter, F. Frhr. v., Beitr. z. 
Holstein-Plönschen Münzwesen 1618- 
1761. (Ebd. Nr. 40.) [110 

Buchenan, &., Die Kurfürst]. sichs. 
Münzordng. v. 1500 m. Abbildgn. v. 
Stolberger, Schwarzburg. u. Hohn- 
steiner Münzen. (Bll. f. Münzfreunde 
op. Nr. 7/8.) [111 

Schwandt, W., Westpreuß. Münz- 
funde. (Aus: „Beitrr. z. Landeskde. 
WestpreuBens.“ Festschr.z. 15. dt.Geo- 
graphentag. Danzig 1905.) 238. [112 

Borchardt, F., Münzstempel d. St. 
Danzig. Progr. Danzig. 20 S. [113 

Schrötter, F. Frhr. v., Torner 
Zainproben 1528-1535. (Zt. f. Num. 
25, 245-75.) [114 

7. Genealogie, Familien- 
geschichte und Biographie. 


Hofkaleuder, Gothaisch. geneal. 
(8. Op, 127). Jg. 143: 1906. 8 M. Di 
Schmidt, Berth., Die Reußen, s .’05, 1789. 
Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 26, 173f. Ermisch; 
Mitt. a. d. hist. Lit. 33, 352-54 K. v. Kauf- 


—,—,— 


fangen; Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 15, 4171. 
Dobenecker; Korr.-Bl. d. Gesamt-Vor. ’05, 
Nr. 11/13 Devrient. [116 


Taschenbuch, Gothaisch. geneal., 
d. gräfl. Häuser (s. op, 134). Jg. 79: 
1906. 8 M. — Dass. d. freiherrl. 
Häuser. Jg. 56: 1906. 8 M. — Dass. d. 
adelig. Häuser. Jg. VII: 1906. 8M.[117 

Rehm, H., Prädikat- u. Titelrecht 
u. dt. Standesherren. Eine rechtl.- 
kulturgeschichtl.Untersuchg.im Auftr. 
d. Ver. d. dt. Standesherren. Münch., 
Schweitzer. 4°. 359 S. 11 M. 50. [118 

Roz.: Dt. Herold '05, Nr. 10 Kekule v. 
Stradonitz. 

Krane, A. Frhr. v.. Auszüge a. den 
in der: „Genealogia d. Hoch-Gräflich, 
Freiherrl. u. Hochadel. Geschlechts 
derer v. Stosch etc." enthalt. Ahnen- 
tafeln. (Vierteljschr. f. Wappenkde. 
etc. 33, 263-307.) [119 

Taschenbuch, Geneal., d. adelig. 
Häuser Üsterreichs. Jg. I. Wien, 
Maaß’ Söhne. 655 S.; 3 Bildn. u. 


2 Taf. 10 K. 50. [120 
Rez.: Dt. Herold "op, Nr. 11 Kekule v. 
Stradonitz; Lit. Zbl. un, Nr. 52 


Schiviz v. Schivizhoffen, L., Der 
Adel in d Matriken d Hrzgts. Krain. 
Triest, Schimpff. 4°. 5068. 20M. [121 

Geschlechterbuch, Schweizer. Al- 
manach genealog. suisse. Jg. I: 1906. 
Basel, Lendorff. 830 S. 12 M. [122 

Macco, H. F., Beitrr. z. Geneal. 
rhein. Adels- u. Patrizier- Familien. 
Bd. IV. Gesch. u. Geneal. d. Fam. 
Pastor. Aach., Verl.- u. Druck.-Ges. 
4°. 233 8, Taff. [128 

Lehmann, Verzeichn. adelig. Personen, 
welche auf d. alten, jetzt nicht mehr im Ge- 
brauch befindl. Kirchhöfen d. Stadt Göttingen 
beerdigt liegen, soweit d. betreff. Grabdenk- 
mäler noch zu entziffern sind. (Vierteljschr. 
f. Wappenkde. etc. 33, 227-56 ) [124 

Meier, H., Zur Geneal. d. braunschweig. 
Stadtgeschlechter. (Braunschw. Magaz. ‘05, 
Nr. 4.) [125 

Mushard, Luneberg, Monumenta 
nobilitatis antiquae familiarum il- 
lustrium, in primis ordinis equestris 
in ducatibus Bremensi & Verdensi 
i. e. Denckmahl d. uhralten berühmt. 
hochadelichen Geschlechter insonder- 
heit d. hochlöbl. Ritterschafft im 
Herzogt. Bremen u. Verden. Bremen 
1708. Anast. Neudr. Berl., Barsdorf. 
xx, 572 S. 50 M. [126 

Schütz, v., Die in d. Urkk. d. 
ehem. Wilhelmiter-KlostersWasungen 
genannt. adeligen Familien. (Vier- 


°6 


teljschr. f. Wappenkde. etc. 33, 237 
-62.) [127 

Grotefend, 0., Mecklenburger in 
Danzig. (Jahrbb. d. Ver. f. mecklenb. 
G. 70, 49-152. [128 

Obernitz, 6. v., Das Stammbuch 
d. Sam. v. Jordan u Alt-Patschkau 
1605-1654. (Vierteljschr. f. Wappen- 
kde. etc. 33, 179-226.) [129 

Raison, A. Y., Die Gelegenheits- 
schrr.d. Bibliotheca Reckiana. (Jahrb. 
f. Geneal. etc. ’03, 34-48.) — M. Frhr. 
v. Taube, Beitrr. z. baltisch. Famil.- 
G. (s. '01, 2117). Forts. (Ebd. 113-15.) 
— Heyer v. Rosenfeld, Die Konzepte 
z. d. Standes-Erhöhungs-Diplomen f. 
kaiserl.-russ. Staatse- Untertanen in 
dt. u. österr. Adels-Archiven a. d. 
Bittgesuchen u. Origin.-Akten ge- 
zogen; mitg. v. M. Frhr. v. Taube. 
(Ebd. 49-86.) — Th. Schön, Ange- 
hörige adelig. Geschlechter a. Kur-, 
Liv- u. Estland in Württemb. (Ebd. 
87-96; 2 Stammtaf.) [130 


Tille, A., Familienforschg. (Dt. G.bll. 7, 
21-26.) [131 


Geneal. d. Fam. 
Amberger. Als Mskr.gedr. Zürich. 
50 8. [132 

Geschichte d. Fam. Ammann v. 
Zürich. Hrsg. v. A. F. Ammann. 
Zürich, Dr. v. Amberger. 1904. 4°. 
415 S. u. Mappe m. Kunstbeilagen 
u. Stammtaff. in gr. Fol. [133 

Rez.: Dt. Herold "on, Nr. 5 Graf zu Lei- 
ningen-Westerburg. 

Arnswaldt, W. C. v., Verbindgn. d. Fa- 
milien v. Arnswald. (Dt. Herold ’05, 
Nr. 6.) [134 
Fircks, E. Frhr. v., Die Bandemer in 
Kurland. (Jahrb. f. Gonoal. ’03, 119-40.) [135 


Vom Berg, K., Beitrr. z. G. d. 
Fam. Bayer. Als Ms. gedr. Düssel- 
dorf. 4°. 42 8: 6 Taf. ne 
Löffler, K., Nachricht Familiae 
Beurhaus) Beurhusianae. (Beitrr.z. 
. Dortmunds etc. 13, 14-26.) [137 
Knetsch, K., Noch einiges üb. d. Fam, 
Chodowiecki. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins 
’05, Nr. 11.) Vgl. ’05, Nr. 141. (138 
Damm, R. v., Verbinden. d. braunschw. 
Geschlechts v. Damm. (Dt. Herold ’05, 
Nr. 10.) ` Dag 
Conrad, G., G. d. Fam. Dirksen 
u. d. Adelsfam. v. Dirksen. Bd. I: 
Fam.-G. Bd. II: Urkundenbuch. Als 
Hs. gedr. Görlitz, Dr. v. Starke. 4°. [140 
Dohna - Schlodien, Gräfin C. zu, 
Chronik d. Hauses Dohna-Car- 
winden. Görlitz, Starke. 4°. 19 S. — 


Amberger, F. 


Bibliographie Nr. 127—186. 


Dies., Chron. d. Hauses Dohna- 
Schlodien. Berl., Sittenfeld. 1904. 
4°. 47 8. [141 

Gernet, A. v., Üb. Herkunft d. Fam. 
v. Gernet. (Jahrb. f. Geneal. ’03, 97-99.) [142 

Transehe-Roseneck, A. v., Ergänzgn. zu 
d. Nachrr. üb. d. Groll (Grull). (Ebd. 129 
-81.) [143 

Burckhardt, Ang., Die Eberler genannt 
Grünenzwig. (Basler Zt. f. G. 4, 246-76; 
Stammtaf.) [144 


Moltke, S., Fam. Habersang. 
Geneal. Tabellen u. e. Stammbaum- 
taf. Lpz., Selbstverl. xjv, 25 S.; Taf. 
10 M. [145 

Hennings, J. F. B., Beitrr. z. G. 
d. Fam. Hennings (1500-1905) u. 
d. Fam. Witt (1650-1905). 2. Aufl. 
Lübeck, Carstens. 98 S.; 23 Taf. 
4 M. [146 

Kerkovins, Th. F., Geneal. Notizen 
d. Fam. Kerkovius betr. Als Ms. 
gedr. Riga 1903. [147 


Rez.: Jahrb. f. Gencal. 09. 151 f. v. Transehe- 
Roseneck. 

Eggers, H. K., Die Kestner. 
Eine genealog. Skizze nebst Exkursen 
u. e. Wappentafel. Nachtr. Lübeck, 
Lübcke & N. 20 S. 2 M. [148 

Foelkersam, Frhr. A. v., Nachrr. üb. d. 
Fam. e Kielchen. (Jabrb. f. Geneal. ’03, 
159-62.) g [149 

Klemms Archiv (e '05, 152). Nr. 14. 
1904. S. 33-80. [150 

Knauer, B. F. M., Geschichtliches üb. d. 
Melker Fam. Knauer. (Dt. Herold ’05, 
Nr. 5) [151 

Brunn gen. v. Kauffungen, K. v., Bemerkgn. 
üb. d. Zusammenhang d. Familien v. Konow, 
v. Brunn u. v. Kauffungen. (Ebd. Nr. 7.) 
Vgl. Nr. 169. [152 

Kröger, N., Nachtrr. u. Berichtigungen z. 
Stammtaf. d. Fam. Kröger. (Jahrb. f. Geneal. 
'03, 141.) Vgl. '05, 154. [153 

Friedberg, B., Fam. Landau, 
ihre Geneal. u. ihr literar. Wirken 
v. 14. Jh. bis auf d. Gegenw. (In 
hebr. Sprache.) Frankf. a. M., Kauf- 
mann. 24 S.; Stammtaf. 1 M. [154 

Reichard, K., Fam. deMercy-le-Haut, 
jetzt Mercy b. Metz. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. 
G. 16, 251-58.) . (155 

Metzsch, G. M. L. v., Allianzen 
d. Fam. v. Metzsch. (Vierteljschr. f. 
Wappenkde. etc. 33, 155-77.) [156 

Kellinghausen, H., Bergedorfer Zweig d. 
Fam. v. Münchhausen. (Dt. Herold ’05, 
Nr. 8.) [157 

Sommerfeldt, G., Über d. vermeintlich 
hessische Abstammg. d. Adelsgeschlechts 
v. Nolde. (Jahrb. f. Geneal. ’08, 116-18.) [158 


Oelsnitz, A. B. E. v. der, Stamm- 
tafeln d. Geschlechts v. d. Oelsnitz. 
Diesdorf, Buchdr. Diesdorf. 4°. 18 Taf., 
6 Bl. [159 


Familiengeschichte; Biographie. WI 


Ostermeyer, P. R., Die Oster- 
mayer al. Ostermeyer v. Biberach 
a. d. RiB (Württemb.). Königsb., Ost- 
preuß. Dr. u. Verlagsanst. 28 S.; Taf. 
Vgl. ’05, 2108. [160 

Macco, Gesch. u. Geneal. d Fam. Pastor 
s. Nr. 123. [161 

Planta, P. v., Nachtr. z. Chronik 
d. Fam. v. Planta 1892. Ergänzgn. 
u. Nachweise. Zürich, Füßli. 67 S. 
1 M. 50. 162 

Plathner, 0. u. Frdr., Fam. 
Plathner. 2. Nachtr. Berl. (Hanno- 
ver), Selbstverl. (1. Nachtr. ersch. 
1874.) [163 

Rendtorff, J., Fam. Rendtorff. 
Mit Abbildg. d. Familienwappens u. 
e. Stammtaf. Als Ms. gedr. Kiel, 
Verlagsanst. u. Dr. 1904. 4°. 77S. [164 

Rode, A., Gedenkbuch d. Fam. 
Rode. Itzehoe. Barmstedt. Burg auf 
Fehmarn. Hamburg. Blankenese. 
1903. (Nicht im Handel.) [165 


Saldern, O. v., Zur Übersicht üb. d. Nach- 
kommen d. Herrn Hnr. v. Saldern u. d. 
Frau Wilhelmine v. Saldern geb. v. Glafey. 


Berl. 1905. quer Fol. Lithogr. Dr. (Nicht 
im Handel.) [166 
Maier, Schiller - Genealogie. 


(Württb. Vierteljhfte. f. Landes-G. 
N. F. 14, 130-90.) — R. Krauß, Zur 
Schiller-Geneal. (Zt. f.G.d. Oberrh. 
N. F. 20, 670-75.) Vgl. '05, 2111. — 
C. Heyer, Stammtaf. d. Fam. (von) 
Schiller. (Dt. Herold op, Nr.7 f.) [167 

Meininger, Memorial-Büchlein de 
la famille Schoen. (Bull. de Musée 
hist. de Mulhouse 28, 61-122.) [168 

Mülverstedt, v.. Bemerkgn. über die 
v. Schütz u v. Konow. (Dt. Herold ’05, 
Nr. 6.) Vgl. Nr. 152. (169 

Seldis, R., Stammbaum d. Fam. 
Seldis. Berl.,Selbstverl. 71 Bil. [170 

Dobeneck, A. Frhr. Y., G. d. aus- 

estorben. Geschlechtes der von 
Sparneck. (Arch. f. G. etc. v. Ober- 


franken XXII, 3, 1-65.) [171 

Spiensen, M. v., Nachrr. üb. d. Fam. 
Stempel im Stift Osnabrück. (Jahrb. f. 
Geneal. ’03, 172f.) [172 


Mülinen, W. F. Ves Die Herren 
v. Strätlingen. (Festgabe. z. 60. 
Jahresversammlg. '05 d. Allg. G.- 
forsch. Ges. d. Schweiz darg. v. Hist. 
Ver. d Kant. Bern. S.1-49; Taff.) [173 


Strantz, Strantz’sche Geschlechtskde s. 
Nr 177. [173 a 


Mell, A., Regesten z. G. d. Fa- 
milienv. Teufenbach in Steiermark. 
I: 1074 bis 1547. (Beitrr. z. Erforschg. 
steirisch. G.. 34, 1-190.) [174 

Langer, E., Mittelalterl. Haus-G. 
d. edlen Fam. Thun. Io: Im 14. Jh. 
2., um die Urkunden - Beilagen TII- 
XVIII verm. Sonderabdr. a. d. Jahrb. 
„Adler“ "08. Wien, Gerold. ` eu, 
130 S. u. S. 11-36 m. Kte., Tab., 
2 Taf. 5 M. Vgl. op, 2118. [175 

Hübner, 0., Bie Mühlhäuser am. 
Tilesius e Tilenau, 1557-1886. 
(Mühlhäus. G.bll. 6, 54-82.) Kal 

Strantz, K. v., Dynast. Forschgn. 
am Beispiel d. Strantz’schen GR 
schlechtskde. Urkunden-G. d Freien 
u. Edlen Herren v. Tüllstedt, gen. 
Strantz. (Vierteljschr.£.Wappenkde. 
etc. 83, 81-144.) [177 


Stackelberg, 0. M. Frhr. v., Zur Geneal. 
d Fam. Urader. (Jahrb. f. Geneal. ’03, 
167 f.) [178 

Engelhardt, E. Frhr. v., Die ältere Ge- 
nealogie d. Geschlechts e Vietinghoff. 
(Ebd. 100-106.) [179 


Grotefend, H., Über Stammtafeln, 
m. e. Beispiel: Fam. Wachenhusen. 
(Jahrbb. d. Ver. f. mecklenb. G. 70, 
1-48; Stammtaf.) [180 

Conrad, &., G. d. bürgerl. Fam. 
Wilkins v. 1620 bie 19056. Nach 
urkdl. Quellen bearb. Als Ha. gedr. 
Görlitz, Starke. 201 S. [181 

Lange, Christian, Stammbaum 
d. Vasallen - Geschlechts derer von 
Zerssen. Berl., Moeser. 1892-1905. 
Fol. 2 Taf. [182 


Biographie, Allg. dt. (8. "Op, 2124). 
Lfg. 249/250 (Bd. L, Lie 4/5). Nachtrr.: 
v.Hoverbeck-v.Kalchberg. S.481-780. 
4 M. 80. Lfg. 251 (Bd. LI, Lfg. 1.) 
Nachtrr.: Graf Gust. Kalnoky-Christ. 
Kirchhoff. S. 1-160. 2 M. 40. [183 

Sammlung bernisch. Biographien 
(8. '05, 2125). V, 5-6 (Lfg. 37 u. 38). 
S. 321-480. 2 M. 40. [184 

Biographien, Badische TI. V: 
1891-99, hrsg. v. Fr. v. Weech u. 
A. Krieger (e ’05, 2126). V, 9-10. 
S. 641-800. 4 M. . [186 

Pavard, C., Biogr. des Liégeois 
illustres. Brux., Castaigne. 388 S. 
5 fr. [186 


K 


Bibliographie Nr. 187—244. 


DU. Quellen. 


1. Allgemeine Sammlungen. 


Monumenta Germaniae hist.: Ne- 


crologia s. Nr. 262. [187 
Denkmäler d. dt. Kultur-G., hrsg. v. G. 
Steinhausen (s. ’99, 182). Abtlg. 2, Bd. I 
(Dt. Hofordngn.) s. in Abt. B, Gruppe 5, 
Innere Verhältnisse. [188 
Manitius, M., Latein. Literatur d. Mittel- 
alters. (Dt. G.bll. 6, 265-81.) [189 


Csallner, R., Quellenbuch z. va- 
terländ. G. Hermannst., Krafft. zu. 


296 S. 2 M. 50. [190 
Rez.: Korr.-Bi. f. siebenbürg. 
Ldkde. 28, 127. 
gellen u. Erörterungen z. bayer. u. dt. G. 
(s. ’04, 1848). II, 1 s. in Abt. B, Gruppe 4b: 
Chronik d. Ritters Hans Ebran v. Wilden- 
berg. IV s. ebd. Gruppe 2b: Bitterauf, 
Traditionen d. Hochstifts Freising. [191 
Geschichtsquellen, Württb. (s. ’05, > 
Bd. VII s. Nr. 228. [192 
.. z. lotbring. G. (s. 08, 181). Bd. II 
. Nr. 281. [193 
Publikationen d. Ges. f. rhein. G.kde. (s. 
"Op, 2133). XXIII, 3 s. in Abt. B, Gruppe 4a: 
Sauerland, Urkk. etc. z. G. d. Rheinlande, 
Bd. IH. XXVI 8. ebd. Gruppe 5b: Simons, 


d. Ver. 


Köln. Konsistorial-Beschlüsse etc. [194 

Schmidt, Adf., Handschrr. d. 
Reichsabtei Werden. (Zbl. f. Bi- 
bliothw. 22, 241-64.) [195 


Veröffentlichungen d. Hist. Kommiss. f. 
Hessen u. Waldeck. IV s. ’05, 3122. (196 
Quellen etc. z. G. d. Abtei u. Diözese Fulda. 
I u. II s. Nr. 265 u. 539. [197 
gellen etc. z. G. Niedersachsens (s. ’05, 
183). XX-XXI s. Nr. 239, 457 u. 536. [198 
@eschichtsquellen d. Prov. Sachsen (s. ’05, 
a: Bd. 32, IV s. Nr. 245. [199 
eschichtsquellen, Thüring. (s. ’04, 

IV, 2 s. Nr. 250. [20 
Schriften d. Kgl. Sächs. Kommiss. f. G. 
s. in Abt. B, Gruppe 5a: Geß, Akten etc. 
z. Kirchenpolit. Hrz. Georgs v. Sachs. (201 
Pablikationen a. d. Kgl. Preuß. Staats- 
archiven (s. "08. 188). Bd. LXIX s. in Abt. B, 
Gruppe 6: Doebner, Briefe d. Königin 
Sophie Charlotte etc. [202 


Handschriften -Verzeichnisse d. 
Kgl. Bibliothek zu Berlin. XIII (Verz. 
d lat. Hss. v. Val. Rose), Bd. I: 
Die Hss. d. kurfürstl. Biblioth. u. d. 
kurfürstl. Landes (s.’04,141). Abtlg.3. 


x S. u. S. 1001-1522. 24 M. [203 
Quellen etc. z. G. Westpreußens (s8.’05, 1-9). 


IV s. Nr. 377. [204 
Monumenta hist. Warmiensis. IX, 1 s. 
Nr. 257. [205 


Keußler, F. v., Handschrr. a. d. Bibliothek 
d.weiland Konsulenten Edm.Iversen.(Sitzungs- 
berr. d. Ges. f. G. etc. d. Ostseeprovinzen Ruß- 
lands ’04, 241-46.) [206 


2, Geschichtschreiber. 


Scriptores rer. Germ. in us. schol. s. in 
Abt. B, Gruppe 2b: Annales Mettenses u. 
Einhardi vita K. M. [207 


Ottenthal, E. v., Das Memoirenhafte in 
G.-Quellen d. früher. Mittelalters. Nas 
Wien, Gerold. 27 S. 50 Pf. 

Scheffer-Boichhorst, P., Die GR 
tere Annalistik d Pisaner. (Scheffer- 
Boichhorst, Gesamm. Schrr. 2, 126 


-63.) ' [209 

Büchi, A., Die Chroniken u. Chronisten 
v. Freiburg im Uechtland, s. ’05, 2140. (Sep. 
Freib.i.d.Schw., Un. -Buchh ‚Veith. 1M.60.)(210 

Rieder, K. u. Th. Ludwig, 2 neue 
Quellen z. G. d. Bistums u. d. Stadt 
Konstanz. 1: K. R., Eine unbekannte 
Konstanzer Bistumschronik. 2: Th. L., 
Eine neue Konstanz. Stadtchronik. (Zt. 


f. G. d. Oberrh. 20, 339-47.) [211 

Joffe, J., Über einige jüdische Chroniken 
oder Pinkossim a. d.Ostseeprovinzen. (Sitzungs- 
berr. d. Ges. f. G. etc. d. Östseeprovinzen 
Rußlands '04, 59-77.) (213 


3. Urkunden und Akten. 


Wibel, H., Urkundenfälschgn. Frdr. Schotts 
(s. °05, 201). Fachtr. (N. Arch. 31, 194-96.) [213 

Koehne vn Die modern. Stadtrechts- 
editionen. CH Zweck u. Mittel. (Korr.-BL 
d. Gesamtver. 53, 251-78.) [214 

Recueil, Nouveau, general de 
traités et autres actes relat. aux 
rapports de droit internat. (de G. F. 
de Martens, cont. p. F. Stoerk). 
2. Serie. T. XXII, 1-2. SR 1-496. 
28 M. 20. [215 


Regesta Habsburgica. Abt. 1, bearb. v. 
Steinacker, s. ’05, 2147. Rez.: N. Archiv 
30, 757f. H. H.; Lit. Zbl. ’05, Nr. 38 v. Below; 
Mitt. a. d. hist. Lit. 33, 494-96 Ilwof. [216 

Mell, A., Das Archiv d. steirischen Stände 
im steiermärk. Landesarchive. Bericht üb. 
d. vorläufige Ordnung derselben. (Beitrr. z. 
Erforschg. steirisch. G. 34, 191-238.) [217 

Starzer, Die landesfürstl. Lehen in Steier- 
mark 1421-1546, s. ’04, 1882. Rez.: Dt. Lit.- 
Ztg. "Ob, Nr. 31 Dopsch. [218 

Mell, Regesten z. G. d. Familien v. Teu- 
fenbach in Steiermark. I s. Nr. 174. [219 


Monumenta hist. ducatus Carin- 
thiae (s. °04, 1883). IV, 1: Die Kärnt- 
ner G@.-Quellen 1202-1262. Hrsg. v. 
A. v. Jaksch. xL, 587 S. 28 M. [220 

Rez. v. IIJ: Hist. Jahrb. 25, 6H f. Starzer; 
N. Arch. 30, 235f. H. Hirsch. 

Monumenta Vaticana res gestas Bohemiae 


illustr. V, 2 s. in Abt. B, Gruppe 4b: Acta 
Urbani vI. etc. Pars II. [221 


Tadra, F., Listy kláštera Zbras- 
lavskeho. (Die Urkk. d. Klosters Kö- 


nigssaal, olim O. C.) Prag 1904. 
xjx, 534 S. (Historicky Archiv. 
Bd. XXII.) [222 


Allg. Quellen-Sammlgn. — Geschichtschreiber. — Urkunden u. Akten. *9 


Urkundenbuch d St. Basel (s. '04, 
1889). IX, 2: 1501-1522; bearb. v. R. 
Thommen. S.201-524. 16M.40. [223 

Urkundenbuch d. Stadt u. Land- 
schaft Zürich (s. "Op. 2197): Siegel- 
abbildgn., Lie VI. S. 87-110; 10 Taf. 
3 M. [224 


Monumenta Boica (s. ’03, 185). 
Vol. XLVI (Coll. nova. Vol. 19): 
Monum. Episcopatus Wirziburgensis 
1097-1400. 755 S. 16 M. [225 

Böhm, 6. Ritter v., Das K. Bayer. 
Geh. Staatsarchiv. (Archival. Zt. N.F. 
12, 79-106.) — M. J. Neudegger, 
Die Urkundensamnilg. im K. B. Na- 
tionalmusenm zu München. (Ebd. 171 
-273.) — P. Glück u. A. Mitter- 
wieser, Das Stadtarch. zu Ochsen- 
furt. (Ebd. 274-320.) [226 

Bossert, @., Zum 1. Bd. d Heilbronner 
Urkundenbuchs. (Württb. Vierteljhfte. N. F. 
14, 3415f.) Vgl. ’06, 212. [227 

Urkundenbuch d St. EBlingen (s. 
'01,2198a). Bd DU: bearb.v. A. Diehl. 
(= Nr. 192.) 27; 643 S. 6M. [228 

Stadtrechte, Oberrh.; hrsg. v. d. 
Bad. Hist. Kommiss. (s. ’04, 167). 
Abtlg. II (Schwäbische Rechte), Hft.1: 
Chr. Roder, Villingen. xviij, 228 S. 
8 M. [229 

Huber v. Gleichenstein, A. Frhr., 
Archivalien d. Freiherrl. Huber v. 
Gleichenstein’schen Archivs zu Ober- 
rotweil. (Mitt. d. Bad. Hist. Komm. 
Nr. 27, 128-43.) [230 


Urkunden u. Regesten, Vatikan., 
z. G. Lothringens, gesamm. u. bearb. 
v. H. V. Sauerland (s. "op, 216). 
Abt. II: Vom Anfange d. Pontifikats 
Clemens VI. bis z. Ende d. Pontitikats 
Urbans V., 20. Mai 1842-24. Dez. 1370. 
(= Nr. 193.) xıj, 373 S. 12 M. [231 


Glasuchröder, Urkk. z. pfälz. Kirch.-G. 
im Mittelalter, s. "oi, 1899. kez.: Zt. f. G. d. 
Oberrh. 20, 514-16 Stutz. [232 


Krudewig, J., Übersicht üb. d. 
Inhalt d. kleiner. Archive d. Rhein- 
provinz (s. Op, 219). III, 1: Kreis 
Schleiden. (Ann. d. Hist. Ver. f. d. 
Niederrh. Beihft. 8) 98 S. (Auch 
Beil. z. 24. Jahresber. d. Ges. f. 
rhein. Gkde.) [233 


Bussenaker, Th., Verslag van een 
voorloopig onderzoek te Lissabon, 
Sevilla, Madrid, Escorial, Simancas 
en Brussel naar archivalia belangr. 


voor de gesch. van Nederland. 
's-Gravenh., van Stockum & Z. 2078. 
2 fl. 50. [234 


Cartulaire de lanc. estaple de 
Bruges. Recueil de docce. concern. le 
commerce intér. et marit., les relations 
internat. et l'hist. économ. de cette 
ville, par L. Gilliodts van Se- 
veren. T.I&II. (Rec. de chroniques, 
chartes etc. concern. l’hist. etc. de 
la Flandre.) Bruges, De Plancke. 
1904f. 747; 744 S. 30 fr. [235 


Urkundenbuch, Coesfelder, hrsg. 
v. F.Darpe (s. ot, 206). II, 1. Progr. 
Coesf. 48 S. [236 

Urkundenbuch, Meppener (s. ’03, 
206). Tl. I: 800-1383. 75 Pf. Tl. II: 
1383-1444. 1 M. — TI. III: 1440-1470. 
Progr. Meppen. S. 201-88. [237 


Urkundenbuch d. Stiftes u. d. Stadt Ha- 
meln, m. geschichtl. Einleitg. v. E. Fink, 
8. ’04, 1912. Rez.: Hist. Viurteljschr. 8, 235- 
87 Keussen. [238 


Urkundenbuch d. Hochstifts Hil- 
desheim u. sein. Bischöfe. Bearb. v. 
H. Hoogeweg (e Op, 229). Tl. IV: 
1310-1340. Mit 6 Siegeltaf. (XXII v. 


Nr. 198.) 962 S. 19 M. [239 
Rez.: Lit Zbl. ’05, Nr. 18; Hist. Vierteljschr. 
8, 287-89 Koussen ; Hist. Zt. 96, 319f. Reinecke. 


Urkundenbuch, Asseburger. Urkk. 
u. Regesten z. Ġ. d. Geschlechtes 
Wolfenbüttel-Asseburg u. sein. Be- 
sitzgn. Tl. I: Bis z. J. 1500. Mit 
2 Stamm- u. 6 Siegeltafeln, sowie 
Register zu IIT. Hrsg. a.d. Nachlasse 
d. J. Graf v. Bocholtz-Asseburg 
vom Grafen Egbert v. der Asse- 
burg. Hannov.,Hahn. 593S. 25 M. [240 

Urkundenbuch d. Stadt Braun- 
schweig; hrsg. v. L. Hänselmann 
u. H. Mack (s. '02, 228). III, 2-3: 
1331-1340; Register u. Pläne. 1902-5. 
S. 241-731; 2 Pläne. 25 M. 60. [241 

Urkundenbuch d Klosters Neuen- 
walde. Im Auftr. d. Stader Ver. f. 
G. u. Altertümer u. m. Unterstützg. 
d. Brem. Ritterschaft bearb. v. H. 
Rüther. Mit 1 Kte. u. 5 Taf. Hann., 
Hahn. 390 S.; 5 Taf. 7 M. 50. [242 

Hanserezesse. Abt. 3: 1447-1530, 
bearb. v. D. Schäfer (s. 1900, 1055). 
Bd. VII: 1517-21. xjv,9418. 31M. [243 


Detlefsen, D. u. R. Hansen, Verbesserungen 
u. Bemerkgn. zu d. schlesw.-holst. Regesten 
u. Urkk. (Zt. d. Gen f. schleaw.-holst. G. 35, 
242-63.) [244 


*10 


Urkundenbuch d. Stadt Goslar u. 
d. in u. bei Goslar belegenen geistl. 
Stiftungen. Bearb. v. G. Bode (s. '01, 
210). Ti. IV: 1336-1365. (= Nr. 199.) 
Mit8Siegeltaf. xxxv,831$8. 18 M. [245 

Jacobs, E., Ergünzg. z. „Quellensammilg. 
z. G. der Grafen zu Stolberg im Mittelalter.“ 
Urkund. Auszüge u. Regesten a. d. Jahren 
1389-1464. (Zt. d. Hars-Ver. 38, 156-58.) [246 

Kropatscheck, G., Aus Akten d. ehemal. 
Klosters Teistungenburg im Eichsfeld. Ti. I. 
(Bühlbäus, G.bll. 6, 117-50.) [247 

Schöppe, K., Regesten u. Urkk. 
z. G. Naumburgs im 16. Jh. (Zt. d. 
Ver. f. thür. G. N.F. 15, 335-54.) [248 


Ausfeld, Das Archiv d. Klosters Anrode 
b. Mühlhausen i. Th. (Bll. f. Handel, Gewerbe 
etc. Beibl. z. Magdeb. Ztg. ’04, Nr. 44.) [249 


Urkundenbuch d. Klosters Paulin- 
zelle. Hft. II: 1314-1534. Namens d 
Ver. f. thür. G. etc. hrsg. v. E. Ane- 
müller. (= Nr. 200.) Jena, Fischer. 
S. 161-581. 11 M. [250 

Mansberg, R. Frhr. Y., Erbarman- 
schaft Wettinischer Lande. Urkdl. 
Beitrr. z. obersächs. Landes- u. Orts-G. 
in Regesten v. 12. bis Mitte d. 16. Jh. 
(s. "Op, 237). Bd. III: Thüringen. Mit 
6939 Regesten, 16 Taf., 60 Holz- 
schnitten u. 6 Zinkdrucken. 616 S. 
75 M. [251 

Geffken, H. u. Ch. Tykocinski, 
Stiftungsbuch d. Stadt Leipzig. Lpz., 
Dir EH 4°. Gei, 7358. 20 M. [252 

Doehler, R., Diplomatarium Jo- 
achimsteinense. Die Urkk. d. z. Herr- 
schaft d. freien weltadelig. evang. 
Fräuleinstifts Joachimstein gehör. 
Rittergüter in Regesten bearb. (N. 
lausitz. Magaz. 81, 1-192.) [253 

Jungnitz, J., Das Breslauer Diö- 
zesanarchiv. (Zt. d. Ver. f. G. etc. 
Schlesiens 39, 52-77.) [254 

Rische, A., Bemerkgn. zu einzeln. 
Urkk. d. mecklenburg. Urkunden- 
buches Bd. I-IV, nebst chronol. Ein- 
ordng. d. nachträgl. gedr. Urkk. 
(Progr.) Ludwigslust, Hinstorff. 795. 

1 M. [255 

Urkundenbuch, Pommersch. (s. 
'’05, 239). V, 2: 1317-1320; bearb. 
v. O. Heinemann. 8. 289-721. 
12 M. [256 

Codex dipl. Warmiensis od. Re- 
gesten u. Urkk. z. G. Ermlands; 

gesamm. u. im Namen d. Hist. Ver. 
f Ermland hrsg. v. V. Röhrich u. 
F. Liedtke. TV, 1. (= Nr. 205.) 
Braunsb., Bender. S. 1-96. 2 M. [257 


Bibliographie Nr. 245—293. 


Urkundenbuch, Liv-, est- u. kur- 
länd. (s. '99, 230). 1. Abtlg. Bd. XI: 
1450-59; hrsg. v. Ph. Schwartz. 
xxj, 783 S. 30 M. 2. Abtlg. Bd. II: 
1500-1505; hrsg. v. L. Arbusow. 


xx, 760 S. 30 M. [258 

Lichtarowicz, W., Livonica in ròm. Ar- 
chiven u. Bibliotheken. (Sitzungsberr. d. Ges. 
f. G. etc. d. Ostseeprovinzen Rußlands '04. 
2823-83.) [259 


Mazzatinti, @., Gli archivi della 
storia d'Italia (s. op, 2193). IV, 3. 
S. 161-240. [260 

Narni & Rieti (prov. di Perugia). 

Kehr, P., Nachtrr. zu d. Papsturkk. 
Italiens, I. (Nachrr. d. Götting. Ges. 
d. Wiss. ’05, 321-80.) [261 

Rez. d. in d. Gött. Nachrr. 1902-4 ersch, 
Berichte v. P. Kehr u. A. Brackmann: 
Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 26, 499-514 
Steinacker. 


4. Andere schriftliche Quellen 
und Denkmäler. 


Necrologia Germaniae /8.'04,1921). 
T. II: Dioeceses Brixinensis, Fri- 
singensis, Ratisbonensis; ed. F. L. 
Baumann. Accedunt tab. II. (Mon. 
Germ. hist.) x, 533 S., 2 Taf. 18 M. 
(auf Schreibpap. 27 M.). [262 

Steiff, K., Geschichtl. Geen u. 
Sprüche Württembergs (s. '04, 197). 
Lfg. V. S. 641-787. 1 M. [263 

Knuttel, W. P. C., Catalogus van 
de pamfletten-verzameling berust. in 
de Koninkl. Bibliotheek (s. '03, 222). 
V: 1776-1795. 502 S. 5 fl. [264 

Statuta majoris eccles. Fuldensis. 
Ungedr. Quellen z. kirchl. Rechts- u 
Verf.-G. d. Benediktinerabtei Fulda; 
hrsg. u. erl. v. G. Richter. (I v. 
Nr. 197) Fulda, Fuld. Aktiendr. 
xLvır), 118 S. 3 M. [265 


Rez.: Röm. Quartalschr. 18, 213f. H. K. 
Schäfer. 


Barich, F., Die Dortmunder Mor- 
gensprachen 1600-1617 u. d. Rates 
Vormünderbuch v. 1600-1700. (Beitrr. 
z. G. Dortmunds 13, 79-353.) [266 

Hedemann, P. v., Noch einmal d. Asche- 


berz. Landregister. (Zt. d. Gos. f. schlesw.- 
holst. G. 35, 275f.) Vgl. ’03, 2250. E 


Herdenreich, E., Ein mittelalterl. 
Necrologium a.d.Mühlhäus.Minoriten- 
a na (Mühlhäus. G.bll. 

, 17-35.) [268 

"Auerbach, H. B., Die Kirchen- 
bücher in Reuß jünger. Linie. (Jahres- 
ber. d. Vogtländ. Altertumsforsch. 
Ver. Hohenleuben 74/75, 1-53.) [269 


Urkunden i Akten. — And.schriftl. Quellen u. Denkmäler. - Alle dt. Gesch. *{1 


Machholz, E., Die Kirchenbücher 
d. masurisch. Kreise Ostpreußens. 
(Mitt. d. Lit. Ges. Masovia 10, 192- 
201.) [270 


Dehio, G., Handb. d. dt. Kunst- 
denkmäler. Bd. I: Mitteldeutschland. 
(er Sachs.; preuß. Prov. Sachs.; 
Reg.-Bez. Hessen-Kassel; bayer. Reg.- 
Bez. Ober- u. Unterfrank.; thür. 
Staaten.) Berl., Wachsmuth. jx, 3608. 
4 M. [271 

Deininger, J., Kunstdenkmale im Vill- 
nösser Tale. (Jahrb. d. K. K. Zentral-Komm. 
N. F. II, 2, 277-54.) [272 

Rahn, J., Zur Statist. schweizer. 
Kunstdeakmäler (s. up, 2203). Forts.: 
Th. Durrer, Unterwalden. S. 337-68. 
(Beil. z. Anz. f. schweiz. Altertkde. 
N. F. VII, 1-3.) Sep. Zürich, Fäsi & B. 
50 Pf. [273 

Paulus, E. v. u. E. Gradmann, 
Kunst- u. Altertumsdenkmale im Kgr. 
Württemb. (s. °04, 203). Atlas. g. 
47/49. 14 Taf. 4 M. 80. |274 

Wolff, F.,Verzeichn. d.Zeichnungen 
u. Abbildgn. d. geschichtl. Denkmäler 
in Elsaß-Lothr. (Kaiserl. Denkmal- 
Archiv zu Straßb.) Straßb., Trübner. 
232 S. 12 M. — Kassel, Inschrr. 


im Elsaß. (Jahrb. f. G. etc. Els.- 
Lothr. 21, 265-347.) [275 

Museographie üb. d J. 1903; red v. H. 
Graeveu. Westdt. u. bayr. Samnlgn. 
(Westdt. Zt. 23, 335-941; 10 Taf.) [276 


sr, G. van en A. W. Weisman, 


Noord-Hollandsche oudheden (e. ’04, 
208). Stuk VII. 137 S. m. 91 afb. 
2 fl. 50. [277 


Inventaire archeol. de Gand (s. 
op, 255). Fasc. 38. 3 fr. 50. [278 
Steinacker, K., Übersicht d. Bau- u. Kunst- 
denkmäler d. Kreises Holzminden. (Braun- 
schw. Magaz. ’05, 61-68; 75-82.) [279 
Darstellung, Beschreib., d. älter. 
Bau- u. Kunstdenkmäler d: Kgr. 
Sachsen (s. "op, 2207). Hft. XXVII 
u. XXVII: Amtshauptmannschaft 
Oschatz. Tl. 1 u. 2; beach v. C. 
Gurlitt. 352 8.; 18 Taf. 16 M. [280 
Bericht d. Konservators d. Denkmäler (L. 
Kaemmerer) f. d. Prov. Posen üb. d. Etats- 
jahre 1903 bis 1904. Posen 1905. 25 3. [281 
Voigt, P., Alte Linger Grabdenkmäler. 
(Zt. d. Hist. Ges. f. d. Prov. Posen 20, 111-48.) (282 


Kühnlein, M., Die Kirchenglocken 
N D 
v. Groß Berlin u. Umgegend. Berl., 
Reiter. 55 S. 1 M. 60. [283 
Uldall, F., Schwesterglocken a. d. Mittel- 
alter im Grhrzgt. Mecklenb.-Schwerin u. d. 
Kgr. Dänemark. (Jahrbb. d. Ver. f. mecklenb. 
G. 70, 153-78.) (284 


Ill. Bearbeitungen. 


1. Allgemeine deutsche 
Geschichte. 


Heyck, E., Dt. G. (s. op, 2214). 


Abtig. 2-5 m. Taff., Kart. u. Fksms. ` 


(Bd. I, 161-526. Bd. I, 1-172.) 
à 3 M. [285 

(Ranke.) Geschichtsbilder a. Leop. 
v. Rankes Werken; zusammengest. 
v. M. Hoffmann. Lpz., Duncker & H. 
399 S. 6 M. [286 

Hasse, E., Dt. Politik. Bd. I, Hft. 1: 
Das Dt. Reich als Nationalstaat. 
Hft. 2: Die Besiedelg. d. dt. Volks- 
bodens. Hft. 3; Dt. Grenzpolitik. 
Münch., Lehmann. 1904f. 146; 156; 
181 S. à 3 M. [287 


2. Territorial- Geschichte. 


Bouchal, A., Entwicklig. d. wech- 
selseitig. Beziehgn. Österreichs zu 
Böhmen u. Ungarn zur Zeit d. Baben- 
berger (s. "up, 264). Tl. III. Progr. 
Znaim. 1904. 29 8. [2388 


Uebersberger, H., Österr. u. Ruß- 
land seit d. Ende d. 15. Jh. Bd. I: 
1488-1605. (Veröffentlichgn. d Komm. 


f. neuere G. Österreichs.) Wien, Brau- 
müller. xvj, 584 S. 12 M. 50. [289 
Geschichte d. Stadt Wien. Hrsg. 


v. Altert.-Ver. zu Wien, redig. v. 
A. Starzer (s. '01 ‚2263). II: Vond. 
Vorzeit d. Landesfürsten a. habsburg. 
Hause bis z. Ausgange d. Mittelalters. 
2. Hälfte Mit 22 Taf. u. 198 Text- 
illustr. xv S., S. 499-1153. 120 M. [290 


Katschthaler, E., Melk. (Aus: 
„Topographie v. Niederösterr.“) Wien, 
Hölder. 418 S.; Taf. 5 M. 20. — 


R. Schachinger, G. u. Beschreibg. 
d. Stiftes u. d. Stadt Melk. Ebd. 
100 S.; Taf. 50 Pf. |291 

Joherl, J. H., Feldkirchen, Kals- 
dorf; Pfarr- u. Kommunal-G. Graz, 
Styria. xx, 588 S. 2 M. 50. [292 
- Hutter, F., G. Schladmings u. d. 
steirisch - salzburg. Ennstales. Graz, 
Moser. 397 S. 6 M. [293 


*12 


Rieder, J., Kurze G. d. Landes 
Salzburg. (Vom Landesausschusse d. 
Herzogt. Salzb. gekrönte Arbeit.) 
Salzb., Pustet. 156 S. 1 M. 30. [294 

Steinitzer, A., Geschichtl. u. kul- 
turgeschichtl. Wanderungen durch 
Tirol u. Vorarlberg. Mit üb. 100 Voll- 
u. Textbildern. Innsbr., Wagner. xvj, 
530 S. 5 M. [295 

Bachmann, A., G. Böhmens (s. '01, 
2269). Bd. II: Bis 1526. (Allg. Staaten- 


G. 1. Abt.: G. d. europ. Staaten. 
31. Werk. 70. Lfg.) Gotha, Perthes. 
xj, 849 S. 16 M. [296 


Rez. v. Bd. I: Hist. Vierteljschr. 5, 91-95 
Spangenberg. 

Apianus, H., G. Böhmens, auf 
Grund zeitgenöss. Quellenforschgn. 
zusammengest. u. m. kulturgeschichtl. 
Einleitgn. u. Schlußbetrachtgn. ver- 
sehen. Lpz., Apian-Bennewitz. 306 S. 


6 M. [297 
Denis, La Bohême depuis la Montagne- 
Blanche, s. '05, 269. Rez.: Hist. Zt. 95, 110-14 


Bretholz. [298 
Tillie, J., G. d. Stadt Niemes u. 
ihr. nächst Umgebg. Niemes, Bienert. 


640 S. 6 M. 80. [299 
Schram, W., Quellenmäß. Beitrr. 
z. G. d. Stadt Brünn (s. '04, 1952). 
Jg. V. 152 S. 3 M. [300 
Fuchs, K., G. d. dt. Ordensburg 
u. Herrschaft Busau. Wien, Seidel. 
xvj, 200 S.; Taf. 3 M. 50. 301 
Angyal, D., G. d. polit. Beziehgn. 
Siebenbürgens zu England. Aus d. 
Ungar. (Aus: „Österr.-ung. Rev.“) 
Budap., Kilian. 104 S. 1 M. 50. [302 
daksch, A. v., Vom alten Klagenfurt. (In: 


Festbeilage d „Freien Stimmen‘ v. i. Jan.’05.) 
Rez.: Carinthia 1, Jg. 95, 181-84 Wutte. [303 


Hürbin, J., Handb. d. Schweizer-G. 
(e, ’05, 2231). Lfg. 14 (Bd. II, 321-84). 
80 Pf. [304 

Müälinen, v., Die Herren v. Strätlingen 
s. Nr. 173. [305 

Wigert, R., Homburg u. d. ehemal. 
Herrschaften von Klingenberg. (Sep. 
a: Thurgauisch. Beitrr. z. vaterl. G. 
Hft. 43/44.) Frauenf., Müller. 190 S. 
3 fr. [306 

Brulhart, F., La seigneurie et la 
S de Font. (Archives de la 

oc. d’hist. du canton de Fribourg 
8, 155-284.) [307 

Elezler, G. Bayerns, s.'05,275. Rez. v. Bd. VI: 
Mitt. a d. hist. Lit. 33, 73-82 G. Wolf. [308 

Weigel, M., Rothenburger Chronik. 
Rothenb. o. d. Taub., Schneider. 
1904. [309 


Bibliographie Nr. 294—355. 


Bullnheimer, J. A., G. v. Uffen- 
heim nebst hist. Notizen üb. dessen 
nahe u. ferne Umgegend. Hreg. v. 
Jul. Meyer. Ansbach, Brügel & S. 
xij, 329 S.; 4 Taf. 2 M. 50. [310 

Wieland, M., Röttingen. Verm. 
u. verbess. Beitr. zu e. G. dies. Stadt. 
Würzb., Dr. v. Bonitas-Bauer. 1904. 
79 S. [311 

Braun, @., Markt Bechhofen in 
Mittelfranken; lokalgeschichtl. Ver- 
such. Ansbach, Brügel & S. 818. 
80 Pf. [312 

Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 11, 23861. 

Schön, Th., Beziehgn. Württem- 
bergs z. Dt. Orden in Preußen (s. "04. 
1969). Schluß. (Diözesanarch. v. 
Schwab. 22, 126-28 etc. 177-83. 
283, 36-43 etc. 150-57.) [313 

Klaus, Beziehgn. Gmünds zu Würt- 
temberg. (Württb. Vierteljhfte. 14, 
burg b. Vellberg. (Ebd. 238-42.) — 


b 


Rauch, G. d. Johanniter- Kommende 


Rexingen. (Ebd. 247-78.) [314 
Zingeler, K. Th. v., Der Hohenzboller. 
(Beil. z. Allg. Ztg. wë, Nr. 123.) (315 


Eisele, F., Zur G. Trochtelfingens 
(s. ’05, 2243). Forts. (Mitt. d. Ver. f. 


G. in Hohenzoll. 38, 15-88.) 316 

Kartels, J., Herdern b. i- 
burg i. B. Freib., Wagner. 180 S.; 
2 Taf. 1 M. 80. [317 


Groos, W., Auswanderer a. d. Ämtern 
Emmendingen u. Karlsruhe in d. südungar. 
Gemeinde Franzfeld. (Alemannia 6, 8l- 
103 ) (318 


Städte u. Burgen in Elsaß-Lothr. (s. WW 
2245). Hft. 1: M. Herbig, Schloß Landsberg. 
35 S. 50 Pf.; Hft. 2: Ders., Die Ottrotter 
Schlösser. Ruine Köpfel, Ruine Wealdburg. 
48 S. 80 Pf.; Hft. 3: Ders., Schloß Andlan. 
48 S. 80 Pf.; Hft. 4: Ders., Schloß Speb- 
burg. 40 S. 60 Pf. (Aus: Das Reichsland 
Elsaß-Lothr.) — (Preis v. Hft. 5-7: 3 50 Pf.; 
v. Hi 8-10: à 25 Pf.) [319 


Gasser, A., Hist. de Soultz (s. '02, 
286). Schluß. (Rev. d'Alsace 53, 
184-96.) [320 

Derichsweiler, H., G. Lothringens. 
(Sammlg. Göschen 6.) Lpz., Göschen. 
167 S. 80 Pf. [321 

Rez.: Lit. Zbl. "op, Nr. 41. 

Heuser, E., Pfälzische Geschichts- 
bilder. Neust. a. d. H., Witter. 109 S. 
60 Pf. [322 

Pelissier, E., Die Landwehren d. 
Reichsstadt Frankfurt a. M. Mit 
1 Übersichtskarte, 16 Spezialrissen 
u. 1 Tabelle. (Arch. f. Frankfarts G. 
8, Lt, 1-300.) [323 


Territorial-Geschichte. 


Seidenberger, Friedberg u. d. 
Wetterau im Rahmen dt. Reichs-G. 
Lpz., Dyk. 108 S. 1 M. 50. [324 


Kreuzberg, Geschichtsbilder a. d. Rhein- 
lande, s. ’05, 2248. Rez.: Rhein. G.bll. 8, 
123-25 Hauptmann; Korr.-Bl. d Westdt. Zt. 
24, 143f. Hashagen. [325 


Heck, K., G. v. Kaiserswerth. 
Chronik d. Stadt, d. Stiftes u. d. Burg, 
m.Berücks.d.näher.Umgebg. Düsseld., 
Bierbaum. 236 S. 1 M. 40. [326 

Scholten, R., Zur G. d Stadt Cleve. 
Cleve, BoB Wwe. xx,512S. 7 M. 50. [327 

Groß, H. J., G. d. Ländchens zur 


Heiden "nm 0%, 970). Forts. (Aus 
Aachens Vorzeit 18, 1-15.) — H. F. 
Macco, Schloß Kalkofen u. seine 


Besitzer. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 26, 
133-64.) [328 

Beiträge z. G. Eschweilers u. sein. 
höh. Schulwesens. Progr. Eschweiler. 
120 S. [329 


Blok, G. d. Niederlande, verdeutscht v. 
Houtrouw. Bd. II, s. ’05, 2252a. Rez.: 
Lit. Zbl. ’05, Nr. 45 P. K. {330 


Elias, J. E., De vroedschap van 
Amsterdam, 1578-1795 (s. °04, 1991). 
DI. II. S. 547-1410. 7f. 50. [331 

Sacré, M., Gesch. d. gemeente 
Merchtem. Rousselaere, De Meester. 
1904. 702 S. 5 fr. 50. [332 


Steinan-Steinrück, R. v., Beitrr. z G. 
Poppenhausens an d. Lütter als Sitz d. Herren 
v. Steinau genannt Steinrück. (Fuldaer G.- 
Bill. 2, 113-19; 129-35.) 1333 


Armbrust L., G. d. Stadt Mel- 
sungen. (= Nr. 804.) Kassel, Dufayel. 
Su, 330 S.; Kte. u. 2 Taf. 6 M. [334 

Meininghaus, A., Die Grafen v. 
Dortmund. Beitr. z. G. Dortmunds. 
(Beitrr. z. G. Dortmunds XIV.) Dortm., 
Koeppen. xj, 265 S.; Stammtaf. u. 
Kte. 3 M. [335 

ne L., Gd Kreises Lingen. 
TI. I: Allgem. G. Ling., van Acken. 
409 S. 5 [336 

Soltmann, W., G. d. Kirchspiels 
Eitzendorf b. Hoya; verbund. m. e. 
Übers. üb. d. polit. (bezw. wirtschaftl.) 
u. kirchl. Entwicklg. d. angrenz. Ge- 
bietes, bes. d. Kreises Hoya. Eitzen- 
dorf, Kirchenvorstand. xj, 388 S. 


4 M. [337 
Rez.: Zt. d. Ges. f. niedersächs. Kirch.-G. 
10, 280-82. 
Hoops, H., G. d. Gemeinden 


Grambke u. Büren im Gebiet Bremen. 
Brem., Morgenbesser. 2438. 3M. [338 


"18 


Chronik d. Stadt Pinneberg. 
Niedergeschrieben v. mehrer. Ein- 
wohnern d. Stadt P. Pinneb., Beig. 
1902. 2 M. 25. [339 

Kinder, J., Plön. Beitrr. z. Stadt-G. 
Plön, Kaven. 1904. 4 M. [340 


Hille, G., Die Haf- u. Hafen-Gerechtigkeit 
d. Stadt Flensburg. (Zt. d. Ges. f. schlesw.- 
holst. G. 35, 1-36.) [341 


Nehring, Die Stätte d. alt. Harz- 
Ge u. ihre G. Harzb., Harzb. Altert 
Mer. 64 S. 60 Pf. [342 

"` Wieries, R., Aus d. Chronik d. 
Harlingeröder Pastors Jak. Hnr. 
Rudolphi. (Zt. d. Harz-Ver. 38, 
90-128.) [343 


Setzepfandt, R., Beitrr. z. G. u. 
Ortskde. d. Kreises Wanzleben (s. 
‘03, 2348). IV. (G.bll. f. Mageb. 40, 
73 Ë.) [344 

Wollesen, E., Beitrr. z. G. d. Kreises 
Osterburg. Tl. I u. U. Osterb., 
Schulz. [345 

Colditz, H., Aus d. G. Schönburgs. 
Lichtenstein - Callnberg, Doerffeldt. 
80 S. 1 M. 25. [346 

Pfeil, F. 0., Chronik. d. Dorfes 
Kötschau im Kreise Merseburg (s. ’05, 
317). Forts. (N. Mitt. a. d. Geb. hist.- 
ant. Forschgn. 22, 113-76.) [347 

Lutze, G., Aus Sondershausens 
Vergangenheit (s. '04, 2012). Lig. 6 
u. 7. 1 M. 20. [348 

Jordan, R., Zur G. d. Stadt Mühl- 
hausen in Thüring. (s. "Op, 320). 
HL V. (Progr) Mühlh., Danner. 
39 S. 80 Pf. Vgl. Nr. 648. [349 

Beyer, C., G. d. Stadt Erfurt (s. 
’05, 2267). Lfg. 13. S. 353-84; 4 Taf. 
80 Pf. [350 

Beiträge z. G. Eisenachs (s. '05 
2268). I: H. Peter, Die alte Stadt- 
befestigung. 2. verb. u. erweit. Aufl. 
678. 1 M. [351 

Hertel, L., Meining. G. von 1680 
bis z. Gegenw. (Schrr. d. Ver. f. 
Sachs.-Meining. G. u. Ldkde. Hft. 47; 
Hft. 50 u. 51.) [352 

[In Hft. 50: Die Nebenlinien u. Henne- 
bergische GI 

Simon, H., Beitrr. z. Schmalkalder 
G. Schmalkald., Wilisch. 55 S. [353 

Irmisch, Th., Beitrr. z. schwarz- 
burg. Heimatsk e. Bd. I. Sonders- 
haus., Eupel. 493 S. 4 M. [354 


Bühring, G. d. Stadt Arnstadt, s. ’05, 323. 
Bez.: Hist. Vierteljschr. 8, 449f. u. Mitt. a. d. 
hist. Lit. 33, 206-5 K. v. Kauffungen; Zt. d. 
Ver. f. thür. G. N. F. 15,419-21Dobenecker. [355 


+14 
Auerbach, H. A., G. d Reichs- 
feste Hirsch hberg a. S. bis zu ihr. 


Übergang an die Reußen. (Jahresber. 
d. Vogtländ. Altertumsforsch. Ver. 
Hohenleuben 74/75, 174-2356.) [356 

Wustmann, 6., G. d. Stadt Leipzig. 
Bd.I. Lpz. Hirschfeld. 5525. 10 M. [357 

Möbius, A., Bilder a. Großzscho- 
chers Vergangenheit. G.d.Dörfer Groß- 
zchocher-Windorf. Lpz.,v. Schalscha- 


Ehrenfeld. 116 S. 2 M. [358 
Beutel, G., Der Altmarkt als geschichtl. 
Schauplatz. Droner "o bll. ’05, 1-12.) [359 
Gretschel G. d. Gemeinde 
Coschütz b. Ges en. SET -Plauen, 


Verl. d. Allg. Ztg. 205 S 360 

Gruner, 0., Blasewritz. pz., 
Strauch. 108 S.; 25 Taf. u. 1 Plan. 
6 M. [361 

Klemm, A., Der Königstein in alt. 
u. neuer Zeit, Mit 14 Taf. u. 2 Ktn. 
Ebd. 188 S. 2 M. 50. [362 


Engelmann, L., G. v. Reichenau 
(8.'05, 330). Bd. II. 4818. GN. Su [363 


Straube, J., Märkisches Wander- 
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Berl., Straube. 430 S.; 38 Ktn. 
2 M. 50. [364 
Rez.: Forschgn. z. brandb. u. preuß. G. 


18, S1i1f. Krüner. 

Holtze, F., Berlin u. Kopenhagen. 
(= Nr. 842.) Berl., Mittler. 116 S. 
2 M. 365 

Gundlach, W., G. d. Stadt Char- 
lottenburg. 1: Darstellg. Mit170 Text- 
abbildgn. u. 35 Beil. II: Urkk. u. 
Erläutergn. Mit 21 Textabbildgn u. 
4 Beilagen. Berl., Springer. xjx, 676; 
xxxvj, 604 S. 20 M. E 66 

Rez.: Forschgn. z. brandb. u. preuß. G. 
18, 668-71 Spatz; Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 
105- 8 Preub. 

Nießen, v., G. d. Neumark, s. "Op, 2271. 
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Wehrmann, G. v. Pommern. Bd. I, s. op, 
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Lit. Zbl. Ob, Nr. 44 A. L. — [Bd. II ersch. 
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Diest, v., Zur G. u. Urzeit d. Landes 
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Lit. 33, 351f. M. Wehrmann. (369 

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Knötel, P., G. Oberschlesiens. 
Kattowitz O. CN Böhm. 163 S.; Kte. 
8 M. [371 


Schmidt, Erich, G. d. Deutschtums im 
Lande Posen unter poln. Herrschaft, 8.’05, 339. 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. on, Nr. 10 Perlbach; Zt. 
d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 26, Germ. Abt. 


| 


Bibliographie Nr. 356—413. 


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(Dt. G.bll. 6, 311-23.) [372 


Voigt, P., Aus Lissas erster Blüte- 
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Ebbecke. 151 S.; Taf. 2 M. [373 

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Studie z. westpreuß. G. Danzig, 
Brüning. 138 S.; 2 Ktn. u. 1 Plan. 
8 M. 50. (Kap. 1-9 „Die Frühzeit d. 
Klosterterritoriums Pelplin" ersch. 


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Rez.: Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 4, »5f. 
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Waschinsky, G. d. Johanniterkomturei u. 
Stadt Scböneck Westpr., s. 1904, 2031.. 
(Bresl. Diss) Reoz.: Mitt. d. Westpreuß. 
G.-Ver. 3,59-62 (Vgl. auch 4,8. 23) Freytag. [378 


Schultz, Fr., Chronik d. Stadt 
Seebad Zoppot. Danzig, Kafemann. 


145 S. 3 M. [379 
Rez.: Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 5, 13-16 


Simson. 

Müller, Johs., Osterode in Ost- 
preußen. Darstelign. z. G. d. Stadt 
u. d. Amtes. Osterode, Riedel. xr), 
542 S.; 3 Taf. u. Plan. 3 M. 75. [380 

Deegen, E., G. d. Stadt Saalfeld, 
Ostpr. Elbing, Ackt. x, 326, 144 S. 

5 M. 381 

Wormit, A., G. d. Gemeinde Allen- 
burg. Königsb. i. Pr., Rautenberg. 
249 S. 382 


Bonk, H., G. d. Stadt Drengfurt. 
Rastenburg, Ahl. 100 S. [383 

Roz.: Altpreuß. Monatsschr. 49, 437f. 
Sembritzki. 


Scheiba, G. A., G. d. Stadt Fisch- 
hausen. Festschr. Fischhaus., Dr. v. 


Wilutzki. 138 5S. [384 
Koch, E Zur G. d. Stadt 
Nikolaiken (s. 'Vö, 2282). Nachtr. u. 
Urkk. (Mitt. d. Lit. Ges. Masovia 
10, 221-56.) [385 
Seraphim, E., G. v. Livland. 


Bd I: Das livländ. Mittelalter u. d. 
Zeit d. Reformation.. Bis 1582. (Allg. 
Staaten-G. 3. Abtlg.: Dt. Landes- 
geschichten. 7. Werk. (12. Lfg.)) Gotha, 
| Perthes. xj, 293 S. 6 M. [386 


Territorial-Geschichte. — Verfassung. 


Buchholtz, Ant., Über d. Burg u. Kirche 
in Holme. (Sitzungsberr. d Ges. f. G. etc. d. 
Ostseeprovinzen Rußlands "04. 206-22.) — 
P. Baerent, Wo lag d. Burg Alt-Wenden? 
(Ebd. 331-37.) [387 


3. Geschichte einzeiner 
Verhältnisse. 
a) Verfassung. 
(Reich, Territorien, Städte.) 


Heusler, A., Dt. Verf.-G. Lpz., 


Duncker & H. x, 298 S. 6 M. [388 
Rez.: Lit. Zbl. '05, Nr. 50; Hist. pol. BI. 
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Srbik, v., Beziehgn. v. Staat u. Kirche in 
Österr. währ. d. Mittelalters, s. ’05, 346. 
Rez.: Steir. Zt. f. G. 2, 81f. Doblinger; Hist. 
Vierteljschr. 8, 140 f. Krabbo;; Dt. Zt. f. Kirchen- 
recht 3. F., 14, 124-26 Friedborg; Mitt. d. Inst. 
f. österr. G.forschg. 26, 517-19 v. Voltolini. [389 

Schwarz, Kasp., Die Hofpfalzgrafenwürde 
d. jurist. Fak. Innsbruck. (Aus: „Beitrr. z. 
Rechts-G. Tirols“) Innsbr., Wagner. 1904. 
50 8. 50 Pf. Rez.: Dt. Herold "op, Nr. 7 
v. Wretschko. [390 

Fink, E., Breslau als böhm. Hul- 
digungsstadt. (Arch. f. Kultur-G. 3, 
322-44.) [391 

Rüttimann, K., Die zugerischen 
Allmendkorporationen. Berner Diss. 
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hrsg. v. M. Gmür. Hft. 2.) Bern, 


Stämpfli. vu, 207 S. 8 M. 20. [392 

Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 26, 
Germ. Abt., 392f. Stutz. 

Albert, J. F., Die Wahlkapitula- 
tionen d. Würzburg. Bischöfe bis zum 
Ende d. 17. Jh., 1225-1698. (Arch. d. 
Hist. Ver. v. Unterfranken etc. 46, 
27-186.) Würzburg. Diss. 1605S. [393 

Rieder, 0., Die pfalzneuburg. 
Landschatt, deren Leben u. Wirken, 
ihr Behördenwesen u. insbes. ihr 
Marschall (s. "04. 2047) Einzeler- 
gänzgn. u. Berichtigungen z. 1. Tl. 
(Neuburg. Kollektaneenbl. 66/67, 
1-224.) 394 

Stumpf, Fr., Geschicht! Ent- 
wicklg. d. württb. Staatssteuerwesens 
in allgemeinen Zügen. (Zt. f. d. ges. 
Staatswiss. 61, 710-24.) [395 

Becker, Jos., G. d. Reichsland- 
vogtei im Elsaß von ihr. Einrichtg. 
bis zu ihr. Übergang an Frankr. 1273- 
1648. Mit e. Übersichtskte. Straßb., 
Schleier & Schw. xj, 256 S. 
6 M. 60. [896 

Walter, Fr., Die Kirchheimer Cent. (Mann- 
beim. G.bil. 6, 221-27.) [397 

Schreibmüller, H., Die Landvogtei 
im Speiergau. (Progr.) Kaiserslau- 
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"UN 


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hoheit in Kurtrier bis z. Mitte d. 
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Trier, Fr. Lintz. 658. 2 M. (Tübing. 
Diss.) [399 

Keßler. H., Öb. d. Territorien u. deren 


Verfg. u. wirtschaftl. Verhältnisse im Mittel- 
alter. (Hessenland '05, Nr. 12-15 u. 17.) [400 

Reuter, H., Die ordentl. Bede d. 
Grafschaft Holstein. Bis zur Mitte 
d. 14. Jh. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst. 
G. 35, 151-212.) [401 

Vogel, W., Über d. Titel „Advocatus“ der 
Herren v. Weida, Gera u. Plauen, Vorfahren 
d. Fürstenhauses Reuß. Eine rechtshist. Un- 
terıuchg Jenens. Diss. 56 S. "402 

Bornhak, Preuß. Staats- u. Rechts-G., s. 
04,340. Rez.: Zt.d. Savigny-Stiftg. f. Rechts- 
G.25, Germ. Abtlg.,376-82 Schreuer; Forschgn. 
z.brandb.u.preuß.G. 18, 288-306 O. Hintze. [403 

Behre,G.d. Statistik in Brandenb.-Preußen, 
s. ’05, 3608. Rez.: Forschgn. z. brandb. u. 
preuß. G. 18, 671-74 O. Hintze. [404 

Plehn, H., Zur G. d. Agrarver- 
fassg. v. Ost- u. Westpreußen (s. °05, 
2296). Schluß. (Forschgn. z. brandb. 


u. preuß. G. 18, 61-122.) [405 


Below, G. v., Das ältere dt. Städte- 
wesen u. Bürgertum. Mit 6 Beilagen 
u. 136 authent. Abbildgn. (Mono- 
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VI.) 2. Aufl. Bielef., Velhagen & Kl. 
138 S. 3 M. [406 

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Halle, Niemeyer. 210S.; Taf. 6 M. [407 

Rez. v.’05, 2299 (Held mann, Die Rolands- 
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’05, Nr. 11 Keutgen. 

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Westiüt. Zt. 24, 18f. Pirenne; Mitt. a. d. hist. 
Lit. 33, 171-73 Koehne; Dt. Lit.-Ztg.’05, Nr. 17 
Rietschel. [408 


Kerschbaumer, A., Wahrzeichen 


Niederösterreichs. 2. verm. u. erg. 
Aufl. Wien, Kirsch. 106 S. m. 74 Ab- 
bilden 3 M. [409 


Mollwo, C., Ulm und d. Reichenau. 
Beitr. z. Verf.-G. d. St. Ulm. (Zt. f. 
G. d. Oberrh. N. F. 20, 552-604.) [410 

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6, 28-35.) [411 

Meininger, Les prévôts municipales 
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de Mulh. 28, 5-60.) 412 

Gasser, A., Les finances d'une 
petite ville de la Haute Alsace : Soultz. 
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"Ip 


Frey, Beitrr. z. Vert OG. d Stadt Schnee- 
berg, s. '04, 2074. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’U5, 
Nr. 43 Beschorner. [114 


Hagedorn, Archivalien d hamburg 
Zünfte im Staatsarchiv. (Mitt. d. Ver. 
f. hamburg. G. Jg. 24, Bd. 8, 513-17.) 
— H. Nirrnheim, Zur G. d. Bäcker 
in Hamb. (Ebd. 517-36.) [415 

Kähler, J., Die Gilden in d. hol- 
steinisch. Elbmarschen m. besond. 
Berücks. d. Versicherungswesens. 
Lpz. Diss. 1904. 188 S. 416 

Hartmann, M., G. d. Handwerker- 
verbände d. St. Hildesheim im Mittel- 
alter. (I, 1 v. Nr. 813.) Hildesh., Lax. 
89 S. 1 M. 80. [417 


e 


b) Wirtschafts- und Sozialgeschichte. 


(Ländliche Verhältnisse; Gewerbe, Handel, 
Verkebr. — Stande, Juden.) 


Caro, G., Beitrr. z. älter. dt. 
Wirtsch.- u. Verf.-G. Gesamm. Auf- 
sätze. Lpz., Veit. 132 S. 3M. 50. [418 

Lamprecht, K., Die Psychisierung 
d. Wirtschaftsstufen. (Zt. f. Kultur-G. 
9, 375-149.) [419 

Eulenburg, F., Zur hist. Bevöl- 
kerungsstatistik in Dtld. (Jahrbb. f. 
Nationalök. 84, 519-27.) — A. Nug- 
lisch, Zur hist. Bevölkerungsstatist. 
d. St. Breslau. (Zt. f. Sozialwiss. 8, 
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Wimmer, J., G. d. dt. Bodens m. 
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kelt.-röm. Urzeit bis z. Gegenw. 
Hist.-geogr. Darstellgn. Halle, W aisen- 
haus. 475 S. 8 M. [421 

Inama-Sternegg, K. Th. v., Städt. 
Bodenpolitik in neuer u. alt. Zeit. 
(Aus: „Zt. f. Volkswirtsch., Sozial- 
polit. u. Verwaltg.“) Wien, Brau- 


müller. 65 S. 1 M. 40. 422 
Levec, W., Pettauer Studien. 
Untersuchgn. z. älter. Flurverfg. (s. 


1900, 371). Abtlg. UT. Mit 3 Karten- 
beilagen u. 2 Karten im Texte. (Mitt. 
d. Anthrop. Ges. Wien 35, 64-98; 
154-96.) [423 

Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 26, 
Gorm. Abt, 3603-66 Stutz. 

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Wrede, A. J., Die Kölner Bauer- 
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Strehl, W., Chronik v. Krafftshagen mit 
Beitrr. z. Geneal. derer von Kanitz u. v. Krafft. 
Als Ms. gedr Danzig, Kafemann. 478. Rez: 
Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 4, 86 Simson. [429 


Schué, C., Geschichtl. Entwicklg. 
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Borgmann, W., Grundzüge d G. 
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Eberswalde. Berl., Springer. 38 S.; 
Kte. 1 M. 20. [432 


Hoch, Fr. A., Zur G. d. Weinbaus 
in Mittelbaden. Mit besond. Berücks. 
d. Ortenau u. Bühler Gegend. Bühl, 
Konkordia. 62 S.; Taf. 1 M. 50. [433 

Weidenbach, St., Der Weinbau in der 
Pellenz. (Rhein. G.bll. 8, 65-72.) [434 

Stöhr, H., Sachsens Obstbau in 4 Jahrhh. 
Dresd., Heinrich. 728. 1 M. [455 


Stieda, W., Beitrr. z. G. d. Por- 
zellanindustrie. (Beil. z. Allg. Ztg. 
'05, Nr. 132f.) — Ders., Altthüringer 
Porzellan. (Dt. Rundscuau 126, 73 
-90. [436 

Lederer, P., Zur G.d. Wollenzeug- 
fabrik in Neugedein. Beitr. z. G. d. 
dt. Industrie in Böhmen. (Mitt. d. V. 
f. G. d. Dt. in Böhm. 44, 124-33.) [487 

Schirek, C., Die k. k. Majolika- 
Geschirrfabrik in Holitsch. Materia- 
lien zu ihr. G. Brünn, Selbstverl. 
4°. 300 S. m. 33 Abbildgn. u. 2 Taf. 
40 M. [438 

Haenlein, A., Beitrr. z. G. d. Haus- 
weberei im bayer. Voigtland. Münch. 
Diss. 64 S. [439 

Klein, Jos., Die Baumwollindustrie 
im Breuschtal. (Straßb. Diss.) 
Straßb., Herder. vırj, 104 S. [440 


Wirtschafts- und Sozialgeschichte. 


Weyhmann, A.,G.d. älter. lothring. 
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f. lothr. G. XVII.) Straßb. Diss. 4°. 
211 S. Wang 

Schnock, H., Über gewerbl. Ver- 
hältnisse in d ehemal. „Herrlichkeit 
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18, 34-60.) [443 

Hornung, E., Entwicklg. u. Nieder- 
gang d. hannov. Leinwandindustrie. 
Hannov., Helwing. 148 S. 4 M. [444 

Stieda, W., Die keramische In- 
dustrie im Hrzgt. Anhalt währ. d. 
18. Jh. Mit 19 Figuren im Text. 
(Mitt. d. Ver. f. anhalt. G. etc. 10, 
177-314.) [445 

Pfau, W. C., G. d. Töpferei in d. 
Rochlitzer Gegend unt. Berücks. be- 
nachbarter Ortsgebiete. (In: Mitt. d. 
Ver. f. Rochlitz. G. Hft. IV.) [446 

Oeynhausen, U. Graf v., Glas- 
hütten in Mecklenburg. (Jahrbb. f. 
mecklenb. G. 70, 267-312.) [447 

Frahne, C., Die Textilindustrie im 
Wirtschaftsleben Schlesiens. (Diss.) 
Tübing, Laupp. xı],273S.5M.60. [448 


Offenbächer, A., G. d. Besteuerung 
d. Salzes in Dtld. bis z. J. 1867. 
Gießen. Diss. 1904. 127 S. [449 


Agats, Der hansische Baienhandel, s. ’05, 
896. Rez.: Lit. Zbl. "op, Nr. 4; Mitt. a. d. 
hist. Lit. 38, 311-138 Girgensohn; Zt. f. Sozial- 
wiss. 8, 473f. v. Below; Bibl. de l’Ecole des 
chartes 66, 307-9 Clouzot; Hans. G.bll. ’04,5, 
188-200 Stein. [450 


Hartmeyer, H., Der Weinhandel 
im Gebiete d. Hansa im Mittelalter. 
Leipz. Diss. 1904. 55 S. [451 

Ugen, Th., Die Landzölle im 
Herzogt. Berg. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 
38, 227-323.) [452 

Diferee, H. C., De gesch. van d. 
Nederl. handel. Stuk 1. Amsterd., 
Akkeringa. 10 u. 124 S. (p. cplt. 
3 stkn.: 3 fl. 75.) [453 

Lintum, C. te, De merchant ad- 
ventures ın de Nederlanden. Een 
bijdrage tot de gesch. van den Engel- 
schen handel met Nederl. "e Gravenh., 
Nijhoff. 267 S. 2 fl. 75. [454 

Pirenne, H., Dinant dans la Hanse 
teutonique. (Sep. a.: Compte rendu 
du Congrès d'archl. et d’hist., Dinant 
1903.) Namur, Wesmael-Charlier. 
1904. 26 S. 1 fr. 25. [455 

Hansay, A., Contribution à l’hist. 
de la polit. mercantile au 18. siècle 
en France et dans le pays de Liége. 


"Li 


(Sep. a.: Mélanges Paul Fredericq.) 
Brux., Lamertin. 7 S. 1 fr. [456 

Baasch, E., Der Kampf d. Hauses 
Braunschw.-Lüneburg m. Hamburg 
um d. Elbe v. 16.-18. Jh. Mit 1 Kte. 
(= XXI v. Nr. 198.) Hannov., Hahn. 
206 S. 4 M. [457 

Coppius, A., Hamburgs Bedeutung 
auf d. Gebiete d. dt. Kolonialpolitik. 
Leipz. Diss. 78 S. [458 

Maeng, J., Die Grafen vV. Barby 
u. d. Stapelrecht Magdeburgs. (G.bll. 
f. Magdeb. 40, 1-19.) [459 


Liebenau, Th. v., Das Hängeseil am un- 
tern Hauenstein. (Basler Zt. f. G. 5, 123-26.) [460 
Watrain, Beitr. z. Post-Chronik v. 
Trier (s. ’05, 2335). Schluß. (Trier. 
Chronik N. F. 1, 135-41.) [461 
Kliche, Die Schiffahrt auf d. Ruhr u. 
Lippe im 18. Jh., s. ’05, 2337. (Götting. 
Diss. 1904.) [462 


Strieder, Zur Genesis d. modern. Kapita- 
lismus, s. "up, 2339. Rez.: Hist. Zt. 95, 293- 
97 v. Below; Preuß. Jahrbb. 121,539-41 Schacht; 
Zt. d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 26, Germ. Abt., 
298-300 Rietschel. Erwiderg. e Strieder auf 
d Rez. Sanders u. Antwort Sanders: Hist. 
Viertuljschr. 8, 470-72. [463 

Häpke, R., Entstehg. d. groß. 
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(Jb. f. Gesetzg. etc. 29, 1051-87.) [463a 

Ehrenberg, R., Große Vermögen, ihre 
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Rotschild; Krupp. 2.erganzte Aufl. Jena, 
Fischer. 214 S.; 2 Taf. 3 M. (164 

Schaub, F., Der Kampf geg. d. 
Zinswucher, ungerechten Preis u. un- 
lauteren Handel im Mittelalter. Von 
Karl d. Gr. bis Papst Alexander III. 
Freib., Herder. 0, 218 S. 3 M. [465 

Rez.: Dt. Lit.-7tg. ’06, Nr. 2 Kothe. 

Kartels, J., Zur G. d. Lebensmittelpreise 
in Fulda, (Fuldaer G.bll. 1, 81-88; 97-109. 
2, 39-41.) [466 


Beck, Der Junggusindemarkt (das Hüt- 
kinderwesen) in Oberschwaben, e. Kultur- 
bild. (Diözesanarch. v. Schwaben 23, 129-37; 
145-50.) [467 


Hedemann, J. W., Die Fürsorge 
d. Gutsherm f sein Gesinde: Brand.- 
Preuß. Geschichte. (Festgabe d. Bresl. 
jur. Fak. f. Fel. Dahn I, 165-220.) 
Sep. Bresl., Marcus. 1 M. 60. [468 


Mitterwieser, A., G. d. Siten. o d. 
Stiftungsrechtes in Bayern. (Forschgn. 
z. G. Bayerns 13, 166-210.) 469 

Reubold, W., Beitr. z.G. d. Kranken- 
kassen v. Würzburg. (Arch. d. Hist. 
Ver. v. Unterfranken etc. 46, 1-26.) [470 

Meyer, L. u. R. Schäfer, Die Schrauten- 


bachischo Stiftung zu Friedberg. (Beitrr. z. 
hese. Kirch.-G. 2, 205-33.) [471 


Histor. Viorteljahrschrift. 1906. 3. Bibliographie. 2 


"IS 


Jordan, G., G. d. Knappschafts- 
wesens im Mansfelder Bergrevier. 
Halle, Kaemmerer & Co. 90 S. 
1 M. 50. [472 


Leimdörfer, M., Entwicklg. u. 
Organisation d. Brandschadenver- 
sicherg. in Österreich 1700-1848. 
(Stud. z. Sozial-, Wirtsch.- u. Ver- 
waltgs.-G., hrsg. v. Grünberg. Hft. I.) 
Wien, Konegen. n. xı), 247 S. 6 M. [473 


Seeliger, @., Forschgn. z. G. d. 
Grundherrschaftim früher. - Mittelalter. 
(Hist. Vierteljschr. 8, 305-62.) — 
E. Stengel, Nochmals Grundherr- 
schaft u. Immunität. (Zt. d. Sav.- 
Stiftg. f. Rechts-G. 26, Germ. Abt., 
418-32.) [474 

Rez. v. ’05, 2343 (Seeliger, Grundherr- 
schaft): Lit. Zbl. '05, Nr. 47, Eugl. bist. rev. 
20, 134-37 Vinogradoff,; Gött. gel. Anz. '05, 
905-11 Philippi. — E. Stengel, Zur Be- 
urteilg. d. Diploms O. I. 56f. Trier. Eine 
Entgegug. (N. Arch. 30, 710-13.) 

Wopfner, H., Das Tiroler Frei- 
stiftrecht; e Beitr. z. G. d biäuerl. 
Besitzrechtes. (Sep. a.: Forschgn. u. 
Mitt. z. G. Tirols u. Vorarlbergs 
Jg. Ilu. I.)Innsbr., Wagner. 1118. [475 

Rez. (auch d. Wopfnerschen Beitrr. s. ’05, 
2343a u. 2344): Dt. Lit.-Ztg. ’05, Nr. 46 
v. Wretschko; Zt. d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 
26, Germ. Abt., 383-87 Stutz. 


Korner, 2” Zur G. d. Grund- 


hörigkeit in alamann. Schweiz. 
Berner Diss. 1904. 120 8. [476 
Rehm, Prädikat- u. Titelrecht d. dt- 


Standesherren s. Nr. 118. [477 

Zernicki-Szsliga, E. v., G. d. 
polnisch. Adels. Nebst e. Anh.: Va- 
sallenliste d. 1772 Preußen huldigend. 
poln. Adels in Westpreuß. Hamb., 


Grand. 84 u. 55 S. 6 M. [478 
Rez.: Mitt.a.d.hist.Lit. 34,113 f. Heydenreich. 


e Å.. Die G. d. Juden in 


Tirol u. Vorarlberg. Tl. 1 u. 2: In 
Hohenems u. im übrig. Vorarlberg. 
Meran, Ellmenreich. xxxv, 802 S. 
17 M. [479 


Eckstein, A., Kampf d. Juden um 
ihre Emanzipation in Bayern. Auf 
Grund handschriftl. Quellenmaterials. 
Fürth, Rosenberg. 127 S. 3 M. [480 

Bamberger, M. L., Blick auf d. 
G. d. Juden in Würzburg. Würzb., 
Frank. 14 S. 40 Pf. [481 

Rothschild, Ñ., Aus Vergangenheit u. 
Gegenw.d. israelit. Gemeinde Worms. 3. verm. 
u. verb. Aufl. Frankf., Kauffmann. 58 S. 
1 M. [483 


Berl., Poppelauer. 


Bibliographie Nr. 472—519. 


Samuel, S., G. d. Juden in Stadt 
u. Stift Essen bis z. Säkularisation 
d Stifts 1291-1802. (Beitır. z. G. v. 
Stadt u. Stift Essen 26, 53-163.) Sep. 
1 M. 50. [483 


c) Recht und Gericht. 


Urbani, U., Il sacro impero romano- 
german.: studi di diritto pubbl. Roma, 


Lux. 168 S. 2 L. [484 
1: Dalla pubbl. della bolla d'oro alla pace 

di Westfalia. 2: Dalla pace di Westfalia alr 

abdicazioue dell’ imperat. Francesco II. 


Moeller, E., Die Trennung d. dt. 
von d. röm. Rechts-G. Weimar, 
Böhlau. 80 S. 3 M. [485 

Lehmann, Karl, Rezeptionen ger- 
manisch. Rechte. Univ.-Rede. 295. [486 

Below, @. v., Die Ursachen d. 
Rezeption d. Röm. Rechts in Dtld. 
(= Nr. 692.) Oldenb., München. xıj, 
166 S. 4 M. 50. [457 

Brie, S., Stellung d. dt. Rechts- 
gelehrten d. Rezeptionszeit zum Ge- 
wohnheitsrecht. (Festgabe d. Bresal. 
jur. Fak. f. Fel. Dahn I, 129-64.) 
Sep. Bresl., Marcus. 1 M. 20. [488 


Quanter, R., Bibliothek mittel- 
Roi Rechtspflege. (In 20 Lfgn.) 
Lfg. 1. Bd. I: Die Leibes- u. Lebens- 
strafen. S. 1-48. Lpz., Leipz. Verl. 
1 M, mo? 
Kohler, J., Urkdl. Beitrr. z. 
bürgerl. Rechtsganges. I: Verfahren 
d. Hofgerichts Rottweil. Berl., Er. 
Weber. 1904. 122 S. 3 M. 60. [490 
Schultze, Alfr., Gerüfte u. Markt- 
kauf in Beziehg. z. Fahrnisverfolgun 
(Festgabe d. Bresl. jur. Fak. f. Fel. 
Dahn I, 1-63.) — H. Naendrup, Dog- 
men-G. d. Arten mittelalterl. Ehren- 


minderungen. (Ebd. 221-382.) [491 
[Sep. Bresl, Marcus 2 M., bzw.5 MI 


Hasenöhrl, V., Beitrr. z. G. d. 
Rechtsquellen in d. österr. Alpen- 
ländern bis z. Rezeption d. röm. 


Rechts. (Aus: Arch. f. österr. G. 
XCII, 2) Wien, Gerold. 102 S. 
1 M. 60. [492 


Voltelini, H. v., Entstehg. d. Land- 
gerichte im bay.-österr. Rechtsge- 


biete. (Aus: „Arch. f. österr. G.“\ 
Ebd. 40 S. 90 Pf. [493 
Schifer, R., Das herrschattl. 


Gericht zu Höchst an d. Nidder. 
(Mitt. d. Oberhess. G.-Ver. N. F. 
13, 64-79.) [494 


Recht u. Gericht. — Kriegswesen. — Religion u. Kirche. 


Detlefsen, Das „Friesische Recht“ 
zu Elmshorn. (Zt. d. Ges. f. schlesw.- 
holst. G. 35, 37-55.) [495 

Schlauch, &., Der Schöppenstuhl 
zu Dohna. (N. Arch. f. eich G. 26, 
209-39.) [496 

Holtze, Beitrr. z. brandenb -preuß. Rechts- 
G. T. VI: G. d. Kammergerichts. TI. 4: 
19. Jh , 8. op, 2132. Rez.: Forschgn.z. brandb. u. 
preuß. G. 18, 23-88 O. Hintze. "497 

Simson, G. d. Danziger Willkür, a. up, 431. 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 8, 452 f. K. Lohmeyer; 
Forschen. z. braudb. u. preuß. G. iš, 27 f. 
Seraphim; Zt. d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 26, 
Gorm Abt., 300f. Gierke; Mitt. a. d hist. Lit. 


34, 109-11 Koehne. — 0. Günther, 2 unbe- 
kannte altpreuß Willküren. (rd. Westpreuß, 


G.-Ver. 48, 3-53.) [493 


Helfritz, H., Geschichtl. Bestand 
u. legislative Verwertbarkeitv. Wider- 
ruf, Abbitte u. Ehrenerklürg. Greifs- 
wald. Diss. xj, 155 S. [499 

Hoegel, M., G. d. österr. Straf- 
rechts (s. 05, 438, wo Hft.1 = Abt. I 


u. ID. 2. Hft.: II. Die vorsätzl. Straf- 
taten gegen Leib u. Leben. 331 S. 
7 M. 10. [500 


Byloff, Verbrechen d. Zauberei, s. ’03, 440. 
Reoz.: Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 26, 
525-27 Mell. [501 


Stutz, U., Die kirchl. Rechts-G. 
Rede. Stuttg., Enke. 508S. 1 M.20. [502 

Rez.: Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 
26, 636-145 v. Wretschko. 


Dyroff, A., Entwicklg. d. bayer. 
Staatskirchenrechts bezügl. d. Orts- 
kirchenvermögens bis z. Konkordat 
v. 1817. (Ann. d. Dt. Reichs 38, 
641-76.) [503 

Gönner, R. u. J. Sester, Das 
Kirchenpatronatrecht im Grhrzgt. 
Baden. (Sammlg. kirchenrechtl. Ab- 
halgn., hrsg. v. Stutz. Hft. 10/11.) 
Stuttg. Enke. 1904.xx,318S. 10 M. [504 


Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 20, 695 
-98 Hr: Zt. f. Kirch.-G. 26, 535 Dietterle. 


Brünneck, W. v., Beitrr. z. G. d. 
Kirchenrechts in d. dt. Kolonisations- 
landen (s. ’02, 2240). II: Zur G. d. 
märk. Provinzialkirchenrechts. 1: Das 
Kirchenpatronat. 2: Die Verwaltg. 
d. Pfarr- u. Kirchenguts. 1904. 183 5. 
3 M. [505 


d) Kriegswesen. 
Bredow-Wedel, Hist. Rang- u. 
Stammliste d. dt. Heeres. Bearb. v. 
C. v. Bredow. Berl., Scherl. xxj, 
1444S. 12M. (Subskr.-Pr.: 1v M.) [506 


Rez.: Forschgu. z. brandenb. u. preuß. G. 
13, 695-607 e Leszcynski, Milit. -Wochenbl. 


-19 


’05, Nr. 100 u. 120 v. Lesczynski, Berichtigung 
von C. v. Br. u. Antw. von v. L. ebd. Nr. 130 f., 
Bericht. v. B.s ebd. Nr. 150. 


Estorff, E. v., Vom althann. Heere. 
3 Generationen: 1722-1806, 1908 (8. 


"Op, 446). II. (Beihft. z. Milit.- 
Wochen), "op, 257-303.) Sep. Berl., 
Mittler. 75 Pf. [507 


Erzieher d. preuß. Heeres. Hrsg.: 
G. v. Pelet-Narbonne. Bd. I u. ÍI. 
Berl., Behr. (Subskr.-Pr. f. Bd. I-XII: 
20 M.; geb. 30 M.) [508 

(Der Gr. Kurf. & Friedr. d. Gr.) 

Pelet-Narbonne, Brandenb.-preuß. 
Reiterei von d. Gr. Kurfürsten bis z. 
Gegenw. 2 Bde. Mit zahlr. Taff., 
Vollbildern u. Plänen. Berl., Mittler. 
Ev, 405 S. m. 16 Taf.; xxvj, 465 S. 
m. 22 Taf. 12 M. [509 

Rez.: Milit.-Wochenbl.’05, Nr.122 v. Vissing. 

Zöllner, v., G. d. Kgl. Buyer. Inf.-Ieg. 
„von der Tann“ 1805-1905. Münch., Lindauer. 
xjv, 515 S. 12 M. [510 

Gilsa, F. v. u. zu, Zur G. d. Offiziere d. 
Regiments „Wartensleben“, apäter „Prinz 
George“ u. „Prinz Karl“. Ein Beitr. z. hessisch. 
Militär-G. (Hessenland ’05, Nr. 17.) (511 

Schmid u. A. Philipps, Stammlisto d. Of- 
fiziere etc. d. Inf.-Reg. Vogel v. Falckenstein 
(7. westfäl.) Nr. 56. Oldeub., Stalling. Xij, 
1178. 4 M. 80. 1512 

Beiträge z. G. d. Handfeuerwaffen. 
Festschr. z. 80. Geburtstag v. Mor. 
Thierbach. Dresd., Baensch. 247 S.; 


Taf. 20 M. [513 
Rez.: N. Arch. f. sächs. G. :6, 366-68 
Beschorner. 


e) R ligion und Kirche. 
Thudichum, Papsttum u. Reformation im 
Mittelalter 1145-1517, 8. '04, 415. Bez.: Dt. 
Lit.-Ztg "Gë, Nr. 17 Haller. [514 


Atz, K. u. A. Schatz, Der dt. 
Anteil d. Bist. Trient (s. ’05, 450). 
Bd. IIT: Dekanat Sarntal, Klausen u. 
Kastelrut. 308 S. 4 M. [515 

Chèvre, Les suffragants de l'ancien 
évêché de Bâle: 13.-16. siècle. (Rev. 
d'Alsace 54, 235-41; 562-70. 55, 134 
-43; 586-605.) U. Berlière, Notes 
supplementaires.(Ebd.54,332-36.)[516 

Ducrest, F., Les processions au 
temps passé dans le canton de Fri- 
bourg. (Archives de la Soc. d’hist. du 
canton de Frib. 8, 92-134.) [517 

Hefner, J., Ergänzgn. u. Berich- 
tigungen z. Realschematismus d. Diö- 
zese Würzburg. (Arch. d. Hist. Ver. 
v. Unterfranken etc. 46, 209-22.) [518 

Wieland, M., Das Cistercienserin- 
nen -Kloster Frauenroth u. Himmel- 
thron. (Cisterc.-Chronik. XVI.) [519 


dh 


"20 


Lindner, P., Album Ottoburanum 
(s. '05, 459). Tl. U. (Zt. d. Hist. Ver. 
f. Schwaben u. Neuburg 31, 1-90.) [520 

Hertlein, F., Die Pfarrkirchen 
Altenminster u. Crailsheim. (Württb. 
Vierteljhfte. 14, 243-46.) [521 

Graf, Ph., G. d Pfarrei Orsen- 
hausen, OA. Laupheim. (Diözesan- 
arch. v. Schwaben 22, 161-67; 183 
-88.) [522 

Brehm, K., Zur G. d. Konstanzer 
Diözesansynoden währ. d. Mittelalters 
(8.’05, 461). Forts. (Ebd. 23, 30-32 etc. 
142-44.) [52% 

Gröber, K., G. d. Jesuitenkollegs 
u. Gymnasiums in Konstanz. Konst., 
Streicher. 1904. x1],352 5. 3M.60. [524 

Rez.: Katholik 3. F., 31, 394-97 Hubert. 

Walter, Theob., Ursprung d. 
Klosters Klingental u. sein Zinshof 
in Rufach. (Jahrb. f. G. ete. Els.- 
Lothr. 21, 9-22. [525 

Schlager, P., Zur G. d. ehemal. 
Franziskanerklosters in Sierck. (Jahrb. 
d Ges. f. lothr. G. 16, 228-37.) [526 

Rady,G.d kath. Kirche in Hessen 732-1526. 
Hrsg. v. J. M. Raich, s. "up, 465. Rez.: 
Katholik 85, I, 73-76 J. Schmidt; Beitrr. z. 
hess. Kirch.-G. 2, 277-83 Fritz Herrmann; 
Hist.-polit. BIL 136, 633-36; Laacher Stimmen 
63, 224. [527 

Verehrung. liturgische, d. h. Bonifatius 
in d. Diözese Mainz. (Katholik 3. F., 31, 241 
-€3; 334-48.) [523 

Forschner, C., G. d. Pfarrei u. 
Pfarrkirche Sankt Quintin in Mainz. 
Mainz, Kirchheim & Co. 272 RB: 
14 Taf. 4 M. [529 

Schlager, P., Die Franziskaner 
in Wittlich. (Trier. Chronik. N. F. 
1, 177-85.) [530 

Junges, E., St. Thomas and Kyll. 
Beitr. z. G. d. Klosters u. d. Ortes. 
Trier, Paulinus-Dr. 1904. 56 8. 
50 Pf. [531 

Schäfer, H. K., Beitrr. z. Kölner 
Topogr. u. Kirch.-G. (Röm. Quar- 
talschr. 18, 84-99; 163-73.) Vel. 
1902, 291. [532 

Wiedemann, H., Die Kluse bei 
Baldeney. (Beitrr. z. G. v. Stadt u. 
Stift Essen 26, 165-82.) [533 

Berliere, U., Les évêques auxi- 
liaires de Cambrai et de Tournai. 
Paris, Champion. x, 178 S. [534 

Marnefte, E. de, Tableau chronol. 
des dignitaires du chapitre Saint- 
Lambert à Liège. (Anal. p. serv. à 
lhist. eccl. de la Belg. 31, 109-66.) — 
V. Barbier, Obituaire du chapitre 


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Bibliographie Nr. 520—572. 


de St.-Pierre au chätesu de Namur. 
(Ebd. 167-250.) [535 

Maring, J., Diözesansynoden u. 
Domherrn-Generalkapitel des Stifts 
Hildesheim bis z. Anfang d. 17. Jh. 
(XX v. Nr. 198.) Hannov., Hahn. 
ou, 1278. 2 M. 80. (39 S. ersch. 
als Freiburg. Diss.) [536 

Wichmann, F., Untersuchgn. z. 
älter. G. d Bistums Verden (s. 'U5, 
2390). Schluß. (Zt. d Hist. Ver. f. 
Niedersachs. '05, 146-90.) Auch Göt- 
ting. Diss. 1904. 139 S. [537 

Nöldeke, G., Verfassungs-G. d. 
kaiserl. Exemtstiftes SS. Simonis et 
Judae zu (Goslar von seiner Gründe. 
bis z. Ende d. Mittelalters. Götting. 
Diss. 1904. 73 S. — U. Hölscher, 
Der Gottesdienst im Dome zu Goslar. 
Beitr. z. inner. G. d. Kaiserstiftes 
Simonis u. Judae in Goslar. (Zt. d. 
Harz-Ver. 38, 1-58; 2 Taf.) [533 

Kremer, J., Beitrr. z. G. d. klösterl. 
Niederlassgn. Eisenachs im Mittel- 
alter. Anh.: Chronica conventus or- 
dinis fratrum minorum ad s. Elisa- 
beth prope Isenacum. Hrsg. v. M. 
Bibl. (II v. Nr. 197.) Fulda, Fuldaer 
Aktiendr. 190 S. 3 M. 50. [539 

Lüdtke, Schematismus d. Bistums 
Culm mit d. Bischofssitz in Pelplin. 
Amtl. Ausg. Culm, Bischöfl. General- 
Vikariat. 1904. semi, 7688. TM. [540 

Rez.: Altpreuß. Monatsschr. 42, 450-52 Kujot. 

Deegen, E., Das ehemal. Kloster 
in Saalfeld Ostpr. (Oberländ. G.bll. 
6, 1-18.) [541 

Hagiologisches aus Alt-Livland is. 
04. 447). Forts. (Katholik 84, I u. 
85, 11.) [542 


Drews, P., Der evang. Geistliche 
in d. dt. Vergangenheit. Mit 110 Ab- 
bildgn. u. Beilagen nach Originalen, 
größtenteils a. d. 15. bis 18. Jh. 
(= Nr. 656.) Jena, Diederichs. 146 S. 
4 M. [543 

Steinecke, 0., Die Diaspora d. 
Brüdergemeinde in Dtld. (s. "on, 483). 
Bd. I, Tl. 2: Mitteldtld. S. 99-220. 


2 M. [544 
Nelle, W.. Das Gesangbuch u. d. Heimst- 
kde. (Dt. G.bIL 6, 291-511.) [545 
uellen u. Beiträge z. G. d. dt- 
ev. Militärseelsorge von 1564 bis 1814; 
hrsg. v. Kurt Schneider. Halle, 
Waisenhaus. 194 S. 3 M. 50. [546 
Rez.: Mil.-Lit.-Z/tg. "Op, Nr. 12 Falke. 


Religion und Kirche. — Bildung. 


Bossert, G., Die Liebestütigkeit 
d. ev. Kirche ürttembergs f. Österr. 
bis 1650 (s. ’05, 2399). Forts. (Jahrb. 
d. Ges. f. d. G. d. Protest. in Österr. 
26, 2-26.) [547 

Schmidt, Ernst, G. d. Gottes- 
dienstes u. d. Kirchenmusik in Rothen- 
burg o.d. T. Rothenb., Peter. 229 S. 
3 M. [548 

Haller, &., Die Ulmer Katechismus- 
literatur v. 16. bis 18. Jh. (BLU. f. 
württb. Kirch.-G. 9, 42-69; 124-42.) — 
Kolb, Feldprediger in Alt-Württem- 


berg. (Ebd. 70-85; 97-124.) [549 
Rez. d. Arbeit Hallers: Beitrr. z. bayor. 
Kirch.-G. 12, 139 Kolde. 


Lorenz, A., Die alte reform. u. d. 
neue ev. Gemeinde Grevenbroich. 


Barmen, Biermann. 147 S. 2 M. 50. [550 

Festschrift z. Jahrhundert- Feier d. Be- 
kenntnis- Freiheit etc. d. ev. Gemeinde zu 
Aachen, s 'W, 2202. Rez.: Zt, d. Aachen. 
G.-Ver. 26, 396-98 Loersch. [551 


Kayser, K., Die hannov. Pfarren 
u. Pfarrer seit d. Reform. General- 
diözese Hildesheim. Nr. 26. Insp. 
Clausthal. Nr. 27 u. 28. Stadt u. Insp. 
Einbeck. Braunschw., Limbach. 56; 
98 S. à 1 M. [552 

Rolfs, C., Zur G. d. dithmarsisch. 
Kalands. Nebst e. unveröffentl. Schrift 
v. J. 1575. (Schrr. d. Ver. f. schlesw.- 
holst. Kirch.-G. 2. R., Bd a 420-34.) [553 

Thiele, 6., Wer ist in d. ev. Kirchenge- 
meinden d. Gauerbschaft Treffurt u. d. Vogtei 
Dorla rechtmäßiger Patron? (Müblhäuser 
G.bU. 6, 36-53.) [554 

Kirchengalerie, Neue sächs.; unt. 
Mitwirkg. d. sächs. Geistlichen hrag. 
v. G Buchwald (s. '05, 2410). 
Diözesen Bautzen u. Kamenz. Schluß. 
Lfg. 41-44. Tl. II, 401-604. Ephorie 
Borna (in ca. 40 Lfn.). Lfg. 1-28. 
Sp. 1-672; Taff. Ephorie Dresden (in 
ca. 40 Lfgn.). Lfg. 1-12. Sp. 1-288; 
Taff. à Au Pf. [550 

Rez. d. Abt. Diöz. Zittau: N. laus. Magaz. 
81, 249-52 Neeße. 


Grzybowski, A., G. d. ev. Stein- 
dammer Kirche zu Königsb. i. Pr. 
Königsb., Gräfe & U. 101 5.; 4 Taf. 
1 M. 20. [556 

Machholz, E., Die G. d. reform. 
Kirchengemeinde Pr. Holland u. ihrer 
Schule. Ein Beitr. z. G. d. Refor- 
mierten in Altpreußen. (Altpreuß. 
Monatsschr. 42, 317-82.) — Ders., 
Die ref. Kirchengemeinde in Soldau 
im Kreise Neidenburg. Ein Beitr. z. 


‚21 


nigsb., Beyer. 51 S. 80 Pf. — Ders., 
Die ehemal. ref. Kirchengemeinde zu 
Mohrungen. (Aus: Mohrunger Kreis- 
Ztg. '05, 97; 100; 101) Mohr., Rau- 
tenberg. 26 S. [557 

Dalton, H., Beitrr. z. G. d. ev. 
Kirche in Rußland. IV: Miszellaneen, 
nebst Lasciana N. F. Berl., Reuther 


& R. 472 S. 12 M. [558 
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 26, 545 f. F. Herrmann. 


f) Bildung, Literatur, Kunst. 


Eulenburg, Frequenz d. dt. Universitäten 
s. ’05, 499. Bez.: Hist. Jahrb. 26, 802-10 
v. Orterer. [559 

Mayer, H., Zur G. u. Statist. d. 
Univ. Freiburg i. B. im 17. Jh. (Ale- 
mannia N. F. 6, 281-98.) [560 

SIb, R., Verlegungsplüne d. Univ. Hei- 
delberg. (N. Heidelb. Jahrbb. 14, 1-15.) [551 

Catalogi studiosorum Marpurgen- 
sium (s. ’05, 504) Fasc. 3: 1668-1681. 
Marb. Univ.-Progr. 4°. S. 71-102. [562 
Album acad. Vitebergensis ab a. 
Chr. 1502 usque ad a. 1552. Vol. III. 
Continens indices. Halle, Niemeyer. 
zu, 822 S. 60 M. [563 
Freytag, Die Preußen aufd. Univ. Wittenb., 
s. 04, 469. Rez.: Hist. Vierteljachr. 3, 145 
Lohmeyer;, Hist. Zt. 95, 320f. Bauch; Hist. 
Jahrb 25, 378f. v. Orterer; Mitt. a. d bist. 
Lit. 33, 479f. Th. Preuß; Mitt. d. Westpreuß. 
G.-Ver. 3, 62-64 Simson. [564 

Erler, Leipziger Magisterschmäuse s. Nr. 
82. (565 

Matrikel d. Univ. Rostock. IV, hrsg. v. 
A. Hofmeister, s. '4, 2215. Rez.: Gütt. 
gel. Anz. ’05, 802-6 Luschin v. Ebengreuth. [566 


Frey, J., Die theol. Fakultät d. 
Univ. Dorpat-Jurjew, 1802-1903. Hist.- 
biogr. Album. Mit Titelbild, 35 Portr. 
u. 4 Diagr. Reval, Kluge. xıj, 232 S. 
5 M. [567 


Monumenta Germ. paedag. (e 05, 
2425). XXXII: W. Diehl, Schul- 
ordnen. d. Grhzgts. Hessen. Bd. UI: 
Volksschulwesen d. Landgrafsch. Hes- 
sen-Darınst. xv, 574 S. 12 M. [568 
Knabe, K., G. d. dt. Schulwesens. 
(Aus Natur u. Geisteswelt. Bdchn. 85.) 
Lpz., Teubner. 154 S. 1 M. [569 
Galle, R., Vom realist. Unterricht im 
Mittelalter. (Mitt. d. Ges. f. dt. Erziebgs.- u. 
Schul-({z 15, 118-25.) 57 
Rühlmann, P., Versuche e. polit. Unter- 
weirung in d dt Schulen d 17. u. 18. Jh. 
(Preuß. Jbb. 122, 113-42.) [571 
ee er > G. d. 
it 


österr.Unterrichtswesens. 95 Portr. 


G. d. Reformierten in Altpreuß. (Aus: | u. 29 Abbildgn. im Texte u. 2 Beilagen. 


„Mitt. d. Liter. Ges. Masovia“.) Kö- | Wien, Pichler. 372 5. 7 M. d0. 


[572 


"22 


Wieser, Th., G. d. k. k. Gynın. d Bene- 


diktiner v. Marienberg in Meran. Progr. 
Meran. 1904. - [573 
Heigenmooser, J., Überblick d. 


geschichtl. Entwicklg. d. höher. Mäd- 
chenschulwesens in Bayern bis z. 
Gegenw. (Beihft. VII v. Nr. 728.) 
Berl., A. Hofmann & Ko. 97 S. 
1 M. 60. [574 

Schöllkopf, H., Schulwesen im 
ehemal. Deutschordensgebiet d. Kö- 
nigreichs Württemb. unt. d. Herr- 
schaft d. Ordens. (Württb.Vierteljhfte. 
14, 293-334.) [575 

Stahlecker, R., Beitrr. z. G. d. 
höher. Schulwesens in Tübingen. 
(Progr.) Tübing., Fues. 102 8. 
2 M. 80. [576 


Gröber, G. d. Jesuitenkollegs u. Gymna- 
siums in Konstanz s. Nr. 524. [577 
l 


Knepper, J., Schul- u. Unterrichts- 
wesen im Elsaß von d. Anfängen bis 
gegen d. J. 1530. Straßb., Heitz. 
xvj, 459 S. 12 M. [578 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’05, Nr. 45 Paulsen. 
Landmann, F., Schulwesen d. Bist. 
Straßburg z. Sicherg. d. Nachwuchses 
f. d. theol. Studien von 1802-1904. 
Eine geschichtl. Übersicht m. Urkk. u. 
Tabellen. 1. Abschn. (Progr.) Straßb., 
Herder. 65; 13 S. 1 M. 50. [579 


Becker, Hnr., Chronik d. evang. Volks- 
schule in Heddesdlorf. Neuwied, L. Houser. 
7568,38 Taf. 1 M. [580 

Schneider, F. E., Das Bischöfl. Gymnas.- 


Alumnat (Knabenseminar) zu Paderborn. 
Festschr. Paderb., Bonifacius-Dr. 100 8. 
1 M. 80. [581 


Laeger, 0., Lebensskizzen d Lehrer d. 
Kgl Domgymnas. zu Magdeb. (s. "up, 523). 
IV: 1753-1709. Progr. Magdeb 4°. 96 S. [582 

Lutze, Zur Schul-G. d. Stadt Son- 
dershausen. Progr. Sondersh. 4°. 
65 S. [583 

Beck, Festschr. z. Feier d. 300jähr. Be- 
stehens d. Gymun. Casimirianum in Coburg 
1605-1005. Mittign. a. d. G. d. Gymn. Coburg, 
Riemann. 251 S.; Plan u. Taf. 2 M. [584 

Schneider, M., Die Abiturienten d. Gymn- 
Illustre zu Gotha, 1768-155% Tl. I. Progr. 
Gotha. 4°. 16 5. [585 

Walther, Curt, Zur G. d. Pirnaer 
Schulwesens von d. Reform. bis z. 
Mitted.18.Jh. Leipz. Diss. 1235. [586 

Beiträge z. G. d. Erzio'g. u. d. Unter- 
richts in Pommern (Beihft. VII v. Nr. 128) s. 
105, 3250. [587 

Schulte, Wilh., Urkal. Beitrr. z. 
G. d. schles. Schulwesens im Mittel- 
alter. Nachtrr. Progr. Glatz. 4°. 
28 S. [588 

Wasner, A., Schweidnitzer Schul- 
wesen vom 13. Jh. bis z. Gegenw. 
Beitr. z. Schul-G. Schlesiens. Als 


Bibliographie Nr. 573—634. 


Ms. gedr. Schweidnitz, Selbstverl. 
49 BI. [589 


Sanden, A. v., Zur G. d. Lissaer Schule, 
1555-1905. Festschr. (Progr.) Lissa, Ebbecke. 
104 S.; Taf. 2 M. 50. [540 

Wundrack, A., G. d. Piaristen-Schule zu 
Reisen, 1774-1820. Progr. Posen. 4°. 54 S. (äi 


Elster, 0., Bibliothek u. Archiv auf Schloß 
Nachod. (Mitt. d. Österr. Ver. f. Bibliothw. 
9, 137-90.) - [592 

Schmidt, Adf., Beitrr. z. G. d. Biblioth. 
d. Fıanziskanerklosters zu den Oliven in 
Köln. (Zbl. f. Bibliothw. 22, 523-29.) [598 

Lehmann, P., Die Riddagshäuser Biblioth. 
(Braun, be Magar, ’05, 49-56; 72; 140.) [5:4 

Wustmaun, G., G. d. Leipz. Stadt- 
biblioth. Hälfte I: 1677-1801. (Neu- 
jahrsbll. d. Bibliotb. u. d. Archivs 


d. St. Leipz. 2, 1-121.) [595 


Hanauer, A., Les imprimeurs de 


Haguenau. (Aus: Revue d'Alsace.) 
Straßb., Noiriel. 1904. 167 S. 
3 M. 20. [596 


Helmling, L., Liter. u. künstler. 
Tätigkeit im Kgl. Stifte Emaus in 
Prag (s. "Op, 539). Schluß. (Stud. u. 
Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 
26, 22-29; 238-47.) [597 

Weiß, Jos., Von d Beziehen. d. 
pfälz. Kurfürsten z. Geistesleben am 
Mittelrhein. (Jahresber. d. Görres- 
Ges. '04, 24-41.) [598 

Loth, Medizinalwesen, ärztl. Stand u. mediz. 
Fakultät bis z. Anfang d. 17. Jh. in Erfurt, 
(Korresp.-Bl. d. Allg. Arztl. Ver. v. Thüring. 
33. 401-12; 476-91.) — Ders., Weitere Nachrr.: 
1634-1700. (Ebd. 509-26.) [595a 

Hirsch, Th.. Liter. Gesellschaften in Danzig 
wahr d. 18. Jh. (Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 
4, 38-55.) [599 


Goedeke, K., Grundriß z. G. d. dt. 
Dichtg. 2. Aufl., in Verbindg. m. Fach- 
gelehrten fortges. v. E. Goetze (s. 
’04, 2237). Hft. 24 (Bd. VII, S. 409- 
730 u. 1-48). 8 M. 40. [600 

Kircheisen, (G. d. literar. Porträts in Did. 
Ba. I, s. op 552. Rez.: N. Archiv 30, 498f. 


Holder- Egger; Zt. f. dt. Philol. 37, 540 
R. M. Meyer. 1601 


Du Moulin-Eckart, R. Graf, Der 
hist. Roman in Dtld. u. seine Ent- 
wicklg. Berl., Verl. d. „Dt. Stimmen‘. 
72 S. 3 M. [602 

Prost, J., Sago vom ewigen Jaden in d. 
nener. dt. Literatur. Lpz., Wigand. 167 S. 3M. 
(32 8. ersch. als Münch. Diss.) [603 


Salomon, L., G. d. dt. Zeitungs- 
wesens (s. '04, 2242). Bd. II: Seit 
1814. xvnj, 694 S. 7 M. 50. [604 

Rez.: Hist. Zt. 93, 207 f. Mentz. : 


Bildung, Literatur und Kunst. 


Przedak, A. 6., G. d. dt. Zeit- 
schriftenwesens in "Böhmen. Innsbr., 
Winter. 1904. 248 S. 6 M. 40. [605 


Studien sz. dt. Kunst-G. (s. op, 2457). 
Hft. 61-66 s. Nr. 617, SCH 1231, 1235, 1477 
u. in Abtlg. B, Gruppe 9 [606 

Sehönach, L. Beitrr. z. Geschlech- 
terkunde tirol. Künstler a. d. 16. bis 
19. Jh. Realschulprogr. Innsbruck. 
45 S. [607 

Brausewetter, A., Prokops Werk üb. d. 
Kunst-G. Mührens. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. 
Mahrens u. Schlesiens 9, 275-333.) Vgl. ’05, 
2459. [60S 

Roth, V., Aufgabe u. Ziel d. siebenbürg.- 
aächs. Kunstgeschichtsforschg. (Arch. d. Ver. 
f. siebenbürg. Lilkde. 32, 631-66.) [609 


Kiünstler-Lexikon, Schweizer. (8. 
"on, 557). Lfg. 4. (Bd. I, 481-648 u. 
xvj S.) 3 M. 20. [610 

Henner, Th., Beitrr. z. Kunst-G. 
Frankens. (Arch. d. Hist. Ver. v. 
Unterfranken etc. 46, 223-47.) [611 

Rée, P. J., Nuremberg. (Les 
villes d'art célèbres.) Paris, Laurens. 
4°. 176 S. [612 

Wurzbach, A. v., Niederlünd. 
Künstler-Lexikon (s. '05, 2460). Lig. 
6-7. 8. 481-672. 8 M. [613 

Rez. v. Lf. I-III: Kuustgeschichtl. Mitt. 
105, 65-69 Hofstede de Groot. 

Gerland, Hildesheim u. Goslar, s. ’05, 561. 


Rez. (auch v. "up, 2461): Zt. d. Hist. Ver. f. 
Niedersachs. '05, 198-201 Bertram. [614 


Stiehl, 0., Das dt. Rathaus im 
Mittelalter in sein. Entwicklg. Lpz., 
Seemann & Co. 167 S. m. 187 Abbild. 
9 M. [615 

Hajdecki, A., Wiener Bau- u. Maurer- 


meister d. Namens Carneval. (Jahrb. d. K. K. 
Zentral-Komm. N.F. II, 2, 254-76.) (616 


Roth, V., G. d. dt. Baukunst in 
Siebenbürgen. Mit 30 Abbildgn. u. 
24 Taf. (Hft. 64 v. Nr. 606.) Straßb., 
Heitz. 127 S. 10 M. [617 

Entwicklung, Bauliche, Zürichs in 
Einzeldarstellgn. Verf. v. Mitgliedern 
d. Zürcher Ingen.- u. Architekten- 
Vereins. (Festschr. z. Feier d. 50Jähr. 
Bestehens d. Eidg. Polytechnikums. 
T. H.) Zürich, Polygr. Inst. u. Zürcher 
Å F. 4°. 480; vij S. [618 

Hoffmann, R., Der Altarbau im 
Erzbist. München u. Freising in sein. 
stilist. Entwicklg. v. Ende d. 15. bis 
z. Anfang d. 19. Jh. Mit 59 Abbildgn. 
auf Daf (= Nr.762.) Münch., Lindauer. 
328 S. 4 M. (64 S. ersch. als Münch. 
Diss.) [619 

Seyler, A., Die mittelalterl. Plastik 
Regensburgs. Münch. Diss. 1158. |620 


"23 


Heinisch, Zur Bau-G. d. Regens- 
burger Rathauses. Mit 8 Abbildgn. 
u. Plänen. (Verhdlgn. d. Hist. Ver. 
v. Oberpfalz u. Regensb. 56, Anhg., 
1-54.) [621 

Schulze-Kolbitz, 0., Das Schloß 
zu Aschaffenburg. Mit 29 Taf. (Hft. 65 
v. Nr. 606.) Straßb., Heitz. 148 S. 
10 M. [622 

Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 6. 

Hausmann, S. u. E. Polaczek, 
Denkmäler d. Baukunst im Elsaß 
vom Mittelalter bis z. 18. Jh. (s. '05, 
2469). Lfg. 15-20. à 3 M. — Dass. 
(Textbd.) In geschicht Zusammen- 
hange dargest v. E. P. 4°. eu, 123 S. 
m. SEW u. 6 Taf. 7 M. [623 

Naeher, J., Baudenkmäler der Frei- 
herren v. Müllenheim im Elsaß. 
Straßb., Noiriel. 32 Taf. u. 3 S. Text. 
10 M. [624 

Gendre, H., L'église Saint-Martin de Colmar. 
(Rev. d'Alsace 55, 258-313.) [625 


Kranzbühler, E., Verschwundene 
Wormser Bauten. orms, Kräuter. 
217 S. 15 M. [626 

Randa, F., Die mittelalterl. Bau- 
kunst Bautzens; hrsg. v. d. Oberlaus. 
Ges. d. Wiss. zu Görlitz. Görl., 
Tzschaschel. xj,99 S.; 6 Taf. 4M. [627 


Jung, W., Die Klosterkirche zu Zinna im 
Mittelalter, s. ’05, 573. (Tübing. Diss. 
1904.) [628 


Bickell, L., Hessische Holzbauten. 
Marb., Elwert. 50 ausgew. Taf. 
30 M. [629 

Wiggert, E. u. L. Burgemeister, 
Holzkirchen u. Holztürme d. preuß. 
Ostprovinzen: Schlesien, Posen, Ost- 
u. Westpreuß.,Brandenb. u. Pommern. 
Berl., Springer. 4°. 80S. m. 117 Ab- 
bildgn. u. 40 Taf. 25 M. [630 


Piper, 0., Burgenkunde. In 2. Aufl. 
neu ausgearb. 1. Hälfte. Münch., 
R. Piper. 382 S. 14 M. [631 

Weitzel, W., Die dt. Kaiserpfalzen 
u. Königshöfe vom 8. bis z. 16. Jh. 
Halle, Waisenhaus. 131 S. 3 M. [632 

Rez : Dt. Lit.-Ztg. ‘05, Nr. 35 Rübel: Lit. 
Zbl ‘vw, Nr. 49 H. D: Mansfeld. Bil 19, 217 
-20 eg? 

Merz, W., Die mittelalterl. Burg- 
anlagen u. Wehrbauten d. Kantons 
Argau (s. up, 2476). Lfg. 3-5. S. 185- 
424;18 Taf.u. 13 Stammtaf. a5 M. [633 

Happel, E., Hessische Burgen- 
kunde. Mit 106 Zeichugn. u. e. Bur- 
genkarte. Marb., Elwert. vu, 159 u. 


"24 


xv, 152 S. 6 M. (Daraus sep., Die 
Burgen im oberen Hessen. Mit 39 
Zeichngn. u. Kte. xv, 152 S. 3M.) [634 

Schönbrunner, J. u. J. Meder, 
Handzeichngn.a.d. Albertina u. ander. 
Sammilgn. (s. "Op, 2478). X, 8-12. 
(à 10 Taf.) à 3 M. [635 

Tietze, H., Die typologischen 
Bilderkreise d. Mittelalters in Österr. 
(Jahrb. d. K. K. Zentral-Komm. N. F. 
lI, 2, 21-87.) [636 

Handzeichnungen schweizer. Mei- 
ster d. 15.-18. Jh.; hrsg. v. P. Ganz 
(a. '05, 2479). Lfg. 3-4. (à 15 Taf. 
u. Text.) Subskr.-Pr.: 8 M. (Einzelpr.: 
10 M.) [637 

Oidtmann, H., G. d. schweizer. 
Glasmalerei. (Aus: „Diamant“.) Lpz., 
Duncker. 303 S.; 14 Taf. 10 M. [638 

Wingenroth, M., Die in d. letzt. 
20 Jahren aufgedeckt. Wandgemälde 
im Grhzgt. Baden. (Zt. f. G. d. Oberrh. 
20, 293-309 u. 428-61; 10 Taf.) [639 

Mander, C. van, Leben d. nieder- 
länd. u. dt. Maler. Textabdr. nach 
d. Ausg. v. 1617. Übersetzg. u. An- 
merkgn. v. H.Floerke. Bd. I. (Kunst- 
geschichtl. Studien; hrsg. v. Frimmel. 
Bd. 1.) Mit 20 Taf. Münch., Geo. 
Müller. 460 S. 15 M. [640 


Josephi, W., Frühwerke d. Holz- 
plastik im German. Nationalmuseum. 
(Mitt. a. d. Germ. Nationalmus. up, 
89-144; 2 Taf.) [641 

Bassermann - Jordan, E., G. d. 
Räderuhr unt. besond. Berücksicht. 
d. Uhren d. Bayer. Nationalmuseums. 
Mit 36 Illustr. u. 24 Taf. Frkf. a. M., 
Keller. 4°. jx, 113 S. 36 M. [642 


Rez.: Mitt. a. d. Germ. Nationalmus. ‘05, 
87 f. Josephi. 


Kobald, K., Sonnenuhren in Kärnten. 
(Jahrb. d. K. K. Zeutral-Komm. N. F. IJ, 2, 


239-45.) [643 
Mayor, E., Basler Goldschmiede- 
familie Fechter. (Anz. f. schweiz. 


Altertkde. N. F. 6, 142-59; 230-51; 
Taf. 5-9 u. 12-13.) [644 

Neumann, W., Verzeichn. baltischer Gold- 
schmiede, ihrer Merkzeichen u. Werke, 8. "ui, 
2487. (Aus: Sitzungsberr. d. Ges. f. G. ete. d. 
Ostseeprovinzen Rußlands '04, 121 ff.) (645 

Albert, H., Die Musikanschauung 
d. Mittelalters u. ihre Grundlagen. 
Halle, Niemeyer. 274 H 8 M. [646 

Wolfsgruber, C., Die K. u. K. 
Hofburgkapelle u. d. K. u. K. geistl. 


Bibliographie Nr. 634—689. 


Hofkapelle. Wien, Mayer & Co. xvıj, 
638 S.; 11 Taf. 20 M. [647 


Jordan, Aus d. G. d Musik in Mohl- 
hausen (= Nr. 349). [645 


Weddigen, 0., G. d Theater Dtld». 
(s. Op, 2489). Lfg. 13-23. S. 501-956; 
32 Taf. u. 38 Fksm. à 1 M. [649 

Schiffmann, K., Drama u. Theater 
in Österr. ob d. Enns Lis z. J. 1803. 
Linz a. D., Museum Francisco-Caro- 
linum. 240 S.; 17 Taf. 3 M. 40. [650 

Ziegler, G., Aus d. G. d. Theaters 
in Würzburg. Ein Gedenkbl. z. Hun- 
dertjahrfeier e. stehenden Bühne, 
1804-1904. Hrsg. v. Stadtmagistrat. 
Würzb., Dr. v. Stürtz. 1904. 59 S. [651 

Hartmann, F., 6 Bücher braun- 
schw. Theater-G. Wolfenb., Zwißler. 
683 S.; 3 Taf. 8 M. [652 

Pyl, Th., Entwickig. d. dramat. Kunst u. 


d. Theaters in Greifswald. (Pomm. Jahrbb. 
6, 15-47.) [653 


g) Volksleben. 

Scherr, J., Germania. Neu hrsg. 
v. H. Prutz (s. ’05, 2493). Lie 23-39. 
S. 231-390; 19 Taf. à 30 Pf. 654 

Eisler, R., Dt. Kultur-G. (Webers 
illustr. Katechismen. Bd. 253.) Lpz., 
Weber. x, 224 S. 8 M. 655 

Rez.: Arch. f. Kult.-G. 4, 95f. Steinhausen. 

Monographien, z. dt. Kultur-G. (s.’03, 2613). 
XII s. Nr. 543. [656 

Andrian, F. v., Die Altausseer. 
Beitr. z. Volkskde. d. Salzkammer- 
gutes. Wien, Hölder. 1948. 5 M. 20. [657 

Bacher, J., Die dt. Sprachinsel 
Lusern. (Quellen etc. z. G. Öster- 
reichs. X.) Innsbr., Wagner. xv, 140 S. 
9 M. [658 

Rez.: Zt.f.österr.Volkskde.11,1!9f. Hintner. 

Beiträge z. dt.-böhm. Volkskde. 
(s. '05, 603). V, 8: Geo. Schmidt, 
Mieser Kräuter- u. Arzneienbuch. 
xjv, 67 S. 1 M. 50. VI: A. John, 
Sitte, Brauch u. Volksglaube im dt. 


Westböhmen. Mit Kte. d. nord- 
gauisch. Gebietes in Böhmen. ze, 
458 S. 6 M. [659 


Massing, F., Volkstümliches von Nahe u. 
Blies. (Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. Volkskde. 
2, 141-49.) — Th. Wolff, Volksglauben u. 
Volksgebrauche an d. oberen Nahe. (Ebd. 
177;210; 277-309) ("60 

Überlieferungen, Schlesiens volks- 
tüml. Sammlgn. u. Stud. d. Schles. 
Ges. f. Volkde. (s. ’03, 2630). Bd. I: 
P. Drechsler, Sitte, Brauch u. Volks- 
glaube. TI. 2. xıj, 348 S. (Preis 
5 M. 20; Mitglieder: 3 M. 90.) [661 


Kunst. — Volksleben. 


Beiträge z. Volkskde. d. Prov. 
Posen; hrsg. v. O. Knoop u. A. 
Szulczewski. Bdchn. 1: O. Knoop, 
Volkstümliches a. d. Tierwelt. Posen, 
Jolowicz. 68 S. 1 M. 30. [662 


Feit, P., Das dt. Volksrätsel. (Mitt. 
d. Schles. Ges. f. Volkskde. Hft. 14, 
1-33.) — 0. Knoop, Die Freimaurer 
im Volksglauben. (Ebd. 58f.) Vgl. 
’05, 2502. [663 

Tobler, A., Der Appenzeller Witz. 
Eine Studie a. d. Volksleben. 3. verm. 


Aufl. Rorschach, Kober. 208 8. 
2 M. [664 
Kück, E., Das alte Bauernleben 


d. Lüneburg Heide. Studien z. nieder- 
sichs. Volkskde. Lpz., Thomas. xvj, 
279 S. 6 M. [665 

Schlauch, G., Sachsen im Sprich- 
wort. (Beitrr. z. Volkskde. Im Auftr. 
d Ver. f. sächs. Volkskde. hrsg. v. 
E. Mogk. H D Lpz., Schönfeld. 


100 S. 3 M. [666 
Pradel, F., Schles. Volkslieder. (Mitt. d. 
Schles. Ges. f. Volkskde. H ft. 14, 94-104.) [667 


Hoffmann, W., Heidentum, Katholizismus 
u. Protestantismus in unser. rheinhessisch. 
Landbevölkerg. (Hess. Bl. f. Volkskde. 4, 
1-24.) [668 

Müller, Jos., Das Zauberer- u. Hexendorf 
Nattenheim in d Eifel. (Zt. d Ver. f. rhein. 
u. westf. Volkskde. 2, 309-12.) — Weimann, 
Zaubersprüche u. Kinderreime a. d. Hollwege. 
(Ebd. 73-81.) — P. Sartori, Hexen u. Wer- 
wölfe in d. Umgegend v. Dortmund. (Fbd. 
82-87.) [669 

Benndorf, P., Beitrr. zum Aberglauben 
in Sachsen. (Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkskde. 
3, 263-71; 316 f.) [670 

Kühnau, Zaubermittel geg. Krankheiten u. 
leibl. Schäden, besond. Versprechen, Sym- 
patbie. (Mitt. d. Schles. Ges. f. Volkskde. 
Hft. 14, 86-94.) — Ders, Hexen u. Hexen- 
zauber, nebst e. Auhang üb. Zauberer u, 
Hexenmeister. (Ebd. Hft. 13, 82-98.) — 0.Knoop, 
Aberglaube u. Brauch a. d. Prov, Posen. (Ebd. 
43-57. 14, 70-77.) [671 


Schell, O., Beitrr. z. bist. Entwicklg. d. 
bergisch. Hauses. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 38, 
3-4-45; 3 Taf.) [672 

Gierlichs, H., Das altsächs. Bauernhaus 
in d Umgegend v. Gladbach. (Zt. d. Ver. f 
rheln. u. westf. Volkskde. 2, 312-14.) [673 


Stegmann, R., Die Holzmöbel d. 
German. Museums (s8. '05, 630). Forts. 
(Mitt. a. d. German. Nationalmus. 
‘05, 18-38; 63-75.) [674 


Lentner, F., Über Volkstracht im 
Gebirge. (Zt. f. österr. Volkskde. 
11, 1-16; 145-58.) Sep. Wien, Ge- 
rold. 1 M. [675 


"Zb 


Lagemann, Das Artlünder Trachtenfest. 
Mit 11 Abbildgn. (Zt. d. Ver. f. rhein. u. 
westfäl. Volkskde. 2, 257-77.) [676 


Benesch, L. v., Das Beleuchtungs- 
wesen vom Mittelalter bis z. Mitte 
d. 19. Jh. aus Österr.-Ung., insbes. 
a. d. Alpenländern u. d. angrenz. Ge- 


bieten d. Nachbarstaaten. Wien, 
Schroll & Co. 4°. 60 Taf. u. 32 S. 
Text. 42 M. [677 

Liebesbriefe, Kleine dt. Eine 


Nachlese zu d. Ausg.: Dt. Liebes- 
briefe a. 9 Jahrhh.; hrsg. v. J. Zeit- 
ler. Lpz., Zeitler. 116 5. 2 M. Vgl. 
’05, 2518. [678 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 2 Schönbach. 
Hashagen, J., Aus Kölner Prozeß- 
akten. Beitrr. z. G. d. Sittenzustände 
in Köln im 16. u. 16. Jh. (Arch. f. 
Kultur-G. 8, 301-21.) [679 
Arnold, C., Das Kind in d. dt. 
Literatur d. 11.-15.Jh. (Diss.) Greifs- 


wald, Bamberg. 163 S. 3 M. [680 
Ostheide, A., Zum „Martinsfest“. (Hess. 
Bl. f. Volkskde. 4, 33-35.) [681 


Erler, @., Leipziger Magister- 
schmäuse im 16., 17. u. 18. Jh. Lpz., 
Giesecke & D. 4°. 220 S. 10 M. [682 

Rez.: Lit. Zbl. '06, Nr. 8. 

Arndt, G., Hochzeitsordngn. u. Hochzeits- 
sitten im Bistum-Fürstent. Halberstadt vom 
Mittelalter bis z. Neuzeit. (BH. f. Handel, 
Gewerbe etc. Beibl. z. Magdeb. Ztg. ’04, 


Nr. 42-18.) [683 
Höfler, M., Volkstüml. Gebäckformen. 
(Arch. f. Anthrop. 31, 310-12) — Ders., 


Bretzelgebäck. Mit 82 Abbildgn. (Ebd. 94-110.) 
— Ders., Weihnachtsg«bäcke. Eine vergleich. 
Studie d. germ. Gebildbrote z. Weihnachts- 
zeit. (Suppl.-Hft. ILI v. Nr. 741.) Wien, Gerold. 
77 S. 2 Kr. 50. — Ders., Lichtmeßgebäcke. 
(Zt. d. Ver. f. Volkskde. 15, 312-321.) [684 


Schön, Th., Enteickig d. Krankenhaus- 
wesens u. d. Krankenptlege in Württemb. 
(Med. Korr.-Bl. 74, 12f. etc.) [685 

Weser, R., Vom Medizinalwesen d. Reichs- 
stadt Gmünd e 14. bis z. 19. Jh. (Diözesan- 
arch. v. Schwaben 23, 90-92.) Ergünzgn. zu 
‘05, 2525. [686 

Baas, K., Gesundheitspflege im 
mittelalterl. Freiburg i. B. Eine kul- 
turgeschichtl. Studie (s. '05, 2526). 
Forts. (Alemannia 6, 104-52.) Sep. 
Freib., Fehsenfeld. 84 S. 2 M. [687 


Schulz, V., Beitrr. z. G. d. Pest 
in d. böhm. Ländern von 1531-1746. 
(Historický Archiv XX.) 274 S. [688 

Kirch, J. P., Die Leproserien 
Lothringens insbes. d. Metzer Lepro- 


*26 


serie S. Ladre b. Montigny (s. '05, 
637). Schluß. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. 
G. 16, 56-141.) [689 

Sahm, W., G.d. Pest in Ostpreußen. 
(Publ. d. Ver. f. G. v. Ost- u. West- 
preuß. 14.) Lpz., Duncker & H. 184 S. 


4 M. 20. [690 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. "op, Nr.2 E. Roth. 


Woiters, K. J. V., Die Leichenbegängnisse 
d. vorigen Jahrhunderte in Hamburg. (Zt. f. 
d. ev.-luth. Kirche in Hamb. 9, 87-106.) [691 


4. Gesammelte Abhandlungen 
und Zeitschriften. 


Bibliothek, Hist., hrsg. v. d Red. d Hist. 
Zt. XIX a Nr. 487. [692 
Studien, Hist., veröff.v. Ebering (s. "un, 
2530). Hft. 51 u. 52 s. Nr. 1089 u. 1321. [698 
Beiträge, Münstersche, z G.forschg. (s. 05, 
2532). N. F. VII s. Nr. 1533. [694 
Bibliothek d. Kgl. Preuß. Hist. Instituts 
in Rom (s. ’05, 2534). Bd. II s. Nr. 1292. (695 
Abhandlungen, Heidelberg., z. mittl. u. 


neuer G. (s. '05, 2535). Hft. XI u. XII s. 
Nr. 1025 u. 1088. [696 

Pfingstblätter d. Hans. G.-Ver. Bl. I 
s. Nr. 1124. [697 


Lenz, M., Ausgewählte Vortrr. u. Aufsätze. 
(Dt. Bücherei. Bd. XVII) Berl., Neelmeyer. 
183 S. 25 Pf. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’05, Nr. 16 
K. Jacob. 698 

Treitschke, H. v. u. E. Marcks, Essays. 
(Dt. Bücherei Bd. XXIX: Biogr. Essays. R. I.) 
Ebd. 104 S. 25 Pf. 1699 


Zeitschrift, Histor. (s. "op, 2538). 
XCV, 2-3 u. XCVI, 1. 8. 193- 568; 
1-192. [700 

Mitteilungen d. Instituts f. österr. 
G.forschg. (s. "Op, 2534). XXVI, 2-4. 
S. 201-708. Beibl.: Kunstge- 
schichtl. Anzeigen. 05, 2-4. S. 33- 
128. [701 

Jahrbuch, Histor. (s. '05, 2540). 
XXVI, 3-4. S. 479-1018; xtjv S. [702 

Archiv, Neues, d. Ges. f. ältere 
dt. G.kde. (8. '05, ' 2541). XXX, 3 u. 
XXXI, 1. S. 549- 840; 1-288. [703 
G ’eschiehtsblätter, Deutsche (s.'05, 
2542). VI, 9-12 u. VII, 1-3. S. 241- 
330; 1-94. [704 

Korrespondenzblatt d. Gesamt- 
Ver. (s. ‘05, 2543). Jg. LIII, 6-10. 
Sp. 205-396. [705 

Mitteilungen a. d. German. Na- 
tionalmuseum (s. "03. 2546). 1905, 
S. 1-152. — Anzeiger. 1905. Hft. 1 


-3 S. j-xLvn). [706 
Blätter, Prähist. (s. '05, 2544). 
XVII, 4-6. S. 49-96; Taf. 5 u. 6. [707 


Quellen u. Forschungen a. ital. 
Archiven u. Bibliotheken (8. '05, 657). 
VI, 1. S. 1-216. [708 


u EE a a EE E LEE E EE a EE Cen 


Bibliographie Nr. 689—763. 


Mitteilungen a. d. hist. Lit. (s. "05, 
2548). XXXIII, 3-4. S. 257-504. [709 
Zeitschrift f. dt. Wortforschg. (s. 
‘05, 2550). VII, 2-3. S. 61-260. [710 
Zeitschrift f. hochdt. Mundarten 
(s. 05, 2551). VI, 3-5. S. 129-298; 
Kte. DA 
Zeitschrift, Archivalische (s. ` 
2333). N. F. IL 3248. 12 M. GE 
Zeitschrift f. Numism. (s. '05, 
2553). XXV,8. S. 191-288; Taf. 7. [713 
Revue suisse de num. (s. Op, 665). 
XII, 2/3 u. XUI, 1. S. 331-567 u. 5 Tat: 
S. 1-160 u. 16 Taf. [714 
Münzblätter, Berliner (s. op, 2556). 
Jg. XXVI, Nr.41-45.5.71-158; ‚Tat. [715 
Vierteljahrschrift f. Wappen-, 
Siegel- u. Familienkde. (s. '05, 2558). 
XXXIII, 2-4. S. 97-416. [716 


Herold, Deutschor (s. '05, 2559 a). XXXVI, 
6-12. S. 99- 238, 


Jahrbuch f. Geneal., 
Sphrag. (s. '05, 669): 1903. 195 S. 
Taf. [717 

Jahrbuch, Biogr., u. dt. Nekrolog 
(8. ’05, 2561). Bd. VII: 1903. 430 S.; 
128 Sp. 12 M. [718 


Zeitschrift f. Kultur-G. (s. '03 
670). IX, 6. S. 375-481. [719 
Archiv f. Kultur-G. (s. "op, 2562). 
III, 3-4. S. 257-512. — ` Ergänzgs.- 
hft. L 928. 2 M. [720 


Untersuchungeu z. dt. GH u. Rechts-G. 
(8. '05, 2563). Hft. 77 u. 75 s. Nr. 933 u. 1143. [721 


Vierteljahrsschrift f. Sozial- u. 
Wirtsch.-G. (s. "Op, 2564). II, 2-4. 
S. 187-670. [722 


Zeitschrift d. Savigny-Stiftg. f. 
Rechts-G. (e "op, 2565). XXVI, Germ. 
Abtlg. 432 S. 11 M. 20. [723 

Festgabe f. Fel. Dahn zu sein. 
fünfzigjähr. Doktorjubil., gewidm. v. 
gegenwärt. u. früher. Angehörigen d. 


Breslauer jur. Fakultät. Tl. I: Dt. 
Rechts-G. Bresl., Marcus. 382 S. 
10 M. [724 


Einzelschriften, Kriegageschichtl.; hrag. 
v. Gr. (ieneralstabe, kriezsgeschichtl. Abtig I. 
Hft. 36 (Moltke in d. Vorbereitg. u. Durch- 
führg. d. Operationen). [125 


Zeitschrift f. Kirch.-G. fe op, 2567). 
XXVI, 2-4. S. 167-568; 90 S. [726 
Studien u. Mitteilnngen a. d. 
Bened.- u. Cist.-Orden (s. '05, 2568). 
XXVI, 2. S. 205-404. [727 
Mitteilungen d Ges. f. dt. Erziehgs.- 
u. Schul-G. (s. "op, 2570). XV, 2-4. 
S. 85-358. — Beihft. VI s. Nr. 587. 
Beihft. VIII s. Nr. 574. [728 


Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. 


Euphorion. Zt. f. Lit.-G. (s. '04, 
2351). XI: 1904. x, 858 S. [729 
Studien z. vergl. Lit.-G. (s. '05, 
2572). V, 4. S. 885-512. [730 
Zeitschrift f. dt. Philol. (s. "op, 2573). 
XXXVII, 3-4. S. 289-576. [731 
Beiträge z. G. d. dt. Sprache u. Lit. 
(e, '05, 2675). XXX, 3. S. 345-572. [732 
Jahrbuch d. Kunsthist. SammÌgn. 
d. Allerhöchst. Kaiserhauses (s. '05, 
2576). XXV, 4. S. 171-225; 3 Taf. |733 
Jahrbuch d. Kgl. Preuß. Kunst- 
sammlen. (s. ’05, 2577). XXVI, 3-4. 
Sp. Lvıj-ovnj, S. 137-314; 16 Taf. [734 
Blätter, Hessische, f. Volkskde. (8. 
"Op, 2580). Bd. III, Volkskundl. Zeit- 
schriftenschau f. 1908 s. Nr. 25. 
Bd. IV, Hft. 1. S. 1-96. 2 M. 40. [735 


Archiv f. österr. G. (s. '04, 2358). 
XCII, 2. S. 181-369. 3 M. [736 

Forschungen z. inner. G. Österreichs, hrsg. 
v. A. Dopsch. I, 1 s. '04, 327. I, Sa 
Nr. 1051. [737 

Jahrbuch d. Ges. f. G. d. Protest. 
in Österr. (s. '05, 2581). Jg. XXVI. 
232 S.; Taf. 9 M 60. [738 

Beiträge z. österr. Erziehungs- u. 
Schul-G. (s. '05, 2582). Hft. VII. 
xjx, 528 S. 10 M. [739 

Jahrbuch d. K. K. Zentral-Komm. 
f. Erforschg. u. Erhaltg. d. Kunst- u. 
hist. Denkmale (s. ’04, 2360). N. F. 
Ba. II, Tl. 1 u. 2. 298 Sp., 6 fat, 
284 Sp., 4 Taf. [740 

Zeitschrift f. österr. Volkskde. (s. 
‘05, 2583). XI, 3-6. S. 81-212; 5 Taf. 
Suppl.-Hft. III s. Nr. 684. [741 

Beiträge z. Erforschg. steirisch. G. 
(8. '04, 2366). Jg. XXXIV (= N.F. II). 
238 8. 3 M. [742 

Carinthia I. (s. op, 2586). Jg. 95, 
Nr. 3-6. S.73-188. — Jahresbericht 
d. G.-Ver. f. Kärnten in Klagenfurt: 
1904. 23 S. [743 

Mitteilungen d. V. f, G. d. Dt. in 
Böhmen (s. ’05, 2590). Jg. XLII, 4 
u. XLIV, 1-2. S. 357-523 u. 51-66: 
S. 1-272 u. 1-46. [744 

Zeitschrift d. dt. Ver. f. G. Mährens 
u. Schlesiens (s. ’05, 2591). IX, 3-4. 
S. 211-459. > 

Archiv d. Ver. f. siebenbürg. Lan- 
deskde. (s. '05, 686). N.F. XXXI, 3. 
S. 777-1031. XXXII, 3. S. 477-666. 
à 1 M. 40. — Korrespondenzblatt 
(8. Op, 2592). XXVIII, 5-11. S. 49 
-182. [746 


+27 
Anzeiger f. schweiz.G. (s. op, 2594). 
1905, 1-3. S. 1-84, 747 


Anzeiger f. schweizer. Altertkde. 
(8. ’05, 2595). N. F. VII, 1-3. S. 1-176; 
Taf. 1-12. Beilage S. 837-68. [748 

Zeitschrift, Basler, f.G.u.Altertkde. 
(8.'05,2597). V, 1. S. 1-290; j-xıj. [749 

Mitteilungen d. Hist. Ver. d. Kant. Solo- 
thurn. Hft. II s. Nr. 861. [750 

Mitteilungen z. vaterländ. G.; hrsg. 
v. Hist. Ver. St. Gallen (s. ’04, 620). 
XXIX (3. F. IX.), 2.Hälfte. S. 273-748. 
12 M. [751 

Beiträge z. St. Gall. G. St. Gallen, 
Fehr. 1904. 303 S. m. 2 Bildnissen 
u. 13 Taf. 5 M. [752 


[Der Allg. G.forsch. Gesellsch. d. Schweiz 
zu ihr. 59. Jahresversammig. 12. u. 13. IX. '04 
gewidm. v. Hist. Ver. d Kantons St. Gall.) 


Archiv d. Hist. Ver. d. Kant. Bern 
(s. up, 2602). XVII, 1. xxxj S. — 


. Beilage: Festgabe z. 60. Jahres- 


versammlg. (Bern, 4./5. Sept. ’05) d. 
Allgem. Geschichtsforsch. Gesellsch. d. 
Schweiz dargebr. v. Hist. Ver.d. Kant. 
Bern. Bern, Grunau. 382S.; Taff. [753 

Neujahrsblatt, Hist.; hrsg. v. Ver. 
f. G. etc. v. Uri (8. mu, 2384). Nr. XL 
100 S. [754 

&eschichtsblätter, Freiburger (s. 
Op, 691). Jg. XI. xx,2429. 3M.20. [755 

Archives de la Société d’hist. du 
canton de Fribourg (s. ’04, 623). VIII, 
1-2. xxxv S.; S. j-284. 5 fr. [756 


Forschungen z. G. Bayerns (8s. ’05, 
2605). XIII, 3-4. S. 137-320. ` [757 
Beiträge z. Anthrop. u. Ur-G. 
Bayerns (s. "up, 2607). XVI, 12. 
S. 1-62; Taf. 1-14. [758 
Darstellungen a. d. bayer. Kriegs- 
u. Heeres-G. (s. ’05, 692). Hft. XIV. 
191 S. 3 M. [759 
Beiträge z. bayer. Kirch.-G. (s. '05, 
2608). XI, 5-6 u. XI, 1-3. S. 201-88; 
1-140. [760 
Monatsschrift, Altbayer. (s. ’05, 
695). IV, 6-V,3. S. 159-88; 1-88. [761 
Beiträge z. G., Topogr. u. Statist. 
d. Erzbistums München u. Freising 
v. M. v. Deutinger, fortg. v. J. A. 
Specht (s. '04, 628). Bd. IX (N. F. 
II). 328 S. 4 M. [762 
Verhandlungen d. Hist. Ver. v. 
Oberpfalz u. Regensb. (s. "up, 697). 
Bd. LVI (N. F. XLVIII). 264 u. 548.; 
ö Taf., 3 Pläne u. 3 Bl. Erklürgn. 
4 M. [763 


“28 


Archir f. G. u. Altertkde. v. Ober- 
franken (8.'05,698). XXII,3. 2558. [764 
Bericht d Hist. Ver. zu Bamberg 
(s. "Op, 699). LXII: 1904. zt, viij, 
184 S.; Taf. 4 M. [765 
Archiv d Hist. Ver. v. Unter- 
franken u. Aschaffenburg (e "04. 2394). 


Ba. XLVI. 20 S. 4 M. 50. — 
Jahresbericht d. Ver. f. 1903. 
53 S. 1 M. [766 

Jahresbericht d. Hist. Ver. f. Mittel- 
franken (s. "Op, 701). Nr. LII. 518. 
4 M. 50. [767 


Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Schwaben 
u. Neuburg (s. "Op, 704). Jg. XXXI. 
121 S. 6 M. [768 

Kollektaneenblatt f. d. G. Bayerns, 
insbes. d. Hzgts. Neuburg (2. '04, 2396). 
Jg. 66/67: 1902/3. 240; 44 S. [769 

Vierteljahrshefte, Württemb., f. 
Landes-G. (s. '05, 705). Jg. XIV. 
515; 37 S. 


Diözesanarchiv v. Schwaben (s. Nr. 707). 
XXII, 12 u. XXIII, 1-11. S.177-92; 1-176. [771 
Fundberichte a. Schwaben (s. '03, 2743). 
Jg. XI: 1903. Jg. XII: 1904. 89 S., Kte; 
135 S., 2 Taf. 1 M. 60 bezw. 2 M. [772 


Blätter f. württb. Kirch.-G. (s. ’05, 
2615). N. F. IX. 192 S. [773 
er Ludwigsburger 
(s. 02, 2491). d. Il u. IV. 106, 
186 S. u. la f. ee 3 M. [774 
Mitteilungen d. Ver. f. G. etc. in 
Hohenzollern (s.'08,2618).Jg.XAX VII: 
1904,5. xv, 102 S. 2 M. 70. [776 
Zeitschrift f. G. d. Oberrheins (s. 
"up, 2619). N. F. XX, 3-4. S. 339-700, 
74* u. x S.; 10 Taf. (S. 1*-74*: Inh.- 
Verz. zu N. F. Bd. I-XX.) [776 


Mitteilungen d. Bad. Hist. Kommiss. (s. 
’05, 2619a). Nr. 27, 8. 81-143. (Verbund. mit 


d. Zt. f. G. d. Oberrh.) [776a 

Alemannia. Zt. f. alemann. u. 
fränk. G. ete. (s. '05, 2621). N. F. 
VI, 2-4. S. 81-320. [777 


Jahrbuch f. G. ete. Els.-Lothr. (s. 
’05, 712). Jg. XXI. 3518. 2M.50. [778 
Revue d'Alsace (s. '03, 730). 
Serie 4, Année 4 (T. 54) & 5 (T. 55). 
666; 671 S. [779 
Bulletin du Musée Hist. de Mul- 
house (s. '03, 731). Année XXVI- 
XXVII: 1902-4. 113 5. u. 7 Taf.; 
122 S. u. 3 Taf.; 1738. à 3 M. 50. [780 
Jahrbuch d. Ges. f. lothr. G. u. 


Altertkde. (s. ’05, Pe 5). Jg. XVI. 
572 5.; 33 Taf. 15 M. (Auch XVI,1 
erschien !) [? 81 


[770 


m m m u m a a e r e e e e nn ee i a S r a a 


Bibliographie Nr. 764—836. 


Archiv, Neues, f. d. G. d. Stadt 
Heidelberg u. d. rhein. Pfalz (s. "On, 
2627). VI, 4. S. 193-265. 60 Pf. [782 


Mitteilungen z. G. d. Heidelberg. Schlosses 
(s. 04. 645). Bd. V, 1/2. 232 S.; 5 Taf. 6 M. 
(Für Mitglieder d. Schloßvereins: 3 M.) {153 


Geschichtsblätter, Mannheimer is. 
os, 2628). VI, 6-11. Sp. 149-268. [754 
Monatsschrift d. Frankenthaler 
Altert.-Ver. (a. ’05, 2629). 1905, Nr. 5 
-12. S. 17-50. 785 
Archiv f. hess. G. u. Altertkde. (s. 
’05, 718). e II (Beitrr. z. 
hess. Kirch.-G. IID), 3. S. 181-2853. 
2 M. ve 
Quartalblätter d. Hist. Ver. 
Großhrzgt. Hessen (e "up, 719). N. F. 
Bd. II, Nr. 13-16 (Jg. 1904). S. 455 
-542; Taf. 30. [787 
Archiv f. Frankfurts G. u. Kunst. 
8. F. (s. "ot, 2762). Bd. VII. Mit 
Rissen, 1 Kte. u. 1 Tab. tem, 300, 
uf S. 8 M. [788 
Zeitschrift, Westdt., f. G. u. Kunst 


(s. ’05, 2633). XXIV, 1-2. S. 1-217; 
2 Taf. — Korr.- Bl. XXIV, 3- 8. 
Sp. 33-160. 789 


Jahresbericht. d.Gee.f.rhein.G.kd 
(8.’05, 2634). XXIV: '04. 47; 89S. [790 


Geschichtsblätter, Rhein. (8. "Op, 2635). 
VIIL, 4-6. S. 97-192. (791 
Zeitschrift d. Ver. f. rhein. u. 
westfäl. Volkskde. (s. '05, 723). Jg. II. 
339 S. [792 
Jahrbücher, Bonner (s. '05, 2637). 
Hft. CXII. 297 S.; 16 Taf. 10 M. [793 
Annalen d. Hist Ver. f. d. Nieder- 
rhein (s. '05, 2636). Beihft. VII. 
89 S. [794 
Zeitschrift d. Berg. G.-Ver. (s8. ’05, 
2639). Bd. XXXVIII. 420 S.; 3 Taf. 
6 M. — Monatsschrift. XII, 8-12. 
S. 141-240. Ess 
Beiträge z. G. v. Stadt u. Stift 
Essen (s. '03, 2767 u. '04, 654). 
Hft. XXVI. 208 S.,;, Taf. 3 M. 
Htt. XXVII. 72 S. 1 M. 50. [796 
Aus Aachens Vorzeit (s. '05, 2641). 
XVIII, 174. S. 1-64. [797 
Archiv, Trierisches (s. '05, 2642). 
Ergänzgshft. V s. Nr. 399. 
Trierische Chronik. N.F. I, 9-12 
u. II, 1-3. S. 129-92; 1-48. 798 


Bulletin de la Comm. Roy d'hist. 
de l'Acad. Roy. de Belgique (s. '05 
2643). LXXIV, 2-3. S. xuj-Lxvj, 133 
-437. [799 


Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. 


Verslagen en meded. d. Vereeniging 
tot uitg. d. bronnen v. het oude 
vaterl. recht (s. "Op, 731). V, 2. S. 61 
-127. 1 fl. 20. [800 

Analectes p. serv. à l’hist. ecclés. 
de la Belgique (s. "op, 2644). XXXI 
(= 3. Sér., D, 2-4. S. 129-512. — 
JI. Sect. Serie des cartulaires etc. 
Fasc. 7. 117 S. [801 

Bijdragen voor vaderl. gesch. en 
oudheidkde. (s8. '05,2645). 4. R., V, 1/2. 
S. 1-230. 2 fl. 50. [802 

Bijdragen en meded. van het Hist. 
Genootschap te Utrecht (s. ’05, 733). 
D. XXVI. ixn), 375 S. 8 M. 40. [803 


Zeitschrift d. Ver. f. hess. G. u. Ldkde. 
(s. "Ob, 2649). N. F. Suppl. XIV. s. Nr. 334. [>04 


Hessenland (s. '05, 2650). Jg. XIX. 
Nr. 12-24. S. 165-348. 805 
Mitteilungen d. Oberhess. G.-Ver. 
(s. "04. 2432. N. F. XII. 126 S. 
2 M. 50. [806 


Geschichtsblätter, Fuldaer. Zt. f.G., Kunst, 
Kultur- u. Wirtsch.-G. insbes. d. ehemal. 
Fürstentums Fulda. Im Auftr. d. Fuldaer 
G.-Ver. hreg. v. J. Kartels. Jg. I u. I: 
1902 u. 1903. Fulda, Fuld. Akt Dr 41928. [807 


Mitteilungen d. Altertums - Kom- 
mission f. Westfalen (s. ’04, 665). 
Hft. IV. 163 S. m. Abbildgn. u. 
20 Taf. 10 M. [808 

Beiträge z. G. Dortmunds u. d. 
Grafsch. Mark (s. '04, 666). XIII. 
430 S. 5 M. 50. XIV. xj, 265 S. 
3 M. [809 

Zeitschrift d. Ver. f. G. v. Soest 
u. d. Börde (s. ’05, 740). Hft. XXI: 
1903/4. 126 S. [810 

Jahresbericht d. Hist. Ver. f. d. 
Grafsch. Ravensberg zu Bielefeld (s. 
*05,2654). Nr. XIX. xıj, 948. 2M. [811 

Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Nieder- 
sachsen (s. "op, 2658). 1905, 2-3. 
S. 85-360. [812 


Beiträge f. d. G. Niedersachsens u. West- 
falens, hrsg. v. G. Erler. I, 1 s. Nr. 417. 
I, 2: Engler, Verwaltg. d. St. Münster 
18032-13. (813 

Zeitschrift d. Ges. f. niedersüchs. 
Kirch.-G. (s. ’05, 745). Jg. X. 307 S. 
5 M. [814 

Geschichtsblätter, Hannov. (s. ’05, 
2659). VIII. 7-12. S. 257-512. [815 

Magazin, Braunschw. (s. "up, 2662.) 
1905, Nr. 5-11. S. 44-132. [816 

Zeitschriftd. Harz-Ver (s.'08, 2661). 
XXXVIII, 1. S. 1-160; 3 Taf. [817 

Museumsblätter, Lüneburger (s. 
’0ö, 751). Hft. II. 97 S. 3 M. 50. [818 


"29 


Geschichtsblätter, Hansische (s. 
op, 752). Jg. 1904/5. 23*, 218 S.; 
2 Portr. 5 M. 40. — Pfingstblät- 
ter s. Nr. 697. [819 

Zeitschrift d. Ver. f. hamburg. G. 
(s. ’05, 753). XII, 2. S. 208-342. 3 M. 
— Mitteilungen (s. ’04, 2445). 
XXIV: 1904 (Bd. 8, 369-594). 2M. [820 

Zeitschrift d. Ges. f. schlesw.- 
holst. G. (s. "Op, 2663). Bd. XXXV. 
320 S. 8 M. [821 

Schriften d. Ver. f. schlesw.-holst. 
Kirch.-G. (s. "Op, 2664). 2. Reihe 
Beitrr. u. Mitt), Bd. II, Hft. 4. 

. 401-494. 2 M. [822 


Archiv f. Landes- u. Volkskde. d. 
Prov. Sachsen (s. "Op, 755). Jg. XV. 
101 S.; 3 Ktn. 4 M. [823 

Geschichtsblätter f. Stadt u. Land 
Magdeburg (s. "Op, 2666). XL, 1. 
S. 1-100. [824 

Blätter, Mansfelder (s. ’05, 2668). 
Jg. XIX. 272 S. 4 M. [825 

Mitteilungen d. Ver. f. anhalt. G. 
u. Altertkde. (s. °05, 2669). X, 2. 
S. 177-331. [826 

Zeitschrift d. Ver. f. thüring. G. u. 
Altertkde. (s. '05, 757). N. F. XV, 2 
u. XVI, 1. S. 243-448; 1-260. 10 M. [827 

Mitteilungen, Neue, a. d. Geb. 
hist.-antiqu. Forschgn. (s. '05, 758). 
XXII, 2. S. 113-256. 2 M. [828 

Geschichtsblätter, Mühlhäuser (s. 
Op, 759). Jg. VI. 182 S.; 2 Taf. 
4 M. [829 

Jahresberlcht d. Vogtländ. Alter- 
tumsforsch. Ver. Hohenleuben (s. "04. 
689). Nr. 74/75. 267 S. 2 M. 80. [330 

Schriften d. Ver. f. Sachs.-Meining. 
G. u. Ldkde. (s. op, 760). Hft. 50 u. 51. 
S. 319-595; 9 Taf. 6 M. 50. [831 

Archiv, Neues, f. sächs. G. u. Al- 
tertkde. (s. ’05, 2678). XXVI, 34. 
S.209-401.— Jahresbericht d. Kgl. 
Sächs Altert.-Ver.: 1904/5. 26 S. [832 

Beiträge z. süchs. Kirch.-G. (s. '04, 
2458). Hft XIX. 220 S. 3M. 50. [833 

Mitteilungen d. Ver. f.sächs. Volks- 
kde. (s. ’05, 2680). III, 9-11. S. 261 
-356. [834 

Mitteilungen d. Ver. f. Chemnitzer 
G. (s. ’04, 692). Jahrb. XIII: 1904/5. 
176 S. 3 M. [835 


Neujahrsblätter d. Biblioth. u. d. Archivs 
d. Stadt Leipzig (s. '05, 2652). II: 1906. Mit 
14 Abbildgn. 162 8. 6 M. 40. [836 


+30 


Mitteilungen d. Ver. f. Rochlitzer 
G. (s. "ot, 2817). Hft. IV. Rochl., 
Pretzsch. 174; Lxxv S. 2 M. [837 

Geschichtsblätter, Dresdner (s. 
o, 2685). 1905, Nr. 1-3. (Bd. IV, 
1-56.) [838 

Magazin, N. lausitz. (s. ’05, 2686). 
LXXXI, 1. S. 1-192. [839 


Forschungen z. brandenb. u. preuß. 
G. (s. '05, 2688). XVII, 1. 363 8. 
(Auch XVIII, 2 erschien!) [840 

Beiträge u. Forschungen, Urkundl., z. G. 
d. preuß. Heeres (s. '05, 2690). Hit. VIII a 
Nr. 1543. [841 

Schriften d. Ver. f.G. Berlins (s. ’05, 2694). 
Hft. XLI s. Nr.365 — Mitteilungen. 1905, 
Nr. 6-12. S 75-162. [542 

Schriften d. Ver. f. G. d. Neumark 
(B. °04,2468). Hft. XVII. 222S. 5 M. [843 

Jahrbücher u. Jahresberichte d. 
Ver. f. mecklenb. G. u. Altertkde. 
(8. Op, 2697). Jg. LXX. 312 u. 36 S.; 
2 Taf. 8 M. [844 

Jahrbücher, Pommersche (s. '05, 
773). Bd. VI. 161 S.; Portr. [845 

Zeitschrift d. Ver. f. G. u. Altert. 
Schlesiens (s. ’05, 774). Bd. XXXIX. 


| 


Bibliographie Nr. 837—885. 


865 S. 4 M. — Register zu Bd. 
XXVI-XXXV. 232 S. 3 M. [846 

Mitteilungen d. Schles. Ges. f. 
Volkskde. (s. '05, 2702). Hp XONI 
u. XIV. (= Bd VII) 120; 116 3. 
à 2 M. 50. (847 

Zeitschrift d. Hist. Ges. f. d. Prov. 
Posen (s. "op, 2703). XX, 1. S. 1-191. 
(Auch XX, 2 erschien!) [248 

Monatsschrift, Altpreuß. ís. "oa, 
2704). XLII, 3-6. S. 153-454. 
Inhalts-Verzeichn. v. Bd. I-XL. 
154 S. 5 M. 849 

Zeitschrift d. Westpreuß. G.-Ver. 
(s. "oa, 777). Hft. XLVII. 228 S. 
5 M. — Mitteilungen (s. "On, 2705). 
IV, 8-4. S. 51-86. [850 

Geschichtsblätter, Oberländ. ıs. 
04. 709). Hp VI u. VIL xjv, 140; 
194 S. à 3 M. 50. [851 

Mitteilungen d. Liter. Ges. Masovia 
(8. ’05, 2707). Hft. 10 (Jg. X). 372 S. 
4 M. [852 

Sitzungsberichte d. Ges. f. G. ete. 
d. Ostseeprovinzen Rußlands (s. '05, 


T78). Jg. 1904. 336 S. 2 M. 20. [853 
Monatschrift, Baltische (s. oa, 2708). LIX, 
5-6 u. LX, 1-5. [554 


B. Quellen und Darstellungen 
nach der Folge der Begebenheiten. 


1. Das deutsche Altertum 
bis c. 500. 


a) Germanische Urzeit und erstes Auf- 
treten der Deutschen in der Geschichte. 


Reinhardt, L., Der Mensch zur 
Eiszeit in Europa u. s. Kulturent- 
wicklg. bis z. Ende d. Steinzeit. 
Münch., E. Reinhardt. 504 S. m. 185 
Abbilden. 7 M. [855 

Reinecke, P., Zur Chronol. d. 2. Hälfte d. 
Bronzezeit in Süd- u. Norddtld. (Kerr.-Bl.d. 
Dt. Ges. f. Anthrop. 33, 17-20; 27-32.) Vgl. 
’01, 804. — F. Weber, Spuren d. Menschen 
d Bronzezeit in d. Hochalpen d. dt. Sprach- 
gebiete. (Ebd. 36, 2-7.) [856 

Hoernes, M., Die Hallstattperiode. 
Mit 396 Abbildgn. in 23 Gruppen. 
(Arch f. Anthrop. 31, 233-81.) [857 

Roz.: Zt. f. Ethuol. 37, 787f. Lissauer. 


Altertümer, Die, unser. heidnisch. 
Vorzeit (s. '05, 2717). V, 5-6. S. 133-200 
m. Abbildgn. u. 12 Taf. 13 M. [858 


Schumacher, K., Die bronzezeitl. Depnt- 
funde Südwestdtlds. (Korr.-Bl. d Dt. Ges. f. 
Anthrop. ete. 34, 90-101.) — P. Beinecke, Zur 
Kenntn. d. La Tenedenkmäler d. Zone uördl. 
d. Alpen. (Ebd. 36-39, 41-44.) — Jos. Bayer, 
Das prühist. Gräberfeld b. Statzendorf. N. Ö. 
(Jahrb d K. K. Zentral-Komm. 2, I, 45-72; 
Taf. 1) — J. Szombathy, Neue diluviale 
Funde v. Lautsch in Mähren. (Ebd. 9-16.) [859 

Weinzierl, v., Die La Tene-Kultur im 
nordwestl. Böhmen. (Tätigkeitsbericht d. Mu- 
seums-Gesellsch. zu Teplitz f. 1913; 1, 31-37 ) [860 


Heierli, J., Die archaeol. Karte d 
Kantons Solothurn nebst Erläutergn- 
u. Fundregister. (= Nr. 750.) Soloth., 


Petri. 928.; 9 Taf. u. 1 Kte. 4M. [861 


Weber, F., Vorgeschichtl. Überreste a. 
Bayern in außerbayr. Samnılgn. (Korr-Bl. d. 
Dt. Ges. f. Anthrop. etc. 33, 52-54; 65-67. 
84, 17-20. 36, 33-36.) — Ders., La Tene-Funde 
in d Umgebg e Ingolstadt. (Ebd. 34, 25-27.) 
— dJ. Naue, Funde d Bronzezeit b. Aschering 
(unweit d. Starnberger Sees), Oberbayern 
(Prahist. Bll. 17, 5-68 u. 83; Taf. 5) [862 

Weber, F., Der Ringwall u. d. La Tene- 
zeitl. Grüberfeld am Steinbichl b. Manching. 
Mit 13 Abbildgn. (Beitrr. z. Anthrop. u. Ur-G. 
Bayerns 16, 19-54.) — F. Birkner, Nachtrr. 
nach d. Originalfundberichten d. Lehrer D. u. 
E. Strehle. (Ebd. 55-62, Taf. 3-14.) [863 


Deutsches Altertum. 


Steinmetz, Nachtragsverzeichn. zu d. im 
Museum f. Völkerkde in Berlin befindl. 
Graberfunden a. d. Gebiete d. Oberpfalz. 
(Vhdlgn d Hist. Ver. e Oberpfalz u. Regensb. 
66, 193-99. Vgl. 54, 253-60.) [364 

Lang, Frz. Jos., Aus Frankens 
Urzeit. Beitır. zu prähist. Gräber- 
funden in Unterfranken u. Aschaffen- 
burg. Würzb., Stahel. 30 S.; 8 Taf. 
2 M. 50. [865 

Bach, M., Fundchronik v. J. 1903 u. 1904. 
(Fundberr. a. Schwab. 11, 1-6. 12, 107-28.) — 
F. Hertlein, Der Burgstall b. Finsterlohr, e. 
gallisches Oppidum. (Ebd. 11, 7-21; Plan.) — 
A. Hedinger, Div Ligurer. (Ebd. 74-26.) — 
D. Koch, Neuere keltische u. röm. Funde im 
Illertal. (Ebd. 12, 31-51.) [866 

Sautter, F., Weitere Fundberr. u. Aus- 
grabgn. v. Grabhügelu auf d. Schwab. Alb. 
(Prahist. BI. 17, 33-37; 49-55.) — Ders., 
Desgl. b. Bremelau u. Trailfingen, Württb. 
(Ebd. 83-85; Taf. 6.) [867 

Schumacher, K., Vorgeschichtl. Funde u. 
Forschen., hauptsächl. in Westdtld. (Bericht 
d. Röm.-Germ. Kommission: 04. 3-13.) [868 

Naue, A. W., Die Denkmäler d. 


vorröm. Metallzeit im Elsaß. Grab- 
hügel u. Grabhügelfunde, Flachgräber 
m. Leichenbrand u. Bestattung. Mit 
Abb., 2 Ktn. u. 32 Taf. Straßb., 
Ges. f. Erhaltg. d. geschichtl. Denk- 
mäler im Elsaß. 4°. ıxxxvj, 529 S. 
20 M. — Daraus: A. W. Naue, 
Beitr. zu d. prähist. Terminologie. 
Münch., Prähist. DI 71 S.; 32 Tat. 


u. 2 Ktn. 5 M. [869 
Rez.: Zbl. f. Anthrop. 10, 362. Seger. 
Forrer, R., Keltische Numismat. d. Rhein- 

u. Donaulande (s. u8, 797). 3. u. 4. Forts. 

(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 16, 385-469. 17, 

241-73.) [870 
Mehlis, C., Neue neolith. Funde a. mittel- 

rhein. Niederlassgn. Mit 6 Abbildgn. u. e. 

Situationsplan. (Arch. f. Anthrop. 31, 282-88.) 

— Ders., Zur ältest. Bronzezeit im Mittel- 

rheinlande. (Beil. z. Allg. Zt«. on, Nr. 132.) 

— Ders., Üb. Ausgrabgn. v. Grabiugel- 

gruppen d. Vorderpfalz. (Korr.-Bl.d Dt. Ges. 

f. Anthrop. ete. 34, 185-90.) — A. Schliz, 

Südwestdt. Bandkeramik. Neue Funde v. 

Neckar u. ibr Vergleich m. analog. Fund- 

stellen. (Ebd. 33, 43-48; 54-57.) — C. Koehl, 

Südwestdt. Bandkeramik. N. Funde v. Rhein 

u.ihr Vergleich m. analog. Fundstellen. (Ebd. 

59-65. Vgl. Schliz ebd. 34, 13-15 u. 23f.) — 

Ders., Neuentdeckte steinzeitl. Gräberfelder 

u. Wohnplätze, sowie frühbronzezeitl. Gräber 

u. andere Untersuchgn. (Ebd. 33, 105-13.) (871 
Authes, E., Die Befestigung u. d. Ansiedlg. 

auf d. Stutz b. Kailbach im Odenwald. 

(Quartalbll. d. Hist. Ver. f. d. Grhrzgt. Hessen 

’04, 508-14.) Vgl ’03, 2835. [572 
Baum, A., Ausgrabungen d. Städt, Museums 

v. vor- u. frühgeschichtl. Grab-, Kult- u. Wohn- 

stätten in d. Flußgebieten d. Lippe u. Em- 

scher. (Korr.-Bl. d. Dt. Ges. f. Anthrop. ctc. 

33, 93-97 ) [873 
Straßburger, Der Gräberfund auf d. Ge- 

biet d. Aschersleber Maschinenfabrik im Herbst 

1:04. (Zt. d. Harz-Ver. 38, 149-6; Taf. 3.) — 

H. Größler u C. Rühlemann, Ausgrabungs- 

berichte. (Mansfeld. Bll. 19, 189-202.) — 


| 


"Al 


K. Sellmann, Skelettgrab a. d. älter. Bronze- 
zeit. (Mühlhäus.G.bll. 6,12-14.)— K. €. Krauth, 
Neolith. Hügelgrab m. Schnurkeramik am 
Nordabhanx d Steigers b. Erfurt. Progr. 
Erfurt. 15 S. — A. Müller, Prähist. Grab- 
stätten in d. Nahe e Weimar u. Eriurt. (Zt. 
d. Ver. f. thür. G. N. F. 16, 403-5.) — Wilh. 
Lange, Prüh. Forschen. in d. Rhön-Be- 
festigungen. (Hessenland 18, 175f.) [874 

Geltz, Steinzeitgefüße in Burk u. ander. 
Orten in d. Umgegend v. Bautzen. (Jahres- 
hfte. d. Ges. f. Anthrop. u. Ur-G. d. Ober- 
lausitz Bd. II, Hft. 1, 1-9.) — Herm. Schmidt 
Die Schwedenschanze b. Kittlitz. (Ebd. 9-21.) 
— L. Wilhelm, Urnenfunde b. Cannewitz. 
(Ebd. 31-34.) — L. Feyerabend, Die Schatz- 
funde v. Jahmen u. Ullersdorf. (Ebd. 34-37.) 
— Ders., Die bemalt. Tongefüße d. Ober- 
lausitz u. ibre Beziehgn. zum Süden. (Ehd. 
38-55.) (875 

Reinecke, P., Die Zeitstellung d. ostdt. 
Steiukistengrüber m. Gesichtsurnen. (Korr.-Bl. 
d Dt. Ges. f. Authrop. 35, 13-15; 23f.; 35 f.) [876 

Schumann, Die Steinzeitgräber d. Ucker- 
mark, s. On, 503. Rez.: Gött. gel. Anz. ’05, 
448-59 Almgren. [877 

Deecke, W., Zur Eolithenfrage auf Rügen 
u. Boruholm. (Korr.-Bl.d. Dt. Ges. f. Anthrop. 
etc. 36, 26-30.) [878 

Hausmann, R., Die Bronzeaxt oder der 
Paalstab v. Karkus. (Sitzungsberr. d. Ges. f, 
G. etc. d. Ostseeprovinzen Rußlands 04, 
103-6.) e [879 


Hirt, H., Die Indogermanen. Ihre 
Verbreitg., Urheimat u. Kultur. Bd. I. 
Straßb., Trübner. x, 407 S. 9M. [880 

Rez : Dt. Lit.-Ztg. "oe, Nr. 7 O. Schrader. 

Erhardt, L., Die Einwanderg. d. 
Germanen in Dtla. u. d. Ursitze d. 
Indogermanen. (Hist. Viertelschr. 8, 
473-508.) — K. Helm, Die Heimat 
d. Indogermanen u. der Germanen. 
(Hess. Bll. f. Volkskde. 4, 39-71.) — 
A. Kock, Ar Skane de germanska 
folkens urhem? (Svensk. hist. tidskr. 
25, 1-23.) [881 

Rez. d. Abhdlgn. v. Erhardt vg Helm: 
Hist. Zt. 96, 344f. A. W. 

Wilser, Die Germanen, s. '05, 783. Rez.: 
Anz. f. indogerm. Sprachen etc. 17, 50f. Hirt; 
Hist. Zt. 94, 470f. Mogk u. Entgegng. e W. 
m. Antw. v. M. ebd. 95, 192. [882 


Dahn, F., Die Germanen. Volks- 
tüml. Darstellgn. a. G., Recht, Wirt- 
schaft u. Kultur. Lpz., Breitkopf & H. 
116 S. 3 M. 883 

Stähelin, F., Der Eintritt der Ger- 
manen in d. Geschichte. (Festschr. 
f. Th. Plüß. Basel. ’05, S. 46-75.) [884 

Schmidt, Ldw., G. d. dt. Stämme 
bis z. Ausg. d. Völkerwanderg. (8. 
’04, 2558). 1 Abtlg., 2. u. 3. Buch. 
(Quellen u. Forschgn. z. alt. G. Hft. X.) 
$. 103-231; 2 Ktn. 5 M. 60. [885 

Rez.: Wochenschr. f. klass. Philol. ’05, 


Nr. 51 Manitius; Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 58f. 
K. v. Kaufluugen. 


"32 


Much, R., Dt. Stammeskunde. Mit 
2 Ktn. u. 2 Taf. 2. verb. Aufl. 
(Sammlg. Göschen. 126.) Lpz., Göschen. 
140 S. 80 Pf. [886 


Kossinna, Verzierte Eisenlanzenspitze als 
Kennzeichen d. Ostgermanen. (Zt. f. Ethnol. 
37, 369-407.) [587 

Matthias, Üb. d Wohnsitze u. d. Namen 
d. Kimbern, s. ’04, 2515. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 
105, Nr. 48 Much. [888 

Kluge, F., Wortgeschichtliches üb. Her- 
kunft u. G. d. Teutonen. (Zt. f. dt. Wort- 
forschg. 7, 165-70.) "889 

Eickhoff, P., Name u. Grenzen d. Bructerer 
in Ortsnamen. (Korr.-Bl. d. Ver. f. niederdt. 
Sprachforschg. 25, 19-24.) [890 


b) Einwirkungen Roms. 
Fürst, W., Suetons Verhältnis zu 
d. Denkschrift d. Augustus. (Monu- 
mentum Ancyranum.) Erlang. Diss. 
1904. 61 8. [891 


Bericht d Röm.-Germ. Kommission 
d Kaiserl. Archl. Instituts üb. d. 
Fortschritte d. röm.-germ. Forschung 
i. J. 1904. (Aus: „Bonner Jahrbb.“ 


Hft. 113.) Frankf., Baer. 94 S.; 
2 Taf. 3M. [892 
Inh.: 1) Schumacher, Vorgeschichtl. 


Funde s. Nr. 868. 2) S. 13-36. H. Dragen- 
durff (m. e. Beitr. v. E. Fabricius), Okku- 
pation Germaniens durch d Römer. 3) 8. 36 
-45. Ders, Neues z. rüm Städte- u. Ortskde. 
4-7) S. 45-71. Ders, Numisınat.; Epigraphik; 
proviuz. Keramik; provinz. Kunst. =) Nach- 
römisches 8. Nr. 963. 

Dünzelmann, E., Aliso u. d. Varus- 
schlacht. Bremen, Winter. 24 S. 


50 Pf. [893 

Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. ’05, 
202-4 Schuchhardt u. Berichtig. v. D. m. Antw. 
v. Sch. ebd. 509-12. 


Prein, 0., Aliso bei Oberaden. 
Neue Forschgn. u. Vermutgn. Münster, 


Aschend. "ug: Taf., Kte. 1M.50. [894 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. "ue Nr. 2 Rübel. 
Fabricius, E., Besitznahıne Badens durch 

d. Römer, s. '05, 2747. Rez.: Korr.-Bl. d. 

Westdt. Zt. 24, 113f. Siebourg; Berl. philol. 

Wochenschr. '05, Nr. 40 Haug; Mitt. a. d. 

hist. Lit. 33, 399f. Winkelsesser; Korr.-Bl.d. 

Gesamt-Ver. "Ob, 461 Anthes; Beil. z. Allg. 

Ztg. '05, Nr. 259 Mehlia. [895 


Hofmann, Harald, Röm. Militär- 
grabsteine d. Donauländer. Mit 64 
Abbildgn. im Texte. (Sonderschrr. d. 
Österr. Archäol. Institutes in Wien. V.) 


Wien, Holder 4°. 91 S. 6 M. [896 

Kenner, F., Bom. Funde in Wien, 1901- 
1903. (Jahrb. d. K. K. Zentral-Komm. 2, I, 
105-70.) Vgl.:Kubitschek (Ebd. 171-80). — 
V. Skrabar, Röm. Funde in Pettau. (Ebd. 
189-214; Taf. 3) — A. v. Premerstein, 
Rom Inschrr. in Marburg. (Ebd. 181-583.) — 
J. Zmave, Gräberfeld im Lajh b. Krainburg. 
(Ebd. 233-74.) — A. v. Schwerzenbach, Funde 


Bibliographie Nr. 886—932. 


a. Vorarlberg u. d. Fürstent. Liechtenstein. 
I: Baul. Überreste v. Brigantium II: Einzel- 
funde a. Vorarlberg, Lindau u. Liechtenstein. 
(Ebd. 276-92; Taf. 5 u. 6.) — A. Guirs, Zur 
Topogr. d. antiken Pola. (Ebd. 215-53; 
Taf. 4.) [897 

Bericht d Ver. Carnuntum in Wien f. d. 
J. 1902. Mit 2 Taf. u. 70 Figuren im Text. 
Wien, Selbstverl. d. Ver. 1904. [533 ` 

Nowotny, E., Bericht üb. d. m. Unter- 
stützg. d. k. k. Ministeriums f. Kultus u. 
Unterr. vorgenomm. Grabungen d G.-Ver. f. 


Kärnten im Sommer 1904. (Carinthia I, 
Jg. 95. 73-77.) (>99 

Wavre, W., Inscriptions rom. inéd. 
d’Avenches. Découvertes anc. et nouv. (Anz. 


f. schweiz. Altertkde. N. F.7,96-111; Taf. 601900 

Franziß, Bayern zur Römerzeit, s. `05, 329, 
Rez.: Rom (Wuartalschr. 19, I, SS-92 Wittig; 
Berl. phil. Wocheuschr. 25, 1475-77 Haug: 
Arch. f. Anthrop. 31, 227 J. R.; Korr.-Bl. d 
Gesamt-Ver. "Ob, 461-614 Anthes. [901 

Bach, Fundchronik e. Nr. 866. — A. Schliz, 
Römisches a d Limeshinterland b. Heilbronn. 
Fuudberr a. Schwaben 12, 2-15; Taf. 2) — 
Schultz, Röm. Niederlassungen auf Markung 
Stubersheim u. Hofstett a. St. (Ebd. 51-59.) — 
G. Sixt, Zu d Beneficiariersteinan (Ebd 11, 
62-64) — Gundermann, Rom. Bildwerke an 
d Bolsener Kapelle. (Ebd. 65-73.) [9.2 

Keune, J. B., Altert.funde a. d. Flur Sablon. 
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 16, 316-54; 12 Taf.) 
Vgl. ‘05, 832. — Ders., Aus e Bericht ob, 
Altert funde in Metz u. Lothr. (Ebd. 477-~3; 
Taf. 17.) — Ders., Altert funde zu Metz u. 
Sablon. (Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 24, 33-11; 
65-80.) — Ders., Bom Friedhof in Sablon. 
(Ebd. 132-37.) [908 

Huber, E. et A. Grenier, La Villa de 
Roubling. (Jahrb. d Ges. f. lothr. G. 16, 259 
-92, 15 Taf.) — A. Doell, Der Aquadukt von 
Jouy-aux-Arches u. d. röm. Wasserleitg. v. 
Gorze nach Metz. (Ebd. 293-315.) BI 


Ludowici, W., Stempel- Namen 
röm. Töpfer v. mein. Ausgrabgn. in 
Rheinzabern. Tabernae rhenanae 1901 


-1904. Münch., Rieger. cu, 140 S. 
m. Abbildgn. 21 M. [905 


Koehl, Das röm. Worms. (Korr.-Bl. d. Dt. 
Ges. f. Anthrop. etc. 34, 85-90; 105-8) — 
Körber, Neue Inschrr. d Mainzer Museums. 
4. Nachtr. z. Beckerschen Katal. Mainz. 
Progr. 77 8. — Ders, Bom. Inschrr. u. 
Skulpturen in Mainz. (Korr.-Bl. d. Westdt. 
Zt. 24, 98-103.) "06 

Schmidt, Adf., Zur G. rhein. Handeschrr. 
1: Die Has. v. Schannats Eiflia illustrata. 
2: Die Straelersche Inschriftensammig. d. 
Dr. Petrus Jacobi Arlunensis a. d J. 1500. 
(Westdt. Zt. 24, 79-100.) Vgl. "On, 2755 
(Domaszewski). — A. v. Domaszewski, Zu 
Schannat. (Korr.-Bl.d. Westdt. Zt. 24, 136.) [907 

Klinkenberg, J., Neue inschriftl. Denk- 
mäler a. Köln. (Korr.-Bl. d. Wostdt. Zt. 24, 
103-3) — F. Cramer, Ausgrabg. e. róm. 
Wohnhauses in Eschweiler b. Aachen. (Ebd. 
109-13.) — W. Vollgraff, Batavodurum. (Ed. 
117f) Vgl. '05,2756. — Frz. Mayer, Die alton 
Erdwerke an d. Nordwestgrenze d. Ubier- 
gebietes. (Rhein. G.bll. 8, 97-105; 142-49.) — 
Wolf. Ara Ubiorum. (Ebd. 119-23; 150-56; 
175-73.) — F. Cramer, Aus d. Urzeit Esch- 
weilers u. sein. Umgebg. Fin Beitr. g. rhein. 
Siedlungs-G. Progr. Eschweiler. 3. 34-51. Rez.: 
Beitrr. z. G. d. Niederrh. 19, 255f. Pauls. — 


Deutsches Altertum. 


H. Oraeven, Stadtplan d. röm. "Trier (Denk- 
malpflege 6, 125-28.) — Ders., Mosaikfunde 
ebd. (Ebd. 80-33.) — d, P. Waltzing, A propos 
d’un monument rom. d’Arlon. (M&langes Paul 
Fredericq 51-62.) [::08 


Limes, Der Obergerm. - Raetische 
(s. ’05, 2761). Lig. XXV. 7 M. 20. 
(Subskr.-Pr.: 5 M. 40.) [909 

Inh : Jacobi, Kastell Feldberg. 56 S.; 
11 Taf. (Sep. 10 M.) 

Limes, Der röm., in Österr. (s. "08. 
843). Htt. VI. 168 Sp. m. 109 Fig. 


u. 2 Taf. 10 M. 60. [219 

Dragendorff, H., F. Kopp, E. Krüger, 
C. Schuchhardt, Ausgrabungen b. Haltern: 
a) Das große Lager 1901-1904. b) Das Ufer- 
kastell 1903 u. 1904 (von D., F. K. u. E. K.) 
c) Die Fundstücke a. d. groß. Lager u. d. 
Uferkast. 1903 u. 1904 Von E. Krüger. Mit 
e. Beitr. v. E. Schramın. (Mitt. d. Altert.- 
Komm. f. Westfal. 4, 1-29 u. 158-60 m. Taf. 1 
u. 2; 33-79 m. Taf. 1 u. 3-18; 83-128 u. 160-63 
m. Taf. 19 u. 20.) — A. Hartmann, Aus- 
grabyu. im „Römerlager" b. Kneblinghausen 
1903 u. 1904. (Ebd. 131-57.) — Beste d. Fold- 
lagers b. Haltern. (Korr.-BL d. Westdt. Zt. 
24,41 f.) Vgl.’05,2760. — F, Koepp, Ausgrabgn. 
b. Haltern i. W. '05. (Ebd. 170-73.) [911 


c) Ausbreitung der Deutschen und 
Begründung germanischer Reiche. 


Procopii Caesariensis opera omnia 
recogn. J. Haury. Opus ab. Acad. 
reg. Bavar. praemio Zographico or- 
natum. (Bibl. Teubn.) Bd. I: De bellis 
libri LIV Bd.II: De bellis libri V- VHI. 
Lpz., Teubner. ıxjv, 552; 678 S. 
24 M. [912 

Eez.: Hist. Jahrb. 26, 673 C. W.; Theol. 
Lit.-Ztg. "op, Nr. 18 Draseke, Dt. Lit.-Ztg. 


’06, Nr. 7 Gerland; Hist. Vierteljschr. 9, 131 f. 
Ldw. Schmidt. 


Symons, B., Germ. Heldeusage. Der 2. verb. 
Aufi. 2. Abdr (Aus: „Pauls Grundr. d. german. 
Philol.“) Straßb., Trübuer. 1355. 3M. 50. [913 

Trautmann, Fiun u. Hildebrand, s. '04, 
2550. Rez.: Zt. f. dt. Philol. 37, 529-36 


G. Binz. [914 
Waltharii Poesis. Das Walthari- 
lied Ekkehards I. v. St. Gallen nach 
d Geraldushss. hrsg. u. erl. v. Herm. 
Althof (s. '08, 890). TI. U: Kom- 
mentar. xxıj, 416 S. 13 M. [915 

Rez.: Lit. Zbl. o, Nr. 14 M. M. 

Boer, R. C., Untersuchgn. üb. d. Ur- 
sprung u. d. Entwicklig. d. Nibelungen- 
sage. (Zt. f. dt. Philol. 37, 289-347; 
438-505. 38, 39-109.) — G. Matthaei, 
Beitrr. z. G. d. Siegfriedssage. Progr. 


Gr.-Lichterfelde. 34 S. [916 
Panzer, F., Hilde-Gudrun, 8. "01, 288%. 
Rez.: Zt. f. dt. Philol. 37,515-27 Ehbrismann. [917 


Csallány, Ein alt. german. Grabfeld in d. 
Gegend v. Szentes. (Arch. Ertesitö 24, 153- 
70.) Vgl. 1904, 2492. (918 


"33 


Buhl, A., Notizen üb. e. alemann.-fränk. 
Reihengrüberfeld in Colmar. Mit Streiflich- 
tern auf frühere Funde dies. Epoche. Mit 
45 Abbildgn. u. 2 Plänen. (Mitt. d. Natu:hist. 
Gesellsch. in Colmar N. F. 7, 101-19.) [919 

Busse u. Kossinna, Das Braudgrüberfeld 
b. Wilhelmsau, Kr. Nieder- Barnim. (Zt. f. 
Ethnol. 37, 56-91; 596-99.) Vgl. Nr. 937 [920 


Villari, P., Le invasioni bar- 
bariche in Italia 2. ed. Milano, 


Hoepli. xv, 490 S. 6 L. 50. [921 

Murtroye, L'Occident à l'époque byzantine: 
Goths et Vandalen, s. '05, 859. Rez.: Arch. 
stor. it. 36, 158-65 Roberti. "922 


Queiss, K., Die Landteilungen 
zwisch. d. Römern u. Germanen in 
d. Reichen d. Westgoten, Vandalen, 
Ostgoten u. Langobarden. Wien. 
Progr. 1904. a 

Haury, J., ÜL. d. Stärke d. Van- 
dalen in Afrika. (Byzant. Zt. XIV, 
8/4.) — F. P. Garofalo, I Vaudali 
in Sicilia. (Riv. di storia antica 
N. S. VII, 1.) [924 


Schulte, A., Die geschichtl. Bedeutg. Ra- 
vennas. (Beil. z. Allg. Zug '05, Nr 62f.) [925 


Crivellucci, A., Les évêchés d'Italie 
et l'invasion lombarde. (Studi stor. 
13, 317-35.) Vgl. '04, 784. [926 

Monseur, E., L'origine danubienne 
des Francs. (Aus: Mélanges Paul 
Fredericq.) Brux., Lamertin. 10 S. 
1 fr. — F. Kieser, Das salisch-fränk. 
Siedelungssystem u. d. Heppenheimer 
Markbeschreibg. v. J. 773. Bensheim. 
Progr. 4°. 48 S. — Rübel, Die 
Franken s8. Nr. 968. [927 

Wilser, L., Die Herkuntt d. Bayern, 
m. Anh.: Stammbaum langobard. 
E Wien, Akad. Verl. f. Kunst 


u. Wiss. 184 S. 1 M. 20. [928 

Fastlinger u. G. Binder, Zur Kurtenskizze 
d. Verteilg. d ing (rte in Oberösterr. (Beitrr. 
z. Anthrop. u. Ur-G. Bayerns 16, 1-10; Taf. 1.) 
— Fastlinzer, Desgl. im Kronland Salzburg, 
d angre:ız. Tirol u. Steiermark. (Ebd. 1If.; 
Taf. z.) — A. Vierling, Die siav. Ansiedelgn. 
in Bayern (s. '03, 847.) Zusatz. (Ebd.13-18.) [929 


d) Innere Verhältnisse. 


Grupp, G., Die Kultur d. alten 
Kelten u. Germanen mit e. Rückblick 
auf d. Ur-G. Münch., Allg. Verl.-Ges. 
xij, 319 S. 5 M. 80. 930 

Steinhausen, G., German. Kultur 
in d. Urzeit. (Aus Natur u. Geistes- 
welt. Bdchn. 75.) Lpz., Teubner. 
156 S. 1 M. [931 


. Dahn, F., Könige der Germanen 
(8. '05, 2779). IX, 2: Die Bayern. 
xLvj, 639 S. 20 M. [932 


Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 2. Bibliographie. 3 


"34 


Boden, F., Die isländ. Regierungs- 
gewalt in d. freistaatl. Zeit. (Hft. 78 
v. Nr. 721.) Breslau, Marcus. 101 S. 
3 M. 20. [933 

Zeller, J., Das concilium der 
Septem provinciae in Arelate. (Westdt. 
Zt. 24, 1-19.) [934 

Weber, M., Der Streit um d. 
Charakter d. altgerman. Sozialverfg. 
in d. dt. Lit. d. letzt. Jahrzehnte. 
(Jahrbb. f. Nationalök. 3. F., 28, 433 
-70.) — Ph. Heck, Die Gemeinfreien 
d Tacitus u. d Stündeproblem d. 
Karolingerzeit. (Vierteljschr. f. Sozial- 
u.Wirtsch.-G.3,451-56.,—J.Peisker, 
Die älter. Beziehgn. d. Slawen zu 
Turkotataren u. (sermanen u. ihre 
Sozialgeschicht. Redeutg. (Ebd. 187 
-360; 465-553.) Sep. Stuttg., Kohl- 
hammer. (Peisker, Neue Forschen. 
z. Sozial- u. Wirtsch.-G. d. Slawen. I.) 
xıj, 243 8. 6 M. [935 

Hoops, J., Waldbäume u. Kultur- 
pflanzen im german. Altertum. Straßb., 


Trübner. xvj, 689 S.; Taf. 16 M. [936 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '06, Nr. 6 O. Schrader; 

Lit. Zbl. ’066, Nr. 8 Streitberg; Mitt. d. 

Anthrop. Ges. Wien 36, Sitzungsberr. 27f. 


Lissauer, Bedeutg. d. Gräberfeldes 
v. Wilhelmsuau f. d. Kenntnis d. Han- 
delsverkehrs in d. Völkerwanderungs- 

eriode. (Zt. f. Ethnol. 37, 591-96.) 
Kei Nr. 920. [937 

Weller, K., Vorröm. Straßen um 
Öhringen. (Fundberr. a. Schwaben 
12, 15-31.) [938 


EE H. e Übersetzungs- 
a 


technik d. Wulfila (s. 05, 2778). Forts. 
(Zt. f. at. Philol. 37, 352 ff.) [939 


Jacobs, J., Ring m. Inschrift aus Eining 
a. D. (Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 24, 129-31.) 
Aus d. 4. Jh. Zeugn. d. Christentums in 
Bayern. [940 


Mohrmann, K. u. F. Eichwede, 


German. Frühkunst. (In 12 Lfgn.) 
Lfg. 1-8. Lpz., Tauchnitz. Fol. 


80 Taf. m. Text. 48 M. [941 

Schliz, A., Die alamann. Grabfelder d. 
Schwabenlandes in ihr. Stellg. z. german. 
Kunstübung d. frühen Mittelalters, (Fundberr. 
a. Schwaben 11, 21-62.) Vgl. ’05, 874. [942 


2. Frünkische Zeit bis 918. 
a) Merowingische Zeit. 
Scriptores rer. Merov. T. IV: Passiones 
vitaeque sanctorum aevi Merov., ed. B. 
Krusch, 8.'06,2789. Rez.: Hist. Vierieljschr. 
8, 641-44 G. Kurtb. Vgl. Krusch (N. Arch. 
381, 494f.). [943 


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I— m E EE E e am A E M Uessa i Ge 


Bibliographie Nr. 933—979. 


Halphen, Vie de saint Maur, 8.'05, 2732 
Rez.: N. Arch. 31, 245-47 Krusch. [2:32 

[Gregorius Turonensis.] Biblio- 
theque Nation. Dép. des mss. Hist. 
des Francs de Grégoire de Tours. 
Ms. de Beauvais. Reprod. réduite 
du ms. en onciale lat. 17654 de la 
Bibl. Nat. (Vorr.: H. Omont.) Paris, 
Berthaud. 6 S.; 109 Bl. Facs., Tat. 


20 fr. [944 
Schmidt, Ldw., Zu Gregor v. Tours. (N. 

Arch. 31, 240.) i 
Annales Mettenses s. Nr. 949. 


Levillain, L., Dernières obser- 
vations sur les chartes Merov. de 
Corbie. (Moyen Age °05, 80-85.) Vgl. 
'05, 877. — B. Krusch, Die Urkk. 
v. Corbie u. Levillains letztes Wort. 
(N. Arch. 31, 335-75.) [947 


Jordan, L., Studien z. frünkisch. 
Sagen-G. (Arch. f. d. Stud. d. neuer. 
Sprachen 114, 92-114.) [945 


b) Kurolingische Zeit. 

Annales Mettenses priores. Recogn. 
B.de Simson. Accedunt additamenta 
annalium Mettensium posteriorum. 
(Scriptores rer. Germ. in us. schol.) 
Hannov., Hahn. xvıj, 119S. 2 M. [949 

Freitag, 0., Die sogen. Chronik e 
Weihenstephan. Ein Beitr. z. Karls- 
sage. (Hermuaea. Ausgew. Arbeiten 
a. d German. Seminar z. Halle. 1.) 
Halle, Niemeyer. xıj, 181 S. 5 M. 
(43 S. ersch. alsHallens. Diss. 1904. [950 

Rez.: Forschgn. z. G. Bayerns 13, 310f. 
Leidinger. 

Einhardi vita Karoli Magni Ed. V; 
post G. H. Pertz rec. G. Waitz. 
(Scriptores rer. Germ. in us. schol.) 
Hannov., Hahn. xxvj, 52S. 90 Pf. [951 

Brückner, 6., Verhältnis d. franz. 
Rolandsliedes z. Turpinschen Chronik 
u. z. Carmen de prodicione Guenonis. 
(Rostock. Diss. u. Preisschrift.) 


Rost., Leopold. 337 S. 4 M. [952 

Fez.: Lit.bl. f. germ. u. rom. Philol. "06, 
Nr. 1 Ph. A. Becker. 

Seelmann, E., Ursprung u. Urheimat d. 
Rolandsagu. (Verbdign. d. 48. Versammig. dt. 
Philologeu etc. in Hamburg. Romanist. Sekt.: 
3. Sitzg.) [952 a 

Poupardin, R., Notes carolingien- 
nes. I: Un nouveau ms. des Annales 
de Saint-Bertin. (Bibl. de l’Ecole des 


chartes 69, 390-400.) [953 


Finot, J., Liste des diplömes des 
rois carolingiens (et des premiers rois 


Fränkische Zeit. 


capetiens), conserv. dans les archives 
du Nord. (Bull. de la Comm. hist. 
du d&partem. du Nord 26, 139-62.) [954 

Bitterauf, Th., Die Traditionen 
d. Hochstifts Freising. Bd.I: 744-926. 
(IV v. Nr. 191.) Münch., Rieger. 
v, cvıj, 792 S. 17 M [955 

Rez.: N. Arch. 31, 266 M. T.; Hist. Jahrb. 


27, 196 f. Stoinberger. 

Zibermayr, J., Das älteste Tra- 
ditionsbuch d. Hochstiftes Passau. 
(Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 
26, 369-414.) [956 

Wiegand, W., Schenkung Karls 
d. Gr. für Leberau. (Zt. f. G. d Oberrh. 
N. F. 20, 523-51.) [957 

Rez.: N. Arch. 31, 514f. H. Hirsch. 

Lesne, E., Hincmar et l'empereur 
Lothaire. (Rev. des questions hist. 
78, 5-58.) [958 

Kleinclausz, La lettre de Louis II. 
à Basile de Macédonien. (Moyen Age 
17, 45-53.) Vgl. 04. 2593. [959 

Schiaparelli, I diplomi di Berengario I., 
di Guido e di Lamberto s. Nr. 76. [960 

Mayer, Ernst, Die angebl. Fälschgn. 

Dragoni. Lpz., Deichert. 98 S. 
3 M [961 


Rez.: Lit. Zbl. op, Nr. 46; Mitt. d. Inst. f. 
österr. G forschg. 26, 659-67 L. M. Hartmann. 


Schuchhardt, C., Atlas vorge- 
schichtl. Befestigungen in Nieder- 
sachs. (s. '04, 735). Hft. VIII. 10 farb. 


Pläne. 3 M. [962 

[Die Burgen zwisch. mittlerer Weser u. 
Elbe, besond. im Reg.-Bez. Lüneburg.] Selbst- 
anz.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. ’05, 358-60. 

Behuchhardt, C., Fränkisches u. Sächsi- 
sches in Noriwestdtl. (Ber. d. Röm. - Germ. 
Kommiss. f. 1904, 71-73.) — Chr. L. Thomas, 
Die erste Stadtmauer v. Frankf. a. M. (Ebd. 
74-78.) [963 


Freeman, E. A., Western Europe 
in the Eighth Century and onward. 
Lond., Macmillan. 1904. 478 S. 


10 sh. [964 
Rez.: Engl. hist. Rev. 20, 548-582 Brooks, 


Lot, F., Melanges carolingiens. 
u Moyen Age XVIIf.) Paris, 
ouillon. 60 S. 965 
Crivellucel, A., Delle origini dello 
Stato pontificio (s. ’04, 2599). Schluß. 
(Studi storici 14, 3-27.) [966 
Paris, &., Hist. poétique de Charle- 
magne. Reprod. de l'éd. de 1865, 
augm. de notes nouv. par l'auteur 
et par P. Meyer, et d'unc table 
alphab. des matières. Paris, Bouillon. 
ze, 554 S. [967 


| als Berl. Diss.) 


"AN 


Rübel, Die Franken, o "08. 892. Rez.: Zt. 
d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 265, Germ. Abt., 
849-63 Stutz; Westdt. Zt. 24, 60-71 G. Caro; 
Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Osnabr. 29, 297-305 ; 
Zt. f. Sozialwiss. 9, 6R f. v. Below. — Dors., 
Das frank. Eroberungs- u. Siedelungswesen 
im Ripuarier- u. Alamannenlande. (Beil. z. 
Allg. Ztg. o Nr. 97.) — Ders, Karl d Gr., 
d. Sachsenkriege, Widukind u. d Entstehg. 
v. Dortmund. (Jahresber. d Hist. Ver. f. d. 
Grafscli. Ravensberg zu Bielef 19, 68-85.) — 
Ders., Probleme d. frünk. Kriegführg (Korr.- 
Bl. d Gesamt Ver 53, 362f.) — Ders., Das 
fränk. Eroberungs- u. Siedelungssystem in 
Oberfranken u. seine Bedentg. f.d. älteste G. 
d. Babenberger Fehde. (Ebd. 54, 153-69.) — 
Ders., Rennstiege. (Dt. G.bll. 7, 119-26.) 
Vgl.: Hertel (Ebd. 187-92) u. Nr. 48. [968 
Fry, E., Roncesvalles. (Engl. hist. 
rev. 20, 22-32.) — Vgl. Nr. 952a. [969 
Ohr, Die Kaiserkrönung Karls d. Gr, s. 
’05, 894. Rez.: Riv. stor. it. 4, 163-65 Cipolla ; 
Rer. crit. '04, Nr. 26; Moyen Ag» 17, 348-53 
Poupardin. {970 
Ohr, W., Die Ovationstheorie üb. 
d. Kaiserkrönung Karls d. Gr. (Zt. f. 
Kirch.-G. 26, 190-213.) — K. Hampe, 
Zur Kaiserkrönung Karls d. Gr. (Ebd. 
465-67.) [970a 
Calmette, J., De Bernardo sancti 
Guillelmi filio (?-844). Tolosae, Privat. 
1902. 117 S. [971 
Rez.: Moyen Age 17, 148-54 Lot. 
Lot, F., Les abbés Hilduin au 9. siècle. 
Réponse à M. J. Calmett:. (Bibl. de l'École 
des chartes 66, 377-80.) Vgl. ’05, 2309. [972 


c) Innere Verhältnisse. 


Seckel, E., Studien zu Benedictus 
Levita (s. "04. 2613). VI. (N. Arch. 
31, 59-139; 238f.) [973 


Fustel de Coulanges, Hist. des 
institutions polit. de l'anc. France. 
La monarchie franque. 2. éd. Paris, 


Hachette. 659 S. 7 fr. 50. [974 

Kleinclausz, L’Empire Carolingien, s. ’04, 
2614. Rez.: Riv. stor. ital. ’04, 370-73 Leone; 
Moyen Age 17, 54-62 Lot. — Vgl. Nr. 959. [975 

Lillenfein, Die Anschauungen v. Staat u. 
Kirche im Reich d Karolinger, s. ’04, 2615. 
Rez.: Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg 26, 
515-17 Krammer. 1976 


Rübel, Die Franken etc. 8. Nr. 968. [977 
Thompson, W., The Decline of the 
Missi Dominici in Frankish Gaul. 
Decenn. Publications of the Univ. of 
hicago. 1. Ser., Vol.4, 289-310.) [978 
Hofmeister, A., Markgrafen u. 
Markgrafschaften im ital. Königreich 
in d. Zeit von Karl d. Gr. bis auf 
Otto d Gr., 774-962. (Mitt. d. Inst. 
f. österr. G.forschg. Ergänzgsbd. 7, 
215-436.) (Allg. Tl., 1.-3. Kapit. ersch. 
[979 


E 


*36 Bibliographie Nr. 980—1025. 


Caro, G., Die Grundbesitzverteilg. | 15-29; 75-83.) Vgl. ’05, 2820. — Vgl.: 
in d. Nordostschweiz u. d. angrenzend. | M. Reymond (Rev. hist. Vaudoise ‘04, 
alamann. Stammesgebieten zur Karo- | 380f., Rev. de Fribourg '05, 52-66 u. 
lingerzeit. (Caro, Gesamm. Aufsätze Anz. f. schweiz. G. Op, 37-42). [991 
S. 1-25.) Vgl. ’u2, 885 u. '03, 954. — | Martin, E., Saint Colomban. Paris, 
Ders., Das ursprüngl. Verhältn. d. | Lecoffre. 205 S. 2 fr. [992 
Klosters St. Gallen z. Bist. Konstanz Blötzer, J., Der hl. Bonifatius u. 
u. d. Eigentumrecht am Boden im ' seine Kulturarbeit. (Laacher Stimmen 
Arbongau. (Ebd. 26-37.) — Ders., ; 68, 477-504.) — Bruder, Die Reli- 
Zur Bevölkerungsstatistik d Karo- | quien d hl. Bonif. u. seiner Marter- 
lingerzeit. (Ebd. 38-45.) Vgl. "Op, |, gefährten. (Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- 
909. [980 | u. Cist.-Orden 26, 254-62; 492-504.) — ` 

Melchior, L., Beitrr. z. Kultur-G. _ Ders., Ursprg. u. erste Entwicklg. 
(Landwirtschaft u. Weinbau)d. Rhein- | d. liturg. Verehrg. d. hl. Bonif. u. 
seiner Martergefährten. (Theol.-prakt. 
Quartalschr. 58, 515-33.) — O., Das 
Todesjahr d. hl. Bonif. (Beil. z. Allg 
Ztg. ‘05, Nr. 181.) [993 

Festgabe z. Bonifatius - Jubiläum. 
I: G. Richter, Beitrr. z. G. d Grabes- 
kirche d. hl. Bonif. in Fulda. II: 
C. Scherer, Die Codices Bonifatiani 
in d. Landesbibliothek zu Fulda. 
Fulda, Fuld. Aktiendr. vj, Lxxvj u. 
jv, 378. 3 M. [994 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. °05, Nr. 44 Falk; Hist. 
Jahrb. 26, 736-88 Rübsam; N. Arch. 31, 491f. 
Lovison. 


Schirmer, Cyrillo-Methodeische Denkmäler 
in Böhmen. (Rev.intern de théol. 13, 718-24.,[395 


lande im 8. u. 9. Jh. Freiburg. Diss. 
1904. 71 S. [981 

Görres, F., Das Judentum im west- 
gotisch Spanien von König Sisebut 
bis Roderich, 612-711. (Zt. f. wiss. 
Theol. 48, 353-61.) [982 

Conrat (Cohn), M., Entstehg. d. 
westgotisch. Gaius. (Verhandelingen 
d. Kgl. Akad. van wetensch. te Am- 
sterd N. R. VI, 4) Amsterd., Johs. 
Müller. 144 S. 6 M. [983 

Mayer, E., Jodute-Duddus. (Zt. d. 
Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 26, Germ. 
Abt., 268-72.) [954 

Koehne, C., Recht d. Mühlen bis z. Ende 
d. Karolingerzeit, s. °05, 905. Rez.: Lit. Zbl. 
’05, Nr. 13; Hist. Jahrb. 26, 900f. A. K.; 


Mülhäus. G.bll. 6, 173-75 K. v. Kauffungen; 
Zt. d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 26, Germ. Abt, 


Roger, L'enseignement des lettres 
classiques d’Ausone à Alcuin. Introd. 
à l'hist. des écoles Carolingiennes. 
873-75 Stutz. [985 | (These.) Paris, Picard. xvırj, 457 S. 

Hazeltine, H. D., Zur G. d Ehe- | 10 fr. [996 
schließung nach angelsächs. Recht. Rez.: Lit. Zbl. '05, Nr 38$ M. M. 


(Festgabe f. B. Hübler S. 249-84.) [986 | , Pfeifer, C., Otfried, d. Dichter 
See d Evangelienharmonie im Gewande 


seiner Zeit. Literar- u. kulturhist. 
Studie. Götting., Vandenhoeck & R. 
134 S. 2 M. 60. [997 

Rez.: Lit. Zbl. ’05, Nr. 51; Dt. Lit. -Ztg. 
’06, Nr. 15 Martin. 


Quentin, H., Lettre de Nicolas I. 
pour le concile de Soissons et formules 
ecclésiast. de la province de Tours 
dans un manuscrit de Nicolas Le Fèvre. 
(Moyen Age 17, 97-114.) [987 

Krusch, B., Das Datum d. Konzils v. 
Soissons 744 März 3. (N. Archiv 30, 708f.) 
Vgl. ’05, 200. [988 


3. Zeit der sächsischen, 
fränkischen und staufischen 
Kaiser, 919-1254. 

a) Sächsische und fränkische Kaiser, 
919-1125. 


Schäfer, H. K., Frühmittelalter!. 
Pfarrkirchen u. Ptarreinteilg. in röm.- 
fränk. u. ital. Bischofstädten. (Röm. 
Quartalschr. 19, II, 25-54.) [989 

Rez.: Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 17, 362 M. 

Görres, F., Bischof Nicetius v. Trier 
(etwa 527 bezw. 528 bis 566). Ein 
Kultur- u. Lebensbild a. d. fränk. 
Periode d Mosellandes. (Trier. Chronik 
2, 33-43.) [990 

Besson, M., Le siège épiscopal 
d’Avenches. (Anz. f. schweiz. G. "op, 


Salsotto, C., Sul significato del 
nome „Italia“ presso Liutprando, 
vescovo di Cremona. (Arch. stor. 
lombardo 4. Ser., Vol. 4, 5-32.) [998 

Winterfeld, P. v., Hrotevits literar. 
Stellung. (Arch. f. d. Stud. d. neuer. 
Sprachen 114, 25-75; 293-825.) [999 

Thietmar. Die Dresdner Hand- 
schrift d. Chronik d. Bischofs Thiet- 


Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser. 


mar v. Merseburg. Mit Unterstützg. 
d. Generaldirektion d. Kgl. Sächs. 
Sammlgn. f. Kunst u. Wiss., d König 
Johann-Stiftg. u. d. Zentraldirektion 
d. Monum. Germ. hist. in Faksim. 
hrsg. Dresd., Brockmanns Nacht An 
ıv S. Text, 385 Taf. 300 M. [1000 

Partisch, K., Üb. d. Glaubwürdig- 
keit d. Historia Hierosolymitana d. 
Albertus Aquensis. Progr. Arnau. 


1903. 58 8. [1001 
Rez.: Zt. f. österr. Gymn. 56, 671f. Schwerd- 
fegor. 


Löffler, Eine angebliche Urkunde Hein- 
richs III. (Hist. Jahrb. 26, 695.) [1002 


Holder- Egger, 0., Fragment e. 
Manifestes a. d. Zeit Heinrichs IV. 
(N. Arch. 31, 183-93.) [1003 

Hirsch, H., Zur Kritik d. ältest. 
Urkk. d. Klosters Muri. (Mitt. d. 
Inst. f. österr. G.forschg. 26, 479-88.) 
Vgl. '05, 988. [1004 


Brunner, K., Das dt. Herrscher- 
bildnis von Konrad II. bis Lothar v. 
Sachsen. Leipz. Diss. 72 S. [1065 

Thaner, F., Hinkmar v. Rheims u. 
Bernald. (N. Archiv 30, 693-701.) [1006 

Heinzelmann, K., Die Farfenser 


Streitschriften. Ein Beitr. z. G. d. 
Investiturstreites. Straßburg. Diss. 
1904. 125 S. [1007 


Du Bourg, Saint Odon (879-942) 
Paris, Lecoffre. xı}, 214 S. [1008 
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 26, 489 Boehmer. 

Kuchinka, R., Die Römerzüge 
Kaiser Ottos III. Progr. Kremsier. 
21 S. [1009 

Karácsonyi, J., Das Leben d. hl. 
Stefan. (Szent lstván király élete.) 
Budap., Stefangesellsch. 1904. 125 8S. 
3 Kr. [1010 

Rez.: Hist. Jahrb. 26, 788-90 Mangold. 

Fedele, P., I conti del Tuscolo ed 
i principi di Salerno. (Arch. d. R. 
Società Romana di storia patr. 28, 
5-21.) [1011 

Brugerette, J., Grégoire VII. et la réforme 
du 11. siècle. (Science et religion. Nr. 352.) 
Paris, Bloud. 64 S. fr. 0,60. Rez.: Zt. f. 
Kirch.-G 26, 490 Boehmer. [1012 


Tangl, M., Gregor VII. jüdischer 
Herkunft? (N. Arch. 31,159-79.) [1018 
Friedrich, R., Studien z. Wormser 
Synode v. 24. Jan. 1076 u. ihrer Vor-G. 
Greifs. Diss. u. Hamb.Progr. 658. [1014 


Meiche, A., Die Herkunft d dt. Siedler 
im Kgr. Sachsen nach d. Ortsnamen u. Mund- 


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*37 


arten. (Aus d. Zt. „Dt. Erde“ in: Mitt. d Ver. 
f. sächs. Volkskde. 3, 827-44; Kte.) [1015 


b) Staufische Zeit, 1125-1254. 


Schmidlin, J., Die Philosophie Ottos v. 
Freising. (Philos. Jahrb. ’05, 156-75; »12-23; 
407-23.) — Ders., Bischof Otto e Freis. als 
Jheologe. (Katholik *. F. :2, 81-112; 161-2.) 
— Ders., Die Eschatologie Ottos v. Freis. 
(Zt. f. kath. Theol. 29, 445-51.) [1016 


Schmeidler, B., Üb d. Quellen u. 
d. Entstehungszeit d Cronica S. Mariae 
de Ferraria. (N. Arch. 31, 13-57.) — 
A. Hessel, Beitrr. z. Bologneser G.- 
Quellen. I: Zur ältest. Annalistik 
Bolognas. (Ebd. 206-13.) [1016a 


Schultze, Johs., Die Urkunden 
Lothars II. Innsbr., Wagner. 139 S. 
4 M. 50. (Kap. V: „Die Fälschgn.“ 


Berl. Diss. 37 S) [1017 

Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg 97, 
168-74 u. N. Arch 31, bist Hans Hirsch; 
Lit. Zbl. ’06, Nr. 16 Fed. Schneider. 


Christ, K., Die Schönauer u. Loben- 
felder Urkk. v. 1142-1225 (s. ’05, 
958). Schluß. (Mannheim. G.bll. 6, 
176-82; 198-205.) [1018 

Garufi, C. A., Documenti dell’ 
epoca Sveva. (Quellen u. Forschgn. a. 
ital. Archiven etc. 8, 196-205.) [1019 

Registres, Les, de Grégoire IX. 
(s. °02, 2742). Fasc. 8. (Bibl. des 
écoles franç. d'Athènes et de Rome. 
2. Sér. IX, 8.) Bd. II, Col. 585-847. 
9 fr. 50. [1020 

Endres, J. A., Boto v. Prüfenin 
u. seine schriftsteller. Tätigkeit. (N. 
Archiv 30, 603-46.) [1021 

Michael, E., Walther v. d. Vogel- 
weide u. seine Sprüche geg. d. Päpste. 
(Zt. f. kath. Theol. 29, 299-314.) — 
Ders., Reinmar v. Zweter m. besond. 
Rücksicht auf seine Papstsprüche. 
(Ebd. 588-93.) [1022 


Caspar, Roger II. od Gründg. d. Normann.- 
Sizil. Monarchie, 8. ’05, 965. Rez.: Arch. stor. 
per le provincie Napolet. 80, 105-8 Fudele; 
Lit. Zbl. '05, Nr. 32 Fed. Schneider, Dt. Lit.- 
Ztg. ’05, Nr. 48 Cartellieri. [1023 

Laforge, F., Alexandre III. ou 
rapports de ce pape avec la France 
aux debuts de la lutte du sacerdoce 
et de l'Empire. 2. éd. Sens, imp. 
Mirlam. 223 S. 5 fr. [1024 

Hardegen, F., Imperialpolitik 
König Heinrichs II. v. England. (XII 
v. Nr.696.) Heidelb, Winter. 72 S. 2 M. 
(Abschnitt I-VI : Berl. Diss. 388 S.)[ 1025 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. op, Nr. 49 Liebermann. 


"Ap 


König, L., Die Politik d. Grafen 
Balduin V. v. Hennegau. Ein Beitr. 
z. G. d. dt.-franz. Beziehgn. geg. Ende 
d 12. Jh. (Bull. de la Comm. Roy. 
d’hist.de l’Acad. de Belg. 74, 195-428.) 
Tl. I.: Jenens. Diss. 45 S. [1026 | 


Brugerette, J., Les grande papes. Inno- 
cent III et l’apogte du pouvoir pontifical 
Paris, Bloud et Co 64 S. 0,10fr. Rez.: Zt. f. 
Kirch. -G. 26, 490 Boehmer. [1027 


Knebel, W., Kaiser Friedrich II. 
u. Papst Honorius III. in ihr. gegen- 
geitig. Beziehgn. von d Kaiserkrönung 
bis zum Tode d. Papstes (1220-1227). 
Münster. Diss. 151 S. [1028 


Kgtrzynski, v., Der dt. Orden u. Konrad 
v. Masovien 1225-1235, s. ’05, 2876. Bez Korr- 
Bl. d. Ver. f. siebenbürg. Ldkdn 23, 126f. — 
M.Perlibach, Der dt. Orden in Siebenbürgen. 
Zur Krit. d. neuest. polnisch. Literatur. (Mitt. 
d. Inst. f. österr. G.forachg. 26, 415-30.) — 
Ders., Herm. v. Salza u. d. dt. Orden im 
jüngsten poln. Gericht. (Zt. d. Westpreuß. 
G.-Ver. 48, 193-223.) — F. Obert, Herm. v. 
Salza u. d. ’ Besicdlg. d. Burzenlandes. Wien 
1905. 24 S. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G.- 
forschg. 27, 174-78 Frz. Zimmermann. (1029 


Hadank, K., Die Schlacht b. Cor- 
tenuova 27. XI. 1237. (Diss.) Berl., 


Hanow. 63 S. 1 M. [1030 
Rez.: N. Arch. 31, 252 Holder- Egor. 


Folz, A Kaiser Friedr. IL. u. Papst 
Innocenz IV. Ihr Kampf in d. Jahren 
1244 u. 1245. Straßb., Schlesier A Schw. 
158 S. 6 M. (68 5. unt. d. Tit. „Unter- 
suchen. 2. G. d. 1. Konzils v. Lyon“ 


Straßb. Diss.) [1031 
Rez.: Lit. Zbl. '06, Nr. 14 Fed. Schneider. 


Paolucci, G., Le finanze e la Ge 
di Federico II. di Svevia. (Atti d 
R. Accad. di scienze etc. di Palermo 


3. Ser., VO. 1904.) [1032 
Rez.: Studi stor. 14, 237-89 G. F. 


Eisler, Sr G. Brunos v. Schauen- 
burg (s. '05, 2879). Forts. (Zt. d. 
Dt. Ver. £. G. Mährens u. Schlesiens 
9, 335-84.) [1033 

Reuter, Chr., Lübeck u. Stralsund 
bis z. Rostocker Landfrieden 1283. 
(Hans. G.bll. '04/5, 1-32.) [1034 


Schrod, F., DieGründg. d. Deutsch- 
ordenskomturei Sachsenhausen. Ein 
Beitr. z. G. d. Herren v. Münzenberg. 
(Mitt. d. Oberhess. G.-Ver. 13, 33-63.) 
Auch Gießen. Diss. 1904. 37 S. [1035 

Struve, 0., Die dt. Siedelungen 
in d. Mark Brandenburg unter d. As- 
kaniern. Progr. Steglitz. 4°. 34S. [1036 

Wehrmann, P., "Kloster Kolbatz u. 
d. Germanisierg. Pommerns. Tl. I. 
Progr. Pyritz. 4°. 25 S. 


[19037 `, 


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Bibliographie Nr. 1026—1074. 


Schulte, W., Der Todestag Hrzg. Boles- 
laws I. u. seiner Gemahlin Adelbeid. (Zt. d. 
Ver. f. G. etc. Schles. 39, 293-300.) [1053 


c) Innere Verhältnisse. 
Niese, H., Die Verwaltg. d. Reichs- 
| gutes im 13. Jh. ; e. Beitr. z. dt. Verf.-G. 
Innsbr. , Wagner. xj, 346 S. 9 M. 
Ein TL „Prokurationen u. Landsog- 
teien im 13. Jh.“ Straßb. Diss. 1904. 


69 S. [1039 

Jos. Becker, Kgl. Prokuratoren od. Statt- 
halter d. Elsaß eo 1273. (Mitt. d Inst. f. 
österr. G.forschg. 26, 336-411.) 


Dupreel, E., Lea ministeriales de 
Cambrai. (Melanges Paul Fredericq 
203-11.) [1040 


Dopsch, A, Steuerpflicht u. Im- 
muntät im Hrzgt. Österr. (Zt. d. Sar.- 
Stiftg. f. Rechte 26, Germ. Abt., 
1-33.) [1041 

Paulus, W., Beitrr. z. Entstehg. d. 
te v. Augsburg bis z. J. 
1276. Tübing. Diss. 1904. 60 S. [1042 

Huizinga, J., De opkomst van 
Haarlem (s. op, 2304). Forte, (Bijdrr. 
v.vaderl. gesch. 4. R., 5, 16-175.) [1043 

Vanderkindere, L., Un village du Hainaut 


au 12. siècle. La loi de Prisches. (Melanges 
Paul Fredericq 213-30.) WUER 


Friese, V., Zur Gründungsurkunde 
v. Posen 1253. Ein Beitr. z. G. d. 
Magdeb. Rechts. (Zt. d. Sav.-Stiftg. 
26, Germ. Abtlg., 91-164.) Sep. 
Weimar, Böhlau. 76 S. 2 M. [1045 


Caro, G., Zur Agrar-G. d. Nordost- 
schweiz u. angrenzend. Gebiete v. 10. 
bis z. 13. Jh. (Caro, Gesamm. Auf- 
sätze S. 46-68.) Vgl. ’03, 3014. — 
Ders., Zur Güter-G. d. Fraumünster- 
stifts Zürich. (Ebd. 69-77 aus: Anz. 
f. schweiz. G. °02, 13ff.) — Ders., 
Zur Verfg.- u. Wirtsch.-G. d. Kloster 
St. Gallen, vornehmlich v. 10. bis z. 
13. Jh. (Ebd. 101-37.) 1046 

Strnadt, J., Dieeinschildigen Ritter 
im 13. Jh. um Kremsmünster. (Erweit. 
Abdr. a. „Linzer Zt.) Linz, Mareis. 
15 S. 1 M. [1047 

Caro, C., Zur G. d. Reichsjuden- 

un im 13. Jh. (Monatsschr. f.G.etc. 

. Judentums 48, 70-76.) [1048 


Rockinger, L.v., Deutschenspiegel, 
sogen. Schwahenspiegel, Bertholds v. 
Regensb. dt. Predigten in ihr. Ver- 

hältn. zu einander (s.’05,979). 2. Hälfte. 
(Aus: „Abhülgn. d. Bayer. Akad. d. 
Wi d S. 476-536. 2 M. [1049 


Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser. 


Hecker. F., Krit. Beitrr. zu Davids v. 


39 


Größler, H., Der Reliquienfund zu Vat- 


Augsburg Persönlichkeit u. Schrr. Götting. terode im Mansfelder Gebirgskreise (Mans- 
leiss. 55 N. [10498 felder Bll. 19, 176-52; Taf.) Sep. Eisteb,, 
Rockinger, L. Y., Über d. Familien- | Größler. 60 Pf. ` SC [1062 


angehörigkeit d. sogenannt. Krafft- Behaghel 0.. Zur Technik d 
s Yes . 
| 


schen Handschr. d. kaiserl. Land- u. 
Lehenrechts. (Sitzungsberr. d. Münch. 
Akad. '05, 281-813.) Sep. Münch., 
Franz. 60 Pf. — Ders., Uber e. 
Handschr. d. kaiserl. Land- u. Lehen- 
rechts m. e. Abtlg. in je 8 u. 3 Bücher. 
(Ebd. 687-709.) Sep. Ebd. 40 Pf. — 
Ders, Von d Zeit d. Abfassg. d. 
kaiserl. Land- u. Lehenrechts. (Aus: 
Abhdlgn. d. Bayr. Akad. d. Wiss.) 
Ebd. S. 59-142. 2 M. [1050 

Stieber, M., Das österr. Landrecht 
u. d. böhm. Einwirkgn. auf d. Refor- 
men König Ottokars in Österreich. 
(Lage Nr. 737.) Innsbr., Wagner. 
jx, 154 S. (Subskr.-Pr.: 4 M. 20. 
Einzelpr.: 5 M. 26.) [1051 

Rietschel, S., Die älteren Stadt- 
rechte v. Freiburg i. B. (Vierteljschr. f. 
Sozial- u. Wirtsch.-G. 3,421-41.) [1052 

Techen, F., Wann ist Güstrow m. Stadt- 
recht bewidıinet? (Jahrbb.d. Ver. f. mecklenb. 
G. 70, 179-52.) [1053 

Handelsman, M., Die Strafe im 
poln.-schles. Rechte im 12. u, 13. Jh. 
(Zt. f. vergleich. Rechtswiss. 18, 


209-65.) [1054 


Moreau, E. de, Chartes du 12. siècle 
de l'abbaye de Villers -en - Brabant. 
(= Nr. 801, 2. Sect. Fasc. 7.) Louvain. 
117 S. 2 fr. 80. [1055 

Ders., T’hist. de l'abbaye de Villers pend. 
son Age d'or, 12. et 13. siècles. (Annuaire de 
Univ. Cath. de Louvain '06, 444-52.) 

Schaus, E., 2 Bloidenstädtor Urkk. (N. 
Arch. 81, 197-205.) (1056 

Mülverstedt, G. A. v., Ablaßbrief d. Bi- 
schofs Heinrich v. Ovsel zu Gunsten d. im 
Buu begriff. Klosters Weende b. Göttingen v. 
J. 1255. (Jahrb. f. Geneal. ’03, 155f.) [1057 

Sehulte, W., Die villa Martini n. d. Un- 
echtheit d. Stiftungsurkunde f. Leubus a. d. 
J. 1175. (Zt. d. Ver. f. G. etc. Schles. 39, 
279-92.) (1058 


Hauck, A., Kirchen-G. Dtlds. (s. 
"op, 991). TI. II: Zeit d. sächs. u. 
fränk. Kaiser. 3. u. 4. Aufl. vu, 
1078 S. 18 M. 50. [1059 


May, J., Die Abstammung d heil. Hilde- 
gard. (Katholik 3. F., 31, 298-307.) [1060 


Bernhardt, E., Bruder Berthold 
v. Regensburg. Ein Beitr. z. Kirch.-, 
Sitten- u. Lit.-G. Dtlds. im 13. Jh. 


Erf., Güther. 73 S. 1 M. 50. [1061 
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ’05, Nr. 24 Schian; 
Beier z. bayer. Kirch. OG 12, 134f. Kolde. 


mittelhochdt. Dichtung. (Beitrr. z G. 
d dt. Spr. u. Lit. 30, 431-564.) [1063 

Wolfram v. Eschenbach, hrsg. v. 
A. Leitzmann (s. '04, 900). Hit. 4: 
Willehalm. DIV (Altdt.Textbiblioth. 
Nr 15.) xv, 2108. 2 M. [1064 

Rudolfs v. Ems Willehalm von 
Orleans; hrsg. a. d Wasserburger 
Codex d. fürstl. Fürstenbergisch. Hof- 
bibliothek in Donaueschingen v. V. 
Junk. (Dt. Texte d. Mittelalters, hrag. 
v. d. Kgl. Preuß. Akad. d. Wiss. II.) 
Berl.‚Weidmann.xrın), 277 S. 9M. [1065 

Warncke, Zum älter. dt. Minne- 
sang(s.’03,1041). TU Progr. Myslo- 
[1066 


witz 0.-S. 4°. 1785. 


Piper, ©., Die Kaiserswerther Ruine e. 
Barbarossabau? (Denkmalpflege 5, 51-54 u. 
9sf.) P, Clemen, Die Hohenstaufenpfalz 
zu Kaiserswerth. (Ebd. 68-70.) — K. Simon, 
Zur Kaisurswerther Pfalz. (Ebd. 82f.) Du 

Ugen, Th., Die Weihinschrift v. J. 1151 
in d.ehemal. Stiftskirche zu Schwarzrheindorf. 
Ein krit. Beitr. z. rhein. Quellenkde.d. Mittel- 
alters. (Westdt. Zt. 24, 34-60.) [1068 

Hepding, K., Die Kirche zu Großen-Linden 
u. ihr Portal. (Mitt. d. Oberhess. G.-V. N. F. 
13, 18-32; Taf.) [1069 

Größler, H., Das Aquamanile v. Lieder- 
stedt im Kreise Querfurt. (Mansfelder BU. 19, 
183-85 ; Taf.) Sep. Eisleb. ,‚Gıößler. 60 Pf. [10:0 


4. Vom Interregnum bis zur 
Reformation, 1254-1517. 


a) Vom Interregnum bis zum Tode 
Karls IV., 1254-1378. 


Hanauer, A., Königshofen. (Rev. 
d'Alsace 55, 561-85.) [1071 
Bresslau, H., Überlieferg. u. Ent- 
stehungsverhältnisse d. Relatio de 
Heinrici VII. itinere Italico des Nicol. 
v. Butrinto. (N. Arch. 31,141-57.) [1072 


Krahbo, H., Die habsburg. u. d. 
premyslid. Formularbücher a. d. 
2. Hälfte d. 13. Jh. als Quelle f. d. 
G. d. märkisch. Askanier. (Forschgn. 
z. brandb. u preuß. G. 18, 123-49; 
361-63.) 1073 

Novák, J. B., Formulär biskupa 
Tobiáše z Bechyně (Formelbuch d. 
Bischofs Tobias v. Bechinò. (Histo- 
ricky Arch. české akad. Bd. XXII.) 


Prag 1903. 248 S. [1074 
Eez : Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 26, 
668 F. Wilhelm. 


"Ai 


Hampe, K., Ungedr. Briefe z. G. 
König Richards v. Cornwall a. d. 
Sammlg. Richards v. Pop (N. Archiv 
80, 672-90.) [1075 

Kaiser, H., Zur G. d. bischöfl.-straßburg. 
Archivs im 14. Jh. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 
20, 675-79.) [1076 

Registres de Benoît XI (1303- 
1304). Recueil des bulles de ce pape 
publ. ou anal. par Ch. Grandjean. 
Fasc. 5. (Bibl. des écoles franç. d’Ath. 
etc. 2. S., II, 6.) Paris, Fontemoing. 
4°. Sp. 1039-1148. 8 fr. 55. [1077 

Hansay, A., Deux chartes des comtes de 
Lorez, relat. à Sien dans le Hunsrück, des 
années 1334 et 1355. (Bull. de la Comm. Roy. 
d’hist. de l'Acad. Roy. de Belg. 74,429-37.) [1078 


Schönach, L., [Urkk.:] Zum tirol.- 
brandenb. Tauschprojekt, c. 1336. 
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 
43, 505-10.) en 

Urkunden u. Regesten z. G. d. 
Rheinlande a. d. Vatikan. Archive; 
bearb. v. H. V. Sauerland is. "mä, 
3048). Bd. III: 1342-1352. (XXIII v. 
Nr.194.) xvj, Lxxv, 503 S. 15 M. 50. [1080 

Rez : Korr.-Bi. d. Westdt. Zt. 24, Nr. :,10 
Ha-hagen. 

Schönach, L., Archival. Studien z. Jugend- 


G. Kaiser Karls IV. (s. '05, 2926). Sep. Prag, 
Calvo. 42 S. 60 Pf. [1051 


Cipolla, C., La Storia Scaligera 
negli archivi di Siena. (Arch. stor. 
tal. 35, 52-64.) [1082 


Pecchial, P., Un Serventese Ghi- 
bellino ined. per la battaglia di 
Montecatini con append. di nuovi doce. 
(Studi stor. 13, 337-51.) [1083 

Sullivan, J., The manuscripts and 
date of Marsiglio of Paduas „De- 
fensor Pacis*. (Engl. hist. rev. 20, 
293-307.) 1084 

Senger, A., Lupold v. Bebenburg. 
(Aus: 63. Ber. d. Hist. Ver. Bamberg.) 
Bamb., Duckstein. 184 S.; 1 Taf. 
4 M. [1085 


Leidinger, G., Aus d. Geschichtenbuch d. 
Magisters Konr. Derrer v. Augsburg. (Zt. d. 
Hist. Ver. f Schwab. u. Neub. 31, 95-121.) [1036 


Bappert, J. F., Richard v. Corn- 
wall seit sein. Wahl z. dt. König, 
1257-1272. Bonn, Hanstein. 144 S. 
2 M. 50. (69 S.: Bonner Diss.) [1087 

Hampe, K., Urban IV. u. Manfred, 
1261-1264. (XI v. Nr. 696.) Heidelb.. 
Winter. 101 S. 2 M. 60. [1088 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '06, Nr. 10 N. Paulus. 

Sternfeld, R., Kardinal Johann 
Gaëtan Orsini (Papst Nikolaus HI.), 


rt EE EE EE EE E EE EE a 


Bibliographie Nr. 1075—1130 


1244-1277. (LII e Nr. 693.) Berl., 


Ebering. xxıj, 376 S. 10 M. [1089 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. me, Nr 5 N. Paulus, 
Theol. Lit.-Ztg. "06, Nr. 6 J. Haller. 
Cartellieri, Peter v. Aragon u. d sizilian. 
Vesper, s. ‘05, 1033. Rez.: Dt. Liit.-Ztg. '05, 
Nr. 14 Schmeidler; Rev. crit "op, Nr. 18 
Luchaire; Arch. «tor. per le prov. Napol. 0, 
269-71 Fedele; Lit. Zbl op, Nr.35 F. Schneider; 
Hist. Vierteljschr. 8, 571f. Caspar. [10.0 
Wenck, K., Philipp d. Schöne v. 
Frankr., seine Persönlichkeit u. d. 
Urteil d. Zeitgenossen. Im Anh.: 
Urkdl. Beitrr. z. Erwerb Lyons f. 
Frankr. Marb., Elwert. 4°. 74 S. 


2 M. 50. [1091 
Rez.: Hist. Zt. 96, 353 Holtzmann. 
Holtzmann, R., Papst Bonifaz VIII. 

ein Ketzer? (Mitt. d. Inst. f. österr. 

G.forschg. 26, 4838-98.) Vgl. "uä 

1036. — K., Wenck, Noch einmal: 

War Bonif. e. Ketzer? (Ebd. 27, 185- 

95.) Erwiderg. v. Holtzmann. (Ebd. 

195f.) [10918 
Schirmer, A., Die Schlacht b. 

Lucka, e. Wendepunkt in d. G. d. 

Wettiner. Progr. Eisenberg. 4°. 

87 8. [1092 
Huisman, M., Guiot de Namur. 

Notes biographiques. (Sep. a.: Mé- 

langes P. Fredericq.) Brux., Lamertin. 

1904. 15 S. 1 fr. Er 
Gahotto, F., Asti e la politica 

Sabauda in Italia al tempo di Gug- 

lielmo Ventura. (Bibl. d. Soc. stor. 

Sulalp. XVIH.) Pinerolo, Chiantore- 

Mascarelli. 1903. 604 S. [1094 
Vigo, P., La Repubblica di Firenze 

e Roberto d'Angiò re di Napoli nella 

discesa in Italia di Enrico VII di 

Lussemburgo. Torino 1904. 58 S. [1095 
Rez.: Arch stor ital. 5. Ser., 3%, 152f. R.C. 
Vogt, E., Erzbisch.Mathiasv.Mainz, 

1321-1328. (Gießen. Habilit.schr.) 

Berl., Weidmann. 68 S. 2 M. [1096 
Börschinger, C., Der Bund e 

20. Nov. 1331 zwisch. d. Söhnen 

Kaiser Ludwigs d. Bayern, Bischof 

Ulrich v. Augsburg u. 22 schwäbisch. 

Reichsstädten. Seine Vor-G. u. seine 

Bedeutg. (Württb.Vierteljhfte. 14,347 

-93.) Auch Gießen. Diss. 51 S. [1097 
Cech, E., Předehra k. volbě mar- 

krabí Karla za císaře německého (Das 

Vorspiel zur Wahl d. Markgrafen 

Karl zum Kaiser v. Dtld.). Progr. 

Freiberg. 1904. 14 S. [1098 
Steinherz, S., Margareta v. Tirol 

u. Rudolf IV. (Mitt. d. Inst. f. österr. 

G.forschg. 26, 553-611.) [1099 


Vom Interregnum bis zur Reformation. 


Häpke, R., Entstehg. v. Sluis. (Hans, 
G.bll. '04/5, 63-80.) ` [1100 

Konrich, 6. F., Stadt Hannover 
im 13. u. 14. Jh. bis z. Zerstörung 
Lauenrodes 1371. (Hannov. G.bll. 8, 
330-43.) [1101 

Kettner, E., Landgraf Friedrich d 
Freidige v. Thüring. in sein. Beziehgn. 
zu d. freien Reichsstadt Mühlhausen 
i. Th. (Mühlh. G.bll. 6, 83-94.) [1102 

Schulte, W., Das Ende d. Kirchen- 
streites zwisch. d Breslauer Bischof 
Thomas II. u. d. Herzog Heinrich IV. 
(Zt. d. Ver. f. G. ete. Schles. 39, 
199-225.) [1108 


b) Von Wenzel bis zur Reformation, 
1378-1517. 

Göller, E., Nene Aufschlüsse über Dietrich 
v. Nieheim. (Röm. Quartalschr. 19, II, 32 f.) [1104 

Ebran v. Wildenberg, Hans, (Des 
Ritters) Chronik v. d. Fürsten v. 
Bayern. (U, 1 v. Nr. 191.) Münch., 
Rieger. vu, Lxxxvij, 200 S.; 2 Stamm- 
taf. 6 M. [1105 

Rez.: Forschgn. z. G. Bayerns 13, 311f. 
Joetze. 


Ludwig, Th., Neue Konstanzer Stadt- 
chronik s. Nr. 211. 


[1106 


Acta Urbani VI. et BonifatiiIX. 
pontificum Romanorum (s. "04. 965). 
Pars II: 1397-1404. Opera C. Krofta. 
(= Nr. 221.) S. 593-1505. 12 M. [1107 

Rez.: Hist. Zt. 96, 294-96 Loserth. 

Wäschke, Regesten d. Urkk. d. 
Herzogl. Haus- u. Staatsarchivs zu 
Zerbsta.d.J. 1401-1500 (8.05, Nr.1052). 
Htt. 5 u. 6. S. 193-288. 2 M. [1108 

Sommerfeldt, 6., Verhandlgn. Kö- 
nig Ruprechts v. d. Pfalz mit Papst 
Innocenz VII. v. J. 1405. (Zt. f. G. 
d. Oberrh. N. F. 21, 30-39.) [1109 

Fris, V., Documents gantois con- 
cern. la levée du siège de Calais en 
1436. (Mélanges P. Fredericq 245 
. -58.) [1110 

Wolkan, R., Briefe d. Eneas 
Silvius vor seiner Erhebung auf d. 
päpstl. Stuhl. (Aus: Arch. f. österr. 
G. XCIII, 2.) Wien, Gerold. 19 S. 


40 Pf. [1111 
Mitis, O. Frhr. v. Blanquette u. Chiffren 
z. ital. Reise e. kaiserl. Gesandten 1480. (Mitt. 


d. Inst. f. österr. G.forschg. 26, 633-35.) [1112" 


Türler, H., Aus d. savoyischen Kriegs- 
rechnung üb. d. Walliserkrieg v. 1384. (Anz. 
f. achweiz. G. "on. 31f.) [1113 

Dübi, H., Befreiung d. Waldstätte im 
Lichte ein. theol. Mahnschrift d. Reformations- 
zeit. (Basler Zt. f. G. etc. 5, 193-204.) [1114 


“41 


Savelsberg, H., 2 Anekdoten von Kaiser 
Sigmunds Auwesenheit in Aachen. (Aus 
Aachens Vorzeit 18, 61f.) [1115 

Dvorsky, F.,3leidenschaftl. Kundgebungen 
a. d. Kriege unter K. Georg v. 1167, 1468 u. 
1469. (Archiv Český 20, 541-63 ) [1116 

Weber-Rosenkrantz, W. v., Verzeichn. d. 
b. Hemmingstedt gefall. Ritter u. Knappen 
nach 2 unverüff. Gefallenenlisten. (Zt. d. Ges. 
f. schlesw.-holst. G. 35, 117-50; 277.) [1117 


Stoessel, E., Schlacht bei Sempach. 
(Diss.) Berl., Nauck. 75S. 1 M. 50. [1118 
Rez.: Dt. Lit.-Ztæ. '06 Nr. 17 Häne. 
Weiß, K., König Ruprecht u. die 
Luxemburger bis zu sein. Rückkehr 
aus Italien. Hallens. Diss. 43 S. [1119 
Hagemann, P., Die Beziehgn. Dtlds. 
zu England seit d. Vertrage v. Canter- 
bury vom 15. Aug. 1416 bis zu Kaiser 
Sigmunds Ende. Hall. Diss. 558. [1120 
Pieper, H., Schlacht in u. bei 
Angermünde, 27.-29. März 1420. (Mitt. 
d. Uckermärk. Museums- u. G.-Ver. 
zu Prenzlau 2, 89-111.) [1121 
Spors, B., Die Beziehgn. Kaiser 
Sigmunds zu Venedig, 1433-37. Kiel. 
Diss. 61 S. [1122 
Grotkass, Diedenhofen im luxem- 
burg. Erbtolgekriege. (Jahrb. d. Ges. 
f. lothr. G. 16, 161-74.) [1123 
Kaufmann, J., Die angebl. Schlacht b. 
Deutsch Eylau i. J. 1455. (Mitt. d. West- 
preuß. G.-Ver. 4, 82-84. [1123 a 
Stein, W., Die Se u. England. 
Ein hans.-engl. Seekrieg im 15. Jh. 
(= Nr. 697.) Lpz., Duncker & H. 
51 S. 1 M. [1124 
Kasser, K., Auswärtige Politik 
Maximilians I. (Mitt. d. Inst. f, österr. 
G.forschg. 26, 612-26.) [1125 
kez. v. 05, 2954 (Jansen: Maximilian I ): 
Forschen. z. G. Bayerus 13, 313f. Knöpfl.r; 


Theol. Lit.-Ztg. ’05, Nr. 21 Virck; Mitt. a. d. 
hist. Lit. 31, 182f. Clemenz. 

Knöpfler, J. Fr., Belagerg. u. 
Eroberg. Kufsteins durch König Maxi- 
milian 1504. Kufst., Magistrat. 62 S.; 
8 Taf. 1 M. [1126 

Berger, Frz., Krieg Maximilians I. 
mit Venedig 1510. Tl. I. Progr. v. 
Urfahr b. Linz. 1904. [1127 

Mehl, F., Die Mainzer Erzbischofs- 
wahl v. J. 1514 u. d Streit um Erfurt 
in ihr. gegenseit. Beziehgn. Bonner 
Diss. 99 S. [1128 


Siegl, K., Zur G. d. Eroberg. e Borschen- 
grün durch d. Egerer 1452. (Erzgebirg-Ztg. 
Jg. XXV.) [1129 


Türler, H., Berner Chorherr Const. 
Keller. (Festg. d. 60. Jahresversammlg. 
d. Allg. G.forsch. Ges. d. Schweiz ’U5 


"A2 


dargebr. v. Hist. Ver. d Kant. Bern 
S. 239-309.) [1130 


Beckmann, G., Plan e Heirat zwisch. 
Albrecht III. v. Bayern u. Jakobaa v Holland. 


(Forschgn. z. G Bayerns 13, 2883-95.) [1131 
Ohr, W., Lamparters Sold (Württb. 
Vierteljbfte. 14, 71-50.) (1132 


Keussen, H., Alter d alt. Kirche u. d. 


Kirchturmes in Worringen. (Korr.-Bl. d. 
Westdt. Zt. 24, 114-16.) [1133 


Treichel,. A., Mühlhausen u. Preuß. Hol- 
land im Marienburg. Tresslerbuche. (Öber- 
land GI 6, 95-11.) [1134 

Kochendörffer, H., Päpstl. Ku- 
rialen währ. d groß. Schismas. (N. 
Arch. 30, 549-601.) [1135 

Koehne, C., Zur sogen. Reforma- 
tion K. Sigismunds. (Ebd. 31, 214-37.) 
Vgl. "04. 968. [1136 

Hus, M. Joann., Opera omnia. 
Hrsg. v. W. Flajšhans (8. '04, 2784). 
I, 3: De sanguine Christi. xj, 44 S. 
Il, 1: Super IV Sententiarum I-II. 

, 372 $. [1137 

Rez.: Hist. Zt. 93, 273 f. u. 95,467 f. u. Mitt. 
d. Inst. f. österr. G torschg. 26, 520-23 Loserth; 
Dt. Lit.-Ztg '05, Nr. 43 Loesche; Hist. Jahrb. 
26, 642 u. 547 Bl. l l 

Pérouse, G., Le cardinal Louis 
Aleman, président du concile de Dale, 
et la fin du Grand Schisme. Thèse.) 
Paris, Picard. 1904. xj, 513 BR 
7 fr. 50. [1138 

Rez : Journ. des savants oa, 342-52 N Valois; 
Zt f. Kirch-G 26, 495-93 Haller; Lit. Zbl. 
06, Nr. 11. 

c) Innere Verhältnisse. 


a) Verfassuugsgeschichte; Wirtschafts- u. 
Sozialgeschichte,; Rechtsgeschichte; 
Kriegewesen. 

Werminghoff, A., Die Quaternionen 
d dt. Reichsverfg. (Arch. f. Kultur-G. 
3, 283-3090) — H. Legband, Zu d 
Quaternionen d. Reichsverfg. (Ebd. 
495-98.) 1139 

Schaus, E., 10 Königsurkk. f. 
Reichsburgmannen d. hess. u. pfälz. 
Gebiets, 1277-1323. (Mitt. d. Inst. f. 
österr. G.forschg. 26, 545-52.) [1140 

Lehnbuch Friedrichs d. Strengen, Mark- 
grafen v. Meißen u Landgrafen v. Thüringen 
1349530., hrsg. v. W. Lippert u. H. Be- 
schornor, s '04. 27208. Roz.: Mitt. a. d. hist. 
Lit. 33, 167-9 K. v Kauffungen; Zt. f. d. ges. 
Staatswiss. til, 551-53 Strieder; Zt. d. Ver. f. 
thur. G. N. F. 15,414-16 Dobenecker; N. Arch. 
f. sächs. G. 26, 345-47 Moiche; Zt. d. Sav.- 
Stiftg. f. Rechte-G. z6, Germ. Abt., 378f. 
Stutz. — Alberti, Topogr. Berichtigungen 
u. Erganzgn. (Zt. d. Ver. f. thur. G. N. F. 
15, 407-10 ) [1141 

Lan, F., Der Kampf um d. Sieg- 
burger Vogtei, 1399-1407. Eine Denk- 


Bibliographie Nr. 1130—1182. 


schrift d 15. Jh. Mit e. G. d Sieg- 
burger Vogtei als Einleitg. (Zt. d. 
Berg. G.-Ver. 38, 60-134.) 1142 

Meusel, A., Enea Silvio als Publi- 
zist. (Hft. 77 v. Nr. 721.) Breslau, 
Marcus. 82 S. 2 M. 50. (42 S. unt. 
d. Tit. „Die Quellen d. “libellus de 
ortu et autoritate Imperii Romani’ 
d. Enea Silvio de Piccolomini, Pius I.“ 
Bresl. Diss.) [1143 


Dopseh, Steuerpflicht ere, im Hrzgt. Österr. 
s. Nr. 1041. [1144 

Fellner, Die fränkische Ritterschaft v 
1495-1524, 8. ’05, 2977. Rez.: Mitt. a. d. hist 
Lit. 33, 429-34 Gust. Wolf. [1145 

Pirenne, H., Le röle constitution- 
nel des Etats gener. des Pays-Bas en 
1477 et en 1488. (Aus: Melanges P. 
Fredericq.) Brux., Lamertin. 1904. 
7S. 1 fr. [1146 

Klein, A., Zentrale Finanzverwaltg. im 
Deutschurdensstaate Preußen am Anfang d. 
15. Jh., s. ‘05, 1092. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '0$, 
Nr. 19 Perlbach: Jahrb. f. Gesetzgebg etc. 
29, 501-3 Rachel; Forschen. z. brandb. u. 
preuß. G. 18, 315-20 Seraphim; Mitt a d. 
hist. Lit. 33, 477-79 Simson. [1147 


Vander Haeghen, V., La charte 
donnée aux Gantois par Marie de 
Bourgogne en 1477. (Aus: Mélanges 
P. Fredericq.) Brux., Lamertin. 1904. 
8 S. 1fr. [1148 

Brunn gen. v. Kanffungen, K. v., 
Älteste Jahresrechngn. d. Kaiserl. fr. 


Reichsst. Mühlhausen i. Th., 1330, 
1388, 1390-92, 1394-95 N 1409. 
(Mühlh. G.bll. 6, 95-110.) [1149 


Francke, H. G., Beziehgn. d Geraer 
Statuten zu denjenigen v. Schmölln 
u. Crimmitschau. (Zt.d. Ver.f.thür.G. 
N. F. 15, 291-334.) [1150 


Dorner, F., Die Steuern Nörd- 
lingens zu Ausgang des Mittelalters. 
(München. Diss.) Münch., Beck. 
111 5. 2 M. [1151 

Schumann, E., Verfassung u. Ver- 
waltung d. Rates in Augsburg, 1276 
-1368. Kieler Diss. 196 S. [1152 

Schöttle, G., Verfassg. u. Verwaltg. 
d. Stadt Tübingen im Ausgang d. 
Mittelalters. (Aus: „Tübinger BI.“ 
VII, 1.) Tübing., Heckenhauer. 34 S. 
1 M. 20. [1153 

Rez.: Dt. Lit -Ztg. '05, Nr. 8 Tumbült. 

Konrich, G. F., Aus d. Stadtver- 
walte Hannovers im 14. Jh. (Hannor., 
GWL 8, 314-30.) [1154 


Vom Interregnum bis zur Reformation. 


Hallwich, H., Friedland vor 500 
Jahren. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in 
Böhmen 43, 357-428.) Sep. Prag, Calve. 
72 S. 90 Pf. — [Urbar!] [1155 

Beyerle,K.,Ergebnisse e.alamann. 
Urbarforschg. (Festgabe f. Fel. Dahn 
v. d. Bresl. jur. Fak. I, 65-128.) Sep. 
Bresl, Marcus. 2 M. [1156 

Klein, A., Entstehg. u. Komposition 
d. Marienburg. Tresslerbuches. Progr. 
Offenbach a. M. 55 S. (oa 

Bruns, F., Die lübeck. Pfund- 
zollbücher, 1492-1496. Tl. I. (Hans. 
G.bll. °04/5, 107-31.) [1158 


Caro, G., Zur G. d. Grundherr- 
schaft in d. Nordostschweiz. (Caro, 
Gesamm. Aufsätze S. 78-100.) [1159 

Flamm, H., Wirtschaftl. Nieder- 
gang Freiburgs i. Br. u. d. Lage d. 
städt. Grundeigentums im 14. u. 15. Jh. 
Beitr. z. G. d. geschlossen. Stadtwirt- 
schaft. (Volkswirtschaftl. Abhdlgn. d. 
bad Hochschulen. Bd. VIII, Ergänzgs.- 
bd. 3.) Karlsr.,Braun. 1808. (Subskr.- 
Pr. 2 M. 40. Einzelpr. 3 M. 20.) [1160 

Rez.: Zt. f.G.d. Oberrh. N. F. 21,164 f. Ehrler. 

Doren, Dt. Handwerker u. Handwerks- 
bruderschafien im mittelalt. Italien, s. '04, 
9.12. Rez.: Gött. gel. Anz. ’05, 501-4 Schaube; 
Moyen Age 17, 155-60 Espinas; Hist. Zt. 95, 
508-10 Sieveking. [1161 

Vieuten, Entstehg. d. dt. Kontors in Bergen. 
(Beil. z. Allg. Ztg '05, Nr. 171f.) [1162 


Stein, W., Zur G. d. Deutschen in 
Stockholm im Mittelalter. (Hans. 
G.bll. '04/5, 83-106.) [1163 


Schulte, Die Fugger in Rom, s. ’05, 2986, 
Rez.: Jahrb. f. Gesetzgobg. 29, 1170-73 Sauder; 
Arch. f. Kultur-G. 3, 500-503 Steinhausen ; 
Engl. hist. rev. 20, 788-91 Armatrong; Lit. Zbl. 
"05, Nr. 51; Riv. stor. it. 24, 461 f. Capasso. 11164 


. Müller, Johs., Rodwesen Bayerns 
u. Tirols im Spätmittelalter u. zu 
Beginn d Neuzeit. (Vierteljschr. f, 
Sozial- u. Wirtsch.-G. 3, 861-420; 
556-626.) [1165 

Müsebeek, F., Schmuckverzeichn. a. d. 
14.Jh.(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 16,470-74.) [1166 


Kux, Olmützer Judenregister v. J. 
1413-1420. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens 
u. Schlesiens 9, 385-423.) [1167 


Stengel, E., Eine dt. Urkunden- 
lehre d. 13. Jh. Beitr. z. G. d. Re- 
zeption d. kanonisch. Rechts. (N. 
Archiv 80, 647-71.) [1168 

Francke, H. G., Weidas Stadt- 
rechte v. 1377 u. 1483. (Jahresber. 
d. Vogtländ. Altert.forsch. Ver. Hohen- 
leuben 74/75, 54-173.) 


| 
| 


*43 


Wagner, Geo., Geithainer Stadt- 
buch, 1381 bis 1481. (N. Archiv f. 
sächs. G. 26, 240-50.) [1170 

Günther, 0., Danziger Willkür 
a. d. Ordenszeit. (Zt. d. Westpreuß. 
G.-Ver. 48, 8-29.) [1171 

Halsgerichtsordnung, Die bambergische, 
in niedordt. Übersetzy. Herm. Barkhusens 
1510, hrsg. e Kohler & Scheel, a op, 1116. 
Rez.: Lit. Zbl. up, Nr. 35 K. v. L. — Rez. v. 
’03, 1151 (Scheel, Bamberger Strafrecht vor 
d. Rambergensis): Hist. Vierteljschr. 7, 284 


S. Rietschel. [1172 
Scheel, W., Joh. Frbr. zu Schwar- 
zenberg. Mit Geleitwort v. J. Kohler. 


Berl. Guttentag. xvj, 381S. 8M. [11728 
Rez.: N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. etc. 
15, 685f. A. Götze; N. Arch. 31, 509 K. R. 
Conrad, G., 2 oberländ. Urfehdebriefe a. 
d. J. 1515 u. 1516. (Oberländ. G.bll. 6, 115 
-19.) , [1173 
Juritsch, &., Die Deutschen u. 
ihre Rechte in Böhmen u. Mähren 
im 13. u. 14. Jh. (Progr. Mies & 
Wiener staatswiss. Studien. VI, 3.) 
Wien, Deuticke. 183 S. 3 M. [1174 


Hanauer, A., Moeurs judiciaires et autres 
en Alsace vers l'an 1400. (Rov. d’Alsace 55, 
337-49.) [1175 


Escher, H., Das schweizer. Fuß- 
volk im 15. u. im Anfang d. 16. Jh. 
(s. ’05, 2995). TI. II. (101. Neuj.bl. d. 
Feuerwerker-Ges. in Zürich: 1906.) 
45 S.; Taf. 3 M. [1176 

Bardeleben, C. v., Üb. d. Kriegs- 
wesen in d. Mark Brandenb. zur Zeit 
v. Kurf. Joachim I. (Forschen. z. 
brandb. u. preuß. G. 18, 519-37.) [1177 


B) Religion und Kirche. 


Bibliothek, Liturgische. Sammlg. 
gottesdienstl. Bücher a. d. dt. Mittel 
alter. Hrsg. v. A. Schönfelder. 
Bd. I: Ritualbücher. Paderb., Schö- 
ningh. 1904. xx, 1008. 4 M. 50. [1178 

Postina, A., Codex Lovaniensis d. 
Theologie-Kompendiums Ulrichs v. 
Straßburg. (Röm. Quartalschr. 19, 
II, 88f.) Vgl. Nr. 1198. [1179 


Bernt, A., Hohenfurter Bruchstück dt. 
Perikopen d 14. Jh. (Mitt. d. Ver. f. G. d. 
Dt. in Böhmen 41, 106-13.) [1180 


Zuchhold, H., Des Nicolaus v. 
Landau Sermone als Quelle f. d 
Predigt Meister Eckharts u. seines 
Kreises. (Hermaea. Ausgew. Arbeiten 
a. d. German. Seminar zu Halle. Hft. IT.) 
Halle, Niemeyer. 144 S. 4 M. 50. 
(48 S. ersch. als Hall. Diss.) [1181 

Sommerfeldt, G., Des Magisters 


[1169 : Heinrich v. Langenstein Traktate 


"44 


„De contemptu mundi“. (Zt. f. kath. ` 


Theol. 29, 404-12.)* — Ders., Hnr. 
v. Bitterfeld, O. praed., Prof. in Prag. 
(Ebd. 165-68; 600-605.) — Ders., 
Zu d. Schrr. d. Magisters Konrad v. 
Ebrach. (Ebd. 747-53.) [1182 

* Vgl. E Steinmoyer (N. Arch. 30, 768) 


u. Sommerfeldt „De contemptu mundi“ 
(Ebd. 31, 483-85) m. Nachw. St.s (Ebd. 485 f.). 


Sigl, K., Das Salbuch d. Egerer 
Klarissınnen v. J. 1476 im Egerer 
Stadtarchiv (s. '05, 3001). Schluß. 
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 
43, 450-79. 44, 77-105.) Sep. Prag, 
Calve. 148 S.; Taf. 2 M. 1183 

Schmidt, V. u. A. Picha, GojJauer 
Ptarrinventar a. d. Ende d 15. Jh. 
(Ebd. 44, 180-209.) 1184 

rn Th. de, Jahrzeitbuch 
v. Nidau. (Anz. f. schweiz. G. ’05, 
49-74.) [1185 

Kirsch, J. P., Comptes d'un col- 
lecteur pontifical du diocèse de 
Lausanne sous le pape Jean XXII. 
(Archives de la Soc. d’hist. du cant. 
de Fribourg 8, 65-91.) [1186 

Leidinger, G., Der Münchener xylograph. 
Ablaßbrief von 1482 ist echt. (Zbl. f. Bibliothw. 
22, 135-41 ) — Th. Kolde, Ein Ablaßbrief f. 
d. Kirche zu Leerstetten. (Beitrr. z. bayer. 
Kirch, zs 11, 222-25.) [1187 

Stapper, R., Alteste Agende d. 
Bist. Münster. Mit Einleitg. u. Er- 
läutergn. als Beitr. z. Liturgie- u. 
Kultur-G. hrsg. Im Anh.: I.) Münster- 
sches Domrituale v. Anfang d. 16. Jh. 
II.) 4 Lichtdr.-Taf. m. Noten- u. Text- 
proben a. d. Agende. Münster, Re- 
gensberg. 148 S. 6 M. [1188 

Börner, Annalen u. Akten d. Brüder d. 
gemeinsamen Lebens im Lüchtenhofe zu Hil- 
desheim, e '05, 3007a. Rez.: Mitt. a d. hist. 
Lit. 33, 427-29 Löschhorn; Lit. Zbl. 05, Nr. 46; 
Zt. f. Kirch.-G. 26, 277f. O. Clemen: Braun- 
schw. Magaz. ’05, 144. — G. Kentenich, 
Zum Jmitatio Christi-Streit. (Zt. f. Kirch.-G. 
26, 467-70.) u (1189 

Chartae monasterii sanctae Mariae 
ordinis servorum S. Mariae Hallis in 
Saxonia. Ed. P. Soulier. (Monu- 
menta Ord. Servorum S. Mariae. V.) 


Brüssel 1902. 96 S. 3 M. [1190 
Rez.: OuIL f. Magdeb. 40, 322-24 Ausfeld. 
Brulningk, H. v., Kirchliches a. d. Buche 

d. Altermänner d. rigaschen Goldschmiede- 

amtes. (Sitzungsberr. d. Ges. f. G. d. Ostsee- 

provinzen Rußlands ’04, 264-72.) [1191 


Thalhofer, F. X., Die katechet. Lehrstücke 
im Mittelalter. (Mitt. d Ges. f. dt. Erziehgs.- 
u. Schul-G. 15, 187-97.) — A. Schönfelder, 
G. d. Festes Inventio pueri Jesu in Did. 
(Hist. Jahrb. 26, 567-74.) — F. Falk, Ritus 


Bibliographie Nr. 1182—1230. 


de Eheeinsegnung nach e. alten Rituale d. 
Erzstifts Mainz. (Katholik ’05, IL, 156-58.) [1192 


Grabmann, M., Studien über Ul- 
rich v. Straßbur . Bilder wissen- 
schaft). Lebens u. Strebens a d Schule 
Alberts d. Gr. (Zt. f. kath. Theol. 
29, 82-107; 315-30; 482-99; 607-30.) 
Vgl. Nr. 1179. [1193 
Börner, Q., Die Brüder d. gemein- 
sam. Lebens in Dtld. (Dt. G.bll. 6, 
241-46.) Vgl. Nr. 1189. [1194 
Jacob, E., Johannes v. Capistrano 
(s. "04. 2839). TI. II: Die auf d. Univ.- 
Bibl. zu Breslau befindl. handschriftl. 
Aufzeichngn. v. Reden u. Traktaten 
C.s. 1. Folge 466 S. 5 M. [1195 
Rez.: Hist -polit. Bll. 136, 887-70 Bihl. 
Falk, Frz., Die Bibel am Aus- 
gange d. Mittelalters; ihre Kenntnis 
u. ihre Verbreitg. (2. Vereinsschrift 
d. Görres-Ges. f. ’05.) Köln, Bachem. 
99 S. 1 M. 80. [1196 
Pastor, L., G. d. Päpste seit d. 
Ausgang d. Mittelalters (s. ’04, 2794). 
Bd. IV: Im Zeitalter d. Renaissance 
u. d. Glaubensspaltg. von d. Wahl 
Leos X. bis z. Tode Klemens’ VII. 
(1513-1534.) 1. Abtlg.: Leo X. 1-4. Aufl. 
ze, 609 S. 8 M. [1197 


Mayer, Ant., Das kirchl. Leben 
u. d. christl. Caritas (Wohltätigkeits- 
anstalten) in Wien. (G. d. Stadt 
Wien 2, 867-960.) [1198 

Meyer, Hans M., Gründungs-G. d. 
Karthause „St. Margarethenthal“ in 
Basel. Basel. Diss. 88 S. [1199 

Reuss, R., Le procès des domini- 
caines de Berne en 1507-1509. Paris, 
Leroux. 23 S. [1200 

Linneborn, J., Ein 50jähr. Kampf 
(1417 bis ca. 1467) um d. Reform u. 
ihr Sieg im Kloster ad sanctum 
Michaelem b. Bamberg (s. "op, 1140). 
Schluß. (Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- 
u. Cist.-Orden 26, 55-68; 237-54; 
534-45.) [1201 

Kolde, Th., Zur G. d. Nürnberger Au- 
gustinerklosters. (Beitrr. z. bayer. Kirch -G. 
11, 228-32.) [1203 

Dubrulle, H., Les bénéficiers des diocèses 
d’Arras, Cambrai, Therouanne, Tournai pend. 
le pontificat de Martin V. (s. '05, 3019). Schluß. 
(Anal p. serv. à l’hist. eccl. de la Belg. 31, 
257-320; 433-51.) (1203 

Fredericq, P., L’heresie à l'Uni- 
versité de Louvain vers 1470. (Bull. de 
l'Acad. Roy. de Belg. '05, 11-77.) [1204 

Redeker, Die kirchl. Anstalten in Han- 


nover am Ende d. Mittelalters. (Hannov. 
G.bll. 8, 444 f.) [1265 


Vom Interregnum bis zur Reformation. 


Koch, Ernst, 2 Gräfinnen Margareta zu 
Henneberg als gleichzeitige Nonnen d. 
Klosters Stadtilm. (Zt. d. Ver. f. thür. G. 
N. F. 15, 357-96.) [1206 


y) Bildung, Literatur und Kunst; 
Volksleben. 


Schrauf, K., Universität Wien. 
(G. d. Stadt Wien 2, 961-1017.) Vgl. 
oa, 2417. [1207 

Roth, F. W. E., Geleitsbrief d Heidelberg. 
Hochschule, 15. Jh. (N. Arch. f. G. d. St. 
Heidelb. 6, 76f.) [1208 

Bauch, Universität Erfurt im Zeitalter d. 
Frühhumanismus, s. ’05, 1153. Rez.: Hist. 
Jahrb. 26, 439-41 G. v. O.; Hist. Vierteljschr. 
8, 432f. Keussen; Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. 
Erfurt 26, 109.18 Oergel. [1209 

Stiftung e Theologeunstipendiums zu Erfurt 
1499. (Katholik 3. F., 31, 366-70.) [1210 


Woltmann, L., Die Germanen u. 
d. Renaisance in Italien. Eisenach- 
‚Leipz., Thür. Verlagsanst. 150; 48 S. 
8 M. [1211 

Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 29, 1648-50 Stock; 
Zbl. f. Anthrop. 10, 335-38 Buschan; Dt. Lit.- 
Ztg. "o, Nr.3 Eulenburg; Lit. Zbl. ’06, Nr. 6 
F. Fdch. 


Borkowsky, E., Aus d. Zeit d. 
Humanismus. (Gestalten a. d. dt. 
Vergangenheit. I.) Jena, Diederichs. 
xj, 242 S5. 5 M. [1212 


Lenz, M., Humanismus u. Reformation. 
(Lenz, Ausgew. Vortrr. u. Aufsätze 8. 11 


-26.) (12128 

Bauch, G., Beitrr. z. Lit.-G. d. 
schles. Humanismus (s. "op, 1157). 
VU (Zt. d. Ver. f. G. etc. Schles. 


39, 156-98.) [1213 

1) M. Andr. Hundern a. Breslau. 2) M. Johs. 
Martini a. Sagan. 3) Dr. Joh. Lange a. Löwon- 
berg. 4) Dr. Christoph Schönfeld a. Lieguitz. 
5) Dr. Math. Auctus a. Krakau. 6) Dr. Anselm 
Ephorinus a. Friedeberg. 7) Lic. Apicius 
v. Kohlow a. Guben. 

Marx, J., Verzeichn. d. Handschrr.- 
Sammlg. d. Hospitals zu Cues b. 
Bernkastel a. d. Mosel. Trier, Verl. 


d Hospitals. vu, 332 8. [1214 

Rez.: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 24, 1441-46 
Kenteuich. 

Jacobi, M., Das Woltgebäude d Kardinals 
Nikolaus v Cusa; Beitr. z. G. d. Naturphilos. 
u. Kosmologie in d. Frührenaissance. Berl., 
Kohler. 1904. 498. 1 M. 20. — Hemmerle, Dor 
Gottesbegriff bei Cues. (Katholik ’05,1.) [1214 a 

Güldner, F., Joh. Questenberg, e. 
dt. Humanist in Rom. (Aus: Zt. d. 
Harz-Ver. XXXVIII, 2.) Bonner Diss. 


64 S. [1215 

Keussen, H., Das angebl. Studium d. 
Erasmus an d Univ. Köln. (Korr.-Bl. d. 
Westdt. Zt. 24, 146f.) [1216 

Kohfeldt, G., Hausrat u. Büchoreien zweier 
(Rostocker) Gelehrten d. ausgehend. Mittel- 
alters. (Zt. f. Kultur-G. 9, 450-56.) [1217 


"AN 


Volks- u. Gesellschaftslieder d. 
15. u. 16. Jh. I: Lieder d. Heidel- 
berger Handschr. Pal. 343 hrsg. v. 
A. Kopp. (Dt. Texte d. Mittelalters; 
hrsg. v. d. Kgl. Preuß. Akad. d Wiss. 
V.) Berl, Weidmann. Zei, 254 S.; 


Taf. 7 M. 60. [1218 
Rez.: Lit. 2bl. oe Nr. 2 R. W-n. 
Bibel, Die erste deutsche. Hrsg. 
v. W. Kurrelmeyer. Bd. I & II. 


(Biblioth. d. Lit. Ver. in Stuttg. 
134 & 135.) Tübing. 1904/5. tv, 
440; 540 S. [1219 
Kraft, F., Hnr. Steinhöwels Ver- 
deutschg. d. Historia Hierosolymitana 
d. Robertus Monachus. Eine literar- 
hist. Untersuchg. (Quellen u. Forschgn. 
z. Sprach- u. Kultur-G. d. germ. 
Völker. Hft. 96.) Straßb., Trübner. 
xj, 200 S. 5 M. [1220 
Rez.: Lit. Zbl, ’06, Nr. 11 R. W-n. 
Murner, Thom., Entehrung Mariä 
durch die Juden. Mit d. Holzschnitten 
d. rn Hupfuffschen Druckes 
l 


hrsg. v. A. Klassert. (Jahrb. f. G. 
etc. Els.-Lothr. 21, 78-155.) [1221 
Gümbel, A., Archivalisches z. fränk.- 


schwab. Kunst-G. I: Eichstätter u. Öttinger 
Meister im Kloster Heidenheim. II: Pet. 
Strauß u. Sebast. Dayg in Kloster Heilsbronn. 
(Repert. f. Kunstwiss. 38, 448-56.) [1222 


Stehlin, K., Basler Baumeister d. 15. Jh. 
(Basler Zt. 5, 96-122.) [1223 

Haim, Ph. M., Die Türen d Stiftskirche 
in Altötting u. ihr Meister. Beitr. z. G. d. 
altbayer. Plastik d. später. Mittelalters. (Aus: 
„Die christl. Kunst.) Münch., Gos. f. christl. 
Kunst. 5. 121-42. 1 M. 20. [1224 

Geyer, Chr., Zur G. d. Adam Krafftschen 
Stationen. (Repert. f. Kunstw. 28, 351-64; 
495-511.) [1228 


Semper, H.,Reisestudien üb. Werke 
tirolisch. Malerei im Pustertal u. in 
Kärnten. (Jahrb. d. K. K. Zentral- 
Komm. II, 2, 89-174.) [1226 

Gümbel, A., Archival. Beitrr. z. älter. 
Nürnberger Malerei-G. I: Otto Voß. II: Die 
Familie Praun-Löblich. (Ropert. f. Kunstw. 
23, 227-43; 516.) [1227 

Bruiningk, H. v., Livländ. Maler im 
Mittelalter. (Sitzungsberr. d. Ges. f. G. etc. d. 
Ostseeprovinzen Kußlauds '04, 22-27.) [1228 

Schmarsow, A., Konr. Witz u. d. Biblia 
Pauperum. (Repert f. Kunstw. 25, 340-50.) [1229 

Hasse, C., Roger van der Weyden 
u. Roger van Brügge m. ihr. Schulen. 
(Zur Kunst.-G. d. Auslandes. Hft. 30.) 
StraßBb., Heitz. x, 84 S.; 15 Taf. 
6 M. [1230 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg.’05, Nr. 18 Friedlander. 


*46 


Haack, F., Hans Schüchlin, d. 
Schöpfer d. Tiefenbronner Hochaltars. 
(Hft. 62 v. Nr. 606.) Straßb., Heitz. 
36 S.; 4 Taf. 2 M. 50. [1231 

Wölfflin; H., Die Kunst Albr. 
Dürers. Münch., Bruckmann. 316 S. 
10 M. — Vgl. Nr. 1476£, [1232 

Reicke. E., Neue Nachrr. üb. Albr. Dürer. 
(Beil z. Allg. Ztg. ’05, Nr. 80.) — Kühner, 
Dürers „heimliche Apokalypse“ v. J. 1493. 
(Dt.-ev. Bil. 30, 836-42.) (1232 a 

Dörnhöffer, F., Jugendwerk Lukas Cra- 
nachs. (Juhrb. d. K. K. Zentral-Konm. 2, II, 
175-95; 2 Taf.) (1233 


Geiges, F., Der alte Fensterschmuck 
d Freiburg. Münsters. Tl. I: 13. u. 
14.Jh. Lfg.1-3. Freib., Herder. 1902-5. 
S. 1-200; 65 Taf. ù M. Vgl.’04, 1051 
u. Schau-in’s-Land. Jg. 31, II. [1234 

Geisberg, M., Das älteste ge- 
stochene dt. Kartenspiel v. Meister 
d. Spielkarten vor 1446. (Hft. 66 v. 
Nr. 606.) Straßb., Heitz. 56 S.; 
38 Taf. 10 M. [1236 


Hagelstange, A., Jörg Breu’s Holzschnitte 
im Konstanzer Brevier v. 1516. (Mitt. a. d. 
Germun. Nationalmus. ’05, 1-17.) [1236 


Daun, B., Vischer u. A. Krafft. 


(Künstler - Monographien. LXXV.) 
Bielef. u. Lpz., Velhag. & Kl. 136 S. 
4 M. [1237 


Rez.: Hist. Jahrb. 26, 681 Schttr.; Lit. Zbl. 
’05, Nr. 36 K. S. 


Antonio de Beatis, Reise d. Kar- 
dinals Luigi d'Aragona durch Dtld., 
d. Niederlande, Frankr. u. Oberitalien, 
16517-1618. Als Beitr. z. Kultur-G. d. 
ausgehend. Mittelalters veröff. u. er- 
läut. v. L. Pastor. (Erläutergn. etc. 
zu Janssens G. d. dt. Volkes. IV, 4.) 
Freib. i. B., Herder. xıj, 186 S. 
3 M. 50. [1238 

Günter, Mittelalterl. Kleinstadttreiben. 
(Reutling. Gbll. Jg. XIV, Nr. 23.) [1239 

Wymann, E., Zur Sitten-G. d. 15. Jh. in 
d. Diözese Basel. (Anz. f. schweiz. G. ’05, 
29 f.) [1240 

Zahn, E., Fastnachts- u. Kirchweihfahrten 
von u. nach Uri im 15. u. 16. Jh., m. besond. 
Berücks. d. Besuches d. Zürcher in Altdorf 
1457. (Tl. v. Nr. 754.) [1241 


Senfelder, L., Öffentl. Gesund- 
heitspflege u. Heilkunde in Wien. 
(G. d. Stadt Wien 2, 1018-68.) [1242 


Klapper, J., Alte Arzneibücher. (Mitt. d. 
Schles. Ges. f. Volkskde. 13, 22-29.) [1243 


; unser Gott“. 


Bibliographie Nr. 1231—1270. 


A. Zeit der Reformation, 

Gegenreformation und des 
30jähr. Krieges, 1517-1648. 

a) Reformatiunszeit, 1517-1555. 
Archivy f. Reform.-G. Texte u. Un- 
tersuchgn. (s. '05, 3055). Nr. 7 u. 8. 
(Jg. II, 3-4.) S. 209-408. (8 M. $5. 
Subskr.-Pr.: 5 M. 70.) [1244 


Luthers, Werke. Krit. Gesamtausg. 
(e 05, 1197). X: 3: Predigten d. J. 


1522. cıxxv, 447 S. 18 M. [1245 

Rez. v. Bd. 25 u. 27: Götting. gel. Anz. 05, 
337-47 Kolde. — Mittlg. v. G. Baeseke s. 
Dt. Lit.-Ztg. "op, Nr. 7 betr, sein. Austritt als 
Hilfsarbeiter d. Leitung. 


Luthers Werke. Hrsg. v. Buch- 
wald, Kawerau, Köstlin, Rade 
etc. 3. Aufl. (s.’05, 30581. (à 2 M. Bu. 
Bd. II = 1.F. (Reformat. Schrr.), Bd. 2. 
511 S. — Bd.Illu.IV = 2. F. (Reform. 
u. polem. Schrr.) 2 Tle. 449; 482 S. — 
Bd. V u. VI = 3. F. (Predigten u. 
erbaul. Schrr.). Tl. 1 s. '05, 3058. 
Tl. 2. 419 S. — Bd. VII u. VII = 
4. F. (Vermischte Schrr.), Tl. 1 u. 2. 
5640; 110 S. — Ergänzgsbd. I u. I. 
xv, 376; 550 S. 8 M. [1246 

Rez. v. Ergänzgsbd. I u. II: Dt. Lit -Ztg. 
’06, Nr. 14 A. Baur. 

Clemen, O., Beitrr. z. Lutherforschg. aus 


d Kamenzer Stadtbibliothek. (Zt. f. Kirch.-G. 
26, 243-49; 394-402. 27, 100-111.) [11247 

Albrecht, 0., Zur Bibliogr. u. Text- 
krit. d. Klein. Luther. Katechismus 
(8. ’05, 1196). I. (Arch. f. Ref.-G. 2, 
209-49.) 1248 

Albrecht, 0., Der Kleine Kate- 
chismus D. Mart. Luthers nach d. 
Ausg. v. J. 1536 hrsg. u.im Zusammen- 
hang m.d. andern v. Nickel Schirbentz 
gedr. Ausgaben unters. Halle, W aisen- 
haus. 4° 134 u. 127 S. in Fksm. m. 
Abbildgn., m. Photographie e. Kate- 


chismustafel. 8 M. [1245 

Rez.: Theol. Lit-Ztg. '05, Nr. 17 Knoke; 
Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 12, 137-39 Kolde; 
Zt. f. Kirch.-G. 26, 511 O. Clemen; Dt. Lit.- 
Ztg. '06, Nr. 9 Drews. 


oke, K., Die dt. luth. Katechis- 

men in d. braunschw.-hannov. Landen 
währ. d. 16. Jh. (s. '02, 3076). II. 
(Zt. d. Ges. f. niedersächs. Kirch.-G. 
10, 73-95.) [1249 
Luther, M., Ungedr. Predigten a. 
d. Jahren 1537-1540, veröff. v. G. 
Buchwald (s. "op, 8062). Lfg. 8-14. 
S. 853-696 u. xıj S. à 60 Pf. [1250 
Spitta, F., „Ein feste Burg ist 
Die Lieder Luthers in 


Reformationszeit. 


ihr. Bedeutung f. d. evang. Kirchen- 
lied. Götting., Vandenhoeck & R. 
410 S. 12 M. [1251 

Rez.: Lit. Zbl. ’v6, Nr. 12 W. Kr 

Herrmann, M., „Ein feste Burg 
ist unser Gott“. Vortrag. Mit 6 Taf. 
u. e. bibliogr. Anh. Berl., Behr. 4°. 
32 S. 4 M. [1251a 

Rez.: Lit. Z/bl. ’05, Nr. 44 Köhler; Mans- 
feld. Bll. 19, 221-25 Größler; Zbl. f. Bibliothw. 
23, 128 f. Johs. Luther; Hist. Vierteljschr. 9, 
137 f. Geo. Müller. 

Spitta, F., Der Streit üb. d. Entstehungs- 
zeit d. Lutl.erliedes. (Monatsschr. f. Gottes- 
dienst etc. 10, 142-44.) — bera., Die neueste 
Entdeckg. z. Lutherlivde. (Ebd. 171-78.) (1251 b 

Vom Christlichen abschied aus diesem 
tödlichen loben d. Ehrwirdigen Herrn D. Mart. 
Lutheri bericht | durch Just. Jonam., M. 
Mich. Celium vnd ander, die daboy ge- 
- wesen ; kurtz zusammen gezogen. Gedr. zu 
Wittemb. durch Geo. Rhaw. Anno M.D.XLVL 
Fksm.- Ausg (Bibl. literarhist. Seltenheit. 
Nr. 8.) Berl., Frensdorff. 32 S. 1 M. 50. [1252 

Fischer, E. F., Melanchthons Lehre von 
d. Bekehrg.. s. ’05, 3109. Rez.: Zt. f. Kirch.- 
G. 26, 512 f. Kroj:atscheck. [1253 


Warko, A., Die Erbsünden- u. 
Rechtfertigungslehre d. Apologie in 
ihr. Gegensatze z. mittelalterl. u. 
gleichzeit. Theologie. (Theol. Stud. 
u. Krit. ’06, 86-132.) [1254 

Corpus reformatorum (s. '05, =. 
Vol. 88, Lfg. 8: H. Zwinglis sämtl. 
Werke, hrsg. v. E. Egli u. G. Fins- 
ler. Lie 8. (Bd. I, 553-87.) 2 M. 40. 
Subskr.-Pr. 1 M. 60. [1255 

Brietsammlung, Die Vadiani- 
sche, d. Stadtbibliothek St. Gallen, 
hreg. v. E. Arbenz u. H. Wart- 
mann (s. '04, 1070. V, Hälfte 2: 
1586-1540. (= Nr. 751.) S. 273-748. 
12 M. [1256 

Bullingers Korrespondenz m. d. 
Graubündnern (s. '05, 3071). Tl. II: 
Apr. 1567—Aug. 1566. Hrag. v. T. 
Schieß. (Quellen z. Schweiz. G. 
Bd. XXIV.) ıxxjv, 740 S. 16 M. [1257 


Kolde, Th., Die älteste Redaktion 
d. Augsburg. Konfession m. Melanch- 
thons Einleitg. zum erstenmal hrsg. 
u. geschichtl. gewürdigt. Gütersloh, 


Bertelsmann. 1906. 115 S. 2 M. [1258 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '06, Nr. 13 Kawerau. 
Schornbaum, K., Zur Brandenb.-Nürnberg. 

Kirchenvisitation 1528. (Beitrr. z. bayor. 

Kirch.-G. 11, 218-22.) — Ders., Das Erste 

Ansbacher Proklamationsbuch 1528. (Ebd. 12, 

21-3%.) — Ders., Das Testament d. Kanzlers 

Georg Vogler. (Ebd. 11, 268-74.) — F. Herr- 

mann, Brief d. Dominikaners Gallus Korn 

an Wolfg. Fabric. Capito. (Ebd. 225-28.) — 

0. Clemen, Noricus Philadelphus = Kasper 

Nützel? (Ebd. 12, 131-34.) [1259 


"At 


Friedrich, Jul., Entstehg. d. Re- 
formatio ecelesiarum Hassiae e 1526. 
Gieß., Töpelmann. 128S. 2M.80. [1260 

Herrmann, F., Mainzer Palliume- Gesandt- 
schaften u. ihre Rechnen (Beitrr. z. hess. 
Kirch.-G. 2, 225-73.) [1261 

Bibliotheca reform. Neerland. Ge- 
schriften uit d. tijd d. Hervorming 
in de Nederlanden, opnieuw uitg. etc. 
door S. Cramer en F. Pijper (8. 
Op. 1213). III: F. Pijper, De oudste 
Roomsche bestrijders van Luther. 
(Sep. - Ausg.: Disputationes contra 
Lutherum inde ab a. 1519 usque ad 
a. 1525 promulgatae, colleg. ete. F. P.) 
10, 644 S. sh. |1262 

Rez.: Gött. gel. Anz "op, 492-97 Kawerau; 
Zt. f. Kirch-G. 26, 294f. O. Clemen; Engl. 
hist. rev. 20, 567f. Allen; Katholik a F., 
Bd. 32, 315-20 Paulus; Theol. Lit.-Ztg. ‘05, 


Nr. 26 Köhler; Rev. d’hist. eccl. 6, 634-42 
Oppenraaij. 


Hasencleyrer, A., Sleidan-Studien. 
Entwicklg. d. polit. Ideen Joh. Slei- 
dans bis z. J.1545. (Hallens. Habil.- 
Schr.) Bonn, Röhrscheid & E. 58 S. 
1 M. [1263 


Rieder, K., Unbekannte Konstanzer Bis- 
tumschronik s. Nr. 211. [1264 

Jaksch, A. v.. Reise d. Bischofs Georg III. 
v. Bamberg nach Kärnten 5. Aug. 1521 bis 
28. Nov. 1523. Nach d. Orig.-Hs. 1054 d. K. 
u. K. Haus-, Hof- u. Staatsarchivs (Carinthia I. 
Jg. 95, 50-56; 94-117; 133-75.) [1265 


Reichstagsakten, Dt. Jüngere 
Reihe (s. '03, 1244). Bd. IV: Unter 
Kaiser Karl V. Bd. 4; bearb. v. A. 
Wrede. 796 S. 40 M. [1266 

Inh : a) Geplanter Reichstag zu Nürnb. 
(18. Juli 1523). Das Regiment. b) 3. Reichs- 
tag zu Nürnb. 

Akten u. Briefe z. Kirchenpolit. 
Hrz. Georgs v. Sachsen; hrsg. v. F. 
Geß. Bd.I: 1517-1524. (= Nr. 201.) 
Lpz., Teubner. ıxxxvij, 848 S. 


29 M. [1267 
Rez.: Hist. Jahrb. 27, 171f. u. Hist.-polit. 
BIL 137, 47-57 Paulus; Lit. Zbl. ’06, Nr. 10. 
Küch, Polit. Archiv d. Landgrafen Philipp 
d Großinäütigen. I, s. "Ob, 1224. Rez.: D. 
Lit.-Ztg. up, Nr. 20 G. Wolf; Lit Zbl. %05, 
Nr. 30 H Br.; Mitt. a. d hist Lit. 33, 314f. 
Falckenheiner; Gött. gel. Anz. ’05, 894-904 
Brandi. (126% 
Thesaurus Baumianus. Verzeichn. 
d. Briefe u. Aktenstücke, hrsg. v. 
J. Ficker. Straßb, Univ.- u. Landes- 


bibl. 4°. xxx, 183 S. 8 M. [1269 
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 20, 516-18 G. Knod; 
Theol. Lit.-Ztg. op, Nr. 19 Bossort; Zwingliana 
’v6, Nr. 1, 82-85 H. Escher. 
Berbig, G., Brief d. Ritters Hans Lantschad 
zu Steinach an Kurf. Friedrich d. Weisen. 1520. 
(Arch. f. Ref.-G. 2, 391-95.) — E. Bähler, 


"AN 


2 Briefe Jak. Wildermuts. (Anz. f. schweiz. G. 
’05, 42-45.) — Schornbaum, Zum Briefwechsel 
d. Joh. Brenz. (Bl. f. württemb. Kirch -G. 
9, 88-50) [1270 

Ehses, St., Kardinal Lor. Cam- 
peggio auf d. Reichstage v. Augsburg 
1530 (8. 'U5, 3086). III. (Röm. Quartal- 
schr. 19, II, 129-52.) Berichte. [1271 

Roth, F., Zur G. d. Reichstages 
zu Regensburg i. J. 1541: Die Kor- 
respoudenz d. Augsburg. Gesandten 
Wolfg. Rehlinger, S. Hoser u. Dr. 
Konr. Hel mit d. Rate, den Geheimen 
u. d. Bürgermeister Geo. Herwart 
nebst Briefen v. Dr. Gereon Sailer u. 
Wolfg. Musculus an den letzteren. 
(Arch. f. Ref.-G. 2, 250-307. 3, 18 
-64 ) [1272 

Wotschke, Abraham Culvensis. 
Urkk. z. Reform.-G. Lithauens. (Alt- 
preuß. Monatsschr. 42, 153-252.) [1273 

Tschackert, P., Handschriftl.Briefe 
Joach. Mörlins, 1543-1550. (Zt. d. 
Ges. f. niedersüchs. Kirch.-G. 10, 124 
-43.) — Frz. Koch, Briete d. Her- 
zogin Elisabeth v. Braunschw.-Lüneb. 
u. ihr. Sohnes, d. Herzogs Erichs d. 
Jüngeren, 1545-1554. (Ebd. 231 
-66.) [1274 

Votteler, Schreiben vom Wormser 
Reichstag, 1544/46. Aus d. Reutlinger 
städt. Archiv. (Reutliug. GL Je. 
XIV, Nr. 5.) [1275 

Friedensburg, W., 2 Briere d. 
Petrus Canisius, 1546 u. 1547. (Arch. 
f. Ret.-G. 2, 396-103.) [1276 


Clemen, 0O., Iuvictas Martini laudes in- 
toneut Christiani. (Ebd. 2, 355-90.) IER 
Sauer, H., Schrift d. Guillielmus 
Valla Rhegiensis üb. d. Exarchat v. 
Italien. Götting. Diss. 63 S. [1278 
Peyre, H., Les douze articles de 


la guerre des paysans. Thèse. Mon- 
tauban. 87 8. [1279 


Schriften d. Ver. f. Ref.-G. (s. ’05, 3101). 
Nr. 86 u. 87 (Jg. XXIII, 1 u. 2). Vgl. 1258 
u. 1337. [12>0 

Kohler, W., Katholizismus u. Reformation. 
Krit. Referat üb. d. wisseuschaftl. Leistungen 
d. nouer. kath. Theologie auf d. Gebiete d. 
Reform.-G. (Vortrr. d. theol. Konferenz zu 
Gießen. XXHI) Gieß, Ricker. Ban IM. 50. 
Roz.: Kuthbolik op, II, 147-51 Paulus; Lit. 
Zbl '05, Nr. 50 Neumeister; Hist. Juhrb. 26, 
851f. Pfleger, Pastor bonus 13, Hft.6 u. 7 
Schuler. [1281 


Hausrath, Luthers Leben, s. ’05, 1239. 
Rez. Lit. Zbl. ’05, Nr. 22; Beil. z. Allg. Zug, 
05, Nr. 32 GE: Theol. Lit.-Ztg. '05, Nr. 17 
Köhler ; Dt. Lit -Ztg.’05, Nr.50 Kawerau. [1282 


Bibliographie Nr. 1270—1315. 


Treitschke, R. v., Luther u. d. dt. Nation 
(Dt. Bücherei. 29, 1-25.) — Gast. Frauk, 


Luther im Spiegel sein. Kirche. Aus d. 
Nachl. hrsg. v. G. Lovesche. (Zt. f. wiss. 
Theol. 48, 465 85.) [12»3 


Hegemann, O., Luther im kath. 
Urteil. Eine Wanderg. durch 4 Jahrhh. 
Münch., Lehmann. 260 S. 5 M. [1284 


Denifle, Luther u. Luthertnm. 
2. Aufl. (s. '05, 1240). 2. Aufl. Bd. I. 
Abt. 2: Quellenbelege. Die abend- 
länd. Schriftausleger bis Luther über 
Justitia Dei (Röm. 1, 17) u. Justi- 
ficatio. xx, 380 S. 5 M. 50. [1255 

Rez : Zt. f. Kirch.-G. 26,509 f Kropatscheck; 
Rev. d’hist. eccl. 5, 852-69 No 1; Rom. Quar- 
talschr. 18, 108-11 Ehses. — Th. Brieger, 
Zu Denifles letzter Arbeit. (Zt. f Kirch AG 
86, 382 ff) — M. Grabmann, Drnifle Eine 
Würdiguug sein. Forschungsarbeit. Mainz, 
Kirchheim. 628. 1 M. 50. Rez.: Theol. Lit- 
Ztg. OO, Nr. 26 Harnack. — H. Grauert, 


Deniflo. Ein Wort z. Gelachtnis u. zum 
Frieden. (Hist. Jahrb. 26, "59-1018. Vgl 27. 
z45f.) Sep. 2. verm. Aufl. Freib., Herder. 


vu. 66 5.; Taf. 1 M. Au. 

Walther, W., Für Luther wider 
Rom. Handb. d. Apologetik Luthers 
u. d. Reformation d. röm. Anklagen 
gegenüber. Halle, Niemeyer. xvj, 
769 S. 10 M. [1256 

N. Paulus, Ein Lutherkampe eigener Art. 
(Hist.-polit. BU. 137, 184-97.) 

Hunzinger, A. W., Lutherstudien. 
Hft. I: L.s Neuplatonismus in d. 
Psalmenvorlesg. v. 1513-1516. Lpz., 
Deichert. x, 111 S. 2 M. 25. (72 S. 
ersch. als Rostock. Diss.) [1287 

Roz.: Dt. Lit.-Zıg. up, Nr. 7 Scheel. 

Benrath, K., Luther im Kloster, 
1505-1525. Zum Verständnis u. zur 
Abwehr. (Nr. 87 v. Nr. 1280 u. 
Zur Abwehr röm. Geschichtsbetrachtg. 
Hft.I.) Halle, Haupt. 96 S. 1 M. 20. [1288 

Rez.: Dt. Lit- Zug '0:, Nr. 7 Scheel. 

Grisar, H., Luther gegenüber d Gesetze 
d. Wahrhaftigkeit. (Zt. f. kath. Theol. 29, 
418-44.) — Ders., Dor „gute Trunk“ in d. 
Lutheranklagon. (Hist. Jahrb. 26, 479-547.) 1239 

Paulus, N., Luther u. d Gewissensfroeiheit. 
(Glaube u Wissen. Him IV.) München, Volks- 
schriftenverl. 112 S 30 Pf. Roz.: Hist. Zt 
95, 5391. R. H.; Zt. f. kath. Theol. 29, 7081. 
Cludder; Theol. Lit.-Ztg. '06, Nr. 7 Köhler: 
Dt. Zt. f. Kirchenrecht 15, 476 f. Friedberg. [1290 

Kattenbusch, F., Luthers Lehre vom un- 
freien Willen u. v. dor Prädestination nach 
ihr. Entstehungsgründen unters. Diss. (Anastat. 
Neudr. d. theol. Habilitationssehr. v. J. 1875.) 
Götting., Deuerlich. 95 S. 1 M. 60. (1291 

Kalkoff, P., Forschgu. zu Luthers 
röm. Prozeß. (= Nr. 695.) Rom,Loescher 
& Co. au, 212 S. 7 M. 50. [1292 

Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 3. 

Lenz, M., Dem Andenken Ulrichs v. Hutten. 


(Lenz, Ausgew. Vortrr. u. Aufsätze S. 27-41; — 
Ders., Phil. Melanchthon. (Ebd. 42-57.) [12.3 


Reformationszeit. 


Barge, H., Andr.Bodenstein v.Karl- 
stadt u. d Anfänge d. Reform. (s. ’05, 
3112). TL II: Karlstadt als Vorkämpfer 
d. laienchristl. Puritanismus. xj,632S. 


12 M. [1294 
Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 26, 347-49 Gef: 
Katholik 3. F., 32, 391-98 Paulus; Dt. Lit.-Ztg. 
"Oe, Nr. 2 Kawerau; Arch. f. Ref.-G. 3, 20» 
Friedensburg; Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 12, 
189-92 Kolde. — E. Egli, Karlstadts Lebens- 
abend in d. Schweiz. (Zwingliana ’06, Nr. P 
77-82) — O. Clemen, Einführg. d. Zensur 
in Wittenb. 1522. (Börsenbl. f. d. dt Buch- 
handel '05, Nr. 275.) , , 
Zwingliana,. Mitt. z. G. Zwinglis 
u. d. Ref. (s. ’05, 3113). 1905, Nr. 2 


(Bd. II, 2). S. 33-64; 2 Taf. [1295 
Inh.: H. Bruppacher, Der Familienname 
Zwingli. (S. 33-36.) — E. Egli, Lisighaus mit 
d. Zwinglihaus. (S. at: 2 Taf.) — Ders, 
Römische Reminiszenzen. (S. 39-44.) — Ders, 
Ritter Fritz Jak. v. Anwyl, e. thurgauisch. 
Edelmann u. Verehrer Zen (Ebd. 41-51.) 
(Vgl. J. Studer (Ebd. oe, Nr. 1, S. 93)) — 
Ders , Hans Giger, e. Toggenburger Amt- 
mann. (kbd. 51-55.) — Ders., Phil. Brunner 
v. Glarus u. Zürich, eidgenöss. Landvogt im 
Thurgau. (Ebd. 55-58.) — Ders., Ein Huma- 
nistenbrief (v. Zimmermann, Xylotectus, Chor- 
herr zu Luzern) üb. ältesto Schweizer. G. (Ebd. 
55-60.) — Ders, Hans Ratgeb, Trabant zu 
Ferrara, an Bullinger. (Ebd. 60-63.) 
Doumergue, E., Jean Calvin. Les 
hommes et les choses de son temps 
(s. '03, 3271). T. IIH: La ville, la 
maison et la rue de Calvin. jx, 7278. 
30 fr. [1296 
Müller, K., Calvins Bekehrung. 
(Nachrr. d Gött. Ges. d. Wiss. ’05, 188 
-255 u. 463f.; 2 Faksimiletaf.) — P. 
Wernle, Noch einmal d. Bekehrg. Cal- 
vins. (Zt. f. Kirch.-G. 27, 84-99.) [1296a 
Paulns, N., Servets Hinrichtung im luther. 
Trteil. Bolt Bil. 136, 161-78.) [1297 
Schultheß-Rechberg, Bullinger d. Nach- 
folger Zwinglis, s. ’05, 1249. Rez.: Götting. 
gel. Anz. ’05, 220f. Meyer v. Knonau; Hist. 
Jahrb. 26, »52 Paulus. — N. Paulus, Hnr. 
Bullinger u. seine Toleranzideen. (Hist. Jahrh. 
26, 576-57.) ‚. [1298 
Gulik, W. van, Zeitzer Beitrr. z 
G. d. kath. Gegenref. im 16. Jh. I: 
Jul. Pflug u. Eberh. Billick. II: Jul. 
Pflug u. Dan. Mauch. (Röm. Quartal- 


schr. 18, 57-83.) [1299 


Bourrilly, V. L., Les rapports de 
François I. et Henn II. avec les ducs 
de Savoie Charles II et Emanuel 
Philibert (1515-1559), d’apr. des 
travaux récents. (Rev. d’hist. mod. 
et contemp. 6, 601-25.) [1300 


Pastor, L., Leo X. s. Nr. 1197. Rez.: 
Arch. f. Ref.-G. 3, 199-204 Kalkof. Hist- 
polit. BU. 137, 617-28 Lauchert. [1300 a 

Seeling, F., Die gesamte Literat. üb. 
Philippum Maguanimum in krit. Übersicht 


"A9 


u. d Zeit nach bibliograph. verzeichn. 
1. Drittel: Versuch e. krit. Übers. zur Einleitg. 
(Aus: „Hessenland“ in 2. verb. Aufl.) Broun- 
zell b. Fulda, Selbstverl. 20 8. 1 M. [1301 


Issleib, S., Die Jugend Moritzens 
v. Sachsen, 1521-1541. (N. Arch. f. 
sächs. G. 26, 274-331.) 1302 

Jordan, K., Hnr. Pfeifer in Nürn- 
berg. (Mühlhäus. G.bll. 6, 111-16.) [1303 

edder, H. C., Balthasar Hüb- 
maier, the leader of the Anabaptists. 
(Heroes of the reform. 8.) New York 
& Lond., Putnam's sons. xxjv, 333 S. 
6 sh. [1304 

Paulus, N., Duns Scotus u. d. Vielweiberei 
d. Münster. Wiedertäufer. (Hist. - polit. Bil. 
186, 775-83.) [1304 

Schornbaum, K., Zur Polit. d. 
Markgrafen Georg v. Brandenb. vom 
Beginn sein. selbständ. Regierg. bis 
z. Nürnberg. Anstand, 1528-1532. 
Münch., Ackermann. 1906. 559 S. 
10 M. [1305 


Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 12, 187-89 
Kolde. 


Marte, J. D., Auswärt. Politik d. 
Reichsstadt Lindau, 1530-1532. 
Heidelb. Diss. 1904. 105 S. [1306 

Zanelli, A., Carlo V a Peschiera. 
(Arch. stor. ital. 5. Ser., 86, 339 
-45.) [1307 

Rott, Friedrich II. e d Pfalz u d. Re- 
formation, s. 04. 2968. Mitt. a. d hist. Lit. 
32, 309-12 Gust. Wolf; Theol. Lit.-Ztg oi, 
Nr.14 Virck; Theol. Lit.bl. ’04, Nr. 41 Bossert ; 
Rev. d’hist. eccl. 5, 615-17 Tobac; Hist. 7: 
95, 299-501 Hasenclever; Hist. Vierteljschi. 
8, 453f. Kalkoff; Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 
12, 46f. Kolde. [1305 

Negre, A., La questione sabauda 
e gli avvenimenti polit. e milit. che 
prepar. la treuga di Vaucelles. (Me- 
morie d. R. Accad. d. sc. di Torino. 
2. Ser., 55, 383-451.) [1309 

Hasenclever, Politik Karls V. u. Philipps 
v. Hessen vor Ausbruch d. Schmalkald. Kriegen, 
s. '05, 3132. Rez: Zt. d. Ver. f. thür. G. 
N. F. 15, 424f. Montz; Mitt. a. d hist. Lit. 
33, 446-48 Barge. [1310 

Wolf, Gust., Zur Gefangennahme 
Heinrichs v. Braunschw. (N. Arch. f. 
sächs. G. 26, 332-44.) [1311 

Maurer, Ant., Übergang d. Stadt Konstanz 
an d. Haus Österr. nach d. Schmalk. Kriege. 
Bas. Diss. 1904. 86 S. Vgl. ua 1269. [1312 

Brandi, K., Passauer Vertrag u. 
Augsburger Religionsfriede. (Hist. Zt. 
95, 206-64.) [1313 


Loserth, J., Das Haus Stubenberg u. d. 
böhinisch. Brüder. (Mitt. d. Ver. f. G. d Dt. 
in Böhmen 44, 256-64) — 0. Clemen, Ein 
berühmter Egerer: Paul Knod. (Ebd. 254 
-56.) [1314 

Luginbähl, R., Der Galgenkrieg 1531 
(Basler Zt. f. G. 5, 66-95.) [1315 


Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 2. Bibliographie. 4 


*50 


Lauter, Th., Der erste evang. Pfarrer in 
Cadolzburg. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 11, 
274-81.) — F. Both, Kasp. Huberinus u. d. 
Interim in Augsburg. (Ebd. 201-18 ) [1316 

Maier, Herzog Ulrich auf d. Lichtenstein. 
(Württb. Vierteljhfte. 14, 205-17.) — Eug. 
Schneider, Herzog Ulrichs Höhlenbesuch. 
(Ebd. 2838-92.) [1317 

Bernays, J., Jak. Sturm als Geistlicher. 
(Zt. f. G. d. Oberrh. 2V, 348-58.) — W. Teich- 
mann, Kirchl. Haltung d. Beatus Rhenanus. 
(Zt. f. Kirch.-G. 26, 363-81.) [1318 

Müller, B., Neu.s üb. d. Leichenzug 
Philipps d. Großmütigen. (Quartalbll. d. Hist. 
Ver. f. i. Grhzgt. Hessen ’04, 525-27.) [1319 

Herrmann, F., D. Tilemann 
Schnabel, Reformator d. Stadt Alsfeld. 
Alsfeld, Cellarius. 50 S. 1 M. [1320. 

Wolf, Gust., Aus Kurköln im 
16. Jh. (LI v. Nr. 693.) Berl., Ebering. 
341 S. 9 M. [1321 

Bockmühl, P., Jobs. Christianus gen. 
Otzenrath, e. treuer Zeuge d. Kampfesweise 
d. ref. Kirche am Niederrh. a. d. Zeitalter 
d. Reform. Odenkirchen, Rummel. 29 S. 
50 Pf. (1322 

Fey, J., Zur G. Aachens im 16. Jh. 
Mit Benutzg. ungedr. Archivalien. 


Aachen, Schweitzer. 78S. 1M.20.[1323 

Rez.: Aus Ancheng Vorzeit 18, 196-200 
Schnock. 

Hulshof, A., Gesch. van de doops- 
gezinden te Straatsburg, 1625-1557. 
Amst. Clausen. 12,2625. 2fl.50. [1324 

Rothert, H., Zur Kirch.-G. d. 
„ehrenreichen“ Stadt Soest. Gütersloh, 
Bertelsmann. 212 S.; Kte. 2 M. [1325 

Redeker, Die ersten evang. Prediger d. 
Stadt Hannov. (Hann. G.bll. 8, 445-47.) [1326 

Kühnhold, Einführg. d. Lehre Luthers in 
Hedemünden, e "OB, 3145. Roz.: Zt. d. Ges. 
f. niedersächs. Kirch.-G.10, 277-80 Kayser. [1327 


Nirrnheim, H., Bürgermeister 
Hinrik Salsborch. (Zt. d. Ver. f. 


hamburg. G. 12, 261-342) [1328 

Drews, P., Ordination, Prüfung u. 
Lehrverpflichtung der Ordinanden in 
Wittenberg 1535. Gießen. Univ.-Progr. 
1904. 4°. 56 S. (Umarbeitg. in: Dt. 
Zt. f. Kirchenrecht 15, 66-90; 273- 
321.) 1329 

Nebelsieck, H., Reform.-G. d. Stadt 
Mühlhausen i. Th. (Aus: Zt. d. Ver. 
f. Kirch.-G. in d. Prov. Sachsen. I u. 
IL.) Magdeb., Holtermann. 248 S. 
3 M. Vgl. ’05, 1291. [1330 

Issleib, S., Herzog Heinrich als 
evang Fürst, 1537-1541. (Beitrr. z. 
sächs. Kirch.-G. 19, 143-215.) 1331 

Sturmhoefel, K., Kurfürstin Anna 
v. Sachsen. Eın polit. u. sittenge- 
schichtl. Lebensbild a. d. 16. Jh. 
(Biographien bedeut. Frauen. V.) Lpz., 
Haberland. 300 S.; 3Taf. 5 M. [1332 


EE a a ooo m e o a a a a e e R E e o ENEE 


Bibliographie Nr. 1816—1865. 


Chalybaeus, A., Durchführung d. 
Leipz. Interims. Lpz. Diss. 78 S. [1333 
Wehrmann, M., Zur Ref.-G. Stral- 
sunds. (Pomm. Jbb. 6, 49-76.) [1334 
Krause, G., Reform. u. Gegenref. 
im ehemal. Königr. Polen besond. in 
d. jetzig. Ostmarken Dtlds. bezw. 
Preußens. 2. erweit. Aufl. Lissa, 
Ebbecke. 146 S. 1 M. 60. [1335 
Caro, J., Andr. Fricius Modrevius. 
(Zt. d. Hist. Ges. f. d. Prov. Posen 
20, 55-109.) [1335 a 
Freytag, H., Reform. in d.Starostei 
Schlochau. (Zt. d. Westpreuß. G.-Ver. 
48, 55-82.) [1336 
Schnöring, W., Johs. Blankenfeld; 
e. Lebensbild a. d. Anfängen d. 
Reform. Unter Benutzg.d.Vorarbeiten 
d. Staatssekretärs v. Jacobi. (Nr. 86 
v. 1280.) Halle, Haupt. xj, 115 S. 
1 M. 20. (Bonner Diss.) [1337 
Rez : Hist. Jahrb. 26, 848-50 Paulus. 
Hollander, B. A., Bürgermeister Konr. 
Durkop. Ein Beitr. z. Rigaschen Reform.-G. 


(Sitzungsberr. d. Ges. f. G. etc. d. Ostsee- 
provinzen Rußlands ’U4, 29-57.) [1333 


b) Gegenreformationund 30jähr. Krieg, 
1555-1648. 


Rott, H., Briefe d. Heidelberg. 
Theologen Zachar. Ursinus a. 
Heidelb. u. Neustadt a. H (N. Heidelb. 
Jahrbb. 14, 39-72.) [1339 

Vaernewyck, M. van, Mémoires 
d'un patricien gantois sur les troubles 
relig. en Flandre et dans les Pays- 
Bas au 16. siècle, 1566-1568. Journ. 
autogr.; trad. en franç. p. H. van 
Duyse. T. I. Gand, Heins. 4°. xj, 
618 S.; Taff 30 fr. [1340 

Behring, W., Zur G. d. Danziger 
Krieges 1577. Stenzel Bornbachs 
Kriegstagebuch nach d. Originalhs. 
hrsg. (s. °04, 2998). Tl. II: 7. Sept.— 
25. Dez. Progr. Elbing. 43 S. [1341 

Rez.: Forschgn. z. brandb. u. preuß G. 
18, 631 Seraphim. 

Worms, G., „Wahrhaftige Nye Tyding“ 
d. Chronisten Balth. Rüssow a. d. J. 1581 
(Sitzungsberr. d. Ges. f. G. etc. d. Ostaee- 
provinzen Rußlands ’04, 108-230.) [1342 

Kelter, E., Briefwechsel zwisch. Mat- 
thias Bernegger u. Joh Freinsheim 
(1629, 1633 36). (Aus d. Festschrift d Wil- 
helms-Gymn. f. d. 48. Verssmmilg. dt. Philo- 
logen ete. zu Hamb.) 74 S. [1343 

Schiller, Leop., Aus d. Briefwechsel d. 
Zisterzieuserinnen d. 17. Jh. a. d. Wilheringer 
Stiftsarchive. (Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. 
Cist.-Orden 26, 118-27; 324-37.) [1344 

Ruhl, Stausenbacher Chronik d. Kasp. 
Preis, 1637-1667. (Fuldaer G.bll. 1, 113-25; 
129-42; 145-55; 161-71; 177-86.) [1345 


Gegenreformation und 30jähr. Krieg. 


Strampfer, J. A., Aufzeichngn. üb. d. 
Schicksale d. Reichsstadt Windsheim in d. 
2. Hälfte d. 30jühr. Krieges. Mitget.v.Kerler. 
(Jahresber. d Hist. Ver. f. Mittelfranken 52, 
31-36.) [:346 


Concilium Tridentinum. T.IV: Actorum 
pars 1; colleg. St. Ehses, s. ’05, 1300. Rez.: 
Dt. Zt. f. Kirchenrecht 3. F., 14, 418-21 Fried- 
berg; Liter. Handweiser "04, Nr. 9 Pieper; 
Hist. Vierteljschr. 8, 433-385 Friedenzburg; 
Laacher Stimmen 67, 432-38 Pfülf; Zt.f. kath. 
Theol. 29, 108-14 Kröß; Mitt. a. d. hist. Lit. 
34, 75-80 G. Wolf; Rev. d’hist. eccl. 6, 857-83 
Cauchie; Hist. Zt. 96, 481-86 Brandi. [1347 

Postina, A., Beitr. z. G. d. Trienter Kon- 
zils. II. Periode. (Röm. Quartalschr. 18, 385 
-W.) 1) Brief Alexanders Candidus an Jul. 
van Zwichem. 2) Brief d. theol. Fakult. zu 
Köln an ebendenselb. [1348 


Sasta, Die röm. Kurie u. d. Konzil v. Trient 
unter Pius IV. Aktoeustücke, s. 04. 3003. 
Rez.: Mitt. a. d hist. Lit. 33, 89-99 Gust. 
Wolf; Arch. d. R. Società Rom. di storia 
patria 27, 271-74 O. T.; Röm. Quartalschr. 
Ir, 396-98 Ehses; Rov. des questions hist. 79, 
303-5 Jordan; Gött. gel. Anz. Op, 69-74 Frie- 
densburg, Arch. stor. ital. 5. Ser., 36, 410-17 
Carcereri; Zt. f. kath. Theol. 29, 702-4 Kröß; 
Rev. d'hist. eccl. 6, 404-6 Deschepper; Hist 
Zt. 96, 486 89 Brandi; Arch. f. kath. Kirchen- 
recht 85, 189f. Allmang. [1349 

Canisii epistulae et acta; colleg. 
etc. O. Braunsberger (s. '01, 3321). 
Vol. IV: 1563-65. LXXXI), 1124 S. 
30 M. 1350 

Rez.: Röm. Quartalschr. 19, II, 153-57 
Ehses; Katholik oe, I, 71-74 Bellesheim, Rev. 
d’hist. eccl. 6, 383-89 Tobac; Hist. Jahrb, 27, 
3339-44 Paulus. 

Bannier, W. A. F., De Inventaris 
van het Archief van Filips van Marnix 
benevens eenige brieven uit dat 
Archief. (Bijdr. en meded. v. h. Hist. 
Genootsch. te Utrecht 26, 238-89.)[1351 

Konsistorial - Beschlüsse, Kölni- 
sche, Presbyterial-Protokolle d. heiml. 
köln. Gemeinde 1572-1596; hrsg. v. 
E. Simons. (XXVI v. Nr. 194.) Bonn, 
Hanstein. xxxıj, 510 S. 18 M. [1352 


Tschamber, K., Verein zur Landes- 
rettung. Gegründ. zu Straßburg am 
Mittwoch nach Matthäi i. J. 1572. 
(Jahrb. f. G. Els.-Lothr. 21, 59-7 7.)[1353 

[Abdruck e. im Staatsarch. Basel befindl. 
Abschrift d. Landtagsbeschlusses.] 

Schenner, F., Quellen z. G. Znaims 
im Ref.-Zeitalter (s. "05, 3166). Schluß. 
(Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens u. 
Schlesiens 9, 424-58. 10, 82-144.) [1354 


Nuntlaturberichte a. Dtld. etc.: 1585-1590. 
2. Abt.: Die Nuntiatur aıu Kaiserhofe. Hälfte: 
Germanico Malaspina u. Filippo Sega. Bearb. 
v. R. Reichenberger, s. ’05, 3167. Rez.: 
Röm. Quartalschr. 19, II, 95-97 Ehsea; Hist. 
Jahrb. 26, s56f. Greving; Mitt. a.d. hist. Lit. 
34, 80-86 G. Wolf; Theol. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 4 
Virck; Rev. benedict. 23, 145-47 Berliere. [1355 


"DI 


Loserth, J., Das Haus Lobkowitz u. 
d. Gegenref.: Aktenstücke a. d. steier- 
märk. Landesarchiv. (Mitt. d Ver. £ G. 
d. Dt. in Böhmen 43, 511-18.) [1356 

Waldenfels, W. Frhr. v., Diplomat. 
Sendung d. Markgräfl, Brandb. Geh. 
Rates Christoph v. Waldenfels zu 
Heinrich IV., König v. Frankr. (Arch. 


f. G. ete. v. Oberfranken XXII, 3, 
66-90.) [1357 
Glücklich, J., Mandát proti 


Bratiim z 2. záři 1602 a jeho pro- 
váděni v letech 1602-1604. (Sitzungs- 
berr. d. Kgl. Böhm. Ges. d. Wiss. 
'04, X.) Prag, Řivnáč. 28 S. [1358 

[Das Mandat gegen d. Brüder v. J. 1602.) 

Cauchie, A., Lettres de Benti- 
voglio (1615) et de Stravius (1642) 
& la fin de leur mission aux Pays-Bas 
catholiques. (Mélanges Fredericq 319 
-27.) — H. Lonchay, Le serment de 
fidélité prêté par les Belges à Phi- 
lippe II. en 1616. (Aus; Mélanges 
P. Fredericq.) Brux., Lamartin. 1904. 
9 S. 1fr. [1359 

Sommerfeldt, 6., Verhandlgn. 
Polens mit d. Kurf. eorg Wilhelm 
im Dez. 1627. (Altpreuß. Monatsschr. 
42, 383-96.) [1360 

Acta publica. Verhandlgn. u. Kor- 
respondenzen d. schles. Fürsten u. 
Stände. Mit e Anh.: Beitrr. z. G. d 
Gegenref. in Schlesien vornehml. f 
d. J. 1628. Namens d Ver. £ G. 
etc. Schlesiens hrsg. v. J. Krebs. 
Bd. VII: 1628. Bresl., Wohlfarth. 
oui, 282 S. 10 M. [1361 


Mumm, R., Die Polemik d. Mart. 
Chemnitz geg. d. Konzil v. Trient. 
TIl. I. Mit e. Verzeichn. d. geg. d. 
Konzil gerichtet. Schrr. (Jenens. 


Diss.) Lpz ‚Deichert. 104S. 2M. [1362 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '05, Nr. 42 O. Clemen; 
Zt. f. Kirch.-G. 26, 515. Kropatscheck; Theol. 
Lit.-Ztg. ’06, Nr. 4 Tschackert. 
Dürrwächter, Christ. Gewold, 8. op, 1312 
Rez.: Hist. Zt. 95, 90-92 Riezler; Theol. Lit.- 
Ztg. 05, Nr. 18 Köhler; Röm. Quartalschr. 
18, 402f. Ehses; Hist. Jahrb. 27, 181 f. Stein- 
berger; Mitt. a. d. bist. Lit. 34, 200-205 
G. Wolf. [1363 
Hättner, F., Stammbuch d. luth. Pfarrers 
Geo. Eckenberger (t 1639 in Regensburg). 
Hrsg. u. erläut. Mit e. Anbg. üb. d. Stamm- 
bücher d. Chr. Agricola a. Amberg 1607-1644 
u. d. Veit Endres zu R«sensb. 1594-1623. 
(Vhdlgn. d. Hist. Ver. e Oberpfalz u. Regensb. 
56, 35-165.) [1364 
Steuer, F.. Zur Krit. d. Flu,schrr. üb. 


Wullenstsins Tod, s. "ui, 3INta. (Sep. Prag, 
Calve. 888. 1 M. 10.) Rez.: Hist. Jahrb. 27, 407 
Steinberger. [1365 


4* 


"Oz 


Amsler, A.. Le catéchisme de Heidelberg; 
étude de théologie pratique. (Paris. thèse.) 
Paris, Soc. nouv. de )ibrairio et d’6dition. 
35 S. [1366 

Kolde, Th., Ein kryptocalvinist. Katechis- 
mus f. d. Grafsch. Ortenburg a d J. 1598 
(Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 11, 241-68.) [1367 

Velden, A. v. den, Kirchenbuch d. niederL- 
reform. Gemeinde zu Frankenthal, beginn. 1565. 
(Monatsschr. d. Frankenth. Altert.-Ver. 08, 
Nr. 5ff.) [1368 

Knodt, E., Die v. d. Grafen Albrecht u. 
Pbilipp i. J. 1576 publiz. Nassau-Saarbricken- 
sche Kirchenordng. u. Agende u. ihre Weiter- 
entwickilg. Herborn, Bu, bh d. nass. Colpor- 
tagever. 161 S. 2 M. [1369 

Schultze, V., Waldeckische Visitations- 
berichte: 1556, 1558, 1563, 1565. (Arch. f. 
Ref.-G. 2, 325-61.) (1870 

Knoke, K., Beschwerdeschrift d. Pradi- 
kanten Hartm. Henremann an d. Rat üb. d. 
Bürger Steffen Ramme. Bild a. d. kirchl. 
Leben Göttingens a. d. J. 1565. (Ebd. 3, 
863-84.) [1371 

Rolfs, C., Dithmarsische Visitations-Artikel 
v. J. 1574. (Schrr. d. Ver. f. schlesw.-holst. 
Kirch. OG. 2. R., Bd. 3, 401-19.) [1372 

Könnecke, M., Ev. Kirchenvisitationen d. 
16. Jh. iu d. Grafsch. Mansfold (s. ’05, 3177). 
T). VI: Die 3. Kircheuvisit. unt. Menzel. 
Abt. 2: 1579. (Mansfeld. Bil. 19, 1-36.) [1373 

Hinnick, W., Kirchen Rechnung der under 
Kirchenvätere zu Dohna 1604-16 5. (Kirch. 
Jahresber. d. Kirchgemeinde Dohna 04. 
3-12.) [1374 


Elermann, Lazarus Schwendi, Frhr. v. 
Hohenlandsberg, o dt. Feldoberst u. Staats- 
mann d. 16. Jh., a ’05, 1322. Rez.: Zt. f. G. 
d. Öberrh. N. F. 20, 690-93 Gust. Wolf; Lit. 
Zb). ’06, Nr. 9; Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 194- 
96 Barge. [1375 


Novodworskij, V. V., Kampf um 
Livland zwisch. Moskau u. Polen, 
1570-1582. [Russisch!] St. Petersb. 


1904. 304, 49 S. [1376 
Kez.: Sitzungsberr. d. Ges. f. G. d. Ostsee- 
provinzen RußBlands ’04, 273-83 v. Hedenstrum. 


Feller, R., Das savoyische Bünd- 
nis 1577. (Beete d 60. Jahresver- 
sammilg. "Op d. Allg. G.forsch. Ges. 
d. Schweiz dargebr. v. Hist. Ver. d. 
Kant. Bern. S. 51-96.) [1377 

Kropatscheck, G., Kirch) Sammlgn. im 


Fichafeld f. d. Türkenkrieg 1595. (Mühlhäus. 
G.bll. 6, 120f.) [1373 


Lennel, F., Le siège de Calais par 
les Espagnols 1596. (Ann. de l'Est et 
du Nord 1, 554-78; Taf.) E 

Günther, L., Kepler u. d Theologie. 
Ein Stück Religions- u. Sitten-G. a. 
d. 16. u. 17. Jh. Gießen, Töpelmann. 
xv),144S. 2M.50. Vgl.'05,1311. [1380 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '05, Nr. 42 S. Günther; 
Lit. Zbl. ’05, Nr. 46 W. Kr: Hist. Jahrb 26, 


904f. Paulus; Zt. f. Kirch.-G. 26, 518f. Kro- 
patscheck; Theol. Lit.-Ztg. oe, Nr. 3 Cohrs. 


Kerschbaumer, A., Kardinal Klesl. 
Eine Monographie. 2. umgearb. Aufl. 
Wien, Kirsch. xj, 328 S. 4 M. [1381 


Bibliographie Nr. 1366—1422. 


Glaser, H., Episode a. d. Politik 
d. Herzogs Johann Casimir v. Coburg. 
(Zt. f. thür. G. N. F. 16, 1-34.) [1382 

Schneider, Benno, Der Mantua- 
nische Erbfolgestreit. Bonn. Diss. 


92 S. [1353 
Schweitzer, V., Wahl d. Grafen Berthold 

v. Königsegg zum Bischof v. Verden 1629. 
(Röm. Quartalschr. 19, II, 3-13.) (134 
Ludwig, K., Wallenstein in Karlsbad. 
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 48. 
519-26.) [1385 
Lenz, M., Gustav Adolf. (Lenz, Ausgew. 
Vortrr. u. Aufsätze S. 58-86.) — Schybergson, 
War Gustav Adolf ein Glaubensheld oder ein 
Politiker? (Aus „Finsk Tidskrift“ in Schy- 
bergson, Hist. Studier. Stockholm 1904.) [1336 
retzschmar, Gustav Adolfs Pläne u. Ziele 

in Dtid. u. d Herzöge zu Braunschw. u. Lūne- 
burg, 8. ’05, 1333. Rez.: Svensk hist. tidskr 
24, Ofversikter 43-50; Lit. Zbl. "op, Nr. 20; 
Forschen. z. brandb. u. preuß. G. 18, 328-831 Ge- 
bauer; Hist. Jahrb. 27,115-22 Schweitzer; Mitt. 
a. d. hist. Lit. 34, 206-8 Schaer; Zt. d Hist. 
Ver f. Niedersachs.’05, 516-20 Geo.Winter. [1357 
Wollesen, E., Zum Besuch Gustav Adolfs 
in Werben. (Jahresber. d. Altmark. Ver. f. 
vaterl. G. etc. zu Salzwedel 31, 125 f.) [133 


Pange, J. de, Charnace et l'alliance 
franco-holland., 1633-37. Paris, Picard. 
die, 187 $. [1389 

Konze, F., Stärke, Zusammensetzg. 
u. Verteilg. d. Wallensteinisch. Armee 
währ. d. J. 1633. (Bonner Diss.) Bonn, 
Behrendt 1906. 118 S. 1 M. 50. [1390 

Jacob, Von Lützen nach Nördlingen, s. 
'04, 3049. Roz.: Hist. Zt. 95, 92-95 M. Ritter; 
Mitt. a. d. hist. Lit. 33, 448 -54 Gust. Wolf; 
Lit. Zbl. ’06, Nr. 2; Hist. Jahrb. 27, 230f 
V. Sch. [1391 

Pieth, F., Feldzüge d Herzogs 
Rohan im Veltlin u. in Graubünden. 


Mit 8 Skizzen. Bern, Web vs, 
170 S. 4 M. 1392 
. Gr. 


Grimberg, Ca Beitrr. z. G. 


Kurfürsten. Berl. Diss. 99 S. [1393 
Rez : Mitt. a. d. hist. Lit. 33, 454-56 Hirsch. 


Loserth, Jes Die Fam. Ungnad u. 
d. Stift St. Lamprecht in d. Jahren 
1671-1573. Ein Beitr. z. G. d. Pro- 
testantismus in Steiermark. (Jahrb. d. 
Ges. f. G. d. Protest. in Österr. 26, 
42-57.) — R. Schmertosch v. Riesen- 
thal, Nikol. Troilus, d. letzte utra. 
quistische Rektor d. Univ. Prag 
(Ebd. 91-105.) — M. Grolig, Zur G. 
d. Protestantismus im Schönhengster 
Lande. (Ebd. 110-52.) [1394 

Grilinberger, 0., Wallseer Spital zu 
Ottensheim. (Arch. f. d. G. d. Diözese Linz 
1, 46-81.) x [1395 

Pokorny, F., /ernotinovy snahy 
o unii zemí rakouských (Zierotins 
Bestrebgn. um d. Union d. österr. 
Länder). Progr Pisek. 1904. 18S. [1396 


Reformation, Gegenreformation u. 30jähr. Krieg: Innere Verhältnisse. 


Loserth, J., Das Haus Stubenberg 
u. d. böhmische Aufstand v. 1618. 
Beitrr. z. G. d. nordöstl. Böhmens. 
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 
44, 1-46.) [1397 

Stiere, F., Oberösterr. Bauernauf- 
stand d. J. 1626. 2. Aufl. (8. op, 1345). 
18.-20. (Schluß-) Lfg. Bd. I, 345-48; 
Bd. II, 225-348. à 60 Pf. [1398 


Goetz, K., Angebl. Adelsverschwörung geg. 
Herzog Albrecht V. v. Bayern, 1563.64. 
(Forschgn. z. G. Bayerns 18, 211-29.) Rez.: 
Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 12,136 f. Kolde. [1392 

Högl, M., Gegenreformation im 
Stiftlande Waldsassen. Regensb,., 
Manz. Xij, 248 S. 5 M. [1400 

Wilke, G., Georg Karg (Parsimonius), sein 
Katechismus u. sein doppelter Lelhırstreit. 
Erlang. Diss. 1904. 91 S. [1101 

Dierlanm, Th., Kirchheimer Amt in d. 
Zeit d. 30jähr. Krieges. (Württb. Vierteljhfte. 
14, 423-35.) Moser, Unterboihingen im 
30jähr. Kriege. (Ebd. 436-47.) [1402 

Clausing, Jos., Streit um d.Kartause 
vor Straßburgs Toren, 1587-1602. Tl.I. 
Straßb. Diss. 36 S. [1403 

Rott, H., Kirchen- u. Bildersturm 
bei d. Einführg. d. Reform. in d. 
Pfalz. (N. Arch. f. G. d. St. Heidelb. 
6, 229-54.) [1404 

Becker, Edward, Hoimfall d. Sternen- 
felsischen Lebens zu Kürnbach an Hessen. 
(Zt. f. G. d. Oberrh. 20, 389-421.) [1405 

Diehl, W., Untergang d. alt. reform. 
Gemeind 
burg an d. Bergstraße 1623-1650. 
Hirschhon, SelLstverl. 1904. 63S. [1406 

Block, Blatt aus d. Schenkischen Unruhen. 
(Rhein. G.bll. 8, 181-83.) [1407 

Wehrhan, K., Bedrängnisse d. Elberfelder 
(u. ! armer) reform. Gemeinde am Ausgange 
d. 16. Jh. u. d. ihr durch d. Grafen Simon VI. 
zur Lippe gewährte Schutz. (Zt. d. Berg. 
G.-Ver. 38, 46-60.) f [1408 

WeBling, A., Konfessionelle Un- 
ruhen in d. Reichsstadt Aachen zu 
Beginn d. 17. Jahrh. u. ihre Unter- 
drückung durch d. Kaiser u. d. Spanier 
1614. Straßb. Diss. x, 115 S. [1409 

Rez.: Aus Aachens Vorzeit 18,201 f. Brüning. 

Vander Linden, H., De ontvolking van de 


stad Leuven gedur. de 16. eeuw. (Aus: 
Mélanges Paul rredericg.) Brux., Lamertin. 
6 5. 1fr. [1410 

Tersteeg, J., Vijf bange jaren: Gouda 
1512-1576. (Bijarr. voor vaderl. gesch. 4. R, 
5, 1-15.) [1411 


Nikol. Wiggers (Vigerius). Lebensbild a. 
d. Zeit d kirchl. Restauration. (Hist.- polit. 
Bil. 136, 717-33; 802-15.) [1412 

Scherer, C., Zur G. v Stadt u. Land Fulda 
in d. Jahren 1631 u. 1632. (Fuldaer G.bll. 3, 
81-95; 97-108) — J. Kartels, Einführg. d. 
evang. Gottesdienstes in d. Pfarrkirche zu 
Fuldu währ. d. hess. Okkupation 1632-1634. 
(Ebd. 1, 156-59; 171-76.) 1413 


en im Pfälzer Amt Starken- ` 


*53 


Kayser, Hannov. Enthusiasten d. 
17. Jh. (Zt. d. Ges. f. niedersächs,. 
Kirch.-G. 10, 1-72.) [1414 

Veeck, 0., Abschaffung d. Seniorats in d. 
bremisch. Kirche (Zt. f. Kirch.-G. 26, :14 
-34.) [1415 

Merkel, R., Beitrr. z. Charakterist. 
Joh. Pfeffingers. (Beitrr. z. süchs. 
Kirch.-G. 19, 216-20.) — F. Blauck- 
meister, Sachsen u. d. Erbauung 
evang. Kirchen in Böhmen nach Erlaß 
d. Majestätsbriefes. (Ebd.1-40.) [1416 

Pinder, 0., Pegaus Kriegsdrang- 
sale in d. Jahren 1633, 1637 u. 1644 
nach d. im Kgl. Hauptstaatsarch. zu 
Dresd. befindl. amtl. Berichten. (Wei- 
tere Beitrr. z. Heimatskde. Pegaus 
Nr. VII-IX; hrsg. v. Vorstand d. 
Museums zu Pegau.) Pegau, Dr. v. H. 


Günther. 48 S. [1417 

Spannagel, K., Konr. v. Burgsdorfi, s. '08, 
3398. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 31, 449-53 
Hirsch; Hist. Zt. 95, 95f. M. Ritter; Hist. 
Vierteljschr. 8, 433-40 Hötzsch; Lit. Zbl. ’05, 
Nr. 34 [1418 


Levinson, A., Polnisch-Preußisches 
a. d. Bibliotheca Borghese im Vati- 
kan. Archive (s. '01, 1327). II: Kampf 
d. Ermländ. Bischofs Simon Rudnicki 
um d. St. Nikolai-Pfarrkirche in 
Elbing nach rom. u. Danzig. Quellen. 
(Zt. d. Westpreuß. G.-Ver. 48, 83 
SEA [1419 


c) Innere Verhältnisse (unter Aus- 
schluß von Religion und Kirche). 


Traktat üb. d. Reichstag im 16. Jh. 
Eine offiziöse Darstellung a. d Kur- 
mainz. Kanzlei. Hrsg. u. erl. v. 
K. Rauch. (Quellen u. Stud. z. Verf.- 
G. d. Dt. Reiches in Mittelalter u. 
Neuzeit, hrsg. v. Zeumer. I, 1.) 
Weimar, Böhlau. 122 S. 4 M. 20. 


(Subskr.-Pr : 3 M. 40.) [1420 
Rez.: Zt. d Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 26, 
Germ. Abt, 382f. Stutz. 


Hofordnungen, Dt., d 16. u. 17.Jh. 
Mit Unterstützg. d. Preuß. Akad. d. 
Wiss. hrsg. v. A. Kern. Bd. I: 
Brandenb., Preußen, Pommern, Meck- 
lenb. (Denkmäler d. dt. Kultur-G. 
Abtlg. 2: Ordngn. Bd. I.) Berl., Wed. 


mann, xvj. 316 S. 10 M. [1421 
Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 1. 


Hirn, F., G. d. Tiroler Landtage, 
1518 bis 1525. Ein Beitr. z. sozial- 
polit. Bewegung d.16.Jh. (Erläutergn. 
etc. zu Janssens G. d. dt. Volkes; 
hrsg. v. L. Pastor. IV, 5.) Freib., 
Herder. xj, 124 S. 2 M. vu [1422 


"54 


Mühlbauer, F., Die oberpfälz. 
Landstände u. ihr Einfluß auf d. 
Steuerwesen, besond. d. Ungeld. (Ar- 
chival. Zt. N. F. 12, 1-78.) 
J. Breitenbach, Zur G. d. Kreis- 
archivs Neuburg. (Ebd. 133-55.) [1423 


Beemelmans, W., Beitr. z. G. "d. amtlich. 
Behandlg. d. Baues) d. Rathauses in Ensis- 
heim. (Jahrb. f. G. etc. Els -Lothr. 21, 45 
BEA [1424 

Halley, Huldigung d. Dörfer d. Nieder- 
amts Trier vor d. Kurfitrsten Jak. v. Eltz 
27. Apr. 1569 u. vor d. kurt Joh. v. Schönen- 
berg 13. Sept. 1581 auf d. Banne v. Longuich. 
(Trier. Chronik N. F. 1. 1:5 90) [1425 

Rehker, H., Die landesherrlich. 
Verwaltungsbehörden im Bist. Osna- 
brück vom Regierungsantritte Jo- 
hanns IV. v. Hoya bis z. Tode Franz 
Wilhelms (1553-1661). Münster. Diss. 
92 S. [1426 

Koch, Ernst, Die v. Graf Georg 
Ernst zu Henneberg aufgestellte Ord- 
nung d. ern Hofhaltes u. d gräfl. 
Beamtenstellen. (Zt. d. Ver. f. thür. 
G. N. F. 15, 355-86.) [1427 

Hass, M., Landständ. Verfassg. u. 
Verwaltg. in d. Kurmark Brandenb. 
währ. d. Regierg. d. Kurf. Johann 
Georg (1571-1598). Abschn.I, Kapit. 1. 
Berl. Diss. 100 S. [1428 


Dermietzel, P., Studien üb. d. 
Gemeindeverwaltg. u. d. Gemeinde- 
haushalt in Barmen, sowie üb. d. 
Verwaltg. d. Amtes Beyenburg um 
d. Wende d. 16. Jh., als Vorstudien 
zu e. Gesch. d. Garnnahrung im 
Wuppertal. Finleitg. u. Kapit. 1u. 2. 
(Zt. d. Berg. G.-Ver. 38, 135-226.) 
Kap. II u. IV: Berl. Diss. 60 S. [1429 


Punir, B., Noch einige Aktenstücke 


zum 5°, Streite im 16. Jh. (Zt. f. 
kath. Theol. 29, 178-90.) Vgl. ot, 
3.407. [1430 


Wartmann, H.. Jak. Rainspergs 
Tagebuch: 15. Dez. 1552-7. März 1553. 
(Beitrr. z. St. Gall. G. 41-112.) [1431 

Strieder, J., Inventur d Firma 
Fugger a. d. J. 1527; eingeleit. u. 
hrsg. (Zt. f. d. ges. Staatswiss. Er- 
günzgshft. XVII) Tübing., Laupp. 
zu, 127 S. 3 M. 60. (Subskr.-Pr.: 
3 Mi [1432 

Rez. Dt. Lit.-Ztg. oe, Nr.17 P. Sander 

Humbert, J., L'occupation allem. 
du Venezuela au 16. siècle. Période 
dite des Welser: 1528-1556. (Paris. 
These.) Paris & Bordeaux, Feret. 
x, 87 S.; Kte. 4 fr. 50. [1433 


ze ss er NV u ze Te =, eg 


Bibliographie Nr. 1423—1479. 


Rübsam, J., Postavisi u. Postconti 
a. d. Jahren 1599 bis 1624. (Dt. G.bll. 
7, 8-19.) [1434 

Giefel, J., Pustverbiudg. zwisch. Asperg 
u. Stuttgart im 30jahr. Kriege. (Ludwigs- 
burg. Ztg. '04, Nr. 134) [1135 

Bresslau, H., 2. Gutachten üb. d angebl. 
Dagsburger Waldordnung v. 27. Juni 1613. 
(Jahrb. d Ges. f. lotbr. oO 16, 1-55.) Vgl. 
1900, 1402. [1436 

Zimmermann, P., Herzog Julius 


zu Braunschw. u. Lüneb. in volks- 
wirtschaft, Beziehg. (Hans. G.bll. 
’04,5, 33-62.) 1437 


Ausfeld, Soziale Zustände in Staß- 
furt zu Anfang d 17. Jh. (G.bll. f. 


Magdeb. 40, 61-72.) [1438 

kartels, J., Bestrafung d Stadt Fulda 
wegen nichtverhindert. Plunderung d Juden 
1591. Beitr. z. G. d. Juden im Hochstift Fulda. 
(Fuldaer G.bll. 2, 161-76) [145% 


Oppermann, W., Schuldlehre d. 
Carolina. Leipz. Diss. 1904. 46S. [1440 
Schulz, V., Beitrr. z. G. d. Kammer- 
gerichts d. Königreichs Böhmen, 1526- 


1627. (Historicky Archiv. Bd. 24.) 
Prag 1904. 193 S. 1441 
Fischel, A., Beitrr. z. G. d. dt. 


Rechts in Böhmen aus e. Komotauer 
Rechtssammlg. (Mitt. d. Ver. f. G. d. 


Dt. in Böhmen 44, 145-79.) [1442 
Fischer, J., Üb. Rechtspflege in Bayern 
im 16. Jh. (Beil. z. Allg. Zug Op, Nr. 185.) [1413 


Günther, 0., Die Willkür d. Stadt 
Dirschau v. J. 1599. (Zt. d. West- 


preuß. G.-Ver. 48, 30-53.) [1444 
Distel, Th., Kursächsische Hermäa. (Zt. 
f. d. ces. Strafrochtswiss. 35, 607 f.) [1445 


Müller, Geo., Lehns- u. Landes- 
aufgebot unter Heinrich Julius v. 
Braunschw.-Wolfenb. (Quellen etc. z. 
G. Niedersachs. Bd. XXIII.) Hannov. 
u. Lpz., Habn. xuj, 619 S. 12 M. 
(TL I. Götting. Diss. 1904. 67 S.) [1446 

Korn, R., Kriegsbaumeister Graf 
Rochus zu Linar, sein Leben u. 
Wirken. Dresd., Heinrich. x11), 140 S 
6 M. . [147 
Winckelmann, 0., Zur Lebens- u. 
Famil.-G. Dan. Specklins. (Zt. f. G. d. 
Oberrh. N. F. 20, 605-20.) [1448 


Merkle, S., Das Konzil v. Trient 
und d. Universitäten. Univ.-Festrede. 
Würzburg. 44 S. [1449 

Schaudig, H., Zur G. d. Beziehgn. d. 
steirisch. Landschaft zu dt. Universitäten an 
d Wende d 17. Jh. (Jahrb. d. Ges. f. G. d. 
Protest. in Österr. 26, 58-65.) [1150 

Pfleger, L., Mart. Eisengrein u. d. Uni- 
vorsität Ingolstadı 1562-78. Münch. Diss. 
7 8. Vgl. ’05, 1394. [1451 


Reformation, Gegenreformation u. 30jähr. Krieg: Innere Verhältnisse. 


Scheel, W., Die dt. Grammatiker d. 16. Jh. 
u. ibr Verhältnis z. dt. Unterricht. (Mitt. d. 
Ges. f. dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 15, 87-99.) — 
K. Kern, Sebast. Coccius, Erzieher u. Lehrer 
d Prinzen Eberhard v. Württemb 1551-1562. 
(Ebd. 100-118.) [1452 

Löffler, K., Die ältest. Dortmunder Schul- 
gusetze. (Beitrr. z. G. Dortmunds 13, 1-13.) — 
RB. Mücke, Aus d. älter. Schul-G. Ilfelds (s. 
’03, 3423). Forts. Progr. Ilfeld. 4°. 30 5. — 
G. Liebe, Der Streit um d. Schulaufsicht in 
Halle 15533. (G.bll. f. Magdeb. 40, 20-32.) — 
Spangenberg, Urkundliches z. ältest. G. d. 
Kiosterschule Roßleben. Progr. Roßleb. 4°. 
xj S. (1453 


Götze, A., Die hochdt. Drucker d. 


Reformationszeit. Straßb., Trübner. 
xuj, 127 S. u. 79 Bl. in Fksm. 
8 M. 50. [1454 


Rez.: Lit Zbl. "um, Nr. 6 u. Zbl. f Bi- 
bliothw. 23, 83-87 Johs. Luther. 

Crüwell, ü. A., Die niederösterr. Refor- 
mationsdruckerei. Nachträrliches. (Zbl. f. 
Bibliothw. 23, 71-74.) Vgl. ’04, 1252. — M. 
Grolig, Büchersammlgn. d. 17.Jh. in Mährisch- 
Trübau. (Börsenbl. f. d. dt. Buchhandel ’05, 
Nr. 234.) Vgl. ’05, 8252. — K. Löffler, Der 
Dortmunder Buchdruck d. 16. Jh. (Beitrr. z. 
G. Dortmunds 13, 27-78.) [1455 


Andrea Alciato e Boni- 
facio Amerbach. (Arch. stor. ital. 
36, 100-135.) [1456 

Doblinger, M., Hieron. Megisers 
Leben u. Werke. (Mitt. d Inst. f. 
österr. (.forschg. 26, 431-78.) [1457 

Kälin, J., Franz Guillimann, e. 
Freiburg. Historiker von d. Wende d 


16. J. (Freiburg. G.bll. 11, 1-223.) [1458 
Michow, H., Ant. Wied, e. Danzig. Karto- 
graph d. 16. Jh. Hamb., Griese. 88. [1459 


Grosse, R., Steph. Ritters Gram- 
matica German. Nova, Marb. 1616. 
Gött. Diss. 1904. 68 S. [1460 


Costa, A 2 


Niemann, @., Die Dialogliteratur 
d Reformationszeit nach ihr. Ent- 
stehg. u. Entwicklg. Eine literarhist. 


Studie. Leipz. Diss. 92 S. [1461 
Rez.: Theol. Lit.-/tg. '06, Nr. 4 Bossert; 
Lit. Zbl. ’06, Nr. 14 W-n. 
Kopp, Volks- u. Gesellschaftslieder d. 
16 Jh. s. Nr. 1218. "1462 


Wickram, Geo., Werke (s. "04. 
3135). Bd. VI (Tobias; Knabenspiegel). 
Bd. VII (Ovids Metamorphosen Buch 1 
-8). Hrsg. v. J. Bolte. (Biblioth. d. 
Lit. Ver. in Stuttgart 236 u. 237.) 
xcjx, 343; L, 402 H [1463 

Hauffen, A., Fischart-Studien (s. 
"04, 3026). VII: Geistl. Lieder u. 
Psalmen. (Eupborion 11, 22-65; 
371.) [1464 

Wendeler, C., Bildergedichte d 17. Jh. 


hrsg. v. J. Bolte. (Zt. d. Ver. f. Volkskde. 
15, 27-45, 150-65.) — A. Englert, Die mensch- 


aaa aaa a E 


+55 


lichen Altersstufen in Wort u. Bild. 
349-412.) "1464 a 

Teichmann, W., Jos. Zschorn v. 
Westhofen. Beitr. z. elsäss. Lit.-G. 
d. 16. Jh. (Jahrb. f. G. ete. Els.-Lothr. 
21, 161-238.) Straßb., Heitz. 113 S.; 
Taf. 2 M. 30. (Straßb. Diss.) [1465 

Seoger, Das Faustbuch von 1587. Progr. 
Burg. 4°. 82 S. [1466 

Manheimer, V., Gryphius - Bibliographie. 
(Euphorion 11, 406-20; 705-15.) [1467 


(Ebd. 


Jacoby, H., Simon Dach u. d. Königs- 
berger Dichterbund. (Beil. z. Allg. Ztg. "ui, 
Nr. 177f.) [1468 


Beinert, J., Dt. Quellen u. Vorbilder zu 
H. M. Moscheroschs Gesichten Philanders 
v.Sittewald. Freiburg. Diss. 1904. 64S. [1459 


Born, F., Die Beldensnyder. Ein 
Beitr. z. Kenntn. d. westfäl. Stein- 
plastik im 16. Jh. (Beitrr. z. westfäl. 
Kunst-G. II.) Münster, Coppenrath. 
79 S.; 17 Taf. 7 M. 60. — Ders., 
Henrik u. Joh. Beldensnyder. Münster. 
Diss. 44 S. [1470 

Mader, F., Loy Hering; Beitr. z. 
G. d. dt. Plastik d 16. Jh. Münch., 
Ges. f. christl. Kunst. 4°. vıj, 122 S. 
m. 70 Abbildgn. 6 M. 50. [1471 

Rez.: Hist.-polit. BIL 136, 854-58 Fürst. 

Hofmann, F. H., Beitrr. zu Loy Hering. 
(Altbayer. Monatsschr. 5, 1-16.) [(14:1a 

Schulz, Fritz Traug., Der Hirsch- 
vogelsaal zu Nürnberg. Nürn),, 
Schrag. 728.;108S.Abbildgn.8M.[1472 

Rott, H., Ott Heinrich u. d. ku: et, 


(= Nr. 783.) [1473 
Rez.: Dt.Lit.-Ztg. ’05,Nr. 49 Oechelhaeuser. 
Peltzer, A., Anthoni, d Meister vom Ott- 

beinrichsbau zu Heidelb. Heidelb., Winter. 

25 5. 80 Pf. Rez.: Lit. Zbl. "oi, Nr. 47 OG G.; 

Dt. Lit.-Ztg. ’05, Nr. 49 v. Ovchelhaeuser. [1174 


Obser, K., Der Baumeister d. neuen 
Schlosses zu Baden. (Zt. f. G. d. Oberrh. 
20, 505 f.) 11475 


Kalkoff, P., Zur Lebens-G. Dürers 
(s. 05, 1419). Forts.: Dürer, Sebast. 
Brant u. Konr. Peutinger in Antwerpen 
im Sommer 1520. (Repert. f. Kunstw. 
28, 474-85.) — Vgl. Nr. 1232f. [1476 

Peitzer, A., Dürer u. Friedr. III. 
v.d. Pfalz. (Hft.61 v. Nr.606.) Straßb., 
Heitz. 54 S.; 8 Taf. 3 M. [1477 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. "uë Nr. 1 Singer. 

Urkunden, Die, üb. Rembrandt, 
1575-1721. Neu hrsg. u. komment. v. 
C. Hofstede de Groot (Quellen- 
studien z. holländ. Kunst-G. III) 
Haag, Nijhoff. 524 S. 10 M. [1478 

Verhaeren, E., Rembrandt; biogr. 
critique, illustrée de 24 reproductions 
hors texte. (Les grands artistes.) 
Paris, Laurens. 1904. 127 S. [1479 


*56 


Stolberg, A., Tobias Stimmer. 
Mit Beitrr. z. G. d. dt. Glasmalerei 
im 16. Jh. Mit 10 Taf. Berner Diss. 


173 S. [1480 
Obser, K., Abel Stimmer. (Zt. f. G. d. 
Oberrh. N. F. 20, 680 f.) [1481 


Sigismund, E., Andr. Vogel u. s. Dresdner 
Ansichten. (Dresdner G.bll. "op, 12-22.) [1482 


Egli, J., Glasgomälde d. Monogrammisten 
NW im Hist. Museum zu St. Gallen. (Beitrr. 
z. St. Gallisch. G. S. 267-303; 12 Taf.) [1483 


Kaulfuß-Diesch, K. H., Inszenie- 
rung d. dt. Dramas an d. Wende d. 
16. u. 17. Jh. Ein Beitr. z. älter. dt. 
Bühnen-G. (Probefahrten. Erstlings- 
arbeiten a. d. Dt. Seminar in Leipz. 
Hrsg. v. A. Köster. VII.) Lpz., Voigt- 


länder. 236 S. 6 M. [1484 
Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 12 M. K. 


Hüttner, F., Aus d. Tagebuche 
eines Echter v. Mespelbrunn. (Arch. 
f. Kultur-G. 8, 440-68.) [1485 

Walter, M., Reichenbacher Chronik 
1599-1620. Unt. Mitwirkg. v. W. 
Scheid hrsg. v. W. Diehl. Hirsch- 
horn a N., Selbstverl. v. D. 1904. 
xj, 116 S. 1 M. 50. [1486 

Rez.: Hess. Bll. f. Volkskde. 4, 84f. 

Vogeler, Allerhand a. d. alten Soester 
Chronik. (Zt. d. Ver. f. G. v. Soest u. d. Börde 
21, 3-20.) [1487 

Liebenau. Th. v., Abergliubisches a d. 
Tessin. (Anz. f. schweiz. G. op, 30f.) — F. 


Techen, Von e. über Wismar i. J. 1637 be- 
obacht. Wunderzeichen. (Juhrbb. f. mecklenb. 


G. 70, 183-90.) [1458 
Beemelmans. W., Hexenprozeß geg. d. 
Großmutter d. Dichters Jakob Balde. (Zt. f. 


G. d Oberrh. 20, 359-88.) — Lager, Bruch- 
stücke a. d. Rechtspflege zu Filzen a. d. Saar 
(Hexenprozesse) in früher. Jahrhh. (Trier. 
Chronik. N. F. 1, 145-56.) [1489 

Hertzog, A., Inventare d. früher. Franzis- 
kanerklosters von Colmar. (Jahrb. f. G. etc. 
Els.-Lothr. 21, 23-44) [1499 

Hartl, J., Vorbereitgn. zu e. Kollegialtage 
in Nürnberg 1580 (Versammig. d. Kaisers u. 
d. Kurfürsten) u. Lieferg. v. Lebensmitteln 
a. d. Oberpfalz in d genannte Reichsstadt. 
(Vhdlign.d. Hist. Ver. v. Oberpfalz u. Regensb. 
bn, 1-34.) "491 

Klassert, A., Vom Zutrinken. Ein Beitr. 
z. MaBigkeitabewegung im 16. Jh. (Klassert, 
Mitt. a. d. Michelstädt. Kirchenbiblioth. I.) 
Progr Michelstadt. 4°. S. 1-7. [1492 

Schieß, T., Gesellenschießen zu St. Gallen 
im Mai 1527: Bericht e. Zeitgenossen. (Beitrr. 
z. St. Gallisch. G. S. 11-40.) [1493 


6. Vom Westfäl. Frieden bis z. 
Tode Karls VI. u. Friedr. 
Wilhelms I., 1648-1740. 
Buch, D. S. v., Tagebuch 1674- 
1683 (s. Op, 1444); hrsg. v. Ferd. 
Hirsch. (Veröffentlichgn. d. Ver. f. 


Bibliographie Nr. 1480—1532. 


d. G. d. Mark Brandenb.) 2. (Schluß-) 


Bd. 278 S. 7 M. [1494 

Rez.: Forschgn. z. brandb. u. preuß. G. 
18, 333-35 Arnheim; Hist. Vierteljschr. 8, 297 
P. Haake; Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 210-12 
Müsebeck. 

Bericht, Glaubwürdiger, Wie ee in d 
uralten Churfl. Haupt- u. Residenzstadt Trier 
So erbärmlich hergehe. Gedr. im J. 1674. 
(Trier. Chronik. N. F. 1, 160.) — Alex. Henn, 
Zerstörung d. Trier. Stiftes St. Paulin durch 
d. Franzosen i J. 1674; übers. v. J. Busch- 
mann. (Ebd. 161-76.) (1:95 

Seitz, Zur G. d. dänisch. Belagerg. Ham- 
burgs i. J. 1686. (Mitt. d. Ver. f. hamb G. 
Jg. 24, Bd. 8, 482-84.) [Originalbrief d. Ad- 
vokaten Petrus Lange in Itzehoe.) [143 

Borkowski, H., Aufzeichngn. v. 
J. Ph. Rebeur üb. seine Tätigkeit 
als Informator Friedr. Wilhelms (1.). 
Vom 8. Mai 1697 bis Jan. 1701 is. 
"Op, 3325). Schluß. (Hohenzoll.-Jahrb. 
9, 155-68.) 1497 

Staab, W., Aus d Taufbuch d Kirch- 
gemeinde Affoltern am Albis 1712. Eintrag 
v. Pfr. Hardmeyer. (Anz. f. schweiz. G. 
‘05, 33-37.) [1498 

Teige, J., Pamčti pražské z let 
1732-1743 (Denkwürdigkeiten Prags 
a. d. J. 1732-1743). (In: Sitzungsberr. 
d. Kgl. Böhm. Ges. d. Wiss. 1904.) 
Prag, Böhm. Ges. d. Wiss. 35S. [1499 


Ruz.: Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 44, 
Lit. Beil, S. 14 Horticka. 


Kernkamp, G. W., Memoriën van 
d. Zweedschen Resident Harald 
Appelboom. (Bijdr. en meded. v. h. 
Hist. Genootsch. te Utrecht 26, 
290-375.) [1500 

Pages, Coutributions A l’hist. de la polit. 
franç. en Allemagne sous Louis XIV., s. '05, 
3305. (Paris. These.) [1501 

Walter, F., Karl Ludwigs Hilfegesuch 
an d Bisch. v. Münster 1674. (Manuheim. 
G.bll. 6, 18f.) [1502 


Briefe d. Königin Sophie Char- 
lotte v. Preußen u. d Kurfürstin 
Sophie v. Hannov. an hannov. 


Diplomaten. Mit Einleitg. hrsg. v. 
R. Doebner. Lpz., Hirzel. xxıj, 
393 S. 12 M. [1503 


Rez.: Dt. Lit.-/tg. "op, Nr. 48 Geerds. 


N. F. 20, 685-90 K. Jacob. [1504 
Stübel, B., Did u. Frankreich zur Zeit 
Ludwigs XIV. Im Lichte einiger Flugschrr. 
betrachtet. (Deutschland 6, 435-45;531-41.) [1505 
Anno 1639. (Mannheim. G.bll. 6,232-35 ) [1506 


Tumbäült, G., Wie wurde Elsaß 
französisch? (s. VÖ, 3193). II. (Hist. 
Jahrb. 26, 737-72.) — Herber, Lud- 
wig XIV. u. Straßburg bis 1681. 
(Straßb. Diözesanbl. "op, 415-32; 464 
21: 497-504.) [1507 


Vom Westfälischen Frieden bis 1740. 


Holzach, F., Üb. d. polit. Beziehgn. 
d. Schweiz zu Oliver Cromwell (s. 
"Op, 3306). Schluß. (Basler Zt. f. G. 
5, 1-58.) [1508 

Trefftz, J., Die schwed. Kriegs- 
dienste u. Reisen Herzog Adolf Wil 
helms v. Sachs.-Weimar 1656-1668 
(s. "OB, 1452). Tl. II: 1660-1668. (Zt. 
d. Ver. f. thür. G. N. F. 15, 243 


-90.) [1509 

Salzer, Der Übertritt d. Gr. Kurfürsten 
v. d. schwed. auf d. poln. Seite währ. d. 
1. nordisch. Krieges in Pufendorfs „Carl 
Gustav‘ u. „Friedr. Wilhelm“, s. op, 1442. 
Rez.: Mitt. a. d. bist. Lit. 33, 194-96 Hirsch; 
Lit. Zb). op, Nr. 21; Hist. Zt. 95, 301f. Arn- 
beim; Dt. Lit.-Zte. oe, Nr. 4 Spannagel. [1510 


Klaje, H., Feldzug d. Kaiserlichen 
unter Souches nach Pommern i. J. 1659. 
Mit e. Karte v. Schävius. Gotha, 
Perthes. 1906. x, 183S. 3M.60. [1511 

Helmes, H., Übers. z. G. d. fränk. 
Kreistruppen, 1664-1714. (Darstellgn. 
a. d bayer. Kriegs- u. Heeres-G. 14, 1- 
70.) Sep. Münch., Lindauer. 2M. [1512 

Desmons, F., Etudes hist. ete. sur 
Turnai durant le règne de Louis XIV. 
La conquête en 1667. Tournai, Caster- 
man. xv, 275 S. 4 fr. [1513 

Rez.: Rev. crit. up, Nr. 43 Fb. 

Favre, C. B., La diplomatie de 
Leibniz (e "op, 3311). Forts. (Rev. 
d’hist. diplom. 19, 545-71. 20, 201- 
33.) — K. Braig, Friedensplan d. 
Leibniz. (Hist. Jahrb. 26, 715-36.) 
Vgl. '04, 1315. [1514 

Muller, P., La bataille de Turck- 
heim 5 janv. 1675. 


Levrault. 35 S.; 2 Ktn. 1 fr. 25. [1515 

Noël, L., Schlacht b. Fehrbellin. (Mitt. d. 
Ver. f. G. Berlins ’05, Nr. 7.) Vgl.: R. Mielke 
(Ebd. Nr. 8). [1516 


Landmann, K. Ritter v., Prinz 
Eugen. Begründg. d. Großmachtstellg. 
sterr.-Ungarns. Mit 103 Abbildgn. 
(Welt-G. in Karakterbildern.) Münch., 
Kirchheim. 100 S. 4 M. [1517 
Pfister, A., Simeon Bondeli. (Festg. 
d. 60. Jahresversammlg. "op d. Allg. 
G.forsch. Ges. d. Schweiz dargebr. v. 
Hist. Ver. d. Kant. Bern S. 97-157.)[1518 
Mehring, &., Aus d. Franzosen- 
kriegen, 1688-97. (Bes. Beil. d. Staats- 
anzeigers f. Württb. '04, 57-62.) [1519 
Hilstenbeck, A., Johann Wilhelm, 
Kurf. v. d. Pfalz, v. Ryswicker Frieden 
bis z. Spanisch. Erbfolgekriege, 1698 
-1701. (Aus: Forschgn. z. G. Bayerns 
13, 137-65; 272-87.) Münch. Diss. 
46 S. [1520 
Rez.: Zt. f.G.d. Oberrh. N. F. 21,159 f. Hauck. 


Nancy, Berger- -> 


"Di 


Brulin, H., Sverige og Frankrike 
under nordiska kriget och spanska 
successionkr. ären 1700-1701. (Akad. 
Afh.) Upsala, Almqv. & W. xjx, 
235 S. 2 Kr. 50. [1521 

Rez.: Svensk hist. tidskr. 25, 41-47 N. E. 

Preuß, Wilhelm III. v. England u. d Haus 
Wittelsbach im Zeitalter d. span. Erbfolge- 
frage. Halbbd. I, a. up, 1464. Rez.: Dt. Lit.- 
Ztg. Op, Nr. 39 Spannagel; Hist. Zt. 33, 459 f. 
Leidinger; Gött. gel. Anz. ’05, 878-94 
v Ruville u. Erwiderg. v. Pr.: Dt. Lit.-/tz. 
oe, Nr. 10. Dem [1522 

Fea, P., Tre anni di guerra e 
l'assedio di Torino nel 1706. Roma, 
Voghera. 382 S. [1523 

Rez.: Hist. Jahrb. 27, 231f. Landmann; 
Riv. stor. it. ’06, 66-69 Rinaudo. 


Sautai, M., Une opération milit. 
d'Eugène et de Malborough: Le force- 
ment du passage de l'Escaut en 1708. 
Paris, Chapelot. 116 S.; Kte. 2 fr. 50. 
(Vgl.: Rev. d’hist. réd. à l'État-Major 
de l'armée 18, 385 ff.) [1524 

Chance, J. F., The Northern 
Question in 1717. (Engl. hist. rev. 20, 
33-60; 251-74.) Vgl. '04, 3195. [1625 

Rosenlehner, A., Kurf. Karl Philipp 
v. d. Pfalz u. d. jülichsche Frage, 
1725-1729. Münch., Beck. xvj, 488 S. 
13 M. [1526 


Horn, E., François Rákóczi, prince 
de Transylvanie, 1676-1735. Paris, 
Perrin. 438 S. 5 fr. [1527 

Angyal, D., Beitrr. z. G. Franz 
Räköczis II. währ. d. Emigration. 
Nach franz. Archivalien. (Sep. a.: 
Századok u. Történelmi Tár.) Budap., 


Athenäum. 97 S. [1527 a 
Rez.: Hist. Jahrb. 26, 883 L. M. 
Stark, N., Leiden, Bedrängnisse 


; u. Patriotismus d. Bewohner d. Stadt 


Abensberg währ. d. span. Erbfolge- 
krieges, 1701-1715. (Vhdlgn. d. Hist. 
Ver. f. Niederbayern 41, 9-65.) [1528 

Hitzigrath, H., Hamburg währ. d. 
schwed.-dänisch. Krieges 1657-1660. 
(Festgabe z. 48. Versammlg. dt. 
Philologen etc. zu Hamburg.) Hamb 
Herold. 22 S. 1 M. [1529 

Wagner, R., Studien z. G. d. Her- 
zogs Christian (Louis), 1658-1692. I: 
Hrzg. Christian vor d. Thronbe- 
steigung. (Jahrbb. f. mecklenb. G. 
70. 191-234.) [1530 

Hoffbauer, Th., Die Kattetragödie 
in Cüstrin u. ihre Stätte. Posen, 
Decker & Co. 88 S.; Taf. [1531 


Kühn, G., Die Salzburger Emigranten in 
Eisenach 1732. Progr. Eisenach. 4°. 128. Vgl. Nr. 
1551: Lorenz. (1533 


*58 


SE Verhältnisse. 


Schwarte, C., Die neunte Kur u. 
Braunschw. Woilenbüttel (— Nr.694.) 
Münst., Coppenrath. 139 S. 2 M. 60. 
(49 S. ersch. als Münst. Diss.) [1533 


Joseph, P., Offenbach als pfalzgrüfl. Münz- 
stätte s. Nr. 107. [1534 
Jürgens, 0., Kır-Braunschw.-Lüneb. Ver- 
ordngn. a. d. 18. Jh. (s. ’05, 3330). Forts. 
(Hannov. ObU 8, 367-72: 474-97. 9,33-12.) [1535 


Pechel, J., Umgestaltg. d. Verfg. 
v. Soest im Zeitalter Friedr. Wil- 
helms I. u. Friedrichs II., 1715-1752. 
Götting., Vandenhoeck & R. 109 S. 
2 M. 40. [1536 

Pribram, K., Einführg. d. Schutz- 
dekrete unter Karl VI. in Wien. 
(Jahrb. f. Gesetzgebg. etc. 29, 883 
-910.) [1537 

Büchse, F., Volkszählungen d. 
Stadt Krummauer Bevölkerg. a. d. 
J. 1653 u. 1710. (Mitt. d. Ver. f. G. 
d. Dt. in Böhmen 44, 46-76.) [1538 

Schuller, F. A., 2 Konskriptionen 
d. einstig. Hermannstädter Stuhles a. 
d. Beginne d. 18. Jh. (s. '04, 3215). 
Schluß. (Arch. d. Ver. f. siebenbürg. 


Ldkde 32, 501-630.) [1539 

Rez.: Korr.-T]. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 
28, 112-14 G. A. Sch. 

Baasch, E., Zur bamburg. Sec-G. im 18. Jh 
(Hans. G.bll. ’04.5, 135-45.) — F. Techen, 
Bagger zu Wismar im 17. u. 18. Jh. (Ebd. 
146-53.) [1540 

Kropatscheck, G., Kornpreistabelle a. d. 
Duderstüdt. Backerordng. f. d. J. 1623-1674 
u. Beitrr z. Kenntn. d Getreidchandelspolit. 
im Eichsfeld am Ende d 17. Jb. (Mühlhäus. 
G.bll. 6, 121-26.) [1541 


Pelet-Narbonne, 6. v., Friedrich 
Wilhelm, d. Gr. Kurfürst v. Brandenb. 
(Erzieher d preuß. Heeres. I.) Berl., 


Behr. 110 S. 2 M. [1512 

Jany, Die Dessauer Stammliste v. 
1729 (= Nr. 841). Berl., Mittler. 
170 S. 3 M. 80. [1543 


Rez.: Milit.-Wochenbl. ’05, Nr. 150 8. 
W., 2 Bittgesuche a. d. 18. Jh. (Beil. z. 
Allg. Ztg. on, Nr. SE [1541 


Hubert, Eug., Ure enquête sur 
les affaires relig. dans les Pays-Bas 
espagnols au 17. siècle. (Mélanges 
P. Fredericq 329- -36.) [1545 


Räbel, H., Restitution d. ehemal. 
Bened. - Adelsabtei Weissenohe im 
Zusammenhang mit d.Wiedererrichtg. 
d. übrig. oberpfülz. Klöster (166v). 
München. Diss. 82 S. [1546 


Bibliographie Nr. 1533—1581. 


Kolde, Th., Anfänge e. kath. Ge- 
meinde in Erlangen. (Beitrr. z. bayer. 
Kirch.-G. 12, 49-100.) Sep. Erlang, 
Junge. 1 M. [1547 

Panls, E., Glaubenswechsel u. Klosterleben 
d. Schwedin Christine v. Drachenheim in 
Aachen, 1664-1669. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 35, 
373-87.) [148 


Franckes, A. H., Briefe an d. 
Grafen Heinrich XXIV. j. L. Reuß zu 
Köstritz u. seine Gemahlin Eleonore 
a. d. J. 1704-1727; als Beitr. z. G. 
d. Pietismus hrsg. v. Bertb. Schmidt 


u. O. Meusel. Lpz., Dürr. 170 S.; 
2 Taf. 3 M. [1549 
Rez.: N. Arcb. f. sächs. G. 27, 167f. 


G. H. Francke. 

Beste, J., Phil. Jak. Speners Ein- 
fluß auf d. braunschw. Landeskirche. 
(Braunschw. Magaz. '05, 85-91.) — 
Ders., Das Predigerseminar zu Rid- 
dagshausen. (Zt. d. Ges. f. nieder- 
sächs. Kirch.-G. 10; 197-230.) [1550 

Knoke, K., Die katechet. Arbeiten 
d. Casp. Calvör. (Mitt. d. Ges. f. dt. 
Erziehgs.- u. Schul-G. 15, 198-217.) 
— Ders., Zur G. d. älter. Harz- 
gesangbuches. (Zt. d. Harz-Ver. 38, 
128-49.) == M. Lorenz, Durchzug v. 
Salzburg. Emigranten 1732 durch d. 
Thüring. u. Harzer Land, insbes. ihre 
Aufnahme zu Cölleda u. Quedlinburg. 
(Ebd. 59-90.) Vgl. Nr. 1532. [1551 


Hübner, 0., Reformationsjubelfeier in Mühl- 
hausen, 1717. (Mühlh. G.bll. 6, 157-60.) [155: 
Thomsen, P., Die Quäkergemeinde in 
in Friedrichstadt. (Schrr. d. Ver. f. schlesw.- 
holst. Kirch.-G. 2 R., Bd. ILII, 4385-65.) [1553 


Ranft, Feier d Gregoriusfestes in Eisen- 
berg, S. A., 1676-1693. (Mitt. d. Ges. f. dt. 
Erziehgs.- u. Schul-G. 15, 292-301) — H. 
Schnell, Schulmeister-Latein um 1700. (Fbd. 
125-29.) (1554 

Vahlen, Erinnergn. an Leibniz. 
(Sitzungsberr. d. Berl. Akad. ’05, 
653-71.) [1555 

Meißner, E., Bodmer als Parodist. . 
Leipz. Diss. 1904. 127 S. [1556 

Consentius, E., Der Zeitungsschreiber im 
17. Jh. Mit Benutzg. v. Akten d. Geh. Staats- 
archivs. (Deutschland 6, 246-51.) — Ders., 
100 000 Prügel f. d. Gazeitier. (Preuß. Jahrbb. 
123, 123-35.) (1557 


Schuster, E., Kunst u. Künstler 
in d. Fürstentümern Calenberg u. 
Lüneburg, 1636-1727. Mit 15 Kunst- 
beilagen. (Aus: Hann. G.bll.) Hannov, 
Hahn. 221 S. 3 M. [1558 


Vom Westfälischen Frieden bis 1740. — Zeitalter Friedrichs d Gr. 


Ebert, Alfr., Attilio Ariosti in 
Berlin, 1697-1703. Beitr. z. G. d. 
Musik am Hofe König Friedrichs I. 
v. Preußen. Bonn. Diss. 101 S. [1559 


Haudeck, J., Joh. Kasp. Ford. Fischer. 
(Mitt. d Ver. f. G. d Dt. in Böhm. 44, 265 
-68.) [1560 


Fritzsche, R. A., Über Gelegeuheitsge- 
dichte. (Mitt. d. Oberhess. G.-Ver. 13, 20-100.) 
— R. Schäfer, Quellen z. Kultur-G. d. Schlitzer- 
landes. (Ebd. 1f.) [1561 

Schwarz, F., Ein Danziger magisch-astro- 
log. Kalender aut 1697. d. Westpreuß. 
G.-Ver. 5, 4-13.) — M. Hippe, Die Gräber d. 
Wöchnerinnen. (Mitt. d. Schles. Ges. f. Volks- 
kde. 13, 101-6.) [1562 

Mehring, Aus d. Zeit d Hexenverfolgungen 
in Reutlingen, 1665-66. (BIL f. württb. Kirch.- 
G. N.F. 9, 187-92.) — E. Berger, Hexen- 
prozeß geg. Katharina Ranzebach, die Marten- 
sche, Schöningen 1656. (Zt. f. d. ges. Struf- 
rechtswiss. 25, 559-84 ) [1563 

Ehrhardt, Huldigung (actum homagiale) 
d. Reichsstadt Mühlhausen f. Kaiser Josef I. 
1705. (Mühlh. G.bll. 6, 161f.) — O. Hübner, 
Kaiserl. Haldigung in Mühlh. 1717. (Ebd. 
163-65.) — @. Kropatscheck, Verordnzn. geg. 
Bettler, Zigeuner usw. 1679-1656. (Ebd. 130- 
32.) — Ders., Verordngn. geg. d. Pest, 1680 
-83. (Ebd. 132-45.) [1564 


1740-1789. 


Lehndorff, Graf E. A. H., Tage- 
bücher; mitg. v. K. Ed. Schmidt (s. 
ua, 1534). Forts.: 1756. (Mitt. d. Lit. 
Ges. Masovia 10, 118-91.) [1565 


Schmidt, K. Ed., Der Berliner Hof am 
Vorabeud d. 7jähr. Kriegos. (Sonntagsbeil. d. 
Nationalztg. ’04, Nr. 45 u. '05, Nr. 2-7) — 
Ders,Der erste u. zweite Magdeburg. Aufent- 
balt d Berliner Hofes währ.d. 7jähr. Krieges. 
(Sonntagsbeil. z. Vossisch. Ztg.’04, Nr. 30 u. ’05, 
Nr. 13.) — Ders., Friedrichs d. Gr. Gemahlin 
in Sanssouci. (Ebd. '04, Nr. 51.) — Ders, 
Des Prinzen v. Preußen August Wilhelm 
letzte Lebenswochen. (Ebd. "on, Nr. 7.) — 
Ders., Der Berliner Hof am Ausgang d. 
‘jähr. Krieges. (Ebd. Nr. sit [1565 a 

[Aus d Tagebüchern d Grafen Lehndorf.] 

Krauel, R., Der preuß. Hof in Magdeburg 
währ. d. 7jähr. Krieges. Nach e. Tagebuch 
d. Prinzessin Heinrich. (Magdeb. Ztg. ’04, 
Nr. 103-127.) [1566 


Stille, W., Arnstadt z. Zeit d 7jähr. 


‘ Krieges. Progr. Arnst. 4°. 16S. [1567 

{Kriegsbüchlein Joh. Aug. Umpbreits!] — 
Rez.: Zt. d. Ver. f thür. G. N. F. 15, 421-23 
Bühring. 

Vogeler, Beitrr. z. G. v. Soest u. d. Börde 
währ. d Tjäbr. Krieges. Die Ereignisse d. 
J. 1760 nach d. Aufzeichg. e Zeitgenossen. 
(Zt. d. Vor. f. G. v. Soest u. d. Börde 21, 
30-51.) [1568 

Briefwechsel, Ein, [d. Herzogin Luise 
Dorothee v. Sachs.-Gotha-Altenb.) m. Friedr. 
d. Gr. (Bll. f. Handel, Gewerbe etc. Beibl 
z. Magdeb. Ztg. ’04, Nr. 40.41.) [18 Briefe 
Friedrichs d Gr. in dt. Übersetzg,, Sept. 1757- 
Febr. 1763.) [1569 


*59 


Nesselrode, Chancelier comte de, Lettres 
et papiers s. Nr. 1664. [1570 


Broglie, V. F. duc de et prince 
Xavier de Saxe, Correspond. inéd.; 
publ. par le duc de Broglie et 


J. Verney (s. '05, 3377). T. IV: 
Juin- Déc. 1761. [1571 
Ehrhard, L., Correspondance 


entre le duc d'Aiguillon et le prince- 
coadjuteur Louis de Rohan. (Rev. 
d’Alsace 54, 279-98; 875-97; 522-41. 
55, 81-97; 144-56.) [1572 

Arnheim, F., Zur Charakterist. 
Friedrichs d. G. u. seines Großneffen 
d. nachmalig. Königs Friedrich Wil- 
helm III. (Forschgn. z. brandb. u. 
preuß. G. 18, 229-36.) [1573 

[Auszüge a.d. Gesandschaftsberr.Carisiens.] 

Briefe an d. Freiherrn Samuel v. 
Bruckenthal; mitg. v. H Herbert 
(s. Op, 1540). Schluß. (Arch. f. sieben- 
bürg. Ldkde. 31, 779-1029.) [1573a 

Hogendorp, G. K. van, Journal 
pena la révol de Hollande: Avril- 

ct. 1787; publ. avec une introd. et 
des notes p. H. de Peyster. (Paris. 


Thèse.) Utrecht, Kemink & Z. 
130 S. [1574 


e 


Koser, R., Eine Flugschrift Friedrichs d. 
Gr. v. 1743. (Hohenzoll.-Jahrb. 9, 91-96.) — 
E. Engel, Fr. d. Gr. u. seine Schrift üb. d. 
dt. Lit. (Sonntagsbeil zs voan, Ztg.'05, Nr. 24 f.) 
— 6. B. Volz, Liter. Todesurteil Fr.’s d. Gr. 
üb, Polen: Sein Gedicht „Der Konföderations- 
krieg“. (Ebd. Nr.37 f.) Rez. d. Arbeit Peisers, 
8. '04, 3267: Mitt. a. d. hist. Lit. 32, 437-40 
Th. Preuß. [1535 

Groß. K. H. (Prorektor d. Erlang. Hoch- 
schule), Programm anläßlich d. Todes d. letzt. 
Markgraf. v. Ansbach- Bayreuth; mitg. v. 
H. Ley. (Jahresber. d. Hist. Ver. f. Mittel- 
franken 52, 37-48.) [1576 


Koser, R., König Friedrich d. Gr. 
(e "op, 1541). Bd. II. 3. Aufl. Stuttg., 
Cotta. 696 S.; 5 Taf. 12 M. [1877 

Carlyle, Th., Friedrich d. Gr. 
Gekürzte Ausg. in 1 Bde., besorgt u. 
engel v. K. Linnebach. Berl., 


Behr. xxıj, 535 S. 8 M. [1578 

Rez.: Preuß. Jahrbb. 124, 165-67 Daniels; 
Lit. Zbl. ug, Nr. 17/18. 

Uhde, W., Der alte Fritz. (Die Kultur. 
Sammlg. illustr. Eiuzeldarstellgn.; hrsg. v. 
C. Gurlitt. Bd. Ill.) Berl., Bard, Marquardt 
& Co. 72 5. 1M 25. [1579 

Beneze, E., Der Hunor Friedrichs d. Gr. 
(Beil. z. Allg. Ztg. '05, Nr. 206.) [1580 

Zwiedineck - Südenhorst, H. v., 
Maria Theresia. (Monographien z. 
Welt-G.; hrsg. v. Ed. Berck XVII) 


Bielef.,Velhagen&Kl. 1115. 3M.[1581 


*60 


Erbfolgekrieg, Üsterr., 
(s. '04, 1354). Bd. VIII: Krie 
Italien, geg. Spanien, Neapel u. 
Frankr., 1741-44. Bearb. v. M. Ritter 
v. Hoen. xıj, 607 S. m. 12 Ktn, 
17 Taf. u. 9 Beilagen. 30 M. [1582 

Rez. v. III-VI: Hist. Jahrb. 25, 575-82 
A. Zimmermann; v. VII (bezw. VIII): Rev. 
d’hist. réd. A l'Etat-Major de l'armée 17, 693 
-95. 21, 623-26; Allg. Lit.bl. '04, Nr. 18 Hirn. 

Bleich, E.. Der mährische Feldzug Fried- 
richs II. 1741,12, s. '03, 1595. Rez.: Hist. Zt. 
93, 2x8 f. O. Herrmann. — O. Herrmann, 
Der 1. mahr Feldzug Fa II. (Jahrbb. f. d. 
dt. Armee etc. '04. Nr. 394) [153 

Kentenich, Empfang d. päpstl. Nuntius 
Doria am Mainzer u. Trierer Hofe 1141. 
(Trier. Chronik 2, 3-11.) "1584 


Colin, J., Les campagnes du 
maréchal de Saxe (s. 04, 3273). 
Partie III: Fontenoy. 542 S. 12 fr. 
Vgl. "08, 1548. [1585 

Karl Eugen, Hrz. v. Württemb., 
u. seine Zeit is. up, 3385). Hp VI 
u. VII S. 406-611u.24S. 4M. [1586 

Rüthnick, R., Die Politik d. Bay- 
reutber Hofes im 7jähr. Kriege. (Aus: 
Arch. f. G. etc. v. Oberfranken XXII, 
3, 118-234.) Münch. Diss. 117 S. [1587 

Rez.: Hist. Jahrb. 27, 184 Schrötter. 

Massé, D., Un candidat au trône 
de Pologne, 1759-1764. (Rev. de Paris 
Année 12, T. 5, 617-31.) [1588 

Dengel, J. Ph., Die polit. u. kirchl. 
Tätigkeit d. Monsignor Jos. Garampi 
in Dtld. 1761-1763. Geh. Sendg. z. 
geplant. Friedenskongreß zu Augs- 
burg u. Visitation d. Reichsstiftes 


1740-1748 


Salem. Rom, Loescher. zu, 196 S. 
4 M. 50. [1589 
Rez.: Arch. stor. lombardo 4. Ser., Vol. 4, 


200-203 Ratti; Hist. Jahrb. 27, 114 Schmidlin; 
Rov. bénéd. 23, 153f. Berlière. 

Galntti. G.. Friedrich d. Gr. u. d. Gesell- 
schaft Jesu. (Dt. Revue 31, I, 228-35.) [1590 

Volz, G. B., Prinz Heinrich v. 
Preußen u. d. preuß. Politik vor d. 
erst. Teilung Polens. (Forschgn. z 
brandb. u. neuf G 18, 151-201 ` [1591 

Andreae, F., Preuß. u. russ. Politik 
in Polen von d. taurisch. Reise Katha- 
rinas II. (Jan. 1787) bis z. Abwendg. 
Friedr. Wilhelms II. von d. Hertz- 
berg. Plänen (Aug. 1789). Berl. Diss. 
30 8. [1592 


Zieglauer. v., Geschichtl. Bilder a. d. 
Bukowina zur Zeit d. österr. Militärverwaltg. 
(s. 04, 3287). 11. Bilderreihe. Nachtrr. u 
E SA (Aus: ‚Bukowiner Nachrr.‘“) Czerno- 
witz, Pardini. 758. 1 M. [1593 

Linotte, A.. Négociations pour l'échange 
de paroisses alsaciennes contre des paroisses 
franc-comtoises, 1757 à 1782. (Rev. d'Alsace 
55, 198-211.) [1594 


in ' Stifte Wer 


Á e EE e EE, 


Bibliographie Nr. 1582—1638. 


P., Einquartierungen im 
en währ. d. 7jähr. Krieges 
u. Aufbringung d verursacht. Kosten. 


Schmitz 
d 


 (Beiter z. G. d. Stiftes Werden 9, 
41-109.) [1505 

Kartels, J., Fulda im 7jähr. Kriege. 
(Fuldaer o bil. 2, 17-29; 49-58: 65 
-80.) [1596 


Prein, 0., Denkwürdigkeiten a. d. 
G. d. Kirchspiels Methler, währ. d. 
7jähr. Krieges u. d. nachfolg. Zeit. 
(Jahrb. d Ver. f Orts- u. Heimatskde. 
in d. Grafsch. ee 18, 26-37.) |1597 

Brühl, H. J., Die Tätigkeit d. 
Ministers Franz Frhrn. v. Fürstenberg 
auf d. Gebiet d. inner. Politik d. 
Fürstbistums Münster, 1763-1780. 
(Aus: Zt. f. vaterl. G. Westfal. 63, I.) 
Tl. I. Münst. Diss. 87 S. (1598 


Losch, Ph., Der erste lippische Erbfolge- 
krieg. Melsungen, Hopf. Au S. 50 Pf. [1599 

Volz, G. B., Heinrich d Jüngere, 
Prinz v. Preußen. (Hohenzoll.-Jahrb. 
9, 78- -90.) [1600 

Kirsch, P. A., Ein Franzose im 18. Jh. 
als Kandidat f. d. Breslauer Biachofsstuhl. 
(Zt. d. Ver. f. G. etc. Schles. 39, 226-414.) [1601 


« Innere Verhältnisse. 


Schrötter, G., Verfassg. u. Zustand 
d. Margrafschaft Bayreuth 1769. 
(Arch. f. G. etc. v. Oberfrank. XXT, 


3, 91-117.) [1602 

Knapp, E., Zustände u. Regebenheiten im 
letzt. Halbjahrhundert d. Reichsstadt Buch- 
horn. Hälfte I: 1752-1775. (Schrr. d. Ver f. 
G. d. Bodensers u. sein. Lmgebg 54,3-17.) [1603 


Wilbrand, J. Veröffentlichgn. a. 
d. Archiv d. Stadt Bielefeld. (Jahres- 
ber. d. Hist. Ver. f. d. Grafsch. Ra- 
vensberg zu Bielef. 19, 28-62.) [1604 

Paulsen, F., Aus d. Lebenserin- 
nergn. d. Grönlandfahrers u. Schitfers 
Paul Frercksen. (Zt. d. Ges. f. 
schlesw.-holst. (GG 35, 76-116.) [1605 


Duvernoy, Friedrich d Gr. u. seine asist. 
Handelskompagnien. (Milit.- Wochenbl. "me, 
Nr. 10-12.) — O. Warschauer, Die Lotteie- 
projekte Friedrichs d. Gr. (Mitt. d. Ver. f. G. 
Berlins '05, Nr. 11.) — G. Sievert, Mitt. ab. 
d. Gründe. u. Entwicklg. d Oder-Entreprisen. 
(Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. ’v5, 33-42; 
49-0.) [1606 

Wolf, B., Ein Judenvid a. d. 18. Jh. (Mitt. 
d. Ver. f. sachs. Volkskde. 3, 344-48.) {1507 


Bremen, W. Veg Friedrich d. Gr. 
(Erzieher d. preuß. Heeres. II.) Berl., 
Behr. 102 S. 2 M. [1608 

Kielmansegg, v., Üb. Entstebg. u 
Bedeutg. d. unt. “BRriedr. d. Gr. Sr 
gehalt. Manöver. (Beihft. z. Milit.- 


Zeitalter Friedrichs d Gr. 1740—1789. 


Wochenbl. '06, 1.) Berl., Mittler. 


38 S. 60 Pf. [1609 

Criste, 0., Verwendg. d. leichten Truppen 
im 2. schles. Kriege. (Organ d. militärwissen- 
schaftl. Vereine. Bd. 69, Hft. 1.) [1610 

Unger, W. v., Wie ritt Seydlitz? Eine 
Studie üb. Pferde, Reiter u. Reitkunst in d. 
Kavallerie Friedrichs d. Gr. Berl, Vossische 
Buchh. 140 S.; 8 Taf. 2 M. [1611 

Geier, Durchführg. d. kirchl. Reformen 
Josephs T1. im vorderösterr. Breisgau, s. '05, 
1585. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ’05, Nr. 14 K. 
Müller; Arch. f. Kultur-G. 3, 506f. Stein- 
hausen; Hist. Jahrb. 26, RG6f.; Rev. des 
questions hist. 79, 322-24 Peries; Dt. Zt. f. 
Kirchenrecht 15, 336f. Friedberg; Arch. f. 
kath. Kirchenrecht 85, 404-8 Moser u. Ent- 
geung. v. Geier mit Gogenerklärg. v. M. 
ebd. 516-22. (1612 

Laenen, J., Etude sur la suppres- 
sion des couvents par l’emper. Jo- 
seph II. dans les Pays-Bas Autrich. 
et plus specialem. dans le Brabant 
1783-94. (Aus: Ann. de l'Acad. roy. 
d’archl. de Belg. T. 57.) Anvers, 
Van Hille-de Backer. 1255S. 2fr. [1613 

Weber, Jos., Die Kirchenrechts- 
wissenschaft in Bayern im Zeitalter 
d. Aufklärung. Würzb. Diss. 1904. 


69 S. - [1614 


Reichel, G., A. G. Spangenberg, 
Bisch. d. Brüderkirche. Tübing., Mohr. 
xvj, 291 S. 5 M. [1615 

Stephan, H., Herder in Bückeburg 
u. seine Bedeutg. f. d. Kirch.-G. Ebd. 
255 d 4 M. 50. [1616 

Rez.: Zt. f Kirch.-G. 26, 523f. Sell. 

Funck, H., Lavaters Besuche bei Karl 
Friedrich v. Baden im J. 1783. (Zt. f. G. d. 
Oberrh. 20, 422-27.) — F. Lüdecke, Lavater 
in Bremen (s. ’U3, 1642). Nachtrr. u. Berich- 
tigungn. (Rrem. Jahrb. 231, 161-61.) [1617 

Skalský, G. A., Die Kirchenordng. d. ev. 
Gemeinde A. C. zu Triest v. J. 1778 m. ihr. 
„Zusätzen‘“ a. d. J. 1751. (Jahrb. d. Ges. f. 
G. d. Protest. in Österr. 26, 66-90.) — G. 
Frank, Das Toleranzpatent in Venedig. (Ebd. 
160-64.) [1618 


Keller, L., Die Anfänge d. Tempelherrn 
in Dtld. u. d. Stellangnahme Friedrichs d. Gr. 
(Monatshfte. d. Comenins-Ges. 14, 270-38.) [1619 

Zibrt, J., O odvodu českých blouznivcůú 
náboženských k vojsku r. 1783. (Sitzung-berr. 
d. Kgl. Böhm. Ges. d. Wiss. ’04, V.) Prag, 


` 


Rivnáċ. 24 S. Üb. d. Assentiervng d. böhm. 
Beliyionsschwürmer im J. 1783. [1620 


Fester, R., Der ‚Universitäts- 
Bereiser* Frdr. Gedike u. sein 
Bericht an Friedrich Wilhelm II. 
(Erg.-Hft. I v. Nr. 720.) Berl., Duncker. 


92 S. 2 M. 50. [1621 

Rabe v. Pappenheim, G. Frhr. v., Aus d 
Studienzeit e. hessisch. Edelmaunes, 1767-70. 
(Hessenland "up, 267-70; 251-84.) [1622 


EE mr nr nn 


"pl 


Parisot, E., Un éducateur my- 
stique: Jean Frédér. Oberlin, 1740- 
1826. Paris, Paulin. 323S. 5fr. [1623 

Rez.: Rev. crit. '05, Nr. 47 Reuss, Rev. 
d’hist. mod. et contemp. 7, 50-52 Ch. Schmidt. 


Weiß, Ant., G. d. theresian. Schul- 
reform in Böhmen. Zusammengest a. 
d. halbjähr. Berichten d. Schulen- 
Oberdirektion 17.1X. 1777-14. III. 1792. 
Bd. I (= Nr. 739.) [1624 


Meiners, W., Das Volksschullehrersominar 
in Wesel, 1781-1306. (Zt. Berg. G.-Ver. 38, 
361-7? ) [1625 

Wegener, Ph., Zur G. d. Gymn. z Greifs- 
wald (s. '04, 3328). TI. II: Eine Schulreforin 
an d. Gr. Stadtschule auf Grund d. Denkschrift 
d. Rektors Mag. Warnekros 1784. Greifsw. 
Gymn.-Progr. 35 S. Vgl. ‘05, 1593. [1626 

Chrząszcz, Zur oberschles. Schul-G. in 
Friderizian. Zeit. (Zt. d. Ver. f. G. etc. 
Schles. 39, 300-304.) [1627 


Giefel, Zur Gründungs-G d. K Landes- 
bibliothek (s. ’05, 1596). Nachtr. (Württb. 
Viertelihfte. 14, 418-22.) — Geiger, Jerom. 
Dav. Reuß u. suine Bibliothek. (Gil f. Biblw. 
22, 465-90.) t 1628 

Schneider, F., Joh. Frdr. Schiller, geb. 
18. Sept. 1:37, gestorb. 19. Okt. 1814, Buch- 
drucker u. Verleger zu Mainz 1734-1794. 
Mainz, v. Zabern. 24 8. [1629 


Kronenberg, M., Kant. Sein Leben u. 
seine Lehre. 3. rev. Auf. Münch., Beck. 
xj, 409 S. 4 M. 80. [1630 

Jünemann, F., Kants Tod, seine letzten 
Worte u. sein Begräbuis. (Kant-Studien 10, 
156-62.) — A. Warda, Das Kant-Bildnis Eli- 
sabeths v. Stügemann. (Altpreuß. Monataschr. 
42, 305-10.) — A. Döhring, Rückblick auf d. 
erst. 100 Jahre d. Gesellschaft d. Freuude 
Kants. (Ebd. 403-32.) [1631 

Mentik, F.. A. G. Meißners Briefe an 
Frhrn. van Swieten u. einige Freunde. (Mitt. 
d. Ver. f.G.d. Dt. in Böhmen 44, 235-53.) [1632 


Schaumkell, E., G. d. dt. Kultur- 
geschichtschreibg. von d. Mitte d. 
18. Jh. bis z. Romantik im Zusam- 
menhg. m. d. allg. geistig. Entwicklg. 
(Preisschrr. d. Fürstl. Jablonowski- 
schen Ges. zu Lpz. Nr. 24.) Lpz., 


Teubner. 4°. 320 S. 16 M. [1633 
Rez : Dt. Lit-Ztg "op Nr. 5 R. M. Meyer. 


Heussi, K., Zur Lebens-G. Joh. Lor. 
v. Mosheims. (Zt. d. Ges. f. nieders. Kirch.-G. 
10, 96-123.) Vgl. '05, 1600. [1634 
Ingold, A. M. P.. Lettres inéd. do Schocptlin. 
(Rev. d'Alsace 51, 643-51.) [1635 
Leidinger, G., Oefeliana. I: Schicksale d. 
Bibliothek Andr. Felix v. Oefeles. (Forschen. 
z. G. Bayerus 13, 230-33.) "1636 


Briefe von u. an Lessing. Hrsg. 
v. F. Muncker (s. "Op, 1603). IV: 
Briefe an L., 1771-78. 2968. 5M. [1637 
. Steffen, W., Ulrich v. Bülow, 1726-1791. 
Ein Edelmann d. Aufklärungszeit. (Arch. f. 
Kultur-G. 3, 469-94.) — Conseutius, Briefe e. 
Berlin. Journalisten (Christlob Mylius) a. d. 


*62 


18. Jh. (s. H, 3330). Schluß. (Euphorion 11, 
65-81.) — F. Lüdecke, Zur G. d. Götting. 
Dichterbundes. (Ebd. 457-61.) — F. Walter, 
Franz. Publizistik u. Hnfpoesie in Mannheim 
unt.Karl Theodor. (Manunh.@.bl1.6, 2045-18.) [1638 

Kröhnert, O.. Herder als Politiker u. dt. 
Patriot. Progr. Gumbinnen., 218. — J. Sem- 
britzki, Trescho u Herder; e. Beitr. zu 
Herders Jngend G. etc. (Aus: Altpreuß. Mo- 
natsschr Bd. 41.) Königeb , Beyer. 40 S. 80 Pf. 
(Vgl. Ebd +42, 4353-36 ) — Ders., Treschu. Sein 
Leben u. seine Schrr. (VII v. Nr. 51.) [1639 

Maync, H., Die dt. Goethe-Biographie. Ein 
bist.-krit. Überblick. (N. Jabrbb. f. d. klass. 


Altert. etc. 17, 46-76.) 11640 

Luther, Arth., Goethe. 6 Vortrr. 
Jager, Hellmann. 208 S.; Taf. 
3 M. [1641 


Goethe- Jahrbuch <s. '05, 1608). 
Bd. XXVI. x, 362, 21*, 72 S.; Taf. 
10 M. [1642 

Roethes Briefe (s. '05, 1609). 
Bd. XXXI: 2. Nov. 1818-25. Aug. 1819. 
Bd. XXXIII: 25. Apr.-31. Okt. 1820. 
(Weimar. Ausg) su, 424; xıj, 411 S. 
11 M. 40. [1643 

Goethe-Briefe. Mit Einleitgn. u. 
Erläutergn. hrsg. v. Ph. Stein (s. 
‘05, 1609). Bd. VII: Der alte Goethe, 
1815-1322. Bd. VIII: Ausklang 1823- 
1832. xv, 328 S.; xvj,377S. 6 M. [1644 

Wustmann, G., Aus Briefen Friederike 
Ösers. (Noujabrsbll. d. Biblioth. u. d. Archivs 
d. St. Leipz , 122 ff.) "1645 

Goethes Unterhaltungen m. Frdr. 
Soret. Nach d. franz. Texte als e. 
hedeut. verm. u. verb. Ausg. d. 3. Tls. 
d. Eckermannschen Gespräche hrsg. 
v. UA H. Burkhardt. Weimar, 
Böhlau. "eut, 158 S. 4 M. [1646 

Rez.: Lit. Zbl. '06, Nr. 6 M. K.; Dt. Lit.- 
Ztg. ’06, Nr. 6 Morris. 

Siebeck, H., Goethe als Denker. 2. neu- 
bearb. Aufl. (Frommanns Klassiker d. Philos. 
XV. N. Aufl.) Ntuttg, Frommann. 247 8. 
2 M. 50. — Engelb. Lor. Fischer, Ge Lebens- 
u. Charakterbild. Mit besond. Rücksicht auf 
seine Stellg. z. christl. Religion. Lpz., Schmidt 
&G xı,1178.4M. — H. Wernekke, Gocthe 
u. d. kKönigl. Kunst. Lpz., Poeschel & K. 
191 N. 5 M. Rez: Nonatshfte. d. Comen.- 
Ges. 15, 48f. Keller. [1617 

Vogel, J., Aus Goethes römisch. 
Tagen. Kultur- u. kunstgeschichtl. 
Studien z. Lebens-G. d. Dichters. 
Lpz., Seemann. jx, 330 S., 32 Taf. 
u. 13 Bl. Erklärgn. 8M. [1648 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '06, Nr. 8 O. Harnack; 
Lit. Zbl. og. Nr. 9 M. K. 

Maier etc.: Schiller-Genealogie 8. Nr. 167. — 
A. Chuquet, L’oeuvre de Sch. (SNéances et 
travaux de l'Acad. des sciences m: rales et 
polit. 164, 18-40) — K. Th. v. Heigel, Zu 
Sch.s Gedächtnis. Rede. Münch., Franz. 
12 S. 40 Pf. — R. Weltrich, Sch. Sein Ver- 
mächtnis an d. dt. Volk. (Beil. z. Allg. Ztg. 
'05, Nr. 108f.) — A. C. Berger, Sch.s Beruf. 
(Nord u. Süd 113, 235-56.) — F. Tönnies, 


Bibliographie Nr. 1638—1680. 


Sch. als ZeitLürger u. Politiker. Berl., Buch- 
hilg. der „Hilfe“. 458. 1 M. — Kentenich, 
Trierer Schillereriunergn. «Trier. Chronik. 
N. F. 1, 129-35.) — H. Koegler. Wie Sch. 
geadelt wurde. Nach amtl. Aktenmaterial. 
(Dt. Herold '05, Nr. 12.) — 0. Pfleiderer, 
Sch.s Geschichtsphiloseophie. (Deutschland 6, 
143-63.) — E. v. Possart, Sch. u. d. Theater. 
Kölu, Ahn. 35 S. 80 Pf. R. Krauß, 
Spiegelungen d. Karl Eugenschen Zeitalters 
in Sch s Jugenddramen. (Württb, Vierteljhfie. 
14. 107-29.) [1643 

Biene, A., Üher Schiller, besond. d. Heroische 
in sein. Persönlichkeit u. in sein. Dichtg. 
(Jahrb. d. Freien Dt. Hoclistifts '05, 3-17.) — 
Ders., Schillers dichter. u. sittliche Persön- 
lichkeit. (Ebd. 203-26.) — A. Köster. Zur 
Jahrhundertfeier v. Sch.s Todestage (End. 
227-46.) — E. Mentzel, Die Beziehgn. d. jungen 
Sch. zu Frankf. a. M. (Ebd. 168-99.) — 6. v. 
Hartmann, Sch.s Beziehgn. zu Crusius, d. 
erat. Verleger seinor Gedichte (Ebd. 275-31) 


— B. Suphan, Schiller u. Goethe. (Goethe- 
Jahrb. 26, 1*-21*.) [1650 


Schillers hist. Schriften. TL I-III; 


m. Finleitg. u. Anmerkgn. v. R. 
Fester. Schillers sämtl. Werke. 


Säkular-Ausg. Bd. 13-15.) Stuttg. 
u. Berl., Cotta. xL, 324; 454; 462 5. 
à 1 M. 20 igeb. 2 M) — R. Fester, 
Vorstudien z. Säkular-Ausg. d. hist. 
Schrr. Schillers. (Euphorion 12, 78 
-142.) [1651 
Rez.: Hist. Zt. 95, 474 81 Vaiırentrapp. 
= Kurz, H., Schillers Heimatjahre. 
Stuttg., Union. 514 S. 7 M. [1652 
Ntälzel, A., Die Verhdlgn. üb. Schillers 
Berufung nach Berlin geschichtl. u. rechtl. 
untersucht. Berlin, Vahlen. 9 S. 2 M. 
Reoz.: Lit. Zbl. '05, Nr. 47 M. K. [1653 
Petersdorff,H. v., Die ersten Aufführungen 
Schilleracher Stücke in Pommern. (Monatsbll. 
d. Ges. f. pomm. G. "Ob, 65-74.) — M. Wehr- 
mann, Schillers Rauber in Stralsund (Ed. 
74-77.) — Ders., Schiller u. G. L. Kose- 
garten. (Ebd. 77-79) [1654 
Beyer, V., Begründg. d. ernsten 
Ballade durch G. A. Bürger. (Quellen 
u. Forschgn. z. Sprach- u. Kultur-G. 
d. german. Völker. 97.) Straßb., 
Trübner. 113 S. 3 M. [1655 
Nehrkorn, H., Wilb. Heinse u. 
sein Einfluß auf d Romantik. Gött. 
Diss 1904. 84 S. [1656 
Schneider, Ferd. Jos., Jean Pauls 
Jugend u. erstes Auftreten in d. 
Literatur. Ein Blatt a. d. Bildungs-G. 
d. dt. Geistes im 18. Jh. Berl., Behr. 
xıj, 3869 S. 8 M. [1657 
Humboldt, W. v. u. Caroline r. 
Humb, in ihr. Briefen. Hrsg. v. A. v. 
Sydow. Bd. I: Briefe a. d. Braut- 
zeit 1787-1791. Berl., Mittler. xxırj, 
488 S. 9 M. [1658 


Rez.: Dt. Rundschau 126,310-13 R. M. Meyer; 
Beil. z. Allg. Ze up, Nr. 250 O. B. 


Zeitalter Friedr. d. Gr. 1740—1789. — Zeitalter d franz Ree u Napoleons. *63 


Olivier, J. J., Les comédiens franç. 
dans les cours d'Allemagne au 18. 
siècle (s. '04, 3654). Série IV: La Cour 
du landgrave Frédéric II. de Hesse- 
Cassel. xj, 140 S.; 2 Taf [16569 

Rez.: Hessenland '05, Nr. 20f. Bennecke, 

Iffland, A, W., Briefe, meist an 
seine Schwester, nebst and. Akten- 
stücken u. e. ungedr. Drama. Mit 
Anm. breg v. L. Geiger. (Schrr. d. 
Ges. f. Theater-G. Bd. v1) Berl., Ges. 
f. Theat.-G. xjv, 286 S. Vgl. '05, 


1681. [1660 
L. Geiger, Ungedr. Briefe Konr. Ekhofs. 
(In: „Bühne u. Welt‘. 1905.) 


Wyzewa, de, La jeunesse de Mozart 
(8. Op, 1640). Forts. (Rev. des 2 mondes. 
Ser. 5, T. 30, 646-81.) [1661 

Holzer, E., Schubart als Musiker. 
(Darstellgn.a.d. württb. G. II.) Stuttg., 


Kohlhammer. 178 S. 3 M. [1662 
J. Sadger, Ein genial Trunkenbold: 
Schubart. (Beil. z. Allg. Ztg. '05, Nr. 176 f.) 


Klopfer, P., Christian Franz Wein- 
lig u. d. Anfänge d. Klassizismus in 
Sachsen. (Beitrr. z. Bauwissenschaft; 
hrsg. v. Gurlitt. V.) Berl., Wasmuth. 
82 5 M. (Dresd. Diss.) [1663 


8. Zeitalter der französischen 
Revolution und Napoleons, 
1789-1815. 


Nesselrode, Chancelier Comte de, 
Lettres et papiers, 1760-1850; extraits 
de ses archives, publ. etc. par le 
comte A de Nesselrode. T. I: 
1760-1800. T. II: 1801-1804. T. II: 
1805-1811. Paris, Lahure. xıj, 340; 
409; 441 S. [1664 

Rez.: Rev. d'hist. mod. 7, 165-68 Driault. 

Krieger, B., Briefe d. Königin Luiso an 
ihre Erzieherin. (Dt. Revue 30, I, 65-78; 
216-25.) [1665 

Schwertfeger, Tagebuch - Auf- 
zeichngn. d. nachherigen Kgl. Hannov. 
Generalleutnants A. F. Frhr. v. d. 
Bussche-Ippenburg a d. Revolu- 
tionskriegen 1793-1795. Mit e. Skizze 
u. e. Übersichtskte. (Zt. d. Hist. Ver. 


f. Niedersachs. ’05, 85-145; 279- 
346.) [1666 
Hermann, Jean, Notes hist. et 


archéol. sur Strasbourg avant et pend. 
la révolution. Publ. avec une notice 
rélimin. p. R. Reuss. Straßb., 
\oiriel. vu, 130 S. 2 M. [1667 

Fabry, G., Rapports hist. des ré- 
giments de l'armée d'Italie pend. la 


Seege Lett A Be a 


campagne de 1796-1797, publ. sous 
la direct. de la section hist. de l'État- 
Major de l'armée. Paris, Chapelot. 
698 S. 12 fr. [1668 

Sammlung, Amt) d Akten a. d. 
Zeit d. Helvet. Republik, bearb. v. 
J. Strickler (s. 'U4, 1428). Bd. X: 
Register u. Anhänge zu Bd. I-IX. 
596 S. 13 M. 60. (in 

Vischer, Fritz, Bericht e franz. 
Generals üb. d. polit. Lage d. Schweiz 
1804. (Basler Zt. f. G. 5,275-84.) [1670 

Krause, G., Stimmungsberichte a. 
d. Zeit d. unglücklich. Krieges 1806/7. 
(Forschgn. z. brandb. u. preuß. G. 
18, 236-52.) [1671 

[8 Schreiben d. Präsidenten 4. preu. 
Kriegs- u. Domänenkammer iu Bialystock 
Frdr. Hnr. Wilh. v. Wagner an J. G. Scheffner.] 

Schröll, J. A., Napoleon vor 100 Jahren 
in Trier. (Trier. Chronik N. F. 1, 1-16; 32.) [1672 

Wentzel, W. v., Im Wirbelsturm 
d. Freiheitskriege. Lebenserinnergn. 
Hrsg. v. H. v. Wentzel. Berl., Stilke. 
133 S. 1 M. Vgl. ’05, 1645: [1673 

Meinecke, F., Niebuhrs Denk- 
schrift üb. d. Eroberg. Hollands a. d. 
J. 1813. (Hist. Zt. 95, 447-55.) [1674 

Ingold, A. J., Souvenirs de 1813-1815: 
Journal d'un habitant de Cernay. (Rev. 
d’Alsace 54, 337-56; 576-98. 55, 212-21; 314-21; 
651-55.) — A. Gasser, La direction des do- 
maines de Colmar pend. l'invasion, 1818-14: 
Rapport p. Ch. L. Saigey. (Ebd. 55, 98- 
102) > [1675 

Jaucourt, Comte de (ministre in- 
térimaire des affaires étrang.), Cor- 
respondance avec le Prince de Tal- 
leyrand pend. le congrès de Vienne; 
publ. p. son petit-fils sur les mss. 
conserv. au depöt des affaires étrang. 


Paris, Plon. xv, 367 S. 7 fr. [1676 
Rez.: Rev. crit. '05, Nr. 43 Chuquet; Lit. 
Zbl. ’06, Nr. 6 H. H-n. 


Frensdorff, F., Katharina II. v. Rußland 
u. e. Götting. Zeitungsschreiber. (Nachrr. d. 
Gött. Ges. d. Wiss. ’05, 305-20.) ` [1677 

Deutschland in sein. tiefen Er- 
niedrigung. 2. Neuabdr. Eingel. v. 
R. Graf Du Moulin Eckart. (Zum 
100. Todestage Palms.) Lpz., Leh- 


mann. xLVIj, 144 S. 1 M. 50. [1678 

d, Rackl, Der Nürnberg. Buchhändler 
J. Ph. Palm, e. Opfer Napoleon. Willkür. 
Nürpb., Koch. 176 S. 2 M. 50. Rez: Hist. 
Jahrb. 27, 184 f. Schrötter,; Börsenbl. f. d. dt. 
Buchh. 05. Nr. 41 f. J. Braun 

Gebauer, C., Stimmuugsbilder a. d. Tagen 
d. Königreichs We-tfalen. Nach Magdeburg. 
Quellen. (G.bll. f. Magdeb. 40, 45-60.) [1679 

Gageur, K., Freiburg. liter. Unterneh- 
mungen in d. kKriegsjahren 1814,15. (Schau- 
ins-Land 32, 46-52.) [1680 


"Oo4 


Dumoulin, M., Precis d’hist. milit. 
Revolution et Empire (a ’05, 1669). 
T. I. 25 tr. [1681 

Clerget, Ch., Tableaux des armées 
franç. pend. les guerres de la révo- 
lution. (Rev. d'et réd àl Etat-Major 
de l'armée 19, 479-586.) [1682 

Dupuis, V., La campagne de 1793 
à l'armée du Nord et des Ardennes. 
De Valenciennes à Hondtschote. 
(Publ. sous la direct. de la section 
hist. de l'Etat-Major de l'armée.) 
Paris, Chapelot. 1906. 512 S.; Taf. 
(Vgl.: Rev. d’hist. réd. à l'État-Major 
de l'armée 20, 46-129 u. Bibliogr. 
'05, 3472.) [1683 

Coutanceau, H., La campagne 
de 1794 a l'armée du Nord (s. '04, 
1436). Partie 1: Organisation. T. II. 
zu, 639 S. 10 fr. (Vgl.: Rev. d’hist. 
red. à l’Etat-Major T. XX & XXI u. 
Bibliogr. '05, 3472.) [1684 

Sommermeyer, J., Preußen u. d. 
Campagne von 1794 geg. Frankr. 
Berl. Diss. 85 S. [1685 

Fournier, A., Napoleon I. 2. um- 
gearb. Aufl. Bd. I: Bis zur Begründg. 
sein. Alleinherrschaft üb. Frankr. 
Bd. II: Napoleons Kampf um d Welt- 
herrschaft. Wien, Tempsky. 1904/5. 
zu, 328; 407 S. geb. 11 M. 1686 

Campagne, La, de 1797 sur le Rhin. 
(Rev. d’hist. red. à l'Etat- Major de 
l'armée T. XVIII, XIX u. XXI.) [1637 

Guliat, A., Napoleon I. Die Be- 
setzg. v. Görz durch d. Franzosen im 
Frübjahr 1797. Nach e. Ms. v. C. 
v. Ritter-Záhony. Lpz., Schmidt 
& Günther. 85 S. 2 M. [1688 

Wittichen, P., Frdr. Gentz u. 
Preußen vor der Reform. (Forschgn. 
z. brandb. u. preuß. G. 18,203-27.) [1689 

Herrmann, Mareugo, s. ’05, 16388. Rez.: 
Hist. Zt. 95, 502-5; Hist. Vierteljschr. &, 549- 
53 Waas. [1690 

Driault, E., Napoléon I. et l'Ttalie 
(s. "Op, 3481). Partie Ill: Napol. roi 
d'Italie. (Rev. hist. 89, 272-307.) [1691 

Bailleu, P., Vor 100 Jahren. Der Berlin. 
Hof im Herbst u. Winter 1805. (Dt. Rund- 
schaun 125, 203-27) — 0O. Tschirch, Zar 
Alexander u. d. preuß. Königspaar am Sarge 


Friedrichs d. Gr. 4. Nov. 1805. (Konservat. 
Monatsschr. ’05, 1134-41.) [1692 


Colin, La surprise des ponts de 
Vienne en 1805. (Aus: Rev. d’hist. 
red. a l’Etat-Major 19, 193 ff.) Paris, 
Chapelot. 68 S. 1 fr. 25. 1693 

Stocklaska, W., Die Schlacht b. 
Austerlitz. (Zt.d. Dt. Ver. f. G. Mährens 


Eegen 


Bibliographie Nr. 1681—1726. 


u. Schlesiens 9, 211-74; Kte.) Sep. 
Brünn, Winiker. 1 M. [1694 

Thimme, F., König Friedr. Wil- 
helm III., sein Anteil an d Konven- 
tion v. Tauroggen u. an d. Reform 
v. 1807-1812. (Forschgn. z. brandb. 


u. preuß. G. 18, 1-59.) [1695 
Rez.: Hist. Zt. 95, 554f. P. B.; Lit. Zbl. 
ms, Nr. 47 W. Sch. 
Treitschke, H. v., Fichte u. d nationale 
Idee. (Dt. Bücherei 29, 26-60.) [1636 


Bonnal, H., L'esprit de la guerre 
moderne: La manoeuvre de Landshut; 
étude sur la stratégie de Napoléon 
etc. depuis le milieu de l’année 1808 
jusqu’au 30 avril 1809. Paris, Chapelot. 
871 S. |1697 

Kriegsjahr, Das, 1809 in Einzel- 
darstellgn. (s. '05, 3489). Bd. II: 
M. v. Hoen, Aspern. 115 S. 2 M. 
Bd. IV: Napoleon u. seine Marschälle. 
94 S. 1 M. 30. [1698 

Bezzel, 0., Die Maßnahmen Bayerns 
zum Grenzschutze im Feldzuge 1809. 
(Darstellgn. a. d. bayer. Kriegs- u. 
Heeres-G. 14, 71-191.) [1699 

Schmölzer, H., Andr. Hofer u. 
seine Kampfgenossen. Mit zahlr. Ab- 
bildgn. u. 1 Kte. d. Umgebg. v. Inns- 
bruck. Innsbr., Wagner. xvıj, 335 S. 
4 M. — F. Innerhofer, .G. Andr. 
Hofers. Nach d hinterlass. Schrr. 
Jos. Thalers u. J. J. Prölls.. Meran, 
Ellmenreich. on, 64 S; 2 Taf. 
50 Pf. [1700 

Hansenstein, W., Die Wiederver- 
einigung Regensburgs m. Bayern i. 
J. 1810. (Zur Beurteilg. Karls v. Dal- 
berg) Münch., Lindauer. 164 S. 
2 M. [1701 

Ders., Dalberg u. Bayern. (Altbayer. Mo- 
natsschr. 6, 7-13.) 


Gallavresi, G., Un ambassadeur 
italien sous l'anc. régime: Le comte 
Jos. Const. Ludolf. (Rev. d’hist. dipl. 
T. XIX u. XX) [1702 

(Guerre, La, nationale de 1212. 
Publication du Comité scient. du 
Grand Etat-Major Russe. Traduction 
du capit. E. Cazalas sous la direct. 
de la section hist. de l’Etat-Major 
de l'armée. 1. Section: Correspond. 
des personnages officiels et des ser- 
vices de l’Etat (s. "op, 1691). T. II: 
Préparation à la guerre de 1811 
(mai-juillet). 443 S. 10 fr. [1703 

Bonnal, H., L'esprit de la guerre 
moderne: La manoeuvre de Vilna; 
étude somm. sur la stratégie de 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons. 


Napoleon etc. de janv. 1811 à juill. 
1812. Avec 10 cartes. Paris, Chapelot. 
95 S. 3 fr. [1704 

Whishaw, F., Moscow. Story of 
French invasion of 1812. Lond. 
Longmans & Co. 296 S. 6 sh. [1705 


Geschichte d. Befreiungskriege 
1813-1815 (s. 05, 1694). a) Friede- 
rich, G. d. Herbstfeldzuges 1813. 
Bd. II: Von d. Völkerschlacht b. 
Leipz. bis z. Schluß d. Feldzuges. 
Mit 7 Plänen u. 12 Skizzen in Steindr. 
xv, 487 S. 18 M. b) v. Janson, 
G. d. Feldzuges 1814 in Frankr. 
2. (Schluß-) Bd.: Von d. 2. Trennung 
d. schles. Armee v. d. Hauptarmee 
bis z. Frieden. Mit 29 Textskizzen 
u. 12 Ktn. u. Plänen. xjx, 412, 56 S. 
14 M. [1706 

Woinovich, Die G. d. Befreiungskriege. 
(Streffleurs österr. milit. Zt. ’06, I, 3-37.) — 
Rez. d. Werkes v. A. v. Holleben, Bd. I: 
Hist. Zt. 95, 488-90; Dt. Lit.-Ztg. ’05, Nr. 42 
Keim. Rez. d. Werkes v. Friederich, 
Bd. II: Forschgn. z. brandb. u. preuß G. 18, 
340-43 Roloff; Dt. Lit.-4tg. up, Nr. 46 Keim. 
Rez. d. Werkes (oben) v. Janson: Mült.- 
Wochenbl. "Ob, Nr. 124f. v. d. Osten; Dt. 
Lit.-Ztg. "ue, Nr. 17 Keim. — Zurlinden, 
Ligny et Waterloo d'après un nuvrage allem. 
(Lettow-Vorbeck). (Rev. des 2 mondes 
5. Pér., 31, 34-71.) v. Pflugk-Harttung, 
Das 1. preuß. Korps b. Belle-Alliance. 
(Jahrbb. f. d. dt. Armee '05, Hft. 407/8.) 

Zelle, W., 1813. Preußens Völker- 
frühling. Braunschw., Sattler. 522 S. 
5 M. [1707 

Rez.: Lit. Zbl. ’05, Nr. 33 v. P.-H. 

Trefftz, J., Das 4. Rheinbundregiment 
Herzöge zu Sachsen im Feldzug v. 1813. (Zt. 
d. Ver. far G. N. F. 16, 35-64.) — L. Noël, 
Johanna Stegen, d. Heldenmädchen v. Lüne- 
burg. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins ’05, Nr. 10.) 
— v. Hößlin, Rückzug d. Erzherzogs Fer- 
dinand v. Ulm nach Böhmen, Okt. 1513. 
(Milit.-Wochenbl. "op, Nr. 153.) — G. Bages, 
Le siège de Glogau, 1813/14. (Le spectateur 
milit. 60, 194-311; 273-89; 381-97 ) [1708 

Osten-Sacken-Rhein, O. Frhr. v. 
der, Napoleon bei Bautzen. Napoleon. 
Strategie in d. Tagen v. Bautzen u. 
napoleon. Schlachtenleitg. b. Bautzen. 
Mit 2 Übers.-Skizzen u. 1 Skizze d. 
Schlachtfeldes in besond. Anlage. 


(Beihft. z. Milit. -Wọochenbl. "up, 
Hft. 89.) Berl., Mittler. S.'305-72. 
90 Pf. [1709 


Lüdtke, Strateg. Bedeutg. d. Schlacht b. 
Dresden, 8. ’05, 1699. Rez.: Hist. Zt. 95, 307 f. 
Roloff; Lit. Zbl. up, Nr. 51. — A. Larraß, 
Zur Beurteilg. d. Schlacht b. Dresden. 
(Drosdner G.bll. '05, 41-56.) [1710 

Caspari, W., Der Rheinübergang d. v.Sacken- 
schon Korps b. Mannheiin 1. Jan. 1814. (Mann- 
heim. G.bll. ’05, 247-57.) Vgl.: A. Kleebach 
(Ebd. 290). [1711 


"Gi 


Genzinger, F., „Waterloo“. Die Fehler 
e.Kriegskünstlers. (Streffleurs österr. milit. Zt. 
"Ob, Bd. 2, 151-69; 1075-85.) (1712 

Houssaye, H., 1815. La seconde 
abdication ; ia terreur blanche. Paris, 


Perrin. 602 S. 3 fr. ö0. [1713 
Rez.: Rev. d’hist. mod. 6, 745-47 Gonnard; 
Dt. Lit.-Ztg. ’05, Nr. 47 Bitterauf; Rev. des 
questions hist. 79, 336f. Lambelin. 
Ulmann, H., Die Anklage d. Ja- 
kobinismus in Preußen 1815. (Hist. 


Zt. 95, 485-46.) [1714 


Joneli, H., Die Gewaltmittel d. Basler 
Revolutionsführer v. 1798. (Basler Zt. f. G. 
5, 267-74.) — A. Huber, Mitteilgn. üb. Peter 
Ochs. (Ebd. 286-90.) — J. Strickler, Frz. 
Rudf. Weiß. (Sammilg. bern. Biographien 5, 
327-43.) — D. @empeler-Schletti, sam.Joneli. 
(Ehd. 483-51.) [1715 

Scheglmann, A. M., G. d. Säku- 
larisstion im rechterhein. Bayern (s. 
‘04, 3450). Lfg. 12-18 (Bd. III, Tl. 1, 
1-544). à 80 Pf. [1716 

Stockmayer, K. v., Erinnergn. an 
d. Konfliktsjahr 1804. (Württb. Vier- 


teljhfte. 14, 36-63.) [1717 

Giefel, Warum ist Bibliothekar J. W. Pe- 
tersen 1794 a. d. hrzgl. Diensten entlassen 
worden? (Ebd. 191-204.) [1717 a 

Votteler, F., Beutlingen vor 100 Jahren 
(8. "09. 3736). Schluß. (Reutling. G.bll. Jg. XIV, 
Nr. 1-3.) — Reiter, Zur G. v. Vollmaringen 
u. Göttelfingen. (Ebd. Nr. 6.) [1718 

Ingold, A., Les troubles de Landser (s. 
'03, 1788). Schluß. (Rev. d'Alsace 54. 48-67.) 
— J. Wirth, Fete patriot. c&löbree A Colmar 
en 1804. (Ebd. 113-33.) [1719 

Florange, J., Nicol. Francin, 
evöque constitutionel de la Moselle. 


Paris-Metz. 132 S.; 2 bildl. Beil. [1720 
Rez.: Jahrb. d Ges. f. lothr. G. 17, 361. 
Bechtolsheimer, H., Rheinhessen zur Zeit 

d. Franzosenherrschaft, 1798-1814. Vortr. 

Worms, Kräuter. 96 S. 50 Pf. [1721 
Schneller, M., Eschweiler in franz. Zeit. 

Progr. Eschweiler. 8. 51-73. [1722 

. Schmidt, Ch., Le grand-duché de Berg 

(1806-1813), s. ’05, 3500. (Paris. Thèse.) 

Rez.: Westdt. Zt. 24, 209-17 Haslıagen; Engl. 

hist. rev. 20, 218f. H. A. L. Fisher; Rev. 

hist. 89, 3-0-82 Pfister; Lit. Zbl. "or, Nr. 4 

H. H-n.; Rev. d’hist. mod. et contemp. 7, 

400-405 Driault. [1723 
Meiners, W., Christian Hasenclever a. 

Remscheid u. d. Aufstand d. Knüppelrussen 

1818. (Monatsschr. d. Berg. G.-Vor. ’05, 

141-45.) [1723 a 
Schwarzkopf, Die Erhebung d. Kasseler 

Bevölkerung 1813. en 19, 334-3.) [1724 


Richter, W., Übergang d. Hoch- 
stifts Paderborn an Preußen (s. ’0ö, 
3504). Forts. (Zt. f. vaterl. G. Westfal. 
63, II, 1-62.) — Ders., Preußen u. 
d. Paderborn. Klöster u. Stifter 1802 
-1806. Paderb , Bonifacius-Dr. 174 S. 
2 M. 20. [1725 

Sieveking, G. H., Aus d Fam.-G. de 


Chapeaurouge u. Sieveking 1794-1806. (Zt. d. 
Ver. f. hamb. G. 12, 208-34.) [1726 


Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 2. Bibliographie. 5 


*66 


Friis, A., Holstens Indlemmelse i | 


Bibliographie Nr. 1727—1781. 


Poten, B. v., Des Königs Deutsche 


Danmark 1806. (Dansk Hist. Tidsskr. | Legion 1803 bis 1816. Darstellg. ihrer 


17. R., Bd. VI, 1-107.) — Ders., Akt- 


inner. Verhältnisse. (Beihtt. z. Milit.- 


stykker og Breve vedrørende Holstens `. Wochenbl. op, Hft. 11.) Berl., Mittler. 


Indlem melse. (Danske Magaz. 5. R., 
VI. [1727 

Credner, K., Napoleon I. in Dresden 1807. 
(Grenzboten 63, IV, 365-78; 432-37.) [1728 

Jordan, R., Aus d. Franzosenzeit 1806-1807. 
(„Aus alt. Zeit.“ Zwanglose Beibll. a Mühl- 
häuser Anzelger. Hft. I) Mühlh. i. Th, 
Dannersche Buchdr. 51 S. 80 Pf. [1729 

Kämmel, O., Das alte Preußen vor 1806. 
(Grenzboten Jg. 64, II, 341-52). [1730 

Grünhagen, C., Breslau u. d. Lan- 
desfürsten (s. ’05, 1578). IV: Unter 
Friedr. Wilhelm II. (Zt. d. Ver. f. G. 
etc. Schlesiens 39, 1-51.) [1731 


Petersdorff, v., K. H. L. v. Ingersleben, 
e. Oberprüsident v. Pommern. (Monatsbll. d. 
Ges. f. pomm. G. ’05, 44-47.) [1732 


Innere Verhältnisse. 


Braun, G., 12 Briefe üb. d. Kronbegleitg. 
v. Nürnberg nach Frankf. a. M. zur Kaiser- 
Krönung Lcopolde II. im Spat-Jahr 1790 vom 
27. Sept. bis 20. Okt. (Jahresber. d. Hist. Ver. 
f. Mittelfranken 52, 1-30.) [1733 


Thimm, 6., Die Menschen- u. 
Bürgerrechte in ihr. Übergang von d. 
franz. Verfassungen zu d. deutschen 
bis 1831. Greifswald. Diss. 48 S. [1734 


Lesprand, P., Cahiers lorrains de 
1789. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 16, 
175-227.) [1735 

Hülsmann, H., G. d. Verfassg. d. 
Stadt Münster von d. letzt. Zeiten 
d. fürstbischöfl. bis z. Ende d. franz. 
Herrschaft, 1802-1818. (Zt. f. vaterl. 
G. Westf. 63, I, 1-90.) Auch Münster. 
Diss. 90 S. [1736 

Engler, B., Die Verwaltg. d. Stadt 
Münster von d. letzt. Zeiten d. fürst- 
bischöfl. bis z. Ausgang d. franz. 
Herrschaft, 1802-1813. (Hft. 2 v. 
Nr. 813.) Hildesh., Lux. 93 S. 2 M. 
(Münster. Diss.) [1787 


Linke, 0., Zur Reise d. Königs 
Friedrich Wilhelms IH. nach Schle- 
sien 1810. (Zt. d. Ver. f. G. Schlesiens 
39, 108-32.) [1738 

Däürnwirth, R., Volkswirtschaftliches a. 
Kärnten vor 100 Jahren. (Carinthia 1, Jg. 95, 
117-28.) [1739 

Schmidt, Ch., Dio Industrie d. Grhrzgte. 
Berg i. J. 1810 Ein Nachtr. zu Beuguote 
Memoiren. Einleitg. u. Anmerkgn. übers. v. 
O. R. Redlich. (Beitrr. z. G. d. Niederrh,, 
Jahrb. d. Düsseldorf. G.-Ver., 19, 64-96.) Vgl. 
'04, 3451. [1740 


S. 397-459. 1 M. [1741 
Schmitz, P., Umlage d. Abgaben auf d. 
Bewohner d. ehemal. Stiftes Werden f d 
Freiheit v. Militärdienste 106/7. 
G. d. Stiftes Werden 9, 110-25.) 


(Beitrr. z. 
[1742 


Beiträge z. Beurteilg. d Aufklärung im 
kath. Dtld. beim Ausg. d. 18. Jh. (Hist -polit, 
DU 137, 22-46; 81-106.) [1743 

Levy, La suppression des processions dans 
la Haute-Alsace pend. la grande revol., 1791 
-99. (Rev. cath. d'Alsace. N. S. 24, 579-87; 
670-78.) [1744 

Richter, W., Preußen u. d. Paderborner 
Klöster u. Stifter, 1802-1800 s. Nr. 1735. (1745 


Müsebeck, E., Ernst Mor. Arndt 
u. d. kirchl.-relig. Leben sein. Zeit. 
Tübing., Mohr. 1008. 1 M. 50. [1746 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg.’05, Nr. 51,52 H. Meisner; 
Zt. f. Kirch.-G. 26, 526 Kropatscheck,, Lit. 
Zbl. '06, Nr. 9 Richert; Mitt. a. d hist. Lit. 
34, 230-32 Th. Preuß. 


Finsler, R., Aus d. Tagebüchern 
v. Geo. Geßner. (105. NeujJahrsbl. d. 
Zürcher Hülfsgesellsch auf d. J. 'u5.) 
Zürich, Fäsi & B. 71 S. 2 M. 50. [1747 

Geyer, Chr., Das kirchl. Leben 
in Nürnberg vor u. nach d. Übergang 
d. Reichsstadt an Bayern. (Beitrr. z. 
bayer. Kirch.-G.12,1-21;100-31.)[1748 


Stiglmayr, J., Aus der Ära d. bayer. Auf- 
klärg. unter Montgelas. (Zt. f. kath. Theol. 
29. 195-204.) Vgl ’05, 2419. 


Tobler, &., Aus d. Leben e Pesta- 
lozzianers: Johs. Schneider. (Festg. 
d 60. Jahresversammlg. d. Allg. 
G.forsch Ges. d. Schweiz dargebr. v. 
Hist.Ver.d. Kant. Bern 159-238.) [1750 

Schneider, Ernst, Die Bernische 
Landschulle am Ende d. 18. Jb. 
(Arch. f. schweiz. Schul-G. I, 1.) 
Bern, Grunau. 240 S.; 22 Tab. 
(Berner Diss.) [1751 

Devand, E., L'école primaire Fri- 
bourgeoise sous la république helvét., 
1798-1803. Thèse Fribourg. 1795.[1752 

Bez.: Hist. Jahrb. 27, 215 G. v. Q. 

Geyer, Chr., Nürnberger Töchterschulen 
vor 100 Jahren. Progr. d. Instituts Lobmann 
in Nürnb. 1904/5. [1753 

Hegner, Vor 100 Jahren. Mitt. u. Akten- 
stücke z. G. d Anstalt Progr. d. Friedr.- 
Wilh.-Gymn. Trier. 35 S. [1754 

Brüll, F., Verhandlgn. üb. d. Errichtg. e. 
höher. Schule in Prüm, 18)2-1815. Progr. 
Prüm. 4°. S. 9-18. [1755 

Meiners, W., Landschulwesen u. Laud- 
schullehrer im Hrzgt. Clove vor 100 Jahren. 
(Arch. f. Kultur-G. 3, 345-61.) [1756 


[1749 


Zeitalter der französ. Revolution u. Napoleons. — Neueste Zeit seit 1815. *67 


Nanmaan, L., Zur Entwicklig. d. Volks- 
schulwesens in d. Ephorie Eckartsberga. 
(Zt. d. Ver. f. Kirch.-G. d. Prov. Sache. 1, 
169-91.) (1757 

Schwarz, P., Die neumärk. Schulen 
am Ausgang d. 18. u. am nd 
19. Jh. (= Nr. 843.) Landsberg a W., 
M. 


Schaeffer & Co. 222 S. 5 [1758 


Krauß, R., Zu Gotthold Stäudlins Ausgang. 
(Württb. Vierteljhfte. 14, 81-84.) :1759 


Eilers, W., August v. S 
tesch, e. dt. Lustspieldichter. Lpz. 
Diss. 134 S. [1760 

Börne u. Henriette Herz, Brief- 
wechsel; hrsg. v. L. Geiger. Öldenb,, 
Schulze 201 S. 3 M. [1761 

Geiger, L., Aus Chamissos Früh- 
zeit. Ungedr. Briefe nebst Studien. 
Berl., Paetel. 278 S. 4 M. |1762 

Kleist H. Veg Briefe; bearb. Lë 
G. Minde-Pouet. (Kleists Werke, 
hrsg. v. Erich Schmidt. V.) Lpz. ete., 
Bibliogr. Institut. 510 S. 2 M. [1763 


Voss, Geo., Grabdenkmäler in 
Berlin u. Potsdam. Aus d. Zeit d. 
Neubelebg. d. antiken Stils Ende d. 
18. u. Anfang d. 19. Jh. Berl., Baum- 
gärtel. 4°. 30 Taf., vıj S.Text. 15 M.[1764 

Kirchner, J., München u. d. Kunst vor 100 


Briefe einer Braut [Philippine v. 
Griesheim, Braut d. Schill’schen Of- 
fiziers Alb. v. Wedell] a. d. Zeit d. 
dt. Freiheitskriege 1804-1813; hrag. 
v. E. Freiin v. Cramm. Berl., 
Fleischel & Co. xı1j, 2398. 4 M. [1766 

Rez.: Lit. Zbl. ’°05, Nr. 37; Preuß. Jahrbb. 
122, 167-69 Fuhrmann. 

Olbrich, K., Ein Freund u. Fürderer d. 
schles. Volkskde. vor 100 Jahren u. seine 
Zeitschrift. (Mitt. d Schles. Ges. f. Volkskde. 
13, 30-43 ) [1767 


9. Neueste Zeit seit 1815. 


Michel, Aufzeichngn. üb. Vorgänge zu 
Guben währ. d. Jahre 1815-19; mitg. v. H. 
Zabel. (Niederlaus. Mitt. š$, 56-62.) [1768 


Hasenclever, A., Josua Hasen- 
clever a. Remscheid-Ebringhausen u. 
seine Beziehgn. zu Friedr. Wilh. IV. 
als Kronprinz u. König. Zugleich e. 
Beitr. z. G. d. Rheinlande in d. ersten 
Jahrzehnten d. preuß. Herrschaft. 
(Zt. d. Berg. G.-Ver. 38, 1-59.) 
Lebenserinnergn — Ders., Un- 
gedr. Briefe v. E. M. Arndt 1814-51 
an Josua Hasenclever. (Beil. z. Allg. 
Ztg. "08, Nr. 175f.) [1769 


Tagebuch e. Kasseler Bürgers betr. d. Un- 
nhen in Kassel, Sept. 1830— Febr. 1831. 
(Hessenland 19, 242-44; 252-55.) [1770 


Fleiner, F., Polit. Briefwechsel 
zw. Joh. Casp. Bluntschli u. 
Wilh. Wackernagel. (Basler Zt. 
f. G. 5, 205-66.) 1771 

Tobler, &., Baumgartners Briefe 
an Dr. Karl Schnell 1832-35. (Beitrr, 
z. St. Gallisch. G. S. 118-64.) GE 

Briefe d. Gesandten Baron OG H 
v. Löwenstern u. anderer: Zur G. 
d Jahre 1839-47. (Zt. d. Ge. f. 
schlesw.-holst. G. 35, 213-87.) [1773 

Pichler, A., 1) Zu meiner Zeit. 
Schattenbilder a. d. Vergangenheit. 
Mit Einleitg. v. S. M. Prem. 2) Das 
Sturmjahr. Erinnergn. a. d. März- u. 
Oktobertagen 1848. Vgl. ’03, 3769. 
3) Aus Tagebüchern 1849-99. (Pich- 
lers Werke. I-II.) Münch., Geo. 
Müller. 1j, 397 S. 5 M; 181 S. Subskr.- 
Pr. 2 M. Einzelpr. 3 M; 376 S. 
Subskr.-Pr. 4 M. Einzelpr. 5 M. [1774 

Rez. v.1: Dt. Lit.-Ztg. up, Nr. 40 Dollmayr ; 


v. 2 03, 379): Preuß. Jahrbb. 116, 152-56 
Daniels; v. 3: Beil. z. Allg. Ztg. ‘05, Nr. 103 


R. M. Werner. 
Brandenburg, E., König Frie- 
€. Briefwechsel 


drich Wilhelms I 

m. Ludf. Camphausen. Hrsg. u. 

erläutert. (Dt. Rundschau 125, 341-69. 

126, 90-121: 228-55; 359-85.) [1775 
Caspary, Ldf. Camphausens Leben, s. ’08, 


Am: Rez.: Hist. Vierteljschr. 8, 109-14 
Rachfahl. 


Wilhelm’s d. Gr., Kaiser, Briefe, 
Reden u. Schriften. Ausgew. u. er- 
leut. v. E. Berner. Berl., Mittler. 


SE, 504; st, 429 S. 6 M. [1776 

Res: Lit. Zbl. "on, Nr. 3. 

Bismarck, Gedanken u. Erinnergn. Volks- 
ausg. 2 Bde. Stuttg., Cotta. 406; 398 S. 
5 M. [1777 

Marezall, Aus d. Tagebuche d. Honvéd- 
generals Grafeu Leiningen. (Dt. Revue 30, 
IV, 11-26.) [1778 

Rrzzn, R. v.. Diplomat. Korrespondenz d. 
russ. Gesandten in Berlin Baron Meyen- 
dorff u. sein. Geschäftsträgers v. Struve 
an d. Staatsmann v. B***, 1848-50. Aus d. 
nichtverötf. Nuchlasse d. Staatsmannes v. B. 
(Ebd. 30, III, 271-79) [1779 

Angeli, M. v., Wien nach 1848; 


a. d. Nachlaß m. Einleitg. v. H. 
Friedjung. Wien, Braumüller. xV), 
233 S. 3 M. [1780 


Rez.: Allg. Lit.bl. '05, Nr. 18 Helfert. 
Loë, Frhr. v., Erinnergn. a. mein. 

Berufsleben, 1849-1867. Stuttg., Dt. 

Verlagsanst. 140 S. 5 M. Vgl. '05, 


3543. [1781 
Rez.: Rev. d'hist. red. à l'État- Major de 
l'armée 21, 6301. 


5* 


*68 


Verdy du Vernois, J. v., Der Zug 
nach Bronzell (1850). Jugend- Erin- 
nergn. (Erweit. Sep.-Abdr. a: Dt. 
Rundschau Bd. 125.) Berl., Mittler. 
69 S. 2 M. 50. [1782 

Eez.: Lit. Zbl. oe Nr. 12 v. Janson. 

Poschinger, H. v., Bismarck u. d. 
Bundestag. Neue Berichte Bis- 
marcks a. Frankt., 1851-59. Berl., 
Trewendt. xx, 284 S. 4 M. 50. [1783 

Poschinger, H. v., Aus d. polit. 
Korrespondenz d. Königs Wilhelm I. 
v. Württemb. (Dt. Revue 31, I, 70- 
79; 132-42.) [1784 

Schneider, Eug., Fin Brief Gust. Rümelins 
an Hnr. v. Treitschke. (Württb. Vierteljhfte. 
14, 64-70.) Betr. d. Beurteilg. d. Königs 
Wilh. I. v. Württb. [1734a 

Bismarcks Briefwechsel m. d. Minister 
Frhrn. v. Schleinitz, 1853-1861, e '05, 1769. 
Rez.: Preuß. Jahrbb. 120, 5253-34 Daniels; 
Forschgn. z. brandb. u. preuß. G. 18, 344-49 
H. Oncken. 1785 

Poschinger, H. v., Unverüöffentl. Rriefe 
Kaiser Wilhelms I an Edwin e Manteuflel. 
(Unterhaltungsbeil. d. Tägl. Rundschau '05, 
Nr. 9.) [1786 

Roon, Y., Denkwürdixkeiten. 5. Aufl. 3 Bdo. 
(14 Lfgn.) 532; 572; 544 8. 21 M. [1787 

Oncken, H., Aus d. Briefen Rud fs. 
v. Bennigsen (s. "op, 1763). Forts. 
(Dt. Revue Jg. 30, Bd. II u. IV. 
Jg. 31, Bd. I.) [1788 

Aepli, A. ©. u. Karl Anton v. 
Hohenzollern - Sigmaringen, Kor- 
respondenz 1864-1884. Hrsg. v. J. 
Dierauer. Mit 2 Portr. (Aus: Beitrr. 
z. St. Gallisch. G.) St. Gallen, Zolli- 


kofer. 1904. 102 S. 1789 
Hohenlohe - Ingelfingen, Prinz 
Kraft zu, Aus mein. Leben. Auf- 


zeichngn. (8. "08. 3540). Bd. III: 1864 
u. 1866. Friedenszeit bis 1870. Mit 


Titelbild u. 4 Skizzen im Text. 
412 S. 8 M. [1790 
Rez.: Forschgn. z. brandb. u. preuß. G. 18, 


651-56 Granier; Lit. Zbl. "op, Nr. 48. 
Lumbroso, M., Il processo dell’ 
Ammiraglio di Persano. Con una 
prefaz. ed un appendice di documenti 
ined. sulla campagna navale di Lissa 


1866. Roma, Bocca. Fol. 853 S. [1791 
Roz.: Mil.-Lit.-Ztg. 0, Nr. 2? v. Graevenitz. 
Baldamus, A., Der Ursprung d. dt.-franzüs. 

Krieges nach einer Darstellung Bismarcks. 

(N. Jabrbb. f. d. klass. Altert. 15, 667-76.) [1792 
Kretschman, H. v., Kriegsbriefe 1870 71, 

hrsg. v. L. Braun, s. ’v4, 1516. (5. Aufl. 1904. 

848 S. 5M.) Rez.: Hist. Zt. 95, 101-4 Wi-gand. 

— v. Below, v. Kretschman (Biogr. Jahrb. 

6, 466 f.) [1793 
Heye, W. (Major u Bataillons-Kommand. 

im 2. nass. Inf.-Reg. Nr. 88), Kriegstagebuch. 

Hrsg. v. A. Heye. Mit 2 Ktn. u. 5 Text- 

skizzen. Oldenb., Stalling. zu, 367 S. 

7 M. 50. (1794 


Bibliographie Nr. 1782—1830. 


Gouvernement de la Defense Nat., 
4. Sept. 1870-16. Fevr. 1871. Proces- 
verbaux des seances du conseil. 
Publ. d’apres les mss. orig. de M. 
A. Dréo, avec préf. et notes explicat. 
p. H. des Houx. Paris, Lavauzelle. 


698 S. 7 fr. 50. 1735 
Rez.: Mil.-Lit.-Ztg. oe Nr. 2 v. Janson. 


Zwiedineck-Südenhorst, Dt. G. v. d. Auf- 
lösung d. alten bis z. Errichtg. d neuen Kaiser- 
reiches, s. ’05, 1782. Rez.: Hist. Vierleljschr. 
9, 118-24 G. Kaufmann; N. Jahrbb. f. d. klass. 
Altert. ete 15, 379-83 Baldamus; Forschgn. z. 
brandb. u. preuß. G. 18, 343 Roloff; Hist. 
Jahrb. 26, 796-99 Turba; Hist. Zt. 96, Sen) 
Thimme. (1:8 

Schwemer, R., Vom Bund zum 
Reich. Neue Skizzen z. Entwicklungs- 
G. d. dt. Einheit. 
Geisteswelt. 102.) 
125 S. 1 M. [1797 

Discailles, E., Metternich et les 
universités allemandes de 1817 à 1819. 
(Sep. a.: Mélanges Paul Frederic.) 
Brux., Lamertin. 1904. 10S. 1 fr. [1798 

Martinet, A., Léopold I. et l'inter- 
vention franç. en 1831. Bux., Soe. 
belge de libr. 815 S. 6 fr. [1799 

Kemp, P. H. van der, De con- 
ventie van Zonhoven van 18. Nov. 
1833. (Bijdrr. v. vaderl. gesch. 4. R., 
5, 176-222.) [1800 

Hassel, Jos Maria v. Rudowitz, s. '05. 1786. 
Rez : Beil. z. Allg. Ztg op, Nr 31 Prutz; 
Hessenland op, Nr. 21; Laach. Stimmen 6$, 
208-16 Pfülf; Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 95 97 


Goldschmidt. — Vgl: Fr. Thimme [geg. 
Raclıfahl] in Hist. Zt. 95, 556f. KI 


Rachfahl, F., Die Opposition d. 
Generals v. Prittwitz. (Forschgn. z. 
brandb. u. preuß. G. 18, 252-57.) — 
F. Thimme, Der „Ungehorsam“ d. 
Generals v. Prittwitz. (Ebd. 360f.) 
Vgl. "op, 1787. — Vgl. auch Thimme 
in: Hist. Zt. op, .556f. 11802 


(Aus Natur u. 
Lpz., Teubner. 


Marcks, E., Kaiser Wilhelm I. 5. Aufl. 
Lpz., Duncker & H. xjx, 428 S. 6 M. [1803 

Matter, P., Bismarck et son temps 
(s. Op. 3557). II: L’action 1863-1870. 
10 fr. [1804 

Rez. v. I: Forschgn. z. brandb. u. preuß. 
G. 18, 662-64 v. Petersdorff; Rey. hist. 90, 
175-11 Pages; Engl. hist. rev. 31,182 f. W. Miller. 

Marcks, E., Otto v. Bismarck. (Dt. Bücherei 
29, 74-104.) — A. v. Brauer, Bismarcks Staats- 
kunst auf d. Gebiete d. auswärt. Politik. (Dt. 
Revue. Jg. 30, IV, 257-74) — E. Marcks, 
B. bis 1562. Sein Leben innerh. d. Zeit-G. 
(Jahrb. d. Fr. Dt. Hochstifts up, 32-56.) — 
M. Lenz, B.s Religion. (Lenz, Ausgew. Vurtrr. 
etc. 98-121.) — Ders, R. u. Rancke. Parallele. 
(Ebd. 122-48.) [1805 


Neueste Zeit seit 1815. 


Matter, P., La Prusse et la revo- 
lution de Pologne en 1863. (Ann. des 
sciences polit. 20, 592-607.) [1806 

Matzen, H., Om Betydning af en 
Losning fra Undersaatsforholdet efder 
dansk Statsret. (Sonderjydske Aar- 
bøger up, 43-90.) — Ders., Gjensvar 
til P. v. Hedemann. Vgl. '05, 1801. 
(Ebd. 110-58.) — Vgl. P. v. Hede- 
mann (Zt. d. Ges. $ schlesw.-holst. 
G. 35, 308-12). — P. Asmussen, 
Die Optantenfrage in Nordschleswig. 
{Deutschland 6, 239-44.) [1807 

Moltke in d. Vorbereitg. u. Durch- 
führg. d. Operationen (= Nr. 725 ) 
Berl., Mittler. 177 S. 3 M. 25. Vgl. 
Nr. 1865. [1803 


Lettow-Vorbeck, v., G. d. Krieges v. 1866 
in Dtld., ». "Ob, 3564. ez. v. UI (Main-Feld- 
zug): Hist. Zt. 95, 493-98 Thimme; Gött. gel. 
Auz. ‘05, 935f. Roloff. [1809 

Wengen, v. d., General Göben im Feld- 
zuge i866 geg. Hannover. (N. milit. BIL 
Rd. 67, Hft. R) Vgl. ua 1775. [1810 

Ellison v. Nidlef, O., Das 22. Feldiäger- 
bataillon, die letzte kämpfeude Truppe Öster- 
reichs anf d. Schlachtfelde v. Königgrätz. 
(Sıreffleurs österr. milit. Zt. "Op, Juli, 847 
-53.) . [1811 


Verus, Bayerns Stellung z. sogen. dt. Frage. 
Deutschland 6, 286-303; 409-415 ) (1812 


Guerre,La,de 1870-71 (8. °05, 3574). 
X: Journées du 13 au 23 août (la 
retraite sur Châlons). 57 S; Kte. 
2 fr. — Desgl., L'armée de Châlons. 
Partie 2 & 3. (Rev. d’hist. red. à 
lT Etat-Major de l'armée 20, 130-87; 
309-59; 464-534. 21, 131-200; 312- 
441; 555-606.) [1813 

Lehautcourt, P., Hist. de la guerre 


de 1870-1871 (s. ’05, 1814). T. V: 
Rezonville et Saint-Privat. 749 S.; 
5 Ktn. 7 fr. 50. [1814 


Rez.: Milit.-Lit.-Ztg. "oe, Nr. 2 v. L-g.; 
Lit. Zbl. '06, Nr 9. — Rez. v. IV: Rev. 
en red. à Etat-Major de l'armée 15, 

Regensberg, 1870-71. (In etwa 10 
Abtlgn.) Abt. I: Vor-G. d. Krieges. 
Stuttg., Franckh. 112 S.; Bte. 
2 M. 60. 1815 

Bleibtreu, C., Der dt.-franz. Krieg 
in Schlachtenschildergn. 3 Bde. 
Stuttg., Krabbe. 22 M. 50. [1816 


Osten, v. der, Übersichts-Karte aller 
Schlachten u. Gefechte, Belagergn., Ein- 
schließgn.u. Kapitulationen d. dt.-franz. Kriegs 
1870-71, zugleich Übersicht aller Karten u. 
Skizzen d. dt. Generalstabswerkes. Stuttg., 
Rübsamen. Mit 26 5. Text. 2 M. [1317 


*69 


Bornemann, Marschtafel d dt. Heerusteile 
im Kriege 187071 v.31 Juli 1870 bis z. Wa’”en- 
stillstand. Mit Textwort, Erläuterungsblatt u. 
Übersichtskte. Oldenb., Stalling. 7 M.50 [1815 

Cardinal v. Widdern, @., Ver- 
wendg. u. Führg. d. Kavallerie 1870 
bis z. Kapitulation v. Sedan (e "up, 
1818). Tl. VI: Die Kav. d. HI. Armee 
u. d. ihr gegenübersteh. franz. Reiterei 
von d. Schlacht b. Wörth bis nach 
Überschreitg. d. Marne vom Abend 
d. 6. bis 22. VIII. Mit 2 Übersichts- 
ktn. u. 4 Truppenaufstellungsskizzen, 


darunter#3im Text. 262 S. 6M.60.[1819 

Rez : Mil.-Lit.-Ztg.’05, Nr. 11 v. Twardowski 

Grouard, Critique et stratég. de 
la guerre franco-allem.: Woerth et 
Forbach. Paris, Chapelot. 968. 2 fr. 
Vgl. "on, 3576. [1820 

Röper, Das Iuf-Reg. Nr. 83 in d. Schlacht 
b. Worth 6. VIII. 1870. Mit5 Taf.u.2 Planen. 
Berl, Mittler. 88 s. 2 M. (i521 

T., R., L'attaque du culvaire à Froesch- 
willer. e rógiment d'infant. n° 50 et Ja 
Lëe brigade d'infant. pruss. Paris, Lavauselle. 
224 S.; Kte. 5 fr. (1822 

Ramin, P. v., Eine Kavallerie - Patrouille 
zu Anfang d. Feldzuges 18:0;71: 6. Aug. 
ıMilit.-Wochenbl. "op, Nr. 95.) — v. Pelet- 
Narbonne, Zur Klarstellg. (Ebd. Nr. 99.) — 
O0. Wachs, Zu d. Berr. üb. d. Kämpfe b. 
Alt-Stioringen (Schlacht b. Spicheren) 6. Aug. 
(Ebd. Nr. 139) ` [1823 

Erb, L’artillerie dans les batailles 
de Metz. Paris, Chapelot. 1906. 571. 
12 fr. [1824 

Bleibtren, C., Die Wahrheit üb. 
„Mars la Tour“. Mit Berücks. d. 
neuen franz. Geschichtswerkes. Anh.: 
Neues üb. Wörth, Spichern, Sedan. 
Berl., Schall. 153 S. 2 M. 80. [1825 


Kotze, C. v., Zur Klärg. d Verhältnisse 
bei d 5. Kavalleriedivision 15. u. 16. Aug 
(Milit.-Wochenbl. 'v5, Nr. 120) Vgl. "Ob, 3574. 
— P. Lehautcourt, Die Überraschg. d. franz. 
Kavalleriedivision de Forton am 16. Aug. 1510. 
(Ebd. Nr. 68.) "1826 

Peyron, E., Le Can de Bazaine. Paris, 
Stock. 151 S. 2 fr Rez.: Rev. dvs questions 
hist. 79, 690 f. Lambelin. [1827 


Lessing, V., Beitrr. z.G. d. Schlacht 
b. Beaune-la-Rolande 28. Nov. 1870. 
(Beihft. z. Mil.-Wochenbl. ’05, 461-98; 


Plan.; Sep. Berl., Mittler. 75 Pf. [1828 

Vgl.: v. Scherff, Zur Schlacht b. B.-la-R. 
(Milit.-Wochenbl. "op, Nr. 15 7f.) Erwiderg. 
durch v. L. (Ebd. Tu, Nr. 10) u. Erklarg. 
v. Sch.s (Ebd. Nr. 23). 

Busch, Das dt. große Hauptquartier u. d. 
Bekämpfg. v. Paris, s. '05, 1826. Rez.: Hist. 
Zt. 95,308 f. v. Caemmerer; Forschgn.z brandb. 
u. preuß. G. 13, 353-55 Granier; Rev. d’hist. 
red. à l’Etat-Major de l'armée 21, 632-35 — 
E. Daniels, Roou u. Moltke vor Paris 
(Preuß. Jahrbb. 121, 1-25; 220-41 ) [1829 

Varnhagen, H., De rebus ab exercitu 
Francogallico, cui Bourbakius praeerat, usque 
ad diem IX. mensis januarii gestis. Pars I. 


"o 
Erlang. Univ.-Progr. 194. 4°. 66 S. Vgl. 
05, 1827. [130 


Diez, J., Les journées de La Li- 
gaine 15.-17. janvier 1871. (Aus: Le 
spectateur milit.) Paris, Lavauzelle. 


169 S. 3 fr. [1831 
Rez.: Milit.-Lit.-Ztg. '06, Nr. 1 Fabricius 
Bourelly. La rétrocession de Belfort à la 

France, 1571-15873. Rev. des 2 mondes 5. Pér., 

29, 551-77.) [1832 


Busch, W., Die Kämpfe um Reichs- 
verfassg. u. Kaisertum, 1870-71. 
Tübing., Mohr. 157 S. 3 M. [1833 


Wippermann, K., Dt. Geschichte- 
kalender s. "Op, 3587): 1905, Bd. I u. II. 
1905f. zu, 389; ;x)v,3648. 12M. [1834 

Schiemann, Th., Deutschland u. 
d. große Politik (s. op, 3588). Bd. V: 
1905. 418 S. 6 M. 11835 


Belcredi, Graf L., Graf Rich. Belcredi 
123-1902. (Aus: „Die Kultur“) Wien, Gerold 
& Co. S. 2851-93. 50 Pf. — Molden, Graf 
Gust. Külnoky. (Allg. dt. Biogr. 51, 1-25.) — 
F. Dwof,. Frz. Frhr. Kubn v. Kuhnenfeld. 
(Ebd 422-28.) [1>36 

Teutsch, F., Denkrede auf Eug. v. Trau- 
schenfels. (Arch. d. Ver. f. siebeubürg Ldkde. 


52, 479-500.) ERR 
Oechsli, Zur G. d Schweiz im 19. Jh. 
Rd. 1: 1798-1813, 8. '04, 1466 Rez.: Gött. gel. 


Anz. Ok, 
01, Nr. 44; 


610-18 Meyer v. Knonau, Lit. Zbl. 
Hist. Jahrb. 25, 879 G. Meier, 
Hist. Zt. 96, 249-302 Luginbühl; Allg. Lut bi. 
"uh, Nr. 20. [18:8 

Vischer, W., Basel in d. Zeit d. 
Restauration 1814-30. 2 Tle. (Neuj.bl. 
83 u.84.d. Ges. z. Beförderg. d. Guten.) 
Basel, Helbing. 190öf. [1839 

Müller, L., Die polit. Sturm- u. 
Drangperiode Badens. (In 10 Lfgn.) 
1. Tl.: 1840-48. Lfg. 1-4. Mannh., 
Haas. 1905f. S.1-160. à 1 M. [1840 


Welngärtner, Fre, Ldw. Stoesser. (Bad. 
Bi«graphien 5, 1739-55) — v. Weech, Ldw. 
Karl Frdr. Turban. (Ebd. 765-76.) (1840 a 


Reiset, Vicomte de, Charles X. à Colmar 
en (än (Rev. d'Alsace 54, 217-34.) [141 
Pietkiu, N., La germanisation de 
la Wallonie pruss. (Sep. a.: Wallonia. 
T. XII) Brux., Soc. belge de librairie. 
1904. 118 S. 2 fr. 50. |1842 
Eltester, H., Fulda zur Zeit d. Mainfeld- 
zuges, (Fuldaer G.bll. 2, 185-40; 145-53.) [1843 
Winter, Q., Joh. Karl Betram Stüve. 
(Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 53, 301-20.) [1844 
Egloffstein, H., Caroline, Groß- 
herzogin v. Sachsen, 1884-1905. (Aus: 
Dt. Rundschau.) Berl., Paetel. 60 S. 
2 M. |1845 

Rez.: Lit. Zbl. "mi, Nr. 39. 

Granier, H., Karl Anton Fürst v. Hoben- 
zollern. (Allg. dt. Biogr. 51, 44-52.) — H. 
Petersdorff, H. H. v. Kleist - Retzow, (Ebd. 
191-202.) 


Bibliographie Nr. 1830—1887. 


Granier, H., Gneisenau u. Humboldt u. d. 
Dotationsgut Ottmachau. Nach ungedr. Rriefen 
u. Aktenstücken. (Zt d. Ver f. G. etc. 
Schlesiens 39, 78-117.) [147 


Innere Verhältnisse. 


Binding, K., Dt. Staatsgrundge- 
setze in diplom. genauem Abdr. 
VII, 1: Die Verfg. d. Grhrzgts. Baden 
v. 22. VIIL 1818. Mit allen Abän- 
deren. bis z. Gesetz v. 24. VII. 1888. 
Zugleich m. d. Abdr. d. jetz. Textes d. 
Verfassungsurk. nach d. Bekannt- 
machg. desselb. v. 26. VILI. 1904. 
Samt 3 Anlagen. 2. Aufl. Lpz., Engel- 
mann. xj, 176 S. 2 M. — VIII, 2 
Die Verfg. d. Grhzgts. Hessen v. 
17. XII, 1820. Mit allen Abändergn. 
bis z. Gesetz v. 26. HI. 1902. Samt 
WEEN en. Ebd. xı1], 1678. 3M. [1848 

azille, W. u. R. Köstlin, Ver- 
Be f. d. ker Württemb. v 
25. IX. 1819 m. Erläutergn. Stuttg., 
Kohlhammer. xj, 356 S. 1 M. 80. [1849 


Petersdorff, H. v., Eine Denkschrift d. 
Prinzen e, Preußen. (Beil. z. Alle. Ztg. ’05, 
Nr. 216.) Üb. d. Stellg. d. Kıiegsministers, 
d Militärkabinetts u. d. Generaladjutanten 
in Preußen. ı 1550 


Weil, &, Le Pangermanisme en 
Autriche. Paris, Fontemoing. 1904. 
xv, 296 S. 3 fr. 50. [1851 

Rez.: Hist. Zt. 96, 288f. O. Weber. 

Eisenmann, Le compromis austro-hongrois 
de 1867, B. `05, 1843. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '05, 
Nr. 27 v. Herruritt; Hist. Jahrb. Zu, 799-02 
Turba; Hist. Zt. On, 289-91 O. Weber. [1552 

Rörch, A., Beziehgn. d. Staatsgewalt z 
kath. Kirche in d. beiden hohenzoll. Fürsten- 
tümern, 1800-1850. (Arch. f. kath. Kirchenrecht 
85, 461-55; 669-705.) [1553 

Festschrift d. Kgl. Preuß. Statist. 
Büreaus z. Jahrhundertfeier sein. Be- 
stehens. Berl., Kgl. Stat. Landesamt. 
4°. x1j,151,xjx5.; 116 Taf. 50M. [1854 

Rez.: Forschgn. z. brandb. u. preuß. G. 
1’, 674-:6 O. Hintze; Jahrbb. f. Nationalokon. 
85, 2536-59 Kollmann. 


Wagner, Hnr., Finanzwesen Gie- 
Bens unter besond. Berücks. d. 19. Jh. 


Gießen. Diss. 1904. 102 S. [1855 


Münz, S., Gespräche m. Rottenburg 
über Bismarcks Sozialpolitik: Norderneyer 
Aufzeichngn. (Dt. Revue 30, IV, 138-46.) [1556 


Hübener, E., Die dt. Wirtschafts- 
krisis v. 1873. (Rechts- u. Staatswiss. 
Studien. XXX.) Berl., Ebering. 141 S 
4 M. (Tl. I: Berl. Diss. 57 S.) [1857 

Nitzsche, M., Die handelspolit. 


(1s45 ' Reaktion in Dtld. Hist.-polit. Studie. 


Neueste Zeit seit 1815. 


(München. volkswirtschaftl. Studien. 


72.) Stuttg.,Cotta.x,240S.5M.60.[1858 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 9 Harms. 


Rauchberg, H., Entwickig. d. Bevölkerg. 
Böhmens im 19. Jh. (Mitt. d. Ver. f. G. d. 
Dt. in Böhmen 49, 429-49.) [1859 

Steiner, K., Zur G. d. Württemberg. Ver- 
einsbank, 1859-1893. (Jahrb. f. Gesetzgebg. 
etc. 29, 911-55.) i -160 

Freytag, C. F., Die Entwicklg. d. 
Hamburg. Warenhandels, 1870-1900. 
(Stud. z. hamburg. Handels-G. Hft. IIT.) 
Berl., Puttkammer & M. xnj, 105 S. 
3 M. 60. ` [1861 

Schulze, Frz., Die ersten Dampfer in d. 
Ostsee. (Marine Rundschau Jg. XV, H.6 u. 7 
u. Mitt. d. Ver. f. lübeck. G. Hft.11,122:70.) [1862 

Feydt, W., Eiufluß d. ostpreuß. Eisen- 
bahnen auf d. stadt. u. andere Sivdelungen 
(s. ‘05, 3419). Schluß (Altpreuß. Monatsschr. 
42, 455-520.) [1563 


Wahl, A., Die preuß. Heeresorga- 
nisation v. J. 1860. (N. Jahrbb. f. d. 
klass. Altert. Bd. XV, Hft. 7.) [1864 


Biume, W. v., Politik u. Strategie, Bis- 
marck u. Moltke 1866 u. 1870,71. (v. Blume, 
Militärpol. Aufsätze 103-37.) Vgl. (op: [1865 

Frobenius, H., G. d. preuß. Ingenieur- u. 
Pionier-Korps v. d. Mitte d. 19. Jh. bis z. J. 1856. 
I: 1848-69. Mit 4 Plänen, 5 Textzeichngn. u. 
22 Anlagen. Berl., Reimer 4058. 6M. [1866 

Erich, Inf.-Reg. Graf Dönhoff (7. ostpreuB.) 
Nr. 44, 1860-1905. Die Anlagen sind bearb 
v. Toeppen. 2. teils neu bearb. Aufl. Mit 
Titelbild, 7 Skizzen u 2 Plänen. Berl., Eison- 
schmidt. 576 S. 11 M. [1867 


Brück, H., G. d. kath. Kirche im 
19. Jh. (s. ’01, 1902 u. ’05, 1874). 
Bd. IV: In Dtld. IV: Seit 1870. Bd. 2, 
Hft. 1. Hrsg. u. fortges. v. J. B. 
Kißling. 320 S. 4 M. (Ders., Die 
Kulturkampfbewegung in Dtld. (seit 
1871). 2. (Schl.-)Bd. Hrsg. u. fortg. 
v. Kißling. Aus: „G. d. kat. Kirche 
im 19. Jh.“ 1. Bd., xj S. u. 2. Bd. 


sti, 343 S. 4 M. 50.) [1868 

Rez. v. III: Zt. f. Kirch.-G. 26, 5261. 
L. K. Goetz; Arch. f. kath. Kirchenrecht 85, 
193f. Heiner. 


Goyau, &., L’Allemagne relig.: Le 
Catholicisme 1800-1848. Paris, Perrin. 
Su, 407; 443 S. 7 fr. Vgl. '05, 
1875. [1869 


Rez.: Bull. crit. op Nr. 25 Baudrillart; 
Rev. bénédict. 23, 155-58 Baltus. 


Beck, Adf., Die Kirchenpolitik d. 
Erzbischofs v. Köln Job Kardinal 
v. Geissel. Gießen. Diss. 84 S. [1870 


Müller, Greg., Der Konvent Wet- 
tingen, 18. Jan. 1841 bis 18. Okt. 1854. 
Bregenz, Teutsch. 1904. 108 S. [1871 

Mirbt, C., Die kathol.-theol. Fa- 
kultät zu Marburg. Beitr. z. G. d. 


| 


| (8. "op, 3630). 


1 


kath. Kirche in Kurhessen u. Nassau. 
Marb., Elwert. vu, 2618. 5M. [1872 
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 26, 541 Bess. 
Laubert, M., Beitrr. z. G. d. dt -kath. 
Kirchensystems d. Stadt Posen u. ihrer Käm- 
mereidörfer. (Zt. d. Hist. Ges. Posen 20, 
163-91.) [1873 


Reinkens, J. M., Jos. Hub. Reinkens. 
Münch., Oldenbourg. 1906. 259 S. 3 M. — 
Th. Weber, Frz. Pot. Knoodt. (Allg. dt. Biogr. 
51, 262-72.) — Menn, Jos. Langen als Schrift- 
steller. (Rev.intern. de thêol. 18, 687-717.) [1574 


Nippold, F., G. d. Kirche im dt. 
Protestantismus im 19. Jh. (s. ’05, 
1881). Lfg. 4-7. (Nippold, Handb. d. 
neuest. Kirch.-G. 3. umgearb. Aufl. 
V, 4-7.) S. 241-560. à 2 M. [1875 

Ecke, Die evang. Landeskirchen Dtlds. im 
19. Jh., s. '04, 1603. Rez.: Hist. Zt. 95, 490 
-93 v. Below; Zt. f. Kirch.-G. 36, 532f. 
Reichel. [1376 

Tiesmeyer, L., Erweckungsbe- 
wegung in Dtld. währ. d. 19. Jh. 

VI: Grhrzgt. Hessen. 
77 S. 1 M. [1877 

Pahncke, K. H., Willib. Beyschlag. 
Tübing., Mohr. jx, 191 S. 3 M. [1878 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. Nr. 45 P. Kleinert. 

Grebe, E. R., G. d. hessisch. Re- 
nitenz. Kassel, Vietor. 328 S. 3 M. [1879 


Behaghel, 0., Ein Restaurationsversuch 
an d. Universität GivBen. (Mitt. d. Oberhess. 
G-Ver. 13, 106 f. [1830 

Oechsli, W., G. d. Gründg. d. Eidg. 
Polytechnikums m. e. Übers. sein. 
Entwicklg. 1855-1905. (Festschr. z. 
Feier d. 50jähr. Bestehens d. Eidg. 
Polytechnikums. T. I) Frauenf., 
Huber. 4°. xv, 405 S. [1881 


Holzer, J., Entwicklg.d. steirisch. Mittel- 
schulwesens seit Erscheinen d. Organisa- 
tionsentwurfes. I: 1849-1904 in Graz. Graz. 
Gymn.-Progr. 1904. EN? 

Kinkelin, H., G d ober. Realschule (Ge- 
werbeschule) zu Basel 1853-1903. (l’rogr.) Bas., 
Schwabe. 9s S.; 4 Taf. 3 M. 20. "1883 

Lutsch, O., Das Kreuznacher Gymın. 1819 
bis 1864. (20. Verüffent! d Ant.-Hist. Ver. f. 
Nahe u. Hunsrück zu Kreuznach.) Kreuzn., 
Dr. v. Voigtländer. +2 S [1884 

Stoll, H., G. d. Gesellsch. d. Freunde d. 
vaterländ. Schul- u. Erzichungswesens in Ham- 
burg. Festschr. z. Hundeıtjahrfeier. Hamb., 
Boysen. 266 S. 1 M. 50. [1385 


Ranke, Leop. v., 40 ungedr. Briefe, 
hrsg. v. F. v. Ranke (s. "On, 1900). 


Schluß. (Dt. Revue 30,IV.u.31, I.) [1856 

Heigel, J. E. Ritter v. Koch- Sternfelà. 
(Allg. dt. Biogr. 51, 294-96.) — v. Inama, 
Frdr. Kapp. (Ebd. 33-36) — V. Hantzsch, 
Hnr. Kiepert. (Ebd. 133-45.) — A. Wrede, 
A. Kluckhohn. (Ebd. 241-44.) — Eug. Schneider, 
Bernh., Kugler. (Ebd. 417f.) (1887 


WE 


Marcks, E., Hnr. v. Treitschke. (Dt. Bücherei 
29, 6: -73 ) — W. Michael, 3 Briefe Hnr. v. 
Treitechkes an Louis Vuillemin. (Hist. Zt. 
95, 265-71) Vgl. Nr. 1784a. — P. P. Albert, 
Frdr. v. Weech. (Beil. z. Ally. Ztg. ‘05, Nr. 270.) 
— Ders, F.v. W. u. seine Verdienste um d. 
bad. G.forschg. Mit Bild. (Alemannia N. F. 
5, 1-13.) — K. Ober, F. v. W. (Zt. f. G. d. 
Oberrb. 21, 323-44.) — Frankhauser, Desgl. 
(Hist. Vierteljschr. 9, 150-52.) — R. Schmitt, 
Wilh. Oncken. (Ebd. 8, 582f ) — d. P. Kirsch, 
Denifle. Notice biogr. et bibliogr. (Rev. d’hist. 
eccl. 6, 665-76.) — Grauert ete., Denifle s. 
Nr. 1285. — F. Holtze, E. Berner. (Mitt.d. Ver. 
f. G. Berlins ‘05, Nr. 11.) — F. Meinecke, 
Theod. Ludwig. (Zt. f. G. d. Dberrb. N. F 21, 
135-46.) — Th. Ludwig. (Hist. Vierteljschr. 
9, 149f.) — H. Bressiau, Desgl. (Vierteljschr. 
f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 4, 221-25.) — H. Bloch, 
P. v. Winterfeld. (N. Arch. 30, 721-23) [1888 

Menadier, J., Herm. Dannenberg. (Zt. f. 
Num. 25, 191-206.) — E. Bahrfeldt, Desgl. 
(Borl Münzbll. '05. Nr.45 )— Luschin v. Eben- 
greuth, Desgl. (Num. Zt. 87, 199-203.) [1889 

Bloch. Ph., Hnr. Gractz. (Aus: Monatsschr. 
f. G. d. Judentums) Posen, Philipp. 119 S. 
2 M. 59). [1890 

Kehrbach. Karl, + (Mitt. d. Ges. f. dt. 
Erzieligs - u S.hul-G. 15, 275-87.) [1891 

Hansick, H., V. V. Tomek. (Rev. des 
questions hist. 79, 207-13.) — G. A. Sch.. Hnr. 
Herbert (Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 
28, 116-1.) — E. Anthes, G. Nick. (Quartalbll. 
d. Hist. Ver. f. d. Grhzgt. Hessen ’04, 455-61.) 
— Colenhrander, P. L. Muller. (Levensberr. 
d. afgertorv. medeleden v. d. Maatschappij d. 
Nederl.letterkde. `04,5, 266-317.) — F. Fehling, 
Zum Gedachtn. Wilh. Bremers. (Hans G.bll. 
04,5, 3*-5* u. Portr) — M. Wehrmann, 
K. Th. Pyl. (Pomm. Jahrbb. 6, 1-13.) — 
O. Heinemann, G. A Kratz. (Allg. dt. Biogr. 
51, 3C0-62.) [1x92 

Schief, T.. Totenschau schweizer. Histo- 
riker: 1599 u. 1900. (Anz. f. schweiz. G. ’05, 
89-101.) [1593 

Frensdorff, F., Zur Erinnerg. an K. Hòhl- 
baum u. K. Koppmann. (Nacbrr. d. Gött. Ges. 
d. Wiss. Geschuftl. Mitt. ’05, 22-33.) — W. v. 


Bippen, Zum Andeuken an K. Koppmann. 
(Haus. G.bll. '04,5, 9*-23* u. Portr.) — Th., 


K. Koppmann. (Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder- 
sache. "up, 53: f) {1594 

Jörgens, Kurze G. d. Altert.-Ges. Inster- 
burg. (Zt. d. Altert.-Ges. Insterb. 9, 1-22.) [1895 


Hartwig, O., Aus d. Leben e. dt. 
Bibliothekars. Erinnergn. u. biogr.Auf- 
sätze. Marb., Elwert. 387S. 5M. [1896 

Rez.: Zbl. f. Bibliothw. 23, 77-79 Hor- 
tzschansky; Hessenland "ue, Nr. 4 Seeling; 
Lit. Zbl. "08, Nr. 15. 

Villari. P., Ottone Hartwig. 
ital. 35, 240 48.) 


Siebert, O., G. d. neuer. dt. Philo- 
sophie seit Hegel. 2. verm. u. verb. 
Aufl. Götting., Vandenhoeck & R. 
x, 598 S. 10 M. [1897 

Koser, R., Zur G. d. Berufung d. 
Brüder Grimm nach Berlin. (Berl. 
Sıtzungsberr. ’05, 1004-14.) [1898 

dellinek, M. H., Rich. Heinzel. (Zt. f. dt. 


Philol. 37, 506-8 u. Zt. f. österr. Gymm. 56, 
577-91.) BEE [1599 


(Arch. stor. 
L1596 a 


Bibliographie Nr. 1888—1912. 


Meyer, R. M., Die dt. Literatur d. 
19.Jh. 3.umgearb. Aufl. (Das19.Jh. in 
Dtlds. Entwicklg., hrsg. v. Schlenther. 
III. Berl., Bondi. xjx,9268. 10 M. [1900 

Ploch, A., Grabbes Stellung in d. 
dt. Lit. Lpz., Scheffer. 224 S. 2 M. 
Vgl. "08. 3661. [1901 

Drescher, M., Die Quellen zu 
Hauffs „Lichtenstein“. (Probefahrten 
a. d. Dt. Seminar in Lpz. VII.) Lpz., 
Voigtländer. 146 S. 4 M. 80. [1902 

Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 12 Frnkl. 

Hebbel, Frär., Briefe (8. ’05, 1929). 
Bd. II: 1844-46. Paris, Rom, Neapel, 
Wien. Bd. IV: 1847-52. Wien, Berl., 
Wien, München. (Hebbel, Sümtl. 
Werke. Ausg. v. Werner. III, 3 u. 
4.) 305; xj, 425 S. D M. -= R. M. 
Werner, Hebbel. Lebensbild. Mit 
Bildn. u. Hs. (Geisteshelden. 47/48.) 
Berl., Behr. 383 S. 4 M. 80. [1903 

Rez.: Gött. gel. Anz. `05, 772-983 Walzel. 

Reynaud, L., N. Lenau, poète ly- 
rique. (Thèse.) Paris, Soc. nouv. de 
libr. et d’ed. Zei, 400 S. [1904 

Oehlke, W., Bettina v. Arnims 
Briefromane. (Palaestra. XLI.) Berl., 
Mayer & M. 365 S. 10 M. [1905 

Klaiber, Th., Adalb. Stifter. Stuttg., 
Strecker & Schr. 107 S. 1 M. 20. — 
W. Kosch, A. Stifter u. d Romantik. 
(Prager dt. Studien, hrsg. v. C. v. 
Kraus u. A. Sauer. I) Prag, Bell- 
mann. 128 S. 2 M. [1906 


Pahncke, Briefe v. Johanna Kinkel an 
Willib. Beyschlag. (Preuß. Jahrbb. 122, 77- 
13.) [1907 
Pichler, Zu meiner Zeit cte.s.Nr.1774. [1903 


Francois, Luise v., u. Conr. Ferd. 


Meyer. Ein Briefwechsel, hrsg. v. 
A Bettelheim. Berl., Reimer. 
285 S. 5 M. [1909 

Peltzer, A., Heidelberg in d. 
Kunst-G. d. 19. Jh. Heidelb., Winter. 
46 S. 1 M. [1910 


Siebert, K., Georg Cornicelius. 
Sein Leben u. seine Werke. (Hft. 63 
v. Nr. 606.) Straßb., Heitz. vu, 199 S.; 
30 Taf. 10 M. [1911 

Meyerheim, P., Adolf v. Menzel. 
Erinnergn. Mit 1 Bilde in Drei- 
farbendr., 11 Lichtdr. u. 1 Fkem. 
Berl., Paetel. 1906. 159 S. 5 M. 
(Vgl.: Dt. Rundschau 125, 388-4u8. 
126, 47-72.) — H. v. Tschudi, Aus 
Menzels jungen Jahren. (Jahrb. d. 
Preuß. Kunstsammlgn. 26, 215-314; 
13 Taf.) Sep. Berl. Grote. 20M. [1912 


Teil IL? 


A. Allgemeine Werke. 


I. Hilfswissenschaften. 


4. Bibliographien und 
Literaturberichte. 


Dahlmann-Waitz, Quellenkde d. 
dt. G. 7. Aufl. (s. Nr. 1). Halbbd. II. 
S. 337-1020; xvj S. [1913 

Rez. v. Hibbd. I: Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 
’06, 40-42 Werminghoff; Zt. f. Soz.- u. Wirtsch.- 
G. 4, 393-96 v. Below. 


Bibliographie d. dt. Zeitschriften- 
Lit. (s. Nr. 3). Bd. XVII: Juli-Dez. 1906. 
360 S. (25 M.) [1914 

Lasteyrie, R. de, Bibliogr. des 
travaux hist. et archeol. publ. p. les 
sociétés savantes de la France (s. 
Nr. 6). V, 1. S. 1-200. 4 fr. — Ders. 
& A. Vidier, Desgl.: 1902-'03. Paris, 
Leroux. 1905. 4°. 267 S. [1915 


Bretholz, B., Diehist.-period. Lit. Böhmens, 
Mährensu. Österr.-Schlesiens: 1902-'04. (Mitt. 
d. Inst. f. öst. G.forschg. 26, 684-707.) [1:16 

Plüß, A., Hiet. Lit. d. Schweiz betr.: 1904. 
(Anz. f. schweiz. G. "08, 102-32.) [1917 

Barth, H., Repertorium d. in d. 
Zeit- u. Sammelschrr. d. Jahre 1891- 
1900 enthalt. Aufsätze u. Mitteilgn. 
schweizergeschichtl.Inhaltes. Als Fort- 
setzg. zu Brandstetters Repert. f. d. 
Jahre 1812-'90 hrsg. v. d. Allg. Ge- 
schichtsforsch. Gesellsch. d. Schweiz. 
Basel, Geering. 359 S. 8 M. [1918 


Handrick, F., Bibliogr. d. Freiburger Lit.: 
1903 u. ’%4. (Freiburg. G.bll. 10, 237-55. 11, 
SE [1919 

Steiff, A., Württemb. Lit.: 1904. (Württb. 
Jahrbb. f. Statist. etc. ’05, IL, jv-xvij.) [1920 

Zedler, &., Nassauische @.-Lit.: 1905. (Mitt. 
d. Ver. f. nass. Altertkde. 1905 6, 140-48.) [1921 

Fey, A., Verz. neuer hess. Lit.: 1903;5. (Zt. 
d. Ver. f. hess. G. N. F. 29, 271-95.) (1922 

Kartels, J. u. C. Scherer, Verzeichn. d. 
fuldaisch. Gesamtlit. (Fuldaer G.bll.I-II.) [1923 


Bodemann, E., Niedersäche. Lit.: 1904,5. 
(Zt.d. Hist. Ver. f. Niedersachs. ’05,541-55.) [1924 
Johannsen, A., Bibliogr. Übere.: 1301-04. 
(Veröffentlichgn. H Nordfries. Ver. f. Heimat- 
kde. etc. 3, 185-92.) [1925 
Nirrnheim, H., Übers. üb. d. 1904 ersch. 
Lit. a, hamburg. G. nebst Nachtrr. a. früh. 
Jahren. (Mitt. d. Ver. f. hamb. G. Jg. 25, 104-9.) 
— Heckscher, Nirrnheim u. m. Ham- 


burgensien a. d. 174. Jg. d. Hamb. Corresp,, 
d. Hamb. Nachrr. 113. Jg. u. d. Hamb. 
Fremdenbl.: 1904. (Ebd. 109-23.) [1926 


Richter, Emil, Lit. d. Landes- u. Volkskde. 
u. G. d. Kgr. Sachsen : 1903 u. 04 Mit Nachtrr. 
a. früher. Jahren. Nachtr. 5. (Sep. a. „Mitt. 
d. Ver. f. Erdkde.“’05, Hft. 2.) Dresd., Baensch. 
76 8. 1 M. 50. [1927 

Hantzsch, V., Übers. d. neuerdings ersch. 
Schrr. u. Aufsätze z. sächs. G. u. Altertkde. 
(N. Arch. f. sächs. G. 27, 180-94.) (1928 

Schottmüller, K., Übers. d. Erscheinungen 
auf d. Gebiet d. Posen. Provinzial-G.: 1904. 
(Hist. Monatsbll. f.d. Prov. Pos. 6, 217-23.) [1929 


Mühlbrecht, 0., Übers. d. ges. 
staats- u rechtswiss. Lit. (s. "op. 1980). 
Jg. XXXVIII: 1905. xxxıj, 294 S. 


7 M. [1930 

Bibliographie d. kirchengeschichtl. Lit.: 
1. Nov. 1905-1. Mai '06. (Zt. f. Kirch.-G. 27, 
Beil., 1-70.) l [1931 

Loesche, G. u. 6. A. Skalsky, Rundschau 
üb. d. d. Protestautismus in Österr. (Zislei- 
thanien) betr. Veröffentlichgn.: 1904. (Jahrb. 
d. Ges. f. G. d. Protest. in Öst. 26, 194-229.) [1932 

Kretzmeyer, Lit. z. niedersächse. Kirch.-G.: 
1904; nebst Ergänzgn. zu d. früher. Über- 
sichten. (Zt. d. Ges. f. nieders. Kirch.-G. 
10, 267-72.) [1933 

Erman, W. u. E. Horn, Bibliogr. d. dt. 
Universitäten, s. Nr. 24. Rez.: Hist. Zt. 96, 
461-64 G. Kaufmann; Hist. Jahrb. 27, 344-49 
v. Orterer. [1934 

Michel, H., G. d. dt. Universitäten. (Mitt. 
d. Ges. f. dt Erziehgs.- u. Schul-G. 15, 227-46.) 
— M. Wehrmann, Schul-G. (Ebd. 247-62.) — 
E. Clausnitzer, G. d. Volksschule u. Lehrer- 
bildg. (Ebd. 263-66.) [Jahresberichte üb. 
d. 1904 ersch. Lit.] [1935 


* Abgeschlossen 25. Mai 1906. — Erscheinungsjahr, wo nicht ver- 


merkt, 1906. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 3. Bibliographie. 6 


"T4 


Sepp, H., Bibliogr. d. bayer. 
Kunst-G. bis Ende 1905. (= Hft. 67 
v. Nr. 2418.) Straßb., Heitz. jx, 346 S. 


12 M. [1936 
Rez.: Lit. Zbl. ue, Nr. 24 Knöpfler. 


2. Geographie. 


Beschorner, H., Wesen u. Auf- 
gaben d. hist. Geogr. (Hist. Vierteljschr. 
9, 1-30.) [1937 

Kretschmer, Hist. Geogr. v. Mitteleuropa, 
s. Nr. 27. Rez.: Steir. Zt. f. G. 3, 71-73 
Pirchegger. Le [1938 


Ruge, W., Alter. kartograph. Ma- 
terial in dt. Bibliotheken. 3. Bericht 
üb. d. Jahre 1904 u. up (Nachır. 
d Gött. Ges. d Wiss. '06, Dh het 
Kl., 1-39.) [1989 


Wolkenhanuer, A., Die älteste Karte v. Dtld. 
(Beil. z. Allg. Ztg. ’05, Nr. 222£.) [1940 


Gemeindelexikon d. im Reichsrate 
vertret. Königreiche u. Länder (s. 
Nr. 33). X: Mähren. 3865. 15M. [1941 

Abhandlungen z. hist. Atlas d. 
österr. Alpenländer. (Arch. f. öst. G. 
94, Hft. 1.) Wien, Hölder. vj, 310 S.; 
Kte. 6 M. 380. |1942 

Inh.: a) Voltelini s. Nr. 493. b) S. 41-62. 
Ed. Richter, Immunität, Landeshoheit u. 
Waldschenkgn. c) S. 63-82. Ders., Gemar- 
kungen u. Steuergemeinden im Lande Salzburg. 
d) S. 83-310. Strnadt, Das Land im Norden 
d. Donau. Mit hist. Kte. (Sep. Wien, Holder, 
6M. 

Siche, H., Lemberg u. Rabensberg; 
e. Beitr. z. hist. Atlas. (Steir. Zt. f. G. 8, 39- 
44.) — J. v. Zahn, Von älter. Grenzen d. 
Steiermark. (In: Zahn, Styriaca. N. F. D.) — 
M. Wutte, Neuere Berichtigungen d. Kärntner 
Landesgrenze. (Carinthia I, Jg. 96, 5-16; 49- 
61 etc.) — K. Pammer, Das Geniarke d, einst, 
passauisch. Herrschaft Wildberg. (Arch. f.G. 
d. Diöz. Linz 2, 118-32; 298 ) [1943 

Müller, Paul, Der Böhmerwald 
u. seine Stellung in d. Geschichte. 
Geogr.-hist. Abhadlg. Straßb. Diss. 
1904. 110 8. [1944 

Knapp, Ch. u. M. Borel, Geogr. 
Lexikon d. Schweiz (s. Nr. 35). 
Lfg. 153-176. à 60 Pf. [1945 

Burckhardt, F., Über Pläne u. 
Karten d Baselgebietes a. d 17. Ih. 
(Basler Zt. f£. G. 5, 291-360.) (1946 

Karg-Bebenburg, Th. v., Auf- 

aben e. hist. Atlasses f. d. Kgr. 
3jayern. (Forschgn. z. G. Bayerns 13, 
237-71.) [1947 

Württemberg, Das Königr. Eine 
Beschreibg. nach Kreisen, Oberämtern 
u. Gemeinden (e '05, 1994). Bd. III: 
Jagstkreis. 567 S. m. Abbildgn. u. 
Kte. 5 M. 60. [1948 


Bibliographie Nr. 1936—1991. 


Die Ortsnamen d. 
Karlsr., Gutsch. 
[1949 


Heilig, 0. 
Grhrzgts. Baden. 
x, 157 S. 3 M. 

Clauß, J. M. P., Hist.-topogr. 
Wörterbuch d. Elsaß (s. "08. 42). 
Lfg. 11. S. 641-704. 1 M. [1950 

Kutzbach, F., Notizen z. Topogr. d. mittel- 
alterl. Trier. (Trier. Chronik 2, 4 ff.) [1951 

dJellinghaus, H., Zur Topogr. d. Grafsch. 
Ravensberg. (Jahresber. d. Hist. Ver. f. d. 
Grafsch. Ravensb. zu Bielef. 19, 1-27.) [1952 

Frerichs, Der Ortsname Manslagt u. d. 
Greuze zwisch Emsgau u. Federgau. (Jahrb. 
d Ges. f. bild. Kunst etc. zu Emden 15, 429 
-40.) — Ders., Die Grenze zw. d Bistümern 
Münster u. Bremen in Ostfriesl. (Ebd. 441-53.) 
— Ders., Die Grenze zw. d Bistümern Münster 
u. Osnabrück in Ostfr. (Ebd. 453-64.) [1353 

Haupt, R., Die Grundkarten f. Schleaw.- 
Holstein. (Kor HL d. Gesamt-Ver. "Oe, 
185-87.) [1954 

Rosenfeld, F., Der Magdeburg. 
Kammer-Atlas. (G.bll. f. Magdeb. 40, 
269-314.) [1955 

Wollesen, E., Mittelalter. Topogr. d Burg 
u. Stadt Werben in d. Altmark. (Jahresber. 
d. Altmärk. Ver. f. vaterl. G. zu Salzwedel 
32, 99-114.) [1956 

Hantzsch, V., Die ältest. gedruckt. 
Karten d. sächs.-thür. Länder, 1550- 
1593. (Aus d. Schrr. d. Kgl. Sächs. 
Komm. f. G.) Lpz., Teubner. Fol. 
x11), 6S.; 18 Ktn. (Subskr.-Pr.: 15 M. 
Ladenpr. 18 M.) [1957 

Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 22 en. 

Landeskunde, Neue, d. Hrzgts. 
Sachs.-Meiningen (s. '05, 48). Forts. 
(Schrr. d. Ver. f. Sachs.-Meining. G. 
u. Ldkde. Hft. 50-52.) [1958 

Helbig, P. K., Die Steinkreuze im Eer. 
Sachsen als Grenzeeichen. (Mitt. d. Ver. f. 
sächs. Volkskde. 3, 369-89.) Sep. Lpz., Jansa. 
75 Pf. [Vorwiegend Grenzzeichen kirchl. Herr- 
schaftsgebiete.)] — M. Herschel, Beitrr. z. 
Steinkreuzkde. (Dieselbe Zt. 4, 5-11.) [1959 

Hantzsch, V., Dresden auf mittelalterl. 
Erd- u. Länderkarten bis 1500. (Dresdner 
G.bIl. ’06, Nr. 2.) [1960 

Neupert, A. (sen.), Alte u. neue Stadt- 
pläne v. Plauen. (Mitt. d. Altert.-Ver. Plauen 
17, 219-27.) (1961 

Sembritzki, J., Die topogr. Verändergn. 
in d. 7 masur. Kreisen d. Reg.-Bez. Gumbinnen 
währ. d. 19. Jh. (Mitt. d. Lit. Ges. Masovia 
10, 10-59.) [1962 

Froelich, Zur Topogr. u. Namenskde. d. 
Ortschaften u. Gewässer in d. Schulzenämtern 
d. ehemal. Hauptamts Insterburg. T]. I. (Zt. 
d. Altert.-Ges. Insterb. 9, 23-78.) [1963 


3. Sprachkunde. 


Thesaurus linguae Latinae (s. Nr. 
47). II,8-9: Bagazataco - bra(c)chium. 
Sp. 1681-2160. à 7 M. 20. [1964 

Grimm, J. u. W., Dt. Wörterbuch 
s. Nr. 50). IV, Abt. 1, TI. IH, Lfg. 6: 

ewehr — Gewerbsam. Sp. 5413-5604. 


Geographie. — Sprachkunde. — Paläographie; Diplomatik; Chronologie. *75 


X, Abt. 2, Lfg. 8: Stabgold—-Stählen. 
Sp. 369-560. XII, 5: Währe—Wahr- 
nehmen. Sp. 769-960. A 2 M. [1965 

F. Kluge, Das Grimmsche Wörterb. (Zt. 


f. dt. Wortforschg. 7, 341-47.) — Ders, 
Mor. Heyne. (Ebd. 370-72.) 


Heyne, M., Dt. Wörterb. 2. Aufl. 
(s. Nr. 51). Lie 16-24. (Bd. II, Sp. 641 
-1238, xıJS. Bd. II, 1-512.) à 1 M. [1966 

Ladendorf, 0., Hist.Schlagwörterb. 
Straßb. u. Berl., Trübner. XXJV, 


365 S. 6 M. [1967 

Selbstanz.: Zt. f. dt. Wortforschg. T, BAY f. — 
R. F. Arnold, Wortgeschicht!l. Zeugnisse. 
Ebd. 8, 1-28. 


7? 


Kisch, G., Vergleich. Wörterb. d. Nösner 
(siebenbürg.) u. moselfränk.-luxemb. Mundart, 
nebst siebenb.-niederrh. Orts- u. Familien- 
verzeichn. sowie e. Karte z. Orientierg. üb. d. 
Urheimat d. Siebenbürg. Deutschen. (Arch. d. 
Ver. f. siebenb. Ldkde N.F. 33, 5-274.) Sep. 
unt. d Tit.: „Forschgn. z. Volkskde. d. Dt. in 
Siebenbürg., brsg. v. A. Schullerus“ Hp I 
Hermannst., Krafft. 1906. 1 M. 20. — H. 
Reuter, Zum siebenb.-dt. Wörterb. (Zt. f. 
dt. Wortforschg. 7, 349-54.) [1968 


Idiotikon, Schweizer. (s. Nr. 56). 
Hft. 54 (Bd. VI, Sp. 289-448). 2M. [1969 

Fischer, Herm., Schwäb. Wörterb. 
(s. Nr. 57). Lfg. 13 (Bd. II, 321-480). 
3 M. [1970 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 5 E. Martin. 


Martin, E. u. H. Lienhart, Wör- 
terb. d. elsäss. Mundarten (s. "Op, 
2016). Bd. II, 5. S. 681-800. 4 M. [1971 

Hoenig, F., Wörterb. d. Kölner 
Mundart. Köln, Stauff. 1908. xxvj, 
2128. 6 M. [1971a 


Schoof, W., Beitrr. z. Kenntn. d. Schwälmer 
Mundart. (Zt. f. hochdt. Mundarten 6, 246 
Ree" [1972 

urckhardt, F., Norddtld. unt. d. Einfluß 
röm. u. frühchristl. Kultur. Eine Studie zu 
d. altniederdt. Lehnwörtern. (Arch. f. Kultur- 
G. 3, 257-87; 385-439.) [1978 

Mackel, E., Die Mundart d. Prignitz. 
(Jahrb. d. Ver. f. niederdt. Sprachforschg. 
91, 65-164.) [1974 

Frieß, G. E., Die Personen- od. Taufnamen 
d. Erzherzogtums Österr. unt. d. Enns in hist. 
Entwicklg. (s. ’03, 2070). Hp 2. Progr. d. 
Obergymn. d. Bened. in Seitenstetten. 1903. 
26 S. Reoz.: Zt. f. österr. Gymn. op, 1141-46 
Schwerdfeger. [1975 

Bertsche, K., Die volkstüml. Personen- 
namen e. oberbadisch. Stadt (s. Nr. 61). Schluß. 
(Alemannia N. F. 6, 241-80.) [1976 


4. Palüographie; Diplomatik; 
Chronologie. 


Poupardin, R. u. M. Prou, Liste des 
recueils de fac-simile de chartres. (Rapport 
prés. au Congrès intern. p. la reprod. des mss. 
etc. Liège 21 au 23 août ’05.) Brux., Polleunis 
et C. 1905. 41 S. [1977 


mme 


Weinberger, W., Bericht üb. Paläogr. u. 
Handschriftenkde.: 1901 u. %2. (Jahresber. 
üb. d. Fortschritte d. klass. Altertswiss. 33, 
214-56.) [1978 


Monumenta palaeogr., hrsg. v. A. 
Chroust (s. Nr. 66). I, 21-22. 20 Taf.; 
46 S. Text. 40 M. [1979 

Bretholz, B., Lat. Paläogr. (Grund- 
riß d. G.-wiss,, hrsg. v. Meister. Bd. I, 
Abt. 1, 21-180.) [1980 

Arndt, W., Schrifttafeln z. Erlerng. 
d. lat. Palaeogr. (s. Nr. 67). Hft. II. 
4. erweit. Auf: besorgt v. M. Tangl. 
njS. u. S. 22-45 m. 42 Taf. 15 M. [1981 

Steffens, F., Lat. Paläogr. (s. Nr. 68). 
II: Entwicklg. d. lat. Schrift v. 13. 


bis z. 18. Jh. xı, 107 S. 14 M. [1982 

Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 12 Heydenreich; 
Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 26 Wessely. 

Jusselin, M., Monogrammes en tachy- 
graphie syllabique ital. (Bibl. de l'École des 
chartes 66, 661-63.) Rez. v. Nr. 69 (Notes 
tiron.): N. Arch. 31, 515f. Tangl; Rev. crit. 
’06, Nr. 16 Lejay. [1983 

Meister, A., Die Geheimschrift im 
Dienste d. päpstl. Kurie von ihr. 


Anfängen bis z. Ende d. 16. Jh. 


(= Nr. 2073.) Paderb., Schöningh. 
450 S. 24 M. [1984 

Thommen, R., Die Lehre v. d 
Königs- u. Kaiserurkk. (Grundr. d. 


G.-wiss. I, 1, S. 131-78.) — L, Schmitz- 
Kallenberg, Lehre v. d. Papsturkk. 
(Ebd. 179-230.) — H. Steinacker, 
Lehre v. d. nichtkönigl. (Privat-)Urkk. 
(Ebd. 281-66.) [1985 


Friedensburg, W., Die Forschung auf d. 
Gebiet d. älter. päpstl. Urkundenwesens. (Beil. 
z. Allg. Ze oe, Nr. 241-43.) — v. Pflugk- 
Harttung, Papsturkk. auf Marmor. Erwiderg. 
(Hist. Jahrb. 27, 248-52.) Vgl. Nr. 73. [1986 

Hessel, A., 3 von Irnerius unterschrieb. 
Privilegien Heinrichs V. (N. Arch. 31, 468 
-71.) [1987 

Nelis, H., La mention „Redde litteras“ 
dans les chartes du moyen Age (Rev. des 
bibliothèques etc. de Belg. 3, 296-321.) [1988 


Grotefend, H., Chronologie d. dt. 
Mittelalters u. d. Neuzeit. (Grundr. 
d. G.-wiss. I, 1, 267-312.) [1989 

Cappelli, A., Cronologia e Calen- 
dario perpetuo. Tavole cronogr. e 
quadri sinottici p. verificare le date 
stor. dal principio dell’ Era Cristiana 
ai giorni nostri. (Manuali Hoepli.) 
Milano, Hoepli. ` xxxmj, 420 S. 
6 L. 50. [1990 


Wislicenus, Der Kalender in gemeinver- 
stäudl. Darstellg., s. ua, 2035. Rez.: Dt. 
Lit.-Ztg. ‘06, Nr. 12 Grotefend; Lit. Zbl. ’06, 
Nr. 20 F.R. [1991 


6* 


Wis 


Marichal, P., Calendrier solaire 
julien et grégorien. (Biblioth. de l'école 
des chartes 66, 547-60.) [1992 

Schwartz, E., Christl. u. jüdische 
Ostertafeln. (Abhdlgn. d. Gött. Ges. d. 
Wiss. N. F. VIII, 6.) Berl., Weidmann. 


1905. 4°. 197 S.; 3 Taf. 14 M. [1993 

Rez.: Lit. Zbl. oe, Nr. 17/18 Levison; Hist. 
Jahrb. 27, 367 f. C. W. 

Fruin, R., Het verband tusschen den 
Paaschstijl en den titulus cerei paschalis. 
(Nederl. Archievenblad 14, 177-79.) [1994 

Sig, L., Vorgregorianische Bauernkalender. 
Beitr. z. christl. Kalenderkde. (G y mn.-Progr.) 
Straßb., Herder. 1905. 758S.; 2Taf. 1M. [1995 

Pauls, E., Aus d. G. d. Zeitrechnung in 
Aachen, 1500-1815. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 27, 
235-55.) [1996 


5. Sphragistik und Heraldik. 


Gritzner, E., Die Siegel d Uni- 
versitätenm. Zeichngn.v.H.Gritzner 
(s. "Op, 83). Hft. 2. S. 22-40; Taf. 19 


-34 (= Lig. 507 v. Nr. 2001.) 6M. [1997 
Vgl.: K. Schlawe (Dt. Herold "ou, Nr. 3) 

u. F. Hauptmann (Ebd. Nr. 5). 
Siegelabbildungen z. Urkundenbuch d. St. 

u. Lundsch. Zürich. Lfg. VI s. Nr. 224. [1998 


Klinkenborg, M., Die Siegel d. 
preuß. Könige bis z. J. 1806. (Hohen- 
zoll.-Jahrb. 9, 97-107; 2 Taf.) [1999 


Kartels, J., Das hist. Siegelwappen d. 
Stadt Fulda. (Fuldaer G.bll. 1, 1865-41.) — 
H. Heine, Das Nordhäuser Stadtsiegel u. Stadt- 
wappen. (Bll. f. Handel, Gewerbe etc. Beibl. 
z. Magdeb. Ztg. '05, Nr. 22f.) [2000 


Siebmachers Wappenbuch (s. Nr. 


86). Lfg. 507-513. à 6 M. [2001 

Inh.: Le 507 = Bd. I, 8. H. 2 s. Nr. 1937. 
— Lig. 508 = Bd. IV, 14. H.18. (Galiz. Adel.) 
S. 251-71; Taf. 306-10. — Lfg. 509 = Bd. V, 7. 
HA (Bürgerl. Geschlechter.) S. 61-77; Taf. 61 
-80. — Lfg. 510 = Bd. VI, 1. H. 18. (Abgostorb. 
bayer. Adel.) 8. 145-83; Taf. 31-108. — Lfg. 511 
= Bd. III, 1. Il. H. 12. (Preuß. Adel. Freiherrn 
u. Grafen. Nachtrr. u. Verbessergn.) S. 215-30, 
17-43, Taf 13-30. — Lfg.512:13= Bd.1V,4. Ha 
u.10. (Niederöst. Adel.) S.279-332; Taf. 145-80. 

Göschen, 0., Entstehg. u. Bedeutg. 
d. Wappenbilder. (Jahrb. d. Herald. 


Ges. „Adler“ 16, 1-117.) [2002 

Haaptmann, F., Der Helm als Wappenbild. 
(Dt. Herold ’06, Nr. 2.) Vul. Nr. 94. [2002 a 

Zimmermann, P., Die Städtewappen d. 
Hrzgts. Braunschw., a Nr. 92. (Sep. Wolfenb,., 
Zwißler. 1 M.) — E. Finder, Das Lübeck- 
Hamb. Wappen f. d. ehemal. Amt Bergedorf. 
(Mitt. d. Ver. f. hamb. G. Jg. 25, 161f) — 
“A. Frhr. v. Zedtwitz, Die Wappen d im Kgr. 
Sachsen blühend. Adelsfamilien. Nachtrr. 
(Dresdn. Residenz-Kalender ’06, 97-100; 2 Taf.) 
— K. v. Löwis of Menar, Heraldisches a. d. 
Nikolaikirche in Freieuwaldea.d.O.(Dt.Herold 
"op, Nr. 5.) — K. Schlawe, Herald. verzierte 
Bildnisse in d. Breslauer Stadtbiblioth. (s. 
Nr. 87). Forts. (Ebd. Nr. 3.) — Ders., Die 
sogen. Kornsche Lavaboschüssel d. Bresl. 
Domschatzes m. Wappenschmuck. (Ebd. 
Nr. Li [2003 


Bibliographie Nr. 1992—2039. 


6. Numismatik. 


Luschin v. Ebengreuth, A., Die 
Münze als hist. Denkmal, sowie ihre 
Bedeutg. im Rechts- u. Wirtschafts- 
leben. (Aus Natur u. Geisteswelt 
Bdchn. 91.) Mit 53 Abbildgn. im Text. 
Lpz., Teubner. 124 S. 1 M. [2004 

Alvin, F., Les procédés de reprod. des 
monnaies. Rapport présenté au Congrès intern. 


p. la reprod. des mss. etc. Brux., Polleunis 
et C. 1905. 17 8. 1 fr. [2005 


Bahrfeldt, E., Die Münzen- u. 
Medaillen-Sammlg. in d. Marienburg. 
Bearb. unt. Mitwirkg. v. Jaquet u. 
Schwandt (s. °04, 1782). Bd. II: 
Münzen u. Medaillen d. Könige v. 
Preußen. 3. Abt.: Prov. Schlesien. 
4. Abt.: Prov. Posen, Pommern, Sachs., 
Hannov.,Schlesw.-Holst. 5. Abt.: Prov. 
Westfal., Hessen-Nassau, Rheinprov., 
sowie Moresnet, Hohenzollern, Ans- 
bach u. Bayreuth, Neuenburg. Mit 
14 Münztaf. u. zahlr. Abbildgn. im 
Texte. 1905. 217 S. 22 M. [2006 


Peter, Verzeichn. d. Münzensammlig. d. 
Hist. Ver. Marienwerder. (Zt. d. Hist. Vor. 
Marienwerd. 44, 21-37.) [2007 


Durocher, L., Notice sur quelques deniers 
merov. proven. de la trouvaille de Bais et de 
quelques autres trouvailles. (Bull. de num. 
‘05, 107-12.) — 6. Amardel, Les monnaies 
visigothes anonymes du Musée de Narbonne. 
(Bull. Comm. archéol. Narbonne 9, '06, 5 
-16 ) [2008 

Friedensburg, F., Brakteatenfund v. Lieg- 
nitz. (Schlesiens Vorzeit N. F. 3, Anti — 
G. Strieboll, Hellerfund v. Wilschkowitz. 
(Ebd. 60-62.) — Ders., Schatzfund v. Klein- 
Schlause. (Ebd. 62-64.) [2009 

Budinsky, G., Eisenerzer Medaille, 1504. 
(Steir. Zt. f. G. 3, 45-49.) — Ders., Münzen- 
fund in Szalafö bei St. Gotthard. (Monatsbl. 
d. Num. Ges. Wien 6, Nr.4.) — Ders., Münz- 
funde in Verace, Untersteiermark. (Ebd. 
Nr. 14.) — Ders., Münzenfund in Buchbach 
b. Köflach, Steiermark. (Ebd. Nr. 21.) — 
R. Münsterberg, Pfennigfund in Edesthal b. 
Preßburg. (Ebd. Nr. 16.) — C. v. Erast, Üb. 
d. Umrechnung alter Münzwerte (Ebd. 7, 
Nr.3.) — Ders., Von Heckenmünzen u. Manz- 
verschlechtergn. (Ebd. 6, Nr. 34.) [2010 


Schalk, K., Eine Handschrift münz- 
a Inhalts d Wiener K. K. 

ofbibliothek Nr. 14599. (Num. Zt. 
37, 93-111.) — A. Nagl, Nachträg- 
liches a. d. Haller Münzstätte. (Ebd. 
75-83.) — C. v. Ernst, Die Gold- 
prägung d. Münzstütte Günzburg. 
(Monatsbl. d. Num. Ges. Wien 6, 


Nr. 244.) [2011 

Kull, J. V., Goldmünzen mit Bezug auf 
Bayern. (Altbayer. Monateschr. 5, 119f.) — 
Ders., Die Münzstätte in München vor 200 


Sphragistik u. Heraldik. — Numismatik. — Genealogie, Familiengesch. 


Jahren. (Ebd. 154f.) — Ders., Zur Zentenar- 
feier d. bayer. Königsliauses,. (Ebd. 28-27.) [2012 


Binder, Chr., Württemb. Münz- 
u. Medaillen-Kunde, neu bearb. v. 
J. Ebner (sB. '05, 2057). Hft. 3. 1905. 
S. 83-114; 3 Taf. 1 M. [2013 

Lehr, E., Les monnaies des Land- 
graves autrich. de la Haute- Alsace. 
Supplem. Lausanne, impr. Regamey. 
1905. 59 S.; Taf. [2014 

Kirsch, Th., Betrachtgn. üb. Münztypen 


u. einzelne Münzen d. Grafsch. Mark. (Berl. 
Münzbll. ’05, Nr. 46 f.) [2015 

Bahrfeldt, E., Zur anhaltisch. 
Münz-G. (Num. Zt. 87, 85-92.) [2016 

Pick, B., Gothaer Teuerungs - Medaillen. 
(Mitt. d. Vereinigung f. goth. G. etc. '05, 
85-38.) [2017 

Bahrfeldt, E., Hat d. Gr. Kurfürst in 
Stettin Münzen prägen lassen? (Monatabll. 
d. Ges. f. pomm. G. ’05, 177-81 u. Berl. 
Münzbll. ’05, Nr. 48.) [2018 

Moritz, H., Die Schausammig. d Kaiser 
Friedrich Museums z. G.d. poln. Münzwesens. 
(Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Posen 6. 17-27.) [2019 


7. Genealogie, Familien- 
geschichte und Biographie. 


Zarändy, @. A., Das Blut Árpáds 
(Árpád vére). 1. Bd.: Die Hohenlohe. 
Budap., Hornyänskische Dr. 1904. 4°. 
136 S. (Nicht im Buchhandel.) [2020 

Rez.: Hist. Jahrb. 26, 939 L. M. 

Genealogie d. Gesamthauses Hohen- 
zollern. Nach d. Quellen bearb. u. 
hrsg. v. J. Großmann, E. Berner, 
G. Schuster u. K. Tb. Zingeler. 
Berl., Moeser. 1905. xxvıj, 590 S. 
36 M. [2021 

Rez.: Beil. z. Allg. Ztg. ’06, Nr. 2 S.; Lit. 
Zbl. oe, Nr. 17,18; Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. 
in Böhm. 44, Lit. Beil., 47-50 Mörath;, Dt. 
Lit.-Ztg. `06, Nr. 19 E. Joachim. 

Oroa mani, J., Ist d. Familienname unser. 


Kaiserhauses Zollern od. Hohenzollern? Eine 
familiengeschichtl. Untersuchg. Ebd. 4°. 
19 S. 1 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. "op, Nr. 21 
E. Joachim. [2021a 


Zimmermann, P., Brandenburg u. 
Braunschweig. (Hohenzoll.-Jahrb. 9, 
219-51; Stammtaf.) [2022 

Müsebeck, Zur G. d. lothring. 
Herzogshauses : Die Linie Flörchingen- 
Ennery. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 
17, 353-56.) 2023 

Heinemann, 0., Andr. Hiltebrands 
Genealogia ducum illustrissimorum 
Pomeraniae 1622. (Monatsbll. d. Ges. 
f. pomm. G. op, 110-16.) [2024 


Kekule v. Stradonitz, St., Handapparat 
d. Ahnenforschers. (Jahrb. d. K. K. Herald. Ges. 
„Adler“ 16, 135-45.) — E. Weißenborn, Uni- 
vereitätsmatrikeln als geneal. Quelle (Dt. 


WK 


' Herold ’06, Nr. 1 u. 3) Vgl. Balck u. E 


Gritzner (Ebd. Nr. 2 u. 5). [2025 
Stange, E., 2 Stammbücher d. 
17. Jh. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. 
Erfurt 26, 27-81.) [2026 
1)d. Frh. Joh. Geo. v. Wartenberg (d. sogen. 


Stammb. Kaiser Maximilians II.). 2)d. Herrn 
Geo. Eberh. v. Boyneburg. 


Haan, F., Frhr. v., Geneal. Aus- 
züge &. d. Sperr-Relationen d. n.-ö. 
u. k. k. n.-ö. Landrechtes 1762-1852. 
(Jahrb. d. K.K. Herald. Ges. „Adler“ 
alt. Grabdenkmale d. Stadt Eger in 
geneal. u. herald. Beziehg. (Ebd. 
118-29.) [2027 

Werbrun, Genealogischesa.d.Arch. 
d. Stadt Fulda. (Vierteljschr. f. Wap- 
penkde. etc. 34, 1-13.) [2028 

Arnswaldt, W. C. v., Einige Inschrr. u. 
Wappen v. Epitaphien im Stift Obernkirchen 
u. Bückeburg. (Dt. Herold '06, Nr. 1.) [2029 

Mülverstedt, v., Leichenrednerische Ge- 
nealogien, betr. einige altmärk. Familien: 
Hackelbusch, v. Bartensleben, Chüden u. 


v. Vinzelberg. (Jahresber. d. Altmärk. Ver. 
f. vaterl. G. etc. zu Salzwedel 32, 29-38.) [2030 


Schütz, v., Die in d. Urkk. d. ehem. 
Wilhelmiter-Klosters Wasungen ge- 
nannt. adelig. Familien. (Vierteljschr. 
f. Wappenkde. 33, 237-62.) [2031 

Rackwitz, A., Geneal. Nachrr. a. 
Landsberger Kirchenbüchern. (Ebd. 
309-416.) [2032 

Sembritzki, J., Adel u. Bürger- 
stand in u. um Memel (s. '02, 136). 
I. Geneal. Nachrr. auf Grund 
Kirchenbücher-Forschg. (Altpreuß. 
Monatsschr. 42, 538-57.) [2033 


Bardeleben, C. v., Stammtafeln 
d. beiden uradelig. Geschlechter 
v. Bardeleben. Görlitz, Starke. 
1905. 9 Taf. qu. 4°. 6 M. 50. [2034 

Bassermann, E., Beitrr. z. Basser- 
mann'schen Fam OG: Wilh. Bas- 
sermann, 1744-1811, Kaufmann in 
Heidelb., u. seine Nachkommen. 
Mannh., Dr. v. Haas. 1905. 192S. [2035 


Rieber, Zur G. d Fam. Becht. (Reutling. 
G.bll. Jg. XIV, Nr. 5.) 12036 
Friis, A., Die Bernstorffs. Bd. I: 
Lehr- u. Wanderjahre. Lpz., Weicher. 
1905. 523 S. 10 M. [2037 
Rez. d. Originals (auch v. ’05, 2082): Hist. 
Vierteljschr. 9, 256-59 Mentz; Zt. d. Hist. Ver. 
f. Niedersachs. ’05, 531-34 Kretzschmar; Mitt. 
a. d. hist. Lit. 34, 315-19 v. Kauffungen. 
Vom Berg, W., Beitrr. z. G. d. Fam. 
Boeddinghaus in Elberfeld. (Monatsschr. 
d. Berg. G.-Ver. 12, 231-85.) [2038 
Velden, A. v. den, Genoal. Nachrr. üb. d. 
Geschlecht (de) Carmer. (Monatsschr. d. 
Frankenthal. Altert.-Ver. ‘U6, Nr. 1; 4.) (2039 


"78 


Leidinger, G., Regesta Dal- 
bergiana. (Vierteljschr. f. Wappen- 
kde. etc. 34, 46-76.) [2040 

Mülverstedt, v., Die v. Drakendorf- 
v. Drachsdorf? Beitr. z. thüring. u. vogt- 
länd. Adelskunde. (Dt. Herold '06, Nr. 2.) — 
Vgl.: v. Obernits. (Ebd. Nr. 5.) [2041 

Ewald, Th. & H. F., En Slaegts Historie; 
Joh. v. Ewald, Carl v. E., H. F. Ewald. 
Bd. I. Kjebenh., Gyldendal. 1905. 271 S. — 
Ph. Losch, Eine althess. Fam. in Dänemark. 
(Hessenland ’06, Nr. 1-3.) [204% 

Mülverstedt, v., Dievon Flügge, e. ver- 
scholl. altadelig. Geschlecht d Altmark. 
(Jahresber. d. Altmärk. Ver. f. vaterl. G. etc. 
zu Salzwedel 31, 1-10.) [2043 

Arnswaldt, W. C. v., Fam. Geilfus in 
Thüringen. (Vierteljschr. f. Wappenkde. etc. 
34, 14-20.) [2044 

Ried, E. H. v., Zur ältest. G. d. 
tirol. Geschlechtes v. Greifenstein. 
(Zt. d. Ferdinandeums 49, 357-82; 
Stammtaf.) [2045 

Michel, F., Die Herren v. Helfen- 
stein. Beitr. z. Fam.- u. Landes-G. 
Kurtriers. Mit Stamm- u. Wappentaf. 
(Trier. Arch. Erg.-Hft. VI.) Trier, 
Fr. Lintz. 132S. (Subskr.-Pr.: 8 M. 50. 
Einzelpr.: 4 M. 50.) [2046 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 4 Reimer. 

Kalben, R. v., G. d. Fam. von Kalben 


(s. ’04, 1818). Forts. (Jahresber. d Altmärk. 
Ver. f. vaterl. G. zu Salzwedel 31, 17-55. 
32, 63-98.) [2947 


Kaufmann, P., Nachtrr. z. Kauf- 
mann-v. Pelzerschen Famil.-G.: 
Aus d Tagen d. Kölner Kurstaats. 
Bonn, Hanstein. 1905. 80 S. m. eingedr. 
Wappen. 1 M. 50. [2048 


Biereyer, Fam. Kellner in Erfurt. (Mitt. 
d. Ver. f. G. etc. v. Erf. 26, 83-103.) [204188 
Zeller, H., Beitrr. z. Kerner'schen 
Geneal.; nebst e. Anhang betr. d Zusammen- 
stellg. großer Ahnentafeln. (Vierteljschr. f. 


Woappenkde. etc 34, 21-36.) , [2049 
Mülverstedt, v., Neuer Beitr. z. 
Untersuchg. üb. des Geschlechtes 


v. Lehndorff Herkunft u. Heimat. 
(Mitt. d. Liter. Ges. Masovia 10, 60 
-117.) [2050 

Sommerfeldt, G., DieLehndorff-Gräber 


in d. Kirche zu Haffstrom b. Konigsberg, 
Ostpr. (Dt. Herold ’06, Nr. 4.) [2050 a 


Lettow, H. v., Neue Beitrr. z. G. 
d. Geschlechts v. Lettow-Vorbeck. 
Als Hs. gedr. Stolp. 274 S. [2051 

Loserth, J., Zur Geneal. d. Hauses 
Liechtenstein-Murau. (Steir. Zt. f. G. 
3, 24f.) [2052 

Widemann, E., Stammtafeln üb. d. Fam. 
Näcke in Beerwalde, Ruppendorf, Höcken- 
dorf u. Borlas. (Nachrr. üb. d. Kirchgemeinde 
Höckendorf etc. '05, 11-16.) [2053 

Obereiner, C., Hist. généal. de la 
famille Obereiner. Le Mans. 1903. 


88 S. [2054 


Bibliographie Nr. 2040—2094. 


Velden, A. v. dom, Ferry d’Orville in 
Frankenthal, seine Kinder u. Kindeskinder. 


(Monatsschr. d Frank. Alt.-Ver. "wi [2055 
Schilling v. Canstatt, E. Frhr., 
Geschlechtsbeschreibg.d.Fam.Schil- 


ling v. Canstatt als Neubearb. u. 
Forts. d. Geschlechtsbeschreibg. derer 
Familien v. Schilling von K. F. Frhr. 
Schilling v. Canstatt (1807) bearb. 
Mit 80 Taf. u. 2 Stammtaf. Heidelb., 
Winter. 1905. 368 S. 20 M. [2056 


Backachat, F., Bismarcks Vorfahren 
mütterlicherseits: Fam. Schock-Mencken 
von ca. 1730 an. (Sonntagsbeil. z. Vossisch. 
Ztg. ’05, Nr. 18.) (2057 


Chronik d Geschlechtes v. Schön- 
berg. X, Hft.1: Sept. 1902-31. Aug. 
1905. Dresd., Druck v. Baensch. 
Fol. 15 S. [2058 

Schweinichen, C. v., Zur G. d. 
Geschlechts derer v. Schweinichen 
(s. '04, 1831). Bd. II: Regesten u. 
Urkk. (1501-1815) nebst Nachtrr. u. 
Gesamt-Register zu Bd. I u. Bd. II 
(1108-1815). ed, 671 S. 10 M. [2059 

Schwerin, L. Graf v., 2. Nachtr. 
z. G. d. Geschlechtes v. Schwerin. 
Berl., W. Gronaus Buchdr. 1904. 4°. 
v, 76 S. [2060 


Rez.: Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. "on 
12f. u. 29 v. Petersdorfi. 
G. d. 


Dobeneck, A. Frhr. v. 
ausgestorb. Geschlechtes der von 
Sparneck (s. Nr. 171). TLI (Arch. 
f.G.etc.v.Oberfranken 23, I, 1-56.) [2061 
Loserth, J., Geneal. Studien z. G. 
d. steirisch. Uradels: Das Haus 
Stubenberg bis z. Begründg. d. 
habsb. Herrschaft in Steiermark. 
(= VI, 1 v. Nr. 2234.) Graz, „Styria“. 
83 S.; 8 Taf. u. 4 Stammtaf. 2 M. 
— J. v. Zahn, Anfänge d. Hauses 
Stubenberg. (Zahn, Styriaca N. F. 
2, 59-76.) [2062 
Loserth, J., Stammbuch d. Frau Dorothea 
v. Stubenberg, geh. Freiin v. Thannhausen. 
(Steir. Zt. f. G. 3, 26-28.) {2062 a 
Alberti d’Enno, A proposito di un recente 
lavoro sulle origini della famiglia Thun. 
(Tridentum. ’04, Ottobre.) Rez. (auch v. 


Nr. 175): Zt. d. Ferdinandeums 49, 457-78 
Ausserer. [2063 


Hager, J. 0., Zur Geneal. d. Hauses 
Trauttmannsdorff. (Dt. Herold '06, 
Nr. 4.) "2064 

Prümers, 


E., Abstammung d. Fam. 
v. Treskow. (Hist. Monatsbll. f. d. Prov. 
Posen 6, 161f.) (2065 

Schmut, J., Die Ritter v. Wasserberg. 
(Steir. Zt. f£. G. 3, 29-34.) [2066 


Wedel, M. v., Gesamtmatrikel d. 
schloßgesessen. Geschlechts d. Grafen 
u. Herren v. Wedel. 2. Aufl. Berl., 


Familiengesch.; Biogr. — Allg. Quellen-Sammlgn. — Geschichtschreiber. *79 


Eisenschmidt. 1905. 4°. vrij, 123 S.; 
2 Taf. 15 M. [2067 


Biographie, Allg. dt. (s. Nr. 183). 
Lfg. 252/255 (Bd. LI, Lfg. 2/5). 
Nachtrr.: Kirchhoff — Lindner. S. 161 
-796. 9 M. 60. [2068 

M. Thamm, Epilog z. „Allg. dt. Biogr.“ 
Progr. Brieg. 1905. 4°. 25 8. 


Biographien, Basler (s. "op. 172). 
Bd. III. 1905. 171 S. 3 M. 20. [2069 
Sammlung bernisch. Biographien 
(s. Nr. 184). V, 7 (Lfg. 39). S. 481- 
560. ı M. 20. [2070 
Biographie nationale de Belgique 
(8. "Op, 2127). XVII, 2: Q (Supplem.) 
u. Raad — Reinula. Sp. 529-948. 
8 fr. [2071 


II. Quellen. 


1. Allgemeine Sammlungen. 


Monumenta Germ. hist. s. Nr. 2089. [2072 
gellen u. Forschungen a d Gebiete d. 

G., in Verbindg. m. ihr. Hist. Instit. in Rom 
hrsg. v. d. (iörres-Ges. (s. "op, 2129). XI e, 
Nr. 1984. [2073 


Quellen etc. z. G. Österreichs u. sein. Kron- 
länder. Bd. X s8. Nr. 658. [2074 
Truhlář, J., Catalogus codicum 
manu script. latin., qui in C. R. 
bibliotheca publ. atque universitatis 
Pragensis asservantur. Prag, Rivnáč. 
1905f. xjx, 616; 495 S. 27 M. [2075 
rellen z. schweiz. G. (s. °05, 177). Bd.XXIV 

s. Nr. 1257. [2076 
Quellem z. lothr. G. IV s. 3877. [2077 
Publikationen d. Ges. f. rhein. G.kde. (s. 
Nr. 194). XX, 2 s. Nr. 2117. [2078 
Verzeichnis d. Handschrr. d. hist. 
Archivs d. Stadt Trier (s. ’05, 2134). 
Bog. 8: Nr. 274-308. (Trier. Arch. 
Hft. IX. Beil. S. 113-128.) [2079 
' Van den Gheyn, J., Catal. des 
mss. de la Bibl. Roy. de Belgique. 
T. V: Histoire-Hagiographie. Brux., 
Lamertin. 701 S. 12 fr. [2080 
uellen etc. z. G. Niedersachsens (s. Nr. 198). 

X s. Nr. 1446. (2081 
Borchling, C., Ostfries. Handschrr. u. Akten 

in Neuwied u. Bonn. (Jahrb. d. Ges. f. bild. 
Kunst etc. zu Emden 15, 490-93.) [2082 
Geschichtsqueilen, Hansische (s. ’01, 162). 
N. F. IJI s. Nr. 2130. [2038 
Rode, A., Hamburgensien d. Bodleiana. 
(Mitt. d. Ver. f.hamb. G. Jg. 25, 191-93.) [2084 
Schriften d. Kgl. Sächs. Kommiss. f. G. 

s. Nr. 157 u. Nr. 2448. [2085 
Geschichtsquellen d. Prov. Sachsen (s. 
Nr. 199). Bd. XLII s. Nr. 2879. [2035 a 
Katalog d. Handschrr. d. Univ.- 
Biblioth. zu Leipz. Bd. VI: Die latein. 
u. dt. Hss. Bd. 3: Die jurist. Hss., 
bearb. v.Helssig. Lpz., Harrassowitz. 
1905. vm: 371 S. 20 M. [2086 


2. Geschichtschreiber. 


Wattenbach, Dtids. G.-Quellen im Mittel- 
alter. Bd. I. 7.umgearb. Aufl.v.E.Dümmler, 


s. ’05, 2138. Rez.: Hist. Vierteljschr. 9, 219- 
33 Levison; Rev. d’hist. eccl. 6, 93-95 Balau; 
Allg. bit.bl. ’05, Nr. 10 Helmolt. (2087 


Yildhaut, H., Handbuch d. Quellen- 
kde. z. dt. G. Bd. I; Bis z. Ausg. d. 
Staufer. 2.umgearb. Aufl. Werli/Westf., 
Stein. 444 S. 4 M. [2088 


Monumenta Germ. hist. Scriptorum 
tomi XXXII, pars 1. Hannov., Hahn. 


4°. 361 S. 12 M. [2089 
Inh.: Cronica fratris Salimbene de Adam 
ord. Minorum. I. Vgl. Nr. 2790. 


Chroniken, Die, d. dt. Städte v. 
14. bis 16. Jh. (s. '05, 192). Bd. XXIX: 
Chroniken d. schwäb. Städte. Augs- 


burg. Bd. VI. 110 S. 4 M. [2090 
Inh.: Chronik d. Augsburg. Malers Georg 
Preu d. Älteren, 1512-1537; bearb. v. F.R oth. 


Schmeidler, Quellen u. Entstehungszeit d. 
Cronica S. Mariae de Ferraria s. Nr. 1016 a. [2091 


Joetze, F., Die Chroniken d. Stadt 
Lindau. München. Gymn.-Progr. 1905. 
65 S. 2092 

Bartels, Die älter. ostfries. Chro- 
nisten u. Geschichtschreiber u. ihre 
Zeit. I, 1: Eggerik Beninga u. seine 
„Cronica der Fresen". 2: Ubbo Em- 
mius u. seine „Rerum Fris. Historia". 
(Abhdlg. etc. z. G. Ostfrieslands; hrsg. 
v. Wachter. IV.) Aurich, Friemann. 
44 S. 60 Pf. — H. Reimers, Die 
Quellen d. „Rer. Fris. Hist.“ d. Ubbo 
Emmius (s. '04, 1868). Forts. (Jahrb. 
d. Ges. f. bild. Kunst etc. zu Emden 
15, 383-78.) [2093 

Rez. d. Arbeit v. B.: Jahrb. f. G. d. Hrzgts. 
Oldenb. 14, 172-74 Rüthning. 


Chronik d. St. Mühlhausen in 
Thüring. Von R. Jordan (8.’04,1872). 


Bd. II: 1600-1770. 231 S.; Taf. 
4 M. 50. [2094 
Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 27, 177f. 


v. Kauffungen. 


80* 
3. Urkunden und Akten. 


Zeumer, Quellensammig. z. G. d. dt. Reichs- 
verfassg. in Mittelalter u. Neuzeit, s. ’05, 2144. 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 8, 423-25 Keutgen; 
Zt. d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 26, Germ. Abt., 
379-82 Stutz. [2095 


Caro, @., Zur Dese (Hist. 
Vierteljschr. 9, 153-78.) Vgl. '0ö, 
2145. [2096 


Forst, H., Regionale oder institutionelle 
Urkundenbücher? (Dt. G.bll. 7, 61-72.) Vgl.: 
N. Arch. 81, 514. NH 


Fontes rer. Austr. (s. ’04, 1879). Abt. 2: 
Diplomata & Acta. Bd. LVIII s. Nr. 3103. [2098 


uellen z. G. d. Stadt Wien; hrsg. 
tert.-Ver. zu Wien. Red. v. A. 
Starzer (s. '04, 1881). Abt. I: Re- 
gesten aus in- u. ausländ. Archiven 
m. Ausnahme d. Archivs d. St. Wien. 


Bd. 5: Regesten Nr. 4732-6274. 
469 S. 20 M. [2099 
Inh.: a) A. Žák, 1) Regesten a. d. Arch. 


d. reg. Prümonstratenser - Chorherrenstiftes 
Geras. 2) Desgl. a. d. Arch. d Stadt Drosen- 
dorf. b) A. Starzer, Desgl. a. d. k. k. Arch. 
f. Niederösterr. Forts. 
Hofkammerarchiv in Wien. (Steir. Zt. f. 
G. 3, 179-87.) [2100 
Kapper, A., Archiv d. K. K. Steier- 
märk. Statthalterei. Graz, Moser. 
153 S.; 3 Taf. 3 M. [2101 
Komatar Fr., Archiv-Inventare. 
(Mitt. d. Museal -Ver. f. Krain 18, 
70-75.) — Ders., Schloßarch. in 
Auersperg. (Ebd. 108-87.) — Ders., 
Städt. Arch. in Laibach. Progr. Laib. 
1904. 43 S. [2102 
Doppler, A. u. H. Widmann. Urkk. u. 
Regesten d. Benediktinerinnenstiftes Nonn- 
borg in Salzburg (s. "Ob, 2149). Namen-Re- 
gister v. Widmann. Forts. (Mitt. d. Ges. f. 
Salzburg. Ldkde. 45, I, 113-28.) [2108 
Wopfner, H., Zur G. d. tirol. Verfach- 
buches. (Beitrr. z. Bechts-G. Tirols. Innsbr. 
1904. 8. 71-99.) Vgl. on, 2150. [2104 
Podlaha, A., Privilegia S. F. Me- 
tropolitano Capitulo Pragensi a Sancta 
Sede concessa. (Podlaha, Editiones 
archivii et bibliothecae S. F. Metropol. 
Capit. Prag. IV.) Prag, Metropolitan- 
kapitel. 1905. 41 S. [2105 
= Codex diplom. et epistol. Moraviae; hrsg. 
v. Bretholz, s.°04, 15%. Rez. v. XIVu. XV: 
Hist. Zt. 96, 296-99 Loserth. [2106 
Caallner, R., Dt. Texte a. d. Arch. d. St. 
Hermannstadt u. d. nüchs. Nation: Urkunden- 
abtlg. v. 1429-1600. (Korr.-Bl.d. Ver. f. siebenb. 
Ldkde 29, Nr. 1 ff.) [2107 


Geet schweiz. Rechtsquellen 
6. 2153). Abt. XIV: Kant. 
t. Gallen. 1. Tl. Offnungen u. Hof- 


Bibliographie Nr. 2095—2142. 


rechte, 2. Bd.: Toggenburg. Bearb. 
u. hrsg. v. M. Gmür. xıjv, 708 S.; 
Kte. 18 M. [2108 

Schweizer Rechtsquellen: Rechts- 


quellen von Bormio, hrsg. v. P. Sieg- 
fried (s. ’05, 2154). Schluß. (Zt. f. 
schweiz. Recht 46, 159-247.) [2109 


Urkundenbuch d. Abtei St. Gallen 
(8. ’05, 2158). TI. V (1412-1442), Lfg.2: 
1420-1425. Bearb. v. Pl. Bütler u. 
T. Schieß. S. 201-400. 10 M. [2110 

Urkundenbuch d. Stiftes Bero- 
Münster (s. '05, 2159). Forts. (Beil. 
z.„G.freund“ Bd. 60.) S.257-368. [2111 


Sebert, Bamberger Kreisarchirv. (Korr.-Bl. 
d Gesamt-Ver. 53, 424-4.) — d. Hefner, 
Ochsenfurter Stadtarch. (Dt. G.bU. 7, gë 


-88.) (2112 
Stadtrechte, Oberrhein. (8.’04,167). 
Abtlg. 1: Fränk. Rechte. Hft. T: 


Bruc sal, Rothenberg, Philippsburg 
(Udenheim), Obergrombach u. Stein- 
bach; beach v. C. Koehne. S. 836 
-988. 5 M. [2113 
Wehn, Archivalien a. sämtl. Ge- 
meinden d. Amtsbezirks Sinsheim. 
(Mitt. d. Bad. Hist. Komm. 28, 13-46.) — 
0. Hagmaier, Gräfl. v. Berlichingen- 
sches Archiv in Neunstetten, Amt 
Boxberg. (Ebd. 47 ff.) [2114 
Cartulaire de l'évêché de Metz, 
publ. p. P. Marichal (s. ’05, 2164). 
Fasc. 8. (Mettensia IV, 3.) 1905. 
Bd. I, 369-583. [2115 
Lesort, A., Les chartes du Cler- 
montois, conserv. au Musée Condé à 
Chantilly, 1069-1352. Paris, Champion. 
1904. 271 S. Vgl. Nr. 2184. [2116 
Rez.: Moyen Age 19, 50-52 Vidier. 
Urbare, Rheinische (s. '05, 220). 
Bd. II: Urbare d. Abtei Werden a.d. 
Ruhr. A: Vom 9-13. Jh. Hrsg. v 
R. Kötzschke. (= Nr. 2078.) Cem, 
655 S. 15 M. [2117 


Corpus documentorum inquisitionis 
haeret. pravit. Neerland. Uitg. d. 
P. Fredericq ts °03, 2226). Deel III: 
Stukken tot aanvulling van deelen I 
en II (1236-1513). Algem. registers 
op de drie erste deelen. tem, 447 S. 
12 fr. [2118 

Publication, De la, des inventaires des 
petites archives. Documents pr£parat. publ. 
par la Fédération archéol. et hist. de Belgique. 
(Sep. a. vol. II du tome XVIII des Annales 
de la Federat. archl. etc. de Belg. Congrès de 
Mons, 1904.) Mons, impr. Duquesne-Masquil- 
lier. 1905. 47 8. [2119 


Analecta Vatic. belgica. 


Urkunden u. Akten. — Andere schriftliche Quellen u. Denkmäler. oui 
Recueil de doce. | hof in Paderborn. (Zt. f. vaterl. G. 
Westfal. 63, II, 82-109.) [2134 


concern. les anc. diocèses de Cambrai, Liége, 
Thérouanne, publ. p. lInst. Hist. Belge de 
Rome. I s. Nr. 2958. [2120 

Hocquet, A., Invent. analyt. des 
archives de la ville de Tournai. Fasc. 1. 
Tourn., Delcourt-Vasseur. 1905. xvj, 
143 S.; 2 Taf. 3 fr. 50. [2121 

Rez.: Bibl. de l’École des chartes 66, 688 
-92 d'Herbomez. 

Cartulaire de l'abbaye du Val- 
Benoît publ. p. J. Cuvelier. (Publ. 
de la Comm. Roy d’hist. de Belg.) 
Brux., Hayez. 4°. L, 953 S. 12 fr. [2122 


Urkundenbuch d. Stadt Friedberg; hrsg. 
v. G. Frhrn. v. der Bopp. Bd. I, s. '05, 226. 
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 33, 165f. Heyden- 
reich; Lit. Zbl. ’05, Nr. 35; Muhlhäus. G.bil. 
6, 175f. K. v. Kauffungen. [2123 

Wachter, Nachtrr. u. Berichtigungen z. 
Ostfries. Urkundenbuche. (Jahrb. d. Ges. f. 
bild. Kunst etc. zu Emden 15, 379-88.) — 
C. Borchling, Zu d. Handschrr. d. alt. ost- 
fries Landrechts. (Ebd. 451-89.) [2124 


Urkundenbuch d. Stadt Lübeck 


(8. '05, 231). XI: 1466-1470. 7. u. 
8. (Schluß-) Lfg. 1905. S. 601-7685. 
8 M. [2125 


Arndt, Städt. Archiv zu Halberstadt. (Dt. 
G.bll. 7, 88-94 ) [2126 
Codex dipl. Lusatiae super. (e. ‘05, 1055). 
III, 1 s. Nr. 2922. [2127 
Doehler, W., Diplomatarium Joachim- 
steinense (8. Nr. 253). Orts- u. Personen- 
Verzeichn.; bearb. v. W.Krüner. (N. lausitz. 
Magaz. 81, 287-311; 4 (2128 
Schücking, W., uellensammig. z. 
preuß. Staatsrecht. (Quellensammlgn. 
Z. Staate-, Verwaltgs.- u. Völkerrecht. 
Hrag. v. H. Triepel. Bd. IV.) Lpz., 
Hirschfeld. vu, 417 S. 7 M. 20. [2129 
Techen, F., Die Bürgersprachen 
d Stadt Wismar. (= Nr. 2083.) Lpz., 
Duncker&H. xvj,41 S. 13M.40. [2130 
Urkundenbuch, Pomm. V, 2, bearb. v. O. 
Heinemann, s. '0ß, 256. Rez.: Monatsbll. 
d. Ges. f. pomm. G. '05, 142-44 M. Wehrmann 
u. Gegenbemerkgn. v. O. H. ebd. 157f.; Lit. 
Zbl. ‘05, Nr. 14 K.-L.; Mitt. a. d. hist. Lit. 
$4, 171-73 (auch v. IV) Gaebel.— Auch VI, 1 
erschien ! [2131 


Wiederhold, W., Papsturkk. in 
Frankreich. 1: Franche-Comté. (Nachrr. 
d. Gött. Ges. d. Wiss. ’06, Beihft.) 
Berl., Weidmann. 145 S. 3 M. [2132 

Inventaire somm. des archives hist. 
(Archives anciennes: Correspondance) 
du ministère de la guerre. III, 1. Paris, 
Imp. nation. 1905. x, 276 S. [2133 


4. Andere schriftliche Quellen 
und Denkmäler. 

Löffler, K., Auszüge a. d. Toten- 

buche d. Benediktinerklosters Abding- 


| 


Kirchenbücher Die, d. Mark Bran- 
denb. Abt. II, Hit. 1: Die Kirchen- 
bücher d. vor 1874 aufgen. u. kon- 
zession. Kirchengemeinschaften im 
Bezirke d. General-Superintendentur 
Berlin (Stadtkreise Berl. ,Charlottenb., 
Rixdorf, Schöneberg u. Teile d. Kreise 
Nieder Barnim, ÖOst-Havelland u. 
Teltow) u. in d. Kreisen Lebus u. 
Stadt Frankf. a. O. (General-Superin- 
tend. d. Neumark); bearb. v. G. Vor- 
berg. (Veröff. d. Ver. f. d. G. d. 
Mark Brandenb.) Lpz., Duncker & H. 
1905. 272 S. 7 M. [2135 

(IL I = Schrr. d. Ver. f. G. d. Neumark 
IX. Vgl. ’01, 2237.) 

Bötticher. Die 20 ältest. 
Kirchen u. ihre Kirchenbücher. (Dt. Herold 
‘06, Nr. 5.) i [2136 

Lange,E.,DieGreifswalderSammlg. 
Vitae Pomeranorum (s. '$9, 257). Er- 

änzgn. (Aus: „Balt. Studien. “ IX.) 
Greifsw., Abel. 1905. 80S. 1 M. 20.[2137 

Machholz, E., Die Kirchenbücher in d. 
ostpreuß. Diözesen Allenstein, Braunsberg, 
Pr. Eylau, Fischhausen, Heiligenbeil, Königs- 
berg-Stadt, Königsberg-Land I, Königsberg- 
Land II, Königsb.-dt.-reform. Inspektion, 
Rastenburg u. bei d. franz.-ref. Gemeinde 
zu Königsb. Wo u. wieweit sie vorhanden. 
(Vierteljschr. f. Wappeukde. etc. 81, 37-45.) — 
Ders., Desgl. in d. Kreisen Darkehmen, 
Friedland, Gerdauen, Goldap, Gumbinnen, 
Insterburg, Pillkallen. Ragnit, Wehlau. (Zt. 
d. Altert Gen Insterb. 9, 23-32.) [2138 


Berliner evang. 


Fürsten-Bildnisse a.d. Hause Wet- 
tin. Hrsg. v. Kgl. Sächs. Altert.-Ver., 
bearb. v. J. L. Sponsel. 100 Lichtdr.- 
Taf. Nebst Text. Dresd., Baensch. 4°. 
x, 95 S. m. 74 Abbildgn. 35 M. [2139 

Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 9; Dt. Lit.-Ztg. oe, 
Nr. 14 Beschorner, N. Arch. f. sächs. G. 27, 
152-55 E. SE 


Kübler, F., Die Familiengalerie 
d. württemb. Fürstenhauses im kgl. 
Residenzschloß zu Ludwigsburg. Lud- 
wigsb., Aigner. 1905. 236 S.; Taff. 
10 M. [2140 

Hofmann, F. H., Das Markgrafen- 
fenster in Sankt Sebald zu Nürnberg. 


Ein Beitr. z. Porträtkde. d. fränk. 
Hohenzollern. (Hohenzoll.-Jahrb. 9, 
67-77; 6 Taf.) [21404 


Kerschbaumer, Wahrzeichen Niederöster- 
reichs. 2. Aufl. s. Nr. 409. [2141 


Topographie d. hist. u. nn 
Denkmale im Kgr. Böhmen (s. 
1928). Bd. VII: Der polit. Bez. Kattan 
verf. v. F. Vanek, K. Hostaš u. 


"82 


F. A. Borovský. 244 S. m. 132 Text- 
abbildgn., 1 Lichtdruckbeil. u. 11 
Zeichen. 7 M. [2142 

Kunstdenkmäler, Berner (s. '0ö, 
2204). Bd.II, Lfg.3u. 4. 1905. à 4 fr. [2143 

Kunstdenkmäler d. Königr. Bayern 
(04,202). Bd. I: Oberbayern. Lfg. 24: 
Bes Amt Laufen. Lf. 25: Bez.-Amt 
Berchtesgaden. S.2649-3027; Taf. 275 
-86. 18 M. — Bd. II: Reg.-Bez. Ober- 

falz u. Regensb. Hrsg. v. G. Hager. 


ft. 1-3. 15 M. [2144 

Inb. v. I, 1-3. Hft. 1: Bez.-Amt Roding. 
Mit 11 Taf, 200 Abbildgn. im Text u. 1 Kte. 
232 S. 8 M. — Hft. 2: Bez.-Amt Neunburg 
v. W. Mit 2 Taf., 99 Abbildgn. im Text u. 
1 Kte. 95 S. 3 M. 50. — Hft. 3: Rich. Hoff- 
mann u. Hager, Ber Amt Waldmünchen. 
Mit 1 Taf., 65 Abbildgn. im Text u. 1 Kte. 
3 M. 50. 

Paulus, E., Kunst- u. Altertumsdenkmale 
im Kgr. Württemb. (s. Nr.274). Inventar, Bd. I: 
Neckarkreis. Neudr. 624 S.; Taf. 13 M. [2145 


Pfieiderer, R., Das Münster zu Ulm 
u. seine Kunstdenkmale. 48 Taf. 

. Fol., sowie 26 Textabbildgn. 
tuttg., Wittwer. 1905. Fol. vıj S., 
56 Sp. 40 M. [2146 

Kunstdenkmäler d. Grhrzgts. Ba- 
den (e "op, 253). IV: Kreis Mosbach. 
Abt A: A. v. Dechelhäuser, Amts- 
Bezirke Mosbach u. Eberbach. Mit 
144 Textabbildgn., 21 Taf. u. Kte. 
231 S. 6 M. 50. [2147 

Neeb, E., Verzeichn. d. Kunst- 
denkmäler d. Stadt Mainz. TI. I: 
Privatbesitz. Mit 3 Textbildern u. 
21 Taf. Mainz. Progr. 1905. 128S.[2148 
Kunstdenkmäler d. Rheinprovinz, 
hrsg. v. P. Clemen (s. ’04, 1934). 
VY, 3: Stadt u. Kreis Bonn. Mit 29 Taf. 
u. 267 Abb. im Text. em, 408 S. 
5 M. — VIJ, 3: Kreis Heinsberg. 
Mit 7 Taf. u. 116 Abb. im Text. 
Von Karl Franck u. E. Renard. 
171 S. 2 M. 50. [2149 


Bibliographie Nr. 2142—2192. 


Rez. v. VIII, 2 (Kreise Erkelens u. Geilen- 
kirchen): Zt. d. Aachen. G.-Ver 26, 391-96; 
v. VII, 3: Ebd. 37, 285-91 Oidtmann. 

Museographie üb. d. J. 1904/05, red. v. 
E. Krüger Westdtld. u. bayr. Sammilgn. 
(Westdt. Zt. 24, 328-89; Taf. 3-13.) — Bericht 
üb. d. Tätigkeit d Provinzialkommission f d. 
Denkmalpflege in d. Rheinprov. v. 1. Apr. 
1902 bis 1. Apr. ’08. (Bonner Jahrbb. 113, 
1-50; 5 Taf.) (2150 

Inventaire archéol. de Gand (s. 
Nr. 278). Fasc. 39 u. 40. 7 fr. [2151 

Donnet, F., Notes artist. et archéol. 
sur la province d'Anvers. (Ann. de 
l'Acad. d’archl. de Belg. 57, 179- 
342.) 2152 

Bau- u. Kunstdenkmäler v. West- 
fal. (s. "Op, 256) A. Ludorff, 
a) Kreis Soest. Mit geschichtl. Ein- 
leitg. v. Vogeler. 1905. 180 S.; 4 Ktn., 
162 Taf. 4 M. 50. b) Kreis Bochum- 
Stadt. Mit geschichtl. Einleitg. v. 
Darpe. 36 S.; 3 Ktn., 10 Taf. 
1 M. 20. 2153 

Bau- u. Kunstdenkmäler d. freien 
u. Hansestadt Lübeck. Bd. II: Petri- 
kirche, Marienkirche, Heil. - Geist- 
Hospital. Bearb. v. F. Hirsch, G. 
Schaumann u. F. Bruns. Lüb,, 
Nöhring. xj, 511 S. m. Abbildgn. 
u. Taf. 12 M. [2154 

Rez.: Dt. Herold '06, Nr. 2 Grube. 

Darstellung, Beschreib., d. älter. 
Bau- u. Kunstdenkmäler d. Prov. 
Sachsen (s. "04. 1938 u '05, 2206). 
Hft. XXVI: H. Bergner, Kreis Naum- 
burg (Land). 252 S. m. 159 Text- 
Abbildgn. u. e. geschichtl. Karte d. 
Kreises v. H. Größler. 8 M. [2155 

Fischer, Über d. Inschrr. u. De 
Eisenbergs. (Mitt. d. G.- u. Altertumsforsch. 
Ver. zu Eisenberg. Hft. 21,32, 3-86.) ‚2156 

Bau- u. Kunstdenkmäler d Prov. 
Westpreuß. (s. ’98, 2038). Hft. XII: 
Bernh. Schmid, Kreis Rosenberg. 
Mit 92 in d. Text gedr. Abbildgn. u. 
22 Beilagen. 120 S. 6 M. [2157 


III. Bearbeitungen. 


1. Allgemeine deutsche 
Ge 


Bibliothek dt. (s. "op, 2212). 
Lfg. 164 u. 165. Voll Nr. 2888 u. 
8380. [2158 

Heyck, E., Dt. G. (s. Nr. an 
Abt. 6-7. (Bd. IL, S. 173-592 m. Ab- 
bildgn., 6 Taf.; 3 Fksms. u. 1 Kte.) 
à 3 M. [2159 


| 


| 


Rez.: Mitt. a. d bist. Lit. 34, 147-49 Köd- 
deritz; Arch. f. Kultur-@G. 4, 106 f. Steinhausen; 
Beil. z. Allg. Ztg. ’05, Nr. 240 Erich Schmidt. 


Friedemann, H., Reichsdeutsches Volk u. 


Land im Werdegang d. Zeiten. Geschichtl.- 
geogr. Darstellg. Stuttg., Strecker & Sch. 
433 S. 4M. [2160 


ABmann, W., G. d. Mittelalters. 
3. neu bearb. Aufl., hrsg. v. L. Vier- 
eck (s. ’03, 238). Abt. II: Die beid. 
letzt. Jahrhh. d. Mittelalters (Dtld., 


Denkmäler. — Allg. dt. Geschichte. — Territorial-Geschichte. *83 


d. Schweiz u. Italien v. R. Fischer, 
B.Scheppigu. L. Viereck). Lfg. 2. 
(ABmann, Handb. d allg. G. II, 3, 2.) 


xjx, xx S.; S. 637-1009. 7 M. [2161 

Bepetitorium d dt. Geschichte: Neuzeit. 
Im Anhang: Brandenb.-preuß. Verf.- u. Ver- 
waltgs.-G. Berl., Duncker. 1998. 3M.50. [2162 


2. Territorial- Geschichte. 


Macherl, P. A., G. Österreichs. 
3., gekürzte u. ill., bis in d. neueste 
Zeit fortgef., Aufl. Graz, Styria. 1905. 


xv, 779 S. 10M. [2163 
Vancsa, G. Nieder- u. Oberösterreichs. 
I: Bis 1283, s. ’05, 2117. Rez.: Mitt. a. d. hist. 
Lit. 34, 166-71 Ilwof; Arch. f. Kultur-G. 4, 
240 f. Steinhausen; Arch. f. G. d. Diöz. Linz 
23, 284-87 Schiffmann. [21 


64 
Giannoni, K., G. d. Stadt Mödling. 
Mit e. Gassen- u. Häuser-Chronik v. 
K. Schalk. Mödl., Stadtgemeinde. 
1905. 4°. 345 S. 2165 
Pirchegger, H., G d Stadt u. 
Herrschaft Pettau im Mittelalter (e. 
"Op, 267). Tl. I. Progr. Pettau. 
1904. [2166 
Karner, K., Stadt Glurns, 1304- 


1904. Brixen 1904. 94 S. [2167 
Rez.: Zt.d. Ferdinandeums 49,479 f. O. Stolz. 
Palacký, F., Dějiny národu českého 


v Čechách a v Moravě. 6. Aufl. (s. 
"05, 2224). II: 1403-1439. 1905. 
x, 660 S. 4 M. 80. [2168 


Kaindl, R. F., G. d. Bukowina von 
d. ältest. Zeiten bis zur Gegenw. 
Czernowitz, Pardini. 1904. 5M. [2168a 

Brauner, J. M., Brüxer Gedenk- 
buch. Zeittafel geschichtl. Ereignisse 
u. Denkwürdigkeiten d. Kgl. Stadt 
Brüx a. alt. u. neuer Zeit. In 2. Aufl. 
erweit. u. erg. 2 Bde. Brüx, Kunz. 


58; 105 S. 3 M. 40. [2169 

Tille, G. d. Stadt Niemes, s. Nr. 299. 
Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 
44, Lit. Beil. 63f. F.H. [2170 


Schram, W., Vaterländ. Denk- 
würdigkeiten. Brünn, Winiker. 1508. 
3 M. [2171 

Acsády, J., A Magyar Birodalom 
Törtenete (G. d. ungar. Reiches). I 
u. I. Budap., Athenaeum. 1903/4. 
792; 228 S. m. 4 Ktn., 15 Taf., 40 ander. 


Beilagen, 523 Textbild. 40 Kr. [2172 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg ’06, Nr. 12 Rácz. - 


Kasser, H., Das Bernbiet ehemals 
u. heute. I. u. II. Bern, Stämpfli & Co. 
1905f. 116 S., Taf.; 120 S., Taf. 
4 M. [2178 


Denkinger, H., Hist. popul. du canton de 
Genève. Genf, Soo. „Atar“. 15 fr. [2174 


Döberl, M., Entwicklungs - G. 
Bayerns. I: Von d. ältesten Zeiten 
bis z. Westf. Frieden. Münch., Ol- 
denbourg. x, 594 S. 12 M. [2175 


Erhard, A., G. u. Topogr. d. Um- 
gebg. v. Passau (s. "op, 2238). Forte. 
(Vhdign. d. Hist. Ver. f. Niederbayern 
41, 67-254.) — M. Eckmüller, Pfarrei 
Ering nebst Schloß Frauenstein. 
(Ebd. 255-335.) [2176 

Meyer, Chr., Gang durch d. mittelalt. G. 
d. Stadt Augsburg. (Teil v. Nr. 2257.) [2177 

Darstellungen a. d. württb. G. (s. ’05, 2613). 
II s. Nr. 1662. (2178 

Fuchs, K., Mergentheim, Residenz d. Hoch- 
meister. (Hist.-polit. Bll. 136, 815-30.) [2179 

Schön, Th..G.v. Hohen-Tübingen. (Tübing. 
Bl. 7, 30-54. 8, 53-58.) [2180 

Siefert, R., Beitrr. z. Orts-G. v. Breitnau. 
(Schau-ins-Land 32, 37-42.) [2181 


Städte u. Burgen in Elsaß-Lothr. (s. ‘05, 
2245 u. ’06, 819). XI: M. Herbig, Die Drei- 
steinschlösser Birkenfels u. Kagenfels. Mit 
5 Abbildgn. 48 S. 80 Pf. [2182 

Hanauer, A., La Burg impér. de Haguenau. 
(Aus: „Rev. d'Ålsace“.) Straßb., Noiriel. 1905. 
58 S. 1 M. 20. [2153 


Stein, H. et L. Le Grand, La 
frontière d’Argonne, 843-1659. Procès 
de Claude de La Vallée, 1535-1561; 
avec une préface p. A. Roserot. 
Paris, Picard. 1905. 326 S. — Vgl. 
Nr. 2116. [2184 

Rez.: Moyen Age 19, 47-50 Vidier. 

Hoffmann, Pet., Chronik d. Ge- 


meinde Stieringen-Wendel. Ober- 
giningen. 1905. 261 S. 2185 
Küchler, J., Chronik d. Stadt 


Kaiserslautern, 1566-1798; nach d. 
Ratsprotokollen bearb. Hft. 1-3. 
Kaisersl., Rohr. 1905f. S. 1-144; 4 Taf. 
u. Plan. à 60 Pf. [2186 

Börckel, A., Aus d. Mainzer Ver- 
gangenheit. Mit 48 Abbildgn. Mainz, 
Zabern. jx, 208 S. 5 M. [2187 


Sturmfels, W., G. v. Rüsselsheim. Rüsselsh., 
Heimatsverein. 1905. 59 8. 50 Pf. (2188 


Dönges, C., Die Regenten üb. d. 
ehemal. Nassau - Dillenburger Lande 
vom Mittelalter bis z. Neuzeit in Wort 
u. Bild. (= Nr. 2594.) Dillenb., Seels 
Nachf. 96 S. 3 M. (2189 

Wittgen, W., Die Hugenotten- u. 
Waldens. - Kolonien in d. Grafsch. 
Nassau - Schaumburg. (= Nr. 2539.) 
Magdeburg, Heinrichshofen. 1905. 
48 S. 1 M. [2190 


Kaufmann, Aus d. Tagen des Kölner Kur- 
staats s. Nr. 2048. [2191 
Schell, 0., Hist. Wandergn. durchs ber- 
gische Land (e "On, 2249). Forts. (Monatsschr. 
d. Berg. G.-Ver. 1906.) [2192 


KE 


Ortmanns, A., Fränk. Königshof ' 


Büllingen. Aachen, G. Schmidt. 1905. 
372 S. 3 M. 50. [2193 

Wiltheim, Eustach. Hist. 
Werke; hrsg. v. Jak. Grob. We eg 
1905. 507 8 [2194 


Vorländer, K., Bilder a. Altenas 
Vorzeit. Altena, Santz.158S.2M.[2195 


Wurm, A., Osnabrück. seine G., seine Bau- 
u. Kuustdenkmaler 2. verm. Aufl. Osnabr., 
Pillmeyer. 1798. 1 M. [2196 
Abhandlungen u. Vorträge z. G. Ostfries- 
lands, hrsg. v. Wachter (s. "Ob, 2656). 
Hft. IV s. Nr. 2093. [2197 
Sprenger, Th., Die ehemalig. herzogl. Ge- 
bäude in Celle. (Hannov. GI). 9, 64-102.) Sep. 
Celle, André. 75 Pf. [2198 
Bippen, v., G. d. St. Bremen. Bd. III, s. 
"08, 2261. Rez.: Hans. G.bll. ’04,5, 171-83 
Kühtmunn. [2199 
Eickhoff, P., G. Wandsbecks (s. 
"op, 311). H. 1564 bis 1614. Progr. 
Wandsb. 1905. 154 S. [2200 
Voß, M., Chronik d. Kirchenge- 
meinde Ostenfeld. Husum, Petersen. 
1905. 1558.; 6 Taf. u. Kte. 2 M. [2201 
Ottsen, Der Kreis Tondern. Bilder 


a. d. (Erdkde u.) G. d. Kreises 


Tond., Matthiesen. 232 S.; Taf. u. 
Kte. 3 M 5v. [2202 
Schattenberg, K., [Till Eulonspiegel u.) 


d Eulenspiegelhof in Kneitlingen. Zumeist 
nach ungedr. Akten. Braunschw., Woller- 
mann. 79 S. 1 M. [2203 

Damköhler, E., Gruppierung u. Herkunft 
d. Besiedler d. Harzes. (Bzaunschw. Magaz. 


‘05, 91-94; 102-7; 109-11.) (2204 
Aus d. Sachsenlanden. Illustr. 
Sachsenbuch; unt. Mitwirkg. erst. 


siche. Schriftsteller u. Künstler hrsg. 
v. J. W. Esche. Zittau, Haase & B. 
1905. 4°. x, 434 S.; Taf. 13M. [2205 


Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 27, 155-58 
v. Kauffungen. 


Zahn, W., Der Drömling. Beitr. z. 
Landeskde. u. G. d.Altmark. Salzwedel, 


Weyhe. 171 5.; 2 Ktn. 4 M. 50. [2206 

Zahn. W., G. d. Dörfer Wendisch- u. 
Deutsch-Kalbau. (Jahresber. d. Altmärk. Ver. 
f. vaterl. G. etc. zu Salzwedel 32, 39-62.) — 
E. Wollesen, Zur G d Werbener Umgegend. 
(Ebd. 31, 115-25.) [2207 


Größler, H., Das Werden d. Stadt 
Eisleben. (Mansfeld. BIL 19, 74-129.) 
Sep. Eisleben, Größler. 1 M. [2208 

Pfeil, F. ©., Chronik d. Dorfes 
Kötzschau im Kreise Merseburg (8. 
Nr. 347). Schluß. (N. Mitt. a. d. Geb. 
hist.-ant. Forschgn. 22, 257-328.) [2209 

Beyer, C., G. d. Stadt Erfurt (s. 
Nr. 350). Lfg. 14. S. 385-416; 4 Taf. 


80 Pf. [2210 
Beiträge z. G. Eisenachs (e. ’05, 2268 u. 
06, 351.). XIV: H. Peter, Der Moseberg, 


Bibliographie Nr. 2198—2252. 


Weinstraße u. Wiegardt, d. Pulverturm, d. 
Cläs-Kley-Stein. jv, 35 S. 65 Pf. (3211 


Elle, C., Die alte Herrschaft (Graf- 
schaft) Berka a. d. Ilm; Beitr. z. Kde. 
thüring.Altertums. Hrsg. e A Moller, 
Mit 7 Abbildgn. im Text. (Zt. d. Vo 
f. thür. G. N. F. 16, 65-122.) — 
Freyberg, G. d. Stadt Magdala r 
Burg Madela. Mit 16 Abbildgn. u. 
1 Kte. im Text. (Ebd. 123-252.) [2212 

Irmisch, Th., Beitrr. z. schwarz- 
burg. Heimatskde. (8. Nr. 354). Bd. II. 
427 S. 4 M. [2213 

Schmidt, Otto Eduard, Kursăächs. 


Streifzüge (s. '05, 2269) Bd II: 
Aus d. alt. Mark Meißen. x, 403 S. 
4 M. 2214 


We de Stadt Jöhstadt. Jöhst ,Kreher. 
133 S. 1 M (2215 

Bradsky v. Labonn, R., G. d. Rittergüter 
Thürmsdorf, Kleinstruppen u. Neustruppen 
mit ihr. Dörfern, nebst e. Anhange: G d. 
Kirche u. Schule zu Struppen. Königst.,Liebner. 
1905. 100 S. Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 27, 


176f. Meiche. [2216 
Kunze, M., Chronik v. Groß- 
naundorf. Pulsnitz, Förster. 1905. 
139 S. [2217 
Holtze, F., G. d. Stadt Berlin. 
(I, 3 v. Nr. 2535.) Tübing., Laupp. 


jx, 146 S. 3 M. 
Rez.: Lit. Zbl. pP Nr. 22. 
eur gd Die Pläne v. Berlin 
g. 


[2218 


u.d. Entwick Weichbildes. Berl., 


Mittler. 135 S. 2 M. 50. [2219 
Spatz, W., Bilder a. d. Vergangen- 
heit d. Kreises Teltow. I: Von d. ältest. 


Zeit bis z. Ende d. großen (30jähr.) 
Krieges. Berl., E. Haase. 1905. xj, 
251 u. xx S. m. Abbildgn. u. 1 Kte. 
20 M. [2220 

Wehrmann, M., G. v. Pommern 
(s. Nr. 368). Bd. II: Bis zur Gegenw. 
(Allg. Staaten-G. Lie 73: Ate IMI, 
Werk 5, Il.) Gotha, Perthes. 328 S. 

7 M. [2221 

Zivier, E., G. d. Fürstentums Pleß. 
I: Entstehg. d. Standesherrschaft 
Pleß (bis 1517). Kattowitz O,S., Böhm. 
2328. 5M. [2222 

Grünhagen, Breslau u. d. Landesfürsten 
s. Nr. 1731. [2223 


Olszewski, W., Obrazek hist. 
miasta Dolska. (Hist. Bild d. Stadt 
Dolzig.) Posen 1902. 164S.1M.50.[2224 


Rez.: Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Posen 6, 
135f. Warschauer. 


Dużynski, C., Z dziejów Opalenicy 
Aus d. G. v. Opalenica), 1401-1901. 
osen 1902. 139 S. [2225 


Rez.: Hist. Monatsbl]. f. d. Prov. Posen 6, 
147 f. Warschauer. ` 


-— -e 


Territorial-Geschichte. — Verfassung. 


Müller, Johs., Osterode in Ostpreußen, 8. 
Nr. 380. Bez. Dt. Lit.-Ztg.’06, Nr. G Perlbach; 
Mitt d.Westpreuß.G.-Ver. 5, 34-36 Simson. [2226 


3. Geschichte einzelner 
Verhültnisse. 
a) Verfassung. 
(Reich, Territorien, Städte.) 

Bryce, J., The Holy Roman Empire. 
New ed. with corrections. London, 
Macmillan. 671 S. 7 M. 50. [2227 
Hubrich, E., Dt. Fürstentum u. 
dt. Verfassungswesen. (Aus Natur u. 
Geisteswelt. 80.) Lpz., Teubner. 1905. 


156 S. 1 M. [2228 
Rez.: Dt. Lit. KS ’05, Nr. 49 v. Frisch. 
Krammer, 


Wahl u. Einsetzg. 
d. dt.Königs un Verhältn. zu einander. 
(I, 2 v. Nr. 2533.) Weimar, Böhlau. 
1905. žij, 112 S. 4 M. 2229 

Reincke, H., Der alte Reichstag 
u. d. neue Bundesrat. (Abhalgn. a. 
d Staats-, Verwaltgs.- u. Völkerrecht, 
hrsg. v. Zom etc. II, 1.) Tübing., 
Mohr. xnj, 101 S. 2 M. 80. (56 S.: 
Bonner Diss.) [2230 

Koser, R., Brandenb.-Preußen in 
d. Kampfe zw. Imperialismus u. 
reichsständisch. Libertät. (Hist. Zt. 
96, 193-242. 97, 152.) [2231 


Tezner, F., Wandlungen d österr.- 
ungar. Reichsidee. Wien, Manz. 1906. 
xıj, 156 S. 2 M. 60. [2232 

Nieoladoni, A., Zur Verfgs.- u. 
Verwaltgs.-G. d. öst. Herzogtümer m. 
besond. Berücks. Oberösterreichs. I: 
Mittelalter (s. "op, 2287). Forts. Linz, 
Museum Francisco-Carol. S. 131-227. 
1 M. [2233 

Forschungen z. Vert. u. Verw.-G.d. Steier- 
mark (s. ’05, 2258). VI, 1 u. 2 8. Nr. 2062 u 
2276. [2234 

Mell, R., Abhdign. z. G. d. Landstände im 
Erzbist. Salzburg (s. '05, 2291). Inh.-Verz. 
(Mitt. d. Ges. f. Salzb Ldkde. 45, I, 79-104.) 
Eez.: Steir. Zt. f. G. 3, 207-9 Puntschart. [2235 

eRichter, Ed., Immunität, Landeshoheit u. 
Waldschenkungen s. Nr. 1942. [2236 


Demel, J., Döjiny fiskalniho uradu 
v zemich teheskych. (G. d. Fiskal- 
amtes in d böhm. Ländern.) I: bis 
1620. Prag, Tempsky. 1905. wıxjx, 
262 S. 6 M. 70. [2237 

Schollenberger, J., G. d. schweizer. 
Politik. (In 7-8 Lfgn.) Lfg. 1-2. Frauen- 
feld, Huber. 19u5f. xvj S. u. S. 1-208. 
3 M. 10. [2238 

Huber, M., Das Staatsrecht d. Republik 
Zürich vor d. J. 1798. (Sep.-Abdr. a. d. Schweiz. 


Geschlechterbuch.) Basel, Gasser & Co. 1904. 
29 S. [2239 


i 


*85 


Fester, R., Franken u. d. Kreis- 
von = Nr. 2674.) Würzb., Stürtz. 
80 S. [2240 

Rez.: Km T - Ztg. ’06, Nr. 18 Brandi; 


Forschgn. z. G. Bayerns 14, 163f. Rüthnick. 
Altmann, A., Der Staat d. Bischöfe 
v. Bamberg. (Korr.-Bl. d Gesamt-Ver. 


’06, 209-25.) [2241 

Albert, J. F., Die Wahlkapitulationen d. 
Würzburg. Bischöfe, s. Nr. 393. (Wurzb., 
Stahel. 2 M. 60.) Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 12. 12242 

Wintterlin, F., G. d. Behördenorganisa- 
tion in Württemb. I, 2, s. ’05, 350. Rez.: Zt. 
f. G. d. Oberrh. 20, 169f. Th. Ludwig; Dt. 
Lit.-Ztg. '05, Nr. 39 Spangenberg; Reutling. 
G.bll. 14, 43-4 Th. Schön; Zt. d. Sav.-Stiftg. 
f. Rechts-G. 26, Germ. Abt., 397-401 Stutz; 
Hist. Zt. 96, 281 f. Rosenthal. [2243 


Rörig, F., Entstehg. d. Landes- 
hoheit d. Trier. Erzbischofs zwisch. 
Saar, Mosel u. Ruwer u. ihr Kampf 
m. d. patrimonial. Gewalten. (Er- 
en XUI v. Nr. 2595.) Trier, 
ak. Lintz. 2 M. 80. (Für Abonnenten 
d. Zt.: 2 M. 20.) [2244 


Renner, F., Das Familien-Fideikommiss 
d. Kurfürstl. Hess. Hauses in sein, geschichtl. 
Entwicklg. (Zt. d. Ver. f. hess. G. N. F. 29, 
91-120.) [2245 

Thiemann, G. A., Hist. Notizen üb. d. 
Entstehg. u. Verwaltg. d. Klosterfonds im 
ker Hannover. Veröf. v. Ph. Meyer. 
(Hannov. G.bll. 9, 49-60.) (2246 

Vogel, W. Üb d. Titel „Vogt“ (advocatus) 
d. Herren v. Weida, Gera u. Plauen, s. Nr. 302. 
(Mitt. d. Altert. -Ver. zu Plauen 17, 1-66.) [2247 


Jocksch-Poppe, R., Die hist. 
Grundlagen d. kommunalständ. Verfg. 
in d. beiden Markgrafentümern Ober- 
u. Niederlausitz. (Niederlaus. Mitt. 


9, 181-236.) [2248 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 2 Jecht. 


Naude, W., Zur G. d. preuß. Sub- 
alternbeamtentums. (Forschgn. z. 
brandb. u. preuß. G. 18, 365-86.) [2249 


Sommerfeld, W. v., Beitrr. z. Verf.- u. 
Stände-G. d. Mark Brandenb. im Mittelalter, 
s. 05, 357. Rez.: Forschgn. z. brandb. u. 
preuß. G. 18, 313-15 Rachfahl; Vierteljschr. f. 
Sozial- u. Wirtsch.-G. 4, 204-9 Fehr. (2250 


Rietschel, Untersuchgn. z. dt. Stadtver- 
fassg. Bd. I: Burggrafenamt u. hohe Gerichts- 
barkeit in d. dt. Bischofsstädten wahr. d. 
früher. Mittelalters, s. '05, 2293. Rez.: Lit. 
Zbl. '05, Nr. 49; Zt. d. Sav.-Stiftg. f. Rechts- 
G. 26, Germ. Aht., 282-91 Loersch; Vierteljschr. 
f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 4, 195-204 v. Loesch ; 
Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 273f. v. Kauffungen. 
— A. Meister, Burggrafenamt oder Burg- 
grafentitel? Die Präfektur. (Hist. Jahrb. 27, 
253-65.) (2251 

Heldmann, Rolandsbilder Dtlds., s. Nr. Au). 
Rez.: N. Arch. 31, 52sf A. W.; Zt. f. dt. 
Philol. 38, 278-80 Frdr. Kauffmann. — Ders., 
Rolandsspielfiguren, Richterbilder oder Kö- 
nigsbilder?, 8. Nr. 407. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, 
Nr. 4 Beyerle; Korr.-Bl. d. Gosamt-Ver. "up, 
Nr.5 Werminghoff; Lit. Zbl. ’05, Nr. 10. [2252 


"86 


Sello, G., Vindiciae Rulandi Bremensis, s. 
’05, 2300. (Aus: Brem. Jahrbuch. XXI.) [2253 

Hoede, K., Die sächs. Rolande. 
Beitrr. a. Zerbster Quellen z. Erkenntn. 
d. Gerichtswahrzeichen. Zerbst, Luppe. 
105 S. 5 M. [2254 
Res: Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’06, Nr. 6/7 
Wäschke,. 

Inama-Sternegg, K. Th. v., Städt. Boden- 
politik in neuer u. alter Zeit. (Zt. f. Volks- 
wirtsch. etc. 14, "af Vgl. Nr. 422. [2255 

Pezolt, L., Über Bürger u. Bürger- 
tum in d. Stadt Salzburg. (Mitt. d. 
Ges. f. Salzburg. Ldkde. 45, I, 23 
-36.) [2256 
Meyer, Chr., Altreichsstädt.Kultur- 
studien. I: Augsburg. (Quellen u. 
Forschgn. z. dt. insbes. hohenz. G. 
8, 325-432.) [2257 

Beyerle, K., Grundherrschaft u. 
Hoheitsrechte d. Bischofs v. Konstanz 
in Arbon. Zugleich e Beitr. z. G. d. 
dt. Stadtverfg. (s. "04. 2067). Forts. 
(Schrr. d. Ver. LO d. Bodensees 
34, 24-146.) [2258 

Meininger, E., Les prévôts imperiaux de 
Mulhouse. (Bull. du Musée hist. de Mulh. 
28, 51t.) [2259 

Domarus, Die Bürgermeister d. Stadt 
Herborn bis z. J. 1626. (Mitt. d. Ver. f. nass. 
Altertkde. ’05,6, 94-107.) [2260 

Hecking, Beitrr. z. G. d. Stadt Saarburg 
in kurfürsti. Zeit. (Trier. Chronik. N. F. 2, 
49-59; 102-12.) [2261 

Kötzschke, R., Zur Verf.-G. v. Stadt 
u. Stift Werden. (Beitrr. z. G. d. 
Stiftes Werden 10, 1-136; Taf.) [2262 

Sunder, Finanzwesen d. Stadt Osnabrück, 
1648-1900, s. ’05, 366. (69 S.: Hallens. Diss. 
1904.) Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. eto. v. Osnabr. 
29, 315-21 Geo. Winter. [2263 

Linckelmann, Th., Das alte Han- 
nover. Mitt. a. d. Verfassgs.- u. Rechts- 
G. (Festschr. z. 17. dt. Anwaltstage 
Hannov. "08 S. 117-28.) [2264 


b) Wirtschafts- und Sozialgeschichte. 
(Ländliche Verhältnisse; Gewerbe, Handel, 
Verkehr. — Stände, Juden.) 

Inama -Sternegg, v., Dt. Wirtschafts-G. 
2, s. '04, 2082. Rez.: Hist. Zt. 96, 264-68 

v. Below. [2265 
Eulenburg, F., Zur Methodik d. hist. Be- 
völkerungsstatistik, (Jahrbb. f. Nationalökon. 
85, 358-64.) Vgl. Nr. 420. [2266 
Horváth, J., Az erdélyi szász 
városok közgazdasági viszonyai a 
nemzeti fejedelemség megalakulásáig 
(Die volkswirtschaftl. Verhältnisse d. 
siebenb.-sächs. Städe bis z. Entstehg. d. 
nation Fürstentums). (Diss.) Budap., 
Kilian. 1905. 107 S. 2 K. [2267 


Rez.: Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 
29, 28f. R. Br. 


Bibliographie Nr. 2253—2310. 


Bothe, F., Beitrr. z. Wirtschafts- 
u. Sozial-G. d. Reichsstadt Frankfurt. 
Lpz., Duncker & H. jx, 172 8. 
4 M. 60. [2268 

Hamm, F., Wirtschaftentwicklg. 
d. Markgenossenschaft Rhaunen. 1 
(Ergänzgshft. VII v. Nr. 2598.) Trier, 
Fr. Lintz. x, 70 S. 2 M. [2269 


Vibrans, K., Der Flecken Calvörde u. 
seine wirtschaftl. Entwicklg. (Braunschw. 
Magaz. ’05, 133-40.) [2270 


Winiarz, A., Erbleihe u. Renten- 
kauf in Österreich ob u. unter d. Enns 
im Mittelalter. (Hft. 80 v. Nr. 2532.) 
Bresl., Marcus. 84 S. 2 M.50. [2271 

Eschenburg, B., Liegenschafts- 
wesen im lübeckisch. Staatsgebiet. 
Hist. u. statist. Beitrr. Lübeck, Lübcke 
& N. ong 2 M. — P. Rehme, 
Lübecker Grundhauern. Beitr. z. 
Rechtslehre v. d. Reallasten. Halle, 


Niemeyer. 1905. 69 S. 2 M. An [2272 
Rez. (auch v. Nr. 427 Fehling): Viertel- 
jschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 4, 210-20 Mollwo. 
Trautmann, Aus Fluren u. Höfen d. 
Dresdner Pflege. (Mitt. d. Ver. f. sāchs. 
Volkskde. 4, 11-19.) [2273 


Kümmerlen, Z. G. d. Landwirt- 
schaft auf d. Leutkircher Heide. 
(Württb. Jahrbb. f. Statist. etec. "05, 
I, 124-92.) [2274 

Mauersberg, H., Zur Entwicklungs- 
G. d.niedersächs. Landwirtsch. (Arch. 
f. Kultur-G. 4, 51-80.) [2275 


Pantz, A. v., Die Innerberger 
Hauptgewerkschaft 1625-1783. (VT, 2 
v. Nr. 2234.) Graz, Styria. x, 179 S.; 
Taf. 3 M. 40. [2276 

Schmut, J., Oberzelring. Beitr. z. 
Berg- u. Münz-G. Steiermarks. In 
„Bergbau Steiermarks“ hrsg. v. K. A. 
Redlich. (Sep.-Abdr. a. „Jahrb. 
d. Bergakademien“.) Leoben 1904. 


81 S. 2277 
Rez.: Steir. Ztg. f. G. 3, 73-75 A. Mell. 


Neder, E., Papiermühle zu Bensen, 1569- 
1884. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 
44, 220-34.) [2278 

Hänlein, A., Zur G. d. Hausweberei im 
bayer. Voigtland. (Arch. f. G. etc. v. Ober- 
franken 23, I, 57-89.) Vgl. Nr. 439. [2279 

Mummenhoff, Freie Kunst u. Handwerk 
in Nürnberg. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’06, 
105-19.) [2280 

Beck, L., Die Fam. Remy u. d 
Industrie am Mittelrhein. (Ann.d.Ver. 
f. nass. Altertkde. 35, 1-129, 308; 


Taf.) [2281 


Wirtschafts- und Sozial-Geschichte. 


Kroker, E., 250 Jahre e. Leipzig. Buch- 
druckerei u. Buchhdlg. Die G. d Dürr’schen 
Buchhdlg. in Lpz. v. 1656 bis auf d. Gegenw., 
u. d. G. d. Fam. Dürr; als Hs. f. Freunde 
hrag. v. J. Dürr, bearb. v. E. K. Lpz, Dürr. 
4°. x, 251 S. (Nicht im Handel.) (22 2 


Rauers, F., Zur G. d alt. Handels- 
straßen in Dtld. (Petermanns Mitt. 
52, 49-59; Kte.) [2283 

Meyer, Chr., Augsburg. Handel mit Vene- 
dig im Mittelalter. (Teil v, Nr. 2257.) [2234 

Kauffmann, F., Hansa. (Zt. f. dt. Philol. 
38, 238-42.) Vgl. '03, 395 u. ’04, 372. [2285 

Studien z. hamburg. Handels-G. DI s. 
Nr. 1862. [2286 

Bastian, F., Die Bedeutg. mittel- 
alterl. Zolltarife alsGeschichtsquellen. 
Mit Beil.: Regensburg. Mauttarif a. 
d. 14. Jh. (Forschgn. z. G. Bayerns 


13, 296-310. 14, 114-35.) [2287 
Woringer, A., Zoll u. Schmuggel in Hessen 
im 18. u. 19. Jh. (Hessenland ’06, Nr. 4-7.) [2258 
Hartmeyer, Weinhandel im Gebiet d. Hansa 
im Mittelalter, s. '05, 23.6 u. '06, 451. Rez.: 
Zt. f. Sozialwiss, 9, 207f. v. Below. [2289 


Kuske, B., Kölner Fischhandel v. 
14.-17. Jh. (Westdt. Zt. 24, 227- 
313.) [2290 

Baasch, E., Zur G. d. hamb. 
Heringshandels. (Hans. G.bll. :’06, 
Hft. 1, 61-100.) [2291 


Jacobs, P., Maßregeln z. Verhütung v 
Brotmangel im Stifte Werden. (Beitrr. z. G. 
d. Stiftes Werden 9, 1-40.) [2292 


Bigwood, G., Notes sur les mesures 
de blé dans les anc. Pays-Bas. Con- 
tribut. à la métrologie belg. (Ann. de 
la Soc. d’archl. Brux. 19, 5-55.) [2293 


Karll, A., Aachener Verkehrswesen 
bis z. Ende d. 14. Jh. (Aus Aachens 
Vorzeit 18. 65-107; 118-95.) [2291 

Sternberg, W., Verkehrsgewerbe 
Leipzigs. (Volkswirtschaftl. ete. Ab- 
hdlgn., hrsg. v. Stieda. N. F. I.) Jena, 
Fischer. 128 S. 1905. 2 M. 50. [2295 

Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 27, 172f. Tille. 

Löbe, H., Zur G. d. Landstraßen 
u. d. früher. Geleitswesens im Amts- 
bez. Eisenberg. (Mitt. d. G.- u. Alter- 
tumsforsch. Ver. zu Eisenb. Hft. 21/22, 
112-50.) [2296 


Meyer, Chr., Zur G. d. modern. 
Gesellschaft (s. "Op. 420). D-IV: Dt. 
Arbeiterstand; dt. Bauernstand; dt. 
Adel. (Quellen u. Forschgn. z. dt. 
insbes. hohenz. G. 3, 1-132.) Sep. 
Münch., Selbstverl. 1904. 3 M. [2297 

Seeliger, Grundherrschaft, s. Nr. 474. 


Rez.: Jahrbb. f. Nationalökon. 86, 889-97 
Rehme. — L. M. Hartmamn, Bemerkgn. sz. 


KH 


ital. u. fränk. Precaria. (Vierteljschr. f. Soz.- 
u. Wirtsch.-G. 4, 340-48.) [2298 

Stengel, Nochmals Grundherrschaft u. 
Immunität, s. Nr. 474. Vgl. Seeliger, Zur 
Krit. e. geschichtswiss. Polemik. (Hist. Vier- 
teljachr. 9, 262-63.) [2298 a 

Wopfner, H., Freie u. unfreie Leihen. 
(Vierteljschr. f., 8oz.- u. Wirtsch.-G. 4, 190-94.) 
Vgl. Nr.474f. — Rez. (auch v.’05, 2344 u. ’06, 
474f£.): Hist. Vierteljschr. 9, 227-44 Rörig. (2299 


Müller, Václav, Svobodníci. Pokus 
o monografii ze Sociálních dějin 
Českých 15. a 16 století. Prag, 
Rivnäc. 1905. 152 S. [2300 

Wittich, W., Altfreiheit u. Dienst- 
barkeit d. Uradels in Niedersachs. 
Mit e. Beil. üb. d. Geschlecht v. Alten. 
(Erweit. Sonderabdr. a d. Vierteljschr. 
f. Soz.- u. Wirtsch.-G.) Stuttg. u. Berl., 


Kohlhammer. 203 S. 4 M. [2301 

Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 25. — Ph. Heck. 
Die neue Handgemaltheorie. (Vierteljschr. f. 
Sozial- u. Wirtsch.-G. 4, 356-64.) 


Brandt, O0. H., Der Bauer u. d. 
bäuerl. Lasten im Hrzgt. Sachs.- 
Altenburg v. 17. bis z. 19. Jh. (III, 4 v. 
Nr. 2506.) Gotha, Perthes. 3M. 60. [2302 

Lennhoff, E., Das ländl. Gemeinde- 
wesen in d. Kurmark Brandenb. v. 
16.-19. Jh. (Hft. 79 v. 2532.) Breslau, 
Marcus. 140 S. 4 M. (Tl. I: Götting. 
Diss. 82 S.) [2308 

Dyhrenfurth, 6., Ein schles. Dorf 
u. Rittergut; G. u. soziale Verfg. 
(Staats- u. sozialwiss. Forschen. 
XXV, 2.) Lpz., Duncker & H. x, 178S. 
4 M. 20. [2304 


Scherer, Beitrr. z. G. d. Judenrechtes im 
Mittelalter. I, ’04, 2120. Rez.: Mitt. d. Inst. 
f. öst. G.forschg. 26, 145-48 Voltelini, Mitt. 
d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 44, Lit. Beil., 
27-29 Horcicka. — Grupp, Von d. Juden- 
wucher im Mittelalter. (Hist.-polit. Bll. 137, 
157-60.) , [2305 

Bamberger, H., G. d. Rabbiner d. 
Stadtu. d. Bezirkes Würzburg. Würzb., 
Frank. 118 S. 2 M. 50. [2306 


Meyer, Chr., Die Augsburg. Juden im 
Mittelalter. (Teil v. Nr. 2257.) [2307 


Kracauer, L., G. d. Judengasse 
in Frankf. a. M. Mit zahlr. Ilustr. 
im Text u. 7 Taf. (Aus: Festschr. z. 
Jahrhundertfeier d. Realschule d. 
israelit. Gemeinde (Philanthropin) zu 
Frankf. 04.) Frankf., Kauffmann. 
S. 307-464. 8 M. [2808 

Grünfeld, R., Zur G. d. Juden in 
Bingen a. Rh. Ebd. 1905. 4°. 83 S. 
2 M. [2309 


Setzepfandt, R., Beitr. z. G. d. Juden in 
Oschersleben u. z. jüdisch. Namensforschg. 
(G.bil. f. Magdob. 40, 325-31.) [2810 


"RR 


Ackermann, A., G. d. Juden in 
Brandenburg a. H. Berl., Lamm. 
jx, 224 S. 4 M. |2311 


c) Recht und Gericht. 


Schnlte, v., Dt. Nationalzüge im Rechte. 
(Dt. Revue 31, I, 336-46.) [2312 


Nenmeyer, Gemeinrechtl. Entwicklg. d. 
internat. Privat- u. Strafrechts bis Bartolus. 
I, s. '05, 424. Rez.: Hist. Vierteljschr. 9, 88- 
98 v. Wretschko. (2313 

Carlebach, R., Badische Rechts-G. 
I: Das ausgeb. Mittelalter u. d. Re- 
zeption d. röm. Rechts, unt. Mitteilg.d. 
wichtig. bisher ungedr. Landesordngn. 
(Landrechte). Heidelb., Winter. vıı), 
1768. 5. M. [2314 

Jacobs, P., Werdener Reichs- 
kammergerichts-Klagen. (Beitrr. z. G. 
d. Stiftes Werden 8, 23-151.) [2315 

Recht, Het, d. stad Reimerswaal; 
uitg. door R. Fruin. (Werken d. 
Vereeniging tot uitg. d. bronnen van 
het oude vaderl. recht. 2.R., VII.) 
Te Gravenh., Nijhoff. 10, 278 S. 
5 fl. 40. [2316 

Engelke, Das Gogericht auf dem 
Desum. (Jahrb. f. d. G. d. Hrzgts. 
Oldenburg 14, 1-87; Taf.) [2317 

Roscher, Th., Uber Gerichsver- 
fassg. u. Anwaltschaft im einstmalig. 
Kurstaat u. Kgr. Hannover. (Festschr. 
z. 17. dt. Anwaltstage "up S. 5- 
116.) [2318 

Funk, M., Die Lübischen Gerichte. 
(Zt. d. Sav.-Stiftg. f. Rechts -G. 26, 
Germ. Abtlg., 53-90.) [2319 

Frensdorff, F., Das braunschweig. 
Stadtrecht bıs z. Rezeption. (Ebd. 


195-257.) [2320 
Rez. v. ’05, 2351 (Frensdorff, Stud. z 
braunschw. Stadtrecht): Hans. G.bll. ’04/5,' 


157-70 Mack u. Entgegng. v. F. ebd. ’06, 


Hft. 1, 213-17. 

Lobe, Ursprung u Entwickig. d. höchst. 
sächs. Gerichte, a "Op, 2353. Rez.: N. Arch. 
f. sächs. G. 27, 170-72 Ermisch. [2321 


Meyer, Herb., Entwerung u. Eigentum im 
dt. Fahrnisrecht etc., s. ’03, 484 u. '04, 2137. 
Rez.: Gött. gel. Anz. '05, 976-87 Rehme; Mitt. 
d. Inst. f. österr. G forschg. 27, 167 f. v. Vol- 
telini; Hist. Vierteljschr. 9, 223-27 (auch v. 
Nr. veli v. Wretschko. NÉI [2322 

Wellspacher, M., Publizitütsge- 
danken u. Fährnisklagen im usus 
modernus. (Zt. f. d Privat- u. of 
Recht d. Gegenw. 31, 631-94.) [2323 

Puntschart, P., Treuklausel u. 
Handtreue im altdt. Gelöbnisrecht. 
(Ztg. d.Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. 26, 
Germ. Abt., 165-94.)V’gl.’05,2355.[2324 


Bibliographie Nr. 2311—2356. 


Dalchow, H. J., Über d. rechts- 
geschichtl. Grundlagen d. Ehe zur 
linken Hand. Greifswald. Diss. 1905. 
66 S. [2325 

Kapras, J., Das Pfandrecht im 
altböhm. Landrechte. (Zt. f. vergleich. 
Rechtswiss. 17, 422-74. 18, 1-36.) — 
Ders., Die Vormundschaft im alt- 
böhm. Landrechte. (Ebd. 18, 358- 
428.) [2326 

Loening, 0., Das Testament im 
Gebiet d. Magdeb. Stadtrechtes. 
(Hft. 82 v. Nr. 2532.) Breslau, Marcus. 
ei, 157 S. 4 M. 40. [2327 


Stoffel, F., Die Fischereiverhält- 
nisse d. Bodensees unt. besond. Be- 
rücks. d. an ihm besteh. Hoheita- 
rechte. Hist.-dogm. Studie. (Abhdlgn. 
z. schweiz. Recht; hrag. v. Gmür. 
XII.) Bern, Stämpfii & Co. xvj, 
362 S.; 1 Tab. 6 M. [2328 

Greverus, E., Zur G. d. mecklenb. 
Jagdrechts. Rostock, Volckmann. 
124 S. 2 M. [2329 


Schröder, Rich., Das Eigentum am Kieler 
Hafen. (Zt. d. Sav.-Stiftg f. Rechts-G. Ze 
Germ. Abt., 34-52.) [2530 


Brunner, H., DieStrafe d Pfählens 
im älter. dt Rechte (Ebd. 258-67.)[2331 


Stutz U., Kirchenrecht. (Holtzen- 
dorff-Kohlers Encyklop. d. Rechtswiss. 
2, 809-972.) [2332 

Rez.: Arch. f. kath. Kirchenrecht 85, 617- 


24 Schnitzer. 

Schindler, H., Zur geschichtl. 
Entwicklg. d. Laienpatronats u. d. 
geistl. Patronats nach german. u. 
kanon. Rechte. (Arch. f. kath. Kir- 
chenrecht 85, 489-515.) [2333 

Muth, Das Kollegiat-Stift St. Ar- 
nual, d. General-Kirchen-Schaffnei d. 
Grafschaft Saarbrücken u. d. Bruder- 
schaftsgüter d. Ortskirche St. Johann. 
Ein Beitr. z. Entwicklg. d. evang. 
Kirchenrechts in d. vormal. Grafschaft 
Saarbrücken. (Dt. Zt. f. Kirchenrecht 
15, 91-134; 183-272.) [2334 

Niedner, J., Die Mitwirkg. der 
ersten Geistlichen bei d. Besetzg. d. 
Diakonatstellen in d. Städten d. Prov. 
Brandenb. (Ebd. 15, 387-447.) [2335 


d) Kriegswesen. 
Ade, Kurzgef. G. d. bayer. Armee 1648-1906. 
Münch., Lindauer. 189 S. 1 M. 20. [2336 


Recht und Gericht. — Kriegswesen. — Religion und Kirche. 


Bas, F. de, Repertorium voor de 
Nederl.krijsgeschiedenis. ’sGravenh., 
van Cleef. 1905. 24, 699 S. 3 fl. [2337 

Erzieher d. preuß. Heeres. sg. 
v. Pelet-Narbonne (e Nr. 508). 


Bd. IV, V, VII, IX. [2338 

(York; Scharnhorst; Prinz 
Friedr. Karl.) 

Regimentsgeschichten: [2339 

Bezzel, 0., Bayer. 4. Inf.-Reg. „König 
Wilhelm v. Württemb.“, 1806-1906. Münch., 
Lindauer. xxv, 521 u. 69 S. Anlagen, 13 Licht- 
druckbilder, 21 Textskizzən u. 3 Uniform- 
tuf. 14 M. 

Neubronner, Y., Dragoner-Reg. König 
(2. württ.) Nr. 26. Stuttg., Enderlen. 206 H: 
21 Taf. u. 2 Ktn 11 M. 

Stumpff, v., Grhrzgi. oldenb. Artill.-Korps. 
Oldenb., Stalling. 1905. 380 S.; Taff. 8 M. 50. 

Priesdorff, v., Offiz.-Stammliste d. Grenad.- 
Regimeuts König Friedr. Wilh. IV. (1. pomm.) 
Nr. 2. Berl., Mittler. xj, 746 S. 33 M. 50. 

Uniformierung d Kürass.-Regiments Kö- 
nigin (poinmersch.) Nr. 2 seit sein. Errichtg. 
1717. Mit 18 Bildern. Ebd. 8 8. Text. 6M. 

Zedlitz u. Neukirch, H. R. Frhr. v., Preuß. 
Leib-Kürass.-Regiment „Gr. Kurfürst‘ (schles.) 
Nr.1. T). I: Kurbrandb. Leibdragoner. Berl., 
Eisenschmidt. 1905. 598 S.; zahlr. Taf. u. 
Plane. 40 M. 

Grau, A., Offiz.-Stammliste d. Inf. - Reg, 
Hrzg. Karl v. Mecklenb. -Strelitz (6. ostpr.) 
Nr. 43. Berl., Mittler. 201 S. 11 M. 

Fürbringer, Die Emder Rüstkammer im 
18. u. 19. Jb. (Jahrb. d. Ges. f. bild. Kunst 
etc. zu Emden 15, 467-51.) [2340 


e) Religion und Kirche. 
Werminghoff, G. d. Kircheuverfg. Dtlds. 
im Mittelalter. I, s. "Ob, 2374. Rez.: Zt. f. 
Kirch.-G. 26, 432-84 Boehmer; Dt. Zt. f. Kir- 
chenrecht 15, 325-47 Friedberg; Hist. Jahrb. 
27, 202f. G. A.; Lit. Zbl. "oe, Nr. 6 Fedor 
Schneider ; Theol. Lit.-Zty. ’06, Nr. 7 
S Keller; Katholik ’06, I, 309-11 Bullesheim; 
N. Rev. hist. de droit 30, 237-39 Meynial. [2341 
Michael, E., Das dt. Kirchenlied im Mittel- 
ulter. (Zt. f. kath. Theol. 29, 714-21.) WEE 
Schmidlin, J., G. d. dt. National- 
kirche in Rom S. Maria dell’ Anima. 


Freib., Herder. xvı1j,8158. 15 M. [2343 
Rez.: Katholik ’06, I, 232-34 Bellesheim; 
Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 27 Funk. 


Wiesehoff, J., Stellung d. Bettel- 
orden in d. dt. freien Reichsstädten 
im Mittelalter. Münst. Diss. 1905. 
Su, 122 S. [2344 


Blanckmeister, F., Sächs. Kirch.- 
G. 2. verm. Aufl. Dresd., Sturm & Co. 
x, 487 S. [2345 

Rez.: N. Arch. f. süchs. G. 27, 169f. 
Geo. Müller. 

Könnecke, M., Die 4 Pfarrhäusor d. St. 
Andreas-Gumeinde zu Eisleben. (Mansfeld. 
Bli. 19, 37-73; 262.) [2346 


Clausewitz ; 


Müller, N., Der Dom zu Berlin. | 


Kirchen-, kultus- u. kunstgeschichtl. 
Studien. Berl., Schwetschke. 483 S. 
7 M. [2347 


ł 


"89 


Weinberger, C., Compendium 
chronol. de ortu et progressu mo- 
nasterii B. M. V. de Cella Angelorum 
vulgo Engelszell ord. Cist. in Austria 
Super. ex chartario et chronicis mss. 
dicti monasterii; veröff. v. O. Grilln- 
berger. (Arch. f. d. G. d. Diöz. Linz 
1, 14-45.) — 0. Grillnberger, Beitrr. 
z. G. d. Pfarrei Höflein. (Ebd. 1-13.) 
— Ders., Das Stiftbuch d. Zist.- 
Abtei Wilhering v. Abt Kaspar. (Ebd. 
2, 200-44.) — P. Lindner, Das Pro- 
feßbuch d. Bened.-Abtei Mondsee. 
(Ebd. 133-99.) [2348 

Griepl, A., G. d. Seckauer Diözesan- 
Priesterhauses. Graz, „Styria“. 174S.; 
13 Taf. 2 M. [2349 

Hübner, K., Archidiakonats-Ein- 
teilung in d. ehemal. Diözese Salz- 
burg. Mit Übersichtskarte. (Mitt. d. 
Ges. f. Salzburg. Ldkde. 45, I 41-78 
u. II. 1 S.) [2350 

Nüscheler, A., Die Gotteshäuser 
d. Schweiz. Hist.-antiquar. Forschgn. 
Dekanat Sursee. Fortges.v.K.Lütolf. 
(G.freund 60, 163-231.) — E. Wymann, 
Liturg. Taufsitten in d. Diözese Kon- 
stanz. (Ebd. 1-151.) [2351 

Willi, D., Album Wettingense. 
Verzeichn. d. Mitglieder d exewten u. 
konsistorialen Cisterc.-Stiftes B. V. M. 
de Marisstella, 1227-1904. 2 Aufl. 
Limburg a. d. L., Vereinsdr. 1904. 
xxxjv, 262 S. [2352 

Thudichum, F., Die Diözesen 
Konstanz, Augsburg, Basel, Speier, 
Worms nach ibr. alten Einteilg. in 
Archidiakonate, Dekanate u.Pfarreien. 
(I, 2 v. Nr. 2535.) Tübing., Laupp. 
125 S. (Subskr.-Pr. 2 M 40; Einzelpr. 
3 M. 20.) [2353 

Kittel, J., Cisterzienserinnenkloster 
Himmeltal. (Arch. d. Hist. Ver. f. 
Unterfrank. v. Aschaffenb. 47, 211 
-96.) [2354 

Lindner, P., Religiosen d. Stiftes 
St. Magnus in Füssen, 1651-181. 
Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.- 

rden 27, 136-45.) [2355 

Mayer, F.X., Die Chorvikare in Komburg. 
(Diözesanarch. v. Schwab. 23, 161-65; 177-85.) 
— N., Zur G. d. Pfarrei Deißlingen, O. A. Rott- 
weil. (Ebd. 25-30.) — Ders, G. d. ehemal. 
Franziskanerinnenklosters zu Unlingen. (Ebd. 
113-23; 165-73. 24, 8-13 etc. 84-91.) — Ders., 
Bruderschaften u. Bundnisse im Landkapitel 
(Wurzach-) Waldsee. (Ebd. 23, 1-13 etc. 157- 
60.) — Finkbeiner, Aus d. Pfurrei-G. v. 
Wurzach. (Ebd. 23, 173-76; 153-92. 24, 13-16 
etc. 54-54.) [2356 


Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 3. Bibliographie. 7 


*90 


Sevin, H., Ursprg. d. alt. Linzgauer 
Pfarrsprengel. Überling.,Schoy. 188. 
1 M. [2357 
Stork, St.Jörg aın Oberrhein s. Nr.2 at (2353 
Walter, Theob., Das Minoriten- 
kloster zu St. Katharina in Rufach. 
Mit9 Abbildgn. u. Plänen. (Alemannia 


N. F. 5, 14-65.) [2359 
Rady, G. d. kath. Kirche in Hessen, 
Nr. 527. Rez.: Lit. Zbl. "oe, Nr. 17,18. — 


W. Dersch, Grundlinien z. heas. Kirch.-G. im 
Mittelalter u. im Zeitalter d. Ref. Krit. Aus- 
einanderretzg. m. Rudys G. d. kath. Kirche in 
Hessen. (Beitrr. z. hesa. Kirch.-6.2,333-61 ) [23360 


Ebel, F., Das Prämonstratenserin- 
nen- Kloster Altenberg a. d. Lahn. 
Kulturhist. Skizzen nach d. Handschr. 
d. Petrus Diederich Magdeb., 
Baensch. 1905. 59 S. 2 M. 50. {2361 

Eubel, K., G. d Kölner Minoriten- 
Ordensprovinz. (= Nr. 2599.) Köln, 
Boisserće. 332 S. 7 M. [2362 

Rez.: Hist. Jahrb. 27, 618-21 Schlager. 

Höfer, M., Beziehgn. d. Benedik- 
tinerstifte St. Maria im Kapitol u. 
St. Cäcilia in Köln z. kölnisch. Kirche. 
(Stud. u. Mitt. a d. Bened.- u. Cist.- 
Orden 27, 145-64.) [2363 | 

Schlager, P., Zur G. d. Franzis- 
kanerklosters Adenau in d. Eitel. 
(Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 
70, 90-99.) [2364 

Kronenburg, J. A. F., Maria’s 
heerlijkheid in Nederland. Geschied- 
kundige schets van de vereering der 
H. Maagd in ons vaderland. Amsterd., 
Bekker. 1905. 306; 431; 534 S. [2365 

Rez.: Anal. Bolland 25, 193f. Moretus. 

Juten, G. C. A., De Orde van den 
H. Guilliolmus in Noord- en Zuid- 
Nederland. (Anal. p. serv. à lhist. 
eccl. de la Belg. 32, 44-66.) [2366 

Wils, Jey La congrégation des théo- 
logiens Campinois de l’anc. Université 
de Louvain. (Ebd. 31, 360-432.) [2367 

Schelhasse, Stift Cappel u. Propstei Bikeloh. 
(Zt. f. vuterl. G. Westfal. 63, IL, 63-81.) [2368 

(emmeke, A., G. d. kath. Pfarreien 


in Lippe. Paderb., Selbstverl. 1905. 
xıj, 400 8. 4 M. 50. [2369 
Schmidt, B., Besitz d. Klosters 


reene in Stadt u. Amt Plauen. 
(Mitt. d. Altert.-Ver. zu Plauen 17, 
180-204.) [2370 


Fischer, Alb., Das dt.-ev. Kirchen- 
lied d. 17. Jh. (e ’05, 2397). Le 13- 
15. (Bd. HI, 1-288.) à 2 M. [2371 

Loesche, G.. Monumentas Austriac evang. 


2. durch liter. Nachweise erganzte Aufl. (Aus: 
Jahrb. d. Ges. f. d. G. d. Prot. in Osterr.) 


Bibliographie Nr. 2357—2415. 


Bielitz, Fröhlich. 1905. 28 S.; Dm Pr 
Vgl. ’05, 2393. 2372 
Pokoly, J., G. d. ref. Kirche in 
Siebenbürgen. (Ungar.) 3Bde. Budap.. 
Franklin. 1904. 314; 296; 243 S. 
10 Kr. 2373 
Wolff, Zur kirchl. Kultur-G. Würt- 
tembergs, 1550-1800. (Bil. f. württb. 


1 Taf. 


Kirch -G. 9, 143-76.) [2374 
Hanauer, A., Le protestantisme à 
Haguenau. Straßb., Noiriel. 359 S. 


4 M. [2375 

Conrady, L., G. d. luth. Gemeinde 
Arnoldshain bis z. Mitte d. 18. Jh. 
(Ann. d. Ver. f. nass. Altertkde. 35, 
155-236.) [2376 


Lorenz, Dio alte reform. u. d. neue ev. 
Gemeinde Grevenbroich, e Nr. 550. Rer.: 


Theol. Arbeiton a. d. rhein. wiss. Prediger- 
Ver. N. F. S, 122-25 Walth. Wolff. 2377 

Rothert, Zur Kirch. OG d. St. Soest s. 
Nr. 1325. 2378 


Wumkes, G. A., De gereform. kerk 
in de Ommelanden tusschen Eems 
en Lauwers, 1595-1796. Groning. 
Diss. 1904. 173 S. [2379 

Steinmetz, R., Die Generalsuper- 
intendenten in d. Herzogtümern 
Bremen -Verden. (Zt. d. Ges.f. nieder- 
sächs. Kirch.-G. 10, 144-96.) |2380 

Kirchengalerie, Neue sächs., hrsg. 
v. G. Buchwald (s. Nr. 555). Ephorie 
Dresden. Lfg. 13-32. Sp. 289-768; 
Taff. Ephorie Auerbach. Lig. 1%. 
Sp. 1-48; Taf. Fphorie Borna. Lfg. 29 
-32. Sp. 673-768. a 40 Pf. [2381 

Franke, R., G.d. ev. Privatbeichte 
in Sachsen. (Beitrr. z. sächs. Kirch.- 


G. 19, 41-142.) |2382 
Perdelwitz, Zur O d. ev. Kirche in 


Schmiegol. (Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Pos» ı 
6, 1-10.) [2383 

Blech, E., Leidensjahre v. St. Ka- 
tharina in Danzig. (Zt. d. Westpreuß. 
G.-Ver. 48, 159-92.) [2384 


f) Bildung, Literatur; Kunst. 


Horn, E., Akadem. Freiheit. Berl., 


Trowitsch & S. 1905.117 8. 1M.50. [2385 

Rez.: Hist Zt. 96, 259-64 G. Kaufmann; 
Hist. Jahrb. 27, 442f. v. Orterer. 

Specht, G. d. ehemal. Univ. Dillingen, 
1519-1504, s "Oh, 2419. Roz.: Gött. gel. Anz. 
"uh, 798-802 Luschin v. Ebengreuth. {2356 

Falckenheiner, Personen- u. Ortsregister 
zu d. Matrikel etc. d Univ. Marburg 1527-1652, 
8. "Ob, 2421. Rez.: Lit. ZbL ’v5. Nr. 40 H. Er. 
— Frz. Grundlach, Zur Marb. Univ.-Ma- 


trikel. (Zt. d. Vor. f. hess. G. 29, 262-70.) [2387 
Hantzsch, V., Dresdner auf Uni- 
versitäten v. 14. bis z. 17. Jb. 


(= Nr. 2648.) Dresd., Baensch. 116 S 
2 M. [2388 


Religion und Kirche. — Bildung, Literatur. 


Dem Andenken d. Univ. Frankfurt 
26. Apr. 1506 bis 10. Aug. 1811. 
Festschr. z. 400. Wiederkehr ihr. 
Gründungstages. Frankf. a. O., Hof- 
buchdr. Trowitzsch & S. 114 S. [2389 

Hofmeister, A., Rostock. Studen- 
tenleben v. 15. bis ins 19. Jh. (Arch. 
f. Kultur-G. 4, 1-50; 170-96.) [2390 


Monumenta Germ. paedag. (s. 
Nr. 568). XXXIV: G. Schuster u. 
F. Wagner, Jugend u. Erziehg. d. 
Kurfürsten v. Brandenb. u. Könige v. 
Preußen. 1 |Die Kurfürsten Friedrich. 
u. II., Albrecht, Johann, Joachim I. 
u. I]. son, 608 BR: 23 Taf. u. 
3 Fksms. 20 M. — XXXV: H Gilow, 
Das Berliner Handelsschulwesen d. 
18. Jh. Dargest. im Zusammenhange 
m. d. pädag. Bestrebungen sein. Zeit. 
xıj, 342 S. 10 M. 2391 

Seiler, F., G. d. dt. Unterrichte- 
wesens. I: Bis z. Ende d. 18. Jh. 
U: Bis auf d Gegenw. (Samılg. 
Göschen. Bdchn. 275 u. 276.) Lpz., 
Göschen. 116; 122 S. 1 M. 60. [2392 

Manitius, M., Analekten z. Schul- 
G. d. Mittelalters. (Mitt. d. Ges. f. dt. 
Erziehgs.- u.Schul-G.16,35-49.) [2393 

Pamer, K., Staatsobergymn. zu Rudolfs- 
wert (s. ’05, 2428) Forts. Progr. Rudolfsw. 
1905. 22 8. — A. Tschochner, Dt. Gyınn, in 
Olmütz (s. ebd). $. Forts. Progr. Olm. 1905. 


17 S. — K. Kuaflitsch, Troppauer Gym. (s. 
eat T1. IV. Progr. Tropp. 1905. 3.19-30. [2394 


idenbauer, G., G. d. K. Ludwigs- 
Kreisrealschule in München. (Beihtt. X 
v. Nr. 2540.) Berl., A. Hofmann & Ko. 
xj, 220 S. 4 M. 2395 
Hümmer, F. K., Das v. Fürst- 
bischof Julius gestiftete Seminarium 
nobilium (k. adelige Julianum) zu 
Würzburg. Jubil.-Festgabe. Würzb., 
Bauch. 1905.1808.;4 Taf. 4 M. 50. [2396 
Schwarz, Bened., G. d. Karlsruh. 
Volksschule. Karlsr., Lang. 1905. 
226 S. 3 M. 2397 
Kimpel, H. Th., G. d. hess. Volks- 
schulwesens von sein. erst. Anfüngen 
bis 1800. Vorband zu d. Verf. „G. d. 
hess. Volksschulwesens im 19. Jh.“ 
Kassel, Röttger. 380 S. 4 M. [2398 
Ebel, Aus d. G. d. oberhess. Schulwesens. 
(Mitt. d. Oberhess. G.-Ver. 13, 108-10.) [2349 
Kleist, H. v., Kleine Beitrr. z. G. d. Ul- 
richsschule zu Aurich. (Jahrb. d. Ges. f. bild. 
Kunst etc. zu Emden 15, 272-332; 526.) [2400 
Reiche, A., Entwicklg. d. Real- 
schulwesens in Bremen insbes. d. Real- 
schule in d. Altstadt. Geschichtl. Rück- 
blick. Brem. Progr. 1905. 1058. [2401 


*91 


Schulze, P., Dresdner Volksschul- 
wesen im 18. Jh. Nach d. Quellen 
d. Dresdner Ratsarchivs. Dresd., 
Becker. 91 S. 1 M. 25. [2402 

Beiträge z. G. d. Erziebg. u. d. 
Unterrichts in Mecklenb. (Beihft. IX 
v. Nr. 2540.) Berl., A. Hofmann & Ko. 
1905. 91 S. 2 M. [2403 


Inh.: a) M. Pistorius, Patentverordng. 
f. d. ritter- u. landschaftl. Landschulwesen v. 
J. 1821 nebst Beil. v. H. Schnell. b) H. Schnell, 
Schulwesen d. Stadt Waren. 

Wehrmann, M., Von der Schule in Rahn. 
(Monatabll. d. Ges. f. pomm. G. "On, 20-22.) 12404 


Crüwell, G. A., Die Verfluchung d. Bücher- 
diebe. (Arch. f. Kultur-G. 4, 197-283.) [2105 
Schiffmann, K., Oberösterr. Biblio- 
theken u. Archive. (Arch. f. G. d. 
Diöz. Linz. 2, 85-117.) [2406 


Weidenkaff, K., Die Anschauungen 
d. Franzosen üb. d. geistige Kultur d. 
Deutschen im Verlaufe d. 18. u. zu 
Beginn d. 19. Jh. Gotha, Perthes. 
(III, 3 v. Nr. 2506.) 55 S. 1 M.20. [2407 

Gautier, L., La médecine à Genève 
jusqu'à la fin du 18. siècle. (X v. 
Nr. 2570.) [2408 

Focke, W. 0., Mitteilgn. a. d. G. d. bre- 


misch. Medizinalwesens. (Brem. Jahrb. 21, 
146-60.) [2109 


Lindemann, W., G. d. dt. Lit. 
8. Aufl. Hrsg.u. teilweise neu bearb. 
v. M. Ettlinger. Freib., Herder. 
xjv, 1083 S. 10 M. [2410 

Bartels, As Handb. Z. G. d. dt. Lit. 
Lpz., Avenarius. xv, 7898. 5 M. [2411 

Nagl, J. W. u. J. Zeidler, Dt.- 
österr. Lit.-G. (8. 05, 2452). Lf. 28. 
Bd. II, 481-528. 1 M. [2412 

Kegel, E., Verbreitg. d. mittel- 
hochdt. erzähl. Literatur in Mittel- u. 
Niederdtld., nachgewiesen auf Grund 
v. Personennamen. (Hermaea. Ausgew. 
Arbeiten a. d. German. Seminar zu 
Halle. III.) Halle, Niemeyer. x, 140S. 
4 M. 50. (40 S.: Hallens. Diss.) [2413 

Lowack, A., Die Mundarten im 
hochdt. Drama bis gegen Ende d. 
18. Jh. Beitr. z. G. d. dt. Dramas u. 
d dt. Dialektdichtg. (Breslauer Beitrr. 
z. Lit.-@. VI) Lpz., Hesse 718. 
(3 M. 80. Einzelpr.: 4 M. 50.) [2414 

Reuschel, K., Die dt. Weltgerichts- 
spiele d. Mittelalters u. d. Reforma- 
tionszeit. Literarbist. Untersuchg. 
(Nebst d. Abdr. d. Luzerner „Anti- 
christ“ v. 1549.) Lpz., Avenarius. 
xiij, 356 S. 12 M. (Teutonia. Arbeiten 
z.german.Philol., hrsg. v.Uhl.IV.)[2415 


Ch 


192 


Euling, K., Das Priamel bis Hans 
Rosenplüt. Studien z. Volkspoesie. 
(German. Abhdign. XXV.) Bresl., 
Marcus. 1905. 583 S. 12 M. [2416 

Soergel, A., Ahasver- Dichtungen 
seitGocthe. (Probefahrten. Erstlings- 
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VL) Lpz., Voigtländer. 1905. 172 S. 
4 M. 80. [2417 


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s. Nr. 1936. [2418 
vant, J., Beitrr. z. (Bau- u.) Kunst-G. d. 
Schlosses Straßburg. (Carinthia I, Jg. 95, 
78-93.) [8419 
Kiinstler- Lexikon, Schweizer (s. 
Nr. 610). Lie 5 (Bd. IT, 1-160). 
8 M. 20. [2420 
Stork, M., St. Jörg am Oberrhein. 
(Aus: Schau-ins-Land. Jg. 32.) Freib. 
i. B., Lorenz & W. 1905. 40 S. m. 
Abbildgn. 2M. (Schul-Progr.) [2421 
Polaczek, E., Das ElsaB u. seine Stellg. 
in d. kunstgeschichtl. Entwicklg. Vortrag. 
Straßb., Trübner. 1905. 17 S. 50 Pf. [2422 


Levin, Th., Beitrr. z. G. d. Kunst- 
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(Aus d. Kgl. Bayer. Geb. Staatsarch.) 
I. Mit 5 Kunstbeilagen. (Beitrr. z. G. 
d. Niederr., Jahrb. d. Düsseld. G.- 
Ver., 19, 97-213.) [2423 

Wurzbach, A. v., Niederl. Künstler- 
Lexikon (s. Ñr. 613). I, 8 u. II, 1. 
S. 673-778; 1-48. à 4 M. [2424 

Beiträge z. westf. Kunst-G. Hrsg. v. H. 
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2446. [2425 

Dehio, G. u. G. v. Bezold, Die 
Denkmäler d. dt. EE Eeer 
(8. un, 2463). 1. Ser., Lig. IL 20 Taf. 
20 M. [2426 

Lambert u. Stahl, Architektur, 
1750-1850 (s. '05, 565). Le NI-V. 
60 Taf. 90 M. [2427 


Riegl, A., Salzburgs Stellung in 
d. Kunst-G. Mitt, d. Ges. f. Salzburg. 
Ldkde. 45, I, 1-22.) [2428 

Roth, V., G. d. dt. Baukunst in 
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128 S. u. 93 Abbildgn. 12 K. [2429 

Rez : Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde. 
29, 13-76 Kühblbrandt. 


Naef, A., Les phases construct. 
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(Anz. f. schweiz. Altertkde. N. F. 7, 
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Blaum, E., Die Kirche in Hand- 
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Koch, Ferd., Die Gröninger. Ein 
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Zeit d. Spätrenaissance u. d. Barock. 
(I v. Nr. 2425.) Münster, Coppenrath. 
1905. 272 S.; 33 Taf. 20 M. [2433 

Stolte, B., Der Dom zu Paderborn 
s. '05, 2470). Forts. (Zt. f. vaterl. G. 

estfal. 63, II, 118-68.) [2431 

Gurlitt, C., Breslau. (Gurlitt, Hist. 
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Wasmuth. 32 Taf.; 32 S. 25 M. [2435 


Ebhardt, B., Dt. Burgen (s. ’05, 
2473). Lfg. VIIL 1905. $S. 337-84; 
4 Taf. 12 M. 50. [2436 

Piper, O., Österr. Burgen (8. '05, 
675). IV. 1905. 252 S. m. 260 Ab- 
bildgn. 7 M. 20. [2437 

Rez. v. III: Lit. Zbl ue, Nr. 3 M. Mayr. 

Zahn, J. v., Die ältest, Burgen d. 
Steiermark. (In: Zahn, Styriaca. 
N. F. II) [2138 

Pinkava, V., Die Burgen Mährens. 
I: Burg Bueau. Olmütz, Promberger. 
32 S.; 3 Taf. 2 M. 50. [2439 

Merz, W., Die mittelalterl. Burg- 
anlagen u. Wehrbauten d. Kantons 
Argau (s. Nr. 633). Lie 6-7 (Bd. I, 
xuj, 10 u. S. 425-576; 10 Taf., 
11 Stammtaf.). 10 M. [2440 

Ebhardt, B., Burgen d. Hohen- 
zollern. (Hohenzoll. - Jahrb. 9, 252- 
98; Taf.) [2441 


Schell, 0., Burgtürme u. Burghäauser auf 
bergisch. Bauernhöfen u. in berg. Dörfern. 
(Arch. f. Kultur-@. 4, 159-70.) [2442 


Borrmann, R., Aufnahmen mittel- 
alterl. Wand- u. Deckenmalereien in 
Dtld. (s. ’08, 589.) I, 1. 7 Tat: 
6 S. Text. 20 M. [2443 

Meder, J., Handzeichngn. a. d. 
Albertina u. and. Sammlgn. (s. Nr. 635). 
XI, 1-5. (à 10 Taf.) à 3 M. [2444 

Lehmann, Hans, Zur G. d. Glas- 
malerei in d. Schweiz. I: Entwicklg. 
bis z. Schlusse d. 14. Jh. Mit 32 Text- 
illustr. u. 8 Taf. (= Nr. 2566.) Zürich, 
Fäsi & B. 4°. S. 157-209. AM. [2445 

Schmitz, H., Die mittelalterl. 
Malerei in Soest. (II v. Nr. 2425.) 
Münster, Coppenrath. ze, 148S.; 16 Taf. 
7 M. (61 S.: Münst. Diss. 1905.) [2446 

Bradley, J. W., Illuminated ma- 


nuscripts. (Little books of art.) 
London, Methuen. 1905. 290 S. 
21 Taf. 2 M. 50. [2447 


Rez. : Bibl. de l'école des chartes LXVI, 707 f. 


Kunst. — Volksleben. 


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schrr. d. Königreichs Sachsen SH v. 
Nr. 2085). Dresd., Meinhold & S. 4°. 
xv, 469 S.; Taf. (25 M. Subskr.-Pr.: 
18 M.) [2448 

Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 27, 173-35 
Mor. Schneider; Rep. f. Kunstw. 29, 268-73 
Springer; Lit. Zbl. ’06, Nr. 28. 

Album d. Erzeugnisse d ehemal. 
Württemb. Manufaktur Alt-Ludwigs- 
burg. Nebst kunstgeschichtl. Abhdlg. 
v. Berth. Pfeiffer. Hrsg. v. A 
Wanner-Brandt. Stuttg., Wanner- 
B. 4°. 131 Taf.; 778. Text. 45M. [2449 


Rachel, M., Aus d Akten d Dresdner 
Goldschmiedeinuung. (Dresdner G.bll. ’05, 
Nr. 4) [2450 


Hintze, E., Die Breslauer Gold- 
schmiede. Archival. Studie, hrsg. v. 
Ver. f. d. Museum schles. Altertümer. 
Mit 6 Taf. u. 40 Textabbildgn. Lpz., 


Hiersemann. 4°. 215 S. 20 M. [2451 
Bez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 30 Semrau. 


Schoen, Th., Zur G. d. Glockengießerkunst 
in Neu-Württemberg (Diözesanarch. v. Schwa- 
ben 24, 1-5.) 12452 

Desmons, F., Les cloches de 
Tournai. Notes d’hist. et d’archl. 
(Ann. de l'Acad. d’archl. de Belg. 
57, 21-78.) [2453 


Wrede, H., Die Glocken d. Stadt Lüne- 
burg (e '05, 586). Nachtr. (Lüneb. Museumsbll. 
3, 55-64.) [2454 

Bischoff, H., Das dt. Lied. Mit 
22 Vollbildern u. 14 Notenbeilagen. 
(Die Musik. Hrsg. v. R. Strauß. XVI 
u. XVII.) Berl.: Bard, Marquardt &Co. 
117 S. 6 M. [2455 

Batka, R., Die Musik in Böhmen. 
(Die Musik. XVIII) Ebd. 100 S. 
1 M. 25. — J. Branberger, Musik- 
geschichtliches a. Böhmen. Hft. I. 
Prag, Thaussig. 1905. 515. 1M. [2456 

Valentin, C., G. d. Musik in 
Frankf. a. M. v. Anfang d. 14. bis z. 
Anf. d. 18. Jb. Frankf., Völcker. 
xıj, 280 S.; 8 Taf. 8 M. [2457 


Weddigen, 0., G. d. Theater Dtlds. 
(s. Nr. 649). Lfg. 24-29. S. 957-1156; 
27 Taf. u. 18 Fksms à 1 M. [2458 

Sikora, A., Fronleichnamsbräuche in Alt- 
bozen. Beitr. z. Kultur-G. Tirols aus Akten 
d. K. K. Statthalterei-Archivs. (Zt. d. Ferdi- 
nandeums 49, 301-38 ) [2459 

Buchwald, R., Freiberger Pfingstspiele. 
(Mitt, d. Freib. Altert.-Ver. 41, 45-54.) [2460 


"93 
ol Volksleben. 


Steinhausen, G. d. dt. Kultur, e ’05, 2492. 
Rez.: Beil. z. Allg. Ztg. ’05, Nr. 104 Schult- 
heiß; Jahrb. f. Gesetzgebg. 29, 1644-18 Breysig; 
Arch. f. Kult.-G. 4, 96-106 Th. Hampe; Korr.- 
Bl. d Gesamt-Ver. ’05, 480f. Liebe. [2461 

Scherr, J., Germania. Neu hrsg. 
v. H. Prutz (s. Nr. 654). Lfg. 40-48. 
S. 391-480: 9 Taf. à 30 Pf. [2462 

Leite, R., Die G. dt. Volks- u. 
Kulturlebens, in abgerund. Zeitbildern 
dargest. Konstanz, Hirsch. 1905. xvj, 
760 S. 6 M. [2463 

Grupp, @., Der dt. Volks- u. 
Stammescharakter im Lichte d. Ver- 
gangenheit. Reise- u. Kulturbilder. 
Stuttg., Strecker & Schr. 205 S. 


2 M. 70. [2464 
Denkmäler dt. Kultur-G. Hrsg. v. Stein- 
hausen. Abtig. 2: Ordngn. Bd. I s. Nr. 
1421. [2465 
Diehl, Kleinere volkskdl. Mitt. a. Archiva- 
lion. (Hoss. Bll. f. Volkskde. 4, 206-10.) [2466 


Adrian, K., Zur G. d. Volkskde. in Salz- 
burg. (Mitt. d. Anthrop. Ges. Wien 36, Sitzungs- 
berr. 13-16.) [2467 

Forschungen z. Volkskde. d. Dt. in Sieben- 
bürgen. Im Auftr. d. Vor f. siebenb. Ldkde. 
hrsg. v. A. Schullerus. Is. Nr. 1968. [2468 

Mitteilungen üb. volkstüml. Überliefergn. 
in Württemb. (s. "Di, 604). II: R. Kapff, 
Festgebräuche. (Württemb. Jahrbb. f. Statist. 
u. Ldkde. ’05, U, 46-65.) [2469 

Vogeler, Beitrr. z. Soester Kultur-G. (Zt. 
d. Ver. f. G. v. Soest etc. 31, 52-90.) [2470 

Arendt, K., Notizen üb. altluxemburg. u. 
ulteifler Sitten u. Gebräuche, aus alt. Urkk. 
gesamm. Luxemb., Dr. v. Hug. 708. [2471 

Klapper, J., Zur Volkskde. a. d Goldberg- 
Haynauer Kreise, (Mitt. d. Schles. Ges. f. 
Volkskde. Hft. 13, 106-10.) [2472 

Beiträge z. Volkskde. d. Prov. Posen (8. 
Nr 662). II: A. Szulczewski, Allerhand 
fahrendes Volk in Kujawien. 458. 75 Pf. — 
0. Knoop, Beitrr. z. Volkskde. d. Prov. Pos. 
(s. ’05, 2500). Forts. (Hist. Monatsbll. f. d. 
Prov. Pos. 6, 155-01.) [2473 


Pogatschnigg, V., Etymolog. Sagen a. 
Kärnten. Eiu Beitr. z. kärntn. Orts- u.Volkakde. 
(Carinthia I, Jg. 96, 41-49.) [24174 

Walter, Theob., Sagen a. d. Oberelsaß. 
Colmar, Straßb. Dr. u. Verlagsanst. Filiale 
Colmar. 35 8;4 Taf. ıM. [2475 

Schell, 0., Noue bergische Sagen. Elberf., 
Martini & G. 1905. xj, 160 5. 2 M. [2476 


Pfaff, F., Dorfsprüche oder Ortslitaneien 
a. d. Badisch. Oberland. (Alemannia 6, 153- 
60.) — 0. Schulte, Spottnamen u, -verse anf 
Ortschaften im nordl. Oberhessen. (Hess. BIL. 
f. Volkskde. 4, 142-67.) — M. Benedict, Scherz- 
worte, Rätsel u. Spottreime a. d. Vogtlande 
als Wiederklang älter. Volkslebens. (Mitt d. 
Altert.-Ver. Plauen 17, 145-66.) [2477 


Drews, P., Das Abendmahl u. d. Dämonen. 
(Hess. Bil. f. Volkskde. 4, 176-205.) [2478 
Sütterlin, L., Abergläubisches a. Heidel- 
berg. (Alemannia N. F. 6, 299-304.) — O. Schell, 


"04 


Liebeszauber u. Liebesorakel im Bergischen. 
(Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. Volkskde. 8, 
60-66.) — B. Crome, Die Zwölfuächte im 
Volksgelauben d. Landschaft Götting.-Gruben- 
hagen. (Protokolle d. Ver. f.G.d. St. Götting. 
ILI, 3, 4-10.) [2479 


Behlen, H., DasnassauischeBauern- 
haus. (Ann. d. Ver. f. nass. Altertkde. 
35, 237-63.) [2480 

Pebler, W., Das altsächs. Bauern- 
haus in sein. geograph. Verbreitg. 
Beitr. z. dt. Landes- u. Volkskde. 
Braunschw., Vieweg. ıvı), 258 S.; 
Taff. u. Ktn. 10 M. [2481 


Ders., Die Hausforschg., vornehnl. in 
Nordatld. (Dt. G.bll. 7, 203-14.) 


Gireiderer, S., Volkskunst in Salz- 
burg. (Mitt. d. Ges. f. Salzb. Ldkde. 
45, Il: 34 S., 2 Taf) [2482 

Seyffert, 0., Von d. Wiege bis 
zum Grabe. Beitr. z. sächs. Volks- 
kunst. Im Auftr. d. Ver. f. sichs. 
Volkskde. hrsg. Wien, Gerlach & W. 


72 Taf., 6 S. 20 M. [2483 
Andrae, A., Hausinschriften a. Goslar. 
(Zt. d Ver. f Volkskde. 15, 428-38.) [2484 


Lacher, K., Altsteirische Wohn- 
räume im Landesmuseum zu Graz. 
Mit 32 Lichtdr.-Taf. (Ornamentale u. 
kunstgewerbl. Sammelmappe. VII.) 
Lpz., Hiersemann. Fol. eu, 8 S. Text. 
40 M. [2485 


Nikora, A., Zur G. d. Zillertaler Tracht. 
Mit 5 Textabbildgn. (Zt. f. öst. Volkskde. 
12, 1-14.) 2436 

Hottenroth, F., Die nassauisch. 
Volkstrachten auf Grund d. v. Düs- 
sell gesamm. Materials. Mit 29 Taf., 
-39 Trachten-Abbildgn. u. Trachten- 
typenkte. Wiesbad., Ver. f. nass. 
Altertkde. zu, 225 S. 10 M. [2487 

Jostes, Westfal. Trachtenbuch, 8. °04, 2300. 


Roz.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. '05, 
191-98 R. Weiß. [2485 


Fritze, E., Dorfbilder. Mit 50 Ab- 
bildgn. u. 1 Übersichtskte. (= Nr. 
2640.) [2459 

Knebel. K., Alt-Freiberg im Dunkel d. 
Nacht. (Mitt. d. Freib. Altert.-Ver 41, 3-19.) — 
A. Hesse, „Fuer, Fuer“. (Ebd. 20-39) [24.0 


Niegl, K.. Speise u. Trank in Alt- Eger. 
(In: Dt. Arbeit. Jg. IIL.) [2491 
Wüschke, H., Das Zerbster Bier. (= Nr. 
2630.) llallo, Hendel. 48 S. 1 M. [2492 


Adrian, K., Salzburger Volksspiele, 
Aufzüge u. Tänze. (Mitt. d. Ges. f. 


Salzb. Ldkde. 45, 1:1608.,3 Taf.) [2493 | XXVII, 1-2. 8. 1-486. 


Bibliographie Nr. 2479—2551. 


Nathan, K., Zur G. d. Heinsberger Schutzen- 
gesellschaften (s. '05, 2523). Schluß. (Rhein. 
G.bll. 8, 105-10; 135-42.) [2494 

Meissel, Fr., Die Grenzbezichg. in Hameln. 
(Hannov. G.bll. 9, 6-19.) [2435 


Wiedemann, A., Mumie als Heil- 
mittel. (Zt. d. Ver. f. rhein. u. west- 
fül. Volkskde. 3, 1-32.) [2496 

Baas, K., Zur G. d mittelalterl. 
Heilkunst im Bodenseegebiet. (Arch. 
f. Kult.-G. 4, 133-58.) [2497 

Bibra, R. Frhr. v., Beitr. z. G. d. Kissinger 
Heilquellen „Rakoczy“ u. „Pandur“. (Arch. 
d. Hist. Ver. v. Unterfrank. u. Aschaffenb. 
47, 165-209.) Sep. Würzb., Stahel. 1 M. 124% 

Witry, Kurpfuscher im alten Trier. (Trier. 
Chron. N. F. 2, 90-92.) [2439 


Bühler, F., Der Aussatz in d. 
Schweiz (s. "Op, 2527), Abt. TI. 
1905. [2500 

Schickele, G., Vorsichtsmaßregeln 
geg. Pest u. ansteckende Krankheiten 
im alt. Straßburg. (Zt. f. G. d. Oberrh. 
N. F. 21, 212-61.) [2501 


Füssenich, K., Siechenhaus zu Honrath. 
(Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrb. 70, 154 
ETA [2502 


4. Gesammelte Abhandlungen 
und Zeitschriften. 


Grundriß d G.wissenschaft. Zur 
Einführg. in d. Stud. d. dt. G. d. 
Mittelalters u. d. Neuzeit, hrsg. v. 
A. Meister. I, 1. Lpz., Teubner. 
3198. 6 M. [2503 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. "oe Nr. 16 Brandi. 

Studien, Hist.; veröff. v. Ebering (8. 
Nr. 693). LIII u. LIY s. 2804; 3166. (2504 

Stndien u. Darstellungen a d Gebiete 
d. G.; im Auftr. d. Görres-Ges. etc. hrsg. v. 
Grauert (s. ’06, 639). IV, 33 u. V, 1 se. 
Nr. 3187; 2910. [2505 

Untersuchungen, Geschichtl.; hrsg. v. 
Lamprecht (s. "Ob, 2531). III, 1 (= Renz, 
Jean Bodin). III, 2-4 s. Nr. 2302, 2407; 
3334. 2506 

Fruin, R., Verspreide geschriften (s. '04, 
2315). Aflev. 48-58 (Bd. IX, 65-540). Registers. 
125 S. [2507 

Abhandlungen, Hallesche, x. neuer G. 
(s. 05, 615). Mft. ELL e Nr. 3078. [2508 


Zeitschrift, Hist. (s. Nr. 700). 
XCVI, 2-3. S. 193-568. [2509 

Mitteilungen d. Instituts f. österr. 
(.forschg. (n Nr. 701). XXVII, 1-2. 
S. 1-384. (Beibl.: Kunstgeschicht!. 
Anzeigen. "Op, Nr. 1-2. S. 1-64.) Bd.: 
15 M. — Ergänzgsbd. VII, Htt. 2. 


S. 215-469. 5 M. [2510 
Jahrbuch, Hp (s. Nr. 702). 
[2511 


Volksleben. — Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften 


Abhandlungen d. Kgl. Bayer. Akad. 
d. Wiss. Hist. Kl. (s. ’05, 641). XXIII, 3. 
(Denkschrr. LXXVI, 3.) 8. 473-716. 
8 M. [2512 
Archiv, Neues, d.. Ges. f. ältere dt. 
G.kde. (s. Nr. 703). XXXI, 2. S. 289 
-543. [2513 
Geschichtsblätter, Deutsche (8. 
Nr. 704). VII, 4-8. S. 95-230. [2514 
Korrespondenzblatt d. Gesamt- 
Ver. (s. Nr. 705). Jg. LIT, Nr. 11/12- 
LIV, 5. Sp. 397-484; 1-264. [2515 
Mitteilungen a. d. German. Na- 
tionalmuseum (s. Nr. 706). 1905, 
153-92. — Anzeiger. 1905, Hft. 4. 
S. XLjx-Lxx. on 
Blätter, Prähist. (s. Nr. 707). XVII, 
1-2. S. 1-32; 5 Taf. [2517 
Quellen u. Forschungen a. ital. 
Archiven u. Bibliotheken (s. Nr. 708). 
VII, 2. S. 217-442. [2518 
Mitteilungen a. d. hist. Lit. (s. 
Nr. 709). XXXIV, 1-2. S. 1-256. [2519 
Jahresbericht üb.d. Erscheinungen 
auf d. Gebiete d. german. Philologie 
(s.’04,590). XXV: 1903. 3878. XXVI: 
1904. 225; 183 S. à 9 M. [2520 
Jahresberichte f. neuere dt. Lit.-G. 
(s. "08. 2549). XIII: 1902. Tl. 2 u. 3. 
Textu.Register. $.219-661.26 M.[2521 
Zeitschrift f. dt. Wortforschg. (8. 
Nr. 710). VII, 4 u. VII, 1/2. S. 261- 
372; 1-140. [2522 
Zeitschrift f. hochdt. Mundarten 
(s. Nr. 711). VI, 6. S. 299-378. [2523 
Jahrbuch d. Ver. f. niederdt. 
Sprachforschg. (s. ’05, 2552). XXXI: 
1905. 164 S. 4 M. [2524 
Zeitschrift, Num. (s. ’05, 2554). 
Bd. XXXVII. xv, 263 S.; 2 Taf. 
12 M. [25325 
Literatur-Blatt, Num. Hrsg.: M. Bahr- 
feldt. Bd. XIII. (= Jg. XXV u. XXVI). 
Gumbinnen 1904/5. S 11851-1276. [2526 
Monatsblatt d. Num. Gesellsch. in Wien. 
Bd. VI (= Nr. 234-269) u. VII, 1-4 (= Nr. 270 
-273). Wien, Num. Ges. 1903-6. 408 S.; 9 Taf. 
S. 1-56. [2527 
Münzblätter, Berliner (s. Nr. 715). 
XXVI, Nr. 46-48. S. 159-222. [2528 
Vierteljahrsschrift f. Wappen-, 
Siegel- u. Familienkde. (s. Nr. 716). 
XXXIV, 1-2. S. 1-160. [2529 
Herold, Deutscher (s. Nr. 716a). XXXVII, 
1-5. S. 1-14. [2529 a 
Jahrbuch d. K. K. Herald. Ges. 
„Adler“ (s. °05, 2559. N. F. XVI. 
Mit 61 Textillustr. u. 1 Taf. 202 S. 
16 M. [2530 


| 
| 


m— {m > a E 


*95 


Archiv f. Kultur-G. (s. Nr. 720). 
IV, 1-2. S. 1-272. [2531 


Untersuchungen z. dt. Staats- u. Rechts-G. 
(3. Nr. 721). Hft. 79-82 s. Nr. 2271; 2303; 
2327; 2771. A [2532 
Quellen u. Stadien z. Verf.-G. d. Dt. 
Reiches in Mittelalter u. Neuzeit. Hrsg. v. 
K. Zeumer. Bd.1(4 Hfte.). Weinar, Böhlau. 
16 M. (Subskr.-Pr. 13 M. 40.) Vgl. Nr. 1420; 
2229; 2772; 2912. [2533 
Vierteljahrsschrift f. Sozial- u. 
Wirtsch.-G. (s. Nr. 722). IV, 1-2. 
S. 1-396. [2534 
Studien, Tübing., f. schwäb. u. dt. Rechts- 
G.; hrsg. v. Thudichum. Tübing., Laupp. 
I, 1-3 8. Nr. 2215; 2353; 2946. [2535 
Mitteilungen d. K. u. K. Kriegs- 
archivs (s. "op, 2566). 3. F., IV. Mit 
5 Beilagen u. 12 Textskizzen. xviij, 
516 S. 14 M. [2536 
Zeitschrift f. Kirch.-G. (s. Nr. 726). 
XXVII, 1-2. S. 1-243; 1-70. [2537 
Studien u. Mitteilungen a. d. 
Bened.- u. Cist.-Orden (s. Nr. 727). 
XXVI, 3/4 u. XXVII, 1. S. 405-736; 
1-220. [2538 
Geschichtsblätter d. Dt. Hugeuotten-Ver. 
(e, "Oh, 2569). XIII, 1/2 s. Nr. 2190. [2539 
Mitteilungen d. Ges. f. dt. Erzielen 
u. Schul-G. (s. Nr. 728). XVI, 1-2. 
S. 1-197. — Beihft. FX s. Nr. 2403. 
Beihft. X s. Nr. 2395. — Inhalts- 
Übersicht: Jg. I-XV. 42 S. [2540 
Studien z. vergleich. Lit.-G s. Nr. 730). 
VI. 1-2. S. 1-288. (2541 
Zeitschrift f. dt. Philol. (s. Nr. 731). 
XXXVII, 1-2. S. 1-288. [2542 
Beiträge z. G. d. dt. Sprache u. Lit. 
(8. Nr. 732). XXXI, 1-2. S. 1-428. [2543 
Jahrbuch d. kunsthist. Sammlgn. d. 
Allerh. Kaiserhauses (s. Nr.733). XXV, 
5-6. S. 227-60, 8 Taf. ; uxxxvin S. |2544 
Jahrbuch d. Kgl. Preuß. Kunst- 
sammlen (s. Nr. 734). XXVII, 1-2. 
Sp. jJ-xtjv; S. 1-142; 11 Taf. |2545 
Archiv f. Theater-G. (s. '05, 2578). 
Bd. II. 360;xxxvn1jS.; Taf. 7M.50.[2546 
Zeitschrift d. Ver. f. Volkskde. (s. 
'05, 2579). XV: 1905. 476 S. [2547 
Blätter, Hessische, f. Volkskde. 
(o Nr. 735). IV, 2/3. S. 97-224. 
3 M. 60. [2548 
Archiv f. österr. G. (s. Nr. 736). 
XCIV, 1. S. 1-310; Kte. 6M. 30. [2549 
Zeitschrift f. österr. Volkskde. (n, 
Nr.741.) XII, 1/2. S. 1-112; 2 Taf. [2550 
Berichte u. Mitt. d. Altert.-Ver. zu 
Wien (s. "op, 2554). Bd. XXXIX. 
uj, xvj, 124 S. m. Abbildgn. u. 2 Taf. 
18 M. [2551 


"00 


Archiv f. d. G. d. Diözese Linz. 
Beilage z. Linzer Diözesanblatt. Hrsg. 
v. bischöfl. Ordinariate. Redig. v. 
K. Schiffmann u. F. Berger. E I. 
Linz, Akad. Buchdr. d. kath. Preß- 
vereins. 1905. 332 S. 4 M. 50. [|2552 

Zeitschrift, Steirische, f. G. (8. 
us, 2585). Jg. II. 221 S. [2553 

Carinthia I. (s. Nr. 743). Jg. 96, 
Nr. 1-2. S. 1-64; Portr. u. Kte. [2554 

Mitteilungen d. Ges. f. Salzburg. 
Ldkdo. (s. "up. 2587). XLV: 1905. 
148, 296 S.; 8 Taf. u. Kte. [2556 

Zeitschrift d. Ferdinandeums f. 
Tirol u. Vorarlberg (s. '05, 2589). 
8. F. Hp XLIX. 488; Lsv S.; 
17 Taf. u. 2 Ktn. 14 M. [2556 

Mitteilungen d. V. f. G. d. Dt. in 
Böhmen (s. Nr. 744). Jg. XLIV, 3. 
S. 273-418 u. 47-70. [2557 

Zeitschrift d Dt. Ver. f.G.Mührens 
u. Schlesiens (s. Nr. 745). X, 1/2. 
194 S. [2568 

Archiv d. Ver. f. siebenbürg. Lan- 
deskde. (s Nr. 746). N.F. XXXIII, 1-2. 
466 S., Kte. 2M. 80. — Korrespon- 
denzblatt. XXVII, 12-XXIX, 5. 
S. 153-60; 1-80. [2559 


Anzeiger f. schweiz. G. (s. Nr. 747). 
1905, Nr. 4. S. 85-132. |2560 
Anzeiger f. schweiz. Altertkde. (8. 


Nr. 748). N. F. VII, 4. $S. 177-264; 
Taf. 13-23. [2561 
Archiv f. schweiz. Schul-G. 1, 1 s. Nr. 


1751. (2562 
Zeitschrift, Basler, f.G.u.Altertkde. 
(s. Nr. 749). v2. S. 291-452. [2563 
Argovia. Jahresschrift d. Hist. Ges. 
d Kantons Argau (e '04, 618). 
Bd. XXXI xvu), 113 8.; 9 Taf. u. 
Kte. 3 M. 80. [2564 
Taschenbuch, Zürcher (e "Ou, 2599). 
XXIX: 1906. 2928.52 Taf. 5 M. [2565 
Mittellungen d Antiquar. Ges. in Zürich 
(8. '05, 2600). XXVI, 4 s. Nr. 2445. [2566 
@eschichtsfreund, Der. Mitt. d. 
Hist. Ver. d. 5 Orte Luzern etc. (8. 
ua, 2601). Bd. LX. xxxj, 231 S.; 
S. 257-368. 5 M. 60. [2567 
Taschenbuch, Neues Berner (a '05, 
2603): 1906. 339; 4 Taf. u. Stamm- 
taf. 4 M. [2568 
Geschichtsblätter, Freiburger (s. 
Nr.755). Jg.XIL xjx,184 S. 3 M. 20. [2569 
Mémoires et documents publ. p. 
la Soc. d’hist. et d’archl. de Genève 
(8.’06, 2604). 2. 5., T. IX. us, 3688. 
7 fr. T. X. xvj, 676 S. 10 fr. [2570 


Bibliographie Nr. 2552 — 2624. 


Beiträge z. bayer. Kirch.-G. (s. Nr. 
760). XII, 4-5. S. 141-240. [2571 
Monatsschrift, Altbayer. (s.Nr.761). 
V, 4-VI, 1/2. S. 89-184; 1-36. [2572 
Verhandlungen d. Hist. Ver. f. 
Niederbayern (s. '05, 2610). Bd. XLI. 
369 S. 4 M. [2573 
Neujahrsblätter. Hrsg. v.d. Ges. f. frunk G. 
I s. Nr. 2240. [2574 
Archiv f. G. u. Altertkde. v. Ober- 
franken (s. Nr. 764). XXIII, 1. 
123 S. [2575 
ouen u. Forschungen z. dt. 
insbes. hohenzoll. G., hrsg. v. Chr. 
Meyer (s. '05, 700). Jg. HI. 432; 
x S5. 16 M. 2576 
Archiv d. Hist. Ver. v. Unter- 
franken u. Aschaffenb. (s. Nr. 766). 
XLVII: 1905. 335 S. 4 M. 50. — 
Jahresbericht d. Ver.: 1904. 56. 
1 M. [2577 
Jahresbericht d. Hist. Ver. f. Mittel- 
franken (s. Nr. 767). Nr. LIU. 97 5.; 
2 Taf. 4 M. 20. 25783 
Sammelblatt d Hist. Ver. Eich- 
stätt (s. "Op, 703). XIX: 1904. 115 S.; 
6 Taf. u. Stammtaf. 6 M. [2579 
Jahrbücher, Württemb., f. Statist. 
u. Ldkde. (s. "op, 2614). Jg. 1905. 
xxjv,229,192S.; 29 Ktn.u.2 Taf. [2580 
Diözesanarchiv v. Schwaben (s. 
Nr. 771). XXIII, 12-XXIV, 5. S. 177- 
92; 1-80. [2581 
Zeitschrift f. G. d. Oberrheins (s. 
Nr. 776). N. F. XXI, 1-2. S. 1-361; 
3 Taf. [2582 
Mittellungen d. Bad. Hist. Kommiss. (a. 
Nr. 776a). Nr. 28, B. 1-64. (Verbuud. m. d. 


Zt. f. Q. d. Oberrh.) [258322 
Neujahrsbiätter d. Bad hist. Kommisae. 


(s. ’05, 2620). N. F. IX s. Nr. 3146. [2583 

Alemannia. Zt. f. alemann. u. 
fränk. G. (e. Nr. gou N. F. V,1. 
S. 1-80. [2584 


Schriften d. Ver. f. G. d. Boden- 
sees u. sein. Umgebg. (s. Op, 711, wo 
Druckfehler Hft. XXX statt XXXIII). 
Hft. XXXIV. x,176 5. 4 M. 50. [2555 

Schau in’s Land (s. '05, 2623). 
Jg. XXXII: 1905. [2586 

Diözesan-Archiv, Freiburger (s. 
'05,2624). N. F. VI. 4278. 6M. [2587 


Mitteilungen d. Ges. f. Erhaltg. d. ge- 
schichtl. Denkmäler im Elsaß (s. ’05, 714). 
Repert. des matières archiol.: Vol. 1 Je la 
prem. série jusqu'au 19 de la seconde scrie 
incl. 1905. 153 S. [2583 

Jahrbuch d. Ges. f. lothr. G. u. 
Altertkde. (s. Nr. 781). XVII, 1. 863 8.; 


4 Taf., 1 Kte. (Kplt. 15 M.) [2589 


Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. 


Archiv, Neues, f. d. G. d. Stadt 
Heidelberg u. d. rhein. Pfalz (s. Nr. 
752). VII, 1. S.1-64; 7 Taf. 60 Pf. [2590 

Geschichtsblätter, Mannheimer (s. 
Nr. 784). VI, 12-VII, 5. Sp. 269-92; 
1-112. [2591 

Monatsschrift d. Frankenthaler 
Altert.-Ver. (s. Nr. 785). XIV, Nr. 1-5. 
S. 1-20. [2592 

Aunalen d. Ver. f. nass. Altertkde. 
u. G.forschg. (s. ’05,2631). Bd. XXXV. 
308 S; 2 Taf. Mitteilungen: 
1905/6. 148 Sp.; Taf. (8 M.) [2593 

Veröffentlichungen d. Hist. Ver. in Dillen- 
burg. Nr. 4 s. Nr. 2189. 2594 


Zeitschrift, Westdt., f. G. u. Kunst 
(s. Nr. 739). XXIV, 3-4. S. 219-389; 
Taf. 3-13. — Korr.-Bl. XXIV, 9-12 
u. XXV, 1/2. Sp. 161-224; 1-32. — 
Ergänzgshft. XIII s.Nr.2244. [2595 

Zeitschrift d. Ver. f. rhein. u. 
westfül. Volkskde. (s. Nr. 792). III, 1-2. 


S. 1-176. [2596 

Veröffentlichung d. Ant - Hist. Ver. zu 
Kreuznach. Nr. 20. 62 S. Nr. ?! u 2? s. 
Nr. 1884 u. 3361. [2597 


Archiv, Trierisches (s. '05, 2642 u. 
’06, 798). Hft. IX. 96 S. u. Beil. S. 113 
-28. 3 M. 50. — Ergänzgshft. VI 
s. Nr. 2046, VII s. Nr. 2269. 
Trier. Chronik. N. F. II, 4-8. 
S. 49-128. [2598 

Veröffentlichungen d. Hist. Vereins f. d. 
Niederrhein. I s. Nr. 2302, [2599 

Annalen d. Hist. Ver. f. d. Nieder- 
rhein (s. Nr. 794 u. '05, 2636). Hft. 
LXXX. 171 S. [2600 

Beiträge z. G. d. Niederrheins. 
Jahrb. d. Düsseldorf. G.-Ver. (s. "04 
2418). Bd. XIX. 273 ax 6 Kunst- 
beilagen. 6 M. [2601 

Monatsschrift d. Berg. G.-Ver. (s. Nr. 195). 
XIIL, 1-6. S. 1-116. (2602 

Beitriige z. G. d. Stiftes Werden 
(s. '01, 2771). Hft. VIIT-X. 1901-1904. 
200; 142; 147 S. u. Kte. |2603 

Zeitschrift d. Aachen. G.-Ver. (s8. 
’05,2640). Bd. XXVII. 336 S. 6 M. [2604 

Aus Aachens Vorzeit (s. Nr. 797). 
XVIII, Nr. 6-13. S. 65-212. [2605 


Bulletin de la Comm. Roy d’hist. 
de l'Acad. Roy. de Belgique (s. Nr. 
799). LXXIV, 4 u. LXXV,1. S. Lut: 
ıxxjv, 439- 544. S. J-x, 1-16. [2606 

Analectes p. serv. à lhist. ecelés. 
de la Belg. (s. Nr. 801) XXXI 
{= 3. Sér., ID, 1. 3. 1-112. [2607 


Zeie A S ENE E E ee Eeer ee EE 


"Or 


Bijdragen voor vaderl. gesch. en 
oudheidkde. (s. Nr. 802). 4. R., V, 3. 
S. 231-374. 1 fl. 75. [2608 

Bijdragen tot de gesch. bijzond. 
v. het oude hertogdom Brabant, uitg. 
d. P.J. Goetschalckx (s. '05, 2254). 
IV, 209-608. V, 1-248. EE 

Annales de la Soc. d’archl. de 
Bruxelles (s. "op, 737). T. XIX. 488 S.; 
18 Taf. [2610 

Handelingen d Maatschappij van 
geschied- en oudheidkunde te Gent. 
Annales de la Soc. d’hist. et d’archl. 
de Gand (s "oa, 738). VI, 1. S. 1-148. 
— Bulletin. XIII- XIV, 5. 296 S.; 


S. 1-252. [2611 

Zeitschrift d. Ver. f. hess. G. u. 
Ldkde. (s. '05, 2649). N. F. XXIX. 
296 S. 6 M. [2612 


Mitteilungen aned. Mitgliedor d. Ver. f. 
heas. G. etc. (s. '05, 2649a). Jg. 1904/5. 59 S.; 


2 Taf. 1 M. 50. [2612 a 
Hessenland (s. Nr. 805). Jg. XX. 
Nr. 1-11. S. 1-156. [2613 


Zeitschrift f. vaterl. G. u. Altertkde. 
[Westfal.] (s. "op, 2651). LXII. 1905. 
286; 214 S.; 8 Tat. 9 M. — Hist.- 
geogr. Register zu Bd. 1-50, bearb. 
v. A. Bömer Lfg. 7: N—Rüd. 
Bd. IM, 1-224. 1 M. 50. [2614 

Jahrbuch d. Ver. f. d. ev. Kirch.- 
G. Westfalens (s. °05, 2652). VIII: 
1906. 207 S. 3 M. [2615 

Jahrbuch d. Ver. f. Orts- u. Heimatskde. 
in d. Grufsch. Mark (s. ’U5, 2653). XVII: 
1903/4. 118 S. [2616 

Jahrbuch d. Ges. f. bild. Kunst u. 
vaterl. Altertümer zu Emden (s. '04, 
2437). XV, 2. S. 187-576. 7 M. [2617 

Jahrbuch f. d. G. d. Hrzgts. Olden- 
burg (s. "op, 2657). XIV (Sehrr. d. 
Oldenburg. Ver. f. Altertkde. u. Landes- 
G. 28). 183 S.; Taf. 3 M. [2618 

Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Nieder- 
sachs. (s. Nr. 812). 1905,4 u. 1906, 1. 
S. 361-592; 1-108. [2619 

Mitteilungen a. d. lippisch. G. u. 
Ldkde H u. HI. Detmold, Hinrichs. 
1904f. 200; 230 S.; Kte. à 3 M. [2620 

Geschichtsblätter, Hannov. (s. Nr. 
815). IX, 1-6. S. 1-128; 1-144. [2621 

Protokolle üb. d Sitzgn. d. Ver. f. d. G. 
Göttingens (e, '05, 2660). 1IL, 2: 1994,5. 121 S. 
1 M. Du. [2522 

GEESS Lüneburger (s. Nr. 81s). 
Hp IH. 8: 8. [2623 

Jahrbuch, Bremisches (s. '03, 774). 
Bd. XXI. xv, 164 S.; 21 Taf. u. 1 Kte. 
5 M. [2624 


Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 4. Bibliographie. 8 


*98 


Geschichtsblätter, Hans. (s. Nr.819). 
Jg. 1906, Hft. 1. 217 S. 4 M. 80. [2625 
Mitteilungen d. Ver. f. hamburg. G. 
(e Nr. 820). Jg. XXV: 1905 (Bd. IX, 
1-196). 2 M. 2626 
Jahrbuch d. G.-Ver. f. d. Hrzgt. 
Braunschw. (s. °05, 748). Jg. III u. IV. 
168 S.; 13 Taf. 4 M. 148 S.; 5 Taf. 
3 M. [2627 
Magazin, Braunschw. (s. Nr. 816). 
1905, Nr. 12-°06, 5. S. 133-44 ; 1-60. [2628 
Zeitschrift d. Harz-Ver. (s. Nr.817). 
XXXVIII, 2. S. 161-320. [2629 


Neujahrsblätter. Hrsg. v. d. Hist. Komm. 
f. d. Prov. Sachsen (s. ’05, 266b). XXX s». 
Nr. 2492. [2630 
Jahresbericht d. Altmärk. Ver. f. 
vaterl. G. etc. zu Salzwedel (s. "04. 
2449). Nr. XXXI u.XXXII: 1904/5.[2631 


Geschichtsblätter f. Stadt u. Land 
Magdeburg (s. Nr. 824). XL, 2. 
S. 101-341. [2632 


Veröffentlichungen d. Altert-Ver. zu 
Torgau (s. 05, 2667). Hft. XVIII/XIX. 1008. 
1 M. 25. [2633 

Neujahrsblätter a. Anhalt (s. '05, 2670). 
III s. Nr. 3262. [2634 

Mitteilungen, Neue, a. d. Geb. 
hist.-antiqu. Forschgn. (s. Nr. 828). 
XXII, 3. S. 257-388; 2 Pläne. 2 M. 
— Jahres-Bericht d. Thür.-Sächs. 
Ver.: 19045. 208 1 M. [2635 

Jahresschrift f. d. Vor-G.d. sächs.- 
thür. Länder (s. "u8. 2672). Bd. IV. 
113 S.; 9 Taf. u. 9 Bl. Erklärgn. 
4 M. [2636 

Mitteilungen d. Ver. f. G. etc. v. 
Erfurt (s. "op, 2673). Hft. XXVI. zm, 
142 S.; 4 Taf. u. Stammtaf. 3 M. [2637 

Mitteilungen d. Vereinigung f. go- 
thaischeG. u. Altertumsforschg. (s. Op, 
2674). Jg.1905. 146S.; Taf. 3M. [2638 

Schriften d. Ver. f. Sachs.-Meining. 
G. u. Ldkde. (s. Nr. 831). Hit. LII. 
S. 527-618. 1 M. 50. [2639 

Beitrüge, Neue, z. G. dt. Alter- 
tums, hrsg. v. d. Henneberg. Altert.- 
forsch. Ver. in Meining. (s. Op, 2676). 
Lig. XX. 101 S. 2 M. 50. [2640 

Mitteilungen d. Geschichts- u. 
Altertumsforsch. Ver. zu Eisenberg 
(s. "08. 2677). Ift. 21/22 (Bd. IV, 12). 
156 S. 2 M. [2641 

Archiv, Neues, f. sächs. G. u. Al- 
tertkde. (s. Nr. 832). XXVII, 1/2. 
S. 1-208. 2642 

Mitteilungen d. Ver. f. sächs. Volks- 
kde. (s. Nr. 834). II, 12 u IV, 1. 
S. 357-93; 1-32. [2643 


nn EE 


Bibliographie Nr. 2625—2680 


Mitteilungen d. Altert.-Ver. f. 
Zwickau ‚u. Umgegend (s. ’02, 2548). 
H. VII. 1905. x11), 184 S. 3 M. [2644 

Mitteilungen d. Altert.-Ver. zu 
Plauen (s. "op, 765). 17. Jahresschr.: 
1905-'06. 227 S.; 3 Taf. 4 M. [2645 

Mitteilungen d. Freiberger Altert.- 
Ver. (s. "Op, 2684). Hft. I: 1905. 
196 S. m. 1 Bildn. u. 3 Taf. 2 M. [2646 

Mitteilungen d. Ver. f. G. v. Anna- 
berg u. Umgegend (s. '04, 695). Jahrb. 
IX: 1902-1904 (Bd. II, Hft. 4). S. 221 


-96. 1 M. 20. [2647 
Mitteilungen d. Ver. f. G. Dresdens (s. '05, 


2685). Hft. XIX s. Nr. 2:88. — Dreedner 
Geschichtsblätter (s. Nr. 838). 1%, 
Nr. 4-'06, 2. (Bd. IV, 57-92; Taf.) [2643 


Magazin, N.lausitz. (s. Nr. 839). 
LXXXI, 2. S. 193-311; Taf. [2649 


Forschungen z. brandenb.u. preuß. 
G. (s. Nr. 840). XVIII, 2. S. 365-678; 
18 S. [2650 

Hohenzollern- Jahrbuch (s. "op, 
2689). Jg. IX: 1905. 325 S. m. ca. 
300 Abbildgn. u. 31 Vollbildern u. 
Beilagen. 20 M. [2651 

Beiträge u. Forschungen, Urkundl., z. 
G. d preuß. Heeres (s. Nr. »41). Hft. IX s. 
Nr. 3439. [2552 

Jahrbuch f. brandendb. Kirch.-UW. 


(8. "Op, 2691). Jg. O u. UL 5518. 
9 M. [2653 

Mitteilungen d. Ver. f. G. Berlins (s. 
Nr. 842). 1906, Nr. 1-6. S. 1-66. HIE 


Mitteilungen d Uckermärk. Museums- u. 
G.-Vercins zu Prenzlau (s. '03, 2811). Bd. II- 


II, 2. [2455 
Beiträge z. G. d. St. Rostock (s. 
"oa, 2698). IV, 3. 118 S. 2 M. [2656 
Studien, Baltische (s. '05, 2699). 
N. F. IX. 235; vj S. 6 M. [2657 
Monatsblätter d. Ges. f. pomm. G. 
(s. "08. 2700). 1905. 188 S. [2658 
Zeitschrift d. Hist. Ges. f. d. Prov. 
Posen (s. Nr. 848). XX, 2. S. 193-317. 
Hist. Monatsblätter (s. 05, 
2703). Jg. VI. 226 S. [2659 
Monatsschrift, Altpreußb.(s.Nr.849). 
XLII, 7-8. S. 455-570; e S. [2660 
Zeitschrift d. Hist. Ver. f. d. Reg.- 
Bez. Marienwerder (s. '05, 2706). Hft. 
XLIV. 73 S. 1 M. 20. [2661 
Zeitschrift d. Altert.-Ges. Inster- 
burg (s. 04. 708). Htt. IX (Festschr. 
z. 25jähr. Jubil. d. Ver.). 82 S.; 17 Taf. 
u. 17 Bl. Erklärgn. 3 M. [2662 
Mitteilungen d. Lit. Ges. Masovia 


(s. Nr. 852). Hp XI. 207 AN. [2663 
Monatsschrift, Baltische (s. Nr. 854). LX 6 
u. LXI. 1-A. [2664 


Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. — Deutsches Altertum. *99 


B. Quellen und Darstellungen 
nach der Folge der Begebenheiten. 


1. Das deutsche Altertum 
bis c. 500. 


a) Germanische Urzeit und erstes Auf- 
treten der Deutschen in der Geschichte. 


Schrader, 0., Sprachvergleichung 
u. Ur-G. Linguist.-hist. Beitrr. z. 
Erforschg. d. indogerm. Altertums. 
3. neubearb. Aufl. I: Zur G. u. Me- 
thode d. linguist.-hist. Forschg. II, 1: 
Die Metalle. Jena, Costenoble. 236; 
120 S. 12 M. [2665 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. "oe, Nr. 14 Meringer; 


Lit. Zbl. "oe, Nr. 24 Streitberg; Rev. crit. ’06, 
Nr. 20 Meillet. 


Müller, Soph., Ur.-G. Europas. Dt. Ausg. 


v. ©. L. Jiriczek, 8. '05, 2710. Rez.: Rev. 
crit ’05, Nr. 41 Reinach; Zbl. f. Anthrop. 11, 
33-36 Hoernes,; Zt. f. Ethnol. 37, 1039-41 
Szombathy; Beil. z. Allg. Ze "op, Nr. 278 
(auch v. ’06, Nr. 936 Hoops) Hirt; Prähist. 
DU. 18, 24-28, 43-46; Mitt. d. Anthrop. Ges. 
Wien äu, 41 Much; Polit. -Authrop. Revue 
IV, 10 Penka. [2566 

Müllenhoff, K., Dt. Altertumskde. 
(s. "Op, 2711). Bd. II. Neuer verb. 
Abdr., bes. durch M. Roediger. Mit 
4 Ktn. v. H. Kiepert. Berl., Weid- 


mann. xxıj, 416 S. 14 M. [2667 

Rez.: Lit. Zbl. oe Nr. 16. 

Detlefsen, Die Entdeckung d. german. 
Nordens im Altertum, se. '05, 785. Rez.: Mitt. 
a. d. hist. Lit. 33, 392-95 Kähler; Wochenschr. 
f. klass. Philol. "op Nr. 27 Matthias; N. Jahrlb. 
f. d. klass. Altert. etc. 17, 152-54 Ruge; Bull. 
crit. ’05, Nr. 12 de Lagger; N. Philol. Rund- 
schau "Ou, Nr. 10 Edu. Wolff. [2668 


Götze, A., Vorgeschi:htl. Forschgn. u. 
Funde. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’06, 12-21.) 
Vgl.: Anthes (Ebd. 49 59). — A. Lissauer, 
2. Bericht üb. d. Tätigkeit d. v. d. Dt. An- 
throp. Ges. gewählt. Kommission f. prähist, 
Typenkarten. (Zt. f. Ethnol. 37, 7193-847; Kte.) 
— d. Claerhout, L’habitution des Nevlithiques,. 
(Ann. de la Soc. d’archl. de Brux. 19, 79-91.) 
— H. Dragendorff, Der Wert d. Gefäßkde. 
f. d. provinz. Archäologie. (Mitt. d. Oberhess. 
G.-Ver. N. F. 13, 3-17.) [2669 

Much, M., Die erste Besiedig. d. Alpen 
durch d. Menschen. (Mitt. d. Anthrop. Ges. 
Wien 36, Sitzungsberr. 7-10.) — Ders., Zur 
vorgeschichtl. Ethnol. d. Alpenlünder. (Ebd. 
39-42.) — Forcher v. Alnbach, Wer war d. 
Urbevölkerg. d. Murbodens u. wie erfolgte d. 
spätere Besiedlung”? (Steier. Zt. f. G. 3, 148- 
78.) — M. Frhr. v. Zois, Die Etrusker in 
Krain. (Mitt. d. Museal-Ver. f. Krain 18, 
97-103.) [2670 

Klose, 0., Die Hüg»lgrüber bei d Fischer- 
Mühle u. b. Schleedorf. (Mitt. d. Ges. f. Salz- 
burg. Ldkde. 45, IJ: 26 S., 3 Taf) — Fr. v. 
Wieser, Der Urnenfriedhof v. Kufstein. (Zt. 
d. Ferdinandeums 49, 451-54.) — Ders., Der 
Urnenfriedhof v. Schwaz. (Prähbist. BIl. 18, 6 


-8.) — R. Rzehak, Beitrr. z. Kenntn. d. Bronze- 
zeit in Mähren. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mähreus 
u. Schles. 10, 167-71.) , [2671 

Pic, J. L., Le Hradischt de Stra- 


donitz en Bohême. Ouvragre trad. 


du tchèque p. Déchelette. Lpz., 
Hiersemann. 4°. 135 S.; 58 Taf. 
48 M. [2672 


Helerll, J., Die Grabhügel v. Unter-Lunk- 
hofen, Kt. Aargau. (Anz. f. schweiz, Altertkde. 
N.F.7,5-17 etc. 8, 1-12.»— Ch. Tarnuzzer, Stein- 
Zei. Funde in Graubünden. (Ebd. 1-4.) [2673 

Naue, J., Funde a. oberbayer. Grabhügeln. 
(Prähist. BIL. 18, 1-6; Taf. 1.) — P. Reinecke, 
Zu älter. vor- u. frühgeschichtl. Funden a. 
Niederbayern. (Vhdlgn.d. Hist. Ver. f. Niederb. 
41, 337-55; 2 Taf.) — Ders., Zu älter. Funden 
vor- u. frühgeschichtl. Zeiten a. Altbayern. 
(Altbayer. Monatsschr. 5, 187-44.) — Ders, 
2 Grabfunde d. älter. Bronzezeit a. Ober- 
bayern. (Ebd. 110-18) — F. Weber, Vor- 
geschichtl Wohnstätten in Karlstein b. Rei- 
chenhall. (Ebd. 156-70.) [2674 

Reinecke, P., Zu älter. vor- u. früh- 
geschichtl. Funden a Mittelfranken. (Mitt. d. 
Hist. Ver. f. Mi'telfrank. 5:3, 87-97; 2 Taf.) — 
C. Thomas, Die Alteburg auf d. Kuppe d. 
Reuschberges b. Schöllkrippen. (Korr.-Bl. d. 
Dt. Ges. f. Anthrop. 33, 1-4.) [2675 

Nestle, W., Funde antiker Munzen im 
Rer Württemb. (e ’01, 2072). Nachtrr. (Fund- 
berr. a. Schwaben. Jg. IX-XII.) — F. Hertlein, 
Geschichtl. Bedeutg. d. in Württemb. gefund. 
Keltenmünzen. (Ebd. Jg. XII.) [2676 

Blind, E., Elsäss.Steinzeitbevölkerg. (Korr.- 
Bl. d. Dt. Ges. f. Authrop. 34, 190-92.) — R. 
Forrer, Steinhammer v. Fort Saint-Blaise b. 
Metz. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 16, 474-77.) 
— CL. Mehlis u. L. Wilser, Die bemalt. Kiesel 
vom „Böhl“ b. Neustadt a. d. H. (Globus 89, 
171-77; Taf.) — B. Müller, Seltener Typus 
prähist. Armringe. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 
‘06, 78-84.) — Chr. L. Thomas, Vergleich. 
Betrachtgn. südwestdt. Ringwälle mit Bibrakte 
u. Alusia. (Ebd. 71-78.) — Helmke, Grabfeld 
in d. Wetterau. (Ebd. 84-56.) [2677 

Behlen, H., Neue Nachgrabung vor d. 
Steedener Höhle Wildscheuer. (Ann. d. Ver. 
f. nass. Altertkde. 35, 290-307.) — Ders., Die 
Wallburg Dünsberg b. Bieber b. Gießen. (Mitt. 
desselb. Ver. "Gig, 42-49.) — Chr. L. Thomas, 
Aunfdeckung einig. Podien am Nordhang d. 
Altkönigs. (Ebd. 85-94) — Behlen, Die 
„Podien“ im Altkönig-Ringwallannex u. bei 
d. Spessart- Ringwällen. (Ebd. 126-30.) Er- 
widerg. v. Thomas (Ebd. 130-32). [2678 

Wachter, Bericht üb. d. Ausgrabg. d. 
Rabbelsberges b. Süddunnm, Aug. 1904. 
(Jahrb. d. Ges. f. bild. Kunst ete. zu Emden 
15, 493-501; Taf.) — W. Keetz, Urnenfriedhof 
b. Bahrendorf, Kr. Daunenberg. (Lüneburg. 
Museumsbll. 3, 29-39.) — C. Schuchhardt, 
Die Steingräaber b. Grundoldendorf, Kr. Stade. 
(Zt.d. Hiat. Ver. f. Niedersachs. ’05, 482-99.) [2679 


Altertiimer, Vorgeschichtl.d. Prov. 
Sachsen u. angrenzend. Gebiete. Hrsg. 
v. d Hist. Komm. f. d. Prov. Sachsen 


8* 


*100 


u. d. Hrzgt. Anhalt. Abt. 1, Hft. XII: 
P. Zschiesche, Die vorgeschicht!. 
Burgen u. Wälle in Thüringen. 4: 
Auf d. hohen Schrecke, Schmücke u. 
Finne. Mit 8 Planzeichngn. auf 8 Taf., 
. Übersichtskte., e. Taf. m. 18 Ab- 
bildgn. u. 2 Abbildgn. im Text. Halle, 
Hendel. Fol. 17 S. 7 M. 50. [2680 
Voß, A., Der Schloßberg b. Burg im Spree- 
wald, Kr. Kottbus. (Arch. f. Antlırop. 30, 22 
-32.) — Walter, Üb. Ansgrabgn. iu Pommern 
1904. (Balt. Stud. 9, 216-22.) — A. Stuben- 
rauch, Zinnerne Halsringe d. Bronzezeit. 
(Monatebll. d. Ges. f. pomm. G. '05, 22-25.) — 
Ders., Der Braudwallv. Wisbu. (Ebd. x1-83.) 
— Matthias, Aufdeckg. e. Urnenfriedhofes 
in d. Nahle v. Adl. Suckow b. Schiawe. (Ebd, 
164-68.) [2681 
Mertins, 0., Wegweiser durch d. 
Ur-G. Schlesiens. Hrsg. v. Ver. f. d. 
Museum schles. Altert. Bresl., Preuß 
&J. 150 S. m. 352Abbildgn. 3 M. [2682 
Reoz.: Zb'. f. Anthrop. 11, 235f. Seger. 
Mertins, O., Steinzeitl. Werkzeuge u. Watten 
in Schlesien. (Schlesiens Verzeit. N. F. 8. 1- 
26.) — H. Seger, Prahist. Nenerwerbgn. d. 
Schles. Mus. f. Kunstgewerbe ete. (Ebd. 51- 
53.) — Ders., Das Griertold v. Marschwitz, 
Kr. Ohlau. (Ebd. 27-39) — W. Grempler, Die 
Bronzeciste v. Klein-Zoöllnig. (Ebd. 40-45.) — 
E. Krause, Der Fund v. Höckricht, Kr. Ohlau. 
(Ebd. 16-50.) [2683 
Bruuner, K., Funde v. Iwno, Kr. Schubin, 


Posen. (Zt.f.Ethnol.37, 899-912.) — E.Schnippel, 
Roste e. steinzeitl. Ansiedlg. im oetpreuß. 
Oberlande. (Ebd. 952-69.) [2684 


b) Einwirkungen Roms. 

Koepp, F., Bemerkgn. z. Monu- 
mentum Ancyranum. (Röm. Mitt. 19, 
61-59.) — E. Kornemann, Zum Streit 
um d. Entstehg. d. Monum. Ancyr. 
Beitrr. z. alt. G. 5, 817-32.) 
Kazarow, Zum Monum. Ancyr. 
(Ebd. 416.) [2685 
Ritterling, E., Zu d. neuen Militär- 
diplom Vespasians. (Korr.-Bl.d.West- 
dt. Zt. 25, 20-28.) [2686 


Anthes, Neues üb. d Römer in Dtid. (Korr.- 
Bl. d. Gesamt-Ver. ’05, 459-66.) [2687 

Koepp, Die Römer in Did, s. ’05, 2745. 
Rez.: Lit. Zbl. "op, Nr. 34 Fedor Schneider; 
Hist. Vierteljschr. 9, 85-588 Kornemunn; Arch. 
f. Kultur-G. 4, 107f Steinhausen; Berl. phil. 
Wochenschr. ’06, Nr.4 Haug; Beitrr. z. G. d. 
Niederrh.. Jahrb. d. Düsseld. G.-Ver., 19, 256 
-59 Asbach; Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’05, 459 
Anthes. [2638 


Veith, G SR G. d Feldzüge C. Jul. 
le 


Caesars. n, Seidel. xx, 553 8. 
25 M. [2689 
Rez.: Lit. Zbl. '06, Nr. 31 F. Fröhlich. 
Schuchardt, C., Zur Alisofrage. 
(Westdt Zt. 24. 315-27) Vol 
Nr. 894. [2690 


Bibliographie Nr. 2680—2730. 


Schott, W., Studien z. G. d. Kaisers 
Tiberius. 2. Hälfte. Bamberg. Progr. 
1905. S. 49-109. [2691 


Jaksch, A. v., Fund e. ròm. Inschriften- 
steines in Prebl im Lavanttal. (Carinthia I, 
Jg. 96, S. 62.) — E. Nowotny, Bom. Graber- 
feld an d. Wiener Straße in Laibach, Mitt. 
d. Museal-Ver f. Krain 18, 18-9.) — 0. 
Klose u. Seyler, Cb. d. Römerzeit Salzburga. 
(Mitt. d. Authrop. Ges Wien 36, Sitzung-berr. 
10-13.) [2692 

Heierli, J., Vindonissa. I: Quellen 


u. Lit. (= Nr. 2564.) [2693 

Th. Eckinger, Töpferstempel a. Vindo- 
nissa; gesamm. v. Urech. (Anz. f. schweiz. 
Altertkde. N. F. 7, 200-9.) 

Secretan, E., Aventicum, son passe 
et ses ruines. N. éd. Lausanne, Bridel. 
1905. 1865.; Planu. Kte. 2fr. 50. [2694 

Haug, F., German. Finflüsse in d. rom. 
Obergermanien. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. "me, 
60-65.) — Ders., 2 neue Inschrr. a. Württe: b, 
(Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 25, 1-3.) [2695 

Knorr, R., Die verzierten Terra 
sigillata-Gefäße v. Cannstadt u. 
Köngen. Hrsg. v. d. Württb. Komm. 
f. Landes-G. Stuttg., Kohlhammer. 
1905. 49 S.; 47 Taf. 5 M. [2696 

Rez.; Lit. Zbl. '06. Nr. 9 Sörgel. 

Michaelis, A., Eine Frauenstatue perga- 
menisch. Stils im Museum zu Metz. (Jahrb. 
d Ges. f. lothr. G. 17, 213 40.) — Baldes, 


Größere gulloröm. Ansiedlg. im Walde Wasser- 
schied b. Birkenfeld. (Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 


24, 161-683.) — Körber. Neue Inschrr. u 
Skulpturen. ‘Ebd. 25, 3-10.) — Ders.. Die 
Juppitersaule v. Mainz. (Ebd. 24, 193-97.) 
Vgl. Nr. 906. — H. Jacobi, Ausgrabgn. auf 


d. Huhnburg b. Seulberg. (Ebd. 197-99.) [2697 

Ludowici, W., Stempel-Bilder röm. 
Töpfer aus mein. Ausgrabgn. in Rhein- 
zabern nebst d. 2. Tl. d. Stempel- 
Namen 1901-1905. Münch., Rieger. 
293 S.; Taff. 50 M. Vgl. Nr. 905. [2698 


Rltterling, E., Bom. Baureste auf d. Rent- 
mauer b. Wiesbaden. (Ann. d. Ver. f. nasa. 
Altertkde. 35, 264-79; Taf. 2.) — Ders., Bum, 
Meilenstein a. Heddernheim. (Mitt. desselb. 
Ver. ’05;6, 133-35.) — Suchiler, Rom. Ziegel- 
ofun in Nied. (Ebd. 11-18; Taf.) — Wolf, 
Rom. Töpfereien vor d Nordtore v. Nida, 
Heddernbeim. (Korr.-Bl. d. Gesamit-Ver. "Oe, 
65-71.) [26599 

Asbach, J., Neue Arbeiton z. G. u. Kultur 
d. Rheinlande in röm. Zeit (s. ’04, 2529). II. 
(Beitrr. z. G. d. Nivderrh., Jahrb. d. Düssel- 
dorf. G.-Ver., 19, 256-62.) 2700 

Schmidt, Adf.. Zu Schannat. (Korr.-Bl.d. 
Westdt. Zt. 21, 216£.) Vgl. Nr. 907. [2701 

Novaesium. Das v. Bonner Provinz.-Mu- 
seum ausgegrab. Lugionslager, s. "Op, 2733. 
Rez.: Rev. crit. ‘05, Nr. 41 Cagnat; Wochen, 
schr. f. klass. Philol, "op, Nr. 2 Oohler; Beitrr. 
z. G. d. Niederrh., Jahrb. d. Düsseld. G.-Ver., 
19, 259-61 Asbach; Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 
"On, 464f. Anthes. — Frz. Cramer, Der 
Name Novaesium. (Beitrr. z. G. d. Niederrh. 
19, 231-33.) [3709 


Deutsches Altertum. — Fränkische Zeit. 


Joerres, P., Nochmals die „Superi“, (Korr.- 
Bl. d. Westdt. Zt. 25, 28-31.) "2703 
Schoop, A., Die röm. Besiedlg. d. 
Kreises Düren. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 
27, 129-72; Kte) — F. Cramer, 
Frenz-Brigantium. (Ebd. 113-28.)[2704 
Stubenrauch, A., Urnengrab rëm. Zeit in 


Lettnin, Kr. Pyritz. (Monatsbll.d. Ges. f. pomm. 
G. ’05, 83f.) [2705 


Limes, Der Obergerm.-Raet. (s. 
Nr. 909). Lfg. XXVI. 59 S.; 15 Taf. 


8 M. (Subskr.-Pr.: 6 M.) [2706 

Inh: E. Fabricius. Kaat. Weißenburg. 
Unters. v. W. Kohl u. J. Tröltsch. Unter 
Mitwirkg. v. Tröltsch, J. Jacobs u. 
W. Barthel bearb. (Sep. 12 M.) 

Heierli, J., Üb. d. rom. Grenzwehrsyatem 
am Schweizer-Rhein. (Jahresber. d. geogr.- 
ethnogr. Ges. in Zürich: 1904,5.) [2707 


Limes, Der röm., in Österr. (s. 
Nr. 910). Hft. VII. Mit 2 Taf. u. 


75 Fig.im Text. 142Sp. 10 M. 60 [2708 

Inh.: a) M. v. Groller, Übersicht d. 1904 
ausgef. Grabgn : 1) Legionslager Lauriacum. 
2) Legionslager Carnuntum. 3) Graben. in 
d. Zivilstadt Carnuntum. b) E Borrman D, 
Epigraph. Anhang. 

Bericht d. Ver. Carnuntum in Wien (8. 
Nr. 893): 1903. xv, 109 S.; 2Taf. u. 70 Fig. [2709 


c) Ausbreitung der Deutschen und 
Begründung germanischer Reiche. 


Ginetti, L'Italia Gotica in Procopio di 
Cesarea, s. ’05, 552. Rez.: Byzant. Zt. 15, 295 


-9s Haury. [2710 

Cessi, R., Un passo dubbio di 
Ennodio. Padova, Gallina. 1905. 
36 S. [2711 


Heusler, A., Lied u. Epos in 
german.Sagendichtg. Dortm., Ruhfus. 
1905. 52 S. 1 M. [2712 


Rez.: Arch. f. d. Stud. d. neuer. Sprachen 
115, 403 E M. Meyer. 


Sijmons, B., Das niederdt. Lied 
von König Ermenrichs Tod u. d. 
eddischen Hampesmöl. (Zt. f. dt 
Philol. 38, 145-66.) [2713 

Boer, R. C., Untersuchgn. üb. d. 
Entwicklg. d. Nibelungensage. Bd. I. 
Halle, Waisenhaus. x, 280 S. 8 M. 
Vgl. Nr. 916. [2714 

Rez.: Lit. Zbl. o, Nr. 23 W.G. 

John, E., Nibelungennot u. Ni- 
belungenlied. Abt. I. Progr. Wertheim. 


1905. 4°. 25 S [2715 

Wilmanns, Der Untergang der Nibelungen 
in alter Sage u. Dichtg. s. un, 2767. Rez.: 
Dt. Lit.-Ztg. ue, Nr. 13 Henning. [2716 

Yällers, Über einige Deutungen d. älteren 
Edda-Lieder u. ihre Beziehgn. zu Norddtld. 
speziell zu Westfalen. (Zt. f. vaterl. G. West- 
fal. 63, II, 169-94.) [2717 


-101 


Jürgens, 0., Die Entstehg. d. dt. Mittel. 
alters. (Hannov. G.bll. ’05, 1/9.) [2718 


Pillement, 0. v., Ostgoten. Das 
Ende in Italien. Ostgerm. Namens- 
gebgn. Ein got. Kanton. Lpz., Dieterich. 
38 S. 1 M. Vgl. up, 2772 u. Beil. z. 
Allg. Ztg. ’05, Nr. 249. [2719 

Roviglio, A., Una pagina di storia 
langobard. Reggio, Calderini. 1904. 


22 8. [2720 


Rez.: Arch. stor. lomb. "Ob, Fasc. VIII, 
411-13 Calligaris. 


d) Innere Verhältnisse. 


Wissowa, @., Die Leidener Germa- 
nia-Handschrift. (Festschr. z. 25jähr. 
Stiftungsfest d. Hist.-Philol. Ver. d. 
Univ. München '05, S. 1-13.) [2721 

Quentin, H., La plus anc. vie de 
saint Seurin de Bordeaux. (Mélanges 
Léonce Couture; études d'hist. mé- 
ridion. Toulouse ’02, p. 23-63.) [Verf. 
v. Venantius Fortunatus; betr. auch 


Severin von Cöln.] [2722 

Dahn, Könige d. Germanen. IX, 2: Die 
Bayern, s. Nr. 933 Rez.: Beil. z. Allg. Ztg. 
'05, Nr. 252 Riezler. [2728 


Goldmann, Beitrr. z. G. d. german. Frei- 
lassung durch Wehrhaftmachung, s. ’05, 867. 
Rez.: Hist. Zt. 95, 286 f. A. B. Schmidt. [2724 


Negelein, J. v., German. Mythologie. (Aus 


Natur u. Geisteswelt. Bdchn. 95.) Lpz., 
Teubner. 136 S. 1 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. 
"Op, Nr. 37 Heusler. (2725 


Wolfram, G., Der Einfluß d. Orients 
auf d. frühmittelalterl. Kultur u. d. 
Christianisierung Lothringens. (Jahrb. 


d. Ges. f. lothr. G. 17, 318-52.) [2726 
Eez.: N. Arch. 31, 516f. H Br. 


2. Fränkische Zeit bis 918. 


a) Merowingische Zeit. 


Scriptores rer.Merov.,s. Nr. 913. KUhlir Z, 
None Lit. üb. d. Passio s. Floriani. (Mitt. d. 
Inst. f. öst. G.forschg. 27, 162-67.) [2727 

Essen, L. van der, Etudes d’hagiogr. 

Sen; ee 
mediev. (Anal. p. serv. à V’hist. eccl. 
de la Belg. 32, 5-43.) [2728 

1) La plus anc. vie de S. Bertuin do 
Maionne. 2) Les biographies de S. Mommelin, 
évèque de Noyon, Tournai. 3) Les biographies 
de S. Monon. . 

Adlhoch, B. F., Zur Vita S. Mauri 
(s. '05, 2789a). Schluß. (Stud. u. 
Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 26, 
609-24.) [2729 

Jonae vitae sanctorum Columbani, Vedastis, 
Johannis, rec. B. Krusch, s. ’05, 2790. Rez.: 
Mitt. a.d. hist. Lit. 33,403-5 Hahn; Zt. f. Kirch.- 
G. 26, 486 f. Boehmer; Hist Zt. 96, 535; Theol. 
Lit.-Ztg. oe, Nr. 11 Grutzmacher; Bibl. de 
l'École des chartes 67, 100f. Levillain. [2730 


*102 


Essen, L. van der, Middeleeuwsche 
Heiligenliteratur: De H. Willibrordus 
en zijne levensbeschrijvingen. (Ge- 
schiedkundige Bladen. '05, II, 371-84.) 
— A. Poncelet, Le „Testament“ de 
saint Willibrord. (Anal. Bolland. 25, 
163-76.) [2731 

Monuments de l'hist. des abbayes de 
Saint-Philibert (Noirmoutier, Grand- 
lieu, Tournus), publ. d’apr. les notes 
d’Arth. Giry p. R. Poupardin. 
(Coll. de textes p. s. à l'étude etc. 
de (hiet " Paris, Picard. 1905. Gu, 
139 S. [2731 a 

Rez.: N. Arch. 81, 496f. Levison; Hist. 
Vierteljschr. 9, 132f. Werminghoff; Moyen 


Age 19, 97-117 Levillain u. Clouzot m. Ant- 
wort v. Poupardin. 


Halphen, L., Une rédaction ignorée 
de la Chronique d’Ademar de Cha- 
bannes. (Bibl. de l'École des chartes 


66, 655-60.) [2732 
volgt K., Die Vita S. Baboleni 
Urkk. f. St.-Maur-les-Fossés. 

(N. SE 31, 289-334.) [2733 


Jordan, L on z. fränkisch. 
Sagen-G. (s. Nr. 948). IL. (Arch. f. d. 
Stud. d. neuer. Sprachen 115, 354 
-67.) [2734 


Depoin, J., Questions meroving. 
et caroling.: Chronologie des rois 
meroving. (Rev. des etudes hist. 70, 
377-85.) [2735 


b) Karolingische Zeit. 

Vitae sancti Bonifatii, recogn. Levison, 
s. °05, 2798. (Nachtr. z. Ausg.: N. Arch. 31, 
491 f.) Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 55-58 
Hahn; Zt. f. Kirch.-G. 26, 487f. Boohmer; 
Theol. Lit -Ztg. '06, Nr. 8 Gerh. Ficker; Theal. 
Revue '05, Nr. 14 F. Falk. [2736 

Poupardin, R., Etudes sur riet, 
des principautes lombardes de l'Italie 
meridion. et de leurs rapports avec 
l'Empire franc. I: Les sources. (Moyen- 
Age 19, 1-26.) [2737 

Actus pont Deum Cenomannis in 
urbe degentium, publ. p G. Busson 
et A.Ledru. (Archives hist. du Maine. 
II.) Le Mans, Soc. des Ariches hist. du 
Maine. 1902. Geu, 603 S. 25 fr. [2737 

Rez.: 
Fed. Schneider; Anal. Bolland. 22, 
Poncelet; Moyen Ago 19, 265-77 Cellier; Rev. 
d'hist. eccl. 7, 92-103 Vaes. 


Monumenta Germ. hist. Legum sectio III. 
Concilia II, 1, s. '05, 2500 u. ’U6, 988. Rez.: 
Mitt. a d. hist. Lit. 341, 59-63 Hahn; Bibl. de 


Bibliographie Nr. 2731 


N. Arch. 28, 533 Levinson u. 29, 772 , 
467-71 ` 
2, 431-548.) 


— 2773. 


l’Ecole des chartes 66, 683-88 Levillain; Arch. 
f. kath. Kirchenrecht 85, 613-15 Allmang. [2738 

Diplomi di Berengario I. a cura di L. 
Schiaparelli, s. "äh, 887. Rez.: Moyen- 
Age 17, 431-35 Poupardin. 2739 

Vanderkindere, L., Sclusas, Clusas dans 
les diplòmes caroling. (Bull. de la Comm. 
Roy. d’hist. de l'Acad. Roy. de Belg. 75, 1-6.) 
Vgl. ’05, 2814, auch "uë, 1100 u. Nr. 2x69. [2740 


Hellmann, S., Sedulius Scottus. 
(Quellen u. Untersuchgn. z. lat. Philol. 
d. Mittelalters, hrsg. v. Traube. I, 1.) 


Münch., Beck. 1905. xv, 203 8. 
8 M. 50. (2740 a 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 9, 436-38 Werming- 


hoff; Berl. phil. Wochenschr. ’06, Nr. 11 Eh- 
wald; Bibl. de l'École des chartes 67, 101-6 
Levillain; Engl hist rev. 21, 358-60. 


Šmid, W., Das Gräberfeld v. Krain- 
burg. (Mitt. d. Museal-Ver. f. Krain 
18, 81-96.) — Ders., Desgl. (Mitt. 
d. Anthrop. Ges. Wien 36, Sitzungs- 
berr., 36-39.) [2741 

Calmette, J., La famille de saint 
Guilhelm. (Ann. du Midi 18, 145-65.) 
— Ders., Gaucelme, marquis de 
Gothie sous Louis le Pieux. (Ebd. 
166-71.) — Ders., Les comtes et les 
comtes de Toulouse sous Charles le 
Chauve. (Sep. a.: Ann. du Midi.) 
Toulouse, Privat. 1905. 24 S. [2742 

Cipolla, C., Attorno a Giovanni 
Cancelliere di Berengario I. (Rendi- 
conti d. R. Accad. dei Lincei. 5. Ser., 
14, 191-212.) [2743 


c) Innere Verhältni isse. 


Schwind, E. v., Krit. Studien z. 
Lex Baiuvariorum. I. (N. Arch. 31, 
399-453.) [2744 

Gesetze, Die, d. Angelsachsen. 
Hrsg. im Äuftr. d. Savigny-Stiftung 
v. F. Liebermann (e '04, 835). 
Bd. II, Hälfte 1: Wörterbuch. vij, 
253 S. 16 M. [2745 

Rez. v. I: Gött. gel. Anz. ’05, 575-77 His. 

Thudichum, F., Die großen Fäl- 
schungen d. 9. Jh. Die Kanonen- 
Sammilg. Pseudo-Isidors samt d sog. 
Konstantinisch. Schenkung; d.angebl. 
Kapitularien-Auszüge d. Abts Anse- 

sus u. d. Bened. Levita. Die sog. 
Kapitula d. Bischofs Angilram v. 
Metz. (Thudichum, Kirchl. Fälschgn. 
[2746 

Königer, A. M., Zu d. Beschlüssen 
d. Synoden v. Meaux 845 u. Koblenz 
922. (N. Arch. 31, 377-98.) 2747 


Fränkische Zeit. — Zeit der sächsischen und fränkischen Kaiser. 


Poupardin, L’onction impériale. 


(Moyen-Age 18, 113-26.) [2748 

Hamm, Die fränk. Hundertschaft u. Mark- 
genossenschaft auf d. Hundertsrück, Hung. 
rück. (= Nr. d Së [2749 


Daville, L., Le Pagus Scarponen- 
sis. (Ann. de TEst et du Nord 2, 1- 


32; 219-47.) [2750 

Garen, K., Anfänge d. bayer. Königtums. 
(Altbayer. Monatsschr. 6, 3-8.) — G. Schindl- 
beck., Vergessene altbayer. Residenz. (Ebd. 
13-17.) [2751 
Vinogradoff, P., Zur Wergeld- 
frage. (Zt. f. Soz.- u. Wirtschafts-G. 
3, 534.) — B. Hilliger, Zum Schil- 
ling d. Volksrechte. (Hist. Vierteljschr. 
9, 265-74.) [2752 

Koehne, C., Der „faber publice 
probatus" d. Lex Alam. LXXIV 6. 
(Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 
4, 186-90.) [2753 


Schubert, H., v., Staat u. Kirche von 


Constantin bie "Karl d. Gr. Rede. Er 
Lipsius & T. 20 5. 60 Pf. 2754 


Vaes, M., La papauté et l'église 
franque à l'époque de Grégoire le 
Grand, 590-604. (Rev. d’hist. ecel. 6, 
537-56; 755-84.) [2755 

Besson, M., Recherches sur les 
origines des évêchés de Genève, 
Lausanne, Sion et leurs premiers 
titulaires jusqu’au déclin du 6. siècle. 
Fribourg, Gschwend; Paris, Picard. 


xjx, 253 S. 6 fr. [2756 
Kylie, E. J., The condition of the German 
Provinces as illustrating the methods of 
St. Boniface. (Journ. of theol. studies 7, 24- 
39.) — H. Koch, Stellg. d hl. Bonif. zu Bildg. 
u. Wissenschaft. (Aus: Ermländer Pastoral- 
nn Op, Nr. 7.) Braunsb., Stowronski. 1908. 
2757 


° Hablitzel, J. B., Hrabanus Maurus. 
Beitr. z. G. d. mittelalt. Exegese. 
(Bibl. Studien. XI, 3.) Kreib., Herder. 
105 S. 2 M. 60. — Ders., Hrabanus 
Maurus u. Claudius v. Turin. (Hist. 
Jahrb. 27, 74-85.) [2758 


Menghinl, E., Dello stato presente 
degli studi intorno alla vita di Paolo 
Diacono. (Sep. a.: „Boll. d. Soc. 
Pavese di storia patria“.) Pavia, 
Fusi. 1904. 197 S. [2759 


Rez.: Arch. stor. lomb. "03, Fasc. VIIL 
401-11 Calligaris. 


Stückelberg, E. A., 


2 frühmittelalter!l. 


Kapitelle. (Basler Zt. f. G. 5, 413-19; Taf. 3 
u. t) [2760 

Bogner, H., Die Bautradition 
bezügl. d. karoling. Annexe d. 
Anchener Pfalzkapelle. (Repert. f. 
Kunstwiss. 29, 118-35.) 2761 


*103 


Kemmerich, M., Anfänge d. dt. 
Porträtmalerei: Porträts arls d. 
Kahlen. (Zt. f. bild. Kunst. N. F. 
17, 147-60.) [2762 


3. Zeit der süchsischen, 
fränkischen und staufischen 
Kaiser, 919-1254. 

a) Sächsische und fränkische Kaiser, 
919-1125. 

Flodoard, Annales; publ. avec une 
introduct. et des notes p. Ph. Lauer. 
(Collect. de textes p. s. à l'étude etc. 
de lhist. XXXIX.) Paris, Picard. 
Lxv), 307 S.; 2 Taf. 8 fr. (2763 

Schmeidler, B., Zum Chronicon 
Venetum. (N. Arch. 31, 457-67.) [2764 

Pekar, J., Unbekannt gebliebene 
Abhdlg. üb. d. Echtheit Christians. 
(Sitzungsberr. d. Kgl. Böhm. Ges. d 
Wiss. "up, IL) Prag, Rivnáč. 1903. 
22 8. Vgl. Pekař (Český časopis 
hist. 11, 267-300). — B. Bretholz, 
Zur Lösg. d. Christiansfrage. (Zt. d. 
Dt. Ver. f. G. Mährens u. Schlesiens 
10, 1-81.) Vgl. '05, 2843. [2765 

Tangl, M., Zur Frage d. Ver- 
fassers d Vita Heinrici IV. (N. Arch. 
31, 476-81.) EN 

Hunn, K., Quellenkrit. Unter- 
suchgn. z. Petershauser Chronik. Diss. 
Freib. i. Br. 1905. 87 S. [2767 

Rez.: N. Arch. 31, 500 Holdor-Egger. 

Chronique, La, de Saint- Hubert 
dite Cantatorium. N. éd. p. p. K. 
Hanquet. (Rec. de textes p. serv. 
à l'étude de l’hist. de Belg. Publ. de 
la Comm. Roy. d’hist de Belg.) Brux., 
Kiessling. Lrj, 291 S. 5 fr. [2768 


Schäfer, D., Hat Heinrich IV. seine 
Gregor gegebene Promissio vom 
Okt. 1076 gefälscht? (Hist. Zt. 96, 
447-55.) [2769 

Hessel, 3 v. Irnerius unterschrieb. Privi- 
legien Heinrichs Va Nr. 1987. [277 


Bernheim, E., Das Wormser Kon- 
kordat u. seine Vorurkunden hin- 
sichtl. Entstehg., Formulierg., Rechts- 
gültigkeit. (Hft. 81 v. Nr. 2532.) Bres- . 
lau, Marcus. vu, 88S. 2 M. 60. [2771 

Rudorff, H., Zur Erklärg.d. Worm- 
ser Konkordats. (I, 4 v. Nr. 2533.) 
Weimar, Böhlau. 66 S. 3 M. (Subskr.- 
Pr. 2 M. 40.) [2772 


Schäfer, D., Zum Wormser Koukordat. 
(N. Arch. 31, 483 ) Vgl. ’05, 2860 u. Hauck, 
Kirchen-G. Tl. III. Aufl. 3/4, 1017 ff., sowie 
K. Uhlirz in: Gött. gel. Anz. ’06, 457 f. [2773 


-104 


Blondiau, A., Les poltmistes et la querelle 
des investitures dep. Pascal II jusqu'au con- 
cordat du Worms. (Anuuaire de !’Univ. Cath. 
de Louvain ’06, 440-42.) [2774 


Hirsch, E., Leben u. Werke d. 
Kardinals Deusdedit. (Arch. f. kath. 
Kirchenrecht 85, 706-18.) |2775 


Parisot, H., De la cession faite à 
Louis d’Outremer par Otton I. de 
quelques pagi de la Lotharingie (Lor- 
raine) occident., 940-942. (Ann. de 
V’Est et du Nord 2, 81-100.) Sep. 
Nancy, Berger-Levrault. 1 fr. [2776 

Müller, Hnr., St. Heinrichs Josefsehe. 
(Theul.-prakt. Quartalschr. An, 325-31) Vgl. 
’05, 2853. [2777 

Schiaparelli, L., Il conte Umberto 
Biancamano fu contestabile del regno 
di Borgogna? (Arch. stor. ital. 5. Ser., 
36, 332-38.) 2778 

Jacob, L., Le royaume de Bour- 
gogne sous les Empereurs Franconiens 
(1038-1125). Essai sur la domination 
impér. dans lest et le sud- est de 


la France aux 11. et 12. siècles. 
Paris, Champion. 159 S. [2779 


Meyer v. Knonau, G.. Jahrbb. d. Dt. 
Reiches unter Heinrich IV. u. Heinrich V. 
Bd. ha '05, 948. Rez.: Hist. Vierteljschr. R, 
430-32 Schmeidler; Mitt. a. d. hist. Lit. 33, 
409-13 Matthaei; Lit. Zbl. ’06, Nr. 21; Hist. 
Zt. 97, 898-403 Bernheim. [2730 

Höhne, E., Kaiser Heinrich IV. 
Sein Leben u. seine Kämpfe (1050- 
1106) nach d. Urteile sein. dt. Zeit- 
genossen dargest. Gütersloh, Bertels- 
mann. 3478. 5 M. [2781 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg.'06, Nr. 33 Meyerv.Knonau. 

Pfiugk-Harttung, J. v., Das Papst- 
wahldekret d. J. 1059. (Mitt. d. Inst. 
f. öst. G.forschg. 27, 11-53; 208.) [2782 

Haller, J., Canossa. (N. Jahrbb. f. 
d. klass. Altert. etc. 17, 102-47.) [2783 

Kralik, R. v., Der hl. Leopold, 


Markgraf v. Österr. (Sammlg. ill. 
Heiligenleben. I.) Kempten, Kösel. 
1904. 125 S. 4 M. [2754 


Loos, J. C. van der, Aemstellandensia IV: 
Wolfert. (Geschiedkund. Bladen up, II, 48 
-57.) [2755 

Trauer-Striesen, Ed., Verzeichn. d. vogt- 
" Jänd. Ringwallanlagen. Nebst Kärtchen. (Mitt. 
d. Altert.-Ver. Plauen 17, 116-41.) [2786 


b) Staufische Zeit, 1125-1254. 
Schmidlin, J., Die geschichts- 
philos. u. kirchenpolit. Weltanschan- 
ung Ottos v. Freising. (IV, 2/3 v. Nr. 
2505.) Freiburg, Herder. zu. 168 S. 


3 M. 60. [2787 
(Ders., Haucks Urteil über Otto v. F. (Hist. 


Bibliographie Nr. 2774—2826. 


Jahrb. 27, 316-22.) Vgl. ‘05, 991.) — Rez.: Hist. 
Jahrb. 27, 666 f. Sagmüller; Lit. Zbl. on, Nr. 33- 

Callewaert, C., La Continuatio 
Valcellensis de la chronique de Sige- 
bert de Gembloux. Fragments et 
notes. (Ann. de la Soc. d’emul. de 
Bruges 55, 385-92.) [2788 

Gislebert de Mons, Chronique, n. édit. p- 
L. Vauderkiudere,s.’05, 9454. Rez.: Moyen 
Age 1x, 204-6 Poupardin; Hist. Vierteljschr. 
8, 450-52? Holtzmann. — Vgl. Moroau (Ann. 
de I’Univ. cath. de Louvain 06, 322-33). [27x9 

Salimbene de Adam (frater ordin. 
Minorum), Cronica. I. Hrsg. v. O. 
Holder-Egger. (= Nr. 2089.) [2790 

Peeters, P., La légende de Saïdnaia. 
(Anal. Bolland. 25, 137-57.) [Zu Ar- 
nold von Lübeck VI, 8.] 2791 

Powicke, F.M., Roger of Wendover 
and the Coggeshall Chronicle. (Engl. 
hist. rev. 21, 286-96.) [2792 

Monuticolo, G., 1 cognomi dei tre canonici 
autori di una relazione sincrona della pace 


di Venezia a. 117;. (Bull. d. soc. filol. Romana 
n. VL, Roma '04, 55-58.) [2793 


Simonsfeld, H., Urkunden Frie- 


drich Rotbarts in Italien. (Aus: 
„Sitzungsberr. d. Bayer. Akad.“) 
Münch., Franz. 1905. S. 711-483. 
60 Pf. [2794 


Lees, B. A., The letters of Queen 
Eleanor of Aquitaine to Pope Ce- 
lestine IHI. (Engl. hist. rev. 21, 
78-93.) [2795 

Hessel, A., Beitrr. zu Bologneser 
G.-Quellen (s. Nr. 1016a). IL-IV. 
(N. Arch. 31, 468-75.) [2796 

II s. Nr. 2770; III: Der kaiserl. Legat 
Konrad, Bisch. v. Metz u. Speier, verleiht d. 
Bischofe Heinr. v. Bologna d. freiwillige Ge- 
richtsbarkeit 23. Jan. 1221; IV: Ein Urteils- 
spruch d. kaiserl. Appellationsrichters Guido 
di Boncambio 11. Juni 1225. 


Monticolo, G., Poema di Castel- 
lano da Bassano sulla pace di Ve- 
nezia del 1177. (Bull. d. soc. filol. 
Romana n. VI, Roma 1904, 29-54.) [2797 


Schiffmann, K., Urteil üb. K. Friedrich II. 
(Arch. f. G. d. Diöz. Linz 2, 283.) [2798 


Schönbach, A. E., Des Barthol. 
Anglicus Beschreibg. Dtlds. geg. 1240. 
(Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 27, 
54-90.) [2799 


König, Politik d. Grafen Balduin V. v. 
Hennegnu, s. Nr. 1026. Rez.: Ann. de l'Est 
et du Nord 2, 284-88 Smets. [2800 


Cartellieri, A., Philipp II. August, 
König v. Frankr. (e 1900, 2967. II: 
Der Kreuzzug 1187-1191. seu, 3608.; 
4 Stammtaf. 10 M. [2801 


Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser. 


Hampe, K., Zum Erbkaiserplan 


Heinrichs VI. (Mitt. d. Inst. f. öst. 
G.forschg. 27, 1-10.) [2802 
Luchaire, A., Innocent III. La 
Papauté et Empire. Paris, Hachette. 
306 S. 3 fr. 50. [2803 
Rez. v.'05, 2874: Engl. hist. rev. 2U, 358f.; 
Rev. intern. de théol. 13, 795-098 Michaud. 
Krabbo, H., Die ostdt. Bistümer, 
besond. ihre Besetzg., unt. Friedr. II. 
(LUI v. Nr. 2504.) Berl., Ebering. 
xj, 148 S. 4 M. Vgl. mä 931. [2804 


Loos, J. C. van der, Aemstollandensia. 
V-VII: Egbert; Gijsbrecht I u. IL (Geschied- 
kund. Bladen '05, II, 185-93; 323-43.) [2805 

Fris, V., Blavotins & Ingherkins Une 
guerre privce dans la Flandre Maritime au 
12. sivcle. (Bull. d. Maatschappij van geschied- 
en oudh«idkde. te Gent 14, 133-85.) [2506 

Richter, 0., Dresden am 31. März 1206. 
(Dresdner G.bll ‘06, Nr. 2.) [2807 

Schulte, W., Bisch. Jaroslaw u. d. 
Schenkg. d. Neißer Landes. (Aus: Zt. 
„Oberschlesien“.) Kattowitz O./Schl., 
Böhm. 114 S. 2 M. 40. [2808 


Totoraitis, J., Die Litauer unt. 


König Mindowe bis 1263. Diss. 
Freib. i. S. 1905. 160 S. [2809 
Rez: Altpreuß. Monatsschr. 43, 140f. 
Seraphim. 


c) Innere Verhältnisse. 

Fehr, H., Fürst u. Graf im Sachsen- 
spiegel. (Berr. üb. d Vhdlgn. d Kgl. 
Süchs. Ges. d. Wiss. 58, 2-100.) [28310 

Peters, A., Entstehg. d. Amtsverfg. 
ım Hochstift Hildesheim, ca. 1220 


-1330. (Aus: Zt. d. Hist. Ver. f. 
Niedersachs. '05, Hft. 3.) Hannov., 
Jänecke. 64 S. 1 M. 50. [2811 


Rez.: Lit. Zbl. oe Nr. 19 v. Below. 

Kretzschmar, Eutstehg d. dt. Städte. 
Leipz. Diss. 1904. 34 S. (Tl. I v. '05, 2308.) 
Rez. v. `05, 2308: Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 275f. 
K. v. Kauffungen; Forschgn. z. braudb. u. 
preuß. G. 19, 267f. W. v. Sommerfeld. [2812 

Schütze, Stadtluft macht frei, s "04. 2682. 
Rez.: Hist. Zt. 94, 120f. Uhlirz; Zt. d. Sav.- 
Stiftg. f. Rechts-G. :6, Germ. Abt., 343-45 
Feyorle. [2813 


Schanbe, A., Handels-G. d. roman. 
Völker d. Mittelmeergebiets bis z. 
Ende d. Kreuzzüge. (Handb. d. mittel- 
alterl. u. neuer. G., hrsg. v. Below u. 
Meinecke. Tl. v. Abt. III.) Münch., 
Oldenbourg. xjx, 816 S. 18 M. [2814 

Bugge, A., Die nordeurop. Verkehrs- 
wege im früh. Mittelalter u. d. Be- 
deutg. d. Wikinger f. d. Entwicklg. 
d. europ. Handels u. d. europ. Schiff- 
fahrt. (Vierteljschr. f. Soz.- u.Wirtsch.- 
G. 4, 227-77.) [2815 


"105 


Trockels, W., Beitrr. z. G. d. 
Ministerialität. I: Die Ministerialen 
d. Erzbischofs v. Köln im 12. Jh. 
Schöneberg. Progr. 4°. 25 S. [2816 

Hirsch, H., Unbekannte Urk. d. 
11. Jh. f. St. Georg in Kastel b. 
Mainz. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 


27, 315-18.) [28168 
Behre, Higentumsverhältnissse im ehel. 
Güterrecht d. Suchsenspiegels u. Magdeb. 


Rechte, a "05, 987. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. f. 
Rechts-G.26, Germ. Abt., 292-98 Rosin. [2817 

Mentz, F., [Sachsenspiegelwort ] Altvil. 
Neuer Erklärungsversuch. (Jahrb. d. Ver. f. 
niederdt. Sprachforschg. 31, 1-19.) [2318 


Schaafs, G., Kaiserrechtsbruch- 
stück. (Zt. d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 
26, Germ. Abt., 280f.) [2819 

Wolf, L. de, Van Brugge’s eerst- 
bekende geschreven Keure, t'jaar 
1127. (Ann. de la Soc. d’emul. p. 
lét. de l’hist. etc. de la Flandre 55, 
802-28.) [2820 

Verriest, L., Institutions judic. de 
Tournai au 13. siècle. Les registres 
de justice dits registres de la loi. 


Tournai, Casterman. 128 S. [2821 
Rez.: Ann. de l'Est et du Nord 12, 4101-9 
Bauchond. 


Niese, H., Zur G. d. dt. Sold- 
rittertums in Italien. (Aus: „Quellen 
etc. a. it. Archiven u. Biblioth.“ 
VIII, 2.) Rom, Loescher. 1905. 36 S. 
1 M. 20. [28322 

Bönhoff, L., Die älteste Urkunde 
d. Benediktinerinnenstiftes zu Remse 
u. ihre Echtheit. (N. Arch. f. sächs. 
G. 27, 1-17.) [2823 

Grillnberger, 0., Üb. eine Urk. d. Papstes 
Innocenz IV. (Arch. f. G. d. Dos Linz 2, 
230-82.) [2524 

Schönbach, A. E., Über Herm. 
v. Reun. Wien, Hölder. 1905. 50 8. 
1 M. 20. — Ders., Die Überlieferg. 
d. Werke Bertholds v. Regensburg. 
(Schönb., Stud. z. G. d. altdt. Predigt. 
IV.) Iu. II. Ebd. 1905f. 184; 112 S. 
7 M. 35. [2325 

Aus: Sitzungsberr. d. Wien. Akad. 


Koeniger, Burchard I. v. Worms u. d dt. 
Kirche sein. Zeit 1000-1025, s. '05, 2901. (48 S.: 
Münch. Diss.) Rez.: Zt. f. wiss. Theol. 48, 
590 Dräseke; Hist. Jahrb. 27, 167f. A. Franz; 
Dt. Zt. f. Kirchenrecht 15, 466-68 Friedberg; 
Theol. Lit.-Ztg. ’U6, Nr. 7 Schürer; Rev. bé- 
nédict. 23, 151f. Berlière; Lit. Handw. '05, 
Nr. 1516 Pfleger; Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 
231, 354-56 Worminghofl. [2826 


*106 


Koeniger, A. M., Die Beicht nach 
Caesarius v. Heisterbach. (Veröftent- 
lichgn. a.d.Kirchenhist. Semin. Münch. 


2. R. X.) Münch., Lentner. 107 S. 
(Subskr.-Pr.: 2 M. 40. Einzelpr.: 
2 M. 80.) [2827 


Borchling, C., Gründg. d. Klosters 
Ebstorf. (Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder- 
sachs. '05, 500-509.) [2828 

Schaefer, H. K., Ein Propst v. St. Gereon 
in Köln Patriarch v. Aquileja. (Röm. Quar- 
talschr. 19, 196 f.) [2829 

Clément, A., Conrad d'Urach, 
légat en France et en Allemagne. 
(Rev. bénéäict. 22, 232-43. 23, 62- 
79.) [2830 

Marx, Zur Reformationstätigkeit 
d. Kardinallegaten Otto v. St. Nikolaus 
in Westfalen u. d. Diöz. Bremen. 
(Arch. f. kath. Kirchenrecht 85, 
20-28.) [2831 


Kurth, Notger de Liége et la civilisation 
au 10. siècle, s. ’05, 2905. Rez.: Ann. de l'Est 
et du Nord 1, 595-98 L. V.; Hist. Jahrb. 27, 
166 f. G. A.; Rev. d’hist. eccl. 6, 622-24 Mon- 
champ; N. Arch. 31, 498f. Krusch; Moyen 
Age 18, 295-99 Hulphen. ' 2833 


Huemer, A., Altmann v. St. Florian. 
Beitr. z. G. d. Pädagogik d. 13. Jh. 
(Zt. f. öst. Gymn. '05, 1057-64.) [2833 


Michael, E., G. d. dt. Volkes v. 
13. Jb. bis z. Ausgang d. Mittelalters 
(s. °03, 3175). Bd. IV: Dt. Dichtg. u. 
dt. Musik währ. d. 13. Jh. (A. u.d. T.: 
Kulturzustände d. dt. Volkes währ. 
d. 13. Jh. Buch 4.) 1.-3. Aufl. xxvij, 
457 S. 6 M. 40. [2834 

Rez.: Lit. Zbl. '08, Nr. 28 -sn; Katholik 
’06, 1, 229-31 Bellesheim. — (Rez. v. IlI: Hist. Zt. 
93, 101-3 O. Clomon; Hist. Jahrb. 27, 100-112 
Bihlneyer; Mitt. a. d. hist. Lit. 32, 233-95 
Matthaei.) 

Piquet, E., L'originalité de Gott- 
fried de Strasbourg dans son poème 
de Tristan et Isolde. (Travaux etc. 
de l Univ. de Lille. N. S. I, 5) Lille, 
lUniv. 1905. 380 S. [2835 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. oe, Nr. 8 E. Martin; 
Lit. Zbl. ’06, Nr. 36 -tz-. 

Hagen, P.. Wolfram u. Kiot. (Zt. f. dt. 
Philol. 38, 1-33; 195-237.) Sep. Halle, Waisen- 


haus. 1905. 78 S. 1 M. 60. EA 
Jaekel, H., Zur friesisch. Volksepik. (Ebd. 
37, 433-35.) (2337 


Lüderitz, A., Die Liebestheorie d. 
Provenzalen bei d. Minnesängern d. 
Stauferzeit. (Literarhist. Forschgn., 
hrsg. v. Schick & W. XXIX.) Berl. 
u. Lpz., Felber. 1904. 136S. 3M. [2838 


Bibliographie Nr. 2827—2878. 


Haseloff, A., Hohenstauf. Erinnergn. in 
Apulien. (Westermanus Monatshfte. 100, 92- 
108.) — Rez. v. ui, 2311: Hist. Jahrb. 27, 
226-28 Pelka; Gött. gel. Anz. "Ou, 444-47 
Strzygowski. [2839 


Görres, F., Die weltl. u. kirchl. 
Bauten zur Zeit d. Trier. Erzbischofs 
u. Kurf. Hillin, 1152-1169. (Trier. 
Chron. N. F. 2, 81-90.) [2840 

Reiche, R., Das Portal d. Para- 
dieses am Dom zu Paderborn. Beitr. 
z. G. d. dt. Bildhauerkunst d. 13. Jh. 
(Zt. f. vaterl. G. Westfal. 63, I, 91- 
166; 7 Taf.) Auch Straßb. Diss. 1905. 


76 S.; 7 Taf. [2841 
Rez.: Kunstgeschichtl. Anz. ’06, 1-10 Vüge. 


Sommerfeld, E. v., Der Westbau 
d Stiftskirche zu Gernrode. (Zt. d. 
Harz-Ver. 38, 276-93.) [2842 

Liebeskind, P., Die Theophilus- 
Glocken. (Mitt. a. d. Germ. National- 
mus. "Op, 153-75.) [2843 


Begiebing, Die Jagd im Leben d. salisch. 
Kaiser, s. ’05, 2917. Rez.: Zt. f. Sozialwiss. 
8, 756f. v. Below; Hist. Vierteljschr. 9, 133 
G. Caro; Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. '06, 149 
A. W. [254 


4. Vom Interregnum bis zur 
Reformation, 1254-1517. 


a) Vom Interregnum bis zum Tode 
Karls IV., 1254-1378. 

Albertino, Mursato, Sette libri ined. del 

De gestis Italicorum post Henricum VII., ed. 


L. Pudrin, s. ‘05, 1013. Rez: N. Arch. 31, 
502f. Holder-Egger. [2845 


Registres d’Urbain IV (1261- 
1264). Recueil des bulles p. p. J. 
Guiraud (s. ’05, 1016). Fasc. 9: 
Append. I-III. (Bibl. des «écoles 
d'Athènes et de Rome. 2. S. XIII, 9.) 
T. MI, 1-79. 6 fr. [2846 

Registres de Boniface VIII. (8.'04, 


2727). Fasc. 9; p. p. G. Digard. 
(Bibl. 2. S. IV, 9) T. II, 1-160. 
6 fr. [2847 


Wenck, K., Aus d. Tagen d. Zu- 
sammenkunft Papst Klemens’ V. u. 
König Philipps zu Lyon, Nov. 1305 
bis Jan. 1306. (Zt. t. Kirch.-G. 27, 
188-203.) [2848 

Appellation, Die, König Ludwigs 
d. Bayern v. 1324. In ursprüngl. 
Gestalt hrsg. v. J. Schwalm. Weimar, 
Böhlau. 4°. 31 S.; 3 Taf. 6 M. [2849 

Rez.: Lit. Zbl. '06, Nr. 37 Knöpfler. 

Klodziński, A., Rokowania polsko- 
brandenb. w roku 1329 (Poln.-bran- 


Voın Interregnum bis zur Reformation. 


denb. Verhandlgn. 1329). Krakau 1904. 
68 S. [2850 

Rez.: Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Pus. 6, 
145-47 Skladny. 

Acta Clementis VI. 1342-1352, opera L. 
Klicman, s. ’04, 2734. Rez.: Hist. Vier- 
teljschr. 9, 104-7 Werunsky; Hist. Zt. 96, 294-96 
Loserth ; Allg. Lit.bl. ’05, Nr.20 Vildhaut. [28351 

Aktenstücke, Ungedr., a. d. Zeit 
Karls IV. Mitg. v. H. Otto. (Aus: 
Quellen etc. a. it. Archiven u. Biblioth. 
IX, 1.) Rom, Loescher & Co. 56 S. 
2 M. [2852 


Scholz, Publizistik zur Zeit Philipps d. 
Schünen u. Bonifaz VIII., s. ’04, 928. Rez.: 
Hist. Vierteljschr. 9, 99-104 Huyskens; Rev. 
des questions hist. 79, 291-93 Jordan; Dt. Zt. 
f. Kirchenrecht 3 F., 14, 113f. Friedberg; 
Arch. f. kath. Kirchenrecht 84, 414-19 Kirsch; 
Theol. Lit.-Ztg. '05, Nr. 6 8. Keller. "2853 


Zeck, E., De recuperatione Terre 
Sancte. Traktat d Pierre Dubois 
(Petrus de Bosco). I u. II. (Progr. d. 
Berl. Leibniz-Gymn.) Be, Weid- 
mann. 1905f. 4°. 23; 24 S. 2 M. [28354 


Winter, A., Politik Pisas, 1268- 
1282. Berl., Mayer & M. 75 S. 
2 M. [2855 

Redlich, Rudf. v. Habsburg, s. ’05, 2930. 
Rez: Dt. Lit.-Ztg. ’05, Nr. 40 Haller. — 
S. Herzberg-Fränkel, Rudf. v. Habsb. 
(Hist. Zt. 96, 403-33) [2556 

Demski, A., Rudolf I. v. Habsb. 
u. d. röm. Kaiserkrone währ. d. Pon- 
tifikates Nikolaus III. Das sogenannte 
Vierstaatenprojekt. Diss. Breslau. 
62 S. [2857 

Keussen, H., Treffen b. Jülich, 21. März 1278. 
(Zt. d. Aach G.-Ver. 27, 256 f.) [2558 

Rammel, Berthold VII d. Weise, Graf v. 
Henneberg 12834-1340, s. '05, 1034. Rez.: Zt. 
d. Ver. f. thüring. G. N. F. 15, 411-14 
Füßlein. [2859 

Maere d’Aertrycke, de, Mémoire 
sur la guerre de Flandre, 1302-1304. 
Bruges, imp. De Plancke. 1905. 
112 S.; 2 Pläne. [2860 

Schirmer, Die Schlacht b. Lucka, e. Wende- 
punkt in d. G. d. Wettiner, s. Nr. 109?. Rez: 
N. Arch. f. sächs. (r. 27,15-`f. W. Lippert. [z»61 

Samanek, V., Verfassungsrechtl. 
Stelle Genuas, 1311-1313.: Mitt. d.Inst. 
f. öst. G.forschg. 27, 237-314.) |2862 

Sommerfeldt, G., Zum Itinerar 
Ludwig IV. d. Bayern 1311. 
318-26.) [2863 

Styger, M., Die Schlacht am Mor- 

arten 1315. Quellenstudie üb. d. 
age d. Schlachtfeldes u. d. Hergang 
d. Schlacht, Schwyz. 1905. — Hürli- 


(Ebd. ` 


mann, Beitrr.z. Bestimmg.d.Schlacht- | 


(Zuger Neu- 


feldes am Morgarten. 
[2864 


jahrsbl. f. ’06.) 


| 


*107 


Schaefer, H. K., Zur polit. Stellg. 
d. niederrhein. Adels gegenüb. Lud- 
wig d. Baiern. (Ann. d. Hist. Ver. f. 
d. Niederrh, 80, 129-34.) [2865 

Czeppan, R., Die Schlacht b. Crécy, 
26. VIII. 1346. Beitr. z. Kriegs-G. d. 
später. Mittelalters. (Diss.) Berl., 
Nauck. 115 S. 2 M. 50. [2866 


Scherff, G., Der Krimmlorlautern u. d. 
Reise Herzog Rudolfs IV. 1363. (Mitt. d. Ges. 
f. Salzburg. Ldkde. 45, 37-40.) [2867 


Wintera, L. J., Zur G. Braunaus 
in d. Zeit d. Luxemburger, 1836-1419. 
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 
44, 321-36.) [2868 

Juten, @. C. A., Sluis. (Geschied- 
kund. Bladen '05, II, 149-74.) Vgl. 


Nr. 1100 u. Nr. 2735. [2869 
1) Oudheit en Stichtiug dezer stad. 2) De 
twee oudste Oorkonden. 


Hoogeweg, H., Der Streit um d. 
Bischofssitz v. Hildesheim, 1331-1354. 
(Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. '06, 
1-48.) [2870 

Heinemann, 0., Adelheid v. Holstein, Ge- 
mahlin d. Grafen Dietrich VI. v. Honstein., 
(Zt. d. Harz-Ver. $8, 294-92.) (2571 

Vogel, J., Ein Kampf im Komturhof zu 
Plauen. (Mitt. d. Altert.-Ver. Plauen 17, 142 
-44.) [2872 

Mülverstedt, G. A. Y., Des Hoch- 
meisters Deutsch. Ordens Burchard 
v. Schwanden Herkunft u. erste Lauf- 
bahn, sowie über einige sein. Zeit- 
genossen in Preußen u. Dtld. (Zt. d. 
Hist. Ver. Marienwerder 44, 1-20; 
Taf.) [2373 
b) Von Wenzel bis zur Reformation, 

1378-1517. 

Hauser, H., Les sources de l’hist. 
de France: XV]. sièc. 15I: Les pre- 
mières guerres d’Italile Charles VIII. 
et Louis XII., 1494-e,.15. (Manuels 
de bibliogr. hist. III Partie 2, I.) 
Paris, Picard. xx, 197 S. 5 fr. [2874 


Stein, W., Die bremische Chronik 


v. Rynesberch u. Schene. (Hans. 
GL '06, 1, 139-212.) [2875 

Meyer, Ch., Burkhart Zink. (Teil v. 
Nr. 2257) 2876 


Dex, Jaique (Jacques d'Esch), 
Metzer Chronik üb. d. Kaiser u. Kö- 
nige a. d. Luxemb. Hause; hrsg. v. 


Wolfram. (= Nr. 2077.) Metz, 
Scriba. xcv, 534 S. 15 M. [2577 

Schiffmann, K., Annalist. Auf- 
zeichngn. (Arch. f. d. G. d Diöz. 
Linz 2, 245-70.) [2378 


"108 


Variloquus, Erphurdianus, anti- 
quitatum, incerti auctoris, nebst e. 
Anhange hist. Notizen üb. d. Bauern 
krieg in u. um Erfurt 1525; bearb. 
v. R. Thiele. Mit 2 Plänen d. Stadt 
Erf. im 13. u. 16. Jh. (= Nr. 2085a.) 
Halle, Hendel. x, 230 S. 8 M. [2879 

Meyer, Chr., Des Röm. konigs 
Maximilianis kronung zu Ach. (Teil 
v. Nr. 2930.) [2880 

Bourrilly, V. L., Fragments de 
la première Ôgdoade de Guillaume 
du Bellay, Seigneur de Langey, 
publ. avec une intr. et des notes. 
(Thèse) Paris, Soc. nouv. de librairie 
et d'édition. 1904. xvj, 176 S. [2881 


Simson, 3 lose Dokumente z. G. d. 15. Jh. 
(Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 4, 55-58.) [2582 
Urkunden d. Oberlaus. Hussitenkrieges etc., 
s. ’05, 1055. Rez. v. 11 (1429-1437): N.laus. 
Magaz. 51, 248f. Ermisch. [2833 
Köberlin, A., Aus Nürnberg. Briefbüchern. 
(Dt. G.bll. 7, 95-99.) [2854 
Redlich, 0. R., Briefwechsel d. Markgraf. 
Sibilla y. Brandeub., Herzogin v. Jülich-Berg, 
m. ihr. Vater, Kurf. Albrecht Achilles, üb d. 
Vermählg. ihr. Schwester Dorothea m. d. Hrzg. 
v. Cleve 1484. (Beitrr. z. G. d. Niederrh., Jahrb. 
d. Diiaseld. G.-Ver., 19, 233-36.) [2885 
Steinherz, S., Bericht [d. Johs. 
Stabius]üb.d. Werke Maximilians I. 
(Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 27, 


152-55.) [2386 


Epitre à la maison de Bourgogne 
sur la Croisade Turque projetee par 
Philippe le Bon 1464; publ. p. G. 
Doutrepont. (Anal. p. s. à V’hist. 
eccl. de la Belg. 32, 144-95.) [2887 


Kaser, K., Dt. G. im Ausgange 
d. Mittelalters, 1433-1519 (s.'05, 2950). 
IX. (Lfg. 165 v. Nr. 2158.) Bd. II, 
1-80. 1 M. [2888 

Rez. v. Bd. I (bearb. v. V. v. Kraus): 
Mitt. a. d. hist. Lit. 33, 421-23 Hnr. Werner; 
Lit. Zbl. '06, Nr. 10; Forschgn. z. G. Bayerns 
14, 160f. Leidiuger, Forschgn. z. brandb. u. 
pr. G. 19, 310-12 Priebatsch. 


Heveker, K., Schlacht b. Tannen- 


berg. (Diss) Berl., Nauck. 67 S. 
1 M. 20. [2889 
Ranke, L. v., Kaiser Maximilian I. (Tl. 
v. Nr. 256.) "2590 
Fris. V., Jean van Coppenhole. (Bullet. 


d. Maatsch. van geschied- en oudheidkunde 
te Gent 14, 93-114.) [2591 


Onestinghel, G., La guerra tra 
Sigismondo conte del Tirolo e la 
Repubblica di Venezia 1487. (Tri- 
dentinum VIII) [2892 


| 


Bibliographie Nr. 2879 — 2930. 


Schulte, A., Kaiser Maximilian 1. 
als Kandidat f. d. päpstl. Stuhl 1511. 


Lpz ‚Duncker EH 86S. 2M.20. [2893 
Rez.: Lit. Zbl.’06, Nr.24; Rev. erit Ou, Nr.21 

Reuss; Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 12, 234 f. 

Kolde; Hist. Vierteljschr. 9, 444 G. S. 


Legers, P., Kardinal Matthäus 
Lang. Staatsmann im Dienste Kaiser 
Maximilians I. Bonner Diss. 32 3.| 28933 

Cleric, 0., Kampf zwisch. d. Eid- 
genossen u. König Franz I. v. Frankr. 
um Mailand 1515, Schlacht b. Marig- 
nano. (Schweiz. Monatsschr. f. Offi- 
ziere 1905.) [2894 


Vincent, Switzerland at the beginning of 
the 16. century, s. UD, 2959. Rez.: Hist. Zt. 
96, 498 Fueter. (2395 

J., 


Zimmermann, Peter Falk. 
(Freib. Diss.) Freib. (Schweiz), Univ.- 
buchhdlg. 1905. 152 S. [2896 

Meyer, Chr., Agnes Bernauer im 
Lichte d. neuest. geschichtl. Forschg. 
(Westermanns Monatshfte. 98, 818- 
24.) — Ders., Agn. Bernauer. (Quel- 
len u. Forschgn. z. dt. insbes. hohenz. 


G. 3, 397-406.) [2897 
Meyer, Chr., Augsburg. Bürgermeister 
Ulrich Schwarz. (Teil v. Nr. 2257.) [28:8 


Croon, @., St. Hubertus-Rittergesellschaft 
d. Grafen v. Suyn. (Ann. d. Ver. f. nass. 
Altertkde. 35, 250-89.) [2899 
Ebeling, H. J. M., Het oproer in Den Bosch 
na den dood van Karel den Stoute. (Geschied- 
kund. Bladen "up, 11, 58-69.) [2900 
Jaeger, J., Konrad v. Diepholz, Bisch. v. 
Osnabrück 1455-1452. (Allg. dt. Biogr. 51, 
334-36.) (et 
Voretzsch, M., Der sächs. Prinzen- 
raub in Altenburg. Altenb., Bonde. 
55 S. 80 Pf. [2902 
Meyer, Sophie, Streit d. Hoch- 
meisters Hnr. v. Richtenberg m. 
Dietr. v. Cuba, Bisch. v. Samland, 1474. 
(Altpreuß.Monatsschr. 43, 29-84.) [2903 


Sommerfeldt, G., 2 Schismatrak- 
tate Heinrichs v. Langenstein: Send- 
schreiben an König Wenzel v. 1381 
u. Schreiben an Bisch. Friedrich v. 
Brixen um 1384. (Mitt. d. Inst. f. öst. 
G.forschg. Ergänzgsbd. 7, 486-69.) — 
Ders., Das Vorwort zu Joh. Falken- 
bergs Schrift „De monarchia mundi“ 
u. seine Erwiderg. in e. Klageverfahren 
v.J.1406. (Hist.Jahrb. 27, 606-17.)[2904 

Bliemetzrieder, F., Abt Ludolfs 
v. Sagan Traktat „Soliloquium scis- 
matis" (s. "Op, 2968). Schluß. (Stud. 
etc. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 26, 
434-92.) [2905 


Vom Interregnum bis zur Reformation. 


Werner, H., Die sogen. Reforma- 
tion d. Kaisers Sigmund u. verwandte 
Reformschrr. 
Vgl. Nr. 1136. 

a: J., Opera omnia (e Nr. 1137). 

: Super IV sententiarum. III-IV. 
Bi W.Flajshans u. M. Komínková. 
S. 373-766. 10 M. [2907 


Kybal, V., M. Matěj z Janova. 
Jeho život, spisy a učeni (Mag. Matth. 
v. Janow, sein Leben, seine Schrr. u. 
Lehre). Prag 1905. xxj, 330 S. [2908 

Jansen, Bonifaz IX.. 1359-1404, u. seine 
Beziehen. zu Dtid., s. "Ob, 2972. Rez.: Roin. 
Quartalschr. 19, II, 157f. Eubel:. Lauucher 
Stimmen 68, 111; Rev. des questions hist. 79, 
233 f. Jordan; Allg. Lit bl. ’05, Nr. 13 Baum- 
garten; Theol. Revue ’05, Nr. 7 Göller; Hist. 
Jahrb. 27, 386-89 Huyskens. [2909 

König, Erich, Kardinal Giordano 
Orsini (F 1438). Lebensbild a. d. Zeit 
d. groß. Konzilien u. d. Humanismus. 
(V, 1 v. Nr. 2505.) Freib., Herder. 


xı), 123 S. 3 M. [2910 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 27 Paulus. 
Coppens, R., L'élaboration de la théorie 

conciliaire, son application aux conciles de 

Pise, de Constance et de Bäle (Annuaire de 

Univ. Cath. de Louvain O6, 411-13.) — 

A. Bruynseels, La doctrine de Jean Gerson 

sur le pouvoir de l’Eglise. (Ebd. 413-16.) [2911 


c) Innere Verhältnisse. 


a) Verfassungsgeschichte; Wirtschafts- u 
Sozialgeschichte; Rechtsgeschichte; 
Kriegswesen. 

Kisky, W., Die Domkapitel d. 
eier Kurfürsten nach ihr. persönl. 
usammensetzg. im 14. u. 15. Jh. 
Gekrönte Preisschr. (Hft.3 v. Nr. 2533.) 
Weimar, Böhlau. x, 197 S. (5 M. 40. 
Subskr.-Pr.: 4 M. 40.) (38 S.: Bonner 
Diss.) [2912 
Samanek, Verfassungsrechtl. Stellg. Genuas, 
1311-1313, 8. Nr. 2562. (2913 
Connert, H., Die Stuhlverfassg. im Szekler- 
laude u. auf d Königsboden bis z. Ende d. 
15. Jh. Ein Vergleich. (Aus: Festschr. f. 
C. Albrich.) Hermannstadt, Krafit. 52 S. 
85 Pf. — Geo. Müller, Entstehg. d. Stühle, 
d Königs- u. d Stuhlsrichteramtes in d. 
Hermannstädter Provinz oder d. nogen. sieben 
Stühlen. (Korr.-Bl. d. Ver. f. siebonb. Ldkde. 
29, 49-63 ) [2014 
'Jecklin, F. u. J. C. Munoth, Auf- 
zeichngn. üb. Verwaltg. d. VIII Gerichte 
a. d. Zeit d. Grafen v. Montfort. 
(Jahresber. d. Hist.-antiquar. Ges. 
Graubünd. 35, 1-94.) [2915 
Riezler, S., Nachtselden u. Jäger- 
BE in Bayern. Im Anh.: Jägerbücher 
Herzogs Ludw. im Bart v. Bayern- 


Ingolst., 1418-1434. (Aus: „Abhdlgn. 


(Dt. G.bll. 7, 231-54.) | 3 M. 
[2906 ` 


-109 


d Bayer. Akad. Hist. Kl. XXI, 3.*) 
Münch., Franz. 1905. S. 537-631. 


[2916 
Rez : Vierteliechr. f. Sozial- u. Wirtsch.- 
G. 4. 382 Rietschel. 


Küch, F., Die ältest. Salbücher d. 
Amtes Marburg. (Zt. d. Ver. f. hess. G. 
N. F. 29, 145-258; 296.) [2917 

Vom Erbkämmeramte im Hrzgt. Stettin. 
(Monatsbll.d. Ges. f. pomm. G a, 161-64.) [2918 


Luschin v. Ebengreuth, A., Pro- 
tokoll d. Stadt Stein in Krain a. d. 
Jahren 1502/03. Hrsg. a. d. Nachlaß 
v. W. Levec u. m. Einleitg. u. An- 
merkgn versehen. (Mitt. d. Museal- 
Ver. f. Krain 18, 38-69.) [2919 

Stadtbücher, Die Zürcher, d. 14. 
u. 15. Jh. (s. °03, 1128). Bd. IlI. xv, 
840 S. 12 M. [2920 

Kohl, Das älteste Oldenburg. Stadt- 
buch. (Jahrb. f. d. G. d. Hrzgts. 
Oldenb. 14, 120-24.) [2921 

Ratsrechnungen, Die ältest. Gör- 
litzer, bis 1419; hrsg. v. R. Jecht. 


Hft. 1: 1375 (1337) bis 1391. (= Nr. 
2127.) Görl., Tzschaschel. x, 184 S. 
3 M. 60. [2922 


Techen, Die Bürgersprachen d. St. Wisinur 
s. Nr. 2130. [2923 
Vincent, J. M., Municipal problems 
in mediaeval Switzerland. (Johns 
Hopkins University Studies XXIII, 
11/12 ) Baltimore, Johns Hopkins Press, 


1905. 44 S. 50 cents. [2924 
Meyer, Chr., Mitte!alterl. Stadthaushalt 
Auysburgs. (Teil v. Nr. 2257.) [2025 


Zaretzky, 0., Der erste Kölner 
Zensurprozeß. Beitr. z. Kölner G. (u. 
Inkunabelkde.). Mit e. Nachbildg. d. 
Dialogus super libertate ecclesiast. 
1477. (Verötfentlichgn.d.Stadtbiblioth. 
in Köln. Beihft. 6.) Köln, Du Mont- 


Schauberg. 124 S. 5 M. - [2926 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '06, Nr. 23 Zedler; Zbl. 
f. Bibliothw. 23, 260f. Voullieme; Lit. Zbl. 
ue, Nr. 26 Adf. Schmidt. 
Langer, 0., Schuldentilgung in Zwickau 
1462. (Mitt. d. Altert.-Ver. f. Zwickau 8. 
1-21.) [2927 


Merz, W., Aargauische Güter- u. 
Zinsrötel. (Basler Zt. LG 5, 361- 
412.) [2928 

Ehrenburg, K., Das älteste Lehen- 
buch d. Stephansklosters zu Würz- 
burg, 1326. (Arch. d. Hist. Ver. v. 
Unterfrank. u. Aschaffenb. 47, 125 
-63.) [2929 

Meyer, Chr., Aus e. markgräfl. 
Haushaltungsbuch d. 15. Jh. (Quellen 


"110 


u. Forschgn. z. dt. insbes. hohenzoll. 
G. 3, 152-234.) [2430 
a) Beilager d. Markgrafen Albrecht Achilles 
m. Anna v. Sachs., 1458. b) Leichenbegängn. 
Kurt Friedrichs I., 1440. c) Desgl. Markgraf 
Johanns d. Alchymisten, 1464. d) Desgl. Kurt, 
Friedrichs II., 1471. e) Turnier zu Ansbach, 
1455. f) Bamberger Turnierordnung, 1485. 
g-i) Vgl. Nr. Zon, 2915; 2951. 
ick, F., Beitrr. z. Wirtsch.-G. d. 
Stadt Prag im Mittelalter. I: Das 
Prager Ungeld im 14. Jh. II: Das 
Güsterecht. (Mitt. d Ver. f. G. d. Dt. 
in Böhm. 44, 277-321; 421-65.) [2931 
Worms, Schwazer Bergbau im 15. Jh., 8. 
"ma, 1101. Rez.: Zt. f. Volkswirtsch. 14, 199- 
201 Twardowski; Zt. d. Ferdinandeums 49, 
482-5 Hammer. [2932 


Isser, M. v., Schwazer Bergwerks- 
eschichte. (Berg- u. hüttenmänn. 
ahrb. Wien. LII u. LIII) [2932 a 

Rez.: Zt. d. Ferdinandeums 49, 455f. Hammer, 

Winter, Z., Dějiny řemesel a 
obchodu v Čechách v XIV. a XV. 
stoleti. (G.d. Handwerke u. d. Handels 
in Böhmen im 14. u. 15. Jh.) Prag, 
Akad. 976 S. [2933 

Keutgen, F., Hans. Handelsgesell- 
schaften, vornehml. d. 14. Jh. (Vier- 
teljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 4, 
278-324.) 2934 

Daenell, E., Die Blütezeit d. dt. 
Hanse. Hans. G. v. d. 2. Hälfte d. 
14. bis z. letzt. Viertel d. 15. Jh. 
Gekrönte Preisschrift. Berl., Reimer. 
xvıj, 474; xv, 561 S. 20 M. [2935 

Bd. I: Von d. Erwerbg. d. grob Auslands- 
privilegien bis z. erst. allgem. Statut c. 1356 
bis 1418. Bd. II, t: Die Hanse im Kampf um 
d Handelshersschaft auf d nördl. Muerten 
1418 bis 1474. Bd. II, 2: Die Hanse, ihre 


Organisation, Schiffahrtspolitik u. Handels- 
system, ihre Stellung in Did. 


Rondorf, J., Die westfül. Städte 
in ihr. Verhältn. z. Hanse bis z. Be- 
ginn d. 16. Jh. Münster. Diss. 1905. 
87 S. |2936 

Arndt, Geo., Beziehgn. Halber- 
stadts zur Hanse. (Hans. G.bll. "og, 
1, 125-37.) [2937 

Hoffmann, M.. Das Kurfürstent. Rrandenb. 


u. d. Huuse. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins ’06, 
Nr. 1. [2938 


) 
Kiesselbach, Th., Ursprung d. 
rôles d'Oléron u. d. Seerechts v. 
Damme. (Hans. G.bll. ’06, 1, 1-60.) 
— 0. Meltzing, Tommaso Portinari 
u. sein Konflikt m. d. Hanse. (Ebd. 
101-23.) [2939 

Pelsmaeker, P. de, Le courtage 
à Ypres aux 13. et 14. siècles. (Bull. 
de la Comm. R. d’hist. de l'Acad. 
de Belg. 74, 439-84.) [2940 


Bibliographie Nr. 2930—2980 


Sommerfeldt, @&., Ländliches Zins- 
wesen in Schlesien, 1381. (Arch. f. 
Kultur-G. 4, 81-83.) [2941 


Klassert, Entehrg. Mariä durch d. Juden; 
antisem. Dichtg. Thom.Murnerss. Nr.1221. [2943 
Rothschild, L., Judengemeinden zu Mainz, 
Speyer u. Worms, 1349-1438, s. "Uu, 1114. 
Rez.: Hist. Jahrb. 27, 157 Huyskens. [2943 
Prümers, R., Hostiendiebstahl [durch d. 
Judenj zu Posen, 1399. (Zt. d. Hist. Ges. 
Posen 20, 293-317.) (2944 


Meyer, Chr., Gerichtsordnungen d. Nürn- 
berger Laudgerichts 1447 u. 1459. (Teil v. 
Nr. 2930.) [2945 

Thudichum, F., Stadtrechte v. 
Tübingen, 1388 u. 1493. Anh. 1: Die 
Rechtssprache als Hilfe z. Ausmittelg. 
d. alt. Grenzen d. dt. Stämme. 
2: Die ehemal. dt. Reichsarchive. 
= [, 1 v. Nr. 2535.) Tübing., Laupp. 
1905. vi, 79S. (Subskr.-Pr. 1 M. 60. 
Einzelpr. 2 M. 20.) [?946 

Verriest, L., La preuve du servage 
dans le droit coutumier de Tournai: 
Documents inéd., 1170-1412. «Bull. 
de la Comm. R. d’hist. de l’Ac. de 
Belg. 74, 521-42.) Pet 

Branger, E., Rechts-G. d. freien 
Walser in d. Ostschweiz. (Abhdlgn. 
z. schweiz. Recht. XI.) Bern, Stämpfli 
& Co. 1905. 177 S. 3 M. 20. (Bern. 
Diss.) [2948 

Maurer, H., Erbschuftsprozeß v. J. 1304. 
(Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 21, 199-211.) [2949 

Kohl, Prozeß d. olldenburg. Bürgermeisters 
Alf Langwarden. (Jahrb. f. d. G. d. Hrzgts. 
Oldenb. 14, 135 f.) [2950 


Meyer, Chr., Feld- u. Kriegsordngn. d. 
15. Jh. (Teil v. Nr. 2.30.) [2951 
Häne, J., Das erste sicher nachweisbare Vor- 
kommen d. Langspießes in d. Schweiz. (Anz. 
f. schweiz. Altertkde. N. F. 7, 231-37.) (2952 


B) Religion und Kirche. 

Pahncke, M., Untersuchgn. zu d. 
dt. Predigten Meister Eckharts. Diss. 
Halle. 1905. 67 S. — F. v. d. Leyen, 
Üb. einige bisher unbekannte latein. 
Fassungen v. Predigten d. Meisters 
Eckhart. (Zt. f. dt. Philol. 38, 117-97; 
334-58.) [2953 

Podlaha, A., 2 Legenden üb. d. 
Leben d. Laienbruders Friedrich v. 
Regensburg. (Podlaha, Editiones arch. 
et biblioth. S. F. Metropolit. Capit. 
Pragensis. III.) Prag, Metropolitan- 
kapitel. 1905. 24 S. 1 K. [2954 

Weishäupl, H., Die Predigthandschrift e. 


Braunauer Geistlichen im 15. Jh. (Arch. f. 4. 
d Diöz. Linz 2, 371-80.) [2955 


Vom Interregnum bis zur Reformation. 


Stagel, E., Das Leben d. Schwestern 
zu Töss, samt d Vorrede v. Johs. 
Meier u. d. Leben d. Prinzessin 
Elisab. v. Ungarn. Hrsg. v. F. Vetter. 
(Dt. Texte d. Mittelalters. VL) Berl., 
Weidmann. xxvj, 133 S.; 2 Taf. 
5M. [2956 

Rez.: Lit. Zbl. uge, Nr. 19 Wüst. 

Reifferscheid, A., Geistliches u. 
Weltliches in mittelniederdt. Sprache 
nach d. Emder Handschr. Nr. (139) 64 
(s. '03, 1158). Schluß. (Jahrb. d. Ges. 
f. bild. Kunst etc. zu Emden 15, 187 
-211; 502-4.) — C. Borchling, Zur 
G. d. Emder Josep-Handschrift. (Ebd. 
520-25.) [2957 


Suppliques de Clément VI. (1342 
-1352). Textes et analyses publ. p. 
U. Berlière. (= Nr. 2120.) Rome, 
Inst. Hist. Belge. xxxvırj, 952 $. 
15 fr. [2958 

Acta Salzburgo - Aquilejensia. 
Quellen z. G. d. ehemal. Kirchen- 
provinzen Salzburg u. Aquileja. Bd. I: 
Die Urkk. üb. d. Beziehgn. d. päpstl. 
Kurie z. Provinz u. Diöz. Salzb. (mit 
Gurk, Chiemsee, Seckau u. Lavant) 
in d. Avignonischen Zeit, 1316-1378. 
Gesamm. u. hrsg. v. A. Lang (s. '04, 
1003). Abtlg. 2: 1352-1378. S. 369- 
840. 12 M. [2959 

Rez. v. Abt. 1: Theol. Lit.-Ztg. ’05, Nr. 14 
Haller. 

Kaiser, H., Eine päpstl. Steuer f. d. Bis- 
tum Straßb., 1371. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F., 
21, 8-29.) [2960 

Dubrulle, H., Bullaire de la 
province de Reims sous le pontificat 
de Pie I. (Thèse.) Lille, Girard. 
1905. x, 259 S. [2961 

Rez.: Ann. de VEst et du Nord 2, 102f. 
de Saint-Léger. 

Kainz, St., Die Consuetudines 
Schyrenses (s. ’05, 3002). Schluß. 
(Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.- 
Urden 26, 595-626.) [2962 

Schmitz-Kallenberg, L., Eine Prunk- 
supplik d. Kurfürsten Albrecht Achilles. 
(Hohenzoll.-Jahrb. 9, 207-9; Taf.) [2963 

Röhricht, R., Die Jerusalemfahrt d. Ka- 
nonikus Ulr. Brunner voin Haugstift in Würz- 
burg 1470. (Zt. d. Dt. Palästina Ver 29, 
1-50.) [2964 

Grünenwald, Urkk. z. G. d. Klosters 
Frankenthal. (Monatsschr. d. Frankenth. 
Altert.-Ver. ’06, Nr. 12.) [2965 

Vigener, Fr., Synodalstatuten d. 
Erzbischofs Gerlach v. Mainz, 1355 
u. 1356. (Beitrr. z. hess. Kirch.-G. 
2, 285-332.) [2966 


"III 


Fabricius, W., Registrum visita- 
tionis sinodi sancte illustr. et venerab. 
dom. Johannis’ de Fynstinga, archi- 
diaconi s. eccl. Treverensis tituli 
sancti Castoris in Cardono, 1475. 
(Trier. Arch. 9, 1-35.) [2967 

Baethcke, Die Roteln v. Admont. 
(Mitt. d. Vereinigung f. gothaische 
G. ete. ’05, 1-42; 94-108.) [2968 

Heinemann, 0., Die Himmel- 
städter Klosterordng. v. 1513. (Arch. 
f. Bet OG 3, 191-98.) 2969 

Clemen, 0., Der Livländer Ablaß. 
in Zwickau 1505. (Ebd. 172f.) Ak- 
tenstücke. [2970 


Luschin v. Ebengreuth, Dt. Priester in 
d. Diözese Padua, (Mitt. d. Inst. f, öst. G.- 
forschg. 27, 147-52.) [271 

Hohenlohe, Prinz K., Das Wiener Pro- 
vinzialkonzil 1267. (Die Kultur’05,441-61.) [2972 

Lang, A., Joh. v. Leibnitz, Propst v. Maria 
Saal u. Pfarrer e St. Peter im Katschtale. 
(Carinthia I, Jg. 96, 1-5.) [2978 

Pauls, E., Entsühnung (Reconciliatio) d. 
Kirche, d. Kirchhofs u. d. Klosters d. Abtei 
Steinfeld; Weihe v. 6 Altären in d. Kloster- 
kirche u. Ablaßerteilg., 2.-6. Juli 1484. (Zt. 
d Aach. G.-Ver. 27, 257-59.) (297 1 

y) Bildung, Literatur und Kunst; 
Volksleben. 


Galle, R., Konr. Bitschins Pä- 
dagogik. Das 4. Buch d. enzyklopä- 
disch. Werkes: „De vita conjugali‘“. 
Nach d. lat. Hs. z. erstenmal hrsg., 
m. dt. Übers., hist.-lit. Einleitg., sowie 
m. Erklärgn. etc. versehen. Gotha, 
Thienemann. 1905. Lx,216 S. 6 M. [2975 

Rez.: Theol. Lit.-Ztg. "oe, Nr. 6 Knoke; 
Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 5, 32-34 Lentz; 
Dt. Lit.-Ztg. oe, Nr. 15 O. Willmann. 

Clemen, O., Aus d. Anfängen d. Universität 
Wittenberg. (N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. cte. 
18, 132-35.) — G. Bauch, In Erfurt als Artisten 
promov. Schlesier, 1450-1521. (Zt. d. Ver. f. 
G. Schlesiens 40, 325-32.) "2976 


[2977 

Keller, L., Der dt. Humanismus im Kampf 
umd. Weltanschauung. (Monatshfte.d.Comen.- 
Ges. 15, 41-43. [2978 

Knepper, J., Kleine Funde zum elsase. 
Humanismus. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 21, 
40-49.) l [2979 

Bauch, G., Beitrr. z. Lit.-G. d. 
schles. Humanismus (s. Nr. 1213). 
VII. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 40. 


140-84.) [2980 
Dr. Nik. Merboth, Dr. Nik. Tauchau u. 
Dr. Bernh. Mikisch a. Neiße. 


M2 


Roth, Fr., Sigism Gossenbrot. (Allg. dt. 
Biogr. 49, 475-77.) — P. Kalkoff, Humanist 
Wilh. Raimund de Vich als Kardinal. (Arch. 
f. Kultur-G. 4, 224f.) Vgl. '05, 3031 [2081 

Allen, P. S., The letters of Rud. 
Agricola. (Engl. hist. rev. 21, 302 
-19.) . [2982 

Clemen, 0., Zu Erasmus Stella. (Mitt. d. 
Altert.-Ver. Zwickau 8, 177-84.) [2953 

Reicke, E., Der Bamberger Kano- 


nikus Lor. Beheim, Pirckheimers 
Freund. (Forschgn. z. G. Bayerns 
14, 1-40.) [2984 


Borchling, C., Liter. u. geistiges 
Leben im Kloster Ebstorf am Aus- 
gange d. Mittelalters. (Zt. d. Hist. 
Ver. f. Niedersachs. '05, 361-420.)|2985 


Michael, G. d. dt. Volkes. IV: Dt. Dichtg. 
u. Musik währ. d. 13. Jh. s. Nr. 2834. [2956 


Heinrich v. Freiberg. Mit Ein- 
leitgn. üb. Stil, Sprache, Metrik, 
Quellen u. d. Persönlichkeit d. Dich- 
ters bearb. v. A. Bernt. Halle, Nie- 
meyer. 208; 272 S. 12 M. [2987 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ou, Nr.25 Frdr. Wilhelm; 


Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 44, Lit. 
Beil, 71-79 Hruschka. 


Heinrichs v. Neustadt „Apollonius 
v. Tyrland‘“ nach d. Gothaer Hs., 
„Gottes Zukunft“ u. „Visio Philiberti“ 
nach d Heidelberg. Hs. hrsg. v. S. 
Singer. Mit 3 Taf. in Lichtdr. (Dt. 
Texte d. Mittelalters. VIL) Berl., 
Weidmann. xuj, 534 S. 15 M. [2988 


Johann v. Würzburg, Wilhelm 
v. Österr.; a. d. Gothaer Hs. hrsg. v. 
E. Regel. (Dt. Texte d. Mittelalters. 
UI.) Ebd. xx1j,324S.; 2 Taf. 10 M. [2989 

Baas, K., Notiz über Hur. Louffonbergs 
Gesundheitsregiment, 1429. (Alemannia N. F. 
6, 235-37.) [2990 

Hartmann, A., Hans Hesselloher. (Allg. 
dt. Biogr. 50, 276-75.) — E. Herr, Fine Urk. 
d. Konr. Dangkrotzheim. (Jahrb. f. G. etc. 
Els.-Lothr. 21, 256-64.) [2991 


Haemmerle, A., Der Pappenheimer 
Altar im Dom zu Eichstätt. Beitr. 
z. G. d. dt. Plastik im 15. Jh. Mit 
16 Ill. u. 6 Taf. (Progr.) Eichst., 
Brönner. 1 M. 60. [2992;3 


Cuny, @., Meister Mich. Enkiuger. (Mitt. 
d Westprenß. G.-Ver. 5, 19-24.) [2924 


Voll, K., Die alt-niederländ. Malerei 
von J. van Eyck bis Memling. Ent- 
wicklungsgeschichtl. Versuch. Lpz., 
Poeschel. 328 S.; 57 Taf. 13 M. [2995 

Wustmann, R., Albr. Dürer. Mit 
Titelbild u. 32 Abbildgn. im Text. 
Aus Natur u. Geisteswelt. 97.) Lpz., 

eubner. 100 S. 1 M. [2996 


| 


Bibliographie Nr. 2981—3032. 


Weisbach, W., Der junge Dürer. 
Lpz., Hiersemann. 4°. vu, 108 S. m. 
31 Abbildgn. u. 1 Taf. 16 M. [2997 

Rez.: Dt. Lit-Ztg. '06, Nr. 30 Semrau; 
Rep. f. Kunstwiss. 29, 369-79 (auch v. Nr. 
3000) Justi; Kunstgeschichtl. Anz. '06, 79-53 
Dornhoffer. 

Wwolffllin, Die Kunst Dürers, s. Nr. 1232. 
Rez.: Rep. f. Kunstw iss. 29, 155-93 v. Seidlitz; 
Lit. Zbl. "On, Nr. 25: Kunstg. Anz. ‘06, 73 ff. 
Schmid. [2308 

Bruck, R., Skizzenbuch Dürers in d. Kgl. 
Biblioth. zu Dresd., 8. ‘05, 804%. Rez.: Kunst- 
geschichtl. Anz. '06, 17-32 Weixlgärtner. [2999 

Heidrich, E., G. d. Dürerschen 
Marienbildes. Mit26 Abbildgn. (Kunst- 
geschichtl. Monographien. UI.) Lpz., 
Hiersemann. xjv, 209 S. 11 M. 
Ders., Zur Chronol. d. Dürerschen 
Marienlebens. Ren f. Kunstw. 29, 
227-41.) [3000 

Janitsch, J., Bildu. Sebast. Brants v. Dürer 
im Kgl. Kupferstichkabiuett zu Berlin. (Jahrb. 
d. Kgl. Preuß. Kunstsammilgn. 27, 75-78.) (3001 

Gümbel, A., Ansbacher Malerlisten d. 15. 
u. 16. Jh. (Rep. f. Kunstw. 29, 136-54.) [3003 

Glück. G., Kinderbildnisse a. d. Sammig. 
Margaretens v. Ostert Mit 2 Taf. u. 2 Text- 
abbildgn (Jahrb. d. Kunstbist. Sammlgn. d. 
Allerh. Kaiserhauses 25, 227-37.) (5003 


Fäh, A., Kolor. Frühdrucke a. d. 
Stiftsbiblioth. in St. Gallen. Straßb, 
Heitz. 4°. 13 S.; 43 Taf. 80 M. — 
M. Lehrs, Üb. einige Holzschnitte 
d. 15. Jh. in d. Stadtbibl. zu Zürich. 
Ebd. 4°. 13 S.; 11 Taf. 30 M. [3004 

(Einblattdrucke d 15. Jh., hrsg. v. P. Heitz.) 

Masner, K., Schmuckfund a. d. Mittelalter. 
(Schlesiens Vorzeit N. F. 3, 72-83; Taf.) [2005 


Sprenger, J. u. H. Institoris, 
Malleus Maleficarum. Der Hexen- 
hammer. Zum 1. Male ins Deutsche 
übertrag.u.eingel.v.J.W.R.Schmildt. 
3 Tle. Lpz., Barsdorf. eu, 216; 
273; 247 S. 20 M. [3006 

Knappert, L., Uit het Leidsche 
volkleven in d. aanvang d. 16. eeuw. 
(Handelingen etc. v. de Maatsch. d. 
Nederl. Letterkde. te Leiden ‘04/5, 
Meded., 3-28.) [3007 

Zingerle, 0. v., Einrichtg.d.Wohn- 
räume tirolischer Herrenhäuser im 
15. Jh. (Zt. d. Ferdinandeums 49, 
265-300.) [3008 

Richter, O., Landesfürstl. Geburts-, Ver- 
mahlungs- u. Todesanzeigen im 15. Jh. 
(Dresdner Gell "on Nr. 2.) [3009 

Büchi, A., Schi.Bwesen u. Schützenfeste 


in Freiburg bis z. Mitte d. 15. Jh. (Freiburg. 
Gil 12, 152-70.) — B. Hofmann, Altestes 


Zwickauer Armbrustschießen, 1459. (Mitt. d. 
Altert.-Ver. Zwickau 8, 40-5..) [3010 


Schrader. Th., Der „schwarze Tod“ in 
Hamburg. (Mitt. d Ver. f. hamb. G. Jg 25, 
76-92.) [3011 


Reformationszeit. 


5. Zeit der Reformation, 
Gegenreformation und des 
30Ojüähr. Krieges, 1517-1648. 
a) Reformationszeit, 1517-1555. 

Archiv f. Reform.-G. Texte u. Un- 
tersuchgn. (s. Nr. 1244). Nr. 9 u. 10 
(Jg. II, 1-2). 208 S. (8M.80. Subskr.- 
Pr.: 5 M. 55.) — Ergänzgsbd. I s. 


Nr. 3028. [3012 
Clemen, ©. Bibliographica z. 
Ref.-G. (Zbl. È Biblw. 23. 25-29; 
117-24; 242-46.) [3013 
a) Verscholleuer Druck v. Matthes Maler 


in Erfurt. »®) Zur Datierg. einig. Drucke v. 
1521. ei Brief Pet. Braubachs an Paul Eber 
10. März 1541. d) Andr. Epitimius = Hartm. 
Beyur. e) Einblattdruck e Ad. Petri in Basel. 
f) Typogr interess. Veröffentlichg. Christ. 
Hegendorfers. 


Berbig, G., Urkundliches z. Ref.-G. 


(Theol. Stud. u. Krit '06, 436-54.) [3014 

a) 5 Jonaabriefe. b) 4 kurfürsti. Schreiben, 
Verehrgn. an Luthor u. Le Fintreien f. o. 
armen Priester betr. c) Das kurfürstl. Dokret, 
betr. d. Überweisung d. Klosterverwaltung zu 
Brehna an Luthers Schwager Hans v. Bora. 
d) Eine Briefeinlage, Luthers Begräbnis betr. 
ei Kurfürstl. Hochzeitsgeschenk an Melauch- 
thons Tochter 1536. f) Spalatiniana. 


Luther’s Dichtungen, ausgew. v. 
W. Vesper. (Statuen dt. Kultur. IV.) 
Münch. Beck. 1905.1038.1M.8o. [3015 

Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 14 Bossert. 

Kawerau, Neue Forschgn üb. Luthers 
Lieder. (Dt.-ev. BI. 31, 314-35.) — Spitta, 
pEine feste Burg ist unser Gott“, 8. Nr. 1251. 

ez.: Gött. vel Anz. '06, 257-98 Drews; Theol. 
Lit.-Ztg. '06, Nr. 12 Achelis. [3016 

Luthers sermo de poenitentia 1518; 
hrsg. v. Ernst Frdr. Fischer 
(Quellenschrr. z. G. d. Protest., hrsg. 
v. Kunze u. Stange. IV.) Lpz., Deichert. 
37 S. $0 Pf. [3017 

Kaufmann, 0., Bockspiel M.Luthers 
u. Luthers Clagred. Krit. u. liter.-hist. 
Studie. Diss. Berl, 1905. 538. [3018 

Kalkoff, P., Röm. Urteile üb. Luther 
u. Erasmus im J. 1521 nach Jak. Ziegler. 
(Arch. f. Ref.-G. 3, 65-83.) [3019 


Loesche, G., Brief v. Mathesius an Came- 


rarius. (Zt. f. Kirch.-G. 96, 403f.) — Ders, 
Desgl. v. Math. an Melanchthon. (Ebd. 27, 
nif) [3020 


Corpus reformatorum (s. Nr. 1255). 
Vol. 89, Lfg. 1 u. 2: H. Zwinglis 
sämtl. Werke, hrsg. v. E. Egli u. 
G. Finsler. (Bd. Il, 1-160.) à 3 M. 
Subskr.-Pr. à 2 M. 40. [3021 


Rez. v. Bd. 88 (Zwinglis Werke, Bd. I): 
Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 16 A. Baur. 


Oorthuys, G., Het Anthropologie 
van Zwingli. (Theol. Diss.) Leiden, 


Brill. 1905. xj, 212 S. [3022 


eeng 


*113 


Besser, @., Noch nicht veräffentl. Brief 
Calvins. (Zt. f. Kirch.-G. 36, 405-7.) (An d. 
Rat d. Stadt Frankf. a. M.) [5023 


Bullingers Gegensatz d. ev. u. d. 
röm. Lehre. Nach d. Heidelberg. 
Druck v. J. 1571 neu hrsg. v. C. e 
Kügelgen. (Zeitgemäße Traktate a. 
d. Ref.-Zeit. VIL) Gött., Vandenhoeck 
& R. xx, 26 S. 1 M. 40. [3024 


Flugschriften a. d. ersten Jahren 
d. Reformation. Hrsg. v. O. Clemen. 
I, 1 u. 2. Halle, Haupt. S. 1-94. 
(Subkr.-Pr. à Bd. 9 M.; Einzelpr. 
pro Hft. 1 M.) [3025 

Iuh. v. H. 1, hrsg. v. O. Clemen: a) Send- 
brief v. e. jung. Stndeuten zu Wittenb. an 
seine Eltern im Schwabenland von wegen d. 
Luther Lehr zugeschrieben (1523). b) Dia- 
logus oder Gespräch zw. e. Vater u. Sohn d. 
Lehre Luthers u. sonst anderer Sachen d. 
christl. Glaubens belangenil (1523). — Inh. e 
H 2: Vorhör u. Akta vor d Bischof e Meißen 
geg. d. Bischof zu d. Lochau (1522) u. Handlg. 
d. Bischofs v. Merseburg mit d. zwei Pfarrern 
v. Schönbach u. Buch, geschehen am Dieustag 
nach Bartholomäi (1523) hrag. v. H. Barge. 


Krackowizer, F., Die Sammel- 
bände a. d Bet Zeit im Landes-Arch. 
zu Linz. Linz 1904. [3026 

Rez.: Mitt. d. Österr. Ver. f. Bibliothw, 
10, 80-85 Röttinger. 

Reu, J. M., Quellen z. G. d. Kirch) 
Unterrichts in d. ev. Kirche Dtlds. 
zwisch. 1530 u. 1600 (s. up, 1212). 
II: Qn. z. G. d. bibl. Unterrichts. Mit 
e. Anzahl Reproduktionen alter Holz- 
schnitte. cxxjv, 804 S. 16 M. [3027 

Rez.: Theol. Lit.-Ztg. '06, Nr. 11 Knoke. 

Beiträge z. G. d. Mystik in d. 
Ref.-Zeit; v. A. Hegler. Aus d. 
Nachl. hrsg. u. m. biogr. Einleitg. 
versch, v. W. Köhler. (Ergänzgsbd. I 
v. Nr. 3012.) Berl., Schwetschke & S. 
Lei, 220 S. (Subskr.-Pr. 8 M. 
Einzelpr. 10 M.) [3028 

Drews, P., Bericht d. Mykonius 
üb. d. Visitation d. Amtes Tenneberg, 
März 1526. (Arch. f. Ref.-G. 3, 1-17.) 
— 0. Clemen, Beitrr. z. sächs. Ref.- 
G. (Ebd. 172-90.) — Ders., Bugen- 
hagensche Trauformulare. (Ebd. 84 
-88.) 3029 

Schornbaum, Zur 2. brandenb. 
Kirchenvisit., 1536. (Jahresber.d. Hist. 
Ver. Mittelfranken 53, 1-22.) eg 

Seraphim, A., Pasquill auf Andr. 
Osiander. (Altpreuß. Monatsschr. 43, 


100-115.) [3031 

Kalkoff, P., Wimpfelings kirchl. Unter- 
werfung. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 21, 
262-683.) [3033 


Histor. Vierteljahrschrift, 1906. 4. Bibliographie. 9 


*114 


Bourrilly, Fragments do la première Og- 
doade de Guillaume du Bellay s. Nr. 2881. [3033 
Preu, G., Augsburg. Chronik s. Nr. 2090. 
Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 12, 237f. 
Kolde. [3034 


Ree z. schweizer. Ref OG. hrsg. 
v. Zwingliverein in Zürich unt. Leitg. 
v. E. Egli. UI: Chronik d. Laur. 
Boßhart; hrsg. v. K. Hauser. Basel, 


Geering. 431 S. 8 M. [3035 

Rez.: Zwingliana ’06, Nr. 1, 75-77 Egli; 
Dt. Lit.-Ztg. wu, Nr. 35 Nabholz. — G. Tobler, 
Zu Boßharts Chronik. Von einer sect zu Bern 
vor vil jaren. (Zwing.iana '06, Nr. 2, 110-12.) 

Variloquus, Erphurdianus antiquitatum, 
incerti auctoris, nebst Anh. hist. Notizen üb. 
d. Bauernkrieg 1525, bearb. v. Thiele s. 
Nr. 2579. [3036 


Doblinger, M., Aufzeichngn. Wolfs 
v. Stubenberg üb. d. Niederlage b. 
Essegg 1537. (Steir. Zt. f. G. 3, 188 
-92.) [3037 

Creutznacher, E., Diarium üb. d. 
Reichstag zu Augsburg 1547-1548; 
hrsg. v. P. Glück. Beitr. z. G. d. 
Würzburg. Fürstbischofs Melch. Zobel. 
(Arch. d. Hist. Ver. v. Unterfrank. u. 
Aschaffenb. 47, 297-329.) [3038 


Berbig, Die Unkosten d. Bauern- 
Aufstandes 1525 im Bezirk Gotha- 
Eisenach. Auf Grund d. im Hrzgl. 
Haus- u. Staats-Arch. zu Koburg 
befindl.Orig.-Akten. (Dt. Zt.f.Kirchen- 
recht 15, 135-43. [3039 

Appellation, Die, u. Protestation 
d. evang. Stände auf d. Reichstage 
zu Speier 1529. Hreg. v. J. Ney. 
(Quellenschrr. z. G. d. Protest., hrsg. 
v. Kunze u. Stange. V.) Lpz., Deichert. 
36 S.; Taf. 1 M. 80. [3040 

Acta Tomiciana: Epistolarum, 
legationum etc. Sigismundi I. regis 
Poloniae, magni ducis Lithuaniae (s. 
'02, 1153). XII: 1530; per St. Gorski. 
435 S. 15 M. [3041 

Rez. v. X u. XI: Hist. Zt. 96, 321-29 Karge. 

Nirrnheim, H., Aktenstücke betr. 
d. Aufnahme Hamburgs in d. schmal- 
kald. Bund. (Mitt. d. Ver. f. hamb. G. 
Jg. 25, 27-42.) [3042 

Ehses, St., Berichte [d. Bischofs 
Bened. de Nobilil vom Konzil v. 
Trient a. d. J. 1546. (Röm. Quartal- 


schr. 19, HL 177-89.) [3043 

Bossert, G., Sebast. Lotzer u. seine 
Schriften. Memming., Otto. 64 S. 
1 M. [3044 


Huyskens, A., Des Ant. Corvinus 
Schrift an d. sichs, Adel. (Zt. d. Ver. 
f. hess. G. N. F. 29, 259-61.) [3045 


Bibliographie Nr. 3033—3083. 


Dodgson, C., Gruppe v. Holzschnitt- 
orträten Karls V. um d. Zeit d. 
aiserwahl. Mit 4 Taf. u. 1 Textab- 
bildg. (Jahrb. d. Kunsthist.Sammign.d. 
Allerh. Kaiserhauses 25, 238-44.) [3046 


Lindsay, Th. M., The reform in 
Germany from the beginnin to the 
relig. peace of Augsburg. (Lindsay, 
Hist. of ref. I) Edinb., Clark. xvj, 
528 S. [3047 

Schriften d. Ver. f. Reform.-G. (s. Nr. 1250). 
Nr. 88,89 (XVIII, 3/1) s. Nr. 3148. [3043 

Troeltsch, E., Bedeutg. d. Pro- 
testantismus f. d. Entstehg. d. modern. 
Welt. (Hist. Zt. 97, 1-66.) [3049 


Hoffmann, Geo., Lehre v. d. Fides 
implicita u. d Reformatoren. Lpz., 
Hinrichs. 231 S. 4 M. 50. [3050 

Walther, W., Neue I.utherschriften. (Theol. 
Lit.bl. "op, Nr. 43-45.) (3051 

Hausrath, Luthers Leben, s. Nr. 12n2. 
Rez.: Hist. Zt. 96, 469-71 W. Köhler. — 
K. Sell, Neue Aufgaben e. Lutherbiographie. 
(Theol. Arbeiten a. d. rhein. wiss. Prediger- 
Ver. N.F. 8, 115-21.) [3052 

Ranke, L. v., a) Mart. Luther. b) La 
Einwirkg. auf d. dt. Lit. (Tle. v. Nr. 256.) [3053 


Denifle, H., Luther u. Luthertum 
in d. erst. Entwicklg. 2., durchgearb. 
Aufl. erg. u. hrsg. v. A. M. Weiß 
(s. Nr. 1285). Bd. I, Schluß -Abtlg. 
xj S., S. 423-909, xxjv S; 9 Luther- 
porträts. 6 M. 50. — 2. Ergänzgsbd.: 
A. M. Weiß, Lutberpsychologie als 
Schlüssel z. Lutherlegende. Denifles 
Untersuchgn. krit. nachgeprüft. xvj, 
2208. 3 M. 3054 


Rez. v. Erg.-Bd. II: Katholik ’06, I, 316-18 
Bellosheim; Dt.-ev. Bil. 31, 435-52 Kawerau. 


Hunzinger, A. W., Lutherstudien 
(s. Nr. 1287). Hft. H, 1. 127 S. 


2 M. 60. [3055 
(Inh.: Das Furchtproblem in d. kath. Lehre 
v. Augustin bis Luther.) 


Jundt, A., Le développement de 
la pensée relig. de Luther jusqu'en 
1517 d’apr. des docce. inéd. Paris, 
Fischbacher. 257 S. 6 fr. [3056 

Fullerton, K., Luthers doctrine 
and criticism of scripture. (Bibl. 
Sacra '06, 1-34; 284-99.) [3057 

Grisar, H., Ein Grundproblem aus Luthers 
Seelenleben. Göttliche Sendung, dümonische 
Anfeindung. (Jahresber. d. Gürres-G. os 

5.) A 

Fabian, E., Der Streit Luthers m. 
d. Zwickauer Rate 1531. (Mitt. d. 
Altert.-Ver. Zwickau 8, 71-176.) [3059 

Berbig, Geo. Spalatins Verhältnis 
zu Luther bis z. J. 1521. (N. kirchl. 


Reformationszeit. 


Zt. 16, 801-13; 841-75). — Kawerau, 
Luthers Stellg. zu Zeitgenossen 
Erasmus, Zwingli u. Melanchthon. 
(Dt.-ev. Bll. 31, 12-27 etc.) — W. H. 
Hutton, Erasmus and the reformation. 
(Quart. Rev. ’05, Okt., 411-60.) [3060 
Kroker, E., Katharina v. Bora. 
(Biographien bedeut. Franen. VI.) 
Lpz., Haberland. 287 S. 5 M. (Ders., 
Kath. v. B., ihr Geburtsort u. Jugend- 
zeit: N. Arch. f. sächs. G. 26, 251 
-73.) | [3061 
Rez.: Dt. Lit.-/tg. oe Nr. 21 Kawerau. 
Barge, Andr. Bodenstein e Karlstadt, a 
Nr. 1294. Rez : Hist. Zt. 96, 47:1-81 K. Müller; 
Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 299-307 R. Schmidt; 
Engl. hist, rev. 21, 374 f. Pollard. i [3062 
Zwingliana. Mitt. z. G. Zwinglis 
u. d. Ref. (s. Nr. 1295). 1906, Nr. 1 
(Bd. II, Nr. 3). S. 65-96. 75 Pf. [3063 
Inh.: E. Egli, Komtur Schmid v. Küssnach. 
(S. 65-72.) — Ders., Zwinglis Geburtsdatum. 
(S. 74f.)— Ders., Zum Piacenzerzug v. Herbst 
1521. (5. 85-90.) — Ders., 2 Dedikationen. 
(S. got — Ders., Ein Stodeutenbtief a. 
Paris 13. Jan. 1518. (S. 92f.) — Vgl. Nr. 1269; 
1294; 1295. 
Wernle, P., Zwingli. (Kirchenbl. f. d. ref. 
Schweiz ’05, Nr. 38-42.) [3064 


Banke, L. v., a) Kaiser Karl V. b) Die 
Türken vor Wien. c) Karla V. Flucht a. 
Inusbruck. d) Karl V. nach sein. Abdankung. 
(ie v. Nr. 286.) H. Reimars, Ulr. e Ost- 
friesland als Kammerberr Karla V. (Jahrb. 
d. Ges. f. bild. Kunst etc. zu Emden 15, 
388 f.) [3065 

Rua, J., Carlo V. e Francesco I. 
alla tregua di Nizza. Cosenza, tip.- 
lit. L. Aprea. 1904. 74 S. [3066 

Roder, Chr., Anteil d. Stadt Vil- 
lingen u. d. ober. Schwarzwalda an 
d. Ereignissen in Württemb. zur Zeit 
d. Vertreibung Herzogs Ulrich, 1519 
-1522. (Zt. CO d. Oberrh. N. F. 
21, 169-98.) [3067 

Komatar, F., Teilnahme Hans 
Katzianers an d. Kämpfen geg. Zápolya 
i. J. 1528. (Mitt. d. Museal-Ver. f. 
Krain 18, 13-37.) [3068 

Hasenclever, Kurpfilz. Politik in d. Zeiten 
d. Schmalkald. Krieges, Jan. 1546 bis Jan. 1547, 
s. °05, 53132 Rez.: Forschen. z. G. Bayerns 
13, 314f. Hauck; Zt. f. Kirch.-G. 26, 505f, 
E. Schäfer; Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 192-94 
Barge; Hist. Zt. 96, 548f. Brandi; Korr.-Bl. 
d. Gesamt-Ver. '06, 205f. Th. L. [3069 


Mohs, W., Die Wittenberger Ka- 
pitulation v. 1547. Schwerin. Progr. 
1905. 48 S. [3070 

Huyskens, A., Gibt es einen Ver- 
trag von Friedewald a. d. J. 1551? 
(Zt. d. Ver. f. hess. G. N. F. 29, 74 
-90; 296.) [3071 


*115 


Bauschenbusch, W., The Zurich 
Anabaptiste and Thomas Münzer. 
(Amer. Journal of theology 9, 91 
-106.) [3072 

sure, Th. de, Kirchl. u. so- 
ziale Zustände in Bern unmittelbar 
nach d Einführg. d. Ref., 1528-1536. 
(Diss) Bern, Grunau. xjv, 288 8, 


Fksms. 3 M. 20. [3073 
Rez.: Zwingliana "006, Nr. 2, 113-15 Egli. 
Roth, F., Zur neuer. reformationsgeschichtl 

Lit.Sad-u. Mitteldtlds. (Dt.G.b11.7, 155-85.) [3074 


Schornbaum, K., Zur G. d. Ref. 
u. Gegenref. im Amte Hoheneck u. 
d. Kommende Virnsberg. (Beitrr. z. 
bayer. Kirch.-G. 12, 141-81.) — Ders., 
Die Säkularisation d. Klosters Soln- 
hofen. (Ebd. 212-25.) — R. Herold, 
Das Kirchenpatronat in Windsheim. 
(Ebd. 193-207.) — 0. Clemen, Noch 
etwas von D. Joh. Teuschlein. (Ebd. 
181-87.) [3075 


Mummenboff, Chriet. Kreß v. Kressenstein. 
(Allg. dt. Biogr. 51, 376-88.) — G. Bossert, 
Andr. Keller, Cellarius. (Ebd. 98 f.) — Ders., 
ZurBiogr. Albers. (Reutling. G.bIL.XIV, 1.) [3076 


Kißling, J. B., Lorenz Truchseß 
v. Pommersfelden (1473-1543), Dom- 
dechant v. Mainz. Zeit- u. Lebensbild 
a. d. Frühzeit d. Kirchenspaltg.. 
(Katholik oe, I, 1-27; 93-124; 167 
-201.) Sep. Mainz, Kirchheim. 96 $S 


1 M. 20. [3077 
Rez.: Katholik ‘06, II, 73-80 Paulus. 


Besser, G. A., G. d. Frankfurter 
Flüchtlings-Gemeinden 1554-1558. 


(= Nr. 2508.) Halle, Niemeyer. 
717 5. 2 M. [3078 

Gulik, W. van, Johs. Gropper, 
1503 bis 1559. Beitr. z. Kirch.-G. 


Dtlds., besond. d. Rheinlande im 
16. Jh. (Erläutergn. etc. zu Janssens 
G. d. dt. Volkes. V, 1/2.) Freib., 
Herder. xvj, 278 S. 5 M. [3079 

Knappert, L., Gesch. van de her- 
vorming binnen Leiden van den 
aanvang tot op het beleg. (Theol. 
tijdschr. Jg. XL.) [3080 

Ritter, F., Zur G. d. Häuptlinge von 
Werdum u. d. taufgesinnten Märtyrerinnen 
Maria v. Beckum u. Ursula v. Werdum, 1538 
-1552. (Jahrb. d. Ges. f bild. Kuust etc. zu 
Emden 15, 390-410; 504-20.) [3081 

Cassel, C., Die Stadt Celle zur 
Zeit Herzog Ernst d. Bekenners, 
1520-1550. Celle, Andre. 176 S. 
ı M. 60. [3082 

Spitzer, J., Zur G. d. Reforma- 
tionsstreites zwisch. Hamburg u. d. 
Domkapitel. (Mitt. d. Ver. f. hamb. G. 
Jg. 25, 15-21.) [3083 


dh 


"116 


Hoffmann, M., Beschreibg. Lübecks 
a. d. Zeit um 1585. (Mitt. d. Ver. f. 
lüb. G. 11, 111-22.) [3084 
Berbig, Sonneberg im Zeitalter d. 
Ref. Sonneb. S.-M., Seichter. 17 S. 
80 Pf. Bis 
Strenge, C. F. v., Entwicklg. d. 
Kloster- u. Kirchengutes in d. Stadt 
Gotha nach d. Ref. (Mitt. d. Vereinig. 
- £. goth. G. "up, 109-38.) [3086 
Langer, 0., Zur relig. Bewegung 
in Zwickau währ. d. Ref. (Mitt. d. 


Altert.-Ver. Zwickau 8, 65-70.) |3087 

Fischer, W., Die kirchl. Gerätschaften 
Plauens zur Zeit d. Einführg. d. Ref. (Mitt. 
d. Altert.-Ver Plauen 17, x3-101.) IK 

Grössel, J., Pet. Körner u. d. Aufruhr zu 
Pegau 1525. Beitr. z süchs. Ref.-G. (Wiss. 
Beil. d. Leipz. Ztg. on, Nr. 128.) [3089 

Wehrmann, M., Vom Kloster Stolp a. P. 
in d. Ref.-Zeit. (Monatsbll. d. Ges. f. pomm. 
G. op, 152-56.) — F. Bahlow, Pauls vom Rode 
Berufg. nach Goslar u. Rückkehr nach Stettin 
(Ebd. 98-110.) [3090 


Wotschke, Th., Stanisl. Lutomirski; 
Beitr. z. poln. Ref.-G. (Arch. f. Ref.- 
G. 3, 105-71.) [3091 

Seraphim, A., Zur G. d. Auf- 
nahme d. böhm. Brüder in Preußen. 
(Forschgn. z. brandb. u. preuß. G. 
18, 576-84.) [3092 

Fischer, R., Beendigung d. Königs- 
berg-Danziger Sessionsstreites. (Alt- 
preuß. Monatsschr. 43, 116-23.) [3098 

Karge, P., Berufung d. Markgrafen 
Wilhelm zum Koadjutor d. Rigaschen 
Erzbischofs. Beitr. z. Ref.-G. (Balt. 
Monatsschr. 61, 117-55.) [3094 


b) Gegenreformation und 30jähr. 
Krieg, 1555-1648. 
Ehses, St., Nochmals Paolo Sarpi als 


Geschichtsquelle. (Hist. Jahrb. 27, 67-74.) 
Vgl. ’05, 3157. [3095 


Dohna, Burggraf Fabian zu, (1550 
-1621), Selbstbiogr., nebst Akten- 
stücken z. G. d. Sukzession d Kur- 
fürsten v. Brandenb. in Preußen a. 
d. fürstl. Dohnaisch. Hausarchive zu 
Schlobitten. Hrsg. v. C. Krollmann. 
(Publ. d. Ver. d. G v. Ost- u. 
Westpreußen.) Lpz., Duncker & H. 
1905. ıxvıj, 204 S. 6 M. [3096 

Hüttner, F., Memoiren d. Zister- 
zienserabts Joh. Dressel v. Ebrach 
1631-1635 (8. "Op, 3165). Forte. (Stud. 
etc. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 
XXVIL) [3097 


Nuntiaturberichte a. Dtld. nebst ergünz. 
Aktenstücken. Abt. 2: 1560-1572. Hrsg. v. d 
Hist. Kommiss. d. Kaiserl. Akad. d. Wiss. 


Bibliographie Nr. 8084—3139. 


Bd. JII: Nuntius Delfino 1562-63, bearb. v. 
S. Steinherz, s. "04. 3005. Rez.: Hist, 
Vierteljschr. 9, 2538-56 Frie lensburg; Mitt. a. 
d. hist. Lit. 33, 186-91 Gust. Wolf; Rum. 
Quartalschr. 18, 398-402 Ehses; Mitt. d. Inst. 
f. öst. G. 27, 347-53 v. Voltelini. 13098 

Velden, A. v. den, Aus d. Frankenthaler 
Stadtarchiv (s. ’04, 3009). Forts. (Monatsschr. 
d. Frankenthal. Altert. Ver. 1905.) [3099 

Eschbach, H., Verhdlgn. d Herzogs Wil- 
helm V. v. Jülich-Cleve-Berg m. sein. Riten 
üb. Anstellg. tüchtig. Pfarrer u. Beaufsich- 
tigung d Monheimschen Schule in Düsseld. 
1563 (Beitrr. z. G. d. Niederrh., Jahrb. d. 
Düsseldorf. G.-Ver., 19, 236-44.) (3100 


Sauerland, H. V., Eine Ckarak- 
teristik Jakobs v. Eltz: Brief Maxi- 
milians II. an Pius V. (Trier. Arch. 
9, 86-90.) — Lager, 2 Briefe d. Kurf. 
Jak. v. Eltz an d. Rektor d. Jesuiten- 
kollegiums zu Trier, Herm. Tyräus. 
(Ebd. 90-92.) — F. Hüllen, Die erste 
trident. Visitation im Erzstifte Trier 
1569. (Ebd. 35-86.) [3101 


Johann Casimir, Pfalzgraf. Briefe m. ver- 
wandt. Schriftstücken hrsg. v. F. v. Bezold. 
III: 1587-1592, a. '05, 1303. Rez.: Hist. Vier- 
teljschr. 8, 252-59 Gust. Wolf; Allg. Lit.bl. 
’05, Nr. 19 Hirn. (3102 


Akten u. Korrespondenzen 2. G. 
d. Gegenreformat. in Innerösterreich 
unter Ferdinand II. Tl. I: Die Zeiten 
d. Regentschaft u. d. Auflösung d. 
protestant. Schul- u. Kirchenministe- 
riums in Innerösterr., 1590-1600. 
Gesamm. u. hrsg. v. J. Loserth. 
(= Nr. 2098.) Wien, A. Hölder. cıj, 
821 S. 17 M. 40. [3103 

Selle, F., Eine Bekenntnisschrift 
d. Stadt Steyr v. J. 1597. (Jahrb. d. 
Ges. f. G. d. Protest. in Österr. 26, 
27-41.) [3104 

Willaert, L., Négociations polit.- 
relig. entre l'Angleterre et les Pays- 
Bas cathol. (1598-1625) d'apr. les 
Papiers d'Etat et de l’Audience con- 
serv. aux archives génér. du royaume 
de Belgique à Brux. (Rev. d’hist. 
ecclés. 6, 47-54 ; 566-81; 810-26.) [3105 


Fischer, W., Bittschrift d. Geistlichen u. 
Lehrer Plauens a. d. J. 1598. (Mitt. d. Altert.- 
Ver. Plauen 17, 167-71. 


) (3106 

Schönach, L., Vertraul. Mitt. d. 
polit. Agenten am k. Hoflager in 
Prag an Erzhrzg. Max, d Hoch- u. 
Deutschmeister in Innsbruck. Beitr. 
z. G. Prags u. Böhmens a. d. J. 1602- 
1613. Nach d. Akten d. k. k. Statt- 
halterei-Archivs Innsbruck. (Mitt. d. 
Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 44, 378- 
400.) [3107 
Relations genör. des nonces de 
Flandre O. Mirto Frangipani et 


Gegenreformation und 30jähr. Krieg. 


Fabio della Lionessa en 1605 et 
1634, publ. p. A. Cauchie. (Anal. 
p. serv. à l’hist. eccl. de la Belg. 
82, 241 ff.) [3108 

Maere, R., Une enquête sur l’immunit& 
fiscale du clergé des Pays- Bas 1593. (Ebd. 
31, 452-507.) [31088 

Briefe u. Akten z. G. d 30jähr. 
Krieges (s. ’05, 3171). X: Ausgang 
d. Regierg. Rudolfs II. u. Anfänge 
d. Kaisers Matthias; bearb. v. A. 


Chroust. EU, 904 S. ER M.20. [3109 
Rez. v. VII (bearb. v. Stieve): Mitt. a. d. 

hist. Lit. 34, 195-200 Th. Preuß. v. IX: Hist. 

Vierteljschr. 9, 110-14 Gust. Wolf. 


Acta publica. Verhdlgn. u. Kor- 
respondenzen d. schles. Fürsten u. 
Stände etc., hrsg. v. J. Krebs (s. Nr. 
1861). VIII: 1629. xjv,8248.10M.[3110 


Zechlin, E., Lucas Lossius: Lüneburg im 
Sachsenlande. (Lüneb. Museumsbll. 3, A 
-54.) (8111 

Ahn, F.. Die „neue Türkenhilfordnung“ 
f. Krain v. J. 1557. (Mitt. d Museal -Ver. f. 
Krain 18, 205f.) — Ders., Eine f. Krain 
wichtige „Türkenzeitung“, 1578. (Ebd. 75 
-78.) (3112 

Levin, Th., Bildnis d. Jukobe v. Baden 
in d. Kei. Kunstakad. zu Düsseldorf. (Beitrr. 
z. G. d Niederrli., Jahrb. d. Düsseldorf. G.- 
Ver.. 19, 247-52.) [3113 


Herlitz, Dav., Prodromus vel pri- 
mum specimen ac delineatio Fastorum 
vel Calendarii histor. Pomeraniae 
(1617). Von O. Heinemann. (Balt. 


Studien 9,137-59.) Vgl. 04,3025. [3114 

Blämmil, E. K., Hist. Volkslieder a. Bayern. 
(Altbayer. Monatsschr. 5, 122-28.) Vgl. ’05, 
3380. [3115 

Fischer, W., Neue Materialien [a. Rech- 
nungsbüchern) z. G. Plauens 1632. (Mitt. d. 
Altert.-Ver. Plauen 17, 75-2.) [3116 


Steinberger, Le; Zur Publizistik 
d. schwed.-franz. Periode d. 30jähr. 
Krieges, 1635-48. I. (Hist. Jahrb. 27, 
333-38.) [3117 

Bossert, G., Ein Brief v. Jak. Schopper. 
Beitr. z. G d. "Schule in Hornbach. (Beitrr. 
z. bayer. Kirch.-G. 12, 207-12) — Ders., 
Dankschreiben e Pfalz-Neuburger Exulanten 
an Konr. Dieterich, Superintendent, u. d. 
Ministerium in Ulm, Ende 1616 od. Anfang 
1617. (Ebd. 22-29.) [3113 

Knoke, K., Liturg. Anhang zu d. Kate- 
chismusd. franz.-luth.Gemeinde zu Frankf.a.M. 
v. J. 1594. (Monatsschr. f. Gottesdieust etc. 
10, 241-50.) [+119 

Strecker, G. F. A., Die 8 ersten Jahr- 
zehnte d. ältest. Kirchenbuches d Parochie 
Fritzow, Synode Kammin, (Monatsbll. d. Ges. 
f. pomm. G. ’05, 129-37; 14692.) [3120 


Ranke, L. v., a) Dtid. nach d. Auyaburg. 
Religionsfrieden. b) Ausbreitg. d. Jesuiten 
in Dud. c) Fortsetzg. d. Gegenref. in Did. 
d) Dtld. vor d. 30jähr Kriege. e) Wallenstein. 
f) Der westfal. Friede. (Tle. v. Nr. 286 ) [3121 


*117 


Holländer, A., Wilhelm v. Oranien 
u. Straßburg, 1568 u. 1569. (Zt. f. G. 
d. Oberrh. N. F. 21, 50-98.) [8122 

Pennings, H., Die Religionsunruhen 
in Aachen u. d. beiden Städtetage zu 
Speier u. Heilbronn 1581 u. 1582. 
Zur Vor-G. d. Augsb. Reichstages 1582. 
(Aus: Zt. d. Aach. G.-Ver. XXVII.) 


Münster. Diss. 1905. 84 S. [3128 
Riezler, Jak. Keller. (Allg. dt. Biogr. 51, 
102-4.) [3124 
Rott, E., La conclusion de la ligue 
d'Avignon et la politique étrang. des Brulart, 
1622-1623. (Rev. d’hist. diplom. 20, 304-14.) [3125 


Reitzenstein, K. Frhr. v., Feldzug 
d. Jahres 1622 am Oberrhein: Laden- 
burg u Hagenau. (Zt. f. G. d. Oberrh. 
21, 271-95.) [3126 

Kleinschmidt, A. Amalie v. Ora- 
nien, geb. Gräfin zu Solms-Braunfels. 
Berl , Räde. 1905. x1j, 2725. 5 M. [3127 


Rez.: Hist. E” 7, 675-77. 
Schaus, E Überfall d. Dorfes 
Sinn 1629. (Mitt. d. Ver. f. nass. 


Altertkde. aen 49-64.) [3128 

Herold, R. 'Gottfr. Hnr. Graf zu 
Pappenheim. Seine krieger. Tätigkeit 
im westl. Mitteldtld. u. sein Feldzug 
an d. untere Elbe 1630. Münch., Beck. 


x, 114 S. 2 M. 50. [3129 
Arnheim, F., Gustav Adolfs Gemahlin 
Maria Eleonora v. Brandenb. (s. ’05, 3188). 
III: Im Kumpfoe mit d. Schwedisch. Senat bis 
zu ihr. Verbannung nach Gripsholm 16386. 
(Hohenzoll -Jahrb. 9, 169-206.) [3130 
Urban, M., Zur Lösung üb. Wallensteins 
Verrat. (Egerer Ze "up, Nr. 109.) [3131 
Oldtmann, H., Zur Fam.-G. Johanns v. 
Werth. (Ann d. Hist. Ver. f. d. Niederrh 
80, 1282-28) — H. F. Macco, Erwiderg 
(Ebd. 128f.) (3132 
Czerny, J., Üb. d. Tod d. Herzogs 


Bernhard v. Weimar. I. Gymn.-Progr. 
Wiener-Neustadt. 1905. 23 S. [3133 


Berger, F., Die kirchl. Verhältnisse 
d. Innviertels in d. Mitte d. 16. Jh. 
(Arch. f. G. d. Diözese Linz 2, 1-84; 
298.) [3134 
Khull, F., Die protest. Landschaftsschule 
zu Loosdorf in Niederösterr. u. d. Herren v. 
Stubenberg. (Steir. Zt. f. @. 3, 7-14.) [3135 
Schoen, Th., Aus Kanzler W. Bienners 
jünger. (schwäab.) Zeit. (Diüzesanarch.v.Schwab. 
24, 81-34.) Vgl. ’98, 1248. [3136 
Gorge, S., Zum Besitzwechsel mähr. Güter 
im 30juhr. Kriege (Zt. d Dt. Ver. f. G. 
Mähreus etc. 10, 172-0.) [3137 


Feller, R., Ritter Melchior Lussy 
v. Unterwalden, seine Beziehgn. zu 
Italien u. sein Anteil an d. Gegenref. 
I. Stans, v. Matt. 233, x S. 3 M. [3138 

Ludwig, Aus Versuch d. Gegenref. 
im Unterengadin u. im Prätiggau- 


*118 


1621/22. (Jahresber. d. Hist.-antiquar. 
Ges. Graubünden 35, 95-146.) [3139 
Wirth, V., Kirchengüter u. Ornato zu Hers- 
bruck, 1593. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 12, 
38-44.) [3140 
Rückert, G., Lauingon in d. erst. Jahren 
d. 30jähr. Krieges. (Jahrb. d Hist. Ver. Dilling. 
18, 131-33.) — L. Schaeble, Zur G. d. Wall- 
fahrtskirche zuKicklingen. (Ebd. 141-47.) [3141 
Bossert, G., Die Liebestätigkeit 
d. ev. Kirche Württembergs von d. 
Zeit d. Herzogs Christoph bis 1650. 
(Württb. Jabrbb. f. Statist. u. Ldkde. 
3 
05, I, 1-28. II, 66-117.) [3142 
Duncker, Eine Kirchenvisitation in Hafner- 
haslach 1574. (Bll. f. württb. Kirch.-G. 9, 
85-88. [3143 
Neher, A., Gegenreformation in d. Propstei 
Ellwangen. (Diòzesanarch. v. Schwaben 24, 
23-37; 40-43.) _ "2141 
Duncker, Aus d. Z-it d. 30jähr. Krieges. 
(Tübing. Bl. '05, Nr. 2.3.) [3145 
u K., Rupprecht d. Kavalier, 


Pfalzgraf b. Rhein 1619-82 (= Nr. 
2583.) Heidelb., Winter. 117 S. 
1 M. 20. [3146 


Velden, A. v. den, Beitr. z. G. d. nieder- 
land. reform. Gemeinde zu Fraukenthal im 
16. Jh. (Monatsschr. d. Frankenuth. Altert.- 
Ver. '05, Nr. 12. (3147 

Ney, J., Die Reformat. in Trier 
1559 u. ihre Unterdrückg. Hft. 1: Der 
Reformationsversuch., (= Nr. 3048.) 
Halle, Niemeyer. 114S. 1 M.80. [3148 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. woe, Nr. 36 O. Clemen. 

Lager, Bruchstücke a. d. G. Triers 
währ.d.30jähr.Krieges. (Trier. Chronik 
N. F. 2, 65-80.) [3149 

Schell, O., Beitrr. z. G. v. Radevormwald 
zur Zeit d. 3 jähr. Krieges. (Monatsschr. d. 
Berg. G.-Ver. 'us, 112f) [3150 

Fritz, A., Gehörte d. Aachener Dompreiliger 
Johs. Hacsius (t 1579) dom Jesuitenorden au? 
Aus Aachens Vorzeit 18, 107-10) — W. 6. 

oeters, Adrian van Haemstede's Wirksam- 
keit in Antwerpen u. Aachen. (Theol. Arbeiten 
a. d. rhein. wiss Prediger-Ver. N. F. 8, 50-95.) 
— P. Bockmühl, Thom. Merckelbach, Hof- 
prediger u. Rentmeister. (Ebd. 96-114.) [3151 

Fruin, R., Verspreide geschriften. Bd. IX 
s. Nr. 2507. [3152 

Laenen, J., Notes sur l’organisa- 
tion eccl. du Brabant à l'époque de 
l'érection des nouveaux évêchés, 1559. 
Anvers, De Backer. 1904. 1248S. — 
V. Vander Haeghen, La conspiration 

our délivrer Gand et la Flandre de 
a domination espagn. en 1631. Ebd. 
118 5S.. [3153 

(Aus: „Ann. de l'Acad. R. d’archl. de Belg.“ 
T. 55 bezw. 56.) i . 

Hotz,W., Die Gegenref.im Schlitzer- 
land währ. d. 80j. Krieges, 1628-32. 
(Beitrr. z. hess.Kirch.-G.3,41-64.)[3154 

Stegmann, R., Die Grafschaft Lippe 
im 30). Kriege. (Mitt. a. d lippisch. 
G. etc. 3, 1-155.) [3155 


Bibliographie Nr. 3139—3201 


Reimers, H., Edzard II. u. soin Bruder 
Johann am schwed. Hofe. (Jahrb. d. Ges. f. 
bild. Kunst ctc. zu Emden 15, 411-17.) [3156 

Wäschke, Die Kommende Berge im Besitz 
Schwedens 1632-1634. (G bll. f. Magdeb. 40, 
165-77.) [3157 

Kohimann, F., Wolfgang Hano u. Thom. 
Cresse, 2 verdiente Manner a. Halles Ver- 
gangenheit. (N. Mitt. a. d. Geb. hist.-ant. 
Forschgn. 22, 360-94.) [5158 

Eismann, Die Strei:igkeiten zw. d Hof- 
prediger M. Christoph Megander zu Altenburg 
n. d. Stadt Orlamünde. (Mitt. d. G.- u. Alter- 
tumsforsch. Ver. zu Eisenberg Hft. 21/22, 
87-111.) [3159 

Strecker, Durchzug Herzog Erichs v. 
Braunschw. durch Pommern 1563. (Monatsbll 
d. Govs. f. pomm. G. ’05,43.) — Dera., Fürsorge 
f. verwundote Krieger 1596. (Ebd. 60-62.) [3160 

Stäsche, Die älteste G. d. Kirche zu Klein- 
Ellgnth b. Öls. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 40, 
281-301.) (3161 


c) 


Innere Verhältnisse unter Aus- 
schluß von Religion und Kirche). 


Pauls, E., Quittungen u. Briefe üb. Zah- 
lungen un d Kaiser Maximilian I., Karl V. 
u Ferdinand I, 1512-1553, gelegentl. ihr. Be- 
suche in Aachen u. Stablo. (Zt. d Aach. G.- 
Ver. 27, 260-64.) (3162 

Hofordnungen, Dt, hrsg. v. Kern, s. Nr. 
1421. Rez: Forschgn. z. brandb. u "pr G. 
19, 268-70 O. Hintze. — Scehornbaam, Hof- 
ordng. d. Markgrafen Georg v. Brandenb., 
1528. (Mitt. d. klist Ver. f. Mittelfrank. 53, 
32-39.) — M. Haß, Bomerkgn. üb. d. Hofordng. 
Joachims Il. (Forschgn. z. brandb. u. preuß, 
G. 19, 223-26.) — Ders., Üb. d. Verwaltg. d. 
Amts- u Kammersachen unt. Joachim II. u. 
Johann Georg. (Ebd. 227-30.) (3153 

Schmitz-Kallenberg, L., Die Münsterische 
Kanzleiordnung v. J. 1574. (Zt. f. vaterl. G. 
Westfal. 63, 1, 249-56) — MN. Wehrmann, 
Wolgastische Kanzleiordug. v.1545.(Monatsbll. 
d Ges. f. pomm. G. '05, 17 f.) [3164 


Warschauer, A., Aus d. Posener 
Stadtrechngn., besond. d. 16. Jb. (Zt. 
d. Hist. Ges. Posen 20, 249-92.) [3165 

Platzhoff, W., Die Theorie von d. 
Mordbefugnis d. Obrigkeit im 16. Jh. 
(LIV v. Nr. 2504.) Berl., Ebering. 
105 S. 2 M. 80. [3166 


Reibstein, Beschreibung d. Amts 
Möckern a. d. J. 1640. (Gb. f. 
Magdeb. 40, 220-42.) — 8S. Rosen- 
feld, Zustand d. Amts Loburg im 


30jähr. Kriege. (Ebd. 243-50.) [3167 

Kettner, A., Die Fugger in Freiwaldau. 
(Zt. d. Dt. Vor. t. G. Mahrens u. Schle-. 10, 
187-90 ) [3168 

Rüthning. G., Graf Antons I. Anteil am 
braunschweig Silb-rberghau im Harz. (Jahrb. 
f. G. d. Hrzgts. Oldenburg 14, 150f) — 
Ders, Seeraub im 16. Jh. (Ebd. 152-652.) — 
Pagenstert, Einfluß d 30jähr Krieges anf d. 
Viehbestand d. Gemeinde Löhne (Ebd. 13, 
65-70.) [3169 

Pirenne, H., Note sur la fabrication dos 
tapisseries en Flandre au 16. siècle. (Viertelj - 
schr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 4, 326-39.) [3170 


Reformation, Gegenreformation u. 30jähr. Krieg: Innere Verhältnisse. *119 


Langer, 0., Zwickauer Lohntaxen a. d. 
16. Jh. (Mitt. d. Altert.-Ver. Zwickau 8, 22- 
39.) — Ders., Ausstattung e. Zwickauer 
Bürgerstochter zur Zeit d. 30jähr. Krieges, 
(Ebd. 60-64.) [3171 

Pfaff, F., Neubegründg. d. Hospitals in 
Hofgeismar durch Philipp d. Großmütigen. 
(Hessenland 19, 250f.; 2u6f.) [3172 


Setzepfandt, R., Das Schöppen- 
buch v. Seehausen, 1496-1581. (G.bll. 
f. Magdeb. 40, 73-164. 41, 1-87.) [3173 

Bartsch, R., Eheliches Güterrecht 
im Erzherzogt. Österr. im 16.Jh. Lpz., 


Veit & Co. 1905. 92 S. 2 M. eu [3174 
Rez.: Arch. f. G. d. Dias, Linz 2, 293-95 
Kuberger. 


Schieß, T., 3 St. Galler Reisläufer a. d. 
1. Hälfte d 16. Jh. Hrsg. v. Hist. Ver. d. 
Kant. St. OU. Bt. G., Fehr. An 74 S; Taf. 
2 M. (5175 


Krollmann, Begründg.d. Defensionswerks 
im Hrzgt. Preußen, s. ‘05,1391. Rez.: Forschgn. 
z. brandb. u. preuß. G. 18, 324-37 Seraphim; 
Arch. f. Kultur-G at Liebe; Hist Jahrb. 
26, 865 Bchierse; Lit. Zbl. ’06, Nr. 7; Hist- 
Zt. 96, 286 Roloff. — G. Sommerfeldt, Der 
Frau E lisab. v. Borck Beteiligung an d. Landes- 
defension in Preußen 1602. (Arch. f. Kult.-G. 
4, 303-9.) (3176 

Seidel, P., Eine brandenb. Uniform v. 1570. 


(Hohenzoll.-Jahrb. 9, 524.) (3177 
Ranke, L. v., Dt. Wiss. u. Lit in d. 
Ref.-Zeit. (Tl. v. Nr. 286.) [3178 


Huber, A., Mitt. a. d. Basler 
Universitätsarchiv. (Basler Zt. f. G. 
5, 443-53.) [3179 

Schieß, T., Briefe a. d. Fremde 
v. e Zürcher Studenten d. Mediz. 
(Dr. Geo. Keller), 1550-1558. 
(Neuj.bl. d. Stadtbiblioth. Zürich: 
1906.) Zür., Fäsi & B. 38 S.; Taf. 
3 M. [3180 

Karlil, A., Die Reformation u. d. Witten- 


berger Universitätsboten. (Arch. f Kultur-Q. 
4, 84-86.) (3181 


Müller, Geo., Die Visitationen d. 
Univ. Leipzig zur Zeit d. 30jähr. 
Krieges. (N. Arch. f. sächs. G. 27, 
18-59.) [3182 


Kromayer, J., 2 Schulschriften v. 
1629 u. 1640; hrsg. v. L. Weniger. 
Weimar. Progr. 15 S. [3183 


Eymer, W., Gutachten d. Fürsten Gund- 
acker v. Liechtenstein üb. Edukation ©. jungen 
Fürsten u. gute Bestellung d. Geh. Rates. 
Progr. Leitmeritz. 1905. 28 8. [3184 

Helgenmooser, J., Die Neperschen Rechen- 
stäbchen a. d. 17. Jh. Mit 5 Figuren. (Mitt. 
d. Ges. f. dt Erziehgs.- u. Schul-G. 16, 131 
-62.) [3185 

Rückert, 6., Schulwesen um d J. 1558. 
(Jahrb. d. Hist. Ver. Dillingen 18, 133-356.) [3186 


Bossert, G., Der Schulmeister in Dob'l, 
O. A. Riedlingen. (Bll. f. württb. Kirch.-G. 
N. F. 9, 176-92) [8187 

Zaretzky, 0., Schulordnung a. d. J. 1571 
f. d. Schule zu Stadthagen. (Mitt. d. Ges. f. 
dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 16, 163-69.) [3188 

Wotschke, Th., Die Posener Pfarrschule 
v. Maria Maudalena im 5. u. 6. Jahrzehnt d 
16. Jh. (Hist. Monatsbll. f. Posen 6, 142-45.) [3159 


Sitte, A., Zur G. d. Wiener Hofbibliothek. 
(Mitt. d. Österr. Ver. f. Bibliothw. 12,113.) [3190 
Höfer, C., Beitrr. zu e. G. d. Coburger 
Buchdrucks im 16. Jh. Cob., Riemann. 44 8.; 
2 Taf. 2 M. [3191 


Wehrmann, M., Von Thom. Kantzow. 
(Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. ’05, 18 f.) [3192 


Joachimsen, P., Marx Welser als 
bayer. Geschichtschreiber. Münch. 
Gymn.-Progr. 1905. 88 S. [3193 

Schellhass, K., Zur Lebens-G. d. 
Laurentius Albertus (Aus: „Quellen 
etc. a. ital. Archiven u. Biblioth.“ 


VII.) Rom, Loescher. 1905. 24 S. 
1 M. 50. [3194 
Rez. Hist. Jahrb. 26, #54f. Paulus. 


Wotschke, Th., Jak. Kuchler. Ein 
Posener Humanist. (Zt. d. Hist. Ges. 
Posen 20, 213-47.) [8195 


Holzschuher, H., Hans Sachs in 
sein. Bedeutg. f. uns. Zeit. (Die 
Literatur. XXXI.) Berl., Bard, Mar- 
quardt & Co. 78 S. 1 M. 25. — 
K. Fr. Baberadt, Hans Sachs im 
Andenken d. Nachwelt. (Gekrönte 
Preisschr.) Halle, Niemeyer. 74 S. 
2 M. [3196 

Cesano, A., Hans Sachs ed i suoi 
Open con la letterat. ital. Roma, 


Poligr. It. 1904. 103 S. [3197 
Rez.: Lit.bl. f. gorm. u. rom. Philol. ’05, 
Nr. 5 Eug. Geiger. 
Manacorda, G., Beziehgn. Hans Sachscus 
z. ital. Literatur. (Stud. z. vergleich. Lit.-G. 
6. 228-33.) Vgl: A. L. Stiefel (Ebd. 
838-41). ds [3197 a 
Müller, K., Miles christianus. Ein 
noch unbekanntes Drama v. Geo. 
Lyttich. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in 


Böhmen 44, 340-77; 465-76.) [3198 
Richter, P. E., Salomo Küsel, Cuselius. 
(Allg. dt. Biogr. 51, 453-55.) [31.9 


Zimmermann, H., Das Inventar d. 
Prager Schatz- u. Kunstkammer v. 
6. Dez. 1621. Nach Akten d. K. u. 
K.Reichsfinanzarchivs in Wien (Jahrb. 
d. kunsthist. Sammlgn. d. Allerh. Kai- 
serhauses 25, S. xın-Lxxv.) [3200 

Merz, W., Kuns- u. kulturgeschichti. Ein- 
tragungen in d. Seckelmeisterröteln d. Stadt 
Aarau, 1556-1600. (Anz. f. schweiz. Altertkde. 
N. F. 7, 158-62.) [3201 


*120 


Statsmann, K., Zur G. d. dt. Früh- 
renaissance in Straßb.ı.E. Mit 77 Text- 
abbildgn. etc. Straßb., Beust. 4°. 


88 S. 7 M. [3202 
Simson, Weitere Nachrr. üb. Antoni v. 
Obbergen. (Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 5, 24 
-26.) Vgl. ’05, 3269. — J. Kaufmann, Neues 
üb. Antoni v. Obbergen. (Ebd. 37-41.) [3203 
Mackowsky, W., Nosseni 
u. d. Renaissance in Sachsen. {Beitrr. 
z. Bauwiss., hrsg. v. Gurlitt. IV.) 
Berl., Wasmuth. 1904. 110 S. [3204 
Rez.: N. Arch. f. sächs. G 27, 164-67 Haenel. 
Rauch, M. v., Jak. Müller, Bildhauer u. 
Bteinmetz. (Württb.Vierteljhfte. 14, 85-96.) [3205 
Rüthning, G., Die Renaissance- 
Denkmäler ın Jever. (Korr.-Bl. d. 
Gesamt-Ver. 54, 297-320.) [3206 


Glück, O., Hans Maler v. Ulm, Maler zu 
Schwaz. Mit 2 Taf. u. 1 Textabbildg. (Jahrb. 
d. K nsthist. Sammlgn. d. Allerh. Kaiser- 
hauses 25, 245-47.) — V. Roth, Altar d. heil. 
Sippe zu Schaas. Mit 2 Taf. (kor HL d. Ver. 
f. sicbonbürg. Ldkde. 29, Nr. 1-3.)— A. Burck- 
hardt, Hans Holbeins Ebefrau u. ihr erster 
Ehemann Ulr. Schmid. (Basler Zt. f. G. 5, 
420- 9.) 13207 

Eber, L., Wiener-Neustädter Altar Erzhrzg. 
Maximilians III. (Zt. d. Ferdinaudeums 49, 
839-56; 6 Taf.) [3208 

Bode, W Rembrandt u. seine Zeit- 

genossen. Ch arakterbilder d. großen 
Meister d. holländ. u. vläm. Maler- 
schule im 17. Jh. Lpz., Seemann. 
289 S. 6 M. — R. Graul, Rem- 
brandt. Ebd. 41 S. 3 M. — R. Muther, 
Rembrandt. (Die Kunst. XL": Berl., 
Marquardt. 56 S. 1 M. 25. [3209 

Veth, J., Rembrandt’s leven en 
kunst. (In mai Afl. 1 &2. Amsterd., 
Scheltema & H. Fol. S. 1-24; Taf. 1- 10. 


à 2 fl. 25. [3210 

Hackenberg, K. E., Ren. brandt als Germune 
u. Protestant. Kultur- u. kunstgeschichtl. Be- 
trachtg. Lpz., Baedeker. 48 S. 1 M. 20. 
W. R. Valentiner. Rembrandt auf d. Latein- 
schule. (Jahrb. d. Kgl. Preuß. Kunstsamnilgn. 
27, 118-128.) [3211 


Habich, G., Studien z. dt. Renais- 
sancemedaille. Mit 4 Taf. in Lichtdr. 
u. 70 Textabbildgn. (Jahrb. d. Kgl. 


Preuß. Kunstsanımlgn. 27, 13-69.) (3212 

Braun, J., Kölner Goldschmiedewerkstätte 
d. 17. Jh. Beitrr. z. Kunst-G. Kölns. (Stimmen 
a. Maria-Lauch 69, 524-41.) [3213 

Jungnitz, J., Beitrr. z. G. d. Goldschmiede 
Paul u. Fabian Kitsch (Schlesiens Vorzeit 
N. F. 3, 89-92.) [3214 

Rahn, J. R., Kupferstecher Martinus Mar- 
tini u. sein Werk. (Anz. f. schweiz. Altertkde. 
N. F. 7, 3 -43 u. 139-53; 7 Taf.) — M. Ester- 
mann, Chorstühle v. Rer MADISE (Ebd. 44- 
48; Taf.) [3215 

'Walcher v. Molthein, A., Bunte 
Hafnerkeramik d. Renaissance in d. 


öst. Ländern Österr. ob d. Enns u. 


— 


‚Vgl. Nr. 2231. 


Bibliographie Nr. 3202—3251. 


Salzburg. Mit besond. Berücks. ihr. 
Beziebgn. zu d. gleichzeit. Arbeiten 
d. Nürnberger Hafner. Mit 25 Taf. 
u. 140 Textillustr. Wien, Gilhofer & R. 


4°. 121 S. 125 M. [3216 
Meyer, Chr., Augsburg im 16. Jh. (Tei? 
v. Nr. ge [3217 
Friedrich IV. v. d. Pfalz, Tage- u. Aus- 
gabenbuch. (Mannheim. GL 1, 52-71; 91- 
101; 123-33.) [3218 


Schulz, F. T., Das v. Bibra’sche Zimmer 
im German. Museum, Mit Taf. u. 3 Text- 
Abbildgn. (Mitt. a. d. Germ. Nationalmus. 
ms, 176-15 ) [3219 

Schütte, 0., Zaubersegen d. 16. Jh. aus 
dem Orgichtboecke im Braunschweiger Stadt- 
archive. (Zt d. Ver. f. Volkskde. 15,150 f.) [3220 


6. Vom Westfül. Frieden bis z. 
Tode Karls VI. u. Friedr. 
Wilhelms I., 1648-1740. 


Spina, F., Aus d Chronik d Mähr.- 
Trübauer Webermeisters Mich. Heger, 
1663-1730. Progr.Mahr.-Trübau. 1905. 20 S. [3221 

Henn, A., T;gebuch d. Beluyerg. Triers 
durch d. Franzosen e August 1673 an; tiber». 
v. Lager. (Trier. Chronik N. F. 2, 112-23; 
181-40; 149-56.) (3223 

Walter, F., Aus d. Tagen d Pfalzver- 
wüstung 1688,89. (Mannheim. G.bll. 7, 34 
-38.) [3223 

Kielmansegg, E. Graf, Briefe d. Herzogs 
Ernst August zu Braunschw.-Lüncb. an Joh. 


Diedrich v. Wendt a. d. J. 1703-1726, s. '04, 
8170. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 214-16 
Schaer. [3224 


Harrsch, Frhr. v., Belagerg.v. Freiburgi. B. 
1713. Tagebuch; bearb. v. Fr. v.d. Wengen. 
2. (Tit.-) Ausg. Freib., Fehsenfeld. (1598.) 
uxı1j, 434 S.; 2 Taf. 8 M. [3:25 


Firth, C. H., Secre Secretary Thurloe on 
the relations of England and Holland. 
(Engl. hist. rev. 21, 319-27.) [3226 

Schlippenbach, "A. Graf V., Zur 
G. d. hohenzoll. Souveränität in 
Preußen. Diplom. Briefwechs. d. Kö- 
nigs Karl Gustav v. Schweden 
u. d. Gesandten Grafen Chr. K. v. 
Schlippenbach a. d. Kriegsjahren 
1654-1657. Berl., Fleischel. vu, 367 S.; 
2 Taf. u. 2 Fksms. 12 M. [3227 

Levinson, A., Nuntiaturberichte 
d. Petr. Vidoni üb. d. 1. nordisch. 


Krieg, 1655-1658. (Aus: Arch. f. öst. 
G. XCV, 1) Wien, Hölder. 144 S. 
3 M. 36. [3228 


Koser, R., Die Reichstags-G. d. brandenb. 
Gesandten Henniges. (Hist. Zt. 97, 152.) 
[3229 

Grünbaum, M., 3 Hohenzollern- 
Testamente. ’ (Preuß. Jahrbb. 124, 


61-82.) [3230 

a) Die „Väterl. Vermahnung‘ d. Gr. Kurt 
v. 16. Mai 1667. b) Instruktion Friedr. Wil- 
helms I. an sein. Nachfolger v. J. 1723. 
c) Vgl. Nr. 3297. 


Vom Westfälischen Frieden bis 1740. 


Correspondance de R. Dupré, 
second résident de France à Genève 
1680-88; publ. avec une introd. et 
des notes p. F. Barbey. Avec un 
plan. Docce. p.s. à l’hist. des relations 
diplom. de Louis XIV. avec la Républ. 
de Genève. (IX v. Nr. 2570.) [3231 

Domarus, Denkschrift d. Eberbacher Abtes 
Alberich geg. d. Heranziehg. d. Klosters z. 


Kriegskontribution, 1695. (Mitt. d. Ver. f. 
nass. Alterıkde. ’05/6, 135f.) [3232 


Correspondance inéd. de Stanis- 
las Leszczynski, duc de Lorraine, 
avec les rois de Prusse Frédéric- 
Guill. I. et Frédér. DU: publ. avec 
une étude et des notes p. P. Boyé. 
Nancy, Berger-Levrault. 89 S. 
3 fr. [3233 


Wentzke, P., Joh. Frischmann, Publizist 
d. 17. Jh., s. '05, 1448. Rez.: Hist. Vierteljschr. 
9, 140f. Mentz; Hist. Zt. 96, 491-93 G. Fr. 
Preus. [3234 

Schwanold, H., Polit. Gedicht v. J. 1665. 
(Mitt. a. d. lippisch. G. etc. 8, 155-76.) — 
F. Goebel, Niederdt. Lied auf d. Schlacht an 
d. Conzer Brücke 1. Aug. 1675. (Jahrb. d. 
Ver. f. niederdt. Sprachforschg. 31, 38-43.) — 
L. Hertel, Hist. Volkslied in Suhler Mund- 
art a. d. J. 1704. (Zt. f. hochdt. Mundarten 
6, 368-71.) — A. Dreyer, Huldigungsgedicht 
auf d. Rückkehr Max Emanuels nach Bayern. 
(Altbayer. Monatsschr. 5, 148-54.) [3235 

Jürgens, Corpus Bonorum d. St. Hannover, 
1720. (Hann. G.bil. 9, 20-32; 102-11.) [3236 


Ranke, L. v., a) Friedr. Wilh., d. Gr. Kur- 
furst. b) Seekrieg zw. England u. Holland, 
1665-1667. c) Besetzg. Straßburgs durch d. 
Franzosen 1681. d) Verwüstg. d. Pfals durch 
d. Franz. 1688. (Tle. v. Nr. 286.) [3237 

Waddington, A., Le Grand Electeur. Sa 
polit. exter. 1640 à 1688, s. ’05, 3302. Kez.: 
Bev. d’hist. diplom. 19, 612-16 de Saint- 
Charles; Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 86-90 F. Hirsch; 
Rev. d’hist. réd. à l'État-Major de l'armée 21, 
444-46; Journ. des savants ’06, 200-212 Pariset; 
Rev. d’hist. mod. 7, 610-14 Muret. [3238 


Wagner, Frz., Säkularisation d. 
Bistums Halberstadt u. Einverleibg. 
in d. brandenb.-preuß. Staat, 1648- 
1650. (Zt. d. Harz-Ver. 38, 161-213.) 


Auch Münster. Diss. 1905. 53 S. [3239 
Rez.: Forschgn. z. brand. u. pr. G. 19, 


2375-78 Rosenfeld. 
Eden, N., Grunderna för Karl X 


Gustafs anfall på Polen. (Svensk hist. 
tidskr. 26, 5-45.) [3240 

Michelsen, E., Die Kriege v. 1657-60 u. d. 
Gr. Kurfürst in Schlesw.-Holstein, besond. an 
unser. Westküste. (Veröffentlichgn. d.Nordfries. 
Ver. f. Heimatskde. ’04. 1, 145-79.) [3241 

Pagès, Le Grand Electeur et Louis XIV., 
1660-1688, s. up, 3305. (Paris. These.) Rez. 
(auch v. "up, 1501): Rev. d’hist. mod. et contemp. 
7, 814-23 Muret. [3242 

Tschamber, K., Der dt.-franz. 


Krieg 1674/76. Mit 4 Schlachtplänen 


*121 


u. 3 Ktn. Hüningen, Weber. 268 S. 
3 M. 80. [3243 
Prutz, H., Gottfr. v. Jena als 
brandenb. Reichstagsgesandter, 1679 
-87. (Forschgn. z. brandenb. u. preuß. 
G. 18, 387-470.) [3244 
Pauls, E., Beziehgn. d. Reunions- 
kammer in Metz z. Abtei Stablo- 
Malmedy u. z. Aachener Gegend. 
(Zt. d. Aach.G.-Ver.27,173-219.) [3245 
Wille, J., Elisabeth Charlotte 
Herzogin v.Orleans, d.Pfälzer Liselotte. 
(Frauenleben, VII.) Bielef., Velhagen 
& Kl. 1905. 184 S. 3 M. [3246 
Bratt, A., Sveriges yttre politik 
under de preliminära förhandlingarna 
före freden i Rijswijk. Akad. afh. 
Upsala 1905. xuj, 134 S. [3247 
Rez.: Svensk hist. tidskr. 26, 6-9 Brulin. 
Haake, P., Polen am Ausgang d. 
17. Jh. (N. Jahrbb. f. klass. Altert. 
15, 723-36.) — Ders., Wahl Augusts 
d. Starken zum König v. Polen. (Hist. 
Vierteljschr. 9, 31-84. Vgl.: P. Zie- 
kursch, Entgeg. „Sachs. u. Polen 
im 18. Jh. Ebd. 275-717. Antwort v. 
P.H. Ebd. 277-80.) — C. Hallendorff, 
August d. Starke och Karl XII. under 
nordiska kriget första skede. (Hist. 
Tidskrift "op, 51-76.) 3248 
hofener Linien 1703. (Zt. f. G. d 
Oberrh. N.F. 21, 99-137; 3 Taf.) [3249 
Apell, F. Ves Versuch Z. Entsatze 
Landaus u. d. Schlacht am Speyer- 
bach, bei Speyer, Dudenhofen oder 
Heiligenstein 15. Nov. 1703. Nach 
bisher unbenutzt. Qu. Marb., Elwert. 
111 S.; Plan. 2 M. [3250 
Wallmenich, K. v., Oberländer 
Aufstand 1705 u. Sendlinger Schlacht. 
Münch , Lüneburg. 165 S.; 1 Plan. 
3 M. 50. — A. Dreyer, Sendlinger 
Mordweihnacht in G., Sage u. Dichtg. 
Münch., Ackermann. 79 S. 1 M. 20. — 
J. B. Schöffmann, Bayr. Bauern- 
aufstand 1705/6 mit d. Schlachten v. 
Sendling u. Aidenbach. (Vhdlgn. d. 
Hist. Ver. f. Niederbayern 41, 357-69.) 
— H. Neumayr, Bayr. Volkserhebg. 
1705/6. Allach b. Münch., Selbstverl. 
19056. 75 S. — J. N. Sepp, Festschr. 
z. 2. Jahrhundertwende d. Schlacht 
b. Sendling. Münch., Schuler. 1905. 
64 S. — J. N. KiBlinger, Gelöbnisse 
d. Teilnehmer an d. Treffen b. Send- 
ling a. d. Pfarrei Egern. (Altbayr. 
Monatsschr. 5, 144-47.) [3251 


WER 

Schmidt, Hans Geo., Konvention 
v. Altranstädt v. 22. VII. 1707. Lpz., 
Strauch. 29 S. 1 M. 20. [3252 

Schartau, S., Förhallandet mellan 
Sverige och Hannover, 1709-1715. 
Diss. Lund 1905. 202 S. [3253 


Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. ’.6, 
"mt. Hallendorfi. 


Heß, A., Eine Gesandtschaft Peters 
d. Gr. in Hannov. u. Braunschw., 
1709-10. (Grenzboten 64, III, 57-66; 
121-30.) [3253 

Voges, H., Beitrr. z. G. d. Feld- 
zuges v. 1715 (s. "Op, 3316). Schluß. 
(Balt. Studien 9, 159-209.) 32 S.: 
Götting. Diss. 1904. [3254 

Chance, J. F., The mission of 
Fabrice to Sweden, 1717-1718. (Engl. 
hist. rev. 21, 57-77.) 3255 

Rosenlehner, A., München o. Wien, 
1725/26. (Forschgn. z. G. Bayerns 
14, 65-94.) [3256 


Burckhardt, A., Bürgermeister Joh. Rud. 
Fäsch d Jüngere, gewesener Oberst in kgl. 
franz. Kriegsdiensten, 1650-1762. (Basler Bio- 


graphien 3, 55-70.) 13257 
Fruin, R., Verspreide geschriften. Bd. IX 
a. Nr. 2507. 325% 


{ 
Hubert, E., Les Etats-Gensraux 
des provinces unies et les protestants 
du duche de Limbourg pend. la guerre 
de la succession d’Espagne. Étude 
d’hist. polit. et relig. (Aus: Mémoires 
couronn. XLII.) Brux., Hayez. 1904. 
28 S. 2 fr. 50. [3259 
Voigt, F., Besetzg. d. Amtes Borgsdorf 


durch braunschw.-litneb. Truppen 1686. (Mitt. 
d. Ver. f. hamb. G. Jg. 25, 162f.) [3260 


Lauridsen, P., Holsten- Gottorp 
og Kronen 1658. (Dansk. hist. tidsskr. 
7. R., V, 1-99.) [3261 

Wäschke, Des alten Dessauers 
Jugendzeit. (= Nr. 2634.) Ballenstedt 


a. H., Baumann. 34 S. 1 M. [3262 

Günther, A., Die Schweden im Vogtland‘ 
1706/7. (Mitt. d. Altert.-Ver. Plauen 17, 205 
-18.) [3263 


Innere Verhältnisse. 


Baumgarten, E., Der Kampf d 
Pfalzgrafen Philipp Wilhelm mit d. 
jJülich-bergisch. Ständen, 1669-1672 
(s. 04, 3208). U. (Beitrr. z. G. d. 
Niederrh., Jahrb. d. Düsseldorf. G.- 
Ver., 19, 1-63.) [3264 

Ranke, L. v., Staatsverwaltg. Kg. Friedr. 
Wilhelms I. v. Preuß. (Tl. v. Nr. 286.) [3265 


Gundlach, W., Frdr. Wilhelm I. 
u. d. Bestellg. d städt. Beamten. 
Beitr. z. G. d. preuß. Verwaltg. 
(Bausteine z. preuß. G. N. F., hrsg. 


egene e R R a ss EEE 


Bibliographie Nr. 3252—3311 


v. Gundlach. I.) Jena, Costenoble. 
85 S. 2 M. 50. [3266 

Skalweit, As Die ostpreuß. Do- 
mänenverwaltung unt. Friedr. Wilh. I. 
u.d. Retablissement Litauens. (Staats- 
u. sozialwiss. Forschgn. XXV,3.) Lpz., 
Duncker&H. x, 3553. 8M.20. (Kap.5 
u. 6: Berl. Diss.) [3267 


Zwengel, J. Ch., [Hofkammer-Gutachten 
v. 6. Apr. 1699 betr:) Die wirtschaftl. Lage 
d. Pfalz nach d Frieden v. Ryswijck. (Mann- 
heim. G.bll. up, 257-60.) [3268 

Knapp, A., Wiederaufbau d. nach d. 
Nördlinger Schlacht zerstört. Hüttenwerks 
Königsbrunn, 1650-52. (Württb. Jahrbb. f. 
Statist. etc. ’05, 1, 29-37.) (3249 

Zimmermann, E., In welchem Jahre wurde 
d. Meißner Porzellan erfunden? (N. Arch. f. 
sächs. G. 27, 60-8x.) , [3270 

Clement, R., Le chapitre sur le 
commerce dans les mémoires hist. de 
l’Intendant Turgot. (Jahrb. d Ges. 
f. lothr. G. 17, 303-17.) [3271 


Kissinger, F. R., Zur G. d. separat. geistl. 
Witwenkasse in Darmstadt. (Beitrr. z. hess. 
Kirch.-G. 2, 131-204.) [3272 

Trapp, dJ. E., Das eheliche Güterrecht nach 
d. Landesordnuug d. Abtes Benedikt v. 
26. Aug. 1734. (Beitrr. z. G. d. Stiftes Werden 
11, 3-26 ) DEN [3278 

Beschorner, H., Beschreibgn. u. 
bildl. Darstellgn. d. Zeithainer Lagers 
v. 1730. (N. Arch. f. sächs. G. 27, 
103-51.) [3274 


Reinhard, J., Die Prinzipienlehre 
d. luther. Dogmatik, 1700-1750: 
Hollatz, Buddeus, Mosheim. Beitr. z. 
G. d. altprot. Theologie u. z. Vor-G. 
d Rationalismus. Lpz., Deichert. 
104 S. 2 M. 40. [3275 


Skalsky, G. A., „Derer in Böhmen u. 
Schlesien Exulanten -Fragstück. Im Jalıre 
1673.“ (Jahıb. d. Ges. f. G. d. Protest. in 
Österr. 26, 66-90.) (3276 

Gauß, K., Pfarrer Jeremias Braun v. Basel. 
(Basler Zt. f. G. 5, 127-92.) [3277 

Goosens, G., M&moire concern. lo pro- 
testantisme dans le duché de Limbourg au 
commencement du 18. siècle. (Anal. p. s. à 
lhist. eccl. de la Belg. 32, 77-85.) [3278 

Weinmeister, P., Kirchl. Beziehen. zwisch. 
Kassel u. Leipzig vor 2 Jahrhh. (Hessenland 
’06, Nr. 6.) [8279 

Riemer, M., Generalkirchenvisitation v. 
J. 1650.51 im Holzkreise. (G.bll. f. Magdeb. 
40, 251-58. 41, 91-122.) [3230 


Thomsen, P., Nochmals d. Quäkergemeinde 
in Friedrichstadt. (Schrr. d. Ver. f. schlesw.- 
holst. Kirch.-G. 2. R., 4, 49-60.) Vgl. Nr. 15583. 
— Ders., Fremde Kontessionen in Friedrich- 
stadt. (Ebd. 110-13.) (3231 


Vom Westfäl. Frieden bis 1740. — Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740—1789. *193 


Gantzer, P., Vorschlag d. schwed. 
Regierg. z. Hebung d. Univ. Greifs- 
wald, 1651. (Monatebll. d. Ges. f. 
pomm. G. ’05, 117-23.) [3282 

Kohfeldt, G., Eine akad. Ferienreise von 


Rostock bis Königsberg i. J. 1194. (Balt. 
Studien 9, 1-54.) [3283 


Blümner, H., Joh. Jak. Rediuger, Grhilfe 
d Amos Comenius. (N. Jahrbb. f. d kliss. 
Altert. etc. 18, 361-75.) [3224 
Schumann, G., Die ersten Versuche d. 
Taubstummenbildg. in Kursachsen: M. Elias 
Schulze. (N. Arch. f.sächs. G. 27, 34-102.) [3285 
Schwabe, E., Der Geographus Laurentinus, 
©. kursächs. Schulpoet. (N. Jahrbb. f. d. klaas. 
Altert. etc. 18, 292-300.) [3286 


Hantzsch, V., Christian Lehmann, 
@.schreiber d. Erzgebirges. (Allg. dt. Biogr. 
51. 616-18.) — Mitzschke, H. Basil. Edler v. 
Gleichenstein, vorher Güpner geheißen. 
(Ebd. 49, 385-90.) — W. v. Bippen, Archivar 
Herm. Post. (Brem. Jahrb 21, 128-45.) [3287 

Loth, Andr. Elias Büchner u. seine Be- 
deutg. f. d. wiss. Leben in Erfurt. (Mitt. d. 
Ver. f. G. etc. v. Erf. 26, 1-25.) [3288 


Braun, E. W., Joh. Christ. Kundmann als 
Quelle f. d. Kunst-G. d. 18. Jh. (Schlesions 
Vorzeit. N. F. 3, 109-16.) 13289 

Raumer, S., Das Denkmal d Gr. Kur- 
fürsten in Erlangen. (Beil. z. Allg. Ztg. '06, 
Nr. 69.) [3290 

Hoffmann, 1., Das „Bethlehem“ bei Schurz. 
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 44, 
402-17.) (3291 


Gombert, M. Th. v. [Kammerfräulein d. 
Kurfürstin Amalie], Was sich im J. 1734 er- 
vignete. Tagebuch; a. d. Franz. übers. v. 
F. X. Zettler. (Altbayer. Monatsschr. 5, 89 
-104; 122.) [3292 

Herrmann, F., Geisterbannung im Schlosse 
zu Darmstadt, 1717/18. (Hess. Bil. f. Volkskde. 
4, 167-76.) — O. Günther, Gesundbeten in 
Danzig, 1665. (Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 
5, 26f) [3293 

Ausfeld, Ed., Die letzten Wölfe u. Wolfs- 
jJagden im Gebiete d. Hrzgts. Magdeburg. 
(@.bll. f. Magdeb. 40, 178-94.) [3294 


7. Zeitalter Friedrichs d. Gr. 
1740-1789. 


Korrespondenz, Polit., Friedrichs 
d. Gr. (s. "up, 3374). Bd. XXXI: 
März 1771 bis Febr. 1772. Bearb. v. 
G. B. Volz. 879 S. 24 M. [3295 


J. Strieder, 2 unvoröff. Briefe Friedrichs 
d. Gr. [a. d. J. 1749] Nachtr. z „Polit. 
Korresp.“ d. Königs. (Furschgu. z. brandb. 
u. pr. G. 19, 240-45.) , 

Meusel, F., Zur Histoire de mon 
Temps Friedrichs d. Gr. (Hist. Zt. 
96, 434-46.) Vgl: A. Dove, Leider 
nochmals die Hist. de mon Temps. 
(Ebd. 97,304-26.)— H. Droysen, Text- 
kritik einig. Werke Fr.s d. Gr. (Zt. f. 
franz. Sprache u. Lit. 30, 118-31.) [3296 


Grünbaum, Polit Testam. Friedrichs d. Gr. 
v. J. 1752. (Tl. v. Nr. 3230.) [3297 

Meyer, H., Die Berichte d preuß. 
Gesandten Eickstedt. Beitr. z. Polit. 
d dt. Kleinstaaten währ. d. 7jähr. 
Krieges. Hamburg. Progr. 348. [3298 

Walter, F., Polit. Konfiskatien i. J. 1760. 
(Mannheim. G.bll. 7, 88-41.) [Betr. d. Schrift 
„Leben u. Charakter d. Kgl. Poln. u. Kurt 
Sächs. Premier-Ministers Grafen v, Brühl, in 
vertraulichen Briefen entworfen 1760.“] [3298 a 

Heidelbach, P., Das in London auf- 
bewahrte Verzeichn. d. Truppen v. Hessen- 
Kassel. (Hessenlaund ’06, Nr. 9f.) [3299 


Ranke, L. v., a) Besitzergreifung v. Schlesien 
durch Friedr.d.Gr. b) Ausbruch d.ijähr.Krioges. 
c) Feldzug v. 1760. (Tle. v. Nr. 286.) [3300 

Ziekursch, Sachsen u. Preußen um d. 
Mitte d. 18. Jhb., s. ’04, 3271. Rez.: N. Arch. 
f. sächs. G. 25, 321-24 P. Haake; Lit. Zbl. 
’05. Nr. 23; Hiat. Vierteljschr. 8,574 f. O. Weber; 
Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 27, 17-82 
O. E. Schmidt; Gött. gel. Anz. "Op, 451-86 
Mollwo. (3301 


Wachter, Fr., Versuch, die Rechts- 
gültigkeit d. brandenb. Anwartschaft 
auf d. Fürstent. Ostfriesland anzu- 
fechten. (Jahrb. d. Ges. f. bild. Kunst 
etc. zu Emden 15, 420-25.) [3302 


Skrine, F. H., Fontenoy and Great 
Britain’s share in the war of the 
Austrian succession 1741-48. Lond., 
Blackwood. xv, 893 S. 21 sh. [3303 

Senftner, Sachsen u. Preußen 1741, s. ’05, 


1546. Rez.: Bure ben z. brandb. u. pr. G. 
18, 631-36 Meusel. [3303 a 

Haupt, Herm., Voltaire in Frank- 
furt 1753 (s. ’04, 3275). II. (Zt. f 
franz. Sprache etc. 30, 87-117.) [3304 

Moschkau, A., Vor u. nach Hochkirch. 
(Jahrb. d. Dt. Gebirgsver. f. d. Jeschken- u. 
Isergebirge 14, 10-21. 15, 38-40.) [3305 

Brabant, Das Heilige Bom. Reich teutscher 
Nation im Kampf m Friedr. d. Gr. Bd. I, 
s. ’05, 1551. Rez.: Forschgu. z. G. Bayerus 
13, 127-29 Rüthnick; Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 
220-22 Küdderitz, — v. Drigalsky, Der 
Führer d. Reichsheeres 1757. (Milit.-Wochenbl. 
»05, Nr. 81.) [8308 

Baerecke, Zum Friedrichstage: 
Schlacht v. Liegnitz 15. Aug. 1760. 
(Beihft. z. Milit.-Wochenbl. '06, 187 
204.) [3307 

Unzer, Friede v Teschen, a. ’05, 3392. 
Rez.: Hist. Zt. 96, 552f. EL, Allg. Lit.bl. 
wu, Nr. 10 Hirn. [3308 

Wittichen, F. C., Polit. d. Grafen 
Hertzberg, 1785-90. (Hist. Vierteljschr. 
9, 174-204.) [3309 


Reissenberger, K., Zur Transmigranten-G. 
(Korr.-Bl. d. Ver. £. siebenbürg. Ldkde. 29, 
8-11; *5.) (3310 

Wolfram, L., Regierungstätigkeit d. Fürst- 
bischofs Franz Ludw. v. Erthal. (Korr.-Bl.d. 
Gesamt-Ver. ’u6, 225-40') [3311 


WEG 


Maugras, G., Les dernières années 
du roi Stanislas. Paris, Plon. 461 S. 
7 fr. 50. [3312 

Fisentraut, G., Verhaftung d. niederländ. 
Gesandten Graf v. Wartensleben zu Cassel, 
Nov. 1763. (Zt. d. Ver. f. heus. G. N. F. 29, 
45-73 ) [3313 

Knebel, K., Schanzen b. Freiberg a. d. 
Tjähr. Kriege. (Mitt. d. Freiberg. Altert.-Ver. 
dl, 40-44.) [3314 

Krieger, B., Das Kgl. Schloß Belle- 
vue b. Berlin u. sein Erbauer Prinz 
Ferdinand v. Preußen. Berl., Frens- 


dorff. 181 S. 6 M. [3316 


Innere Verhältnisse. 


Acta Borussica. Denkmäler d. 
preuß. Staatsverwaltung im 18. Jh. 
(s. 05, 3393). Behördenorganisation 
u. allgem. Staatsverwaltg. Preußens 
im 18. Jh. Bd. VIII: Akten v. 21. Mai 
1748 bis 1. Aug. 1750, bearb. v. 
G. Schmoller u. O. Hintze. jx, 
980 S. 21 M. [3316 
Rez. v. VII: Lit. Zbl. "oe, Nr. 14 Breysig. 

Selbstanzeige v. Hintze: Forschgn. z. 
brandb. u. preuß. G. 18, 640-42. 

Ranke, L. v., a) Einrichtg. d. preuß. Re- 
gierg. in Schlesien. b) Friedrichs d. Gr. Aus- 
gang; Rückblick auf seine Staatsverwaltg. 
(Tle. v. Nr. 286.) [3317 


Neuhaus, E., Die Fridericianische 
Kolonisation im Warthe- u. Netze- 
bruch. Nach archival. Quellen dar- 
gest. Mit Zeichngn., Abbildgn. u. e. 
Kte. d. Warthebruchs. (Schrr. d. Ver. 
f. G.d. Neumark. XVIU.) Landsberg 


a. W., Schaeffer & Co. x, 374 S. [3318 

Joseph, P., Verzeichn. d. kurpfälzisch. 
Bergwerke unt. Kal Theodor. (N. Arch.f.G. 
d. St. Heidelb. 7, 32-36.) [3319 

Wappler, Oberberghauptmann v. Trebra 
u. d. drei erst. sachs. Kunstineister Mende, 
Baldauf u. Brendel. (Mitt. d. Freiberg. 
Altert.-Ver. 41, 69-178.) [3320 

Kraus, d., Errichtg. d. Porzellan - Manu- 
faktur Frankenthal (s. ’05, 3399). Forts. 
(Monatschr. d. Frankenth. Altert.-Ver. ’06, 
Nr. 211.) [3321 

Prümers, R., Polnische Bauernbedrückg. 
(Hist. Monatsbll. f. Posen 6, 123-25.) [3322 


Warnsdorff, v., Üb. Friedrichs 
d. Gr. letzte Revue in Schlesien 1785. 
(Dt. Revue 31, Il, 3833-42.) [3323 


Locatelli, J., Babylon Bohemiae 
ab a. 1780 usque ad ann. 1790. 
(Editiones archivii et biblioth. S. F. 
Metropolitani Capituli Pragensis v. 
A. Podlaha. I.) Prag, Metropolitan- 


kapitel. 1905. 152 S. 3 K. [3324 
Kez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 
44, 50f. Hilgeureiner. 


Bibliographie Nr. 3312— 3367. 


Geler, Durchführg. d. kirchl. Reformen 
Josephs i1. im vorderöst. Bresgau., s. Nr. 1612. 
Rez.: Hist. Vierteljschr. 9, 292f. Loesche; 
Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 21, 356-58 Ricder; 
Rev. d’hist. eccl. 7, 123-25 Prein; Hist. Zt. 
97, 408 f. Th. Ludwig. . i [3325 

Sägmüller, J. B., Die kirchl. Auf- 
klärg. am Hofe d. Herzogs Karl Eugen 
v. Württemb., 1744-1793. Beitr. z. 
G. d. kirchl. Aufklärg. Freib., Herder. 
228 S. 5 M. [3326 

Heussi, K., Joh. Lor. Mosheim. 
Beitr. z. Kirch.-G. d. 18. Jh. Tübing., 
Mohr. 237 S. 6 M. |8327 

Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 38 Sn. 

Wiegand, F., Der Fall Winz u. d. theol. 
Fakultat zu Marburg. (Zt. d. Ver f. hess. G. 
N. F. 29, 30-44.) [3328 

Kinder, Aufzeichngn. d. Lehrers Pet. Ralfs 
in Deichhausen. Beitr. z. Prediger-G. d. Kreise 
Norder- u. Süderdithmarschen. (Schrr. d. Vor. 
f. schlesw -holst. Kirch.-G. 3. R., 4, 61-78.) [3329 

Bickerich, W., C. G. Woide. Ein Beitr. zu 


d. wissenschaftl. Traditionen d Unität. (Zt. 
d. Hist. Ges. Posen 20, 193-211.) [3330 


Natorp, P., J. H. Pestalozzi. Tl. I: 
Pestalozzis Leben u. Wirken. (Klassiker 
d Pädagogik. XXII.) Langensalza, 
GreBler. 1905. xxı],4218S.5M.50. [3331 

Frensdorff, F., Die englisch. Prin- 
zen in Göttingen. (Zt. d. Hist. Ver. 
f. Niedersachs. ’05, 421-81.) [3332 


Gerland, G., Imm. Kant, seine 
geogr. u. anthrop. Arbeiten. 12 Vor- 
lesgn. (Aus: „Kantstudien“.) Berl., 


Reuther & R. 174 S. 4 M. [3383 
Rez. v.'03, 3620 (Kants Briefwechsel I-III): 
Gött. gel. Anz. '05, 740-56 Seuffert. 


Claus, 0., Thom. Abbts hist.-polit. 
Anschauungen. (III, 2 v. Nr. 2506.) 
Gotha, Perthes. 78 S. 1 M. 50. [3334 


Frensdorff, F., Friedrichs d. Gr. 
Schrift üb. d. dt. Lit. u. d. dt. Rechts- 
u. G.wiss. (Preuß. Jahrbb. 125, 1 
-28.) [3335 

Ranke, L. v., Friedr. d. Gr. u. d. dt. 
Literatur. (Tl. v. Nr. 286.) (3335 a 


Nowack, W., Liebe u. Ehe im dt. 


Roman zu Rousseaus Zeiten, 1747 
bis 1774. Bern, Francke. 124 S. 
2 M. 50. [3336 


Kozlowski, v., Gleim u. d. Klassiker 
Goethe, Schiller, Herder. Beitr. z. Lit.-G. d 
18. Jh. (Aus: Festschr. f. W. Fries.) Halle, 
Waisenhaus. 21 S. 50 Pf. [3337 


Goethe- Jahrbuch (s. Nr. 1642). 
Ba. XXVII. 323, 26*,68S. 10M. [3338. 
Goethes Briefe (s. Nr. 1643). 
Bd. XXX: Undatiertes u. Nachtrr. 
Register zu Bd. 19-30. vu, 210 S. 
6 M. 80. Bd. XXXII: 30. Aug. 1819- 


Zeitalter Friedr. d. Gr. 1740-1789. — Zeitalter d franz. Revol. u. Napoleons. *125 


22. Apr. 1820. xıj, 403 S. 5 M. 60. 


Bd. XXXIV: Nov. 1820-Juni 1821. 
xjv, 424 S. 6 M. (Weimar. Ausg. 
Abt. IV.) [3339 


Ziegler, Th., Goethes Welt- u. Lebens- 
anschauung. (Jahrb d. Fr. Dt. Hochstifts 
’05, 106-13.) — R. Hering, Üb. G. u. K. E. 
Schubarth. (Ebd. 282-303.) — A. Sewett, G. 
u. d. Religion. (Dt. Revue 31, Il, 348-53.) — 
A. Kohut, Amal. v. Gallitzin u. G. (Monats- 
hfte. d. Comen.-Ges. 15, 97-104.) [3340 


Bielschowsky, A., Friederike u. 
Lili. 5Goethe-Aufsätze. Münch., Beck. 


1905. jx, 210 S. 4 M. [3341 
Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 13 M. K. 
Schoeps, R., Zu Goethes Wilh. Meister. 

Hist. Stelle. d.Wanderjahre. (Progr.) Nanmb. 

a. S., Domrich. 59 S. 1 M. [3342 
Berger, K., Schiller. Sein Leben u. seine 

Werke. Bd. I. 3. durchges. Aufl. Münch., Beck. 

638 S. 5 M. Vgl. on, 1620. Rez.: Dt. Lit.- 

Ztg OG, Nr. 14 O. Harnack. [3343 
Steffen, W., Schillers Stellg. zum 

Fürstentum. (Preuß. Jahrbb. 124, 

485-530.) [3344 
Glaser, M., Aus Schillers Studenteuzeit. 

Amberg. Progr. 1905. 16 S. [3345 


Rolland, R., La musique en Alle- 
magne au 18. siècle. (Rev. de Paris 
’06, I, 852-82.) 3346 

Geiger, L., Konr. Ekhof. Lebens- 
bild a. d. Zeitalter unser. klassisch. 
Dichtg. (Monatshfte. d. Comen.-Ges. 


15, 104-16.) [3347 

Mentzel, E., Theater in Marburg 1789. 
(Hessenland "Cp, 255-58.) [3343 

Lempertz, H. G., Joh. Peter Alex. Wagner, 
fürstbischöfl.- würzburg. Hofbildhbauer, 1730- 
1809. Beitr. z. G. d. dt. Plastik d 18. Jh. s. ’05, 
1635 (Köin, Heberle. 1405. 1333. 2 M.) [3349 


Lager, Kurfürstl. Verordngn. betr. d. 
Karnevalsbelustigungen. (Trier. Chronik N. F. 
2, 30-32.) [3350 

Hauptmann, F., Eine schöne Leich. 
Kulturbild a. d Jülicher Land a. d. 2. Hälfte 
d. 18. Jh. (Rhein. G.bll. 8, 111-19.) — Ders., 
Kölner Scheffenessen. (Ebd. 129-37.) [3351 

Kranz, G., Werdener Beitrr. z. G. d. Kur- 
pfuschertums im 18. Jh. (Beitrr. z. G. d. 
Stiftes Werden 9, 126-33.) [3352 


8. Zeitalter der französischen 
Revolution und Napoleons, 
1789-1815. 


Wagner, Christ. Joh. Bapt. v. 
(Staatsrat), Autobiogr.; hrsg. v. Th. 
Henner. (Arch. d. Hist. Ver. v. Unter- 
frank. u. Aschaffenb. 47, 1-124.) Sep. 
Würzb., Stahel. 1905. 2 M. 25. [3353 

Kircheisen, F. M., Die Schriften 
von u, über Frdr. v. Gentz. Bibliogr. 
Übersicht. (Mitt. d. Inst. f. öst. 
G.forschg. 27, 91-146.) [3354 


. marquant ... au 


Wilhelm, Markgraf v. Baden, 
Denkwürdigkeiten. Hrsg. v. d. Bad. 
Hist. Kommission. Bearb.v.K.Obser 
I: 1792-1818. Mít Portr. u. 2 Ktn. 
Heidelb., Winter. xxıj, 580 S. 
14 M. [3355 

Bez.: Preuß. Jahrbb. 135, 171-74 Dauiels. 

Hofmann, Kriegschronik d. Ober- 
amts Boxberg, 1792-1815. (N. Arch. f. 
G. d. St. Heidelb. 7, 41 ff.) [8356 


Rose, J. H., Protest of Talleyrand against 
his expulsion from England 1. dan. 1793. 
(Engl. hist. rev. 21, 330-32.) [3357 


Estorff, A. v., Von d. hannov. 
Armee in d. Revolutionskriegen, 1793- 
1795. (Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder- 
sachs. ’06, 49-75.) [3358 


Schwan, Chr. Fr., Eigenhändig. Bericht 
üb. d. Zustände in d. Pfulz, 4. Juli 1794. 
(Monatsschr. d. Frankenthal. Altert.-Ver ’06, 
Nr. 2.) , (3359 

Eubel, K., Tagebuchartige Auf- 
zeichngn. d. Minoriten Tilmann 
Thelen üb. d. Besetzg. Kölns durch 
d. Franzosen, Okt. 1794 bis März og 
(Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh. 
80, 103-22.) [3360 

Schmerz, G. H., Tagebuch üb. d 
Baseler Frieden 1794-95. Nach d. 
Kreuznach. Handschr.. m. Berücks.d. 
Berlin. Abschrift, hrsg. v. O. Kohl. 
Tl. I. Anbei Nachbildg. d. f. Schmerz 
v. Feldmarschall v. Möllendorf aus- 
gest. Passes. (Nr. 22 v. Nr. 2597.) 
Kreuzn., Voigtländer. 71 S. (Auch 
Kreuzn. Progr.) [3361 

Giovanoli, G., Die Fremdeninvasion im 
Bergell 1793-1801, in Tagebuchform zusam- 
mengest. (Jahresber. d. Hist.-antiquar. (res. 
Graubünd. 35, 147-92) — E. Luginbühl, 
[Briefe:] Zur G. Graubündens 1891. (Ebd. 
193-99.) [3362 

Grueber, K. J. Ritter v., Lebens- 
erinnergn. e. Reiteroffiziers vor 100 
Jahren. Hrsg. v. sein. Neffen Fr. v. St. 
Wien, Seidel. 223 S. 4 M. [3363 

Rez.: Streffleurs öst. milit. Zt. ’05, I, 
Lit.bl. S. 35. 

Vogl, G., Eine Kordons-Dislocations Ordre 
v.J. 1802. (Altbayr. Monatsschr. 6, 28-30.) [3364 

Doerries, H., Frdr. v. Gentz’ „Jour- 
nal de ce qui meest arrivé de plus 
uartier-general de 
S. M. le roi de Prusse“ als Quelle 
Ben G. d. Jahre 1805/6. Greifswald. 

iss. 75 S. [3365 

Jacobs, E., Aus d. Franzosenzeit u. d. 
Freiheitskriegen. Zumeist nach Aufzeichngn. 
d grüfl. Kummerrats Chr. E. Zeisberg in 
Wernigerode. (Zt d.Harz-Ver. 33, 299-314.) [3366 

Berner, E., Tagebuch e. Rudorff- 
(Zieten-)Husaren, 1806. (Hohenzoll.- 
Jahrb. 9, 210-18.) — Ders., Kriegs- 


*126 


tagebuch d. Prinzen Louis Ferdi- 
nand v. Preuß., 1806. (Ebd. 58-66.) 
— 6. Schuster, Flucht d. königl. 
Kinder von Berl. nach Danzig, Okt. 


1806. Eigenhänd. Ausarbeitg. d. 
Kronprinzen Friedr. Wilh. IV. 
(Ebd. 44-57.) [3367 


Granier, H., Nachtrag z. d. „Rühmlich. 
Verhalten d. Dorfgemeinde Koepitz in Hinter- 
pommern im Kriege 1806“. (Forschgn. z. 
braudb. u. pr. G. 18, 575.) Vgl. ’0t, 1687. [3368 

Borgardt, R., Aus d. Stadtarchiv zu Herne. 
Aus d. Franzosvuzeit. Lokalhist. Erinnergn. 
(Jahrb. d. Ver. f. Orts- u. Heimatskde. d. 
Grafsch. Mark 18, 38-57.) [3369 

Ruthe, J. Fr., Auf der Flucht vor d. 
Strickritern im Kgr. Westfalen, 1809-11. 
Selb-torlebtes. (Aus d. Zeit d. schweren Not 
111.) Braunschw., Scholz. WS. 1 M. Rez.: 
Braunschw. Magaz. "up, Nr. 3. [3370 

Meyer, Chr., Erinnergn. a. d. russ. 
Feldzug v. 1812. (Quellen etc. z. dt. 
insbes. hohenz. G. 3, 133-51.) [3371 

[Aus d Tagebuche e Offiziers im Regi- 
mente d. Herzoge v. Sachsen.] 

Janson, A. v., Noch nicht ver- 
öffentl. Briefe Metternichs an 
Schwarzenberg a. d. Feldzuge 1814. 
(Beihft. z. Milit.-Wochenbl. '06, 87 
-104.) [3372 

Dalwigk, Frhr. v., Demobil- 
machung u. Wiedermobilmachung d. 
kurhess. Armeekorps im August 1814. 
Nach bisher nicht veröff. Akten d. 
groß. Generalstabes zu Berlin. (Zt. d. 
Ver. f. hess. G. N.F. 29, 15-29.) [3373 

Navez, L., Pendant et après 
Waterloo. Bruxelles, Anvers, le champ 
de bataille. Récits de témoins ocu- 
laires, trad. et annotés. Brux., Le- 
bègue. 1905. 40 S., 9 grav. 2 fr. [3374 

Schütte, 0., Aus d. Tagebuche e. alten 
Waterlovers: H. K. L. Bosse. (Braunschw. 
Magaz. '06, Nr. 1f.) [3375 


Crauz, A. F., Ein Wort zur Be- 
herzigung d. Fürsten u. Herren Dtlds. 
3. revid. Aufl. Berl., A. H. Cranz. 
1905. 56 S. 3 M. [3376 

Schissel v. Fleschenberg, 0., Erste hand- 
schriftl. Fassung v. J. F. Primissers Kriegs- 
liod „N’ Stutzen hear bam Sokara“ 1796. (Zt. 
d. Ferdiunudeums 49, 447-51.) [3376 a 

Nißle, Th., Vaterländ. Dichten. z. Königs- 
proklamation 1806. (Altbayer. Monatsschr. 6, 
31-36.) [3377 

Rosenthal. R., Bayer. Zeitungsstimmen 
üb. Andr. Hofer v. J. 1810. (In: Bayerland. 
Jg XVIL.) (3378 


Sorel, L’Europe et la révolution, a ’05, 
1665. Rez.: Rev. d’hist. mod. et cont: mp. 6, 
124-41 u. 7, 218-29 Muret u. Driault; Engl. 
hist. rev. 20, 184-88 u. 21, 150-82 Willert; 
Bal, z. Allg. Ztg. ’05, Nr. 145 Bitterauf [3379 


Bibliographie Nr. 3367—3418. 


- Heigel, K. Th., Dt. G. v. Tode 
Friedrichs d. Gr. bis z. Auflösg. d. 
alten Reichs. (s. '05, 1660). Lfg. XII. 
(= 164 v. Nr. 2158.) Bd. II, 321-400. 
1 M. [3380 

Medicus, Vor 100 Jahren. Bayer. Kriegs- 


erinnergn. I-IV. (Beil. z. Allg. Ztg. ’06, Nr. 8; 


4; 89 f.) (3351 


Ranke, L. v., a) Rückzug a. Frankreich 
1792. b) Friede zu Basel. c) Friede zu Tilsit 
1807. d) Hardenberg, Stein u. Scharnhorst. 
(Tle. v. Nr. 286.) (3352 


Coutanceau, H., La campagne de 
1794 à l'armée du Nord (s. Nr. 1684). 
Schluß. (Rev. d'hist. red. a l'Etat-Major 
de l'armée 22, 1-55.) — Campagne 
de 1797 sur le Rhin (s. Nr. 1687). 
Forts. (Ebd. 56-122; 289-333.) [3383 

Hauck, K., Die Sendg. d. Freih. 
v. Reibeld nach Basel. Beitr. z. G. 
d. pfalzbayr. Politik währ. d. erst. 
Koalitionskrieges. (Zt. f. G. d. Oberrh. 
N. F. 21, 296-322.) [3354 

Rosenthal, W., Fürst Talleyrand 
u. d. auswärtige Politik Napoleons I. 
Nach d. Memoiren d. Fürsten Talley- 
rand. (Diss.) Lpz., Engelmann. 1905. 
xj, 114 S. 2 M. 40. [3385 

Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 13 F. Fdch. 

Just, Das Herzogt. Warschau von 
sein. Anfängen bis z. Kampf m. Oster- 
reich 1809. (Mitt. d. K. u. K. Kriegs- 
arch. 3. F., 4, 1-123.) [3386 

Gachot, Ed., Les campagnes de 
1799. Jourdan en Allemagne et Brune 
en Hollande. Paris, Perrin. 415 S. 


7 fr. 50. [3387 
Kez.: Rev. d’hist. réd. à l’Etat-Major de 
l’armee 23, 230-32. 
Hop, W., Rastatter Gesandtenmord u. kein 
Ende. (Aua: „Rastatter Tageblatt“) Rast., 
Greiser. 1905. 16 S. 25 Pf. (3388 


Bartsch, Ein Seckrieg in Schwaben. 
G. d. österr. Flotille auf d Bodensee, 
1799 u. 1800. (Mitt. d. K. u. K. 
Kriegsarch. 3. F., 4, 331-70.) [3359 

Rinieri, J., La secolarizzazione 
degli stati eccl. d. Germania. Roma, 
Civiltà cattol. 221 S. 4 L. [3390 

Rez.: Katholik 06, I, 312-14 Bellesheim. 

Beamish, N. L., G. d. Kgl. Dt. 
Legion. 2. Aufl. (Anast. Neudr.) 2 Tle. 
Mit 18 Taf. kolor. Abbildgn., 9 Schlach- 
tenplänen, 1 Abbild. u. mehr. Tabellen. 
Berl., Barsdorf. Get, 407; xj, 580, 
210 S. [1832. 37.] 30 M. (Subskr.-Pr. 
bis 1. März '06: 18 M.) |3391 

Castell, Graf, Die Soldaten d. Kgl. Dt. 
Legion. 18 kolor. Militurtrachten. Ebd. 1906. 
3S Text in dt., ongl. od. franz. Sprache. 10 M. 

Mayerhoffer, E. v., Von Boulogne an d. 
Rhein. (Streffleurs öst. milit. Zt. '06, I, 683- 
703 ) [3392 


Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons. 


Marbot, de, Austerlitz. Lahure, 
Carteret. 4°. 87 S. — E. Martin, 
Le Centenaire d’Austerl. Paris, Leroy. 
1903. = 0. Schier, Betrachtgn. Z. 
Schlacht b. Austerl. (2t. d. Dt. Ver. 
f. G. Mährens etc. 10, 230-61.) [3393 

Bitterauf, G. d. Rheinbundes. Bd. I, s. ’05, 
1632. Rez.: Hist. Zt. nx 481-56 Th. Ludwig; 
Mitt. a. d. bist. Lit. 33, 466-68 Mahrenholtz; 
Dt. Lit.-Ztg. ’05, Nr. AL Wahl. 13394 

1806. Das Preuß. Offizierkorps u. 
d. Untersuchg. d. Kriegsereignisse. 
Hrsg. v. Gr. Generalstabe Kriegs- 
geschichtl. Abtlg. II. Berl., Mittler. 
837 S. 7 M. 50. [3395 

Rez.: Milit.-Wocheubl. ’06, Nr. 76 v. Janson. 

Goltz, C. Frhr. v. der, Von Roß- 
bach bis Jena u. Auerstedt. 2. neu- 
bearb. Aufl. v. „Roßbach u. Jena“. 
Ebd. xjv, 5498 ; 10 Ktn. 10 M. [3396 

Ders., Die wahren Ursachen d. Katastrophe 
v. 1806. (Dt. Rundschau 127, 42-03.) 


Müller, K. E., Wie kam es zur 
Kapitulation v. Prenzlau 23. X. 1806? 
Prenz), Mieck. 71S. ; Kte. 1M.50.[3397 

Granier, H., Die Franzosen in 
Berlin 1806-1808. (Hohenzollern- 
Jahrb. 9, 1-43.) [3398 

Sommerfeldt, G., Preuß.-öst. Po- 
litik d. J. 1807 bis z. Entsendg. 
Stutterheims nach Tilsit. (Forschgn. z. 
brundb. u. pr. G. 18, 539-73.) [3399 

Kriegsjahr, Das, 1809 in Einzel- 
darstellgn. (s. Nr. 1698). Bd. V: 
O. Criste, Erzhrzg. Karl u.d Armee. 
75 S. 1 M. 80. [3400 

Binder v. Krieglstein, C. Frhr., 
Der Krieg Napoleons geg. Österreich 
1809. Berl., Vossische Buchh. (I: 
Regensburg ('02) N. Tit.-Ausg. 8 M.) 
II: Aspern u. Wagram. Mit Über- 
sichtskte. u. Gefechtsplan. ve, 
468 S. 10 M. [3401 

Rez. v. I: Hist. Vierteljschr. S, 263-66 Waas. 

Veltzé, Schlacht an d. Piave 8. Mai 
1809. (Mitt. d. K. u. K. Kriegsarch. 
3. F., 4, 125-60.) [3402 

Strobl v. Ravelsberg, F., Metter- 


nich u. seine Zeit. Bd. I. Wien u. 
Lpz., Stern. jx, 473 S.; Portr.; 
9 Stammtaf. u. Kte. 10 M. [3403 


Rez.: Lit. Zbl. '06, Nr. 27 F. Fdch. 

Coquelle, P., Andréossy, ambassa- 
deur à Constantinople, 1812-1814. 
(Rev. d’hist. diplom. 20, 234-59.) [3404 

Margueron, L., Campagne de 
Russie (s. 1900, 3660). Partie 2: 
Marche de la grande armée à travers 
l'Allemagne et sa réunion sur le 


*127 


Niémen, 1. févr.-24. juin 1812. T. IV. 
632 S. 12 fr. [3405 
Fournier, A., Napoleon I. (s. Nr. 


1686). III: Erhebg. d. Nationen u. 
Napoleons Ende. 2. umgearb. Aufl. 
443 S. 6 M. [3406 


Rez. v. I u. II: Mitt. d. Inst. f. öst. G.- 
forschg. 27, 357f. Schlitter. 


Osten-Sacken u. v. Rhein, Frhr. 
v. der, Milit.-polit. G. d. Befreiungs- 
krieges 1813. I: Vom Njemen bis 
zur Elbe. Lfg. 1-2. Berl., Vossische 
Buchh. S. 1-96. 2 M. [3407 

Durval, J., Napoleon, Bulow et 
Bernadotte 1813. (Otfensives contre 
Berlin.) Limoges et Paris, Charles- 
Lavauzelle. 90 S. 1 fr. 50. [3408 

Kerchnawe, H., Von Leipzig bis 
Erfurt. Verfolgg. d. franz. Armee v. 
18. bis 23. X. 1813. Mit 9 Text- 


skizzen. (Aus: „Mitt. d. K. u. K. 
Kriegsarchivs“. 3. F., IV.) Wien, 
Seidel. 147 S. 3 M. 60. [3409 


Bennigsen u. Wrede 1313 Beitr. z. Er- 
mattungsstrategie. (Milit.-Wochenbl. '06, Nr. 
19-21.) — d. v. Pflugk-Harttung, Bernadotte 
im Herb»tfeldzuge 1513. (Jabrbb. d. dt. Armce 
'05. Hft. 404.) [3410 


Weil, Ct., Les négociations secrètes 
entre Joachim Murat et le prince 
Eugene, févr.-mars 1814, d’apr. des 
docc. ined. (Rev. d’hist. mod. et 
contemp. 7, 509-23.) [3411 

Janson, A. v., Herzog Karl August 
v. Sachs.-Weimar nu. Kronprinz Karl 
Johann v. Schweden währ. d. Feld- 
zuges 1814 in d. Niederlanden. (Dt. 
Rundschau 128, 40-54.) [3412 

Kelly, W. H., The battle of Wavre 
and Grouchy's retreat. Study of an 
obscure part of the Waterloo cam- 
paign. Lond., Murray. 1905. 182 S.; 
Taff. 8 sh. [3413 

Rez.: Rev. d’hist. red. A l’Etat-Major de 
armée 1, 628f. 

Pflugk-Harttung, J. v., Gefecht 
bei Limale 18. Juni 1815. (Hist. 
Jahrb. 27, 34-66.) [3414 

Oman, C., The French Losses in the 


Waterloo Campaign. (Engl. hist. rev. 21, 132 
-35.) Vgl. '05, 1707. [3415 

Arnold, R. F., Aussees Franzosenzeit 1800 
u. 1801. (Steir. Zt. f G. 3, 1233-47.) [3416 

Schneider, Jak., Kardinal Jos. Fäsch. 
(Basler Biographien 3, 71-127.) — A. Huber, 
Joh. Rud. Schnell. (Ebd. 129-71) — 
J. Sterchi, F. A. Neuhaus. (Sammlg. bern. 
Biogr 5, 519-28) (3417 

Meyer, Chr., Erhebg. Bayerns zum 
Königreich. (Quellen u. Forschgn. z. 
dt. insbes. hohenz. G. 3, 235-324.) 


Sep. Münch., Selbstverl. 89 S. 1 M50. 


"LZn 


tg K. Th. LÉI Heigel, Zur Erinnerg. 
an d. Erhebg. Bayerns zum König- 
reich. (Beil. z. Allg. Ate ’05, 
Nr. 269.) , [8418 

Bitterauf, Th., Bayern als König- 
reich, 1806-1906. Münch. Beck. 2028. 
4 M. [3419 


Ders., Bayerns Erhebg. z. Königreich. 
(Beil. z. Allg. Ztg. '06, Nr. 1.) 

Riezler, S., Das glücklichste Jahr- 
hundert bayer. G., 1806-1906. Ebd. 
59 S. 1 M. [3420 

Rez.: Beil. z. Allg. Ztg. "Op, Nr. 1. 

Scheglmann, A. M., G. d. Säku- 
larisation im rechtsrhein. Bayern (s. 
Nr. 1716). Lfg. 19-23. (Bd. III, 1, 
645-926.) à 80 Pf. [3421 

Bultingaire, L., Le club des 
Jacobins de Metz Paris, Champion. 
Metz, Vaniere. 103 S. [3422 

Welß, Th., Pirmasens in d. Franzosenzeit. 
Pirmas., Lützel & Co. 42 S. 1 M. [3423 

Müllenheim-Rechberg, H. Frhr. v., Über- 
führg. d. Leiche d. Kurfürstin Elisabeth 
Augusta v. Weinheim nach Heidelberg. 
(Mannheim. G.bll. 6, 2856-88.) (34214 

Lefort, A., Hist. du Département 
des Forêts, le duché de Luxemb. de 
1795 à 1814, d’apr. les archives du 
Gouvernement Grand-Ducal et des 
docce. franç. inéd. T. I. (Publ. de la 
Sect.-Hist. de l'Instit. G. D. de Luxemb. 
L.) Luxemb. 1905. 350 S.; Kte. [3425 

Mollenhauer, Aug. Wilh. Rehberg, s. ’05, 
8506. Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. 
’05, 529-31 Thimme. (3425 

Bäsecke, Einrichtg. d. preuß. Herrschaft 
auf d Eichsfelde, 1802-1806, s. "Ob, 3507. 
(Gött. Dies.) Rez.: Mühlhäus. G.bll. 6, 172 
K. v. Kauflungen; Forsch;n. z. branılb. u. pr. 
G. 18, 643-47 Haß; Lit. Zbl. ’06, Nr. 11; 
N. Mitt. a. d. Geb. hist,-ant. Forschgn. 22, 
385-87 Hertzberg; Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 
326f. K. v. Kauflungen. [3427 

Kircheisen, F. M., Königin Luise in d. 
G. u. Lit. System. Zusammenstellg. d. über 
sie erschien. Einrelschrr. u. Zeitschriften- 
beitrr. Jeua, Schmidt. xj, 638. 2 M. au Rez.: 
Lit. Zbl. '06, Nr. 34 Frdr. Schulze. [3.128 

Bailleu, P., Königin Luisens Kind- 
heit u. Jugend. (Hohenzoll.-Jahrb. 9, 
299-322.) — P. Seidel, Königin Luise 
im Bilde ihrer Zeit. (Ebd. 108-54; 
18 Taf.) — Ders., Gerüchte beim 
Tode d. Kön. Luise. (Ebd. 523.) — 
R. Tabournel, La reine Louise et 
le prince Henri de Pr. (Rev. des études 
hist. "Op, 46-59.) [3429 

Urban, C., Ferd, v. Schills Familien- 
beziehgn. zu Schlesien. (Zt. d. Ver. f. G. etc. 
Schles. 39, 805-10.) [8130 

Diehl, F., Carl Chudoba 1806/7 u. 1813-15. 
(Zt. d. Hist. Ver. Marienwerder 44, 38-52.) [3431 


Bibliographie Nr. 3418—3470. 


Innere Verhältnisse. 


Spranger, E., Altensteins Denk- 
schrift von 1807 u. ihre Beziehgn. z. 
Philosophie. (Forschgn. z. brandb. u. 
pr. G. 18, 471-517.) [3432 

Hartung, F., Hardenberg u. d. 
preuß. Verwaltg. in Ansbach- Bay- 
reuth, 1792-1806. Tübing., Mohr. 
295 S. 5 M. [3433 


Meiners, Die berg. Industrie währ. 
d. Fremdherrschaft (1806-1813) m. 
besond. Berücks. Elberfelds. (Monats- 
schr. d. Berg. G.-Ver.'06, 16-39.) [3434 

Dinnendahl, Frz., (Mechanicus), Selbst- 
Biogr.: Das Lebensbild e. dt. Kunstmoisters. 
Mit kinloitg. u. Ergänzgn. v. C. Matschoß. 
(Beitrr. z. G. v. Stadt u. Stift Essen 26. 1-52 ) [3135 


Lienhart et R. Humbert, Les 
troupes de la Confédération du Rhin, 
1806-°13. (Sep. a.: Lienhart ete., Les 
uniformes d'armée franç.) Lpz., Ruhl. 
31 Taf. 9 M. Be 

Oppermann, P. v., Die Artillerie- 
u. Genieschule im Kor. Westfalen. 
Mitt. a. d. Papieren e. ihr. früher. 
Zöglinge. (Zt. d. Ver. f. hess. G. 
N. F. 29, 1-14.) — A. Woringer, Die 
hess.-franz. Regimenter, 1806 bis '08. 
(Ebd. 121-44; 296.) 3437 

Voß, W. v., York. Berl., Behr. 
97 S. m. 4 fksm. S. in 4°. — Br. 
v. Lignitz, Scharnhorst. Ebd. 1905. 
100 S. m. Bildern u. Fksms. — 
R. v. Caemmerer, Clausewitz. 
Ebd. 1905. 123 S. m. Bildern u. 
Fksms. — (a 2 M.) [3438 

(Erzieher d. preuß. Heeres IV V, VII) 

Aus d. Garnisonleben v. Berlin 
u. Potsdam, 1803 bis 1806. (= Nr. 2662.) 


Berl, Mittler. 70 S. 1 M. 60. [3439 
Rez.: Forschgn. z. brandb. u. preuß. G. 
19, 292-94 Granier. 


Raich, M., Staatskirchentum vor 
100 Jahren. (Katholik 3. F., 33, 
372-75.) [3440 

Wirth, J., Monseigneur Colmar 
évêque de Mayence. Paris, Didier, 
Perrin et Co. 269 S. 8 fr. 50. [3441 

Rez.: Katholik ’06, I, 234-36 Bellesheim. 


Berliere, U., Un projet de restauration 
bönedict.en 18315. (Revue bénéd. 23, 1083-11.) [3442 


Foerster, Entstehg. d. preuß. Landeskirche 
unter Friedrich Wilhelm III., s. ’05, 3524. 
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. "oh, Nr. 23 Schoen; Zt. 
f. Kirch.-G. 26, 542f. Kropatscheck; Mitt. a, 
d. hist. Lit. 34, 232 f. Löschhorn. — Schian, 
Die ev. Kirche in Preußen vor 100 Jahren. 
(Dt.-ev. Bll. 31, 256-78.) [3443 


Zeitalter der franz. Revolution u. Napoleons. — Neueste Zeit seit 1815. *1929 


Reuss, R., Les églises protest. 
d'Alsace pend. la révol., 1789-1792. 
Paris, Fischbacher. x, 320 8. 
8 fr. 50. [3444 

Wilisch, E., Der Prozeß d. Direktors 
C. H. Bintenis. (N. lausitz. Magaz. 81, 222 
SIN EE [8445 
Gerold, Th., Frz. Hnr. Redslob; 
Straßburg. Professor am Antfe d. 19. Jh. 


Straßb., Heitz. 100 S. 4 M. [3446 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 36 Holtzmann. 


Geißler, C., Die pädagog. An- 
schauungen E. M. Arndts im Zusam- 
menhang m. sein. Zeit. Lpz. Diss. 
1906. 41 S. [3447 

Rez.: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 24, Nr. 11,12 
Hasbagen. 

Weigl, F., Schulzustünde Bayerns 
bei s. Erhebg. z. Königreich. (Pädag. 
Zeitfragen. Bd. II, 1. Hft. 7.) Münch., 
Lentner. 64 S. 80 Pf. [3448 

Meiners, W., Volksschulwesen in 
Mark u. Cleve unter Steins Verwaltg., 
1787-1804. (Mitt. d. Ges. f, dt. Er- 
ziehgs- u. Schul-G. 16, 113-30.) [3449 

Schwabe, E., Dresdener Oberhof- 
prediger Frz. Volkmar Reinhard u. 
sein Einfluß auf d. höhere Unterrichts- 
wesen Kursachsens. (Ebd. 1-34.) [3450 


Dilthey, W., Jugend -G. Hegels. 
(Aus: Abhalgn. d. Berl. Akad.) Berl., 


Reimer. 1905. 212 S. 8 M. [3451 

Reiter, S., Frdr. Aug. Wolf u. David 
Ruhnkenius. Nebst ungedr. Briefen. (N. Jahrbb. 
f. d. klass. Altert. etc. 18, 1-16; 83-101.) [3452 

Herrmann, Frz., Geschichtsauffassg. Lu- 
dens, 8. '05, 1737. Bes: Hist. Zt. Y6, 494f. 
v. Below; Mitt. a. d. hist. Lit. 33, 269-72 
Preuß; Lit Zbl. oe, Nr. 7; Engl. hist. rev. 
20, 820 f. Gardner. [3453 


Haym, R., Die romant. Schule; 
Beitr. z. G. dt. Geistes. 2. Aufl. Berl., 
Weidmann. xıj, 950 S. 16 M. [3454 

Rouge, Fréd. Schlegel et la genèse du 
romantisme allem.,s.’05, 1742. (Paris. These.) 
Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. ‚12 Deibel. [3455 

Glawe, W., Religion Frdr. Schlegels. 
Beitr. z. G d. Romantik. Berl., 
Trowitzsch. 111 S. 3 M. [3456 

Kayka, E., Kleist u. d. Romantik. 
EE z. neuer. Lit.-G., hrag. v. 

uncker. XXXI.) Berl., Duncker. 
2108. (Subskr.-Pr.: 4 M. 20. Einzelpr. 
5 M.) [3457 

Eaug, F., Der Wert Heinrichs v. Kleist. 
(Preuß. Jahrbb. 124, 401-24.) — K.-B., Neues 
v. Kleist. Zur neuen Ausg. seiner Werke u. 
Briefe. (Beil. a Allg. Ztg. '06, Nr. 45.) — 
A. Eichhorn, Zu Kleists Katechism. der 


Deutschen. (Ebd. ’05, Nr. 295.) [3458 


Baumert, H., Bromberger Musik- u. Theater- 
leben vor 100 Jahren. (Hist. Monatsbll. f. d. 
Prov. Posen 6, 303-7.) — A. Skladny, Die 
Dramen Schillers im Posener Theater vor 
100 Jahren. (Ebd. 77-84.) [3459 


Ideler, H., Eine kleine preuß. Stadt 
zur Franzosenzeit. Progr. Stade. 4°. 
86 S. [3459 a 


9. Neueste Zeit seit 1818. 


Walter, F., Hohnhorsts Schrift 
üb. d. Prozeß geg. K. L. Sand. Beitr. 
z. G. d. Sandliteratur. (Mannheim. 
G.bll. 7, 117-23; 152-56.) [3460 

übeck.) Aus K. F. Frhm. v. 
Kübecks Tagebüchern, 1830-31. (Dt. 
Revue 31, III, 16-25 ; 208-17.)— Varn- 
hagens Denkschrift an Metternich üb. 
d junge Dtld. 1836; mitg. u. erläut. v. 
L. Geiger. (Ebd. I, 183-97.) [3461 

Mollinary, A. Frhr. v. (Feldzeug- 
meister), 46 Jahre im österr. - ung. 
Heere, 1838-1879. Zürich, Füßli. 1905. 
au, 257 u. jx, 337 S. m. 5 Bildn., 
1 Taf. u. 16 Ktn. 16 M. [3462 


Rez.: Preuß. Jahrbb. 125, 96-133 Daniols; 
Streffleurs öst. milit. Zt. ue, I. Lit.bl. 18 


-21 M. L. 

Tobler, G., Aus Karl Mathys 
Schweizerzeit. (Neujbl., hrsg. v. Hist. 
Ver. d. Kant. Bern: 1905/6.) Bern, 
Grunau. 33 S. 1 M. 60. [3463 

Poschinger, H. v., Unter Friedr. Wilh. IV., 
Deunkwürdigkeiten d. Ministerpräsidenten v. 
Manteuffel, s. oi, 1628. Rez. (auch v. '05, 
1765: Preuß. ausw. Polit. 1850-58. Dokumente 
a. d. Nachl. Manteuffels): Gött. gel. Anz. ’06, 
15-87 P. Goldschmidt. [3164 

Nippold, F., Der Prinz v. Preußen u. Bis- 
marck. Randglosse zu B.s „Gedanken u. 
Erinnergn.“. (Dt. Revue 31, II, 2223-35.) [3465 

Tiedemann, Chr, v., Aus 7 Jahr- 
zehnten. Erinnergn. I: Schlesw.-holst. 
Erinnergn. 1905. xjv, 5048. 9M. [3466 

Rez.: Lit. Zbl. oe Nr. 35. 

Delfs, Chr., Aus d. Erinnergn. e. alt. 
Kampfgenossen v. 1848-51. Nach d. Mitt. v. 
Klaus Huss. (Die Heimat 14, 167-70; 
135-92; 285-90.) [3467 

Auersperg, A. (Anast. Grün), Polit. 
Reden u. Schriften. In Auswahl hrag. 
u. eingel. v. St. Hock. (Schrr. d. Lit. 
Ver. in Wien V.) Wien, Lit. Ver. 
xxxv, 533 8. [3468 

Stüve u. Detmold, Briefwechsel 1848-50, 
brag.v. G. Stüve u. G. Kaufmann, s8. "Op, 
1762. Rez. (auch e 08, 1690 G. Stüve, J. C. B. 
Stüve): Hist. Zt. 96, 108-16 Thimme. (3469 

Szuman, H., Erinnergn. an Berlin 
u. Posen a. d. J. 1848, m. e. Vorrede 
v.A.Kraushar. (Poln.) Mit Abbildgn. 
Warschau. 1900. 190 S. [3470 

Rez.: Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Posen 6, 
163-67 Skladny. 


Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 4. Bibliographie. 10 


*130 


Gallavresi, G., La lutte des Lom- 
bards contre les Autrichiens d’apr. 
les mémoires de M. Visconti-Venosta. 
(Rev. des questions hist. 78, 256 
-65.) [3471 

Ulmann, H., Stimmungsberichte 
a. d. letzt. Tagen d. preuß. National- 
versammlg., Nov. 1848. (Forschen. z. 
brandb. u. pr. G. 18, 585-95.) [3472 

Preizsch, M., Erinnergn. a. d. Maitagen 
1849; mitg. v. O. Richter. (Dresdner G.bll. 
06, Nr. 1.) 18473 

Hasenclever, A., 3 ungedr. Briefe v. E. M. 
Arndt, 1850 u. '60. (Beil. z. Allg. Ztg. '06, 
Nr. 64.) Vyl. Nr. 1769. [3474 

Hübner, J. A. v., 9 Jahre d. Erinnergn. e. 
österr. Botschafters in Paris 1851-59, e. '05, 
1766. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 33, 343-46 
v. Gruner; Allg. Lit.bl. mp Nr. 7 K.; Preuß. 
Jahrbb. 118, 513-20 Daniels. — V.Hantzsch, 
d. A. v. Hübner. (Allg. dt. Biogr. 50, 498- 
601.) — R. v. Nostitz-Rieneck, Die Vor- 
zeichen d. Krieges v. 1359. (Hochland Jg. 2, 
Bd. I, 802-14.) [3475 

Ringhoffer, K., Im Kampte f. 
Preußens Ehre. Aus d. Nachlaß d. 
Grafen A lbr. v. Bernstorff, Staats- 
ministers u. kaiserl. dt. außerordent!. 
bevollmächtigt. Botschafters in Lon- 
don, u. sein. Gemahlin Anna geb. 
Freiin v. Koenneritz hrsg. Berl., 
Mittler. xv, 687 S. 12 M. [3476 

Voigts-Rhetz, v., Briefe a. d. 
Kriegsjahren 1866 u. 1870/71. Ebd. 
877 S. 6 M. [3477 

Rez.: Dt. Lit.-Ztg. "uë Nr. 32 Jacob: Lit. 
Zt. ‘06, Nr. 32 v. Junson. — Üb. d. Entschluß 
z. Schlacht b. Königgrätz. (Mil.-Wochenbl. 
ue, Nr. 92f) 

Belcredi, L. Graf, Fragmente a. 
d. Nachlassed. ehemal. Staatsministers 
Grafen Rich. Belcredi. (Die Kultur 
ue, 1-24.) [3478 

Cordemann, Die Hannov. Armee u. ihre 
Schicksale in u. nach d. Katastrophe v. 1866. 
Aufzeichnen. u. Akten, 8. '04, 3546. Rcz. d. 
Broschüre v. Thimme, s. cbd.: Zt. d. Hist. 
Ver. f. Niedersachs. '05, 347-56 v.Sichart. [3479 

Freydorf, v. (Bad. Minister), Ein- 
tritt d. Grhrzgts. Baden in d. Norddt. 
Bund u. d. Luxemburg. Frage. Mitg. 
v. H. v. Poschinger. (Grenzboten 
64, IV, 59-69.) [3480 

Bernhardi, Th. v., Aus d. Leben 
(s. '02, 1640). IX: In Spanien u. 
Portugal. Tagebuchbll., 1869-71. 
544 S. 10 M. [3481 

Rez. v. VIII: Forschgn. z. brandb. u. pr. 
G. 15, 616f v. Petersdorff. 

Grein, H., Die „Idylies Prussiennes“ v. 
Thtod. de Banville. Beitr. z. G. d. Kriegs- 
poesie v. 1570,71. Progr. Neunkirchen, Bez. 
Trier. 50 S. [3182 

Hübner, Feldmarsch. - Leutn. 
A. Graf, Erlebnisse zweier Brüder 


—— Zeg ` a Ketten, eet ZE, Dee, e = 
en a nn mn nun nn 


Bibliographie Nr. 3471—3524. 


währ. d. Belagerg. v. Paris u. d. Auf- 
standes d. Kommune, 1870-71. Berl., 
Paetel. 216 S. 4 M. [3484 


Schäffle, Aus mein. Leben, s. ’U5, 1779. 
Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 44, 
Lit. Beil., 15-17 O. Weber. — H. Oncken, 
Aus Sch.s Lebenserinnergn. (Hist. 96, 2413-58. 
97,236.) — W. Lang, Schäffle. (Biogr. Jahrb. 
etc. K, 106-17.) [3483 4 

Gontaut-Biron, Mon ambassade 
en Allemagne, 1872-73. Paris, Plon. 


xj, 448 S. 7 fr. 50. [3484 
Rez.: Rev. hist. 91, 380 f. Matter. 
Marczali, H., Zur G. d. öst.-ung.- 

dt. Bündnisses. Nach ungedr. Stücken 

a. d. Nachlasse d. Grafen Andrássy. 

(Dt. Revue 31, II, 267 ff.) Vgl: H.J. 

(Ebd. III, 121f.). — Frhr. v. Cramm- 

Burgdorf (Hrzgl. braunschw. Ge- 

sandter), Briefe a. Ems 1879. (Ebd. 

I, 23-31.) — Ders., Tagebuchbll. a. 

d. J. 1884. (Ebd. 236-93.) |3485 
Stern, G. Europas, 1815-1871, s. %05, 355%. 

Rez.: Hist. Vierteljschr. 8, 560-65 u 9, 143 

v. Zwiodineck; N Jahrbb. f. d. klass. Altert. 

etc. 17, HI Egelhaaf; Lit. Zbl.’06, Nr. 35. [3486 


Meinecke, F., Preußen u. Dtld. im 


19. Jh. (Hist. Zt. 97, 119-36.) [3487 

Eanke, L. v., a) Friedr. Wilh. IV. b) Ab- 
lehnung d. dt. Kaiserwürde 1849. c) Krieg 
geg Österr. 1866. d) Krieg geg. Frankr. 1870. 
e) Fürst Bismarck. (Tle. v. Nr. Sk [3485 

Denis, E., La fondation de l'Empire 
allem., 1852-'71. Paris, Collin. 540 S. 


10 fr. Ei [3489 


. Lefébure, P., Un émulé oublié 
de Metternich et de Talleyrand. Le 
Baron de Wessenberg. (Ann. des 
sciences polit.19, 323-36; 522-41.)[3490 

Navez, L., Louvain, 12 août 1831. 
(Navez, Les champs de bataille hist. 
de la Belg. Supplém.) Avec 5 cartes 
et deux photogravures. Brux., Lebegue 
& Cie. 1905. 78 S. [3491 

Dietz, E., Frankfurter Attentat 
v. 83. IV. 1833 u. d. Heidelberg. 
Studentenschaft. Heidelb., Petters. 
70 S. 1 M. 50. [3492 

Jacubenz, Besetzung v. Krakau, 
1846. Mit Benützung e Manuskriples 
d Oberleutnants Baron Gablenz. 
(Mitt. d. K. u. K. Kriegsarch. 3. F., 
4, 215-50.) [3493 

Kaufmann, G., Der Vereinigte 
Landtag in d. Bewegung v. 1848. 
Bresl. Rektorats-Rede. (Beil. z. Allg. 
Ztg. '06, Nr. 25f.) [3494 

Czeike, Aufmarsch d. österr. Armee 
geg. d. Revolution, Okt. 1848. (Mitt. 
. K. u. K. Kriegsarch. 3. F., 4, 
[3495 


251-830.) 


Neueste Zeit seit 1815. 


Meyer, Chr., Die Deutschen d. Prov. Posen 
gegenüber d. poln. Aufstand 1843, s. ’05, 3555. 
Rez.: Hist. Monatebll. f. d. Prov. Posen 6, 
59 f. Schottmüller. [3496 


Oncken, Lassalle, s. ’05, 1791. Rez.: Hist. 
Vierteljschr. 8, 555-60 Kaufmann; Hist. Zt. 
95, 97 Meinecke; Jahrbb. f. Nationalökon. 84, 
418-20 Warschauer; Dt Monatsschr. ’05, Dez. 
Brandenburg. [3497 


Mittelstädt, Krieg v. 1859. Bismarck u. 
d. öffentl. Meinung in Dtld., s. ‘05, 1794. 
(65 S.: Heidelb. Diss.) Rez.: Forschgn. z. 
brandb. u. pr. G. 1x, 656-58 Tschirch; Lit. 
Zbl. ’06, Nr. 1. [349% 

Rossier, Ed., L'affaire de Savoie 
en 1860 et l'intervent. anglaise. (Rev. 
hist. 90, 18-60.) [3499 

Cardinal v. Widdern, G., Küsten- 
schutz u. Unternehmgn. geg. denselb. 
an d. schlesw.-holst.-jütisch. Nord.- 
u. Ostseeküste, 1864. (Kleiner Krieg.) 
Mit 2 Kartenbeil. u. 1 Skizze im 
Text. Berl., Eisenschmidt. 120 S. 


2 M. 40. [3500 


Lorenzen, E., Übergang d. Preußen bei 
Arnis, 6 Febr. 1864. (Die Heimat 14, 38-41.) [8501 


Bleibtreu, C., Langensalza u. d. 
Mainfeldzug; ill.v. Chr.Speyer. Stuttg., 
Krabbe. 172 S.; Kte. 2 M. [3502 

Toilow < C. Graf Crenneville), 
Die österr. Nordarmee u. ihr Führer, 
1866. Wien, Braumüller. 163 S. 
2 M. e 

Bilow, H. v., Zur 40 Jahr-Gedenk- 
eier d. siegreichen öst. Südarmee u. 
furiegsmarine, 1866. Wien, K.K. Hof- 
K. Staatsdr. 146 S. 6 M. [3504 

Derks, K. J., De Compensatie’s 
van Napoleon Im (Geschiedkund. 
Bladen "08. II, 265-98.) [3505 


Guerre, La, de 1870-71 (s. Nr. 1813) 
L'armée de Châlons. T.I: Organisation 
et projets d'opérations, la marche sur 
Montmédy. 233 S. et planches, docce. 
annexes. 365 S. — Desgl., L'armée 
dẹ Châlons. Partie 3. (Rev. d’hist. 
réd. à l'État-Major de l'armée 22, 
123-205; 334-442; 572-667. 23, 106- 
220.) — Etats-majors et cabinets 
milit. pend. la campagne de 1870/71. 
(Ebd. 21, 1-30.) [3506 

Grimal, J., La guerre de 1870 et 
ses enseignements. Les causes de nos 
revers. Paris, Libr. univ. 3 fr. 50. [3507 

Regensberg, 1870-71 (s. Nr. 1815). 
Abt. II. S. 113-208; Kte u. Tab. 
2 M. 60. [3508 


Inh.: Vorbereitgn. z. Kriege. Frankreichs 
Kriegserklärg Kriegrpläne u. Aufmarsch. 


Creuzinger, P., Moltkes Strategie 


` 


*131 


im dt.-franz. Kriege. (Creuzinger, 
Probleme d. Krieges. II, 1.) Lpz., 
Engelmann. x, 206 S. 2 M. 80. [3509 
Roser, Versehen im Befehls- u. Nach- 
richtenwesen währ. d. Feldzuges 1870/71. 
(Milit -Wochenbl. ’06, Nr. 57-59.) 
Frobenius, Kriegsgeschichtl. Bei- ` 
spiele d. Festungskrieges a. d. dt.- 
franz. Kriege (s. "op, 1817). 10. Hft. 
II. Der belagerungsmäßige (förml.) 
Angriff. Straßburg. Mit e. Plan d. 
Angriffs auf d. Stadtbefestigg. v. Str. 
160 S. 4 M. 50. [3510 
Rez.: Mil.-Lit.-Ztg. '06, Nr. 2 Hartmann. 
Schoch, 6&., Der dt. Moselüber- 
gang 1870 in franz. Beleuchtg. (Beitrr. 
z. Kriegs-G. III.) Berl., Bath. 102 S. 


2 M. Vgl.: Jahrbb. d dt. Armee etc. 
Hft. 409 ff. [3511 
Bonnal, H., La manoeuvre de 


Saint-Privat (s. op, 1819). II: Bataille 


deRezonville. 500S.; Ktn. 12fr. [8612 
Rez. v.u. II: Rev. d’hist. réd. à l’Etat-Major 
de l'armée 18, 373-717 u. 22, 675-75. 
Schwabe, J., Die Schlacht b. Gravelotte- 
St. Privat. Progr. Alteub., Schnuphase. 
21 S. 1 M. [3513 
Martinien, A., Guerre de 1870-1871. État 
nominat. par afluires et par corps des officiers 
tués ou blessés dans la deuxième partie de 
la campagne (du 15. sept. au 12. févr. 1871). 
Paris, Lavauzelle. 242 S. [3514 
Dubosc, G., La guerre de 1870/71 
en Normandie. Rouen, Journal de 


Rouen. 1905. 4°. 139 S. 1fr. 650. [3515 


Daniels, E., Die englischen Li- 
beralen u. Fürst Bismarck. (Preuß. 
Jahrbb. 123, 220-60.) [3516 

Spahn, M., Ernst Lieber als 
Parlamentarier. Gotha, Perthes. 81 S. 
1 M. 50. [3517 

Schulthe8’ europ. G.-Kalender (s. 
Op, 3586). N. F. XXI: 1905; hrsg. v. 
G. Roloff. 373 S. 9 M. [3518 

Kämpfe d. dt. Truppen in Südwestafrika. 
Auf Grund amtl. Materials bearb. v. d. Kriegs- 
geschichtl. Abtlg. I d. Groß. Generalstabes. 
Hft. 1-3. (Aus: „Vierteljahrshfte. f. Truppen- 
führg. u. Heereskde,.“.) Berl., Mittler. 8. 1- 
248. 1M. 20. u [3519 


Semek, Repressaliengefechte geg. d. Mon- 
tenegriner 1838. (Mitt. d K. u. K. Kriegs- 
arch. 3. F., 4, 161-218.) (3530 

Oechsli, W., Joh. Konr. Kern. (Allg. dt. 
Biogr. 51, 114-20.) "8591 

Bitterauf u. Biezler, Bayern 1806-1906 


s. Nr. 3419f. [3522 
Stählin, P. v., Karl I., Kg. v. Württemb. 
(Allg. dt. Biogr. 51, 57-65.) (3523 


Müller, L., Polit. Sturm- u. Drang- 
periode Badens e Nr.1840).1I: 1840-48. 


Lfg. 5. xj S. u. S. 161-188. 1M. [3524 
Lor. Brentano. (Bad. Biographien 5, 
879-95). 


10* 


*132 


Bockenheimer 
u. 1849. Mainz, SE 
u. Dr. 200 8. 3 M. 3525 

Nießner, A., Rheinland u. West- 
falen 1848/49. Stimmungsbilder a. d. 
dt. Revolution. Aachen, Gust. Schmidt. 
320 S. 4 M. [3626 

Fredericq,P., Thorbecke voor 1880. 
"a Gravenh., Nilhoff, 141 S. [3527 


Zurbonsen, General v. Wrangel u. d. 
Münsterschen Dezember-Unruhen 1837. (Zt. f. 
vaterl. G. Westfal 63, I, 257-68.) [3525 

Meier, H., Zur dt. Politik Hrzg. Wilhelms. 


Verlagsanst. 


(Braunschw. Magaz. ’06, 53-55.) (3529 
Ehmck, Arnold Duckwitz. (Bremisch. 
Jahrb. 21, 95-127.) 3530 
Sillem, W., G. H. Kirchenpauer. (Allg. 
dt. Biogr. 51, 148-58.) [3531 


Fehling, E. F., Hnr. Theod. Behn, Bürger- 
meister d. fr. u. Hansestadt Lübeck. Lpz., 
Duncker & H. 219 S. 4 M. 60. Rez.: Lit. 
Zbl. '06, Nr. 26. (3532 

Simon, K.. Zur polit. Stellg. d. Grafen 
Athan. Racyúski. (Hist. Monatsbil. f. d. Prov. 
Posen 6, 128-31.) [3533 


Innere Verhältnisse. 


Brauer, A. v., Die dt. Diplomatie 
unter Bismarck. (Dt. Revue 31, II, 
69-78.) [3534 

Strakosch- Graßmann, G., Allg. 
Wahlrecht in Österreich seit 1848. 
Wien, Deuticke. 99 S. 1 M. 50. [3635 


Richter, E., Gemarkungen u. Steuerge- 
meinden im Lande Salzburg s. Nr. 1912. [3536 


Hoffmann, Alex, Die direkteu 
Staatssteuern im Kgr. Sachsen m. 
besond. Berücks. d. allgem. Ein- 
kommensteuer. Geschichtl. u. krit. 
dargest. Lpz., Jäh & Sch. 230 S. 

6 M. [3537 

Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 30, 1295 - 1300 
Kollmann. 


Ulmann, H., Beitr. EE 
z. Wirtschaftsleben Neuvorpommerns, 
1848/49. (Pomm.Jahrbb. 6,77-90.)|3538 

Laubert, M., Kolonisationsprojekt Flott- 


eg Mainz 1848 ` 


Bibliographie Nr. 8525—3580. 


Lotz, W., Verkehrsentwicklg. in 
Dtld , 1800-1900. 2. verb. Aufl. (Aus 
Natur u. Geisteswelt. XV.) Lpr., 
Teubner. 144 S. 1 M. (3544 

Biedermann, E., Wirtechaftl. Ent- 
wicklg. d. preuß. Staatseisenbahnen, 
veranschaulicht in Tabellen u. graph. 
Darstellgn. Mit 3 Taf. (Aus: Arch. f. 
Eisenbahnwesen.) Berl., Springer. 
3 M. [3545 

Pernwerth v. Bärnstein, F., 
Dampfschiffahrt auf d Bodensee u. 
ihre geschichtl. Entwicklg. im Zu- 


: sammenwirken m. d. Eisenbahnen 


währ. ihrer 2. Hauptperiode, 1847- 
1900. Mit Kte. (Wirtschafts- u. Ver- 


weltungsstudien m. bes. Berücks. 
Bayerns. XXI.) Lpz., Deichert. xv, 
802 S. 6 M. 80. [3546 


Wulfert, F., Kgl. Sachs. Oberlandesgericht, 
1. X. 1879-1. X. 1904. (Aus: „Sächs Arch. f. 
dt. bürgerl. Recht“.) Lpz., Roßberg. 1905. 
S. 397-489. 2 M. [8547 


Freisen, J., Staat u. kath. Kirche 
in d. dt. Bundesstaaten: Lippe u. 
Waldeck-Pyrmont, Anhalt,Schwarzb.- 
Rudolst., Schwarzb.-Sondersh., Reuß- 
Greiz, Reuß-Schleiz, Sachs.-Altenb., 
Sachs.-Coburg u. Gotha. 2 Tle. (Kir- 


= chenrechtl. Abhdlgn.; hrsg. v. Stutz. 


wells. (Hist. Monatsbl. f. Posen 6, 107-13.) [3539 ` 


Leweck, Bon, General-Landschafts-Direk- 


tor in Ostpreußen, 1887-1905. (Altpreuß. Mo- | 


natsschr. 43, 3-28.) [3540 
Rubin, M., Sundesidens Aflesning. 
(Dansk hist. tidsskr. 7. R., VI, 172 
-311.) Dau 
Brockhaus, H. E., Firma F. A. 
Brockhaus, 1805-1905. Lpz., Brock- 
haus. 1905. x,441S.; 16 Taf. 3 M. [3542 
Riesser, Zur Entwicklungs- d. 
dt. Großbanken m. bes. Rücks. auf 


d. Konzentrationsbestrebgn. 2. verm. 
u. verb. Aufl. Jena, Fischer. xıj, 
325 S. 7 M. [3543 


Hft. 25-29.) Stuttg., Enke. xıj, 409; 
XIJ, 500 S. 30 M. [3548 
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 21 Giese. 


Balek, W., Prinz Friedrich Karl. 
(Erzieher d. preuß. Heeres. IX.) Berl., 


Behr. 102 S. 2 M. [3549 
- Pohlmann, G. d. Iuf.-Rog. Graf Barfu8 
(4. westfüäl.) Nr. 17 im 19. Jh. Mit Bilduissen, 


Abbildgn. u. Ktn. Berl., Mittler. 311 8. 
SN. " , 13550 
Offiz.-Stammlisten: [3551 


Wimmer, 4. bad. Inf.-Reg. Prinz Wilhelm 
Nr. 112. Berl, Mittler. jx, 4 8. 8 M. 50. 

Hoefer, 1. lothr. Inf.-Reg. Nr. 130. Oldenb,., 
Stalling. 100 S. 5 M. 50. 

Kürner, 7. brandb. Iuf.-Reg. re Karl 
Nr. 60 Berl., Mittler. 215 S. 6 M. 

Einem, v., 2. brandb. Ulan. Ger Graf 
Haeseler Nr. 11. Ebd. 232 S.; 15 Taf. 10 M. 

Heyn u. Woltersdorf, 3. wostpr. Inf.-Reg. 
Nr. 129. Oldenub., Stalling. 172 S. 7 M. 75. 

Arenhold, L., Dt. Reichsflotte, 
1848-'52. Berl., Reimer. 45 S.m.12 Voll- 


bildern u. 1 eingedr. Bildnis. 8 M. [3552 


Poschinger, H. v., Verhdlgn. zw. 
Preußen u. d. päpstl. Stuhle unt. 


Friedr. Wilh. IV. u. Pius IX. (Dt. 
Revue 31, II, 317-28.) [3553 
Nippold, F. Ge- 


Kirchenpolit. 
spräche Kaiser Wilhelms I. u. Kron- 
prinz Friedrichs. (Ebd. III, 60-64.)[3554 


Neueste Zeit seit 1815. 


Vallet, L'auteur du Kulturkampf 
et la paix relig. Un entretien à 
Gastein avec Bismarck. (Le Cor- 
respondant 222, 969-76.) [3555 


Wolfsgruber, C., Frdr. Kardinal 
Schwarzenberg. I: Jugend u. Salz- 
burger Zeit, 1809-48. Wien, Fromme. 
xv, 372 S. 9 M. [3556 

Rez.: Katholik a F., 34, 75-73 Bellesheim. 

Schirmer, Reminiszenz an d. Kard. Fürst- 


erzbischof Fürstenberg v. Olmütz. (Rev. intern. 
de théol. 13, 110 14.) [3557 


Frank, Gust., Die Theologie d. 
19. Jh.; a. d. Nachlasse hrsg. u. m. 
e. Lebensabrisse d. Verf. versehen v. 
Geo. Loesche. (Frank, G. d. protest. 
Theol. IV.) Lpz., Breitkopf & H. 
Lij, 571 S. 9 M. [3558 

Rez. Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 30 Seeberg 

Zöckler, 0., Joh. Pet. Lange. (Allg. dt. 
Biogr. 51, 558-73.) — Haack, Th. F. D 
Kliefoth. (Ebd. 218-28.) — R. Seeberg, 
Alex. v. Oettingen. (Balt. Monatsschr. 
61, 211-65.) [3559 

Dalton, H., Lebenserinnergn. I: 
1833-58. Berl. Warneck. 1905. xıj, 
504 S. 5 M. [3560 

Größler, H., Der erste verunglückte Ver- 
such, Luther iu d. Grafsch. Mansfeld e. Denk- 
mal zu errichten. (Mansfelder Bll. 19, 130-75.) 
Sep. Eisleb., Größler. 1 M. 20. [3561 


Müller, Karl, Die selbständ. ev.- 
luth. Kirche in d. hessisch. Landen. 
Entstehg. u. Entwicklg. Elberf., Luth. 


Bücherverein. 326 S. [3562 
Losch, Ph., Zur G. d. hessisch. Renitenz. 
(Zt. f. Kirch.-G. 27, 309-19.) Vgl. Nr. 1879. [3563 


Szuman, H., Aus d. Papieren mein. Oheims 
Pantal. Szuman. Erwägungen üb. d. Ver- 
fall d. Schulen u. d. Bildung in d. Teile 
Polens, der Grhzgt. Posen geuannt wird, u. 
Vorschläge z. Organisation d. Schulwesens 
gemäß d. Zeitbedürfnis. 116. (Roczniki tow. 
preyjaciöl nauk Poznańskiego ’01, 306 - 31.) 
Rez : Hist. Monatsbll. f. Posen 6, 131-34 
Skladny. [3564 

Pistorius, Patoutverordng. f. d. ritter- u. 
landschaft). Landschulwesen v. J. 1821 s. 
Nr. 2403. [3565 


Scheibert, K. G., Briefe e. alt. 
Schulmannes; hrsg. v. Frdr. Schulze. 
Lpz., Voigtländer. 312S. 5M. [3566 


Rez.: Dt. Lit.-Ztg. oe, Nr. 23 M. Wehrmann; 
Lit. Zbl. oe, Nr. 37 Sigr. 


Lazarus, M., Lebenserinnergn. ; 
beach, v. N. Lazarus u. A. Leicht. 


Berl., Reimer. xj, 631 S. 12 M. [3567 

Schumacher, K., Ldw. Lindenschmit. 
(Allg. dt. Biogr. 51, 721-24) — H, Holland, 
J. H. v. Hefner-Alteneck. (Biogr. Jahrb. 
etc. 8, 263-78.) — M. Ritter, K. A. Corne- 
lius. (Ebd. 15-25.) — W. Klo a Onno 
Klopp. (Ebd. 117-23.) — K. GN. E. L. 


| 


| 


| 
| 
| 


*133 


Dümmler. (Ebd. 391-401) — E. Berner, 
E. Friedländer. (Ebd. 298-304) — E. v. 
Ottenthal, E.Mühlbacher. (Ebd. 844-19.) — 
Lauchert, Hnr. Brück. (Ebd. 246-48.) [3568 

Weiß, C., J. Bapt. v. Weiß. (Bad. Rio- 
graphien 5, 803-12.) — R. Davidsohm, Edu- 
ard Winkelmann. (Ebd. 817-29.) — Hnr. 
v. Treitschke. (Ebd. 895-904.) — K. Kaser, 
V. v. Kraus. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 
27, 204-6.) [3569 

Herrmann, A., H. Hüffer. (Ann. d. Hist 
Ver. f. d. Niederrh. 80, 1-78; Portr.) — F. 
Lemmi, Desgl. (Arch. stor. it. 36,216 21.) [3570 

Redlich, 0.. Eduard Riohter (Mitt 4 
Inst. f. öst. G.forschg. 27, 147-202.) — A. Mell, 
Deal (Steir. Zt. f G. 3, 1-6 ) — G. Lukas, 
Desgl. Graz. Schul-Progr. 1905. 28 8. (8571 

Lauchert, Jak. Wichner. (Biogr. Jahrb. 
otc. 8, 223f.) — A. v. Jaksch, Karl Baron 
Hauser. (Carinthia I, Jg. 9%, 16-40.) — 
H. v. Voltelinl, J. Durig u. J. Egger, 
2 Tiroler G.forscher. (Zt. d. Ferdinandeums 
49, 405-30.) — J. R. Rahn, Hnr. Zeller- 
Werd müller. (Biogr. Jahrb 8, 339-44.) — 
L. Pfleger, Jos. Knepper. Hist. Jahrb. 27, 
434-86.) — A. Wohlwill, Zur Erinnerg. an 
K. Koppmann (Mitt. d. Ver. f. hanb. G. 
Jg. 25, 57-67.) — A. Reichhardt, H.F.Knothe. 
(Biogr. Jahrb 8, 238-0.) — H. Semel, E. v. d. 


Brüggen. (Balt. Monatsschr. 61, 1-31; 81- 
105.) [8572 
Wendt, H., Zu Herm. Markgrafs Ge- 


dächtnis. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 40, 1*-48*,; 
Portr.) — M. Hippe, H. M. (Zbl. f. Bibliothw. 
23, 205-11.) — 0. Schwarzer, Desgl. (Dt. 
G.bl. 7, 192-97.) [3578 

Schmidt, E., G. d. Hist. Gesellschaft f. d. 
Netzedistrikt, 1880-1905. (Hist. Monatsbli. f. 
Posen 6, 171-200.) [3574 

Techen, Lagarde. (Allg. dt. Biogr. 51, 
631-86.) — K. Gerhard, Otto Hartwig. 
(Biogr. Jahrb. 8, 309-14.) — K. Haeberlin, 
K. Dziatzko. (Biogr. Jahrb. f. Altertkde, 
28, 72-97.) — J. Seemüller, R. Həinzel. 
(Beil. z. Allg. Ztg. oe, Nr. 31f) — Edw. 
Schröder, Mor. Heine. (Ebd. Nr. 62.) — 
C. Borchling, Desgl. (Dt. G.bli: 7, 197.99.) 
Vgl. Nr. 1965. . [3575 

Stölzle, R., Zu E. v Lasaulx’ Geschichts- 
philosophie. (Hist. Jahrb. 27, 85-97.) Vgl. 
’05, 1917. [3576 


Frost, L., Johanna Schopenhauer. 
Berl. Schwetschke. 1173. 2M.80 [3677 

Hüffer, H., Hnr. Heine. Gesamm 
Aufsätze. Hrsg. v. E. Elster. Berl., 
Bondi. x), 301 S. 4 M. == H. Keiter, 
Hnr. Heine. 2. Aufl.; durchges. u. 
erg. v. A. Lohr. Köln, Bachem. 
164 S. 2 M. 40. — J. Asbach, Zu 
Heines Lebens-G. (Beitrr. z. G. d. 
Niederrh., Jb. d. Düsseld. G.-Ver., 
19, 252-54.) [3578 


Zeller, Kerner’sche Genealogie s. Nr. 
2049. — A. Schlossar, K. G. v. Leitner. 
(Allg. dt. Biogr. 51, 629-39.) — Houben, 
H. R. C. Laube. (Ebd. 752-90. — @GeBler 
Gottfr. Keller. (Ebd. 486-505.) [3578 

Ellinger, G., Disziplinarverfahren Reg. 
E.T.A Hoffmann. Nach d. Akten d. Geh. 
Staatsarchivs. (Dt. Rundschau 128, T9-103.) — 
e Proelß, Anast. Grün u. Nik. Lenau. 
(Ebd. 127, 81-107.) — L. Geiger, Das junge 


*134 


Dtld. u. Österreich. (Ebd. 127, 391-404.) — 
H. Maync, Immermanns Münchhausen. 
(Ebd. 126, 386-97.) — H. Gerstenberg, Hoff- 
mann v. Fallersleben u. Freiligrath. 
Ihre freundschaftl., dichterisch. Beziehgn. u. 
ihr Briefwechsel. (Eil 127, 222-50.) [3580 

Reuter, @., Annette v. Droste- 
Hülshoff. (Die Literatur. Hrsg. v. 
Brandes. XIX.) Berl., Bard, Marquardt 


& Co. 87 S. 2 M. 50. [3581 


Fabricius, W., Zur Lebena-G. d. Preußen- 


lied-Dichters Bernh. Thiersch. (Festschr. 
z. 6. Versammlg. dt. Bibliothekare in Posen 
89-95.) — K. Fuchs, Frdr. Halm. (Hist.- 
polit. BH. 137, 514-24.) — P. Vogt, Wilh. 
Jordan. (Preuß. Jahrbb. 124, 321-42.) — 
F. Walter, Hoffmann v. Fallerasleb. in 
Mannheim. (Maunh. G.bll. 6, 57-66.) [3582 


Hebbel, Frdr., Briefe (s. Nr. 1903). 
V:1852-1856. Wien, Marienbad, Wien, 
Gmunden, Wien. Nr. 395-560a. jx, 
870 S. 2 M. 50. 3583 

Gaster, B., Die dt. Lyrik in d. 
letzt. 50 Jahren. Wolfenb., Heckner. 
314 S. 6 M. [3584 

Boerschel, E., Jos. Vikt. v. Scheffel 
u. Emma Heim. Eine Dichterliebe. 
Mit Briefen u. Erinnergn. Berl., 
E. Hoffmann & Co. xvj, 384 S. u. 
Beilagen. 8 M. 50. [3585 

Eez.: Dt. Lit.-Ztg. '06, Nr. 7 Stamm. 

Kurz, J., Herm. Kurz. Münch., 
Geo. Müller. 346 S. 6 M. |3586 

Stoessel, 0., Conr. Ferd. Meyer. 
(Die Literatur. Hrsg. v. Brandes. XXV.) 
Berl., Bard, Marquard & Co. 66 S. 
1 M. 25. [3587 

Schlan, M., Wilh. v. Polenz, e. Ober- 
lausitzer Dichter. (N.lausitz. Magaz. X1, 201- 
21.) — E. Schick, Dio mährische Moderne. 
(Zt.d. Dt. Ver. f. G. Mahrens etc. 10, 145-66.) [3558 


Gensel, W., Jahrhundert dt. Ma- 
lerei. (Dt. Rundschau 127, 108-25; 
267-85.) — H. Heer, Schweiz. Malerei 
d. 19. Jh. Mit 7 Kunstbeil. Lpz., 
Ziegenhirt. 95 S. 2 M. [3589 

Lütgendorff, W. L. Frhr. v., Maler 
u. Radierer Ferd. v. Lütgendorff, 
1785-1858. Frankf. a NM. Keller. 1905. 
298 S. 8 M. [3590 

Jaffe, E., Jos. Ant. Koch. (Zt. d. Ferdinan- 
deums 49, 1-133.) Vgl. '05, 1750. [3591 

Tschudi, H. v., Adf. v. Menzel. 
Abbildgn. sein. Gemälde u. Studien. 
Mit 661 Illustr. im Text u. 25 Bilder- 


Bibliographie Nr. 3580—3602. 


beilagen. Münch., Bruckmann. 4°. 
xvj, 454 S. 100 M. Vgl. Nr. 1912. — 
F. H. Meißner, A. v. Menzel. (Aus: 
„Die Kunst uns. Zeit.) Münch., Hanf- 
staengl. 4°. S. 35-82 m. Abb. u. 
18 Taf. 10 M. [3592 


Schrörs, H., Die Donner Universitätsaula 
u. ibre Wandgemüilde. Univ.-Rede. Bonn, 
Hanstein. 1905. 107 S. 1 M. 20. [3593 

Hintze, E., Schles. Miniaturmaler d. 19. Jh. 
(Schlesiens Vorzeit. N. F. 3, 117-57.) [3594 

Scherer, Chr., Fürstenberger Buntmalerei 
zu RBraunschw. im Anfange d. 19. Jahrh. bis 
zu ihr. Auflösung 1828. (Braunschw. Magaz. 
'04, 77-86; 96-100.) 13595 


Deutsch, E., Beitrr. z. G. d. Grazer Theaters. 
(Steir. Zt. f. G. 3, 101-27.) (3596 


Bennecke, W., Hoftheaterin Kassel, 
1814 bis z. Gegenw. Kassel, Vietor. 


208 S.; Taf. 2 M. 50. [3597 
Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 21 Ph. L. 
Meysenburg, O. Frhr. v., Beitrr. z. G. 

musikal. u. theatral. Lebens in Detmold. I: 

Lonis Spohr in sein. Beziehgn. zu Detmold. 

(Mitt. a. d lippisch. G. etc. 3, 177-204.) [3598 


Volbach, F., Beethoven. Die Zeit 
d. Klassizismus. {(Welt-G. in Karakter- 
bildern.) Münch., Kirchheim. 1905. 
118 S. 4 M. — Th. Frimmel, Beet- 
hoven-Studien. I: B.s äußere Erschei- 
nung. Münch., Geo. Müller. 1905. 
179 S. 5 M. — Wegeler u. Ries, 
Biogr. Notizen üb. Beeth. Neudr. m. 
Ergänzgn. ete. v. A. Ch. Kalischer. 
Berl., Schuster EL ou, Su, 228 S. 
m. Bildern u. Fksms. 3 M. [3599 

Litzmann, B., Clara Schumann 
(s. '04, 1648). Bd. II: Ehejahre 1840 


' -1856. 416 S. 10 M. (Bd. I: Mädchen- 


jahre. 431 8. 
9 Mi [3600 

Jenner, G., Johs. Brahms als 
Mensch, Lehrer u. Künstler. Studien 
u. Erlebnisse. Marb., Elwert. 1905. 
78 S. 1 M. 20. [3601 

Finck, H. T., Wagner u. seine 
Werke. Die G. sein. Lebens m. krit. 
Erläutergn. Deutsch v. G. v. Skal. 
2. Aufl. Breslau, Schottländer. ve, 
434; 488 S. 6 M. — R. Wagner, 
Briefe an Otto Wesendonk, 1852-1870. 
Neue vollst. Ausg. Berl., Duncker. 
1905. xjv, 134 S. 2 M. [3602 


8. durchges. Aufl. 


Verbesserung: 


a) Bd. 7 (statt 5) in Nr. 1888 (Aufsatz v. Albert\, 2359 u. 2584. 
b) Hft. 80 (statt 70) in Nr. 2364 u. 2502. 


*135 


Alphabetisches Register. 


Nicht berücksichtigt wurden die auf 8. *26—*30 und *94—*98 verzeichneten „Gesamm. 
Abhandlungen und Zeitschriften“, ferner anonyme Zeitschriftenaufsätze und die 


Abert 393. 2242. 

Abhandlungen z.: hist. 
Atlas d. öst. Alpen- 
länder 1942; G. Ost- 
frieslands 2197 

Abschied (christl.) 1252 

Achtzehnhundertsechs 
3395 

Ackermann 2311 

Acsády 2172 

Acta: Borussica 3316; 
Clementis VI. 2851; 
publica 1461. 3110; 
Salzburgo - Aquilejen- 
sia 2959; Tomiciana 
3041; Urbani VI. et 
Bonifatii IX. 1107 

Actus 27374 

Ade 2336 

Adlhoch 2729 

Adrian 2467. 2493 

Aepli 1789 

Agats 450 

Ahn 3112 

Akten etc. z.: Gegenref. 
in Innerösterr. 3103; 
Kirchenpolit. Georgs v. 
Sachs. 1267 

Aktenstücke a. d. Zeit 
Karls IV. 2852 
Albert, H. 646 

Albert, P. P. 1888 
Alberti 1141 

Alberty d’Enno 2063 
Albrecht, G. 364 
Albrecht, O. 1248. 1248 a 
Albrecht, P. 428 
Album:ac.Viteberg.563; 
d Manufaktur Alt- 
Ludwigsb. 2449 

Allen 2982 

Almanach gental. suisse 
122 


| 
| 


Rezensenten-Namen. 


Alsatica 9 

Altertümer : heidn. Vor- 
zeit 858; vorgeschicht!l. 
d. Prov. Sachs. 2680 
Althof 915 

Altmann 2241 

Alvin 85. 2005 
Amardel 2008 
Amberger 132 
Ammann 183 

Amsler 1366 

Analecta Vat. belg. 2120 
Andenken d. Univers. 
Frankfurt 2389 
Andrae 2484 

Andreae 1592 
Andrian, v. 657 
Anemüller 250 

Angeli, v. 1780 
Angyal 302 1527a 
Annales Mett. 949 
Anthes 872. 1892. 2669. 
2687 

Antonio de Beatis 1238 
Apell, v. 3250 

Apianus 297 
Appellation: Ludwigsd. 
B. 2849; d. ev. Stände 
3040 

Arbenz 1256 

Arbusow 258 

Archiv f. Ref.-G. 1244. 
3012 

Arendt 2471 

Arenhold 3552 

Arkel, van 277 
Armbrust 334 

Arndt, E. M. 8474 
Arndt, G. 683.2126. 2937 
Arndt, W. 67. 1981 
Arnheim 1573. 3130 
Arnold, C. 680 

Arnold, R. F. 1967. 3416 


Cd 


i Arnswaldt, v. 134. 2029. 


EE a 


2044 

Asbach 2700. 3578 
Asmussen 1807 
Asseburg, v. d. 240 
ABmann 2161 

Atlas d. Rheinprov. 38 
Atz 515 

Auerbach 269. 356 
Auersperg 3468 

Aus: d. Garnisonleben 
3439,d. Sachsenlanden 
2205 

Ausfeld 249. 1438. 3294 


Baas 687. 2497. 2990 
Baasch 457. 1540. 2291 
Baberadt 3196 

Bach 83. 866 

Bacher 658 

Bachmann 296 
Backschat 2057 

Bähler 1270 

Baerecke 3307 

Baerent 387 

Bäsecke 3427 
Baethcke 2968 

Bages 1708 

Bahlow 3090 

Bahrfeldt 99. 106. 1889. 
2006. 2016. 2018 
Bailleu 1692. 3429 
Balck 2025. — 3549 
Baldamus 1792 

Baldes 2697 
Bamberger 481. 2306 
Bannier 1351 

Bappert 1087 

Barbey 3231 

Barbier 535 
Bardeleben, v.1177.2034 
Barge 1294. 8025. 3062 
Barich 266 


"136 


Barkhusen 1172 

Bartels 2093. — 2411 
Barth 1918 

Barthel 2706 

Bartsch 3389. — 3174 

Bas, de 2337 

Baschin 4 
Bassermann, E. 2035 
Bassermann-Jordan 642 
Bastian 2287 

Batka 2456 

Bauch 1209. 1213. 2976. 
2980 
Bau-u.Kunstdenkmäler: 
271 f. 2142 ff. 

Bauer 78 

Baum 1269 

Baum, A. 873 
Baumann 262 
Baumert 3459 
Baumgarten 3264 
Baumgartner 1772 
Bayer 859 

Bazille 1849 

Beamish 3391 

Beatis, de 1238 

Beau 79 
Bechtolsheimer 1721 
Beck 584 

Beck, A. 1870 

Beck, L. 2281 

Beck, P. 467 

Becker, E. 1405 
Becker, H. 580 
Becker, Jos. 356. 1039 
Beckmann, G. 1181 
Beckmann, P. 63 
Beemelmans 1424. 1489 
Begiebing 2844 
Behaghel 49. 1063. 1880 
Behlen 2480. 2678 
Behre, E. 2817 

Behre, O. 404 

Behrens 109 

Behring 1341 

Beinert 1469 
Beiträgez.: G. Eisenachs 
851.2211;G.d Erziehg. 
etc. in Meckl. 2403, 
desgl. in Pomm. 587; 
G. Eschweilers 829; 
G. d. Handfeuerwaffen 
513; westf. Kunst-G. 
2425; dt.-böhm. Volks- 
kde. 659; Volkskde. d. 
Prov. Posen 662. 24738; 
Volkskde., hrag. v.Ver. 
f. sächs. Volkak. 666 


Alphabetisches Register. 


Belcredi 1836. 3478 
Below, v. 406. 487. 1793 
Benedict, M. 2477 
Benedikt XI. 1077 


Benesch, v. 677 


Beneze 1580 


, Benndorf 670 
. Bennecke 3597 


ru ee si sc TE — eeeg 
LI nn nn 


| 


Bennigsen, v. 1788 
Benrath 1288 
Berbig 1270. 3014. 3039. 
3060. 3085 
Berengar I. 2739 
Berger, F. 1127. 8134 
Berger, K. 8343 
Bergner 2155 
Bericht d.: Röm.-Germ. 
Komm. 892; d. Ver. 
Carnuntum 898. 2709 
Berlière 516. 534. 2958. 
3442 
Bernays 1318 
Bernegger 1343 
Berner 1776. 2021. 3367. 
3568 
Bernhardi, v. 3481 
Bernhardt 1061 
Bernheim 2771 
Bernstorff, v. 3476 
Bernt 1180. 2987 
Bertsche 61. 1976 
Beschorner 1141. 1987. 
3274 
Besser 3023. 3078 
Besson 991. 2756 
Beste 1550 
Bettelheim 1909 
Beutel 359 
Beyer, C. 350. 2210 
Beyer, V. 1655 
Beyerle 1156. 2258 
Bezold, F. v. 3102 
Bezold, G. v. 2426 
Bezzel 1699. 2339 
Bibel: erste dt. 1219 
Bibliographie: kirchen- 
gesch. Lit. 23. 1931; 
dt. Zeitschrr.-Lit. 3. 
1914 
Bibliotheca: geogr. 4; 
reform. Neerland. 1262 
Bibliothek: dt. G. 2158; 
liturg. 1178 
Bibra, v. 2498 
Bickell 629 
Bickerich 3330 
Biedermann 3545 
Bielschowsky 8841 


Biereyer 20482 

Biese 1650 

Bigwood 2298 

Binder, Ch. 2013 
Binder, G. 929 

Binder v. Krieglstein 
3401 

Binding 1848 
Biographie: allg. dt. 183. 
2068; nation. de Belg. 
2071 

Biographien: badische 
185; Basler 2069 
Bismarck 1777. 
1185 

Bitschin 2975 
Bitterauf 955. 3394. 8419 
Blanckmeister 1416. 
2345 

Blaum 2431 
Blech 2384 
Bleibtreu 1816. 
3502 

Bleich 1583 
Bliemetzrieder 2905. 
Blind 2677 

Bloch 1890 

Block, E de 91 

Block, J. 1407 

Blötzer 993 

Blok 330 

Blondiau 2774 
Blümmil 3115 

Blümner 3284 

Blume, v. 1865 
Bluntschli 1771 
Bocholtz-Asseburg 240 
Bockenheimer 3525. 
Bockmühl 1322. 3151 
Bode, G. 245 

Bode, W. 3209 
Bodemann 1924 
Boden 933 

Böhm, v. 226 
Böhnhoff 2823 

Boer 916. 2714 
Börckel 2187 

Börne 1761 

Börner 1189. 1194 
Boerschel 3585 
Börschinger 1097 
Bötticher 2136 

Bogner 2761 
Bohnenberger 58 
Bolte 1463 
Bonifaz : 
IX. 1107 

Bonk 383 


1783. 


1825. 


VIII. 2847; 


Bonnal 1697. 1704.3512. 
Borchardt 113 
Borchling 2082. 2124. 
2828. 2967. 2985. 3675 
Bordeaux 103 
Borel 35..1945 
Borgardt 3369 
Borgmann 432 
Borkowski, H. 1497 
Borkowsky, E. 1212 
Born 1470 
Bornbach 1341 
Bornemann 1818 
Bornhak 403 
Borovsky 2142 
Borrmann 2443. — 2708 
Bossert 227. 547. 3044. 
3076. 3118. 3142. 3187 
Boßhart 3035 
Bothe 2268 
Bouchal 288 
Bourelly 1832 
Bourrilly 1300. 
3033 
Bouton 90 
Boyé 3233 
Brabant 3306 
Brackmann 261 
Bradley 2447 
Bradsky v. Labonn 2216 
Braig 1514 
Branberger 2456 
Brandenburg 1775 
Brandi 1313 
Brandstetter 1918 
Brandt 2302 
Branger 2948 
Bratt 3247 
Brauer, v. 1805. 3534 
Braun, E. W. 3289 
Braun, G. 312. 1733 
Braun, J. 2213 
Brauner 2169 
Braunsberger 1350 
Brausewetter 608 
Bredow, v. 506 
Brehm 523 
Breitenbach 1423 
Bremen, v. 1608 
Brendicke 20 


2881. 


Bresslau 1072. 1436. 
1888 

Bretholz 1916. 2106. 
2106. 2765 

Brie 488 


Briefe: e. Braut 1766; 
d. König. Sophie Char- 
lotte 1503 


j 


Alphabetisches Register. 


Briefe an Bruckenthal 
1573a 
Briefe u. Akten z. G. d. 
30jähr. Krieges 3109 
Briefsammlung: Vadian 
1256 
Brieger 1285 
Brockhaus 3542 
Broesike 29 
Broglie, de 1571 
Bruck 2448. 2999 
Bruckenthal 1573a 
Bruder 993 
Brück 1868 
Brückner 952 
Brühl 1598 
Brüll 1755 
Brünneck, v. 505 
Brugerette 1012. 1027 
Bruiningk, v. 1191. 1228 
Brulhart 307 
Brulin 1521 
Brunn gen. v. Kauf- 
fungen, v. 18. 152. 1149 
Brunner, H. 2331 
Brunner, K. 1005. — 2684 
Bruns 1158. 2154 
Bruppacher 1295 
Bruynseels 2911 
Bryce 2227 
Buch, D. S. v. 1494 
Buchenau 101. 111 
Buchholtz 387 
Buchwald, G. 555. 1250. 
2361 
Buchwald, R. 2460 
Budinsky 2010 
Büchi 210. 3010 
Büchse 1538 
Bühler 2500 
Bühring 355 
Bülow, v. 8504 
Bürgersprachen 
mar) 2130 
Bütler 2110 
Bugge 2815 
Buhl 919 
Bullinger 1257. 3024 
Bullnheimer 310 
Bultingaire 3422 
Burckhardt, A 144. 3207. 
3257 
Burckhardt, F. 1946. — 
1973 
Burgemeister 630 
Burkhardt, C. A. H 1646 
Busch 1829. 1833 
Buschmann 1495 


(Wis- 


*137 


Busse 920 
Bussche-Ippenburg 1666 
Bussemaker 234 
Busson 2737 a 

Byloff 501 


Caemmerer, v. 3438 
Callewaert 81. 2788 


. Calmette 971. 2742 


Campagne (de 17983, 
1794, 1797): 1688. 
1684. 1687. 3388 

Camphausen 1775 

Canisius 1276. 1350 

Cappelli 1990 

Cardinal v. 
1819. 3500 

Carlebach 2314 

Carlyle 1578 

Caro, C. 1048 

Caro, G. 418. 980. 1046. 
1159. 2096 

Caro, J. 13352 

Caron 82 

Cartellieri 1090. 2801 

Cartulaire: Bruges 235; 
Metz 2115; Val-Benoit 
2122 

Caspar 1023 

Caspari 1711 

Caspary 1775 

Cassel, C. 3082 

Castell 3391 

Catalogus stud. Marp. 
562 

Cauchie 1359. 3108 

Cazalas 1703 

Cech 1098 

Celius 1252 

Cesano 3197 

Cessi 2711 

Chalybaeus 1333 

Chance 1525. 3256 

Chartae monast. s. Ma- 
riae 1190 

Chevalier 5 

Chèvre 516 

Christ 1018 

Chronik : Mühlhausen 
2094; Pinneberg 339; 
Geschlecht v. Schön- 
berg 2058 

Chroniken d. dt. Städte 
2090 


Widdern 


. Chronique: St.-Hubert 


2768 
Chroust 66. 1979. 3109 
Chrząszcz 1627 


*138 


Chuquet 1649 

Cipolla 1082. 2743 
Claerhout 2669 

Claus 3334 

Clausing 1403 

Clausnitzer 1935 

ClaußB 1950 

Clauswitz 2219 
Clemen, O.. 1247. 1259. 
1277. 1294. 1314. 2970. 
2976. 2983. 3013. 3025. 
3029. 3075 

Clemen, P. 1057. 2149 
Clemens IV. 2851. 2958 
Clément 2830. — 3271 
Clerget 1682 

Cleric 2894 

Codex dipl.: Lusatiae 
sup. 2127; Moraviae 
2106; Warmiensis 257 
Colditz 846 
Colenbrander 1892 
Colin 1585. 1693 
Collombier 103 
Concilium Trid. 1347 
Connert 2914 

Conrad 140. 181. 1173 
Conrady 2276 

Conrat 983 

Consentius 1557. 1638 
Coppens 2911 

Coppius 458 

Coquelle 3404 
Cordemann 3479 


Corpus: doce. inquis. 
2118; reform. 1255. 
3021 


Correspondance: Dupré 
3221; St. Leszczynski 
3233 

Costa 1456 

Coutanceau 1634. 3383 
Cramer, F. 908. 2702. 
2704. 

Cramer, S. 1262 
Cramm, v. 1766 
Cramm-Burgdorf,v. 3485 
Cranz 3376 

Credner 1728 
Crenneville 3503 
Creutznacher 3038 
Creuzinger 3509 

Criste 1610. 3400 
Crivellucci 926. 966 
Crome 2479 

Croon 2899 

Crüwell 1455. 2405 
Csallány 918 


d EE aM EEN e E LEE EE A A AE 


Alphabetisches Register. 


Csallner 190. 2107 
Cuny 2994 
Curvelier 2122 
Czeike 3495 
Czeppan 3866 
Czerny 3133 


Dacheux 9 

Daenell 2935 
Dahlmann-Waitz 1.1913 
Dahn 724. 833. 932.2723 
Dalchow 2325 

Dalton 558. 3560 
Dalwigk, v. 3373 
Damköhler 2204 
Damm, v. 139 

Daniels 1829. 3516 
Dannenberg 98 

Dame 236. 2153 
Darstellung d. Bau- u. 
Kunstdenkmäler: Kgr. 
Sachsen 280; Prov. 
Sachs. 2155 

Daun 1237 

Davidsohn 3569 
Davillé 2750 

De Beatis 1238 
Déchelette 2672 
Deecke 45. 878 
Deegen 381. ö41 
Dehio 271. 2426 
Deininger 272 

Delfino 3098 

Delfs 3467 

Demel 2237 

Demole 97 

Demski 2857 

Dengel 1589 

Denifle 1285. 3054 
Denis 298. 3489 
Denkinger 2174 
Denkmiler: d. dt. Kul- 
tur-G. 1421 

Depoin 2735 
Derichsweiler 321 
Derks 3505 

Dermietzel 1429 
Dersch 2360 

Des Houx 1795 
Desmons 1513. 2453 
Detlefsen 244. 495. 2668 
Detmold 3469 

Deutsch 3596 
Deutschland in s. tief. 
Erniedrig. 1678 
Devaud 1752 

Dex 2877 

Diehl, A. 228 


nn nn E emm o 


Diehl, F. 3431 
Diehl, W. 568. 
1486. 2466 
Dierauer 1789 
Dierlamm 1402 
Diest, v. 369 
Dietz, E. 3492 
Diez, J. 1831 
Diferee 453 
Digard 2847 
Dilthey 3451 
Dinnendahl 3435 
Diplomatarium Joa- 
chimst. 253. 2128 
Diplomi di Berengario 
2739 
Discailles 1798 
Distel 1445 
Dobeneck, v. 171. 2061 
Dobenecker 17 
Doblinger 1457. 3037 
Dodgson 3046 
Döberl 2175 
Doebner 1503 
Doebler 253. 2128 
Döhring 1681 
Doell 904 
Dönges 2189 
Dörnhöffer 1233 
Doerries 3365 
Dohna, Fab. zu 3096 
Dohna-Schlodien, C. zu 
141 
Domarus 2260. 3232 
Domaszewski, v. 907 
Donnet 2152 
Doppler 2103 
Dopsch 1041 
Doren 1161 
Dorner 1151 
Doumergue 1296 
Doutrepont 2887 
Dove 3296 
Dragendorff 892. 
2669 
Drechsler 661 
Dréo 1705 
Drescher 1902 
Dressel 3097 
Drews 543. 1329. 2478. 
3029 
Dreyer 3235. 3251 
Driault 1691 
Drigalsky, v. 3306 
Drolshagen 45 
Droysen 3296 
Du Bellay 2881 
Dubois P. 2854 


1406. 


911. 


Dubosc 3515 
Du Bourg 1008 
Dubrulle 1203. 2961 
Ducrest 517 
Dübi 1114 
Dümmler 2087 
Dünzelmann 893 
Dürnwirth 1739 
Dürr 2282 
Dürrwächter 1363 
Duhr 1430 
Dumoulin, M. 1681 
Du Moulin-Eckart 602. 
1678 
Duncker 3143. 3145 
Dupre 3231 
Dupreel 1040 
Dupuis 1683 
Durocher. 2008 
Durrer 273 
Duval 3408 
Duvernoy 1606 
Duyse, van 1340 
Duzynski 2225 
Dvorsky 1116 
Dyhrenfurth 2304 
Dyroff 503 


Ebel 2361. — 2399 
Ebeling 2900 

Éber 3208 

Ebert 1559 
Ebhardt 2436 
Ebner 2013 


Ebran v. Wildenberg 
1105 
Ecke 1876 


Eckinger 2693 
Eckmüller 2176 
Eckstein 480 

Eden 3240 

Eggers 148 

Egli, E. 1256. 1294. 1295. 
3021. 3035. 3063. 
Egli, J. 1483 
Egloffstein 1845 
Ehmck 3530 
Ehrenberg, H. 2425 
Ehrenberg, R. 464 
Ehrenburg 2929 
Ehrhard, L. 1572 
Ehrhardt 1564 
Ehses 1271. 1347. 3043. 
3095 

Eichhorn 3453 
Eichwede, F. 941 
Eickhoff 890. 2200 
Eiermann 1375 


Alphabetisches Register. 


Eilers 1760 

Einem, v. 3551 
Einhard 951 

Eisele 316 

Eisenmann 1852 
Eisentraut 3313 
Eisler, M. 1033 
Eisler, R. 655 
Eismann 3159 

Elias 331 

Elle 2212 

Ellinger 3580 

Ellison v. Nidlef 1811 
Elsaß-Lothringen 37 
Elster 592 

Eltester 1843 

Endres 1021 

Engel, A. 96 

Engel, E. 1575 
Engelhardt, v. 179 
Engelke 2317 
Engelmann 363 
Engels 100 

Engler 1737 

Englert 14648 
EntwicklungZürichs 618 
Erb 1824 

Erben 80 
Erbfolgekrieg 1582 
Erhard, A. 2176 
Erhardt, L. 881 

Erich 1867 

Erler 682 

Erman 24. 1934 
Ernst, v. 2010. 2011 
Erzieher d. pr. Heeres 
508. 2338 

Eschbach 3100 

Esche 2205 
Eschenburg 2272 
Escher 1176 
Essen, van 
2731 
Estermann 3215 
Estortt, v. 507. 3358 
Ettlinger 2410 

Eubel 2362. 3360 
Eulenburg 420.559. 2266 
Euling 2416 
Ewald, Th. 2042 
Ewald, W. 84 

Eymer 3184 


der 2728. 


Fabian 3059 
Fabricius, E. 892. 895. 
2706 

Fabricius, W. 38. 39. 
2967. — 3582 


— — en nn nn mn rn e mn u 


d 
l 


*139 


Fabry 1668 

Fäh 3004 
Falckenheiner 2387 
Falk 1192. 1196 
Fastlinger 929 

Favre 1514 

Fea 1523 

Fedele 1011 

Fehling 472. 1892. 2272. 
3532 

Fehr 2810 

Feit 663 

Feller 1377. 3138 
Fellner 1145 

Fester 1621. 1651. 2240 
Festgabe: z.Bonif.-Jubil. 
994; f. Fel. Dahn 724 
Festschrift: d. Pr. Stat. 
Bureaus 1854; d. ev. 
Gemeinde Aachen 551 
Feuereisen 21 

Fey, A. 1922 

Fey, J. 1323 

Feydt 1863 
Feyerabend 375 

Fiala 108 

Ficker 71. 1269 

Finck 3602 

Finder 2003 

Fink, E. 238. 391 
Finkbeiner 2356 

Finot 954 

Finsler 1255. 1747. 3021 
Fircks 135 

Firth 3226 

Fischel 1442 

Fischer 2156 

Fischer, A. 2371 
Fischer, E. F. 1253. 3017 
Fischer, E. L. 1647 
Fischer, H. 57. 1970 
Fischer, J. 1443 
Fischer, R. 2161. 3093 
Fischer, W. 3083. 3106. 
3116 

Fischer-Benzon 16 
Flajshans 1137. 2907 
Flamm 1160 

Fleiner 1771 

Flodoard 2763 

Floerke 640 

Florange 1720 
Flugschriften d. Ref. 
3025 

Focke 2409 
Foelkersam, v. 149 
Förster, A. 370 
Foerster, E. 3443 


*140 


Foltz 376 
Folz, A. 1031 
Fontes; rer. Austr. 2098 
Forcher v. Ainbach 2670 
Forrer 870. 2677 
Forschner 529 
Forschungen z.: Verf.-G. 
d Steierm.2234 ; Volks- 
kde. Siebenb. 2468 
Forst 38. 2097 
Fournier 1686. 3406 
Frahne 448 
Franck, K. 2149 
Francke, A. H. 1549 
Francke, H. G. 1150. 
1169 
François, v. 1909 
Frangipani 3108 
Frank, G. 1283. 1618. 
3558 
Franke, R. 2382 
Frankfurt (Univ.) 2389 
Frankhauser 8. 1888 
Franzi 901 
Fredericq 1204. 2118. 
3527 
Freeman 964 
Freitag 950 
Freinsheim 1343 
Freisen 3548 
Frensdorff 1677. 
2320. 3332. 3335 
Frerichs 1953 
Frey, J. 567 
Frey, L. 414 
Freyberg 2212 
Freydorf v. 3480 
Freytag, C. F. 1861 
Freytag, H. 564. 1336 
Friedberg 154 
Friedemann 2160 
Friedensburg, F. 2009 
Friedensburg, W. 1276. 
1986 
Friederich 1706 
Friedjung 1780 
Friedrich d. Gr. 3295 
Friedrich Wilh. IV. 1775 
Friedrich, C. 105 
Friedrich, J. 1260 
Friedrich, R. 1014 
Friese 1045 
Frieß 1975 
Friis 1727. 2037 
Frimmel 3599 
Fris 1110. 2806. 2891 
Fritz, A. 3151 
Fritze, E. 2489 


1894. 


-o ee o E nn ms 


Alphabetisches Register. 


Fritzsche 1561 
Frobenius 1866. 3510 
Froelich 1963 

Frost 3577 

Fruin 1994. 2316. 2507 
Fry 969 

Fuchs 391. 2179. 3582 
Fürbringer 2340 

Fürst 891 
Fürsten-Bildnisse 2139 
Füssenich 2502 
Fullerton 3057 

Funck, H. 1617 

Funk, M. 2319 

Fustel de Coulanges 974 


Gabotto 1094 
Gachot 3387 

Gageur 1680 

Galatti 1590 
Gallavresi 1702. 3471 
Galle 570. 2975 
Gantzer 3282 

Ganz 637 

Gareis 2751 
Garnisonleben 3439 
Garofalo 924 

Garufi 1019 

Gasser 320. 413. 424. 
1675 

Gaster 3584 

Gauß 3277 

Gautier 2408 
Gebauer 1679 
Geffken 252 

Geier 1612. 3325 
Geiger, K. 1628 

Geiger, L. 1660. 1761. 
1762. 3347. 3461. 3580 
Geiges 1234 

Geisberg 1285 
Geißler 3447 

Geitz 875 

Gelre 90 
Gemeindelexikon 33. 
1941 

Gemmeke 2369 
Gempeler-Schletti 1716 
Gendre 625 
Genealogie: Hohenz. 
2021 

Gensel 3589 
Genzinger 1712 
Gerhard 3575 
Gerland, G. 8333 
Gerland, O. 614 
Gernet, v. 142 
Gerold 3446 


| 


Gerstenberg 3580 
Geschichte: d. Fam. Am- 
mann 133; d. Befrei- 
ungskriege 1706; d. 
Stadt Jöhstadt 2215; 
d. Stadt Wien 290 
Geschichtsquellen: hans. 
2083; d. Prov. Sachs. 
199. 20858; thür. 200; 
württb. 192 
Geschlechterbuch: 
Schweiz 122 

Gesetze d. Angelsachsen 
2745 

GeB 1267 

Geßler 3579 

Geyer 1225. 1748. 1753 
Gheyn, van der 2080 
Giannoni 2165 

Giefel 1435. 1628. 1717 a 
Gierlichs 673 

Gilliodts van Severen 
235 

Gilow 2391 

Gilsa, v. u. zu öll 
Ginetti 2710 

Giovanolı 3362 

Giry 2731a 

Gislebert de Mons 2789 
Glaser, H. 1382 
Glaser, M. 3345 
Glasschröder 232 
Glawe 3456 

Glück, G. 3003. 3207 
Glück, P. 226. 3038 
Glücklich 1358 

Gmür 2108 

Gnirs 897 

Goebel 3236 

Goedeke 600 

Göller 74. 1104 
Gönner 504 

Görres 982. 990. 2840 
Göschen 2002 

Goeters 3151 

Goethe 1643ff. 3339 ff. 
Goethe-Jahrbuch 1642. 
3338 

Goetschalckx 2609 
Goetz, Walt. 1399 
Götz, Wilh. 26 

Götze, A. 1454. — 2669 
Goetze, E. 600 
Goldmann 2724 

Goltz, v. d. 3396 
Gombert, v. 3292 
Gontaut-Biron 3484 
Goosens 3278 


Gorge 3137 

Gorski 3041 

Gouvernement 1795 
Goyau 1869 

Grabmann 1193. 1285 
Gradmann 274 

Graeven 276. 908 

Graf 522 

Grandjean 1077 
Granier1846.1847.3368. 
3398 

Grau 2339 

Grauert 1285 

Graul 3209 

Grebe 1879 

Gregor IX. 1020 
Gregor v. Tours 944 
Greiderer 2482 

Grein 3482 

Grempler 2683 

Grenier 904 

Gretschel 360 
Greverus 2329 
Griesheim, v. 1766 
Grießl 2349 
Grillnberger 1895. 2348. 
2824 

Grimal 3507 

Grimberg 1393 

Grimm 50. 1965 
Grisar 1289. 3058 
Gritzner 1997. 2025 
Grob 2194 

Gröber 524 

Grössel 3089 

Größler 41. 874. 1062. 
1070. 2155. 2208. 3561 
Grolig 1394. 1455 
Groller, v. 2708 

Groos 318 

Groß, G. J. 328 

Groß, K. H. 1576 
Grosse 1460 
Großmann 2021f. 
Grotefend 128. — 180. 
1989 

Grotkass 1123 
Grouard 1820 

Grueber, v. 3363 
Grün, Anast. 3468 
Grünbaum 3230. 3297 
Grünenwald 2965 
Grünfeld 2309 
Grünhagen 1731 
Grundriß: d. G.wiss. 
2503; d. germ. Phil. 48 
Gruner 361 

Grupp 930 2305. 2464 


el en nn nn nn a 


a iu: ae ran a ee a a a a eh men a ET En 


| 


Alphabetisches Register. 


Grzybowski 556 
Güldner 1215 

Gümbel 1222. 1247. 3002 
Günter 1239 

Günther, A. 3263 
Günther, L. 1380 
Günther, O. 498. 1171. 
1444. 3293 

Guerre de 1812: 1703; 


de 1870/71: 1813 u. | 


3506 

Guiraud 2846 

Guliat 1688 

Gulik, van 1299. 3079 
Gundermann 902 
Gundlach, F. 2387 
Gundlach, W. 366. 3266 
Gurlitt 280. 2435 
Gutjahr 53 


Haack 1231. — 3559 
Haake 3248 
Haan 2027 
Habich 3212 
Hablitzel 2758 
Hackenberg 3211 
Hadank 1030 
Haeberlin 3575 
Haemmerle 2992/3 
Häne 2952 
Haenlein 439. 2279 
Hänselmann 241 
Häpke 463a. 1100 
Hagedorn 415 
Hagelstange 1236 
Hagemann 1120 
Hagen 2836 
Hager, G. 2144 
Hager, J. O. 2064 
Hagmaier 2114 
Hahn 31 
Hajdecki 616 
Hallendorff 3248 
Haller 549. 2783 
Hallwich 1155 
Halm 1224 
Halphen 943a. 2732 
Halsgerichtsordnung 
1172 
Hamm 2269. 2749 
Hampe970a. 1075.1088. 
2802 
Hanauer 596. 1071.1175. 
2183. 2375 
Handelsman 1054 
Handrick 1919 
Handschriften: Kgl. Bibl. 
Berl. 203 


e m a e a EE Te 


*141 


Handzeichnungen 637 
Hanquet 2768 

Hansay 456. 1078 
Hansen 244 
Hanserezesse 243 
Hansick 1892 
Hantzsch 19. 1887. 1928. 
1957. 1960. 2388. 3287. 
3475 

Happel 634 

Hardegen 1025 

Harrsch, v. 3225 

Hartl 1491 

Hartmann, A. 911. — 
2991 


' Hartmann, F. 652 


Hartmann,-G. v. 1650 
Hartmann, L. M. 2298 
Hartmann, M. 417 
Hartmeyer 451. 2289 
Hartung 3433 
Hartwig 1896 
Haseloff 2839 
Hasenclever 1263. 1310. 
1769. 3069. 3474 
Hasenöhrl 492 
Hashagen 679 
Hass 1428. 3163 
Hasse, C. 1230 
Hasse, E. 287 
Hassel 1801 
Hauck, A. 1059 
Hauck, K. 8146.' 3384 
Haudeck 1560 
Hauffen 1464 
Haug 2695 
Haupt, H. 3304 
Haupt, R. 1954 
Hauptmann 94. 
2002 a. 3351 
Haury 912. 924 
Hausenstein 1701 
Hauser, H. 2874 
Hauser, K. 3035 
Hausmann, R. 879 
Hausmann, S. 623 
Hausrath 1282. 3052 
Haym 3454 
Hazeltine 986 
Hebbel 1903. 3583 
Heck, K. 326 
Heck, Ph. 935. 2301 
Hecker 10498 
Hecking 2261 
Heckscher 15. 1926 
Hedemann, J. W. 468 
Hedemann, P. v. 267 


1997. 


. Hedinger 866 


"142 


Heer 3589 

Hefner 518. 2112 
Hegemann 1284 

Heger 3221 

Hegler 3028 

Hegner 1754 
Heidelbach 3299 
Heidrich 8000 

Heierli 861. 2673. 2693. 
2707 

Heigel 1649. 1887. 3380. 
3418 

Heigenmooser 574. 3185 
Heilig 1949 

Heine 2000 
Heinemann, 0. 256.1892. 
2024. 2131. 2871. 2969. 
3114 

Heinisch 621 

Heinrich v. Freiberg 
2987 

Heinrich v. Neustadt 
2988 

Heinzelmann 1007 
Helbig 1959 
Heldmann 407. 2252 
Helfritz 499 

Hellmann 27403 

Helm 881 

Helmes 1512 

Helmke 2677 
Helmling 597 

Helssig 2086 
Hemmerle 1214a 
Henn 1495. 3222 
Henner 611. 3353 
Hennigs 146 

Hepding 1069 

Herber 1507 

Herbert 1673a 

Herbig 319. 2182 
Hering 3340 

Herlitz 3114 

Hermann, J. 1667 
Herold 3075. 3129 
Herr 2991 

Herrmann, A. 1690. 3570 
Herrmann, Frz. 3453 
Herrmann, Fritz 1259. 
1261. 1320. 3293 
Herrmann, M. 1251a 
Herrmann, O. 1583 
Herschel 1959 

Hertel 43. 352. 968. 3235 
Hertlein 314. 521. 866. 
2676 

Hertzog 1490 

Herz 1761 


Alphabetisches Register. 


ı Herzberg-Fränkel 2856 


Heß, A. 3253 a 

Hesse, A. 2490 

Hessel 10168. 1987.2796 
Heuser 106. 322 
Heusler 388. 2712 
Heussi 1634. 3327 
Heveker 2889 

Hey 42 

Heyck 285. 2159 
Heydenreich 268. 
Heye 1794 

Heyer, C. 167 

Heyer v. Rosenfeld 130 
Heyn 3551 

Heyne 51. 1966 
Heyser 1563 

Hille 341 

Hilliger 2752 
Hilsenbeck 1520 
Hinnick 1374 

Hintze, E. 2451. 3594 
Hintze, O. 3316 

Hippe 1562. 3573 

Hirn 1422 

Hirsch, E. 2775 
Hirsch, F. 2154 
Hirsch, Ferd. 1494 
Hirsch, H. 1004. 2816a 
Hirsch, 


Hitzigrath 1529 
Hoch 433 

Hock 3468 

Hocquet 2121 
Hoede 2254 

Höter 3551 

Höfer, C. 3191 
Höfer, M. 2363 
Höfler 684 

Hoegel 500 

Högl 1400 

Höhne 2781 
Hölscher 538 

Hoen, v. 1582. 1698 
Hoenig 1971a 
Hoernes 857 

Hop 3388 

Hößlin 1708 
Hoffbauer 1581 
Hoffmann, A. 3537 
Hoffmann, G. 3050 
Hoffmann, I. 3291 
Hoffmann, M. 286. 2938. 
3084 

Hoffmann, P. 2185 
Hoffmann, R. 619. 2144 


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Hoffmann, W. 668 

Hofkalender 115 
Hofmann 3356 

Hofmann, F. H. 1471a. 
2140 a 

Hofmann, H. 896 
Hofmann, R. 3010 
Hofmeister 566. 2390. — 
979 

Hofordnungen 1421. 
3163 

Hofstede de Groot 1478 
Hogendorp, van 1574 
Hohenlohe 2972 

Hohenlohe-Ingelfingen 
1790 

Holder-Egger 1003. 2790 
Holland 3568 
Holländer 3122 
Hollander 1338 
Holleben, v. 1706 
Holtze 365. 497. 1888. 
2218 

Holtzmann 1091 
Holzach 1508 

Holzer 1662. — 1882 
Holzschuher 3196 
Hoogeweg 239. 2870 
Hoops, H. 338 

Hoops, J. 936 

Horn, Em. 1527 

Horn, Ew. 24. 1934, 2385 
Hornung 444 

Horváth 2267 

Hosta3 2142 
Hottenroth 2487 

Hotz 3154 

Houben 3579 

Houssaye 1713 
Houtrouw 330 

Huber, A. 1715. 3179. 
3417 . 
Huber, E. 904 

Huber, M. 2239 

Huber v. Gleichenstein 
230 

Hubert 1545. 3259 
Hubrich 2228 
Hübener, E. 1857 
Hübner, A. 3484 
Hübner, J. A. v. 3475 
Hübner, K. 2350 

Hübner, O. 176. 1552. 
1564 

Hütfer 3578 

Hüllen 3101 
Hülsmann 1736 
Huemer 2833 


Hümmer 2396 
Hürbin 304 
Hürlimann 2864 
Hüttner 1364. 1485. 3097 
Huisman 1093 
Huizinga 1043 
Hulley 1425 

Hulshof 1324 
Humbert, J. 1433 
Humbert, R. 3436 
Humboldt, v. 1658 
Hunn 2767 
Hunzinger 1287. 3055 
Hus 1137. 2907 
Hutter 293 

Hutton 3060 
Huyskens 3045. 8071. 


Ideler 34598 

Idiotikon 56. 1969 
Iffland 1660 

Ilgen 452. 1068 

llwof 1836 

Imme 40 
Inama-Sternegg 422. 
1887. 2255. 2265 
Ingold 1635. 1675. 1719 
Innerhofer 1700 
Institoris 3006 
Inventaire: archl. 
Gand 278. 2151; des 
archiveshist. du minist. 
de la guerre 2133 
Inventur (Fugger) 1432 

Irmisch 354. 2213 
Isser, v. 2932 a 

Issleib 1302. 1331 


mn 
CD 


Jacob, E. 1195 

Jakob, K. 1391 

Jacobi, L. 2779 
Jacobi, H. 909. 2697 
Jacobi, M. 1214a 
Jacobs, E. 246. 3366 
Jacobs, J. 940. 2706 
Jacobs, P. 2292. 2315 
Jacoby, H. 1468 
Jacubenz 3493 

Jaeger 2901 

Jaekel 2837 

Jaenicke 77a 

Jaffe 3591 
Jaksch,v.220. 303. 1265. 
2692. 3572 

Janitsch 3001 

Jansen, M. 1125. 2909 
Janson, v. 1706. 3372. 
3412 


ne ee el Ge = = — EE 


E 


EE 


Alphabetisches Register. 


Jany 1543 

Jaquet 2006 
Jaucourt 1676 

Jecht 2922 

Jecklin 2915 
Jellinek 1899 
Jellinghaus 1952 
Jenner 3601 

Jiriczek 2666 
Joachimsen 3193 
Jocksch-Poppe 2248 
Jörgens 1895 
Joerres 2703 

Joetze 2092 

Joffe 212 

Johann v. Würzburg 
2989 

Johann Casimir 3102 
Johannsen 1925 
Joherl 292 

John, A. 659 

John, E. 2715 

Jolig 30 

Jonas 2730 

Jonas, Just. 1252 
Joneli 1715 

Jordan, G. 472 
Jordan, L. 948. 2734 
Jordan, R. 349.648. 1303. 
1729. 2094 

Joseph 107. 3319 
Josephi 641 

Jostes 426. 2488 
Jünemann 1631 
Jürgens 1535. 2718. 3236 
Jundt 3056 

Jung 628 

Junges 531 

Jungnitz 254. 3214 
Junk 1065 

Juritsch 1174 

Jusselin 69. 1983 
Just 3386 

Juten 2366. 2869 


Kühler, 416 

Killin 1458 

Känmel 1730 
Kaemmerer 281 
Kümpfe (Südwestafrika) 
3519 

Kaindl 2168» 

Kainz 2962 

Kaiser, H. 10. 1076, 2960 
Kalben, v. 2047 
Kalkoff 1292. 1476. 2981. 
3019. 3032 

Kant 3233 


*143 


Kapff 2469 

Kapper 2101 

Kapras 2326 
Karácsonyi 1010 
Karg-Bebenburg 1947 
Karge 3094 

Karl Anton 1789 

Karl Eugen 1586 
Karll, A. 2294. 3181 
Karner 2167 

Kartels 317. 466. 
1413. 1439. 1596. 1923. 
2000 

Kaser 1125. 28388. 3569 
Kassel 275 

Kasser 2173 

Katalog (Hss. Un.-Bibl. 
Lpz.) 2086 
Katschthaler 291 
Kattenbusch 1291 
Kauffmann, F. 2285 
Kauffungen s.: Brunn 
Kaufmann, G. 3469. 3494 
Kaufmann, J. 377.1123a. 
3203 

Kaufmann, O. 3018 
Kaufmann, P. 2048 
Kaulfuß-Diesch 1484 
Kawerau 3016. 3060 
Kayka 3457 

Kayser, K. 552. 1414 


. Kazarow 2685 
' Keetz 2679 


| 


| 
Ä 
| 


Kegel 2413 

Kehr, K. A. 77 

Kehr, P. 261 

Keil 29 

Keiter 3578 

Kekule v. Stradonitz 
2025 ` 
Keller, G. 3180 
Keller, L. 1619. 2978 
Kellinghausen 157 
Kelly 3418 

Kelter 1343 

Kemmerich 2762 
Kemp, van d. 1800 

Kenner 897 

Kentenich 1189. 1584. 
1649 

Kerchnawe 3409 

Kerkovius 147 

Kerler 1346 

Kern, A. 1421. 3163 

Kern, K. 1452 

Kernkamp 1500 
Kerschbaumer409. 1381. 
2141 


“144 


Keßler 400 

Kettner, A. 3168 
Kettner, E. 1102 
Ketrzyhski, v. 1029 
Keune 903 

Keussen 1133. 1216. 2858 
Keußler, v. 206 

Keutgen 2934 

Khuli 3135 
Kielmannsegg 1609. — 
3224 

Kieser 927 

Kiesselbach 2939 
Kießkalt 2027 

Kimpel 2398 

Kinder 340. 3329 

Kinkelin 1883 

Kirch 689 
Kirchenbücher 2135 
Kirchengalerie 555. 2381 
Kircheisen 601. 3354. 
3428 

Kirchner 1765 

Kirsch, J. P. 1186. 1888 
Kirsch, P. A. 1601 
Kirsch, Th. 2015 
Kisch 55. 1968 

Kisky 2912 

Kissinger 3272 

Kißling 1868. 3077 
Kißlinger 3251 

Kittel 2354 

Klaiber 1906 

Klaje 1511 

Klapper 1243. 2472 
Klassert 1121. 1492 
Klaus 314 

Klein, A. 1147. 1157 
Klein, J. 440 
Kleinclausz 959. 975 
Kleinschmidt 3127 
Kleist, v. 1763. — 2400 
Klemm 150. — 362 
Kliche 462 

Klicman 2851 
Klinkenborg 908 
Klinkenborg 1999 
Klodzinski 2850 
Klopfer 1663 

Klopp, W. 3568 

Klose 2671. 2692 
Kluge 889. 1965 
Knabe 569 

Knaflitsch 2394 
Knapp, A. 3269 
Knapp, Ch. 35. 1945 
Knapp, E. 1603 
Knappert 3007. 3080 


e e a e m a O a a e e e e a a a a e E A e 
E i EeeEEeéieek? 


Alphabetisches Register. 


Knauer 151 

Knebel, K. 2490. 3314 

Knebel, W. 1028 

Knepper 578. 2979. 
Knetsch 138 

Knodt 1369 

Knöpfler 1126 

Knötel 371 

Knoke 1249. 1371. 1551. 
3119 

Knoop 662. 663. 671. 
2473 

Knorr 2696 

Knüll 28 

Knuttel 264 

Kobald 643 

Koch, D. 866 

Koch, E. 1206. 1427 
Koch, Ferd. 2433 
Koch, Frz. 385. — 1274 

Koch, H. 2757 

Kochendörffer 1135 
Kock 881 

Köberlin 2884 

Koegler 1649 

Koehl 871. 906 

Köhler, W. 1281. 3028 

Koehne 214. 985. 1136. 
2113. 2753 

König, E. 2910 

König, L. 1026. 2800 
Königer 2747.2826. 2827 
Könnecke 1373. 2346 
Koepp 911. 2685. 2688 
Körber 906. 2697 

Koerner 3551 

Köster 1650 

Köstlin 1849 
Kötzschke 2117. 2262 
Kohfeldt 1217. 3283 
Kohl, D. 3921. 2950 
Kohl, O. 3361 

Kohl, W. 2706 

Kohler 490. 1172. 11728 
Kohlmann 3158 

Kohut 3340 

Kolb 549 

Kolde 1187. 1202. 1258. 
1367. 1047 

Komatar 2102. 3068 
Kominkova 2907 
Konfession‘ Augsb.) 1258 
Konrich 1101. 1154 

Konsistorial-Beschlüsse 
1352 

Konze 1390 

Kopp 1218 

Korn 1447 


H 


Kornemann 2685 
Korner 476 
Korrespondenz Friedr. 
d. Gr. 3295 

Kosch 1906 

Koser 1575. 1577. 1898. 
2231. 3229 

Kossinna 887. 920 
Kotze, v. 1826 
Kozlowski, v. 3387 
Krabbo 1073. 2804 
Kracauer 2308 
Krackowizer 3026 
Kraft 1220 

Kralik, v. 2784 
Krammer 2229 

Krane, v. 119 

Kranz 3352 

Kranzbühler 626 
Krauel 1566 

Kraus, J. 3321 

Kraus, V. v. 2888 
Krause, E. 2683 
Krause, G. 1335. — 1671 
Kraushar 3470 

Krauß 167. 1649. 1759 
Krauth 874 

Krebs 1361. 3110 
Kremer 539 
Kretschman, v. 1793 
Kretschmer 27. 1938 
Kretzmeyer 1933 
Kretzschmar, J. 1387 
Kretzschmar, J. R. 2812 

Kreuzberg 325 
Krieger, A. 36. 185 
Krieger, B. 1665. 3315 

Kriegsjahr 1698. 3400 
Kröger 153 

Kröhnert 1639 

Krofta 1107 

Kroker 2282. 3061 
Krollmann 3096. 8176 
Kromayer 3183 
Kronenberg 1630 
Kronenburg 2365 
Kropatscheck 247. 1378. 
1541. 1564 

Krudewig 233 

Krüger 911. 2150 
Krüner 2128 

Krusch 943. 947. 988. 
2730 

Kuchinka 1009 
Kübeck 3461 

Kübler 2140 

Küch 1268. 2917 

Küchler 2186 


Kück 665 
Kügelgen, v. 3024 
Kühn 1532 
Kühnau 671 
Kühner t232a 
Kühnhold 1327 
Kühnlein 283 
Kümmerlen 2274 
Künstler - Lexikon 610. 
2420 

Kull 107. 2012 
Kunstdenkmäler 271ff.; 
2142 ff. 

Kunze 2217 
Kurrelmeyer 1219 
Kurth 2832 

Kurz, H. 1652 ` 
Kurz, J. 3586 
Kuske 408. 2290 
Kutzbach 1951 
Kux 1167 

Kybal 2908 

Kylie 2757 


Lacher 2485 
Ladendorf 1967 
Laeger 582 

Laenen 1613. 3153 
Latorge 1024 
Lagemann 676 ' 
Lager 1489. 3101. 3149. 
3222. 3350 
Lambert 2427 
Lamprecht 419 
Landeskunde 1958 
Landmann, F. 579 
Landmann, K. 1517 
Lang, A. 29569. 2973 
Lang, F. J. 865 
Lang, W. 34833 
Lange, Chr. 182 
Lange, E. 2137 
Lange, W. 874 
Langer, E. 175. 2063 
Langer, O. 2927. 3087. 
3171 = 
Larraß 1710 
Lasteyrie, de 6. 1915 
Lau 1142 

Laubert 1873. 3539 
Lauchert 3568. 3572. 
Lauer 2763 

Laugel 411 
Lauridsen 3261 
Lauter 1316 _ 
Lazarus 3567 
Lechner 75 

Lederer 437 


m nn Le un diaa ie BE m nz a a a a Een O 


Alphabetisches Register. 


Ledru 27378 ` 

Lees 2795 

Lefebure 3490 

Letort 3425 

Legband 1139 
Legendre 70 

Legers 2893 a 

Le Grand 2184 
Lehautcourt 1814. 1826 
Lehmann 124 
Lehmann, H. 2445 
Lehmann, K. 486 
Lehmann, P. 594 
Lehnbuch 1141 
Lehndortf 1565 ' 
Lehr 2014 

Lehrs 3004 
Leidinger 1086. 
1636. 2040 

Leimdörfer 473 

Leite 2463 
Leitzmann 1064 

Lemmi 3570 
Lempertz 3349 
Lennel 1379 

Lennhoff 2303 

Lentner 675 

Lenz 698. 1212a. 1293. 
1386. 1805 

Lesne 958 

Lesort 2116 

Lesprand 1735 

Lessing, G. E. 1637 

Lessing, v. 1828 

Leszezynski 3233 
Lettow, v. 2051 

Lettow-Vorbeck v. 1706. 
1809 

Levec 423. 2919 
Levillain 947 

Levin 2423. 3113 

Levinson, A. 1419. 3228 

Levison, W. 2786 

Lévy 1744 

Leweck 3540 

Lewy 65 

Lexikon (Geograph., d. 
Schweiz) 35 

Ley 1576 

Leyen, F. v. d. 2953 

Lichtarowicz 259 

Liebe 1453 
Liebenau, v. 460. 1488 
Liebermann 2745 

Liebesbriefe 678 

Liebeskind 2843 

Lieder etc (Würtb.) 263 

Liedtke 257 


1187. 


r 


Hist. Vierteljahrschrift. 1906. 4. Bibliographie. 


*145 


Lienhart 1971. — 3436 
Lignitz, v. 3438 
Lilienfein 476 

Limes: obergerm.-raet. 
909. 2706; röm. in 
Österr. 910. 2708 
Linckelmann 2264 
Lindemann 2410 
Lindner 520. 2348. 2355 
Lindsay 3047 

Linke 1738 

Linnebach 1578 
Linneborn 1201 
Linotte 1594 

Lintum, te 454 
Lippert 1141 

Lissauer 937. 2669 

Litzmann 3600 

Lobe 2321 

Locatelli 3324 

Loë, v. 1781 

Löbe 2296 

Löffler 137. 1002. 1453. 
1455. 2134 
Loening 2327 
Loesche 1283. 1932.2372. 
3020. 3558 

Loewe 2. 14 

Löwenstern, v. 1773 
Löwis of Menar, v. 2003 
Lonchay 1359 

Loos, van d. 2785. 2805 
Lorenz, A. 550. 2377 

Lorenz, M. 1551 ° " 

Lorenzen 3501 

Losch 1599. 3563 
Loserth 1314. 1356. 1394. 
1397.2052. 2062.206? a. 
3103 

Lot, F. 965. 972 

Loth 598a. 3288 

Lotz 3544 

Lowack 2414 

Luchaire 2803 

Ludorff 2153 

Ludowici 905. 2698 

Ludwig d. B. 2849 
Ludwig, A. 3139 ` 
Ludwig, K. 1385 
Ludwig, Th. 211 

Lüdecke 1617. 1638 

Lüderitz 2838 

Lüdtke 540 

Lüdtke, F. 1710 


D 


ı Lütgendorff 3590 


Luginbühl 1315. 3362 
Lukas 3571 
Lumbroso 1791 


11 


"146 


Luschin v. 
95. 1889. 
2971 
Luther, A. 1641 
Luther, M. 1245 ff. 3015ff. 
Lutsch 1884 

Lutze 348. 583 


2004. 2919. 


Macco 123. 328. 3132 
Macherl 2163 
Machholz 270.557. 2138 
Mack 241 

Mackel 1974 
Mackowsky 3204 
Mader 1471 

MaenB 459 

Maere, R. 3108a 
Maere d’Aertrycke 2860 
Maier 167. 1817 
Manacorda 31974 
Mander, van 640 
Manheimer 1467 
Manitius 189. 2393 
Mansberg, v. 251 
Manteufiel, v. 3164 
Marbot, de 3393 
Marcks 669. 1803. 1805. 
1888 

Marczali 1778. 3485 
Margueron 3405 
Marichal 1992. 2115 
Maring 536 

Marle, van 13 
Marneffe, de 535 
Marte 1306 

Martens, de 215 
Martin 992. — 1971. — 
3393 

Martinet 1799 
Martinien 8514 
Martroye 922 

Marx 1214. 2831 

' Masner 3005 

Massé 1588 

Massing 660 

Matrikel (Rostock) 566 
Matschoß 3435 

Matter 1804. 1306 
Matthaei 916 

Matthias 888. — 2681 
Matzen 1807 
Mauersberg 2275 
Maugras 3312 

Maurer, A. 1312 
Maurer, H. 2949 

May 1060 

Mayer, A. 1198 
Mayer, E. 961. 984 


Ebengreuth | 


EE EE M dE EE 


— m E EE 


seet Dëst: M a M A a Fa a a ooo 


Alphabetisches Register. 


Mayer, F. X. 2356 
Mayer, Frz. 431. 908 
Mayer, H. 560 
Mayerhotfer, v. 3392 
Maync 1650. 3580 
Mayor 644 
Mazzatinti 260 
Meder 635. 2444 
Medicus 3381 

Mehl 1128 

Mehlis 871. 2677 
Mehring 1519. 1563 
Meiche 1015 

Meier, H. 125. 3529 


Meinecke 1674. 1888. 
3487 
Meiners 1625. 1723a. 


1706. 3434. 3449 
Meininger 168. 412 
Meininghaus 335 
Meissel 2495 
Meißner, E. 1556 
Meißner, F. H. 3592 
Meister 1984. 2251. 2503 
Melchior 981 
Mell, A. 174. 217. 219. 

3571 
Mell, R. 2235 
Meltzing 2939 
Menadier 1889 
Mencik 1632 
Menghini 2759 
Menn 1874 
Mentz 2818 
Mentzel 1650. 3348 
Merkel 1416 
Merkle 1449 
Mertins 2682. 

Merz 638. 2440. 2928. 

3201 
Metternich 3372 
Mettig 93 
Metzsch, v. 156 
Meusel, A. 1143 
Meusel, F. 3296 
Meyendorff 1779 
Meyer, Chr. 2177. 2257. 

2284. 2297. 2307. 2876. 

2880. 2497 f. 2925. 2930. 

2945. 2951. 3217. 3371. 

3418. 3496 l 
Meyer, Conr. F. 190% 
Meyer, Hans M. 1199 
Meyer, Herb. 2322 
Meyer, Herm. 3298 
Meyer, Jul. 310 
Meyer, L. 471 
Meyer, P. 967 


Meyer, R. M. 1900 
Meyer, S. 2903 

Meyer v. Knonau 2780 
Meyer-Markau 59 
Meyerheim 1912 
Meysenburg, v. 3598 
Michael, E. 1022. 2312. 
2834 

Michael, W. 1888 
Michelis 2697 
Michaud 104 


Michel 1768. — 1935. — 


2046 
Michelsen 3241 
Michow 1459 

Mielke 1516 
Minde-Pouet 1763 
Mirbt 1872 

Mitis, v. 1112 
Mittelstädt 3498 
Mitterwieser 226. 469 
Mitzschke 3287 
Möbius 358 

Moeller, v. 485 

Mogk 666 

Mohrmann 941 

Mohs 3070 

Molden 1836 
Mollenhauer 3426 
Mollinary, v. 3462 
Mollwo 410 

Moltke 145. — 1808 
Monographien (Kult OG: 
656 

Monseur 927 

Monticolo 2793. 2797 
Monumenta : Boica 225; 
hist. duc. Carinthiae 
220; Germ. hist. 187. 
2089. 2738; hist. War- 


miens. 205; Germ. 
paedag. 568. 2391; 
palaeogr. 66. 1979; 


Vaticana 1107 
Monuments (St. Phili- 
bert) 27318 
Moreau 2789 
Moreau, E. de 1055 
Moritz 2019 
Moschkau 3305 
Moser 1402 

Much 886. — 2670 
Mücke 1453 
Mühlbauer 1423 
Mühlbrecht 1930 
Mülinen, v. 173 


. Müllenheim - Rechberg 


3424 


i 


Müllenhoff 2667 
Müller, A. 874 
Müller, B. 1319. — 2677 
Müller, E. 3249 
Müller, Geo. 1446. — 
2914. — 3182 
Müller, Greg. 1871 
Müller, H. 2777 
Müller, Johs. 380. 2226. 
— 1165 
Müller, Jos. 669 
Müller, K. E. 3397 
Müller, Karl 1296a. 3562. 
— 3198 
Müller, L. 
Müller, N. 
Müller, P. 
Müller, N. 2666 
Müller, V. 2300 
Mülverstedt, v. 94. 169. 
1057. 2030. 2041. 2043. 
20500. 2873 
Münsterberg 2010 
Müntz, E. 9 
Münz, S. 1856 
Müsebeck 1166. 
2023 
Muller, P. 1515 
Mumm 1362 


1840. 3524 
2347 
1944 


1746. 


Mummenhotť 2280. 3076 ` 


Muncker 1637 
Muoth 2915 

Murner 1221 
Mushard 126 
Mussato 2845 
Muth 2334 

Muther 3209 


Naef 2430 
Naeher 624 
Naendrup 491 
Nagl, A. 2011 
Nagl, J. W. 2412 
Nathan 2404 
Natorp 3331 
Naudé 2249 
Naue 862. 869. 2074 
Naumann 1757 
Navez 3374. 3491 
Nebelsieck 1330 
Necrologia 262 
Neder 2278 

Neeb 2148 
Negelein 2725 
Neher 3144 
Nehring 342 
Nehrkorn 1656 
Nélis 1988 


Alphabetisches Register. 


Nelle 545 
Nesselrode 1664 
Nestle 2676 
Neubronner, v. 2339 
Neudegger 226 
Neuhaus 3318 
Neumann, G. 29 
Neumann, W. 645 
Neumayr 3251 
Neumeyer 2313 
Neupert 1961 

Ney 3040. 3148 
Nicoladoni 2233 
Niebuhr 1674 
Niedner 2335 
Niemann 1461 
Niese 1039. 2822 
Nießen, v. 367 
Nießner 3526 
Nippold 1875. 3465. 3554 
Nirrnheim 15. 415. 1328. 
1926. 3042 

Nißle 3377 
Nitzsche 1858 


l Noël 1516. 1708 


Nöldeke 538 

Noss 102 
Nostitz-Rieneck, v. 3475 
Novaesıum 2702 
Novak 1074 


' Novodworskij 1376 


Nowack 3336 
Nowotny 899. 2692 


' Nüscheler 2351 


Nuglisch 420 
Nuntiaturberichte 1355. 
3008 


Obereiner 2054 


| Obernitz, v. 129 


Obert 1029 


Obser 1475. 1481. 1858. | 


3355 

Obst 15. 1926 
Oechelhäuser, v. 2147 
Oechsli 1838. 1881. 3521 
Ochlke 1905 
Oelsnitz, v. der 159 
Oertel 80 
Oeynhausen, v. 447 
Oftenbächer 449 
Offizierkorps (Preuß. 
1806) 3395 

Ohr 970f. 1132 
Oidtmann 638. 3132 
Olbrich 1767 


' Ollivier 1659 


2221 


Olszewski 


et ie ee ee Virginie a n Ger med ei 


A baste e, E eet, deelt i en 


t 


*147 


Oman 3415 

Omont 944 

Oncken 1788.3483a. 3497 
Onestinghel 2892 
Oorthuys 3022 
Oppermann, P. v. 3437 
Oppermann, W. 1440 
Ortmanns 2193 

Osten, v. der 1817 
Osten-Sacken-Rhein, v. 
der 1709. 3407 
Ostermeyer 160 
Ostheide 681 
Ottenthal, v. 208. 3568 
Otto, H. 2852 

Ottsen 2202 


Padrin 2845 
Pagenstert 3169 

Pagès 1501. 3242 
Pahncke, K.H. 1878.1907 
Pahncke, M. 2953 
Palacky 2168 
Pamer 1943. 2394 
Pange, de 1389 
Pantz, v. 2276 
Panzer 917 
Paolucci 1032 
Paris, G. 967 
Parisot 1623. — 2776 
Partisch 1001 
Pastor 1197.1238.1300 4 
Paul 48 
Pauls 1548. 1996. 2974. 
3162. 3245 
Paulsen 1605 
Paulus, E. 274. 2145 
Paulus, N. 1286. 1290. 
1297f. 13 04a 
Paulus, W. 1042 
Pavard 186 
Pecchiai 1083 

Pechel 1536 
Peeters 2791 
Peiser 1575 
Peisker 935 

Pekar 2765 
Pelet-Narbonne, v. 508f. 
1542. 1823. 2338 
Pelissier 323 
Pelsmaeker, de 2940 
Peltzer 1474. 1477. 1910 
Pennings 3123 
Perdelwitz 2383 
Perlbach 1029 
Pernwerth v. Bärnstein 
3516 

Perouse 1138 

11* 


WER 

Peßler 2481 

Peter 351. 2211. — 2007 
Peters 2811 
Petersdorff, v. 1654.1732. 
1846. 1850 

Petit 12 

Peyre 1279 

Peyron 1827 

Peyster, de, 1574 
Pezolt 2256 

Pfaff 2447. — 3172 

Pfau 446 

Pfeiffer 997. — 2449 
Pfeil 347. 2209 

Pfister 1518 

Pfleger 1451. 3572 
Pfleiderer 1649. — 2146 
Pflugk-Harttung 1706. 
1986. 2782. 3410. 3414 
Philipps 512 

Piè 2672 

Picha 1184 

Pichler 1774 

Pick, B. 2017 

” Pick, F. 2931 

Pieper, H. 1121 

Pieth 1392 

Pietkin 1842 

Pijper, F. 1262 
Pillement, v. 2719 
Pinder 1417 

Pinkava 2439 

Piper 631. 1067. 2437 
Piquet 2835 
Pirchegger 1943. 2166 
Pirenne 455. 1146. 3170 
Pistorius 2403 

Planta, v. 162 
Plathner 163 

Platzhoff 3166 

Plehn 405 

Ploch 1901 

Plüß 1917 

Podlaha 2105. 2954 

Pogatschnigg 2474 
Pohlmann 3550 
Pokoly 2373 

Pokorný 1396 

Polaczek 623. 2422 

Poncelet 2731 
Poschinger, v. 1783f. 
1786. 3164. 3480. 3553 
Possart, v. 1649 
Postina 1179. 1348 
Poten, v. 1741 
Poupardin 953. 1977. 
273la. 2737. 2748 
Powicke 2792 


| 
E 


Alphabetisches Register. 


Pradel 667 

Prein 894. 1597 

Prem 1774 
Premerstein, v. 897 
Pretzsch 3473 

Preu 2090. 3034 

Preuß 1522 

Pribram 1537 
Priesdorff, v. 2339 
Procopius 912 

Proelß 3580 

Prost 603 

Prou 1977 

Prümers 2065.2944.3322 
Prutz 654. 2462. 3244. 
Przedak 605 
Publication(Inventaires) 
2119 


Publikationen: d. Ges. : 


f. rhein. G.kde. 194. 
2078;a.d.Preuß.Staats- 
archiven 202 
Puntschart 2324 

Pyl 653 


ueiss 923 
Quellen (etc.): a. d. Ge- 
biete d. G. 2073; z. 
bayr. u. dt. G. 191; z. 
G. v. Fulda 197; z. lothr. 
193. 2077; z. G. d. 
dt.-ev. Militärseelsorge 
546; z. G. Niedersach- 
sens 198. 2081; z. G. 
Österreichs 2074; z. G. 
d. Kirchenprov. Salz- 
burg u. Aquileja 2959; 
z. schweiz. G. 2076; zZ. 
G. d. kirchl. Unter- 
richts 3027; z. Verf.-G. 
d. Dt. Reiches 2533; 
z. G.Westpreußens 204; 
z. G. v. Wien 2099; zZ. 
schweiz. Ref.-G. 3035 
Quellensammlung: zum 
preuß.Staatsrecht 2129; 
z. dt. Reichsverfassg. 
2095 
Quentin 987. 2722 
Quervain, de 1185. 3073 
Quitt 2419 


en. 489 


Rabe v. Pappenheim 
1622 

Rachel 2450 

Rachfahl 1802 

Rackl 1678 


Rackwitz 2032 

Rady 527. 2360 

Räbel 1546 

Rahn 278. 3215. 3572 
Raich 527. 3140 
Raison 130 

Ramin, v. 1823 

Randa 627 

Ranft 1554 

Rang 3455 

Ranke 286. 1886. 2890. 
3053. 3065. 3121. 3178. 
3237. 3265. 3300. 3317. 
3335a. 3382. 3488 
Ratsrechnungen 2922 
Rauch 314. — 1420. — 
3205 

Rauchberg 1859 
Rauers 2283 

Raumer 3290 
Rauschenbusch 3072 ` 
Rebeur 1497 

Recht (Reimersw.) 2316 
Rechtsquellen: Schweiz. 
2109 

Recueil (Martens) 215 
Redeker 1205. 1326 
Redlich, K. A. 2277 
Redlich, Osw. 2856.3571 
Redlich, Otto R. 1740. 
2S85 

Rée 612 

Regel 2939 
Regensberg 1815. 3508 
Regesta Habsb. 216 
Registres: Bened. XI. 
1077; Bonif.VIIT. 2847; 
Gregor IX. 1020; Ur- 
ban IV. 2846 

Rehker 1426 

Rehm 118. 477 

Rehme 2272 

Reibstein 3167 
Reichard, K. 155 
Reiche, A. 2401 
Reiche, R. 2841 
Reichel 1615 
Reichenberger 1355 
Reichhardt 3572 
Reichstagsakten 1266 
Reicke 1232 a. 2984 
Reitterscheid 2957 
Reimers 2093. 3065.3156 
Reinecke, H. 2230 
Reinecke, P. 856. 859. 
876. 2674f. 

Reinhard, J. 3275. 
Reinhardt, L. 856 


Reinkens 1874 
Reiset 1841 
Reissenberger 3310. 
Reiter 1718. — 3462 
Reitzenstein, v. 3126 
Renard 2149 
Rendtorff 164 
Renner 2245 
Repetitorium 2162 
Reu 3027 

Reubold 470 
Reuschel 2415 
Reuss 1200. 1667. 3444 
Reuther, Ch. 1034 
Reuter, G. 3581 
Reuter, H. 401. — 1968 
Reymond 991 
Reynaud 1904 
Richter, Ed. 1942 
Richter, Em. 1927 
Richter, G. 265. 994 
Richter, O. 2807. 3009. 
‚3473 

Richter, P. E. 3199 
Richter, W. 1725 
Rieber 2036 

Ried, v. 2045 
Rieder, J. 294 
Rieder, K. 211 
Rieder, O. 394 

Riegl 2428 

Riemer 3280 

Ries 3599 

Riesser 3543 
Rietschel 1052. 2251 
Riezler 308. 2916. 3124. 
3420 

Ringhoffer 3476 
Rinieri 3390 

Rische 255 

Ritter, F. 3081 
Ritter, M. 3568 
Ritterling 2686. 2699 
Rockinger, v. 1049f. 
Rode 165. 2084 
Roder 229. 3067 
Roediger 2667 
Röper 1821 

Röhrich, V. 257 
Röhricht, R. 2964 
Rörig, F. 2244 
Rösch 1853 

Roger 996 

Rolfs 553. 1372 
Rolland 3346 

Roloff 3518 

Rondorf 2936 

Roon, v. 1787 


| 


a Es E — ‘M 


Alphabetisches Register. 


Ropp, v. der 2123 
Roscher 2318 

Rose, J. H. 3357 
Rose, V. 203 | 
Rosenfeld 1955. 3167 
Rosenlehner 1526. 3256 
Rosenthal, R. 3378 
Rosenthal, W. 3385 
Roser 3509 

Roserot, A. 2184 
Rossier 3499 

Roth, F. 62. 1272. 1316. 
2090. 2981. 3074 
Roth, F. W. E. 1208 
Roth, V. 609. 617. 3207 
Rothert 1325 
Rothschild 482. 2943 
Rott, E. 3125 

Rott, H. 1308. 1339.1404. 
1473 

Rottenburg, v. 1856 
Rouge 3455 

Roviglio 2720 

Rua 3066 

Rubin 3541 

Rudolf v. Ems 1065 
Rudolph 399 
Rudolphi 343 
Rudorff 2772 

Rübel 968 

Rübsam 1434 

Rückert 3141. 3186 
Rühlemann 874 
Rühlmann 571 
Rüther 242 

Rüthnick 1587 
Rüthning 3169. 3206 
Rüttimann 392 

Ruge 1939 

Ruhl 1345 

Rummel 2859 

Ruthe 3370 

Rzehak 2671 


Sachsenlande 2205 
Sacré 352 
Sadger 1662 
Sägmüller 3326 
Sahm 690 
Saldern, v. 166 
Salimbene 2790 
Salomon 604 
Salsotto 998 
Salzer 1510 
Samanek 2862 


Sammlung: d. Akten a. ` 


d. Z. d. Helv. Republ. 
1669; bern.Biographien 


*149 


184. 2070 ;. schweiz. 
Rechtsquellen 2108 
Samuel 483 
Sanden, v. 590 
Sanders 52 
Sartori 669 
Sauer 1278 
Sauerland 231. 
3101 

Sautai 1524 
Sautter 867 
Savelsberg 1115 
Schaafs 2819 ` 
Schachinger 291 
Schaeble 3141 
Schäfer, D. 243 
2773 
Schäfer, H. K. 582. 989. 
2829. 2865 

Schäfer, R. 471. 494. 
1561 
Schi ffle 3483a 
Schalk 2011. 2165 
Schartau 3253 
Schattenberg 2203 
Schatz 515 

Schaub, F. 465 
Schaube, A. 2814 
Schaudig 1450 
Schaumann 2154 
Schaumkell 1633 
Schaus 1065. 1140. 3128 
Scheel 1172f. — 1452 
Schetfer-Boichorst 209 
Scheglmann 1716. 3421 
Scheiba 384 

Scheibert 3566 

Scheid 1486 

Scheiner 55 
Schelhasse 2368 

Schell 672. 2192. 2442. 
2476. 2479. 3150 
Schellhass 3194 
Schenner 1354 
Scheppig 2161 
Scherer, Carl 994. 1413. 
1923 

Scherer, Chr. 3595 
Scherer, J. E. 2305 
Scherff, v. 1828 
Scherff, G. 2867 
Scherr 654. 2462 
Schian 3443. 3588 
Schiaparelli 76. 2739. 
2778 

Schiek 3588 

Schickele 2501 
Schiemann 1835 


1080. 


. 2769. 


*150 


Schier 3393 
Schieß 1257. 1493. 1893. 
2110. 3175. 3180 
Schiffmann 650. 2406. 
2798. 2878 
Schiller, Fr. v. 1651 
Schiller, L. 1344 
Schilling v. Canstatt 
2056 
Schindlbeck 2751 
Schindler 2333 
Schirek 438 
Schirmer 995. 3557 
Schirmer, A. 1092. 2861 
Schissel v. Fleschenberg 
3376a 
Schiviz v. Schivizhoffen 
121 
Schlager 526. 530. 2364 
Schlauch 496. 666 
Schlawe 87. 1997. 2003 
Schleinitz, v. 1785 
Schlippenbach, v. 3227 
Schliz 871. 902. 942 
Schlossar 3579 
Schmarsow 1229 
Schmeidler 1016a. 2764 
Schmertosch v. Riesen- 
thal 1394 
Schmerz 3361 
Schmid 512 
Schmidkontz 32 
Schmidlin 1016. 2343. 
2787 
Schmidt, 
907. 2701 
Schmidt, Bernh. 2157 
Schmidt, Berth. 116. 
1549. 2370 
Schmidt, Ch. 1723. 1740 
Schmidt, Erich 372.3574 
Schmidt, Ernst 548 
Schmidt, G. 659 
Schmidt, Hans G. 3252 
Schmidt, Herm. 875 
Schmidt, J. W. R. 3006 
Schmidt, K. Ed. 1565f. 
Schmidt, Ldw. 885. 945 
Schmidt, O. E. 2214 
Schmidt, V. 1184 
Schmitt, R. 1588 
Schmitz, H. 2446 
Schmitz, P. 1595. 1742 


A. 195. 593. 


| Schröder, E. 


Schmitz-Kallenberg 73. ` 


1985. 2963. 3164 
Schmölzer 1700 
Schmoller 3316 
Schmut 2066. 2277 


Alphabetisches Register. 


Schneider, B. 1383 
Schneider, Ernst 1751 
Schneider, Eug. 1317. 
1784a. 1887 
Schneider, Ferd. Jos. 
1657 

Schneider, Frz. E. 581 
Schneider, Frdr. 1629 
Schneider, J. 3417 
Schneider, K. 546 
Schneider, M. 585 
Schnell 1554. 2403 
Schneller 1722 
Schneuwly 104 
Schnippel 2684 
Schnock 443 

Schnöring 1337 

Schoch 3511 
Schötfmann 3251 
Schoellkopf 575 

Schön 7. 130. 313. 685. 
2180. 2452. 3136 
Schönach 607.1079.1081. 
3107 
Schönbach 2799. 
2977 
Schönbrunner 635. 2444 
Schönfelder 1178. 1192 
Schöppe 248 

Schoeps 3342 

Schöttle 1153. 
Schollenberger 2238 
Scholten 327 

Scholz 2853 

Schoof 1972 

Schoop 2704 
Schornbaum 1259. 1270. 
1305. 3030. 3070. 3163 
Schott 2691 
Schottmüller 372. 
Schrader, O. 2665 
Schrader, Th. 3011 
Schram 300. 2171 
Schrauf 1207 
Schreibmüller 398 
Schriever 336 
Schriften: Kgl. 


2825. 


1929 


Siüchs. 


Komm. f. G. 201. 2085; 


Ver. f. Ref.-G. 1280. 
3048 

Schrod 1035 

3575 
Schröder, R. 2330 
Schröll 1672 

Schrörs 3593 
Schrötter, F. v. 110.114 
Schrötter, G, 1602 
Schubert, v. 2754 


Schuchhardt 911. 962f. 
2679. 2690 

Schue 430 

Schücking 2129 
Schütte 3220. 3375 
Schütz, v. 127 

Schütze 2813 

Schuller 1539 
Schullerus 55. 2468 
Schulte, A. 925. 1164. 
2893 

Schulte, F. v. 2312 
Schulte, O. 2477 
Schulte, W. 588. 1038. 
1008. 1103. 2808 
Schultheß 3518 
SchultheB - Rechberg 
1293 

Schultz 902 

Schultz, Fr. 379 
Schultze, A. 491 
Schultze, J. 1017 
Schultze, V. 1370 


‘ Schulz, F. T. 1472. 3219 


, Schumacher 859. 


Schulz, V. 688. 1441 
Schulze, C. 42 
Schulze, Frz. 1862 
Schulze, Frdr. 3566 
Schulze, P. 2402 
Schulze-Kolbitz 622 
868. 
892. 3568 
Schumann, E. 1152 
Schumann, G. 3285 
Schumann, H. 877 
Schuster, E. 1558 
Schuster, G. 2021. 2391. 
3367 

Schwabe, E. 3286. 3450 
Schwabe, J. 3513 
Schwalm 2849 
Schwan 3359 
Schwanold 3235 
Schwandt 112. 2006 
Schwarte 1533 
Schwartz, E. 1093 
Schwartz, Ph. 258 
Schwarz, B. 2397 
Schwarz, F. 1562 
Schwarz, K. 390 
Schwarz, P. 1758 
Schwarzer 3573 
Schwarzkopf 1724 
Schweinichen, v. 2059 
Schweitzer 1884 
Schwemer 1797 
Schwerin, v. 2060 
Schwertfeger 1666 


Schwerzenbach, v. 397 
Schwind, v. 2744 
Schybergson 1386 
Scriptores rer.: Germ. in 
us. schol. 207; rer. 
Merov. 943. 2727 
Sebert 2112 

Seckel 973 

Secretan 2694 
Seeberg 3559 

Seeger 1466 

Seeliger 474. 2298f. 
Seeling 1301 

Seelmann 952a 

Seemüller 3575 

Seger 2683 

Segre 1309 

Seidel 3177. 3429 

Seidenberger 324 

Seiler 2392 

Seitz 11. — 1496 
Seldis 170 

Sell 3052 

Selle 3104 

Sellmann 874 

Sello 2253 

Sembritzki 46. 1639. 
1962. 2033 

Scmek 3520 

Semel 3572 

Semper 1226 
Senfelder 1242 
Senftner 3303 a 
Senger 1085 

Sepp, H. 1936 

Sepp, J. N. 3251 
Seppeler 64 

Seraphim 386. — 3031. 
3092 

Serrure 96 

Sester 504 
Setzepfandt 344. 2310. 
3173 

Sevin 2357 

Sewett 3340 

Seyffert 2483 

Seyler 620. — 2692 
Siebeck 1647 

Siebert, K. 1911 

Siebert, O. 1897 

Siebmacher 86. 2001 

Siefert 2181 

Siegelabbildungen 224 
Siegfried 2109 

Siegl 1129. 1138. 2491 
Sieveking 1726 
Sievert 1606 

Sig 1995 


Alphabetisches Register. 


Sigismund 1482 
Sijmons 2713 

Sikora 2459. 2486 
Sillem 3531 

Sillib 561 

Simon, H. 353 

Simon, K. 1067. — 3533 
Simons 135? 
Simonsfeld 2794 
Simson, B. v. 949 
Simson, P. Aug 2882. 
3203 

Singer 2988 

Sitte 3190 

Sixt 902 

Skalsky 1618. 1932.3276 
Skalweit 3267 

Skladny 3459 

Skrabar 897 

Skrine 3303 

Smid 2741 

Soergel 2417 


= Soltmann 337 


Sommerfeld, E. v. 2842 
Sommerfeldt, W. v. 2250 
Sommerfeldt, G. 158. 
1109.1182. 1360. 20508. 
2563. 2904. 2941. 3176. 
3399 

Sommermeyer 1685 
Sophie(Kurf. v. Hannov.) 
1503 

Sophie Charlotte (König. 
v. Pr.) 1503 

Sorel 3379 

Soret 1646 

Soulier 1190 

Spahn 3517 
Spangenberg 1453 
Spannagel 1418 

Spatz 2220 
Specht 2386 
Spiessen, v. 1 
Spina 3221 
Spitta 1251. 1251 b. 3016 
Spitzer 3083 


- 


ı2 


' Sponsel 2139 


Spors 1122 

Spranger 3432 
Sprenger, J. 3006 
Sprenger, Th. 2198 
Srbik, v. 389 
Staatsgrundgesetze 1848 
Stackelberg, v. 178 
Stadtbücher (Zürcher) 
2920 

Stadtrechte (Oberrh.) 
229. 2113 


em a ln 


“151 


Stäüdteetc.(Elsaß-Lothr.) 
319. 2182 

Stühelin 884 

Stälin, v. 3523 

Stäsche 3161 

Stagel 2956 

Stahl 2427 

Stahlecker 576 

Stange 2026 

Stapper 1188 

Stark 1528 

Starzer 218. 290. 2099 
Statsmann 3202 
Statuta (eccl. Fuld.) 265 
Staub 1498 

Steffen 1638. 3344 
Steffens 1749. 1982 
Stegmann 674. — 3155 
Stehlin 1223 

Steiff 263. — 1920 
Stein, H. 2184 


' Stein, Ph. 1644 


Stein, W. 1124. 1163. 
2875 

Steinacker 216. 1985. — 
279 

Steinau-Steinrück 333 
Steinberger 3117 
Steinecke 544 

Steiner 1860 


Steinhausen 188. 931. 
2461. 2465 

Steinherz 1099. 2886. 
3U08 


Steinitzer 295 
Steinmetz 864 
Steinmetz, R. 2380 
Steinmeyer 1182 
Stengel 474. 1103. 22084 
Stephan 1616 
Sterchi 3417 

Stern 3486 
Sternberg 2205 
Sternfeld 108U 
Steuer 1365 
Stieber 1051 
Stieda 436. 445 
Stiefel 3197 a 
Stiehl 615 

Stieve 1398. 3109 
Stiglmayr 1749 
Stille 1567 


' Stocklaska 1694 


Stockmayer, v. 1717 
Stöhr 435 

Stölzel 1653 

Stölzle 3576 


= Stoerk 215 


*152 


Stoessel, E. 1118 
Stoessel, O. 3587 
Stoffel 2328 
Stolberg 1480 
Stoll 1885 
Stolte 2434 
Stolzenburg 939 
Stork 2421 
Strack 25 
Strakosch - ana 
572. 3635 
Strampfer 1346 
Strantz, v. 177 
Straßburger 874 
Straube 364 
Strecker 3120. 
Strehl 429 
Strenge, v. 3086 
Strickler 1669. 1715 
Strieboll 2009 
Strieder 463. 1432. 3295 
Strnadt 1047. 1942 
Strobl v. Ravelsberg 
3403 
Struve, v. 1779 
Struve, O. 1036 
Stubenrauch 2681. 2705 
Studien: g. hamb. Han- 
dels-G. 2286; z. dt. 
Kunst-G. 606. 2418; 
Tüb. f. schwäb. u. dt. 
Rechts-G. 2535 
Stübel 1505 
Stückelberg 88. 2760 
Stüve 3469 
Stulezewski 2473 
Stumpff, v. 2339 
Stumpff, Fr. 395 
Sturmtels 2188 
Sturmhoefel 1332 
Stutz 502. 2332 
Styger 2864 
Suchier 2699 
Sütterlin 2479 
Sullivan 1084 
Sunder 2263 
Suphan 1650 
Suppliques 2958 
Susta 1349 
Sydow, v. 1658 
Symons 913 
Szombathy 859 
Szulezewski 662 
Szuman 3470. 3564 


3160 


Tabournel 3429 
Tadra 222 
Tänzer 479 


EE EE EE nn ne 


| 


| 


| 


Alphabetisches Register. 


Tangl 67. 
2766 
Tarnuzzer 2673 
Taschenbuch 117. 120 
Taube, v. 130 

Techen 3575 

Techen, F. 1053. 1488. 
1540. 2130 
Teichmann 1318. 1465 
Teige 1499 

Tersteeg 1411 

Teutsch 1837 

Texte: dt. d. Mittelal- 
ters 1218. 2956. 2988 f. 
Tezner 2232 

Thalhofer 1192 
Thamm 2068 

Thaner 1006 

Thelen 3360 
Thesaurus: Baumianus 
1269; ling. lat. 47. 1964 
Thiele, G. 554 

Thiele, R. 2879 
Thiemann 2246 
Thietmar 1000 
Thimm, G. 1734 

Thimme, E. 1695. 1801. 
3479 

Thomas 963. 2675. 2677f. 
Thommen 223. 1985 

Thompson 978 

Thomsen 1553. 3281 

Thudichum 514. 2353. 
2535. 2746. 2946 
Tiedemann, v. 3466 
Tiesmeyer 1877 

Tietze 636 

Tille, A. 131 

Tille, J. 299 

Tobler, A. 664 


1013. 1981. 


| 
Tobler, G. 1750. 1772. 


3035. 3463 

Tönnies 1649 

Toeppen 1867 

Toilow 3503 
Topographie: Niederöst. 
34; Kunst-Denkm. v. 
Böhm. 2142 
Totoraitis 2509 
Traditionen d. Hochst. 
Freising 955 

Traktat üb. d. Reichst. 
im 16. Jh. 1420 
Trapp 3273 
Transebe-Roseneck 143 
Trauer-Striesen 2786 
Trautmann 914. — 2273 
Tretttz 1509. 1708 


Treichel 1134 
Treitschke, v. 699. 1283. 
1696 
Trockels 2816 
Troeltsch, E. 3049 
Tröltsch, J. 2706 
Trublar 2075 
Tschackert 1274 
Tschamber 1353. 3243 
Tschirch 1692 
Tschochner 2394 
Tschudi 1912. 3592 
Türler 1113. 1130 
Tumbült 1507 
Tykocinski 252 


Überlieferungen: volkst. 
Schles. 661 
Uebersberger 289 
Uhde 1579 

Uhlirz 2727. 3568 
Uldall 284 

Ulmann 1714. 3472. 3538 
Unger, v. 1611 
Uniformierung 2339 
Unzer 3308 

UrbanlV. 2846; VI.1107 
Urban, C. 3430 

Urban, M. 3131 

Urbani 484 

Urbare (rhein.) 2117 
Ursinus 1339 
Urkunden ete.: z. G. d. 
Rheinlande 1080; d. 
Oberlaus. Hussiten- 
krieges 2883; üb. Rem- 
brandt 1478; vatik.z.G. 
Lothr. 231 
Urkundenbuch: Asse- 
burger 240; Basel 223; 
Bero - Münster 2111; 
Braunschw. 241; Coes- 
feld 236; EBlingen 223; 
Friedberg 2123; Goslar 
245; Hameln 238; Hil- 
desheim (Hochstift) 
239; liv-, est- u. kur- 
länd. 258; Lübock 2125; 
Meppen 237; Neuen- 
walde 242; Paulinzelle 
250: pomm. 256. 2131; 
St.Gallen 2110; Zürich 
224 


Vadianns 1256 
Vaernewyck, van 1340 
Vaes 2755 

Vahlen 1555 

Valentin 2457 


Valentner 3211 

Vallet 3555 

Vancsa 34. 2164 
Vander Haeghen 1148. 
3153 | 

Vanderkindere 1044. 
2740. 2789 

Vander Linden 1410 
Vanek 2142 
Variloquus, Erph. 2879 
Varnhagen 1830. 3461 
Vedder 1304 

Veeck 1415 

Veith 2689 

Velden v. den 1368. 2039. 
2055. 3099. 3147 
Veltze 3402 

Verdy du Vernois 1782 
Verhaeren 1479 
Verney 1571 | 
Veröffentlichungen(hist. 
Komm. Hess. etc.) 196 
Verriest 2821. 2947 
Verus 1812 
Verzeichnis: Hss. Trier 
2079 

Vesper 3015 

Veth 3210 

Vetter 2956 

Vibrans 2270 

Vidier 1915 

Vidoni 3228 

Viereck 2161 

Vierling 929 

Vigener 2966 

Vigo 1095 

Vildhaut 2088 

Vull 921. 1896 a 
Vincent 2895. 2924 
Vinograiloff 2752 
Vischer, F. 1670 
Vischer, W. 1839 
Vitae Bonifatii 2736 
Vleuten 1162 
Vogel, J. 1648. — 2872 
Vogel, W. 402. 2247 ` 
Vogeler 1487.1568.2153. 
2470 

Voges 3254 

Vogl, G. 3364 

Vogt, E. 1096 

Vogt, P. 3582 

Voigt, F. 3260 

Voigt, K. 2733 

Voigt, P. 282. 373 
Voigts-Rhetz, v. 3477 
Volks- u. Gesellschafts- 
lieder 1218 


| 


Alphabetisches Register. 


Volbach 3599 

Voll 2995 

Vollgratf 908 
Voltelini, v. 493. 3572 
Volz 1575. 1591. 1600 
Vom Berg 136. 2038 
Vorberg 2135 
Voretzsch 2902 
Vorländer 2195 

Voß, A. 2681 

Voß, G. 1764 

Voß, M. 2201 

Voß, W. v. 3438 
Votteler 1275. 1718 
Vüllers 2717 


Wachs 1823 
Wachter 2124. 2197. 
2679. 3302 
Wackernagel 1771 
Waddington 3238 
Wiäschke 1108. 
3157. 3362 
Wagner, Chr. J. B. v. 
3353 
Wagner, 
Wagner, 
Wagner, 
Wagner, 
Wagner, 
3602 
Wahl 1864 | 
Walcherv.Molthein3216 
Waldenfels, e 1357 
Wallmenich 3251 
Walter 2681 
Walter, F. 397. 1502. 
1638.3223.3298a. 3460. 
3582 
Walter, M. 1486 
Walter, Th. 525. 2359. 
2475 
Waltharilied 915 
Walther, C. 586 
Walther, W. 1286. 3051 
Waltzing 908 
Wanner-Brandt 2449 


2492. 


Fr. 2391 
Frz. 3239 
G. 1170 
H. 1855 
R. 1530. 


Wappler 3320 


Warda 1631 

Warko 1254 
Warncke 1066 
Warnsdorff, v. 3323 
Warschauer 374. 3165 
Warschauer, O. 1606 
Wartmann 1256. 1431 
Waschinsky 378 
Wasner 589 


*153 


Watrain 461 
Wattenbach 2087 
Wavre 900 >- 
Weber, E. 856. 862f. 
2674 
Weber, J. 1614 
Weber, M. 935 
Weber, Th 1874 
Weber - Rosenkrantz 
1117 
Weddigen 649. 2458. 
Wedel, v. 2067 
Weech, v. 185. 1840a 
Wegeler 3599 
Wegener 1626 
Wehn 2114 
Wehrhan 1408 
Wehrle 54 
Wehrmann, M. 368.1334. 
1654. 1892. 1985. 2221. 
2404. 3090. 3164. 3192 
Wehrmann, P. 1037 
Weidenbach 434 
Weidenkaff 2407 
Weigel, M. 309 
Weigl, F. 3148 
Weil 1851. 3411 
Weimanun 669 
Weinberger 1978. 
2348 
Weingärtner 18402 
Weinmeister 3279 
Weinzierl, v. 860 
Weisbach 2997 
Weishäupl 2955 R 
Weisman 277 
Weiß, Alb. M. 3054 
Weiß, Ant. 1624 
Weiß, C. 3569 
Weiß, J. 598 
Weiß, K. 1119 
Weiß, Th. 3423 
Weißenborn 2025 
Weitzel 632 
Weller 938 
Wellspacher 2323 
Weltrich 1649 
Wenck 1091f. 2848 
Wendeler 1464a 
Wendt 3573 
Wengen, v.d. 1810. 3225 
Wentzcke 1504. 3234 
Wentzel, v. 1673 
Werbrun 2028 
Werminghoff 45. 1139. 
2341 
Wernekke 1647 
Werner, H. 2906 


*150 


Schier 3393 
Schieß 1257. 1493. 1893. 
2110. 3175. 3180 
Schiffmann 650. 2406. 
2798. 2878 
Schiller, Fr. v. 1651 
Schiller, L. 1344 
Schilling v. Canstatt 
2056 
Schindlbeck 2751 
Schindler 2333 
Schirek 438 
Schirmer 995. 3557 
Schirmer, A. 1092. 2861 
Schissel v. Fleschenberg 
337624 
Schiviz v. Schivizhoffen 
121 
Schlager 526. 530. 2364 
Schlauch 496. 666 
Schlawe 87. 1997. 2003 
Schleinitz, v. 1785 
Schlippenbach, v. 3227 
Schliz 871. 902. 942 
Schlossar 3579 
Schmarsow 1229 
Schmeidler 10162. 2764 
Schmertosch v. Riesen- 
thal 1394 
Schmerz 3361 
Schmid 512 
Schmidkontz 32 
Schmidlin 1016. 2343, 
2787 
Schmidt, A. 195. 593. 
907. 2701 
Schmidt, Bernh. 2157 
Schmidt, Berth. 116. 
1549. 2370 
Schmidt, Ch. 1723. 1740 
Schmidt, Erich 372.3574 
Schmidt, Ernst 548 
Schmidt, G. 659 
Schmidt, Hans G. 3252 
Schmidt, Herm. 875 
Schmidt, J. W. R. 3006 
Schmidt, K. Ed. 1565 f. 
Schmidt, Ldw. 885. 945 
Schmidt, O. E. 2214 
Schmidt, V. 1184 
Schmitt, R. 1888 
Schmitz, H. 2446 
Schmitz, P. 1595. 1742 
Schmitz-Kallenberg 73. 
1985. 2963. 3164 
Schmölzer 1700 
Schmoller 3316 
Schmut 2066. 2277 


Alphabetisches Register. 


Schneider, B. 1383 
Schneider, Ernst 1751 
Schneider, Eug. 1317. 
17842. 1887 
Schneider, Ferd. Jos. 
1657 

Schneider, Frz. E. 581 
Schneider, Frdr. 1629 
Schneider, J. 3417 
Schneider, K. 546 
Schneider, M. 585 
Schnell 1554. 2403 
Schneller 1722 
Schneuwly 104 
Schnippel 2684 
Schnock 448 
Schnöring 1337 
Schoch 3511 
Schötfmann 3251 
Schoellkopf 575 

Schon 7. 130. 313. 685. 
2180. 2452. 3136 
Schönach 607.1079.1081. 
3107 

Schönbach 2799. 2825. 
2977 

Schönbrunner 635. 2444 
Schönfelder 1178. 1192 
Schöppe 248 

Schoeps 3342 

Schöttle 1153. 
Schollenberger 2238 
Scholten 327 

Scholz 2853 


, Schoof 1972 


Schoop 2704 
Schornbaum 1259. 1270. 
1305. 3030. 3075. 3163 
Schott 2691 
Schottmüller 372. 1929 
Schrader, O. 2665 
Schrader, Th. 3011 
Schram 300, 2171 
Schrauf 1207 
Schreibmüller 398 
Schriever 336 
Schriften: Kgl. Sächs. 
Komm. f. G. 201. 2085; 
Ver. f. Ref.-G. 1280. 
3048 
Schrod 1035 
Schröder, E. 
Schröder, R. 
Schröll 1672 


3575 


2330 


, Schrörs 3593 


Schrötter, F. v. 110.114 
Schrötter, G, 1602 
Schubert, v. 2754 


: Schuchhardt 911. 962f. 


2679. 2690 

Schue 430 
Schücking 2129 
Schütte 3220. 3375 
Schütz, v. 127 
Schütze 2813 
Schuller 1539 
Schullerus 55. 2468 


Schulte, A. 925. 1164. 


2893 


‘ Schulte, F. v. 2312 


Schulze, 


Schulte, O. 2477 
Schulte, W. 588. 1038. 
1058. 1103. 2808 
SchultheßB 3518 
Schultheß - Rechberg 
1293 

Schultz 902 

Schultz, Fr. 379 
Schultze, A. 491 
Schultze, J. 1017 

Schultze, V. 1370 


Schulz, F. T. 1472. 3219 


Schulz, V. 688. 1441 
C. 42 
Schulze, Frz. 1862 
Schulze, Frdr. 3566 
Schulze, P. 2402 
Schulze-Kolbitz 622 
Schumacher 859. 868. 
892. 3568 
Schumann, E. 1152 
Schumann, G. 3285 
Schumann, H. 877 
Schuster, E. 1558 
Schuster, G. 2021. 2391. 
3367 

Schwabe, E. 3286. 3450 
Schwabe, J. 3513 
Schwaln 2849 
Schwan 3359 
Schwanold 3235 
Schwandt 112. 2006 
Schwarte 1533 
Schwartz, E. 1093 
Schwartz, Ph. 258 
Schwarz, B. 2397 
Schwarz, F. 1562 
Schwarz, K. 390 
Schwarz, P. 1758 
Schwarzer 3573 
Schwarzkopf 1724 
Schweinichen, v. 2059 
Schweitzer 1884 
Schwemer 1797 
Schwerin, v. 2060 
Schwertfeger 1666 


Schwerzenbach, v. 397 
Schwind, v. 2744 
Schybergson 1356 
Scriptores rer.: Germ. in 
us. schol. 207, rer. 
Merov. 943. 2727 
Sebert 2112 

Seckel 973 

Secretan 2694 
Seeberg 3559 

Seeger 1466 

Seeliger 474. 22981. 
Seeling 1301 
Seelmann 9523 
Seemüller 3575 

Seger 2633 

Segre 1309 

Seidel 3177. 3429 
Seidenberger 324 
Seiler 2392 

Seitz 11. — 1496 
Seldis 170 

Sell 3052 

Selle 3104 

Sellmann 874 

Sello 2253 

Sembritzki 46. 1639. 
1962. 2033 

Semek 3520 

Semel 3572 

Semper 1226 

Senfelder 1242 
Senftner 3303 a 
Senger 1085 

Sepp, H. 1936 

Sepp, J. N. 3251 
Seppeler 64 

Seraphim 386. — 3031. 
3092 

Serrure 96 

Sester 504 
Setzepfandt 344. 2310. 
3173 

Sevin 2357 

Sewett 3340 

Seyffert 2483 

Seyler 620. — 2692 
Siebeck 1647 

Siebert, K. 1911 
Siebert, O. 1897 
Siebmacher 86. 2001 
Siefert 2181 
Siegelabbildungen 224 
Siegfried 2109 

Siegl 1129. 1138. 2491 
Sieveking 1726 
Sievert 1606 

Sig 1995 


Alphabetisches Register. 


Sigismund 1482 
Sijmons 2713 
Sikora 2459. 2486 


Sillem 8531 


Sillib 561 

Simon, H. 353 

Simon, K. 1067. — 3533 
Simons 135? 
Simonsfeld 2794 

Simson, B. v. 949 

Simson, P. 498. 2882. 
3203 

Singer 2988 

Sitte 3190 

Sixt 902 

Skalsky 1618. 1932.3276 
Skalweit 3267 

Skladny 3459 

Skrabar 897 

Skrine 3303 

Smid 2741 

Soergel 2417 

Soltmann 337 

Sommerfeld, E. v. 2842 

Sommerfeldt, W. v. 2250 
Sommerfeldt, G. 158. 
1109.1182. 1360.20508. 
2863. 2904. 2941. 3176. 
3399 

Sommermeyer 1685 
Sophie(Kurf. v. Hannov.) 
1503 

Sophie Charlotte (König. 
v. Pr.) 1503 

Sorel 3379 

Soret 1646 

Soulier 1190 

Spalın 3517 
Spangenberg 1453 
Spannagel 1418 

Spatz 2220 

Specht 2386 

Spiessen, v. 172 

Spina 3221 

Spitta 1251. 1251 b. 3016 
Spitzer 3083 

Sponsel 2139 

Spors 1122 

Spranger 3432 

Sprenger, J. 3006 

Sprenger, Th. 2198 

Srbik, v. 389 

Staatsgrundgesetze 1848 

Stackelberg, v. 178 

Stadtbücher (Zürcher) 
2920 

Stadtrechte (Oberrh.) 
229. 2113 


m a an a u in E 


*151 


Städte ete.(Elsaß-Lothr.) 
319. 2182 

Stähelin 884 

Stälin, v. 3523 

Stäsche 3161 

Stagel 2956 

Stahl 2427 

Stahlecker 576 

Stange 2026 

Stapper 1188 

Stark 1528 

Starzer 218. 290. 2099 
Statsmann 3202 
Statuta (ecel. Fuld.) 265 
Staub 1498 

Steffen 1638. 3344 
Steffens 1749. 1982 
Stegmann 674. — 3155 
Stehlin 1223 

Steiff 263. — 1920 
Stein, H. 2184 

Stein, Ph. 1644 

Stein, W. 1124. 1163. 
2875 

Steinacker 216. 1985. — 
279 

Steinau-Steinrück 333 
Steinberger 3117 
Steinecke 544 

Steiner 1860 
Steinhausen 188. 931. 
2461. 2465 

Steinherz 109). 2886. 
309% 

Steinitzer 295 
Steinmetz 864 
Steinmetz, R. 2330 
Steinmeyer 1182 
Stengel 474. 1108. 22983 
Stephan 1616 

Sterchi 3417 

Stern 3486 

Sternberg 2295 
Sternfeld 1089 

Steuer 1365 

Stieber 1051 

Stieda 436. 445 

Stiefel 3197 a 

Stiehl 615 

Stieve 1398. 3109 
Stiglmayr 1749 

Stille 1567 

Stocklaska 1694 
Stockmayer, v. 1717 
Stöhr 435 

Stölzel 1653 

Stölzle 3576 


` Stoerk 215 


` ` wë, am 


152 


Blosasel, E. 1118 
Stoessel, O. 3587 
Stoffel 2328 

Stolberg 1480 

Stoll 1885 

Stolte 2434 
Stolzenburg 939 

Stork 2421 

Strack 25 

Strakosch - Graßmann 
572. 3535 

Strampfer 1346 
Strantz, v. 177 
Straßburger 874 
Straube 364 

Strecker 3120. 3160 
Strehl 429 

Strenge, v. 3086 
Strickler 1669. 1715 
Strieboll 2009 

Strieder 463. 1432. 3295 
Strnadt 1047. 1942 
Strobl v. Ravelsberg 
3403 

Struve, v. 1779 

Struve, O. 1036 
Stubenrauch 2681. 2705 
Studien: z. hamb. Han- 
dels-G. 2286; z. dt. 
Kunst-G. 606. 2418; 
Tüb. f. schwäb. u. dt. 
Rechts-G. 2535 

Stübel 1505 
Stückelberg 88. 2760 
Stüve 3469 
Stulezewskiı 2473 
Stumpff, v. 2339 
Stumpff, Fr. 395 
Sturmfels 2188 

Sturmhoetel 1332 

Stutz 502. 2332 

Styger 2864 

Suchier 2699 

Sütterlin 2479 
Sullivan 1084 

Sunder 2263 

Suphan 1650 
Suppliques 2958 

Susta 1349 

Sydow, v. 1658 
Symons 913 
Szombathy 859 
Szulczewski 662 
Szuman 3470. 3564 


Tabournel 3429 
Tadra 222 
Tänzer 479 


a ne nn ee nn nn nn nn A nr un S E nn nn En nn S Egg ur a ug nn ne nu, 


Alphabetisches Register. 


Tangl 67. 
27066 

Tarnuzzer 2673 
Taschenbuch 117. 120 

Taube, v. 130 

Techen 3575 

Techen, F. 1053. 1488. 
1540. 2130 

Teichmann 1318. 1465 
Teige 1499 

Tersteeg 1411 

Teutsch 1837 

Texte: dt. d. Mittelal- 
ters 1218. 2956. 2988 f. 
Tezner 2232 

Thalhofer 1192 
Thamm 2068 

Thaner 1006 

Thelen 3360 
Thesaurus: Baumianas 
1269; ling. lat. 47. 1964 
Thiele, G. 554 

Thiele, R. 2879 
Thiemann 2246 
Thietmar 1000 
Thimm, G. 1734 
Thimme, E. 1695. 1801f. 
3479 

Thomas 963. 2675. 2677f. 
Thommen 223. 1985 
Thompson 978 
Thomsen 1553. 3281 
Thudichum 514. 2353. 
2535. 2746. 2946 
Tiedemann, v. 3466 
Tiesmeyer 1877 

Tietze 636 

Tille, A. 131 

Tille, J. 299 

Tobler, A. 664 

Tobler, G. 1750. 1772. 
3035. 3463 

Tönnies 1649 

Toeppen 1867 

Toilow 3503 
Topographie: Niederöst. 
34; Kunst-Denkm. v. 
Böhm. 2142 
Totoraitis 2509 
Traditionen d. Hochst. 
Freising 955 

Traktat üb. d. Reichst. 
im 16. Jh. 1420 
Trapp 3273 
Transehe-Roseneck 143 
Trauer-Striesen 2786 
Trautmann 914. — 2273 
Tretitz 1509. 1708 


1013. 1981. 


Treichel 1134 
Treitschke, v. 699. 1283. 
1696 

Trockels 2816 
Troeltsch, E. 3049 
Tröltsch, J. 2706 
Truhlář 2075 
Tschackert 1274 
Tschamber 1353. 3243 
Tschirch 1692 
Tschochner 2394 
Tschudi 1912. 3592 
Türler 1113. 1130 
Tumbült 1507 
Tykocinski 252 


Überlieferungen: volkst. 
Schles. 661 
Uebersberger 289 
Uhde 1579 
Uhlirz 2727. 3568 
Uldall 284 
Ulmann 1714. 3472. 3538 
Unger, v. 1611 
Uniformierung 2339 
Unzer 3308 ` 
UrbanIV. 2846; VI. 1107 
Urban, C. 3430 
Urban, M. 3131 
Urbani 484 
Urbare (rhein.) 2117 
Ursinus 1339 
Urkunden etc.: z. G. d. 
Rheinlande 1080; d. 
Oberlaus. Hussiten- 
krieges 2883; üb. Rem- 
brandt 1478; vatik.z.G. 
Lothr. 231 
Urkundenbuch: Asse- 
burger 240; Basel 223; 
Bero - Münster 2111; 
Braunschw. 241; Coes- 
feld 236; EBlingen 228; 
Friedberg 2123; Goslar 
245; Hameln 238; Hil- 
desheim (Hochstift) 
239; liv-, est- u. kur- 
länd. 258; Lübock 2125; 
Meppen 237; Neuen- 
walde 242; Paulinzelle 
250; pomm. 256. 2131; 
St. Gallen 2110; Zürich 
224 


Vadianns 1256 
Vaernewyck, van 1340 
Vaes 2755 

Vahlen 1555 

Valentin 2457 


Valentiner 3211 

Vallet 3555 

Vancsa 34. 2164 
Vander Haeghen 1148. 
8153 l 

Vanderkindere 1044. 
2740. 2789 

Vander Linden 1410 
Vank 2142 
Variloquus, Erph. 2879 
Varnhagen 1830. 3461 
Vedder 1304 

Veeck 1415 

Veith 2639 

Velden v. den 1368.2039. 
2055. 3099. 3147 
Veltzé 3402 

Verdy du Vernois 1782 
Verhaeren 1479 
Verney 1571 
Veröffentlichungen(hist. 
Komm. Hess. etc.) 196 
Verriest 2821. 2947 
Verus 1812 
Verzeichnis: Hss. Trier 
2079 | 

Vesper 3015 

Veth 3210 

Vetter 2956 

Vibrans 2270 

Vidier 1915 

Vidoni 32283 

Viereck 2161 

Vierling 929 

Vigener 2966 

Vigo 1095 

Vildhaut 2088 

Vilari 921. 1896 a 
Vincent 2395. 2924 
Vinograloff 2752 
Vischer, F. 1670 
Vischer, W. 1839 
Vitae Bonifatii 2736 
Vleuten 1162 
Vogel, J. 1648. — 2872 
Vogel, W. 402. 2247 ` 
Vogeler 1487.1568.2153. 
2470 

Voges 3254 

Vogl, G. 3364 

Vogt, E. 1096 

Vogt, P. 3582 

Voigt, F. 3260 

Voigt, K. 2783 

Voigt, D 282. 373 
Voigts-Rhetz, v. 3477 
Volks- u. Gesellschafts- 
lieder 1218 


Alphabetisches Register. 


Volbach 3599 

Voll 2995 

Vollgraff 908 
Voltelini, v. 493. 3572 
Volz 1575. 1591. 1600 
Vom Berg 136. 2038 
Vorberg 2135 
Voretzsch 2902 
Vorländer 2195 

Voß, A. 2681 

Voß, G. 1764 

Voß, M. 2201 

Voß, W. v. 3438 
Votteler 1275. 1718 
Vüllers 2717 


Wachs 1823 
Wachter 2124. 2197. 
2679. 3302 
Wackernagel 1771 
Waddington 3238 
Wäüschke 1108. 
3157. 3362 
Wagner, Chr. J. B. v. 
3353 
Wagner, 
Wagner, 
Wagner, 
Wagner, 
Wagner, 
3602 
Wahl 1864 
Walcherv.Molthein3216 
Wäaldenfels, v. 1357 
Wallmenich 3251 
Walter 2681 
Walter, F. 397. 1502. 
1638.3223.3298a. 3160. 
3082 
Walter, M. 1486 
Walter, Th. 525. 2359. 
24175 
Waltharilied 915 
Walther, C. 586 
Walther, W. 1286. 3051 
Waltzing 908 
Wanner-Brandt 2449 
Wappler 3320 
Warda 1631 
Warko 1254 
Warncke 1066 
Warnsdorff, v. 3323 
Warschauer 374. 3165 
Warschauer, O. 1606 
Wartmann 1256. 1431 
Waschinsky 378 
Wasner 589 


2492. 


Fr. 2391 
Frz. 3239 
G. 1170 
H. 1855 
R. 1530. 


*153 


Watrain 461 
Wattenbach 2087 
Wavre 900 
Weber, E. 856. 862f. 
2674 
Weber, J. 1614 
Weber, M. 935 
Weber, Th 1874 
Weber - Rosenkrantz 
1117 
Weddigen 649. 2458. 
Wedel, v. 2067 
Weech, v. 185. 1840a 
Wegeler 3599 
Wegener 1626 
Wehn 2114 
Wehrhan 1408 
Wehrle 54 
Wehrmann, M. 368.1334. 
1654. 1892. 1935. 2221. 
2404. 3090. 3164. 3192 
Wechrmann, P. 1037 
Weidenbach 434 
Weidenkaff 2407 
Weigel, M. 309 
Weigl, F. 3448 
Weil 1851. 3411 
Weimann 669 
Weinberger 1978. 
2348 
Weingärtner 1840a 
Weinmeister 3279 
Weinzierl, v. 860 
Weisbach 2997 
Weishäupl 2955 
Weisman 277 
Weib, Alb. M. 3054 
Weiß, Ant. 1624 
Weiß, C. 3569 
Weiß, J. 508 
Weiß, K. 1119 
Weiß, Th. 3423 
Weißenborn 2025 
Weitzel 632 
Weller 938 
Wellspacher 2323 
Weltrich 1649 
Wenck 1091f. 2848 
Wendeler 1464a 
Wendt 3573 
Wengen, v.d. 1810. 3225 
Wentzcke 1504. 3234 
Wentzel, v. 1673 
Werbrun 2028 
Werminghoff 45. 1139. 
2341 
Wernekke 1647 
Werner, H. 2906 


*154 


Wemer, R. M. 1903 
Wernle 1296a. 3064 
Weser 686 

Weßling 1409 
Westphal 375 
Weyhmann 441/42 
Whishaw 1705 
Wibel 213 
Wichmann 537 
Wickram 1463 
Widemann, E. 2053 
Widenbaner 2395 
Widmann, H. 2103 
Wiedemann, A. 2496 
Wiedemann, H. 533 
Wiederhold 2132 
Wiegand, F. 3328 
Wiegand, W. 957 
Wieland 311. 519 
Wieries 343 
Wiesehoft 2344 
Wieser 573. — 2671 
Wigert, R 306 
Wiert, E. 630 
Wilbrand 1004 
Wilhelm I. 1776. 1784 
u. 86 

Wilhelm (Markgraf v. 


Wilhelm, 
Wiılisch 3445 

Wilke 1401 

Willaert 3105 

Wille 3246 

Willi 2352 

Wilmanns 2716 

Wils 2367 

Wilser 882. 928. 2677 
Wiltheim 2194 
Wimmer 3551 
Wimmer, J. 421 
Winckelmann 71. 1448 
Wingenroth 639 
Winiarz 2271 

Winter, A. 2855 
Winter, G. 1544 
Winter, Z. 2933 
Wintera 2868 
Winterfeld, v. 999 
Wintterlin 2243 
Wippermann 1834 
Wirth, J. 1719. 3441 


— e - — m m nn mm mn nn m A EE EE e EE e AE 


Alphabetisches Register. 


Wirth, V. 3140 
Wislicenus 1991 
Wissowa 2721 
Witry 2499 
Witte, H. 44 
Wittgen 2190 
Wittich 2301 
Wittichen, F. C. 3309 
Wittichen, P. 1639 
Wölfflin 1232. 2998 
Wohlwill 3572 
Woinorich 1706 
Wolt 908 
Wolt, B. 1607 
Wolff, G. 1311. 1321 
Wolf, L. de 2820 
Wolff 2374. — 2699 
Wolff, F. 275 
Woltf, Th. 660 
Wolfram 2726. 2877. — 
3311 
Wolfram v. Eschenbach 
1064 
Wolfsgruber 647. 3556 
Wolkan 1111 
Wolkenhauer 1940 
Wollesen 345.1388.1956. 
2207 
Wolters 691 
Woltersdorf 3551 
Woltmann 1211 
Wopfner475. 2104. 2299 
Woringer 2258. 3457 
Wormit 382 
Worms, G. 1342 
Worms, St. 2132 
Wotschke 1273. 
3189. 3195 
Wrede, Adam J. 425 
Wrede, Adf. 1266. 1887 
Wrede, H 2454 
Württemberg 1943 
Wulfert 3547 
Wumkes 2379 
Wundrack 591 
Wurm 2196 
Wurzbach, v. 612. 2424 
Wustmann, G. 505. 1645 
Wustmann, R. 2996 
Wutte 1943 
Wymann 1240. 2351 
Wyzewa 1661 


3091. 


Zabel 1768 

Zahn, E. 1241 

Zahn, J. v. 1943. 2062. 
2433 

Zahn, W. 2206 f. 
Žák 2099 

Zanelli 1307 
Zarandy 2020 
Zaretzky 2926. 3188 
Zechlin 3111 

Zeck 2854 

Zedler 1921 

Zedlitz u. Neukirch, v. 
2339 

Zedtwitz, v. 2003 
Zeidler 678. 2412 
Zeitschriftenschau 25 
Zelle 1707 

Zeller, H. 2049 
Zeller, J. 934 
Zernicki-Szsliga 478 
Zettler 3292 


: Zeumer 2095. 2533 


Zibermayr 956 

Zibrt 16:0 

Zieglauer, v. 1593 
Ziegler, G. 651 

Ziegler, Th. 3340 
Ziekursch 3301 
Zimmermann, E. 3270 
Zimmermann, H 8200 . 
Zimmermann, J. 2896 
Zimmermann, P. 92. 
1437. 2003. 2022 
Zinck 60 

Zingeler 89. 315. 2021 
Zingerle, v. 3008 
Zivier 2222 

Zmavc 897 

Zöckler 3559 

Zöllner, v. 510 

Zois, v. 2670 
Zschiesche 2680 
Zuchhold 1181 
Zurbonsen 3528 
Zurlinden 1706 
Zwengel 3268 
Zwiedineck - Südenhorst 
1581. 1796 

Zwingli 1255. 3021 
Zwingliana 1295. 3068 


K Si Ze 


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HISTORIS 
TERTELJAHRSCHRIFT | 


8 


HERAUSGEGEBEN VON 


Dr. GERHARD SEELIGER 


0. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG ` 
IX. JAHRGANG 1906 


NEUE FOLGE DER 
DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT 


DER GANZEN FOLGE SIEBZEHNTER JAHRGANG 


4. HEFT 
NACHRICHTEN UND NOTIZEN u 


AUSGEGEBEN AM 19. DEZEMBER 1906 


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| LEIPZIG 
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER 
1906 


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HISTORISCHE FEB. 7.1907 
| VIERTELJAHRSCHRIFT 


HERAUSGEGEBEN VON 


Dre. GERHARD SEELIGER 


O. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG 


IX. JAHRGANG 1906 


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NEUE FOLGE DER 
DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT 


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DER GANZEN FOLGE SIEBZEHNTER JAHRGANG 


4. HEFT 
NACHRICHTEN UND NOTIZEN U 


AUSGEGEBEN AM 19. DEZEMBER 1906 


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LEIPZIG 
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER 
1906 


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HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT 


HERAUSGEGEBEN VON Pzor. Dr GERHARD SEELIGER IN LEIPZIG. 
DRUCK UND VERLAG VON B.G.TEUBNER IN LEIPZIG, POSTSTR. 8. 


Der Preis für den Jahrgang von 4 Voll- und 4 Nachrichten- 
heften im Umfange von ca. 48 Bogen beträgt 20 Mark. 

Die Abteilung „Nachrichten und Notizen“ bringt Notizen über neue 
literarische Erscheinungen, sowie über alle wichtigeren Vorgänge 
auf dem persönlichen Gebiet des geschichtswissenschaftlichen Lebens. 
Um eine raschere Bekanntgabe der Nachrichten zu ermöglichen, er- 
scheinen die zu jedem Vierteljahrsheft gehörenden „Nachrichten und 
Notizen“ in zwei Teilen, deren erster gleichzeitig mit dem Hauptheft, 
der andere aber als Ergänzungsheft im Umfang von 1Y/, Bogen sechs 
Wochen nach Ausgabe des Vierteljahrshefts ausgegeben wird. 

Die Herausgabe und dieLeitung der Redaktionsgeschäfte wird von 
Herrn Prof. Seeliger geführt, dem als Sekretär Herr Dr.B.Hilliger, 
Custos an der Universitätsbibliothek in Leipzig, zur Seite steht. 

Beiträge aller Art, die mit 40 Mk. für den Bogen honoriert werden, 
bitten wir an den Herausgeber (Leipzig-Goblis, Kirchweg 2) zu richten. 

Die Zusendung von Rezensionsexemplaren wird an die Ver- 
lagsbuchhandlung erbeten. Im Interesse pünktlicher und genauer 
bibliographischer Berichterstattung werden die Herren Autoren und 
Verleger ersucht, auch kleinere Werke, Dissertationen, Programme, 
Separatabzüge von Zeitschriftenaufsätzen etc., die nicht auf ein be- 
sonderes Referat Anspruch machen, sogleich beim Erscheinen der 
Verlagsbuchhandlung oder der Redaktion zugehen zu lassen. 


INHALT DES 4. HEFTES. 
NACHRICHTEN UND NOTIZEN IL 


Seite 

Nachrichten und Notizen. `... aa . 569 
Landleihen, Hofrecht und Immunität. Eine Entgegnung. Von 

Univ.-Prof. Dr. Gerhard Seeliger in Leipzig. . .. .. 2... 569 


Besprechungen selbständig erschienener Schriften: O. Weise, Charak- 
teristik der lateinischen Sprache, 3. Auflage, S. 589. — Van den 
Boegart, Bruchstücke aus der ältesten Geschichte der Belgier: 
4. Cimbern, Teutonen und Aduatiker, $. 589. — A. Feeler, Die 
Beziehungen des Hauses Württemberg zur schweizerischen Eid- 
genossenschaft, S. 590. — Traktat über den Reichstag im 16. Jahr- 
hundert, hrsg. von K. Rauch, S. 591. — Chr. Strack, Die ersten 


[Fortsetzung auf der vorletsten Umschlagseite.] 


VERLAG VON BG TEUBNER IN LEIPZIG 


DIE ENTWICKLUNG DES 
DEUTSCHEN STÄDTEWESENS 


VON 


HUGO PREUSS 


ERSTER BAND 


ENTWICKLUNGSGESCHICHTE DER 
DEUTSCHEN STÄDTEVERFASSUNG 


[XII u. 379 S.] gr. 8°. 1906. geh. / 4.80. geb. 4 6.— 


AUS DER VORBEMERKUNG. 


Das vorliegende Werk stellt sich die Aufgabe einer Betrachtung 
des deutschen Städtewesens in entwicklungsgeschichtlichem Zu- 
sammenhange, seiner Organisation und seiner Funktionen. 

Die schnelle und mächtige Entfaltung unseres Städtewesens 
während der letzten Jahrzehnte hat neuerdings in steigendem Maße 
auch die literarische Beschäftigung mit diesem lange vernachlässigten 
Gebiet belebt. Wissenschaftlich sind hier die Historiker als Pioniere 
vorangegangen, indem sie über die Entstehung des deutschen Städte- 
wesens und seine mittelalterliche Blütezeit neben gründlichen Quellen- 
sammlungen eine an Umfang, Kontroversen und auch an Anregungen 


ll Aus der Vorbemerkung. 


reiche Literatur produzierten; an ihrer Spitze neuerdings v. Below. 
Doch brechen sie ihre Arbeit regelmäßig an der Schwelle der neueren 
Zeit ab. Mit dem Städtewesen des absoluten Staates hat sich wesentlich 
die zur Zeit herrschende wirtschaftshistorische Richtung beschäftigt; 
mit der preußischen Reformzeit neben Ernst Meier und anderen Juristen 
neuestens vor allem Max Lehmanns treffliche Stein-Biographie. 

Im übrigen befaßt sich die neueste Literatur des Städtewesens 
vernehmlich mit Spezialfragen aus der unendlichen Fülle der moder- 
nen Aufgaben der städtischen Kommunalverwaltung.. Der Gesamt- 
verlauf städtischer Verfassungsentwicklung ist in grundlegender 
Weise von Gierke im Rahmen seiner Rechtsgeschichte der deut- 
schen Genossenschaft behandelt worden. 

Der erste Band des vorliegenden Werkes bildet mit der Dar- 
stellung der städtischen Verfassungsentwicklung von ihren Anfängen 
bis zur Gegenwart zwar ein in sich geschlossenes Ganze; doch wird. 
er in Sonderheit für die letzte Periode mit ihrer überaus reichen 
Differenzierung der kommunalen Tätigkeiten seine Ergänzung durch 
den möglichst bald erscheinenden zweiten Band finden müssen. 
Gibt der erste Band gewissermaßen einen Längsschnitt der städti- 
schen Entwicklung, so wird der zweite einen Querschnitt versuchen, 
indem er die Entwicklung der städtischen Kommunalverwaltung und 
Kommunalpolitik auf den wichtigsten Gebieten ihrer Funktionen dar- 
stellt und die daraus sich ergebenden Probleme für die weitere 
Entwicklung der städtischen Organisation erörtert. 

Bei der Natur des Stoffes kann nicht die Rede davon sein, eine 
irgendwie erschöpfende Vollständigkeit auch nur anzustreben; viel- 
mehr kommt es im Gegenteil darauf an, die entscheidenden Momente 
der organischen Entwicklung herauszuarbeiten und sie nicht durch die 
unendliche Fülle der Einzelheiten verwischen zu lassen. Die Frage, 
ob und wie dies gelungen ist, kann nur das Werk selbst in seiner 
Gesamtheit beantworten. Wenn man in einer solchen Gestaltung des 
Stoffes mit geziemender Bescheidenheit doch immerhin eine künstle- 
rische Betätigung erblicken darf, so gilt auch hier die goldene Regel: 


Bilde, Künstler, rede nicht, 
Deine Rede sei Gedicht. 


Aus der Einleitung. m 


Die mittelalterliche Stadt ist die Keimzelle des modernen Staates; 
sie zeigt mitten im Ständewesen des Mittelalters die charakteristischen 
Zuge modernen Staatswesens in ihren ersten Ansätzen auf dem 
Gebiet der Verfassung und Verwaltung, des Bürgertums und der 
Behördenorganisation, der Polizei und Finanz, der Gemeinwirtschaft 
und Wohlfahrtspflege. Der tragende Grundgedanke des modernen 
Staatswesens: die korporative Organisation der Bevölkerung auf der 
territorialen Grundlage des Gebiets nimmt zuerst in der Stadtverfassung 
feste Gestalt an. So erklärt sich die innere Einheitlichkeit der 
Nationalstaaten urbaner Kultur; Staat und Gemeinden sind hier von 
gleichem Wesen und gleicher Struktur. Anders in Deutschland. 

Die beiden großen Gegensätze: das Aufblühen des Städtewesens 
einerseits und das Überwuchern des Lehenswesens andrerseits ent- 
wickeln sich im Schoße des alten Reiches ungefähr gleichzeitig. 
Während sich die Städte aus der agrarischen Umgebung zu selb- 
ständiger und eigenartiger Bedeutung emporheben, geht aus dem 
Lehenswesen der hohe und der niedere Adel hervor, von denen 
jener die territoriale Landeshoheit, dieser die Herrschaft auf dem 
agrarischen Lande erringt. Ein festes Zusammenhalten des Reiches 
mit den Städten gegen den Feudaladel hätte vielleicht auch hier zur 
Herausbildung eines deutschen Nationalstaates urbaner Kultur führen 
können. Aber das Reich selbst war bereits feudalistisch zersetzt, 
der Kaiser nicht das Haupt des Volkes, sondern der Standesgenosse 
des hohen Adels. So schlug in kritischer Stunde die deutsche Ent- 
wicklung entgegengesetzte Bahnen ein. Das Reich löste sich in ein 
Konglomerat von Territorien auf, in dem die Herrschaft dem hohen 
Feudaladel, dem Landesfürstentum zufiel. Reich und Städte hatten 
zwar nicht gemeinsam gekämpft, aber sie waren doch gemeinsam 
die Besiegten. Der das mittelalterliche Ständewesen überwindende 
absolute Staat verwirklichte sich in Deutschland nicht am Reiche, 
sondern an den Territorien; und eben deshalb war sein inneres 
Wesen in Deutschland ein anderes als in den Nationalstaaten. Diese 
absoluten Landesfürstentümer konnten nicht eine nationale Gesamtheit 
in scharf konzentrierter Organisation verkörpern, da sie doch gerade 
im Gegensatz zur nationalen Gesamtheit emporgekommen waren. 
In Wirklichkeit waren sie nichts anderes als erweiterte feudale 
Grundherrschaften, die sich nach dem Absterben des Lehensbandes 
in patrimoniale Besitzungen verwandelt hatten, und nun fälschlich 


Il Aus der Vorbemerkung. 


reiche Literatur produzierten; an ihrer Spitze neuerdings v. Below. 
Doch brechen sie ihre Arbeit regelmäßig an der Schwelle der neueren 
Zeit ab. Mit dem Städtewesen des absoluten Staates hat sich wesentlich 
die zur Zeit herrschende wirtschaftshistorische Richtung beschäftigt; 
mit der preußischen Reformzeit neben Ernst Meier und anderen Juristen 
neuestens vor allem Max Lehmanns treffliche Stein-Biographie. 

Im übrigen befaßt sich die neueste Literatur des Städtewesens 
vornehmlich mit Spezialfragen aus der unendlichen Fülle der moder- 
nen Aufgaben der städtischen Kommunalverwaltung.. Der Gesamt- 
verlauf städtischer Verfassungsentwicklung ist in grundlegender 
Weise von Gierke im Rahmen seiner Rechtsgeschichte der deut- 
schen Genossenschaft behandelt worden. 

Der erste Band des vorliegenden Werkes bildet mit der Dar- 
stellung der städtischen Verfassungsentwicklung von ihren Anfängen 
bis zur Gegenwart zwar ein in sich geschlossenes Ganze; doch wird. 
er in Sonderheit für die letzte Periode mit ihrer überaus reichen 
Differenzierung der kommunalen Tätigkeiten seine Ergänzung durch 
den möglichst bald erscheinenden zweiten Band finden müssen. 
Gibt der erste Band gewissermaßen einen Längsschnitt der städti- 
schen Entwicklung, so wird der zweite einen Querschnitt versuchen, 
indem er die Entwicklung der städtischen Kommunalverwaltung und 
Kommunalpolitik auf den wichtigsten Gebieten ihrer Funktionen dar- 
stellt und die daraus sich ergebenden Probleme für die weitere 
Entwicklung der städtischen Organisation erörtert. 

Bei der Natur des Stoffes kann nicht die Rede davon sein, eine 
irgendwie erschöpfende Vollständigkeit auch nur anzustreben; viel- 
mehr kommt es im Gegenteil darauf an, die entscheidenden Momente 
der organischen Entwicklung herauszuarbeiten und sie nicht durch die 
unendliche Fülle der Einzelheiten verwischen zu lassen. Die Frage, 
ob und wie dies gelungen ist, kann nur das Werk selbst in seiner 
Gesamtheit beantworten. Wenn man in einer solchen Gestaltung des 
Stoffes mit geziemender Bescheidenheit doch immerhin eine künstle- 
rische Betätigung erblicken darf, so gilt auch hier die goldene Regel: 


Bilde, Künstler, rede nicht, 
Deine Rede sei Gedicht. 


Aus der Einleitung. II 


Die mittelalterliche Stadt ist die Keimzelle des modernen Staates; 
sie zeigt mitten im Ständewesen des Mittelalters die charakteristischen 
Züge modernen Staatswesens in ihren ersten Ansätzen auf dem 
Gebiet der Verfassung und Verwaltung, des Bürgertums und der 
Behördenorganisation, der Polizei und Finanz, der Gemeinwirtschaft 
und Wohlfahrtspflege. Der tragende Grundgedanke des modernen 
Staatswesens: die korporative Organisation der Bevölkerung auf der 
territorialen Grundlage des Gebiets nimmt zuerst in der Stadtverfassung 
feste Gestalt an. So erklärt sich die innere Einheitlichkeit der 
Nationalstaaten urbaner Kultur; Staat und Gemeinden sind hier von 
gleichem Wesen und gleicher Struktur. Anders in Deutschland. 

Die beiden großen Gegensätze: das Aufblühen des Städtewesens 
einerseits und das Überwuchern des Lehenswesens andrerseits ent- 
wickeln sich im Schoße des alten Reiches ungefähr gleichzeitig. 
Während sich die Städte aus der agrarischen Umgebung zu selb- 
ständiger und eigenartiger Bedeutung emporheben, geht aus dem 
Lehenswesen der hohe und der niedere Adel hervor, von denen 
jener die territoriale Landeshoheit, dieser die Herrschaft auf dem 
agrarischen Lande erringt. Ein festes Zusammenhalten des Reiches 
mit den Städten gegen den Feudaladel hätte vielleicht auch hier zur 
Herausbildung eines deutschen Nationalstaates urbaner Kultur führen 
können. Aber das Reich selbst war bereits feudalistisch zersetzt, 
der Kaiser nicht das Haupt des Volkes, sondern der Standesgenosse 
des hohen Adels. So schlug in kritischer Stunde die deutsche Ent- 
wicklung entgegengesetzte Bahnen ein. Das Reich löste sich in ein 
Konglomerat von Territorien auf, in dem die Herrschaft dem hohen 
Feudaladel, dem Landesfürstentum zufie. Reich und Städte hatten 
zwar nicht gemeinsam gekämpft, aber sie waren doch gemeinsam 
die Besiegten. Der das mittelalterliche Ständewesen überwindende 
absolute Staat verwirklichte sich in Deutschland nicht am Reiche, 
sondern an den Territorien; und eben deshalb war sein inneres 
Wesen in Deutschland ein anderes als in den Nationalstaaten. Diese 
absoluten Landesfürstentümer konnten nicht eine nationale Gesamtheit 
in scharf konzentrierter Organisation verkörpern, da sie doch gerade 
im Gegensatz zur nationalen Gesamtheit emporgekommen waren. 
In Wirklichkeit waren sie nichts anderes als erweiterte feudale 
Grundherrschaften, die sich nach dem Absterben des Lehensbandes 
in patrimoniale Besitzungen verwandelt hatten, und nun fälschlich 


IV Aus der Einleitung. 


mit dem unechten Schimmer und Schein staatlicher Majestät um- 
kleidet wurden. Wohl setzten sie nach unten durch Beseitigung 
oder Verkümmerung der Landstände meist ihre absolute Herrschaft 
durch; und hierbei schien den Landadel und die Städte das gleiche 
Schicksal der Untertänigkeit zu treffen. Aber wie verschieden ge- 
staltete das siegreiche Landesfürstentum die Untertänigkeit beider. 
Mit dem Landadel schloß es einen nahrhaften Frieden, der jenem 
die Herrschaft auf dem Lande sicherte und damit indirekt zur 
Wiedergewinnung des verlorenen Einflusses im Staate, wenn auch 
in veränderter Form, verhalf; die Städte vernichtete es im eigent- 
lichen Kern ihres Wesens, erniedrigte sie von Gemeinwesen eigenen 
Lebens zu willenlosen Gegenständen fürstlicher Verwaltung. Doch 
nicht die Willkür des Zufalls waltet in dieser verschiedenen Be- 
handlung, sondern eine immanente Notwendigkeit. Denn Landes- 
fürstentum und Landadel waren von gleichem Fleisch und Blut, der 
ältere und der jüngere Sohn des Feudalismus; beide wurzelten in 
der agrarischen Herrschaftsorganisation, und bei allem Widerstreit 
ihrer Interessen war ihnen daher die tief innere Gegensätzlichkeit 
zum urbanen Wesen und seiner genossenschaftlichen Organisation 
gemeinsam. 

Nach alledem ist es ebenfalls kein Zufall, sondern innere Not- 
wendigkeit, daß der Übergang des absoluten Fürstenstaates in den 
heutigen Verfassungsstaat mit der Neubelebung des Städtewesens, 
der urbanen Organisationsform' anhebt. Die Steinsche Städte- 
ordnung von 1808 ist die erste Verwirklichung des verfassungs- 
mäßigen Staatsprinzips in Deutschland. Doch aus der heterogenen 
Natur und Art des deutschen Landesfürstentums erklärt es sich, daß 
sich hier dieses verfassungsmäßige Staatsprinzip weit schwerer und 
unvollkommener durchzusetzen vermochte, als in Ländern einer ur- 
banen, 'einheitlichen, nationalen Kultur. Das zeigt sich nicht nur in 
der vielfachen Verkümmerung und Rückständigkeit des deutschen 
Konstitutionalismus, sondern auch in den Rückschlägen und immer 
wiederholten Reibungen im Verhältnisse zwischen landesfürstlicher 
Regierung und städtischer Selbstverwaltung. Agrarisches und ur- 
banes Wesen klingen hier immer noch verdrießlich durcheinander. 
Erst das neue Deutsche Reich ist nach seiner Art und Entstehung 
als korporative Organisation einer Volksgesamtheit auf Grundlage 
des Gebiets dem urbanen Bildungsprinzip innerlich verwandt. Aber 


emmer, EE meer, T ` EE e wbd, EHESTEN E EEE E E EHER EEEEF O a ` ee m T 


Inhaltsverzeichnis. y 
P 


nach dem gegenwärtigen Verfassungsrecht ist das Reich von jeder 
tieferen Einflußnahme auf das Gemeinderecht ausgeschlossen, das 
vielmehr . zur Zuständigkeit der Einzelstaaten gehört. Vielleicht 
werden manche zur Zeit unlösbaren Schwierigkeiten auf diesem 
Gebiete erst durch eine Erweiterung der Reichskompetenz ihre Lösung 
im Sinne des modernen Staatsprinzips finden. ` 


INHALTSVERZEICHNIS. 


eo Seite 


Vorbemerkung . . » » 2 2 2 2 0 ee en e e MV 


Einleitung ........ 1-7 


Die römischen civitates auf deutschem Boden. — Die urbane Kultur 
der Romanen. — Der ungelöste Gegensatz urbanen und agra- 
rischen Wesens in Deutschland. — Die Stadt als Keimzelle des 
modernen Staates. — Die Eigenart deutscher Staatsentwicklung. 


Erstes Kapitel. 


Das Aufsteigen der deutschen Städte. . . 9-56 


1. Königspfalz und Bischofshof. — Der Markt. — Die Burg. — Die 
Genesis der Stadt und deren Theorien. — Wirtschaftliche und 
rechtliche Differenzierung von Stadt und Land. — Markt, Zoll 
und Münze. — Bischofs- und Königsstädte. — Altstadt und Neu- 
stadt. — Die Anfänge des Stadtrechts. — Urbane und E 
Organisation. — Stadtluft macht frei . . . 11—24 
2. Grundherrschaft und freie Gemeinde. — Das Stadtgericht. _ 
Rat und Bürgermeister. — Städtegründungen. — Die Kolonisation 
des Ostens. — Bewidmung mit Stadtrecht . . . 24—32 
3. Die Kämpfe der Städte gegen die Stadtherren. — "Städte und 
Kaisertum. — Die constitutiones in favorem principum. — Ire 
symptomatische Bedeutung . . . 32—39 
4. Die Überlegenheit der Städte gegenüber den Stadtherren. = 
Korporative Organisation und Geldwirtschaft. — Die Machtmittel 
der Städte. — Der Roland. — Die Emanzipation der Städte vom 
Feudalismus. — Erwerb der Ämter durch die Stadt. — Die 
. städtische Amtsorganisation . . . 39—46 
5. Die Anfänge städtischer Verwaltung. - _ Bau- und Feuerpolizei. 
— Straßenwesen. — Sicherheits- und Marktpolizei. — Handels- 
und Gewerbepolitik. — Bannmeile und Stapelrecht. — Rathaus 
und Kaufhaus. — Städtische Steuern und Schulden. — Reichs- 
städte, Freistädte und Landstädte . . . . . Dog . 46—56 


NI 


Inhaltsverzeichnis. 


Zweites Kapitel. 
Blüte und Niedergang des Städtewesens . . 


1. Die Bevölkerung der mittelalterlichen Städte. — Zahl und Zu- 


sammensetzung. — Die Landflucht. — Die organische Einheit 
der Stadt. — Ihre Gliederung. — Sondergemeinden. — Juden- 
gemeinden. — Der Klerus. — Schutzgenossen und PEIEE 
gemeinde. — Die drei stādtischen Stānde . 


2. Die Geschlechtergilden. — Richerzeche. — Der Ursprung 


bürgerlichen Reichtums. — Urbanisierung des Landadels oder 
Agrarisierung des Patriziats. — Die Pen Amen — Die 
Commenda. — „Hanse“ 


3. Die Handwerkerzünfte. — Ihre Entstehung. — Lohnwerk und 


4. Städtischer und ländlicher Grundbesitz. — Patrizische Reaktions- 


Preiswerk. — Zunftautonomie und Zunftzwang. — Zunft und Stadt. 


versuche. — Die Zunftrevolutionen. — Die Verschiedenheit ihrer 
Resultate. — Demokratisierung der Räte. — Die Ratsbesetzung. 
— Engerer und weiterer Rat. — Partialerneuerung. — Die Rats- 
mittel. — Ratsdeputationen und Ressorts. — Stadtschreiber. — 
Die Entwicklung der Stadtverwaltung und des Stadtrechts. — 
Die Oberhöfe. — Gesteigerte Differenzierung von Stadt und Land. 
— Die Stadt als Medium zwischen Mittelalter und Neuzeit . . 


5. Die Städtebünde. — Ihr antifeudaler Charakter. — Die ober- 


deutschen Bünde. — Der rheinische Städtebund. — Der schwä- 
bische Bund. — Fürsten- und Ritterbünde. — Der Kaiser. — 
Die goldene Bulle. — Die Schweizer Eidgenossenschaft. — 
Freie Gemeinwesen und Dynasten. — Die Städte und die Bauern. 
— Die Schwäche der städtischen Organisation. — Der Sieg der 
Schweizer und die Niederlage der deutschen Städtebünde. — 
Die politische Ohnmacht der Städte gegenüber Fürsten und 
Adel. — Die Vorblüte des bürgerlichen Kapitalismus. — Seine 
soziale und politische Stellung. — Die Geen — Verfall des 
bürgerlichen Geistes . 4 


. Die deutsche Hansa. — Herrschaftsgebiet und Organisation. _ 


Ihr Kern: die Städte des Koloniallandes. — Die hansische 
Politik und das Fürstentum. — Die soziale und politische Struktur 
der führenden Hansestädte. — Kaufmannsherrschaft. — Der geld- 
wirtschaftliche Charakter ihrer Klassengegensätze. — Die hansi- 
sche Reaktion. — Die wirtschaftliche Evolution. — Niedergang 
der Hansa 


. Die Erstarrung der Zunftverfassung. - _ Das neue Patriziat. _ 


Meister und Gesellen. — Gesellenbruderschaften. — Verschärfung 
der sozialen Gegensätze. — Reichtum und Armut. — Die recht- 
losen Bürger. — Allgemeine Gärung. — Die Taboriten. — Die 
Buchdruckerkunst. — Bewegung in Stadt und Land. — Die Ge- 
rechtigkeit Gottes. — Die Zeit der großen Erwartung. — Die 
herrschenden Mächte und das Volk. — Das fremde Recht. — 
Schweizerische Gesinnung in den Städten. — Luther. — Der 
revolutionäre Gedanke.— Die Bauernerhebung.— Nicht Revolution, 


Seile 


57—118 


59—65 


66—72 


12—77 


78—87 


87—98 


98—106 


Inhaltsverzeichnis. 


nur Reformation! — Die städtische Demokratie und die Bauern. 
— Sieg der fürstlich-adligen Reaktion. — Verelendung der Bauern- 
schaft. — Jürgen Wullenwever. — Verfall des deutschen Wirtschafts- 
lebens. — Triumph des agrarischen Prinzips über die urbane Kultur 


Drittes Kapitel. 


Das Städtewesen im absoluten Fürstenstaat . 


. Die Stärkung des Fürstentums durch die Reformation; — durch 
die wirtschaftlich-soziale Entwicklung und die rationalistische 
Staatsphilosophie. — Der eudämonistische Polizeistaat. — Die 
politische Bedeutung der Rezeption des römischen Rechtes. — 
Die Souveränität. — Der antiurbane Charakter dieser Entwicklung. 
— Deutsche Staatlosigkeit. — Reich und Kaiser. — Das Territorial- 
fürstentum. — Seine agrarische Struktur. — Die Patrimonialität. — 
Fürstentum, Adel und Städte. — Naturalwirtschaftliche Reaktion. 
_ Wirtschaftliches Erstarken des Fürstentums u 

. Verfall der städtischen Machtmittel. — Die Zunft der Las, 
knechte. — Der dreißigjährige Krieg und der miles perpetuus. — 
Das fürstliche Berufsbeamtentum und die Städte. — Fürstliches 
Dienertum im Gegensatz zum städtischen Amt. — Adel und 
Bürgertum in Offiziersstellen und Ämtern . 
. Die fürstlichen Finanzen und die Städtesteuern. — Zoll und 
Münze. — Münzverschlechterung. — Territoriale Wirtschafts- 
politik und Städte. — Territorialer und städtischer Markt. — 
Der Merkantilismus. — Seine Verkümmerung im deutschen 
Territorium. — Stadt und Land unter der territorialen Wirtschafts- 
politik. — Adel und Städte auf den Landtagen. — Das Privilegien- 
system der sozialständischen Gliederung unter dem fürstlichen 
Absolutismus. — Verschärfung des Gegensatzes von Stadt und 
Land. — Fürstliche und ee Patrimonialität gegen das urbane 
Verfassungsprinzip 
. Patrimoniale Rückbildung der Stadtverfassung. ~- Reichsstädte, 
Landstädte und civitates mixtae. — Die Reichsstädte als Terri- 
torien. — Patrimonialität der Ratsobrigkeit und Untertänigkeit 
der Bürger. — Privatwirtschaftliche Entartung. — Verfall der 
weiteren Räte und jeder bürgerlichen Vertretung. — Juristen 
in Rat und Gericht. — Städtische Geheimräte. — Finanzielle 
Korruption. — Kaiserliche Intervention. — Die Landstädte. — 
Fürstentum und patrimoniale Ratsoligarchie. — Vernichtung der 
städtischen Autonomie. — Fürstliche Obergerichte. — Landes- 
herrliche Gesetzgebung. — Eingriffe in die städtische Verwaltung. 
— Subordination des Rates. — Das Gemeindevermögen wird 
Staatseigentum. — Invaliden und Kammerdiener als Ratsherren 
. Nuancen der Entwicklung in den verschiedenen Territorien. — 
Ihr antiurbaner Charakter am schroffsten in Brandenburg- 
Preußen. — Rückständigkeit der Binnenstädte im Kolonialland. — 
Ihre wirtschaftliche und soziale Ohnmacht. — Landespolizei- 
ordnungen. — Das ständische Kreditwerk. — Verfall des Steuer- 
wesensseit demdreißigjährigen Kriege.— Kontribution undAkzise. 


VII 
Seite 


106—118 


119—194 


. 121—130 


. 130—136 


. 136—143 


143—156 


VIII 


Inhaltsverzeichnis. 


— Die Akzise und die Städte. — Völlige Entmündigung. — Der ` 


Steuerrat. — Seine Allmacht. — Gehäufte Kontrollen, Bevor- 
mundung und Zentralisation. — Die rathäuslichen Reglements. 
— Die Ratsmitglieder subalterne Staatsbeamte. — Ihre Besoldung. 
— Käuflichkeit der Stellen trotz Prüfung und Une: _ 
Invalidenversorgung. — „Stadtverordnete“ . 


. Mangel wirtschaftlicher Eigenkraft der Städte. — Rösidorzetädie 


— Ihre gesteigerte Abhängigkeit. — Die soziale Struktur ihrer 
Bürgerschaft. — Die Exemtionen. — Auflösung der Bürger- 
gemeinde. — Zerstörung jeder städtischen Kompetenz. — Des- 
organisation durch den Ordnungstanatismus. — Garnisonen. — 
Verwahrlosung der städtischen Verwaltung, besonders des 
Armen- und Schulwesens. — Die Akzise und die Auseinander- 
reißung von Stadt und Land. — Konzentrierung von Handel 
und Gewerbe in den Städten. — Territorialer Merkantilismus. — 
Preistaxen, Aus- und Einfuhrverbote . 


. Die Zunftpolitik des Absolutismus. — Reichsschluß von va, 


— Die Generalprivilegien. — Verbot der Hauptladen. — Die 
Zunft als fürstliche Polizeianstalt. — Schutzpolitik und Kolo- 
nisation. — Manufaktur und Verlag. — Entmündigung der Zünfte 
wie der Städte. — Vernichtung der Gesellenverbände. — Er- 
tötung alles genossenschaftlichen Lebens . 


. Das Allgemeine Landrecht: die Kodifikation dieser Zustände. 


— Sein Stände- und Privilegiensystem. — Die „Städteordnung“ 
des Polizeistaats. — Privilegierte Korporation des Privatrechts. 
— Die Ratsbesetzung. — Der schrotfe Gegensatz zum urbanen 
Westen. — Dessen Ausgleichung von Stadt und Land. — Friedrich Il. 
und die westlichen Provinzen. — Verkümmerung des EE 
Lebens. — Apathie des Bürgertums STi Se dë 


Viertes Kapitel. 
Die Wiedergeburt städtischer Selbstverwaltung . 


. Die französische Revolution und Deutschland. — Teilnahm- 


losigkeit des Volkes, besonders in Preußen. — Zusammenbruch 
des friderizianischen Systems. — Karl vom Stein. — Herkunft 
und Laufbahn. — Der preußische Westen. — Die Stellung eines 
preußischen Ministers. — Das Kabinett. — Konflikt und erster 
Sturz Steins. — Symptomatische Bedeutung des Konflikts. — 
Napoleon empfiehlt die Wiederberufung Steins. — Stein und 
Goethe. — Steins Wiedereintritt. Se At AR 


des Volkes. — Überwindung der absoluten Bureaukratie durch 
die absolute Bureaukratie. — Bruch mit dem sozialen Feudalismus. 
— Edikt vom 9. Oktober 1807. — Patrimoniale Gerichtsbarkeit 
und Polizei. — Land und Stadt. — Die fundamentale Bedeutung 
des Prinzips der Geer _ ge und Staats- 
verfassung . . : 2 e 


. 156—169 


. 169—180 


. 180—188 


. 188—194 


195—290 


<.. . . 197—213 
. Das Programm von Nassau. — Die Ideen von 1789. — Apathie 


. 213—225 


um men ` gestigen, 9 vam, em init EEE 3 em. - NEE NNN, a mm, O. eme, eg, vumm ämmer, mitt, S E, e. vi. 


Inhaltsverzeichnis. IX 
Seite 

3. Stein und die Städteordnung. — Der Entwurf der Königsberger 
Bürgerschaft. — Frey. — Die geistige Atmosphäre Königsbergs. 
— Kant und Kraus. — Rechtsstaatslehre und wirtschaftliche Be- 
freiung. — Der Bruch mit dem Merkantilismus. — Durchbrechung 
des Zunftzwanges. — Der Individualismus und die genossenschaft- 
liche Stadtverfassung. — Ihr Gegensatz zum eudämonistischen 
Polizeistaat. — Das Prinzip der Städteordnung und die Gesetz- 
gebung der französischen Constituante. — Das Napoleonische 
Munizipalsystem. — Englisches selfgovernment. — Vincke. — 
Frey und Stein. — Die konstitutionelle Bedeutung der Städte- 
ordnung. — General- und Provinzialdepartement. — Wilckens. — 
Der Abschluß der Städteordnung vom 19. November 1808. — 

- Der Berliner Magistrat über sie . . . . . . 225—243 
4. Der Immediatbericht. — Städteordnung "und Landrecht. =- Die 
allgemeine Geltung der Städteordnung. — Keine Landgemeinde- 
ordnung. — Städtische Gerichtsbarkeit und Polizei; patrimoniale 
Gerichtsbarkeit und Polizei. — Schöns falscher Doktrinarismus. 
— Die Ortspolizei nach der Städteordnung. — Der einzige 
Grundfehler. — Seine Folgen. — Wiederherstellung der 
Bürgergemeinde. — Die Einheitlichkeit der Stadtgemeinde. — 
Keine Wiederherstellung der kommunalpolitischen Bedeutung 
der Zünfte. — Städtisches Repräsentativsystem. — Das Wahlrecht 
zur Stadtverordnetenversammlung. — Grundbesitzprivilegien. — 
Geheime Wahl. — Das unbesoldete Ehrenamt. — Zusammen- 
setzung und Wahl des Magistrats. — Die Amtsdauer. — Die 
Bestätigung. — Das neue Prinzip des städtischen Amtes im 
Gegensatz zum fürstlichen Dienertum. — Stadtverordnete und 
Magistrat. — Verwaltungsdeputationen. — Kontrolle von unten 
statt Bevormundung von oben. — Beschränkte Staatsaufsicht. — 


Die Städteordnung ein Torso . . . nn. 243— 264 
5. Die individuelle Bedeutung Steins für das Refomwerk: — Die 
inneren und die äußeren Feinde der Reform. — Junkerliche 


Wut. — Der Brief an Wittgenstein. — Die Krisis und der Hof. 
— Gleichgültigkeit des Bürgertums. — Die letzten Wochen des 
Steinschen Regiments. — Versuch einer Proklamation an das 
Volk. — Stein und Hardenberg. — Petition für die Belassung 
Steins im Amte. — Steins Entlassung. — Triumph der Reaktion. 
— Das politische Testament. — Stein und Napoleon . . . . 264—276 


6. Die Isolierung der Städteordnung im absoluten Staate. — 
Urbane Verfassung und agrarische Patrimonialität. — Selbst- 
verwaltung und Konstitutionalismus. — Ihr gemeinsames po- 
litisches Prinzip in verschiedenen Organisationsformen. — 
Schutzlosigkeit der Selbstverwaltung im absoluten Staat. — Die 
Deklarationen zur Städteordnung. — Die Einführung der 
Städteordnung. — Die Unvollkommenheit ihrer Durchführung. 
— Die finanzielle Auseinandersetzung zwischen Staat und Stadt. 
— Die Residenzstadt. — Der Zustand der damaligen Städte. — 
Ihre Bevölkerung. — Ihre Armut. — Berlin im Jahre 1808. — 
Die Einführung der Städteordnung in Berlin. — Der alte Geist 
in den neuen Kollegien. — Indifferentismus des Bürgertums. — 


X Inhaltsverzeichnis. 


Seite 
Geheime Stadtverordnetensitzungen. — Mängel in der Ordnung 
des Bürgerrechts. — Allmähliches Hineinleben in die uen 
der Selbstverwaltung . . . . . . » 276—290 


Fünftes Kapitel. 


Die Entwicklung der Städteverfassung bis zur Gegenwart. 291—379 


1. Die neuen süddeutschen Staaten. — Die Vernichtung der Reichs- 
städte. — Napoleonische Munizipalverfassung der Rheinbund- 
staaten. — Das bayrische Gemeindeedikt von 1808. — Die 
Nassauische Gemeindeordnung von 1816. — Die Hessische 
von 1821. — Der süddeutsche Konstitutionalismus und der 
Deutsche Bund. — Die Karlsbader Beschlüsse. — Die einzel- 
staatlichen „Nationen“. — Das bayrische Gemeindeedikt von 1818. 
— Das Württembergische Verwaltungsedikt für die Gemeinden 
von 1822. — Die Ordnung des Gemeindewesens in den nord- 
deutschen Staaten. — Die Restauration in den Hansestädten und 
Frankfurt. . . . . . . . 293—302 

2. Preußen nach den Freiheitskriegen. — Ost und West. - Die 
Verordnung vom 22. Mai 1815. — Die Reaktion und Hardenberg. 
— Wilhelm v. Humboldt und die Ministerkrise von 1819. — 
Ausdehnung der Städteordnung? — Der Westen. — Homboldts 
Denkschrift zur Städteordnung vom 21. November 1819. — 
Das Staatsschuldengesetz vom 17. Januar 1820. — Verwerfung 
der Hardenbergschen Verfassungsprojekte. — Das Gesetz über 
die Provinzialstände vom 23. Juni 1823. — Feudaler Partikula- 
rismus. — Steins letztes politisches Auftreten. — Die Revision 
der Städteordnung. — Ihre Kritiker. — Bund von Feudalismus 
und Bureaukratie. — Stein über die Revision. — Humboldts 
Denkschrift vom Januar 1831. — Die revidierte Städteordnung 


"= == „vom 17. März 1831. — Ihr reaktionärer Charakter. — Erhaltung 


der ersten Städteordnung mit der Zusammenstellung der De- 
klarationen von 1832. — Geltungsbereich der beiden Städte- 
ordnungen. — Die Städteverfassung in Neuvorpommern und 
Rügen. — Die rheinische Gemeindeordnung von 1845. — 
Bürgermeisterei- und te see — Die ge 
instruktion vom 25. Mai 1835 . . . . . 802—323 


3. Die städtische Selbstverwaltung eine tinanzielle Notwendigkeit. 
— Die wirtschaftliche Entwicklung des Bürgertums. — Der öko- 
nomische Liberalismus der Bureaukratie. — Der Zollverein, — 
Die Friedensëra, — Wirkungslosigkeit der französischen Juli- 
revolution auf Preußen. — Ihre Nachwirkungen in den Klein- 
staaten. — Konstitutionalismus und Gemeindereform. — Die 
Stadtrevolutionen in Leipzig und Dresden. — Die Sächsische 
Städteordnung vom 2. Februar 1832. — Städteordnung in 
Braunschweig. — Kurhessische Gemeindeordnung von 1837. 
— Das Badische Gemeindegesetz von 1831. — Bayrisches Ge- 
meindegesetz von 1834. — Verhältnis dieser Gemeindegesetze 
zur Steinschen Städteordnung. — Kleinstaatliches Stilleben. — 


- 


Inhaltsverzeichnis. 


Der Hannöversche Staatsstreich von 1837. — Der preußische 
Thronwechsel von 1840. — Die Eisenbahnfrage. — Der Vereinigte 
Landtag. — 1848. — Das städtische Bürgertum und die Revolution. 
— Die deutsche Einheit und die Urbanisierung Preußens. — 
Die deutsche und die preußische Nationalversammlung . 


Das Kommunalprinzip der Frankfurter Grundrechte. — Die öster- 
reichische Gemeindegesetzgebung: die provisorische Gemeinde- 
ordnung vom 17. März 1849. — Die freie Gemeinde als Grund- 
lage des freien Staates. — Die Reaktion. — Das österreichische 
Reichsgemeindegesetz vom 5. März 1862. — Eigener und über- 
tragener Wirkungskreis. — Die Bedeutung der österreichischen 
Gemeindegesetzgebung. — Entwurf einer preußischen Gemeinde- 
ordnung vom August 1848. — Artikel 104 der oktroyierten 
preußischen Verfassung. — Die Revision. — Artikel 105 der Ver- 
fassung von 1850. — Die Gesetze vom 11. März 1850. — Ihre 
Grundgedanken. — Ihr Schicksal. — Die Aufhebungsgesetze vom 
24. Mai 1853. — Die Restauration der alten Stadtverfassungen 
in Neuvorpommern und Rügen. — Die östliche Städteordnung 
vom 30. Mai 1853. — Die westfälische Städteordnung vom 
19. März 1856 und die rheinische vom 15. Mai 1856. — Die 
lübische Verfassung von 1851; die bremische von 1854; die 
hamburgische von 1860 ee 


. Das städtische Bürgertum in der Reaktionszeit. — Sein klein- 


bürgerlicher Charakter. — Beginn der großkapitalistischen 
Evolution. — Der endgültige Sieg der Geldwirtschaft. — Ent- 
wicklung der Großindustrie. — Anfänge großstädtischen Wachs- 
tums. — Die neue Bourgeoisie. — Die Gemeinde ein wirtschaft- 
licher Verband! — Das Dreiklassensystem entspricht dieser 
Anschauung. — Der preußische Verfassungskonflikt. — Stadt 
und Land. — Bourgeoisie und Arbeiterschaft. — Die politische 
Niederlage und der wirtschaftiche Sieg des bürgerlichen Libe- 
ralismus. — Das allgemeine Wahlrecht. — Die „klassische Ära“ 
der großstädtischen Selbstverwaltung. — Die Unfruchtbarkeit in 
der städtischen Verfassungsentwicklung. — Die Städteord- 
nungen der neuen preußischen Provinzen: hannöversche von 
1858; kurhessische Gemeindeordnung von 1837; nassauische 
von 1854; Frankfurter Gemeindeverfassungsgesetz von 1867; 
schleswig-holsteinsche Städteordnung von 1869. — Reichs- 
verfassung und Gemeindewesen. — Die preußische Verwaltungs- 
reform: Kreisordnung von 1872, Provinzialordnung von 1875; 
Verwaltungsgerichtsbarkeit. — Der Entwurf einer neuen Städte- 
ordnung von 1876. — Regierungsentwurf und parlamentarische 
Behandlung. — Die Bedeutung dieses letzten Versuchs städtischer 
Verfassungsreform; die Probleme. — Abgeordnetenhaus und 
Herrenhaus. — Die Rheinländer und die Frage des kommunalen 
Wahlrechts. — Symptomatische Bedeutung. — Das Scheitern 
der Städteordnung. — Die Verwaltungsgesetze und das Städte- 
recht. — Die östliche Landgemeindeordnung von 1891. — Die 
hessen-nassauische Städteordnung von 1897. — Die Hohen- 
zollernsche Gemeindeordnung von 1900. — Die Steuerreform. — 


Seite 


xl 


. 323— 335 


. 335—348 


XII Inhaltsverzeichnis. 
Seit 

Das Gemeindewahlgesetz vom 30. Juni 1900. — Die bayrische i 
Gemeindegesetzgebung von 1869; die Städteverfassung des 
rechtsrheinischen Bayern; die Gemeindeverfassung der Pfalz. — 
Das badische Gesetz von 1874. — Die hessische Städteordnung 
von 1874 und ihre Novellen. — Die revidierten sächsischen 
Städteordnungen von 1873. — Die württembergischen Gesetze 
von 1849 und 1891; Gemeindeangehörigkeitsgesetz von 1888. 
— Württembergischer Entwurf einer neuen Gemeindeordnung 
von 1902; Beschlüsse der Zweiten Kammer vom Februar 
1905; Gesetz vom 28. Juli 1906. — Die hanseatischen Stadt- 
verfassungen. — Die lübischen Wahlgesetze von 1903 und 1905. 
— Das hamburgische Wahlgesetz von 106 . . . . . . . 348—372 

6. Bestrebungen zur Einschränkung des kommunalen Wahlrechts. 
— Ihre sozialpsychologische Erklärung. — Umgestaltung der 
sozialen Struktur des städtischen Bürgertums. — Großbürgertum 
und Kommunalverwaltung. — Bourgeoisie und Arbeiterschaft. 
— Das Lebensprinzip städtischer Selbstverwaltung. — Ihre Demo- 
kratisierung. — Der Urbanisierungsprozeß. — Das Wachstum 
der städtischen, besonders der großstädtischen Agglomeration. 
— „Munizipalsozialismus“. — Die funktionellen und die organi- 
satorischen Probleme für die weitere Entwicklung des Städte- 
Wesens ul. a ER e . 372—379 


BESTELL-ZETTEL. 


Buchhandlung 


bestellt der Unterzeichnete 


hiermit ein Exemplar des im Verlage von B. G. Teubner in 
Leipzig erschienenen Werkes [zur Ansicht]: 


PREUSS, HUGO, Die Entwicklung des deutschen 
Städtewesens. Erster Band: Entwicklungs- 
geschichte der deutschen Städteverfassung. 
[XII u. 379 S.] gr. 8°. 1906. geh. #4 4.80. geb. 4 6.—. 


Verlag von B. G. Teubner in Leipzig. 


B. G. TEUBNERS HANDBUCHER 
FÜR HANDEL UND GEWERBE 


HERAUSGEGEBEN VON 
Dr. VAN DER BORGHT De. SCHUMACHER Dr. STEGEMANN 


Geh. Regierungsrat Professor Regierungsrat 
in Berlin. an der Universität Bonn. in Braunschweig. 
Die Handbücher sollen dem Kaufmann und Industriellen ein geeignetes 
Hilfsmittel bieten, um sich rasch und zuverlässig auf den Gebieten der Handels- 
und der Industrielehre, der Volkswirtschaft und des Rechtes, der Wirtschafts- 
geographie und der Wirtschaftegeschichte ein wohlbegründetes Wissen zu 
erwerben, wie es die erhöhten Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens 


notwendig machen. 
Die einzelnen Bände geben eine gemeinverständliche objektive Dar- 


stellung von den tatsächlichen Verhältnissen und von dem Stande der wissen- 
schaftlichen Forschung; ausführliche kritische Auseinandersetzungen und 
theoretische Erörterungen sind ausgeschlossen. Bei aller Wahrung des wissen- 
schaftlichen Charakters der Aa een Werke ist stets auf die besonderen 
Bedürfnisse des Kaufmanns und Industriellen Rücksicht genommen. Fragen 
und Gebiete, die seinem Interesse nahe stehen, werden entsprechend eingehend 
behandelt, die Bedürfnisse der Praxis entscheiden über die Auswahl des 


Stoffes wie die Behandlung. 
Chemische Technologie. Xi iers ment 


bildungen. Geh. A 8.—, geb. Æ 8.60. 
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Die Eisenindustrie. pach. Mit Ak npea X a 322 SJ 


Geh. Æ 7.20, geb. Æ 8.—. 
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Die Zuckerindustrie. se. A 7.40, geb. .4 7.80. 


Einzeln: 


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Die Zuckerfabrikation. Der Zuckerhandel. 
Von H. Claaßen und W. Bartz. Von Otto Pilet. 
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Die Zuckerproduktion der Welt, sehartiche 
Bedeutung und staatliche Belastung. Von Geh.-Rat Prof. Dr. H. Paasche. 
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Verlag von B. G. Teubner in Leipzig und Berlin. 


Aus Natur und Geisteswelt 


Sammlung wissenschaftlich - gemeinverständlicher Dar- 
stellungen aus allen Gebieten des Wissens in Bändchen 


von 130—160 Seiten. 
Gehoftet Jedes Bändchen ist in sich abgeschlossen 
In erschöpfender und allgemein-verständlicher Behandlung werden in ab- 
geschlossenen Bänden auf wissenschaftlicher Grundlage ruhende Darstellungen 


wichtiger Gebiete in planvoller Beschränkung aus allen Zweigen des Wissens 
geboten, die von allgemeinem Interesse sind und dauernden Nutzen gewähren. 


Erschienen sind bis jetzt 140 Bände aus folgenden Gebieten: Philosophie 
— Pädagogik — Religionswissenschaft — Geschichte nnd Kulturgeschichte — 
Kunst- und Literaturgeschichte — Rechts- und Staatswissenschaft und Volks- 
wirtschaft — Geographie — Medizin — Naturwissenschaft — Tochalk. 


Deutsches Fürstentum und deutsches Verfassungswesen. Von 


Professor Dr. E. Hubrich. 

Der Verfasser zeigt in großen Umrissen den Weg, auf dem deutsches Fürstentum und 
deutsche Volksfreiheit zu dem in der Gegenwart geltenden wechselseitigen Ausgleich gelangt 
sind. Nach kürzerer Beleuchtung der älteren Verfassungspartie schildert der Verfasser die 
Begründung des fürstlichen Absolutismus und demgegenüber das Erwachen, Fortschreiten 
und Siegen des modernen Konstitutionalismus. 


Grundzüge der Verfassung des Deutschen Reiches. Sechs Vorträge 
von Professor Dr. E. Loening. 

Beabsichtigt, in gemeinverständlicher Bprache in das Verfassungsrecht des Deutschen 
Reiches einzuführen, soweit dies für jeden Deutschen erforderlich ist, und durch Aufweisung 
des Zusammenhanges sowie durch geschichtliche Rückblicke und Vergleiche den richtigen 
Standpunkt für das Verständnis des geltenden Rechtes zu gewinnen. 


Bevölkerungslehre. Von Professor Dr. M. Haushofer. 

Will in gedrängter Form das Wesentliche der Bevölkerungslehre geben über die Er- 
mittlung der Volkszahl, tiber Gliederung und Bewegung der Bevölkerung, Verhältnis der Be- 
völkerung zum bewohnten Roden und die Ziele der Bevölkerungspolitik. 


Verkehrsentwicklung in Deutschland. 1800—1900. Vorträge über 
Deutschlands Eisenbahnen und Binnenwasserstraßen, ihre Entwicklung und 
Verwaltung, sowie ihre Bedeutung für die heutige Volkswirtschaft. Von 
Professor Dr. Walter Lotz. l 

Gibt nach einer kurzen Übersicht über die Hauptfortschritte in den Verkehrsmitteln und 
deren wirtschaftliche Wirkungen eine Geschichte des Eisenbahnwesens, schildert den heutigen 

Stand der kisenbahnverfassung, das Güter- und das Personentarifwesen, die Reformversuche und 


die Reformfrage, ferner die Bedeutung der linnenwasserstraßen und endlich die Wirkungen 
der modernen Verkehrsmittel. 


Die Eisenbahnen, ihre Entstehung und gegenwärtige Verbrei- 
tung. Von Professor Dr. F. Hahn. Mit zahlreichen Abbildungen im Text 
und einer Doppeltafel. 

Nach einem Rückblick auf die frühesten Zeiten des Eisenbahnbaues führt der Verfasser 
die Eisenbahn im allgemeinen nach ihren Hauptmerkmalen vor. Der Bau des Bahnkörpers, 


der Tunnel, die großen Brückenbauten, sowie der Betrieb selbst werden besprochen, schließlich 
ein Überblick über die geographische Verbreitung der Eisenbahnen gegeben. 


Grundzüge des Versicherungswesens. Von Dr. A. Manes. 


Behandelt sowohl die Stellung der Versicherung im Wirtschaftsieben, die Entwicklung 
der Versicherung, die Organisation ihrer Unternehmungsformen, den Geschäftsgang eines Ver- 
sicherungebetriebes, die Versicherungspolitik, das Versicherungsvertragsrecht und die Ver- 
sicherungswissenschaft, ale auch die einzelnen Zweige der Versicherung, wie Lebens-, Unfall-, 
Haftpflicht-, Transport-, Feuer-, Hagel-, Viehversicherung und die Rückversicherung. 


Die Entwicklung des deutschen Wirtschaftslebens im 19. Jahr- 
hundert. Von Professor Dr. L. Pohle. 


Gibt in gedrängter Form einen Überblick über die gewaltige Umwälzung, die die deutsche 
Volkswirtschaft im letzten Jahrhundert durchgemacht hat: die Umgestaltung der Landwirtschaft; 
die Lage von Handwerk und Hausindustrie: die Entstehung der Großindustrie mit ihren Be- 
gleiterscheinungen;, Kartellbewegung und Arbeiterfrage; die Umgestaltung des Verkehrswesens 
und die Wandlungen auf dem Gebiete des Handels. 


Politische Hauptströmungen in Europa im 19. Jahrhundert. Von 
Professor Dr. K. Th. von Heigel. 


Bietet eine knappe Darstellung der wichtigsten p -litischen Ereignisse vom Ausbruch der 
französischen Revolution bis zum Ausgang des 19. Jahrhunderts, womit eine Schilderung der 
politischen Ideen Hand in Hand geht un. wobei überall Ursache und Folge, d. h. der innere 
Zusammenhang der einzelnen Vorgänge, dargelegt, auch Sinnesart und Taten wenigstens der 
einflußreichsten Persönlichkeiten gewürdigt werden. 


Deutsche Städte und Bürger im Mittelalter. Von Oberlehrer 
Dr. B. Heil. Mit zahlreichen Abbildungen. 


Stellt die Anfänge des Bürgertums in West- und Süddeutschland wie die Gründung der 
ostdeutschen Kolonialstädte und ihre geschichtliche Entwicklung dar, schildert die wirtschaft- 
lichen, sozialen und staatsrechtlichen Verhältnisse und gibt ein zusammenfassendes Bild von 
ep äußeren Erscheinung und dem inneren Leben der deutschen Städte am Ausgang des 

ittelalters. 


Das deutsche Handwerk in seiner kulturgeschichtlichen Ent- 
wicklung. Von Direktor Dr. Ed. Otto. 2. Auflage. Mit 27 Abbildungen 
auf 8 Tafeln. 

Eine Darstellung der Entwicklung des deutschen Handwerks bis in die neueste Zeit, der 
großen Umwälzung aller wirtschaftlichen Verhältnisse im Zeitalter der Eisenbahnen und Dampf- 


und der Handwerkerbewegungen des 19. Jahrhunderts, wie des älteren Handwerks- 
lebens, seiner Sitten, Bräuche und Dichtung. 


Die deutschen Volksstämme und Landschaften. Von Professor 
Dr. O Weise. 2. Auflage. Mit 29 Abbildungen im Text und auf Tafeln. 


Das Buch schildert, dorch eine gute Auswahl von Städte-, Landschafts- und anderen 
Bildern unterstützt, die Eigenart der deutschen Gaue und mme, die charakteristischen 
Eigentümlichkeiten der Landschaft, den Einfluß auf das Tomperament und die geistige Anlage 
der Menschen, die Leistungen hervorragender Männer, Sitten und Gebräuche, Sagen und 
Märchen, Besonderheiten in der Sprache und Hauseinrichtung u. a. m. 


Historische Städtebilder. Von Regierungsbaumeister Albert Erbe. 


Das Büchlein will dem als Zeichen wachsenden Kunstverständnisses zu begrüßenden Sinn 
für die Reize der alten malerischen Städtebilder durch eine mit Abbildungen reich unterstützte 
Schilderung der so eigenartigen und vielfachen Herrlichkeit Alt-Hollands und Niederdeutsch- 
lands, ferner Danzigs, Lübecks, Bremens und Hamburgs nicht nur vom rein künstlerischen, 
sondern auch vom kulturgeschichtlichen Standpunkt aus entgegenkommen. 


Kulturgeschichte des deutschen Bauernhauses. Von Regierungs- 
baumeister a. D. Chr. Ranck. Mit zahlreichen Abbildungen. 


Der Verfasser führt den Leser in das Haus des germanischen Landwirtes und zeigt 
dessen Entwicklung, wendet sich dann dem Hause der skandinavischen Bauern zu, um hierauf 
däe Entwicklung des deutschen Bauernhauses während des Mittelalters darzustellen und mit 
einer Schilderung der heutigen Form des deutschen Bauernhauses zu schließen. 


Restauration und Revolution. Skizzen zur Entwicklungsgeschichte der 
deutschen Einheit. Von Professor Dr. Richard Schwemer. 


Die Reaktion und die neue Ara. Skizzen zur Entwicklungsgeschichte 
der Gegenwart. Von Professor Dr. Richard Schwemer. 


Vom Bund zum Reich. Neue Skizzen zur Entwicklungsgeschichte der 
deutschen Einheit. Von Professor Dr. Richard Schwemer. 


Die 3 Bändchen geben zusammen eine in Auffassung und Darstellung durchaus eigen- 
artige Geschichte des deutschen Volkes im 19. Jahrhundert. „Restauration und Revolution“ 
beinandelt das Leben und Streben des deutschen Volkes in der ersten Hälfte des 19 J ahrhunderts, 
vom dem ersten Aufleuchten des Gedankens deg nationalen Staates bis zu dem tragischen Sturze 
in der Mitte des Jahrhunderts. „Die Reaktion und die neue Ära“, beginnend mit der Zeit 
der Ermattung nach dem großen Aufschwung von 1848, stellt in den Mittelpunkt zwei Männer, 
deren gemeinsames Schaffen der Sehnsucht der Nation endlich neue Bahnen eröffnete: den 
Prinzen von Preußen und Otto von Bismarck „Vom Bund zum Reich“ zeigt uns Bismarck 
mit sicherer Hand die Grundlage des Reiches vorbereitend und dann immer entschiedener allem 
Goschehenen das Gepräge seines Geistes verleihend. 


| Verlag von B. G. Teubner in Leipzig und Berlin. 


Arbeit und Rhythmus. Von Professor Dr. Karl Bücher. Dritte, stark 
vermehrte Auflage. Geheftet M. 7.—, in Leinwand gebunden M. 8.—. 


n... Die übrige Gemeinde allgemein Gebildeter, welche nicht bloß diese oder jene Binzel- 
heit der in der Bücherschen Arbeit enthaltenen wissenschaftlichen Errungenschaften interessiert, 
sondern die sich für die Gesamtheit des selbständigen und weitgreifenden Überblicke über den 
vielverschlungenen Zusammenbang von Arbeit und Rhythmus aufrichtig freuen darf, wird 
meines Erachtens dem bewährten Forscher auch dafür besonders dankbar sein, daß er ihr einen 
wertvollen Beitrag zu einer Lehre geliefert hat, welche die edelsten Gentisse in unserem armen 
Menschenleben vermittelt, nämlich zur Lehre von der denkenden Beobachtung, nicht bloß welt- 
erschütternder Kreignisse, sondern auch alltäglicher, auf Schritt und Tritt uns begegnender 


Geschehnisse.“ (G. v. Mayr in der Beilage z. Allgem. Ztg.) 


Die Renaissance in Florenz und Rom. Von Professor Dr. Karl Brandi. 
Acht Vorträge. 2 Auflage. Geheftet M. 5.—, in Leinwand gebunden M. 6.—. 


Das Buch bietet deierste zusammenfassende und entwickelnde Behandlung dieser für 
die Geschichte des menschlichen Geistes so bedeutenden Zeit. Alle wichtigen Erscheinungen 
des Lebens, Sozialgeschichte und Politik, Kunst und Wissenschaft, kommen gleichmäßig zur 
Geltung. Die Ausstattung des Buches ist im Sinne der Drucke aus der Renaissancezeit gehalten. 

„Wir haben ein ganz vortreffliches Buch vor uns, das, mit weiser Ökonomie den reichen 
Stoff beherrschend , weiteren Kreisen der Gebildeten, die das Bedürfnis empfinden, die unsterb- 
liche Kunst der italienischen Renaissance im Zusammenhang mit der Zeitgeschichte, von der sie 
abhängig ist, zu begreifen, nur lebhaft empfohlen werden kann.“ 


(Kölnische Ze. 1900. Nr. 486.) 


Das moderne Italien. Geschichte der letzten 150 Jahre. Von Pietro Orsi. 
Privatdozent für neuere Geschichte a. d. Universität Padua. Übersetzt von 
F. Goetz. Geheftet M. 5.60, in Leinwand gebunden M. 6.40. 


„Auf streng wıssenschaftlicher Grundlage ist hier das gesamte gedruckt vorliegende 
Material für die politische Geschichte Italiens in den letzten anderthalb Jahrhunderten zu 
einem organischen Ganzen verarbeitet. Das Schlußkapitel bietet dann in großen Zügen einen 
Überblick über die Haupterscheinungen auf den Gebieten von Kunst und Wissenschaft. Das 
ganze Buch zeichnet sich dadurch aus, daß, um eine trockene Aufzählung der Daten und Er 
eignisse zu vermeiden, in äußerst geschickter Weise Auszüge aus politisch wichtigen Gedichten, 
Parlamentsreden und ähnlichem in die Darstellung verflochten sind.“ 


(Deutsche 'Literaturzeitung.) 


Zur Einführung in die Philosophie der Gegenwart. Von Professor 
Dr. A. Riehl. Acht Vorträge. 2. Auflage. Geheftet M. 3.—, in Leinwand 
gebunden M. 8.60. 


„Selten dürfte man ein Werk in die Hand bekommen, das so wie das vorliegende die 
schwierigsten Fragen der Philosophie in einer für alle Gebildeten faßlichen Form vorträgt 
obne sie zu verflachen. Es gewährt einen hohen Genuß, diese Vorträge in Ihrer fesselnden 
Form und schönen, durchsichtigen Sprache zu lesen, und nicht leicht wird man das Buch aus 
der Hand legen ohne den Wunsch, es wieder und wieder zu lesen. So erscheint es nicht nur 
für seinen eigentlichen Zweck einer Einführung in die Philosophie in hohem Maße geeignet, 
sondern bietet auch dem, der mit ihr schon auf die eine oder andere Weise fertig geworden, 
viele reiche Anregung und Förderung.“ 


(Zeitschrift für lateinlose höhere Schulen. XIV. Jahrg. Heft 10.) 


Himmelsbild und Weltanschauung im Wandel der Zeiten. Von 
Professor Troels-Lund. Autorisierte Übersetzung von L. Bloch. 2, Auf- 
lage. In Leinwand gebunden M. 5.—. 


n.  . Es ist eine wahre Lust, diesem kundigen und geistreichen Führer auf dem langen 
aber nie ermüdenden Wege zu folgen, den er uns durch Asien, Afrika und Europa, durch 
Altertum und Mittelalter bis herab in die Neuzeit führt. .. . Es ist ein Werk aus einem Guß, 
in großen Zügen und ohne alle Kleinlichkeit geschrieben. . . . Überhaupt möchten wir mit diesen 
Bemerkungen keineswegs das Verdienst des Verfassers schmälern, dessen schönem, inhalts- 
reichen und anregenden Buche wir vielmehr einen recht großen Leserkreis nicht nur unter den 
sünftigen Gelehrten, sondern auch unter den gebildeten Laien wtinschen. Denn es ist nicht 
nur e geschichtliche, d. h. der Vergangenheit angehörige Frage, die darin erörtert wird, 
sondern auch eine solche, die jedem Denkenden auf den Fingern brennt. Und nicht immer 
wird über solche Dinge so kundig und so frei, so leidenschaftslos und doch mit solcher Wärme 
gesprochen und geschrieben, wie es hier geschieht. . 2 


(W. Nestle i. d. Jahrb. f. d. klass. Altert., Geschichte u. deutsche Literatur.) 


Seite 
Deutschen im nachmaligen Distrikt Columbia, S. 592. — P.Weber, 


Die Schlacht bei Jena. Katalog, S. 592. — Mirbt, Die katholisch- 
theologische Fakultät zu Marburg, S. 593. — v. Lignitz, Aus drei 
Kriegen 1866, 1870/71 und 1877/78, S. 593. 
Kommissionen und Gesellschaften - - 2 2: > 222m nn nn... 59 
Personalien ... 2 Ce , 599 
Bibliographie zur deutschen Geschichte. Bearbeitet von Univ.-Bibliothekar 
Dr. Oskar Maßlow in Bonn (mit Titel und Register) . . 135*—154* 
Titel und Register su Jahrgang IX. 


1 


—: Verlag von B. G. Teubner in Leipzig. = 
\ A Tilliam Pitt der Jüngere. Von Prof. Dr. Fel. Salomon. 


I. Bd.: Bis zum Ausgang der Friedensperiode. Troes 
Mit dem Bildnis von William Pitt in Lichtdruck. DIV, 208 u. 600 S.) gr. 8. 1006. Geh. 22.80. 

Als erste deutsche und erste wissenschaftliche Biographie des jüngeren Pitt kann das 
vorliegende Werk weit über die Kreise der Fachhistoriker hinaus Beachtung beanspruchen. 
Pitt zählt zu den Führern in einer der gewaltigsten Epochen der Weltgeschichte; er und 
das England seiner Zeit sind die Secle des Widerstandes gegen Napoleon Bonaparte gewesen 
seine Biographie bietet ein unentbehrliches Gegenstück und eine notwendige Ergänzung zu 
den Arbeiten über den großen französischen Imperator. Pitt lebt aber auch noch inmitten 
unserer Zeit; denn die Wirkungen dessen, was er, sei es geplant, sei es vollbracht hat, setzen 
sich bis in unsere Gegenwart hinein fort. Vieles von dem, was wir unter dem Begriffe der 
imperialistischen Bewegung zusammenfassen, nimmt von Pitt, nicht von Beaconsfield seinen 
Ausgang; wer die Kräfte, die im heutigen England herrschend sind, beurteilen will, der 
kann ste im vorliegenden Werke in ihrer Genesis kennen lernen. 

Der Autor bat an ungedrucktem Quellenstoff vor allem Pitts reichen Nachlaß ohne 
Einschränkung benutzen dürfen; daneben sind archivalische Studien in London und in Dablin, 
in Paris und in Berlin gemacht worden. Das Werk soll aus zwei Bänden bestehen; der 
vorliegende erste führt bis zum Ausgang des Friedensministeriums von Pitt. Der zweite Band 
ist in Arbeit und soll dem ersten so bald wie möglich folgen. 

inhalt. I. Teil: Die Grundlagen. ı. Familie, Elternhaus, Jugend und Lehrzeit. 2. Die 
politischen Lehren des älteren Pitt (Lord Chathams) im Zusammenhange der politischen 
Entwicklung Englands. 3. Die wirtschaftlichen Lehren von Adam Smith im Zusammenhange 
der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Englands. II. Teil: Die politische Wirksam- 
keit von Pitt von ihren Anfängen bis zar Neuordnung des britischen Staatswesen. r. Sturz 
des persönlichen Königtums; Entwicklung bis zum Ausgange des Ministeriums von Lord 
Shelburne. 2. Pitt und Fox. 3. Das große Reformwerk. Ill. Teil: Der Ausgang der Friedens- 
periode. x. Ministerielle Sorgen und Arbeiten bis 1791. 2. Englands Stellung in der Welt 
bis 1791. 3.Innere und äußere Politik von 1791 bis zur Kriegserklärung (Anfang Februar-ı 793). 


( eschichte des ukrainischen (ruthenischen) Volkes. 
. o. Professor in Lemberg. I. Band: Ur- 
Von Michael Hruszewsky, geschichte des Landes und des Volkes, 
— Anfänge des Kijever Staates. Autorisierte Übersetzung aus der zweiten ukrainischen 
Ausgabe. Mit einer Karte. [XVII u. 753 S.] erg 1906. geh. 4. 18.— 
Die Kenntnis der Geschichte des ukrainischen Volkes ist für das Verständnis des 
bistorischen Prozesses von Europa, besonders von Osteuropa, völlig unentbehrlich, denn seine 
historischen Schicksale haben auf die Schicksale anderer Völker und Länder Europas einen 
wesentlichen Einfluß geübt. Die vorliegende Arbeit ist auf Urquellen basiert und auf Grund 
der neuesten historischen, philologischen und archäologischen Forschungen dargestellt. 
Der erste Band enthält: Das ukrainische Territorium vor der slavischen Migration, 
Die Bewegung der asiatischen Stämme während der slavischen Ansiedelung. Die slavische 
Kolonisation des ukrainischen Territoriums. Die Kolonisationsverluste im ro. Jahrhundert 
(Die Migration der Peienegen). Kultur und Lebensweise der ukrainischen Volksstäinme in 
den Zeiten der Ansiedelung und nach denselben. Die Anfänge des Kijever Reiches, Ab- 
schluß des Ausbaues des Kijever Reiches: die Zeiten Vladimirs des Großen. Exkurse über 
die älteste kijever Chronik und die normannische Theorie. 


. 


l 
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I 
i 


Verlag von B. G. Teubner in Leipzig und Berlin. 


e H 


Die Entwicklung 


des deutschen Städtewesens. 
von Dr. Hugo Preuß, 


Privatdozent an der Universität Berlin. 


I. Band: Entwicklungsgeschichte der deutschen Städteverfassung. 
[XU u. 379 S.] gr. 8. 1906. geheftet Mk. 4.80, in Leinwand gebunden Mk. 6.— 


Das vorliegende Werk stellt sich als erstes die Aufgabe einer zusammenfassen- 
den Betrachtung des deutschen Städtewesens in entwicklungsgeschichtlichem Zu- 
ssmmenhange seiner Organisation und seiner Funktionen. Wird die deutsche Ver- 
fassungsgeschichte sonst regelmäßig vom Standpunkte der Entwicklung des Reiches oder 
der Tcerritorialstaaten aus behandelt, so wird sie hier unter dem Gesichtspunkt der bürger- 
lichen Entwicklungen betrachtet. Das Ergebnis dieser Betrachtung ist, daß der ungelöste 
Gegensatz zwischen dem urbanen Verfassungsprinzip der freien Genossenschaft und 
dem agrarischen Organisationsprinzip des herrschaftlichen Verbandes alle Jahrhunderte 
der deutschen Entwicklung durchzieht. Unter diesem Leitgedanken schildert der 
Verfasser das Aufsteigen der deutschen Städte als freier Gemeinden auf grundherr- 
lichem Boden, die Kämpfe der jungen Bürgerschaften mit ihren Stadtherren und ihr 
Eingreifen in die Reichspolitik, die allmähliche Gewinnung ihrer Selbständigkeit und 
die Anfänge einer einheitlichen städtischen Verwaltungs- und Wirtschaftspolitik, die zur 
Keimzelle des modernen Staatswesens geworden ist, ferner den großen Entscheidungs- 
kampf zwischen den feudalen Mächten des Fürstentums und Adels auf der einen und 
dem städtischen Bürgertum auf der anderen Seite, der mit der endgültigen Nieder- 
lage des urbanen Elements endigt, behandelt hierauf die Regeneration des ganzen 
sozialen und politischen Wesens vor 100 Jahren, die mit der Wiedergeburt städtischer 
Selbstverwaltung anhebt, bedeutsam für die ganze moderne Entwicklung der Verfassung 
und Verwaltung in ganz Deutschland nach der Steinschen Städteordnung ihre Ant- 
wort findet, und verfolgt bis zur unmittelbaren Gegenwart die Entwicklung in den 
verschiedenen deutschen Staaten, die durch das allmäbliche Hineinwachsen des Bürger- 
tams in die Aufgaben der Selbstverwaltung durch die Umgestaltung des deutschen 
Bürgertums durch die gewaltige kapitalistische Entwicklung bedingt ist, und erörtert 
zum Schlusse die neueste Tendenz in der Gesetzgebung über das kommunale Wahlrecht. 


Psychologie derVolksdichtung. 


von Dr. Otto Böckel. 


[VI u. 432 S.) gr. 8. 1906. geheftet Mk. 7.—, in Leinwand gebunden Mk. 8.— 


Das Buch führt uns in die Wunderwelt der Volksdichtung. Nach einer Er- 
örterung über den Ursprung des Volksgesangs überhaupt schildert das Buch das 
Wesen und Entstehen des Volksliedes, seine Sprache und seine Sänger, ins- 
besondere auch den Anteil der Frauen am Volksgesang, seine Wanderungen und 
Wandlungen, seine Stätten und Arten (Spott-, Kriegs-, Hochzeitslieder und Toten- 
klagen), würdigt dann aber auch das Volkslied nach seinem inneren Gehalt, indem 
ea den „Optimismus der Volksdichtung‘“ aufzeigt, wie das in ihr herrschende Ver- 
hältnis des Menschen zur Natur, dem im Volkslied im allgemeinen, in Spott und Humor 
im besonderen zum Ausdruck kommenden Gefüblsleben nachgeht, um schließlich in 
wehmütigen Betrachtungen über das Verschwinden des Volksliedes auszuklingen. So 
ist das vorliegende, äußerst lebendig geschriebene Buch ein sicherer Führer durch 
die so reiche und anheimelnde Welt der Volksdichtung und bietet nicht nur dem 
Fachmann eine Fülle neuer Anregungen, sondern jedem Gebildeten Stunden wahr- 
haften künstlerischen Genusses. 


Hierzu Beilagen von B. 6. Tenbner in Leipzig, die wir der Beachtung unserer 
Leser bestens empfehlen. 


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