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HISTORISCHE
VIERTELJAHRSCHRIFT
HERAUSGEGEBEN VON
Dr. GERHARD SEELIGER
O. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG
IX. JAHRGANG 1906
NEUE FOLGE DER DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT
FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT
DER GANZEN FOLGE SECHZEHNTER JAHRGANG
&
1906
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER IN LEIPZIG
ALLE RECHTE, EINSOHLIESSLICH DES ÜRERSETZUNGSRECHTS, VORBEHALTEN.
Inhalt
des neunten Jahrgangs 1906.
Aufsätze.
Seite
Beschorner, H., Wesen und Aufgaben der historischen Geographie 1
Kretschmer, K., Bemerkungen über Wesen und Aufgaben der
historischen Geographie. . . » » : 2 2: 2 nn m er ren 467
Caro, G., Zur Urbarforschung . . . . 2. 2 2 2 2 2 rn nenn 153
Heck, Ph., Die Rolandsstelle des Bremer Henricianums `. . ... . 805
Scholz, R., Zur Beurteilung Bonifaz’ VII. und seines sittlich-
religiösen Charakters . . 2.2: 2 Co Een 470
Brosch, M., Ein Krieg mit dem Papsttum im 14. Jahrhundert. . . 824
Herre, Paul, Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhundert . . ...... 337
Haake, P., Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen . 81
Wittichen, F. K., Die Politik des Grafen Hertzberg 1785—90. . . 174
Kleine Mitteilungen.
Seeliger, G., Zur Kritik einer geschichtswissenschaftlichen Polemik 262
Knapp, G. F., Münzwesen und Geldwesen . . . 2. 2.222220. 433
Nöthe, H., Die Sitze der Kelten in Süddeutschland . `, 666
Hilliger, B., Zum Schilling der Volksrechte . . . . . 2.2 22.0. 265
Seeliger, G., Landleihen, Hofrecht und Immunität . . ...... 569
Krabbo, Herm., Die Kirchenprovinz Bremen nach den römischen
Bistumsverzeichnissen des 12. u. 13. Jahrhunderts. ....... 516
Heck, Ph., Die vielumstrittene Rolandsstelle des Bremer Henri-
ET 0. ee ee ee iR e a 125
Ziekursch, J., Sachsen und Polen im 18. Jahrhundert ` . .... 275
Haake, P., Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen . 277
Hilliger, B., Die neunte Versammlung deutscher Historiker in
Statigart e acs un ae ee ee 294
162354 `
IV Inhalt.
Kötzschke, R., Die siebente Tagung der Konferenz landesgeschicht-
licher Publikationsinstitute `... a
Frankhauser, Friedrich von Weech . . . 2. 2 2 2 2 2 2 20.
Besprechungen.
Adams, E. D., The influence of Grenville on Pitt's Foreign Policy.
(Saloon vu... Ai. dee u er ee a er de ee E ës A
Arens, F., Das Tiroler Volk in seinen Weistümern (t:. Steinhausen)
Bauchond, M., La justice criminelle du magistrat de Valenciennes
(Scheel) a2 Sun. ve 8 ae ee lr ee An DEE
Bauer, Ad., und J. Strzygowski, Eine alexandrinische Welt-
chronik (Leipoldt)... 2: 2.2... Be EEE a d e Ah a de a
Baumgarten, F., F. Poland, R. Wagner, Die hellenische Kultur
(Swoboda): s enp u an ee ee ra re ea
Begiebing, H., Die Jagd im Leben der salischen Kaiser (Caro)
Behördenorganisation, Die, und die allgemeine Staatsverwaltung
Preußens im 18. Jahrh. Bd. 7. bearb. v. Schmoller u. Hintze
(Seidler Kar ae ee d te ae rn Ser die e ët
Bismarck, O. v., Politische Reden Bd. 13 herausgeg. v. H. Kohl
(Vorberg) su on: A A ee eg Ri
Bittner, L., Chronologisches Verzeichnis der österreichischen Staats-
verträge d Erik Ae EE E Rer e EI e Ae, erch
Blumenthal, Generalfeldmarschall Graf v., Tagebücher (Schmitt) . .
Boden, F., Die isländische Regierungsgewalt in der freistaatlichen
ZEIE VE NIE) ui re ua Be ee
Bonin, B. v., Grundzüge der Rechtsverfassung in den deutschen
Heeren zu Beginn der Neuzeit (Erben) . . 2 2 2 2 2 20 e.n
Bonolis, G., I titoli di nobiltà nell’ Italia bizantina (E. Mayer). . .
Briefe, Die, König Friedrich Wilhelms I. an den Fürsten Leopold zu
. Anhalt-Dessau, bearb. v. O. Krauske (Haake). e,
Briefe und Akten zur Geschichte des Dreißigjährigen. Krieges Bd. 9.
bearb. von A. Chroust (Wolf). . 2. 2 2 2 2 2 2 nen
Busch, W., Das deutsche Große Hauptquartier und die Bekämpfung
von Paris (Schmitt) . . 24.4 8 = 5 2 8 2 8a a en
De Leener, G., Les syndicats industriels en Belgique (Lotz) .
Documents sur l’Escalade de Genève (Schellhaß) . . 2 2.2.2. .
Eiermann, A., Lazarus von Schwendi (Mentz). . . 2 2 22 220.
Elkan, A., Die erste Publizistik der Bartholomäusnacht (Jordan)
Feyler, A., Die Beziehungen des Hauses Württemberg zu der
Schweizer Eidgenossenschaft (v. Huene)... 2 2 2 2 2 ren.
Fischer, Th., Mittelmeerbilder (Kirchhoff) . . » 2 2 2 2 22 20.
Friis, A., Bernstorfferne og Danmark (Mentz) . . . 2 2 2 2 200.
Gardiner, S. R., Oliver Cromwell, übers. v. E. Kirchner (Pribram).
Seite
428
150
448
250
441
436
521
138
559
294
136
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110
563
450
407
291
125
590
566
256
447
Inhalt.
Gardthausen, H., Augustus und seine Zeit, Teil I, 8 und II, 3 (Holzapfel)
Gay, J., L'Italie méridionale et l'empire byzantin. (Caspar) . . . . .
Geschichte des Bayerischen Heeres (v. Heigel) . . . . 2» 22.2...
Geyer, F., Die Durchführung der kirchlichen Reformen Josephs II.
im vorderösterreichischen Breisgau (Loesche). . . » 2 2 2 22.0.
Göller, E., Mitteilungen und Untersuchungen über das päpstliche
Register- und Kanzleiwesen im 14. Jahrh. (Haller). . . .....
Hardegen, F., Imperialpolitik König Heinrichs II. von England
(Cartellieri) Au sa, Bi et ra ee e ër
Harnack, A., Militia Christi (H. Holtzmann). . . 2» 2 2 2 2 200.
Harrison, F., Chatam (Salomon) . . a. a a a a a
Heldmann, K., Rolandspielfiguren, Richterbilder oder Königsbilder?
(Rietschel g io ee a e a a ae ra ae a
Hellmann, S., Sedulius Scottus (Werminghof) . . a 2 22200.
Herrmann, M., „Eine feste Burg ist unser Gott“ (G. Mūller). ...
Hettner, A., Das europäische Rußland (Hötzsch). . . . 2 2 2.2..
Hilprecht, V., Die Ausgrabungen in Assyrien und Babylonien. I.
(Weißhächlr.. 2.875. 802 4:8 u. Bid a EEE een
History, The Cambridge Modern. Vol. II: The Reformation
(AO METT) e i e we a ed E AE a
Hommel, F., Grundriß der Geographie und Geschichte des alten
Orients (Weißhach). ECKER
Hüffer, H., Der Krieg des Jahres 1799 und die zweite Koalition
left, 25, va. ar ER DE ee
Jacob, K., Von Lützen nach Nördlingen (Krebs). . . . 2. 2.2.2...
Jansen, Max, Kaiser Maximilian I. (Bachmann). . . . 2 2 2 22.0.
Janssen, J., Geschichte des deutschen Volkes. 13/14. Aufl. hrsg. v.
L. Pastor. Bd. 7 (Keussen) . 2 2 2 2 En Er ren
Ilberg, J., Aus Galens Praxis (0. Th. Schulz) . dere en A
Klein, A., Die zentrale Finanzverwaltung im Dentschördensataste
Ve dE Ge E e e DE et, e Ee A EE
Knopf, R., Das nachapostolische Zeitalter (H. Holtzmaun). . . . . .
Köpp, F., Die Römer in Deutschland {Kornemanmn) . . 2. 2 2.2.2...
Kötzschke, R., Beiträge zur Geschichte des Stiftes Werden
Deet ‚=. 2 Berl en ër ee ne
Krauel, Prinz Heinrich von Preußen als Politiker (Schmitt).
Kretschmayr, H., Geschichte von Venedig. I. (Schmeidler) . . . . .
Lambert, E., L'histoire traditionelle des XII tables (Kornemann)
Lea, H., Geschichte der Inquisition im Mittelalter, übersetzt von
H. Wieck und M. Rachel. Bd. 1 (K. Müller) . . 2. 2222...
Leclère, L., A propos du couronnement de l'an 800 (Ohr) EEE
Lignitz, v., Aus drei Kriegen (Schmitt). . . 2 2 2 2 2 2 en e.
Lindner, Th. , Weltgeschichte Bd. 3 (Hampe) . . . 2 22220 2.
Donner: A., Die Bekämpfung des Christentums durch den
römischen Staat bis zum Tode des Kaisers Julian (Mau) . . . . .
897
VI Inhalt.
Loserth, J., Geschichte des späteren Mittelalters (Hampe) . . . . .
Meltzer, H., Luther als deutscher Mann (Ernst). . ... 2220.
Meyer, Herb. , Entwerung und SEHR im deutschen Fahrnisrecht
(v. Wretschko) De ahnt re E si Et Le d éiere Ar ee ER A >
Meyer, Herb., Neuere Satzungen von Fahrnis und Schiffen
(v. Wretschko). ge ee GC ee De e, oS
Mirbt, Die katholische Fakultät zu Marburg (Sehling) . . 2...
Monumenta Vaticana res gestas Bohemicas illustrantia. Tom. 1 ed.
L. Klicman (Werunsks) . e,
Monumenta Vaticana res gestas Bohemicas illustrantia. Tom. 5 ed.
C. Krofta (Steinherz) `, e,
Monuments de l'histoire des abbayes de Saint-Philibert publ. par
A. Giry et R. Poupardin (Werminghof) . . 2 2 2 2 2 2 2 nen.
Neumeyer, K., Die gemeinrechtliche Entwicklung des internatio-
nalen Privat- und Strafrechts bis Bartolus (v. Wretschko) . . . . .
Nuntiaturberichte aus Deutschland. II, 3: Delfino, bearb. von
H Steinherz (Friedensburg) . . » 2 2 2 2 2 0. a er
Papiere, Bernstorffsche, hbreg. von A. Friis (Mentz). . . 222 ..
Pohl, H., Die Entstehung des belgischen Staates und des Nord-
deutschen Bundes (0. Mayer). . 2 22 m mo or ren
Procopii Caesariensis Opera rec. J. Haury (L. Schmidt). . . . .
Quellen zur Geschichte des kirchlichen Unterrichts hrsg. v. J. M. Reu
KWO) e 202 6: San are Et ee dé en ee
Recueil des instructions generales aux nonces de Flandre publ. par
Cauchie et Maere (Mentz)... 2 2 Co ren
Rehm, H., Prädikat- und Titelrecht der deutschen Standesherren
(OS MAETI ée a e ee eg
Rein, G., Paolo Sarpi und die Protestanten (Schybergson). . ....
Richter, Edu., Gemarkungen und Steuergemeinden im Lande Salz-
burg (Seeliger) - . > 2 h a
Richter, Edu., Immunität, Landeshoheit und Waldachenkungen (Seeliger)
Ruville, A. v., William Pitt (Salomon) `...
Salomon, F., William Pitt der Jüngere. I, 1 (Salomon) . . 2...
Schäfer, E., Beiträge zur Geschichte des Protestantismus und der
Inquisition im 16. Jahrh. (Buchler),
Schermann, Max, Der erste punische Krieg im Lichte der Livia-
nischen Tradition (Fiebiger) . . 2 2: 2: Co mv m rn nn
Schiller, F. v., Historische Schriften hrsg. v. R. Fester (Weber). .
Schlüter, O., Die Siedelungen im nordöstlichen Thüringen (Kötzschke)
Schmidt, Ch., Le Grand-Duché de Berg (Darmstaedter). . . 2... .
Schmidt, E., Geschichte des Deutschtums im Lande Posen (v. Sommerfeld)
Schmidt, L., Geschichte der deutschen Stämme bis zum Ausgang
der Völkerwanderung I, 1—2 (Mogk). . 2 2: 2 2 2 2 en nen
Schneider, H., Das kausale Denken in deutschen Quellen des
10—12. Jahrh. (Bernheim) . . 2 2 2 0 om ren enn
Inhalt.
Scholz, R., Die Publizistik zur Zeit Philipps des Schönen und
Bonifaz’ VII. (Huyskens). . 2 2 2 2 oo nenne
Schrepfer, R., Pfalzbayerns Politik im Revolutionszeitalter (Waas) .
Schulte, A., Kaiser Maximilian I. als Kandidat für den päpstlichen
Stuhl (Seeliger) . . Sa. we sh nee A
Scott, S. P., History of the Moorisch empire in Europe (Häbler)
Spahn, M., Leo XI. (Gotz)... e aa a a
Stählin, H., Die Walsinghams (A. O. Meyer) `...
Steinberg, A., Studien zur Geschichte der Juden in der Schweiz
ER u.a b A, ar oa DE a Ra
Stouff, L., La description de plusieurs forteresses et seigneuries de
Charles le Téméraire en Alsace (v. Borries) . . . . 2 22200.
Strack, Chr., Die ersten Deutschen im nachmaligen Distrikt Columbia
(Darmstádtéri. A e A A ee ee eg A
Traktat über den Reichstag im 16. Jahrh. hrsg. v. K. Rauch
(Bemnlanıı). e eg de dic Mar de er ee ee A
Tykocinski, H., Das Stiftungswesen in Leipzig (v. Kauffungen) . . .
Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich bearb. von J. Escher
und P. Schweizer. Bd. 6 (Cartellieri) . 2 2: 2 2 2 en.
Van den Boegart, Cimbern, Teutonen und Aduatiker (Hirt). . .
Voltelini, H. v., Die Entstehung der Landgerichte im bairisch-
österreichischen Rechtsgebiete (Seeliger). -. - . 2 222.200.
Wattenbach, W., Deutschlands Geschichtsquellen im Mittelalter.
7. Aufl. Bd. 1, herausg. von E. Dümmler (Levison). . .....
Weber, P., Die Schlacht bei Jena (Mentz). . . 2 2 2: 222200.
Weise, O., Charakteristik der lateinischen Sprache (Martini) .
Welispáchér, M., Publizitätsgedanken und Fahrnisklagen (v. Wretschko)
Wentzke, P., Johann Frischmann (Mentz). . . 2 2 2 2 222.
Winckler, H., Auszug aus der vorderasiatischen Geschichte (Weiß-
Bach) A ua 8 ee ee a Se A e SE
Whitehead, A. W., Gaspard de Coligny (P. Herre) . . . 2.2...
Wopfner, H., Das Almendregal der Tiroler Landesfürsten (Rörig). .
Wopfner, H., Beiträge zur Geschichte der freien bäuerlichen Erbleihe
Deutschtirols (Rörig). . s. 2 2 2 0 0 nn en
Wopfner, H., Das Tiroler Freistiftrecht (Rörig) . . . » 2» 22.2.0.
Wopfner, H., Freie und unfreie Leihen (Rörig) . . . » 2 2 2 2..
Zwiedineck-Südenhorst, H. v., Deutsche Geschichte von der Auf-
lösung des alten bis zur Errichtung des neuen Kaiserreichs. Bd. 2
(Kaulmanl GEET ra A
Nachrichten und Notizen.
Historische Kommissionen, Gesellschaften, Vereine, Institute:
Deutscher Archivtag 595. — Großherzoglich Badisches Generallandes-
archiv 455. — Badische Historische Kommission 147. — Historische
VII Inhalt.
Kommission bei der Königl. Bayerischen Akademie der Wissenschaften
143. — Historische Kommission für Hessen und Waldeck 454. —
Historische Kommission zur Herausgabe Lothringischer Geschichts-
quellen 146. — Deutsche Kommission der Kgl. Preußischen Akademie
der Wissenschaften 145. — Kommission für neuere Geschichte Öster-
reichs 146. — Königl. Sächsische Kommission für Geschichte 148. —
Internationaler Kongreß für historische Wissenschaften 432. — Konferenz
landesgeschichtlicher Publikationsinstitute 428. — Monumenta Germaniae
Historica 453. — Versammlung deutscher Historiker in Stuttgart 294.
Preisaufgaben: 430. 455.
Entgegnungen: Joh. Ziekursch 275. — P. Haake 277.
Personalien: 127. 149. 274. 303. 431. 456. 568. 599.
Todesfälle: Auer 568. Ausfeld 303. Bodemann 600. Edu. Boehmer 274.
Boesch 128. v. Christ 274. Futterer 274. Hegert 456. v. Heyd 274.
Mor. Heyne 275. Hultsch 304. Graf zu Leiningen-Westerburg 568.
Th. Ludwig 149. Markgraf 175. Mazzatinti 304. E. Molinier 804.
v. Nathusius-Neinstedt 456. Nordhoff 568. Obst 304. Priesack 432
Rambaud 128. Reimann 432. H. Schuster 304. Sevin 432. Sorel 432.
Stacke 458. Strack 432. Unger 600. Vanderkindere 600. Mor. Voigt
128. A. Voß 456. v. Weech 150. W. B. Wenck 128. Zöckler 274.
Bibliographie zur deutschen Geschichte bearbeitet von Oskar Maßlow.
Wesen und Aufgaben der historischen Geographie.
Von
Dr. Hans Beschorner.
Schon viel ist, namentlich von Geographen, über den Begriff
„historische Geographie“ geschrieben und gestritten worden.!
Gleichwohl hat eine Einigung über die hier in Frage kommenden
Hauptpunkte noch nicht erzielt werden können. Während die
einen die historische Geographie im wesentlichen als eine histo-
rische Hilfswissenschaft ansehen und es daher für das beste halten,
wenn die Beschäftigung mit ihr Fachhistorikern überlassen bleibt,
treten andere, und zwar die meisten Geographen, mit aller Ent-
schiedenheit dafür ein, daß die historische Geographie, richtig auf-
gefaßt, unbedingt dem geographischen Arbeitsbereiche angehöre.
Von neuem wird gegenwärtig die Aufmerksamkeit auf diese
Fragen gelenkt durch drei fast gleichzeitig erschienene Bücher,
die denı Gebiete der historischen Geographie angehören.
1903 veröffentlichte Bodo Knüll, Oberlehrer in Holzminden,
einen anregend geschriebenen, 240 Seiten umfassenden Entwurf
einer „Historischen Geographie Deutschlands im Mittelalter“
(Breslau, F. Hirt), der, auf die hauptsächlichste Fachliteratur, ur-
kundliche Zeugnisse und Aussagen von Schriftstellern gestützt,
„Lehrern der Geographie und Geschichte an humanistischen Schulen
eine möglichst knappe Zusammenstellung der wichtigsten Tatsachen
und Forschungsergebnisse bieten will“, dabei aber auf die „allzu
ausgedehnte politische Erdkunde, die einen zweiten großen Teil
ausmachen würde“, verzichtet. Den Begriff Deutschland hat der
Verfasser weder im Sinne des heutigen, noch des mittelalterlichen
! Die Literatur findet man zum größten Teile bei E. Oberhummer,
Die Stellung der Geographie zu den historischen Wissenschaften, in der
Beilage zur Allgem. Zeitung 1903 Nr. 147, weniger vollständig bei
K. Kretschmer, Historische Geographie (s. u.), S. 4.
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 1. 1
2 Hana Beschorner.
Reiches gefaßt, sondern als „das dauernd der Kulturarbeit des
deutschen Volkes unterworfene und, zu großen Teilen wenigstens,
auch von ihm bewohnte Gebiet“. Dieses reicht „von der Nordsee,
dem Lande Schleswig und der Ostsee im Norden bis zu dem
Monte Rosa, dem Ortler und der Drau im Süden, von Flandern
und dem deutschen Lothringen im Westen bis Preußen, Posen
und Mähren im Osten“.
Ungefähr das gleiche Gebiet wählte sich Konrad Kretsch-
mer, a. o Professor der Geographie an der Universität Berlin,
für seine „Historische Geographie von Mitteleuropa“ (München
und Berlin, R. Oldenbourg), die 1904 in dem v. Below-Meinecke-
schen „Handbuch der mittelalterlichen und neueren Geschichte“
erschienen ist. Beinahe dreimal so stark als das Knüllsche Werk
(650 S.), macht sie zum erstenmale den umfassenden Versuch,
„über den gegenwärtigen Stand der Forschung auf dem Gebiete
der historischen Geographie Mitteleuropas zu unterrichten, das
einschlägige Material kurz zu skizzieren und die wichtigsten lite-
rarischen Hilfsmittel namhaft zu machen“ Wenn dieser erste,
an und für sich hoch anzuerkennende Versuch noch nicht ganz
geglückt ist, so liegt das zum großen Teil an der ungewöhnlichen
Schwierigkeit des Stoffes, den in aller seiner Mannigfaltigkeit
ganz zu beherrschen beinah über die Kräfte eines einzelnen
geht, und an dem Fehlen fast aller unmittelbaren Vorarbeiten.
Infolgedessen bleibt für eine Neuauflage im einzelnen noch viel
zu bessern und umzugestalten. — Der Übersichtlichkeit halber
hat Kretschmer seinen weitschichtigen Stoff in sechs zeitliche Ab-
schnitte zerlegt und in jedem politische Geographie und Kultur-
geographie getrennt behandelt. Nachden er in dieser Weise zu-
nächst ‚Mitteleuropa ım Altertum“ erledigt hat, schildert er in
den folgenden fünf Doppelkapiteln Mitteleuropa ungeführ um das
Jar 1000, 1375, 1550, 1659 und 1770. Ein Überblick über die
„kirchliche Geographie Mitteleuropas im Mittelalter“ ist an passen-
der Stelle eingeschoben. Außerdem geht dem Ganzen eine 24seitige
Einleitung und eine „physische Geographie“ voraus. Während
erstere, die über den Begriff „historische Geographie“, ihre Ein-
teilung in physische, politische und Kulturgeographie und über
die ihr dienenden Hilfswissenschaften (Ethnographie, Volkskunde,
Sprachwissenschaft, Genealogie, Heraldik, Wirtschafts- und Ver-
fassungsgeschichte) handelt, natürlich unentbehrlich ist, kann man
Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 3
über die Notwendigkeit und Zweckdienlichkeit der letzteren wohl
geteilter Meinung sein: denn auf vollen 110 Seiten bietet sie
eigentlich nicht viel mehr, als eine physikalische Beschreibung
des heutigen Mitteleuropa, wie man sie ähnlich in allen besseren
geographischen Lehrbüchern findet. Nur einige eingestreute histo-
rische Bemerkungen, Notizen über die alten Fluß- und Gebirgs-
namen und Literaturnachweise verleihen diesem zum mindesten
sehr einschränkungsfähigen Kapitel größeren Wert. Karten sind
leider, wovon noch weiter unten die Rede sein wird, dem Werke
nicht beigegeben. Ebenso ist zu bedauern, daß das Register nicht
ausführlicher gehalten ist; es reicht nicht entfernt aus, sich in
der Fülle des Gebotenen mühelos zurecht zu finden.
Nicht nur auf Deutschland beschränkt sich die dritte kürz-
lich erschienene „Historische Geographie“ von Wilhelm Götz
(Leipzig und Wien, Fr. Deuticke, 1904), die den XIX. Teil des von
Maximilian Klar herausgegebenen Sammelwerkes „Die Erd-
kunde, Eine Darstellung ihrer Wissensgebiete, ihrer Hilfswissen-
schaften und der Methode ihres Unterrichtes“, bildet. Auf
285 Seiten behandelt der Verfasser, Professor der Geographie an
der Technischen Hochschule in München, das Euphrat- und Tigris-
land, Kleinasien mit Armenien, die Pindus- und Balkanhalbinsel,
Italien, Nordafrika, die Iberische Halbinsel, Frankreich, die Alpen-
länder und Deutschland. In den letzten Abschnitten berührt sich
also dieses Werk mit denen von Knüll und Kretschmer. Mehr
als „Beispiele und Grundlinien“ vermochte Götz mit Rücksicht
auf die ihm vorgeschriebene Ausdehnung des Buches nicht zu
geben. Er mußte darauf verzichten, „das dankbare Feld farbiger
Landschaftsmalerei zu betreten oder irgendeinen momentanen zeit-
lichen Querschnitt der geänderten Landesbeschaffenheit voll-
ständig wiederzugeben“.
Vergleichen wir die drei genannten Arbeiten, deren fast gleich-
zeitiges Erscheinen die wachsende Anteilnahme wissenschaftlicher
Kreise an historisch-geographischen Fragen bekundet, so bieten
sich zahlreiche, auffallende Verschiedenheiten, nicht nur hinsicht-
lich der Anordnung des Gebotenen und der Darstellungsweise,
sondern auch hinsichtlich der Auswahl des Stoffes. Diese Ver-
schiedenheit der Auffassung aber führt uns zu der wichtigen Frage:
Was ist eigentlich historische Geographie? Was will sie und
was sind infolgedessen ihre Aufgaben’?
18
4 b Hans Beschorner.
Auf die Geschichte der historischen Geographie, die man
ungern in einem Lehrbuche, wie dem Kretschmerschen, ver-
mißt, soll hier nicht näher eingegangen werden. Nur daran sei
erinnert, daß der Name „historische Geographie“ im Laufe der
Zeiten sehr verschieden angewendet worden ist. So verstand
man früher vielfach Geschichte der Erdkunde oder auch nur der
Entdeckungen darunter. Diese Anwendung des Begriffes ist
heute wohl ganz außer Gebrauch gekommen. Ebenso muß
die Auffassung als veraltet gelten, daß die historische Geo-
graphie es lediglich mit den Staaten und ihren Veränderungen
im Laufe der Zeiten zu tun hat, daß sie also nur einen Teil der
politischen Geographie oder diese selbst bildet. Früher, wo man
die Geographie allgemein in mathematische oder astronomische,
physikalische und historische oder politische Geographie einteilte,
war diese Anschauung weit verbreitet. Sie zählt auch heute
noch namhafte Gelehrte zu ihren Vertretern, z. B. E. A. Free-
man, der seine vorzügliche Darstellung der historischen Entwick-
lung der europäischen Staaten „The historical geography of Europe“
nannte und diesen Titel auch in seiner letzten Auflage von 1903!
beibehielt. Heute ist man sich aber so ziemlich einig darüber,
daß man solche Arbeiten besser als historische Topographien oder
Chorographien bezeichnet; denn die historische Topographie hat
es durchaus nicht bloß mit der Geschichte der Ortschaften, der
Bodenformationen und der Gewässer, sondern auch mit den terri-
torialen Veränderungen der Länder zu tun. —— Daß vollends histo-
rische Geographie nicht bloß politische Geographie der klassischen
Länder im Altertum ist, braucht kaum erwähnt zu werden.
Diese Anschauung konnte sich einbürgern, weil lange Zeit die
alte Geographie der griechisch-römischen Welt fast allein bear-
beitet wurde, während Mittelalter und neuere Zeit überhaupt fast
ganz unberücksichtigt blieben.
Ist aber historische Geographie weder Geschichte der Geo-
graphie, noch bloße historische Staatenkunde, was ist sie dann?
Am einfachsten definiert Alfred Hettner? die historische
1 Third edition by J. B. Bury. London, New York, Bombay. Long-
mans, Green and Co.
? In seiner Tübinger Antrittsvorlesung „Die Entwickelung der Geo-
graphie im 19. Jahrhundert“: Geogr. Zeitschr. IV (1898) S. 305—320 be-
sonders D 319).
Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 5
Geographie als „geographische Darstellung der Länder in ver-
gangenen geschichtlichen Perioden“ und stimmt bier fast voll-
kommen mit Siegmund Günther überein; denn nach Günther!
besteht die Aufgabe der historischen Geographie darin, zu zeigen,
„wie ein gegebenes Stück Erdoberfläche zu einem bestimmten
Zeitpunkte wirklich aussah“.
Da aber der Mensch auf den Zustand der Länder stets den
größten Einfluß ausgeübt hat, suchten dies andere Fachleute in
ihren Definitionen mit zum Ausdruck zu bringen. So meinte der
kürzlich verstorbene Grazer Universitätsprofessor Eduard
Richter?, „das Problem jeder im eigentlichen Sinne historischen
Geographie stelle sich so, daß jener Teil der geographischen
Betrachtung, der sich auf den Menschen bezieht, anstatt des
gegenwärtigen Zustandes einen vergangenen darzustellen beab-
sichtigt“, und deutlicher noch Eugen Oberhummer, Vertreter
der historischen Geographie an der Universität Wien”, daß Auf-
gabe der historischen Geographie „das Studium des Menschen
sei in seiner räumlichen Verbreitung auf der Erdoberfläche nach
Völkern, Staaten, Verkehrswegen und Ansiedlungen im vollen
Umfange der geschichtlichen Entwickelung“. An letzteren lehnt
sich Kretschmer an, wenn er in der Einleitung (S. 1) seines
obengenannten Werkes die historische Geographie als „diejenige
Disciplin bezeichnet, die den Menschen in seiner historischen
Entwickelung mit dem Schauplatz seiner Tätigkeit in Verbindung
bringt“, oder wenn er in seinem Vortrage über „Die Beziehungen
zwischen Geographie und Geschichte“? erklärte, „die historische
Geographie habe es mit jenen Forschungen zu tun, welche die
geographischen Verhältnisse mit Rücksicht auf die politische und
wirtschaftliche Entwicklung der Völker und Staaten in den ein-
zelnen Stadien der Geschichte behandeln“,
Allen den genannten Definitionen ist eines gemeinsam: sie
! Beilage zur Allgem. Zeitung 1901 Nr. 227.
? E. Richter, Die Grenzen der Geographie (Graz, 1899), S. 12.
® In seinem Vortrage über „Die Aufgaben der historischen Geographie‘,
gedruckt in den Verhandlungen des IX. Deutschen Geographentages zu Wien
. . . 1891, herausgegeben von ... Georg Kollm (Berlin 1891), S. 237—251.
* Gedruckt in den Verhandlungen des VII. internationalen Geographen-
kongresses zu Berlin... 1901, lI S. 923—930 (auch in der Geogr. Zeit-
schrift V, 1899, S. 665—671).
6 Hans Beschorner.
haben nur die gesonderte historisch-geographische Behandlung der
einzelnen Länder im Auge. Daß aber die historische Geographie
mehr als bloße historische Länderkunde ist und als ihr höchstes
Ziel anerkennen muß, die verschiedensten Erdräume, wenn erst
einmal für sich historisch-geographisch genügend behandelt, mit-
einander zu vergleichen, betont mit vollem Rechte Wilhelm
Götz, wenn er (Einleitung S. 1) von der historischen Geographie
fordert, „daß sie die Erdräume hinsichtlich der zeitlich aufeinander-
folgenden Änderungen ihres Aussehens und ihrer Bedeutung,
welche vor allem durch den Zusammenhang mit dem Menschen
bestimmt wird, miteinander vergleiche“. Nur durch Vergleichung
wird sie es erreichen, „die gesamte Kulturentwickelung der
Menschheit in ihrer Naturbedingtheit zu begreifen“, wie dies
Oberhummer gelegentlich von ihr als höchstes Ziel gefordert hat.
Besonders schwierig erscheint bei der Bestimmung des Be-
griffes der historischen Geographie ihre Stellung zur Anthropo-
geographie, die ja Ratzel, auf Ritterschen Ideen fußend,
begründet und meisterbaft ausgebaut hat. Anthropogeographie
und historische Geographie einfach für dasselbe zu halten, wie
das meist geschieht!, muß bedenklich erscheinen. Zwischen beiden
herrscht doch wohl ein grundsätzlicher Unterschied. Dieser
dürfte aber kaum mit Kretschmer darin zu sehen sein, daß die
historische Geographie zwar dieselben Fragen zu beantworten
sucht, wie die Anthropogeographie, nämlich Ergründung der Be-
ziehungen zwischen der Kultur des Menschen und der Eigenart
seines Wohnortes, dies aber für bestimmte Zeitpunkte der
1) Vgl. z.B. F. Frhr. v. Richthofen, Aufgaben und Methoden der
heutigen Geographie (Leipzig 1883), S. 59 („In ihr, d. h. der dynamischen
Anthropogeographie, streben wir ein Verständnis der Einwirkung der Natur
der Erdrüume auf den Menschen, sowie der Einwirkung des Menschen auf
die Gestaltung der Natur der Erdrüäume zu gewinnen‘); Joseph Partsch,
Die geographische Arbeit des 19. Jahrhunderts, Rektoratsrede am 15. Oktober
1899, als Manuskript gedruckt (Breslau, Wilh. Gottl. Korn, 1899); Hermann
Wagner in seinem „Lehrbuch der Geographie“, 6. gänzlich umgearbeitete
Auflage von Guthe-Wagners Lehrbuch der Geographie, I (Hannover u. Leip-
zig 1900) S. 27; Ernst Bernheim, Lehrbuch der historischen Methode,
3. Aufl. (Leipzig 1903), S. 287 („Unter Anthropogeographie in engerem Sinne
verstehen wir die allgemeinen Einflüsse der räumlichen Umgebung auf die
Geschicke der Menschen und die menschlichen Einwirkungen auf jene“);
Oberhummer a. a. O.
Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 7
Vergangenheit tut, daß sie also nur einen Teil der ganzen
Anthropogeographie, gleichsam eine spezielle Anthropogeographie
bildet. Die Verschiedenheit liegt tiefer. Beide verfolgen wesent-
lich andere Ziele. Nach Ratzels ideenreichem, aber allerdings
nicht ganz streng durchgeführten Buche beruht das ` Wesen
der Anthropogeographie darin, festzustellen, in welcher Weise die
verschiedenen geographischen Elemente, wie Lage, Raum, Grenzen
und Küsten, das Wasser in seinen verschiedenen Formen als Meer,
Fluß, See, Gletscher usw., die Bodengestalt, das Klima, die Pflanzen-
und Tierwelt, auf den Menschen und seine Schicksale im Laufe der
Jahrhunderte eingewirkt haben. Mit einem Worte: Anthropo-
geographie ist die Anwendung der Erdkunde auf die
Geschichte, wie Ratzel unzweideutig in dem Untertitel seines
Buches zum Ausdruck gebracht hat. Die historische Geo-
graphie dagegen, auf die Ratzel, weil es der Zusammenhang
so mit sich bringt, oft unbewußt eingeht, ist umgekehrt die
Anwendung der Geschichte auf die Geographie, d.h. sie
deckt die Veränderungen auf, die mit der Erdoberfläche
inhistorischer Zeit vor sich gegangen sind, namentlich,
aber nicht ausschließlich durch den Einfluß des Menschen.
Ganz ähnlich empfand bereits Wimmer den Unterschied beider Be-
griffe Joseph Wimmer, Rektor des Lyceums in Passau (früher
Geographielehrer am Ludwigsgymnasium in München), bezeich-
nete in seiner 1885 (bei Wagner in Innsbruck) erschienenen,
bahnbrechenden „Historischen Landschaftskunde“! die historische
Erdkunde als diejenige Wissenschaft, „die die geographische Be-
trachtung des Raumes mit der historischen Betrachtung der Zeit
verknüpft, also das zeitlich Wechselnde in dem örtlich Bestän-
digen untersucht“, und teilte ihre Aufgaben in geosophische und
geographische. Die historische Geosophie — ein Begriff, der von
Marthe geprügt und von Ratzel durch den ungelenken Aus-
ı Ein zweites, für die historische Geographie Deutschlands wichtiges
Werk veröffentlichte Wimmer, dessen Bedeutung für die historische Geo-
graphie noch nicht genügend gewürdigt worden ist, vor wenigen Wochen.
Es führt den Titel „Geschichte des deutschen Bodens mit seinem Pflanzen-
und Tierleben von der keltisch-römischen Urzeit bis zur Gegenwart.
Historisch - geographische Darstellungen“, Halle a. S., Buchhandlung des
Waisenhauses, 1905. Da das Werk während des Druckes dieser Abhand-
lung erschien, kann hier nur darauf hingewiesen werden
8 Hans Beschorner.
druck „Anthropogeographie“ ersetzt wurde — „sucht, als Wissen-
schaft der Ursachen, den EinfluB nachzuweisen, den geographische
Verhältnisse auf die geschichtliche Entwicklung der Völker aus-
geübt haben, der bistorischen Geographie dagegen, als einer
Wissenschaft der Tatsachen, liegt die Beschreibung der verschie-
denen Zustände der Erdoberfläche im Laufe der geschichtlichen
Jahrhunderte ob, oder mit anderen Worten: die erstere betrachtet
das geographische Element in der Geschichte, die letztere das
historische Element in der Geographie“.
Verfolgen also Anthropogeographie und historische Geographie
eigentlich ganz verschiedene Ziele, so hängen sie doch in der Praxis
so eng zusammen, greifen so ineinander über, daß die eine nicht gut
ohne die andere zu denken ist. Liest man gute historische Landes-
kunden, z. B. Curtius’ Peloponnes, Nissens Italische Landes-
kunde, Regels Thüringen, Partschs Schlesien, so findet man
darin eine genaue Beschreibung des Landes, wie es von Natur,
vor allen Dingen aber auch durch den EinfluB des Menschen ge-
worden ist. Kommt man aber dann weiter zu den Bewohnern,
so findet man deren Schicksale zum großen Teil erklärt ans dem
Zusammenhange mit dem Boden. In jeder guten historisch-
geographischen Arbeit durchdringen sich also historisch- geogra-
phische und anthropogeographische Elemente gegenseitig. Damit
beantwortet sich auch die viel erörterte, ziemlich müßige Streit-
frage ganz von selbst, wo die berufenen Vertreter der historischen
Geographie zu suchen seien. An und für sich sind es weder die
Geographen, noch die Historiker, vielmehr werden brauchbare
historisch-geographische Arbeiten nur von solchen Gelehrten aus-
gehen, die beider Eigenschaften möglichst vollkommen ın sich
vereinigen.
Übrigens lassen es vielleicht die engen Beziehungen zwischen
Anthropogeographie und historischer Geographie wünschenswert
erscheinen, beide Disziplinen unter einem gemeinsamen Begriffe
zusammenzufassen, etwa dem der historischen Geographie in wei-
terem Sinne Um Unklarheiten zu vermeiden, müßte man dann
freilich für historische Geographie in engerem Sinne einen anderen
Ausdruck wählen, etwa historische Landschaftskunde, wie Wimmer
in nicht mißzuverstehendem Sinne vorschlug. Historische Land-
schaftskunde und Anthropogeographie würden dann die beiden
Hauptzweige der historischen Geographie bilden. Andererseits aber
Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 9
könnte man auch daran denken, für den Gattungsbegriff, der histo-
rische Geographie (in engerem Sinne) und Anthropogeographie in
sich schließt, einen besonderen Namen zu wählen, etwa „Kultur-
geographie“, wie Partsch! die Anthropogeographie in weitestem
Sinne lieber genannt wissen möchte. Freilich bleibt auch hier
zu bedenken, daß der Name Kulturgeographie jetzt meist in an-
derem, weniger umfassenden Sinne gebraucht wird (vgl. weiter
unten S. 12).
Halten wir daran fest, daß historische Landschaftskunde (d. h.
historische Geographie in engerem Sinne) die Anwendung der
Geschichte auf die Geographie ist und sie demzufolge die Ver-
änderungen der Erdoberfläche in historischer Zeit zu verfolgen
hat, so ergeben sich daraus ihre Aufgaben so gut wie von
selbst.
Will man die Veränderungen eines Gegenstandes beobachten,
so ist es das Naturgemäße, sich zunächst diesen in seiner ur-
sprünglichen Gestalt genau anzusehen. Eine gute historische Land-
schaftskunde von Deutschland — auf die im folgenden aus nahe-
liegenden Gründen ausschließlich Rücksicht genommen werden
soll — wird also versuchen müssen, den deutschen Boden zu
schildern, wie er in ältester historischer Zeit, d h. ungefähr zu
dem Zeitpunkte, wo ihn die ersten Menschen betraten, aussah und
von was für Tieren er bevölkert wurde. Die Aufgabe ist natür-
lich denkbar schwer. Aber durch Rückschlüsse von der Gegen-
wart auf die Vergangenheit, durch Verwertung literarischer An-
gaben, durch Beachtung aufgefundener Tier- und Pflanzenreste usw.
läßt sich hier doch manches erreichen, wie vor allem Gradmanns
schöner Aufsatz über „Das mitteleuropäische Landschaftsbild nach
seiner geschichtlichen Entwickelung“?, aber auch sonst zahlreiche
Einzelarbeiten® und zum Teil die betreffenden Abschnitte bei
Kretschmer (S. 143 f. „Kulturgeographie von Mitteleuropa im
Altertum“) und Götz erkennen lassen.
Daß man über das bereits Geleistete durch sorgfältige, aller-
dings „sehr lange währende“ Forschungen noch hinauskommen
wird, unterliegt keinem Zweifel. Vor allem darf man wohl starke
| a. a. O. S 13.
? In der Geogr. Zeitschr. VII (1901) S. 361—377 und 435—447.
3 Jetzt meist bei Kretschmer und Götz in den Literaturangaben
zu finden.
10 Hans Beschorner.
Bereicherung unseres Wissens von der Orts- und namentlich auch
von der Flurnamenforschung! erwarten, die im Kretschmer-
schen Buche leider fast unbeachtet geblieben ist. Unter Flur-
namen versteht man die Namen, die früher für einzelne Felder
und Feldstücke, Wiesen, Wälder und Wealdparzellen, Büsche,
Weinberge, Teiche, Bäche usw. üblich waren, heute aber durch
die Katasternummern verdrängt werden und meist schon vergessen
sind. Von diesen Flurnamen, die zwar auch mit neuerem Gute
vielfach untermischt sind, aber doch zun großen Teil auf sehr
frühe Zeiten zurückgehen, beziehen sich viele auf die ursprüng-
liche Beschaffenheit und Pflanzenbedeckung des Bodens. Un-
zählige Bezeichnungen für Wald, Sumpf u. dergl. tauchen an
Stellen auf, wo heute kein Wald, kein Sumpf mehr zu finden ist.
Ebenso geben die Flurnamen vielfach sichere Aufschlüsse über
die älteste Fauna. Das überreiche Material zweckdienlich zu
sammeln und zu verwerten, stellt sich die Flurnamenforschung,
die übrigens auch noch anderen, als nur historisch-geographischen
Zwecken dient, zur Aufgabe. Früher vielfach unwissenschaftlich
betrieben, wurde sie vor drei Jahren in neue Bahnen durch den
Gesamtverein der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine ge-
lenkt, der auf seiner Generalversammlung zu Erfurt, nach längerer
Beschäftigung mit dem Gegenstande, als höchst wünschenswert
anerkannte, „daß in allen deutschen Landschaften möglichst unge-
säumt an die Sammlung der von Jahr zu Jahr mehr verschwin-
denden Flurnamen gegangen werde“. Er versandte deshalb ge-
druckte „Ratschläge für das Sammeln von Flurnamen“? an alle
Altertumsvereine und richtete eine regelmäßige Berichterstattung
über die Fortschritte auf diesem Sondergebiete in seinem Korre-
spondenzblatte ein. Dank diesen Bemühungen haben sich auch be-
reits mehrere deutsche Vereine an das Sammeln der Flurnamen
gemacht, worüber demnächst im Korrespondenzblatte berichtet
! Über diese vergleiche meine Ausführungen in der S. 27 und 28 (mit
Anm. 1) zitierten „Denkschrift“, im Korrespondenzblatte des Gesamt-
vereins der deutschen Geschichts- u. Altertumsvereine LII (1904) Sp. 1—18,
in den Mitteilungen des Vereins für sächsische Volkskunde II (1904)
S. 197— 203, 243— 245, Bnp 290, und in „Über Berg und Tal“ 1905 Bei-
lage zu Nr. 3.
? Zu haben bei Herrn Geh. Archivrat Dr Bailleu, l!erlin W,,, Eis-
lebenerstr. 13.
Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 11
werden soll. Von der besonderen Sammeltätigkeit in Sachsen
wird noch weiter unten (S. 24 und 25) die Rede sein.
Hat die historische Landschaftskunde erst das Landschafts-
bild der frühesten geschichtlichen Zeit, so gut es gehen will,
rekonstruiert, so kommt es weiter darauf an, die Veränderungen
darzulegen, die mit ihm während der verschiedenen Epochen bis
zur Gegenwart vor sich gegangen sind; denn darüber braucht
kein Wort verloren zu werden, daß sich eine Beschränkung der
. Arbeit auf das Mittelalter (Knüll) oder bis zum Jahre 1700
(Kretschmer) zwar mit Raumrücksichten, Mangel an Vorarbeiten
u. dergl. entschuldigen läßt, aber der inneren Berechtigung entbehrt.
Es ist geradezu zu bedauern, daß Kretschmer mit dem Jahre 1700
abbricht; denn gerade das 18. Jahrhundert mit seinen Urbar-
machungen vieler Moore und Brüche, den Aufforstungen weiter
Landstrecken, den Umwälzungen in der Landwirtschaft (Aufhören
der Dreifelderwirtschaft, Einführung der Stallfütterung usw.) und
das 19. Jahrhundert mit der aufblühenden Industrie, den Eisen-
bahnen usw. haben das Landschaftsbild viel stärker verändert,
als alle früheren Jahrhunderte. Die kurzen Abschnitte bei Götz
sind hierfür lehrreich genug.
Wie bereits Wimmer klar gesehen hat, sind die Verände-
rungen, die mit einer Landschaft vor sich gehen können, ent-
weder physikalischer oder kultureller oder politischer Natur. Er
spricht deshalb anschaulich von einer Veränderung 1) der histo-
rischen Naturlandschaft, 2) der historischen Kulturlandschaft,
3) der historisch-politischen Landschaft.
Die Wandlungen, die die Landschaft durch Naturkräfte in
historischer Zeit erfahren hat, sind selbstverständlich gering
im Vergleich mit den Veränderungen früherer, prähistorischer
Epochen, deren Erforschung der Geologie zufällt. Immerhin
sind sie nicht zu unterschätzen, wie die drei ersten Bände! von
K. v. Hoffs „Geschichte der durch Überlieferung nachgewiesenen
natürlichen Veränderungen der Erdoberfläche“, Wimmers gehalt-
reicher Abschnitt über die historische Naturlandschaft in seiner
Historischen Landschaftskunde S. 13—69 und viele Sonderarbeiten
beweisen, von denen die meisten bei Kretschmer und Knüll
1 Band 4 und 5 enthalten dagegen die Chronik der Erdbeben und
Vulkanausbrüche von 1227 v. Chr. (Untergang von Sodom und Gomorrha)
bis 1832.
12 Hans Beschorner.
verwertet sind. Durch Vulkanausbrüche werden ganze fruchtbare
Strecken Landes verwüstet, durch Erdbeben Städte und Dörfer
in Trümmer gelegt, durch Bergstürze blühende Gefilde verschüttet
oder Seen aufgestaut, während solche in der Ebene versumpfen
oder gänzlich austrocknen. Flüsse ändern ihren Lauf, so daß
Ortschaften, die einst rechts eines Stromes lagen, sich nunmehr
links davon befinden, vor allem aber verschlingt das Meer ganze
Inseln — man denke an die Halligen — und reißt in immer sich
wiederholenden, gierigen Springfluten Stück um Stück von der
Küste los oder dringt weit in das Land ein, chemaligen Kultur-
boden in Seen verwandelnd, wie beim Zuydersee und anderwärts
geschehen ist.
Weit ausgedehnter und bedeutender, als diese Wandlungen
der Naturlandschaft, sind selbstverständlich die Veränderungen,
die auf den EinfluB des Menschen zurückgehen und den Inhalt
der sogenannten historischen Kulturgeographie ausmachen.
Immer dichter wird im Laufe der Jahrhunderte die Bevölkerung
eines Landes. Damit schwinden immer mehr Wald und Sumpf
und machen der Kultur Platz. Wo einst undurchdringliche Ur-
wälder oder ungangbare Moore waren, da breiten sich allmählich
Felder, Wiesen, Weinberge, Hopfenpflanzungen usw. aus. Inmitten
der fruchtbaren Auen aber wachsen aus dem Erdboden allerhand
menschliche Siedlungen empor, einzelne Gehöfte, Dörfer, Städte.
Die Siedlungen wiederum werden miteinander verknüpft durch
Straßen, Wege und Kanäle Hier und da kündigen auch mäch-
tige Schutthalden an, daß der Mensch den Erdboden nach mine-
ralischen Schätzen durchwühlt.
Das Gesamtbild Deutschlands — um auf dieses zurückzu-
kommen — wurde noch verhältnismäßig wenig geändert durch die
sich entweder nomadenbhaft oder in Einzelsiedelungen über Deutsch-
land verbreitenden Kelten, mehr schon durch die in Stämmen
auftretenden Germanen. Ganz besonders aber veränderte sich
natürlich Süddeutschland durch die Römer, die überall den Wald
zurückdrängten, Siedlungen, Städte, Kastelle anlegten, Wege
bauten und Schutzwälle errichteten. Der Nordosten dagegen
erhielt ein wesentlich anderes Gepräge zunächst durch das Vor-
dringen der Slaven und dann ganz besonders durch die deutsche
Kolonisation, die ja, bis ins 13. und 14. Jahrhundert während,
das Land allmählich mit einem immer dichter werdenden Netze
Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 13
von Städten, Dörfern und Burgen überzog und weite Strecken
Waldboden in fruchtbares Ackerland verwandelte. Somit ergibt
sich ganz von selbst als eine Hauptaufgabe der historischen Land-
schaftskunde, die Besiedelung der einzelnen Landschaften in den
verschiedenen Epochen genau zu ergründen. Den dürftigen Spuren
der Kelten hat sie nachzugehen, ihre allmähliche Verdrängung
durch die Germanen festzustellen, die immer wechselnden Wohn-
sitze dieser letzteren aufzusuchen, die römische Herrschaft auf
deutschem Boden in allen ihren weitverzweigten Wirkungen zu
verfolgen und die Kolonisten auf ihren oft verschlungenen Pfaden
zu begleiten. Was das aber für schwierige Aufgaben sind, ver-
mag zu beurteilen, wer sich auch nur flüchtig mit germanischer
Stammeskunde oder mit dem Thema „Die Römer in Deutschland“
befaßt hat. Umso wünschenswerter sind hier natürlich kurze,
den heutigen Stand der Wissenschaft zusammenfassende Überblicke.
Keine der drei obengenannten Historischen Geographien bietet in
dieser Hinsicht wirklich Befriedigendes. Auf fünf Seiten lassen
sich natürlich die Ergebnisse der in fast unübersehbarer Fülle
vorhandenen Einzeluntersuchungen über das römische Germanien
nicht zusammenfassen, wie dies Kretschmer S. 143—147 ver-
sucht hat!
Auf die mannigfachste Weise hat man den Wechsel der Be-
wohner in den verschiedenen Teilen Deutschlands festzustellen
versucht: Arnold und seine Nachfolger stützten sich auf die
Ortsnamen, die, vorsichtig behandelt, doch wohl, trotz aller ge-
äußerten Bedenken, wichtige Rückschlüsse auf die Nationalität
der Namengeber erlauben. Meitzen griff zur Flurforschung,
indem er aus der Anlage der Fluren die Herkunft der ersten An-
siedler erschloß. Wieder andere richteten ihre Aufmerksamkeit
auf die Form der Dörfer, die Anlage der Gehöfte und die
Gestalt der Häuser, auf die noch heute in den Volksdialekten
erkennbaren Stammesdialekte, auf die Flurnamen, die,
ähnlich wie die Ortsnamen, wichtige Anhaltspunkte für ethno-
graphische Ermittelungen gewähren. Auch auf die Geschlechter-
kunde ist neuerdings mehrfach hingewiesen worden, da uns diese
oft mit überraschender Klarheit an der allmählichen Ausbreitung
der Besitzungen einzelner Adelsgeschlechter den allmählichen Gang
der Kolonisation zeigt. Alle diese Disziplinen, die sich teilweise
mit der Sprachwissenschaft, Wirtschaftsgeschichte und Volkskunde
14 Hans Beschorner.
innig berühren, haben zweifellos Ergebnisse von bleibendem Werte
zutage gefördert und werden dies auch noch in Zukunft tun. Aber
ein untrügliches Bild von dem Wechsel der Bevölkerung und
dem Gange der Resiedelung in den verschiedenen Zeiten werden
wir aus ihnen doch bloß gewinnen, wenn wir sie alle zusammen-
fassen, wenn wir ihre gesondert gewonnenen Ergebnisse mit-
einander vergleichen; denn Ortsnamen- und Flurnamenkunde,
Flur-, Dorf-, Haus-, Dialektforsehung und Genealogie verirren sich
nur zu leicht, wenn sie allein ihre Wege verfolgen, unbekümmert
um verwandte, den gleichen Zielen zustrebende Wissenschaften. —
Von einem Lehrbuche der historischen Geographie verlangt man
natürlich ausreichende Auskunft über alle diese Hilfswissenschaften,
ohne die die historische Geographie nicht zu bestehen vermag.
Die gesicherten Ergebnisse, zu denen z. B. die Ortsnamenforschung
auf Grund zahlloser, von Egli in seiner „Geschichte der geogra-
phischen Namenkunde“ und in den Geographischen Jahrbüchern
zusammengestellten Arbeiten gelangt ist, müssen angegeben werden.
Ebenso müssen die Grundzüge des bahnbrechenden Meitzenschen
Werkes über „Wanderungen, Anbau und Agrarrecht der Völker
Europas nördlich der Alpen“ und die Bedenken, die von verschie-
denen Seiten dagegen geäußert worden sind, kurz dargelegt werden.
Was Kretschmer darüber bietet, genügt wiederum nicht. Der
Uneingeweihte wird aus den Abschnitten über Ortsnamen, wenn
er sie glücklich gefunden hat (S. 372f., dazu S. 19f.), kaum eine
Ahnung von den Problemen der Ortsnamenkunde erhalten, die
Literaturübersicht aber ist viel zu willkürlich gehalten. Voll-
ständigkeit ist natürlich ausgeschlossen. Umsomehr muß sorg-
fältige Auswahl verlangt werden. Belanglose Arbeiten darf man
nicht anführen, während andere wichtige fehlen.
Alle die im Vorhergehenden berührten Fragen, die sich auf
den Wechsel der Bevölkerung und die Kolonisation des Bodens
beziehen, hängen eng mit der Kulturgeographie zusammen. Ihrem
eigentlichen Wesen nach aber gehören sie doch schon mehr der
historisch-politischen Landschaftskunde an. Gegenstand dieser
historisch-politischen Landschaftskunde sind für das frühere Mittel-
alter die Gaue mit ihren Unterabteilungen, den Burgwarden, für
das spätere Mittelalter die Territorien und Ämter, für die neuere
und neueste Zeit die Staaten und ihre Unterbezirke. Ein be-
sonders schwieriges Kapitel bildet die kirchliche Geographie, die
Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 15
noch sehr im Argen liegt. Besitzen wir doch noch nicht einmal
ein vollständiges und zuverlässiges Klosterverzeichnis für ganz
Deutschland, ja meist nicht einmal solche für einzelne deutsche
Landschaften. Hier ist noch viel zu tun, und in Aussicht stehende
Arbeiten, wie die Curschmanns über die historisch-kirchliche
Geographie des Bistums Brandenburg oder Beckers Beschreibung
der Bistümer Meißen und Merseburg! sind dankbar zu begrüßen.
Viele Vertreter der historischen Geographie, z. B. Götz, be-
haupten, daß diese historisch-politische Landschaftskunde nichts
mit dem Betriebe der Geographie zu tun habe und deshalb
nicht in Werke hineingehöre, die sich mit historisch-geogra-
phischen Dingen beschäftigen. Dieser Standpunkt ist wohl
kaum gerechtfertigt. Im Gegenteil: Die historisch -politische
Landschaftskunde ist mit einer der wichtigsten Zweige der
historischen Geographie. Sie ist aber wegen ihres rein historischen
Charakters entweder, wie Oberhummer fordert, von Geographen
zu pflegen, die sich die historische Arbeitsmetliode vollkommen
zu eigen gemacht haben, oder ganz den Historikern zu überlassen,
wofür z.B. Hettner eintritt. Das Kretschmersche Buch liefert
den besten Beweis dafür. Daß es einen breiten Raum allen
historisch-politischen Dingen widmet, ist nur zu billigen; aber
diese Abschnitte lassen doch vielfach die erforderliche Vertraut-
heit mit der Geschichte und ihren Hilfswissenschaften vermissen.
Kretschmer, der als Geograph begreiflicherweise historischen Stu-
dien ferner steht, hätte wohl daran getan, diese Abschnitte einen
Historiker zur Durchsicht vorzulegen oder sie überhaupt von
einem solchen bearbeiten zu lassen. Die äußerst schwierigen
Kapitel über die Gaugeographie und über die kirchliche Geographie .
Mitteleuropas im Mittelalter wären dann gewiß vollständiger und
zuverlässiger ausgefallen. Hinsichtlich der einzelnen Territorien
aber wäre es am besten gewesen, wenn Lokalhistoriker hätten zu
Rate gezogen werden können; denn nur von solchen ist eine
wirkliche Beherrschung des sehr ins einzelne gehenden Stoffes
und genaue Kenntnis der meist ins Unendliche gesteigerten Sonder-
literatur zu verlangen. Bei einem sächsischen Lokalhistoriker hätte
! Erstere im Auftrage des Vereins für Geschichte der Mark Branden-
burg, letztere im Auftrage der Königl. sächsischen Kommission für Ge-
schichte in Angriff genommen; vgl. Korrespondenzblatt des Gesamtvereins LI
(1903: S. 49 und Neues Archiv für sächsische Geschichte XX (1899) S. 163.
16 Hans Beschorner.
es Z. B. nicht gut vorkommen können, daß Posses großes genea-
logisches Nachschlagewerk „Die Wettiner“ (Leipzig 1897) oder
die beiden Kartenwerke unberücksichtigt blieben, die für alle
historisch-geographischen Forschungen innerhalb der wettinischen
Grenzen unentbehrlich sind: Oeders berühmte, aus der Wende
des 16. und 17. Jahrhunderts stammende Landesvermessung, von
der S. Ruge die für das Königreich Sachsen in Frage kommenden
Teile unter dem Titel „Die erste Landesvermessung des Kurstaates
Sachsen“ 1889 (zum 800jährigen Regierungsjubiläium des Hauses
Wettin) veröffentlicht hat, und der sogenannte Schenksche
Atlas (Atlas Saxonicus novus), der von Zürner in der ersten
Hälfte des 18. Jahrhunderts für August den Starken gezeichnet
und in der zweiten Hälfte desselben Jahrhunderts in Amsterdam
gestochen wurde.
Das beste Mittel, die oft äußerst verwickelten Fragen der
historisch-politischen Landschaftskunde zu lösen, ist natürlich das
Kartenbild. Was auf einer Karte mit wenigen Strichen, Punkten
oder sonstigen Eintragungen klar wird, läßt sich in Worten oft
nur mühsam und umständlich, fast nie aber mit der Anschaulich-
keit, wie im Kartenbilde, wiedergeben. Wieviele Worte hätten
sich Knüll und Kretschmer sparen können, wenn sie die Sitze
der germanischen Völkerschaften, die Einteilung des Landes in
Gaue und Burgwarde, den Städtebestand zu gewissen Zeiten, den
Verlauf der Straßen und vor allem — dies betrifft Kretschmer
allein — die Entwicklung der einzelnen Territorien oder Staaten
und ihrer politischen Unterabteilungen auf Karten veranschaulicht
hätten. Daß diese Karten nur klein hätten sein können, zu klein,
-um namhaften Nutzen zu stiften, ist kein genügender Entschul-
digungsgrund. Die Kärtchen zu Freemans oben erwähnter
Historical geography sind auch nur von geringem Umfang und
erfüllen doch, in Verbindung mit dem Texte, ihren Zweck voll-
kommen.
Historische Kartenwerke sind natürlich ebenso für ganz
Deutschland, wie für die einzelnen Territorien bereits vorhanden.
Es genügt, für Deutschland im allgemeinen an Spruner-Mencke,
Droysen und die zahlreichen kleineren, meist Schulzwecken
dienenden historischen Atlanten zu erinnern. Weit schwieriger
ist es schon, sich ein Bild davon zu machen, was an brauch-
baren Kartenwerken für die einzelnen Staaten und Landschaften
-
Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 17
vorhanden ist. Ein Überblick hierüber wäre ein dringendes Be-
dürfnis. Freilich fehlen für einen solchen meist zuverlässige
Unterlagen; denn außer den teilweise ziemlich lückenhafen Arbeiten
W. Stavenhagens über das Kartenwesen der verschiedenen
deutschen Staaten! haben wir bisher nur für wenige Gebiete, wie
die Alpenländer?, Oldenburg, die Provinz Hannover‘ und das
Erzstift Magdeburg, Geschichten der Kartographie, in denen die
auch heute noch brauchbaren oder gar unentbehrlichen Werke
hervorgehoben werden. Meist sind nur Arbeiten über einzelne
Epochen der Kartographie und einzelne Kartographen oder Karten
vorhanden.
Selbstverständlich machen auch die besten älteren Karten
neuere, dem heutigen Stande der Wissenschaft angepaßte, groß
angelegte historische Kartenwerke nicht entbehrlich. Mehrfach
ist man bereits der Herstellung solcher Kartenwerke, die natür-
lich große Schwierigkeiten bereiten, näher getreten.
1 Über Bayern in der Beilage zur Allgem. Zeitung 1899 Nr. 24, über
Österreich-Ungarn in der Zeitschr. der Gesellschaft für Erdkunde in
Berlin XXXIV (1899) S. 425—445, über Preußen in der Geographischen
Zeitschr. VI (1900) 8.435—449, 504—512, 549—565, über das Königreich
Sachsen in der Wissenschaftl. Beilage zur Leipziger Zeitung 1899 Nr. 47.
Wie Stavenhagen seine in verschiedenen geographischen Zeitschriften ver-
öffentlichten Abhandlungen über das Kartenwesen Englands, Frank-
reichs, Italiens, Rußlands usw. zu einem Buche unter dem Titel
„Skizze der Entwickelung und des Standes des Kartenwesens des außer-
deutschen Europa (Gotha, J. Perthes, 1904) vereinigt hat, wird er vermut-
lich auch noch zusammenfassend eine Geschichte der kartographischen
Darstellung Deutschlands veröffentlichen.
? E. Oberhummer, Die Entstehung der Alpenkarten: Zeitschr. des
deutschen und österreich. Alpenvereins XXXI (1901) S. 21—45. — Ders.,
Die Entwicklung der Alpenkarten im 19. Jahrhundert: eb. XXXIII (1902)
S. 32—38. In diesen beiden Arbeiten ist auch die weitere Literatur ange-
geben. Namentlich L. Obermair, E. Richter und A. Penck haben sich
um die neuere Geschichte der alpinen Kartographie verdient gemacht.
*G. Sello, Die oldenburgische Kartographie bis zum Ende des
18. Jahrhunderts: Deutsche geographische Blätter XVIII (1895) S. 850—372,
XIX (1896) S. 41—56.
t J.Kretzschmar in dem IL Abschnitte seines S. 21 Anm. 2 zitierten
Aufsatzes,.
* G. Lorenz, Die Kartographie des Erzstifts und Herzogtums Magde-
burg: Geschichtsblätter für Magdeburg XXXV (1900) S. 154—221 und XXXIX
(1904) S. 84—125.
Histor. Vierteljahrechrift. 1906. 1. 2
18 Hans Beschorner.
Auf Kosten der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften
in Wien und mit Hilfe des k. k. militärgeographischen Instituts
wird seit 1895 emsig an einem Historischen Atlas der
österreichischen Alpenländer! gearbeitet. Schon 1847 hatte
Joseph Chmel die Bearbeitung eines historischen Atlasses für
Alt-Österreich angeregt, aber trotz allen Eifers die Verwirklichung
seines Planes nicht erreichen können. Erst seitdem 1885
E. Richter, damals noch Professor der Geographie am Staatsgym-
nasium in Salzburg, die Sache in die Hand nahm, kam sie in Fluß.
Geplant ist zunächst eine Landgerichtskarte des Jahres 1848, die
aus 38 Blättern (40:50 cm) bestehen soll. Die Darstellung der
Landgerichtsbezirke wählte man für den Anfang, weil diese Be-
zirke, wie sorgfältige Erhebungen ergeben haben, auf die alten
Grafschaften und diese wieder auf die Zenten der alten Gaue
zurückgehen. Die Karte, von der zunächst nur eine Probe ver-
öffentlicht worden ist?, wird im Maßstabe 1:200000 ausgeführt,
mit Geländedarstellung versehen und mit genauen Erläuterungen
1 Vgl. über diesen hauptsächlich E. Richter, Über einen historischen
Atlas der Österreichischen Alpenländer, in der Festschrift anläßlich des
60. Geburtstages Fr. v. Krones’, 1895. — Ders., Nochmals der geschicht-
liche Atlas der österreichischen Alpenlünder, in den Mitt. des Institute für
österr. Geschichtsforschung, V. Ergünzungsband (1896) S. 62—75. — Ders.,
Ein historischer Atlas der österreichischen Alpenländer, im Korrespondenz-
blatte des Gesamtvereins XLIV (1896) S. 73—78. — K. Giannoni, Zum
historischen Atlas der österreichischen Alpenländer, in den Blättern des
Vereins für Landeskunde Niederösterreichs XXXII (1899) S. 475—487. —
A. Mell, Der comitatus Liupoldi und dessen Aufteilung in die Landge-
richte des 19. Jahrhunderts; Text und Kartenprobe zum historischen Atlas
der österreichischen Alpenländer, in den Mitt. des Inst. f. österr. Geschichts-
forschung XXI (1900) S. 385—444 (auch als Sonderschrift in Innsbruck,
Selbstverlag). — E. Richter, Neue Erörterungen zum historischen Atlas
der österreichischen Alpenländer, eb. im VI. Ergänzungsbande (1901)
S. 858—870. — A. Kapper, Der Werdegang des historischen Atlasses der
österreichischen Alpenländer, in den Deutschen Geschichtsblättern II (1901)
S. 217—227. — E. Richter, Der historische Atlas der österreichischen
Alpenländer, eb. IV (1903) S. 145—150. — A. Mell, Die Fortschritte des
historischen Atlasses der österreichischen Alpenländer, eb. VI (190%
S. 54—64. — Kretschmer, der lediglich die erstgenannte Arbeit von Mell
erwähnt, streift dag Unternehmen des österreichischen Alpenländer-Atlasses
S. 13 nur ganz kurz.
» S., Mitt. des Ver. für österr. Geschichtsforschung XXI (1900) zwischen.
S. 560 und 561,
FE TE
— Te 7
Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 19
ausgestattet. Die beiden ersten Lieferungen können voraussicht-
lich im nächsten Jahre ausgegeben werden.
Bereits wesentlich weiter gediehen als dieser österreichische
Geschichtsatlas, an dem ein ganzer Stab von Gelehrten arbeitet,
ist eine andere große Kartenveröffentlichung, die fast gleichzeitig
in Angriff genommen wurde: der geschichtliche Atlas der
Rheinprovinz!. Von der Kommission für die Rheinischen Pro-
vinzialmuseen angeregt, wird er seit 1887 von der Gesellschaft
für Rheinische Geschichtskunde bearbeitet, und zwar, da brauch-
bare ältere Karten fast ganz fehlen, im wesentlichen auf Grund
schriftlicher Quellen, d. h. von Weistümern, Grenzbegängen, Orts-
verzeichnissen, Landes- und Amtsbeschreibungen, Verwaltungs-
und Gerichtsakten, Erbvergleichen usw. Vorgesehen sind 15 bis
18 Karten. Davon sollten nach dem ursprünglichen Plane die
meisten der politischen und kirchlichen Verwaltung der rheinischen
Territorien und Diözesen gewidmet sein, eine kleine Zahl aber
sollte historisch-statistischen Zwecken dienen, z. B. die Verteilung
des Grundbesitzes und des Waldes, die Verbreitung bestimmter
Arten von Flurverfassung, gewisser Volksrechte, Dialekte, künst-
lerischer Stilrichtungen und Industrien veranschaulichen. Aus
praktischen Gründen beschränkte sich aber die rheinische Gesell-
schaft zunächst nur auf politische Karten und nahm zwei solche
für die Prähistorie und römische Zeit, sechs für das Mittelalter
und fünf für die Neuzeit in Aussicht. Auch der Gedanke, von
einer Karte auszugehen, die ungefähr den Zustand des Jahres 1450
wiedergeben sollte, wurde als undurchführbar fallen gelassen.
Man begann vielmehr, wie einzig richtig, bei der jüngsten Ver-
gangenheit. Seit 1894 erschienen bei Hermann Behrendt in Bonn
folgende fünf Karten, die sich auf 15 Blätter verteilen und von
vier starken Erläuterungsbänden? begleitet sind:
1 Über dieses Kartenunternehmen, das Kretschmer S. 13 auch nur
flüchtig berührt, vgl. J. Hansen, Der geschichtliche Atlas der Rheinprovinz,
in den Verhandlungen des 14. deutschen Geographentages zu Cöln ... 1903
(herausg. von G. Kollm, Berlin 1903) 8. 236—246, und die regelmäßigen
Berichte Nissens im Korrespondenzblatte des Gesamtvereins, die in den
Registern unter „Köln, Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde“, leicht
zu finden sind.
? Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde XI.
Erläuterungen zum geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz. — 1. Banu:
dh
20 Hans Beschorner.
1) Die Rheinprovinz unter preußischer Verwaltung im
Jahre 1818,
2) Die Rheinprovinz unter französischer Herrschaft im
Jahre 1813.
Beide Karten, von denen die erste 1895, die zweite 1894
erschien, sind von Constantin Schulteis entworfen und ge-
zeichnet, im Berliner lithographischen Institut hergestellt und
umfassen je ein Blatt im Maßstabe 1:500000. Ein wesentlich
größerer Maßstab, nämlich 1:160000, mußte wegen der Zer-
stückelung des Gebietes in eine Unzahl von „Staaten und Stät-
chen“ gewählt werden für die
3) Karte der politischen und administrativen Einteilung der
heutigen Preußischen Rheinprovinz für das Jahr 1789, bearbeitet
und entworfen von Wilh. Fabricius, gezeichnet von Gg. Pfeifer
1894 (Berliner lithogr. Institut). Die sieben Blätter umfassen
die Kreise: I. Kleve-Düsseldorf, II. Elberfeld-Essen, Ill. Aachen,
IV. Köln, V. Wetzlar, VI. Trier und VII. Kreuznach-Saarbrücken.
Außerdem sind noch folgende Nebenkarten auf Blatt II (a—c),
V (d—g), VI (b—k) und VI (l—m) untergebracht:
a) Das Herzogtum Kleve im Jahre 1678. Maßstab 1:240000.
b) Übergang des Märkischen Amts Neustadt an die Grafen
von Schwarzenberg. (Maßstab nicht angegeben.)
c) Gebiet der Stadt Ratingen. Maßstab 1:40000.
d) Burgbann von Köln nebst den Grenzen der Bauerbänke.
Maßstab 1: 70000.
e) Die Territorien auf dem Hunsrück und im Nahegau vor
den Reunionen Ludwigs XIV. Maßstab 1:300000.
f) Grenzen der Herrschaften Wildenburg, Reifferscheid und
Steinfeld bei Tiefenbach, Gillenberg und Kreckel nach den Grenz-
begängen von 1785. Maßstab 1:40000.
g) Einteilung der Stadt Köln. Maßstab 1:40000.
h) Gemeinde Nennig-Wies-Berg von dem 16. Mai 1769.
Maßstab 1:40000.
i) Trier und Umgebung. Maßstab 1:40000.
C. Schulteis, Die Karten von 1813 und 1818. Bonn, H. Behrendt, 1896.
— II. Band: W. Fabricius, Die Karte von 1789. Einteilung und Ent-
wickelung der Territorien von 1600—1794. Eb. 1898. — III. Band: Ders.,
Das Hochgericht Rhaunen. Eb. 1901. — IV. Band: H. Forst, Das Fürsten-
tum Prüm. Mit 8 Karten. Eb. 1903.
Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 921
k) Nordwestlicher Teil und
1) Nordöstlicher Teil von Deutsch- Lothringen (Baillage Alle-
mand) in der Zeit vom Ryswycker Frieden 1697 bis zur Neu-
organisation der Ämter im Jahre 1751. Maßstab 1:160000.
m) Die reichsritterschaftlichen Güter des Freiherrn v. Sole-
macher zu Brachtendorf und Weyermühle als Beispiel für zer-
streute geschlossene Güter. Maßstab 1:20000.
Ebenfalls von W. Fabricius sind die drei folgenden, in der
lithographischen Anstalt von F. Wirtz (Darmstadt) hergestellten
Karten bearbeitet und entworfen, nämlich die
4) Karte der Rheinprovinz vom Jahre 1789. Übersicht der
Kreiseinteilung. Ein Blatt im Maßstabe 1:500000. 1897.
5) Die Rheinprovinz im Jahre 1789. Übersicht der Staats-
gebiete. Ein Blatt im Maßstabe 1:500000. 1898. Rechts oben
ist eine Nebenkarte untergebracht: „Die Staaten auf dem rechten
Rheinufer von Mainz bis zur niederländischen Grenze in den
Jahren 1803—1806 (Folgen des Reichsdeputations-Hauptschlusses)“.
Maßstab 1:800000.
6) Kirchliche Organisation und Verteilung der Konfessionen
im Bereiche der heutigen Rheinprovinz um das Jahr 1610. Vier
Blätter im Maßstabe 1:250000. 1902 und 1903. Dazu die fünf
Nebenkarten auf Blatt II (a, b), II (ei und IV (d, e):
a) Übersicht der lutherischen,
b) Übersicht der katholischen Diöcesen. Maßstab 1:100000.
c) Plan von Köln nach J. V. Reinhardt 1752, mit einer
Übersicht über die Kölner Kirchen, Klöster und Hospitäler c. 1616.
d) Plan von Trier im Maßstabe 1:120000, ebenfalls mit
einer Übersicht der Kirchen, Klöster und Hospitäler.
e) Übersicht der reformierten Synoden. Maßstab 1: 100000.
Der geschichtliche Atlas der Rheinprovinz hat also bereits
große Fortschritte gemacht. Er kann zweifellos allen ähnlichen
Unternehmungen, wie sie bereits für die beiden Hessen (mit
Waldeck und Aschaffenburg)!, die Provinz Hannover?, die Pro-
1 Vgl. u. a. den Bericht über die vierte Jahresversammlung der histo- .
rischen Kommission für Hessen und Waldeck am 11. Mai 1901 im Literar.
Zentralblatt LII (1901) Sp. 942.
7 Vgl. J. Kretzschmar, Der Plan eines historischen Atlasses der
Provinz Hannover, in der Zeitschr. des histor. Vereins für Niedersachsen,
Jahrgang 1904 S. 391—410.
22 Hans Beschorner.
vinz Brandenburg! und Niedersachsen? geplant sind, zum Vorbild
dienen. Immerhin darf nicht verkannt werden, daß die Bearbei-
tung des rheinischen Atlasses auch auf große Schwierigkeiten
gestoßen ist: je weiter sich nämlich das Unternehmen von der
Gegenwart entfernt, desto empfindlicher macht sich das Fehlen
aller genaueren Vorarbeiten bemerkbar, und nur mit Aufwendung
vieler Arbeitskräfte und großer Kosten werden diese nun nach-
träglich beschafft.
Besser ist es natürlich, wenn in anderen Fällen diese Vor-
arbeiten erledigt werden, ehe der Atlas selbst in Angriff genommen
wird. Diese Vorarbeiten scheiden sich in kartographische und
literarische.
Um von vornherein alle Arten kartographischer Arbeiten zu
erleichtern, wurden die Grundkarten von Thudichum ins
Leben gerufen, die, wie hinlänglich bekannt sein dürfte, heftige
Anfeindungen erfahren haben, aber doch als Zeichenkarten ihren
Wert behalten werden, auch wenn als erwiesen angesehen werden
darf, daß sich hier und da die Gemarkungsgrenzen im Laufe der
Zeiten stark verschoben haben.’ Nüher braucht hier auf die
Grundkartenfrage nicht eingegangen zu werden, da die Leser dieser
Zeitschrift durch des Herausgebers Aufsatz „Probleme der histo-
rischen Kartographie und Topographie“ (VI, 1903, S. 285—292)
über sie unterrichtet sind, außerdem aber auch Kretschmer
a. a. O. S. 11—183 ziemlich ausführlich darüber handelt.
1 Vgl. Korrespondenzblatt des Gesamtvereins LIII (1905) Sp. 81, wo es
in dem Berichte über die Tätigkeit des Vereins für die Geschichte der
Mark Brandenburg heißt: „Gleich nach Abschlu des Grundkartenunter-
nehmens wird dann hoffentlich der historische Atlas für die Provinz Branden-
burg in Angriff genommen werden können.“
2 Vgl. Korrespondenzblatt des Gesamtver. LIIT (1905) Sp. 195: „Ferner
hat der Verein [für die Geschichte Göttingens] beschlossen, die vom histo-
rischen Verein für Niedersachsen geplante Herausgabe eines nieder-
sächsischen Geschichtsatlasses dadurch zu unterstützen, «daB geeignete
Mitglieder des hiesigen Vereins das in dem städtischen Archive vorhandene
reiche Material sichten und bearbeiten und es dann den Heıausgebern des
Werkes zur Verfügung stellen.“
S Vgl. hierzu neuerdings die sehr beachtenswerten Untersuchungen
Kretzschmars (s. oben S. 21 Anm. 2) über de Verhältnisse im Harze,
wo sich, wenigstens in den Waldgebieten, die Femarkungsgrenzen erwiesener-
maßen sehr stark verändert haben.
Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 23
Entschieden wichtiger noch, als die Grundkarten, sind karto-
graphische Unternehmungen, die darauf abzielen, alle irgend er-
reichbaren historisch-geographischen Einzelheiten auf Karten fest-
zuhalten. Vorbildlich hat in dieser Beziehung die historische
Kommission für die Provinz Sachsen und das Herzog-
tum Anhalt gewirkt. In jahrelanger, mühseliger Arbeit hat sie
alle noch feststellbaren Wüstungen, Flurnamen, alten Wege,
Raine, Landwehren, Grenzen, ausgetrockneten Teiche usw. in die
Meßtischblätter 1:25000 eintragen, außerdem aber auch noch alle
diese Dinge übersichtlich in sogenannten Feldwannenbüchern zu-
sammenstellen und Pausen der Wüstungsfluren anfertigen lassen,
die zu Wüstungsbüchern vereinigt sind. Wer dieses Material
das bereitwilligst versendet wird, zu historisch-geographischen
Forschungen benutzt hat, weiß seinen praktischen Nutzen zu
schätzen. Er wird aber auch zugeben, daß für die Fülle von
Namen und sonstigen Einzelheiten die Blätter 1:25000 vielfach
zu klein sind! f
Dies war ein Grund für die Königlich Sächsische Kom-
mission für Geschichte, sich nach Karten größeren Maßstabes
umzusehen, die als Grundlage aller weiteren kartographischen und
historisch- geographischen Arbeiten dienen könnten. Nach sorg-
fältig angestellten Erörterungen entschloß sie sich, da in Sachsen
keine Vervielfältigungen der Flurkarten im Handel zu haben sind,
wie dies beispielsweise in Altenburg, Bayern?, Koburg, Meiningen
Württemberg und sämtlichen Provinzen Österreichs der Fall ist, die
Flurkrokis vervielfältigen zu lassen, die in den Jahren 1835f. vor
der Einführung des neuen Grundsteuersystems angefertigt wurden.
Diese Krokis, die erstens den Vorteil viel größeren Maßstabes
bieten und außerdem die Aufteilung der Fluren vor den Zusammen-
legungen genau wiedergeben, werden in dem einheitlichen Maß-
stabe 1:12000 auf photographischem Wege vervielfältigt. Die
1 Genaueres über das Vorgehen der provinzialsächsischen Kommission
bieten die beiden Aufsätze des vor kurzem verstorbenen, um die historisch-
geographische Erforschung der Provinz Sachsen hochverdienten Oberbürger-
meisters &. D. G. Brecht im Korrespondenzblatte des Gesamtvereins XLIV
(1896) S. 142—144 und in dem Urkundenbuche des Stiftes Quedlinburg (Ge-
schichtsquellen der Provinz Sachsen II) S. XCII—CV.
2 Hier sind es nicht die Flurkarten, sondern die auf Grund der Kataster-
aufnahme hergestellten Gradabteilungskarten 1:5000.
94 Hans Beschorner.
Kommission läßt zunächst nur drei Exemplare herstellen, erwirbt
aber die dauerhaften und wenig Platz beanspruchenden Kollodium-
Negative, so daß sich jeder Lokalforscher Kopien der für ihn in
Frage kommenden Fluren für billiges Geld anfertigen lassen kann.
In einem Exemplar läßt die Kommission die Kulturarten flächen-
weise kolorieren, und zwar in Anlehnung an die farbigen Striche,
die sich auf den Originalkrokis unter den Katasternunmern be-
finden, den Wald grau, die Wiesen grün, das Ackerland gelb und
das Wasser blau. Außerdem sollen nach und nach die wichtig-
sten Höhenmarken eingetragen und damit Anhaltspunkte zur Be-
urteilung der Bodenbeschaffenheit gegeben werden; denn Gelände-
darstellung findet sich, worauf bereits der Herausgeber dieser
Zeitschrift hingewiesen hat!, auf den Karten nicht. Das ist aber
nicht so schlimm, wie es auf den ersten Blick aussieht; denn,
wie die Erfahrung lehrt, genügen für einen mit den Karten Ver-
trauten nur wenige Höhenmerken, um aus ihnen, dem Verlaufe
der Gewässer und der Verteilung von Wald, Feld und Wiesen
die Beschaffenheit des Geländes mit ziemlicher Sicherheit abzu-
lesen. Dieses getönte und mit Höhenmarken versehene Hand-
exemplar soll nach und nach ähnlich, wie dies die provinzial-
sächsische Kommission mit ihren Meßtischblättern getan hat,
durch Eintragung historisch-geographischer Einzelheiten vervoll-
ständigt werden.
Freilich sollen, um die Katasternummern nicht zu verwischen
und überhaupt die Klarheit des Kartenbildes nicht zu sehr zu
beeinträchtigen, nur die notwendigsten Namen für Bäche, Wege
und Wälder in die Karten selbst geschrieben werden. Alles andere
aber soll, unter stetiger Bezugnalıme auf die vervielfältigten Krokis,
in besondere Foliohefte eingetragen werden, für die nicht der
Name „Feldwannenbücher“, sondern „Flurnamenverzeichnisse“ ge-
wählt wurde, womit nicht etwa gesagt sein soll, daB einseitig nur
Flurnamen aufgenommen werden. Da die königliche Kom-
mission augenblicklich noch zu sehr mit der Vervielfältigung der
etwa 3500 Flurkrokis beschäftigt ist, läßt sich zunächst der Verein
für sächsische Volkskunde die Herstellung dieser Flurnanenver-
zeichnisse angelegen sein. Er hat zu diesem Zwecke einen Auf-
ruf in seinen „Mitteilungen“ (II, 1904, S. 259, 260) erlassen,
! In dem S. 22 genannten Aufsatze.
Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 25
mehrere aufklärende Aufsätze! veröffentlicht, an die staatlichen
Vermessungsbeamten ein Rundschreiben gesendet usw. und auf
diese Weise bereits einige dreißig freiwillige Arbeitskräfte ge-
wonnen. Die vorgedruckten Formularbogen, die zur Anlegung
der Flurnamenverzeichnisse verwendet werden sollen und vom
Vereine zusammen mit den nötigsten urkundlichen Unterlagen
kostenlos an die Bearbeiter versendet werden, enthalten 7 Spalten
für die fortlaufende Nummer, den Namen (mit seinen urkund-
lichen und volkstümlichen Varianten), die Quellen (die, wo es sich
um häufiger vorkommende Quellen handelt, in jedem einzelnen
Falle abgekürzt wiedergegeben, am Schlusse aber übersichtlich
zusammengestellt werden sollen), die Lage und die Parzellen-
nummern, die Größe und sonstige Bemerkungen (Flursagen usw.).
Die Ausfüllung der für Lage und Parzellennummer vorgesehenen
Rubriken kann unterbleiben, wenn, was sehr empfohlen wird, dem
Verzeichnisse Übersichtsskizzen der Fluren hinzugefügt werden.
Wesentlich erleichtert wird die Anlerung dieser Flurnamenver-
zeichnisse durch die „Fragebogen zur Ermittelung der älteren
Flurverhältnisse des Königreiches Sachsen“, die die Kommission
vor einigen Jahren an alle Gemeinden versendet und zum Teil
auch gut beantwortet zurückerhalten hat, sowie durch die Flur-
nameneintragungen, die die dem Generalstabe unterstehenden Ver-
messungsbeamten der Abteilung für Landesaufnabme, einer An-
regung der Geschichtskommission folgend, in die Sektionen der
alten topographischen Karte 1:25000 vornehmen.
Diese und ähnliche kartographische Vorarbeiten genügen aber
noch nicht für die Schaffung großer historischer Kartenwerke
etwa im Stile des rheinischen Atlasses. Solche lassen sich viel-
mehr nur dann zeichnen, wenn man auch noch über andere Dinge,
namentlich über die menschlichen Niederlassungen, zuverlässig
unterrichtet ist. Man muß u. a. genau wissen, welche Städte,
Dörfer, Burgen und Klöster zu bestimmten Zeiten bestanden haben,
wie ihre Namen jeweils lauteten, welchen politischen und kirch-
lichen Verbänden sie angehörten. Alle diese schwierigen Fragen,
die sich meist nur durch sehr genaue archivalische Studien er-
mitteln lassen, sucht die historische Topographie zu beant-
worten, die es in erster Linie mit den Siedlungen der Menschen
1 S. oben S. 10 Anm. 1.
24 | Hans Beschorner.
Kommission läßt zunächst nur drei Exemplare herstellen, erwirbt
aber die dauerhaften und wenig Platz beanspruchenden Kollodium-
Negative, so daß sich jeder Lokalforscher Kopien der für ihn in
Frage kommenden Fluren für billiges Geld anfertigen lassen kann.
In einem Exemplar läßt die Kommission die Kulturarten flächen-
weise kolorieren, und zwar in Anlehnung an die farbigen Striche,
die sich auf den Originalkrokis unter den Katasternummern be-
finden, den Wald grau, die Wiesen grün, das Ackerland gelb und
das Wasser blau. Außerdem sollen nach und nach die wichtig-
sten Höhenmarken eingetragen und damit Anhaltspunkte zur Be-
urteilung der Bodenbeschaffenheit gegeben werden; denn Gelände-
darstellung findet sich, worauf bereits der Herausgeber dieser
Zeitschrift hingewiesen hat!, auf den Karten nicht. Das ist aber
nicht so schlimm, wie es auf den ersten Blick aussieht; denn,
wie die Erfahrung lehrt, genügen für einen mit den Karten Ver-
trauten nur wenige Höhenmerken, um aus ihnen, dem Verlaufe
der Gewässer und der Verteilung von Wald, Feld und Wiesen
die Beschaffenheit des Geländes mit ziemlicher Sicherheit abzu-
lesen. Dieses getönte und mit Höhenmarken versehene Hand-
exemplar soll nach und nach ähnlich, wie dies die provinzial-
sächsische Kommission mit ihren Meßtischblättern getan hat,
durch Eintragung historisch-geographischer Einzelheiten vervoll-
ständigt werden.
Freilich sollen, um die Katasternummern nicht zu verwischen
und überhaupt die Klarheit des Kartenbildes nicht zu sehr zu
beeinträchtigen, nur die notwendigsten Namen für Bäche, Wege
und Wälder in die Karten selbst geschrieben werden. Alles andere
aber soll, unter stetiger Bezugnahme auf die vervielfältigten Krokis,
in besondere Foliohefte eingetragen werden, für die nicht der
Name „Feldwannenbücher“, sondern „Flurnamenverzeichnisse“ ge-
wählt wurde, womit nicht etwa gesagt sein soll, daß einseitig nur
Flurnamen aufgenommen werden. Da die königliche Kom-
mission augenblicklich noch zu sehr mit der Vervielfältigung der
etwa 3500 Flurkrokis beschäftigt ist, läßt sich zunächst der Verein
für sächsische Volkskunde die Herstellung dieser Flurnamenver-
zeichnisse angelegen sein. Er hat zu diesem Zwecke einen Auf-
ruf in seinen „Mitteilungen“ (IH, 1904, S. 259, 260) erlassen,
! In dem $. 22 genannten Aufsatze.
a en nn A nee ee
Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 25
mehrere aufklärende Aufsätze! veröffentlicht, an die staatlichen
Vermessungsbeamten ein Rundschreiben gesendet usw. und auf
diese Weise bereits einige dreißig freiwillige Arbeitskräfte ge-
wonnen. Die vorgedruckten Formularbogen, die zur Anlegung
der Flurnamenverzeichnisse verwendet werden sollen und vom
Vereine zusammen mit den nötigsten urkundlichen Unterlagen
kostenlos an die Bearbeiter versendet werden, enthalten 7 Spalten
für die fortlaufende Nummer, den Namen (mit seinen urkund-
lichen und volkstümlichen Varianten), die Quellen (die, wo es sich
um häufiger vorkommende Quellen handelt, in jedem einzelnen
Falle abgekürzt wiedergegeben, am Schlusse aber übersichtlich
zusammengestellt werden sollen), die Lage und die Parzellen-
nummern, die Größe und sonstige Bemerkungen (Flursagen usw.).
Die Ausfüllung der für Lage und Parzellennummer vorgesehenen
Rubriken kann unterbleiben, wenn, was sehr empfohlen wird, dem
Verzeichnisse Übersichtsskizzen der Fluren hinzugefügt werden.
Wesentlich erleichtert wird die Anlegung dieser Flurnamenver-
zeichnisse durch die „Fragebogen zur Ermittelung der älteren
Flurverhältnisse des Königreiches Sachsen“, die die Kommission
vor einigen Jahren an alle Gemeinden versendet und zum Teil
auch gut beantwortet zurückerhalten hat, sowie durch die Flur-
nameneintragungen, die die dem Generalstabe unterstehenden Ver-
messungsbeamten der Abteilung für Landesaufnahme, einer An-
regung der Geschichtskommission folgend, in die Sektionen der
alten topographischen Karte 1:25000 vornehmen.
Diese und ähnliche kartographische Vorarbeiten genügen aber
noch nicht für die Schaffung großer historischer Kartenwerke
etwa im Stile des rheinischen Atlasses. Solche lassen sich viel-
mehr nur dann zeichnen, wenn man auch noch über andere Dinge,
namentlich über die menschlichen Niederlassungen, zuverlässig
unterrichtet ist. Man muß u. a. genau wissen, welche Städte,
Dörfer, Burgen und Klöster zu bestimmten Zeiten bestanden haben,
wie ihre Namen jeweils lauteten, welchen politischen und kirch-
lichen Verbänden sie angehörten. Alle diese schwierigen Fragen,
die sich meist nur durch sehr genaue archivalische Studien er-
mitteln lassen, sucht die historische Topographie zu beant-
worten, die es in erster Linie mit den Siedlungen der Menschen
1 S. oben S. 10 Anm. i.
26 Hans Beschorner.
und den staatlichen Verbänden, zu denen sie sich zusammen-
schließen, sodann aber auch mit allen anderen, namentlich oro-
und hydrographischen Einzelheiten der Landschaft zu tun hat.
An topographischen Arbeiten ist, wie jeder weiß, kein Mangel.
Im Gegenteil: Ungezählte Vertreter aller Berufsklassen, Universitäts-
dozenten, Archivare, Bibliothekare, Geistliche, Lehrer, Ärzte, Ju-
risten, Gutsbesitzer usw., haben sich mit den verschiedensten topo-
graphischen Fragen beschäftigt, so daß in Zeitschriftenaufsätzen,
Stadtgeschichten, Ortschroniken und sonstigen Monographien eine
schier unübersehbare Fülle lokalhistorischer Einzeluntersuchungen
vorliegt. Bei dem verschiedenen Bildungsgrade der Verfasser sind
aber diese Arbeiten selbstverständlich von sehr ungleichem Werte.
Neben völlig unbrauchbaren Dilettantenmachwerken stehen hoch-
bedeutende Leistungen von gewiegten Kennern und Fachleuten.
Leider geben darüber keine Auskunft die Zusammenstellungen
der Literatur zur Landeskunde, die erfreulicherweise für die meisten
deutschen Landschaften bereits vorliegen und von Kretschmer,
allerdings nicht vollständig, S. 22 und 23 zusammengestellt sind.
Es fehlt z. B. Heyd, Bibliothek der württembergischen Geschichte,
2 Bände, 1895—1896.
- Die Spreu vom Weizen zu sondern und, unter möglichster
Nachprüfung, aus den zuverlässigen Arbeiten dasjenige auszu-
scheiden, was über den rein lokalgeschichtlichen Rahmen hinaus
allgemeinen historisch-geographischen Wert besitzt, außerdem aber
mit Hilfe der Archive die vielen bisher noch gebliebenen Lücken
auszufüllen und so schließlich von großen Gesichtspunkten aus
für alle Orte eines Gebietes ein gleichmäßiges historisch -geogra-
phisches Material zusammenzubringen, ist die Aufgabe der
historisch-geographischen Wörterbücher.
Historisch-topographische Nachschlagewerke besitzen wohl
fast alle deutschen Landschaften, zum Teil aus sehr früher Zeit:
Bayern seine Bavaria, Württemberg seine Oberamtsbe-
schreibungen, Sachsen sein Schumann-Schiffnersches
Postlexikon, Elsaß seinen Stoffel, seinen Clauß und die vom
statistischen Büreau herausgegebene „Landes- und Ortsbeschrei-
bung“, Baden seinen 1884 veröffentlichten und bereits 1894 f.
in zweiter Auflage erschienenen Krieger, usw. Aber alle diese
Werke folgen ihren eigenen, vielfach nicht einwandfreien Grund-
sätzen und bringen meist viel überflüssiges Beiwerk in breiter
Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 27
Form. Um hier für die Zukunft größere Einheitlichkeit zu er-
zielen und die Brauchbarkeit neu entstehender Arbeiten von vorn-
herein zu erhöhen, hat der Gesamtverein der deutschen Geschichts-
und Altertumsvereine durch eine Sonderkommission „Vorschläge
für die Ausarbeitung historischer Ortschaftsverzeichnisse“! auf-
stellen lassen. In übersichtlicher Form fassen diese Vorschläge,
die knappe, nicht so umfangreiche Werke, wie die bändereiche
„Topographie von Niederösterreich“? im Auge haben, alle Forde-
rungen zusammen, die man billiger Weise an ein brauchbares
historisches Ortsverzeichnis vom neuzeitlichen Standpunkt aus
stellen muß.
Im wesentlichen nach diesen Vorschlägen werden bereits in
Hessen, in Westpreußen und im Königreiche Sachsen
historische Ortslexika bearbeitet, während solche für die Rhein-
provinz?, Oberpfalz‘, Hannover? und Thüringen® wenig-
stens geplant sind. Das hessische, das schon im besten Werden
begriffen war, hat leider durch die Versetzung seines Bearbeiters,
Archivdirektor Reimers, eine unliebsame Unterbrechung erfahren.
Dagegen wird an dem westpreußischen, das unter Leitung des
Archivdirektors Bär in Danzig steht und auf Unterstützung des
Westpreußischen Geschichtsvereins rechnet’, ebenso wie an dem
sächsischen, für das ein im Anschluß an die Vorschläge des
Gesamtvereins ausgearbeiteter Plan in der „Denkschrift über die
1 U. a. abgedruckt im Korrespondenzblatte des Gesamtvereins XLVIII
(1900) S. 178—179 und in den Deutschen Geschichtsblättern II (1901)
S 92—94.
2? Über diese vgl. M. Vancsa, Historische Topographie mit besonderer
Berücksichtigung Niederösterreichs, in den Deutschen Geschichtsblättern IlI
(1902) S. 97—109 und 129—137.
s Vgl. die Andeutungen Hansens in der S. 19 Anm. 1 Gett
Arbeit, S. 246.
* Vgl. Deutsche Geschichtsblätter II (1901) S.264, wonach eine historisch-
topographische Beschreibung der Oberpfalz von J. Plaß in 27 Foliobänden
abgeschlossen vorliegt und nach dem Gutachten der Königl. Bayerischen
Akademie der Wissenschaften mit Unterstützung des Ministeriums für Kirchen-
und Schulangelegenheiten herausgegeben werden soll.
5 Vgl. J. Kretzschmar in dem S. 21 Anm. 2 genannten Aufsatz.
é Vgl. Punkt 4 und 5 des „Arbeitsprogramms der Thüringischen
Historischen Kommission“ in der Zeitschr. des Vereins für Thüringische
Geschichte und Altertumskunde N. F. X (1897) S. 615.
1 Vgl. Deutsche Geschichtsblätter V (1904) S. 128—131.
98 Hans Beschorner.
Herstellung eines historischen Örtsverzeichnisses für das König-
reich Sachsen“! vorliegt, seit Monaten emsig gearbeitet.
Vorteilhaft ist es entschieden, wenn der Anfertigung von
historischen Örtsverzeichnissen die Sammlung der Flurnamen
und vor allen Dingen auch der Wüstungen vorausgeht, d. h.
der vom Erdboden verschwundenen Siedelungen. Ihre Zahl ist
überraschend groß: sie erreicht in vielen Gegenden Deutschlands
die Zahl der bestehenden Ortschaften, ja übertrifft diese bis-
weilen noch. Zum allerkleinsten Teile gehen diese Wüstungen,
was leider immer noch nicht genügend bekannt ist, auf verheerende
Kriege zurück; namentlich ist der dreißigjährige Krieg, der neben
den Verwüstungen durch die Hussiten und ähnliche Brandstifter
immer wieder verantwortlich gemacht wird, fast ganz unschuldig an
ihrer Entstehung. Wüstungen, die dem 17. Jahrhundert entstammen,
lassen sich nur in verschwindend kleiner Zahl nachweisen. Die
meisten rühren aus viel früherer Zeit, aus dem 13. und 14. Jahr-
hundert, her und sind, wie neuerdings namentlich Grund und
Schlüter in ihren für die Behandlung historisch -geographischer
Probleme höchst anregenden Arbeiten? nachgewiesen haben, die
Folge ganz bestimmter siedlungs- und wirtschaftsgeschichtlicher
Erscheinungen. Dazu gehören vor allen Dingen Rückgang der
Bevölkerung in gewissen Zeiten und Anziehungskraft der Städte
oder überhaupt der größeren Ortschaften, außerdem Übereifer und
Überhastung der ersten Kolonisten, die nicht sorgfältig genug die
geeigneten Plätze für ihre Niederlassungen auswählten, so daß diese
später nach anderen Stellen verlegt werden mußten. Auf diese wich-
tigen Dinge, namentlich die Grundschen Forschungen, hätte Kretsch-
mer, der S. 539—542 den Wüstungen einen besonderen Abschnitt
gewidmet und dabei eine, allerdings wenig gelungene Zusammen-
stellung der sehr zerstreuten Wüstungsliteratur versucht hat,
ausführlicher eingehen sollen. — Wegen der großen Zahl der
Wüstungen und der Fragen von allgemeiner Bedeutung, die sich
1 Im Auftrage der Kgl. Sächsischen Kommission für Geschichte bear-
beitet und auch bei dieser erhältlich. Druck von W. Baensch, Dresden, 1903.
2 A. Grund, Die Veränderungen im Wiener Walde und Wiener Becken.
Mit 20 Abbildungen im Text. Leipzig, B. G. Teubner, 1901 (= Geogr. Ab-
handlungen, herausgeg. von A. Penck, VII, 1). — O. Schlüter, Die Siede-
lungen im nordöstlichen Thüringen. Ein Beispiel für die Behandlung
siedelungsgeographischer Fragen. Berlin, W. Costenoble, 1903.
Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 29
an sie anschließen, empfichlt sich, wie gesagt, die Veröffentlichung
besonderer Wüstungsverzeichnisse. Sie bedeuten schätzenswerte
Vorarbeiten für die historischen Ortsverzeichnisse, die dadurch,
daß sie unter Hinweis auf die besonderen Wüstungsverzeichnisse
nur die Namen der Wüstungen und eine kurze Lagebestimmung
zu bringen brauchen, bedeutend entlastet werden. Wüstungsver-
zeichnisse gibt es bereits, auch schon aus früherer Zeit, eine ganze
Reihe. Von den neuesten können Hertels Wüstungen im Nord-
thüringgau! und v. Wintzingeroda-Knorrs Wüstungen des
Eichsfeldes? als Muster dienen, zwei sehr verdienstliche Veröffent-
lichungen der provinzialsächsischen Kommission, denen kein ge-
rechter Beurteiler seine Anerkennung versagen wird, wenn ihnen
auch einige Mängel, namentlich grundsätzlicher Natur, anhaften?.
Überblicken wir zum Schlusse die vorstehenden Betrachtungen
noch einmal, so dürfen wir freudig bekennen, daß wir vielfach auf
dem besten Wege sind, die historisch-geographischen Probleme
in gründlicher und gediegener Weise zu lösen. Deshalb fahre
man auch so fort. Man gehe in den einzelnen Landschaften der
Geschichte der Kartographie nach und bemühe sich dabei festzu-
stellen, was an brauchbaren Kartenwerken aus früheren Zeiten
vorhanden ist. Man sammele ferner überall Flurnamen und
Wüstungen. Man lege gute historisch-topographische Nach-
schlagewerke an. Man vervielfältige Flurkarten, wo solche nicht
sowieso schon im Handel sind, und vervollständige diese oder
sonst geeignete Karten mit allen nötigen historisch-geographischen
Einzelheiten. Auch setze man die Grundkarten fort und stelle
schließlich eine Grundkarte für ganz Deutschland in kleinerem
Maßstabe her, mit Hilfe der Grundkarten aber versuche man die
schwierigen Probleme der kirchlichen Geographie, der Gau- und
Burgwardverfassung, der Ämtereinteilung usw. zu lösen. Ja, man
wage sich schließlich, wo die Vorarbeiten einigermaßen dazu aus-
reichen, an große historische Karten und Atlanten heran. Mit
diesen und ähnlichen Arbeiten wird man der Wissenschaft gute
Dienste leisten. Dagegen sehe man zunächst noch von zusammen-
1 Halle 1899 (= Geschichtsquellen der Provinz Sachsen und angren-
zender Gebiete XXXVIM.
? Halle 1903 (= Geschichtsquellen der Provinz Sachsen XL).
® Das Nähere s. Deutsche Geschichtsblätter VI (1904) S. 1—15 in dem
Aufsatze „Wüstungsverzelchnisse“.
30 Hans Beschorner. Wesen und Aufgaben der historischen Geographie.
fassenden historisch-geographischen Darstellungen ab, die sich bei
dem heutigen Stande unserer Forschungen nur an der Oberfläche
bewegen können und uns nicht weiter helfen; denn treffend be-
merkt Partsch!, Ratzels Nachfolger auf dem geographischen
Lehrstuhle der Universität Leipzig, daß „nur auf dem Wege
strenger, zuvörderst die Fundamente festlegender Einzelforschung
die wissenschaftliche Zukunft der Kulturgeographie zu suchen ist“,
d.h. eben der historischen Geographie in weitestem Sinne.
! a. a. O. (B. oben S. 6 Anm. 1) S. 14.
Al
Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen.
Von
Paul Haake.
Am 17. Juni 1696 war König Johann Ill. Sobieski, der Be-
freier Wiens, in Willanow bei Warschau gestorben; wieder einmal
gaben Adel und Klerus, die wahren Herrscher von Polen, der
Welt das häßliche Schauspiel einer Versteigerung seiner Krone.
Wohl ein Dutzend Kandidaten tauchte nacheinander auf und
überbot sich gegenseitig in Versprechungen und Geschenken;
ohne Bedenken nahmen geistliche und weltliche Würdenträger
Magnaten und Slachtizen von einem jeden soviel, wie sie be-
kommen konnten, und zogen die Wahl eines neuen Königs ab-
sichtlich hin, um mit möglichst vollen Taschen nach Hause
zurückzukehren und möglichst viele politische Zugeständnisse von
dem Erben des Thrones zu erpressen.!
1 Die folgende Darstellung beruht vornehmlich auf den Akten des
Kgl. Sächsischen Hauptstaatsarchivs (D. St. A), des Kgl. Sächsischen Ober-
hofmarschallamts (D.O.H.M.A.) und der Kgl. Bibliothek in Dresden (D. K.B.)
und des Kgl. Preußischen Geheimen Staatsarchivs in Berlin (B.St.A.); aus
der gedruckten Literatur kommen für die polnische Königswahl des Jahres
1697 in Betracht: Theatrum Europaeum 15. Teil Frankfurt a. M. 1707;
La Bizardiere Histoire de la scission ou division en Pologne 1699, Faucher
Histoire du cardinal de Polignac Paris 178; Karl Gustav Helbig Polnische
Wirtschaft und französische Diplomatie 1692—1697 (Historische Zeitschr. I
S. 380—423) München 1859; L. de Bastard Négociations de l'abbé de
Polignac en Pologne concernant l'élection du prince de Conti comme roi
de Pologne (1696—1697) Auxerre 1864; Karl Theodor von Heigel Die Be-
ziehungen des Kurfürsten Max Emanuel von Baiern zu Polen 1694—1697
(Quellen und Abhandlungen 1884); Aloys Schulte Markgraf Ludwig Wilhelm
von Baden und der Reichskrieg gegen Frankreich 1693—1697 Band I Karls-
ruhe 1892; Paul Hassel Die Genesis der Bewerbung des Kurfürsten Friedrich
August von Sachsen um die Krone Polens (Jahresbericht des Kgl. Sächsischen
Altertumsvereins 1895/6 S. 10—12). Eine größere Monographie über die
Wahl von 1697 aus der Feder eines Franzosen, Jules Laude, steht in Aussicht.
32 Paul Haake.
Als Nachfolger Sobieskis kamen zunächst seine Söhne, der
28jährige Prinz Jakob, der 19jährige Alexander und der 1djährige
Konstantin in Betracht, neben ihnen ihr Schwager, Kurfürst Max
Emanuel von Baiern, und der Krongroßfeldherr Jablonowski;
letzteren schien ihre Mutter, die Königinwitwe Marie Casimire zu
ihrem zweiten Gemahl ausersehen zu haben, um sich selbst auf
dem Thron zu behaupten. Aber gerade das wünschten die Polen
zu verhindern; sie haßten diese herrschsüchtige, aus Frankreich
zu ihnen gekommene Fremde, die die Macht der Krone zu er-
weitern, die des Adels und des Klerus zu brechen suchte; sie
fürchteten von dem Regiment eines ihrer Kinder, ihres Schwieger-
sohnes oder gar eines ihr angetrauten Fürsten die Fortdauer dieser
absolutistischen Tendenzen und gönnten auch keinem ihresgleichen
die trotz der geringen damit verbundenen Rechte doch viel be-
gehrte königliche Würde Nur eine kleine Partei trat auf die
Seite des Prinzen Jakob und des Kurfürsten von Baiern; noch
weniger Anhänger fanden der Krongroßfeldherr Jablonowski und
andere Polen; die weit überwiegende Majorität beschloB im
Oktober 1696 die Familie Sobieski und Piasten, d h. Einheimische
überhaupt auszuscheiden und die Wahl eines neuen Königs bis
zum nächsten Frühjahr zu vertagen. Prinz Jakob und sein
Schwager, der Wittelsbacher, blieben wohl noch eine Zeitlang
Kandidaten, aber ihre Aussichten auf den Thron verringerten
sich von Woche zu Woche; andere, Freinde, traten an ihre
Stelle, und nur darum hielt sich Sobieskis ältester Sohn bis
zuletzt auf der Liste, weil die Höfe von Wien und Stockholm
für ihn agitierten und ihn wenigstens mit Empfehlungen unter-
stützten.
Denn an dem Ausgang der Wahl hatten die auswärtigen
Mächte ein ganz hervorragendes Interesse; selbst untereinander
verfeindet und zum Teil als Nachbarn Polens seine geheimen
Rivalen, suchte jede einem ihr genehmen Kandidaten zum Siege
zu verhelfen und an ihm einen Bundesgenossen oder andere Vor-
teile durch seine Wahl zu gewinnen. Der deutsche Kaiser Leopold I.
und der französische König Ludwig XIV., die sich in Italien, am
Rhein und in den Niederlanden mit den Waffen gegenüberstanden,
bekämpften sich in Polen mit Geld und Intriguen; Leopold I.
setzte alles daran, seinem Schwager, dem Herzog Karl von Pfalz-
Neuburg, dessen Bruder, dem Deutschmeister, dem Herzog Karl
Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 33
von Lothringen oder Jakob Sobieski die Krone zu verschaffen,
Ludwig XIV. dem Prinzen Conde, dem Herzog von Bourbon
oder dem Prinzen Conti. Da der Kaiser im Osten von den mit
den Franzosen verbündeten Türken bedrängt wurde und Polen
ihn ım Kampfe gegen den Halbmond unterstützte, so hatte der
Ausgang der Wahl für den Wiener Hof eine außergewöhnliche
Bedeutung; der Sieg eines französischen Kandidaten drohte den
Verlust der polnischen Waffenbrüderschaft und eine Verschiebung
des Kräfteverhältnisses zugunsten Ludwigs XIV. und des Sultans
herbeizuführen. Zum Glück für die Habsburger suchte das außer
anderen auch Zar Peter von Moskau zu verhindern; ein Todfeind
der Türken und im Kampfe gegen sie ein Bundesgenosse der
Republik und des Kaisers, warnte er den polnischen Adel, einen
Franzosen zum König zu wählen; 60000 Mann zog er an der
littauischen Grenze zusammen und stellte, wenn man seinem Rate
nicht folgte, bewaffnete Intervention in Aussicht. Schweden, dem
nur daran lag, im Besitz des ihm 1660 von Polen abgetretenen
Livland zu bleiben, erklärte sich gleichfalls. für den Prinzen
Jakob, weil dieser auf jene Ostseeprovinz endgültig verzichtete;
Brandenburg, das weder einen Schleppträger des Wiener noch
des Pariser Hofes in Warschau zu sehen wünschte, agitierte für
den Markgrafen Ludwig Wilhelm von Baden. Außerdem tauchten
noch der entthronte König Jakob Il. von England, der Neffe des
Papstes Innocenz XI., Don Livio Odeschalchi, Jablonowski, Lubo-
mirski, Sapieha und Potocki als Kandidaten auf, fanden aber
keinen nennenswerten Anhang und von seiten des Auslands nur
geringe Unterstützung.
Als der Wahlreichstag am 15. Mai 1697 auf dem Felde
Wola vor den Toren Warschaus eröffnet wurde, hatte ein Schütz-
ling Ludwigs XIV., Prinz Conti, die besten Aussichten; der Erz-
bischof von Gnesen, Kardinal Michael Radziejowski, während eines
Interregnums der Verweser des Reichs trat für ihn ein und
einer seiner Anhänger, der Kronkämmerer Bielinski wurde am
15. Juni zum Landbotenmarschall erwählt. Neben Conti kamen
jetzt ernstlich nur noch Prinz Jakob Sobieski und der Markgraf
von Baden in Frage, aber die Majorität war auf der Seite des
LE Olmer Sveriges förhållande till konungavalet i Polen 1697
(Svensk Historisk Tidskrift 1900 S. 249—287).
Histor. Vierte!jabrschrift. 1906. 1. 3
34 Paul Haake.
Franzosen, und das Geld Ludwigs XIV. zog immer mehr zu seiner
Partei herüber. Da machte ihm in letzter Stunde ein neuer Be-
werber den Sieg streitig und wurde am 27. Juni 1697 von der
einen Hälfte der Polen auf den Schild erhoben: Kurfürst Friedrich
August I. von Sachsen; die andere Hälfte rief den Prinzen Conti
zum Herrscher aus; beide Parteien erklärten ihren Kandidaten
für den allein rechtmäßigen König.
Wie kam August der Starke dazu, sich um den polnischen
Thron zu bewerben? Das ist eine noch heute viel umstrittene
und, da die Quellen dafür sehr dürftig sind, mit absoluter Sicher-
heit wohl nie zu lösende Frage; sie kann m. E. nur von einem
genauen Kenner der psychologischen Entwicklung des Kurfürsten
beantwortet werden und auch von ihm nur bis zu einem gewissen
Grade. Er darf denjenigen Grundzug im Charakter Augusts des
Starken, den er in seiner Entwicklung bis zum Jahre 1697 und
nachher als ausschlaggebend für seine gesamte innere und äußere
Politik erkannt hat, auch bei der polnischen Thronkandidatur als
wirksam annehmen; er kann aber nicht mit Bestimmtheit sagen,
wie weit dieses Haupt- durch Nebenmotive beeinflußt, verstärkt
oder modifiziert worden ist; er kann nur ahnen und kombinieren,
nicht beweisen.” Auch ich erhebe nicht den Anspruch die
Stärke der einzelnen Motive, die August nach Polen trieben,
abmessen und in ihrer Wechselwirkung von Stufe zu Stufe ver-
folgen zu können; aber ich meine dank einer, so weit dies mög-
lich ist, vollständigen Kenntnis aller seiner Regierungsmaßnahmen
bis zum Jahre 1700, vieler auch aus den späteren Jahren und
1 Ich glaube, seit Ostern 1898 mit der Sammlung des urkundlichen
Materials für eine Biographie Augusts des Starken beschäftigt, zur Zeit der
Gefahr, die Taten des Königs falsch zu deuten oder ihm eigene Gedanken
unterzulegen, am wenigsten ausgesetzt zu sein; jedenfalls scheinen mir
Johannes Ziekursch, Otto Eduard Schmidt, Gustav Buchholz und einige
seiner Schüler, die eine andere Auffassung von August dem Starken ver-
treten, in diesem Punkte den Anforderungen nicht zu genügen, die Wilhelm
Dilthey in seinen Ideen über eine beschreibende und zergliedernde Psycho-
logie (Sitzungsberichte der Kgl. Preußischen Akademie der Wissenschaften
zu Berlin 1894 S. 1395) an jeden Historiker stellt, der das Werden einer
Persönlichkeit begreifen und schildern will; ihre Methode ist deduktiv und
dogmatisch, nicht induktiv und genetisch und führt sie daher zu falschen
Resultaten. Vgl. C. Hallendorff in der Svensk Historisk Tidskrift 1905
S. 75 Anm. 1.
-č mem gier: emm nie geg re nn —
Die Wahl Auguste des Starken zum König von Polen. 35
aller seiner eigenhändigen Schriften bis zum Schlusse seines
Lebens diejenigen Triebe und Gedanken, die ihn zu seiner Kandi-
datur veranlaßten, besser schätzen und meine Auffassung von
dem Ursprung der polnischen Königswahl glaubhafter machen zu
können als ältere Forscher die ihre.!
Unbedingt zurückweisen möchte ich die Annahme zweier
Katholiken, Theiner und Räß, daß den Kurfürsten eine Wandlung
in seinen religiösen Anschauungen bewogen habe, sich um die
Krone zu bewerben, daß er, um es kraß auszudrücken, König
von Polen geworden sei, weil er nicht mehr Protestant bleiben
wollte? August der Starke war — dafür haben wir Zeugnisse
t Vieles wird, wie Otto Eduard Schmidt im Neuen Archiv für säch-
sische Geschichte und Altertumskunde 26. Band S. 127 richtig bemerkt,
immer Sache der Auffassung bleiben; daß mich aber Imponderabilien
manchmal mehr nach dieser, manchmal mehr nach jener Richtung hin be-
einflussen, und daß sich mein Urteil über August den Starken im Vergleich
zu der im Jahre 1902 veröffentlichten Charakteristik des Königs bedeutend
verschärft hat, bestreite ich ganz entschieden. Ich habe meine archivalischen
Studien über August den Starken 1898 mit der günstigsten Meinung für
ihn begonnen; ich bin dann auf Grund von Akten aus allen Perioden
seines Lebens und seiner Regierung zu einer Verurteilung seiner Politik
und einer ähnlichen Auffassung wie Theodor Flathe und Karl Gustav
Helbig, d. h. wie sächsische Historiker, gekommen und habe das im 25. Bande
des Neuen Archivs S. 170 selbst hervorgehoben; als Individualität würde
ich August den Starken auch heute noch ebenso, wie vor drei Jahren, in
meiner Broschüre charakterisieren. Nur weil die Rezensenten dieses Schrift-
chens den Punkt, auf den mir alles ankommt, nicht berührten und Ziekursch
u. a. die gerade entgegengesetzte Ansicht wiederholt mit größtem Nachdruck
aussprachen, glaubte ich aufs neue darauf hinweisen zu müssen, daß August
der Starke das Wohl seines Hauses über das Sachsens und Polens stellte;
daß beide Länder ihm gleichwohl manches verdanken, leugne ich jetzt
ebenso wenig wie 1902; sie verdanken ihm aber m. E. nur das, was zu-
gleich in seinem persönlichen und dynastischen Interesse lag. — Die Art
und Weise, wie O. E. Schmidt in den Grenzboten (1904 I S. 416) und im
2. Bande seiner Kursächsischen Streifzüge S. 134/5 über die Charakteristik
Augusts des Starken aus der Feder des Grafen Jakob Heinrich von Flemming
spricht, erweckt in jedem mit dem Stande der Forschung nicht vertrauten
Leser den Glauben, daß sie Schmidt bei einer Durchsicht der Manuskripte
der Dresdner Kgl. Bibliothek selbst zuerst gefunden habe; m. E. hätte
er auch den Schein größerer selbständiger historischer Studien meiden
sollen, als er in Wirklichkeit gemacht hat.
3? Augustin Theiner, Geschichte der Zurückkehr der regierenden Häuser
von Braunschweig und Sachsen in den Schoß der katholischen Kirche im
Eh
36 Paul Haake.
genug — gegen die Religion völlig gleichgültig; „ich würde zu-
geben,“ sagte der Freiherr von Loen von ihm’, „daß er den
Glauben gewechselt habe, wenn ich wüßte, daß er zuvor einen
gehabt hätte. Es ist bekannt, daß er von Jugend auf ein kleiner
Freigeist war, der nicht mehr glaubte, als was viele unserer
Fürstenkinder insgemein zu glauben pflegen: nämlich, daß ein
Gott im Himmel sei, sie aber als Fürsten auf Erden tun könnten,
was sie wollten. August hatte demnach, als er zu der römischen
Kirche überging, eigentlich noch keine Religion; man kann also
nicht von ihm sagen, daß er die seinige verändert habe; er nahm
nur eine an.“ Als der Papst die Nachricht von der Wahl ces
Wettiners zum König von Polen erhielt, war er nach dem Zeug-
nis des französischen Gesandten in Rom tief betrübt über die
Erhebung dieses Fürsten, dessen Übertritt zum Katholizismus so
verdächtig sei, und in der Tat gewann er an ıhm weder einen
treuen und willfährigen Sohn noch einen eifrigen Propagandisten.?
August der Starke blieb dem Katholizismus innerlich ebenso
fremd, wie er es dem Protestantismus gegenüber gewesen; es
war ihm gleichgültig, zu welcher Konfession seine Untertanen
sich bekannten; er ließ einem jeden seinen Glauben und ver-
langte nur von allen die Anerkennung seiner, des Landesfürsten,
unbegrenzten Oberhoheit. Er nahm auch als Katholik das Recht
für sich in Anspruch, beim Genuß des heiligen Abendmahls nicht
nur das Brot wie die Laien, sondern auch den Kelch wie die
Priester zu empfangen; er gab damit der römischen Kirche zu
18. Jahrhundert und der Wiederherstellung der katholischen Religion in
diesen Staaten (Einsiedeln 1843). — Andreas Räß, Die Konvertiten seit der
Reformation 8. Band Von 1670—1699 (Freiburg i. Br. 1868) S. 537—557.
1 Johann Michael von Loën, Gesammelte kleine Schriften hrsg. von
J. C. Schneider 3. Aufl. (Frankfurt und Leipzig 1751) I S. 188/9.
* Kardinal Janson Forbin an den Abbe de Polignac, à Rome le
13. juillet 1697: Je ne puis vous exprimer, combien le Pape est affligé du
péril, où se trouve notre réligion en Pologne par le choix d'un Prince,
dont l’abjuration est si suspecte (D.St.A.Loc. 3649. Die durch den Gen.-
Major von Flemming von der Stadt Danzig abgeforderte, dem Abbé de
Polignac zugehörige Schriften betr. 1697/8).
$ Der Bischof von Raab, der August den Starken auf den Übertritt
vorbereitete, berichtete dem Papst am 1. Juni 1697: Magna sane dexteritate
opus fuit, ut difficultates enodarentur, quae maxime in duplice specie et
cultu sanctorum consistebant (Theiner S. 108). August der Starke nahm
Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 37
verstehen, daß selbst in der Lehre von den Sakramenten nicht
er sich ihr, sondern sie sich ihm zu unterwerfen habe. Er ver-
spottete, wenn wir dem Freiherrn von Loën und der Herzogin
Elisabeth Charlotte von Orleans Glauben schenken dürfen, den
katholischen Ritus vor aller Augen; er hing, als ihn sein Beicht-
vater ermahnte, der Messe beizuwohnen, seinem Hunde den
Rosenkranz um und äußerte sich, als er den Teller küssen sollte,
auf dem ihm der Priester die Hostie reichte, in geradezu blas-
phemischer Weise! Er ist nicht, wie noch Aloys Schulte in
das Heilige Abendmahl beim Übertritt nach katholischem Ritus, am Weih-
nachtsfest 1697 aber in beiderlei Gestalt (D.O.H.M.A. Vol. D Nr. 7 S. Kgl.
Mt. in Pohlen Herrn Friderici Augusti Il. Crönung in Cracau und Huldigung
in Danzig und Warschau 1697 und D.St.A. Briefwechsel Christoph Dietrichs
von Bose [noch in der Umordnung begriffen], Brief Günthers an Bose,
Cracau 25. Dezember 1697).
ı ‚Man hatt mir zu freßen undt zu sauffen geben, jetzt macht man
mich die schüssel lecken“ (Elisabeth Charlotte an die Kurfürstin Sophie
von Hannover St. Clou 1. Sept. 1697); sie berichtet in diesem Briefe,
daß August der Starke schon damals auch den Kelch genommen
habe, und schreibt am 14. Juli 1697: „Ich kan nicht begreiffen, wie der
Churfürst von Saxsen, so so gar ungern in kirchen geht, sich hatt resol-
viren können, catholisch zu werden, ohne sicher zu sein, König zu werden“
(Eduard Bodemann, Aus den Briefen der Herzogin Elisabeth Charlotte von
Orleans an die Kurfürstin Sophie von Hannover, Band I S. 298 und 302).
Erwähnt zu werden, wenn auch nicht als erwiesen zu gelten verdienen
auch folgende Gerüchte (D.St.A. Loc. 9990 Pohlnische Zeitungen und Nach-
richten betr. 1697): „Ihre Kgl. Maj. in Polen haben Ihrer Hoheit und Frau
Gemahlin durch den zurück kommenden Cämmerer Haubitzen mündlich
und durch 2 obligeante Handbrieflein mit diesen formalien die Versicherung
getan, Sie, Ihre Hoheit und Frau Gemahlin, solten seiner Seelen und säch-
sischen Religion halber nicht die geringste Bekümmernüß haben. Gott
kenne sein Herz und redtliche Intention, wie es nicht aus blinden Keier
und Liebe zu der Catholischen Religion, sondern bloß dem ganzen Rom.
Reich und der gesamten Christenheit zum besten seine Religion äußerlich
geändert hätte. Er versicherte Sie inzwischen, daß er allezeit ein treuer
Freund der evangelischen lutherischen Religion und einmahl erkandten
Wahrheit verbleiben und so wahr er ein redtlicher König und Churfürst
von Sachsen, en particulieres viel weniger die gesamte Kirche und Lande
an ihrer Religion kräncken oder ein Haar krümmen laßen wolte.“ „Item
ist auch folgendes zu Tarnowitz passiret: Nachdem ein gewißer Sächß.
Minister daselbst von Dreßden angelanset und umb Audientz bey Ihrer
Mayt. angesuchet, habe Sie ihn biß auff den anderen Tag vertrösten laßen.
AlB nun die Zeit herbey kommen, haben Ihre Mayt. zu denen anwesenden
Polacken gusaget, weil Sie jemand aus Sachßen geheime Audientz geber
38 Paul Haake.
seiner Biographie des Markgrafen Ludwig Wilhelm von Baden
annimmt, ehe er an den polnischen Thron dachte, dem Katholı-
zismus günstig gestimmt gewesen!; er hätte m. E. den bis zu
seiner Wahl streng geheimgehaltenen Übertritt einfach abgeleugnet
oder wäre wie später sein Vetter, Herzog Moritz Wilhelm von
Sachsen-Zeitz?, wieder Protestant geworden, wenn die Polen ihn
wolten, würden sie sich wohl ein wenig zu absentiren beliben, welchem
befehl sie auch alsofort ‚nachgelebet; der H Beichtvater (Vota) aber wil
nicht weichen und spricht zu Ihrer Mayt., Ihre Päbstl. Heiligk. hätten ihm
befohlen, nicht von Sie wegzugehen, worauf Ihre Mayt. wieder angefangen,
Sie hätten mit dem Pabst niemahls also tractiret, daß er auch von denen
Sachen wissen solte, welche in Ihren Erbländern vorgiengen, die poln. aber
mögte er alle wissen und erfabren; diesem ungeachtet doch der Pfaffe
nicht weichen wollen, da dann S. Mayt. sich über ihn erbarmet und ihn
bey der Kutte zur Thüre hinaus geführet; ehe Sie aber ihn von sich ge-
lassen, hätten Sie ihn noch mit einem Fuße vor dem hintern gesicht ge-
treten, daß er weit abgeprallet wäre.“
28. Juni
ee
Wien, dem Grafen Zinzendorf, sich zu erkundigen, ob der zum Katholi-
zismus übergetretene Kammerrat von Dölau seine Familie nach Wien habe
kommen lassen, „um sie, was zu besorgen ist, gleichergestalt verführen (!)
zu lassen“; in diesem Falle wollte er bei Zeiten das Nötige dagegen ver-
fügen; auch den früheren Kammerpagen Liediow, der gleichfalls über-
zutreten beabsichtigte, befahl er ernstlich zu verwarnen (D.St.A. Loc. 10330
Den zu verhütenden Übertritt des Pagen Liedlow und der von Dölauschen
Familie zur kathol. Religion betr. 1696). Georg Wagners Vermutung,
August der Starke habe den Glaubenswechsel vielleicht schon zu Anfang
des Jahres 1696 geplant (Die Beziehungen Augusts des Starken zu seinen
Ständen während der ersten Jahre seiner Regierung [1694—1700] Rochlitz 1903
S. 200 Anm. 14), ist also ebenso entschieden zurückzuweisen wie Aloys
Schultes Hypothese.
* Bald nachdem August der Starke den Glauben gewechselt hatte,
um König von Polen zu werden, versprach Moritz Wilhelm seinem Bruder,
dem Bischof von Raab, ein Gleiches zu tun, wenn er an Stelle des Fürsten
Anton Egon von Fürstenberg Statthalter in Kursachsen werde; an religiösem
Indifferentismus und dynastischem Ehrgeiz gab er also August dem Starken
nichts nach (D.St.A. Loc. 8596 Zum Briefwechsel des Herzogs Moritz Wilhelm
von 8.-Zeitz mit seinem Bruder Christian August nachmaligen Kardinal
von Sachsen gehörig. Handschreiben ohne Zeitangabe.) Anscheinend aus
dem Juli 1697 stammt folgender Brief Moritz Wilhelms an Christian August:
„Nachdem ich wieder in das Land kommen, (habe ich) alles in größten
Allarm gefunden wegen der Königlichen gemachten Disposition sonderlich
da man vernommen, daß Fürstenberg auch in das künftige die Regierung
führen soll. Es haben aber Fürstenbergisch Gesindte vorgegeben, es wäre
1696 befahl Augut der Starke seinem Gesandten in
Die Wahl Auguste des Starken zum König von Polen. 39
nicht zu ihrem König erkoren hätten. Der Glaube galt ihm
nicht mehr als ein Kleid, das man wechselt, wenn es einem be-
liebt; nur äußerlich fromm zu scheinen hielt er für gut, da, wie
er 1705 schrieb, das Volk etwas darauf gebe.!
Mehr Beachtung als Theiners, Räß’ und Schultes unschwer
zu widerlegende Hypothese verdient eine andere Auffassung,
sonderlich zum besten der Evangelischen Religion, daß Fürstenberg Statt-
halter bliebe, denn Er achtete Seiner Religion nicht groß, wäre Ihm gleich,
in welcher Religion der ChurPrintz erzogen würde, womit man dann ein
und andere Gemüther zu gewinnen sucht. Meines wenigen Orths halte ich
davor, es wäre am besten gewesen, Ihro Mayst der König in Pohlen hätten
Ihro Maytt dem Kayser die oberste Vormundschaft u. Administration in
Dero testament aufgetragen. Hätte man dann neben E. L. auch zu mir
ein Vertrauen gehabt gleichsam als Statthalter von Ihro Maytt dem Kayser,
so wissen E. Ld. was mich anlangt, ob ich mich gleich solcher hohen Ver-
richtung unwürdig achte, meine sentiments und aufrichtigste inclination
von der RömischCatholischen und zu der r. k. Religion, daß ich also nicht
würde ermangelt haben, zu der itz gemelden Religion (so ich in meinem
Hertzen vor die beste und sicherste vorietzo ohnedem (weiß) halte) mich
öffentlich zu bekennen, den Kgl. und ChurPrintzen mit allen Fleiß in Er-
meldter Religion auferziehen zu laßen, auch sonsten Ihro Kayserl. Maytt
befehle u. interesse sampt der Römischen Kirchen Aufnehmen in denen
(Chur)Sächsischen Landen nach möglichkeit zu beobachten". P. S. „Wenn
es wegen der Königlichen Disposition auff die in dem Schreiben gemeldten
wege zu richten wäre, so wolte ich alsdann der löblichsten (und heiligsten)
Societät Jesu, die sich ohne Flatterie zu sagen am meisten umb die Christ-
liche Kirche, sonderlich auch durch Bekehrung so vieler ungläubiger Völker
meritiret gemacht, zum wenigsten 3 collegia bauen und dotiren laßen, welches
ich hiermit bey Gott und meinen Ehren gewiß versichere. (Eu. Ld. werden
mir eine Gnade tun, wenn Sie dero vertrautesten (davon) von dieser Societät
doch daß es nicht eclattiere, davon in geheim part zu geben).“ Die ein-
geklammerten Worte und Sätze sind durchstrichen. Am 13./23. August 1697.
schrieb Moritz Wilhelm an den Bruder, er habe ein Projekt wegen des.
Stifts Naumburg sonderlich deshalb an August den Starken eingeschickt,
„damit das vohrnehmste obstaculum, so mich viele Jahre an Annehmung
der Römisch Catholischen Religion gehindert, nemlich wegen des Stifts
Naumburg, so unser König gegen die Protestirenden schon wird beßer
mainteniren können, aus dem Wege geräumt wird. Wenn bey dem Heiligen
Abendmahl von Pübstlicher Heiligkeit auch der Kelch zugelaßen würde,
solte sich denn auch die Nachfolge des Königs löblichen Exempels desto
leichter ergeben‘ (D. St. A. Loc. 8597 Briefwechsel des Herzogs Moritz Wilhelm
von Sachsen-Zeitz mit seinem Bruder... 1683—1697).
I „Ne soiges bigos ni hibocriet, mes [d’]June vres devossion, le peubles
en veust estres pries in der „Kegel pour la posterrite“* (Historische Zeit-
schrift 87. Bd. S. 7).
40 Paul Haake.
welche die Thronkandidatur Augusts des Starken allein oder in
erster Linie auf handelspolitische Motive zurückführen möchte,
aber auch sie scheint mir einer vorurteilslosen Prüfung nicht
standhalten zu können. Gustav Buchholz, Johannes Ziekursch
und einige Schüler des ersteren behaupten, die Rücksicht auf
die wirtschaftlichen Interessen Sachsens habe August den Starken
wenn nicht allein, so doch vornehmlich bewogen, sich um die
polnische Krone zu bewerben; was Sachsen an Getreide, Vieh,
Salz und anderen Rohprodukten fehlte, habe er durch zollfreie
Einfuhr aus Polen beschaffen, die sächsischen Industriewaren,
hauptsächlich Tuche und Leinen, in größeren Mengen nach Polen
ausführen und sich den Zugang zum Meere balınen wollen, den
ihm elbabwärts das aufstrebende Brandenburg sperrte; er habe
gehofft, die zwischen Sachsen und Polen gelegenen, den Habs-
burgern und Hohenzollern gehörenden Gebiete durch Gewalt oder
auf gütlichem Wege mit zu erwerben und aus allen diesen Terri-
torien eine große lebensfähige wirtschaftliche und politische Ein-
heit zu schaffen.!
o e
! Johannes Ziekursch, August der Starke und die katholische Kirche
in den Jahren 1697—1720 in Briegers Zeitschrift für Kirchengeschichte
24. Bd. (Gotha 1903) S. 91/2, in seinem Buche Sachsen und Preußen um die
Mitte des 18. Jahrhunderts, Breslau 1904 (vgl. dazu mein Referat im Neuen
Archiv f. süächs. Gesch. u. a. 25. Bd. S. 321—324) und in seinem Aufsatz
Die polnische Politik der Wettiner im 18. Jahrhundert (Neues Archiv f.
sächs. Gesch. u. A. 26. Bd. S. 107—122). Daß Gustav Buchholz in seinen
Vorlesungen die polnische Thronkandidatur Augusts des Starken als einen
berechtigten letzten Versuch der Wettiner, für Kursachsen den verlorenen
Kontakt mit dem Meere wiederzugewinnen, zu retten versucht, beweisen
die Dissertationen seiner Schüler Georg Wagner (Die Beziehungen Augusts
des Starken zu seinen Ständen während der ersten Jahre seiner Regierung
1694---1700, Rochlitz 1903) und Arno Günther (Sachsen und die Gefahr
einer schwedischen Invasion im Jahre 1706, Pegau 1903); Ziekursch rechnet
es Buchholz sogar ausdrücklich als Verdienst an, daß sich das Urteil in
diesem Punkte seit einigen Jahren langsam „verschoben“ hat; daß, wie er
behauptet, „man jetzt dazu neigt, die Politik Augusts des Starken und
Brühls als einen wenn auch verfehlten, so doch in seinem Kern berechtigten
Versuch anzusprechen, den sächsischen Mittelstaat zu einer die Geschichte
Osteuropas beeinflussenden Großmacht umzugestalten“, dürfte aber doch wohl
nur von ihm, Buchholz, seinen Schülern und einigen sächsischen Staats-
beamten, nicht von der Mehrzahl der Historiker gelten. Selbst Otto Eduard
Schmidt, der Verfasser der Kursächsischen Streifzüge, äußert sich im 26. Bd.
des Neuen Archivs für sächs. Gesch. u. A. (S. 122) „mit aller Vorsicht“ dahin,
Die Wahl Auguste des Starken zum König von Polen. 41
Daß August der Starke Sachsen wie Polen wirtschaftlich zu
heben und zu entwickeln suchte, unterliegt keinem Zweifel; der
Reichtum seiner Völker kam ihm ja selbst zugute; je wohlhaben-
der sie waren, um so mehr Steuern konnte er von ihnen er-
heben. Aber bestimmt wurde seine Politik nicht durch die
Rücksicht auf die Wohlfahrt seiner Länder, sondern auf sein
eigenes Interesse und das seines Hauses!; geriet dieses mit jenem
in Widerspruch, so hatte es vor ihm unbedingt den Vorzug’;
„daß die Erreichung der polnischen Krone in gewissem Sinne auch als der
Abschluß einer seit Heinrich dem Erlauchten betriebenen (aus wirtschaft-
lichen Erwägungen hervorgehenden) Politik bezeichnet werden kann," will
aber nicht verkennen, „daß für August den Starken die kräftigsten Im-
pulse in seinem romantisch-ritterlichen Lebensideal, in seiner ungezügelten
Begierde nach Ruhm und Glanz gegeben waren“; freilich sind die den
Polen vor Augusts Wahl gemachten Propositionen, auf die sich Schmidt
beruft, um ihm handelspolitische Motive unterzuschieben, vermutlich von
Flemming aufgesetzt und, soweit sie die Hebung des Handels in Polen
versprachen, mit den Zusagen der anderen Kandidaten identisch und erst
im Wahlkampfe von ihnen übernommen, und die von Schmidt zitierte An-
frage Fürstenbergs, ob Polens Interesse verbiete, daß er, Fürstenberg, als
sächsischer Statthalter gegen die Versuche der Hohenzollern, den Leipziger
Handel zu schädigen, einschreite, beweist noch weniger, daß August dem
Starken die wirtschaftlichen Interessen Sachsens mehr am Herzen lagen
als die Befriedigung seines rein persönlichen Ehrgeizes; sie gibt gerade
die Möglichkeit eines Konflikts der polnischen und sächsischen Interessen
und der Unterordnung dieser unter jene zu.
1 Nicht Sachsens Ruhm und Größe, wie ich noch im 87. Bande der
Historischen Zeitschrift S. 11 behauptete, sondern der Machtzuwachs des
Hauses Wettin war der Leitstern der augustischen Politik; „par là la grandeur
de la maison sera toujours soutenue" schreibt der König in der „Regel pour
la posterrite.“
? Beispiele dafür lassen sich auf allen Gebieten der inneren und
äußeren Politik erbringen; hier will ich nur erwähnen, daB August der
Starke wirtschaftlichen Gegnern das gleiche Priviles abwechselnd erteilte
und entzog, um von beiden Geld zu erpressen (D.St. A. Loc. 1419 Acta die
Seidenhändler wider die Tuchhändler zu Leipzig betr. a0 1698/99 und
1771—1776) und daß der Generalkriegszahlmeister Lämmel im April 1696
zur Bezahlung der von dem Kurfürsten vor seinem Regierungsantritt ge-
machten Schulden und zur Einlösung der versetzten Pfänder 100000 Taler
aus der Generalkriegskasse hergeben mußte (D. St. A. Loc. 9122 Kriegs-
zahlamtssachen betr. 1678—1702). „Le plaisir et l'ambition sont ses passions
dominantes, cependant le plaisir est la plus dominante; bien souvent son
ambition a été traversée par ses plaisirs, mais ses plaisirs ne l'ont jamais
été pər son ambition", so charakterisierte Flemming August den Starken
42 Paul Haake.
persönliche Macht und Genuß standen ihm höher als das Glück
seiner Untertanen, das er nur soweit zu fördern suchte, wie es
ihm selbst nützte. Auch er lebte noch vollkommen „in der
patrimonialen Staatsauffassung, der Land und Leute nur als
am 16. Januar 1722 (D.K.B. Msc. Dresd. e 76) und Ziekursch sagt selbst
im 26. Bande des Neuen Archivs für sächs. Gesch. u. Alt. S. 117: „Seine
Verschwendungssucht und Liederlichkeit zerrieben die Kräfte seines Staates
und seines Geistes.“ „Daß derselbe Herrscher sich einmal durch die Rück-
sicht auf seinen Staat, ein andermal durch Familieninteressen mehr be-
stimmen ließ,“ trifft auf den Großen Kurfürsten und Friedrich Wilhelm I.
nicht zu, geschweige denn auf August den Starken; die Regierung des
Großen Kurfürsten war nach Bernhard Erdmannsdörffer, der seine Fehler
keineswegs vertuscht (vgl. Ziekursch im N. A. 26. Bd. S. 110), beseelt von
dem „Geiste eines gewaltigen, alles durchdringenden, alles dem höchsten
Zwecke beugenden Stuatsgefühls“, und ähnlich urteilen Heinrich von Treitschke
(Deutsche Geschichte 3. Bd. S 494), Gustav Schmoller (Umrisse und Unter-
suchungen zur Verfassungs-, Verwaltungs- und Wirtschaftsgeschichte, be-
sondere des preußischen Staates im 17. und 18. Jahrhundert S. 286,7) und
Reinhold Koser (Die Epochen der absoluten Monarchie in der modernen
Geschichte in der Historischen Zeitschrift 61. Bd. S. 246 ff.) über die Hohen-
zollern des 17. und 18. Jahrhunderts. Ich glaubte „keine gewaltige Ent-
deckung gemacht. zu haben“, als ich mich ihrer Meinung anschloß, und als
Schüler von Erdmannsdüörffer, Marcks, Lenz und Schmoller denke ich auch
nicht „anf dem Standpunkt zu stehen, den vor etwa 30 Jahren J. G. Droysen
vertrat‘, gegen dessen Auffassung ich schon 1896 in meiner Dissertation
(Brandenburgische Politik und Kriegführung in den Jahren 1688 und 1683
S. 4/5 und 153/4) und 1901 in dem Aufsatz „Das Jubiläum der preußischen
Königskrone in der historischen Literatur“ (Historische Vierteljahrschrift 1901
H 565—572) polemisierte. Ich habe von August dem Starken nie deutsches
Nationalbewußtsein gefordert, sondern ihm und seinem Sohne nur vorgeworfen,
daß sie als Regenten nicht dasselbe Pflichtgefühl dem sächsischen Staat
gegenüber besaßen, wie der Große Kurfürst, Friedrich Wilhelm I. und
Friedrich der Große gegenüber dem brandenburg-preußischen; daß auch
diese das Wohl ihres Hauses stets im Auge gehabt haben, gebe ich ebenso
zu wie Reinhold Koser (a. a. O. S. 279); aber sie haben doch, so viel bis
jetzt bekannt, unter den deutschen Fürsten zuerst Konflikte zwischen ihrem
persönlichen und dem Staatsinteresse bewußt zu vermeiden gesucht und
jenes diesem untergeordnet, nicht dieses jenem. Friedrich Wilhelm 1.
schrieb 1727, „ich hoffe, das er [sc. mein Nachfolger] wierdt mein Lande
und armee so vorstehen wie ein Braver Brandenburger“, und am
1. September 1733 „er solle Unsern auf Sein wahres Interesse und der
armen unschuldigen Unterthanen Bestes gegründeten väterlichen Willen
nachkommen“ (Forsch. z. brdbg. u. pr. Gesch. 17. Bd. S. 569 u. 573);
ähnliche Aussprüche des Großen Kurfürsten und Friedrichs des Großen
siehe bei Koser und am Schlusse dieses Aufsatzes.
Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 43
landesherrliches Hausgut erschienen“!; auch er betrachtete wie
alle seine Vorfahren? und bis auf den Großen Kurfürsten von
Brandenburg und König Friedrich Wilhelm I. von Preußen alle
seine fürstlichen Zeitgenossen die Territorien, die er beherrschte,
wie einen privaten Besitz®, mit dem er schalten und walten
könne nach freiem Belieben.* Er fühlte sich nicht als Diener
eines Gemeinwesens, dem auch er Opfer bringen müsse, sondern
als absoluten Herrn über alles innerhalb des Bereichs seiner
Macht und als Mitglied einer’ über den Völkern stehenden be-
sonders privilegierten sozialen Klasse; er strebte auch in dieser
von einer Stufe zur andern; er wollte einer der ersten unter
Seinesgleichen bleiben, wenn nicht der erste unter ihnen werden.
1 Siegmund Riezler, Geschichte Baierns, 3. Bd. S. 664/5. Ähnlich
sagt Otto Hintze (Geist und Epochen der preußischen Geschichte im 7. Bde.
des Hohenzollernjahrbuchs S. 379): „Die fürstliche Gewalt wurzelt in der
Vorstellung einer Herrschaft über Land und Leute, die an das Vorbild
einer großen Grundherrschaft anknüpft; selbst die obrigkeitlichen Gewalten
erscheinen als nutzbare Rechte, die verkauft oder verlichen werden wie ein
Landgut oder wie eine Rente.“
* Von dem heute noch vielfach überschätzten Kurfürsten August sagt
Robert Wuttke (Gesindeordnungen und Gesindezwangsdienst in Sachsen
bis zum Jahre 1836, Leipzig 1893 S. 40) mit Recht: „Nicht immer richtete
sich Vater August nach dem Gesamtinteresse des Volkes; gelegentlich
fühlte er sich als Rittergutsbesitzer und suchte durch staatliche Maßnahmen
beim Betrieb seiner Landwirtschaft sich gewisse Vorteile zu sichern“
s „Die Vorstellung, daß die Grafschaft, das Territorium ein staatlicher
Amtsbezirk sei, war seit dem 13. Jahrhundert in den Kreisen der Landes-
herren fast ganz verschwunden. Das Territorium, dessen Wesen doch in
der Ausübung von Hoheitsrechten lag, wurde wie ein privater Besitz be-
handelt und demgemüß auch Zersplitterungen unterworfen“ (Georg von
Below, Territorium und Stadt.. Aufsätze zur deutschen Verfassungs-, Ver-
waltungse- und Wirtschaftsgeschichte 1900 S. 265).
4 Der Rat, den er 1705 seinem Sohne erteilte, die Güter des Adels
einzuziehen und ihm nur den Nießbrauch davon zu gestatten (Hist. Ztschr.
7. Bd. S. 7), zeigt, daß er die Überzeugung Ludwigs XIV. teilte, der ein
Recht an alle innerhalb der Grenzen seines Landes gelegenen geistlichen
und weltlichen Güter zu haben glaubte (Hist. Zeitschr. 61. Bd. S. 270), und
die gleiche patrimoniale Auffassung verrät ein Schreiben des Statthalters
Fürsten Anton Frhrn. von Fürstenberg aus dem November 1698 an August
den Starken, worin er schreibt, er hoffe, „es werde das Land durch die bei
denen Städten vorgehenden Untersuchungen in einen solchen Zustand
kommen, daß es E. K. M. umb ein merkliches besser werde genießen
können“ (Georg Wagner a. a O. S. 122).
44 Paul Haake.
Seit dem Jahre 1693 wußte er, daß Friedrich III. von Brandenburg
die Hand nach der Königskrone ausstrecke!; Herzog Ernst August
von Hannover war 1692 Kurfürst geworden und hatte nach dem Tode
des letzten Oraniers und seiner Gemahlin Aussichten auf den
englischen Thron — sollten die Wettiner, einst in den Tagen
der Brüder Moritz und August nächst den Habsburgern, das
mächtigste deutsche Geschlecht, sich von den Hohenzollern, den
Welfen und den nach den spanischen Niederlanden und vielleicht
auch nach der spanischen oder” polnischen Krone schielenden
Wittelsbachern überflügeln lassen und sich für immer mit dem
Range eines Kurfürsten begnügen? Ich will es also nicht ganz
in Abrede stellen, daß August der Starke, als er sich um den
polnischen Thron bewarb, an wirtschaftliche Vorteile, die Sachsen
aus der Personalunion erwachsen könnten, vielleicht mit gedacht
hat; aber zu der Kandidatur bestimmt haben sie ihn m. E. nicht;
das treibende Moment ist dynastischer und militärischer Ehrgeiz
und, wie wir gleich sehen werden, verletzter Stolz gewesen.
Friedrich August, am 12. Mai (a. St.) 1670 als zweiter
Sohn Johann Georgs III. und seiner Gemahlin Anna Sophie,
einer dänischen Königstochter, in Dresden geboren, schien ur-
sprünglich nicht zum Träger des sächsischen Kurhutes ausersehen
zu sein; Herzog von Lauenburg, das seit dem Tode des letzten
Askaniers Julius Franz im Jahre 1689 der Zankapfel der Welfen
und der Wettiner war, sollte und wollte er werden. Er bewarb
sich um die Hand einer der beiden Töchter des verstorbenen
Herzogs, um seine Ansprüche auf Lauenburg zu verbessern;
Kaiser Leopold I. verweigerte aber seine katholischen Mündel
einem protestantischen Prinzen, und so führte Friedrich August
im Januar 1693 seine Cousine, die Prinzessin Christiane Eber-
hardine von Brandenburg-Baireuth, als Gattin heim. Wider Er-
warten wurde er im folgenden Jahre durch den frühen Tod seines
kinderlosen Bruders, Johann Georgs IV., zur Nachfolge in Sachsen
berufen; er dachte noch immer an Lauenburg; ein inniges Ver-
hältnis zu seinem Volke besaß und gewann er nicht. Maßlos
! Der brandenburgische Gesandte, Chwalkowski, schrieb am 19./29. Ja-
nuar 1693 aus Dresden nach Berlin: „Man hat sonsten auch Sr. Ch. D.
einbilden wollen, ob suchten Ew. Ch D vor Ihnen überall den Vorzug und
wollten sich gar zum Könige in Preußen machen lassen, welches inventum
ich gleichfalls gehörig beantwortet habe“ (B. St. A. R.41 2d).
Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 45
in seinen persönlichen Ansprüchen, suchte er vom Anfang seiner
Regierung an so viel Geld, wie nur irgendmöglich, aus ihm zu
ziehen und die Macht der Stände einzuschränken oder ganz zu
zertrümmern; lax und frei in seinen sittlichen und religiösen
Anschauungen konnte er sich mit der lutherischen Orthodoxie
nicht befreunden und wählte meist Ausländer, die dem sächsischen
Adel und der sächsischen Geistlichkeit gleich fern standen, zu
seinen Dienern und Beratern. Mit Leib und Seele war er Soldat
und lechzte nach der Führung eines selbständigen Heeres und
dem Ruhm eines großen Feldherrn; er wolle keinen Volontär
an der Seite des Markgrafen von Baden abgeben wie sein Bruder,
äußerte er einmal zu dem Grafen Harrach. Er erhielt im Sommer
1695 und 1696 den Oberbefehl über die in Ungarn gegen die
Türken zu Felde ziehenden Truppen; er hätte dort wahrschein-
lich Erfolge errungen, wenn nicht alle seine Pläne durch den
kaiserlichen Feldmarschall Caprara durchkreuzt und Proviant und
Kriegsmateriel früher und reichlicher zur Stelle gewesen wären,
als es in Wirklichkeit geschah. Die unaufhörliche Opposition
des eifersüchtigen und überbedächtigen Grafen und die Leere der
kaiserlichen Kassen und Magazine trugen, wie ich im 24. Bande
des Neuen Archivs für sächsische Geschichte und Altertumskunde
(S. 124—154) nachzuweisen versucht habe, die Hauptschuld an
dem unglücklichen Ausgang der beiden ungarischen Kampagnen;
August der Starke kann, da er an die Beschlüsse der Majorität
des Kriegsrats gebunden war, für diese selbst nicht verantwortlich
gemacht werden und hat sich m. E. in einer längeren Denkschrift
vollkommen gerechtfertigt. Seine Feinde verdächtigten ihn und
beschuldigten ihn unter anderm, den Sultan am Nachmittag des
26. August in der Trunkenheit angegriffen zu haben; der Kaiser
schenkte diesen Gerüchten offenbar Glauben und legte ihm am
13. September die Rückkehr nahe. August der Starke war, als
er von den Verleumdungen hörte, aufs tiefste empört; es seien
infame Lügen, die man über ihn verbreite, schrieb er an seinen
Gesandten nach Wien; Caprara und Taaffe hätten sich um nichts
gekümmert und alles ihm überlassen; er habe wie ein Hund
arbeiten müssen und doch nur halb so viel Tote und Verwundete
wie der Markgraf von Baden oft auf einem einzigen Marsche
verloren. Unverzüglich verließ er die Armee, um seine Ehre
persönlich zu verteidigen; rücksichtslos schilderte er den schlechten
46 Paul Haake.
Zustand des kaiserlichen Heeres, der allein größere Erfolge ver-
hindert habe- Es gelang ihm zwar, Leopold I. von seiner Un-
schuld zu überzeugen und für das nächste Jahr ein neues An-
gebot des Oberkommandos zu erhalten; aber obgleich er zusagte,
blieb doch ein Groll in seiner Seele gegen den Wiener Hof
zurück, und vielleicht dachte er schon jetzt daran, sich ein anderes,
freieres Operationsfeld zu suchen und sich zu diesem Zwecke um
die polnische Krone zu bewerben.
In dieser Stimmung lernte er nun eine Schrift kennen,
welche ihn geradezu auf diesen Schauplatz hinwies und seinen
militärischen und dynastischen Ehrgeiz in gleicher Weise an-
spornte; wenn er die Thronkandidatur nicht schon vorher ins Auge
gefaßt hat, so stand sie ihm jetzt mit einem Male vor seiner
Seele; in kurzer Zeit gelangte der Entschluß dazu in ihm zur
vollen Reife. Als er im Dezember 1696 einige Tage in Torgau
weilte, erblickte er — war es Zufall oder machten ibn andere
absichtlich darauf aufmerksam?! — in einem Zimmer des Schlosses
ein sonderbares Gemälde: das Bild eines Mannes, der von Löwen
angegriffen und von Tigern verteidigt wurde. Neugierig, was
es bedeute, wandte er sich an seine Begleiter und erfuhr von
seinem Leibarzt Dr. Erndtel, daß es sich auf einen Traum be-
ziehe und in einem alten Buche darüber manches zu lesen sei.
Auf Befehl des Kurfürsten wurde es so schnell wie möglich zur
Stelle geschafft, und mit wachsendem Interesse vertiefte sich
August der Starke im Dezember 1696 oder im Januar 1697 in
dieses merkwürdige Manuskript.
Es war ein starker Foliant in deutscher Sprache, voll von
Prophezeihungen und voll von Bildern, welche die wunderlichen
Gesichter des angeblich von Gott gesandten Verfassers wunder-
lich genug illustrierten. Der zweite Apostel Paulus, wie er sich
ı Wer das gewesen sein sollte, ist mir freilich ein Rätsel; Katholiken
gab es damals in Augusts Umgebung noch nicht, und die lutherischen
Sachsen hatten doch kein Interesse daran, ıhn zur Kandidatur um die pol-
nische Krone zu animieren. Über den Verbleib des Bildes konnte ich
leider weder mit Hilfe des Torgauer Geschichtsvereins noch des D. O. H. M. A.
noch des D St. A. noch der Inventare der Kgl. Gemäldegallerie in Dresden
etwas ermitteln; vermutlich ist es zusammen mit anderem minderwertigen
Mobiliar der Schlösser, welche Sachsen im Jahre 1815 an Preußen abtrat,
verkauft worden.
Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 47
nannte, verkündete hier den Katholiken und Muhammedanern
Verderben, den Protestanten den Sieg, der Welt das Nahen des
jüngsten Gerichts. Im Jahre 1690, so weissagte er, wird der
römische Papst in Not geraten, von seinen Bundesgenossen ver-
lassen werden und seine Güter verlieren; um das Jahr 1699 ist
sein völliger Untergang gewiß. Im Jahre 1696 wird ein Sproß
des Sachsenstammes halb dänischen Geblüts mit Namen Augustus
zum König von Polen erwählt und, wenn das Papsttum zugrunde
geht, römischer Kaiser werden; er wird mit Hilfe eines württem-
bergischen Prinzen, der als Feldmarschall zuvor in dänischen
Diensten stand, das türkische Reich, Ungarn und sogar einen
Teil Asiens erobern und seinen Thron in Konstantinopel auf-
schlagen. „Und gleichwie der erste Kaiser, unter welchem Christus
geboren worden, fromm, glücklich, ein Held und Triumphierer
gewesen, ja ein Mehrer des Reiches genannt worden, also wird
auch der letzte Augustus, den ich Augustum den Großen nenne,
aus einem großen Geschlecht und Volke der letzte Monarch im
römischen Reiche sein. Dieser Augustus wird bis zur letzten
Zukunft Messiä leben, unter welchem auch unser Herr und Hei-
land Jesus Christus kommen wird, zu richten die Lebendigen
und die Toten!“ |
Dieses Buch, das sich noch heute in der Handschriften-
sammlung der Dresdener Kgl. Bibliothek (Msc. Dresd. Nr. 44)
befindet und auf seinem Einband das Monogramm Augusta des
Starken trägt, war nicht die ursprüngliche Prophezeiung, sondern
eine viel später angefertigte deutsche Übersetzung; das lateinische
Original, gleichfalls noch im Besitz der Kgl. Bibliothek (Msc.
Dresd. Nr. 32) stammte aus dem Ende des 16. Jahrhunderts. Im
Zeitalter der Gegenreformation hatte Paul Grebner, ein Schul-
meister aus Schneeberg, diese Weissagungen in lateinischer
Sprache niedergeschrieben, um Heinrich IV. von Frankreich,
Christian IV. von Dänemark, Elisabeth "von England und die
deutschen protestantischen Fürsten zum gemeinsamen Kampf
gegen Katholizismus und Muhammedanismus aufzustacheln; in
die Zeit von 1590—1609 setzte er ihr Ende. Aber die Jahre
gingen dahin, ohne daß Grebners Prophezeiungen sich erfüllten.
Da lernte sie in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts ein
Freund und Berufsgenosse Speners, der Pastor Johann Wilhelm
Petersen, kennen. Von der baldigen Wiederkunft Christi fest
AN Paul Haake.
überzeugt, übertrug er das Buch zwischen 1660 und 1680 ins
Deutsche!, änderte in dem lateinischen Original die Zahlen 1590
und 1609 in 1690 und 1699 und fügte das Jahr 1696 als Zeit-
punkt der Wahl eines Wettiners zum König von Polen hinzu;
um seine Mitmenschen auf das Nahen des jüngsten Gerichts vor-
zubereiten und hinzuweisen, gab er den „Seidenen Weltfaden“,
wie Grebner sein Werk betitelt hatte, allen zu lesen, die sich
dafür interessierten, und so kam es schließlich durch die Ver-
mittelung des Leibarztes Dr. Erndtel auch in die Hände des
Kurfürsten von Sachsen.
Daß es auf ihn einen ungewöhnlich tiefen Eindruck gemacht
hat, dafür spricht eine Reihe von Gründen, die ich sogleich an-
führen möchte; man könnte mich sonst für einen noch größeren
Phantasten halten als August den Starken. Für einen Einfluß
der Lektüre des Seidenen Weltfadens auf seine polnische Kandi-
datur spricht zunächst die Erwerbung der beiden Manuskripte;
wann die deutsche Übersetzung in seinen Besitz gelangte, ist
leider nicht bekannt; aber sie und das lateinische Original, das
seine Mutter Anna Sophie am 30. Oktober 1698 für 120 Taler
kaufte, müssen doch auch nach der Wahl noch einigen Wert für
ihn gehabt haben. Daß diese, wenn auch im Zeitpunkt nicht
ganz genau (1696 statt 1697), vorausgesagt worden war, blieb
nicht lange verborgen; im Jahre 1700 erschien ein Commentarius
rerum toto orbe gestarum, welcher darauf aufmerksam machte
und den Inhalt des Grebnerschen Manuskripts und die Art, wie
August der Starke es kennen lernte, freilich etwas fehlerhaft aller
Welt erzählte Einer der Führer der Aufklärung, der Franzose
Pierre Bayle, erklärte den Seidenen Weltfaden daraufhin im
Jahre 1704 für eine Fälschung; er sei erst nach der Wahl des
Kurfürsten zum König entstanden; die tatsächlichen Irrtümer des
1 Petersen bemerkt am Rande zur 185. Fahne: Itaque Prophetiae de
Magno Carolo Rege Sueciae neque de Carolo Gustavo neque eius filio, qui
hodie regno praeest, sed de Carolo Gustavi Adolphi Patre intelligendae
sunt. Karl XI. von Schweden, der Sohn Karl Gustavs, kam 1660 zur Re-
gierung. Also muß die Übersetzung nach 1660 entstanden sein. Am Schlusse
der 264. Fahne erwähnt Petersen den Wettiner August, qui hodie archi-
episcopatum Magdeburgensem administrat. Der Administrator von Magde-
burg, Herzog August, starb am 4. Juni 1680. Also ist die Petersensche
Übersetzung vor diesem Tage entstanden.
Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 49
Commentarius nahm er in seinen Artikel mit auf.! Nun befahl
August der Starke seinem Rate und Hofhistoriographen Wilhelm
Ernst Tentzel, „die rechte Wahrheit und Beschaffenheit von
Grebners Buch in lateinischer Sprache herauszugeben“. Da Tentzel
bald darauf starb, kam es nicht dazu; aber die falschen Angaben
Bayles und seiner Quelle hat er im Jahre 1706 doch noch kurz
berichtigt.” Darnach sah August der Starke das Bild, welches
den Anstoß zum Kauf des Seidenen Weltfadens gab, nicht in
Altenburg, sondern in Torgau; dort aber ist der Kurfürst, wie
aus den Hofkalendern hervorgeht?, vom 15. bis zum 19. De-
zember gewesen; allzulange nachher kann die Lektüre der Petersen-
schen Übersetzung nicht fallen, denn Ende Januar oder Anfang
Februar 1697 tat er die ersten Schritte zu der Kandidatur um
den polnischen Thron. Indem er Tentzel beauftragte, den Seidenen
Weltfaden gegen den Vorwurf der Fälschung in Schutz zu nehmen,
gab er zu erkennen, daß er noch damals (1706) etwas von ihm
hielt; wie hoch er ihn vor und kurz nach seiner Wahl schätzte,
können wir aus anderen Tatsachen schließen.
Einmal daraus, daß er selbst die Geheimkunst, Blicke in die
Zukunft zu tun, zu erlernen versuchte. Er las im April 1697
die Weissagungen des Nostradamus und die Punktierbücher seines
Ahnherrn August‘; er ließ sich 1698 alle Schriften seines be-
1 Réponse aux questions d'un provincial (Oeuvres diverses Tome III
deuxieme partie. A la Haye 1727 p. 508).
2 3. Fach des 3. Repositoriums seiner „Curieusen Bibliothec‘ S. 209 ff.
Die spätere Literatur über den Seidenen Weltfaden hat Schnorr von Carols-
feld in dem Artikel über Paul Grebner in der Allgemeinen Deutschen
Biographie verzeichnet. Näheres über seinen Inhalt siehe noch in dem
Aufsatze von Karl von Weber, Einige Sachsen betreffende Prophezeiungen
(Archiv für die sächsische Geschichte VII, 225—232).
3 Sie fehlen leider im D.O.H.M.A. für die Jahre 1695 und 1696,
sind aber auf der D.K.B. in Auszügen von F. L. Zacharias (Msc. Dresd.
Q. 226) vorhanden. Darnach ist August der Starke in Altenburg vor dem
Jahre 1700 überhaupt nicht gewesen, in Torgau vom 30. Oktober bis 4. No-
vember 1694 und vom 5./15. bis 9./19. Dezember 1696, in der Zwischenzeit
nicht. Wäre übrigens der Seidene Weltfaden nach der Wahl Augusts
des Starken zum König von Polen entstanden, so hätte der Fälscher doch
wohl das richtige Jahr 1697 eingesetzt, nicht das Jahr 1696.
1 Vergleiche über letztere den Aufsatz von Otto Richter, Die Punk-
tierbücher des Kurfürsten August von Sachsen (Forschungen zur deut-
schen Geschichte, Bd. XX S. 15—35). Die Weissagungen des Nostradamus
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 1. 4
50 Paul Haake.
rühmten Vorfahren und andere kabbalistische und geomantische
Bücher nach Polen kommen und neue im Ausland aufkaufen!;
er glaubte offenbar an die Gabe der Prophezeiung im allgemeinen
und an die Grebners im besonden. Er war der Sohn eines
Sachsen und einer Dänin und stark und ehrgeizig genug, um sich
das Größte zuzutrauen und zu begehren — warum sollte er nicht
der Augustus halb sächsischen, halb dänischen Blutes sein, dem
Grebner die polnische Königs- und die deutsche Kaiserkrone, den
ganzen Osten und Süden Europas und noch einen Teil von Asien
prophezeite? Er hatte noch Zeit und Mittel genug, um sich
um den Thron der Piasten zu bewerben — warum sollte er
nicht aus eigener Kraft oder mit fremder Hilfe alle andern
Kandidaten besiegen? Er war Freidenker und Egoist genug, um
den Übertritt zum Katholizismus und, wenn nötig, auch den
Rücktritt zum Protestantismus nicht zu scheuen — warum sollte
er nicht den Glauben wechseln, da das Riesenreich, das er zu
las dem Kurfürsten Oberst Jakob Heinrich von Flemming im April 1697
drei Abende hintereinander vor (Theatrum Europaeum XV S. 295).
29. September
Am "a Oktober `
halter Fürsten Anton Egon von Fürstenberg und das Geh. Konsilium aus
Lemberg: „Uns ist vorgebracht worden, daß in den Bibliotheken zu Witten-
berg, Zwickau und Schulpforta Bücher vorhanden seien, welche zu Ihrer
Kgl. Maj. Vorhaben dienlich sein könnten. Ihre Kgl. Maj. haben deshalb
den Kammerherrn und Rittmeister von der Garde, von Seifertitz, dorthin
gesandt, um sich die Bibliotheken und ihre Kataloge zeigen zu lassen und
von den ihm bedeuteten Büchern Extrakte, so viel Ihrer Kgl. M. dienlich,
zu nehmen.“ Und am 15./25. Oktober 1698 befiehlt August der Starke dem
Statthalter: „E. Ld. ist wissend daß Wir von Unsers Hochlöbl. Vorfahren
Churfürst August courieusen Schriften unterschiedene volumina herauß in
Pohlen haben bringen laßen. Weil aber daran einige Dinge fehlen, welches
man auß deren connexion und worauff sie sich beziehen, wohl abnehmen
kan, als begehren Wir gnäd., E. Ld. wollen dieselben sowohl als auch
andere Cabalistica und Geomantica, absonderlich ein versiegeltes Kästgen
mit dergleichen Schriften, ingleichen die Landkarten, welche Churfürst
Augustus mit eygener Hand gemacht haben soll (welche bevor in der Kunst-
Cammer befindlich) an orten auff Unserm Schloße zu Dresden, wo dieselben
anzutreffen, so vermuthlich in besagter Kunst(amımer, Grünen Gewölbe oder
Unserer Bibliothee seyn dürfte, aufsuchen laßen und Uns überschicken“
(D. St. A. Loc. 897 Oberkämmereysachen 1697 ff.). Zahlreiche Aufträge zu
Ankäufen geomantischer und kabalistischer Bücher enthält auch die Korre-
spondenz des Obersten Kanzlers Wolf Dietrich von Beichlingen.
1693 reskribierte August der Starke an den Statt-
a EES
Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 51
gründen gedachte, zum größten Teile Katholiken umfaßt haben
würde?
Denn nicht mit Polen allein wollte er sich, als er sich um
seine Krone bewarb, begnügen; schon sah er sich im Geiste als
Erben der Habsburger und im Besitz von Konstantinopel; Lud-
wig XIV. bot er, falls er seine Wahl in Warschau unterstützte,
Waffenbrüderschaft gegen den Kaiser an, und am 9. Februar 1697
erschien er im öffentlichen Karnevalszuge als Sultan verkleidet
an der Spitze eines Trupps Janitscharen. Bis zum Schlusse des
17. Jahrhunderts ist er ein offener Gegner der Türken, ein ge-
heimer der Habsburger zeitlebens gewesen; nur die Hoffnung
auf einen Einzug in Konstantinopel hat er nach den schweren
Niederlagen, die ihm Karl XII. von Schweden in den ersten
Jahren des 18. Jahrhunderts beibrachte, endgültig aufgegeben.
Das Ziel seines Feldzuges von 1698, für den er auf Grebners
Weissagungen hin den in dänischen Diensten stehenden Herzog
Ferdinand Wilhelm von Württemberg gewannt, ist die Moldau
und Wallachei und die Hafenstadt Braila am schwarzen Meere
gewesen?; am 18. September 1698 schloB er mit Kurfürst Max
Emanuel von Baiern einen Vertrag zur Begründung einer Handels-
kompagnie mit ihrem Hauptsitz in Bialogrod an der Mündung
des Dniestr?, und noch im Winter 1701/2 unterhandelte er mit
dem Schah von Persien über Maßnahmen zur Hebung des Handels
1 Am 11. Oktober 1697 schrieb August der Starke an seinen Gesandten
in Haag, Christoph Dietrich von Bose, man müsse die in Holland stehenden
Dänen u. ihren Führer, den Herzog von Württemberg, zu gewinnen suchen
(D. St. A. Loc. 3607 Acta Die Campagnen ... betr. Vol. V. fol. 81). Ver-
gleiche auch meine Charakterstudie König August der Starke (München 1902)
S. 26 Anm. 9. |
$ Darauf hat schon Carl Schirren in den Göttingischen Gelehrten An-
zeigen 1883 S. 1—40 hingewiesen. Die Quelle ist das Aktenstück Loc. 3609
den Feldzug nach denen Podolischen Grenzen gegen die Türken... betr.
1697/38 (D. St. A.). Ziekursch kennt also nicht einmal die gedruckte Lite-
ratur über August den Starken, wenn er im Neuen Archiv f. sächs. Gesch.
u. Altert. 26. Bd. S. 118 ausruft: „Man höre und staune: nicht nordwärts
zur Ostsee, sondern nach Süden auf Konstantinopel zu strebte nach Haakes
Ansicht wenigstens von 1697 bis 1699 die Politik Augusts des Starken!“
Das darauf bezügliche Aktenmaterial hat im Jahre 1901 der Rumäne
Jorga veröffentlicht (vgl. Mitteilungen des Instituts für österr. Geschichts-
forschung 25. Bd. S. 511 und Historische Zeitschrift N. F. 55. Bd. S. 366).
3 D. St. A. Originalurkunde Nr. 14207b.
4*
52 Paul Haake.
zwischen ihren beiden Nationen." An die Eroberung Asiens oder
auch nur des Bosporus hat er damals wohl nicht mehr gedacht;
dazu machten ihm die Schweden zu viel zu schaffen; dabei wäre
er vermutlich auch mit dem Zaren in Konflikt geraten, dessen
Hilfe er gegen Karl XII. dringend bedurfte. Die Hoffnung aber
auf die deutsche Kaiserkrone und den Erwerb von Böhmen,
Schlesien und Mähren hat er bis an sein Lebensende nicht auf-
gegeben; von 1697 bis 1702 und noch zuletzt am Schlusse
seiner Regierung hat er Frankreich ein Bündnis gegen die Habs-
burger angeboten und von 1705 an auf eine Heirat seines Sohnes
mit einer Tochter Josefs I. hingearbeitet, um ein gewisses An-
recht an seine Länder und die deutsche Kaiserkrone zu erwerben.
Er wäre, hätte er 1740 den Ausbruch des österreichischen Erb-
folgekrieges erlebt, unzweifelhaft einer der Gegner Maria Theresias
gewesen; er hätte freilich die besten Stücke der Beute und die
Vormachtstellung im deutschen Norden doch schließlich einem
Stärkeren lassen müssen: dem König von Preußen, Friedrich dem
Großen.
Doch nun zurück zu seiner Kandidatur um den polnischen
Thron! Wie verlief sie? Wessen Unterstützung suchte er dabei
zu gewinnen? Welche Männer verhalfen ihm in Warschau zum
Siege? Ich erwähnte bereits, daß August der Starke sich zu-
nächst an Ludwig XIV. wandte; Ende Januar oder Anfang
Februar schickte er seinen Generalleutnant Erich Theodor Frei-
herrn von Rose nach Rom, um den Papst und Ludwig XIV. für
seine Kandidatur zu gewinnen; dem französischen König bot er
ein Bündnis gegen die Habsburger an, Innozenz XII. versprach
er seinen Übertritt zum Katholizismus? Da der Bescheid nicht
! Ein Geistlicher, Zapolsky, reiste zu diesem Zwecke nach Konstan-
tinopel. Vgl. Die Instruktion des Generalmajors Brause vom 17. Dezember
1701 (D. St. A. Loc. 9984 des Generals Brause Absendung an die ottomannische
Pforte und die Krimmischen Tartaren betr. 1701 und Brauses Instruktion
Warschau 17. Dez. 1701 Punkt 8 in der in der Neuordnung begriffenen
Beichlingenschen Korrespondenz).
: Der französische Gesandte in Rom, Kardinal Janson Forbin, be-
richtet seinem Könige über die Unterredung mit dem Freiherrn von Rose
am 19. Februar 1697 (Bastard a. a. O. S. 156/7); an den Abbé de Polignac
schrieb er darüber a Rome le 21. juin 1697: Le Baron Rose vint icy me
parler de sa part, mais il ne vit pas Sa Sainteté pour convenir avec Elle
de ce qui concerne la religion. Il me parut mesme persuadé qu'il n'y avait
bet ` 8 vm mein RE de m 000777171 u m
Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 53
gerade ungünstig lautete, so reiste der Kurfürst am 15. März
von Dresden nach Wien und ließ sich dort von seinem Vetter,
dem Herzog Christian August von Sachsen-Zeitz, der im Jahre
1689 in den Schoß der allein seligmachenden Kirche zurück-
gekehrt und seit 1696 Bischof von Raab war, in aller Stille auf
den Glaubenswechsel vorbereiten; der Freiherr von Rose ging
anfangs April mit neuen Anerbieten nach Kopenhagen und
Ryswick, um sie dort den französischen Gesandten zu übergeben
und durch sie dem Pariser Hofe zu übermitteln. August der
Starke versprach seine Truppen aus Ungarn abzurufen und, wenn
zwischen den Habsburgern und Bourbonen kein Friede zustande
komme und Ludwig XIV. bereit sei, dem Kurfürsten Subsidien
zum Unterhalt von 20000 Mann zu zahlen, den Kaiser in Böhmen
oder in Schlesien anzugreifen!; auch in die Abtretung Straßburgs
an Frankreich willigte er ein; er verlangte dafür nur, daß dieses
seine Kandidaten fallen lasse und ihn, den Kurfürsten, allein
unterstütze. |
Inzwischen war es Zeit geworden, in Polen selbst Schritte
zur Verwirklichung dieses Planes zu tun; denn Mitte Mai trat,
wie wir sahen, der Reichstag zum Zwecke der Wahl in Warschau
peu de temps sufisament pour écrire d’icy en France. Il comprit aussy que
les choses &toient trop engagées de toutes parts, et je n’aurois pas cru
que cet Electeur eut poussé si loing cette idee chimerique. J'en ar rendu
compte au roy, qui n'est entre en façon du monde (D. St. A. Loc. 14339
Convolut 18 der Polignacschen Korrespondenz). Nach Bastard berichtete
Rose dem Kurfürsten, que le cardınal de Janson estimait que les choses
étaient trop avancées en Pologne pour que Louis XIV y püt appuyer les
prétentions de l’Electeur, à moins que, dans la suite, il or eüt lieu de le
proposer comme tiers parti; alors seulement le roi de France concourrait
volontiers a cette Election comme à toute affaire, qui pourrait être avan-
tageuse à l’Flecteur et à la maison de Saxe. L’Electeur content de ce
début, envoya le baron Rose en Danemarck auprès de M. de Bonrepos pour
lui faire les mêmes ouvertures qu'au cardinal de Janson; mais M. de Bon-
repos refusa de se charger de cette négociation à cause de la grande
distance qui séparait Paris de Copenhague et qui ne permettait pas de rece-
voir assez promptement les dépêches du roi. Ce fut alors que le baron
Rose passa en Hollande et alla trouver Mr. de Caillière, plénipotentiaire
français à Ryswick. Il lui fit de la part de l’Electeur de Saxe des pro-
positions avec prière de les faire parvenir au roi de France.
1 Nach Bastard versprach August der Starke den Kaiser in Böhmen,
nach einem Bericht Polignacs an Ludwig XIV. vom 31. Mai 1697 in Schlesien
anzugreifen.
54 Paul Haake.
zusammen.! Es traf sich günstig, daß der Oberst eines säch-
sischen Dragonerregiments, Jakob Heinrich von Flemming, ein
Pommer, seine an den Kastellan von Kulm, Przebendowski, ver-
heiratete Cousine zu besuchen beabsichtigte und den Kurfürsten
gerade jetzt um Urlaub nach Polen bat; August der Starke be-
schloß, sich seiner zur Agitation zu bedienen, und beschied ihn
vor seiner Abreise noch einmal zu sich. Drei Abende hinter-
einander verbrachte er mit ihm in vertrautem Gespräch, ohne die
ihm zugedachte Mission auch nur mit einem Wort zu berühren;
jedesmal mußte ihm Flemming die Weissagungen des Nostradamus
vorlesen und mit ihm darüber disputieren. Erst am vierten Tage
wagte er sich ihm anzuvertrauen und fragte ihn nach einigem
Zögern etwas unvermittelt und unsicher, ob er sich auf ihn ver-
lassen könne; als Flemming ihn seiner unbedingten Treue ver-
sicherte, entdeckte er ihm seinen Entschluß, sich um die Krone
der Piasten zu bewerben und ihn, den Obersten, als Agenten zu
verwenden. Erstaunt wandte Flemming ein, daß es dazu wohl
! Für das Folgende benutze ich als Quelle Flemmings Mémoires de
ce qui s'est passe en Pologne depuis la mort du roy Jean III. concernant
principalement l'élection du roy Auguste II. électeur de Saxe élu le
27. juin 1897 et couronné le 15. septembre de la même année (D. St. A.
Loc. 3687), welche zum Teil 1707 im 15. Bande des Theatrum Europaeum
(S. 295 ff.) erschienen. Sie sind, da in ihnen von Flemmings Gemahlin die
Rede ist, die sich am 9. Juli 1702 mit ihm verheiratete, nach diesem Tage,
und da zu dem Namen des G. F. M. Siegmund Joachim v. Trautmannsdorf
das Wort „feu“ nachträglich zugesetzt ist, vor dem 1. April 1706, an dem
Trautmannsdorf starb, geschrieben; eine kürzende Überarbeitung und Fort-
setzung bis zum Mai 1702 sind die Receuils pour servir àù des Mémoires
de ce qui s'est passé sous le règne du roy depuis son avènement à l’Elec-
torat et ensuite a la couronne de Pologne (D. St. A. Loc. 3490). Kein Wert
ist auf Flemmings Brief an den russischen General von Hallart, Dresden 30. Juli
1721, zu legen, den Otto Eduard Schmidt (Neues Archiv f. süchs. Gesch.
u. Alt. 28. Bd. S. 122 Anm. 2) ans Licht zieht: „Die pohlnische Wahl hatten
der seel. H. Gen.-Feldtm. von Schöning und der Herr von Rose dem Könige
in den Kopf gebracht, und ich wurde zur execution gebraucht; da ich dann
Ihre Projecten sehr weitläufig gefunden und darauf leichtere und natür-
lichere moyens, wodurch die Sache reussiret, vorgeschlagen. August der
Starke hat Schöning von Sobieskis (19. Juni 1696) bis zu.seinem, des
Generalfeldmarschalls, Tode (26. August 1696), da er ihn nicht ins Feld
begleitete, nicht gesehen und über die polnische Thronkandidatur meines
Wissens nicht mit ihm korrespondiert, und auch Erich Theodor von Rose
ist schwerlich Urheber der Kandidatur Augusts des Starken gewesen.
-a | m
Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 55
schon zu spät sei und ein Protestant doch kaum Aussicht auf
Erfolg habe; der Kurfürst aber erwiderte, er wolle erst kurz vor
dem Wahltermin kandidieren, wenn die Mittel der andern Parteien
erschöpft seien; das konfessionelle Hindernis werde durch seinen
Übertritt zum Katholizismus beseitigt werden. Da stutzte Flemming.
Hatte sich in dem religiösen Denken seines Herrn ein Wandel
vollzogen? War er plötzlich ein bigotter Fanatiker geworden?
Wollte er auch seine Familie, seine Untertanen und alle seine
Diener zum römischen Glauben zurückführen? Sofort begriff
Flemming, daß auch nur die leiseste katholische Propaganda in
Sachsen einen Sturm der Entrüstung wecken und einen ent-
schlossenen Widerstand finden würde, und verspürte auch selbst
nicht die geringste Neigung, den Glauben zu wechseln; darum
bat er- den Kurfürsten um eine schriftliche Garantie, daß die
übrigen Mitglieder des Hauses Wettin und alle Sachsen lutherisch
bleiben dürften; erst als August der Starke eine in diesem Sinne
von Flemming entworfene Deklaration unterzeichnete — es war
am VIII. April 1697 — übernahm der Oberst die geheime
! Die von Friedrich Augustus Chf. zu Sachsen Wien 7./17. April 1697
unterzeichnete Deklaration (D. St. A. Originalurkunde No. 14156*) lautet:
„Demnach Wir bereits vorlängst einige inclination zur römischcatholischen
religion getragen, die Wir zwar bißhero zu äußern annoch angestanden,
nunmehro aber solche an den Tag zu geben gelegenheit an die hand. be-
kommen, indem Wir ümb die anizo vacirende crone des königreichs Pohlen
anwerbung thun zu lassen und deßBwegen jemand nacher Warschau zu
senden entschloßen, al haben Wir hierinfals Unser absehen auf Unsern
über ein regiment Dragoner bestallten Obersten, den von Flemming, ge-
richtet und Ihn zu solchem ende mit nötigen befehl und instruction ver-
sehen. Alldieweil aber derselbe diese commission über sich zu nehmen
einiges Bedencken tragen wollen, zumahlen er besorget, daß Ihm daher der
religion wegen einige gefährlichkeit zuwachsen Konte, so haben Wir so
wohl Ihm zu seiner Sicherheit al auch aller dererjenigen, derer Beyhültfe
und Dienste Er sich in dieser sachen gebrauchen wird, hiedurch gnädigst
declariren wollen, daß der unterthänigste gehorsam, den er Uns hierein
leistet, Ihm går zu keinem nachtbeil gereichen, Er und andere vorberührte
von Uns der religion halber keines weges angefochten noch zu deren chan-
girung weder durch persuasion noch durch Unsere authorität, wenigers
durch gewalt genötiget werden sollen. Gestalt Wir denn auch über dem
hierdurch öffentlich und bey Unsern Churfürstl. waaren Worten versichern,
daß bey dieser veränderung, die Wir nur allein vor Unsere person vor-
nehmen, sonsten im übrigen weder in Unsern Churfürstenthum und Landen
noch bey Unserer Hoffstatt nicht die geringste mutation in der religion
56 Paul Haake.
Mission. Um den Wiener Hof zu täuschen, tat er, als ob er
keinen Urlaub erhalten könne, und wandte sich in seiner er-
heuchelten Not an die Gräfin Harrach und andere vornehme
Damen; diese legten sich bei dem Kurfürsten für ihn ins Mittel,
und erst auf ihre Fürsprache hin gab August der Starke an-
scheinend widerwillig nach. Über Dresden, Berlin, Stargard und
Danzig reiste Flemming in der zweiten Hälfte des April nach
Warschau; eine größere Geldsumme führte er vorläufig noch
nicht bei sich, sondern nur einen Brief des Kurfürsten an den
dortigen französischen Gesandten, den Abbe de Polignac, worin
dieser ihn bat, wenn Conti keine Aussichten auf den polnischen
Thron habe, seine, Augusts, Kandidatur zu unterstützen.
In Warschau suchte Flemming zunächst den Gemahl seiner
Cousine, den Kastellan Przebendowski, auf und eröffnete (hm die
Absicht seines Herrn; der Kastellan ging nach einigem Zögern
darauf ein und führte ihn, nachdem er sich mit einigen andern
besprochen hatte, zu dem Kardinal Michael Radziejowski. Der
Verweser des Reichs, im Stillen ein Freund Contis, hörte
Flemmings Vorschlag anscheinend hocherfreut an, hob die Hände
zum Himmel und rief mit heuchlerischem Pathos: Den sendet
Gott! Er verlangte nur einen Beweis für den Übertritt des
Kurfürsten zum Katholizismus und Geld, um sich von Conti, für
den er bereits engagiert sei, loszukaufen. Den selben Wunsch
äußerten der Kron- und der littauische Großschatzmeister Fürst
Lubomirski und Graf Sapieha, zu denen Przebendowski seinen
Vetter nun gleichfalls führte; der französische Gesandte erklärte
von der Kandidatur des Wettiners nichts zu wissen, sie auch
erfolgen oder veranlaßet werden solle, Wir auch weder Unsere Gemahlinn
noch Unsern Churprinzen noch jemand von Unsern hohen und niedern Be.
dienten, Unterthanen noch sonsten keinen einzigen menschen, es sey wer
es wolle, zu einem gleichmäßigen changement nötigen, sondern vielmehr
männiglich in seinen gewißen ungekränkt, so wohl auch den statum reli-
gionis et ecclesiarum durchgehends in allen Unsern landen, ‘wie er gegen-
wertig ist, ungeändert laßen und unverrückt conserviren wollen.“ August
der Starke hat dieses Versprechen, abgesehen davon, daß er auch seinen
Sohn zwang, katholisch zu werden, die Propaganda in Sachsen gestattete
und den Katholiken einige Kirchen in seinen Kurlanden einräumte, ge-
halten; daß er den eventuellen Übertritt des Sohnes von vornherein ins
Auge gefaßt hat, ist um seiner politischen Pläne willen, die doch auch
seinen Nachfolgern zugute kommen sollten, anzunehmen.
— m emm
Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. DT
ohne Befehl seines Königs nicht befürworten zu konnen! Mit
einer Antwort Polignacs und einem Schreiben Radziejowskis an
August den Starken vom 24. Mai, worin er ihm versprach, seinem
Interesse ebenso wie dem der Kirche und Polens dienen zu wollen,
wenn er ihm seinen Übertritt zum Katholizismus ausdrücklich
versichere®, reiste Flemming Ende des Monats zu seinem Herrn
zurück; Przebendowski übernahm es, bis zum Tage der Wahl
für den Kurfürsten weiter zu agitieren.
Flemming fand August den Starken in Baden bei Wien, wo
er, um einen Bruch des Schenkels zu heilen, die Kur gebrauchte,
ziemlich mutlos vor. Ludwig XIV. hatte durch seinen Gesandten
1 Über die Unterredung mit Flemming berichtete Polignac am 31. Mai
1697 aus Warschau nach Paris (D. St. A. Loc. 14339 Convolut 23): Ces jours
passez un certain chevalier Flemming envoyé secretement ici par l'électeur
de Saxe vint me trouver et me rendit une lettre de son maistre dont
jenvoie la copie à Vostre Majesté. Je luy demandai de quelle affaire luy
s'agissoit; il ne voulut pas se n'expliquer d'abord croyant que je dusse
estre aussi informé par Mons". Janson Forbin, mais dans une seconde con-
férence il m'avoua franchement que cet électeur songeoit à la couronne de
Pologne, qu’il souhaitoit d'r parvenir par la protection de Vostre Majesté,
en cas que Mons". le Prince Conti ne put réussir, qu'il avoit pour cela fait
faire quelque proposition à Mons". Janson Forbin par le baron Rose à
Rome. Je luy dis que cette pensée de son maistre n’estoit pas aussy venue
à ma connoissance et qu'elle avoit selon moy principales difficultés, lune à
cause de la religion et l'autre par ce qu’il estoit trop tard pour y établir
une concurrence. Sur la première il me dit que Son Maistre offroit de se
faire catolique et sur la seconde qu'il espéroit au contraire profiter du dé-
bat entre les concurrens et venir à proposition sur la fin pour les mettre
d'accord. Je luy demanday s'il avoit de l'argent. Il me répondit que non,
mais que l'électeur s'accommodroit là-dessus avec Vostre Majesté en vertu
des grands avantages qu'il pourroit procurer à la France en chagrinant
l'empereur du costé de la Silésie; il parut mesme surpris que je n’eusse
là-dessus aucun ordre. Mons". l'abbé de Chateauneuf l’entretint avec moy
dans une troisième conversation; nous luy conseillämes de s'ouvrir au car-
dinal. Il l'a fait assez bien qu'à .. autres, qui pont pas fait que cas de
sa proposition. Il est ensuite parti pour Vienne avec la réponse ci-jointe
que je luy ay donné.
? Bastard a. a. O. S. 162: Le cardinal répondit (24. Mai) qu'il étoit
prêt à soutenir sa candidature, mais qu'avant de faire aucune démarche,
il désiroit avoir au sujet de l’abjuration une explication formelle de l'élec-
teur; cette explication ne düt-elle être communiquée qu'à lui seul. Il
ajouta que dans tons les cas on pouvait compter sur sa discrétion. Im
D. St. A. konnte ich diesen Brief Radziejowskis nicht finden; er muß ent-
weder sekretiert sein oder in einem andern Archiv liegen.
58 Paul Haake.
Janson Forbin, mit dem der Freiherr von Rose in Rom abermals
zusammengetroffen war, jede Unterstützung des Kurfürsten ab-
gelehnt und den Prinzen Conti für seinen einzigen Kandidaten
erklärt. Flemmings Bericht aber erfüllte August den Starken
mit neuer Hoffnung; konnte er nicht mit französischer Hilfe
König von Polen werden, so vielleicht mit der des Kaisers; war
er gewählt und hatte sich Ludwig XIV. in das Unabänderliche
gefunden, so konnte er ja immer noch mit ihm einen Bund gegen
das Haus Habsburg schließen! So eröffnete er denn Leopold L
und seinem vornehmsten Minister, dem Grafen Kinsky, in den
letzten Tagen des Mai seine Absicht!; beide stimmten, da die
kaiserlichen Kandidaten nur geringe Aussicht auf Erfolg hatten,
bereitwillig zu; es war das einzige Mittel, einem dem Wiener
Hofe, wie es schien, nicht gerade feindlich Gesinnten die Krone
zu verschaffen und Contis Wahl zu lıntertreiben. Daß er dafür
auf Friedrich Augusts Dienste in Ungarn verzichten mußte, wird
Leopold I. nicht sehr schmerzlich empfunden haben; war das
wirklich ein Nachteil, so wurde er reichlich aufgewogen durch
den Triumph über die Franzosen in Warschau und den Glaubens-
wechsel des Wettiners, der das Übergewicht der Katholiken im
Kurfürstenkolleg noch mehr verstärkte und vielleicht sogar die
Rückkehr aller Sachsen in den Schoß der allein selig machenden
Kirche nach sich ziehen konnte.
1 Gleichzeitig eröffnete er dem englischen Gesandten in Wien, daß er
den Rest seiner Truppen vom Rhein zurückzuziehen wünsche; Lord Lexington
schrieb darüber an Mr. Blathwayk am 5. Juni 1697: Three or four days
ago the Elector of Saxony, who is now making use of the baths about
twenty miles off for the curing of his leg, which he wrenched last winter,
intimated to me he wished to speak with me, and yesterday I went thither
after dinner. He told me he was glad to see me, for that he had something
qui lui pesait sur le cœur, to make use of his own words. I asked him if
I might inquire what is was; he answered he designed to tell me, and
that it was this. That the King, when he was at the Hague, should tell
Count Kaunitz that he was very well informed that the Elector had some
emissaries from France, who made him great offers if his Highness would
withdraw his troops out of Hungary, not send them nor the rest upon the
Rhine, but remain neuter during the war; and that his Majesty expressed
himself as if he seemed to apprehend lest his Highness should give ear to
it. (The Lexington Papers or some account of the courts of London and
Vienna of the conclusion of the seventeenth century, extracted from the
official and private correspondence of Robert Sutton, Lord Lexington British
minister at Vienna 1694—1698, London 1851.)
Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 59
Nachdem August der Starke der Unterstützung des Wiener
Hofes gewiß geworden war, legte er nun in der Frühe des 2. Juni
1697 am Dreifaltigkeitsfeste in der Kapelle der heiligen Jungfrau
von Loreto auf dem kaiserlichen Lustschlosse Baden bei Wien
in Gegenwart des Bischofs von Raab und des Jesuitenpaters
Wolf das katholische Glaubensbekenntnis ab; seine Bedenken
gegen die Verehrung der Heiligen, die Entziehung des Kelches
und einige Dogmen hatte sein Vetter Christian August wenigstens
vorläufig noch glücklich überwunden.! „Möge Eure Churfürstliche
Durchlaucht,“ so redete der Bischof ihn an, „bei der Annahme
der katholischen Religion kein irdischer Zweck, sondern allein
die Sehnsucht nach dem Heil der Seele leiten!“ — und August
der Starke antwortete, profane Motive lägen ihm völlig fern;
nur der Gedanke an die Ewigkeit habe ihn zu diesem Schritt
getrieben. Mit dem Empfang des heiligen Abendmahls nach
römischem Ritus und der Firmung endete die wenigstens von
dem Kurfürsten mit bewußter Heuchelei gespielte Komödie; in
einem Attest bestätigte ihm der Bischof von Raab seinen Über-
1 So nach der von dem Bischof von Raab an den Papst übersandten
Narratio conversionis (Augustin Theiner a. a O. S. 108 Anm.). An seinen
Bruder, den Herzog Moritz Wilhelm von Zeitz, schrieb Christian August
am 1. Juli 1697 aus Wien (D.St. A. Loc. 8597 Briefwechsel des Herzogs
M. W. von Sachsen-Zeitz mit seinem Bruder Chr. A., nachmaligen Kardinal
von Sachsen 1683—1697), „daß nachdem der Churfürst von Sachßen eine
zimliche zeithero sehr confident gegen mir geweßen, mir endlich seinen
vorsatz wegen annehmung der catholischen religion entdecket und mich
umb information ersuchet, welche ich auch etliche wochen continuiret, biß
endlich durch Gottes gnade der Churfürst gantz in geheim bey mir seine
Generallbeichte und das Catholische Glaubensbekäntnüß abgelegeth und
von mir das allerheiligste Sacrament empfangen. Solches ist geweßen an
dem test der heiligen Dreyfaltigkeit den 2. Juni.“ Nach dem Bericht
Christian Augusts an den Papst erfolgte der Übertritt schon am 1. Juni,
da aber das Trinitatisfest im Jahre 1697 auf den 2. Juni fiel und dieses
auch von andern Quellen als Tag des Glaubenswechsels genannt wird, so
halte ich den 2. Juni für das richtige Datum. Die erst gegen Ende des
18. Jahrhunderts auftauchende Abschwörungsformel, in welcher der Kur-
fürst seine Eltern, ‚seine Erzieher und die ganze lutherische Kirche ver-
flucht haben soll, ist sicher eine Fälschung; in der Professio fidei, welche
er am 27. Juli 1697 in Pikari vor den Polen ablegte und unterzeichnete
(D. St. A. Originalurkunde Nr. 14167), erklärte er nur ganz allgemein: Omnia
contraria atque haereses, quascunque ab Ecclesia damnatas et rejectas et
anathematizatas, Ego pariter damno, rejicio et anathematizo.
60 Paul Haake.
tritt zum Katholizismus, unterließ aber — ob absichtlich oder
nicht, mag dahingestellt bleiben — jede Datierung, so daß er
eventuell auch auf einen früheren Termin zurückverlegt werden
konnte.!
Das Haupterfordernis, um zum Ziel zu gelangen, war nun die
Beschaffung von Geld; denn nur wer viel zahlte und noch mehr
versprach, konnte König von Polen werden. August der Starke
befand sich in nicht geringer Verlegenheit, wie er die zur Er-
langung der Krone erforderlichen Mittel aufbringen solle; seine
Einnahmen reichten kaum hin, um die laufenden Ausgaben zu
decken, geschweige denn außergewöhnlichen Anforderungen zu
genügen; Kammer, Kriegskasse und Steuer hatten nur sehr un-
bedeutende Bestände und in nächster Zeit an ihre Gläubiger be-
trächtliche Posten zurückzuzahlen. In dieser Not wandte sich
der Kurfürst nun an den Mann, der in Finanzgeschäften unter
allen Sachsen wohl die größte Routine, sicher die größte Skrupel-
losigkeit besaß, an den Freiherrn Ludwig Gebhard von Hoym;
am 20./30. Dezember konferierte er mit ihm in Großenhain?, am
16./26. Januar 1697 in Leipzig; am 24. Februar setzte er ihn, da
der Vizekammerpräsident Georg Rudolf von Schönberg plötzlich
im Januar starb, trotz des lebhaften Widerspruchs seiner Ge-
1 Eine Klausel, wonach seinen Nachkommen unter gewissen Be-
dingungen die Rückkehr zum Protestantismus freistehen sollte, ist weder
von einem Bevollmächtigten der Kurie unterschrieben noch von August
dem Starken überhaupt gefordert worden; konnten doch nur Katholiken
das zumeist aus katholischen Untertanen bestehende Weltreich erben, das
August zu gründen hoffte! Das Gerücht von einer solchen Klausel ist
meines Wissens erst mehrere Jahrzehnte nach seinem Übertritt, als „Prinz
“ Lehmann“ aus Hoyerswerda sich für einen Sohn Friedrich Augusts II.
und seiner Gemahlin ausgab, entstanden und eine ganz törichte, von Partei-
politikern ohne jede historische Berechtigung immer wieder aufgewärmte
Sage; ein darauf bezügliches Aktenstück habe ich in dem D St. A., wo es
sein müßte, nicht gefunden und glaube aus dem genannten Grunde mit
der allergrößten Bestimmtheit behaupten zu können, daß auch nie etwas
derartiges gefunden werden wird. Dagegen müßte das Attest des Bischofs
von Raab m. E. im D.St.A. liegen; ich habe es aber dort ebensowenig
wie den Brief Radziejowskis vom 24. Mai gefunden und vermute, daß es
wie dieser sekretiert worden ist.
? D. K. B. Mee Dresd. Q. 226. Vielleicht dürfen wir zwischen diesen
Tag und den Aufenthalt des Kurfürsten in Torgau (5.;15. bis 9./19. Dezember)
die Lektüre des Seidenen Weltfadens und den Entschluß zur polnischen
Thronkandidatur setzen.
Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 61
heimen Räte in alle früher innegehabten Würden wieder ein
und berief ihn anfangs April zu sich nach Wien, um mit ihm
die möglichst rasche Erschließung neuer Geldquellen zu beraten.!
Mit Freuden nahm Hoym die Gelegenheit wahr, seinem Herrn
einen Dienst zu erweisen und gleichzeitig an seinen Gegnern
Rache zu nehmen’; er schlug August dem Starken vor, den
Hof- und Kammerbeamten ihr Gehalt zu entziehen und die ge-
samte Verwaltung einer Generalrevision zu unterwerfen; wer der
Untreue überführt wurde, sollte streng bestraft, aber auch wer
im Amte blieb oder an die Stelle eines andern trat, zu einem
Vorschuß gezwungen werden. Wirklich kehrte Hoym am 22. April
a.St. mit einem Befehl des Kurfürsten nach Dresden zurück,
welcher nicht nur dem ganzen Hofstaat vom ÖOberhofmarschall
bis zum letzten Küchenjungen herab, sondern auch den Kreis-,
Amtshaupt- und Amtleuten, den Abschied erteilte und allen, die
wieder oder neu eingesetzt wurden, die Zahlung einer gewissen
Summe auferlegte?; die Kammer wurde angewiesen, zunächst die
1 Am 6. Februar 1697 berichtete Chwalkowski aus Dresden nach Berlin
(B. St. A. R. 41. 2d): „S. Churf. Durchl. haben dem Baron von Hoym von
eigenem Bewegnüß angebohten, ihn sowohl im Gehrimen Raht alß in der
Direction der Cammer völlig zu restituiren. Er hat aber bey sehr confusem
Zustande der Cammer es nicht anders als auf gewiße conditiones annehmen
wollen, wozu S. Ch. D noch zur Zeit nicht geneigt gewesen. Die sämtlichen
Geheimen Rähte sollen über diese vorhalende restitution sehr doliren.“
Am 24. Februar 1697 teilte der Kurfürst der Kammer mit, daß Hoym
wieder ihr Präsident sei (D. St. A. Loc. 7335 Allerhand Memorialia, Berichte
und hierauf erfolgte Resolutiones in Kammersachen 1641—1697); am
3/13. März wurde er als solcher neu verpflichtet und am folgenden Tage
nebst dem Freiherrn Moritz Heinrich von Miltitz in das Geheime Konsilium
eingeführt.
7 Mrs. de Bomstorf et de Carlowitz regardoient cette affaire comme
un traité de vengeance particulière, que Mr. de Hoym vouloit prendre de
la persécution, qui lui avoit été suscitée (D. St. A. Loc. 3687 Mémoires de
ce qui geet passe en Pologne...) In der späteren Fassung seiner Me-
moiren (Loc. 3490) hat Flemming diese Stelle gestrichen.
s Johann Balthasar von Bose an Christoph Dietrich von Bose, Dresden
7. Mai 1697 (D.St.A.). Karl Christian Kirchner schreibt darüber an den-
selben: ‚Daß die zurückgelaßenen Hoffbediente, ingleichen die von der
Cammer dependirende Beampte im Lande durchgehents vom grösten biß
zum kleinsten abgedancket, die Besoldung eine Zeitlang eingezogen, von
denen neuen Beampten baarer Vorschuß gethan und solcher gestalt Sr. Ch.
D. mit großen Summen Geldes unter die Arme gegriffen werden soll, ist
62 Paul Haake.
Forstverwaltung auf Betrügereien hin zu untersuchen!, und die
Bergersche Konmission, die Prüfung der Rechnungen des früheren
Kammermeisters dieses Namens fortzusetzen?; auch der Amtmann
von Schulpforta, der am 20. Mai 1695 Abolition erhalten hatte, sollte
noch einmal zur Verantwortung gezogen werden.” Gegen Ende Mai
kam jedoch ein neuer Befehl des Kurtüsten, welcher den ersten
aufhob und alle Diener in ihren Ämtern bestätigtet; August der
Starke hatte sich auf andere Weise Geld zu verschaffen gewußt
und wünschte die Erregung, welche die geplanten Änderungen
unter dem kursächsischen Adel hervorriefen, wieder etwas zu be-
schwichtigen® Am 21.31. Mai sandte er den Grafen Löwen-
E. Exc. sonder zweiffel schon bekanndt. Es giebet dieserhalben unter denen
großen viel Verdruß und Erbitterung wider den Herrn von Hoymb.“
1 August der Starke an die Kammer Wien 16./26. April 1697. (D. St. A.
Loc. 7335 Allerhand Memorialia...).
2 August der Starke an den Kammerprüsidenten, die Kammerräte von
Zehmen und Vitzthum v. Eckstedt und den Hofrat Zech, Wien 16.26. April
1697. (D. St. A. Loc. 7335 Allerhand Memorialia...).
® August der Starke an die Kammer, Wien 16.26. April 1697. (D. St. A.
Loc. 7335 Allerhand Memorialia...).
+ Johann Balthasar von Bose an seinen Bruder Christoph Dietrich,
Torgau 27. Mai 1697 (D. St. A.): La grande réforme commence àù se ralentir.
Lon me mande de Dresde que tous les baillifs, qui y ont été rassemblés
pour entendre leur sentence, ont été renvoyés jusquà nouvel ordre et que
S. A. E. avoit renvoyé au Grand Maréchal (Friedrich Adolf von Haugwitz} sa
Bestallung, que celuy-cy luy avoit envoyé sur le mandement, qu'il en avoit
receu, et que S. A. luy avoit écrit, qu`Elle voulut qu'il restät dans sa fonction,
comme il est venu aussi un commandement général, qui a cassé le premier,
en vertu duquel tous les officiers doivent rester dans leurs fonctions. Cela marque
évidemment que S. A. E. n'est pas contente des propositions de Mr. Heym.
Le tems nous éclaircira de tout cela. Am 7. Juni 1697 reskribierte August
schließlich an den Kammerpräsidenten, die Kammerräte und den Landrent-
meister in Dresden: Nachdem Unsere Beamte und andere Diener, so von der
Kammer ihre Dependenz haben, auf Unsern Befehl von Wien 20.30. April
1697 durch Euch ihrer Dienste entlassen sind und die Ämter wieder besetzt
werden müssen, so erwählt dazu tüchtige Subjekte, vor allem die, welche
in vorigen Jahren dimittiert sind und doch ihre Bestallungen und Unsere
Befehle wohl beobachtet, die Rechnungen zu rechter Zeit abgelegt haben
und sonst geschickt sind (D. St. A. Loc. 7166 Dienerbestallungen 1697 ff.)
5 Derselbe an denselben, Dresden 20. April 1697: Carlowitz arriva hier
icy et amena avec luy le Comte de Foutach (Georg Ehrenfried von Lüttichau)
avec un ordre au Gen. Lieut. Birkholz, qui porta de le faire mettre en arret
dans sa chambre jusqu’au retour de S. A.E à cause oui a parlé trop
no
Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 65
haupt nach Hannover, um den Welfen den Verkauf seiner An-
sprüche auf Lauenburg, an denen er bis dahin standhaft fest-
gehalten hatte, anzubieten !; der Kammer befahl er, den Rat von
Zittau zu einem Darlehen von 100000 Thalern zu zwingen?;
nach seinem Übertritt versetzte er seine Juwelen bei den Wiener
Jesuiten, die ihre Brüder in Warschau davon zu benachrichtigen
und zu bestimmen versprachen, den polnischen Magnaten auf
Rechnung des Kurfürsten Vorschüsse bis zur Höhe von einer
Million zu machen.’ Nach Dresden zurückgekehrt, überließ
August der Starke seiner Mutter das Gut Pillnitz für 15000 Du-
katen* und Ernst August von Hannover und Georg Wilhelm von
Zelle das Herzogtum Lauenburg für 1100000 Gulden’; den
Kriegszahlmeister Lämmel und den Juden Bernd Lehmann schickte
er nach der Oberlausitz voraus, um weitere Summen aufzutreiben,
konnte jedoch von den sechs Städten dieser Markgrafschaft vor-
erst nicht mehr als 30000 Taler erhalten.®
librement a Vienne, und Torgau 20. Mai 1697: D devient enragé de fou
plaisant qu'il étoit autrefois; il parle aussi librement qu'il n'a jamais fait,
en faisant des extravagances, qui passent l'imagination. Jene freimütigen
Äußerungen Lüttichaus scheinen sich auf die Vorschläge Hoyms bezogen
zu haben.
1 D. St. A. Loc. 9445 IX. Buch Sachsen-Lauenburgische Succession be-
treffende . .. 1697—1703.
2 August der Starke an die Kammer, Wien 11./21. Mai 1697 (D. St. A.
Loc. 7355 Allerhand Memorialia . . A.
S Am 9. Juli 1697 bescheinigte Baron Erich Theodor von Rose dem
Obersten Jakob Heinrich von Flemming in Warschau von ihm 4 Instru-
menta depositae pecuniae, bei den Jesuiten in Wien 1 Million Gulden in
sich begreifend, erhalten zu haben (D. St. A. Loc. 10909 Kgl. Rescripte
Militärangelegenheiten betr. ... 1697—1709).
4 Johann Balthasar von Bose an seinen Bruder Christoph Dietrich,
Dresden 15./25. Juni 1697: S.A. E. étant arrivée icy le 5./15. du courant
avec le Prince de Fürstenberg donna d'abord ordre pour faire marcher en
diligence toutes les troupes, qui étoient encore au pays dans la Lusace et
les suivit en personne le 12./22. après avoir envoyé au devant Lemmel et
le Juif (Berndt Lehmann) pour luy faire du crédit autant qu'il luy faudra
pour exécuter son dessein que lon ne sauroit penetrer au fond. Il a même
ramassé tout l'argent qu'il luy étoit possible de trouver, ayant aussi engagé
la terre de Pilnitz à Madame Royale sa mère pour 15000 Ducats en or.
Die auf 30000 Taler lautende Verschreibung liegt als Originalurkunde
Nr. 14157 im D. St. A. und ist datiert Dresden 12. Juni 1697.
5 D. St. A. Originalurkunde Nr. 14158 Dresden 19. Juni 1697.
e D. St. A. Loc. 2276 Die denen Öberlausitzischen Sechs Städten In-
64 Paul Haake.
Inzwischen war der Oberst von Flemming, diesmal von dem
Hof- und Legationsrat Wolf Dietrich von Beichling begleitet, der
nebst seinem Vater, dem Oberkonsistorialpräsidenten Gottfried
Herrmann, dank der Fürsprache Hoyms vor kurzem Abolition
erhalten hatte!, in Warschau wieder eingetroffen?; Geld zur Be-
stechung hatte er vorläufig noch nicht bei sich, sondern nur
zwei Beglaubigungsschreiben, eins an den Kardinal Michael
Radziejowski und eins an die Republik und eine Reihe Zu-
sicherungen, welche der Kurfürst den Polen, wenn sie ihn zu
ihrem König erwählen würden, machte. August der Starke ver-
sprach seinen künftigen Untertanen ein milder und gerechter
Herrscher zu sein, alle Ämter nach Verdienst zu vergeben, der
Armee zehn Millionen Sold zu zahlen, die Grenzfestung Kanienieck,
die Ukräne, Moldau und Wallachei zurückzuerobern,
sächsische Landesteile gegen Nachbarprovinzen Polens
gleichen denen Clöstern angesonnenen Darlehen, nicht weniger die Unter-
suchung und Verbeßerung der Administration des Marggrafithums und der
Städte, auch Beylegung derer zwischen diesen und denen Bürgerschaften
entstandenen Differenzien betr. de ao 1697. 99. 1701. 2. 3. 5.
1 Wolff Dietrich von Beichling erhielt am A März 1697 Abolition
(D. St. A. Loc. 7169 Bestallungen und andere die dienstlichen Verhältnisse
des Großkanzlers Wolft Dietrich von Beichlingens betr. Schriften 1694 bis
1701), sein Vater am 12. Juni (D. St. A. Loc. 9718 Die Abolition des wider
den Geheimen Rath WolffDietrichen von Beichlingen und dessen Vater
Gottfried Herrmann von Beichlingen angestellten Inquisitionsprozesses und
Ausantwortung derer dießfalls ergangener Acten 1697. 1699).
? Vor, nicht nach dem 17. Juni, wie Aloys Schulte a. a. O. S. 506 be-
hauptet. Die brandenburgischen Gesandten Hoverbeck und Scultetus, deren
Berichte er benutzt hat, schreiben aus Warschau am 7./17. Juni nach Berlin
(B. St. A. R. IX 27t): „Viele erzeigen sich für des Churfürsten von Sachsen
Churf. Durchl. portiret, weil souteniret wird, daß Sie die catholische re-
ligion schon für 2 Jahren angenommen und in die Candidatur zu treten,
auch ein Jesuiter Collegium zu Dresden aufzurichten sollten haben declariren
lassen. Dieses ist anfünglich vielen weit aussehenden so wenig glaub-
würdig fürgekommen, daß sie sich daran gahr nicht gekehret. Nachdem
aber der Chursächsische Obrister von Flemming, so einige Wochen sich
alhier aufgehalten und nachmahl unter dem praetext von seinem Herrn be-
ordert zu sein sich aufs Schleunigste zu seinem Regiment zu begeben, von
hier abgereiset, bald aber darauf mit der Ausrede wieder zurückgekommen,
daß er von seinem hohen Principalen vernommen, daß die an alle officirer
gestellte general order, auf welche er von hier abgereiset, ihn nicht an-
gingen und er die election wohl abwarten könte, beginnen sie der Sachen
mehr nachzudenken.“
Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 65
auszutauschen, das Münzwesen zu verbessern, den Handel in
Flor zu bringen, 6000 Mann aus eigenen Mitteln zu unterhalten
und für den polnischen Adel eine Ritterakademie zu stiften!;
dem Kardinal schrieb er, daß er sich öffentlich zum Katholizismus
bekennen werde, sobald er auf den Thron erhoben worden sei;
vorher könne er es aus begreiflichen Gründen nicht ton ? Einen
Tag vor der Wahl, am 25. Juni, überreichte Flemming diesen
Brief und die Propositionen seines Herrn Radziejowski; der Kar-
dinal, fest entschlossen, für Conti einzutreten, nahm sie zwar an,
erklärte aber kurz darauf öffentlich, er wisse nichts von einer
Kandidatur des Wettiners, und zog auch seinen Übertritt zum
Katholizismus in Zweifel. Da schlug Flemming das kursächsische
Wappen an seinem Quartier an und forderte alle Polen auf, zu
ihm zu kommen und sein Kreditiv und das Schreiben Augusts
des Starken an die Republik in Augenschein zu nehmen; die
Echtheit des von dem Bischof von Raab ausgestellten Attests
ließ er sich von dem päpstlichen Nuntius Davia bescheinigen
und die Versprechungen des Kurfürsten über Nacht von hundert
Jesuitenschülern abschreiben und unter der Menge verteilen; auch
den Brief Radziejowskis an August den Starken vom 24. Mai
veröffentlichte er, um die Falschheit des Kardınals zu beweisen.’
1 Aus diesen Propositionen mit Ziekursch zu schließen, daß August
den Starken in erster Linie die Rücksicht auf das wirtschaftliche In-
teresse bewogen hat, sich um die Krone Polens zu bewerben, halte ich
für einen schweren methodischen Fehler; zudem nimmt Flemming das als
Verdienst für sich in Anspruch, nach der Wahl daran gedacht zu haben,
den dem sächsischen Lande aus ihr erwachsenen Schaden durch die Be-
förderung des Handels mit Polen zu ersetzen. (J’eus un autre dessein;
c'était de faire en sorte que par l'établissement d'un commerce entre la
Saxe et la Pologne on put regagner vingt fois autant qu’on n’avoit dépensé
pour la couronne. Mais on suivit le conseil de ceux, qui avoient été em-
ployés sous moy, et leurs avis prévalurent bien qu'ils ne fussent pas in-
struits aussy bien que moy des affaires de Pologne (D. St. A. Loc. 677 Acta
persönliche und Familienangelegenheiten des Grafen von Flemming betr.
v. J. 1693 sq....)
2 Dieser Brief aus Baden vom 4. Juni 1697 ist abgedruckt in L. de
Bastards Buch Négociations de l'abbé de Polignac ... p. 165 und stimmt
wörtlich überein mit dem Briefe des Kurfürsten vom selben Tage an den
Kardinal Spada, den Ziekursch in Briegers Zeitschrift für Kirchengeschichte
24. Bd. S. 98 Anm. 1 aus dem Archiv des Vatikans mitgeteilt hat.
$ Da der Bischof von Raab das Attest nicht datiert hatte, so erklärte
Flemming, August der Starke habe schon vor 2 Jahren in Rom den Glauben
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 1. 5
66 Paul Haake.
So kam der 26. Juni, der für die Wahl festgesetzte Tag,
heran; schon am frühen Morgen herrschte vor den Mauern
Warschaus beim Dorfe Wola auf dem dazu bestimmten Felde
ein reges Treiben. Der aus allen Gegenden des Reichs herbei-
geströmte Adel, welcher die Verhandlungen bis dahin durch
Deputierte geführt hatte, versammelte sich jetzt bewaffnet auf
dem Kolo, einer durch einen Graben noch besonders abgegrenzten
Ebene, und nahm hier nach Distrikten geordnet, Aufstellung; ın
der an einer Seite des Kolo errichteten Szopa, einem geräumigen
Bretterbau, der nach Schluß der Wahl wieder abgebrochen wurde,
kamen die geistlichen und weltlichen Senatoren und die höchsten
gewechselt; Christian August schrieb, darüber sehr besorgt, am 5. Juli 1697
an den Fürsten von Fürstenberg aus Wien: „Eu. Ld. schreiben, so mir
überbringer dieses gebracht, hat mich wohl sehr erschrecket, wie ich das-
jenige gesehen, wie der H. von Flemming öffentlich gesaget und sogar in
truck hat laßen ausgehen, daß Ihr. Maj. der König vor zwey jahr zu Rom
wäre catholisch worden. Nun weiß ich nicht, ob Ihr. Maj. vor zwey Jahren
sind zu Rom gewesen [nein: 1694] oder nicht, 2) wenn die H., so wieder
den König seyn, sich unter der Hand in Sachsen erkundigen und erfahren,
daß sieder der Zeit der König aus Rom kommen, wieder lutherisch com-
municireth, so werden sie denken, daß Er wieder von catholischen glauben
abgetallen wäre, 3) so kann es leicht kommen, daß mann bey der Crönung
den König nach dem Zeugnüß seiner Bekehrung fragen wird. Wie werden
Wir bestehen, und was wird der König vor eine liebe und Vertrauen von
denen Pohlen bekommen, wenn sie sehen werden, daß mann sie gleich in
anfang und in den Haubtpunkt wegen der Religion betrogen hat? Das
wesen kann gewiß unsern lieben König das größte unglück von der welt
verursachen (welches Gott in Gnaden verhüthen wolle). Ich will nicht sagen,
was Ihr. Maj. der Keyser gedencken werden, da ihnen der König gesaget,
daß Er sich gäntzlich resolvireth hätte catholisch zu werden, so hätte der
König ja den Glauben verläugneth, daß Er nicht catholisch noch wäre.
Was wird eines und das andere vor ein vertrauen bey unsern catholischen
häubthern machen? Ich habe dem König gestern geschrieben und ge-
rathen, er solthe frey den rechten tag seiner bekehrung kund machen,
welcher ja zu einer Zeit gewesen, da mann wegen der Cron die aller-
geringste sicherheit noch nicht gehabt, und daß der König sachte, Flemming
wäre nicht recht informireth gewesen. Das wäre wahr, daß der König zu
Rom hätte wollen catholisch werden, Er wäre aber durch eine geschwinde
abreüße daran verhinderth worden. Auff diese arth setzt der König ein
guthes Vertrauen bey denen Pohlen, denn wenn sie sehen, daß mann so
aufrichtig mit ihnen umbgehet, so werden sie den König noch einmahl so
lieb haben.“ (D.St. A. Loc. 3297 Briefe des Herzogs Christian August zu
Sachsen-Zeitz (Kardinals) an den Fürsten von Fürstenberg 1697—1716).
Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 67
Würdenträger des Reiches zusammen. Der Wahlakt pflegte mit
einem Gottesdienst zu beginnen; dann hielt der Erzbischof von
Gnesen als Verweser des Reichs eine Rede und nannte die Kandi-
daten; die Palatinate stimmten nun einzeln ab, und die Senatoren
vermittelten, wenn sie voneinander differierten, solange zwischen
ihnen, bis sich alle für denselben erklärten. Darauf proklamierte
ihn der Kardinalprimas zum König von Polen, intonierte das
Tedeum und zog an der Spitze des ganzen Volkes nach Warschau,
um in der Johanneskirche einen Dankgottesdienst abzuhalten und
auch hier das Ergebnis durch Proklamation und Salut zu ver-
künden; nur wenn alle diese Zeremonien gewissenhaft erfüllt
waren, galt die Wahl als rechtmäßig vollzogen.
Radziejowski nannte als Bewerber um den Thron nur die
Söhne Sobieskis, den Prinzen Conti, den Kurfürsten von Baiern,
den Herzog von Lothringen und den Pfalzgrafen von Neuburg’;
von dem Kurfürsten von Sachsen, den ein Gerücht gleichfalls
als Bewerber bezeichne, behauptete er, keine Mitteilung erhalten
zu haben. Darauf wurde unter freiem Himmel das Veni creator
spiritus gesungen und zur eigentlichen Wahl geschritten; der
Kardinal und die Senatoren begaben sich zu ihren Woiwodschaften;
jede stimmte für sich ab und meldete dem Leiter der ganzen
Handlung, Radziejowski, das Ergebnis. Ein Teil trat für Conti
ein, ein anderer für den Prinzen Jakob, ein dritter für den Kur-
fürsten von Sachsen; Versuche, eine Einigung herbeizuführen,,
scheiterten; der Tumult nahm im Laufe des Tages immer mehr
zu, und nur die Dunkelheit verhinderte einen Zusammenstoß der
bereits ziemlich heftig erregten Gemüter. Auf Befchl des Kar-
dinals blieb man die Nacht über auf dem Platze, um die Wahl
am nächsten Tage zu beenden; die Contisten hofften, die Anhänger
Sobieskis bis zum Morgen zu sich herüberzuziehen und dann den
Franzosen mit einer erdrückenden Majorität zum Könige ausrufen
zu können. Zum Glück für August den Starken aber trafen am
Nachmittag des 26. Juni Beichling, Lämmel und Bernd Lehmann
mit 40000 Talern baren Geldes in Warschau ein, welche schleunigst
ausgepackt und unter die Polen verteilt wurden; so standen sich
1 Nach dem Theatrum Europaeum nannte Radziejowski noch Don
Livio Odeschalchi als Kandidaten, nach den Berichten der brandenburgischen
Gesandten nicht; den Namen des Markgrafen von Baden hat er sicher ver-
schwiegen.
Dë
68 Paul Haake.
am 27. Juni nur noch zwei Hauptparteien, die französische und
die sächsische, gegenüber; die Anhänger Sobieskis traten über
Nacht zum größten Teil auf die Seite des Wettiners.
Da beide Parteien ziemlich gleich stark waren und keine der
andern weichen wollte, so schlug der Kardinal vor, von jeder
Seite eine gleiche Zahl Deputierte zu wählen und miteinander
zu unterhandeln; diese kamen am Vormittag des 27. Juni an
dem für die Senatoren errichteten Bretterhäuschen, der Szopa,
zusammen und schienen sich anfangs verständigen zu wollen, da
beide erklärten, ihren Kandidaten preiszugeben, wenn auch der
Gegner den seinen fallen lasse. Aber der Übertritt des littau-
ischen Großfeldherrn Sapieha zu der sächsischen Partei verdarb
alles; die Anhänger Augusts des Starken, die nun sämtliche
Führer der littauischen und der Kronarmee auf ihrer Seite hatten,
zogen ihr Wort zurück und gaben den Contisten bis 4 Uhr
nachmittags Bedenkzeit; sie erklärten dann den Kurfürsten zum
König ausrufen zu wollen. Nachdem noch zwei weitere Stunden
verstrichen waren, ohne daB die Franzosen etwas von sich hören
ließen und die Sachsen ihre Drohung auszuführen wagten, setzte
sich Radziejowski, von der Partei Contis, die immer mehr
zusammenschrumpfte, gedrängt, um 6 Uhr abends zu Pferde und
fragte, ob man einig sei, den Kandidaten Ludwigs XIV. auf den
Thron zu heben; unter freudiger Zustimmung der einen und
heftigen Protesten der andern verkündete er darauf, daß Conti
gewählt sei; dann zog er mit seinen Anhängern in die Stadt,
sang in der Johanniskirche das Tedeum und ließ von den Wällen
der Festung Salut schießen. Auf die Bitte der Sachsen rief nun
der Bischof von Cujavien, der Stellvertreter des Kardinals bei der
Wahlhandlung, August den Starken gleichfalls zum Könige aus
und sang mit ihnen das Tedeum der Gewohnheit nach auf freiem
Felde; dann zogen auch sie nach Warschau, feierten den Sieg
des Wettiners in der Johanniskirche und lösten zu seinen Ehren
noch einmal die Geschütze.!
So hatte denn Polen zwei Könige; beide nahmen die Wahl
an; also mußte das Schwert zwischen ihnen entscheiden. August
1 Die Berichte Polignacs, Flemmings und Hoverbecks (Warschau
19.29. Juni 1697 B.St. A. R. IX 27t) widersprechen sich im einzelnen viel-
fach; über die äußeren Vorgänge des 26. und 27. Juni ganz ins Klare zu
kommen ist wohl erst nach Erschließung polnischer Quellen möglich.
Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 69
der Starke war schneller auf dem Plane. als sein Gegner; schon
am 6. Juli betrat er in Tarnowitz polnischen Boden; am 22.
trafen dort seine ersten Truppen, die reitenden Trabanten,
Flemmings’ und Weißenfels’ Dragoner, die Kürassiere des Grafen
Reuß und das Leibregiment unter Graf Löwenhaupt ein! Am
folgenden Tage empfing August die Gesandtschaft seiner Partei
und bekannte sich am 27. in Pikari noch einmal öffentlich zum
katholischen Glauben; am 12. September zog er in Krakau ein
und wurde am 15. im Dom feierlich zum König gekrönt. Jetzt
erst näherte sich Conti mit einer kleinen vom Ritter Jean Barth
geführten Flotille auf der Ostsee der westpreußischen Küste;
Ende September erschien er vor Danzig, nahm durch ein wort-
reiches Manifest von Polen Besitz und rief seine Anhänger zum
Kampfe gegen den Wettiner auf. Da er aber wenig Geld und
wenig Truppen mitbrachte, so stellten sich nicht viele offen auf
seine Seite; Danzig verschloß ihm die Tore; Marienburg war
die einzige Stadt, welche, von der Besatzung des Schlosses dazu
. gezwungen, sich für ihn erklärte. August der Starke sandte ihm
vier sächsische Kürassier- und Dragonerregimenter unter den
Generalmajors Flemming und Brandt und einige polnische Kom-
pagnien unter dem Kastellan von Posen, Galecki, im ganzen
6000 Mann entgegen; fahrt so fort, mein lieber Flemming, schrieb
er an diesen, wie Ihr begonnen und vollendet die Ruhe Polens;
Ihr kennt meinen Ehrgeiz und wißt, daß ich bis an meinen Tod
nach Ruhm streben werde? Flemming, Brandt und Galecki ent-
ledigten sich des ihnen erteilten Auftrags gründlich und schnell;
am 9. Oktober brachen sie von Krakau auf, erreichten am 30.
Thorn und überrumpelten am 4. November die Franzosen im
Kloster Oliva; beinahe wäre Conti selbst in ihre Hände gefallen,
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ı D. O. H. M. A. Vol. D. Nr.7 Sr. Kgl. Mait. in Pohlen Herrn Friderici
Augusti II Crönung in Cracau und Huldigung in Danzig und Warschau 1697.
2 August an Flemming Cracovie 8. novembre 1697: Agissez, mon cher
Flemming, comme vous avez fait jusqu'à present et achevez bien ce que
vous avez commencé pour le bien du royaume et pour mon repos, non pas
pour mon intérêt, si ce n'est que celui de la gloire, dont vous me connaissez
chatouilleux, et d'humeur à la maintenir jusqu'a la mort (D. St. A. Loc. 3687
Acta des Printz Conti Ambirung der pohln. Krone und dessen Absegelung
aus Frankreich betr. ... 1697—1700). Die Worte non pas pour mon interet
verraten das Gegenteil von dem, was sie besagen; qui s'excuse, s’accuse.
70 Paul Haake.
wenn er nicht rechtzeitig von dem Nahen des Feindes benach-
richtigt und auf seinem Schiffe geblieben wäre. Einige Tage
kreuzte Jean Barth noch zwischen der Insel Hela und Danzig
und nahm der Stadt, um sich an ihr zu rächen, ein paar Schiffe
weg; am 12. November lichtete er die Anker und kehrte durch
den Sund und die Nordsee nach Frankreich zurück. Conti und
Ludwig XIV. gaben Polen endgültig preis; es gehörte nun allein
August dem Starken.
Was hat ihm die Erwerbung und Behauptung der Krone
gekostet? Welche Folgen hatte die Vereinigung Sachsens mit
Polen für beide Länder und insbesondere für Sachsen? Das sind
die Fragen, welche ich zum Schlusse noch aufwerfen und zu be-
antworten wenigstens versuchen will; ein endgültiges Urteil über
alle Wirkungen der Wahl von 1697 ist bei dem augenblicklichen
Stande der Forschung noch nicht möglich. Möglich aber ist
m. E. schon jetzt ein Urteil darüber, ob die Regierung Augusts
des Starken Sachsen und Polen mehr genutzt oder geschadet
hat; denn, daB er die nationalen Interessen der beiden Länder
ebensowenig zum Leitstern seiner Politik genommen hat wie die
meisten andern Fürsten seiner Zeit, kann für einen vorurteils-
losen Forscher keinem Zweifel unterliegen. Er hat sich ebenso-
wenig wie Leopold I, Max Emanuel und Ernst August gescheut,
auf Kosten seiner Untertanen nach Macht und Größe seines Hauses
zu streben; er hätte aus Sachsen und Polen, geschweige denn
aus dem Weltreich, das er kurze Zeit plante, ebensowenig eine
wirtschaftliche und politische Einheit von Dauer schaffen können
wie die Habsburger aus Österreich und Ungarn, die Welfen aus
Hannover und England, die Wittelsbacher aus Baiern und Polen
oder den spanischen Niederlanden; dazu waren die Gegensätze
der Nationen, die er unter seinem Szepter vereinigen wollte, viel
zu stark, die Gewalt, die er in einem jeden der beiden Länder
besaß, viel zu gering. Immer wieder sind Sachsen und Polen
hart aneinander geraten; hunderte sächsische Soldaten fanden,
nachdem sie selbst Gewalt und Grausankeiten verübt hatten,
ihren Tod in polnischen Quartieren, und auch der Adel beider
Völker kam, da der eine noch stolzer war als der andere und
zugleich der Glaube sie trennte, in kein gutes Verhältnis zu-
einander. Immer wieder hat August der Starke, um seine inneren
und äußeren Gegner niederzuwerfen, seine Stände um Hilfe bitten
Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. ON
und ihnen dafür Zugeständnisse machen müssen; nie hat er sich
zum absoluten Herrn weder von Sachsen noch von Polen auf-
zuschwingen vermocht, sondern dem Adel und Klerus einen
bedeutenden Einfluß auf die politische Entwicklung der beiden
Länder lassen müssen. Sachsen sank zum Kleinstaat herab, Polen
büßte seine Selbständigkeit schließlich ganz ein, weil sich die
mächtigsten Klassen des Volkes mit ihrem Fürsten in die Herr-
schaft teilten, und weil beide Sonder-, nicht die Gesamtinteressen
vertraten. Preußen überflügelte Sachsen, Rußland überflügelte
Polen, weil die Hohenzollern und Zar Peter die Macht ihrer
Stände zu brechen und ihre Territorien zu starken Einheits-
staaten zusammenzuschweißen verstanden, und weil wenigstens
die drei großen Hohenzollern des 17. und 18. Jahrhunderte, der
Große Kurfürst, Friedrich Wilhelm I. und Friedrich der Große,
klug genug waren, ihre persönlichen Neigungen, wenn sie dem
Interesse des Staates widersprachen, zu opfern und das Wohl
ihres Hauses nur zugleich und in Übereinstimmung mit dem
Brandenburg-Preußens zu erstreben.!
„Es ist ein Jammer, das Volk auf den Straßen klagen und
weinen zu sehen,“ schrieb der Oberhofmeister der Kurfürstin
Christiane Eberhardine kurz nach dem Eintreffen der Nachricht
von dem Übertritt und der Wahl Augusts des Starken an seinen
Bruder”, und dieser, Christoph Dietrich von Bose, erinnerte einen
1 Daß, wie O. E. Schmidt im 26. Bde. des Neuen Archivs S. 126 schreibt,
die dynastische Politik Augusts des Starken insofern auch territorial ist,
als er durch die möglichste Hebung seines Territoriums die Mittel und Aus-
sichten seiner Dynastie zu heben strebt, und die territoriale Politik der
Hohenzollern in sofern dynastisch, als auch bei ihnen, sicherlich bei Friedrich
Wilhelm I, die sparsame und bessere Wirtschaft vorzugsweise den Inte-
ressen des Hauses dienen soll, gebe ich vollkommen zu; nur haben m. E.
die Wettiner bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts ihr Haus- nie dem
Staatsinteresse geopfert, wohl aber die Hohenzollern; für jene gab das
dynastische, auch im Gegensatz zum territorialen, für diese nur in Über-
einstimmung mit ihm den Ausschlag. Damit stehen auch die Sätze, die
Ziekursch in derselben Zeitschrift S. 111 aus der Geschichte Bismarcks
von Max Lenz zitiert, nicht in Widerspruch; von einem den Hohenzollern
bewußt gewordenen Konflikt beider Interessen ist darin keine Rede.
7 Johannes Balthasar an Christoph Dietrich von Bose à Dresde le
21. juin 1697: En fermant cette lettre nous venons d'entendre la nouvelle
que notre électeur est élu roy de Pologne. C'est une pitié que de vor le
peuple gémir et pleurer sur les rues et Madame l'electrice est inconsolable
12 Paul Haake.
Freund an den 3. Vers des 125. Psalms: Denn der Gottlosen
Szepter wird nicht bleiben über dem Häuflein der Gerechten,
auf daß die Gerechten ihre Hand nicht ausstrecken zur Un-
gerechtigkeit! Man sieht schon aus diesen beiden Briefen, welche
Erregung und Besorgnis sich aller Klassen der Bevölkerung auf
jene Kunde hin bemächtigte; Geistliche und Laien, Adelige, Bürger
und Bauern waren einig in der Verurteilung des Glaubenswechsels
ihres Fürsten, und alle fürchteten eine lebhafte katholische Propa-
ganda.? Agitatoren zogen im Lande umher und suchten das
Volk zur Auswanderung, besonders nach Brandenburg und Gotha
zu bewegen. Die Stände versammelten sich auf Grund des ihnen
im Jahre 1661 zuerkannten Rechtes zum ersten Male aus eigenem
Antriebe in Dresden und verlangten Garantien dafür, daß die
reine Lehre unangetastet bleibe; der katholische Statthalter Fürst
Anton Egon von Fürstenberg fühlte sich seines Lebens nicht
des maux que cette nouvelle dignité nous menace. Le bon Dieu nous en
veuille garder! (D.St. A. Christoph Dietrich von Boses Briefwechsel.)
1 Christoph Dietrich von Bose an Georg von Werthern, Haag 9./19. Juli
1697: „Dessen erbarmungswürdgen Brief vom 1. Juli habe erhalten und
muß gestehen, daß demselben alle andern, sie kommen auch her, wo sie
wollen, gleichlautend seyn. Was sonst die Kgl. polnische Wahl an sich
selbst betrifft, berufe ich mich auf Inlage. Daß der Herr Bruder auf die
Gedanken gefallen abzudanken und wohl gar in andere Dienste zu gehen,
glaube ich sicherlich wider das Gewissen gethan zu sein. Denn die Pflicht,
so man dem ganzen Chur- und Fürstl. Hause, auch dem Vaterlande schuldig
ist, will wahrhaftig nicht zulassen, selbiges in diesem frangenti zu aban-
donniren. Zum wenigsten bin ich an meinem Orthe entschlossen, ehe alle
Schmach mir anthun zu lassen als abzudanken, verstehe, so lange noch
Hoffnung, daß ich dem Vaterlande in einige Wege dienen kann. Die kleine
Versuchung, so uns Gott zuschicket, muß uns nicht alsobald kleinmüthig
machen. So unvermuthlich das Unglück gekommen, so unvermuthlich
kann auch die Rettung erfolgen. Glücklich aber der, so von der gnüädigsten
Herrschaft abgedanket wird und also mit gutem Gewissen davon gehen
kann. Der Bruder lese den 125. Psalm, sonderlich den 3. Vers und schreibe
mir seine Gedanken darüber.“ Und an Herrn von Palm schrieb Bose am
selben Tage: On a lieu de craindre que l’ombre de cette couronne ne
mange l'électorat de même que les sept jeunes väches maigres et laides
devorèrent les sept jeunes vaches grasses de Pharaon (D. St. A.).
? Siehe weitere ÄuBerungen des Unwillens bei Franz Blanckmeister,
Christiane Eberhardine die letzte evangelische Kurfürstin von Sachsen und
die konfessionellen Kämpfe ihrer Tage, Leipzig 1891 S. 15/6 (Sonderabdruck
aus den Beiträgen zur sächsischen Kirchengeschichte Bd. 6).
emgeet Ee EE
EAEN Dër e a e — 5 a m ud
Die Wahl Auguste des Starken zum König von Polen. 13
sicher und mußte sich mit einer starken Leibwache umgeben.
Wenn nur erst zwei Augen tot sind oder sonst eine Veränderung
eintritt, so warten schon alle treuen Patrioten darauf, den jetzigen
Regenten im Lande den verdienten Lohn zu geben, soll der oberste
Hofbeamte, der Oberhofmarschall von Haugwitz, gesagt haben,
und streitbare Pfarrer verkündeten, Gott selbst habe den König
für seinen Abfall gerichtet, indem er bald nach dem Übertritt
oder bei der Krönung wie tot umgefallen sei zur Strafe für seine
große Sünde.!
Dieser Haß und diese Furcht der Sachsen vor einer Gegen-
reformation sind nicht ganz unberechtigt gewesen; der Bischof
von Raab trieb in seiner Heimat eifrig katholische Propaganda ?,
und immer wieder drangen der Papst, sein Beichtvater Moritz
Vota und andere Jesuiten in August den Starken, seine Unter-
tanen in den Schoß der allein selig machenden Kirche zurück-
zuführen.” Einige Diener des Königs, wie Erich Theodor Frei-
herr von Rose, wechselten ihrem Herrn zu Liebe gleichfalls den
Glauben, und Katholiken traten, wenn auch in nur geringer Zahl
in seine Dienste‘; ein paar Kirchen wurden für den römischen
Gottesdienst eingerichtet oder erbaut, und die an ihnen tätigen
Geistlichen und wohl auch einige sich in den Kurlanden nieder-
lassende Jesuiten waren eifrigst bemüht, so viel wie möglich ver-
lorene Seelen zu retten und das Luthertum an seiner Wurzel zu
packen und zu zerstören. Diese Zugeständnisse mußte August
der Starke der Kurie machen, um sich ihres Beistandes gegen
de Polen zu versichern; er mußte auch seine Gemahlin und
1 Georg Wagner, Die Beziehungen Augusts des Starken zu seinen
Ständen... S. 78 und 208 Anm. 79.
3 Am 15./25. Mai 1698 schrieb er an August den Starken aus Leipzig:
„Eu. Maj. berichte auch, daß ich hier ein und den anderen auff den weg
habe, catholisch zu machen, iedoch kann ich noch nichts gewißes melden“
(D. St. A. Loc. 2093 Briefwechsel König Augusts I. von Polen Convolut 147).
3 Johannes Ziekursch, August der Starke und die katholische Kirche
in den Jahren 1697—1720 (Theodor Briegers Zeitschrift für Kirchengeschichte
24. Bd. [1903] S. 86—135 und S. 232—280).
* Außer Fürstenberg, dem General von Trautmannsdorft und dem Bischof
von Raab, der oberster Kanzler wurde, aber schon im Juli 1699 den Ab-
schied erhielt, weil er die antibabsburgische Politik Augusts des Starken
durchkreuzte, die Obersten Lambert Lambion und Lagnasco, der Geheime
Cämmerier François de Vitri und der Sekretär Wolf Heinrich von Veßnich.
74 Paul Haake.
seinen Sohn zu seinem Glauben herüberzuziehen versuchen, weil
jene es verlangten und nur ein Katholik König von Polen werden
und eine Tochter des deutschen Kaisers heimführen konnte. Ganz
Sachsen aber hat weder August der Starke noch Fürstenberg
katholisch machen wollen; beide waren viel zu gleichgültig in
religiösen Dingen und wußten viel zu gut, auf welchen Wider-
stand sie dabei stoßen würden! Das Versprechen, daß seine
Untertanen in der freien Übung ihres Bekenntnisses nicht ge-
hindert werden sollten, hat August der Starke treu gehalten und
die Entscheidung in Religions- und Kirchensachen mit Ausschluß
des katholischen Statthalters seinen Geheimen Riten allein über-
tragen?; er hat, als er das Direktorium über die evangelischen
Stände auf dem Regensburger Reichstag zunächst dem Herzog
von Gotha, dann dem Herzog von Weißenfels abgab, an der
Führung auch dieser Geschäfte seiner obersten Behörde, dem
Geheimen Konsilium, einen wesentlichen Anteil gewahrt und ge-
sichert.’ Er hat es durch seinen Übertritt zum Katholizismus
nicht verschuldet, wie man wohl heute noch vielfach lesen und
hören kann, daß Sachsen seine Vormachtstellung unter den deut-
schen Protestanten verlor; denn diese Vormachtstellung beruhte
in erster Linie auf der politischen Konzentration, und darin hatte
1 Vgl. den oben S. 38 Anm. 2 zitierten Brief Moritz Wilhelms von Zeitz
an den Bischof von Raab; mit dem Bischof von Raab entzweite sich Fürsten-
berg bald wohl auch wegen seines geringen Interesses für eine lebhafte
katholische Propaganda. August der Starke aber schrieb am 18. Dezem-
ber 1703: „Es gibt kein Land, wo der Eifer gegen den Katholizismus
so stark ist wie meine Erblande Sachsen; jede Unternehmung zugunsten
des Katholizismus ist geeignet, Unruhen zu erregen“ (Franz Blanckmeister
a. a. O. S. 17 Anm. 1).
? Siehe die Religionsversicherungen aus Schlaskowa vom 17. Juli und
aus Lobwskowa vom 27. Juli 1697, die wiederholt erneuert wurden, in
Johann Christian Lünigs Codex Augusteus oder Neu vermehrtem Corpus
Juris Saxonici I. Bd. (Leipzig 1724) S. 345ff., den Auftrag in evangelicis an
den Direktor des Geheimen Konsiliums und die Geheimräte vom 21. De-
zember 1697 in den sächsischen Landtagsakten von 1836/7 als Beilage zur
2. Sammlung S. 177#. Die Religions- und Kirchensachen sollten eine
Stunde vor der Ankunft des Statthalters im Geheimen Konsilium traktiert
und expediert werden (Instruktion für den Statthalter und das Geheime
Konsilium, Krakau 6./16. Dezember 1697. D. St. A. Originalurkunde Nr. 14173).
> Adolph Frantz, Das katholische Direktorium des Corpus Evangeli-
corum, Marburg 1880 S. 25,6 und 41/2.
Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. T5
Brandenburg Sachsen seit der Mitte des 17. Jahrhunderts schon
weit überflügelt. Er hat, indem er der Orthodoxie das Hetzen
gegen andere Konfessionen verbot, mehr im Interesse des Landes
gehandelt als jene mit ihrem blinden Haß gegen die Pietisten
und Reformierten!; er hat der Toleranz in Sachsen die Bahn
gebrochen? und die Einmischung katholischer wie lutherischer
Geistlicher in die Staatsangelegenheiten, soweit es in seinen Kräften
stand, mit Energie und mit vollem Recht gehindert.
Wenn also die Sachsen die nachteiligen religiösen Folgen
des Übertritts Augusts des Starken zum Katholizismus überschätzt
haben und zum Teil heute noch überschätzen, so haben sie doch
Grund genug, die Erwerbung der polnischen Krone, um deren
willen der Glaubenswechsel erfolgte, als ein Unglück für ihr
Land zu betrachten; er schuf eine Kluft zwischen Fürst und
Volk, die die Lösung der gemeinsamen Aufgaben vielfach ver-
zögerte und erschwerte; sächsische .Truppen haben für fremde
Interessen geblutet, sächsische Landesteile sind für sie geopfert
worden, sächsisches Geld mußte Augusts des Starken Stellung
in Polen gründen, behaupten und wiedergewinnen helfen und floß
während der Besetzung des Landes durch Karl XII. in großen
1 Ich kann auch in dem Verbot der Ausfälle gegen den katholischen
Glauben von den Kanzeln, des Absingens der Lieder „Erhalt uns Herr bei
deinem Wort“ und „O Herre Gott, dein göttlich Wort“ und der Aufnahme
flüchtiger Ordensleute, die in Sachsen zum Protestantismus übertreten
wollten, nur eine Wahrung berechtigter Interessen sehen; August der Starke
konnte diese geradezu zum Angriff übergehende Opposition ebensowenig
dulden, wie der Große Kurfürst in Brandenburg den Kampf der Lutheraner
gegen die Reformierten; es gehört die ganze Einseitigkeit streitbarer
Theologen dazu, die Zwangslage Augusts des Starken und seine Verdienste
um die Toleranz zu verkennen.
2 Albrecht Kirchhoff, Die Anfänge kirchlicher Toleranz in Sachsen.
August der Starke und die Reformierten. Zwei Vorträge, Leipzig 1872.
® Seinen Sohn ermahnte er in dem politischen Testament von 1705:
Ne donnes non pleus dros dorrelges ni de pouvoir os prestres! Jes esmes
de ce gliesser den le gouvernemen et on bos pretextes seur espesse de la
doctrines, qui veulles aspliquer a tout commes un enplastres universel; mes
lesse leur den leur se fer, sen qui se melles den temporelles! Gardes-vous,
delles quelles religion vous professerres un jour, de lesser agrendier le
clerges en bien ous en argen, qui tierres des mourrans! Ceste un mal
comme le chenqures, qui est unceurables et qui sagrendies, si on ni portes
de resmesdes a tens.
76 Paul Haake.
Mengen auch in die Hände der Schweden. Das Theatrum Euro-
paeum, jenes große Annalenwerk, dem Flemming 1706 seinen
Bericht über die polnische Königswahl zur Verfügung stellte, das
also wenigstens über den Dresdener Hof sehr gut unterrichtet
war, hat ausgerechnet, daß August der Starke um Polens willen
aus Sachsen 88 Millionen Taler, gegen 40000 Soldaten und
800 Kanonen entnommen habe, die für immer verloren waren;
die Kosten der Erwerbung des Thrones schätzte es allein auf
11 Millionen Taler! Ob die Einbuße an Mannschaften und Ge-
schützen so groß war, wie das Theatrum Europaeum behauptet,
vermag ich heute noch nicht zu sagen; die Geldsummen, welche
es angibt, sind vermutlich etwas zu hoch gegriffen, aber die-
jenigen, welche sich in den urkundlichen Quellen finden, sind
immer noch erschreckend genug und lassen an den verderblichen
Folgen der Personalunion Sachsens mit Polen für das Kurfürsten-
tum keinen Zweifel. In seinen Memoiren sagt Jakob Heinrich
von Flemming — und eine von ihm aufgestellte und von August
dem Starken unterschriebene Rechnung bestätigt es? — er habe
zur Reise und zu Bestechungen vom 15. April bis zum 6. Sep-
tember 1697 im ganzen 114114 Speziestaler verbraucht; Wechsel
seien nur unter der Bedingung ausgestellt worden, daß die Wahl
seines Herrn einstimmig erfolge. Da Conti zum Gegenkönig er-
hoben worden sei, so habe August der Starke die Wechsel nicht
bezahlen brauchen; es sei wahrscheinlich Eigennutz von Beich-
ling und anderen gewesen, ihn dennoch dazu zu überreden. Der
König selbst hat die Kosten der Wahl Mitte November auf
2082027 Gulden berechnet; Graf Karl Gustav von Löwenhaupt,
der den größten Teil der Gelder nach Polen überbrachte, ver-
anschlagte sie, wie der brandenburgische Gesandte in Kopenhagen
1 Eduard Vehse, Geschichte der Höfe des Hauses Sachsens, 5. Teil.
Hamburg 1854 S. 1.
? D. St. A. Loc. 3687 Des General Majors von Flemming Berechnung
derer bey der Wahl Ihr. Kgl. Majt. Herrn Augusti U. zum König von Pohlen
aufgegangenen Gelder ao 1697. Sie wird im Anhang des 1. Bandes meiner
Biographie Augusts des Starken abgedruckt werden.
> D.St. A. Loc. 7350 Schriften und Belege, die von dem Generalmajor
Grafen Löwenhaupt und dem Kriegskommissar Nierdt, meist in polni-
schen Angelegenheiten bewirkten Zahlungen betr. 1697 ff. Dieser Kosten-
anschlag wird in der Sammlung der eigenhändigen Entwürfe und Briefe
Augusts d. St. abgedruckt werden.
Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 77
am 23. November nach Berlin berichtete, auf 4 bis 4%, Millionen
Gulden!, sein Kollege in Warschau am 11.21. Dezember auf
5 Millionen Taler.” Aber was hat August die Behauptung der
Krone, ihr Verlust im Jahre 1706 und ihre Wiedereroberung
gekostet? Auch das müssen wir doch in Betracht ziehen, wenn
wir die finanziellen Folgen der Wahl von 1697 abschätzen wollen.
Da kommt uns nun eine Berechnung zu statten, welche der Sohn
Augusts des Starken, August II., im Juli 1733 vornehmen ließ,
um zu sehen, wie viel Geld der Vater in Polen gesteckt habe,
und ob es für ihn ratsam sei, sich wieder um den Thron der
Piasten zu bewerben; es ist eine sogenannte „Specification derer-
jenigen Pretensionen, welche Ihro Königl. Hoheit als Churfürst
zu Sachßen an die Respublic von Pohlen zu formiren berechtiget
sind“; sie betrugen am 18. Juli 1733 nahe an 40 Millionen Taler;
die Zinsen zu 6°, mit eingerechnet, über 100 — zu 12°), gerechnet,
! Falaiseau an Friedrich III. Copenhague le 13./23. novembre 1697
(B. St. A. R. XI 148b): C'est par les mains de ce Comte qu'a passé tout
largent que le roy de Pologne a fait payer à l'armée de Pologne et aux
Polonais en particulier. Il m’a asseuré que le tout ensemble ne monte
quà 9 millions polonais, qui font 4 millions ou du plus 4 millions et demy
de florins, que de ces 4 millions la Sérénissime Maison de Lunebourg en
a payé 800000 Rthlr. pour les droits de S. A. E. de Saxe sur le duché de
Saxe Lawenbourg et l'empereur t million de florins qu'il devoit à S. A. E.
de Saxe pour les troupes, qui ont servy en Hongrie, qu'enfin le roy de
Pologne oa pas deboursé du sien pour son élection plus de 14 à 1500000
florins, dont il n'est pas sorty 200000 écus de Saxe et ce Comte prétend
qu'on pourra aysément faire rentrer cet argent-là en Saxe par le moyen
de commerce, qu'on établira entre la Saxe et la Pologne.
2 Hofrat Werner an Friedrich III. (B. St. A. R. IX 27°): Die Erlangung
der Krone hat dem Kurfürsten von Sachsen 30 Millionen hiesiger Münze
oder 5 Millionen Taler gekostet. Zur Aufbringung dieser Summe hat er
alle kurfürstlich-sächsischen Domänen und Zölle auf sechs Jahre verarrendiret
und das Geld anticipative darauf erhoben. Aber auch der Zutritt der
Contisten kostet nichts geringes; August II. hat fast alle seine Ökonomien
oder bona mensalis, worinnen der größte Teil seiner Revenuen von Polen
besteht, teils ad vitae tempora teils auf einige Jahre weg gegeben, so daß
der König von den polnischen Einkünften in zehn Jahren wenig oder gar
nichts haben wird. Sehr unvollständig ist eine in Loc. 253 des sächsischen
Kriegsarchivs in Dresden aufbewahrte „Ohngefähre Specification, was Königl
Majestät an Geldern in dero Königreich Pohlen aufgewendet bis und mit
Schluß Aprilis anno 1699"; sie ergibt eine Gesamtsumme von 3879708 Taler
9 Groschen.
18 Paul Haake.
über 161 Millionen.” Den Löwenanteil davon, 34876583 Taler,
hatten die Schweden vom Herbst 1706 bis zum Ende des Sommers
1707 eingeheimst und zwar allein in Form von Steuern aus den
Taschen des Volkes; von den Einkünften der landesherrlichen
Kammer beschlagnahmten sie noch 628552 Taler. 219810 Taler
mußte August der Starke den Amtsuntertanen und den Steuerein-
nehmern infolge der schwedischen Invasion erlassen; Gesandtschaften
im Interesse Polens hatten Sachsen über 2 Millionen, Präsente,
Pensionen, Quartiergelder und Reisespesen für polnische Magnaten
und Offiziere, so weit sich feststellen ließ, nahe an 1200000 Taler
gekostet. Daß diese Berechnung den Sohn Augusts des Starken
mitbestimmte, sich wie der Vater um die polnische Krone zu
bewerben, unterliegt wohl keinem Zweifel; daß sie vollständig.
war, ist kaum anzunehmen; für viele Ausgaben konnten die Be-
lege überhaupt nicht mehr beschafft werden. Vielleicht hat die
Ausfuhr seiner Industriewaren dem sächsischen Volke zum Teil
wieder eingebracht, was es an und durch Polen verlor; aber voll
ist die Einbuße gewiß nicht ersetzt worden, und auch dieser Ge-
winn wurde bis zu einem gewissen Grade wieder ausgeglichen
durch den Absatz polnischer Rohprodukte in Sachsen. Ob der
Handel zwischen beiden Völkern, die doch immer durch breite
Landstriche getrennt blieben, sich dank ihrer Vereinigung unter
einem Szepter wesentlich gehoben hat, ist eine heute noch nicht
zu beantwortende Frage; der Geheime Kammer- und Bergrat Graf
Albrecht Ludwig von der Schulenburg, auf dessen Tableau general
de la cour de la Saxe en 1769 Otto Eduard Schmidt so großes
Gewicht legt, ist ein viel zu befangener Gewährsmann, als daß
man seinem Ja Glauben schenken könnte.
Am schwersten aber hat die Personalunion Sachsens und
Polens der politischen Entwicklung vornehmlich des Kurfürsten-
tums geschadet; es wurde wertvoller Landesteille und Land-
ansprüche beraubt und seine ohnehin schon geringe innere
Festigkeit durch die Preisgabe wichtiger Hoheitsrechte der Dy-
nastie noch mehr gelöst und gelockert. August der Starke ver-
kaufte, um König von Polen zu werden, sein Recht auf das
Herzogtum Lauenburg, das ihm den Zugang zur See längs der
natürlichen Verkehrsader Sachsens, der Elbe, freilich nicht ohne
1 Siehe die Spezifikation am Schlusse dieser Abhandlung.
Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 19
Kampf mit den Hohenzollern hätte verschaffen können, für 1100000
Gulden an den Kurfürsten von Hannover und den Herzog von Zelle';
um die Krone zu behaupten, die Ämter Lauenburg, Sevekenberg und
Gerstorf, die Erbvogtei über Quedlinburg, die Reichsvogtei und das
Schulzenamt von Nordhausen für 300 000, das Amt Petersberg für
40000 Taler an den Kurfürsten von Brandenburg, seinen Anteil an
der Grafschaft Henneberg für 45 000 Taler an den Herzog von Zeitz;
die Herrschaft Hoyerswerda für 250000 Taler an den Grafen von
Beichlingen; er verpfändete das Amt Borna für 500000 Gulden
dem Gothaer, das Amt Eulenburg für 600000 Taler dem Merse-
burger, das Amt Tautenburg für 128000 Taler dem Zeitzer, das
Amt Pforta für 100 000 Gulden dem Weimarer Herzog, das Amt
Gräfenhainichen für 35 000 Taler dem Fürsten von Dessau, seinen
Anteil an der sequestrierten Grafschaft Mansfeld für 600 000 Taler
dem Kurfürsten von Hannover; er willigte um 100000 Taler
willen ein, daß der Administrator des Stiftes Zeitz auf den Reichs-
tagen Sitz und Stimme nehme, und erkannte die Grafen von
Schwarzburg für eine gleiche Summe als Reichsfürsten an. Polens
Integrität war ihm ebenso wenig heilig wie diejenige Sachsens;
er lieferte Elbing an Brandenburg aus, um seines Beistandes oder
wenigstens seiner Neutralität sicher zu sein; er schlug dem Zaren
sogar eine Teilung des Königreichs vor, wenn er ihm dazu ver-
helfe, in seinem Anteil die volle Souveränität zu erlangen.” Er
1 „Die hannovrigen gelder seint fellig zu erkauffung der stihmen trauf
gangen; alsoh trachtte er eine post obne die obgetachtten ET noch eine
von voa [tahlern] aufzubringen. Ich stehe mit ledigen henden alhier, und
soh man mich nicht mit einer großen post geldes aßistiret, weis ich mir
nicht zu ratten; es gehet ere, reputation und leben an“ (August an den
Kammerpräsidenten Ludwig Gebhard Freiherrn von Hoyen, Tarnowitz 3. 13. Juli
1697; Original im Besitz des Herrn Geh. Hofrat Seeger in Berlin, der mir
gütigst gestattete, den Brief abzuschreiben und zu veröffentlichen).
2 Na&h Ziekursch verraten gerade diese Teilungspläne den Gesichts-
punkt, von dem aus August die polnischen Verhältnisse beurteilte; „hätte
er gemäß der Verfassung regiert, so könnte man von einer rein dynastischen
Politik sprechen; aber vom ersten Tage an dachte er doch an den Umsturz
der polnischen Verfassung, an eine Teilung der Republik“ (26. Band des
Neuen Archivs f. sächs. Gesch. u. A. S. 116). Lag etwa die Einführung
des Absolutismus und die Eroberung der Moldau und Wallachei, die er im
Bunde mit dem Zaren, dem er den Osten Polens abtreten wollte, den
Türken zu entreißen hoffte, nicht im Hausinteresse der Wettiner?
80 Paul Haake.
hat trotz aller dieser Opfer sich in keinem der beiden Länder
zum absoluten Herrscher machen können!; der Zar verhinderte
1717 durch die Konvention von Tarnowitz die gänzliche Nieder-
lage des polnischen Adels, und auch die sächsischen Stände
haben, da August der Starke immer wieder ihre Unterstützung
in Anspruch nehmen und ihnen dafür Zugeständnisse machen
mußte, ihren Einfluß fast auf allen Gebieten behauptet.
Wenn aber auch die Politik dieses Wettiners und seines
Sohnes m. E. nicht gerechtfertigt werden kann, so wollen wir
doch eins bedenken: er war nicht schlechter als die meisten
seiner Standesgenossen und nicht schlechter als die mit ihm um
die Macht kämpfenden Stände „Es fehlte dieser Zeit“ — ich
zitiere Otto Hintze? — „noch gänzlich das Bewußtsein, auf dem
der moderne Verfassungsstaat beruht, daß Fürst und Landtag
nur verschiedene Organe eines und desselben Staatswesens sind,
daB sie beide zusammen wirken müssen im Dienste und zum
Wohle des Staates. Dieser alte ständische Staat ist ein Patri-
monialstaat; die fürstliche Gewalt wurzelt in der Vorstellung einer
Herrschaft über Land und Leute, die an das Vorbild einer großen
Grundherrschaft anknüpft; selbst die obrigkeitlichen Gewalten er-
scheinen als nutzbare Rechte, die verkauft oder verliehen wurden
wie ein Landgut oder wie eine Rente. Andererseits fühlten sich
auch die Stände in erster Linie nicht als Vertreter des Landes,
sondern vor allem als Vertreter ihrer eigenen Interessen und
Privilegien, als Inhaber der lokalen Gewalten in Stadt und Land“;
es gab im 17. und 18. Jahrhundert weder ein Volk noch einen
! Ziekursch unterschätzt die Macht des polnischen Adels und die
Eifersucht der Nachbarn bedeutend, wenn er a. a. O. S. 113 sagt: „Die in
Fäulnis übergegangene Staatsverfassung Polens besaß nur geringe Wider-
standskraft; Polen war andererseits groß genug, um August die Möglichkeit
zu gewähren, mit einem Teil der Beute mißgünstige Nachbarn zum Still-
schweigen zu bringen. Waren die Polen erst selber bezwungen, dann
fiel kein Oberlehnsherr dem Sieger in den Arm.“ Zu bezwingen”waren die
Polen eben nur mit Hilfe der Nachbarn, und diese hätten die Einführung
des Absolutismus nie zugegeben oder August dem Starken dazu verholfen.
Vgl. dazu den Aufsatz von Szymon Askenazy Koniec Augusta U. in der
Biblioteka Warszawska 1900 II S. 339—426, mit dem ich allerdings August
den Starken nicht gerade als Staatsverbrecher auf dem Throne bezeichnen
möchte, da eben fast allen Regenten seiner Zeit das Gefühl der Ver-
pflichtung noch fehlte.
7 Hohenzollernjahrbuch, 7. Jahrgang (1903) S. 79.
Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. RI
Staat im modernen Sinne des Wortes, sondern nur einen relativ
noch losen Verband mehr oder minder bevorrechteter Klassen,
von denen erstere als allgemeines Wohl bezeichneten und im
Auge hatten, was in ihrem gemeinsamen Interesse lag, nicht in
dem aller Untertanen und ihres Fürsten.
Ein Volk braucht kraftvolle, selbstbewußte Persönlichkeiten,
um selbst groß und glücklich zu werden, aber es braucht auch
Männer und Frauen von lebendigem Gemeinsinn, die nicht nur
in Stunden höchster nationaler Gefahr, sondern stets zu Opfern
für den Nächsten und die Gesamtheit bereit sind, und vor allem
einen Regenten, der beides, Kraft und Gemeinsinn in sich ver-
einigt, der jeden seiner Untertanen zu fördern sucht, der die
Interessengegensätze zwischen ihnen ausgleicht und der sie alle
wie sich selbst in den Dienst des einen großen Ganzen stellt.
Eine kraftvolle, selbstbewußte Persönlichkeit, deren reiche Be-
gabung und fast universales Wissen erst ganz gewürdigt werden
kann, wenn seine eigenhändigen Entwürfe und Briefe gedruckt
sein werden, die ich im Auftrage der Kgl. Sächsischen Kommission
für Geschichte herausgegeben habe, ist August der Starke ge-
wesen; er hat auch viel zur materiellen und geistigen Förderung
seiner Untertanen und zum Ausgleich ihrer widerstreitenden In-
teressen getan, aber er hat ihnen selbst nie Opfer gebracht,
sondern nur Opfer von ihnen gefordert. Er war ein Riese an
Ehrgeiz und Körperkraft, aber auch ein Virtuose des Genusses;
er hat die Kräfte des Ganzen nicht immer in den Dienst der
Gesamtheit gestellt, sondern sehr oft in den seines persönlichen,
dem allgemeinen gerade entgegengesetzten Interesses und dadurch
den politischen Niedergang Sachsens und Polens in hohem Grade
mit verschuldet. Er wäre, auch wenn er die polnische Krone
nicht erworben hätte, voraussichtlich doch kein Großer Kurfürst
Sachsens geworden; er besaß nicht den Willen und die Kraft,
um der Macht willen auf Vergnügen und Genuß zu verzichten.
Es ist so, wie es Heinrich von Treitschke einmal ausgedrückt
hat: „Der lange Streit zwischen Sachsen und Preußen war nicht
bloß ein Kampf um die Macht, sondern auch ein Kampf zweier
Staatsgedanken; das politische Königtum der Hohenzollern siegte
über die Frivolität fürstlicher Selbstvergötterung.“! Nicht als ob
1 Heinrich von Treitschke, Deutsche Geschichte im neunzehnten Jahr-
hundert. 3. Teil. (Leipzig 1885.) S. 494
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 1. 6
392 Paul Haake.
die Hohenzollern nicht auch ın erster Linie an das Wohl ihres
Hauses gedacht hätten; in der eifersüchtigen und mißtrauischen
Wahrung der Vollgewalt gegen jede Mitwirkung der Untertanen
bei der Entscheidung ist der Absolutismus [des Großen Kurfürsten,
König Friedrich Wilhelms 1. und] Friedrichs des Großen in
nichts von dem Ludwigs XIV. und Augusts des Starken, der auf-
geklärte Despotismus in nichts von dem unaufgeklärten ver-
schieden.“! Aber jene drei großen Hohenzollern betrachteten ihr
Land nicht wie jene als Spielball ihrer persönlichen Neigungen
und Launen; sic gesturus sum principatum meum, ut sciam rem
populi esse, non meam privatam, sagte der Große Kurfürst, und
Friedrich der Große entließ den jungen Herzog von Württemberg
mit den denkwürdigen Worten: „Glauben Sie nicht, daß Ihr Land
Ihretwegen geschaffen ist, sondern wissen Sie, daß die Vorsehung
Sie bat auf die Welt kommen lassen, um dieses Volk glücklich
“zu machen!“ Wohl nicht ohne Bezug auf den von ihm so bitter
gehaßten Wettiner bemerkte der junge Friedrich 1738 in seinen
Betrachtungen über die gegenwärtige Lage Europas: „Die Fürsten
glauben, daß Gott eigens und aus einer ganz besonderen Auf-
merksamkeit für ihre Größe, ihre Glückseligkeit und ihre Eitel-
keit die Masse der Menschen geschaffen hat“, und am Schlusse
seines Lebens formulierte er seine Aufgabe dahin: „Wenn der
Fürst der erste Richter, der erste General, der erste Finanzmann,
der erste Minister der Gesellschaft ist, so ist er es nicht, um zu
repräsentieren, sondern um seine Pflichten zu erfüllen. Er ist
nur der erste Diener des Staates, verpflichtet, mit Rechtlichkeit,
Weisheit und völliger Uneigennützigkeit zu handeln, wie wenn
er in jedem Augenblick seinen Mitbürgern wegen seiner Amts-
führung Rechenschaft geben müßte.“ ?
! Historische Zeitschrift. 61. Band (N. F. 25. Bd.) S. 279. R. Koser,
Die Epochen der absoluten Monarchie in der neueren Geschichte.
? Für mich bleibt Friedrich „der Große“, auch wenn ihm im Kampfe
für die Interessen Preußens und seines Hauses jedes Mittel recht war, für
Otto Eduard Schmidt „hat das Bild des kaum dreißigjührigen Königs, der
im Januar 1742 den schwachen Kurfürsten August von Sachsen in Dresden
mit einem Brillantfeuer von Geistesblitzen unterhielt, um ihm das Todes-
urteil über die sächsische Armee, die einzige Waffe des Landes, zu ent-
locken, etwas Abstoßendes, Empörendes“ (in einer Besprechung des Buches
von Ziekursch „Sachsen und Preußen um die Mitte des 18. Jahrhunderts“
in der Sonntagsbeilage des Dresdener Anzeigers vom 2. April 1905). Für
Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen. 83
Auch diese Auffassung des Regentenberufes, die den Unter-
tanen nicht die geringste Mitwirkung an der Lösung der gemein-
samen Aufgaben’ einräumte, war noch einseitig und mangelhaft;
der aufgeklärte Despotismus mußte durch die konstitutionelle
Monarchie abgelöst werden; aber er war gegen den Absolutismus
Ludwigs XIV. und seiner Nachahmer doch ein ungeheurer Fort-
schritt. Er hat endgültig mit der patriarchalischen gutsherrlichen
Auffassung gebrochen, daß ein Landesherr nur Rechte, aber keine
Pflichten seinem Volke gegenüber habe; er hat die Fürsten zu
Opferwilligkeit und ernster Arbeit erzogen. Auch die Wettiner
haben von Friedrich dem Großen gelernt und seit der Mitte des
18. Jahrhunderts ihr dynastisches dem Landesinteresse gleich-
gesetzt und untergeordnet; sie sind Landesväter und Sachsen im
vollsten und besten Sinne des Wortes geworden und nach der
Gründung des Reiches unter der Vorherrschaft ihrer alten Rivalen,
der Hohenzollern, eine ihrer treuesten Stützen. Sie werden auch
fernerhin inneren Wandlungen unterworfen sein, hoffentlich zu
ihrem Besten, zu dem ihres Volkes und zu dem der Nation; sie
werden aber — dafür bürgt uns das heute sie und alle Klassen
umschließende und noch beständig wachsende Bewußtsein, daß
sie zusammen wirken müssen zum Wohle des Ganzen — eins
bleiben und immerdar mehr werden: starke Hüter der sächsischen
und deutschen Interessen und gerechte Beschützer auch des letzten
ihrer Untertanen.
mich bleibt August der Starke trotz aller Talente und aller Verdienste um
die wirtschaftliche, geistige und künstlerische Entwicklung Sachsens und
Polens doch ein für beide Länder gleich unheilvoller Regent und ein echtes
Kind der Renaissance mit allen Vorzügen und Mängeln des schrankeulosen
Individualismus. Vor O. E. Schmidts „innerem Auge steht er nicht mehr
als der Held unzähliger Liebesabenteuer und Bacchanalien, das bunte
Pantherfell über der vergoldeten Rüstung, sondern als der gereifte Mann,
wie ihn Louis Silvestre nach dem Besuche Friedrich Wilhelms I. in Dresden
(1736) mit diesem zusammen gemalt hat, das geistvolle Gesicht schon ge-
furcht von den Enttäuschungen [nicht auch den Genüssen?] des Lebens,
um den Mund ein nervöses Zucken, der Widerschein seiner zahllosen, sich
überstürzenden politischen [nicht auch galanten?] Entwürfe; der neben ihm
stehende preußische König mit seinem runden, gleichmäßigen und gleich-
mütigen Gesicht erscheint Schmidt dagegen fast haushacken.* Wer von
uns beiden hat nun „den eigentlichen Lebensgehalt des Mannes und seiner
Zeit“ besser begriffen und geschildert?
6*
84 Paul Haake. Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen.
Haupt Specification
dererjenigen Pretensionen, welche Ihro Königl. Hoheit als Churfürst zu Sachßen an die Respublie von Pohlen
zu formiren berechtiget sind.
(Kgl. Sächsisches Hauptstaatsarchiv in Dresden Loc. 443 Original Rechnungen aus denen Cassen in Sachsen über die seit dem
Jahre 1697 bis 1740 nach Pohlen verwendeten Geldsummen ão 1697 ff.)
Capital Interesse à 6 pro Cent|Interessen à 12 pro Cent
Rthlr. |gr.| a | Rthlr. |gr. | 3 Rthlr. |gr.| a
34 876 583 | 13 | 10%, "hat die Schwedische Invasion von anno 1706 biß ins Jahr
| 1707 den Churfürstenthumb Sachßen und incorporirten
| | Landen gekostet, so viel nur bey der Steuer Nachricht | |
| | gefunden worden besage Specification sub Lit. A. 57 915219 | 16 | 8 115 830439| 9 | 4
628 552 | 2 | 4°, desgleichen aus denen Cammer Revenüen in solcher Zeit | |
laut Extract sub Lit. B. 980 541 | 4 —- 1 961 082| 8 | —
2001209 | 19 | au, | An Gesandschafts-Spesen, so zum Dienst der Cron Pohlen | | |
| auffgewendet worden besage Specification sub Lit. C. 1380 286 | 19 | 7%, 2 760 573 | 15 | 31
219810 6 | 4°, Au Remiss denen Einnehmern und Amts-Unterthanen w egen |
der Schwedischen Invasion laut Beylage sub Lit. D. 333 012 | 13 9 666 025| 3| 6
216595 | 6| 6 An Presenten, Pensionen und Reise-Kosten denen Pohl-
| nischen Magnaten und Pabstlichen Nuntiis Inhalts Speci- |
fication sub Lit. E. 189579 | 2| — 379158| 4 | —
7440 | 16 6 Quartier-Gelder vor einige Pohlnische Magnaten im Jahre |
| 1699 besage Beylage sub Lit. F. 14 620 | 22 | 7 29 241 | 21 | 2
981 522 | 12 | -— An Pensionen denen Ober Officiers von der Cron Armée und | |
einigen Magnaten laut summarischen Extracts sub Lit. G. 564286 | 21 | 3 1128573| 18 | 6
38 931 714 | 5 | 4", |an Capital an Interessen 61 377 547 | 3 | 10°%/,| 122765 094 | 7 | 9;
Summa Summa
Summa Summarum an Capital Summa Summarum an Capital
und Interessen à 6 pro Cent und Interessen à 12 pro Cent
100 Millionen 161 Millionen
3 Tonnen Goldes 6 Tonnen Goldes
9 Tausend 86 Tausend
2 Hundert und 8 Hundert und
61 Reichsthaler 9 gr. 27% & 8 Reichsthaler 12 gr. 1°, A
Sign. Dreßden Georg Hauptmann.
den 18. Jul. 1783 [Ober Rriesskommieaii]
Die Specificationen A—G liegen dieser Hauptrechnung bei.
85
Kritiken.
F. Koepp, Die Römer in Deutschland, Monographien zur Welt-
geschichte in Verbindung mit Anderen herausgegeben von Ed.
Heyck, XXII, Bielefeld und Leipzig, Velhagen E Klasing, 1905,
8°, 153 S. mit 18 Karten und 136 Abbildungen. 4 M.
Das vorliegende Buch, das trotz seines populären Charakters auf-
fälliger Weise jeglicher Kapiteleinteilung entbehrt, läßt etwa folgende
Gliederung des Stoffes erkennen: Nach einigen einleitenden Worten
über die Quellen (S. 1—6) wird die Geschichte der Eroberung der
Rheinlande von Caesar bis zum Ende der julisch-claudischen Dynastie
— von Tiberius’ Zeit ab meist in engem Anschluß an Tacitus — er-
zählt (S. 6—56). Dann wird plötzlich — angeblich aus Mangel an
literarischen Quellen — diese Eroberungsgeschichte abgebrochen und
zu der Geschichte des Limes am Rhein und an der Donau über-
gegangen, die von jetzt ab „fast zwei Jahrhunderte hindurch die Ge-
schichte der Germanenkämpfe“ darstellt (56—102). Dieser Abschnitt
zerfällt in zwei Unterabteilungen: die erste Periode, die domitianisch-
trajanische Zeit (56—73) und die zweite von Hadrian ab (73—102).
Doch geht in diesem zweiten Teil der Faden, an dem alles aufgereiht
werden soll, naturgemäß mit der Zeit verloren. Von S. 89 ab haben
wir die Geschichte der allmählichen Aufgabe des Grenzlandes vor
uns, die durch das vierte Jahrhundert hindurch bis auf Gratian hin
verfolgt wird. Auf S. 102 beginnt dann der dritte und letzte Haupt-
abschnitt, der „ein Bild der Zustände im römischen Germanien zu
entwerfen“ sucht, wobei vielfach auf das nahe Gallien, besonders
Gallia Belgica, übergegriffen wird. Hier werden nacheinander, ganz
kurz meist, betrachtet: das rheinische Heer und seine Geschichte
(103—113), Grenze und Bewohner (Land und Leute) von Germanien
(113—118), Siedelungs- und Gemeindewesen (118—122), dann in
einseitigem Anschlu an die erhaltenen Denkmäler einige Typen
römischer Städte, Dörfer und Villen (122—128), die Straßenforschung
(anstatt daß die Grundlinien des Straßennetzes entworfen würden),
die Wasserstraßen und Brückenbauten (128—135), Handel und Ge-
werbe, bes. Keramik und Glasindustrie (135—140), Gräber und Grab-
86 Kritiken.
`
denkmäler, wobei seltsamerweise noch einmal die Stadtmauer und
Porta Nigra von Trier Erwähnung finden (140—143), Göttervorstel-
lungen und Götterdienst (143—147). Darauf folgt ein nicht erschöp-
fendes, aber — für den Laien wenigstens — recht nützliches Literatur-
verzeichnis (148—153), endlich noch eine Karte des Römerreiches.
Das Buch umfaßt also zu zwei Dritteln Kriegs- und nur zu
einem Drittel Kulturgeschichte. Das umgekehrte Verhältnis wäre bei
einer Arbeit, die für das größere Publikum bestimmt ist, das Richtige
gewesen, zumal die Kriegsgeschichte, wie der Verf. selbst gemerkt
hat, bei der Masse ungelöster Probleme, namentlich topographischer
Art, der Popularisierung die größten Schwierigkeiten bereitet. Die
kulturellen Verhältnisse des Landes aber können nicht zur Darstel-
lung gebracht werden, ohne daß wenigstens kurz die vorrömische
Zeit gestreift wird. Unter den Kennern steht heute nichts fester als
der Satz, daß die römische Kolonisation, wie überall in den Provinzen,
so auch in Germanien an das Vorhandene angeknüpit und dieses
weiter entwickelt hat. Vorgearbeitet aber haben in diesen Gebieten
vor allen die Kelten, deren Kultur in der Regel von den Modernen
noch unterschätzt wird. K. schaut zu einseitig nach vorwärts auf
die Verbindungsfäden von Römerzeit und Mittelalter, dagegen die
Verknüpfung des Stoffes nach rückwärts mit der sogenannten „prä-
historischen“ Zeit läßt zu wünschen übrig.
Zu diesen sachlichen Mängeln kommen Solche methodischer Art.
Neben der an Tacitus geübten scharfen Kritik, die, voll berechtigt
ist, finden sich Stellen, an denen die Quellenkritik versagt, so S. 56
bei den Bemerkungen über Domitians Chattenfeldzug (vgl. dagegen
Fabricius in dem unten zu erwähnenden Buch S. 47 am Ende), oder
S. 84 gelegentlich Caracallas Alamannenkrieg. Wo die Tendenz der
Quellen so auf der Hand liegt, wie in diesen Fällen, darf ein kriti-
scher Benutzer keinen Gebrauch davon machen. Weiter genügt das
Buch nicht in der Heranziehung und Verwertung des epigraphischen
Materials; der Verf. läuft einseitig den literarischen Quellen nach und
läßt sich von diesen Stoffauswahl und -gruppierung diktieren (S. 46,
56 und 99). Endlich vermisse ich oft die Fähigkeit, das histo-
risch Wesentliche und Unwesentliche zu scheiden, die großen Züge
herauszuarbeiten, zu kombinieren und das Gefundene plastisch zur
Darstellung zu bringen — gerade die Eigenschaften, die ein Autor,
der für ein größeres Publikum schreibt, besitzen muß.
Zuzugeben ist dem Verf., daß er mit dem umfangreichen Stoff
und der zerrütteten Überlieferung redlich gerungen hat: wie ein roter
Faden ziehen sich durch das Buch seine Entschuldigungen, durch die
er uns nur allzu oft in die Werkstatt seines Schaffens blicken läßt
Kritiken. 87
(S. 14, 46, 102, 122, 143, 148). Einmal (S. 102) ist er so ehrlich
zuzugestehen, daß neben den Mängeln der Überlieferung die der
eigenen Kenntnisse wohl verantwortlich gemacht werden müssen, und
daß seine Arbeit „ein unvollkommener Versuch“ ist. Am Schlusse
(S. 148) endlich heißt es noch einmal: „Das Bild ist nicht al fresco
hingeworfen, wie es wohl sein sollte, bei diesem Gegenstand aber zur
Zeit vielleicht überhaupt nicht, jedenfalls nur bei vollkommenerer Be-
herrschung des Stoffes sein kann, sondern es ist in mühsamer Mosaik-
arbeit, dazu unter mancherlei erschwerenden, zumal die letzten Ab-
schnitte schädigenden Umständen entstanden.“ Dagegen ist einzu-
wenden, daß auch aus „mühsamer Mosaikarbeit“ ein Ganzes werden
kann; Mommsen, den der Verf. zu einer Autorität erhebt, der er
kaum noch zu widersprechen wagt (vgl. S. 68), hätte mit dem
V. Bande der Römischen Geschichte ihm ein Vorbild sein können.
Was dagegen K. bietet, ist Flick- und Stückwerk, das auf keinen
Fall den Zweck erfüllt, dem gebildeten Laien einen Einblick in
die Resultate dieser für unsere ältere vaterländische Geschichte
so wichtigen Studien zu verschaffen, wie mir ein Leser und eine
Leserin (der „ersten Leserin“ ist die Schrift gewidmet) aus diesen
Kreisen bestätigt haben.
Allerdings ist noch zweierlei bei der Beurteilung des Buches zu
beachten, einmal nämlich, daß hier ein erster Wurf vorliegt, und
zweitens, daß die Arbeit nicht von einem Historiker, sondern von
einem Archäologen verfaßt ist. Wenn auf S. 6 gesagt wird, „nirgends
wird mehr der Archäologe aufgefordert, ja gezwungen, zum Historiker,
der Historiker zum Archäologen zu werden“, so ist das auch meine
Ansicht, ich behaupte aber, daß die zusammenfassende und ab-
schließende Darstellung dem Historiker überlassen werden muß, und
für unseren Fall ist der Beweis für diese Behauptung direkt zu er-
bringen. Der Freiburger Althistoriker E. Fabricius hat uns etwa gleich-
zeitig mit K. eine ausgezeichnete Studie: „Die Besitznahme Badens
durch die Römer“ in den Neujahrsblättern der Badischen Historischen
Kommission von 1905 geschenkt, die den im Titel vorgezeichneten
Rahmen weit überschreitet und zu einer Geschichte Südwestdeutsch-
lands (etwa des heutigen Baden, Württemberg und Hessen) geworden
ist. Der Abstand beider Arbeiten tritt klar zutage, wenn man z.B.
die Darstellung der flavisch-trajanischen Epoche bei Koepp (S. 56 bis
73) und Fabricius (S. 32—60) nacheinander auf sich wirken läßt.
Fabricius hat also — für Obergermanien wenigstens —
das Buch geliefert, welches K. hat schreiben wollen.
Nach dem Gesagten will ich nicht alle die Einzelheiten auf-
zählen, in denen meiner Ansicht nach der Verf. fehl geht, sondern
88 Kritiken.
nur noch eins bemerken. Wenn auf S. 112 von den „gemischten
Gefühlen“ die Rede ist, mit denen „der Archäolog, wie er nun heute
einmal ist“ (sic!), den „hypothetischen Wiederaufbau“ der Saalburg
betrachtet, aber trotzdem den Abbildungen des wiederhergestellten
Kastells die Aufnahme nicht versagt wird, so ist dagegen, wenn man
den Zweck des Buches in Betracht zieht, nicht allzuviel einzuwenden,
aber immerhin hätte die „Exerzierhalle“ des Herrn v. Cohausen (S. 82)
beiseite bleiben können und auf S. 42 die Porta Decumana nicht als
Praetoria bezeichnet werden dürfen.
Doch das nur nebenbei, die Hauptsache bleibt: wer dereinst die
Geschichte des römischen Germanien schreibt, wird gut tun, nicht
Koepp, sondern Fabricius sich zum Muster zu nehmen.
Tübingen. Ernst Kornemann.
Karl Neumeyer, Privatdozent an der Universität München, Die ge-
meinrechtliche Entwicklung des internationalen Privat-
und Strafrechts bis Bartolus. Erstes Stück: Die Geltung
der Stammesrechte in Italien. München 1901, J. Schweitzer.
(XI, 313 S.)
Wie andere Zweige der Rechtswissenschaft bedarf auch die Lehre
vom internationalen Privatrecht einer geschichtlichen Grundlegung.
Denn was heute an derartigen Rechtsnormen gilt, ist nur der
Niederschlag, die letzte Erscheinungsform einer langen Entwicklungs-
reihe, und da bei der Lückenhaftigkeit unserer Gesetzgebungen für
diese Fragen mehr als auf anderen Rechtsgebieten die Wissenschaft
rechtserzeugende Kraft besitzt, so ist die historische Würdigung der
einschlägigen Probleme geradezu unerläßlich, soll die Kontinuität des
Entwicklungsganges nicht gestört werden.
In dieser Richtung bedeutet die vorliegende Arbeit eine wesent-
liche Bereicherung der Wissenschaft. In ihrem schlichten, quellen-
mäßigen Aufbau, bei der Vertrautheit des Verfassers mit den hierfür
‘in Betracht kommenden Urkunden, bei der Belesenheit desselben in
den Werken der mittelalterlichen italienischen Juristen ist sie zugleich
ein sehr wertvoller Beitrag zur Rechtsgeschichte Italiens.
Neumeyer stellte sich die Aufgabe, die ersten Ansätze zur
Bildung internationalen Rechts in Italien zu ergründen, die Ent-
wicklung derselben in Rechtsbildung und Praxis und vor allem in
der stets aufs neue befruchtend wirkenden Rechtswissenschaft bis auf
Bartolus darzustellen, der übrigens das meiste von seinen Vor-
gängern übernahın und daher sehr mit Unrecht als Begründer der
Lehre vom internationalen Privatrecht gilt. Die Untersuchung führte
den Verfasser auf das Problem des Zusammenhangs zwischen der
Kritiken. 89
Statutenkollision und dem System der persönlichen Rechte,
in letzter Linie auf die Geltung der Stammesrechte in Italien.
Unter seiner geschickten Bearbeitung zeigte der umfangreiche, bisher
nur für einzelne Fragen verwertete Stoff ganz neue und so ergiebige
Seiten, daß der Verfasser in dem vorliegenden Buche nur einen Aus-
schnitt, ein erstes Stück der übernommenen Aufgabe bringen konnte.
In der Einleitung erörtert er namentlich die beiden Grundbegriffe
„Personalität“ und „Territorialität“. Maßgebend für das System der
persönlichen Rechte, dessen Wesen, Entstehung und Bedeutung an der
Hand der Ausführungen des Verfassers in hellem Lichte erscheint,
ist das Fehlen jedes räumlichen Unterwerfungsgrundes unter das
Recht. Es handelt sich dabei um historisch bestimmte Rechte,
die ausschließlich persönlich gelten. Daß sie Stammesrechte
sind, ist nicht notwendig, es gibt auch persönliche Gebietsrechte. So
haben wir in Unteritalien langobardisches und römisches Recht als
persönliche Gebietsrechte, dagegen normannisches Recht als Stammes-
recht (S. 13). Das besondere Kennzeichen der Territorialität liegt
in der räumlichen Geltung des Rechts. In dem Geltungsbereiche
der einzelnen Rechtssätze . liegt also der Unterschied der beiden
Systeme. Es kommt darauf an, ob zu seiner Anwendung persönliche
Anknüpfungspunkte führen, oder ob räumliche Beziehungen maßgebend
sind. Daher ist das territoriale Recht zu unterscheiden von der lex
loci, dem Ortsrecht, das persönlich wie räumlich wirken kann, von
der lex fori und vom verdinglichten Recht. Beide Systeme
kommen im Zuge der geschichtlichen Entwicklung vielfach neben-
einander und ineinandergreifend vor; denn schon die Stammesrechte
machten nur einen Teil des ganzen für ein Land in Betracht kommenden
Rechtsstoffes aus. Neben ihnen galt auch räumliches Recht in ver-
schiedenem Ausmaße und es ergab sich bereits die Möglichkeit einer
Kollision von Rechtsnormen auf territorialer Unterlage.
Für all’ diese Fragen ist Italien der klassische Boden gewesen.
Gehört doch die Bevölkerung des heute staatsrechtlich geeinigten
Landes den verschiedensten Volksstämmen an, die auch wieder in
größerem oder geringerem Ausmaße ihr eigenes Recht hatten. So
berühren sich hier im Mittelalter römisches Recht und germanisches
Rechtsleben, im Süden galt lange Zeit auch griechisches Recht, in
Sizilien lebten Sarazenen und Juden nach eigenen Normen. Die
Geltunggrenzen verschiedenen Rechts bedurften einer entsprechenden
Regulierung, sei es durch eine übergeordnete Gewalt, wie z. B. durch
Kapitularien und Kaisergesetze, sei es durch freies Übereinkommen
unter selbständigen Staaten. Daneben war gewohnheitsrechtliche Ent-
stehung von Kollisionsnormen möglich und auch die Praxis beschäf-
90 Kritiken.
tigte sich mit diesen Fragen. Vor allem aber war es die seit dem
11. Jahrhundert zu neuer Entfaltung gelangte Rechtswissenschaft,
welche die ersten Ansätze eines internationalen Privatrechts vertiefte
und weiter ausbaute. Von diesen Vorgängen geben uns die reichen
Urkundenbestände und die juristischen Schriften jener Zeit ein an-
schauliches, in manchen Punkten fast erschöpfendes Bild und gestatten
die Behandlung von Fragen, die für andere Länder, z. B. für die
deutschen Verhältnisse jener Zeit, gar nicht aufzurollen sind.!
Die Dinge entwickelten sich im Norden und im Süden der Halb-
insel zum Teil in ganz anderer Weise. Daher scheidet Neumeyer
von einander zwei große Rechtsgebiete, Ober- und Mittelitalien
einerseits, wo die karolingische Eroberung einen bestimmenden Ein-
flu8 nahm, und Unteritalien einschließlich die Insel Sizilien
anderseits, wo sich die langobardischen Rechtsanschauungen ungestört
weiterentfalten konnten und der Rechtszustand erst durch das Auf-
treten der Normannen ein anderes Gepräge erhielt.?
Im Langobardenreiche war das langobardische Recht als
Landesrecht so zur Anerkennung gelangt, daß es den Untergang des
1 Neumeyers Arbeit bietet die Anregung, diesen Fragen — auf brei-
.terer Grundlage als bisher — auch für andere Gebiete nüherzutreten. So
wäre eine einschlägige Arbeit für Süd- und Nordfrankreich sehr verdienst-
lich, und das reichhaltige französische Urkundenmaterial würde, ex professo
auf diese Probleme hin geprüft, vielleicht mancherlei neue Gesichtspunkte
liefern. Ich denke nur an das edictum Pistense (864) und an die in Süd-
frankreich und den angrenzenden Gebieten vorkommenden professiones iuris.
Vgl. darüber bis jetzt Stouff, Étude sur le principe de la personalite
des lois etc. Paris’ 1894. Auch Tardif, Histoire des sources du droit
francais (Origines Romaines) bat einige wertvolle Bemerkungen (S. 267 ff.).
— Viel schlimmer liegen die Dinge für die deutschen Lande. Für die
Zeit vom 10. bis zum 12. Jahrhundert ruhte die Gesetzgebung, Kapitularien
und Volksrechfe gerieten in Vergessenheit. Es war die Zeit der Allein-
herrschatt des Gewohnheitsrechts. Aber gerade der partikulare Charakter
der Rechtsentwicklung mußte Kollisionen erzeugen. Freilich ist uns über
die Lösung derartiger Konflikte aus jener Zeit fast nichts erhalten.
Immerhin würde es sich doch verlohnen, für die Zeit seit dem 13. Jahr-
hundert, die uns durch Urkunden und Rechtsquellen besser beleuchtet ist,
die Fragen eingehend zu untersuchen. Die bisherige Literatur findet sich
bei Schroeder, Deutsche Rechtsgeschichte. 4. Aufl. S. 646ff. und Neu-
meyer S. 13!. Über die Frage etwaiger Anwendung römischen Rechts als
Personalrecht im Deutschen Reiche vgl. meine Abhandlung über das Bre-
viarıum Alaricianum in den Prolegomena zum Theodosianus von Mommsen
S. CCCXVIII f.
2 Über die Grenze zwischen beiden Rechtsgebieten vgl. S. 4.
Kritiken. 91
einheimischen Königtums überdauerte und in Ober- und Mittelitalien
unter dem Einflusse der karolingischen Könige und der späteren
Herrscher eine weitere Ausgestaltung und Ergänzung durch Kapitularien
und Gesetze der römisch-deutschen Kaiser empfing. An und für sich
selbständig und formell gemeines Recht wurde das Kaiserrecht in der
Hauptsache mehr und mehr als eine Ergänzung des Edikts betrachtet
und verschmolz endlich mit ihm aus inneren Gründen und unter dem
äußeren Drucke des aufblühenden römischen Rechts. Die Abfassung
der systematischen Lombarda — etwa am Ende des 11. Jahrhunderts
— ist ein deutliches Bild dieses Amalgamierungsprozesses. Neben
dem Landesrecht gab es ferner in stetig steigendem Maße ein auf
örtlichen Satzungen berubendes Recht und lokales Gewohnheitsrecht.
Anfangs agrarrechtlichen Inhalts wurde dieser Stoff durch örtlich ver-
schiedene Fortbildung langobardischen und römischen Rechts und durch
rechtliche Neubildungen erweitert, die bestehenden Bedürfnissen nach-
kamen. Eine besondere Rolle spielten zudem in diesem Prozesse die
Städte. Neben der Rechtsprechung erwarben diese neuen Gemeinden
auch die Rechtsbildung und die Befugnis, das Landesrecht für ihren
Bereich abzuändern oder ganz aufzuheben. Soweit davon kein Ge-
brauch gemacht wurde, blieb vorerst das langobardische Recht als
Landesrecht auch in der Stadt in Geltung. !'
Auch römisches Recht kommt für das Problem in Betracht.
Das Maß der Geltung des langobardischen Rechts in Ober- und
Mittelitalien entsprach der Dauer der Herrschaft desselben. So blieb
in frühzeitig dem Königreiche angegliederten Gebieten wie in Padua und
Genua das Ortsrecht römisch, wurde jedoch dem Edikt untergeordnet.
Auch das Recht Bolognas ist das römische, aber stark beeinflußt
durch das langobardische Recht. In den übrigen Ländern des Im-
periums, vor allem in Ravenna und Rom, ist dieser Einfluß geringer
gewesen.” Wo es galt, war es in der Hauptsache Gewohnheitsrecht.
Im Langobardenreiche aber waren die Römer staatsrechtlich Langobarden,
sie wurden nicht als selbständiges Volk betrachtet und wenn auch
römisches Recht sich für sie erhielt, wenn insbesondere der katholische
1 S. 41ff. Daselbst auch Beispiele völliger Aufhebung, so für Bergamo,
Cremona, Pavia.
2? Über die Einwirkung langobardischen Rechts auf Rom und den
Rechtszustand daselbst spricht er sich näher aus S. 45!, 46° und Au? Auch
in die Kirche dringt frühzeitig langobardisches Recht ein. In welchem
Maße ist allerdings noch strittig. Vgl. Conrat, Geschichte der Quellen
und Literatur des römischen Rechts im Mittelalter I S. 17 und dagegen
Neumayer S. 46°. Übrigens jetzt auch Halban, Das römische Recht in
den germanischen Volksstaaten II S. 49.
92 Kritiken.
Kleriker nach römischem Rechte lebte, so wird es erst seit Liutprand
in der Hauptsache anerkannt und geschützt! Früher bestand für
den langobardischen staatlichen Richter keine Verpflichtung, ein Urteil
nach römischem Rechte zu fällen.” Hauptträger der römischen Rechts-
kenntnis waren die römischen Notare. War durch Liutprand dem
Prozeß der Desorganisation des Römertums im Langobardenreiche
Einhalt getan, so verhalf dann die fränkische Herrschaft in Italien
und die Anerkennung des Personalitätsprinzips auch für die Römer
des ehemaligen Langobardenreichs dem römischen Rechte zu umfang-
reicher Geltung. Professiones iuris Romani treten auf. Aber so ge-
ringe Kenntnis man von den römischen Rechtsquellen anfangs hatte,
so sehr es noch in karolingischer Zeit in Verfall war, so wurde es
doch diesseits und jenseits der langobardischen Grenze als das Recht
der alten Imperatoren betrachtet und es trug den Anspruch auf Welt-
herrschaft in sich. Die Kaiseridee und die Kirche brachten ihm
Förderung. Und zu einer Zeit, als man dessen Gemeinverbindlichkeit
theoretisch schon anerkannt hatte, ermögliehte ihm die Wissenschaft
den Siegeslauf in der abendländischen Welt anzutreten.* Vor allem
drang es in stetig steigendem Maße in die Praxis, in die Urkunden
ein, es wird als lex generalis betrachtet auch im Bereiche des lango-
bardischen Rechtsgebietes, ja das Edikt weicht ihm gegenüber zusehends
zurück. Unter dem Einflusse romanistischer Lehren gilt fortan das
langobardische Recht, wenn auch zunächst noch originär, so doch nicht
mehr als selbständige umfassende Rechtsordnung, sondern als eine lex
posterior, die dem älteren römischen, gemeinen Rechte nur in be-
stimmten Punkten derogiert. Wo solche Abänderungen nicht vor-
lagen, gilt römisches Recht für Langobarden so gut wie für alle
anderen Völker. Ja beide Rechte werden fallweise sogar als Einheit
betrachtet, die sich vielfach vom Ortsrecht abhebt. Schließlich mußte
das eine die ÖOberherrschaft erlangen und da dies sich zu gunsten
des römischen entschied, so war das langobardische als Landesrecht
1 Hier ist Neumeyers Darlegung etwas kurz gehalten. Über den
katholischen Klerus im Langobardenreiche vgl. Brunner, Deutsche Rechts-
geschichte I S. 269 und Halban II S. 43 ff., und für die Frage der Stellung
des römischen Rechts unter den langobardischen Königen, jetzt insbes.
Halban II S. oun, 52f.
? Über die schiedsrichterliche Tätigkeit der Bischöfe vgl. Halban I 68.
® Über die Bedeutung der Bestimmungen des Edikts K. Liutprands
vgl. Halban II 64 f.
4 Über die ersten Anfänge einer Literatur auf langobardischem und
römischem Rechtsgebiet in Pavia handelt jetzt ausführlich Halban I
S. 129 ff.
Kritiken. 93
gefallen, denn das römische erstreckte sich inhaltlich über die meisten
Lebensbeziehungen, beanspruchte unmittelbare Geltung und ließ nur
Ortsrecht in beschränktem Maße zu. DBegünstigt wurde dies da-
durch, daß das langobardische Recht unter die Herrschaft der Stadt-
rechte kam. Dadurch wurde es Partikularrecht wie diese und wird
als Ortsrecht von ihnen aufgesogen. Es entschwindet der Kenntnis
der Zeitgenossen, was Neumeyer insbesondere aus der stetig sich
mindernden Beachtung erweist, welche die Literatur ihm schenkte.
Schon in der langobardischen Königszeit gab es, wie Neumeyer
auf Liut. 91 und 127 (vielleicht auch 19) gestützt und aus Urkunden
nachweist, in beschränktem Maße auch persönlich geltendes Recht. !
Unter fränkischem Zepter erfuhr das Personalitätsprinzip seine Aus-
gestaltung. Das fränkische Recht tritt als Stammesrecht auf,
neben ihm dringen andere germanische Rechte nach Italien im Zuge
der germanischen Einwanderungen.” Endlich werden sogar rö-
misches°® und langobardisches* Recht zu Stammesrechten im Be-
reiche der Geltung des Systems. 839 wird uns die erste Profession
nach langobardischem Rechte genannt, und unter dem Aufschwung
römischen Rechts und der Bildung von Ortsrechten, insbesondere der
Stadtrechte liegt schließlich der Schwerpunkt des langobardischen
Rechts in seiner Geltung als Stammesrecht.° Für die Geltung des
Systems der persönlichen Rechte bringt Neumeyer eine Reihe in-
teressanter Zeugnisse, aus dem Landrechte, aus den Stadtrechten®,
ı Neumeyer S. 80f. Halban II 64.
2 Dies wird eingehend an der Hand von Urkunden beleuchtet. S. 85 ff.
3 So professiones iuris Romani von 884 an. S. 89.
4 Urkunden hierfür seit 783. S. 91.
8 So weist die Theorie der Lombardisten ihrem Rechte eine aus-
schließend stammesrechtliche Geltung zu. S. 92ff. Aber es darf darüber
seine Bedeutung als Landesrecht und seine Herabdrückung zum Ortsrecht
nicht übersehen werden. — Von der Geltung persönlicher Rechte in den
Gebieten des römischen Rechts handelt er S. 94ff. Für die ansässige Be-
völkerung hat es nur geringe Bedeutung erlangt. Für Rom wurde das
System persönlichen Rechts durch Gesetz Konrads II. von 1038 ausdrücklich
beseitigt. S. 165.
° Die städtischen Statuten übernahmen die persönlichen Rechte und
es spielt daher die Rechtsverschiedenheit der Bürger auch innerhalb der
Stadt eine Rolle. Zuerst verschwand diese persönliche Geltung im Straf-
recht, dann auch im Prozeß. Dagegen blieb sie für Volljährigkeit, Hand-
lungsfähigkeit der Frauen und im ehelichen Güterrecht. Über die Ursachen
des Verfalls persönlichen Rechts im Stadtrechte handelt er anschaulich
S. 145 ff.
94 Kritiken.
aus der Wissenschaft der Lombardisten und Romanisten, aus Urkunden
insbesondere aus den professiones iuris. Auch über den Geltungs-
grund handelt er eingehend. Er ruhte nach der Auffassung der Zeit-
genossen in der Hauptsache auf kaiserlichem Willen.! Da aber die
Kapitularien und das kaiserliche Recht allmählich im langobardischen
aufgingen, so wechselte mit ihnen auch das System formell seinen
Geltungsgrund und teilte fortab dessen Schicksale. Es folgt eine Be-
trachtung des Umfangs der Geltung der persönlichen Rechte, der
sich für die außeritalischen wegen der geringen Kenntnis derselben
sehr enge erweist, aber auch für das langobardische und römische zu
Zeiten der höchsten Blüte des Systems dadurch beschränkt war, daß zu
allen Zeiten die Masse des allgemein geltenden Rechts sehr groß war.
Dieses entnahm man zuerst einem unbestimmten Landesgewohnheits-
recht, im übrigen aber galt hier langobardisches, dort römisches Recht
als Landesrecht, späterhin gemeines römisches Recht und ihm zur
Seite die mehr als alle anderen Quellen einheitliches Recht enthal-
tenden Stadtrechte. Anschaulich schildert uns N. endlich die Periode
des Verfalls der persönlichen Rechte nach Ursachen und Wirkung,
wobei er insbesondere auch auf die Entwickelung des Instituts der
professiones iuris näher zu sprechen kommt und ihre Bedeutung für
Herkunft und Heimat der Bekennenden und für die Bevölkerungs-
frage untersucht.” Eine Betrachtung des Verhältnisses zwischen dem
System der persönlichen Rechte und der Statutenkollision schließt den
ersten Abschnitt.
Im zweiten (S. 178—313) behandelt er Unteritalien und
Sizilien. Mit der langobardischen Kultur setzte sich in Unteritalien
auch das Recht dieses Reiches in nachdrücklichster Weise fest. Es galt
für den getauften Sarazenen und für den Juden, ja selbst für die ein-
gewanderten Normannen, soweit sie nicht ihr persönliches Recht zur
Anerkennung brachten.” Aber es galt auch über das Gebiet des alten
Herzogtums Benevent hinaus und zwar in der Art, daß selbst byzan-
tinische Provinzen, in denen nur zeitweise die Langobarden geherrscht
hatten, dem langobardischen Rechtsgebiete zuzuzählen sind und darüber
hinaus Landschaften, die niemals unter langobardischem Zepter ge-
standen hatten, diesem Rechte in bedeutendem Umfange Eingang ver-
ı Die Geltung mancher Stellen stützte man auf das Edikt. Da und
dort berief man sich auf Gewohnheitsrecht, sogar auf römisches Recht
(Karolus de Tocco) und, wo alles andere versagt, auf Folgerungen aus der
Natur und den Zwecken des Rechts. S. 121 ff.
? In dieser Hinsicht vgl. die Rezension von H v. Voltelini in den
Mitteilungen des Instituts für österr. Geschichtsforschung Bd. XXV S. 499 ff.
3 5.180.
Kritiken. 95
schafften.” So kam es in den rein griechischen Landschaften von
Neapel und Amalfi, von persönlichen Beziehungen ganz abgesehen,
zur Anwendung?, obwohl dort in der Hauptsache römisches Recht
galt. Römisches Recht als Landesrecht galt außerdem in den süd-
lichen Teilen von Kalabrien und Apulien, die unter byzantinischer
Hoheit verblieben waren, ebenso in Gaeta, nur daß der Stand der
römischen Rechtskenntnisse bis in die 2. Hälfte des 11. Jahrhunderts
und vielerorts darüber hinaus ein sehr niedriger war. Dabei wurde
hier byzantinisches, dort justinianisches Recht angewendet vielfach je
nach der Quelle, deren man sich bediente Mit der Zeit trat aber
auch hier das römische Recht aus der Abgeschlossenheit heraus, in der
es so lange Zeit hindurch gelebt hatte. Es zeigt sich eine bessere
Kenntnis der Quellen, ein bestimmterer Hinweis auf römisches Recht
in den Gerichten, in den Urkunden. In Sizilien, wo die arabische
Herrschaft 1072 ihr Ende erreicht hatte, erblüht alsbald justinia-
nisches Recht, der Norden, vor allem Bologna, wirkt ein, die byzan-
tinische Rechtswissenschaft erwacht zu neuem Leben und namentlich
denkt Neumeyer zur Erklärung dieses Aufschwungs im Rechtsleben
an eine Beeinflussung von Seite der Normandie, wo man schon am
Ende des 11. oder am Anfang des 12. Jahrhunderts das Recht Justi-
nians aufgenommen hatte. Das römische Recht wird neben dem
langobardischen in subsidio als Landesrecht anerkannt, aber Ortsrechte
und insbesondere die Landesgesetzgebung — vor allem die constitu-
tiones Siculae — ziehen alsbald beiden Landesrechten enge Grenzen.
Trotz der Abtretung Siziliens, der größten Provinz des römischen
Rechts im Süden, errang schließlich auch in Unteritalien dieses römische
Recht die Vorherrschaft über das Langobardenrecht. Letzteres wird
— sosehr sein Inhalt materiell auf die constitutiones eingewirkt
hatte — nach und nach zum Ortsrecht herabgedrückt, wobei zudem
seine Geltung bewiesen werden mußte. Später galt es nur mehr unter
den Personen, für die sein Bestand erwiesen werden konnte, und end-
lich mußte dieser Nachweis für jedes einzelne Institut erbracht werden.
18. 181—184. l
? S. 182ff. Vgl. die 182° angeführte Legende von der langobardischen
Bewohnerschaft Neapels, dann zahlreiche andere Belegstellen ebend. Über
die rechtliche Stellung der Leute von Atrani in Salerno S. 183%. Auch die
Stadtrechte der byzantinischen Landschaften nahmen langobardisches Recht
auf S. 183°. Über das Eindringen des germanischen Eigenkirchen- und
Benefizialwesens in römische Gebiete vgl. U. Stutz, Geschichte des kirch-
lichen Benefizialwesens I S. 1267?, Lehen und Pfründe in Zeitschrift für
Rechtsgeschichte, Germ. Abt. Bd. XX S. 246! und Gött. gel. Anzeigen
1904 S. 151.
96 Kritiken.
Dabei war es strikte zu interpretieren. Dazu kam ferner eine wach-
sende Unkenntnis seines Inhalts. Wo es blieb, beschränkte es sich
auf wenige Rechtseinrichtungen (Munt, Güterrecht, Lehnfolge ).
Schließlich wurde es, wie im Norden der Halbinsel, fast ganz ver-
gessen, formell aber erst 1809 beseitigt.
Das von den Kapitularien entwickelte System der persönlichen
Rechte konnte wie sie selbst in Süditalien festen Fuß nicht fassen.!
Auf ganz anderer Grundlage aufgebaut entwickelten sich einschlägige
Normen erst viel später im Wechselverkehre der verschiedenen Klein-
staaten zwischen Römern und Langobarden. Äußerst interessant ist
dieser Prozeß für die Beziehungen Amalfis zu Salerno.? Als Recht
der zugewanderten Franken kommt das normannische Recht in Betracht,
bleibt jedoch, wo es nicht auch in den Kreis der ansässigen Be-
völkerung hinübergriff?, ein Sonderrecht für die Eroberer*, seit den
Konstitutionen in der Hauptsache Adelsrecht® und erhielt sich für
diesen Kreis der Bevölkerung noch sehr weit in die Neuzeit herauf, als
längst schon das System der persönlichen Rechte verfallen war®,
! Im Süden sind Langobarden und Einwohner langobardischen Gebiets
eines. Romani sind die Einwohner byzantinischer Gebiete. Langobardisch
ist auch das Recht der Kirche im langobardischen Unteritalien. Im rö- `
mischen Teil fehlte es an jeder Tradition, die dem zugewanderten Ein-
wohner langobardischer Herkunft sein Stammesrecht belassen hätte. Erst
die regen Beziehungen zwischen den langobardischen Fürstentümern und
den römischen Herzogtümern in Unteritalien brachten eine Anerkennung der
beiderseitigen Rechtsordnungen im Verkehr untereinander, mithin ein System
persönlicher Rechte hervor. Neumeyer S. 224ff.
3? S, 228 ff. 3 S. 237f.
* Auch die Staatsverfassung nimmt normannische Einrichtungen in.
sich auf, S. 239. Das normannische Lehnwesen kommt nach Sizilien und
Unteritalien. Reste fränkischen Güterrechts finden sich in einigen Stadt-
rechten am Festland und in Sizilien, S. 242ff. Über die Begriffe Franken
und Normannen, fränkisches und normannisches Recht S. 245.
5 S. 244, 272—303. Die Konstitutionen überdauern Besonderheiten
des fränkischen Rechts in der Frage nach der Volljährigkeit, der Handlungs-
fähigkeit der Frauen, der Erbfolgeordnung, im Lehnrecht (Gegensatz des
fränkischen und langobardischen Lehnrechts), im Adelsgüterrecht, wovon
Neumeyer im einzelnen handelt.
e Die Konstitutionen ließen einer Geltung persönlichen Rechts wenig
Raum. So verfiel es bald, und auch in der Literatur finden einschlägige
Stellen eine andere Deutung. Abgesehen von dem Sonderrechte der Nor-
mannen, das erhalten blieb und sich weiter gestaltete, kam persönliches
Recht nur noch insofern und zwar erst im 15. Jahrhundert zur Geltung,
als das langobardische Recht in die Rolle eines persönlichen gedrängt
En rn m an a . deet? tee Ma an Te en ESEN E en nn. ua
Kritiken. 97
welches seit dem Ende des 11. Jahrhunderts anknüpfend an den vor-
gefundenen Rechtszustand unter dem Einflusse der oberitalienischen
Lombardisten! für das langobardische und römische Recht daselbst
ausgestaltet worden war.
Auch Sizilien kannte eine Geltung persönlicher Rechte. Die
Einwohnerschaft zerfällt hier nach dem Gegensatze des Glaubens und
der Sprache in Lateiner, Griechen, Sarazenen und Juden. Daneben
wohnen Franken und Langobarden auf der Insel. Daher war auch
der Rechtszustand ein verwickelter.. Juden und Sarazenen lebten unter
eigenem Rechte und eigener Gerichtsbarkeit. Ein Mischvolk waren
die Lateiner, langobardischer und römischer Herkunft, die im 11. Jahr-
hundert mit den Normannen in das eroberte Land zogen und die
Reste altlateinischer Bevölkerung daselbst aufnahmen. Sie haben eine
Summe von Sätzen des Gewohnheitsrechts ergänzt durch die justi-
nianische Gesetzgebung. Aber ihr Recht ist auch stark von fränki-
schen Elementen durchsetzt. Die Griechen endlich lebten im 12. Jahr-
hundert noch nach byzantinischem Rechte und dieser Zustand erhielt
sich dank ihrer genossenschaftlichen Organisation längere Zeit. Dann
gab es Langobarden auch außerhalb der Klasse der Lateiner und eine
Sonderstellung erwarben sich schließlich hier wie in Unteritalien die
Normannen, die ihr fränkisches Recht zur Geltung brachten. Noch
die normannischen Assisen bestätigen das Geltungsverhältnis persön-
licher Rechte. Das Stadtprivileg für Catania spricht sich dahin aus.
Auch das Notariat war damals nach Nationen geschieden.” Aber lange
erhielt sich diese Verschiedenheit des Rechtes nicht mehr. Nur die
Juden behielten ihre Sonderstellung. Die freien Sarazenen verschwan-
den 1246 von der Insel, der rechtliche Gegensatz zwischen Griechen
und Lateinern verwischte sich mehr und mehr, er verlor an Schärfe
durch das Zusammenleben, namentlich seitdem die griechische Be-
völkerung das justinianische Recht annahm. Dieses Absterben der Ver-
schiedenheiten kennzeichnet insbesondere die Entwicklung des ehelichen
Güterrechts in Sizilien; der anfangs persönliche Gegensatz zwischen
wurde. Da traten wieder professiones iuris auf. Aber es war nur ein
Scheinleben, zu dem die persönlichen Rechte hier nochmals erwachten. Der
Unterschied scheint sich in den Urkunden darauf zu beschränken, ob Frauen
zur Verpflichtung eines Muntwalts bedürfen.
1 S. 185ff. und 247ff. Die Kirche und der Klerus bekennen sich
daselbst zu römischem Rechte, wofür Neumeyer aus dem langobardischen
Gebiet Zeugnisse anführt. Seit den Konstitutionen hört das persönliche
Recht der Kirche auf. S. 248 und 257.
2? S. 266 ff.
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 1. d
98 Kritiken.
fränkischer Gütergemeinschaft, die sich zum lateinischen Rechte erwei-
terte, und der griechischen Dotalordnung wird in den Stadtrechten zu
einer doppelten Form stadtrechtlicher Güterordnung; es gibt für die
Bewohner, welchem Stamm sie angehören mögen, wie heute noch auf
Malta ein „contrahere matrimonium secundum ritum Graecorum“
bezw. „Latinorum“. So hat das System auch hier seine Bedeutung
eingebüßt, soweit nicht die schon vorher für Unteritalien betonte
Sonderstellung des fränkischen Rechts auch in Sizilien statt hatte.
Beide Abschnitte liefern endlich wertvolle Ergebnisse für den
Kardinalpunkt der Untersuchungen Neumeyers, für das Verhältnis der
beiden Systeme der Statutenkollision und der persönlichen
Rechte zueinander.! So verschieden die Entwicklung im Norden und
Süden vor sich ging, so war doch in beiden Gebieten räumlich gel-
tendes Recht längst schon vorhanden, eine Statutenkollision schon
möglich geworden, als das System der persönlichen Rechte noch in
praktischer Geltung stand. In beiden wurden die Stammesrechte in
steigendem Maße durch territoriale Quellen (Ortsrechte, insbes. Stadt-
rechte, Landesgesetze) verdrängt oder selbst zu räumlichen Rechten
gewandelt. Aber nicht nur daß selbst zur Zeit umfassender Herrschaft
des räumlichen Rechts das bei Lösung der Kollision für anwendbar
erklärte örtliche Recht seinerseits noch an einer Verschiedenheit des
Rechts nach Stämmen festhalten konnte?, blieben manche Bestimmungen
der Stammesrechte — im Norden und Süden freilich in verschiedener
Gestalt — in Anwendung auf anderweitig begrenzte Kreise der Be-
völkerung erhalten, nämlich als Adelsrecht.?
Zu Ende führen will Neumeyer die Untersuchung über die
Beziehungen beider Kollisionssysteme durch Vergleichung der Grund-
sëtze, nach denen die Zugehörigkeit zu einem Rechtskreis vermittelt
wurde und welche Beziehung bei einer Mehrheit konkurrierender Rechte
den Ausschlag gab. Dann erst kommt er zum eigentlichen Thema.
Als Internationalist trat er an die Bearbeitung des Problems. Als
tüchtiger Rechtshistoriker bewährte er sich dabei. Mit dem Danke
für vielfältige Anregung und Belehrung verbinde ich den Wunsch, es
möge ihm vergönnt sein, uns bald einen weiteren Teil seiner groß-
angelegten Untersuchung zu bieten.
Innsbruck. A. v. Wretschko.
1 8.169 ff. und 303 ff. ? S. 805.
ZS 176 und 309f. Darauf führt Neumeyer auch die Aufnahme
des Moments der Erstgeburtsfolge zurück in den ursprünglich nur die
Frauenfolge ausschließenden Begriff des sog. salischen Thronfolge-
gesetzes,.
Kritiken. | 99
Richard Scholz, Die Publizistik zur Zeit Philipps des
Schönen und Bonifaz’? VIII. Ein Beitrag zur Geschichte der
politischen Anschauungen des Mittelalters (6./8. Heft der Kirchen-
rechtlichen Abhandlungen, hrsg. v. Stutz), Stuttgart, Enke 1903,
8°, XIV u. 528 8.
Das Buch von Sch. bedarf keiner empfehlenden Worte mehr.
Es hat schon längst den Weg zu allen gefunden, die seinem Gegen-
stande Interesse entgegenbringen. Es steckt aber auch eine tüchtige
Arbeit in den Inhaltsangaben, in denen Sch. seine fleißige Durch-
- forschung der Texte niedergelegt hat. Mit seltener Liebe ist er den
verschlungenen Gedankengängen und allen scholastischen Tüfteleien
gefolgt, die uns heute vielfach so fremd und gekünstelt anmuten.
An neuen, bisher ungedruckten Texten veröffentlicht er den zu-
erst von Finke (Aus den Tagen Bonifaz’ VII, S. 167ff.) benutzten
angriffslustigen, aber inhaltlich recht unbedeutenden Traktat des
Heinrich Casalorci von Cremona „de potestate papae“ (S. 459—471),
und die Verteidigung der Bulle „Clericis laicos“ von einem kuria-
listischen Anonymus, wahrscheinlich von Heinrich von Cremona, 1297
oder 1302 geschrieben (S. 471—484). Mit ihm in engem Zusammen-
hang stand die „Disputatio inter clericum et militem“,' wozu Sch.
eine interessante längere Notiz aus einer Handschrift abdruckt (S. 484
bis 486). Von dem bis jetzt nur durch spätere Werke bekannten
Augustinus Triumphus hatte uns schon Finke eine bisher unbekannte
Schrift mitgeteilt. Sch. schenkt uns nun drei weitere um 1308 ge-
schriebene Schriften im vollen Wortlaut, den gegen den sich regenden
Episkopalismus reagierenden Traktat „de duplici potestate praelatorum
et laicorum“ (486—501), den gegen das Kardinalat sich wendenden
„de potestate collegii mortuo papa“ (501—508) und den gegen das
angemaßte Ketzerrichteramt Frankreichs sich richtenden „brevis trac-
tatus super facto templariorum“ (508—516).
Damit ist die Zahl der bisher ungedruckten Traktate dieser Zeit
nicht erschöpft. Eine Reihe kurialistischer Erzeugnisse hat Sch. den
zu erwartenden „Forschungen und Texten zur Geschichte des Kaiser-
tums und Papsttums im Mittelalter‘ von Grauert vorbehalten, so des
Egidius Spiritalis „Libellus contra infideles“, des Heinrich von Cremona
interessante mit Dantes Monarchia wahrscheinlich in engem Zusammen-
hang stehende Schrift „Tractatus de jurisdictione imperatoris et im-
perii“ usw. (vgl. die Mitteilungen Grauerts in der letzten Junisitzung
der Bayr. Akad. d. Wiss.), den anonymen Traktat „de potestate eccle-
siastica (328) und des Ägidius systematisches und grundlegendes
Werk „de potestate ecclesiastica“ (vgl. 522).
Die von Finke (Aus den Tagen Bonifaz VII, Münster 1902)
Dean
100 Kritiken.
neuerdings ans Licht gestellten und zum Teil veröffentlichten Werke
Arnalds von Villanova sind von Sch. nicht mehr ausführlich benutzt
und gewürdigt worden, da die Arbeit damals schon fertig vorlag (VII).
Der Hauptwert der Scholzschen Arbeit beruht indessen auch nicht
darin, neues Material veröffentlicht zu haben, sondern den zerstreuten,
von scholastischen Formeln überwucherten Gedankenstoff in genauer
sachkundiger Analyse dem Forscher zur leichten Benutzung dargeboten
zu haben. Der weiteren Forschung bleibt es nun überlassen, den
Ursprung der dargestellten Gedankenreihen und ihre Wirkung und
Fortdauer in der folgenden Epoche zu verfolgen, wenn Sch. auch ge-
legentlich selbst schon diese Fragen streift (332). Die Schriften er-
weisen sich als die Bekenntnisse, in denen vier verschiedene Gruppen
ihre Ansichten über Staat und Kirche niedergelegt haben: die päpst-
liche Kurie, die Kardinäle, der Episkopat und die Partei des fran-
zösischen Königtums, Parteien, die in ihren Ansichten untereinander
die mannigfachsten Verbindungen eingegangen sind.
Sch. begrenzt seine Arbeit auf den Zeitraum von 1296—1310.
Bei der Fülle des bewältigten Stoffes muß auch der Eifrigste den
Wunsch nach weiterem Material unterdrücken, leider ist nur die
Partei der Kardinäle schlechter dabei weggekommen, da ihre Literatur
mehr in die folgende Epoche füllt, ihre Bestrebungen aber sicher
ebenso sehr diesem Zeitabschnitt angehören.
Jedenfalls gibt ihre Charakterisierung allein durch die Denk-
schriften der Colonna und die Prozeßakten von 1311 ein schiefes
Bild. Daß ein großer Teil des Kardinalskollegiums zwar die Recht-
mäßigkeit der Wahl Bonifaz VIII. verteidigte, aber sonst mit den
Anklagen der Colonna sympathisieren mochte, habe ich schon früher
ausgesprochen (Kardinal Napoleon Orsini, Marburg 1902, S. 40,
dessen kirchenpolitische Ansichten nach den Prozeßakten ebenda,
S. 49 ff... Für die Stellung der Kardinäle besitzen wir aber auch
noch die notariellen Erklärungen, die Wilhelm von Chatenaye und
Hugo von la Celle im April 1304 von ihnen bezüglich der Verur-
teilung Bonifaz’ VIII. durch ein Konzil gesammelt haben (Holtzmann,
Nogaret 123, Funke, Benedikt XI, 68ff.) Neben Jean le Moine
dürfte Napoleon Orsini wohl etwas mehr in den Vordergrund gerückt
werden, allerdings mit Hilfe von Nachrichten, die eine spätere Zeit
betreffen. Eine treftfliche Illustration zum Kommentar des Jean le
Moine zum Liber Sextus und zu dessen Ansichten über die Mitregie-
rung der Kardinäle würde z. B. die Klage des N. O. über deren Zu-
rückdrängung durch Klemens V. bilden in seinem Briefe an König
Philipp den Schönen (Souchon, Papstwahlen, 1888, S. 185ff.). Höchst
‚interessant ist es auch, diesen Brief mit dem Augustinus Triumphus
Kritiken. 101
zugesprochenen tractatus contra articulos inventos etc. (175ff.) zu
vergleichen, den Finke (S. LXIX.) gedruckt hat. Interessant ist das
Aufwallen der italienisch-nationalen Gesinnung auch bei den ur-
sprünglich der französischen Partei angehörenden Prälaten, die infolge
der Brandstiftung zu Carpentras und des Überfalls der Italiener 1314
in ihrer Encyklika (Baluze I, 286ff. und Rymer, Foedera II, 1) deut-
lichen Ausdruck fand und schließlich in dem von Dante so beredt
ausgesprochenen Wunsche gipfelte, die Kurie nach Rom zurückzuver-
legen. Sollte nicht auch die Stelle im Briefe Napoleon Orsinis: Nam
Vobis domino nostro et mihi devoto Vestro et ceteris dominis Italicis,
qui solo intuitu regio defunctum elegimus, premissa adscribuntur mala
et mundo non ventura (Souchon 188) auf die von Augustinus gegen
die französisch gesinnten Kardinäle gerichteten Vorwürfe (178) zu-
rückgehen. Und wenn man bei Johann v. Paris (317) und bei-
Nogaret (366 u. 369) liest von der Anrufung des weltlichen Armes
durch die Kardinäle, um den Papst abzusetzen, dann denkt man, ab-
gesehen von dem Eingreifen Philipps gegen Bonifaz VII., zunächst
an den eigentümlichen Briefwechsel Ludwigs des Bayern mit Napoleon
Orsini und dem ganzen Kardinalskollegium, das Ludwig nach einem
Schreiben an N. O. vom 29. Juni 1334 (Raynaldi Annales ad.
a. 1334, 31) damals ermahnte, zur Absetzung Johannes XXII „con-
cilium in aliquo loco tuto“ abzuhalten (vgl. Müller, Der Kampf Lud-
wigs des Baiern usw. I, 327—336). Mit Recht weist Sch. auch bei
Nogaret (372) auf die Einflüsse hin, die die Spiritualen auf ihn aus-
geübt haben mögen. Mir scheint auch die Gegnerschaft gegen Boni-
faz VIII. im Kardinalskollegium — von den Colonnas nicht zu
reden — unter solchen Einflüssen gestanden zu haben. Klingt daran
nicht die Unterhaltung Napoleon Orsinis mit Karl von Valois an
„eondolendo super malo statu ecclesie et super periculo, in quo erat
fides et Christianus populus sub tali pastore“ (Höfler, Rückblick auf
P. Bonifaz VII. usw. 1843, S. 51)? Ich glaube hier nicht zu weit
in der Interpretation dieser Worte zu gehen, um so mehr, nachdem
der Wert der Aussagen gegen Bonifaz durch K. Wenk (War Boni-
faz VII. ein Ketzer? Hist. Ztschr. N. F. 58, S. 19ff.) bedeutend er-
höht worden ist. Mir liegen auch genügende Beweise für den Re-
formeifer und den religiösen Sinn des Kardinals vor, auch wenn ich
davon absehe, daß Ubertino v. Casale (vgl. Huck, Ub. v. C., Frei-
burg 1903, S. 26) sein Kaplan wart, er selbst 1294 Protektor der
Spiritualen wurde und es sich durch seine Haltung verdiente, daß
1 Nach einem von Prof. Haller-Gießen mir gütigst mitgeteilten Not.-
Instr. im Staatsarch. Siena.
102 Kritiken.
Fr. Angelo de Clarino in die Heimat schrieb: Similiter orationem
specialem facite pro... Napoleone etc.
Diese Abschweifung sollte nur dazu dienen, einige Striche zu der
Zeichnung der Kardinalspartei hinzuzusetzen, die bei dem Mangel
dieser Kreise an literarischer Produktivität nur unvollkommen sein
sein kann. Im übrigen überläßt ja Sch. dem französischen Gelehrten
Digard die Aufgabe, die Schriften in historischen Zusammenhang zu
setzen (VI).
Es würde auch zu sehr ermüden, die besprochenen Schriften
alle aufzuführen und im einzelnen aufzuzählen, wie hervorragend Sch.
durch seine zusammenfassenden Lebensdaten der Verfasser, durch ge-
nauere, bessere Datierung und Zuweisung der Schriften die Forschung
gefördert hat. So z. B. spricht er — wie mir scheint, mit Recht —
die bisher Dubois zugeschriebenen Traktate „Quaestio de potestate
papae: Rex pacificus“ und die „Disputatio inter clericum et militem“
diesem mit gewichtigen Gründen ab (381ff.).
Die Untersuchung über die Abfassungszeit des letzteren Trak-
tats (337 ff.) ist übrigens gerade ein Musterstück für die vorsichtige
bedächtige Art der Sch.’schen Schlußfolgerung. Wenn aber zur Wür-
digung eines literarischen Werkes auch die Beantwortung der Frage
gehört, was es gewirkt und auf wen, so müssen wir uns hier mit
der Beobachtung bescheiden, nahezu alle kirchenpolitischen Strömungen
des XIV. und XV. Jahrhunderts in ihren Keimen zu erkennen.
Deutlicher würden wir sehen, wenn vielleicht ein besonderes Kapitel
der Aufgabe gewidmet worden wäre, die Schriften nach ihrer Gattung
zu scheiden, ein anderes, wie Handschriften entstehen, sich verbreiten,
abgeschrieben werden, durch die Welt gehen und die Bibliotheken
füllen. Der ersten Aufgabe wird sich keiner entziehen können, der
der Verbreitung der Ideen von einzelnen Zentren aus nachspüren
will. Denn unter diesen Schriften befinden sich ebensowohl die vom
Orden aufgetragenen, an den Universitäten und in den Klöstern ge-
brauchten Schulschriften des Jakob von Viterbo (130) und des Aegi-
dus Romanus (36, 118), wie des letzteren ad usum delphini für
Philipp den Schönen verfaßte Staatslehre (38, 105), praktische poli-
tische Denkschriften, wie die aktenmäßig entstandenen der Colonna,
die des Duranti! u. a., sonstige Denkschriften, wie die des Heinrich
von Cremona (164, 165), Agostino (175, 180), Dubois (385, 386),
1 Sein Leben und seine Schrift erscheint in neuer Beleuchtung bei
J. Haller, Papsttum u. Kirchenreform I, (1903) S. 58 ff. Über seine Lega-
tion, die Sch. S. 524 nachträgt, hat nun Göller neues Material in der
römischen Quartalsschrift 19, 1. 2 veröffentlicht.
Kritiken. 103
ferner offiziöse Parteischriften, wie. die des Johann von Paris (291),
die Flugschrift „Disputatio inter clericum et militem“ (345) und ein-
fache Aktenstücke wie das Manifest „Antequam essent clerici“ (359).
Für alle diese ihrer Absicht und ihrer Wirkung nach verschiedenen
Erzeugnisse hat Sch. die meines Erachtens nicht sehr glückliche Be-
zeichnung Publizistik gewählte Würden die Verschiedenheiten der
Natur der Schriften zusammenfassend gewürdigt werden, so könnte
man leicht über eine solche Äußerlichkeit hinwegsehen.
Eine andere Frage ist die, die dem Archivbeamten näher liegt,
die Frage nach der Provenienz oder besser nach der Herkunft der
Handschriften: Wem hat die vorliegende Handschrift gehört? Könnten
wir sie beantworten, so wäre das sowohl für die Verbreitung der
Ideen wie für die Charakteristik der Personen ein großer Gewinn,
wenn es auch zu allen Zeiten Bibliophile ohne ein anderes Interesse
wie das der Vollständigkeit gegeben hat (vgl. über die „Sammlungen
einzelner Personen“ Wattenbachs Schriftwesen 1896°, 591fl.) Ande-
rerseits würde durch das Alter der Handschriften das Fortleben der
in ihnen ruhenden Ideen sich mit Sicherheit beweisen lassen. Leider
stehen wir hier an den Grenzen des Möglichen, nur energische Unter-
stützung durch die Bibliotheken könnte hier die Forschung weiter-
bringen, ebenso wie der Ausbau der Studien nach der Seite der
Handschriftenstatistik davon abhängt. Sch. hat, soweit es ihm möglich
war, alles Wissenswerte mitgeteilt. Nur in wenigen Fällen wissen
wir aber bis jetzt etwas über den ersten zeitgenössischen Besitzer.
Wie reizvoll müßte es z. B. sein, den Besitzer der Pariser Hand-
schrift 4683 (Sch. 290) kennen zu lernen, die neben Dantes Monarchia
den Traktat de jurisdietione imperatoris et imperii enthält. Sch.
schreibt einige Registerbände des kgl. französ. Archives (226, 230,
387) dem Sekretär Philipps des Schönen Pierre d’Etampes als Eigen-
tum zu. Es wäre interessant, die Frage zu untersuchen, mir scheinen
sıe offizielle, für den amtlichen Gebrauch angelegte Sammlungen zu
sein, in denen nicht nur gleichzeitige Aktenstücke und Traktate,
sondern auch die als Material zu verwendenden Erzeugnisse der
Juristen Friedrichs II. (25) gesammelt wurden. Auch aus dem In-
ventar der päpstlichen Bibliothek von 1339 können wir Nachrichten
schöpfen (151). Und wo alle Nachrichten versagen, können wir
doch häufig aus den Widmungen allein die Bibliotheken zum Teil
rekonstruieren, vgl. Sch. 37, 38, 46, 132, 151, 175, 198. Ein
schönes Beispiel dafür, wie dann die Handschriften durch Abschreiben
sich mehrten, hat Finke (a. a. O. CXX) für Arnalds von Villanova
Traktat de misterio cimbalorum veröffentlicht, der innerhalb Jahres-
frist in 13 Exemplaren abgeschrieben und versandt wurde. Ein Bei-
104 Kritiken.
spiel für die Bedeutung der Zeit der Abschrift und der handschrift-
lichen oder auch gedruckten Überlieferung überhaupt bietet der von
Sch. S, 252 erwähnte Cod. 15004 saec. XV., der die Schriften dieser
Zeit zusammen mit denen Gersons enthält, ferner der S. 253 erwähnte
Cod. 15690; vgl. auch Sch. S. 286, 334ff. Auch eine Untersuchung
der handschriftlichen Überlieferung der Schriften des Johann v. Paris
würde wohl interessante Illustrationen zu seiner von Sch. S. 332 be-
leuchteten Verwandtschaft mit den späteren Verfechtern der konziliaren
Theorie ergeben.
So wünschenswert aber auch die Erfüllung dieser Aufgaben sein
mag, so wenig steht ihre baldige Lösung, die die Kräfte und Mittel
einzelner übersteigt, zu hoffen.
Das Buch von Scholz hat das große Verdienst, ein ungeheures
Material, in dem der Zeiten Geist — doch nicht im Goetheschen
Sinne, sondern getreu und wahr — sich spiegelt, dem Forscher be-
quem ausgebreitet und vor Augen gestellt zu haben. Seine Arbeit
wird die reichsten Früchte tragen und den Historiker in seine wür-
digste Aufgabe einführen, in die Geschichte der Ideen, insbesondere
von den wichtigsten Institutionen der Gesellschaft. Mögen nun auch
die übrigen Abschnitte der für ihre Zeit hochverdienstlichen For-
schungen Riezlers durch ein solches Werk ersten Ranges recht bald
ersetzt werden!
Marburg in Hessen. Albert Huyskens.
Monumenta Vaticana res gestas Bohemicas illustrantia
sumptibus comitiorum Regni Bohemiae ediderunt ad recensendos
historiae Bohemicae fontes delegati. Tomus I. Acta Clementis VL
1342—1352 opera Ladislai Klicman. Pragae 1903 typis Gre-
gerianis.
Vorliegender Band enthält 1525 ganz oder auszüglich wieder-
gegebene Stücke aus den Supplik- und Briefregistern (sowohl Kommun-
als Sekretregistern) Papst Klemens VI. im Vatikanischen Archiv,
welche sich irgendwie auf die Person der Könige Johann und Karl (IV.)
oder auf die damaligen Länder der böhmischen Krone beziehen. Zu
den Stücken ersterer Art gehören vor allem die päpstlichen Briefe
politischen Inhaltes, von welchen aber alle wichtigeren schon längst
veröffentlicht sind; die wenigen neuen Stücke, die dieser Band bringt,
sind inhaltlich ganz unbedeutend. Der grüßte Teil aller hier zum
erstenmal gedruckten Urkunden bezieht sich auf die kirchliche Ver-
waltung, besonders auf die Verleihung von Pfründen oder Erteilung
geistlicher Gnaden aller Art. Die Quantität des neugewonnenen Stotřes
ist groß, leider entspricht ihm nicht die Qualität, denn es handelt sich
Kritiken. 105
in dieser Unmasse von Urkunden selten um Dinge von erheblicher
Bedeutung; doch trifft diese Bemerkung nicht bloß den vorliegenden
Band der Mon. Vat., sondern alle Veröffentlichungen aus den Supplik-
und Kommunregistern überhaupt. Zu weit ging m. E. der Heraus-
geber, indem er in der Regel die vom Papst genehmigte Supplik und
die auf Grund derselben ausgefertigte Littera gesondert abdrucken
ließ. Es hätte genügt, entweder nur die Supplik unter Hinweis auf
die Stelle der Register, wo sich die dazu gehörige littera findet, mit-
zuteilen, oder nur die letztere mit Bezugnahme auf die ihr zugrunde
liegende Supplik. Durch die Zusammenfassung solcher Stücke unter
einer Nummer wäre nicht nur größere Übersichtlichkeit erzielt, sondern
auch viel Raum erspart worden. Letzterer Vorteil würde in noch
erhöhtem Maße durch strengere Ausscheidung des Formelballastes
erreicht worden sein. Am zweckmäßigsten wäre es gewesen, in der
Einleitung alle vorkommenden Formeln nach diplomatischen und
kirchenrechtlichen Gesichtspunkten in gewisse Gruppen systematisch
zusammenzustellen, zu nummerieren und bei den einzelnen Stücken
auf jene Nummern zu verweisen. In Ermangelung eines solchen Vor-
gehens hätte der Herausgeber wenigstens daran festhalten sollen, jede
Formel nur einmal, und zwar da, wo sie zum erstenmal vorkommt,
mitzuteilen und später nur auf dieselbe zu verweisen. Merkwürdiger-
weise wird jedoch schon bei Nr. 2 und 4 auf eine ganze Reihe von
Formeln, die erst bei Nr. 6 vollständig mitgeteilt werden, verwiesen,
anderseits dieselbe Formel zu oft wiederholt. Dies geschieht z. B.
mit der sog. Formula executoria, die mit den Worten beginnt: Quo-
circa mandamus, quatenus vos vel duo aut unus vestrum etc. Die-
selbe findet sich, ungenügend gekürzt in Nr. 2, 4, 6, 9, 11, 52, 76,
18, 79, 85, 90, 178 u. a. mit geringen gleichgültigen Abweichungen.
Auch die litterae in eodem modo hätten viel mehr gekürzt werden
können als es geschehen ist. In dieser Hinsicht kann auf Langs
Acta Salzburgo-Aquileiensia, Graz 1903, verwiesen werden, welche
unbeschadet der Gründlichkeit der Edition die formelhaften Bestand-
teile der Urkunden viel energischer gekürzt haben. Ich möchte aber
noch weiter gehen und anbetrachts der erdrückenden Fülle der litterae
communes das im Repertorium Germanicum, I. Band, Berlin 1897,
eingeschlagene abkürzende Verfahren empfehlen, welches auf die Wieder-
gabe des Wortlautes der Litterae verzichtet und sich auf die An-
fertigung von Auszügen, die alles Wesentliche der Vorlage bringen,
beschränkt. Die Übersichtlichkeit der weiteren Bände der Mon. Vat.
würde bei solcher Beschränkung bedeutend erleichtert werden, während
die Benutzung des mit Formelkram noch stark belasteten I. Bandes
eine zeitraubende Arbeit ist.
106 Kritiken.
Über das benutzte handschriftliche Material hat uns der Heraus-
geber in der Praefatio einen allzusummarischen Bericht gegeben, aus
welchem wir über das Formel- und Taxwesen der päpstlichen Kanzlei
sowie über die äußeren und inneren Merkmale der Register Klemens VI.
so gut wie nichts erfahren. Ebenso sagt uns der Herausgeber nicht,
ob sich etwas von Kameralregistern aus der Zeit dieses Papstes er-
halten hat; es dürfte sich hierbei nur um wenige Quaterne handeln,
die man vielleicht in den Registerbänden der vorhergehenden oder
nachfolgenden Päpste wird suchen müssen, denn die infolge der Un-
achtsamkeit beim Einbinden der päpstlichen Register entstandene
Konfusion ist bekanntlich keine geringe.
Der umfangreiche Index personarum et locorum ist zwar sehr
fleißig gearbeitet, aber durch tschechisch-nationale Tendenz entstellt.
Was die Ortsnamen betrifft, so sagt der Herausgeber darüber in der
Praefatio p. X: „In locorum nominibus forma, qua nunc utimur, primo
loco posita est.“ Unter dieser ersten Person Pluralis sind natürlich
nur die Tschechen verstanden; wie die Deutschen Böhmens, Mährens,
Österr.- und Preußisch-Schlesiens und der Lausitz ihre Städte und Dörfer
heutzutage benennen, erscheint dem Herausgeber nebensächlich; die einzig
maßgebende moderne Benennung aller Orte in den ehemaligen Ländern
der böhmischen Krone, ob sie gegenwärtig zu Österreich, Preußen oder
Sachsen gehören, ist ihm die tschechische. Brüx heißt ihm Most,
Eger Cheb, Elbogen Loket, Zittau Zitava, Bautzen Budisin, Breslau
Vratislav, Brieg Breh, Groß-Glogau Hlohov, Liegnitz Lehnice, Öls
Olešnice, Neumarkt in Schlesien Středa, Schweidnitz Svidnice, Sagan
Zahan. Manchmal greift er mit seinen Tschechisierungsgelüsten sogar
über das Gebiet der Länder der Wenzelskrone hinaus: Die maßgebende
Bezeichnung für Basel ist ihm Basilej, für die Zips in Ungarn Spiz,
für Triest Terst, für das Samland Zmud’. Nur unter der tschechischen
Form der Ortsnamen bringt er die in den mitgeteilten Litterae sich
findenden Namensbelege. Er ist zwar so gnädig, öfters doch auch
den entsprechenden deutschen Ortsnamen zu revozieren, aber selbst
wenn dies geschieht (und nicht, wie z. B. bei Breslau unterbleibt),
wird stets auf die tschechische Namensform als die maßgebende ver-
wiesen, unter der sich allein die historischen Belege finden. Merk-
würdigerweise bezeugen aber diese Belege öfters gerade die historische
Berechtigung des deutschen und nicht des tschechischen Ortsnamens.
So verweist der Herausgeber bei dem Ortsnamen Dittersbach auf
Dobrouč Horni, bringt aber unter diesem maßgebenden Namen als
Belege aus seinen Urkunden nur zwei deutsche und gar keine tschechi-
schen Namensformen. Ganz ebenso ist nur der deutsche Name ur-
kundlich belegt für Liebenthal (Dobrouč Dolni), Dittersdorf (Jetrichova
Kritiken. 107
ves), Dürnholz (Drholec), Blumenau (Květná) und andere von Deutschen
aus grüner Wurzel gegründete Dörfer, die sich in diesem I. Bande
vorfinden. Wie ganz anders ist doch die Behandlung der Ortsnamen
im Register der Abteilung Diplomata der Mon. Germ. Hier werden
betreffs jedes Namens alle in den Urkunden vorkommenden Formen
gegeben und am Schlusse in kursiver Schrift, wenn es nötig ist, die
heutige Namensform beigesetzt. So hätte es der Herausgeber der
Mon. Vat. halten sollen. Selbstverständlich müssen die deutschen
Namen der ganz oder der Mehrzahl nach deutsch besiedelten Orte den
tschechischen Bezeichnungen derselben vorangehen. Wer die tschechi-
schen Namen dieser deutschen Orte ihren deutschen Namen voransetzt,
verletzt Recht und Billigkeit. Schließlich sei noch bemerkt, daß
Civitas Austriae im Register, welchem der Herausgeber ein Frage-
zeichen beisetzt, Cividale in Friaul ist.
Prag. | Emil Werunsky.
Schäfer, Ernst, Beiträge zur Geschichte des Protestantismus
und der Inquisition im sechzehnten Jahrhundert. Nach
den ÖOriginalakten in Madrid und Simancas bearbeitet. Bd. 1—3.
Gütersloh, C. Bertelsmann. 1902. 8°.
Man kann nicht behaupten, daß es an Darstellungen der Ge-
schichte des spanischen Protestantismus gefehlt habe. Von McCrie
bis auf Fliedner und Pressel haben sich eine recht beträchtliche An-
zahl von mehr oder minder sorgfältigen Forschern damit beschäftigt,
und es konnte dem Gegenstande nur zum Vorteile gereichen, daB er
nicht nur von Protestanten, sondern auch von Katholiken, strengen
und freisinnigen, beleuchtet worden war. Was allerdings alle diese
Darstellungen boten, war im großen und ganzen immer dasselbe.
Selbst Llorente, der sich für seine Darstellung mit Vorliebe auf seine
ausschließlich urkundlichen Quellen — die Akten der Inquisition —
berief, enthielt von Einzelheiten abgesehen, dieselbe Schilderung, wie
alle anderen, von einer allgemein drohenden Gefahr einer Über-
schwemmung Spaniens mit lutherischen Anschauungen, im einzelnen
dann aber immer nur die Geschichte der beiden protestantischen Ge-
meinden von Sevilla und Valladolid. Diese allgemeine Gleichartigkeit
der Darstellung hatte ihren naturgemäßen Grund darin, daß alle Dar-
stellenden auf dasselbe, verhältnismäßig sehr beschränkte Quellen-
material angewiesen waren. Denn selbst Llorente, der Einzelheiten
in beträchtlicher Anzahl den Inquisitionsakten zu entnehmen in der
Lage gewesen war, mußte sich für das Gesamtbild auf dieselben
wenigen Autoren stützen, die bis jetzt die einzigen waren, die einen
weiteren Überblick über die Bewegung gegeben hatten. So geschah
LOS Kritiken.
es denn, daß bis in die neueste Zeit immer wieder jeder neue Dar-
steller in bezug auf das Tatsächliche nur seine Vorgänger wieder-
holte, während keiner von ihnen neue Quellen zu erschließen ver-
suchte. Und das geschah, obwohl man in Spanien längst begonnen
hatte, das wertvollste Quellenmaterial, die Akten der Inquisitions-
tribunale, in den öffentlichen Archiven zu sammeln und uneingeschränkt
der Forschung zur Verfügung zu stellen.
Dieser Übelstand wurde denn schließlich auch von der protestan-
tischen Forschung anerkannt und der Verf. konnte mit Unterstützung
der kgl. preuß. Akademie der Wissenschaften und der Kellinghusen-
Stiftung in Hamburg den Inquisitionsakten ein eingehendes Studium
widmen, und aus ihnen alles das exzerpieren, was sich für die Ge-
schichte des Protestantismus in Spanien daraus gewinnen ließ. Ob
das Resultat für die Förderer seiner Studien ebenso überraschend
gewesen sein mag, als es für die Forschung im allgemeinen geworden
ist, vermag ich nicht zu sagen. Jedenfalls haben sie keinen Anstand
genommen, Schäfers Resultate genau so vor der Öffentlichkeit klar
zu legen, als er sie gefunden hat, obgleich dadurch mit mehr als
"einer geliebten und unzählige Male wiederholten Legende aufge-
räumt wird.
Schäfer kommt zu dem Ergebnis, daß der Protestantismus in
Spanien niemals diejenige Bedeutung besessen habe, die ihm auf
Grund übertreibender Angaben der von der Verfolgung Betroffenen
seit dem 16. Jahrhundert immer wieder beigemessen worden war.
Die Akten der Inquisition ergeben unwiderleglich, daß der weitaus
überwiegende Teil der wegen lutherischer Ansichten in Spanien an-
gestellten Prozesse nicht gegen National-Spanier, sondern gegen die
in allen Teilen Spaniens als Handwerker, Arbeiter usw. ansässigen
Ausländer gerichtet gewesen ist. Er weist überzeugend nach, daß es
zu einer protestantischen Gemeindebildung auf spanischem Boden in
der Tat ausschließlich nur an den beiden längst bekannten Stellen
gekommen ist, und er zerstört endlich auch in erheblichem Maße
den Nimbus, welcher die beiden schwer verfolgten Gemeinden umgab,
durch den Nachweis, daß deren Mitglieder mit ganz verschwindenden
Ausnahmen nur eine ganz unbestimmte und unzulängliche Vorstellung
von dem protestantischen Geiste erlangt hatten, und daß sie, als die
Verfolgung hereinbrach, sich in der großen Mehrzahl beeilten, ihren
Frieden mit der katholischen Kirche zu machen und ihre Irrtümer
abzusch wören.
Überraschender fast noch als dieses Resultat der Schäferschen
Forschungen, und von nicht geringerer Tragweite ist ein zweites,
welches sich auf die spanische Inquisition bezieht. Seit Llorente seine
Kritiken. 109
in Rachedurst getauchte Feder dazu gemißbraucht hat, die Greuel der
spanischen Inquisition so anschaulich als möglich vorzuführen, ist
dies Thema in endloser Mannigfaltigkeit variiert worden, und eine
gewisse Schule protestantischer Schriftsteller kann sich heute noch
nicht Genüge daran tun, diesen Schandfleck der Zivilisation mit hei-
ligem Zorn zu brandmarken. Daß der Inquisition unter den Katho-
liken Verteidiger erstanden, konnte naturgemäß nur wenig fruchten;
aber auch das half nicht, daß selbst protestantische Schriftsteller das
Llorentesche Machwerk gebührend abfertigten. Glücklicherweise sind
die Auszüge, die Schäfer aus den Quellen bringt, allzu umfänglich
und erdrückend, als daß man auch ihn ungehört abtun könnte.
Seine Darstellung aber ist sehr geeignet, den Glauben an die Schreck-
bilder von dem Walten der Inquisition zu erschüttern. Sch. hat es
für seine Aufgabe gehalten, nicht nur die Inquisitionsprozesse gegen
die Protestanten auf ihren Wert für die Geschichte des Protestantismus
auszubeuten, sondern er hat auch das ganze Verfahren dieser Be-
hörde, auf Grund der Akten, einer eingehenden Untersuchung unter-
zogen. Und dabei ist er zu dem Resultate gelangt, daß dieses Ver-
fahren denn doch bei weitem nicht dem entspricht, was die landläufige
Vorstellung von demselben behauptet. In seinen Formen entsprach
der InquisitionsprozeB im allgemeinen durchaus dem gewöhnlichen
spanischen Kriminalprozeß. Allerdings wurde davon abweichend der
Beklagte nicht mit dem Kläger und den Zeugen konfrontiert; aber
es ward ihm ein weiter Spielraum zu seiner Verteidigung gelassen:
er durfte Entlastungszeugen zitieren, so viel er wollte, auch konnte
er sich zu seinem Schutze sogar einen Rechtsbeistand annehmen.
Noch ungeheuerlicher stellen sich die Übertreibungen heraus in bezug
auf die Kerker der Inquisition. Der Verf. weist nach, daß nicht nur
die Untersuchungshaft sondern auch die Strafhaft, die nur dem Namen
nach eine carcel perpetua war, in Wirklichkeit aber fast immer nach
einigen Jahren erlassen wurde, eine verhältnismäßig sehr leichte war,
daß Einzelhaft kaum vorkam, daß für die Kranken ausgiebig gesorgt
wurde, ja, daß viele Häftlinge zur Gewinnung ihres Unterhaltes sogar
außerhalb der Gefängnismauern ihrem Berufe nachgingen. Auch die
Strafen der Inquisition waren nicht in dem Grade abnorm strenge,
als man vielfach annahm. Allerdings wurde in dem Verfahren die
peinliche Untersuchung angewendet, aber man darf nicht vergessen,
daß dieselbe in jener Zeit einen Bestandteil der kriminalistischen
Untersuchung auch im weltlichen Prozesse bildete, und zwar keines-
wegs nur in Spanien. Ebenso ist es keine ausschließliche Eigen-
tümlichkeit des spanischen Inquisitionsprozesses, daß über die am
schwersten Belasteten der Feuertod verhängt wurde; Ketzer sind auch
110 | Kritiken.
in anderen Ländern und Hexen selbst in protestantischen Gebieten
verbrannt worden. Allerdings hat die spanische Inquisition diese
Strafe verhältnismäßig sehr zahlreich verhängt; allein auch. hierin
weist Sch. die großen Übertreibungen in den bisherigen Anschauungen
nach. Weder die Gesamtzahlen der wegen Protestantismus zum
Feuertode Verurteilten, noch auch die prozentuellen Zahlen, wie sie
nach Llorente und anderen Quellen in den Geschichten des Pro-
testantismus angeführt zu werden pflegen, entsprechen der Wirklichkeit,
und der Verf. weist ganz genau und bis in die Einzelheiten nach,
auf welchen absichtlichen und unabsichtlichen Mißverständnissen die
übertreibenden Angaben beruht haben.
Den Stoff hat Sch. so gegliedert, daß der erste Band die Kritik
der Quellen und der bisherigen Darstellungen, sowie eine Skizze der
Geschichte der beiden Protestantengemeinden enthält. Der zweite
Band enthält ein Verzeichnis aller der Personen spanischer Natio-
nalität, denen die Inquisition als Protestanten den Prozeß gemacht
hat, mit Angaben über den Verlauf jedes einzelnen. Der dritte Band
endlich enthält die wichtigsten und interessantesten Prozesse im Wort-
laut oder doch in ausführlichen Auszügen. K. Haebler.
Briefe und Akten zur Geschichte des Dreißigjährigen Krieges
in den Zeiten des vorwaltenden Einflusses der Wittels-
bacher. Bd. 9: Vom Einfall des Passauer Kriegsvolks bis zum
Nürnberger Kurfürstentag, bearbeitet von Anton Chroust.
München, M. Riegersche Universitätsbuchhandlung (G. Himmer).
1903. XXIV und 912 S. gr. 8°.
Von den früheren Bänden der jüngeren wittelsbachischen Kor-
respondenzen unterscheidet sich der vorliegende dadurch, daß die
Akten der Union und der Liga nicht mehr in zwei Serien neben-
einander laufen, weil man hätte die Korrespondenzen über Ereig-
nisse, die gleichzeitig die Liga und die Union betrafen, aus ihrem
Zusammenhange reißen und je nach der Provenienz oft in ganz
verschiedenen Zeilen publizieren, hierbei auch vieles, besonders in den
Kommentaren wiederholen müssen und trotzdem hervorragend wichtige
Akten, wie die kaiserlichen und kursächsischen nahezu unter den Tisch
gefallen wären. Aber diese zunehmende Erkenntnis entspringt nicht
blos Zweckmäßigkeitsrücksichten, sondern charakterisiert zugleich die
reichsdeutsche Entwicklung am Vorabend des Dreißigjährigen Krieges.
Schon einmal mußte die Münchner historische Kommission bei
der Veröffentlichung der wittelsbachischen Korrespondenzen zu einer
ähnlichen Erweiterung und Modifikation ihres Programms schreiten.
In Anlage und Inhalt erinnert Chrousts Band stark an Druffel.
Kritiken. 111
Auch dieser hielt sich nicht im ursprünglichen Rahmen, sondern schuf
ein großes Quellenwerk, bei welchem die habsburgische Politik ebenso
sehr im Vordergrunde steht wie die Baiernherzöge und ihre Minister
und welches mit dem zunehmenden allgemeinen Ruhebedürfnis den
wachsenden Anteil der neutralen friedfertigen Mittelpartei am Ge-
schicke des Reichs zeigt. Diese wollte vor allem große Ereignisse
vermeiden, sonst aber waren ihre Bestrebungen keineswegs zu be-
sonders innigem Zusammengehen angetan. Deshalb wäre für die Zeit
nach 1555 wohl eine Publikation der Reichstags- und Kreistagsakten
denkbar, würde aber auch nicht annähernd die Interessen der deutschen
Fürsten uns vergegenwärtigen und die Möglichkeit, die Götzsche
Edition über den Landsberger Bund ünd die Veröffentlichungen von
Kluckhohn und Bezold zu einem harmonischen Ganzen zusammenzu-
schweißen, oder gar eine Publikation, die uns nebeneinander die ganze
bayrische, österreichische, sächsische, pfälzische Politik jener Zeit vor-
führen würde, kann man sich kaum vorstellen. In der Tatsache, daß
schon Ende des 16. Jahrhunderts bestimmte Streitfragen wieder mit
wachsender Gewalt alle Gemüter beherrschen, bekundet sich der Vor-
bote des Krieges. Hieraus ergeben sich aber Mittelpunkte wissen-
‚schaftlicher - Betrachtung und die Veranlassung, die Personen und
Dinge nicht mehr zu isolieren, sondern zusammenzufassen und zu
vergleichen.
Während zwischen 1546 und 1555 der Einfluß der friedliebenden
Elemente den der katholischen und protestantischen Aktionspartei ver-
drängte, verloren jetzt gerade im Gegenteil diejenigen Kreise, welche
mit der Ruhe Deutschlands gleichzeitig eine gewisse Balance der
katholischen und protestantischen Machtansprüche gewährleisteten,
die Zügel, ohne daß man jedoch deshalb seinen Blick auf die da-
maligen entschiedensten Vorkämpfer des Katholizismus und Protestan-
tismus beschränken darf. Und dank dem Chroustschen Prinzip
werden die erlahmenden Vermittlungsbestrebungen und die Neigung
zum energischen Ausfechten konkreter Streitfragen gleichzeitig neben
einander veranschaulicht, sieht man, welchen Boden 1611, noch immer
die nach Beschwichtigung und Erhaltung des Friedens gerichteten
Tendenzen besaßen.
Wenn selbst Herzog Maximilian von der Ansicht über das Be-
dürfnis der hervorragenden Territorien, sich ungestört und friedlich
zu entwickeln, erst sehr langsam in seine geschichtliche Rolle hinein-
gewachsen ist, so zeigen uns die Protokolle und Korrespondenzen
vollends aus den Kreisen sowohl der Liga als auch der Union das
geringe Gemeingefühl und Bedürfnis der in beiden Bündnissen zu-
sammengefaßten Staatsobrigkeiten zur selbstlosen gegenseitigen För-
112 Kritiken.
derung, besonders wenn wir damit die weitläufigen Erörterungen
vergleichen, wie sich die zum Losschlagen weniger geneigten Teil-
nehmer, namentlich die Städte, gegen ehrgeizige Sonderabsichten
angeblich schützen könnten. So wollten die protestantischen Städte
nicht zur Jülicher Sache und nicht zum Kampfe gegen das elsässi-
sche und passauische Kriegsvolk herangezogen werden und verlangten
genaue Rechnungsablage, in der Liga aber bemühten sich in erster
Linie geistliche Fürsten ängstlich, nicht über das Bedürfnis einer
Sicherung ihres Landes hinaus zu bluten und verlangten aus
Ruhebedürfnis Kursachsen und Gesinnungsgenossen in der bisher
katholischen Einung. Aber auch Maximilian und seine Räte wollten
nur in den großen Streitfragen über die Kirchengüter aus Prinzip
festbleiben, sonst aber nicht grundsätzlich im Reiche die Ketzerei er-
retten (Nr. 257) und jedenfalls mit Kurfürst Christian ein freund-
schaftliches Einvernehmen halten (Nr. 102).
Trotz dieser Einblicke in die Anschauungen der Union und Liga,
welche besonders vor und auf den verschiedenen Bundestagen hervor-
traten, erregen doch die Vorgänge am Kaiserhofe in Prag mit ihren
Ursachen und Folgen die meiste Teilnahme. Hier konnten sich die
neutralen einer Verschärfung der Lage abgeneigten Politiker betätigen
und, wie immer man über das kursächsische Verhalten vor und beim
Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges denken mag, es bekundet doch
mehr Initiative als die Einwünde der Mainzer und Bamberger oder
der Ratsherren von Nürnberg und Ulm gegen eine größere Aktion
der Union und Liga. Die böhmischen Vorgänge würdigt Chroust
durch reichliche Wiedergabe der einschlägigen Korrespondenzen. Die
Depeschen des spanischen Gesandten Zuñiga an König Philipp TU.
des mainzischen Bevollmächtigten Brömser, besonders dessen anschau-
licher Wochenbericht, die Verhöre des gefangen gesetzten Tengnagels,
obgleich dessen Angaben nicht immer volle Glaubwürdigkeit verdienen.
Selbst Staatsmänner von nüchternem ruhigen Blick haben ausgesagt,
an Böhmen könne sich ein Feuer im Reiche entzünden, und man
müsse den Brand lokalisieren. In der Tat haben weniger die ent-
gegengesetzten grundsätzlichen Interessen auf katholischer und pro-
testantischer Seite als die wachsende Unfähigkeit des Reichsoberhaupts
und seiner Umgebung zur Schlichtung der Streitfragen den Dreißig-
jährigen Krieg heraufbeschworen. Dabei begegnet uns bereits ein
Motiv, welches während des letzteren immer den Friedensschluß ver-
hindert hat: der Widerstreit politischer und militärisch finanzieller
Bedürfnisse, wodurch den Politikern die Möglichkeit fehlt, die Geld-
ansprüche der Truppen und Truppenführer zu befriedigen und die
gerufenen Elemente wieder los zu werden. Schon 1611 kreuzt die
Kritiken. 113
Soldateska mannigfach durch ihr gewaltsames Verlangen nach Ab-
lohnung, Verpflegung und Entschädigung und durch ihre eigenmäch-
tige Verletzung fremder Gebiete das Streben der Politiker, mit dem
Ende des konkreten Streitfalles auch das zu seinem Ausfechten ge-
dungene Instrument bei Seite zu legen, und aus einem Streitfall er-
wuchsen neue, weil die Urheber und Teilnehmer des ersteren dessen
Kosten nicht decken und nicht liquidieren können.
Wenn man Kursachsen und seinen Gesinnungsgenossen den
Dreißigjährigen Krieg zugeschrieben hat, so verkannten dieselben doch
nicht nur nicht kurzsichtig die kommenden Ereignisse, sondern gerade
diese Erwartung und die Empfindung der immer gespannteren Lage
spornte die beiderseitigen verständigungslustigen Elemente zu ener-
gischerer Vermittlungsarbeit an. Diese Bestrebungen waren auch
nicht völlig ergebnislos; Streitfragen wie die Zulassung des kur-
pfälzischen Administrators oder auch die anläßlich des jülichschen
Erbfolgestreites hervortretende Rivalität zwischen den Kurfürsten
Sachsen und Brandenburg wurden wesentlich dadurch beigelegt oder
wenigstens aus der Welt geschafft, daf die nach dem Augsburger
Religionsfrieden ausschlaggebenden politischen Kreise immer noch ein
großes Ansehen behauptet hatten. Sie legten zwar den Familienzwist
des Kaisers und seiner Brüder nicht bei, wohl aber erhoben sie das
Kurfürstenkollegium, welches zeitweilig durch den Streit um die pfäl-
zische Vormundschaft, durch die Ausnahmestellung des mit dem Kaiser
unversöhnten Brandenburgers und durch den unerwarteten Tod
Christians I. von Sachsen ebenfalls aktionsunfüähig geworden war,
zu einer bestimmt und geschlossen auftretenden Macht und ermög-
lichten durch das mühsame Zustandebringen des Nürnberger Kur-
fürstentags trotz der kaiserlichen Autorität für reichspolitische Aus-
einandersetzungen einen halbwegs neutralen Boden.
Wenn ich den reichhaltigen Inhalt des Werkes nur kurz an-
deuten konnte, so würde sein Nutzwert erheblich vermehrt werden,
wenn wie bei Brandenburg in dessen politischer Korrespondenz des
Kurfürsten Moritz, die nicht als selbständige Nummern erscheinenden,
nur gelegentlich in Anmerkungen berührten Stücke chronologisch und
unter Angabe der Seitenzahl im Inhaltsverzeichnis aufgeführt würden.
Sonst ist es für den nachfolgenden Benutzer, namentlich Archiv-
forscher nur mühsam feststellbar, ob und wo Chroust ein bestimmtes
Aktenstück benutzt und registriert hat.
Mein anderes Bedenken richtet sich nicht gegen den Herausgeber.
Ich bin demselben vielmehr durchaus dankbar dafür, daß er uns eine
so breite aktenmäßige Grundlage unserer Geschichtskenntnisse geliefert
hat bez. in den folgenden Teilen zu liefern verspricht. Unerhört aber
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 1. 8
114 Kritiken.
ist der Preis von 30 M. für eine Aktenpublikation über einen Zeit-
raum von zehn Monaten. Das würde für die ganze Epoche des
Dreißigjährigen Kriegs und dessen Vorgeschichte bei gleicher Aus-
führlichkeit und Teuerung weit über tausend Mark ausmachen, eine
Summe, welche sich, von Privatleuten ganz zu schweigen, nur aller-
erste Bibliotheken leisten können. Die Folge davon ist, daß für die
an den einschlägigen Fragen interessierten Kreise eine doppelte Grund-
lage des Wissens von den Dingen geschaffen wird, eine streng wissen-
schaftliche, auf der Höhe der Zeit stehende und dauernd solide für
Millionäre und für solche, die auf einer großen öffentlichen Bibliothek
arbeiten können, und eine weniger gute, aus Quellen zweiter Hand
stammende, daher teilweise rückständige und veraltete für die weit
zahlreichere Hälfte, denen die Gunst des Geldbeutels und zentralen
Aufenthaltsortes versagt ist. Das muß und mag in Kauf genommen
werden bei Privatwerken und bei Büchern von besonders großen Her-
stellungskosten, aber die allgemein geschichtlichen Veröffentlichungen
der Münchner historischen Kommission, welche für absehbare Zeiten
eine bleibende Bedeutung beanspruchen, dienen doch gerade dem
Zwecke, daß in weitesten Kreisen das historische Urteil geschult werden
soll, und deshalb erfüllt eine Publikation wie die Chrousts ihre volle
wissenschaftliche Aufgabe erst dann, wenn sie nicht bloß in den Uni-
versitäts- sondern auch in den Mittelschul- und Stadtbibliotheken zu
finden ist. M. E. besteht für derartige Werke in Deutschland ein
latentes Bedürfnis nach mehr als tausend Exemplaren. Und dabei
ließe sich das Bedürfnis beim Einvernehmen zwischen den wichtigsten
beteiligten Unterrichtsverwaltungen, historischen Kommissionen und
Verlegern ohne erhebliche Belastung der öffentlichen Finanzen be-
friedigen, denn tatsächlich müssen jetzt die Regierungen weil sie zu-
gleich Eigentümer der großen Bibliotheken sind, den größten Teil der
sonst erforderlichen Summe trotzdem, in Gestalt unverhältnismäßiger
Risikoprämien bezahlen. Es wäre dringend erwünscht, wenn künftig
die Münchner historische Kommission bez. ihr Verleger bei derartigen
Publikationen sich zwecks einer möglichst großen Verbreitung auch
in den minder gut dotierten Bibliotheken rechtzeitig mit den vorzugs-
weise zuständigen Behörden über die Höhe des mutmaßlichen Absatzes
und die hiernach zu bemessenden Kosten einigten und erst auf Grund
dieser sicheren Anhaltspunkte einen Preis festsetzen würde, der auch
für Privatpersonen erschwinglich ist.
Freiberg i. B. Gustav Wolf.
Geschichte des Bayerischen Heeres. hrsg. v. k. B. Kriegsarchiv,
1. Bd. (1901), 2. Bd., 1. Abteil. (1904), 2. Bd., 2. Abrel, (1905).
ee
- ame mn FEN rn CAE DE vm pen BETT ge p = —
Kritiken. 115
Das vorliegende Werk ist zweifellos in bezug auf Gewissenhaf-
tigkeit und Gründlichkeit der Forschung den tüchtigsten militärwissen-
schaftlichen Leistungen aus der jüngsten Zeit ebenbürtig. Von
einem Fehler freilich, der bei derartigen Unternehmungen nicht
selten anzutreffen ist, dürfte auch die bayerische Heeresgeschichte
nicht freizusprechen sein; sie ist allzu breit angelegt. Gewiß, der
militärische Historiker wird manchen Fragen, die dem Laien geringes
Interesse zu bieten scheinen, seine Aufmerksamkeit widmen müssen, doch
viele Einzelheiten von untergeordneter Bedeutung könnten sicherlich,
ohne daß der Wert des Ganzen geschädigt wäre, übergangen oder doch
nur gestreift werden. Über der Gewissenhaftigkeit des Geschichts-
forschers darf die Kunst des Geschichtschreibers nicht aus den Augen
gelassen werden. Wenn die militärgeschichtlichen Werke so mächtig
anschwellen, wie es hier und da der Fall ist, liegt die Gefahr nahe,
daß es den trefflichen Büchern am Nötigsten fehlen wird: an Lesern.
Gerade die Offiziere, zu deren Belehrung die Werke in erster Reihe
abgefaßt sind, werden zu gründlichem Studium nicht die Zeit haben.
Unser Vorwurf richtet sich nicht gegen den Plan des Gesamtwerkes,
der von dem verdienstvollen Schöpfer des bayerischen Kriegsarchivs,
Oberst von Erhard, herrührt; die Bearbeitung müßte nach unserem
Ermessen knapper und bündiger sein. Der erste, etwa 50 Bogen
starke Band umfaßt die Geschichte des bayerischen Heeres nur in den
Jahren 1651—1679, „innerhalb deren die jetzige bayerische Armee
ihre Wurzeln und Stamme zu suchen hat“; der zweite, über 80 Bogen
starke Band in zwei Abteilungen umfaßt ausschließlich die Feldzüge
und die Heeresorganisation unter Kurfürst Max Emanuel. Wenn mit
gleicher Ausführlichkeit die Perioden der letzten Kurfürsten behandelt
werden und den wichtigeren militärischen Leistungen in der Napoleo-
nischen Ära und in den beiden der Gründung des neuen deutschen
Reiches vorausgegangenen Kriegen die gebührende erhöhte Beachtung
gewidmet wird, muß das Werk auf 12 bis 15 Bünde ausgedehnt
werden. Da ist die Besorgnis nicht unbegründet, daB es nur als
Nachschlagebuch Benutzung finden wird! Dies wäre aber um so be-
dauerlicher, da der wissenschaftlichen Arbeit als solcher uneinge-
schränkte Anerkennung gezollt werden muß. Nicht selten tritt in
der literarischen Tätigkeit von Offizieren Mangel an kritischer Methode
oder doch eine gewisse Unsicherheit in den Handgriffen der wissen-
schaftlichen Disziplin störend auf. Dieser Vorwurf ist aber gegen
die bayerische Heeresgeschichte nicht zu erheben. Dafür bürgt schon
der Name des Schriftleiters Oberst Karl von Staudinger, dem wir
eine mustergültige Geschichte des 2. bayer. Infanterieregiments ver-
danken, der auch den weitaus größten Teil der vorliegenden drei
Ch
116 Kritiken.
Bünde bearbeitet hat; ebenso sind die Mitarbeiter, der vor einigen
Jahren gestorbene Major Bernhard Winkler, der Mitbegründer des
Kriegsarchivs, und Major Karl Freiherr von Reitzenstein methodisch
gebildete Forscher, die allen Anforderungen wissenschaftlicher Be-
handlung des Stoffes gerecht werden. Mit fachmäßiger Sicherheit wird
die Tatsächlichkeit der Nachrichten kontrolliert; die psychologischen
Momente werden besonnen gewürdigt, der Gang der Ereignisse gene-
tisch verfolgt. Die Verfasser verfallen auch nicht in einen besonders
in Spezialgeschichten nicht seltenen Fehler; sie versuchen nicht die
Lücken des Quellenmaterials durch mehr oder minder gewagte Kom-
binationen auszufüllen oder, wie Ranke sagt, „die Unvollkommenheit
der Kenntnis durch Vermutung zu decken, welche als erkannte Wahr-
heit auftritt“. Auch die ruhige, klare, von Schwulst und Ruhmredig-
keit sich fernhaltende Darstellung verdient volles Lob.
München. Heigel.
Dr. Hermann Rehm, o ö. Professor der Rechte in Straßburg i. E.
Prädikat- und Titelrecht der deutschen Standesherren.
Eine rechtlich-kulturgeschichtliche Untersuchung im Auftrage des
Vereins der deutschen Standesherren unternommen. München
1905, J. Schweitzer (Arthur Sellier); VIII und 359 S.
Das Buch ist entstanden aus Anlaß eines Rechtsgutachtens, um
welches der Verfasser ersucht worden war. Es beschränkt sich nicht
auf das Prädikat- und Titelrecht der Standesherren, sondern erörtert
auch die entsprechenden Beziehungen der regierenden Häuser und des
niederen Adels. Der weitaus überwiegende Teil ist der Lehre von
den Prädikaten Durchlaucht und Erlaucht gewidmet (S. 1—257).
Ein zweites Kapitel behandelt die Titel Erbprinz, Prinz, Erbgraf und
Erbfürst (S. 257—332), wobei Verfasser noch Gelegenheit nimmt zu
allgemeinen Ausführungen über Familienautonomie (S. 305ff.) und
Ebenbürtigkeit (S. 313 ff). Den Schluß bildet im dritten Kapitel
Prädikat- und Titelschutz (S. 332—359).
Es gehörte der eiserne Fleiß und die hervorragende Schaffens-
kraft des Verfassers dazu, um dieses Stoffes so Herr zu werden, wie
dieses Buch beweist. Hat man es aber in einem Zuge durchgelesen, so
möchte man mit dem Dichter sagen:
Amerika du hast es besser
Als unser Kontinent der alte,
Du hast keine zerfallenen Schlösser
Und keine Basalte.
Das treue Bewahren des geschichtlich Gewordenen hat ja seine
großen Vorzüge, das wollen wir nie vergessen, aber vereinfacht werden
2 m nn m u
Kritiken. 117
die Lebensverhältnisse der Nation dadurch nicht. Was muß man bei
uns eigentlich nicht alles wissen, um nicht anzustoßen, und um zu
verstehen, was uns umgibt. Das führt uns der Verfasser recht deut-
lich zu Gemüte, Es handelt sich ja nicht einfach darum, daß ein
Teil der Nation durch vererbliche Ehrenbezeichnungen sich unter-
scheidet; diese Bezeichnungen in Name, Titel und Prädikat sind auch
in der mannigfaltigsten Weise variiert, graduiert, kombiniert. Sie
vererben sich möglicherweise ungleich an die Glieder derselben Familie
Die Staatsgewalt arbeitet hinein, um zu verleihen oder zu befördern
erblich oder nur persönlich. Wenn sie zu langsam macht, tun sich
wohl einmal die Beteiligten zusammen und verabreden, daß sie fortan
gegenseitig „Durchläuchtigstt im Superlative ohne Hochgeboren“*
schreiben wollen. Wenn die Öberen verbessert sind, wollen die
Unteren nachmachen und umgekehrt, wenn diese zu nahe herange-
kommen, fordern die Oberen ein neues schöneres Prädikat, um den
Abstand wieder herzustellen. Der dadurch entstehende Bedarf nach
neuen Variationen ist nicht immer leicht zu befriedigen. Eine der
segensreichsten Erfindungen in dieser Hinsicht ist das in der zweiten
Hälfte des 18. Jahrhunderts aufgekommene Prädikat Erlaucht, das
wie Verfasser annehmen zu dürfen glaubt, auf russisch-polnische Vor-
bilder zurückzuführen ist. . So drängt und schiebt diese ganze Masse
voran, immer in dem Bestreben sich zu steigern und weiter zu diffe-
renzieren. NRudimentäre Gebilde tauchen dazwischen auf: es kann
eine Familie berechtigt sein zu einem wohlklingenden Prädikate
Gleichen oder Niedrigeren gegenüber, die sich im Verkehr mit Höheren
bei einem unscheinbareren bescheiden muß; oder man genießt im
Kontext der Schreiben eine höhere Bezeichnung, während die Adresse
und Anrede viel weniger schön end Und wie viel Mühe und Kampf
hängt oft an einem solchen halben Prädikat! Kulturgeschichte in
der Tat!
Die Blütezeit dieses ganzen Systems war natürlich die des
Niederganges des alten deutschen Reiches. Eine Nachblüte gewährte
noch „der Durchlauchtigste Teutsche Bund“, der sich mit Vorliebe
dieses Gegenstandes annahm. Unsere Zukunft wird wohl zu ernst
dafür sein. Zurzeit stagniert die Sache. Die Betrachtungen des Ver-
fassers über Prädikat- und Titelschutz lassen sehr wohl die Schwie-
rigkeiten erkennen, die aus den veränderten Zeitverhältnissen sich
ergeben. Es handelt sich um „subjektive öffentliche Rechte“, um
einen öffentlich-rechtlichen status activus nach Jellineks Terminologie.
Unser Kaiser ist nicht mehr gemeinsame fons dignitatum, wie das im
alten Reich war. Die Staaten sind souverän gegenüber den von
ihren Nachbaren geschaffenen und anerkannten „öffentlichen Rechten“
118 Kritiken.
Nur soweit sie zusammentreffen mit dem durch das bürgerliche Recht
gewäShrleisteten Namensschutz, haben sie Gemeingültigkeit. Einstweilen
geht es noch mit viel gegenseitiger Kourtoisie. Aber StfGB. § 360,
Ziff. 8 vermag leicht zweischneidig zu wirken. Otto Mayer.
H. v. Zwiedineck-Südenhorst. Deutsche Geschichte von der
Auflösung des alten bis zur Errichtung des neuen Kaiser-
reichs (1806—1871). Zweiter Band. Geschichte des deutschen
Bundes und des Frankfurter Parlaments (1815—1849). 496 S.
8°. Dritter Band. Die Lösung der deutschen Frage und das
Kaisertum der Hohenzollern (1649—1871). Stuttgart und Berlin.
Cottasche Buchhandlung Nachfolger. 1903 u. 1905. (Bibliothek
deutscher Geschichte).
Am Schlusse seines Werkes, dem er „ein volles Jahrzehnt ge-
samter Mannceskraft‘‘ gewidmet hat, drängte es den Verfasser, in der
Vorrede sich auszusprechen „über die Absichten, die er bei seiner
Arbeit verfolgt und über die Beurteilung, die sie erfahren hat.“ Er
entschloß sich aber, davon abzusehen, denn zu wirklicher Auseinander-
setzung über Urteile und Ansichten fehle es an Raum und weiter
verlange zwar jeder nach objektiver Geschichtsdarstellung, meine aber
nur jene, die seinem Herzen wohltue. „Wir sind insgesamt mit so
vielen intimen Fäden an die nächste Vergangenheit gebunden, daB wir
bei der Betrachtung der jüngsten Geschehnisse unser Gefühl nicht
gänzlich zum Schweigen bringen können“ Das ist gewiß richtig,
aber es gilt in ähnlicher Weise von allen Perioden der Geschichte.
Mag man die Geschichte des Bauerustandes vom 13.— 17. Jahr-
hundert, oder die Revolution Gregors VII. schildern, oder die Kreuz-
züge, die Judenverfolgungen, den Tod des Sokrates, die Katastrophe
Heinrichs des Löwen, die Kölner Weberschlacht, die Zerstörung von
Nowgorod, den Mord an Cesena, die Bartholomäusnacht, die Verfol-
gung der eidweigernden Priester, das Regiment Philipps II oder seines
listenreichen Ahnherrn, oder überhaupt irgend ein Ereignis, das von
großen Gegensätzen und harten Kämpfen Zeugnis gibt, so wird unser
Gefühl in ähnlicher Weise erregt wie bei den Katastrophen der Neu-
zeit. Und von nicht wenigen Schicksalen vergangener Jahrhunderte
fühlen sich die heutigen Parteien in gleich starker Weise belastet und
beherrscht wie von den Kämpfen des 19. Jahrhunderts. Man braucht
nur der Reformation und der Gegenreformation zu gedenken, der Be-
seitirung oder ungebührlichen Verkleinerung des bäuerlichen Besitzes
oder der Beseitirung der großen Privilegien des Adels im 17. und
18. Jahrhundert und der kleineren im 19. Jahrhundert und der heutigen
kirchlichen und politischen Parteien und ihrer Presse. Jeder Geschicht-
Kritiken. 119
schreiber hat nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht, zu sagen,
wie er über solche Umwälzungen denkt und welchen Personen seine
Teilnahme gehört, das hindert auch gar nicht das ehrliche Bemühen
die Tatsachen so richtig und deutlich wie möglich festzustellen und
zu zeigen, „wie es eigentlich gewesen ist“. Ich habe persönlich an
den politischen Entwicklungen der deutschen Staaten seit 1863 leben-
digen, oft leidenschaftlichen Anteil genommen, aber ich empfinde durch-
aus keine Schwierigkeit, mich jeder Feststellung über Personen und
Ereignisse zu unterwerfen, die durch methodische Untersuchung ge-
wonnen wird. Mehr noch, ich bin mit zahlreichen Männern befreun-
det gewesen, die auf der (fegenpartei standen und stehen, bin des-
halb auch weit mehr in der Lage, mich in die Motive der heutigen
Gegenparteien hineinzudenken, als mir das bei den Vertretern der
meiner Ansicht nach verderblich oder rechtswidrig handelnden Po-
litiker vergangener Zeit möglich ist.
Über viele Vorgänge der letzten Jahrzehnte haben wir allerdings
nur unvollkommene Kenntnis, aber es gibt trotzdem doch keine
Periode der Geschichte, über die uns von den beteiligten Personen
und aus den Papieren der Diplomaten so eingehende Nachrichten zu
Gebote stehen, als über die Periode, in der Bismarck Deutschland
aus den lähmenden Banden des alten Bundes zu der gesunderen Ord-
nung des Norddeutschen Bundes und des Deutschen Reiches führte.
Freilich stoßen wir nun erst recht an tausend Schranken: denn wer
vieles weiß, der möchte alles wissen, und namentlich will heute die
psychologische Begründung immer gern die Schranken überspringen,
die ihr doch nun einmal gesetzt sind. Dabei ist man tausend
Täuschungen unterworfen, und der Scharfsinn, der eine Tatsache oder
einige Äußerungen zur Grundlage einer glänzenden Lösung zu machen
versteht, richtet leicht das größte Unheil an. Wer möchte die Motive
zergliedern, die Heinrich von Gagern bewogen, den kühnen Griff zu
tun, der die Wahl des Erzherzog Johann entschied und ihn so zu
tun, wie er ihn tat? Wir sind bier sehr gut unterrichtet, aber eben
deshalb auch wieder voll Zweifel. Sind denn nicht selbst die Glieder
eines Kollegiums, die über einen Antrag beraten und entscheiden, oft
genug sehr verschiedener Meinung über die Motive, die den Antrag-
steller und die Abstimmenden leiteten? In diesen Dingen wird man
immer nur bis zu einer gewissen Grenze vordringen, ähnlich wie es
selten möglich ist, über den Gang einer Schlacht und das Verdienst
eines Feldherrn zu urteilen. Der Streit über die Beschießung von
Paris (vgl. II, 501), oder über die Kriegführung Benedecks am
28. Juni 1866 (III, 344) mag als Mahnung dienen, wie schwer es
ist über Verdienst und Schuld der Führer zu urteilen, selbst wenn so
120 Kritiken.
zahlreiche Nachrichten von Beteiligten vorliegen, wie das bei Schlachten
vergangener Zeiten niemals der Fall ist. Doch genug dieser all-
gemeinen Betrachtungen.
Der Hauptpunkt, auf den ich bei der Besprechung dieser beiden
Bände, wie einst bei der des ersten Bandes (Jahrgang 1898 dieser
Zeitschrift S. 552—555) die Aufmerksamkeit lenken möchte, ist die
Auswahl des Stoffes. Der 2. Band (erschienen 1903) gliedert sich in
zwei Bücher. Das erste Buch behandelt die Bundeszeit und zwar in
drei Abschnitten. Der erste Abschnitt, Bundesverfassung und Landes-
verfassungen, handelt S. 3—48 von der Bundesakte, den nationalen
Strömungen, den Verfassungsfragen in den Einzelstaaten, der Bewe-
gung unter der Jugend. Der zweite Abschnitt S. 49—121, betitelt
Fürsten- und Kabinettspolitik, führt uns von 1818—1840. Wir hören
von den Karlsbader Beschlüssen, von dem Kampf um die preußische
Verfassung und Verwandtem, sodann über die Bewegungen in Spanien,
Italien und Griechenland und den russisch-türkischen Krieg. Der
dritte Abschnitt behandelt S. 122—266 den Zollverein und das junge
Deutschland, die Revolutionen von 1830/33, die Verfassungskämpfe in
Hessen, Sachsen und Hannover, den Tod des Kaisers Franz, die Re-
gierung der „Staatskonferenz“ in Österreich, den Verfassungsbruch in
Hannover, die Kölner Wirren mit ihren Folgen. Zum Schluß dann
S. 240—266 ein Überblick über die literarische und wirtschaftliche
Bewegung. Das zweite Buch, betitelt die deutsche Revolution, handelt
im ersten Abschnitt S. 269—400 über 1840—48, im zweiten
S. 401—496 von dem Frankfurter Parlament.
Bei so knapper Behandlung ist der Raum nur zu gewinnen
durch kräftiges Ausscheiden, um das, wovon man spricht, doch mit
der nötigen Ausführlichkeit behandeln zu können. Man wird es des-
halb nur billigen, daß der Verf. S. 15f. über Schmalz’ berüchtigte
Denunziation eingehender gesprochen und in ihr das ganze Denunzianten-
treiben jener Restaurationszeit an den Pranger gestellt hat. Eine Er-
gänzung bilden dazu die Abschnitte über Ludens „Nemesis“ und den
Rheinischen Mercur (S. 17f.). Weniger glücklich ist der Kampf des
Adels um Erneuerung seiner in der französichen Periode beseitigten
Privilegien und um Beseitigung der damals eingeführten Gleichheit
vor dem Gesetz geschildert. Dem S. 23 angeführten Artikel der
Nemesis ist zuviel Gewicht beigelegt, der Gang der Dinge in Hannover
und die ersten politischen Schritte des jungen Stüve hätten ein
reicheres und ein lebensvolleres Bild dieser wichtigen und jetzt zu
knapp behandelten Seite der deutschen Entwicklung gegeben.
Über Laube, Wolfgang Menzel und andere Vertreter der lite-
rarischen Bewegung findet sich bei aller Kürze manch glückliches
Kritiken. 121
Wort, aber Heines und Börnes literarischer Spott über die deutschen
Verhältnisse ist doch nicht ganz gerecht beurteilt, namentlich ist es
ungerecht (S. 244) von Börnes „angeblichem“ Patriotismus zu sprechen.
Das ist so wenig gerecht, wie wenn man Swift den Patriotismus ab-
sprechen wollte. Das ist auch nur möglich, wenn man in dem Augen-
blick wenigstens die ungeheure Summe an Gemeinheit und Willkür,
von hündischer Schmeichelei nach oben und roher Gewalttätigkeit
nach unten vergißt, die in jenen Jahrzehnten gegen die besten und
tüchtigsten Männer und Jünglinge gewütet hat, und die Tatsache,
daB man in Preußen die Schriften und Ideen eines Haller, de Maistre
und Jarcke begünstigte und selbst amtlich förderte, die doch die
Grundlagen des preußischen Staates und vor allem der Reform be-
drohten, durch die Preußen damals neue Kraft zu gewinnen begann.
Gedenkt man an diese Dinge, so liest man auch heute noch die
bittersten Satiren Börnes als völlig begreifliche und in gewisser
Weise notwendige Produkte der Zeit. Umgekehrt scheint mir das
S. 32 aus Treitschke abgedruckte Urteil über den Staatsrat Preußens
zu günstig. Seine Wirksamkeit soll allein genügen, um die damals
verbreiteten gehässigen Urteile über den preußischen Staat zu wider-
legen, aber diese Wirksamkeit hat doch jene Orgien der Ungerechtig-
keit nicht verhindert, die diese gehässigen Urteile zunächst und auch
ganz unwidersprechlich begründeten. In .Preußen waren auch damals
Kräfte des Lebens wirksam, der Geist der Reform war nicht erstorben,
aber die herrschenden Klassen entwickelten eine brutale Gewalttätig-
keit, um die Gedanken zu vernichten, welche in der Heldenzeit
Preußens geboren waren und die Hoffnung der Zukunft in sich trugen.
Dieser Zwiespalt tritt nicht genügend zutage, und auch von dem po-
tischen Leben in den Landtagen der Mittelstaaten und ihrer Be-
deutung für die Erhaltung nationalen Sinnes und die Weckung der
Teilnahme am öffentlichen Leben erhalten wir keine hinreichende Vor-
stellung. Was über die Wirksamkeit von Männern wie Paul Pfizer,
Dahlmann, die Gagern, Stüve, Winter und ihre Freunde gesagt wird
(vgl. S. 213), kann uns die Wirkung nicht verständlich machen, die
von ihnen ausgegangen ist, nicht einmal die Wirkung, die man heut
noch verfolgen kann, geschweige denn die weit größere, die wir nur
ahnen und nach Analogien messen können. Rotteck wird S. 213
charakterisiert durch eine ganz begreifliche aber ebenso gewiß von
augenblicklichem Unmut beeinflußte Äußerung des Ministers Winter,
und was S. 199 von seinen Zielen gesagt wird, ist irreleitend. Er
vertrat durchaus nicht bloß die „Doktrinen des internationalen Libera-
lismus“. Von seiner Persönlichkeit und von seinem hingebenden Kampfe
gegen den Radikalismus wie gegen den Absolutismus, von seinen Ver-
122 Kritiken.
irrungen wie von seinen Erfolgen erfahren wir so gut wie nichts.
Mag man ihn rühmen oder tadeln, er war eine Macht, und er hat
große Kreise mit den Anschauungen erfüllt, mit denen sie namentlich
in der Periode 1840—1860 um die Reform der staatlichen Einrich-
tungen gekämpft haben. Daß der Verf. hierin meinem Eindruck nach
nicht genug tut, das liegt vorzugsweise an der Auswahl des Stoffes,
aber auch an einzelnen Fehlgriffen im Ausdruck wie S. 37, wo die
Verfassungen der österreichischen Erbländer mit den Verfassungen der
süddeutschen Staaten zusammengestellt werden, oder wie S. 189, wo
die doch wahrlich berechtigte und in der allgemein deutschen wie in
der örtlichen Entwicklung begründete Braunschweiger Revolution
von 1830 als „Nachahmung der neuesten politischen Pariser Mode‘,
bezeichnet wird. Auch hätte S. 192 das spöttische Urteil Treitschkes
über den Schöpfer der kurbessischen Verfassung nicht wiederholt
werden sollen. Das Bild, das der Verfasser von der kurhessischen
Verfassung gibt, ist übrigens selbst schon eine Widerlegung jener ein-
seitigen Charakteristik. Der ist kein bloßer Doktrinär, der sich so
sehr bemüht bei einer Reform an die Grundlagen der bisherigen Ord-
nung anzuknüpfen. Diese Einzelurteile sind zum Teil eine Folge
davon, daß der Vert, wie oben bemerkt, die Bewegung von 1830
und die Bedeutung des Verfassungslebens und der Verfassungskämpfe
der Mittelstaaten in ähnlicher Weise unterschätzt wie Treitschke. Was
S. 188 als Ertrag jener Bewegung bezeichnet wird, ist viel zu gering.
Das Dasein jener Verfassungen und die politische Schule jener Ver-
fassungskämpfe hat vorzugsweise dazu beigetragen, daß die Bewegung
von 1848 so schnell in geregelte Bahnen einlenkte.e Und noch an-
deres wäre von ihnen zu sagen.
Doch nun zum Jahr 1848 und im besonderen zur Darstellung
des Frankfurter Parlaments. Zunächst ist sehr anzuerkennen, daß
der Verf. der hohen Bedeutung des Parlaments gerecht wird und es
in die Mitte der Darstellung rückt. Er bringt auch erhebliche Bei-
träge zur besseren Kenntnis des Parlaments, von dem unsere Gene-
ration meist nur ganz flüchtige, an wunderlichen Einzelheiten hängende
Vorstellungen hat. Ich begrüße deshalb des Verfassers Darstellung
mit besonderer Freude. Doch fehlt es auch hier nicht an erheblichen
Wünschen. Die Bedeutung der Siege der Gemäßigten in den Fragen
der Wahl des Erzherzogs Johann, der AusschließBung Heckers und der
Zulassung der Abgeordneten aus Posen tritt nicht mit der nötigen
Klarheit hervor; die Angelegenheit Zitz S. 421 f. ist zu breit, der An- `
trag Mareck S. 429 nicht richtig behandelt. Es war keine „sinn-
und zwecklose Demonstration“, sondern eine Erklärung, die von vielen
für notwendig gehalten wurde, um den Agitatoren entgegenzutreten,
Kritiken. 123
welche die Slaven aufregten mit der unbegründeten Furcht, mit dem
neuzugründenden deutschen Reiche würde ihnen der Gebrauch ihrer
Muttersprache verkürzt werden. Wenn der Verf. ferner sich bisweilen
in Einzelheiten zu verlieren scheint, wie in den Bildern aus dem Frak-
tionsleben, ob die Sitzungen mit oder ohne Zigarren und Bier ge-
halten wurden und drgl., so möchte ich doch manches auch davon
nicht entbehren, weil es die Anschauung verstärkt. Manches dagegen
könnte wegbleiben oder müßte anders verwendet werden, um den
Überblick über die bewegte Zeit zu erleichtern. Wegzufallen hätten
namentlich auch die Anläufe zu kritischen Erörterungen wie S. 437
über die Frage, ob Gagern erfreut war über den Sieg seines An-
trags, den Erzherzog Johann zum Reichsverweser zu wählen und auch
die längere Anmerkung S. 160, die sich gegen eine Äußerung von
Gervinus’ Geschichte des neunzehnten Jahrhunderts Bd. 8 S. 369 über
die Annexion Schleswig-Holsteins durch Preußen richtet. Freilich ist
es eine so törichte wie maßlose Äußerung von Gervinus, aber einmal lag
kein rechter Grund vor, sie herbeizuziehen und wenn man es tat, dann
war auch zu erwägen, daß dieser Satz 1865 oder 1866 geschrieben
scin wird — der Band erschien 1866 —, also mitten in jener furcht-
baren Erregung, da auch ruhige Männer über Preußens König und
seinen Minister Bismarck die fürchterlichsten Urteile aussprachen. Ich
erinnere mich, daß damals G. Waitz, den Zwiedineck doch sicher nicht
mit solchen Worten schelten wird, wie er sie hier auf Gervinus häuft,
in leidenschaftlichem Zorn Bismarcks Vorgehen eine Tollhäuslerpolitik
nannte. Gervinus hatte damals seine politische Periode hinter sich,
die neue Zeit verstand er nicht mehr, er hat da vieles anderen Un-
begreifliche gesagt, aber darum bleiben doch seine Verdienste.
In dem 3. Bande sind die kriegsgeschichtlichen Abschnitte mit
besonderer Liebe bearbeitet und werden auch von den monographischen
Bearbeitern nicht übersehen werden dürfen. Noch weise ich hier auf
so manche treffende Bemerkung über die inneren Zustände Öster-
reichs, so S. 217, die geschickte Behandlung des Fürstentags S. 256 f.
— in der ich jedoch S. 258 das „vielleicht“ streichen möchte bei der
Formulierung, daß König Wilhelm ohne Bismarcks Festigkeit vielleicht
doch dem Drängen der Fürsten nachgegeben haben würde, und na-
mentlich auf den Abschnitt über den Ausgleich mit Ungarn 8. 423 ff.
Man merkt, wie dem Verf. diese schweren Dinge naheliegen, wie er
ihnen intimes Verständnis entgegenbringt. Das gilt nicht in gleichem
Maße von den preußischen Verhältnissen. Wenn er S. 249 meint, es
sei nicht schwierig gewesen, im Frühling 1863 zu erkennen, „aus
welchem Holze dieser preußische Minister (Bismarck) geschnitzt sei“,
so vergißt er vollständig, welche Wolke von Erinnerungen und Tat-
124 Kritiken.
sachen das Bild Bismarcks damals verdunkelte und wie sehr das Ver-
halten der Junkerpartei den Liberalen immer neue Beweise dafür bot,
daß diese Partei, die doch damals die Regierungspartei bildete, für
eine deutsche Politik in dem Sinne, wie sie Bismarck dann wirklich
durchführte, nicht zu haben war. Daß Bismarck auch diese Partei
und ihre starken Stützen am Hofe bezwingen und daß er seinen
König zu einem Bündnis mit dem revolutionären Italien gegen Öster-
reich bringen werde: das konnte nicht leicht jemand ahnen, am wenig-
sten ein Mann, der von jenen preußischen Verfassungskämpfen be-
herrscht und betäubt war. Der Spott, mit dem der Verf. die Männer
behandelt, die doch im Jahre 1866, so bald die Situation zu über-
schauen war, d. h. nicht erst nach den Siegen ihren Irrtum erkannten
und sich zu einer begeisterten Unterstützung von Bismarcks Politik
vereinigten, — solcher Spott ist wenig angemessen. Hätten wir doch
jetzt nur in unseren Parlamenten Männer wie jene Sybel und Gneist,
Forkenbeck und Lasker, Twesten, Wentzel und Simson.
Doch ich will schließen und dem Werke, das aus eingehenden
Studien heraus und mit warmer Teilnahme geschrieben ist, viele Leser
wünschen. Dann wird es auch helfen, die politische Schlaffheit und
Vornehmtuerei zu überwinden, an der unser öffentliches Leben krankt,
und die größtenteils in der gänzlichen Unbekanntschaft unserer „Ge-
bildeten“ und unserer Gelehrten mit der Geschichte des letzten Jahr-
hunderts begründet ist. G. Kaufmann.
125
Nachrichten und Notizen I.
Vorläufige Notiz.
Die vielumstrittene Rolandsstelle des Bremer Henricianum
von 1111! hat noch keine voll befriedigende Erklärung gefunden. Ein
neuer Weg bietet sich durch die Beobachtung, daß der Grundgedanke, die
Bekundung der Rechtsverleihung durch einen Schild mit Kaiseremblem
sich bereite in dem friesischen Karlsprivileg findet.” Auch sonst be-
stehen Anhaltspunkte für eine Beziehung zwischen dem Henricianum und
den friesischen Freiheitsbriefen von Kaiser Karl und König Wilhelm.
Dabei scheint es, daß eine gewollte Anlehnung vorliegt, wie sie einer be-
sonderen Tendenz der Bremer Fälschung entsprechen würde. Das Henri-
cianum beanspruchte für Bremen die Schutzhoheit auf beiden Ufern der
Unterweser, also in Gebieten, die größtenteils von Friesen bewohnt waren.
Eine geschickte Anlehnung an die hochgehaltenen Freiheitsbriefe dieses
Stammes konnte dazu dienen, die Glaubwürdigkeit der Fälschung für
die Friesen zu erhöhen. Wenn diese Annahme zutrifft, dann mußte es dem
Fälscher erwünscht sein einen Kaiserschild, wie er nach dem Karlsprivileg
die friesische Rechtsverleihung bekunden sollte, auch für Bremen als vor-
handen nachzuweisen. Er wählte den Schild des Rolands, vermutlich —
weil kein anderer Kaiserschild vorhanden war.
Tübingen. Philipp Heck.
Albert Elkan. Die erste Publizistik der Bartholomäusnacht. Heidel-
berger Dissertation 1905 (Vollständig in den Heidelberger Abhandlungen:
Die Publizistik der Bartholomäusnacht und Mornays Vindiciae contra
Tyrannos).
Die Dissertation enthält eine ansprechende Darstellung der so interes-
santen Anschauungen Kalvins und der Kalvinisten über den Staat, und diese
Anschauungen bilden in mancher Beziehung den Schlüssel zu den hugenot-
tischen Schriften, die nach der Mordnacht entstanden.
Die hauptsächlichsten dieser Schriften bespricht Elkan im zweiten Ab-
schnitt der Dissertation, und macht hier ein paar bemerkenswerte Be-
obachtungen: Die Schrift de furoribus Gallicis, horrenda et indigna
! Brem. UB. IN. 28 S. 30ff. „Et in signum hujusmodi libertatis
licenciamus eisdem, quod in eorum civitate Bremensi possint imaginem
Rolandi ornare clippeo et armis nostris imperialibus.
"e, Richthofen, Untersuchungen II 1 S. 174. Friesische Rechtsquellen
S. 351. „Qui (milites) scutum ... recipere debent, in quo corona im-
perialis in signum suse libertatis a nobis concessae, debet
esse depicta.“
Bet,
126 Nachrichten und Notizen I.
Amiralij Castillionii, nobilium atque illustrium virorum caede
. etc. E. Varamundo Frisio auctore. Edimburgi MDLXXII —
ist sicher nicht von Hotmann, wie bisher angenommen wurde, sondern,
wie aus einer Briefstelle Bezas an Bullinger und einer solchen Zerckintes’
an Beza hervorgeht, wahrscheinlich von dem Lyoner Prediger Ricaud
(S. S. 83 f.), wozu die ausführliche Beschreibung des Gemetzels in Lyon
stimmt. „Beza (und vielleicht auch Hotmann) hat offenbar ... an der Re-
daktion teilgenommen“.
Das Vorbild der Vindiciae, die anonyme Schrift de iure magi-
stratuum in subditos et officio subditorum erga Magistratus,
die von A. Cartier auf Beza bestimmt wurde, an dessen Autorschaft aber
Cardauns zweifelte (S. 47 Anm. 64), wird ebenfalls besprochen. Auch hier
wird ein Brief Simmlers an Beza beigebracht, der seine Verfasserschaft
sichert. (S. 47.)
Die beiden Dialoga des Eusebius Philadelphus Cosmopolita sind
mehreren Verfassern zuzuschreiben (S. 57). Hotmanns Anteil wird wiederum
durch einen Brief Th. Saviles an Hotmanns Sohn Johannes festgestellt, mit
welchem Savile dem Freunde geliehene Bücher zurückschickte.
Für den Reveille-Matin wird die Vermutung ausgesprochen, Simmler
sei daran beteiligt gewesen (S. 58, Anm. 84). —
Die Schrift Elkans bringt ihre von positivem Sinne zeugenden Er-
örterungen und Resultate in ansprechendem Stile und fesselnder Frische,
die der etwas übergroßen Frische bei Beurteilung meines Aufsatzes
„Niccold Machiavell und Katharina von Medici“ in dieser Zeitschrift (1903)
zugute gerechnet werden soll.!
München. Leo Jordan.
Schillers sämtliche Werke. Säkular-Ausgabe in 16 Bänden. Historische
Schriften (Bd. 13—15) drei Bünde herausgegeben von Richard Fester.
Stuttgart und Berlin, Cottas Nachf. 1905. XL u. 324, 454, 462 S.
Der dreizehnte Band der großartigen Sükular - Ausgabe enthält nebst
einer Einleitung Festers die kleinen historischen Schriften Schillers. I. Aus
den Vorlesungen. I. Aus der Sammlung historischer Memoires. III. Ver-
einzeltes; Rezensionen. Der vierzehnte Band umfaßt die Geschichte des
Abtalls der Niederlande nebst den Anhängen: Prozeß und Hinrichtung
1 Auf der einen Seite predigt Verf., daß die Theorie, Katharina sei Machia-
vells Anhängerin gewesen, längst widerlegt sei (S. 24 Anm. 29, S. 25 oben),
auf der anderen Seite findet er Holtzmanns Kritik an meinem Aufsatze, die
gerade behauptete, Katharinas Interesse am Principe sei zu gut bezeugt,
um an ihm zu zweifeln, noch „viel zu günstig“. Wenn man so scharf ur-
teilt, darf man sich auch nicht widersprechen. Oder ist es ein größerer
Fehler, die bereits widerlegte Theorie noch einmal zu entkräften, als solchem
Versuch mit der bereits widerlegten Theorie entgegenzutreten? Und zeigt
nicht gerade dieses Entgegentreten, daß eine neuerliche Widerlegung nicht
überflüssig war?
Die Kritik sei stete ein „Examen Rigorosum, mit vollkommenster
Höflichkeit geübt“, — gegen jeden in gleicher Weise.
Nachrichten und Notizen I. 127
Egmonts und Hoornes, Belagerung von Antwerpen, Philipp Il. von Mercier.
Im fünfzehnten Band ist die Geschichte des 30jährigen Krieges enthalten.
Die von Fester besorgten Anmerkungen werden am Schlusse eines jeden
Bandes gebracht, sie umfassen Bemerkungen über Ausgaben, Quellen, Hin-
zufügungen aus anderen Editionen wie (XIV, S. 422 ff.) über das Konzil zu
Trient, aufklärende Hinweise auf die moderne Forschung, kritische Er-
wägungen über Schillers Urteile. Die Anmerkungen sind kurz, treffend,
genau und entsprechen vollständig jeder billigen Anforderung. In der Ein-
leitung zum ersten Teile dieser historischen Schriften faßt Fester sein Urteil
über Schillers Beruf zum Historiker zusammen, ‚es kann doch schon heute
nicht mehr bezweifelt werden, daß Schiller sich dem Studium der Geschichte
mit heiligem Ernste gewidmet hat‘ (S. XII). Er hebt dann die Fortschritte
hervor, welche die Historiographie Schiller verdankt: „das ist das neue an
dieser Art, Geschichte zu schreiben, daß die lebendige Persönlichkeit des
Historikers jetzt alle Teile seines Buches durchdringt“ (S. XX) Mit Recht
hebt er noch den technischen Nutzen der historischen Lehrjahre für den
Dramatiker scharf hervor Nur scheint es, als ob F. den Dichter, der mit
Seherblick aus der eigensten Intuition schöpfend mühelos historische Bilder
gesehen, die die Nachlebenden dann erst sorgsam aus neu aufgefundenen
Quellen nachgezeichnet haben, etwas in seiner Charakteristik übersehen und
dafür dem Historiker als solchen zu viel Wert beigemessen habe. Doch
ist das eine subjektive Empfindung des Referenten, über die sich der Ver-
fasser vielleicht am meisten wundern wird. \Vas seines Amtes war, hat der
Herausgeber sonst trefflich geleistet. O. Weber.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Hochschulen. Als
Nachfolger Kurt Wachsmuths wurde auf den Lehrstuhl für alte Geschichte
in Leipzig der o. Prof. Dr. Ulrich Wilcken in Halle, als Nachfolger
Richthofens auf den Lehrstuhl für Geographie in Berlin der o. Professor
Dr. Albrecht Penck in Wien, als Nachfolger Wilhelm Onckens in Gießen
der Privatdozent Dr. Hermann Oncken in Berlin und der o Prof. der
Geschichte in Straßburg Dr. Friedrich Meinecke nach Tübingen berufen.
Der Privatdozent Dr. Max v. Vleuten wurde als ao. Professor der
deutschen Rechtsgeschichte nach Lausanne und der Titularprofessor
Dr. Georg Küntzel in Bonn an die Handelshochschule in Frankfurt a. M.
berufen. Der ao. Professor Lic. Dr. Walter Köhler in Gießen erhielt
einen Lehrauftrag für neuere und hessische Kirchengeschichte.
Zu a0. Professoren wurden ernannt die Privatdozenten Dr. Franz Triebs
(Kirchenrecht) in Breslau, Dr. Rudolf Luginbühl (Geschichte), Dr. Paul
Ganz (Kunstgeschichte) und Dr. Ernst Stückelberg (Kunstgeschichte)
in Basel.
Es habilitierten sich: in Halle Dr. Adolf Hasenclever für Geschichte,
in Königsberg Dr. W. Stolze für Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte
und in Würzburg Dr. W. Pinder für mittelalterliche und neuere Geschichte.
Archive. Geh. Archivrat Dr. K. Obser in Karlsruhe wurde als
v. Weechs Nachfolger zum Direktor des Großh. Badischen Generallandes-
archive ernannt.
128 Nachrichten und Notizen I.
Todesfälle. Am 6. Nov. 1905 starb in Leipzig der o. Hon.-Professor dee
römischen Rechts und der römischen Rechtsgeschichte Dr. Moritz Voigt
im Alter von 80 Jahren. Bekannt sind seine großen Werke: Die Lehre
vom jus naturale, aequum et bonum und jus gentium der Römer, 4 Bde.
und Register (Leipzig 1856—76); Die 12 Tafeln, Geschichte und System des
Civil- und Criminalrechtes wie Processes der 12 Tafeln nebst deren Frag-
menten, 2 Bde. (Leipzig 1883); Römische Privataltertümer und Kultur-
geschichte, welche einen Teil der Handbücher des klassischen Altertums
bilden und bereits in 2. Aufl. erschienen sind; Römische Rechtsgeschichte,
8 Bde. (Leipzig 1892—1902). Daneben war er der Verfasser zahlreicher
Aufsätze und Abhandlungen über die verschiedensten Gegenstände des rö-
mischen Rechtes und der Kultur, die er in den Berichten und den Ab-
handlungen der Königl. Sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften zu
Leipzig und anderen Zeitschriften veröffentlichte.
Kürzlich starb der zweite Direktor des Germanischen Museums in
Nürnberg, Hans Boesch, 56 Jahr alt. Er war der Verfasser verschiedener
Kataloge, z. B. über die Bronzeepitaphien und über die geschnitzten Holz-
stöcke des 15. bis 16. Jahrhunderts, und als Kulturhistoriker bekannt durch
sein Buch über das Kinderleben in der deutschen Vergangenheit.
Am 10. Nov. starb in Paris im Alter von 63 Jahren Alfred Rambaud
Er war einer der bekanntesten französischen Historiker und als Nachfolger
des Herzogs von Aumale Mitglied der Akademie. Auch in der Politik
spielte er eine gewisse Rolle, unter Jules Ferry war er im Unterrichts-
ministerium beschäftigt und übernahm unter Meline 1896—1898 selbst den
Posten eines Unterrichtsministers. Als Professor der zeitgenössischen Ge-
schichte entfaltette er an der Sorbonne eine große Wirksamkeit. Von
seinen Werken ist die Histoire de la civilisation francaise zu nennen. Mit
Ernest Lavisse zusammen gab er im Verein mit anderen Historikern die
Histoire generale heraus.
Am 8. Dez. 1905 starb der emeritierte o. Hon.-Professor der Geschichte
in Leipzig Dr. Woldemar Bernhard Wenck, der dem Lehrkörper
der Universität seit 1852 angehört hat, im Alter von 87 Jahren. Seine
Studien galten anfangs besonders der ausgehenden Karolingerzeit, und es
sind hierzu zu rechnen seine beiden Schriften: Das fränkische Reich nach
dem Vertrage von Verdun 843—861 (Leipzig 1851) und Die Erhebung
Arnufs und der Zerfall des karolingischen Reiches (Leipzig 1852). Seinem
lebhaften Interesse an der nationalen Bewegung und der Zeitgeschichte
verdankt die Schrift Der Kampf um Schleswig-Holstein in den Jahren
1848—50 (Leipzig 1864) ihre Entstehung. In der späteren Zeit beschäftigte
er sich eingehender mit dem 18. Jahrhundert, und als Frucht dieser Studien
entstand das interessante und vielgelesene Werk: Deutschland vor hundert
Jahren, Politische Meinungen und Stimmungen bei Ausbruch der Revolu-
tionszeit (Leipzig 1887). Im Jahre 1902 trat er in den Ruhestand, seine
Vorlesungen hatte er infolge von körperlichen Leiden schon längere Zeit
eingestellt. è
129
Nachrichten und Notizen II.
Hilprecht, Hermann V., Die Ausgrabungen in Assyrien und Babylonien
geschildert. I. Teil. Bis zum Auftreten De Sarzecs. Mit 50 Abbildungen
und einer Karte. Leipzig, J. C. Hinrichs’sche Buchhandlung, 1904.
4 M.
Der großartige Aufschwung, den die Erforschung des alten Orients im
verflosseren Jahrhundert genommen hat, ließ schon längst den Wunsch rege
werden, eine zuverlässige Geschichte dieser Bestrebungen zu erhalten. Bisher
mußte sich jeder, der über diesen Gegenstand Belehrung suchte, das Material
aus vielen Dutzenden einzelner, oft recht schwer zugänglicher Bücher und
Zeitschriften selbst sammeln, oder auf Werke wie Kaulens Assyrien und
Babylonien, das es trotz zahlreicher Fehler und Lücken auf mehrere Auf-
lagen gebracht hat, zurückgreifen. Diesem Mangel hat der von Hilprecht
und vier anderen Fachgelehrten (Benzinger, Hommel, Jensen und
Steindorff) bearbeitete stattliche Band Explorations in Bible lands during
the (ok century (Philadelphia 1903) in gründlicher Weise abgeholfen. Es
war ein glücklicher Gedanke, den reichen Inhalt von Hilprechts Arbeit
durch eine deutsche Übersetzung auch demjenigen Teil des deutschen
Publikums zugänglich zu machen, dem die englische Sprache minder ge-
läufig ist.
Hilprecht hat sich nicht begnügt, den Stoff für seine Arbeit aus
anderen Quellen zu sammeln und zu sichten; er hat sich auch öfter in der
Lage gesehen, Irrtümer, die einer dem anderen gedankenlos nachschrieb,
auszumerzen oder zu berichtigen. Beispiele dafür finden sich S. 115 Anm. 1,
S. 124 Anm. 1 und S. 171 Anm. 1. Durch seine aus eigener Anschauung
gewonnene Kenntnis des Orients war er hierzu vorbereitet wie selten einer.
Über manche Frage kann man natürlich auch jetzt noch anderer Ansicht
sein, ohne dem Verfasser den Vorwurf der Ungründlichkeit oder Unwissen-
schaftlichkeit machen zu dürfen. Zu S. 46 bemerke ich, daß die Ruine
Ohämir nicht die Stätte des alten Kiš sein kann. Letzteres lag sicher am
Tigris. Dagegen wäre es nicht ausgeschlossen, daß Oppert mit seiner
Gleichsetzung von Ohämir und Kuta Recht bebielte (gegen S. 162).
Daß man an der Ruine Birs (S. 178f.) mit Rawlinson noch die ur-
sprünglichen 6 oder 7 Etagen und gar noch ihre verschiedenen Farben, die
denjenigen der Planeten entsprochen hätten, erkennen könnte, muß ich be-
streiten. Auch halte ich Rawlinsons Erklärung der verglasten Ziegel-
massen, die noch heute neben der jetzigen Spitze liegen, durchaus nicht
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 1. 9
130 Nachrichten und Notizen II.
für die annehmbarste. Wahrscheinlich ist der Bau von einem Blitzstrahl
getroffen worden, der allerdings eine außergewöhnlich heftige Wirkung
ausgeübt haben müßte, indem er nicht nur einen verhältnismäßig großen
Ziegelblock absprengte, sondern auch vollständig zu Schlacke verglaste.
Rawlinsons Rekonstruktion des Tempelturmes von Barsip (S. 177) dürfte
übrigens der Wirklichkeit nur sehr entfernt entsprochen haben, auch sollte
die Bezeichnung dieses Bauwerks als „Turm von Babel‘ je eher je lieber
aufgegeben werden. Gerade Hilprecht ist es ja gewesen, der den Ort,
wo der wirkliche „Turm von Babel“ gest ınden hatte, als einer der ersten
richtig erkannt hat. !
Sollte das Buch, wie ich ihm seltst sehr wünsche, weitere Auflagen
erleben, so würde es sich empfehlen, noch einige kleinere Fehler auszu-
merzen. S. 4 Z. 1 lese man kübar st. qubbär. Der Name ‘Afedsch ist
durchweg 'Afetsch zu schreiben. — Die S. 5 gegebene Etymologie von Ma dän
ist sicher falsch; vgl. schon Meißner, Mitt. d. Semin. f. orient. Spr.
4 II 151. — S. 12. Das Wort ägürr für „Ziegelsteine“ ist im heutigen
Arabisch Babyloniens meines Wissens nicht mehr lebendig, sondern nur
täbüg. — S. 13. Man schreibe stets Felludscha mit 1l. — S. 16. Teixeira
oder Texeira st. Taxeira. — S. 19 Barthélémy st. Bartholomy. —
S. 85 Fellows st. Fellowes. — S. 88 Anm. 1 Löwenstern st. Löwen-
stein. — RB 117 u. d. ist Aschurnasirapal II. zum II. zu degradieren,
wie Adadnirari III. S. 124 durch die deutschen Ausgrabungen in Kafe
Sergat inzwischen zum IV. geworden ist. — S. 160 enthält die Unter-
schrift von Abbildung 39 eine unmögliche Angabe. Man lese Südwesten
st. Südosten.
Höchst beachtenswert sind die Mitteilungen des Verfassers über eine
von ihm einst geplante, aber leider nicht zur Ausführung gekommene topo-
graphische Untersuchung des Zweistromlandes (S. 65 f.). Eine solche Ex-
pedition, die sich damit begnügt, jeden Ruinenhügel anzustechen, und
sobald Inschriften gefunden worden sind, die über den alten Namen der
Stätte Aufschluß geben, weiterzieht, ist in der Tat das einzige Mittel,
unsere Kenntnis der alten Topographie, die gegenwärtig nur ein knappes
Dutzend wirklich sicher ermittelter Positionen umfaßt, in energischer Weise
zu fördern.
Die Übersetzung aus der Feder R. Zehnpfunds liest sich fast durch-
weg glatt. Zu bedauern wäre es nur, wenn sie, wie geplant, auf den
assyrisch-babylonischen Teil des Originals beschränkt bleiben sollte.
F. H. Weißbach.
! Unabhängig von Hilprecht hat Bruno Meißner (Von Babylon
nach Hira und Huarnaq 8. 3. Lpz. 1901) es zuerst ausgesprochen, daß das
Sahan in Babylon „den mutmaßlichen Platz der Stufenpyramide von
Esagila bezeichne. Ich halte dies für um so sicherer, als ich noch ohne
Kenntnis von Hilprechts und Meißners Ansicht zu der gleichen
Überzeugung gekommen war, und zwar zu einer Zeit, da die „sachver-
ständige“ Oberleitung der Ausgrabungen in Babylon den Turm an ganz
anderer Stelle vermutete.
Nachrichten und Notizen I. 131
Procopii Caesariensis opera omnia recognovit Jacobus Haury. Opus
ab acad. reg. Bavarica praemio Zographico ornatum. Vol. I. IL Lips.,
Teubner, 1905. 24 M.
Eine modernen Ansprüchen genügende Edition der Werke Prokops von
Cäsarea, die ja zu den wichtigsten Quellen für die Geschichte des Unter-
ganges der antiken Welt und der Völkerwanderung zählen, wurde schon
längst allseitig als ein dringendes Bedürfnis empfunden. Die bisher ge-
wöhnlich benutzte Ausgabe Dindorfs im Bonner Corpus der Byzantiner war,
weil im wesentlichen nur ein Nachdruck der von Maltretus besorgten (Paris
1661—1663) veraltet und zudem im Buchhandel vollständig vergriffen; nur
von der Geschichte des Gotenkrieges und der Geheimgeschichte lagen neuere
kritische Textrezensionen von Comparetti und von Krašenninikov vor, denen
aber mancherlei Mängel anhaften und die auch in Deutschland weniger
leicht zugänglich sind. Es ist daher mit Dank und Freude zu begrüßen,
daß die Teubnersche Verlagsbuchhandlung sich entschlossen hat, den Pro-
kop in ihre Bibliotheca scriptorum Graecorum et Romanorum aufzunehmen;
groBer Dank gebührt aber auch der Kgl. Bayrischen Akademie der Wissen-
schaften, der ein wesentlicher Anteil an dem Zustandekommen der Publi-
kation zufällt. Als Herausgeber wurde Jacob Haury gewonnen, der durch
seine langjährige Beschäftigung mit dem Byzantiner sich als die geeignete
Persönlichkeit zur Ausführung der schwierigen Arbeit erwiesen hatte. Bis
jetzt liegen zwei Bände vor, die die Kriegsgeschichten (Perser-, Wandalen-
und Gotenkrieg) enthalten und eine auf sorgfältiger Handschriftenver-
gleichung gegründete, zuverlässige Textgestaltung darbieten. Die Fußnoten
verzeichnen Parallelstellen aus anderen Quellen und bringen auch erläu-
ternde Zitate aus der neueren Literatur; für den Gotenkrieg wäre mit
Nutzen Hartmanns Geschichte Italiens im Mittelalter Bd. I (1897) heranzu-
ziehen gewesen, wo zur Erklärung mancherlei Neues geboten wird. Die
Prolegomena verbreiten sich über die Frage nach den Quellen Prokops,
über die handschriftliche Überlieferung und die Ausgaben, und stellen einige
ältere Zeugnisse über die Person des Geschichtschreibers zusammen. Die
zahlreichen vorhandenen Hss. gehen, insoweit sie den vollständigen Text
der Kriegsgeschichten enthalten, sämtlich auf eine verlorene Urhandschrift
(X) zurück, die schon nicht mehr fehlerfrei war; aus einem anderen, hier-
von unabhängigen Archetypus (X 1) sind die unter den Constantinischen
Exzerpten de legationibus befindlichen Stücke geflossen. Die wichtigsten
Codices der ersten Klasse sind drei Vaticani, ein Ottobonianus, ein Parisiensis
und ein Laurentianus, während für die Rezension der Exc. Const. ein Mona-
censis und ein Ambrosianus in Betracht kommen. Was die Quellen anbe-
langt, so ist Haury zu dem Ergebnis gelangt, daß Prokop namentlich in
der Einleitung zum Wandalenkriege die Chronik des Eusthatius benutzt
hat. Aus letzterem baben auch Theophanes, Nicephorus Callisthus, Johannes
Antiochenus geschöpft, so daß ein großer Teil der Übereinstimmungen
zwischen diesen Chronisten und Prokop auf Benutzung derselben Vorlage,
eben des Eusthatius, zurückzuführen ist. Das Geschichtswerk des Priscus
hat Prokop nicht eingesehen, einige mit diesem übereinstimmende Stellen
verdankt er der Vermittlung des Eusthatius. Ein Teil der vielen Irrtümer,
dh
132 Nachrichten und Notizen II.
die sich bei Prokop in der Erzählung weiter zurückliegender Ereignisse
finden, würde also auf das Konto des Eusthatius, der unter Justin I schrieb,
zu setzen sein. Man wird diesem Resultate im großen und ganzen wohl
beipflichten dürfen, wenn auch im einzelnen mancherlei Zweifel geltend
gemacht werden können. Ich will hier nur auf einen Punkt aufmerksam
machen. Bei Nicephorus und Theophanes findet sich gleichmäßig die (bei
Prokop fehlende) Bemerkung, daß aus den Gepiden die Langobarden und
Awaren hervorgegangen seien. Diese Angabe kann aber nicht aus Eustha-
tius stammen, da sie auf den Untergang des Gepidenreiches durch die
langobardisch-awarische Koalition (ca. 567) hinweist. Man muß hiernach
annehmen, daß Nicephorus und Theophanes — falls nicht einer von dem
anderen abgeschrieben hat — nicht direkt aus Eusthatius, sondern aus
einer späteren Bearbeitung desselben geschöpft haben. Völlige Klarheit
kann nur durch eine umfassende Untersuchung der Quellen und der Ab-
hängigkeitsverhältnisse der byzantinischen Geschichtschreiber voneinander
geschaffen werden; es ist dringend zu wünschen, daß sich bald jemand
finden möchte, der sich dieser schwierigen, aber wichtigen und dankbaren
Arbeit unterzöge. Ludwig Schmidt.
R. Poupardin veröffentlicht im neusten Heft der Collection de textes
pour servir à l'étude et à l’inseignement de Fhistoire eine von A. Giry
begonnene, von ihm selbst aber vollendete Ausgabe von Aufzeichnungen
zur Geschichte der Klöster Noirmoutier, Grandlieu und Tournus. Das erste
rühmte sich vom hl. Philibert selbst (F um 684) gegründet zu sein, die
beiden anderen waren die Zufluchtsstätten seiner Insassen, als sie in den
Jahren 836 und 875 vor den Normannen flüchten mußten. An der Spitze
stehen die Vita Philiberti und die zwei Bücher Miracula Philiberti, ge-
schrieben von dem Mönch, späteren Abt Ermentarius, dergestalt daß die
Biographie und das erste Buch der Wunder zwischen 838 und 840, das
zweite Buch der Wunder aber bald nach 862 abgefaßt wurden (Auszüge
daraus MG. SS. XV, 297 ff.). Der Biographie liegt eine ältere Aufzeichnung
zugrunde, die Ermentarius überarbeitet und in seine Sammlung aufgenommen
hat; ihren Nachrichten im einzelnen möchte jedoch größeres Mißtrauen
entgegenzubringen sein als es durch P. geschehen ist, der sie vornehmlich
seiner Übersicht über die Taten jenes Heiligen zugrunde gelegt hat
(S. XVI ft). An die Arbeit des Ermentarius schließt sich der Abdruck der
Hauschronik des Klosters Tournus in Burgund: sie stammt aus der Wende
des elften und zwölften Jahrhunderts, ist verfaßt vom Mönche Falco, der
u.a. die Miracula Philiberti und eine eingehende Schilderung der Über-
tragung der Heiligenreliquien in die Auvergne verwertet hat, ohne doch
ein historisches Werk größeren Stiles schaffen zu können. Mit der Text-
wiedergabe verbunden ist eine durchsichtige Einleitung über die Schick-
sale der Klöster und die Entstehungsart ihrer Geschichtsquellen, des wei-
teren ein Anhang mit Regesten der für sie ausgestellten Königs- und
Papsturkunden von 819 bis 956, endlich ein sorgfältiges Register. Der
schmucke Band wird der Sammlung, in der er erschienen ist, zu den alten
Freunden neue gewinnen (Monuments de l'histoire des abbayes de Saint-
Nachrichten und Notizen II. 133
Philibert [Noirmoutier, Grandlieu, Tournus]. Paris, A. Picard et fils 1905.
LIT, 187 SA
Greifswald. A. Werminghoff.
Heinrich Begiebing, Die Jagd im Leben der salischen Kaiser. Bonn
1905, Hanstein. VII u. 111 S. 8%. Ma
Den Schwerpunkt der vorliegenden, zum Teil als Dissertation er-
schienenen Arbeit bildet das vierte Kapitel mit den sich anschließenden
Tabellen, aus denen ein bisher noch nicht im Zusammenhang erörterter
Einfluß der Jagdliebhaberei auf das Itinerar der Kaiser zu Tage tritt. Ihr
häufiger Aufenthalt im rauhen Harz während des Spätherbsts und Winters
kann nur in jagdsportlichen Interessen seine Ursache haben; für das Früh-
jahr bot die Umgegend von Nymwegen Gelegenheit zur Falkenjagd, und
am Rhein, den sie gerade in der heißen Jahreszeit mit Vorliebe aufsuchten,
fehlte es nicht an wildreichen Forsten. Durch solche Beobachtungen ge-
winnen die scheinbar planlosen Kreuz- und Querfahrten im Reich eine
gewisse Regelmäßigkeit, zumal bei Konrad U. und Heinrich IlI., deren
Itinerare überraschende Ähnlichkeit aufweisen. Heinrich IV. seit dem
Sachsenaufstand und Heinrich V., der überhaupt kein eifriger Jäger ge-
wesen zu sein scheint, bevorzugten den Mittelrhein, wobei allerdings po-
litische Rücksichten mitsprachen, die auch sonst, wie sich das von selbst
versteht, mehrfach die Regelmäßigkeit des Aufenthaltswechsels beeinträch-
tigten. Die von den Kaisern aufgesuchten Pfalzen und Bischofstädte in
ihrer Beziehung zu benachbarten Wäldern behandelt Kapitel 3. Neben
Goßlar und den Pfalzen im Harz treten besonders die um den Forst
Dreieich (bei Frankfurt) gruppierten Pfalzen als zusammengehörig hervor;
und es sind auch für Aachen, Kaiserswerth, Nymwegen etc. Reichswälder
nachgewiesen. Der Forst Albis bei Zürich, das Jagdrevier des Karolingers
Ludwig des Deutschen, kommt für die Salier kaum in Betracht. Die
fleißigen Zusammenstellungen (Kap. 2) über das Jagdwesen des Mittelalters
im allgemeinen, für die salische Epoche im besonderen liegen wenig Nach-
richten vor, machen wohl nicht auf Vollständigkeit Anspruch. Zuzufügen
wäre etwa die Stelle bei Ekkehart, Casus s. Galli, cap. 48, welche die
Jagd als standesgemäße Beschäftigung freier Männer erscheinen läßt. Auf
den Forstbann und einschlägige rechtsgeschichtliche Fragen hätte vielleicht
der Verfasser noch näher eingehen können; doch genügt die Behandlung
des Gegenstandes in der durch die Themawahl bedingten Beschränkung,
das recht beachtenswerte Ergebnis zu begründen.
Zürich. G. Caro.
Augusta Steinberg, Dr. phil., Studien zur Geschichte der Juden in der
Schweiz während des Mittelalters. Zürich, Schultheß u. Cie., 1903.
Für verschiedene Länder wurde bereits die Geschichte der Juden nament-
lich auch unter Beachtung ihrer eigenartigen wirtschaftlichen und recht-
lichen Stellung beleuchtet. In der Schweiz fehlte es seit Ulrichs „Sammlung
jüdischer Geschichten, Basel 1768‘ an einem Versuche, die Geschichte des
Judentums daselbst zur übersichtlichen Darstellung zu bringen. Nur für
einzelne Kantone liegen jüngere Untersuchungen vor. So mußte die Ver-
134 Nachrichten und Notizen II.
fasserin, welche die drei ersten Kapitel dieser Arbeit als Dissertation in
Bern vorlegte, den Stoff in der Hauptsache aus den vorhandenen Urkunden-
büchern und direkt aus den Archiven sammeln. Mit welchem Eifer und
Fleiß sie dabei vorging, zeigt fast jede Seite des Buches. Es bringt uns in
der Tat mancherlei Neues. Wir verweisen namentlich auf die Behauptung,
daß die Juden verhältnismäßig sehr spät in der Schweiz auftreten, so in
Genf erst im 12. Jahrhundert, im deutschen Teile der Schweiz erst im
13. Jahrhundert. Infolgedessen gelangten sie daselbst nicht mehr zu jener
großen Bedeutung. Sie waren wie in dieser Zeit auch anderwärts auf den
Wucher und das Pfandgeschäft ! beschränkt und spielten daneben noch als
Ärzte eine Rolle. Den Judenschutz übte in vielen Städten der Kaiser aus,
in den habsburgischen Teilen die österreichischen Herzöge, solange ihnen
dort noch Hoheitsrechte zustanden, in Genf der Herzog von Savoyen. Viel-
fach wurde aber das Judenregal vom Kaiser an Fürsten oder Städte ver-
liehen. Interessant ist es ferner, daß die eigene jüdische Gerichtsbarkeit
nicht allerorten zur Anerkennung, geschweige denn zu vollem Durchbruche
gelangte. Besonderheiten werden uns auch über die Eidesleistung durch
die Juden erwähnt.
Den Stoff gruppiert die Verfasserin nach folgenden Gesichtspunkten.
Einleitend wird von dem Vorkommen der Juden in der Schweiz überhaupt
gehandelt. Ein zweiter Abschnitt bespricht deren rechtliche Stellung (Juden-
schutz, gerichtliches Verfahren und Abgaben der Juden), denn folgt eine
Darlegung der Erwerbszweige, im 4. Kapitel eine Betrachtung der „sozialen
Stellung innerhalb der christlichen Welt“, während eine Schilderung der
„äußeren Geschichte der Juden in den Hauptzügen“ den Schluß bildet, dem
noch die Wiedergabe einiger Archivalien folgt. Da diese Anordnung des
Stoffes dem Problem nicht ganz gerecht wurde, weil sie Zusammengehöriges
unnötigerweise trennt, so erschwert dies die Verwertung der sonst tüchtigen
Arbeit ebenso wie der Umstand, daß nicht durchweg Hauptsachen von
nebensächlichen Dingen geschieden werden und sich der Leser oft durch
zu ausführlich gehaltene Mitteilungen aus den Quellen durcharbeiten muß.
Innsbruck. A. v. Wretschko.
Dr. Erich Schmidt, Geschichte des Deutschtums im Lande Posen unter
polnischer Herrschaft. Mit 25 Abbildungen und 2 Karten. Bromberg
1904. (XI u. 442 8.)
Seit dem 10. Jahrhundert zum deutschen Reiche und seiner Kultur in
mannigfachen Beziehungen stehend, wurde das „Land Posen“ — d.h. das
Gebiet der heutigen Provinz dieses Namens — im 13. Jahrhundert von dem
Auswanderungsstrome erreicht, der sich damals von Deutschland aus über
den slavischen Osten ergoß, und schien eine Zeitlang gleich den Nachbar-
territorien der Germanisierung entgegenzugehn. Seine Zugehörigkeit zum
polnischen Reiche jedoch, in welchem mit der Zeit das slavische National-
gefühl erwachte, hemmte nach einigen Menschenaltern den Fortgang dieses
1 Streng verboten war dabei die Verpfändung von Kirchensacher, von
nassen und blutigen Gewändern, von Waffen, Rüstungen, Ackergeräten usw.
Nachrichten und Notizen I. 135
Prozesses, und zunehmende Polonisierung der Eingewanderten führte all-
mählich wieder zu seiner Rückbildung. Indessen ward das völlige Ver-
schwinden des deutschen Elementes verhindert durch eine im Reformations-
zeitalter beginnende, im 17. und 18. Jahrhundert stärker anschwellende
zweite Einwanderung deutscher Volksangehörigen, hervorgerufen teils durch
ähnliche wirtschaftliche Impulse, wie sie bereits der älteren Bewegung zu-
grunde gelegen hatten, teils durch Bedrängnisse namentlich religiöser Art,
denen die Einwanderer in ihrer Heimat ausgesetzt gewesen waren. So kam
es, daß die preußische Besitzergreifung in den Jahren 1772 und 1793 nicht
unerhebliche deutsche Bestandteile unter der Bevölkerung des Landes Posen
antraf, die allerdings rechtlich und wirtschaftlich sich vielfach in sehr ge-
drückter Lage befanden.
Dies etwa ist, im allgemeinsten Umrisse, der Inhalt des Buches von
E. Schmidt, das zum ersten Male die Entwicklung des deutschen Volkstums
im Bereiche der Provinz Posen einer zusammenhängenden und eingehenden,
auf Quellenforschung beruhenden Darstellung unterzieht Der Verfasser
hat umfangreiche gedruckte und archivalische Materialien herangezogen
und sie, soweit Ref. nachzuprüfen vermochte, mit Sorgfalt und Umsicht
verwertet. Seine klar und fließend geschriebene Schilderung erweitert und
präzisiert in mannigfacher Weise unsre Kenntnis von den in Rede stehenden
Vorgängen und bietet auch für die allgemeinere ostdeutsche Wirtschafts-
und Rechtsgeschichte manchen dankenswerten Beitrag. Daß in diesem
Gesamtbilde nicht alle Partien gleichmäßig ausgeführt erscheinen, daß der
innere Gang der Entwicklung nicht durchweg sichtbar wird und der Leser
auf manche Frage keine oder nur unsichere Antworten erhält, erklärt sich
aus dem Zustande der Überlieferung und dürfte zu einem Vorwurf gegen
den Verfasser keinen Anlaß bieten. Eher ließe sich vielleicht fragen, ob
E. Schmidt bei seinem übrigens offen und nachdrücklich betonten Streben,
neben der Wissenschaft auch der deutsch-nationalen Sache zu dienen, die
von ihm selbst als unerläßlich bezeichnete Objektivität nicht doch hier und
da außer Acht gelassen hat. Seine Bewertung des Anteils, den einerseits
das polnische Volk und seine Führer, andrerseits die deutschen Einwanderer
an der Entwicklung der geistigen und materiellen Kultur im Lande Posen
gehabt haben, die Erklärungen, mit denen er die von ihm berichteten Tat-
sachen. begleitet, enthalten neben vielen Urteilen von anerkennenswerter
Unbefangenheit doch mitunter auch solche, die von nationaler Voreinge-
nommenheit kaum freizusprechen sind. Indessen wird der wissenschaftlich
interessierte Leser Fälle dieser Art, zu denen gelegentlich guch wohl Un-
bekanntschaft mit den Zuständen älterer deutscher Länder Anlaß gegeben
hat, um so leichter zu erkennen und bei der Bildung seines eigenen Urteils
in Anschlag zu bringer wissen, als die Darstellung der Ereignisse und Zu-
stände selber von ihnen im allgemeinen nicht berührt wird. Im ganzen
darf das Urteil über das vorliegende Buch unbedenklich dahin lauten, daß
wir es mit einer tüchtigen Leistung, einer wertvollen Bereicherung der
Literatur zur ostdeutschen Kolonisationsgeschichte zu tun haben, für die
dem Verfasser unser voller Dank gebührt.
W. v. Sommerfeld.
136 Nachrichten und Notizen II.
Bittner, Ludwig. Chronologisches Verzeichnis der österreichischen Staats-
verträge. I. Die österr. Staatsverträge von 1526 bis 1763. Wien, Holz-
hausen, 1908. XXI, 228 S.
Die vor einigen Jahren ins Leben gerufene „Kommission für neuere
Geschichte Österreichs" hat neben anderen Arbeiten auch die Herausgabe
der österreichischen Staatsverträge ins Auge gefaßt. Wer österreichische
Staatsverträge, die bis zum Jahre 1763 geschlossen worden sind, benützen
will, muß bislang die verschiedensten Sammel- und Einzelwerke — oft
schwer zugängliche — zu Rate ziehen und findet auch dann nicht selten
eine lücken- oder fehlerhafte Wiedergabe der gesuchten Urkunde. Für die
Zeit von 1763 liegt allerdings eine Ausgabe der österreichischen Staatsver-
träge vor, L. Neumanns Recueil des traités et conventions conclus par l'Autriche
avec les puissances étrangères Leipzig 1855 ff., allein diese Ausgabe ist
namentlich für die Zeit bis 1815 weder vollständig noch fehlerlos. Über
die Art und Weise, in der die neue Publikation durchgeführt werden soll,
zumal über die Frage der chronologischen oder länderweisen Anordnung
waren die Anschauungen der einzelnen Kommissionsmitglieder geteilt,
doch entschied die Mehrheit, „daß die vollständigen Texte nach Ländern
veröffentlicht, jeder dieser Publikationen eine Übersicht über die diplo-
matischen Beziehungen Österreichs mit dem betreffenden Staate bis zum
Abschlusse des ersten Vertrages vorangeschickt und die einzelnen Staats-
verträge unter möglichster Berücksichtigung des Aktenmaterials und der
- Literatur mit einleitenden Bemerkungen über ihre Vorgeschichte versehen
werden sollen“. Die Erkenntnis, daß die Durchführung dieses Unternehmens
lange Zeit in Anspruch nehmen werde, bewog die Kommission vorerst mit
der Veröffentlichung eines chronologischen Verzeichnisses der österreichischen
Staatsverträge bis 1763 — also bis zu dem Zeitpunkte, wo die Publikation
Neumanns einsetzt — hervorzutreten, um auf diesem Wege dem dringend-
sten Bedürfnisse abzuhelfen. Als zeitlichen Ausgangspunkt wählte Bittner,
dem diese Aufgabe übertragen wurde, das Jahr 1526; sachlich sah er als
österreichische Staatsverträge „alle Vereinbarungen an, welch: zwischen
einem Mitgliede der deutschen Linie der Habsburger als Staatsoberhaupt
aller oder eines Teiles der zur Zeit des Vertragsschlusses im Besitze dieser
Linie befindlichen Territorien und einer fremden, völkerrechtlich zur Ver-
tragsschließung fähigen Macht über staatliche Hoheitsrechte zustande ge-
kommen waren.“ Er schloß daher die Besitzungen der spanischen Habs-
burger gänzlich aus, ebenso die in der Zeit von 1564—1619 zwischen den
drei Linien der deutschen Habsburger untereinander geschlossenen Ver-
träge, sowie solche, die von Herrschern einzelner Teile des österreichischen
Staatsgebietes, die nicht der habsburgischen Dynastie angehörten — wie
Friedrich von der Pfalz als König von Böhmen oder Johann Zapolya als
ungarischer Gegenkönig Ferdinand I. — geschlossen worden sind. Aus dem
gleichen Grunde wurden auch alle Abmachungen, an denen der öster-
reichische Herrscher nur als deutscher Kaiser beteiligt war, von der Aufnahme
ausgeschlossen. Über diese, wie über manche andere sachliche und formelle
Frage orientiert die kurze, klare Einleitung, die B. dem Verzeichnisse von
1120 Verträgen voranstellt. An eine vollkommene Erschöpfung des Materials
Nachrichten und Notizen II. 137
hat er nicht gedacht, er beschränkte sich auf die Durchsicht der Urkunden-
abteilung des Haus-, Hof- und Staatsarchivs in Wien und der allgemeinen
Sammelwerke, soweit dieselben für seine Zwecke in betracht kamen. Mit
Recht betont B., daß die Durchforschung aller Aktenbestände und der weit-
schichtigen Literatur die Kräfte eines einzelnen weit überstiegen hätte und
daß die Ergänzung des jetzt gesammelten Materials den Männern über-
lassen werden müsse, denen die Veröffentlichung und Kommentierung der
Staatsverträge anvertraut worden ist. Für die Formulierung der Regesten
war für B. maßgebend, ob vollkommene Drucke vorlagen oder nicht. Im
ersteren Falle begnügt er sich mit einem ganz kurzen Auszuge des Vertrags-
inhaltes, im letzteren Falle gibt er in Schlagworten die wesentlichsten Ver-
tragspunkte an. Überall verzeichnet er, ob und in welcher Form (ob Or.
oder Kopie) der betreffende Vertrag im Staatsarchiv vorliegt. Dem Regest
folgt eine Angabe über Ort und Zeit der Ratifikation und die wichtigsten
Drucke nach dem Zeitpunkte des Erscheinens geordnet. Ein Anhang ent-
hält ein alphabetisch geordnetes Verzeichnis der Staaten, die innerhalb der
Jahre 1526—1763 Staatsverträge mit Österreich geschlossen haben und den
Zeitpunkt der einzelnen Verträge. Für die mühevolle Arbeit gebührt dem
Verfasser der Dank aller, die in Zukunft durch die Benutzung seines Buches
Zeit und Ärger ersparen werden. A. Pribram.
Hermann Meltzer: Luther als deutscher Mann. Tübingen, Verlag von
J. C. B. Mohr (Paul Siebeck), 1905. 77 S.
Der Verfasser bestimmt, nicht ohne Schwanken, als seine Aufgabe „das
Bild Luthers als eines deutschen Mannes, das uns die Geschichte seines
Lebens vor allem auf Grund seiner eigenen Schriften bietet. Er zeichnet
aber dieses Bild nur teilweise auf Grund selbständiger Durcharbeitung von
Luthers Werken, schließt sich vielmehr meist an die nächstliegenden Bio-
graphien an, deren Sätze, vielfach wörtlich übernommen, nicht ungeschickt
gruppiert und verbunden werden. Was der Schrift fehlt, ist eine klare
Äußerung über die Stellung, welche das nationale Element in der Person
des Reformators einnimmt, und über die Bedeutung, die es für den Fort-
schritt der lutherischen Sache gehabt hat.
Stuttgart. Viktor Ernst.
„Bin feste Burg ist unser Gott“. Vortrag gehalten von Max Herr-
mann in der Gesellschaft für deutsche Literatur zu Berlin und mit ihrer
Unterstützung herausgegeben. Mit sechs Tafeln und einem bibliographi-
schen Anhang. B. Behr’s Verlag, Berlin 19056. 32 S. und 6 Tafeln.
Großquart.
Im Zentralblatt für das Bibliothekswesen erschien 1896 eine von
G. Buchwald und Antiquar Schulz verfaßte Warnung vor Lutherfälschungen,
die in größeren Massen in den Handel gebracht wurden. Zwei Jahre darauf
fand vor dem Berliner Landgericht I die bekannte Verhandlung statt, in
der Frau Kyrieleis verurteilt wurde, während ihr Mann, der eigentliche
Fälscher, auf Grund der ärztlichen Gutachten freigesprochen wurde. Aus
der großen Menge der gefälschten Lutherhandschriften ist neuerdings in
138 Nachrichten und Notizen I.
Berlin eine mit dem Anspruch auf Echtheit aufgetaucht, die Schrift des
Picus Mirandula De amore dei mit der Eintragung in Luthers wohlbe-
kannten Schriftzügen: „Hatt mir vereret meyn gutter Freund Herr Johannes
Lange ...... “ und dem Liede „Ein feste Burg“ mit verschiedenen Korrek-
turen im handschriftlichen Texte, die, wenn sie echt wären, für die Ent-
stehung des Liedes von allerhöchster Bedeutung sein würden. Der durch
seine Arbeiten auf dem Gebiete der Reformationsliteratur bekannte Ver-
fasser macht diese Eintragungen zum Gegenstande einer methodisch fesseln-
den Untersuchung im vorliegenden Vortrage. Auf Grund sorgfältigen Stu-
diums des handschriftlichen Materials in München, Dresden, Gotha, Weimar,
Zerbst, sowie ergänzender Auskünfte von Spezialforschern, wie Uergel in
Erfurt, und der scharfsinnigen Benutzung der Berliner Landgerichtsakten,
werden S. 9—21 die einzelnen Verdachtsmomente, Zustand des Buches,
Schrift, Orthographie, Papier, Datierung, Variante usw. ausgiebig besprochen.
Von besonderem Werte ist der Anhang, der 91 Nummern der Kpyrieleis-
schen Lutherfälschungen bibliographisch genau bestimmt, auch die Jahres-
zahlen der angeblichen Lutherschen Eintragungen von 1522 bis 1544 zu-
sammenstellt. Auf sechs Tafeln werden die gefälschten Schriftzüge photo-
typisch genau vorgeführt. Auch sonst enthält die Schrift manche Anregung,
z. B. den Hinweis auf das Bedürfnis nach der Biographie des Johannes
Lang auf S. 15, die Frage nach der Entstehungszeit des Liedes „Ein feste
Burg“ S. 4 u.a. m.
Leipzig. Georg Müller.
Dr. Burkhard von Bonin, Kammergerichtsreferendar. Grundzüge der
Rechtsverfassung in den deutschen Heeren zu Beginn der Neuzeit.
Weimar, Böhlaus Nachfolger 1904, 175 + 12 S. 8°.
Das vorliegende Buch, welches eine Darstellung der deutschen Kriegs-
gerichtsverfassung und der militärischen Polizeibehörden des 16. Jahr-
hunderts bietet, übertrifft die älteren diesem Gegenstand gewidmeten Ar-
beiten an Ausführlichkeit und Gründlichkeit bedeutend. Insbesondere für
die zweite Hälfte des genannten Zeitraums erhalten wir eine sorgfältige
und wohlgegliederte Schilderung dieser Institutionen, indem der Verf. zu-
nächst die Polizeibehörden und die obersten Gerichte, dann die Gerichte
der drei Truppengattungen, ihre Befugnisse, ihre Zusammensetzung und ihr
Verfahren erörtert. Weniger befriedigend sind des Verf. Ausführungen dort,
wo man Aufklärung über die Entstehung dieser Einrichtungen erwartet.
Das mag zum teil an seiner mehr juristisch als historisch veranlagten Ge-
dankenrichtung gelegen sein, in der Hauptsache ist es doch wohl in der
Art seiner Quellenbenutzung begründet.
Dem Verf. sind von dem weitverstreuten handschriftlichen Quellen-
material, dessen Übersicht das große, freilich nicht fehlerfreie Werk von
Jähns (Geschichte der Kriegswissenschaften) in dankenswerter Weise ange-
bahnt und erleichtert hat, nur die Berliner Handschriften zugänglich ge-
wesen. Eine wirkliche Lösung der Aufgabe, die er sich gestellt, ist auf
dieser beschränkten Grundlage nicht zu gewinnen. Wer über irgendwelche
militürische Verhältnisse Deutschlands in jener Zeit abschließend urteilen
Nachrichten und Notizen I. 139
will, muß weit tiefer in die große Menge der erhaltenen, untereinander auf
mannigfache Weise verknüpften Kriegsbücher eindringen und ihr gegen-
seitiges Verhältnis, sowie die Abhängigkeit der gedruckten Werke von den
handschriftlichen Grundlagen aufbellen. Gerade an Gerichtsordnungen
liegt eine so stattliche Zahl alter Handschriften vor, daß es wundernehmen
muß, wie der Verf. sich in der Darstellung des Schultheißengerichts und
des Spießrechts vielfach einem so schlechten Druck wie jenem von Zeibig
im 9. Bande des Archivs für Kunde österreichischer Geschichtsquellen an-
vertrauen konnte, obwohl er ja selbst gelegentlich (S. 168 n. 3) auf seine
Mangelhaftigkeit hinweist. Seine Anschauungen über das Reiterrecht
(S. 117 ff.) sind leider wieder von der im 3. Teil von Fronspergers Kriegs-
buch (Ausgabe von 1596 f. 6) enthaltenen, Karl V. zugeschriebenen Be-
stallung für Albrecht Alcibiades beeinflußt, für welche es an handschrift-
licher Beglaubigung fehlt und die allem Anschein nach auf einer freien
Umgestaltung des 1570 zu Speier beschlossenen Formulars durch Fronsperger
beruht (Mitteilungen des Institute f. österr. Geschichtsforschung, 6. Ergbd.
506 n. 2). Der Ansicht, daß die Freiheiten der Artillerie auf Maximilian
zurückgehen (S. 137), fehlt es gleichfalls an quellenmäßiger Begründung,
solange nicht statt des Wintzenbergerschen Druckes von 1588 die Gothaer
Handschrift des „Treuen Rates‘ herangezogen wird. Störend wirkt auch
die Art, wie der Verf. die neuere Literatur anführt; seine starken Ab-
kürzungen und der Brauch, Zeitschriftenaufsätze ohne Angabe des Druckorts
zu zitieren, werden manchem Leser die Nachprüfung und die Weiterver-
folgung des Gegenstands erschweren.
Trotz dieser Mängel muß das Buch dennoch als eine wertvolle Be-
reicherung der heeresgeschichtlichen Forschung bezeichnet werden, die an
ernsten Arbeiten eben nicht reich ist. Ä
Innsbruck. W. Erben.
G. Rein, Paolo Sarpi und die Protestanten, ein Beitrag zur Geschichte der
Reformationsbewegung in Venedig im Anfang des siebzehnten Jahr-
hunderte. Akademische Abhandlung. Helsingfors, Lilius & Hertzberg,
1904. 227 + XX 8. 8°.
Verf. sucht die Beziehungen Sarpis zu seinen protestantischen Zeit-
genossen und seine Stellungnahme zu der beabsichtigten kirchlichen Reform
in Venedig während des sog. Interdiktstreites 1606—1607 und der nächst-
folgenden Jahre aufzuhellen. Er will keine vollständige Lebensbeschreibung
geben, setzt vielmehr die Bedeutung Sarpis als Bekämpfer des Ultramon-
tanismus als bekannt voraus, warum er denn auch in den Hauptzügen
seiner Darstellung älteren Biographen des Serviten, besonders A. Bianchi-
Giovini, folgt. Weil aber die verdienstvolle Darstellung dieses Autors eben
die wichtige Frage nach dem Verhältnisse Sarpis zu den Protestanten nur
flüchtig berührt, seine Arbeit auch sonst mit den Resultaten der neueren
Forschungen zu ergänzen ist, will Verf. durch seine Spezialuntersuchung
diese Lücke in der vorhandenen Sarpi-Literatur ausfüllen. Als Quellen be-
nutzt er, außer Sarpis eigenen Schriften, welche jedoch, da sie amtlicher
Natur sind, hier weniger in Betracht kommen, und sonstiger hierher ge-
140 Nachrichten und Notizen I.
böriger Literatur, auch Handschriften, wie die ungedruckten Nuntiatur-
berichte Gessis aus Venedig und Ubaldinis aus Paris, sowie die Depeschen
Wottons während seiner ersten Ambassade in Venedig. Besonders die
Mitwirkung dieses englischen Gesandten und seiner Gehilfen bei den Re-
formbestrebungen, welche allen Ernstes die Losreißung Venedigs vom Papst-
tum bezweckten und welche deshalb von protestantischen Staatsmännern
wie Christian von Anhalt, Duplessis-Mornay u. a mit Begeisterung begrüßt
wurden, sucht Verf. durch seine Untersuchungen näher zu beleuchten.
Was Sarpis eigene Stellung zu der Propaganda betrifft, so hat man
ja hierüber ganz entgegengesetzte Auffassungen gehegt. In gewissem Grade
hängt wohl die Frage, ob er ein rechtgläubiger Katholik gewesen sei oder
nicht, von der Frage ab, was man unter jenem Begriffe versteht. Obgleich
er ein Gegner des Papsttums war, besaßen die dogmatischen Fragen für
ihn nicht dieselbe entscheidende Bedeutung wie für die meisten seiner
Zeitgenossen, wie er ja zeitlebens innerhalb der äußerlichen Einheit der
katholischen Kirche blieb. Verf. gibt zu, daß man ihn einen aufgeklärten
Katholiken nennen könnte wie ja mehrere Autoren getan haben, er
meint jedoch, daß damit seine Stellung nicht hinreichend bezeichnet sei,
und kommt zu dem Resultate, daß Sarpi die protestantische Propaganda
nicht nur gewähren ließ, sondern dieselbe auch positiv unterstützte. Er
begünstigte aber den Protestantismus nicht, um den Katholizismus auszu-
rotten, sondern um der Religionsfreiheit auch in Italien zum Siege zu
verhelfen, wodurch die Alleinherrschaft des Papsttums gestürzt worden
wäre. M. G. Schybergson.
Paul Wentzke, Johann Frischmann, ein Publizist des 17. Jahrhunderts.
Straßburg, Heinrich, 1904. VII und 161 S.
Nachdem man so vielfach die publizistische Literatur über einzelne
Ereignisse und für zeitlich abgegrenzte Perioden behandelt hat, lohnte es
sich wohl der Mühe, einmal eine einzelne publizistisch tätige Persönlichkeit
zum Mittelpunkte einer monographischen Untersuchung zu machen. Wenige
waren dazu so geeignet wie der emsige bisher vor allem durch seine
Schriften über die Kaiserwahl von 1657/58 bekannte Johann Frischmann,
aber man ist, wenn auch einige Lücken in unserer Kenntnis bleiben, doch
überrascht, daß sich ein so genaues Bild seines Lebensganges, seiner
publizistischen Tätigkeit und seines Charakters entwerfen ließ, wie es W.
uns jetzt liefert. Man hat bei der Lektüre des Buches den Eindruck, daß
nur durch besondere Glücksumstände vielleicht gelegentlich eine Ver-
tiefung unsrer Kenntnis über Frischmann geschaffen werden könne, daß
alles durch systematische Forschung Erreichbare vom Verf. auch zusammen-
getragen worden sei. Und wie die Sammlung des Stoffes, so läßt auch
seine Verarbeitung kaum etwas zu wünschen übrig. Man gewinnt von der
publizistischen Tätigkeit Frischmanns ein deutliches Bild und lernt auch
seine einzelnen Schriften, von denen der Verf. nur wenige nicht hat auf-
treiben können, inhaltlich zur Genüge kennen. Gerade hier hätte ja ein
Zuviel leicht die Lesbarkeit des Buches beeinträchtigen können.
In innigem Zusammenhange mit seiner schriftstellerischen Tätigkeit
Nachrichten und Notizen II. 141
steht Frischmanns Lebensgang, und er wieder kommt erst in die richtige
Beleuchtung, wenn man ihn sich abheben läßt von dem Hintergrund der
großen Wandlung der politischen Anschauungen, die sich in Deutschland
in der zweiten Hälfte der 60er Jahre des Jahrhunderts vollzog. Dadurch
daß Frischmann diese Wandlung nicht mitmachte, bekam sein Schicksal
etwas Tragisches. Hatte er sich einst als Angehöriger eines größeren
Kreises gleichgerichteter Politiker betrachten können, so stand er nun ver-
einsamt, ja gehaßt und verachtet da. Die Hervorhebung dieses Einflusses
der großen politischen Umänderungen auf das Schicksal des einzelnen ist
vielleicht das Interessanteste an dem Buche. Andererseits vermögen auch
die Mitteilungen über das Leben Frischmanns unsre Kenntnis der politi-
schen Ereignisse zu vertiefen. Gerade hier ist nun allerdings ein Gebiet,
wo die Beschaffenheit des Materials den Verf. zu sehr großer Vorsicht
nötigte. Er läßt die Schriften des Publizisten ganz aus dessen eigner Ini-
tiative entstehen, sagt fast nie etwas über eine Beeinflussung seiner Ar-
beiten, über eine Tätigkeit auf Bestellung. Er beobachtet etwa die auf-
fallende Parallelität zwischen den in Frischmanns Broschüren vertretenen
Anschauungen und den Wandlungen der mainzischen Politik während
des Wahlkampfes von 1657/58, wagt aber keine bestimmte Behauptung
darüber, ob sich diese Übereinstimmung, wie er anzunehmen scheint, aus
einer bloßen Gleichheit der Ansichten erkläre, oder ob eine direkte Beein-
flussung des Publizisten durch die Mainzer Politiker anzunehmen sei.
Tatsächlich sind wir wohl auch nicht imstande, etwas Sicheres darüber
zu sagen, doch darf vielleicht bei dieser Gelegenheit erwähnt werden, daß
bei dem Erscheinen der Moguntini Labores Electorales in Frankfurt das
Gerücht ging, die Minister des Kurfürsten von Mainz hätten den Druck
ohne Wissen des Autors im Einverständnis mit dem Drucker in einigen
Dingen korrigiert, trotzdem aber glaubte man noch einige Spitzen gegen
den Kurfürsten in der Schrift zu entdecken.! Es verdiente vielleicht eine
Untersuchung, ob Mainz die Bücherzensur je in solcher Weise ausgenutzt hat.
Jena. G. Mentz
Krauel, Prinz Heinrich von Preußen als Politiker. (Quellen und Unter-
suchungen zur Geschichte des Hauses Hohenzollern, herausgegeben von
Ernst Berner: IV. Band. Dritte Reihe: Einzelschriften I.) Berlin 1902,
Alexander Duncker. IX und 299 S.
Krauel hatte bereits ein Jahr vorher eine verdienstvolle Arbeit: „Prinz
Heinrich von Preußen in Paris während der Jahre 1784 und 1788 bis 1789“
erscheinen lassen, die ich in der Historischen Vierteljahrschrift (V. Jahr-
gang, S. 153 und 154) besprochen habe. Die vorliegende Arbeit schildert
uns in ausführlicherer Weise die reiche politische Tätigkeit des Prinzen.
Nachdem ich es vor Jahren unternommen hatte, die Feldherrntätigkeit des
Prinzen Heinrich während des siebenjährigen Krieges darzustellen, sind die
ungerechten Angriffe, die Th. v. Bernhardi und seine Schule gegen ihn er-
hoben hatten, verstummt. Nun zeigt uns Krauel, daß der Sieger von Frei-
1 Brief Sanfelices vom 29. Jan. 1658. Nunz. di Col., 29. Fol. 38.
142 Nachrichten und Notizen Il.
berg sich auch als Diplomat große Verdienste erworben hat, daß er aber
auch in dieser Stellung mit den Schwierigkeiten zu kämpfen hatte, durch
die seine Feldherrntätigkeit beeinträchtigt worden ist. Ihm standen nicht
die Machtmittel zu Gebote, das als richtig Erkannte durchzuführen, er war
deshalb gezwungen sich auf das Erreichbare zu beschränken. Wäre er, und
nicht Friedrich Wilhelm II., der Nachfolger Friedrichs des Großen ge-
worden, dem preußischen Staate würde manche schwere Katastrophe er-
spart worden sein. Leider hatte Prinz Heinrich anfangs gar keinen Ein-
flug auf seinen königlichen Neffen. Schon am 31. Dezember 1792 machte
er ihn mit aufrichtiger Offenheit darauf aufmerksam, wie sehr der preußische
Staat und sein Ansehen seit dem Tode Friedrichs des Großen gelitten hatte.
Immer und immer wieder wiederholte er seine Warnungen, aber leider ver-
geblich. Als preußischer Patriot konnte er nicht schweigen, wenn er sah,
wie das Werk Friedrichs des Großen durch den Unverstand des von schlechten
Ratgebern geleiteten Neffen zerstört wurde. Aber es ging dem treuen
Warner, wie manchem Vaterlandsfreund in solcher schweren Lage, er wurde
für einen unverbesserlichen Nörgler und Besserwisser gehalten. Meinte doch
eine Tochter Friedrich Wilhelms II., ganz Rheinsberg von den Tischgenossen
ihres Großonkels an bis zum letzten Diener sei ein einziger Jakobinerklub,
sie wunderte sich, daß der König eine solche Gesellschaft im Lande duldete.
Der Herzog von Braunschweig, dessen Mutter eine Schwester Heinrichs war,
hielt die Ansichten des Prinzen über die französische Revolution für demo-
kratisch und staatsgefährlich. Katharina II. von Rußland dachte sogar,
Prinz Heinrich trachte nach der französischen Königskrone und prophezeite
ihm den Tod durch die Guillotine. Richtig ist, daß die Vorliebe, die Hein-
rich schon während des siebenjährigen Krieges für Frankreich zeigte, auch
dann ihn nicht verließ, als die Greueltaten der Revolution den französischen
Namen in Verruf gebracht hatten. Andererseits muß es dem Prinzen hoch
angerechnet werden, daß er, der siebzigjährige Greis, den Geist der Zeit
richtiger verstand, als die jüngere Generation. So trat er gegen Ende des
Jahrhunderts mit Reformvorschlägen zur Hebung des Militärstandes hervor,
die eine große Ähnlichkeit mit den Neuerungen haben, die nach 1807 von
Scharnhorst und Gneisenau durchgesetzt worden sind. Wenn man liest,
wie er sich dafür ausspricht, daß der Soldat nicht mehr durch Stockschläge
und Schimpfworte geleitet werden soll, sondern daß man das Ehrgefühl
wecken und zur Triebfeder der militärischen Zucht machen muß, dann
stößt man auf Ideen, wie sie Gneisenau später so trefflich formulierte. An
Scharnhorst aber erinnern die Vorschläge, einen Verband aller Waffen
innerhalb eines größeren Truppenkörpers zu bilden und „obne komplizierte
und unwahrscheinliche Dispositionen die Offiziere und Mannschaften für
den Krieg“ vorzubereiten. Darum wandte sich der Prinz auch gegen das
bei Paraden entfaltete unnütze Schaugepränge. Eine andere Denkschrift
behandelte Fragen der Verwaltung und der inneren Politik. Diese Gut-
achten hatte der Prinz für seinen Großneffen den neuen König Friedrich
Wilhelm III. ausgearbeitet. Das Buch Krauels zeigt uns aufs neue, daß
Prinz Heinrich ein vielseitig gewandter kluger Mann war, der nicht nur
militärische, sondern auch staatsmännische Begabung in hohem Maße besaß.
Nachrichten und Notizen IL 143
Er würde ein vortrefflicher König geworden sein, aber es blieb ihm ver-
sagt, die Eigenschaften, die ihn zum Regenten befähigten, ungehindert be-
tätigen zu können, sie mußten verkümmern — zum Schaden für den Prinzen
und für den preußischen Staat.
Berlin. Richard Schmitt.
Rudolf Schrepfer: Pfalzbayerns Politik im Revolutionszeitalter von
1789—1798. Auf Grund archivalischen Materials bearbeitet. München
1903. VII u. 137 S.
Wer sich einmal das zweifelhafte Vergnügen machen will, einen ge-
naueren Einblick zu gewinnen in das politische Treiben eines deutschen
Fürsten des ancien régime, in seine Ränke, Nöte und Sorgen in schweren
Zeiten, dem sei obige Schrift aufs beste empfohlen.
Auf Schritt und Tritt geht Schrepfer der Politik Karl Theodors durch
die ersten Revolutionsjabre nach. Wir beobachten, wie dieser Fürst von
eitlem Streben nach der Königswürde, von Geiz, Angst um den eignen und
Gier nach fremdem Besitz in den Weltstürmen hin und her getrieben wird,
und so zwischen franzosenfreundlicher Neutralität und der herkömmlichen
Hinneigung zu Österreich herüber und hinüber schwankt. Nur ein festes
Ziel läßt sich in alle dem erkennen: zu schachern und das Erschacherte
in Sicherheit zu bringen. Das Mittel ist: „Schöntun nach allen Seiten‘
(S. 92), was ja weiter kein Geld kostet; das Wesen: vollendete Charakter-
losigkeit. Ein österreichischer Diplomat kennzeichnet einmal treffend Karl
Theodor und dessen Gesinnungsgenossen folgendermaßen: „Sie verlassen
sich auf die österreichischen und preußischen Truppen, lassen den lieben
Gott walten, spielen zu Hause Despoten und denken auf keine Weise an
den Verband, welcher sie einzig erhält, sie gleichsam zu etwas macht und
ihnen die Existenz gibt“ (S. 40. Lehrbach an Kaunitz 16. VI. 1792).
Rührend ist es zum Schluß zu sehen, wie der alte Sünder endlich
wieder im Schoße der Freundschaft mit Österreich erleichtert aufatmet.
Mainz. Chr. Waas.
Herr Prof. Dr. Alfred Stern macht mich aufmerksam, daß mit dem
IV. Bande seiner „Geschichte Europas 1830—1848" eine neue Hauptabteilung
seines Werkes mit dem Untertitel „Geschichte Europas 1830—1848“ beginnt.
Ich bin sehr gern bereit zuzugestehen, daß bei dieser, von der Verlags-
handlung gewünschten neuen Anordnung des Stoffes ein Fortschreiten der
Darstellung bis 1848 in einem Bande nicht erwartet werden durfte.
Graz. Hans v. Zwiedineck.
Am 14. und 15. Juni fand in München die 46. Plenarversammlung
der Historischen Kommission bei der Kgl. Bayerischen Akademie der
Wissenschaften statt. Nach dem Bericht waren im verflossenen Jahr
folgende Veröffentlichungen erschienen: Quellen und Erörterungen zur
bayerischen und deutschen Geschichte, N. F. Bd. 2; Die Chronik des Hans
Ebran von Wiltenberg, hrsg. von Friedrich Roth. N.F. Bd. 4; Die Tra-
ditionen des Hochstifts Freising, 1. Teil, hrsg. von Theodor Bitterauf;
144 Nachrichten und Notizen II.
G. Meyer von Knonau, Jahrbücher des Deutschen Reiches unter Heinrich IV.
und Heinrich V., Bd. 5; Allgemeine deutsche Biographie, Lie 244—251.
Über den Stand der Arbeiten wurde mitgeteilt: Bd. 6 der obigen Jahrbücher,
die Anfänge Heinrichs V. behandelnd (Meyer von Knonau) soll bis 1907
fertig werden, die Jahrbücher Ottos II. (Uhlirz), Friedrichs II. (Hampe),
Friedrichs I., deren 1. Bd. bis 1158 reicht (Simonsfeld) sind in Arbeit. Von
der Geschichte der Wissenschuften wird Physik (Prof. Gerland in Klausthal)
und Rechtswissenschaft (Prof. Landsberg in Bonn) noch bearbeitet. Von
den Reichstagsakten älterer Serie steht das Erscheinen des 10. Bandes
2. Hälfte (Quidde) unmittelbar bevor, ein Supplementband befindet sich in
Arbeit; von Bd. 13 (Albrecht II. 1438—39, bearb. von Dr. Beckmann) soll
der erste Teil in Druck gehen; Bd. 16 (Friedrich III., bearb. von Dr. Herre)
ist schon weit gefördert aber noch nicht abgeschlossen. Von den Reichs-
tagsakten jüngerer Reihe ist Bd. 4 (Dr. Wrede) der Vollendung nahe, doch
werden die Städtetage von 1523 und 1524 für den 5. Bd. zurückgestellt.
Von den Humanistenbriefen konnte nur die Ausgabe der Briefe Pirkheimers
(Bibliotheksekretär Reicke in Nürnberg) gefördert werden, während die
Arbeit an den Briefen des Conrad Celtes (Prof. Bauch in Breslau) wegen
Krankheit des Bearbeiters stockt. Die Leitung der Abteilung Städte-
chroniken ist seit Hegels Tode in die Hünde von Prof. v. Below über-
gegangen. Von den lübischen Chroniken hat Koppmann nur noch die erste
Hälfte des 4. Bandes vor seinem Tode fertig gestellt, für die Fortsetzung
seiner Arbeit wird eine geeignete Kraft gesucht. Auch für Bd. 3 der
Braunschweiger Chroniken ist ein Bearbeiter noch nicht gefunden. Die
Arbeit an den Lüneburger Chroniken (Archivar Reinecke) konnte noch nicht
aufgenommen werden. Das Material für einen 6. Bd. fränkischer Chroniken
(Bamberger Aufzeichnungen, sowie Berichte über das Vorgehen des Mark-
grafen Albrecht gegen die Städte Kulmbach, Bayreuth, Bamberg und Hof
1552—53) soll der Gesellschaft für Frünkische Geschichte angeboten werden.
Dagegen soll die neu aufgefundene Chronik des Malers Preu von Prof.
Friedrich Roth in München als 6. Bd. der Augsburger Chroniken heraus-
gegeben werden. Die Nachträge zur Allgemeinen deutschen Biographie sind
schon bis Buchstabe K gediehen, und man hofft bis 1907 damit zum Ab-
schlußB zu kommen. Von den Briefen und Akten zur Geschichte des
dreißigjührigen Krieges wird Bd. 10 (Prof. Chroust in Würzburg) demnächst
erscheinen, Bd. 8 (Prof. Karl Mayr in München) ist noch in Arbeit, Bd. 1
der neuen Serie (Prof. Goetz in Tübingen), die Jahre 1623—26 umfassend,
ist druckfertig. Von den Quellen und Erörterungen zur bayerischen und
deutschen Geschichte ist auch der 2. Bd. der Freisinger Traditionen
(Bitterauf) größtenteils druckfertig. Von den bayerischen Landeschroniken
soll mit dem Druck des Fuetrer (Prof. Spiller in Frauenfeld) voraussichtlich
noch in diesem Jahr begonnen werden, dem die Drucklegung von Veit
Arnpeck (Bibliothekssekretär Leidinger in München) sich sofort anschließen
wird. Für eine Sammlung historischer Volkslieder und Zeitgedichte
hauptsächlich aus Bayern und Österreich vom 16. bis 19. Jahrh. (Biblio-
thekar August Hartmann) wurde die Gewährung eines Druckzuschusses
bewilligt.
Nachrichten und Notizen I. 145
In der Sitzung der Königl. Preußischen Akademie der Wissenschaften
in Berlin vom 29. Juni 19056 wurde der Generalbericht über Gründung,
bisherige Tätigkeit und weitere Pläne der Deutschen Kommission
erstattet. Die Deutsche Kommission der Akademie wurde im Sommer 1903
gegründet und setzt sich aus folgenden sechs Mitgliedern zusammen: Schmidt,
Burdach, Roethe, Diels, Koser, Dilthey. Das Programm der Kommission
war schon im Jahre 1900 noch unter entscheidender Mitwirkung Karl Wein-
holds aufgestellt worden, und man faßte darin hauptsächlich drei Aufgaben
ins Auge: erstens die Geschichte der neuhochdeutschen Schriftsprache vom
15. Jahrhundert ab zu bearbeiten, zweitens die Grundlage für einen The-
saurus Linguae Germanicae zu schaffen vornehmlich durch Herausgabe der
wichtigsten Literaturwerke, und drittens eine Aufnahme des Sprachschatzes
der sämtlichen deutschen Dialekte vorzunehmen. So hat denn die Kom-
mission in den zwei Jahren ihrer Tätigkeit zunächst eine Inventarisierung
der literarischen Handschriften deutscher Sprache bis ins 16. Jahrhundert
in Angriff genommen, welche von Burdach und Roethe geleitet wird. Die
Handschriftenbeschreibungen werden an der Sammelstelle auf Zettel über-
tragen und nach den einzelnen literarischen Werken und Verfassern alpha-
betisch eingeordnet. Weiter ist unter der Leitung von Roethe die Ver-
öffentlichung ungedruckter deutscher Werke des ausgehenden Mittelalters
und der frühneuhochdeutschen Zeit angebahnt worden. Man denkt dabei
in erster Linie an die Weltchronik, den Alexander und den Wilhelm Ru-
dolfs von Ems, den Rennewart Ulrichs von Türheim, Seifrids Alexandreis,
den Wilhelm von Österreich Johanns von Würzburg, Friedrich von Schwaben,
die Christherronchronik, Karl und die Schotten, Dichtungen des deutschen
Ordens, das Buch der Märtyrer, die Sprüche des Teichners, Sammelbände
von kleinen Erzählungen und Beispielen, von Volks- und Gesellschaftsliedern,
die Oxforder Mystikerhandschrift, die Dichtungen Gundackers von Juden-
burg und Andreas Kurzmanns, das Marienleben Wernhers, die Londoner
Marienregel, die Übersetzungen Hartliebs, die ungedruckten Sterzinger
Spiele usw. Daneben steht unter der Leitung von Schmidt die Herausgabe
moderner deutscher Schriftsteller, wobei man an Winckelmann, Justus Möser,
Hamann, Klopstock und vor allen an Wieland denkt, dessen Werke Prof.
Bernhard Seuffert in Graz bearbeiten wird. Endlich will man zur Er-
forschung der lebenden Sprache schreiten und mundartliche Idiotika nament-
lich auch für das nördliche Deutschland schaffen. Als erstes dieser Art
wird Prof. Johannes Franck in Bonn ein Niederrheinisches Idiotikon be-
arbeiten. Das reiche Material von Forschungen zur Geschichte der neu-
hochdeutschen Schriftseprache des 14. und 15. Jahrhunderts, welches Burdach
gesammelt hat, soll in einem vierbändigen Werke unter dem Titel „Vom
Mittelalter zur Reformation. Forschungen zur Geschichte der deutschen
Bildung“ veröffentlicht werden und im 1. Band die Kultur des deutschen
Ostens im Zeitalter Karls IV., im 2. Band Quellen und Forschungen zur
Vorgeschichte des deutschen Humanismns, im 3. Band die deutsche Prosa-
literatur des Zeitalters und im 4. Bande Texte und Untersuchungen zur
Geschichte der ostmitteldeutschen Schriftsprache von 1300 bis 1450 bringen.
Dem sollen sich später anschließen: Forschungen über die Einigung der
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 1. 10
146 Nachrichten und Notizen I.
neuhochdeutschen Schriitsprache im 16., 17. und 18. Jahrhundert und im
Zusammenhang damit eine Darstellung der Sprache Goethes mit Rücksicht
auf die Entstehung der modernen Literatursprache. Wenn auch die Akademie
ihr neues Arbeitsfeld mit Eifer und Umsicht in Angriff genommen hat, so
verhehlt sie sich dabei jedoch nicht, daß sie ihre Ziele erst mit der Be-
gründung eines der Akademie anzugliedernden „Instituts für deutsche
Sprache“ mit bleibender Organisation und dauernd angestellten Hilfskräften
erreichen kann.
Am 7. Okt. fand in Metz eine Sitzung der historischen Kommission
zur Herausgabe Lothringischer Geschichtsquellen statt, in welcher über
die Tätigkeit der Kommission, wie folgt, berichtet wurde. Von den Vati-
kanischen Regesten, bearbeitet von Dr. Sauerland, wurde Bd. 2 bis 1370
reichend, ausgegeben. Von den Chroniken ist der Druck der Chronik der
Kaiser aus dem Luxemburger Hause bis auf Register und Glossar (Wolfram)
bereits beendigt. Anschließen soll Chronique de St. Eucaire und des Maitres-
echevins, dann Chronique de Praillon, dann Chronique de Philippe de
Vigneulles, die etwa zu zwei Drittel bereits abgeschrieben ist und im
ganzen 6 Bände der „Quellen“ füllen dürfte, dann Chronique des Célestins,
des évêques de Metz, die zwar schon abgeschrieben ist, von der sich aber
ein neues Manuskript in Paris vorgefunden hat, und Chronique rimee.
Man beabsichtigt hierfür einen besonderen Hilfsarbeiter anzustellen. Das
Wörterbuch der deutsch-lothringischen Mundarten, bearbeitet von Prof.
Follmann in Metz, ist bereits bis zum Buchstaben W vorgeschritten. Die
Bearbeitung der Metzer Schreinsrollen von Prof. Dr. Wichmann ist zwar
beendet, doch wird die Fertigstellung des Registers und die Drucklegung
noch 3 bis 4 Jahre in Anspruch nehmen. Von weiteren Arbeiten wird
geplant die Herausgabe der Cahiers de doléance von 1789, bearbeitet von
Abbe Lesprand und Abbe Dorvaux, wofür im Bundeshaushaltsetat bereits
7500 M. eingestellt worden sind, sowie zur Ergänzung der Schreinsrollen
die Sammlung des Bibliothekars Bonnardot in Verdun von Privaturkunden
des 13. Jahrhunderts.
Am 31. Okt. 1905 fand in Wien die Vollversammlung der Kom-
mission für neuere Geschichte Österreichs statt, in der über die Arbeiten
des Jahres 1904/65, wie folgt, berichtet wurde. Erschienen ist Bd. 1 des von
Hans Uebersberger bearbeiteten Werkes „Österreich und Rußland seit dem
Ende des 15. Jahrkunderts“, welcher die Zeit von 1488 bis 1506 umfaßt.
Von den „Materialien zur neueren Geschichte Österreichs“ wird das 1. Heft
mit Material zur Geschichte des 17. Jahrhunderts aus böhmischen und
mährischen Privatarchiven demnächst druckfertig. Von der Abteilung
Staatsvertrüge ist Bd. 1 (Österreichisch - englische Verträge bis 1748, bearb.
von Pribram) schon im Druck, die Österreichisch-französischen Verträge
(Schlitter), die Österreichisch - niederländischen (v. Srbik), die siebenbürgi-
schen (Groß) sind noch in Arbeit, ebenso der 2. Teil des „Chronologischen
Verzeichnisses der österreichischen Staatsverträge“ (von 1763 bis zur Gegen-
wart, bearb. von L. Bittner. Für die Herausgabe der Korrespondenz
Nachrichten und Notizen II. 147
König Ferdinands I. (Wilhelm Bauer unterstützt von Karl Goll) wurden
bisher die Archive von Neapel, Brüssel und Lille durchforscht. Neu be-
schlossen wurde die Herausgabe der Korrespondenz Kaiser Maximilians I.
(Viktor Bibl). Die „Geschichte der Organisation der österreichischen Zen-
tralverwaltung‘‘ (Thomas Fellner + und Heinrich Kretschmayr) soll 1906
druckfertig werden. Zu Mitgliedern der Kommission wurden der Direktor
des k. und k. Kriegsarchivs Feldmarschallleutnant Emil Woinovich und
Landesarchivar Dr. Berthold Bretholz in Brünn ernannt.
Am 10. und 11. Nov. fand in Karlsruhe die 24. Plenarsitzung der
Badischen historischen Kommission statt. In dem Jahresbericht wurde
mitgeteilt, daß im vergangenen Jahre im Druck erschienen: Regesten der
Bischöfe von Konstanz Lfrg. 7 = Schluß von Bd. 2 (K. Rieder), Stadtrecht
von Villingen (Roder), Topographisches Wörterbuch des Großberzogtums
Baden Bd. 2. Halbbd. 2 (Krieger), Badische Biographien Bd. 5. Lfg. 7—10,
Oberbadisches Geschlechterbuch (Kindler von Knobloch) Lie 7 = Schluß
von Bd. 2, Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins Bd. 20, Mitteilungen
der Badischen historischen Kommission Bd. 27 und Neujahrsblatt für 1905
(E. Fabricius, Die Besitznahme Badens durch die Römer). Es werden dem-
nächst erscheinen: Oberrheinische Stadtrechte, Fränkische Abteilung 7. Hft.
(Köhne) und Denkwürdigkeiten des Markgrafen Wilhelm von Baden Bd. 1
(Obser). Auch der Schluß von Bd. 5 der Badischen Biographien soll noch
in diesem Jahre herauskommen. Im Druck befinden sich: Römische
Quellen zur Konstanzer Bistumsgeschichte (Rieder) und das Register zu
Bd. 2 der Regesten der Markgrafen von Baden und Hochberg (Frankhauser).
Noch in Bearbeitung sind: Wirtschaftsgeschichte des Schwarzwalds Bd. 2
(Gothein) welcher noch 1906 zum Abschluß kommen soll, Regesten der
Markgrafen Bd. 4 Lfg. 1 (Markgraf Karl, bearb. v. Frankhauser) und Bd. 5
(Markgraf Christoph I., bearb. von Krieger); Regesten der Pfalzgrafen am
Rhein Bd. 2 (Graf v. Oberndorff); Oberrheinische Stadtrechte, Fränkische
Abteilung Hft. 8 (Grünsfeld, Neidenau, Osterburken, Unteröwisheim und
Besigheim, bearb. von Köhne) und Schwäbische Abteilung Hft. 2 (Über-
lingen, bearb. von Geyer); Nachtragband zur Politischen Korrespondenz
Karl Friedrichs von Baden (Obser); Korrespondenz des Fürstabts Martin
Gerbert von St. Blasien; Münz- und Geldgeschichte der im Großherzogtum
Baden vereinigten Territorien (Cahn), von der das 1. Hft. (Bodenseegebiet)
1907 erscheinen soll; Geschichte der Rheinischen Pfalz (Wille); Oberbadi-
sches Geschlechterbuch Bd. 3. Lfg. 1 (Kindler von Knobloch); Register zu
Bd. 1—39 der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins (Sopp); Samm-
lung und Zeichnung der Siegel und Wappen der badischen Gemeinden;
Publikation der Siegel der badischen Städte Hft. 3; Neujahrsblatt für 1906
(Karl Hauck, Die Schicksale des Pfalzgrafen „Ruprechts des Cavaliers“);
Historische Grundkarten des Großherzogtums Baden. Neu beschlossen
wurde die Herausgabe des Briefwechsels der Brüder Ambrosius und Thomas
Blarer (Stadtarchivar Dr. Traugott Schieß in St. Gallen). Auch machte die
Ordnung und Verzeichnung der Archive von Gemeinden, Pfarreien, Grund-
berrschaften usw. gute Fortschritte.
10”
148 Nachrichten und Notizen II.
Am 9. Dezember 1905 fand zu Leipzig die X. Jahresversammlung
der Königlich Sächsischen Kommission für Geschichte statt. Zur Ver-
öffentlichung gekommen ist im Laufe des Berichtsjahres der 1. Band der
von Prof. Gef bearbeiteten Akten und Briefe Herzog Georgs. Unmittelbar
bevor steht die Ausgabe zweier Werke: „Die Malereien in den Handschriften
des Königreichs Sachsen“, verfaßt von Prof. Bruck in Dresden, und „Die
ältesten Karten der sächsisch-thüringischen Länder“, herausgegeben von Dr.
V. Hantzsch in Dresden. (Sind inzwischen erschienen.) Fast völlig im Druck
fertig gestellt ist der von Archivrat Lippert in Dresden bearbeitete Briefwechsel
der Kurfürstin Maria Antonia mit der Kaiserin Maria Theresia, so daß dessen
Veröffentlichung 1906 wird erfolgen können. Desgleichen soll ein Heft
der „Hauptwerke der sächsischen Bildnerei und Malerei“, deren Herausgabe
Dr. E. Flechsig in Braunschweig vorbereitet, 1906 erscheinen. Eine Reihe
der in Bearbeitung befindlichen Unternehmungen der Kommission ist so
weit gefördert, daß der Eingabe des Manuskripts im Jahre 1906 oder spä-
testens 1907 entgegengesehen werden kann. Insbesondere sind dem Ab-
schluß nahe: Die Instruktion eines Vorwerksverwalters von 1570, bearbeitet
von Oberregierungsrat Ermisch und Prof. Wuttke in Dresden, Band 1 der
Akten zur Geschichte des Bauernkriegs in Mitteldeutschland, herausgegeben
von Archivar Dr. Merx in Marburg, sowie der erste Teil der von Dr. R. Wust-
mann bearbeiteten Musikgeschichte Leipzigs. Diesen werden sich in der
Fertigstellung anreihen: Bd. 2: der Akten und Briefe Herzog Georgs, be-
arbeitet von Prof. Geß in Dresden; die Briefe König Augusts des Starken,
bearbeitet von Dr. Haake in Berlin; Bd. 1 der Ständeakten, bearbeitet von
Dr. W. Görlitz in Niesky und der Briefwechsel zwischen dem Grafen Brühl
und Karl Heinrich von Heineken, bearbeitet von Rektor Prof. Ed. Schmidt
in Wurzen. Die übrigen in Vorbereitung befindlichen Schriften der Kom-
mission sind in gutem Fortgang befindlich, so namentlich die Politische
Korrespondenz des Herzogs und Kurfürsten Moritz Bd. 3, bearbeitet von
Prof. Brandenburg in Leipzig; die Veröffentlichung zur Geschichte des
Heilbronner Bundes, bearbeitet von Dr. J. Kretzschmar in Hannover und
die Geschichte des geistigen Lebens der Stadt Leipzig, von welcher der
2. Bd. der Musikgeschichte Dr. A. Heuß in Leipzig übertragen wurde. Die
Vorarbeiten zu einem historischen Ortsverzeichnis, mit denen Dr. Meiche in
Dresden betraut ist, haben sich zunächst auf das Amt Hohnstein bezogen
und eine günstige Förderung erfahren. Die von Geh. Hofrat Lamprecht an-
geregte Reproduktion der sächsichen Flurkarten aus den Jahren 1835 ff. ist
der Kunstanstalt Globus (R. Mittelbach) in Kötzschenbroda in Auftrag ge-
geben, die das Werk für den größeren Teil des Landes bereits ausgeführt
hat; bis zum Frühjahr 1906 soll es zur vollen Durchführung gelangeh. Die
Möglichkeit der Vollendung wird der opferwilligen finanziellen Unterstützung
verdankt, die der Kommission bisher von seite der Ökonomischen Sozietät
zu Leipzig, der Kreisstände des Leipziger und Erzgebirgischen Kreises, der
Oberlausitzer Provinzialstinde sowie des Kammerherrn v. Frege-Weltzien
auf Abtnaundorf zuteil geworden ist. Für die in Vorbereitung befindliche
Herausgabe eines Atlasses typischer Flurkarten ist eine Ermittlung darüber
nötig, was an älteren Flurkarten, insbesondere auch in Privatbesitz, noch
Nachrichten und Notizen H. 149
vorhanden ist. Die Kommission unterstützt ferner die von dem Verein für
sächsische Volkskunde geleitete Sammlung der Flurnamen des Landes. Als
neue Publikation ist die Bearbeitung einer Geschichte des sächsischen
Staatsschuldenwesens beschlossen und Dr. Däbritz in Leipzig übertragen
worden.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und
Technische Hochschulen. Der o. Honorarprofessor für osteuropäische Ge-
schichte Dr. Theodor Schiemann in Berlin, der Archivdirektor und
Honorarprofessor der Geschichte Dr. Wilhelm Wiegand in Straßburg
und der Privatdozent für Ägyptologie und orientalische Altertumskunde
Dr. Friedrich Wilhelm Freiherr von Bissing in München wurden
zu Ördinarien ernannt.
Der Pfarrer R. Hilling in Georg-Marienhütte bei Osnabrück wurde
als ao. Prof. des Kirchenrechts an die katholisch-theologische Fakultät in
Bonn und der ao. Prof. der Geschichte Dr. Johannes Lechner in Wien
als ao. Professor nach Innsbruck berufen. Der Privatdozent der Ägypto-
logie Dr. Karl Dyroff in München wurde zum ao. Professor ernannt.
Der ao. Prof. Dr. Werner Sombart wurde als Professor der Staats-
wissenschaften an die neue Handelshochschule in Berlin berufen.
Es habilitierten sich der Kustos an der Universitätsbibliotlek in Frei-
burg i. B. Dr. Alfred Goetze für Germanistik, Lie G. Loeschke in
Bonn für Kirchengeschichte, Dr. Justus Hashagen in Bonn für Ge-
schichte, Dr. Hans Uebelsberger in Wien für osteuropäische Geschichte,
Dr. H. Dorn an der Technischen Hochschule in München für Staats-
wissenschaften.
Museen. Der Privatdozent der Kunstgeschichte Dr. Georg Swarzenski
in Berlin wurde zum Direktor der Sammlung des städtischen Kunstinstitutes
in Frankfurt a. M. ernannt.
Todeställe.. Am 9. Febr. starb in Greifswald der o Prof. der Kirchen-
geschichte Dr. Otto Zöckler im Alter von 74 Jahren.
Am 16. Okt. 1905 starb in Straßburg im 38. Lebensjahre der ao. Prof.
der mittleren und neueren Geschichte Dr. Theodor Ludwig. Er war am
25. Mai 1868 in Emmendingen geboren, hatte, mit zeitweiliger Unter-
brechung durch Krankheit, von 1886 bis 1892 in Freiburg, Berlin und
Straßburg dem Studium der Geschichte und der Staatswissenschaften ob-
gelegen und sich darauf in Straßburg habilitiert. Seine Dissertation be-
handelte die „Straßburger Geschichtschreibung bis zum 18. Jahrhundert‘,
Straßburg 1894. Zwei Jahre später veröffentlichte er das hervorragende
kleine Buch: „Der badische Bauer im 18. Jahrhundert“ und im Jahre 1898:
„Die deutschen Reichsstände im Elsaß und der Ausbruch der Revolutions-
kriege“. Daneben lief eine Reihe kleinerer Veröffentlichungen in ver-
schiedenen wissenschaftlichen Zeitschriften her z. B. „Die Umwälzung in
der ländlichen Verfassung Böhmens seit 1618“ (Jahrbuch für Gesetzgebung,
Verwaltung und Volkswirtschaft 1896), „Graf Wilhelm Werner von Zimmern
wiederaufgefundener Band der Mainzer Erzstiftschronik“ (Zeitschrift für
150 Nachrichten und Notizen II.
Geschichte des Oberrheins 1897), „Neue Briefe Napoleons I.“ (Preußische
Jahrbücher 1901) und „Aktenstücke zur GescRichte der badischen Konkordats-
bestrebungen in der Zeit Napoleons Lu (Deutsche Zeitschrift für Kirchen-
recht 1902). Ludwig gehörte zu den begabtesten der jüngeren deutschen
Historiker. Solide Forschung, Feinheit der Beweisführung, Reichtum der
Ideen zeichnen seine Arbeiten aus, die nach der wirtschafts- und sozial-
geschichtlichen Seite hin wertvoll sind. Eben sollte die Berufung auf das
Ordinariat für neuere Geschichte in Gießen ihm den verdienten Lohn
bringen, als der Tod ihn frühzeitig abberief.
Friedrich von Weech Y.
Am 17. November 1905 verstarb zu Karlsruhe nach langem, schweren
Leiden der Direktor des Großherzoglichen General-Landesarchivs, Friedrich
Otto Aristides von Weech, der sich durch seine historischen Arbeiten einen
weit über die engeren Fachkreise hinaus bekannten und geachteten Namen
erworben hat. — Geboren am 16. Oktober 1887 zu München als Sohn des
bereits am 21. Juli desselben Jahres verstorbenen königlich griechischen
Hauptmanns Friedrich v. Weech, der sich auch als Schriftsteller bekannt
gemacht hat, besuchte Friedrich v. Weech mit glänzendem Erfolge zu-
nächst die verschiedenen Schulen seiner Vaterstadt und die Studienanstalt
zu Metten, um sich hierauf an den Universitäten zu München und Heidel-
berg ausschließlich dem Studium der Geschichte und historischen Hilfs-
wissenschaften zu widmen. Seine Studienjahre fielen gerade in die Zeit,
in der durch die epochemachenden Arbeiten Rankes und seiner Schüler die
Geschichtsforschung und Geschichtschreibung einen neuen Aufschwung
nahmen. In München war v. Weech Schüler Sybels, in Heidelberg hörte
er namentlich Häußer, der nach seinem eigenen Zeugnis von allen seinen
akademischen Lehrern den tiefsten und nachhaltigsten Einfluß auf den jungen
Studenten ausgeübt hat. Im Jahre 1860 verließ er die Universität, nachdem
er sich durch die Arbeit „Kaiser Ludwig der Bayer und König Johann von
Böhmen“ die Doktorwürde der Universität München erworben hatte. —
Nach beendigtem Studium trat v. Weech zunächst als Hilfsarbeiter in die
Dienste der Historischen Kommission bei der Münchener Akademie der
Wissenschaften und beteiligte sich bei der von dieser unternommenen
Herausgabe der „Chroniken der deutschen Städte“; zusammen mit Lexer
und v. Kern bearbeitete er den zweiten Band der Nürnberger Chroniken;
seine diesem Bande beigegebene Abhandlung über die Fehde des M. Albrecht
Achilles von Brandenburg mit Nürnberg zeichnete sich aus durch die um-
fassende Heranziehung und Verarbeitung des einschlägigen Materials und
durch die Glätte der Darstellung; sie ist — in ihren Hauptergebnissen bis
heute durch spätere Arbeiten nicht überholt — auch jetzt noch lesenswert.
Im Sommerhalbjahr 1862 habilitierte sich v. Weech — nachdem er den
Winter 1861/62 zu seiner weiteren Ausbildung in Berlin verbracht hatte —
in Freiburg i. Br. und las hier vorwiegend über deutsche und badische
Geschichte; die damaligen engen und kleinen Universitätsverhältnisse Frei-
burgs, die ja aus den Schilderungen Treitschkes — mit dem v. Weech
Nachrichten und Notizen II. 151
damals in enge freundschaftliche Beziehungen trat — zur Genüge bekannt
sind, befriedigten ihn jedoch nur wenig. Seine Absicht, in die diploma-
tische Laufbahn einzutreten, wurde durch die Ereignisse von 1866 vereitelt.
So folgte er einem Rufe als Hofbibliothekar nach Karlsruhe. Im Jahre 1867
trat er als Archivrat an das Großherzogliche General-Landesarchiv über, zu
dessen Vorstand er im Jahre 1885 befördert wurde und um dessen Neu-
ordnung, Neuorganisation und Verwaltung er sich in 38jähriger rastloser
Tätigkeit die größten Verdienste erworben hat, nicht das geringste dadurch,
daß es seinen unermüdlichen Bemühungen gelungen ist, die Erbauung eines
neuen, allen modernen Anforderungen genügenden Archivgebäudes durch-
zusetzen. Kaum war unter seiner Leitung der Umzug glücklich vollendet,
da warf ihn ein widriges Schicksal auf das Krankenlager, von dem er sich
nicht mehr erheben sollte. Es ist hier nicht der Ort auf die dienstliche
Wirkaamkeit des Verstorbenen näher einzugehen. Allgemein in Fachkreisen
bekannt ist, daB er in der Zugänglichmachung der ihm anvertrauten
Schätze, in dem weitgehendsten Entgegenkommen gegenüber den Wünschen
der Archivbenützer eine seiner vornehmsten Aufgaben sah. In diesem Zu-
sammenhang ist auch die hauptsächlich auf seine Anregung hin erfolgte
Gründung der Badischen Historischen Kommission zu erwähnen, die heute
unter den deutschen Publikationsinstituten unbestritten eine der ersten
Stellen einnimmt; 22 Jahre lang hat v. Weech als Sekretär ihre Geschicke
geleitet, war er die Seele aller ihrer Unternehmungen.
Zahlreich sind die Schriften v. Weechs zur deutschen und badischen
Geschichte Von den ersteren erwähne ich nur die aus den Akten des
badischen Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten geschöpften
„Korrespondenzen und Aktenstücke zur Geschichte der Ministerkonferenzen
von Karlsbad und Wien“ (1865) und „Sebastian Bürstere Beschreibung des
schwedischen Krieges“ (1875). Seine kulturgeschichtlich wertvolle Ge-
schichte der Deutschen seit der Reformation (1879) fand bei ihrem Er-
scheinen allgemeine Anerkennung, aber leider nicht die ihr wohl gebührende
Verbreitung. Seine — Treitschke gewidmeten — gesammelten Aufsätze
„Aus alter und neuer Zeit“ enthalten — dem etwas belletristischen Titel
zu trotz — manchen wertvollen Beitrag zur allgemeinen, deutschen und
badischen Geschichte. — Von seinen Arbeiten zur Landesgeschichte sind
hervorzuheben die noch aus der Freiburger Zeit stammende Geschichte
Badens unter den Großherzogen Karl Friedrich, Karl und Ludwig (1864),
ferner die „Geschichte der badischen Verfassung“ (1868) und die umfang-
reichste der „Codex diplomaticus Salemitanus“* (1881—1895) in 3 Bänden.
Mehr populär-wissenschaftlichen Charakter tragen seine Arbeiten „Baden
in den Jahren 1852—1877" (1877), „Die Zähringer in Baden“ (1881), „Ba-
dische Geschichte“ (1890), „Karlsruhe, Geschichte der Stadt und ihrer Ver-
waltung“ (1895—1904), „Badische Truppen in Spanien 1810—1813" (1892),
„Römische Prälaten am deutschen Rhein‘ (1898) usw. Besonders zu er-
wähnen sind dann noch das Sammelwerk „Badische Biographien‘ (1875—
1906), das erste provinzielle Unternehmen dieser Art, das nach dem Vorbild
der „Allgemeinen Deutschen Biographie“ angelegt, bei seinem ersten Er-
scheinen von keinem geringeren als Treitschke freudig begrüßt wurde, und
152 Nachrichten und Notizen Il.
die Afbeiten v. Weechs auf dem Gebiete der Sphragistik; die dem 3. Bande
des Codex Salemitanus beigegebenen Siegeltafeln, die Publikation der
„Siegel von Urkunden aus dem Großherzoglich Badischen General-Landes-
archiv" (1883—1886), die „Siegel der Badischen Städte“ (1899—1903) haben
im In- und Auslande allgemeine Anerkennung und vielfache Nachahmung
gefunden. Neben diesen selbständigen Veröffentlichungen laufen dann noch
zahlreiche Abhandlungen, unter denen sich auch einige wertvolle Beiträge
zur Diplomatik befinden, in der Zeitschrift für die Geschichte des Ober-
rheins, im Freiburger Diözesanarchiv, in der Alemannia, in der Archiva-
lischen Zeitschrift usw.
Durch v. Weechs Tod hat die deutsche und namentlich die badische
Geschichtschreibung einen schweren Verlust erlitten; in ihren Annalen wird
sein Name stets unvergessen bleiben. Frankhauser.
Die Neunte Versammlung deutscher Historiker soll vom 17. bis
21. April in Stuttgart tagen. Nach dem vorläufigen Programm sind bisher
folgende Vorträge angemeldet worden: Prof. Dr. Fabricius (Freiburg i. B.)
über das römische Heer in Deutschland; Prof. Dr. Rietschel (Tübingen)
über Tausendschaft und Hundertschaft, Privatdozent Dr. L. M. Hartmann
(Wien) über Wirtschaftsgeschichte Italiens im früheren Mittelalter; Prof
Dr. Bloch (Rostock) über Karl den Großen; Oberstudienrat Dr. Egelhasf
(Stuttgart) über England und Europa vor 100 Jahren; Prof. Dr. Meinecke
(Freiburg i. B.) über Deutschland und Preußen im 19. Jahrhundert; Prof.
Dr. Tröltsch (Heidelberg) über die Bedeutung des Protestantismus für
die Entstehung der modernen Welt; Prof. Dr. v. Lange (Tübingen) über
Schwabens Stellung in der Geschichte der deutschen Malerei; Prof. Dr.
Oswald Redlich (Wien) über historisch- geographische Probleme; Prof.
Dr. Knapp (Straßburg) über die rechtshistorischen Grundlagen des Geld-
wesens. Zur Teilnahme am Historikertage sind alle Fachgenossen und
Fachverwandte sowie alle Freunde geschichtlicher Forschung freundlichst
eingeladen. Von den Nichtmitgliedern des Verbandes wird ein Beitrag von
5 M. erhoben. Anmeldungen zum Eintritt in den Verband deutscher
Historiker (Jahresbeitrag 3 M.) sind an Herrn Archivdirektor Prof. Dr.
Josef Hansen in Köln zu richten. Gleichzeitig mit dem Historikertage
findet die Konferenz landesgeschichtlicher Publikationsinsti-
tute statt.
153
Zur Urbarforschung.
Von
G. Caro.
Wenn den Urbaren als Quellen für die ältere deutsche Wirt-
schaftsgeschichte gerade in letzter Zeit besonderes Interesse sich
zugewandt hat, so liegt die Ursache gewiß nicht darin, daß diese
Quellengattung bisher vernachlässigt worden wäre. Inama-Sternegg'!
sowohl als Lamprecht? haben ihrer Bedeutung im allgemeinen
Rechnung getragen und sie für ihre Darstellungen ausgiebig ver-
wertet.” Nachdem neuerdings drei wichtige Publikationen? mittel-
alterlicher Urbarien erfolgt sind, hat Dopsch, der - Herausgeber
der einen, sich prinzipiell über die bei der Edition zu befolgenden
Grundsätze geäußert’, und es hat sich an seinen Vortrag auf
1 In der „Deutschen Wirtschaftsgeschichte“, und in den Aufsätzen „Über
die Quellen der deutschen Wirtschaftgeschichte“, Sitzungsberichte der
Wiener Akademie, phil.-hist. Klasse, B. 84 (1877) S. 185 ff. und „Über
Urbarien und Urbarialaufzeichnungen“, Archivalische Ztschr. B. 2 (1877)
8. 26 ff. .
3 Deutsches Wirtschaftsleben im Mittelalter, s. besonders die Unter-
suchungen über das Prümer Urbar, B. 2 S. 59 ff.
3 Vgl. auch J. Susta, Zur Geschichte und Kritik der Urbarialauf-
zeichnungen, Sitzungsberichte der Wiener Akademie, phil. hiet Klasse
B. 138 (1898) S. 1 ff. und R. Kötzschke, Studien zur Verwaltungsgeschichte
der Großgrundherrschaft Werden an der Ruhr, Leipzig 1901.
* Das habsburgische Urbar, hrsg. v. R. Maag, in Quellen zur Schweizer.
Geschichte B. 14 u. 15, dazu Beschreibung, Geschichte und Bedeutung des
Habsburgischen Urbars, von P. Schweizer, Zürich 1904; Die Urbare von
S. Pantaleon in Köln hrsg. von B. Hilger, Bonn 1902, in Publikationen
der Gesellschaft für rheinische Geschichtskunde B. 20, Rheinische Urbare
B. 1; und Österreich. Urbare B. 1 T. 1, Die landesfürstlichen Urbare Nieder-
und Ober-Österreichs aus dem 13. u. 14. Jahrh. hrsg. von A. Dopsch, 1904.
5 A. Dopsch, Die Herausgabe von Quellen zur Agrargeschichte des
Mittelalters, ein Arbeitsprogramm, in den Deutschen Geschichtsblättern
hrsg. von A. Tille, B. 6, Heft 6/7, März/April 1905, S. 145 ff.
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 2. 11
154 G. Caro.
dem Salzburger Historikertag eine recht lebhafte Diskussion ge-
schlossen.” Einige wenige Bemerkungen dazu mögen gestattet
sein, zur Einführung in eine Auseinandersetzung über spezielle
Fragen der Urbarforschung.
Verwendbar sind schließlich auch die älteren, primitiveren
Abdrücke, sobald sie nur den Text der Handschrift zuverlässig
wiedergeben. Eindringende, allseitige Verwertung ist jedoch beim
Fehlen von Erläuterungen, wenn nicht ausgeschlossen, so doch
mit unverhältnismäßigem Zeitaufwand verknüpft. Dankbar wird
daher der Benutzer jede aus spezieller Sachkunde des Heraus-
gebers fließende Zufügung begrüßen, nur in Fragen von allge
meiner Bedeutung rechtet er nicht gern mit ihm. Herausgabe
und Verarbeitung des Materials können meines Erachtens nicht
scharf genug geschieden werden. Die Edition soll Dauerndes
schaffen, während es wohl vorkomnit, daß scheinbar festbegrün-
dete Ansichten bei fortschreitender Forschung ins Wanken ge
raten. Die Mühe, sich durch veraltete Einleitungen hindurch-
arbeiten zu müssen, sollte jede moderne Edition nachlebenden
Generationen ersparen. So sagt Dopsch durchaus zutreffend?, daß
der Editor von Urbaren nicht „mit einer eingehenden Wirtschafts-
geschichte sofort auch den ganzen Inhalt dieser Quellen auszu-
schöpfen“ habe. Allein schon die Anknüpfung an eine einzelne
Quellengattung müßte die Darstellung zu sehr nach einer Rich-
tung hin beeinflussen.
Höchst einseitig sind die Urbare in dem, was sie mitteilen,
und nicht immer leicht zu interpretieren. „Durch eine ent-
sprechende Charakterisierung“® kann allerdings der Herausgeber
„einer falschen Auffassung seitens weniger bewanderter Benutzer
vorbeugen.“ Deshalb wird gewiß eine je nach Bedürfnis mehr
oder weniger tief eindringende Darlegung von Geschichte und
Organisation der Grundherrschaft, die das Urbar beschreibt oder
deren Einkünfte es verzeichnet, erforderlich sein. Erkennen des
Zwecks, den eine Aufzeichnung verfolgte, ist erste Voraussetzung
für ihre sachgemäße Benutzung und ebenso unentbehrlich wie
die vom Herausgeber der Edition voranzustellende Beschreibung
der handschriftlichen Grundlage Die Unerläßlichkeit topogra-
t S. den Bericht über die achte Versammlung deutscher Historiker zu
Salzburg, 31. Aug. bis 4. Sept. 1904, Leipzig 1905, S. 25 ff.
7 Deutsche Geschichtsbl. 1. e. S. 160. > Ibid.
Zur Urbarforschung. 155
phischer Erläuterungen, die grade ein ferner stehender Benutzer
sonst nur sehr schwer sich verschaffen kann, unterliegt keinem
Zweifel, und eine Karte sollte keiner Urbaredition wie keinem
Urkundenbuche fehlen. Der Frage dagegen, ob mit der Publikation
von Urbaren die von anderweitigem, nicht urbarialen Material zu
verbinden ist, vermag ich nicht prinzipielle Bedeutung beizumessen.
Es genügt vollkommen, auf Urkunden, Weistümer und andere
Quellen, die zur Erläuterung des Urbars dienen, in kurzen An-
merkungen zu verweisen, wenn diese Quellen bereits ediert und
leicht zugänglich sind; Mitteilung von bisher unbekanntem Material
dürfte jedoch niemals von Schaden sein, selbst wenn dadurch die
Ausgabe den Charakter eines institutionellen Urkundenbuchs an-
nimmt, einer Publikationsform, die manches Bedenkliche hat. Zur
Förderung der Untersuchung ist es oft wünschenswert, mit an-
deren als den bisher üblichen Gesichtspunkten an den Stoff
heranzutreten. Die Möglichkeit dazu wird beschränkt, wenn die
Gesichtspunkte durch Auswahl des Materials von Seiten des
Herausgebers vorgezeichnet sind.
Speziell die Wirtschaftsgeschichte von Klöstern kann, we-
nigstens für das spätere Mittelalter, nicht im Vordergrunde des
Interesses stehen. Grundbesitzverteilung, Lage der abhängigen
Bevölkerung, Bodenertrag, ‚Preise und vieles andere wird der
Wirtschaftshistoriker aus den Quellen zu ermitteln suchen, aber
festzustellen, wie eine geistliche Grundherrschaft ihre Grundrenten
einzog und verwendete, dürfte für jüngere Zeiten nicht sowohl
um seiner selbst willen bedeutsam sein, sondern als kritisches
Hilfsmittel zur Beurteilung des uns noch vorliegenden Materials,
dessen Eigenart bedingt ist durch die Zweckbestimmung der
klösterlichen Wirtschaft.” Da nun einmal Materialien kirchlicher
Provenienz für rein wirtschaftliche Dinge anfänglich fast aus-
schließlich zu Gebote stehen und auch später noch vorwiegen,
jedenfalls aber in gewaltigen Massen vorhanden sind, so sollten
die Editionen eher zur Überwindung der Einseitigkeit beitragen,
als die Auffassung kirchlicher Institutionen unter wirtschaftlichem
Gesichtswinkel noch fördern. Güter- und Einkünfteverzeichnisse
ı Vgl. z. B. die Ausführungen über Verwaltung und Einkünfte-
verzeichnis des Großmünsterstifts Zürich in meinen Beitrügen zur äl-
teren deutschen Wirtschafts- und Verfassungsgeschichte, Leipzig 1905,
S. 78 ff.
11*
156 G. Caro.
von Fürsten, Grafen, Freiherrn und Rittern, Bürgern! und Bauern,
an denen es ja durchaus nicht mangelt, sind in vieler Beziehung
weitaus lehrreicher als die von Klöstern. Jenen müßten die
Versuche, Typen aufzustellen für mittelalterliche Wirtschaftsweise,
in erster Linie sich zuwenden, von den Besonderheiten klöster-
licher Verwaltung würde ohnehin noch genug in Betracht zu
ziehen sein.
Endgültige Ergebnisse sind durch die Aufstellung angeblicher
-= Typen kaum zu gewinnen; vielleicht noch eher für den Kolonial-
boden des Ostens mit seinen einfacheren und einheitlicheren Zu-
ständen, aber gewiß nicht für die ungemein komplizierten Ver-
hältnisse. des Südwestens. Hier könnte zur abschließenden Er-
kenntnis der agrarischen Entwicklung nur eine systematische
Aneinanderreihung von Ortsgeschichten führen, auf Grund der
Urbare, aber mit Ergänzung der in ihnen fehlenden Angaben aus
anderen Quellen. Die Streulage der Grundherrschaften bringt es
mit sich, daß etwa für einen Ort, an dem ein geistlicher Grund-
herr früh Besitzungen erwarb, Zeugnisse von der Karolingerzeit
an in ununterbrochener Reihenfolge vorliegen, während vielleicht
der ebenso alte Nachbarort, in dem weltliche Grundherrn oder
freie Bauern saßen, nur ganz gelegentlich erwähnt wird. Der
Inhalt der Urbare ist durch ihre Zweckbestimmung als Verzeich-
nisse grundherrlicher Einkünfte und Rechte bedingt. Ausfüllung
der Lücken mittels Zufügung der Nachrichten über die nicht in
ihnen aufgeführten Ortschaften wäre meines Erachtens nach ein
Bedürfnis für die wirtschaftsgeschichtliche Forschung in Gegenden,
wo kaum eine ÖOrtsgeschichte der anderen gleicht. Ist es doch
allein schon recht lehrreich, die auf ein Dorf bezüglichen Stellen
aus Urbaren verschiedener dort begüterter Grundherrschaften zu-
sanımenzubringen.
Bis ins neunte oder auch nur zehnte Jahrhundert reichen
nicht gar viele Urbare deutschen Ursprungs hinauf. Für manche
Landstriche fehlt es überhaupt fast gänzlich an älteren Nach-
richten, während solche für benachbarte Gegenden in reicher
Fülle vorliegen, wie das eben der Zufall der Überlieferung mit
sich bringt. Die erhaltenen Zeugnisse genügen, um erkennen
1 So z. B. das Urbar der Frankfurter Bürgerin Rilind vom Hohenhaus,
im U.-B. der Reichsstadt Frankfurt, neubearbeitet von F. Lau, B. 2 (Frank-
furt 1905) S. 359 #f. nro. 474 vor 1333.
Zur Urbarforschung. 157
zu lassen, daß in der Entwicklung der agrarischen Verhältnisse
trotz aller lokalen Abweichungen eine gewisse Regelmäüßigkeit
obwaltet. So hat man gerade die Quellen der Agrargeschichte
vielfach nicht nur zu Schlüssen auf die Zeit ihrer Entstehung
benutzt, sondern auch zu Rückschlüssen auf ältere Zustände.
Besonders die Weistümer werden häufig unter dem Gesichtspunkt
betrachtet, daß in ihnen Überreste uralter Anschauungen und
Gebräuche sich wiederfinden. In den Urbaren darf man analoge
Aufschlüsse suchen, und in einer Beziehung wenigstens sind die
aus ihnen gezogenen Rückschlüsse ungleich weniger vom subjek-
tiven Ermessen abhängig als die aus den Weistümern. An Normen,
die aus den älteren sich ermitteln lassen, kann man nachprüfen,
ob die Ergebnisse aus den jüngeren zutreffen.
Wenn von Rückschlüssen die Rede ist, möchte ich nicht
verfehlen, auf die merkwürdige urbariale Aufzeichnung hinzu-
weisen, die in dem Testament des Bischofs Tello von Chur!
sich findet. In seiner vorliegenden Gestalt kann allerdings das
Testament nicht wohl im Jahre 766 niedergeschrieben sein, das
zeigt die vom rätischen Vulgarlatein, das aus anderen Urkunden
der Zeit und Gegend bekannt ist, abweichende Sprache. Die
eingefügte ausführliche Beschreibung von Gütern weist jedoch
selbst noch über die Formen frühmittelalterlicher Grundherrschaf-
ten zurück auf die römischen, deren Fortbestand in den von
Romanen bewohnten Tälern des Hochgebirges innerer Wahr-
scheinlichkeit nicht entbehrt. Besonders beachtenswert sind die
Angaben über die Höfe, bei denen auch ein mit Obstbäumen
bepflanzter „curtinus“? nicht fehlt. Die Größe der zugehörigen
Ackerstücke ist nach der Aussaat berechnet, Kolonen erscheinen
als Inhaber der dienenden Güter. Mansi und iugera nach frän-
kischer Weise finden sich dagegen in einem sogenannten Urbar
des Bistums Chur’, das aber deswegen nicht erheblich viel
Jünger zu sein braucht. Bei dem engen Anschluß seiner Fassung
1 Codex dipl. ad hist. Raeticam, hrsg. von Mohr, B. 1 S. 10ff., nro. 9;
auch bei Planta, Das alte Rütien (Berlin 1872) S. 443 tf. und ibid. S. 284 ff.
ausführlich erläutert.
2 Vgl. dazu Rübel, Die Franken (Bielefeld u. Leipzig 1904) $. 296 ff.
3 Ediert von Zellweger in „Der Schweizerische Geschichtsforscher“
B. 4 (Bern 1821) S. 169 ff., bei Mohr l. c. S. 283ff. nro. 193 und bei Planta
l. c. S. 518ff. nach einer von Tschudi gefertigten Abschrift. Das Original
ist verloren.
158 G. Caro.
an karolingische Formulare! spricht schon der äußere Eindruck
für die Entstehung in der Zeit Ludwigs des Frommen, die sich
übrigens meines Erachtens mit Sicherheit nachweisen läßt, und
nicht Besitzungen des Bistums Chur sind in dem Urbar ver-
zeichnet, sondern fiskalische Güter und Einkünfte? Die wichtige
Quelle für fränkische Reichsgutsorganisation ist bisher bedauer-
licherweise verkannt worden.’
Spätere Einkünfterödel des Bistums* und Domkapitels Chur?
tragen einen wesentlich veränderten Charakter, entsprechend den
inzwischen eingetretenen Umwandlungen der Agrarverfassung.
Den Bestand eines älteren Urbars aus dem eines jüngeren fest-
stellen zu wollen, wäre eine recht mißBliche Aufgabe. Nun hat
neuerdings Beyerle etwas derartiges unternommen in einem Falle,
wo kein älteres Urbar zu Gebote steht, indem er in Fortsetzung
früherer Untersuchungen über den Arbongau® ein Stück eines
1 Siehe M. G. Capit. Bd. 1 S. 250 ff.
? Indem ich mir vorbehalte, auf eingehende Beweisführung und auf
die Bedeutung des Reichsguturbars zurückzukommen, bemerke ich: Die
Stellen, welche das Urbar als Güterverzeichnis des Bistums Chur charak-
terisieren wollen, sind spätere Zusätze, vermutlich von Tschudi selbst bei-
gefügt. Tatsächlich werden im Urbar Höfe, Kirchen und Einkünfte auf-
geführt, die aus Reichsgut an das Bistum Chur gekommen sind, neben
solchen, die anderen Empfüngern zuteil wurden und später nicht dem Bis-
tum gehörten. Auf die Abfassungszeit weist der Umstand hin, daß die von
Ludwig d. Fr. 831 dem Kloster Pfävers restituierten Höfe Frastenz und
Nüziders (B. M. R. nro. 863) im Urbar, ersterer als beneficium des Thiet-
bertus, letzterer als beneficium des Haltmannus aufgeführt sind (bei Mohr
S. 284, 286), während sie unter dem gleichfalls im Urbar (S. 290 f.) ver-
zeichneten Besitzungen der „cellat Pfüvers fehlen. Die Pfarrkirche zu
Nüziders, die nach dem Urbar Adam innehielt, kam 881 durch Austausch
an das Bistum Chur (B. M. R. nro. 1566).
3 So läßt Schulte, Geschichte des ma. Handels und Verkehrs
zwischen Westdeutschl. u. Italien 1, 63f., vgl. S. 147 u. 151, nicht er-
kennen, daß der Zoll zu Walenstaad (am oberen Ende des Walensees)
einem anderen Inhaber zukam als dem Bischof von Chur, auch nachdem
diesem Otto I. im J. 960, M. G. Dipl. 1, 288 f., die im Urbar neben dem
Zolltarif aufgeführte Fischerei geschenkt hatte. .
* Bei Mohr l. c. 2, 98 ff. c. 1290/98.
$ Die Urbarien des Domkapitels zu Chur aus dem 12., 13. u. 14. saec.
hrsg. von C. v. Mohr, Chur 1869.
° Grundherrschaft und Hoheitsrechte des Bischofs von Konstanz in
Arbon, Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees und seiner Um-
gebung, H. 32, 1903, S. 31 ff.
Zur Urbarforschung. 159
bischöflich Konstanzer Urbars, das er ins Jahr 1302 setzt, publi-
zierte! und in den daran geknüpften Erörterungen den Bestand
der Grundherrschaft Arbon in der Karolingerzeit zu rekonstruieren
suchte. Seine Absicht ist (S. 73): „für eine der nachweisbar
ältesten geistlichen Grundherrschaften Alamanniens typische Er-
gebnisse eindringender Urbarforschung vorweg zu nehmen.“ Über
den Einzelfall hinaus stellt er also Fragen von grundsätzlicher
Bedeutung in den Vordergrund. Dies berechtigt wohl, schon
jetzt mit dem Widerspruch, zu dem seine Ausführungen Anlaß
geben, hervorzutreten, ehe noch seine Untersuchungen zu Ende
geführt sind? Zur Klärung der einschlägigen Fragen kann eine
offene Aussprache nur beitragen.
Gleich ein sehr wesentlicher Umstand bedarf noch wei-
terer Aufklärung, die Zehntverhältnisse. Beyerle konstatiert
(S. 90) das Vorhandensein von 99 nur groß- und kleinzehnt-
pflichtigen Gütern, die er nicht zur „engeren Grundherrschaft“
rechnet; aber der Kirchenzehnt, der große wie der kleine, war
überhaupt keine grundherrliche Abgabe. Durch den Staat der
Kirche zuerkannt, mußte er dem Prinzip nach von allen Gütern
im Zehntbezirk an die empfangsberechtigte Pfarrkirche entrichtet
werden. Nun gehörte die (St. Martins) Pfarrkirche zu Arbon,
ursprünglich die einzige des (kleinen) Arbongaus, dem Bistum.
Ihre Einkünfte aus Grundbesitz (Widemgüten) und Zehnten
fielen an den Bischof. Daß die Einsicht in die doppelte Natur
der bischöflichen Rechte in und um Arbon für das Verständnis
des Urbars erste Voraussetzung sei, hebt Beyerle (S. 76) nach-
drücklich hervor. Statt jedoch an dem Unterschiede streng fest-
zuhalten, vermengt er den dem Grundherrn geschuldeten Zins
und den der Kirche zuständigen Zehnten durch eine dem Wort-
laut des Urbars widersprechende Annahme (S. 98). Er meint:
„eine größere Reihe von Getreidegefällen innerhalb der rein grund-
! Ergebnisse einer alamannischen Urbarforschung, Festgabe für Felix
Dahn, I. Teil, Breslau 1905, S. 67 ff.
? Die ibid. S. 78 n. 16 verheißene Edition des ausführlichen Urbars
(von 1546) hat Beyerle jetzt in der eben erschienenen Fortsetzung seiner
Abhandlung in Schriften d. Ver. f. Gesch. d. Bodensees H. 34, 1905, S. 25 ff.
gegeben. Der Abschluß steht noch aus, und es erleiden meine Aus-
führungen, die sich gegen die in der vorigen Note zitierte Abhandlung
richten, dadurch keine Veränderung.
160 ` G. Caro.
herrlichen Abschnitte des Urbars“, (die nach der Überschrift
Zinsverzeichnisse geben), seien „Großzehnten“.
Gewiß ist auffällig, daß „innerhalb des engeren Grund-
herrschaftsverbandes“ Groß- und Kleinzehnt vielfach zu fehlen
scheinen (S. 99f.). Es müßte der Betrag des Zehnten fixiert und
mit dem Grundzins verschmolzen worden sein. Ein solcher Vor-
gang wäre denkbar, hätte aber erst einwandfrei belegt werden
sollen. Einfacher ist die Erklärung, daß die im 13. Jahrhundert
überall in den alten Villikationen nachweisbaren Getreidezinse an
Stelle der früher von den Unfreien je drei Tage in der Woche
zu leistenden Fronden getreten sind!, und keinesfalls kann eine
Verleihung von Gütern gegen den bloßen Kirchenzehnten statt-
gefunden haben.” Selbst in der Verleihungsurkunde des Erz-
bischofs von Bremen® für holländische Ansiedler von 1106, die
dem Grundherrn als wesentliche Einkünfte aus dem vergabten
Boden den Kirchenzehnten zuwies, fehlt der Grundzins nicht
völlig, wenn er auch in dem minimalen Betrage von 1 den. als
bloßer Rekognitionszins aufzufassen ist. Mir scheint, daß an einer
Stelle wenigstens sich aufklären läßt, wie Beyerle zu seiner Ver-
mengung von Zins und Zehnten gelangte.
Die Ackerflur des Kellhofs Arbon war, wie Beyerle wohl
mit Recht annimmt, zwischen dem 13. und 16. Jahrhundert zer-
teilt an Bürger der Stadt Arbon ausgetan worden (S. 102).
Nach dem zweiten Urbar (1546) entrichteten „Hofzehnten“
46 Parzellen (S. 105). So schließt er, daß die Verleihung gegen
bloße Entrichtung des Zehnten geschehen war. Im ersten Urbar
freilich sind (S. 127) Erträge aufgeführt „de decimis et censibus
hortorum circa civitatem“, und zwischen den beiden Urbaren
liegt der für die Grundherren am Bodensee so verhängnisvolle
Appenzellerkrieg. Am 12. Februar 1407 bestätigte Albrecht, er-
wählter Bischof zu Konstanz‘, dem Ammann, Rat und Bürgern
1 Vgl. den Aufsatz „Zur Verfassungs- und Wirtschaftsgeschichte des
Klosters St. Gallen“, in meinen Beiträgen zur älteren deutschen Wirtschafts-
und Verfassungsgeschichte, Leipzig 1905, s. S. 109.
2? Gegen diese von Beyerle schon in Schriften l. c. S. 46 vertretene
Annahme vgl. meine Erwiderung im Anzeiger f. Schweiz. Gesch. 1904,
S. 301.
3 Brem. U. B. I nro. 27, auch nro. 56, vgl. Inama-Sternegg, D. W. G.
2, 13 n. 1.
4 Die Urkunde findet sich in einem Ms. der juristischen Bibliothek
Zur Urbarforschung. 161
seiner Stadt Arbon ihre Freiheiten und tat ihnen die Gnade, daß
er die Güter, die sie als Lehen vom Bistum inne hatten, wo sie
auch immer gelegen sein mochten, durch zwei Arboner Bürger
ihnen aufsandte. Bischof Otto zu Konstanz erneuerte 1412 die
Aufsendung.! Mit Allodifizierung der Lehen fiel der Zins weg;
es blieb der Zehnten übrig als der Kirche zustehend, nicht dem
Grundherrn. Die beiden Urkunden sind Beyerle wohl kaum be-
kannt gewesen. Mit Rückschlüssen aus jungen Urbaren kann eben
nicht vorsichtig genug operiert werden, zumal wenn es sich um eine
Gegend handelt, wo die Ablösung der Grundlasten schon Jahr-
hunderte vor der französischen Revolution stark im Schwange war.
Nicht nur durch Zerteilung der mit den Sallandäckern iden-
tischen Kellhofäcker ist die Organisation des bischöflichen Hofes
Arbon modifiziert worden; es müssen auch sonst tiefgreifende
Umwälzungen eingetreten sein. Die Herren von Arbon? haben
zweifellos einen guten Teil der grundherrlichen Einkünfte an
sich gebracht. Das mächtige Ministerialiengeschlecht, aus dem
selbst ein Bischof von Konstanz hervorgegangen war, zerfiel in
zwei Linien, deren ältere die Vogtei zu Arbon mit der dortigen
Burg innehielt, während die jüngere das Meieramt besaß. Güter
und Rechte des ersteren Zweiges gelangten bei seinem Aussterben
im Mannesstamm mit der Hand der Erbtöchter an Volkmar von
Kemnat und Rudolf von Bodman, von deren Nachkommen sie
Bischof Rudolf 1282 und 1285 durch Kauf ans Bistum brachte.?
Die Höhe des an Marquard von Kemnat zugesagten Preises,
2500 Mark Silber, zeigt, welcher Wert einer Erwerbung beige-
messen wurde, deren Einkünfte sich doch nur auf 90 Mark Silber
belaufen sollten; gleichwohl ist das Objekt in der Urkunde nicht
näher beschrieben. Marquard verkauft sein Gut zu Arbon in
Burg und Stadt, Eigen und Lehen, Holz oder Feld, Äcker und
Wiesen, Leute und Gut, etc. Inbegriffen waren jedenfalls die
Vogteirechte, so weit sie ihm zukamen. Auch die Gebrüder
von Bodman, Ritter Ulrich und Ulrich, Pfarrherr zu Feldkirch,
verkauften ihr Gut zu Arbon in Burg und Stadt, Leute und Gut,
Zürich (pap. fol. s. XVII, Sign. 2343, Fa IX 21, Arbon Urkundenbuch),
Datum, Konstanz „nechsten Samstag vor der Mann fastnacht 1407. (?)
! Urk. ebendort, Datum, Gottlieben Dienstag in der Pfingsten 1412.
2 Vgl. Beyerle in Schriften l. c. S. 67 f.
3 Regesta episcoporum Constant. I nro. 2555 f., 2627.
162 G. Caro.
Eigen, Lehen und Maunlehen, was ihre Vorfahren besessen
hatten, aber nur so weit es innerhalb des Friedegrabens der
Stadt lag, dazu die Vogtei über die Kirche zu Arbon, die
Wideme innerhalb des Grabens mit dem bestrittenen Anspruch
auf 5 Pfund Vogtrecht über die Kirche und den Hof im Dorf
vor der Stadt nebst zubehörenden Gülten. Sie behielten sich
die Vogtei über Wideme und Leute der S. Martinskirche außer-
halb des Grabens vor, die Äcker zu „Buochihorn“, die Gärten
und alle ihre Mannlehen außerhalb des Grabens. Es ist also das
Erbe der Herren von Arbon älterer Linie nicht vollständig ans
Bistum gefallen. Wohl mochte durch die Ankäufe gutenteils
zurückgewonnen sein, was etwa von ihnen aus der Villikation
entfremdet war; in ihrem alten Bestande wurde sie dennoch
nicht hergestellt. Es fehlten etwaige Entfremdungen durch die
jüngere Linie, die Meier, und es sind Eigen und Lehen der äl-
teren Linie hinzugekommen. Das Urbar scheidet die ursprüng-
liche Pertinenz des Hofes Arbon und die Besitzungen der Vögte
nicht deutlich. In Abschnitt I (S. 111ff.) sind census et advo-
cacia super curiam cellerarii Arbonensis aufgeführt, in Abschnitt II
(S. 116f.) census possessionum subscriptorum. Wie man auch
das Verhältnis der beiden Abschnitte zueinander auffassen magt,
alte Hofgüter könnten in beiden enthalten sein, ohne daß es
ein sichres Merkmal gäbe, sie von den Besitzungen der Herren
von Arbon zu sondern.
Weit mehr Aussicht auf Erfolg verspricht ein Versuch, den
Bestand des Hofes Horn in der Karolingerzeit zu ermitteln, der,
! Beyerle meint (S. 79), daß in „Abschnitt II diejenigen Besitzungen
zu suchen sind, welche nach dem Vertrage von 1285 noch in Händen der
Herren von Bodman verblieben waren, bald darauf aber — unbekannt
wann — dem Bistum zurückerworben wurden.“ Mir erscheint wahrschein-
licher, daß Abschnitt I die Zinse von den niemals dem Bistum entfremdeten
Besitzungen enthält, unter Hinzufügung der 1282 erworbenen Vogteiabgaben,
die in einem Falle (nro. 45 gegen nro. 60) fehlt; Abschnitt II würde dann
die 1282 erworbenen Besitzungen enthalten. Übrigens ist die Annahme
von Beyerle (S. 88), daß die in Abschn. III und entsprechend Abschn. VII
als Einkünfte der Kirche Arbon aufgezählten Getreidegefälle fixierte Groß-
zehnten darstellen, höchst bedenklich. Sie führt zu der unmöglichen
Folgerung, daß die eigentlichen Widemgüter gegen Großzehnt ausgetan
waren, also der Kirche nicht mehr brachten, als ihr ohnehin zufallen
mußte,
Zur Urbarforschung. 163
Arbon benachbart, gleich diesem in der Besitzbestätigung Frie-
drichs Li von 1155 als dem Bistum gehörig aufgeführt wird.
Der auf Horn bezügliche Abschnitt des Urbars (VII, S. 121),
vielleicht auf älterer Vorlage beruhend, ist sehr übersichtlich
gefaßt. Die Einkünfte vom Hofe (curia) und von den Gütern,
die dorthin zinsen, werden getrennt aufgeführt; letztere verteilen
sich folgendermaßen:
„14 lehen“ geben 14 mod. tritici mens. Const. _
(Hufe) Büchperg gibt 3 maltra avene mens. Arbon.
superior hüba de Goldach s 3 2 e m ?
hüba retro ecclesiam
hüba dicti Sonnen Se 1 vw e ji o
Dazu geben die ersten 3 Hufen je ein Schwein, zwei im Wert
von zusammen 20 sol, eines von 12 sol., die vierte Hufe gibt
ein Schwein im Wert von 5 sol. oder mehr. Alle vier Hufen
zusammen geben 16 Hühner. Ferner kamen ein:
A 3 DA 1 A A
de Nagersriet anteriori 250 casei
m a posteriori 250 „
de novali Nüwenswendi 50 y
ge „ in Klingenbüch 4 p
m „ in Tarchselsrütti 60 „
de Varwenswendi 80 y
de novali in superiori monte i6 „
zusammen 700 Käse, jeder soll 3 obuli wert sein.
Daß die curia mit dem Herren- oder Salhof der Karolinger-
zeit zu identifizieren ist, entspricht jedenfalls der Ansicht von
Beyerle Die sehr beträchtlichen Abgaben bildeten den Anteil
des Grundherrn am Ertrage des früher im Eigenbetrieb bewirt-
schafteten Sallands. Zum Salhof gehörten notwendig Hufen,
deren Inhaber für den Anbau des Sallands Frondienste leisteten;
daran lassen die älteren Urbare keinen Zweifel, und auch in
Urkunden wird oft genug über Herrenhöfe mit zugehörigen Hufen
verfügt. Zur Annahme, daß im südlichen Alamannien die Grund-
züge der Hofverfassung andere waren als sonst im Frankenreich,
liegt nicht der geringste Grund vor. Bei jedem Versuch, das
alte Zubehör des Salhofs an dienenden Gütern festzustellen,
kommen immer zunächst die Hufen in Betracht, die gleichsam
den eisernen Bestand jeder Villikation bildeten, während die
kleineren dienenden Güter (Schupposen), in der Karolingerzeit
1 Reg. ep. Const. nro. 936.
164 G. Caro.
noch kaum nachweisbar, erst später hinzugekommen sind. Infolge
Mißachtung dieser Tatsache sind die von Beyerle vorgenommenen
Rekonstruktionen schlechthin verfehlt. Er rechnet (S. 107) zum
alten Bestande des Hofes Horn die 14 Lehen, die er für alte
Schupposen ansieht, und läßt (S. 109) vier „Novalhufen“ hinzu-
kommen. Gerade das Umgekehrte ist richtig. Daß zwei der
Hufen in Goldach und die anderen beiden wohl auch in einiger
Entfernung vom Hofe lagen, darf nicht wundernehmen; es ent-
spricht völlig der im Vorlande der Alpen so häufig zu beobach-
tenden Streulage von Pertinenzen der Grundherrschaften. Auf-
fällig könnte höchstens die verhältnismäßig geringe Belastung
erscheinen. Vielleicht waren es ursprünglich nicht mansi serviles
sondern ingenuiles, oder wahrscheinlicher, ein Teil der Abgaben
fiel nicht an den Bischof und fehlt daher im Urbar.
Die Gleichsetzung von Schupposen und Lehen ist keines-
wegs einwandfrei. DBeyerle selbst hebt (S. 92) den Umstand
hervor, der ihr hindernd im Wege steht. Dienende Güter der
Grundherrschaft konnten „erst nach Anerkennung des vollen
Liegenschaftserbrechts ihrer Besitzer als lehen bezeichnet“ werden.
Zunächst ist bei Lehen an Güter zu denken, die nach freiem
Leiherecht verliehen waren, zu den alten precarie oblate würde
die geringe Höhe des Zinses ganz wohl passen; gar manches
Lehen wird auch als precaria data neu auf Rodland angelegt
worden sein. Nun führen Abschnitt I und II des Urbars Schup-
posen und Lehen neben einander auf. Ich möchte es deswegen
nicht für ausgeschlossen halten, daß hier der Sprachgebrauch,
etwa unter Einfluß eigenartiger Verhältnisse, den Unterschied
verdeckt; es können auch Schupposen zu Lehen vergabt sein,
auffällig wäre immerhin, daß sie sonst beim Hofe Horn ganz
fehlen würden, — aber zum Zwecke einer Rekonstruktion beides
gleichzusetzen und, wie dem Kellhof Horn 14, so dem Kellhof
Arbon 11 Schupposen als ursprüngliche Pertinenz zuzuweisen,
geht nicht an.
Das Zubehör des Hofes Arbon an Hufen läßt sich nicht
genau ermitteln. In Abschnitt I des Urbars sind nur drei ge-
nannt, die Schübshübe (nro. 5) und „2 mansus in Olmershusen“
(nro. 14), dazu kommen wohl noch 2 Hufen in (Kügelis) Winden
(nro. 45, vgl. nro. 97). Die Zahl wäre recht gering für einen
so alten und bedeutenden Hof wie Arbon, auch müßten die
Zur Urbarforschung. 165
Hufen weitab vom Hofe gelegen haben; dem Kellhofe Erdhausen
jedoch, dem sie Beyerle zurechnet, lag nur Olmershausen erheb-
lich näher, und über den Nachweis, daß Erdhausen ein alter
bischöflicher Hof war, hat er hinweggesehen. Sollte nicht auch
der Vogt einen Salhof besessen haben? Im Vergleich zum Grund-
zins erscheint in Abschnitt I die Vogtabgabe sehr beträchtlich.
Die Schübshübe gab „pro censu“ 3 maltra et 3 mod. avene mens.
Arbonens. und 5 Hühner, „pro advocacia“ dagegen 7 quart. tritici,
14 quart. avene eiusdem mens., 20 sol., 2 Schweine, eines zu
10 sol, das andere zu 3 sol., 4 Hühner, 1 Gans und „de castro“
3 sol. Offenbar fielen Grundzinse an den Vogt, durch dessen
„Anmaßung“ dem Grundherrn der Ertrag seiner Villikation arg
beschnitten war. Was der Meyer an sich gerissen hatte, läßt
sich gar nicht konstatieren, da bei der Abfassung des Urbars
Amt und Einkünfte nicht vom Bischof erworben waren.
Zu Rekonstruktionsversuchen ist eben das für Arbon vor-
liegende Material wenig geeignet. Der karolingische Bestand der
Villikation ist nicht mit Sicherheit herzustellen, und vollends nur
sehr vorsichtig darf man darüber hinaus auf die Siedlungs-
geschichte zurückschließen. Beyerle glaubt (S. 84) in Arbon
„eine der wenigen ursprünglichen geschlossenen grundherrschaft-
lichen Siedlungen im alamannischen Lande“ vor sich zu haben.
Ich wies demgegenüber darauf hin!, daß seine Annahme, im
ganzen Arbongau sei der Bischof Grundherr gewesen wie in der
Bischofshöri bei Konstanz, mit den karolingischen Zeugnissen
nicht übereinstimmt. Die ursprüngliche Geschlossenheit des
grundherrlichen Besitzes in einem kleineren Bezirk, etwa zwischen
Arbon und Egnach und mehrere Kilometer weit landeinwärts,
wäre auch dann nicht erwiesen, wenn sie später bestanden hätte.
Für die Form der Niederlassung, ob in Dörfern oder Weilern,
trug die Beschaffenheit des Geländes offenbar viel mehr aus als
Stand und Besitzrecht der Ansiedler. Einzelweiler und Weiler-
gruppen können von Grundherrn gegründet sein, oder auch von
freien Bauern.
Für die Frage nach der „Emanzipationsbewegung der Grund-
! In der oben S. 160 n. 2 angeführten Erwiderung, vgl. auch den
Aufsatz über „das ursprüngliche Verhältnis des Klosters St. Gallen zum
Bistum Konstanz‘, in meinen Beiträgen S. 26 ff.
166 G. Caro.
herrschaften vom Grafschaftsverband“ würde eine Untersuchung
der Vogteiverhältnisse in Arbon „ein dankbares Feld“ liefern;
darin stimme ich mit Beyerle (S. 84) überein. Was man vor-
läufig davon weiß, spricht eher für die Berechtigung von Seeligers!
„Angriffen“ wider die „grundherrliche Theorie“, als für das Gegen-
teil. Gehören doch Arbon und Horn noch heute zum Thurgau,
in den der Arbongau sehr früh aufgegangen ist, und dessen
Überrest gleichsam der gegenwärtige Kanton vorstellt. Pupikofer
in seiner Geschichte des Thurgaus? läßt das Landgrafenamt (und
Landgericht) seine Gerichtsbarkeit unter anderem auch über die
diesseits (südlich) des Bodensees gelegenen Güter des Bischofs
von Konstanz erstrecken, mit Ausnahme der speziell eximierten
wie der Stadt Konstanz. Aus dem Arboner Stadtrecht von 1255°
ergibt sich nicht, daß der Vogt den Blutbann übte?, und wenn
etwa der Stadt das Privileg Konradins von 1266° die Exemption
gebracht haben sollte, so blieb doch außerhalb des Friedegrabens
alles beim alten.
Im Anschluß an die bisherigen, im wesentlichen polemischen
Erörterungen möchte ich auf eine Frage zurückkommen, die bei
ihrer fundamentalen Bedeutung bereits gestreift werden mußte.
In dem eben angeführten Werke hat Seeliger gleichsam einen
Grundpfeiler der Anschauungen von den sozialen Verhältnissen
des früheren Mittelalters umgestürzt: „Gerichtsherrschaft war nicht
Ausfluß der Grundherrschaft“ (S. 183). Es gab nicht hofrecht-
liche Leihen, die den Beliehenen der Gerichtsbarkeit des Grund-
herrn unterwarfen, im Gegensatz zu den freien Leihen, die ein
rein dingliches Abhängigkeitsverhältnis schufen. „Die Leihe-
herrschaft genoß nur dann eine Gerichtsbarkeit, die über die
grundherrlichen Fragen hinausreichte, wenn sie zugleich Gerichts-
! Die soziale u. polit. Bedeutung d. Grundherrschaft, Abh. der phil.-
hist. Klasse der k. süchs. Ges. d Wiss. B. 22, nro. 1, Leipzig 1903.
2 2. Aufl. Frauenfeld 1886, 1, 632.
° Thurgauische Beiträge H. 41, 1901, S. 129 ff.
* Die Ausführungen von Beyerle, Schriften 1. c. S. 85f., beruhen nur
auf allgemeinen Erwägungen. Das Stadtrecht weist dem Ammann die Bußen
für Frevel zu, außer bei „vulnerationes‘“ (blutenden Wunden) und „haim-
suochi“ (Hausfriedensbruch), also den schwersten Fällen von Frevel, die dem
Vogt vorbehalten sind. Daß Totschlag der Kompetenz des Landgrafen
überlassen bleibt, ist stillschweigende Voraussetzung.
5 Tschudi, Chron. Helvet. 1, 167.
Zur Urbarforschung. 167
herrschaft besaß, und nur in dem Maße als ihr solche zukam“
(S. 184). Einen Unterschied zwischen der sogenannten hofrecht-
lichen Landleihe, der in Wirklichkeit diese Bezeichnung nicht
zukommt, und der freien Landleihe erkennt Seeliger gleichwohl
an. Er hebt gebührend die Bestandteile des grundherrlichen
Gebiets hervor (S. 41), das selbstbewirtschaftete Salland und die
dienenden Bauerngüter (mansi) einerseits, das Zins- und Bene-
fizialland andererseits; demgemäß betont er (S. 42), „daß ein be-
stimmter Unterschied zwischen den Mansen des herrschaftlichen
Hufenbauers und den Benefizien zu machen ist“, wenn es auch
gelegentlich vorkommt, daß einzelne Hufen, selbst unter Bei-
behaltung der Belastung, zu Beneficium vergabt wurden. Über
Prekarien- und Benefizialleihe außerhalb des engeren Hofverbandes
hat Seeliger eingehend gehandelt; die Frage jedoch nach dem
Rechtscharakter der Leihe im engeren Kreise hat er nur gestreift
(S. 55): „Prekarienverträge können dienende Gütern und loseres
Leiheland betreffen, in den engeren Gutsverband führen oder
nicht.“
Vestierte Hufen waren vom Grundherrn dem Hintersassen
zu Prekarie verliehen; das entspricht im wesentlichen den gel-
tenden Ansichten.! Seinen Ursprung hatte das Verhältnis freilich
nicht in einer prekarischen Leihe, die, römischen Ursprungs,
durch die Germanen der Urzeit bei Ausstattung ihrer Unfreien
mit Land kaum Anwendung gefunden haben kann. Das antike
Kolonat andererseits, in Nordfrankreich vorherrschend, auch für
Deutschland nicht ohne Bedeutung’, geht auf Pachtverträge zu-
rück und hatte vorlängst durch Eingreifen der staatlichen Gesetz-
gebung zur Fesselung der (freien) Pächter an die Scholle geführt.
Ähnlich den gallischen Kolonen waren die sächsischen Laten,
deren Entstehung sich im Dunkel der Völkerwanderung verliert,
mit ihrer Hufe verbunden. Gleichwohl läßt sich nicht verkennen,
daß die Leihe innerhalb der Villikation einen prekarischen
Charakter annehmen konnte.” Indessen ist mit dieser Erkenntnis
! Vgl. die bei Schröder, D.R.G.‘ S. 286 n. 81 angeführte Literatur.
2 Inama-Sternegg, D. W.G. 1, 121ff.
: S. besonders die, allerdings aus Spanien stammende praecaria in
den Formulae Visigothicae nro. 36, M. G. Form. S. 591. Die Landleihe ge-
schieht hier zu Prekarie; aber der Beliehene tritt in das Rechtsverhältnis
eines Kolonen ein.
168 G. Caro.
wenig gewonnen. „Der Name Prekarie sagt an sich nichts
anderes, als daß der Beliehene ein Bittgesuch um Überlassung
des Guts zu temporärem Gebrauch gestellt und der Verleihende
diesem Gesuch willfahrend das Gut geliehen hat“! In dem sehr
weiten Rahmen konnte der mannigfachste Inhalt Platz finden.
An der eben angeführten Stelle weist Heusler darauf hin, daß im
ältesten Recht die Begriffe Nießbrauch, Leihe und Pacht nicht
fest abgegrenzt waren; auch unter dem Wort Prekarie vereinigten
sich Nießbrauchbestellung und Pachtverhältnisse. Die freie Leihe
der Bremer Urkunde? von 1106 ist auf ergangene Bitte (petitio)
hin erfolgt; Inhalt gab dieser Form der zwischen Leiher und
Beliehenen vereinbarte Pachtvertrag (pactio).
Die Bedingungen für Leihe von dienenden Gütern gehen aus
Urbaren und Urkunden hervor. Da sind Abgaben und Dienste
aufgezählt, die auf den Inhabern der Hufen lasteten. Das ganze
Getriebe der Villikation läßt sich aus den häufig sehr detaillier-
ten Angaben erschließen; aber wie das Verhältnis zwischen Grund-
herr und Hufner zustande gekommen ist, bleibt unklar. Über
Hofleihen hat man in Deutschland zur Karolingerzeit wohl schwer-
lich Urkunden ausgestellt. Es wird über Hufen mitsamt den
Inhabern verfügt; wie es bei der Einsetzung von Hufnern zu-
ging, ist nicht direkt überliefert. Da verdient denn ein Bericht?
Beachtung, der jetzt anstandslos benutzt werden darf, nachdem
einwandfrei erwiesen ist‘, daß er aus einer Zeit stammt, in der
man noch Näheres davon wissen konnte, wie es bei der Gründung
von Villikationen zuging; denn mit den im 12. Jahrhundert ein-
setzenden Wandlungen des Wirtschaftslebens kam die alte Form,
grundherrlichen Besitz nutzbar zu machen, in Abgang. Während
die alten Villikationen sich auflösten oder doch tiefgreifende
! Heusler, Instit. d. deutsch. Privatrechts 2, 168.
2 S. oben S. 160 n. 3.
s Acta Murensia, ed. M. Kiem in Quellen 2. Schweiz. Gesch. B. 3 T. 3.
* H. Hirsch, Die Acta Murensia und die ältesten Urkunden des Klosters
Muri, Mitt. des Inst. f. österr. Geschichtsforsch. B. 25 (1904) S. 209 ff.,
414 ff., betrachtet die Acta als Vorläufer der Urbare des 13. Jahrhunderts
(S. 256), setzt ihre Entstehung etwa zu dem Jahre 1150 (S. 240) und macht
wahrscheinlich, daß ihr Verfasser Abt Chuono von Muri war (S. 445).
Steinacker in Zeitschr. f. d. Gesch. des Oberrheins N. F. 19 (1904) S. 378
setzt die Entstehung des ersten, erzählenden Teils ins Jahr 1119.
Zur Urbarforschung. 169
Umgestaltungen erfuhren, geschahen Neuansiedlungen wie die
umfassenden des Nordostens nach freierem Leiherecht.
Vor allem ein für die Hofleihe wesentlicher Umstand ergibt
sich aus den Acta Murensia. Der Grundherr teilt den Hinter-
sassen nicht nur den Boden des dienenden Guts zu, sondern auch
die zur Bewirtschaftung erforderlichen Betriebsmittel. Die „con-
stitutio“ der zum Kloster gehörigen Bauern besagt!: Wo oder
wann nur immer hier auf unserem Boden jemand neu anzusiedeln
und auszustatten ist, muß ein eisenbeschlagener Pflug geliefert
werden, ein Wagen mit vier Rindern, eine trächtige Sau mit
zwei einjährigen Ferkeln und ein Hahn mit zwei Hennen. Ferkel
und Hühner muß der Empfänger füttern, um sie (als Zins) zum
üblichen Termin darzubringen. Sterben die Rinder oder das
Schwein noch im gleichen Jahre, so ist Ersatz zu leisten. Ferner
werden geliefert: eine Sichel, ein Beil, eine Axt und alles erfor-
derliche Eisengerät, dazu Sämereien aller Art,’ Spelt, Hafer,
Flachs, Rüben, Erbsen, Bohnen, Hirse und anderes, endlich Holz
zum Hausbau und überhaupt alles was nötig ist. Die Hofleihe
gewährte den Beliehenen nicht nur den Boden, sondern auch die
Mittel zum Wirtschaftsbetrieb, allerdings nur für Ackerland.
Die Rinder dienen zur Bespannung von Pflug und Wagen; ein
Stamm von Schweinen und Hühnern mußte wegen der jährlich
zu entrichtenden Abgaben vorhanden sein. Stärkerer Viehbestand
auf den dienenden Gütern war wohl für die Grundherrschaft
nicht erforderlich; ihn zu beschaffen mochte den Hintersassen
überlassen bleiben.?
Die Güterverwaltung des Klosters Muri war jedenfalls des
öfteren in die Lage gekommen, neu einzusetzenden Hintersassen
die Betriebsmittel zu liefern. Den Ort selbst, der von Resten
antiker Baulichkeiten seinen Namen empfangen hat?, umgaben
dichte Wälder; nur drei Ansiedlungsstätten gehörten in die
Parochie der alten Pfarrkirche Muri; deren Zahl ist nach Grün-
! Acta Mur. S. 61f.
? Die von Inama-Sternegg 1, 159 n. 3 angeführte Stelle der lex
Baiuw. I, 13, scheint sich eher auf Verleihung von Herden an Unfreie zu
beziehen als auf Betriebsmittel des Guts; auch die ibid. S. 389 n. 2 an-
geführten Stellen sind nicht recht beweiskräftig für die Ausstattung die-
nender Hufen mit Inventar.
® Acta Mur. 8. 16.
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 2. 12
170 G. Caro.
dung des Klosters auf zwölf angewachsen. An der Rodungs-
tätigkeit hatte das Kloster erheblichen Anteil. Gleich bei der
Gründung wurde ihm von der Stifterin, Gräfin Ita, ein ge-
schlossenes Gebiet angewiesen, in dessen Mitte es selbst lag.
Diese grundherrliche Mark umfaßte bebautes und unbebautes
Land, Ortschaften, Äcker, Wiesen und Wald innerhalb bestimmter
Grenzen’; dem Umfange nach erheblich kleiner als die Parochie
bot sie für Rodungen noch viel Raum. So wurde Althäusern
durch fremde Ansiedler angelegt und unter Propst Gotfrid „in
curtem ordinata“; das Zubehör bildeten 2 Hufen, eine ganze und
zwei halbe, und 14 dienende Schupposen. Ebenso wurde Birri
gegründet und als Hof organisiert; es gehörten 12 dienende
Schupposen dazu, je sechs am Orte selbst und in Türmelen, und
eine Hufe. In der Villikation Muri war das Verhältnis von
Hufen und Schupposen ein anderes, 20 zu 57, die sich verteilten
auf: Muri 16, 18, Egg 14, 22, Hasli 0, 4'4, Wil IK 4, Langen-
matt 1, 3, Nidingen 0, Ai. Isenbrechtswil 2, 2. Die Hufen in
Muri sind jedenfalls angelegt: worden, als Graf Lanzelin seine Un-
freien in den Ort einführte’; daß man später die Anlage von
kleineren Schupposen bevorzugte, zeigt ihr Überwiegen in den
neu besiedelten Orten.
Ob die Ausstattung der dienenden Güter mit Betriebsmitteln
jedesmal bei der Besetzung mit einem neuen Inhaber erfolgte,
lassen die Acta Murensia nicht deutlich erkennen. Der Wortlaut
scheint dafür zu sprechen; indessen bleibt die Frage offen, was
dann aus dem von der Herrschaft gelieferten Inventar wurde.
Ging es vom alten auf den neuen Inhaber über, so konnte ersterer
doch auf überschüssige Gegenstände Anspruch erheben, und die
Auseinandersetzung wäre schwierig geworden. Es läßt sich wohl
mutmaßen, daß der Fall einer Neubesetzung bei Lebzeiten des
alten Inhabers nicht gar häufig eintrat. Lebenslänglichkeit des
Besitzes und Erblichkeit sind jedenfalls früh zur Ausbildung gelangt.®
! Acta Mur. S.16u.59. ? Ibid. 5.59. ° Ibid. S.73. *TIbid. S. 65.
6 Ibid. S. 17, vgl. den Aufsatz zur Agrargeschichte der Nordostschweiz,
jetzt in meinen Beiträgen S. 62f.
° Noch in dem Weistum von Muri aus dem Jahre 1418, Argovia B. A
S. 292 ff., findet sich bei sonst völlig durchgeführter Erblichkeit der Hof-
güter dreimalige Besichtigung der Hufen im Jahr und Absetzung der Huber
bei schlechter Wirtschaft (S. 295). Wegen anderer Reminiszenzen an ein
Zur Urbarforschung. 171
Innerhalb des engeren Hofverbandes hat die Prekarie eine ähn-
liche Entwicklung durchgemacht wie außerhalb.
Den geschlossenen grundherrlichen Bezirk um Muri, den Graf
Lanzelin hergestellt hatte, erbte sein Sohn Radeboto, der ihn unter
anderem seiner Gemahlin Ita zur Morgengabe aussetzte. Diese
überwies den Bezirk — in der von der Stiftungsurkunde um-
schriebenen Begrenzung — dem Kloster!; jedoch blieb das Kloster
mit allen seinen Besitzungen im Eigentum der Gründerfamilie
(der Habsburger) bis zu der durch Graf Werner 1082 erfolgten
Freiung.? Werner war keinesfalls Inhaber der gräflichen Rechte
über Muri’; Immunität war ihm und seinem Kloster für den
Bezirk niemals verliehen worden. Gleichwohl erfolgte bei der
Freiung die Einsetzung eines Vogts, den die Mönche wählten.
Nach Maßgabe des Rechts der Kirche von Luzern, das den Un-
freien von Muri auf ihren Wunsch zuerkannt wurde, mußte der
Vogt Gerichtsbarkeit üben, und zwar nicht in grundherrlichen An-
gelegenheiten, die zur Kompetenz des Meiers gehörten, sondern
über „Dieb und Frevel“.* Allerdings hat Werner die Vogtei über
Muri bald an sich gezogen und in seinem Hause erblich gemacht;
aber erst 1114 sagte Heinrich V. zu, auf Bitten des Abts dem
Vogt den Bann leihen zu wollen” Der Verfasser der falschen
Stiftungsurkunde scheint die Bannleihe für unwesentlich ange-
sehen zu haben; er wollte, daß niemand die Vogtei vom König
oder sonst einer Person empfange, nur der Abt habe sie zu ver-
geben.®
Werner konnte dem Kloster und dessen Vogt nicht mehr
Recht zuerteilen, als er selbst gehabt hatte. Demnach übte er vor
älteres lassitisches Besitzrecht im Weistum des Hofes Eschenz vgl. meine
Beiträge S. 92.
! Acta Mur. S. 17, 19, 59.
? Ibid. S. 32 ff. Die von Ita angeblich geplante Auftragung an den
Papst ist am „Geiz‘‘ des Radeboto gescheitert (S. 19f.) Die Kardinals-
urkunde sagt ausdrücklich (S. 37 f.), daß Werner das Kloster „de iuris sui
dictione in ius sedis apostolice emancipavit‘‘ und es „super altare b. Petri,
ut moris est, legitime contradidit.‘
3 Jedenfalls hatten die Lenzburger die Grafschaft in diesem Teil des
Aargaus, vgl. W. Merz, Die Lenzburg (Aarau 1904) S. 155 ff.
4 Vgl. besonders Öchsli, Die Anfänge der Schweizer Eidgenossenschaft
S. 140 ff.
8 Acta Mur. S. 42. 6 Quellen 3. 3. S. 108.
123
172 G. Caro.
der Freiung und sein Ahnherr Lanzelin vor der Gründung des
Klosters in dem Bezirk. eine der vogteilichen analoge Gewalt.
Um Muri wohnten ausschließlich oder doch überwiegend Unfreie;
die Freien waren vertrieben.! Über Unfreie und Schutzbefohlene
übte der Grundherr eine private oder wohl besser leibherrliche
Gerichtsbarkeit, die ihm schon vor Ausbreitung der Immunitäten
zugekommen war, und die deswegen nicht aufgehört haben kann,
weil sie für viele Grundherrn, geistliche und weltliche, durch die
Immunität erweitert, aber auch modifiziert wurde Nach der
wohlbegründeten Ansicht von Seeliger? hätte, wie der erste
Grundherr in Muri, Lanzelin, so sein Hechtsnachfolger, der
Klostervogt, über Kriminalfälle, die unter den Unfreien vorfielen,
gerichtet, auch ohne Verleihung einer Gerichtsbarkeit durch die
Staatsgewalt. Freilich stand die nicht vom König mit dem Bann
ausgestattete Vogtei auf schwachen Füßen, wenn sich nicht ein
mächtiger Herr ihrer annahm. Die Episode der frei gewählten
Vögte hat für Muri ein schnelles Ende gefunden. Jedenfalls
konnten die Freiherrn Lütolf von Regensberg und Richwin von
Rüssegg als Vögte auf Grund des schwankenden Rechtstitels be-
rechtigten oder unberechtigten Eingriffen des Gaugrafen gegenüber
das Kloster und seine Hintersassen nicht so gut schützen, wie
der Graf von Habsburg durch seine Mannen.’ Die nachträglich
erfulgte Bannleihe von Seiten des Königs gab dann der Gerichts-
barkeit des Vogts öffentlichrechtlichen Charakter; sollte sie doch
auf drei echten Dingen geübt werden.
Konstituierung von Vogteirechten oder Verzicht darauf findet
sich bei Übergang von weltlichem Grundbesitz an Kirchen un-
gemein häufig, grade auch nachdem die alten Formen der Im-
munitätsverleihungen außer Gebrauch gekommen waren. Die
Frage nach der leibherrlichen Gerichtsbarkeit außerhalb der
1 Acta Mur. S. 17.
2 Vgl. Seeliger l. c. S. 59 f., und auch Forschungen zur Geschichte
der Grundherrschaft im früheren Mittelalter, in Hist. Vierteljahrschr. 1905,
H. 3, S. 305 ff.
® S. Acta Mur. S. ant Daß die Lenzburger außerdem Erbansprüche
auf Muri erhoben, Steinacker l. c. S. 408 f., ist möglich, berührt aber nicht
den Kern der Frage, daß die Vogtei auf nicht immunen Boden schwer
ausgeübt werden konnte, wenn nicht tatsächliche Machtverhältnisse die un-
genügenden rechtlichen Grundlagen ersetzten.
Zur Urbarforschung. 173
Immunitäten dürfte wohl noch Beachtung verdienen. Eingehende
Urbarforschung kann über rein wirtschaftliche Ergebnisse hinaus
zu verfassungsgeschichtlichen Aufschlüssen führen. Nur gehören
die Urbare nicht grade zu den leicht deutbaren Überresten.
Aus jüngeren Urbaren zumal ältere Zustände erkennen zu wollen,
ist eine sehr verlockende, aber, wie ich gezeigt zu haben hoffe,
recht mißliche Aufgabe, die keinesfalls ohne sorgsame Beachtung
dessen, was die zeitgenössischen Quellen ergeben, gelöst werden
kann.
174
Die Politik des Grafen Hertzberg 1785—90.
Von
Friedrich Carl Wittichen.
In den letzten Tagen des ereignisreichen Jahres 1790 schritt
Österreich von den in kurzem Feldzug wiedereroberten belgischen
Provinzen aus energisch in Lüttich ein, um auch hier die letzten
Funken der Revolution, die seit einem halben Jahrzehnt die
Niederlande durchzog, auszutreten. Klagend schrieb Preußens
Gesandter amı kurrheinischen Kreis, Dohm, über diese Preußen
ignorierende Politik Österreichs an den Minister Graf Hertzberg
und bat um Hilfe für die Lütticher, die man bisher geschützt
hatte. Hertzberg lehnte die Unterstützung ab und schrieb ihm:
„Sie leiden wie ich bei der Negociation in Reichenbach. Das
ist aber unser unwiderstehliches Schicksal, das nicht anders, als
in der Geschichtkunde repariert werden kann.“ In dieser Er-
wartung einer gerechten Würdigung seiner Tätigkeit hat sich der
Minister schwer getäuscht, er ist so recht zum Träger alles Un-
heils der ersten Jahre Friedrich Wilhelms II. gemacht worden;
man hat diesem patriotischen Mann und routinierten Minister
hohle Eitelkeit und Selbstsucht als die Triebfedern seines Handelns
vorgeworfen, ja man hat geglaubt, mit billigem Spott über sein
ernstes Ringen für die Zukunft und Größe seines über alles ge-
liebten Preußens zur Tagesordnung übergehen zu können. Ver-
suchen wir, eine gerechtere Verteilung von Licht und Schatten
in dem Bilde dieses preußischen Staatsmannes vorzunehmen!
! Die ungünstige Beurteilung Hertzbergs beruht neuerdings besonders
auf dem Aufsatz Bailleus, Graf Hertzberg (Hist. Ztschr. 42), der aber die
entscheidenden Jahre 1789 und 1790 noch nicht berührt. Ihm folgt Luck-
waldt, die englisch-preußische Allianz von 1788 (Forschungen zur b.-pr.
Gesch. XV) mit starker Übertreibung der Bailleuschen Resultate. Eine ge-
rechtere Behandlung des Ministers war schon vorher P. Wittichen, Polnische
Politik Preußens 1788—90, Göttingen 1899, gelungen. Ihm folgend und
D
—
Die Politik des Grafen Hertzberg 1785—90. 175
Der deutsche Fürstenbund von 1785 ist einer der Punkte, an
denen man die abfällige Kritik des Wirkens Hertzbergs angesetzt hat.
Dieser Bund war für den großen Friedrich ein Notbehelf gewesen,
als er in völliger Isolierung der glücklichen und übermächtigen
Offensive des österreichischen Staates unter Josef II. gegenüber-
stand.! Seinen Zweck, den bayrisch-belgischen Tauschplan Josefs II.
zu hintertreiben, hatte er erfüllt. Die Besorgnis der Kaiserin Katha-
rina und des französischen Hofes, ihren Einfluß in Deutschland
zu verlieren, hatte die vorschnelle Aktion des ihnen verbündeten
österreichischen Herrschers gelähmt. In glücklicher Balance war
es Friedrich gelungen, den französischen und den englischen Ein-
Du in Deutschland für die Schöpfung seines Bundes zu benutzen,
ohne sich für die Gesamtpolitik seines Staates an einen der beiden
Rivalen binden zu müssen. Jedem Gedanken an eine Ausgestal-
tung des Bundes aber, mochte er nun in Deutschland selbst zur
Neubelebung des Reiches oder von außen her zur Schaffung eines
neuen europäischen Allianzsystems an ihn herangebracht werden,
wich Friedrich aus. Hertzberg hatte im Einvernehmen mit dem
hochbegabten Vertreter Englands in Berlin, Ewart, den Fürsten-
bund zu einer Neuorientierung der preußischen Politik nach Eng-
land hin benutzen wollen. In London strebte gleichzeitig der
König-Kurfürst Georg UI nach einer Annäherung an Preußen
für seine beiden Länder, und gegenüber dem österreichischen
Allianzsystem, das eine enge Verbindung Frankreichs mit Ruß-
land in sich barg, wünschte auch das englische Ministerium
im Interesse einer gemeinsamen Bearbeitung Rußlands und vor
allem, um Preußens Unterstützung in Holland gegen Frankreich
zu gewinnen, eine Anknüpfung mit Preußen.” Solchen Plänen
aber widerstrebte die auf reine Defensive sich beschränkende
Balancepolitik des müden Helden in Sanssouci, der mit abnehmen-
den Kräften und immer geringerer Hoffnung auf Erfolg seinem
auf seinen Resultaten fußend F. C. Wittichen, England und Preußen 1785—88,
Heidelberg 1904 und Preußen und die Revolutionen in Belgien und Lüttich
1789—90, Göttingen 1905. Vorliegender Aufsatz versucht zum Abschluß
der Beschäftigung mit Hertzberg eine Zusammenfassung der Resultate der
drei letztgenannten Schriften. Für die näheren Nachweise ist stillschweigend
auf die drei Schriften verwiesen.
1 Vgl. dazu den ausgezeichneten Aufsatz Bailleus, Die Entstehung des
Fürstenbundes (Hist. Ztschr. 41).
? Vgl. den Exkurs am Schluß des Aufsatzes.
176 Friedrich Carl Wittichen.
Staate Jahr für Jahr den Frieden mühsam erhielt. Als er die
Augen schloß, blieb als Resultat des Bundes eine gewisse Sicher-
stellung Preußens vor deutschen Angriffen, dafür aber die Un-
möglichkeit, sich die für seine Existenz als Großmacht auf die
Dauer notwendige Abrundung in Deutschland zu holen. Wirk-
liche Führerrechte Preußens waren in dem Bundestraktat zudem
nicht ausgesprochen. Wollte also die junge Großmacht nicht hinter
dem seit dem siebenjährigen Kriege wieder mächtig nach innen
und außen erstarkten Österreich in bedenklichem Abstand zurück-
bleiben, so versprach allein noch die definitive Lösung der von
Friedrich seinem Nachfolger ungelöst hinterlassenen Aufgabe, der
polnischen Frage, ein gewisses Gleichgewicht herzustellen. Diese
Frage mußte über kurz oder lang akut werden, sobald die Zarin
Katharina an die Ausnutzung des gegen die Türkei geschlossenen
Bündnisses mit Österreich ging und der Krieg im Osten ausbrach.
Nach den Plänen des Grafen Hertzberg sollte die Lösung des
polnischen Problems für Preußen den Erwerb des Westpreußen
und Schlesien verbindenden Gebietes, also Großpolens im wesent-
lichen bedeuten. Dazu waren noch Danzig und die die Sicherheit
der bisherigen Grenze störende Festung Thorn als Erwerbstücke vor-
gesehen. Nach dieser Konsolidierung Preußens im Osten konnte der
schwache Nachbar als Pufferstaat erhalten bleiben. Daß man an die
polnische Frage über kurz oder lang herantreten mußte, war klar;
es ergibt sich diese Notwendigkeit mit so einleuchtender Kon-
sequenz aus der Betrachtung der damaligen Lage Preußens, daß
unser größter Staatsmann, Bismarck, ohne Hertzbergs Pläne zu
kennen, die polnischen Eroberungsgedanken als die für Preußen
damals richtigen und zeitgemäßen hat bezeichnen können. Es
kam nur darauf an, daß man den passenden Augenblick erfaßte
und herbeiführen half. Das richtige Ziel nun ins Auge gefaßt und
mit Nachdruck und Energie verfolgt zu haben, den rechten Zeit-
punkt erkannt und nachdrücklichst mit herbeigeführt zu haben,
das eben ist das Verdienst Hertzbergs.. Der König durchkreuzte
seine Pläne in den Jahren 1789 und 1790, aber er hat sich so
wenig der geschilderten Aufgabe entziehen können, daß er sie
mitten in den HKevolutionskriegen hat lösen müssen. In dem
Zeitpunkt, wo der revolutionäre Krater Frankreichs überquoll,
wo gegenüber der ungeheuren Gefahr mehr denn jemals die
Einigkeit Europas not tat, mußte jedes ungelöste Problem euro-
Die Politik des Grafen Hertzberg 1785—90. 177
päischer Machtfragen, das diese Einigkeit in Frage stellte, Unheil
wirken. Die verspätete Lösung des polnischen Problems hat
denn auch in diesen Jahren Preußen und Europa den schwersten
Schaden zugefügt.
Das zweite Ziel Hertzbergs, das sich mit den Erwerbsplänen
auch taktisch eng verknüpfte, war die Trennung Galiziens von
Österreich und die Wiedervereinigung dieser Provinz mit dem
Königreich Polen. Österreich sollte so aus der Zahl der polnischen
Teilungsmächte ausgeschaltet werden. Vermöge der starken natio-
nalen Verschiedenheiten der nacheinander erworbenen Gebietsteile
des österreichischen Staates war diesen eine Art Selbständigkeit
gewährleistet, die zunächst auch Galizien noch genoß. Die stete
Möglichkeit stärkster Einflußnahme auf Polen von Galizien aus
und in Verbindung mit den österreichischen Untertanen polnischer
Nationalität bedrohte den Einfluß der beiden anderen Teilungs-
mächte auf die Polen; seit dem russisch-österreichischen Bündnis
von 1780 aber war vor allem Preußens Einfluß bedroht, ja so
gut wie vernichtet. da Österreich dem Bundesgenossen Vorschub
leistete. Mit Rußland allein glaubte man sich in Preußen leicht
auseinandersetzen zu können, wie das ja auch Friedrich bald nach
dem siebenjährigen Kriege gelungen war. Dagegen war die Be-
fürchtung, daß Österreich nach der polnischen Königskrone oder
wenigstens nach dem vorwiegenden Einfluß auf ihre Verleihung
strebe, in Berlin sehr rege, und wurde auch in Petersburg mehr-
fach zum Ausdruck gebracht. Dazu kam für Preußen die Gefahr
der Flankierung seiner Ostgrenze durch den Rivalen, besonders
wenn die geplanten Neuerwerbungen gelangen. Dem Plan einer
LosreiBung Galiziens nun schien der Umstand auf das günstigste
entgegenzukommen, daß Österreich bei der ersten Teilung Polens
nur widerwillig das ungeschützte Vorland anstatt türkischer oder
deutscher Erwerbungen übernommen hatte und den österreichischen
Staatsmännern und Militärs, mit Ausnahme Josefs Il. selbst, der
Gedanke einer Umtauschung Galiziens gegen andere Erwerbungen
durchaus nicht unsympathisch war.! Aus diesen Erwägungen
heraus verbanden sich die beiden geschilderten Ziele zu einer
—
ı P. Wittichen 4f. Napoleon hat 1810 Metternich den Austausch
Galiziens gegen die 1809 abgetretenen illyrischen Provinzen angeboten.
Aus Metternichs nachgelassenen Papieren I 113f. Vgl. auch Bismarcks Ge-
danken und Erinnerungen II 235f.
178 Friedrich Carl Wittichen.
unauflöslichen Einheit, sie stellen den sogenannten Hertzbergschen
Plan dar.
In den taktischen Entwürfen zur Lösung der gestellten Auf-
gabe wechselte Hertzberg entsprechend den Abwandlungen der
europäischen Lage, aber der Grundzug aller Entwürfe bleibt der-
selbe. Bismarck sagte in seiner schon angeführten Auslassung
über die preußische Politik der besprochenen Zeit: „Wenn ich
Minister Friedrich Wilhelms II. gewesen wäre, so würde ich
dazu geraten haben, den Ehrgeiz Österreichs und Rußlands in
der Richtung auf den Orient zu unterstützen, aber als Kaufpreis
dafür materielle Konzessionen zu verlangen...“ — Konzessionen
eben in Polen. Hier ist mit knappen Worten der Grundgedanke
der Hertzbergschen Taktik angegeben, die auf dem Andrängen
der Kaiserhöfe gegen die Pforte beruhte! Rußland sollte eine
Erweiterung und Garantie seiner bisherigen türkischen Eroberungen
erhalten, Österreich gleichfalls für den Verlust Galiziens in starken
türkischen Eroberungen entschädigt und befriedigt werden. Eine
Nachbarschaft der Kaiserhöfe in den türkischen Gebieten war
Hertzberg besonders erwünscht; sie sollte das Aufflammen der
alten Rivalität derselben erleichtern und herbeiführen helfen. Der
Heimfall Galiziens an Polen endlich war als Entschädigungsobjekt
für die Abtretungen des Königreichs an Preußen vorgesehen.
Der Grundgedanke der Hertzbergschen Taktik ist also die Aus-
lieferung des korrupten türkischen Staates an die Kaiserhöfe als
Gegengabe für die Beschneidung des korrupten polnischen Staates
durch Preußen. Man sieht, Hertzberg litt weder an Skrupeln,
noch an Sentimentalität, er ist der echte Schüler Friedrichs des
Großen. Über aller und jeder anderen Erwägung steht die nüch-
terne Berechnung des preußischen Machtinteresses. Freilich hat
Hertzberg seinen Plan wie seine Taktik in den verschiedensten
Denkschriften und Noten mit dem Mantel europäischer Interessen
umhängt, oder besser — zu umhängen versucht, wie das jeder
europäische Staatsmann für die Politik seines Staates tut. Die
sophistische Feinheit hat ihm aber nie gut zu Gesicht gestanden.
1 Bismarcks Gedanken und Erinnerungen I 272, als Motto bei
P. Wittichen. Friedrich der Große hatte natürlich für einen Türkenkrieg
der Kaiserhöfe auch polnische Erwerbspläne im Sinn und ebenso wie Hertz-
berg die Taktik einer militärischen Demonstration zur Durchsetzung seiner
Ausgleichsforderungen. Vgl. Bellen Hist. Z. 41, 424.
Die Politik des Grafen Hertzberg 1785—90. 179
Getäuscht hat er mit seinen Bemäntelungen, wenigstens von
seinen Zeitgenossen, niemand.
Hertzberg hat nun natürlich seinen Plan und dessen taktische
Ausgestaltung nicht nach abstrakten Spekulationen entworfen;
seinen sämtlichen Entwürfen lag die genaueste Prüfung der euro-
päischen Lage zugrunde. Versuchen wir einen kurzen Überblick
über diese Lage in den entscheidenden Jahren 1789 und 1790
und die preußischen Einwirkungen auf dieselbe zu geben.
Was der Minister zu erreichen suchte, war nur durch Offen-
sive zu erreichen. Durch kühnste, rücksichtslose Offensive ist
Preußen groß geworden; wo es sich auf Defensive beschränkte,
hat allezeit das Übergewicht der europäischen Großmächte, von
denen jede einzelne durch ihre natürliche Lage und ihre Hilfs-
mittel ihm überlegen erscheint, geradezu erdrückend auf ihm ge-
legen. Der Fürstenbund war so recht der Ausdruck der matten
Balance zwischen den Mächten, die Isolierung Preußens am
Lebensabend des großen Königs so recht das Resultat preußischer
Defensivpolitik. Mit Friedrich Wilhelm II. hatte Hertzberg schon,
geengt und gedrängt von der erdrückenden Luft einer Regierung
des müden Alters, vor dessen Thronbesteigung angeknüpft; nach
dem Tode Friedrichs schien die Bahn frei für eine kräftige
Offensivpolitik. Preußen mußte nach Hertzbergs Ansicht sich
rühren, um seine Großmachtstellung zu behaupten und sie, wo
sie verloren war, wiederherstellen und verstärken. Der Fürsten-
bund verfiel dabei in ziemliche Geringschätzung. Bestand doch
die Beschäftigung mit ihm im wesentlichen in der müßigen Dis-
kussion verschiedener Möglichkeiten und Unmöglichkeiten, in
zielloser Projektenmacherei. Er erforderte keine folgenschweren
Entschlüsse und brachte doch eine gewisse Popularität im Reiche
ein, das machte ihn dem neuen König eine Zeitlang noch zu
einer Anregung zu geheimen Beratungen und scheinbar weit-
ausschauenden Projekten; für eine wahrhaft preußische Politik
kam er nicht in Betracht. Deutsche Politik konnte Preußen erst
von dem Augenblick an treiben, wo es an der Spitze eines ge-
einigten Deutschlands stand. Der Schmerz deutscher Klein-
fürsten, vor allem des trefflichen Karl August von Weimar, über
diese Wendung der preußischen Politik war natürlich nicht
gering. Sie hätten am liebsten Preußens Machtmittel für ihre die
Machtverhältnisse gänzlich verkennenden Pläne einer Reichsreform
180 Friedrich Carl Wittichen.
in Anspruch genommen. Die unruhige Geschäftigkeit des Wei-
marer Fürsten insbesondere kennzeichnet sich als der patriotische
und gutgemeinte, im ganzen aber doch recht unklare Ausfluß
jener Sturm- und Drangperiode, die mit dem Alten unzufrieden
und der jungen Kraft sich bewußt nach „nationalem Gehalt“ des
Lebens suchte und strebte. Der begabte Fürst sehnte sich aus
der Enge seines Ländchens heraus in weitere Bahnen, ohne sich
doch der Beschränktheit des kleinfürstlichen Gesichtskreises ganz
entziehen zu können. Seine Pläne liefen daher im wesentlichen
darauf hinaus, den neuen Wein nationalen Empfindens in einen
alten, brüchigen Schlauch zu füllen. Hertzberg nannte die ganzen
Fürstenbundsverhandlungen das Kreuz der großen Politik." In
! Bailleu sagte (Hist. Ztschr. 73, 26): „Trotz aller Anstrengungen des
Herzogs und seiner Freunde glitt inzwischen der preußische Staat immer
weiter in das breite und uferlose Fahrwasser der großen europäischen
Politik: der Fürstenbund, der sichre Hafen, in den König Friedrich nach so
vielen Stürmen das preußische Staatsschiff geführt hatte, entschwand mehr
und mehr den Augen der preußischen Staatslenker.“ In der Kritik meines
Erstlingsversuchs (Hist. Zeitschr. 93, 296) sagt B. „Der Verf. betont immer
und mit Recht den defensiven und konservativen Charakter des Fürsten-
bundes. Aber mußte er das letzte Wort der deutschen Politik Preußens bleiben ?
Bei der unerhörten Gunst der europäischen Lage, namentlich im Jahre 1788,
war es durchaus verzeihlich, wenn die Gedanken des preußischen Staats-
mannes einen zu hohen, zn kühnen Flug genommen hätten. Wer hätte
Preußen damals hindern können, den Gegensatz zu Österreich in raschem
Waffengang entscheidend zum Austrag zu bringen?! War der Gegensatz
zu Österreich zu entscheiden ohne ein Eingehen auf die „große europäische
Politik‘? Und warum 1788? Erst im August 1788 wurde definitiv das
englische Bündnis abgeschlossen, noch war die französische Revolution nicht
ausgebrochen, noch bestand das System Kaunitz. Was versteht überhaupt
B. unter „entscheidend“ den Gegensatz zu Österreich zum Austrag bringen?
Vielleicht die preußische Kaiserkrone oder Ähnliches? Das wäre für den
mageren Leib Preußens Stein statt Brot gewesen. Erst bedurfte Preußen der
deutschen und polnischen Abrundung, ehe es ernstlich an die Führung Deutsch-
lands denken konnte. Auf den Fürstenbund sollte es sich stützen nach B.,
also konnte es nicht gut die Bundesgenossen annektieren. Bei dem ersten
Anzeichen preußischer Eroberungsgedanken lief der ganze Fürstenbund aus-
einander. Er war ja von den Kleinfürsten gerade geschlossen, um die alte
Reichsverfassung auch gegen Preußen selbst zu erhalten. Jetzt sollte er
dazu dienen, sie radikal zu Preußens Gunsten zu ändern? Daß solche
Schimären, wie die einer Kaiserkrone für Preußen in der damaligen Zeit
erwogen wurden, mag wohl sein (im Briefwechsel W. v. Humboldts mit seiner
Braut I 101 findet sich eine Andeutung davon), deshalb bleiben sie doch
Schimären, denen gegenüber Hertzbergs polnischer Plan nüchterne preußische
TE reit: ne „rt
Die Politik des Grafen Hertzbergs 1785—90. 181
einer Frage nur hat er versucht, ein Kompromiß zwischen dem
fürstenbundlichen und dem rein preußischen Interesse zu schließen,
wämlich gelegentlich des Abfalls der Lütticher von ihrem Bischof.
Einerseits wollte er im preußischen Interesse die Lütticher Revo-
lution schützen, um von Lüttich aus den Aufstand der Belgier
gegen Österreich unterstützen und leiten zu können, andrerseits
wollte er den Fürstenbundfreunden, die den Abfall des Bistums
vom Reich fürchteten und aus fürstlichem Solidarinteresse für
den vertriebenen Bischof eintraten, entgegenkommen. Diese Kom-
promißversuche sind in allen Epochen auf das Kläglichste ge-
scheitert und haben Hertzbergs Ansehen im Reich und in Preußen
erheblich geschadet.
Das eigentliche Ende der Fürstenbundspolitik aber liegt in
dem holländischen Feldzug des Jahres 1787 und der aus ihm
sich ergebenden Allianz mit England. In Holland kämpften die
Stände, unterstützt von Frankreich, gegen den Statthalter; ihre
Bewegung artete mehr und mehr unter französischem Einfluß
zu einer demokratischen aus. England stärkte dem Statthalter
den Rücken gegen die „Patrioten“, um das im amerikanischen
Krieg verlorene Bündnis mit dem an Kolonien reichen Nachbar
gegen Frankreich wiederherzustellen. Unter unsäglichen Schwie-
Realpolitik ist. Mit Josef II. konnte man auch nicht umspringen, wie mit
den Holländern, mit einem „raschen Waffengang‘‘ war es schwerlich getan;
Josef II. lebte noch bis zum Februar 1790, also hätte man ihn absetzen müssen.
Aus der oben gegebenen Einschätzung der Politik Karl Augusts heraus
kann ich auch Bea Beurteilung der von mir Preußen und England S. 185 an-
geführten Bemerkung des Herzogs nicht teilen. Der Herzog erstrebte Gleich-
stellung der Fürsten mit den Kurfürsten, er fühlte sich als Reichsfürst und
würde die scherzhafte Auffassung seines Beitrittes zum Bunde sehr übel
genommen haben. Auch der von B. (H. Z. 73) zitierte Brief aus dem
Jahre 1788 zeigt nicht „leichten Spott‘, sondern den bitteren Sarkasmus
der Enttäuschung. „Überlegene Klarheit‘ eines auf das Wirkliche gerichteten
Geistes in politischen Dingen kann ich bei dem Herzog nicht erkennen.
Goethe sagt von ihm: Einen langen Plan durchzusetzen, der in seiner Länge
und Breite erwogen wäre, fehlt es dem Herzog an Folge und wahrer Stand-
haftigkeit. Bielschowsky, Goethe I 514. Für die Politik der Kleinfürsten
bei der Gründung des Fürstenbundes mache ich erneut auf die (England
und Preußen II Anm. 2) angeführte Stelle aus Goethes Gesprächen mit dem
Kanzler v. Müller (2. Aufl. 159) aufmerksam. Leider ist sie auch bei mir
verdruckt. Der Anfang sollte gedruckt werden: „Aufdeckung der geheimen
Tendenzen des [deutschen] Fürsten“. Es kann auch heißen „der deutschen
Fürsten“ oder „des deutschen Fürsten(bundes)“.
182 Friedrich Carl Wittichen.
rigkeiten am Hofe hat Hertzberg durchgesetzt, daß Preußen mit
einer kleinen Armee dem Statthalter und seiner tatkräftigen Ge-
mahlin, der Schwester des Königs, zu Hilfe kam, als die Rebellen
die Statthalterin beleidigt hatten. Mit nachdrücklichster Hilfe
Englands, das seit der Gründung des Fürstenbundes immer wieder
auf eine solche Wendung der preußischen Politik gehofft hatte,
gelang das kühne Unternehmen’, Frankreich wich schmählich
zurück. Endlich war die schon im Jahre 1785 von Hertzberg
und Ewart erstrebte Verbindung Preußens mit England erreicht.
An dem kühnen ÖOffensivstoß merkte man in Europa, daß Preußen
sich wieder regte. Ein Jahr später, im August 1788, kam das
Bündnis zwischen Preußen und England unter günstigen Be-
dingungen zustande, nachdem der König in Holland sich erst
durch die Engländer zu einem für Preußen nachteiligen Pro-
visorium, dem Vertrag von Loo, hatte überreden lassen. Beide
Alliierten waren schon seit dem April des Jahres mit Holland
verbunden. Das schwächliche Umwerben der niedergehenden
französischen Monarchie hatte aufgehört; durch das Bündnis mit
dem seit dem amerikanischen Kriege mächtig wieder empor-
strebenden England hatte Preußen die Rückendeckung gefunden
für seine Offensivpläne im Osten.
Die durch das englische Bündnis von 1788 teils geschaffene,
teils geförderte glänzende Lage Preußens ist erst kürzlich in
1 Von Luckwaldt und mir ist die starke, ja entscheidende Einwirkung
Englands, ohne die der Feldzug kaum unternommen werden konnte, meines
Erachtens ausreichend bewiesen. Bailleu konnte noch sagen: „Ohne alle
Mitwirkung Englands war die Unternehmung gegen Holland begonnen und
durchgeführt worden, aber um den Erfolg derselben für die Zukunft
sicher zu stellen, erschien eine Verbindung mit jenem Staate notwendig.“
(Hist. Z. 42, 460) Weiter unten (S. 462) erscheint sogar der englische
Allianzvertrag nach dem Feldzug als eine für Hertzberg „ungeahnte Wen-
dung der Dinge“. Seit dem Jahre 1784 ist es der klare Zweck der Hertz-
bergschen Politik, durch die holländischen Ereignisse zum Zusammenwirken
mit England zu gelangen. Ohne die preußische Unterstützung der eng-
lischen Politik in Holland gab es keine Allianz. Auf derselben Seite weiter
unten wird dann auch, wie schon vorher, von B. anerkannt, daß Hertzberg
die Verbindung mit England „vorbereitet und durchgeführt“ habe. Der
Widerspruch mit dem Vorhergehenden ist aus dem Grundfehler zu erklären,
daß der Minister als vom Glück begünstigt dargestellt wird in den Punkten,
in denen er Erfolg hat, nicht aber als zielbewußter Staatsmann, die Miß-
erfolge jedoch um so nachdrücklicher auf sein Konto geschrieben werden
Die Politik des Grafen Hertzberg 1785—90. 183
ihrem vollen Umfange erkannt und gewürdigt worden.‘ Frank-
reich tauchte unter in dem Strudel der Revolution, ohne daß
Österreich schon die Möglichkeit gewonnen hatte, sich jetzt Eng-
land wieder zu nähern. Die Türkei hatte, durch die offensive
Haltung Katharinas gereizt, Rußland im Jahre 1787 schon den
Krieg erklärt, ein Ereignis, das man in Berlin seit langem
vorausgesehen und herbeigesehnt hatte? Die schweren Folgen
— m a
ı P. Wittichen a. a. O. S. 20 ff.
? Bailleu sagt (Hist. Z. 42, 466): „Graf Hertzberg erfaßte im
Augenblick die ganze Gunst der Lage“, als die Nachricht von der
türkischen Kriegserklärung eintraf. Auf S. 467 heißt es: „Im Angesicht
dieser Verhältnisse (der Lage der Festlandstaaten), die klar vor aller
Augen lagen, glaubte Graf Hertzberg jetzt den Augenblick gekommen, wo
er Preußen zu der vorwaltenden Macht in Europa erheben konnen Auf
derselben Seite sagt dann B.: „Weltumfassende Pläne fürwahr, glänzend
und großartig, die selbst, welches auch der Erfolg gewesen sein mag, bei
der unerhörten Gunst der Umstände die Grenzen des Möglichen kaum
überschritten, die aber Hertzberg durchzuführen versuchte, ohne alle Be-
rücksichtigung der politischen Lage Europas, mit einem Staat,
der nur 6 Millionen Einwohner zählte und mit einem König, auf dessen
Standhaftigkeit und Vertrauen er nicht unter allen Umstünden zählen
durfte.“ Diese Sätze enthalten an den von mir unterstrichenen Stellen
einen starken Widerspruch in sich. Auf der „unerhörten Gunst der Um-
stände“ und der genauen Berechnung derselben beruhten eben die Hertz-
bergschen Pläne. Woher kam denn überhaupt die „Gunst der Umstände“?
Sebr wesentlich von dem holländischen Feldzug und der aus ihm sich er-
gebenden englischen Allianz. Eben den Feldzug hat Napoleon als einen der
Gründe der Revolution angegeben, weil er die schmähliche Ohnmacht der
französischen Monarchie enthüllte und bloßstellte. Die von ihm selbst zum
guten Teil geschaffene politische Lage Europas wird Hertzberg wohl be-
rücksichtigt haben, zumal sie „klar vor aller Augen“ lag. Auf den Aus-
bruch des türkischen Krieges hatte sogar noch Friedrich lebhaft gehofft.
Ranke sagt: „Dem Minister Hertzberg gereicht es zu unvergänglichem An-
denken in der preußischen Geschichte, daß er diesen Moment herbeiführte.‘
(Deutsche Mächte II 164.) Der Staat von weniger als 6 Millionen Ein-
wohner hatte unter Friedrich noch bedeutend mehr geleistet, als Hertzberg
ihm zumutete. Selbst im Sommer 1790 hat trotz der bedeutenden Ver-
schlechterung der Lage Hertzberg durch scharfen Druck einen bedeutenden
polnischen Erwerb so gut wie sicher in der Hand gehabt. An der Stellung
als „vorwaltende Macht in Europa“ hat Hertzberg wenig gelegen, alles an
der Abrundung Preußens. Derartige Phrasen des Ministers bezwecken stets
die Aufstachelung des Königs aus seiner Lethargie. Sehr treffend ist die
Bemerkung B.s am Schluß des letzten Satzes über den König, dem er aber
8. 469 „Besonnenheit des Geistes" zuspricht, während er ihm S. 463 „einen
184 Friedrich Carl Wittichen.
des Kaiserbündnisses für Österreich zeigten sich darin, daß Josef
mit aller Kraft den Bundesgenossen unterstützen mußte, wollte
er sich die Allianz erhalten. Und doch hatte sie noch nicht
ihren Hauptzweck für Österreich, die Niederwerfung Preußens,
erfüllt. Der Beginn des türkischen Krieges war weder ruhmvoll,
noch erfolgreich für die Kaiserhöfe. In Österreich traten zu-
dem die Folgen der josefinischen Zentralisationspolitik zutage.
Der auswärtige Krieg löste alle Widerstände der verschiedenen
Nationalitäten des Staates aus, Belgien fiel noch im Jahre 1789
ab, Galizien stand vor der Empörung, was den geschilderten
preußischen Plänen auf das beste entgegenkam, in allen anderen
Gebietsteilen, einschließlich Ungarn, gährte es. Die österreichische
Monarchie stand im Jahre 1789 vor der entsetzlichsten Kata-
strophe, wenn die drohende preußische Offensive losbrach. Der
Bundesgenosse Rußland war noch obendrein seit dem Jahre 1788
durch einen schwedischen Angriff gelähmt. Dem Rivalen gegen-
über stand Preußen, noch nicht ernstlich geschwächt durch die
neue Regierung, im Reiche selbst gedeckt durch den Fürsten-
bund, gestützt auf die Allianz mit dem verjüngten England Pitts
und mit Holland. Polen war vollkommen isoliert, von Preußen
abhängig und durch die Aussicht auf den Wiedererwerb Galiziens
ganz im preußischen Fahrwasser, Belgien war im Begriff, sich
ihm in die Arme zu werfen. Die Türkei endlich war durch
einen Allianzantrag und durch Drohungen von einem ein-
seitigen Frieden ohne die Vermittlung des Dreibundes abgehalten.
So lag es also nicht, daß Preußen durch eine kühne Offensive
in Abhängigkeit von den anderen Mächten geriet, die Entscheidung
in Europa war im wahrsten Sinne des Wortes im Sommer des
Jahres 1789 in Preußens Hand gegeben. Die von Hertzberg er-
selınte große Stunde für seine polnischen Pläne war da. Taktisch
gestaltete sich der polnische Plan für das Jahr 1789 folgender-
maßen: Von Schlesien aus sollte der König an der Spitze einer
weichen und bestimmbaren Charakter“ verleiht. Unter eben diesem König
und mit eben diesem Staat von 6 Millionen Einwohner sollte Hertzberg ja
aber nach B. den Gegensatz zu Österreich entscheidend zum Austrag
bringen, also Europa wahrhaft umgestalten. Es ist der Fehler aller bis-
herigen Darstellungen, daß sie die Kritik Hertzbergs auf die Phrasen seiner
Denkschriften, statt auf seine Handlungen aufbauen und daß sie dabei das
Entscheidungsjahr 1789 ignorieren.
Die Politik des Grafen Hertzberg 1785—90. 185
Armee seine bewaffnete Vermittlung in dem türkischen Krieg
einlegen und zugleich ein Ultimatum stellen, daß die polnischen
Forderungen Preußens enthielt unter Drohungen gegen den, der
sie ablehnte. Verweigerten die Kaiserhöfe ihre Zustimmung, wie
Hertzberg erwartete, so besetzte Preußen die gewünschten Er-
werbsstücke und bedrohte Rußland von Ostpreußen aus, Öster-
reich in Galizien. Dann erfolgten Verhandlungen oder Krieg.
Von den Bundesgenossen, die Hertzberg kurz vor dem Losbruch
über die polnischen Pläne im allgemeinen zu orientieren gedachte,
erwartete er nur eine Rückendeckung für alle Fälle, die sich
praktisch auf die Aussendung einer Beobachtungsflotte in die
dänischen Gewässer. beschränken sollte. Ging England auf die
preußischen Anregungen nicht ein, so wurde es unter Umständen
der Situation des Jahres 1772 gegenübergestellt, in der es der
ersten polnischen Teilung taten- und einflußlos zusehen mußte.
Jedenfalls wollte Hertzberg durch entschlossene Initiative die
Vorteile der Allianz mit England seinem Staate zuwenden.
Wahrlich eine glänzende Situation. Mochten die Schwierig-
keiten des Planes noch so groß sein, die Situation war derartig,
daß ein Erfolg so gut wie sicher war, wenn nur gehandelt
wurde. „Es ist oft weniger schädlich, etwas Unrichtiges als
nichts zu tun.“ Dieser Ausspruch Bismarcks mag denen ent-
gegengehalten werden, die an der Taktik des Ministers manches
auszusetzen haben. Sollte aber gehandelt werden, so war an-
gespannte Tatkraft, unbedingte Geschlossenheit der Regierung
sowie Entschlossenheit notwendig. An Tatkraft wie Entschlossen-
heit hatte es dem Minister bisher nicht gefehlt, aber eines fehlte,
fast das Wichtigste: die Geschlossenheit der Regierung, das ein-
heitliche Zusammenwirken von Monarch und Minister. An diesem
Punkte setzten die Gegenwirkungen ein, die einer so bedeutenden,
kühnen Aktion in stärkstem Maßstab nicht fehlen konnten, und
sie haben von hier aus den Minister und sein System gestürzt.
England und Rußland, obwohl im schärfsten Gegensatz zu-
einander stehend, haben gemeinsam die preußische Offensive
hintenanzuhalten verstanden. Durch Preußen und seine hollän-
dische Unternehmung war England erst eigentlich wieder zur
Geltung und zum Einfluß auf dem Kontinent gelangt. Noch
aber bestand das System des Staatskanzlers Kaunitz, die Ver-
einigung des alten französischen Bündnisses von Versailles mit
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 2. 13
186 Friedrich Carl Wittichen.
dem im Jahre 1780 wiederhergestellten Bundesverhältnis zu
Rußland, die Preußen einschnürte und Englands Einwirkung auf
dem Kontinent höchlichst behinderte. Der Bastillensturm zer-
schlug praktisch das Versailler Bündnis, wenn auch angesichts
der gefährlichen dreibündlichen Kombination angestrengte Versuche
gemacht wurden, das System Kaunitz durch eine russisch-franzö-
sische Allianz zu beleben und zu stärken. Österreich war eigentlich
nie ein Gegner Englands gewesen, nur das gegen den deutschen
Gegner abgeschlossene Bündnis mit dem englischen Todfeind,
Frankreich, hatte die beiden Mächte in Feindschaft gebracht.
Aber der Donaustaat war jetzt durch den türkischen Krieg, die
preußische Gefahr und die inneren Unruhen gelähmt. Frankreich
schied zudem aus der politischen Berechnung fürs erste aus. Da-
mit wurde die alte russisch-englische Gegnerschaft wieder aus-
gelöst, die die englisch- französischen Kämpfe seit den ersten
Jahrzehnten des Jahrhunderts zum Stillschweigen gebracht hatten.
Schon seit der feindlichen Handlung der russischen Seeneutralitäts-
akte von 1780, die die Mächte gegen Englands Seeherrschaft
zusammenzufassen suchte, dann durch den russisch-französischen
Handelsvertrag von 1786 und Zollschikane Katharinas gegen den
englischen Handel hatte der alte Gegensatz in der Ostsee neue
Nahrung erhalten. England konnte und wollte eine starke
russische Seemacht in den nordischen Gewässern nicht dulden
und eben an der Schaffung einer solchen starken maritimen
Stellung arbeitete Katharina mit Zähigkeit und Energie. Schon
bald nach dem Bastillensturm also spitzte sich die Feindschaft
Englands gegen den jetzt geschwächten nordischen Gegner zu,
bis sie in dem bekannten Russian Armament vom Jahre 1791
ihren Höhepunkt fand. Österreich sollte von Rußland getrennt
werden nach den englischen Plänen, und zwar so gelinde wie
möglich, wenn es sich freiwillig fügte. Der polnische Plan Hertz-
bergs gewährleistete aber durchaus nicht diese Trennung, er
richtete sich wesentlich und mit aller Schärfe gerade gegen
Österreich. Kam es zu polnischen Teilungsverhandlungen, so
stand möglicherweise England wieder außerhalb der wichtigsten
Entscheidung des Kontinents. Gemeinsame Eroberungen in dem
türkischen Krieg versprachen England zunächst keine Lösung
des Kaiserbündnisses, ja die Möglichkeit einer russischen See-
machtstellung auch im Mittelmeer, die Preußen gleichgültig, unter
Die Politik des Grafen Hertzberg 1785—90. 187
Umständen erwünscht sein konnte, war durch die Fortschritte
Katharinas gegen die Türkei näher gerückt. Hier lag der Zwie-
spalt zwischen den preußischen und den englischen Bestrebungen.
Es galt für England, ein selbständiges Vorgehen des Bundes-
genossen zu verhindern. Dies gelang im Jahre 1789 durch die
meisterhafte Tätigkeit des Gesandten in Berlin, Ewart. An dem
Gegensatz der Streber an dem preußischen Hofe, vor allem des
Adjutanten Bischoffwerder, gegen den leitenden Minister setzte
Ewart den Hebel an. Es gelang ihm, im entscheidenden Moment
durch Bischoffwerder den König von dem Einfluß Hertzbergs
loszulösen, der Minister wurde von der Entscheidung ausgeschlossen.
Mit einer Fülle unklarer Projekte blendete der Günstling den in
politischen Dingen unerfahrenen Monarchen, die Aktion wurde
hinausgezögert, schließlich auf das nächste Jahr vertagt.
Nachdrücklichst hat Rußland an diesen folgenschweren
Entschlüssen mitgewirkt. Hertzberg hatte sich mit dem nor-
dischen Nachbar, getreu dem System Friedrichs, und im Sinne
jeder vernünftigen preußischen Politik, in friedlicher Weise aus-
einanderzusetzen gedacht. Nicht ein nordisches Bündnis als
Selbstzweck schwebte ihm dabei vor, wie man wohl gemeint hat,
sondern das Erringen des polnischen Zieles, womöglich ohne
Feindschaft mit Rußland, vielmehr auf der Basis der gemeinsamen
polnischen Interessen wie in dem Jahrzehnt nach 1762. Der
Minister unterschätzte aber, wie sein alter Herr und nicht minder
die englischen Minister, die Bedeutung der Zarin Katharina, die
entschlossen war, nur im äußersten Notfall von fremden Mächten
sich in ihre türkische und polnische Politik hereinreden zu lassen.
Sie war im Krieg an den österreichischen Bundesgenossen ge-
fesselt. Auf die bald nach dem Ausbruch des türkischen Krieges
an sie ergangenen freundlichen Anträge Preußens ging sie daher
nicht ein, auch als sie unter Englands Einfluß drohend wurden;
sie suchte vielmehr ihre Annäherung an Frankreich durch ein
Bündnis für die schwedische und polnische Frage zu konsolidieren.
Darauf wurde ihr aber an diesen beiden wichtigen Punkten die
Macht der neuen dreibündlichen Kombination energisch fühlbar
gemacht; Schweden und Polen standen bald im Lager der Gegner
1 Über den englisch-russischen Gegensatz vgl. Preußen und England
134ff. und Preußen und die Revolutionen usw. 12ff.
13*
188 Friedrich Carl Wittichen.
der Kaiserhöfe. Die von Katharina angestrebte russisch-polnische
Allianz erstickte Preußen im Keim, mit England schützte es
Schweden vor dem Angriff des russischen Bundesgenossen, Däne-
mark. Wenn auch die Versuche, die Zarin umzustimmen, nicht
aufgegeben wurden, so sollte doch nach Hertzbergs Ansicht ohne
und gegen sie der polnische Plan ausgeführt werden, selbst bei
einem verspäteten Nachgeben waren ihr nicht mehr die günstigen
Bedingungen zugedacht, wie vorher. Daß Rußland, im Krieg mit
Türken und Schweden, das Vorgehen Preußens gar nicht hindera
konnte, lag auf der Hand und bewiesen auch die Ereignisse der
Jahre 1788—1790. Geschickt aber wußte Katharina ihren Groll
zu verbergen; sie wiegte den König in Hoffnungen auf ihre Um-
kehr ein. Geheimnisvolle Verhandlungen hinter dem Rücken
Hertzbergs wurde von ihrem Abgesandten Alopäus durch denselben
Kanal gepflogen, den auch Ewart benutzte, durch Bischoffwerder.
Ewart und Alopäus gelang es, den König über den entscheidenden
Zeitpunkt hinwegzutäuschen und von der durch Hertzberg vor-
gezeichneten Bahn auf Irrwege abzulocken. Die Entscheidungs-
stunde ging ungenützt vorüber. Seit dem Jahre 1787 hatte man
die Aktion erwogen, im Sommer 1789 hatte man losschlagen
sollen, im Herbst des Jahres fanden die Generale schließlich, es
sei zu spät zum Losschlagen. Im nächsten Jahre sollte weit
Größeres vollbracht werden als Hertzberg gewollt hatte. Öster-
reich sollte keine türkischen Entschädigungen erhalten, Belgien,
Galizien und Ungarn gedachte der König dem Rivalen abzunehmen,
gestützt auf die revolutionären Bewegungen dieser Länder.
In jeder Beziehung ist das Hauptjahr der Krisis 1789 von
ausschlaggebender Bedeutung geworden. Die Hertzbergsche Taktik
war zunächst gefallen, aber das war gar nicht so entscheidend,
wenn nur überhaupt gehandelt wurde. Das eigentliche Unheil
war, daß an Stelle der Tat das Pläneschnieden trat, an Stelle
eines festen Aktionsplanes eine Fülle unklarer Entwürfe, an
Stelle des sachkundigen Ministers der in der Politik unerfahrene
Adjutant. Bischoffwerder hatte kein System, es sei denn das,
den Launen des Königs, wo sie seinen selbstischen Interessen
entsprachen, Geltung zu verschaffen. Er hatte über den Minister
gesiegt, dessen großzügige Politik den König aus der Rosenkreuzer-
atmosphäre herausreißen konnte. Von nun an regierten in Preußen
Launen und Leidenschaften, Kleinmut abwechselnd mit allzu hoch
Die Politik des Grafen Hertzberg 1785—90. 189
gespanntem Selbstgefühl, Pläneschmieden, ohne die ernste Ar-
beit des Vorbereitens und ohne die zähe Beharrlichkeit eines
sicheren Wollens. Der legale Einfluß war beseitigt, damit nie-
mand mehr den König für beeinflußt halten sollte, aber der
illegale Einfluß hatte eben dadurch gesiegt, daß er die Besorg-
nis des Königs, für beeinflußt zu gelten, geschickt ausgenutzt
hatte. Die Rosenkreuzer waren die Herren des Staates. Hertz-
bergs Aufgabe war es, Kompromisse zu schließen zwischen dem
wohlerkannten Staatsinteresse und stetig wechselnden Stimmungen.
Mit allen Mitteln mußte versucht werden, die Lage so günstig
wie möglich zu erhalten, eine aussichtslose Aufgabe, da alle
Gegenwirkungen jetzt freies Spiel hatten. Eine ungenütze Situa-
tion kehrt nie zurück.
Durch den Aufschub wurde Preußen erst abhängig von seinen
Bundesgenossen und in wachsendem ‚Maße, je mehr sich die Lage
verschlechterte. Am klarsten stellt sich diese Abhängigkeit ın
der belgischen Frage dar. Schon bei dem Fallenlassen des Hertz-
bergschen Aktionsplanes hatte der drohende belgische Aufstand
eine Rolle gespielt. Geschickt hatte Ewart diesen Umstand be-
nutzt, um darauf hinzuweisen, wie Österreich auch ohne einen
preußischen Angriff sich ganz allein selbst ruiniere, an türkische
Entschädigungen für Österreich also gar nicht gedacht zu werden
brauche. Der König wollte den im Herbst losbrechenden Auf-
stand benutzen, um diese Revolution mit der erwarteten galizischen
zu verbinden, und dann beide Provinzen Österreich wegzunehmen.
Belgien war getrennt von Österreich, ein prekärer Besitz; Galizien
dagegen, immerhin, wenn auch locker, angeschlossen an die
Monarchie, gab Österreich die Möglichkeit, in eine der größten
Fragen der Zeit und eine der wichtigsten vor allem für Preußen,
die polnische, entscheidend einzugreifen; aus diesem Grunde hielt
Josef auch unerschütterlich an Galizien fest. Finanziell war der
Verlust Belgiens schlimmer für Östereich und das bestimmte
Friedrich Wilhelm, der auf belgische Hilfsgelder rechnete, politisch
der Galiziens.. Für Preußen kam nun ohne Zweifel nur die pol-
nisch-galizische Frage aus den schon erwähnten Gründen in Be-
tracht, wenn man, wie Hertzberg, mit Recht die Möglichkeit
leugnete, dem Kaiserstaat zwei Provinzen und dazu womöglich
noch Ungarn zu rauben. In der polnischen Politik war Preußen
unabhängig von den Seemächten, in der belgischen eng an sie
190 Friedrich Carl Wittichen.
gebunden. Hertzberg hat denn auch konsequent die belgische Politik
in den Dienst der polnischen stellen wollen; der König schwankte
zwischen den verschiedenen Möglichkeiten, um schließlich alle
zugleich lösen zu wollen, mit dem bekannten Erfolg. Ent-
scheidend haben die östlichen Verhältnisse auf Hertzbergs belgische
Politik eingewirkt. Die Türkei hatte im Herbst 1789 noch
schwere Niederlagen erlitten, wie Hertzberg richtig berechnet
hatte, sie kämpfte schließlich um ihre Existenz. Hilfe war also
von ihr nicht mehr zu erwarten, Österreich fand vielmehr die
Möglichkeit, in Böhmen und Mähren energisch zu rüsten. Dennoch
entschloß sich Friedrich Wilhelm, eine Offensivallianz jetzt mit
der Pforte abzuschließen. Polen glaubte der preußische Gesandte
in Warschau, Lucchesini, nicht zu Abtretungen nötigen zu können,
er hielt eine Allianz mit den Polen für nötig, um sie bei Preußen
zu erhalten. Sie kam denn auch zustande, ohne jede für Preußen
ersprießlichen Abmachungen, da Polen militärisch gar nicht in
Betracht kam. Die Hertzbergsche Politik wurde also durch den
Aufschub in ihr Gegenteil verkehrt, Preußen übernahm das un-
dankbare Amt des Schutzes zweier ohnmächtigen Staaten. Um
so wichtiger war es für Hertzberg, der zähe an seinem Er-
oberungsplan festhielt und ihn schließlich doch durchzusetzen
hoffte, die Seemächte warm zu halten. Die Unterstützung des
belgischen Aufstandes, die er anriet, hatte daher sehr wesentlich
den Zweck, die Verbindung mit den Alliierten neu zu festigen
und die Seemächte an diesem Punkt in die Gegnerschaft zu
Österreich hineinzustoßen. In mannigfachen Kombinationen und
Kompromissen hat Hertzberg dies versucht. Die Rückerstattung
der belgischen Provinzen an Österreich sollte ein Äquivalent
werden für die Abtretung Galiziens an Polen, da nach der enge-
ren Verbindung Preußens mit der Türkei eine so starke Auf-
opferung der Pforte, wie ursprünglich vorgesehen, nicht mehr
möglich war. Hertzberg ist aber bei den mannigfachen Stim-
mungswandlungen am Hofe sogar zeitweise von seiner festen
Überzeugung abgegangen, daß die Belgier Österreich geopfert
werden müßten, wenn man Galizien losreißen wolle. Es war
dies zu einer Zeit, als mit dem König die Seemächte sich für
die Anerkennung eines unabhängigen Belgiens scheinbar ent-
schieden hatten. Schließlich schloß der Minister durch Ewarts
gleißnerische Reden zu dem Glauben verführt, daß England sich durch
Die Politik des Grafen Hertzberg 1785—90. 191
eine Anerkennung Belgiens definitiv gegen Österreich engagieren
werde, den Vertrag vom 9. Januar 1790. In diesem Vertrag ver-
zichtet Preußen auf eine selbständige Politik im Westen. Hier
hat sich Hertzberg schwer täuschen lassen. Er mußte die Lösung
der belgischen Frage in der Hand behalten, um die Seemächte
von diesem Punkte aus, der ihre Interessen auf das engste be-
rührte, durch Drohungen mit selbständigen Schritten beeinflussen
zu können, nicht aber durfte er aus Besorgnis vor gefährlichen
Experimenten des Hofes auf solche Schritte offiziell verzichten.
Als die Seemächte, die die Erhaltung der österreichischen Herr-
schaft in den Niederlanden aus Handels- und politischen Inter-
essen wünschten, eine Anerkennung Belgiens verweigerten, hatte
er kein Mittel, sie zu zwingen und keines mehr, sie in Gegensatz
zu Österreich zu bringen. Die belgischen Angelegenheiten wur-
den vielmehr ein Anknüpfungspunkt für England und Österreich,
wie sie das von jeher gewesen waren. Josef II., ein trotz aller
Mißerfolge hervorragender Diplomat, hat die ihm von Preußen
gelassene Frist nicht nur zu Rüstungen und zur Befriedigung
seiner empörten Untertanen benutzt, sondern auch um Belgiens
willen mit England angeknüpft. Sein Nachfolger Leopold ord-
nete sich dann, im Gegensatz zu dem alten Minister Kaunitz,
ganz der Leitung der englischen Politik unter. Gegen diesen
Schachzug Österreichs war Preußen nach dem Berliner Vertrag
machtlos. Freilich hat Hertzberg sich in seiner skrupellosen
Weise bei den ersten Verhandlungen zu Reichenbach einfach
über den Vertrag hinausgesetzt, und eigenmächtig Belgiens Rück-
gabe als Kompensation für galizische Abtretungen unter Drohungen
angeboten, ebenso wie er den unseligen türkisch - preußischen
Öffensivvertrag, dessen Ratifikation er bis zum letzten Augenblick
verhinderte, zu ignorieren wußte — aber es war zu spät.
Eben dieser türkische Vertrag mit seinen allein für die
Pforte günstigen und bei ihrer Lage ohne einen schweren Krieg
und auch durch einen solchen kaum durchzuführenden Bestim-
mungen schreckte England von der Zusage einer gemäßigten
Unterstützung des preußischen Vorgehens wieder ab. Auf dem
Reichenbacher Kongresse, zu dem sich Leopold II., von England
gezwungen, bequemte, erschienen die Seemächte als Mittler zwi-
schen den deutschen Mächten, nicht als Bundesgenossen Preußens.
Die großen Hoffnnngen, die Hertzberg an dieses Bündnis ge-
192 Friedrich Carl Wittichen.
knüpft hatte, haben sich also nicht erfüllt. England sehr wesent
lich war es zuzuschreiben, wenn die Aktion im Jahr 1789 nicht
unternommen wurde. Mit Benutzung des inneren Zwiespalts in
Berlin war es Ewart gelungen, alle Vorteile des Bündnisses Eng-
land zuzuschieben. Es kann hier nicht die Rede davon sein,
die Niederlage der preußischen Politik dem bösen Willen Eng-
lands zuzuschreiben. Jeder Staat vertritt und hat zu vertreten
seine eigenen Interessen, dem Geschicktesten winkt der Sieges-
preis. Aber die Tätigkeit Ewarts in Berlin hat doch auch ihre
starken Schattenseiten. Keineswegs hat er Hertzberg so beein-
flußt, daß er ihm die Direktiven für seine Pläne gab — die waren
nicht zu Englands Vorteil ersonnen — aber seine unwahre Dar-
stellung der englischen Politik, die in London selbst oft genug
Anstoß erregte, hat den Minister in wesentlichen Punkten ge-
täuscht und ihn zu Fehlern verführt, wie den des Berliner Ver-
trages vom 9. Januar. Ewart hat seine Stellung am Hofe und
bei dem Minister, die man versucht ist eine allmächtige zu
nennen, auch nicht gebraucht, wie ein weiser Mann, der von den
Zinsen eines reichen Kapitales lebt, sondern wie ein Verschwender,
der sinnlos sein Kapital aufbraucht. So hat er augenblickliche
Vorteile für seinen Staat errungen, aber nicht für die Zukunft
gesorgt. Er hat Hertzberg, den Träger des englischen Bünd-
nisses, mit beseitigen helfen. Zwar gelang es ihm noch einmal,
wieder im Gegensatz zu dem schon einflußlosen Minister, im
Jahr 1791 Preußen in den Dienst der antirussischen englischen
Politik zu stellen, aber sein Ministerium versagte sich ihm schließ-
lich und ließ Preußen im Stich. Damit war das Bündnis unter-
graben und ebenso die Laufbahn des ehrgeizigen Gesandten.
Die Reichenbacher Konvention vom 27. Juli 1790 aber ist
einer der glünzendsten Siege der englischen Diplomatie, für
Preußen ist sie das beschämende Ergebnis seiner traurigen inneren
Lage. Schon vor dem Eintritt in die Verhandlungen hatte
Preußen seine polnischen Forderungen zurückschrauben müssen.
Häusliche Ablenkungen des Königs hatten zeitweise sogar zu einer
gänzlichen Abneigung gegen jede Aktion überhaupt geführt,
während sich Österreich durch die erwähnte kluge innere und
äußere Politik Josefs, die Leopold nur fortzuführen brauchte, in
Bereitschaft gesetzt hatte. Noch einmal faßte der Minister
energisch zu, er hielt dank der Schwäche König Leopolds einen
Die Politik des Grafen HertzLerg 1785—90. 193
Tausch polnischer Gebietsteile im Sinne seiner alten Pläne in der
Hand, der allerdings Österreich geringere Abtretungen in Galizien
gegen einige türkische Erwerbungen zumutete. Aber ein höherer
Vorteil war für Preußen doch gesichert, weil seine Abrundung
nach Osten hin natürlich einen mehr realen Machtzuwachs be-
deutete, als ihn Österreich mit türkischen Gebietsteilen gewann.
Friedrich Wilhelm, von seinen Günstlingen beraten, vernichtete
auch diesen schwächeren Erfolg, in einer leeren Machtparade
zwang Preußen Österreich zum Verzicht auf jede türkische Er-
oberung, unter eigenem Verzicht auf jelen Erwerb. Tausch oder
Krieg hatte Hertzbergs Ultimatum gelautet, Demütigung oder
Krieg das des Hofes, und Leopold II., der um jeden Preis den
Frieden haben wollte, wählte die Demütigung, die jedenfalls
Preußen keinen realen Vorteil einbrachte. Die nutzlosen Bünd-
nisse mit den ohnmächtigen Polen und Türken, die im Jahre 1189
noch ohne jede preußische Verpflichtung sich aus der Lage von
selbst ergeben hatten, führten diese Entscheidung herbei; wenige
Tage vor der Konvention hatte der König zu seiner Sicherheit,
wie er meinte, das Bündnis mit der Pforte ratifiziert. Die er-
mäßigten galizischen Abtretungen glaubte der Gesandte Luc-
chesini den Polen nicht anbieten zu dürfen. Statt also an seine
eignen dringendsten Aufgaben zu denken, übernahm Preußen
wirklich den Schutz der Polen und der Türkei, eine Prätension,
die in schneidendem Mißverhältnis zu seinen Machtmitteln stand
und im nächsten Jahre den demütigenden Rückzug vor Rußland
herbeiführte, da England den Bundesgenossen im Kampf für die
Türken im Stich ließ. England hatte in Reichenbach den deutschen
Krieg verhindert und Rußland zunächst isoliert, Belgien blieb im
englischen Interesse bei Österreich. Der Inselstaat, nicht Preußen,
erschien in diesen Wochen als der Diktator Europas.
Hertzbergs Politik war auf der ganzen Linie gescheitert.
Wir haben noch des näheren zu erörtern, wie weit die Schuld
an dieser Niederlage den von Hertzberg unabhängig wirkenden
Kräften zuzuschreiben ist, wie weit sie auf den Minister selbst
zurückfällt. Man hat ihm den Vorwurf gemacht, daß er ein
Mann des Verhandelns, nicht des Handelns gewesen sei. Zu Un-
recht verlangt man von einem alten Minister, der den sieben-
jährigen Krieg mitgemacht hatte, eine auf den Krieg als Selbst-
zweck hinsteuernde Politik, wie sie zeitweise dem König vor-
194 Friedrich Carl Wittichen.
schwebte. Ist aber der Vorwurf überhaupt gerechtfertigt? Der
holländische Feldzug ist zunächst ein sprechender Beweis dagegen.
Clausewitz hat ihn nicht mit Unrecht ein leichtsinniges Unter-
nehmen genannt. Noch war der türkische Krieg nicht aus-
gebrochen, noch stand Frankreich, der Beschützer der hollän-
dischen „Patrioten“, scheinbar ungeschwächt da, und doch ist der
Feldzug unternommen worden. Dem Minister allein gebührt das
Lob dieses kühnen Unternehmens. Mit dem genialen Vertreter
Englands im Haag, Harris, war er wohl der einzige der euro-
päischen Diplomaten, der die empfindliche Schwächung Frankreichs
durch die Notabelnversammlung vom Jahre 1787 erkannt hatte.!
Auch im Jahre 1789 war, allerdings unter wesentlich günstigeren
Bedingungen, eine kriegerische Aktion vorgesehen. Bei allen Aus-
gleichs- und Verhandlungsentwürfen des Ministers steht im Hinter-
grund immer die ultimo ratio, der Krieg. Wozu aber sollte der
Minister auf den Krieg als solchen im Jahr 1789 hinsteuern, wenn
der denkbar beste Erfolg auch ohne Krieg zu erreichen war, wie
widerwillig der dem Minister entgegenarbeitende englische Gesandte
selbst zugibt?? Keineswegs war nun der Minister ein solcher
Tor, daß er hoffte, ganz Europa werde Preußen seine polnischen
Wünsche mit liebenswürdigem Entgegenkommen erfüllen. Preußen
hatte im Sommer 1789 die Macht, zu zwingen, und mit allem
Nachdruck wollte der Minister diesen Zwang ausüben. Seine
Politik ıst weder englisch noch deutsch beeinflußt, nacktes
preußisches Machtinteresse lag ihr zugrunde” Muß das aber
! Schon am 29. November 1784 hatte Hertzberg dem alten König
geschrieben, solange Frankreich einen König und eine Königin habe, wie
die jetzigen, sei von Frankreich weder etwas zu fürchten, noch etwas zu
hoffen. G. St. A.
2 Vgl. Herrmann, Geschichte des russischen Staates VI, Anhang V 2.
Wenn man Äußerungen Hertzbergs, wie etwa die an Lucchesini 6,
III, 90 (Dembinski 427): „ll me semble que vous pourriez encore faire valoir
aux Polonais raisonnables que les villes de Danzig et de Thorn n'étant
d'aucune utilité a la Pologne, mais plutôt à charge, la nation polonaise
devroit pour son propre intérêt céder ces places au Roi, pour fortifier un
allié et un ami, qui lui est si nécessaire et si utile", so auffaßt, als sei der
Minister so naiv, an die tatsächliche Wahrheit seiner dem Gesandten an
die Hand gegebenen Argumente zu glauben, so ist das naiv. Und doch
ist man mit dieser Naivität bisher verfahren. Besonders Luckwaldt a. a. O.
S. 96 sagt: „Im emsigen Studium von Akten und Karten Europas hatte er
es gefunden, das Allheilmittel für die Leiden und Kriege Europas“, um
Die Politik des Grafen Hertzberg 1785—90. 195
besagen, daß er die Interessen der anderen Mächte ignorierte?
Gerade auf der genauen Berechnung derselben baute er ja seinen
Plan auf. Es hielt Preußen allerdings nicht für stark genug,
dem Kaiserstaat zwei seiner wertvollsten Provinzen auf einmal
wegzunehmen, um hohenzollersche und oranische Prinzen in Polen
und Belgien zu etablieren, und dazu womöglich noch Karl August
von Weimar auf den ungarischen Thron zu setzen.! Auf seiner
Seite liegt nicht die Politik der Schimären; er glaubte, daß ein
polnischer Erwerb bei der damaligen Lage Preußen sicher sei
und um ihn womöglich ohne die Buße des siebenjährigen
Krieges seinem Staate zu sichern, hat er Konzessionen für die
anderen Mächte erwogen. Mit Recht würde man den einen un-
fähigen Minister nennen, der vor einer großen, weitausschauenden
Aktion nicht sich ein genaues Tableau der Interessen aller Mächte
ausarbeitet und seinem Monarchen unterbreitet. Mit dem Schlag-
wort „Gleichgewichtspolitiker“ ist es da nicht getan. Gleich-
gewichtspolitik wurde nicht nur im 18. Jahrhundert getrieben,
sie wurde getrieben und wird getrieben werden, solange die Welt
sich nachher zu erstaunen, daß bei den Hertzbergschen Plänen schließlich
Preußen allein als Gewinner aus dem Spiel hervorgehen sollte. Erstaun-
lich geradezu ist die folgende Bemerkung: „Und der Gedanke beirrte ihn
keinen Augenblick, daß eben dieser Umstand den anderen Staaten ein
Stein des Anstoßes sein werde oder daß die Parteien bei jedem Handel
durch eignen Vorteil bestimmt werden, nicht durch den des Vermittlers.'*
L. hat eine „Karrikatur“* der Hertzbergschen Pläne gegeben; sein „Difficile
est satiram non scribere“, läßt sich sehr wohl auf seine Darstellung der-
selben anwenden. Es ist bedauerlich, daß der übrigens glänzend geschrie-
bene Aufsatz ein so geringes Eindringen in die Lage und die Bedürfnisse
Preußens zeigt. Hertzberg erscheint in L.s Beleuchtung so unglaublich
dumm, daß man sich fragt, wie Friedrich II. auch nur einen Tag mit einem
solchen Minister hat arbeiten können.
1 Über die Pläne des Hofes vgl. meine Mitteilungen „Zur Vorgeschichte
der Revolutionskriege‘, Forschungen z. b. u. pr. Gesch. XVII und Preußen
und die Revolutionen usw. 40ff. Es ist nicht recht verständlich, außer wenn
man eine vorgefaßte Meinung annimmt, wie man hat verkennen können,
auf welcher Seite eigentlich in Preußen schimärische Politik getrieben
wurde. Mag man Hertzbergs Pläne noch so kompliziert nennen — sie
waren nicht komplizierter als die Teilungsentwürfe bei der ersten Teilung
Polens oder der belgisch-bayrische Tauschplan Josefs I. — so darf man
doch nicht den Unterschied zwischen dem Entwerfen von Plänen auf
Grund genauer Berechnung der Lage und der verschiedenen Interessen und
sainnloser Projektenmacherei im Stile Bischoffwerders verkennen.
196 Friedrich Carl Wittichen.
mehr als einen Staat beherbergt. Schlimmer wäre es, wenn Hertz-
berg eine bestimmte Taktik unentwegt all die Jahre hindurch
festgehalten hätte. Aber wer einen ernsthaften Blick in die
Kabinetsverhandlungen der Zeit getan hat, der wird einen solchen
Vorwurf nicht erheben können. Zwar der im Eingang an-
gegebene Grundzug der Taktik blieb derselbe, entsprechend der
Grundlage der ganzen für Preußen günstigen Situation, die der
türkische Krieg herbeigeführt hatte, aber im einzelnen hat Hertz-
berg rastlos sich den Veründerungen der Lage durch neue Ent-
würfe angepaßt. Wir sahen schon, daß er sich sogar mit dem
Gedanken vertraut machte, daß Galizien nicht losgerissen würde.
Der gegenteilige Vorwurf, daß Hertzberg zu viele Diversionen
und Unteraktionen im Auge gehabt hat, ist viel eher berechtigt;
er trifft vor allem für die ganze Tätigkeit im Westen, in Lüttich
und Belgien zu.! Unentwegt festgehalten hat Hertzberg nur den
Plan der polnischen Abrundung Preußens. Wenn man das Dok-
trinarismus nennen will, so ist jedem Minister ein solcher Dok-
trinarismus zu wünschen. g
Wo liegt nun aber die Schuld Hertzbergs? Sie liegt in der
falschen Auffassung seiner Stellung, in seiner Selbstüberschätzung.
Wenig Gewicht ist zwar zu legen auf die unschönen Züge seiner
Eitelkeit — die hat er mit so manchem Diplomaten gemein —,
wenig Gewicht auch auf die Phrasen seiner Denkschriften. Sie
sind für jeden, der Augen hat, zu sehen, deutlich genug auf die
wechselnde Stimmung des Königs berechnet, indem sie bald vor
zu großer Hitze warnen, meistens aber die Fanfare blasen und
die ganze Aktion als ein Kinderspiel hinstellen, an dem alle Mächte
ihren Gefallen haben. Hatte doch der Minister fortwährend gegen
die Mutlosigkeit und die Erschlaffungen des Königs zu kämpfen.
Man weiß, daB der König, häufig in mancherlei Ablenkungen
befangen, nur durch die stärksten Anreizungsmittel zur Be-
schäftigung mit den politischen Fragen gebracht werden konnte
1 Über die Nebenaktion zur Erwerbung Schwedisch-Pommerns wird
Fritz Arnheim, der beste Kenner der skandinavischen Politik, noch nähern
Aufschluß bringen (vgl. einige Andeutungen in den Forschungen zur b. u.
pr. Geschichte VII 623). Er teilt neuerdings mit (Hist. Ztschr. 96, 137), daß
der Erwerb dieses Gebietes „1789 im letzten Augenblicke einzig an. der
diplomatischen Geschicklichkeit des schwedischen Gesandten von Carisien,
sowie an der persönlichen Gutmütigkeit Friedrich Wilhelms I. scheiterte.“
Th re ` wg
EEE nn a
Die Politik des Grafen Hertzberg 1785—90. 197
und daß seine Kriegslust eigentlich erst im falschen Moment in
den Jahren 1787 und 1790, getragen von dem ritterlichen Stolz
an der Spitze seiner Armee, hervorbrach. Da hat Hertzberg dann
die schlimmen Folgen seiner Anstachelung des königlichen Selbst-
gefühls zu spüren bekommen. Er ist vor und in Reichenbach
allerdings mit Energie gegen einen Krieg aufgetreten, da er trotz
der schlimmen Lage Österreichs bei den unerhört mangelhaften
Kriegsvorbereitungen Preußens einen größeren Erfolg, als er
durch geschicktes Verhandeln erreicht werden konnte, nicht er-
wartete. Aber es mangelte dem Minister eben durchaus an Bieg-
samkeit und höfischer Gewandtheit, es mangelte ihm durchaus
die Fähigkeit, einen so komplizierten Charakter wie den des
Königs dauernd zu fesseln und zu beeinflussen. Ehe er in eine
solche folgenschwere Aktion eintrat, mußte er auch das Maß
seines Einflusses berechnen. Erfahrung hatte er schon in den
ersten Monaten der neuen Regierung genug sanımeln können
dafür, daß er an diesem Hofe nicht festsaß, wenn ihn auch zeit-
weise Gunstbeweise des Königs und dann die Hoffnung, mit dem
holländischen Erfolg dauernd im Sattel zu sitzen, über seine
Stellung täuschen konnten. Die Fehler in der Berechnung der
inneren Lage sind aber zumeist ebenso verhängnisvoll, wie die
der äußeren Verhältnisse; an ihnen setzen die Gegenwirkungen
von außen den Hebel an, um den Gegner in die Luft zu heben,
wie das mit Hertzberg durch die englischen und russischen
Intriguen geschehen ist.
Wahrscheinlich aber hat Hertzberg gar nicht für nötig ge-
halten, sich um eine Sicherung seiner Stellung zu bemühen. Er
hoffte wohl, durch die Macht der Tatsachen und den unwidersteh-
lichen Zug einer großen Politik unerschüttert festzustehen. Da
hat er sich über seine Persönlichkeit schwer getäuscht. Er war
durchaus keine der gewaltigen Naturen, die sich auch einem
widerstrebenden Monarchen aufzuzwingen wissen im staatlichen
Interesse. Bei dem militärischen Charakter des preußischen Staates
waren Konflikte mit den Militärs gewiß, wenn Hertzberg nicht des
Königs unbedingt sicher sein konnte. Was half aber die beste
Diplomatie, wenn das ausschlaggebende Moment, die Armee, sich
ganz dem Einfluß des Ministers entzog? So war es denn in der
Tat. Hertzberg hat gar nicht versuchen können, auf den ent-
scheidenden Punkt, die Rüstungen, Einfluß zu nehmen. So er-
198 Friedrich Carl Wittichen.
mangelte seinem ganzen politischen Gebäude durchaus die Basis.
Die Armee hat im Jahr 1789 und im Jahr 1790 versagt, trotz-
dem wahrlich Zeit genug zu Rüstungen vorhanden gewesen war.
Nicht einmal im Frühjahr 1790 war sie zur Stelle, obwohl man
in dem türkischen Vertrag die Offensive im Frühjahr vorgesehen
hatte, trotzdem im Herbst 1789 ausdrücklich auf das nächste
Frühjahr mit den größten Entwürfen der Feldzug angesetzt wor-
den war. Ja im Sommer 1790 war die Rüstung noch sehr
mangelhaft.! Zum Ersatz hatte man die absolut wertlosen Allianzen
mit Türken und Polen abgeschlossen.
Preußen befand sich in den entscheidenden Jahren in der
Übergangszeit von der Autokratie zur ministeriellen Monarchie,
wie es richtig schon früher gesagt worden ist.” Hertzberg war
nicht der Mann dazu, diesen Übergang zu seinen Gunsten zu leiten.
Hier liegt aber auch die natürlich im Grund entscheidende Schuld
des Königs. Preußen ist durch seine Monarchie groß geworden,
nirgends vielleicht war eine Autokratie sittlich so gerechtfertigt,
wie in dem Preußen Friedrich Wilhelms I. und des großen Fried-
rich. Auch nach dessen Heimgang bestand zunächst durchaus
keine Notwendigkeit, die Bande der Autokratie zu lösen, wenn
sie nur von demselben Geist strengster, unerbittlichster Pflicht-
erfüllung und Härte gegen sich selbst getragen wurde. Diese
Eigenschaften seines Oheims haben Friedrich Wilhelm gefehlt.
Wenn man auch anerkennen wird, daß er nicht Herr seiner An-
lagen und seiner Erziehung sein konnte, wie sie nun einmal
waren, so bleibt es doch seine Schuld, daß er sich durch
Schmeichler und Günstlinge hat verleiten lassen, an der vollen
Selbstherrschaft festzuhalten. Er besaß nicht die pflichtgemäße
Selbstentäußerung, da den rechten Mann schalten zu lassen, wo
er nicht selbst schalten konnte.
Hertzberg war der rechte Mann bei allen Fehlern, er war
1 Hertzberg an Lucchesini 15 VI 90: „Vous verrez alors (bei Le Her-
kunft in das Hauptquartier in Schlesien) les grands obstacles qui se montrent
de tous côtés et le cri general qui s’elöve contre la guerre. Il est sûr que
l'armée na de subsistance ici que pour deux mois et on ne voit pas com-
ment elle pourra trouver ailleurs; la récolte manque généralement ici et
encore plus dans les états autrichiens.“ Dembinski Documents rel. à la
2ième et 3ième partage de la Pologne I 485. Vgl. auch P. Wittichen
Kap. XI.
2 P, Wittichen a. a. O. 79.
Die Politik des Grafen Hertzberg 1785—90. 199
der einzige in Preußen, der Schulung und Verstand genug besaß,
eine große Politik konsequent durchzuführen. Man hat es ihm
wohl zum Vorwurf machen wollen, daß er nicht seinen Abschied
gefordert hat, sobald er bemerkte, daß seine Politik nicht mehr
durchdrang. Man verkennt dabei durchaus den Charakter des
damaligen preußischen Beamtenstaates, man vergißt, daß noch
später zum Beispiel Hardenberg und Humboldt nicht ihren Ab-
schied nahmen, als Friedrich Wilhelm III. durch seine folgen-
schwere Unterredung mit dem Zaren Alexander vom 5. November
1814 ihre ganze Politik umstieß. Mächtiger noch aber als diese
Beamtenerziehung wirkte in Hertzberg sein Patriotismus. Immer
wieder hoffte er, sein Preußen doch zum Erfolg führen zu können.
Hier liegt auch die Milderung für den Tadel seiner falschen
Selbsteinschätzung, für das im Grund verfehlte Unternehmen,
unter einem Monarchen wie Friedrich Wilhelm II. und mit einem
Gesandtenmaterial, das auch die bescheidensten Anforderungen
nicht erfüllte, Europa Gesetze vorschreiben zu können. Die
Fehler seines harten und eitlen Charakters, die Fehler seiner oft
unruhigen Politik mildert dieser glühende Patriotismus, der ihn
in den schwersten Augenblicken seines Lebens, im Sommer 1789,
auf das Krankenlager warf. Er war kein großer Mann und kein
großer Minister, aber ein glühender Patriot und ausgezeichneter
Staatsmann, der seine Begabung und seine ungewöhnliche Arbeits-
kraft rückhaltlos in den Dienst des Staates gestellt hat.
Nach dem Sturze des Ministers, den Boyen einmal als einen
genügenden Ersatz Österreichs für den Verlust aller seiner tür-
kischen Eroberungen bezeichnet hat!, gab es kein klares Streben
und Wollen in Preußen mehr. Ziellos verfolgte man die wider-
sprechendsten Projekte, die man vergebens in ein System zu
! Denkwürdigkeiten I 17. B. kennt den Plan Hertzbergs auf „Danzig,
Thorn und ungeführ das heutige Großherzogtum Posen“. Seine Kritik der
Taktik des Ministers ist die landläufige; direkt unrichtig ist, daß H. die
Türkei habe erhalten wollen; das war die Politik des Königs. B. nennt
H. schließlich „einen sehr edlen unterrichteten, selten patriotischen Mann
und einen unsrer besten Minister" 108ff. Niebuhr hat in seinen Vor-
lesungen über ‚das Zeitalter der Revolution“ I 249 ff. H. „einen gewaltigen
Intriguanten“* genannt in einem Zeitalter, in dem „die Diplomatie mehr
Verstand ale jetzt“ erfordert habe, aber „durchgehends ein System der
Ränke gewesen sei“. Er nennt H „einen ungemein fähigen Mann und für
einen Hof- und Staatsmann auch wissenschaftlich sehr gebildet.“
200 Friedrich Carl Wittichen.
bringen versuchen wird. Vortrefflich haben die österreichischen
Unterhändler in Reichenbach ihren gefallenen gefährlichen Gegner
charakterisiert: „Er allein ist noch nach dem Schnitt des Systems
des vorigen Königs. Nach solchem machte man sich keine
Skrupel, Freund und Feind seinem eigenen Interesse aufzuopfern,
und man hatte Mut genug, die einmal hiernach gefaßten Pläne
trotz aller Hindernisse auszuführen. Unter der jetzigen Regierung
fehlte es zwar nicht an gutem Willen, wohl aber an Kraft und
Mut, ein Gleiches zu tun.“!
Hertzberg war wirklich der Erbe der friederizianischen Politik
mit ihren guten und ihren schlechen Seiten. Diese Politik
aber setzte nicht nur „Mut und Kraft“ der Regierung voraus, sie
erforderte auch eine unbedingte Einheit von Diplomatie und Heer,
sie verlangte eine gebietende Persönlichkeit als Träger der Krone,
die diese Einheit darstellte Mit des großen Friedrichs Tod und
der Thronbesteigung Friedrich Wilhelms II. zerbrach gleichsam
der eiserne Ring, der Preußen die schärfste Zusammenfassung
aller Kräfte zur Aufrechterhaltung seiner weder auf glücklichen
Grenzen noch auf innerem Reichtum, sondern auf den Leistungen
seiner Monarchen und des von ihnen geschaffenen und erzogenen
Beamtenkorps beruhenden Großmachtstellung gewährleistete. Zer-
fahrenheit trat an die Stelle straffster Einheit im Wollen und
Handeln. Das ist Hertzbergs „unwiderstehliches Schicksal“. In
der Politik aber genügt es nicht, das Richtige erkannt und ge-
wollt zu haben; die Tat, das Vollbringen, der Erfolg bestimmen
das geschichtliche Urteil. Der Minister war nicht der Mann,
sein Schicksal und damit das des Staates mit unwiderstehlicher
Kraft selbst zu gestalten, er war aber auch nicht besonnen genug,
klar zu erkennen, was seiner Stellung und seiner Begabung zur
Lösung einer großen Aufgabe fehlte Das ist Hertzbergs Schuld.
Die bewußte Einwirkung des Staatsmanns auf die umgebende
Welt mit ihren fördernden und hemmenden Kräften erzeugt die
politische Tat. Die fördernden Kräfte hat sich Hertzberg zu
Diensten gemacht, die hemmenden, soweit sie von außen wirkten,
konnten im Sommer und Herbst 1789 als überwunden gelten,
aber die inneren Hemmungen sind Hertzberg nicht klar bewußt
geworden, an ihnen haben sich die äußeren Gegenwirkungen
! Vivenot, Quellen zur deutschen Kaiserpolitik Österreichs I 515.
Die Politik des Grafen Hertzberg 1785—90. 201
wieder aufgerichtet, gemeinsam haben sie den Minister gestürzt.
Nicht aus blassen und falschen Allgemeinheiten, wie etwa die:
eine neue Epoche der europäischen Politik sei angebrochen und
habe den Anachronismus der Hertzbergschen Politik vernichtet,
oder umgekehrt: sein System sei zu kompliziert gewesen, um
selbst bei der glänzendsten Lage Erfolg haben zu können, werden
wir also den tiefsten und alleinigen Grund der Niederlage des
Ministers erschöpfend zu erklären vermögen, sondern aus ihm
selbst und aus der ihn umgebenden Welt. Schuld und Schicksal
in unentwirrbarem Zusammenwirken haben ihn und sein Werk
gestürzt.
Exkurs.
F. Salomon hat in seinem Aufsatz „England und der deutsche
Fürstenbund von 1785“ (Hist. Vierteljahrschrift VI) eine sehr
wertvolle Ergänzung und teilweise Berichtigung meines Versuchs
einer Darstellung des Verhältnisses zwischen England und Preußen
im Jahre 1785 gegeben. Wenn er S. 241 sagt: „Richtig ist, daß
die politische Kombination von 1788 sich schon in Umrissen
kennzeichnete; eine Entwicklung ist trotzdem von hier nicht aus-
gegangen, in dem Sinn, daß schon der Boden für das Spätere vor-
bereitet gewesen wäre“, so kann ich dem im allgemeinen zu-
stimmen. Ich habe selbst die englische Allianz als das Ende des
Fürstenbundes für Preußen bezeichnet und die Erkaltung der
englisch-preußischen Beziehungen schon am Ende des Jahres 1785
betont (S. 40). S. hat dazu sehr wertvolle weitere Belege ge-
bracht. Den Ausdruck „die Einleitung gleichsam zu dem Bünd-
nis des Jahres 1788“ auf S. 1 meiner Schrift nehme ich aus-
drücklich als mißverständlich zurück. Von einer Absicht Eng-
lands, den Fürstenbund als solchen zu einer englisch-preußischen
Allianz auszubauen, habe ich nicht gesprochen. Die weitere Aus-
führung S.s (S. 242): „Die Allianz von 1788 ist durchaus das
Produkt momentaner Umstände und Zweckmäßigkeiten, nicht
weiter zurückgreifender und tiefer wurzelnder Notwendigkeiten“
kann ich aber nicht billigen. In der Absicht, eine scharfe Trennung
zwischen 1785 und 1788 herbeizuführen, zerschneidet sie die Zu-
sammenhänge. Die Allianz von 1788 ist das Produkt des Systems
Kaunitz, sie ist die notwendige Erneuerung des Bündnisses von
1756, da dem Versailler Bündnis von 1756 die erneute österreichisch-
russische Allianz 1780 zur Seite getreten war. Nur das Miß-
Histor. Vierteljahrschrift. 1206. 2. 14
202 Friedrich Carl Wittichen.
trauen Friedrichs gegen England hat diese logische Entwicklung
aufgehalten. Auch bei der Schilderung der englischen und
hannöverschen Politik zeigt sich die Vorliebe S.s für scharf-
sinniges Zerlegen, das aber zuweilen die Zusammenhänge zer-
reißt. Er sagt (S. 225): „dem Kurfürstentum war an der
Sicherung der deutschen Zustände gelegen, während die belgischen
es nichts angingen, England legte Gewicht auf die belgische
Sicherung, während die Ordnung der deutschen Angelegenheiten
jeden Engländer kühl ließ.“ Hier zerlegt S. die bayrisch-belgische
Tauschfrage in eine bayrische (bzw. deutsche) und eine belgische
und übersieht dabei, daß das gemeinsame Interesse gegen Öster-
reich England naturgemäß auch an dem deutschen Widerstand
gegen den Tauschplan Josefs II. interessiert sein ließ, während
Hannover natürlich an allem, was England gegen den Tausch
unternahm, höchlichst interessiert sein mußte. Es bestand durch-
aus eine Gemeinsamkeit der Interessen, man kämpfte — mit den
eigenen Waffen natürlich — gegen ein und dieselbe Gefahr. Daß
im Jahre 1784 Hannover entgerenkommend auf die preußischen
Anträge eines Fürstenbundes geantwortet hat, beweist nichts
gegen die Tatsache, daB der Bund im Jahre 1784 nicht zustande
kam, eben wegen der englisch - preußischen Gegnerschaft. Am
19. Oktober 1754 schrieb der Minister Finkenstein an Friedrich:
„Les Ministres Hanovriens paroissent sentir l'utilité de cette Union
et être assez disposés à y entrer. Mais ils n'osent rien faire
de leur chef et le Roi d'Angleterre qu'ils consultent à chaque
lettre que nous leurs écrivons semble ne vouloir adopter aucune
mesure relativement à son Electorat à moins qu'elle ne soit com-
biné avec le système politique de son Royaume. Toutes les ré-
ponses que nous recevons, quoique polies, sont vagues et dila-
toires et se ressentent de cette façon de penser.“ G.St.A. Die
Gemeinsamkeit der Interessen gegen den österreichischen Tausch-
plan repräsentierte der König-Kurfürst in London. Hatte er dem
Fürstenbund im Jahre 1784 keinen Geschmack abgewonnen, weil
er die Politik seines Königreichs nicht mit ihm in Einklang
bringen konnte, so wurde das im Jabre 1785 anders; der Ein-
klang der Sch preußisch -hannörerischen Interessen bestand
tatsächlich. Daß nun die englischen Anträge an Preußen nicht
auf Fürstenbundsfragen und -erw ägungen basiert waren, ist selbst-
verständlich, und habe ich das selbst im Hinblick auf die russische
Die Politik des Grafen Hertzberg 1785—90. 203
und holländische Politik Englands auf das energischste betont,
für die holländische Frage sogar vor und gegen Salomon (vgl.
Preußen und England 174f.). Das englische Ministerium hat seinen
Einfluß eben nicht geltend gemacht, den Fürstenbund zu stören,
obwohl ihm die Konsequenzen in Wien und Petersburg auch für
die englische Politik doch nicht ganz verborgen sein konnten.
Harris und Ewart haben die hannöverische Annäherung an Preußen
in ihren Berechnungen und Ratschlägen nach London stark mit
verwertet, als sie eine preußische Allianz vorschlugen und Pitt
hat sich vor der Beratung über diesen Vorschlag iiber die Bundes-
verhandlungen informiert. Das alles sind Zusammenhänge, die
man nicht zerstören darf. Preußen lehnte die englischen Anträge
im Mai ab, im Mai und Juni beschwerten sich der österreichische
und russische Gesandte über die Fürstenbundesverhandlungen in
Berlin. Die Gefahr, daß Frankreich sich jetzt eng an die Kaiser-
höfe anschließen werde, was Österreich schon lange bei einer
englisch-preußischen Annäherung hoffte, trat deutlich zutage. Da
hat man denn von London aus, wie schon so oft vorher, wieder
einmal ein Bündnis Englands mit den Kaiserhöfen in Petersburg
vorschlagen lassen; schwerlich mit großer Hoffnung auf Erfolg.
Die russische Antwort kam nach Vertagung des Parlaments
(2. August Parlamentsvertagung; 6. August Ratifikation des Fürsten-
bundes; 7. August Eintreffen der russischen Antwort. In denselben
Tagen muß also der russische Gesandte Woronzow seinen Kourier
bekommen haben), sie enthielt die Forderung des Abbruches der
Fürstenbundsverhandlungen. Pitt war aus London weg an das
Krankenlager seiner Mutter geeilt. Georg II. war heftig erbost
über die russische Forderung; eine Antwort, von ihm durchgesetzt
im Ministerrat, mußte nach Woronzows Ansicht den definitiven
Bruch mit Rußland herbeiführen. Da rief der Russe Pitt nach
London zur Hilfe. Pitt erreichte nur, daß keine grobe Antwort
gegeben wurde, die russisch-englischen Beziehungen waren und
blieben eiskalt, die Hoffnung, Rußland aus der österreichisch-
französischen Umarmung zu lösen, die das schwache politische Ver-
mögen Carmarthens kennzeichnet, war gescheitert (vgl. Archiv des
Fürsten Woronzow IX, S. 56 und S. 113). Wieder machte England
jetzt einen Annäherungsversuch an Preußen (Sept.), den Friedrich
wieder ablehnte. So einfach liegt die Sache also nicht, daß man
die englische und hannöverische Politik reinlich scheiden könnte,
14*
204 Friedrich Carl Wittichen. Die Politik des Grafen Hertzberg 1785—90.
man müßte dazu Georg II. einfach ignorieren. Höchst bedeut-
sam hat die Fürstenbundsepisode auch auf die englische Politik
eingewirkt, da sie mit Recht in ganz Europa als eine Annäherung
Englands an Preußen aufgefaßt wurde. Daß die englischen
Minister sich gegen diese Auffassung wehrten, nachdem Friedrich
sich ablehnend verhalten hatte, ist durchaus begreiflich; das Mar-
kierte der englischen Abwehr einer solchen Auffassung geht deut-
lich aus der Äußerung Carmarthens zu Woronzow hervor, er
wisse von dem Fürstenbunde nur durch Gerüchte. Überhaupt
ist es verfehlt, die von England sehr weise und immer wieder-
kehrend aufgestellte Fiktion der Trennung der englischen und
hannöverischen Politik als ein Faktum anzusehen Man hatte
eben in London zur Zeit des Abschlusses des Fürstenbundes und
des Antrages an Rußland zwei Eisen im Feuer; daß man das
hannöverische Eisen nicht herauszog, war sehr klug, es hat unter
Friedrich Wilhelm U. sehr gute Dienste getan. Stets sind wäh-
rend der Personalunion die englisch-preußischen Beziehungen von
den preußisch-hannöverischen Beziehungen abhängig gewesen und
umgekehrt. Überhaupt aber ist die Erkenntnis der realen Inter-
essen einer Macht wertvoller als die aus den Akten geschöpfte
Kenntnis ihrer politischen Taktik in einem bestimmten Zeitpunkt,
die zu erheblichen Rechenfehlern verführen kann.
205
Kritiken.
Fritz Hommel, Grundriß der Geographie und Geschichte
des alten Orients. 2. neubearbeitete Auflage des „Abrisses
der Geschichte des alten Orients“. 1. Hälfte: Ethnologie des alten
Orients. Babylonien und Chaldäia. (Handbuch der klassischen
Alterbtumswissenschaft, herausgegeben von Iwan von Müller,
II. Band, 1. Abteilung, 1. Hälfte). München, C. H. Becksche Ver-
lagsbuchhandlung, 1904. SS. 1—400, 1 Kartenskizze. Preis
Mk. 7,50.
Die vorliegende 1. Hälfte des Buches handelt nach der Über-
schrift von der Geographie Vorderasiens und Nordafrikas. Die Ein-
leitung beginnt mit einem physikalisch-geographischen Überblick
(SS. 3—18) und geht dann in großer Breite auf die ethnologischen
Verhältnisse ein, wobei, wie billig, die Sumerer den Reigen eröffnen
(bis 8.17). Es folgen die Ural-Altaier, die verhältnismäßig gliınpf-
lich (mit noch nicht 2 SS.) wegkommen, die Indogermanen (SS. 27—33),
ferner die alarodische Gruppe, wie H. „der Bequemlichkeit halber“
„die vor- und nichtindogermanischen (und ebenso nichtsemitischen)
Völker und Idiome Elams, Mediens, Armeniens, Nordsyriens und Klein-
asiens, zu denen in Europa auch noch die Etrusker und vielleicht
auch die Iberer (Basken) zu rechnen sind“, bezeichnet (SS. 33—75),
die semitischen Völker, zu denen auch die alten Ägypter als „ein ur-
alter Ableger der Babylonier“ (S. 108) gehören (SS. 75—194), end-
lich die Meder, Perser, Ostiranier, Inder, Skythen und Massageten.
SS. 228— 240 werden von einem Schlußwort und Nachträgen aus-
gefüllt.
Nach dieser 15 Bogen starken Einleitung bespricht der Ver-
fasser „die einzelnen Gebiete“, und zwar wieder mit großer Ausführ-
lichkeit, so daß nur die Landschaften Babyloniens, seine Hydrographie
und die hauptsächlichsten Städte (Babel mit 40 SS.!) zur Behandlung
kommen. Bei Agade (S. 400) bricht der Text mitten im Satze vor-
läufig ab.
Es ist ein seltsames Buch, in dem man viele linguistische, ethno-
logische, historische, mythologische, topographische und andere Prob-
leme, die den Witz einer Schar von Gelehrten seit Jahrzehnten er-
|
|
|
Lauer fe Au a fett e ze
re er A
206 Kritiken
folglos beschäftigt haben, mit spielender Leichtigkeit gelöst findet.
So steht, um nur einiges herauszugreifen, z. B. die Verwandtschaft
der indogermanischen Sprachen mit den ural-altaischen jetzt fest; sie
kann, wie H. (S. 18, Anm. 5) versichert, nur noch „von den ver-
bohrtesten Skeptikern in Abrede gestellt werden“. SS. 78f. erfahren
wir die „einzig richtige“ Einteilung der semitischen Sprachen in ost-
semitisch und westsemitisch. Das ÖOstsemitische ist nur durch das
Babylonische vertreten; alle übrigen Semiten sind Westsemiten. Aber
auch die Gründer der I. Dynastie von Babylon selbst „waren, was
nur P. Jensen noch aus purer Lust zum Skeptizieren bezweifelt, echte
Westsemiten, am wahrscheinlichsten Araber oder (was für die dama-
lige Zeit ungefähr dasselbe besagt) Aramäer“ (S. 90). Die Assyrer
sind babylonisierte Westsemiten; ja in der Völkertafel Gen. 10, 22
„sind mit dem [!] Nachkommen Sems aller Wahrscheinlichkeit nach
nur Westsemiten ... genannt“ (S. 107. Ob es sich da nicht emp-
fehlen würde, lieber gleich den biblischen Text zu verbessern und
die Söhne Noahs künftig als Westsem, Ham und Japhet aufzuführen ?).
Für H.s geographische Anschauungen besonders charakteristisch
ist seine „Lösung“ der Paradiesesfrage (SS. 271 ff.), wonach die drei
Paradiesesströme Pison, Gihon und Hiddekel ursprünglich drei zentral-
arabische, von Westen nach Osten strömende Flüsse gewesen seien;
später seien sie zu bloßen Wadis geworden, deren Wasser unter dem
Sande hinsickere. Der Name des Hiddekel sei dann auf den Tigris
übertragen worden (S. 272). Ähnliche Übertragungen geographischer
Namen vom Westen des Euphrat nach dem Osten des Tigris sollen
überhaupt sehr häufig vorgekommen sein (Beispiele S. 244 Anm. 6;
SS. 246f.; S. 250 Anm. 3; S. 264 Anm. 5 u. ö.).
Neu sind diese Anschauungen nicht durchaus. H. hat sie in
jahrelanger Arbeit, wobei sie z. T. mehrfache Wandlungen durchmachen
mußten, gewonnen, sie auch in früheren Stadien bereits bekannt ge-
macht. Aber in einem Handbuch erscheinen sie jetzt zum ersten
Male, und zwar in einer Weise, daß man sagen kann, sie beherrschen
die ganze Darstellung. Wie steht es nun mit den Beweisen? Von
einer festen geschlossenen Beweisführung ist H. im allgemeinen kein
Freund. Etymologien, die an die Kinderzeit der Sprachwissenschaft
erinnern, logische Sprünge, gesuchte Deutungen, sogar direkt aus der
Luft gegriffene Behauptungen sind die Werkzeuge, mit denen H. einen
großen Teil seiner Beweise schmiedet. Gewichtige Einwände, die
sich von selbst aufdrängen oder von anderer Seite erhoben werden,
ignoriert er entweder oder tut sie mit einer Leichtherzigkeit ab, die
zwar von Optimismus, aber nicht von Sorgfalt zeugt. Bei dieser
kritiklosen Willkür und seiner überhasteten Arbeitsweise kann es nicht
-
a e ee E
Kritiken. 207
ausbleiben, daß H. sich öfter in Widersprüche verwickelt, die er
— falls sie ihm überhaupt auffallen — mit Seelenruhe durch Har-
monisierungskünste naivster Art „ausgleicht“. Ein Beispiel! Zum
eisernen Bestand des H.schen Credo gehört die Anschauung, daß die
Babylonier (Ostsemiten) von Haus aus Sonnendiener waren, während
die Westsemiten den Mond und die Gestirne verehrt hätten. Dem-
gemäß war der babylonische Bel oder „Herr“ zer Zon „ursprüng-
lich der Sonnengott; erst bei der Eingliederung in das noch halb
sumerische Göttersystem wurde er dem sumerischen In-lil oder dem
‘Herrn der Luft’ gleichgesetzt“. So heißt es S. 84; dagegen liest
man S. 352, daß Bel „ursprünglich der Mond war“! H. hat sich
also inzwischen eines bessern (?) besonnen. Des Rätsels Lösung
findet sich auf S. 118, wo H. in aller Gemütlichkeit den Babyloniern
die Schuld an seiner Entgleisung aufbürdet.
Für diejenigen, die sich außer stande fühlen, H.s Gedankenflug
zu folgen, hat er an mehr als einer Stelle spitze Worte übrig. Und
doch hätte H. von seinen „rückständigen“ Fachgenossen manches
lernen können. Die Zahl der wirklichen Fehler, der falschen Über-
setzungen und Deutungen, die von anderen längst als irrig erkannt
und über Bord geworfen sind, die aber H. wieder auftischt, ist nicht
gering. Aus Mangel an Raum bin ich genötigt, mich auf einige
wenige Beispiele zu beschränken, So liest H. den Namen der Ge-
mahlin des babylonischen Himmelsgottes immer noch Tum oder Tu
(S. 114 Anm. 3), obwohl ihn, wenn nicht andere Gründe, so doch
die Analogie der Schreibung Mad-a-a auf die richtige Lesung Antum,
Antw hätte führen müssen.
SS. 202f. trägt er eine Erklärung des Ursprungs der altpersischen
Keilschrift vor. Die Zeichen für a, i, u sollen durch kleine Zusätze
aus einem ursprünglichen Zeichen für Aleph gebildet worden sein.
Schade, daß dieses Aleph, das H. genau beschreibt, in Wirklichkeit
kein Aleph, sondern das wohlbekannte altpersische Zeichen für da ist.
S. 241 u. ö. wiederholt H. seine alte, längst abgetane Zerlegung
des Namens Kingi.
S. 304 heißt es: ... „Kalab-Gula (wie ich der Kürze halber den
von den Franzosen Ur-Nina umschriebenen alten König Kalab-IS-channa
von Sirgulla nenne.)‘ Das wären nun gleich drei Namen für die
eine Persönlichkeit, aber höchstens einer kann richtig sein. Wir
dürfen noch weiter gehen. Von den beiden Bestandteilen, aus denen
der Name in der keilschriftlichen Schreibung zusammengesetzt ist,
steht die wahre Lesung des ersten fest: ur; für den zweiten ist die
Lesung nina wenigstens wahrscheinlich. Das ergibt als wahrschein-
lichste Form des Ganzen Ur-Nina, wie nicht nur die französischen,
208 Kritiken.
sondern auch andere Assyriologen bisher gelesen haben. H. zieht „der
Kürze halber“ eine Lesung vor, die nicht nur länger, sondern auch
erweislich falsch ist.
S. 336 verlegt er den Tempel Esagila, dessen Lage vor 6 Jahren
durch die deutschen Ausgrabungen in Babylon festgestellt wurde, an
einen falschen Ort und geht in der Kritiklosigkeit so weit, Lindl, der
diesen Irrtum verschuldet hat, das als Verdienst anzurechnen. Über-
haupt leidet H.s Rekonstruktion der Topographie von Babylon an
einer bedenklichen Zahl von Mängeln.
Ziehen wir das Fazit! Es ist unerfreulich genug. Wer die
Quellen kennt und zu benutzen versteht, der mag H.s Buch wenig-
stens ohne Schaden lesen. Vielleicht gelingt es ihm auch, hier und
da einen brauchbaren Gedanken zu entdecken. Die große Schar derer,
die durch den Mangel an Fachkenntnissen verhindert sind, Kritik zu
üben, wird sich unmöglich in diesem Hypothesenchaos zurechtfinden
können. Das Buch entspricht den Anforderungen, die man an ein
Handbuch zu stellen berechtigt ist, in keiner Weise.
F. H. Weißbach.
Winckler, Hugo, Auszug aus der vorderasiatischen Geschichte
(Hilfsbücher zur Kunde des Alten Orients, 2. Band). Leipzig,
J. C. Hinrichssche Buchhandlung, 1905. IV, 86 S. 8%. Mk. 3.—.
Das Vorwort beginnt: „Der vorliegende ‘Auszug’ will durch die
Art seiner Anlage die Aufmerksamkeit auf ‘die verschiedenen politi-
schen und kulturellen Mittelpunkte lenken, von welchen aus das
Völkerleben des alten Orients bestimmend beeinflußt worden ist. Der
gegebene Stoff wird fast ausschließlich durch die Urkunden des Orients
selbst geliefert; in den wenigen Fällen, wo das nicht der Fall ist,
macht sich für den Betrachter der Geschichte eine peinlich wirkende Un-
sicherheit bemerklich.“ Die persische Geschichte hat W. ausgeschlossen,
weil wir für sie vorwiegend auf die klassischen Nachrichten angewiesen
sind, und weil ihm als untere Grenze der von ihm behandelten Zeit
das Jahr der Eroberung Babylons durch Kyros (539 v. Chr.) geeig-
neter schien als irgend ein anderer Zeitpunkt. Auch die hebräische
Geschichte wird nur gelegentlich gestreift.
Der Verfasser, der das gesamte Urkundenmaterial dans
hat und beherrscht wie kein zweiter, bietet, lediglich auf Grund der
Inschriften und unter fast völligem Verzicht auf pragmatische oder
astralmythologische Abschweifungen, eine einfache Zusammenstellung
der geschichtlichen Tatsachen. Die trockene Kürze, in der sich hier
die Geschichte des alten Orients darstellt, ist unter den obwaltenden
Verhältnissen eher als Vorzug denn als Mangel anzusehen. Bei dem
Kritiken. 209
Zustand unserer Quellen, deren Angaben lückenhaft, oft mehrdeutig
und widerspruchsvoll sind, wird es nur allmählich gelingen, zu ein-
heitlicber Auffassung zu kommen. Die Summe dessen, was als fest-
stehende Tatsache gelten darf, hat sich namentlich in den letzten
20 Jahren bedeutend vergrößert, und W. selbst hat mit seinen zahl-
reichen mühsamen Untersuchungen hieran einen erheblichen Anteil,
wenn nicht den erheblichsten überhaupt. Gleichwohl ist in nicht
wenigen Fällen eine andere Auffassung der Quellenangaben möglich;
manches Fragezeichen, das W. noch gesetzt hat, würde ich mit gutem
Gewissen streichen, andererseits allerdings auch manches hinzusetzen.
Namentlich will es mir scheinen, als ob W.s Vorsicht gegenüber den
Forschungen anderer öfters zu weit ginge. Einige Beispiele: 8. 9
wären bei den Königen von Isin noch zu erwähnen Damik-iliSu
(Hilprecht, Explorations in Bible lands 418) und Sin-magir (meine
Babel, Misc. S. 1 u. Taf. 1). — S. 12 kann der 3. König der
II. Dynastie von Babylon, Bitilias I., seit Knudtzons sorgfältiger
Kollation (vgl. auch Lehmann, 2 Hauptprobleme 19) wohl als
sicher angesehen werden. Die II. Dynastie ist überhaupt das
Schmerzenskind der Assyriologie. In der Ausfüllung der großen
Lücke in der Königsliste ist jeder seinen eigenen Weg, mancher auch
zwei und drei eigene Wege gegangen. Die Namen der letzten 11 Kö-
nige und ihr Verhältnis zu Tukulti-Ninib I. von Assyrien sind ja
seit Kings Buch über diesen König (1904) und Wincklers daran
anknüpfende Untersuchung (seine Altoriental. Forsch. III 321 ff.)
glücklich festgestellt. Wenn aber W. S. 14 gegen die ausdrückliche
Angabe der „Vertragsgeschichte“ und andere Gründe seinen Kurigalzu II.
als Sohn des KadaSmanharbe bezeichnet, so hätte das mindestens ein
Fragezeichen verdient. Ich sehe mich jedenfalls nicht veranlaßt,
meinen Bab. Mise 2ff. dargelegten Standpunkt eher zu verlassen,
als bis ich durch Inschriften selbst eines besseren belehrt werde. —
S. 16. Die Summe der Regierungsjahre der IV. Dynastie kann nach
Peiser, Knudtzon und Lehmann (a. a. O. 14f.) nur 132 oder
133 sein. — S. 17 möchte W. einen Marduk-nadin-Sum für diese
Dynastie durch Konjektur gewinnen. Ich glaube nach wie vor,
daß die Lapis-lazuli-Inschrift Marduk-nadin-Sums vielmehr dem schon
bekannten König der VIII. Dynastie und daß dahin auch der König
Nabu-Sum-libur gehört. Die neubabylonische Schrift scheint erst zur
Zeit der VIII. Dynastie aufgekommen sein. — S. 23 ist 605—586
bei Nabu-kudurri-usur Druckfehler; dieser König starb bekannt-
lich 562.
Bei der assyrischen Geschichte ist unsere Kenntnis durch die
deutschen Ausgrabungen in Kala Nergät schon jetzt außerordentlich
d SET TEE EECHER
210 Kritiken.
gefördert worden, ein Beweis, daß die deutschen Assyriologen, die
von Anfang an mit einer unter ihnen seltenen Einmütigkeit die
Untersuchung dieser Ruinenstätte befürwortet hatten, auf dem rich-
tigen Wege waren. Die neugefundenen Inschriften haben viele Zweifel
gelöst, stellen uns aber mindestens ebensoviele neue Fragen, deren
Beantwortung erst von weiteren Funden zu erwarten sein wird. Die
neuen chronologischen Angaben bergen Widersprüche in sich, die
einstweilen unüberbrückbar erscheinen. Auch hier kann man vielfach
eine andere Auffassung haben, als W. vertritt. Soll man z. B. den
neugefundenen ASur-uballit, der sich als Sohn Erba-Adads bezeichnet,
wirklich mit .W. (S. 31) für identisch mit dem schon bekannten
ASur-uballit halten, der von ASur-nadin-ahe als seinem Vater spricht?
Unmöglich wäre dies immerhin nicht, da die assyrischen Könige öfter
von ihren Vorgängern auf dem Throne als ihren „Vätern“ reden.
Wenn wir ferner einen neuen ASur-dan kennen lernen, der sich als
ob dieser mit dem schon bekannten ASur-dan II., Sohn Tiglatpilesers IL,
dessen Vater wir noch nicht kennen, identifiziert werden darf, wie
W. (S. 35) tut. Dann müßte man mit ihm auch einen lH. Ašur-
riš-iši annehmen.” Nun heißt aber auch der Vater Tiglatpilesers I.
bekanntlich ASur-ris-i$i. So besteht die Möglichkeit, den neuen
ASur-dan als Sohn Tiglatpilesers I. zu betrachten; er würde sich
dann eventuell den schon bekannten Königen Aßur-bel-kala und
Samsi-Adad als dritter Bruder beigesellen. Nehmen wir aber mit W.
auch kein Zwang vor, den eben genannten Samsi-Adad noch als
Bruder des ASur-bel-kala, der sicher der Sohn des ersten Tiglatpileser
war, zu betrachten” Samsi-Adad könnte dann ebenso gut zu Tiglat-
pileser II. und ASur-dan II. gehören. Die neuen Funde aus Kafa
Sergät lehren uns auch einen Tiglatpileser, Sohn eines Adad-nirari
kennen. W., der jüngst (Altoriental. Forsch. III 356 ff.) in scharf-
sinniger und überzeugender Weise dargetan hat, daß zwischen 763
und 755 ein Adad-nirari (der IV. seiner Zählung) in Assyrien regiert
haben muß, hält diesen für den bisher unbekannten Vater Tiglat-
pilesers III. (745— 728), schreibt also die neue Inschrift mit dem
Namen Tiglatpileser, Sohn Adad-niraris Tiglatpileser II. zu. Da-
gegen spricht nun freilich einigermaßen, daß Tiglatpileser III. in
seinen sonstigen zahlreichen Inschriften den Namen seines Vaters
1 Übrigens ist hier W. ein kleines Versehen passiert: Nicht in der noch
unveröffentlichten Inschrift Asur-dans II., sondern in derjenigen des Ašur-
bel-kala werden die Götter von Amurru erwähnt.
Kritiken. 211
hartnäckig verschweigt, weshalb man ihn bisher allgemein für einen
Usurpator gehalten hat. Die Annahme eines IV. Tiglatpileser ist
unwahrscheinlich, wird auch von niemandem ernstlich in Betracht
gezogen. Dagegen wäre die Möglichkeit, daß Tiglatpileser Sohn
Adad-niraris der Il. seines Namens gewesen sei, nicht ohne weiteres
von der Hand zu weisen.
Ich breche ab. Diese wenigen Beispiele zeigen zur Genüge den
unfertigen Zustand unseres Quellenmaterials. Glücklicherweise wird
es dabei nicht für immer sein Bewenden haben. Da die Ausgrabungen
in Aššur noch fortgesetzt werden, dürfen wir die Lösung der meisten
historischen Schwierigkeiten binnen kurzem erwarten.
F. H. Weißbach.
V. Gardthausen, Augustus und seine Zeit. Erster Teil, dritter
Band (S. 1035 — 1378). Mit Karte des römischen Reiches und
32 Abbildungen im Text. Zweiter Teil, dritter Band (S. 651 bis
910). Mit 9 Abbildungen im Text. Leipzig 1904, Teubner.
gr. 8.
Mit dem vorliegenden Doppelbande, der ebenso wie seine beiden
Vorgänger (1891. 1896) in einen darstellenden und einen erläutern-
den Teil zerfällt, hat Gardthausen sein groß angelegtes Werk zum
Abschluß gebracht. Während der erste Band die Begebenheiten vom
Tode Cäsars bis zur Alleinherrschaft seines Großneffen und der zweite
die Organisation des Reiches und die äußeren Ereignisse im Osten
und im Westen behandelt, hat der dritte, als dessen Anfang die schon
in der Festschrift zum Leipziger Historikertage veröffentlichte und
deshalb gleich dem zweiten Bande beigefügte Charakteristik der Livia
zu betrachten ist, die Rivalität der Claudier und der Julier um die
Thronfolge, die Kriege an der Nordgrenze bis zur Niederlage des
Varus und die letzten Jahre des Augustus zum Gegenstand. Nach
dem ursprünglichen Plane sollte die Darstellung auch die Literatur
und die Kunst des Augusteischen Zeitalters in sich begreifen; doch
mußte dieses Vorhaben, obwohl schon ziemlich umfangreiche Teile
einer Kunstgeschichte druckfertig vorlagen, im Hinblick auf den schon
ohnehin wesentlich erweiterten Umfang des Werkes aufgegeben werden.
Dafür sind zwei Gebiete, an die sich Verf. selbst nicht herangewagt
hätte, von befreundeten Fachmännern bearbeitet worden, indem
R. Hirzel einen Überblick über die Philosophie im Zeitalter des
Augustus und R. Helssig einen solchen über die Rechtswissenschaft
in dieser Periode gegeben hat. An diese Abschnitte, die in einem
Anhang Platz gefunden haben, reiht sich eine vom Verf. selbst an-
gestellte Erörterung der politischen Ziele, die sich Augustus gesteckt
ZS ez Ek
212 Kritiken.
hatte. Den Schluß des Textbandes bilden genealogische Tabellen,
eine Zeittafel und ein Register, während am Ende des erläuternden
Teiles die früher gegebene Übersicht über die Reisen des Kaisers, die
sich bis zum Jahre 12 v. Chr. EE bis zu seinem Tode weiter-
geführt wird.
Mit der Vollendung dieses Werkes, worin sich eine fließende und
anschauliche Darstellung mit der gründlichsten Forschung vereinigt,
ist endlich eine empfindliche Lücke in unserer historischen Literatur
in angemessener Weise ausgefüllt. Als besonders gelungen mag die
ideell zum dritten Bande gehörige Charakteristik der Livia und die
in die Darstellung der letzten Jahre des Augustus eingeflochtene
Schilderung seines Verhältnisses zur Opposition hervorgehoben werden.
Durch die Anmerkungen, worin ein sehr reiches Material zusammen-
gestellt und noch die neueste Literatur berücksichtigt ist, wird es
dem Leser ermöglicht, sich selbst über den Stand einer ec Frage
hinlänglich zu unterrichten.
Indem wir nunmehr zur Besprechung verschiedener einzelner
Punkte übergehen, fassen wir zunächst die äußere Politik ins Auge.
Man darf wohl dem Verf. zustimmen, wenn er in den Plänen des
Augustus im Gegensatze zu Ranke nicht etwa das ideale Ziel
einer Welteroberung, sondern lediglich das Streben nach größerer
Sicherung der Grenzen zu finden vermag. Der Übergang von einem
rein defensiven Verhalten zur Offensive wird von ihm in das Jahr 12
v. Chr. gesetzt und in Verbindung gebracht mit dem Ableben Agrip-
pas, der entweder ein erklärter Feind jeder Eroberungspolitik gewesen
sei oder seinen wohlverdienten Ruhm nicht durch neue Unterneh-
mungen aufs Spiel habe setzen wollen. Mehr dürfte jedoch die von
Schiller, Mommsen und Seeck vertretene Auffassung für sich haben,
wonach die Offensive bereits mit der Unterwerfung Noricums und
Rätiens in den Jahren 16 und 15 v. Chr. ihren Anfang nahm. In
keinem Fall kann man in dem Kriege des Tiberius gegen die Panno-
nier (12/11 v. Chr.) ein Unternehmen erblicken, das gegen Agrippas
Absichten ins Werk gesetzt worden wäre; denn gerade Agrippa hatte
im Winter 13/12 v. Chr. durch sein bloßes Erscheinen jene Völker-
schaft von einem Aufstand abgehalten, der auf die Kunde von seinem
alsbald darauf BEE Ableben zum Ausbruch kam (vgl. Dio LIV
28, 1ff. mit 31,
In eine acht SEI Lage gerieten die Römer im Jahre 11
v. Chr., indem sich zu den Pannoniern als weitere Feinde noch die
Dalmater gesellten. Nach Gardthausens Darstellung wurde gerade
damals Tiberius von einer ernsthaften Krankheit befallen, unter der
vielleicht die Geschäfte des ihm übertragenen Oberkommandos zu
Kritiken. 213
leiden hatten. Aus der Schilderung des Krieges selbst geht jedoch
hervor, daß der römische Feldherr seine schwierige Aufgabe mit ge-
wohnter Umsicht und Energie bewältigte, womit sich eine schwere
Erkrankung nicht wohl vereinigen läßt. Diese Angabe beruht einzig
und allein auf einer Mitteilung Suetons (Tib. 68), wonach Tiberius
seit seinem dreißigsten Lebensjahre keinen Arzt mehr zu Rate ge-
zogen haben soll. Indem nun der Verf. seine Geburt mit Mommsen
auf den 16. November 42 setzt, gelangt er zu der Folgerung, daß
sein dreißigstes Lebensjahr in die Jahre 12/11 und die letzte ärzt-
liche Behandlung in die nämliche Zeit falle. Nach dem der Berech-
nung zugrunde liegenden Geburtsdatum müßte indessen die fragliche
Krankheit dem Jahre 13/12 angehören, indem Tiberius bereits am
16. November 12 in das 31. Lebensjahr eintrat. Im übrigen ist die
Annahme keineswegs notwendig, daß er zur Zeit, wo er zum letzten-
mal einen Arzt befragte, gerade mit einem schweren Leiden zu
kämpfen gehabt hätte. Nach Tacitus (Ann. VI 46) soll Tiberius die
Kunst der Ärzte und solche Leute, die nach ihrem dreißigsten Jahre
für ihr leibliches Wohl noch fremden Rates bedürften, verspottet
haben. Es fragt sich, ob die Angabe Suetons diesem Sachverhalt
nicht ihre Entstehung verdankt.
Der im Jahre 21 von Augustus gefaßte Entschluß, seine durch
den Tod des Marcellus verwitwete Tochter Julia mit Agrippa zu ver-
mählen, wird von Plutarch (Anton. 87) auf einen dem Kaiser von
seiner Schwester Octavia gegebenen Rat zurückgeführt. Verf. bean-
standet diese Tradition mit Recht, hätte aber im Interesse solcher
Leser, die die Familienverhältnisse nicht gegenwärtig haben, entweder
auf die Darstellung des zweiten Bandes (S. 747ff.) verweisen oder
die Bemerkung hinzufügen sollen, daß Agrippa bisher mit Octavias
ältester Tochter Marcella verheiratet war. — Vipsania Agrippina,
mit der Tiberius vor der ihm nach dem Tode Agrippas aufgedrungenen
Ehe mit Julia vermählt war, erscheint in der ersten genealogischen
Tabelle als eine Tochter des Agrippa und der Julia. Hier liegt
offenbar ein Versehen vor; denn aus der zweiten Tabelle ist zu ent-
nehmen, daß ihre Mutter Agrippas erste Gattin Pomponia und ihr
Großvater der mit Cicero befreundete Atticus war. Nach einer An-
gabe Suetons (Tiber. 7) gebar Julia dem Tiberius in Aquileja einen
Sohn. (Gardthausen zieht hieraus die wohlbegründete Folgerung, daß
Augustus, der nach Schürers Ergebnissen in dieser Stadt im Jahre 12
von dem König Herodes aufgesucht wurde, um das Jahr 10, über
das die Geburt jenes Sohnes im Hinblick auf die von den Eltern im
Herbste des Jahres 11 geschlossene Ehe nicht hinaufgerückt
werden kann, sein Hoflager zum zweitenmal dorthin verlegt habe. —
214 Kritiken.
Von den Liviern erfahren wir (8. 1040), daB ein Angehöriger dieses
Hauses den ehrenden Beinamen Drusus erhielt, weil er den feind-
lichen Feldherrn besiegte und tötete. Verf. hatte jedenfalls die Ab-
sicht, den nach Sueton (Tiber. 3) von diesem Feldherrn geführten
Namen Drausus hinzuzufügen, ohne den die erwähnte Angabe unver-
ständlich bleibt.
Eine eingehende Erörterung wird der Frage gewidmet, wo das
von Drusus im Jahre 11 an der Mündung des Elison in die Lippe
(Dio LIV 33, 4) angelegte und wohl mit Recht mit Aliso (Tac.
Ann. II 7) identifizierte Kastell zu suchen ist. Nach der heutzutage
herrschenden Ansicht soll sich dasselbe an der unteren Lippe bei
Haltern befunden haben, wo vor einigen Jahren Überreste eines großen
Lagers aufgedeckt worden sind. Wie neuerdings Delbrück, so macht
auch Gardthausen gewichtige Gründe dafür geltend, daß Aliso weiter
vom Rhein entfernt, dagegen näher am Teutoburger Wald gelegen
haben muß. Beide Forscher setzen daher im Anschluß an Mommsen
das fragliche Kastell an die Mündung der Alme in die Lippe in die
Gegend des der Stadt Neuhaus gegenüber hefindlichen Dorfes Elsen,
das sehr wohl von Aliso oder von dem Flusse Elison seinen Namen
erhalten haben kann. Es wird diese Annahme nicht bloß auf strate-
gische Erwägungen, sondern auch darauf gestützt, daß die Lippe
nach guten Informationen im Altertum aufwärts bis nach Neuhaus
schiffbar und daher die dortige Gegend zur Anlage eines Magazin-
platzes in hohem Maße geeignet war.
Der von Tiberius im Jahre 6 v. Chr. gefaßte Entschluß, dem
politischen Leben zu entsagen und seinen Aufenthalt auf Rhodus zu
nehmen, wird in erster Linie auf die von Julia über sein Haus ge-
brachte Schande zurückgeführt, gegen die er durch dauernde Ab-
wesenheit habe protestieren wollen. Eine Trennung von seiner Gattin
auf längere Zeit hätte er aber auch durch die Annahme des ihm von
Augustus erteilten Auftrages, die armenischen Verhältnisse zu ordnen,
erreichen können. Als entscheidend wird man also vielmehr das Be-
streben zu betrachten haben, den heranwachsenden Enkeln des Augustus
das Feld zu räumen, welcher Grund auch von Tiberius selbst als
maßgebend bezeichnet wurde (Suet. Tib. 10). Wir haben es hier
keineswegs, wie Verf. behauptet, mit einem der offiziellen Auffassung
entsprechenden Motiv zu tun; denn Tiberius begründete, als er sich
nach Rhodus begab, diesen Schritt vielmehr mit dem Bedürfnis nach
Ruhe oder dem Verlangen, seine Bildung durch Studien zu vervoll-
kommnen (Suet. Tib. 10; Dio LV 9, 5).
Nicht ganz zutreffend ist die Angabe, daß der Prinz C. Cäsar
mit der ihm im Jahre 5 v. Chr. erteilten Erlaubnis, das Konsulat
Kritiken. 215
nach Verlauf von fünf Jahren anzutreten, eine Vergünstigung erhalten
habe, für die sich in der früheren römischen Geschichte kein Beispiel
fände. An dem hiernach als Termin festgesetzten 1. Januar 1 n. Chr.
stand Gaius, dessen Geburt in das Jahr 20 v. Chr. fällt (Dio LIV
8, 5), in seinem zwanzigsten Lebensjahre. Er wurde mithin, wie be-
reits Mommsen (Res gestae Div. Aug., 2. Aufl, S. 53) bemerkt hat,
zu dem Konsulat in ganz dem nämlichen Lebensalter zugelassen, in
dem auch Augustus selbst zu dieser Würde gelangt war.
Besondere Mühe hat Verf. auf die Zusammenstellung der kaum
noch zu übersehenden Literatur über die Varusschlacht verwandt.
Die groBe Mannigfaltigkeit der über die Lage des Schlachtfeldes auf-
gestellten Ansichten wird in einer kartographischen Skizze anschaulich
vor Augen geführt. Nach den eingehenden Darlegungen des Verf.
hat die Annahme Mommsens, der im Hinblick auf die Beschaffenheit
der bei Barenau an der oberen Haase gefundenen römischen Münzen
die Schlacht in die dortige Gegend verlegt, noch immer die größte
Wahrscheinlichkeit. |
Vorzüglich wird auch der Leser über den Stand der sich an das
Monumentum Ancyranum knüpfenden Fragen orientiert. Gardthausen
betrachtet im Anschluß an O. Hirschfeld und Plew diese Urkunde als
einen politischen Rechenschaftsbericht und ein politisches Testament.
Wie indessen schon Nissen (Rhein. Mus. XLI 1886, S. 1ff.) geltend
gemacht hat, dürfte der Rechenschaftsbericht vielmehr in der dem
Senat hinterlassenen Übersicht über den Stand des Heeres und der
Finanzen (Dio LVI 32, 2; Suet. Aug. 101 fin.) und das politische
Testament in den dem Tiberius und dem Senat gegebenen Ratschlägen
(Dio LVI 33, 3) zu erblicken sein. Seinem Inhalt nach kommt das
Schriftstück jedenfalls am nächsten den Grabschriften, mit denen es
die zunächst in den Vordergrund tretende Aufzählung der honores
gemein hat, wenn die auf beachtenswerte Erwägungen gestützte An-
nahme Kornemanns (Beitr. z. alt. Gesch. IV 88ff.), wonach das Monu-
mentum von Augustus zum erstenmal im Jahre 23 v. Chr. während
einer schweren Krankheit abgefaßt wurde und damals nur aus den
Kapiteln 1—4 und dem in c. 34 vorliegenden Schlusse bestand, das
Richtige trifft. In der späteren Fassung entfällt ein schr breiter
Raum auf die Aufzählung der vom Kaiser für das materielle Wohl
der Bürgerschaft und für zahlreiche Bauten gemachten Aufwendungen,
deren Zusammenstellung, wie Verf. treffend bemerkt, auf die große
Masse der hauptstädtischen Bevölkerung berechnet war.
Den Prinzipat hatte Gardthausen bereits im zweiten Bande de-
finiert als eine widerspruchsvolle, nur durch Kompromisse erklärliche
Verfassung, die der neue Herrscher an die Stelle der alten Republik
216 Kritiken.
gesetzt habe, um unter republikanischen Formen eine monarchische
Gewalt ausüben zu können. Im Gegensatz hierzu ist E. Meyer
(Hist. Zeitschr., Bd. 91, 1903, S. 385ff.) zu dem Ergebnis gelangt,
daß es dem neuen Herrscher um die Ablehnung der monarchischen
Gewalt und der Wiederherstellung der Republik ernst gewesen sei,
welche Auffassung namentlich auf die Niederlegung des Konsulats
im Jahre 23, die Ablehnung der lebenslänglichen Diktatur im folgen-
den Jahre, die wiederholte Zurückweisung der Zensur und seine Be-
mühungen, das Ansehen des Senats durch die Entfernung zweifelhafter
Elemente zu heben, gestützt wird. Andererseits kann aber auch
Meyer nicht umhin, zuzugestehen, daß mit der Übertragung des Kom-
mandos über die Truppen und die wichtigsten Grenzprovinzen, das
Augustus im Januar 27 zunächst auf zehn Jahre erhielt, in die
Staatsordnung eine Neuschöpfung eingefügt wurde, die dem Grund-
gedanken der republikanischen Ordnung widersprach. In welchem
Maße dies der Fall war zeigt am deutlichsten die dem vorliegenden
Bande beigegebene Karte des römischen Reiches unter Augustus, die
einen guten Überblick über die senatorischen und die kaiserlichen
Provinzen mit den dazu gehörigen Legionen gewährt und die militä-
rische Ohnmacht des Senats zu klarer Anschauung bringt. Durch
Meyers Ausführungen hat sich Verf. veranlaßt gesehen, das von
Augustus verfolgte Lebensziel einer nochmaligen Erörterung zu unter-
ziehen, die zuerst in den Neuen Jahrb. f. klass. Altert. 1904 I 241 ff.
erschienen und am Schlusse des Augustus von neuem veröffentlicht
ist. Es wird hier in einleuchtender Weise gezeigt, daB es dem
Kaiser um eine wirkliche Selbständigkeit des Senats, dessen finanzielle
Abhängigkeit er niemals zu beseitigen suchte, keineswegs zu tun ge-
wesen ist. Weitere Indizien für den monarchischen Charakter, den
Augustus seiner Verfassung zu geben wünschte, erblickt Verf. mit
Recht in den der Sicherung der Thronfolge dienenden Maßregeln und
und in der nicht bloß von den Provinzialen, sondern auch von römischen
Bürgern verlangten Erweisung göttlicher Ehren. Zum Schlusse wird
noch das gewichtige Argument geltend gemacht, daß sich die Ver-
fassung bei dem Regierungsantritt des Tiberius nicht als eine repu-
blikanische, sondern als eine monarchische Einrichtung bewährte,
welches Ergebnis Augustus als hochbegabter Staatsmann und gründ-
lichster Kenner seiner eigenen Einrichtungen habe vorhersehen müssen.
Die Philosophie dieser Periode trägt, wie sich aus Hirzels
Schilderung ergibt, einen alexandrinischen Stempel und erscheint dem-
gemäß als Philologie. Das Bestreben des Kaisers, die alten Formen
der Republik zu konservieren, findet sein Gegenstück in der Eklektik
des Potamon von Alexandria, der aus den verschiedenen Philosophien
Kritiken. 217
alles zusammenstellte, was ihm haltbar erschien. — Auf dem Gebiet
der Rechtswissenschaft lassen nach Helssigs Darlegungen die von
Augustus und Tiberius eingeführten Reformen den Beginn des Prin-
zipats als den Anfang einer neuen Periode erscheinen. Aus der Be-
handlung des neuen Gesetzmaterials zog die Jurisprudenz ungemein
Vorteil für ihre Verfeinerung und gelangte so auf die Höhe der
meisterhaften Technik, die wir an den großen Juristen des zweiten
und dritten Jahrhunderts bewundern. Als eine der Republik fremde
Erscheinung wird die Existenz der beiden an Labeo und Capito an-
knüpfenden Schulen der Proculianer und der Sabinianer hervorgehoben,
deren Gegensatz vermutlich durch die Verleihung des von Augustus
eingeführten Respondierrechtes an gleichzeitig lebende, aber verschie-
denen Schulen angehörende Juristen gesteigert worden sei.
Die Ausführlichkeit dieser Anzeige, in der naturgemäß auch Aus-
stellungen und Meinungsverschiedenheiten zur Sprache kommen mußten,
möge dem Verf. zum Beweise dienen für das Interesse des Ref. an
der Vollendung eines Werkes, das voraussichtlich noch lange Zeit
für die Geschichte des Augusteischen Zeitalters die beste Grundlage
bieten wird.
Gießen. L. Holzapfel.
Adolf Harnack, Militia Christi. Die christliche Religion
und der Soldatenstand in den ersten drei EES
Tübingen, Mohr, 1905. VII u. 129 Seiten.
Vorliegende, der medizinischen Fakultät in Marburg als Dank
für die verliehene Doktorwürde gewidmete Schrift gibt sich zunächst
als weitere Ausführung eines Themas, das der Verf. schon in seinem
1902 erschienenen Werke über die Mission und Ausbreitung des
Christentums in den drei ersten Jahrhunderten (S. 297f. 388f.) kurz
erörtert hatte. „Das besondere Recht, das Verhältnis der christ-
lichen Religion zum Heere in einer monographischen Darstellung zu
entwickeln, liegt darin, daß sich die alten Christen — vor allem im
Abendland — auch als Krieger Gottes empfanden, und daß sich der
weltgeschichtliche Umschwung vom Heidentum zum Christentum öffent-
lich zuerst im Heere vollzogen hat.“ Die neutestamentlich begründete
(2. Tim. 2, 3) und schon in den apokryphen Acta Pauli als tech-
nische Bezeichnung der Christen auftretende Formel Miles Christi
schließt aber ein folgenreiches Problem in sich, wie schon die Tatsache
beweist, daß derselbe Tertullian und derselbe Origenes, die sich ihrer
gern bedienen, eben darum den weltlichen Soldatenstand für unver-
einbar mit dem Christentum erklären. Schon am Schlusse des ersten
Jahrhunderts hatte der römische Clemens die militärische Örganisatio ı
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 2. 15
218 Kritiken.
des Kaiserstaates der Cbristenheit als vorbildlich hingestellt, und seit-
her empfinden und wissen sich die Christen als solche, die bei der
Taufe ihrem himmlischen Imperator den Fahneneid (sacramentum)
geschworen haben und darum auch ausschließlich ihm zum Dienst
verpflichtet sind. Die militärische Fahne ist die Nebenbuhlerin der
christlichen (vexillum aemulum Christi): lauter Ausdrücke Tertullians.
Dabei handelt es sich nicht etwa um ein bloBes Bild, eine rhetorische
Floskel. Denn „proelium est nobis quod provocamur ad tribunalia“.
Wenn gemäß dieser die ganze Verfolgungszeit beherrschenden An-
schauung die Konfessoren und Märtyrer als die eigentlichen Krieger
Gottes, als die Offiziere der geistlichen Armee erscheinen, so bedeutet
es Präformation einer Anschauung des mittelalterlichen Katholizismus,
wenn gelegentlich bei Origenes die Asketen, weil sie sich vom welt-
lichen Treiben fern halten (2. Tim. 2, 4), also die Vorboten des
Mönchstums, als die eigentlichen Offiziere, die gewöhnlichen Christen
nur als gemeine Soldaten erscheinen. Hier wirken die Dämonen, deren
Überwindung die eigentliche Aufgabe des Miles Christi ist (Eph. 6, 12),
als Versucher durch böse Lust, dort als Verfolger durch grausame
Martern. Charakteristisch für das „Evangelium des Friedens“ (Epb.
6, 15) bleibt immer die kriegerische Stimmung, mit welcher die neue
Religion ihren Siegesgang in der Welt angetreten hat, wenn auch der
eigentliche „heilige Krieg“ erst vom vierten Jahrhundert datiert; dieses
erst kennt Schlachten, deren Ausfall zeigen soll, wer tatsächlich die
Welt regiert, der Christengott oder die alten Götter.
Erst nachdem die Fragen, ob die alte Kirche je den heiligen
Krieg als Recht und Pflicht gepredigt und ihren Gläubigen eine mili-
tärische Organisation etwa nach Art der heutigen Heilsarmee auferlegt
habe, in der angedeuteten Richtung erledigt sind, wird diejenige Seite
der Aufgabe in Angriff genommen, welcher die bisherige Behandlung
des Gegenstandes (zuletzt Bigelmair 1902 und de Jong 1905) in erster
Linie zu gelten pflegten. Es handelt sich um die prinzipielle Stellung
der Kirche zum Soldatenstand. Das neue Licht, welches hier unser
Verfasser aufsteckt, ist durch die große Wandlung bedingt, welche
die christliche Weltanschauung mit dem Zurücktreten der eschatolo-
gischen Stimmung des Urchristentums erfahren hat. So lange es sich
höchstens um eine ganz kurze Spanne Zeit noch handelte, mochten
en Lasten weiter geschleppt werden; nach dem aposto-
drinische nes ae 1, 17—24, auf welchen noch der alexan-
a and a E gab es daher keine prinzipielle Sklaven-
Er Ee e Bee Grunde auch noch keine aktuell werdende
REES 8 S ie kurz abgeschnittene Perspektive in die Zukunft
wirkt, daß das Christentum nicht sofort Durchführung seiner
Kritiken. 219
Prinzipien in Staat und Gesellschaft gefordert hat, um in solchem
Kampfe schnell zu verbluten. Erst als der Christenheit seit ungefähr
170 ein deutliches Bewußtsein davon aufging, daß sie es mit den
vorgefundenen Zuständen noch recht lange zu tun haben und dafür
auch an ihrem Teil verantwortlich sein werde, erstarkt das Gefühl für
die Unverträglichkeit des allenthalben durch heidnische Religionsformen
bedingten Soldatenstandes mit dem Christentum und wird in gleichem
Maße auch das zu Gebote stehende Quellenmaterial, zumal was prin-
zipielle Ablehnung des Soldatenstandes betrifft (Celsus und die oben
genannten kirchlichen Schriftsteller, Canones Hippolyti, Lactantius,
militärische Märtyrerakten), ergiebiger. Dieselben Quellen legen aber
auch beredtes Zeugnis für die Häufigkeit des Vorkommens christlicher
Soldaten im Heer und für eine gewisse Berücksichtigung ab, welcher
sie sich da und dort, so lange keine Anklage erfolgte, erfreuten. Erst
die diokletianische Verfolgung hat es geradezu auf Säuberung des
Heeres von Christen abgesehen. Darauf, ob das Heer seinen bisherigen
religiösen Traditionen treu bleiben solle, spitzte sich der große Kampf
zuletzt zu, und wiederum vom Heere aus hat sich im Zuge Kon-
stantins gegen Maxentius der weltgeschichtliche Umschwung vollzogen.
Dies im wesentlichen der Inhalt und Ertrag dieser lehrreichen
Untersuchung, die in durchsichtiger Sprache vorgetragen und mit einer
Fülle von sinnreichen Bemerkungen und glücklichen Beobachtungen
durchzogen das Interesse des Lesers unausgesetzt zu fesseln weiß.
Als Einzelheiten, auf die noch besonders aufmerksam gemacht werden
darf, mögen genannt sein die Notizen über die Parallele der Mithras-
Soldaten (S. 38f. 66f.), über militärische Ausdrücke in der afrikani-
schen Bibelsprache (S. 36f. 66f.), über die ursprüngliche Bedeutung
des Wortes paganus = Zivilist (S. 68f. 92. 106f. 122 nach Vorgang
von Th. Zahn), über den christlichen Militärschriftsteller Tulius Afri-
kanus (S. 73f.) und über einen unmittelbar auf den Sieg des Christen-
gottes folgenden, übrigens etwas dunkel redigierten und kaum einer
sicheren Auslegung fähigen Beschluß der Synode von Arles vom
Jahre 314, der mit dem Verbot der Fahnenflucht den christlichen
Charakter des Soldatenstandes besiegelt. Die Beilagen (S. 93—129)
geben die Texte, auf welche in der Abhandlung Bezug genommen war
Straßburg i. E. H. Holtzmann.
W. Wattenbach, Deutschlands Geschichtsquellen im Mittel-
alter I, siebente von Ernst Dümmler umgearbeitete Auflage,
Stuttgart und Berlin, Cotta, 1904, 8°, XX und 513 Seiten.
Seit Wattenbachs „Leschichtsquellen“ vor nahezu einem halben
Jahrhundert zum erstenmal erschienen sind, haben sie sich als ein
15*
220 Kritiken.
vorzügliches Hilfsmittel der geschichtlichen Forschung bewährt, zu
dessen Lobe nichts mehr gesagt zu werden braucht; der Name des
Verfassers ist fast zum Gattungsbegriff geworden, sein Werk ein un-
erreichtes Vorbild geblieben. Indem aber Wattenbach stets bestrebt
gewesen ist sein Buch im Einklang mit den Fortschritten der Wissen-
schaft zu halten, hat es allmählich seinen Charakter geändert, immer
neue, oft nur lose eingefügte Zusätze und Einschiebsel haben den
Umfang auf mehr als das Doppelte anschwellen lassen, zum Nutzen
der wissenschaftlichen Forschung, auf Kosten der Lesbarkeit und Ge-
schlossenheit: aus einer zusammenhängenden, übersichtlichen Darstel-
lung ist mehr und mehr ein Nachschlagewerk geworden. Wattenbach
(t 1897) ist nicht zu einer eingreifenderen Umarbeitung gekommen,
und auch Ernst Dümmler, dem das Werk von Anfang an gewidmet
gewesen ist und der sich nach des Verf. Tode für die neue Auflage
seines „gleichsam verwaisten Patenkindes“ angenommen hat, hat von
größeren Änderungen Abstand genommen. Doch hat er, wie wenige,
mit dem Stoffe vertraut, das Buch durch zahlreiche Zusätze und
kleinere Umgestaltungen auf den Stand der Forschung gebracht; allent-
halben sind die Arbeiten des seit dem Erscheinen der 6. Auflage
(1893) verflossenen Jahrzehnts berücksichtigt, so daß der Text wieder
um mehr als 50 Seiten angewachsen ist. Daß hier und da kleine
- Unebenheiten, wie sie sich bei der Flickarbeit der verschiedenen Aut-
lagen ergeben hatten, stehen geblieben sind, war bei der Massenhaf-
tigkeit des Stoffes zu erwarten. So wird die Kopenhagener Fortsetzung
Prospers S. 92 mit Mommsen um 625 gesetzt, während S. 179 der
ältere Ansatz 641 beibehalten ist; der Verfasser der Gesta Dagoberti
wird S. 120 richtig nach Krusch der Zeit Ludwigs des Frommen zu-
gewiesen, dagegen S. 328f. dem Ende des 9. Jahrhunderts nach der
einst von Monod vertretenen Ansicht; Benutzung der verlorenen
Chronik von 805 in der Lorcher Frankenchronik ist nach S. 222 „mjt
Unrecht“ angenommen worden, wird S. 224 ohne Einschränkung be-
hauptet.
Dümmler ist es nicht vergönnt gewesen, den Abschluß des Druckes
zu erleben; als er am 11. September 1902 starb, waren 23 Bogen
endgültig gedruckt, doch auch der Rest des Textes gesetzt. Ludwig
Traube, der ihm bei der Durchsicht des Bandes von Anbeginn an
zur Seite gestanden hatte, übernahm es, die Fertigstellung des letzten
Viertels (von 8. 369 an) zu besorgen, und hat sich in dankens-
werter Weise nicht mit einer bloßen Beaufsichtigung des Druckes be-
gnügt, ‘sondern den ausstehenden Teil noch einmal gründlich durch-
gearbeitet und mancherlei kleinere und auch größere Änderungen
vorgenommen, die der Brauchbarkeit des Werkes durchaus zugute ge-
Kritiken. 221
kommen sind. Wie er bemüht gewesen ist, unter Ausscheidung alles
Veralteten den wirklich wertvollen Stoff vollständig zusammenzutragen
und sachgemäß zu ordnen, lehrt z. B. ein Vergleich der über Gerbert
von Reims angeführten Literatur (S. 412 der 6., S. 461 der 7. Auf-
lage). Entsprechend der Entwicklung, die das Werk unwillkürlich
genommen hat, stellt Traube es im Vorwort als Ziel einer künftigen
8. Auflage hin, das Buch „mit Verzicht auf allen Schmuck und Reiz,
der nicht in den Dingen selbst liegt,“ noch mehr zu einem wissen-
schaftlichen Nachschlagebuch umzugestalten, zu einem festen Grund-
buch „in knappen Paragraphen und Anmerkungen“. Ich würde es
freilich bedauern, wenn dabei manche Abschnitte „mehr kulturgeschicht-
licher Art“ diesem Bedürfnis geopfert werden sollten und die ohnedies
eingeschränkte Eigenart des Buches in dem „dreifachen Panzer der
Bündigkeit, Tatsächlichkeit und Vollständigkeit“ gar keinen Raum
mehr fünde. Im übrigen ist allerdings eine durchgreifende Umgestal-
tung im Sinne Traubes durchaus notwendig; einzelne Abschnitte wie
die über die Karolingischen Annalen leiden an großer Unübersicht-
lichkeit und bedürfen dringend der Entlastung von allerlei Ballast,
während man über andere Quellen, wie z. B. den Liber pontificalis
(S. 65. 337) eine etwas ausführlichere Auskunft finden möchte.
Bei einem Werk von der Art des Wattenbachschen wird es
hoffentlich nicht als kleinliche Nörgelei erscheinen, wenn ich auf
einige Ungenauigkeiten hinweise und ein paar, zum Teil vielleicht
absichtlich weggelassene Literaturangaben nachtrage (seit 1902 er-
schienene Arbeiten lasse ich unberücksichtigt); dem Verdienste der
Bearbeiter soll damit umsoweniger zu nahe getreten werden, als es
sich teilweise um Dinge handelt, die noch von Wattenbach selbst
herrühren. Die Nachrichten über das Ende Florians (S. 48) gehen
bis’ in die 2. Hälfte des 8. Jahrhunderts zurück (Berner Handschrift
des Martyrologium Hieronymianum), nicht nur bis ins 9. (vgl. Krusch,
Neues Archiv XXIV, 535ff.; jetzt auch ebd. XXVIII, 337 f£.). Statt
der älteren Aufsätze von Funk über das sogen. Elogium Liberii
papae (S. 65, Anm. 2) vgl. die erweiterte Fassung in seinen „Kirchen-
geschichtlichen Abhandlungen und Untersuchungen“ I, 1897,S.391—420.
Wolfhard von Herrieden (S. 68 u. 290) verfaßte ein Martyrologium,
doch kein „großes Legendarium‘‘; der Irrtum ist dadurch entstanden, daß
die Prologe und andere Stücke aus Wolfhards Werk in das große
Österreichische Legendar vom Ende des 12. Jahrhunderts Aufnahme
gefunden haben (Analecta Bollandiana XVII, 5ff.). In die Verbrüde-
rungsbücher wurden nicht nur Namen Lebender eingetragen (S. 71),
wie das an, 1. Stelle genannte Buch von St. Peter in Salzburg mit
den wichtigen Reihen des „Ordo ducum (episcoporum usw.) defunc-
222 Kritiken.
torum“ zeigt. Für das ungedruckte Werk des Andreas von Michels-
berg (S. 96, Anm.) wäre etwa noch auf Leitschuhs Bamberger Hand-
schriftenkatalog I, 2, 231ff. zu verweisen gewesen (vgl. jetzt meine
Ausgabe der Vitae Bonifatii S. LXXIII) Wenn das Hauptwerk
Gregors von Tours als „zehn Bücher fränkischer Geschichten“ be-
zeichnet wird (S. 106), so entspricht diese Benennung ja dem weitaus
größten und wichtigsten Teil des Inhalts; aber Gregors Absichten
(weniger sein Wissen) gingen darüber hinaus: er selbst redet von
„libri Historiarum“ ohne einschränkenden Zusatz (X, 31, Arndt S. 449),
und so heißt das Werk auch in der Überschrift der besten Hand-
schriften. Die alte Vita Remedii ist nicht von Fortunat verfaßt
(S. 102, richtig S. 108, Anm.). S. 108 (Anm. 1) wäre wohl auch
Kurths „Histoire poetique des Merovingiens“ trotz ihrer Einseitigkeiten
zu nennen gewesen. Das 6. Jahr Theuderichs entspricht zum größeren
Teil dem Jahre 726, nur zum kleineren dem folgenden (S. 119).
Zu den versus de rota mundi (S. 122, Anm. 4) vgl. Dürrwächter, Die
Gesta Caroli Magni der Regensburger Schottenlegende, 1897, S. 25.
Zur Vita Droctorei (S. 123f.) vgl. die neue Ausgabe von Krusch,
SS. R. Merov. III, 535ff. sowie W. Meyers Venantius Fortunatus (Ab-
handlungen der Göttinger Gesellsch. der Wissensch., Neue Folge IV, 5)
S. 58f. Der Verfasser der Lebensbeschreibung Dagoberts III. hat
seinen Helden nicht für den zweiten König dieses Namens gehalten
(S. 127), vielmehr umgekehrt auf den als Märtyrer verehrten, ver-
gessenen Dagobert II. die Geschichte des Dritten übertragen. Von
der Vita Wilfridi (S. 148) war die letzte, von Raine besorgte Aus-
gabe (The Historians of the Church of York I, Rolls Series LXXI)
zu nennen. Thiofrids prosaische Vita Willibrordi (S. 149) ist voll-
ständig herausgegeben von J. Schmitz (Wissenschaftliche Beilage zum
Programm des Großherzogl. Athenäums zu Luxemburg, 1898). Zur
Vita Suitberti des angeblichen Marcellinus (S. 149) vgl. Diekamp,
Historisches Jahrbuch I, 272ff.; Oppermann, Westdeutsche Zeitschrift
XIX, 296. Wenn die Literatur über den Namen des Bonifatius
überhaupt zusammengestellt werden sollte (S. 150, Anm. 3), so war
auch zu verweisen auf Nürnberger, Die Namen Vynfreth-Bonifatius,
Breslau 1896. Zur Karolingischen Genealogie aus der Zeit Ludwigs
des Frommen (S. 182, Anm. 3) vgl. auch Vacandard, Revue des
questions historiques LXVII, 1900, S. 214 ff. (vgl. Neues Archiv XXVII,
495), zu den Gesta abbatum Fontanellensium (S. 241) Neues Archiv
XXV, 601, zur Translatio Hermetis (S. 291) ebd. XXVII, 354 (Anm. 3).
Von Eigils Vita Sturmi (S. 254) findet sich ein dritter Text in dem
Werk des Andreas von Michelsberg (Archiv XI, 422). Die S. 275,
` Anm. 2 erwähnte Eintragung Reginberts haben zuletzt Krusch, SS. R.
Kritiken. 223
Merov. IV, 407 und H. Quentin, La plus ancienne vie de saint Seurin
de Bordeaux, 1902, S. 36 (= Mélanges Coutures S. 56) herausgegeben
und erläutert. Die S. 317, Anm. 1 angeführten Miracula Dionysii
hat Luchaire, Bibliotheque de la Faculte des Lettres de Paris VIII,
1899, S. 93 ff. vollständig veröffentlicht, dessen Buch (S. 24f. u. 29)
auch zu den Gesta Dagoberti (S. 120) zu erwähnen war. Zur Vita
Mauri (S. 331) vgl. A. Malnory, Quid Luxovienses monachi discipuli
S. Columbani — — ad communem ecclesiae profectum contulerint,
1894, S. 20ff. Heirich von Auxerre hat seine Werke über den
h. Germanus (S. 333) Karl dem Kahlen 873—75 überreicht, wohl
nicht 875— 77 (vgl. Traubes Nachtrag, MG. Poetae III, 756). Zu dem
von Gundlach gefundenen Gutachten Hinkmars über die Eigenkirchen-
frage (S. 326, Anm. 2) vgl. die Ausführungen von U. Stutz, Geschichte
des kirchlichen Benefizialwesens I, 1, 285ff. Die in bezug auf die
Textgeschichte Widukinds vorgenommenen Änderungen (S. 368) sind
zum Teil wenig glücklich. Frodobert war nicht Bischof von Troyes
(S. 422), sondern lediglich erster Abt des benachbarten Klosters
Moutier-la-Celle.
Das Verzeichnis der Totenbücher, das in der 6. Auflage den
1. Band beschloß, ist weggelassen worden, um vielleicht vervollstän-
digt dem 2. Band beigegeben zu werden. Das von J. Völler besorgte
Register ist nicht unwesentlich ausführlicher gehalten als in den
früheren Auflagen.
Bonn. Wilhelm Levison.
Herbert Meyer (dzt. Professor der Rechte in Jena), Entwerung
und Eigentum im deutschen Fahrnisrecht. Ein Beitrag
zur Geschichte des deutschen Privatrechts und des Judenrechts
im Mittelalter. Jena, Gustav Fischer, 1902. (XVII, 314 S.)
Derselbe, Neuere Satzung von Fahrnis und Schiffen. Ein
Beitrag zur Geschichte des deutschen Pfandrechts. Jena, Gustav
Fischer, 1903. (XI, 142 8.).
Moritz Wellspacher (dzt. Professor der Rechte in Innsbruck), Pu-
blizitätsgedanken und Fahrnisklagen im usus modernus.
Wien, Alfred Hölder, 1904 (64 S.). Separatabdruck aus Band
XXXI der Zeitschrift für das Privat- und öffentliche Recht der
Gegenwart.
Die deutsche Rechtsgeschichte verdankt H. Meyer schon mehrere
gediegene Untersuchungen. In seiner Doktordissertation (Breslau 1900)
behandelte er das Rechtsinstitut der Einkindschaft. In der Zeitschrift
der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, germ. Abt. Bd. 24 S. 309 ff.
wies er in klarer Weise nach, daß das sogenannte Rheingauer Land-
224 Kritiken.
recht eine plumpe Fälschung des Herausgebers F. I. Bodmann ist.
Hier soll in Kürze über zwei Arbeiten berichtet werden, die Pro-
bleme des deutschen Fahrnisrechtes einer eingehenden erfolgreichen
Würdigung unterziehen.
In dem an erster Stelle genannten Buche handelt M. von der
Anefangsklage und zwar vom Standpunkte des materiellen Rechts. Sie
ist bekanntlich ein Rechtsmittel, das neben der Spurfolge schon in
der germanischen Zeit bei Entwerung von Fahrnis bestand. Für die
Behandlung aller einschlägigen Fragen ist jetzt E. Hubers Auf-
fassung von der Gewere maßgebend geworden. Äußert sich die Ge-
were bei Fahrnis aliein’in der Innehabung, so kommt es doch darauf
an, daß ihr nicht ein vitium anhafte. Sie wird daher, wie immer
sie begründet wurde, demjenigen gegenüber wirkungslos, der nachzu-
weisen vermag, die Sache sei ihm gestohlen oder geraubt worden.
Dazu diente das Gerüfte im Verfahren auf handhafter Tat, dazu die
Spurfolge, dazu beim Anefang der Nachweis des objektiven furtum
und der Identität der abhanden gekommenen Sache mit der in der
Hand des Gegners befindlichen. Eigentumsbeweis war für den Kläger
nach richtiger Anschauung nicht erforderlich. Wurde aber einer
dieser Wege mit Erfolg betreten, dann ist der Mangel in der Gewere
des Entwerers — und das gilt auch für dessen Nachmänner ein-
schließlich den letzten Besitzer — ein kundbarer, ein offenkundiger
und es verhilft dies der älteren Gewere des Entwerten zum Siege.
Dies war in der Hauptsache schon vor Meyer bekannt, wurde
aber von ihm plastisch dargestellt. Neu und verdienstlich ist der
Nachweis, wie der Anefang, vorerst nur an gestohlenen und geraubten
Sachen zulässig, nach und nach auf die anderen Fälle entwerter Fahr-
habe erweitert wurde, so auf verlorene Sachen, auf von Hausgenossen
widerrechtlich veräußerte (sog. abgetragene) Sachen, endlich auf von
Handwerkern veräußerte Stücke, denen sie zur Bearbeitung über-
geben waren.
Das zweite Kapitel beschäftigt sich mit der Stellung des Er-
werbers entwerter Fahrnis gegenüber der Anefangsklage, insbesondere
mit dem Einflusse des Publizitätsprinzips auf diese Seite des Pro-
blems. Meyer zeigt, wie in manchen Rechten der Reinigungseid des
Gegners, daß er vom Diebstahl nichts wisse, dann, wenn Öffentlich-
keit des Erwerbs vorlag, durch den Hinweis auf diese Kundbarkeit
des Erwerbs ersetzt wurde. Dadurch befreite er sich von der straf-
rechtlichen Verantwortlichkeit, aber die fehlerhafte Gewere wurde
nicht zu einer fehlerfreien, nur hatte er in besonderen Fällen, so beim
Marktkauf, einen Lösungsanspruch, einen Anspruch auf Ersatz des
ausgelegten Preises. Vorteile konnten dem Beklagten übrigens auch
Kritiken. 225
aus mangelnder Publizität des Verlustes erwachsen, ein Gedanke, der
allerdings in den Rechtsquellen nicht ganz durchgeführt wurde, son-
dern nur erschlossen werden kann, so etwa bei der Behandlung des
Erwerbs von über die See eingeführten Waren, die dem Käufer gegen-
über mit Anefang belegt wurden. In diesem Kapitel nimmt Meyer
übrigens auch Stellung zu der Frage, ob nicht auch bei Fahrnis ein
Erstarken fehlerhafter Gewere durch Verschweigung möglich war und
untersucht dies für den derivativen und für den originären Erwerb.
Im dritten, wertvollsten Kapitel befaßt er sich mit Einwendun-
gen gegen die Fahrnisklagen, die dem jüdischen Rechte entstammen.
Voraus geht eine durch Kürze und Klarheit gleich schöne Darstellung
über die Verbreitung der Juden und ihres Rechts in Europa, nament-
lich auch auf deutschem Boden. Dann erörtert er an der Hand der
Grundlehren des jüdischen Sachenrechts das Rechtsverhältuis an ge-
stohlenen Sachen im Talmud und im nachtalmudischem Rechte. Der
Erwerber gestohlenen Guts erlangt auch nach Judenrecht niemals
Eigentum, muß es vielmehr auf die Klage des Bestohlenen heraus-
geben, und zwar falls er beim Erwerb objektiv den Diebstahl kannte,
unentgeltlich, sonst aber sogar bei Erwerb von notorischen Dieben oder
wenn er vermutete, ja überzeugt war, daß die Dinge gestohlen seien,
wenn er nur nicht wußte, daß sie gestohlen sind, nur gegen Lösung.
Auf dieser eigenartigen, dem deutschen Rechtsbewußtsein ganz fremden
Rechtsanschauung entwickelte sich das jüdische Hehlerrecht. Der
Jude, der Sachen in Kauf oder Pfand nahm, war nach seinen Vor-
schriften nicht gehalten, nach ihrer Herkunft zu fragen, selbst wenn
er Verdacht schöpfte. So hatte der Dieb ein sicheres Absatzgebiet,
der Bestohlene aber bei der oft schwierigen Rechtsverfolgung den
Vorteil, daß er, sobald er die gestohlenen Sache beim Juden fand,
sie durch Zahlung des häufig nur geringen Hehlerpreises rasch zurück-
erhielt.. Dieses jüdische Hehlerrecht kam zunächst in die deutschen
Judenprivilegien des 11. Jahrhunderts und dann in viele deutsche und
außerdeutsche Satzungen und Rechtsbücher, wurde jedoch bald unter
dem Einflusse germanischer Elemente abgewandelt. Des ihnen an-
haftenden Verdachts halber schlo man gewisse Gegenstände davon
ganz aus, so Kirchensachen, nasse und blutige Kleider, Ackergeräte,
Arbeitstiere, Rohstoffe, Hausgeräte, Waffen usw. Man verlangte ferner
da und dort auch vom Juden offenkundigen Erwerb und beschränkte
das Hehlerrecht auf das Haus des Juden. Einige dieser Rechts-
normen wurden allerdings auch auf christliche Pfandleiher angewendet,
ja ihnen manchmal sogar das gelegentliche Pfandgeschäft von Christen
subsumiert. Aber je weniger all’ diese Normen als Reste des national-
jüdischen Rechts betrachtet wurden, desto lästiger empfand man diese
226 Kritiken.
Privilegien. Meyer zeigt uns ausführlich, welcher Kampf gegen sie
in der Reichsgesetzgebung wie in den Territorien geführt wurde, bis
sie schließlich erloschen.
Im vierten Kapitel wird in Kürze der Einfluß des rezipierten
fremden Rechts auf das hergebrachte, im Volksbewußtsein tief einge-
wurzelte Recht an entwerter Fahrnis geschildert. Diese Seite des
ganzen Problems, insbesondere der Kampf zwischen dem Prinzip des
gutgläubigen Erwerbs mit dem des kundbaren Erwerbs, bedarf noch
eingehender Erforschung, und da hat namentlich M. Wellspacher,
der Meyers Ausführungen genau kennt, durch die im Titel genannte
sehr fleißige und instruktive Untersuchung unsere Wissenschaft wesent-
lich bereichert und gefördert. Gelang es ihm doch, das Fortwirken
des Publizitätsgedankens im usus modernus aufzuhellen und zu zeigen,
wie selbst die Redaktoren des Codex Theresianus und des preußischen
Landrechts noch ähnlichen Gedanken huldigten und durch Festhalten
an der Publizität des Erwerbs über das von neueren Rechtsordnungen
häufig beliebte Erfordernis lediglich gutgläubigen Erwerbs weit hin-
ausgingen. Aus W.s Untersuchungen erhellt überdies, wie wenig Ein-
flu auf die Fahrnisklage das römische Recht nahm, wie anstatt nach
dem subjektiven Rechte des Klägers zu fragen, der Usus modernus,
das vom deutschen Recht aufgestellte Erfordernis des unfreiwilligen
Verlustes — allerdings nach und nach auch auf Unterschlagung an-
vertrauter Sachen erweitert — lebendig erhielt, und wie selbst die
von den Juristen jener Zeit entwickelte Diebstahlspräsumtion nichts
anderes bedeutete, denn ein Eingießen längst geltender deutscher
Rechtsgedanken in römische Formen. Weiterbildung deutscher Rechts-
gedanken ist es in der Hauptsache, wenn wir in Satzungen und in
der Literatur jener Zeit lesen, daB der Kläger dem Besitzer der Sache
oder dessen Gewährsmann gegenüber abgewiesen wird oder nur gegen
Auslösung der Sache im Prozesse durchdringt, falls er den objektiven
Tatbestand des Furtum erweisen konnte, der Gegner aber die Dieb-
stahlspräsumtion dadurch entkräftete, daB er die Unverdächtigkeit
seines Erwerbs glaubhaft erscheinen ließ. Ebenso ist es eine Fort-
bildung des Publizitätsgedankens, wenn das zwischen Eigentümer und
Vertrauensmann bestehende Verhältnis dem dritten Erwerber der Sache
dann nicht relevant wurde, falls es für ihn nicht erkennbar war.
Wir kehren zu H. Meyer zurück. In dem zweiten Buche wider-
legt er endgültig die schon manchmal angezweifelte, aber doch bis
dahin herrschende Lehre, daß im Mittelalter an Fahrnis ein. Konven-
tionalpfand nicht bestanden habe. Er weist nämlich auf Grund eines
sehr reichhaltigen, mit vieler Mühe zusammengetragenen Materials nach
— und zwar für das lübische Recht, dann aber auch für andere deutsche
Kritiken 227
Rechte des Mittelalters, insbesondere für die Schweiz — daß auch
an Fahrnis durch Formalakt eine jüngere Satzung begründet werden
konnte. Bei ihr wurde das Pfand dem Gläubiger ebenso wie beim
Faustpfand verhaftet, obwohl er keine Gewere hatte. Nur dritten
gegenüber war der Satz: „Hand muß Hand wahren“ und die Legiti-
mationskraft der hebbenden Gewere des Verpfänders für die Wirkung
des Pfandrechts von Einfluß. Besondere Aufmerksamkeit schenkt er
dabei der Frage, in wie weit der häufig in Pfandurkunden namhaft
gemachte Aufbewahrungsort für den Bestand des Pfandrechts erheb-
lich wurde. War man bisher schon der Ansicht, daß an Schiffen eine
jüngere Satzung begründet werden konnte, so erscheint sie jetzt nur
als eine Unterart des Konventionalpfands an Fahrnis überhaupt und
es besteht keinerlei Bedürfnis mehr, die Schiffe rechtlich den Immobi-
ben gleichzuachten. In der Neuzeit verschwand — von einzelnen Ge-
bieten abgesehen — der Brauch, Fahrnis ohne Gewereübertragung zu
verpfäinden. Das revidierte lübische Recht von 1586 versagte dem
Geschäfte die Anerkennung, und viele Tochterrechte folgten diesem
Beispiele. Nur an Schiffen blieb es weiterhin bestehen. Auch das
neue bgl. Gesetzbuch verhält sich diesem Gedanken gegenüber ab-
lehnend. Ob er de lege ferenda unter gewissen Kautelen zu billigen
sei, darüber spricht sich Meyer am Schlusse des Buches aus.
Innsbruck. A. v. Wretschko.
Dr. H. Wopfner, Beiträge zur Geschichte der freien bäuerlichen
Erbleihe Deutschtirols im Mittelalter. (Untersuchungen zur Deutschen
Staats- und Rechtsgeschichte, herausgeg. von Gierke, Heft 67).
Breslau 1903. (XVII, 239 S.) Preis 8 M.
Derselbe, Freie und unfreie Leihen im späteren Mittelalter. (Viertel-
jahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte. Bd. III, 1—20.)
Derselbe, Das Tiroler Freistiftrecht. Innsbruck 1905. (VIII, 111 S.)
Separatabdruck aus: „Forschungen und Mitteilungen zur Geschichte
Tirols und Vorarlbergs.“
Auf umfangreiches gedrucktes und archivalisches Material ge-
stützt, untersucht der Verfasser in der erstgenannten Arbeit die Ent-
stehung und das Wesen der „freien“ bäuerlichen Erbleihen Deutsch-
Drols Während ein erstes Kapitel die Anschauungen des Verfassers
über Hofrecht, Landrecht und die standesrechtliche Wirkung dieser
beiden Rechtskreise auf die bäuerlichen Leihen wiedergibt, behandelt
ein zweites Kapitel die Prekarien Deutschtirols bis ins 13. Jahr-
hundert und kommt in engem Anschluß an Rietschels Forschungen!
—
! Rietschel, Die Entstehung der freien Erbleihe Zs. d Savignyst.
f. Rg. G. A. XXII 181 ff.
228 Kritiken.
zu dem Ergebnis, daß auch in Deutschtirol in der Prekarie der Aus-
gangspunkt der freien bäuerlichen Erbleihe zu erblicken ist. Denn die
locationes perpetuae, aus denen sich in Wälschtirol freie Erbleihen
herausbildeten — so führt ein drittes Kapitel aus — blieben für
Deutschtirol, direkt wenigstens, wirkungslos, da hier die Voraus-
setzung für die locationes perpetuae, das Notariat, fehlte. Zwei
weitere Kapitel schildern die für die Ausbreitung freier Erbleihen
günstigen Umstände: den Ausbau des Landes, namentlich aber die
Verhältnisse der Grundherrschaft seit dem 13. Jahrhundert, die den
unfreien Hintersassen es um die Wende des 13. und 14. Jahrh. er-
‘möglichten, in fast revolutionärer Bewegung Erblichkeit an ihrem
Leihegute zu gewinnen. Das Wesen der bäuerlichen Erbleihe, be-
sonders ihre juristische Natur, findet in den beiden folgenden um-
fangreichen Kapiteln eine eingehende Darstellung; ein letztes, achtes
Kapitel endlich würdigt die wirtschaftliche und soziale Bedeutung des
Erbleihevertrags.
Diese knappen Bemerkungen mögen genügen, um einen Über-
blick über den Inhalt des Wopfnerschen Buches zu geben; im fol-
genden, bei der Auseinandersetzung des Referenten mit den Ergeb-
nissen und Voraussetzungen der Arbeit, wird auf manche Einzelheit
näher eingegangen werden müssen.
Wenn Wopfner es sich zur Aufgabe macht, den Beweis für die
Richtigkeit der Rietschelschen Forschungen auch für Tirol zu er-
bringen!, so muß er diese Aufgabe nach der überaus anerkennenden
Kritik, die ihm Rietschel selbst gezollt hat”, in glänzender Weise
gelöst haben. Rietschels Stellung zu der bisherigen Literatur über
Leiheverhältnisse besteht nun nach seinen eigenen Worten darin,
„die Sage vom hofrechtlichen Ursprung der freien Leihe endgültig
abgetan, und sie als Weiterbildung der Prekarie“ erkannt zu haben. 7
Im Positiven wie im Negativen stimmt Wopfner Rietschel
durchaus bei. Das positiv Neue, das Rietschels Untersuchungen
bringen, ist die Ableitung der freien Erbleihe aus der Prekarie.
Wopfner findet im 12. Jahrhundert in Deutschtirol Prekarien, die in
der Form der Erbleihe auftreten. „Waren diese Erbleihen erst ein-
mal von der Verbindung mit vorangehender Schenkung losgelöst, so
stand nichts mehr im Wege, ihnen als freien Landnutzungsformen
einen weiten Spielraum zu eröffnen.“* Einzig auf Grund dieser Re-
flexion, auf sonst kein Beweismaterial gestützt, kommt Wopfner auf
1 Wopfner a. a. O. 7.
2 Vierteljahrsschr. f. Sozial- und Wirtschaftsg. II, 327 f.
3 Zs. d. Savignystift. f. Rg. G. A. XXII. 230.
1 Wopfner a. a. O. 22.
Kritiken. 229
8. 22 zur Bejahung der Rietschelschen Ableitung der freien Erbleihe
aus der Prekarie auch für Deutschtirol, und auf S. 86, wo er die
Auseinandersetzungen über die Prekarie wieder aufnimmt, erklärt er
dann kurzweg für die zweite Hälfte des 13. Jahrhunderts: „Die Leihe
hat sich nunmehr von der Verbindung mit vorhergehender Schenkung
losgelöst‘“ Hier sind zum Beweise auch zwei Urkundenstellen an-
geführt!; aber von einer Lösung der Prekarie von der bisher üblichen
stattfindenden Tradition eines Gutes seitens der Beliehenen ist hier
gar nichts zu vermerken; vielmehr handelt es sich um Verleihung
von Weinland gegen bestimmte Abgabe auf Lebenszeit des Beliehenen,
im zweiten Falle auch dessen Frau, wie sie vorher und nachher in
gleicher Weise möglich wäre. Der Beweis einer Entstehung der
„freien Erbleihe“ für Tirol aus der Prekarie erscheint somit doch
nicht mit der absoluten Gewißheit erbracht zu sein, wie Wopfner
selbst und die Mehrzahl seiner Rezensenten anzunehmen geneigt sind.?
Wenn vom 13. Jahrhundert an die Prekarien zurücktreten, so liegt
das nicht daran, daB sie sich in „freie Erbleihen‘‘ umgewandelt
haben, sondern in der Ausbildung der Seelgerätsrenten, die denselben
Zweck wie die Prekarien in bequemerer Form erfüllten, eine Wand-
lung, welche bereits Rietschel und vor ihm Lamprecht berührten.°®
Die Zustimmung Wopfners zu dem negativen Ergebnisse der
Untersuchung Rietschels, die Verneinung des Zusammenhangs der
„freien“ Leihen mit den alten „hofrechtlichen Leihen“ ist nicht minder
entschieden — wenigstens in der Formulierung der Ergebnisse seiner
Forschung.“ Im Einzelaufbau seiner Untersuchung sieht er sich
allerdings immer und immer wieder zu Konzessionen an diese von
ihm selbst verfehmte Ansicht gezwungen°; ja, er scheint sogar das
Gefühl zu haben, als ob die große Masse der sogenannten freien
Leihen der späteren Zeit auf Freiwerdung ehemaliger unfreier Leihen
zurückgehe. Wenn er trotzdem prinzipiell die Entstehung der freien
Leihen aus den hofrechtlichen leugnet, so tut er es darum, weil er
das Freiwerden hofrechtlicher Leihen erst in spätere Zeit verlegen
! Wopfner a. a. O. 86 Anm. 1.
3? So namentlich Rietschel; ferner G. von Below, Zs. f. Sozialwissen-
schaft VIII, 258; Stutz, Zs. d Savignystift. f. Rg. G. A. XXVI, 385. Nur
Inama-Sternegg vermag der großen Bedeutung der precaria keinen Ge-
schmack abzugewinnen: Zs. für Volkswirtschaft XIII, 469.
® Rietschel a. a. O. 226, Anm. 6; Lamprecht, Deutsches Wirtschafts-
leben I, 687.
t z. B. Wopfner a. a. O. 25.
5 z. B. Wopfner a. a. O. 4; 76; 84; 99; 141; 150 u. a.
e Wopfner 76.
230 Kritiken.
zu können glaubt: zunächst haben sich, so nimmt er an, aus den
Prekarien freie Erbleihen entwickelt; diese wirkten nun für die reich-
lich vorhandenen unfreien hofrechtlichen Leihen als erstrebenswertes
Ziel, das sie im Laufe des 13. bis 15. Jahrhunderts immer mehr
erreichten. Ob aber unter dieser Annahme einer sich im Anschluß
an die aus der Prekarie entstandenen freien Erbleihe vollziehenden
Befreiung hofrechtlicher Leihe der Gegensatz der von Rietschel be-
gründeten und von Wopfner übernommenen Theorie der Entstehung
der sog. freien Erbleihen zu dem von Lamprecht und anderen an-
genommenen hofrechtlichen Ursprung sachlich so bedeutend ist, wie
Rietschel und Wopfner anzunehmen geneigt sind, dürfte immerhin
zweifelhaft sein.
Schließt sich Wopfner in der Frage der Entstehung der freien
Erbleihe an die Ergebnisse der neuesten damaligen Literatur über
diesen Gegenstand an, so ist es auffallend, wie er in einigen anderen
wichtigen Punkten in alte, bereits von Rietschel und anderen über-
wundene Anschauungen zurückfällt. Hierher gehört Wopfners Be-
urteilung der Verhältnisse der Grundherrschaft im 13. Jahrhundert.
Die namentlich von Lamprecht! hervorgehobenen besonderen Verhält-
nisse des Landes im Außenbau und des Weinlandes berührt Wopfner
zwar kurz?; anderes bleibt aber unberücksichtigt: z. B. die gleichfalls
eigenartigen Schicksale ehemaliger Fronhofspertinenzen°; vor allem
aber der überaus wichtige Gegensatz des eigentlichen Hufenlandes
und anderen, in loseren Beziehungen zur Herrschaft stehenden
Landes.* Für Wopfner erledigt sich die ganze Frage der Organisa-
tion des grundherrlichen Besitzes mit dem kurzen Satze: „Der grund-
herrliche Besitz zerfiel in Güter, die zum Meierhof gehörten, und in
Zinshufen.“® Aber nicht nur bei Bewertung der verschieden starken
Beziehungen, in denen grundherrliches Land zum Grundherrn stehen
konnte, auch bei der Frage der persönlichen Abhängigkeitsverhältnisse
der Grundherrschaft läBt Wopfner eine ausreichende Differenzierung
vermissen, lehnt sie vielmehr in bewußter Weise ab P Steht er doch
— ohne, allerdings nur gelegentlich gemachte, Äußerungen der
! Lamprecht a. a. O. 908. 2 Wopfner a. a. O. 67.
3 Lamprecht a. a. O. 867.
* Zuletzt vor Wopfner hat Rietschel auf die Bedeutung dieses Gegen-
satzes hingewiesen: a. a. O. 205; dort auch Angabe der älteren Literatur.
Eingehend gewürdigt für die Frage der Leiheverhältnisse hat diesen Gegen-
satz nach Erscheinen der Wopfnerschen Arbeit Seeliger: Die polit. u. soziale
Bedeutung der Grundherrsch. 1903. 41f.; 191. Vgl. auch Dopsch, Mitt. des
Instituts XXVI, 353 und Ze d. Savignyst. f. Rg. G. A. XXVI, 9.
5 Wopfner a. a. O. 77. € Wopfner a. a. O. 69.
Kritiken. 231
früheren Literatur! zu berücksichtigen — auf dem Boden des starrsten
Hofrechts, das seit dem Ausgange des 9. Jahrhunderts nur eine Klasse
unfreier Hintersassen kennt.? Und gerade die Tiroler Quellen sprechen
hier eine deutliche Sprache. In einer Urkunde vom Jahre 1140
überträgt der Bischof von Brixen dem Kloster Wilten in der Wiltener
Hofmark die gesamte öffentliche Gerichtsbarkeit mit Ausnahme der
Blutgerichtsbarkeit.. Bei den Einzelbestimmungen der Urkunde ist
die Rede von den: „homines dictae ecclesiae Wiltinensis, sive sint
de familia, sive in praediis residentes .... infra terminos
praenotatos“ (der Hofmark).® Die „homines ecclesiae“ zerfallen also
in zwei Gruppen: einmal die Mitglieder der „familia“, dann die „in
praediis residentes. Letztere Gruppe der „homines ecclesiae" besteht
offenbar in den auf den Zinshufen des Klosters sitzenden Hintersassen,
und in der „familia“ werden wir demnach die auf dem Fronhofe
arbeitenden Unfreien des Klosters zu erblicken haben.* Aber gerade
im 12. Jahrhundert läßt sich anderwärts die Beobachtung machen,
daß die Grundherrschaften das unfreie Hofgesinde ansiedelten® — und
! Rietschel a. a. O. 201. — Daß weder Rietschel noch die anderen
Rezensenten Wopfners gegen diesen Punkt seiner Ausführungen Stellung
genommen haben, erklärt sich daraus, daß Rietschel sich nicht konsequent.
bleibt und doch im Grunde von der Vorstellung ausgeht: Hofrecht ist
Hörigenrecht.
2? Wopfner a. a. O. 3. — Auf die in dem Aufsatz von 1905 gegebene
Darstellung dieser Verhältnisse ist weiter unten einzugehen.
` Sinnacher, Beiträge zur Gesch. der bischöfl. Kirche Säben und Brixen
II, 225.
1 Über dies unfreie Hofgesinde orientiert neuerdings: O. Siebeck, „Das
Arbeitssystem der Grundherrschaft des deutschen Mittelalters.“ Leipz. Diss.
1904. 36f. — Die Urkunde von 1140 spricht deutlich gegen die jüngst von
Stengel abermals aufgestellte Behauptung, unter der „familia“ seien generell
alle Hintersassen zu verstehen. Zs. f. Rg. G. A. XXVI, 427: die familia ist
hier nur ein Teil der „homines ecclesiae‘‘ und enthält gar keine „Hinter-
sassen“, sondern — damals wenigstens — nicht angesiedeltes Hof-
gesinde, welches zu „cotidianum servicium“ verpflichtet war. Vgl. Wopfner,.
a. a. O. 72 Anm. 1, 2. Hälfte.
5 Vgl. Siebeck a. a. O. 36ff.; 57. — Besonderes Interesse für die Ver-
hältnisse des Hofgesindes darf das Münchweier Hofrecht, gleichfalls
12. Jahrhundert, beanspruchen: Der Abt darf jeden Unfreien zu Diensten
auf dem Fronhof heranziehen. Dafür bekommt er eine feste Präbende und
dazu bereits auch Deputatland: „tria iugera in unoquoque campo pro
vestitu.“ Die Hufenbauern des Klosters sind auch hier streng von diesem
Hofgesinde geschieden. Zs. f. Gesch. d. Oberrheins N. F. XV ggf,
Abs. 11, 12; 17—19.
232 Kritiken.
diese Entwicklung ist auch in Tirol erfolgt: unfreie Eigenleute be-
gegnen im 13. Jahrhundert, die angesiedelt sind, aber nur ein sehr
prekäres Recht an dem ihnen von der Grundherrschaft zur Verfügung
gestellten Lande haben. Hierher gehört die Nachricht einer Neustifter
Urkunde vom Jahre 1282: „quicumque pro tempore bona tenuerit
supradicta, ea secundum tenorem privilegii nostri ad manum prelati
tenebitur more domesticorum nostrorum anno quolibet re-
signare! ...“, und den besten Einblick in die eigenartige Stellung
dieser „domestici“ gibt eine Neustifter Urkunde vom Jahre 1278.
Bischof Bruno von Brixen wendet sich gegen den eingerissenen MiB-
brauch: „quod domestici ecclesie Novecellensis, viri et femine, sihi
et suis heredibus in allodiis, curtibus, areis, hortis, agris, domibus et
in villicaria, dicta Maierhof, eidem ecclesie adiacentibus e
vicino in loco, qui dicitur uf der Ebin, ius hereditarie suc-
cessionis in minimis et possessiunculis, hortulis et agellis,
licet plurimi sint heredes, vendicare presumunt.“ Nur wer
von ihnen eine besondere Verleihungsurkunde besitzt, soll Erbrecht
beanspruchen dürfen. Im übrigen wird festgesetzt: „ut prepositus
quolibet anno per se vel per alium predicta debeat instituere, desti-
tuere ac locare pro annuo censu iure coloni, prout sibi et ecclesie
viderit expedire.? Es folgen weitere Bestimmungen über diese un-
freie, aus den „domestici“ bestehende „familia“ des Klosters Neustift.
— Die „domestici“, das unfreie Hofgesinde, sind also in der Nähe des
Hauptfronhofs des Klosters Neustift auf geringfügigem Besitz, kleinen
Acker- und Gartenparzellen, angesiedelt, und beanspruchen Erbrecht.
Der Gegensatz der domestici — später auch „Eigenleute“ genannt —
und Hufner, oder Urbarleute, wie sie spätere Quellen bezeichnen,
bleibt auch für die Folgezeit von Wichtigkeit: Laut einer Urkunde
vom Jahre 1349 können die Erben des letzten Besitzers einer grund-
herrlichen Hufe verzichten; der Eigenmann wird aber zwangsweise
zur Übernahme dieser erledigten Hufe verpflichtet: „wan er daz gotz-
haus angehört.“? Während die Eigenleute des Stiftes Herrenchiemsee
in der Hofmark Stumm nach Belieben „auf ein öde swaig“ gesetzt
werden können, haben die Urbarleute ein sehr weit geschütztes Erb-
recht zu ihrem Gut?; und die Stiftsordnung des Klosters Wilten vom
Jahre 1501 unscheidet scharf: „zweyerley gieter .. nemblich zins-
! Wopfner a. a. O. 70, Ende von Anm. 1.
3 Fontes rer. Austr. XXXIV 146 nr. 820. — Die Interpretation Wopfners:
Wopfner a. a. O. 73.
3 Fontes rer. Austr. XXXV, 288 nr. 697.
* Tiroler Weist. I, 149 Z. 1ff. und Z. ep (15. Jahrh.)
5 Wopfner, Das Tiroler Freistiftrecht. 81. Beil. I.
Kritiken. 233
gieter und stüfftgieter. Auf den zinßgietern haben die bauleith
paureht, die fallen auf ihre künder und erben, und sie megen ihr
paurecht andern gueten pauleithen mit mein gunst und willen ver-
khauffen. Aber auf den stüfftgietern haben die stüfftleith weder
paureht noch erbrecht“; diese werden vielmehr nur von Jahr zu Jahr
verliehen. N
Und das Ergebnis für Wopfners Untersuchungen? Einmal hat
ihn das Nichtbeachten des verschiedenen Charakters der Leiheobjekte,
um die es sich in den Urkunden handelt, verleitet, ganz heterogenes
Material als einheitlich zu verwerten. Da wird bunt durcheinander
Verleihung von Land im engeren und weiteren grundherrlichen Ver-
bande, von ganzen Hofstätten, alten Fronhofspertinenzen, Weinland,
Land im Außenbau („Alpe“), einzelnen Ackerstücken, ja sogar von
Häusern in Innsbruck und von Zehnten zur Erkenntnis der büuer-
lichen Erbleihe herangezogen!!
Vielleicht noch verhängnisvollere Folgen hatte das Verkennen
der verschiedenartigen persönlichen Schichten innerhalb der Grund-
herrschaft, des Gegensatzes des ehemaligen Hotgesindes und der Zins-
hufner. Indem Wopfner die „domestici“ generell als Hintersassen,
als Grundholden schlechtweg auffaßt, kommt er zu dem Ergebnis,
daB die Grundholden der tirolischen Grundherrschaften noch im 12.
und 13. Jahrhundert kein Erbrecht an ihrem Leihegute besaßen,
dieses vielmehr erst im 13. Jahrhundert, als ihnen „bei der zuneh-
menden Verbreitung freier Erbleihen die prekäre Natur ihrer recht-
lichen Stellung zum Bewußtsein kam“, auf Grund „dieser Erkennt-
nis“ erstrebten und durchsetzten, in einer Bewegung, die „gewaltsamen,
ja revolutionären Charakter“ annahm.? Mit dieser Revolutionsromantik
ist es aber nichts. Ein Blick in die so reichlich vorhandenen Urbare
Tiroler Grundherrschaften des 12. und der folgenden Jahrhunderte?
1 Wopfner a. a. O. passim. Verleihung von Häusern und Zehnten:
88 und 75 Anm. 3 letztes Beispiel.
3 Wopfner a. a. O. 69; 72; 74.
3 Vgl. namentlich die verschiedenen Urbare des Freisinger Bistums
vom Jahre 1160 an, soweit sie für Tirol in Betracht kommen. Fontes rer.
Austr. XXXVI ı2ff. Die festen, unveränderlichen Zinslasten der einzelnen
Hufen, wie sie dort für das Jahr 1160 aufgeführt werden, Wendungen wie
„Bavvari possident 94 hobas" setzen unbedingt Erblichkeit voraus. Auch
die Tatsache, daß im Jahre 1810 die einzelnen Hufen in Viertelhufen zer-
splittert sind, weist auf Teilung infolge Erbgangs hin: z.B. a. a. U. 32ff.
Gerade für die Grundherrschaft des Freisinger Hochstifts hat neuerdings Th.
Bitterauf festgestellt: „Schon im 8. Jahrhundert konnten sie (die Kolonen) Erb-
recht erlangen.“ Quellen u. Erörter. z. bayer. u. deutsch. Gesch. N. F. Bd. IV
8. LXXVI. — Gewisse Einschränkungen des Erbrechts, z. B. der — meist
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 2. 16
234 Kritiken.
genügt, um zu erkennen, daß die bäuerlichen Zinshufen — und der
bei weitem größte Teil landwirtschaftlich benutzter Fläche dieser Zeit
dürfte doch von diesen eingenommen gewesen sein — im 12., 13. Jahr-
hundert längst in erblichem Besitze waren, wie es auch von der
Forschung bis auf Wopfner stets angenommen wurde!; daß somit für
eine Bewegung, wie Wopfner sie fürs 13. Jahrhundert annimmt,
überhaupt kein Platz war.
In der Erlangung der Erblichkeit am Leihegut seitens der Grund-
holden im 13. und 14. Jahrhundert erblickt nun Wopfner ein Haupt-
moment der massenhaften Annäherung und Umwandlung unfreier
Leiheformen in freie? Die Unrichtigkeit dieser Annahme glaubt
Referent bewiesen zu haben. Aber sollte es möglich sein, im 13. und
14, Jahrhundert eine so einschneidende Wandlung anzunehmen, ohne
daß tatsächlich Anzeichen für eine solche vorhanden sind? Oder sind
die Ursachen der Wandlung, die Wopfner in eine Reihe wirtschaft-
licher Umstände verlegt, nach anderer Richtung hin zu suchen?
Entscheidend ist hier die Beurteilung der Verhältnisse von Hof-
recht und Landrecht. Streng geschieden stehen sie nach Wopfners
Ansicht gegenüber. Das Hofrecht umfaßt die unfreien Leihen; auf
dem Boden des Landrechts aber entwickelt sich die freie Leiheform
der Prekarie®; und ihr günstiges Vorbild bewirkt, daß im 13. und
14. Jahrhundert zahlreiche Leihen die Fesseln der hofrechtlichen Ge-
rein formelle — grundherrliche Konsens bei Veräußerungen sowie die Mög-
lichkeit, gegen Hufner, die ihr Gut verwüsten, vorzugehen, sollen nicht ge-
leugnet werden; ebensowenig, daB der Grundherr ledig gewordene Hufen zu
schlechterem Besitzrechte ausleihen konnte: vgl. Fontes rer. Austr. XXXV 288
nr. 697 und Oberösterr. Urkb. V 208 nr. 225. Urkundliche Nachrichten liegen
für das 13. Jahrh. allerdings mehr über das an das Hofgesinde ausgeliehene
Land vor, — einfach aus dem Grunde, weil.die Erblichkeit der Hufen eine
besondere Beurkundung jedes einzelnen Besitzüberganges unnötig machte. —
Positire Nachrichten über Erblichkeit der Hufen z. B. Fontes rer. Austr.
V, 318 nr. 140: Drei Schwestern, deren Vater und Vorfahren bereits die-
selbe Hufe besessen haben, erhalten diese ihrerseits für sich und ihre Nach-
kommen (1218). Interessant ist auch die Nachricht vom Jahre 1287: ein
servus und dessen Erben erhalten ausnahmsweise altes Hufenland, von dem
sie den „processus consuetus ab antiquis zu zahlen haben. Wopfner 75,
Anm. 5 (76).
! Lamprecht, Deutsches Wirtschafteleben I, 922 und Hdw. d. Staatsw.
Art. „Bauer“ II, 339, 2. Spalte unten. — Rietschel a. a. O. 202. — Inama-
Sternegg IH, 1, 61.
3 Wopfner a. a. O. 73; 76.
3 So auch noch Wopfner, Vierteljahrsschr. IIl, 19f.: „Prekarie .. ein
wesentlich freies, dem Landrecht entsprossenes Leiheverhältnis.“
Kritiken. 235
bundenheit abstreifen und die freiheitlichen Formen der Leihe nach
Landrecht annehmen.
Über das Wesen des Hofrechts haben kurz nach dem Erscheinen
des Wopfnerschen Buches Seeligers Forschungen! neues Licht ver-
breitet und endgültig bewiesen, daß die standesrechtlichen Wirkungen,
die Wopfner den angeblichen „Leihen nach Hofrecht“ zuspricht, nicht
der Wirklichkeit entsprechen. Hier soll kurz auf die Frage der Be-
deutung des Landrechts eingegangen werden.
Wopfner nimmt — und muß es bei der schroffen Gegenüber-
stellung hofrechtlicher und landrechtlicher Leihen — das Bestehen
eines den verschiedenen Hofrechten gegenüberstehenden Landrechts
schon im früheren Mittelalter an?, obwohl das „Landrecht“ in Ti-
roler Urkunden erst seit etwa 1330 begegnet.” „Wenn sich die
Erbleihen“ — so führt Wopfner aus — „erst seit der ersten Hälfte
des 14. Jahrhunderts auf das Landrecht berufen, so hängt dies offen-
bar damit zusammen, daß dieselben erst seit der zweiten Hälfte des
13. Jahrhunderts in Deutschtirol größere Verbreitung erlangt hatten.“
Aber Wopfner selbst nennt doch die Prekarie ein dem Landrecht
entsprossenes Leiheverhältnis; er kennt bereits im 12. Jahrhundert
„freie“ Erbleihen — sollte es ein reiner Zufall sein, daß all diese
Urkunden nicht auf das Landrecht, dem sie entsprungen sein sollen,
Bezug nehmen? Oder sollte es mit dem Landrecht doch eine andere
Bewandnis haben? Ein Blick auf die Entwicklung der Gerichtsver-
hältnisse Tirols wird hier weiter führen.
Die Landeshoheit der Tiroler Grafen geht bekanntermaßen auf
die vom 11. bis 13. Jahrhundert erfolgte systematische Erwerbung
von Vogteirechten über die Besitzungen der geistlichen Korporationen
Tirols zurück. Die verschiedenartig abgestuften Rechte, welche die
geistlichen Korporationen durch Übertragung von Grafschaften
oder die Immunität erworben hatten, gingen ihnen — wenigstens
in den meisten Gebieten Tirols — verloren: sie gingen über
an den Vogt; und da es schließlich nur die Tiroler Grafen
waren, welche in geschlossenen Gebieten sich in den Besitz der
Vogteirechte der verschiedensten Klöster und Stifter zu setzen wußten,
bot die Ausübung und Verwaltung dieser geschlossenen Gerichts-
rechte ein ganz anderes Feld zu einheitlicher Organisation und An-
! Seeliger a. a. O. 180ff., namentlich 183. — Ders., Hist. Vierteljahr-
schrift VIII, 348 ff. — Wopfners spätere Stellung zu diesem Problem wird
weiter unten berührt.
3 Wopfner a. a. O. 82.
" Wopfner a. a. O. 81. — Jäger, Gesch. der landständ. Verfassung
Tirols I, 557.
16*
236 Kritiken.
wendung einheitlicher Rechtssätze, als die zersplitterte Immunitäts-
gerichtsbarkeit der früheren Zeit. So läßt sich z. B. für das Dorf
Laien (zwischen Bozen und Brixen) und dessen weitere Umgebung
nachweisen, daß die Grafen von Tirol bezw. ihre Rechtsvorgänger
nacheinander die Vogtrechte (Niedergerichtsbarkeit) über den Besitz
der verschiedenen hier begüterten Immunitätsherrschaften erworben
haben: von Brixen, Neustift, Freising, Trient, Augsburg — und die
Hochgerichtsbarkeit, die in der Laiener Gegend seit 1027 dem
Brixener Bischof zustand (Grafschaft), war auf gleiche Weise in
ihre Hände gelangt.! Zur Ausübung der in der Laiener Gegend
auf angegebene Weise erworbenen Gerichtsrechte wird dann vom
Tiroler Landesherrn in dem benachbarten Gufidaun ein Richter ein-
gesetzt, dessen Tätigkeit sich seit 1329? verfolgen läßt — und um
dieselbe Zeit kommen auch im übrigen Tirol die landesherrlichen
Richter vorð; und die Summe der einheitlichen Grundsätze,
nach denen diese Richter über Gebiet verschiedenster
Grundherrschaften urteilen, ist eben das Landrecht, dessen
zuerst in der eben erwähnten Urkunde von 1329 in Verbindung mit
der Tätigkeit des Richters von Gufidaun gedacht wird.
Wie aber ist eine Entwicklung zu denken, welche die Regelung
der Leiheverhältnisse des verschiedenen grundherrlichen Landes inner-
halb dieser neuen Landgerichtsbezirke unter die Aufsicht des Land-
richters bringt? Scheinen diese doch zunächst rein grundherrlichen
Charakter zu haben und von dem Prozesse der Zusammenfassung der
Vogteirechte in einer Hand unberührt zu bleiben. Sie erklärt sich
aus der allgemein im 14. Jahrhundert zu beobachtenden Einschränkung
ı Was den Immunitätsherrschaften schließlich bei dieser Teilung der
Gewalt zwischen Herrschaft und Vogt übrig blieb, zeigt treffend die Über-
tragung der Vogtrechte über die Güter der Freisinger Kirche zu Laien im
Jahre 1266: Graf Meinhard erhält vom Freisinger Bischof alle aus der
Vogtei über die Freisingischen Güter erwachsenden Rechte: „hoc tamen
adiecto, ut dictis fratribus nostris ius proprietatis, quod eis in dicto predio
Layan conpetit, semper recognoscere debeatis et vinum eorum, videlicet de
qualibet huba sex urnas .... sicut ab antiquo .... permissum est, per-
mittatis sine theloneo et exactione qualibet per vestrum districtum sub
vestre defensionis et ducatus presidio extraduci.“ Das ist alles, was sich
die Freisinger Kirche vorbehält. Fontes rer. Austr. XXXI 277 nr. 257. —
Der spezielle Nachweis des Erwerbes der anderen Vogteirechte ist unter-
lassen, um zu weitgehendes Detail zu vermeiden.
2 Wopfner a. a. O. 187.
8 Vgl. für Österreich die gleiche Entwicklung: von Srbik, „Die Be-
ziebung von Staat und Kirche in Österreich während des Mittelalters“, 83f.
Innsbruck 1904.
Kritiken. 237
der Grundherrschaften auch in rein grundherrlichen Fragen durch die
Inhaber geschlossener Gerichtsrechte!: Grundherrschaft allein,
ohne Besitz der niederen Gerichtsbarkeit, wird auf reinen
Rentenbezug zurückgedrängt: die Ausübung des Pfandrechts
gegen den säumigen Zinszahler und andere grundgerichtliche Befug-
nisse gehen über an das öffentliche Gericht. ?
So ist das Landrecht zu bewerten: es ist das rechtsgeschichtliche
Produkt der eben skizzierten Entwicklung. Als die Grafen von Tirol
in weiten geschlossenen Gebieten durch Erwerbung der Vogteirechte
und Eingriffe auch in rein grundherrliche Befugnisse eine einheitliche
Gewalt erlangt hatten, da bildeten sie ein einheitliches Recht, das
Landrecht, aus. In zwei entscheidenden Punkten weicht diese An-
sicht von der Wopfnerschen ab: einmal betrachtet sie das Landrecht
als etwas Neues, um 1300 entstehendes, nicht als etwas längst Her-
gebrachtes. Und dann ist die Stellung des Landrechtes zum Hof-
rechte eine ganz andere. Von einem schroffen Gegenüberstehen kann
keine Rede sein; vielmehr ist das Landrecht gewissermaßen der Erbe
all der Rechte, die im früheren Mittelalter von den Immunitäten und
Grundherrschaften ausgeübt wurden. Wenn die Tiroler Landesherrn
eine Fülle ehemaliger Immunitätsrechte verschiedener Herrschaften in
geschlossenen Bezirken unter gleichzeitigem kräftigen Eingreifen auch
in rein grundherrliche Fragen an sich zu bringen wissen, wenn sie
zur einheitlichen Ausübung dieser Rechte das „Landrecht“ schaffen,
so schaffen sie damit kein neues, öffentliches, freies Recht, das im
Gegensatz zu vermeintlichen unfreien Hofrechten steht, sondern Sie
regeln nur eine Fülle von Rechten, die ihren öffentlich -staatlichen
Ursprung und Charakter nie verloren haben, nach einheitlichen Ge-
sichtspunkten. Gewiß wird dieser Entwicklungsprozeß, der im wesent-
lichen darauf hinausläuft, die Grundherrschaften auf die Einnahme
ihrer Renten und Gefälle zu beschränken, die Gerichtsrechte aber in
anderer Hand zu konzentrieren, für die bäuerliche Bevölkerung
von günstigem Einfluß gewesen sein; doppelt günstig in Tirol, wo
1 Für Österreich neuerdings eingehend nachgewiesen von: von Srbik
a. a. O. 90f.; 170f.; 182 (Wien). — Für Westdeutschland: Schöningh, Der
Einfluß der Gerichtsherrschaft auf die Gestaltung der ländlichen Verhält-
nisse in den niederrheinischen Territorien Jülich und Köln im 14. und
15. Jahrh. Leipz. Diss. 1905, 49—52. — Rörig, Die Entstehung der Landes-
hoheit des Trierer Erzbischofs ete. Ergänzungsheft XIII der „Westdeutschen
Ze. f. Gesch. u. Kunst.“ 19 f.
? Die öffentlichen Richter als Instanz für das Leiheland der Grund-
herrschaften in Tirol: Fontes rer. Austr. XXXV, 227, nr. 642; XXXIV, nr. 614,
640, 691; XXXV 288, nr. 697. — Wopfner a. a. O. Beil. IX u. a.
238 Kritiken.
bald eine planmäßige Ordnung der bäuerlichen Verhältnisse durch
landesherrliche Verordnungen eintritt. Aber diese Wandlungen in der
sozialen Lage der Tiroler Bauern sind auf Verschiebungen der öffent-
lichen, politischen Gewalt zurückzuführen; nicht in einem Freiwerden
ehemals hofrechtlicher, angeblich unfreier Leihen, sondern in einem
siegreichen Vordringen der Staatsgewalt nach unten hin ist die ent-
scheidende Wandlung, die das 13. und 14. Jahrhundert bringt, zu
erblicken.!
In den Gebieten Tirols, wo die eben dargelegte Entwicklung er-
folgte, blieben zwar die alten herrschaftlichen Gerichtsorganisationen
der verschiedenen Grund- und Immunitätsherrschaften bestehen; sie
beschränkten sich aber auf Ausübung eines grundherrlichen Kontroll-
rechtes; eigentliche Gerichtsbarkeit irgend welcher Art übten sie nicht
mehr aus.?
Aber dies ist nur eine Seite der Entwicklung. Nicht überall
hat in Tirol die landesherrliche Gewalt mit gleicher Energie nach
unten durchgegriffen; nicht generell wurden die herrschaftlichen Ge-
richte ihrer Gewalt entkleidet. Hier ist der Hofmarken zu gedenken,
in denen sich Herrschaften in den Besitz der geschlossenen Nieder-
gerichtsbarkeit gesetzt haben, unabhängig von der Verteilung des
grundherrlichen Besitzes.” Für diese Gebiete ist, was die Leihever-
1 Vgl. hierzu Seeliger a. a. O. 191.
3 Bezeichnend sind hier wieder die Verhältnisse in Laien: Zwei Hufen
der Freisinger Kirche, welche im Anhange des „Hofstatuts‘“‘ der Freisinger
Kirche (ca. 1311; Fontes rer. Austr. XXXVI 43f., 46) auftreten, und dessen
Bestimmungen unterliegen, erscheinen in einer Urkunde des Jahres 1334
(Fontes rer. Austr. XXXV 227, nr. 642). Der landesherrliche Richter er-
klärt: „die selben zwü hüben gehörent auch mit vogtay und mit allen
sachen in daz geriht ze Gufdaun.“ Die Hufen haben also eine doppelte
Dingpflicht: in allen gerichtlichen Dingen in das Landgericht zu Gufidaun,
ferner in das Freisingische Grundgericht zu Laien, soweit es sich um Aus-
übung grundherrlicher Kontrolle handelt. So macht auch hier die doppelte
Dingpflicht das Hauptkriterium Wopfners für den Unterschied angeblich
freier und unfreier Leihen: hofrechtliche oder landrechtliche Gerichts-
zustündigkeit, illusorisch (Wopfner a. a. O. 81, cf. auch Seeliger a. a. O.
180). — Das Verhältnis des grundherrlichen Besitzes zum Landgericht wird
schön gekennzeichnet in Tirol. Weist. III 347, Z. 12—38: Der öffentliche
Richter verbietet, Lehen ohne Erlaubnis des Lehnherrn zu verkaufen; ferner
Güter zu verkaufen unter Verschweigung: „daz herren oder Kirchen oder
iemant anders gerechtikait“ darinne habe.“ Aber: „Item all urberbrief
söllen nach dem landzrechte gemacht werden.“ Die gerichtlichen Funk-
tionen über das grundherrliche Leihegut liegen also nicht beim „Bauding“
sondern beim Landgericht.
8 Wie die Bildung dieser Hofmarkgerichtsbarkeit im engsten Anschluß
Kritiken. 239
hältnisse angeht, generell zu sagen: die Stellung, die im übrigen Tirol
das Landrecht seit etwa 1300 einnimmt, fällt hier der Gerichtsbarkeit
der Herrschaft zu, welche im Besitze der (öffentlichen, nicht grund-
herrlichen!) Niedergerichtsbarkeit ist. Wenn es z. B. in der Stifts-
offnung von Absum! heißt: „Wär auch, ob sich, icht verliefe von
unser frauen güeter wegen, darumb man rechten müeste, so sol
das selbe recht anders nindert vollendet werden, dan in der hof-
march, darin die güeter gelegen seind...“, so ist damit genau
dasselbe gesagt, wie in der Landesordnung von 1404°: „Wer aber,
daz ain herr seinem pawman icht new oder invall darinn tun wolt,
so sol der richter, under dem er gesessen ist, den pawman bey seinen
rechten halten und schirmen.“ Die Regelung der Leiheverhält-
nisse ist in Tirol im 14. Jahrhundert generell an die In-
haber der geschlossenen Niedergerichtsbarkeit überge-
gangen: in den meisten Gebieten an die Landrichter; dort,
wo sich patrimoniale Gewalten im Besitze der Nieder-
gerichtsbarkeit befinden, an diese Bo ist es auch zu ver-
stehen, wenn es im Weistum der Hofmark Stams heißt’: „Von erst
sult ir wissen, daz mein herr von Stams und sein gotzhauß zu eu
und den güetern, darauf ir ietzund wesentlich sitzt, vil mer gerechti-
kait haben, dann zuo andern des gotzhauß güetern, in der grafschaft
Tirol gelegen“ — denn nur innerhalb der Stamser Hofmark besitzt
das Kloster die geschlossene Niedergerichtsbarkeit.
Ké Ké
k
Das Ziel, das sich Wopfner in seiner Arbeit gesetzt hatte, war,
nachzuweisen, wie im 13. Jahrhundert die unfreien Leihen durch das
Vorbild der Prekarien sich in freie Leiheverhältnisse verwandeln.
Hierbei mußte er Schiffbruch erleiden, war doch die Problemstellung
irrig, viele Voraussetzungen falsch. Zu einseitig richtete er seinen
Blick auf angeblich standesrechtliche Wirkungen bestimmter Gruppen
von Leiheverhältnissen, zu wenig Aufmerksamkeit schenkte er den
Verschiebungen in der politischen Gewalt; und in ihnen, nicht im
Freiwerden früher angeblich unfreier Leihen sind die entscheidenden
Wandlungen des 13. und 14. Jahrhunderts zu erblicken. Aber der
große Fleiß sichert der Arbeit namentlich für die behandelten Neben-
fragen, z. B. die locationes perpetuae, immerhin Bedeutung.
* k f
an die Immunität erfolgte, zeigt besonders die Wiltener Hofmark: Urk. vom
Jahre 1140. Bei Sinnacher; vgl. oben S. 231 Anm. 3.
ı Tiroler Weist. I, 207, Z. 3ff.
" Wopfner a. a. O. 207 § 12. 3 Tirol. Weist. II 56.
240 Kritiken.
Nach dem Erscheinen des Seeligerschen Buches über die Bedeutung
der Grundherrschaft hat sich Wopfner in dem oben an zweiter Stelle
genannten Aufsatze mit den dort vertretenen Ansichten über das Ver-
hältnis von Hofrecht und Leihen auseinandergesetzt. Ausdrücklich
bleibt er bei dem Gegensatze hofrechtlich-unfrei, landrechtlich - frei
bestehen.! Wer ohne Vorkenntnis des Wopfnerschen Buches den
Aufsatz liest, kann nicht auf den Gedanken kommen, daß der Ver-
fasser des Aufsatzes vom Jahre 1905 seine 1903 erschienenen Aus-
führungen irgendwie nennenswert geändert oder modifiziert hätte —
zumal wenn ihm von dem letzten Rezensenten des Wopfnerschen
Buches, Ulrich Stutz, versichert wird, er habe in dem Aufsatze seine
Stellung siegreich gegen Seeligers Angriffe verteidigt.” Wer aber
Wopfners Ausführungen von 1905 aufmerksam mit denen von 1903
vergleicht, wird bald bemerken, was für augenfüllige Wandlungen
hier eingetreten sind, ja, daB der Verfasser sich selbst eigentlich die
Grundlagen seiner Forschung von 1903 untergraben hat. Hier seien
einige Punkte der Ausführungen von 1903 mit denen von 1905
verglichen:
1903
(S. 3.) Seit dem Ausgang
des 9. Jahrhunderts verschmol-
zen die Mitglieder der Hofgenossen-
schaft zu der einen Klasse der
Hörigen. .... Das Verhältnis der
Hörigkeit wurde nicht durch
Abstammung von hörigen Eltern
begründet, sondern dasselbe er-
faßte auch freie Personen,
wenn sie in ein hofrecht-
liches Leiheverhältnis ein-
traten. Wir bezeichnen daher
die Leihe nach Hofrecht als unfrei.
(S. 81.) Für die unfreien Leihen
galt das Hofrecht, für die freien
Leihen das Landrecht.
m LE o
1905
(S. 9.) Soweit es (das Hof-
recht der älteren Zeit) die
Leiheverhältnisse an grundherr-
lichem Gute regelt, kommt es
nicht in die Lage, auf die
standesrechtliche Stellung
des Beliehenen einen Ein-
fluß auszuüben.
(8.7, 8.) . . . ist hervorzuheben,
daß im früheren Mittelalter ...
nicht jede unfreie Leihe eine Leihe
nach Hofrecht sein mußte. ...
Ebensowenig wie jede hofrecht-
liche Leihe als unfrei anzusehen
ist, darf auch die Kompetenz des
Hofgerichts in Leihesachen als not-
wendiges Merkmal unfreier Leihe-
verhältnisse bezeichnet werden.
ı Wopfner, Schlußbemerkungen des Aufsatzes, S. 19, 20.
TI Zs. d Savignyst. f. Rg. G. A. XXVI 386.
Kritiken.
1903
(S. 85.) Wenn sich im 14. Jahr-
hundert noch vereinzelte Erbleihe-
. 241
1905
(S. 5.) Nachweisen läßt sich
dieser Entwicklungsprozeß (enge
verhältnisse finden, die für den
Beliehenen persönliche Abhängig-
keit vom Grundherrn herbeigeführt
haben, so dürften solche im 15. Jahr-
hundert nur mehr bei wenigen
Grundherrschaften vorgekommen
sein.
Verbindung zwischen persönlicher
Hörigkeit und Besitz gutsherr-
lichen Landes) erst seit dem
14. Jahrhundert.
Den Lauf der Entwicklung zeichnet Wopfner 1905 also genau
entgegengesetzt wie 1903: Wührend er 1903 von einem strengen
Hofrecht ausgeht, das seit dem ausgehenden 9. Jahrhundert bestanden
haben und jeden, der in seinen Bereich eintrat, unfrei gemacht haben
soll, und die entscheidende Wandlung in das Freiwerden dieser Leihen
im 14. Jahrhundert durch Eintreten in den Kreis des Landrechts er-
blickt, leugnet er 1905 die standesrechtliche Wirkung des Hofrechtes
der älteren Zeit und läßt das strenge Hofrecht erst als Produkt des
späten Mittelalters erscheinen.! Dennoch — und das ist das Merk-
würdige — hält Wopfner an der Formulierung des Hauptproblems
fest, nennt die Prekarie „ein wesentlich freies, dem Landrecht ent-
sprossenes Leiheverhältnis, das sich seit dem 11. Jahrhundert zur
Erbleihe auswuchs“; nimmt also hier doch wieder stillschweigend für
das frühere Mittelalter das Vorhandensein unfreier, nicht dem Land-
recht angehörender Leihen an — von Leihen nach Hofrecht mit
standesrechtlichen Wirkungen.
Die Widersprüche im Aufsatze selbst sowie der dort vorgetragenen
Ansichten mit denen des Buches liegen klar zutage; und dies
Schwanken in den Grundvoraussetzungen, in der Beurteilung des Hof-
rechts, scheint dem Referenten viel weniger „eine siegreiche Ver-
teidigung“ der Position vom Jahre 1903, als vielmehr ein neuer
Beweis für die Unmöglichkeit der Problemstellung selbst zu sein.
Wenn Wopfner das eine Mal mit aller Bestimmtheit die Merkmale
ı Die Begründung eines persönlichen Abhängigkeitsverhältnisses durch
Übernahme grundherrlichen Landes erst in das späte Mittelalter zu ver-
legen, ist ebenso unrichtig, wie das Verschwinden derartiger Verhältnisse
im späteren Mittelalter zu behaupten, was Wopfner 1903 tat. Immer stand
es dem Grundherrn frei, bei Übertragung von Land das Eingehen auch
eines persönlichen Abhängigkeitsverhältnisses zu verlangen. Für das frühere
Mittelalter vgl. Seeliger a. a. O. 49; 150 unten; namentlich 152. Das Vor-
handensein unfreier Leiben bestreitet Seeliger für keine Zeit, wohl aber die
Gegenüberstellung bestimmter Leihegruppen mit bestimmten standesrecht-
lichen Wirkungen.
242 Kritiken.
für unfreie, hofrechtliche Leihen in der Zeit vom 9. bis 13. Jahr-
hundert findet, das andere Mal die standesrechtlichen Wirkungen des
Hofrechts erst seit dem 14. Jahrhundert wirksam werden läßt, so
dürfte hierin am besten die Unmöglichkeit zum Ausdruck kommen,
ein derartiges Hofrecht, wie es die herrschende Lehre für ihre Gegen-
überstellung von freien und unfreien Leihen bedarf, überhaupt auf-
zufinden.!
t a *
Ungleich ergebnisreicher scheint dem Referenten die an dritter
Stelle genannte Arbeit Wopfners über das Tiroler Freistiftsrecht zu
sein. Ist doch der Verfasser hier nicht durch eine bestimmte, der
Literatur entnommene Problemstellung beeinflußt, sondern er zieht
die Linien der Entwickelung unbefangen, nur auf Grund des ihm in
reichem Maße zur Verfügung stehenden archivalischen Materials. Den
Ursprung des Freistiftrechts erblickt Wopfner in der Ansiedelung un-
freien Hofgesindes im früheren Mittelalter?, ohne aber sich deswegen
zu vorschnellen Äußerungen über die standesrechtliche Wirkung des
Freistiftrechtes hinreißen zu lassen; vielmehr erklärt er ausdrücklich:
„die Leihe zu Freistiftsrecht im allgemeinen als unfrei zu erklären
ist aber ... unzulässig“® Denn — dies sei in Ergänzung der
Wopfnerschen Ausführungen hinzugefügt — ist auch der Ursprung
des Freistifts in der Ansiedelung des unfreien Hofgesindes zu suchen,
so stand es doch den Grundherrschaften frei, die auf ein Jahr lau-
tenden Leihen des Freistiftrechtes auch in anderen Fällen, etwa bei
Neuverleihung ledig gewordenen Hufenlandes anzuwenden; und zahl-
reiche derartige Urkunden beweisen, daB das Freistift an sich keine
Standesminderung des Beliehenen nach sich zog.* Eine derartige An-
1 Vgl. hierzu die Unsicherheit in der Zuweisung der einzelnen Leihen
in die beiden Gruppen „unfrei“ und „frei“ in Wopfners erster Arbeit, z. B.
83: „Leiheverhältnisse, die zwar zu den freien gezählt werden müssen, die
aber aus unfreien Leihen sich entwickelt haben.“ — „Todfall und Fronden,
die sich für gewöhnlich bei freien Erbleihen nicht finden.‘ Ferner die
Beurteilung der Leihen nach Hausgenossenrecht auf S. 99.
7 Wopfner, Freistiftrecht 2. 3 Ebenda 6.
* Vgl. Oberösterr. U.-B. V, 208 (1318): Das Erbrecht einer Hufe wird
den Erben abgekauft, um die Hufe in Zukunft immer nur auf ein Jahr
auszutun. — Oberösterr. U.-B. VII, 648 nr. 650 (1373): Wernhart, Amt-
mann zu Weistract, geht ein derartiges Leiheverhältnis ein. Von einer
Standesminderung kann keine Rede sein. — Oberösterr. U.-B. VI, 314, nr. 310
(1340): Der Empfänger von Gut zu Freistifterecht siegelt selbst. — Die
Beispiele sind der von Dopsch verfaßten Einleitung zu den Österreichischen
Urbaren entnommen, S. CXLII ff.; der Interpretation, welche die Urkunden
Kritiken. 243
wendung des Freistiftrechtes auf Verhältnisse, die ursprünglich nicht in
seinen Bereich gehörten, hatte dann zur Folge, daß sich dieses Rechts-
verhältnis „bereits im Mittelalter als ein Proteus unter den Rechts-
verhältnissen“ darstellte, an dessen einheitliche Regelung, im Gegensatz zur
bäuerlichen Erbleihe, sich die gesetzgeberische Tätigkeit des Landesherrn
weder im 14. noch in den folgenden Jahrhunderten heranwagte! — sehr
mm Schaden der Inhaber von Freistiftgütern.. Die Reform unter
Kaiser Maximilian I. bezog sich nur auf die Freistiftsgüter mittelbar
oder unmittelbar landesfürstlicher Grundherrschaften — die Lage der
Freistiftler privater Grundherrschaften blieb hiervon unberührt. Zwar
wurde die Lage der Freistiftler dadurch besser, daß sie das Gut
faktisch auf längere Zeit behielten, ja sogar im Laufe der Neuzeit
ein gewisses Erbrecht an ihm gewannen — eine Entwicklung, die
im eigensten Interesse der Grundherrn lag, da kurzfristige Leihen zu
Raubbau führen —; aber dieser Vorteil ging durch die drückenden
Laudemien, welche die Grundherrn als Ersatz für den Verzicht auf
den Gutsheimfall bei allen Fällen von Besitzveränderung verlangten,
verloren. Laudemien von 2—15 Prozent des Grundwertes waren im
18, Jahrhundert üblich. Dazu kamen andere ordentliche und außer-
ordentliche Lasten, die zu einer erdrückenden Überschuldung der
Freistiftler führten — namentlich im Ostpustertal. Ein erstes Ein-
greifen der Staatsgewalt zu gunsten der Freistiftler fand unter Joseph II.
statt, gestützt auf die Berichte des trefflichen Ignaz von Hörmann —
aber der Tod Josephs II. machte dem Reformwerk ein vorschnelles
Ende. In der Folgezeit waren es die Provinzialbehörden, welche auf
Durchführung der Agrarreform drangen, während die Zentralbehörde
in Wien mit ihrem schleppenden Geschäftsgang mehr hindernd im
Wege stand — zumal bei ihrer Scheu, in den Wirkungskreis der
privaten Grundherrschaften einzugreifen. Endlich in den 30er und
Aler Jahren des 19. Jahrhunderts setzte eine planmäßige Reform von
neuem ein; aber sie wurde bald überholt, denn 1848 brach die Re-
volution über Österreich herein; auf Grund der Bestimmungen des
dort erfahren haben, kann Referent allerdings nicht in allen Punkten zu-
stimmen, namentlich nicht der Annahme, daß das Freistift eine so weite
Verbreitung gehabt haben soll. Wenn es in der Urkunde von 1318 heißt:
ut liceat .. eandem hubam locare cuilibet agricole ad annuum censum,
prout viderit secundum morem provincie Austrie sufficere ad solvendum" —
eo ist damit nicht gesagt, daß das Freistift die in Österreich übliche Art,
Leihegut zu vergeben sei, sondern nur, daß das Kloster für diesen kon-
kreten Fall Verleihung auf jährlichen Zins, wie er der sonst in Österreich
üblichen Höhe entspricht, vorzieht.
! Wopfner, Freistiftrecht 19, 20.
A
244 Kritiken.
Gesetzes von 1849 wurden die auf den Freistiftgütern ruhenden
Lasten teils aufgehoben, teils abgelöst, diese selbst aber als freies
Eigentum ihrer bisherigen Nutznießer erklärt.
Gerade die beiden letzten Kapitel mit ihrem vorsichtigen Ah-
wägen der verschiedenen Ursachen, aus denen sich die trostlose Lage
der Freistiftler im Ostpustertal ergab, dann das geschickte Heran-
ziehen herrschender volkswirtschaftlicher Anschauungen für das Ver-
ständnis der Haltung der Regierung, sowie die richtige Bewertung
einzelner Persönlichkeiten für den Gang der wirtschaftsgeschichtlichen
Ereignisse machen das Buch zu einem höchst dankenswerten Beitrag
für das Verständnis der österreichischen Agrarreform, dessen Wert durch
eine Reihe lehrreicher urkundlicher Beilagen noch gesteigert wird.
Leipzig. Fritz Rörig.
Heinrich Kretschmayr, Geschichte von Venedig. Erster Band.
(Bis zum Tode Enrico Dandolos.) Gotha 1905. 12 Mk.
Venedig dürfte neben Florenz wohl die einzige Stadt Italiens
sein, die im Mittelalter und bis in die neuere Zeit eine in sich zu-
sammenhüngende, inhaltlich bedeutsame Geschichte erlebt hat, und
darum den Anspruch auf eine ausführlichere, monographische Dar-
stellung dieser Geschichte mit Recht erheben darf, weil das Interesse
selbst eines weiteren Publikums diesem Gegenstande niemals fehlen
wird. Weniger auf geistigem Gebiet als in der Politik bedeutend
durfte Venedig einmal daran denken, auch die höchsten Angelegen-
heiten der ganzen Nation, ihre Vertretung und Einigung gegen das
Ausland, selbständig in die Hand zu nehmen, und auch nach dem
Jüähen Zusammenbruch solcher Hoffnungen lenkte es noch in späterer
Zeit durch geschickte und energische Verteidigung staatlicher Hoheits-
ansprüche gegenüber dem obersten Priester die Augen und die Teil-
nahme der Welt auf sich.
Kretschmayr teilt in diesem ersten Bande seines Werkes, dem
noch zwei Teile folgen sollen, die Geschichte bis zum Jahre 1205 in
drei Bücher, Byzantische Oberherrschaft, Die dogale Monarchie, Vene-
zianische Großmachtstellung. So passend die ersten beiden Bezeich-
nungen sind, so wird man doch gegen die letzte Bedenken erheben
müssen. Schon der Titel des ersten Kapitels der “Großmachtstellung’,
‘Venedig zwischen Staufern und Komnenen’, und mehr noch der In-
halt dieses Kapitels, der Venedig in einer steten Pressung während
des ganzen 12. Jahrhunderts zwischen gleich starken oder überlegenen
Mächten, Deutschland, Byzanz, Sizilien zeigt, passen doch nicht recht
zu dem Titel des Buches. Wie hätte die Stadt, auch nach dem
großen Jahre 1177, wohl auf die Dauer neben Heinrich VI. bestanden?
Kritiken. 245
Eine Großmacht war Venedig, der Stadtstaat, recht eigentlich nur in
den Jahrhunderten zwischen dem Untergang der mittelalterlichen
territorialen Großmächte des östlichen und des westlichen Kaisertums
und dem Aufkommen der modernen territorialen Großmächte Habs-
burg und Frankreich, also etwa von 1197/1204 bis ca. 1500, für
das 12. Jahrhundert scheint mir der Ausdruck Großmacht nicht zu
passen. `
Doch ist es nicht meine Absicht, von einem Buche, dessen Dar-
stellung ca. 700 Jahre Geschichte umspannt, den Gesamtinhalt oder
die Auffassung hier kritisch oder referierend wiederzugeben, ich gehe
vielmehr zu Einzelheiten der Ausführung über. Da möchte ich vor-
weg doch wenigstens einige Punkte der Erörterungen berichtigen, in
denen K. zu meiner Arbeit ‘Venedig und das Deutsche Reich von
983—102 L! Stellung nimmt. K. nimmt in seine Darstellung mehrere
Umstände auf, die meines Wissens bisher allein in meiner Arbeit
ausführlich behandelt oder überhaupt nachgewiesen sind (die Zahlung
eines höheren Tributes, die Bitte um die Erlaubnis, Häfen auf vene-
zianischem Gebiet anzulegen, die Tatsache, daß Venedig ohne Wider-
spruch sich eine Urkunde ausstellen läßt, in der von der fidelitas
ducis sueque gentis die Rede ist S. 124. 131. 132.), meint aber in
der Auseinandersetzung mit meiner Arbeit seinen Standpunkt als
einen im wesentlichen ablehnenden formulieren zu müssen (Anm. 20/3
8. 439/40). Wenn er aber dort sagt: “In Wirklichkeit scheint mir
nur ein durch Otto II. ... und hernach wieder durch Salier und
Staufer erhobener Oberherrlichkeitsanspruch des abendländischen Im-
perrums über Venedig, nicht die tatsächliche Eroberung und mehr-
Jährige Beherrschung der Stadt nachgewiesen’, so muß ich doch be-
merken, daß ich etwas derartiges niemals behauptet habe. Aus
8.570 meiner Arbeit? und besonders Anm. 1 daselbst geht m. E. mit
hinreichender Deutlichkeit hervor, daß ich an Feststellung von Friedens-
bedingungen durch Gesandte denke, in deren Verlauf der Doge schrift-
lich oder mündlich den Kaiser als seinen Oberherren anerkannte, das
Land von ihm zu Lehen nahm. Das ist doch etwas ganz anderes
als “tatsächliche Eroberung der Stadt”. Und die mehrjährige Be-
herrschung, bei der man nach dem Zusammenhang von K.s Worten
etwa an die Einsetzung von Reichsbeamten und dergl. denken muß,
ist bei mir nichts als die Anerkennung des imperialen Olerkien
1 M. I. Ö. G. XXV, 545—575. Beiläufig: warum zitiert K. immer ‘Ven.
und das D. R. im Jahre 983°?
? In dem Abschnitt ‘Aus alledem können wir also folgendes für das
Verhältnis Venedigs zum Reiche’ sind die Worte "für — Venedigs’ im
Druck durch Versehen ausgefallen.
246 Kritiken.
keitsanspruches durch Venedig, welche Anerkennung auch K. in seiner
Darstellung, abweichend von der Anmerkung, als erwiesen ansieht.
“ Wenn K. ferner sagt: ‘Das Übrige, die Umdeutung der Darstellung
des Johannes ... kann m. E. nicht überzeugen’, so möchte ich be-
merken, daß ich zu beweisen suchte (auf S. 549—552 meiner Arbeit)
1. daß die Darstellung der Ereignisse des Jahres 983 bei Johannes
ungenau ist!, 2. daß sie innerlich "unmöglich ist, 3. daß er den In-
halt einer Urkunde in einem wesentlichen Punkte falsch angegeben
hat; ich habe daraus gefolgert, daß sein Bericht nicht unbedingt zu-
verlässig und nicht ausschlaggebende Quelle sein könne. Einen
solchen Nachweis, oder den Versuch dazu, pflegt man aber, wenigstens
nach dem mir bekannten Sprachgebrauch, nicht die Umdeutung einer
Quelle zu nennen, was vielmehr meines Wissens ein methodisch un-
zulässiges Verfahren bezeichnet, einer der schwersten Vorwürfe ist,
die man gegen einen Historiker erheben kann. Überhaupt darf ich
wohl sagen, daß die Anm. 20/3 meiner Arbeit nicht eben gerecht
wird, sie vielmehr durch die ganze, auch weiterhin noch mehrfach
recht angreifbare Ausdrucksweise wissenschaftlich in einem etwas
zweifelhaften Lichte erscheinen läßt. Wie es nun mit den beiden
greifbarsten Einwendungen, auf die K. seine Stellungnahme gründet,
bestellt ist, habe ich eben erwiesen, eine längere Erörterung dieser
nicht allgemeiner interessierenden Fragen ist aber hier nicht wohl
am Platze; ich wende mich vielmehr dem weiteren Inhalt des
Buches zu.
Dasselbe ist von kritischen Mißgriffen z. T. bedenklicher Art nicht
ganz frei. Dem reichen Griechen Narses, der noch vor 819 die Ka-
pelle die h. Theodor erbaut haben soll (S. 65; vgl. S. 86. 425. 429),
hätte K. doch besser nicht zu einem Scheindasein in seinem Buche
verhelfen sollen. Soweit ihn Galli aus dem Stück IX des Chronicon
Venetum konstruiert hatte, hat ihm doch Simonsfeld ? gründlich den
Garaus gemacht und die Ausführungen von Saccardo?, die in ihren
baugeschichtlichen Teilen tüchtig und wertvoll sein mögen, sind in-
bezug auf diesen Narses nicht minder wie die von Galli reine Phan-
tasien. Unbefangenerweise kann man in dem Narses des Stückes IV
des Chronicon, einem Vetter des “Longinum Ravenne perfectum’,
nichts weiter sehen als einen Hinweis auf die in Venedig zur Zeit der
Abfassung des Stückes IV bereits vorhandene, in Stück IX aus-
gebildete und schriftlich fixierte Narses- und Longinussage. Wenn K.
! Dies haben schon andere vor mir gesehen. Vgl. Uhlirz, Otto II.
S. 195, Anm. 27 und die dort besprochene Literatur.
2 Archivio Veneto XXXV, 117—137.
3 Archivio Veneto XXXIV, 91 ff.
Kritiken. 247
von dieser auf S. 68 sagt: “Ein Gegensatz, wie er im 10. Jahrhundert
bereits empfunden, in der vom Chronicon Venetum in das Jahr 552
vorgeschobenen Fabel vom Streit beider Städte vor Narses angedeutet
ist. Die Paduaner beklagen’ usw., so muß ich gestehen, von alle-
dem auch nicht ein Wort im Chron. Ven. zu finden (vgl. auch Wüsten-
feld, Venetorum historia ... Inaug. Diss. Göttingen 1846, S. 46).
K. hätte dieser falschen Inhaltsangabe von Wüstenfeld, Gött. Gel.
Anz. 1854 (2) S. 1146—47 nicht folgen sollen, da inzwischen Mon-
ticolo (Bulletino dell’ istituto stor. Ital. IX, 224—226) eine genaue
und zuverlässige Inhaltsangabe! des schwer verständlichen Stückes ge-
liefert hat, in der von jenem Streit usw. nichts steht. Recht frag-
würdig ist auch die Behauptung (S. 124), daB 983 die Leute von
Cavarzere von Otto II. “das Gebiet von Loreo und Land oder Wasser-
strecken und Häuser in Campo di Cervi und Sauna ebendort als
Besitztum zugewiesen’ erhielten. Sie stützt sich auf Dandolo (Murat.
SS. XII) col. 270 A: “municipes Capitis Aggeris — imperatori se subdi-
derunt et ab eo de Laureto, Cervas, Sauna privilegium obtinuerunt’.
Woher kommt aber Dandolo im 14. Jahrhundert zu dieser Kenntnis,
die vor ihm nicht überliefert ist? Doch wohl auf Grund einer Ur-
kunde, die besagt, ein Kaiser Otto habe den Leuten von Cavarzere
bestätigt "de canale publico in campo de Cervi, de campo de Cervi
in Sauna et intercesa de Lauredio, ab intercesa de Lauredio in unda,
super unda maris’. Diese Urkunde wies man früher Otto II. zu,
Sickel bewies (M. G. D. O I, 480, Nr. 350), daß es sich “im günstig-
sten Falle um eine Aussage über eine Urkunde Ottos I. von 968
handle. Und zu diesem Jahre hat auch K. (S. 113) die Urkunde be-
reits verwertet, angesichts des sehr fraglichen Überlieferungszustandes
und des Umstandes, daß sie von anderer Seite (Monticolo) für eine
Fälschung erklärt wird, mit etwas zu großer Sicherheit. Doch dies
mag hingehen, wie kann er aber dieselbe Urkunde nochmals zu 983
verwerten? Denn angesichts der genauen Übereinstimmung Dandolos
mit der Urkunde und des Hinweises auf das Privileg sollte der Be-
weis schwierig zu führen sein, daß Dand. hier eine andere, ursprüng-
liche Überlieferung für 983 vor sich hatte, nicht vielmehr den an-
geblichen Abfall aus der Urkunde, vielleicht in Verbindung mit der
des Jahres 1000, kombiniert und konstruiert. Die Nachricht Dan-
dolos ist einfach auszuschalten und die Urkunde von 968 vorsichtiger
zu verwerten, als K. dies tut.
Abgesehen von solchen kritischen Mißgriffen ist zu bemerken,
daß K. die vorhandenen und veröffentlichten Quellen nicht immer ge-
! Vgl. auch N. Archiv XXXI, 460f.
248 Kritiken.
nügend ausgenutzt hat, daß sich an Tatsächlichkem manches nach-
tragen und berichtigen läßt. Ich bringe im folgenden einige solcher
Nachträge, meist für das 12. Jahrhundert. In den neuerdings viel
erörterten Fragen der Entstehung der Zünfte, ihres Zusammenhanges
mit geistlichen Genossenschaften usw. läßt sich eine von Monticolo,
La costituzione del doge Pietro Polani ... circa la processio scolarum
(Atti d. R. accad. d Lincei ser. V rendiconti Scienze morali IX, 103
Anm. 1) unvollständig zitierte Stelle einer Urkunde von 1051 viel
besser ausnutzen. Sie lautet vollständig. “unum locum in ecclesia
sancti Salvatoris in scola sanctae Mariae iuxta locum de mansione,
hubi Vita uxor tua debet ibi stare diebus vite sue, post suum hobi-
tum debet devenire in mea potestate et de mea mansionem.’ Es
folgt daraus, daß bestimmte Plätze in der scola zu bestimmten
Häusern (mansio) erblich gehörten, derart daß über sie testamentarisch
und vertragsmäßig verfügt werden konnte, daß auch Frauen solche
Plätze einnehmen, an der scola teilnehmen konnten. — Auf welche
Quelle sich K. stützt, wenn er Ordelafo Faledro vom “Dezember? 1101’
(S. 221) Doge sein läßt, ist mir unbekannt; die translatio S. Stephani
(Corner, Eccles. Venetae tom. VIII, 108) datiert: 1110 indictione
tertia, octavo kalendas Iunii... Ordelapho Phaledro.... ducatus sui
anno octavo. Darnach muß er nach dem 25. Mai 1102 gewählt
sein. Aus derselben Translation hätte K. (8.459) den Vater des
Dogen Pietro Polani (Dominicus Polani imperialis protonobillissimus
cum Petro filio suo) ergänzen können; mir wenigstens ist nur ein
Petrus Polani aus den Urkundenunterschriften der Zeit bekannt, eben
der spätere Doge, also muß wohl Dominicus mit dem bei einem ein-
fachen Adligen ganz ungewöhnlichen byzantinischen Titel — eben
deswegen ist diese Feststellung nicht ohne Interesse — der Vater des
Dogen sein. Wenn K. auf S. 232 und 460 die Venezianer schon
1140 von Roger II. die Erlaubnis zum Wiederaufbau einer zerstörten
Kirche in Palermo erhalten läßt, auf Grund der Urkundennotiz bei
Rosario di Gregorio II, 149 (nicht 202), so ist zu bemerken, daß die
Urkunde von Garufi, I documenti inediti dell’ epoca Normanna (Doc.
per servire alla stor. d. Sicilia I serie, vol. XVIII) S. 44 nr. XVIII
längst im vollen Wortlaut veröffentlicht und in 1144 zu setzen ist.!
Daß die capita contratarum bereits 1187 nachweisbar seien (8. 338),
ist mir neu; in der Urkunde von 1187 bei Corner, Eccles Torcel-
lanae II, 161 kommt nur der Ausdruck contrata vor. Derselbe wird
vielleicht schon durch eine allerdings sehr unsichere Überlieferung
(Abschrift des 15. Jahrhunderts einer Paduaner Urkunde von 1153,
1 Vgl. Caspar, Roger II, Regesten no. 163.
Kritiken. 249
die ihrerseits den Inhalt einer Urkunde von 1064 wiedergibt) für das
Jahr 1153 belegt (Cod. dipl. Padovano I, 218 nr. 189). S.339
sagt K., daß von einem Kanzler wenigstens in venezianischen Urkunden
nicht vor dem Jahre 1207 die Rede sei; ich stelle zusammen: 880
Dominicus presbyter cancellarius noster (Ughelli-Coleti V, 480); 960
Ego Dominicus presbiter et cancellarius (Font. rer. Austr. II, 12,
1, 25). Gegen keine dieser Urkunden ist bisher der leiseste Zweifel
erhoben worden. Das Wahldekret (besser Gesetz über den Amts-
zwang) vom August 1185 braucht nicht aus der Urkunde von 1189
erschlossen zu werden (S. 491), da es Monticolo, I capitolari delle
arti Veneziane I, 27 Anm. 2 in seinem wesentlichen Inhalt bereits
veröffentlicht hat, was auch mir seiner Zeit (Dux und comune S. 58)
entgangen war. Über die Popularen des Jahres 1177 wird sich
allerdings kaum etwas ermitteln lassen, dagegen dürfte in der Frage
nach der Stellungnahme der großen Gewalten zu der Entwicklung der
Verhältnisse in Venedig die Bemerkung nicht ohne Interesse sein,
das, während das comune in Papsturkunden schon 1165 (J.-L. 11189)
auftaucht und als rechtmäßiger Besitzer von allerlei, vielleicht doch
auf recht fragwürdige Weise erworbenen Ländereien in Palästina an-
erkannt wird, das sogenannte Paktum noch 1197 von Heinrich VI.
ganz in den alten Formen nur dem ob seiner vortrefflichen Weis-
heit gepriesenen Dogen ausgestellt wird, daß auch Friedrich II.
1232 in seinem Handelspriviieg nur von dem dux und dem
populus ducatus Veneti etwas weiß, die Erwähnung der eigent-
lichen Regierung aber, des comune, scheinbar geflissentlich ver-
meidet.
Das Angeführte wird immerhin genügen, um zu zeigen, daß sich
noch mancherlei aus den Quellen hätte herausholen lassen. Das
letzte Wort über die Geschichte Venedigs bis 1200 ist hier noch
nicht gesprochen, der Verfasser weist ja selbst vielfach auf wünschens-
werte und noch zu liefernde Untersuchungen hin. Aber das soll nicht
hindern, das vorliegende Buch als sehr nützlich und erwünscht zu be-
grüßen, anzuerkennen, daß trotz mancher Mängel eine tüchtige und
ausgedehnte Arbeit dem Werke zugrunde liegt. Eine umfangreiche
Literatur ist meist wohl vollständig herangezogen, an manchen
Stellen wird mit selbständiger Forschung die bisherige Kennt-
nis erweitert oder berichtigt. Mit Davidsohns Geschichte von
Florenz wird man das Buch nicht vergleichen dürfen, sich aber
doch des brauchbaren und im allgemeinen wenigstens auch zu-
verlässigen Führers durch die Anfänge venezianischer Geschichte
erfreuen.
Berlin. B. Schmeidler.
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 2. 17
250 Kritiken.
Franz Arens, Das Tiroler Volk in seinen Weistümern. Ein
Beitrag zur deutschen Kulturgeschichte (Geschichtliche Unter-
suchungen, hrsg. von Karl Lamprecht. 3. Heft). Gotha, F. A.
Perthes, 1904 (XVI, 436 S.).
Das vorliegende Buch gibt sich, was trotz aller ernsthaften Be-
strebungen zur Förderung der Kulturgeschichte leider immer noch
selten genug vorkommt, als ein bewußt kulturgeschichtliches und
lediglich von kulturhistorischen Gesichtspunkten bestimmtes Werk.
Es will „einen Baustein liefern zu einer Geschichte der deutschen
Volksseele*. DBetrübend genug ist es, wenn eben wegen dieses Zieles
eine übrigens wohlwollende Besprechung dieses Buches (von F. Kogler
in der „Deutschen Literaturzeitung“ 1905, Nr. 1) zu dem Satz kommt:
„Wir haben es also mit keiner historischen, sondern einer philosophi-
schen Arbeit zu tun!‘ Man sieht, wie noch immer ernste kultur-
geschichtliche Arbeit als solche gar nicht erkannt oder gewürdigt
wird. Leider gibt nun aber auch Arens selbst, allerdings verleitet
durch allzu großen Respekt vor der Selbsteinschätzung seines Lehrers,
Prof. Lamprecht, einen Beweis, daß auch er der bisherigen Arbeit
und den Leistungen auf dem Gebiet der Kulturgeschichte doch nicht
genügend gerecht zu werden vermag. Er schreibt: „Zudem beginnt
man erst heute nach dem Vorgange von Lamprecht wieder mit
vollerem Bewußtsein die Volksseele als Grundlage des ganzen histo-
rischen Geschehens anzusehen“. — Der arme Gustav Freytag! Der
ein weit höher stehender Kulturhistoriker war, als Lamprecht jemals
sein wird, derselbe Freytag, der als Aufgabe seiner „Bilder aus der
deutschen Vergangenheit“ ansah, „ein Bild zu geben von fast zwei-
tausendjähriger Entwicklung unserer Volksseele!“ Und vielleicht darf
auch der Referent seine „Geschichte des deutschen Briefes“ erwähnen,
deren ausgesprochenes Ziel ist, einen Beitrag zur Geschichte der deut-
schen Volksseele zu geben, und deren erster Band zwei Jahre vor
dem ersten Band der „Deutschen Geschichte“ Lamprechts erschien.
Es ist überhaupt an der Zeit, gegen die Meinung Lamprechts und
die Behauptung einer Reihe seiner Anhänger, namentlich jourmalisti-
schen Schlages, L. habe erst die Kulturgeschichte zu wissenschaftlicher
Bedeutung gebracht, nachdrücklich zu protestieren. In Wahrheit bat L.
der Wissenschaft der Kulturgeschichte oft mehr geschadet als genützt,
wenn auch natürlich in vieler Beziehung eben doch genützt. Es
ist ferner sehr die Frage, ob die zuweilen in der Grundauffassung der
Dinge sowie vor allem in der Terminologie und der öfter gesucht
philosophisch zugestutzten Schreibart sichtbare Beeinflussung Arens’
durch Lamprecht, gegen den er nur einmal bescheiden auf S. 338
opponiert, dem vorliegenden Werk zum Vorteil gereicht. Auch in der
Kritiken. 251
Vorliebe für weitschweifige theoretische Auseinandersetzungen berührt
sich Arens mit Lamprecht, übertrifft diesen darin freilich sogar noch.
Aber, um auf dieses Thema nicht weiter einzugehen, Arens’ Buch
verdient auf jeden Fall warme Anerkennung. Es gründet sich auf
eindringende Kenntnis des Materials, ist fleißig gearbeitet, nicht un-
kritisch und verrät in den allgemeinen Partien der Abschnitte auch
oft gutes kulturgeschichtliches Urteil. Eine hin und wieder hervor-
tretende Neigung zu tönenden Worten und das häufige Vorkommen
von ‚ich‘ und ‚wir‘ sollen einem Erstlingswerk zu gute gehalten
werden.
Arens will auf Grund der tirolischen Weistümer — er wählt
diese, weil sie die reichhaltigste aller territorialen Sammlungen dar-
stellen — den seelischen Zustand des tirolischen Landvolks nament-
lich im späten Mittelalter und den zwei ersten Jahrhunderten der
Neuzeit erforschen und damit einen Baustein liefern zur Geschichte
der deutschen Volksseele, will also keine rechtsgeschichtliche, sondern
eine ausgesprochen kulturgeschichtliche Arbeit liefern. „Vor allem
wird es gelten, die gemeinsamen Züge ihres geistigen, sozialen und
sittlichen Lebens zu abstrahieren und diese, von allgemeineren Begriffen
ausgehend, möglichst anschaulich und tiefdringend wiederzugeben.“
Über gewisse in der Natur seiner überhaupt spröden Quellen liegende
Schranken seiner Arbeit mag man das Nötige bei Arens in der
Einleitung nachlösen, namentlich bezüglich der Frage, ob die vom
Recht postulierten Anschauungen auch immer der Wirklichkeit ent-
sprochen haben. Eine Ergänzung anderseits namentlich für „feinere
Fragen des Seelenlebens“ sucht A. vor allem aus der Heranziehung des
Märchens, der Volkssage zu gewinnen. Ablehnender verhält er sich
gelegentlich gegen literarische Quellen, so z.B. S. 196 bezüglich des
sozialen Lebens gegen die Fastnachtsspiele, einerseits wegen ihrer
Tendenz, anderseits weil sie „nie aus dem Gesichtswinkel der Bauern
geschrieben“ sind. Nicht zutreffend ist übrigens, was A. allgemein
in der Einleitung sagt über das Fehlen anderer Quellen, z. B. „intimerer
Briefe aus dem Volke heraus“, für das Mittelalter; er dehnt seine Be-
hauptung sogar auf die zwei ersten Jahrhunderte der Neuzeit aus,
„wenigstens soweit das Seelenleben der unteren Stände in Frage
kommt“. Das gilt aber für die unteren städtischen Stände keines-
wegs, wie mancher Brief des noch ausstehenden zweiten Bandes
meiner „Deutschen Privatbriefe des Mittelalters“ schon für diese Zeit
zeigen wird. Nur für das Landvolk gilt das, und dies hat ja Arens
allerdings allein im Auge.
Dagegen hat er einen andern Punkt nicht genügend beachtet, das
ist die ausgesprochene Volkstümlichkeit des Denkens und der Anschauung
17*
259 Kritiken.
auch der oberen Stände ım späteren Mittelalter und bis in das
16. Jahrhundert hinein (vgl. dazu meine Geschichte des deutschen
Briefe und meine Geschichte der deutschen Kultur). Das Tiroler
wie das Landvolk überhaupt unterschied sich damals im inneren Leben
wie vor allem in seiner Ausdrucksweise häufig weit weniger von den
andern Ständen, als er denkt. Eine leise Spur dieser Erkenntnis zeigt
sich bei Arens auf S. 207 unten; aber im allgemeinen fehlt sie. Be-
sonders bezüglich der Sprache, der Form des Ausdrucks trifft seine
übrigens gute Charakterisierung der Weistümer (S. 88 „kindlicher
Zug“, „von der mündlichen Rede nicht unterschieden“ usw.; S. 205:
„herzlicher, aufrichtiger Ton: „lieber her“ „her richter“‘) ebenso auf
den Stil etwa der Privatbriefe von Nürnberger oder hansischen Bür-
gern, von Fürstinnen u. a. zu. Also ich meine, daß sich gerade für
das spätere Mittelalter recht viel, was bei Arens als Eigenart des
tirolischen Landvolkes erscheint, auch als Charakteristikum anderer
Schichten hätte erweisen lassen.
Viel stärker hat sich dann die Eigenart des tiroler Landvolks und
der Gegensatz zu anderen Ständen und Schichten seit dem 16. Jahr-
hundert ausgeprägt, mit der immer tieferen Kluft zwischen dem gelehrten
Menschen und später der höfischen Kultur einerseits und dem niederen
Volke anderseits, auch mit dem steigenden Gegensatz von Stadt
und Land. Natürlich konnte sich aber gleichwohl selbst der abge-
schlossene Tiroler Gebirgsmensch den allgemeinen Strömungen nur bis
zu einem gewissen Grade entziehen. Einen gewissen Zeitcharakter trägt
auch er, und Arens stellt im einzelnen diesen auch häufiger fest: so
(S. 88—89) gerade in der eben berührten sich später erbeblich ändern-
den Form des Ausdrucks, die aber anderseits in der Bewahrung
vieles Ursprünglichen und Älteren, wie gesagt, nunmehr doch wieder
zu andern Zeugnissen gegensätzlich wirkt, so etwa in der Titel- und
Ehrsucht, die S. 205 unten noch schärfer als allgemeiner Zug hätte
hervorgehoben werden können (vgl. besser S. 314), so in den poli-
zeilichen Sittenmandaten (8. 277), so außer in anderen Momenten (vgl.
etwa S. 287) vor allem in dem Vordringen des Intellektualismus (z. B.
S. 75, 430f.) und eines beschränkten Individualismus (S. 431f.). Die
Ausdrücke salva venia‘ usw. (S. 130) sind selbstverständlich Ein-
flüssen der zeremoniellen neuen höfischen Art des 17. Jahrhunderts
entsprungen. Besonders tritt diese „Einbeziehung in allgemeine histo-
rische Zusammenhänge‘ bei Arens in dem Schlußwort hervor, das die
Hauptrichtungen der (übrigens langsamen) Entwicklung im Seelenleben
der Weistümer andeutet und feststellt, „daß das Jahrbundert des großen
Umschwunges in Tirol ebensogut wie im innern Deutschland das sech-
zehnte gewesen ist“.
Kritiken. 253
Immerbin hätten noch viel mehr Züge als allgemeine Züge, sei
es des Landvolkes überhaupt, sei es des niederen, sei es des ganzen
deutschen Volkes in bestimmten Perioden ausdrücklich hingestellt werden
können, wie denn auch eine ganze Reihe tirolischer Rechtsbestimmungen
Gemeingut des alten deutschen Rechts überhaupt sind. Recht viel
umständlich untersuchte Züge endlich sind sogar allgemein mensch-
lich oder selbstverständlich. Und es greift da allerdings ein Urteil
Platz, das Arens schon im Vorwort als möglich voraussieht: „Von
meinen einzelnen Behauptungen mag manches immerhin nach Art von
Gemeinplätzen klingen“.
Auf der anderen Seite erscheint bei Arens nun wieder manches,
was nur einmal lokal belegt ist, als Zug des tirolischen Volkes über-
haupt, was ohne weiteres nicht zuzutreffen braucht.
Der Verdienstlichkeit der Arensschen Arbeit soll mit alledem
kein Abbruch geschehen. Ihren Inhalt im einzelnen zu resumieren
—- „nach einer kurzen Skizze der materiellen Kulturentwicklung wird
die innere Anlage des Tiroler Volkes darzustellen gesucht, nach der
Seite des Intellektes sowohl als nach der Seite des Gemütes hin“; es
folgen „den wertenden und handelnden Menschen“ betrachtende Ab-
schnitte über die Stellung zur Natur, über die innere Grundlegung
des sozialen Lebens, über Wertungen, über das sittliche Leben und
über das Recht —, geht nicht wohl an. Es ist eine beachtenswerte,
ernsthafte und tiefgrabende Untersuchung, deren Ergebnisse vielfach
auch für die allgemeine deutsche Kulturgeschichte von Bedeutung
sind. Wünschenswert wäre ein Register gewesen.
Georg Steinhausen.
Nuntiaturberichte aus Deutschland nebst ergänzenden
Aktenstücken. Zweite Abteilung 1560—1572. Hrsg. v. d.
Histor. Kommission der Kais. Ak. d. Wiss. Bd. 3: Nuntius
Delfino 1562—1563. Bearb. v. S. Steinherz. Wien 1903.
LVIII, 552 S.
Von den durch das Österreichische Historische Institut in Rom
bearbeiteten „Nuntiaturberichten aus Deutschland“ ist dem im Jahre
1897 erschienenen ersten Bande (Nuntien Hosius und Delfino 1560
bis 1561) zunächst der dritte gefolgt, der sich, während der zweite
den Depeschen des außerordentlichen Nuntius Commendone vorbehalten
bleibt, an jenen unmittelbar anschließt. Er enthält die Fortsetzung
der Korrespondenzen des ordentlichen Nuntius am Kaiserhofe, Zaccaria
Delfino, für die Jahre 1562 und 1563. Eine beträchtliche Anzahl
von Mitgliedern des österreichischen Instituts (die das Vorwort auf-
zählt) hat im Laufe der Jahre an dem vorliegenden Bande mitgear-
254 Kritiken.
beitet; die Schlußredaktion hat wiederum, wie in Bd. I, S. Steinherz
in Wien gehandhabt, der insbesondere auch zum Zweck der Vervoll-
ständigung und Ergänzung des Materials die Akten des Wiener Staats-
archivs durchgesehen und, was sich dort nicht fand, in der Wiener
Bibliothek, der Großherzoglichen Bibliothek zu Karlsruhe und den
Erskein-Papieren in Hannover aufgespürt hat. Andererseits sind die
Lücken der Bestände des Vatikanischen Archivs durch Forschungen
in Neapel, Florenz, Modena, Mantua, Mailand nach Möglichkeit aus-
gefüllt worden. Daß es keine leichte Aufgabe gewesen ist, den Stoff
zusammenzubringen, läßt der sehr instruktive erste Abschnitt der Ein-
leitung erkennen, der „die Überlieferung des Materials“ behandelt.
Wesentlich mitbestimmt ist letztere durch das Konzil, dessen dritte,
entscheidende Phase mit dem in diesem Bande behandelten Abschnitt
der Nuntiatur Delfinos zeitlich fast ganz zusammenfällt.e Delfino
nämlich hatte nicht nur an den Kardinalstaatssekretär in Rom zu
berichten, sondern ihm lag auch ob, sowohl die drei Konzilslegaten
insgemein, wie auch gesondert den „ersten“ Konzilslegaten (anfangs
Gonzaga, dann Morone) über die deutschen Dinge auf dem Laufenden
zu erhalten. Natürlich wurde ihm auch von allen drei Stellen aus
geantwortet, so daB wir, wenn alles erhalten wäre, ein sehr um-
fassendes Material haben würden. Aber das ist nun keineswegs der
Fall. Delfinos eigenes Archiv ist gänzlich und spurlos verloren, und
die in Trient und Rom angesammelten Originalberichte des Nuntius
nebst den Konzepten der Gegenschreiben haben sich nur sehr lücken-
haft erhalten. Auch mit Zuhilfenahme von Abschriften, abgeleiteten
Fassungen, Auszügen usw., die an verschiedenen Orten aufgefunden
wurden, ist es nicht möglich gewesen, diese Korrespondenzen auch
nur in annähernder Vollständigkeit zu rekonstruieren. Da indes die
drei Serien einander naturgemäß ergänzen, so hat trotz alledem ein
ebenso stattliches wie inhaltreiches Material gewonnen werden können.
Die Schwierigkeiten aber, die da zu besiegen waren, kennzeichnet der
Umstand, daß z. B. die 34 Berichte Delfinos an den Kardinalstaats-
Sekretär Borromeo, die der vorliegende Band im Wortlaut mitteilt,
aus zwanzig verschiedenen Handschriften zusammengetragen werden
mußten.
Wie aber die Überlieferung der Nuntiaturakten Delfinos durch
das Konzil wesentlich beeinflußt worden ist, so hat letzteres begreif-
licherweise auch dem Inhalt dieser Akten den Stempel aufgedrückt.
Weitaus die Mehrzahl der Stücke befaßt sich mit dem Konzil, ent-
sprechend dem Umstande, daß dieses die Beziehungen zwischen
dem Kaiser und der Kurie damals beberrscht. Es handelt sich auf
der einen Seite um die Versuche des Kaisers, auf die Versammlung
Kritiken. 255
einzuwirken, auf der anderen Seite um die Bestrebungen des Papstes,
die Politik des Kaisers zu durchkreuzen. Dieser Kampf der Inter-
essen bildet unmittelbar oder mittelbar den Hauptinhalt nicht nur
der Akten der Nuntiatur Delfinos, sondern auch der aus beiden
Lagern ergänzend herangezogenen Schriften: auf der einen Seite der
Briefe Maximilians, der Protokolle des kaiserlichen geheimen Rats
usw., auf der anderen der Berichte der päpstlichen Diplomaten
Commendone und Morone, die bei besonderen Anlässen als Unter-
bändler der Kurie tätig waren.
Daneben kommen dann freilich auch noch andere Gegenstände
— teilweise sogar recht eingehend zur Sprache — die mit dem Konzil
an sich nichts zu tun haben. Neben Fragen von untergeordneter
Wichtigkeit, wie dem Streit um die Besetzung der Kanonikate von
Aquileja und den Vorfällen in Pitigliano, einem Familienzwist, den
die divergierenden Interessen des Kaisers, des Papstes und des Groß-
herzogs von Florenz auf das Gebiet der großen Politik hinüberführten,
— sind insbesondere zu erwähnen die böhmische Kirchenpolitik des
Kaisers und dann vor allem die Verhandlungen über die Wahl Maxi-
milians zum römischen König und deren Approbation und Konfirmation
durch Papst Pius IV., Verhandlungen, denen ein zwiefaches hohes Interesse
beiwolmt. Erstens wegen der kirchlichen Haltung Maximilians; nach
dieser Richtung bestätigt unser Material die Auffassung, die Robert
Holtzmann in seinem gleichzeitig mit dem vorliegenden Bande erschie-
nenen Buche über „Maximilian bis zu seiner Thronbesteigung“, wesentlich
gestützt auf die Berichte des Hosius im ersten Bande der österreichischen
Nuntiaturpublikation, vertritt: daB Maximilian, um nicht vom Kaisertum,
zu dem ihm zu verhelfen die protestantische Partei im Reiche viel zu
haltlos und zerfahren war, ausgeschlossen zu werden, seine protestan-
tische Überzeugung zum Opfer gebracht und sich dem Katholizismus
und dem Papsttum äußerlich wieder angenähert habe.! Sehr bezeich-
nend ist z. B. daß, während der Kaiser und dessen Räte der Ansicht
waren, bei den Verhandlungen über die Königswahl solle dem Papste
nicht der geringste Anteil eingeräumt werden, Maximilian darauf
drang, daß der Papst von den Verhandlungen in Kenntnis gesetzt
würde, weil er durch Pius auf die Kurfürsten von Mainz und Trier
einwirken zu können hoffte, deren Haltung ihm Bedenken einflößte.
Auf der anderen Seite führt aber diese Thronangelegenheit uns
wieder auf das Konzil zurück. Die Kurie nämlich betrieb und setzte
auch durch, daß der Kaiser, um die päpstliche Approbation seines
1 Vgl. meine Besprechung des Holtzmannschen Werkes in dieser Zeit-
schrift VII (1904), S. 567 ff.
256 Kritiken.
Sohnes zu erreichen, auf die Reform der Kirche, und zumal ihres
Hauptes, des Papstsums, die er, in Übereinstimmung mit Spanier,
dem Konzil aufzuerlegen gedachte, verzichtete und im Herbst 1563
seine Zustimmung zur Schließung der Versammlung gab. War diese
Verknüpfung der beiden Materien, mittels der die päpstliche Politik
einen so vollständigen Sieg errang, auch nicht ganz unbekannt, so
läßt doch erst die vorliegende Publikation das Spiel der dabei tätigen
Kräfte deutlich und in seinem ganzen Verlauf erkennen; wir dürfen
hierin wohl das wesentlichste Ergebnis dieses Bandes erblicken. Merk-
würdig ist dabei wiederum, daß König Maximilian auch hier auf der
Seite des Papstes stand und anscheinend sehr wesentlich dazu bei-
getragen hat, daß der Widerstand des Kaisers gegen die vorzeitige
Schließung des Konzils endlich überwunden wurde.
Es braucht kaum gesagt zu werden, daß der Herausgeber auch
in diesem Bande auf der Höhe seiner Aufgabe steht. Besonders
wertvoll sind die den einzelnen Stücken folgenden Kommentare, in
denen ebensowohl reiches ergänzendes Material beigebracht wie kriti-
sche Fragen scharfsinnig und gründlich behandelt werden. Auch das
sorgfältige Register verdient hervorgehoben zu werden.
Zu S. XVI, 2, wo von Spuren der Registratur Borromeos in der
Trivulziana zu Mailand die Rede ist, möchte ich fragen, ob der
Herausgeber auch den cod. 709 eingesehen hat: ich fand darin bei
flichtiger Durchsicht einschlägige Briefabschriften bis 1564, deren
Herkunft ich allerdings nicht in der Lage war zu untersuchen.
Friedensburg.
1) Aage Friis, Bernstorfferne og Danmark. Bidrag til den
danske Stats politiske og kulturelle Udviklingshistorie 1750—1835.
I. Bind. Slaegtens Traditioner og Forudsætninger. Kjøbenhavn,
det nordiske Forlag 1903. 447 S.
2) Bernstorffsche Papiere. Ausgewählte Briefe und Aufzeich-
nungen die Familie Bernstorff betreffend aus der Zeit 1732 bis
1835. Herausgegeben von Aage Friis. I. Band. Auf Kosten
des Carlsbergfond. Kopenhagen- Kristiania, Gyldendalske Bog-
handel, Nordisk Forlag. 1904. 818 + 95 S.
1) Der Titel des an erster Stelle genannten Buches läßt kaum ahnen,
wie reich der Inhalt des Buches ist, oder man muß wenigstens schon eine
Vorstellung von der Vielseitigkeit der Bernstorffschen Familie besitzen,
um seine Erwartungen von vorn herein hoch genug zu spannen. Wenn
auch die Absicht des Verfassers in erster Linie ist, die Beziehungen der
Familie Bernstorff zu Dänemark zu schildern, so gibt er diesem Stoff
doch einen so weiten Rahmen, daß sich sein Werk tatsächlich zu einer
Kritiken. 257
Familiengeschichte der Bernstorffs erweitert. Das gilt wenigstens von
dem vorliegenden Bande, der ja allerdings mehr den Charakter einer
Einleitung hat. Drei Personen sind seine Helden: Andreas Gottlieb B.,
der hannoversche Minister, der die Größe des Geschlechtes begründet
und dessen grundlegende Tätigkeit auch in der Familiengesetzgebung,
bei den Gutsbauten in Gartow usw. staunenswert ist, sein Enkel Johann
Hartwig Ernst B.,- dessen Tätigkeit wir in diesem Bande bis 1751
verfolgen können, d. h. bis zum Moment der Übernahme des Ministe-
riums des Auswärtigen in Kopenhagen, und dessen Neffe Andreas
Peter B., dessen Leben bis 1758 geführt wird, wo auch er seine
Wirksamkeit in Dänemark begann. Die anderen Mitglieder der Fa-
milie, vor allem Andreas Gottlieb B., der Bruder Johann Hartwig
Ernsts, und sein ältester Sohn Joachim Bechtold, der Bruder des
Andreas Peter, treten stark in den Hintergrund, dienen ihren begabteren
Brüdern mehr als Folie.
Es ist eine Folge des vorbereitenden Charakters dieses Bandes,
daß er für die politische Geschichte noch nicht viel ergibt, lesen aber
wird man ihn von Anfang bis zu Ende mit großem Vergnügen.
Zunächst sind es wirklich interessante, begabte und auch lıiebens-
würdige Charaktere, die wir in den Mitgliedern der Familie Bernstorff
kennen lernen, Menschen, die in ihren Vorzügen, wie in ihren
Mängeln aber z. T. auch typisch sind für ihre Zeit, ihr Volk, ihren
Stand. Wie charakteristisch ist da z. B. die Vaterlandslosigkeit
einerseits, die strenge Auffassung von der Lehnspflicht andererseits,
die Verbindung von höchster Geistesbildung mit starr lutherischer
Gesinnung, ja einem gewissen Aberglauben, die Vereinigung von Ver-
schwendungssucht und sittlichster Lebensführung, das geringe Ver-
ständnis für Italiens Kunstschätze und Naturschönheiten u. dgl. m.
Einen besonderen Reiz erhält das Buch noch dadurch, daß der Schau-
platz, auf dem wir uns befinden, so außerordentlich wechselreich ist.
Wir lernen nicht nur das Leben in Hannover am Anfang des
18. Jahrhunderts, in Kopenhagen in den 30er Jahren, auf einem
hannoverschen Gute um die Mitte des Jahrhunderts kennen, unser
Weg führt uns auch an die Höfe von Dresden und Wien, von Paris
und London, wir durchwandern Italien und einen großen Teil Deutsch-
lands, wir lernen das Universitätsleben in Tübingen und Leipzig, in
Göttingen und Genf kennen, wir betrüben uns über den Jammer des
absterbenden Regensburger Reichstags und werden gepackt von dem
Reiz des ancien regime in Frankreich. Gerade die Abschnitte, die
uns den Aufenthalt Johann Hartwig Ernsts und Andreas Peters in
Paris schildern, gehören wohl zu den interessantesten Partien des
Buches, hier ist die Zahl der bedeutenden Persönlichkeiten, mit denen
258 Kritiken.
wir in Berührung kommen, am größten, manche, wie Belleisle,
Choiseul erscheinen auch wohl in einem etwas anderen Lichte, als
in dem wir sie zu sehen gewohnt sind.
Dem Verfasser stand, wie man sieht, ein prächtiger Stoff zur
Verfügung; daß er ihn uns in einer so ansprechenden Form bietet,
ist ein Verdienst, für das man ihm nicht genug danken kann.
Hoffentlich verschafft eine Übersetzung dem Werk bald auch in
Deutschland zahlreiche Leser. !
2) Der an zweiter Stelle erwähnte Band bildet zunächst die ur-
kundliche Ergänzung zu dem ersten Werke, und es ist gewiß nicht
ohne Reiz, die Persönlichkeiten, für die der Herausgeber das Interesse
des Lesers in jenem geweckt hat, hier nun selbst sprechen zu hören,
auch verdienen sicher viele der hier veröffentlichten Briefe und In-
struktionen im Zusammenhang gelesen zu werden, im ganzen aber
wird man, wenn man Bernstorfferne og Danmark gelesen hat, aus
dem Aktenbande nicht viel Neues mehr lernen, so weit er eben diesem
Werke parallel geht. Das gilt aber nur für einen kleinen Teil
des Bandes. Er enthält vielmehr den Briefwechsel Andreas Gottliebs
und Johann Hartwig Ernsts bis zum Tode des ersteren (1768), den
Andreas Peters mit seinem Vater ebenfalls bis zu diesem Momente
und endlich den zwischen Andreas Peter und Johann Hartwig Ernst
bis zu dessen Tode im Jahre 1772. Diese letzte Korrespondenz um-
faßt allein die Hälfte des ganzen Bandes. Wir begleiten hier also
Johann Hartwig Ernst schon durch die ganze Zeit seines Ministeriums,
Andreas Peter durch die erste Periode seiner dänischen Wirksamkeit
und beide dann noch durch die Struenseesche Zeit. Leider fließt
allerdings der Briefwechsel zwischen ihnen in verschiedenen Jahren
sehr verschieden stark, da beide Männer ja lange Zeit nebeneinander
tätig waren, und der Briefwechsel mit Andreas Gottlieb ist doch nur
ein unvollkommener Ersatz. Zum Glück für uns führt dann aber
die lange Abwesenheit Christians VII. von Kopenhagen zur Trennung
von Onkel und Neffen, so daß wir gerade über die Vorgänge kurz
vor dem Sturze der Bernstorffs sehr gut unterrichtet werden, und da
beide auch nach der Katastrophe meist getrennt von einander lebten,
! Eine deutsche Übersetzung ist inzwischen von Frau Prof. Fr. Buhl
in Kopenhagen besorgt worden: Aage Friis, Die Bernstorffs. Erster Band:
Lehr- und Wanderjahre. Ein Kulturbild aus dem deutsch-dänischen Adels-
und Diplomatenleben im achtzehnten Jahrhundert. Leipzig, Wilhelm Weicher.
1905. V + 5228. Die Übersetzung liest sich ebenso flüssig wie das Original,
auch in der äußeren Ausstattung steht sie ihm nicht nach. Merkwärdig
ist der Mangel eines Inhaltsverzeichnisses, dafür zeichnet sich aber die
deutsche Ausgabe vor der dünischen durch ein Register aus.
Kritiken. 259
geben ihre Briefe uns ein Bild davon, wie die Vorgänge der Struensee-
zeit sich fern von der Hauptstadt spiegelten.
Man müßte eine sehr gute Kenntnis der dänischen Geschichte
der Zeit besitzen, etwa Holms Schriften gelesen haben, um den histo-
rischen Wert der Bernstorffschen Berichte richtig beurteilen zu können,
vor allem aber wird man ihnen gegenüber wohl aufs stärkste das
Verlangen empfinden, daß Friis nun bald die Geschichte der Bernstorffs
auch durch diese Jahre ihrer dänischen Wirksamkeit verfolgen möge,
gleich fesselnd wie die Geschichte ihres Emporkommens.
Zur Einrichtung der Ausgabe ist nicht viel zu bemerken. Was
uns vorliegt, ist die deutsche Ausgabe des Werkes, d. h. eine Aus-
gabe mit deutschem Titelblatt und deutschem Vorwort. Dadurch
wird der Band, obgleich die Briefe selbst in einem z. T. mit deutschen
Brocken vermischten Französisch geschrieben sind, aber doch für den
des Dänischen nicht kundigen Deutschen noch nicht voll benutzbar,
da die Anmerkungen dänisch geblieben sind und auch die nach
Abschnitten und Jahren zusammengestellten Regesten der unwich-
tigeren Briefe! Daß diese gruppenweise zusammengestellt und nicht
chronologisch eingereiht werden, ist ein ungewöhnliches Verfahren,
das wohl hier und da zu Unzuträglichkeiten führen könnte. Ein
gutes Register schließt den Band.
Beiden Werken sind Porträts beigegeben, überhaupt läßt auch
ihre Ausstattung nichts zu wünschen übrig.
Jena. G. Mentz
Dr. Heinrich Pohl, Die Entstehung des belgischen Staates
und des Norddeutschen Bundes. Eine staatsrechtliche Studie.
Tübingen, J. C. B. Mohr 1905, X und 54 8.
Die Schrift bildet das erste Heft zu den von Zorn und Stier-
Somlo herausgegebenen „Abhandlungen aus dem Staats-, Verwaltungs-
und Völkerrecht“. Dementsprechend handelt es sich auch nicht ein-
fach um eine Darstellung der geschichtlichen Vorgänge um ihrer
selbst willen. Sondern diese Vorgänge sollen dazu dienen, eine
juristische These zu entwickeln. Die Staatsgründung, sagt der Ver-
fasser, ist „Willenstat“; daher ist „die Einführung wenigstens eines
höchstens Organes unerläßlich“, ein Organ muß „ins Leben treten“,
damit der Staat entstehe. Und der Augenblick, wo das geschieht,
ist der seiner Entstehung. Nicht dagegen kommt es darauf an, daß
! Auch diesem Mangel ist jetzt abgeholfen durch das Schriftchen:
Bernstorffsche Papiere. Herausg. von Aage Friis. I. Nachträge. Deutsche
Übersetzung der in dänischer Sprache verfaßten Bemerkungen des Verfassers
obigen Werkes von Andr. Graf v. Bernstorff. Berlin, W. Süsserott. 1905. 738.
260 Kritiken.
eine „Verfassung“ schon verwirklicht sei; die kann vielmehr erst
nachträglich hinzukommen. Gerade über diesen letzteren Punkt wird
gegen Laband und Jellinek polemisiert, weil sie zu viel Gewicht auf
das Vorhandensein einer Verfassung legen; aber es kommt natürlich
darauf an, was man unter Verfassung versteht, und auch sonst noch
auf mancherlei Unterscheidungen, die in dieser Schrift nicht ganz zu
ihrem Rechte kommen. Denn der Verfasser, den seine wissenschaft-
lichen Studien mit gewissen festen juristischen Formeln ausgestattet
haben, verlangt von der Wirklichkeit nicht mehr, als daß sie ihm
Gelegenheit gibt, diese Formeln anzuwenden; dann verzichtet er auf
das Weitere, möglicherweise Wichtigere, was sie noch bietet.
Die Entstehung des belgischen Staates vollzog sich auf Kosten
des Königreichs der Niederlande Demgemäß unterscheidet Verfasser
streng logisch zwei Akte: den Ausschluß der bisherigen Staatsgewalt
und den Aufbau der neuen. Für den ersteren glaubt er einen festen
Zeitpunkt bestimmen zu können: er ist gekommen, sobald nach den
Brüsseler Septembertagen der Aufstand sich so verbreitet hatte, daß
nur die nördlichen Teile des Landes in holländischen Händen waren.
„Der belgische Boden ist frei... das Haus Oranien hat aufgehört in
Belgien zu regieren... der alte Staat ist eingestürzt, der staatliche
Neubau noch nicht errichtet.“ Ganz so glatt ist das natürlich nicht.
Es folgt nun zunächst eine kurze „staatlose Zeit“. Dann aber
kommt das „berühmte Dekret“ der provisorischen Regierung vom
4. Oktober 1830, wonach Belgien einen unabhängigen Staat bilden
und ein Nationalkongreß die Verfassung beschließen sol. Damit
spricht sie ihr: „Es werde“. Die Mitglieder „werfen sich als Träger
einer diktatorischen Gewalt auf“, statuieren ein „Verhältnis der Über-
und Unterordnung“; ihre Macht soll „vorläufig eine souveräne“ sein;
also Staatsgewalt; denn „Souveränität ist undenkbar ohne Staat“.
Jellinek hat also unrecht, wenn er meint, die belgische Staatsgewalt
sei „als eine in ihren Trägern rechtlich beschränkte geboren“. Die
Beschränkungen hat erst nachträglich die Verfassung dazu gebracht.
Zunächst wurden die Mitglieder der provisorischen Regierung „Herr-
scher durch die Betätigung des Willens, Herrscher zu sein.“ In
ihnen ist „die belgische Staatsgewalt als eine in ihren Trägern recht-
lich unbeschränkte geboren“. Das scheint uns freilich eine starke
Überschätzung des Dekretes vom 4. Oktober und der provisorischen
Regierung vorzustellen; diese Überschützung ist nur dadurch möglich,
daß die Hauptperson in den Hintergrund geschoben und abgesehen
wird von der Idee, welche die ganze belgische Staatsgründung be-
herrscht: der Volkssouveränetät.
Wie die Vorrede ankündigt, hofft Verfasser mit seiner Klar-
Kritiken. 261
legung der Entstehung des belgischen Staates auch der Lehre von
der Gründung des Norddeutschen Bundes zu nützen und „eine Lösung
der großen Streitfrage“ zu geben. Man möchte meinen, hier liege
die Sache von vornherein ganz anders; es handelt sich ja nicht da-
rum von Grund aus Neues zu schaffen, sondern die deutschen Staaten
sind da und tun sich einfach zusammen, die gemeinsame Einrichtung
auszustatten mit den erforderlichen Gewalten; in dem Momente, wo
sie für diesen Zweck vereinigt sein wollen, ist der Norddeutsche Bund
entstanden. Aher der Verfasser weiß die Übereinstimmung herzu-
stellen, indem er seine Formeln mit einer gewissen Unerbittlichkeit
zur Anwendung bringt. Der Norddeutsche Bund ist ein Staat wie
der belgische; Verträge können keinen Staat schaffen, also ist von
ihnen ganz abzusehen. Der Staat Norddeutscher Bund ist auch nicht
das Erzeugnis seiner Verfassung; denn der Staat selbst gibt erst der
Verfassung die Kraft. Das Dasein des Staates knüpft sich viel mehr
auch hier an das „ins Leben treten“ wenigstens eines höchsten Organs.
Die „reine Tatsächlichkeit des Staatsschöpfungsaktes“‘ bewährt sich
wieder.
Und nun ist leicht zu sehen, daß alles zugeht wie in Belgien.
Wie in Belgien der Staat entstand durch das Sichaufwerfen der pro-
visorischen Regierung, so im Norddeutschen Bunde „durch das Tätig-
werden König Wilhelms als eines staatlichen Willenträgers“. „Tat-
sächlich gleichzeitig mit, für die staatsrechtliche Betrachtung un-
mittelbar nach seinem Inslebentreten hat dieser vorerst alleinige
staatliche Willensträger den Text der Verfassung, welchen er vorfand,
mit Gesetzeskraft bekleidet“. Indem er das tat, handelte er „nicht
in rechtlicher Gebundenheit innerhalb der Schranken der erst durch
ihn Bundesrecht werdenden Verfassung“ — was an die souveräne
Diktatur des provisorischen Regierung erinnert. Erst durch die Ein-
berufung des Bundesrates tritt dann ein anderes höchstes Organ ins
Leben — wie in Belgien durch die Einberufung des Kongresses. Bis
dahin bestand der Norddeutsche Bund „mit einem höchsten Organ,
unter der Herrschaft einer physischen Person“.
Es ist kaum nötig zu sagen, daß die Wirklichkeit ganz anders
war. Verfasser liefert lediglich ein Stück juristischer Gymnastik auf
gegebenen Stützpunkten. Man muß anerkennen, daß er das mit großer
Gewandtheit und vielversprechender Darstellungskunst durchgeführt hat.
Otto Mayer.
262
Nachrichten und Notizen I.
Zur Kritik einer geschichtswissenschaftlichen Polemik.
In einem kleinen Artikel „Grundherrschaft und Immunität‘ (Histor.
Vierteljahrschr. 1905, 8. 129 ff.) hatte ich vor mehr als Jahresfrist einige
besonders starke Mißverständnisse aufgehellt, die Dr. phil. Edmund
Stengel aus Berlin in einer Kritik meines Buches „Die soziale und
politische Bedeutung der Grundherrschaft im früheren Mittelalter‘ (1903)
unterlaufen sind. Eine Gegenäußerung Stengels „Zur Beurteilung des
Diploms O I. 86 für Trier“ (Neues Archiv 30, 710 ff.) ließ ich unbeantwortet.
Es folgte ein weiterer Aufsatz Stengels „Nochmals Grundherrschaft und
Immunität“ (Zeitschr. für Rechtsgesch. XXVI Germ. Abt., S. 418 ff... Auch
ihn möchte ich am liebsten mit Stillschweigen übergehen. Denn unsere
Wissenschaft vermag durch eine Polemik nichts zu gewinnen, die lediglich
fragt: wer die Schuld an gegenseitigen Mißverständnissen trage, ob die
ungeschickte Ausdrucksweise des Verfassers oder das mangelhafte Ver-
ständnisvermögen, beziehungsweise die Flüchtigkeit des Kritikers. Streitig-
keiten dieser Art entbehren des allgemeineren Interesses, sie sind für den
Fortgang der Forschung durchaus gleichgültig.
Aber im Falle Stengel liegt, glaube ich, die Sache anders. In meinem
Artikel „Grundherrschaft und Immunität“ hob ich am Schlusse hervor, daß
gegenseitiges Mißverstehen nicht ganz zu vermeiden und auch nicht ohne
weiteres zu beklagen sei, daß mir aber die Mißverständnisse Stengels über
die gleichsam statthafte Fehlergrenze hinauszugehen schienen. Jetzt habe
ich eine andere Überschreitung zurückzuweisen. Wohin gelangen wir in
wissenschaftlichen Auseinandersetzungen, wenn die Verschiedenheit der
Meinungen in wissenschaftlichen Kleinfragen zu persönlichen Angriffen,
ja zu moralischen Verunglimpfungen führt, wenn Verschweigen und
Ins-Gegenteil-Verkehren, wenn Unterlassen „die eigene Farbe klar und
deutlich zu zeigen‘ usw. vorgeworfen werden? Ich spreche hier nicht nur
als der in dieser Sache Beteiligte, sondern auch als Herausgeber einer
wissenschaftlichen Zeitschrift und als Gelehrter, dem die Wahrung der
wissenschaftlichen Würde am Herzen liegt, ich fordere die Leiter der
anderen Zeitschriften auf, Ausführungen die Türe zu weisen, die im wissen-
schaftlichen Kampf die unbedingt gebotenen Grenzen nicht einzuhalten
vermögen.
Auf alle Einzelheiten der Stengelschen Artikel einzugehen, würde nicht
nur zu weit führen, sondern wäre auch ganz unersprießlich. Zu den alten
Mißverständnissen sind neue hinzugekommen, z. B. die Unterscheidung von
staatlicher und königlicher Bevollmächtigung im 9. und 10. Jahrhundert
(Zt. f. Rechtsg. 26, 421 f.) Es wäre vergebliche Mühe, Stengel von seinen
Irrtümern zu überzeugen oder ihm klar machen zu wollen, daß er auch jetzt
noch die Grundgedanken meiner Schrift nicht erfaßt hat, sich mit ihm in
Nachrichten und Notizen I. 263
eine Erörterung über die Verschiedenheit der dinglichen und persönlichen
Grundlagen der frühmittelalterlichen Abhängigkeitsverhältnisse einzulassen
u.dergl. mehr. Ich bin von meinen anderen Kritikern, auch von einem wenig
wohlwollenden, auch von ausländischen, soweit mir bekannt ist, recht gut
verstanden worden. Das mag mir genügen. Hier ergreife ich nur das
Wort, um auf gewisse Gefahren hinzudeuten, denen die geschichtswissen-
schaftliche Polemik entgegenzugehen droht. Zwei Punkte will ich hervor-
heben :
1. Ich hatte Stengel vorgeworfen, meine Ausführungen über die so-
genannten Ottonischen Privilegien nicht richtig aufgefaßt, besonders irriger-
weise als meine Ansicht hervorgehoben zu haben, daß die deutschen Bischöfe
des 10. Jahrhunderts nur ganz ausnahmsweise die volle gräfliche Gerichts-
barkeit in ihren Städten erworben hatten. Auch bei wiederholtem Lesen
der betreffenden Stelle (Zeitschr. f. Rechtsg. 25, 314) gelange ich zu keinem
anderen Verständnis. Aber Stengel erklärt jetzt in bestimmter Weise
diese Auffassung seiner Meinung für irrig, ich anerkenne ihn selbst-
verständlich als den berufenen Interpreten seiner eigenen Ansicht, bezweifle
nicht im geringsten die Berechtigung der Interpretation und nehme die
gegenwärtige Deutung schlechthin zur Kenntnis. Wie war das Mißverständnis
möglich? Stengel klärt uns jetzt — allerdings nur in einer Fußnote,
Zeitschr. f. Rechtsg. 26, 428, N. 2 — auf, daß in seinem ersten Aufsatz
„die Worte, die zu diesem Gedanken überleiten, durch ein bedauerliches
Versehen zum größten Teil ausgefallen sind“ — es wird nicht gesagt, ob
die Druckerei das Versehen begangen hat oder die Feder Stengels selbst,
die, wie wir gleich hören werden, die böse Eigentümlichkeit besitzt, mit-
anter an entscheidender Stelle anders zu schreiben, als es der Kopf des
Autors will. Wenn Stengel, wie es scheint, voraussetzt, daß ich die Un-
arten seiner Feder erkannt und gewußt habe, was der Verfasser schreiben
wollte, so muß ich in der Hinsicht meinen Mangel an Scharfsinn offen
bekennen.
2. Zur Bekräftigung meiner Annahme, daß trotz der Immunität die
Beziehungen des betreiten Gebietes zur Grafschaft nicht ganz geschwunden
seien, bemerkte ich S. 105 meines Buches über die Grundherrschaft:
Mitunter wird der gräflichken Wirksamkeit ausdrücklich gedacht. So
wenn Otto I. in seiner Bestätigung der Trierer Immunität die Tätigkeit der
öffentlichen Beamten auf dem Immunitätsgebiet und gegenüber der erzbischöf-
lichen Familia in üblicher Weise verbietet und hinzufügt: „dem Grafen ge-
nüge es, daß der Kirchenvogt in Öffentlichen und privaten Sachen an Mal-
stätten innerhalb der Grafschaft Recht gebe und nehme in betref der Familia“
(0. I. 86). Der Zusammenhang des Trierer Gebietes mit der Grafschaft ist
hier nicht geleugnet, ist im Gegenteil positiv bezeugt. Nur die zwingende
Gewalt gegenüber der bischöflichen Familia dürfen die Grafen nicht unmittel-
bar ausüben, diese steht dem Erzbischof und seinem Bevollmächtigten allein zu.
Der Vogt spricht Recht oder vertritt die Hintersassen im Grafen-
gericht, im ersteren Fall, wenn es sich um Prozesse innerhalb
der Familia, im letzteren, wenn es sich um Streitigkeiten mit
Auswärtigen handelt.
264 Nachrichten und Notizen I.
Dazu bemerkte ich in einer Fußnote:
Vgl. Waitz, 7, 235, dessen Deutung ich freilich nicht für richtig halten
kann. Waitz stellt als zweifelhaft hin, ob in der Stelle gemeint sei: „Der
Vogt habe hier vor dem Grafen zu erscheinen und in Vertretung der Hinter-
sassen des Stifts Recht zu empfangen und zu gewähren, oder er solle an den
üblichen Gerichtsstätten anstatt des Grafen, gewissermaßen unter
dessen Autorität, selber das Gericht halten“; W. hält das letztere
für wahrscheinlich. Ich meine, nicht das eine oder das andere, sondern beides
ist vorausgesetzt. Daß aber — wie Verf. glaubt — der Vogt an den
gräflichen Dingstätten Hochgericht gehalten habe, ist kaum
anzunehmen.
Ich meine, hier ist alles klar gesagt. Es bedarf nicht des Hinweises
auf „ein bedauerliches Versehen“, durch das Worte ausgefallen sind, oder
einer Erklärung, daß mir etwas anderes „in die Feder geriet“, es bedarf
nur des verständnisvollen Lesens der Sätze, wie sie stehen. Selbst wenn
jemand meine Worte „im Grafengericht“ irrig mit „der Vogt spricht Recht“
(in den oben gesperrt gedruckten Zeilen) verbinden und mich demgemäß
so mißverstehen wollte, daß ich gemeint habe: „der Vogt spricht im Grafen-
gericht Recht“, wozu weder die Wortfassung noch meine sonstigen An-
sichten den geringsten Anlaß boten, so müßte das Lesen der Fußnote sofort
vor diesem Irrtum bewahren. Und auch das ist, glaube ich, deutlich aus-
gedrückt, worin ich Waitz widerspreche, man mag den Ton nach Belieben
auf eines der Worte legen wollen. Denn das muß für den, der meine
Ausführungen gelesen oder auch nur eine Ahnung von dem hat, was Waitz
über Hoch- und Niedergericht in den Grafschaften dachte, auf der Hand
liegen, daß ich in der Fußnote nicht die Ansicht vertreten habe, der Vogt
halte an gräflichen Dingstätten zwar nicht Hochgericht, wohl aber Nieder-
gericht. Und so hat mich denn auch der Verfasser einer Arbeit über die
Landeshoheit in Kurtrier (Rudolph im Trierischen Archiv Ergänzhft. 5.
1905. S. 7) durchaus nicht mißverstanden, obwohl er sich gegen meine An-
sicht wendet. Aber Stengel?
Seeliger (105), so bemerkt Stengel, Zeitschr. f. Rechtsg. 25, 304 zur
Trierer Urkunde Ottos I., faßt das so auf: „der Vogt... vertritt die
Hintersassen im Grafengericht, .. wenn es sich um Prozesse
innerhalb der Familia“, er „spricht Recht“ über sie, „wenn es
sich um Streitigkeiten mit Auswärtigen handelt“, und zwar auch
dann im Grafengericht, „anstatt des Grafen, gewissermaßen
unter dessen Autorität“, wie er (105 Anm. 3) mit Waitz (VG. VII,
235) annimmt.
Man vergleiche die hier vollständig angeführten Stellen, man vergleiche
besonders die von mir hier im Sperrdruck gebotenen Sätze und man wird
finden: Stengel hat zwei Fehler gröbster Art begangen. Er hat einmal die
einzelnen Teile meiner Sätze umgekehrt und den Sinn ganz entstellt, er
hat ferner Worte von Waitz als meine Worte zitiert, und zwar jene
Worte, denen ich nicht zustimmen zu können in bestimmter Weise erklärt
habe. Und all das, wohlgemerkt, in Sätzen, die unter Anführungszeichen
geboten werden und die angeblich wörtlich meinem Buch entnommen sind.
Nachrichten und Notizen I. 265
Meiner Vermutung (Hist. Vierteljahrschr. 1905, S. 180), ein Durch-
einander von Exzerpten habe wohl die tolle Verwirrung angerichtet, tritt
Stengel (N. Arch. 80, 710f.) entgegen. Der richtige Wortlaut habe ihm
beim Schreiben vorgelegen, er habe ihm „auch innerlich vorgeschwebt‘*,
aber etwas anderes „geriet mir‘, so sagt Stengel, „in die Feder“.
Ob diese Erklärung entlastender wirkt? Ich lege auf die Beant-
wortung dieser und anderer Fragen keinen Wert. Aber überaus gewichtig
erscheint mir ein anderes. Stengel setzt nicht nur bei mir voraus, daß ich
seine Fehler als bedeutungelose Versehen der Feder erkennen mußte und
erkannt habe, sondern er behauptet sogar, ich sei erst durch ihn über den
Irrtum meines Buches belehrt worden und habe nachtrüglich meinen Worten
eine Deutung zu geben gesucht, die mir ursprünglich ganz unbekannt war.
Er bemerkt in seinem letzten Aufsatz (Zeitschr. f. Rechtsg. 26, 421):
Bereits an anderem Orte (N. Arch. 30, 710ff.) habe ich die Behauptung
Seeligers (Entgegn. 130f.), ich hätte eine versehentlich verderbt zitierte Stelle
seines Buches gegen ihn ausgespielt, widerlegt und nachgewiesen, daß er mit
unrichtiger Auslegung seiner eigenen Worte und zu Unrecht bestreitet, sich
in seinem Buche in der von mir behaupteten Beziehung der Woaitzschen An-
sicht über das Immunitätsdiplom Ottos I. für Trier angeschlossen zu haben.
Wen es interessiert, der möge dies „überaus charakteristische‘“ Beispiel der
Kampfesweise meines Gegners dort nachlesen.
Jede weitere Erörterung ist überflüssig. Ein starkes Stück, dem ich
in unserer an kräftiger Polemik reichen Zeit kein zweites an die Seite
stellen könnte. Irren ist menschlich. Aber daß der des Versehens Über-
führte, der sich schamerfüllt und scheu zurückziehen sollte, seine eigenen
Fehler zu Angriffen sogar auf die moralische Persönlichkeit seines wissen-
schaftlichen Gegners benutzt, das ist wahrlich neu. Vielleicht ist sich
Stengel der Tragweite seines Vorgehens nicht recht bewußt geworden, viel-
leicht hat ihm seine unartige Feder auch hier einen Streich gespielt.
Jedenfalls wollen wir wünschen, daß diese Art wissenschaftlicher Polemik
vereinzelt bleibe. Gerhard Seeliger.
Zum Schilling der Volksrechte.
In einem kurzen Aufsatz im 4. Heft der Vierteljahrschrift für Sozial-
und Wirtschaftsgeschichte 1905 ergreift der Oxforder Professor der Rechts-
geschichte P. Vinogradoff noch einmal das Wort „Zur Wergeldfrage*,
um seine früher geäußerten Ansichten teils gegen Heck, teils gegen den
Unterzeichneten! zu verteidigen. Er berührt dabei allerdings nur einige
wenige Punkte des Problems. Zunächst stellt er fest, daß Heck sich gegen-
über der an ihm geübten Kritik gezwungen gesehen hat, seinen Standpunkt
vollständig zu ändern und seines Teils nun jede karolingische Bußreduktion
preis zu geben. Er gleicht dabei, wie Vinogradoff sagt, einem Seemann,
der, um sein Schiff zu retten, einen Teil seiner Ladung über Bord wirft,
aber bald gewahr wird, daß das verzweifelte Manöver den vollständigen
' Meine eigenen Ausführungen siehe in der Historischen Vierteljahr-
schrift 1903, S. 175ff. und 453ff. 1904, S. 519 ff.
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 2. 18 '
266 Nachrichten und Notizen I.
Schiffbruch nur beschleunigt. Denn was Heck mit seiner „äquivalenten“
statt der „konträren Substitution“ bietet, ist bei dem schlichten Wortlaut
der Quellen allerdings ein Akt der Verzweiflung, und „es wird ihm niemand
glauben, daß vernünftige Menschen von zwei Berechnungsweisen, die wie
40 und 36 differieren, wie von einem Gegensatz zwischen 40 und 12 sprechen
würden“. — Mir gegenüber beruft sich Vinogradoff darauf, daß auch er
schon mit Grote vor Babelon und mir!, den fränkischen Denar aus der
1 Ich bin der erste gewesen, der den Wert von Babelons Entdeckung
erkannt und nachdrücklich hervorgehoben hat (Historische Vierteljahrschrift
1908, S. 196f. und 201t.). Trotzdem versucht Heck, der seine erste Kenntnis
von Babelons Schrift lediglich mir verdankt, mir, wenn auch versteckt, den
Vorwurf des Plagiates anzuheften. Mein Bericht „erwecke die Vorstellung“,
daß nicht schon Babelon, sondern erst ich die Identität des leichten Mero-
vingerschillings von 21 Siliquen mit dem Solidus der Lex Salica entdeckt
habe. Diese „Vorstellung“ Hecks ist um so merkwürdiger, da ich aus-
drücklich hervorgehoben habe, daß Babelon aus der Aufschrift einzelner
Goldtriente ‚fit de seleguas VII" seine Schlüsse gezogen habe. Für Heck
bemerke ich, daß 3-7 = 21 ist, daß es sich also bei dem Trienten von
7 Siliquen um ein Drittelstück des leichten Merovingerschillings von
21 Siliquen handelt. Wenn ich nun dabei gleichzeitig noch die Schrift
Babelons mit ihrem Titel anführe „La silique romaine, le sou et le denier
de la loi des Francs Saliens‘‘ was auf deutsch heißt: „Die römische Siliqua,
der Schilling und der Denar des salischen Frankenrechtes“, so wird es mir
immer rätselhafter, warum ein so aufmerksamer Leser wie Heck, der
manchmal auf jede Silbe meiner Ausdrucksweise spannt, hier plötzlich
seinen Gedanken Urlaub gibt. Ich finde den Wert von Babelons Unter-
suchung darin, daß er aus der Aufschrift der fränkischen Goldmünzen den
Denarwert abgeleitet und damit den Zusammenhang zwischen dem frän-
kischen und dem römischen Münzsystem aufgedeckt hat. Wenn er in Grote
schon einen Vorläufer gefunden hat, der die Identität des fränkischen
Denars mit der römischen Siliqua so gut, wie es damals ging, zu begründen
suchte, so hielt er sich doch andererseits von dem Fehler Grotes frei, die
salische Schillingsrechnung zu 40 Denaren auf den schweren Merovinger-
schilling von 24 Siliquen zu beziehen. Er sprach es bestimmt aus, daß
eine solche Divergenz der Wertrelation von Gold und Silber zwischen dem
Franken- und dem Römerreiche schlechterdings undurchführbar und darum
unmöglich gewesen wäre. Aber auch ihn beherrscht noch wie Grote die
Vorstellung, daß die Lex Salica bereits unter Chlodwig entstanden sei,
und veranlaßt ihn, die Ausprägung der leichteren Merovingerschillinge von
21 Siliquen allen Münzfunden zum Trotz schon bis in diese Zeit zurück-
zudatieren. Bisher hat dies niemand gewagt, und ich halte dieses Verfahren
für um so bedenklicher, als man sich ja bei der Datierung der Lex Salica
in erster Linie stets auf das Münzsystem berief. Deshalb bleibt uns meines
Erachtens gar keine andere Wahl, als uns an die Tatsache zu halten, daß
man gleichzeitig etwa um das Jahr 575 in ganz Gallien bei den Franken
wie auch bei den Westgoten zu einer leichteren Prägung überging, welche
Nachrichten und Notizen I. 267
römischen Halbsiliqua abgeleitet habe. Ich habe dies leider übersehen und
bin Vinogradoff vielleicht nicht völlig gerecht geworden, was ich wenigstens
zum Teil damit entschuldigen möchte, daß sein Aufsatz erst erschien, als
meiner bereits zur Druckerei wanderte, und daß mir seine Ausführungen
damals selbst nur wenige Tage zugänglich waren. Freilich scheiden sich
unsere Wege auch sofort wieder da, wo sie sich getroffen haben. Ich
nämlich bin der Meinung, daß die Franken mit der neuen römischen Münze
in Gallien auch das römische Münzsystem angenommen haben. Dann galt
ihr Solidus anfangs 48 Halbsiliquen, und die Lex Salica mit ihrem Rechnungs-
system von nur 40 statt 48 Denaren kann erst nach der Merovingischen
Münzreform, welche das Solidusgewicht von 24 zunächst auf 21 Siliquen
herabsetzte, also nach 575/580 entstanden sein. Vinogradoff scheut diese
Schlußfolgerung nur deshalb, weil er mit der herrschenden Lehre der Lex
Salica ein höheres Alter vindiziert. Aus diesem Grunde opfert er seine
numismatische Erkenntnis sofort wieder und will in der Zählweise der Lex
Salica ein „gallisches“ Münzsystem „vermuten“, welches schon vor Chlodwig
im Gebrauche gewesen sei und den römischen Goldschilling von 24 Gold-
siliquen mit nur 20 Silbersiliquen bewertet habe. Dieser Gedanke stammt
schon von Grote und ist damals wie heute eine leere Vermutung geblieben,
weil er jedes Quellenbeleges entbehrt. Wohl aber übersieht man dabei,
daß die Woestgoten, welche doch auch in Gallien wohnten und sich vielfach
mit den Franken berührten, schon im Codex Euricianus den Solidus in
römischer Weise zu 24 Siliquen berechneten. Mit diesem erzwungenen und
ausgeklügelten System „gallischer‘‘ Münzrechnung wäre es also nichts, und
Vinogradoff dürfte sich vom neuen vor die Frage gestellt sehen, wie er das
salische Münzsystem mit dem vermeintlich hohen Alter der Lex in Einklang
bringen will. So unüberwindlich, wie er meint, sind auch die rechts-
geschichtlichen Schwierigkeiten für eine Späterdatierung der Lex Salica
nicht. Das zeigt sich eben jetzt. Denn wenn wir mit Mario Kramer
(Neues Archiv 30) die erste Handschriftenklasse der Lex depossedieren
die Schillinge mit der Zahl von 21 gegenüber der Zahl von 24 Siliquen
der bisherigen Prägung auszeichnete. Das salische Münzsystem, welches
40 Denare auf den Schilling rechnet, kann sich, wie Babelon richtig hervor-
hebt, nur an diese leichtere Prägung angelehnt haben und muß also nach
576 entstanden sein. Heute bin ich geneigt, im fränkischen Denar selbst
nur eine Abart der Halbsiliqua zu sehen etwa in dem Sinne, daß man den
Gewichtswert von 40 Halbsiliquen in 42 „Denare“ geteilt hat, die ihren
Namen von der Kupfermenge, die sie repräsentierten, empfingen. Die Rech-
nung des trians zu 14 den. in der Lex Salica Tit. 4, 1 würde die letzte
Erinnerung daran sein. Ich halte es selbst nicht für ausgeschlossen, daß
der Denar eine Schöpfung des heiligen Eligius ist, der als kunstvoller Gold-
schmied, Münzmeister und Staatsmann am Hofe Chlothars II und Dagoberts
eine bedeutende Rolle spielte und bis in dessen Zeit die ersten Spuren
des Denars zurückreichen. Ich betone aber, daß dies noch Dinge und
Fragen sind, die bisher nur zu Mutmaßungen berechtigen und selbst noch
einer genauen Untersuchung harren.
18*
268 Nachrichten und Notizen I.
müßten, würde schon eine ganze Anzahl angeblicher Beweisgründe für das
höhere Alter der Lex (Christentum, Römer im Heer, Erbrecht) haltlos in
sich zusammenfallen. Der von Vinogradoff angeführte Titel de filtortis
bietet uns doch nur einen terminus post quem, daß nämlich die Lex nach
507 entstanden sein muß. Auch die in der Lex Salica festgestellte Be-
nutzung des Euricianus wird den nicht schrecken, der weiß, daß diese
Vorlage noch im 7. und 8. Jahrhundert mit wachsender Genauigkeit von
der Lex Visigothorum, dem Edictus Rothari und der Lex Bajuvariorum
ausgeschrieben worden ist. Was endlich die charakteristische Tradition über
die Entstehung der Lex Salica selbst betrifft, so möchte ich bemerken, daß
diese Tradition kein Sterbenswörtchen von einer Entstehung der Lex unter
Chlodwig weiß, sondern sie unter dem primus rex Francorum sucht d. h.
also, nicht im Anfang des 6., sondern im Anfang des 5. Jahrhunderte, unter
dem sagenhaften König Faramundus.! Hier aber noch an eine schriftliche
1 Daß die Lex Salica von Chlodwig stamme, hat sich als wissenschaft-
liche Überzeugung erst langsam durchgerungen. Brunner (Rechtsgeschichte L
S. 297 ff.) entscheidet sich aus inneren Gründen, unter denen das salische
Münzsystem eine Hauptrolle spielt, für die letzte Zeit Chlodwigs. Jedoch
hat er dabei vornehmlich die Texte der I. Familie im Auge, die jetzt
von Mario Krammer (Neues Archiv Bd. 80) als jünger hinter die Texte
der II. Familie gestellt werden. Die kompilierenden Texte der I.
Familie und der Heroldsche Text sollen nach Brunner erst seit Ausgang
des 6. Jahrhunderts entstanden sein. Damit allein schon wären die von
Vinogradoff geäußerten Bedenken gegen meine Ansicht hinfällig geworden,
denn auch ich suche, und gerade unter Bezugnahme auf das salische Münz-
wesen, die Entstehung der Lex unter Chlothar II. oder Dagobert. Ein
direktes Quellenzeugnis, wie Vinogradoff meint, für die Urheberschaft
Chlodwigs gibt es meines Wissens nicht. Die verschiedenen Prologe und
Epiloge sprechen höchstens von einem primus rex Francorum oder auch
bloß von einem rex Francorum als dem eigentlichen Gesetzgeber. Nun hat
man wohl versucht, die Erwähnung Chlodwigs im ersten Prolog „at ubi
deo favente rex Francorum Chlodeveus torrens et pulcher (et) primus recepit
catholicam baptisıni auf diesen primus rex Francorum zu beziehen.
Allein auch der erste Prolog sucht die Entstehung der Lex schon lange
vor ihm in der Heidenzeit und gesteht den Königen Chlodwig, Childebert
und Chlothar mur gewisse Abänderungen und Verbesserungen zu. Wer
aber dieser primus rex Francorum gewesen ist, verrät uns eine Quelle der
ausgehenden Merovingerzeit, die Historia Francorum, wo es heißt: „elegerunt
Faramundo...et elevaverunt eum regem super se crinitum. tunc habere et
leges coeperunt, quae eorum priores gentiles tractaverunt.“ Dippe, der
(Hist. Vierteljahrschrift 1899) mit großem philologischen Scharfsinn den
ersten Prolog zergliedert, fand zwar, daß er aus zwei grundverschiedenen
Sticken, einer Reihe älterer Nachrichten und deren späterer schwülstiger
Umkleidung, zusammengesetzt ist, bemerkte aber nicht, daß der von ihm
ausgeschiedene ältere Kern größtenteils wörtlich mit dem von ihm ver-
achteten „jüngeren“ zweiten Prolog übereinstimmte. Das aber war die
me EE a nn
Nachrichten und Notizen 1. 269
Aufzeichnung der Lex denken zu wollen, wagt im Ernste heute wohl
niemand mehr. — Auch in der Frage nach der Einführung des Silber-
schillings können wir uns nicht verständigen. Vinogradoff glaubt, daß die
Gesetzesklauseln über den Silberschilling in der Lex Ribuaria und im Capi-
tulare Saxonicum schon die Geltung des Silberschillings für alle Bußwerte vor-
aussetzen. Dagegen habe ich an der Hand der Capitularien nachzuweisen
versucht, daß nur der bannus in Silber-, der fredus aber wie die übrigen
„compositiones“ in sogenannten Gold- oder besser Naturalschillingen gezahlt
werden sollte. Vinogradoff glaubt an die sogenannte Pippinsche Buß-
herabsetzung, welche die ursprünglichen Goldschillinge zu 40 Denaren durch
Silberschillinge zu 12 Denaren ersetzt hätte, und möchte diese Maußregel
mit wirtschaftlichen Erscheinungen, einem allgemeinen Sinken der Preise
erklären. Daß ihn die Quellen hierbei im Stich lassen, gibt er ziemlich
unverblümt zu, er beruhigt sich aber damit, daß ihn eine „synthetische
Würdigung der Zusammenhänge des historischen Lebens‘ um so sicherer
zum Ziele führen müsse. Daß aber auch diese ihn im Stiche gelassen hat,
werden wir gleich sehen. Er beruft sich zunächst auf die Konstanz der
Viehwerte in allen Volksrechten: aber er folgert nicht aus der Gleichheit
der Schillingszahlen eine Gleichheit der Preise, sondern schließt daraus
auf eine Reduktion des Schillingswertes, weil die Preise langsam gesunken
sein müßten. Nun hat aber schon Inama-Sternegg (Wirtschaftsgeschichte II,
8. 436) die Beobachtung gemacht, daß diese Preise in der Folgezeit durch-
schnittlich bis zum Dreifachen hinaufschnellten, während sie nach Vino-
gradoff eben erst um dasselbe gestürzt wären. Da liegt es doch, meine
ich, auf der Hand, daß sich erst in diesem Aufschnellen der Preise zum
Dreifachen der Übergang vom Gold- zum Silberschilling dokumentiert.
Wenn sich nun diese selbe Verdreifachung der Preiszahlen schon im 9. Jahr-
hundert bei den Silberschillingen des Irmino einstellt, so will Vinogradoff,
um den Silberschilling schon für jene Tarife der Volksrechte zu retten,
dies mit einer durch wirtschaftliche Bedingungen hervorgerufenen lokalen
Preisverschiedenheit in Westfranken und Ostfranken erklären. Dem kann .
man zunächst entgegenhalten, daß die übereinstimmenden Preisziffern der
Volksrechte wenigstens ursprünglich nichts von einer solchen lokalen Ver-
schiedenheit gewußt haben. Dazu kommt zweitens, daß gerade in Gebiets-
teilen des Ostfrankenreiches, in dem nach Vinogradoff schon seit Pippin der
Silberschilling durchgedrungen wäre, in Bayern die Geltung von Gold-
schillingen noch verbürgt ist. Endlich zeigt die Vergleichung der Taxen
auf alamannischem Boden statt des von Vinogradoff behaupteten Sinkens
der Preise schon im 8. und 9. Jahrhundert in den Traditiones Sangallensens
Erzählung von den weisen Gesetzgebern des Frankenvolkes, die an drei
Malstätten jenseits des Rheins in Germanien das Recht geschöpft hätten.
Man sollte dabei auch heute nicht übersehen, daß diese Tradition nicht
eigentlich von einem salischen, sondern von einem fränkischen Recht
spricht, dessen Heimat jenseits des Rheins auch auf ripuarischem Boden
gesucht werden dürfte.
270 Nachrichten und Notizen I.
dasselbe rapide Aufsteigen der Preise gegenüber der Lex.! Und nun gar
im Sachsenrecht muß auch Vinogradoff die Beobachtung machen, daß die
Preise neben den normalen Zahlen der Volksrechte vereinzelt schon eine
so hohe Taxe kennen, daß sie wie ein Widerspruch gegen die übrigen er-
scheint. Es ist der berühmte bos, welcher bei den compositiones am höchsten
mit 3 sol., in einem Bannfalle aber mit 10 sol. bewertet wird, wie wir es
auch in einer westfränkischen Taxe bei Irmino finden. Der Widerspruch
schwindet sofort, falls wir es im letzteren Falle wie bei Irmino mit Silber-
schillingen zu tun haben, zumal da dies bei Bannzahlungen üblich ist, im
ersteren Falle aber mit Goldschillingen, worauf schon ihre Bewertung mit
3 Tremissen deutet. Dann ergibt sich: 10 sol. zu 12 den. = 120 den. = 3 sol.
zu 40 den.” Wir sehen also, wie die unmittelbaren Quellenzeugnisse von
allen Seiten die Deutung der volksrechtlichen Taxen auf Goldschillinge
verlangen. Diese Beweise verstärken sich aber noch, wenn man, wie ich,
den Ausdruck tremissis dieser Quellen eindeutig auf das Drittel eines Gold-
schillings bezieht. Heck übt die Inkonsequenz, dies nur für den allein-
stehenden Ausdruck gelten zu lassen, in seiner Verbindung aber mit anderen
Schillingszahlen (z. B. 6 sol. et 2 trem.) es abzustreiten: dann soll
tremissis einfach das „Drittel“ bedeuten, gleichgültig, ob es sich um Gold-
oder Silberschillinge handle. Ist es nicht aber ein gewichtiges Argument
für meine Ansicht, daß der Ausdruck tremissis mit dem Goldschilling aus-
stirbt?’ In welches Labyrinth unüberwindlicher Schwierigkeiten aber ge
1 Vgl. Inama-Sternegg (Wirtschaftsgeschichte I, S. 468), der hierzu
folgende Zahlen gibt: `
Lex Alam. Trad. Sangall.
caballus 6 — 12 sol. 12 — 20 sol.
bos 1), — 1%, sol. 21, D sol.
porcus IG sol. 1 sol.
Freilich kann sich in diese Zahlen vereinzelt ein Irrtum eingeschlichen
haben, weil Inama-Sternegg den tremissis noch nicht als Golddrittel er-
kannt hatte.
? Hecke Einwendungen gegen dieses einfache Rechenexempel, daß man
sich ja mit dem geringsten Ochsen vom Banne hätte lösen können, wenn
der Ochs bei der Bannzahlung zu 10 sol. berechnet worden wäre, türmt
Berge, wo keine sind. Ich bin, wie Vinogradoff, immer der Meinung ge-
wesen, daB der Schätzungseid, welcher die Qualität bestimmte, von jeher
neben den Taxen bestanden hat. Wurden doch nach Lex Salica, Tit. 44,
sogar die Schillingsmünzen beim Reipus von Unparteiischen gewogen und
geprüft. Daß der Schätzungseid die Taxen abgelöst habe, wie Heck be-
hauptet, davon wissen die Quellen nichts.
3 Die spätere Schillingsrechnung zu 12 Denaren kennt den Ausdruck
tremissis für das Schillingsdrittel nicht mehr. Im 9. Jahrhundert erscheint
er nur noch da, wo ursprünglich das Golddrittel gemeint war, und wird
dann wegen der Bußherabsetzung in den Gesetzestexten bisweilen mit „id
est IIII den.“ erläutert. Das geschieht z. B. in der Lex Alamannorum letzter
Fassung, wobei aber zu beachten ist, daß diese auch die saica zum fränkischen
denarius stempelt! In der Lex Burgundionum wird in einzelnen späten
Nachrichten und Notizen 1. 271
raten wir bei den Wergeldern in der Lex Ribuaria, wenn wir sie auf
‚Silberschillinge deuten müßten. Erscheinen hier doch alle Völkerstämme
des West- und des Ostfrankenreiches mit ihren heimischen Wergeldsätzen
Handschriften der Ausdruck tremissis einfach ausgemerzt und durch die
Wertangabe „III den.“ ersetzt, was der Bußherabsetzung entsprach. Die
Lex Bajuvariorum aber erläutert den Ausdruck saica mit „id est 3 den.“
und gleich danach den Ausdruck solidus mit „quod sunt 3 tremisses“:
Sollte hier der Interpret wirklich so töricht gewesen sein, uns den Wert
seines Schillings dadurch zu erläutern, daß er ihn als aus 3 Schillings-
dritteln bestehend charakterisiert, oder hat er hier nicht vielmehr mit dem
Ausdruck tremissis selbst schon eine bestimmte Wertvorstellung verbunden,
die für ihn das Golddrittel war? Überraschend wirkt die Behauptung
Hecks (Vierteljahrschrift für Sozial- und Wirtschaftsgeschichte 1904, S. 541):
„Die einzige Kapitularienstelle der Zeit (779) spricht gegen Hilliger. Vgl. I,
S. 50 [15, 2u], dazu S. 28 [10] und S. 52 (780)*. Wer nachschlügt, findet,
daß 743 de unaquaque casata solidus id est duodecim denarii, daß 779 de
(casatis) viginti trimisse uno d h. 131, den. und daß 780 (?) de casatis
50 aut 30 unciam unam d. h. 20 den. gezahlt werden soll. Was da gegen
meine Ansicht sprechen soll, vermag ich nicht zu entdecken. (Eher könnte
man das Concilium Bajuwariense von 805 (Conc. II S. 233) gegen mich ins
Feld führen, wo nacheinander von solidi XX aestimatione argenti, dann
von solidus unus und endlich von tremissis unus die Rede ist. Der Silber-
schilling ist aber hier schwerlich gemeint, weil man dann wohl von 1 libra
geredet hätte. Wir befinden uns vielmehr hier im Geltungsbereich des so-
genannten solidus longus, denn in Bayern wurde bekanntlich bis ins späte
Mittelalter noch der Schilling zu 30 den. gerechnet. Deshalb erscheint auch
noch in der Raffelstetter Zollordnung von 903/906 neben dem solidus und
der tremissa auch die alte saiga und der scoti. Aus der Lex Bajuwariorum
aber wissen wir, daß der tremissis mehr als 2 saigae oder 6 den. galt und
mithin das Golddrittel war. Somit ist der solidus aestimatione argenti
vermutlich der Wert eines Goldschillings in Silber ähnlich dem solidus
per 40 den. der Salfranken. Er berührt sich mit dem Ausdruck solidus
inter aurum et argentum, welcher m. E. die Zahlung eines Goldschillings
freistellt in Gold oder Silber, während der gleichfalls hier heimische Aus-
druck solidus auro adpretiatus auch eine Zahlung des Goldschillings in
anderen Dingen zuläßt.) Wenn Heck noch einen bestimmten Quellenbeleg
für die von mir verfochtene Wortbedeutung von tremissis vermißt, so
erinnere ich ihn an einen in jener Zeit so viel gelesenen und ausgeschrie-
benen Autor des 7. Jahrhunderts, wie Isidor von Sevilla, der im 26. Buche
seiner Ethymologien über den Solidus der Lateiner von !/, Goldunze schreibt:
„vulgus aureum solidum vocat, cuius tertiam partem ideo dixerunt tremissem
eo quod solidum faciat ter missus“. Sollte diese unmittelbare Beziehung
des tremissis auf den Goldsolidus Konstantins nicht zur Genüge erklären,
warum mit dem Durchdringen des Silberschillings allenthalben der Aus-
druck tremissis für das Schillingsdrittel ausstirbt? Ich habe ferner seiner
Zeit auf den Unterschied zwischen tremissis und triens als dem Drittel des
272 Nachrichten und Notizen I.
neben einander. Diese aber waren damals mindestens bei den Salfranken,
den Burgunden, Römern und Bayern noch in Goldschillingen angesetzt.
Wenn endlich Vinogradoff meint, daß die karolingische Münzreform die
Bußherabsetzung insofern vorbereitet hätte, als bei dem Sinken der Preise
der verbesserte Denar es dem Silberschillinge ermöglichte, den entarteten
Goldschilling zu ersetzen, so hätte dies allenfalls für die letzte Zeit Karls
des Großen oder unter Ludwig dem Frommen zutreffen können, noch nicht
aber für die Zeit der Pippinschen Bußreduktion, wo das Denargewicht noch
um ein volles Viertel leichter war. Wohl aber können wir die entgegen-
gesetzte Beobachtung machen, daß nämlich im Langobardischen Rechts-
gebiete trotz der neuen Münze Karls des Großen nicht der Silberschilling
zu 12 den. sondern der Mancusus zu 30 den. an die Stelle des alten ent-
arteten Goldschillings getreten ist. Dieselbe Rechnungsweise ist auch in
Bayern durchgedrungen. Wir sehen, daß die synthetische Würdigung der
Zusammenhänge des historischen Lebens, wie sie Vinogradoff versucht, mit
den Quellen auch den Boden unter den Füßen verloren hat. — Bei meiner
Annahme einer Doppelrechnung in den Volksrechten berief ich mich auf
das Capitulare von 803, wonach alle Zahlungen von debita an den König
in Silberschillingen zu entrichten waren, excepto freda quae in lege Salıca
scripta est. Diese Bestimmung ist aber, wie auch die Kapitularüberschrift
verschiedener Handschriften beweist, keineswegs auf die Lex Salica be-
schränkt geblieben und konnte es auch nicht, weil der fredus, quae in lege
Salica scripta est, auch bei anderen Stämmen Geltung erlangt hatte. Ich
berufe mich dafür auf das Capitulare Saxonicum von 797, welches zwischen
den Bannfällen zu 60 sol. und zwischen den Fällen „ubi Franci secundum
legem 15 sol. solvere debent" scheidet. Im letzteren Falle handelt es sich,
wie eine Vergleichung mit Lex Saxonum, Tit. 36, lehrt, um Friedensgelder.
Es wird also mit dem Capitulare Saxonicum der fränkische bannus und
fredus in Sachsen verkündigt, jedoch mit der Erleichterung, daß den Sachsen
für den fredus sowohl eine ständische Abstufung der Bußhöhe wie die
Zahlung in niedrigen sächsischen Schillingen zu 2 Goldtremissen zugestanden
wurde. Die ganze Maßregel bedeutete eine teilweise Einführung fränkischen
Rechtes in Sachsen; denn es wurden hierdurch Bestimmungen der fränkischen
Lex auch für die Sachsen verbindlich gemacht. Damit erklärt es sich,
warum das Capitulare von 803 dem solidus zu 12 den. nicht einfach den
solidus zu 40 den. gegenüberstellt, sondern die Zahlung des salischen Fredus
„eodem solido quo ceterae compositiones solvi debent“ verfügt. Die Salfranken
nämlich zahlten den Fredus in Schillingen zu 40 den., während die Sachsen
ihn in geringeren Sachsenschillingen im Werte von 2 Goldtremissen zahlten.
Wenn nun das Capitulare Saxonicum in cap. 11 den „solidus Saxonum"
und den „solidus in argento“ neben einander aufführt und in ihrem Werte
definiert, so war dies notwendig, weil das Capitulare teils vom fredus und
Goldschillings zu 24 und zu 21 Siliquen aufmerksam gemacht, den mir
Heck unter Berufung auf moderne Handbücher gern abstreiten möchte.
Gibt es da nicht zu denken, daß auch Isidor beim Konstantinischen Solidus
nur vom tremissis nicht aber vom (reng zu reden weiß?
Nachrichten und Notizen I. 273
teils vom bannus handelte und damit eine doppelte Schillingsrechnung
vorausgsetzte. Den Geldwert des ersten Schillings durch Gleichsetzung aus
dem Werte des letzten abzuleiten, durfte sich aber unsere Wissenschaft
nur solange erlauben, als sie noch nicht wußte, daß es sich hierbei um den
geringen Sachsenschilling zu 2 Tremissen und nicht um den großen zu
8 Tremissen handelte.” Denn sonst ergäbe sich für die Tremisse ein Wert
nicht mehr von 4, sondern von 6 Silberdenaren, und man wäre genötigt, den
großen Schilling der Lex von 3 Tremissen mit 18 fränkischen Silberdenaren
zu bewerten, oder man müßte uns mit Heck zu überreden suchen, daß
Karl der Große den Sachsen ein neues Münzsystem erfunden habe, welches
! Darüber vgl. Inama-Sternegg in den Jahrbüchern für Nationalökonomie
und Statistik, Bd. 80, S. 226, und meine Ausführungen in der Historischen
Vierteljahrschrift 1903, S. 462. Heck hat in seinen früheren Arbeiten von
alledem nichts gewußt und macht erst bei der Lektüre meiner Arbeit diese
für ihn peinliche Entdeckung, welche sein schönes Rechenexempel von der
angeblichen Gleichheit der sächsischen und friesischen Edelingswergelder
(1440 sol. und 106°, sol.) jählings stört. Wenn er trotzdem für das Capi-
tulare Saxonicum nur einen einzigen Schilling anerkennen wollte und dieses
der kleinere sächsische Schilling war, so mußte er sich mit der Tatsache
abfinden, daß dieses Capitulare diesen Schilling ausdrücklich zu 12 den.
rechnet, während er, wenn Hecks Wergeldgleichung richtig wäre, doch nur
8°/, den. gelten durfte! Aber auch hier zeigt sich Heck allen Quellen-
aussagen gewachsen, denn mit der schlichten Behauptung, daß Karl der
Große 808 den Schilling des Capitulare Saxonicum demonetisiert und auf
8%, den. herabgesetzt habe, rettet er sein System. — Meinen Ausführungen
gegenüber, daß wir es im Capitulare Saxonicum mit einem doppelten
Schilling zu tun haben, beruft sich Heck wieder auf eine „Generalklausel‘“.
Der Schlußsatz „et in aliis speciebus ad istum pretium omnem aestimationem
compositionis suntt wird von ihm auf einen einheitlichen Bußschilling
gleichviel ob in Naturalien oder in Silber gedeutet. Freilich übersetzt er
höchst merkwürdig: „Auch bei anderen Objekten soll der Wert der Schillinge
bei allen Bußen nach dem vorstehenden Maßstabe festgestellt werden“.
Diese Übersetzung ist erzwungen und falsch, denn vom Schilling ist hier
nicht die Rede. Ich übersetze vielmehr fast wörtlich: „Auch in anderen
Dingen kann nach dem angegebenen Preissatz jede Berechnung einer
Komposition erfolgen“, und ich meine, man kann die Worte „ad istum
pretium“ gar nicht auf die Erwähnung des Silberschillings (in argento duo-
decim denarios solidum faciant) beziehen, weil der Silberschilling ein Münz-
system und kein Preis (pretium) ist. Die Worte „ad istum pretium“ können
sich daher nur auf die zuvor genannten Preise der Landeserzeugnisse be-
ziehen, wo zu allem Überfluß bereits vom „pretium“ des Rindes in allen
Abstufungen die Rede war. Außerdem aber zeigen die Worte „omnem
aestimationem compositionis“ klar und deutlich, daß es sich hier wie
im Capitulare von 803 (solido, quo ceterae compositiones solvi debent)
gerade um den Kompositionsschilling des Volksrechtes im Gegensatz zum
Silberschilling des Bannrechtes handelt.
274 Nachrichten und Notizen I.
sie nötigte, den großen Schilling zu (äi, den kleinen aber zu 8%, Denaren
zu rechnen: dies wäre allerdings die empfindlichste Strafe für ihre wieder-
holten Aufstände gewesen. Zu der einen Ansicht hat sich noch niemand
bekennen wollen, und die andere ist der letzte Notanker eines in die Brüche
gegangenen gelehrten Systems. B. Hilliger.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und
Technische Hochschulen. Der o. Professor der klassischen Philologie in
Leipzig Dr. Friedrich Marx wurde als o Professor nach Bonn und der
o. Professor der klassischen Philologie in Breslau Dr. Eduard Norden
wurde in gleicher Stellung nach Berlin berufen.
Auf den Lehrstuhl für Wirtschaftsgeographie an der Handelshochschule
in Frankfurt a. M. wurde Dr. Emil Deckert in Berlin berufen.
Der Privatdozent der klassischen Philologie in Halle Dr. Berthold
Maurenbrecher hat die Redaktion des Thesaurus Linguae Latinae in
München übernommen.
Es habilitierte sich Dr. Otto Schlueter für Geographie in Berlin.
Todesfälle. Am 5. Febr. starb in Straßburg im Alter von 78 Jahren
der Prof. emer. der Romanischen Philologie Dr. Eduard Böhmer. Er hat
in den Jahren 1871—1895 die „Romanischen Studien“ herausgegeben.
Am 8. Febr. starb im Alter von beinahe 75 Jahren der o Prof. a. D
der klassischen Philologie Wilhelm von Christ in München. Außer
vielen sorgfältigen und scharfsinnigen Einzeluntersuchungen verdanken wir
ihm vor allen die „Geschichte der griechischen Literatur bis auf Justinian“,
welche zuerst 1888 erschien und bis 1905 bereits die 4. Auflage erlebte.
Am 9. Febr. starb der o. Prof. der Kirchengeschichte Otto Zöckler
in Greifswald. Von seinen Werken sei hier nur auf die „Kritische Ge-
schichte der Askese“ hingewiesen, die zuerst 1863 erschien und dann unter
verändertem Titel 1897 als „Askese und Mönchtum“.
Am 18. Febr. starb im 40. Lebensjahr der Professor der Mineralogie
und Geologie an der Technischen Hochschule in Karlsruhe Dr. Karl
Futterer, der sich durch seine Forschungsreisen in Zentralasien bekannt
gemacht hat. Von seinem Hauptwerk „Durch Asien“ hat er selbst nur den
1. Band noch vollenden können, die erste Hälfte des 2. Bandes ist erst
kürzlich erschienen und wurde von Nötling herausgegeben.
Am 19. Febr. starb der frühere Direktor der Wirtembergischen Landes-
bibliothek in Stuttgart Wilhelm von Heyd im Alter von 83 Jahren. Er
war ursprünglich Theolog gewesen, hatte sich dann aber während seiner
vierzigjührigen bibliothekarischen Tätigkeit ganz den historischen Studien
gewidmet. Bekannt ist sein großes zweibändiges Werk über die „Geschichte
des Levantehandels“ (1879), welches auch ins Französische übersetzt wurde.
In dasselbe Studiengebiet fallen seine „Beiträge zur Geschichte des deutschen
Handels“ (1890). Außerdem verfaßte er die wichtige „Bibliographie der
. Württembergischen Geschichte“ (2 Bde. 1895—96) und die Beschreibung
der „Historischen Handschriften der kgl. öffentlichen Bibliothek zu Stutt-
gart“ (2 Bde. 1891).
Nachrichten und Notizen I. 275
Am 1. März starb im Alter von 69 Jahren der bekannte Professor der
Germanischen Philologie in Göttingen Dr. Moritz Heyne. Er war am
8. Juni 1837 in Weißenfels geboren und hatte sich nach Absolvierung der
Lateinschule in Halle dem juristischen Kanzleidienst gewidmet. Im Jahre
1860 wurde er in Halle zum Universitätsstudium zugelassen, promovierte
1863 und habilitierte sich daselbst 1864. Im Jahre 1869 wurde er zum
230. Professor ernannt, 1870 wurde er als Professor der deutschen Sprache
nach Basel und 1883 von dort nach Göttingen berufen. Seit 1867 war er
Mitarbeiter am Deutschen Wörterbuch von Grimm und hat die Buchstaben
H, I, L, M, R und den Anfang von S nacheinander bewältigt. In den
Jahren 1890—95 erschien sein eigenes dreibändiges „Deutsches Wörter-
buch“, von dem er schon die zweite Auflage vorbereitet und außerdem
auch eine kleinere einbändige Ausgabe veranstaltet hat. Zahlreich sind
die Ausgaben alter deutscher Dichtwerke von ihm. Dazu treten seine
grammatikalischen Studien. Sein letztes großes Unternehmen waren die
„Fünf Bücher deutscher Hausaltertümer“, von denen der 1. Bd. das Woh-
nungswesen, der 2. das Nahrungswesen und der 8. die Körperpflege und
Kleidung behandelt; der 4. Bd. ist bereits zur Hälfte druckfertig geworden,
den 5., welcher die Sitte behandeln sollte, hat er gar nicht mehr in An-
griff nehmen können.
Kürzlich starb im Alter von fast 68 Jahren der Direktor des Stadt-
archive und der Stadtbibliothek in Breslau Prof. Dr. Karl August Her-
mann Markgraf. Seine Erstlingsarbeit, 1861 erschienen, handelte De
bello Burgundico a Carolo Audace suscepto. Später wandte er sich mehr
und mehr dem Studium seiner heimatlichen Geschichte zu, ihm verdanken
wir die „Beiträge zur Geschichte des evangelischen Kirchenwesens in.
Breslau“. ` Hervorragend war seine Tätigkeit bei der Herausgabe mittel-
alterlicher Quellenschriften. Es erschienen von ihm nacheinander: Historia
Wratislaviensis von Peter Eschenloer (1873); Politische Korrespondenz
Breslaus 1454—69 (1873—74); Annales Glogavienses (1877); Lehns- und
Besitzurkunden Schlesiens (zusammen mit Grünhagen herausgeg. 1881—83);
Breslauer Stadtbuch (mit Frenzel 1882); Liber fundationis episcopatus
Vratislaviensis (mit W. Schulte 1889) und Descriptio tocius Silesie von
B. Stenus (1902). Außerdem gab er in den Jahren 1894—1903 die „Mit-
teilungen aus dem Stadtarchiv und der Stadtbibliothek zu Breslau" heraus.
Sachsen und Polen im achtzehnten Jahrhundert.
Entgegnung.
In der Hist. Vierteljahrschr. IX. Jahrg. S. 31ff. sucht P. Haake sein
Urteil über die Motive der polnischen Politik der Wettiner im 18. Jahr-
hundert, besonders über die Beweggründe Augusts des Starken zu seiner
Kandidatur im Jahre 1697, gegenüber der von mir und anderen vertretenen
Auffassung zu begründen. Daß die fehlgeschlagenen Bestrebungen der
Wettiner, in Polen dauernd festen Fuß zu fassen, eben weil sie fehlschlugen,
über Sachsen und Polen namenloses Unheil heraufbeschworen, darin sind
wir alle einig. Meines Erachtens ist aber damit noch nicht die völlige
2716 Nachrichten und Notizen I.
Verurteilung dieser Politik entschieden; es muß vielmehr noch festgestellt
werden, welchen Erwägungen diese Politik entsprang, wieweit ihr Erfolg
oder Mißerfolg vorauszusehen war, ob nicht etwa Faktoren, z. B. das Ruß-
land Peters des (Großen, die Genialität Friedrichs des Großen, eingriffen,
deren Auftauchen und deren Stärke sich vorher jeder Berechnung entzogen.
Es ist nicht das erste Mal, daß wir über diesen Gegenstand streiten. Wenn
Haake im Besitze eines größeren Tatsachenmaterials der einzige kompetente:
Beurteiler zu sein meint, so möchte ich wissen, woher er den Mut nimmt.
zur Abfassung seiner Besprechungen über zahlreiche Einzeluntersuchungen,
deren Verfasser in dem Material über die spezielle Frage doch sicherlich
besser bewandert sind als der Rezensent. Die Diskussion mit Haake wird
nun dadurch arg erschwert, daß er im Feuereifer für seine Sache die Be-
hauptungen seiner Gegner vergröbert und verzerrt, um dann sich ihre
Widerlegung leicht zu machen und offene Türen einzurennen. Die Kampfes-
weise Haakes haben Herr E. O. Schmidt und ich sich schon einmal im
Neuen Archiv f. Sächs. Gesch. 26. Bd. S. 121—123 verbeten; mit‘ welchen
Waffen Haake ficht, dafür ein Beispiel. In meinem Buche: „Sachsen und
Preußen um die Mitte des 18. Jahrhunderts“ (vgl. die Besprechung Webers.
in der Hist. Vierteljahrschr. VIII. Jahrg. S. 574/75) S. 7/8 hatte ich darauf
hingewiesen, daß neben dynastischen und politischen auch volkswirtschaft-
liche Gründe für die Bewerbung Friedrich Augusts II. um die polnische
Krone im Jahre 1733 ins Gewicht fielen. Diese Tatsache bestritt Haake:
im Neuen Archiv f. Sächs. Gesch. 25. Bd. S. 321 mit dem Hinweis, daß
nicht nordwärts zur Ostsee, sondern nach Süden auf Konstantinopel zu
wenigstens von 1697—1699 die Politik Augusts des Starken strebte. Was.
die Pläne Augusts des Starken am Ende des 17. Jahrhunderts für die Mo-
tive der Kandidatur seines Sohnes beweisen sollten, war mir unerfindlich;
deshalb schloß ich die erneute Darlegung meiner Auffassung im Neuen
Archiv f. Sächs. Gesch 26. Bd. S. 118 mit den Worten: „Haake leugnet
diesen Zusammenhang, denn — man höre und staune — nicht nord-
wärts usw.“ Jetzt dreht Haake mit der Bemerkung, daß ich nicht einmal
die gedruckte Literatur kenne (oben S. 51 Anm. 2), die Sache so, als ob
ich die Tatsache selber leugnete, obwohl ich in meinem von Haake öfters
zitierten Aufsatze in Briegers Zeitschr. f. Kirchengesch. 24. Bd. S. 109/10
auf die türkenfeindliche Politik Augusts in diesen Jahren hingewiesen habe.
Zweimal (oben S. 34 Anm. und S. 65 Anm. 1) schleudert Haake gegen mich
den schwersten Vorwurf, den man gegen einen Vertreter einer Wissenschaft
erheben kann, den Vorwurf nämlich, methodische Fehler begangen zu
haben, natürlich ohne die Verpflichtung zu empfinden, seine kühnen Worte
ausführlich zu begründen.
Trotz derlei Artigkeiten kommen wir uns aber sachlich allmählich
näher. Ich habe selbstverständlich nicht behauptet, wie Haake S. 40 will,
daß die polnische Politik der Wettiner, also auch die Bewerbung Augusts
des Starken um die polnische Krone, in erster Linie, allein, vornehmlich
durch volkswirtschaftliche Rücksichten bestimmt wurde, sondern (vgl. Neues
Archiv 26. Bd. S. 117), wie schon erwähnt, daß sie neben den politischen
und dynastischen Beweggründen eine Rolle gespielt haben. Früher wies
Nachrichten und Notizen I. 977
Haake diese Auffassung zurück, jetzt will er nicht ganz in Abrede stellen,
daß August der Starke an wirtschaftliche Vorteile mitgedacht hat. Wenn
aber verschiedene Beweggründe zusammengewirkt haben, läßt sich in der
Regel nicht zuverlässig ermessen, welches Motiv den entscheidenden Aus-
schlag gegeben hat; deshalb hielt ich der apodiktischen Sicherheit, mit
der Haake bisher urteilte, entgegen, daß der Historiker gut tut, bei der-
artigen Fragen nur mit Möglichkeiten und Wahrscheinlichkeiten zu operieren.
Zu dieser Ansicht hat sich nun auch Haake bekehrt; er gesteht, daß wir
vor einer mit Sicherheit wohl nie zu lösenden Frage stehen. Wenn nun Haake
sich bei der Beurteilung des großen Kurfürsten und Friedrich Wilhelms I.
nicht in erster Linie an ihre Worte, sondern an ihre Taten, z. B. die
Testamente des großen Kurfürsten und den Löwenwoldischen Vertrag, halten
wollte, würde er, was er jetzt S. 42 Anm. noch leugnet, zugeben, nämlich
daß der große Kurfürst und Friedrich Wilhelm I. sich gelegentlich durch
Familieninteressen mehr bestimmen ließen als durch die staatlichen Rück-
sichten, daß, wie es Lenz gelegentlich formuliert, der dynastische Ehr-
geiz die großen Hohenzollern antrieb, das Ganze des Staates einzusetzen,
um ihrem Hause Glanz und Stellung in der Welt zu erringen. Somit er-
gibt sich, daß der von Haake gewählte Maßstab für die Beurteilung der
Politik der Hohenzollern und Wettiner, die schroffe Gegenüberstellung:
hier dynastische Politik der Wettiner — dort Staatspolitik der Hohenzollern,
auf die zweite Hälfte des 17. und das 18. Jahrhundert nicht immer anwend-
bar ist. Mit dieser Auffassung vertragen sich, wenn man nicht arge Silben-
stecherei treibt, die von Haake angeführten Urteile Erdmannsdörffers usw.
recht gut; denn wenn zwei, die Hohenzollern und die Wettiner, dasselbe
taten, so war es noch längst nicht dasselbe in der Art, wie sie es taten.
Breslau. Johs. Ziekursch.
Die Wahl Augusts des Starken zum König von Polen.
Antwort.
L Auf Ziekurschs Entgegnung erwidere ich folgendes:
1) Schon am 30. November 1904, an welchem Tage ich den unter obigem
Titel in dieser Zeitschrift (ohne die erst später hinzugefügten Anmerkungen)
wörtlich abgedruckten Vortrag im Dresdener gemeinnützigen Verein hielt,
„stellte ich nicht ganz in Abrede, daß August der Starke, als er sich um
den polnischen Thron bewarb, an wirtschaftliche Vorteile, die Sachsen aus
einer Personalunion erwachsen könnten, vielleicht mitgedacht hat“. Zu
der Wahrheit, daß man die Motive, die einen Entschluß herbeiführten, immer
nur annähernd bestimmen, ihre verschiedene Stärke niemals genau abmessen
kann, bin ich also nicht durch Ziekurschs Aufsatz bekehrt worden, den ich
im Manuskript erst nach meinem Vortrage kennen lernte, und der dann
im April 1905 im Neuen Archiv für sächsische Geschichte und Altertums-
kunde 26. Band S. 107—121 erschien. 0
2) Ziekursch hält seine Behauptung, daß bei Augusts Kandidatur auch
wirtschaftliche Beweggründe eine Rolle gespielt haben, dadurch für bewiesen,
daß der Kurfürst in den Propositionen, die er den Polen vor seiner Wahl
278 Nachrichten und Notizen 1.
machte, den Handel zwischen ihrem und seinem Lande in Flor zu bringen
versprach und auch sonst die wirtschaftliche Entwicklung Sachsens zu
fördern suchte. Ich halte es, wie ich m. E. auf S. 64/5 und S. 40/1 Anm. 1
genügend begründete, für einen schweren methodischen Fehler, aus einem
einzelnen Aktenstück, das wahrscheinlich nicht August der Starke selbst,
sondern Flemming analog den Propositionen der andern Bewerber zu dem
Zwecke aufsetzte, möglichst viele Stimmen zu gewinnen, und das der
Republik eine Vergrößerung geradezu auf Kosten Sachsens in Aussicht
stellte, zu schließen, daß ihn die Rücksicht auf ein noch dazu problematisches
Interesse seines Kurfürstentums mitbewogen habe, die Personalunion beider
Länder zu erstreben, zumal wenn man zugibt, daß er kein Bedenken trug,
seine persönlichen Wünsche und Neigungen gelegentlich auch zum Schaden
der sächsischen Interessen zu befriedigen. Diese auch von Ziekursch an-
erkannte Tatsache mußte ihn m. E. davon abhalten, zu behaupten: „Es
war keineswegs ein Werk des Zufalls oder fürstlicher Laune, sondern es
entsprach den politisch-geographischen Verhältnissen, wenn Friedrich August
auf Polen Einfluß zu gewinnen suchte“, und ihn veranlassen, erst weitere
Quellen daraufhin zu prüfen, ob bei der Kandidatur Augusts des Starken
und der seines Sohnes die Rücksicht auf das Interesse Sachsens nach-
weisbar ist.
3) Den Vorwurf, daß Ziekursch die einschlägige Literatur nicht kenne,
habe ich irrtümlicher Weise erhoben, weil er mir die Tatsache, daß Augusts
Politik vor dem Ausbruch des nordischen Krieges auf die Eroberung der
Moldau und Wallachei und des türkischen Reiches hinzielte, selbst anzu-
zweifeln schien. Ich nehme ihn nach seiner obigen Erklärung selbst-
verständlich zurück, halte aber auch bei der Kandidatur Friedrich Augusts I.
um die polnische Krone wie bei der seines Vaters das persönliche Motiv
für das ausschlaggebende, die sachlichen für die sekundären.
4) DaB der Große Kurfürst und Friedrich Wilhelm I. das Interesse
ihres Hauses ebensosehr im Auge gehabt haben wie das ihres Landes,
leugne ich nicht, wohl aber, daß sie dieses jenem zum Opfer brachten;
sie haben m. E. auch in den Fällen, die Ziekursch anführt, beide mit-
einander vereinen zu können geglaubt und den Machtzuwachs Brandenburg-
Preußens und der Hohenzollernschen Dynastie als ihr höchstes Ziel, die
Befriedigung persönlicher, mit seiner Erreichung unvereinbarer Wünsche
nicht als ihr Recht betrachtet. Trieben sie also ebenso zugleich Haus- und
Staatspolitik wie August der Starke und sein Sohn, so nahmen sie doch
ungleich größere Rücksicht auf die Interessen Brandenburg-Preußens als
letztere auf diejenigen Sachsens; sie waren, wofür (und nicht wogegen)
auch ihre Taten sprechen, durchdrungen von dem Pflichtgefühl, der erste
Diener des Staates zu sein, und setzten, um ihrem Hause Glanz und Stellung
in der Welt zu verschaffen, das Ganze des Staates nur dann ein, wenn es
zugleich sein eigenes Interesse gestattete oder verlangte; August der Starke
und sein Sohn »dagegen fühlten sich als Regenten in keiner Weise
verantwortlich und beförderten den Niedergang ihres Staates, indem sie
die ihnen zu Gebote stehenden Mittel zu persönlichen Zwecken vergeudeten
und mißbrauchten.
Nachrichten und Notizen I. 279
II. Herr Dr. Carl Hallendorff in Stockholm, der sich durch mehrere
Veröffentlichungen um die Erforschung der auswärtigen Politik Augusts
des Starken verdient gemacht hat und meiner Auffassung seiner Kandidatur
um die polnische Krone brieflich beipflichtete, fragte bei mir an, ob der
Seidene Weltfaden nicht doch erst nach seiner Wahl verfertigt sein könne
und ob Wilhelm Ernst Tentzel vollen Glauben verdiene. Da vielleicht auch
andere Leser meines Aufsatzes noch einen leisen Zweifel an der Echtheit
des Manuskripts und seinem Einfluß auf die Kandidatur des Kurfürsten
hegen, so möchte ich meine Ausführungen auf S. 46—51 dahin ergänzen:
Das Sericum mundi filum ist ohne Zweifel im letzten Viertel des
16. Jahrhunderts von dem Schneeberger Paul Grebner verfaßt und nieder-
geschrieben worden; wie aber schon Johann Christian Götze in seinen
„lerckwürdigkeiten der Kgl. Bibliothek zu Dresden“ (1. Sammlung Dresden
1744 8. 339) bemerkte, wurden die Zahlen 1590 und 1609 später in 1690
und 1699 umgeändert und von einer andern Hand folgende Sätze hinzu-
gefügt: Ruina Papae Romani incidit in annum 1690. Exterminium ejus
totum fit anno 1699. Saxo in Regem Poloniae creatur atque sub Impera-
tore Romano rutigero Papa totus deletur; Tentzel irrt oder lügt also, wenn
er Interpolationen in dem lateinischen Original ganz in Abrede stellt. In
der deutschen Übersetzung, die unzweifelhaft von der Hand des Pastors
Johann Wilhelm Petersen stammt, stehen diese Sätze im Texte; sie sind also
in Grebners Manuskript spätestens gleichzeitig mit der Übersetzung nieder-
geschrieben worden; vermutlich tat, nach einem Vergleich der Handschriften
zu urteilen, Petersen es selbst. Wer konnte nun 1697 oder 1698 wagen,
dem Papsttum binnen zwei oder gar eines Jahres den völligen Untergang
und August dem Starken die römische Kaiserkrone zu weissagen, und
welches Interesse hatte ein Protestant und Freund Speners wie Petersen
daran, dem abtrünnigen Wettiner zu Liebe eine Fälschung zu begehen?
Das ganze Sericum mundi Blum handelt fast nur von dem Siege des Pro-
testantismus über den Katholizismus und Muhammedanismus, und bei der
Prophezeiung der Wahl eines Wettiners zum König von Polen scheint der
Schreiber vorausgesetzt zu haben, daß dabei ein Glaubenswechsel nicht
notwendig sei; Petersen hat die Übersetzung also sicher, wie ich auf
Seite 48 Anmerkung 1 nachwies, vor 1680 angefertigt (vielleicht während
der Wirren in Polen nach der Abdankung Jobann Casimirs und vor der
Wahl Sobieskis) und, wie Götze bemerkt, leider ohne den Zeitpunkt anzu-
geben, der Mutter Augusts des Starken zu Lichtenburg praesentiret; daß
also Tentzels Angaben im übrigen vollen Glauben verdienen und August
der Starke durch die Lektüre des Seidenen Weltfadens zur Kandidatur um
die polnische Krone bewogen worden ist, kann m. E. nach diesen und den
auf Seite 48—51 mitgeteilten Tatsachen, keinem Zweifel mehr unterliegen.
II. Aus Anlaß eines Briefes von Herrn Professor Dr. Aloys Schulte in
Bonn erkläre ich folgendes:
Auf S. 35 des vorliegenden Bandes dieser Zeitschrift sprach ich von der
„Annahme zweier Katholiken, Theiner und Räß, daß den Kurfürsten eine
Wandlung in seinen religiösen Anschauungen bewogen habe, sich um die
Krone zu bewerben, daß er, um es kraß auszudrücken, König von Polen
280 Nachrichten und Notizen 1.
geworden sei, weil er nicht mehr Protestant bleiben wollte“. Auf S. 37
bemerkte ich: „Er ist nicht, wie noch Aloys Schulte in seiner Biographie
des Markgrafen Ludwig Wilhelm von Baden annimmt, ehe er an den
polnischen Thron dachte, dem Katholizismus günstig gestimmt gewesen.“
Auf S. 89 sprach ich dann zusammenfassend von „Theiners, Räß’ und Schultes
unschwer zu widerlegender Hypothese“.
Berr Professor Dr. Schulte, der, wie er mir mitteilte, nunmehr, nach-
dem ich den Beweis erbracht, daß August der Starke imstande war, nachher
die Konversion abzuleugnen, nicht mehr an die Mitwirkung eines religiösen
Motifs glaubt, beschwerte sich bei mir darüber, daß ich ihn in dem Résumé
mit Theiner und Rap in einem Atem nannte und dadurch den Leser, der
sein Buch nicht aufschlägt, zu der Auffassung verleite, als ob er im wesent-
lichen denselben Standpunkt wie jene beiden vertreten habe; auf seinen
Wunsch erkenne ich nochmals ausdrücklich an, daß er schon 1892 dem
religiösen Motiv einen viel geringeren Einfluß einräumte als Theiner und
Räß und dem politischen bereits das Übergewicht zuschrieb, und freue
mich, daß er jenes nunmehr ganz preisgibt.
IV. In meinem Aufsatz ist auf S. 81 Z. 19 v. o. leider ein Druckfehler
stehen geblieben, obwohl ich ihn in dem Korrekturbogen monierte; es
muß heißen:
‘Die eigenbändigen Entwürfe und Briefe Augusts des Starken, die ich
in Auftrage der Kgl. Sächsischen Kommission für Geschichte herauszugeben’,
nicht “herausgegeben habe’; sie werden voraussichtlich erst im nächsten
Jahre erscheinen. Paul Haake.
281
Nachrichten und Notizen II.
J. Ilberg: Aus Galens Praxis. Ein Kulturbild aus der Römischen Kaiser-
zeit. Leipzig, B. G. Teubner 1905. gr. 8°. 41 S. Preis 1,20 M.
Die Schrift von J. Oberg — ursprünglich ein im Winter 1904/5 in der
Deutschen Gesellschaft zu Leipzig gehaltener Vortrag — entrollt ein lebens-
volles, kulturgeschichtlich hochinteressantes Bild von einer Ärzteexistenz
der römischen Kaiserzeit. Die hervorragende philologische Schulung des
bekannten Autors bürgt für die Zuverlässigkeit des Materials und seiner
Sichtung; der Geist bester philologischer Akribie spricht aus jeder Seite.
So ist es selbstverständlich, daß die Lektüre des Büchleins für den Histo-
riker reichen Gewinn bringt, noch reicheren in sich birgt; denn dem Ge-
schichtsforscher enthüllen Ilbergs Ausführungen, deren Titel deutlich genug
erkennen läßt, daß sie nicht abschließend gedacht wurden, manche Gedanken-
reihen und Zusammenhänge, die teilweise nur zwischen den Zeilen an-
gedeutet sind, meist wohl, weil sie über den Rahmen der Abhandlung
hinausgingen.
Den typischen Verlauf der ersten großen Lebensphase des Arztes
charakterisieren S. 7—22. Es wäre höchst wünschenswert, daß bald ähn-
liche authentische Veröffentlichungen über die mannigfaltigen Arten er-
folgten, wie man zur römischen Kaiserzeit in den verschiedenen Berufen
Karriere zu machen pflegte. Ich habe bereits 1904 in meinem „Leben des
Kaisers Hadrian“ auf die kulturgeschichtliche und soziologische Bedeutung
solcher typischen Fälle aufmerksam gemacht und einen derselben an der
militärisch-politischen Laufbahn des jugendlichen Hadrian exemplifiziert. —
Als Geburtsjahr Galens dürfte durch Ilberg 129 gesichert sein. Der erste
Aufenthalt des Pergameners in Rom fällt in die Zeit von 162—166. Über-
zeugend ist es dem Verfasser gelungen, nachzuweisen, warum Galen 166
Hals über Kopf die Hauptstadt verlassen hat, trotzdem man sich bereits
an höchster Stelle für ihn zu interessieren begann: der Arzt floh vor der
Pest, die mit dem kaiserlichen Heere vom Orient kommend sich Rom näherte.
Es ist unbestreitbar, daß der bekannte Heilkundige in der Metropole sich
den Gefahren der entsetzlichen Krankheit am wenigsten hätte entziehen
können, daß gerade er, den seine Kollegen anfeindeten, das Laienpublikum
teilweise vergötterte, hier auf dem geführdetsten Posten stand.
Auf einen Ruf der beiden Kaiser kommt Galenos etwa 168 langsam
und zögernd nach Westen zurück; 169 finden wir ihn wieder in Rom.
Hier ist er noch unter Septimius Severus tätig (193—211). Das Todesjahr
des Arztes kann nicht mehr mit Sicherheit festgestellt werden; daß er noch
unter M. Aurelius Antoninus (Caracalla) gelebt hat!, wie angenommen worden
ı 211—217; 211 wäre Galen 82 Jahre alt gewesen (s. ol ein allerdings
sehr wohl mögliches Alter.
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 2. 19
282 Nachrichten und Notizen II.
ist, halte ich für unwahrscheinlich. Vermutlich ist Galen im ersten Jahr-
zehnt des dritten nachchristlichen Jahrhunderts gestorben, kaum früher. —
Methodisch am wichtigsten ist in Galens Tätigkeit die ständige Ver-
bindung von Theorie und Praxis, von Aoyog und seipa, auf die er grund-
sätzlich hinweist (S. 40). Sehr wertvoll ist es, dank Ilberg detaillierter zu
erfahren, welch hohe Bedeutung der Arzt der Sektion des menschlichen
Körpers sowie der experimentellen Vivisektion von Tieren zugewiesen und
wie er sich letztere bei seinen Öffentlichen Experimentalvorträgen zunutze
zu machen gewußt hat. Doch ist das kaum lediglich Reklamebedürfnis
gewesen; denn Galen tadelt die Militärärzte Mark Aurels mit aufrichtiger
Heftigkeit, weil sie die prächtige Gelegenheit des Germanenkrieges zur
Sektion von Barbarenleibern nicht benutzt hätten. Interessant ist weiter
die Galenische Theorie der Geisteskrankheiten; beachtenswert sind die
hydrotherapeutischen Grundanschauungen des Mediziners, die sich schon
beträchtlich einigen modernen Anschauungen nähern. Auch aus dem, was
bei ihm über die Heilwirkungen einer geregelten Diät, eines Badeaufent- °
haltes und des Besuches von Luftkurorten steht, wird man deutlich er-
sehen, daß die modernen Internisten trotz ihrer gewaltigen Hilfsmittel in
manchem nicht allzuweit über die Kenntnisse der besten Köpfe des Alter-
tums hinausgekommen sind. Hierher gehört endlich die Tatsache, daß
Galen die Bedeutung der Prognose richtig hervorhebt (S. 14), daß der Be-
griff der Suggestion ihm geläufig, diese selbst ihm dienstbar ist (S. 19 f.).
Der Gelehrte Galen mag nur wenig Originales bieten, der Arzt ist nach
wie vor von höchster Bedeutung. Einzig in dieser Beziehung stehe ich
nicht vollkommen auf dem von Ilberg vertretenen Standpunkte und möchte
Galens Bedeutung für die Geschichte der Medizin höher bewertet und der
Moderne gegenüber schärfer eingestellt wissen. Ganz zu abstrahieren ist
bei alledem von der teilweise direkt widerwärtigen Marktschreierei des
Pergameners; damit zahlt Galen seiner Zeit den Tribut. Gewiß, er ist kein
rechter Hellene gewesen, aber auch kein Graeculus in dem eigentlichen
Sinne des Wortes: ein Stück wahren, unvergänglichen Hellenentums lebt
noch in dem Spätling. Und hierin begegne ich mich wieder mit dem Ver-
fasser; das wahre Hellentum bleibt jung und vermag noch immer — und
in alle Zukunft — mustergültig zu zeigen, was echte Forschung heißt.
Leipzig. ` Otto Th. Schulz.
Leon Leclère, Professor a. d. Universität Brüssel, A propos du couronne-
ment de lan 800. (S.-A. aus „Melanges Paul Fredericq‘‘, Brüssel,
H Lamertin, 1904, S. 181ff.) 1 fr.
Da nach Ansicht des Verfassers über die allgemeinen Ursachen und
Folgen des Ereignisses von 800 nichts mehr zu sagen ist, beschränkt er
sich auf zwei Fragen: 1) wie ist der Bericht der ann. Lauresh., nach
welchem der Krönung ein auch Karl bekannt gegebener und im Prinzip
von ihm gebilligter Beschluß vorausgegangen ist, mit der Nachricht Ein-
hards, daß Karl durch die Krönung überrascht worden sei, zu vereinigen?
Und 2) welches Motiv bestimmte Leo UI, Karl mit der Krönung zu über-
raschen? Die erste Frage wird dahin beantwortet, daß Karl nur mit dem
Nachrichten und Notizen II. 283
allgemeinen Plane seiner Erhöhung, nicht aber mit der vom Papste im-
provisierten Krönung einverstanden gewesen sei. Diese oft erörterte An-
sicht scheitert m. E. schon an dem Wortlaut der Einhardstelle, welche
susdrücklich den kaiserlichen Namen als Gegenstand der Aversion Karls
bezeichnet? (.. nomen accepit, quod primo in tantum aversatus est. A
Bei Erörterung der zweiten Frage verwirft L. unter Hinweis auf meine
Schrift „Die Kaiserkrönung Karls d. Gr.‘ die Blutbanntheorie Sackurs, weil
sie die heimliche Form der Krönung nicht erkläre. Von meiner Ovations-
theorie, die ich neuerdings in der Ztschr. f. K. G. XXVI, 190ff. gegen
J. v. Walter verteidigt habe, nimmt er nur den einen Teil an, daß Leos
Grundmotiv Dankbarkeit gewesen sei; die Heimlichkeit, mit der er vorging,
will er jedoch nicht aus dem Charakter der Ovation erklärt wissen, sondern
er entscheidet sich in diesem Punkte für eine bereits von A. Berthelot
vertretene Hypothese, nach der der Papst mit der Krönung einem für das
Papsttum demütigenderen Krönungsakt habe vorbeugen wollen. Diese
Hypothese soll durch die Tendenz der Vita Leonis, welche die Rolle des
Papstes bei der Krönung herausstreicht, sowie durch die spätere Haltung
Karls gestützt werden. Ich kann dieser Auffassung nicht beitreten. Die
richtig beobachtete Tendenz der Vita Leonis scheint mir das genaue Gegen- `
teil von dem zu beweisen, was L. aus ihr folgert, nämlich die Tatsache,
daß Leo durch Vornahme der Adoration nach römischer Auffassung der
päpstlichen Würde etwas vergebeu hat, sonst wäre diese Huldigungsform
in der offiziösen Darstellung nicht totgeschwiegen worden. Hätte nun Leo
bei Vornahme der Krönung an die Rolle des Papsttums gedacht, so wäre
die Adoration zweifellos unterblieben. Auch Karls spätere Haltung — ge-
meint ist die Krönung seines Sohnes — kann nicht als Beweis für Leos
Motiv v. J. 800 gelten. Endlich ruht die ganze Theorie auf der Annahme,
daß Karl die Kaiserwürde erstrebt habe oder doch mindestens mit seiner
Erhöhung einverstanden gewesen sei, eine Annahme, die zwar weit ver-
breitet, aber gänzlich falsch ist, wie ich in meiner oben zitierten Schrift
S. 78ff. darzutun mich bemüht habe. Unsere jetzige Kenntnis des Her-
ganges der Krönung läßt m. E. nur eine Deutung zu: es war eine Ovation,
nichts weiter. Das schließt nicht aus, daß der Papst nebenher daran ge-
dacht haben mag, durch die Krönung seine eigene Position zu befestigen.
Aus den Quellen ergibt sich jedoch nichts, was diese Vermutung bestä-
tigen könnte.
Tübingen. Wilhelm Ohr.
Aus dem Nachlaß des trefflichen Eduard Richter sind zwei kleinere
Arbeiten veröffentlicht worden, die zu lebhaft erörterten geschichtswissen-
schaftlichen Streitfragen Stellung nehmen und deren deshalb hier besonders
gedacht werden soll: „Gemarkungen und Steuergemeinden im Lande Salz-
burg“ (Archiv für österr. Geschichte 94 S. 63—82), „Immunität, Landeshoheit
und Waldschenkungen“ (ebd. S. 41—62).
T Dies hat kürzlich K. Hampe nachdrücklich betont. Vgl. seine Be-
merkungen „Zur Kaiserkrönung Karls des Großen.“ Z. f. K.-G. XXVI, 4.
19*
284 Nachrichten und Notizen II.
Gegen die wissenschaftliche Brauchbarkeit der sogenannten Grundkarten
hat sich Richter wiederholt und deutlich ausgesprochen. Auch in seiner
letzten Arbeit drückt er sein Bedauern darüber aus, „daß man so große
Geldmittel an eine so wenig erprobte Sache verwendet‘ habe. Die „Grund-
kartenbewegung“ zu bekämpfen ist, glaube ich, jetzt überflüssig, die wissen-
schaftlichen Voraussetzungen einer „Grundkartenforschung“ sind als trügerisch
erkannt. Welche großen Probleme indessen noch zu lösen sind, wie es
gilt, die Verhältnisse der älteren Gemeindeverbände zu erforschen, das zeigt
Richters kleine Arbeit. Die Salzburger politischen Gemeinden der Gegen-
wart, eine Schöpfung des 19. Jahrhunderts, sind durchaus im Anschluß an
die Steuergemeinden organisiert worden. Diese aber wiederum wurden in
den Jahren 1828 bis 1830 geschaffen. In welcher Weise, das bringt Richter
zur erwünschten Anschauung. Ältere wirtschaftliche und politische Orts-
verbinde waren zwar vorhanden, doch zwischen ihnen lagen staatliche
Waldungen, Schlösser, Alpen, Hutweiden usw., die nicht zu ihnen gehörten.
(Über „die Bedeutung der Grundkarten für die historische Forschung“
handelte neuerdingsauch Werminghoff in den Pommerschen Jahrbüchern VI
S. 107—123, während in derselben Zeitschrift Carl Drolshagen S. 125—141
interessante Mitteilungen über die Veränderlichkeit der Gemarkungen in
Pommern und besonders auch wertvolle Hinweise auf das Kartenmaterial
einer schwedischen Landesaufnahme 1694—1697, ferner auf Karten von
1700, 1755 und 1819 bot.)
Den Abschluß der Studie über Immunität und Landeshoheit hat leider
Richters schwere Erkrankung gehindert. Richter knüpft an seine Unter-
suchungen zur historischen Geographie des ehemaligen Hochstifts Salzburg
(1886) an, er stimmt der neuerdings von mir vertretenen Ansicht zu. Man
solle in die Immunitätsformeln nicht mehr hineinlegen, als der Wortlaut
unbedingt verlangt. ‚Denn je weniger die Immunität eigentlich bedeutete
und je weniger sie die Öffentliche Gewalt zerstört, aufgesaugt oder sonst
hinfällig gemacht hat, desto leichter verständlich ist die spätere Entwicklung.“
„An eine vollkommene Ausschließung der Grafengewalt dachte man aber
im 10. Jahrhundert überhaupt noch nicht, da die Grafen überall als stiftische
Vögte ihr Amt ausübten und die Vorstellung einer erzbischöflichen Landes-
hoheit mit Ausschließung aller Grafen im 10. Jahrhundert noch gar nicht
bestehen konnte“. Möchte der, wie ich glaube, irrigen Ansicht entsagt werden,
daß aller Grundbesitz der Hochstiftskirchen im 10. Jahrhundert durchaus
grafschaftsfrei geworden und daß unmittelbar aus dieser Bildung heraus
die Landeshoheit entstanden sei. Die Bemerkung Richters „darüber gibt
es wohl keine Meinungsverschiedenheit“ (nämlich daß der Vogt noch im
Grafengericht als Vertreter der Kirchenleute amtiert, daß das Kirchengut
nicht völlig aus dem Grafschaftsverband ausgeschieden war), bleibt leider
einstweilen ein unerfüllter Wunsch, denn gerade diese meine Ausführungen,
die Richter überzeugend findet, sind besonders energisch bestritten worden.
Mit Richters Ergebnissen berühren sich in mancher Beziehung die
wichtigen Untersuchungen Hans v. Voltelinis über „Die Entstehung der
Landgerichte im bairisch-österreichischen Rechtsgebiete‘ (Arch. f. österr.
Gesch. 94 S. 1—40). Ihrer wurde schon Hist. Viertelj. 1904 S. 578 gedacht.
Nachrichten und Notizen II 285
Hier sei nur auf die durchaus zutreffende Bemerkung hingewiesen, daß
man unter Patrimonialgericht nicht das grundherrliche Gericht, sondern
Jedes hohe oder niedere Gericht zu verstehen habe, das sich zu dauerndem
Recht in den Händen eines Privaten befand. Für die Beurteilung der
Immunität aber ist charakteristisch der Satz: „Es hat Fälle genug gegeben,
in denen das immune (rebiet in einem gewissen Zusammenhang mit der
Grafschaft geblieben ist“ (S. 17).
Auch Kötzschke (Beiträge zur Geschichte des Stiftes Werden 10, 79 ff.)
gelangt zu einem ähnlichen Ergebnis: „Soviel aber ist klar: eine völlige
Lösung aus dem Grafschuftsverbande auch nur in gerichtlicher Hinsicht ist
mit der Immunität nicht verliehen; nur bei Rechtsstreit unter Klosterleuten
ist der Vogt schlechthin richterliche Instanz; sonst ist eine Berufung an
das gemeine Öffentliche Gericht nicht ausgeschlossen“. Der Austritt aus
der Grafschaft und die Bildung eines besonderen Gerichts ist nach Kötzschke
erst Mitte des 18. Jahrhunderts erfolgt. Für das 12. Jahrhundert führt der
Verfasser Zeugnisse vor, die eine Zugehörigkeit Werdens zum Grafschafts-
bezirk erkennen lassen. Wie später die Gerichtsbarkeit zwischen Vogt und
Abt geteilt war, wird näher erörtert. Als man den Begriff „Landeshoheit“
fester fassen wollte und fragte, wer die Landeshoheit besitze, der Vogt oder
der Abt, da waren die Meinungen der Juristen geteilt. — Diese Aufschlüsse
bietet uns Kötzschke in seinem Aufsatz „das Gericht Werden im späteren
Mittelalter und die Ausübung der Landesgewalt im Stiftsgebiet (Beitr. z.
Gesch. Werd. 10, 70ff.). Ihm geben voran Untersuchungen über „die An-
fänge der Stadt Werden“ (S. 8—69). Bei voller Beherrschung der
einschlägigen allgemeinen Probleme begnügt sich der Verfasser mit
einer Betrachtung der lokalen Verhältnisse Werdens. Von historisch-
topographischer Untersuchung geht er aus. Vorsichtig abwägend, benutzt
er die Nachrichten der Urbare, der Urkunden und der Schriftsteller.
Im Jahre 974 gewährt Otto II dem Abt das Recht in Lüdinghausen und
Werden Markt und Münze einzurichten. Der Abt war Grundherr und
Marktherr. Mitte des 11. Jahrhunderts war Werden ein fester Ort,
der aus Kloster und Marktsiedelung bestand (S. 69). Zu freiem Erb-
zinsrecht war der Grund und Boden an die städtischen Bewohner verliehen
worden. In einem Urbar des 12. Jahrhunderts werden die fundi „qui
infra civitatem sunt ad Barchove pertinentes“ angeführt (Urbar VII 2, Rhein.
Urbare II 1906 8.187f.). Sie erscheinen im Urbar gesondert von den zur
„villicatio in Barkhove“ gehörenden bäuerlichen Leihegütern (Urbar VII 3,
S. 189 ff). Wenn in viel späterer Zeit von diesen städtischen Grundstücken
bemerkt wird, daß sie den Zins an den Hof Barkhoven zahlen, aber daß
sie nicht Hofgüter sondern einläufige Güter sind, die dorthin zu Gericht
gehören, so wird ein Unterschied hervorgehoben, der schon im 12. Jahr-
hundert bestanden hat. 21 städtische fundi zinsen an den Fronhof Bark-
hofen, ihnen gesellen sich im Urbar 52 hinzu, welche von Ministerialen als
Lehen besessen werden. So ersehen wir: die städtischen Grundstücke in
Werden sind teils fronhofspflichtig und einem Fronhof des Stadtherrn
gerichtezuständig, teils, und zwar etwa DL der Gesamtheit, an Ministeriale
des Stadtherrn vergabt. Eine Tatsache, die für das Verständnis der in der
286 Nachrichten und Notizen II.
Stadt herrschenden Gewalten nicht unwichtig ist. Kötzschke weiß uns aber
noch Näheres über die Bewohner, beziehungsweise über die Bürgerschaft
mitzuteilen. „Ein persönliches dienstrechtliches Verhältnis zur Abtei war,
weie wohl auch gewisse aus der Hörigkeit stammende Pflichten, zumal die
Zahlung eines Kopfzinses, mit dem Besitz eines städtischen Hausgrundstückes
zu Erbleiherecht wohl vereinbar.“ Noch im 14. Jahrhundert konnten Unfreie
des Abts Bürger werden, ohne ihr persönliches Abhängigkeitsverhältnis ein-
zubüßen (S. 46). Unter denen, die auf städtischen Grundstücken saßen, sei
es auf einem der 21 fundi, die dem Fronhof Barkhofen einige Denare
ziusten, oder auf einem der 52 an Ministerialen vergabten, die an Bürger
verpachtet waren, begegnen verschiedene Handwerker, und zwar auch einige
Handwerker, die zum Stift in amtlichen Beziehungen standen (pistor fratrum,
caupo fratrum, der monetarius, wohl auch die beiden coci, der hortulanus
und vielleicht noch andere). Jedenfalls ist für Werden erwiesen, daß die
im Klosterdienst beschäftigten Handwerker (vgl. die Liste bei Kötzschke
S. 26) nicht durchaus als klösterliches Hausgesinde und von der bürgerlichen
Bevölkerung getrennt leben mußten, daß Frondienst und bürgerliches Leben
vereinbar waren. Eine auch sonst häufig beobachtete Erscheinung (vgl. z. B.
die von G. v. Below besprochenen Nachrichten, Ztschr. f. Sozial- u. Wirt-
schaftsgesch. 5 [1897] S. 131ff.) „So darf also“, bemerkt Kötzschke S. 37,
„in einem gewissen Sinne von einem Herauswachsen Werdens aus hof-
rechtlichen Zusänden die Rede sein". Vorsichtig fügte er sogleich ein-
schränkend hinzu „nur freilich nicht aus fronhofsrechtlicher Gebundenheit‘“
usw., und schon ‚vorher hatte er (S. 30) gesagt „Fronhofsrecht galt in der
Stadt nicht, nur insoweit reichte es hinein" usw. Eine Verständigung zwischen
Anhängern und Gegnern der „Hofrechtstheorie‘‘ kann, so will mir scheinen,
erzielt werden. G. S.
Urkundenbuch der Stadt und Landschaft Zürich, herausgegeben
von einer Kommission der antiquarischen Gesellschaft in Zürich, be-
arbeitet von J. Escher und P. Schweizer. Sechster Band. 1288--1296.
Zürich, Fäsi & Beer 1905. 4°. 414 S.
Jeder Benutzer des ausgezeichneten Werkes wird den Worten zu-
stimmen, mit denen der Präsident der Kommission, G. Meyer von Knonau,
im Vorworte der Tätigkeit des inzwischen verstorbenen H. Zeller-Werd-
müller gedenkt. Auch das Lob, das er den beiden Bearbeitern spendet,
die bei der mühsamen Aufgabe treu ausharren, ist sehr wohl verdient.
Es ist leider kein sehr häufiges Vorkommnis, daß ein großes Unternehmen der
Art so sicher und so regelmäßig fortschreitet wie das vorliegende. In der
Hist. Vierteljahrschr. 5 (1902) S. 429 wurde des fünften Bandes gedacht.
Der neue, sechste, reicht von Nr. 2009 zum 13. Januar 1288 bis Nr. 2400
zum Ende des Jahres 1296, bietet also 391 Stücke für neun Jahre. Das
Material wächst immer noch, aber längst nicht mehr so stark wie früher.
Von Einzelheiten, die mir aufgefallen sind, sich aber leicht vermehren
ließen, erwähne ich in Nr. 2022 einen Beleg dafür, daß Jahrzeiten nicht
auf den wirklichen Todestag geschrieben wurden; in Nr. 2152 ff. päpstliche
Steuern; in Nr. 2287 erstes Vorkommen des Ausdrucks „sempermann‘“ im
Nachrichten und Notizen II. 287
Urkundenbuche, wozu die Bearbeiter auf die Semperfreien des Schwaben-
spiegels verweisen. In der Anmerkung zu Nr. 2268 heißt es: „gegenüber
dem berechtigt erscheinenden Vorwurf eines Rezensenten, daß wir Eubel
nicht benützen, muß hier hervorgehoben werden, daß er in vielen Fällen
ungenügend oder unvollständig erscheint.“ Ich hatte allerdings in der
oben angezogenen Anzeige des fünften Bandes auf die Unentbehrlichkeit
der Hierarchia catholica hingewiesen, und halte es auch nicht für richtig,
wenn man ein solches Urteil über das nützliche Nachschlagebuch fällt.
Wie schon das Titelblatt sagt, beruht es vornehmlich auf einer Quelle,
den vatikanischen Registerbänden. Wo diese versagen, gibt es meist nicht
mehr als Gams. Aus allen erreichbaren Quellen die Daten über alle
Bischöfe zusammenzubringen, würde die Kräfte eines einzelnen Menschen
vielleicht übersteigen und wäre Sache des Einvernehmens der großen ge-
lehrten Körperschaften. Es ist aber für den Benutzer nicht unwichtig zu
wissen, daß auch Eubel ihm im bestimmten Falle keine Aufklärung bietet.
Daß jede Nachforschung nach den Teilhabern der ablaßerteilenden Gesell-
schaften ebenso schwierig wie zeitraubend ist, weiß ich aus eigener Er-
fahrung recht wohl. Aber die Hilfsmittel vermehren sich doch auch.
Eubel bat im Anhange zu seinem zweiten Bande ein Verzeichnis der Weih-
bischöfe gegeben, Rieder im zweiten Bande der Konstanzer Bischofsregesten
ein Verzeichnis sämtlicher darin genannten auswärtigen Bischöfe. Wenig
bekannt scheint die sebr umfangreiche Liste im Trésor de Chronologie von
L. de Mas Latrie zu sein, Sp. 1977—2126. Werden diese Dinge im
Züricher Urkundenbuche auch künftig sorgfältig berücksichtigt, so erwächst
dadurch der allgemeinen Kirchengeschichte dauernder Gewinn.
Jena. Alexander Cartellieri.
Monumenta Vaticana res gestas Bohemicas illustrantia. tomus V.
Acta Urbani VI et Bonifatii IX (1878—1404). opera Camilli Krofta.
Pragae 1908, 1905. l
Der vorliegende Band stimmt in seiner Anlage im großen und ganzen
mit dem ersten, die Zeit Clemens’ VI. umfassenden, Bande überein (vgl. die
Anzeigen des ersten Bandes von E. Werunsky in der Hist. Vierteljahr-
schrift 1906, S. 104, und von S. Steinherz in den Mittheil. d. Vereins f.
Geschichte der Deutschen in Böhmen 1904, literar. Beilage S. 71). Er ent-
hält das in den vatikanischen Registern befindliche Urkundenmaterial aus
der Zeit Urbans VI. und Bonifaz’ IX., soweit es Böhmen und seine Neben-
länder (Mähren, Schlesien, Lausitz) betrifft. Die Grenzen für die Aufnahme
von Urkunden sind sehr weit gesteckt, so daß wir hier auch Stücke vor-
finden, die deutsche, polnische usw. Kleriker betreffen, die an der Prager
Uuiversität studiert, oder sonst in irgend einer Beziehung zu Böhmen (oder
seinen Nebenländern) gestanden sind. Der Herausgeber hat nicht weniger
als 2240 Urkunden zusammengebracht, wovon 196 auf die Regierung
Urbans VI., der Rest — mehr als 2000 Stücke — auf Bonifaz IX. entfallen.
Dieses Mißverhältnis ist nicht etwa daraus zu erklären, daß die Beziehungen
zwischen Böhmen und der Curie unter Urban VI. aufgehört haben, sondern
aus der Tatsache, daß die Register Urbans VI. nur zum geringsten Teil
288 Nachrichten und Notizen 1l.
erhalten geblieben sind. Sind es also nur wenige Urkunden, die der Heraus-
geber für die Zeit Urbans VI. aus den vatikanischen Registern gewinnen
konnte, so wird man doch dieser kleinen Sammlung besondere Aufmerksamkeit
zuwenden, da sie einzelne Stücke von hervorragender Bedeutung enthält,
so nr. 1 Bericht Conrads von Wesel über die Wahl Urbans VI. und die
Entstehung des Schismas, bereits bei Gayet (le grand schisme 2, 69) jedoch
sehr fehlerhaft abgedruckt, während uns in dem vorliegenden Bande eine
korrekte Ausgabe geboten wird; nr. 26 die Approbationabulle Urbans VI.
für den römischen König Wenzel vom 26. Juli 1378; nr. 40 der Eid, den
Wenzel am 5. April 1379 in die Hände des päpstlichen Legaten ablegte;
nr. 83 ein Mandat Urbans an den Prager Erzbischof gegen Conrad von
Wesel, der Fürsten und Prelaten für den Gegenpapst zu gewinnen suche usw.
Ebenso wertvoll ist die zweite Abteilung des Bandes, welche den Pontifikat
Bonifas IX. betrifft. Nicht daß die einzelnen Stücke von besonderer Be-
deutung wären. Die ganze Masse der Urkunden ist fast durchwegs Material
gleicher Art, es sind Urkunden, die sich auf die kirchliche Verwaltung
Böhmens beziehen, Verleihung von Pfründen oder Expektanzen auf solche,
Aufträge oder Entscheidungen in Prozessen, Gewährung von Dispensen,
Ablässen usw. Aber diese gleichförmigen eintönigen Urkunden liefern uns
das deutlichste Bild von dem Kirchenregiment unter Bonifaz IX., von der
Zentralisation der gesamten kirchlichen Verwaltung an der Kurie, und von
der Korruption, welche dieser Verwaltung anklebte. „Nunc demum cognosce-
mus“ bemerkt der Herausgeber (p. XX) „quam graviter tunc sedes apostolica
rerum ecclesiasticarum administrationi, quae de iure ad ordinariorum hoc
est episcoporum et archiepiscoporum potestatem pertinebat, se immiscuerat.
sedes apostolica ordinariorum potestatem debilitabat, regularem rerum eccle-
siasticarum administrationem presertim quoad beneficia conferenda frangebat,
personarum et institutorum ecclesiasticorum iura et ordines magnopere con-
fundebat sicque materiam prestabat litibus creberrimis, quae illo tempore
exoriebantur. cum eadem sedes apostolica e iuribus, quae sibi ordinariorum
damno vindicaverat, quaestum faceret, causa fuit labentis in ecclesia dis-
ciplinae, precipue autem cumulationis beneficiorum, quae setate illa modo,
quo nec ante nec postea factum est, invaluit“. Für die Geschichte Böhmens
hat dieses Urkundenmaterial noch besondere Bedeutung, es schildert den
Boden, aus dem der Hussitismus emporgewachsen ist. Die Edition der
Urkunden ist sehr sorgfältig; daß der Herausgeber in der Regel von einem
vollständigen Abdruck der Urkunden abgesehen und das Formelbeiwerk
entfernt hat, wird jeder billigen. Ebenso wird es allgemeine Zustimmung
tinden, daß das Register anders angeordnet ist, als im ersten Bande; es
sind die Ortsnamen in der Regel nach ihrer urkundlichen Form eingereiht,
und dieser urkundlichen Form die heutige Bezeichnung (deutsch und
tschechisch) beigefügt. Dem Abdruck der Urkunden geht eine kurze Ein-
leitung voraus, welche die Register Urbans VI. und Bonifaz’ IX., die Ur-
kundenarten und Urkundenformeln behandelt; in dieser Einleitung werden
zwei für die Diplomatik wertvolle Urkunden bekannt gemacht, eine Urkunde
= Bonifaz’ IX. von 1401, die über den Vorgang bei der Registrierung Auf-
schluß gibt, und ein Mandat desselben Papstes von 1390 an Nicolaus de
Nachrichten und Notizen IL 289
Imola, der nach Nocera gesandt wurde, um die (dort zurückgelassenen)
„regestra supplicationum et literarum apostolicarum“ Urbans VI. nach Rom
zu bringen.
Prag. S. Steinherz.
Albert Klein, Die zentrale Finanzverwaltung im Deutschordensstaate
Preußen am Anfang des XV. Jahrhunderte. Nach dem Marienburger
Treßlerbuch. (Staats- und sozialwissenschaftliche Forschungen. Heraus-
gegeben von G. Schmoller und M. Sering. XXIII 2.) Leipzig, Duncker
u. Humblot. 1904. — VII u. 214 S. 8°.
Daß das im Staatsarchiv zu Königsberg aufbewahrte, endlich im Jahre
1896 zum ersten Male veröffentlichte Deutschordens-Treßlerbuch unendlich
viele tiefe Einblicke in die Verwaltung des preußischen Ordensstaates ge-
währen muß, ist ja ganz und gar selbstverständlich, bisher aber war das
dort enthaltene überreiche Material erst für einige kleinere Punkte der
Verwaltungsgeschichte jenes eigentümlichen Staatengebildes verwertet
worden. Jetzt endlich liegt eine umfangreichere Arbeit vor, welche die
gesamte Finanzverwaltung des preußischen Ordensstaates und ihre Ent-
wickelung bis zum Anfange des 15. Jahrhunderts in der Hauptsache auf
Grund des Treßlerbuches zur Darstellung bringt; da aber diese für die
innere Ordensgeschichte so hochwichtige Quelle nur für die elf Jahre 1399
bis 1409 erhalten ist, so hat der Verfasser für die ganze vorhergehende Zeit
nur das sonst vorhandene Quellenmaterial, die Urkunden und die sonstigen
Akten, heranziehen können. Hier auch nur annähernd die Ergebnisse der
neuen Forschung wiederzugeben, ist einfach unmöglich, da der Verfasser,
zumal soweit seine Hauptquelle reicht, in der Lage gewesen ist bis in die
kleinsten Einzelheiten hinein 'vorzudringen: es ist geradezu merkwürdig,
wie er die zahllosen Einzelangaben seiner Hauptquelle beherrscht und jede
einzelne immer an den richtigen Stellen heranzuziehen und zu verwerten
verstanden hat. Hin und wieder kann ich mich mit einer Einreihung von
Einzelangaben, mit ihrer Zusammenstellung, wie ich noch angeben werde,
nicht einverstanden erklären, im ganzen aber kann ich nach bestem Ge-
wissen nur sagen, daß wir eine durchweg gelungene Arbeit, man könnte
wohl sagen, eine Musterarbeit vor uns haben: eine wohldurchdachte, eine
von tiefer Sachkenntnis zeugende, eine mit großer Vorsicht gearbeitete Dar-
stellung des Finanzwesens im ÖOrdensstaate Preußen zur Zeit der höchsten
Blüte desselben und auch, soweit das bei den hierfür nur höchst lücken-
haften Quellen möglich war, seiner Entstehung und historischen Entwickelung.
Dazu wird, was sehr in Rechnung zu stellen ist, Wert und Bedeutung des
vorliegenden Buches noch dadurch bedeutend erhöht, daß eine zusammen-
fassende Darstellung des Finanzwesens im Ordensstaate nach dem nunmehr
volle siebzig Jahre alten Werke Johannes Voigts noch nicht wieder er-
schienen ist und weiter die Jüngeren Einzelarbeiten Toeppens auf sehr un-
vollständigen Grundlagen beruhen. Genug, wir haben volle Ursache der
Kleinschen Arbeit die vollste Anerkennung angedeihen zu lassen. — Daß
im Ordensstaate alles sehr wohl geordnet war, entschieden sehr viel besser
als in irgend einem andern mittelalterlichen Staatswesen, ist gewiß nicht
290 Nachrichten und Notizen U.
zu bestreiten, aber der Verfasser geht darin, überall schematisieren und
systematisieren zu wollen, doch recht oft gar zu weit: wenn z.B. bei gleichen
Zahlungsempfängen, wie es oft vorkommt, nicht immer derselbe Beamte
tätig erscheint, so dürfte das doch wohl meist viel mehr auf Zutälligkeiten
als auf inneren Gründen berubn: so wenn der gewöhnlich damit betraute
Beamte verreist oder sonst augenblicklich behindert, oder wenn er gestorben
und seine Stelle noch nicht wieder besetzt ist. Daher will mir denn auch
die S. 62 ff. gegebene Gruppierung der zum Kassenwesen gelegentlich zu-
gezogenen anderen Beamten, die dort aufgestellten fünf Gruppen solcher,
mindestens doch als etwas stark gekünstelt erscheinen. Zur Aufführung
anderer Einzelbedenken, die mir gelegentlich aufgestoßen sind, scheint mir
hier, auch abgesehen vom Raummangel, nicht gerade der richtige Ort zu
sein. — Von kleineren Versehen seien wenigstens folgende beigebracht.
Der Bischof von Kulm durfte S. 9 a. E. nicht als Bischof von Kulmsee be-
zeichnet werden. S. 20 Zeile 11 hätte doch das Gebiet von Danzig, Dirschau
und Schwetz (das ursprüngliche Pommern) nicht als altpolnisches Gebiet
bezeichnet werden dürfen. S. 24 Anm. 2 mußte es statt Herzog Wigand
vielmehr Herzog Witold (von Litauen) heißen. 8. 99 und 119 durfte dem
Treßlerbuche nicht „die Stadt Bern“ und ebenso S. 120 nicht „der Nergische
(Weichsel-) Werder“ ohne jede Erklärung entnommen werden. Altenburg
auf S. 119 unt. ist natürlich nur Druckfehler für Allenburg. — Indem ich
zum Schlusse dem jungen Verfasser für die nach jeder Richtung gelungene
Erstlingsarbeit meinen aufrichtigen Glückwunsch ausspreche, darf ich für
uns nur dem Wunsche Ausdruck geben, er möge auf unserm Gebiete bald
wieder mit einer gleich fördernden Untersuchung erscheinen! — Eine kleine
ergänzende Bemerkung zu S. 98 ff. hat der Verfasser inzwischen in Schmollers
Jahrbuch für Gesetzgebung, XXX S. 393 gegeben.
Königsberg Pr. K. Lobmerer,
Karl Stählin: Die Walsinghams bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts.
Heidelberg 1905. 80 S.
Ein zweiter, das beste versprechender Vorläufer der von S. zu erwar-
tenden Biographie Sir Francis Walsinghams (vgl. Hist. Viertelj. 1903 S. 128).
Aus Studien über die Herkunft des Staatssekretärs erwuchs dem Verf. eine
durch anderthalb Jahrhunderte laufende Familiengeschichte. Doch statt
eine Chronik über Leben und Sterben der als Persönlichkeiten nur schwer
greifbaren Vorfahren Walsinghams zu schreiben, verwertet S. in glücklicher
Weise die Geschichte eines schrittweise aufstrebenden Geschlechts, um die
Entwicklung der Gesellschaftsklassen in England von Richard II. bis Hein-
rich VIII. durch Einzelbilder zu illustrieren. Wie die Familie W. aus dem
Handwerker- in den Kaufmannstand aufsteigt, städtischen und ländlichen
Grundbesitz erwirbt, in die Gentry eintritt, den Weg zum Throne findet
und im Hofdienst emporkommt, so sonderte aus dem Gros der Zünfte gegen
Ende des 14. Jahrhunderts sich eine Zunftaristokratie ab, so entstand aus
Großbürgertum und ländlichem Kleinadel der neue Stand der Gentry, so
endlich stieg unter den Tudors die Gentry in die politisch führenden Kreise
empor. Genaue Kenntnis der Familiengeschichte — zu gutem Teil aus
Nachrichten und Notizen II. 291
archivalischer Forschung — und klarer Überblick über die Gesamtentwick-
lung vereinigen sich in der Schrift und führen zu mancher feinsinnigen
Beobachtung. Dazu bringt S. jene aus eigener Anschauung fließende
Sympathie mit, ohne die fremdes Volkstum dem Historiker verschlossen
bleibt. Nach dem allem darf man der Biographie Walsinghams mit den
besten Erwartungen entgegensehen. |
Rom. A. O. Meyer.
Lazarus von Schwendi, Freiherr von Hohenlandsberg. Ein deut-
scher Feldoberst und Staatsmann des 16. Jahrhunderts. Neue Studien
von Dr. Adolf Eiermann. Freiburg i. Br., Friedrich Ernst Fehsenfeld.
1904. 163 S.
Unter den Gestalten aus der Zeit der Gegenreformation erregt Lazarus
von Schwendi besonderes Interesse, weil er nicht bloß in Krieg und Politik
Tüchtiges geleistet, sondern auch die dabei gewonnenen Ansichten in einer
Reihe von Denkschriften niedergelegt und seine Erfahrungen teilweise zu
prinzipiellen Aufstellungen über das Wesen des Staates abgeklärt hat.
Die „neuen Studien“, die jetzt Eiermann veröffentlicht, bringen aus Wien,
Frankfurt, Wolfenbüttel und Freiburg ungedrucktes Material bei und
kommen damit in manchen Einzelheiten über das hinaus, was Kluckhohn
in seinem ausführlichen Artikel über Schwendi in der A. D. B. zusammen-
gefaßt hat; so beruht namentlich der 4. Abschnitt „zu Schwendis sozialer
und wirtschaftlicher Tätigkeit‘ auf bisher nicht bekannten Stücken. Indes
kann das Beibringen unbekannten Archivmaterials doch nur dann als Ver-
dienst gelten, wenn es sich mit genügender Kenntnis der gedruckten Quellen
verbindet, und in dieser Hinsicht läßt die Schrift Eiermanns recht viel zu
wünschen übrig; selbst ein Werk, das so viel über Schwendi enthält, wie
Götz, Beiträge zur Geschichte Herzog Albrechts V. und des Landsberger
Bundes, ist in der Schrift nicht einmal erwähnt. Auch gegen die von
Eiermann vertretenen Ansichten erheben sich da und dort Bedenken; so ist
die Beweisführung, daß Schwendi ein Vertreter des kirchlichen Aus-
gleichgedankens gewesen sei, anfechtbar. Wertvoll sind die Beilagen,
namentlich der Diskurs „über jetzigen Stand und Wesen des heiligen
Reiches.“
Stuttgart. Viktor Ernst.
Georg Friedrich Preuß, Wilhelm JII. von England und das Haus Wit-
telsbach im Zeitalter der spanischen Erbfolgefrage. Erster Halbband.
= XVI + 126 + 230 Seiten. Breslau, Trewendt und Granier, 1904.
Ein höchst merkwürdiges Buch! Bei der Fülle von Dank, die man
dem Verfasser für seine Gabe schuldig ist, bei dem außerordentlichen Fleiß
und der großen Belesenheit, die in dem Werke hervortreten, scheut man
sich mit kritischen Bedenken zu kommen, und doch kann der überraschende
Mangel an Selbstbeschränkung nicht verschwiegen bleiben, durch den der
Verf. den Eindruck seines Buches schädigt. Man wird zwar schließlich
nichts dagegen einwenden können, daß P. seinem Werke eine Einleitung
vorausschickt, in der Frankreichs Stellung zu den europäischen Mächten
292 Nachrichten und Notizen I.
im 17. Jahrhundert und die welthistorische Bedeutung des Zeitalters der
spanischen Erbfolgefrage behandelt werden, wir wollen auch mit ihm über
die Ausführlichkeit dieser beiden Untersuchungen nicht rechten, niemand
aber wird erwarten, hier eine förmliche Monographie und zugleich Biblio-
graphie über das Streben Frankreichs nach der Kaiserkrone, eine Zusammen-
stellung der Literatur zur Verwaltungsgeschichte Frankreichs unter Lud-
wig XIV., Untersuchungen über die Stellung Lothringens und der Nieder-
lande zum Reiche seit den Zeiten der Karolinger, über Treu und Glauben
im Völkerrecht u. dgl. m. zu finden. Alles das ist an sich sehr dankens-
wert, man staunt über die Belesenheit des Verfassers, aber mit dem Thema
seiner Arbeit hat es so wenig zu tun, daß die, die es angeht, es hier
wahrscheinlich weder suchen noch finden werden.
Auch in dem bisher allein erschienenen ersten Buche seines Werkes,
das die Ursprünge der spanischen Erbfolgefrage und ihr erstes Herantreten
an Bayern behandelt, holt der Verf. vielleicht noch etwas weit aus, auch
hier ist in den Anmerkungen noch mancher ungeahnte Exkurs verborgen,
aber im ganzen fügt sich das hier Gebotene schon besser unter den Titel
des Werkes, außerdem werden uns nun hier die Resultate der außer-
ordentlich umfangreichen archivalischen Studien erschlossen, die der Verf.
an zahlreichen Orten, vor allem auch in Spanien, vorgenommen hat. Nur
von 1649—1672 führt uns dieser Band, die Kaiserwahl, der erste Teilungs-
vertrag und der holländische Krieg bilden seine Hauptbestandteile, aber es
ist eine Fülle neuer Aufklärungen, die wir über diese jüngst so oft be-
handelte Zeit erhalten, vor allem auch über die bayrische Politik trotz
Döberls großem Werk. Man wird vielleicht nicht in allen Punkten mit
dem Verf. übereinstimmen, Referent ist z. B. in bezug auf die französische
Politik in der Kaiserwahlfrage noch nicht vollkommen überzeugt, aber das
kann die Dankbarkeit für die meist wohlbegründeten, mit ausführlichen
Quellenangaben belegten und auch in sehr lesbarer Form dargebotenen
Mitteilungen des Verfassers nicht beeinträchtigen.
Auch dieses erste Buch ist aber eigentlich nur Vorspiel. Erst mit
dem zweiten Halbband wird der Verf. in sein Hauptforschungsgebiet ein-
treten. Man darf ihm nach dem bis jetzt Gebotenen mit Spannung ent-
gegensehen. Weniger Wilhelm II. als Max Emanuel wird allerdings, wie
P. selbst hervorhebt, den Mittelpunkt der Untersuchung bilden. Über die
Geschichte dieses Fürsten aber und zugleich über die Geschichte des spa-
nischen Erbfolgestreites dürfen wir dann gewiß viele neue Aufschlüsse
erwarten.
Jena. G. Mentz
Fritz Geyer (Rechtspraktikant): Die Durchführung der kirchlichen Re-
formen Josephs II. im vorderösterreichischen Breisgau. (Kirchenrecht-
liche Abhandlungen. Hrsg. v. U. Stutz. 16. und 17. Heft.) Stuttgart,
F. Enke. 1905. XII, 248 S.
Der gewaltige Josef, von dem das Volk träumte wie von einem Nero
und Friedrich II., daß er nicht gestorben sei, dessen Wiederkunft trotz aller
Fehler jeder wünschen muß, dem es um ein starkes und freies Österreich
Nachrichten und Notizen D 293
zu tun ist, hat noch immer keine Biographie, die sich mit Arnetha über
Maria Theresia vergleichen ließe, obschon eine solche seit langer Zeit von
befugter Seite vorbereitet wird.
Freilich ist trotz der so kurzen Regierung viel Stoff zu bewältigen,
und es mag nicht leicht sein, dem bis heute bestgehaßten und bestgeliebten
aller Habsburger gegenüber zwischen der Parteien Haß und Gunst den
rechten Ton zu treffen. Eine tüchtige, unparteiische Hilfsarbeit zu einem
solchen Monumentalwerke bietet Geyers Buch, dem schon eine glänzende
Empfehlung auf die Stirn geschrieben ist als von einer Fakultät preis-
gekrönt und in Stutz’ kirchenrechtlicher Sammlung erschienen. Es gründet
sich ausschließlich auf Aktenmaterial, nämlich aus dem General-Landes-
archive in Karlsruhe, dem Archiv des Kultusministeriums in Wien und dem
des k. k. Haus-, Hof- und Staatsarchivs dort; in dem letzteren finden sich
übrigens auch einige vorderösterr. Stücke aus den Faszikeln der „Religions-
akten“, allerdings aus früherer Zeit.
Vorderösterreich, d. h. also die Provinzen Breisgau mit Ortenau und
Schwäbisch-Österreich, machte allerdings nur etwa '/,, der deutsch-österr.
Erbstaaten aus, aber es war von hoher politischer Bedeutung; denn durch
den Breisgau trat Österreich in Verbindung mit dem „europäischen Welt-
theater‘, wie Maria Theresia zu sagen pflegte; Josef II. nennt den Breisgau
den Vorposten der Monarchie. In fünf Kapiteln und 36 Paragraphen hat
Geyer seinen reichen, mit Tabellen nicht spsrenden Stoff übersichtlich ge-
gliedert. Er geht aus von der Territorialisierung der Kirche; schildert
dann die Stellung des Klerus im Staate, die Klosterpolitik, die Durch-
führung der Reformen betr. Religion, Kultus und Unterrichtswesen und
endlich die Toleranzgesetze.
Wie allen Neuerungen trat der konservative Sinn der breisgauischen
Stände auch denen auf kirchlichem Gebiete feindlich entgegen, namentlich
sofern sie das sogenannte religiöse Bewußtsein, den Aberglauben und her-
kömmlichen Schlendrian des gemeinen Volkes empfindlich trafen. Ein-
leuchtend macht Geyer darauf aufmerksam, daß diese Reformen auch z. T.
wirtschaftlich sehr empfindlich waren. So z. B. waren die Kapitalien der
Bruderschuften, die aufgehoben wurden, bei der bäuerlichen Bevölkerung
angelegt. Ihre Rückforderung zum Zwecke der Anlegung bei öffentlichen
Fonds verursachte oft erbebliche Schwierigkeiten, wenn sie nicht überhaupt
unmöglich war, ohne den Untergang vieler Kleinbauern herbeizuführen.
Am bedauerlichsten offenbarte sich die klerikale Rückständigkeit Vorder-
österreichs in dem Entrüstungssturm gegen das „Toleranzpatent“, zumal
ein Friseur der einzige Protestant im Breisgau war. Allein gerade an
dieser Reform hielt Josefs Nachfolger, der „Weise von Florenz‘, unweiger-
lich fest. Aus dieser blinden Feindschaft gegen die schwarzgelbe Auf-
Klärung ist der Breisgau zu begeisterter Anhängerschaft fortgeschritten;
„im Breisgau wurzelt ja der badische Liberalismus“, der jetzt wieder von
der schwarzen Gefahr arg bedroht ist, die allenthalben kulturell bedenk-
licher ist als das Schreckgespenst der gelben.
Wien Georg Loesche.
294 Nachrichten und Notizen II.
Die politischen Reden des Fürsten Bismarck. Historisch -kritische
Gesamtausgabe besorgt von Horst Kohl. Dreizehnter Band. 1890—1897.
Stuttgart und Berlin 1905, Verlag der J. G. Cotta’schen Buchhandlung
Nachfolger. (XII, 484 S.) 8°. 8 M.
Die hier zusammengefaßten Reden und Ansprachen hat Bismarck nach
dem Ausscheiden aus dem Amt gehalten. War er damals also auch nicht
mehr leitender Staatsmann, so bilden seine in diesem Bande vereinigten
mündlichen Äußerungen doch eine wertvolle Ergänzung zu den vorher-
gehenden Bänden des Kohlschen Werkes, denn sie zeigen uns einerseits die
begeisterte Liebe und Verehrung, die den Altreichskanzler aus ganz Deutsch-
land und aus den verschiedensten Berufen und Klassen des deutschen
Volkes, des Auslandes in sein Privatleben begleitet hatte, und andererseits
die überraschende geistige Elastizität, die Bismarck bis ins hohe Alter
verblieben war und ihn befähigte, sich bis zuletzt für alle ihm vorkommen-
den Fragen des Volkslebens zu interessieren, sie richtig zu beurteilen und
dadurch im gegebenen Fall immer ein treffendes Wort, den richtigen Ton
zu finden. A. Vorberg.
Vom 17. bis 21. Mai tagte in Stuttgart die Neunte Versammlung
deutscher Historiker unter dem Vorsitze von Professor Dr. Georg v. Below
aus Freiburg. Der Besuch war gut, die Zahl der Teilnehmer war nicht
unerheblich größer als in Salzburg, sie betrug nach der letzten Präsenz-
liste allein 184 Namen, und doch brachte jeder neue Tag weiteren Zuzug.
Am stärksten vertreten war natürlich der Süden und Westen des Reiches
und Mittel-Deutschland, doch auch vom Norden und Osten, aus Österreich
und der Schweiz sowie aus anderen Nachbarländern war eine Reihe von
Fachgenossen erschienen. Die Ortsnamen Wien, Graz, Zürich, Luzern, Bern,
Dijon, Gent, Haag, Utrecht, Kopenhagen, Lund, Gothenburg und Danzig
umschreiben etwa den fernsten Umkreis, aus dem sich die Besucher des
Historikertages zusammenfanden. Das Programm der Vorträge und Ver-
anstaltungen war ein überaus reiches und wurde es noch mehr dadurch, daß
den Besuchern Gelegenheit geboten war, auch den Sitzungen der Konferenz
landesgeschichtlicher Publikationsinstitute beizuwohnen, die gleichfalls eine
höchst interessante Tagesordnung aufgestellt hatte.
Die Vorträge wurden am zweiten Tage eröffnet mit einem Vortrage
von Professor Dr. E. Fabricius aus Freiburg i. B. über „Das römische
Heer in Deutschland“, der das Problem behandelte, welche Umgestaltung
das römische Heer vor und nach Diocletian erfahren habe. Da für die
Zeit von 70—260 n. Chr. so gut wie alle Quellen versiegen, ist man fast
ausschließlich auf die Ergebnisse der Limesausgrabung angewiesen, und der
Vortragende verstand es meisterhaft, aus dieser trimmerhaften Überlieferung
wieder ein klares und anschauliches Bild zusammenzustellen, welches ganz
neue und überraschende Aufschlüsse bot. In den Legionen und Auxilien
war ursprünglich der Gegensatz zwischen dem Bürgerheer und den Pere-
grinen zum Ausdruck gekommen. Die Zahl der Legionen in Germanien
war nicht allzugroß. Die vier rheinischen Legionen hatten nicht nur die `
Aufgabe, die Grenze zu decken, sondern auch Gallien im Zaum zu halten,
Nachrichten und Notizen II. 295
und eben weil sie dieser Doppelaufgabe nicht gewachsen waren, hatte der
Bataveraufstand einen so gewaltigen Umfang annehmen können. Dabei hatte
es sich gezeigt, daß die Auxilien nicht mehr zuverlässig waren, sondern
mit den Feinden gemeinsame Sache machten. Deshalb wurden fortan die
Offiziersstellen auch der Auxilien mit Römern besetzt und beiden, den
Legionen wie den Auxilien getrennte Standquartiere angewiesen. Die Le-
gionen kamen links des Rheins, die Auxilien aber rechts des Rheins zu
liegen. Um nun die Truppen rascher zusammenziehen zu können, wurde
bereits während des Chattenkriegs Domitians mit Straßenbauten durch
Feindesland, den sogenannten Limites begonnen. So wurde das Dekumaten-
land, gedeckt durch kleine Grenzdetachements, zu kaiserlicher Domäne, auf
welcher anfangs gallische Pächter, später auch britonische Kolonisten an-
gesiedelt wurden, bis man endlich auch hier zur Einführung der römischen
Provinzialverwaltung schritt. Die Zustände schienen so gesichert, daß man
bereite am Anfange des 2. Jahrhunderts die Zahl der Legionen weiter ver-
minderte und die Grenze durch Verpalisadierung, eine bloße Polizeimaß-
regel, schützte. Als aber seit 162 die Chatten wieder unruhig wurden,
mußte die Grenzverteidigung neu organisiert werden. Hadrian und Anto-
ninus Pius haben das durchgeführt. Eine Neuerung war es, daß sich jetzt
such die Auxilien nicht mehr aus der Heimat sondern aus ihrem Standort
rekrutieren sollten. Die Truppen wurden unmittelbar bis an die Grenze
vorgeschoben und in den Numeri gewissermaßen eine dritte Soldatenklasse
geschaffen, welche ihre eigenen Standlager zwischen den Auxiliarkastellen
hatte und sich aus der Gaubevölkerung selbst ergänzte. Ihre rechtliche
Stellung ist uns unbekannt, sie waren wohl an die Scholle gebunden und
das barbarische Element überwog unter ihnen je länger je mehr. So ent-
stand eine seßhafte Grenzmiliz zuerst in den Numeri, denen aber spätestens
seit 230 auch die Auxiliarien in dieser Entwicklung folgten. Aber schon
um 260 waren alle Grenzkastelle zerstört und in der Hand der Germanen.
Die Kastelldörfer überdauerten diese Katastrophe, weil sie mit den Bar-
baren gemeinsame Sache machten. Der Soldat hing mehr an der Scholle
als am Römerreiche. Keine einzige Cohorte ist an den Rhein zurückge-
kehrt und darum weiß auch die Notitia dignitatum nichts mehr von ihnen.
Am Khein und der Donau aber wiederholten die Römer unter Diocletian
dieses selbe System der Grenzverteidigung mit Halblegionen und land-
sässigen Grenztruppen, die unter dem dux und dem comes als ihren Kom-
mandanten stehen. — Der Vortrag wurde sehr beifällig aufgenommen,
doch ergab die anschließende Diskussion keine wesentlich neuen Gesichts-
punkte Nur nahm Professor Lachenmaier aus Stuttgart Gelegenheit,
seine in den Württembergischen Vierteljahrsheften für Landesgeschichte
(N. F. 25) ausgesprochenen abweichenden Ansichten, daß nämlich die
Neckarlinie des Limes unter Hadrian erreicht sei, kurz zu verteidigen.
Im zweiten Vortrage dieses Tages sprach Professor Dr. Siegfried
Rietschel aus Tübingen über „Tausendschaft und Hundertschaft“,
und fand für seine hochinteressanten und anregenden Ausführungen den
lebhaftesten Beifall. Das Ergebnis, zu dem er gelangte, war kurz, daß
sich eine Gliederung der germanischen Völker nach Tausendschaften, wie
296 Nachrichten und Notizen I.
man sie bis heute angenommen habe, nicht erweisen lasse, daß aber
andererseits die Hundertschaften nicht etwa eine bloß fränkische, sondern
eine gemeingermanische Einrichtung gewesen wären. Er gelangte zu dem
ersten Teile seines Resultates in der Hauptsache dadurch, daß er die An-
gaben Cäsars als unglaubwürdig beiseite schob. Man überschätze Cäsar
heute viel zu sehr; er habe von allen den Dingen, ganz im Gegensatz zu
Tacitus, nichts gewußt und nichts wissen können, er ließ sich die Hucke
vollügen und unterhielt seine Leser mit seinem Jägerlatein. Diese Auf-
fassung Cäsars als Quellenschriftsteller fand in der Versammlung einigen
und wie ich glaube nicht unberechtigten Widerspruch. Was nun die
Hundertschaftsfrage betraf, so ließ der Vortragende mit einigem Recht die
ostgermanischen Wanderstümme aus dem Spiel, weil ihre Einrichtungen
schon zu sehr römischen Einflüssen ausgesetzt gewesen wären. Ob eine
so weit gehende Zurückhaltung auch gegenüber den Langobarden begründet
war, mag freilich zweifelhaft erscheinen. Die eigentliche Stütze für seine
Theorie erblickte er in dem hundari der skandinavischen Völker, das sich
als politische Gemeinde auf Gothland und am Miülarsee nachweisen lasse.
Ihm entspreche in Dünemark das herad. In Deutschland fünden wir die
Hundertschaft zunächst bei den Franken: der centenarius der Lex Salica
sei ein Volks- und kein königlicher Beamter, deshalb könne hier die
Hundertschaft nicht eine fränkische Neubildung oder römischen Ursprungs
sein. Ebensowenig dürften wir mit Brunner, Schröder oder Rübel in den
alamanischen Centenen und huntari eine fränkische Neuerung sehen. Die
Hundertschaften trügen hier ihren Namen nach dem Stammvater der Sippe.
In Bayern erschienen bereits im 8. Jahrhundert die centurise neben den
territoria, und es sei ein Zufall wenn dort nicht ebenso wie in Alemannien
die Hundertschaftsnamen erschienen. Habe man doch auch in Friesland
eine Hundertschaft nachweisen können. Nur in Sachsen finde man die
Hundertschaft nicht, allein sie verstecke sich hier nur hinter einem anderen
Namen, dem Go. Bei den Angelsachsen aber wäre die hundred die allge-
meine politische Einteilung des Landes, freilich wäre dieser Name erst seit
der zweiten Hälfte des 10. Jahrhunderts hierfür gebräuchlich geworden,
aber diese Bezirke deckten sich mit den früheren regiones. Unter diesen
Umständen müsse man wohl die Hundertschaft als gemeingermanische
Einrichtung anerkennen. Die Hundertschaften selbst wären aber nicht als
eine Zusammenfassung von 100 Dörfern oder Sippen sondern wohl von
100 Hufen oder Familien zu deuten. Aber man band sich dabei nicht
zahlenmäßig fest, denn die sippenweise Besiedelung des Landes durchbrach
jedes feste Zahlenmaß. Die Franken hütten vielleicht absichtlich das
Fremdwort cent gewählt, weil man das Zahlenmißverhältnis dabei nicht
mehr empfand. Man wird gegen diese Ausführungen doch manche Be-
denken erheben dürfen, und es scheint mir, als ob sie der Vortragende mit
diesen letzten Bemerkungen selbst herausgefühlt hat. Die Ansiedlung nach
Sippen und in Hundertschaften stehen in einem unüberbrückbaren Gegen-
satze zu einander: die Hundertschaft fordert den Zahlbegriff und die Sippe
schließt ihn aus. Wenn Rietschel sich für seine Deutung der Hundert-
schaft auf 100 oder 120 Hufen auf das Vorgehen Karls des Großen in
MN
Nachrichten und Notizen II. 297
Sachsen berief, der 120 Hufen in ein Kirchspiel zusammenfaßte, so ver-
steht man nicht, warum der König sich nicht an den sächsischen Go hielt,
der ja nach Rietschel als gemeingermanische Einrichtung bereits bestanden
und der Hundertschaft entsprochen hätte. Andererseits hatten nach
Rietschel die Franken selbst den Zahlenbegriff im Namen der Hundert-
schaft schon aufgegeben, wie kam dann Karl der Große dazu, ihn bei den
Sachsen künstlich wieder zur Grundlage einer neuen Organisation zu
machen? Vielleicht empfiehlt es sich auch heute etwas mißtrauischer
gegen das sogenannte „germanische Großhundert“ zu sein. Will man sich
aber mit Rietschel entschließen, den Zahlenbegriff in der Hundertschaft
preiszugeben, dann bleibt als nüchternes Schlußergebnis nur die allerdings
etwas triviale Weisheit übrig, daß die Völkerschaften schon ursprünglich in
kleinere politische Bezirke zerfielen. Ob aber damit die Frage nach der
Hundertschaft wirklich endgültig aus der Welt geschafft wird, möchte ich
bezweifeln. Ich glaube, man wird doch wieder an ältere Ansichten aun-
knüpfen und teils nach römischen teils nach fränkischen Einflüssen Um-
schau halten und dabei auch dem pactus pro tenore pacis wieder eine
erhöhte Aufmerksamkeit schenken. Ob sich die spätere Hundertschaft schon
mit den von Cäsar und Tacitus beobachteten Gliederungen berührt, mag
dahingestellt sein. Jedenfalls war der lebhafte und kampfesfrohe Vortrag
Rietschels wohl geeignet, das Interesse der Hörer für diese wichtige
Streitfrage neu zu beleben. — In der anschließenden Debatte verteidigte
Professor Dr. Oppermann aus Utrecht seine Ansicht, daß die centena
der Germanen aus einer ursprünglichen römischen Heereseinrichtung ent-
standen sei, wenn er dabei vielleicht auch die sonst unleugbaren römischen
Einflüsse auf den skandinavischen Norden etwas zu hoch einschätzte.
Professor Dr. Breßlau aus Straßburg begrüßte es als eine Erlösung, daß
endlich die Tausendschaftstheorie beseitigt wäre, und nur bezüglich der
großen Gaue vertrat er eine von den Ansichten Rietschels abweichende
Meinung in dem Sinne, daß die großen Gaue und die Grafschaften sich
ursprünglich in ihren Grenzen gedeckt hätten.
Der Abend dieses Tages brachte noch einen öffentlichen Vortrag über
„Die rechtshistorischen Grundlagen des Geldwesens" von dem
Straßburger Nationalökonomen Professor Dr. Georg Friedrich Knapp.
Seine Ausführungen richteten sich gegen die Meinung der Metallisten,
welche mit den zwei Stichworten Metall und Kredit unser ganzes Geld-
wesen zu erklären versuchten. Ihre Theorie scheitere an den Erscheinungen
der Gegenwart und den Erfahrungen der jüngsten Vergangenheit. Eine
so abnorme Geldverfassung wie die österreichische Valuta von 1866 bis 1892
spotte der Einordnung in dieses System. Könne aber eine Theorie als
richtig gelten, wo die Ausnahme mit der Regel kämpfe? Nein, man müsse
beide unter einen Hut bringen. Die Theorie der Metallisten sei zu eng,
sie sei nicht völlig wahr. Das Metall habe nicht die ausschlaggebende
Bedeutung, die man ihm für die Währung zuschreibe, denn jede Zahlung
bliebe eine Nominalzahlung, die sich in Deutschland mit Aushändigung
von Metall, im Österreich von damals aber ohne eine solche abgespielt
babe. Entscheidend für die Ordnung des Geldwesens wäre in allen Fällen
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 2. 20
298 Nachrichten und Notizen II.
die Rechtsstellung, die ihm der Staat verleihe, denn er bestimme die
Geltung, die das einzelne Geldstück haben soll. So bleibe das Geldwesen
selbst nur ein Geschöpf des Rechte. — Die Rede Knapps war eine geist-
volle Betrachtung, vorgetragen mit der bewundernswerten Redekunst eines
großen Virtuosen, der man gern zuhörte, auch weil sie mit zahllosen großen
und kleinen Bosheiten gespickt war gegen alle anderen Menschen, die
nicht seiner Ansicht wären. Die Tendenz, von der sie getragen war, lag
vielleicht noch tiefer, als es in seinen Worten zum Ausdruck kam. Wie
eine historische Anekdote, auch wenn sie nicht wahr ist, mitunter treffend
eine Lage oder eine Person beleuchtet, so wurde auch hier, ob wahr oder
falsch, ein Wort erzählt, der Redner habe zuletzt im engeren Kreise sich
dahin geäußert, daß Münzensammeln noch eine Stufe tiefer stände als das
Sammeln von Briefmarken. Umsomehr darf man es beklagen, daß eine so
interessante und wichtige Streitfrage in einem Öffentlichen Vortrag erledigt
wurde, der die Gegner nicht zu Worte kommen ließ. Denn es hätte sich
wahrscheinlich eine lebhafte Debatte angeschlossen, die für beide Teile
belehrend und fördernd gewesen wäre. Einen gewissen Ersatz hierfür bot
allerdings am anderen Tage eine Sitzung der Konferenz landesgeschicht-
licher Publikationsinstitute, wo der Direktor der Königlichen Münzsammlung
in Berlin, Professor Dr. Menadier, die Gelegenheit wahrnahm, die neue
Theorie auf ihre Zulänglichkeit zu prüfen und zu zeigen, daß die von
Knapp behauptete Allgewalt des Staates für die Ordnung des Geldwesens
in langen Perioden der geschichtlichen Entwicklung nicht bestanden habe.
Der dritte Versammlungstag wurde mit einem Vortrag von Professor
Dr. Meinecke aus Freiburg über „Deutschland und Preußen im
19. Jahrhundert“ eröffnet. Es gelang dem Vortragenden diesem so viel
und oft behandelten Thema ganz neue und interessante Seiten abzugewinnen
und durch die Klarheit und Sicherheit seiner Linienführung vieles, was
bisher dunkel und unverständlich gewesen war, faßbar und begreiflich zu
machen. Bis zum tatkräftigen Handeln Bismarcks war die Öffentliche
Meinung wohl durchdrungen von der Überzeugung, daß ein Bundesstaat
mit zwei Großmächten unmöglich sei, war aber andererseits auch nicht
mit sich einig, ob denn auch ein Bundesstaat nur mit einer Großmacht
denkbar wäre. Damit ergab sich eine eigentümliche Durchkreuzung der
liberalen und der nationalen Forderungen. Die Anschauung, daß Preußen
erst hätte Verfassungsstaat werden müssen, um deutsche Vormacht zu
werden, ist nur bedingt richtig. Die Frankfurter Erbkaiserpartei erblickte
geradezu eine Gefahr darin, wenn Preußen Verfassungsstaat würde, weil
dadurch sein Aufgehen in Deutschland verhindert werde. Die Reise Gagerns
nach Berlin 1848 habe mit den Zweck gehabt, die Verleihung einer Preußi-
schen Verfassung zu hintertreiben. So habe Gagern geradezu in Friedrich
Wilhelm IV. einen Bundesgenossen, in seinen Ministern aber einen Gegner
seiner Pläne gefunden. Das Ministerium Brandenburg habe, ganz im Geiste
Bismarcks, bewußt die Absichten der Frankfurter durchkreuzt, denn mit
der oktroierten Verlassung vom 5. Dezember 1848 habe sich der Preußische
Staat seine Individualiät gesichert. Bismarck beseitigte 1866 zwei alte
Vorurteile, ein parlamentarisches, daß nämlich die Parlamentsmehrheit den
Nachrichten und Notizen II. 299
Regierungskurs bestimmen müsse, und ein unitaristisches, daß die kleineren
Staaten der rücksichtslosen Hegemonie des größten ausgeantwortet würden.
Noch aber wäre der innere Ausbau des Reiches nicht vollendet. Preußen
stütze sich noch heute auf seine stärksten Heimatskräfte, den Adel, das
Militär und das Beamtentum, wenn aber mit dem Bürgerstande und der
Industriebevölkerung neue Kräfte ihren Anteil am Regiment verlangten,
werde der Reichsgedanke sich wieder vertiefen und mit ihm die Kraft Neues
zu zeugen. Lebhafter Beifall und eine kurze anschließende Debatte brachten
die Zustimmung der Versammlung zu diesen Ausführungen zum Ausdruck.
Der zweite Vortrag dieses Tages von Professor Dr. Oswald Redlich
in Wien über „Historisch-geographische Probleme“ warf die Frage
auf, ob die Vertiefung der historischen Geographie auf Seite der Geographen
gleichen Schritt gehalten habe auch bei den Historikern, und verneinte sie.
Man habe sich hier zu sehr den Aufgaben der historischen Topographie
gewidmet und die anderen Probleme fast ganz vernachlässigt. Es lüge aber
in den schriftlichen Quellen ein ungeheueres Material verborgen sowohl für
die historische Landschaftskunde, wie für die historische Anthropogeographie.
Hier müsse in Einzeluntersuchungen im Sammeln und Sichten die Arbeit
des Historikers einsetzen, um der Arbeit des (seographen hilfreich die Hand
zu reichen. An diesen hochinteressanten, mit einer Fülle von Beispielen
und Belegen ausgestatteten Vortrag schloß sich eine sehr lebhafte Debatte
an, in der besonders Professor Dr. Lamprecht aus Leipzig den Unterschied
in der Stellungnahme betonte, die der Geograph und der Historiker zu den
Problemen einnehmen, und auf den Wert der vergleichenden Geschichts-
wissenschaft hinwies, die das wirksamste Korrektiv gegen Fehlschlüsse
biete, die bei einem beschränkteren Forschungsgebiet nur zu leicht unterliefen.
Auch dieser Tag schloß mit einem öffentlichen Vortrag. Oberstudienrat
Dr. Egelhaaf in Stuttgart sprach über „England und Europa vor
100 Jahren“ und untersuchte den wiederholten Umschwung der öffent-
lichen Meinung Europas gegen England, der an die Jahre 1750, 1780, 1806
und 1810 anknüpfte. Leider ging bei der unglücklichen Akustik des für
diesen Vortrag gewählten großen Saales im oberen Museum den Hörern
viel von den Ausführungen des Redners verloren.
Der vierte Versammlungstag wurde mit einem Vortrag des Privat-
dozenten Dr. L. M. Hartmann aus Wien über „Wirtschaftsgeschichte
Italiens im früheren Mittelalter“ eröffnet. Eine klare Disposition,
eine anschauliche Darstellung und ein ruhiger und sicherer Vortrag
zeichneten den Redner aus. Zwei aus der Römerzeit überkommene
Faktoren bildeten die Grundlage der Wirtschaftsentwickelung Italiens, die
Grundherrschaft mit dem Kolonat und die Fortdauer städtischen Lebens.
Schwer fiel weiter ins Gewicht der starke Rückgang der Bevölkerung. Der
Vortragende betrachtete nach einander die Entwickelung des römisch ge-
bliebenen und des langobardisch gewordenen Teils von Italien. Im römischen
Teile mußte man nach dem Ausbleiben byzantinischer Hilfe die Landes-
verteidigung selbst organisieren. Diese wurde nicht wie am Rhein an die
Grenzen, sondern in das Innere des Landes verlegt. Die Soldaten, der
numerus wohnte als landsässige Bevölkerung um das Kastell herum, das
20 *
300 Nachrichten und Notizen II.
er zu verteidigen hatte. Der Grundherr aber war der Kommandant des
Kastells. So entstand einerseits eine neue ständische Gliederung und anderer-
seits ein kleines selbständiges Dynastentum, das für die politische Weiter-
entwicklung Italiens bestimmend wurde. Im langobardischen Teile Italiens
wirkten die römischen Überlieferungen nicht minder stark. Die Lango-
barden hatten sich nur an die Stelle der bisherigen Grundherren. gesetzt.
Das Kolonat wandelte sich zum Aldionat, welches selbst keine begrenzte
Pachtzeit mehr kannte, aber auch die Freizügigkeit aufhob. Auf dem
nichtvermessenen Lande entwickelten sich unabhängig von römischen Vor-
bildern noch andere Besitzformen. Die unter den Langobarden sich aus-
bildenden Vermögensunterschiede führten im 8. Jahrhundert zu einer neuen
Ständegliederung. Das in der Not geborene Königtum lebte von seinen
Eroberungen und stützte sich auf seine Gasinden, die es mit Benefizien
ausstattete. Die fränkische Eroberung hat an diesen Dingen nicht viel ge-
ändert, sie fand verwandte Zustände vor und führte nur die fränkische
Terminologie dafür ein. — An den Vortrag schloß sich eine ziemlich leb-
hafte Diskussion, die aber zu keinen neuen Ergebnissen führte. Professor
Dr. v. Below bekämpfte die Ansicht, daß die mittelalterlichen Zünfte
mit den römischen in Zusammenhang gestanden hätten, und Professor Dr.
Lamprecht warf die Frage auf, ob die charakteristische Höhenlage der
italienischen Städte Schlüsse auf ihre Gründungszeit erlaube und wie weit
man dem anthropologischen Probleme der Rassenmischung im italienischen
Volke nachkommen könne. Die erste Frage beantwortete der Vortragende
dahin, daß im Städtebilde meist noch die alte römische Form erkennbar
wäre, und die zweite, daß man auch hier den Resultaten der Schädelmessung
für die anthropologische Frage mißtrauisch gegenüberstehen müsse.
Der zweite Vortrag dieses Tages von Professor Dr. Bloch aus Rostock
über „Karl den Großen‘ ermüdete etwas durch die bibliographischen
Details der Einleitung, mit der er die rege Tätigkeit der Forschung charak-
terisieren wollte. Das Bild, was er selbst von Karl dem Großen entwarf,
wich sehr stark von der landläufigen Auffassung ab. Er suchte die Größe
dieses Herrschers nicht in seinen kriegerischen und diplomatischen Erfolgen,
sondern in seiner bewußten Kulturarbeit. Karl wollte nach ihm das Ideal
eines christlichen Herrschers, wie es Augustin gezeichnet hatte, in sich
verwirklichen. Eine tiefe innere Religiosität beseelte ihn und war der Leit-
gedanke auch seiner Politik. So ließ er sich nur zum Kaiser krönen, weil
Byzanz selbst vom rechten Glauben abgefallen war und er das Imperium
fortsetzen mußte. Das Frankenreich wurde durch ihn ein Rechtsstaat und
zugleich ein sozialer Staat, und er betrachtete es als seine Aufgabe, die
übrigen germanischen Stämme zu Christen und zu Bürgern zu erziehen. —
Dieser Auffassung wurde in der Diskussion besonders von Professor Dr.
Kolde in Erlangen nachdrücklich entgegengetreten. Wir wüßten von der
Person Karls des Großen viel zu wenig, als daß wir bei ihm auf eine wahre
innere Herzensfrömmigkeit schließen dürften, und seine Taten widersprächen
einer solchen Auffassung entschieden. Auch Professor Dr. Kaufmann aus
Breslau betonte, daß Karl der Große stets ein Halbbarbar geblieben sei,
dem als Herrscher jedes Mittel zum Zwecke recht war. Der weiteren
Nachrichten und Notizen II. 301
schließlich unfruchtbar werdenden Debatte verstand Professor Dr. Meyer
von Knonau aus Zürich, dem alles gespannt zuhörte, durch einen fröh-
lichen Scherz geschickt ein Ende zu machen.
Am Mittag fand eine Führung durch die Königliche Gemäldegallerie
statt, welche durch einen höchst anregenden kurzen Vortrag von Professor
Dr. von Lange aus Tübingen über „Schwabens Stellung in der
Geschichte der Malerei“ eingeleitet wurde. Der Redner führte aus, daß
die frühere Auffassung, wonach die oberdeutsche Malerschule zu Anfang
des 15. Jahrhunderts, als sich der Übergang vom Typischen zum freien
Realismus vollzog, von der niederländischen Kunst abhüngig gewesen wäre,
jetzt als irrtümlich erkannt worden sei. Der Realismus habe sich auch hier
selbständig entwickelt und in seinen Anfängen eher eine Einwirkung auf
die benachbarte Kunst ausgeübt, als von ihr empfangen. Erst allmählich
seien auch bei Konrad Witz und Hans Mueltscher niederländische Einflüsse
mit zur Geltung gelangt.
Am fünften und letzten Versammlungstage sprach Professor Dr. Tröltsch
aus Heidelberg über „Die Bedeutung des Protestantismus für die
Entstehung der modernen Welt“. Die Befürchtungen eines Anonymus
in der Kölnischen Volkszeitung, daß durch solche Vorträge den katholischen
Forschern der Besuch der Historikertage verleidet werden könnte, entsprangen
wohl der Schreckempfindung eines überängstlichen Gemütes, der Seele
eines Politikers und nicht eines Theologen, der sich wie jeder andere
Forscher bemühen wird, den Problemen zu Leibe zu gehn, den Gegner `
anzuhören, von ihm zu lernen und ihn zu belehren. Der Vortrag von
Tröltsch zeigte jedenfalls, daß es möglich ist, unbefangen und ohne eine
fremde Anschauung zu verletzen über diese Dinge zu reden. Allerdings
gehörte dazu die gewaltige Beherrschung eines ausgebreiteten Wissensstoffes
und die stsunenswerte Kenntnis und Beobachtungsgabe dieses Redners.
Tröltsch betonte zunächst den tiefgreifenden Unterschied zwischen dem
Altprotestantismus und dem Protestantismus unserer Tage. Ersterer sei
nur eine neue Antwort auf die alte kirchliche Frage nach der Heilsgewiß-
heit gewesen. Er habe gegen seinen Willen die Einheit der Kirche zerstört
und die Libertisten und Neutralisten großgezogen und sei bei seiner
schwächeren innerkirchlichen Struktur stärker von der modernen Wissen-
schaft und Aufklärung abgeschliffen worden. Dabei lebten in ihm von
Anfang an drei Richtungen, die sich neben einander geltend machten, das
Luthertum, der Calvinismus und das Täufertum. Alle drei hätten an der
Gestaltung unserer modernen Kultur mitgearbeitet, wobei namentlich der
Einfluß des Täufertums nicht zu unterschätzen wäre, denn ihm wären z. B.
die Ideen des Naturrechts und der allgemeinen Menschenrechte entsprungen.
Im ganzen aber müsse man sagen, daß die Einflüsse auf die Bildung unserer
modernen Kultur beim Protestantismus doch erst in zweiter oder dritter
Linie ständen und daß er in erster Linie eine religiöse Potenz geblieben
sei. Die neue Heilsgewißheit Luthers der inneren Ergreifung des Menschen,
die Bejahung eines Gedankens an Gott, die die Seele zu allem Guten freudig
mache, wurde schließlich selber zum Ziele, während sie anfangs nur das
Mittel war. So ist die innere Gewissensselbständigkeit zum Ausdruck der
302 Nachrichten und Notizen Il.
modernen Religiosität geworden. Daß damit die Entwicklung in sich ab-
geschlossen sei, werde niemand behaupten dürfen, allein das, was bleiben
werde, wäre der Glaube an Gott. — Zur Diskussion ergriff nur ein einziger
Redner das Wort, der Kirchenhistoriker Professor Dr. Karl Müller aus
Tübingen, der in dem Vortrage den gewaltigen Fortschritt gegenüber der
früheren Beurteilungsweise und vornehmlich die Universalität der historischen
Betrachtung, welche alle Gebiete geistiger und realer Entwicklung um-
spanne, dankbar begrüßte.
Es irt noch zu erwähnen, daß Dr. Hans Helmolt aus Leipzig auf
den kürzlich begründeten Leopold von Ranke-Verein hinwies, der es sich zur
Aufgabe gemacht hat, im Geburtshause Rankes in Wiehe ein Rankemuseum
zu begründen. Beitrittserklärungen zu diesem Verein, dem schon eine Reihe
unserer namhaftesten Historiker angehört, sind zu richten an den Bürger-
meister Kammratin Wiehe. Der Jahresbeitrag ist auf 3M. festgesetzt, bei ein-
maliger Zahlung von 20 M. kann man lebenslängliche Mitgliedschaft erwerben.
Trotz all der wissenschaftlichen Genüsse und Strapazen kam auch die
fröhliche Geselligkeit nicht zu kurz. Schon am ersten Tage hatte man
sich im großen Saale des oberen Museums zu einem „Begrüßungsaben«l“
zusammengefunden. An den anderen Abenden bildete der Saal im Olga-
bau den Sammelpunkt. Am Freitag Nachmittag fand ein fröhliches Fest-
mahl im Hotel Marquardt statt und am Sonnabend Nachmittag begünstigt
vom schönsten Frühlingswetter ein Ausflug nach Eßlingen. Die alte Reichs-
stadt, die mit ihren herrlichen Kirchen, altertümlichen Wohnbauten und
Befestigungswerken in der sie umgebenden Frühlingspracht das betrachtende
Auge doppelt entzückte, hatte es sich nicht nehmen lassen, auch für das
leibliche Wohl der Historiker zu sorgen. Im Obergeschoß des großen,
runden Festungsturmes, der den Berg krönt und einen herrlichen Blick ins
weite Land gewährt, wurde ein tüchtiger Imbiß gereicht von schwäbischem
Wein und Brot und was dazu gehört. Dabei wurde in munterer lede und
Gegenrede auch ein lustiger Krieg ausgefochten zwischen der alten Reichs-
stadt und der Stuttgarter Archivverwaltung über den Besitz der Eßlinger
Urkundenschätze, und wenn man als Historiker auch andere Wünsche haben
muß, so freute man sich doch, wie geschickt und tapfer der Bürgermeister
die Rechte seiner Stadt vertrat.
Zum Schluß sei noch erwähnt, daß in der Verbandssitzung beschlossen
wurde, dem Deutschen Schulverein eine Jubiläumsspende von 100 M. aus
dem Verbandsvermögen zu gewähren und mit 20 M. als Stifterbeitrag dem
Rankeverein beizutreten. Der Rest des Vermögens von 1900 M. soll dazu
nutzbar gemacht werden, um das von Gengler hinterlassene Werk über die
Stadtrechte des 17. und 18. Jahrhunderts zu veröffentlichen, doch muß man
zur Durchführung dieses Unternehmens die Geldhilfe noch einer anderen
großen Körperschaft anrufen. Im Ausschuß des Verbandes verblieben: Gelzer,
Hansen, Kaufmann, Lamprecht, Marcks, Meinecke, Ed. Meyer, Ulmann und
Zwiedineck und neu hinzugewählt wurden mit Akklamation: v. Below,
Busch, Heigel, Meyer von Knonau, Redlich und Seeliger. Laut Beschluß
soll die nächste Tagung im Herbst 1907 in Dresden stattfinden unter dem
Vorsitz von Professor Dr. Seeliger aus Leipzig. B. Hilliger.
Nachrichten und Notizen U. 303
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und
Technische Hochschulen. Der o. Prof. der Geographie Dr. Eduard Brückner
in Halle wurde als Nachfolger Pencks nach Wien und der o Prof. der
Kirchengeschichte Dr. Hans von Schubert in Kiel als Nachfolger für
Prof. Dr. Hausrath, der in den Ruhestand getreten, nach Heidelberg berufen.
Der ao. Prof. der Kirchengeschichte in Tübingen Dr. Karl Holl hat einen
Ruf als o. Prof. nach Berlin und der o. Prof. der Germanischen Philologie
und Literatur Dr. Konrad Zwierzina in Freiburg i. Ue. einen solchen
nach Innsbruck angenommen. Der ao. Prof. der deutschen Literatur-
geschichte an der Technischen Hochschule in München Dr. Emil Sulger-
Gebing wurde zum o Professor ernannt. Der Tit.-Prof. Dr. Rudolf
Meißner in Göttingen wurde als Nachfolger Oskar Schades, der in den
Ruhestand trat, als o. Professor für Deutsche Sprache und Literatur nach
Königsberg und der Privatdozent Dr. Hans von Frisch in Freiburg i. Br.
als o Prof. des Staats- und Kirchenrechts nach Basel berufen.
Der ao. Prof. für Geschichte der technischen und tektonischen Künste
Dr. Robert Bruck in Dresden erhielt einen Lehrauftrag für Geschichte
der kirchlichen Kunst.
Der Tit.-Prof. Dr. Karl Drescher in Bonn wurde zum o. Honorar-
Prof. für deutsche Philologie in Breslau und der Privatdozent der Geographie
Dr. Ernst Friedrich in Leipzig zum außeretatsmäßigen ao Prof. ernannt.
Der Gymnasialdirektor in Krotoschin Dr. Schjerning wurde mit Ab-
haltung‘ von Vorlesungen über Geographie an der Posener Akademie be-
auftragt. l
Es habilitierten sich: Pastor Hoffmann (Kirchengeschichte) an der
evangelischen Theologischen Fakultät in Breslau, Dr. Ferdinand Fehling
(Neuere Geschichte) in Heidelberg, Dr. Paul August Leder (Kirchenrecht)
in Wien. Dr. A. Herrmann (Geschichte) in Bonn, Dr. Paul Herre
(Geschichte) in Leipzig und Dr. Karl Mollwo (Nationalökonomie und
Wirtschaftsgeschichte) in Danzig.
Archive: Der Archivar Dr. Heinrich Kretschmayr in Wien wurde
zum Direktor des Archivs im Ministerium des Innern, der Hilfsarbeiter Dr.
Hans Kaiser zum Direktor des Bezirksarchivs des Unterelsaß in Straß-
burg ernannt. |
Der Archivar Dr. Richard Knipping wurde von Düsseldorf nach
Koblenz und der Archivar Dr. Martin Meyer von Koblenz nach Düssel-
dorf, der Archivassistent Dr. Rudolf Martiny von Koblenz nach Breslau,
der Archivhilfsarbeiter Dr. Bruno Hirschfeld von Münster nach Koblenz
versetzt.
Der Archivassistent Dr. Karl Schottmüller in Posen wurde zum
Archivar in Danzig und der Archivhilfsarbeiter Dr. Gustav Croon in
Breslau zum Archivassistenten ernannt.
Todesfälle. Am 4. April starb in Magdeburg der Kgl. Archivdirektor
Dr. Eduard Ausfeld, dessen Forschungsgebiet vorwiegend die mittel-
alterliche Geschichte gewesen war. Seine Erstlingsarbeit (1879) handelt
über Lambert von Hersfeld und den Zehntstreit zwischen Mainz, Hersfeld
und Thüringen. Wir verdanken ihm auch mehrere Arbeiten zur Henne-
304 Nachrichten und Notizen II.
bergischen Geschichte: Die politischen Beziehungen von Mitgliedern des
Henneberger Grafenhauses zu deutschen Kaisern (Programm 1882) und
Hof- und Haushaltung der letzten Grafen von Henneberg (1901). Außerdem
veröffentlichte er die „Übersicht über die Bestände des Kgl. Staatsarchivs
zu Koblenz‘ (1903).
Am 7. April starb in Dresden Oberschulrat Prof. Dr. Friedrich Otto
Hultsch im Alter von 73 Jahren. Er war einer der Hauptbegründer der
Erforschung der Metrologie der alten Völker. Mit eindringender Kenntnis
und großem Scharfsinn schuf er hier die sicheren Grundlagen für jede
Weiterarbeit, und seine Forschungen wie seine Ausgaben sind dankbar im
Inlande wie im Auslande anerkannt worden. Sein Hauptwerk war die
Griechische und Römische Metrologie (1862), welche 1882 in 2. Auflage
erschien. Ebenso gilt noch heute als unentbehrliches Hilfsmittel seine
Ausgabe der Metrologicorum scriptorum reliquiae in 2 Bänden 1864—66.
Daneben stehen noch viele andere kleinere Untersuchungen, wie „Gewichte
des Altertums“ 1898 und „Die ptolemäischen Münz- und Rechnungswerte“
1903. Von seinen sonstigen Arbeiten sei hier nur noch seine Ausgabe dea
Polybius in A Bänden (1867—72) genannt.
Am 9. April starb in Prag der o. Prof. des deutschen Rechts und der
österreichischen Rechtsgeschichte Dr. Heinrich Schuster im 59. Lebens-
jahre. Er war einer der hervorragendsten Kenner auch des bürgerlichen
Rechtes. Von seinen Arbeiten heben wir vornehmlich folgende hervor:
Das Wiener Stadtrechtsbuch (1873), Das Spiel, seine Entwicklung und
Bedeutung im Deutschen Recht (1878), Deutsche Rechtsgeschichte als Ein-
leitung (1890) und in der monumentalen Geschichte der Stadt Wien den
Abschnitt Rechtsgeschichte.
Am 18. April starb im Alter von kaum 40 Jahren der Geschichts-
professor am Obergymnasium in Forli Dr. Guiseppe Mazzatinti, einer
der verdienstvollsten Forscher auf dem Gebiete der mittelalterlichen italie-
nischen Geschichte. Er war der Herausgeber des Archivio storico per le
Marche e per l’Umbria und veröffentlichte die wichtigen bibliographischen
Untersuchungen und Repertorien wie Biblioteca dei re d'Aragona in Napoli
(1897), Gli archivi della storia d'Italia, 3 Bde. (1897—1901), Inventario dei
manoscritti italiani delle biblioteche di Francia (1886—88) und vor allem
seit 1890 das groBe Sammelwerk Inventari dei mss. delle biblioteche d'Italia,
das bis jetzt in 14 Bänden vorliegt.
Am 8. Mai starb in Paris der ehemalige Konservator am Louvre
Emile Molinier, einer der bedeutendsten Kenner der mittelalterlichen
Kunstgeschichte Frankreichs.
Am 16. Mai starb in Leipzig im Alter von 69 Jahren Dr. med. Her-
mann Obst, der Direktor des Leipziger Völkermuseums, der dieses
Museum in seinen Anfängen fast aus eigenen Mitteln geschaffen und es
später durch Umsicht und Energie zu einer der bedeutendsten Sammlungen
Deutschlands ausgestaltet hat.
305
Die Rolandsstelle des Bremer Henricianums.
Von
Philipp Heck.
I. Heuristische Bedeutung der Stelle I. Das Henricianum. III. Die
Fälschungszwecke. IV. Das Carolinum. V. Die Konkordanzen. VI. Die
Fälschungsadresse. VII. Kaiser und Zeit des Henricianums. VIII. Das
Rolandsproblem.
L Das Bremer Henricianum hat in den letzten Jahren durch
seine Bedeutung für das Rolandsproblem allgemeineres Interesse
erregt. Eine neuere Ansicht (Spieltheorie)! will die Rolands-
säulen der Städte auf Spielfiguren zurückführen, die bei dem
Rolandsspiele gebraucht wurden. Erst nachträglich sei diesen
Figuren diejenige Bedeutung als Träger der Stadtfreiheit beigelegt
worden, welche noch heute für ihre Berücksichtigung in Kunst
und Literatur bestimmend ist. Das Hauptbedenken gegen die
Spieltheorie besteht in der Schwierigkeit, einen solchen Um-
deutungsprozeß als möglich zu verstehen.” Und diese Schwierig-
keit konzentriert sich in der Rolandsstelle des Bremer Henricianums.
Denn sie enthält die zeitlich erste Nachricht, in welcher die Vor-
stellung eines Rechtssymbols mit einem Rolandsbilde verbunden
wird. Die Freiheitsrolande der anderen Städte können sehr wohl
1 Die Theorie ist gleichzeitig und unabhängig aufgestellt von Held-
mann, „Die Rolandsbilder Deutschlands‘ 1904 und Jostes „Roland in Schimpf
und Ernst“ in „Zschr. des Vereins für rheinische und westphälische Volks-
kunde“ I, 1904 S. 6ff. Gegenschrift: G. Sello Vindiciae Rolandi Bremensis,
Bremen 1904. Replik von Heldmann, Rolandsspielfiguren, Richterbilder
oder Königsbilder, 1905. Rezensionen von K. Beyerle (Zschr. Savign. 25
(1905) S. 393ff.). H. Brunner (Beil. M. Allg Z. 1904 Nr. 45). G. Hertzberg
(Jahresb. d. Thür. Sächs. G. V. 1902/3 S. 9). Keutgen (Literatbl. f. germ.
u. rom. Phil. 1905 S. 357). Kl. Löffler (Beil. z. M. Allg. Z. 1904 Nr. 136).
A. Werminghoff (Korrespbl. d. Gesamtv. 1904 Sp. 443ff.). S. Rietschel
(Hist. Vrtljschr. 8 1905 S. 86ff.). K. Reuschel (Korrespbl. d. Gesamtv. 1905
Sp. 27,8). K. Beyerle, Deutsche Literaturzeitung, 1906, S. 230 ff.
2? Dieses Bedenken wird mit Recht betont von Rietschel a. a. O. S. 87.
Histor. Vierteljahrschrift 1906. 3. | 21
306 Philipp Heck.
auf die Nachwirkung der Bremer Vorgänge zurückgehen. Aber
wie steht es mit diesen ersten Vorgängen selbst? Können wir
sie völlig verstehen? Können wir die Freiheitsdeutung bei ihrem
ersten Auftreten als neues Produkt wesensfremder Ursachen nach-
weisen? Oder haben wir nur das älteste Zeugnis für eine bereits
früher entstandene Anschauung vor uns, nur eine Etappe, von
der aus die Kausalforschung weiter zurückzugehen hätte ın das
Dunkel der Vergangenheit? Mit Recht bezeichnet Keutgen! diese
Frage als das Kernproblem der Rolandsforschung. Ich glaube nun,
daß sie im ersten Sinn zu beantworten ist. Die Rolandsstelle des
Bremer Henricianums ist nicht ein Zeugnis sondern wirklich die
Wurzel der Freiheitstheorie. Ihre völlig wesensfremden Grund-
lagen sind erkennbar. Diese Erkenntnis wird vermittelt durch
Beziehungen, welche das Henricianum mit einer älteren Fälschung,
mit dem friesischen Karolinum verbinden und die bisher kaum
Beachtung”? gefunden haben.
Auszugehen ist von einer allgemeinen Betrachtung jeder der
beiden Urkunden.
I. Das Henricianum? ist angeblich von Heinrich V. am 14. Mai
1111 zu Mainz ausgestellt. Es enthält eine Bestätigung der von
Karl dem Großen an Bremen verliehenen, nicht näher bezeichneten
Rechte und drei neue Verleihungen. Die neuen Rechte sind:
1) die Befreiung von auswärtigen Freigerichten (Gerichtsprivileg)
2) das Recht, über die Freiheit der Weser auf beiden Ufern zu
wachen, von der Stadt bis zur salzigen See (Weserprivileg)
3) das Recht der Ratsherrn und Bürgermeister „Gold“ und „Bunt“
zu tragen wie es den Rittern erlaubt sei (Ritterprivileg). Als
S Ia a. 0. S. 358.
? Eine Andeutung findet sich bereits bei „Winkelmann, Exsequiae
Rolondinae“* bei „de Westphalen, Monumenta inedita rerum cimbricarum“
Leipzig 1743 III S. 2119. Winkelmann vermutet hinsichtlich des „Ritter-
privilegs“ Nimirum ex eodem fictionis penu id profluit ex quo pseudo-
priviligium Carolinum. Heldmann erklärt, daß der Zusammenhang mit den
friesischen Forschungen einer besonderen Untersuchung bedürfe. Vgl.
Rolandsbilder $. 150. Die Durchführung würde seine Ansicht m. E. in
manchem modificiert, ihrem richtigen Hauptinhalte aber vielleicht einen
rascheren Erfolg gesichert haben. In seinem zweiten Buche ist Heldmann
auf die aufgeworfene Frage nicht eingegangen.
s Die Urkunde ist zuletzt abgedruckt Bremisches Urkundenbuch I
Nr. 8, S. 30 ff.
Die Rolandsstelle des Bremer Henricianums. 307
Grund der Verleihung werden im Eingange der Urkunde Ver-
dienste schlechthin angeführt. Zu Nr. 3 wird die Teilnahme von
Bremer Bürgern an dem Kreuzzuge unter Heinrich IV. hervor-
gehoben. Unmittelbar auf das Privileg Nr. 3 folgt die berühmte
Rolandsstelle: „Et in signum hujusmodi libertatis licenciamus eis-
dem (nämlich „consulibus et proconsulibus“) quod in eorum
civitate Bremensi possint imaginem Rolandi ornare clippeo et
armis nostris imperialibus.“ Die Urkunde schließt mit der Auf-
zählung von unmöglichen Zeugen. Sie ist nicht in einem an-
geblichen Originale sondern nur in zwei gleichfalls gefälschten
Transsumpten enthalten, einem Transsumpte von König Wilhelm
und einem Transsumpte von König Wenzel.
In engem Zusammenhange mit der Fälschung des Henricianums
stehen zwei andere Vorgänge:
Einmal enthält die Bremer Chronik von Gerhard Rynesberch
und Herbord Schene!, die unter Mitwirkung des Bürgermeisters
Johann Hemeling verfaßt ist?, eine Reihe von Erdichtungen. Diese
Zusätze beziehen sich auf die Erlangung des Henricianums sowie
auf seine Anerkennung durch Hamburg und waren deshalb in
erster Linie darauf berechnet, die Glaubwürdigkeit der Urkunde
zu erhöhen. Allerdings tritt hinsichtlich der Rolandsstelle eine
doppelte Differenz zwischen der Darstellung der Chronik und dem
Inhalt der Urkunde hervor. Nach der Chronik bezieht sich das
Schildsymbol auf alle drei Rechte, nach der Urkunde nur auf
das Ritterprivileg‘, nach der Chronik wird nur das Wappen ver-
liehen®, nach der Urkunde auch der Schild. Doch berechtigen
diese kleinen Abweichungen nicht zu einem Zweifel an dem
Zusammenhange der Fälschungen."
Zweitens ist um die vermutliche Zeit der Fälschung, genauer
1404, in Bremen der Monumentalbau des steinernen Rolands errichtet
1 (Unvollständiger) Abdruck bei Lappenberg Geschichtsquellen des
Erzstiftse und der Stadt Bremen 1891 vgl. dazu Brem. Jahrb. 6 S. 256ff.,
12 S. 108ff., 13 S. 23ff. v. Bippen, Geschichte der Stadt Bremen I S. 270
Heldmann, Rolandsbilder S. 106ff., Rolandsspielfiguren S. 175ff. Jostes,
a. a. O.
2? Vgl. Brem. Jahrb. 6 S. 262ff. 3 Lappenberg S. 76.
t Die Auslegung ist streitig. Ich halte wegen des „eisdem“ die Be-
schränkung auf das Ritterprivileg (Jostes, Sello) für die der Fassung ent-
sprechende Deutung.
® Lappenberg S. 60. 6 So Sello Vindiciae S. 4 Anm. 11.
21*
308 Philipp Heck.
worden. Von einem früheren Roland berichtet eine eingeschobene !
Stelle der erwähnten Chronik, daß er 1366 bei einem bischöf-
lichen Überfalle von den Feinden verbrannt worden sei. Der
steinerne Roland trägt den Schild mit dem kaiserlichen Wappen,
wie es in der Urkunde vorgesehen ist.
Die Entstehungsgeschichte des Henricianums ist nur zum
Teil aufgeklärt.
Die Unechtheit selbst ist allgemein anerkannt. Die Zeugen
sind unmöglich, vier von ihnen waren 1111 schon tot. (Anno
seit 1075.) Heinrich V. war am 14. Mai in Italien. Ebenso darf
als unbestritten gelten, daß auch die beiden Transsumpte gefälscht
sind.? Der Verdacht der Urheberschaft hat sich aus hier nicht
interessierenden Gründen auf Johann Hemeling und vielleicht
Herbord Schene gelenkt? Als Zeitgrenze sind die Jahre 1397
—1410 gesichert, eine überwiegende Wahrscheinlichkeit spricht
für den Beginn des Zeitraumes bis 1404, also rund 1400.
Streitig und ungeklärt sind der Hauptzweck der ganzen
Fülschungsaktion° und die Veranlassung für die Aufnahme eines
Teils der Bestimmungen, namentlich der Rolandsstelle. Ebenso fehlt
jeder Anhaltspunkt für die Gründe, welche dazu geführt haben,
Heinrich V. als Urheber der Verleihung aufzustellen.
1 Lappenberg S. 114 „Do branden die vygende Rolande unde gunden
der stat nener vryheit“. Mir scheint es, daß beide Sätze eingeschoben sind,
weil beide den Zusammenhang unterbrechen. Deshalb ist m. E. auch
die Tatsache des Brandes ganz ungewiß. Eine Chronik wurde damals nicht
jedem bekannt, sondern nur demjenigen, dem sie mitgeteilt wurde. Sie
konnte für einen bestimmten Leserkreis angefertigt werden.
3 Vgl. im allgemeinen „die kaiserlichen Privilegien Bremens“. Brem.
U. B. I S. 595ff. ferner Brem. Jahrb. 13 S. 1f., S. 23 ff.
3s Vgl. Brem. Jahrb. 6 S. 262, 12 S. 121, 13 S. 30, 31 dazu Heldmann,
Rolandsbilder S. 131, 132. |
* Vgl. Lindner, Brem. Jahrb. 13 S. 1ff., v. Bippen a. a. O. S. 23ff.,
Geschichte Bremens I S. 259. Heldmann entscheidet sich für 1400—1401.
Rolandsbilder, S. 181. Ich möchte die Urkunde wegen der Beziehung auf
die Vitalienbrüder vor die größeren Expeditionen setzen.
® Lindner, Brem. Jahrb. 13 S. 1ff. sieht den Hauptzweck der Fälschung
in der Exemption von den Freigerichten, Brem. Jahrb. 13 S. 21. v. Bippen
betont das Weserprivileg a. a. O. S. 34, 35. Heldmann stellt das Bestreben
in den Vordergrund, Bremens Rang unter den Hansastädten zu bessern.
Rolandsbilder S. 131. Jostes meint, es sei Hemeling in letzter Linie darauf
angekommen, der „Rittermäßigkeit“ des Rates Anerkennung bei dem
gemeinen Volke zu verschaffen, a. a. O. S. 28.
Die Rolandsstelle des Bremer Henricianums. 309
II. Bei der Zweckuntersuchung müssen wir die einzelnen
Verordnungen auseinanderhalten.
Vollkommen klar ist die große Bedeutung des Weser-
privilegs. Die Sicherung der Weser entsprach den vitalsten
Interessen Bremens und stand gerade in jener Zeit im Mittel-
punkte der auswärtigen Politik. Die beanspruchten Rechte fanden
heftigen Widerstand, namentlich bei den friesischen Stämmen.
Sie sind im Henricianum mit aller Deutlichkeit zuerkannt. Die
Fassung entspricht älteren Verträgen und konnte keinen Anstoß
erregen. Besonders aktuell war um die Zeit der Fälschung die
am Schlusse des Weserprivilegs gewährte Befugnis, „per se facere —
absque aliqua contradictione cujuscumque justo judicio contra
piratas et predones procedendo“. Die Zeitumstände gebieten es
für piratae et predones einzusetzen: „Vitalienbrüder“. Gerade die
Wende zum 15. Jahrhundert war ja die Zeit der erbitterten
Kämpfe gegen diese Plage der Hansa. Auch die „contradictio“,
welche in der Urkunde verpönt wird, war. tatsächlich vorhanden.
Die Vitalienbrüder fanden seit 1395 Schutz bei den friesischen
Häuptlingen der Nordseeküste, auch bei den Bremen benachbarten
Weserfriesen. Somit steht der praktische und zwar aktuelle Wert
des Weserprivilegs außer jedem Zweifel.
Umgekehrt ist es ebenso sicher, daß die Bestätigung der von
Karl verliehenen Rechte keinen selbständigen Zweck hatte. Die
einzelnen Rechte werden gar nicht aufgezählt. Außerdem hatte die
Stadt die echte Urkunde von Friedrich I. von 1186, in welcher
die aufgezählten Rechte bestätigt werden. Die Fälscher haben
dies gewußt, denn sie haben Anfang und Schluß der echten Urkunde
für das Henricianum entlehnt.
Erheblich problematischer ist schon das Gerichtsprivileg.
Lindner sieht in ihm den Hauptzweck; aber er findet das Privileg
doch eigenartig. Denn die Vorschrift gewährt gar keine unbedingte
Befreiung sondern nur unter der Bedingung, daß der Beklagte
vor seinem ordentlichen Richter Recht geben wolle Für diesen
Fall war aber die Befreiung auch von den Vemgerichten selbst
anerkannt. Das Gerichtsprivileg gibt somit überhaupt kein neues
Recht. Es müßte also bloß zu dem Zwecke gefälscht sein, um
etwaigen Übergriffen vorzubeugen. Nun hebt aber Lindner her-
vor, daB irgend eine bedeutsame Belästigung Bremens durch
Übergriffe für die Zeit um 1400 nicht wahrscheinlich sei. Damit
310 Philipp Heck.
entfällt ein zureichender Grund für die Vornahme der komplizierten
Fälschungsaktion. Das Gerichtsprivileg kann nicht Zweck sondern
nur Zusatz sein, allerdings ein harmloser.
Entschieden auffallend ist das Privileg der Rittertracht. Die
Gewährung kann nicht den Zweck verfolgt haben, indirekt die
Stellung Bremens in der Hansa zu heben. Ein Fälscher hat das
Vorrecht sich deutlich ausdrücken zu dürfen. Wenn das Henri-
cianum in der Absicht gefälscht worden wäre, die Rangstellung
Bremens zu heben, so würden wir eine ganz anders deutliche
Bestimmung finden. Das Ritterprivileg kann aber auch nicht
Selbstzweck gewesen sein, veranlaßt durch den Wunsch, dem
Rate das Recht auf „Gold und Bunt“ zu sichern. Denn dieses
Recht erscheint als unbestritten. Die Chronik stützt den Vorrang
Bremens vor Lübeck nicht etwa darauf, daß die Bremer Rats-
herrn Rittertracht tragen dürfen und die Lübecker nicht, sondern
nur darauf, daß die Bremer das Recht 100 Jahre früher erlangt
haben.” Damit wird das Tragen von Gold und Bunt als „selbst-
verständliche“ seit unvordenklichen Zeiten geübte Befugnis beider
Räte vorausgesetzt. Weshalb aber dann die feierliche Gewährung?
Diese Aufnahme ist um so auffallender, als eine derartige Be-
stimmung eine Singularität und deshalb geeignet war, die ganze
Urkunde bei kritischen Urteilern verdächtig zu machen. Dennoch
hat gerade das Ritterprivileg die Phantasie der Fälscher lebhaft
beschäftigt, wie die besondere Motivierung durch den Kreuzzug,
das Rechtszeichen des Kaiserschildes und die umständliche Er-
zählung der Kreuzzugsepisode in der Chronik beweisen.
Vollends rätselhaft ist die Rolandsstelle.e. Und zwar nicht
nur wegen der Erwähnung der Rolandsstatue sondern vor allem
wegen des Gedankens, vom Kaiser verliehene Rechte durch An-
bringung eines Kaiserschildes zu bekunden. Keine echte Urkunde
enthält eine derartige „corroboratio“. Aus guten Gründen. Es
kann kein Zweifel daran bestehen, daß das Anbringen des kaiser-
lichen Wappens an Statuen, die den Kaiser oder kaiserliche
Paladine darstellten, überhaupt nicht verboten war. Wie sollte
jemand auf den Gedanken kommen, eine solche allgemeine Befugnis
als Rechtszeichen besonders zu verleihen. Dies Problem wird noch
komplizierter, wenn wir das Rechtszeichen, wie das notwendig
1 Lappenberg S. 75 „leng, wen hundert iar ee die van Lubeke golt
droghen‘“. Unzutreffend Jostes a. a. O. S. 21.
©
Die Rolandsstelle des Bremer Henricianums. 311
scheint, gerade auf die Ritterwürde beziehen. Denn ein solches
Zeichen widersprach der Anschauung des täglichen Lebens. Um
1400 führte der Ritter sein eigenes Wappen, nicht das des
Kaisers. Es müssen daher ganz besondere Gründe vorgelegen
haben, die den Fälscher veranlaßt haben, für seine Zwecke gerade
auf die Beglaubigung durch einen in Bremen befindlichen Kaiser-
schild Gewicht zu legen, von ihr Wirkung zu erwarten. Sobald
Umstände dieser Art hervortreten, dann ist es nicht weiter un-
verständlich, daß der Fälscher zu dem gesuchten Schildsymbole
den Schild der Rolandsstatue wählte. Der alte Bremer Holzroland
hatte seit Menschengedenken einen solchen Schild getragen, wie
daraus hervorgeht, daß der Chronikschreiber ihm nur für die
Zeit vor 1111 das Stadtwappen zuteilt.! Dagegen war ein zweiter
als Rechtssymbol deutbarer Schild mit Kaiseremblem in Bremen
schwerlich zu finden. Das Stadtwappen zeigte das Kaiseıemblem
nicht. Und die Ratsherrn und Bürger pflegten es auch nicht
im Schilde zu führen. Die Hauptfrage ist deshalb allein, was
hat den Fälscher veranlaßt, einen Kaiserschild als Rechtssymbol
zu brauchen. Diese Frage ist aber bis jetzt nicht befriedigend
beantwortet. Keine der versuchten Antworten kann der näheren
Prüfung Stand halten.
Sello? erklärt die Erwähnung des Rolands durch die An-
nahme, daß schon vor der Fälschung eine populäre Strömung in
dem Rolandsbilde den Träger von Freiheitsrechten erblickt habe.
Er sieht in dem Henricianum gerade den vollgültigen Beweis für
die Existenz dieser Tradition. Auch Keutgen? gelangt schließlich
wennschon zögernd zu dem gleichen Endresultate. Diese Erklärung
scheint mir in der vorgetragenen Fassung daran zu scheitern, daß
nach dem zweifellosen Inhalte der Urkunde nicht das Bild selbst,
sondern nur der Kaiserschild vom Kaiser verliehen wird. Die
Existenz, Grund oder Zweck der Statue werden als selbstverständ-
lich ignoriert. Noch schärfer tritt diese Differenzierung zwischen
Statue und Kaiserschild in der Chronik hervor. Die Errichtung
der Statue wird garnicht erzählt, wohl aber die Anbringung des
Kaiserschildes* an der Statue. Bei der Auseinandersetzung mit
1 Lappenberg a a. O. S. 60.
? Roland zu Bremen S. 19, 31. Vindiciae S. 7. 3 a. a. O. S. 357.
* Lappenberg a.a.0. S. on An den Bericht über die Verleihung des
Henricianums schließen sich die Worte: Unde dar bevoren hedde Roland
312 Philipp Heck.
Hamburg und Lübeck wird ganz allein der Kaiserschild als Vor-
rechtszeichen genannt, nicht etwa der Besitz eines Rolande f Mit
einer populären Tradition, welche der Statue selbst juristische
Bedeutung beilegt, ist dieses Verfahren nicht vereinbar. Wenn
eine solche Tradition existiert oder nur eine Möglichkeit bestanden
hätte, die Statue selbst in eine Verbindung mit der Rechts-
verleihung zu bringen, so würde wohl der erfindungsbereite
Fälscher der Chronik diese Gelegenheit benutzt haben. Sein
Verhalten scheint mir am besten mit der Hypothese vereinbar,
daß der alte Bremer Holzroland ein Spielroland war. Jedenfalls
kann bei dieser Differenzierung von Statue und Schild die
Traditionshypothese nur unter Beschränkung auf den Schild in
Frage kommen. Eine volkstümliche Überlieferung mit dieser
Beschränkung würde aber als etwas so Eigentümliches erscheinen,
daß sie nur unter ganz besonderen Umständen glaubhaft sein
dürfte. Jostes? erklärt das Umhängen des Kaiserschildes als
symbolische Verleihung der Turnierfähigkeit an die Bürger. Eine
solche Absicht hätte einen einfacheren Ausdruck gefunden.
Beyerle® nimmt an, daß der alte hölzerne Roland keinen Schild
gehabt hätte und die Rolandsstelle dazu dienen sollte, die Auf-
stellung des Steinrolands mit einem Schilde zu rechtfertigen.
Aber die Bemerkung der Chronik, daß der Roland vor 1111 das
städtische Wappen im Schilde trug, ergibt, daß ein schildloser
Roland in dem Vorstellungskreise der Fälscher überhaupt keinen
Raum hatte. Heldmann? verzichtet auf eine besondere Erklärung.
Er nimmt an, daß die Fälschung dazu bestimmt war, den Rang
Bremens in der Hansa zu heben, daß der Bremer Roland eine
Spielfigur war, wie die Rolande anderer Städte und daB der
Fälscher ohne besonderen Anlaß auf den fast genialen Gedanken
kam, den Kaiserschild als Beleg für die erdichteten Privilegien
in syme schilde stande der stad wapen, men do desse vorscreven vrome lude
to hus quemen, do wart Roland des Keysers schilt vorgedaen, na
lude des privilegii.
! a. a. O. S. 76. To ener betuchnisse desser dryger stucke so hebbet
sie de genade dat sie Rolande moghen des Keysers scilt vore-
hengen. Auch bei der sich anschließenden Aufzählung der sonstigen Stadt-
vorzüge spielt der Roland gar keine Rolle.
? a. a. O. S. 22f. 3 a. a. O. S. 411.
4 Passim, zuletzt Spielfiguren S. 197.
A A
~u ie éier
Die Rolandsstelle des Bremer Henricianums. 313
anzurufen. Indessen ein besonderer Anlaß muB vorgelegen haben.
Die ganze Fälschungsaktion ist viel zu großartig und zu raffiniert
durchgeführt, als daß wir uns mit der Annahme willkürlicher
Einfälle begnügen könnten. Ein so überlegt vorgehender Fälscher
mußte nach solchen Beglaubigungsmitteln suchen, die Glauben
erzeugen, und solche Mittel vermeiden, die sein Werk diskreditieren
konnten. Für die Rolandsstelle bietet kein städtisches Privileg
irgend eine Anknüpfung. Gerade wenn der Roland eine Spiel-
figur war, wie sie sich auch in den anderen Städten fand, so
mußte der Fälscher erwarten, durch ihre Einbeziehung in den
anderen Städten statt Glauben Spott zu ernten. Ein so auf-
fallender Entschluß bedarf schlechthin der Erklärung durch be-
sondere Umstände.
Das Gesamtresultat der Zweckuntersuchung geht somit da-
hin, daß eigentlich nur das Weserprivileg ohne weiteres verständ-
lich, dagegen der übrige Inhalt der Urkunde noch mehr oder
weniger rätselhaft ist. Die Rätsel lösen sich nun, wenn wir die
Beziehungen des Henricianums zu dem friesischen Karolinum und
seiner angeblichen Bestätigung ins Auge fassen.
IV. Das friesische Carolinum! ist eine Fälschung, welche 1247
von Kreuzpredigern gefertigt worden. ist, um den damals im
Bunde mit dem König von Frankreich geplanten Kreuzzug zu
unterstützen und die friesischen Teilnehmer zu organisieren. Die
Urkunde? beginnt mit einer weitläufigen Schilderung der Ver-
dienste, welche sich die Friesen bei zwei Gelegenheiten um
Karl den Großen erworben haben, nämlich erstens bei dem Auf-
stande des sächsischen Herzogs „Liudingerus“ und zweitens
bei einer Empörung der Römer. Mit Rücksicht auf die zweite
Heldentat ist die Urkunde von Rom datiert. Zur Belohnung
erhalten die Friesen 1) Erlaß eines Tributs, 2) persönliche Frei-
heit, 3) Autonomie, 4) Richterwahl, 5) Wahl des Potestaten,
6) und Recht auf Ritterwürde.
Nach der friesischen Tradition ist diese Urkunde von König
! Vgl. hinsichtlich der Entstehung einerseits v. Richthofen, Unter-
suchungen z. fries. Rechtsgesch. II 1 S. 147—326, andererseits Heck, Alt-
friesische Gerichteverfassung S. 431—449.
3? Das Carolinum ist am besten abgedruckt bei v. Richthofen a. a. O.
S. 166 ff., außerdem Friesische Rechtsquellen S. 351. Friedländer, Ost-
friesisches Urkundenbuch II. S. 750 ff.
314 Philipp Heck.
Wilhelm von Holland 1248 bestätigt worden! Die Urkunde
König Wilhelms enthält auch, aber nur ganz allgemeine Zu-
sicherungen früherer Rechte, als Belohnung für die Dienste, welche
friesiche Kreuzfahrer bei der Eroberung Aachens geleistet
hatten.
V. Die Durchprüfung des Henricianums und der friesischen
Urkunden auf Konkordanzen, ergibt nun zunächst folgende
Übereinstimmungen der äußeren Vorgänge:
1) In allen drei Urkunden wird fern von der Heimat einer
Gruppe des Volkes als Belohnung für geleistete Dienste ein
Privileg für das ganze Volk verliehen.
2) In dem Wilhelminum, wie in dem Henricianum sind die
Empfänger Kreuzfahrer.
3) Derselbe König Wilhelm von Holland, der das Carolinum
bestätigt haben soll, bestätigt auch das Henricianum.
Zweitens ergeben sich wichtige Übereinstimmungen des In-
halts. Gerade diejenigen Teile des Henricianums, die besonders
rätselhaft erscheinen, finden sich schon im Karolinum, nämlich
das Ritterprivileg und der Grundgedanke der Rolandsstelle.
Das Carolinum beschäftigt sich, dem Zwecke der Fälschung
entsprechend, mit der Erlangung der Ritterwürde, der Ausrüstung
und Tracht der friesischen Kreuzritter. Diejenigen Friesen, welche
„substantiam“ haben und Ritter sein wollen, sollen mit dem
Schwerte umgürtet werden und von ihrem Potestaten den Ritter-
schlag erhalten. Sie sollen sich bewaffnen nach Art der französischen
Ritter. Dann heißt es „Qui scutum suae militiae a dicto potestate
recipere debent, in quo corona imperialis, in signum suae
libertatis a nobis concessae debet esse depicta“. Weiter
folgt wieder die Vorschrift, daß die Ritter sein sollen „usque
ad summitatem aurium circumtonsi, ut per hoc etiam valeant
ostendere, libertatem ipsis, ut dietum est, a nobis esse collatam“.
Das Ritterprivileg des Henricianums hat somit seinen Vorläufer
im Karolinum. Ebenso aber findet sich schon die Vorschrift,
die verliehene Freiheit durch Aufnahme eines kaiserlichen Emblems
in den Schild zu bekunden. Natürlich fehlt es auch nicht an
Verschiedenheiten. An die Stelle der Ritter treten Ratsherrn
und Bürgermeister, an die Stelle des Ritterschildes ist der Schild
1 Vgl. einerseits v. Richthofen a. a. O. S. 315ff. und andrerseits Heck
a. a. 0. S. 43.
Die Rolandsstelle des Bremer Henricianums. 315
des Rolands gesetzt. Statt der Kaiserkrone finden wir den all-
gemeineren Ausdruk arma imperialia. Aber diese Differenzen
stehen der Annahme einer Anlehnung nicht entgegen, sie erklären
sich als Anpassung an die in Bremen gegebenen Verhältnisse.!
Besondere Beachtung verdient der Umstand, daß die oben? er-
wähnten Differenzen, welche hinsichtlich des Schildes zwischen
Urkunden und Chronik hervortreten, sich durch die engere An-
lehnung der Urkunde an die Vorlage erklären. Nach der Chronik
dient das Rolandsschild als Rechtssymbol für alle drei Rechte,
nach der Urkunde nur für das Ritterrecht. Auch das Schildzeichen
des Carolinums wird nur von den Rittern getragen. Nach der
Chronik hatte der Roland bereits vor 1111 einen Schild. Nur
das Wappen des Kaisers wurde verliehen. Nach der Urkunde
erhält er beides. Auch im Carolinum empfangen die friesischen
Ritter sowohl Schild wie Zeichen. Andererseits scheint mir auch
die Chronik einen Zug aufzuweisen, der dem Carolinum entstammt
und sich in dem Henricianum nicht findet. Bei der Schilderung
der Kreuzfahrt wird der Reichtum der Bürger, die ausziehen, ganz
auffallend betont’, obgleich ihr Verdienst dadurch geringer er-
scheinen mußte. Es scheint, daß durch diese Betonung das Er-
fordernis der substantia nachgewiesen werden sollte, das in dem
Carolinum für den Erwerb der Ritterwürde aufgestellt ist.
Schließlich sei noch auf zwei entferntere aber immerhin
beachtenswerte Berührungen hingewiesen. Das Gerichtsprivileg
des Henricianums fand in den Autonomie- und Gerichtsprivilegien
der Friesen eine gewisse Anlehnung. Eine Benutzung des Caroli-
nums mußte ferner die Erwähnung der von Karl dem Großen
an Bremen verliehenen Rechte besonders nahelegen.
Das Gesamtresultat der Konkordanzprüfung ergänzt genau
das Ergebnis der Zweckuntersuchung. Die einzige Bestimmung,
für welche schlechterdings keine Konkordanz vorliegt, ist das
Weserprivileg. Sie ist zugleich die einzige, deren praktische
Bedeutung vollkommen gesichert ist und die deshalb keiner Er-
klärung durch Konkordanz bedarf.
Die hervorgehobenen Übereinstimmungen führen nun weiter-
hin zu der Frage, ob das friesische Karolinum zur Zeit der
Fälschung in Bremen bekannt sein konnte. Die bloße Möglich-
1 Vgl. oben S. 311. 2 Vgl. oben S. 807. 3 Lappenberg S. 60.
316 Philipp Heck.
keit würde ausreichen. Aber es liegt eine von den Überein-
stimmungen ganz unabhängige Wahrscheinlichkeit vor. Gewißheit
besteht für einen wenig späteren Zeitpunkt. In einem Abkommen
friesischer Gebiete mit Bremen vom 1. Juni 1419! wird die
friesische Freiheit in einer Weise erwähnt, die nur auf den In-
halt des Carolinums bezogen werden kann und nicht auf den
Traktat von den 7 Seelanden, wie Heldmann? glaubt. Keine
andere friesische Quelle des Ostens kennt diese Form der Freiheits-
verleihung, und keine Quelle kennt die gleichzeitige Garantie durch
Kaiser und Papst. Um 1419 war also das Carolinum den Bremer
Stadtbehörden sicher bekannt.” Aber es muß schon früher bekannt
gewesen sein. Die Sage von Privilegien, die Karl in Rom den
Friesen gegeben habe, ist viel älter als das Carolinum. Sie findet
sich auch bei den Weserfriesen. Der Privileg selbst ist zuerst
in Groningen bei den Emserfriesen aufgetaucht. Aber bei den
sehr engen Beziehungen der friesischen Landschaften zu einander
mußte die Nachricht und die Kunde des vermeintlichen Original-
textes sich rasch zu den Weserfriesen verbreiten. Gerade in der
zweiten Hälfte des 14. Jahrhunderts mußte die Zusicherung der
Autonomie* besonders wertvoll erscheinen für den Kampf gegen
die Häuptlinge, aber auch — gegen die Bremerherrschaft selbst.
Die Bekanntschaft der Weserfriesen mit dem Dokument war aber
sachlich gleichbedeutend mit der Kenntnisnahme seitens der
Bremer Behörden. Denn Bremen stand von alters her in engster
Beziehung zu den benachbarten friesischen Landschaften.” Bremen
war gerade zur Zeit der Fälschung bestrebt, diese Gebiete seiner
Herrschaft zu unterwerfen. Die Rechtsverhältnisse und Rechts-
ansprüche der Friesen mußten für die Bremer Stadtbehörden von
1 Brem. UB V S. 129. ? Rolandsbilder S. 150.
° Erwähnung verdient noch, daß beide friesische Privilegien sich in
einer Handschrift des unter Bremer Einfluß stehenden Landes Wursten
finden. Vgl. Pufendorf, Observationes juris III App. S. 136ff. Die Hand-
schrift ist erst nach 1561 geschrieben, aber beobachtet im allgemeinen
chronologische Ordnung. Das Wilhelminum steht vor der Sendgerichts-
ordnung von 1404.
* Carolin. (27) „Statuimus quod ne quis dominetur eis, nisi sit de
eorum bona voluntate et consensu.
® Vgl. z. B. U. B. Brem. II Nr. 246 (1324) „Est etiam adjectum quod
cives Bremensis et Rustringi erunt et manebunt una gens et unus po-
pulus sicut a tempore, cujus non est memoria, exstiterunt".
Die Rolandsstelle des Bremer Henricianums. 317
größtem Interesse sein. Die Kenntnis war um so eher zu er-
langen, als die geistliche Gerichtsbarkeit über ausgedehnte Teile
Frieslands!, Mitglieder desselben Domkapitels zustand, dem. Herbort
Schene als Kellner zugehörte. Für Johann Hemeling war das
Interesse an friesischen Dingen auch durch die Teilnahme an
Kriegsfahrten in Friesland nahegelegt.?
Das bisher Gesagte dürfte ausreichen, um die Benutzung des
Carolinums und des Wilhelminums in hohem Grade wahrschein-
lich zu machen. Für abschließend halte ich nun die Beobachtung,
daß die Hypothese der Benutzung und die Erkenntnis der
Fälschungsadresse ineinander eingreifen.
VI. Wie oben hervorgehoben, ging mindestens der Hauptzweck,
wahrscheinlich der einzige-Zweck der Urkunde dahin, die Schutz-
herrschaft Bremens an der Unterweser als berechtigt erscheinen
zu lassen. Die Fälschung sollte namentlich die Bahn frei machen
für die Verfolgung der Vitalienbrüder. Adressaten der Fälschung
sind daher in erster Linie diejenigen, von denen ein Widerspruch
gegen dieses Vorgehen zu erwarten stand. Das waren weder der
Erzbischof noch die anderen Hansastädte. Sondern die damaligen
Beschützer der Vitalienbrüder waren, wie bekannt, die friesischen
Häuptlinge und ihre Amtseingesessenen, die Bewohner der frie-
sischen Landschaft an der Unterweser. Friesen sind es daher,
auf die das Henricianum in erster Linie wirken sollte, und dazu
stimmt die Wahrnehmung, daß es im Gesamtaufbau wie in Einzel-
heiten der heiligen Freiheitsurkunde der Friesen nachgebildet
erscheint. Diese Adresse erklärt sowohl die Tatsache der Fälschung
selbst, wie den auffälligen Inhalt und die nur scheinbar plumpe
Art der Ausführung. Die Unechtheit des Carolinums mußte jedem
offenkundig sein, der einigermaßen geschichtlich gebildet war.
Denn keine Chronik wußte etwas von dem sächsischen Herzoge
Liudingerus, der sich zur Zeit Karls des Großen die Königswürde
1 Vgl. v. Richthofen, Untersuchungen II S. 1201 ff. S. 1256.
? v, Bippen sagt im Vorworte zu dem 4. Bande des B. U.B. von 1381
—1400. Das charakteristische Merkmal der Periode ist die Ausdehnung der
Herrschaft Bremens über das Gebiet der unteren Weser. Geboten war die
hierauf gerichtete Politik vornehmlich durch die unablässigen Störungen des
Handels und der Schiffahrt seitens der friesischen Völkerschaften. —
Vgl. die Darstellung der ersten Kämpfe. Geschichte der Stadt Bremen I
S. 249 ff.
318 Philipp Heck.
angemaßt hätte Als Führer der Sachsen galt allgemein Widu-
kind. Schon Hermann Corner! hat aus diesem Grunde die Echt-
heit des Carolinums beanstandet. Ebenso wenig war den Chroniken
etwas von einer Empörung der Römer gegen Karl und einer Teil-
nahme der Friesen an dem Kampf bekannt. Das ist bereits im
13. Jahrhundert von Jakob von Maerlant und Melis Stoke gegen
die Friesen geltend gemacht worden.” Aber die Friesen selbst
glaubten an ihr Carolinum. Ihre Leichtgläubigkeit konnte dazu
verführen, ihnen noch mehr zuzumuten. Dabei mußte der Erfolg
bei den Friesen um so sicherer erscheinen, je enger man sich an
die friesische Tradition anschloß. Die scheinbar plumpen Über-
einstimmungen des Henricianums mit dem Carolinum sind nicht
Resultate der Hilflosigkeit, sondern sie sind durchaus gewollte
Nachahmung, in raffinierter Absicht auf Friesenglauben berechnet.
Dadurch erklärt sich der Aufbau des Ganzen. Den einzigen
praktischen Kern bildet das Weserprivileg, wobei die Be-
zeichnung „des Königs Straße“ an friesische Vorstellungen an-
knüpft? und zugleich die Fürsorge des Königs für die Weser
verständlich macht. Alles übrige ist Beiwerk, zum teil an sich
wünschenswert, aber doch in der Hauptsache dazu bestimmt, die
eigentliche Absicht zu decken und die Urkunde durch Anklänge
an das Carolinum glaubhafter zu machen. Diesem Zweck dient
die Bestätigung der von Karl verliehenen Privilegien. Es war
dies das erste, was ein König nach friesischer Anschauung zu
tun hatte.. Die sich anschließende Befreiung von fremden Frei-
gerichten war in diesem Umfange schon geltendes Recht. Die
Bestätigung konnte ja vielleicht vor Übergriffen schützen. Aber
jedenfalls erinnerte auch sie an das friesische Gerichtsprivileg, das
im Carolinum enthalten war. Gold und Bunt als Tracht der
Ratsherrn war üblich und konnte angesichts der Machtstellung
der Stadt und der Machtstellung des Rates in der Stadt von
! Abgedruckt bei J. G. Ecard. corpus historicum medii aevi II 1723.
? v. Richthofen a. a. O. S. 226, 227.
3 Sie ist wohl hervorgegangen aus Küre 9 der allgemeinen Küren und
findet sich in den Verträgen mit Wursten. U. B. I Nr. 385 S. 342 oben.
(1269) U. B. Nr. 37 S. 40 unten (1304). Vgl. auch S. 556 oben. Das Ab-
kommen mit Oldenburg von 1408 U. B. IV Nr. 369 S. 481 unten scheint
sich an den Wortlaut des Henricianums anzulehnen. Vgl. auch v. Bippen,
Brem. Jahrb. 13 S. 36 über die entsprechende Fassung der älteren Olden-
burger Verträge (1243, 1254).
Die Rolandsstelle des Bremer Henricianums. 319
niemandem ernstlich behindert werden. Eine kaiserliche Ver-
briefung aus so alter Zeit mochte immerhin willkommen sein.
Weit wichtiger war aber, daß auch in dem heiligen Freiheits-
briefe der Friesen Rittertracht und Ritterwürde eingehend erörtert
wurden. Wegen der Wirkung auf die Friesen wählte man als
Konfirmator der Urkunde denselben König Wilhelm, der die
friesischen Freiheiten bestätigt haben sollte. Deshalb ließ man
auch die Bremer sich Verdienste durch einen Kreuzzug erwerben,
wie dies die Friesen getan zu haben glaubten. In der Wirkung
auf die Friesen haben wir endlich den oben gesuchten kausalen
Umstand, den Zweck der Rolandsstelle zu sehen. Wenn der
Fälscher auf Friesen wirken wollte, dann mußte es ihm wichtig
erscheinen, ein kaiserliches Schildemblem, wie es im Carolinum
friesische Freiheitsrechte bekundete, auch in Bremen nachzuweisen.
Er suchte und fand nur den Schild des Rolands. Oder aber er
wurde durch Zufall auf die brauchbare Übereinstimmung hin-
gewiesen. Der Bremer Markt wurde ja massenhaft von Friesen
besucht. Den Friesen mußte es auffallen, daß der Schild des
mächtigen Holzrolands, dessen Zweck sie vielleicht nicht kannten
ein Emblem trug, wie es in ihrer Heimat als Zeichen kaiserlicher
Verleihung galt. Sie mögen gelegentlich nach dem bekundeten
Rechte gefragt haben. Der Verwertung solcher zufälliger An-
regungen standen die oben! angeführten Bedenken nicht entgegen.
Die Täuschung galt ja nicht den klugen Kollegen der Schwester-
städte, sondern friesischen Landbewohnern. Erst der Erfolg hat
weiter geführt. Auch der Monumentalbau des steinernen Rolands
scheint mir durch diesen Zusammenhang eine erhöhte Bedeutung
zu gewinnen. Der Friese, der von fernher zum Bremer Markte
zog, sollte gleich auf dem Markte in glänzender Ausführung das-
selbe Rechtssymbol erblicken, das in seiner heimischen Tradition
als Zeichen wertvoller Verleihungen bekannt war. Er sollte jeder-
zeit an die Weserherrschaft Bremens erinnert werden. Die ganze
Fälschungsaktion ist nicht aus Rangstreitigkeiten zu erklären,
sondern sie dient dem wichtigsten Interesse Bremens, dem Streben
1 Ebenso wenig darf eingewendet werden, daß der alte Roland schon
1306 verbrannt, also schwerlich noch eine Erinnerung an derartige Auf-
fassungen vorhanden war. Einmal ist die Nachricht vollkommen unsicher,
zweitens aber besagt sie nicht, daß Bremen von 1306 bis zur Errichtung
des Steinbaues keinen Zwischenroland hatte.
320 Philipp Heck.
nach der Beherrschung der Unterweser, nach Sicherung des Handels.
Die Fälschung ist auch nicht unprovoziert, sondern ein Gegen-
zug zu einer älteren Fälschung. Wenn die Friesen ihre Autonomie
auf ein gefälschtes Privilegium stützten und die Autonomie dazu
mißbrauchten, Seeräuber zu schützen, dann konnte es erlaubt
scheinen, sie mit ihren eigenen Waffen zu schlagen.
Die Tendenz der Fälschung und die Erkenntnis, daß ein
Anschluß an die friesischen Vorlagen bewußt erstrebt wurde, bietet
nun auch eine wenigstens mögliche Erklärung für das letzte
Rätsel, für die Wahl von Kaiser und Zeit.
VII. Verständlich ist zunächst, daß Karl der Große selbst nicht
gewählt wurde. In dem echten Friedericianum von 1186 waren
die angeblich von ihm an Bremen verliehenen Vorrechte schon
aufgezählt und zwar in schlechthin erschöpfender Form „videlicet
haec“. Es mußte untunlich erscheinen, wegen des unsicheren
Erfolges einer Fälschung .auf die echte Urkunde zu verzichten.
Auch konnte man damit rechnen, daß sie in Abschriften, etwa z. B.
im erzbischöflichen Archive verbreitet war und daher den Erfolg
einer Fälschung auf den Namen Karls von vornherein verhindert
hätte. Man mußte sich deshalb nach einem anderen Urheber und
einer anderen Zeit umsehen. Für die Auswahl ist nicht maß-
gebend gewesen das Vorliegen einer verwendbaren Vorlage. Denn
es ist gar keine Urkunde Heinrichs V. benutzt worden. Dies
ergibt sich aus den Namen der Zeugen, sowie daraus, daB Eingang
und Schluß dem echten Friedericianum von 1186 entnommen
worden sind.
Was hat nun dazu geführt, daß als Schenker der Freiheit
Heinrich V. und nicht etwa Friedrich I. oder Wilhelm von Holland
gewählt wurde, von denen echte Urkunden dem Fälscher vorlagen?
Vielleicht sind es wiederum die beiden friesischen Muster, die uns
Auskunft geben.
Beide friesische Verleihungen zeigen eine Duplizität der Ver-
dienste und zwar ist jedesmal das zweite Verdienst die Eroberung
einer Stadt (Sieg über Liudingerus — über die Römer — Kreuzzug
— Aachen). Das Henricianum zeigt keine Duplizität, aber, wie mir
scheint, Nachwirkungen einer ursprünglich geplanten. Denn der
Kreuzzug wird unter Heinrich IV. unternommen „tempore Henrici,
genitoris nostri“; die Belohnung erfolgt erst unter Heinrich V.
im Jahre 1111. Diese zeitliche Differenz erklärt sich am ein-
Die Rolandsstelle des Bremer Henricianum. 321
fachsten, wenn wir annehmen, daß ursprünglich noch entsprechend
den Vorlagen die Erwähnung einer zweiten Verdiensthandlung und
zwar auch einer Stadteroberung beabsichtigt war, aber später
gestrichen wurde. Diese Heldentat mußte unter Heinrich V. im
Jahre 1111 sich ereignet haben, um das Zeitdatum zu erklären.
Tatsächlich fällt in dieses Jahr ein Ereignis, das zu einer Parallele
mit dem Inhalt des Carolinums geeignet war. Die sagenhafte
Empörung der Römer gegen Karl konnte ihre Parallele finden
in der historischen Empörung der Römer gegen Heinrich V., die
1111 stattfand. Als früheres Verdienst bot sich dann ungezwungen
der erste Kreuzzug, zumal schon das friesische Wilhelminum von
Kreuzfahrern redet. Die spätere Streichung des Römersieges
würde sich dadurch erklären, daB doch bei näherer Würdigung
die Beteiligung an diesem Römerkampfe unter Heinrich V. kirch-
lich anstößig sein mußte. Man änderte entsprechend das Orts-
und Zeitdatum, aber nicht den König, vielleicht weil auch Hein-
rich IV. kirchliche und sonstige! Bedenken erregen konnte. Durch
diese Umredaktion verschwand dasjenige Moment, welches ur-
sprünglich bestimmend gewesen war, so daß die Nennung Heinrichs V.
bei dem jetzigen Inhalt der Urkunde den Eindruck der Willkür
hervorruft.
Diese Erklärungsmöglichkeit gewinnt an Wahrscheinlichkeit,
wenn wir Lappenberg? dahin Glauben schenken, daß der Verfasser
der Chronik Helmold benutzt habe, und ferner dem Fälscher des
Henricianums dieselbe Kunde zutrauen. Denn wer mit der Absicht,
eine Parallele zu den Ereignissen des Carolinums zu suchen,
Helmold c. 39° aufschlägt, der findet den Römeraufstand in un-
mittelbarer Zusammenstellung verbunden mit dem Kriege gegen
den sächsischen Herzog Luderus (Lothar von Sachsen), also nicht
bloß den einen Kampf, sondern gleich die beiden Kämpfe des
Carolinums zusammen. Es scheint begreiflich, daß eine solche
Parallele durchschlug.
Bei dieser Parallele dürfte kein Zufall vorliegen. Es scheint
mir ziemlich sicher, daß schon das Carolinum unter Benutzung
der Helmoldsstelle entstanden ist. Eine Kontamination der frie-
sischen Sage halte ich allerdings für sehr unwahrscheinlich.
1 Die friesische Tradition feierte den Gegenkönig Heinrichs IV., Rudolf
von Schwaben, als Freiheitsspender. Vgl. Heck, Altfries. Ger. Verf. S. 449 ff.
3 S. 64. ® Mon. Germ. SS. 21, S. 42.
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 3. 22
3292 Philipp Heck.
Auch konnte der wohlbekannte Name „Ludger“ niemals im Volks-
munde zu Ludinger werden. Deshalb kann die Übereinstimmung
sich nur dadurch erklären, daß der Fälscher die Helmoldsstelle
gekannt und benutzt hat. Er nahm wohl an, daß die Friesen
in ihrer Sage (Magnussage!) den Römerkampf von Heinrich V.
auf Karl übertragen hätten und vervollständigte die Übertragung
unter leichter Änderung des Namens Luderus. Seine Bekannt-
schaft mit Helmold ist überdies auch aus unabhängigen Gründen
ziemlich gesichert. Denn der Führer der Kreuzprediger, die das
Carolinum fälschten, war Albert Suurbeer!, der Erzbischof von
Preußen, damals apostolischer Legat für den Nordosten insbesondere
auch für Rußland und Galizien. Albert war früher Domherr in
Bremen und ein gelehrter Mann. Es ist sehr unwahrscheinlich,
daß er die weit verbreitete Chronik nicht gekannt haben sollte,
welche die frühere Geschichte der ihm obliegenden Missionsaufgabe
behandelt hatte.
Wenn unsere Vermutung über den Anlaß zur Wahl von
Kaiser und Zeit beim Henricianum richtig sein sollte, dann
würde ein merkwürdiger Kreislauf vorliegen. Die Heinrichsstelle
Helmolds hat das Carolinum maßgebend beeinflußt. Diese Züge
sind deutlich genug geblieben, um die späteren Nachahmer des
Carolinuns wieder zum Ausgangspunkte zurückzuführen. So ist
durch den Anstoß jener Heinrichsstelle auf weitem Umweg schlieB-
lich ein Henricianum zustande gekommen.
VIII. Das Resultat unserer Untersuchung für das Rolands-
problem geht dahin, daß die Rolandsstelle des Henricianums der
Spieltheorie nicht im Wege steht. Die Rolandsstelle beweist nicht
das Vorliegen einer älteren Tradition. Sie schließt sie vielmehr
aus. Hätte der Schild, der allein in Frage steht, als Zeichen
alter Rechte gegolten, so wäre er für die Verknüpfung mit neu
erdichteten Privilegien nicht mehr frei gewesen. Die Rolands-
stelle des Henricianums geht somit auf wesensfremde Wurzeln
zurück. Die ist aber ihrerseits Ausgangspunkt weitreichender
Wirkungen. Ich halte es für wahrscheinlich, daß Heldmann
Recht hat, wenn er die juristische Bedeutung der Rolandssäulen
überall wo sie auftritt, als Nachwirkung der Bremer Vorgänge
auffaßt. Ältere Zeugnisse für eine solche Bedeutung finden sich
en
! Mon. Germ. SS. 23, S. 540.
Die Rolandsstelle des Bremer Henricianums. 3923
nirgends. Für Magdeburg erbringt die Weichbildglosse ein
Gegenzeugnis. Ebenso hat Heldmann recht, wenn er vor den
Versuchen warnt, aus Einzelzügen der erhaltenen Bildwerke die
ursprüngliche Bestimmung der verlorenen Urbilder zu erschließen.
Diese Verwertung würde nur bei denjenigen Einzelzügen zu-
lässig sein, welche sich nicht aus dem Ideengehalte des erhal-
tenen Bildes erklären lassen. Es scheint mir, daß solche Einzel-
züge nicht nachweisbar and Die älteren Rolandsbilder er-
scheinen ebenso wie der Bremer Roland einfach als Denkmäler
des Paladins, errichtet als Rechtszeichen aber in dem jeweils
üblichen Denkmalstile.. Die beiden jüngeren Bilder eines unge-
panzerten Schwertträgers, der Nordhäuser und der Hallenser
Roland, entsprechen dieser Idee nicht. Aber sie entsprechen?
dafür den beiden zur Zeit ihrer Entstehung vertretenen gelehrten
Theorien, der Nordhäuser Roland der Königsbild-, der Hallenser
Roland der Richterbildtheorie.”? Deshalb ist bei der Rekonstruk-
tion der ältesten Rolande von der Bilderdeutung abzusehen. Das
sonstige Material ergibt nur Umrisse. Aber was sich erkennen läßt,
das stimmt zu der Spieltheorie* und zu keiner der anderen. Die
sicherste, allgemeinste und auffallendste Eigenschaft, die Bezeich-
nung Roland kann in anderer Weise nicht erklärt werden.
1 Das Fehlen der Scheide würde nicht genügen und ist überdies nicht
nachweisbar. Denn die Scheide ist nach der Sitte der Zeit nicht am
Wehrgehänge zu suchen sondern am Schwerte. Die ursprüngliche Malerei
ist aber verloren.
2 Daraus, daß der Hallenser Roland die Tracht des 13. Jahrhunderts
trägt, folgt nur, daß der Künstler ein Richterbild des 13. Jahrhunderts als
Vorlage benutzt hat, aber nicht daß dieses Vorbild zugleich der Holzroland
von Halle gewesen ist. Der Künstler kann eine andere Statue, ein Siegel-
bild, eine Bilderhandschrift verwertet haben. Ja es ist positiv unwahr-
scheinlich, daß der Hallenser Holzroland im Beginne des 18. Jahrhunderts die
Tracht des 13. getragen hat. In der naiven Zeit folgten die Rolande der Mode.
3 Gerade in Halle hatte die Richterbildtheorie in der ersten Hälfte
des 18. Jahrhunderts eifrige Vertreter in der Juristenfakultät.
4 Zu dem anderweit beigebrachten sei ein doppeltes hinzugefügt:
1) Die Bezeichnung der Quintainefigur als Roland erklärt sich durch Situa-
tionsgemeinschaft. Auf das Rolandspiel und auf die Roncevalschlacht paßt
gleichmäßig das Motto: „Einer siegreich gegen alle.“ 2) In den Rolands-
notizen frappiert eine starke und örtlich verbreitete Personifikation, beinah
Vermenschlichung. Dieser Zug der Überlieferung stimmt besonders gut zu
einer sich bewegenden, auf Stoß zurückschlagenden Spielfigur.
22”
324
Ein Krieg mit dem Papsttum im 14. Jahrhundert.
Von
- Moritz Brosch.
Die Jahreszahl 1353 bezeichnet ein Schicksalsjahr für Italien.
Denn von Avignon entsendet erschien da der Kardinal Gil ď’ Al-
bornoz im Oktober als päpstlicher Legat in Florenz, und von
diesem Spanier ward die Wiederaufrichtung der weltlichen Papst-
gewalt mit zielbewußter Tatkraft unternommen und für aller-
dings nur kurze Frist auch durchgesetzt. „Er hatte“ — sagt
Matteo Villani von ihm — „eine große Seele und eine leere
Geldtasche“. Wie nun diese Tasche zu füllen, um das mühselig
erborgte oder von Avignon spärlich einlangende Geld bei Aufbau
der kirchlichen Restauration zu verwenden, das war in der Tat
ein ebenso schwieriges Problem, wie es die kriegerischen Maß-
nahmen des kühnen apostolischen Legaten waren. Als er von
Florenz ins Römische rückte, mit wenig Mannschaft und gleich
wenig Gelde versehen, gehorchten päpstlichem Gebote nur die
zwei unbedeutenden Orte Monfalcone und Montefiascone, kaum
noch das einzige Perugia; Rom, Umbrien, Romagna und Marken
hatten die Gewalt des Papsttums abgeschüttelt und gehorchten,
willig oder gezwungen, ihren städtischen Tyrannen. Als er, nach
vierzehn Jahren seiner Tätigkeit, zu Viterbo vom Tode ereilt
wurde, stand infolge seines Wirkens das Papsttum unbestritten
aufrecht als herrschende Gewalt in den Landen von Bologna bis
zur neapolitanischen Grenze. Da es aber sich unfähig erwies
festzuhalten, was ihm also in die Hand gespielt worden, ging
alles Gewonnene ihm wieder verloren. Und es war Florenz,
welches den durch Albornoz errichteten Kunstbau zum Einsturz
brachte.
Daß die florentische Republik, einst die feste Burg des papst-
freundlichen Guelfismus, jetzt den Krieg mit dem scheinbar zu
Ein Krieg mit dem Papsttum im 14. Jahrhundert. 325
großer Territorialmacht gelangten Papsttum wagte, lag sowohl
an den Zuständen im Innern der Arnostadt, wie an der politischen
Lage, die auswärts als Frucht und Folge der Albornozschen
Restauration sich ergeben hatte.
Was zunächst die inneren Verhältnisse betrifft, war Florenz
seit dem Jahre 1293 im Besitze einer demokratischen Verfassung,
auf deren Grund die von den Zünften gesetzten Prioren die oberste
Macht im Staate hätten ausüben sollen. Allein die Aristokratie
war in dem genannten Jahre bloß niedergeworfen, nicht ver-
nichtet worden. Der alte Adel, mit dem auch reiche Popolanen-
geschlechter gemeinsame Sache machten, hatte in der stramm
organisierten Korporation der Guelfenpartei einen Schlupfwinkel
gefunden, von dem aus die Stellung der Demokratie unterwühlt
wurde Noch immer hatte das Wort Guelfe einen guten Klang
in Florenz, wo sich zum Guelfentum bekennen mußte, wer immer
zu den Regierungs- und Amtsfähigen zählen wollte. Über die
Probe, daß solch ein Bekenntnis auf Wahrheit beruhe, hatte die
Korporation der Guelfenpartei zu entscheiden. Die Prioren hießen
mehr die Herren im Staate, als daß sie es wirklich und wahr-
haftig gewesen wären, denn wer Prior werden könne, das hatte
die Guelfenpartei zu bestimmen: sie brauchte, um seine Wahl zu
verhindern oder rückgängig zu machen, ihn nur als Ghibellinen
zu bezeichnen. Und die Vorstände (capitani) der Guelfenkorporation
waren nicht blöde, von dieser durch Verjährung zum Recht er-
wachsenen Anmaßung Gebrauch zu machen. Wie weit sie es
treiben, was sie alles wagen konnten, ist daraus ersichtlich, daß
sie im Jahre 1358 eine Verfügung durchsetzten, derzufolge auch
geheime Anklagen wegen Ghibellinismus, selbst wenn sie von
Frau oder Kindern des Beschuldigten ausgingen, für zulässig er-
klärt und die guelfischen Capitani ermächtigt wurden in solchen
Fällen, ohne jedes Einvernehmen mit den Prioren, außergerichtlich
Entscheidung zu treffen; wer gegen diese gesetzliche Verfügung
die Stimme erhebe oder auch nur zu sprechen sich erdreiste, sei
in eine Geldstrafe von 3000 Goldgulden verfallen, und wenn er
sie binnen drei Tagen nicht zahle, werde ihm der Kopf vom
Rumpfe getrennt. Solches im Auge behalten, kann man dem
berühmten Humanisten Leonardo Bruni, der von 1427 bis 1444
Staatskanzler der Republik war, nur zustimmen, wenn er in seiner
florentinischen Geschichte von der hier in Rede stehenden Zeit
396 Moritz Brosch.
bemerkt:! „Die Stadt ward aus einer heiteren zu einer trübseligen
und zaghaften. Die Klagen waren mehr vom Gesichte der Leute
zu lesen, als ihren Worten zu entnehmen, weil jedermann ın
Erkenntnis der Gefahr und von Schrecken erfüllt stillschwieg,
und diejenigen, welche nicht gutheißen konnten was geschah,
hatten fürwahr als Ghibellinen oder den Guelfen Verdächtige
Schlimmes zu fürchten“. Um das Maß des Schlimmen erst recht
zu füllen, trat hinzu, daß eine neue Geschlechterfehde, die zwischen
den Albizzi und Ricci, seit etwa 1353 fortwährte, die Bevölkerung
in zwei feindliche Lager schied und in stetig wiederkehrende
Aufregung setzte Die Albizzi hatten die Guelfenkorporation,
die Ricci das niedere Volk auf ihrer Seite. Wie sehr auch beide
Parteien guelfisch und gut katholisch sich geberdeten, waren dies
mit vollem Ernst nur die Albizzi; denn die Ricci mußten, ob
sie wollten oder nicht, zu denjenigen stehen, die den Hort des
von ihrer Gegenpartei gewonnenen Guelfismus, das Papsttum
selbst, zu erschüttern suchten.
Die schönste Gelegenheit zu solcher Erschütterung, ja völliger
Zerstörung des die Stadt Florenz umringenden, ihrer Freiheit
und Unabhängigkeit bedrohlichen Staatenbesitzes, den Albornoz
der Kirche verschafft hatte, bot sich von selbst dar und wurde
aufs kräftigste ausgenützt. Das in Avignon seßhafte, mehr als
halb französierte Papsttum war auf dem besten Wege, seine welt-
liche Herrschaft in Italien an den preiszugeben, der zugreifen
wolle. Seine über die Alpen gesandten Legaten und Rektoren,
Fremde im Lande, mit dessen Regierung sie betraut wurden,
verstanden sich aufs italienische Volk nicht im geringsten, aber
. ganz vorzüglich auf ihren eigenen Vorteil. Was über die frevent-
liche Art, wie sie ihres Amtes walteten, in italienischen Geschichts-
büchern und Chroniken erzählt wird, findet seine Bestätigung in
Äußerungen einer bei all ihrer Mystik auch steatsmännisch an-
gehauchten Heiligen der römischen Kirche. Es ist dies Katharina
von Siena, dieselbe Heilige, die Pius IX. im Jahre 1866 unter die
Zahl der Schutzpatrone der ewigen Stadt erhoben und von deren
Fürbitte bei Gott er gehofft hat, daß Italien niemals dahin gelange,
der weltlichen Papstherrschaft ein Ende zu machen. Wie ist es
nur in Briefen Katharinas zu lesen! „Wegen des harten Ver-
! Leonardo Aretino (Bruni) Istoria Fiorentina, tradotta in Volgare
da D. Acciajuoli, ed. Monzoni. Firenze 1861, p. 416.
Ein Krieg mit dem Papsttum im 14. Jahrhundert. 327
fahrens, wegen des durch schlechte Hirten und Gouverneure
erduldeten Unrechts haben sie (die von päpstlicher Gewalt sich
Befreienden) nicht anders handeln können ... Selbstsucht hat
die Welt vergiftet und den mystischen Leib der Kirche angesteckt,
hat den Garten der Braut des Herrn in eine Wildnis verwandelt
und mit stinkenden Blumen bepflanzt. Irdische Lust, Prunk und
Eitelkeit sind eingerissen, mehr als bei den der Welt Angehörenden.
Es sind die Sünden der Hirten, welche der Untergebenen Sünde
hervorrufen, welche in den Seelen dieser Finsternis und Tod
erzeugen. Wie können diejenigen, die selbst an Fehlern leiden,
in großer Zahl das Recht verkünden und Irrende zurückführen
auf Bahnen des Heils? Aus Habgier sind sie zu Händlern und
Wucherern geworden. Sie haben den Untertanen das Blut aus-
gesogen und achten ihrer nur in dem Maße, wie sie von ihnen
Geld erpressen und weiter nicht. Sie rauben Gott die Ehre...
Durch die schlimmen Hirten und Rektoren ist die Empörung
entstanden.“!
Doch wäre über das Treiben der Prälaten, von denen der
avignonesische Papsthof seine italienischen Besitzungen verwalten
oder vielmehr ruinieren ließ, auch nicht eine einzige Stimme zu
uns gedrungen, so würde es durch folgende Tatsachen, denen
garnicht widersprochen werden kann, auch niemals widersprochen
wurde, außer Zweifel gestellt sein.
Im Jahre 1375 litt Florenz unter Getreidenot und Teuerung.
Es richtete an den Legaten von Bologna das Ersuchen, er wolle
die Getreideausfuhr aus dem Bolognesischen, wo die Ernte reich-
lich ausgefallen war, nach Toskana gestatten. Dies verweigerte
er rundweg; nicht genug an dem, er sandte den als Condottiere
in päpstlichen Diensten stehenden Engländer John Hawkwood,
von den Italienern Giovanni Acuto genannt, mit einer Söldner-
schar wider Florenz, wohl nicht um die Stadt zu erobern, aber
um ihr von den zügellosen Soldkriegern durch Störung der Zu-
fuhren im kritischen Augenblick schwere Verlegenheit zu bereiten.
Florenz ergriff dagegen eine sehr wirksame Maßregel: es zahlte
dem Hawkwood 130000 Goldgulden, wofür er mit seinen Scharen,
! So steht es im Schreiben an Gregor XI.: Le lettere di Santa Caterina
da Siena ridotte a miglior lezione, ed. Tommaséo, Firenze 1860, passim.
Nebenbei gesagt, ist in Italien der erste Druck von Katharinas Briefen
schon im Jahre 1500 erfolgt.
328 Moritz Brosch.
ohne weiteren Schaden zu tun, abgezogen et Die Entrüstung
der Florentiner über den ihnen zugefügten Geldverlust war eine
große, und sie wurde noch größer, als man in Erfahrung brachte,
daß der Legat außerdem eine Verschwörung in Prato angestiftet
oder wenigstens begünstigt hatte, um diesen Ort der florentinischen
Herrschaft zu entreißen. Darob hat sich der Florentiner ein
Rachegefühl bemächtigt, das überdies durch sehr realpolitische
Erwägungen verschärft wurde Für alle Machthaber in Italien,
und am meisten für die der Arnostadt, war es ein sehr beun-
ruhigendes Moment, daß an Stelle der vielen und zerfahrenen
Kleinstaaten Umbriens, der Romagna und Marken die von Albornoz
aufgerichtete einheitliche Gewalt der Päpste getreten war. Es
stand zu befürchten, diese Gewalt werde des weiteren ausgreifen,
und solch eine Furcht war nach allem, was Erfahrung von den
Päpsten gelehrt hatte, keineswegs eitel zu nennen. In dem inner-
halb des päpstlichen Besitzes jetzt förmlich eingeschlossenen
Florenz war sie vollends eine wohlbegründete, so daß es vonseite
der Florentiner wahrhaftig Leichtsinn gewesen wäre, die durch
Mißwirtschaft der Legaten erbitterten Bewohner päpstlicher Lande
nicht zum Widerstande aufzufordern. Eine derartige Aufforderung
mußte zu offenem Kriege mit der Kirche führen, und daß dieser
Krieg einen fabelhaft schnellen Erfolg hatte, daß die von Florenz
zur Rebellion aufgestachelten Umbrier und Romagnolen sofort
sich in Bewegung setzten, ihre früheren Herren zurückriefen oder
als Freistaaten sich von neuem konstituierten, zeigt doch un-
verkennbar, welche Summe von Unwillen und Empörung durch
die päpstlichen Autoritäten ausgestreut worden, und wie begründet
die Anklagen sind, die auf die Legaten und Rektoren ob ihrer
gewissenlosen Anıtsführung gehäuft wurden.
Die Gelderpressung, mit der Hawkwood bei Florenz den An-
fang gemacht hatte, und die er dann über Pisa, Lucca, Siena und
Arezzo verfügte, war von zweierlei Folgen.
Erstlich gewann in Florenz die Partei der Ricci, die an den
niederen Zünften ihre Stärke hatte, die Oberhand über die starr-
katholischen Guelfen, deren Einfluß momentan gesunken war,
weil ein päpstlicher Feldhauptmann die Stadt mit der Kontribution
von 130000 Goldgulden belegt hatte. Und die Riccipartei ver-
langte nach Krieg mit dem Papsttum, in dessen Fall sie die
Gegenpartei der Albizzi mitzureißen hoffte; sie bewirkte, daB auf
Ein Krieg mit dem Papsttum im 14. Jahrhundert. 329
Drängen der niederen Volksklassen die Einsetzung eines zur
Kriegsführung ermächtigten, mit beinahe diktatorischen Befugnissen
ausgerüsteten achtköpfigen Kollegiums beschlossen wurde. Diesen
Achten, die von allem Anfang wie später die größte Tatkraft
und Geschicklichkeit entfalteten, hat das Volk, in Verhöhnung
des kirchlichen Wesens, den Spitznamen der acht Heiligen
gegeben.
Sodann haben die Ausplünderungen von Hawkwoods und
der Legaten Seite die Bildung einer antipäpstlichen Liga herbei-
geführt, der die toskanischen Städte und Bernabò Visconti, der
Herrscher von Mailand, wenig früher ein Todfeind der Arnostadt,
beigetreten sind.
Wie gründlich Florenz und seine Bündner es verstanden haben,
dem Feinde Schlag auf Schlag zu versetzen, erhellt aus den un-
verweilt eingetretenen Ereignissen. Die Achte waren knapp drei
Monate im Amte, und schon hatten erst Citta di Castello, dann
Perugia das päpstliche Joch abgeschüttelt, hatten Spoleto, Todi,
Gubbio, Fermo, Montefiascone, Terni, Rieti, Viterbo, Civitavechia,
Imola, Forli und Ravenna desgleichen getan. „Keiner der Zeit-
genossen wußte sich eines solchen Zusammenbruchs zu erinnern“!
— Als Gregor XI. in Avignon die Hiobsposten erhielt, versuchte
er es zunächst, die Königin Johanna von Neapel zu einer be-
waffneten Intervention für seine Sache zu gewinnen. Aber Johanna
bot sich nur als friedliche Vermittlerin an, in welcher Eigenschaft
sie nicht vermocht, vielleicht auch nicht beabsichtigt hätte, dem
Abfall im Römischen zu steuern oder den ihn fördernden Floren-
tinern die kriegerische Aktion zu vergällen. Nach Fehlschlagen
dieses ersten Versuches, schritt Gregor zu einem zweiten. Er ließ
am 11. Februar 1376 den kanonischen Prozeß wieder die Floren-
tiner eröffnen und die Aufforderung an sie richten, es mögen
von ihnen Botschafter nach Avignon entsendet und durch solche
die Einwendungen gegen das anhängige Rechtsverfahren bis
31. März vorgebracht werden; sonst würden die schwersten kirch-
lichen Zensuren über die Republik verhängt. Inzwischen sandte
er selbst zwei Spezialbevollmächtigte nach Florenz, die Friedens-
anerbieten unter scheinbar verlockenden Bedingungen überbrachten
— Bedingungen, die der Guelfenpartei zu Sinne standen und
1 Leonardo Aretino, l. ep 450.
330 Moritz Brosch.
innerhalb der florentinischen Ratskörper der Annahme beinahe
sicher schienen. Allein die Mehrheit des Volkes wird der Meinung
gewesen sein, die ein gleichzeitiger Chronist in die Worte faßt!:
die zwei päpstlichen Gesandten seien gekommen, um mit gewissen
Bürgern von Florenz Rats zu pflegen, wie man die Republik
schachmatt setzen könne. Und die oben erwähnten, dem Krieg
vorstehenden Acht wußten es zu lenken, daß die päpstlichen Send-
boten, als plötzlich auch das wichtige Bologna sich gegen den
Papst erhoben hatte, einer total veränderten Sachlage gegenüber-
stehend, unverrichteter Dinge aus Florenz abgezogen sind.
Mittlerweile hatte der in Avignon eröffnete Prozeß seinen
Verlauf genommen; er führte noch während desselben Monats
März zu dem Ergebnis, daß die Bulle In omnem fere erlassen
wurde, in der Bann und Interdikt über Florenz ausgesprochen
und von Gregor XI. unter anderem gesagt war: „Damit ihre (der
Florentiner) Verwegenheit nicht den Verächtern zum Beispiel
werde, haben wir nach dem Rate unserer Brüder (der Kardinäle)
die wo immer liegenden unbeweglichen Güter der Prioren, Gon-
falioneri, Richter und Komune, wie auch aller Florentiner kon-
fisziert und deren Personen, alle und jede einzelne, doch ohne
das Recht zur Tötung und Verstümmelung, den Gläubigen preis-
gegeben, damit sie Sklaven der sie Ergreifenden werden; ihre
beweglichen Güter aber haben wir jedem Gläubigen zu okkupieren
gestattet“ Außerdem verhängte der Papst über sie und ihre
Nachkommen Infamie, Testaments- und Erbunfähigkeit, Recht-
losigkeit im Falle von Verletzungen ?
Wenn mit solch einer Bulle etwas erreicht wurde, so war
es nichts anderes, als daß sie im Auslande Strauchdieben das
Signal war, über die Habe von Florentinern herzufallen. Dies-
mal kam es wirklich dahin, daß die Regierungen von England
und Frankreich sich auf Grund der päpstlichen Sentenz mit Aus-
plünderung der aller Orten befindlichen florentiner Banken güt-
lich getan haben. In Florenz machte sich die Kriegspartei die
Erbitterung über den Papst als Urheber der Ausplünderungen
zunutze; sie konnte dies um so leichter als doch alle Welt wußte,
daB es mit sonstigen Wirkungen eines Bannes nicht mehr viel
! Diario d’Anonimo in den Documenti di storia ital. pubbl. dalla
Deputazione di storia patria, VI, 306.
? Raynald, Annal. ad a. 1376.
Ein Krieg mit dem Papsttum im 14. Jahrhundert. 331
auf sich habe. War ja Bernabò Visconti von Gregors XI. Vor-
gänger, Urban V., als Ketzer, Ungläubiger und Schismatiker ge-
bannt, seine Gemahlin als Christin vom Ehebande mit ihm be-
freit, ein förmlicher Kreuzzug gegen ihn verkündigt worden: alles
dieses im März 1363.' Und im November desselben Jahres schloß
derselbe Papst Urban zu Avignon mit den Vertretern des also
Gebannten die Friedenspräliminarien ab, kraft welcher sich das
Papsttum zur Zahlung von 500000 Gulden an Bernabö und zur
Abberufung des Albornoz von der Legation in Bologna verpflichtete.
Diese Präliminarien wurden dann (März 1364) durch feierlichen
Friedensschluß bekräftigt.
Einen derart frischen Präcedenzfall im Auge, fuhren die Acht
ungestört mit ihrer Politik fort, im Innern wie nach außenhin.
Das florentinische Volk gab, seiner Mehrheit nach, ihnen Recht.
Dem Klerus wurden Kriegssteuern und Zwangsanlehen auferlegt,
Kirchengeräte und Kirchengut wurden versilbert. Später ward
auch das über Florenz verhängte Interdikt für rechtsungültig er-
klärt und dessen Nichtbeachtung anbefohlen: die einige Zeit ge-
schlossen gebliebenen Kirchen wurden in Stadt, Grafschaft und
Distrikt wiedereröffnet, die Geistlichen zur Verrichtung des Gottes-
dienstes angehalten und im Falle ihres Widerstandes mit schweren
Geldstrafen belegt. Die florentinische Republik hielt es päpst-
lichen Übergriffen gegenüber im 14. Jahrhundert prinzipiell kaum
anders, als die venezianische bei ähnlichem Anlaß im siebzehnten;
nur in Praxi um manches schärfer. Es ist nicht buchstäblich
zu nehmen, aber den Kern der Sache treffend, wenn Machiavelli
von dieser Kriegszeit sagt: Den Bürgern von Florenz war damals
das Vaterland um vieles teuerer als das Heil der Seele.?
Gregor XI. mußte nach Scheitern seiner Friedensbemühung
und im Hinblick auf die Verachtung, der seine Zensuren begegneten,
zur Anwendung von Waffengewalt sich entschließen. Im Winter
von 1376 auf 1377 erschien eine auf 10000 Mann geschätzte
18 Spondanus, Annal. eccl. Baronii Continuatio, Lugdun. 1678,
ad an. 1363. Mit der Bulle hat Urban das Dogma von Unauflösbarkeit
der Ehe zweifelsohne verletzt; wie das zur behaupteten Unfehlbarkeit der
Päpste stimme, haben die Anhänger dieses neuesten Dogmas untereinander
auszumachen.
? Tanto quelli cittadini stimavano allora più la patria che l'anima.
Ist. Fiorent., L. 3 c. 7.
332 Moritz Brosch.
Söldnerschar, zumeist Franzosen aus der Bretagne, vom Papste
entsendet in der Romagna; beigegeben war ihr als Legat der
Kardinal Robert von Genf. Vorerst sollten diese Truppen, die
alsbald den Namen Horden verdient haben, das abgefallene Bologna
bezwingen. Allein sie wagten sich nicht an die Stadt selbst, über
deren Umgebung sie sengend und brennend und plündernd her-
fielen. Dann wälzten sie sich, längs ihrem Wege alles verwüstend,
gegen Cesena, welches dem Papste ergeben geblieben war und
ihnen bereitwillig die Tore öffnete. Trotzdem sie also freundlich
aufgenommen worden, begingen sie gegen die Bürger der Aus-
schreitungen die Menge. Als die beim Kardinallegaten erhobenen
Klagen hierüber nichts fruchteten, schritt die Stadtbevölkerung
zur Selbsthilfe: es brach ein Aufstand aus, in dem die französische
Besatzung, die sich zur Wehr setzend mehrere hundert Mann
einbüßte, aus der Stadt gejagt wurde. Es stand also zu befürchten,
daß Cesena der gegen das Papsttum geschlossenen Liga beitreten
werde und dem wußte der Kardinallegat ebenso geschickt wie
perfid zu begegnen. Er verstärkte seine Mannschaft um die
Truppe des John Hawkwood, die er herbeirief, und beschwichtigte
andererseits die Bürgerschaft: von Cesena, welche in der Tat seinen
Verheißungen Glauben schenkte, die Waffen niederlegte und die
kaum verjagte Besatzung wieder einließ. Diese aber schritt sofort
zu Greueltaten furchtbarster Art: Cesena ward rein ausgeplündert,
Männer, Frauen und Kinder wurden da hingeschlachtet; die Zahl
der gefallenen Opfer soll in dem kleinen Ort an 3000 betragen
haben! Nach dem entsetzlichen Vorgang, der allgemein Er-
bitterung hervorrief, ging es aber mit der päpstlichen Sache schief
und schiefer. Die von Gregor aufgebotene Mannschaft hatte ihre
Tatkraft im Raubzug wider Cesena erschöpft und war den mili-
tärischen Leistungen, vor die sich gestellt sah, nicht gewachsen.
Es trat hinzu, daß John Hawkwood mit seiner Truppe zu
den Florentinern abfiel. Noch im Jahre vorher hatte ihm der
Papst die bei Faenza liegenden Orte Cotignola und Bagnacavallo
zu Lehn gegeben; jetzt versprach sich Hawkwood von den Floren-
tinern mehr, vor allem pünktliche Soldzahlung, mit der Gregor
im Rückstand geblieben war. DaB dieser rein pekuniäre Beweg-
grund auch durch die Scham, mit den Würgern von Cesena
! Leonardo Aretino, l. c. p. 464. — Temple Leader e Mar-
cotti, Giovanni Acuto. Firenze 1889 p. 95.
Ein Krieg mit dem Papsttum im 14. Jahrhundert. 333
Gemeinschaft zu halten, verstärkt worden sei, ist ja möglich!,
aber nicht wahrscheinlich. Die Folgen der Vermehrung floren-
tinischer Streitkräfte um Hawkwoods Scharen zeigten sich als-
bald. In der Romagna konnten die dem Papste verbliebenen
französischen Truppen sich den Engländern gegenüber nicht
halten. Hawkwood führte den Gewaltherrscher Astorgio Manfredi
nach Faenza zurück, doch blieb das Kastell der Stadt eine Weile
in päpstlichem Besitz. Gregor trug sich trotzdem mit der
Hoffnung, Faenza neuerdings zu gewinnen und nach Vertreibung
des Manfredi eine kräftige Offensive gegen Florenz ergreifen zu
lassen. Die Hoffnung wurde zu Schanden: im August 1377 ward
auch das faentinische Kastell für den Manfredi eingenommen.
In zwei Hälften getrennt, räumten hierauf die vom Papste ge-
worbenen fremden Söldner die ganze Romagna: die einen zogen
sich, von Hawkwood verfolgt, nach dem Laufe des Tibers zurück;
die andern flohen nach den Marken ?
Während dieser Kämpfe auf dem Kriegsschauplatz der Ro-
magna war in Rom, wohin der Papst im Januar 1377 zurück-
gekehrt war, eine Friedensunterhandlung im Zuge. Zur Aufnahme
derselben hatte die florentinische Kriegspartei sich entschlossen,
nicht weil sie des Kampfes müde war, sondern weil sie, dem
Drängen der Guelfen in der Stadt und auswärtiger Bündner nach-
gebend, eine friedfertige Stimmung wenigstens vorschützen mußte.
Seit Mai desselben Jahres weilte eine fünf Mitglieder zählende
Botschaft der Florentiner in der ewigen Stadt, wo auch zwei
neapolitanische Gesandte behufs Vermittelung des Friedensschlusses
erschienen waren. Der Papst will namhafte Zugeständnisse an-
geboten haben, allein die fünf Florentiner zeigten sich starrköpfig.
Über deren Verhalten richtete Gregor bittere Klage nach Florenz’,
und über die von ihnen verschmähten, seinerseits vorgeschlagenen
Bedingungen schrieb er später an Kaiser Karl IV: der Eintracht
wegen sei er, der Papst, mit seinen Gewährungen selbst an die
Grenze des augensichtlich Irrationalen und wenig Ehrbaren ge-
gangen, wie es die Kirche niemals, auch nicht in die Verträge
1 Vgl. Temple Leader l. c. p. 97.
2 Näheres über den Verlauf dieses Feldzugs gibt L. Mirot, Silvestre
Bude et les Bretons en Italie, in der Bibliothèque de l'Ecole des Chartes,
vol. 58 und 59.
° S. L. Pastor, Gesch. der Päpste, Freib. i. B. 1891, I 674.
334 Moritz Brosch.
mit Kaiser Friedrich II. oder mit Bernabö und Galeazzo Visconti
oder mit sonst einem ihrer Feinde habe aufnehmen wollen; aber
die fünf Botschafter hätten alles abgelehnt und ihrerseits horrende
Bedingungen in Vorschlag gebracht" -- So wenig Bestimmtes
man über diese päpstlichen Anerbieten weiß, so sicher ist es,
daß sie verschmäht wurden und die Florentiner damit einen Fehler
begangen haben; denn sie mußten später weit härtere Bedingungen
sich gefallen lassen.
Die Verhandlung war kaum in die Brüche gegangen, und
ein in der Romagna eingetretenes Ereignis veränderte die Sach-
lage nicht unbedeutend zu des Papstes Gunsten. Bologna schloß
mit Gregors Vertretern, der Einsprache von Seite der Florentiner
nicht achtend, einen neuen Unterwerfungsvertrag, mit dem es sich
wieder zu einer päpstlichen Stadt erklärte. Den Bolognesen war
durch die greuliche Verwüstung ihrer ländlichen Besitzungen, von
der oben (S. 332) die Rede war, und durch immerwährenden Zwist
in der Stadt selbst der Krieg verleidet worden. Sie willigten in
Bedingungen?, die ihnen eine halbe Unabhängigkeit, dem Papste
eine halbe Souveränität sicherten. Auf Grund dieser von Gregor
getroffenen Abkunft mit ihnen, an die später weitere beiderseitige
Übereinkünfte (capituli) geknüpft wurden, befestigte sich die
privilegierte Stellung der Stadt. Noch im sechzehnten Jahr-
hundert bestätigte ihr der weniger als Kirchenhaupt denn als
heidnischer Imperator große Papst Julius II. alle ihre Privilegien
anfangs seiner Regierung, um freilich schon nach drei Jahren
seine Bestätigung zu widerrufen und bolognesischen Abgesandten
zu erklären, daß er Untertanen der Kirche gegenüber an Wort
und Vertrag nicht gebunden sei: es kümmere ihn nicht, was er
und frühere Päpste, der Notwendigkeit nachgebend, getan haben;
wenn es ihm jetzt mißfalle, wolle er es ändern, wenn er Gefallen
daran finde, bestehen lassen“ Und Julius setzte seinen Willen
durch, Bolognas Autonomie wurde von ihm gebrochen.
1 Weizsäcker, Deutsche Reichstagsakten, I n. 90.
? Zu finden bei Ghirardacci, Della historia di Bologna, Bologna
1657. II, 364 ff.
® Bestätigungs-Urkunde, 30. Nov. 1503, bei Tbeiner, Codex diplom.
dom. temp. III, 515.
t S. mein. P. Julius II. und die Gründung des Kirchenstastes. Gotha
1878, pp. 127, 330. — ll fine suo era che Bologna vivessi bene ... e per
Ein Krieg mit dem Papsttum im 14. Jahrhundert. 335
Für die Florentiner hatte es die Bedeutung einer ersten
Schlappe im Kriege, wenn mit Übertritt der Bolognesen auf
Gregors XI. Seite eine Lücke ins Gefüge des antipäpstlichen
Bundes gerissen worden. Der kriegerischen Stimmung in der
Arnostadt war damit ein Dämpfer aufgesetzt, den Guelfen er-
wünschte Gelegenheit geboten, der achtköpfigen Kriegsbehörde
die Amtsführung zu erschweren. Außerdem hatten die Plün-
derungen florentinischer Banken, welche die englische und franzö-
sische Regierung auf Grund der päpstlichen Bulle in Szene gesetzt,
ihren Rückschlag auf den Geschäftsgang in Florenz geübt. Zu
allem Überfluß verlangte es die Bündner von Florenz sehnsüchtig
nach Frieden, und war auch der Verdacht aufgetaucht, daß John
Hawkwood sich mit Plänen trage, deren Ausführung seinem
Schwiegervater Bernabö Visonti zu Nutzen, der Arnostadt zu
Schaden gereichen werde.! Vollends Bernabò Visconti selbst war
nicht entfernt gewillt dem antipäpstlichen Bunde treu zu bleiben:
er unterhandelte mit Gregor, und das Ergebnis der Unterhandlung
stellte sich bald heraus. Nicht offen und direkt hat Bernabò
statt der toskanischen Bundesfahne die päpstliche ausgesteckt,
doch er trat als Vermittler auf, und dies mehr zu Gregors als
der Florentiner Gunsten. Man wollte wissen, die Hälfte der
Florenz aufzuerlegenden Kriegsentschädigung sei ihm vom Papste
verheißen worden. Sicher ist, daß er als Herrscher von Mailand
es jetzt in seinem Interesse fand, dem Kriege mit dem Papst-
tum ein Ende zu machen, um sich mit ganzer Kraft gegen die
Scaliger wenden und den Besitz Veronas ihnen entreißen zu
können.?
Alles dieses hat die Aktionskraft der florentinischen Kriegs-
partei abgeschwächt. Die acht Diktatoren durften, auch inner-
halb der Stadtmauern von den Guelfen, den oberen Zünften und
Scharen von Bigotten gedrängt, sich gegen Aufnahme einer
Friedensverhandlung nicht länger steifen. Im März 1378 ward
questo volersi in persona trasferire in quella citta; e se quello modo di
vivere che la tiene li piacessi, lo confermerebbe; se non gli piacessi lo mu-
terebbe. Machiavelli, II Legazione alla corte di Roma, in den Opp. ed.
Firenze 1876, vol. 5, p. 211.
! Über Hawkwoods Haltung in dem Zeitpunkt s. Temple Leader
l c. p. 105f.
? Vgl. desfalls B. Corio, Storia di Milano, Mailand 1856 D. 279. —
Eine erste Ausgabe dieses wertvollen Buches war zu Venedig 1554 erschienen.
336 Moritz Brosch. Ein Krieg mit dem Papsttum im 14. Jahrhundert.
zu Sarzana, einer dem Visconti gehörigen Stadt der Lunigiana,
der Friedenskongreß eröffnet. Er war zusammengesetzt aus Ver-
tretern des Papstes und der Königin von Neapel, der Städte
Florenz, Pisa, Siena und Perugia; zuletzt erschien Bernabò Vis-
conti als Herr der Lage.
Im Namen der Kirche wurden starke Forderungen erhoben,
die herabzumindern Bernabò nichts rechtes versucht oder unter-
nommen hat. Der Papst ließ nicht weniger als 800000 Gold-
gulden verlangen, welche ihm als Ersatz für die Kriegsschäden
von den gegen die Kirche Verbündeten zu zahlen seien. Schon
waren die Florentiner geneigt, sich in alles zu fügen und die
päpstlicherseits erhobenen Forderungen dem größten Teile nach
zu erfüllen; sie verzögerten die entscheidende Antwort nur wegen
Mangels an Instruktionen. Da wurde der Kongreß durch die
Nachricht von dem am 27. März erfolgten Tode Gregors XI.
überrascht und ging resultatlos auseinander.!
` Von Gregors Nachfolger, dem am 9. April gewählten Urban VI.,
der, schon in den ersten Wochen nach seiner Wahl durch drohende
Vorzeichen des großen Schismas erschreckt, sich die Obedienz von
Florenz sichern wollte, erlangte dieses günstigere Bedingungen.
Es mußte bloß die Verpflichtung übernehmen, das Interdikt durch
kurze Zeit zu beobachten und dem Papste 150000 Goldgulden
zu zahlen. Der Friedensvertrag wurde in Tivoli am 24. Juli
unterzeichnet. Im nächsten September kam es zur Wahl eines
Gegenpapstes, die auf den von Cesena her berüchtigten Kardinal
Robert von Genf fiel: er nannte sich Klemens VII. Das Schisma
war da und schleppte sich durch weitere 39 Jahre fort.
Tatsächlich war durch den Krieg die von Albornoz unter-
nommene Begründung des Kirchenstaates rückgängig gemacht
und an diesem Ergebnis durch den Frieden nichts geändert
worden. Eine Neugründung dieses Staates glückte erst nach
mehr als 130 Jahren dem Papste Julius II., dessen Werk sich
im Dasein erhielt, so lange als fremder Schutz ihm nicht versagte,
und in Trümmer fiel, als es, auf eigene Kraft gestellt, so ernst- `
lich befehdet wurde, wie die Florentiner des 14. Jahrhunderts
es befehdet haben.
1 Die Verhandlungen auf dem Kongresse betreffend s. einiges bei
R. Sardo, Cronaca pisana, im Arch. stor. ital. S. 2, vol. 6.
337
Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhundert.'
Von
Paul Herre.
In dem jahrhundertelangen Kampf um die Beherrschung des
Mittelmeeres bildet das 16. Jahrhundert die bedeutsamste Periode.
Mehr als anderwärts tritt hier die gewaltige Umwälzung in der
Entwickelung vom Mittelalter zur Neuzeit zutage; in den tief-
greifenden Gegensätzen der Mittelmeervölker äußert sie sich be-
sonders klar.
Mit dem Zerfall des Römerreichs war die Einheit des Mittel-
meergebietes verloren gegangen. Drei große Kulturzentren wurden
die Träger der Weiterbildung.” In der gesonderten politischen
Entwickelung dieser Teile und in ihrer kulturellen Verbindung
! Aus der zahlreichen Literatur kann hier nur auf das Wichtigste
hingewiesen werden, und zwar habe ich mich mit Erwähnung der dar-
stellenden neusten Arbeiten begnügt, die bestimmte Themen zusammenfassend
behandeln. Natürlich sind sie nicht nur für die Stellen von Interesse, bei
denen sie zitiert sind. Die allgemeinen Werke der in Betracht kommenden
Länder, die historia general de España von Lafuente, die Geschichte des
Papsttums von Ranke, Toskanas von Reumont, Venedigs von Daru und
Romanin, Frankreichs von Ranke und Martin, der Türkei von Hammer
und Zinkeisen (dieser unter sorgfältiger und erschöpfender Benutzung
des wertvollen Quellenwerkes von Charriere, Negociations de la France
dans le Levant. Vol. 1—5. Paris 1855ff.), der nordafrikanischen Staaten
von Mercier seien nur eben genannt. Im übrigen hat die Literatur für
Einzelereignisse so gut wie ganz fortbleiben müssen. Es konnte nicht Auf-
gabe dieses Aufsatzes sein, z. B. die 5 oder 6 Arbeiten über Karls V. Zug
gegen Tunis aufzuzählen;, nur da, wo Vorgänge von Bedeutung ohne
engern Zusammenhang mit der allgemeinen europäischen Geschichte sich
abspielten, sind speziellere Bearbeitungen genannt worden.
? Für die historisch-geographischen Zusammenhänge verweise ich auf
Alfred Philippson, das Mittelmeergebiet, seine geographische und kultu-
relle Eigenart. Leipzig 1904. Theobold Fischer, Mittelmeerbilder,
gesammelte Abhandlungen zur Kunde der Mittelmeerländer. Leipzig und
Berlin 1906.
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 3. 23
338 Paul Herre.
vollzog sich die Geschichte der folgenden Jahrhunderte. Innerhalb
dieser Dreiheit erfolgte weitere Teilung. Trotz alles Verbindenden
und Vermittelnden weist das geographische Gebilde des Mittel-
meeres auf politische Sonderung und Trennung. Nur die Herr-
schaft über das Meer selbst, wie sie in den Zeiten der Republik
und des Imperiums erreicht war, vermag eine politische Zusammen-
fassung zu bewirken.
Der Westen wird zum Schauplatz des Werdegangs der euro-
püischen Völker, der Erben der eigentlich römischen Kultur" Das
römische Kaisertum deutscher Nation, das die Einheit für das
Gebiet erhalten will, vermag den Raum nicht auszufüllen, deu
ihm besonders das Vorbild des alten Imperiums vor Augen stellte.
Das Reich teilt sich in einzelne Stammesstaaten, die bald in noch
kleinere Gebilde zerfallen. Dem größten Zusammenschluß folgt
höchste Zersplitterung.
Nicht anders im Osten. Hier bleibt das byzantinische Reich
mit zälı nachwirkender Lebenskraft lange bestehen. Es führt auf
hellenistischer Kultur aufgebaut eine durchaus selbständige von der
Entwickelung der anstoßenden Völker wenig berührte Existenz.
Langsam aber gliedern sich auch hier mit dem zunehmenden
Verfall der politischen Zentrale kleine Einzelnationen aus. Die
slavischen Stämme, die armenischen Bevölkerungen fangen an,
ein Sonderdasein zu führen.
Und nicht anders schließlich in den nordafrikanischen Ländern.
Hier freilich wird der Kultureinfluß der römischen Herrschaft
durch die arabische Eroberung mit Stumpf und Stil beseitigt.
Der Islam wird Kulturträger und Erneuerer des heimischen Volks-
tums und das Kalifenreich wird seine Einheit. Schnell zerfällt
jedoch auch dieses. Auch hier im Norden Afrikas bilden sich
Einzelstaaten, die von den Säulen des Herkules bis Tripolis in
steten Kämpfen untereinander und unter stetem Wechsel ihres
Umfangs bis in das 16. Jahrhundert hinein fortleben.
Gegenüber der politischen Sonderung wird zunächst nur ein
zusammenschließendes Moment wirksam: der Handel. Aber neben
ihn tritt ein zweites, das besonders befruchtend gewesen ist: die
! Eine gute und bequeme Orientierung über die allgemeinen Gesichts-
punkte, die für die politischen Gegensätze im Mittelmeer während des Mittel.
alters entscheidend waren, bietet C. Manfroni, Il dominio del Mediterraneo
durante il medio evo. (Rivista marittima. Marzo 1900. Auch sep. Roma 1900).
Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhundert. 339
Kreuzzüge. Man weiß, wie diese die gewaltige Kraftentfaltung
hervorgerufen haben, zu der alle Völker des Abendlandes bei-
trugen. Die morgenländische Kultur, die sich im Osten lokali-
siert hatte, wird dem Okzident wieder zugeführt und erzeugt
jene universale Weltanschauung, die in der Herrschaft der Kirche
über das gesamte Europa hin jetzt erst ihren eigentlichen Aus-
druck findet. Dieser neuen Verbindung des Ostens und Westens
aber verdankt der Handel im Mittelmeer seinen eigentlichen Auf-
schwung.! Die Italiener, anfangs die Süditaliener und Pisaner
dann die Venezianer und Genuesen reißen den gesamten Handels-
verkehr zwischen Ost und West an sich, und die rührigen Kata-
lanen und die ihnen stammverwandten Provencalen nehmen regen
Anteil. Bis in das Innere Kleinasiens und Syriens hinein schicken
sie ihre Karawanen, um aus den Händen der arabischen Zwischen-
händler die Gewürze und Spezereien Indiens in Empfang zu
nehmen. Ihre Kauffahrteischiffe durchqueren das Mittelmeer von
den Ländern des Kaukasus bis an die Straße von Gibraltar und
tragen die Waren des Orients bis hinauf in die nordischen Ge-
wässer. Und die nordischen Kaufleute selbst kommen in diese
Stapelplätze am Mittelmeer herunter, um die wertvollen Erzeug-
nisse orientalischer Natur und orientalischen Gewerbfleißes in die
Heimat zu führen und dort abzusetzen. Unter den Handels-
republiken aber entbrennt ein erbittertes Ringen; niemand will
den riesenhaften Gewinn mit einem Rivalen teilen. Lange tobt
der Kampf zwischen den mächtigen Nebenbuhlern Venedig und
Genua, bis er um die Mitte des 14. Jahrhunderts zu Gunsten des
Markusstaates entschieden ist. Venedig, die Königin der Adria,
ist ein Jahrhundert lang die beherrschende Seemacht im Mittel-
meer. Der größte Teil des zerfallenden byzantinischen Reiches
füllt der Republik zu; die Erträgnisse dieses hochkultivierten
Kolonialreiches schenken den hohen Vätern der Lagunenstadt un-
erhörte Reichtümer.
Aber längst ist dort im Osten ein Volk erschienen, das in
ungestümem Vordrängen die gesamte Bevölkerung über den Haufen
zu rennen strebt. Das islamitische Semitentum muß zurück-
1! Für den Nichtkenner dieser Verhältnisse sei das Buch von W. Heyd
genannt: Histoire du commerce du Levant au moyen-âge. 2 T. Leipzig
1885. Die deutsche Originalausgabe ist dieser französ. Bearbeitung gegen-
über veraltet.
23*
340 Paul Herre.
weichen, Glaubensgenossen anderer Rasse treten an seine Stelle.
Mit der frischen Kraft der Unkultur stoßen die Türken vor, durch
Volksgenossen aus dem inneren Asien stets neu ergänzt. Sie
stürzen die Vormauern um, die die abendländische Kultur mit ihrem
fränkischen Schwert errichtet. Sie breiten sich aus über die Ge-
biete Kleinasiens, sie fegen dahin über die Steppen am Schwarzen
Meer und brechen ein in den geheiligten Besitzstand der euro-
päischen Völker. Nichts kann ihnen widerstehen. Schon füllen
sie das gesamte Gebiet des ehemaligen oströmischen Reiches aus,
da fällt auch das letzte Bollwerk abendländischer Herrschaft,
Konstantinopel.
Die Geschichte des Mittelmeergebiets schien in ein neues
Stadium zu treten. Würde es dieser kriegerischsten aller Nationen
gelingen, ein neues Mittelmeerreich aufzurichten? Würde es mög-
lich sein ein neues Römerreich zu schaffen, nur angefüllt mit
Ideen des Morgenlandes? Wie stand es um das andere Kultur-
gebiet, das ihm den Besitz des Meeres allein streitig machen
konnte?
Während im Orient die geschilderte Entwickelung vor sich
ging, hatte sich auch im Okzident eine entscheidende Wandlung voll-
zogen. Im 15. Jahrhundert hatte die politische Zersplitterung ihren
Höhepunkt erreicht. Langsam begannen sich Großstaaten auf natio-
naler Grundlage über den kleinstaatlichen Vielheiten zu erheben.
Mochte dadurch nach der einen Seite ein Zusammenschluß auf kul-
tureller Grundlage erleichtert werden, so mußten die durch die
neuen Großstaaten verkörperten Interessen umso schroffer sich an
einander stoßen. Tatsächlich geschah das. Mit dem Ausgang des
15. Jahrhunderts begann jener Gegensatz zwischen den beiden
modernen Großstaaten Frankreich und Spanien wirksam zu werden,
der die politische Geschichte des 16. und 17. Jahrhunderts vor
allem beherrscht.
Wie nun würden diese gesonderten Staatswesen, wie die in
ihrem Charakter schon zu selbständiger Eigenart entwickelten
Völker sich zu dem von Osten her drohenden gemeinsamen Feind
abendländischer Kultur stellen?
Der Eindruck des unaufhaltsamen Vordringens der Türken
war gewaltig. Unmittelbarer noch als im Norden äußerte er sich
im Mittelmeergebiet. Hier war die christliche Bevölkerung vor
allem den weiteren Vorstößen preisgegeben, denn die leicht zu
Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhundert. 341
überwindende Wasserfläche lockte zu Plünderungszügen und zu
unvermittelt zufahrenden Angriffen besonders heraus. Italien
war erfüllt mit den Schilderungen der Flüchtigen vom goldenen
Horn; von den Kulturzentren der Halbinsel verbreiteten sich diese
Erzählungen über das übrige Europa. Wie an ein Dogma glaubte
man an die Unbesiegbarkeit der furchtbaren Nation. Ein neuer `
Antichrist schien dort im Osten erstanden, eine Geibel von Gott
geschickt zur Strafe für die Sünden, die die Christenheit auf sich
geladen. Ein neuer Kreuzzugssturm brauste über die abend-
ländische Welt. Die alte christliche Anschauung von der Aus-
schließung der Ungläubigen aus der christlichen Staatengemein-
schaft und der Solidarität der christlichen Völker wurde wieder
mit Begeisterung vertreten. Es wurde gefordert, daB die Politik
der Staaten danach Stellung nehıne.
Schon aber hatte der Geist der Renaissance seinen Siegeszug
durch die Welt angetreten. Schon war die neue Anschauung zur
praktischen Vertretung gelangt, die in der Durchsetzung des
Staatsinteresses alleiniges Ziel der Politik, alleinige Richtschnur
für das Handeln des Einzelnen sah.
In der Tat drängte die Notwendigkeit zu Vergleichen. Nach
einander sahen sich die italienischen Handelsrepubliken genötigt,
einen modus vivendi zu suchen, wollten sie nicht die Grundlage
ihres gesamten Wohlstandes gefährden. Die so mit den Un-
gläubigen paktierten, waren die Mächte an der Peripherie; Mächte,
deren materielle Kraft für sich nicht ausreichte, dem Sultan die
Wage zu halten. Noch aber verharrten alle anderen Staaten in
unbedingter Ablehnung solcher Theorie und Praxis. Noch fanden
die Kreise Gehör, die zu einem Zusammenschluß aller christlichen
Völker zum Kampf gegen den Mohammedanismus aufriefen. Aber
der wirkliche Wert dieser Bewegungen war zunächst gering, denn
‚Kirche und Papsttum, die ihre natürlichen Führer hätten sein
sollen, verwandten sich ohne innere Überzeugung dafür. Nicht
eher konnten diesem Streben Früchte erwachsen, als das kirchliche
Oberhaupt von dem Irrweg abging, den ihr der unkirchliche
Geist der Renaissance gewiesen. Es ist unzweifelhaft, daB in den
frühen Versuchen um eine gemeinsame christliche Bekämpfung
der Ungläubigen gleichwertig neben dem religiösen Gesichtspunkt
der gelehrte entscheidend war. Wie die Sorge um die Erhaltung
der christlichen Lehre so diktierte auch der Wunsch, Byzanz, den
342 Paul Herre.
Sitz und die Heimat der gelehrten Bildung im Sinne des italienischen
Humanismus, aus der Gewalt der Ungläubigen wieder zu befreien,
vornehmlich die päpstliche Kreuzzugspolitik bis in die. Zeiten
Leos X.!
Mehrere gemeinsame Unternehmungen kleinen Maßstabes
wurden tatsächlich ausgeführt. Die brutale Verletzung von Recht
und Gesetz, die der Türke Andersgläubigen gegenüber zur Schau
trug, die beleidigende Nichtachtung, die sich die abendländischen
Mächte von dem Haupt des Islam gefallen lassen mußten, nötigte
die Betroffenen, wider ihren Willen zum Schwert zu greifen.
Aber der Ausgang gab nur stets von neuem der Auffassung von
der Unbesiegbarkeit der Türken Recht; man machte die pessi-
mistische Beobachtung, daß das Glück die Christenheit verlassen
hatte. Weiter und weiter drang die unwiderstehliche Nation.
Insel um Insel im Archipelagos, meist aus dem kostbaren Besitz-
stand der Republik von S. Marco, fiel in ihre Gewalt; 1480 be-
traten die Türken zum erstenmal italienischen Boden.
Überschaut man die Lage der Dinge im Mittelmeer, wie sie
etwa am Ausgang des Mittelalters Geltung hatte, so findet man
die Dreiteilung der Kulturzentren, die nach dem Zusammenbruch
des römischen Reiches erfolgt war, nicht geändert. Zwar waren
hellenistische Kultur und byzantinisches Reich durch den türkischen
Großstaat ersetzt worden, zwar waren auch Morgenland und Abend-
land in neue Beziehungen getreten. Im ganzen jedoch herrschte
noch ein feindliches Abwarten vor. Noch kann nicht von einem
Austrag die Rede sein, der für die Zukunft des Mittelmeergebietes
entscheidend war. Ganz abseits standen die afrikanischen Länder.
Die Handelsleziehungen zwischen dem Norden Afrikas und seinen
europäischen Gegengestaden, die wie der Levanteverkehr nach der
Störung der arabischen Besetzung im Zeitalter der Kreuzzüge
zu hoher Blüte gelangt waren, schliefen mehr und mehr ein.
Lediglich der Verkehr zwischen den Mauren Spaniens und den
Glaubensgenossen Afrikas oder etwa die Korallenfischerei der
Genuesen bei Tabarka und La Calle bezeichneten noch eine Ver-
bindung Europas mit jenen Staatengruppen.
1 Pastor, Geschichte der Päpste äußert nichts über diese Tatsache,
doch ergibt sie sich unzweifelhaft aus den Materialien, die Roscoe, Life
and pontificate of Leo X. Liverpool 1805. N. Ausg. London 1875 seiner
Darstellung zugrunde legt.
Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhundert. 343
Ein voller Umschwung vollzog sich mit dem Beginn des
16. Jahrhunderts. Neue Kräfte, die über nationale Begrenzung
hinweg die Völker beherrschten, traten zutage und bewirkten
in dem Gegeneinander der Mittelmeergegensätze neue Gruppierungen
und neue Entwickelungsreihen.
Eben in der Zeit, da das Osmanenreich zu seiner gewaltigsten
und für die Christenheit bedrohlichsten Entfaltung gelangte, wuchs
im Westen derjenige Staat empor, an dessen Widerstand vor
allem die Errichtung eines türkischen Mittelmeerreiches scheitern
sollte: Spanien.
Man weiß, wie dieser Staat geworden ist; wie der Kampf
gegen die arabische Herrschaft die in den Gebirgsschluchten und
Hochebenen Nordspaniens zersprengten christlichen Stämme zu
größeren Staatsgebilden zusammenschweißte, wie schließlich durch
die politischste aller Heiraten aus den beiden Königreichen
Kastilien und Aragonien der moderne spanische Staat entstand.!
Dieser neue Staat trat jetzt hinaus in die Welt, um sich den
Platz zu erkämpfen, den der Ehrgeiz der neuen Gründung bean-
spruchte. So stieß er nach der einen Seite auf den nationalen
Gegner jenseits der Pyrenäen; um den Besitz von Italien entbrannte
der erbittertste Streit. In einer ersten Phase errang das siegreiche
Spanien zu seinem sizilianischen Kronland das Königreich Neapel;
der seit dem Untergang der Staufer nicht zum Austrag gekommene
Kampf ward endgültig zugunsten der aragonesischen Dynastie ent-
schieden. Schon war mit diesem Erfolg dem katholischen König
die Vormachtstellung im westlichen Mittelmeer so gut wie ge-
sichert. Aber er begnügte sich nicht mit der Ausbreitung nach
dieser Seite.
Der jahrhundertelange Kampf gegen das Maurentum hatte
dem spanischen Charakter jenen ritterlichen Schwung und jenen
abenteuerlichen Unternehmungsgeist verliehen, der selbst eine
neue Welt eroberte. Mit der Eroberung Granadas war auf der
Halbinsel der letzte maurische Besitz dem Christentum zurück-
gewonnen worden. Volk und Herrscher verlangten aber weiter
nach diesem heiligen Krieg gegen die Ungläubigen. Die nahe
Verbindung der nordafrikanischen Völker mit der maurischen
Bevölkerung Spaniens, dazu die stete Belästigung, der die
LL v. Ranke, Geschichte der romanischen und germanischen Völker
von 1494— 1514. 2. Aufl. Leipzig 1874 (Ges. Werke 33—34).
344 Paul Herre.
spanischen Küsten und der spanische Handel im Mittelmeer
seitens der räuberischen Berber- und Kabylenstämme ausgesetzt
waren, lenkten den Blick für neue Unternehmungen ohne weiteres
auf die nordafrikanischen Randländer des Mittelmeeres. Zur
gleichen Zeit, da spanischer Wagemut vom amerikanischen Kon-
tinent Besitz nahm, setzte dies Volk den Fuß auf den afrikanischen
Erdteil. Dem Vorstoß des Mohammedanismus von Osten her
entsprach ein solcher des Christentums von Westen: der Kampf
um die Vorherrschaft im Mittelmeer trat in eine neue Phase.
l Es war ein Ringen um den Besitz von Nordafrika, das jetzt
zwischen Kreuz und Halbmond anhub. Dem Streben der
Osmanen, die zersplitterten Berberstämme sich untertan zu
machen, mußte sich das Bemühen christlicherseits entgegenstellen,
diesen Anschluß der nordafrikanischen Kleinstaaten an den isla-
mitischen Großstaat zu verhindern, die Gegensätze zwischen den
einzelnen Stämmen zu erhalten und zu versuchen, selbst auf sie
Einfluß zu gewinnen. Í
Seit dem Ausgang des 15. Jahrhunderts drangen die Spa-
nier so in Nordafrika vor.! Mit Überlegenheit schoben sie die
Portugiesen bei Seite, die auch in der Besetzung des schwarzen
Erdteils die ersten Schritte getan hatten. Längst vorher schon
hatten die fanatischen Glaubenskämpfer, deren Wollen dem Können
vorauseilte, theoretisch von den Ländern Nordafrikas Besitz er-
griffen, indem sie diese den einzelnen Kronländern der spanischen
Monarchie zuteilten. So sollte Marokko zu Kastilien, Oran und
Tlemsen zu Aragonien, Tunis und Tripolis zu Sizilien gehören. ?
Unzweifelhaft gab eine unmittelbare Rückwirkung der Entdeckung
des amerikanischen Kontinents jetzt die Veranlassung zu zusammen-
hängenden Unternehmungen. Schon 1497 besetzte man von
Malaga aus Melilla und von Sizilien her die Insel Dscherba, und
1 Über die Reihe der spanischen Unternehmungen gegen Nordafrika
orientiert man sich am bequemsten bei Leon Galindo y de Vera, Memoria
historica de las posesiones Hispano-Africanas (Memorias de la Real Aca-
demia de la Historia 11). Die Zusammenstellung, die sich auf die Schilderung
des äußeren Verlaufs beschränkt und nicht überall zuverlässig ist, entstand
bereite in den 60er Jahren, doch fand der Verfasser erst anläßlich der
Marokkokonferenz von 1880 die Mittel zur Publikation. Galindo erhofft
noch in Marokko einen spanischen Kolonialbesitz!
? L. v. Ranke, a. a. O. pag. 45.
Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhundert. 345
man war entschlossen diesen Glaubenskrieg fortzusetzen trotz aller
Proteste der Portugiesen, die in diesen Vorgehen eine Verletzung
jenes Teilungsvertrags sahen, wonach nur die Neuerwerbungen
westlich der kanarischen Inseln der spanischen Monarchie zufallen
sollten. Bereits Königin Isabella widmete sich mit Feuereifer dem
heiligen Krieg; in ihrem Testament ermahnte sie ihre Nachfolger,
die Ausrottung der Ungläubigen als ihre erste Herrscherpflicht
anzusehen. '
Mehr noch lebte dieser Drang nach Betätigung für den
katholischen Glauben in dem groBen Erben der groBen Königin,
in dem Kardinal Jimenez.? Eine völlige Unterwerfang Nordafrikas
war sein Ziel, an das er alle Kräfte setzte. So gelang es 1505
dem alten Seehelden Don Pedro Navarro, den Peñon de Velez an der
marokkanischen Küste zu nehmen und in dem günstig gelegenen
Hafen von Mers el Kebir, nahe dem Haupthafen Oran, die spanische
Flagge aufzurichten. Wenige Jahre später begleitete der Kardinal
selbst den Feldherrn hinüber auf den afrikanischen Boden. Die
Zeit der Kreuzzüge schien neu heraufgekomnien. Wie ein neuer
Peter von Amiens trug der Fanatiker den Truppen das Kreuz
voran. Unter dem Rufe: „Afrika, Afrika für unsern Herrn, den
König von Spanien“, nahm man Besitz von der wichtigen Stadt
Oran. Die Hauptmoschee wurde in die christliche Kirche
S. Maria de la Victoria geweiht.’
Ferdinand von Aragonien stand dieser religiösen Betätigung
des Kastiliertums kühler gegenüber. Er lehnte es ab, die eroberte
Stadt dem Ritterorden von S. Jago zu überlassen und so auch
im Westen ein Rhodos zu gründen, das der Schrecken der Un-
gläubigen werden konnte. Auch die Unternehmungen des folgenden
Jahres 1510 geschahen nur mit seinem halben Einverständnis.
Trotzdem konnte auch der König sich der Wirkung nicht ent-
ziehen, die die Besetzung von Bougie und Tripolis durch Navarro
in den Ländern des Mittelmeers ausübte. Ein großer Teil Afrikas
war bereit sich dem katholischen König zu unterwerfen; siümtliche
Stammeskönigreiche zwischen Tlemsen und Tunis erklärten sich
! L. v. Ranke, a. a. O.
? Vgl. über diesen C. Hefele, der Kardinal Ximenes und die kirch-
lichen Zustände Spaniens am Ende des 15. und Anfang des 16. Jahrhunderts.
2. Aufl. Tübingen 1851.
3 Dies nach L. v. Ranke, a. a. O. pag. 204—206.
346 Paul Herre.
zu Vasallen der spanischen Krone. Algier trat seinen Peñon an
Spanien ab, das eine Besatzung hineinlegte. Tlemsen selbst machte
sich tributpflichtig. Schon war Ferdinand im Begriff, von Sizilien
aus eine neue Unternehmung gegen Tunis zu versuchen, und schon
dachte er daran, selbst das heilige Grab aus der Gewalt der Un-
gläubigen zu befreien, da ward er genötigt, von neuem die Waffen
zum Schutz seiner italienischen Kronländer zu erheben.'!
Die Geschichte der Mittelmeerländer war in ein ganz neues
Stadium getreten. Es schien, als würde die Kultur des Islams
auf afrikanischem Boden durch das Christentum verdrängt, als
sollten europäische Völker dort wieder heimisch werden, wo einst
das römische Imperium bereits mehrere Jahrhunderte geherrscht.
Gewaltiges schien geleistet. War dem aber wirklich so?
Vergleicht man die Art der spanischen Expansion auf dem
amerikanischen Kontinent mit dem Wollen und Tun, wie es sich
in den Unternehmungen gegen die afrikanischen Stämme äußerte,
so muß zunächst eine eigenartige Ähnlichkeit festgestellt werden.
Hier wie dort war eine koloniale Ausbeutung das sofortige
Ziel. Denn tatsächlich haben auch die Urheber der afrikanischen
Unternehmungen weitergehende Absichten gehabt als lediglich
religiöse Betätigung und militärische Sicherung. Gewiß stellt
jene das unmittelbar wirkende Motiv dar. Gewiß war diese durch
das Staatsinteresse in hohem Maße geboten. Aber wo man ein-
mal Besitzer jener entfernten Küstenplätze war, mußte man daran
denken, anderes damit anzufangen als lediglich sie besetzt zu halten.
Mit Bestimmtheit hat so Isabella an die Erwerbung eines zu-
sammenhängenden Gebietes mit weiterem Hinterland gedacht; sie
hat die Eroberung des Königreichs Tlemsen geplant.” So hatten
auch noch Ferdinand und Karl eine Ausbeutung der Neuerwerbungen
in kolonialem Sinn im Auge. Wir hören, daß 1512 Faktoreien
in Oran begründet wurden’; wir wissen, daB Karl beabsichtigte
diese Stadt zum Stapelplatz für den gesamten Handel Nordafrikas
zu machen, daß energische Prohibitivbestimmungen gegen den
Handel Venedigs in Spanien damit in Zusammenhang standen.‘
Aber die Verhältnisse und die Entwickelung der Monarchie machten
alle diese Bestrebungen illusorisch.
1 Ebd. pag. 216. ? Leon Galindo, a. a. O.
3 Ranke, a. a. O. pag. XXX..
* Zinkeisen, Gesch. des Osman. Reiches IV. pag. 292.
Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhundert. 347
Einmal war ein Handel Spaniens! nach dieser Richtung nur
in geringem Umfang da. Von den lebhaften Beziehungen der
Katalanen nach der Levante war wenig übrig geblieben, seitdem sie
der Türke die Wirksamkeit des Kastiliertums im Kampfe gegen
die Glaubensgenossen entgelten ließ und aus seinem Gebiet aus-
schloß. Im übrigen war der Spanier selbst sehr wenig zur
Handelstätigkeit geeignet, und auch die planvollen wirtschaft-
lichen Bestrebungen der staatsmännischen Isabella hatten den
spanischen Charakter nicht verändern können.? Wohl hatte der
jJahrhundertelange Kampf mit dem Maurentum den abenteuerlichen
Unternehmungsgeist dieses Volkes zu einer beispiellosen Entfal-
tung gebracht, aber mit ihm war der ruhig schaffende Tätigkeits-
trieb, die Freude an produktiver Arbeit und der Sinn für Er-
füllung friedlicher Berufspflichten verloren gegangen. Dies alles
war auf afrikanischem Boden mehr erforderlich als drüben auf
dem amerikanischen Kontinent. Weil er es dort bequemer hatte,
richtete sich der Privatunternehmungsgeist fast allein auf den
neuen Erdteil.
Handeltreiben jedoch war überhaupt damals Sache der Staaten
geworden. Auch den spanischen Herrschern war die Aufgabe zu-
gefallen, durch eine planvolle Handelspolitik die Schwierigkeiten
zu beseitigen, die der Charakter des Volkes und die Verhältnisse
selbst entgegenstellten. Darin aber versagte die spanische Monarchie
vollkommen. Wie schon die Idee, die diese Fürsten beherrschte,
friedliche Beziehungen zu den Ungläubigen schlechterdings un-
möglich machte, wie das gewerbfleißige und handeltreibende
Maurentum in religiösem Fanatismus aus der spanischen Halb-
insel vertrieben wurde, so hatte die Monarchie überhaupt keine
Fähigkeit, sich zu einer überlegten Handels- und Kolonialpolitik
zu sammeln.
Denn eben in der Zeit, da der neue spanische Staat darauf
gewiesen wurde, den Raum in friedlicher Arbeit auszufüllen, den
ihm eine eigenartige Entwickelung geschenkt hatte, wurde er in
1 Über den Handel Spaniens in dieser Zeit wissen wir nur sehr wenig.
Ich verweise für das allgemeine auf H. Scherer, Allgemeine Geschichte
des Welthandels.. 2 B. Leipzig 1852.
2 Das beweist die Schilderung des Francesco Guicciardini, Relazione
di Spagna 1512—13. Opere inedite di Francesco Guicciardini. Vol. 6.
Firenze 1864. |
348 Paul Herre.
die großen und allgemeinen Gegensätze des europäischen Konti-
nents hineingezogen. In einer leidenschaftlichken Parteinahme
suchten Herrscher und Volk das Schicksal ihres Erdteils zu be-
stimmen, um an diesem Bemühen zugrunde zu gehen.
Die Wahl des spanischen Königs Karl zum deutschen Kaiser
bedeutet die eigentliche Geburtsstunde des staatlichen Gegen-
satzes der habsburgischen Monarchie gegen das Haus Valois. In
den Kriegen von UL Jahrhunderten entlädt sich diese Feindschaft.
Aber zugleich übernimmt der Herrscher Spaniens die Führung in
einem anderen Kampfe. Dem deutschen Kaiser fällt die Aufgabe
zu, sich mit der Reformation auseinanderzusetzen. Neben den
Gegensatz gegen die Ungläubigen tritt gleichwertig für Volks-
empfinden und Staatspolitik der Gegensatz gegen das Ketzertum.
Furchtbar sind die Anforderungen, die die Verwaltung und Er-
haltung des Riesenreiches an die Kräfte von Herrscher und Volk
stellen. Nach allen Seiten ist man zugleich in Anspruch genom-
men, keine Angelegenheit kann man zu einem befriedigenden
Ende führen, weil ein Eingreifen an anderer Stelle bereits wieder
nötig ist. Bald auch beginnt das Geld zu fehlen. Die schönsten
Gelegenheiten Erfolge zu erzielen muß man dahin gehen lassen,
weil die Finanzen nicht erlauben sie auszunutzen.
Zu den geschilderten Momenten bringt vor allem dies ein
volles Fiasko der afrikanischen Politik. Zu einer heldenhaften
Offensive war man ausgezogen, bald jedoch sah man sich zu einer
kläglichen Defensive verurteilt. Die Umstände brachten es mit
sich, daß überall, wo die Spanier von Landgebiet Besitz nahmen,
der Handel verschwand. Noch dachte man auf militärischem
Wege in den Besitz eines zusammenhängenden Hinterlandes zu
gelangen. Der streitbare und staatmännische Gouverneur Graf
Alcaudete versuchte so nachweisbar noch in den 30er und 40er
Jahren, das Königreich Tlemsen von Oran aus zu besetzen.! Ver-
gebens. Die feindliche Haltung der Umwohner machte einen
Aufenthalt außerhalb der befestigten Plätze auf die Dauer un-
möglich, geschweige denn daß man imstande war, sich dem fried-
lichen Warentausch zu widmen. Man war in den eroberten
Küstenplätzen so gut wie ganz vom Hinterland abgeschnitten
1 Paul Ruff, La domination espagnole à Oran sous le gouvernement
du comte d’Alcaudete 1584—1558 (Publ. de l'école des lettres d'Alger 23).
Paris 1900.
Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhundert. 349
und darin beinahe Gefangener. Die Garnisonen waren in einer
traurigen Verfassung; häufig fehlte das Notwendigste, da selbst
die Nahrungsmittel von der Heimat herbeigeschafft werden mußten.
Der Peñon von Algier, der wenige tausend Schritte von der
Stadt entfernt lag, erhielt sogar sein Süßwasser von den Balearen.!
So war die spanische Eroberung in Afrika schließlich nichts
weiter als ein Abenteuer geworden. Die unmittelbare Folge dieses
Vordringens aber war, daß die Macht des katholischen Königs
direkt auf die. des Sultans stieß. Die zwei gewaltigen Offensiven
trafen aufeinander und zogen alles in ihre Kreise.
Denn auch das türkische Staatswesen hatte sich inzwischen
in den östlichen Randgebieten des Mittelmeeres konsolidiert. Der
rücksichtslose Selim I. wurde der eigentliche Gründer des Reiches,
wie es jahrhundertelang bestand; die türkische Staatsraison war
sozusagen in ihm verkörpert. Durch die Neuerwerbung des frucht-
baren Hinterlandes Mesopotamien und durch die Niederwerfung
des Mamlukenreiches Ägypten, dem auch Syrien zugehörte, ge-
lang es ihm, das gesamte Mittelmeergebiet des Ostens zu einer
festen Ländermasse zusammenzufügen. Und schon gewann die
türkische Macht selbst in der westlichen Hälfte des Mittelmeeres
festen Fuß, wo die christliche Herrschaft bisher noch nicht be-
droht war. In einem Übergang, der für Zeit und Menschen cha-
rakteristisch ist, nahm auch der Großherr von afrikanischem Bo-
den Besitz.
Zwei Renegatenbrüder, die sich im Abendland unter dem
Namen Barbarossa berühmt gemacht haben, bewirkten dieses
neue türkische Vordringen.? Als selbständige unabhängige See-
räuber hatten sie unter Ausnutzung der wirren Zustände Nord-
afrikas sich dort heimisch gemacht, durch Verrat an ihrem Bundes-
genossen waren sie in den Besitz von Algier gekommen. Die
1 Für diese Verhältnisse bietet zahlreiche Belege die Publikation von
Elie de la Primaudaire, documents inédits sur l’histoire de l’occupa-
tion espagnole en Afrique (1506—1574). Revue africaine T. 19—21. Vgl.
auch E. Froelicher, La domination espagnole en Algérie et au Maroc.
Limoges 1903.
2 Für die Geschichte der Barbarossa und ihrer Nachfolger verweise
ich auf das umfassende nnd grundlegende Buch eines Forschers, der in
zahlreichen kritischen Arbeiten diesen Zeitraum behandelt hat: H.-P. de
Grammont, Histoire d’Alger sous la domination turque (1515 — 1830).
Paris 1887.
350 Paul Herre.
spanische Alleinherrschaft an der nordafrikanischen Küste war
durchbrochen,. bald sollte sie weiter gefährdet werden. Denn
diese Abenteurer verfuhren ganz anders mit dem neu erworbenen
Land, als es die Spanier taten. In systematischer Ausbreitung
bemühten sie sich ein kompaktes Gebiet zu schaffen. Durch mili-
tärische Expeditionen und friedliche Unterhandlungen gewannen
sie das Hinterland. Da tat unter dem Eindruck der wirren Ver-
hältnisse nach seines Bruders Horud Tod der jüngere Barbarossa
Kheir-ed-Din den beinahe staatsmännischen Schritt, sein Königreich
Algier in türkische Abhängigkeit zu bringen. Der Großherr hatte
damit auch im westlichen Mittelmeer festen Boden gefaßt.
Riesengroß war die Gefahr für die Christenheit angewachsen,
zugleich aber überhaupt in ein neues Stadium getreten. Denn
der Türke war nicht nur Europa um ein Bedeutendes näher ge-
kommen, er war jetzt auch Herr des heiligen Grabes geworden.
Mehr als früher gewann die religiöse Leidenschaft in der Beur-
teilung des osmanischen Vordringens Raum.
Es war das Papsttum, das sich jetzt zum Wortführer der
alten christlichen Anschauung von der Solidarität der Christen-
heit gegenüber den Ungläubigen aufwarf. Die neue Reform-
bewegung im Katholizismus, die im Anschluß an humanistische Ideen
emporgekommen war, begann insofern bereits wirksam zu werden,
als sie der Anschauung vom Absolutismus des Papsttums eine
wesentliche Stärkung brachte Das Papsttum selbst mußte, je
mehr es aus den kleinstaatlichen Verhältnissen der Halbinsel
wieder emporwuchs zum sichtbaren Haupt der universalen ka-
tholischen Kirche, zum Träger neuer Kreuzzugsunternehmungen
werden.
In den Jahren 1516—18 war Europa erfüllt von solchen
Plänen." Die päpstliche Kreuzzugsbulle machte einen tiefen Ein-
druck in der katholischen Welt, aber man kam über Verheißungen
nicht hinaus. Das erstemal, da sich im großen Stil das Prinzip
des staatlichen Egoismus zu messen hatte mit dem Prinzip der
Unterordnung des Staates unter die christliche Universalität, er-
rang jenes einen vollen Sieg. Die in dem Zusammenschluß der
Christenheit gegen den Unglauben allein die Gewähr für eine
! Genaueres darüber bei Zinkeisen, Gesch. des osman. Reiches I.
p. 578—606.
Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhundert. 351
sichere Zukunft der abendländischen Völker sahen, mußten mit
Sorge die Entwickelung betrachten. Während dann der Fall
Rhodos’ die Christenheit von neuem erschütterte, während der
Vorstoß des neuen Großherrn Soliman des Prächtigen in die habs-
burgischen Erbländer Projekte über Projekte zur Bekämpfung des
furchtbaren Feindes hervorrief!, standen die beiden staatlichen
Gegner Spanien und Frankreich in jahrelangem erbittertem Kampfe.
Schroffer und schroffer beginnen sich die beiden Prinzipe
gegen einander zu stellen, lauter und lauter gelangen sie in
Theorie und Praxis zu Worte. Die christliche Anschauung wird
repräsentiert durch die spanische Weltmonarchie, und mehr und
mehr wird daneben das Papsttum, unabhängig von der einzelnen
Persönlichkeit, zu ihrem Träger. Mit den Fortschritten der Re-
formation nimmt der Katholizismus langsam die innere Wand-
lung, die zur Bewegung der Gegenreformation hinüberleitet. Mit
dem Erstarken der Kirche und mit ihrer Verinnerlichung wächst
auch das Streben, die Herrschaft der Kirche wie über das Ketzer-
tum, so auch über den Unglauben wieder aufzurichten. So wird
der ewige Krieg gegen die Ungläubigen ein Teil der Idee des
spanischen Universalreichs und des universalen Papsttums. Frei-
lich bleibt diese Idee mehr Theorie. Eine Fülle von Kraft hat
man eingesetzt, sie zu verwirklichen, aber die Grenze des Erreich-
baren war zu weit gesteckt. Man scheitert, weil die Erfüllung
des Erstrebten nicht möglich war. Eine große Schuld fällt da-
bei auf den Widerstand, den die Vertreter des staatlichen
Prinzipes diesen Bestrebungen entgegenstellten.
Mehr und mehr ward Frankreich durch sein staatliches In-
teresse dazu gedrängt, die universalen Pläne der Habsburger mit
jedem Mittel zu durchkreuzen, denn mit ihrer Verwirklichung
drohte die Welt, wie einmal ein französischer Staatsmann sich aus-
drückte, „kastilisiert“ zu werden”? Noch focht es seinen natio-
nalen Kampf gegen Spanien nur mit europäischen Bundesgenossen
durch. Aber in dem Maße als die Hegemonie des Gegners sich
verwirklichte, in dem Maße als die Autorität des allerchristlichsten
1 Vgl. A. Scholtze, Die orientalische Frage in der öffentlichen Mei-
nung des 16. Jahrhunderts. Progr. Frankenberg 1880.
2 So der Bischof Acgs, der seit 1571 französischer Gesandter bei der
Pforte war, in der bedeutenden Denkschrift vom April 1572. Charriere,
Négociations III pag. 253—260.
352 Paul Herre.
Königs Einbuße erlitt, sah sich König Franz genötigt, auch
äußerlich mit dem christlichen Prinzip zu brechen. Der staat-
liche Selbsterhaltungstrieb brachte schließlich die verrufene gott-
lose Allianz vom Jahre 1535 zwischen Frankreich und der
Pforte zustande, die das ganze Jahrhundert hindurch Geltung
behielt.
Von jeher war Frankreich türkenfreundlich gewesen. Nicht
so zwar, daß es das Vordringen der Türken gern sah. Aber wie
Venedig war es genötigt, sich mit dem neuen Herrn der Levante
abzufinden, weil das die Handelsbeziehungen notwendig machten.
Es bestand ein lebhafter Verkehr von Marseille aus nach Kon-
stantinopel, Smyrna und Alexandria; von hier wurde die Rohseide
importiert, die dann in den provencalischen Städten verarbeitet
wurde und in Lyon auf den Markt kam. So war es möglich
gewesen, daß bereits unter Kalixt III. das Kreuzpredigen und
Werben von Truppen für den Türkenkrieg in Frankreich bei
Strafe verboten wurde.! Wohl waren Karl VIII. und auch Franz I.
noch mit Eifer für eine gemeinsame Bekämpfung der Ungläubigen
eingetreten, aber es ist gewiß, daß in hohem Grade staatliche
Gesichtspunkte dafür entscheidend waren. Jetzt, wo es sich um
die staatliche Existenz überhaupt handelte, konnte der König
nicht davor zurückschrecken, sich mit dem Feind der Christen-
heit zu verbünden. Erst die Kombination von französischer
Land- und türkischer Flottenmacht konnte ein Gegengewicht gegen
das Weltreich Karls V. geben. Anfangs in loser Verbindung,
dann in festem Bundesverhältnis stand so Frankreich mit der
Pforte vereinigt im Mittelmeer.
Zu keiner Zeit freilich war dies Bündnis eine Verbindung,
der die beiden Partner mit treuer Überzeugung sich widmeten.
Weder war der allerchristlichste König immer bereit das Schwert
zu ziehen, wenn es der Sultan vertragsmäßig verlangen konnte,
noch erfüllte dieser die Forderungen, die der französische Herr-
scher zu stellen berechtigt war. Franz wünschte in den Kämpfen
zwischen der habsburgischen Monarchie und den Osmanen, die er
häufig selbst erst hervorgerufen hatte, nicht den Türken den Sieg.
Ihm war es genug, die beiden aufeinander zu hetzen, weil dadurch
sein staatlicher Gegner in Anspruch genommen wurde und große
1 Zinkeisen II p. 62—63.
Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhundert. 353
Ausgaben hatte.! Der Gegensatz gegen das Haus Habsburg allein
war entscheidend für die französische Politik im Mittelmeer. So
war es möglich, daß der König sogar einmal — in den Jahren
1531—32 — einen Angriff der Türken auf die habsburgischen
Erbländer zu verhindern bemüht war, weil ein weiteres Anwach-
sen der osmanischen Gefahr eine Verständigung zwischen Kaiser
und protestantischen Fürsten herbeizuführen drohte und die
kaiserliche Gewalt um ein neues Stück gestärkt hätte? Ebenso
enthielten sich die französischen Herrscher jedesmal einer Partei-
nahme, wenn eine weitergreifende religiöse Bewegung innerhalb
der Christenheit Anstoß zu einer Unternehmung gegen die Un-
gläubigen war. So ließ Franz die Expedition gegen Tunis un-
gehindert vor sich gehen; so scheute er sich, wie später sein
Enkel, den gemeinsamen Unternehmungen der ligierten südeuro-
päischen Mächte offen Schwierigkeiten zu machen. Jeder Ader-
laß, den man dem vollblütigen Türken beibrachte, steigerte ja
auch wieder den Wert des französischen Bündnisses für den Sul-
tan. Die gottlose Allianz war somit kein Bund im Sinne des
europäischen Völkerrechts, aber sie war als eine politische Ver-
bindung vorhanden und machte sich in jeder Lage höchst be-
deutsam geltend.
Nach der gleichen Richtung mit dem staatlichen Gegensatz
zwischen Spanien und Frankreich wirkte der religiöse zwischen
Protestantismus und Katholizismus. Unzweifelhaft war der Pro-
testantismus in diesen Bestrebungen für eine gemeinsame Be-
kämpfung der Ungläubigen eine hemmende Kraft. Denn während
das neu erstarkende Papsttum als Träger universaler Ideen be-
sonders geeignet war zur Vertretung der christlichen Anschauung,
konnte diese bei den Anhängern Luthers keinen Boden finden, in
denen das nationale Prinzip vor allem lebendig war. Umgekehrt
wurde das Zusammengehen der beiden christlichen Lager er-
schwert durch die stets schroffer werdende Anschauung im Ka-
tholizismus, die das Ketzertum für verwerflicher erachtete als den
Unglauben. Es war nur eine vorübergehende Stimmung, wie sie
unter dem Eindruck der Belagerung Wiens 1529 entstanden war,
1 Relaz. Marino Giustiniani 1535. E. Albe£ri, Le relazioni degli am-
basciatori Veneti al senato durante il secolo 16. Firenze 1839—63.
I. 1 p. 167.
? Zinkeisen. II p. 714—716.
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 3. 24
354 Paul Herre.
die eine Verständigung der alten und neuen Lehre ersehnte, da-
mit man den Krieg gemeinsam gegen die Türken führen könne.
Eine Zwischenstellung in dieser Gruppierung der europäischen
Mächte nahm Venedig ein. Wir wissen, daB seine Handels-
interessen frühzeitig eine Verständigung mit den Türken not-
wendig gemacht hatten. So war es dadurch zum Anschluß an
das französische System gedrängt. Trotzdem war es zu keiner
Zeit geneigt, mit dem christlichen Prinzip soweit zu brechen,
daß es ein Bündnis mit dem Feind der Christenheit einging. In
den europäischen Konflikten hatte es, in begreiflichem Mißtrauen
gegen die Vormachtstellung der habsburgischen Dynastie in Italien,
zunächst gegen diese Partei genommen. Seit der Niederlage
Frankreichs aber beobachtete es nach Westen wie nach Osten
eine strikte Neutralität. Nur wenn es durch türkische Willkür
zur Verteidigung mit Waffengewalt genötigt war, brach es mit
diesem Prinzip; es stand dann notgedrungen Seite an Seite mit
Spanien.
So vollzogen sich auf Grund dieser Gruppierung mit einer
Art Regelmäßigkeit die Ereignisse der nächsten Jahrzehnte.’
Mehr und mehr verquickte sich der Kampf zwischen Spanien und
Frankreich mit dem Krieg gegen die Ungläubigen. Weil der
Kaiser aber nur gelegentlich diesen Mittelmeergegensätzen seine
Aufmerksamkeit widmen konnte und meist durch die europäischen
Konflikte voll in Anspruch genommen war, waren die Kämpfe
der Christen gegen die Ungläubigen wenig ergebnisreich. Nur
planlos und stoßweise erfolgten Offensiven, sie waren demgemäß
gänzlich unwirksam. So war 1535 der Zug gegen Tunis, das
Barbarossa besetzt hatte, mehr ruhmvoll als gewinnreich. Denn
der isolierte Besitz von La Goletta, das man neu erwarb, hatte
wenig Wert, und bereits in demselben Jahre plünderte der Pirat
von Algier wieder die spanischen Küsten, als sei nichts geschehen.
! Diese Stimmung spricht besonders aus den Korrespondenzen des
kaiserlichen Beichtvaters: Briefe an Kaiser Karl V. geschrieben von seinem
Beichtvater (Don Garcia de Loaysa) in den Jahren 1530—1532. Mitg. von
G. Heine. Berlin 1848. e
® Für den Seekrieg und die politischen Kämpfe dieser Jahrzehnte be-
nutze man die guten und umfassenden Werke: F. Duro, Armada espaüola
desde la union de los reinos de Castilla y de Leon. Madrid 1894. Tomo 1
und C. Manfroni, Storia della marina italiana dalla caduta di Costanti-
nopoli alla battaglia di Lepanto. Roma 1897.
Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhurdert. 355
Vollends ergebnislos verliefen die Expeditionen der christlichen
Liga während der Jahre 1538—40. Die Geschichte dieses Bundes
beweist mit aller Klarheit, daß die Gemeinsamkeit der Christen-
heit nur so lange zu erhalten war, als das Interesse der Einzel-
staaten es rätlich erscheinen ließ. Denn gerade Spanien, das den
ewigen Krieg auf die Fahne geschrieben hatte, zögerte nicht, die
Bestimmungen der Liga zu verletzen, als es sein staatliches
Interesse nötig machte; ja .es unterhielt eine Zeitlang beinahe
hochverräterische Beziehungen zu Barbarossa. Eine Unter-
nehmung gegen Algier schließlich, die Karl 1541 selbst unter
großen Opfern einleitete und ausführte schlug gänzlich fehl.
Überblickt man die Lage der Dinge in dieser ersten Hälfte
des 16. Jahrhunderts, so läßt sich im ganzen eine Zweiteilung
des Mittelmeergebietes feststellen. In der östlichen Hälfte herrschte
der Türke, in der westlichen der Spanier. Denn es war das ent-
scheidende Ergebnis dieser letzten Jahrzehnte, daß die habsbur-
gische Monarchie in den unbestrittenen Besitz des größten Teils
Italiens gelangt war, daß sie über ihren nationalen Widersacher
gesiegt hatte. Der Übertritt Genuas mit seinem seegewaltigen
. Dogen Andrea Doria war gleichsam der äußere Beweis für die
Hegemonie, die der Kaiser zu Wasser hier im westlichen Becken
des Mittelmeeres erlangt hatte. Es war eine Art geschlossener
Raum, in dem die christliche Vormacht so herrschte. Das Tor
bildete die Insel Malta, die Karl in bezeichnender Mischung re-
ligiöser und staatlicher Beweggründe mit Tripolis den Johan-
nitern überlassen hatte. In beinahe jährlichen, halb zufälligen
Expeditionen stießen die Gegner in die feindlichen Gebiete vor;
weder von der einen noch von der anderen Seite jedoch ward
eine wesentliche Änderung des Pe bewirkt. Afrikas
Besitz war noch strittig.
Noch dachte Karl V. an systematische Eroberungen in der
Levante. So wurde 1532 der wichtige Hafen Koron im Süden
der peloponnesischen Halbinsel besetzt. So plante der Kaiser
noch 1538 die Erwerbung venezianischer Besitzungen.” So hoffte
er schließlich, sogar auf friedlichem Wege, das in der Mitte des
! Diese Dinge sind noch nicht ganz aufgeklärt. Was bekannt ist,
findet sich bei Lafuente B. 8, Duro B. 1 und in der Coleccion de
documentos inéditos B. 1.
2? Über beides vgl. Manfroni und Duro.
24°
356 Paul Herre.
Mittelmeeres gelegene Tunis für sich gewinnen zu können; wir
wissen von Anträgen, die er dem König zur Abtretung seines
Reiches machte gegen Zusicherung einer jährlichen Rente auf
Landbesitz im Spanischen oder Neapolitanischen.! Aber bereits
bei Koron hatte Karl erkannt, daß es unmöglich war, einen so
entfernten Platz zu behaupten, da besonders die Verproviantie-
rungsverhältnisse große Schwierigkeiten machten. Er hatte sich
auf päpstlichen Antrag bereit erklärt, auch Koron wie früher
Tripolis den Johannitern von Malta zu überlassen, da ging der
Ort wieder an die Türken verloren.” Im übrigen sollten alle
diese vereinzelten Erwerbungen allein dem Endziel dienen, eine
umfassende Unternehmung gegen die Türken vorzubereiten; sie
sollten der gegen Konstantinopel direkt entsandten Flottenmacht
als Stützpunkte dienen. Mehrere Male hat man solche Expeditionen
gegen den Sitz der osmanischen Macht geplant. Dem Vorstoß zu
Lande sollte ein solcher zu Wasser entsprechen. Stets von neuem
jedoch hat sich die Unmöglichkeit der Ausführung erwiesen.’
So läßt sich bemerken, daß die spanische Mittelmeerpolitik
von Jahr zu Jahr skeptischer wird. Zwar geht man noch immer
stoßweise vor, etwa um besonders bedrohte Gebiete zu sichern
oder um besonders geführliche Seeräubernester auszuheben. Aber
schon weiß man nicht mehr, was mit einem solchen Besitz an-
fangen. So ist man genötigt, die Stadt Mehedia wieder aufzu-
geben, nachdem man den mächtigen Piraten Dragut, der sich
dort einen sicheren Schlupfwinkel geschaffen hatte, kaum daraus
vertrieben. Die ganze Offensive wird matt und planlos. Man
nimmt es ruhig hin, daß nach einander Tripolis, Bone und Bougie
wieder an die Ungläubigen verloren gehen.” In demselben Ver-
hältnis aber wird das Zusammengehen Frankreichs mit der Pforte
immer unverhüllter. Mehr als unter Franz I. gelangt unter
Heinrich Il. das Bundesverhältnis zu sichtbarem Ausdruck; ver-
einigt kämpfen die Flotten der beiden Verbündeten gegen die
Übermacht des gemeinsamen Gegners.
1 Relaz. Federico Badoero 1557. Alberi I. 3 p. 321.
? Zinkeisen, Gesch. des osman Reiches II p. 7385—7388.
3 Dafür ließen sich aus den 30er und 40er Jahren ein halbes Dutzend
Beispiele anführen.
* Eroberung von 1550, Wiederaufgabe 1553.
5 In den Jahren 1551—1555.
Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhundert. 397.
Über das ganze Abendland hin beginnt in diesen Jahren
sich die Stimmung geltend zu machen, daß eine weitere Bekämp-
fung der Türken in der bisherigen Art nicht am Platze sei.
Unter dem Eindrucke der Schilderungen, die ein Kenner der
türkischen Verhältnisse wie der kaiserliche Orator Auger Ghislen
Busbecg gab', gelangt man zu der Auffassung, daB nicht Waffen-
gewalt allein den furchtbaren Feind niederwerfen könne, daß viel-
mehr auch die Christenheit an sich selbst arbeiten müsse, um
dem Gegner gleichwertig zu werden.
Schon ging die realistische Betrachtungsweise der türkischen
Gefahr so weit, dab man den Nachfolger Kaiser Karls, König
Philipp Il. veranlassen wollte, seinen Frieden mit Frankreich auch
auf die Pforte auszudehnen. Während der Vorverhandlungen des
Friedens von Cateau-Cambresis wurden dem König direkte An-
träge für Friedensvermittelung in Konstantinopel gemacht. ?
Philipp II. lehnte ab. Mehr noch als seinen Vater beherrschte
ihn die religiöse Leidenschaft, die keine Nachgiebigkeit gegen
Ketzertum und Unglauben kannte. Während es sich unter der
mohammedanischen Bevölkerung Spaniens zu regen begann, die mit
Unterstützung der Glaubensgenossen Nordafrikas einen Aufstand
vorbereitete, war der König bestrebt, der Welt seine religiöse
Mission darzutun. Aber die prächtig ausgerüstete christliche Ar-
mada erlitt bei der Insel Dscherba eine furchtbare Niederlage.
Wie merkwürdig: eben in denselben Jahren, da die Auffas-
sung der Renaissance in der osmanischen Frage zum endgültigen
Sieg gelangt zu sein schien, erlebte auch die christliche An-
schauung von der unbedingten Ausschließung der Ungläubigen
aus der christlichen Staatengemeinschaft und von der Solidarität
der gesamten Christenheit eine neue Stärkung.
Die Idee der Gegenreformation, wie sie aus dem Schoße der
Kirche emporgewachsen und durch die Befruchtung mit spa-
nischem Geist besonders zur Entfaltung gebracht war, fand jetzt
1 In seinen „Legationis Turcicae Epistolae quatuor" und in der „Ex-
clamatio sive de re militari contra Turcarum instituenda consilium.“ Vgl.
über Busbecqs Bedeutung A. Scholtze, Die orientalische Frage.
: Relaz. Paolo Tiepolo 1563. E. Alberi, I. 5 p. 46.
° A. Cour, L'établissement des dynasties des cherifs au Maroc et leur
rivalité avec les Turcs de la régence d’Alger 1509—1830. (Publ. de l'école
des lettres d'Alger 29.) Paris 1904 p. 138.
358 Paul Herre.
in einem innerlich geläuterten Papsttum einen leidenschaftlichen
Vorkämpfer. Philipp Il. aber ward zum weltlichen Schwert der
geistlichen Gewalt. Diese Weltanschauung wurde wie gegen das
das Ketzertum, so gegen den Unglauben jetzt im höchsten Maße
wirksam. Ein Realpolitiker wie Cosimo von Florenz gründete
dem Papst zu Liebe einen neuen Ritterorden und schädigte so
in empfindlicher Weise den Handel seines Landes. Bis zur Über-
treibung machte sich diese Idee geltend. Der gesamte Handels-
verkehr der katholischen Völker mit den Andersgläubigen sollte
unterbunden werden, weil er für das Seelenheil des Kaufmanns
eine Gefahr war.! In Persönlichkeiten wie Pius’ V. und Sixtus’ V.
äußert sich aufs schlagendste der schroffe Ernst dieser Gesinnung.
Schon hatte ein letzter Vorstoß des furchtbaren Soliman
gegen Malta Spanien und Papsttum zusammengeschlossen, da ver-
einigte ein neues Unternehmen seines Nachfolgers gegen das Kleinod
der Markusrepublik, das letzte Bollwerk der Christenheit in der
Levante, die Insel Cypern, ein letztes Mal die romanischen Staaten
gegen den gemeinsamen Feind. Wie stets war Venedigs Bruch
mit der Pforte Voraussetzung für die neue Kreuzzugsunter-
nehmung; wie früher wurden in den Stunden hochgehender Er-
regung und äußerster Gefahr die nüchtern urteilenden Väter des
Markusstaates genötigt, an die Glaubensgemeinschaft und an den
gemeinsamen Gegensatz gegen die Ungläubigen zu appellieren.
Ein letzes Mal gelang es dem geistlichen Oberhaupt der katho-
lischen Welt, über die auseinanderklaffenden staatlichen Interessen
hinweg die christlichen Völker Südeuropas zusammenzuschließen.
An den Namen Pius’ V. knüpfen sich jene tiefgehenden Bewegungen,
die in dem Lepantosieg von 1571 ihren unvergänglichen Ausdruck
gefunden haben. Ungeheuer war der Eindruck dieses Sieges, den
christliche Waffen über die Flottenmacht des Großherrn errangen.
Aber so groß der Ruhm, so gering war auch seine Wirkung. Die
christliche Liga brach schnell wieder auseinander, und die türkische
Armada kreuzte bereits im folgenden Jahr wieder im Mittelmeer.?
! Darüber ließen sich für die 60er bis 90er Jahre des 16. Jahrhunderts
zahlreiche Beispiele zusammenstellen. Merkwürdigerweise ist diese Tat-
sache jedoch ganz unbeachtet geblieben.
" Ich verweise für diese Zusammenhänge auf mein Buch: Europäische
Politik im Cyprischen Krieg. Teil 1: Vorgeschichte und Vorverhandlungen.
Leipzig 1902.
Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhundert. 359
Der Ausgang dieses Kampfes bedeutete den völligen Zu-
sammenbruch jener alten christlichen Anschauung. Er war sozu-
sagen die Probe auf das Exempel, indem er bewies, daß die
Staaten sich keinem andern Prinzip mehr unterordneten, als dem
des eigenen Interesses. Keiner von den Verbündeten hatte seine
Vertragsverpflichtungen eingehalten. Der in geheimen Verhand-
lungen und mit französischer Vermittelung zum Abschluß ge-
brachte Frieden Venedigs mit der Pforte war ein offener Bruch
des Ligatraktats. Je mehr die Republik aus der Levante ver-
drängt wurde, je mehr ihr Interesse an der Terra ferma in Italien
wuchs, um so mehr war sie genötigt, in der spanischen Monarchie
den gefährlichsten Feind ihres Staates zu sehen. Mehr und mehr
ward sie so wieder ein unverhülltes Mitglied des französischen
Systems. Aber auch Spanien hatte in der schnödesten Weise
die Vertragsbestimmungen verletzt, weil eine Kriegsgefahr von
Frankreich her es dazu nötigte.
Das Buch des Genuesen Uberto Foglieta „De causis mag-
nitudinis Turcarum imperii“ vom Jahre 1573 bezeichnet den
vollen Umschwung der Dinge. Der Ausgang des Krieges ist dem
Verfasser ein neuer Beweis für die Überlegenheit der türkischen
Macht. Für die einzelnen Staaten Europas folge daraus die Not-
wendigkeit, sich mit diesem Großstaat abzufinden, da ein Zu-
sammenschluß der Christenheit zu seiner Bekämpfung nicht mög-
lich sei. Mit klaren Worten wird die Notwendigkeit bewiesen,
daß man die Pforte als gleichberechtigte Macht im europäischen
Staatensystem auerkennen müsse.
Tatsächlich ging die staatliche Praxis über die vielen Wider-
legungen, die die realpolitische Schrift gefunden hat!, zur Tages-
ordnung über. Selbst Spanien, dessen Idee von einen: katholischen
Weltreich mit dem christlichen Prinzip stand und fiel, vollzog eine
unbedingte Schwenkung. Längst schon waren bei Verfolgung
seiner Kampfpolitik gegen die Ungläubigen neben den religiösen
Gesichtspunkten auch recht weltliche zu Worte gekommen. Für
die päpstliche Beisteuer, deren man von Jahr zu Jahr mehr be-
durfte, war der ewige Kampf unvermeidliche Voraussetzung. Nur
um die Cruzada und den Subsidio nicht zu verlieren, ließ sich
I Auch eine Flut von rechtfertigenden oder verurteilenden Schriften
über die Haltung Spaniens und Venedigs, die handschriftlich in den Biblio-
theken Südeuropas aufgehäuft liegen, gehört in diesen Zusammenhang.
360 Paul Herre.
der König, beinahe einem Zwang nachgebend, gelegentlich auf
Unternehmungen ein, die dem Staate eine Last waren, oder er
nahm zu kleinen Verlegenheitsexpeditionen, die man zu großen
Unternehmungen aufbauschte, seine Zuflucht! Indem er den
Nöten seines Staates Rechnung trug, tat Philipp jetzt den letzten
Schritt. Seit 1573 trat er in Waffenstillstandsverhandlungen mit
der Pforte; nach einem siebenjährigen Hin und Her, das in der
Scheu, allzu offen diese Preisgabe einer jahrzentelangen, zum
Prinzip gewordenen Politik einzugestehen, seinen Grund hatte,
kam man 1580 zum Abschluß.?
Ein voller Verzicht auf eine kriegerische Offensive im Mittel-
meer bezeichnet die spätere Regierung Philipps Il.; trotz aller
Vorschläge, die verloren gegangenen Küstenplätze zurückzuerobern,
wie sie dem König zahlreich unterbreitet wurden®, konnte er sich
zu neuen opferreichen Expeditionen nicht entschließen. Die
finanziellen Verhältnisse wurden zudem immer übler. Auch die
umfassenden Projekte, die Sixtus V., der gewaltige Papst der
Gegenreformation, zur Ausführung bringen wollte‘, scheiterten
an der Abneigung des spanischen Königs, dafür Opfer zu bringen.
Durch Ausspielung der Feindschaften zwischen den einzelnen
Staaten Nordafrikas suchte Philipp allein Vorteile zu ziehen; die
freundschaftlichen Beziehungen zu Marokko, die man seit der
Mitte des Jahrhunderts unterhielt?, dienten diesem Ziel. Im
übrigen sind nur einige merkwürdige Versuche friedlicher Er-
werbungen in Afrika während dieser Jahrzehnte nachweisbar, die
ı Das gilt z. B. von der Eroberung des Penon de Velez 1564, die fast
wirkungslos war, aber vom König als eine Großtat ausgelegt wurde.
2 Das Wenige, was wir davon wissen, hat Zinkeisen auf Grund der
französischen Korrespondenzen bei Charriere mitgeteilt. Neuere Materialien
liegen in den einschlägigen Bänden des Calendar of State-Papers „Venice“
aufgespeichert. Ich gedenke diese wichtigen Verhandlungen in kurzem
ausführlich darzustellen.
3 Sie sind für die 60er bis 80er Jahre in fast jährlicher Wiederholung
nachweisbar.
4 Darüber ausführlich Baron de Hübner, Sixte- Quint. 3 Vol
Paris 1870. Dt. Ausg. 2 B. Leipz. 1871.
5 Vgl. darüber A. Cour, L'établissement des dynasties des chérifs en
Maroc. Es sei auf die interessante Unterbrechung dieses Zustandes hin-
gewiesen, die J. Pierrot-Deseilligny behandelt: Traité d’Antoine de
Bourbon avec le Cherif.
Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhundert. 361
bezeichnenderweise jedoch durch die Franzosen vereitelt wurden.!
Episode war die Inbesitznahme des von Algier her eroberten
Tunis, das der ehrgeizige Don Juan d’Austria gegen den aus-
drücklichen königlichen Befehl nicht zerstörte, und das im fol-
genden Jahre mit La Goletta wieder verloren ging. Episoden
blieben auch die vielen anderen abenteuerlichen Pläne, die der
jugendliche Stürmer und Dränger zu verwirklichen strebte.? Unter
dem Eindruck der Mißerfolge jener Jahre war Philipp sogar eine
Zeitlang entschlossen, die letzten spanischen Besitzungen auf afri-
kanischem Boden, Oran und Mers el Kebir, freiwillig aufzugeben.’
Spanien hatte seinen Höhepunkt überschritten; in langsamem
Übergang siechte es dahin. Man mußte es ruhig dulden, daß
sich die türkische Herrschaft dauernd in Nordafrika häuslich ein-
richtete. Die vom religiösen Fanatismus diktierte Vertreibung
der Mauren aus Spanien, die als besitzlose Flüchtlinge bei ihren
Glaubensgenossen Zuflucht suchten, vermehrte noch den Haß
der islamitischen Bevölkerung gegen die Christen und steigerte
ihre Raublust. Man war völlig wehrlos gegenüber den Plünderungs-
zügen der Barbaresken. Und nicht genug damit. Seit den letzten
Jahrzehnten des 16. Jahrhunderts schlossen sich auch noch die
Piraten Hollands, Englands und Frankreichs ihnen an. Bis weit ins
Mittelmeer hinein unternahmen diese nordischen Abenteurer ihre
staatlich geheim und offen genehmigten Expeditionen; vergebens
war man bemüht, die Straße von Gibraltar zu sperren und die
wagemutigen Vertreter der seegewaltigen Völker wenigstens vom
Mittelmeer auszuschließen *
! Derartige Versuche hat man 1568—1572 bei Uluch Ali unternommen,
den man gegen eine große Landausstattung in seiner Calabresischen Heimat
zur Abtretung des Vizekönigreichs Algier veranlassen wollte. Ich werde
diese interessanten Verhandlungen, die gänzlich unbekannt geblieben sind,
nach den Akten in Simancas bekannt geben. Später, 1582, hat man diese
Versuche wiederholt. Vgl. Relaz. Matteo Zane 1584, Alberi I. 5, p. 376
und Dep. Zunigas an Philipp. Neapel, 18. März 1852, bei Gayangos,
Katalog der span. Mss. des British Museum III, p. 599.
2 Der deutsche Leser orientiert sich über diese Dinge noch immer am
schnellsten bei W. Havemann, Das Leben des Don Juan d'Austria.
Gotha 1865. Neuere Materialien in der Coleccion de documentos inéditos
Vol. 102.
s G. Faure-Biguet, Histoire de l'Afrique septentrionale sous la
domination musulmane. Paris o. J. j
t Leon Galindo, a. a. O.
362 Paul Herre.
Aber wie die christliche Offensive kam auch die islamitische
während dieser Jahrzehnte im Mittelmeer zum Stillstand. Ebenso-
wenig wie jene scheiterte diese im Augenblick an der Überlegenheit
des Gegners. Auch die Türken sahen sich aus staatlichen Gründen
genötigt, auf ein -weiteres Vordringen zu Wasser zu verzichten.
Die innere Kraft der Pforte war erlahmt. Nie hatte sie die
wirkliche Wucht ihres Vordringens auf das Meer gerichtet. Es
gab ein türkisches Sprichwort, das aussprach, Allah habe die
Herrschaft der Welt so verteilt, daß die Söhne Mohammeds zu
Lande, die Giauren zur See herrschten: es stellt die richtige
Selbsterkenntnis dar, daB der Türke für den Seedienst wenig
geeignet ist. Vielleicht wäre das osmanische Reich nicht einmal
in den Besitz Nordafrikas gekommen, wenn nicht ein fähiges
Renegatentum ihm die Herrschaft dort vermittelt hätte. Hier im
Mittelmeer hatte der türkische Großstaat es mit den kompakten
und festgefügten christlichen Staaten zu tun. Mohammedanische
und christliche Kultur schließen einander aus. Nur da, wo
Nationalitätensplitter, keine Nationen saßen, konnte die eine über
die andere dauernd eine politische Herrschaft ausüben; so auf
dem Balkan, so in Nordafrika.
So sahen sich beide Parteien genötigt, sich miteinander ab-
zufinden. Für die Christenheit bedeutete dies den Zwang, die
Anerkennung des osmanischen Reiches als Mitglied der euro-
päischen Staatengemeinschaft zum Prinzip zu erheben. Darauf
beruhend aber begann nunmehr das System friedlichen Verkehrs
wirksam zu werden: der europäische Handel mit der Levante trat
in ein neues Stadium. |
Seit der Wende des 15. Jahrhunderts war Venedig aus seiner
Vormachtstellung als Handelsmetropole im Mittelmeer verdrängt
worden, besonders auch der Handel nach der Levante war stark
zurückgegangen." Neben der Erschwerung, die der Ausübung
der Handelstätigkeit durch die türkische Eroberung erwachsen
war, begann früh die Entdeckung des Seewegs nach Ostindien
durch die Portugiesen fühlbar zu werden. Wo die europäischen
Nationen in die Lage versetzt worden waren, ohne die erheb-
1 Auch über die Handelsverhältnisse Vendigs dieser Zeit besitzen wir
keine selbständige Darstellung. Man hat die allgemeinen Geschichten der
Republik und die allgemeinen Handelsgeschichten zu benutzen. Vgl. auch
Zinkeisen, Gesch. des osman. Reiches. I. und II.
Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhundert. 363
liche Preissteigerung durch den Aufschlag des arabischen Zwischen-
handels direkt aus dem Lande der Produktion zu importieren,
hatte Venedig, das die indischen Waren nur aus den Händen
jener arabischen Zwischenhändler in Empfang nehmen konnte,
keine Möglichkeit, mit dem Lissaboner Markt zu konkurrieren.
Vergebens waren die Maßregeln, die die Republik ergriff, um
die drohende Ausschließung vom Welthandel zu verhindern. Ver-
gebens die Erneuerung jener drakonischen Bestimmungen, die-
jeden Fremden vom Handel mit Venedig ausschloß.! Mit der
Besetzung der Insel Ormus am Eingang des persischen Golfes
(1516) durch die Portugiesen war den Arabern die Verbindung
mit Indien überhaupt abgeschnitten. Tatsächlich warf der Levante-
handel jetzt fast keinen Gewinn mehr ab. Um die Mitte des
16. Jahrhunderts befanden sich fast keine venezianischen Kaufleute
mehr in Konstantinopel, und diese wenigen waren voller Klagen.
Ein vom goldnen Horn zurückgekehrter Botschafter berichtete seiner
Heimatsregierung, daß im Handelsverkehr mit der Pforte in zwei
Jahren nicht mehr so viel umgesetzt werde als früher in einer
Woche ? Bezeichnend für die Wandlung der Zeiten ist die Tat-
sache, daß der Adel der Stadt allmählich seine Kapitalien aus dem
Handel zurückzog und in Ländereien der Terra ferma anlegte.
Stetig wuchs das Interesse an dem Ackerbau; seit der zweiten
Hälfte des 16. Jahrhunderts wurde eine Reihe neuer staatlicher
Behörden zu seiner Hebung begründet.
Mehr noch als dieser Ausfall aber schädigte der Verlust des
Kolonialreiches, das die Republik dort im Osten besaß.’ Mit
jeder Insel, die verloren ging, versiegte eine Quelle für Reichtum
und Wohlstand. Dabei konnte man sich nur unter schweren
Opfern den Frieden erkaufen; das System der bewaffneten Neu-
tralität, so notwendig es war, belastete den Staat in ungeheurer
Weise? Unaufhaltsam gingen Ansehen, Macht und Wohlstand
Venedigs zurück. Nur in krampfhafter Geltendmachung und
e
ı Darüber einzelnes bei Romanin, Storia documentata della Repubblica
di Venezia. Vol. 5.
? Relaz. Bernardo Navagero 1553. Albèri, III. 1, p. 101.
3 Das ist mit W. Sombart, Der moderne Kapitalismus, Leipzig 1902,
I, p. 326 ff. besonders zu betonen.
‘t Dafür sind die Relazionen der Baili der 70er bis 90er Jahre be-
weisend.
364 ` Paul Herre.
unter steten Reibungen mit den Anwohnern der Adria konnte
man noch dem Rechtsanspruch auf das „jus liberae navigationis“
entgegentreten.' Jeder Unternehmungsgeist erlahmte. Nicht ein-
mal im Sinne der Großbankiers von Augsburg, Genua und Florenz
versuchte man die Kapitalien auszunutzen, die man noch besaß.
Die geschichtliche Entwickelung ging über diesen Staat hinweg,
und sein Volk besaß nicht mehr die Kraft, dem Verhängnis in
den Arm zu fallen. In einer Neutralität, die um jeden Preis be-
obachtet wurde, aber nicht ohne neue schwere Verluste an dem
Prestige staatlicher Macht durchgeführt werden konnte, vegetierte
man so weiter. Nur ein Licht noch erstrahlte diesem dahin-
sterbenden Staat: die hohe diplomatische Kunst seines Adels.
Gerade der Verfall der materiellen Macht brachte die politische
Begabung dieses Volkes zur vollen Entfaltung. Den Leistungen
der venezianischen Diplomatie ist es vor allem zu danken, daß
der unaufhaltsame Abstieg der Entwickelung verlangsamt wurde.
So stand die Erbschaft der alten Handelsrepublik zur Auf-
teilung. Natürlich hatte sich das Wesen des Handels von Grund
auf gewandelt. Ein Venedig konnte nicht wieder erstehen. Der
Mittelmeerverkehr war nicht mehr das unentbehrliche Zwischen-
glied zweier Kulturen, die ohne ihn beziehungslos nebeneinander
standen. Er ward jetzt mehr zu einem Lokalhandel. Aber auch
so blieb er bei der Verschiedenartigkeit der austauschenden
Völker und Länder und bei der Weite des in Betracht kommen-
den Raumes noch bedeutungsvoll genug. Wohl hat es nicht an
Versuchen gefehlt, auf dem alten Wege die Verbindung nach
Indien aufrecht zu erhalten; das ist nicht geglückt. Der Land-
weg war seit der türkischen Herrschaft unpassierbar geworden,
und das Projekt, die Landenge von Suez zu durchstechen, konnte,
obwohl von christlicher? wie von mohammedanischer® Seite mehr-
! Dieser Anspruch ging besonders von Ancona, Ragusa und Triest
aus. Im einzelnen sind diese Dinge noch völlig unbekannt.
2 So dachte Venedig in den Jahren 1500—1504 daran, durch den
Suezkanal direkt nach Indien zu gelangen. W. Heyd, Histoire du com-
merce du Levant, II. p. 552. So plante 80 Jahre später Sixtus V. gleich-
zeitig mit einer Eroberung Ägyptens den Durchstich. E. Narducci, Docu-
menti storici relativi al taglio dell’ Istmo di Suez e alla conquista d'Egitto,
ideata da Sisto V. (Atti della R. Accademia dei Lincei Roma 1885).
° Die mohammedanischen Projekte hatten rein militärisch-strategische
Beweggründe. Wir wissen, daß so 1529 (wohl auf Veranlassung Barba-
Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhundert. 365
fach erörtert, wegen der entgegenstehenden technischen Schwierig-
keiten nicht verwirklicht werden.
Alle Völker nahmen an der Neuordnung der Dinge Anteil.
In dem Maße, wie Venedigs Handel und Bedeutung zurückging,
stießen die andern Staaten vor. Die ehemaligen italienischen
Rivalen traten wieder auf den Plan.! Florenz erneuerte die ein-
geschlafenen Handelsbeziehungen nach der Levante; trotz allen
Widerstandes der Republik schloß es 1577 einen ersten Handels-
vertrag mit der Pforte ab.” Lucca, Genua und Ferrara folgten,
wenn auch in weitem Abstand. Selbst der päpstliche Staat trat
von Ancona aus in lebhaften Handelsverkehr zu den Ländern des
Sultans und kämpfte mit Zähigkeit gegen die Beschränkungen
an, die die Lagunenstadt der Rivalin an der Adria auferlegte.
Freilich scheute man sich, in unmittelbare Berührung mit den
Ungläubigen zu treten; für die Untertanen des heiligen Vaters
bot sich die kleine Republik Ragusa als eine geeignete Vermitt-
lerin an.?
Die spanische Monarchie beteiligte sich an dieser Handels-
konkurrenz lediglich mit ihren italienischen Kronländern. Nur
diese hatten Handelsinteressen im Mittelmeer; besonders von Mai-
land und Neapel aus trat man wieder in direkte Beziehungen zur
rossas) 20000 Christensklaven an dem Kanal bauten. W. Heyd, a. a. O.,
p 552. 1584—86 war es wieder ein Vizekönig von Algier, der bedeutende
Uluch Ali, der zur erfolgreichen Führung des Krieges gegen Persien und
Arabien das Projekt wieder aufnahm und der Ausführung nahe brachte.
Charriere, Négociations de la France dans le Levant. IV. p. 586. Beide-
mal vereitelte die Eifersucht des Sultans gegen seinen Vasallen die Durch-
führung des Plans.
1 Vgl. dafür Zinkeisen, Gesch. des osman. Reiches Ill, p. 414—417.
2 Vgl. die (recht unbekannt gebliebene) Denkschrift der Unterhändler:
Sul commercio tra la Toscana e le nazioni levantine. Ragionamento di
Filippo Sassetti e Francesco Bongianni Gianfigliazzi 1577. Publ. da
F. L. Polidori (Arch. Stor. Ital. I. 9 Append.).
3 Auch hierfür fehlen neuere Forschungen gänzlich. Eine gewisse
Kenntnis der Verhältnisse gewinnt man aus der Stadtgeschichte Anconas
von Saracini und den älteren Darstellungen der Geschichte Ragusas, etwa
denen von Engel und Gelcich. Besonders wichtige Verhandlungen
zwischen Papst und Venedig verfolge man nach den Depeschen des vene-
zianischen Gesandten Paolo Paruta (des berühmten Geschichtsschreibers),
die in den Monumenti storici publ. dalla r. Dep. Veneta di storia patria.
Serie 4. Miscellanea Vol. 7—9. Venezia 1887 veröffentlicht sind.
366 Paul Herre.
Levante! Spanien selbst schied jetzt aus dem Handelsverkehr
im Mittelmeer ganz aus, auch die geringe kaufmännische Tätig-
keit der Katalanen war so gut wie ganz unterbunden worden.
Die Unsicherheit der Küsten war so groß, daß man nicht einmal
mehr sich der Fischerei widmen konnte Das Volk, das am
meisten auf Fastenspeisen angewiesen war, kaufte jährlich
12 Millionen Fische aus dem Ausland 7 Auch der Waffenstill-
stand mit der Pforte trug nur in ganz geringem Umfang einem
kommerziellen Bedürfnis Rechnung. Wie stets äußerte sich auch
bier die Gegensätzlichkeit der spanischen Stellungnahme gegen-
über den andern Mächten aufs schlagendste.
Die Frucht der Entwicklung fiel vor allem Frankreich zu.
Seine politische Verbindung mit der Pforte förderte die innere
Erstarkung des französischen Staatswesens und ließ auf das Zeit-
alter Philipps II. das Heinrichs IV. folgen. Aber auch der wirt-
schaftlichen Expansion des französischen Volkes kam das Bündnis
zugute; der französische Kaufmann trat allmählich im gesamten
Mittelmeer durchaus in den Vordergrund. In der Levante selbst
war Frankreichs Flagge ganz vorherrschend, aber auch nach den
afrikanischen Besitzungen des Großherrn breitete sich der kom-
merzielle Unternehmungsgeist aus. Seit 1560 sind an der
Algierischen Küste französische Faktoreıen nachweisbar, die an-
fangs nur das Recht zum Korallenfang besaßen, bald aber Han-
delsgeschäfte jeder Art betrieben.” Seit 1577 ist ein Konsul für
die Untertanen des allerchristlichsten Königs bei dem Vizekönig
von Algier beglaubigt.‘ Als Kaufleute hatten die Franzosen
1 Nach den alten Darstellungen der Geschichte Neapels von Gian-
none und Siziliens von di Blasi.
IW Scherer, Allgem. Gesch. des Welthandels II, p. 254.
3 Es scheint mir durch das Buch von Paul Masson, Histoire des
établissements et du commerce francais dans l’Afrique barbaresque (1560
—1793), Paris 1903, nachgewiesen, daß vor 1560 von französischen Fak-
toreien an der Algierischen Küste nicht gesprochen werden kann. Danach
sind alle früheren Darstellungen zu korrigieren, auch die dem deutschen
Leser am meisten zugängliche bei Zinkeisen, Gesch. des osman. Reiches
IV, p. 299—302.
1 Deren Korrespondenz ist jetzt publiziert: Correspondance des Consuls
d’Alger, publ. par H. de Grammont (Revue africaine Nr. 184 ff.); ebenso
die der Deys, zu denen man damals in ein völkerrechtliches Verhältnis trat:
Correspondance des deys d'Alger avec la cour de France (1579—1833), publ.
par E. Plantet. Vol. 1 Paris 1893
Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhundert. 367
dort in Nordafrika festen Fuß gefaßt, als Gebieter über Kolonial-
besitz sind sie die Erben der Türken geworden.
Und ebenso weist die kommerzielle Ausbreitung eines andern
Volkes, die der Engländer, bereits in die neueste Geschichte.
Politische und wirtschaftliche Interessen drängten das britische
Inselreich zu einer Annäherung an die Pforte. Der gemeinsame
Gegensatz gegen Spanien, das politisch und religiös Englands
erbittertster Gegner war, machte die beiden Mächte zu natür-
lichen Verbündeten. So waren sie Jahre lang für den beiseite ge-
drängten portugiesischen Thronprätendenten Dom Antonio tätig‘,
aber auch sie gingen nur soweit zusammen, als es ihr staatliches
Interesse forderte. Trotz der ausdrücklichen Abmachungen ließ
1588, als Spanien seine unüberwindliche Armada gegen England
schickte, die Pforte ihre Flottenmacht nicht in See gehen? Die
kommerzielle Annäherung erfolgte, als England, durch die Ein-
verleibung Portugals in das spanische Weltreich aus Lissabon
ausgeschlossen, sich genötigt sah, die orientalischen Waren direkt
zu holen. 1580 kam ein erster Handelsvertrag zustande, und
ein Jahr später trat bereits eine türkisch-levantinische Handels-
gesellschaft in Tätigkeit, die in Aleppo ihren Hauptsitz nahm.’
Lebhafte Versuche schließen sich an, auf dem Landwege die Ver-
bindung nach Indien zu gewinnen. Erst als man sah, daß das
Schwierigkeiten machte, nahm man den direkten Seeweg um das
Kap. Die türkische Gesellschaft ward durch die ostindische
Kompagnie abgelöst. i
So wird in dieser Zeit die zur Anerkennung gelangte Zu-
gehörigkeit der Pforte zum europäischen Staatensystem bereits
in hohem Maße wirksam. Im allgemeinen lassen die staatlichen
Gegengewichte allerdings auch während dieser Jahrzehnte die
Gruppierung der früheren Jahre fortleben. Es ist ja eine für die
ganze neuere (Geschichte feststehende Verteilung der Machtver-
hältnisse, daB Ost- und Westeuropa gegen Mitteleuropa vereinigt
sind. So bleibt Frankreich weiter im Bunde mit der Türkei.
1 Vgl. den biographischen Versuch von Paul Durand-Lapie, Dom
Antoine I. de Portugal (1580—1595). (Revue d'histoire diplomatique 18.)
7 Edwin Pears, The Spanish Armada and the Ottoman Porte. (Eng-
lish hist. Review 8).
3 Dafür darf auf das neue Buch von H G. Rosedale, Queen Eliza-
beth and the Levant Company, London 1904, verwiesen werden.
368 Paul Herre.
Aber Kämpfe von allgemeiner europäischer Bedeutung werden
auf dem Mittelmeer nicht mehr ausgekämpft. Der weitere ent-
scheidende Austrag zwischen Christentum und Islam vollzieht
sich zu Lande. Das Romanentum tritt von der Bekämpfung der
Ungläubigen zurück, den griechich-katholischen Slawen und hinter
diesen stehend den Deutschen fällt die Aufgabe zu, dem weiteren
Vordringen der Türken Einhalt zu gebieten. Wohl hat Venedig
zum Schutze seiner letzten Reste levantinischen Besitzes noch
mehrere Male das Schwert zu ziehen, aber es tut es nicht mit
Bundesgenossen in Südeuropa, sondern lediglich als Staat, dessen
Besitzstand durch Angriffsgelüste des Nachbarn gefährdet ist. Im
übrigen tritt jetzt an Stelle des großen Gegensatzes von Orient
und Okzident, von Islam und Christentum, der staatliche und
wirtschaftliche Gegensatz der europäischen Völker als entschei-
dend für die Geschichte des Mittelmeergebietes in den Vorder-
grund. '
Wohl schien es, als habe in dem gewaltigen Ringen hier
im Mittelmeer der Halbmond über das Kreuz schließlich doch
triumphiert. Der Osten war zusammengeschlossen, und auch der
zersplitterte Süden war in den mohammedanischen Großstaat ein-
gefügt worden. Aber der Zusammenschluß schien größer als er
in Wahrheit war. Nach keiner Seite äußerte er sich in einer
gefährlichen Überlegenheit gegenüber den untereinander- und
gegeneinanderstehenden christlichen Staaten. Auch auf der isla-
` mitischen Seite herrschte Uneinigkeit und Zerrissenheit. Trotz
der äußerlichen Verbindung blieb das afrikanische Gebiet dem
asiatischen fremd, und die Länder der Berberei konnten trotz
aller Anstrengungen bedeutender Männer, wie der Barbarossa und
Uluch Alis, zu keinem Ganzen zusammengefaßt werden.! Auch
jetzt blieb im Grunde die Dreiteilung des Mittelmeergebietes be-
stehen; gegenüber dem europäischen Ariertum waren das Hamiten-
tum im Osten und das Semitentum im Süden, obschon religiös
geeint, keineswegs fest zusammengeschlossen. In staatlicher
Einzelbildung hier wie dort setzte sich im wesentlichen die Ent-
wickelung fort.
! Diese nachweisbaren Versuche einer nordafrikanischen Staatsgründung
wurden durch die Eifersucht des Großherrn verhindert; sie wären jedoch
vermutlich von dauerndem Erfolg überhaupt nicht begleitet gewesen.
Mittelmeerpolitik im 16. Jahrhundert. 369
Nur gegen die Barbareskenstaaten, die sich bald selbständig
machten und in frecher Verletzung von Recht und Gesetz die
Uneinigkeit der christlichen Staaten weiter zu Seeraub und Plün-
derung benutzten, blieb ein gewisses Gemeinsamkeitsgefühl der
Christenheit bestehen. Aber jahrhundertelang war es unmöglich,
Wirksames gegen sie auszurichten. Erst seit der französischen
Okkupation hat die christliche Kultur dort Einzug gehalten. Erst
seitdem scheint es, als ob die Berberstämme europäischer Kultur
unterworfen seien, als ob Europas Herrschaft im Mittelmeer be-
siegelt sei. Aber aus der Vergangenheit geurteilt, möchte der
Historiker doch glauben, daß hier die Entwickelung noch keines-
wegs abgeschlossen ist. Er möchte annehmen, und Kenner der
Verhältnisse bestätigen das, daß eine Rasse, die jahrhundertelang
zurückgedrängt war, die auch mit den Türken nur eine Glaubens-
gemeinschaft hatte, jetzt erst wieder zum Leben erwacht. Der
Berber kennt wie jeder Semit keine Anpassung und Unterwerfung;
sein Volkstum stößt jede fremde Kultur aus. Es ist wohl mög-
lich, daß mit einer neuen mohammedanischen Bewegung die
Geschichte des Mittelmeeres in ein neues Stadium tritt, daß auch
der Konkurrenzkampf der europäischen Nationen damit in neue
Bahnen gelenkt wird. í
Histor. Vierteljahrschrift, 1906. 3. 25
370
Kritiken.
E. Lambert, L'histoire traditionnelle des XII tables et les
critères d’inauthenticite des traditions en usage dans l’ecole
de Mommsen. Annales de l'université de Lyon. Mélanges Ch.
Appleton. Lyon, A. Rey, imprimeur-editeur de l’universite 1903.
8°. 126 S.
Ettore Pais hat in seiner epochemachenden, an umstürzenden
Theorien so reichen Storia di Roma u. a. auch die Ansicht ver-
fochten, daß die Geschichte des Dezemvirates historisch unhaltbar
sei, und daß die zwölf Tafelgesetzgebung nicht der Tätigkeit der für
451 und 450 v. Chr. von der Tradition bezeugten Zehnmänner-
Kollegien entstamme, sondern eine Gewohnheitsrechtssammlung dar-
stelle, die am Ende des vierten Jahrhunderts herausgegeben sei, und
zwar von dem Gehilfen des berühmten Censors Appius Claudius, dem
kurulischen Ädilen von 304,,Cn. Flavius, der in unserer Überlieferung
bekanntlich als der Editor der legis actiones (ius Flavianum) figuriert.
Diese kühne Aufstellung hat unter den französischen Rechtshistorikern
eine ausgedehnte und erregte Polemik hervorgerufen, über deren An-
fänge H. Erman in der Zeitschrift der Savigny-Stiftung, Rom. Abt. 23
(1902) S. 450—457 einen instruktiven Bericht erstattet (vgl. auch
A. H. J. Greenidge, The authenecity of the twelve tables in der English
Historical Review 1905, Januar). Der Lyoner Rechtshistoriker und
Rechtsvergleicher Lambert trat seit 1901 in einer Anzahl von Schriften
und Aufsützen (La tradition romaine sur la succession des formes du
testament devant l’histoire comparative, Lyon 1901; Le probleme
de l'origine des XII tables. Quelques contributions empruntees à
l'histoire comparative et à la psychologie des peuples, Abdruck aus
der Revue generale du droit 1902 u. 1903; La question de l’authen-
ticité des XII tables et des anuales maximi in der Nouv. Rev. histo-
rique 26 (1902) S. 149—200) rückhaltlos auf die Seite von Pais,
ja er ging über diesen noch hinaus und erklärte die zwölf Tafeln
als eine Schöpfung ihres ersten Kommentators, des S. Aelius Paetus
Catus (cos. 198, cens. 194), des Verfassers der Tripertita (über ihn
Teutfel-Schwabe, Röm. Lit. Gesch DS 202). L. kämpfte einesteils
mit so stumpfen Waffen wie den bekannten allgemeinen Argumenten
Kritiken. 371
aus der vergleichenden Geschichtsbetrachtung und der Völkerpsycho-
logie, wonach einem Volke auf so primitiver Stufe der Entwicklung
eine Kodifikation seines Zivilrechtes a priori bestritten werden müsse,
oder mit Analogieschlüssen in Gestalt eines Hinweises auf die ge-
fülschten leges regiae (ius Papirianum), für die ebenfalls eine sehr-
widerspruchsvolle Überlieferung vorliegt (vgl. darüber jetzt O. Hirsch-
feld, S. Ber. d. Berl. Ak. 1903. I S. 1—12), andernteils aber auch mit
inneren Gründen, die er dem Stil und der Sprache der ältesten (aber
bekanntlich vielfach modernisierten) römischen Gesetze entnimmt, so-
wie mit einem (teilweise recht verfehlten) Vorstoß gegen die Glaub-
würdigkeit der Fasten, der letzten Quelle, an der die Geschichtlichkeit
des Dezemvirates noch hänge. Neben anderen französischen Gelehrten
(Ch. Appleton und G. May) ist in erster Linie der bekannte Über-
setzer von Mommsen Staatsrecht, P. F. Girard, als Verteidiger der
Tradition in der Nouv. rev. hist. (L’histoire des XII tables im gleichen
Jahrg. 1902 S. 381—436) aufgetreten, wie Erman richtig bemerkt,
„in etwas scharfem Ton, aber mit der ihm eigenen präzisen Klarheit
und Sachkunde“. Er beschränkt sich auf das gegebene Thema und
sucht streng methodisch die Echtheit der Gesetze und die Historizität
der Entstehungsgeschichte zu erweisen 1) durch den Hinweis auf die
äußere Beglaubigung der Geschichte des Dezemvirates, 2) aus inneren
Momenten, die teils der Sprache, teils dem Inhalt der zwölf Tafeln
entnommen sind.
In der vorliegenden Schrift gibt nun L. die Antwort auf die
Einwände Girards und der anderen. Er erklärt im voraus (8. 4):
je veux, delaissant, mais seulement pour un instant, la methode com-
parative et sociologique, les suivre sur leur propre terrain, envisager
exclusivement la question de l’authenticite des XII tables, sous l’angle
très special — & mon avis trop étroit — par lequel ils abordent
d'ordinaire l'analyse des problemes de la préhistoire romaine. Je
consens, pour le moment, à me soumettre a l'obligation de n’utiliser
que leurs instruments habituels de travail, quelqu’ insuffisants et im-
précis qu'ils me paraissent. Man ist nach dieser Ankündigung (die
aber nicht streng befolgt wird, vgl. das Bekenntnis S. 125 am Ende)
gespannt, wie der Rechtsvergleicher, dem der Gegner (Girard a. a. O.
S. 402) schon eine starke Entgleisung bei der Kritik der Fastenüber-
lieferung nachgewiesen hatte, seine Position behaupten wird.
Doch zunächst eine andere Bemerkung. Während Pais sich als
Schüler Mommsens bekennt und die gewaltige Anregung, die er von
der Persönlichkeit und den wissenschaftlichen Arbeiten unseres Alt-
meisters empfangen hat, mit Dank hervorhebt (I. 2 pref. p. XXIV f.),
stellt sich L. in bewußten Gegensatz zu der grande école romanistique
25*
372 Kritiken.
allemande, a qui le puissant genie de Mommsen a imprime une si
remarquable unité de direction et qui a conquis aujourd'hui une
souverainete presque aussi incontestee en France et en Italie que
dans sa patrie d’origine (S. 4). Durch das ganze Buch zieht sich
wie ein roter Faden der Kampf gegen die angebliche „orthodoxie
allemande“ oder die „orthodoxie Mommsenienne“! Das sind Phanta-
sien des Autors, die nur festgenagelt werden müssen, aber keiner
Widerlegung bedürfen. Denn abgesehen von L. und seiner „Schule“
weiß man auch im Ausland, daß unsere Wissenschaft keinen Papst
kennt und nicht auf Dogmen eingeschworen ist. Diese Phantasien
schütteln wir leicht ab, ebenso wie Girard nur ein Lächeln übrig
haben wird, wenn ihn L. als Vorsteher der „Pariser Filiale“ dieser
großen deutschen Schule bezeichnet (S. 20).
Wie sucht nun L. die Ergebnisse der von ihm sogenannten
„Mommsenschen Schule“, d. h. der gesamten deutschen Rechtsgeschichts-
forschung romanistischer Richtung, zu kritisieren? Er konstruiert sich
drei Kriterien dieser „Schule“ (S. 9f.): 1) les invraisemblances de la
tradition (S. 10—44), 2) contradictions et defauts d’homogeneite de
la tradition (S. 44—106), 3) existence de raisons d'être a la con-
stitution des traditions (S. 107—126) und behauptet, daß die herr-
schende Orthodoxie zwei Dogmen dadurch zu beweisen pflege: 1) la
parfaite authenticité du récit de la codification de 451—450, 2) le
caractère absolument fabuleux de l'épisode de Verginie (S. 6 und
S. 44), während er selbst beide Überlieferungen mit Hilfe derselben
Kriterien als gefälscht darzutun sucht.
Wenn auch manche brauchbare Einzelbeobachtung in dem Buche
sich findet, so ist doch eine Lösung des schwierigen Problems im
ganzen L. nicht gelungen, schon deshalb nicht, weil er die richtige
Fragestellung nicht gefunden hat. Es ist meines Erachtens zweifellos
nötig, die beiden Fragen, die nach der Geschichtlichkeit der land-
läufigen Dezemviratserzählung und die nach der Entstehung der zwölf
Tafeln einmal zu trennen und zunächst jene erste, gewissermaßen als
Vorfrage, zu beantworten, ehe die zweite in Angriff genommen wird.
Die Frage nach der Historizität des Dezemvirates kann aber nur durch
eine erneute Quellenuntersuchung, die sich vor allem auf Diodor
(nebst Cicero) und die Fasten erstrecken muß, ihre Antwort erhalten.
Pais hat sich bezüglich Diodors die Sache etwas zu leicht gemacht
und die hier der Forschung gestellte Aufgabe noch nicht vollkommen
gelöst, bezüglich der Fasten dagegen hat er uns eine besondere Be-
arbeitung in einem Ergänzungsband versprochen, aber noch nicht
geliefert. Hierdurch war L. der Weg gewiesen, den er, wollte er
weiter kommen als Pais, hätte gehen müssen. Statt dessen begnügt
Kritiken. 373
er sich auch hier mit allgemeinen Redensarten und spricht auch in
diesem Zusammenhang von der „orthodoxie allemande“ und ihren
Argumenten „en faveur de la credibilite exceptionnelle des listes de
magistrats“ (S. 9), obwohl er die hierhergehörige Literatur kennt
(vgl. Rev. nouv. hist. 1902 S. 180 A. 2 und S. 181ff., das vorliegende
Buch S. 51 A.1), also wissen muß, daß die deutsche „Schule“ mit
den Arbeiten von Seeck, Cichorius, Ermann, K. J. Neumann über
Mommsen, der nach anfünglichem Schwanken einen konservativen
Standpunkt eingenommen hatte (Röm. Forsch. II S. 154: „Die Fasten
sind das älteste Dokument der römischen Geschichte“), weit hinaus-
gegangen ist.
Man kann das Urteil über L.s Buch schließlich so formulieren: er
hat das Problem von den verschiedensten Seiten angefaßt, aber nirgends
wesentlich gefördert; ja es ist nicht zu weit gegangen, wenn man
sagt, daß er die Sache von Pais eher diskreditiert hat, besonders
unter den deutschen Juristen, wie sich aus Ermans erwähntem Referat
und Lenels Bemerkung in demselben Band der Savigny-Zeitschr.
(S. 86 A. 2) ergibt. Ich teile nämlich keineswegs die Ansicht, die
Erman gegen Ende seines Aufsatzes (S. 457) ausspricht: „So darf
man denn wohl beide (Pais und Lambert) als widerlegt ansehen und
die Echtheit der dezemviralen XII Tafeln von 451—450 als von
Girard aufs neue bewiesen“. Das Resultat, das Pais und Lambert
aufzuweisen haben, ist wenigstens zum Teil — ich meine bezüglich
der Uugeschichtlichkeit der traditionellen Erzählung vom Dezem-
virat — wahrscheinlich richtig, aber es fehlt noch der zwingende
Beweis, und der ist auf dem Wege, den L. eingeschlagen hat, nicht
zu erbringen, wohl aber vielleicht auf dem anderen oben angedeuteten,
den G. Sigwart in seiner Dissertation, die demnächst in „Klio,
Beiträge zur alten Geschichte“ erscheint, gehen wird.
Tübingen. E. Kornemann.
L. Schmidt, Geschichte der deutschen Stämme bis zum Aus-
gange der Völkerwanderung I, 1—2 (U. a. T.: Quellen und
Forschungen zur alten Geschichte und Geographie herausg. von
W. Sieglin H. 7—10). 231 SS. 8°. Berlin, Weidmannsche Buch-
handlung 1904/05.
Schmidt, dem wir bereits die treffliche Geschichte der Wandalen
verdanken, beginnt mit den vorliegenden Heften eine zusammenfassende
Darstellung der deutschen Stämme während der Völkerwanderung.
Sie behandeln zunächst die Quellen dieser Periode, die Natur des
alten Germaniens, die Ausbreitung und frühesten Zustände der Ger-
manen und schildern dann die Geschichte der Goten an der unteren Donau
374 Kritiken.
und dem schwarzen Meere, der Ostgoten bis zu Theoderichs Eroberung
von Italien, der Westgoten bis zur Gründung des Tolosanischen
Reiches.
Sch.s Darstellungsweise ist bald kritisch-sichtend, wie z. B. beim
Einbruch der Hunnen, bald schildernd (vgl. die Anfänge und Geschichte
Theoderichs des Großen). Als Quellen dienen ihm nur die Zeugnisse
der Schriftsteller; den indirekten Zeugnissen, der anthropologischen,
ethnographischen, sprachgeschichtlichen Forschung gegenüber verhält
er sich skeptisch. Das ist auf der einen Seite löblich, auf der andern
bekommen wir aber so kein richtiges Gesamtbild von einem Volke. Was
Sch. von den Goten erzählt sind Gewaltakte, Kriegstaten; auf ihren
Kulturzustand geht er nicht ein, ihre Verfassung streift er nur hier
und da. Er spricht immer von halbnomadischen, rohen Scharen.
Die Vorstellung, daß auch die Ostgermanen, wie überhaupt die Ger-
manen in halbnomadischen Zuständen gelebt haben, sollte nun endlich
abgetan sein; sie waren ein Kriegervolk, bei dem die Beschäftigung
mit Ackerbau und Viehzucht in den Hintergrund trat, wie schon
Waitz, Erhardt u a. gezeigt haben und wie jüngst wieder von Hoops
(Waldbäume und Kulturpflanzen im germ. Altertum S. 511ff.) so
klar bewiesen worden ist. Der Krieg ist immer ein rohes Handwerk
gewesen, aber aus Kriegstaten und Eroberungszügen, wie sie gegnerische
Schriftsteller schildern, darf man noch nicht auf den Kulturzustand
eines Volkes schließen. Die jüngsten kulturgeschichtlichen Forschungen
Salins, denen sich v. Friesens und Bugges Arbeiten über den Ursprung
der Runenschrift zur Seite stellen, zwingen uns ein anderes Urteil
` über den Kulturzustand der Goten zu fällen, als es Sch. getan hat:
die politische Hexenküche an der unteren Donau war im Ausgang
des 4. und Anfang des 5. Jahrhunderts nicht nur die Einfallspforte
in das römische Reich, sondern sie war auch die Werkstatt, in der
römische Kultur vom germanischen Geist verarbeitet und von wo sie
den nördlicheren Völkern zugeführt wurde. Und beides haben die
Goten getan. Diese Arbeit ist nachhaltiger gewesen als jene Reiche,
die sie in Italien und Südgallien gegründet haben. — Auch für die
altgermanische Verfassungsgeschichte gewährt die Geschichte der Goten
mannigfachen Stoff, den Sch. wohl mehrfach streift, der aber nicht
recht zur Geltung kommt. In dem Eingangskapitel schließt sich Sch.
der Ansicht Kossinnas an, daß die Goten aus Skandinavien stammen
(S. 29f.). Dann liegt es aber nur zu nahe, skandinavische Verhältnisse
zur Klärung gotischer heranzuziehen. Leider hat man das in Deutsch-
land, namentlich bei verfassungsgeschichtlichen Fragen, viel zu wenig
getan. In der Gotengeschichte spielt eine ungemein wichtige Rolle
die Auffassung des Königtums. Das lat. rex, das griech. Baoılevs
Kritiken. 375
fördern unser Verständnis zur Klärung dieses Begriffes nicht wesent-
lich, da es Griechen und Römer mit Völkern zu tun hatten, bei
denen die staatsrechtliche Bedeutung des Königs eine ganz andere
war als bei den Germanen; daher erklärt sich hier auch das Schwanken
in der Bezeichnung des altgermanischen Königs (vgl. 8.192f). Das
germanische Königtum steht, wie aus den nordischen Quellen un-
zweideutig hervorgeht, der Vorstellung des Römers von der staats-
rechtlichen Bedeutung des Königs schroff gegenüber. Erst unter
römischem Einflusse hat bei fast allen germanischen Stämmen das
Königtum einen ganz anderen Charakter bekommen. Bei den Goten
begegnen wir beiden Erscheinungen, dem germanischen und dem
römischen Königtum. Das ist nichts Neues und wird auch von
Sch. als bekannt vorausgesetzt; so da, wo er von der Herrscher-
gewalt Strabos spricht (S. 128) oder vom Königtum Theoderichs d.
Gr. (S. 150f.). Aber ich finde nirgends erörtert, worin dieser Unter-
schied, den nur die nordgermanischen Quellen aufhellen, besteht. Was
Sch. S. 192f. über die Führergewalt bei den Westgoten sagt, mußte
zum richtigen Verständnis führen. Das germanische Königtum ist
persönlicher Natur, nicht staatsrechtlicher wie das römische. Man
braucht nur an die nordischen her- "und s&konungar zu denken
und an die Tatsache, daß noch in späterer Zeit Könige mit der
fremden Machtfülle anderen den Königstitel verliehen. Ich vermag
mir ein Volk wie die Westgoten auch in der frühsten Zeit ohne
Könige (d. h. in germanischer Auffassung des Wortes) gar nicht vor-
zustellen und sehe keinen Grund, das Zeugnis Jordanes’ und Isidors
über die Königswahl Alarichs zu verwerfen (S. 192). Auch Fridigern
und Radagais sind zweifellos germanische Könige gewesen. — Über
diese und ähnliche Dinge wären eingehendere Untersuchungen er-
wünscht gewesen. Die allgemeinen Bemerkungen S. 33ff. genügen
nicht für eine Geschichte der einzelnen Stämme. Sch.s Geschichte der
Völkerwanderung ist fast ausschlieBlich eine Darstellung der krie-
gerischen Ereignisse, diese aber sind mit einer Akribie und gesunden
Quellenkritik behandelt, die volles Lob verdient. Manch alter Fehler
ist dadurch ausgemerzt, und von Gestalten wie Theodosius dem Großen
oder dem Ostgoten Theoderich erhalten wie ein anderes und zweifellos
richtigeres geschichtliches Bild. — Im einzelnen seien noch einige
Punkte herausgegriffen, worin ich Sch. nicht beistimmen kann. Sch.
erkennt die Spaltung der Goten in Austro- und Visigoti (nach
Streitberg „die glänzenden und guten Goten“) als vollständig berechtigt
an, glaubt aber der Verständlichkeit halber an den Bezeichnungen
Ost- und Westgoten festhalten zu müssen. Bei einem streng wissen-
schaftlichen Werke sollte man auch dem Ergebnis der Forschung
376 Kritiken.
nach dieser Richtung hin Rechenschaft tragen. — Ist Östrogotha
(S. 98) wirklich ein historisch beglaubigter König? Ich halte ihn für
weiter nichts als eine ätiologische Sagengestalt. — S. 107 wird be-
hauptet, der Selbstmord von Helden wäre den Germanen etwas Un-
erhörtes gewesen. Im Gegenteil, er kam ziemlich häufig vor und
wurde unter Umständen bei Königen vom Volke geradezu gefordert
(vgl. Weinhold, Altnord. Leben S. 472). — S. 111 wird die Annahme,
daB unter den Nachkommen Vultvulfs Winithar und Withimer iden-
tisch seien, mit Recht zurückgewiesen; aber ebenso falsch ist es, wenn
Sch. ın Winithar einen Beinamen Ermanrichs finden will und diesen
als den Wendenkämpfer deutet. Winithar ist ein bei vielen germanischen
Stämmen belegter Eigenname (vgl. Förstemann, Altd. Namenbuch I’,
Sp. 1619). — S. 111f. Hervarasage l. Hervararsaga.. — S. 161 Bei
Theoderich fand die Schilderhebung schwerlich statt, da diese meist
nur vorgenommen wurde, wenn ein neues Geschlecht die Königs-
würde erhielt.
Leipzig. E. Mogk.
Otto Schlüter, Die Siedelungen im nordöstlichen Thüringen.
Ein Beispiel für die Behandlung siedelungsgeographischer Fragen.
Herm. Costenoble, Berlin 1903.
Wie der Verfasser in dem Gesamttitel seines Werkes andeutet,
verfolgt er damit einen doppelten Zweck: er will eine siedelungs-
kundliche Studie für einen Ausschnitt deutscher Landschaft, im wesent-
lichen das Unstrutgebiet von der Sachsenburger Pforte an, bieten,
zugleich aber auch dadurch die methodische Behandlung siedelungs-
geographischer Probleme fördern. Die Verbindung und gegenseitige
Durchdringung dieser beiden wissenschaftlichen Aufgaben ist durchaus
als glücklich und wertvoll zu bezeichnen; in beiderlei Richtung be-
deutet Schl.s Buch einen anerkennenswerten Fortschritt.
Die Geographie, dies ist Schl.s Grundauffassung, erblickt in den
Siedelungen insofern Gegenstände des Forschens, als sie Teile der
Landschaft sind; sie betrachtet sie als körperliche Gegenstände und
untersucht ihre Lage, Größe und Form, ihre Beziehungen zu einander
sowie ihr Verhältnis zu den übrigen Teilen der Erdoberfläche. Aber
um zu einer kausalen, genetischen Auffassung zu gelangen, ist die
Berücksichtigung der Gesamtheit des menschlichen Lebens nötig; es
bedarf somit einer eingehenden Behandlung auch der geschichtlichen
Vorgänge, um das Geographische an den Siedelungen verständlich zu
machen. Mit dieser Forderung wird von geographischer Seite her
eine erfreuliche Annäherung an die historischen Untersuchungen
vollzogen. Schl. betont dabei geflissentlich, daß der Forschungs-
Kritiken | 377
bereich der Geographie damit nicht überschritten werde Dem gegen-
über möchte ich grundsätzlich anerkannt wissen, daß die Siedelungs-
kunde, in der sich siedelungsgeographische und siedelungsgeschichtliche
Betrachtungsweise treffen, eine historisch-geographische Teil-
wissenschaft ist, deren Wesen gerade darin besteht, die beiderlei
Untersuchungsmethoden miteinander innerlich zu verbinden: es gilt
nicht bloß geographische Beobachtungen an dem aus historischen
Arbeiten übernommenen Stoff zu machen oder geographisches Wissen
mit historischen Ermittelungen äußerlich zu verbinden, sondern mit aus-
reichender Beherrschung der historischen wie geographischen Methoden
in selbständiger quellenmäßiger Behandlung die einschlägigen Probleme
zu bearbeiten.
Schl.s Arbeit gliedert sich in vier Teile. In dem ersten werden
der allgemeine Landschaftscharakter, die Geotektonik und Hydro-
graphie des umschriebenen Gebietes abgehandelt. Der zweite Teil
ist nach allgemeinen Ausführungen über die Methodik der Volks-
dichtedarstellung einer Behandlung der bevölkerungsstatistischen Ver-
hältnisse der Gegenwart (1895) gewidmet, wobei die Bevölkerung in
ihrer Beziehung zur Bodenfläche sowie das Anhäufungsverhältnis der
Bevölkerung untersucht werden. Der dritte Teil legt den geschicht-
lichen Gang der Besiedelung sowohl für das platte Land als auch
das Städtewesen dar; im vierten werden Lage und äußere Gestalt
der Siedelungen behandelt. Außer einem dankenswerten Schriften-
verzeichnis nebst Tabellen, die den Text in günstiger Weise entlasten,
sowie zwei Tafeln (u. a. mit Grundrißtypen von Dörfern und Städten)
sind sechs recht klare und gutausgeführte Karten im Maßstab
1:200 000 beigegeben, bei denen in sehr bemerkenswerter Weise die
Gemarkungen als Grundlage kartographischer Darstellung benutzt
worden sind.
Aus dem vielen, was Schl. in seinem Buche auch für die Auf-
hellung der Vergangenheit Beachtenswertes und Anregendes bietet, sei
hier auf einige Fragen der Besiedelungsgeschichte des platten Landes
näher eingegangen, die der Verfasser originell und in fesselnder
Weise behandelt hat.
Interessant sind die Ermittelungen über die Ausdehnung des
ehemaligen Sumpfgebietes der Helme und Unstrut, das schon für das
frühere Mittelalter, ja für die urgeschichtliche Zeit nicht als wesent-
lich größer angenommen zu werden braucht, als im Anfang des
19. Jahrhunderts. Etwa die Linie, welche das jüngere Alluvium von
dem Auelehm oder anderen älteren Ablagerungen (Löß) scheidet,
begrenzte den Überschwemmungs- und Versumpfungsbereich der Flüsse.
Zwischen dieser Grenze und der alten Grenze des Waldes lag ein
378 Kritiken.
mehr oder minder breiter, offener und anbaufähiger Streifen Landes,
welcher die Möglichkeit ältester Ansiedlung bot.
Die Perioden der Ortsgründung scheidet Schl. im wesentlichen
nach den Ortsnamen, wobei er Arnolds verdienstliche, aber neuerdings
in erheblichen Aufstellungen sehr angegriffene Theorie auf Thüringen
anwendet und weiterbildet. Mit Recht betont Schl. das Bedeutungs-
volle einer Untersuchung der Ortsnamen nach geographischen Gesichts-
punkten. Aber in seinen Ausführungen macht sich der Mangel einer
Durchforschung der urkundlichen Überlieferung recht fühlbar, ohne
welche weder die Geschichte der Ortsnamengebung selbst noch auch
die der Besiedelung des Landes hinreichend klar erkennbar ist. Die
Bildung einer Gruppe ältester Siedelungsnamen auf -ide u. a. (freilich
können sie ursprünglich bloße Flurnaınen gewesen sein!) hat darum
einige Wahrscheinlichkeit für sich, weil sie auch durch topographische
Beobachtungen gestützt wird; lehrreich ist es in dieser Hinsicht mit
Hilfe der beigegebenen Karte festzustellen, daß auch die vorhandenen
Wüstungen mit ähnlich gebildetem Namen in räumlichem Zusammen-
hang mit den erhaltenen Ortschaften mit entsprechenden Namen sich
vorfinden. Hingegen Schl.s Beurteilung der Namen auf -stedt (her-
mundurisch-thüringisch), -ingen bez. -ungen und -leben (suebisch-anglisch
und vielleicht warnisch) ist nicht überzeugend. Unter den an sich
ja nicht zahlreichen auf -ingen (-ungen) finden sich verhältnismäßig
viele mit nicht patronymischer Bildung; sie sind also nicht den be-
kannten alamannischen (suebischen) Sippensiedelungsnamen zu ver-
gleichen und werden wenigstens z. T. als recht alt anzusehen sein.
Die mit Personennamen gebildeten Ortsnamen auf -ingen, sowie -stedt
und -leben gehören einer Entwicklungsphase frühestens seit dem Be-
ginn der großen, frühmittelalterlichen Wanderzeit an. Nun läßt sich
beobachten, daß die zahlreichen Namen auf -stedt und -leben meist
gesellig, je in kleinen Siedelungsgruppen, neben- und bisweilen auch
durcheinander ohne bemerkenswerte Unterschiede in bezug auf Gunst
der Ortslage und des Bodens oder die Siedelungsform auftreten; sie
werden demnach nicht zwei scharf voneinander zu trennenden Zeit-
räumen zuzuweisen, sondern in ihrem Grundbestand auf die Massen-
kolonisation, welche die dauernd feste Besiedelung des Landes bewirkt
hat, zurückzuführen sein. Bei der Verwandtschaft mit der Ortsnamen-
gebung in den Ländern am nördlichen SWrande der Ostsee sowie
nach einzelnen historischen Zeugnissen ist es am meisten wahrscheinlich,
daß anglisch-warnische Einwanderung darauf gewirkt hat, ohne daß
. im einzelnen scharf zwischen den beteiligten Völkerschaften geschieden
werden kann. Mit gutem Grunde macht Schl. einen bedeutsamen
Einschnitt in der Besiedelungsgeschichte des Landes mit der frän-
Kritiken. 379
kischen Eroberung von 531, die sicher auf den weiteren Landesausbau
und die Anlage befestigter und offener Siedelungen von großem Ein-
fluß gewesen ist. Es ist auch ganz wahrscheinlich, daß manche Orte
mit Namen auf -hausen als Stützpunkte fränkischer Macht im Lande
entstanden sind und die ÖOrtsnamenbildung auf dort, wenn auch
gewiß nicht ausschließlich, so doch besonders erst den Zeiten nach der
fränkischen Eroberung, allerdings nicht nur bis rund 800, sondern
bis tief ins Mittelalter hinein, eigen gewesen ist.
Was die Besiedelung einzelner Teile des Landes durch Slaven
betrifft, so bedarf die Untersuchung entschieden einer gründlicheren
Vertiefung in die historischen Quellen; mit den bloßen Ortsnamen
kann sie nicht zur Genüge geführt werden. Man beachte einmal die
Erwähnung slavischer Siedler in dem dGüterverzeichnis des Erzb.
Lullus für Kl. Hersfeld (um 800): in Bischofshausen, in Mühlhausen,
Remda und Rudolstadt, in Buttstedt, ?Tüngeda und Schwabhausen
(!neben deutschen), in Rothenstein, Wennungen, Balgstädt, ?Zeißdorf,
Lißdorf, Rudersdorf, F Ramuchesdorf und Emsen, also in lauter Orten
mit deiftschen Namen der verschiedensten Bildung, die nicht auf -winden
ausgehen; und auch in der jüngeren Überlieferung lassen sich in gut
deutsch benannten Orten (z. B. Hassenhausen), bes. in der Umgegend
von Sulza, Spuren slavischer Dorfverfassung nachweisen.
Die Ortsgründungen in den Zeiten des mittelalterlichen Landes-
ausbaues und die wenigen der Neuzeit sind von Schl. im wesent-
lichen einwandfrei behandelt.
Sehr wertvoll sind Schl.s Ausführungen über die Einteilung der
Siedelungen nach ihrer Grundrißform. Er betrachtet zunächst rein
deren Formcharakter und führt eine reichere und feinere Gruppierung,
als sie bisher üblich gewesen ist (bes. in bezug auf die sog. Haufen-
dörfer) durch; daran schließt sich der Versuch einer geschichtlichen
Erklärung der Siedelungstypen. Das bemerkenswerteste Einzelergebnis
ist die Ermittelung eines Dorftypus, welcher Platzdorf genannt wird:
es sind dies Dörfer von verschiedener Größe, meist jedoch klein,
deren Gebäude (Gehöfte) sich um einen Platz ohne strengere Anord-
nung gruppieren. Diese Dorfform ist nach Schl.s Ansicht vermutlich
deutschen Ursprungs; aus ihr ist einerseits durch Anbauten und durch
Zubauen des Dorfplatzes ein Teil der deutschen Haufendörfer hervor-
gegamgen, andererseits ist sie von den Slaven zu dem regelmäßig
gestalteten, kreis- oder hufeisenförmigen Rundling durchgebildet
worden. Im nordöstlichen Thüringen ist die Form des Platzdorfes
seiner Ansicht nach mutmaßlich von den Franken eingeführt worden;
auch für die Gewannflur, die mit dem Haufendorf im Wesen zu-
sammenhängt, wird von Schl. im Gegensatz zu Meitzens bekannter
380 Kritiken.
Ansicht fränkische Erfindung vermutet. Diese aus siedelungs-
geographischer Beobachtung hervorgegangenen Mutmaßungen sind um
so bemerkenswerter, als bekanntlich ganz unabhängig davon auch
Historiker neue Auffassungen über den weittragenden Einfluß frän-
kischer Kolonisation in Deutschland, sowie über die Entstehung der
Hufen geäußert haben (bes. K. Rübel und G. Caro); gleichzeitig mit
Schl., ebenfalls unabhängig von ihm, hat Oppermann (WZ. XXII 211)
für die Gegend, wo sich nach Schl. die einzige größere Gruppe von
Ortsnamen auf -dorf im fränkischen Stammlande findet, zwischen
Aachen und Köln, solche Ortschaften auf -dorf als von einer „Schar“
gegründete Neubruchsdörfer karolingischer Zeit erklärt. Von den
anderen Haufendörfern ohne platzdorfähnlichen Kern deutet Schl. die
einen mit geradlinigem oder rechtwinkeligem Grundriß als jüngere
Kolonisationsformen, die anderen formlosen führt er auf allmählichen
Ausbau in Anpassung an die örtlichen Verhältnisse zurück. Als die
der ursprünglichen germanischen Besiedelung eigentümliche Siedelungs-
form aber wird in Wiederaufnahme einer bekannten älteren Ansicht
der Einzelhof oder ein kleiner Weiler vermutet. $
Indes so lehrreich diese Auffassung ist, so gewiß sie manche
beachtenswerte Fingerzeige gibt, sie wird doch nicht überzeugend be-
gründet. Schl.s sorgfältige Kartenbeilagen geben uns die Möglichkeit,
zunächst seine Ansicht von der Bedeutung und Entstehung des Platz-
dorfes im nordöstlichen Thüringen zu berichtigen. Sie zeigen deutlich,
daß die Platzdörfer mit ganz wenigen, nicht beweiskräftigen Ausnahmen
im ehemaligen Einflußbereiche slavischer Siedelung liegen, sobald wir
uns nur klar machen, daß dieser nach den historischen Zeugnissen,
wie oben hervorgehoben wurde, auch auf Orte mit alter deutscher
Benennung sich erstreckte — ein Tatbestand, der eher für slavischen
Ursprung des Platzdorfes (und Rundlings) in dieser Gegend spricht;
doch verdient die Frage noch eingehende Nachprüfung. Ebenfalls haupt-
sächlich im Bereiche der slavischen Ansiedlung finden sich die Straßen-
dörfer und die von Schl. mit Recht davon geschiedenen Gassendörfer;
sie gehören augenscheinlich zumeist einer etwas jüngeren Zeit des
Landesausbaues an, wie schon die häufigen Namen auf -rode zeigen.
Andererseits weisen die den Zeiten noch vor der fränkischen Er-
oberung zuzuweisenden Ortschaften (gewiß einschließlich mancher Orte
mit Namen auf -dorf), gemeinsam den Typus des Haufendorfes auf,
wenn auch ınit mancherlei Formverschiedenheiten, und es ist zu
beobachten, daß gerade die unregelmäßige Haufendorfform gern bei
solchen Orten sich findet, welche jener Massenkolonisation der großen
Wanderzeit ihre Entstehung verdanken; auch haben jene Dörfer
meist großräumigere Gemarkungen. Demnach ist anzunehmen, daß
Kritiken. 381
schon bei diesen Besiedelungsvorgängen haufendorfförmige Orte, wenn
auch in kleinerem Ausmaß, begründet worden sind; eine Nieder-
lassung nach Einzelfamilienhöfen hätte den Besiedelungscharakter der
Landschaft auch für die Folgezeit anders bestimmt. Für die Lösung
dieser Frage wäre freilich ein Studium der Flurverfassung und der
Flurkarten unerläßlich gewesen; sobald man die Siedelungsgeographie
eines Teiles von Mitteleuropa genetisch erfassen will, darf auf diese
umständliche Vorarbeit nicht verzichtet werden.
Auch den Wüstungen hat Schl. ausgiebige Beachtung geschenkt.
Mit glücklich gewähltem Ausdruck stellt er die Zeiten zunehmender
und abnehmender ländlicher Siedelungsdichte als positive und negative
Siedelungsperioden einander gegenüber. Es wird freilich auch hier
nötig sein, das periodische Schwanken der Siedelungsdichte in histo-
rischer Untersuchung noch genauer zu erfassen, sodaß man sich nicht
mit dem geistvollen Vergleiche der negativen Siedelungsperioden des
späten Mittelalters und der jüngsten Vergangenheit, wie ibn vor
kurzem auch A. Grund für Niederösterreich angestellt hat, zu be-
gnügen braucht. Es wird sich dann auch der Einfluß der äußeren
und inneren Ursachen des Wüstwerdens und Wüstbleibens menschlicher
Wohnstätten, der Kriegsereignisse, Seuchen u. dgl. einerseits, der wirt-
schattlich-sozialen Verhältnisse andererseits, sicherer bestimmen lassen.
Einen bemerkenswerten Gedanken, der sich in Grunds Darlegungen
nicht findet, hat Schl. ausgesprochen, nämlich den, daß sich der
Prozeß des Eingehens der Dörfer in den Tälern und Tiefenlinien,
d. h. in den natürlichen Verkehrslinien oft verstärken wird.
Nach alledem muß Schl.s Arbeit, obschon in bezug auf den
historischen Teil manche abweichende Auffassungen geltend zu machen
sind, entschieden als eine tüchtige und gründliche wissenschaftliche
Leistung anerkannt werden, die auch auf Seiten der Historiker
Beachtung und Würdigung zu finden verdient.
Leipzig. R. Kötzschke.
Scott, S. P. History of the Moorish empire in Europe. In
three volumes. Philadelphia und London J. B. Lippincott Com-
pany 1904. 8°. XII, 761; IX, 696; IX, 696 S. 45 sh.
Ein dreibändiges Werk über die Sarazenenherrschaft mußte zu-
nächst die Vorstellung hervorrufen, als ob man es mit einer kritischen
Geschichte zu tun hätte. Und wenn man das lange Quellenverzeichnis
durchsah, welches dem ersten Bande vorausgeschickt wird, so konnte
man allerdings in der Annahme bestärkt werden, daß der Verf. auf
Grund umfassender Studien an seinen Gegenstand herangetreten sei.
Allerdings mußte es eine wissenschaftliche Auffassung bereits etwas
382 Kritiken.
fremdartig anmuten, daß das Einteilungsprinzip für die Quellenliteratur
die Sprache abgab, in welcher die Bücher geschrieben sind, und es
sah entschieden verdächtig aus, daß die an sich zahlreichen Quellen
in den orientalischen Sprachen ausnahmslos in Transskriptionen an-
geführt werden. Geradezu enttäuschend aber mußte es auf den, der
mit hochgespannten Erwartungen an das Buch herantrat, wirken, daß
es sich herausstellte, daß das Literaturverzeichnis die absolut einzige
Rechenschaft darstellt, die der Verf. für seine zum Teil sehr ge-
wagten Behauptungen zu geben für nötig befunden hat. Er läßt es
sich zwar nicht nehmen, sehr scharf, wenn auch ohne Nennung von
Namen, gegen diejenigen vorzugehen, die sich vor ihm mit dem
Gegenstande beschäftigt haben. Besonders macht er ihnen zum Vor-
wurfe, daß sie nicht fähig gewesen seien, sich in die eigenartigen
Voraussetzungen orientalischer Auffassungen hineinzufinden, und daß
sie aus diesem Grunde ihrer Aufgabe nicht gerecht geworden seien.
Aber wenn man das Buch von Scott mit der sorgfältigsten Auf-
merksamkeit durchliest, so wird man doch unbedingt zu der Über-
zeugung gelangen, daß der Verf. auch nicht mit einem einzigen Zitate,
auch nicht mit einer von jenen der orientalischen Ausdrucksweise so
geläufigen blumenreichen Redewendungen dafür Zeugnis abgelegt hat,
daß er sich eingehender als seine Vorgänger mit der orientalischen
Literatur des Gegenstandes vertraut zu machen gewußt hat. Eine
kritische Geschichte ist jedenfalls Scotts Buch, trotz der mannigfachen
Kritik, die er an seinen ungenannten Vorgängern übt, nicht. Es
genügt eigentlich, die Lobreden zu lesen, mit welchen er z. B. auf
S. 106, Bd. I den Muhamedanismus preist, um eine Vorstellung zu
gewinnen, welches für den Verf. die leitenden Gesichtspunkte bei
seiner Arbeit gewesen sind. Wenn jemand bei einer vergleichenden
Beurteilung der Bibel und des Korans von letzterem behaupten kann,
er sei „unsurpassed by any collection of maxims ever offered for the
guidance of mankind“, so mag man ihm noch so große Konzessionen
in bezug auf seinen Gegenstand machen, so wird man ihm doch eine
unparteiische Auffassung nicht zugestehen können. In der Folge ist
diese Verherrlichung des Muhamedanismus zwar auch mehr theoretische
Voraussetzung als erwiesene Tatsache. Der Verf. muß im Laufe der
Darstellung, trotz der Lobeserhebungen, mit denen er gewiß nicht
ohne Berechtigung die Förderung des geistigen Lebens durch die
Kalifen von Cordoba hervorhebt, doch auch zugestehen, daß das Mau-
rentum sich unfähig erwies auf politischem Gebiete die Grundlagen
für einen dauernden Bestand seiner Herrschaft zu schaffen, und er
weicht in der Darstellung der einzelnen Erscheinungen schließlich
erheblich weniger von seinen Vorgängern ab, als man nach seiner
Kritiken. 383
grundsätzlich abweichenden Auffassung erwarten mußte. Sehr eigen-
tümlich ist die Abgrenzung, welche der Verf. seinem Gegenstande
zu teil werden läßt. Er führt uns zunächst in die vormuhamedanische
Kultur Arabiens ein, um uns das Wesen des Muhamedanismus aus
dem Volkscharakter verständlich zu machen, und ergeht sich dann in
ziemlicher Breite über die Ausbreitung der arabischen Herrschaft über
Nordatrika, während er im übrigen die für das Verständnis der Ge-
samtlage unentbehrlichen geschichtlichen Vorgänge teils ganz übergeht,
teils wenigstens ganz kurz abtut. Die Eroberung Spaniens gibt ihm
dann wieder Anlaß zur Einschaltung eines Kapitels über die Goten,
indem er den Faden der Darstellung völlig verliert. Seine
Schilderungen sind Lesefrüchte, die aus einer umfänglichen aber
kritiklosen Lektüre zusammengetragen sind, der die wissenschaftliche
Durchdringung fehlt, die aber dafür an vorgefaßten Meinungen nicht
arm ist. Das mag einem Zuge der Zeit entsprechen, die Chamberlains
Grundlagen verschlingt; die wissenschaftliche Berechtigung soll eine
solche Geschichtschreibung erst erbringen. Übrigens täte man dem
Buche zu viel Ehre an, wenn man es mit Chamberlain vergliche, denn
es fehlt dem Verf. durchaus die bestechende Form der geistreichen
Darstellung, die Chamberlain nicht abzusprechen ist. Scotts Buch
ist trocken und zerfahren, und ermüdet durch die Fülle zwecklosen
und zusammenhanglosen Details, die der inneren Notwendigkeit ent-
behrt. Obwohl ohne Zweifel manche durchaus berechtigte neue Auf-
fassung in dem Buche zum Ausdruck kommt, so wird es doch selbst
diejenige Schätzung, auf welche es an sich Anspruch erheben könnte,
nicht finden, weil der Verf. der Aufgabe, die er sich gestellt hat,
weder als Historiker, noch als Schriftsteller ausreichend gewachsen ist.
K. Haebler.
Hermann Schneider, Das kausale Denken in deutschen
Quellen zur Geschichte und Literatur des zehnten,
elften und zwölften Jahrhunderts. (Geschichtliche Unter-
suchungen herausgegeben von Karl Lamprecht 2. Band, 4. Heft),
Gotha. F. A. Perthes 1905. 115 Seiten in Oktav.
Es ist gewiß ein großer Fortschritt im Verhältnis zu isolierter,
rein philologisch -literarischer Kritik der Quellen, wenn man sie im
Zusammenhang mit dem ganzen Denken ihrer Zeit zu erfassen und
zu verstehen sucht. Nur müssen es auch wirklich die Gedanken der
Vergangenheit sein, die man anwendet, nicht aber schematische Kate-
gorien, welche mit Hilfe moderner Begriffe aus einer allgemeinen
Betrachtung historischer Entwicklung entnommen sind. Solche können
wohl zu anregender Fragestellung dienen, doch nicht die Kenntnis
384 Kritiken.
der Zeitanschauungen auf bestimmten einzelnen Gebieten erbringen
oder ersetzen. Ich meine, hiermit das Verdienstliche der vorliegenden
Schrift hinsichtlich ihres thematischen Vorwurfs und das gründlich
Verfehlte hinsichtlich ihrer Ausführungen und Resultate bezeichnet
zu haben.
Verfasser konstruiert im Hinblick auf die allgemeine Entwicklung
des Geistes, wie man sie aus Karl Lamprechts Kulturstufen kennt,
und aus den logischen Begriffen eines modernen Denkers einen
systematischen Gegensatz zwischen dem Prädestinationsglauben und
dem Glauben an unmittelbare, willkürliche Eingriffe der überirdischen
Mächte zu Gunsten oder Ungunsten des einzelnen als zwei Arten
kausaler Begründung der Ereignisse. Letztere steht ihm auf Seiten
vorherrschenden Persönlichkeitsgefühls, erstere auf Seiten objektiv
gesetzesmäßiger Anschauungsweise des Geschehens; zuerst vertragen
sich beide im Denken des einzelnen Autors, doch im Fortgange der
Entwicklung drängt jene zeitweilig diese zurück, um mit verinner-
lichter und erweiterter Auffassung zu ihr zurückzukehren. Und mit
diesen Antinomien operiert Verfasser im einzelnen beispielsweise
folgendermaßen: S. 18f. „Hrosuit führt, wie Widukind, in den Taten
Ottos stets eine doppelte Begründung der Ereignisse ein; der König
siegt über Herzog Gisilbert dadurch, daß sein Gebet Gott erweicht,
aber Gott bedient sich des Grafen Udo von der Wetterau als Werk-
zeug usw.“ 8. 15 „In der Biographie Brunos von Ruotger gibt es
keine direkten göttlichen Eingriffe, . . . die Form göttlicher Welt-
regierung ist bei ihm die Prädestination“. S. 17 „Der größte Teil
von Udalrichs Leben erscheint bei dessen Biographen nicht im Ab-
lauf eines vorherbestimmten Planes eingeschlossen, sondern als Folge
von willkürlichem Eingreifen der Gottheit“. S. 19 „Die Prädestination
klingt bei Liutprand hier und da an; Gott wollte von Erschaffung der
Welt an, daß Heinrich I. deutscher Kaiser (?) werden sollte, darum
wird er einstimmig gewählt, daneben greift aber Gott fortwährend
direkt ein“. Ähnlich S. 9, 15, 41, 72ff., 104f. Einen solchen Gegen-
satz zwischen prädestiniertem Weltplan und einzelnen direkten Ein-
wirkungen Gottes gibt es wohl für Logik und Dialektik, aber für
die praktische Anschauung des Gläubigen hat es ibn nie gegeben,
und es gibt ihn auch heute für den Gläubigen nicht. Die ganze
Charakterisierung der einzelnen Autoren und der Entwicklung von
diesem Gesichtspunkt aus ist eine fortgesetzte Verkennung der tat-
sächlichen Anschauungen.
Ebenso unrichtig faßt Schneider die Anschauung über das Ver-
hältnis Gottes zur Sünde und Strafe. Er verwertet fortgesetzt (vgl.
S. 20, 28, 34, 46, 57, 58, 60, 73, 100) als eine sich in der Ent-
Kritiken. 385
wicklung auswirkende Antinomie, daß Gott sich zum Vollzuge seiner
Strafgerichte einerseits sündiger Menschen und der teuflischen Mächte
bedient, Verbrecher straflos läßt, zur Bekehrung eines Sünders Un-
schuldige verdirbt, während andererseits der Teufel eine gewisse selb-
ständige Macht wider Gott und dessen Getreue ausübt; er findet es
z. B. S. 57 „neu“ bei Lampert von Hersfeld, daß es da heißt, „der
Engel des Satans könne sich in einen Engel des Lichtes umgestalten“.
Alles das, z. B. gerade die sich verstellende Heuchlernatur des Anti-
christ und seiner Werkzeuge, sind aber integrierende Stücke der
christlichen Anschauung von jeher und für immerhin; ihre Allgemein-
gültigkeit und ihre Nutzanwendung speziell im früheren Mittelalter
zu erweisen, falls es nötig scheint, kann ich nur an meinen Aufsatz
in der Deutschen Zeitschrift für Geschichtswissenschaft 1896/97 S. 1ff.
erinnern.
Ohne die tatsächliche Kenntnis der mittelalterlichen Dogmen
kann man weder die etwa auftretenden individuellen Unterschiede
in der Auffassung einzelner Autoren, noch die ganze Entwicklung
erkennen, ebensowenig wie man ohne die Kenntnis des allgemeinen
Stils einer Zeit die Eigenheiten des individuellen Stiles und dem-
gemäß die ganze Entwicklung der Ausdrucksweise erfassen kann. Es
entgeht daher dem Verfasser vielfach, was im Rahmen der allgemein-
gültigen Ansichten wirklich von individueller Färbung ist, z. B. daß
ein und derselbe Autor je nach der Literaturgattung seiner Werke
gewisse Elemente der Anschauung mehr oder weniger hervorkehrt.
Bei den Heiligenleben ist das so deutlich, daB auch Sch. es gelegent-
lich bemerkt; aber Wipo bringt z. B. in seinem Trauergedicht auf
Kaiser Konrad die gehäuften Todesfälle im Sterbejahr Konrads in
pragmatischen Zusammenhang mit dessen Tod — ein Glauben oder Aber-
glauben, der dem Verfasser S. 58f. bei Bruno auffällt, ohne daß er
die allgemeinere Eigenart dieser vielfach auftretenden Anschauung
erkennt —, in der Biographie Konrads berichtet Wipo dieselben Todes-
fälle (außer dem Herzog Konrads, der einige Wochen später erfolgt)
einfach als Folgen der im Heere ausbrechenden Seuche. Verfasser
müßte gemäß seiner Methode daraus ableiten, daB Wipo sich von
dieser zu jener Anschauung fortentwickelt habe; denn er macht ebenso
aus dem Hervortreten dieses oder jenes Elementes der Dogmen bei
den verschiedenen Autoren ohne weiteres eine Entwicklung der Grund-
anschauungen nach seinem Schema. Was allenfalls Nuancen der
immer bestehenden Grundanschauung sind, wird ihm so zu neu sich
entwickelnden oder abgestoßenen Momenten, und man erhält dadurch
eine ganz irrige Vorstellung vom Einzelnen wie vom Ganzen. Am
deutlichsten zeigt sich das in folgendem Fall. Aus dem häufigeren
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 8. 26
386 Kritiken.
oder spärlicheren Vorkommen des Teufels nebst seinen Dämonen und
der Engel nebst den Heiligen bei den verschiedenen Autoren macht
Verfasser eine auf- und absteigende Entwicklung des Systems der
überirdischen Hierarchie, als ob die seltenere Erwähnung dieser Mächte
bei einem Autor darauf beruhte, daß er noch nicht oder nicht mehr
in dem sonstigen Umfange an sie glaubte oder von ihnen wüßte!
In der Entwicklung der Denkweise, die Verfasser konstruiert,
weist er der kluniazensischen Richtung eine recht entstellt schema-
tisierte Bedeutung zu: er charakterisiert sie schlechthin als Vertreterin
einer subjektiven, sentimental gefärbten Frömmigkeit, eines demo-
kratischen Individualismus, der gegen die Großen der Welt, der
Bischöfe und Fürsten, gehe (S. 26). Man sollte meinen, Sackur habe
eindringlich genug gezeigt, wie fern den Kluniacensern in ihrer ersten
Epoche, um die es sich hier handelt, prinzipielle Tendenzen gegen die
weltlichen Fürsten lagen, die ihre Freunde und Schützer gegen neidische
Bischöfe waren.
Zur Literatur des Gebietes hat Verfasser überhaupt ein eigen-
tümliches Verhältnis: er ignoriert sie in Bausch und Bogen, so völlig,
daß man glauben könnte, es sei nie etwas Einschlägiges über die
christlichen Dogmen des Mittelalters und über die einzelnen Autoren,
die er behandelt, geschrieben worden. Die Kenntnis mancher dahin
gehöriger Monographien würde dem Verfasser die konkreten Zeit-
anschauungen näher gebracht und seine Arbeit nützlicher gemacht
haben. So gleicht er einem Wanderer, der die Anschauungen in einem
fremden Lande kennen lernen will, ohne sich dessen Sprache an-
geeignet zu haben: er macht manche zutreffende, wertvolle Beob-
achtungen, aber er deutet sie irrig nach seinen mitgebrachten eigenen
Vorstellungen.
Greifswald. E. Bernheim.
Joh. Loserth, Geschichte des späteren Mittelalters von 1197
bis 1492 (Handbuch der mittelalterlichen und neueren Geschichte,
herausg. von v. Below und Meinecke, Abteilung II: Politische
Geschichte). München u. Berlin 1903. XV u. 727 Seiten.
Th. Lindner, Weltgeschichte seit der Völkerwanderung.
Bd. III: Vom dreizehnten Jahrhundert bis zum Ende der Konzile.
Stuttgart u. Berlin 1903. X u. 592 Seiten.
Zwei stattliche Werke liegen vor mir, die im wesentlichen das
gleiche Thema behandeln, nämlich: die Jahrhunderte des ausgehenden
Mittelalters in zusammenfassender Darstellung; beide rücken nicht
etwa die deutsche Geschichte einseitig in den Mittelpunkt, sondern
umspannen den ganzen Umkreis der abendländischen Kulturwelt, beide
Kritiken. 387
sind nur Teile eines größeren Ganzen. Trotz solcher Ähnlichkeit aber
sind sie nach Art und Absicht so verschieden von einander, daß sie
nicht mit demselben Maßstab gemessen werden dürfen. Loserth will
einem gelehrten Publikum in handbuchmäßiger Form reiche Stoff-
massen zur politischen Geschichte jenes Zeitabschnittes zugleich mit
Quellen- und Literaturverzeichnissen vorlegen, Lindner sucht einem
weiteren Kreise seinen inhaltlich reicheren, alle Seiten des Kultur-
lebens umfassenden Gegenstand durch beschränkende Auswahl und
sinnvolle Verknüpfung mundgerecht zu machen.
Loserths Aufgabe ist die undankbarere; ja, man kann wohl
die Frage aufwerfen, ob sich heute, wo wir die Wandlungen des
staatlichen Lebens mehr und mehr in engster Beziehung zu recht-
lichen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen Momenten begreifen gelernt
haben, bei einer umfassenderen Gesamtdarstellung die Beschränkung
auf die politische Geschichte wirklich noch empfiehlt. Praktisch durch-
führbar in vollem Umfange ist sie ohnehin nicht. Welch ein Unding,
wenn etwa für einen Abschnitt des Mittelalters auch noch die Kirchen-
geschichte von der staatlichen abgetrennt werden solltel Selbst-
verständlich nimmt sie denn auch in Loserths Buche geradezu eine
zentrale Stellung ein. Im übrigen aber hat er sich doch sehr ängst-
lich, wie mir scheint allzu ängstlich, an die ihm durch die Einteilung
des gesamten Handbuches auferlegte Beschränkung gehalten. Weit-
gehende Kompetenzüberschreitungen wären da geradezu geboten gewesen.
Denn wie die Gesamtkultur der Völker in ihrem staatlichen Leben
ihren Brennpunkt findet, so müssen alle diejenigen Seiten der historischen
Entwickelung in einer Darstellung der politischen Geschichte berück-
sichtigt werden, deren Kunde zum tieferen Verständnis dieses staat-
lichen Lebens beiträgt. L&äßt man sie außer Acht, so verzichtet man
von vornherein auf den Hauptreiz historischen Erkennens, der in dem
Vordringen von der Kette der äußeren Geschehnisse zu ihren geheimeren
Ursachen liegt.
Loserth mochte sich zu einem solchen Verzicht für verpflichtet
halten. In der Tat zieht er verfassungsgeschichtliche, wirtschaftliche
und soziale Vorgänge nur soweit in den Kreis seiner Betrachtung,
als es schlechterdings unumgänglich war, um die Reihe der äußeren
Ereignisse zu schließen, und derartige Ausführungen gehören dann
fast durchgängig zu den allerschwächsten Stellen des Buches. Ich
möchte keinem Anfänger raten, sich an der Hand der hier gegebenen
Referate klare Vorstellungen bilden zu wollen etwa über Inhalt und
Bedeutung der großen Privilegien Kaiser Friedrichs II. für die geist-
lichen und weltlichen Fürsten Deutschlands (S. 79 u. 99), über die
Entwickelung des Kurfürstentums (S. 129), die Entstehungsgeschichte
26*
388 Kritiken.
der deutschen Hanse (S. 135ff.) oder über Ursachen und Wirkungen
der großen Ständekämpfe zur Zeit Wenzels (S. 422ff.), — um nur
einiges herauszugreifen. Man vermißt da allenthalben Treffsicherheit
im einzelnen und klare Herausarbeitung des Wesentlichen.
Auch bei einer Beschränkung auf das rein Politische konnte
natürlich immer noch ein höchst anregendes und lehrreiches Buch ent-
stehen, wenn geistvolle Auffassung, lebendige Anschauung, psycho-
logisches Nachfühlen, künstlerische Darstellung das Ihrige taten. Hier
aber erhob sich eine neue Schranke mit der Aufschrift: „Handbuch“!
Für ein Handbuch scheint das alles nach der landläufigen Vorstellung
verpönt zu sein. Ein Handbuch soll nur völlig gesichertes Tatsachen-
ınaterial zusammenstellen, es hat mithin möglichst trocken, nüchtern
und langweilig zu sein! Ich selbst bin nicht dieser Ansicht und habe
z. B. Karl Müllers Kirchengeschichte trotz ihrer handbuchmäßigen
Form niemals trocken und langweilig gefunden. Aber das Vorurteil
besteht einmal und Loserth hat sich ihm angeschlossen, indem er auf
eine wirkliche geistige Durchdringung des Stoffes verzichtete und sich
auf das Erzählen der tatsächlichen Vorgänge beschränkte. Auch die
Charakteristiken der führenden Persönlichkeiten sind fast durchgängig
ganz knapp und dürftig gehalten; man vergleiche z. B. das, was über
einen Simon von Montfort, Karl von Anjou, Rudolf von Habsburg,
Kaiser Heinrich VII., Ludwig d B., Benedikt XIII. und so manche
andre gesagt ist, während gelegentlich sehr viel Raum auf neben-
sächliche Einzelheiten verschwendet ist. Wozu etwa eine so aus-
führliche Schilderung der Schlacht bei Mühldorf 1322? Ein unter-
richtendes Einführen in den bisherigen Gang und gegenwärtigen Stand
der Forschung, sowie eine Darstellung der wichtigsten Kontroversen,
wie sie z. B. in einzelnen Abschnitten des Gebhardtschen Handbuches
der deutschen Geschichte erfolgreich versucht ist, hat Loserth eben-
falls grundsätzlich unterlassen.
Auf eine durchgehende Lektüre hat er also sein Buch offenbar
nicht berechnet. Außer den Rezensenten (ich selbst habe rund
500 Seiten gelesen) wird schwerlich jemand auf diese Idee verfallen
oder sie doch zum mindesten nicht zur Durchführung bringen. Nur
als ein Nachschlagewerk will das Buch zweifellos beurteilt sein; es
will rasch und sicher über die rein tatsächlichen Vorgänge, sowie über
Quellen und Literatur unterrichten und dem Gelehrten und Lernenden
in vielen Fällen längeres Suchen und ausgedehntere Lektüre ersparen.
Das mag ein reichlich eng gestecktes Ziel sein, aber der Kritiker hat
weitergehende Wünsche zu unterdrücken und sich vor allem die Frage
vorzulegen: Wird die Leistung dieser Absicht gerecht?
Bis zu einem gewissen Grade kann ich diese Frage wohl bejahen.
Kritiken. 389
Eine gewaltige Stoffmasse ist mit anerkennenswertem Fleiße zusammen-
getragen. Übersichtliche Gruppierung und ein (freilich nicht durch-
gehends genaues) Register erleichtern das Auffinden. Insbesondere
für die außerdeutsche Geschichte, für die wir in der Regel die Nach-
schlagewerke nicht gleich zur Hand haben, etwa die spanische, nor-
dische, osteuropäische, aber auch die französische, englische und päpst-
liche wird das Buch gute Dienste tun; zu einer ersten oberflächlichen
Orientierung kann es da als durchaus brauchbar bezeichnet werden. Weiter
aber vermag ich bei allem guten Willen mein Lob nicht auszudehnen.
Einen Ersatz für das eigne Erarbeiten bietet uns Loserth abgesehen von
wenigen Abschnitten des 14. und 15. Jahrhunderts, in denen er
besonders gut zu Hause ist, nicht; denn dazu ist seine Arbeitsweise
längst nicht sauber und verläßBlich genug. Das muß auch derjenige,
der sich von aller Splitterrichterei einer so ausgedehnten Arbeits-
leistung gegenüber völlig frei weiß, mit Schärfe betonen; denn wird
nicht gleich im Anfang für gutgläubige Benutzer eine Warnungstafel
errichtet, so wird sich eine Flut von schwereren oder leichteren Irr-
tümern und Versehen, die zum Teil auch in mangelhafter Druck-
legung ihren Grund haben mögen, aus diesem Buche in die populäreren
Werke und Monographien ergießen. Wollte ich alles das hier ver-
zeichnen, was ich mir bei der Lektüre am Rande angemerkt hahe,
so würde ich den Leser arg ermüden. Für ein einzelnes Kapitel,
die Darstellung der sizilianischen Vesper, findet er Belege bereits von
O. Cartellieri in seinem Buche: „Peter von Aragon und die sizilianische
Vesper S. 202 zusammengestellt. Hier und da glaubt man das
Hineinarbeiten jüngerer Forschungen in einen älteren Entwurf wahr-
zunehmen, der dann doch mit den neuen Ergebnissen nicht in Ein-
klang gebracht ist. S. 208 wird etwa Bonifaz VIII. nach Finke „um
die Mitte der dreißiger Jahre“ des 13. Jahrhunderts geboren, aber
S. 231 stirbt er trotzdem im Jahre 1303 als „ein Greis von 86 Jahren“.
Auch den allgemeinen Satz S. 232: „Über Bonifaz VIII. selbst urteilten
die Zeitgenossen nicht ungünstig“ kann man heute doch unmöglich
mehr aufrecht erhalten. S. 173 findet man einen Hinweis auf Stern-
felds Buch „Ludwigs des Heiligen Kreuzzug nach Tunis 1270“ gerade
zu einer Stelle, die zu seiner Hauptthese in schroffem Widerspruche steht.
Ähnlich ist S. 94 Scheffer-Boichorsts Abhandlung „Das Gesetz Kaiser
Friedrichs II. De resignandis privilegiis“ zwar angeführt, aber die
Darstellung auf S. 81 zeigt, daß sie nicht benutzt ist. —
Eine Reihe andrer Aussetzungen betrifft kurze Charakterisierungen,
die geeignet sind, falsche Vorstellungen zu erwecken. Kaiser Heinrich VI.
war nach S. 6 kein ‚hervorragender Staatsmann“, während auf Man-
fred Friedrichs II. „hohe Herrschergaben übergegangen waren“ (S. 125).
390 Kritiken.
Karls IV. Selbstbiographie wird „anmutig“ genannt (8. 291), und
Wenzel erscheint als „ein Freund strenger Gerechtigkeit“ (S. 418).
Ob Innozenz III. wirklich der auf die „Einheit und Unabhängigkeit
Italiens“ hinzielenden Richtung auch da entgegengekommen ist, „wo
sie seiner eigenen Überzeugung nicht entsprach“ (S. 10)? Betrefis
der Verträge Ludwigs d. B. mit Friedrich dem Schönen scheint mir
die Auffassung Pregers nicht genügend berücksichtigt.
Von weiteren Verfehlungen erwähne ich etwa die Angabe, daß
Otto IV. 1198 erst 16 Jahr alt gewesen sei (S. 29); vgl. Reg.
Imp. V, 185b. Nicht nur das Spolienrecht, sondern (nach Krabbo)
auch das Regalienrecht wird von Otto IV. und Friedrich II. preis-
gegeben (S. 32. 36). Die Berufung des Deutschordens und die
Bestätigung des Kulmerlandes durch Friedrich II. erfolgte bereits 1226
(S. 134). Mehrere falsche Friedriche sollen sich 1261 gegen Manfred
empört haben (S. 142). Karl Martell war der Enkel, nicht Sohn
Karls von Anjou (8.189). Der erste Schweizer Bund gehört in die
Zeit des Interregnums, nicht die Friedrichs II. (S. 262). Das völlige
Übergehen Lupolds von Bebenburg (z. B. S. 285), der in dem ganzen
Buche nicht erwähnt wird, berührt seltsam. Ebenso war S. 364 der
Friede von Wordingborg 1365 zu nennen. S. 413 heißt es: „Am
22. Mai 1398 berief Karl VI. (von Frankreich) abermals eine Ver-
sammlung“ etc. Aber von dem ersten Nationalkonzil des Jahres 1395
ist nirgends die Rede.
Ich will derartige Beispiele nicht häufen. Falls eine zweite Auf-
lage des Buches nötig wird, läßt sich, wie man sieht, recht vieles
verbessern, und ich wäre gern bereit, dem Herrn Verf. dafür die
weiteren Bemerkungen meines Exemplars zur Verfügung zu stellen.
Mehr als diese und andre Irrtümer, die sich gänzlich nur sehr
schwer in einem derartigen Buche vermeiden lassen, die aber immer-
hin weniger zahlreich und erheblich sein dürften, fällt für eine un-
günstige Beurteilung die Art ins Gewicht, wie die Bibliographie
behandelt ist. Hier glaube ich in der Tat, daß der Nutzen, den
mancher Hinweis auf entlegenere Literatur — namentlich bei den
Geschichten der Länder, für die wir noch nicht eine eigene Biblio-
graphie besitzen — dem erfahrenen Forscher etwa bringen kann,
mehr als aufgehoben wird durch die Schädigungen und Hemmnisse,
welche die hier besonders stark hervortretende Unsauberkeit der Arbeits-
weise zeitigen wird. Ich sage „dem erfahrenen Forscher‘ können die
Hinweise gelegentlich auch Nutzen bringen; der Anfänger wird diesem
Wust von wertvollen und gänzlich wertlosen Büchertiteln gegenüber,
über die man als Motto das Schillersche Wort „Ohne Wahl zuckt
der Strahl‘ setzen könnte, ohnehin verraten und verkauft sein. Weniger
Kritiken. 391
wäre hier unendlich viel mehr gewesen! Und dazu nun diese endlose
Menge von veralteten Zitaten, Irrtümern, Flüchtigkeiten und Druck-
fehlern! Die mißlichen Bibliotheksverhältnisse, die Loserth in dem
Vorwort beklagt, kommen da als Entschuldigung kaum in Betracht.
Mag doch dies oder jenes wichtigere Werk fehlen; darauf lege ich
gar kein besonderes Gewicht. Wohl aber darauf, daB das Gegebene
so arg unkritisch und ungenau ist und so durchaus keinen Verlaß
bietet. Schlimm war von vornherein, daß Loserth die mangelhaften
Zusammenstellungen am Ende des zweiten Bandes von Potthasts
Bibliotheca medii aevi wenigstens zum Teil zugrunde gelegt zu
haben scheint.
Ich greife zur Probe zwei der bibliographischen Abschnitte heraus.
Zunächst den zu § 7: Innozenz III. und der deutsche Thronstreit.
Die Quellen- und Literaturangaben füllen gerade eine Seite. Folgendes
wäre der Reihe nach zu verbessern: 1) Die Aufzählung „Coron.
Ottonis reg. a. 1198. Coron. Ottonis imp. 1209. MM. G. LL. II, 1“
ist sinnlos und irreführend, nachdem vorher der zweite Band der
Constitutiones genannt ist, der die neuere und bessere Ausgabe jener
Stücke enthält. Der naive Leser muß aus dem ausdrücklichen Hin-
weis folgern, daß für diese Urkunden ausnahmsweise der ältere Druck
vorzuziehen sei. 2) Statt der veralteten Ausgabe der Reinhardsbrunner
Annalen von Wegele war die Monumentenausgabe Holder-Eggers zu
zitieren. 3) DaB Burchards von Ursperg Chronik bis 1225 reicht,
darf man seit Gronaus Untersuchung nicht mehr sagen. 4) Die
Chronica regia Coloniensis darf nur in der Oktavausgabe angeführt
werden; übrigens hat das im XXII. Bande der Scriptores gedruckte
Stück mit dem deutschen Thronstreit auch nicht das mindeste zu
tun. 5) Das Chronicon Sampetrinum Erphordense ist mit verändertem
Titel in der neuen Ausgabe Holder-Eggers zu benutzen. 6) Stubbs’
Ausgabe des Gervasius von Canterbury ist 1879, nicht 1859 erschienen.
Dessen hier sogenannte „Chronica maior“ und „minor“ verdienen die
Erwähnung an dieser Stelle übrigens kaum. — Die neue Ausgabe
des Sicard von Cremona konnte Loserth noch nicht anführen. —
7) „Narratio de morte Ottonis IV., Martene, Thes. anecd. IIL., Narrat.
de testamento et morte imp., ed. Origg. Guelf. III, 840.“ Kein Leser
wird aus dieser Angabe erschließen können, daß diese beiden Berichte
identisch, und die letzte Ausgabe nur ein Abdruck der ersten ist.
Die Angabe ist offenbar aus Potthast übernommen. 8) Die Anführung
„Die Kaiserchronik“ ist irreführend. Es soll heißen: „Erste (bair.)
Fortsetzung der Kaiserchronik“, und warum der Anfänger sich erst
bei Potthast den Rat holen soll, daß er natürlich nur die Monumenten-
ausgabe von E. Schröder zu benutzen bat, ist nicht ersichtlich. 9) Der
392 Kritiken.
Herausgeber der Gedichte Walters von der Vogelweide heißt Wilmanns.
10) Die Schrift von Grotefend ist eine Jenaer Dissertation 1886,
nicht „Stuttgart 1901“ erschienen. Dieser Zusatz ist offenbar von
Jastrow-Winters Buch her vier Zeilen heruntergerutscht und irrig
wiederholt. 11) Statt „Niderländer* lies „Niederländer“. — Die
Arbeiten von Engelmann und Lindemann sind Programmschriften.
Solche Kennzeichnung ist doch für das Auffinden erwünscht. —
12) Die Arbeit von Riant steht Revue des questions historiques XVII
und XVIII. 13) Vor der Abhandlung: „Ottos IV. Versprechungen
an Innozenz III.“ ist der Name des Verfassers: „Lindemann“ aus-
gefallen. 14) Statt „Krabbe“, lies „Krabbo“. 15) Das Buch von
L. v. Borch ist 1882 erschienen. — Da ein Auflösungsverzeichnis
fehlt, dürften übrigens so unverständliche Siglen wie „H. T.“ = „Histor.
Taschenbuch“ dem Anfänger rätselhaft bleiben. 16) Die Arbeit von
Münster über „Konrad v. Querfurt“ steht von den beiden andern
Schriften über den „Kanzler Konrad“ so getrennt, als behandelte sie
eine andere Persönlichkeit. 17) Statt „Roßbach“ lies „Rosbach“.
Ich gehe in derselben Weise die Bibliographie zu § 22: „Die
selbständige Regierung König Heinrichs in Deutschland 1229—1235“
durch, die knapp eine halbe Seite umfaßt, und bemerke Folgendes:
1) Für die Vitae der h. Elisabeth wäre besser auf die Bibliotheca
hagiographica latina der Bollandisten, als auf Potthast zu verweisen.
2) Conradus de Fabaria besser in der Ausgabe Meyers von Knonau
anzuführen. 3) Statt „Chronic. Erphord. Böhmer FF. II, 388“ wäre
zu zitieren: „Annales Erphordenses fratrum Praedicatorum“ in der
Oktavausgabe von Holder-Egger (früher übrigens seit Böhmer auch
schon SS. XVI gedruckt). — Die Schrift von Lindemann ist eine
Dissertation. — 4) L. v. Heinemanns Buch über Heinrich v. Braun-
schweig hat an dieser Stelle nichts verloren, da Heinrich schon 1227
starb. Es ist 1882 erschienen, nicht 1886. 5) Hausraths Schrift
über den Ketzermeister Konrad ist zwar 1861 als Dissertation
erschienen, aber besser in der überarbeiteten Gestalt: kleine Schriften
1883 anzuführen. Hier hätte man Winkelmanns Aufsatz aus der
deutschen Rundschau Bd. 28 lieber als manches andre erwähnt gesehen.
— Die Schrift von Beck und die von Rohden 1885 sind Disser-
tationen. — 6) „Wenk (lies Wenck) H Z. 69“: in dieser kurzen An-
gabe, aus der nicht einmal das Thema zu ersehen ist, geht diese
weitaus beste Arbeit über die h. Elisabeth für den Uneingeweihten
völlig verloren. 7) Zu der Abhandlung von Weller fehlt die Bände-
zahl 4 der Würt. Vjhefte. 8) Aus dem „niederen deutschen Kirchen-
gut“ unter Friedrich II. in der bekannten Schrift von Geffken (lies
Geffcken) ist ein „niederdeutsches Kirchengut‘ geworden.
Kritiken. 393
Dort 17 Verfehlungen auf einer ganzen, hier 8 auf knapp einer
halben Seite; es ist das gleiche Verhältnis! Ich. will nicht behaupten,
daß es in allen bibliographischen Abschnitten ebenso oder annähernd
ebenso obwaltete. Es gibt einzelne, die aus gründlicherer Kenntnis
heraus zuverlässiger unterrichten, aber doch nur einzelne; die meisten
scheinen nicht viel besser gearbeitet zu sein, und sind sie so wirk-
lich noch von Nutzen? Hier müßte für eine zweite Auflage eine
völlige Neugestaltung vorgenommen werden.
Von der stilistischen Formgebung des Buches brauche ich nicht
ausführlicher zu reden; sie ist stets völlig unindividuell, aber meist
korrekt. Doch fallen Wendungen wie „Es fragte sich nun darum“
(S. 42), „die Frage über“ (S. 431), „für den Fall, als“ (S. 97. 118),
„der Umstand, als“ (S. 318) das „Ende auf dem Galgen“ (S. 219)
und ähnliche störend auf; ein vorangestelltes Partizip, das sich nicht
auf das Subjekt des Nachsatzes bezieht, ist mir stets unleidlich („Von
den Mitbürgern mit Spott und Hohn verfolgt, als Tor verschrien,
machte seine Predigt allmählich doch Eindruck“, S.18 und ähnlich
S. 24. 29), und schön wird man etwa den folgenden Satz auf S. 465
nicht finden: „Gegenüber der Lehre der meisten französischen Theo-
logen, nach welcher die Kirche die Gemeinschaft von Gleichberechtigten
ist, welche die Befugnis besitzt, sich die ihren Bedürfnissen ent-
sprechende Verfassung zu geben, wonach diese also eine repräsentative
ist, lehrt Gerson“ etc. `
Ich bedaure lebhaft, einem Werke, an das ein hochverdienter
Fachgenosse eine bedeutende Summe von Kenntnissen und Fleiß ge-
wandt hat, nicht höhere Anerkennung zollen zu können, aber nach
dem Gesagten wird man es verstehen, wenn ich das Buch nicht mit
Befriedigung aus der Hand zu legen vermag. —
Ich wende mich dem Werke Lindners zu und kann mich da
wesentlich kürzer fassen. Nicht über das ganze groBe Unternehmen
seiner „Weltgeschichte seit der Völkerwanderung“ habe ich hier zu
urteilen. Nur mit dem vorliegenden dritten Bande habe ich es zu
tun, und ob mein Urteil über ihn auch auf die übrigen zutrifft
(soeben ist bereits der vierte Band erschienen), muß ich dahingestellt
lassen; es ist da immerhin zu beachten, daß der Verfasser nach seinem
eignen bisherigen Schaffen mit dem ausgehenden Mittelalter gewiß
am innigsten vertraut ist. —
Um es gleich herauszusagen, die Gesamtleistung verdient in hohem
Maße Anerkennung! Niemand wird von diesem neuen Unternehmen
die Fülle von Originalarbeit und die Summe tiefster historisch-politischer
Weisheit erwarten, wie sie die Weltgeschichte Rankes trotz mancher
Altersschwächen charakterisiert. Der vorliegende Band kann um so
394 Kritiken
weniger mit jener verglichen werden, als die von Ranke hinterlassenen
älteren Aufzeichnungen gerade für das 14. und 15. Jahrhundert einiger-
maßen dürftig sind. Auf der andern Seite bleibt die große Weber-
sche Weltgeschichte doch nur eine — übrigens immer mehr ver-
altende — Stoffkompilation ohne tiefere geistige Durchdringung.
Zwischen beiden — denn die aus der Zusammenarbeit mehrerer
Gelehrten hervorgegangenen Weltgeschichten kommen zur Vergleichung
kaum in Betracht — nimmt Lindners Buch eine selbständige Stellung
ein. Es umspannt den gesamten Umkreis der Erde, soweit sie an
dem großen Gange der weltgeschichtlichen Entwicklung teilgenommen
hat, und sucht möglichst gleichmäßig alle Zweige des Kulturlebens
der Menschheit zu verfolgen. Es ist nicht in erster Linie für Gelehrte
geschrieben, sondern wendet sich an die weitesten Kreise; aber es ist
populär im besten Sinne. Gerade dafür besitzt Lindner eine Reihe
höchst schätzenswerter Gaben, die auch die Zunftgelehrten gewiß um
so weniger geringschätzen werden, weil sie unter uns Deutschen in
der Regel seltener vertreten sind, als unter Franzosen und Engländern:
nämlich durchgreifende Beschränkung auf das Wesentliche, kluge
Ökonomie, gefüllige Gruppierung, knappste Formgebung. Der Verfasser
verliert sich nie in seinen Stoff, sondern behält trotz der Massen-
haftigkeit stets die Herrschaft über ihn; die Darstellung ist trotz
ihrer Gedrängtheit nicht ganz ohne Farbe. Ich kann mir welt-
geschichtliche Werke über den gleichen Zeitraum vorstellen, die uns
noch tiefer in das geheime Getriebe historischen Lebens einführten,
die großen Zusammenhänge noch wuchtigersherausarbeiteten, die
Wechselbeziehungen und Bedingtheiten hier und da nach Rankescher
Art noch blendender erhellten. Man kann sich wohl auch eine be-
deutendere philosophische Durchdringung des Stoffes denken, und ich
möchte vermuten, daß von fachmännisch philosophischer Seite manche
dahin schlagende Ausführung für etwas flach gehalten wird. Lindner ist
freilich an den geschichtsphilosophischen Problemen keineswegs vorbei-
gegangen und manche der Erörterungen seines Einleitungsbandes spielen
auch in die Darstellung dieses Abschnittes hinein. So war es viel-
leicht verdienstlich, die nachgerade fast zum Dogma erstarrte Ansicht
von der historischen Entwickelung aus Gebundenheit zu individueller
Befreiung einmal kühnlich in Zweifel zu ziehen, wenn auch die An-
regung zu erneuter Prüfung mir fruchtbarer erscheint, als Lindners
eigne Aufstellungen. Ausführlicher hier auf diese Dinge einzugehen,
ist natürlich nicht möglich. Im ganzen herrscht in dem Buche ein
vorurteilsfreier gesunder Menschenverstand, der zum mindesten das
Gute für sich hat, daß er eine Vergewaltigung des Stoffes nach vor-
gefaßten philosophischen Gesichtspunkten nicht aufkommen läßt. Und
Kritiken. 395
geschickter — das ist das bezeichnende Adjektiv für diese Leistung
— hätte sich wohl kaum einer der lebenden deutschen Historiker der
großen Aufgabe zu entledigen vermocht, als Th. Lindner.
Für den Gesamtplan seines Werkes ist der vorliegende Band
von der höchsten Bedeutung. Denn nach Lindners Auffassung, über
die sich gewiß reden läßt, finden jene großen Wandlungen, die im
13. Jahrhundert anheben: Übergang zur Geldwirtschaft, Anteilnahme
des städtischen Bürgertums am politischen Leben, Herausbildung
nationaler Staaten, Loslösung von der kirchlichen Bevormundung und
Entstehung einer neuen Weltanschauung ihren Abschluß erst im
17. Jahrhundert, so daß auch die Reformation keinen epochengchenden
Einschnitt in diesen Gesamtzeitraum macht. Da erscheinen die Aus-
führungen dieses Teils geradezu als Grundlegung für die folgenden
Bände.
Von einer auch nur flüchtigen Skizzierung des Inhalts muß hier
selbstverständlich abgesehen werden. Wichtig für die Gesamtbeurteilung
ist die Frage, wie weit die Arbeit im einzelnen einer kritischen
Prüfung Stand hält. Natürlich bleiben da manche Wünsche unerfüllt,
und auch an gelegentlichen Versehen fehlt es nicht. Ein Mangel,
der sich schwer ganz vermeiden läßt, ist der, bei kulturellen Durch-
schnittsschilderungen die verschiedenen Zeiten allzu stark zusammen-
zuziehen und dem Entwickelungsmomente nicht genügend Rechnung
zu tragen. Das tritt z. B. bei der Kostümschilderung S. 158 hervor,
noch mehr bei den Darlegungen der wirtschaftlichen Verhältnisse
S. 200ff., wo die Unbestimmtheit der Ausdrücke und der Mangel
jeglicher Zeitangaben geradezu störend wirkt. Im allgemeinen aber
kann die Arbeitsweise als gründlich und zuverlässig bezeichnet werden,
und wenn ich hier noch eine Anzahl von Wünschen zusammenstelle,
so geschieht es weniger, um mein günstiges Urteil einzuschränken,
als vielmehr, um mein Interesse an einer Vervollkommnung des Werkes
in der zweiten Auflage zu bekunden.
S. 7: Otto IV. verzichtete auf das Spolien- und Regalienrecht
(Krabbo). Ob Papst Klemens III. der Oheim Innozenz’ III. war,
erscheint nach Luchaire zweifelhaft. S. 9: lies „Tolosa“ statt „Toledo“.
S. 10ff. scheinen mir die politischen Fähigkeiten Innozenz’ III. denn
doch unterschätzt zu sein. S. 37 erweckt die Darstellung den Ein-
druck, als habe 1245 Thaddäus von Suessa den Aufschub für seinen
kaiserlichen Herrn schon vor Beginn des Lyoner Konzils erwirkt.
S. 52 möchte man den Vorwurf der Pflichtvernachlässigung für
Friedrich II. namentlich hinsichtlich der Mongolengefahr zum min-
desten abgeschwächt sehen, denn der Hauptteil der Schuld fällt da
doch unzweifelhaft auf den Papst. S. 56 lies: „Ludwig IL“ statt
396 Kritiken.
„Otto“ von Bayern. S. 61 lies: „Ludwig IX.“ statt „Ludwig X.“
S. 70 besser: „spätkarolingische Zeiten“. S. 84 wäre der Kartäuser-
orden besser bei den neuen ÖOrdensgründungen aufgezählt. S. 119:
ob man der älteren französischen Geschichte im Gegensatze zur deutschen
„ruhige Sammlung“ zuschreiben kann? S.174: Die Reste staufischer
Pfalzen in Gelnhausen und Eger sind doch nicht die einzig erhaltenen!
H 198 war die Abhängigkeit der Champagner Messen von dem
flandrisch-italienischen Wollhandelszuge schärfer zu betonen. S. 208
ist bei der Erörterung des Satzes „Stadtluft macht frei“ die einjährige
Frist wohl nur versehentlich weggelassen. S. 226: Konrads IV. Königs-
urkunde in deutscher Sprache ist von 1240 (nicht 1250), und nach
den neueren Untersuchungen Zeumers ist schon das große Mainzer
Reichslandfriedensgesetz von 1235 als erste in deutscher Sprache
verfaßte Urkunde der Reichskanzlei zu nennen. S. 235: Königsberg
ist doch wohl nicht nach König Ottokar von Böhmen, sondern in
Anlehnung an die Kreuzfahrerfeste Montroyal im südlichen Palästina
benannt worden. S. 260: Karl von Anjou wurde von Papst Klemens IV.
nicht nur zum „Friedensstifter“, sondern bald geradezu zum „Reichs-
vikar“ von Toskana ernannt. S. 264: Zur sizilianischen Vesper vgl.
auch hier die Verbesserungen in dem obengenannten Buche von
O. Cartellieri. S. 315 wird der Widerspruch zwischen der politischen
Ohnmacht Italiens und seiner hohen nationalen Kultur ein einzig
dastehender Vorgang genannt, S. 320 die ähnlichen Verhältnisse Deutsch-
lands ebenso als „einzig“ bezeichnet. S. 318 und 363: An Scheffer-
Boichorsts Bestimmung der Abfassungszeit von Dantes Monarchie
scheint mir gegen Grauert und ältere Ansätze durchaus festgehalten
werden zu müssen. S. 321 sind die Namen „Salier“ und „Staufer“ zu
vertauschen. Ebenda: Hat Philipp von Schwaben wirklich ein Reichs-
steuerprojekt erwogen? S. 323 hält Lindner trotz alles Widerspruches
im wesentlichen an seiner Kurfürstentheorie fest. S. 335 ist die
Angabe über die bayrische Stimme, namentlich nach den neueren
Darlegungen Zeumers, nicht ganz genau. 8.339 ist „Herr“ Dubois
wohl nur Druckfehler für „Pierre“ Dubois. — Gelegentlich wünschte
man klarere Herausarbeitung des ursächlichen Zusammenhangs, so
S. 356, wo das Unternehmen Adolfs von Nassau gegen Thüringen
und sein englisches Bündnis gegen Frankreich doch offenbar wegen
der Subsidienzahlung Englands in engster Beziehung zu einander
stehen; so S. 358, wo der Verfasser sich über die Verabredungen
Albrechts I. mit Philipp dem Schönen, die der Hauptanlaß zu seinem
Konflikt mit den rheinischen Kurfürsten wurden, nach den Funden
von Weiland (Nachr. der Gött. Ges. 1894) und Schwalm (Neues
Archiv XXIII) bestimmter ausdrücken konnte. Nach Redlich ist
Kritiken. 397
Albrecht I. etwa 1254 geboren, war also bei seinem Tode noch längst
nicht sechzigjährig (S. 360); ebenso war Kaiser Heinrich VII. nach
Werveke zur Zeit seiner Wahl erst etwa 32jährig, nicht beinahe
vierzig Jahr alt (S. 361). S. 442 lies „Johann“ statt „Philipp“ von
Burgund. S. 453: Die Ansprüche der Päpste auf Verfügung über
die „in curia vakanten“ Kirchenämter reichen meines Wissens nicht
bis auf Innozenz III., sondern nur bis auf Klemens IV. (1265) zurück.
S. 469 verdiente die eigenartige Erscheinung des Rulman Merswin
vielleicht doch eine ausdrückliche Erwähnung. S. 471 unten sind
die Bemerkungen über die Kunst des ausgehenden Mittelalters allzu
nichtssagend. S. 485 wird nicht deutlich, weshalb die Glieder des
rheinischen Städtebundes von 1381 von vornherein in ganz andrer
Lage waren, als die des schwäbischen, nämlich hinsichtlich der Reichs-
steuern und Verpfändungsgefahr. $. 488 kann man wohl von einer
städtischen Tyrannis des Rudolf Brun in Zürich reden, aber diese
Ausnahme bestätigt freilich nur die sonst für Deutschland geltende
Regel, weil hier offenbar direkt das italienische Vorbild wirkte. S. 489
wünschte man einen kurzen Hinweis auf die Nepomuklegende. S. 520
ist wieder der Kausalzusammenhang nicht scharf herausgearbeitet, da
die Abreise Benedikts XIII. nach Perpignan erst die Folge seiner
Erkenntnis war, daß er sich auf seine Kardinäle nicht mehr verlassen
konnte. —
Die auf einen Raum von zwölf Seiten beschränkten Literatur-
angaben am Schlusse des Bandes dürften in ihrer sorgfältigen Aus-
wahl dem Studierenden förderlicher sein, als die Titelmassen bei
Loserth.
Ich schließe mit der Hoffnung, daB meine Verbesserungsvorschläge
schon recht bald in einer neuen Auflage Berücksichtigung finden
mögen, und wünsche dem lehrreichen und handlichen Buche weiteste
Verbreitung, in Deutschland sowohl wie im Auslande!
Heidelberg. K. Hampe.
Emil Göller, Mitteilungen und Untersuchungen über das
päpstliche Register- und Kanzleiwesen im 14. Jahr-
hundert, besonders unter Johann XXII. und Benedikt XI.
Rom, Loescher & Co. 1904. 102 S. 8°. (Ergänzter Sep.-Abdr.
aus den Quellen und Forschungen des Preußischen Instituts Bd. VI
und VI.)
Wie viele schon haben sich mit den beiden parallelen Reihen
von Registern aus der Kanzlei der avignonesischen Püpste, den
papiernen und den pergamentenen, beschäftigt! Und doch geben die
wenigen Seiten dieses Büchleins besseren Aufschluß, als alles Frühere
398 Kritiken.
zusammengenommen. Es darf nunmehr als feststehend gelten, daß
der Forscher, der sich, wie es nur zu häufig geschehen ist, mit den
Pergamentregistern begnügt, eine grobe Unterlassung begeht. Ver-
nachlässigen soll man freilich auch sie keineswegs, aber die Haupt-
sache sind doch die Papierbände, einmal schon, weil sie nachweislich
die Vorlagen der Pergamentregister sind, sodann, weil in ihnen auch
die nachträglich kassierten Ausfertigungen stehen, die man iu die
Pergamientkopien nicht mehr mit abschrieb, endlich, weil sie allein,
neben manchen anderen bisweilen aufschlußreichen Randnotizen, die
so wichtigen Taxvermerke geben. Die Benutzung der Papierserie ist
freilich besonders erschwert durch die arge Unordnung, in die sie
beim Einbinden zu Anfang des 18. Jahrhunderts geraten sind. Göller
hat die erstaunliche Arbeit vollbracht, sämtliche 348 Bände der
avignonesischen Zeit durchzusehen, und legt nunmehr einige Ergebnisse
dieser Prüfung vor. Er kündigt selbst nur „Mitteilungen und Unter-
suchungen“ an, und Abschließendes darf man schon deshalb hier nicht
erwarten. Aber dafür gibt es des Anregenden und Belehrenden recht
viel. Das Wichtigste daraus scheint mir zu sein, was in § 1—4 über
die Literae secretae, ihre Abfassung und Registrierung und über die
Entstehung des Sekretariates gesagt ist. Mit den päpstlichen
Sekretären hatten sich bisher vornehmlich Tangl in den „Festgaben
für Büdinger“ (1898) und Tomaseth in den Mitteilungen des öst.
Instituts, Bd. XIX, befaßt. Beide Arbeiten, so verdienstlich die
erstgenannte auch bleibt, können jetzt als überholt, der Aufsatz von
Tomaseth sogar als in der Hauptsache beseitigt gelten. Denn Göller
zeigt, wie wenig seine Ausführungen mit dem Tatbestande sich ver-
einigen lassen, ja, daß sie mitunter geradezu aus der Luft gegriffen
sind. Auch Tangl wird an mehr als einer Stelle erheblich korrigiert.
Es ergibt sich nun, daß das Amt des päpstlichen Secretarius — der
Titel besteht nachweislich seit 1341 — nicht aus dem Notariat, wie
Tomaseth gemeint hatte, sondern aus den clerici intrinseci, der täg-
lichen Umgebung des Papstes, herausgewachsen ist. Den Beweis
dafür konnte G. aus den Ausgabebüchern der Kammer mit Leichtig-
keit führen. Unter den clerici intrinseci finden sich seit 1316 erst
ein, dann mehrere scriptores.: Sie sind es — die Identität der Personen
läßt darüber keinen Zweifel —, die seit 1341 den Titel secretarii
führen. Schon vorher wurden nicht wenige Briefe ‘per cameram’
expediert. Jetzt entfalten die Sekretäre in Konkurrenz mit der
Kanzlei eine wachsende Tätigkeit auf diesem Gebiete. Das Verhältnis,
das nun zwischen den beiden Expeditionsbehörden besteht, hat G. so
wenig wie Tangl aufzuklären vermocht. Mich wenigstens haben seine
Erörterungen an dieser Stelle (S. 23 ff.) nicht befriedigt. Mir will
Kritiken. 399
auch scheinen, als wenn er das Problem selbst nicht richtig stellte,
wenn er (S. 60) fragt: “in welchen Fällen mußten litterae gratiam
vel justitiam continentes durch die Kammer gehen? Richtiger sollte
man fragen: in welchen Fällen konnten Urkunden aus der Kammer
hervorgehen? Denn der Vermerk ‘de camera’ kann doch nicht
etwa ein Durchgangsstadium, er kann nur die Herkunft des Stückes
bedeuten. G. sagt zwar: “Die so bezeichneten Briefe wurden also in
die Kammer gebracht” usw. Wenn dies nicht bloß ein unglücklich
gewählter Ausdruck ist, so würde er auf eine Vorstellung schließen
lassen, die ich nicht für richtig halten kann. Gerade die von G.
selbst angeführten Registernotizen scheinen mir zu beweisen, daß die
in Rede stehenden Briefe in der Kammer ausgefertigt und von dort
in das Register getragen wurden (missa per camerarium). Sie waren
also ohne Beteiligung der Kanzlei entstanden, trugen deshalb auch
keinen Vermerk des Vizekanzlers und mußten als solche im Register
kenntlich gemacht werden. Dei welchen Arten von Papstbriefen
dieses Verfahren möglich, ob es überhaupt bei irgend welchen ob-
ligatorisch war, das wäre erst zu untersuchen. Wenn ich eine Ver-
mutung äußern darf, so möchte ich sagen: die ‘Schreiber’ des Papstes
können auf allerhöchsten Befehl jede Art von Briefen ausfertigen
und haben es mit der Zeit in zunehmendem Maße getan. Vorbehalten
sind ihrer Tätigkeit, der Natur der Sache nach, alle wirklich “ge-
heimen’ Geschäfte, außerdem aber werden gewisse Gruppen von
Angelegenheiten, die nicht eigentlich geheim bleiben, ein für allemal
von ihnen bearbeitet. Welche Angelegenheiten das sind, hängt offenbar
wiederum von dem Willen des Papstes ab. Wir können nach Ge
Mitteilungen (S. 23) beobachten, daß schon unter Johann XXII. die
Praxis wechselte. Irre ich nicht, so handelt es sich hierbei keines-
wegs um eine bloße Äußerlichkeit der Verwaltung. Man wird fest-
halten müssen, daß die Kanzlei unter Leitung des Vizekanzlers ein
verhältnismäßig unabhängiges Reich bildet, das seine eigenen Gesetze,
die ‘Regulae’ und den ‘Stilus cancellariae’, bat und streng nach diesen
arbeitet. Wogegen die Camera mit dem Camerarius an der Spitze,
räumlich in nächster Nähe des Papstes untergebracht (s. Göller, S. 37),
mit dem Herrscher in viel engerer Beziehung stand und ausschlieBlich
an seine Willensäußerungen gebunden war. So wird es für die
Schätzung der einzelnen Päpste vielleicht nicht ganz bedeutungslos
sein, welchen Umfang von Geschäften sie jeweilen der Kanzlei über-
ließen oder sich selbst und ihrem Kämmerer vorbehielten. In jedem
Falle wird man einen einzelnen Erlaß verschieden beurteilen müssen,
je nachdem, ob er per cancellariam oder per cameram expediert
wurde. Ä
400 Kritiken.
Diese Andeutungen, mit denen ich, der Fühlung mit dem Material
beraubt, künftiger Belehrung nicht präjudizieren will, würden wenig
Aussicht auf Bestätigung haben, wenn die Camera, von der hier zu
reden ist, wirklich das wäre, wofür sie seit ÖOttenthal von allen
Forschern, mit Ausnahme von Mayr-Adlwang und mir, gehalten
wurde, eine besondere ‘Kabinetskanzlei‘, eine “camera secreta? im
Unterschiede von der “camera apostolica’, der Finanzbehörde. Aber
G. weist nun aus zahlreichen Eintragungen in den Registern und
Erwähnungen in den Akten schlagend nach, daß diese Unterscheidung
eine Fiktion ist und die besondere “camera secreta’ nie existiert hat.
So dürfte denn, ungeachtet des Widerspruchs, den Tangl im Neuen
Archiv XXIX, 796 erhebt, das “Zweikammersystem’ Ottenthals wohl
beseitigt sein, vollends, da G. in einem “Nachwort” die Bemerkung
Tangls ohne Mühe- so wirksam widerlegt, daB nun vielleicht auch
Tangl einsehen wird, wie wenig in solchen Dingen mit autoritativen
Machtsprüchen auszurichten ist, wenn sie sich nicht auf entsprechende
Beweise stützen.
Zum Schlusse darf ich vielleicht einen Wunsch äußern. Kanzlei
und Register der Päpste sind Teile der Gesamtorganisation der Kurie
und Produkte einer nie abreißenden Entwicklung. Wer sie für sich
gesondert und für einen einzelnen Zeitraum allein betrachtet, wird
immer mehr oder weniger in der Dämmerung umhertasten!. Göllers
Arbeiten haben gerade dadurch so viel neues Licht verbreitet, daß sie
auf einer umfassenden und eindringenden Kenntnis des ganzen Gebietes
der kurialen Organisation im 14. Jahrhundert beruhten, wie sie bisher
noch niemand besessen hat. Der Verf. sitzt an der Quelle; um zu
schöpfen, besitzt er auch das Rüstzeug und das Geschick, wie wenige.
Er sollte nun auch den Mut haben und die Geschichte der Kurie als
1 Ich selbst habe dieses Gefühl nur zu stark gehabt, als ich in meinem
Buche ‘Papsttum und Kirchenreform’ mich mit diesem Stoffe zu befassen
hatte. G. meint auf S. 99, mir einen Irrtum nachzuweisen, der in der
Tat von nicht geringer Tragweite wäre. Es handelt sich um die Frage:
wem kommt die an Abbreviatoren und Skriptoren gezahlte Taxe zu gute?
Den Beamten oder der Kammer? Ich meinte, aus anderen Zahlungen an
die Beamten, die sich am Ende des 15. Jahrhunderts neben der Taxe nach-
weisen lassen, schließen zu müssen, daß die Beamten nicht auch Empfänger
der Taxe sein konnten. G. bestreitet dies für das 14. Jahrhundert, weil
in den Introitus der Kammer dieser Posten sich nicht nachweisen lasse, wo viel-
mehr die ständige Rubrik laute: pro bullis et litteris. Aber das scheint
ja eher meine Ansicht zu bestätigen. Denn, wenn das “pro bullis’ die
Einnahme aus dem Siegelamt darstellt, was bedeutet dann das ‘pro litteris’?
Was kann es anderes bedeuten, als die Einnahme aus der Kanzlei?
Ma e a rem a a-
m o
Kritiken. 401
Ganzes, von den Anfängen bis zum Ausgang des Mittelalters, sich
zur Aufgabe stellen. Daß er sie lösen würde, ist mir nicht zweifelhaft;
dafür bürgen alle seine bisherigen Arbeiten.
Gießen. Haller.
Janssen Joh., Geschichte des deutschen Volkes seit dem
Ausgange des Mittelalters. Siebter Band. Schulen und
Universität. Wissenschaft und Bildung bis zum Beginn des dreißig-
jährigen Krieges. Ergänzt und herausgegeben von Ludw. Pastor.
13. u. 14., vielfach verbesserte und vermehrte Auflage. Frei-
burg i. Br., Herder, 1904. Preis br. 8.60 M., geb. 10.—, bezw.
10.60 M.
Die vorliegende Neuauflage des VII. Bandes der Geschichte des
deutschen Volkes stellt sich schon in ihrem äußeren Umfange als
stark vermehrt und ergänzt dar. Das Literaturverzeichnis ist von
21 auf 24 Seiten angewachsen und führt dazu die nur gelegentlich
in den Anmerkungen benutzten Bücher nicht auf. Der Text selbst
ist um stark 100 Seiten gewachsen. Offensichtlich ist überall die
neuere Literatur, wenn auch meist zusatzweise in den Anmerkungen,
gewissenhaft verzeichnet und vermehrt, sodaß das Werk noch mehr
wie früher als eine sehr reichhaltige und vielseitige Fundgrube für
die Bildungs- und Gelehrtengeschichte des 16. Jahrhunderts dienen
kann, zumal abgesehen von der ausführlichen Inhaltsübersicht ein-
gehende und gute Register den Inhalt erschließen. Nur an verhältnis-
mäßig wenigen Stellen sah sich Pastor zu Auseinandersetzungen mit
seinen Kritikern, namentlich mit Bossert, Lippert, Roth und Mertz
veranlaßt. Disposition und Wortlaut der früheren Auflage sind
durchweg beibehalten, eine eigentliche Umarbeitung ist nur an sehr
wenigen Stellen erfolgt, in einschneidender Weise nur zweimal. Das
Gutachten des Jesuiten Pontanus, das in der ersten Auflage von
Janssen, wenn auch mit Vorbehalt, als Beweis für den Freimut der
Ordensmitglieder gegenüber MiBständen des eigenen Schulwesens ein-
gehend benutzt worden war, ist nach den neuerdings durch Bremer
mitgeteilten Auszügen ganz außer Betracht gelassen worden. An-
erkennenswert ist die Promptheit, mit der dieser erst im Jahre 1904
erschienene Aufsatz noch von Pastor verwertet worden ist, dessen
Vorwort doch vom 25. August 1903 datiert.
Fast ganz neu gearbeitet ist das VII. Kapitel (Philosophie und
Theologie der Protestanten), welches in der früheren Auflage nur
16 Seiten umfaßte und jetzt auf 85 Seiten angewachsen ist. Es
würde noch mehr angeschwollen sein, wenn nicht zu Pastors Bedauern
(S. 451 Anm. 3) das „an neuen Ergebnissen ungemein reiche Werk“
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 3. 27
402 Kritiken.
Denifles, Luther und Luthertum erst nach dem Abschluß der Neu-
auflage erschienen wäre. Gerade dieses Kapitel zeigt die Schwäche
des P.schen Standpunktes ganz deutlich P. steht der von ihm S. 512
und 531 „sogenannt“ betitelten Reformation nicht etwa unbefangen,
wie er selbst (S. 512) glaubt, gegenüber, sondern mit unverhohlener
Antipathie, wie ein Arzt, der eine bösartige Krankheit beobachtet
und sorgfältig alle schlimmen Symptome und Begleiterscheinungen
bucht. Sich in den protestantischen Standpunkt hineinzuversetzen
und aus ihm heraus die Reformation zu versteben und ihren Trägern
gerecht zu werden, ist ihm nicht gegeben. Er rügt es daher (S. 562
Anm.), indem er das Urteil von Ehses unterschreibt, daß Spahn in
bestimmten Abschnitten seines Cochlaeus die protestantischen Professoren
und Lehrer nicht verleugnen könne, deren Auffassung und Darstellung
er in Beurteilung der Reformatoren und ihres Werkes mit weit
größerer Pietät, um so zu sagen, als Kritik gefolgt sei. P. gebührt
nicht das Lob ruhiger Objektivität, das Hirn seinerzeit (Hist. Jahr-
buch III, 1882, 707) dem I. Bande von Lossens Kölnischem Kriege
gespendet hat; er setzt sich daher nicht dem Tadel aus, mit dem der
damalige Redakteur des Jahrbuches G. Hüffer das Lob des Rezen-
senten einschränkte: daß er in dem mit großer Gewissenhaftigkeit
durchgeführten Bestreben des Verf., seine eigene grundsätzliche An-
schauung von den jene Zeit bewegenden religiösen Ideen möglichst
zu verschleiern und demgemäß sein Urteil nach keiner Seite hin zu
binden, keinen Vorzug erblicke. Ein katholischer Autor müsse es
geradezu als seine strenge Pflicht erkennen, die prinzipiell allein
richtige und deshalb objektive Auffassung der Kirche von der Glaubens-
spaltung zum klar betonten Grundgesetz der eigenen historischen An-
schauung zu machen und von diesem Gesichtspunkt aus die kirchen-
politischen Vorgänge der Zeit maßvoll und gerecht in ihrem wahren
Pragmatismus zu würdigen.!
Die Abneigung P.s gegen den Protestantismus zeigt sich in be-
sonders augenfüälliger Weise in dem Kapitel über die Predigt bei
Katholiken und Protestanten. Er geht aus von den hervorragenden
katholischen Predigern, denen er ausgiebige Lobeserhebungen widmet,
und gibt am Schlusse S. 685ff. nur in Kürze zu, daß im katholischen
Predigtwesen Auswüchse und Ausartungen vielfach hervortraten. In-
dem er aber zur Schilderung der protestantischen Predigt übergeht,
I Die jetzige Redaktion des Jahrbuches hat diesen Standpunkt voll-
ständig verlassen, wie die bemerkenswerten Äusserungen Grauerts (Jahr-
buch 26, 960/1 gelegentlich des Denifleschen Nekrologs) erweisen; sie sind
erst nach der Niederschrift dieser Besprechung erschienen und für. die
Wiedergabe an dieser Stelle leider zu ausführlich gehalten.
Kritiken. 403
stellt er deren Mängel in den Vordergrund, bezeichnet es als ver-
hängnisvoll, daß die protestantische Predigt von Anfang an einen
leidenschaftlich polemischen Charakter erhielt, und bringt dann sehr
eingehende Nachrichten über allerlei MiBstände und Seltsamkeiten
des protestantischen Predigtwesens und behauptet schließlich (S. 700),
daß die christliche Sittenlehre selten auf der Kanzel behandelt wurde.
Fast verblüffend wirkt es nach diesem trostlosen Bilde S. 701 zu hören,
daß es sich nicht in Abrede stellen lasse, „daß ein beträchtlicher Teil
der erhaltenen (prot.) Predigtliteratur ein tief ernster, religiöser Sinn
beherrscht“. Verschuldet wird dieser widersprechende Eindruck durch
die Janssen-Pastorsche Methode, Werturteile der verschiedenartigsten
Schriftsteller unausgeglichen anzuführen.
Unter diesem Mangel leidet auch das sonst wertvolle Kapitel
über Theologie und Philosophie bei den Katholiken, das die überaus
zahlreichen Vorkämpfer des Katholizismus gegen die Reformation
gewissermaßen in Reih und Glied vorführt, unterstützt durch die
massenhaften Ausgrabungen, welche namentlich Nic. Paulus und
Angehörige der verschiedenen Orden veranstaltet haben. Die Lei-
stungen der meisten von diesen gewiß durchweg für ihre Sache
begeisterten Streiter werden trotz ihrer Panegyriker nicht über
das Mittelmaß hinausgegangen sein; denn es fällt doch zu sehr
auf, daß ihren Schriften der durchschlagende Erfolg fehlte; manche
wurden überhaupt nicht gedruckt, die weitaus meisten rasch vergessen.
Charakteristisch ist es, daß nicht wenige dieser Apologeten anfänglich
dem Auftreten Luthers sympathisch gegenüberstanden. Die Hallenser
Dissertation von Karl Etzrodt, einem Schüler von G. Droysen, über
den Karthäuser Laur. Surius, den Gegner Sleidans, (Halle 1889) ist
leider P. nicht zugänglich gewesen. Nach E.s Angabe (S. 45) sind
die übrigen Angriffe und Vorwürfe (die wichtigsten sind von ihm
vorher’ näher behandelt und durchweg in einem für Sleidan günstigen
Sinne abgefertigt worden) des Kölner Historikers gegen seinen be-
rühmten Gegner fast ausnahmslos ungerechtfertigt und ohne Bedeutung.
Ich bedauere es, daß P. nicht hat Stellung nehmen können zu dem
E.s Untersuchung abschließenden Werturteil: „Die Chronik des Surius
ist ein ultramontanes Pamphlet von voluminösem Umfang, dessen
einziger Wert darin besteht, daß es zeigt, wie im päpstlichen Lager
Geschichte zu Parteizwecken zurecht gemacht, d. h. gefälscht wird“.
Das umfangreiche Kapitel über die katholische Theologie und
Philosophie hätte zweckmäßiger Weise entlastet werden können durch
die Ausscheidung eines besonderen Kapitels über die Vermittlungs-
theologen. Diesen hätte P. dann auch mehr Aufmerksamkeit und
Gerechtigkeit widmen müssen. Jetzt sind sie denn doch zu dürftig
27*
404 Kritiken.
weggekommen, Cassander z. B. nur in einer kleinen Anmerkung S. 594,
die hauptsächlich einen Verweis auf Wetzer und Weltes Kirchen-
lexikon darstellt. |
Mit Recht hat Paulsen in der trefflichen Besprechung der früheren
Auflage (Deutsche Literaturzeitung 1894 Nr. 5) darauf hingewiesen,
daß das Schulwesen, das protestantische sowohl wie das katholische,
am Ende des 16. Jahrhunderts dem Unterrichtswesen am Ende des
15. Jahrhunderts überlegen war, und daß es ebenso mit den Uni-
versitäten stand. Bei Janssen-Pastor trete nicht das Wesent-
liche und Wirkliche, das in seinen Folgen Fortwirkende,
sondern das Zufällige in den Vordergrund. Ich möchte hinzu-
fügen: im 15. Jahrhundert war man auch nicht so schreib- und
drucklustig wie im 16. Jahrhundert, sodaß unser Urteil nicht so
stark von den literarischen Übertreibungen beeinflußt werden kann,
die fast als eine Krankheit des 16. Jahrhunderts anzusehen sind.
Für Wittenberg z. B. hat Schmidt im Hist. Jahrbuch 17, 77/8 in
Ergänzung von J.-P. die Zeugnisse von Oldecop und Alb. Burer bei-
gebracht, welche über die dortigen Zustände zur selben Zeit sich
stracks widersprechende Urteile abgeben. P., der in einer Anmerkung
(auf S. 198) auf diese neuen Zeugnisse hinweist, erwähnt deren In-
halt und daher auch ihren Widerspruch nicht; er hätte für seine
Darstellung nur das Zeugnis Oldecops brauchen können.
Die üblen Zustände an den Universitäten des 16. Jahrhunderts
sind, wenn ich meine Kenntnis von den Kölner Verhältnissen ver-
allgemeinern darf, zum Teil schon im 15. Jahrhundert vorhanden
gewesen. Leider hat J.-P. für Köln nur zerstreutes Material zur
Verfügung gestanden, das in seiner Vereinzelung kein bündiges Urteil
zuläßt. Aber, um ein paar Punkte zu erwähnen, so ergibt sich schon
aus dem gedruckten Teile der Matrikel, daß die medizinische Fakultät
auch im 15. Jahrhundert einen sehr schwachen Bestand an Behrern
und Schülern hatte (vgl. die Tabellen im I. Bande S. CV—CXTI). "Die
Klagen des Nuntius Albergati über die Lässigkeit der geistlichen
Präbendare ertönen schon ebenso laut in den Akten des 15. Jahr-
hunderts (Westdeutsche Zeitschrift IX 390). Die von J.-P., da er sich
meist auf die dürftigen unwissenschaftlichen Auszüge Dreesens stützt,
leider zu wenig benutzten Schilderungen des Buches Weinsberg über
das lockere studentische Leben seiner Zeit und über die Klüngel-
wirtschaft des Kölner Rates gegenüber der Hochschule sind im
15. Jahrhundert in geradezu drastischer Weise aus den Akten nach-
gewiesen (Westdeutsche Zeitschrift IX 389 ff, XVII 356ff.). Aber
es ist mir kein Zweifel, daß auch die guten Seiten des akademischen
Lebens im 16., wie im 15. Jahrhundert vorhanden gewesen sind; nur
Kritiken. 405
werden sie selten ausdrücklich gelobt. Und wenn die Jesuiten, wie
ich durchaus nicht leugnen will, an den katholischen Hochschulen im
16. Jahrhundert eine segensreiche Wirksamkeit entfaltet haben, so
haben sie auch ihr Licht nicht unter den Scheffel gestellt, wie die
Darstellung von J.-P. zur Genüge erweist.
Köln. Herm. Keussen.
A. W. Whitehead, M. A.: Gaspard de Coligny, Admiral of
France. Mit 27 Abbildungen und 10 Plänen. London, Methuen
& Co. 1904.
Was der Titel besagt, ist das Buch nicht: es ist keine Biographie.
Die Anordnung des Stoffes entspricht in keiner Weise den Anforde-
rungen, die man an einen Biographen stellen muß. Nicht nur, daß
die Schilderang der im Mittelpunkt der Darstellung stehenden Per-
sönlichkeit vor derjenigen der miteinander ringenden Kräfte wie der
großen Ereignisse der Zeit überstark zurücktritt: die Charakteristik
und die Erzählung des äußern und innern Lebensganges des Helden
selbst ist in aller Form vom Hintergrund isoliert und grundlos in
zwei völlig zusammenhanglose, am Eingang und Ausgang des Buches
stehende Teile auseinandergerissen worden.
Der gleiche Mangel an Dispositionsgeschick verrät sich auch in
der weiteren Gliederung des Stoffes. Das außerordentlich gehaltvolle
und wohlgelungene Kapitel „Rise and Decline of Huguenot Movement“
ist sozusagen exkursmäßig angehängt, hätte jedoch seinem Wesen nach
fast Anspruch als Untertitel des gesamten Buches zu gelten und so
behandelt zu werden. Andrerseits hätte das für einen Engländer
charakteristische Kapitel „Coligny and the new World“ bei der ein-
mal geschaffenen Anlage des Werkes nur den Platz als Exkurs ver-
dient, während ihm ein umfangreicher Abschnitt inmitten der Dar-
stellung eingeräumt ist.
Gegenüber diesen mehr formalen Ausstellungen ist jedoch das
Buch als eine Bearbeitung der Zeitgeschichte durchaus verdienstlich
und tüchtig zu nennen. Der Verfasser beherrscht das schwer über-
sehbare, zerstreute und überreichhaltige gedruckte Material in aner-
kennenswertem Umfang. Auch eigne Studien in den Archiven und
Bibliotheken Englands, Frankreichs und Italiens hat er angestellt,
jedoch auffälligerweise nur für weniger im Vordergrund des Interesses
stehende Dinge. Für die eigentliche Schilderung fußt er überwiegend
auf den Darstellungen andrer Gelehrter, und es erfüllt den deutschen
Leser mit Genugtuung, daß diese beste zusammenfassende Darstellung
des Zeitalters Colignys vornehmlich aufgebaut ist auf den Ergebnissen
deutscher Forschung. Für die Charakteristik des Helden wie für die
406 Kritiken.
Zeitschilderung bis 1560 bildet die Grundlage Erich Marcks’ erster
Halbband der Colignybiographie; für die 60° Jahre sind ebenso eine
Reihe deutscher Einzeluntersuchungen Hauptquellen; für die viel-
erörterte Frage der Vorgeschichte der Bartholomäusnacht schließlich
übernimmt er die Resultate Baumgartens und Philippsons. Hier hätte
er bei gründlicherer und systematischerer Ausnutzung der von ihm
besuchten Archive über die bisherige Kenntnis wohl hinauskommen
können. Ref., der für andere, jedoch dem gleichen Zeitabschnitt ge-
widmete und das besprochene Thema eng berührende Arbeiten eine
Anzahl der vom Verf. zitierten Fundstätten besucht hat, kann auf
Grund dort liegenden Materials beweisen, daß die Linie vom Frieden
zu S. Germain bis zum Schuß vom 22. August 1572 keineswegs so
einfach und gerade ist als sie in der Vorstellung Baumgartens und
damit derjenigen des Verf. erscheint. Ein tieferes Eindringen in die
innern französischen Verhältnisse hätte gewiß auch dem Verfasser diese
Erkenntnis gebracht; die allzustarke Beschränkung auf die Klarlegung
der mehr außerpolitischen Verwicklungen und die bewußte Ausschaltung
jener Betrachtung aus der fortlaufenden Darstellung machen sich bier
nachteilig bemerkbar.
Im übrigen erscheint Ref. die Zusammenfassung des Materials
durchaus geglückt. Den an streng exakte Forschung gewöhnten
Deutschen befremdet allerdings die Form der Quellenzitierung. Bei
der Mannigfaltigkeit des benutzten Materials wäre es wohl z. B. nötig
gewesen Absender und Empfänger der zitierten Depeschen namentlich
aufzuführen sowie die Datierung anzugeben, anstatt sich mit der
häufig miß- und unverständlichen Nennung der Fundstelle zu be-
gnügen. Das in der Darstellung Gebotene jedoch ist durchaus zu-
verlässig. Fast immer darf man dem Verf., selbst bis in die Formu-
lierung seiner Schlüsse zustimmen.
Ein ernstliches Bedenken hat Ref. nur gegen die Auffassung
und die Behauptung, Coligny habe in den Jahren 1571 und 1572
die der Lage Frankreichs entsprechende Politik vertreten, die in einem
Kampf gegen Spanien die Heilung der inneren Verwicklungen suchte.
Der von Katharina von Medici und Morvilliers aus teils persönlichen
teils staatsmännischen Erwägungen heraus vertretene Standpunkt den
Frieden um jeden Preis zu erhalten, scheint Ref. bei der damaligen
Weltlage wie der Lage Frankreichs doch mehr zu rechtfertigen.
Selbst wenn ein Krieg für das Land des allerchristlichsten Königs
siegreich verlaufen wäre, hätte das die innere Auseinandersetzung nur
hinausgezögert oder wahrscheinlicher noch dem Protestantismus den
Erfolg geschenkt. Der Historiker aber möchte füglich bezweifeln, ob
dieser Ausgang der französischen Geschichte mehr entsprochen hätte
Kritiken. 407
als die Entwicklung, die von der Bartholomäusnacht bis zum Sieg
Heinrichs IV. sich folgerichtig vollzog. Der Krieg jedoch mußte da-
mals für Frankreich mit einem Fiasko endigen, denn Coligny war in
all den Erwägungen seiner auswärtigen Politik in einem Grundirrtum
befangen, an dem er schließlich zugrunde ging: in der Einschätzung
der Verläßlichkeit Englands. Er verkannte die durchaus egoistische
Politik Elisabeths, die vor der Gemeinsamkeit der konfessionellen
Interessen niemals übersah, daß im Grunde Frankreich als Besitzerin
der Niederlande England ebenso gefährlich war wie die spanische
Weltmacht. Dieser Gesichtspunkt dürfte den Anspruch, wie ihn
Coligny und seine Anhänger erhoben, die nationale Partei Frankreichs
zu sein, doch im historischen Sinn als unberechtigt gelten lassen.
Und ın anderem Zusammenhang hat das der Verf. mehrfach selbst
zugestanden.
Leipzig. Paul Herre.
Documents sur V’Escalade de Genève. Tirés des archives de
Simancas, Turin, Milan, Rome, Paris et Londres 1598—1603 publ.
par la Soc. d’hist. et d’arch. de Geneve. Geneve, Georg et Co.
1903. XL 486 pages. 8°.
Am 22. Dezember 1602 litt der Herzog Carl Emanuel von
Savoyen mit seinem Versuch, durch einen Handstreich die Stadt Genf
in seinen Besitz zu bringen, kläglich Schiffbruch. Unter den Ver-
öffentlichungen zur Feier der 300 jährigen Wiederkehr des für die
Genfer so bedeutungsvollen Tages nimmt die vorliegende Quellen-
publikation eine beachtenswerte Stellung ein..
Geplant gewesen war anfänglich eine Vereinigung des auf das
vorliegende Thema bezüglichen Aktenmaterials aus der ganzen Re-
gierungszeit des Herzogs, der seit seiner Thronbesteigung (1580) auf
Genf seine Blicke gerichtet hatte, in einem Bande. Aber die Fülle
an Stoff und die Kürze der Zeit machten das unmöglich. Man be-
schränkte sich daher vorläufig auf die Jahre 1598—1603, d. h. auf
die Periode, die vom Frieden von Vervins auf der einen und dem
zu St. Julien auf der anderen Seite begrenzt wird und an deren
Schluß die Bemühungen Genfs um Aufnahme in den ersteren und
um seine staatsrechtliche Unabhängigkeit bei den beiden vertrag-
schließenden Staaten Frankreich und Savoyen zur Anerkennung ge-
langten. Für die Sammlung des Materials waren Mario Schiff in
Simancas, der 1902 verstorbene E. Dunant im Turner Staats-
archiv und im vatikanischen Archiv, E. Motta in der Trivulziana
zu Mailand, Fr. de Crue in Paris und Ch. Borgeaud in
London tätig. Ein jeder dieser Gelehrten schritt innerhalb des
408 Kritiken.
Bandes selbständig und in einem besonderen Abschnitt zur Edition
der von ihm gefundenen Akten; die Turiner Ausbeute Dunants,
für die am Schluß des Werkes wertvolle Supplemente gegeben
werden, veröffentlichte Motta zusammen mit seinen Auszügen aus
der Trivulziana.
In den hier vorliegenden Berichten der verschiedenen Gesandten
und Agenten spiegelt sich die noch ganz in den Bahnen Philipps II.
befindliche Politik der Regierung seines Nachfolgers wieder. Sie
schreckte vor jeder offenen Unterstützung der Pläne Carl Emanuels
mit Rücksicht auf Frankreich zurück, würde aber gegen eine, ohne
ihr Zutun erfolgte Vergewaltigung der Stadt nichts einzuwenden ge-
habt haben. Die Besorgnis, daß unvorsichtiges Handeln den spanischen
Truppen die freie Straße in die Niederlande verschließen könnte,
bestimmte alle Schritte Philipps II. und Philipps OHI. Ähnlich war
für Heinrich IV. und Frankreich der Gesichtspunkt maßgebend, daß
die dem Calvinismus ergebene Genfer Republik nicht ihre Unab-
hängigkeit verlieren und zu einem Bollwerk der spanischen Macht
werden dürfe. Daß die Kurie von ihrem Standpunkt aus an einer
solchen Auffassung der Sachlage durch Frankreich keine Freude haben
konnte, war klar. Dieses Wiederspiel der Interessen tritt deutlicher
wie je in unseren Akten zu Tage und macht ihre Lektüre zu einer
interessanten.
Erleichtert wird sie durch gute Überschriften, präzise Anmerkungen
(zu rühmen sind die genauen Bestimmungen der Personennamen), durch
ein gutes Register und eine im großen und ganzen jedenfalls genaue
Wiedergabe des Textes im Auszug oder in extenso. Ich sage: im
großen und ganzen, da man eine sorgfältige Nachprüfung der von
einem vortrefflichen Kopisten angefertigten römischen Vorlagen nicht
immer für notwendig gehalten hat.
Alle erwähnten Vorzüge hindern aber nicht, daß man gegen die
Anlage des Werkes Einspruch erhebt. Dieses würde unendlich ge-
wonnen haben, wenn man anstatt der fünf chronologischen Serien,
die je durch die Provenienz bestimmt werden, eine einzige ge-
schaffen hätte In ihr würde der Benutzer die Entwicklung der
Ereignisse und die Haltung der verschiedenen Regierungen im Lauf
der Jahre leichter als es jetzt der Fall ist, verfolgen und prüfen
können (eine chronologisch geordnete Liste aller Nummern am Schluß
des Bandes leistet nur unzureichende Dienste). Möchte bei der
Fortsetzung der Edition dieser Gesichtspunkt in etwas Berück-
sichtigung finden.
Rom. Karl Schellhaß.
Kritiken. 409
Karl Jacob, Von Lützen nach Nördlingen, ein Beitrag zur
Geschichte des dreißigjährigen Kriegesin Süddeutschland
in den Jahren 1633 und 1634. Straßburg i. E. Verlag von
Ed. van Houten 1904. VIII, 236 und 152*.
Das gründliche und gehaltvolle Buch hat sich eine doppelte
Aufgabe gestellt und verdient für die eine Seite der Lösung, die ein-
gehende und nur für den Anfang des Jahres 1634 etwas summarische
Darstellung der bisher sehr vernachlässigten Kriegsgeschichte von
1633—1634 fast uneingeschränktes Lob. Scharfsinnig, sorgsam und
gewissenhaft werden die beinahe lückenlos benutzten Berichte auf ihre
Glaubwürdigkeit geprüft, und man darf es wohl seiner Beherrschung
des Stoffes zu gute halten, daß der Verfasser mit den meisten Autoren,
die über diese Zeit geschrieben haben, der Reihe nach die Klinge
kreuzt. Um so mehr fällt es dann auf, daß er bisweilen auch da,
wo er selbst auf Mängel unseres Wissens hinweist, mit schroffem
Urteil allzurasch bei der Hand ist. Von den vielen Stellen, die unsere
Kenntnis der behandelten Zeit vertieft oder erweitert haben, hebt
Ref. hier folgende hervor. Sehr verständig und überzeugend wird die
innere Ursache der im Wortlaute unbekannten Koburger Abmachung
nachgewiesen, von einer neuen Seite erscheinen die Vorgeschichte von
Ferias Zug, zu dessen Aufhellung bisher unbekannte Zeitungsnachrichten
mitgeteilt werden, und die nach Münchener Akten geschilderten Ver-
handlungen, die Kurfürst Maximilian vom Juli bis September 1633
über die Verweisung Aldringens an seine Befehle durch Richel in
Wien führen ließ. Anschaulicher als vorher wird der Grund für
Holks Einfall in Sachsen dargelegt, in hellere Beleuchtung gerückt
werden Aldringens Verhältnis zu Waldstein namentlich in bezug auf
seine Kommandoübernahme über die Spanier und die sich daraus er-
gebenden Folgen für seine Stellung zu Maximilian, sowie die mili-
tärischen Vorgänge nach der Belagerung von Konstanz und der Er-
nennung von Gallas zum Generalleutnant. Dazu sei ergänzend bemerkt,
daß Hallwichs Behauptung, Aldringen habe sich durch diese Bevor-
zugung seines Schwagers verletzt gefühlt, doch beweiskräftig und
zutreffend ist, wie J. z. T. schon aus Höflers Beiträgen zur
Katastrophe des Herzogs von Friedland hätte ersehen können. Hall-
wich lagen zwei ungedruckte Schreiben Aldringens an Gallas vor; in
dem einen ddo Waldsee 28. September 1633 „erfreut er sich un-
endlich“ über den Empfang der Nachricht und wird dadurch „vom
ganzen Herzen gerührt“, in dem andern am folgenden Tage aus
Ravensburg datierten teilt er Gallas, wenn gleich ohne Angabe des
eigentlichen Grundes, seinen Entschluß mit, in Wien seinen Abschied
verlangen zu wollen. So plötzlich wie J. annimmt, ist Aldringens
410 Kritiken.
Sinnesänderung gegen Waldstein sicher nicht erfolgt, sie muB von
längerer Hand vorbereitet gewesen sein, und die groben Verweise, die
ihm Waldstein nach Bayern sandte, dürfen doch nicht bloß als „ge-
legentliche Einzelheiten“ aufgefaßt werden. Mit seiner Beschreibung
der Schlacht bei Nördlingen hat der Verfasser durch die genaue und
breitere Untersuchung über die Örtlichkeit und den Verlauf des
Kampfes die Forschungen seiner Vorgänger überholt und manche,
wenn auch nicht alle, zweifelhaften Punkte aufgehellt; bei den teil-
weise unzulänglichen Nachrichten darüber bleibt auch jetzt der Gang
der Schlacht auf dem rechten und noch mehr auf dem linken
schwedischen Flügel für beide Gegner vielfach unaufgeklärtt. Ein
besonderer Vorzug des Buches ist, daB die Darstellung immer den
Zusammenhang der militärischen Operationen und ihre Rückwirkung
auf die allgemeine Lage festhält. Im einzelnen bemerkt Ref. zu
S. 10: Kurfürst Maximilian war Egoist und bloß Bayer auch schon
vor Gustav Adolfs Auftreten; 16 und 3* hätte sich der Verfasser den
Tadel gegen einen anderen Autor sparen können, denn ihm selber ist
unbekannt geblieben, was Opel III 317 f. über Bernhards militärisches
Vorleben erzählt. 27*, der von J. für Ferias Zug gewünschte Auf-
schlof aus dem Brüsseler Archiv ist schon 1889 (Abhandlungen
der k. böhm. Ges. d Wiss. VII, 3) erfolgt. 32 Wealdsteins Ziel
für 1633 bildete allerdings die Herstellung des Friedens, aber doch
nicht in voller Übereinstimmung mit dem Kaiser; 37 ein Teil der
bayrischen Truppen, z. B. das Regiment Comargo, wurde tatsächlich
von Waldstein zurückgeschickt, eine Untersuchung über die in Böbmen
verbleibenden wäre hier am Platze gewesen; 41 die Ausführungen
über die beiderseitigen Grenzen der Okkupationsmöglichkeit erscheinen
überflüssig, weil die Machtzentren eines Landes natürlich immer das
stärkste Hindernis für den Gegner bilden müssen; 104 Lichtenau liegt
bei Ansbach, nicht bei Bamberg; 140 Gallas hat seine Ansicht rasch
geändert, Ende Oktober war er durchaus der Meinung, daß Bayern
nichts von Bernhard zu fürchten habe. Zu 191 liegt die Frage nahe:
Warum wollten es die schwedischen Feldherrn anfangs August nicht
auf eine Schlacht ankommen lassen? Die von J. 199 gegebene Er-
klärung genügt zu ihrer Beantwortung nicht, denn beide mußten sich
doch sagen, daß es: leichter sein werde, den Gegner vor der Ver-
einigung mit den Spaniern zu schlagen; vielleicht haben sie die Sach-
lage weniger ernst genommen, weil die Gefahr mit den Spaniern des
Vorjahres nicht so groB gewesen war. Weiter drängt sich zu 202
die Frage auf: Warum haben Horn und Bernhard in der Nacht zum
25. August nicht wenigstens versucht, etwas Proviant nach Nörd-
lingen zu schaffen, der „ohne Diffikultät“ hätte hineingebracht werden
Kritiken. 411
können; 117* Wenn Horns Aussage über die Schanzen unklar ist, so
dürfte wohl auch seine Angabe über die Besatzung gegenüber Diego,
der auf seiten der Schanzenerbauer stand, nicht unbedingt zuverlässig
sein. Das Buch scheint mit einer gewissen Hast vollendet worden
zu sein; bei strengerer Feilung würden Sätze wie der folgende: „Für
jeden Heerführer, gleichgültig ob im Angriffe oder bei der Verteidigung,
ist die Berücksichtigung von Streitkräften, Stellung und Plänen des
Gegners unerläßlich“ nicht stehen geblieben sein. Von kleineren Ver-
sehen hebe ich nur heraus, daß Note 111, auf die im Texte ver-
wiesen wird, unter den Anmerkungen fehlt. Neben der kriegs-
geschichtlichen Darstellung verfolgt das Buch aber noch einen
besonderen Zweck, was seinen Wert leider schr beeinträchtigt. J. be-
trachtet als eine der Aufgaben seiner Arbeit die Führung des Nach-
weises, „daß Herzog Bernhard von Weimar keinen ersten Platz unter
den Heerführern des 30 jährigen Krieges verdient, daB es durchaus
unzulässig ist, ihn den großen ruhmreichen Erscheinungen seiner Zeit
anreihen zu wollen“. Abgesehen davon, daß dieser Nachweis doch
nur durch die Würdigung der gesamten Feldherrntätigkeit Bernhards
und nicht bloß der kurzen Zeit von anderthalb Jahren zu erbringen
wäre, in denen er noch dazu öfters durch Rücksichten auf Oxenstierna
und Horn in seiner Bewegungsfreiheit gehemmt war, muß die vor-
gefaßte Meinung, mit der J. an seine Quellen herangetreten ist, sein
Urteil über des Herzogs Tun und Lassen notwendig stark beeinflußt
haben. Und dies ist in einem so überreichen Maße der Fall, daß
man häufig an seinem nicht zu bezweifelnden guten Willen, un-
parteiisch sein zu wollen, irre wird. Alles Licht fällt auf Horn, aller
Schatten auf Bernhard. Man wird beim Lesen die Empfindung nicht
los, daß alles künstlich zusammengesucht wird, was gegen Bernhard
spricht, daß der Autor jede Äußerung oder Handlung von ihm genau
daraufhin ansieht, wie sie zu einem Tadel gewendet werden könne.
Bernhards Entschlüsse werden auch da, wo sie nach J. aus Mangel
an Nachrichten nicht genügend zu erklären sind, ungünstig beurteilt,
seine Briefe sind eine einseitige Quelle, seine Versicherungen schön-
klingende Worte, er sieht durch eine trübe Brille oder ist mit Blind-
heit geschlagen, fürchtet die Schlacht, handelt so unzweckmäßig als
möglich, seine Urteile sind leichtfertig und ungründlich, seine Ideen
unfertig, seine Absichten nirgends ausgereift. Horns Pläne verraten
klare Einsicht, die Bernhards sind Luftgebilde. Bernhards Sieg bei
Ornbau wird als bedeutungslos hingestellt, seine Eroberung von Regens-
burg einmal als Handstreich, Horns Erfolge in Südwestdeutschland
werden im Widerspruch mit dem Tatsächlichen als ungleich bedeut-
samer und von größerer Wirkung als der Fall der Donaufestung be-
412 Kritiken.
zeichnet. Wenn Bernhard, wie es vermutlich der Fall war, annahm,
daß Waldstein mit annähernd gleich starken Truppen gegen ihn
herangezogen und auf die Nachricht von seinem Vormarsche um-
gekehrt war, so wird das lächerliche Prahlerei genannt. Für Wald-
stein ist die früh eintretende Winterkälte eine Entschuldigung, Bern-
hard wird ein schwerer Vorwurf daraus gemacht, daB er in fünf
Tagen bei derselben strengen Jahreszeit keine Heldentaten ausgeführt
oder gar, daB er mit seiner verhältnismäßig kleinen Armee dem
Gegner nicht die Richtung seiner Aktionen vorgeschrieben hat. Die
Einnahmen geringer Orte durch Horn sind beachtenswerte Erfolge,
die durch Bernhard kleine Händel, die nichts Ernstliches bedeuten.
Neuburg a. D. ist ein wichtiger Platz, wenn ihn Bernhard. verliert,
doch ohne Bedeutung, wenn er ihn zurückerobert. Manchmal über-
schüttet der Verf. Bernhards Feldherrnstümperei mit schneidendem Hohne,
- oder er gerät in eine Art Wut und spricht von verdammter Pflicht
und Schuldigkeit des Herzogs. Für den Leser bleibt es verwunderlich,
daß die Schweden einen so erbärmlichen Anführer nicht längst bei-
seite geschoben hatten. Geradezu schreiend ungerecht ist das Urteil
über Bernhards Verhalten nach der Einnahme von Regensburg; was
wird ihm da, während Horn seinen Parteigängerkrieg im Südwesten
ungestört, man möchte sagen behaglich, fortführte, zugemutet, was
hätte der Herzog da mit seinen 10000 Mann nicht alles an der
gefährdetsten Front verrichten sollen. Wenn uns der Verf. hier und
an anderen Stellen seines Tadels nur das Wie das Bessermachens
verraten hätte. Er gibt zu, daß Aldringen Ende September 1633
allein stärker als Bernhard war, der wohl eben deshalb das Heran-
kommen des Pfalzgrafen von Birkenfeld wünschte, aber konnte Horn
auch nach dem Eintreffen des Pfalzgrafen auf den Fall von Konstanz
rechnen und durfte der schwächere Bernhard in dem Augenblicke, wo
Aldringen, Ossa und Feria zusammenstießen, allein etwas Entscheidendes
wagen? Was der Herzog auch tut, ist falsch; geht er der Ver-
pflegungsschwierigkeit halber zurück, so geschieht es nach J. zu weit,
ohne daß er uns das Warum zu sagen vermag. Gewiß hat Bernhard,
besonders im Frühjahr 1634, Fehler begangen, obgleich auch dabei
die für diese Zeit übliche Ruhepause und Vervollständigung der
Regimenter in Betracht zu ziehen sind, aber welcher von den ihm
durch J. als „groß“ gegenübergestellten Feldherrn hat nicht auch
Lehrgeld bezahlt, unrichtige Pläne gefaßt oder Treffen verloren? Man
glaubt den immer wiederholten bloßen Vorwürfen nicht, statt des
lediglich absprechenden Tadels verlangt man bündigere Nachweise,
stärkeres Eindringen in die wirklichen Verhältnisse, genaue Ziffern-
berechnungen und ähnliches (dadurch würde auch an manchen Stellen
Kritiken. 413
das Sprunghafte der Darstellung vermieden worden sein), oder wo dies
nicht möglich ist, eine größere Zurückhaltung im Urteil. Im Gegen-
satz zu Bernhard wird Horn mit verschwenderischen Lobe bedacht;
dessen Unternehmungen werden, auch wenn sie nicht gelingen, höchst
aussichtsvoll genannt. Über seinen beträchtlichen Mißerfolg bei Bam-
berg huscht die Erzählung vertuschend hinweg, fast immer wird er
schonend beurteilt, werden für seine Schwächen Entschuldigungen
vorgebracht. Für seine lange und vergebliche Belagerung von Über-
lingen gibt es kein Wort der Mißbilligung, wie zahm und matt ist
der Tadel für seine zuletzt doch recht eigensinnige Bestürmung von
Konstanz, und welch harte Worte würde der Verf. gefunden haben,
wenn hier Bernhard der Schuldige gewesen wäre. An der wieder-
holten schwächlichen Nachgiebigkeit Horns nimmt J. keinen oder
geringen Anstoß, auch ist ihm nur z. T. aufgefallen, daß die Haupt-
ursachen für den Verlust der Nördlinger Schlacht (die verhängnisvolle
Stockung im Hohlwege am Nachmittage des 5. September, das MiB-
verständnis mit dem Angriffe Witzlebens, das langsame Herankommen
der Infanterie und das zu weite Zurückgehen der Reiterei am 6.)
allein den unter Horns speziellem Kommando stehenden Truppenteilen
zur Last fallen. Über die Unausführbarkeit von Horns Vorschlag
inbetreff des Rückzuges geht der Verf. im Gegensatz zu dem wegen
seiner Absicht, stehen bleiben zu wollen, streng beurteilten Bernhard
-mit wenigen Worten hinweg; von einer in geordnetem Abzuge be-
griffenen Armee Horns kann im Ernste doch nicht gesprochen werden,
der Feind auf dem Allbuch (vgl. den Bericht Ferdinands IIL) würde
sicher nicht mit der Verfolgung gezögert haben, und deshalb bleibt
es doch recht zweifelhaft, ob auch das rein defensive Verhalten
Bernhards nur zum Verluste der Schlacht und nicht auch zur
Katastrophe geführt hätte. Für viele Bernhards Tätigkeit berührende
Stellen des Buches wird dem Benutzer Vorsicht und Nachprüfung zu
empfehlen sein. Dem Texte folgen zahlreiche Anmerkungen, die
von staunenswertem Fleiße zeugen, allerdings aber auch von Hyper-
kritik nicht frei sind, und ein Anbang mit 13 unbekannten
Beilagen aus dem Münchener Archive und den Bibliotheken von
Breslau (die Auffindung der daraus stammenden Zeitungen nimmt
der Verf. mit Unrecht für sich in Anspruch), von Zürich und
Straßburg.
Breslau. J. Krebs.
414 Kritiken.
A. v. Ruville, William Pitt, Graf von Chatham. VI, 447;
480; 456. (Mit Porträt und Karten.) Stuttgart und Berlin 1905.
Frederic Harrison, Chatham. (Twelve English Statesmen.) VI, 239.
London 1905.
Felix Salomon, William Pitt, der Jüngere. Erster Band. Erster
Teil. Die Grundlagen. XII, 208. Leipzig, 1901.
Mit Biographien des älteren Pitt ist es bis vor kurzem sehr
schlecht bestellt gewesen, merkwürdigerweise schr viel schlechter als
mit denen über andere politische Größen Englands aus dem 18. Jahr-
hundert. Die Werke von Coxe über Walpole, von Ballantyne über
Carteret, von Lord Fitzmaurice über Shelburne, von Lord Stanhope
und Lord Rosebery über den jüngeren Pitt, sie alle sind in ihrer
Art den entsprechenden Werken von Thackeray, von W. D. Green u. a.
über den älteren Pitt entschieden überlegen. Jüngst ist man daran
gegangen eine sehr empfindliche Lücke in der geschichtlichen Literatur
zu füllen; gleichzeitig und im ganzen unabhängig von einander sind
die oben angeführten drei Arbeiten erschienen. Sie bieten mit Be-
wußtsein und Absicht Verschiedenes. Harrison bringt einen knappen
Essay; der Raum ist ihm vorgeschrieben und damit die Arbeitsweise;
er fußt nur auf gedrucktem Material und gibt etwa den Stand der
Forschung, den er vorfindet, in seiner Auffassung wieder. Der Wert
des Bändchens liegt in der geistigen Eigenart des Verfassers; diese
bietet viel Anziehendes. Es ist ein feinsinniger, geistvoller Mann,
der in vornehmer Darstellungsweise zu uns spricht; er besitzt die
Gabe, die durch Aktenstudien gefördert, aber nicht ersetzt werden
kann, sich in seinen Helden und in dessen Zeit hineinzuleben. Die
Grenzen von Harrisons Kunst scheinen mir dort zu liegen, wo seine
politische Richtung mitzusprechen beginnt; er tritt uns nach ver-
schiedentlichen Äußerungen als Liberaler von Gladstones und Morleys
Schlage entgegen; ein solcher ist der Art des älteren Pitt gar zu
wenig kongenial. Meine Studien dienen dem Zwecke den Boden für
das Verständnis des Sohnes vorzubereiten; sie mußten tief dringen,
weil der Vater nach meiner Anschauung im wesentlichen als Vorbild
für den Sohn gedient hat; sie heben das, was ich als das politische
Programm des Vaters verstehe, hervor, und reihen dieses Programm
in Englands Werdegang ein. Es versteht sich, daß ich mich im
übrigen beschränken mußte, und daß ich das Bedürfnis nach einer
Biographie des älteren Pitt weder befriedigen konnte noch wollte.
Ein Staatsmann wie Pitt verlangt aber nach einem literarischen
Denkmal großen Stiles auf eigenem Fundamente; es würde eine An-
maßung darin liegen, wenn ein Historiker ein so gewaltiges Lebens-
werk nebenbei abfertigen wollte. v. Ruville ist ohne Zweifel der von
Kritiken. 415
uns dreien für sein Arbeitsgebiet best Ausgerüstete; es ist darum
recht und billig, daß seine Arbeit in der folgenden Besprechung in
den Mittelpunkt rückt; die beiden anderen Arbeiten werde ich nur
nach Bedarf ergänzend heranziehen.
v. R. bat reiches Material gesammelt, über das er im Anhange
berichtet. Mit Freuden vernehmen wir, daß ihm als ersten der Nach-
laß von Pitt erschlossen worden ist; daneben hat er die überaus um-
fangreichen Newcastle Papers ım British Museum, die Akten des
Record Office, und die Akten der preußischen Gesandtschaft in London,
die im Berliner Geheimen Staatsarchiv ruhen, verwertet. Neben den
ungedruckten Quellen hat er die gedruckten und ebenfalls noch sehr
ergiebigen Publikationen nicht übersehen. Die Gliederung des reichen
Stoffes ergab sich leicht, sobald v. R. sich entschlossen hatte, zu-
gunsten der Gründlichkeit keine Breite zu scheuen; der erste Band
schildert die Zeit des Emporsteigens. Eine kurze Einleitung führt
geschickt in die inneren Verhältnisse und die auswärtigen Beziehungen
Englands im Beginn von Pitts Ära ein; die Einleitung darf kurz
sein, weil sie nur als vorläufige Orientierung für den Leser, nicht
als Grundlage für die Darstellung dienen soll. Das eigentliche Fun-
dament für das literarische Denkmal bietet der erste in vier Kapitel
geteilte Abschnitt mit der Überschrift: Herkunft und Werden der
Persönlichkeit. Hier wird uns zweierlei geschildert: das, was Pitt
seiner Familie, und das, was er dem politischen und sozialen Milieu,
dem diese angehört, verdankt. Das Fundament ist schmal; wir wollen
sehen, ob es tief ist und wie weit es uns zusagt. v. R. beginnt mit
einem höchst sorgsamen Bericht über Pitts Großvater, den „Diamanten-
Pitt“; wir folgen dessen Lebensgang mit Interesse und nehmen Er-
gänzungen und Berichtigungen gern entgegen. Wir stutzen bei der
Schätzung der Persönlichkeit. Harrison vergleicht den Ahnherrn des
Hauses mit einem ungeschliffenen Diamanten; auch in meiner Dar-
stellung gewinnt der Mann, dessen Wirksamkeit für die Zukunft der
Familie so viel bedeutet hat, Sympathien; bei v. R. ist er ein ganz
abstoßender Mensch, ein Mensch ohne Herzensbildung, von niedrig
materieller Gesinnung; Gewinnsucht macht den Inhalt seines Lebens
aus. Wie kommt v. R. zu diesem abweichenden Urteil? Auf Grund
neu entdeckten Materials? Nein, er verfügt über das gleiche, wie ich,
aber er verwendet es anders; er hat sich ein Bild von dem Manne
gemacht und was diesem Bilde nicht entspricht, das schaltet er als
nichtssagend aus. „Es dürfte ein schlimmer Fehlschluß sein“ — lesen
wir — „wenn man ihm auf Grund vereinzelter Äußerungen und
Handlungen einen edlen Charakter zuschreiben wollte.“ Ob die Ver-
einzelung nicht vielleicht mit der Beschaffenheit des Materials im Zu-
416 Kritiken.
sarnmenhange steht? Ob nicht die ganz intimen, nicht geschäftlichen
Briefe vernichtet oder von der Veröffentlichung zurückgehalten sind?
Wie dem auch sei, jedenfalls halte ich es für unstatthaft das, was
für den Mann spricht, dem Leser als unmaßgeblich vorzuenthalten.
Indessen es verlohnt sich nicht allzulange bei dem Großvater zu ver-
weilen, da wir erfahren, daB „der Same, aus dem Pitts moralische
und politische Erziehung erwuchs im Elternhause gestreut worden
ist“; von hier sind bessere und gesündere Einflüsse ausgegangen:
aus ihm geht Pitt als ein Mensch hervor, der „aus seiner innersten
Natur nach sittlicher Vervollkommnung streben muß“. Allerdings die
üble großväterliche Saat geht nicht verloren, auch sie kommt für den
Enkel in Betracht und wuchert üppig in dem Milieu empor, in das
Pitt dank den Reichtümern des Großvaters hineingerät. Es ist Aer
plutokratische Absolutismus“, die Herrschaft durch rücksichtslose,
systematisch betriebene Korruption, deren Träger und Anwälte die
aristokratischen Familien sind, mit denen Pitt verwandt, und auf deren
Verkehr er angewiesen ist. Aus der Schilderung dieses Milieu ergibt
sich der Grundton des ganzen Werkes; er ist düster und disharmo-
nisch; wir werden nie das Gefühl los, uns in bedrückender Atmosphäre
zu bewegen. Ich halte nun diese Milieuschilderung für einseitig. Gewiß,
v. R. gibt auch die guten Seiten des Systems zu, er hegt sogar
Wohlwollen für Walpole, aber er hätte hier bei dem Thema Aristo-
kratie und Geldmacht in Anbetracht der Schmalheit seines Funda-
mentes sehr viel tiefer greifen müssen. Er hätte uns zeigen müssen,
wie die Plutokratie in England emporkam, und was sie für England
bedeutet hat, ich will nicht sagen im guten oder im schlechten Sinne,
sondern für den Werdegang und die Entwicklung des Staatswesens.
Wer die Geltung und die Rolle des englichen Adels nur nach dem
Parteitreiben in Pitts Zeitalter zu beurteilen gelehrt wird, der gewinnt
ein ebenso schiefes Bild wie derjenige, welcher das französische König-
tum nach dem Regime von Ludwig XV. abschätzen würde. Es bleibt
die Frage nach der Genesis des politischen Programmes unseres Staats-
mannes zu erledigen; welche Auskunft gibt uns v. R.? Vom Groß-
vater stammen whigistische Traditionen, vom Vater vornehm toristische
Art und Gesinnung. Die Brücke zwischen Whigismus und Torismus soll
Bolingbroke mit seiner Doktrin schlagen helfen, aber irgend etwas, was
den Namen eines Programmes verdiente, kommt nicht zustande. Es ist der
Pitt innewohnende Drang nach Herrschaft, der allein die Richtschnur
abgibt; die Theorie von Locke kommt ihm insofern zu Hilfe, als sie
das Schwergewicht der staatlichen Gewalten ins Parlament verlegt, und
als Pitt, angesichts seiner rednerischen Begabung, das Parlament als
erwünschten Schauplatz betrachtet, um seine Herrschaft zu erkämpfen.
Kritiken. 417
Eine Schwierigkeit bleibt für ihn bestehen, insofern sein Whigismus und
sein Royalismus nicht glatt in einander aufgehen; dieser Widerspruch,
hören wir, sei der Whigpartei damals als solcher eigentümlich gewesen,
Pitt habe sein Leben lang daran zu leiden gehabt. In Ermanglung
eines politischen Programmes stellt Pitt seine Redekunst in den Dienst
rein egoistischer Interessen; im Anschluß an diese Tatsache &ußert
sich v. R. im allgemeinen abfällig über die Stellung der Redekunst
im Staatsleben. Er schreibt: „Die höchste Geltung der Redekunst
bedeutet immer einen Tiefstand der Bildung.“ Ich erhebe abermals
Einspruch. Ich will zugeben, daß Pitt unfertiger, als wir bisher an-
nahmen, ins Leben eingetreten ist, aber wie unzureichend ist die
Charakteristik der politischen Strömungen, zu denen er Stellung zu
nehmen hatte. Um mich nicht zu wiederholen, verweise ich auf mein
Buch, wo ich die Zusammenhänge, so, wie sie mir erscheinen, ge-
schildert habe; ich verarge es v. R. durchaus nicht, wenn er die
Dinge mit anderen Augen sieht, aber das Interesse unserer Wissen-
schaft verlangt, daB er sich mit dem, was ich vorbringe, ebenfalls
auseinandersetzt. Es geht nicht an, daß er schweigend darüber hin-
wegeilt, es geht um so weniger an, als es sich um Fragen handelt,
deren eindringende Erörterung für das Verständnis von Pitt unent-
behrlich ist. v. R.s Urteil über die Redekunst will ich in seiner
Allgemeinheit nicht besprechen; für das England des 18. Jahrhunderts
halte ich es für falsch. Die Pflege der Redekunst ging meines Er-
achtens mit nicht geringem politischen Wissen Hand in Hand; v. R.
unterschätzt den Gehalt der Parlamentsreden. Nach alledem kann
ich das Fundament, auf dem v. R. sein literarisches Denkmal errichtet,
nicht anders als schwach bezeichnen; ich will indessen anerkennen,
daß er eine größere Zahl neuer Daten zur Familiengeschichte hinzu-
getragen hat. Ein Vergleich mit Harrisons Bändchen macht das
anschaulich.
In dem folgenden Abschnitte beginnt der Aufbau; das Empor-
kommen von Pitt füllt den Rest des ersten Bandes aus; es würde zu
weit führen, wenn ich den Gang der Darstellung wiedergeben würde,
ich will nur das Wesentlichste herausheben. v. R. hat mich voll-
kommen überzeugt, daß ich die Lehrjahre von Pitt viel zu rosen-
farben ausgemalt habe; seine Schilderung ist allerdings schwärzer,
als irgend eine, die wir bisher besaßen. Schon Macaulay und Lecky
haben es an harten Worten nicht fehlen lassen, aber man verzieh
Pitt die Abwege zu Gunsten seiner patriotischen Leidenschaft, vun
der man meinte, daß sie mit Zielbewußtsein gepaart gewesen sei; der
gefesselte Genius strebte mit allen Mitteln sich freie Bahn zu schaffen,
um sich nach einem bestimmten Plane betätigen zu können. v. R.s
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 3. 28
418 Kritiken.
Pitt weist unversöhnliche Härten auf; er ist ein Streber von schlimmer
Sorte. Wir hören von seiner gewandten Dialektik, von seiner dra-
matischen Pose, von der Hohlheit seiner Argumente, von seinen
Theatercoups u. a. m.; es mangelt ihm an solidem Wissen und an der
wahren Herzensbildung. Er ist aber auch gar kein Genie; es mangelt
ihm an tiefen Gedanken, an klarer Erkenntnis, und was er an Wert-
vollem bringt, ist häufig nicht sein geistiges Eigentum. Energie und
Willensstärke überragen die Intelligenz; ein schöpferischer Geist ist
er nie gewesen. Manchesmal fühlt sich v. R. genötigt, ihn dann doch
etwas herauszustreichen, Pitt sei immer noch viel besser gewesen als
die meisten seiner Zeitgenossen, aber die Entschuldigung hilft wenig
mehr; der üble Eindruck überwiegt. Ja, er wurzelt ein von dem
Augenblick an, wo wir von einer seltsamen Erbschaftsgeschichte hören;
v. R. erzählt uns, daß Pitt, um eines ihm winkenden sehr reichen
Legates der Herzogin von Marlborough nicht verlustig zu gehen, die
Äußerungen seiner politischen Gesinnung der politischen Richtung der
hohen Dame angepaßt habe. Kann man sich etwas Verächtlicheres
denken? Allerdings handelt es sich nur um eine Vermutung, aber
v. R. legt uns alles so dar, daß wir schließlich vor einer vollendeten
Tatsache zu stehen meinen. Da fragen wir nun erstaunt: was ist
aus dem Triebe von Pitt nach sittlicher Vervollkommnung geworden,
und wie reimen sich all diese Angaben mit der Anerkennung an
einer anderen Stelle des Bandes, Pitt sei im Grunde doch ein an-
ständiger, ehrenwerter Charakter gewesen? v. R. gibt den Bescheid,
die politische Moral des Zeitalters sei eine andere gewesen wie heute,
` aber warum sagt er das nicht schon früher bei der Milieuschilderung,
und warum erscheint ihm dort alles ungemildert grau in grau? Übrigens
bezweifle ich, daß die sittlichen Maßstäbe in der Politik damals in
allem so sehr viel niedriger gewesen sind als heute; der Diamanten-
Pitt schreibt einmal an Pitts Vater: „Gehe nie mit Vorurteilen in
das Unterhaus, sondern folge aufmerksam der Debatte und stimme
deinem Gewissen gemäß. Ich würde lieber eines meiner Kinder darben
sehen, als sein Brot durch eine Abstimmung im Unterhause verdienen.“
Es kommt am Ende alles darauf an, ob bei Pitt wirklich das persön-
liche Verlangen nach Herrschaft alleinherrschend geblieben sei; v. R.
versichert es ausdrücklich, obwohl manches, was er anführt, dagegen
spricht, z. B. der Satz: Pitt habe von jeher zwei Fundamente gesucht,
auf denen sich seine Machtstellung erbauen sollte, das Vertrauen des
Volkes und die Gunst des Königs; das läßt doch auf eine ideelle Trieb-
kraft in Pitts Tun schließen, die aus anderen Quellen als aus dem reinen
Egoismus entsprießen muß. Zugleich taucht Bolingbrokes „patriotischer
König“ wieder als Pitts Vorbild auf, allerdings was war diese Schrift wert?
Kritiken. 419
Nach v. R.s Ansicht führte sie Pitt in das Reich Utopien. Falls nun
etwa zwei Seelen in Pitts Brust geruht haben, so spiegelt sich in
den Parlamentsreden dieser Jahre nach v. R.s unerbittlich strenger Kritik
nur die schlechte wieder; und doch lesen wir weiter: Pitts Redekunst
legte den Grund zu seiner Ehrenstellung. Wer hier Harrisons Schil-
derung des Parlamentariers zum Vergleich heranzieht, der meint, er habe
es nicht mit dem gleichen Staatsmanne zu tun. Ich bin nicht in der
Lage v. R. im Augenblick zu widerlegen, ich will auch zugeben, er
tut recht, Pitt eines unverdienten Nimbus zu entkleiden, aber ich
vermag mit dem Charakterbilde als solchem nichts anzufangen; es löst
nicht die psychologischen Schwierigkeiten, sondern stellt neue und
größere psychologische Rätsel. Von einem solchen PBiographen
aber kann man nicht anders urteilen, als daß er als Führer durch
das Innenleben seines Helden versagt. Um so klarer wird uns das
äußerlich Sichtbare in seinem Buche: der Kampf von Pitt und von
seinen Zeitgenossen um die Herrschaft. Hier leitet uns v. R. mit
sicherer Hand durch ein wahres Labyrinth; er zergliedert mit minu-
tiöser Sorgfalt alle Phasen der parlamentarischen Parteiwirren von
Walpoles Zeiten an bis zu dem Zeitpunkte, wo Pitt sich endlich
durchgerungen hat. Und was er vorbringt ist sicherlich wertvoll und
interessant; es ist ein Stück Kulturgeschichte, das er schreibt; kein
englischer Historiker wird an seiner nahezu photographisch getreuen
Wiedergabe des Cliquenwesens in der Hochflut „des plutokratischen
Absolutismus“ vorübergehen dürfen. Dabei schöpft er vornehmlich
aus bekanntem Material; Pitts Nachlaß erweist sich für Pitts Lehr-
zeit als erstaunlich wenig ergiebig; erst für das Kapitel „die Ver-
mählung“ liefern die Familienpapiere reichen Stof. Und v. R. hat
aus ihm etwas zu machen verstanden; das Verhältnis zwischen Pitt
und seiner Gattin ist klug und feinfühlig geschildert. — Der Zeit
des Emporkommens folgt die Zeit der Macht.
Pitt als der weltberühmte Kriegsminister wird im zweiten Bande
behandelt; es ist der Höhepunkt von Pitts politischer Existenz, es ist
zugleich der Höhepunkt von v. R.s Darstellung. Endlich wird einem
wärmer ums Herz; auf dem Felde militärischer Betätigung gewinnt
v.R. etwas wie innere Anteilnahme an seinem Helden. Gewiß, er
hütet sich nicht fortgerissen zu werden; er wägt peinlich genau ab,
damit seinem Helden kein Verdienst zu viel zugeschrieben wird, er
bleibt nach wie vor kritisch und scharf, aber die Wucht der Tat-
sachen dringt durch, er muß die Größe des Mannes anerkennen. Und
es ıst nun sein Verdienst, sie uns erwiesen zu haben; an die Stelle
der üblichen Redensarten tritt eine sachkundige, klare, umsichtige
Darlegung des Kriegsplanes in all seinen Abwandlungen. Erst jetzt
28*
420 Kritiken.
begreifen wir, wieso Pitt zum Organisator des Sieges geworden.
Neben den militärischen Operationen gehen diplomatische Verhand-
lungen einher; auch sie sind geschickt und ohne Weitschweifigkeit
mit dem Blick für das Wesentliche wiedergegeben. Neues glaube ich
nicht entdeckt zu haben, aber das ist nicht die Schuld von v. R,
sondern das Verdienst seiner Vorgänger. Der Ursprung des sieben-
jährigen Krieges brauchte von v. R. nur nebenbei besprochen zu
werden, da Pitt mit der Westminsterkonvention nichts zu schaffen
gehabt hat; ich bedaure die Art und Weise, in der v. R. sich über
diese Frage äußert; die Ausländer, die das Werk lesen, werden
zweifellos aus ihm die Überzeugung schöpfen, Friedrich der Große sei
also doch der schlimme Störenfried gewesen. Der Band schließt mit
den Friedensverhandlungen und der Abdankung Pitts. Englands Ver-
halten gegen Preußen wird aus den Verhältnissen heraus erklärt und
entschuldigt; im besonderen wird die Annahme zurückgewiesen, als sei
Pitt der edle Anwalt preußischer Interessen gegenüber Bute, dem
bösen Verschwörer, gewesen. Wir sollen uns keine Illusionen über
die Innerlichkeit des Verhältnisses zwischen Pitt und unserm großen
Könige machen; v. R. hält es sogar für wahrscheinlich, daß Pitt ab-
dankte, damit seine Regierung es leichter hätte, Konzessionen von
Preußen zu verlangen, da er sich persönlich Preußen gegenüber ge-
bunden fühlte. v. R. meint übrigens selbst über diese Beziehungen
nicht das letzte Wort gesprochen zu haben.
Der Schlußband bietet für Forschung und Darstellung besondere
Schwierigkeiten. Der Hintergrund wechselt, neue Personen betreten
die Bühne, die ganze Atmosphäre verändert sich; der Held und sein
Biograph haben es mit anderen Menschen und anderen Aufgaben zu
tun. v. R. legt der Anlage seines Werkes entsprechend das Schwer-
gewicht in die Personalien; er erläutert uns mit peinlicher Gewissen-
haftigkeit all die Windungen und Wendungen bis zu dem großen
Augenblick, wo Pitt endlich leitender Minister wurde und nicht nur
über Armeen und Diplomaten, sondern über Wohl und Wehe des
Staates zu verfügen hatte. Im Vorübergehen stoßen wir nochmals
auf eine Erbschaft, die Pitts politisches Auftreten „wahrscheinlich“
beeinflußt haben wird — Beweise gibt’s nicht — aber wir halten
uns bei der Schätzung der Persönlichkeit nicht mehr auf, sondern
forschen jetzt nach dem Endergebnis dessen, was Pitt als Staatsmann
geleistet hat Als ich mir diese Frage für meine Zwecke zur Beant-
wortung vorlegte, fand ich nirgends eine mich befriedigende Auskunft;
niemand war den Dingen auf den Grund gegangen; Harrison versagt
ebenfalls, er ersetzt die sachliche Argumentation durch patriotischen
Schwung und zitiert reichlich aus Pitts Reden. Wie lohnend erwies
Kritiken. 421
es sich mir, das Versäumte nachzuholen; Pitt trat mir als eine der
zentralen Persönlichkeiten Englands vor Augen und als Wegweiser
für die Zukunft; es war mir überraschend, wie man die eigentliche
Bedeutung des Mannes so lange hatte übersehen können. Und wir
werden den Baum noch besser an den Früchten erkennen; meine
Lebensgeschichte des Sohnes wird von der Tragweite und der geschicht-
lichen Wirksamkeit der Lehren und Anweisungen des älteren Pitt
zeugen. Was sagt nun v. R. zu alledem? Er bleibt nicht bei den
Unklarheiten der älteren Biographen, erst recht nicht bei Harrisons
Sentimentalität, aber er will auch von meinen Ausführungen nicht
das geringste wissen; er sagt klipp und klar, Pitt war überhaupt
kein Staatsmann mit fruchtbaren Gedanken, seine Ideen waren gewiß
sehr schön und edel, aber leider utopisch, er war den Verhältnissen
nicht gewachsen. Und das Verhältnis des Vaters zum Sohn formuliert
er folgendermaßen: „Chatham hat dem Sohne wohl tausendfache An-
regungen und praktische Belehrungen zuteil werden lassen, aber daß
er ihm ein Ziel vor Augen gestellt und Pitt diesem Ziele nachgestrebt
habe, kann ich beim besten Willen nicht finden‘! Wie kommt v. R.
zu diesem ganz abweichenden Urteil? Auf Grund seines ungedruckten
Materials? Nein, dieses kommt hier so gut wie gar nicht in Betracht;
er kommt dazu, weil er auf einem zu schwachen und zu schmalen
Fundament aufbaut, weil er alles, was sich in seinen Gesichtskreis
nicht einfügt, immer wieder ausschaltet, und weil ihm .der ideelle
Kern der Persönlichkeit verborgen geblieben ist. Ich bin weit davon
entfernt alles, was ich bringe, als unerschütterlich richtig zu betrachten,
aber ich habe die Zuversicht, die Erkenntnis gefördert zu haben;
v. R.s Pitt scheint mir die Erkenntnis zu erschweren; eine historische
Größe, die nur einen starken Willen und ein organisatorisches Talent
aber keinen fruchtbaren ideellen Kern besitzt, ist für mich ein
Unding.? Übrigens ist die Darstellung von Pitts Ministerium auch
1 Die Formulierung ist in seiner Besprechung meiner „Grundlagen“
besonders prägnant; ich zitiere hier aus dieser. v. R.s Werk bewahrt
durchaus den gleichen Standpunkt.
? Die tiefste Fehlerquelle v. R.s liegt in der Art und Weise, in der
er seinem Stoffe gegenübertritt; er äußert sich darüber in seiner Besprechung
meiner „Grundlagen“. (Gött. gel. Anz. 1902, Nr. 8, S. 626 ff.). Er schreibt
dort: „Es heißt sich unabhängig machen von den englischen Legenden und
scharf auf den Grund schauen, um auch die Fehler zu erkennen, die der
Ausgestaltung des englischen Staates anhaften.*“ Er meint, auf diesem
Wege erreiche man den höchsten Grad der Objektivität. Aber woher gewinnt
er nun seine Maßstäbe, um das, was fehlerhaft sein soll, zu kennzeichnen?
Er gewinnt sie aus seiner eigenen Staats- und Weltanschauung heraus, aus
rein abstrakter logischer Konstruktion. Er will objektiv sein und verwendet
422 Kritiken.
im einzelnen lückenhaft; die Arbeitskraft des Biographen beginnt nach-
zulassen. Wie durfte v. R. Pitts irische Politik ganz übergehen! Und
ob Pitt in seiner auswärtigen Leitung wirklich „ohne Rückendeckung“
vorgegangen ist? Ich vermisse hier eine genauere Darstellung der englisch-
russischen Beziehungen. In bezug auf Ostindien äußerte sich Pitt
gelegentlich, er halte die ostindische Angelegenheit für die größte,
soviel er von Größe verstände; v. R.s Ausführungen lassen nichts davon
erkennen. Scharfsinnig und beachtenswert ist die Kritik der amerika-
nischen Politik von Pitt; sie hat den letzten Inhalt seiner Tätigkeit
ausgemacht. Inmitten der durch die amerikanische Revolution hervor-
gerufenen Verwirrung und Gährung ist Pitt zu Grabe getragen worden.
Ich möchte von dem Werke nicht scheiden, ohne die Vorzüge
zusammenzufassen; sie sind mannigfach. v. R. bringt zahlreiche neue
Daten zur Familiengeschichte, er bringt einen wertvollen Beitrag zur
Geschichte des englischen Parlamentarismus und eine treffliche Dar-
stellung des Kriegsministeriums; er vermittelt uns alles dies in flieBender,
leichter, nie ermüdender Sprache. Den Vorzügen stehen schwere
Mängel gegenüber: er versagt in der eigentlichen Mission des Bio-
graphen. Pitt hat demnach ein seiner würdiges literarisches Denkmal
auch jetzt noch nicht gefunden; der künftige Biograph wird aber
vieles aus v. R.s Schöpfung in seinen Arbeiten aufzunehmen haben,
und auf diese Weise dem Fleiße und der Arbeitskraft von v. R. —
trotz meiner Ausstellungen — ein ehrendes Andenken sichern.
Leipzig. Salomon.
die schroffste Form eines subjektiven Urteils. Danach begreift es sich, daß
ihm die edelste Gabe des Historikers nahezu fehlt: der historische Sinn.
Nein, der Deutsche, der über England schreibt, mit dem Streben die
wissenschaftliche Erkenntnis von Land und Leuten zu fördern, der muß
in den englischen Boden einzudringen suchen und darf nicht das spezifisch
Englische als Legende brandmarken; er muß seine Maßstäbe aus der Ge-
schichte des Landes selbst entnehmen, aus dessen Vergangenheit und dessen
Verhältnissen; mit diesen Maßstäben darf er dann wohl auch untersuchen,
was für die Entwicklung förderlich oder hemmend gewesen ist, für jene
Entwicklung, die zu den heutigen Zuständen überleitet. Denn es ist die
alleinige Aufgabe des Historikers zu schildern wie die Dinge geworden
sind, nicht wie sie hätten sein sollen. Ein subjektives Element wird
sich nie aus der Darstellung ausschalten lassen, aber die Subjektivität wird
pach meinem Verfahren gemildert durch die innere Anteilnahme an dem
behandelten Gegenstande; hiervon ist bei v. R. fast nichts zu spüren.
Wenn nun v. R. behauptet die Grundlage meiner Kritik bilde gar nicht
die englische Vergangenheit sondern die englische Gegenwart, das heißt
meine Überzeugung von der Güte der heutigen englischen Verfassung, so
erkläre ich diese Behauptung für falsch; mein Buch wird für mich sprechen.
Kritiken. 423
Tagebücher des Generalfeldmarschalls Graf von Blumenthal
aus den Jahren 1866 und 1870/1871. Herausgegeben von
Albrecht Graf von Blumenthal. Stuttgart und Berlin, J. G.
Cottasche Buchhandlung Nachfolger 1902. gr. 8°. (XII: und
286 S.).
Immer reicher fließen die Materialien zur Geschichte der deutschen
Einheitskriege. Eine Reihe von Veröffentlichungen haben uns Ein-
blick gewährt in die Kreise, in denen Moltke, Roon, Steinmetz, Göben
und Hartmann gewirkt haben, nun sind Blumenthals Tagebücher als
eine wertvolle Ergänzung hinzugekommen. Blumenthal, der als Rat-
geber des Kronprinzen in den Kriegen von 1866 und 1870 eine ent-
scheidende Rolle gespielt, stand dem Thronerben persönlich sehr nahe.
Ich erinnere daran, wie vornehm der Kronprinz ihm gegenüber ge-
handelt, als durch einen aufgefangenen Brief bekannt wurde, wie
abfällig er von Blumenthal beurteilt worden war. Auch die jetzt
veröffentlichten Tagebücher Blumenthals zeigen, daß diesem die liebens-
würdige Bescheidenheit Moltkes fehlte, wir begegnen häufig herben
Urteilen über andere, einen Hang zum Kritisieren und Nörgeln.
Schon 1866 sagt er über das Oberkommando, daß es ihm keinen
angenehmen Eindruck mache: „Eine Masse von wichtige Gesichter
machenden Nichtstuern ist mir immer odiös, namentlich, wenn sie
mit herablassender Freundlichkeit Glück wünschen, alles anzuerkennen
scheinen, aber doch einzelnen Tadel über Dinge durchblicken lassen,
von denen sie absolut nichts verstehen“. Später (S 42) beklagt er
sich über Moltke und schickte Stosch an ihn ab, sollte dies nichts
helfen, so sollte er sich an den König wenden. Auch 1870 klagt er
schon am 1. August wieder über die sehr mangelhafte höchste Leitung
der Operationen (S. 71) und äußert sich eine Woche später, nach
dem Siege bei Wörth, spöttisch über Moltke: „Wieder die alte Ge-
schichte — Gratulation zum Siege; mit allem einverstanden, aber
gute Ratschläge, die längst ausgeführt waren“ (S. 74). Selbst dem
Kronprinzen gegenüber scheint Blumenthal nicht immer die richtige
Stellung des Untergebenen gefunden zu haben. Im Dezember 1870
hatte er eigenmächtig Befehle weitergegeben; als der Kronprinz ihm
Vorstellungen machte, antwortete er, er ließe sich nicht zum bloßen
Adjutanten herunterdrücken (S. 175). Der Kronprinz sagte hierauf
„mit unbegrenzter Liebenswürdigkeit und Freundlichkeit“, Blumenthal
könne ja alles machen, er würde ihm keine Schwierigkeiten bereiten,
aber er müsse doch wenigstens darum wissen. Man dürfte meinen,
das ist so selbstverständlich, daß Blumenthal es einsehen sollte, statt
dessen urteilt er, der Kronprinz stelle sich nicht auf den richtigen
Standpunkt.
424 Kritiken.
Am schlimmsten aber tritt der rechthaberische Eigenwille Blumen-
thals in der Frage der Beschießung von Paris hervor. Vielfach hat
man bisher angenommen, daß Bismarck und die sogenannten „Schießer“
Unrecht gehabt, weil Moltke, Blumenthal und andere militärische
Autoritäten gegen ein Bombardement gewesen seien, es für unaus-
führbar gehalten hätten. Die Veröffentlichung der Tagebücher ergibt
aber, daß man anfangs sehr wohl mit einer artilleristischen Nieder-
kämpfung der belagerten Stadt gerechnet, daß man dann aber ge-
glaubt, das Aushungern würde ebenso schnell, aber leichter zum Ziel
führen. Es war ein folgenschwerer Irrtum. Als Woche auf Woche
verrann, ohne daß in Paris die Lebensmittel ausgingen, verbiß sich
Blumenthal in die Idee, Paris könne nicht durch eine Beschießung,
sondern nur durch Aushungern besiegt werden. Am 16. Oktober
glaubte er noch, in drei Wochen könne man mit einer Beschießung
beginnen, am 21. Oktober nimmt er den 10. November als Anfangs-
tag an.. Am 24. bestärken ihn Kartoffeln suchende Weiber in der
Meinung, daß die Not in Paris schon sehr groß sei. Am 27. Ok-
tober glaubt er der Nachricht, daß Rindfleisch nur noch für zehn
Tage vorhanden, einen Tag später reicht es bloß noch für acht Tage,
Salz und Schießpulver fehle auch schon, es müsse jedem klar werden,
daß von einem förmlichen Angriff auf Paris keine Rede sein kann,
der koste zu viel Opfer, Paris müßte ja schon vorher wegen Hunger
kapitulieren. Allen seinen Einfluß setzt er jetzt daran, um die Be-
schießung zu hintertreiben. Als Roon Ende Oktober drängt, spottet
Blumenthal, Roon sei ebenso blutgierig, wie 1864. Am 1. November
hatte Blumenthal mit Rieff und Schulz eine Konferenz beim Kron-
prinzen. Wieder meint er, erst in drei Wochen könne man bom-
bardieren. Hätte man nur wenigstens jetzt Ernst gemacht. Statt
dessen rechnet er wieder auf den Hunger. Am 11. November schließt
er aus aufgefangenen Zeitungen, daß die Stimmung in Paris sehr
kleinmütig sei, Hunger tue weh, Pferdefleisch und Brennholz werde
schon knapp. So geht es Woche für Woche weiter. Am 18. No-
vember meint er, vor Weihnachten könne man den Angriff nicht be-
ginnen. Als der Kronprinz einen etwas früheren Angriff, wenn auch
in beschränkter Form wünscht, erregt sich Blumenthal, schreibt,
welcher Unbefugte diese Ideen beigebracht habe, und verbeißt sich
nun immer mehr in den Gedankengang, man darf überhaupt nicht
bombardieren, dann gingen die Pariser wie Märtyrer zugrunde, sie
sollen aber wie tolle Hunde krepieren. Dieser Ausdruck kehrt später
wieder, ebenso wie ein anderer, den Blumenthal wiederholt anwendet,
indem er von „fähnrichsmäßiger“ Beschießung spricht. In Wirklich-
keit handelt aber eher Blumenthal fähnrichsmäßig, wenn er die Be-
Kritiken. 425
schießung deshalb ablehnt, weil er die Pariser nicht wie Märtyrer,
sondern wie tolle Hunde untergehen lassen will. Am 14. Dezember
sind es wieder nur noch zwei bis drei Wochen, daß der Proviant in
Paris ausreicht, und am 18. Dezember bringt Herr Bamberg, der
wahrscheinlich dem General zu Gefallen redete, ihn auf die Idee, die
Pariser würden die Preußen auslachen, wenn sich herausstellen würde,
daß die preußische Artillerie gar nicht so weit schießen könne, als
man bisher geglaubt. |
Doch genug der Proben. Es ergibt sich leider aus der Lektüre
der Tagebücher, daß der Einfluß Blumenthals in dieser Frage
verhängnisvoll gewesen ist. Ich komme hierauf zurück, wenn ich
die neu erschienene Schrift von W. Busch in dieser Zeitschrift be-
sprechen werde.
Sehr zu billigen ist dagegen das, was Blumenthal am 3. Juni
1866 gegen die Bildung von Freikorps sagt und was er am 9. August
wiederholt, wenn er die Errichtung der Klapkaschen Legion verurteilt.
Tatsächlich hat Klapka den Preußen gar nichts genützt, sondern
ihnen nur Schmach und Verlegenheit bereitet. Auch für die MiB-
stände des freiwilligen Krankenpflegerwesens hatte Blumenthal offene
Augen. Er war überhaupt ein kluger Mann mit nüchternem, ver-
ständigem Urteil, nur schade, daß ihm seine Eitelkeit und Kritiksucht
gelegentlich gefährlich wurde. Seinen größten Fehler hat er vor
Paris gemacht. Wenn er anfangs geglaubt, der Hunger würde binnen
wenigen Wochen die Pariser zur Übergabe zwingen, so war das ent-
schuldbar, aber daß er diesen Irrtum nicht eher erkannt, sondern
eigensinnig dabei beharrte, das ist unentschuldbar. Hätte man zur
rechten Zeit den förmlichen Angriff gegen Paris begonnen, so würde
das gewiß auch Opfer gekostet haben, aber sie würden kaum so groß
gewesen sein, wie die Verluste, die das deutsche Heer erlitt, weil die
Franzosen Zeit gewannen, um neue Armeen auszurüsten und einen
Winterfeldzug zu führen. Daß die wirklichen Sachverständigen für
die Beschießung waren, das hat die Schrift von W. Busch bewiesen.
Berlin. Richard Schmitt.
Martin Spahn, Leo XIII. München, Kirchhein 1905. 248 S.
Sieht man von den „Heiligenlegenden“ ab, so gibt es bisher nur
zwei Bücher, die das Leben Leos XIII. wirklich zu ergründen ver-
suchen: das des altkatholischen Geistlichen und jetzigen Bonner Pro-
fessors L. K. Goetz (1899) und nun das neue Werk von Spahn.
Beide Bücher sind grundverschieden: Goetz vermag seine Abneigung
gegen den Papst nirgends zu verleugnen — Romanismus und Jesui-
tismus bilden für ihn die Einheit im Wesen des Papstes; Spahn da-
426 Kritiken.
gegen sucht mit warmer Sympathie den Menschen und die geschicht-
liche Persönlichkeit zu erfassen, ohne im Banne irgendwelcher
allgemeinen Begriffe zu stehen.
Schriftstellerisch ist das Buch Spahns eine vorzügliche Leistung:
Es ist ebenso gut angelegt wie geschrieben, für weitere Kreise be-
stimmt und dennoch sogar für die Wissenden lehrreich. Der In-
halt ist eine seelische Studie, ohne daß Spahn dabei mit dem Wort
„psychologisch“ hausieren geht; vielleicht ist gerade um dieses Zeichens
von Originalität willen die Schilderung feiner ausgefallen, als man es
bei den Vertretern dieser neuen „Branche“ gewohnt ist. Der junge
Pecci hat reichen Verstand und beharrlichen Fleiß, und Spahn betont
ohne Zurückhaltung, daß der Verstand das religiöse Leben völlig in
den Hintergrund drängt und wie in Pecci nur der eine brennende
Wunsch vorhanden ist: Karriere zu machen und den bescheidenen
Landadel seiner Familie höher zu heben. Das Streben gelingt und
nach glänzend absolvierten Studien und nach kurzer Delegatentätigkeit
im Kirchenstaat steigt Pecci schon 1843 mit 33 Jahren zum Nuntius
in Brüssel auf. Hier ist er nicht sonderlich erfolgreich; seine Er-
nennung zum Bischof von Perugia 1846 ist keine rechte Beförderung,
obwohl er den Rang eines Erzbischofs erhält Doch wird er 1853
Kardinal. Wie Pecci in der langen Bischofszeit von 1846—1878
nach allen Seiten ausreift, schildert Spahn mit besonderem Anteil.
Der verwilderte Zustand der Diözese veranlaßt Pecci, den Wurzeln
des Übels nachzugehen; um abzuhelfen, sucht er gleichzeitig nach
verschiedenen Richtungen zu wirken. Er widmet sich der Heran-
bildung eines tüchtigen Klerus, und im Suchen nach dem besten
theologischen Unterricht findet er in seinem Gegensatz zur modernen
Kultur den Weg zum Allhelfer Thomas von Aquino. Die gedrückte
Lage der Bevölkerung führt ihn zum sozialen Problem; es entsteht
in ihm ein fester Zusammenhang über das Verhältnis von Kirche
und sozialer Frage. Die Einverleibung der Diözese in das neue
Königreich Italien (1860) zwingt ihn zur Beschäftigung mit der
politischen Bewegung; hört er auch nie auf, gegen die Zerstörung
des Kirchenstaats zu protestieren, so zeigt sich doch in seiner per-
sönlichen Haltung gegenüber dem König, daß ein Stück italienischen
Fühlens, ein Verständnis für die Einheitsbewegung auch in ihm war.
Der Ausgereifte, der sich mit allen großen Fragen seiner Zeit
auseinander gesetzt und der bei dieser inneren Arbeit auch das zuerst
so trockene Gebiet seines religiösen Lebens fruchtbar gemacht hatte,
gelangt 1878 zum Papsttum, nach dem er, wie auch Spahn andeutet,
mit allen Fasern seiner Seele gestrebt hatte. Nur in knappen Zügen
ist Peceis Papsttum geschildert: als ob sein ganzes Tun, aus der ge-
Kritiken. 427
wonnenen Einheit seines Wesens hervorwachsend, nicht anders als
klar und einheitlich hätte sein können. Hier liegen die Grenzen des
Spahnschen Buches. Sehe ich recht, so ist es kein konfessionelles
Moment — dazu ist das ganze Buch zu freimütig und kritisch ge-
schrieben — sondern ein ästhetisches, schriftstellerisches, das den
Verfasser bei diesem letzten Abschnitt verführt hat. Es reizte ihn,
eine Entwicklung zu schildern, die aus Verstandesmäßigkeit und
Selbstsucht durch ernste Arbeit und innere Bereicherung zur reinen
Höhe führt. So verschiebt sich für Spahn die Wirklichkeit; Leo XIII.
als Papst war weder als Mensch noch als Herrscher so, wie Spahn
ihn schildert. Vielleicht ist der Abstand noch zu gering, um klar
zu sehen — dann wäre Zurückhaltung im Urteil geboten. So weit
man aber aus dem an Erfolgen und Mißerfolgen, an Weitblick und
Kurzsichtigkeit, an Vorurteilsfreiheit und Engherzigkeit gleichmäßig
reichen Pontifikate Leos jetzt schon schließen darf, wird doch wohl
kaum ein so rundes Urteil zustande kommen, wie es bei Spahn sich
findet. Das Buch von L. K. Goetz, so tief es sonst in Auffassung
und Darstellung unter dem Spahnschen steht, gibt hier die richtige
Korrektur: das Bedingte und Begrenzte im Wesen des Papstes muß
weit stärker hervorgehoben werden.
Spahn schafft sich für Peccis Lebensbild einen weiten Hintergrund:
Die katholische Bewegung des 19. Jahrhunderts. Ich glaube, daß
man sie künftig anders beurteilen wird, als es heute üblich ist, wo
man (so auch Spahn) eine katholische und — seit der Mitte des
19. Jahrhunderts — eine ultramontane Hälfte unterscheidet; spätere
Historiker werden die innere Folgerichtigkeit anerkennen, die in dem
Übergang zur sogenannten ultramontanen Bewegung der zweiten Hälte
des Jahrhunderts liegt. Dann wird man freilich auch zu sagen
wissen, warum die eine wie die andere schließlich scheitern mußte.
Tübingen. Walter Goetz.
428
Nachrichten und Notizen I.
Gleichzeitig mit der Versammlung deutscher Historiker zu Stuttgart
fand die VII. Tagung der Konferenz landesgeschichtlicher Publika-
tionsinstitute vom 17.—21. April 1906 unter Vorsitz des Herrn Archir-
direktors Dr. Schneider, des Vertreters der Kgl. Württembergischen
Kommission für Landesgeschichte, statt. Die Gegenstände der Tagesord-
nung waren so gewählt, daB zumeist an die Verhandlungen der Salzburger
Tagung angeknüpft wurde. Zunächst wurde über eine Frage von prak-
tischer Bedeutung gesprochen: im Anschluß an einen Bericht des Archir-
direktors Prof. Hansen-Köln wurden Erfahrungen über den Absatz und
Verlag von Publikationen der Institute, insbesondere über die
Absatzhöhe, ausgetauscht. Die Absatzverhältnisse der Institute sind so ver-
schieden geartet, daß eine unmittelbare Vergleichung erschwert ist. Der
Absatz durch rein buchhändlerischen Vertrieb ist allenthalben gering ge-
wesen. Eine Steigerung ist hier auf dem Wege der Subskription, dort
durch Gewinnung von Patronen, anderwärts wieder durch Abgabe zum
Selbstkostenpreis an Behörden, Schulen u. a. erzielt worden, im wesent-
lichen also dadurch, daß die Veröffentlichungen an solche Abnehmer heran-
gebracht wurden, die nicht ein bloß sachliches Interesse des Ankaufs haben,
sondern die Herausgabe unterstützen wollen; über eine Höhe von 250 ist
der Absatz auch dann nicht zu steigern gewesen, von außergewöhnlichen
Fällen abgesehen. Eine Vermehrung des Absatzes durch größere Billigkeit
konnte im allgemeinen nicht nachgewiesen werden, ebensowenig eine größere
Absatzhöhe darstellender Werke im Gegensatz zu Quellenveröffentlichungen.
Was die verhandelten wissenschaftlichen Angelegenheiten betrifit, so legte
zuerst Prof. Thudichum eine große Anzahl historischer Karten Süd-
deutschlands vor, die er mit Hilfe von Grundkarten gezeichnet hatte.
Sodann berichtete Prof. Dopsch-Wien über die Fortschritte in der Ver-
zeichnung agrargeschichtlicher Quellen in Österreich; es soll künftig eine
schriftliche Mitteilung an die einzelnen landesgeschichtlichen Institute mit
der Aufforderung zu ähnlichem Vorgehen gerichtet werden; die Anregung,
die älteren deutschen Hofrechte in den Leges gesammelt herauszugeben, ist
von der Zentraldirektion der Mon. Germ. sehr beifällig aufgenommen worden.
Als Einleitung zu einer vorläufigen Besprechung der Frage, welche
Anforderungen an die Abfassung von Regesten und Regestenwerken zu
stellen sind, diente ein von Prof. Redlich-Wien der Konferenz vorge-
tragenes Gutachten des Privatdozenten Steinacker-Wien. Einem hierin
geäußerten Wunsche gemäß wurde beschlossen, Ermittelungen über die
Urkundenbestände in Deutschland in die Wege zu leiten, um so einen
Einblick in die Frage zu gewinnen, inwieweit selbst in bloßer Regesten-
form eine Veröffentlichung des Materials überhaupt denkbar sei. Prof.
Nachrichten und Notizen IL 429
Rietschel formulierte einige Wünsche vom Standpunkte des Benutzers,
insbesondere des Rechtshistorikers; bis 1250 (ev. 1300) sei möglichst voll-
ständige Wiedergabe der Urkunden ins Auge zu fassen, bei dem abge-
kürzten Verfahren sei das verfassungsgeschichtlich Bedeutsame im Wortlaut
zu geben; auch die Privatrechtsurkunden seien gebührend zu berücksich-
tigen, einige davon beispielsweise vollständig mitzuteilen; zu begrüßen sei
ein Versuch mit lateinischen Urkundenregesten. Die Vorbereitung einer
weiteren Verhandlung der Regestenfrage auf der nächsten Tagung ward
einem fünfgliedrigen Ausschuß überwiesen. — Über Münzwerke berichtete
zunächst Prof. Menadier-Berlin. Er wandte sich zuerst gegen die von
G. Knapp in seinem Vortrag auf dem Historikertag unwidersprochen dar-
gelegte staatliche Theorie des Geldwesens; daran schloß er einige lehrreiche
Beispiele dafür, welche Aufschlüsse öfter die Münzen für die politische Ge-
schichte und Verfassungs- sowie Rechtsgeschichte bieten, und legte sodann,
indem er die Herstellung von Münzwerken durch die landesgeschichtlichen
Institute, aber nicht nach heutiger Provinzialeinteilung befürwortete, seine
Forderungen an ein Corpus nummorum vom Standpunkte der deskriptiven
Münzkunde aus dar (knappe Münzbeschreibungen, historische Ordnung der
Münzen, Auseinanderhaltung von Scheidemünzen und, Courant, Berück-
sichtigung des Nebeneinandergehens von Gold- und Silberwährung, sum-
marische Angaben über Stempelvarianten, Verzeichnung nach Münzstätten,
Aufnahme von Marken und Medaillen höchstens anhangsweise). Dr. Kuske
fügte dem eine Darlegung der Forderungen des Historikers an ein Münz-
werk hinzu. Es solle enthalten: außer dem beschreibenden Teil, in welchem
sich Angaben über Schrot und Korn, Name und Wert der Münzen finden
müssen, zweitens einen Quellenband mit den offiziellen Dokumenten über
Herstellung und Umlauf der Münzen, Münzverträgen, Valvationstabellen
u. dergl., sowie drittens einen darstellenden Teil, der die Münzgeschichte,
besonders im Zusammenhang mit der Rechts- und Wirtschaftsgeschichte
behandelt und die Kaufkraft des Geldes, namentlich durch Tabellen über
Geldeswert und Pagament erläutert. Daran schloß sich eine Erörterung an,
in der u. a. Dr. Kahnt Mitteilungen über ein von der Badischen Kommis-
sion geplantes rein geldgeschichtliches Werk machte. Zum Schluß berich-
tete Stadtarchivar Dr. Overmann-Erfurt über Quellen zur städtischen
Rechts- und Wirtschaftsgeschichte. Er charakterisierte die hierhergehörigen
Veröffentlichuugen und trat dafür ein, die Quellen zur städtischen Rechts-
und Verfassungsgeschichte nicht zu trennen, von den wirtschaftsgeschicht-
lichen aber in diesem Zusammenhange jedenfalls das mit aufzunehmen,
was sich auf die Zünfte, das Gewerbewesen und anderes mit der Verfassung
in engem Zusammenhang Stehende bezieht; notwendig sei es, diese Quellen-
veröffentlichungen bis in die Neuzeit hinein, bis zum Untergange der alten
Stadtverfassung, fortzuführen; nicht dringlich, jedoch außerordentlich er-
wünscht sei eine größere den Stoff verarbeitende Einleitung; das Material
sei nach systematischen Gesichtspunkten zu ordnen und zu einem großen
Teil in Regestenform wiederzugeben; notwendig sei die Beigabe eines guten
Stadtplans. — Die künftigen Tagungen der Konferenz sollen durch schrift-
liche, ev. zu druckende Gutachten vorbereitet werden. R. K.
430 Nachrichten und Notizen I
Die Fürstlich Jablonowski’sche Gesellschaft in Leipzig hat in
ihrer Historisch-nationalökonomischen Sektion folgende Preisfragen ge-
stellt, für deren Lösung ein Preis von je 1500 M. ausgesetzt worden ist.
1) Für 1906: Erörterung der Frage nach Dialektbildung und
Dialektbegrenzung auf Grund direkter persönlicher Aufnahme
eines beliebigen deutschen Dialektgebietes, das umfangreich und
in sich mannigfaltig genug ist, um auch der Beleuchtung der allgemeineren
Probleme dienen zu können.
2) Für 1907: Entwicklung der deutschen Kulturgeschicht-
schreibung von dem Einwirken der Romantik bis auf den Aus-
gang von Freytag, Riehl und Burckhardt. Zur Sache wird ge-
wünscht, daß vor allem der innere Gang der Entwicklung dargestellt werde.
Dazu sind die jeweils in den Vordergrund tretenden Ziele klar zu beleuchten
und besondere Sorgfalt auf die Darlegung der für die Erreichung dieser
Ziele in Dienst gestellten Methoden zu verwenden. Ferner ist es die Auf-
gabe, den Zusanımenhang der Ziele und Methoden mit der allgemeinen
geistigen Entwicklung, insbesondere der Entwicklung der Psychologie, der
Ethik und der Soziologie, nachzuweisen.
3) Für 1908: Eine systematisch vergleichende Darstellung
der Wirtschaftsgesetzgebung der größeren deutschen Terri-
torien in der Zeit vom XV. Jahrhundert bis zum Beginn des
dreißigjährigen Krieges unter besonderer Hervorhebung ihres
gleichartigen wirtschaftspolitischen Ideengehaltes. Während
die tatsächlichen Voraussetzungen der städtischen Wirtschaftsverfassung
des Mittelalters und die bei aller Verschiedenheit im einzelnen sie gleich-
mäßig beherrschenden Ideen wiihrend des letzten Menschenalters mit Eifer
und Erfolg durchforscht worden sind, entbehrt die nächstfolgende Zeit des
patriarchalen Territorialstaates bis jetzt noch jeder nur halbwegs befrie-
digenden Bearbeitung. Und doch liegt das zunächst für eine solche heran-
zuziehende Material in den Landesordnungen der deutschen Territorien
nebst den die Verhältnisse einzelner Wirtschaftszweige regelnden Spezial-
gesetzen (Forstordnungen, Bergordnungen usw.) großenteils gedruckt und
leicht erreichbar vor.
4) Für 1909: Eine Darstellung des griechischen Finanzwesens,
die auf die literarischen und besonders die inschriftlichen
Quellen zu gründen und wenigstens bis auf die Zeit der römi-
schen Herrschaft herabzuführen ist.
Die anonym einzureichenden Bewerbungsschriften sind, wenn nicht die
Gesellschaft im besonderen Falle ausdrücklich den Gebrauch einer andern
Sprache gestattet, in deutscher, lateinischer oder französischer
Sprache zu verfassen, müssen einseitig geschrieben und paginiert,
ferner mit einem Motto versehen und von einem versiegelten Um-
schlage begleitet sein, welcher auf der Außenseite das Motto der Arbeit
trägt, inwendig den Namen und Wohnort des Verfassers angibt. Jede
Bewerbungsschrift muß auf dem Titelblatte die Angabe einer Adresse ent-
halten, an welche die Arbeit für den Fall, daß sie nicht preiswürdig be-
funden wird, zurückzusenden ist. Die Zeit der Einsendung endet mit dem
Nachrichten und Notizen 1. 431
30. November des angegebenen Jahres, und die Zusendung ist an
den derz. Sekretär der Gesellschaft (für das Jahr 1906 Geheimer Hofrat
Professor Dr. August Leskien Leipzig, Stephanstraße 10/12) zu richten.
Die Resultate der Prüfung der eingegangenen Schriften werden durch die
Leipziger Zeitung im März des folgenden Jahres bekannt gemacht. Die
gekrönten Bewerbungsschriften werden Eigentum der Gesellschaft.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien und
Kommissionen. Die philosophisch-historische Klasse der kaiserlichen Aka-
demie der Wissenschaften in Wien ernannte die Professoren Dr. Hans
v. Zwiedineck-Südenhorst in Graz, Dr. Ludwig Pastor in Innsbruck
und Dr. Josef Seemüller in Wien zu ihren Mitgliedern. Der ao. Prof.
der Geschichte Dr. Albert Werminghoff in Greifswald wurde in die
Zentraldirektion der Monumenta Germaniae historica in Berlin berufen.
Der ao. Prof. der Geschichte Dr. Ernst Marx an der Technischen Hoch-
schule in Stuttgart ist zum o. Mitglied der Kgl. Württembergischen Kom-
mission für Landesgeschichte ernannt worden.
Universitäten und Technische Hochschulen. Der o. Tit.-Prof. in Graz
H. v. Zwiedineck-Südenhorst wurde zum Ordinarius ernannt; der
o. Prof. der Geographie in Halle Dr. Eduard Brückner als Nachfolger
Pencks nach Wien und der o. Prof. der Kirchengeschichte in Kiel D. Hans
v. Schubert als Nachfolger Hausraths nach Heidelberg berufen. Der ao.
Prof. der Kirchengeschichte Dr. Karl Holl in Tübingen ist als o. Prof.
nach Berlin, der ao. Prof. der Geographie in Berlin Dr. Erich v. Drygalski
ist als o. Prof. nach München, der ao. Prof. der Kirchengeschichte in Marburg
Dr. Friedrich Wiegand ist als Nachfolger Zöcklers nach Greifswald und
der o. Prof. der deutschen Rechtsgeschichte Dr. Herbert Meyer in Jena
ist als Nachfolger Beyerles nach Breslau berufen worden. Das neuerrichtete
Ordinariat für Kunstgeschichte in Bern wurde dem ao. Prof. Dr. Arthur
Weese in München übertragen. Zu o. Professoren wurden ernannt der
ao. Prof. für Kirchenrecht Dr. Johann Haring in Graz, der ao. Prof. für
Geschichte Dr. Viktor Czermak in Krakau und der ao. Prof. für Kirchen-
geschichte Dr. Heinrich Böhmer in Bonn.
An die neuerrichtete Handelshochschule in Berlin wurden der Privat-
dozent Dr. Paul Eltzbacher in Halle für Rechtswissenschaft, der Prof.
Dr. Duncker in Berlin für Geograpbie und Prof. Dr. Robert Höniger
in Berlin für Geschichte berufen. Der Privatdozent Dr. Bernhard Harms
in Tübingen wurde zum Professor für Nationalökonomie und Statistik an
der Landwirtschaftlichen Hochschule zu Hohenheim ernannt.
Der ao. Prof. für Völkerkunde Dr. Karl v. den Steinen hat seine
Professur und die Direktion im Museum für Völkerkunde (Ethnologische
Abteilung: Amerika) in Berlin niedergelegt, um sich ganz seinen wissen-
schaftlichen Arbeiten zu widmen. Aus Gesundheitsrücksichten trat der
o. Prof. für Nationalökonomie Dr. Wilhelm Hasbach in Kiel von seinem
Lehramt zurück, der ao. Prof. Dr. Georg Adler wurde einstweilen mit
seiner Vertretung beauftragt.
432 Nachrichten und Notizen I.
Es habilitierten sich: Dr. W. Altmann (Kunstgeschichte) in Marburg,
Dr. E. Caspar (Geschichte) in Berlin, Lic. Dr. Heinrich Hermelink
(Kirchengeschichte) in Leipzig, Dr. Willich (Geschichte der Baukunst) an
der Technischen Hochschule in München und Dr. G. Danes (Allgemeine
Geographie) am Polytechnikum in Zürich.
Museen. Der Konservator Dr. Stegmann wurde als Nachfolger von
Dr. Hans Bösch zum zweiten Direktor des Germanischen Museums in
Nürnberg ernannt.
Todesfälle. Am 24. Mai starb in Berlin der Bibliothekar an der
Königlichen Bibliothek Prof. Dr. Heinrich Reimann bekannt durch seine
Forschungen auf dem Gebiet der Musikgeschichte des Altertums wie der
Neuzeit.
Am 8. Juni starb der Gymnasialprofessor Dr. Hermann Sevin in
Überlingen, der sich ursprünglich der Theologie später aber vorwiegend
historischen Studien gewidmet hatte. Er war u. a. auch der Herausgeber
der Konstanzer Konzilschronik des Ulrich Richental.
Am 16. Juni starb in Gießen im Alter von 46 Jahren der ao. Prof. der
neueren deutschen Literaturgeschichte Dr. Adolf Strack.
Am 29. Juni starb im Alter von 63 Jahren in Paris der bekannte
französische Geschichtsforscher und Staatsmann Albert Sorel, der zuletzt
an der Ecole libre des Sciences politiques tätig war. Von seinen zahl-
reichen historischen Schriften heben wir hier nur folgende hervor: Le traité
de Paris du 20 noe, 1815; Histoire diplomatique de la guerre Franco-
Allemande (2 Tom. Paris 1875); La Question d'Orient au 18° siècle; und
endlich sein groß angelegtes Werk L'Europe et la Revolution française,
welches in 8 Bänden, Paris 1887—1904, erschienen ist. Dazu kommen
noch seine Studien über Montesquieu und über Madame de Stael. Sorel
war auch Mitglied der Pariser Akademie.
Am 7. Juli starb in Göttingen der Bibliothekar Dr. Julius Jakob
Priesack im Alter von 41 Jahren. Seine Erstlingsarbeit erschien 1894
und behandelte die Reichspolitik des Erzbischofs Balduin von Trier.
Der geschäftsführende Ausschuß des Internationalen Kongresses für
historische Wissenschaften (R. Koser, Eduard Meyer, U. von Wilamoritz-
Möllendorff) macht bekannt, daß der zunächst für das Jahr 1906 in Aus-
sicht genommene Kongreß erst im Sommer 1908 in Berlin stattfinden wird.
Das Programm wird im Laufe des Jahres 1907 zur Versendung gelangen.
433
Nachrichten und Notizen II.
Münzwesen und 6eldwesen.
In der Historischen Vierteljahrschrift von 1906, Heft 2 (Seite 294 ff.)
findet sich ein vortrefflicher Bericht über die Neunte Versammlung deutscher
Historiker, worin auch ein von mir gehaltener Vortrag über „die rechts-
historischen Grundlagen des Geldwesens‘‘ besprochen wird. Es ist durchaus
zutreffend, daß ich erbarmungslos erklärt habe: das Geldwesen kann nicht
aus dem Münzwesen erklärt werden. Aber nichts liegt mir ferner als eine
Herabsetzung der Studien über das Münzwesen; schon aus dem für mich
ausreichenden Grunde, weil ich in die Studien über das Münzwesen gar
nicht eingeweiht bin und meiner ganzen Natur nach am allerwenigsten
über Wissenschaften, die ich nicht betreibe, abschätzig urteile. Ich bitte
daher, jene oben ausgesprochenen Worte, die ich durchaus aufrecht erhalte,
ein wenig erläutern zu dürfen.
Es handelt sich um den Sinn des Ausdruckes „Geldwesen“. Das Geld
ist unser vorherrschendes Zahlungsmittel, aber nicht das einzige, das in der
Geschichte auftritt. Daraus erklärt sich, daß vom Publikum das Wort
Geld im Sinne des Zahlungsmittels überhaupt verwendet wird. Bei mir
hingegen hat das Wort Geld einen viel engeren Sinn, weil es für mich ein
juristischer — kein technischer — Begriff ist. Das Geld ist für mich erst
dann gegeben, wenn bewegliche Sachen, die von der Rechtsordnung nach
Stoff und Form — insbesondere auch nach den Zeichen, die sie tragen —
genau beschrieben sind, mit „proklamatorischer" Geltung in Werteinheiten
ausgestattet werden. Daraus folgt erstens, daß ich uneinlösbare Scheine
(wie sie in Österreich vorkommen) unbedenklich zum Geld rechnen muß,
worin ich mit dem Sprachgebrauche im Einklang bleibe, der von „Papier-
geld“ redet: solche Scheine gelten in Österreich so und so viele Gulden
(jetzt Kronen); und der Gulden, bezw. die Krone ist die österreichische
Werteinbeit.
Es folgt aber zweitens, daß ich alle Hundelsmünzen nicht zum Gelde
rechnen darf; in Österreich sind die vom Kaiser geprägten Dukaten kein
Geld; ebensowenig die vom Kaiser geprägten Maria-Tlieresiataler: denn
diesen gemünzten Stücken fehlt bekanntlich die proklamatorische Geltung
nach Werteinheiten; sie „gelten“ nicht, obgleich sie als Sachen einen Wert
haben, je nach dem bekanntlich schwankenden Marktpreise in Gulden.
Aus der proklamatorischen Geltung der Stücke folgen aber ausnahmslos
alle Erscheinungen des neueren Geldwesens: die Wechselkurse mit ihren
Schwankungen, die sogenannten Änderungen im Wertverhältnis der
beiden edeln Metalle, das mitunter auftretende Agio gewisser Geldarten,
der Übergang von einer Währung zu einer anderen — lauter Dinge, über
die ich in der „Staatlichen Theorie des Geldes“, Leipzig 1905, ausführlich
Rechenschaft gegeben habe.
Histor. Vierteljahrachrift. 1906. 3. 29
434 Nachrichten und Notizen Il.
Nun ist es aber leicht zu sehen, daß die proklamatorische Geltung der
Stücke keine technische sondern eine juristische Eigenschaft ist. Daher
kann diese Seite des Geldwesens, die ich für die Hauptsache halte, nicht
an den Samimelstücken eines Münzkabinettes studiert werden; schroff aus-
gedrückt heißt dies eben: das Geldwesen kann nicht aus dem Studium der
Münzen erkannt werden.
Denn das Geldwesen greift über das Münzwesen hinaus, wegen der
mit Geldeigenschaft ausgestatteten Scheine; und soweit Münzen in dem
System der Geldarten eines Landes vorkommen, würde der Münzforscher
nur untergeordnete Eigenschaften dieser Stücke feststellen können, da die
rechtliche Stellung der Stücke nicht in das Bereich seiner Untersuchungen
fällt.
Daher sind beide Forschungsgebiete zu trennen; daß aber zwischen
ihnen Feindschaft herrschen solle, habe ich weder gesagt noch gemeint.
Straßburg i. E., 26. Juni 1906. G. F. Knapp.
Max Schermann, Der erste punische Krieg im Lichte der Livianischen
Tradition. Tübinger Inaugural- Dissertation. Tübingen, Laupp 19035.
2 M. 50 Pf.
Der Verf. dieser verständig geführten Untersuchung, die in chrono-
logisch geordnete, je ein römisches Amts- und Kalenderjahr umfassende
Abschnitte zerlegt ist, unterzieht die gesamte den ersten punischen Krieg
behandelnde Überlieferung zu dem Zweck einer genauen Revision, um,
soweit als dies angeht, die verlorene Darstellung des Livius widerzu-
gewinnen. Dazu dienen ihm vor allem die Periochen und die notorischen
Liviusepitomatoren; die Differenzen, die sich bei deren Vergleichung er-
geben, erweisen sich teils als eine Folge davon, daß Livius selbst wider-
sprechende Versionen nebeneinander stellte, so daß spätere Benutzer ihrer
Quelle Verschiedenes entnehmen konnten, teils aber gehen solche Differenzen
auch auf die Mittelglieder zurück, die zwischen dem Werke des Livius
und den uns erhaltenen Quellen liegen (Epitomen, eine Chronik und Zu-
sütze vielleicht aus Valerius Antias) Die nichtlivianische Überlieferung
über den ersten punischen Krieg zieht der Verfasser deshalb heran, weil
durch den Vergleich mit dieser sich häufig erst die livianischen Bestand-
teile in ihrer Eigenart erkennen lassen. Die von E. Kornemann geförderte
Arbeit ist daher auch über ihren unmittelbaren Zweck hinaus als Samm-
lung und übersichtliche Anordnung der Überlieferung über den ersten
punischen Krieg und als ein bequem zu benutzender Behelf willkommen.
Graz. Adolf Bauer.
M. Annaei Lucani de bello civili libri decem G. Steinharti aliorumque
copiis usus iterum edidit Carolus Hosius. Lipsiae in aedibus
B. G. Teubneri, 1905, LX et 374 pag. 8°.
Die Bedeutung, welche Lucans Gedicht vom Bürgerkriege als historische
Quelle entschieden an mehr als einer Stelle beanspruchen darf, eine Tat-
sache, auf die erst neuerdings wieder Ussani in seiner 1903 erschienenen
Schrift sul valore storico del poema lucaneo mit Recht aufmerksam gemacht
hat (vgl. insbesondere S. 111 ft), rechtfertigt einen kurzen Hinweis auf die
Nachrichten und Notizen II 435
nunmehr in zweiter Auflage vorliegende maßgebende kritische Textausgabe
des Dichters von. H. Das Verdienst des Herausgebers bei dieser neuen Auf-
lage besteht darin, daß derselbe, auf Grund neuerer Handschriftenstudien
und einer teilweise von seiner früheren Auffassung abweichenden zutreften-
deren Beurteilung der Lucanhandschriften (vgl. im einzelnen die Aus-
führungen auf Seite LIIIf. der erweiterten Praefatio), eine mustergültige
neue Textrezension bietet. Im übrigen hat die neue Auflage, abgesehen
davon, daß einige fehlende Testimonia ergänzt sind, keinerlei Erweiterung
erfahren.
Dresden. Otto Fiebiger.
A. Linsenmayer, kgl. o. Lyzealprof. a. D.: Die Bekämpfung des Christen-
tums durch den römischen Staat bis zum Tode des Kaisers Julian (363).
München, Lentnersche Hofbuchhandlung 1905.
Die religiöse Politik, wie sie bis auf Diokletian von den Kaisern be-
` folgt wurde, wird richtig gewürdigt; abgesehen von Einzelheiten, u. a. dem
Versuch, Nero als systematischen Christenverfolger hinzustellen, kann man
dem Verf. sehr wohl zustimmen. Die Märtyrerakten und die Zeugnisse der
Kirchenschriftsteller sind kritisch verwertet, der allmähliche Fortschritt der
Religionspolitik der Kaiser und die verschiedenen Stufen derselben, auch
in den Punkten, in denen der Verf. über die Resultate der bisherigen
Forscher hinausgeht, sind m. E. richtig angegeben.
Dagegen kann ich in der Beurteilung Diokletians und seiner Nach-
folger dem Verf. nicht zustimmen. Der Geschichte Diokletians wird fast
ausschließlich kritiklos die Darstellung des Lactantius zugrunde gelegt, und
so wird die Beeinflussung des Kaisers durch Galerius als das eigentlich
ausschlaggebende Moment angesehen, während doch die politischen Er-
wägungen und der Einfluß des Neuplatonismus, der m. E. viel zu wenig
beachtet ist, bei Diokletian viel schwerer ins Gewicht fallen. Ebenso wird
man den aktiven Widerstand der Christen, der den Kaiser zu immer schür-
feren Maßnahmen trieb, nicht wegleugnen können. Gleichfalls durchaus
unkritisch ist der Verf. bei der Beurteilung des Maximinus Daza, des Licinius
und des Constantinus. Die Auffassung des Eusebius in der Kirchen-
geschichte und im Leben Constantins wird hier kritiklos übernommen.
Constantin erscheint im hellsten Lichte (u. a. geht er aus Mitleid über die
von Licinius bedrückten Christen vor, der Krieg zwischen beiden ist ein
Religionskrieg (vgl. auch 8. 226!)). Mag auch Burckhardt in seiner Auf-
fassung manchmal zu weit gehen: ist er darum ganz zu Ignorieren?
Maximinus Daza und Licinius werden mit den dunkelsten Farben gemalt.
Was endlich Julians Religionspolitik anlangt, so sind die Maßregeln im
ganzen richtig angegeben (bei der Angabe der geistigen Waffen fehlen
or. IV und V), die Motive dagegen vielfach parteiisch untergeschoben.
Verfehlt ist es, Julian zum blutigen Christenverfolger zu machen. Der
Persönlichkeit dieses Kaisers wird der Verf. in keiner Weise gerecht. Der
Wert des L.schen Buches beruht in der Darstellung der vordiokletia-
nischen Zeit.
Gleiwitz. G. Mau.
du k
436 Nachrichten und Notzen II.
Adolf Bauer und Josef Strzygowski, Eine alexandrinische Welt-
chronik, Text und Miniaturen eines griechischen Papyrus der Sammlung
W. Golenifcev herausgegeben und erklärt. Mit 8 Doppeltafeln und
86 Abbildungen im Texte (= Denkschriften der kais. Akademie der
Wissenschaften in Wien, phil.-hist. Klasse, Band LI, I.) Wien 1905,
Carl Gerold’s Sohn.
Das vorliegende Werk beschäftigt sich mit einem leider nur zum
kleinsten Teile erhaltenen griechischen Buchpapyrus des 5. Jahrhunderts,
der sich im Besitze des russischen Ägyptologen Goleniscev befindet. Ein
Faksimile aller noch vorhandenen Stücke ist in Dreifarbendruck beigegeben.
Der Text des Papyrus bietet Fragmente einer alexandrinischen Weltchronik,
die bis zum Jahre 392 reichte und bald nach 412 verfaßt ward. Die Be-
deutung dieser Weltchronik hat Bauer in der ersten Hälfte des Werkes
gründlich erörtert. Er stellt vor allem fest, daß die vorliegende Welt-
chronik nahe verwandt ist mit der griechischen Urschrift einer lateinischen
Weltchronik, des sog. Barbarus, den zuerst Scaliger herausgab. Allzuviel
läßt sich leider aus dem Texte des Papyrus nicht lernen, da eben das
meiste verloren ongf: doch hat Bauer mit Hilfe des Barbarus fast alle
Lücken mit ziemlicher Sicherheit ergünzen können. In anderer Beziehung
‚erfährt allerdings wiederum der Barbarus eine überaus wertvolle Ergänzung
durch den Papyrus Goleniscev. Die erhaltene Handschrift des Barbarua
hat den Raum für Miniaturen ausgespart; aber die Miniaturen selbst sind
nie eingetragen worden. Dagegen enthalten unsere Papyrusbruchstücke
eine ganze Reihe von Abbildungen. Mit diesen beschäftigt sich Strzygowski
in dem zweiten Teile des Werkes. An Strzygowskis Untersuchungen ist es
besonders wertvoll, daß er sich bemüht, die Miniaturen in einen größeren
Zusammenhang einzureihen. Er ist der erste Kunsthistoriker, der sich mit
Papyrusminiaturen ausführlicher befaßt. Strzygowski macht vor allem
darauf aufmerksam, daß die Bilder der Weltchronik klassische Vertreter
des koptischen Stiles sind. Von allgemeinem Interesse ist sein Hinweis
darauf, in wie nahen Beziehungen dieser koptische Stil zu anderen Kunst-
richtungen steht, insbesondere zu der abendländischen Kunst des Mittel-
alters. Alles in allem genommen, darf man diese Ausgabe des Papyrus
Golenišċev eine Musterausgabe nennen.
Leipzig. J. Leipoldt.
S. Hellmann, Sedulius Scottus. München, C. H. Beck 1905. XV, 203 S.
(A. u. d. T.: Quellen und Untersuchungen zur lateinischen Philologie
des Mittelalters, herausgegeben von L. Traube. I, 1.)
E. Dümmler hatte beabsichtigt, die Schrift des Sedulius Scottus De
rectoribus Christianis in einer kritischen Edition aufs neue zu veröffent-
—- 0 [u
1 Sehr bedeutsam ist eine Entdeckung, die Bauer bei der Untersuchung
des Papyrus glückte. In einer Madrider Handschrift fand er von dem ver-
lorenen griechischen Urtexte der Chronik Hippolyts etwa die Hälfte wieder
(vgl. seine inzwischen erschienene Ausgabe in v. Gebhardts und Harnacks
Texten und Untersuchungen zur Geschichte der altchristlichen Literatur,
Neue Folge XIV 1).
Nachrichten und Notizen 1. 437
lichen; die Lösung dieser Aufgabe, die ihm das Geschick versagte, ist
S. Hellmann gelungen, dessen stattlicher Band ein dankenswertes Unter-
nehmen eröffnet. Er zerfällt in drei Teile. Der erste bringt den Text
jenes Königsspiegels — auch H. glaubt, daß er an König Lothar II. (+ 869)
gerichtet wurde (vgl. S. 5 Anm. 4) — in einer sorgfältig hergestellten Re-
zension, die außer von den Varianten von den Hinweisen auf die benutzten
Quellen begleitet wird. Gerade in diesen möchte das Verdienst der Arbeit
zu erblicken sein. Wer selbst einmal ähnliche Nachforschungen angestellt
hat, kennt ihre Pein und Mühsal, die der Benutzer nur zu häufig unter-
schätzt; darüber hinaus kommen H.s Bemühungen nicht minder anderen,
dem Ziele nach verwandten Schriften des 9. Jahrhunderts zugute, die ins-
gesamt (nebenbei bemerkt, gleich den Libri Carolini) eine Aufnahme in die
Monumenta Germaniae wohl verdienten; der in Angriff genommenen Edition
der Konzilsakten von 829 und 836 werden sie von großem Nutzen sein.
Dem Text voraufgeschickt ist eine feinsinnige literarhistorische Einleitung,
die mit gutem Grunde an die Beziehungen vorkarolingischer Germanen-
könige zur Literatur erinnert. Die Königsspiegel sind ein Erzeugnis der
fränkischen, besonders der karolingischen Zeit; ihr erbaulicher Ton hat den
gelegentlichen Briefverkehr der Geistlichen mit den Königen beeinflußt,
sodaß H. auch auf kleinere Erzeugnisse dieser paränetischen Literatur ver-
weisen konnte. Neben diesen christlichen Mahnschreiben aber möchte ich
eines eigentümlichen Briefexzerpts bei Flodoard gedenken, das soviel ich
sehe nur von J. Kelle (Geschichte der deutschen Literatur I, Berlin 1892,
S. 50 ff.) verwertet worden ist. Flodoard erwähnt in seiner Geschichte der
Reimser Kirche einen Brief des Erzbischofs Fulko von Reims an König
Arnolf (E 899) und bemerkt, daß Fulko „subicit etiam ex libris Teutonieis
de rege quondam llermenrico nomine, qui omnem progeniem suam morti
destinaverit impiis consiliis cuiusdam consiliarii sui, supplicatque, ne
sceleratis hic rex adquiescat consiliis, sed misereatur gentis (IV c. 5,
MG. SS. XII, 564). Der eigenartige Hinweis auf deutsche Sagenbücher
steht wohl kaum im Zusammenhang mit Karls des Großen aus Einhard
(Vita Karoli c. 29) bekanntem Unternehmen; ist Flodoards Auszug getreu
— und wir haben keinen Grund es zu bezweifeln —, so ergibt sich ein
neuer Zug im Bilde jener Mahnschreiben, deren rein predigtmäßiger Ton
nicht allzuoft geduldige Leser findet. — Der zweite Teil des Buches gilt
dem Kollektaneum des Sedulius Scottus in einer jetzt zu Cues an der Mosel
aufbewahrten Handschrift, deren eingehende Beschreibung H. schon früher
veröffentlicht hatte (Neues Archiv XXX, (D: Zeitschrift für Kirchen-
geschichte XXVI, 96ff.). Der reiche Inhalt der Sammlung an Exzerpten
aus klassischen Autoren, aus Kirchenvätern und aus verlorenen keltischen
Schriften hellt die Spuren auf „einer der irischen Gelehrtenwelt eigentüm-
lichen und von ihr auch auf dem Festlande festgcehaltenen Tradition, an
die sich der Zuwachs, den die Berührung mit dem Kontinent brachte, an-
setzen konnte“ (S. 101). Einzelne Stücke wie z. B. die vierundsiebzig
Proverbia Graecorum, die Sedulius auszog, während er in seinem Liber de
rectoribus Christianis die ursprüngliche Sammlung noch viel ausgiebiger
verwertete, druckt H. (S. 121ff.) ab, um sie durch Mitteilungen aus einer
438 Nachrichten und Notizen II.
Handschrift des sog. Yorker Anonymus zu ergänzen. Die von mir in der
Historischen Zeitschrift LXXXIX, 205 dem Sedulius zugeschriebenen Stellen
ergeben sich somit als Lehngut (vgl. H. S. 130 Nr. 2 und 3) gleichwie der
Passus S. 204f. als übernommen aus Cassiodors Historia tripartita (vgl. H.
S. 74f.). — Den Schluß des Bandes bildet eine Untersuchung über Sedulius
und Pelagius Ausgehend vom Kommentar des Iroschotten zu den Paulus-
briefen führt sie zur Frage nach der Überlieferung und dem Fortleben
pelagianischer Schriften. Es muß genügen hier das Thema zu nennen;
seine Behandlung zu werten steht uns nicht zu, wenn wir gleich bekennen
möchten, aus ihrer umsichtigen Behutsamkeit ein günstiges Vorurteil für
ihre Ergebnisse gewonnen zu haben. An den eingestreuten Mitteilungen
u. a von Pelagiusglossen aus einer Münchener Handschrift des 10. Jahr-
hunderts werden Theologen nicht vorübergehen können.
Alles in allem ein Buch solider Arbeit und beachtenswerter Ergebnisse,
an L. Traubes Forschungen zu Sedulius Scottus (vgl. Abhandlungen der
Münchener Akademie 1891, S. 338ff.; MG. Poetae aevi Carolini III, 154 ff.)
anknüpfend und wiederum hinweisend auf ähnliche Untersuchungen, die
Hellmann selbst in Aussicht zu stellen scheint.
Greifswald. A. Werminghoff.
Guido Bonolis, I Titoli di nobiltä nell’ Italia bizantina. Firenze, Seeber.
1905.
Die Arbeit beschränkt sich auf einen andern Zeitraum als den man
nach dem Titel vermuten sollte. Im großen ganzen geht der Verfasser
nicht über Gregor den Großen hinunter. Nur ganz dürftige Ansätze zu
einer Untersuchung der späten Entwickelung sind da und dort gegeben
(z. B. S. 49, 5. 53, S. 66). Das was man wohl vor allem wissen möchte —
die Geschichte des Konsultitels, für den die baresischen Quellen, dann die
Urkunden aus den Nebenorten von Gaeta, andererseits aus Ravenna und
Adria, schließlich aus Rom so grundlegendes Material liefern, ist ebenso
wenig verfolgt, als die eigentümliche Nobilität, welche sich in Süditalien
seit der byzantinischen Restauration entwickelte. Aber auch innerhalb des
vom Verfasser beliebten Rahmens bringt er kaum etwas Neues; das
Zeremonienbuch des Konstantin, das ja in vielen Teilen bis in das 6. Jahr-
bundert zurückreicht, ist, von einigen gänz flüchtigen Zitaten abgesehen
so wenig eingearbeitet, als der eigentliche Stoff der justinianischen Gesetz-
gebung. Im Grund genommen ist es das Material der Theodosianischen
Schicht, des Cassiodor und Gregors des Großen, welches Bonolis wider-
gibt, wie mir scheint in großer Abhängigkeit von Godofredug Manches
ist direkt unzutreffend: so daß die duces comites primi ordinis gewesen
sein (S. 68), oder daß man die comites civitatis als comites secundi ordinis
zu betrachten hat (S. 67).
Würzburg. Ernst Mayer.
J. Gay, L'Italie méridionale et l'empire byzantin depuis l'avènement de
Basile I. jusqu’à la prise de Bari par les Normands (867—1071). Paris,
Fontemoing 1904. 636 u. XXVI S.
Dies Buch füllt eine empfindliche Lücke in der historischen Literatur
Nachrichten und Notizen II. 439
aus. Es fehlte bisher vollständig an einer zusammenfassenden Darstellung
der Geschichte Süditaliens vor der normannischen Eroberung, und bei der
Dürftigkeit des Quellenmaterials, der Verstreutheit der bisherigen kritischen
Forschungen war eine Orientierung sehr schwierig. Beides, Quellen und
Forschungen, hat G. wohl nahezu vollständig gesammelt und verwertet, wie
das vorausgeschickte Verzeichnis S. 14 ff. beweist; man darf hinzufügen:
mit Glück verwertet. Namentlich aus fernerliegenden Quellen, wie den
griechischen Heiligenleben, hat er manche neuen Aufschlüsse gewonnen.
Eine eingehende Inhaltsangabe an dieser Stelle geben, hieße das Buch
noch einmal schreiben. Es liegt zum guten Teil an dem Stoff, daß große
historische Richtlinien der Entwickelung sich nicht aufstellen lassen. Das
beständige Hin und Her deutscher Eroberungszüge von Kaiser Ludwig II. bis
auf die Salier, die regelmäßig folgende byzantinische Rückeroberung, das
zufallereiche Geschick der kleinen Langobardenstaaten, Capua, Benevent,
Salerno, wo die Welle deutscher oder byzantinischer Gunst bald diesen,
bald jenen zu scheinbarer Macht erhebt, die ganze Hilflosigkeit, die trotz
einzelner Erfolge Deutsche wie Griechen, Langobarden wie Päpste der
furclıtbaren Sarrazenengefahr gegenüber zeigen, all das macht einen durch-
aus chaotischen Eindruck. .
Man darf es dem Verfasser nicht allzusehr zur Last legen, wenn auch
seine Darstellung diesen Eindruck nicht behebt. Immerhin wire manches
klarer geworden durch eine geschicktere Disposition: sie ist allzu detail-
liert und verfehlt dadurch ihren eigentlichen Zweck, die Übersichtlichkeit.
Auch jene Klarheit und Gefülligkeit des Stils, die wir an französischen
wissenschaftlichen Werken so oft als einen besonderen Vorzug bewundern,
vermissen wir hier. Das Buch von Gay ist schwere Lektüre, und Uuter-
suchungen über Daten, Echtheit und anderes wissenschaftliches Nebenwerk
unterbrechen zuweilen störend den Gang der Erzählung (z. B. S. 72, 84 f).
Zum Schluß ein paar kritische Bemerkungen. Neuere Forschungen
über byzantinische Geschichte haben ein besseres Versändnis für die
Lebensbedingungen dieses alternden Staates erweckt, wir sehen auch nicht
mehr einen tausendjährigen Verfall, sondern unterscheiden die wechselnden
Zeiten des Aufblühens und des Niedergangs. Aber ich meine, daß G. in
der günstigen Beurteilung der Byzantiner doch etwas weit geht. Nicht
allein, daB er sozusagen mit ihnen fühlt, — Ottos II. Feldzug nach Süd-
italien, über den er zu alten neue Hypothesen häuft, ist ihm „un fait brutal“
(S. 329), dies eine Beispiel für viele, — er wirft auch im Vorwort die Frage
auf, wie das geographisch ganz uneinheitliche Süditalien eine Einheit ge-
worden sei, woran die Langoharden scheiterten, und meint, das habe die
byzantinische Kultur getan. Damit schreibt er dieser aber eine schöpfe-
rische Kraft zu, die sie nicht mehr besaß. Die stille Arbeit der Basilianer-
mönche, über die er sehr interessante und neue Betrachtungen anstellt,
blieb doch lokal recht beschränkt, und die Ansütze byzantinischer Ver-
waltungsorganisation verliefen im Sande. Die Schaffung eines einheitlichen
Süditaliens liegt jenseits dieser Periode: sie kam von den Normannen,
welche die Ansätze und Anregungen von den verschiedensten Seiten auf-
nahmen und in ihrem Staat zu einer Einheit verarbeiteten.
440 Nachrichten und Notizen H.
Eine eingehendere Kritik der Quellen hätte zuweilen noch zu neuen
Aufschlüssen geführt, so z. B. auf kirchengeschichtlichem Gebiet. Zur Kritik
der Bareser Papsturkunden habe ich etwa gleichzeitig mit Gay eine Unter-
suchung veröffentlicht (Quellen u. Forschungen aus ital. Arch. u. Bibl. VI
S. 235 ff.), die zu weitergehenden Resultaten gelangt. Gay kennt ferner
gar nicht die Chronik von Tres Tabernae in Calabrien, oder er ignoriert
sie doch vollständig. Sie gilt zwar noch seit Ughellis Zeiten als grobe
Fälschung; aber in letzter Zeit hat Fabre Einzelheiten, wie die inserierten
Bullen Calixts IL mit Erfolg gegen Batiffol verteidigt (vgl. Revue des
questions historiques LI, LII, LIV). Eine nähere Untersuchung der Chronik
hätte sich wohl gelohnt. Sollte sich ihre Echtheit erweisen, wie ich dem-
nach zu zeigen hoffe, so wäre sie von unschützbarem Wert; man hätte
dann nicht mehr mit Gay (S. 135) zu beklagen, daß wir „unglücklicher-
weise keine einzige Quelle italienischer Herkunft, die uns über Nikephoros
Phokas’ Verwaltung unterrichtete“, hätten.
Alles in allem wird man dem Verfasser für die Bewältigung des spröden
Stoffes Dank wissen.
Berlin. E. Caspar.
Hch. Lea, Geschichte der Inquisition im Mittelalter, übers. v. H. Wieck
und M. Rachel, revidiert und herausgeg. von J. Hansen. Bd. 1.
Ursprung und Organisation der Inquisition. Bonn 1906.
Die Bedeutung der Arbeiten des hochbetagten amerikanischen Gelehrten
wird immer mehr und allgemeiner anerkannt. Sie erstrecken sich über
einen gewaltigen Zeitraum und ein großes Gebiet. Abgesehen von kleineren
und doch recht stattlichen Schriften behandeln sie die Geschichte der In-
quisition im Mittelalter, 3 Bde. 1888, die Geschichte der Ohrenbeichte und
der Ablässe in der lateinischen Kirche, 3 Bde. 1896, und nun wird ange-
kündigt, daß er eine vierbändige Geschichte der spanischen Inquisition in
der Handschrift vollendet hat. Das zweite Werk ist ihm, wie er mir ein-
mal schrieb, „mehr eine Episode in seinen Studien, hervorgegangen aus
Forschungen über die spanische Cruzada“, und diese hängen wieder ebenso
mit dem Land der klassischen Entwicklung der Inquisition zusammen, wie
seine Kapitel aus der religiösen Geschichte Spaniens (1890). Sein eigent-
liches Lebenswerk ist also die Geschichte der Inquisition im weitesten Sinn
und in ihrer allgemein kirchlichen Ausbildung wie in ihrer spezifisch spa-
nischen Form. Das ültere Werk von 1888 ist nun 18 Jahre alt, und noch
ist man in weiten Partien nicht viel weiter gekommen, wird vielmehr noch
lange auf seiner Grundlage weiter fortbauen und immer wieder nach ihm
greifen müssen. Darum lohnt sich auch jetzt noch eine deutsche Über-
setzung vollkommen.! Der erste Band von ihr liegt vor, ergänzt und kor-
rigiert nach Leas eigenen Nachträgen wie durch kleine Zusätze und Korrek-
turen von Jos. Hansen. Natürlich konute dabei nicht überall nach dem
heutigen Stand der Forschung umgearbeitet werden. Damit wären in ein-
1 Die tranzösische Übersetzung ist s. Z. in dieser Zeitschrift ange-
zeigt worden.
Nachrichten und Notizen II. 441
zelnen Partien zu tiefe Eingriffe nötig geworden. So viel ich sehe, gehören
diese Partien auch nicht der eigentlichen Geschichte der Inquisition an,
sondern ibren Voraussetzungen und ihrer Vorgeschichte. Der Herausgeber
hat dann bei solchen Stellen wenigstens auf die neuere Literatur ver-
wiesen. Aufgenommen ist auch die vortreffliche Übersicht über die Literatur
der Inquisition, die P Fredericq der französischen Übersetzung voraus-
geschickt hatte. Die Übersetzung liegt in den Händen der Herren Gymnasial-
oberlehrer Wieck und Pfarrer Rachel. Stichproben haben mir für die Über-
setzung keine erheblichen Bedenken ergeben.! Ich wünsche dem Werk
den besten Erfolg und möchte wünschen, daB die neue Geschichte der
spanischen Inquisition möglichst bald nach ihrem Erscheinen auch in
deutscher Übersetzung ausgehen könnte.
Tübingen. Karl Müller.
Maurice Bauchond, La justice criminelle du magistrat de Valenciennes
au moyen-üge. Paris, A. Picard fils 1904. 314 S.
Die Arbeit des Rechtsanwalts Bauchond füllt eine wesentliche Lücke
in der Geschichte des französischen Strafrechts nnd Prozesses aus. Bereits
1885 klagte Adolphe Tardif in seiner Schrift La procédure civile et crimi-
nelle aux XIII. et XIV" siècles, daß für die Erkenntnis der Stadtrechte noch
lange nicht genug getan sei. Inzwischen sind freilich nicht wenige Publi-
kationen stadtrechtlicher Institutionen erschienen, aber B. betont mit Recht,
daß diese viel zu sehr die offiziellen Schriftstücke in den Vordergrund
rückten; die vorliegende Abhandlung führt vielmehr die Praxis der mittel-
alterlichen Rechtsprechung von Valenciennes vor, gibt zuerst eine recht
ausführliche Bibliographie und Übersicht über die benutzten Quellen, be-
handelt dann die Gerichtsverfassung und -Verwaltung und läßt endlich das
gesamte Gerichtsverfahren an uns vorüberziehen. Höchst interessant ist
Kapitel 6 „Das Urteil und seine Ausführung.“ Ausführlich wird unter den
einzelnen Strafarten die Stadtverweisung abgehandelt, die sich auch in
Valenciennes zu einer sehr beliebten Strafe herausbildete und danach auch
in Frankreich ein Hin- und Herfluten des fahrenden Gesindleins hervor-
gerufen haben muß, über das deutsche, besonders süddeutsche Stadtver-
waltungen so sehr klagen. Die Verurteilungen zur Pilgerfahrt, meist zu einem
berühmten Wallfahrtsort der Umgebung, findet als temporäre Ausweisung
besondere Erwähnung. In Beziehung zur Stadtverweisung stehen auch hier
die Kennzeichnungsstrafen des Brennens mit dem heißen Eisen, des Ohr-
verlustes usw. — Die Gefüngnisstrafe nimmt breiteren Raum ein als ge-
wöhnlich; sie ist Strafhaft, nicht nur Sicherungshaft. — Die Todesstrafe
und die merkwürdig kommunalen Charakter tragende Strafe des Haus-
bruches (l'abattis de maison) machen den Beschluß. — Im Anhang werden
zahlreiche Rechtsfälle veröffentlicht, die eine angenehme Illustration für
die früheren Ausführungen bieten. — Ein ausführliches Personenregister
erleichtert die Benutzung. — Die Disposition des Buches schließt sich
1 S. 85 ist in der Anmerkung „the canon of Laon“ durch „der Kanon
von L. wiedergegeben, während es sich um einen Kanuonikus handelt.
442 Nachrichten und Notizen II.
glücklich der Art unserer deutschen rechtshistorischen Werke an, sodaß
eine Vergleichung oder Gegenüberstellung entsprechender Verhältnisse
leicht ermöglicht wird. Die Rechtspraxis des umgebenden Landes zieht
bereits B. in angemessener Weise heran. |
Steglitz. W. Scheel.
Friedrich Hardegen, Imperialpolitik König Heinrichs II. von England.
Mit einer Karte. Heidelberg 1905. 72 S. Heidelberger Abhandlungen
zur mittleren und neueren Geschichte, hrsg. von K. Hampe, E. Marcka
und D. Schäfer. 12. Heft. _
Das Thema, das der Verfasser in seiner Erstlingsschrift zu behandeln
unternommen hat, ist zweifellos sehr dankbar, und die Kaiserpolitik des
großen Plantegenöt — die besser allgemeine oder europäische Politik. zu
nennen wäre — verdiente eine Würdigung. Manches war schon darüber
bekannt, vielleicht etwas mehr ale man bei der Lektüre Hardegens zunächst
annehmen würde, aber er bringt doch eine Reihe Belege, die bisher nicht
gesammelt waren, und erleichtert weitere Forschungen. Seine wesentlichen
Ergebnisse sind, daß Heinrich II. nach dem Besitz Italiens und der Kaiser-
krone strebte, bei dem Abfall Herzog Heinrichs des Löwen die Hand mit
im Spiele hatte, überhaupt durch seine ganze Politik das spätere Auf-
kommen der Welfen ermöglichte. Ich halte einiges in dieser Auffassung,
wie ich es vor Jahren ausgesprochen habe, auch heute noch für zutreffend.
Anderes erscheint mir unrichtig, so die Bewertung des Aufstandes der
Söhne Heinrichs II. gegen den Vater (S. 42), namentlich aber die Behauptung,
der Verrat Heinrichs des Löwen sei, politisch betrachtet, eine große, ziel-
bewußte, nationale Tat gewesen (S. 47). Die Quellenforschung und Beweis-
führung lassen manches zu wünschen übrig. Veraltete Ausgaben dürften
bei einer Arbeit, die vor allem dem Urteil des Auslandes unterliegen soll,
am allerwenigsten herangezogen werden. Hinweise auf neuere Darstellungen
kommen selten vor. Konnte der Verf. aus den meisterhaften Einleitungen
von Stubbs, aus Norgate und Ramsay, und, in seinem Exkurs über die
Bedeutung des Kaisertitels im Mittelalter, aus Viollets Histoire des institu-
tions wirklich nichts entnehmen? Wenn kein Register, so hätte doch eine
Inhaltsübersicht beigegeben werden müssen. S. 8: Wilhelm von ‘Neuburg’
ist wohl nur Druckfehler statt Newburgh. 8.9 2.2 v. u. lies ‘sevientem’.
S. 23: das Lebensalter Johanns ohne Land mußte, wenn überhaupt darauf
eingegangen wurde, gründlicher erforscht werden. Hier gab Norgate das
Nötige. S. 39: über die Kaiserin Mathilde konnte Rößler weiteres Material
liefern. S. 43 rückt der bekannte Verzicht Englands auf ein Eingreifen in
Deutschland 1180 durch die Vernachlässigung Frankreichs in ein schiefes Licht.
Jena. Alexander Cartellieri.
Max Jansen, Kaiser Maximilian IT. Erstes bis fünftes Tausend. München,
Kirchheim’sche Verlagsbuchhandlung 1905. (Weltgeschichte in Karakter-
bildern, 3. Abteilung: Übergangszeit.)
Auf 138 Seiten, in gedrängter Darstellung, die sich in die drei Ab-
schnitte: „Überblick über die Reichsgeschichte des 15. Jahrhunderts“, „Über-
blick über die Regierung Maximilians Lu, „Überblick über das Wirtschafts-
Nachrichten und Notizen IL. 443
leben und die Wissenschaft vor und unter Maximilian In gliedert, weiß J.
seine Aufgabe zu lösen und zwar, um es gleich zu sagen, mit im ganzen
erfreulichem Erfolge. In alledem, was sich auf Maximilian I. selbst und
seine Zeit im engeren Sinne bezieht, zeigt die Schrift weitgehende Sach-
kenntnis, mit rühmlicher Unbefangenheit des Urteils nicht bloß in wirt-
schaftlichen und rein ideellen, sondern auch in den politischen und religiösen
Dingen gepaart. Vorsichtig erscheint der kirchliche Standpunkt Joh.
Janssens soweit gemäßigt, daß sich kaum noch Widerspruch erheben läßt,
und in politischer Hinsicht wird (gegen H. Ulmann) mit vollem Rechte
wiederholt auf die Bedeutung des monarchischen Prinzips, das Kaiser
Maximilian den Reichsständen, vor allem Berthold von Henneberg, gegenüber
vertrat, hingewiesen und betont, daß, den vielfachen gegenteiligen Be-
hauptungen zum Trotze, Österreich unter Maximilian mehr für das Reich,
als dieses für Österreich leistete, sowie denn in den beiden Haupttragen,
die Abwehr der Türken und Franzosen betreffend, die Interessen beider
identisch waren. Vgl. die Ausführungen des Referenten in den Götting.
gel. Anz. 1885, S. 382—333 und in den Jahrbüch. für das klass. Altert.,
Gesch. u. deutsche Lit. N. F. 1900, S. 363—364, die — wie auch die Ar-
beiten S. Adlers und F. Tezners -- dem Verf. entgangen zu sein scheinen.
Mit Erfolg macht J. auch auf den zur Zeit Kaiser Maximilians besonders
innigen Zusammenhang zwischen den wirtschaftlichen und geistigen Er-
rungenschaften und Zuständen und dem Gange der öffentlichen Dinge auf-
merkeam und sucht, immer auf dem festen Boden der Tatsachen innerhalb
der ihm gebotenen Grenzen stehend, diese Erkenntnis zu verwerten. Die
Bedeutung des Städtewesens und Kapitalismus, des wissenschaftlichen
Lebens, das sich stetig mehr mit humanistischem Geiste erfüllt, der
ständisch-gesellschaftlichen Entwicklung jener Tage, kommt angemessen
zur Geltung. Auch die öfter etwas lehrhafte Form der Darstellung wird
man sich bei solcher Gelegenheit gefallen lassen.
Minder günstig stellt sich das Urteil über die erste Abteilung, nament-
lich über das, was J. vom Zeitalter Friedrich III. erzählt. Hier hat er die
doch wohl für diese Zeit maßgebenden Arbeiten G. Voigts, K. Menzels,
H. Markgrafs und des Referenten wesentlich unberücksichtigt gelassen und
auch von Joachimsohns, L. Pastors und B. Gebhardts Arbeiten (J. kennt
nur die 1. Aufl. der ‚„Gravamina“ von 1884) so wenig profitiert, daß
er nicht einmal den Namen Heimburgs richtig schreibt, das Verhältnis
Pius’ II. zu König Georg von Böhmen sehr ungenau kennzeichnet und auch
sonst in wichtigen Dingen nur ungenügend Bescheid weiß. Das Charakter-
bild Kaiser Friedrichs III. ist bei J. nun wieder so, wie man es etwa 1854
zeichnen konnte. Natürlich wiederholt er auch die Schrulle Ulmanns,
Kaiser Friedrich habe seinem einzigen Sohne die deutsche Krone lange Zeit
mißgönnt und sich dessen bezüglichen Wünschen versagt. Doch dies
sind an dieser Stelle Nebenfragen und unser Mißfallen daran soll nicht
hindern, dem sonst so hübschen Buche weite Verbreitung zu wünschen,
und unsere Überzeugung zu wiederholen, daß viele es mit aufrichtiger Be-
friedigung aus der Hand legen werden.
Prag. Bachmann.
444 Nachrichten und Notizen II.
A. Schulte, Kaiser Maximilian I. als Kandidat für den päpstlichen Stuhl
1511. Leipzig, Duncker u. Humblot, 1906. VI u. 866 S. M. 2,20.
Der sonderbare Plan Maximilians, in den Besitz der Papstwürde zu
gelangen, ist oft erörtert, von einigen geleugnet, von anderen als charak-
teristisches Zeugnis für die phantastischen Züge in der Persönlichkeit des
letzten Ritters behandelt worden. Zuletzt hat Ulmann in einem 1888
erschienenen Schriftchen die Frage untersucht und negativ beantwortet:
Maximilian habe niemals den Plan Papst zu werden ernstlich erwogen, er
habe vielmehr die Säkularisation des Kirchenstaats ins Auge gefaßt und
die in zwei Briefen begegnenden Ausführungen über seine Absichten auf
persönliche Erwerbung der Tiara nur als Scheinmanöver und als neckische
Einkleidung einer ablehnenden Antwort auf Heiratsvorschläge der Tochter
gemeint. Ulmanns Deutung hat Anklang, aber auch bestimmten Wider-
spruch (so z. B. von Bachmann, vom Referenten) gefunden. Schulte richtet
sich vornehmlich gegen Ulmann. Auf breiter Grundlage behandelt er
nochmals die Schreiben Maximilians an Liechtenstein und Margarethe vom
16. und 18. September 1511, erweist deren Echtheit und Glaubwürdigkeit,
gedenkt der zuverlässigen Darstellung Zuritas und verweist auf ein von
Pastor gefundenes Zeugnis, auf ein Schreiben des Kardinals Gonzaga an
die Marchesa Isabella vom 2. Oktober, in dem vom Zorn Julius’ II. über die
Kardinäle Sanseverino und d'Albret die Rede ist, weil diese dem Kaiser den
Vorschlag zemacht haben, ihn zum Papst zu wählen. Und so vermag
Schulte die Geschichte und die merkwürdige Entwickelung des sonder-
barsten Papstplanes aufzuhellen: Die scheinbar hoffnungslose Erkrankung
des Papstes zeitigt zuerst den phantastischen Gedanken, mit dem Kaisertum
die Papstwürde zu verbinden, Ferdinand von Aragonien wird zu gewinnen
gesucht; unter seinem Einfluß erfährt aber der Plan die erste Veränderung,
der Caesaropapismus wird aufgegeben, der Papat allein unter Aufgabe des
Kaisertums an Karl angestrebt, ja, da sich das Befinden Julius’ II. gebessert
hatte, nur die Koadjutorie. Dann kommt es zu einer Verbindung mit der
französischen Partei, die Maximilian die Absetzung Julius’ und die Er-
hebung des Habsburgers in Aussicht stellt. G. S.
The Cambridge Modern History, planned by the late Lord Acton,
edited by A. W. Ward, G. W. Prothero, Stanley Leathes.
Vol. II: The Reformation. Cambridge 1903. XXVI und 857 S. gr. 8°.
Die dem ersten Bande dieses Werkes (s. Jahrg. 1905 S. 102 ff. d. Ztschr.)
nachgerühmten Vorzüge gewissenhafter Forschung und gefälliger Darstellung
kehren im zweiten Bande wieder, während der Nachteil zu weit getriebener
Arbeitsteilung hier glücklich vermieden ist. — In einem glänzenden Ein-
gangskapitel über das „Mediceische Rom“ gibt F. X. Kraus im Anschluß
an die Person der Päpste einen Überblick über die geistige Kultur Roms
von Alexander VI. bis zur Gegenreformation: ein in großen, schwungvollen
Zügen gehaltener Essai, der nur an wenigen Stellen verrät, daß der Autor
nicht mehr die feilende Hand an sein letztes Werk legen konnte, fesselnd
vor allem durch die Freiheit des Urteils und die Energie der Charakteristik,
wie durch den weiten, die Jahrhunderte überschauenden, historischen Blick.
Nachrichten und Notizen II. 445
Im 2. und 3. Kapitel erzählt Leathes die durch die Rivalitüät der Häuser
Habsburg und Valois bestimmte, politische Geschichte von der Wahl
Karls V. bis zum Frieden von Cateau-Cambresis. Die den Stoff gut be-
herrschende Darstellung hätte durch lebendigere Zeichnung der leitenden
Persönlichkeiten wohl noch gewinnen können. In frischer, gewandter Er-
zählung behandelt T. M. Lindsay im 4. Kapitel die Entwicklung Luthers
bis zum Wormser Reichstag, mit gesundem, selbstänudigem Urteil in den
theologischen Fragen, doch in historischen Einzelheiten nicht immer zu-
verlässig.! Kapitel 5 bis 8 enthalten eine Geschichte der deutschen Re-
formation von A. F. Pollard, wie sie innerhalb dieses engen Rahmens —
138 S. — nicht besser hätte gegeben werden können. Die Darstellung
ist vortrefflich, oft glänzend, dabei gut fundiert, das Urteil ruhig, verständig
und von selbständiger Auffassung zeugend, im ganzen eine Leistung, die
von der deutschen Forschung beachtet zu werden verdient. \Venig Anklang
freilich wird der eines englischen Altliberalen würdige Schlußgedanke
finden (S. 278f.): im Deutschland des 16. wie in dem des 19. Jahrhunderts
sei die Gedankenfreiheit im Kriegslärm erstickt und die Vernunft durch
Blut und Eisen ersetzt worden! Im o Kapitel gibt A. A. Tilley einen
Überblick über die Reformation in Frankreich bis zum Januaredikt von
St. Germain (1562), im 10. Kapitel J. P. Whitney über die Schweizer
Reformation bis zum Consensus Tigurinus (1549). Von A. M. Fairbairn
ist das schöne, gedankenreiche 11. Kapitel über Calvin und die reformierte
Kirche. Im folgenden bringt W. E. Collins knappe angemessene Berichte
über die reformatorische Bewegung in Italien, Spanien und Portugal.
Ruhig und objektiv behandelt im 13. Kapitel James Gairdners kundige
Feder die Geschichte Heinrichs VIII. Bei einem zunächst für englische
Leser bestimmten Werk ist es verzeiblich, daß dieser und die drei
folgenden Abschnitte eingehender sind, ala der Maßstab des Ganzen er-
forderte. In dem Kapitel über die Reformation unter Eduard VI. begegnen
wir noch einmal der anziehenden Darstellung Pollards, und hier ganz
auf ihm heimischem Gebiete. J. B. Mullinger handelt über die Regierung
der katholischen Marie, F. W. Maitland über den Fortgang der englischen
Reformation während der ersten zehn bis zwölf Jahre Elisabeths. Alle drei
bieten schlichte, sachliche Darstellungen, die in dramatischer Gestaltung
des Stoffes mit Froudes glünzender Schilderung nicht wetteifern wollen.
1 Nur eine Außerlichkeit, doch eine charakteristische, ist die wieder-
holte Verdrehung deutscher Eigennamen. S. 109 Z. 16 u. 17: Quernfurt
für Querfurt, Wimmelberg f. -burg, mag hingehen; böser ist es, wenn S. 111
in vier aufeinander folgenden Zeilen (16—19) vier Namen falsch wieder-
gegeben werden (ebenso im Index): Drontheim für Dornheim, Eberach f.
Eberbach, Spelt f. Spalt, Mutti f£. Muth. S. 112 Z. 17 v.u. John f. Jodocus,
weitere Fehler in der Bibliographie. An der offenbar gefährlichen Klippe
deutscher Namen scheitert übrigens auch der gewissenhafte Pollard nicht
selten. S. 205 2. 6: Wissenberg statt Weissenburg, S. 234 2.13 u. 14 v. u.
zweimal Blarer st. Blaurer, S. 261 Z. 20 v. u.: the Drakensberg st. Draken-
Lorg, S. 264 Z. 2 v. u.: Neumark st. Neuburg. Ist es denn so schwer?
446 Nachrichten und Notizen I.
Im 17. Kapitel erzählt W. E. Collins die Reformation der skandinavischen
Reiche, Leathes fügt eine knappe Charakteristik der religiösen Bewegung
in Polen an. Im vorletzten Kapitel gibt R. V. Laurence eine das Wesent-
liche gut betonende Würdigung der innerhalb der katholischen Kirche, in
Papsttum, Mönchsorden, Inquisition, Gesellschaft Jesu, wirksamen Reform-
kräfte und Kampfesmittel, um dann mit einem Überblick über das Triden-
tinum hinüberzuleiten in das Zeitalter der Gegenreformation. Ein lesens-
werter, obwohl mehr andeutender als ausführender Essai von A. M. Fair-
bairn über das europäische Denken im Zeitalter der Reformation schließt
den 2. Band des Werkes angemessen ab. Die Bibliographie (110 Seiten)
ist wie im ersten Bande sorgfültig ausgewählt.
Hat die „Cambridge Modern History“ sich schon mit dem ersten Bande
im ganzen vorteilhaft eingeführt, so gilt dies von dem zweiten Bande in
noch höherem Grade.
Rom. A. O. Meyer.
Recucil des instructions générales aux nonces de Flandre
(1596—1635), publié par Alfr. Cauchie et René Maere. Bruxelles,
Kiessling et Cie. 1904. XLIV + 283 S. (Commission royale d'histoire.)
Es ist schließlich eine Sache des Geldes, wieviel man von den Doku-
menten über die Geschichte der Vergangenheit veröffentlichen will. Sicher
ließen sich notwendigere Publikationen denken als die vorliegende, vor
allem wird man daran zweifeln dürfen, ob es nötig war, diese Instruktionen
mit Ausnahme einer einzigen vollständig abzudrucken, doch braucht man
schließlich mit der verdienstvollen commission royale d'histoire nicht
darüber zu rechten, wofür sie ihre Mittel verwenden will. Nur der Re
ferent ist ja genötigt, diese Aktenstücke nacheinander durchzulesen, der
Benutzer wird ein einzelnes von ihnen brauchen, um die Auffassung der
Kurie in einer bestimmten Zeitlage an einem geheimen Dokumente festzu-
stellen, und dann vielleicht erfreut sein, daß er es ohne Kürzung abgedruckt
findet, oder er wird die Wandlung in der Stellungnahme der Kurie zu einer
bestimmten Frage verfolgen wollen und dann wohl auch sehr zufrieden
damit sein, daB er das an der Hand der sehr eingehenden Inhaltsangaben
und Randbemerkungen leicht kann und daß alle kleinen Abwandlungen
durch den vollen Abdruck der Instruktionen zutage treten.
Im ganzen steigert sich die Wichtigkeit der abgedruckten Stücke von
Jahrzehnt zu Jahrzehnt, die letzten sind die umfangreichsten und wohl auch
die interessantesten, aus ihnen wird man auch am ehsten allgemeine histo-
rische Belehrung schöpfen können, besonders aus der letzten über die
Haltung Urbans VIII in dem Gegensatz zwischen Spanien und Frankreich.
Im übrigen sind es meist mehr speziell niederländische Angelegenheiten,
die Tätigkeit der Kurie für die Ausbreitung des Katholizismus, der Schutz
der Katholiken in den protestantischen Gebieten, aber auch die Abgrenzung
der Rechte des Papstes und seiner Nuntien den katholischen weltlichen
Gewalten gegenüber, über die wir etwas erfahren. Über das, was dabei
tatsächlich erreicht wurde, wird man sich genau erst aus den Berichten
der Nuntien, deren Veröffentlichung ja auch beabsichtigt zu sein scheint,
Nachrichten und Notizen II 447
unterrichten können. Doch wird man daraus, daß sich die den Nuntien
erteilten Vorschriften fast 40 Jahre lang so außerordentlich gleich blieben,
schließen können, daß die Wirkung nicht gerade sehr groß gewesen ist.
Die Arbeit der Herausgeber verdient Lob. Die Einleitung bestimmt
den Begriff der Instruktionen, handelt von der Bedeutung der flandrischen
Nuntiatur und dem Inhalt der Instruktionen und gibt einiges über das
Leben der Nuntien. Sie ist knapp und klar. Die Anmerkungen sind, be-
sonders über niederländische Verhältnisse, erschöpfend.
Jena. G. Mentz
S. R. Gardiner, Oliver Cromwell. Übersetzung von E. Kirchner.
A. u. d. T.: Historische Bibliothek. Herausgeg. von der Redaktion der
Historischen Zeitschrift. XVI. Bd. München und Berlin 1903, R. Olden-
bourg. 228 8.
Das Leben Cromwells ist in den letzten Jahren wiederholt, namentlich
von Engländern und Amerikanern, geschildert worden. Unter den. letzteren
hat Roosevelt, der jetzige Präsident der Vereinigten Staaten, den größten
Erfolg zu verzeichnen. Sein Werk, — mehr durch die in demselben zum
Ausdrucke gelangenden politischen und sittlichen Anschauungen des Ver-
fassers und die lebhafte, kräftige Darstellung als durch Tiefe und unbe-
dingte Zuverlässigkeit ausgezeichnet, — hat weite Verbreitung gefunden.
Unter den Engländern hat der Politiker Morley, dem wir neuerdings eine
vortreffliche Biographie Gladstones verdanken, den größten äußeren Erfolg
erzielt. Ref. möchte aber, in Übereinstimmung mit Alfred Stern, den
Werken von Charles Firth und H Rawson Gardiner die Palme reichen.
Beide haben ein langes Gelehrtenleben dem Studium der englischen Ge-
schichte des 17. Jahrhunderts gewidmet und durch zahlreiche Werke ge-
lehrten Inhalts ihre volle Vertrautheit mit dem Gegenstande bewiesen.
Insbesondere S. Rawson Gardiner hat für die Aufklärung dunkel gebliebener
Partien der englischen Geschichte im Zeitalter der Stuarts Unvergängliches
geleistet. Sein Hauptwerk — die Geschichte Großbritanniens von 1603
bis 1660 — brachte auch für das Leben und Wirken Oliver Cromwells
unschätzbare Aufklärungen. Leider war es ihm aber nicht vergöunt das-
selbe zu vollenden; nicht einmal bis zum Tode Oliver Cromwells konnte er
seine Darstellung führen. Glücklicherweise lockte ihn aber wenige Jahre
vor seinem Tode die Aufgabe, auch weiteren Kreisen, denen er weder die
Geduld noch das volle Verständnis für sein Hauptwerk zumuten konnte,
ein Bild des Mannes zu entwerfen, von dem er meinte, er bedeute auf dem
Gebiete der Tat für die Engländer, was Shakespeare auf dem des Gedankens,
den Höhepunkt britischen Könnens. Im Jahre 1897 erschien aus Vor-
lesungen erwachsen, die er in Oxford gehalten, die Schrift „Cromwells
place in history“; kurze Zeit darauf die Biographie „Oliver Cromwell“.
Verfolgt das erstere Werk mehr die Tendenz, den Boden zu kennzeichnen,
aus dem ein Cromwell erwachsen ist und die Leistungen zu bestimmen,
die seine Stellung in der Geschichte ausmachen, so tritt in der vorliegenden
Biographie das individuelle Moment schärfer hervor. Wir folgen der Ent-
wickelung Cromwells von seiner Geburt bis zu seinem Tode, geführt von
448 Nachrichten und Notizen 11.
einem Manne, der wie kein zweiter befähigt ist, das Geheimnis zu lüften,
das noch heute manche Tat Oliver Cromwells umgibt; der aber, gerade
weil er die Grenzen unserer Kenntnisse genau kennt, keinen Augenblick
scheut, zuzugeben, daß noch manche Episode im Leben des großen Mannes
der Aufklärung bedarf. Einem so eminenten Kenner und einem so vor-
sichtigen Beurteiler der Zeitgeschichte Oliver Cromwells gegenüber end
auch jedes Bedenken zurückhaltend geüußert werden müssen. Trotzdem
möchte Ref. sich die Meinung erlauben, daß die Auffassung der auswär-
tigen Politik Oliver Cromwelle durch Gardiner in manchen Stücken einer
Korrektur bedarf. Dem Übersetzer gebührt für seine Mühewaltung der
aufrichtige Dank aller der englischen Sprache unkundigen Geschichtsfreunde,
denen er die Lektüre des vortrefflichen Buches ermöglicht hat.
A. Pribram.
Ephraim Douglass Adams, The influence of Grenville on Pitt’s Foreign
Policy 1787—1798. (Published by the Carnegie Institution of Washington.)
1904. 79 S.
Adams führt den Beweis, daß der Einfluß von Lord Grenville auf
Englands auswärtige Politik unter Pitts Ministerium sehr groß gewesen
ist. Von 1787—1791 beginnt er hinter den Kulissen wirksam zu werden;
von 1791 an steigert er sich, da Grenville zum Staatssekretär des auswär-
tigen Amtes ernannt wird; von 1793 an wird die Leitung des Staats-
sekretärs geradezu bestimmend. Grenville ist es, der die Regierung davon
abhält unter unrühmlichen Bedingungen Frieden zu schließen; er ist die
Seele des Widerstandes gegen Frankreich, während Pitt immer wieder
bereit ist auch unter Opfern dem Kriege ein Ende zu machen. Auch bei
anderen wichtigen Entscheidungen gehen die Ansichten von Pitt und
Grenville vielfach auseinander; Grenville dringt durch und sein Rat erweist
sich als der richtige. A. stützt seine Darstellung im wesentlichen auf die
„Dropmore Mss.“, den reichen Nachlaß Grenvilles, den die Handschriften-
kommission im Druck zugänglich gemacht hat; daneben zieht er sonst in
Betracht kommendes gedrucktes Material heran; Archivalien hat er zur
Schilderung von Hammonds Mission nach Berlin und Wien im Jahre 1797
benutzt. Ich habe Einspruch gegen den Abschnitt zu erheben, der von
1787—1793 führt; er ist wenig befriedigend. Durchgängig mangelt eine aus-
reichende Motivierung der Ansichten von Pitt und Grenville, so daß ich dem
Werturteil von A., der in Grenville den hervorragenderen Staatsmann sieht,
nicht ohne weiteres beipflichten kann; der Pitt-Forschung muß es obliegen
den angeregten Fragen tiefer auf den Grund zu gehen. Im übrigen begrüße
ich die Arbeit als eine fleißige und im Ergebnis interessante Leistung.
Da weder Sybel noch Sorel uns über die englische Politik hinreichend
unterrichten, so bietet die vorliegende Schrift eine jedenfalls zu berück-
sichtigende, willkommene Ergänzung zu «den Geschichten des Revolutions-
zeitalters. Felix Salomon.
Hermann Hüffer, Der Krieg des Jahres 1799 und die zweite Koalition.
2 Bde. Mit 5 Schlachtplänen. Gotha, Perthes, 1904, 1905. XXIV u.
472, XII u. 384 Seiten. 8°.
Nachrichten und Notizen II. 449
In diesem Werke gibt Hüffer eine Darstellung zu seiner Publikation
über die Quellen des Jahres 1799. (Vgl. Hist. Vierteljahrschr. 1902, S. 161.)
Namentlich will er die Wechselwirkungen zwischen Kriegführung und
Politik entwickeln, und zwar gibt er da nicht eine fortlaufende Erzählung,
wie etwa Sybel und Sorel, sondern eine Reihe von Einzeluntersuchungen,
die zwar in innerem Zusammenhang mit einander stehen, aber keineswegs
die chronologische Folge der Ereignisse streng beachten. Dies System er-
möglicht es dem Leser, sich schell über gewisse Ereignisse und Probleme
zu orientieren, aber es erschwert die Übersicht über das Ganze und zwingt
zu Wiederholungen. Mitunter hätte auch die Darstellung knapper gefaßt
werden können, wo sie nichts Neues bringt; z. B. in der Schilderung des
Staatsstreichs vom 18. Brumaire, die wesentlich auf Vandal beruht. Aber
abgesehen von diesen formellen Müngeln verdient das Werk volle Aner-
kennung; die Untersuchung ist solide, und die Anschauung ist deutlich
zum Ausdruck gebracht. Es sind natürlich nicht durchweg neue Ergeb-
nisse, die hier geboten werden sondern eine Reihe von Korrekturen und
Vertiefungen des bisherigen Forschungsstandes; die meisten Resultate waren
durch Spezialuntersuchungen des Verfassers schon bekannt geworden.
Hervorzuheben ist u. a. die Darstellung des Rastatter Gesandtenmordes,
dem nach H. keine völkerrechtliche sondern nur eine strafrechtliche Be-
deutung zukommt, da er nicht von der österreichischen Regierung sondern
von untergeordneten Militärs aus eignem Antriebe begangen worden ist;
ferner die überaus detaillierte Schilderung der Neapolitaner Vorgänge,
wobei die Schuld an den Greueln nach der Niederwerfung der Rebellen
ungefähr zu gleichen Teilen der Königin und Nelson zugemessen werden,
endlich die Charakteristik Suworows, der als energischer Haudegen aber
keineswegs als großer Stratege erscheint. Die militärischen Dinge hat H.
im allgemeinen weit kürzer behandelt als die politischen; leider sind seine
Schlachtbeschreibungen sämtlich wenig durchsichtig. G. Roloff.
Tykoecinski, Dr. H., Das Stiftungswesen in Leipzig. Im Auftrage des
Rates auf Grund der Urkunden und Akten des Ratsarchivs verfaßt.
(Sonderabzug aus dem Stiftungsbuch der Stadt Leipzig.) gr. 8°. 48 S.
Leipzig 1905, Bär & Hermann.
Die vorliegende kleine geschichtliche Übersicht stellt einen Sonder-
abdruck aus der im Auftrage des Rates der Stadt Leipzig verfaßten und
auf Grund der Urkunden und Akten des Leipziger Ratsarchives von
Professor Dr. H Geficken-Köln und Dr. H. Tykocinski-Leipzig be-
arbeiteten Veröffentlichung „Stiftungsbuch der Stadt Leipzig“ (LVI und
735 Seiten, 8°., Leipzig 1905, Bär & Hermann) dar. In der ältesten Zeit
trägt die Wohltütigkeit in Leipzig einen vorwiegend privaten Charakter,
der auch in der neueren Zeit zu bemerken ist und sich auf zweierlei Weise
äußert. Entweder ist die Wohltätigkeit, falls sie sich auf die Gegenwart
beschrünkt, dazu bestimmt, nur ein augenblickliches Bedürfnis zu befrie-
digen, andrerseits, wenn sie sich auf die Zukunft erstreckt, verfolgt sie in
Gestalt einer Stiftung einen bleibenden Zweck, indem nur die Zinsen ver-
braucht werden dürfen, während das Kapital unantastbar bleibt. Die Ge-
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 3. 30
450 Nachrichten und Notizen I.
schichte des Stiftungswesens in Leipzig beginnt nun am Anfang des 13. Jahr-
hunderts mit der Entstehung der ersten dortigen Anstalten, der Klöster und
Kirchen, sodaß sie deshalb lange Zeit einen ausschließlich kirchlichen
Charakter trägt. Tykocinski gibt uns nun auf Grund eingehender Durch-
sicht des einschlägigen archivalischen Materials einen dankenswerten Über-
blick über die Geschichte des Leipziger Stiftungswesens, das sich in
drei Hauptperioden einteilen läßt: in eine katholische, eine protestantische
und in eine Periode des bürgerlichen Gemeinsinnes. Kirchliche, Schul- und
Unterstützungszwecke sind es vor allem, die in der älteren Zeit das Stiftungs-
wesen in Leipzig beherrschten. Wir begegnen im Laufe der Jahrhunderte
den verschiedensten Stiftungen für die Kirche und die verschiedensten
kirchlichen Feste des Jahres, für die Universität und die einzelnen Schulen,
für die Bibliothek und Museen, für Armen-, Waisen- und Krankenpflege,
für Unterstützung der unehelichen Kinder, Blinden, Invaliden, Witwen
u. dergl. In neuerer Zeit kommen dann auch soziale (z. B. zur Linderung
der Wohnungsnot) und allgemeine Stiftungen auf. Die größte Umwälzung
auf dem Gebiete der Leipziger Stiftungen wurde nämlich durch die im
Jahre 1539 eingeführte Reformation verursacht, wo sämtliche zu Jahr-
gedäüchtnissen, kirchlichen Festen und zugunsten von Klöstern, Mönchen
und Nonnen gegründeten Stiftungen ganz wegfielen und anderweitig zur
Unterstützung verwendet wurden, einzelne Stiftungen sogar ganz in Ver-
gessenheit gerieten und andere im Laufe der Zeit bedeutende Veränderungen
erfuhren. Klar und kurz werden wir, wie gesagt, vom Verfasser über das
Wesen und die Entwicklung der einzelnen, für die Stadt Leipzig wichtigen
Stiftungen orientiert, sodaß diese seine anschauliche und übersichtliche
kleine Skizze als willkommener Beitrag zur geschichtswissenschaftlichen
Literatur, insonderheit zur Geschichte der christlichen Wohltätigkeit und
des bürgerlichen Gemeinsinnes mit Dank begrüßt werden kann.
Mühlhausen i. Thür. K. v. Kauffungen.
Georges De Leener, Les syndicats industriels en Belgique. 2. Edition.
Brüssel, Paris und Leipzig. 1904.
De Leeners Buch hat bald nach dem Erscheinen der ersten Auflage
eine zweite erlebt. Der Wert des Werkes beruht in der eingehenden Dar-
stellung der Kartellentwicklung in Belgien. Die Teile des Werkes, in
welchen die einzelnen Kartellierungsversuche in Belgien, ihre Erfolge und
ihre Mißerfolge dargestellt werden, sind mit Dank zu begrüßen, selbst
wenn man den theoretischen Ausführungen im ersten Abschnitte des Werkes
und dem allgemeinen Urteil des Verfassers über die Nützlichkeit der
Kartellentwicklung für die Gesamtheit recht skeptisch gegenübersteht.
Bedauerlich ist nur, daß der Verfasser anscheinend über eines der mäch-
tigsten Kartelle internationalen Charakters und dessen Einfluß auf die
Preisentwicklung in verschiedenen Lündern äußerst wenig erfahren konnte:
es ist dies das auch für Belgien äußerst wichtige Sodakartell.
In seinem Gesamturteil ist der Verfasser nicht nur unbedingt kartell-
freundlich; er sieht sogar die Gefahr eines Mißbrauchs der monopolistischen
Macht als äußerst harmlos an. Die zwei wichtigsten Punkte, in denen ich
Nachrichten und Notizen I. 451
vom Standpunkte des Verfassers differiere und auch nicht durch seine
Ausführungen andern Sinnes geworden bin, sind die folgenden: 1) Die
monopolistische Tendenz der Preisbildung der Kartelle in Ländern mit
schutzzöllnerischer Eisenbahntarifpolitik und Zollpolitik schädigt trotz der
gegenteiligen Ausführungen De Leeners meines Erachtens sehr wesentlich
die Länder alter Kultur in ihrer Wettbewerbsfähigkeit mit den Ländern
der neuen Welt. Die Überlegenheit der Länder alter Kultur kann nur auf
die Dauer in den — hochgelernte Arbeit erfordernden — Verarbeitungs-
gewerben beruhen. Die Kartellentwicklung kommt aber vielmehr den Roh-
stoffproduzenten und Halbfabrikaterzeugern, als den Fertigfabrikanten zu
gute. Die große Gefahr ist, daß die Gesamtheit in den Ländern alter
Kultur fortgesetzt Opfer bringen muß, um hohe Inlandspreise denjenigen
Zweigen der Volkswirtschaft zu garantieren, auf welchen nicht dauernd die
Konkurrenzfäbigkeit der Nation beruhen kann, und daß inzwischen die
Fertigfabrikation verkümmert. 2) Ich stimme nicht der Meinung des Ver-
fassers zu, daß die Kartelle einen Endpunkt der industriellen Evolution
darstellen können. Die neuere Erfahrung scheint zu zeigen, daß entweder
im Trust, d. h. im Verschwinden der Einzelexistenz der kartellierten Werke,
oder im Emporkommen riesiger „gemischter Betriebe“ die nächste Ent-
wicklungsstufe zu liegen scheint, wenn Rohstoff- und Halbfabrikatkartelle
die Tendenzen monopolistischer Preisbildung längere Zeit erfolgreich ver-
wirklicht haben. Interessant für den deutschen Leser sind die Hinweise
des Verfassers auf den Einfluß, den deutsche Vorbilder vielfach auf das
belgische Kartellwesen gehabt haben. Im übrigen erklärt sich die vor-
wiegend günstige Beurteilung, welche De Leener der belgischen Kartell-
entwickelung und der Preispolitik der belgischen Kartelle zuteil werden
lüßt, anscheinend daher, daB er ein Land mit im ganzen niedrigen Schutz-
sollen vor Augen hat. Je niedriger aber die Zollsätze, um so geringer der
Spielraum, welcher für die in Deutschland so stark entwickelte Politik
bleibt, teuer im Vaterland und wohlfeil an die ausländischen Abnehmer zu
verkaufen. Gerade diese Politik hat sich im Zeitalter der Kartelle unter
der Herrschaft der hohen Schutzzölle verhängnisvoll entwickelt.
Dr. Walther Lotz.
A. Hettner, Das europäische Rußland. Eine Studie zur Geographie des
Menschen. Mit 21 Karten. Leipzig und Berlin, B. G. Teubner. 1905.
221 8.
Ich hatte diese Studie schon in der Sonderveröffentlichung in den vier
letzten Heften des vorigen Jahrgangs der “Geographischen Zeitschrift’ mit
Interesse und Gewinn gelesen und habe sie jetzt in der überarbeiteten Buch-
form mit demselben Genuß wieder durchgesehen, dabei mich besonders an den
lehrreichen Kartenskizzen erfreut. H. will Rußland, Land, Volk und Leben,
betrachten unter dem geographischen Gesichtspunkte Er würdigt die
natürlichen Bedingungen, dann die Gesamtheit der menschlichen Erschei-
nungen, wie er sagt, in ihrer wechselseitisen Abhängigkeit, sucht diese
aus den Naturbedingungen zu erklären und geht von da den einzelnen
Erscheinungsreihen auf den Grund. So gliedert sich sein Buch sinngemäß
Zu?
452 Nachrichten und Notizen Il.
in: Natur des Landes — geschichtliche Entwicklung — Völker — Reli-
gionen — Staat — Besiedelung und Bevölkerung — Verkehr — Volks-
wirtschaft — materielle und geistige Kultur. Ob diese Gliederung der
einzelnen Erscheinungsreihen ganz organisch und glücklich ist, lasse ich
freilich offen. Jedenfalls hat die Schrift neben dem sachlichen auch ein
methodologisches Interesse.
Die Würdigung der methodologischen Seite im besonderen darf der
Historiker dem Geographen überlassen. Er heimst mit Dank die frucht-
baren Gesichtspunkte ein, die diese geographische Betrachtung auch für
die historische Auffassung ergibt, und würde nur wünschen, daß sie in
dieser Art dem an sich so vortrefflichen neuen Bande der Helmoltschen
Weltgeschichte ! noch stärker, ich möchte sagen: noch individualisierter zu
gute gekommen wäre. Sachlich wird ja H. dem, der Rußland und die
Literatur darüber kennt, nicht viel Neues bieten wollen. Er kennt es selbst
nur von den Reisen gelegentlich des VI. internationalen Geologenkongresses
in Petersburg und kennt auch — was schwerer ins Gewicht fällt — nicht
die Literatur in russischer Sprache. Deshalb wäre es auch ungerecht, über
Einzelheiten zu rechten: z. B. sind die Ausführungen über den “Tschin’
nicht klar, die über die Hausindustrie oder das Kleinrussentum bei weitem
nicht ausreichend, aber das sind ja Probleme, die erst nach und nach
einem näher treten und dem Geographen an sich ferner liegen. Im Gegen-
teil wird man die Geschicklichkeit bewundern, mit der aus der vorhandenen
Literatur das Wesentliche herausgehoben und unter die maßgebenden Ge-
sichtspunkte gebracht ist. Und wenn auch das Ganze so schließlich nur
mehr als Rahmen erscheint, der der Füllung noch erharrt — das kleine
Buch ist deshalb so wertvoll, weil in dem vielen, was über Rußland zu-
sammengeschrieben wird, diese geographische Betrachtungsweise so sehr
vernachlässigt wird. Um praktisch zu reden: dreiviertel mindestens der
Urteile über die russische Revolution oder die Autonomie Polens sehen
davon ganz ab und — hängen deshalb in der Luft. Ich stehe nicht an,
Hettners Buch, das man besser einen ungewöhnlich umfangreichen Essai
nennte, unmittelbar neben Ratzels “Vereinigte Staaten’ zu stellen und
wünschte nur, wir bekämen einmal auch für Rußland ein Buch so um-
fassend und tief wie dieses; es würde Standard Works wie Wallace und
Leroy - Beaulieu an Wert noch übertreffen. Es scheint mir kein geringes
Verdienst Hettners, daß sich sein Buch ungezwungen als Ansatz und Keim
wenigstens dazu darbietet.
Berlin. Otto Hötzsch.
Der Verlag Longmans, Green und Co. zeigt das Erscheinen eines
General-Index für die ersten zwanzig Bände der English Historical Review
(1886—1905) an. Der Preis beträgt 3 s. 6 d.
TV: Südosteuropa und Osteuropa. Obige Bemerkung soll keineswegs
einen Tadel gegen diesen ersten, sonst m. E. durchaus gelungenen Versuch
ausdrücken.
Nachrichten und Notizen I. 453
Vom 23. bis 25. April fand in Berlin die 32. ordentliche Plenar-
versammlung der Zentraldirektion der Monumenta Germaniae
historica statt, deren Bericht wir folgendes entnehmen. Seit dem Er-
scheinen des letzten Jahresberichts sind folgende Bände ausgegeben worden:
Scriptores tom. 32, 1 (Salimbene hrsg. von Holder-Egger) und von den
Handausgaben die Annales Mettenses Priores ed. Simson, Vitae S. Bonifatii
ed. Levison, Einhardi Vita Karoli Ed. 5; Leges, Constitutiones tom. 3, 2
(1292--98) und tom. 4, 1 (1298—1310) ed. Schwalm; Diplomata, Karolinger-
urkunden Bd. 1 (751—814) hrsg. von Mühlbacher; Antiquitates, Necrologia
tom. 3 (Brixen, Freising, Regensburg) ed. Baumann; Neues Archiv Bd. 30, 3
und 31, 1—2. Über den Stand der Arbeiten in den einzelnen Abteilungen
wurde weiter berichtet: Für die Scriptores rerum Merovingicarum hat Krusch
die Vita Salabergae und Vita Remacli fertig gestellt und Levison seine
Arbeiten für Bd. 5 und 6 mit Ausnahme der Historia Wambae regis des
Julian von Toledo beendigt. Levison hat jetzt die Bearbeitung der Fort-
setzung des Liber pontificalis seit 715 in Angriff genommen. Von den
Scriptores Bd. 32 soll die zweite Hälfte (Schluß des Salimbene bearb. von
Holder-Egger) 1907 zur Ausgabe gelangen. Dann soll Bd. 80, 2, Supple-
mente vom 8 bis 13. Jh. enthaltend, fertig gestellt werden. Für die Fort-
setzung der Sammlung der Italiener war Schmeidler tätig (Chronica S. Mariae
de Ferraria und Tolomeus de Lucca). Für die Handausgaben sind in Vor-
bereitung Nithard ed. Ernst Müller, Annales Marbacenses ed. Bloch, beide
schon unter der Presse, Cosmas ed. Bretholz, Annales Austriae, darunter
die Annales Mellicenses ed. Uhlirz, Chronik des Otto von Freising ed. Hof-
meister, Liber certarum historiarum des Johann von Victring ed. Schmeidler,
Annales Placentini Gibellini ed. Holder-Egger und Chronik des Albert de
Bezanis ed. Holder-Egger. Von den Deutschen Chroniken erscheiut dem-
nächst Bd. 6, 1 (Österreichische Chronik von den 95 Herrschaften mit Fort-
setzungen hrsg. von Seemüller), dem in Bd. 6, 2 als weiterer Anhang
Wiener Annalen folgen werden; das Gedicht von der Kreuzfahrt des Land-
grafen Ludwig II. hrsg. von Gebhardt wird demnächst druckfertig. Die
Ausgabe der Historischen Lieder bis 1300 bearb. von Heinrich Meyer ist
noch nicht abgeschlossen, dagegen wurden die Vorarbeiten für eine Aus-
gabe des Peter Suchenwirt aus dem Nachlaß von Prof. Kratochwil in Wien
käuflich erworben. In der Abteilung Leges soll mit der Drucklegung der
Lex Bajuvariorum ed. v. Schwind noch in diesem Jahre begonnen werden,
Seckel setzte scine Vorarbeiten zum Benedictus Levita fort und Tangl hofft
im Herbst mit dem Druck der Placita beginnen zu können, Krammer ver-
glich eine Anzahl Handschriften für die Ausgabe der Lex Salica und
Werminghoff hat den Druck des 2. Bandes der Concilia bis Bogen 66 go-
fördert, Schwalm bereitet die Ausgabe der Constitutiones bis 1347 vor und
Zeumer übernahm mit Lüdicke und Kern die Ausgabe der Constitutionen
Karls IV. In der Abteilung Diplomata wird Tangl die Ausgabe der
Karolingerurkunden fortsetzen und wohl noch gegen Ende des Jahres mit
der Drucklegung der Urkunden Ludwigs des Frommen bis 817 beginnen,
er wird dabei unterstützt von Ernst Müller und Karl Rauch; von den
Diplomata saec. XI ed. BreßBlau wird Bd. IV (Konrad II.) 1907 zur Ausgabe
454 Nachrichten und Notizen II.
gelangen können, auch die Arbeiten an Bd. V sind mit Unterstützung von
Wibel und Hessel schon weit gefördert; für die Diplomata saec. XII setzte
v. Ottenthal mit Lechner und Hirsch die Vorarbeiten zur Ausgabe fort.
In der Abteilung Epistolae werden die Briefe Nikolaus I. und Hadrians ÍI.
von Perels etwa in Jahresfrist druckfertig gestellt werden, die Abteilung
ist jetzt Werminghoff unterstellt worden. Für die durch den Tod v. Winter-
felds verwaiste Abteilung Antiquitates ist man mit dem Züricher Biblio-
thekar Jakob Werner wegen der Ausgabe der Sequenzen in Verbindung
getreten, für den 4. Bd. der Poetae Latini hat Ehwald die Gedichte Ald-
helms von Sherborne verglichen. Die Arbeit an den Necrologia der Diözese
Passau mußte wegen Erkrankung von Fastlinger unterbrochen werden.
Angeregt wurde, für die Abteilung Antiquitates die biographischen Schriften
mittelalterlicher Verfasser in einem Bande herauszugeben. Ferner sollen
Vorschläge ausgearbeitet werden über eine grundsätzliche Abgrenzung des
Arbeitsgebiets der Monumenta Germaniae gegenüber der Editionstätigkeit
der historischen Kommissionen und größeren Geschichtsgesellschaften.
Am 19. Mai fand in Marburg die 9. Jahresversammlung der
Historischen Kommission für Hessen und Waldeck statt. Über den
Stand der wissenschaftlichen Unternehmungen wurde Folgendes berichtet.
In Gemeinschaft mit der Historischen Kommission der Provinz Sachsen
wurde der Brakteatenfund von Seega bearbeitet von dem Herausgeber der
Blätter für Münzfreunde Dr. H. Buchenau in Weimar herausgegeben. Die
Ausgabe des Fuldaer Urkundenbuchs wird, da Prof. Tangl in Berlin ver-
hindert ist, Dr. E. Stengel zu Ende führen. Prof. Glagau hat seine Ar-
beiten an den Landtagsakten einstweilen unterbrechen müssen. Von den
Chroniken von Hessen und Waldeck wird die Chronik von Gerstenberg
bearb. von Prof. Diemar wohl noch in diesem Jahre erscheinen, dagegen
ist die Bearbeitung der Klüppelschen Chronik (Dr. Jürges) noch nicht ganz
fertiggestellt. Von den Landgrafeuregesten bearbeitet von Dr. Grotefend
wird eine erste Lieferung, beginnend mit 1247, wohl noch in diesem Jahre
in Druck gegeben werden. Für das Urkundenbuch der Wetterauer Reichs-
städte hat Dr. Wiese schon umfängliche Vorarbeiten gemacht, wegen der
Fortsetzung des Friedberger Urkundenbuchs schweben noch Unterhand-
lungen. Die Vorarbeiten zum Hessischen Münzwerk hat Dr. Buchenau
wieder aufgenommen. Für die Quellen zur Geschichte des geistigen und
kirchlichen Lebens in Hessen und Waldeck hat Prof. Köhler namentlich
ın den Registra distribuendarum pecuniarum und in den Wiedertäuferakten
reiche Ausbeute gefunden. Für die Quellen zur Geschichte der Landschaft
an der Werra hofft Dr. Huyskens die Materialsammlung noch in diesem
Jahre zu Ende zu führen. Die Herausgabe von Sturios Jahrbüchern der
Grafschaft Hanau 1600—1620 wurde Oberlehrer Becker in Marburg über-
tragen. Eine von Archivassistent Dr. Gundlach in Kiel vorbereitete Arbeit
über die Hessische Behördenorganisation und eine andere von Archiv-
assistent Dr. Dersch in Marburg „Beiträge zur Vorgeschichte der Refor-
mation in Hessen“ wurden unter die Arbeiten der Kommission aufgenommen.
Von den von General Eisentraut bearbeiteten Grundkarten wurden Uslar-
Nachrichten und Notizen II. 455
Cassel und Melsungen-Hersfeld herausgegeben und Eschwege-Eisenach wird
demnächst als letztes Blatt erscheinen.
Dem Jahresbericht des Großherzoglich Badischen General-
Landesarchivs in Karlsruhe für das Jahr 1905 ist zu entnehmen, daß die
Repertorisierungsarbeiten auch unler der neuen Direktion ihren ungestörten
Fortgang nehmen und daß die Zahl der Benutzer im abgeschlossenen Jahre
kaum hinter der der Vorjahre zurückzeblieben ist, obwohl das Archiv
wegen der Vorbereitungen zum Umzug längere Zeit nur in beschrünktem
Umfange für die Benutzung zugänglich war. Unter den Neuerwerbungen
findet sich auch eine Anzabl von Urkunden und Akten zur (Geschichte der
Orte Baden, Friesenheim, Gamburg, Rastatt und Sulzburg.
Preisausschreiben. Die Oberlausitzische Gesellschaft der
Wissenschaften wünscht eine wissenschaftliche Bearbeitung des Themas
„Geschichte des siebenjährigen Krieges in der Oberlausitz“.
Der Preis betrügt 500 Mark, dazu werden noch 32 Mark für jeden Druck-
bogen Autorengeld bezahlt. Die Arbeiten sind in der bekannten üblichen
Weise (Namen in verschlossenem Briefumschlag, Kennwort) bis zum
1. Januar 1908 an den Gesellschafts-Sekretär Professor Dr. Jecht in Görlitz
einzuliefern. Urkundliche Quellen zu der Arbeit sind reichlich in den
Archiven der Oberlausitzer Städte, sowie im Hauptstaatsarchive zu Dresden,
auch sonst in Schloß- und Kirchenarchiven vorhanden. Es kommt haupt-
süchlich darauf an, die Sonderforschungen an die gesicherte Grundlage des
Gieneralstabswerkes anzuschließen und eine streng wissenschaftlicbe Arbeit
bleibenden Wertes zu liefern.
Die Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde setzt aus
der Mevissen-Stiftung auf die Lösung folgender Preisaufgaben Preise aus:
1) Geschichte des Kölner Stapel».
2) Die rheinische Presse unter französischer Herrschaft.
3) Die Glasmalereien in den Rheinlanden vom 13. bis zum
Anfang des 16. Jahrhunderts.
Der Preis beträgt für 1) und 2) je 2000 Mark, für 3) 3000 Mark.
Bewerbungsschriften sind bis zum 1. Juli 1908 an den Vorsitzenden, Archiv-
direktor Professor Dr. Hansen in Köln einzusenden.
Die Königliche Akademie gemeinnütziger Wissenschaften
zu Erfurt hat eine Preisaufgabe mit dem Thema: Der sächsische
Bruderkrieg (1446 — 1451) gestellt. Gefordert wird eine auf archi-
valischer Forschung beruhende Darstellung der Ursachen zum Streit und
des Verlaufs des Krieges. Als Ausgangspunkte der Untersuchung
werden empfohlen: Der Anfall Thüringens an das Haus Sachsen, die
gemeinschaftliche Regierung Friedrichs und Wilhelms bis 1445, der
Altenburger Teilungsvertrag und der Hallische Machtspruch, sowie die
Politik der Gebrüder Apel und Busso Vitztum. Die Darstellung hat auf
die politische und militärische Zerrüttung des Reichs, wie sie unter den
Lützelburgern und den beiden folgenden Habsburgern, besonders unter
Friedrich III. zu Tage tritt, Bezug zu nehmen, desgleichen auf das Fehlen
456 Nachrichten und Notizen I.
von Rechtsinstitutionen zur Beilegung von Streitigkeiten unter den Fürsten
und auf die Ohnmacht des Reichsoberbauptes. Auch die Schädigung der
kulturellen Entwicklung der von dem Kriege heimgesuchten Landschaften
ist bei der Darstellung zu berücksichtigen. Die Abhandlung ist sauber und
deutlich auf gebrochenen Foliobogen zu schreiben und in edler, allgemein-
verständlicher deutscher Sprache abzufassen. Ein Verzeichnis der benutzten
Quellen ist beizufügen. Arbeiten, welche diesen Anforderungen nicht ent-
sprechen, bleiben unberücksichtigt. Auf die beste der einlaufenden Ar-
beiten ist ein Preis von 500 Mark als Honorar gesetzt. Der Verfasser
tritt das Eigentumsrecht an die Königl. Akademie ab, welche ausschließlich
befugt ist, dieselbe durch den Druck zu veröffentlichen. Bewerber werden
ersucht, ihr Manuskript bis zum 1. April 1907 an das Senatsmitglied Herrn
Oberlehrer und Bibliothekar Dr. Emil Stange hierselbst einzusenden.
Dasselbe ist mit einem Motto zu versehen, darf aber den Namen des Ver-
fassers nicht enthalten. Ein versiegeltes Kuvert mit gleichlautendem Motto
ist beizufügen, welches die vollständige Adresse des Verfassers enthält.
Die Bewerber werden im Laufe des Jahres 1907 von dem durch das Preis-
richter-Kollegium gefüllten Urteil in Kenntnis gesetzt. Die nicht prämiier-
ten Arbeiten werden vernichtet, falls nicht die Verfasser bei Einreichung
ihrer Abhandlung unter Beifügung des Portobetrages den ausdrücklichen
Wunsch der Rücksendung aussprechen. Auf weiteren Schriftwechsel wird
sich die Königliche Akademie nicht einlassen.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und
Akademien. Der o Prof. der Geographie Dr. Alfred Philippson in Bern
wurde nach Halle und der ao. Prof. der Kirchengeschichte Lic. Dr. Gerhard
Ficker in Halle wurde als o. Prof. nach Kiel berufen. Der o. Tit.-Prof.
der Geschichte in Graz Dr. Hans v. Zwiedineck-Südenhorst wurde
zum o Prof. ernannt. Der Privatdozent Dr. Hans Fehr in Leipzig wurde
als ao. Prof. für deutsches Recht nach Jena berufen.
Es habilitierten sich: Dr. Paul Karl Mombert (Nationalökonomie) in
Freiburg i. B., Dr. Felix Stähelin (Alte Geschichte) in Basel, Dr. Walter
Küchler (Literaturgeschichte) in Gießen und der bisherige Privatdozent in
Leipzig Lic. Dr. Johannes Leipolt (Kirchen- und Dogmengeschichte) in Halle.
Todesfälle. Im Alter von 57 Jahren starb der Bibliothekar an der
Stadtbibliothek in Frankfurt a M. Dr. Heinrich von Nathusius
Neinstedt, ein bekannter Genealog.
In Erfurt starb im Alter von 90 Jahren der Gymnasialoberlehrer a D.
Prof. Ludwig Christian Stacke, Verfasser einer Deutschen Geschichte
für die Jugend, die zahlreiche Auflagen erlebt hat.
In Berlin starb der Archivar am Geheimen Staatsarchiv Geh. Archivrat
Dr. Anton Hegert.
Am 21. Juli starb in Berlin der Direktor der vorgeschichtlichen Abteilung
des Museums für Völkerkunde Geh. Regierungsrat Dr. med. Albert Voß.
457
Bemerkungen über Wesen und Aufgaben der
historischen Geographie.
Von
Konrad Kretschmer.
Im ersten Heft der Historischen Vierteljahrschrift 1906 hat
Dr. Hans Beschorner „Wesen und Aufgaben der historischen
Geographie“ einer Besprechung unterzogen und diese zugleich
mit einer kritischen Prüfung meines Buches „Historische Geo-
graphie von Mitteleuropa“ verbunden. Leider hat mich die letz-
tere wenig befriedigt. Es würde mich dies jedoch nicht ver-
anlassen, das Wort zu ergreifen, wenn mir nicht im Interesse der
Forschung daran läge, Fehler und schiefe Auffassungen, die gar
zu leicht Nachahmung finden können, richtig zu stellen.
In den ersten Abschnitten erörtert der Verfasser jener Ab-
handlung die Definition des Begriffes: Historische Geographie.
Es werden die Aussprüche verschiedener Geographen zusammen-
gestellt, von Hettner, Günther, Richter, Oberhummer, Götz und
mir. Vergleicht man diese Aussprüche miteinander, so besagen
sie im Grunde genommen alle ein und dasselbe, ohne daß man
hier dem einen bewußte Abhängigkeit vom anderen vorwerfen
könnte. Die Billigkeit hätte es nur erfordert, daß jene Defi-
nitionen in chronologischer Reihenfolge gegeben worden wären,
da in neuerer Zeit neben Friedr. Ratzel und dem hier nicht ge-
nannten Jos. Wimmer ohne Zweifel Eug. Oberhummer (1891)
die hier behandelten Fragen wieder in Fluß gebracht hat und
deshalb zuerst genannt zu werden verdient hätte. Seine Definition
lautet: „Aufgabe der historischen Geographie ist das Studium des
Menschen in seiner räumlichen Verbreitung auf der Erdoberfläche
nach Völkern, Staaten, Verkehrswegen und Ansiedelungen im
vollen Umfange der geschichtlichen Entwickelung.“
Histor. Vierteljahrschrift 1906. 4. 31
458 Konrad Kretschmer.
Mir hält Beschorner vor, daß ich mich an Oberhummer „an-
lehne“, und das Merkwürdigste ist, daB er hierfür nicht den
Wortlaut der sogleich im Anfang meines Buches sich findenden
Formulierung des Begriffes gibt, sondern sich an eine im weiteren
Text kurz rekapitulierende, beiläufige Bemerkung hält. Auch eine
andere von ihm zitierte Begriffsbestimmung aus meinem Vortrag
auf dem internationalen Geographenkongreß zu Berlin könnte
man ebenso gut auf Richter, Götz und jeden anderen zurück-
führen, wenn man eben durchaus Anlehnung finden will. Es ist
nicht überflüssig, wenn ich zum Vergleich meine Definition noch-
mals aufführe: „Die historische Geographie behandelt die Erd-
oberfläche in ihren Beziehungen zur Kulturwelt des Menschen im
Verlauf der geschichtlichen Entwickelung. Sie untersucht einer-
seits, inwieweit die Kultur der Völker in Abhängigkeit von der
Natur ihres Landes steht, und anderseits, wie diese Völker die
Herrschaft über den Boden sich politisch und wirtschaftlich an-
geeignet und den Einfluß der Naturumgebung vermöge ihrer
Kultur bis zu einem gewissen Grade überwunden haben. Da die
Kultur aus primitiven Anfängen zu immer höheren Stufen sich
fortentwickelt hat, so ist es Aufgabe der historischen Geographie,
die angedeuteten Wechselbeziehungen zwischen Land und Volk
in den einzelnen Perioden der Geschichte nach ihrem ursächlichen
Zusammenhange zu ergründen.“ Ich meine in diesen der Fassung
nach eigenen Worten Wesen und Inhalt der historischen Geo-
graphie ausreichend bestimmt zu haben, ohne behaupten zu
wollen, etwas durchaus Eigenartiges gesagt zu haben, was
schließlich auch die anderen für sich nicht in Anspruch nehmen
können.
Zweifelhaft ist nur, ob dieses Nebeneinanderstellen der ver-
schiedenen Definitionen in der von Beschorner ausgeführten Weise
irgend einen Zweck hat. Vor allem hat Beschorner das Punctum
saliens der Frage nicht in den Vordergrund gerückt. Es kommt
ja nicht auf die in einen kurzen Satz zusammengefaßte
Formel an, sondern vielmehr auf den viel umstrittenen Inhalt
und Umfang der historischen Geographie Die Formeln lauten
daher bei allen Autoren auch ziemlich gleich, da sie mehr oder
weniger nur umschreibende Übersetzungen der beiden Wörter
„historische“ und „Geographie“ sind, d. h. länderkundliche Dar-
stellung — für enen zurückliegenden Zeitpunkt. Wert und Be-
Bemerkungen über Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 459
deutung erhalten sie aber erst durch die weiteren Ansführungen
über Inhalt und Grenzen dieser Disziplin. Es ist daher gänzlich
belanglos, die Aussprüche von Hettner und Günther z. B. als
autoritative Urteile voranzustellen, wenn man nicht zugleich
auch alle weiteren Lehrmeinungen beider Autoren berücksichtigt,
aus denen unzweideutig hervorgeht, daß sie eine Auffassung von
der historischen Geographie vertreten, die der Beschornerschen
diametral entgegengesetzt ist. Doch wird diese frappierend
ins Auge fallende Tatsache im weiteren Verlaufe seiner Unter-
suchung nicht mehr berührt, vermutlich weil er Hettner in einem
anderen Punkte gegen mich ausspielen wollte (S. 15).
Vor allem kommt es auf die Frage an, ob und inwieweit
die historisch-politische Geographie (Territorialgeographie) in den
Rahmen der Geographie überhaupt gehört. Beschorner streift
diese Frage nur und erledigt sie “in einer recht bequemen Weise.
W. Götz will, wie die meisten Geographen, die historisch-
politische Geographie ganz ausgeschieden wissen und Beschorner
(S. 15) bemerkt hierzu: „Dieser Standpunkt ist wohl kaum ge-
rechtfertigt. Im Gegenteil: Die historisch-politische Landschafts-
kunde ist mit einer der wichtigsten Zweige der historischen Geo-
graphie.“ Weshalb denn, fragt man hier. Die ostentative Be-
hauptung: „im Gegenteil“ besagt doch rein nichts. Vom Stand-
punkte der strengen Geophysiker ist deren Stellungnahme durch-
aus logisch, jedenfalls nicht ganz ungerechtfertigt. Ich stehe
freilich ganz auf der Seite Beschorners oder besser gesagt der
Historiker überhaupt. Aber diese wichtige Frage hätte doch eine
nähere Prüfung und Begründung verdient. Gerade sie ist das
entscheidende Moment immer gewesen, das Geographen und
Historiker in zwei Lager trennte. — In meinem Buche (S. 8—10)
habe ich den Versuch einer Lösung gemacht, auf die ich den
Leser hiermit verweise, da ich sie nicht noch einmal in extenso
vorführen kann. Beschorner ignoriert sie und glaubt sie durch
sein schwächliches „im Gegenteil“ ersetzen zu können.
Eine andere Frage betrifft die systematische Gliederung der
historischen Geographie. Mein Referent tritt mir hier entgegen,
indem er auf J. Wimmers Buch (Histor. Landschaftskunde, 1885)
gestützt, eine meines Erachtens nicht nachahmenswerte Ein-
teilung vorführt. Der Begriff der historischen Geographie wird
von ihm folgerichtig mit dem der Anthropogeographie im Zu-
31*
460 Konrad Kretschmer.
sammenhang erörtert und im Anschluß hieran ein Unterschied
zwischen beiden dahin konstruiert, daß die Anthropo-
geographie die Anwendung der Erdkunde auf die Geschichte
bilde, die historische Geographie dagegen die Anwendung
der Geschichte auf die Geographie, „d. h. sie deckt die Ver-
änderungen auf, die mit der Erdoberfläche in historischer Zeit
vor sich gegangen sind, namentlich, aber nicht ausschließlich
durch den Einfluß des Menschen.“ Es sei an dieser Stelle so-
gleich bemerkt, daß hier der historischen Geographie auffallender-
weise nur die Veränderungen der Erdoberfläche, — also ein
Kapitel der physischen Geographie (!) — als Behandlungsobjekt
zugewiesen wird, während von den politisch-geographischen und
kulturgeographischen Faktoren gar nicht die Rede ist.
Bei den engen Beziehungen, die trotz der Gegenüberstellung
zwischen Anthropogeographie und historischer Geographie be-
stehen, hält es Beschorner für wünschenswert, beide unter einen
gemeinsamen Begriff zu fassen, und sie als „Historische Geographie
im weiteren Sinne“ zu begreifen. Anthropogeographie und
„Historische Geographie im engeren Sinne“ sollen also die Unter-
abteilungen bilden, und für die letztere empfiehlt er, ebenfalls
wieder an Wimmer sich anklammernd, die Bezeichnung: „Histo-
rische Landschaftskunde“. Abgesehen, daß diese Syrtematisierung
nicht praktisch ist und zu Mißverständnissen Anlaß gibt, ist sie
sachlich nicht einwandfrei; denn daß die Anthropogeographie der
Gegenwart z. B. nicht ein Teil der historischen (!) Geo-
graphie sein kann, ergibt sich aus einer einfachen Überlegung
von selbst.
Um aus dieser Konfusion wieder herauszukommen, ist es das
Beste, vom Begriff der Anthropogeographie auszugehen. Er ist
ein durchaus moderner Ausdruck, der also noch keine traditionelle
Inhaltsbestimmung hat. Allein auf Ratzel, der ihn geprägt hat,
könnte man zurückgreifen. Aber auch mit Ratzel ist Beschorner
nicht einverstanden, da er bei seinen Ausführungen nicht immer
konsequent verfahren sei. Den beiden griechischen Wortbestand-
teilen nach kann er zunächst nur: Geographie — des Menschen
bedeuten. Eine Grenze, wie weit der Mensch hierbei zu berück-
sichtigen ist, ist aus dem Worte nicht zu erschließen; wir machen
daher keinen Fehler, wenn wir sagen: Geographie des Menschen
im weitesten Umfange. Bei den unendlich vielen Beziehungen
Bemerkungen über Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 461
nun, die den Menschen mit dem Erdboden verknüpfen (ich führe
sie zu allem Überfluß nicht noch einmal auf), ist auch zeitlich
keine Grenze gegeben. Die Anthropogeographie hat also
sowohl den Menschen der Gegenwart, als auch jenen der
Vergangenheit zu betrachten. Die historische Geographie
ist somit eine Unterabteilung der Anthropogeographie, nicht
aber umgekehrt, wie Beschorner will; sie ist auch nicht „im
engeren Sinne“ gefaßt eine besondere Disziplin neben der
Anthropogeographie Meine Schlußfolgerungen sind logisch kor-
rekt; ich wüßte nicht, wie man mich widerlegen wollte. Jeden-
falls nicht damit, daß Ratzel im Untertitel seines Werkes von der
Anwendung der Erdkunde auf die Geschichte spricht, um, wie
Beschorner selbst meint, im Widerspruch mit dieser Angabe im
Verlauf seiner Untersuchungen auch Fragen des umgekehrten
Wechselverhältnisses zu hehandeln. Ich sehe hierin nur einen
Beweis, daB eben Ratzel eine derartige Spezialisierung und Gegen-
überstellung der beiden Disziplinen ganz fern gelegen hat, und
daB man ihn deshalb gar nicht beim Worte, d. h. bei jenem
Untertitel nehmen darf.
Daß die anthropogeographische Betrachtung der gegen-
wärtigen Verhältnisse zuweilen auch auf die historische Entwicke-
lung zurückgreifen muß, ist naheliegend. Denn die menschliche
Kultur ist ein Produkt der Geschichte. Deshalb darf man doch
aber nicht die Anthropogeographie ohne weiteres als eine Unter-
abteilung der historischen Geographie ansehen wollen.
Auf S. 4 meines Buches habe ich ausgeführt: „Die Anthropo-
geographie sucht die Beziehungen zu ergründen, die zwischen
der Kultur des Menschen und der Eigenart seines Wohnortes
bestehen. Die historische Geographie sucht dieselben Fragen nur
für bestimmte Zeitpunkte der Vergangenheit zu lösen. Sie bildet
somit einen Teil der ganzen Antlıropogeographie, gleichsam eine
spezielle Anthropogeographie im Gegensatz zur allgemeinen, wie
sie Ratzel in seinen Werken behandelt hat.“ Durch Beschorners
Replik, der meint, daß die Verschiedenheit „tiefer“ liege, ist diese
Auffassung jedenfalls nicht widerlegt worden. Er sclıeint die in
geographischen Kreisen allgemein übliche Gegenüberstellung von
allgemeiner und spezieller Geographie bisher nicht gekannt zu
haben, wenn er auch F. von Richthofens und H. Wagners Werke
zitiert, aus denen er dies hätte erfahren könmmen.
462 Konrad Kretschmer.
Die Allgemeine Geographie sucht die allgemeinen Gesetze
aufzustellen, welche die bestehenden Erscheinungen der Erdober-
fläche in Abhängigkeit von der räumlichen Anordnung beherrschen
und regeln; die Spezielle Geograpbie hält sich an die speziellen
Fälle, wie es eben die länderkundliche Darstellung erfordert.
Jeder einzelne Zweig der geographischen Wissenschaft gliedert
sich in diese beiden Hälften. So wird eine allgemeine Geo-
morphologie die Gesetze aufsuchen, die der Herausbildung der
Erdoberfläche in der gegenwärtigen Form zugrunde liegen. Die
spezielle Geomorphologie dagegen macht sich die Einzelbetrach-
tung und Untersuchung eines Erdteils oder einer Landschaft, zu-
weilen auch nur eines einzelnen Gebirges zur Aufgabe. Daß beide
Teile ineinandergreifen und sich gegenseitig stützen, daß die all-
gemeine Geomorphologie induktiv verfahrend aus den Spezial-
beobachtungen ihre Gesetze ableitet und umgekehrt die spezielle
Geomorphologie die allgemeinen Gesetze auf ihren speziellen Fall
hin anwendet, liegt in der Natur der Sache. In demselben Sinne
spricht man auch von einer allgemeinen und speziellen Pflanzen-
geographie und kann auch von einer allgemeinen und speziellen
Anthropogeographie reden. Was Ratzel in seinen großen Werken
behandelt, ist eben Allgemeine Anthropogeographie; er
untersuchte: wie äußert sich ganz allgemein der Einfluß eines
Gebirges, eines Tieflandes, einer Wüste, eines Binnenbezirkes,
Küstenlandes, Insel oder dergl. auf die physische, intellektuelle,
wirtschaftliche und politische Entwickelung der Völker sowohl
in der Gogenwart als in der Vergangenheit. Die Spezielle
Anthropogeographie betrachtet unter denselben Gesichts-
punkten die einzelnen Länder mit ihrer Bewohnerschaft, ein jedes
für sich, und zwar ehensowohl für die Gegenwart als für die
Vergangenheit. Die Spezielle Anthropogeographie für
Zeitpunkte der Vergangenheit ist also gleichbedeutend mit
unserer historischen Geographie. Beschorner hat dieses klare
Verhältnis zwischen den einzelnen Teilen der Geographie und
ihre organische Eingliederung in das Ganze völlig verkannt. Er
müht sich ab, wesentlich verschiedene Zielpunkte für Anthropo-
geographie und historische Geographie herauszufinden. Das anti-
thetische Wortspiel: Anwendung der Geographie auf die
Geschichte und umgekehrt Anwendung der Geschichte auf die
Geographie scheint ihm besonders gefallen, ihn aber auch
Bemerkungen über Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 463
von einer unbefangenen Beurteilung der Sachlage abgezogen
zu haben.
Noch ein Wort über die Bezeichnung unserer Disziplin und
ihrer Teile. Gegen den Namen Anthropogeographie wird zu-
weilen Einspruch erhoben. Beschorner bezeichnet ihn als un-
gelenk. Er beruft sich auf Wimmer, der den von Fr. Marthe
geschaffenen Ausdruck Geosophie gebraucht und ihn der Geo-
graphie gegenüberstellt. Es ist lediglich Geschmackssache, wenn
man sich desselben bedienen will. Ein Gegenstück findet er nur
in dem Ausdruck Theosophie; dagegen darf Philosophie
(mittelbar erst aus Philosophos entstanden) mit jenen nicht in
Parallele gestellt werden, da in letztgenanntem Worte „—sophie“
objektive Bedeutung, in den beiden anderen subjektive hat. Geo-
sophie heißt höheres Wissen von der Erde; des menschlichen
Momentes wird hierbei nicht gedacht, und man müßte, um dies
anzudeuten, wieder historische Geosophie oder dergl. sagen, wo-
gegen die einheitliche, beides umfassende Bezeichnung Anthropo-
geographie entschieden den Vorzug verdient.
Auch die Bezeichnung „historische Landschaftskunde“, die
meines Erachtens den Begriff der historischen Geographie nicht
voll umfaßt, wird außer gelegentlicher Anwendung schwerlich
allgemein Eingang finden. J. Wimmer hat sie als Titel für sein
Buch gewählt, wogegen niemand etwas wird einwenden können.
Aber es ist doch etwas anderes, wenn man sie sozusagen als
offiziellen Titel für eine ganze Disziplin verwenden will, zumal
dann auch rein praktische Gesichtspunkte mitsprechen. Beschorner
lehnt sich auch hier an Wimmer an, wie er sich überhaupt ganz
unselbständig in der Beurteilung aller dieser Fragen verhält. Wir
haben es doch hier mit Dingen zu tun, die noch der Diskussion
unterliegen, jedenfalls mit Wimmers Ausführungen noch nicht
abgeschlossen sind. Auch ich werde mich kritischen Einwänden
gegen meine Auffassung, sobald sie wirklich objektiv gehalten
sind, keineswegs verschließen.
In seiner Eingenommenheit für das Wimmersche Buch geht
Beschorner überdies oft zu weit und läßt sich auch zu unüber-
legten Ausdrücken fortreißen. S. 7 nennt er es ein „bahn-
brechendes Werk“. Hätte er es trefflich, interessant, hochbeach-
tenswert genannt, so würde man gegen diese rein subjektiven
Gefühlsäußerungen gewiß nichts einzuwenden haben. Das Epi-
464 Konrad Kretschmer.
theton „bahnbrechend“ aber läßt sich doch nur solchen Werken
beimessen, die irgend ein Gebiet der wissenschaftlichen Forschung
auf eine gänzlich veränderte Grundlage gestellt und hierzu den
einmütigen Beifall aller anderen Forscher gefunden haben. Hier
ist es mir nun aber immer aufgefallen, daß das ohne Zweifel
ideenreiche und durch selbständige Auffassung aus-
gezeichnete Werk von J. Wimmer so wenig Beachtung gefunden
hat, — ich füge sogleich hinzu mit Unrecht. Am allerwenig-
sten gerade bei den Historikern selbst! So oft ich mit
diesen über das Buch sprach, kannten sie es entweder gar nicht,
oder wenn sie es zu kennen glaubten, zeigte es sich, daß sie von
dem Inhalt keine Ahnung hatten. Ich wurde seinerzeit noch als
Student auf dieses Buch durch eine nichts weniger als lobende
Besprechung in Petermanns Mitteilungen 1885, S. 276 aufmerk-
sam. Seitdem habe ich es kaum einmal wieder genannt gefunden.
Selbst in enzyklopädischen Werken, wo es eine Nennung verdient
hätte, fehlte es. In Dahlmann-Waitz’ Quellenkunde zur deut-
schen Geschichte ist es bis zur 6. Aufl. (1894) nicht genannt
worden (die soeben erschienene 7. Aufl. ist mir noch nicht zur
Hand, kommt aber auch nicht in Betracht, da mein Buch 1904
erschienen ist) Auch in C. Bernheims Lehrbuch der histor.
Methode, wo eine Nennung doch sicherlich am Platze gewesen
wäre, vermisse ich es selbst noch in der neuesten Auflage von
1903. Erst in den letzten zwei bis drei Jahren ist es wieder
gelegentlich zitiert werden. Wenn ein Werk so permanent
unbeachtet gelassen worden ist, kann man doch nicht von
einer „bahnbrechenden“ Bedeutung desselben sprechen wollen,
ohne den wahren Sachverhalt ganz auf den Kopf zu stellen.
Der historisch-geographischen Darstellung eines Landes muß
eine physische notwendig vorausgehen. Über die physische Geo-
graphie Mitteleuropas in meinem Buch gibt Beschorner natürlich
ein abfälliges Urteil, „denn auf vollen 110 Seiten bietet sie
eigentlich nicht viel mehr als eine physikalische Beschreibung
des heutigen Mitteleuropas, wie man sie ähnlich in allen besseren
geographischen Lehrbüchern findet. Nur einige eingestreute
historische Bemerkungen usw.“. Daß ich aber gerade in diesem
Abschnitt meines Buches auch die von Beschorner an anderer Stelle
verlangten physischen Veränderungen, die das Land inner-
halb der historischen Zeit durchgemacht hat, sehr ausführlich,
Bemerkungen über Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 465
zum Teil quellenkritisch behandelt habe, wie dies auch von
anderer Seite gebührend anerkannt worden ist, verschweigt er
hier. Erst S. 9—11 kommt er auch auf die Veränderungen des
Bodens zu sprechen, die er in der Definitionsformel (s. o.) als
wesentliche Aufgabe der historischen Geographie bezeichnet. Hier
hat nach seiner Darstellung Wimmer natürlich „einen gehalt-
reichen Abschnitt“ geliefert, während Kretschmer und Knüll nur
noch andere zahlreiche Sonderabhandlungen „verwertet“ haben.
Daß ich vielfach darüber binausgegangen bin, wird nicht aner-
kannt. Über die historische Witterungskunde, der doch auch
die Historiker einige Bedeutung beimessen (Lamprecht), verlautet
kein Wort.
Wie wenig sorgfältig Beschorner seine kritische Aufgabe
erfüllt, zeigen noch andere Beispiele. Bei Erörterung der kultur-
geographischen Fragen werden von ihm die durch das wirtschaft-
liche Leben bewirkten Veränderungen des Bodens, die allbekannten
Tatsachen (Verschwinden der Wälder, Ausbreitung der Felder
und Wiesen, Entstehen der Siedelungen, Straßen usw.) nebenbei
bemerkt recht dürftig angedeutet. Auch der ethnischen Einflüsse
der Kelten, Germanen, Römer, Slaven wird gedacht, und die
hieran sich schließenden sattsam bekannten Aufgaben der
Forschung noch einmal hergesagt. „Keine der drei oben-
genannten historischen Geographien (Knüll, Götz, Kretschmer)
bietet in dieser Hinsicht wirklich Befriedigendes“, meint
Beschorner; denn „auf fünf Seiten lassen sich natürlich die Er-
gebnisse der fast in unübersehbarer Fülle vorhandenen Einzel-
untersuchungen über das römische Germanien nicht zusammen-
fassen, wie dies Kretschmer S. 143—147 versucht hat!“ Ich be-
merke hierzu, daß ich nicht auf fünf, sondern auf 27 Seiten
(S. 137—163) das römische Germanien behandelt habe. Beschorner
bezieht sich auf einen einzelnen Abschnitt, ın dem zufällig nur
die politisch-geographische Entwickelung des römischen Ger-
maniens behandelt ist. Wie aber die Abschnitte vor und hinter
diesem, die die ganze historische Ethnographie, die
Siedelungen, die Römerstädte, die Ackerbau-, Wald-
und Bergbauverhältnisse, sowie das Straßenwesen zur
Römerzeit behandeln, von ihm so gänzlich übersehen
werden konnten, ist schier unverständlich.
Noch schwerer wiegt ein anderer Fehler auf S.11. Er rügt
466 Konrad Kretschmer.
es, ja bedauert es sogar, daß ich mit dem Jahr 1700 (!) meine
Darstellung abbreche; tatsächlich habe ich sie aber bis 1770 (Ð,
also fast drei Vierteljahrhundert weiter geführt. Man könnte
einen leicht zu entschuldigenden Schreibfehler vermuten; doch
nein, vier Zeilen später heißt es nochmals 1700; und um allem
die Krone aufzusetzen und jede Vermutung eines etwa möglichen
Irrtums auszuschließen, gibt er mir die weise Belehrung, daß
„gerade das XVIII. Jahrhundert mit seinen Urbarmachungen
vieler Moore und Brüche, den Aufforstungen weiter Land-
strecken usw. das Landschaftsbild viel stärker verändert habe,
als alle früheren Jahrhunderte“. Beschorner hat sich also nicht
einmal die Mühe genommen, die einschlägigen Kapitel meines
Buches auch nur einer ganz oberflächlichen Durchsicht zu
unterziehen. Er hätte gefunden, daß ich auf S. 616 ff. die Land-
wirtschaft des XVIII. Jahrhunderts in Mitteleuropa eingehend
berücksichtigt habe und speziell auch der von ihm ver-
mißten Einzelheiten, wie der Landesmelioration gedacht habe.
Ich bespreche dort die Kulturarbeiten Friedrich Wilhelms I. von
Preußen und Friedrichs des Großen, die Urbarmachung des Rhin-
und Havelbruches, des Oderbruches, Wartebruches, Ostpreußens
und noch anderer kleiner Gebiete. Auch die zugehörige Literatur
wird dort aufgeführt. Ebenso wird S. 620 ff. der Waldbau für
dieselbe Zeit, speziell die Eingriffe in den Wald und seine Ver-
Jüngung ausführlich behandelt.
Aber weiter! — Beschorner bemängelt, daB ich die neuen
Unternehmungen auf historisch-kartographischem Gebiet (Atlas
der Rheinprovinz, Atlas der österreichischen Alpenländer) wohl
erwähne, aber nicht ausführlich bespreche. Ist es denn Sache
eines Handbuchs, die Werke anderer eingehend zu analysieren?
Übrigens ist es unrichtig, wenn er behauptet, daß ich das
österreichische Unternehmen „nur ganz kurz streife“. Ich
erörtere auf einer halben Seite (!) die Prinzipien, nach denen
dieser Atlas bearbeitet werden soll, denn von dem Atlas selbst
ist ja noch keine einzige Lieferung erschienen. — Aus dem
Atlas der Rheinprovinz druckt Beschorner zwei Seiten lang das
vollständige Verzeichnis der Karten ab. Für wen eigentlich?
Ja, bis zu einer solchen Raumverschwendung darf sich der Ver-
fasser eines Handbuches nicht verirren wollen. Es waren mir
von der Verlagsbuchhandlung nur 34 Druckbogen bewilligt
Bemerkungen über Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 467
worden, ich hatte diese Zahl mit 40 Bogen also schon beträcht-
lich überschritten und mußte trotzdem mit größter Ökonomie
den Raum ausnützen, um allen Einzelheiten gerecht zu werden.
Auch das Meitzensche Werk, heißt es, hätte ich in den
Grundzügen „kurz darlegen“ müssen. Daß ich die Ergebnisse
dieses von mir sehr anerkennend gewürdigten Werkes auf S. 195
bis 197, sowie S. 378—381, — ich sollte doch meinen, für ein
Handbuch ausführlich genug zusammengefaßt habe, scheint
Beschorner wieder übersehen zu haben; oder nicht? dann ist
sein Vorwurf jedenfalls unberechtigt. — Besonders aber scheint
er es mir zu verübeln, daß ich seine Flurnamenforschung
nicht in das hellste Licht gerückt habe. Ich habe begreif-
licherweise auf die Flurnamen nicht mehr Gewicht gelegt, als
auf alle anderen Ortsnamen, in welchen die Flurnamen ja mit
eingeschlossen sind. Bei den Ortsnamen handelt es sich, wie ich
auch in meinem Buche ausgeführt habe, nicht bloB um die Namen
von Ortschaften (d. h. Städten und Dörfern), sondern auch um
jene der Berge, Seen, Flüsse, Inseln usw., kurz aller geo-
graphischen Örtlichkeiten schlechthin, also auch der Fluren.
Abgesehen von wenigen Zeitschriftenartikeln über Flurnamen
(einige sind überdies von mir namhaft gemacht worden!), liegen
auf diesem kleinsten Teilgebiet der Namenforschung noch keine
größeren Arbeiten vor. Zu der Anregung, die der Gesamtverein
der deutschen Geschichtsvereine gegeben hat, muß man sich zu-
nächst noch abwartend verhalten. — Die Ortsnamenkunde habe
ich überhaupt mit voller Absichtlichkeit nur soweit herangezogen,
als sie uns geographisch interessante Rückschlüsse auf das
Landschaftsbild und teilweise noch die gentilizischen Verhältnisse
gestattet. Die gesamten „Probleme der Ortsnamenkunde“ aber,
die neben geographischen und historischen auch rein sprach-
wissenschaftliche (grammatische) Interessen verfolgt, zu behandeln,
konnte selbstverständlich nicht Sache eines Handbuches sein, und
übrigens gibt auch hier wieder das doch reichlich bemessene
Literaturverzeichnis die Mittel an die Hand, sich weiter über
diese Fragen zu unterrichten. Was Beschorner über dieses Ver-
zeichnis zu bemerken hat, darf ich nunmehr wohl ganz auf sich
beruhen lassen. Und das Gleiche gilt von den Wüstungen.
Zum Schluß stimmt Beschorner ein Loblied auf die Einzel-
forschung und die Bedeutung der bereits eingeleiteten Spezial-
468 Konrad Kretschmer.
unternehmen an; man sehe dagegen von zusammenfassenden
historisch-geographischen Darstellungen ab, die sich bei dem
heutigen Stande der Forschung nur an der Oberfläche bewegen
können, und er beruft sich hierzu im Schlußwort auf einen Aus-
spruch von J. Partsch. Daß die wissenschaftliche Einzel-
forschung die wichtigste unentbehrliche Unterlage abgibt, diese
Selbstverständlichkeit wird kein Einsichtiger jemals in Frage
stellen wollen. Bisher hat aber noch jede Disziplin, welche
es auch sein mag, neben der notwendigen Spezialforschung
auch die systematische Zusammenfassung angestrebt und
durchgeführt. Dies ist zu allen Zeiten in der Geschichte der
Wissenschaften so gewesen. Eine Darstellung der historischen
Geographie irgend eines größeren Länderabschnittes hat, wie ich
im Vorwort hervorhebe, ihre nicht geringen Schwierigkeiten; aber
sie ist schließlich nicht unmöglich. Schon die Tatsache, daß
ja auch andere Forscher, wie B. Knüll, W. Götz und der von
Beschorner selbst so hochgeschätzte J. Wimmer zusammenfassende
Bearbeitungen der historischen Geographie geliefert haben, beweist
dies zur Genüge. — Die Berufung aber auf den Ausspruch von
Partsch ist hier gänzlich unangebracht. Partsch wendet sich an
der angezogenen Stelle seiner Rektoratsrede gegen die Forschungs-
methode Ratzels, der schon jetzt die letzten und höchsten Axiome
der wissenschaftlichen Erkenntnis zu formulieren suchte und zwar
über Fragen, für die die Einzelforschung noch nicht genügend
die Fundamente gelegt hat. Dieser Satz läßt sich doch aber auf
unsere modernen historisch-geographischen Darstellungen, in
Sonderheit die meinige ganz und gar nicht anwenden. Denn in
Wahrheit bringt mein Buch doch nur die Ergebnisse der
Spezialforschung, läßt auch die Lücken der Forschung noch
hervortreten (vgl. S. 15) und ist zum andern Teil eine Material-
darstellung. Kurz, der von J. Partsch in einem ganz andern
Sinne gefaßte und auf andere Verhältnisse gemünzte Ausspruch
ist hier gänzlich deplaciert.
Aus Beschorners Ausführungen wird der Leser unmöglich
eine Vorstellung über Anlage und Inhalt meines Buches gewinnen
können. Eine Reihe geographischer Gegenstände, die durch alle
Zeitabschnitte gleichmäßig durchgeführt sind, wird mit Still-
schweigen übergangen. Kein Wort findet sich über die Städte,
keins über die Verkehrsgeographie und die wirtschaftlichen Kate-
Bemerkungen über Wesen und Aufgaben der historischen Geographie. 469
gorien, wie ich sie darstelle. Auch die politische Geographie
wird leichthin abgetan ohne ein anerkennendes Wort für die
Summe von Arbeit, die dort von mir geleistet ist. Daß bei der
ungewöhnlichen Vielseitigkeit des Stoffes ein solches Buch seine
Mängel und Schwächen haben muß, habe ich im Vorwort selbst
betont. Die Billigkeit hätte es nur erfordert, auch auf die Vor-
züge hinzuweisen, wie es doch in Referaten anderer geschehen
ist. — Aus Beschorners eigenen Betrachtungen aber kann ich
wenig herausfinden, was für die weitere Forschung fruchtbar
wäre. Nur zwei seiner Bemerkungen scheinen mir der Beachtung
und Befolgung wert: einmal die Berücksichtigung der älteren
Kartograpbie (in den früheren Jahrhunderten) und sodann die
Skizzierung der an gewisse Probleme der Forschung sich an-
schließenden Kontroversen. Diesen Wünschen würde ich bei
einer eventuellen zweiten Auflage meines Buches gern nach-
kommen.
Ich glaube den strikten Beweis geliefert zu haben, daß die
Beurteilung Beschorners keine streng objektive und zuverlässige
ist; objektiv insofern schon nicht, als sie das Buch nicht als
Ganzes betrifft, sondern nur auf dem von ihm beherrschten
Arbeitsgebiet fußt. Man sieht ihm die Hast an, mit der er sich
beim ersten Durchblättern des Buches auf die ihm persönlich
naheliegenden Forschungsobjekte geworfen hat, so z. B. Seite 14,
wo es von den Ortsnamen heißt, wenn man „sie glücklich ge-
funden hat“. In denselben Fehler verfallen bedauerlicherweise
auch einige andere Referenten, die naiv glauben, von der impo-
nierenden Höhe ihres Steckenpferdes aus das Werk gerecht be-
urteilen zu können. Trotz der Kurzsichtigkeit, die hierin liegt,
sind mir die Auslassungen der letzteren gerade nicht unwill-
kommen, weil sie rein sachliche Berichtigungen von Einzelheiten
enthalten und somit für eine spätere Bearbeitung für mich von
Wert sind. Ich habe es oft genug selbst betont, daß ein solches
Werk über die Kraft eines einzelnen hinausgeht, aber ich sehe
auch, daß eine streng gewissenhafte und alle die verschiedenen
Teilgebiete von heterogenstem Inhalt mit gleichmäßig
sachverständigem Urteil durchdringende Kritik zu schreiben,
ebenfalls über die Kräfte eines einzelnen Referenten hinauszu-
gehen scheint.
470
Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines
sittlich-religiösen Charakters.
Von
Richard Scholz.
Heinrich Finke, Aus den Tagen Bonifaz’ VIII. Funde und For-
schungen. Münster i. W. 1902. (Vorreformationsgeschichtl.
Forschungen hrsg. v. H. Finke, H. 2) — K. Wenck, War
Bonifaz VIII. ein Ketzer? (Histor. Zeitschr. Bd. 94. N. F.
Bd. 58, S. 1—66.) — Ders. Noch einmal: War Bonifaz VIII
ein Ketzer? (Mitt. d. Inst. f. österr. Geschichtsforsch. Bd. 27
S. 186—195.)
Es ist selten, daß unsere Auffassung einer welthistorischen
Persönlichkeit des Mittelalters durch neue Quellenpublikationen
eine so wesentliche Veränderung oder doch Bereicherung erfährt,
wie es der Fall ist bei der Person Bonifaz’ VIII. Erst seit den
neuen Forschungen Finkes und Wencks ist es möglich geworden,
ein tieferes psychologisches Verständnis dieses eigentümlichen
Mannes zu gewinnen.
Längst ja war man sich darüber einig, in Bonifaz VIII. den
letzten gewaltigen Papst des Mittelalters zu sehen, der, wenn auch
nicht mit originellen, schöpferischen Ideen, so doch in klassisch
abschließender Form die Theorien der päpstlichen Weltherrschaft
verkündet, in seinem berühmten Manifest Unam Sanctam ihnen
für alle Zeiten das wirkungsvollste Denkmal gesetzt habe.
Eine Herrschernatur, die zur Erhöhung der Macht und des
Glanzes der römischen Kirche das Äußerste wagt, aber in dem
leidenschaftlichen Kampfe mit einem ähnlichen Herrscher, dem
ersten Vertreter des modernen Staatsgedankens, mit Philipp dem
Schönen von Frankreich, schließlich unterliegt, als das Opfer einer
heimtückischen Gewalttat: so stand sein Bild in der Erinnerung
der Nachwelt. Nicht ohne Tragik schien sein Ende. Das rohe
Attentat von Anagni, der Versuch, den alten, kranken Papst als
Zur Beurteilung Bonifaz’ VIIJ. und seines sittlich-religiösen Charakters. 471
Gefangenen des Königs nach Frankreich zu schleppen, gewann
Bonifaz VIII die Teilnahme auch derjenigen, die sonst in der
Politik und im persönlichen Wesen dieses Papstes so wenig sym-
pathische Züge finden konnten. Und umso schärfer wurde die
Tat Wilhelm Nogarets gebrandmarkt, als zur Gewalt noch die
oftenbarste Heuchelei hinzuzutreten schien. Denn niemand zweifelte,
daß es nur das kalte Staatsinteresse gewesen war, das Philipp den
Schönen und seine Getreuen angetrieben hatte, nicht der Glaubens-
eifer, wie sie vorgaben. Als unerhörtes, empörendes Possenspiel
erschien der Ketzerprozeß, den der König gegen den toten Papst
durch den schwachen Clemens V. eröffnen ließ.
Bis auf diesen Tag hat man i. a. an diesem Urteile fest-
gehalten. Philipp der Schöne und die Seinen gelten als voll-
endete Heuchler, die sich nicht scheuen, religiöse Motive zu staat-
lichen Machtzwecken zu mißbrauchen; Bonifaz VIII. als der über-
zeugte Vertreter mittelalterlichen Kirchentums, auf dessen reli-
giöse und sittliche Haltung als Mensch kein ernster Vorwurf
fällt, mag man ihn auch als Politiker tadeln.
Erst neuerdings hat sich diese Auffassung wesentlich ver-
schoben, ja, sie ist fast ins Gegenteil umgeschlagen: fast scheint
es jetzt, als müsse man in Bonifaz VII. tatsächlich den Ketzer
und sittenlosen Menschen sehen, wie ihn seine französischen
Gegner schildern, während Philipp der Schöne, vom Vorwurf der
Heuchelei freigesprochen, als ein Herrscher von mittelalterlich be-
fangener, aber aufrichtiger Frömmigkeit erscheint.! Das Attentat
von Anagni wird fast zum gerechten Strafgericht, der französische
König zum überzeugten Vorkämpfer des reinen Glaubens.
Wie ist diese Umkehr des Urteils möglich geworden, und
wie weit ist sie in ihrem ersten Teile begründet: darüber wollen
wir uns Rechenschaft zu geben versuchen.
Den ersten Anstoß gab ein überraschender Fund, den Hein-
rich Finke vor einigen Jahren im Archiv von Barcelona machte.
Spanien, besonders Aragonien, steht ja seit der Mitte des 14. Jahr-
! Auch die Revision der Charakteristik Philipps des Schönen verdanken
wir den neuen Arbeiten Finkes und Wencks; vgl. H. Finke, Zur Charak-
teristik Philipps des Schönen. (Mitt. d. Inst. f. österr. Gesch. Bd. 26,
S. 201—224. Vortrag, gehalten auf dem Salzburger Historikertag 1904.)
K. Wenck, Philipp der Schöne von Frankreich, seine Persönlichkeit und
das Urteil der Zeitgenossen. (Marburger Rektoratsprogr) Marburg 1905.
472 Richard Schoß.
hunderts im Mittelpunkt der europäischen Politik. Durch die
dynastischen Verbindungen seines Königshauses mit den Hohen-
staufen, wie mit den Kapetingern und Anjous, wurde es hinein-
gezogen in den Kampf um das staufische Erbe. So kann es nicht
Wunder nehmen, daß wir gerade in Spanien wichtige Dokumente
zur Zeitgeschichte wiederfinden. Aber es kann den deutschen
Historiker doch fast etwas wie Neid erfüllen, wenn er hört, wie
erstaunlich reich dieses Archiv in Barcelona ist! Für die Re-
gierungszeit des Königs Jakob II. (1291 — 1327) enthält es allein
mehr als 100 Registerbände und viele tausende von Briefschaften,
darunter vor alleın ganze Reihen von umfänglichen Gesandschafts-
berichten mit Instruktionen, die eigenhändige Korrespondenz von
Königen, Kardinälen und andern hervorragenden Personen: kurz,
für die mannigfachsten Fragen der politischen und der Kultur-
geschichte des beginnenden 14. Jahrhunderts bart, bier noch ein
reiches Quellenmaterial der Ausbeute. Denn publiziert ist bisher
nur das wenige, was Finke in seinem Buche „Aus den Tagen
Bonifaz’ VIII.“ abgedruckt hat.
Das eigenartige und wertvolle dieser neuen Quellen, die uns
hier zur Geschichte Bonifaz’ VIII. geboten werden, besteht nun
vor allem darin, daß sie uns eine Anzahl von Persönlichkeiten
greifbar nahe bringen. Die Gesandtschaftsberichte enthalten wahre
Kabinettsstücke von lebendiger Charakteristik frisch nach dem
Leben.
Auch über die Organisation des diplomatischen Verkehrs und
das Gesandtschaftswesen um die Wende des 13. und 14. Jahr-
hunderts erhalten wir nebenbei genaue Aufschlüsse.? Am päpst-
lichen Hofe sind stets mehrere Vertreter, procuratores, des Königs
von Aragon anwesend; einige erhalten bereits testen Jahresgehalt,
für gewöhnlich werden sie aber nur zur Erledigung bestimmter
Geschäfte hingeschickt. Da alle gleichzeitig Bericht erstatten,
können wir ihre Angaben gegenseitig kontrollieren. Sie ver-
kehren mit allen leitenden politischen Personen an der Kurie
direkt: mit dem Papste, mit den Kardinälen, den ankommenden
Fürsten usw. Man erhält das lebendigste Bild von dem diplo-
matischen Leben und Treiben am päpstlichen Hofe.
1 Vgl. die Schilderung bei Finke, Aus den Tagen Bonifaz’ VII.,
p. VIIIf. u. Mitt. d. Inst. f. österr. Gesch. 26, p. 5f.
2 Finke, Bonifaz VIIL, p. IXf.
Zur Beurteilung Bonifaz’ VII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 473
Vor längeren Jahren schon hatten zwei Historiker, Kervyn
de Lettenhove, und nach ihm Funck-Brentano, aus dem Brüs-
seler Archive einige ebenfalls höchst interessante flandrische
Gesandtenberichte derselben Zeit veröffentlicht, die bereits man-
ches helle Streiflicht auch auf die Persönlichkeit Bonifaz VIII.
werfen.! Aber sie werden jetzt weit übertroffen an Interesse und
Reichhaltigkeit durch die aragonesischen Berichte aus den Jahren
1299—1305, die Finke veröffentlicht hat. Scharf umrissen tritt
aus ihnen das Bild des Papstes hervor. Dabei sind die Schrift-
stücke so schlicht und sachlich, daß für absichtliche, tendenziöse
Ausschmückung gar kein Raum bleibt.
Es handelt sich namentlich um zwei Schreiben des Gesandten
Gerau de Albalato vom September 1301 und Februar 1302? und
um eine Art „Tagebuch“, das der Pfarrer Laurentius Martini aus
Corbera während seines Aufenthalts an der Kurie Tag für Tag
führte; es umfaßt das erste Viertel des Jahres 1302, dient also
zugleich zur Kontrolle für den andern Bericht?
Aus diesen Aufzeichnungen nun ergibt sich ein Gesamtbild
von der Art Bonifaz’ VII., das ältere Schilderungen nicht nur
bestätigt, sondern manche ganz unbekannte Züge aufweist.
Aus den bekannten älteren Quellen ging schon zur Genüge
hervor, daß der Papst ein Mensch von überwallend heißem Tem-
perament und unbeugsamem Willen gewesen war.“ Eben eine
Folge seines unglücklichen Temperamentes war es offenbar, daß
er kein Staatsmann wurde, daß seine politischen Pläne fast alle
fehlschiugen. Denn seine hartnückige und alles überstürzende
Art brachte ihn auch mit politischen Freunden über lang oder
kurz in gespannte Beziehungen. Man kann das gut in
den Gesandtenberichten verfolgen? An Scharfsinn bat es dem
Papste offenbar nicht gefehlt® und ebensowenig an Kenntnissen
——
1 Kervyn de Lettenhove, in den Mémoires de l'académie royale...
de Belgique XXVII. — Funck-Brentano, Philippe le Bel en Flandre,
Paris 1897.
? Finke, p. 26—837.
3 ebend. p. 38—50. Diese beiden Stücke sind in lateinischer Sprache
abgefaßt; andere in altspanischer.
4 Vgl. z. B. Funck-Brentano, l. c. p. 29°. Limburg-Stirum,
Cod. dipl. Flandriae, t. 1, 233f. — Finke, p. 291.
5 Z. B. Finke l. c. No. 3, p. XV; No. 3, p. XXVIf. p. XXXIV, XLI.
e Finke, p. CLXXVIII, Urteil Arnalds v. Villanova; vgl. eb. p. 291.
Histor. Vierteljahrschrift 1906. 4. $ 8z
4
© ;
474 Richard Scholz.
und praktischer Erfahrung. Er war ein bekannter und geschätz-
ter Jurist, schon ehe er den päpstlichen Thron bestieg.! Die lange
Reihe der Juristenpäpste, die seit den Tagen Alexanders Il. fast
ununterbrochen einander folgen, setzte er mit Ehren fort; ebenso
vortrefflich, wie seine Vorgänger, hat er das ganze Arsenal der
kanonischen Gelehrsamkeit zu verwenden gewußt für die Zwecke
des Papsttums. Es ist charakteristisch, daß ihn kaum etwas mehr
kränkte als ein Zweifel an seiner kanonistischen Gelehrsamkeit.
Als die französischen Gesandten Beschwerde erhoben gegen die
angebliche Bulle Deum time, erwiderte er: seit 40 Jahren sei er
in der Rechtswissenschaft zu Hause, und man traue ihm eine solche
Torheit oder Albernheit zu, daß er nicht wüßte, daß es zwei
Gewalten auf Erden gebe??
Darin finden wir einen bezeichnenden Ausdruck einer Seite
seines Wesens: einen gewissen Doktrinarismus, der nicht den
leisesten Widerspruch duldet, sondern die Konsequenzen seiner
Theorien bis zum äußersten treibt.” Mit leidenschaftlicher Recht-
haberei bringt Bonifaz jeden Widerspruch gegen seine Ansichten,
der sich in seiner Umgebung etwa regt, zum Schweigen. Aber
nach Art eigensinniger und eitler Räsonneure fordert er auch gern
Widerspruch heraus, nur um seine dialektische Überlegenheit und
Gelehrsamkeit zu zeigen. Es steckt in ihm jene echt scholasti-
sche Lust am Disputieren, an überraschenden Sophismen, mit
denen er den Leuten imponieren kann, die sie außer Fassung
bringen. Das ist, wie ein englischer zeitgenössischer Chronist
meint, seine Hauptfreude.*
Kein Wunder; Bonifaz fühlte sich auch auf dem Gebiete der
1 Über Bonifaz als Juristen vgl. Wenck, Hist. Ztschr. N. F. 58, p. 51f.
Finke, p. 2, n. 1, 9f.
2? Dupuy, Histoire du différend d'entre le pape Boniface VIII. et
Philippe le Bel (Paris 1655), Preuves p. 77: Quadraginta anni sunt, quod
nos sumus experti in iure et scimus, quod duae sunt potestates ordinatae a
Deo, quis ergo debet credere vel potest, quod tanta insipientia sit vel fuerit
in capite nostro? |
8 Auch in Bullen und öffentlichen Reden äußert sich meines Erach-
tens dieser Doktrinarismus; abgesehen von Unam Sanctam vgl. z. B. Au-
sculta fili, und besonders die Rede Affuit sol bei L. Niemeier, Unter-
suchungen über die Beziehungen Albrechts I. zu Bonifaz VIII. (Histor
Studien H. 19, p. 14ff.) Berlin 1900.
4 Mon. Germ. SS. 30a, 715. Wenck, Hist. Ztschr. N. F. 58, p. 50.
Zur Beurteilung Bonifaz’ VII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 475
Wissenschaft als der Alleinherrscher und als der unfehlbare, allen
überlegene Mensch, als der homo spiritualissimus, der alle und
alles richtet und von niemandem gerichtet wird, in seiner Brust
allein die Normen des Rechts findet (c. 1, de constitut. I, 2
in VI“), kurz, als der Gott auf Erden, als den ihn die kurialisti-
schen Schmeichler feierten.!
Denn ein zügelloses Macht- und Kraftgefühl, das schier zur
Selbstvergötterung führte, scheint mir der Grundzug seines Wesens.
Wir werden später sehen, welche bedenklichen Folgen das für
ihn haben sollte.
Sein Stolz steigerte sich zum unerträglichen Hochmut und
zur Menschenverachtung, die sich gegen Hoch und Niedrig, Für-
sten und Kardinäle ohne Unterschied wandte?
Damit verknüpfte sich eine ebenso bezeichnende Ruhmsucht
1 Z. B. Aegidius Romanus, de eccl. potestate I, c. 2: Bed qui est per-
fectus et sanctus et spiritualis secundum statum et potissime secundum
statum prelationis, ille est elevatus secundum iurisdictionem et secundum
plenitudinem potentie, ille omnia iudicabit, id est omnibus dominabitur
et potest a nemine iudicari ... taliter autem summus pontifex cuius status
est sanctissimus et spiritualissimus, ideo omnis debet eum appellare sanc-
tissimum patrem et omnis debet se offere ad eius oscula pedum beatorum.
Que omnia referendo ad statum habent veritatem necessariam, sed referendo
ad personam habent veritatem secundum decenciam etc. — Ob bei der
Lehre von der spiritualitas des Papstes, die ja bekanntlich in Unam Sanc-
tam rezipiert worden ist, die gleichzeitige „spiritualistische" Bewegung ein-
gewirkt hat? Alle diese neuen religiösen Schwärmer wollen ja homines
spirituales sein: nach der Kirchenlehre kann das aber nur einer sein, eben
der Papst. Vgl. auch Finke p.186f. Wenck, p. 50. — Der anonyme Verf.
eines gleichzeitigen unedierten Traktats De iurisdictione imperii vergleicht
den Papst sogar mit der neuplatonischen Weltseele, Paris, cod. lat. 4683,
fol. 8: Qui proposuerant animam mundi ipsam dixerunt esse eminencioris
nature (?) omni re creata, ut Plato tradit in Thimoth. (= Timaeo). Quod
quidem si esset verum satis posset congrue adaptari ad summum pon-
tificem, quia sic anima mundi, a quo est omnis motus et sensus & spiri-
tualibus operacio vite — aber da Augustin die Lehre von der Weltseele
verwirft, und melius loco huius anime ponamus deum; — der die Welt
vermittels der Engel regiert, so muß sich der Papst mit diesem Platze,
im Rang der Engel, begnügen! — Aegidius macht diese Ermäßigung nicht
mit l. c. III, c. 9 u. 10. Vgl. meine Publizistik z. Zeit Bonifaz VIII,
Stuttgart 1903 S. 54.
? Über seinen ständigen Beinamen bei den Zeitgenossen magnanimus
vgl. Filippi, Politica e religiosità di Ferreto, Archivio Veneto t. 32 (1886)
p. 44f. Wenck, p. 55. Finke, p. 19; 21f. 47; 152f.
32”
476 Richard Scholz.
ohne Grenzen!: bei seinen Lebzeiten hat er sich, wie ein antiker
Cäsar, Statuen setzen lassen in Anagni und im Vatikan, und die
Städte Bologna und Orvieto veranlaßte er eben dazu.” Um seinen
Ruhm zu mehren, gründete er Universitäten in Rom, in Avignon,
in Fermo, vermehrte die päpstliche Bibliothek, den päpstlichen
Schatz, ließ sich eine prächtige Grabkapelle bauen: alles Einzel-
züge, die das typische Bild eines italienischen Renaissancefürsten
geben.?
Um die gewaltigen Mittel, die sein Hofhalt und seine Politik
verschlangen, aufzubringen, griff er zu den rücksichtslosesten Mit-
teln. Geldgier und Simonie wird ihm auch von seinen Verteidi-
gern in alter und neuer Zeit vorgeworfen, freilich damals schon
eine ständige Klage gegen die Kurie. Bezeichnend für Bonifaz
ist aber, daß er sich selbst dessen rühmte“ Schon im Jahre
1300 hat ihm Dante seinen Platz im Inferno angewiesen unter
den Simonisten.° Einigkeit herrscht auch unter den Zeitgenossen
über das unerhörte Erpressungswesen an der Kurie, das nament-
lich für die Bereicherung der Familie des Papstes dente
Von alledem berichten keine Quellen sichrer und anschaulı-
cher als die aragonesischen Berichte.” Aber es ist hier noch eine
besondere Charaktereigenschaft, die immer wieder auffällig her-
vortritt: das ist die Roheit und Brutalität des Papstes in Wor-
ten und Handlungen. Und nicht einmal die Leidenschaft ist es
immer, die den Papst fortreißt, sondern eine gewisse Bosheit, eine
Lust an Gewalttat und Menschenquälerei, wie sie seiner Menschen-
verachtung entspricht. Mit beißendem Spott macht er sich im
öffentlichen Konsistorium lustig über körperliche Gebrechen ein-
zelner Anwesenden. Einem Prälaten, der stottert und deshalb
den Spottnamen Totot führt, gibt er das Bistum Orvieto mit einer
! Finke, p. 51 u. CLXXXIU.
3? Über die Bildsäulen vgl. Finke p. 256. — Wenck p. 54 n. 1, 58.
3 G. Levi, Archivio storico Romano V, 426. — Die genannten Stif-
tungen sind fast das einzige, was Bonifaz’ Verteidiger im Prozeß als Zeichen
seiner Frömmigkeit anzuführen wissen: Finke, p. 248f.; und Beilage
No. 1, S. 509.
4 Finke p. CLXXXIII u. 293f. Aug. Triumphus in seiner Verteidi-
gungsschrift ebend. p. LXXIIIf. u. 260; vgl. 250.
6 Dante, Inferno 19, v. 53 f.
€ Finke, p. 23, 294f. u. XXX; IL, LVI.
1 Z. B. Finke, p. XXVIII, XXX, XXXVIII etc.
Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 477
rohen Anspielung auf sein Gebrechen.! Kurze Zeit darauf geht
es ganz ähnlich einem Patriarchen, dessen Gesicht dem Papst nicht
gefällt; er sagt ihm das offen, ja, er zwingt ihn, seine Würde
niederzulegen — um sie ihm dann für eine entsprechende Summe
zurückzugeben.” Das Würdelose seines Auftretens scheint ihm
nie zum Bewußtsein zu kommen.
Namentlich wenn er gereizt war, konnte er seine Zunge nicht
im Zaume halten. Seine Rachsucht kannte keine Regeln der
Klugheit und Vernunft. Gegen politische Freunde, wie gegen
Feinde ließ er seiner Wut die Zügel schießen, und zwar in gerade-
zu plebejischer Weise. Eben der rohe Schimpfton ist es, der in
den Berichten sofort unangenehm auffällt. Lieblingsworte des
Papstes sind ribalde, vilissime ribalde: so tituliert er nicht nur
Pfründenjäger, niedere Kleriker usw., über die er sich geärgert
hat, sondern die vornehmsten Personen seiner Umgebung. Auch
sein getreuer Schützling Karl II. von Neapel muß sich das
Schimpfwort gefallen lassen, ebenso der französische Gesandte
Peredo*; König Philipp wird öffentlich ein Straßenbube genannt’;
maledicte, gyrovage etc. sind alltägliche Liebkosungen P In dem
Tagebuch des aragonesischen Pfarrers findet man die Belege.
Sogar zu Tätlichkeiten kam es; ein Bittsteller wurde eigenhändig
vom heiligen Vater durchgeprügelt.’
Ähnliche Stimmungsbilder, wie wir sie hier aus den arago-
nesischen Quellen kennen lernen, besaß man freilich schon längst
in der großen Anklageschrift Nogarets vom Jahre 1304° Aber
mit dieser trüben Quelle war nicht viel anzufangen, so lange die
Kontrolle fehlte. Jetzt liegt das in vielen Punkten doch anders.
Wenn wir durch Nogaret hören, wie der Papst mit Schimpf-
worten gegen die Franzosen losführt (Pera Sansone con tutti li
1 p. XXXVIII, Tagebuch v. 29. Januar 1302: Audivimus de te bonum
testimonium, licet malum habeas nomen. Et vocabatur totot. — Vgl.
Dupuy p. 63 gegen den einäugigen P. Flote: semividens corpore menteque
totaliter excecatus; ebenso ib. p. 77.
? ebend. III nonas Jan.: Et cum venit, papa vituperavit eum dicendo
eidem quod non haberet faciem patriarche. Et fecit eum renunciare.
® Finke, XLI, XLV; p. 292.
t Bei Höfler in Abh. der bair. Akad. 3. Kl. Bd. 2, Abt. 3, S. 72.
° Dupuy p. 78: sicut garcionem. e Finke XLVII, 292 n. 3.
1 Finke XXXVIII: unus qui fecit contrarium, fuit egregie verberatus.
e Dupuy p. 324—346.
478 Richard Scholz.
soi!)!, wie er sie Ketzer oder Hunde nennt, lieber ein Vieh sein
will, als ein Franzose?: so hat man jetzt eine unanfechtbare
Parallele in seinen Äußerungen über die Katalanen°; und wenn
er die Kardinäle bei Einreden wütend beschimpft, dem Kardinal
Johannes Monachi zuruft: Picharde, Picharde, tu habes caput
Pichardicum, sed per Deum, ego piccabo te‘, so kennen wir diese
halb possenhaften Injurien und Foppereien auch aus den Ge-
sandtenberichten.
Soviel ist jedenfalls sicher: trotz aller Würdelosigkeit, Possen-
reißerei und Roheit beherrschte der Papst seine Umgebung voll-
kommen. Kardinäle und Fürsten, alle, die mit ihm zu tun hatten,
zitterten vor seinen schrecklichen Wutausbrüchen, und von Jahr
zu Jahr wuchs an der Kurie die stille Erbitterung. Es gab keinen
im Kardinalskolleg, der nicht vom Papste gekränkt worden wäre.
Versuche, das Joch abzuschütteln und sich mit Bonifaz’ Feinden
zu verbinden, sind von den Kardinälen vom Anfang seiner Re-
gierung an gemacht worden; schon 1295 hören wir daeon ?
Aber sie blieben ergebnislos, so lange die weltlichen Mächte kein
Interesse am Sturze des Papstes hatten.
Mehr als einmal haben einzelne Kardinäle sich den Gesandten
gegenüber Luft gemacht und ihre gesamte Hoffnung auf eine
Änderung, eine Katastrophe ausgesprochen.® „Allgemein wünscht
man ihm den Tod“, schreibt schon im September 1301 Gerau
de Albalato an seinen König, „und alle sind voll Schmerz und
Scham über die Teufeleien (dyabolia), die er sagt und tut und
die ich euch nicht zu schreiben wage.“?
! Dupuy p. 330, Artikel 6.
? Dupuy p. 335; Augustinus Triumphus bei Finke p. LXX. u. 254
3 Finke p. XXXVI.
1 Dupuy p. 339; vgl. 337f. u. Finke p. XXXVIII; IL.
5 Vgl. Wenck p. 45; 21f.
e Finke p. XXVII; XXXIVf. LIII selbst Matteo Rosso, der treueste
Anhänger Bonifaz’!
1 Finke p. XXXIV f.: Breviter, domine, omnes desiderant mortem
suum et dolent de dyaboliis quas facit et dicit et verecundantur, quos vobis
scribere non suffticerem nec auderem. — Die Kontroverse zwischen Holtz-
mann Mitt. d. Inst. f. öst. Gesch. 26, 488 u. 27, 195 ... und Wenck,
eb. 27, 185 ff. ist mir unverständlich; ein Zweifel an der Richtigkeit der
Interpretation Wencks, Hist. Ztschr. N. F. 58, p. 59 u. Finkes, p. 245
kann meines Erachtens nicht aufkommen. — Vgl. auch A. Hauck in
Gött. Gel. Anz. 1903.
Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 479
Daß unter diesen dyabolia noch andere Dinge als Wut- und
Roheitsausbrüche verstanden werden können, wird sich uns später
ergeben.
Die Hoffnungen auf den nahen Tod des Papstes fanden ihre
Nahrung in seinen schweren körperlichen Leiden: seit Jahren litt
er an Gallenstein und war bisweilen tagelang unfähig zu gehen
und an den Sitzungen des Konsistoriums teilzunehmen.! Nicht
immer, aber bisweilen mögen diese körperlichen Schmerzen mit
Schuld gehabt haben an den Ausbrüchen krankhafter Erregung.
Jene Hoffnungen auf ein baldiges Ende des kranken Papstes ver-
wirklichten sich indessen nicht; fast enttäuscht schreibt der Pfarrer
Martini am 13. März 1302: „Der Papst ist so gesund und munter
wie ein Jüngling und sagt, er würde noch leben, wenn seine
Feinde längst elend umgekommen (subfocati) wären.“?
Diese Besserung verdankte Bonifaz einem neuen Leibarzt,
der Anfang 1301 zu ihm gekommen war und bald in ein merk-
würdiges persönliches Verhältnis zu ihm trat.
Dieser Arzt war der Katalane Arnald von Villanova, eine
höchst merkwürdige Persönlichkeit, die wir auch erst durch die
Publikation Finkes genauer kennen gelernt haben.” In mancher
Hinsicht ähnelt Arnald seinem bekannteren Landsmann Ramon Lull,
jenem marktschreierischen Philosophen und Pseudoreformator der
Wissenschaft? Wie dieser ist er von einem unruhigen Reformeifer
und Umgestaltungstriebe erfüllt. Nirgends hält es ihn lange, bald
ist er in Frankreich, bald in Spanien, bald in Italien. Die Medizin
ist sein Berufsfach, und darin ist er eine anerkannte Autorität ge-
wesen, in manchen Fragen sogar bis in das 18. Jahrhundert. Aber
auch für Theologie und Philosophie interessiert er sich so, daß
er als Prophet und kirchenpolitischer Agitator auftritt. Durch
seine Weltanschauung geht ein moderner Zug, wie wir ihn gleich-
zeitig etwa auch bei Roger Bacon oder Peter Dubois, dem merk-
würdigen Advokaten Philipps des Schönen, finden’: sie alle sind
1 Finke p. 200f. u. XXVII. ? ebend. p. XLVII.
3 Finke hat im Anhange seines Buches p. CXV—CCXII die escha-
tologischen und kirchenpolitischen Traktate Arnalds nach dem Cod. Vat.
3824 herausgegeben. Vgl. dazu p. 191—227.
4 Vgl. über ihn Renan in Hist. litt. de la France 29, 12f.; auch H.
Reuter, Geschichte der Aufklärung im Mittelalter Bd. 2, p. 94tf. 179f.
6 über ihn i. a. meine Publizistik z. Zt. Bonifaz’ VIII, p. 375 ff. bes.
438 ff.
480 Richard Scholz.
vor allem Praktiker und Empiriker. Arnald mag in der Medizin
‚nichts mehr wissen von den scholastischeu Tüfteleien und ab-
strakten ‘Spekulationen der Theoretiker, die keine Ahnung von
der Praxis haben. Er dringt auf die Beobachtung der Natur,
auf kritische Sammlung der Erfahrungen.!
Aber mit diesem aufgeklärten Standpunkt verträgt sich beı
ihm doch recht wohl ein mystisch-schwärmerischer Hang und ein
toller Aberglaube an Dämonen, an Alchimie und Astrologie. Er
ist in seinen letzten Jahren vornehmlich aufgetreten als religiöser
Agitator, als Apostel des nahen Weltendes, als Prophet der nahen
Ankunft des Antichrists, die er ganz genau berechnen zu können
glaubt.?
In all diesen Verkündigern von Reformideen, wie sie am
Ende des 13. Jahrhunderts auftauchen, steckt etwas Marktschreie-
risches. Alle tragen dasselbe Doppelgesicht: halb Schwärmer, halb
flache Aufklärer und Weltverbesserer. Der lose Synkretismus
einer überlegenen, aufgeklärten aus denı Altertum und dem ara-
bisch-griechischen Orient übernommenen Weltauffassung mit der
noch nicht beseitigten bisherigen kirchlichen, abendländischen
Tradition spiegelt sich in ihnen wieder. Es sind Naturen der
Übergangsepoche von der alten mittelalterlichen zu der freieren
Weltanschauung der Renaissance.
Unter solchen teilweise widerspruchsvollen Einflüssen hat nun
auch offenbar Bonifaz VIII. gestanden und ihnen, wie es scheint,
seinen Tribut gezollt. Nach den neueren Forschungen scheint
seine ganze Bildung und Weltauffassung viel mehr davon beein-
flußt gewesen zu sein, als man früher ahute Die Einwirkung
des abenteuerlichen Reformators Arnald können wir noch etwas
verfolgen.
Arnald hatte Bonifaz VIII. das Leben gerettet, und der Papst
rechnete ihm das hoch an.” Den Kardinälen, denen er seinen
Arzt rühmte, erzählte er auch von der eigentümlichen Heilmethode
Arnalds. Bonifaz mußte ein ‘bracale’ tragen, d. h. einen Lenden-
schurz oder eine Bandage zum Zusammenpressen der Nieren, wo-
durch die Schmerzen gelindert werden sollten. Aber als besonderes
ı Finke, p. 196ff.
? Finke p. 209ff. Hiergegen polemisierte u. a. der bekannte Domini-
kaner Johann von Paris: meine Publizistik p. 280f.
® Finke, p. XXX u. XXXVI.
Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 481
Heilmittel trug der Papst auch noch ein sogenanntes sigillum
aureum, d. h. ein Amulett, ein Zaubermittel, das unter dem an-
geblichen Einfluß der Gestirne zubereitet wurde, für jeden Monat
ein besonderes. Arnald selbst hat uns das Rezept ausführlich in
einer Schrift berichtet.!
Das Bezeichnende ist aber, daß der Papst fest an die Zauber-
kraft seines Talismans glaubte und ohne alle Scheu davon sprach.
Die Kardinäle waren nach Geraus von Albalato Bericht ganz ent-
setzt darüber und verwünschten den Einfluß Arnalds auf den
Papst” Denn wenn auch der astrologische Aberglaube niemals
mehr geblüht hatte, als seit der Einwirkung der arabischen Wissen-
schaft im 13. Jahrhundert, und auch kirchliche Kreise davon nicht
frei waren, so galten doch der Kirche alle diese überirdischen
dämonischen Kräfte als böse Mächte, denen man sich nicht hin-
geben durfte. Es gehörte also die ganze Keckheit oder Frivoli-
tät Bonifaz’ dazu, sich Öffentlich eines solchen Zaubermittels zu
rühmen.’
Aber es scheint, daß der Papst überhaupt Neigung zur
Nigromantik, zur Astrologie und Alchimie besaß und durch den
Verkehr mit Arnald darin bestärkt wurde. Nach einer späteren
Aussage des Kardinals Peter Colonna hatte der Papst noch drei
andere Nigromanten in seinem Dienste. Sicher bezeugt ist, daß
er lebhaft teilnahm an den chemischen und alchimistischen Ex-
perimenten Arnalds, daß er an die mögliche Entdeckung des
Steins der Weisen glaubte und selbst um Rezepte bat, also wohl
auch selbst alchimistische Experimente machte.’
1 Finke p. 205f.
* Finke p. XXX: De quo dicti cardinales valde mirati fuerunt, tum de
magistro, qui se talibus immiscebat, et de papa, quomodo poterat talia
publicare vel etiam sustinere. Et dixerunt isti cardinales: Magister Arnal-
dus utinam ad curiam non venisset.
3 Bemerkenswert ist der vermittelnde Standpunkt Dubois’: vgl. meine
Publizistik p. 439.
t Bei Höfler, Abh. der Münchener Akad. Kl. III, Bd. 2, Abt. 3, p. 63.
Der Kardinal nennt drei Namen M. Bonifacius de Vicentia, frater Georgius
de Similco u. Simon von Rieti. Dieselben kommen auch in Nogarets An-
klageschrift vor, p. 331f. Art. 9 mit ausführlicherer Charakteristik.
6 Finke 208f, 259. — Eine Hs. in Rovigo, 59 (7, 17) nach Mazzatinti,
Inventario dei mss. 8, 9 enthält: Papa Bonifazio, Ad reducendum mercurium
ad ipsius propriam materiam. Vgl. auch Wenck, Hist. Ztschr. N. F. 54,
p. 44, n. 1. — Man darf hier wohl auch an den „Tractatus de proprietatibus
482 Richard Scholz.
Dieser Arnald aber war auch erfüllt von den schwärmeri-
schen Zukunftshoffnungen der Joachimiten und Spiritualen. Es
ist sehr fraglich, ob er damit auf Bonifaz tieferen Eindruck ge-
macht hat; aber es ist gewiß, daß der Papst ein als ketzerisch
bereits von ihm verdammtes Buch Arnalds halb wieder aner-
kannte, indem er seinen Verfasser vom Vorwurfe der Ketzerei
freisprach.!
Als Glaubenseifrer zeigt sich also Bonifaz hierbei nicht: und
niemand wird das bei einer Natur, wie der seinigen, erwarten.
Alchimistische, naturwissenschaftliche Experimente und Spielereien
mochten ihn reizen, ebenso wie ihn das Verstandesspiel der Dia-
lektik reizte; wo sein scharfer, nüchterner, juristischer Verstand
sich geltend machen konnte, war er am Platze. Echte Frömmig-
keit oder auch nur religiösen Glaubenseifer wird man bei dem
überlegenen, spöttischen Dialektiker und dem rohen Gewalt-
menschen nicht suchen. Es gibt vielleicht weniges, was für
Bonifaz’ Stellung zu religiösen Dingen so bezeichnend wäre,
als das leise, ironische Lächeln, mit dem er einst als Kardinal
die begeisterte Erzählung eines Amtsbruders von den Visionen
Coelestins V. beantwortet hatte.”
Man wird keinen Zug nennen können, der sicher für ein
gläubiges Gemüt zeugte. Keiner seiner alten und neuen Ver-
teidiger hat das vermocht.” Daß er eifrig für die Mission sorgte,
daß er von seinem berühmten Freunde Aegidius Colonna einen
Katechismus für die Tataren schreiben ließ*, war eine Sache der
Kirchenpolitik, nicht der Beweis seines Glaubenseifers; die Ein-
rerum“ erinnern, den Aegidius Romanus „multipliciter et frequenter a venera-
bili patre et domino meo singulari domino Bonifacio S. Nicolai in carcere
tulliano dyacono card.“ aufgefordert und unterstützt verfaßte, eine jener all-
bekannten und beliebten naturwissenschaftlichen Enzyklopädien, in der alle
bekannten Naturdinge beschrieben und mit moralisierenden Erläuterungen
ihrer Eigenschaften versehen werden (daher auch liber de moralitatibus
gen.): Hs. saec. 18. ex. Rom Bibl. Angel. fondo ant. (Q. 5. 26) 750, Fol.
1-121. Der Traktat hat 7 Teile: de operibus celorum, de celis singulis,
de auibus, de piscibus, de animalibus, de arboribus seu planctis, de lapidi-
bus pretiosis et etiam aliis mineralibus
! Finke p. 212f. ? Vgl. Finke p. 35.
® Nichtssagende Versuche bei Tosti, Storia di Bonifazio VIII. (Monte
Cassino 1846) II, 198 u. 310. Dazu Finke p. 295.
* Hist. litt. de la France XXX, 434 u. 550, Hs. Rom Bibl. Angelica
1296 (T. 2, 22).
Zur Beurteilung Bonifaz' VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 483
richtung neuer kirchlicher Feste!, und vor allem die Stiftung des
Jubelablasses® gehört in dasselbe Gebiet: er diente, wie man
schon damals gesagt hat, nur dazu, das geschwundene Ansehen
des römischen Stuhls in moralischer und in finanzieller Hinsicht
zu kräftigen.’
Und ebenso scheint mir, soweit ich sehe, das Verhältnis des
Papstes zu den sektiererischen Richtungen der Zeit, seine Hand-
habung der Inquisition, lediglich bestimmt von politischen Gesichts-
punkten, wenn nicht von persönlicher Rachsucht. Gegen Frati-
cellen und Anhänger Coelestins V. ging er schonungslos vor,
weil sie seine persönlichen Gegner waren: als Ketzer behandelte
er aber auch rein politische Feinde, wie die Colonna und
Friedrich von Sizilien; für sie gab es keine Absolution, auch
nicht im Jubeljahre® Und doch ist derselbe Papst bisweilen,
wenn es sich um rein religiöse Dinge handelt, dem Übereifer
der Inquisition in besonnener Weise entgegen getreten.®
1 Feste der 12 Apostel, der Evangelisten und der 4 Kirchenlehrer,
Gregor d. Gr., Ambrosius, Augustin und Hieronymus, Raynaldi, Ana, eccl.
1295, § 55; Tosti I, 153.
2 Über die Stiftung des Jubeljahres vgl. die bisher übersehene Ur-
kunde in der Beilage 2; meine Publizistik p. 8; F. X. Kraus, das Anno
Santo (Essays Bd. 2) 1900, S. 261 ff. — Der religiöse Anstoß zur Stiftung
des Jubeljahrs ging bekanntlich von der Masse des Volkes aus, nicht von
der Kurie: vgl. Jacob Stefaneschi, Bibl. Max. Patr. 25, 936f., c. 2 u. 3.
3 So urteilte schon Nogaret, Dupuy p. 336, Art. 15: illius suae indul-
gentiae, quam fecit ad solidandum statum suum omnino de iure vacillantem
et ad vana lucra sectanda.
* Tosti II, 44; I, 284 ff. Verse Jacopones da Todi; wie treffend ist doch
die Charakteristik p. 286, v. 20, 287, v. 2. Beachtenswert scheint mir auch
p. 287 die Schilderung des Treibens der Nepoten im Jubeljabre beim Ver-
gleiche fuit der Aussage Peter Colonnas, bei Höfler, 1. c. p. 63. — Über die
strenge Bestrafung des (Fraticellen) Pungilupus: Drumann, Geschichte
Bonifaz’ VIII., IL, 257 u. Muratori, Antiquitates V, 141—148. — Daß Bonifaz
die älteren Ketzergesetze erneuerte, ist bekannt: vgl. Potthast 24378 (Ray-
nald 1296, 34) u. Liber Sextus l. V. tit. II, de haereticis.
5 Tosti U, p. 283.
© vgl. Registres de Boniface VIII ed. Digard (École d'Athènes et de
Rome) Nr. 2740, Sp. 216: Er schützt einen Bürger von Orvieto davor, zwei-
mal von der Inquisition verurteilt zu werden. Ein solches Eingreifen
mochte fanatischen Ketzerrichtern genügen, Bonifaz Begünstigung der Ketzer
vorzuwerfen, wie bei Dupuy 332, 546.
484 Richard Scholz.
Wir haben versucht, eine Charakteristik des Papstes auf
Grund der aragonesischen Berichte zu geben.
Aber eben diese Berichte setzen uns in Stand, eine Reihe
anderer Schriften jetzt wieder als Quellen heranzuziehen, deren
historische Verwertbarkeit vielen bisher überhaupt unmöglich
schien, da jeder Maßstab fehlte, Betrug und Wahrheit zu scheiden.
Einen solchen Maßstab haben wir aber jetzt in den Gesandten-
berichten; es wird also nicht mehr angängig sein, auf dem rein
ablehnenden Standpunkt zu beharren.!
Es handelt sich um die Anklageschriften der Gegner des
Papstes, die Akten und Protokolle, die während des Häresie-
prozesses gegen den toten Papst an der Kurie in Avignon zutage
gefördert wurden.” Die Kritik dieser Akten ist durch die Arbeiten
Finkes und Wencks in ein neues Stadium getreten; es gilt dazu
Stellung zu nehmen. In Betracht kommen:
1. Die glänzende Anklagerede, die Wilhelm Nogaret am
12. März 1303 in Paris hielt. In ihr werden zuerst die nun
immer wiederkehrenden Anklagen auf illegitime Wahl, Häresie,
Simonie und Idolatrie formuliert, die Nogaret später ın seinen
s. g. Apologien verwertet bat?
2. Die groBe von Nogarets Genossen, dem Ritter Wilhelm
Plasian am 14. Juni 1303 vorgetragene Schrift, die zuerst in 29
festen Punkten die gesamte Tätigkeit Bonifaz’ VIII. als Papst und
als Privatmann, Politik, religiöses und moralisches Verhalten an-
greift.* Diese Anklageschrift ist die eigentliche Grundlage für
alle späteren, namentlich:
3. für eine Schrift vom Jahre 1310, die zu jedem der 29
(28) Punkte eine historische Begründung aus Bonifaz’ Leben gibt,
mit allem möglichen Detail, Orts- und Zeitangaben, Nennung von
e
1 Wie ihn z.B. Holtzmann, in Mitt. d Oest. Inst. 26 p. 488 ff. u.
27 p. 185 ff. noch glaubt einnehmen zu dürfen.
2? Gedruckt ist das Material fast vollständig z. Z. Ludwigs XIV. durch
den königl. Archivar Pierre Dupuy (Puteanus) in der Histoire du differend
d'entre le pape Boniface VIII et Philippe le Bel, Paris 1655. — Anderes
veröffentlichten: C. Höfler, Rückblick auf Papst Bonifaz VII. (Abhand-
lungen der Bayer. Akad. Kl. III, B. 2, Abt. 8 (1841), S. 45—84; und R. Holtz-
mann, Wilhelm von Nogaret. Freiburg i. B. 1898, aus dem Pariser Archiv.
Kleine Nachträge auch bei Finke p. 240 ff. — vgl. i. a. über den Prozeß:
Holtzmann l. c. S. 176 ff. Finke p. 227 ff.
3 Dupuy, p. 56—58. * Dupuy, p. 102—106. Holtzmann, p. 56 ff.
Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 485
Personen usw.! An sie wird sich die Kritik vor allem anzu-
schließen haben.
Bei weitem wichtiger aber als diese Anklageschriften sind:
4. die Prozeßprotokolle, also die von den päpstlichen Notaren
in der Verhandlung aufgenommenen Verhöre der vereidigten
Zeugen. Es sind drei solche Protokolle vorhanden: die Ver-
nehmung von 14 Zeugen in Groseau bei Avignon, im August
und September 1310?; ein Verhör, das eine von Klemens V. be-
sonders ernannte Kommission in Rom im April und Mai 1311
vornahm 2: und endlich ein Verhör, das gleichzeitig, vom 14. bis
24. April in Avignon stattfand, und zwar die Vernehmung sämt-
licher noch lebender Kardinäle der Regierungszeit Bonifaz’ VII,
einiger neu von Klemens V. ernannter Kardinäle und mehrerer
hoher französischer Staatswürdenträger.‘
Die Originale der Prozeßakten liegen zum großen Teil noch
vollständig im Nationalarchiv in Paris. Nur einige wenige Stücke
befinden sich auch im Vatikanischen Archiv; von ihnen hat in-
dessen, wie ich vor kurzem durch eigene Nachforschung gefunden
habe, keines selbständigen Quellenwert.°
Mit Recht hat neuerdings die Kritik eingesetzt bei der Unter-
suchung der Zeugenprotokolle.® Es ist keine Frage, daß hier
das wertvollste und verhältnismäßig am besten beglaubigte Mate-
rial vorliegt. Denn für jeden, der diese Akten wirklich durch-
studiert hat, wird es einfach unmöglich, alles in Bausch und Bogen
zu verwerfen, den ganzen Prozeß für einen kolossalen Betrug,
die Aussagen für Erfindungen bestochener Parteigänger Nogarets
und der Colonna zu erklären.
Was nun den historischen Wert der drei Verhöre betrifft,
so hat m. E. Wenck, gegenüber Finke’, mit Recht auf die große
1! Dupuy, p. 324—346: Notabilia quaedam et rationes iuris et arti-
culi in facto Bonifacii oder Articuli propositi.
? Dupuy 543—575, leider unvollständig. s Dupuy, p. 527—543.
* Hrsg. von Höfler l. c. S. 47—83.
5 Das Nähere s. in der Beilage 1. Im Pariser Archiv befinden sich die
Akten im Trésor des chartes 1. Layettes Boniface VIII, 1—13, J. 478—493,
dazu kommen noch die Hss. der Nationalbibliothek Nr. 10919 (ancien
reg. 29 = Reg. C bei Dupuy), fol. 178—206 u. Nr. 5956. — Vgl. Finke,
p. 228 n. 1.
e€ Finke, p. 233 ff. Wenck p. 5f. 1 Wenck, p. 5—13.
486 Richard Scholz.
Wichtigkeit der Zeugenaussagen von Groseau hingewiesen und
sie in die erste Linie gestellt.
Finke, und vor ihm schon Hefele!, hatten versucht, was ja,
nahe liegt, vielmehr den Aussagen der Kardinäle die eigentlich
entscheidende Rolle zuzusprechen, aber wie Wenck? m. E. ein-
wandsfrei nachgewiesen hat, mit Unrecht. Gerade dieses Verhör
war wirklich nicht viel mehr als eine leere Form. Denn sein
Zweck war nicht, die Schuld Bonifaz’ VIII. zu erweisen, sondern
das bonum zelus Philipps des Schönen bei seinem Vorgehen
gegen den Papst. Es handelte sich um ein politisches Geschäft
zwischen Philipp und Clemens V.: der König verspricht in die
Niederschlagung des Ketzerprozesses zu willigen, wenn der Papst
ihm dafür eine ausdrückliche Ehrenerklärung durch die Kardinäle
ausstellen läßt. |
Dadurch wurden aber die Kardinäle in ihren Aussagen nach
beiden Seiten hin gebunden, sie durften das Andenken Bonifaz’ V HII.
nicht zu schwer belasten, seine Ketzerei unter keinen Umständen
als erwiesen hinstellen, um nicht die Niederschlagung des Pro-
zesses zu vereiteln; und sie mußten doch andererseits eben
den rechten Glaubenseifer des Königs erweisen gerade durch den
Beweis des malum zelus des Papstes.
Wegen dieser schwierigen Lage sind, abweichend vom son-
stigen Gebrauch, die Aussagen der Kardinäle einzeln schriftlich
eingereicht worden. Sie beschränken sich darauf, alle Beschuldi-
gungen als glaubhafte Gerüchte zu bezeichnen, die ihnen von
dritter Hand gekommen seien. Einer freilich (Jakob Colonna)
erbietet sich, privatim und mündlich Clemens V. noch weitere
Aufschlüsse zu geben.’
Trotz dieser Einschränkungen bietet doch auch dieses Verhör
dieselben genauen, individuellen Angaben und Erzählungen über
allerhand Ketzereien Bonifaz’, die den beiden anderen Protokollen
ihren eigentümlichen Wert verleihen.
Nur von den beiden Verhören in Groseau und Rom soll im
folgenden noch die Rede sein.
1 Finke, p. 236; 243f. Hefele-Knöpfler, Konziliengeschichte,
Bd. VIS, p. 440—63.
2? Wenck, p. 13—25, auch Holtzmann, Mitt. d. Oest. Inst. 26, 488f.
schließt sich ihm an.
3 Höfler, l. c. p. 82.
Zur Beurteilung Bonifaz’ VII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 487
Finke und nach ihm vor allem Wenck haben die Unter-
suchung dieser beiden Dokumente wesentlich gefördert. Freilich
ist es m. E. auch Wenck noch nicht gelungen, sie zum Range
einer historisch einwandfreien Quelle zu erheben. Die Glaub-
würdigkeit des Details der überlieferten Äußerungen Bonifaz’ VIII.
scheint mir überschätzt und dadurch doch schließlich ein über-
triebenes, einseitig gefärbtes Bild des Papstes gewonnen zu sein.
Einige Einschränkungen möchte ich näher zu begründen ver-
suchen. Zunächst scheint mir namentlich das Zeugenpersonal
noch nicht scharf genug ins Auge gefaßt zu sein.!
Was die Frage einer planmäßigen Bestechung und Herbei-
schleppung der Zeugen durch die Gegner Bonifaz VIII. betrifft,
so kann man freilich Wenck? zugeben, daß die Gründe, die die
meisten Zeugen für ihre Anwesenheit angeben, nichts Verdächtiges
haben. Sie können wirklich alle aus privaten, zufälligen An-
lässen die Kurie, diese große internationale Börse der damaligen
Zeit, besucht haben. Aber ob es bei allen wahrscheinlich ist?
Auch geben nicht alle einen genau detaillierten Grund an, fast
alle aber sind doch durch Vermittlung besonderer Agenten der
Kläger zum Erscheinen bewogen worden.’ Es fragt sich nur in
welcher Form! Die Anwesenheit der vier Lucchesen z. B., die einst
sämtlich an einer Gesandtschaft an Bonifaz VIII. beteiligt ge-
wesen waren, ist mir doch recht auffällig, wenn sie auf rein zu-
fälligem Treffen beruhen sollte.*
Weiter aber lernen wir in dem Abte Ruotgerius de Simone
doch eine sehr verdächtige Persönlichkeit kennen, die im Verein
mit dem Prior von St. Aegidius, Vitalis von St. Gemino (und
vielleicht dem Priester Nikolaus aus Opido) nach einem von
Finke mitgeteiltem Dokument wie eine Art Werbeoffizier auftritt
und das Geschäft der Herbeischaffung von Zeugen im großen
betreibt. Eine Liste von 65 Mann hätte er bereits fertiggestellt.
1 Hierüber vor allem Finke, p. 238 ff. 3? Wenck, p. 6—10.
3 Die Gründe ihrer Anwesenheit bei Finke, p. 239, n. 2. Genaueres
wissen anzugeben nur Zeuge 3, 5, 10, 11 u. 14; von ihnen erscheinen mir
8, 10 u. 11 aus gleich zu erörternden Gründen nicht völlig unverdächtig.
* Die Anwesenheit der beiden Sizilianer erscheint mir nicht so auf-
fällig, wie Finke p. 240, wegen der Anwesenheit König Roberts von Sizilien
in Avignon.
5 Finke, p. 240, n. 1.
488 Richard Scholz
Und ist es nieht auffällig, daß gerade er, allein von allen 14 Zeugen,
zweimal auf seine Aussage vereidigt wird?!
Es ist m. E. so gut wie ausgeschlossen, daß die Zeugen, die
in Groseau und in Rom über denselben Vorfall aussagten, zu-
fällig dort waren und aus eigenem Antrieb aussagten; sie waren
von Agenten, vielleicht gegen Vergütung der Reisekosten, herbei-
geführt worden. ?
Dabei braucht noch kein eigentlicher Betrug, keine wirkliche
Bestechung der Aussagen stattgefunden zu haben; es galt einfach
wertvollen Augenzeugen die Aussage überhaupt zu ermöglichen.’
Mit Recht hebt ferner Wenck hervor, daß auch die außerordent-
liche Lage, die öffentliche Klage gegen einen Papst, wohl auch
bei weniger ängstlichen Geniütern eine besondere Werbung und
Aufforderung nötig machte.* Daß es unter Umständen nicht ganz
ungefährlich war, als Zeuge zu erscheinen, lehrte das Attentat
auf Reinald von Supino.°
Also ohne alle Gewaltsamkeit ging es sicher nicht ab.
Wenn Wenck dann ferner die Glaubwürdigkeit der Zeugen-
aussagen zu erhöhen sucht durch eine Berechnung der Zahl aller
nachweisbaren ÜOhreuzeugen des betreffenden Vorfalles, deren
Namen wir ja zum Teil aus den Protokollen erfahren, so will
mich das nicht überzeugen. Wenn in Groseau vier Zeugen, in
Rom aber dieselben vier und noch drei neue dasselbe Faktum
berichten, so sind das quellenkritisch doch eben nur sieben Zeug-
nisse, nicht elf, wie Wenck will; und wenn man dann erfährt.
daB bei dem betreffenden Ereignis noch weitere 23 Personen zu-
gegen gewesen sind, so steigt m. E. dadurch der Wert jener
sieben Zeugnisse nicht im mindesten. Denn man fragt sich,
warum sind denn von dieser großen Menge nur so wenige auf-
zutreiben gewesen; und warum mußten gerade ausgerechnet jene
vier ersten Zeugen, die schon einmal verwendet worden waren,
noch einmal auftreten, noch dazu in Rom, in der Nähe der Heimat
—
! Dupuy, p. 564. Ein Grund ist nicht angegeben.
? Darauf deutet auch wohl die besondere Betonung des Zeugen 13,
daß er auf eigene Kosten gekommen sei, hin, Dupuy, p. 573, vgl. bes.
auch Beil. 1, S. 510f.
> Insoweit stimme ich Wenck, p. 8 zu.
t Wenck, p. 7. ° Dupuy, p. 288 f.
6 Wenck, p. 8, 9, 10.
Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 489
der meisten der 23 Zeugen?! Und wie kommt es, daß die drei
neuen Zeugen enge Beziehungen zu den vier früheren hatten,
wie wir gleich sehen werden? Und ferner: warum erschienen von
den 16 lucchesischen Gesandten, die wir kennen lernen, in Groseau
nur vier, in Rom aber, bei der neuen Vorladung überhaupt nie-
mand mehr? Warum wurde diese ganze Sache überhaupt in Rom
nicht mehr erwähnt?
Eben gerade, weil wir aus den Protokollen eine solche Meng»
von Öhrenzeugen mit Namen kennen lernen, fällt die verhältnis-
mäßig geringe Zahl der Zeugen, die sich wirklich meldeten, auf:
14 in Groseau, dazu noch 13 in Rom, 27 Mann im ganzen, das
ist alles 7 Und doch hatte der Abt Ruotger noch 65 in petto:
warum verzichtete man auf sie, und ließ dagegen die Zeugen von
Groseau zweimal vernehmen?
Eine gewisse Erklärung bieten die eigenartigen persönlichen
Beziehungen, die zwischen den einzelnen Zeugen bestehen. Dar-
auf ist m. E. noch nicht genügend geachtet worden.
Auffallen müssen zunächst die Beziehungen, die alle Zeugen
derselben Gruppe (d. h. derjenigen, die über ein und dasselbe
Faktum allein oder vornehmlich aussagen) verbinden.? Sie stellen
eine direkte Verbindung her zwischen dem Verhör von Groseau
und dem von Rom. Von den 14 Zeugen von Groseau treten
neun in Rom wieder auf, die über einen Vorfall in Neapel
vornehmlich unterrichtet sind, jetzt in Verbindung mit drei neuen
! Gestorben können in der Zeit von 10—16 Jahren, um die es sich
hier handelt, nicht so viele sein. Manche Zeugen sind noch gar nicht sehr
alt: Z. 1: 37—38 Jahre, Z. 2: 40 J., Z. 8: ca. 30 J., Z. 9: 35 J., Z. 10: 40 J.,
2.13: 44 J., Z. 14: 45 J., der älteste ist Z. 3: 65 J. und 2. 7: ebenfalls 65 J.
? Die Berechnungen von Hefele, Finke, Wenck machen den
Fehler, daß sie die zweimal vernommenen Zeugen auch zweimal zählen,
° Es handelt sich um folgende Gruppen (vgl. Wenck, p. 10, n. 1):
1. Die Zeugen einer Disputation in Neapel Nov. 1294: Nr. 1, 2, 5, 6, 8 in
Groseau identisch mit Nr. 8, 11, 10, 7, 5 in Rom; dazu Nr. 9, 12, 13 in Rom
neu. (Dupuy 543—556; 531—535). — ?. Die zwei Zeugen bei einem Be-
suche des sizilischen Admirals Roger Loria bei Bonifaz VII. i. J. 1297:
Nr. 10, 11 in Groseau; davon Nr. 10=Nr. 19 in Rom; (Dup. 567, 565).
3. Die Teilnehmer einer toskanischen Gesandtschaft, Nov.-Dez. 1300:
Nr. 3, 12, 13, 14 in Groseau (Dup. 550. 568—575); 4. Drei Zeugen eines
Gesprächs Bonifaz’ mit einem Pariser Arzt, 1293: Nr. 3, 4, 6 in Rom,
Nr. 4 = Nr. 9 in Groseau. Isoliert bleiben dann noch: 5. Z. 4 in Groseau ==
Nr. 14. Rom; 6. Z. 7 in Groseau = Nr. 17 Rom; 7. Z. 1. 2. in Rom.
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 4. 33
490 Richard Scholz.
Zeugen; von den fünf übrigen Zeugen von Groseau aber erscheint
der eine (Zeuge 11, Franciscus Armanei aus Messina) zwar nicht
selbst in Rom, wohl aber sein Genosse von Groseau, Zeuge 10,
Wilhelm, der Sohn des Ritters Peter von Calatagerono aus Pa-
lermo, der mit ihm einst der Audienz des Roger Loria bei Boni-
faz VIII. beiwohnte. Dieser Ritter Wilhelm tritt nun auch in
Rom als Zeuge auf!, und zwar hier in der denkbar engsten Ge-
meinschaft mit einem der unsaubersten Geister, die wir aus der
Umgebung Bonifaz’ VIII. kennen: mit Nottus Bonacursi von Pisa?
er war, wie wir jetzt von ihm erfahren, seit langem aufs engste
mit ihm vertraut. Das wirft kein günstiges Licht auf diesen
Zeugen!
Von den Zeugen von Groseau bleibt also nur die Gruppe
der vier Lucchesen für sich; sie scheint durch keine Fäden der
Verwandtschaft oder Bekanntschaft mit den übrigen Zeugen von
Groseau oder Rom verbunden zu sein — doch scheinen die
Lucchesen, aus anderen, gleich zu nennenden Gründen mir keines-
wegs völlig einwandfreie Zeugen.’
Wir sehen also, daß außer dieser Gruppe, die über einen
ganz speziellen Vorgang aussagt, alle übrigen Zeugen in Rom
wieder vertreten sind, um nochmals vernommen zu werden. Aber
sie führen dort neue Eideshelfer ins Feld. Auch hierbei scheint
der genannte Ruotger als Anwerber die Hauptrolle gespielt zu
haben.
Merkwürdig, daB nun alle diese neuen Zeugen, die wir in
Verbindung mit den alten Zeugen der ersten Gruppe auftreten
sehen, ausschließlich Bescheid wissen um das Ereignis in Neapel
vom November 1294, das ja überhaupt im Vordergruud aller
Verhöre steht. Sehen wir uns die Personen daraufhin etwas
näher an, so ergibt sich bald ein plausibler Grund, und wir er-
fahren mancherlei darüber, wie eng die Zeugen von Groseau mit
den neuen von Rom zusammenhängen.
Die Zeugen stammen sämtlich aus Unteritalien, einige eben
aus den Orten, aus denen der Abt Ruotger seine unteritalienischen
! Als Nr. 19, Dupuy, p. 540. 2? Dupuy, p. 539, als Nr. 18 verhört.
3 Der Führer der Lucchesen heißt Dupuy, p. 550: Matfredus quondam
Bonacursi de Dardanlimo civis Lucanus; der Familiare p. 539 Nottus,
quondam Bonicursi de Pisis, eine verwandtschaftliche Beziehung wird man
daraus nicht ableiten können,
Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 491
Zeugen zusammenholen wollte!, oder aus Rom und Umgebung ?
Nicht zu übersehen scheint mir auch hier in Rom die Reihen-
folge, in der die Zeugen auftreten. Man erkennt dabei m. E.,
wie die alten Zeugen zusammen, als geschlossene Gesellschaft, von
Groseau nach Rom zurückgekehrt sind und dort unter Landsleuten,
Kollegen usw. neue Zeugen geworben und gewonnen haben.
Sie kennen sich, so scheint es, jetzt alle; sie stammen aus
wenigen kleinen Orten, Sulmona, Frigenti, Monopoli, Aquila,
Todi usw., ja z. T. aus derselben Familie, und zwar aus der
Familie jenes Abtes Ruotger.?
Zuerst treten zwar zwei Mönche des römischen Klosters
S. Gemino auf, die in keinen erkennbaren Beziehungen zu den
übrigen stehen.* Sie berichten über einen lokalrömischen Vor-
fall. Aber auch sie haben mit den anderen offenbar in Verkehr
gestanden. Denn gleich der nächste Zeuge, der Prior Vitalis von
S. Gemino erwähnt ihre Angelegenheit ebenfalls. Dieser Prior
Vitalis selbst ist aber der alte Grammatiklehrer des folgenden
Zeugen (Nr. 4), des Notars Peter Oddorelli aus Aquasparta®, der
schon in Groseau dasselbe Zeugnis abgegeben hatte, das er hier
mit seinem Lehrer zusammen wiederholt. Mit ihm zusammen
war aber auch der nächste Zeuge (Nr. 5) schon in Groseau ge-
wesen, der Primicerius von S. Johannes in Neapel, Nicolaus
Paganus aus Sulmona. Jetzt erzählt er in Rom aber eine andere
Geschichte’, in der sein Vater Berardus eine Hauptrolle spielt.
Dieser Berardus war übtigens, das ist beachtenswert, domicellus
Coelestins V. gewesen; und er taucht noch einmal in dem Ver-
höre auf? als der Zeuge Nr. 13 über die gemeinschaftliche Reise,
die er mit ihm in seiner Jugend machte, berichtet. Dieser Zeuge
Nr. 13 war danach ein guter Freund von Nr. 5 und seiner
Familie.
Wir haben also immer kleine, zum Teil landsmannschaftliche
Gruppen von mehreren Zeugen. Ebenso im folgenden. Zeuge 6°
T Aus Frigento, Oppido, Neapel, Aversa, S. Angelo de’ Lombardi, vgl.
Finke, p. 241.
2 Aus Rom: Nr. 1, 2; 15; aus Orvieto: Nr. 17; 23; aus Viterbo: Nr. 22.
3 Vgl. Dupuy, p. 531 u. 534. * Dupuy, p. 526. 527.
P Dupuy, p. 528. ® Dupuy, p. 529.
IT Dupuy, p. 530. ® Dupuy, p. 535.
°? Dupuy, p. 530: der Name Pcecuzolus ist korumpiert.
33*
492 Richard Scholz.
ist zwar scheinbar isoliert, da er aber dasselbe berichtet, wie
Zeuge 3 und 4 und zwar über lokale Dinge aus Todi, denn er
stammt, wie jene, dorther: so sind auch hier die Verbindungen klar.!
Dann tritt als Zeuge 7? der uns schon bekannte Abt Ruotger
de Symone de Gisualdo auf, und um ihn schart sich eine ganze
Anzahl befreundeter oder verwandter Kleriker. Es werden noch
als seine Mitzeugen genannt? ein Robertus, Tholomaeus und
Johannes de Gisualdo, der letztere tritt selbst auf als Zeuge
Nr. 12.4 Fast alle Genannten stammen aus derselben Gegend, aus
Frigento vor allem. Man sieht wieder, wie lokale Werbungen
stattgefunden hatten, oder auch, wie dieselben Landsleute sich
wieder zusammenfanden vor Gericht, die angeblich einst 1294
zusammen nach Neapel gezogen waren.
Der folgende Zeuge’, Abt Nicolaus von Oppido, Kanonikus
von S. Angelo de’ Lombardi (Nr. 8) war ebenfalls schon in Gro-
seau aufgetreten. Dagegen steht mehr für sich der nächste,
Mattheus Petri de Cofreda aus Aversa®, der denn auch eine ganze
Reihe bisher unbekannter Namen zu nennen weiß. Aber wir
wissen ja, daß Abt Ruotger auch Leute aus Aversa auf seiner
Liste stehen hatte. Dagegen scheinen wieder die folgenden Zeugen
vom 11. April, der Mönch Johannes von Monopoli, der Abt Nico-
laus von S. Maria de Margaritis, die beide in Groseau waren’,
der Kanoniker Johannes de Gisualdo und der Notar Jacobus
Thomasii aus Aquila®, untereinander und mit den früheren Zeugen
(besonders Nr. 7T und 8) durch Bande der Landsmannschaft und
Verwandtschaft eng verbunden.
Eine deutlich geschiedene Abteilung für sich bilden endlich
die letzten Zeugen. Sie berichten teils über lokalrömische Dinge
(wie Nr. 15)°, haben Beziehungen zu den Colonna, wie der von
Bonifaz entlassene Abt von Farfa, der schon in Groseau war und
! Dazu gehört auch Nr. 17, der Fleischer, der zwar in Bologna lebt,
aber aus Todi stammt und von Vorfällen in Todi berichtet.
3 Dupuy, p. 531.
8 Es sind teilweise ganz andere Namen als in Groseau (p. 556).
4 p. 534. 5 p. 5B1f. ê p. 532f.
7 p. 533, Zeuge 10 = Nr. 5 in Groseau, frater Johannes Grimoald,
S. Stephani Monopolitani, O. S. B., (auch ein Nicolaus aus demselben Kloster
wird übrigens genannt: p. 535, von Nr. 13); Zeuge 11 = Nr. 2 in Groseau.
8 p. 534. 535 beide berichten wörtlich übereinstimmend.
®° Dupuy, p. 536.
Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 493
eine zweifelhafte Rolle spielte!, vor allem aber zu der nächsten
Umgebung, den Familiaren und Domicellen Bonifaz’ VIII: zu Con-
stantius de Fulgineo, zu Jakob und Odo von Pisa (so Nr. 16. 18.
19)? Zwei, Nr. 18 und 19, bilden wieder ein Paar für sich: es
sind das, wie schon erwähnt, der ehemalige Familiare Nottus de
Pisis und der Ritter Wilhelm aus Palermo: beide erzählen die
haarsträubendsten Dinge von Bonifaz’ Ausschweifungen, wobei
Nottus sich und seine eigene Familie öffentlich bloßstellt und
Wilhelm die Aussage seines Freundes Wort für Wort unterstreicht.’
Endlich stehen noch für sich fünf Zeugen: drei Handwerker,
mit denen Bonifaz zu schaffen hatte, ein Fleischer aus Orvieto
(schon in Groseau!), ein Schuster aus Perugia und ein Vieh-
händler aus Assisi. Die beiden letzten Zeugen endlich, aus Vi-
terbo und Orvieto berichten von frivolen Handlungen und Worten
aus Bonifaz’ Jugendzeit, bei denen sie zugegen waren.‘
Überblicken wir jetzt diese Zeugenschar, so können wir deut-
licher als vorher die Art ihrer Entstehung und Zusammensetzung
verfolgen. Deutlich heben sich eine Anzahl größerer und kleinerer
Gruppen ab, die sich an gewisse Persönlichkeiten anzuschließen
scheinen. Die Mehrzahl der Zeugen, wenn nicht sämtliche, ist
also nicht selbständig und unabhängig, sondern findet einen Rück-
halt an seinen Genossen oder gewissen Führern; wir müssen,
sicher für das römische Verhör, wahrscheinlich auch für das von
Groseau, eine planmäßige Agitation und Sammlung annehmen:
Ruotger de Simone scheint dabei hauptsächlich die Werbetrommel
gerührt zu haben. Das Hauptwerbegebiet war wohl Unteritalien.
Nicht alles ist im einzelnen klar, aber leicht lassen sich die drei
oder vier großen Gruppen charakterisieren, die die Zeugen-
schaft bilden.
Die zahlreichste und wichtigste Gruppe ist offenbar in Gro-
seau, wie in Rom, diejenige der Zeugen des Vorfalles in Neapel
am 3. November 1294. An ihrer Spitze steht deutlich erkennbar
der Abt Ruotger. Alle Zeugen dieser Gruppe stammen aus
Unteritalien, aus der Heimat Bonifaz’ VIII. —, aber auch aus
jenen Apenninentälern und kleinen Klöstern, in denen Bonifaz’
! Dupuy, p. 535; in Groseau Nr. 4, p. 552.
: p. 537 f. 539. 540. ® Vgl. Finke, 246f., Wenck bit
‘Nr. 17, der aber zu den Zeugen von Groseau gehörte (= Nr. 7,
p. 559); Nr. 20, 21, 22, 23, Dupuy, p. 539; 542, 548.
494 Richard Scholz.
Vorgänger Coelestin seine eifrigsten Anhänger hatte, und das
“ Spiritualentum im Joachimismus längst eine Stütze gefunden
hatte.! Alle diese Zeugen waren 1294 nach Neapel gepilgert,
um den heiligen Eremiten Peter von Murrhone als Papst zu
sehen und zu verehren; unter ihnen finden wir sogar einen do-
micellus Cölestins V. mit seinem Sohne und seinen Freunden!
Ist das nebensächlich und zufällig? Darf man Leute, die in
solchen engen Beziehungen zu den fanatischen religiösen Gegnern
Bonifaz’ VIII. standen, wie es scheint, als völlig unbefangene
Zeugen über Häresien des Papstes gelten lassen?
Eine zweite Gruppe bilden die beiden sizilischen Begleiter
des Roger Loria, von denen wir den einen in einem merkwürdig
vertrauten Verhältnis zu einem völlig verwahrlosten Subjekte aus
der Umgebung des Papstes wiederfanden.
| An sie schließt sich dann die Gruppe dieser Familiaren des
Papstes und ihrer Freunde in Rom, zu denen wir auch die
kleinen Leute aus der römischen Umgegend werden rechnen dürfen.
Endlich steht für sich, vielleicht aber auch in einer gewissen
Beziehung zu den Familiaren in Rom, die Gruppe der Lucchesen,
das sind Politiker und zwar Ghibellinen, wie es scheint, der eine
ein politischer Verbannter?: wie sie selbst sich in ihren Aussagen
charakterisieren?, kluge, aufgeklärte Weltleute. Wie übel aber
der Ruf der Wahrheitsliebe der Lucchesen war, sagt uns Dante.‘
Unter diesen Umständen scheint mir doch von vornherein
eine größere Vorsicht gegenüber den Zeugenaussagen geboten,
als Wenck für nötig hält. Ich kann diese Personen nicht für
unvoreingenommene und selbständige Berichterstatter ansehen;
auf den Wortlaut wenigstens ihrer Aussagen über häretische
Äußerungen Bonifaz’ VIII. wird kein Gewicht zu legen sein, denn
1 Zeuge 10 und 14 sind Benediktiner: eben aus süditalienischen Bene-
diktinern rekrutierten sich die ersten Anhänger Peters von Murrhone:
Realencykl. f. prot. Theol. 3. Aufl. B. 4, 204.
? Ghibellinen waren wenigstens die Podii und der Verbannte Z. 14 aus
der großen Familie der Interminelli oder Antelminelli: vgl. z. B. Ann.
Lucens. Muratori SS. IX, p. 1303; Vita Castrucii Antelminelli ib. p. 1316.
Memorie e docum. Lucchesi III, 86.
3 Man vgl. nur den Ton der angeblichen Reden des Antonio Gallucci,
z. B. p. 550.
4 Dante, Inferno 21, 41f.: Feil sind sie alle dort bis auf Buonturo,
Ums Geld pflegt man dort Nein aus Ja zu machen.
Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 495
hier haben ersichtlich gegenseitige willkürliche oder unwillkürliche
Beeinflussungen der einzelnen Zeugen innerhalb der Gruppen
stattgefunden und den Wortlaut der angeblichen Ketzereien fixiert.
Also eine unbedenkliche historische Verwertung der Zeugen-
aussagen zur Charakteristik Bonifaz’ VIII. scheint mir unmöglich.
Aber ebenso wenig kann man diese Aussagen einfach nun über
Bord werfen.
Daß es sich bei den Vernehmungen um kein leeres Gaukel-
spiel handelte, lehrt der Blick in die Protokolle. Zwar die Form
des Verhörs konnte zu Beeinflussungen Anlaß geben. Denn
sämtlichen Zeugen werden dieselben 26 Artikel vorgelegt, in denen
die Anklagepunkte formuliert waren; und nur über diese Artikel
werden sie befragt, deren Inhalt natürlich bald genug bekannt
war, so daß sich (da vollends in Groseau immer nur ein Zeuge
täglich verhört wurde) die Zeugen ihre Antworten auf die Fragen
leicht vorher zurechtlegen konnten. Einem Zeugen gibt ein Notar
sogar offen vor Gericht das Verzeichnis der Artikel in die,
Hand.!
Aber von einer Parteilichkeit oder Lässigkeit der Richter
kann durchaus nicht die Rede sein. Im Gegenteil, man erhält
den Eindruck, daß die Richter ihre Aufgabe sehr ernst nehmen
und den Zeugen die Sache nicht leicht machen. Aufs eingehendste
verhören sie, oft mit der erkennbaren Absicht, den Zeugen auf
die Probe zu stellen und in die Enge zu treiben. Bis in die
kleinsten Einzelheiten müssen die Zeugen den betreffenden Vorfall
beschreiben: Zeit, Ort, sogar das Wetter, die Einrichtung des
Zimmers, in dem eine S2ene spielt, die Kleidung des Papstes, ob
er und die Anwesenden saßen oder standen, in welcher Ordnung
man sich versammelt hatte, alles wird festgestellt. Natürlich
muß der Zeuge die Namen der Anwesenden angeben, soweit er
sie weiß; der Anlaß, der den Zeugen selbst hinführte, das Motiv
der angeblichen ketzerischen Worte wird.erforscht, der Wortlaut
und der Sinn der Äußerung, was sie auf den Zeugen für einen
Eindruck machte, über alles muß der Verhörte genaue Auskunft
geben. Besonderes Gewicht wird auch darauf gelegt, ob Bonifaz
lateinisch oder italienisch gesprochen habe, ob die Äußerung
öffentlich und laut geschehen sei oder nur in engem Kreise, als
! Dupuy, p. 573.
496 Richard Scholz.
hingeworfenes Wort, und ob Bonifaz nicht einen Scherz gemacht
habe, ob er die Leute habe foppen wollen?! Einmal bemerkt ein
Zeuge, Bonifaz habe das als Dogma verkündigt. Darauf muß er
erläutern, was er unter Dogma meine, und als er eine Definition
gibt, meint der Richter, wer ihm denn das eingelernt habe?’
Jeder Zeuge muß zum Schluß unter seinem Eid gestehen, ob er
von irgend jemandem instruiert oder bestochen sei.’
Man mag den Zeugenaussagen mit noch so großem Mib-
trauen gegenüberstehen, wenn man diese Protokolle liest, muB
man zu der Überzeugung kommen, daß einfache Betrüger sich
hier an irgend einer Stelle einmal verraten haben würden. Und
doch geschieht das nicht; niemals verwickeln sich die Zeugen ın
einen Widerspruch. Zweierlei fällt auf; einmal, sie wollen nicht
alles wissen, sondern sie unterscheiden genau das, was ihnen
fest in der Erinnerung haftet, von dem Unsicheren und von dem,
was sie nur gerüchtweise kennen. Der eine weiß dies, der an-
.dere jenes genauer, die Aussagen ergänzen sich stets, schließen
sich nie aus; meist weiß der Zeuge von den vorgelegten Fragen
nur eine oder zwei als Augen- oder Ohrenzeuge zu beantworten.
Eingelernte Zeugen würden nicht gezaudert haben zu erfinden,
auszuschmücken, hinzuzusetzen, wo so reiche Gelegenheit war. So-
dann aber: die Detailkenntnis der Zeugen ist da, wo sie nach
Autopsie berichten wollen, eine so überzeugende, daß man nicht
anders kann, als ihnen Glauben schenken. Die Zeugen haben
wirklich erlebt, was sie berichten.‘
1 Z. B. 544: si hoc dicebat assertiue vel.causa disputationis? p. 548:
truffando vel asserendo seu dogmatizando? p. 555: ob continue oder inter-
polate? quae verba interposuit? — Immer wird auch das Gerüchtmäßige
zu scheiden gesucht, durch die Fragen: was für den Zeugen „Gerücht“ ist?
Wieviel Menschen eine Fama bilden?
? p. 545: quid vult dicere dogmatizare? Resp. quod dogmatizare est
novam doctrinam inducere contra veritatem scripto et verbo. Interrogatus
quis docuit eum hoc? resp. quod audivit a scholaribus Neapuli iam sunt
quatuor anni. — Ähnlich p. 560 zu dem Fleischer, der weiß, quod B. dicebat
eadem verba ad determinandum eos in malo. Woher er das weiß? Weil
ihn alle für einen bösen Menschen hielten (!!).
3 doctus vel instructus (p. 549 z. B.), ob prece, pretio, gratia, fauore,
timore, odio alicuius?
t Man vgl. namentlich die Schilderungen der Szene in Neapel z. B.
p. 544; 548, 561 ete. — Die Audienz der Lucchesen: p. 550; 568; 570; 573f.
Empfang des Roger Loria mit allem Detail: p. 564. 566.
Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 497
Die Disputation in Neapel im November 1294 ist ebenso
eine historische Tatsache, wie die Audienz der Lucchesen und
Bolognesen, der Empfang des Roger Loria und seiner zwei Be-
gleiter, das Gespräch Bonifaz’ VIII. mit dem Pariser Arzt be
Rieti, sein Aufenthalt ın einer Villa bei Todi und was alles sonst
aus seinem Leben erzählt wird. Es ist fast überflüssig, diese Er-
zählungen zu kontrollieren; wo es nıöglich und geschehen ist,
hat sich die Genauigkeit der Zeugenangaben nur bestätigt.! In
diesen positiven Tatsachen sind die Verhöre eine zuverlässige
historische Quelle.
Aber damit ist freilich nicht viel gewonnen. Denn uns
kommt es auf die Glaubwürdigkeit der häretischen Worte und
der unsittlichen Handlungen Bonifaz’ VIII. an. Hier beginnt die
Schwierigkeit, denn, wie wir sahen, scheinen weder die Per-
sonen der Zeugen völlig einwandsfrei und unvoreingenommen,
noch ihre Berichte, was den Wortlaut der Ketzereien betrifft, zu-
verlässig, sondern überarbeitet, miteinander ausgeglichen: nicht in
authentischer, sondern in tendenziöser Form sind die Worte Bonifaz’
überliefert. Eine reinliche Scheidung zwischen Echtem und Ver-
fälschtem wird hier nie befriedigend durchzuführen sein.
Aber ebenso wenig können die Ketzereien freie Erfindung sein;
etwas irgendwie Auffälliges muß Bonifaz bei den betreffenden
Anlässen geredet haben.
Der allgemeine Sinn der Äußerungen ist klar? Es sind
Blasphemien, rohe Beschimpfungen des Christentums, der Sakra-
mente, vor allem aber Leugnung der Unsterblichkeit, Verkündi-
gung eines öden, materialistischen Lebensideals und eines egoisti-
schen Eudämonismus.
Es ist nun bereits von Renan und jetzt wieder von Wenck?
! Finke, p. 234; bes. Wenck, p. 7ff.
2? Wenck, p. 26ff., Finke, 234 fl.
® Renan, Hist. litt. 27 (Art. Nogaret), p. 331f. Sonderabdruck. Études
sur la politique relig. de Phil. le Bel, p. 178. — Wenck, p. 29ff. — Was die
Verbreitung des Averroismus anlangt, so ist gewiß richtig, daß es sich zu-
nächst um eine esoterische Geheimlehre handelte. Aber wie viele Anknüpfungs-
punkte lagen nicht in gleichzeitigen populären ketzerischen Richtungen? Und
wenn man bedenkt, daß die Averroisten gern Propaganda machten, aber ver-
mieden, Schriften zu veröffentlichen, sondern „in Winkeln“ coram pueris
qui nesciunt de causis arduis iudicare ihre Weisheit auskramten (Thomas
Aquinas, De unitate intellectus c. 7; natürlich denkt er an die Artisten-
498 Richard Scholz.
darauf hingewiesen worden, daß sich in dieser angeblichen Welt-
anschauung Bonifaz’ die Lehren des Averroismus wiederspiegeln.
Das ist gewiß richtig. Daß Bonifaz VIII. diese Lehren, die da-
mals eine geheime Macht an den Universitäten waren, kannte,
hat nichts Überraschendes.! Aber sie entsprachen auch gewiß
als esoterische Geheimlehren seinem aristokratischen Wissens-
dünkel, den wir oben kennen gelernt haben. Gerade der Zug er-
scheint ja an den Zeugenberichten so charakteristisch, daß Bonifaz
sich stets lustig macht über die dummen, einfältigen Leute, die
noch an die alten Märchen glauben. Er wirft sich auf zum
Verkündiger der höheren Weisheit und Wahrheit.
Damit kommen wir auf den Punkt, auf den es ankomnt:
es gilt die Zeugenaussagen zu vergleichen, vor allem mit dem
Bilde, das wir durch die aragonesischen Quellen erhalten haben.
An diesen Quellen haben wir jetzt einen zuverlässigen Maßstab
für das, was psychologisch in den Zeugenaussagen glaubwürdig
ist oder nicht.
Bei dieser Vergleichung aber gewinnt das Material der Aus-
sagen immer mehr, wie mir scheint.
Nichts ist nach beiden Quellen z. B. so glaubwürdig als die
Erzählungen vom Zusammentreffen der Lucchesen oder der Be-
gleiter Roger Lorias mit dem Papste.” Leibhaftig sehen wir hier
wieder denselben Bonifaz vor uns, wie ihn die Aragonesen
schildern. Es ist derselbe ungestüme, grobe Verkehrston, dasselbe
emphatische Wiederholen der Worte, hier wie dort. Und aufs
trefflichste stimmt mit den Zeugenaussagen zusammen, was die
Aragonesen von den diabolia und verba inordinata Bonifaz’
wissen. Wenn der Gesandte schließlich seinen Gesamteindruck
von der Person des Papstes in die Worte faßt?: „Der Papst
schulen), so wird man die Möglichkeit einer Verbreitung in weitere Kreise
und auch Popularisierung nicht abstreiten können. Cf. F. Picavet in Revue
de l’hist. des relig. 45 (1902) p. 61. — Alphandery, eb. 44, 2980.
1 Über den Averroismus i. a. vgl. jetzt bes. P. Mandonnet, Siger de
Brabant et l’Averroisme latin au 18° siècle. (Collectanea Friburg.) fasc. VID.
Frib. 1899. — F. Picavet, L’Averroisme et les averroistes du 13”® siècle
(Rev. de l’hist. des relig. 45). Z. T. veraltet: Renan, Averroes 3. éd.
Paris 1869.
2 Dupuy, p. 550; 568; 570; 573f. u. 564; 566.
® Finke, p. XXXI, vgl. zum Ganzen Wenck, p. 59ff.
Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 499
sorgt sich nur um drei Dinge, daß er möglichst lange lebe, viel
Geld zusammenraffe und seine Familie reich mache; aber um
Geistliches kümmert er sich nicht“ — so ist das doch genau
dasselbe, was in den stereotypen Wendungen der Protokolle durch-
klingt: „Wenn es Gott mir nur auf dieser Welt gut gehen läßt,
um das Jenseits kümmere ich mich nicht: wer gesund, reich und
glücklich ist, hat das Paradies auf Erden. Die Hauptsache ist,
daß man seinen Willen immer befriedigen kann, ein Jenseits gibt
es ja doch nicht.“ !
Es wird freilich immer unmöglich bleiben, nach dem Prozeß-
material zu bestimmen, wie weit sich Bonifaz hat fortreißen
lassen: ob er bis zu einer so bündigen Leugnung und Ver-
spottung der Sakramente, der Personen Christi und der Jung-
frau Maria gegangen ist, das scheint wenig wahrscheinlich.” Aber
die Hauptsache ist, daß es feststeht, daß der Papst überhaupt
sich fortreißen ließ zu frivolen, irreligiösen Worten.
Soll man nun aber, wie das Wenck getan hat, den Gegnern
Bonifaz’ zustimmen und ihn für einen Ketzer erklären, der be-
wußt und aus innerer Überzeugung mit dem Christentum ge-
brochen hatte? Ich meine, man würde dann das Gewicht der
Zeugenberichte überschätzen und ein übertriebenes Bild von der
religiös-sittlichen Entartung dieses Papstes gewinnen. Die Proto-
kolle selbst geben uns aber m. E. den rechten Fingerzeig, wie
diese „Ketzereien“ abzuwägen sind. Die Fragen, die der Richter
an alle Zeugen richtet, ob Bonifaz nicht im Scherze oder zum
Spott so gesprochen habe, ob er Possen getrieben oder nur zum
Widerspruche habe reizen wollen, haben ihren guten Grund.’
Wir kennen ja diese Seite an Bonifaz zur Genüge. Das warnt
uns aber, die überlieferten Worte aus ihrem Zusammenhange her-
auszunehmen und für sich, wie Bekenntnissätze zu ordnen zu einer
geschlossenen Anschauung. Man muß sich stets gegenwärtig
halten, daß es sich immer um zufällig hingeworfene Worte handelt,
Äußerungen einer ungeduldigen oder gereizten Stimmung des
Augenblick. Das eine Mal ärgert ihn die ungeschickte Ein-
mischung seines Kaplans*; das andere Mal widerspricht er der
! Dupuy, ö68f., 561, 529f. 2 Dupuy, 545f. 555. 550. 564f.
3 Vgl. oben S. 496, Anm. 1.
* Dupuy, p. 550. 568. 570. 573. Sehr zu beachten ist doch die Ver-
wahrung des Lucchesen Fr. de Interminellis, der etwas ängstlichen Gemüts
500 Richard Scholz.
etwas zu vertrauensseligen Äußerung des Roger Loria', um zugleich
nebenbei seine päpstliche Autorität recht in den Vordergrund
zu schieben; dann wieder bekräftigt und steigert er einfach die
Meinung des ihn besuchenden Arztes usf.”, ganz zu schweigen
von anderen Anekdoten, wo man die absichtliche oder unabsicht-
liche Verdrehung und Aufbauschung der Worte noch zu spüren
glaubt.” Man muß in jedem Falle genau die Veranlassung der
Äußerung prüfen und nicht hingeworfene Redensarten auf die
Goldwage legen, um in ihnen die innerste Überzeugung des Papstes
über religiöse und sittliche Fragen zu finden. Die ungeheuer-
lichsten Behauptungen mochten ihm entfahren, wenn ihn sein
böser Geist trieb, die Leute zu foppen, zu verblüffen oder zum
Widerspruch zu reizen. Aber ein Ketzer aus Überzeugung war
er deshalb doch nicht.
Nur in dem einen Falle, eben dem besonders betonten Vor-
kommnis in Neapel 1294, könnte es sich um etwas Ernsteres
handeln. Bonifaz hat da, als Kardinal, an einer religiösen Dis-
scheint: er weiß ja nicht, ob das ketzerisch war, was er gehört hat, aber
er glaubt, daß es Ketzereien waren.
1 Dupuy, p. 564: Loria drückt die Überzeugung aus, daß er bei seiner
Frömmigkeit doch in den Himmel gekommen wäre, wenn unterwegs sein
Schiff untergegangen wäre. Bonifaz meint: Vielleicht, vielleicht auch nicht!
Jetzt solle er sich nur lieber auf ihn, den Papst verlassen, statt auf seinen
Glauben. l
7 Dupuy, p. 562. 528. 529.
s Z. B. p. 550, wo der Zeuge erst aussagt, B. habe gesagt: es gibt
kein Leben nach dem Tode und die Welt hat keinen Anfang und kein
Ende. Der Richter fragt: per quem modum dixit dicta verba de mundo?
resp. qu.... dixit: Num, quid propter mortem dicti militis mortuus est
mundus? Das ist doch etwas ganz anderes! Man erkennt noch die Redens-
art: Soll denn dieses Ritters wegen die Welt untergehen? — Ähnlich p. 559f.
die Steigerung im Gespräch mit dem Fleischer zu immer extremeren Reden:
erst Spott über die Furcht der anwesenden kleinen Leute vor Übertretung
der Fastengebote; dann bestreitet er angeblich die Existenz der unsterb-
lichen Seele, aber — indem er zum Zeugen sagt: Du hast so wenig eine
Seele, wie der Kapaun da! (also Spott, nicht Lehrsatz!), endlich Leugnung
der Auferstehung. Wieviel hierbei willkürlich verdreht ist oder unwillkürlich
beschränkt aufgefaßt, wird nicht zu sagen sein. Beides scheint mir in
den Aussagen durcheinander zu gehen. Interessant wäre z. B. eine Detail-
analyse der Aussage des offenbar etwas beschränkten Fr. Berardus de So-
riano, p. 537f., der die wunderbarsten Dinge erlebt, die gewiß einen recht
harmlosen Kern hatten.
Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 501
putation über den Wert der drei Religionen, Christentum, Juden-
tum und Mohamedanismus, eifrig teilgenommen, also an einer
Frage, die im 13. Jahrhundert auf der Tagesordnung stand, und
für die eben in Neapel, in dem Lande, wo Bekenner aller drei
Religionen sich trafen, die rechte Stätte war. Bonifaz gehörte
dabei zu den Verteidigern des aufgeklärten Standpunktes, die sich
über alle konfessionellen Vorurteile erhaben fühlten. Eigenes
Urteil verrät das nicht; es reizte ihn nur, seine Autorität einzu-
setzen für den gefährlichsten Standpunkt, um zu imponieren, oder
er ließ sich einfach von seiner Disputiersucht fortreißen. Ein
tieferes religiöses Gefühl, einen festen überzeugten Glauben dürfen
wir bei einem Manne nicht voraussetzen, dem nichts so sehr
mangelte, wie die Anlagen des Gemüts. Daß er aber da, wo er als
Papst auftrat und als Vertreter der Macht der Kirche zur Welt
sprach, mit Ernst und Überzeugung den traditionellen Bahnen
folgte, braucht man deshalb nicht zu bezweifeln. Die Religion
hatte längst wenig mehr mit den Zielen der päpstlichen Regie-
rung zu schaffen. Gewiß, Bonifaz war kein gläubiger Christ aus
Bedürfnis, er war frivol, freigeistig, von laxen Sitten; aber er
war auch kein Ketzer oder überzeugter Averroist. Denn über-
haupt nicht Fragen der Religion und des Glaubens bewegten
sein Inneres am heftigsten, sondern Gedanken der Macht und der
Weltherrschaft.
Wollen wir aber Bonifaz VIII. gerechter werden, so müssen
wir vor allem bedenken, in welcher Zeit und Umgebung er lebte.
Der Ausgang des 13. Jahrhunderts ist bereits der Aufang einer
neuen Zeit. Auf allen Gebieten spürt man den Geist der kommen-
den Renaissance: in der Gesellschaft, im Staate, in Kunst und
Wissenschaft, und nicht zuletzt auch auf religiösem Gebiete. Der
alte Kirchenglaube war zu Bonifaz’ Zeit schon im Sterben, vor
allem in den romanischen Ländern. Was hatte die Kirche nicht
im letzten Jahrhunderte für Stürme zu bestehen gehabt. Nicht
nur gegen äußere kirchliche Einrichtungen und sittliche Schäden
des Klerus wandten sich jetzt die Angriffe, sondern direkt gegen
die religiösen Lehren.” Und von beiden Seiten gingen sie aus:
! Vgl. z. B. Reuter, Geschichte der Aufklärung II, 273.
3 LA dazu H Reuter Le Bd. 2 (freilich mit Vorsicht zu benutzen).
— Hauck, Kirchengeschichte Deutschlands IV, p. Gëf Michael,
Deutsche Geschichte im 13. Jahrhundert. Bd. 2, 266 ff.
502 Richard Scholz.
von unten, aus den Massen des religiös erregten Volkes, und von
oben aus den Kreisen der Gebildeten und der Gelehrten. Mit
Mühe war die Gefahr der religiösen Revolution, die von den
Sektierern drohte, nicht besiegt, aber mit Gewalt eingedämmt
worden: die Inquisition und die franziskanische Predigt traten in
den Dienst des Papstes. Aber sie waren gefährliche Werkzeuge:
das eine ließ auf die Dauer den Druck der kirchlichen Macht
als unerträglichen Zwang der Gewissen erscheinen, das andere
entfachte religiöse Reformideale, die ihre Spitze gegen die Papst-
kirche selbst richteten. Die spiritualistische Bewegung, die von
hier ihren Ausgang nahm, breitete sich aus und fand begeisterte
Anhänger bis in die höchsten Kreise der Kirche: unter den
Kardinälen Bonifaz’ VIII. befanden sich ihre Vertreter; Jakob
Colonna, der bitterste Feind des Papstes, gehörte zu ihnen.! Diesen
frommen Eiferern erschien das Oberhaupt der Kirche als der
Antichrist. Ein starker Einfluß dieser Richtung gerade auf die
Anklagen gegen Bonifaz und, wie mir scheint, auch auf die Zeugen-
aussagen im Prozesse, ist unverkennbar. — Während nun die
moralisch-religiöse Autorität der Kirche über die Massen schon hie
und da abnahm, und die wirklich Frommen ihr religiöses Fühlen
und Sehnen immer mehr im Widerstreite mit den kirchlichen Lehren
und Ordnungen fanden?, war in den führenden Schichten der Gelehr-
ten und Vornehmen der Zwiespalt unausgeglichen: religiöser Skepti-
zismus und Indifferentismus hatte, wenigstens bei den romani-
schen Völkern, in den höheren Kreisen schon weit um sich ge-
! Außerdem der Kardinal Thomas de Ocra (gest. 1300), Cölestiner;
wohl auch Napoleon Orsini. Vgl. Finke, p. 108. F. Huyskens, Kardinal
Napoleon Orsini (Diss. München) 1902, p. 50f. — Andererseits ist Nogarets
Haltung, wie es scheint, mehr als bisher beachtet, ebenfalls von solchen
religiösen Motiven mit beeinflußt. Vgl. meine Publizistik, p. 872 und
Huyskens in Histor. Vjs. 1906, I, p. 101. — In dem Stück Arch. Vat. Instr.
misc. 1311 nr. 39 (1311, Juli 4) werden als Irrlehren angeblicher Anhänger
des Petrus Olivi u. a. angegeben: daß die päpstliche Autorität durch Niko-
laus III. aufgehoben und auf die Vertreter der evangelischen Armut über-
gegangen sei; daß die Dekretalen nur quaedam magia ecclesie seien, daß
nach einigen die Reformation der Kirche von Konstantinopel ausgehen
müßte usf.
" Merkwürdig sind die persönlichen Beziehungen Bonifaz’ VII. zu
Meister Eckart: Jundt, Hist. du pantheisme populaire, Paris 1875,
p. 70 ff.
Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charaktere. 503
griffen.” Es ist nicht nur der Averroismus, der eine von der
Kirche immer wieder bekämpfte Gefahr blieb. Man denke an
die apologetischen Erörterungen des heiligen Thomas, ob die
Theologie überhaupt eine Wissenschaft sei?, an die exaltierten
Versuche Lulls, die Vernünftigkeit der christlichen Dogmen
à outrance zu demonstrieren. Fragen, wie die, ob Christus eine
historische Person gewesen, ob er nur ein Mensch oder göttlicher
Natur war, sind Gegenstand immer wiederkehrender Erörterung
an den Universitäten geworden. Die Disputationen über den
Wert und die Entstehung der Religionen nehmen seit den Zeiten
Friedrichs II. kein Ende.* Phantastische orientalische Vorstellungen,
eine materialistische oder mechanistische Theorie z. B., die die
Erscheinung der großen Religionsstifter Moses, Christus, Moham-
med aus astrologischen Konstellationen und physikalischen Ur-
sachen ableiten möchte, finden Aufnahme. Der Glaube an die
persönliche Unsterblichkeit aber war nicht nur in den kleinen
esoterischen Zirkeln der Gelehrten erschüttert, sondern auch viel-
fach bei den pantheistisch gefärbten populären Sekten.® Dante
ist es, der in seinem großen Weltbilde, in der göttlichen Komödie,
es bezeugt, daß in seiner Zeit die materialistische, wie er sagt
ı Vgl. H. Reuter, l. c. II, bes. p. 129ff. Dieselbe Hand, die auf
der Rückseite von Vatic. Arch. Instr. misc. 1311, Nr. 39 die Charakteristik
des Papstes Klemens V. schrieb (vgl. J. Haller, Papsttum und Kirchen-
reform 1, 44 n. 4): Monstruosa res est, gradus summus et animus in-
fimus, sedes prima, vita yma, lingua magniloqua, manus ociosa, sermo
multus, actus nullus, vultus gravis, actus levis, ingens auctoritas, nulla sta-
bilitas, — schrieb daneben auch die sittlich bezeichnenden Verse: Meretrix
cum videtur amica surgit in hostem, demolitur hominem, totam deperdat
mentem, animam inebriat, statum mentis effeminat, bursam evacuat, corpus
enervat animam commaculat, famam perdit, proximum offendit, deum
amittit, — und die religiösen Skrupel: Virgo deum peperit, sed si tu
quomodo queris, Non est nosse meum, sed scio posse deum. Numquam
natura mutavit sic sua iura, Ut virgo pareret ni virginitate careret.
? Contra Gentiles I, c. 7; In Boëthium de trinitate q. 2, art. 3, Report.
Paris. IV. dist. 43, p. 3, vgl. auch z. B. Aegidius, De regimine principum
III, 2, c. 30; I, 2, c. 33. Meine Publizistik, p. 115.
3 Reuter, l. c. II, 94ff. 114—133, 177f.
* Reuter, p. 273.
5 Auf Grund der Lehren des Albumazar: Alphandéry, Rev. de
l’hist. des religions 44, 401ff. Reuter II, 128ff. Renan, Averroes 327.
° Jundt, Hist. du panthéisme popul. p. Bin Reuter I, 172; 248.
502 Richard Scholz.
von unten, aus den Massen des religiös erregten Volkes, und von
oben aus den Kreisen der Gebildeten und der Gelehrten. Mit
Mühe war die Gefahr der religiösen Revolution, die von den
Sektierern drohte, nicht besiegt, aber mit Gewalt eingedämmt
worden: die Inquisition und die franziskanische Predigt traten in
den Dienst des Papstes. Aber sie waren gefährliche Werkzeuge:
das eine ließ auf die Dauer den Druck der kirchlichen Macht
als unerträglichen Zwang der Gewissen erscheinen, das andere
entfachte religiöse Reformideale, die ihre Spitze gegen die Papst-
kirche selbst richteten. Die spiritualistische Bewegung, die von
hier ihren Ausgang nahm, breitete sich aus und fand begeisterte
Anhänger bis in die höchsten Kreise der Kirche: unter den
Kardinälen Bonifaz’ VIII. befanden sich ihre Vertreter; Jakob
Colonna, der bitterste Feind des Papstes, gehörte zu ihnen.! Diesen
frommen Eiferern erschien das Oberhaupt der Kirche als der
Antichrist. Ein starker Einfluß dieser Richtung gerade auf die
Anklagen gegen Bonifaz und, wie mir scheint, auch auf die Zeugen-
aussagen im Prozesse, ist unverkennbar. — Während nun die
moralisch-religiöse Autorität der Kirche über die Massen schon hie
und da abnahm, und die wirklich Frommen ihr religiöses Fühlen
und Sehnen immer mehr im Widerstreite mit den kirchlichen Lehren
und Ordnungen fanden?, war in den führenden Schichten der Gelehr-
ten und Vornehmen der Zwiespalt unausgeglichen: religiöser Skepti-
zismus und Indifferentismus hatte, wenigstens bei den romani-
schen Völkern, in den höheren Kreisen schon weit um sich ge-
1 Außerdem der Kardinal Thomas de Ocra (gest. 1300), Cölestiner;
wohl auch Napoleon Orsini. Vgl. Finke, p. 108. F. Huyskens, Kardinal
Napoleon Orsini (Diss. München) 1902, p. 50f. — Andererseits ist Nogarets
Haltung, wie es scheint, mehr als bisher beachtet, ebenfalls von solchen
religiösen Motiven mit beeinflußt. Vgl. meine Publizistik, p. 372 und
Huyskens in Histor. Vjs. 1906, I, p. 101. — In dem Stück Arch. Vat. Instr.
misc. 1311 nr. 39 (1311, Juli 4) werden als Irrlehren angeblicher Anhänger
des Petrus Olivi u. a. angegeben: daß die päpstliche Autorität durch Niko-
laus III. aufgehoben und auf die Vertreter der evangelischen Armut über-
gegangen sei; daß die Dekretalen nur quaedam magia ecclesie seien, daß
nach einigen die Reformation der Kirche von Konstantinopel ausgehen
müßte usf.
" Merkwürdig sind die persönlichen Beziehungen Bonifaz’ VII. zu
Meister Eckart: Jundt, Hist. du pantheisme populaire, Paris 1875,
p. 70 f.
Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 503
griffen." Es ist nicht nur der Averroismus, der eine von der
Kirche immer wieder bekämpfte Gefahr blieb. Man denke an
die apologetischen Erörterungen des heiligen Thomas, ob die
Theologie überhaupt eine Wissenschaft sei?, an die exaltierten
Versuche Lulls, die Vernünftigkeit der christlichen Dogmen
à outrance zu demonstrieren.” Fragen, wie die, ob Christus eine
historische Person gewesen, ob er nur ein Mensch oder göttlicher
Natur war, sind Gegenstand immer wiederkehrender Erörterung
an den Universitäten geworden. Die Disputationen über den
Wert und die Entstehung der Religionen nehmen seit den Zeiten
Friedrichs II. kein Ende? Phantastische orientalische Vorstellungen,
eine materialistische oder mechanistische Theorie z. B., die die
Erscheinung der großen Religionsstifter Moses, Christus, Moham-
med aus astrologischen Konstellationen und physikalischen Ur-
sachen ableiten möchte, finden Aufnahme. Der Glaube an die
persönliche Unsterblichkeit aber war nicht nur in den kleinen
esoterischen Zirkeln der Gelehrten erschüttert, sondern auch viel-
fach bei den pantheistisch gefärbten populären Sekten. Dante
ist es, der ın seinem großen Weltbilde, in der göttlichen Komödie,
es bezeugt, daß in seiner Zeit die materialistische, wie er sagt
1 Vgl. H. Reuter, l. c. II, bes. p. 129 ff. Dieselbe Hand, die auf
der Rückseite von Vatic. Arch. Instr. misc. 1311, Nr. 39 die Charakteristik
des Papstes Klemens V. schrieb (vgl. J. Haller, Papsttum und Kirchen-
reform 1, 44 n. 4): Monstruosa res est, gradus summus et animus in-
fimus, sedes prima, vita yma, lingua magniloqua, manus ociosa, sermo
multus, actus nullus, vultus gravis, actus levis, ingens auctoritas, nulla sta-
bilitas, — schrieb daneben auch die sittlich bezeichnenden Verse: Meretrix
cum videtur amica surgit in hostem, demolitur hominem, totam deperdat
mentem, animam inebriat, statum mentis effeminat, bursam evacuat, corpus
enervat animam commaculat, famam perdit, proximum offendit, deum
amittit, — und die religiösen Skrupel: Virgo deum peperit, sed si tu
quomodo queris, Non est nosse meum, sed scio posse deum. Numquam
natura mutavit sic sua iura, Ut virgo pareret ni virginitate careret.
7 Contra Gentiles I, c. 7; In Boëthium de trinitate q. 2, art. 3, Report.
Paris. IV. dist. 43, p. 3, vgl. auch z. B. Aegidius, De regimine principum
II, 2, c. 30; I, 2, c. 33. Meine Publizistik, p. 115.
® Reuter, l. c. II, 94ff. 114—133, 177 f.
* Reuter, p. 273.
° Auf Grund der Lehren des Albumazar: Alphandery, Rev. de
l’hist. des religions 44, 401ff. Reuter II, 128ff. Renan, Averroes 327.
° Jundt, Hist. du pantheisme popul. p. Bif Reuter II, 172; 248.
502 Richard Scholz.
von unten, aus den Massen des religiös erregten Volkes, und von
oben aus den Kreisen der Gebildeten und der Gelehrten. Mit
Mühe war die Gefahr der religiösen Revolution, die von den
Sektierern drohte, nicht besiegt, aber out Gewalt eingedämmt
worden: die Inquisition und die franziskanische Predigt traten in
den Dienst des Papstes. Aber sie waren gefährliche Werkzeuge:
das eine ließ auf die Dauer den Druck der kirchlichen Macht
als unerträglichen Zwang der Gewissen erscheinen, das andere
entfachte religiöse Reformideale, die ihre Spitze gegen die Papst-
kirche selbst richteten. Die spiritualistische Bewegung, die von
hier ihren Ausgang nahm, breitete sich aus und fand begeisterte
Anhänger bis in die höchsten Kreise der Kirche: unter den
'Kardinälen Bonifaz’ VIII. befanden sich ihre Vertreter; Jakob
Colonna, der bitterste Feind des Papstes, gehörte zu ihnen.! Diesen
frommen Eiferern erschien das Oberhaupt der Kirche als der
Antichrist. Ein starker Einfluß dieser Richtung gerade auf die
Anklagen gegen Bonifaz und, wie mir scheint, auch auf die Zeugen-
aussagen im Prozesse, ist unverkennbar. — Während nun die
moralisch-religiöse Autorität der Kirche über die Massen schon hie
und da abnahm, und die wirklich Frommen ihr religiöses Fühlen
und Sehnen immer mehr im Widerstreite mit den kirchlichen Lehren
und Ordnungen fanden?, war in den führenden Schichten der Gelehr-
ten und Vornehmen der Zwiespalt unausgeglichen: religiöser Skepti-
zısmus und Indifferentismus hatte, wenigstens bei den romani-
schen Völkern, in den höheren Kreisen schon weit um sich ge-
1 Außerdem der Kardinal Thomas de Ocra (gest. 1800), Cölestiner;
wohl auch Napoleon Orsini. Vgl. Finke, p. 108. F. Huyskens, Kardinal
Napoleon Orsini (Diss. München) 1902, p. 50f. — Andererseits ist Nogarets
Haltung, wie es scheint, mehr als bisher beachtet, ebenfalls von solchen
religiösen Motiven mit beeinflußt. Vgl. meine Publizistik, p. 372 und
Huyskens in Histor. Vjs. 1906, I, p. 101. — In dem Stück Arch. Vat. Instr.
misc. 1311 nr. 39 (1311, Juli 4) werden als Irrlehren angeblicher Anhänger
des Petrus Olivi u. a. angegeben: daß die päpstliche Autorität durch Niko-
laus III. aufgehoben und auf die Vertreter der evangelischen Armut über-
gegangen sei; daß die Dekretalen nur quaedam magia ecclesie seien, daß
nach einigen die Reformation der Kirche von Konstantinopel ausgehen
müßte usf.
* Merkwürdig sind die persönlichen Beziehungen Bonifaz’ VII. zu
Meister Eckart: Jundt, Hist. du pantheisme populaire, Paris 1875,
p. 70 ff.
Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 503
griffen! Es ist nicht nur der Averroismus, der eine von der
Kirche immer wieder bekämpfte Gefahr blieb. Man denke an
die apologetischen Erörterungen des heiligen Thomas, ob die
Theologie überhaupt eine Wissenschaft sei?, an die exaltierten
Versuche Lulls, die Vernünftigkeit der christlichen Dogmen
à outrance zu demonstrieren.” Fragen, wie die, ob Christus eine
historische Person gewesen, ob er nur ein Mensch oder göttlicher
Natur war, sind Gegenstand immer wiederkehrender Erörterung
an den Universitäten geworden. Die Disputationen über den
Wert und die Entstehung der Religionen nehmen seit den Zeiten
Friedrichs II. kein Ende.“ Phantastische orientalische Vorstellungen,
eine materialistische oder mechanistische Theorie z. B., die die
Erscheinung der großen Religionsstifter Moses, Christus, Moham-
med aus astrologischen Konstellationen und physikalischen Ur-
sachen ableiten möchte, finden Aufnahme. Der Glaube an die
persönliche Unsterblichkeit aber war nicht nur in den kleinen
esoterischen Zirkeln der Gelehrten erschüttert, sondern auch viel-
fach bei den pantheistisch gefärbten populären Sekten.® Dante
ist es, der in seinem großen Weltbilde, in der göttlichen Komödie,
es bezeugt, daß in seiner Zeit die materialistische, wie er sagt
! Vgl. H. Reuter, l. c. II, bes. p. 129#f, Dieselbe Hand, die auf
der Rückseite von Vatic. Arch. Instr. misc. 1311, Nr. 39 die Charakteristik
des Papstes Klemens V. schrieb (vgl. J. Haller, Papsttum und Kirchen-
reform 1, 44 n. 4): Monstruosa res est, gradus summus et animus in-
fimus, sedes prima, vita yma, lingua magniloqus, manus ociosa, sermo
multus, actus nullus, vultus gravis, actus levis, ingens auctoritas, nulla sta-
bilitas, — schrieb daneben auch die sittlich bezeichnenden Verse: Meretrix
cum videtur amica surgit in hostem, demolitur hominem, totam deperdat
mentem, animam inebriat, statum mentis effeminat, bursam evacuat, corpus
enervat animam commaculat, famam perdit, proximum offendit, deum
amittit, — und die religiösen Skrupel: Virgo deum peperit, sed si tu
quomodo queris, Non est nosse meum, sed scio posse deum. Numquam
natura mutavit sic sua iura, Ut virgo pareret ni virginitate careret.
3 Contra Gentiles I, c. 7; In Boëthium de trinitate q. 2, art. 3, Report.
Paris. IV. dist. 43, p. 3, vgl. auch z. B. Aegidius, De regimine principum
II, 2, c. 30; I, 2, c. 33. Meine Publizistik, p. 115.
s Reuter, l. c. II, 94ff. 114—133, 177f.
* Reuter, p. 273.
5 Auf Grund der Lehren des Albumazar: Alphandéry, Rev. de
’hist. des religions 44, 401ff. Reuter II, 128ff. Renan, Averroes 827.
° Jundt, Hist. du pantheisme popul. p. 651ff. Reuter II, 172; 248.
502 Richard Scholz.
von unten, aus den Massen des religiös erregten Volkes, und von
oben aus den Kreisen der Gebildeten und der Gelehrten. Mit
Mühe war die Gefahr der religiösen Revolution, die von den
Sektierern drohte, nicht besiegt, aber mit Gewalt eingedämmt
worden: die Inquisition und die franziskanische Predigt traten in
den Dienst des Papstes. Aber sie waren gefährliche Werkzeuge:
das eine ließ auf die Dauer den Druck der kirchlichen Macht
als unerträglichen Zwang der Gewissen erscheinen, das andere
entfachte religiöse Reformideale, die ihre Spitze gegen die Papst-
kirche selbst richteten. Die spiritualistische Bewegung, die von
hier ihren Ausgang nahm, breitete sich aus und fand begeisterte
Anhänger bis in die höchsten Kreise der Kirche: unter den
Kardinälen Bonifaz’ VIII. befanden sich ihre Vertreter; Jakob
Colonna, der bitterste Feind des Papstes, gehörte zu ihnen.! Diesen
frommen Eiferern erschien das Oberhaupt der Kirche als der
Antichrist. Ein starker Einfluß dieser Richtung gerade auf die
Anklagen gegen Bonifaz und, wie mir scheint, auch auf die Zeugen-
aussagen im Prozesse, ist unverkennbar. — Während nun die
moralisch-religiöse Autorität der Kirche über die Massen schon hie
und da abnahm, und die wirklich Frommen ihr religiöses Fühlen
und Sehnen immer mehr im Widerstreite mit den kirchlichen Lehren
und Ordnungen fanden?, war in den führenden Schichten der Gelehr-
ten und Vornehmen der Zwiespalt unausgeglichen: religiöser Skepti-
zismus und Indifferentismus hatte, wenigstens bei den romani-
schen Völkern, in den höheren Kreisen schon weit um sich ge-
! Außerdem der Kardinal Thomas de Ocra (gest. 1800), Cölestiner;
wohl auch Napoleon Orsini. Vgl. Finke, p. 108. F. Huyskens, Kardinal
Napoleon Orsini (Diss. München) 1902, p. 50f. — Andererseits ist Nogarets
Haltung, wie es scheint, mehr als bisher beachtet, ebenfalls von solchen
religiösen Motiven mit beeinflußt. Vgl. meine Publizistik, p. 872 und
Huyskens in Histor. Vjs. 1906, I, p. 101. — In dem Stück Arch. Vat. Instr.
misc. 1311 nr. 39 (1311, Juli 4) werden als Irrlehren angeblicher Anhänger
des Petrus Olivi u. a. angegeben: daß die päpstliche Autorität durch Niko-
laus Ill. aufgehoben und auf die Vertreter der evangelischen Armut über-
gegangen sei; daß die Dekretalen nur quaedam magia ecclesie seien, daß
nach einigen die Reformation der Kirche von Konstantinopel ausgehen
müßte usf.
" Merkwürdig sind die persönlichen Beziehungen Bonifaz’ VII. zu
Meister Eckart: Jundt, Hist. du pantheisme populaire, Paris 1875,
p. 70 f.
Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 503
griffen. Es ist nicht nur der Averroismus, der eine von der
Kirche immer wieder bekämpfte Gefahr blieb. Man denke an
die apologetischen Erörterungen des heiligen Thomas, ob die
Theologie überhaupt eine Wissenschaft sei?, an die exaltierten
Versuche Lulls, die Vernünftigkeit der christlichen Dogmen
a outrance zu demonstrieren.” Fragen, wie die, ob Christus eine
historische Person gewesen, ob er nur ein Mensch oder göttlicher
Natur war, sind Gegenstand immer wiederkehrender Erörterung
an den Universitäten geworden. Die Disputationen über den
Wert und die Entstehung der Religionen nehmen seit den Zeiten
Friedrichs IH. kein Ende.“ Phantastische orientalische Vorstellungen,
eine materialistische oder mechanistische Theorie z. B., die die
Erscheinung der großen Religionsstifter Moses, Christus, Moham-
med aus astrologischen Konstellationen und physikalischen Ur-
sachen ableiten möchte, finden Aufnahme. Der Glaube an die
persönliche Unsterblichkeit aber war nicht nur in den kleinen
esoterischen Zirkeln der Gelehrten erschüttert, sondern auch viel-
fach bei den pantheistisch gefärbten populären Sekten. Dante
ist es, der in seinem großen Weltbilde, in der göttlichen Komödie,
es bezeugt, daß in seiner Zeit die materialistische, wie er sagt
1! Vgl. H. Reuter, Le II, bes. p. 129ff. Dieselbe Hand, die auf
der Rückseite von Vatic. Arch. Instr. misc. 1311, Nr. 39 die Charakteristik
des Papstes Klemens V. schrieb (vgl. J. Haller, Papsttum und Kirchen-
reform 1, 44 n. 4): Monstruosa res est, gradus summus et animus in-
fimus, sedes prima, vita yma, lingua magniloqus, manus ociosa, sermo
multus, actus nullus, vultus gravis, actus levis, ingens auctoritas, nulla sta-
bilitas, — schrieb daneben auch die sittlich bezeichnenden Verse: Meretrix
cum videtur amica surgit in hostem, demolitur hominem, totam deperdat
mentem, animam inebriat, statum mentis effeminat, bursam evacuat, corpus
enervat animam commaculat, famam perdit, proximum offendit, deum
amittit, — und die religiösen Skrupel: Virgo deum peperit, sed si tu
quomodo queris, Non est nosse meum, sed scio posse deum. Numquam
natura mutavit sic sua iura, Ut virgo pareret ni virginitate careret.
3 Contra Gentiles I, c. 7; In Boëthium de trinitate q. 2, art. 3, Report.
Paris. IV. dist. 43, p. 3, vgl. auch z. B. Aegidius, De regimine principum
DL 2, c. 30; I, 2, c. 88. Meine Publizistik, p. 115.
7 Reuter, Le II, 94 ff. 114—133, 177ff.
* Reuter, p. 273.
5 Auf Grund der Lehren des Albumazar: Alphandéry, Rev. de
hist. des religions 44, 401ff. Reuter II, 128ff. Renan, Averroes 827.
° Jundt, Hist. du panthéisme popul. p. 51ff. Reuter II, 172; 248.
502 Richard Scholz.
von unten, aus den Massen des religiös erregten Volkes, und von
oben aus den Kreisen der Gebildeten und der Gelehrten. Mit
Mühe war die Gefahr der religiösen Revolution, die von den
Sektierern drohte, nicht besiegt, aber mit Gewalt eingedämmt
worden: die Inquisition und die franziskanische Predigt traten in
den Dienst des Papstes. Aber sie waren gefährliche Werkzeuge:
das eine ließ auf die Dauer den Druck der kirchlichen Macht
als unerträglichen Zwang der Gewissen erscheinen, das andere
entfachte religiöse Reformideale, die ihre Spitze gegen die Papst-
kirche selbst richteten. Die spiritualistische Bewegung, die von
hier ihren Ausgang nahm, breitete sich aus und fand begeisterte
Anhänger bis in die höchsten Kreise der Kirche: unter den
Kardinälen Bonifaz’ VIII. befanden sich ihre Vertreter; Jakob
Colonna, der bitterste Feind des Papstes, gehörte zu ihnen.! Diesen
frommen Eiferern erschien das Oberhaupt der Kirche als der
Antichrist. Ein starker Einfluß dieser Richtung gerade auf die
Anklagen gegen Bonifaz und, wie mir scheint, auch auf die Zeugen-
aussagen im Prozesse, ist unverkennbar. — Während nun die
moralisch-religiöse Autorität der Kirche über die Massen schon hie
und da abnahm, und die wirklich Frommen ihr religiöses Fühlen
und Sehnen immer mehr im Widerstreite mit den kirchlichen Lehren
und Ordnungen fanden?, war in den führenden Schichten der Gelehr-
ten und Vornehmen der Zwiespalt unausgeglichen: religiöser Skepti-
zismus und Indifferentismus hatte, wenigstens bei den romani-
schen Völkern, in den höheren Kreisen schon weit um sich ge-
! Außerdem der Kardinal Thomas de Ocra (gest. 1300), Cölestiner;
wohl auch Napoleon Orsini. Vgl. Finke, p. 108. F. Huyskens, Kardinal
Napoleon Orsini (Diss. München) 1902, p. 50f. — Andererseits ist Nogarets
Haltung, wie es scheint, mehr als bisher beachtet, ebenfalls von solchen
religiösen Motiven mit beeinflußt. Vgl. meine Publizistik, p. 872 und
Huyskens in Histor. Vjs. 1906, I, p. 101. — In dem Stück Arch. Vat. Instr.
misc. 1311 nr. 39 (1311, Juli 4) werden als Irrlehren angeblicher Anhänger
des Petrus Olivi u. a. angegeben: daß die päpstliche Autorität durch Niko-
laus III. aufgehoben und auf die Vertreter der evangelischen Armut über-
gegangen sei; daß die Dekretalen nur quaedam magia ecclesie seien, daß
nach einigen die Reformation der Kirche von Konstantinopel ausgehen
müßte usf.
* Merkwürdig sind die persönlichen Beziehungen Bonifaz’ VIII. zu
Meister Eckart: Jundt, Hist. du pantheisme populaire, Paris 1875,
p. 70 ff.
Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 503
griffen! Es ist nicht nur der Averroismus, der eine von der
Kirche immer wieder bekämpfte Gefahr blieb. Man denke an
die apologetischen Erörterungen des heiligen Thomas, ob die
Theologie überhaupt eine Wissenschaft sei?, an die exaltierten
Versuche Lulls, die Vernünftigkeit der christlichen Dogmen
à outrance zu demonstrieren.” Fragen, wie die, ob Christus eine
historische Person gewesen, ob er nur ein Mensch oder göttlicher
Natur war, sind Gegenstand immer wiederkehrender Erörterung
an den Universitäten geworden. Die Disputationen über den
Wert und die Entstehung der Religionen nehmen seit den Zeiten
Friedrichs I. kein Ende 7? Phantastische orientalische Vorstellungen,
eine materialistische oder mechanistische Theorie z. B., die die
Erscheinung der großen Religionsstifter Moses, Christus, Moham-
med aus astrologischen Konstellationen und physikalischen Ur-
sachen ableiten möchte, finden Aufnahme. Der Glaube an die
persönliche Unsterblichkeit aber war nicht nur in den kleinen
esoterischen Zirkeln der Gelehrten erschüttert, sondern auch viel-
fach bei den pantheistisch gefärbten populären Sekten. Dante
ist es, der in seinen großen Weltbilde, in der göttlichen Komödie,
es bezeugt, daß in seiner Zeit die materialistische, wie er sagt
ı Vgl. H. Reuter, l. c. II, bes. p. 129#f, Dieselbe Hand, die auf
der Rückseite von Vatic. Arch. Instr. misc. 1311, Nr. 39 die Charakteristik
des Papstes Klemens V. schrieb (vgl. J. Haller, Papsttum und Kirchen-
reform 1, 44 n. 4): Monstruosa res est, gradus summus et animus in-
fimus, sedes prima, vita yma, lingua magniloqua, manus ociosa, sermo
multus, actus nullus, vultus gravis, actus levis, ingens auctoritas, nulla sta-
bilitas, — schrieb daneben auch die sittlich bezeichnenden Verse: Meretrix
cum videtur amica surgit in hostem, demolitur hominem, totam deperdat
mentem, animam inebriat, statum mentis effeminat, bursam evacuat, corpus
enervat animam commaculat, famam perdit, proximum offendit, deum
amittit, — und die religiösen Skrupel: Virgo deum peperit, sed si tu
quomodo queris, Non est nosse meum, sed scio posse deum. Numquam
natura mutavit sic sua iura, Ut virgo pareret ni virginitate careret.
3 Contra Gentiles I, c. 7; In Boëthium de trinitate q. 2, art. 3, Report.
Paris. IV. dist. 43, p. 3, vgl. auch z. B. Aegidius, De regimine principum
MI, 2, c. 30; I, 2, c. 33. Meine Publizistik, p. 115.
3 Reuter, Le II, 94ff. 114—133, 1790.
* Reuter, p. 273.
5 Auf Grund der Lehren des Albumazar: Alphandéry, Rev. de
l'hist. des religions 44, 401ff. Reuter II, 128ff. Renan, Averroes 827.
° Jundt, Hist. du panthéisme popul. p. 5iff. Reuter II, 172; 248.
504 Richard Scholz.
„epikuräische“ Gesinnung, die sich nur um "die Freuden des
Diesseits kümmert, tiefe Wurzeln in den reichen Handelsstädten
Italiens geschlagen hatte! In der Höllenstadt findet er sie zu
Tausenden wieder, darunter z. B. wohlbekannte florentinische Zeit-
genossen, wie Farinata degli Uberti und Cavalcanti, den Vater
des nicht minder dazu gehörigen Philosophen Guido Cavalcanti,
des Freundes von Dante?: keiner von ihnen glaubt mehr an eine
Unsterblichkeit.
Von diesem historischen Hintergrund hebt sich auch eine
Gestalt, wie die Bonifaz’ VIII, weniger auffällig ab, als es scheinen
möchte. Auch der Papst gehörte zu dieser großen Menge der
lächelnden und frivol spöttelnden Weltkinder, denen der Genuß
des Daseins in erster Linie stand.
Vielleicht können wir von hier aus auch noch einen andern
Zug, der in den Zeugenaussagen und Anklageakten ständig wieder-
kehrt?, etwas schärfer beleuchten: die horrenden sittlichen Ver-
brechen des Papstes. Kein Schmutz geschlechtlicher Ausschwei-
fungen, der hier nicht auf sein Andenken gehäuft worden wäre.
Mit Sicherheit ergibt sich daraus nur, wie Finke? mit Recht her-
vorhebt, die unglaubliche Verrottung der nächsten Umgebung des
Papstes, der Leute, mit denen er in tägliche Berührung kam. Es
bleibt auf Bonifaz der dunkle Flecken haften, daß er, der sonst
so energisch Menschen, die ihm unbehaglich waren, zu beseitigen
wußte, jahrelang sittenlose Kreaturen, wie Nottus, Odo und Jakob
von Pisa u. a. seines vertrautesten Umganges würdigte Ob er
an ihrem ekelhaften Treiben je Teil gehabt, ob ihn sein heiß-
blütiges Temperament zu geschlechtlichen Ausschweifungen in der
Weise eines Alexander VI. fortgerissen, wird sich nicht wit Sicher-
heit sagen lassen. Es ist schwer, alles für erfunden zu halten
ı Dante, Divina Commedia (Übersetzung von Philalethes) Inferno IX,
v. 127. X, 13ff., 118.
? Inferno X, 22—561; 52ff.
3> Vgl. besonders die römischen Zeugen No. 2. 3. 6. 18. u. 19. 20.
4 Finke p. 247 n. 1.
5 Dap Bonifaz VIII. die Heiligkeit der Ehe gering achtete, wenn
politische Interessen ins Spiel kamen, steht fest, vgl. die politischen Ehe-
scheidungen: Finke p. 268. Aber auffällig erscheint mir, wie auch in einer
sonst so zurückhaltenden Klageschrift, wie der von Peter Parrois überreich-
ten (Finke p. 232, n. 3), gerade die Sinnlichkeit des verstorbenen Papstes
Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 505
Merkwürdig ist die seltene Einstimmigkeit im Vorwurf der Päde-
rastie und Sodomie; und es scheint, daß man im 13. Jahrhundert
gerade an dieses unnatürliche Laster in Italien mehr gewöhnt
war und laxer darüber urteilte, als unser modernes sittliches Ge-
fühl glauben möchte. Wieder kann man dafür Dante als Zeuge
anführen, der uns eine ganze Reihe Gelehrte und Staatsmänner
seiner Zeit nennt, die er dem Laster verfallen glaubt und die er,
das ist das Merkwürdige, trotz alledem hoch verehrt; ist doch
darunter sogar sein berühmter Lehrer Brunetto Latini! Daß
ferner libertinistische Meinungen bei manchen religiösen Schwär-
mern der Zeit eine gewisse Verbreitung gefunden hatten?, ist viel-
leicht weniger beachtenswert, als die Tatsache, daB eben zur Zeit
des Prozesses gegen Bonifaz VIII. unter Clemens V. die Kurie
bereits in solchem sittlichen Verruf stand, daB der französische
Bischof Wilhelm Duranti zur Zeit des Vienner Konzils ein ab-
schreckendes Bild davon entwerfen konnte? Und wenn man z. B.
die Schilderung des gleichzeitigen sittlichen Verfalls in dem alten
berühmten Kloster Subiaco, dem ältesten des Abendlandes, Dest),
so erkennt man, daß diese Schäden tiefer eingefressen und weiter
verbreitet waren.
doch betont wird, Dupuy p. 211: was den Ruhm früherer Päpste ausmachte
orationes, ieiunia, abstinentiae, modestiae linguae et gulae et caeterorum
sensuum corporis besaß Bonifaz nicht.
! Dante, Inferno 14, v. 2öff. Mit Brunetto Latini, ib. 15, v. 30 ff.,
gehen Geistliche, Gelehrte, besonders Lehrer der Jugend (v. 106ff.), auch
Staatsmänner und Foldherrn der Zeit z. B. Franz Accursius (v. 110), Andrea
de’ Mozzi, Bischof von Florenz, dann (1298) von Vicenza, Guido Guerra II,
Tegghiajo Aldobrandi u. a. Trotz ihres Lasters von Dante verehrt: 16, v. 52.
Brunetto Latini hat bekanntlich seine Verirrungen selbst eingestanden in
seinem Tesoretto, vgl. Philalethes z. Stelle p. 99 (Teubnersche Ausg. in 1 B.
Leipz. 1904).
? Vgl. das Treiben der Apostelbrüder Segarellis und Dolcinos u. a.
Vieles ist freilich Verleumdung. Vgl. aber z. B. die Stelle Arnalds
v. Villanova, Finke p. CLXXII. Ferner die Dekretale Clemens V.,
Registrum Clementis V. t. VI, p. 423 ff. Nr. 7506 (bes. 424, 2, 425, 2, 426, 1,
über anarchistisch-libertinistische Ketzereien). Dazu auch Peter Dubois,
meine Publizistik p. 406f., z. Ganzen: Finke p. 237.
® Vgl. die Stelle s. Traktatse De modo generalis concilii celebrandi II,
rubr. 10 § 3 p. 159 (meine Publizistik, p. 407, n.).
4 F. Gregorovius, Wanderjahre in Italien Bd. 2 (Latein. Sommer),
Leipz. 1864, p. 10 ff.
Histor. Vierteljahrschrift, 1906. 4. 34
506 Richard Scholz.
Nicht um dem Charakterbild Bonifaz’ einen neuen Schatten
zu geben, weise ich auf solche Dinge hin, sondern im Gegenteil,
um zur Vorsicht zu mahnen. Denn je weiter verbreitet solche
Laster waren, wie sie Bonifaz VIII. vorgeworfen werden, umso
leichter ist es möglich, daß die Anklagen auf die Ankläger selbst
zurückfallen. In vielen, vielleicht sehr vielen Punkten mag das
wirklich der Fall sein, aber sicher nicht in allen.
Gern würde man nach dem Grundsatze verfahren: Audiatur
et altera pars! Aber das ist unmöglich. Denn die Haltung der
Verteidiger des Papstes! im Prozeß ist die kläglichste, die sich
denken läßt und kann eher den schlimmsten Verdacht bestätigen.
Sie wissen nichts Sachliches einzuwenden, sondern drehen und
winden sich in der unglücklichsten Weise, um die Ankläger herab-
zusetzen und sie bei juristischen Formfehlern zu ertappen. Das
ist alles.
Es scheint nicht, daß allein Furcht den Verteidigern die
Zunge lähmte; sie wußten wirklich nichts Triftiges zu entgegnen.
Denn der Papst hatte keinen Freund, weder im Leben, noch ım
Tode. Das war sein größtes Unglück und seine größte Schuld.
Denn er selbst hatte sich darum gebracht durch seinen zügellosen
Egoismus. Ein Herrenmensch und Tyrann, der sich ungestraft
über alle menschlichen Schranken hinwegsetzen zu dürfen glaubte,
bemerkte er nicht, daß er sich isolierte, während er meinte, über
allen zu stehen und alle zu beherrschen.
Stärker als der zügelloseste Wille der Persönlichkeit aber
sind die allgemeinen Mächte der Zeiten: indem religiöse und
politische Kräfte in Staat und Kirche sich vereint ihm in den
Weg stellten, kam er zu Falle. Die persönliche Schuld jedoch
mußte hinzukommen, um die allgemeinen Strömungen zu ent-
fesseln, die einer päpstlichen Weltherrschaft schon längst wider-
sprachen.
1 Über sie vgl. Finke p. 248ff. Dupuy p. 394—403; 469—502; 477
bis 480; 486: 490—493; 402. Über die nicht gedruckte Verteidigungs-
schrift vgl. Beilage 1; über Augustinus Triumphus auch meine Publizistik
p. 175—180.
Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 507
Beilage 1.
Über die Materialien zum Prozeß Bonifaz’ VIII.
im Vatikanischen Archiv.
Dem von Wenck, Mitt. des Inst. f. österr. Gesch. 27, 187, n. geüußerten
Wunsche einer Durchsicht des im Vatikanischen Archiv befindlichen Ma-
terials für den Ketzerprozeß gegen Bonifaz VIII. bin ich bei einem Studien-
aufenthalt in Rom im verflossenen Frühjahr nachgekommen. Das Resultat
ist keine reichliche Ernte. Wertvolle unbekannte Quellen sind für unsere
Frage im Vatikanischen Archiv kaum zu finden. Durch die freundliche
Hilfe des Herrn Dr. Göller wurde mir das Aufsuchen der in Betracht
kommenden Archivalien wesentlich erleichtert; ich glaube kaum Wichtiges
übersehen zu haben.
Es kommt in Betracht (vgl. übrigens schon Finke p. 228, n. 1):
A) Vat. Arch. Arm. XI, 29, Cod. Misc. saec. 14. in. Aufschrift: Pro-
cessus contra Bonifacium VIII, ein Papierkodex aus mehreren verschiedenen
zusammengehefteten Lagen (A bis Q bezeichnet), 142 Bll.; aber nicht
lückenlos. Die Zählung springt von fol. 26° auf fol. 89, die späteren Blatt-
zahlen sind ausgeglichen; ferner ist eine Lücke zwischen fol. 118’ und 120;
fol. 109 ist ein leeres Blatt; ebenso fehlt ein größeres Stück (vielleicht
eine Lage von 10 Bll) zwischen den jetzigen fol. 130 und 131; nach dem
letzten numerierten fol. 142° folgen 4 leere Bll. Geschrieben ist der Codex
von mindestens zwei Händen.
Inhaltlich ist er eine, wie es scheint, gleichzeitige Kopie von Akten,
die im Original wohl sämtlich in Paris zu finden sind. Das meiste davon
ist bereits von Dupuy gedruckt; und zwar ist das Verhältnis das folgende:
fol. 1—3 = Dupuy 510—517 (Die Jovis XVII etc. bis zu den Worten:
debet esse iocundum.)
fol. 3—19: von Dupuy nicht abgedruckte Anklageschrift. Anf. Primo
igitur falsissime declinare nituntur. Der Schluß fol. 19’—26’ und fol. 89—91’
ist von Dupuy p. 517—521 exzerpiert und gekürzt abgedruckt.
fol. 92—99 = Dupuy p. 305—315 (Tenor insuper rotuli scripturarum
siue petitiones tradite per dictum D. G. de Nogareto talis est. In nomine
domini etc.).
fol. 100—101 = Dupuy 611—612 (Tenor autem instrumenti b. z. d.
W. preiudicare).
fol. 101—129 von Dupuy p. 512 nicht abgedruckte, aber charakteri-
sierte Schrift der Bonifazianer.
fol. 130—180 = Dupuy p. 512--513, Zeile 10 v. u.; fol. 130° bricht
mitten im Text ab m. d. W.: senes valitudinarios et diu abfuturos. (Anf.:
In nom. dom. Amen. Olim etc.).
fol. 181 beginnt mit den Worten: et extr. de ap. signitic. §. Sextum
quia nedum in criminalibus — Schlußteil des von Dupuy p. 514 nicht ab-
gedruckten, aber genannten Schriftstücks über Vernehmung der Zeugen.
fol. 141—141' = Dupuy p. öl4 von Liquet igitur bis requirebatur.
Im Kodex folgen noch einige bedeutungslose Sätze fol. 141—141 (Schl.:
in hoc iure fungentur ut et dictum est supra).
34*
508 Richard Scholz.
Der Schluß des Kodex fol. 142—142° = Dupuy 522—523’ Zeile 2
(von Die martis XXII dicti mensis Decembris b. z. d W. post dictam do-
minicam assignarunt).
Zur Erläuterung der Art der ungedruckten Teile gebe ich einen
kurzen Überblick über den Gedankengang.
1) fol. 3—19. Die Ankläger Bonifaz’ VIII. wenden sich gegen die
Behauptung der Verteidiger, daß Clemens V. kein Verfahren gegen seinen
Vorgänger eröffnen könne, weil par in parem keine Jurisdiktion habe. Das
wird mit juristischen Gründen widerlegt und gezeigt, daß der Amtsnach-
folger gegen den toten Amtsvorgänger ein gerichtliches Verfahren eröffnen
kann. Ein Häretiker vollends hat sich selbst jeder Autorität bei Lebzeiten
beraubt etc. (fol. 3). Gottes Gericht bleibt allerdings das Urteil über einen
echten Papst vorbehalten, so lange er lebt; aber gegen einen ketzerischen
Papst kann und muß die Kirche einschreiten. Die Kompetenz Clemens’ V.
ist also zweifellos (fol. 4). Nicht abhalten darf ihn das scandalum; denn
gerade, um noch größeres zu verhüten, ist der Prozeß nötig: alle Welt
weiß schon davon (fol. 5); für die päpstliche Autorität droht Gefahr, wenn
Clemens V. zurückweicht. Quis enim pro fide certabit catholica, si papa
defendere negligit errores contra eum seminatos etc. Recordari enim de-
betis de Hely summo pontifice! (fol. 6). Die Gegner wenden ein, durch den
Prozeß würde der nervus ecclesiastice discipline tolletur; nur die Heiden
würden sich freuen; die von Bonifaz erhobenen Prälaten kämen in Not,
ebenso die Fürsten, zwischen denen er Frieden stiftete; alle würden sich
jetzt gegen Clemens V. wenden; die von Bonifaz legitimierten Ehen würden
ungültig werden etc. Das ist alles aber kein triftiger Einwand (fol. 7).
Von Jesaia c. 4 und c. 22 ist die Verurteilung Bonifaz’ VIU. nach dem
Tode vorausprophezeit, dort wird auch von dem Grabe gesprochen, das er
sich baute, indem er die Reliquien des heiligen Märtyrers Bonifaz heraus-
werfen ließ! Denkt an Lucifer, heiliger Vater, denkt an König Salomo,
den trotz alles Ruhms und aller Weisheit die fremden Weiber zum Götzen-
diener machten, quanto ergo magis, qui masculis nedum alienis mulieribus
utebatur! (fol. 8). Die Verhandlung auf dem Konzil ist abzulehnen, weil
sie zu keinem Ende führen würde. — Im folgenden dritten Teile der
Schrift folgt zunächst eine lange Rekapitulation aller Einwände, die gegen
das Prozeßverfahren gemacht wurden: sie werden mit kanonistischen
Citaten abgewiesen (fol. 8°—10%). Interessant vielleicht ist die Stelle über
die Einheit der Kirche fol. 12°: nec est talis unio quantum ad alium in
populo ciuitatis cuiusque vel alio collegio, ubi non est illa unio naturalis
que est in corpore ecclesie ex gratia Christi. Collegium enim civitatis vel
ville potest dissolvi ac vivet et stabit quilibet ex eis, ex quibus collegium
existebat ut ff. de colleg. illicit. 1. Collegia. Et quilibet de populo civitatis
potest recedere et se ad alium transferre; sed secus in corpore ecclesie,
ubi non potest corpus dissolvi nec aliquis de corpore recedens vivit nec
stat nec extra eam salvatur. extr. de samma trin. et fide cath. c. firmiter etc.
Ganz ähnlich, wie früher schon, verteidigt Nogaret nun das Attentat von
Anagni (fol. 18—17) und stellt nochmals alle Anklagen gegen Bonifaz zu-
sammen (die Ermordung Cölestins, Simonie, Raub und Krieg, Auflösung
Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 509
von Ehen, Sodomiterei). Si igitar B. predictus aliqua bona : sextum librum
faciendo, beatum Lodouicum canonizando vel similia opera fecerit, non ideo
bonus censendus est (fol. 18). Er erkannte kein Konzil über sich an und
lehrte der Papst könne keine Simonie begehen (fol. 19). —
2) fol. 101—129 die Verteidigungsschrift der Bonifazianer (Dez. 1310,
vgl. Holtzmann p. 196). Sie bekämpfen zunächst rein formal juristisch den
Anspruch der Gegner, daß jedermann zum Zeugnis gegen Bonifaz zuzulassen
sei, verbreiten sich über den Begriff damnum proprium und iniuria uni-
versalis, suchen den malum zelum der Gegner bei ihrem Vorgehen aufzu-
decken. Es genügt insbesondere nicht, daß sie bei ihren Denunziationen
sich auf das Wissen anderer berufen: denn ‘damit ist erwiesen, daß die
betr. Verbrechen nicht notorie et manifeste waren, was doch nötig zur
Anklage im Ketzerprozeß (fol. 101—104). Vor allem müssen aber auch
Verteidiger B.s zugelassen werden; non concedenda est accusatio et dene-
ganda defensio. Die Schmähungen der Kläger fallen auf sie selbst zurück.
Sehr törıcht ist es, wenn sie beweisen wollen, Philipp der Schöne sei kein
Feind B.s gewesen, er, der doch schon durch Kardinal Simon (v. Beaulieu)
quaeri et examinari fecit Parisius, utrum quondam Celestinus renunciare
papatui posset, et determinatum quod non. Wie durfte sich der König
damals, nach der (Abdankungs-)Dekretale Cölestins, die in Gegenwart
Kardinal Simons erlassen wurde, einmischen? (fol. 105—109). Sie kommen
dann auf B.s Gefangennahme, auf Nogarets tam incredibile mendacium,
daB er zuvor Bonifaz gemahnt habe, quod hucusque tacuit, nunc vero
dicit, sed tarde; wahr sei, quod ea que fecit de d. Bo. et in eum non
fuisset ausus nec potuisset facere, nisi ad Regis auxilium recurrisset. Die
angeblichen Ketzereien seien nach Nogarets eigner Aussage nicht öffentlich
erfolgt (darauf kommen sie immer wieder zurück, auf Grund des früher
Dupuy p. 505, Holtzmann 195 mitgeteilten Vorfalls). (fol. 110). Dann wird
die Rechtmäßigkeit von Cölestins Abdankung bewiesen (fol. 111); Bonifaz
war also rechtmäßig erwählt; auch kein Ketzer, was per confessionem etiam
ipsius proponentis dictum est supra (cf. Dupuy p. 497) constat (fol.112— 114’).
Sehr breit wird nun widerlegt, daß B. das Urteil des Konzils abgelehnt
habe. Wenn man B. weiter nichts als viele schlechte Taten vorwerfen
könne, so sage das nichts, schlechte Taten allein machen noch keinen zum
Ketzer, sonst wäre die Welt nur von Ketzern bewohnt (fol. 115—116).
Es folgt nun eine Ausführung über B.s gute Werke, von der schon Finke
p. 248 n. 3 ein Stück nach dem Pariser Or. J. 492 Nr. 805 gegeben hat.
Ich gebe die ganze Stelle:
fol. 116: Preterea etiam quantum ad fidem reputantur opera aua,
nonne fecit decretalem “Unam Sanctam et apostolicam ecclesiam’, in qua
dixit extra eandem ecclesiam non esse salutem, nonne multa contra here-
ticos statuit in VI" libro, non indulgentiam in iubileo concessit et decre-
talem in laudem dei ad honorem quatuor sanctorum doctorum ecclesie
fecit, nonne capellam in ecclesia principis apostolorum de urbe construi
fecit et bene dotauit et omnibus necessariis instrumentis instruxit, nonne
ipsas basilicas beatorum apostolorum Petri et Pauli et Saluatoris largiter
facultatibus ampliauit, sextum decretalium librum piissimo snimo, ut et
510 Richard Scholz.
Justinianus Augustus in simili ait de se C. de iur. iur. .., omni ad faci-
liorem licium expeditionem composuit? Thesaurum ecclesie Romane quem
(fol. 116°) ipse proponens perdidit, tribus mitris preciosissimis, cruce
inextimabili, paramentis, magna uasorum aureorum copia auxit, et fere
infinita milia unciarum auri in Siculo bello contra Aragones et Siculos pro
honore ecclesie posuit. Nonne missas celebrauit frequenter cum deuotione
et lacrimarum effusione, nonne in Romana curia diu conversatus usque ad
tempus appellationum et denunciationum dictarum? Sunt hec opera heretici
vel resurrectionem mortuorum et animarum separationem non credentis?
Ipsi enim qui talia dicunt, diligenter aduertant et dicent non esse heretici
opera, cum eadem ipsa opera eum fuisse catholicum manifestent.
Es folgt der Nachweis, daß das gewöhnliche Inquisitionsverfahren
nicht anwendbar ist (fol. 117—118); die Forderung der Bekanntgabe der
Namen der Zeugen (fol. 120); weitere Wiederholung früher vorgebrachter
Gründe gegen die formelle Zulässigkeit des Prozesses (fol. 121—129^.
3) fol. 131—142 enthalten nichts Bemerkenswertes, sondern fast nur
Zitate zum Nachweis, daß keine Zeugen gegen B. zuzulassen, wohl aber
defensores. Bemerkenswert nur fol. 138°: intererat tamen partis predicte
domini Bo. scire loca unde testes erant et domos, unde assumebantur, quia
et provincie et regna et civitates et castra et alia loca et domus sunt, de
quibus testes sunt inimici censendi propter dominos eorum, qui inimici
sunt inimiciciis grauibus et capitalibus. 2°, quia de multis nominatim
susurratum est et dictum publice eos examinandos, qui sunt et erant ini-
mici inimiciciis ad eos impediendos sufficientibus etc.
B) Arch. Vat. Instr. miscella 1310/11 (Caps. 8 und 9 des alten Kata-
logs), wo eine Reihe Schreiben Clemens’ V. und andrer, z. T. im Entwurfe
erhalten sind.
1) caps. 8, Nr. 20: Zitationsinstrament Clemens’ V. für die oppositores
contra Bonifacium VII, 1308, Sept. 13. Redemptor noster; Dupuy p. 379.
2) a) caps. 9, nr. 2 (1310, Febr.) und
b) caps. 9, nr. 3: Entwürfe der Verzichtleistung Philipps des Schönen
(nr. 2) und der französischen Großen (nr. 3) auf Weiterverfolgung des
Prozesses, Pgmt. mit Siegelspuren, undatiert = Dupuy p. 296—299 und
301—302; vgl. Holtzmann p. 201, Or. Paris Archives Nat. J. 490 nr. 778.
Interessant sind die in beiden Entwürfen gleichlautenden, beanstandeten
und im Or. wegzulassenden Stellen und Korrekturen; in nr. 2 nach “succensi’
(Dupuy p. 296, Z. 3 v. u.) am Rande: addatur „ut credimus" in littera
sigillata; über Zeile 19ff. Dupuy p. 299 steht vacat, am Rande: istud vacat `
cessat in littera sigillata, bezieht sich auf folgende (bei Dupuy fehlende)
Worte: Nos autem in nostre mentis tabulis revolventes scimus et profite-
mur, quia sanctitatis vestre sedi ob Petri meritum domini iussio dispositio
et voluntas quam venerandorum conciliorum auctoritas est sequuta singularem
in ecclesiis tradidit potestatem, nec antedicte sedis antistitem minorum
subiacuisse iudicio, (dann folgt im Entwurf, nicht getilgt:) synodalis insuper
esse arbitrii in tanto negotio sequenda prescribere nec aliquid ad nos preter
reverenciam de ecclesiasticis negociis pertinere, considerantes eciam quod
Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 511
si predicta prosecutio modo cepto procederet non ad eius correctio-
nem qui ulterius peccare non potest intenderet, sed directe pro pe-
ccatis preteritis ad dampnandam memoriam: Attendentes insuper etc. wie
Dupuy l. c. doch fehlen die Worte Dupuy p. 298 Z. 10 v.u.: negotium
dilationem — videtur.
In nr. 3 sind am Schluß, Dupuy 302 nach resumende, die Worte: aut
deinceps instituende, und nach querelam institutam die Worte: vel insti-
tuendam imposterum getilgt. — Dupuy hat nach: in futuro consilio noch:
vel alias, das fehlt im Entwurf.
Unter beiden Dokumenten steht die interessante Notiz: Licet archi-
episcopus non concordaverit notam istam, quia non fuit dimissus ad hoc,
consuleret tamen regi, si peteret consilium ab eo, quod acceptaret notam,
antequam negocium remaneret, hoc salvo quod non est contentus de verbo
“instituendam’ et de aliis verbis que respiciunt et faciunt ad hoc. Vgl. dazu
Holtzmann. p. 196—202. — Wenck, Hist. Zs. N. F. 58, 15 n. 2; das hier
nach Balan zitierte Dokument datum Parisius a. 1311 mense Aprilis
existiert nicht in Rom.
Ferner weise ich noch hin auf
3) Instr. misc. 1310. no. 4. Articuli oratorum regis Galliae exhibiti
Clementi V. contra Bonifacium VII. = Dupuy p. 427—430 = Arch. Nat.
J. 492 nr. 809 (1310, Aug. 3). Aber kürzer, als bei Dupuy; 30 Artikel.
Schließt m. d. W.: eis sufficiant de predictis. Darunter steht: Memoriale,
quod deputetur aliquis idoneus ad citandum testes quos uominaverunt
prosequentes negotium contra Bonifacium cum potestate compellendi eosdem
qui indebite se substraxerint.
Item quod per literas generales detur securitas et promittatur indemp-
nitas omnibus venire volentibus ad perhibendum testimonium veritatis in
negotio predicto, et per easdem literas monitorie premissa feratur sentencia
excommunicationis in omnes qui impedimentum apposuerint vel fecerint,
vel ut apponatur aut fiat concilium auxilium prebentibus vel fauorem,
quominus quilibet in dicto negotio perhibere volentes testimonium veri-
tatis secure possint venire, morari, sedire et qui occasione testimonii ferendi
vel lati aliquid dictis testibus testificare volentibus molestiam intulerint
vel iacturam, cum aliis ad hoc prouisionibus et cautelis adhibitis prout
vestra discretio viderit faciendum. i
Placeat domino nostro summo pontifici citius vaccare receptioni
testium quos habemus paratos recolens quod die priori et die hodierno
debuit fieri, sed non fuimus ausi ipsum super hoc molestare. Item memo-
riale quod cito expediatur negotium flandrense. —
4) Ferner ib. no. 14. Bulle Clemens’ V. In negotio super crimine
hereseos moto, 1310, Juni 28. Commissio acceptionis testium valitudina-
riorum in facto Bonifacii. Dass. nr. 15° und 16 = Raynald, Ann. 1310, § 87.
5) no. 15°: Geheimes Schreiben Clemens V. an dieselben Adressaten
wie no. 14, d. d. 4. Juli 1310, über das Verbör in Rom: hrsg. v. E. Göller,
Quellen u. Forsch. a. Ital. Archiven VI, 811 und Mitt. u. Unters. über das
päpstl. Register- u. Kanzleiwesen im 14. Jahrh. Rom 1904, p. 41: Discre-
tioni vestre per apostolica scripta mandamus, quatinus ad urbem et partes
512 Richard Scholz.
predietas (Lombardiae, Tuscie et Campaniae) personaliter accedentes testes
conditionis prefate qui coram vobis per quoscunque viros catholicos fuerint
nominati, prius tamen summarie per iuramentum nominantium eorundem
aut per aspectum corporum testium ipsorum seu alias per non solemnem
indaginem fide facta quod testes ipsi predicti status et conditionis existant,
super articulis quos vobis sub bulla nostra mittimus interclusos, receptos,
et approbatos a nobis secrete recipere et secrete in presentia dilectoram
filiorum magistrorum Johannis de Regio camere nostre clerici, Imberti
Verzellanii clerici Bitterensis notariorum publicorum ... diligenter exami-
nare curetis et attestationes seu depositiones ipsorum per eosdem notarios
fideliter in scriptis redactas signis eorum signatas ac vestris sigillis inclusas
nobis studeatis quamtotius destinare.
6) no. 29 ein kleiner Papierstreifen: Hec est copia quorundam actorum
repertorum in regestis discretorum virorum magistrorum Johannis de Regio
et Johannis de Verul. clericorum camere sanctissimi patris D. Clementis
div. prov. pape quinti et Imberti de Verzellani Biterrensis ac Guerini de
Tileriis Ebroycensis dioc. coram predicto domino papa et etiam de mandato
ipsius coram rev. patribus dominis B. dei gra. episcopo Tusculan. et S. tit.
S. Cyriaci in termis presb. card. actitatorum recitatorum (?) in huiusmodi
causa s. negotio per predictum dominum papam specialiter deputatorum. —
Rückseite: In Dei nomine Amen. Hec est copia actorum quorundam etc.;
Anfang des Protokolls des Jakob von Mutina über Vernehmung des Fran-
ciscus nati b. m. domini patris Gaietani (durchstrichen: comitis Casertan.),
Baldredi Biseth, decretorum, Gotii de Arimino utr. iur. doctor., Blasii de
Piperno et Coradi de Spoleto defensorum in causa seu in negotio d. Bo.
pape et eius memorie etc. Die Akten selbst aber fehlen! —
7) Instr. misc. nr. 36 (a. 1810) = Bulle Rex gloriae.
8) 9) nr. 40 u. 41. Notariatsinstr. über Zulassung von Klägern und
Verteidigern in Avignon, 1310, Mai 26.
C) Endlich ist noch zu erwähnen: Armar. C, fasc. 47, aus dem Archiv
der Engelsburg; es enthält
1) die Prozesse Bonifaz’ VIII. gegen die Colonna und deren Denk-
schriften, die daraus schon Denifle, Arch. f. Lit. u. Kirchengesch. d.
Mittelalters 5 (1889) p. 493 ff. veröffentlicht hat;
2) das Bruchstück des Verhörs der Kardinäle in Avignon, wovon
ebenfalls ein Stück gedruckt wurde von Denifle l. c. 497—500. Das Ganze
nach der schlechten Kopie der Hs. Barberini XXXII, 75 von Höfler, Abh.
der bayer. Akad. Kl. 3, 3 (1841), S. 45—84.
3) endlich Protokolle des Prozesses zwischen den Kardinälen J. und
P. Colonna einerseits und Franz Gaetani anderseits über Restitution der
Colonesischen Güter; einiges gedruckt bei Petrini, Memorie Penestrine
p. 432.
x
ez
See Dr, EE e Eege, Ae el
Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 513
Beilage 2.
Zur Entstehung des Gedankens des Jubeljahres.
Die nachfolgende Urkunde aus Arch. Vat. Instr. misc. 1296—1300
(caps. ö) nr. 34 (ant. nr. 40), Pgm. saec. 14., hatte ich bereits vor einigen
Jahren gedruckt bei Leibniz, Mantissa ad Codicem iuris gentium (Guelferbyti
1747) p. 292 gefunden. Sie scheint regelmüßig bisher übersehen zu sein.
Ich finde weder in den älteren Notizen über das Jubeljahr (auch nicht bei
Raynald- Mansi), noch bei F. X. Kraus, das Anno Santo (Essays Bd. 2)
1900, p. 261ff., noch in dem Artikel von Th. Kolde in Hauck-Herzogs
Realencyklop. 3. A., Bd. 9, 547 darauf bezug genommen. Sie scheint mir
indessen nicht uninteressant für die bekannte Frage nach dem Ursprunge
des Gedankens des Jubiläums von 1300. Die bestrittene Bezugnahme auf
das alttestamentliche Jubeljahr wird dadurch unzweifelhaft sicher gestellt.
Interessant ist die Urkunde durch ihren Verfasser und die offenbaren An-
klänge an die Bulle Antiquorum habet fida relatio, der sie zum Geleitwort
dient. Über die Beratungen vor Ausstellung dieser Bulle vgl. Jacob.
Stefaneschi, Bibl. Max. Patr. 25, 938, 1. Offiziell ließ man die Bezugnalıme
auf das Jubeljahr des A. T. schließlich fallen!
Aufschrift auf der Rückseite: Exemplar litterarum domini pape Bo-
nifatii VIII de anno Jubileo-C. ordinato per eum Rome. — Andre Hand:
Hoc est videlicet Anno CCC in quo plenissima indulgentia data fuit per
summum pontificem dominum Bonifacium. dominus Andreas de Alanio
ciuis huius ciuitatis Amalfie venerabilis archiepiscopus Amalfitanus fecit
reponi hanc scripturam in archivio Amallitanensis ecclesie ad memoriam
futurorum.
Innen: Universis christi fidelibus presentibus et futuris Silvester do-
mini pape scriptor veram pacem corporum et salutem perpetuam animarum.
Miranda nostris sensibus intonuit nuper e celo noui rumoris veneranda
festiuitas et celebris in urbe fama totum diuulganda per orbem non im-
merito recolenda concrevit, super quibus tanto relatoribus fides est certior
adhibenda, quanto facti qualitas et series rei geste verisimiliora videntur
habuisse primordia et auctorizabiliores obtinere noscuntur in tanto mini-
sterio patratores. Sane olim sicut habet antiquorum fida relatio et in lege
Mosayca plenius dicitur [haberi, fast ganz verloschen] priusquam mondo
sacre doctrine lumen apostolice rutilaret, mos erat judeis inviolabiliter
observandus, quod omnis annus quinquagesimus numerandus a die septimo,
in quo requievit deus ab omni opere, quod patrarat, diceretur non immerito
jubileus, in humano multis angustiis circumducta conditio et non nom-
quam pro diversitate temporum quam variis molestiis fatigata, in ample
gratie domum et magne reuerencie signum, diuine potestatis iubilationibus
insistendo et vacando solaciis, a labore quiesceret et in pacis ocio re-
fioreret, illo amplius potissime ordinato, quod mancipati carceribus debitis
obligati destituti propriis et cuique suppositi gratia servitutis eodem anno
plenas consequerentur et integras commissorum absolutionem facinorum,
debitorum relaxationem, bonorum restitutionem in integrum et pristinam
libertatem.
514 Richard Scholz.
Quod sanctissimi patres, qui fuere pro tempore domini summi ponti-
fices, perspicaci studio recolentes ac volentes exemplo simili animarum
salutem adinvenire fidelium et procurare quietem, et quos contingeret irretiri
laqueo peccatorum aut hostis humani generis captiuari versuciis, cupientes
auctoritate celitus eis tradita et de concessa potestatis plenitudine de manu
inferi liberare, ut fideles ipsi ad bonorum imitationem operum eo se stu-
diosius animarent et cessarent a malis, quo exinde de spiritualium largitione
bonorum dona recipere cariora sentirent, ad honorem dei et reverentiam
beatissimi apostolorum principis sancti Petri a quo cuncti successores
pontifices summi coronam obtinent presulatus, dicuntur in eiusdem anni
iubilei figuram in venerabili basilica sancti Petri de urbe anno C. quolibet
a natiuitatis domini tempore inchoando in signum clauium potestatis et
salutis eorum qui prefate basilice limina visitarent, multas et magnas
remissiones ac amplas peccatorum indulgentias verisimiliter concessisse.
De quibus quidem indulgentiis sic optentis, licet scripta non appareant
manifesta, que si fuerunt tante forte gratie manus rapuit inuida vel dolosa
lingua subticuit aut barbare nationis impietas, que dicitur basilicam ipsam
sepius exposuisse iacturis et in ipsius spoliis exultasse, frequencius forsitan
lacerauit. Ex nonnullorum tamen testimonio, qui et adhuc faciente domino
supervivunt et alias ex multis, qui se illud a progenitoribus asserunt
accepisse, aliqualis habetur credibilis certitudo. Propter quod sanctissimus
pater et dominus, dominus Bonifacius divina prouidencia papa octavus, hiis
in magna delectatione cordis auditis, habitisque super hoc intra se me-
ditatione sollicita et cum sacro dominorum cardinalium cetu deliberatione
sollempni, velud pastor bonus ad ouile domini congregans vigilancius
gregem suum et tamquam doctus puppis apostolice remex portum quietis
desiderans parare fidelibus et salutis, attendens quoque dignum fore bea-
torum Petri et Pauli apostolorum de urbe basilicas, qui caput fuerunt fidei
et ecclesie precipui funddatores, simili honoris et reuerencie prerogatiua
gaudere, ut iidem apostoli eo amplius honorentur, quo eedem basilice, ubi
eorum sancta requiescunt corpora, deuocius fuerint a fidelibus frequentate
ad illudque fideles ipsi tanto feruencius animentur, quanto exinde maiora
noscuntur eis de superne dono gratie munera prouenire: prefatas remissiones
et indulgentias omnes et singulas ratas habendo et gratas, eas auctoritate
apostolica confirmauit, approbauit, innouavit et suo patrocinio comıinunirit,
eadem auctoritate et de plenitudine potestatis omnibus in presenti anno
MCCC a festo natalis domini pretento proxime inchoato et in quolibet C.
secuturo ad prefatas basilicas accedentibus reuerenter uere penitentibus et
contessis uel qui vere penitebunt et confitebuntur in huiusmodi presente et
in quolibet C° secuturo annis non tantum plenam et largiciorem, ymo
plenissimam omnium suorum peccatorum veniam misericorditer concedendo.
Quam quidem indulgenciam facto de ipso ad certitudinem presencium
et memoriam futurorum priuilegio speciali die festo cathedre sancti Petri
in eiusdem sancti basilica de urbe idem summus pontifex celebrando more
solito publicauit et predicauit eandem innumerabili ad hoc fidelium mul-
titudine congregata, ad hoc expressius statuendo, quatinus qui huiusmodi
indulgencie ab eo concesse, ut predicitur, voluerint esse participes, si Ro-
Zur Beurteilung Bonifaz’ VIII. und seines sittlich-religiösen Charakters. 515
mani fuerint ad minus triginta diebus continuis vel interpolatis et saltem
semel in die si vero forenses fuerint aut peregrini modo simili diebus XV,
ad easdem basilicas accedere teneantur. Ecclesie tamen Romane rebellibus
et fautoribus eorundem necnon portantibus prohibita mercimonia Sarracenis,
indulgencie huiusmodi gratia penitus interdicta.
Qua ex re cuncte fidelium nationes exultare debent in domino eo
grandiori cumulo gaudiorum, quo ex hoc se consequi maiora persenciunt,
quam multis nostris huc usque suspensa primaevis munera gratiarum.
Tenemur quoque, fratres carissimi, domino deo nostro, qui non fecit taliter
omni nationi nec talia manifestauit eis, continua in laudibus exsoluere vota
precum, quod etatis nostre temporibus tante gratie plenitudo ad salutem
perpetuam nostris oculis diuine miseratione pietatis illuxit. Ac pro eiusdem
domini pape prospera cum dierum longitudine vita, quam tribuat sibi deus,
debemus eo supplicius exorare, quo manifestius per sue sanctitatis cle-
menciam nouellam regenerationem huiusmodi perpendimus suscepisse.
Igitur hac die, quam fecit dominus, exultantes et letantes in ea redem-
ptionem quam misit populo suo in eternum, pulsis procul torporibus
surgamus omnes ocius, humiliter recepturi ut quique sacratissimo huius
anni tempore horis psallimus in quietis donis et ipse munere in beatis.
Eya ergo, uocati accingite lumbos vestros, pellite uecordiam, euacuate curas,
tollite moras, accelerate cursum penitenciam agentes, in orationibus uigilate!
Ecce nunc tempus acceptabile, ecce nunc dies etiam et salutis! Querite
igitur, dum inveniri potest, quam prope est nostrarum remedium animarum,
ac continuatis dietis ac passibus ampliatis ad prefatas basilicas quantocius
maturetis accessum tam dulcis lacte gratie potituri, ut unda remissionis
huiusmodi abluatis vestrorum sordibus peccatorum de presentis vite miserio
ad repromissam divine beatitudinis gloriam ascendere cum pietate mereamur
eternam. Data Rome. VIII’ Kal. Marcii. Pont. predicti domini pape
anno Sexto.
Es folgt hierauf in dem Pergament die offizielle Bulle Antiquorum
habet fida relatio. Darunter steht der Vers: Annus centenus Rome semper
est jubileus, Crimina laxantur, cui penitet ista donantur, Hoc declarauit
Bonifacius et roborauit.
516
Kleine Mitteilungen.
Die Kirchenprovinz Bremen nach den römischen Bistums-
verzeichnissen des 12. und 13. Jahrhunderts.
Wir besitzen seit dem ausgehenden 12. Jahrhundert eine ganze
Reihe von in Rom aufgestellten Listen, die den gesamten, dem Papst
unterstehenden Episkopat verzeichnen. Daß man dort derartiger Hilfs-
mittel bedurfte, um den schriftlichen Verkehr mit aller Welt zu er-
ledigen, liegt auf der Hand. Die Tabellen waren nach geographischen
Gesichtspunkten geordnet; die Christenheit war nach Ländern einge-
teilt, innerhalb der Länder wurde naturgemäß weiter nach Kirchen-
provinzen disponiert — daher der Name ‘provinciale’, den derartige
Verzeichnisse führen —, und hinter jeder Metropole waren die zu-
gehörigen Suffragane aufgeführt. Aus einem Fragment, das uns
Matthäus Paris aus dem 13. Jahrhundert überliefert, wissen wir, daß
daneben auch alphabetisch geordnete Bistumsverzeichnisse, die zu dem
lateinischen Namen kurz orientierende Erläuterungen boten, als Nach-
schlagewerk vorhanden waren.!
Da nun die hierarchische Organisation der Christenheit fort-
währenden Änderungen unterworfen war, so ergab sich von Zeit zu
Zeit das Bedürfnis nach einer Neuredaktion des Provinciale. Wir
sind, wie bemerkt, in der glücklichen Lage, aus dem Ende des 12.
und dem Anfang des 13. Jahrhunderts eine stattliche Anzahl der-
artiger Bistumskataloge ganz oder stückweise zu besitzen. Daß sie
alle quellenmäßig miteinander verwandt sind, ergibt eine Vergleichung
ohne weiteres. Die Disposition ist mehr oder minder dieselbe, und
was noch stärker beweisend ist, die gleichen Irrtümer werden von
einer Liste getreulich und arglos in die andere übernommen. Für
Deutschland bietet in den älteren Redaktionen des Provinciale die
Kirchenprovinz Bremen wegen der in ihr enthaltenen Fehler die
Hauptschwierigkeiten, und über sie soll im folgenden kurz gehandelt
werden.
! Matthaeus bringt aus einem solchen Katalog die sub littera L
verzeichneten Bistümer; Matthaei Parisiensis chronica maiora, ed. Henry
Richards Luard, vol. VI (London 1882), pag. 463f.; zum Teil abgedruckt
MG. SS. XXVII, 267.
Kleine Mitteilungen. 517
Ich stelle zunächst nebeneinander, wie die unter Bremen stehenden
Bistümer in den einzelnen Verzeichnissen der Zeit aufgezählt werden !;
der Gleichförmigkeit halber führe ich alle Namen in der Nominativ-
form an.
I. Albinus, 1188 | IT. Liber censuum, 1192 III. Gervasius von Tilbury
Brema | Bremensis | Bremensis
Barduicensis Barduicensis ' Bardvicensis
Solesiucensis Solesuicensis Solesvicensis
Raskeburgensis Raskeburgensis Rasceburgensis
Michiliburgensis Michilburgensis | Alerzemiensis
Michiliburgensis
Lubichensis Lubichensis Lubichensis
Rigensis vel Livonensis
IV. Tancred | V. Matthaeus Paris | VI. Provinciale, um 1230
Bremensis Bremensis Bremensis
Barduicensis Bardenicensis Bardewicensis
Solesuicensis Salesnicensis i Sleswicensis
Raskeburgensis Raskeburgensis Razeburgensis
Michiliburgensis Michiliburgensis Zwerinensis
uel Üzerinensis Aliszerinensis alias Michiliburgensis
Lubzichensis Lubichensis Lubicensis
Rigensis Rigenus novus Rigensis
uel Liuonensis sive Livonensis
! Ich verzeichne hier die Drucke, denen ich mein Vergleichsmaterial
entnommen habe.
I. Das Provinciale des Albinus druckt Cajetanus Cenni, Monumenta
dominationis pontificiae, tom. II (Romae 1761), pag. XVIff.,;, Provinz
Bremen pag. XXVI.
lI. Den liber censuum Romane ecclesie a Centio camerario compositus
zitiere ich nach der Ausgabe von P. Fabre und L. Duchesne (Paris 1904);
Provinz Bremen S. 164 f.
III. Gervasius von Tilbury bringt in seinem Sammelwerke Otia im-
perialia ein Provinciale „ex archivis domini pape“. Gedruckt bei Leibnitz,
scriptores rerum Brunsvicensium, vol. I (Hanoverae 1707), pag. 912; Nach-
träge vol. II (Hanoverae 1710), pag. 769ff.; Provinz Bremen pag. 770. —
Die für die deutsche Geschichte wichtigen Teile des Provinciale besser
in MG. SS. XXVII, 372.
IV. A.J. Weidenbach, Chronologische und historische Tabellen (Regens-
burg 1855) druckt S. 264ff. ein Provinciale des 13. Jahrhunderts; Provinz
Bremen S. 268f. — D Rattinger stellt (Historisches Jahrbuch der Görres-
Gesellschaft, Bd. II [1881], S. 27ff.) als Entstehungszeit der Liste die Zeit
1210—1212 fest, und J. Werner nennt neuerdings (Neues Archiv der Ge-
sellschaft für ältere deutsche Geschichtskunde, Bd. XXXI [1906], S. 683)
den Namen des Verfassers, Tancred.
V. Matthaeus Parisiensis in seiner schon zitierten Chronica maiora,
DIS Hermann Krabbo.
Die Bistümer Ratzeburg, Mecklenburg, das 1160 nach Schwerin
verlegt wurde, und Lübeck sind die bekannten drei Suffragane Bremens
im Slavenlande. Zeitweise war seit dem ausgehenden 12. Jahrhundert
das Missionsbistum Livland, dessen Sitz 1202 nach Riga verlegt
wurde, ebenfalls dem Erzbistum Bremen unterstellt.’ Aber die Ver-
zeichnisse nennen viel mehr Namen. In allen findet sich Schleswig.
Dies Bistum hatte ehemals zu Bremen gehört, war aber, seit das Land
nördlich der Eider politisch dem Reiche entfremdet war, längst eben-
falls dänisch geworden und unter Lund getreten. Die römischen
Verzeichnisse führen es hinter der dänischen Metropole ebenfalls auf,
so daß es zweimal gebucht ist; in späteren Redaktionen des Provin-
ciale hat man diesen Fehler auch bemerkt und wenigstens auf ibn
hingewiesen?, ohne ihn jedoch auszumerzen.
Sodann geht durch alle Handschriften das Bistum Bardowiek.
Duchesne macht in der Ausgabe des liber censuum dazu die sonder-
bare Anmerkung’, Heinrich der Löwe habe vielleicht 1189 in Bar-
dowiek ein Bistum errichten wollen, und infolge der deswegen in
Rom geführten Verhandlungen sei voreilig schon der Name der ge-
vol. VI, pag. 446ff. teilt ein Provinciale mit; Provinz Bremen pag. 454.
Auszugsweise ist dies Provinciale auch gedruckt MG. SS. XXVIII, 267.
VI. Ein Provinciale etwa vom Jahre 1230 druckt M. Tangl, Die päpst-
lichen Kanzleiordnungen von 1200—1500 (Innsbruck 1894), S. 3ff.;
Provinz Bremen S. 13.
Ich reihe das Provinciale des Matthaeus vor dem von 1230 ein, da
Matthaeus die im 2. und 3. Jahrzehnt des 13. Jahrhunderts neu errichteten
Salzburger Suffraganbistümer noch nicht aufführt.
! Das livländische Missionsbistum Uexkuell wurde 1186 von Bremen
aus errichtet; 11°8 erkannte Papst Clemens Ill. die Zugehörigkeit des
neuen Bistums zur Kirchenprovinz Bremen an. 1202 wurde der Sitz des `
livländischen Bistums nach Riga verlegt. 1211 löste Papst Innocenz II.
das bestehende Rechtsverhältnis und unterstellte das Bistum Riga direkt
dem apostolischen Stuhle. Deshalb wird der Bischof von Riga auf dem
Konzil von 1215 auch bereits zu den Bischöfen der provincia Romana ge-
rechnet, vgl. die Präsenzliste dieser Kirchenversammlung, veröffentlicht von
J. Werner a. a. O. (s. oben S. 517 Anm. 1 Nr. IV) S. 585 Nr. 65. Über das
Verhältnis zwischen Bremen und Kiga überhaupt vgl. meine Arbeit: Die
ostdeutschen Bistümer, besonders ihre Besetzung, unter Kaiser Friedrich I.
(Berlin 1906), S. 116fl.
2 In einem Provinciale des Jahres 1380 steht bei der zweiten Er-
wähnung Schleswigs unter den Suffraganen von Lund angemerkt: attende,
quia iste est nominatus superius de provincin Bremensi, tamen revera non
est nisi unus episcopus sub isto vocabulo Sleswicensis; vgl. M. Tangl
a. a. O. (s. oben S. 617 Anm. 1 Nr. VI), S. 19.
s A. a. O. S. 165, letzter Absatz der Anmerkung.
Kleine Mitteilungen. 519
planten, aber schließlich nicht zustande gekommenen neuen Hoch-
kirche in den liber censuum von 1192 hineingelangt. Die Hypothese
ist dadurch entstanden, daß allerdings aus dem Jahre 1189 ein
Ereignis bekannt ist, das Heinrich den Löwen ebenso wie Bardowiek
betrifft, ein Ereignis freilich, das den von Duchesne vermuteten
Kausalzusammenhang in das Reich des Unmöglichen verweist. Wenn
der Herzog die alte Sachsenstadt 1189 durch Errichtung eines Bis-
tums hätte erhöhen wollen, würde er sie dann wohl im gleichen
Jahre in einen Schutthaufen verwandelt haben?! Ganz gewiß niemals.
Zudem hätte der Herausgeber des liber censuum wissen müssen, daß
sich das Bistum Bardowiek bereits in dem 1188 aufgezeichneten
Provinciale des Albinus findet, womit die ganze Hypothese in sich
zusammenstürzt; denn 1188 saß der Welfe als politischer Verbannter
in England und konnte nicht daran denken, in Deutschland ein Bis-
tum zu gründen.
Was es mit dem Bistum Bardowiek auf sich hat, hat kürzlich
in sorgfältiger Untersuchung F. Wichmann aufzuhellen gesucht.” Das
Ergebnis seiner Forschung ist, daß das spätere Bistum Verden ur-
sprünglich unter Karl dem Großen in Bardowiek errichtet und erst
im Laufe des 9. Jahrhunderts nach Verden verlegt wurde. Offen läßt
er die Frage, ob, wie die römische Überlieferung andeuten könnte,
das Bistum Bardowiek für kurze Zeit unter dem jungen Erzbistum
Hamburg gestanden hat; das ist nicht sehr wahrscheinlich, wenngleich
nicht ausgeschlossen.” Der Umstand jedenfalls, daß neben dem
1 Über die Zerstörung von Bardowiek berichtet Arnold von Lübeck
in seiner Slavenchronik (MG. SS. XXI, 180; Oktavausgabe Arnolds S. 148):
Prevaluit autem dux adversus eam et devastata est civitas opulenta valde,
nec pepercerunt viri bellatores ecclesiis vel cimiteriis, sed ablatis omnibus
succenderunt eam igni.
7 Friedrich Wichmann, Untersuchungen zur älteren Geschichte des
Bisthums Verden (Hannover 1904), S. 14ff. Das Vorkommen von Bardowiek
in der Liste des Albinus hat Wichmann übersehen. Seine Untersuchung
schneidet die schwierige und noch ungelöste Frage der sächsischen Bistums-
gründungen in der karolingischen Zeit an, ein Thema, dessen Bearbeitung
von der Wedekindschen Stiftung jüngst als Preisaufgabe gestellt ist.
3 Die Kunde vom Bistum Bardowiek ist in Rom durch das Provinciale
des Albinus späteren Generationen übermittelt worden. Daß die mittel-
baren letzten Vorlagen der Albinusliste sehr alt sind, ergibt sich z. B. aus
seiner geographischen Disposition: das deutsche Reich tritt bei ihm noch
nicht als politischer Gesammtbegriff auf, vielmehr operiert er, soweit als
möglich, noch mit den altrömischen Provinzen: Das Erzbistum Mainz ent-
spricht der provincia Germania prima; Köln = prov. Germania secunda;
Trier = prov. Belgica prima. Unter dem Stichwort Alemannia sind dann
520 Hermann Krabbo. Kleine Mitteilungen.
Mainzer Suffraganbistum Verden sämtliche Listen auch das ım 12
und 13. Jabrhundert längst vergessene Bistum Bardowiek antühren.
ist ein schlagender Beweis, daB sie alle miteinander verwandt sind.
Endlich noch ein Wort über den episcopatus Alerzemiensis (nach
Gervasius) oder Aliszerinensis (nach Matthäus Paris). Die Heraus-
geber des Gervasius, R. Pauli und F. Liebermann, vermuteten eine
entstellte Wortform für Aldeburgensis!; dann würde also der Lübecker
Bischof versehentlich zweimal, mit seinem alten und seinem neuen
Namen, gebucht sein. DaB es sich um einen stark verstümmelten
Namen handeln könne, ist durchaus möglich, und es ließen sich aus
den verschiedenen Redaktionen des Provinciale viele Parallelen an-
führen, wie sich die den römischen Klerikern unbekannten fremden
Ortsnamen durch wiederholtes Abschreiben bis zur Unkenntlichkeit
verändern konnten. Die Deutung auf Aldenburg ist freilich abzu-
lehnen; die richtige Erklärung springt durch die Nebeneinander-
stellung der verschiedenen Listen fast in die Augen. Das Provinciale
von 1230 verzeichnet den episcopatus Zwerinensis alias Michili-
burgensis; Tancred stellt den älteren Namen voran, sagt Michili-
burgensis uel Czerinensis. So muß auch die Vorlage des Matthäus
Paris gelautet haben, nur daß statt uel hier, wie im Verzeichnis ven
1230, alias stand, also Michiliburgensis alias Zerinenusis. Durch ein
Flüchtigkeitsversehen sind aus dem einen Bischof dann zwei geworden,
der Mecklenburger und der Aliszerinensis des Matthäus, der sich bei
Gervasius etwas anders als Alerzemiensis wiederfindet.
Hermann Krabbo.
weiter unten die Kirchenprovinzen Bremen, Magdeburg und Salzburg auf-
geführt. Die Vermutung ist nicht ganz abzuweisen, daß das ebenfalls einer
alten Vorlage des 8. oder spätestens 9. Jahrhunderts entstammende, unter
Bremen verzeichnete Bistum Bardowiek vorübergehend dem Erzbistum
Hamburg unterstellt war.
"MG. SS. XXVII, 372 Anm. 7.
521
Kritiken.
Fritz Baumgarten, Franz Poland, Richard Wagner, Die
hellenische Kultur. Leipzig, Teubner 1905. X, 491 8. Mit
7 farbigen Tafeln, 2 Karten und gegen 400 Abbildungen im Text
und auf 2 Doppeltafeln. 10 M., geb. 12 M.
Das vorliegende Werk, zu dessen Abfassung sich drei schon
längere Zeit im praktischen Schuldienste stehende Gelehrte vereinigten,
geht von der Tatsache aus, daß die von den Hellenen geschaffene
Kultur nach wie vor die Hauptgrundlage unserer heutigen Kultur
bildet und hat den Zweck, diese von vielen bezweifelte Wahrheit von
neuem zu bekräftigen. Die Verf. wollen nicht eine Geschichte der
antiken Kultur in strengem Sinne geben, sondern eine zusammen-
fassende Darstellung derselben (der vorliegende Band soll durch einen
zweiten vervollständigt werden, welcher die hellenistische und die römi-
sche Kultur enthalten wird), natürlich in geschichtlicher Folge, bei
welcher die Umbildung der Altertumswissenschaft in eine historische
Disziplin zum Ausdruck kommt. Bei dem großen Umfang des The-
mas war eine Teilung des Stoffes unter mehrere Bearbeiter nicht zu
vermeiden, in der Art, daß Poland Staat, Leben und Religion, Baum-
garten die bildende Kunst, R. Wagner die geistige Entwicklung und
Literatur übernahmen.
Um gleich ein zusammenfassendes Urteil auszusprechen, so haben
wir es hier mit einer wohlgelungenen Leistung zu tun, die mit großer
(iewissenhaftigkeit gemacht und von reiner Begeisterung für die
Sache getragen ist. Die Sorgfalt und die Kenntnis der Verfasser ver-
dienen aufrichtige Anerkennung; das Ergebnis ist ein Buch, das ein
glückliches Muster populärer Behandlung eines manchmal recht
spröden Stoffes darstellt. Man möchte ihm recht weite Verbreitung
in den Kreisen derjenigen wünschen, die sich nicht bloß mit dem
konventionellen Namen eines ‚Gebildeten‘ zufrieden geben, sondern in
Wahrheit zu dem geschichtlichen Verständnis unserer heutigen gei-
stigen und politischen Lage vorzudringen trachten; und den Schülern
der oberen Klassen unserer Gymnasien sowohl, als auch den Studie-
renden unserer Hochschulen, besonders den Anfängern, wird das Werk
Ausgangspunkt und eine solide Grundlage für weitere, quellenmäßige
Studien sein.
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 4. 35
522 Kritiken.
Was die chronologische Teilung anlangt, so ist das Werk in
drei Abschnitte gegliedert: die mykenische Zeit, das griechische Mittel-
alter, die Blütezeit. Innerhalb derselben ist die schon erwähnte Tren-
nung des Stoffes durchgeführt, die sich nur bei der Behandlung der
mykenischen Zeit, deren alleiniger Bearbeiter Baumgarten ist, als un-
tunlich erwies. B. ging dabei, wie es gewöhnlich noch immer ge-
schieht, von Mykenae und Tiryns aus; ich halte es für richtiger, jetzt
mit den kretischen Funden zu beginnen, die zeitlich und ihrer Bedeutung
nach an die Spitze gehören. Die untere Grenze für den zweiten Ab-
schnitt, das griechische Mittelalter, scheint mir mit 500 v. Chr. zu
spät angesetzt zu sein; das sechste Jahrhundert, diese Zeit der Gäh-
rung und Ausbildung neuer Formen, bezeichnet in jeder Hinsicht
einen scharfen Gegensatz zu der früheren Gebundenheit und. verlangt
als Übergangsperiode eine Betrachtung für sich. Nicht ohne Schwierig-
keit war die Einordnung der Kapitel über Leben und Gottesverehrung
in die verschiedenen Zeitabschnitte, weil gerade in dieser Beziehung
oft die Frage sich erhebt, inwieweit manche Formen, die erst für
später überliefert sind, in eine frühere Zeit heraufreichen oder nicht,
und die Entscheidung darüber viel abiträrer ist als bei Fragen der
Verfassungsentwicklung oder der Literaturgeschichte.
Eines der wichtigsten Erfordernisse einer solchen Darstellung,
wie sie hier geboten ist, besteht darin, daß in Wahrheit den Fort-
schritten der Wissenschaft Rechnung getragen wird; auch in dieser
Beziehung befriedigt unser Buch alle Ansprüche, es steht auf der
Höhe der Zeit. Nur hie und da begegnet man Einzelheiten, die ge-
wissermaßen Relikte von früheren Anschauungen sind, so z. B. der
Überschätzung der Stammesunterschiede (S. 45), einer falschen Auf-
fassung des Ekklesiastensoldes (vgl. dagegen Aristoteles Ath. pol. 41),
und auf S. 456 findet sich der sehr anfechtbare Satz, daß Aeschines
aber in Philipps Solde stand, unterliegt keinem Zweifel‘. Die Ab-
schnitte über Kunst und auch diejenigen über Literatur fesseln durch
eine anmutende Frische des Tones; in den letzteren weise ich be-
sonders auf die gute Charakteristik der attischen Tragödie, der ein-
zelnen Dichter und ihrer Dramen hin. In den Abschnitten über den
Staat stört es mich, bei aller Anerkennung für die Arbeit, daß manch-
mal zu viel moralisiert wird — so ist, um nur einen Punkt heraus-
zugreifen, die Auffassung der Theorika zu einseitig; man darf doch
nicht vergessen, daß es sich um religiöse Feste handelte und von
welcher Bedeutung für das intellektuelle Niveau der Athener die Mög-
lichkeit war, daß auch die Armen den dramatischen Aufführungen
beiwohnen konnten —, und daß es häufig an mißbilligenden Seiten-
blicken auf die Gegenwart nicht mangelt. Unsere neueren Verhält-
Kritiken. 523
nisse sind doch das Produkt geschichtlicher Entwicklung, gerade so
wie diejenigen des Altertums und müssen zunächst historisch be-
griffen werden.
Ein spezieller Dank gebührt der Verlagshandlung, die den Band
in liberalster Weise mit bildlichen Beilagen ausstattete und den Preis
im Verhältnis dazu recht billig gestellt hat.
Prag. Heinrich Swoboda.
Rudolf Knopf, Das nachapostolische Zeitalter. Geschichte
der christlichen Gemeinden vom Beginn der Flavierdynastie bis
zum Ende Hadrians dargestellt von R. K. Tübingen, Mohr (Siebeck)
1905. XII, 468 S.
In schlichtem Sprachgewand, ohne jedes Haschen nach Farbe
und Glanz, fern von allen Ansprüchen auf Originalität und Entdecker-
ruhm, aber stets gleiche Sachkenntnis und gleiche Umsicht bewährend,
dazu in überaus klarer und durchsichtiger Formgebung, bietet uns
der Verfasser, Privatdozent der Theologie in Marburg, eine Dar-
stellung der äußeren und inneren Entwicklung des Christentums in
der Zeit von 70 bis 140, die man allerdings ganz passend als nach-
apostolisches Zeitalter im Gegensatz zu dem vorangegangenen aposto-
lischen und dem nachfolgenden, der Epoche der Kirchenbildung, be-
zeichnen kann. Ein einleitendes Kapitel behandelt „das Christentum
auf dem Boden des jüdischen Volkstums“: eine geordnete Zusammen-
stellung des Wenigen, was wir auf Grund des spärlichen Quellen-
materials darüber zu sagen im stande sind. Sein Schlußurteil über
das Judenchristentum (S. 30: „ein an innerer Haltlosigkeit krankendes,
auf die Dauer ohnmächtiges Gebilde, das auch in der Folgezeit, als
der große Kampf der Religionen begann, sich als von geringer Be-
deutung erwies“) hält sich im Gegensatz zu Alt-Tübingen an die
von A. Ritschl gezogene Linie, ohne sich mit neueren Versuchen,
diesem Faktor wieder ein größeres Gewicht zu verleihen, ausein-
anderzusetzen, wie der Verfasser überhaupt, gleich seinem Vorbild,
Weizsäckers „Apostolisches Zeitalter der christlichen Kirche“, wozu
er im Grunde nur die Fortsetzung liefert, Auseinandersetzungen mit
entgegengesetzten Auffassungen möglichst vermeidet. Die solide Be-
gründung des Ganzen in seinem fest gefügten inneren Zusammenhang
mag als beste Bürgschaft für den gesicherten Bestand des Einzelnen
gelten.
Die Hauptmasse des Buches steht unter der Überschrift: „Die
Heidenkirche“. Ein erstes Kapitel behandelt „die Quellen nach Zeit
und Ort ihrer Entstehung“ in einer keinesfalls als radikal zu bezeich-
nenden Richtung. Denn nur die Pastoralbriefe sind mit Sicherheit
35*
524 Kritiken.
aus dem paulinischen Nachlasse auszuscheiden. Die selbstverständlich
nicht von Petrus und Jakobus herrührenden, aber unter ihrem Namen
gehenden Briefe werden immerhin so früh als noch möglich angesetzt,
der nach Barnabas genannte sogar mit Wahrscheinlichkeit schon an
den Schluß des ersten Jahrhunderts; die Briefe des Ignatius und des
Polykarp unter Trajan; kurz vorher fällt das Johannesevangelium
mit unbekanntem Verfasser. „Die Ausbreitung“ (zweites Kapitel}
betreffend konnte sich der Verfasser wohl an Harnacks bekanntem
Buch „Die Mission und das Christentum der ersten drei Jahrhunderte“
orientieren, sich auch fortsetzend an E. von Dobschütz’ „Urchristliche
Gemeinden“ anschließen; die Ausführung erfolgt aber in durchaus selb-
ständiger Weise und bringt namentlich bezüglich der sozialen Zusammen-
setzung der Gemeinden, und hier wieder in Sonderheit der römischen,
nicht wenige feine Beobachtungen und anschauliche Schilderungen.
Unter dem Titel „Staat, Gesellschaft und die Christen“ (drittes Kapitel)
kommen zunächst die Verfolgungen zur Sprache. Schon der neronische
Schrecken wird zwar noch im Zusammenhang mit dem Stadtbrand
belassen (gegen die mittlerweile erschienene große Monographie Pro-
fumos), aber richtig als erstes Glied in der langen Reihe von Be-
drückungen angesehen, welche über die Christen als Feinde der
gesellschaftlichen und staatlichen Ordnung ergingen. In betreff der
domitianischen Verfolgung bleibt die fiskalische Seite derselben un-
erwähnt, wie sich der Verfasser überhaupt meist auf das quellenmäßig
sicher Bezeugte beschränkt und auf darüber hinausgehende Kom-
binationen nicht einläßt. Sicher ist, daß seither im Bewußtsein der
Regierung die Scheidung zwischen Judentum und Christentum voll-
zogen war. Als rechtliche Form des Einschreitens gegen die Christen
betrachtet der Verfasser nach Mommsens Anleitung das administrative
Koerzitivverfahren; Anlaß dazu bot gewöhnlich die gegen die Christen
gereizte Volksstimmung. Doch soll wenigstens Hadrian sich gegen
Berücksichtigung von solcherlei Masseninstinkten ausgesprochen haben.
Voraussetzung ist freilich nicht bloß die einst von Aube, Keim und
anderen geleugnete Echtheit des Reskriptes an Minucius Fundanus,
sondern auch die vom Verfasser selbst nicht ganz sicher behauptete
Richtigkeit seiner Auslegung. Auch gegen die Erklärung des Plinius-
textes hat Harnack (Theologische Literaturzeitung S. 399) begründete
Bedenken geäußert. Die prinzipielle Stellung der Christen zum Staat
wird an dem Gegensatz anschaulich gemacht, in welchem der Römer-
und erste Petrusbrief zur Apokalyptik stehen: Hervorkehrung loyaler
Ergebenheit in der Gemeindeversammlung mit ihrer Fürbitte für alle
Menschen, in Sonderheit auch für Kaiser und Obrigkeit, Nährung
und Pflege des Hasses gegen die christusfeindliche, satanische
Kritiken. 525
Weltmacht in den Winkelversammlungen, wo die eschatologische
Schwärmerei sich austoben konnte. Daran schließen sich Ausführungen
über das in gleicher Weise feindselige Verhältnis sowohl zur heidnischen
Bevölkerung wie zur jüdischen Diaspora, deren Propaganda durch
die konkurrierende christliche Mission schwer geschädigt wurde.
Von besonderem Interesse ist das vierte, der Gemeindeverfassung
gewidinete Kapitel, weil es sich hier um das vielverhandelte, wegen
Spärlichkeit und Dunkelheit der überdies auch dem Feuer der Kritik
noch nicht ganz entronnenen Quellenschriften vielleicht überhaupt
unlösbare, Problem der Entstehung des Episkopates handelt. Mit
Recht macht der Verfasser darauf aufmerksam, daß nicht einmal die
Terminologie einen übereinstimmenden Gebrauch aufzuweisen scheint
(S. 148, 196). Vor allem aber war die Entwicklung keine gleich-
mäßige. Der römische Clemensbrief, dem der Verfasser schon eine
monographische Behandlung gewidmet hatte und auch jetzt wieder-
holte und eingehende Beachtung zu Teil werden läßt, bietet Vorstellungen
vom Amtscharakter der Gemeindevorsteher, die dem katholischen System
schon viel näher stehen, als die doch wohl spätere Didache. Polykarp,
selbst schon Bischof, schreibt an eine Gemeinde, die noch keine Bischöfe
kannte. In Rom beanspruchen zur Zeit des Hermas die Amtsträger
(sie heißen Presbyter, Episkopen, Diakonen) zwar schon autoritative
Überwachung der Propheten und Inspirierten; aber einen monarchischen
Bischof gibt es noch nicht, wohl aber gleich nachher, seit etwa 150.
Schon frühere Ansätze dazu in Kleinasien glaubt der Verfasser in
der Apokalypse (die „Engel“ der Gemeinde), im dritten Johannesbrief
(Harnacks Hypothese) und besonders in den Pastoralbriefen zu erkennen,
wo die Adressaten Timotheus und Titus in bischöflicher Autoritäts-
stellung gedacht scheinen und der Bischof durch das nur für ihn
unumgängliche Erfordernis der Lehrhaftigkeit aus der Reihe der
Presbyter heraustritt. Für den Ursprung des Namens dieser letzteren
weist der Verfasser auf die griechischen Städte Kleinasiens hin, wo
sich die beiden Schichten der Alten und der Jungen als gerusia und
neoi oder neoteroi mit eigener Organisation gegenüberstehen (S. 187).
Man darf hier wohl an den Sprachgebrauch der Apostelgeschichte,
die der Verfasser etwas kurz behandelt (S. 177£.), erinnern, wo 5, 21
auf jüdischer Seite die gerusia, auf christlicher aber 5, 6 „die Jungen“
vorkommen mit bestimmten Öbliegenheiten im Gemeinschaftsleben;
vgl. Luk. 22, 26, Tit. 2,6 und den Gegensatz von Presbytern und
Jüngern 1. Tim. 5, 1 und 1. Petr. 5,5. Aus dem natürlichen Unter-
schiede der Altersverhältnisse ergaben sich mit der Zeit die Autoritäts-
stellung der einen, die Unterordnung der anderen. Das wäre eine
innergemeindliche Entwicklung, in welche das vom Verfasser mit
526 | Kritiken.
Fug und Recht geltend gemachte Vorbild der Diasporasynagoge mit
ihrem technischen Gebrauch des Namens Presbyter mindestens ein
rascheres Tempo brachte (S. 188f.) Das Quellenverhör bricht ab
mit Ignatius, der unter allen Zeugen des nachapostolischen Zeitalters
die am weitesten fortgeschrittene Ausgestaltung des monarchischen
Episkopates aufweist und nicht etwa Rom, sondern Syrien und Klein-
asien als Mutterboden erkennen läßt. Übung der Seelsorge, Über-
wachung des Versammlungswesens, Erhaltung der Reinheit der Lehre
gegenüber der eindringenden Häresie — das sind die Obliegenheiten,
die dem Bischof von Gottes und Rechtswegen zukommen. Zweifel,
ob ein derartiges Ziel als schon zu Anfang des zweiten Jahrhunderts
erreichbar gelten kann, berührt der Verfasser nicht, wie überhaupt
die Echtheit der Ignatiusbriefe für die gegenwärtige Forschung end-
gültig festzustehen scheint.
Ein fünftes Kapitel behandelt in ganz mustergültiger Weise „die
Versammlungen“, und zwar sowohl Teilversammlungen (Konventikel)
wie allgemeine, regelmäßige, und unter den letzteren wieder Wort- und
Mahlversammlungen, daneben auch Tauf- und Herrnmahl. Die überall
nachgewiesene Entwicklung besteht darin, daß in stetig steigendem
Maße das Überwachungsrecht der Amtsträger den Geistrednern gegen-
über zur Geltung kommt, bis endlich die Amtsträger so ziemlich die
einzigen sind, die in der Gemeinde zu beten und zu reden haben.
Was der Verfasser über die Gnosis mitzuteilen hat (sechstes
Kapitel), beschränkt sich auf die Zeit vor den großen Namen Basilides,
Valentinus, Marcion, also zumeist auf die in den johanneischen Schriften,
Pastoralbriefen und Ignatiusbriefen vorausgesetzten Häretiker. Viel-
fach berührt sich damit, so daß sogar Wiederholungen nicht ganz zu
vermeiden waren, das was wir im folgenden (siebenten) Kapitel über
die Theologie des nachapostolischen Zeitalters, zumal in dem, der
Auseinandersetzung mit der Gnosis gewidmeten, dritten Abschnitt des-
selben lesen. Die beiden vorangehenden Abschnitte gelten der Stellung
des Christentums zum Judentum und zum Griechentum. Als Ein-
leitung dient eine Skizze dessen, was als christliches Gemeingut von
religiösem Vorstellungsgehalt innerhalb der bezeichneten Zeitgrenze
gelten kann. Es war natürlich nicht leicht, dieser durch die Aufgabe
gebotenen Beschränkung des Stoffes durchweg eingedenk zu bleiben
und gerecht zu werden. Umsomehr Anerkennung verdient das Geschick,
womit der Verfasser auf jeder Station der durchlaufenen Bahn genaue
Rechenschaft über Woher und Wohin zu geben versteht. In schlichter
und doch fesselnder Darstellung zeichnet er die Anschauungskreise
und Horizonte der einzelnen Zeugen, um von Zeit zu Zeit an ent-
sprechenden Ruhepunkten die Ergebnisse zusammenzufassen und den
Kritiken. 527
Tatbestand zu konstatieren. Das Gleiche gilt endlich auch von dem
letzten (achten) Kapitel, das die Überschrift „Die Frömmigkeit“ trägt
und aus den meist führenden Geistern angehörigen Dokumenten wohl-
überlegte, Licht und Schatten gerecht verteilende Rückschlüsse auf
das religiöse und sittliche Leben der Durchschnittschristenheit zieht.
Zum Schlusse kann der Unterzeichnete dem Verfasser nur auf-
richtig Glück wünschen zur Vollendung eines Meisterwerkes, welches
dank einem gesunden, überall ruhig und gleichmäßig verlaufenden
Urteil in zu erhoffenden neuen Auflagen zwar da oder dort noch
Ergänzungen vertragen, aber doch nur ganz weniger und dazu gering-
fügiger Berichtigungen bedürftig sein wird. Bereits haben Harnack
(Theologische Literaturzeitung S. 397f.) und Köhler (Kartellzeitung
akademisch-theologischer Vereine S. 190) das Werk in einer Weise
empfohlen, daß dem Unterzeichneten nichts weiter übrig bleibt, als
zu bekennen, daß ihm die Lektüre desselben eine Quelle nicht bloß
sich stets steigernden Genusses, sondern auch reichlicher Belehrung
gewesen ist. Im großen und ganzen dürfte das Bild des hier be-
handelten Ausschnittes der Kirchengeschichte auf absehbare Zeit hinaus
festgestellt erscheinen.
Straßburg i. E. H. Holtzmann.
Dr. Friedrich Boden, Amtsrichter in Hamburg: Die isländische
Regierungsgewalt in der freistaatlichen Zeit. (Heft 78
der Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte,
herausgegeben von O. Gierke). Breslau 1905. 101 S.
Je anachronistischer es sich ausnimmt, desto lebhaftere An-
erkennung verdient es, wenn ein juristischer Praktiker seine Muße-
stunden auf ein tieferes Eindringen in die Geschichte des germanischen
Rechts, und erst gar, wenn er sie aufs Studium eines nordischen
Rechts verwendet. Nur sollte er sich, wenn er mit den Früchten
solchen Fleißes die schon nicht mehr dürftige Literatur bereichern
will, klar machen, einmal, daß er des ganzen Rüstzeugs der bisherigen
Forschung, und sodann, daß er, gerade weil eine derartige Arbeit für
ihn nur Nebenbeschäftigung sein kann, einer um so längeren Reife-
zeit bedürfen wird. In der einen wie in der andern Hinsicht läßt es
der Verfasser fehlen. Insbesondere scheinen mir seine Publikationen
aus der nordischen Rechtsgeschichte mit einer gewissen Hast einander
zu folgen. Kein Wunder, daß sie ein stark dilettantisches Gepräge
tragen.
Dilettantisch ist schon die Überschätzung des eigenen Arbeits-
gebietes, wie sie in der gegenwärtigen Schrift gleich von der ersten
Seite an sich bemerkbar macht. Der isländische Freistaat soll
528 Kritiken.
„unmittelbar auf die urgermanischen Verhältnisse zurückgehen”
und es muß sich „deshalb an diesem Lande auch die urgermanische
Staatsform am besten studieren lassen“; — wir können uns „allein
auf Grund der isländischen Berichte ein Bild davon machen, in
welcher Weise sich überhaupt der primitive germanische Staat ge-
bildet haben kann“. Eine solche Verwertung des isländischen Rechts,
zumal des isländischen öffentlichen Rechts, zu Rückschlüssen auf ur-
germanische Zustände war schon vor 50 Jahren aus der Mode. Schon
damals wußte man, und alle Forschungen haben es seitdem nur immer
wieder von neuem bestätigt, daß gar kein skandinavisches Recht seh
weniger zu derartigen Rückschlüssen eignet, als gerade das isländische.
Dilettantisch ist ferner die Art, wie der Verfasser sein Quellen-
material abgrenzt. Er verfügt über eine sehr stattliche Kenntnis der
Sturlunga und außerdem der isländischen Unterhaltungsliteratur, d. h.
derjenigen Schriftwerke, deren Lektüre das Arbeiten auf dem Gebiet
des isländischen Altertums so vergnüglich macht. Hiedurch aber
läßt sich der Verfasser dazu verleiten, seine Ansichten fast aus-
schließlich auf den Überlieferungen dieser Quellen aufzubauen. Die
spezifischen Rechtsaufzeichnungen läßt er nahezu unbenutzt. Ihr
Studium freilich bereitet seltener Kurzweil, und überdieß klafft ja zu
allen Zeiten die Differenz zwischen Rechtsvorschrift und Rechts-
praxis, — eine Binsenwahrheit, die einzuschärfen der Verfasser nicht
müde wird. Aber nicht genug damit, Boden überschätzt nicht nur
sein Quellenmaterial im ganzen, er überschätzt auch die einzelnen
Quellen, namentlich die romantischen Erzählungen, deren Berichte er
fast immer für baare Münze nimmt, — deren Abfassungszeit er mit
der Zeit ihres Gegenstandes verwechselt. Diese Verwechslung macht
sich als besonderes grob fühlbar S. 62f., wo aus dem häufigeren oder
selteneren Vorkommen der Wörter godord und mannaforráð in den
Erzählungen gefolgert wird, man habe unmittelbar nach 930 (!) die
Herrscherstellung (des Goden) noch nicht nach der objektiven,
sondern nur nach der subjektiven Seite bezeichnet; erst gegen 1200
hin habe man die technischen Ausdrücke godord und mannaforad all-
mählich häufiger gebraucht, und „diese Namengebung“ habe „der Auf-
fassung der Herrscherstellung als einer bestimmten, klar umgrenzten
Sache Vorschub geleistet“, was „auf der Hand“ liege.
Daß Hilfshypothese, Ratiocinatio und Argumentatio e silentio
je nach Bedarf ihre Rolle spielen, wird man freilich unserm Ver-
fasser weniger scharf ankreiden dürfen, wenn man erwägt, was sich
in dieser Hinsicht heutzutage selbst Fachmänner erlauben, die sich
dem Leser mit Emphase als methodische Kritiker vorstellen. Aber
nicht minder bedenklich steht es mit der Jurisprudenz und den all-
Kritiken. 529
gemeinen rechtsgeschichtlichen Kenntnissen, die sich in der vorliegenden
Schrift verraten. Der formelle Akt der Okkupation, sagt Boden S. 6,
war das Umfahren mit Feuer; allein da auf Island trotz des for-
mellen Okkupationsaktes tatsächlich keinerlei Herrschaftsverhältnis des
ersten Okkupenten über den Grund und Boden geschaffen worden sei,
so sei einem späteren Ansiedler nichts im Weg gestanden, das Land
sich völlig rechtmäßig mit offener Gewalt anzueignen; Grund: es sei
„ein allgemeiner Grundsatz des germanischen Rechts, daß
formelle Handlungen nur dann Bedeutung haben, wenn sie wirklich ein
Ausdruck der tatsächlichen Verhältnisse sind“. Woher man wohl diesen
allgemeinen Grundsatz kennen lernen kann? und wozu dann überhaupt
die Feuerumfahrt? In nächster Nachbarschaft (S. 4) kommt die Hypo-
these vor, König Harald habe mit seinem (angeblichen) Gesetz, wo-
nach jeder Ansiedler nur ein bestimmtes Maß Land okkupieren durfte,
die Entstehung mächtiger Herrschaften auf Island zu verhindern ge-
sucht! Als ob Leute, die nach Island gezogen waren, um Haralds
Herrschaft zu entweichen, sich dort um seine Gesetze zu kümmern ge-
habt hätten! S. 30, 32, 58 spricht gegen das „reine Untertanen-
verhältnis des Thingmannes“ zu seinem Goden das Fehlen lokaler
oder territorialer Beziehungen zwischen beiden. Als ob nicht nach
deutschem Recht ein Gefolgsmann und später der Vassall Gewalt-
untertan seines Herrn, nach alten und modernen Rechten das Haus-
kind Gewaltuntertan seines Vaters, der Mündel Gewaltuntertan seines
Vormundes, der Staatsangehörige im Ausland Gewaltuntertan seines
Heimatstaates sein könnte, auch wenn räumlich der Untertan dem
Zugriff seines Gewalthabers entrückt ist? S. 33 soll das Thingmannen-
verhältnis u. a. auch darum kein „reines Untertanenverhältnis“ sein,
weil sehr oft „jemand zugleich als Thingmann und als Freund eines
Goden bezeichnet wird“. Als ob rechtliche Untertänigkeit und tat-
sächliche Freundschaft einander ausschlössen! S. 55 ist die Frage nach
dem Verhältnis zwischen Godord und Grundherrschaft „zu verneinen“,
„insoweit lehnrechtliche Verhältnisse irgend welcher Art in Frage
kommen“! Als ob Grundherrschaft und Lehnrecht etwas miteinander
zu schaffen hätten. S. 61 „ergibt sich allmählich die Notwendigkeit,
das Verhältnis zwischen Herrscher und Untertan zum Begriff zu
stempeln, oder was dasselbe sagen will, als juristische
Sache, als res incorporalis aufzufassen“, und ebendort ist „diese
Auffassung der Regierungsgewalt als Sache ein sehr wichtiges
Unterscheidungsmerkmal der rechtlich fundierten Gewalt und
der rein tatsächlich bestehenden“. Man wird zugeben, schöne Bei-
träge zur Dogmatik des Sachenrechts und des Staatsrechts.
Dies alles muß man kennen, um sich zu erklären, wie Boden
530 Kritiken.
zu der ganzen Schrift kommen konnte. Die isländische Regierungs-
gewalt in der freistaatlichen Zeit ist ihm identisch mit dem Goden-
tum. Der Titel der Arbeit würde am einfachsten aus diesem Wort
bestehen. Sie stellt sich denn auch im wesentlichen als eine Fort-
setzung jenes Artikels über „die isländischen Häuptlinge“ dar, den der
Verfasser in der Savigny-Zeitschrift 1903 veröffentlicht hat. Es gab
im isländischen Freistaate nicht eine, sondern es gab nur viele
Regierungsgewalten, — ebensoviele als Goden da waren. Die gesetz-
gebende Versammlung auf dem Allthing, die logretta, fertigt der
Verfasser damit ab, daß er sie „mehr einer Art Bundestages, d. i
einer Versammlung souveräner Herrscher als einer obersten Landes-
behörde“ gleichen läßt, daß er ihr „jede Exekution“ abspricht und
daß er endlich meint „annehmen“ zu dürfen, ihr Einfluß sei „faktisch
kein erheblicher gewesen“. Er scheint also nichts zu wissen von dem
ausgedehnten Strafzwang, der den Gesetzen der Versammlung die
Beobachtung sicherte, nichts von der isländischen Popularklage, die
für die Durchführung auch des Strafzwangs sorgte, nichts von den
vielen Landesgesetzen, welche die logretta erlassen, nichts von den
mancherlei besondern Strafen, womit sie Pflichtverletzungen der Goden
bedroht hat. Wenn trotz alledem der Einfluß der gesetzgebenden
Versammlung „kein sehr erheblicher“ gewesen wäre, dann freilich
müßte der isländische Freistaat auch uns den Eindruck des „Primitiven“
machen; freilich ob darum auch des Urgermanischen, das wäre noch
immer die Frage. Ähnlich wie mit dem Allthing verführt Boden mit
den Bezirkstlingen, die sowieso „in ihrer Gesamtheit an Bedeutung
nicht im entferntesten an das Allthing heranreichen“ (S. 47).
In drei Abschnitten aber sucht der Verfasser dem Godentum
gerecht zu werden. Der erste (S. 1—45) will die „Elemente der is-
ländischen Regierungsgewalt“, d. h. Entstehung und Wesen des Goden-
tums, der zweite (S. 45—90) die „Rechtsverhältnisse der Regierungs-
gewalt“, d. h. Inhalt und territoriale Beziehungen des Godord, das
Godord als unkörperliche Sache, seine Gründung und seinen Untergang,
seine Veräußerlichkeit und Vererbung, der dritte (S. 90—99) seine
äußere Geschichte darlegen. Von diesen drei Abschnitten beanspruchen
der zweite und dritte kein näheres Eingehen des Berichterstatters,
schon wegen ihrer Oberflächlichkeit. Daß dem zweiten nur ein frag-
mentarischer Charakter zukommt, liegt schon darin, daß der Verfasser
beiseite läßt, was die Rechtsquellen bieten, weil dieses in der bis-
herigen Literatur erschöpft sei, — ein Irrtum, dem man sich nur
bei einer sehr kursorischen Lektüre der Rechtsbücher hingeben kann.
Was die Entstehung des Godentums betrifft, so bemüht sich Boden
noch einmal, obgleich der Punkt längst von auderen erledigt ist, dar-
Kritiken. 531
zutun, daß sie nicht mit den Ansiedlungsverhältnissen zusammenhänge.
Nur führt er den Beweis mit weniger schlagenden Argumenten, als
ihn Maurer geführt hatte, — hebt dagegen hervor, „die sogenannte
grundherrliche Theorie i. e. S. finde keine Stütze in den isländischen
Verhältnissen“. Es ist freilich auch keinem ihrer Vertreter ein-
gefallen, dort eine Stütze zu suchen. Ebensowenig aber wie die An-
siedlungsverhältnisse, so behauptet Boden, und hier wird er nun gegen-
über Maurer und den früheren selbständig, ergeben sich Tempel-
priestertum und Thingwesen „als wesentliche Grundlagen“ des Goden-
tums. Zur einen Hälfte, nämlich inbezug auf das Thingwesen, be-
rührt sich Bodens Ansicht mit der von Finsen oder — wie sich
Boden in der angeführten Zeitschrift ausdrückt — die Finsensche
mit der seinigen. Insoweit hat sich denn auch Boden jede besondere
Beweisführung erspart; er läßt es bei dem etwas dunkeln Ausspruch
bewenden, das Thingwesen falle (ebenso wie die Tempelunterhaltung)
„nicht unter den Begriff der Regierung, worunter man i. e S. nur
die formalen Funktionen der staatlichen Organe verstehe, sondern
unter den Begriff der Verwaltung“. Finsens Argumente waren aber
in der Hauptsache e silentio genommen: es gab vor 930 viele Goden-
tümer, bei denen sich keine Thingleitung nachweisen läßt. Und
e silentio nahm auch Boden seine Gründe, als er in der zitierten Zeit-
schrift den Beweis dafür antrat, das Tempeleigentum oder, wie er
minder präzis sagt, das Tempelpriestertum sei keine Grundlage des
Godentums: es gab manche Godentümer, bei denen in den Erzählungen
kein Tempeleigentum nachweisbar, — ein besonders gewagtes Argu-
ment, sintemal in den letzten Jahrzehnten Fundamente verschiedener
Tempel aufgedeckt wurden, von denen schriftliche Quellen nichts er-
zählen. Dabei noch Hilfshypothesen zur Beseitigung unbequemer Tat-
sachen, wie z. B. S. 161 a. a. O.: „die Vapnfirdingar wohnten aller-
dings at Hofi d. h. am Tempel; aber diesen Namen hatte das Land
schon, als sie es durch Kauf erwarben, und daß sie den Kult in
dem fremden Tempel einfach fortgesetzt haben sollten, ist-
bei der individualistischen Gestaltung des germanischen
Götterglaubens nicht gerade wahrscheinlich“. Wie schade,
daB Boden über den religiösen Eigensinn dieser Vapnfirdingar nicht
noch Genaueres mitteilt! Oder in der vorliegenden Schrift S. 13 „die
naheliegende Möglichkeit“ (S. 12 war sie noch eine „entfernte“), daß
gewisse Tempel von Goden „erst nach der Gesetzgebung des Ulfljotr“
(= „in Veranlassung des Gesetzes“) angelegt sind. Die noch un-
bequemere Tatsache, daB man den politischen Machtträger als godi,
d. h. als Priester bezeichnete, räumt Boden a. Zeitschrift 167 ff. und
in der vorliegenden Schrift S. 14, 10 mit der Unterstellung aus dem
539 Kritiken.
Weg, es sei ein Unterschied zwischen godi und hofgodi; godi be-
deute den politischen Machthaber nur im juristischen Sprachgebrauch
und in Beinamen, hofgodi dagegen bedeute den Tempelbesitzer; die
Terminologie der Regierungsgewalt (goui) sei erst aus dem Landes-
gesetz von 930 geflossen, welches „vielleicht“ die politische Gewalt
mit dem Tempelpriestertum in Beziehung setzen „wollte“: „die vom
Gesetz geprägten Ausdrücke gingen wohl schon sehr bald in den
Begriff der Regierungsgewalt im allgemeinen über“ (S. 15)! Da
kommt nun freilich dem Verfasser der Gedanke, „weshalb die Gesetz-
gebung sich mit der Unterhaltung von Tempeln befaßte“. Die Ant-
wort lautet (S. 16f.): nicht sowohl um der Gottesverehrung willen,
wozu kleine Opferhäuser genügt hätten, sondern weil der Gesetzgeber
im Interesse des Friedens auf die Abhaltung großer Opferversamm-
lungen Wert legte, die nur in Tempeln Platz fanden. Das ist nun
wieder bare Hypothese, ersonnen, weil erst das Gesetz von 930 die
Regierung mit der Tempelverwaltung in Verbindung gebracht haben
darf; — oder vielmehr ein Gespinst von Hypothesen. Denn Hypo-
these ist es auch, daß die Opferversammlungen gerade nur innerhalb
des bedeckten Tempelraumes abgehalten werden konnten, —- Hypo-
these, daß ein gewöhnliches Tempellanghaus genügenden Raum für
eine große Opferversammlung bot. Mit den archäologischen Forschungen
über die isländischen Tempelanlagen scheint der Verfasser unbekannt.
Schwieriger als die negativen sind die positiven Ansichten des
Verfassers über Wesenheit und Entstehung des Godentums festzustellen.
Wohl sieht man, daß er es als eine Herrschaft mit schrankenloser
Befehlsgewalt auffaßt: der Gode „kann prinzipiell alles befehlen und
verbieten, was sich nur befehlen und verbieten läßt“ (S. 49). Man
erfährt weiter, daß zwei spezifische „Attribute“ oder „Merkmale“ zu
einem (sodord gehören sollen, „Thingtätigkeit“ und der „Besitz vun
Thingleuten“ (S. 50f.), daB endlich ein wesentlicher Unterschied be-
stehe zwischen Untertanen eines Goden und seinen Thingmännern; das
. Untertanenverhältnis beruhe auf räumlicher Abhängigkeit, das Thing-
mannverhältnis auf freilöslichem Vertrag; letzteres, das mit dem Thing
„so gut wie gar nichts zu tun habe“ (S. 27), sei eine „kriegerische
Organisation“ und sei „mit dem Gefolgschaftswesen in den andern
germanischen Ländern in Zusammenhang zu bringen“; man könne
Untertan eines Goden sein, ohne sein Thingmann, und ebenso Thing-
mann, ohne sein Untertan zu sein ($$ 4,6). Anderseits sucht Boden
die Entstehung der Godengewalt. darin, daß der norwegische Adel,
den er mit dem germanischen Uradel gleichsetzt, „fast unver-
ändert“ vom Mutterland in die Kolonie übergegangen sei; das „Wesen“
dieses Uradels aber findet er ohne weitere Begründung — er scheint
Kritiken. 533
dies für ausgemacht zu halten — „in der Herrschaft“, „in einer tat-
sächlichen Machtstellung“ (§ 3). Er klärt uns aber nicht darüber
auf, wie wir uns eigentlich die Kontinuität der isländischen mit
der norwegischen Adelsherrschaft denken sollen. Denn die Hypothese
eines Volksglaubens an die Vererblichkeit der Herrschereigenschaften
und die andere Hypothese eines außergewöhnlich starken Gefühls der
Zusammengehörigkeit bei den Mitgliedern einer Adelssippe (S. 23 ff.)
` vermögen wir vorläufig nicht einmal als Surrogate einer Aufklärung
zu betrachten. Die Godengeschlechter sind ja nicht als Herrscher
noch als „Gefolgschaftsführer“ auf Island eingewandert, sondern dort
erst sind ihre Herrschaften und „Gefolgschaften“ entstanden. Der
Verfasser behauptet auch selbst nicht das Gegenteil. Er scheint also
eine Art Prädestinationslehre aufstellen zu wollen: gerade nur be-
stimmte Geschlechter, eben die, welche in Norwegen bis auf Harald
den schönhaarigen an der Herrschaft waren, blieben auf Island zu
Trägern der neu zu errichtenden Regierungsgewalt und zu „Gefolgschafts-
führern“ vorbestimmt. „Die adelige Abkunft war im allgemeinen die
notwendige Voraussetzung, die conditio sine qua non für die
die Stellung eines Gefolgschaftsführers... Adelig heißen alle die
Familien, die ihre Angehörigen befähigten, zur Machthaberschaft zu
gelangen. Der Adel ist potenzielle, die Stellung eines Gefolg-
schaftsführers aktuelle Machthaberschaft‘‘ (S. 44). Das wäre frei-
lich ein Beitrag zur Erkenntnis des „germanischen Uradels“, der
mindestens an Originalität nichts zu wünschen übrig ließe. Der Ver-
fasser vergißt denn auch nicht, die Tragweite seines Ergebnisses dem
Leser vorzumessen: nicht nur auf Island beruhte „das ganze Staats-
wesen auf dem Gefolgschaftswesen“, sondern „man darf sich
wohl zu der Annahme entschließen, daß die Gefolgschaft über-
haupt schlechthin die Form war, in der sich der staats-
rechtliche Gedanke bei allen germanischen Stämmen äußerte“
(S. 43). Darum ist die Ansetzung eines Begriffes, worunter Thing-
mann und Gefolgsmann subsumiert werden, „für die Erkenntnis des
germanischen Staatsrechts eine unabweisbare Notwendigkeit“
(S. 41). Also der „staatsrechtliche Gedanke“ lediglich in der Form
eines Privatrechtsverhältnisses, der Staat lediglich auf solchen
Privatrechtsverbältnissen beruhend! Aber weiter: die ständischen Ver-
hältnisse lehren auch, „warum die principes des Tacitus zu-
gleich Machthaber und Gefolgschaftsführer sind“ (S. 43).
„Das Gefolge allein reichte aus, um dem Grefolgschaftsherrn die
Stellung eines Machthabers zu geben, und es bedurfte nicht etwa
noch einer besonderen Wahl oder Anerkennung seitens der Ge-
meinde* (S. 44). Folglich fallen die Berichte des Tacitus: „eliguntur
534 Kritiken.
in iisdem conciliis et principes etc.“ und „reges ex nobilitate, duces
ex virtute sumunt“ einfach unter den Tisch. Und endlich: „die
freie Veräußerlichkeit der Regierungsgewalt ist nicht etwa eine Ab-
normität des isländischen Staatsrechts; vielmehr ist es lediglich ein
durch das moderne Recht hervorgerufenes Vorurteil, daß
staatsrechtliche Befugnisse auch im germanischen Recht
prinzipiell unveräußerlich gewesen sein müßten“ (S. 75). Also
der Feodalstaat ist schon urgermanisch und obendrein ein Bündnis
von Bandenchefs. Solche Ansichten ziert nicht einmal der Reiz der
Neuheit. Aber über ein halbes Jahrhundert ist es schon her, seitdem
sie widerlegt sind.
Auch wenn wir indes unsern Verfasser nicht bis ins urgermanische
Altertum zurückbegleiten, wenn wir bei seiner Begrifisbestimmung
des Godentums selbst stehen bleiben, so können wir uns schon da
verschiedener Bedenken nicht erwehren. Die Thingmänner sollen mit
dem Thing so gut wie gar nichts zu tun gehabt haben; gleichwohl
tragen sie ihren Namen, was auch Boden nicht bestreitet, vom Thing.
Dagegen die angeblich von ihnen verschiedenen Untertanen des Goden
tragen keinen solchen Namen, wiewohl gerade sie der Thingleitung
ihres Goden unterstanden. Verfasser hilft sich S. 27f. mit der An-
nahme, der Name „Thingmann“ werde wohl „ähnlich wie der des
Goden irgend einer Zufälligkeit seinen Ursprung“ verdanken, was
er dann so ausmalt, daß der Name etwa am Thorsnesthing ınöge
aufgekommen sein, wo „die Besucher des Things zugleich das Gefolge
eines Machthabers bildeten“. Aber warum haftete dann der Name
gerade nur an den Gefolgschaftsleuten und nicht an den Thing-
besuchern, die ihn doch viel eher verdienten. Isländer soll es gegeben
haben, die weder Goden noch Thingmänner waren, wiewohl die
Gragas lang und breit davon handelt, wie jeder, der nicht Gode ist,
Thingmann werden muß. Diese Rechtssätze gehören natürlich der
Meinung des Verfassers nach zu denjenigen, die man nicht beobachtete.
Darum wohl auch geht er nicht näher auf sie ein. Er führt nicht
einmal ihre Fundorte vollständig an, obgleich sie zu den wichtigsten
Teilen der Lehre von den Thingleuten gehören. Er kümmert sich
aber auch nicht darum, wie es sich unter der Voraussetzung, von
der er ausgeht, mit dem Gerichtsstand und folgeweise mit der ganzen
Gerichtsverfassung verhielt, angesichts des von ihm selbst (S. 43) an-
geführten Satzes, daß die Zuständigkeit eines Gerichts sich nicht nach
dem Wohnsitz des Beklagten, sondern nach seiner Zugehörigkeit als
Thingmann richtete. Was aber endlich die Adeligkeit der Goden-
geschlechter betrifft, so hat sich Boden den Beweis dafür (in seinem
Sinne natürlich!) etwas leicht gemacht. Ihm genügt es, „daß unter
Kritiken. 535
den Vorfahren der Ansiedler Könige, Jarle oder Hersen genannt
werden, und er gibt sich große Mühe, diese altbekannte Tatsache
eigens nachzuweisen. Aber er berücksichtigt nicht diejenigen Ge-
schlechter, bei denen eine solche Abstammung nicht nur äußerst un-
wahrscheinlich ist, sondern auch nicht einmal von der Legende be-
hauptet wurde, wie z. B. das des Arnkell godi, des Arngrimr godi,
des Hrafnkell Freysgodi, des Haldörr Garpsdalsgodi u. v. a. Hier
wäre wirklich einmal der Platz für Argumente e silentio, wenn man
bedenkt, welches Gewicht die Isländer zu allen Zeiten auf Genealogie
legten. Der Verfasser jedoch würde dem wahrscheinlich zu begegnen
wissen mit der Behauptung, die sich S. 44 findet: „gelangte aus-
nahmsweise ein Nichtadeliger zur Machthaberschaft, so trat er eben
damit in den Kreis der Adelsfamilien ein“. So eignen sich die is-
ländischen Verhältnisse am besten zur Erkenntnis des urgermanischen
Adels!
München, April 1906. K. v. Amira.
Karl Heldmann, Rolandsspielfiguren, Richterbilder oder
Königsbilder? Neue Untersuchungen über die Rolande Deutsch-
lands mit Beiträgen zur mittelalterlichen Kultur-, Kunst- und Rechts-
geschichte. Mit 3 Abbildungen. Halle a. S., Niemeyer, 1905.
210 Seiten. 8°
Vor etwas über Jahresfrist veröffentlichte ich in dieser Zeit-
schrift (Bd. VIII S. 86—89) eine Kritik über die neueste Roland-
hypothese, die zu gleicher Zeit Karl Heldmann in Halle und Franz
Jostes in Münster aufstellten. Beide vertraten die Ansicht, daß die
unter dem Namen „Rolande“ bekannten und bisher meist als Rechts-
symbole der Gerichtsbarkeit, der Stadtfreiheit oder Marktfreiheit er-
klärten Bildsäulen, die sich in einer Anzahl norddeutscher Städte fin-
den, aus Spielfiguren entstanden seien, die man bei dem sogenann-
ten Rolandspiel benutzt habe. In Bremen babe man am Anfang des
15. Jahrhunderts zuerst als Zeichen der Stadtfreiheit einen Stein-
roland erbaut, dem man den Namen der alten Spielfigur beigelegt
habe, und daraufhin seien zum Teil noch im 15. Jahrhundert, zum
Teil in den folgenden Jahrhunderten in anderen norddeutschen Städten
ebenfalls Steinrolande errichtet worden. Wo dagegen in den Stadt-
büchern des 14. oder beginnenden 15. Jahrhunderts die Rede von
Rolanden sei, habe man darunter ausnahmslos die beim Rolandsspiele
verwendeten Spielfiguren zu verstehen.
Ich war in meiner Kritik zu einer entschiedenen Ablehnung der
neuen Hypothese gelangt; zu demselben Resultate kam auch der Alt-
meister auf dem Gebiete der Rolandforschung, Georg Sello, in seinen
536 Kritiken.
schon durch den Titel und leider noch mehr durch den gereizten Ton
sich als Streitschrift kennzeichnenden Vindiciae Rulandi Bremensis,
ferner in einer trefflichen Besprechung Keutgen im Literatur-
blatt für german. und roman. Philologie 1905 S. 355f.! Anderer-
seits hat es auch nicht an zustimmenden Besprechungen gefehlt: be-
findet sich auch unter diesen Eidhelfern Heldmanns keiner, der bis-
her auf dem Rolandsgebiet gearbeitet hatte, so verdient doch die ein-
gehende und scharfsinnige Besprechung Beyerles in der Zeitschrift der
Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germ. Abt., Bd. XXV S. 395 ff.
volle Beachtung.” Vor allem aber hat Heldmann noch einmal das
Wort ergriffen und in einem selbständigen, das erste Werk an Um-
fang noch übertreffenden Buche unter Auseinandersetzung mit seinen
Gegnern die Richtigkeit seiner Theorie zu erweisen gesucht.
Wenn ich im folgenden an die Besprechung dieses Buches heran-
trete, so möchte ich vorausschicken, daB ich von vornherein jedes
Eingeben auf die darin gegebene Detailpolemik vermeide Ich gebe
gern zu, daß durch die Art, wie Sello ihn angegriffen hatte, Held-
mann zu einer Einzelverteidigung genötigt war; ich kann aber nicht
annehmen, daß dieser Streit, der sich zum Teil um die nichtigsten
Kleinigkeiten dreht und nicht gerade in der verbindlichsten Form ge-
führt wird, das größere Publikum interessiert. Mir ist es im folgen-
den allein um die sachlichen Gegensätze in den Hauptfragen zu tun.
Zunächst bin ich mit Heldmann einig in den meisten Ausfüh-
rungen, die gegen Sello und seine Rolandstheorie gerichtet sind. Im
einzelnen diese Ausführungen hier zu wiederholen, scheint mir kaum
erforderlich; die lediglich Sellos Phantasie entsprungene, jedes An-
haltspunktes entbehrende Königsbildertheorie kommt meines Erachtens
ebensowenig mehr für die Wissenschaft in Betracht wie die zuletzt
durch Platen vertretene mythologische Erklärung der Rolandsbilder.
Erweist sich Heldmanns Spielrolandtheorie als falsch, so kann nur
jene Ansicht, die die Rolande als Gerichtsbilder auffaßt, auf Beach-
tung Anspruch erheben. Ferner aber halte ich für ein besonderes
Verdienst Heldmanns, daB er den Zusammenhang zwischen der eigen-
artigen Bedeutung des Bremer Rolands als Symbol der kaiserlichen
! Die nachfolgenden Ausführungen berühren sich in manchem mit
dem, was Keutgen dargelegt hat.
2? Auch Heck neigt in seinem Aufsatz „Die Rolandstelle des Bremer
Henricianums“ (Histor. Vierteljschr. 1906 S. 30öff.), den ich erst während
der Korrektur benutzen konnte, der Spieltheorie zu; vgl. S. 323. Gegen
Heldmann und für die Richterbildtheorie hat sich neuerdings Kampers er-
klärt; vgl. Schlesische Zeitung vom 15. Juni 1906, Kölnische Volkszeitung
vom 24. Juni 1906.
Kritiken. 537
Stadtfreiheit und den Hemelingschen Fälschungen am Anfange des
15. Jahrhunderts richtig erkannt hat.! Nur in einem, allerdings wich-
tigen Punkte weiche ich von ihm ab. Während Heldmann annimmt,
man habe in Bremen dem 1404 als Zeichen der Stadtfreiheit neu
errichteten Steinbild den Namen Roland in Erinnerung an einen 38 Jahre
früher zerstörten Spielroland gegeben, halte ich dies Steinbild für den
unmittelbaren Nachfolger eines Roland genannten Gerichtsbildes und
erblicke das Neue nur darin, daß man unter Benutzung der Fälschun-
gen durch Anbringung des Schildes mit dem Reichsadler eine beson-
dere Beziehung auf die Reichsfreiheit Bremens hineinlegte.
Endlich aber erkenne ich voll an, daß durch die ungemein ein-
gehenden und dabei von einer ungewöhnlichen Vielseitigkeit zeugen-
den Forschungen Heldmanns die Rolandfrage eine entschiedene För-
derung im einzelnen erfahren hat. Niemand hat bisher z. B. das
ikonographische und kostümgeschichtliche Material in so ausgiebiger
Weise verwertet wie er. Sehr einleuchtend ist mir unter anderem
auch die Ansicht, daB für die Zerstörung des Quedlinburger Rolands
durch die sächsischen Eroberer (1477) der 1460 auf dem Schilde des
Rolandes angebrachte Reichsadler die Veranlassung war (S. 199).
Höchstens die Frage möchte ich stellen: Warum haben die Quedlin-
burger, wenn sie, wie H. meint, lediglich in Nachahmung des Bremer
Rolands ihren Roland erbaut haben, erst zwei Jahrzehnte nach seiner
Errichtung das dem Bremer Roland wesentliche Reichsadlerschild
übernommen’?
Über das Wesen des Rolandspieles besteht Einverständnis:
der „Roland“ ist eine drehbare Holzfigur, gegen die im Anreiten ge-
stochen wird. Der Witz des Spieles besteht darin, daß man die Figur
überhaupt oder an einer bestimmten Stelle trifft und doch dem Knüppel
oder Aschenbeutel der durch den Stoß in Bewegung gesetzten Figur
entgeht. Daß der Name des Rolandspieles mit der Bezeichnung der
aus Stein gefertigten Rolandssäulen zusammenhängt, ist auch meine
Ansicht; nur glaube ich, ebenso wie Sello, daß man den Namen von
den festen Rolandssäulen scherzweise auf die Drehpuppe übertragen hat.
Diese Anschauung würde dann natürlich unhaltbar sein, wenn
der Rolandsname der Drehfigur sich anders erklären ließe. Hier setzt
Jostes ein, indem er das Wort mit dem lateinischen „rotulare =
rollen, drehen“ zusammenbringt und Roland als Drehfigur deutet.
Aber diese Etymologie ist — und darin bin ich mit Heldmann S. 140
einig — unmöglich, denn wie mir von philologischer Seite entschieden
bestätigt worden ist, wird rotulare ebenso wie franz. rouler oder
1 Vgl. jetzt darüber den S. 536 Anm. 2 genannten Aufsatz von Heck.
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 4. 36
538 Kritiken
das deutsche Wort „rollen“ nie für das Drehen um eine vertikale
Achse gebraucht. Andererseits aber vermag ich mich auch nicht der
von Heldmann S. 133 vorgeschlagenen Worterklärung anzuschließen,
das Rolandsspiel bedeute den Schlußkampf bei Ronzeval, den Kampf
des einzelnen Helden gegen die ihn bekämpfenden Sarazenen. Nun
ist es zweifellos richtig, daß derartigen Reiterspielen oft eine drama-
tische Idee, und zwar eines Kampfes, zugrunde liegt. Aber doch
immer der des Kampfes gegen einen Feind, den „Türken“ etc.,! aber
nie des Kampfes gegen den eigenen nationalen Helden. Wie hätten
die biederen sächsischen Bürger auf die Idee kommen können, sich
selbst als die verhaßten ungläubigen Sarazenen zu personifizieren:
Man übertrage doch einmal den Fall in die Neuzeit: daß bei einem
derartigen gegen eine Puppe geführten Kampfspiel die Puppe „Napo-
leon“ genannt wird, ist durchaus verständlich; wer würde aber je auf
den Gedanken kommen, sie Moltke oder Blücher zu nennen ?
GewiB gebe ich gern zu, daß auch die von Bello und mir ge
gebene Erklärung des Rolandsnamens der feststehenden Rolandssäulen
eine bloße Vermutung ist; ich habe sie nie als etwas anderes ange-
sehen.” So viel aber scheint mir nach dem eben Gesagten klar, daß
aus dem Namen Schlüsse auf die Entstehung der Rolandsbilder nach
dem heutigen Stand der Forschung sich nicht ziehen lassen.
Eher läßt sich eine Entscheidung fällen aus dem äußeren Typus
der Bilder; auch würde es für das gegenseitige Verhältnis von Rolands-
spielfiguren und Rolandsbildern von Bedeutung sein, wenn eine der
beiden Arten zeitlich erheblich früher als die andere Art anzusetzen
wäre. Hier aber erhebt sich sofort der Streit, welche Bildwerke der
einen oder anderen Art angehören und welche überhaupt nicht als
Rolande anzusehen sind.
Wiederholt wird in Stadtbüchern und Stadtrechnungen des 14.
und beginnenden 15. Jahrhunderts der Roland erwähnt; entweder wird
eine Lokalität nach dem Standort des Rolandes bestimmt oder eine
für die Bemalung, bisweilen auch die Ausbesserung des Rolandes
verwendete Summe gebucht. Heldmann sieht nun in diesen Rolanden,
die, soweit sie als bemalt gedacht werden, natürlich Holzrolande sind,
ausnahmslos Spielfiguren, und erblickt den Grund für die — besonders
beim Hamburger Roland — häufige Neubemalung und gelegentliche
Wiederausbesserung in den Beschädigungen, die das Bild durch die
! Auch in der Quintaine heißt die Figur gelegentlich Saraceno; vgl.
Sello, Vindiciae S. 16.
? Recht beachtenswert scheint mir die von Kampers vorgeschlagene
Ableitung aus rodelant.
Kritiken. 539
Stöße im Rolandspiel erlitt. Wer unser nprddeutsches Seeklima kennt,
wird diese rasche Abnutzung einer völlig im Freien stehenden be-
malten Holzfigur auch anders erklären können. Ebensowenig ist auf
den rein äußerlichen Zusammenhang etwas zu geben, in dem in den
Zerbster Stadtbüchern der Roland mit der Butterjungfrau und dem
Schildekenbom steht. Andererseits aber wäre es zum mindesten auf-
fallend, wenn man die Lage von Häusern nach einer Spielfigur be-
stimmt hätte, die, wie Heldmann S. 163f. selbst ausführt, transpor-
tabel war. Mein Urteil ist, daß aus diesen Stellen der Stadtbücher
und Stadtrechnungen an und für sich weder für die Drehfigur- noch
für die Standbildereigenschaft der dort erwähnten Rolande sich irgend
etwas Entscheidendes entnehmen läßt. Mit einer Ausnahme allerdings:
der laut den Elbinger Kämmereirechnungen 1404, also gleichzeitig
mit dem Bremer Roland errichtete Elbinger Roland trägt „halsyser“.
Er diente also, wie schon Keutgen hervorgehoben hat, praktischen
Justizzwecken. Schon diese Tatsache wirft m. E. H.s Theorie über
den Haufen. Oder sollten die sparsamen Elbinger in der festlosen
Zeit ihre Spielfigur als Pranger verwendet haben d
Ganz entschieden abzulehnen ist Heldmanns Versuch, den
Hallenser Roland aus der Liste der Rolandsbilder zu streichen.
Gewiß, der Hallenser Roland ist für H.s Theorie höchst unbequem,
und da H. fest an die Richtigkeit dieser Theorie glaubt, so ist er da-
von überzeugt, daß das Hallenser Bild kein Roland sein kann, und
nur allzu geneigt, Verschiedenheiten zwischen ihm und den übrigen
Rolanden zu entdecken, auf die ein unbefangener Forscher nie ge-
kommen wäre.! Auch Beyerle, der doch sonst entschieden auf Held-
manns Seite steht, nennt den Gegensatz, den H. aus dem äußeren
Befund zwischen dem Roland von Halle und den anderen Rolands-
bildern herauslesen will, „eine Pressung der Sachlage“ (Beyerle a. a.
O. S. 413). In der Tat unterscheidet sich der Hallenser Roland von
den Rolanden des 15. Jahrhunderts nur gerade ebenso wie sich ein
Standbild des 13. Jahrhunderts von einem des 15. Jahrhunderts unter-
scheiden muß; während das letztgenannte Jahrhundert eine besondere
Vorliebe für geharnischte Gestalten hat, verwendet das 13. Jahr-
hundert den Harnisch nur relativ selten. Im übrigen herrscht durch-
aus Übereinstimmung. Wenn aber H. besonders nachdrücklich her-
vorhebt, daß der Rolandsname dieser Figur quellenmäßig nicht vor
1 Das und nichts anderes besagen natürlich meine Worte in dieser
Zeitschrift 1905 8. 87: „H. kann den Hallenser Roland für seine Hypothesen
nicht gebrauchen, und so fliegt er hinaus.“ H. eine bewußte Tendenz vor-
zuwerfen, lag mir selbstverständlich völlig fern.
36*
540 Kritiken
1426 bezeugt ist, so erklärt sich das einfach aus der Tatsache. dad
in Halle gerade der Komplex von Quellen, die für eine frühere Zeit
den Roland zu erwähnen pflegen, die Stadtrechnungen, nicht erhalten
sind. Außerdem würde der Hallenser Roland, wenn er auch ..erst
1426“ erwähnt wird, schon in einer Zeit den Rolandsnamen tragen,
in der es nach H.s eigener Darstellung ein feststehendes Rolands-
bild nur in Bremen gab. Demnach bleibt es dabei, daß irgend eın
Anhaltspunkt dafür, daß das Hallenser Bild den Rolandsnamen erst
später erhalten hat und von den übrigen Rolandsbilden zu unter-
scheiden ist, schlechterdings nicht gefunden werden kann.
Der Hallenser Roland muß nun aber der Tracht nach im
13. Jahrhundert entstanden sein; darin stimmen alle Forscher ūber-
ein, auch Beyerle und Heldmann mit eingeschlossen! Wie steht es
nun aber mit den ersten Anfängen des Rolandspiels? Bisher galt
die bekannte Stelle aus der im 14. Jahrhundert geschriebenen Magie-
burger Schöppenchronik für den ältesten Beleg. Heldmann glaubt
jetzt einen Beleg aus dem 13. Jahrhundert in einem Gedichte Wal-
ters von Rheinau gefunden zu haben. Dort ist die Rede von den
sieben Planeten, die erbaut sind,
daz sì daz himelgerüste
nicht nâch siner gelüste
sö rolande lässen umbegan.
won daz si im widerstän.
H. deutet die Stelle so: die sieben Planeten sind an den Himmel ge
setzt, daß sich das Himmelsgerüste nicht „wie Rolande drehe“ Diese
Übersetzung mag sprachlich möglich sein, aus sachlichen Gründen ist
sie entschieden zu verwerfen. Trotz der Geschmacklosigkeit des Ver-
gleichs wäre sie denkbar, wenn sie sich ın einer niedersächsischen Quelle
fände Aber so häufig wir auch Kunde von einem Rolandspiel aus
Sachsen erhalten, im übrigen Deutschland findet sich auch nicht eine
Spur davon. Und hier handelt es sich um ein literarisches Werk
aus der Bodenseeregend! So muB es bei der alten Datierung der
Rolandsbilder und des Rolandsspieles bleiben, aus der sich feste Schlüsse
nicht ziehen lassen.
! Nur Heck rechnet mit der Möglichkeit, daß der Verfertiger des
Hallenser Steinrolandes um 1718 die von ihm verwendete Richtertracht des
13. Jahrhunderts nicht dem alten Holzroland, sondern einer anderen Statue,
einem Siegelbild oder einer Bilderhandschrift entlehnt habe. Eine derartige
Entlehnung im Anfange des 18. Jahrhunderts wäre ein kunstgeschichtliches
Unikum, das umso unbegreiflicher wäre, als es bei dem schlichten Stein-
metzen oder seinen Auftraggebern eine Kenntnis des mittelalterlichen
Richtertypus voraussetzte, die damals wohl selbst den Gelehrten abging.
Kritiken. 541
Dagegen stehe ich trotz aller Einwendungen H.s völlig fest auf
meinem alten Standpunkt, daß der äußere Typus der Bilder ent-
schieden dafür spricht, sie als Gerichtsbilder anzusehen. Das ein-
zive, was ihnen allen gemeinsam und für sie alle charakteristisch
ist, ist das erhobene Schwert, das Symbol der hohen Gerichtsbarkeit.
Und daß man vielfach die Rolande als Gerichtsbilder gedeutet hat,
bestreitet ja auch H. nicht; ja den Hallenser Roland erklärte er selbst
für ein Gerichtsbild.! Daß aber dieser Roland nicht von den übrigen
Rolanden zu trennen ist, war schon oben hervorgehoben.
Bei den späteren Rolandsbildern mögen vereinzelt auch Erinne-
rungen an den karolingischen Paladin mitgespielt haben. Dagegen
ist es meines Erachtens schlechthin ausgeschlossen, daß die festen
Rolandsbilder ursprünglich den karolingischen Paladin Roland dar-
stellen sollen. Wo ist der Helm, der doch zum kämpfenden Helden
gehört? Wo ist das berühmte Horn Oliphant, ohne das man sich
den Helden gar nicht denken kann? Aber Heldmann weiß Rat: Roland
wird dargestellt in der Schlußszene der Ronzevalschlacht, als er sein
berühmtes Horn schon entzwei geschlagen hat; auch gedenkt das
Rolandslied in der Schilderung dieser Schlußszene nicht mehr des
Helmes (S. 149 ff.). O über die Spitzfindigkeit der mittelalterlichen Bild-
hauer! Oder soll man nicht lieber die Spitzfindigkeit beim modernen
Historiker suchen? Man sehe sich nur einmal die älteren Rolandsbilder,
vor allem das Bild des Magdeburger Rolands, auf das H. besonders
exemplifiziert, an: es ist ein unglaublicher Gedanke, daß dieser ruhig und
feierlich mit erhobenem Schwert dastehende Mann den im letzten Ver-
zweiflungskampf befindlichen Helden von Ronzeval darstellen soll.
Ebenso aber ist es absolut undenkbar, die festen steinernen
Rolandsbilder als eine Weiterbildung des drehbaren Spielrolandes zu
denken. Der äußere Typus ist doch grundverschieden. Abbildungen
oder Beschreibungen der Figur im Rolandspiel sind uns aus Münster,
Lübeck und Meldorf bekannt; überall spreizt sie die Arme aus,
in der einen Hand ein Stoßbrett, in der anderen den dem Reiter
drohenden Prügel oder Aschenbeutel, nirgends eine Spur von einem
Schwerte. Aber H. weiß, daß anders als bei diesen „neuzeitlichen
burlesken Rolanden“ „bei den ältesten jedenfalls der rechte Schwung-
arm, der das Schwert hielt,“ das Ziel bildete (S. 156f.). Natürlich
ı Ob das Bild nun gerade „den Burggrafen“ oder in etwas allgemei-
nerer Bedeutung „den Richter‘ darstellen soll, läßt sich meines Erachtens
absolut nicht entscheiden, ist auch von untergeordneter Bedeutung. Anders
läge die Sache nur, wenn H. es nicht als Darstellung des Amtsträgers in
abstracto, sondern als Portrait eines bestimmten einzelnen Burggrafen auf-
fassen würde; das ist aber offenbar nicht seine Meinung.
542 Kritiken.
ist das eine bloße Vermutung und zudem eine sehr ungeschickte;
denn ein ungeeigneteres Ziel als eine Hand, die ein Schwert trägt,
laßt sich für ein Reiterstechen nicht denken, da voraussichtlich nach
den ersten Stößen das Schwert und nach einigen weiteren die Hand
auf dem Rasen gelegen hätte.
Gerade diese letzte unpraktische Vorstellung führt mich aber zu
dem entscheidenden Bedenken, das ich gegen H.s Spielrolandtheorie
habe. Es ist die psychologische Unmöglichkeit, die dieser
ganzen Theorie zugrunde liegt. Schon in meiner früheren Bespre-
chung hatte ich durch den Vergleich mit Schilda und Schöppenstedt
ziemlich deutlich merken lassen, was mich am meisten bei der neuen
Ansicht befremdete. Seltsamerweise scheint H., wie ich aus der
Äußerung S. 134 schließe, mich nicht verstanden zu haben. So muß
ich mich etwas ausführlicher über den Gegenstand verbreiten.
Man denke sich die Situation, wie sie nach Heldmann im Jahre
1404 in Bremen bestand. Vor 38 Jahren (1366) war die alte
Rolandspielfigur zerstört; die älteren Einwohner der Stadt und vor
allem Johann Hemeling, der ja schon 1382 Ratsherr wurde, haben
sie alle gekannt und gewußt, wozu dies drehbare Holzgestell diente.
Vielleicht waren sie selbst noch dagegen angeritten, jedenfalls aber
muß nach H.s eigener Statistik der Spielrolande das Rolandspiel in
Norddeutschland damals so allgemein verbreitet gewesen sein, daß weder
die Bremer noch ihre Nachbarn über die Zwecke des alten Rolands im
unklaren sein konnten. Und nun denke man sich, daß die Bremer in
Erinnerung an diese alte Spielfigur ein Wahrzeichen der Stadtfreiheit
errichtet, und daß sie dies Freiheitsbild mit einem Namen belegt haben,
der damals in Norddeutschland allgemein für Spielfiguren üblich war.
Sie hätten sich und ihr Streben nach Reichsfreiheit geradezu unsterb-
lich lächerlich gemacht. Wie einfach und verständlich ist dagegen
die Annahme, daß die Bremer bei der Erneuerung ihres alten Ge-
richtsbildes als Zeichen ihrer Reichsfreiheit ein Kaiserschild anbrachten
und daß man den gegen diese Maßregel zu erwartenden Protest durch
gefälschte Kaiserprivilegien abzuwehren versuchte!
Aber mit dieser einen Unmöglichkeit ist es noch nicht genug;
verfolgt man die weitere Geschichte des Rolands in dem nächsten
halben Jahrhundert, so folgt bei H.s Theorie eine Unmöglichkeit auf
die andere. Wie soll man es verstehen, wenn die Hallenser ihr ehr-
würdiges Burggrafenbild in einer Zeit, in der man in der Umgebung
den Namen „Roland“ nur für Spielfiguren verwandte, „Roland“ nann-
ten? Sie hätten doch geradezu den Spott der Nachbarn herausge-
fordert. Wie soll man es verstehen, daß die Zerbster, die 1416 ihren
Spielroland für die Zwecke des Rolandspieles neu hatten bemalen
Kritiken. 543
lassen, also damals noch durchaus dem Rolandspiel huldigten, 29 Jahre
später ihn durch eine ebenfalls „Roland“ genannte Stadtfreiheitsstatue
ersetzten und diese einfach als Nachfolgerin der alten Spielfigur an-
sahen?‘ Wie erklärt es sich, daß die Magdeburger, die erst 1419
einen neuen Spielroland errichtet und doch offenbar in den nächsten
Jahren benutzt haben, 40 Jahre später ebenfalls diese unerklärliche
Rolandsmanie mitmachen ?
Doch ich breche ab; ich denke, das Gesagte genügt. Mir ist es
geradezu unbegreiflich, wie diese Schwierigkeiten Heldmann so ent-
gehen konnten, daß er in seinem über 200 Seiten langen Buch auch
nicht mit einem Wort darauf eingegangen ist. Hier zeigt sich der
Grundfehler an H.s Werk, jener Fehler, den man so oft der deutschen
Wissenschaft, und zwar nicht immer mit Unrecht, zum Vorwurf gemacht
hat, der Mangel an Wirklichkeitssinn. Mit einer Gründlichkeit
sondergleichen hat H. sich in das Quellenmaterial und die Literatur
vertieft, hat er ikonographische und kostümgeschichtliche Studien
getrieben, sogar Höhenmessungen am lebenden Reiter hat er vornehmen
lassen (S. 154); aber einmal von allem Wissensqualm entladen schlicht
und einfach die von ihm geschilderte Entwicklung als Ganzes ins Auge
zu fassen, das hat er versäumt. Sonst hätte er sehen müssen, daß
das, was er uns bietet, unmöglich, daß es eine Karikatur ist.
Gewiß, sehr viel Verdienstliches steckt in H.s Buch; es hat
zweifellos das Problem gefördert. Und ebenso gebe ich heute ebenso
gern wie früher zu, daB das Rolandsproblem noch manche Rätsel
bietet. Ob sie je gelöst werden, wer will es entscheiden? Jeden-
falls nicht so, wie es H. versucht.?
Tübingen. Siegfried Rietschel.
1 Daß man den neuen Steinroland einfach als Nachfolger des
alten Rolands ansah, ergibt sich daraus, daß die 1451, also nur sechs Jahre
nach der Errichtung des neuen Rolands geschriebene Zerbster Chronik
Peter Beckers in schlichten Worten von einer 1385 (!) bi deme Rolande
vollzogenen Exekution spricht.
? Vorstehende Kritik lag schon fertig in der letzten Korrektur vor,
als mir der Aufsatz von Walther Stein, Die bremische Chronik von
Rynesberch und Schene, in den Hansischen Geschichtsblättern 1906 S. 139 ff.
zu Gesicht kam. Stein führt daselbst aus, daß die Fülschung der Bremer
Privilegien und die chronikalische Tätigkeit Hemelings nicht vor das Jahr
1420 fallen können. Seine Ausführungen liefern eine überraschende Bestü-
tigung meiner eben ausgesprochenen Ansicht, daß nicht die 1404 erfolgte
Errichtung des Steinrolandes, sondern allein die Anbringung des Kaiser-
schildes an demselben mit den Fälschungen zusammenhängt. Der Held-
mannschen Theorie versetzen sie den letzten Rest.
D44 Kritiken.
Dr. H. Wopfner, Das Almendregal des Tiroler Landes-
fürsten. (Forschungen zur inneren Geschichte Österreichs, heraus-
geg. von A. Dopsch. Heft 3.) Innsbruck 1906. (XIV, 170 S.)
In vorliegender Spezialuntersuchung wendet sich der bereits
durch verschiedene Arbeiten aus der Tiroler Verfassungs- und Wirt-
schaftsgeschichte bekannte Forscher einem sehr interessanten und
bisher wenig behandelten Problem zu: der Entstehung und Wirkung
des landesherrlichen Regals an der Almend. Der erste Teil der
Arbeit schildert kurz den Begrift der Almend und ihre verschiedenen
Nutzungsarten. Ein zweiter, gleichfalls knapper Abschnitt gibt die
Ansicht des Verfassers über die Entstehung des landesherrlichen
Regales wieder. Der dritte, eigentlich Hauptabschnitt geht ausführlich
ein auf die Fortentwicklung der verschiedenen Teile dieses Regals:
auf das landesfürstliche Recht an den Wäldern, der Jagd, den Ge-
wässern, endlich auf das Neubruchsrecht in der Almend. Die Ver-
waltung des Almendregals behandelt ein vierter Teil; der letzte
Abschnitt beschäftigt sich mit der Stellung der Bauern zu diesen
neuen Verhältnissen.
Am wertvollsten sind wohl die Partien der Arbeit, welche die
Zeit des 15. und 16. Jahrhunderts behandeln. Sehr glücklich und
anschaulich wird das immer bestimmtere und rücksichtslosere Vor-
dringen des jungen Territorialstaates in die Machtsphäre der alten
Lokalgewalten geschildert. Die bäuerlichen Gemeinden, namentlich
aber die Gerichtsherrschaften werden in ihren Rechten über die Ver-
fügung an der Almend mehr und mehr geschmälert.e Im 15. Jahr-
hundert ist das landesfürstliche Almendregal bereits klar und bestimmt
ausgebildet, und eine energische Verwaltungspolitik wußte ihm all-
mählich auch dort zum Siege zu verhelfen, wo es zunächst nur ein
Anspruch war.! Gefördert wurde die Geltendmachung des landes-
! Die Zeugnisse, welche Wopfner für das Bestehen des landesfürst-
lichen Almendregals im 13. und 14. Jahrhundert anführt (S. 38) scheinen
mir wenig beweiskräftig, Aus beiden Urkunden läßt sich kein Schluß
ziehen auf die Art des Rechtes, welche ein Verfügen über Almendteile
zur Folge hat. Unrichtig ist die Bemerkung auf S. 49, daß bereits 1258
in Tirol das Jagdrecht als Korrelat der Landeshoheit vorausgesetzt werde.
Tille, auf den Wopfner sich hier beruft, stellt allerdings diese Behauptung
auf, aber die von ihm zitierte Urkunde beweist nur, daß der Churer Bischof
bezw. sein vicedominus in einem bestimmten Gebiete Jagdgerechtsame
haben, wo ihnen auch andere Herrschaftsrechte zustehen. Wopfner selbst
bemerkt ganz richtig, daß die Landesherrn erst nach Ausbildung voller
Landeshoheit mit dem Anspruch auf ein landesfürstliches Jagdregal
hervortreten (S. 49).
Kritiken. 545
fürstlichen Almendregals durch das Salinenwesen, namentlich aber
den Bergbau, der sehr viel Holz erforderte. Ein innerer Zusammen-
hang zwischen Bergregal und Almendregal besteht jedoch nicht. Unter
Maximilian I, dem leidenschaftlichen Jäger, wurde besonders das
landesfürstliche Jagdregal aufs rücksichtsloseste betont.
Weniger gelungen scheinen dem Referenten die Versuche Wopfners
zu sein, diese so glücklich gezeichnete Entwicklung in einen Zusammen-
hang mit den Verhältnissen des eigentlichen Mittelalters zu bringen
und sie theoretisch zu begründen. Hier zeigt sich ein merkwürdiger
Dualismus in der Arbeit. Wopfner bringt eine Reihe treffender
Einzelbeobachtungen. Aber daneben machen sich das Bedürfnis nach
möglichst langen und glatten historischen Zusanımenhängen und der
Wunsch, die Ergebnisse der Arbeit mit herrschenden Meinungen und
Theorien in Einklang zu bringen, immer wieder störend geltend.
Dies gilt für die Frage des Verhältnisses des königlichen Anspruchs
am Gemeinland, der königlichen Bannrechte über Forst, Jagd, Fischerei
und Mühlen zu dem späteren landesfürstlichen Almendregal. Die-
selbe Beobachtung läßt sich aber auch bei der Bewertung der lokalen
Gerichtsbezirke für die behandelten Probleme machen.
Die königlichen Rechte an der Almend und die verschiedenen
hierhin gehörigen Bannrechte seien mit den gräflich-gerichtsherrlichen
Rechten an die Landesfürsten übergegangen; in diesen königlichen
Rechten sei also der Ursprung des späteren landesfürstlichen Almend-
regals zu erblicken — so schildert Wopfner an verschiedenen Stellen
den Lauf der Entwicklung.’ Unvereinbar hiermit ist aber Wopfners
eirene Bemerkung: „Die Jagdgerechtsame, die auf königliche Wild-
bannverleihung zurückgehen, dürften im Territorium der Grafen von
Tirol keine bedeutende Rolle gespielt haben und sind als wesentliche
Hemmnisse des landesfürstlichen Jagdregals nicht hervorgetreten.“?
Mit letzterer, rein negativen Bewertung der königlichen Wildbann-
privilege für die spätere Zeit trifft Wopfner zweifellos das Richtige°;
denn noch im eigentlichen Mittelalter geraten diese Rechte ganz unter
den Einfluß der lokalen Gewalten, die sich gebildet haben, der ein-
zelnen Gerichtsbezirke. Die Bedeutung dieser Bezirke ist Wopfner
nicht verborgen geblieben. Verschiedentlich weist er auf den Zu-
sammenhang von Gerichtsherrschaft und Almendhoheit hin*; aber daß
gerade die Gerichtsbezirke so gründlich mit der alten Anschauung eines
königlichen Verfügungsrechtes über die Almend aufgeräumt haben, trıtt
1 Wopfner 20f. 26. 48. 60. 62. 2 Wopfner 57 unten.
S Zu dem gleichen Ergebnis kam Referent für die Moselgegend:
Westd. Zs. f. Gesch. u. Kunst. Ergzhft. XII. 13f., 62, Anm. 6. (63).
1 Wopfner passim; namentlich 22, 28, 58, 84.
546 Kritiken
nicht recht hervor. Gewiß besitzt der Tiroler Landesfürst etwa um 1400
bereits in weiten geschlossenen Gebieten die erstrebten Rechte — aber
doch auch nur auf Grund seiner Gerichtsrechte, nicht in direkter Fort-
entwicklung alter königlicher Rechte des gleichen Inhalts. Die Durch-
setzung eines generellen landesfürstlichen Almendregals ist erst nach
Durchbildung der vollen Landeshoheit möglich gewesen, in allmählicher
Niederkämpfung des Widerstandes der lokalen Gerichtsgewalten, die
den spätmittelalterlichen Grundsatz vertraten: Verfügung über die
Almend steht dem Gerichtsherrn zu. Doch diese spätere Phase der
Entwicklung hat Wopfner selbst aufs beste geschildert.
Es ist gewiß verlockend, ein Verfassungsinstitut durch Jahr-
bunderte verfolgen zu können. Das darf aber nicht dahin führen,.
Zusammenhänge auch dann um jeden Preis feststellen zu wollen,
wenn ganz anders geartete Perioden sich abgelöst haben. Und das
ist der Fall zwischen den Zeiten, wo die deutschen Könige mit ihren
Bannprivilegien in die Regelung der Besitzrechte an Wald und Weide
eingriffen, und der Zeit des 14. und 15. Jahrhunderts, wo sich die
neuen Territorien immer bestimmter herausbilden. Dazwischen fand
eine gründliche Zerstörung und Umbildung der alten Verhältnisse und
Anschauungen statt, die im wesentlichen auf eine Zentralisierung
verschiedenartiger Rechte innerhalb der lokalen gerichtlichen Ein-
heiten hinauslaufen.! Wenn die Territorien um die Wende der Neu-
zeit mit fortschreitendem Erfolge und in fortgesetzt siegreichem
Kampfe mit den lokalen Gewalten der Übergangsperiode neue landes-
herrliche Regale auszubilden vermögen, so erweist dieser Erfolg weit
besser die Berechtigung ihres Vorgehens als ein künstlich gesuchter
Zusammenhang mit dem „urdeutschen Almendregal“.?
Abgesehen von diesem mehr methodischen Einwande und einigen
kleinen Unebenheiten? kann man die Arbeit nur mit voller Zu-
stimmung begrüßen. Liefert sie doch einen wertvollen Beitrag zur
1 Vgl. Westd. Zs. f. Gesch. u. Kunst. Ergzhft. XII. 32. — Anders
werden die Linien der Entwicklung in Gebieten zu ziehen sein, wo, wie
in den Herzogtümern und Markgrafschaften, eine starke einheitliche Ober-
gewalt erhalten blieb.
? Wopfner 32.
3 Hierher gehört die Verlegenheit, in welche auf S. 56 Anm. 1 das
Wort „grunther“ den Verfasser versetzt. Mit der, „Analogie zur grund-
herrlich-bäuerlichen Seite“ ist hier wenig anzufangen. Das 16. Jahrhundert
versteht unter Grundherr eben etwas anderes als das Mittelalter; „Bann-
grundherrschaft“ ist hier gemeint. Vgl. Westd. Zs. f. Gesch. u. Kunst.
Ergzhft. XII. 26. Dasselbe gilt bei den Beispielen von Maurer, die
Wopfner zitiert.
Kritiken. 547
Entwicklungsgeschichte des modernen Staates; man sieht, wie auch
auf wirtschaftlichem Gebiete der Gedanke der staatlichen Einheit
immer klarer und bewußter zum Durchbruch kommt.
Die Verwaltung des neuen landesfürstlichen Regals wird sehr
eingehend und in stetem Hinblick auf seine volkswirtschaftliche Be-
deutung behandelt.
Die zahlreichen Beilagen bilden ein kleines Urkundenbuch für sich.
Ob hier nicht etwas sparsamer hätte verfahren werden können?
Leipzig. Fritz Rörig.
Louis Stouff, La description de plusieurs forteresses et
seigneuries de Charles le Temeraire en Alsace et dans
la haute vallee du Rhin par Maitre Mongin Contault,
maitre des comptes a Dijon (1473). Bergheim, Brisach, Ensis-
heim, Hauenstein et la Forêt noire, Landser, Laufenburg, Ortem-
berg, Rheinfelden, Seckingen, Thann, Waldshut ete. Paris, Larose,
1902.
Im Anschluß an frühere Arbeiten (vgl. diese Zeitschrift, N. F. 5
(1902), S. 402/3) veröffentlicht Stouff einen Bericht des burgundischen
Rats und maitre des comptes Mongin Contault über die Erhebungen,
die er im ÄAuftrage seines Herrn zur Klarlegung der finanziellen Ver-
hältnisse der dem Herzog verpfändeten vorderösterreichischen Gebiets-
teile, der Herrschaften Thann und Weilerthal und der Plätze Ensis-
heim und Landser im Elsaß, der vier Waldstädte Waldshut, Laufen-
burg, Säckingen und Rheinfelden am Oberrhein und der Herrschaft
Hauenstein im obern Schwarzwald, während des Januars 1473 ange-
stellt hat. Gachard hatte schon 1438 in seiner Ausgabe von
Barantes Histoire des ducs de Bourgogne, II, 707 auf das Akten-
stück hingewiesen, der leider viel zu früh verstorbene Heinrich
Witte in der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins, N. F. II
(1887), S. 5, Anm. 1 seine Veröffentlichung als dringend wünschenswert
bezeichnet; doch scheint dies dem Herausgeber unbekannt geblieben zu
sein, da er nur der Auszüge erwähnt, die Nerlinger in den Annales
de l'Est von 1892 und 1894, in der Revue d’Alsace von 1896 und
in der Bibliothèque de l'École des Chartes von 1898 daraus gibt.
Zugrunde liegt dem Abdruck des Berichts (S. 17—72) das in
den Archiven des Departements Cöte d’or zu Dijon befindliche Kon-
zept, ein Heft von 60 Papierblättern, das die Aufschrift führt: Double
de l’information faicte par ordonnance de monseigneur le duc de
Bourgoingne en ses pays de Ferrates (= Pfirt) et d Auxay (= Elsaß)
sur pluseurs matieres y declarees.
Der Bericht beginnt mit dem Schreiben der Rechnungskammer
548 Kritiken.
zu Dijon (S. 17—22), durch das Contault unter Bezugnahme auf
einen Befehl des Herzogs Karl mit seiner Aufgabe betraut wird. Der
Erlaß des Herzogs ist vom 12. Mai 1472 und befiehlt, Contault ab-
zusenden, sobald es der burgundische Landvogt im Elsaß, Peter von
Hagenbach, fordere; das Schreiben der Kammer erging erst am
17. Dezember. Der Auftrag Contaults lautet dahin, die Einkünfte
des Herzogs festzustellen, die Rechnungen de# Einnahmen abzuhören,
von etwaigem Überschuß seine Beamten und Hauptleute zu bezahlen,
und wenn das nicht möglich sei, das Geld dazu aus Burgund kommen
zu lassen, sich nach dem bisher üblichen Solde einzelner Burghaupt-
leute zu erkundigen, sodann zu erforschen, welche Plätze zur Be-
hauptung des Landes von den jetzigen Pfandinhabern zu erwerben
am notwendigsten scheine, schließlich die Ausbesserungen an den festen
Schlössern zu bezahlen oder, wenn nötig, anzuordnen.
Contault hat dementsprechend die nach Angabe Hagenbachs zu-
verlässigen Personen verhört, zuerst in Thann am 4. und 5. Januar
1473 (S. 23—39), und am 8. Januar das Schloß von Thann [die
Engelsburg] besichtigt (S. 39—42). Am 14. Januar vernimmt er
zu Ensisheim den Burgvogt von Ortenberg, dem Amtssitz der Herr-
schaft Weilerthal, und andere über diese Herrschaft (S. 42—51),
dann vom 18. ab den Vogt von Laufenburg und andere über die ihm
unterstellten Städte am Oberrhein (S. 51—67). Als Plätze, deren
Besitz für Karl den Kühnen von größter Wichtigkeit wäre, werden
ihm in erster Linie Bergheim, Breisach und Ensisheim, in zweiter
Pfirt, Altkirch, Belfort, Rosemont und Delle genannt.
Im Anhang fügt Stouff noch drei Aktenstücke bei, von denen
das erste vom Jahre 1390 über die Entschädigung eines Dijoner
Juden kaum zur Bache gehört, das zweite eine Zusammenstellung der
Rechte des Herzogs von Burgund in der Herrschaft Hauenstein (im
“ Schwarzwald) von 1460 und das dritte den Begleitbericht der Rech-
nungskammer an den Herzog zu dem Berichte Contaults nebst Emp-
fehlung seiner Vorschläge und seiner Person gibt.
Wie der Herausgeber in seiner Einleitung (S. 1—16) richtig
hervorhebt, ist das Ergebnis der Erhebungen Contaults offensichtlich
von Peter von Hagenbach auf das stärkste beeinflußt worden. Der
gewalttätige Vogt hatte die Zeit zwischen der Anordnung und der
Ausführung der Erhebungen dazu benutzt, auf die zu verhörenden
Zeugen einzuwirken, und wußte die Besichtigung der meisten Ört-
lichkeiten durch Contault zu verhindern, was bei der Winterszeit, in
die Hagenbach die obrigkeitliche Sendung zu verschieben verstanden
hatte, und bei der Kränklichkeit und Ängstlichkeit des Finanzrates
nicht allzu schwer fiel. Im übrigen läßt sich von der Einleitung nur
Kritiken. 549
sagen, daß sie gewandt geschrieben ist und die aus dem Akten-
stück zu entnehmenden Tatsachen, insonderheit soweit sie einen ge-
wissen anekdotenhaften Reiz haben, in geschickter Weise zusammen-
stellt. Das, was das Wichtigste gewesen wäre, eine Zusammenstellung
dessen, was Karl der Kühne tatsächlich aus den ihm verpfändeten
Ländern bezog, wird als nicht zur Sache gehörig (S. 12), nicht ge-
geben; warum es nicht zur Sache gehört, ist nicht einzusehen. Es
würde sich dabei vermutlich herausgestellt haben, daß die Einkünfte
des Herzogs aus dem scheinbar so bedeutenden Pfandobjekt recht un-
bedeutend waren. Auch hat Stouff sich die Sache insofern leicht ge-
macht, als er sich um anderweite Veröffentlichungen über den Gegen-
stand, z. B. um Heinrich Wittes gründliche und zum Teil ab-
schließende Arbeiten, gar nicht bekümmert hat.
Der Abdruck der Aktenstücke ist korrekt, im ganzen auch die
Identifikation der geographischen Namen, die zum Teil unglaublich
entstellt sind wie z. B. Auxay aus Elsaß, Anguescey, Hamguessey
aus Ensisheim, Haulterlick aus Altkirch. Zum Schluß seien folgende
Nachbesserungen gestattet: Alapsen = Ober- und Unter-Alpfen (nicht
Alpsen), Ayguesel = Eichsel (nicht Ecksel), Busche = Buch, Bruchie
= Bütz, Roichebach = Ranrupt (Kreis Molsheim), das von den deut-
schen Umwohnern allerdings auch Roßbach genannt wird (nicht Rosch-
bach). Von Stouff nicht bestimmt sind: Neubourg = Neufbourg, aus
dem mit Bruche zusammen das heutige Bourg-Bruche (Kreis Molsheim)
entstanden ist, sodann Plosvillers, das nach dem Zusammenhang nur
Blienschweiler (Kreis Schlettstadt) sein kann, und la riviere Rinsolles
et de Soullefs, womit der von Sulz (Kanton Aargau) herabfließende,
bei Rheinsulz mündende Bach gemeint ist. Auffallend ist ferner, daß
Stouff die Örtlichkeiten mit Hilfsmitteln aus der Zeit vor 1870 be-
stimmt hat; daher werden die Ortschaften Bruche, Saales, La Salcee,
Stampoumont, Colroy als im Arrondissement St. Die in Frankreich
liegend angegeben, während sie zum deutschen Kreise Molsheim ge-
hören, ebenso Dammerkirch, Erbenheim, Masmünster, Thann, Sennheim
dem Arrondissement Belfort zugewiesen, während das erste im Kreise
Altkirch, die andern im Kreise Thann liegen; auch im übrigen
sind Ge durch die Deutschen vorgenommenen Änderungen in der
Kreiseinteilung nicht berücksichtigt. Bei Cernay, Dannemarie,
Ferrette, Honcourt, Massevaux hätten die deutschen Namen Senn-
heim, Dammerkirch, Pfirt, Hugshofen, Masmünster beigefügt werden
müssen.
Straßburg i. E. E. v. Borries.
550 Kritiken.
Quellen zur Geschichte des kirchlichen Unterrichts in der
evangelischen Kirche Deutschlands zwischen 1530 und
1600. Eingeleitet, herausgegeben und zusammenfassend dargestellt
von Joh. Michael Reu, Professor der Theologie am lutherischen
“ Wartburgseminar zu Dubuque Ia. I. Teil: Quellen zur Geschichte
des Katechismusunterrichts. 1. Süddeutsche Katechismen. Druck
und Verlag von C. Bertelsmann in Gütersloh. XIV und 847 SS.
gr. 8°.
Nach Cohrs’ mustergültiger Edition der frühesten protestantischen
Katechismusversuche (vgl. meine Besprechung in dieser Zeitschrift IV,
S. 536 ff. VII, S. 104 ff.) liegt der erste Teil eines Werkes vor,
welches auf noch umfassenderer Grundlage uns die Entstehung der
religiösen Volksbildung und Volksanschauung in einer etwas späteren
Zeit vergegenwärtigen soll. Neben den Quellen des Katechismus-
unterrichts sollen auch die Bibellektüre, der biblische Geschichts-
unterricht, die Schulgebete usw. berücksichtigt werden und der Schluß-
band ähnlich wie bei Cohrs eine zusammenfassende Darstellung enthalten.
Das Material ist nicht nur außerordentlich zersplittert, sondern
auch dem Verfasser, einem amerikanischen Geistlichen, erwuchsen aus
räumlichen Ursachen außerordentliche Schwierigkeiten in der Benutzung
der Bibliotheken und damit auch in der Benutzung der gedruckten
Literatur. Trotzdem hat Reu, unterstützt durch viele deutsche
Freunde und Institute, in großer Vollständigkeit ältere und jüngere
Werke herangezogen (vgl. besonders die Literaturübersichten, die er
zunächst dem ganzen Bande und innerhalb desselben den einzelnen
Hauptabschnitten vorausschickt). Cohrs hatte das Material möglichst
nach chronologischen Gesichtspunkten geordnet. Eine Einteilung, die
für die ältere Reformationsgeschichte und den damals maßgebenden
Einfluß einzelner weniger Führer naturgemäß war, hätte sich für das
spätere 16. Jahrhundert nur künstlich durchführen lassen. Jetzt waren
die evangelischen Landeskirchen schon mehr oder minder fest begründet,
hatten sich selbständig und eigenartig entwickelt, die schriftstellerische
Produktivität war sehr gewachsen. Um nicht oft eng zusammenge-
hörige, aber zufällig nicht gleichzeitig entstandene Lehrbücher aus-
einanderreißen und die Orientierung der Leser erschweren zu müssen,
hat deshalb Reu seinen Stoff geographisch gegliedert. Dadurch führt
er uns besonders diejenigen Abschnitte, welche sich nach ihrer ört-
lichen Ausdehnung mit einem halbwegs in sich selbst geschlossenen,
nach verwandten kirchlichen Gesichtspunkten entwickelten Gebiete
decken, lebendiger das Werden und Wirken religiöser Anschauungen
in diesen Gebieten vor Augen,
Diesen Vorzug sieht man besonders bei den drei ersten Kapiteln
Kritiken. 551
des vorliegenden Bandes. Zwischen der elsässischen, der pfälzisch-
badischen, der württembergischen Reformationsgeschichte bestehen zwar
die mannigfachsten Beziehungen und Berührungspunkte, diese ver-
wischen aber nicht die individuellen territorialgeschichtlichen Charakter-
züge der betreffenden Gegenden. Indem nun Reu den einzelnen Ab-
schnitten eine historische Einleitung über die Entstehungsursachen,
Bedeutung und Verbreitung der verschiedenen Katechismen und wo
nötig auch über die Persönlichkeit ihrer Verfasser vorausschickt, ver-
gegenwärtigt er uns die innere religiöse Entwicklung der Gegenden
besser als durch eine Biographie der maßgebenden Prediger, die sich
wesentlich an deren äußere Lebensschicksale und theologische Schriften
klammert. Straßburg nimınt unter den deutschen Reichsstädten eine
besondere Stelle während der ganzen Reformationszeit ein, gewisse
Momente und Äußerungen sind nur aus seinen eigentümlichen lokalen
Vorbedingungen zu erklären, haben aber andererseits Straßburgs Ge-
lehrten und Geistlichen einen über ihre Heimat erheblich hinaus-
reichenden Einfluß auf den Protestantismus in Deutschland und an-
grenzenden Ländern gesichert. Schon der Zusammenhang mit dem
vor Luther hier herrschenden geistigen und kirchlichen Leben er-
möglichte den Begründern der Straßburger evangelischen Kirche einen
selbständigen Bildungs- und Schaffenskreis und eigene Ansichten, dann
aber wurde Straßburg, welches vermöge seiner Ortslage etwaigen
Angriffen der Katholiken in erster Linie ausgesetzt war und anderer-
seits zugleich am ehesten Verständnis für die Sonderbedingungen der
Wittenberger und zugleich der schweizer Reformatoren gewann, zu
Ausgleichsbestrebungen gedrängt, außerdem pflegte Martin Bucer in
hervorragendem Maße das Gebiet der Kirchenzucht. In gegenseitiger
Hochachtung und Ergänzung entwickelten sich Männer wie Martin Bucer
und der Münsterprediger Matthäus Zell nach ihrer Eigenart. Neben
den von Bucer herrührenden von den übrigen protestantischen Pre-
digern gebilligten Katechismen, welche Zell selbst mit unterschrieben
hatte, konnte dieser unbeanstandet nach seinen persönlichen teilweise
stark abweichenden Gesichtspunkten lehren. Nicht zufällig suchte
man erst dann den kirchlichen Unterricht in Straßburg zu unifor-
mieren, als die dortige Kirche ihre vermittelnde Stellung aufgab und
streng lutherisch wurde. Nunmehr sorgte Johann Marbach für eine
lutherische Kirchenordnung und für die Einführung des lutherischen
Katechismus, überarbeitete denselben den Ortsbedürfnissen entsprechend,
und diese Form hat sich bis zur Revolutionszeit in Straßburg er-
halten, obgleich Marbachs Wunsch nach einem einheitlichen Lehrbuch
für alle Pfarren nicht ganz verwirklicht wurde. Trotz dieser
Schwenkung beeinflußten auch weiter die Straßburger die Entwick-
552 Kritiken.
lung des Katechismusunterrichts in anderen Kirchen. Hatten früher
Kapitos und Bucers Lehrbücher in Ulm, Hessen, Worms usw. Eingang
gewonnen, so verbreitete sich daher Marbachs Katechismus in anderen
elsässischen Städten, in Ulm und namentlich in den lutherischen Ge-
meinden der Niederlande.
Den elsässischen Katechismen schließt Reu die pfälzisch-badischen
an.“ In Baden und Kurpfalz wurde nach 1555 die neue Lehre im
Anschluß an das württembergische Vorbild eingeführt und organisiert.
Später freilich entwickelte sich der Protestantismus in den verschie-
denen Gebieten sehr mannigfaltig, sogar in jedem einzelnen Land mit
mehr oder minder schroffen Systemwechseln der verschiedenen Re-
gierungen, und je grundsätzlicher sich der eine Fürst auf die luthe-
rische oder reformierte Seite stellte, desto mehr bekämpften ihn
gerade seine andersgesinnten Nachbarn und Agnaten.
Die größte Aufmerksamkeit widmet Reu natürlich dem Heidel-
berger Katechismus. Zwar ist dieses Thema viel behandelt und
namentlich eingehend hat sich Wolters in seinem Werke „Der Heidel-
berger Katechismus in seiner ursprünglichen Gestalt" mit dessen Ent-
stehung beschäftigt. Da jedoch Reu in den verschiedensten Gegenden
Deutschlands viel systematischer als seine Vorgänger nach Material
gesucht hatte, entdeckte er Verbindungsgänge, welche den wesentlich
sich auf Kurpfalz und die Nachbarländer beschränkenden Gelehrten
verborgen geblieben, und stellte er einen Stammbaum her: zunächst
ein unter den Auspizien des Flacianers Nikolaus Gallus in Regens-
burg gearbeiteter Katechismus, hierauf ein 1558 in Heidelberg her-
gestellter Nachdruck „eine kurze ordentliche Suma der rechten waren
Lehre unsers heiligen christlichen Glaubens etc.“ und wesentlich darauf
fußend, namentlich in der klaren und vorzüglichen Anordnung
des Stoffes, der Heidelberger Katechismus, welcher somit gerade einen
seiner gerühmten Vorteile einer strenglutherischen Vorlage verdankt.
Die Entstehung des Heidelberger Katechismus hat verschiedene Stadien
durchlaufen, aber dann einmal fester Bestandteil der kurpfälzischen
Kirchenordnung, ist er das Normalbuch des reformierten Glaubens
geworden und hat die Entwicklung der reformierten Katechismus-
1
1 In der vorausgeschickten Literaturübersicht finde ich einige Lücken;
nicht erwähnt sind z. B. C. Schmidt, Der Anteil der Straßburger an der
Reformation in der Churpfalz (Straßburg 1856 ff.); Bossert, Beiträge zur
badisch-pfülzischen Reformationsgeschichte (eine Reihe von Artikeln in ver-
schiedenen Bänden der Zeitschrift für Geschichte des Oberrheins); Rott,
Friedrich II. von der Pfalz und die Reformation. Die Kluckhohnschen
Arbeiten sind wohl absichtlich als ohnehin genügend bekannt nicht ver-
zeichnet worden.
Kritiken. 553
literatur für Deutschland in der Hauptsache abgeschlossen, nicht wie
die lutherischen Katechismen zur vermehrten Produktion angeregt.
In mehr oder minder bewußter Ablehnung der kurpfälzischen
Neuerungen hielten die anders gesinnten Landesobrigkeiten des Ober-
rheins desto entschiedener an einmal anerkannten lutherischen Vorlagen
fest und ergänzten sie nur in unwesentlichen Punkten. Abgesehen von
Landau, welches eine eigene katechetische Literatur, aber auch nur
für die Zeit vor dem schmalkaldischen Kriege aufweist, und der
Pfalzgrafschaft Zweibrücken, welche unter dem allmählich zum Kal-
vinismus bekehrten Generalsuperintendenten Pantaleon Candidus fort-
gesetzt ihre eigenen Wege ging, war allenthalben entweder Luthers
oder Brenz’ Katechismus eingeführt.
Der dritte Abschnitt im Werke Reus, über die württembergischen
Katechismen, gruppiert sich in der Hauptsache um Brenz. Brenz hat
wiederholt teils Katechismen abgefaßt teils angeregt, und es wäre von
großem Werte, die Abweichungen und Übereinstimmungen mit dem
ganzen Werdegange und der Betätigung des Autors zusammenzu-
stellen. Reu kann bei unserem mangelhaften Wissen über Brenz’
kirchenpolitische und organisatorische Tätigkeit nur äußere Daten
und einige statistische Notizen geben, und somit treten uns zwar die
württembergischen Einflüsse auf die Geschicke der umliegenden Länder
klar vor Augen, minder klar jedoch bleibt uns vielfach die Ursache
dieser Tragweite und die eigenartige Wirksamkeit von Brenz. Da
die schwäbischen Reichsstädte am frühesten und kräftigsten für den
Protestantismus unter den deutschen Landesobrigkeiten eintraten,
waren hier übrigens auch sonst verschiedene hervorragende Geistliche
tätig, doch bürgerte sich ähnlich wie zu Straßburg nach dem Interim
fast allenthalben das strenge Luthertum ein und nahezu überall
wurden Brenz’ Werke entweder eingeführt oder vorbildlich.
Im vierten Abschnitte, über die bayrischen Katechismen, vereinigt
Reu recht verschiedenartige Schriften, da die betreffenden Städte und
Länder eine sehr entgegengesetzte Reformationsgeschichte gehabt haben.
Während in Nürnberg, wo namentlich Andreas Osiander eine große
Tätigkeit entfaltete und in den Kinderpredigten sein hervorragendes
seelsorgerisches Talent bekundete, und in der Markgrafschaft Ansbach
von vornherein feste lutherische Normen für immer geschaffen wurden,
schwankte in Augsburg ähnlich wie in den anderen schwäbischen
Städten und Straßburg die Wage lange zwischen Luther und Zwingli,
schließlich aber behielt die lutherische Meinung den Sieg. Pfalz-
Neuburg hat sich erst an das Nürnberger, später nach dem Auf-
stande des Kurfürsten Moritz an das württembergische Vorbild ge-
halten; Reus Publikation zeigt uns den sonst fast nur wegen seiner
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 4. 37
554 Kritiken.
Streitlust bekannten Theologen Tolemann Heshusius in seinem „in
Gottes Wort gegründeten Glauben“ als einen Mann von großer kirch-
licher Wirkungskraft; auf Heshusius’ Anregung ist auch Johann
Tetelbachs „Güldnes Kleinod“ zurückzuführen, eines der letzten da-
maligen Werke dieser Art. Endlich war in diesem Kapitel auch die
Stadt Regensburg zu berücksichtigen, der Sitz des vielleicht unter
allen deutschen Stiftern am meisten heruntergekommenen Kapitels,
bemerkenswert vor allem durch die bis nach Österreich hinein frucht-
bare Tätigkeit von Nikolaus Gallus.
Ich habe bei Reus Ausführungen und ‚Veröffentlichung über die
Regensburger Kirche bedauert, daß er nicht einen Schritt weiter nach
Osten gegangen und die habsburgischen Erbstaaten in seinen Gesichts-
kreis gezogen hat. Denn gerade die Seite, welche Reu berücksichtigt,
ist bisher von der ja neuerdings sehr eifrigen reformationsgeschicht-
lichen Forschung der Österreicher so gut wie gar nicht beleuchtet
worden, und letztere wären gewiß für die Ergänzung ihrer eigenen
Studien besonders dankbar gewesen. Es wäre dringend erwünscht,
wenn Reu die verhältnismäßig geringe geographische Erweiterung
seines Arbeitsgebietes für die folgenden Bände in Erwägung ziehen
wollte.
Jedenfalls aber haben wir Reus Werk als ein höchst dankens-
werte, mühsames und dem Kirchen- wie dem profanen Historiker
mannigfache Belehrung bietendes Unternehmen zu begrüßen und ich
sehe namentlich dem Schlußbande, welcher eine kurz resumierende
Darstellung der Katechismusliteratur in ganz Deutschland geben soll,
mit lebhaften Interesse entgegen.
Freiburg i. B. Gustav Wolf.
Die Briefe König Friedrich Wilhelms I. an den Fürsten
Leopold zu Anhalt-Dessau 1704—1740. Bearbeitet von
Otto Krauske. Acta Borussica. Ergänzungsband. Berlin, Paul
Parey 1905. IX (112) 867 SS. 8°.
Die vorliegende, schon 1892 in Angriff genommene mustergültige
Publikation, deren Abschluß sich infolge mehrerer Zwischenfälle leider
bis in den Herbst 1904 verzögerte, enthält sämtliche bisher aufge-
fundenen und schon früher veröffentlichten eigenhändigen Briefe
Friedrich Wilhelms I. an den alten Dessauer unverkürzt; die in dem
Kabinet ausgefertigten Schreiben sind je nach ihrer Bedeutung wört-
lich oder in Form von Regesten wiedergegeben; nur diejenigen
Kabinetsordres, die sich mit ganz nebensächlichen Dingen befassen
und im gleichen Wortlaut auch an andere Regimentschefs ergingen,
also weder für die Charakteristik des Königs und seiner Regierung
Kritiken. 555
noch für das Verhältnis der beiden Fürsten zu einander Belang haben,
sind fortgelassen worden. Die noch vorhandenen Schreiben Leopolds
an Friedrich Wilhelm sind zum größten Teil dienstliche Meldungen
ohne persönliche Färbung; die spärlichen individueller gehaltenen
Briefe des Fürsten, die mit denen des Königs in Beziehung stehen,
hat Krauske vollständig mit aufgenommen; der Nachruf Leopolds auf
Friedrich Wilhelm (Dessau 15. Juni 1740) bildet den würdigen Ab-
schluß des Ganzen. Die Briefe sind genau so abgedruckt wie sie
geschrieben wurden; an Stelle der Interpunktion deuten Zwischen-
räume den Beginn eines neuen Satzes an; der Wechsel großer und
kleiner, deutscher und lateinischer Buchstaben ist m. E. mit Recht
sogar innerhalb der Wörter beibehalten worden. Dem Herausgeber
muß die größte Sorgfalt nachgerühmt werden; nur bei drei Briefen
gelang es ihm nicht das Datum festzustellen, und fast kein Name
und keine Tatsache bleibt in der ausführlichen Einleitung und den fort-
laufenden Anmerkungen unbesprochen und unerklärt; doch hätten m. E.
die Aufschlüsse über die in dem Briefwechsel berührten Angelegen-
heiten hier und da noch etwas reicher ausfallen können; über die
Erfindung eines Offiziers, Kavallerie „auf die allerleichteste und ge-
schwindeste Manier“ von Infanterie abzuwehren (1000 Reiter von
200 Mann), welche der preußische Oberst Seebach seinem Könige am
24. März 1727 vortrug, erfährt man z. B. Näheres aus der Immediat-
korrespondenz Augusts II. von Polen mit Friedrich Wilhelm I
(Berliner Staatsarchiv R. 96. 15E) und den Entwürfen dreier Briefe
jenes an diesen im Dresdener Hauptstaatsarchiv Loc. 2097 Nr. 23,
und über die Dresdener Société de la Table ronde, in die Friedrich
Wilhelm I. 1728 bei seinem Besuche Augusts des Starken aufge-
nommen wurde, ist das Wichtigste, die Stiftungsurkunde vom 13. März
1728, die Statuten und die Liste der Mitglieder, aus einem Akten-
konvolut des Charlottenburger Hausarchivs (Rep. 46 F) und des
Dresdener Hauptsaatsarchivs (Loc. 668 Société de la Table ronde
bei Hof 1728), worauf ich in meiner Edition der eigenhändigen
Entwürfe und Briefe Augusts des Starken zurückzukommen gedenke,
zu entnehmen.
Die Bedeutung des Briefwechsels für die Erkenntnis der beiden
Herrscher hat Krauske im 75. Bande der historischen Zeitschrift
(S. 19— 37) selbst schon nachgewiesen, und er tut es jetzt noch ein-
mal in einer fesseinden, ihm vorausgeschickten Einleitung; der Re-
ferent kann nur einfach wiederholen, was er sagt, und dem einige
der charakteristischsten Stellen der Korrespondenz hinzufügen. „Nicht
dem überlegenen Willen, sondern der Fügsamkeit verdankte Leopold
seinen Einfluß auf Friedrich Wilhelm; die gemeinsame, freudig über-
37*
556 Kritiken.
nommene Arbeit für Preußen war das innere, unzerstörbare Band
ihrer Freundschaft; aber trotz ihrer Übereinstimmung in den Lieblings-
neigungen waren die Auffassung von ihrem Verhältnisse zu Gott und
die Pflichten, die ihnen ihre Stellung zu ihren Landen und Leuten
auferlegte, viel zu verschieden geartet, um eine wirkliche, auch nur
unbewußte Abhängigkeit des Königs von dem starken Willen des
Dessauers zu verstatten.“ Leopold fühlte sich ebensosehr als Diener
der Hohenzollern wie als Herrn eines eigenen Territoriums; im
Februar 1725 schreibt er sogar, er halte diejenige Charge, die er in
Preußen bekleide, für höher als die, welche er von seinen Eltern ge-
erbt habe und „zihe mit einem word den Feldmarschalg dem Rei[ch]s-
fürsten wirkelig vor“; Friedrich Wilhelm brachte ihm darum das
größte Vertrauen entgegen und überhäufte ihn und seine Familie mit
Beweisen seiner Gnade und Freundschaft, aber stets blieb er ihm
gegenüber doch der Herr und ließ ein Kriegsgericht über ihn abhalten,
als er sich weigerte, eine Grumbkow zugefügte Beleidigung zurück-
zunehmen. Er fragte ihn gern um Rat besonders in militärischen
und wirtschaftlichen Angelegenheiten und freute sich, wenn ihre An-
sichten miteinander übereinstimmten, aber er konnte auch recht ärger-
lich werden, wenn ihm Leopold widersprach, lehnte mehr als einen
seiner Vorschläge ab und weihte ihn in manches, namentlich in seine
auswärtige Politik, überhaupt nicht ein. Wie der Fürst ein leiden-
schaftlicher Nimrod und Soldat und aller feineren Kultur abhold,
wußte er ihm außer Staatsangelegenheiten nur noch die Ergebnisse
seiner Jagden und Musterungen und seine rein persönlichen Erlebnisse
zu berichten; aber religiös viel tiefer angelegt als jener und sich
seiner Verantwortlichkeit Gott gegenüber viel mehr bewußt, sorgte er
sich doch um das Seelenheil des Freundes ebensosehr wie um sein
körperliches Wohl und ermahnte ihn schon am 3. Juli 1711 fleißiger
zur Kirche zu gehen und stets seinen höchsten Richter vor Augen zu
haben. Friedrich Wilhelm und Leopold „gehörten noch jenem Ge-
schlechte an, das in rastloser Tätigkeit darnach trachtete, die mate-
riellen Güter wieder zu schaffen, die ein Jahrhundert furchtbarer
Kriege zerstört hatte; ein freierer Aufschwung des Geistes in die
höheren Regionen war ihnen nicht gegeben“; aber wenigstens der erstere
von beiden hatte nach Krauske „das dunkle Gefühl, daß jenseits seiner
Sphäre, seiner Art, alle Dinge hausbacken allein auf ihren Nutzen
hin zu betrachten, noch weite Gebiete lagen; er konnte seine
Empfindungen nur nicht zu bestimmten Gedanken zusammenfassen;
er blieb der ‘stumme Poet’.*
Da die Briefe des Königs die Leopolds bei weitem überwiegen,
so trägt die Publikation zur Erkenntnis Friedrich Wilhelms selbst-
Kritiken. 557
verständlich ungleich mehr bei als zu der des Fürsten; einige der
lehrreichsten Stellen mögen, auch wenn sie von früheren Veröffent-
lichungen her schon bekannt sind, zugleich als Proben des vielseitigen
Inhalts des Buches hier wörtlich angeführt werden. Zunächst eine
Selbstcharakteristik des Königs vom 9. September 1721, die man
wohl einfach als eine Selbsttäuschung bezeichnen darf: „Gott weiß,
daß ich gahr zu tranquill bin; wen[n] ich mehr collericus wehre, ich
glaube es würde beßer sein, aber Gott will es nit haben“, und wenn
er vorher schreibt: „Die Herren werden mir erstl[icher] dage den Kop
wahrm machen, biß ich ein exempell statuire, und den[n] Passiere
ich in der weldt vor ein kolericus; ist das meine schuldt?“ so muß
diese Frage auch auf Grund seines Briefwechsels unbedingt bejaht
werden. „Ich habe mit alle das schreiberkrop [wie mit] samet umb-
gegangen 10 jahr, habe geduldt von der ander weldt gehat; itzo
werde noch ein halb jahr geduldt haben, das sie erstl[ich] alles
en trein ist; wo es den[n] nit gehet, als den eine Russische execucion
Passieren wird ... ich Ihm (sc. dem Krautt) den koller verdreiben
werde, den[n] wo er Dol[l] Melankolis[ch] ist, so mus man die leutte
an die ketten lehgen; ich will eine silber[ne] machen laßen, da werde
Ihn anlehgen laßen; ich bin versicherdt, er wierdt baldt wieder klug
werden“, schreibt er am 10. Januar 1723, und recht aus dem Herzen
kommt dieser Kampfesnatur am 18. Januar 1732 der Wunsch: „Gott
gehbe, das es lohs gehe [mit Polen], den[n] werde geleich wieder
gesu[n]dt, den[n] ich mich nit wohl befund“ und am 13. März 1738
die kräftige Versicherung: „Davor bin zu aldt, zu mir auf meine
50 jahr laen zum hundespfot machen; also werde nit nachgehben
als biß ich unterliege; lieber mit Honeur nichts haben als mit
desonneur in guhten stande zu sein, und davon soll mir nichts bringen
als die force vieller Pufilssance[n].“ Doch kamen auch andere
Stimmungen über ihn; am 26. Februar 1729 schreibt er: „Ich wünsche
itzo nits mehr in der weldt als in auswertige lande weit von mein
landen ein hüpschen einsamen ordt auszusuchen, wo ich in der stille
lehben kann, den[n] ich in dieser weldt nits Nutze bin und mir über
alles ergerdt; alsden ich ein filosofies[ch] lehben führen will“ und
einen Monat später: „Wohll dem, der da am ersten stirbet und bey
Gott kommet, ist an gelückligsten; den[n] auf dieser weldt lautter
nits ist und torheit“; aber solche Äußerungen der Lebensmüdigkeit
stehen vereinzelt da und fallen in eine Periode, da er schon schwer
krank darniederlag und an sein baldiges Ende glaubte. Wie über
sich selbst, so täuschte er sich leicht auch über andere; von August
dem Starken und seinem Minister Grafen Jakob Heinrich von Flemming
urteilte er am 10. September 1728: „Der könig ist ein rechtschaffener
558 Kritiken.
herr und alle Mishelligkeiten, die unter uns gewehsen sein, das bin
ich itzo so vollkommen Persuadieret, das er keine s[ch]uldt hat und
F[ljemmi[ng] der urheber gewehsen ist“, am 11. Dezember 1732 da-
gegen: „Der Patron (August der Starke) stellet sich an, als wen[n]
er es mit mir erl[ich] meinet; einmahll hat er mir Düpiret, zum
ander mahll bekommet er mir wieder nit; wolte Gott F[l]Jemming
wer noch herr, so wer dieses alles nit gesche[he]n“; in Wahrheit
waren beide, der König und sein Minister, in dieser ganzen Zeit im
geheimen Preußens Gegner, und Friedrich Wilhelm hatte ganz recht,
als er am 17. März 1719 an den Dessauer schrieb: „Die herren
Saxen sein nit zu trauen; wer auf sein huht mit sie umbgehet, der
tuet sehr wohll.“ Den leitenden Gedanken seiner auswärtigen Politik
verraten die Worte vom 9. April 1720: „Vor geldt gehe nit ein
schridt und kein Blauroch, aber vor Realitet da gehn mir alle Mans“
und der Satz: „Poing de Pais, Poing de Prusse“ (28. November 1733);
in Angelegenheiten der inneren Politik entscheidet für ihn in erster
Linie die Überzeugung: „Menschen halte vor den gröhsten reichtum“
(17. August 1723); bisweilen weiß er sich nicht recht zu helfen und
bittet wie am 21. September 1722 den Fürsten um Rat: „Ich dencke
tag und nach[t], wie das schöne landt [Preußen] in fort Banten stande
komen kan; so finde den alten sisteme dagegen; den|n] wo das landt
soll floriren, so bin ich Persuadieret, das der comerce nit sehr kan
floriren; nun ist die frage, ob ich will ein florissant Landt oder ein
florisant comerce haben; Euer Lieben sein mein freundt, das weis ich,
schreiben Sie mir Ihren sentiment darauf.“ Von seinem Aufenthalt
in Dresden berichtet er am 13. Februar 1728: „Ich glaube kein
goldt Macherey, aber wo Mögll[ich] ist, Goldt zu machen, so machets
der könig [August der Starke]; wen[n] ich Sie Mündtl[ich] sehen
werde, haben ein jahr zu erzehlen und kronicka schal[n]dalosa und
meine avanturen, aber ich bin vor Gott rein; das weibl[iche] geschle[ch]t
komme a Paris et Berlin, alle huren, aber in Dresden ist offentl[ich]
Permittieret; mit den vornehmste kan man laut von fuxeh rehden als
hier von exerciren; die verführunge fehlet[e] nit; ich bin wieder ge-
kommen als hingegangen; Gott hatt mir bewahret.“ Friedrich Wil-
helm und Leopold waren andere als jener Wettiner und die meisten
übrigen Fürsten ihrer Zeit; diese lebten in erster Linie ihren persön-
lichen Neigungen und befriedigten ihre Prunk- und Genußsucht auch
auf Kosten ihres Staates; jener Hohenzoller aber und sein Dessauer
Freund gingen, gewiß nicht selbstlos, aber sich doch auch ihrer Pflicht
dem Lande gegenüber bewußt, völlig auf in der Arbeit für die Macht
und Größe Preußens — davon gibt ihre Korrespondenz fast in jedem
Briefe unwiderlegliche Beweise. Paul Haake.
Kritiken. 559
Akta Borussica. Die Behördenorganisation und die all-
gemeine Staatsverwaltung Preußens im 18. Jahrhdt.
Siebenter Band. Akten vom 2. Januar 1746 bis 20. Mai 1748,
bearbeitet von G. Schmoller und O. Hintze.
Der vorliegende Band umfaßt die Reorganisation und Fortbildung
der Staatsverwaltung vom Dresdner Frieden bis zu der großen In-
struktion für das General-Direktorium vom 20. Mai 1748. Große
organisatorische Veränderungen sind auf dem Gebiete der Verwal-
tung in dieser Zeit nicht erfolgt. Dagegen fallen die Anfänge der
Justizreform durch Cocceji in diese Periode. Die Dienstzweige,
welche eine durchgreifende Neuordnung erfuhren, sind die Militär-
und Proviantverwaltung, welche einem neubegründeten VI. Departe-
ment des General-Direktoriums übertragen wird; die Stellung des
V. Departements für Handel und Fabriken wird den Provinzial-
Departements gegenüber genauer präzisiert; 1747 erfolgt eine große
Verschiebung der Departements unter den dirigierenden Ministern des
Generaldirektoriums. Der Dienstbetrieb bei den Kriegs- und Domänen-
kammern wird teilweise neu geordnet; die Kammerpäsidenten treten
immer bedeutender hervor; der Plan taucht auf, die Präsidentenstellen
mit besonders tüchtigen Landräten zu besetzen. Aus der Bestellung
von Landräten erhellt, daß in manchen Fällen den Kreisständen wieder
ein Wahlrecht eingeräumt wird. Das Wahlrecht der Magistrate für
die städtischen Ämter wird da, wo es hergebracht ist, generell wieder
hergestellt. Mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt der König das
Steigen und Fallen der Acciseeinkünfte, und es befestigt sich bei
ihm allmählich der Gedanke, daß dieser Dienstzweig unzulänglich
organisiert sei oder nicht akkurat genug verwaltet werde.
In bezug auf die Coccejische Justizreform enthält der Band
die Feststellung der Grundsätze zwischen dem König und dem Mini-
ster, die Anordnungen hinsichtlich der Aufräumung mit den ver-
schleppten Prozessen, die Reorganisation der Gerichtshöfe in Pommern,
die Reform des Kammergerichtes und des Tribunals, den Konflikt mit
Arnim und den Sieg Coccejis, den der König mit sonst beispiel-
loser Selbständigkeit walten ließ, die Vorbereitung der Reform durch
Gehilfen Coccejis in den westlichen Provinzen, sowie in einigen
anderen Gebieten. Auch die Umgestaltung des Prozeßverfahrens, die
in gewissem Sinne der Angelpunkt der ganzen Reform war, ist
nicht außer acht gelassen. Im Zusammenhange mit der Justizreform
bringt der Band die wichtigsten Materialien über die Abgrenzung
der Kammerjustiz, die Cocceji gerne ganz und gar zurückgedrängt
hätte. In der Instruktion für das Generaldirektorium ist die Frage
vorläufig im wesentlichen in Coccejis Sinne gelöst.
560 Kritiken.
Die letzte Nummer des Bandes umfaßt auf 288 Seiten die
neuen Instruktionen für die Verwaltungsbehörden, darunter die große
Instruktion für das Generaldirektorium vom 20. Mai 1748 selbst, die
hier zum erstenmal im Druck erscheint. Die Herausgeber hielten es
aus inneren und äußeren Gründen für besser, die ganze Quellenmasse
unter einer Nummer zu vereinigen, als die einzelnen Stücke durch
chronologische Anordnung auseinander zu reißen.
In bezug auf Wert und Bedeutung der Aktenpublikation ver-
weist Referent auf seine Besprechung der vorhergehenden Bände in
dieser Zeitschrift und hat nur noch beizufügen, daß ein rund 100 Seiten
umfassendes alphabetisches Register den Band abschließt.
Wien. Prof. Gustav Seidler.
Charles Schmidt, Le Grand-Duché de Berg 1806—1813. Etude
sur la domination française en Allemagne sous Napoleon I. Paris,
Felix Alcan. 1905. XVI und 528.
Nachdem verschiedene deutsche Arbeiten am Beispiel einzelner
Staaten die groBe Bedeutung der Napoleonischen Zeit für die innere
Entwicklung Deutschlands ins rechte Licht gerückt hatten, hat ein
französischer Historiker es jetzt unternommen, ebenfalls am Beispiel
eines Landes die gewaltige Umwälzung zu schildern, die damals in
unserem Vaterlande vor sich ging. Daß er hierfür das Großherzogtum
Berg gewählt hat, ist darin begründet, daß die Akten dieses Landes
größtenteils im Pariser Nationalarchiv aufbewahrt sind, an dem der
Verfasser tätig ist. Übrigens hat er seine Nachforschungen sowohl
auf andere französische Archive, wie auf das in Düsseldorf, Münster
und Wiesbaden vorhandene Aktenmaterial ausgedehnt. Auf eine so
umfassende Quellenkenntnis gestützt und die deutsche Literatur ebenso
sicher beherrschend wie die französische, hat er uns ein Werk ge-
schenkt, das eine wesentliche Bereicherung der Napoleonischen
Literatur bedeutet.
Das Großherzogtum Berg, das 1806 aus dem vormals preußischen
Cleve und dem pfalzbayrischen Berg gebildet und später durch die
preußischen Gebietsteile Mark und Münster, durch nassauische Terri-
torien und einige kleinere Herrschaften vergrößert wurde, sollte nach
dem Wunsch Napoleons eine Grenzmark des Kaiserreichs sein: die
Hauptbestimmung des Landes war es, die Durchführung der fran-
zösischen Zollgesetze zu erleichtern. Der erste Beherrscher war
Napoleons Schwager Joachim Murat, der sich indes herzlich wenig um
sein Land gekümmert hat. Schmidt setzt uns sehr hübsch auseinander,
was von den „Reformen“ und „Ideen“ Murats zu halten ist. Er sah
das Großherzogtum lediglich als eine Rentenquelle an, „als eine Orange,
Kritiken. 561
die man auspressen konnte“, bis der gute Willen des Kaisers ihm ein
wirkliches Königreich und höhere Einkünfte gewähren würde. Auch
die berühmte Einberufung der Landstände erklärt sich nicht etwa aus
liberalen Anwandlungen des Großherzogs; er wollte sich Geld ver-
schaffen und den Ständen die Unpopularitüt der Bewilligung auf-
bürden. Nachdem Murat in Neapel ein Reich erhalten hatte, das
mehr Quadratmeilen umfaßte und größere Revenuen lieferte, wurde
Berg von 1808 an, obwohl seit 1809 der junge Louis Napoleon, der
Sohn des Königs von Holland, den Titel eines Großherzogs von Berg
führte, tatsächlich durch Vermittlung eines kaiserlichen Kommissars
von Paris aus regiert.
Es ist selbstverständich, daß in Berg, das ja eigentlich eine
französische Provinz war, die Prinzipien der französischen Ver-
waltung ebenso und noch mehr als in anderen Rheinbundstaaten
angewandt worden sind: die Präfektenverwaltung, der Code Napoleon,
die französische Gerichtsverfassung, das französische Steuersystem
mit: Einschlu des Tabakmonopols, die Konskription wurden in
Berg eingeführt, die Adelsprivilegien, die Ungleichheit der Konfessionen
sowie die Reste der Leibeigenschaft wurden beseitigt. Die Teil-
nahme des Volkes an der Bestimmung seiner Geschicke wurde im
Prinzip ebenfalls in die Verfassung aufgenommen, doch ist es zu einer
wirklichen Einberufung der Volksvertretung, die ohnedies auch recht
wenig bedeutet hätte, nicht mehr gekommen. Im großen und ganzen
finden wir in Berg die gleichen Züge, die uns aus Westfalen und
Frankfurt bekannt sind, viele Verbesserungen in Justiz und Ver-
waltung, harten Steuerdruck und schwere Militärlasten; für die Volks-
bildung hatte man in Berg guten Willen und schöne Phrasen, aber
es fehlte an den nötigen Mitteln. Allein man darf, wenn so vieles
nicht erreicht wurde, wenn man so häufig nicht über die Ansätze hinweg-
gekommen ist und manches nur auf dem Papier stehen blieb, doch
nicht vergessen, was in diesen wenigen Jahren geleistet wurde und
daß allein schon die Verkündigung mancher Grundsätze von großer
Tragweite war. —
Wenn somit das Buch Schmidts — unter Hinzufügung interessanter
Einzelheiten — uns bereits Bekanntes bestätigt, bietet es uns nach
einer andern Richtung umsomehr Neues: in der Schilderung der wirt-
schaftlichen Verhältnisse. Das Großherzogtum Berg umfaßte die
industriell fortgeschrittensten Gegenden Deutschlands, Remscheid und
Solingen, Elberfeld und Barmen, Dortmund und Essen, Hagen und
Siegen liegen in seinen Grenzen. Da drängt sich die Frage auf, wie
die napoleonische Politik, und speziell die Kontinentalsperre, auf die
Entwicklung der dortigen Industrie eingewirkt hat. Diese Frage
562 Kritiken.
läßt sich aber nicht beantworten, ohne eine eingehende Erforschung
der Wirtschaftspolitik Napoleons: das Buch Schmidts wächst hier weit
über die Geschichte eines deutschen Territoriums in der Zeit der
Fremdherrschaft hinaus und behandelt einen überaus wichtigen und
bisher doch arg vernachlässigten Abschnitt aus der Geschichte des
ersten Kaiserreichs. |
Man hört vielfach die Meinung äußern, die Kontinentalsperre sei
für die deutsche und insbesondere für die westdeutsche Industrie sehr
segensreich gewesen. Um zu einem richtigen Urteil über die Wirkungen
der napoleonischen Wirtschaftspolitik zu gelangen, muß man indes be-
rücksichtigen, daß der Ausschluß britischer Waren vom Festland nur
einen Teil des Systems bildete und nicht einmal den wichtigsten.
Denn aus dem gewaltigen Gebiet, das der Kaiser unmittelbar be-
herrschte, waren nicht nur britische Erzeugnisse, sondern auch Pro-
dukte der befreundeten und selbst der verbündeten Länder verbannt.
Ja noch mehr: Frankreich nutzte seine politische Übermacht dazu
aus, auch Italien, Neapel und Illyrien seinen Erzeugnissen zu reser-
vieren und fremden zu verschließen. Die industriell fortgeschrittenen
Länder, die angewiesen waren, Fabrikate zu exportieren, hatten
darunter furchtbar zu leiden, und außer der Schweiz vielleicht keines
mehr als das Großherzogtum Berg, das bisher einen großen Teil seiner
Produkte nach den von Frankreich annektierten Gebieten sowie nach
Italien abgesetzt hatte. In ihrer Not sahen die bergischen Fabrikanten
keinen anderen Ausweg, als die wirtschaftliche Angliederung ans
Kaiserreich, die Einbeziehung in die französischen Zolllinien. Aber
da stießen sie auf Gegner: die französischen Industriellen, und in
erster Linie die deutschen Fabrikanten des Roerdepartements be-
stürmten den Kaiser, die Konkurrenz der so leistungsfähigen bergischen
Industrie vom französischen Markte fernzuhalten. Napoleon schenkte
ihren Bitten Gehör, und das Interesse des kleinen Nachbarlandes
wurde dem größeren des Kaiserreichs, oder wie es wohl richtiger
wäre zu Sagen, den in diesem mächtigen Einzelinteressen geopfert.
Die Folgen waren in Berg eine furchtbare wirtschaftliche Krisis,
Arbeitslosigkeit, Not und Hunger, allgemeine Unzufriedenheit und
schließlich Revolten.
Mit vollem Recht warnt Schmidt davor, dies Urteil zu ver-
allgemeinern. Er weist z. B. darauf hin, daß am linken Rheinufer
die entgegengesetzten Wirkungen des Systems sich beobachten lassen,
daß hier die Industrie durch die Schutzzölle gefördert wurde, und es
läßt sich nicht leugnen, daß auch in einigen Gegenden Deutschlands
der Ausschluß der britischen Konkurrenz günstig gewirkt hat. Indes
lassen sich Schädigungen durch die französische Prohibitionspolitik
Kritiken. 563
noch in vielen Gegenden nachweisen, wenn sie auch nicht überall
ebenso schroff wie in Berg hervortreten. Auch die Kontinentalsperre
hatte ihre zwei Seiten: denn auch der britische und überseeische Markt
gingen verloren. Erwägt man ferner die Teuerung der Rohstoffe
und die allgemeine Unsicherheit der Lage, so wird man zu dem
Resultat kommen, daß die ungünstigen Faktoren überwogen. Wie
bei allen Urteilen über diese Epoche, muß man sich auch für die
Wirtschaftspolitik die Tatsache vor Augen halten, daß man in einer
Kriegszeit lebte, und daß, wie Schmidt sehr richtig hervorhebt, damals
viele Opfer gebracht wurden, die erst späteren Generationen zugute
gekommen sind. Paul Darmstaedter.
Wilhelm Busch, Das deutsche Große Hauptquartier und
die Bekämpfung von Paris im Feldzuge 1870—71. Stutt-
gart und Berlin, J. G. Cottasche Buchhandlung Nachfolger, 1905.
8°. 82 S. |
Mit überraschender Schnelligkeit hatten die siegreichen deutschen
Heere die französischen Hauptarmeen bei Sedan und Metz vernichtet,
unerwartet lang dagegen währte es, ehe Paris erobert wurde. In der
Heimat wurde man ungeduldig und sehnsüchtig wartete man auf die
Nachricht, daß endlich das Bombardement begonnen hätte. Man
konnte sich nicht vorstellen, daß die Schwierigkeiten, das Material
herbeizuschaffen, wirklich unüberwindlich seien. Auch später hat man
daran gezweifelt und wiederholt ist im Laufe der letzten drei Jahr-
zehnte die Frage untersucht worden. Man ließ sich aber häufig da-
durch beeinflussen, daß die größten militärischen Autoritäten, vor
allem Moltke und Blumenthal, gegen einen früheren Beginn der Be-
schießung gewesen seien, ihnen gegenüber galt Bismarck als Laie
und selbst Roons richtiges Urteil wurde angezweifelt. Seitdem aber
Blumenthals Tagebücher erschienen, mußte sich die Meinung ändern.
Wer aufmerksam und unbefangen die Aufzeichnungen des hochverdienten
Generals liest, der der Ratgeber des Kronprinzen in jenen Tagen
gewesen, der mußte sehen, daß auch Blumenthal und Moltke ursprüng-
lich an eine Beschießung gedacht und dieselbe noch im Herbst be-
ginnen wollten. Mehr und mehr aber machte sich dann die Ansicht
geltend, man könne auf den verlustreichen Angriff verzichten, die
Not in Paris sei so groß, daß es Hungers wegen bald kapitulieren
würde. Schon im November glaubte man, es könne sich nur noch
um ganz kurze Zeit handeln. Der Irrtum ist folgenschwer geworden.
Sehr richtig hatte Roon schon im September betont, je früher man
beginne, Paris zu beschießen, desto mehr schwäche man die Wider-
standskraft des Feindes, je länger man warte, desto mehr würden die
564 Kritiken.
noch unausgebildeten Volksmassen sich in brauchbare Soldaten ver-
wandeln, die Provinzen könnten Ersatzheere aufstellen, selbst wenn
man noch nicht beschießen wolle, sei es doch gut, schwere Artillerie
aufzustellen, um sie gegen ausfallende Truppen zu verwenden. Die
Folgezeit hat gelehrt, daß Roon vollständig recht hatte, er war in
diesem Falle der Vertreter der kräftigeren, Blumenthal der matteren
Strategie. Nun hat man freilich oft dagegen gesagt, die Transport-
schwierigkeiten seien so groß gewesen, daß man die Munition nicht
heranschaffen konnte, um wirklich mit Nachdruck zu beschießen.
Aber für ein energisches Wollen waren diese Hindernisse nicht un-
überwindlich. Dieses Wollen jedoch fehlte bei Blumenthal, der nach
den großen Erfolgen, die er von Wörth bis Sedan errungen, vor
Paris auffallend wenig wagte. Oder sollte Blumenthal überhaupt
überschätzt worden sein? Nachod und Skalitz ist das Verdienst von
Steinmetz, bei Wörth haben Kirchbach und Bose ganz erhebliche Ver-
dienste, es wäre nicht uninteressant einmal zu prüfen, wie viel bei
früheren Erfolgen der Initiative Blumenthals zuzuschreiben ist. Der
bekannte General-Inspekteur der Artillerie Hindersin, fand schon im
Oktober, daß Blumenthal große Unlust habe, etwas zu unternehmen,
was Blut koste, Bismarck sei allein der energische. Dem Artillerie-
Obersten Rieff hatte Bismarck Ende September gesagt, die BeschießBung
könne nicht früh genug und nicht stark genug eröffnet werden.
Nun ist ja aber Bismarcks Ansicht wiederholt als Laienirrtum
behandelt worden, man verließ sich auf die Autorität Moltkes und
Blumenthals. Da hat jetzt Busch sehr treffend nachgewiesen, wie
Moltke und Blumenthal bisher im offenen Feldkriege ihre Lorbeeren
geerntet, im Festungskriege aber keine Erfahrung hatten. Die wirk-
lichen Autoritäten waren die Artillerie- und Ingenieur-Offiziere, und
die standen auf seiten Bismarcks und Roons. Am 6. Dezember wurde
das Transportwesen in Roons Hände gelegt und am Ende des Monats
war man soweit, daB die Beschießung des Mont Avron beginnen konnte.
Wahrscheinlich wäre Paris früher gefallen, wenn man rechtzeitig und
energisch den artilleristischen Angriff begonnen hätte, einen Teil des
mühseligen Winterfeldzuges hätte man sparen können, und voraus-
sichtlich würden auch die Verluste auf diesem Wege geringer ge-
wesen sein.
Die MiBstimmung über die Verzögerung machte sich bei den
Schießern oft Luft. Man suchte auch nach Erklärungen für den
Mangel an Unternehmungslust, und so kam man auf die Idee, weib-
liche und englische Einflüsse machten sich geltend. Der Kronprinz,
sein Generalstabs-Chef Blumenthal und der Ober-Quartiermeister Gott-
berg hatten alle drei englische Frauen. Auch die Königin Augusta
Kritiken. 565
wurde beschuldigt, sich eingemischt zu haben. Daß diese Einflüsse
aber entscheidend gewesen sind, ist nicht anzunehmen. Der Wider-
stand gegen die Beschießung entsprang dem Irrtum, Paris besitze nur
für wenige Wochen Mundvorrat, man könne deshalb die Opfer eines
artilleristischen Angriffs sparen. An diesem Irrtum hielt Blumenthal
zu lang eigensinnig fest.
In überaus anschaulicher Weise führt Busch uns den Kampf vor
Augen, der sich im Großen Hauptquartier mit Wort und Feder ab-
spielte. Wer sich mit der Geschichte des Krieges von 1870—71
beschäftigt, wird viele und fruchtbare Anregungen aus dieser Schrift
schöpfen,
Berlin. Richard Schmitt.
566
Nachrichten und Notizen I.
Die Sitze der Kelten in Süddeutschland.
Zu den Zeugnissen aus Caesar und Tacitus über das Wohnen der
Kelten in Süddeutschland und Böhmen, die von L. Erhardt in seinem vor-
trefflichen Aufsatz (Histor. Vierteljahrschr. 8, 4, 1905) gesammelt worden
sind, scheint mir eins aus Caes. de b. Gall. 15 übergangen worden zu sein.
Da ist zu lesen: Als die Helvetier zu ihrer Auswanderung nach dem Innern
bezw. Westen Galliens alles vorbereiten, persuadent Rauricis et Tulingis et
Latovicis finitimis, ut eodem usi consilio oppidis suis vicisque exustis una
cum iis proficiscantur, Boiosque, qui trans Rhenum incoluerant et
in agrum Noricum transierant Noreiamque oppugnarant, re-
ceptos ad se socios sibi adsciscunt.
Über die Rauricer, Tulinger und Latovicer enthalte ich mich füglich
etwas zu sagen. Aber die Bojer verdienen hier besondere Beachtung.
Wann sie in Noricum eingefallen sind und den Sturm auf Noreia gemacht
haben, darüber ist uns außer dieser Stelle nirgendwo etwas überliefert.
Höchstwahrscheinlich haben sie nach dieser vergeblichen Berennung
Noreias ihre Wohnsitze rechts vom Rhein nicht mehr behaupten können
und sind von den Helvetiern in Helvetien aufgenommen worden. Jetzt —
vielleicht nach längerer Zeit —, vor dem Aufbruch nach Gallien gesellen
die Helvetier sie sich als Bundesgenossen zu. H. Nöthe.
Theobald Fischer, Mittelmeerbilde. Gesammelte Abhandlungen zur
Kunde der Mittelmeerländer. Leipzig und Berlin, B. G. Teubner, 1906,
VI und 480 S. 8°.
Ein Dritteljahrhundert ist verflossen, seitdem Theobald Fischer die
Länder des Mittelmeers zum Gegenstand seiner Forschungen und zahl-
reicher Reisen gemacht hat. Ja an einem der herrlichsten Gestade dieses
Meeres, bei einem längeren Aufenthalt in Palermo, ist er selbst erst, von
Haus aus Historiker der Dümmlerschen Schule zu Halle (wo er mit einer
Studie zur Geschichte des Wettiner Fürstenhauses die Doktorwürde erlangt
hatte), Geograph geworden.
Sein weit reichendes und tief dringendes geschichtliches Verständnis
spricht uns auch aus der vorliegenden Sammlung seiner kleineren Schriften
zur Kunde der Mittelmeerländer entgegen. Ja eine kürzere Abhandlung
unter den zwanzig Einzelskizzen, die hier vereinigt vorliegen, ist sogar
rein kulturgeschichtlichen Inhalts: „Die Dattelpalme im Kultur- und
Geistesleben des Orients". Gerade diese feinsinnige und gelehrte Studie,
Nachrichten und Notizen 1. 567
die etwas an Viktor Hehn erinnert, verdient es nicht vergessen zu werden;
aber das wäre ohne Einreihung in diese Sammlung wohl sicher erfolgt,
denn wer stöbert sie schon heute auf in dem alten Jahrgang der Deutschen
Revue, wo sie vor einem Vierteljahrhundert erschienen war!
Ein frisch aus Eindrücken der Gegenwart heraus geschöpftes geschicht-
lich-geographisches Bild von Konstantinopel eröffnet den Reigen. Es folgen
anschauliche Schilderungen von Ausflügen in die Umgebung von Kon-
stantinopel und an die bithynische Riviera, ein auch heute noch lesens-
werter Aufsatz von 1891: „Die geographische und ethnographische Unter-
lage der orientalischen Frage.“ So reihen sich an länderkundliche Gesamt-
oder Einzelbetrachtungen ab und zu politische Untersuchungen zur Er-
läuterung wichtiger Tagesfragen, die stets mit besonnenem Urteil und auf
Grund eigener Reiseerfahrungen (deren Details nicht verschwiegen bleiben) `
der Erörterung unterzogen werden. Zu letzteren zählen: „Die sizilische
Frage‘, „Fünfzehn Jahre französischer Kolonialpolitik in Tunesien“, „Fran-
zösische Kolonialpolitik in Nordwestafrika.“ |
Außer einer hübschen Skizze von Land und Volk Korsikas aus dem
Jahr 1894 empfangen wir eine eingehendere Darstellung der länderkund-
lichen Wesenszüge der Iberischen Halbinsel, Italiens, Palästinas und der
Atlasländer. Tunis, Algerien wie Marokko hat der Verf. durch wiederholte
Bereisung im Verlauf der letzten zehn Jahre ausführlich kennen gelernt,
und gerade diese Länder stellt er uns nicht bloß teils in klaren länder-
kundlichen Umrissen, teils in packenden Reiseskizzen dar, sondern hier
verknüpft er ganz besonders fruchtbar die Ausblicke in die geschichtliche
Vergangenheit mit dem Werden der politischen Neugestaltung. Wieder
wie zu den Zeiten Altroms und Karthagos sollen die Würfel fallen über
die Vorherrschaft im mittelmeerischen Westbecken; Frankreich hat sich die
gewaltige Brücke des Meeres zu nutze gemacht, sitzt fest in Algerien, hat
in Tunis Italiens Hoffnungen zu schanden gemacht, bereitet sich an
Tunesiens Nordküste in Biserts den großartigsten Kriegshafen, ein Schach
gegenüber der englischen Trutzburg Malta wie gegenüber Italien, und
streckt nun die Hand nach Marokko an der strategisch wichtigsten Meer-
enge der ganzen Erde.
Es muß jeden Historiker erfreun, diese eben jetzt wieder so akuten
Wechselbeziehungen der Ringländer ums westliche Mittelmeer im Flug
durch die Jahrtausende von einem erfahrenen Fachmann vorgeführt zu be-
kommen, der mit dem geschichtlichen Rüstzeug ein an Ort und Stelle
geklärtes geographisches Urteil verbindet.
Wir zweifeln nicht, daß das inhaltreiche, dabei gar nicht in fachmäßig
geographischem Stil gehaltene, vielmehr an einen weiteren Leserkreis sich
wendende Buch reichen Absatz finden wird. Einer neuen Auflage aber
wünschen wir Seitenüberschriften, deren diesmaliges Fehlen eine arge Pein
jedem fleißigen Leser verursacht, wenn er das Buch ohne Zeichenlegen zu-
geschlagen hat und nun erst immer wieder vorn den Inhaltsweiser nach-
sehen muß, um unter den zwanzig Aufsätzen den zu finden, bei dem er
gerade steht.
Mockau bei Leipzig. A. Kirchhoff.
508 Nachrichten und Notizen I.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Universitäten und
Technische Hochschulen. Der o. Professor für alte Geschichte Dr. Bene-
dietus Niese in Marburg wurde nach Halle berufen. Zu o. Professoren
wurden ernannt der Hon.-Prof. Dr. Ludwig Neumann (Geographie) in
Freiburg i. B., der Hon.-Prof. Dr. Alfred Hettner (Gesgraphie) in Heidel-
berg, der ao. Prof. Dr. Karol Potkansky (Allgemeine Geschichte) in
Krakau, der ao. Prof. Dr. Berthold Riehl (Kunstgeschichte) in München,
der ao. Prof. Dr. Naum Reichesberg (Nationalökonomie und Statistik) in
Bern und der ao. Prof. Dr. Max Hermann Jellinek (Deutsche Sprache
und Literatur) in Wien. An Stelle des in den Ruhestand tretenden o. Prof.
für Kirchengeschichte Josef Schindler in Prag wurde der MR
Dr. A. Naegle in Passau berufen.
Der Privatdozent der Geschichte Dr. Otto Hötzsch, der sich soeben in
Berlin habilitiert hatte, und der ao. Prof. der Geschichte Dr. Gustav
Buchholz in Leipzig wurden zu Professoren an der Akademie in Posen
ernannt.
Der Privatdozent für Kunstgeschichte Dr. Friedrich Knapp in Berlin
wurde als a0. Professor nach Greifswald, der Privatdozent für Kirchen- und
Dogmengeschichte Prof. Otto Scheel in Kiel als ao. Professor nach
Tübingen, der Privatdozent für Geographie Dr. Max Friederichsen in
Göttingen als ao. Professor nach Rostock und der Privatdozent für Geo-
graphie Dr. Wilhelm Meinardus in Berlin als ao. Professor nach
Münster berufen. Der Privatdozent für neuere deutsche Literaturgeschichte
Dr. Hubert Roetteken in Würzburg wurde zum ao. Professor ernannt.
Der ao. Professor der Geschichte in Leipzig Dr. Rudolf Kötzschke wurde
zum etatsmäßigen ao. Professor und Direktor des neubegründeten Seminars
für Landeskunde und Siedelungsgeschichte ernannt.
Es habilitierten sich: Dr. H. Spangenberg (Mittlere und neuere Ge-
schichte) in Königsberg, Dr. W. Tokarz (Allgemeine Geschichte) in Krakau,
Dr. Fiechter (Geschichte der antiken Baukunst) und Dr. Cohen (National-
ökonomie) an der Technischen Hochschule in Berlin.
Archive: Ober-Regierungsrat Dr. O. Posse in Dresden wurde zum
Direktor des Königlich Sächsischen Hauptstaatsarchives ernannt, Geh. Staats-
archivar Dr. P. Bailleu in Berlin wurde zum zweiten Direktor der Staats-
archive und Staatsarchivar Dr. H. Reimer in Koblenz zum Direktor des
Staatsarchives ernannt. Staatsarchivar Dr. Kretzschmar in Hannover
wurde an das Geheime Staatsarchiv nach Berlin versetzt.
Todesfälle. Am 30. Aug. starb in Bern der Honorarprofessor für
Kunstgeschichte Dr. Hans Wilhelm Auer im Alter von 59 Jahren.
Am 13. Sept. starb in Münster der o. Professor der Kunstgeschichte
Dr. Josef Bernhard Nordhoff im Alter von 68 Jahren.
Anfang Okt. starb in München der Heraldiker Karl Emich Graf zu
Leiningen-Westerburg, die bekannteste Autorität für die Exlibris-
Forschung, im Alter von 50 Jahren.
569
Nachrichten und Notizen IL
Landleihen, Hofrecht und Immunität.
Eine Entgegnung.
Unter dem Titel „Landleihen, Hofrecht und Immunität“ veröffentlichte
Siegfried Rietschel in den Mitteilungen des Instituts für Österr. Geschichts-
forschung XXVII $S. 385—421 eine ausführliche Kritik meines 1903 er-
schienen Buches ‚Die soziale und politische Bedeutung der Grundherrschaft
im früheren Mittelalter“. Er faßt die in einigen vorausgegangenen Be-
sprechungen erhobenen Einwände zusammen, unterstreicht sie und erhebt
weitere Bedenken. Er spricht im Namen der Jurisprudenz, er spricht mit
großer Überlegenheit und starker Ironie, er spricht von hoher Höhe. Er
fühlt sich als strenger und doch gerechter Richter und meint einen Stand-
punkt einzunehmen, von dem aus er die weiten Gebiete der Rechts-
wissenschaft, der Geschichte und Nationalökonomie beherrscht, — mir
scheint ein Verzicht auf eine solche Stellung angezeigt zu sein, ich glaube
vor allem: Betrachtungen, die über die rein sachliche Behandlung der
strittigen Fragen selbst hinausgehen und sich auf die wissenschaftlichen
Eigenschaften des gegnerischen Forschers oder gar auf die der nicht-
juristischen Geschichtsforscher im allgemeinen beziehen, werden besser
vermieden.
Obschon ich demnächst mit einer schon vor anderthalb Jahren an-
gekündigten (vgl Hist. Viertelj. 1905 S. 308) Fortsetzung der Forschungen
zur Geschichte der Grundherrschaft hervorzutreten hoffe, obschon dort
meinem Vorhaben gemäß die beiden Hauptfragen behandelt werden,
denen auch Rietschels Angriffe vornehmlich gelten: die Entwicklung
der Leihen und die Entwicklung der Immunität im 10. Jahrhundert, so
glaube ich doch schon hier zu Rietschels Kritik Stellung nehmen zu sollen.
Ich möchte mich zu einigen Einwänden äußern, die sich nicht unmittelbar
auf die beiden berührten Hauptfragen beziehen, ich möchte dadurch meine
späteren Erörterungen von polemischem Beiwerk tunlichst befreien, ich
möchte vor allem noch sofort zu dem Stellung nehmen, was der „Jurist“
in bestimmten Fällen dem Historiker — mir und anderen — zum „schweren“
Vorwurf macht.
>
& x
[1. Beneficium.] Ich hatte die Meinung ausgesprochen, daß in der
karolingischen Zeit ein festerer Begriff Beneficium sich ausbildete, daß
unter Benefizien Leihegüter verstanden wurden, die den Beliehenen Zins
oder Dienst oder wenigstens Bereitschaft zu Diensten auferlegten, die eine
über die Verwaltung des anvertrauten Guts hinausgehende Verpflichtung
der Beliehenen kannten. Rietschel S. 388 erhebt Widerspruch. Den Unter-
schied zwischen Beneficium und Eigen auf Lebenszeit müsse man in
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 4. 38
570 Nachrichten und Notizen I.
anderer Weise erklären, weil auch ein völlig zins- und dienstfreies Leihe-
verhältnis als Beneficium bezeichnet wurde. Entweder habe man unter dem
Eigen auf Lebenszeit etwas von der zins- und dienstfreien Leihe ver-
schiedenes zu erblicken — das Recht, das Grundstück umzugestalten, wäre
z. B. bei einem Rechteinstitut vorhanden, bei anderen nicht — oder in
jenen Stellen, in denen man das Eigen auf Lebenszeit dem Beneficium
gegenüberstellte, habe man das Wort Beneficium in einem engeren Sinn
verwendet.
Mir erscheinen die übrigens sehr vagen Vorschläge Rietschels wenig
annehmbar. Was Rietschel mit „Umgestaltung“ der Grundstücke meint,
ist nicht ersichtlich. Daß eine größere Freiheit nicht für das beneficium
im Gegensatz zur proprietas angenommen werden kann, unterliegt für den,
der das urkundliche Material und dessen positive Aussage kennt, keinem
Zweifel. Aber auch die Annahme, daß der Inhaber der „proprietas“ auf
Lebenszeit „umgestalten“ dürfe, der Inhaber des Beneficiums nicht, ist ab-
zulehnen. Der Besitzer darf das Gut nicht verschlechtern, darf es nur ver-
bessern — das gilt vom beneficium ebenso wie von der proprietas usque
in finem vitae.
Rietschels zweiter Eventualvorschlag, „beneficium“ werde da, wo es
dem Eigen auf Lebenszeit gegenübergestellt ist, in einer ausnahmsweise
engeren Bedeutung verwendet, halte ich in gleicher Weise für unannehmbar.
Will man einen Wechsel in der Bedeutung „beneficium“ voraussetzen,
dann ist die Annahme ungleich wahrscheinlicher, beneficium werde mit-
unter in farbloser, gleichsam untechnischer Weise für absolut zins- und
dienstfreie Leihe gebraucht. Bei Verwertung der Nachrichten über Bene-
ficium ist übrigens zu beachten: das Fehlen einer Angabe über Zins oder
Dienst bedeutet keineswegs das Fehlen jeder Verpflichtung; es wird das
Dienen „iure“ oder „solito more“ angenommen. Oder, es wird zwar auf
regelmäßigen Zins oder Dienst verzichtet, aber doch Dienstbereitschaft
gefordert „cum potestas regia aut abbatis necessitas eum secum ire com-
pelleret“. Das mag, ohne ausgesprochen zu sein, manchmal vorausgesetzt
sein. Jedenfalls meine ich, wir verbleiben trotz Rietschel bei der Annahme
von Waitz: die Tatsache, daß der Herr einen Belehnten von Zins und Dienst
ausnahmsweise befreit, hebt die Erkenntnis nicht auf, daß „recht eigentlich
zum Wesen des Beneficiums“ Dienst oder Zins gehören (Waitz 6°, 6f. 38).
[2. Prekarien und engerer Gutsverband.) In den Erörterungen,
welche die Verhältnisse von Benefizien und Prekarien näher beleuchten
sollten, ging ich davon aus, daß zwischen den der Gutsherrschaft dienenden
und den mehr außerhalb der herrschaftlichen Wirtschaftenutzung stehenden
Leihegütern zu unterscheiden sei. Rietschel findet diese Unterscheidung
nicht originell — ich kann ihm durchaus zustimmen. Denn es ist mir
nicht eingefallen, hier die Ansprüche auf eine „Entdeckung“ zu er-
heben. Die Unterscheidung zweier Gruppen von Leihegütern ist alt,
längst und stets bekannt. Eichhorn stellte die Benefizien und Zins-
güter den nach Hofrecht verliehenen Hufen gegenüber, Waitz sprach von
„eigentlichen Zinsgütern“" im Gegensatz zu den Lehn, Roth unterschied
den Grundbesitz in eigener Nutzung (Hoffeld und Bauernfeld) von dem als
Nachrichten und Notizen II. 571
beneficium und precaria verliehenen usw. Nicht in der längst bekannten
zwiefachen Gruppierung des Leihelandes liegt das Individuelle meiner Aus-
führungen, sondern in den näheren Erörterungen über die Zugehörigkeit
von Benefizien und Prekarien zu dieser oder jener Gruppe. Denn wenn auch
die Tatsache des Unterschiedes zwischen dienendem und nichtdienendem
Leiheland festetand, nicht so die Unterscheidungslinie, vor allem nicht die
Zugehörigkeit der precaria zu dieser oder jener Gruppe. Rietschel befindet
sich im Irrtum, wenn er jetzt — im Gegensatz zu seiner 1901 geäußerten
Ansicht — in diesen Fragen Einmütigkeit der Ansichten annimmt und
mich gleichsam als Störenfried dieser Einhelligkeit zurück weist.
Die bisherige Ansicht behalte Recht, so verkündet Rietschel, bei der
bisherigen Ansicht müsse man verbleiben, nämlich, daß auch die Prekarien
den im engeren (sutsverband stehenden Leihen gegenüberzustellen seien
(S. 390f.). Ist das wirklich die allgemein herrschende Ansicht? An einer
anderen Stelle seiner Kritik S. 398 bezeichnet Rietschel die Werke von
Schröder und Brunner: „als die Träger der herrschenden Ansicht". Brunner
äußert sich, soviel ich sehe, nicht bestimmt zu dieser Frage. Schröder aber
bemerkt: „Die Prekarie ... bewegte sich durchaus auf dem Boden bäuer-
licher Wirtschaft; die Leistungen sollten den Zwecken des Herrenhofes
(mansus indominicatus) dienen. Die Prekarie des freien Zinsmannes war
daher ebensogut ein mansus vestitus wie der Hof des Hörigen oder des
Eigenmannes, kein selbständiges Gut, sondern Zubehör des Herrenhofes.' ?
So spricht der „Trüger der herrschenden Ansicht“.
Diese Aufdeckung einer literarischen Irrfahrt Kietschels soll indessen
nicht etwa dazu dienen, den eigenen Irrtum zu schützen oder zu ent-
schuldigen. Meine Bemerkung vielmehr, daß die Prekarienleihe auch in
den engeren Gutsverband hineinführen kann, ist durchaus zutreffend, Riet-
schels „eingehende Prüfung“ irrig. Das wird in dem die Leihefragen be-
handelnden Aufsatz, so hoffe ich, hinreichend aufgeklärt werden. Und dort
wird auch zu zeigen sein, daß Rietschels Vorstellungen vom Verhältnis des im
engeren Guteverband stehenden Leihelands zum andern Zinsland unrichtig sind.
Hier möchte ich nur noch gegen eine höchst sonderbare Insinuation meines
Kritikers Protest erheben. R. bemerkt: „Geradezu überraschen muß es
aber, wenn S. für den Eintritt in den engeren Wirtschaftsverband ein
Argument aus der Tatsache entnimmt, daß manche Prekaristen ihre Frei-
heit hingeben“. Und dann bespricht R. eingehend eine Urkunde von 1106,
wo Freie sich selbst und 11 Hufen tradieren, um das Gut als Beneficium
zurückzuempfungen, R. erklärt, daß hier nicht Bauern in den Fronhofs-
verband, sondern Edelfreie in die Ministerialität eintreten. Wozu all das?
Etwa um den Lesern zu sagen, daß ich ähnliches angenommen oder gar
1 1901 bemerkte Rietschel, Zt. der Savignyst. S. 205: „In den neueren,
insbesondere den wirtschaftsgeschichtlichen Darstellungen herrscht in diesen
Fragen durchweg [sic!]) Unklarheit und Verschwommenheit“. Das war natür-
lich eine starke Übertreibung.
3 Rechtsgeschichte 4. Aufl. S. 287. Vgl. auch Caro, Hist. Viert. 1906
S. 167.
38*
572 Nachrichten und Notizen lI.
geäußert habe? Überraschend ist hier nur eines, nämlich, daß ein Kritiker
Beschuldigungen vorbringt, die jeder tatsächlichen Grundlage entbehren,
die im wahren Sinne des Worts rein aus der Luft gegriffen sind.
[3. Leihe nach Hofrecht.] Rietschel hat S. 394 „mit voller Zu-
stimmung das [von mir] über das Hofrecht Vorgetragene gelesen“, aber
einzuwenden, daß ich meiner Ansicht „eine Eigenschaft beigelegt hätte, die
sie nicht besitzt, nämlich Originalität“. Zwar sei es früher allgemein
üblich gewesen, Hofrecht als ein Recht der Unfreien anzusehen, aber gegen
die ältere Auffassung habe Andreas Heusler in der klarsten Weise Protest
erhoben, auf demselben Boden stand auch er (Rietschel) in seinen Arbeiten,
„auf demselben Boden standen die beiden rechtsgeschichtlichen Gesamt-
darstellungen, die man damals wie heute als die Träger der herrschenden
Ansicht ansah, Schröders Rechtsgeschichte und Brunners Quellen und Ge-
schichte des deutschen Rechts in Holtzendorffs Enzyklopädie‘. „Es se, so
heißt es S. 397 „schwer verständlich, wie S. die Stimmen völlig überhören
konnte, die schon vor ihm sich gegen diese angeblich herrschende Ansicht
erhoben oder sie vollkommen verlassen hatten“.
Es sei hier ganz außer Betracht gelassen, daß Rietschel meine von
ihm inhaltlich gebilligte Ansicht über Hofrecht auch nicht annähernd zu-
treffend charakterisiert hat. Die Fronhöfe sind Mittelpunkte von Rechts-
gemeinschaften nicht nur für diejenigen, die fronhofshöriges Leiheland
hatten, sondern auch für die, die durch ihre Person dem Fronhof verbunden
waren. Ich bin daher weit davon entfernt, den Gelehrten entgegenzutreten,
die eine über das Leiheverhältnis hinausgehende fronhofsrechtliche Bindung
angenommen und in dem Sinne von Hofrecht gesprochen haben.
Hier muß ich vor allem die Insinuation, Originalität beansprucht
zu haben, zurückweisen. Rietschels Hinweis auf Heusler wirkt sonderbar.
Heuslers Ausführungen über Hofrecht habe ich an die Spitze meiner Er-
örterungen gestellt, habe sie trefflich, „in ihrer bestimmten Fassung un-
zweideutig und zugleich überzeugend‘ genannt. Ich fand nur, daß sie keine
nachhaltige Wirkung ausgeübt, die ältere Ansicht nicht verdrängt haben.
Und wahrlich: ich vermag — eben abgesehen von Heusler — die Stimmen
des Widerspruches gegen die ältere Auffassung nicht zu vernehmen. Wo
sind sie? Wer hat Widerspruch erhoben, wer die frühere Ansicht verlassen ?
Rietschel verweist auf Brunner. Brunner aber sagt in seinen Grundzügen der
deutschen Rechtsgeschichte (1901) S. 90 unzweideutig genug: „Die Freien lebten
nach Landrecht, die Ministerialen nach Dienstrecht, dieHörigen nach Hofrecht.* !
1 Daß ich solche Äußerungen keineswegs für schlechthin irrig halte,
bedarf nicht des besonderen Hervorhebens. Auf diese Worte Brunners hatte
ich schon Hist. Viert. 1905 S. 350 hingewiesen. Rietschel ignorierte das
und deutete auf Holtzendorffs Enzyklopädie (1890) S. 247, wo Brunner sagt:
„An den Höfen der Grundherrn zeigt noch im 10. Jahrhundert die Be-
völkerung dieselben Mischungselemente wie in den Städten. Sie setzt sich
aus freien Vogteileuten und Hintersassen, aus Ministerialen, aus Hörigen
und Eigenleuten zusammen“. Sagt die Stelle, die übrigens in wenig ver-
änderter Fassung auch in den Grundzügen 1901 S. 87 begegnet, etwas anderes
Nachrichten und Notizen II. 573
Rietschel verweist auf Schröder — ganz unberechtigt, wie schon früher
(Hist. Viert. 1905 S. 849) gezeigt wurde. Rietschel verweist auf sich selbst.
Aber wir suchen vergebens nach irgend einer oppositionellen Äußerung.
Demnach rechnet sich Rietschel zu denen, die zwar nicht direkt ihre
Stimme gegen die ältere Ansicht erhoben, aber „sie vollkommen verlassen
hatten“. Stillschweigend verlassen, so glaube ich R. richtig zu verstehen.
weil 1885 Heusler bereits Opposition gemacht hatte’?
Da ist es recht auffallend, daß R. niemals auf Heusler hinzuweisen
sich veranlaßt sah. Er schreibt gegen die hofrechtliche Theorie, er be-
spricht eingehend Bücher aller Art, er verfaßt einen Aufsatz über die Ent-
stehung der freien Erbleihen, setzt sich mit seinen Vorgängern auseinander,
sieht als wichtiges Ergebnis seiner Forschungen den Nachweis an, daß die
Herleitung der freien Erbleihe aus der hofrechtlichen Leihe in das Reich
der Fatel zu verweisen sei — und er hält es nicht für nötig, auch nur
einmal mit einigen Worten zu bemerken, daß alle die, mit denen er sich
beschäftigt, noch der alten durch Heusler widerlegten Ansicht über Hofrecht
huldigen, daß alle, die er bekämpft oder denen er zustimmt: Arnold,
Schwind, Lamprecht, Gobbers, Rosenthal usw. unter hofrechtlicher Leihe
etwas ganz anderes verstanden’ als er. Und als er in Wopfner einen Ge-
nossen des Kampfes und Sieges über die Theorie vom Ursprung der freien
Erbleihe aus der Hofrechtsleihe begrüßt — wiederum kein Wort darüber,
daß Wopfner noch auf dem alten seit Heusler ganz überwundenen Stand-
punkt verharrte, daß daher Rietschels und \Wopfners gemeinsamer An-
griff im Grunde gar nicht dem gleichen Objekt galt.
Wahrlich, überaus sonderbar! Und wenn Rietschel in seiner Abhand-
lung von 1901 hier und da zur Auffassung Heuslers vordrang — wie ich
ausdrücklich betont habe, in seinem Buche 1897 stand er nicht auf diesem
Boden. Alle Versicherungen und alle dem Gegner gewidmeten Vorwürfe,
die Worte „freit und „unfrei“ seien nicht verstanden worden, vermögen
hierin nichts zu ändern. In Wahrheit ist es mir ja niemals eingefallen,
überall da, wo die Worte frei und unfrei gefallen sind, auf Standesver-
hältnisse zu schließen, und den Autoren, die „frei“ und „unfrei“ nur auf das
Leibeverhältnis bezogen, zu unrecht einen Irrtum zuzumuten Habe ich
selbst doch auch von freien Leihen gesprochen im Sinne von Freiheit des
Verhältnisses, nicht der Persönlichkeit des Beliehenen. Immer wurde ge-
fragt, in welchem Sinne und Zusammenhang von den Autoren die Worte
als die auf S. 90? Keineswegs. Rietschel hätte nur bei Brunner weiter lesen und
zitieren sollen. „Während aber in den Städten der Stand der Freien...
die Oberhand gewinnt und die Bevölkerung der tiefer stehenden Rechts-
kreise zu sich emporzieht, vollzieht sich an den Höfen der Grundherrn die
entgegengesetzte Entwicklung und wuchsen, nach Ausscheidung der
Ministerialen, die verschiedenen ständischen Elemente in eine hörige
Gemeinde zusammen“. Also im 10. Jahrhundert noch ständische Ver-
schiedenheit, dann einheitliche Hörigkeit. Wann? Jedenfalls recht bald,
denn schon im 12. Jahrhundert setzt auch nach Brunner die das Bauerntum
wieder befreiende Bildung ein.
574 Nachrichten und Notizen IL
gebraucht wurden. Aber wenn ein Verfasser — ich sehe von allen anderen
Stellen ganz ab — schreibt (Rietschel, Markt und Stadt 1897 S. 89) „im
Gegensatz zur Hofleihe ist sie die Leihe der freien Leute“, so versteht er
eben unter Hofleihe eine Leihe unfreier Leute.
[4. Freie Erbleihen.] Rietschel hat, wie er nachdrücklichst hervor-
hebt, in seiner anderthalb Jahre vor meiner Schrift erschienenen Abhand-
lung über „Die Entstehung der freien Erbleihe“ die Ableitung der freien
Erbleihe aus der hofrechtlichen Leihe verworfen und die freie Erbleihe als
Fortbildung der älteren freien Vitalleihe und zwar der Vitalleihe in der Form
der Prekarie erklärt. Ich hatte Rietschels Bemerkungen gegen die Ab-
leitung aus der Hofrechtsleihe zugestimmt, dagegen die Ableitung aus der
Prekarie abgelehnt, und zwar hatte ich die Ableitung des Rechts-
instituts der freien Erbleihe aus dem Rechtsinstitut der Prekarie ab-
gelehnt, obwohl ich — wie schon längst vorher Waitz und ich selbst als
Bearbeiter der 2. Aufl. des 6. Bd. der Verfassungsgeschichte — auf Prekarien
hinwies, die zu Erbzinsverhältnissen hinüberleiten. Ich hatte mich ferner
gegen Rietschels Annahme erklärt, daß eine Reihe Würzburger Urkunden,
die vornehmlich dem 12. Jahrhundert angehören und die häufig von erb-
lichen Prekarienleihen melden sollen, die Frage über Entstehung der freien
Erbleihen in Deutschland wesentlich zu fördern vermögen, daß in ihnen
das vermittelnde Bindeglied zwischen den älteren Prekarien und den
späteren freien Erbleiben zu sehen sei. Ich hatte das geleugnet, weil ich
fand, daß fortdauernd von der fränkischen Zeit her durch alle Jahrhunderte
Nachrichten über erbliche Prekarien vorliegen — die Würzburger Urkunden
des ausgehenden 11. und 12. Jahrhunderts demnach nichts Neues zu sagen
vermögen, weil ich ferner fand, daß es in der früheren Kaiserzeit auch freie
Erbleihverhältnisse gab, die nicht aus Prekariengeschäften hervorgegangen
waren: die freie bäuerliche Erbleihe sei nicht im 11. und 12. Jahrhundert
entstanden, sie sei vielmehr schon vorher auf dem außerhalb des engeren
Gutsverbandes stehenden Leiheland anzutreffen.
Rietschel S. 394 ff. erklärt mich für einen Anhänger seiner Meinung,
dem er aber das vorzuwerfen habe, daß eine fremde „Ansicht im wesentlichen
als eigene Entdeckung“ vorgetragen wurde, R. spricht dann weiter von
einem unerquicklichen Prioritätsstreit usw. Ich bedaure lebhaft diese Rede-
wendungen, ich selbst weiß nichts von einem Prioritätsstreit und lehne
meinerseits jede Beteiligung daran ab. Wofür Rietschel Priorität mir gegen
über in Anspruch nimmt, vermag ich nicht sicher zu erkennen, denn ich lebnte
ja seine Ableitung aus der Prekarienleihe ab, er dagegen verwirft meine
positive Aussage. Rietschels irrige Meinung, daß die außerhalb des engeren
Gutsverbandes stehenden Leihegüter im wesentlichen identisch seien mit
den durch das Prekariengeschäft der Grundherrschaft gewonnenen, hat ihn
offenbar veranlaßt, mich als seinen Gefolgsmann anzusehen, der von ihm
ganz abhängig sei, aber ihm eine wissenschaftliche Errungenschaft streitig
zu machen suche. Er mag sich beruhigen. Priorität gestehe ich ihm,
wenn er will, gerne zu, in allem und jedem, was er über die Entstehung
der Erbleihe gesagt hat. Ich halte allerdings seine Ansicht für verfehlt, ich
muß nach vertiefter Forschung auch die bedingte Zustimmung von 1908
Nachrichten und Notizen U. 575
zurückziehen. Ohne Vorstellung von der Zusammensetzung einer Großgrund-
herrschaft im früheren Mittelalter und ohne hinreichende Bekanntschaft
mit dem urkundlichen Material ließ sich das Problem nicht fördern.
Aber ich habe noch eines hervorzuheben. Rietschel fühlt sich offenbar
durch meine Bemerkung verletzt, daß auch er die freien Erbleihen im 11. und
12 Jahrhundert entstehen lasse (Grundh. S.187), er leugnet, sich in der Hin-
sicht der älteren Auffassung angeschlossen zu haben. Er druckt gesperrt ab,
was er in seinem Aufsatz (1901) S. 230 bemerkt hatte, nämlich, daß bereits in
karolingischer Zeit Beispiele von erblichen Prekarien vorkommen und daß
es an einem triftigen Grund fehle, diese älteren Leiheformen von den
späteren freien Erbleihen zu unterscheiden. Aber wenn wir in dem Aufsatz
von 1901 unmittelbar vorher lesen „im 12. Jahrhundert, also in der
Zeit, in der die Erbleihe entstanden ist'' (S. 229f.) oder wenn der
salischen Kaiserzeit als derjenigen gedacht wird, „in der sich die Umwand-
lung [der zeitlich beschränkten Leiheform in Erbleihe] im wesentlichen
vollzogen haben muß“ (S. 211), wenn die Würzburger Urkunden des 11.
und 12. Jahrhunderts als die bezeichnet werden, die „mit Sicherheit die
sllmähliche Entwicklung der Erbleihe aus der prekarischen Vitalleihe nach-
weisen‘ (S. 229), als die, in denen „die lebenslängliche Nutzung“ „nicht
mehr die Regel‘ bildet, wo „in den meisten Fällen die Erblichkeit durch-
gedrungen, und so die freie Erbleihe geschaffen worden“ (S. 222),
in denen sich „der Übergang zur Erbleihe schon mit Entschiedenheit voll-
zogen“ hat, wenn wir das beachten, dann vermag ich nach meiner Kenntnis
der deutschen Sprache trotz aller entgegengesetzten Behauptungen von 1906
den Autor von 1901 nicht anders zu verstehen, als: schon in karolingischer
Zeit kommt „vereinzelt“ ! Erblichkeit bei Prekarien' vor, der Übergang von
der Prekarien- zur freien Erbleihe aber gehört dem 11. und 12. Jahrhundert
an, das ist nach Rietschels hier wörtlich zitierter Ansicht die „Zeit, in
der die Erbleihe entstanden ist‘.
[ö. Genossenschaftliche Autonomie.] Rietschel (S. 398f., 420)
wirft mir vor, „das Eigentümliche der mittelalterlichen Genossenschaft“
verkannt zu haben. Überall, wo sich Menschen zu Genossenschaften ver-
einigt haben, sei Selbstgerichtsbarkeit und Selbstgesetzgebung zur Aus-
bildung gelangt, in den Zünften, in den städtischen Gemeinden, in den
Dörfern — Bemerkungen über die Bedeutung des Genossenschaftlichen, deren
Richtigkeit zu bezweifeln mir gewiß fern liegt. Aber glaubt Rietschel im
Ernste, daß mir die von ihm berührten Tatsachen unbekannt gewesen seien?
Ich habe des Genossenschaftlichen nicht gedacht, weil ich vornebmlich die
Bildung der Herrschaften in älterer Zeit behandelte und der Meinung war,
daß damals das Genossenschaftliche in diesen Kreisen noch nicht selbständig
bildend wirkte. Aber ich habe allerdings auf manches hingewiesen, was
mit dem Genosaenschaftlichen zusammenhängt, ich hätte seiner gedenken
müssen oder wenigstens können. In welchem Punkte meine Darstellung
deshalb als irrig oder der Berichtigung bedürftig erscheinen mußte, vermag
ich nicht zu erkennen. Ergänzung, Unterstützung, nicht aber Veränderung.
1 Vgl. Rietschel, Erbleihe S. 208 und N. 3, das einzige bezügliche Zitat.
576 Nachrichten und Notizen Il.
Hätte Rietschel seine Bemerkungen als Hinweis auf eine Lücke meiner
Untersuchung geboten, so würde ich sie als berechtigt annehmen, der wieder-
holte Vorwurf des „Verkennens‘‘ einer bekannten Erscheinung des mittel-
alterlichen Gesellschaftslebens ist als jeder Begründung bar mit Entschieden-
heit zurückzuweisen.
[6. Liten?] Rietschel (S. 405) tadelt, daß ich die Stellung der Liten
nicht besonders berücksichtigt habe. Er stellt eine Reihe von Fragen:
„Glaubt S., daß in diesen Jahrhunderten die Liten keine Rolle gespielt
haben? Ist ihm nicht bekannt usw.“ Ich kann die Fragen meist bejahen,
nur muß ich — um ganz genau zu sein — bekennen, Brunners Ansicht in
seinen „Grundzügen“ nicht gekannt zu haben, und ferner die Möglichkeit, ob
die censuales vielleicht Nachfolger der alten Liten seien, nicht erwogen zu haben.
Für ersteres vermag ich keinen besonderen Grund anzugeben, für letzteres
den, daß meiner Meinung nach diese Möglichkeit keiner Erwägung wert ist.
Ich habe aber wirklich „von den sächsischen Liten, den bayerischen
Barschalken gehört“ — wenn ich sie gleichwohl nicht näher betrachtete,
so hat das seinen bestimmten Grund. Es kam mir zunächst nur darauf an,
von der Basis des damals noch wichtigen Gegensatzes von frei und unfrei
aus die herrschaftlichen Verhältnisse zu beobachten, auf eine Betrachtung
aber der sozialen Schichtung innerhalb der Freien einerseits und der Un-
freien anderseits, eine Betrachtung, die zu andern nicht einfachen Problemen
hinüberleitet, zu verzichten. Daß diese programmmäßige Außerachtlassung
die Ergebnisse meiner Forschungen beeinträchtigte, vermag ich nicht zu er-
kennen. Daß solche sozialgeschichtliche Untersuchungen ein dringendes
Bedürfnis sind, haben mir allerdings gerade Rietschels Bemerkungen wieder
zum Bewußtsein gebracht. `
[7. Hoch- und Niedergericht.] Rietschel bezeichnet meine Auf-
fassung der causae criminales als „rechtsgeschichtlichen Irrtum‘, als
„schweren Irrtum“, der weitere irrige Auffassungen zur Folge hatte, der
die Meinung über das Verhältnis von Hoch- und Niedergericht unheilvoll
beeinflußte, zu einer falschen Ansicht über das, was materiell den Immuni-
tätsherren vom Staate geschenkt war, geführt habe usw. (S. 405 ff., 420.)
„Seeliger weiß nicht, was die fränkische Zeit unter causae criminales ver-
steht; er stellt den Begriff in Gegensatz zu Zivilsachen, deutet ihn also
schlechthin als Strafsachen.“ (S. 405.)
Gleich von vorn herein muß ich allerdings die Verantwortung für diese
Ansicht, die Rietschel als meine charakterisiert, ablehnen. Ich vermag nicht
zu erkennen, welche Stelle meines Buches zu dieser sonderbaren Mißdeutung
Anlaß geboten hat. Es ist mir niemals in den Sinn gekommen, einen
Gegensatz von Straf- und Ziviljustiz da anzunehmen, wo die fränkischen
Quellen causae maiores (die nach Rietschel mit den causae criminales iden-
tisch sind) und minores unterscheiden, wo sie die ersteren dem Grafen vor-
behalten und nur die letzteren den herrschaftlichen Gerichten zuweisen.
Auch hier muß ich demnach wieder Rietschels Zumutung als im wahren
Sinne des Wortes rein aus der Luft gegriffen zurückweisen.
Wie steht es nun aber mit dem Gegensatz der causae maiores und
minores, wie mit dem engeren Begriff der causae criminales?
Nachrichten und Notizen II.
San
(ré
Rietschel, wie schon vorher Stengel, ist der Meinung, daß im Franken-
reich unter „causae criminales“ eine einheitliche, überall gleichmäßig, fest
und dauernd abgegrenzte Gruppe von Strafsachen verstanden wurde, daß diese
Fälle sich mit den „causae maiores" decken, daß sie als Acht- und Fehde-
sachen im Gegensatz zu den Bußsachen stehen, dem Grafen vorbehalten wurden,
während die causae minores, d. s. die Bußsachen, dem Centenar- und dem
Immunitätsgericht zugewiesen waren. Demnach sei — hier habe ich nur
die Gruppierung der Straffälle zu erörtern — in ganz gleichmäßig scharfer
Abgrenzung zu sondern das Grafengericht, d. i. das Hochgericht mit der
ein für allemal unwandelbar feststehenden Kompetenz in Acht- und Fehde-
sachen, und das Centenar- bezw. Immunitäts-, d. i. das Niedergericht mit
seiner auf Bußsachen beschränkten Befugnis. „Daß es eine Reihe von Straf-
sachen gibt, in denen derartige Gefälle (Friedensgelder und Bannbußen)
gerade nicht erhoben werden, und daß diese gerade die causae criminales
oder maiores, die hohe Gerichtsbarkeit ausmachen, ist ihm (Seeliger) ver-
borgen geblieben.‘ Und deshalb könne man über die Ansicht, die sich
„gegen die herrschende Lehre“ wendet, die den finanziellen Ursprung der
Immunität leugnet und die Annahme bekämpft, daß die Immunitätsgerichts-
barkeit soweit reiche, als die öffentliche Gerichtsbarkeit finanziellen Charakter
habe, „ohne weiteres zur Tagesordnung übergehen“. — R. beruft sich auf
Brunner.
Brunner unterscheidet im ältesten germanischen Strafrecht Missetaten,
die dem Missetäter die Feindschaft der Gesamtheit, und solche, die ihm
nur die Feindschaft des Verletzten und seiner Sippe zuziehen. Er weist
ferner auf den Unterschied von Achtsachen und Bußsachen hin, „von welchen
jene mit der Acht oder mit einer von ihr abgespaltenen Strafe geahndet
wurden, während diese in erster Linie nur einen Bußanspruch begründeten.“
Er unterscheidet überdies sühnbare und unsühnbare Taten. (RG. 2, 588 f.)
Zu diesen von verschiedenen Gesichtspunkten aus vorzunehmenden Unter-
schieden tritt als besonders bedeutungsvoll der von causae maiores und
minores hinzu. Er ist anders aufzufassen als der im römischen und sodann
im merowingischen Gallien herrschende. „Im wesentlichen“, sagt Brunner
S. 539, „dürften sich die causae criminales mit den Achtsachen und Fehde-
sachen gedeckt haben.“ Unter Achtsachen seien die schweren Straftaten
zu verstehen, denen der Gedanke des Verwirkung des Lebens zugrunde
liege, der Acht und gewisser davon abgespaltenen Strafen, namentlich der
Todesstrafe, der Verstümmelung, Exilierung und Verknechtung, wobei die
Möglichkeit, die Strafe mit Geld abzulösen, dem Verbrechen nicht den
Charakter des crimen capitale nehme. HFehdesachen seien jene Missetaten,
durch die man der Fehde und Rache verfiel.
Fragen wir, in welchen Straffüllen Friedensgeld und Bannbußen ge-
zahlt, in welchen die Acht oder aus ihr hervorgegangene Lebens- und
Leibesstrafen verhängt wurden, so begegnet große Verschiedenheit nach
Zeit und Stamm. Der große Diebstahl wurde z. B. (vgl. Brunner 2, 637 ff.)
nach sächsischem Recht als totbringende Missetat erachtet, und zwar hand-
hafter ebenso wie nichthandhatter Diebstahl. Ähnlich nach burgundischem
Recht, während sonst die meisten germanischen Rechte sich bei nichthand-
578 Nachrichten und Notizen 1l.
haftem Diebstahl mit Bußen begnügten. Handhaftem Diebstahl aber ent-
spricht verschiedene Sühne: Todesstrafe, ablösbare oder nichtlösbare, Leibes-
und Lebensstrafen in einer gewissen Steigerung bei Wiederholung des
Verbrechens. Man mag die Gegenüberstellung großen und kleinen Dieb-
stahls, wie sie in wechselvoller Abgrenzung überall begegnet, auf einen
ursprünglichen allgemeinen Unterschied zwischen todeswürdigem und minder
strafbarem Diebstahl zurückführen (Brunner 2, 639 ff.), man mag das System
von Diebstahlsbußen als ursprüngliche Ablösungen von Lebens- und Leibes-
strafen deuten — jedenfalls haben wir im fränkischen Zeitalter ein aus-
gebildetes Bußsystem für Diebstähle, auch für schwere, jedenfalls gehört
damals Diebstahl nicht schlechthin zu den Verbrechen, die nur mit Acht
oder Abspaltung der Acht geahndet wurden und die in einem Gegensatz zu
jenen Verbrechen standen, die durch Bußzahlungen gesühnt werden konnten.
Derselbe Diebstahl ward ferner im fränkischen Reich verschieden bestraft, hier
mit dem Leben oder mit Leibesstrafe, dort mit bestimmter Buße; er wurde
überdies im selben RechtsLereich verschieden bestraft zu verschiedenen Zeiten,
weil Wandlungen des Strafrechts stattfanden. Für uns ist hier nur das
eine wichtig: bei Diebstahl und Raub wurden häufig im fränkischen Zeit-
alter Bußen und Friedensgeld gezahlt, und zwar nicht nur als statthafte
Ablösung von Lebens- oder andern peinlichen Strafen, sondern als Bußen
schlechthin. Und wenn wir nun hören, daß die Gerichtsbarkeit der Im-
munitäten oder Herrschaften sich nur auf causae minores beziehen soll,
daß die causae maiores ausgeschlossen und dem Grafen vorbehalten bleiben,
daß unter „causae maiores“ aber zu verstehen sei „homicidia, raptus,
incendia, depraedationes, membrorum amputationes, furta, latrocinia, alie-
narum rerum invasiones" (C. 132, c. 2), so unterliegt wohl keinem Zweifel:
hier sind als causae maiores such Verbrechen genannt, die nicht zu den
Achtsachen zu rechnen, die mit Bußen zu sühnen sind. Denn was über
die Mannigfaltigkeit der auf großen Diebstahl gesetzten Strafen gesagt
wurde, das gilt, zum Teil in verstärktem Maße, von andern hier zu den
causae maiores gezählten Straffüllen. Und mag man selbst alle diese unter
Bußen und Bannstrafen gestellten Verbrechen, die im 9. Jahrh. zu den
causae maiores gerechnet wurden, rechtsgeschichtlich aus einer ursprüng-
lich einheitlichen Gruppe von todeswürdigen Verbrechen ableiten — was
übrigens keineswegs allgemein anerkannt und was vielleicht nicht statthaft
ist — so steht doch soviel fest: zahlreiche Verbrechen, die seit Jahrhunderten
tatsächlich zu den Bußsachen gehören, die in karolingischer Zeit mit der
Bannstrafe bedacht waren, wurden im 9. Jahrh. als causae maiores an-
gesehen.
Die vom Immunitätsgericht ausgeschlossenen Straffälle dürfen demnach
keineswegs als solche gelten, die dem Gericht finanziell nichts bieten; diese
causae maiores haben vielmehr gerade die höchsten Friedensgelder ein-
getragen, sie sind häufig mit dem Bann von 60 Schillingen bedacht worden.
Und deshalb schien und scheint es mir durchaus unzulässig zu sein, den
Umfang der Imimunitätsgerichtsbarkeit nach Momenten des finanziellen Er-
trages charakterisieren, alle Straffälle, die Friedensgeld und Bannbußen
ergeben, dem Immunitätsgericht zuweisen und gleichwohl die causae maiores
Nachrichten und Notizen IL 979
bezw. criminales ausscheiden zu wollen. Heimsuchung, Raub, Diebstahl,
Verstümmelung, Brand, Frauenraub — diese Verbrechen, die nach dem
oben erwähnten Privileg für die Hispanier dem Grafengericht vorbehalten
bleiben mußten, sind keineswegs ‘durchwegs Straffülle, die im Gegensatz
zu Bußstraffällen stehen. Und das war schon im 6. Jahrh. der Fall, wie
ein Blick auf die Bestimmungen des salischen und ribuarischen Volksrechts
lehrt. — Aber es stand auch keineswegs ohne weiteres ein für allemal fest,
welche Straffälle dem Grafen vorbehalten und welche dem Immunitäts-
gericht zugewiesen waren. Während das Privileg für die Hispanier von 815
sieben Fälle den Grafen vorbehüält, erklärt die Nachurkunde von 844
(C. 256 c. 3), daß die Grafen nur „pro tribus criminalibus actionibus, i. e.
homicidio, rapto et incendio“ kompetent seien und daß die Hispanier „de
aliis criminibus“ die Rechtsprechung selbst besäßen.
In einem geradezu frappierenden Gegensatz zu den rechtshistorischen
Tatsachen steht demnach die Behauptung, daß im 9. Jahrh. die causae maiores
oder criminales als solche Strafsachen zu charakterisieren seien, „in denen
derartige Gefälle gerade nicht erhoben werden“. Gegen Thesen dieser Art
zu diskutieren, halte ich für überflüssig. Brunner ist dafür nicht verantwort-
lich zu machen. Auch Stengel wußte, daß tatsächlich auch in solchen
Füllen Bußen gezahlt wurden, nur meinte er, hier vertraten die Bußen
die verwirkte Strafe und „die Möglichkeit, daß sie gezahlt wurden, konnte
diesem Teile der Gerichtsbarkeit nicht den finanziellen Charakter auf-
drücken‘ (Zt. der Savignyst. 25, 297). Indessen ist ein wesentlicher Unter-
schied zu machen, ob eine Geldbuße als zulässige Ablösung für eine. im
Gesetz fixierte Lebens- und Leibesstrafe angeführt wird oder eben als Geld-
buße schlechthin. Nur in ersterem Falle dürfen wir die Geldbuße als „Ver-
treterin‘‘ einer Lebens- oder Leibesstrafe, nur in ihm die Idee des ver-
wirkten Lebens als wirksam gelten lassen. Wenn dagegen das (Gesetz jahr-
hundertelang bestimmte Verbrechen mit bestimmten Bußen bestrafte, so
vermag auch die Annahme, daß diese Bußen einst aus Ablüsungen für
Achtstrafen hervorgegangen seien, die entsprechenden Straffülle nicht in
einen Gegensatz zu den Bußstraffällen zu setzen.
Wie es schlechterdings unmöglich ist, die Abgrenzung der Kompe-
tenzen zwischen Immunitäts- und Grafengericht mit einer Gegenüberstellung
von Acht- und Fehdesachen auf der einen Seite, Bußsachen auf der andern
zu identifizieren, so auch nicht die seit dem 9. Jahrk. gebotene Scheidung
richterlicher Befugnisse zwischen Grafen- und Centenar-, zwischen Hoch- und
Niedergericht.
Alles, was wir in der Hinsicht erfahren, ist, daß der Centenar allein
nicht urteilen dürfe, wenn es sich um Leben, Freiheit, Grundeigen und
Eigenleute des Beklagten handelt.! Ward in Itelien einmal bestimmt,
„ut ante vicarios nulla criminalis actio diffiniatur, nisi tantum leviores causas
quae facile possunt diiudicari‘ (C. 102 c. 14), so ist es wohl fraglich, in
welchem Maße diese Nachricht mit denen der fränkischen Kapitularien
1 C.80 c.4. Dazu C. 64 c. 3; 65 c. 15; 156 c. 3. Vgl. Waitz 4, 379 f.;
Brunner 2, 178; Schröder 4. Aufl. S. 171.
980 Nachrichten und Notizen II.
übereinstimmt, jedenfalls aber sagt sie nicht, daß im fränkischen Reich eine
allgemeine gleichmäßig durchgehende Scheidung der Gerichtsbarkeit zwischen
Grafen und Centenar erfolgt sei, daß, abgesehen von den Zivilprozessen um
Freiheit, Grundeigen und Eigenleute, die dem Centenar zu entziehen wieder-
holt befohlen ward, die causae maiores oder actiones criminales etwa in
dem vom Privileg für die spanischen Siedler gegebenen Umfang den Grafen
vorbehalten bleiben sollten.
„Keiner darf im Placitum des Centenars zum Tod verurteilt werden,“
heißt es in der einzigen hier in Betracht kommenden fränkischen Kapi-
tularienstelle (C. 80 c. 4). Daß sich diese Einschränkung der Kompetenzen
eines Centenars nicht entfernt deckt mit der, die die Gerichtsbarkeit der
Spanier 815 erfuhr, da ihr Raub, Diebstahl, Heimsuchung usw. entzogen
wurden, liegt auf der Hand. Nicht eine scharf herausgebildete strafrecht-
liche Scheidung zwischen Acht- und Fehdesachen einerseits und Bußsachen
anderseits hat diese Bestimmung über die Einschränkung der Gerichtsbarkeit
des Centenars begehrt, vielmehr, wie schon Waitz 4,380 treffend bemerkt hat,
lediglich die Absicht, „zu verhüten, daß die Gerichtsbarkeit nicht zu sehr
in die Hände der Unterbeamten falle“. Von einer Beschränkung der gräf-
lichen Gewalt oder einer festen Teilung der richterlichen Befugnisse zwischen
Graf und Centenar ist keine Rede. Erst der Beginn einer Scheidung setzt
hier ein, einer Scheidung der amtlichen Befugnisse, die fester wird, als die
amtlichen Befugnisse zu wohlerworbenen Rechten wurden.
Nur einige Bemerkungen, die den Gegenstand mehr streifen als behandeln,
konnten hier gemacht werden. Aber sie dürften genügen, um zu zeigen, daß
die am Eingang dieses Abschnittes vorgeführte Ansicht von einer Gleich-
stellung der Gegensätze: Achtsachen und Bußsachen, Hoch- und Nieder-
gericht, Grafen- und Centenar-, bezw. Staatliches und Immunitätsgericht
unhaltbar ist. Die in der Entwicklung des Strafrechts wirkenden inneren
Kräfte wurden durch die Gegenüberstellung von Acht- und Bußsachen ge-
wib zutreffend geschildert, aber dieser Gegensatz konnte wegen der mannig-
faltigen und wechselvollen Ausgestaltung des Strafrechts im Frankenreich
sich bei Teilung der Gerichtskompetenzen nicht einfach durchsetzen und
klare, scharfe, gleichmäßige Grenzlinien ziehen.
[8. Immunität.] Rietschel verwirft das, was ich über die Entwick-
lung der Immunität im 10. Jahrh. bemerkt habe. Er wiederholt lediglich
die Behauptungen Stengels, z. B. auch die Behauptung, daß die einzige
angebliche Stütze meiner Ansicht eine Urkunde Ottos III. für Passau sei.
Eine eingehende Behandlung dieser Frage soll später erfolgen.
Rietschel (S. 414 ff.) erhebt aber auch Widerspruch gegen meine Aus-
führungen über engere und weitere Immunität. Jede seiner Behauptungen
über die engere Immunität des 10. bis 12. Jahrh. enthält eine tatsächliche
Unrichtigkeit. Unrichtig ist, daß die engeren Immunitäten sich überall auf den
Bischofshof, die Domherrnkurie oder den Klosterhof beschränkten. Unrichtig,
daß sie allein „der geistlichen Gerichtsbarkeit unterstanden“, daß hier „nur
geistliche Gerichtsbarkeit, geistliche Gewalt galt“. Unrichtig, daß hier
auch die weltlichen Beamten des Bischofs oder Abts nichts zu sagen hatten.
Unrichtig, daß der Vogt wohl dreimal im Jahre auf der Immunität sein
Nachrichten und Notizen II. 581
Ding abhielt, aber nur über die außerhalb der engeren Immuität Angesessenen
richten durfte. Unrichtig auch die Behauptung, daß wir in den engeren
Immunitäten lediglich „Sondergebilde des kanonischen Rechts“ vor uns
haben und daß historische Betrachtungen der weltlichen Gerichtsbarkeit
auf geistlichen Herrschaften mit diesen Bildungen „nicht das geringste zu
tun“ haben.
Für alles das, was ich hier bemerke, finden sich in meiner Schrift von
1903 hinreichende Zeugnisse. Wer sie sorgfältig durchsieht und meine
weiteren literarischen Hinweise auf die bisher dem Gegenstand gewidmeten
Arbeiten beachtet, der vermag sich selbständig ein Bild zu verschaffen.
Einstweilen glaube ich daher auf die jeder tatsächlichen Grundlage und
jeden Beweises entbehrenden Behauptungen Rietschels nicht eingehen zu
müssen. Erst wenn der Irrtum Anklang finden sollte, wird er eine quellen-
mäßige Widerlegung erhalten.
% %
%
Zu den bisher berührten Vorwürfen Rietschels, die sich auf angeblich
falsche Interpretationen, auf angeblich falsche Benutzung der Literatur u. dgl.
bezogen, gesellen sich zwei Hauptanklagen des „Juristen“ hinzu. Die
juristischen Grundbegriffe „dinglich“ und „persönlich“, „öffentlich“ und
„privat seien „laienhaft‘“ verwendet worden.
[1. Dinglich und persönlich.] Unzutreffend ist, was Rietschel S. 396
als meine Ansicht anführt: „Persönlich abhängig ist nur der Unfreie
oder Halbfreie; wer dagegen, ohne unfrei zu werden, in einen Hofverband
eintritt, wird bloß dinglich abhängig, wenn auch seine Person, sein Tun
und Lassen ganz erheblich von diesem Schritt in Mitleidenschaft gezogen
wird“. Nie ist von mir ähnliches behauptet worden. Die Gegenüberstellung
von persönlich frei nnd unfrei hat vielmehr nach meiner Ansicht nichts zu
tun mit der Unterscheidung von persönlich und dinglich abhängig. „Nicht
Unfreiheit allein hat unter herrschaftliche Gewalt geführt — abhängige
Vollfreie hat es schon bei den alten Germanen gegeben — Herrschafts-
kreise, denen Freie und Unfreie auf Grund persönlicher Abhängigkeit ange-
hören, sind offenbar im frünkischen Zeitalter sehr ausgedehnt gewesen‘ usw.
Gewiß würde ich keinen Einwand erheben, wenn etwa jemand einmal von
einer persönlichen Abhängigkeit der Leute spräche, deren persönliches Ge-
bahren durch die mit einem Leiheland verbundenen Pflichten in Anspruch
genommen ist. Anders aber, wenn „persönlich“ in rechtstechnischem Sinne
und in besimmtem Gegensatz zu „dinglich‘“ gebraucht wird.
Rietschel bemängelt meinen angeblich originellen Sprachgebrauch von
„persönlich“ und „dinglich“. Das klarzulegen, hat allgemeineres Interesse.
„S. stellt, wenn er von persönlicher und dinglicher Gewalt bezw. Ab-
hängigkeit spricht,“ sagt Rietschel S. 395, „nicht auf die Wirkung, son-
dern auf den Grund der Gewalt ab: Rietschel findet das eigenartig und
irrig, er ist der Meinung, daß die Wirkung der Gewalt das bezeichnende
sei, das sei der gewöhnliche Begriff“. Wirklich? Ist demnach von per-
sönlicher Abhängigkeit bezw. Gewalt — im Gegensatz zur dinglichen —
dann zu sprechen, wenn das Verhältnis eine Wirkung auf die Persönlich-
582 Nachrichten und Notizen II.
keit ausübt? Das ist doch immer der Fall. Jede sachenrechtliche Beziehung
ist eine Beziehung von Person zu Person, „zwischen Person und Sache ist
überhaupt kein Recht, sondern nur ein Faktum möglich“. Welche Wirkung
macht ein Verhältnis zu einem persönlichen, welche zu einem dinglichen?
Etwa so, daß Zinszahlung dingliche, Dienstleistung persönliche Abhängig-
keit bezeugt?
Nach meinen bisherigen Vorstellungen beruht der Unterschied zwischen
dinglichen und persönlichen Rechten ausschließlich auf der Ver-
schiedenheit der Rechtsobjekte, auf der Verschiedenheit der Gegenstände
der rechtlichen Herrschaft, welche die Rechtssubjekte ausüben. Nun hat
man wohl das Verhältnis von Sachen und Obligationen im deutschen Recht
verschieden aufgefaßt, die rechtliche Natur der Reallasten verschieden beur-
teilt, früher oft die dingliche Natur der Reallastberechtigung rundweg geleug-
net und die Reallasten für Forderungsrechte erklärt. Aber in neuerer Zeit
wurde auch von der Seite, die betonte, daß die Reallastberechtigung kein
dingliches Recht an der beliehenen Sache biete, diese doch als eine dinglich
fundierte Rechtsame erachtet, jedenfalls nicht als jus in personam. Und
niemals, soviel mir bekannt ist, war man dazu gelangt, den Gegensatz von
dinglich und persönlich nach der Wirkung der Gewalt aufzustellen, son-
dern allein nach dem Gegenstand der Gewalt. Die Wirkung dinglicher
und persönlicher Rechte kann dieselbe sein, ohne die Gleichheit der recht-
lichen Natur zu erweisen. Zwei Bauern z. B. zahlen einer Herrschaft je
1 Solidus, aber der eine weil er Zinsland hat, der andere „de capite“, die
eine Abgabe ist dinglicher, die andere persönlicher Art.
In diesem Sinne habe ich die Worte stets gebraucht, wo sie technisch
anzuwenden waren, in diesem Sinne kommt meines Erachtens der rechts-
historische Sprachgebrauch ausschließlich vor. „Zinsen und Frondienste,
welche vom Gut geleistet werden,“ so wurde z. B. bemerkt, sind stets „ale
eine dingliche Belastung“ anzusehen, es ward von den Censualen gesprochen,
„die keinen Hof hatten, sondern nur mit ihrer Person abhängig waren“ und
das als eine „rein persönliche Untertänigkeit‘‘ bezeichnet, oder es ward der
„Zinsen und Dienste“ gedacht, die „nur als dingliche Lasten‘ aufgebürdet
waren, und auf Umwandlungen „aus einer persönlichen Last in eine ding-
liche“ hingewiesen, wobei die Leistung selbst unverändert blieb und eben
nur eine Radizierung auf Grund und Boden stattgefunden hatte. Das mag
genügen. Daß auch Rietschel die Worte in dem bisher üblichen Sinne ge-
braucht hat, ist aus seinen 1901 verfaßten Ausführungen über den Unter-
schied zwischen privaten freien Leihen einerseits und Hof- und Gründer-
leihen anderseits zu ersehen (vgl. unten S. 584).
[2. Öffentlich und privat]. Ich hatte 1903 die in privaten Herr-
schaften erstandene Gerichtsbarkeit im Verhältnis zur staatlichen zu verstehen
gesucht und hervorgehoben, daß das bedeutsanste Moment ihrer Entwicklung
im Zeitalter der Karolinger der Eintritt in den Organismus des staatlichen
Gerichtswesens war. Den Widerspruch, den meine Bemerkung gefunden
hatte, daß dies Moment — auf Brunner hatte ich hingewiesen — gewöhn-
lich übersehen oder wenigstens nicht hinreichend gewürdigt worden war,
ja daß man die Immunitätsgerichtsbarkeit als eine private der öffentlichen
Nachrichten und Notizen II. 583
des Staats_gegenübergestellt habe, der Widerspruch gegen diese Bemerkung
veranlaßte mich nachträglich (Hist. Viertelj. 1905) einen literarischen Rück-
blick nach eben diesen Gerichtspunkten zu tun und darzustellen, wie sich
die Ansicht über den Unterschied von hoher und niederer Immunität und
damit im Zusammenhang eine verschiedene Charakterisierung der Immunität
als öffentlich und privat gebildet habe. Wenn jetzt Rietschel S. 408 meine
Skizze „ein strenges Gericht" nennt, „über jeden gehalten“, „der es wagt,
irgendwo Immunitätsgerichtsbarkeit und öffentliche Gerichtsbarkeit als
Gegensätze zu behandeln“, so habe ich gegen diese merkwürdige Deutung
Protest zu erheben und sie als eine völlige Entstellung meiner Intentionen
zu bezeichnen.
Die Anwendung der Begriffe „öffentlich“ und „privat“ auf mittelalter-
liche Verhältnisse, meint Rietschel S. 407 ff., könne nur unvollkommen sein.
Nur dadurch, daß wir ein mittelalterliches Rechtsinstitut in unser Staats-
wesen hinein versetzt denken, gewinnen wir einen Anhaltspunkt für die
Bezeichnung Öffentlich oder privat. Wo es sich um Rechtsinstitute handle,
die in der Neuzeit kein Gegenstück mehr haben (so z. B. Immunität), da
werde der Gebrauch der Bezeichnung naturgemäß sehr schwankend sein.
Gerade in bezug auf die Immunität seien daher die Ausdrücke öffentlich
und privat in der verschiedenartigsten Weise gebraucht worden. Er habe
dagegen „nichts einzuwenden, daß jemand sich überhaupt an keinen festen
Sprachgebrauch binde und die Worte öffentlich und privat an verschiedenen
Stellen in einem verschiedenen Sinne verwende, wenn nur an der betreffen-
den Stelle klar ist, welcher Gegensatz gemeint ist“. Er selbst gebrauche
„gewöhnlich“ die Worte so, daß er die Immunitütsgerichtsbarkeit von dem
Augenblick an als öffentlich anspreche, wo sie sich völlig von der Grund-
herrschaft gelöst habe und auch nicht im Eigentum des Gerichtsherrn
stehendes Land ergriff. „Einen Streit darüber“, so schließt R. als Vertreter
der Jurisprudenz, „ob dies oder jenes Rechtsinstitut öffentlichrechtlich sei,
lehnen wir aber ab, da es nur in einem mangelhaften Verständnis des
mittelalterlichen Rechtslebens seinen Grund haben kann“.
Verwenden wirklich, so müssen wir fragen, Historiker und Juristen die
Ausdrücke öffentlich und privat in der von R. angenommenen schwanken-
den Willkür, kennen sie keine wissenschaftlich-technische Bedeutung?
Verschmühten sie, die Frage nach dem öffentlichen oder privaten Charakter
von mittelalterlichen Institutionen zu stellen? Und ferner: ist es, abgesehen
von der bisherigen Behandlung der Frage, überflüssig, unwissenschaftlich
und — wie R. sich ausdrückt — laienhaft, überhaupt nach dem öffentlichen
oder privaten Charakter von Einrichtungen des gesellschaftlichen Lebens
zu fragen?
Man braucht, glaube ich, nur einen Blick auf die verfassungsgeschicht-
liche Literatur besonders der letzten Jahrzehnte zu werfen, um der Gegen-
überstellung von Öffentlich und privat auf Schritt und Tritt zu begegnen,
um zu erkennen, daß die Frage oft gestellt wurde. In den zahlreichen
neuen Studien zur Geschichte des mittelalterlichen Abgabewesens spielt die
Unterscheidung zwischen „privaten Bezügen“ und „öffentlichrechtlichen“
Einnahmen eine hervorragende Rolle, auf die Charakterisierung der einen
584 Nachrichten uad Notizen II.
als der Abgaben „kraft öffentlichen Rechts" ward größter Nachdruck gelegt.
Und das Gegenüber wurde auf alle möglichen Beziehungen angewendet,
auf ländliche Verhältnisse ebenso wie auf städtische. Nicht, daß etwa be-
hauptet werden sollte, die Frage stehe im Mittelpunkt verfassungsgeschicht-
licher Erörterungen, aber ihr wurde gerade in den letzten Jahrzebnten von
der Forschung Aufmerksamkeit gewidmet.
„Ohne scharfe Trennung der Hoheitsrechte von den grundherrlichen Be-
fugnissen des Stadtherrn ist nicht zu vollem Verständnis .. . zu gelangen“
bemerkt ein Rechtshistoriker und fügt hinzu, daß „für die Wichtigkeit
dieser Scheidung" neuerdings wieder G. v. Below eingetreten sei.! „Aus
dem Mangel der Unterscheidung zwischen öffentlichen und privaten Be-
rechtigungen“ sei, so bemerkt generell G. v. Below, eine Konfusion in ver-
fassungsgeschichtlichen Arbeiten entsprungen. „Es hätte hier schärfer zwischen
öffentlichen und privaten Berechtigungen unterschieden werden können“,
heißt es an einer anderer Stelle? Als ein Grundfehler wird von einem
anderen hervorragenden Historiker einem Buche vorgeworfen, daß „die
Grenze zwischen denjenigen Rechten des Landesherrn, die öffentlicher Natur
sind, und solchen, deren Charakter ein rein privater ist, verschwimmt‘‘.’
Ein anderer bemerkt über eine Schrift „sie verrät eine ungenügende
Kenntnis der mittelalterlichen Einrichtungen ... und unterscheidet bei der
Verwaltung des Grafen nicht, was öffentlichrechtlich und was grundherr-
lichen Urspungs ist“.‘ Ja Rietschel selbst war früher von seiner gegen-
wärtigen Ansicht weit entfernt. In seinem Aufsatz über die freie Erbleihe
-—- um nur auf ein Beispiel hinzuweisen — stellt er die hofrechtlichen
Leihen den freien gegenüber. Das Charakteristische der Leihe nach Hof-
recht sieht er „in der privatrechtlichen persönlichen Abhängigkeit“ des
Leihemannes, die freien Leihen dagegen sind seiner Meinung nach entweder
private Leihen, wenn sie „nur rein vermögensrechtliche Wirkungen“ aus-
üben, oder „Gründerleihen“, wenn „daneben noch ein persönliches Ab-
hängigkeitsverhältnis des Leihemannes, aber kein privatrechtliches, sondern
ein öffentlichrechtliches“ besteht. Also Hofleihe und ULründerleihe stehen
dadurch im Gegensatz zur privaten freien Leihe, daß sie „ein persönliches
Abhängigkeitsverhältnis des Leihemannes"“ zur Folge haben, sie unter-
scheiden sich aber dadurch, daß dieses Abhängigkeitsverhältnis bei der
einen ein privatrechtliches, bei der anderen ein öffentlichrechtliches ist.
Wohin wir blicken, überall ein „laienhafter‘ Standpunkt. Es genügt
zu konstatieren: in der historischen und rechtsgeschichtlichen Literatur ist
1 Beyerle, Schriften des Vereins für Geschichte des Bodensees. 32, 81.
? Vgl. Territorium und Stadt S. XIV f.; Conrads Jahrbücher III. Folge 19
(1900) S. 424. Vgl. überdies z. B. Hist. Zeitschrift 90 S. 325 f.; 91 S. 460 f.
$ Hist. Zeitschr. 85, 509.
* Pirenne, Hist. Viertelj. V 431. Vgl. noch z. B. Mitt. Inst. für östr.
Gesch. 24, 456 ff.; 26, 329 ff.; Keutgen, Ämter und Zünfte S. 84; v. Amira,
Recht 160; Zeitschrift für Soz. u. Wirtsch. Gesch. 1, 358 f. usw. Hier nur
einige Belege, die natürlich leicht vermehrt werden können.
è Zeitschrift der Savignystift. XXII. 201 u. passim.
Nachrichten und Notizen II. 585
die Frage nach dem öffentlichen oder privaten Charakter von mittelalter-
lichen Institutionen des gesellschaftlichen Lebens oft gestellt und als wichtig
erachtet worden. Nicht derjenige entfernt sich vom gegenwärtigen Standpunkt
der Wissenschaft, der auch diese Frage stellt, sondern derjenige, der das
Stellen der Frage als laienhaft bezeichnet.
Hat die Frage selbst ihre Berechtigung? In der Rechtswissenschaft
wird dem Gegensatz von Öffentlich und privat fundamentale Bedeutung zuge-
sprochen. Hier individuelle, dort gesellschaftliche Verhältnisse und Interessen.
Die Gebiete des Öffentlichen und Privaten sind allerdings einem steten Wechsel
unterworfen, sind relativ, historisch wandelbar. Aber so groß auch die Wand-
lungen sind, der Gegensatz selbst ist immer vorhanden, muß vorhanden sein,
wo gesellschaftliche Organisation zu beobachten ist, bei jedem Volk und in
jedem Zeitalter, mag das Bewußtsein des Unterschiedes fehlen oder nicht.
Dem wechselvollen Verhältnis aber hat der Historiker großes Interesse
zu widmen, das ist ein wichtiges geschichtswissenschaftliches Problem.
Auch im Mittelalter? Ist das möglich?
Im Mittelalter fehlt nicht nur oft das Verständnis für eine Unter-
scheidung des Öffentlichen und Privaten, sondern es fand eine völlige Ver-
mischung statt, es wurden wichtige und wichtigste Interessen, die das
gesellschaftliche Leben selbst angingen, an Privatpersonen gegeben, wie
ein privates Recht behandelt. Ein fundamentaler Unterschied zwischen
Mittelalter und unserem Zeitalter.
Aber existiert deshalb der Unterschied nicht, muß deshalb auf jede
Unterscheidung verzichtet werden? Gewiß nicht. Ein Unterschied ist vor-
handen, auch wenn öffentliche Rechte in privaten Besitz gelangen. Privat-
rechtliche Behandlung von Hoheitsrechten ist charakteristisch für die Art
des Gegensatzes im Mittelalter, hebt ihn aber nicht schlechthin auf.
Heusler hat durchaus recht, wenn er sagt, man dürfe Grafschaftsrechte
Gerichtsbarkeit u. dergl. aus einer Betrachtung des Privatrechts nicht da-
durch entfernen, daß man sie als Institute des öffentlichen Rechts erkläre;
denn so richtig das sei, so wenig komme darauf an, weil sie im Mittelalter
unzweifelhaft privatrechtliche Natur angenommen und eines privatrecht-
lichen Verkehrs nach allen Richtungen hin teilhaftig geworden seien.
Heusler hat durchaus recht, denn wo es gilt, die Normen des mittelalter-
lichen Privatrechtes zu erkennen, da ist sicher unterschiedslos alles heran-
zuziehen, was dem privatrechtlichen Verkehr unterstand. Gilt es dagegen
den Wechsel und das Wachsen der staatlichen Kräfte zu beobachten, dann
ist Öffentliches und privates Recht zu sondern. Ja gerade für das Mittel-
alter ist eine Sonderung nach diesen Gesichtspunkten notwendig.
Es bleibe dabei hier unbeachtet, daß die germanische Auffassung im
Gegensatz zur römischen selbständige Gemeinschaften neben dem Staat
kennt und daher dem Gesellschaftlichen ein Gebiet über das Staatliche
hinaus zuweist. Was hier zunächst allein in Frage stehen soll, das ist der
Gegensatz von öffentlich im Sinne von staatlich und privat.
Die nachkarolingische Periode ist nicht allein eine Zeit, da die staat-
lichen Befugnisse auf Mächte übergingen, die in immer geringerem Maße
als wirkliche Organe des Staats gelten dürfen, die das, was sie vom Staat
Histor. Vierteljahrschrift. 1306. 4. 39
586 Nachrichten und Notizen IL
empfingen, ihren rein grundherrlichen und sonstigen privaten Gerechtsamen
an die Seite reihten und ohne Unterschied zusammen mit diesen ver-
walteten, sondern sie ist auch eine Zeit, in der die neuen Grundlagen staat-
licher partikularer Ordnungen gefunden wurden. Um aber den Prozeß der
Auflösung des einheitlichen Staatswesens der Karolinger und den neuen
Aufbau auf partikularer Grundlage zu verstehen, muß beobachtet werden,
in welcher Art die herrschaftlichen Rechte, die vom Staat stammen, sich
mit den privaten verbanden, wie die verschiedenen Elemente sich zu-
sammenfanden, man muß einerseits nach dem Ursprung der Rechte —
staatlich (öffentlich) oder privat — fragen, man muß aber auch weiter nach
der Entwicklung ihrer Funktionen im Gesellschattsleben fragen und sehen,
ob sie eine Öffentliche Wirksamkeit bewahrt, verloren oder gewonnen haben.
Gewiß ist es unmöglich, immer scharfe Unterscheidungen zu treffen,
gewiß wird manches schwankend bleiben, gewiß entspricht es auch gar
nicht dem wissenschaftlichen Bedürfnis, alle Institutionen des mittelalter-
lichen Lebens in zwei Gruppen, öffentlichen und privaten Charakters, teilen
zu wollen, aber die Grundbegriffe stehen durchaus fest.
In der hier berührten Bedeutung hat man meines Wissens stets die
Ausdrücke „öffentlich“ und „privat“ gebraucht, wenn man sie bei Betrach-
tung mittelalterlicher Verhältnisse im rechtstechnischen Sinne anwenden
wollte; so hat man die Frage nach dem Öffentlichen oder privaten Charakter
dieser oder jener Institutionen stets gemeint. Von diesen Gesichtspunkten
aus ist auch die Frage des öffentlichen oder privaten Charakters der Im-
munität allein erörtert worden. Rietschel tut denen, die sich darüber ge-
äußert haben, er tut, glaube ich, sich selber unrecht, da er einen wechsel-
vollen und willkürlichen Gebrauch des Ausdrucks annimmt. Wohl hat der
eine Forscher die auf dem Boden der Immunität entstandene Gerichtsherr-
schaft erst von dem Moment an als Öffentlich angesehen, da sie seiner
Meinung nach der gräflichen ebenbürtig geworden war, während der andere
an die Ausdehnung der Gerichtsherrschaft über ursprünglich nicht herr-
schaftliche Leute anknüpft u. dgl. Aber nicht der verschiedene Wort-
gebrauch „öffentlich“ und „privat“ bewirkte das Auseinandergehen der
Meinungen, sondern eine verschiedene Beurteilung der in der Entwicklung
der Immunität hervortretenden Wendepunkte.
Und ferner. Nicht der Vergleich mit modernen Verhältnissen darf für
die Charakterisierung einer mittelalterlichen Institution als öffentlich- oder
privatrechtlich maßgebend sein. Daß man sich eine mittelalterliche Ein-
richtung in unser modernes Staatswesen hineingestellt denken und vom Er-
gebnis des Vergleiches die Charakterisierung abhängig machen müsse, daß
man auf sie besser verzichten solle, wenn ein Vergleich mit Modernem auf
Schwierigkeiten stoße, das halte ich für ein geschichtswissenschaftlich
durchaus verwerfliches und irreführendes Verfahren. Vielmehr muß aus
dem Verständnis des mittelalterlichen Gesellschaftslebens heraus die histo-
rische Beurteilung mittelalterlicher Einrichtungen allein erfolgen.
„So pflegen wir,“ sagt Rietschel S. 409, „von den mittelalterlichen
Regalien manche, z. B. das Bergregal oder Jagdregal als privatrechtlich,
andere, z. B. das Zollregal oder Münzregal als öffentlichrechtlich zu be-
Nechrichten und Notizen II. 587
zeichnen, aber doch aus keinem andern Grunde als weil heute Bergrecht
und Jagdrecht dem Privatrecht, Zollrecht und Münzrecht dem öffentlichen
Recht angehören.“ Weiß ich auch nicht, in wessen Namen Rietschel spricht,
so glaube ich doch seiner Auffassung mit aller Entschiedenheit entgegen-
treten zu müssen. Dem Verfasser war offenbar die historische Entwicklung
dieser Verhältnisse nicht gegenwärtig. Wenn jetzt vielfach das Zollwesen und
das Münzwesen dem Bereich des öffentlichen Rechts, Berg- und Jagdregal aber
dem des privaten Rechts zugewiesen werden, so hängt das damit zusammen, daß
in neuerer und neuester Zeit eine schärfere Sonderung innerhalb der früher
Regalien genannten Gerechtsame gemacht, daß der Begriff Regalien beschränkt
und den staatlichen Hoheiterechten auf der einen Seite, den rein fiskalischen
Rechten des Staates auf der andern Seite gegenüber gestellt wurde. Das
Recht der Zollerhebung und der Münzprägung wird von den Vertretern dieser
Ansicht — Einmütigkeit herrscht bekanntlich auf diesem Gebiete keineswegs —
zu den Hoheitsrechten gerechnet, die der Staat seiner eigenen Natur nach
unveräußerlich besitzt, Berg- und Jagdregal aber, soweit sie noch bestehen,
zu den „nutzbaren Rechten, die kraft eines Satzes des öffentlichen Rechts
ausschließlich dem Staat zustehen, während ihr Inhalt an sich als privat-
rechtliche Befugnis gilt“. — Die mittelalterlichen Regalien nach dem Er-
gebnis der uns bekannten weit späteren historischen Entwicklung gliedern zu
wollen, halte ich für grundfalsch. Wer die Normen des mittelalterlichen
Privatrechts erkennen will, der hat nicht allein Berg- und Jagdregal, son-
dern such Zoll- und Münzregal, gleich andern Hoheitsrechten, als Bestand-
teile des Privatrechtes zu behandeln; wer dagegen vom Standpunkt eines
Beobachters der staatlichen Entwicklung aus die mittelalterlichen Regalien
beurteilt, der muß sie alle als öffentlichrechtlich ansprechen, von dem
Moment an, da sie in Wahrheit Regalcharakter angenommen haben. Moderne
Verhältnisse haben damit nichts zu schaffen.
Gewiß kommt es im Grunde genommen allein darauf an, daß man einen
Autor recht versteht, mag er Worte anwenden wie er wolle Wie das aber
möglich ist, wenn technische Ausdrücke von verschiedenen |Forschern in
beliebiger Willkür oder gar von demselben Autor in freiem Wechsel ver-
wendet werden, vermag ich nicht zu begreifen. Die Begriffe „öffentlich-
rechtlich und „privatrechtlich‘“ als rechtshistorische termini technici stehen
durchaus fest
% A Li
Nur eine der vielen Bemerkungen, die Rietschel gegen mich vor-
zubringen sich veranlaßt sah, kann ich als berechtigt anerkennen: die
Verwendung einer Stelle des Sachsenspiegels auf S. 157 meines Buches ist
in der Tat irrig. Alle anderen muß ich ablehnen. Auch die Bemerkungen,
die als Hinweise auf Lücken und auf wünschenswerte Ergänzungen meiner
Untersuchungen brauchbar wären, wie die über den späteren Sprachgebrauch
des Worts beneficium, über die Liten und die damit im Zusammenhang
stehenden Fragen der Schichtung von Freien und Unfreien, über den Ein-
fluß des Genossenschaftlichen auf die Schaffung der Sonderrechtskreise
innerhalb der Herrschaften. Denn sie betreffen durchweg Fragen, die nach
der ganzen Problemstellung wohlbewußt von der Erörterung ausgeschlossen
39”
588 Nachrichten und Notizen II.
blieben oder deren Behandlung wenigstens die angestrebten Ergebnisse
nicht zu beeinträchtigen vermögen. Es ist durchaus unstatthaft, solche
Bemerkungen als Grundlage zu Anklagen zu benutzen, welche die Un-
wissenheit oder Unfähigkeit des wissenschaftlichen Gegners bezeugen sollen.
Das aber hängt zusammen mit einem Verfahren, das der ganzen Kritik
Rietschels eigentümlich ist. Das Verhältnis meiner Arbeit zur bisherigen
wissenschaftlichen Literatur erscheint willkürlich verschoben, meine Inten-
tionen verzerrt, es wird mir das Erheben von Ansprüchen auf Originalität
zugemutet und scharf getadelt, obwobl ich davon weit entfernt war (vgl.
z. B. oben S. 570ff. 583).
Aber nicht allein meine Äußerungen über das Verhältnis zu früheren
Arbeiten wurden verzerrt, das Verhältnis selbst, wie es tatsächlich besteht, wird
mit souveräner Selbständigkeit behandelt. Man kann es geradezu als Programın
der Rietschelschen Kritik erkennen: die Ansichten, denen er zustimmt, haben
als die schon längst herrschenden oder als die von ihm zuerst vertretenen zu
gelten, die Ansichten dagegen, die er verwirft, sind neu (vgl. oben S. 571 ff.).
Daß bei einem derartigen Standpunkt die positiven Ausführungen des
Gegners Mißdeutungen erfahren, ist begreiflich. Mit Vorliebe erklärt R.
das Auseinandergehen der Ansichten über historische Zusammenhänge für
einen unnützen Wortstreit. So handelt es sich seiner Meinung nach in der
Frage des Ursprungs der Bannbezirke und ihres Zusammenhangs mit den
Immunitäten nur um eine Frage des äußerlichen „Sprachgebrauchs“. Und
da ich auf Keutgen bingewiesen hatte, der einen innern historischen Zu-
sammenhang zwischen Immunitäten und Bannbezirken geleugnet hatte, so
bält Rietschel auch das für hinfällig, bringt auch das in Zusammenhang
mit dem Schwanken des „bisherigen Sprachgebrauchs“ und sagt von Keutgen,
die inneren historischen Zusammenhänge habe „natürlich auch er nicht ver-
kannt“ (S.410). Und doch erklärte Keutgen in seinen „Untersuchungen über den
Ursprung der Stadtverfassung“ S. 33 hinreichend deutlich: „in Wirklichkeit
haben sie (Immunität und Übergang der öffentlichen Gerichtsbarkeit in Städten)
nichts miteinander zu tun“, er bemerkt zu der von ihm vertretenen scharfen
Scheidung: „es handelt sich aber nicht um eine bloße Spitzfindigkeit, sondern
um ein tiefergreifendes Prinzip; nach der Heuslerschen Darstellung würde
der Ursprung der Landeshoheit in der Grundhertschaft zu suchen sein etc.“
Ungenaue Wiedergabe und irrige Beurteilung der gegnerischen Ansicht
steigern sich manchmal zum völligen Mißverstehen. Ich hatte wiederholt
Protest erheben müssen gegen die Zumutung von Ansichten, mit denen ich
in Wahrheit gar nichts zu tun habe. So wies ich die „erstaunliche“
Meinung zurück, daß Aufgabe der persönlichen Freiheit im Prekarienvertrag
den Eintritt in den engeren Gutsverband begründe (oben S. 571), so die
Zumutung, den Gegensatz von causae maiores (criminales) und minores im
Sinne von Straf- und Ziviljustiz gedeutet zu haben (oben S. 576) oder die
Worte frei und und unfrei stets nur auf Standesverhältnisse bezogen zu
sehen (S. 573), so die Behauptung, daß Abhängigkeit Freier nur dinglicher
Art sein könne (oben S. 581). Das sind Mißverständnisse, die jeder tatsäch-
lichen Grundlage und Berechtigung entbehren, die umso bedenklicher sind,
weil gerade sie zu Anschuldigungen schwerer Art benutzt wurden.
Nachrichten und Notizen II. 589
Aber all das hätte ich vielleicht übergehen können. Obschon manche
der mit großer Selbstgewißheit vorgetragenen Meinungen Rietschels meines
Erachtens verwirrend wirken können — es handelt sich nicht um wichtige
Probleme des historischen Erkennens. In einen kleinlichen Gelehrtenstreit
einzutreten, möchte ich durchaus vermeiden. Aber eine Antwort auf An-
griffe, die sich zu Anklagen steigerten, war unerläßlich. Vor allem: nötig
war die Zurückweisung der juristischen Belehrungen. Was Rietschel über
den Gebrauch der termini technici „dinglich“ und „persönlich“, „öffentlich“
und „privat‘‘ sagte, halte ich für höchst bedenklich. Ich maße mir nicht
an, im Namen der „Historiker“ zu sprechen. Aber ich kann nur jedem
historischen Forscher, mag er juristisch vorgebildet sein oder nicht, dringend
raten, diese Belehrungen Rietschels rundweg abzulehnen.
Gerhard Seeliger.
O. Weise, Charakteristik der lateinischen Sprache. 3. Auf Leipzig 1905.
Verlag von B. G. Teubner.
Von dem trefflichen, auch in mehrere fremde Sprachen übersetzten
Büchlein Weises über die lateinische Sprache liegt nunmehr die dritte Auf-
lage vor. Wie die zweite Auflage gegenüber der ersten mannigfache Ver-
besserungen und Ergänzungen aufzuweisen hatte, so bezeichnet auch die
dritte Auflage ihrer Vorgängerin gegenüber einen erheblichen Fortschritt.
Neu hinzugekommen ist der Abschnitt ‘Die römische Kultur im Spiegel
des lateinischen Wortschatzes’ (S. 157 ff.), der eine Fülle anregender Be-
merkungen enthält. Auch die Anmerkungen sind vielfach erweitert und
durch wertvolle Literaturnachweise bereichert worden. Ein weiteres Wort
der Empfehlung halten wir bei den allgemein anerkannten Vorzügen der
Weiseschen Arbeit für überflüssig.
Leipzig. Edgar Martini.
Van den Bogaert, Oberst, Bruchstücke aus der ältesten Geschichte der
Belgier. 4. Cimbern, Teutonen und Aduatiker. Antwerpen, Druckerei
von J.-E. Buschmann 1905. 89 SS. 4°.
Die Urgeschichte der Belgier, sowie der Germanen im allgemeinen,
ist nach der Ansicht des Verfassers wenig erforscht. Diese Lücke soll
etwas ausgefüllt werden, und „der Zweck dieses Werkchens ist, die Ursachen
ausfindig zu machen, welche im Altertum einige nordische Völker genötigt
haben, ihre ursprüngliche Heimat zu verlassen, um anderwärts neue Wohn-
sitze zu suchen.“ Dieser Zweck ist ganz schön. Leider fehlt dem Ver-
fasser nichts weniger als alles dazu, ihn auszuführen. Er operiert vor
allem mit der Sprache, und um seine Art zu charakterisieren, setze ich
einige Proben hierher: „Teutonen ist ein skandinavischer Name. Die erste
Silbe tött (6 = ou) heißt: zerstört, zerrüttet; die zweite tun oder ton
bedeutet so viel als: Gehege, Stätte. Der Name Teutonen findet seine
Erklärung in dem Ausdruck: Leute aus zerstörten Gegenden.“ thur heißt
‘trocken oder trockengelegt’; engir ‘Wiese’, Tur-engir sind also die
Bewohner der trockenen Wiesen, d. h. die Bewohner der großartigen Ver-
schanzungen im alten Cimbernland, die Tacitus erwähnt hat usw.
Sapienti sat. H. Hirt.
5% Nachrichten und Notizen Il.
Anna Feyler, Die Beziehungen des Hauses Württemberg zur schwei-
zerischen Eidgenossenschaft in der ersten Hälfte des XVI. Jahrhunderte.
Zürich 1905, Müller, Werder & Cie. 415 S.
Auf Grund erschöpfender, archivalischer Forschungen sind in diesem
Werk zum erstenmal die vielfachen Beziehungen zwischen der Schweiz und
Herzog Ulrich, dessen Regierung den genannten Zeitraum vollständig aus-
füllt, im Zusammenhang dargestellt worden. Von einem kurzen, gemein-
samen Burgunderfeldzug her, hatte Ulrich persönliche Freundschaftsver-
hältnisse in der Eidgenossenschaft, die ihm zu statten kamen, als er eich,
vom Kaiser geächtet, land- und leutelos, über den Rhein flüchten mußte.
Die Schweiz stand damals, infolge ihres Sieges im Schwabenkrieg, auf
dem Höhepunkt ihrer Macht, und sie war daher wohl im stande, einem für
vogelfrei erklärten deutschen Reichsfürsten Zuflucht zu gewähren. Sie tat
dies in ausgiebigsttem Maße, indem sie dem Herzog in drei Städten,
Solothurn, Luzern und Basel, das Bürgerrecht verlieh, ihm mit Darlehen
zu Hilfe kam und Unterhandlungen für ihn führte, die ihm wieder zum
Besitz seines Landes verhelfen sollten. Wie entschieden man für ihn Partei
ergriff, geht unter anderem daraus hervor, daB Luzern sich weigerte, die
Rückzahlung eines Kapitals aus dem Reich anzunehmen, weil auf dem
Quittungsformular der Kaiser als Herr von Württemberg genannt war.
Diese Anhänglichkeit an Ulrich wurde auch dann nicht erschüttert, als
er sich seines Bürgerrechtes wenig würdig erwies, indem er die Straßen
der Schweiz durch Wegelagerei unsicher machte und die von Lyon
durchreisenden Nürnberger Kaufleute durch seine Reiter nach seiner Be-
sitzung Mömpelgart schleppen ließ. Übrigens gab diese Besitzung Anlaß,
dem Schutz, den Ulrich genoß, jenen kleinen Beigeschmack von Verfolgung
zu geben, den das schweizerische Schutzverhältnis Ausländern gegenüber
meistens hat: gerade als der Herzog in der größten Not war, da plante
Bern, sich diese Lage zu nutze zu machen, um ihm Mömpelgart zu ent-
reißen; Freiburg und Basel waren bereit mitzutun. In dem vorliegenden
Werk ist zum erstenmal die ganze Kette ergebnisloser Bemühungen dar-
gelegt, um Mömpelgart per fas et nefas zu einer eidgenössischen Stadt zu
machen. Darin liegt überhaupt der große Wert der Feylerschen Arbeit,
daß Projekte, die nicht zur Durchführung gekommen sind und die daher
in der Geschichte bisber keinen Widerhall gefunden haben, die aber zur
Charakteristik der Persönlichkeiten und der Zeitverhältnisse von Bedeutung
sind, endlich einmal aus dem Dunkel der Archive ans Licht gezogen
werden, z. B.: das geheime Wühlen Berns, um den Schmalkaldischen
Bund anzustiften, gemeinsam mit Frankreich und der Eidgenossenschaft
die Freigrafschaft Burgund zu erobern; ferner: die Bemühung Zwinglis,
durch ein Burgrecht zwischen dem Hohentwiel und den reformierten Orten,
ein Bindeglied zwischen den letzteren und den reformierten deutschen
Staaten zu schaffen usw.
In bezug auf die Abberufung der schweizerischen Soldtruppen, mit
denen der Herzog 1519 und 1525 sein Land zurückerkämpfen wollte, die
von den württembergischen Geschichtschreibern als eine Perfidie der Eid-
genossen geschildert wird, ist A. Feyler zu einem wesentlich anderen Urteil
Nachrichten und Notizen II. 591
gelangt. Sie weist nach, daß in den Bündnissen zwischen Ulrich und der
Schweiz keine Werbungen bewilligt waren, daß der Herzog sie gegen den
Willen der Obrigkeiten betrieben, und daß die Wahrung der Neutralität
deren Rückberufung zu einer politischen Notwendigkeit gemacht hatte.
Zürich. C. von Huene.
Traktat über den Reichstag im 16. Jahrhundert. Eine offiziöse Dar-
stellung aus der kurmainzischen Kanzlei, herausgegeben und erläutert
von Dr. jur. Karl Rauch.
Der Herausgeber hat sich die dankenswerte Aufgabe gestellt, einen
sicheren Text des für die Verfassungsgeschichte des Deutschen Reichstags
bis zum Ende des 16. Jahrhunderts überaus wichtigen „Ausführlichen Bericht
wie es uff Reichstägen pflegt gehalten zu werden“, festzustellen. Von den
sechs gedruckten Überlieferungen (handschriftliche waren nicht aufzufinden)
sind zwei selbständig, die andern stehen in den Werken Lehmanns, Goldasts,
Londorps, Lünigs.. Von diesen galt der eine selbständige Druck, vom
Herausgeber mit A bezeichnet, der obigen Titel führt und die Unter-
bezeichnung ‚Tractatus de comitiis Augustae Vindelicorum 4 Septemb.
Anno 82 celebratus als Original. Auf Grund eingehender Vergleichung
kommt der Herausgeber zu einem andern Resultat. Das Original und
einige ihm zunächststehende Überlieferungen sind verloren gegangen; die
Texte bei Lehmann und Lünig stehen diesen am nächsten; A und der Druck
Londorps bereits eine Stufe ferner. Die andre selbständige Überlieferung
und die Goldasts hängen von A, zum Teil von Lehmann ab.
Als Entstehungsjahr nahm man bisher 1582 an, da dies Jahr im Unter-
titel des vermeintlichen Originals und der von ihm abhängigen Texte zu
finden war. Jedoch zeitigte gerade der Reichstag 1582 Erscheinungen, die
dem Inhalte des Traktats widersprechen (der Streit Salzburgs und Magde-
burgs um die Session und die Haltung der Städte). Daher kann die
Schrift höchstens bis zum Jahr 1582 entstanden sein; aber nicht vor 1576,
ein Jahr, das in ihr erwähnt wird. Es gelingt dem Herausgeber als Ent-
stehungszeit das letzte Drittel des Jahres 1577 festzustellen.
Als Verfasser gibt bereits Moser einen „Chur-Maynzischen Ministre“
an, und der Herausgeber bringt Beweiee, daß der mainzische Kanzler oder
ein ihm nahestehender Beamter während seiner Amtszeit den Traktat unter
Benutzung des Archivs verfaßt hat, der so einen offiziösen Charakter gewinnt.
Für seine Ausgabe hat der Herausgeber aus den Überlieferungen A,
Lehmanns und Lünigs einen zuverlässigen und verständlichen Text herzu-
stellen versucht, dessen Übersichtlichkeit durch die aus Goldast über-
nommene Kapiteleinteilung erhöht wird.
Der „ausführliche Bericht“ gibt uns ein detailliertes Bild des Verlaufs
eines Reichstags vom Ausschreiben an bis zur Abschrift des Abschieds.
Besonders genau werden die Vorgänge im kurfürstlichen Kolleg und die
Rolle der mainzischen Kanzlei geschildert. Wir finden den Reichstag mit
seinen drei Räten, innerhalb deren das Majoritätsprinzip anerkannt ist, als
eine bis ins Kleine durchgebildete Organisation der deutschen Stände, die
dem Kaiser nur geringe Betätigung gestatten.
592 Nachrichten und Notizen Il.
Als Illustration des Traktats läßt der Herausgeber anhangsweise noch
den Bericht über den Reichstag 1582 folgen.
Den größeren Anmerkungen, die die Arbeit beschließen, möchte ich
zwei Bemerkungen hinzufügen.
Die Kap. II. Anm. 1 erwähnte Gewohnheit, von den Städten keine
schriftliche Vollmacht zu verlangen, kann erst Ende des 15. Jahrhunderte
entstanden sein, da Janssen, Reichskorrespondenz II. 477, eine solche für
die Frankfurter Gesandten im Jahre 1474 bringt. 1466 wurde bezüglich
der Gewalt zwischen fürstlichen und städtischen Gesandten kein Unterschied
gemacht (Müllers Reichstagstheatrum II. 221—222), aber 1489 instruiert
der Straßbarger Rat seine Boten nur betreffe einer mündlichen Antwort
für den Fall, daB sie nach der Gewalt gefragt werden (Straßburger
Stadtarchiv AA. 281. f. 35— 35’).
Bei der Entstehung der drei Räte (Kap. V. Anm. 1) scheint mir, da
die Städte stets für sich beraten haben, das Schwergewicht auf der Frage
zu liegen, wann die Fürsten sich zu einem beratenden und beschließenden
Körper auf dem Reichstag vereinigt haben. Daß dies auf den Tagen 1470,
1471, 1480, 1485, 1486, 1487 bereits üblich gewesen ist, beweisen gedruckte
und handschriftliche Berichte brandenburger, bayrischer, würzburger, straß-
burger Herkunft, wenn auch noch zuweilen gemeinsame Beratungen der
Kurfürsten und Fürsten vorkommen. Jedenfalls bilden die Zeugnisse der
Reichstage 1485 und 1486, auf denen keine Städteboten erschienen, Etappen
in der Entwicklungsgeschichte der drei Räte. Bemmann.
In einer Abhandlung über „Die ersten Deutschen im nach-
maligen Distrikt Columbia“ (Sonderabdruck der Deutschen Histori-
schen Gesellschaft für den Distrikt Columbia, 1. Jahrgang, 1. Heft) macht
Dr. Christian Strack einige Mitteilungen über Deutsche, die sich im
17. und 18. Jahrhundert in der Nähe der amerikanischen Bundeshauptstadt
niedergelassen haben. Er weist nach, daß es sowohl in der auf dem rech-
ten Ufer des Potomac gegenüber von Washington gelegenen Stadt Alexandria
sowie in Georgetown, das zu Maryland gehörte, eine beträchtliche Anzahl
Ansiedler deutscher Herkunft gegeben hat. An diesen Nachweis, der natur-
gemäß ein mehr lokalhistorisches Interesse hat, knüpfen sich einige allge-
meinere Bemerkungen über die Unterschätzung des Anteils der Deutsch-
amerikaner seitens der amerikanischen Geschichtschreibung und über die
Schwierigkeiten, welche der Erforschung der Geschichte der Deutschen in
der neuen Welt aus den so häufigen Veränderungen deutscher Namen er-
wachsen, wofür der Verfasser einige charakteristische Beispiele anführt.
Paul Darmstaedter.
Mitte Juli ist in Jena im städtischen Museum eine Hundertjahraus-
stellung zur Erinnerung an die Schlacht bei Jena eröffnet worden. Auch
für den, der die interessante Ausstellung nicht selbst besuchen kann, ist
der von dem Direktor des Museums, Herrn Prof. Dr. P. Weber, heraus-
gegebene, 483 Nummern umfassende Katalog: Die Schlacht bei Jena 1806,
nicht ohne Interesse. Sowohl die Zusammenstellung von Plänen und Bildern
der Schlacht, wie besonders das Verzeichnis der Literatur über die
Nachrichten und Notizen II. 593
Schlacht und den Feldzug von 1806/7 bringt manches wertvolle und
seltene Stück. Auch die Spottschriften über Napoleon und die Karri-
katuren auf ihn verdienen die Aufmerksamkeit des Historikers. Eine
direkte Bereicherung unserer Kenntnis liefert uns der Anhang des Katalogs,
in dem E. Devrient auf Grund von Akten des Stadtarchivs und des Kirchen-
archivs zu Jena Mitteilungen macht über Jenas Verluste in den Oktober-
tagen 1806 und die dafür gezahlten Entschädigungen. Hat doch Napoleon
1808 300 000 fr. als Entschädigungssumme angewiesen, deren Auszahlung
such tatsächlich im Januar 1811 erfolgt ist.
Jena. G. Mentz
Mirbt, Die katholisch-theologische Fakultät zu Marburg. Marburg 1906.
Dieses Buch bildet nach verschiedenen Richtungen eine wertvolle Be-
reicherung der Wissenschaft. Einmal als Beitrag zur Universitätsgeschichte.
An der Hochschule Philipps des Großmütigen wurden zunächst (von 1791
bis 1830) für die Bedürfnisse der Studierenden der katholischen Theologie
einzelne Professoren der katholischen Theologie oder des katholischen
Kirchenrechts ernannt. Die Zugehörigkeit dieser Professoren zu einer der
Fakultäten war eine streitige Frage; denn die theologische Fakultät hatte
reformierten Charakter und der Professor der lutherischen Theologie ge-
hörte der philosophischen Fakultät an. Dann beginnen die Verhandlungen
zwischen Kurhessen, Nassau und Hessen über die Begründung einer ge-
meinsamen katholisch-theologischen Fakultät, die schließlich 1833 zur
Konstituierung der Fakultät für Nassau und Kurhessen führen.
Daneben aber liefert Mirbts Schrift einen wertvollen Beitrag zur Ge-
schichte des Verhältnisses von Staat und Kirche, und des Ultramontanismus
im 19. Jabrhundert. Denn gerade die Universitäten, und an ihnen wiederum
die katholisch-theologischen Fakultäten sind ja so häufig der Ausgangs-
punkt für die großen Streitigkeiten zwischen den beiden Gewalten gewesen.
Mit großem Interesse verfolgen wir daher, von diesem höheren Gesichts-
punkte aus, die Schicksale der katholisch-theologischen Fakultät Marburg
an der Hand der lebensvollen, aus den Akten schöpfenden Darstellung
Mirbte, und wir stimmen ganz mit dem Verfasser überein, wenn er die
Beseitigung der Marburger Fakultät und die dadurch bedingte Absperrung
der kurhessischen und nassauischen Studierenden der katholischen Theo-
logie von der Universität nicht nur als eine empfindliche Niederlage der
beteiligten Regierungen, sondern auch ein vom nationalen Standpunkt aus
beklagenswertes Ereignis bezeichnet.
Erlangen. Sehling.
von Lignitz: Aus drei Kriegen, 1866, 1870/71, 1877/78. Berlin, E. S.
Mittler und Sohn, 1904. 8°. VII und 316 S.
Der General von Lignitz, welcher 1866 als Leutnant in der Front,
1870/71 als Generalstabsoffizier beim 9. Armeekorps an den beiden großen
Kriegen teilgenommen hatte, war 1877 vom deutschen Kaiser in das
russische Hauptquartier gesandt worden, um dem Kriege gegen die Türkei
als Zuschauer beizuwohnen. Er hat jetzt seine Aufzeichnungen veröffent-
licht. Geben dieselben für die Geschichte von 1866 auch nur die Erinne-
594 Nachrichten und Notizen II.
rungen eines Leutnants, so sind sie mancher kleiner Züge wegen doch von
Interesse. Wertvoller sind natürlich die Abschnitte, die den Krieg von
1870/71 behandeln, denn ein junger Generalstabsoffizier sieht uud erfährt
mehr, als mancher ältere Regiments- oder Bataillons-Kommandeur. Am
16. August hatte Lignitz sogar das Glück, in hervorragender Weise ein-
greifen zu können, indem auf seine Angaben hin ein Teil des 9. Armee-
korps noch am Abend auf dem Schlachtfelde südlich von Vionrville erschien.
Freilich kann ich mich des Gefühles nicht erwehren, daß Lignitz die Be-
deutung dieser Tat etwas überschätzt, der kommandierende General des
9. Armeekorps von Manstein war sehr unzufrieden mit dem eigenmächtigen
Eingreifen des Generalstabsoffiziers (S. 37). Am 29. August allerdings
sagte er ihm Worte des Lobes dafür und überreichte ihm das eiserne
Kreuz (S. 45). Auch der Generalstabschef des 9. Armeekorps, Major
von Bronsart, sprach sich am 2. September dahin aus, daß es nur dem
Eingreifen von Lignitz zu danken sei, daß das Korps die Schlacht bei
Vionville mitmachen konnte (S. 48). Das mag alles richtig sein, ich
möchte nur bezweifeln, daß das Eingreifen dieses Korps am 16. August
von großer Bedeutung gewesen ist, die Schlacht ist doch in erster Linie
vom 3. und 10. Armeekorps geschlagen worden. Vom neunten trat be-
sonders das 2. Schlesische Grenadier-Regiment in Tätigkeit, es focht sehr
tapfer und hatte leider große Verluste. Schon einige Tage vorher hatten
Kommandeure die Ansicht ausgesprochen, man müsse mehr die taktische
Gewandtheit ausnutzen, als das todesmutige Draufgehen (S. 33). Aber die
Schlachten vor Metz, besonders der 18. August, brachte doch wieder eine
Reihe von Verlusten, die wohl hätten vermieden werden können. Welche
Sorgen das Bismarck erweckte, ist aus Göbens Briefen bekannt.
Im Laufe des Feldzuges trat eine gewisse Kriegsmüdigkeit ein.
Lignitz erinnerte eines Abends in Orleans die Kameraden, denen der Krieg
zu lange dauerte, an die Helden des Siebenjährigen Krieges (S. 83). Aus
den aufgefangenen Briefen konnte man übrigens ersehen, daß auch die
Franzosen sich sehr nach Frieden sehnten.
Den größten Teil des Buches füllen die Erinnerungen an den russisch-
türkischen Krieg aus. Sehr anschaulich ist der Übergang über die Donau
geschildert. Aber man ersieht, daß Lignitz in jener Nacht etwas aus der
Rolle gefallen ist, er blieb nicht der Offizier einer neutralen Macht, der
als Zuschauer dem Kampfe beiwohnt, sondern er nahm sichtlich am Gefecht
teil. Er zeigte einer russischen Abteilung, wo sie die Uferwände erklettern
konnte (S. 112), er gab dem Führer einer Batterie guten Rat (S. 113) und
rief Kosaken ermunternde Worte zu (S. 112). Seine Verdienste wurden
russischerseite auch anerkannt (S. 146).
Unter den Generalen der russischen Armee erwarb sich in jener Zeit
Skobelew besondere Berühmtheit. Lignitz nennt ihn einen famosen Führer
und in mancher Beziehung nachahmenswert. Er werde gut ergänzt durch
seinen ruhig überlegenden Generalstabsoffizier Kuropatkin. Der letztere
ist bekanntlich der unglückliche Führer der Russen im Kriege gegen die
japanische Landarmee geworden.
Berlin. Richard Schmitt.
Nachrichten und Notizen II. D95
Am 24. September trat im kleiren Festsaale der Universität zu Wien
der sechste deutsche Archivtag bei auBergewöhnlich starker Beteiligung
zusammen; die Zahl der Teilnehmer mochte 180—140 betragen. Den Vor-
sitz führte auf Vorschlag des Geh. Archivrat Grotefend-Schwerin, der im
Namen des geschäftsführenden Ausschusses die Versammlung eröffnete, der
Direktor des K. und K. Kriegsarchivs Feldmarschallleutnant von Woinowich.
Archivdirektor Schneider-Stuttgart sprach über Archivalienschutz in Württem-
berg; namentlich seine Mitteilungen über die nach dem Muster Badens
eingeleitete Inventarisierung der Gemeinde- und Pfarrarchive des Landes
durch Pfleger verdienen Beachtung und Nachahmung. Ein: Vortrag des
Archivdirektor Mell-Graz über „Archive und Archivwesen einer öster-
reichischen Landschaft (Steiermark), gab zugleich einen Einblick in die
ganz eigenartigen archivalischen Zustände Österreichs. Archivdirektor
Dr. Secher-Kopenhagen entwickelte die Ordnungsprinzipien im dänischen
Archivwesen, in dem namentlich das Provenienzprinzip mit größter Kon-
sequenz durchgeführt ist; der Vortrag wurde durch Vorlegung von Inventaren
und Beamtenetats erläutert. Allgemein interessierte der Vortrag des Archivrat
Dr. Warschauer-Posen über die Photographie im Dienste der archivalischen
Praxis; die mitgeteilten Proben gaben den überzeugenden Beweis von dem
großen Nutzen, den die Photographie für die Archive haben kann. Zu einer
Debatte hatte keiner der Vortrüge Veranlassung gegeben; mit Rücksicht auf
die vorgeschrittene Zeit verzichtete die Versammlung auch auf die in der
Tagesordnung vorgesehene Fortsetzung der Verhandlungen über Archiv-
benutzung zu familiengeschichtlichen Zwecken; es wurde vielmehr gebeten,
etwaige Ausführungen über die betreffenden Fragen dem Ausschuß zur
Aufnahme ins Protokoll mitzuteilen. Den Schluß der Sitzung bildete ein
geistreicher und formvollendeter Vortrag des Direktors des K. u. K. Haus-,
Hof- und Staatsarchivs Hofrat Winter, der einen Überblick gab über die
Entwicklungsgeschichte des genannten Archivs und seine jeweilige Unter-
bringung bis zur Errichtung des prächtigen Neubaus, den es vor vier Jahren
bezogen hat, und in einer pietätvollen Erinnerung an den langjährigen
Leiter des Archivs Alfred von Arneth ausklang. Nach einem gemeinschaft-
lichen Essen im Riedhof folgte unter Führung des Direktors und der Be-
amten eine eingehende Besichtigung des durchaus nach dem Magazinsystem
erbauten und in vieler Hinsicht lehrreichen und mustergültigen Ge-
bäudes. H. E.
An den Archivtag schloß sich die Hauptversammlung des Gesamt-
vereins der deutschen Geschichts- und Altertumsvereine an, die nach
einem Begrüßungsabend im Palace-Hotel am 25. Septbr. Vorm. 9 Uhr im
kleinen Festsaale der Universität zu Wien durch den Vorsitzenden des
Ortsausschusses Geh. Archivrat Bailleu-Berlin eröffnet wurde. In einem
einleitenden Berichte führte B. aus, daß der Gesamtverein auch im ver-
flossenen Jahre sich gedeihlich entwickelt habe und zur Zeit 172 Vereine
umfasse. Nach den üblichen Begrüßungsansprachen hielt Universitäts-
professor Dr. Fournier-Wien einen geistvollen Vortrag über Österreich und
Preußen- Deutschland in den ersten Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts.
596 Nachrichten und Notizen Il.
Da auch auf die Abendstunden allgemeine Öffentliche Versammlungen an-
gesetzt waren, eine Neuerung, die sich durchaus bewährte, wie der gute
Besuch dieser Abendsitzungen bewies, so konnten mehr Vorträge als sonst
üblich in die Tagesordnung aufgenommen werden. Es sprachen General-
major Dr. von Pfister-Stuttgart über den Tag von Jena, seine politischen
und militärischen Voraussetzungen, Universitätsprofessor Dr. von Schröder-
Wien über die Religion der arischen Urvölker, Prof. Dr. Dragendorff-
Frankfurt a/M. über Altertumsforschungen in Nordwestdeutschland, Hofrat
Dr. Piper-München über österreichische Burgen. Daneben wurde in den
Abteilungen eine rege Tätigkeit entwickelt. In der Sitzung der vereinigten
Abteilungen regten Dr. Swarowsky-Wien und Professor Redlich eine syste-
matische Sammlung der historischen Nachrichten über Elementarereignisse
und phbysisch-geographische Verhältnisse an; nach lebhafter Debatte wurde
anerkannt, daß sowohl vom naturwissenschaftlichen als vom volkswirtschaft-
lichen, wie insbesondere auch vom historischen Standpunkte aus eine solche
Sammlung in hohem Grade wünschenswert und daß die Geschichtsvereine
und ihr Organ, der Gesamtverein, zu ihrer Ausführung in erster Linie be-
rufen seien; zur Vorbereitung der Sammlung und insbesondere zur Formu-
lierung der zu stellenden Fragen wurde ein Ausschuß gebildet. Weiter
waren für die Sitzung der vereinigten Abteilungen Berichte über den
Stand der vom Gesamtverein angeregten und geförderten Unternehmungen
in Aussicht genommen. Geh. Rat Grotefend berichtete in Kürze über die
Grundkarten, Geh. Rat Bailleu statt des abwesenden Dr. Tille über die
Inventarisation kleinerer Archive, Geh. Archivrat Wolfram über den Stand
der historisch-topograph. Wörterbücher, Archivrat Beschorner über Flur-
namensammlungen; kürzere oder längere Besprechungen knüpften sich an
die einzelnen Referate an. Der Bericht des abwesenden Archivrat Jacobs
über Kirchenbücher wurde zu Protokoll genommen. In der 1./2. Abteilung
sprachen Prof. Anthes- Darmstadt über die Organisation der römisch -ger-
manischen Lokalforschung in Westdeutschland, Hofrat Bormann-Wien über
die Arbeiten der österr. Limeskommission, Kubitschek-Wien über das rö-
mische Wien, Prof. Hoernes-Wien über die Stufen und Gruppen des
Grüäberfeldes von Hallstadt, Museumsdirektor Dr. Seger-Breslau über Spuren
römischer Kultur in Schlesien, Dr. Frankfurter-Wien über Carnuntum, in
der 3. Abteilung Privatdozent Dr. Wolf-Freiburg über Aufgaben und Grund-
sätze der deutschen Territorialpolitik in der Reformationszeit. Die 4. Ab-
teilung (für historische Hilfswissenschaften) konstituierte sich neu, nachdem
die Archivkunde wegen der stündigen Archivtage ausgeschieden, als Ab-
teilung für Numismatik, Heraldik, Sphragistik und Genealogie unter Vorsitz
von E. Bahrfeldt-Berlin. In der 5. Abteilung (für Volkskunde) wurde ein
Antrag des Oberlehrers Wossidlo-Waren auf Gründung einer bibliographischen
Zentralstelle für Volkskunde eingehend erörtert und zur weiteren Vorbereitung
einem Ausschusse überwiesen, ein Antrag des Dr. Lauffer-Frankfurt a/M. auf
Änderung des Namens der 5. Abteilung in „Abteilung für Volks- und Alter-
tumskunde*, der zugleich auf die Errichtung eines Museums für Volks-
und Altertumskunde zielte, einstimmig abgelehnt; ferner wurde von Prof.
Brenner-Würzburg, Ingenieur Duchler-Wien, Direktor Haberlandt-Wien, Prof.
Nachrichten und Notizen lI. 597
Meringer-Graz über Methode und Erfolg der Bauernhausforschung und von
Schullerus über die Volkskundeforschung in Siebenbürgen berichtet. Den
Glanzpunkt der Abteilungssitzung bildete der geistvolle Vortrag des Prof.
Pommer-Wien „Charakteristik der Alpenjodler“, der durch Beispiele —
Juchzer und ein-, zwei- und dreistimmige Jodler — in unübertrefflicher Weise
erläutert wurde. Einen volkskundlichen Charakter trug auch der auf den
25. September angesetzte gesellige Abend im Annenhof; der deutsche Volks-
gesangverein in Wien trug echte deutsche Volkslieder in sorglicher Auswahl
und in meisterhafter Ausführung vor, Prof. Pommer mit seinen Genossen
gab noch eine Anzahl Jodler zum besten, und den Beschluß bildete
ein bis ins 16. Jahrhundert zurück nachweisbares Salzburger Hexen-
spiel. Am 26. vereinigte ein Festmahl im Hötel Savoy die Teilnehmer.
Am 27. wurden nach der Schlußsitzung das Rathaus und die reichen Samm-
lungen der Stadt Wien besichtigt; daran schloß sich ein Empfang der
Versammlung durch Bürgermeister Lueger und ein von der Stadt Wien der
Versammlung gewidmetes festliches Mahl im großen Rathaussaale. Freitag
der 28. Septbr. war dem Besuche des Schlosses Kreuzenstein und seiner
reichen Sammlungen und des Stifte Klosterneuburg gewidmet. An der auf
den 29. anberaumten Fahrt nach der Römerstadt Carnuntum beteiligte sich
nur noch eine kleine Anzahl. — Die nächste Versammlung des Gesamt-
vereins wird um den 15. Septbr. k. J. in Mannheim stattfinden. --m—
Am 25. und 26. Oktober d. J. fand in Karlaruhe die 25. Plenar-
sitzung der Badischen Historischen Kommission unter dem Vorsitz von
Prof. Dr. A. Dove statt. Nachstehende Übersicht zeigt den Stand der
einzelnen Unternehmungen der Kommission.
Der erste Halbband der von Dr. K. Rieder bearbeiteten Römischen
Quellen zur Konstanzer Bistumsgeschichte befindet sich unter der Presse
und wird mit dem zweiten 1908 ausgegeben werden. Die Fortführung der
Regesten der Bischöfe von Konstanz durch Dr. Rieder ist in Aussicht ge-
nommen. — Das von Archivassessor Frankhauser bearbeitete Register zum
III. Band der Regesten der Markgrafen von Baden wird noch im Laufe
dieses Jahres erscheineu. Band 4 und 5 sind in Vorbereitung. Der Fort-
führung der Regesten der Pfalzgrafen am Rhein widmete sich Dr. jur.
Graf von Oberndorff unter Leitung von Professor Dr. Wille. — Die Be-
arbeitung des Nachtragbandes zur Politischen Korrespondenz Karl Fried-
richs von Baden wird von Archivdirektor Dr. Obser unter Heranziehung
eines Hilfsarbeitere im nächsten Jahre in Angriff genommen werden. —
Die Herausgabe der Korrespondenz des Fürstabts Martin Gerbert von
St. Blasien wird an Stelle des } Geh. Rats Dr. von Weech Professor Dr.
Pfeilschifter in Freiburg übernehmen. — Von den noch fehlenden Blättern
der Grundkarten des Großherzogtums Baden wird nach Mitteilung des
Ober-Regierungsrats Lange im Laufe des Jahres 1907 der weitaus größte
Teil zur Ausgabe gelangen. — Vom Oberbadischen Geschlechterbuch, be-
arbeitet von Oberstleutnant a. D. J. Kindler von Knobloch, wurde in diesem
Jahre die erste Lieferung des III. Bandes ausgegeben, die zweite folgt im
Laufe des nächsten Jahres. — Das Manuskript des zweiten Bandes der
598 Nachrichten und Notizen II.
Wirtschaftsgeschichte des Schwarzwalds hofft Professor Dr. Gothein 1908
abschließen zu können. — Von den Oberrheinischen Stadtrechten ist in der
unter Leitung von Professor Dr. Schroeder stehenden fränkischen Abteilung
das von Dr. Köhne bearbeitete 7. Heft, das die Stadtrechte von Bruchsal,
Philippsburg (Udenheim), Rotenberg, Obergrombach und Steinbach enthält,
erschienen Das 8. Heft mit den Stadtrechten von Grünsfeld, Neudenau,
Österburken, Unteröwisheim und Besigheim befindet sich in Vorbereitung.
In der bisher unter Leitung von Professor Dr. Stutz, künftig unter Leitung
von Geh. Hofrat Professor Dr. von Below stebenden schwäbischen Ab-
teilung ist für 1907 das von Dr. Geier bearbeitete Überlinger Stadtrecht
zu erwarten. Der V. Band der von Geh. Rat Dr. von Weech und Archivrat
Dr. Krieger herausgegebenen Badischen Biographien ist zum Abschluß ge-
langt. — Für die Sammlung und Entwerfung der Siegel und Wappen der
badischen Gemeinden war Zeichner Fritz Held weiter tätig. Das dritte
Heft der Badischen Städtesiegel befindet sich in Vorbereitung. — Der Be-
arbeiter der Münz- und Geldgeschichte der im Großherzogtum Baden ver-
einigten Territorien Dr. Cahn hofft das erste Heft, das die Bodenseegebiete
behandelt, in Bälde zum Abschluß zu bringen. — Von den Denkwürdigkeiten
des Markgrafen Wilhelm von Baden ist der erste Band erschienen; die
Bearbeitung der beiden noch ausstehenden Bände wird gleichfalls Archiv-
direktor Dr. Obser übernehmen. Dr. Schieß läßt für 1907 den ersten Band
des Briefwechsels der Gebrüder Blarer erhoffen. — Die Pfleger der Kom-
mission waren für die Ordnung und Verzeichnung der Archivalien von Ge-
meinden, Pfarreien, Grundherrschaften usw. auch im letzten Jahre tätig.
Die Gemeindearchive des Landes sind sämtlich verzeichnet; von den Pfarr-
archiven fehlen noch zwei. Die Verzeichnung der grundherrlichen Archive
nähert sich dem Abschluß. Die im vorigen Jahre beschlossene Ordnung
der Gemeindearchive wurde in fünf Amtsbezirken in Angriff genommen
bezw. durchgeführt. — Von der Zeitschrift für die Geschichte des Oberrheins
ist der 21. Band unter Redaktion von Archivdirektor Dr. Obser und Pro-
fessor Dr. Wiegand erschienen. In Verbindung damit wurde Heft 28 der
Mitteilungen der Badischen Historischen Kommission ausgegeben. Das
Neujahrsblatt für 1906 „Ruprecht der Kavalier“, bearbeitet von Dr. Karl
Hauck in München, ist rechtzeitig erschienen. Für 1907 wird Geh. Hofrat
Professor Dr. Gothein die Geschichte des Breisgaus unter Maria A heresia
und Josef II. behandeln.
Die diesjährige Vollversammlung der Kommission für neuere Ge-
schichte Österreichs fand am 31. Oktober 1906 im Institute für öster-
reichische Geschichtsforschung in Wien unter dem Vorsitze des Prinzen
Franz von und zu Liechtenstein statt. Im Berichtsjahre wurde der erste
Band der österreichisch-englischen Staatsvertrüäge, der die Zeit bis 1748
umfaßt und von A. F. Pribram bearbeitet wurde, ausgegeben (Innsbruck,
Wagner 1907). Die anderen Arbeiten der Abteilung Staatsverträge haben
‚normalen Fortgang genommen: Staatsarchivar Hans Schlitter hat die Haupt-
einleitung der Verträge mit Frankreich vollendet und die Einleitungen der
Einzelverträge bis zum westfälischen Frieden gefördert; ebenso hat
Nachrichten und Notzen II. 599
Dr. Heinrich R. v. Srbik die Haupteinleitung der österr.-niederländiechen
Konventionen beendet und die archivalische Arbeit bis zum Jahre 1716
geführt; die Bearbeitung der Konventionen mit Siebenbürgen wurde von
Dr. Roderich Gooß bis 1645 durchgeführt, so daß in Jahresfrist diese
Gruppe der Staatsverträge fertiggestellt sein dürfte. Desgleichen stellt
Dr. Ludwig Bittner die Vollendung des zweiten Teiles des „Chronologischen
Verzeichnisses der österreichischen Staatsverträge“ für 1908 in Aussicht.
Für die Herausgabe der Korrespondenz Ferdinands I. hofft Dr. Wilhelm
Bauer im nächsten Jahre einen großen Teil druckfertig vorlegen zu können.
Leider wurde Dr. Karl Goll der ihn in der Arbeit unterstützte, durch eine
Veränderung seiner amtlichen Stellung gezwungen, aus dem Unternehmen
auszuscheiden. Die Vorarbeiten für die Ausgabe der Korrespondenz Maxi-
milians II. hat Dr. Viktor Bibl begonnen. Von Thomas Fellners hinter-
lassenem Werke „die österreichische Zentralverwaltung, I. Abteilung: von
Maximilian I. bis zur Vereinigung der böhmischen und österreichischen
Hofkanzlei (1749), bearbeitet und vollendet von Heinrich Kretschmayr‘*, ist
der 1. Band der Aktenbeilagen mit den Dokumenten von 1491 bis 1681
bereits im Druck vollendet, der zweite befindet sich unter der Presse, so
daß das Erscheinen der ganzen ersten Abteilung, welche aus einer geschicht-
lichen Übersicht (Bd. 1) und zwei Aktenbänden (Bd. 2 u. 3) bestehen wird,
im Laufe des Jahres 1907 zu erwarten ist. Dem Buchhandel wird das
Werk erst nach Fertigstellung sämtlicher 3 Bände übergeben werden. Die
Kommission hat eine Fortführung dieser für die österreichische Ver-
waltungsgeschichte so erwünschten Publikation bis zum Jahre 1848 be-
schlossen und mit der Bearbeitung Heinrich Kretschmayr betraut. Die
dritte Veröffentlichung in diesem Berichtsjahre ist das erste Heft der
„Archivalien zur neueren Geschichte Österreichs, verzeichnet im Auftrage
der Kommission für neuere Geschichte Österreichs“ (Wien, Holzhausen 1907).
Berichte über die ungemein reichhaltigen Privatarchive hochadeliger Häuser
Österreichs bilden den Inhalt dieser Hefte, die in zwangloser Folge er-
scheinen werden. Die Funktionsdauer der Kommissionsmitglieder wurde
vom k. k. Ministerium für Kultus und Unterricht auf weitere fünf Jahre
(1906 bis 1910) erstreckt.
Personalien. Ernennungen und Beförderungen. Akademien: Der
o. Prof. der Kirchengeschichte in Marburg Adolf Jülicher und der ao.
Prof. der Rechtsgeschichte Karl Zeumer in Berlin wurden zu korrespon-
dierenden Mitgliedern der Berliner Akademie und der o. Prof. der alten
Geschichte Heinrich Nissen in Bonn, der o. Prof. der Rechtsgeschichte
Arnold Luschin Ritter von Ebengreut in Graz und der o. Prof. der
Kunstgeschichte Joseph Strzygowsky in Graz wurden zu korrespon-
dierenden Mitgliedern der Münchener Akademie ernannt.
Universitäten und Technische Hochschulen: Der Ordinarius für alte
Geschichte in Erlangen Prof. Dr. Walter Judeich wurde als Nachtolger
Heinrich Gelzers nach Jena, der Professor an der Akademie in Posen
Dr. Ludwig Bernhard als o. Prof. der Nationalökonomie nach Greifswald
und der ao. Prof. der Staatswissenschaft Dr. Adolf von Wenckstern in
600 Nachrichten und Notizen II.
Greifswald als o Prof. nach Breslau berufen. Zu o Professoren wurden
ernannt der ao. Prof. der klassischen Archäologie Dr. Friedrich Köpp in
Münster, der ao. Prof. der germanischen Sprachgeschichte und Altertumskunde
Dr. Rudolf Much in Wien und der ao. Prof. der klassischen Archäologie
Dr. Heinrich Bulle in Erlangen. Der ao. Prof. Lic. Dr. Gerhard
Ficker in Halle wurde als o. Prof. der Kirchengeschichte nach Kiel, der
Privatdozent der Geschichte Dr. Elimar Klebs in Berlin als ao. Prof.
nach Marburg und der Privatdozent für Sozialpolitik und Staatswissen-
schaften Dr. Bernhard Harms in Tübingen als ao. Prof. nach Jena berufen.
Zum ao. Professor wurde ernannt der Privatdozent Dr. Georg
Friedrich Preuß in München. Der Privatdozent der alten Geschichte in
Berlin Dr. Paul M. Meyer erhielt den Titel Professor.
Der Direktor des Statistischen Amtes in Posen Dr. Otto Most wurde
mit Vorlesungen über Volkswirtschaft und Statistik an der Akademie in
Posen betraut. Der ao. Professor der Staatswissenschaften Dr. Otto
Auhagen in Breslau wurde an die Technische Hochschule in Berlin, der
a0. Professor der Staatswissenschaften Dr. Karl Kindermann in Heidel-
berg an die Landwirtschattliche Hochschule in Hohenheim und der Privat-
dozent der Staatswissenschaften Dr. von Wiese und Kaiserswaldau in
Berlin an die Akademie in Posen berufen.
Es habilitierten sich: Dr. Walther Küchler (Literaturgeschichte) in
Gießen, Dr. Ch. Rauch (Kunstgeschichte) in Gießen, Dr. Schmiz (Ge-
schichte der Medizin) in Berlin, Dr. Strieder (Geschichte) in Leipzig und
Dr. Fritz Burger (Kunstgeschichte) in München.
Kommissionen und Institute: Der Professor der mittelalterlichen Ge-
schichte in Lüttich Dr. Gottfried Kurth wurde zum Direktor des Institut
historique belge in Rom und der o Prof. der Archäologie in Münster
Dr. Fr. Köpp zum Mitglied der römisch-germanischen Kommission am
archäologischen Institut in Berlin ernannt.
Bibliotheken: Der Oberbibliothekar an der Universitätsbibliothek in Halle
Dr. Walther Schultze wurde an die Königl. Bibliothek in Berlin versetzt.
Todesfälle. Im Oktober dieses Jahres starb im Alter von 79 Jahren
der Geheime Regierungsrat Oberbibliothekar Dr. Ed. Bodemann in Han-
nover, bekannt durch zahlreiche Untersuchungen zur mittleren und neueren
Geschichte und vor allem durch seine Veröffentlichungen aus dem Brief-
wechsel der Herzogin Elisabet Charlotte von Orleans.
Am 11. Okt. starb in Würzburg der Ordinarius für alte Geschichte
Geheimrat Prof. Dr. Georg Friedrich Unger im 81. Lebensjahre. Er
war der Verfasser vieler Arbeiten und Schriften, wir erinnern nur an
Hellas in Thessalien, Römische Quellen des Livius, Der sogenannte Cor-
nelius Nepos und dann vor allem an seine Zeitrechnung der Griechen und
Römer und andere in dieses Gebiet schlagende Untersuchungen.
Anfang November starb in Brüssel der Professor der allgemeinen Ge-
schichte Leon Vanderkindere in Brüssel im Alter von 64 Jahren, dem
wir viele ausgezeichnete Arbeiten namentlich zur belgischen Geschichte
verdanken.
HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT
HERAUSGEGEBEN VON Pror. De. GERHARD SEELIGER IN LEIPZIG
BIBLIOGRAPHIE
ZUR DEUTSCHEN GESCHICHTE
1905/1906
BEARBEITET VON
Dr. OSKAR MASSLOW
UNIV.-BTBLIOTHBKAR IN BONN
E:
1906
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER IN LEIPZIG
ALLE RECHTE,
EINSCHLIESSLICH DES ÜBERSETZUNGSRECHTS, VORBEHALTEN.
WS oe RK ra
pà
mape
Inhalt.
A. Allgemeine Werke.
I. Hilfswissenschaften:
. Bibliographien und Literaturberichte .
Geographie
Sprachkunde .
. Paläographie; Diplamalik: ‘Chronologie.
. Sphragistik und Heraldik .
Numismatik SC
Genealogie, Hatniliengesehichte. önd Biographie
U. Quellen:
. Allgemeine Sammlungen e $
. Geschichtschreiber . . . 2. 2.2...
. Urkunden und Akten .
Andere schriftliche Quellen aia Denkrädler.
UI Bearbeitungen:
Allgemeine deutsche Geschichte .
2. Territorial-Geschichte .
Geschichte einzelner Verhältnisse
a) Verfassung. b) Wirtschafts- und Sorinigsschichte, c) Recht und Gericht.
d) Krivgswesen. e) Religion und Kirche f) Bildung, Literatur, Kunst.
g) Volksleben.
(Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften .
B. Quellen und Darstellungen nach der Folge der
Begebenheiten.
Das deutsche Altertum bis c. 500
a) Germanische Urzeit u. orstes Auftreten der Dänischen E der Geschichte.
b) Einwirkungen Roms. c) Ausbreitung der Deutschen und Begründung
germanischer Reiche. d) Innere Verhältnisse.
Fränkische Zeit bis 918. EE
a) Merowingische Zeit. b) Karolingische Zeit. c) Innere Verhältnisse.
Zeit der sächsischen, fränkischen u. staufischen Kaiser, 919—1254
a) Sächsische und frankische Kaiser, 919—1125. b) Staufische Zeit, 1125—1254
c) Innore Verhältnisse.
. Vom Interregnum bis zur Reformation, 1254—1517
a) Vom Interregnum bis zum Tode Karls IV., 1251-1378. b) Von Wenzel
bis zur Reformation, 1378—1517. c) Innere Verhältnisse.
a?
Seite
*1. *73
Zä #74
*3, *74
*3, *75
ZA *76
*4, *76
SR. So?
Sg *79
Zu *79
SR *80
*10. *81
*11. *82
*11.: *83
*15. *85
#26. *94
*30 *99
*34. *101
*36. *103
+39. *106
IV Inhalt.
5. Zeit der Reformation, Gegenreformation und des 30jährigen
Krieges, 1517—1648 ee te er We: Aa
a) Reformationszeit, 1517 — 1555. b) Gegenreformation und 30jahr. Krieg,
1555—1648. c) Innere Verhältnisse.
6. Vom Westfäl. Frieden bis zum Tode Karls VI. und Friedrich
Wilhelms I., 1648—1740 .. ny
7. Zeitalter Friedrichs d Gr., 1740 — 1789. e
8. Zeitalter der französ. Revolution u. Napoleons, 1789—1815.
9. Neueste Zeit seit 1815
Alphabetisches Register .
*46.
*56.
*59.
*63.
7.
Seite
*113
*120
WEE
*1?5
*129
*135
Teil L*
A. Allgemeine Werke.
I. Hilfswissenschaften.
4. Bibliographien und
Literaturberichte.
Dahlmann -Waitz, Quellenkde. d. dt. G-
7. Aufl. Halbbd. 1, s. ‘05, 1956. Rez.: N. Arch
90, 726f. Holder - Egger; Beil. z. Allg. Ztg-
05,Nr.117 J.P.; Rev. crit.’05, Nr. 47 Reuss. [1
Loewe, V., Bücherkde. d. dt. G.
Krit. Wegweiser durch d. neuere dt.
Lit. 2. verm. u. verb. Aufl. Berl.,
Rüde. 131 S. 2 M. [2
Bibliographie d. dt. Zeitschriften-
Lit. (s. ’05, 1957). Bd. XV: Juli-Dez.
1904. Lfg. 2-5. S. 65-350. Bd. XVI:
Jan.-Juni "op 357 S. [3
Bibliotheca geogr. Hrsg. v. d. Ges.
f. Erdkde. in Berlin. Bearb. v. O.
Baschin (s. ’05, 3). Bd. X: 1901.
571 S. 8 M. [4
Chevalier, U., Répert. des sources
hist. du moy.-âge (s. Op, 1958). Bio-
Bibliogr. Fasc. 5-6: J-Nastagio.
Sp. 2297-3288. à 7 fr. 50. [5
Lasteyrie, R. de, Bibliogr. des
travaux hist. et archéol. publ. p. les
sociétés savantes de la France (s. ’04,
1660). IV,4. S. 593-725 & xxjv S. 4 fr. [6
Schön, Th., Württemb. G.-Lit. v.
J. 1904. Mit Nachtrr. a. 1901, 1902
u. 1903. (Württb. Vierteljhfte. f.
Landes-G. N. F. 14, 449-82.) [7
Frankhauser, J., Badische G.-Lit.:
1904. (Zt. f. G. d. Oberrh. 20, 462-
504.) [8
Alsatica. G., Topogr. u. Lit. v.
Els.-Lothr. Elsäss. Drucke enthalt. d.
Bibliothek d. verstorb. Herrn Abbe
L. Dacheux in Straßb. u. d Abtlig.
Alsatica d. Biblioth. Eug. Müntz
* Abgeschlossen 20. Nov. 1905.
merkt, 1905.
in Paris. Katal. Nr. 490. Frkf. a.M.,
Baer & Co. 1904. 130 8. [9
Kaiser, H., Elsäss. G.-Lit.: 1904.
(Zt.f.G.d.Oberrh. N.F. 20, 621-69.) [10
Seitz, Bibliogr. z. berg. G.: 1. Okt.
‘04 bis 1. Okt. op (Zt. d. Berg. G.-
Ver. 38, 899-402.) [11
Petit, L. D., Repertor. d. ver-
handelingen en bijdrr. betr. de gesch.
d. vaderlands, in tijdschrr. en mengel-
werken tot op 1900 verschenen. Afi. 1.
Leiden, Brill. 34 S., Sp. 1-284.
1 fl. 80. [12
Marle, R. van, Bibliogr. van
’s- Gravenhage. ’'s-Gravenh., van
Stockum. 8; 50 S. 1 fl. 75. [13
Loewe, V., Neuere Lit. z. hannov. G. (Korr.-
Bl. d. Gesamt-Ver. 1905, Nr. 6.) [14
Nirrnheim, H., Übersicht üb. d. 1903 ersch.
Lit. z. hamburg. G., nebst Nachtrr. a. früher.
Jahren. (Mitt. d. Ver. f. hamb. G. Jg. 24,
Bd. 8, 418-25.) — Ders., J. Heckscher u. A.
Obst, Hamburgensien a. d Hamb. Correspond.,
d. Hamb. Nachrr. u. d. Hamb. Fremdenblatt:
1903. (Ebd. 425-87.) [15
Fischer-Benzon, R. v., Lit.-Be-
richt: 1904/5. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-
holst. G. 35, 283-320.) [16
Dobenecker, 0., Übers. üb. d.
neuerdings erschien. Lit. z. ar
G.u. Altertkde. (Zt. d. Ver. f. thür. G.
N. F. 15, 427-48.) [17
Brunn gen. v. Kauffungen, K. v., Übers.
üb. neuerdings ersch. Schrr. u. Aufsätze z. G.
u. Altertkde v. Mühlhausen i. Thür. (Stadt-
u. Landkreis) u. Umgegend. (Mühlhäus. G.bll.
6, 179-81.) Dn
Hantzsch, V., Übers. üb. neuerdings
‘ersch. Schrr. u. Aufsätze z. sächs. G. u.
Altertkde. (N. Arch. f. sächs. G. 26,
370-85.) [19
— Erscheinungsjahr, wo nicht ver-
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 1. Bibliographie. 1
"2
Brendicke, H., Verzeichn. mär-
kischer Städte-Chroniken. (Mitt. d.
Ver. f. G. Berlins "op. Nr. 7f.) [20
Rez.. Forschgn. z. brandb. u. preuß. G.
18, 626f. M. Hass.
Feuereisen, A., Dielivländ. G.-Lit.
(8. '05, 21): 1903. 83 S. 2 M. [21
nr Bibliogr. d. dt. Regi-
ments- Bataillons -Geschichten.
Berl., Mittler. 170 S. 6 M. [22
Rez.: Börsenbl. f. d. dt. Buchhandel ’05,
Nr. 232 Kleemeier:
v. Scharfenort; Milit.-Lit.-Ztg.
Lit. Zbl. ’05, Nr. 46 v. P.-H.
Bibliographie d.kirchengeschichtl.
Lit.: 1. Jan. bis 1. Nov. up (Zt. f.
Kirch.-G. 26, Hft. 2-4. Beil., S. 1
-90.) 23
Erman, W. u. E. Horn, Bibliogr.
d. dt. Universitäten (s. Op, 1983).
Tl. II: Register u. Nachtrr., bearb.
v. W. Erman. 313 S. 15 M. [24
Rez. v. TI. I-III: Gött. gel. Anz. '05, 806-23
Luschin v. Ebengreuth; v. Tl. I: Hist. Zt. 95,
281-84 G. Kaufmann; v. II: Börsenbl. f. d. dt.
Buchhandel "Op, Nr. 183 Jünemann.
Zeitschriftenschau, Volkskund-
liche, f. 1903; hrsg. im Auftr. d Hess.
Vereinigg. f. Volskde. v. A. Strack.
Lpz., Teubner. 281 S. (Mit d. 3. Bde.
Dt. Lit.-Ztg. '05, Nr. 42
’05, Nr. 10;
d. „Hess. DU f. Volkskde.“ in 1 Bd.: ;
12 M. 20.) [25
2. Geographie.
Götz, W., Hist. Geographie. Bei-
spiele u. Grundlinien. (Die Erdkunde
hrsg. v. Klar. XIX.) Wien, Deuticke.
1904. jx, 294 S. 10 M. 50. 26
Kretschmer, Hist. Geogr. von Mitteleuropa,
s. °05, Nr. 30. Rez.: Hist. Jahrb. 26, 198
Löffler; Mitt. d. Ver. f. hamburg. G. Jg. 24,
Bd. 8, 558-60 Heskel. [2
Knäll, Hist. Geogr. Dtlds. im Mittelalter,
s. 04, 29. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '04, Nr. 8
Curschmann; Hist. Jahrb. 25, 656 f. Löffler. (28
Neumann’s Orts- u. Verkehrs-
Lexikon d. Dt. Reichs. 4. Aufl., hrag.
v. M. Broesike u. W. Keil (s. '05
1986). Bd. II. S. 641-1255. 9 M. [29
Jolig, K., Niederländ. Einflüsse in
d. dt. Kartographie besond. d. 18. Jh.
Leipz. Diss. 1904. 84 S. [30
Hahn, F., Die Zentralkommission f. wis-
senschaftl. Landeskde. in Did. (Dt. G.bll. 7
1-8.) [31
Schmidkontz, Reitrr. z. Flurnamenforschg.
(Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 43, 365-83.) [32
Gemeindelexikon d. im Reichsrate
vertret. Königreiche u. Länder (a. ’05,
1988). Bd. V: Kärnten. 176 S. 7 M.
Bibliographie Nr. 20—76.
Bd. IX: Böhmen. 2 Tle. 1364 S.
48 M. [33
Topographie v. Niederösterr. Hrsg.
v. Ver. f. Landeskde. v. Niederöst.
Red. v. M. Vancsa (s. '04, 1702..
Bd. VI. (Der alphab. Reihenfolge d.
Ortschaften Bd. V), Hft. 6-8. S. 321
512. à 2 M. [34
Knapp, Ch. u. M. Borel, Geogr.
Lexikon d. Schweiz (s. 05, 1991).
Lfg. 133-652. (Bd. III, 641-768 u. IV,
1-192; Ktn.) à 60 Pf. [35
Krieger, A., Topogr. We
d Grhzgts. Baden. 2. Aufl. (s. `
1995). Bd. II. 1590 S. 25 M.
Rez. v. I, 2: Lit. Zbl. ’05, Nr. 40 K-f.
Elsaß-Lothringen,Das Reichsland; Landea-
u. Ortsbeschreibg., s. ’04, 30. Rez.: Zt. f. G.
d. Oberrh. 20, 321-23 Bioch. En
Atlas, Geschichtl., d Rheinprovinz (s. '04,
33). Rez. v. Erlautergn. Bd. III (Fabri-
cius, Hochgericht Rhauuen): Jahrbb. f. Na-
tionalükon. 3. F., 25, 391-93 Heldmann; v.
Erläutergn. Bd. IV (F orst, Fürstent. Prum):
Hist. Zt. 95, 106. Hashagen.
Fabricius, W., Das Hochgericht
auf der Heide (Die Wildgrafschaft
zwisch. Oberstein, Meisenheim, Lau-
terecken u. Kusel). (Westdt. Zt. 24,
101-200; Kte.) [39
[Fortsetzg. d. Untersuchgn. üb d. mittel-
alterl. Geogr. d. Rheinlande!]
Imme, Th., Die Ortsnamen d.
Kreises Essen u. d. angrenzenden
Gebiete. (Beitrr. z. G. v. Stadt u. Stift
Essen. Hft. XXVI.) 40
Größler, H., Einteilung d. Landes
zwisch. unterer Saale u. Mulde in
Gau u. Archidiakonate. (Arch. f.
Landes- u. Volkskde. d. Prov. Sachs.
15, 17-44; Kte.) Sep. Eisleb., Größler.
1 M. 50. [41
Hey, 6. u. C. Schulze, Die Sie-
delungen in Anhalt. Ortschaften u.
Wiüstungen mit Erklärg. ihrer Namen.
Halle, Waisenhaus. 192 S. 4 M. [42
Hertel, L., Der Rennsteig d. TERN,
Waldes. (Dt. G.bll. 7, 27-39.)
Witte, H., Wendische Bevölke-
rungsreste in Mecklenburg. (Forschgn.
z. dt. Landes- u. Volkskde. XVI, 1.)
Stuttg., Engelhorn. 124 S.; Kte.
8 M. 40. [44
Werminghoff, A., Bedeutg. d. Grundkarten
f. d. hist. Forschg. (Pomm. Jahrbb. 6, 105-23.;
— C. Drolshagen, Gemarkungen u. Grund-
karten. (Ebd. 125-41.) — W. Deecke, Be-
ziehgn. d. vorpomm. Stüdte z. Topogr. u.
Geol. ihr Umgebg. (Ebd. 143-61.) ER
Sembritzki, J.. Die topogr. Verändergn.
im ostpreuß. Oberlande währ. d. 19. Jh.
(Oberland. G.bll. 6, 19-73 ) [46-
Ga
Literaturberichte. — Geographie. — Sprachkde. - Paläographie; Diplomatik.
3. Sprachkunde.
Thesaurus linguae Latinae (s. ’05,
2007). 1,9: Amicus-Amyzön. Sp. 1905
-2032. 8 M. 80. [47
Grundriß d germ. Philol. gë
v. H. Paul. 2. verb. u. verm. Aufl.
(s. "04. 46). UI, 2: Metrik. 259 S.
4 M. [48
Behaghel,
2. verb. Aufl. 3. Abdr.
riß d. germ. Philol“)
S. 649-790; Kte. 4 M. [49
Grimm, J. u. W., Dt. Wörterbuch
(s. "08. 2008). X, Abt. 2, Lfg. 1-2:
Sprecher— Stabgericht. Sp. 1-368.
XII, 7: Verschreckerle— Versitzen.
Sp. 1153-1344. à 2 M. [50
Heyne, M., Dt. Wörterb. 2. Aufl.
(s. Op, 2009). Lfg. 4-15. (Bd. I, Sp. 385
-1282. Bd. II, „SP: 1-640.) à 1 M. [61
Sandera Me Handwörterb. d. dt.
Sprache. Auf. Lpz., Wigand.
10718. 7 m 50. 52
Gutjahr, E. A., Zur neuhochdt. Schrift-
sprache Eykes v. Repgowe, des Schöffen b.
oberst. sächs. Gerichtshofe u. Patriziers in d.
Bergstadt zu Halle a. d. Saale. Eine sprach-
u. rechtsgeschichtl. Abhdlg. als Prodromos.
(Schul-Progr.) Lpz., Dieterich. 76 S. 3M.60. [53
Wehrle, H., Die dt. Namen d. Himmels-
richtgn. u. Winde. (Zt. f. dt. Wortforschg.
7, 61-135; 221-40.) [54
0., G. d. dt. Sprache. Der
(Aus: „Pauls Grund-
Straßb., Trübner.
Kisch, G. u. A. Schallerun, Zum Wörter-
buch. (Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenbürg. Ldkde.
28, 49-103.) — A. Scheiner, Gemeinsächsisch
und Nösnisch. (Ebd. 121-25.) — 6. Kisch
Moselfränkischu.Ripuarisch. (Ebd. 137-41.) (55
Idiotikon, Schweizer. (s. "op, 62).
Hft. 61-53 (Bd. V, Sp. 1187-1318 u.
Bd. VI, Sp. 1-288). 6 M. [56
Fischer, Herm., Schwäbisch. Wör-
terb. (s. '05, 2015). Lf. 11-12. (Bd. I
Sp. 1-320.) à 3 M.
Ders., Üb. d. geogr. u. lexikal. EEN
d. schwäb. Mundarten. (Mitt. d. Vert G. etc.
in Hohenzoll. 38, 1-14.)
Bohnenberger, K., Die alemann.-
fränk. Sprachgrenze vom Donon bis
zum Lech. (Zt. f. hochdt. Mundarten
6, 129-205; Kte.) Sep. Heidelb.,
Winter. 4 M. [58 |
Meyer-Markau, W., Beitrr. zu e.
Wörterb. in Duisburger Mundart.
(Festschr. z. 14. Hauptversammig. d.
Allg.Dt. Sprachvereins 5. 81-104.) [59
Zinck, P., Zur G. unser. Vornamen.
(Dt. Gh 7 7, 39-53.) Parochie Baals-
dorf. [60
Bertsche, K., Die volkstüml. Per-
sonennamen e. oberbadisch. Stadt.
Ein Beitr. z. G. d. alemann. Namen-
[
i
|
"3
gebung. (Alemannia N. F. 6, 161-
224.) [61
Roth, F., Frankenthaler Familiennamen
in d. Edigheimer Kirchenbüchern. (Monats-
schr. d. Frankenthal. Altert.-Ver.’05,Nr.9.) (62
Beckmann, P., Korveyer u. Os-
nabrück. Eigennamen d. 9-12. Jh. als
Beitrag z. altsächs. Dialektforschg.
Münster. Diss. ’04. 100 S. [63
Seppeler, &., Die Familiennamen
Bocholts. Beitr. z. Etymol. u. Be-
deutungslehre d. dt. Familiennamen.
Progr. Bocholt. 52 S. [64
Lewy, E., Die altpreuß. Personen-
namen. I. Bresl. Diss. ’04. 72 S. [65
4. Palüographie; Diplomatik;
Chronologie.
Monumenta palaeogr., hrsg. v. A.
Chroust(s.'05,2026). 1,19-20. (20 Taf.
m. 42 S. Text.) 40 M. [66
Arndt, W.. Schrifttafeln z. Erlerng.d. lat.
Palueogr., s. ’05, 73. Rez. v. Hft. 3 (hrsg. v.
M. Tangl): Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg.
26, 136 f. Erben; Götting. gel. Anz. ’05, 971-
75 Brandi. [67
Steffens, Lat. Paläogr., s. ’04, 1749. Rez.:
N. Archiv 30, 514 Tangl; Gött. gel. Anz. "op,
9368-71 Brandi. [68
Jusselin, M., Notes tironiennes
dans les diplômes. (Moyen Age 17,
478-87 u. Bibl. de l'École des chartes
66, 361-89.) 69
Rez. d. 1. Aufsatzes: N. Archiv 80, 751f.
Tangl.
Legendre, P Un Manuel Tironien
du X. siècle. Publ. d’apres le Me.
1597 A de la Biblioth. Nat. Paris,
Champion. vo, 140 S. 5 fr. [70
Ficker, J. u. O0. Winckelmann,
Handschriftenproben d. 16. Jh. nach
Straßb. Originalen (8.'02,1855). Bd. II:
Taf. 47-102. Zur geist. Gesch. o,
186 S. Text.) 50 M.
Rez.: Lit. Zil, ’05, Nr. 40 E
Stengel, Dt. Urkundenlehre d 13. ge: e
in Abtig. B, Gruppe 4,cu.
Schmitz- Kallenberg, L., Pipit-
urkk. auf Marmor u Metall? (Hist.
Jahrb. 26, 588-90.) Vgl. '05, 76. [73
Göller, E., Zur Stellg. d. Korrek-
tors in d. päpstl. Kanzlei. (Röm.
Quartalschr. 19, 83-88.) [74
Lechner, J., Das Monogramm in
d. Urkk. Karls d. Gr. (N. Archiv 30,
702-7.) — Ders., Desgl. (Beil. z. Allg.
Ztg. '05, Nr. 190.) — Vgl. Op, 2030. [75
Nchiaparelli, L., I diplomi dei
Re d'Italia. Ricerche stor.-diplom.
Parte I: I diplomi di Berengario I.
1*
*4 Bibliographie Nr. 76—127.
Parte I: I diplomi di Guido e di | VI: Le Brabant, les Flandres, la
Lamberto. (Bull. dell Istituto stor
Ital. Nr. 23, 1-167. 26, 7-103.) [76
Kehr, Die Urkk. d. normann.-sizil. Könige,
6.’04,66. Kez.: Moyen Age 16, 303-7 Chalandon;
Hist. Vierteljschr. 7, 403-7 Lechner; Engl. bist.
rev. 19, 149-52 Banker. [77
Jaenicke, Beitrr. z. Urkk. u. Kanzleiwesen
d gräfl. Anhaltiner, s. ’04, 69. Rez.: N. Archiv
30, 530f. H. H. [77a
Bauer, W., Das Register- u. Kon-
zeptwesen in d. Reichskanzlei Maxi-
milians I. bis 1502. (Mitt. d. Inst. f.
österr. G.forschg. 26, 247-79.) [78
Beau, 0O., Das christl. Osterfest.
Geschichtliches u. Berechng. Progr.
Sorau. 4°. 24 S. [79
Erben, W. u. K. Oertel, Zur Osterrechnung.
(Beil. z. Allg. Ztg. ’05, Nr. 84.) [80
Callewaert, C., Les origines du
style pascal en Flandre. (Ann. de la
Soc. d’&mulation "op, Hft. 1-2.) [81
Caron, P., Concordance des calen-
driers républicain et Grégorien avec
une notice prélim. (Publ. de la Soc.
d’hist.mod. Fasc. 1.) Paris, Soc. nouv.
de libr. et d'éd. 59 S. [82
5. Sphragistik und Heraldik.
Bach, M., 3 württb. Städtesiegel:
Nürtingen, Marbach u. Saulgau. (Dt.
Herold "08 Nr. bi [83
Ewald, W., Die Siegel d. Erz-
bischofs Anno II. v. Köln, 1056-1075.
(Westdt. Zt. 24, 19-34; Taf. 1.) [84
Alvin, F., Contributions a la sigillo-
graphie nation. I. (Aus: Rev. belge
de num. ’05.) Brux., Goemaere. 219:
Taf. 1 fr. 50. [85
Siebmachers Wappenbuch (s. "08,
2044). Lig. 501-506. à 6 M. [86
Inh: Lfg. 501 u. 506 = Bd. IH, 2. II.
Hft. 10 u. 11. (Preuß. Adel. Edelloute. 2. Tl.)
8. 185-214 u. Suppl. 1-16; Taf. 163-186 u. 1-12.
— Lfg 502 = Bd. V, 7. Hft. 2. (Bürgerl. Ge-
schlechter.) 8. 41-60; Taf. 41-60. — Lfg. 503
= Ba. I. 2. Hft. 7. (Die dt. Souverane u.
Lande.) S. 97-216; Taf. 109-126. — Lfg. 504
= Bd. IV, t4. Hft. 17. (Galiz. Adel.) S. 237-50;
Taf. 288-308. — Lfg. 505 = Bd. IV,4. Hft. 8.
(Niederösterr. Adel.) S. 249-78; Taf. 127-144.
Schlawe, K., Herald. verzierte Bildnisse
in d. Breslauer Stadtbibliothek (s. '05, 86).
Forts. (Dt. Herold '04, Nr. 12 u. ’05.) [87
Stückelberg, E. A., Basler Wappen in ei
Brüsseler Handschr. (Basler Zt. f. G. 5, 286;
Taf. II.) [$8
Zingeler, K. Th., Wappen u. Fahne der
Hohenzollern. (Beil. z. Allg. Ztg.’05,Nr. 50.) [59
Gelre, Wapenboek ou armorial de
1334 à 1372; publ. p. V. Bouton.
Hollande. Paris, Bouton. 4°. 476,
xxxvj S.; Taf. 500 fr. [90
Block, Prince E. de, Armorial des
princes du sang royal de Hainaut et
de Brabant. Paris, Champion. Fol.
269 S. 100 fr. [91
Zimmermann, P., Die Städte-
wappen d. Herzogtums Braunschweig.
(Braunschw. Magaz. '05, 97-101;
111-31.) [92
Mettig, M., Üb. d. unbekannte Wappen
auf d. Bilde: „Die Stadt Lübeck“ im Hause
der Schwarzen Hiüupter zu Riga. (Sitzungs-
berr. d. Ges. f. G. etc. d. Ostseeprovinzen
Rußlands '04, 78f.) [93
Hauptmann, Das Wappen d. eichsfeldisch.
v. Hagen in u. bei Duderstadt. (Dt. Herold
05, Nr. 9.) — Vgl: v. Mülverstedt (ebd.
Nr. 11.) [94
6. Numismatik.
Luschin v. Ebengreuth, Allg. Münzkde.,
s. up, 2048. Rez.: Hist. Zt. 95, 284-86 Cahn ;
Berl. Münzbll. ’05, Nr. 89 Dannenberg: Rev.
num. 4. S., T. 9, 254-56 Blanchet; Jahrb. f.
Gesetzgebg. etc. 29, 1683f. F. v. Schrotter;
Zt. f. Suzialwiss. 8, 475 Wutke. BI
Engel, Arth. et R. Serrure, Traité
de numismat. du Moyen Age. T. III:
Depuis l'apparition du gros d'argent
jusqu'à la création du Thaler. Paris,
Leroux. S. 945-1459. 15 fr. [96
Rez.: Zt. f Num. 25, 282-55 Menadier.
Demole, E., Triens méroving. (Rev. suisse
de num. 12, 459f.) — J. V. Kull, Die ältest.
bayer. Münzen. (Altbayer. Monatsschr. 4,
181-83.) (97
Dannenberg, H., Die dt. Münzen
d. sächs. u. fränk. Kaiserzeit (s. ’05,
2050). Bd. IV. Berl., Weidmann.
S. 875-1020; 11 Taf. 14 M. [98
Rez.: Lit. Zbl. on, Nr. 46 F. Friedensburg.
Bahrfeldt, E., Der Hacksilberfund v.
Alexanderhof (s. ’05, 104). Nachlese. (Berl.
Münzbll. ’05, Nr. 38.) (99
Engels, W., Der Fund v. Liesborn
i. Westf. (Zt. f. Num. 25, 227-44.) [100
Buchenau, H., Der Brakteaten-
fund v. Seega. Beitr. z. Erforschg.
d dt. Münzdenkmüäler a d. Zeitalter
d staufisch. Kaiser. (Gemeinschaft,
Veröffentlichg. d. Hist. Kommissionen
f. Hessen u. Waldeck u. f. d. Prov.
Sachs. u. Hrzgt. Anhalt.) Marb.,
Elwert. 4°. ze, 174 S.; 27 Taf.
20 M. — Ders., Der Brakteatenfund
v. Effelder 1876. (Mühlhäus. GI
6, 1-11; 2 Taf.) [101
Noss, A., Ein Gulden d. Erzbischofs Wal-
ram v. Köln, 1332-1349. (Berl. Münzbll. ’05,
Nr. 43/44.) [102
Chronologie. — Sphragistik u. Heraldik. — Numismatik. — Genealogie. *5
Collombier, F. et P. Bordeaux,
Deniers parisis inéd. de Jean le Bon,
roi de France, et de Charles IV., roi
des Romains. (Rev. num. 4. S., T. 9,
218-30.) [103
Michaud, A., Les monnaies des
princes-&v&ques de Bâle. (Bull. suisse
de num. 18, 5-107; Taf. 2-16.) —
J. Schneuwly, Étude sur la monnaie
à Fribourg. (Ebd. 125-30.) 104
Friedrich Carl, Zur Münz-G. d.
Fürstl. Hauses Stolberg. TI.II. Dresd..
Selbstverl. 54 S. [105
Bahrfeldt, E., Zur Münz-G. d.
Reichsstadt Worms im Mittelalter.
(Berl. Münzbll. ou, Nr. 37; 38; 43/44;
45.) — E. Heuser, Die frühest. Prä-
gungen d. St. Worms. (Aus: Bd. IV
d. Arch. f. Braktkde.) Wien. "08
19 S.; Taf. E
Joseph, P., Offenbach als pfalz-
Her Münzstätte. (N. Arch. f. G. d.
tadt Heidelb. 6, 201-25.) [107
Fiala, Münzen u. Medaillen d. welfisch.
Lande. Tl: D. mittlere Haus Braunschw,,
Linie zu Calenberg, s. '05, 2062. Rez.: Braun-
schw. Magaz. op, i1f. P. J. Meier. [108
Behrens, H., Münzen d. St. Lübeck
(s. '05, 119). Forte. (Berl. Münzbll.
'04, Nr. 36 u. op, Nr. 37; 41 ff.) Sep.
Berl., Berl. Münzbll. 274 S.; 2 Taf.
10 M. 109
Rez.: Hans. G.bll.’04,5, 184-87 Edw.Schröder.
Schrötter, F. Frhr. v., Beitr. z.
Holstein-Plönschen Münzwesen 1618-
1761. (Ebd. Nr. 40.) [110
Buchenan, &., Die Kurfürst]. sichs.
Münzordng. v. 1500 m. Abbildgn. v.
Stolberger, Schwarzburg. u. Hohn-
steiner Münzen. (Bll. f. Münzfreunde
op. Nr. 7/8.) [111
Schwandt, W., Westpreuß. Münz-
funde. (Aus: „Beitrr. z. Landeskde.
WestpreuBens.“ Festschr.z. 15. dt.Geo-
graphentag. Danzig 1905.) 238. [112
Borchardt, F., Münzstempel d. St.
Danzig. Progr. Danzig. 20 S. [113
Schrötter, F. Frhr. v., Torner
Zainproben 1528-1535. (Zt. f. Num.
25, 245-75.) [114
7. Genealogie, Familien-
geschichte und Biographie.
Hofkaleuder, Gothaisch. geneal.
(8. Op, 127). Jg. 143: 1906. 8 M. Di
Schmidt, Berth., Die Reußen, s .’05, 1789.
Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 26, 173f. Ermisch;
Mitt. a. d. hist. Lit. 33, 352-54 K. v. Kauf-
—,—,—
fangen; Zt. d. Ver. f. thür. G. N. F. 15, 4171.
Dobenecker; Korr.-Bl. d. Gesamt-Vor. ’05,
Nr. 11/13 Devrient. [116
Taschenbuch, Gothaisch. geneal.,
d. gräfl. Häuser (s. op, 134). Jg. 79:
1906. 8 M. — Dass. d. freiherrl.
Häuser. Jg. 56: 1906. 8 M. — Dass. d.
adelig. Häuser. Jg. VII: 1906. 8M.[117
Rehm, H., Prädikat- u. Titelrecht
u. dt. Standesherren. Eine rechtl.-
kulturgeschichtl.Untersuchg.im Auftr.
d. Ver. d. dt. Standesherren. Münch.,
Schweitzer. 4°. 359 S. 11 M. 50. [118
Roz.: Dt. Herold '05, Nr. 10 Kekule v.
Stradonitz.
Krane, A. Frhr. v.. Auszüge a. den
in der: „Genealogia d. Hoch-Gräflich,
Freiherrl. u. Hochadel. Geschlechts
derer v. Stosch etc." enthalt. Ahnen-
tafeln. (Vierteljschr. f. Wappenkde.
etc. 33, 263-307.) [119
Taschenbuch, Geneal., d. adelig.
Häuser Üsterreichs. Jg. I. Wien,
Maaß’ Söhne. 655 S.; 3 Bildn. u.
2 Taf. 10 K. 50. [120
Rez.: Dt. Herold "op, Nr. 11 Kekule v.
Stradonitz; Lit. Zbl. un, Nr. 52
Schiviz v. Schivizhoffen, L., Der
Adel in d Matriken d Hrzgts. Krain.
Triest, Schimpff. 4°. 5068. 20M. [121
Geschlechterbuch, Schweizer. Al-
manach genealog. suisse. Jg. I: 1906.
Basel, Lendorff. 830 S. 12 M. [122
Macco, H. F., Beitrr. z. Geneal.
rhein. Adels- u. Patrizier- Familien.
Bd. IV. Gesch. u. Geneal. d. Fam.
Pastor. Aach., Verl.- u. Druck.-Ges.
4°. 233 8, Taff. [128
Lehmann, Verzeichn. adelig. Personen,
welche auf d. alten, jetzt nicht mehr im Ge-
brauch befindl. Kirchhöfen d. Stadt Göttingen
beerdigt liegen, soweit d. betreff. Grabdenk-
mäler noch zu entziffern sind. (Vierteljschr.
f. Wappenkde. etc. 33, 227-56 ) [124
Meier, H., Zur Geneal. d. braunschweig.
Stadtgeschlechter. (Braunschw. Magaz. ‘05,
Nr. 4.) [125
Mushard, Luneberg, Monumenta
nobilitatis antiquae familiarum il-
lustrium, in primis ordinis equestris
in ducatibus Bremensi & Verdensi
i. e. Denckmahl d. uhralten berühmt.
hochadelichen Geschlechter insonder-
heit d. hochlöbl. Ritterschafft im
Herzogt. Bremen u. Verden. Bremen
1708. Anast. Neudr. Berl., Barsdorf.
xx, 572 S. 50 M. [126
Schütz, v., Die in d. Urkk. d.
ehem. Wilhelmiter-KlostersWasungen
genannt. adeligen Familien. (Vier-
°6
teljschr. f. Wappenkde. etc. 33, 237
-62.) [127
Grotefend, 0., Mecklenburger in
Danzig. (Jahrbb. d. Ver. f. mecklenb.
G. 70, 49-152. [128
Obernitz, 6. v., Das Stammbuch
d. Sam. v. Jordan u Alt-Patschkau
1605-1654. (Vierteljschr. f. Wappen-
kde. etc. 33, 179-226.) [129
Raison, A. Y., Die Gelegenheits-
schrr.d. Bibliotheca Reckiana. (Jahrb.
f. Geneal. etc. ’03, 34-48.) — M. Frhr.
v. Taube, Beitrr. z. baltisch. Famil.-
G. (s. '01, 2117). Forts. (Ebd. 113-15.)
— Heyer v. Rosenfeld, Die Konzepte
z. d. Standes-Erhöhungs-Diplomen f.
kaiserl.-russ. Staatse- Untertanen in
dt. u. österr. Adels-Archiven a. d.
Bittgesuchen u. Origin.-Akten ge-
zogen; mitg. v. M. Frhr. v. Taube.
(Ebd. 49-86.) — Th. Schön, Ange-
hörige adelig. Geschlechter a. Kur-,
Liv- u. Estland in Württemb. (Ebd.
87-96; 2 Stammtaf.) [130
Tille, A., Familienforschg. (Dt. G.bll. 7,
21-26.) [131
Geneal. d. Fam.
Amberger. Als Mskr.gedr. Zürich.
50 8. [132
Geschichte d. Fam. Ammann v.
Zürich. Hrsg. v. A. F. Ammann.
Zürich, Dr. v. Amberger. 1904. 4°.
415 S. u. Mappe m. Kunstbeilagen
u. Stammtaff. in gr. Fol. [133
Rez.: Dt. Herold "on, Nr. 5 Graf zu Lei-
ningen-Westerburg.
Arnswaldt, W. C. v., Verbindgn. d. Fa-
milien v. Arnswald. (Dt. Herold ’05,
Nr. 6.) [134
Fircks, E. Frhr. v., Die Bandemer in
Kurland. (Jahrb. f. Gonoal. ’03, 119-40.) [135
Vom Berg, K., Beitrr. z. G. d.
Fam. Bayer. Als Ms. gedr. Düssel-
dorf. 4°. 42 8: 6 Taf. ne
Löffler, K., Nachricht Familiae
Beurhaus) Beurhusianae. (Beitrr.z.
. Dortmunds etc. 13, 14-26.) [137
Knetsch, K., Noch einiges üb. d. Fam,
Chodowiecki. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins
’05, Nr. 11.) Vgl. ’05, Nr. 141. (138
Damm, R. v., Verbinden. d. braunschw.
Geschlechts v. Damm. (Dt. Herold ’05,
Nr. 10.) ` Dag
Conrad, G., G. d. Fam. Dirksen
u. d. Adelsfam. v. Dirksen. Bd. I:
Fam.-G. Bd. II: Urkundenbuch. Als
Hs. gedr. Görlitz, Dr. v. Starke. 4°. [140
Dohna - Schlodien, Gräfin C. zu,
Chronik d. Hauses Dohna-Car-
winden. Görlitz, Starke. 4°. 19 S. —
Amberger, F.
Bibliographie Nr. 127—186.
Dies., Chron. d. Hauses Dohna-
Schlodien. Berl., Sittenfeld. 1904.
4°. 47 8. [141
Gernet, A. v., Üb. Herkunft d. Fam.
v. Gernet. (Jahrb. f. Geneal. ’03, 97-99.) [142
Transehe-Roseneck, A. v., Ergänzgn. zu
d. Nachrr. üb. d. Groll (Grull). (Ebd. 129
-81.) [143
Burckhardt, Ang., Die Eberler genannt
Grünenzwig. (Basler Zt. f. G. 4, 246-76;
Stammtaf.) [144
Moltke, S., Fam. Habersang.
Geneal. Tabellen u. e. Stammbaum-
taf. Lpz., Selbstverl. xjv, 25 S.; Taf.
10 M. [145
Hennings, J. F. B., Beitrr. z. G.
d. Fam. Hennings (1500-1905) u.
d. Fam. Witt (1650-1905). 2. Aufl.
Lübeck, Carstens. 98 S.; 23 Taf.
4 M. [146
Kerkovins, Th. F., Geneal. Notizen
d. Fam. Kerkovius betr. Als Ms.
gedr. Riga 1903. [147
Rez.: Jahrb. f. Gencal. 09. 151 f. v. Transehe-
Roseneck.
Eggers, H. K., Die Kestner.
Eine genealog. Skizze nebst Exkursen
u. e. Wappentafel. Nachtr. Lübeck,
Lübcke & N. 20 S. 2 M. [148
Foelkersam, Frhr. A. v., Nachrr. üb. d.
Fam. e Kielchen. (Jabrb. f. Geneal. ’03,
159-62.) g [149
Klemms Archiv (e '05, 152). Nr. 14.
1904. S. 33-80. [150
Knauer, B. F. M., Geschichtliches üb. d.
Melker Fam. Knauer. (Dt. Herold ’05,
Nr. 5) [151
Brunn gen. v. Kauffungen, K. v., Bemerkgn.
üb. d. Zusammenhang d. Familien v. Konow,
v. Brunn u. v. Kauffungen. (Ebd. Nr. 7.)
Vgl. Nr. 169. [152
Kröger, N., Nachtrr. u. Berichtigungen z.
Stammtaf. d. Fam. Kröger. (Jahrb. f. Geneal.
'03, 141.) Vgl. '05, 154. [153
Friedberg, B., Fam. Landau,
ihre Geneal. u. ihr literar. Wirken
v. 14. Jh. bis auf d. Gegenw. (In
hebr. Sprache.) Frankf. a. M., Kauf-
mann. 24 S.; Stammtaf. 1 M. [154
Reichard, K., Fam. deMercy-le-Haut,
jetzt Mercy b. Metz. (Jahrb. d. Ges. f. lothr.
G. 16, 251-58.) . (155
Metzsch, G. M. L. v., Allianzen
d. Fam. v. Metzsch. (Vierteljschr. f.
Wappenkde. etc. 33, 155-77.) [156
Kellinghausen, H., Bergedorfer Zweig d.
Fam. v. Münchhausen. (Dt. Herold ’05,
Nr. 8.) [157
Sommerfeldt, G., Über d. vermeintlich
hessische Abstammg. d. Adelsgeschlechts
v. Nolde. (Jahrb. f. Geneal. ’08, 116-18.) [158
Oelsnitz, A. B. E. v. der, Stamm-
tafeln d. Geschlechts v. d. Oelsnitz.
Diesdorf, Buchdr. Diesdorf. 4°. 18 Taf.,
6 Bl. [159
Familiengeschichte; Biographie. WI
Ostermeyer, P. R., Die Oster-
mayer al. Ostermeyer v. Biberach
a. d. RiB (Württemb.). Königsb., Ost-
preuß. Dr. u. Verlagsanst. 28 S.; Taf.
Vgl. ’05, 2108. [160
Macco, Gesch. u. Geneal. d Fam. Pastor
s. Nr. 123. [161
Planta, P. v., Nachtr. z. Chronik
d. Fam. v. Planta 1892. Ergänzgn.
u. Nachweise. Zürich, Füßli. 67 S.
1 M. 50. 162
Plathner, 0. u. Frdr., Fam.
Plathner. 2. Nachtr. Berl. (Hanno-
ver), Selbstverl. (1. Nachtr. ersch.
1874.) [163
Rendtorff, J., Fam. Rendtorff.
Mit Abbildg. d. Familienwappens u.
e. Stammtaf. Als Ms. gedr. Kiel,
Verlagsanst. u. Dr. 1904. 4°. 77S. [164
Rode, A., Gedenkbuch d. Fam.
Rode. Itzehoe. Barmstedt. Burg auf
Fehmarn. Hamburg. Blankenese.
1903. (Nicht im Handel.) [165
Saldern, O. v., Zur Übersicht üb. d. Nach-
kommen d. Herrn Hnr. v. Saldern u. d.
Frau Wilhelmine v. Saldern geb. v. Glafey.
Berl. 1905. quer Fol. Lithogr. Dr. (Nicht
im Handel.) [166
Maier, Schiller - Genealogie.
(Württb. Vierteljhfte. f. Landes-G.
N. F. 14, 130-90.) — R. Krauß, Zur
Schiller-Geneal. (Zt. f.G.d. Oberrh.
N. F. 20, 670-75.) Vgl. '05, 2111. —
C. Heyer, Stammtaf. d. Fam. (von)
Schiller. (Dt. Herold op, Nr.7 f.) [167
Meininger, Memorial-Büchlein de
la famille Schoen. (Bull. de Musée
hist. de Mulhouse 28, 61-122.) [168
Mülverstedt, v.. Bemerkgn. über die
v. Schütz u v. Konow. (Dt. Herold ’05,
Nr. 6.) Vgl. Nr. 152. (169
Seldis, R., Stammbaum d. Fam.
Seldis. Berl.,Selbstverl. 71 Bil. [170
Dobeneck, A. Frhr. Y., G. d. aus-
estorben. Geschlechtes der von
Sparneck. (Arch. f. G. etc. v. Ober-
franken XXII, 3, 1-65.) [171
Spiensen, M. v., Nachrr. üb. d. Fam.
Stempel im Stift Osnabrück. (Jahrb. f.
Geneal. ’03, 172f.) [172
Mülinen, W. F. Ves Die Herren
v. Strätlingen. (Festgabe. z. 60.
Jahresversammlg. '05 d. Allg. G.-
forsch. Ges. d. Schweiz darg. v. Hist.
Ver. d Kant. Bern. S.1-49; Taff.) [173
Strantz, Strantz’sche Geschlechtskde s.
Nr 177. [173 a
Mell, A., Regesten z. G. d. Fa-
milienv. Teufenbach in Steiermark.
I: 1074 bis 1547. (Beitrr. z. Erforschg.
steirisch. G.. 34, 1-190.) [174
Langer, E., Mittelalterl. Haus-G.
d. edlen Fam. Thun. Io: Im 14. Jh.
2., um die Urkunden - Beilagen TII-
XVIII verm. Sonderabdr. a. d. Jahrb.
„Adler“ "08. Wien, Gerold. ` eu,
130 S. u. S. 11-36 m. Kte., Tab.,
2 Taf. 5 M. Vgl. op, 2118. [175
Hübner, 0., Bie Mühlhäuser am.
Tilesius e Tilenau, 1557-1886.
(Mühlhäus. G.bll. 6, 54-82.) Kal
Strantz, K. v., Dynast. Forschgn.
am Beispiel d. Strantz’schen GR
schlechtskde. Urkunden-G. d Freien
u. Edlen Herren v. Tüllstedt, gen.
Strantz. (Vierteljschr.£.Wappenkde.
etc. 83, 81-144.) [177
Stackelberg, 0. M. Frhr. v., Zur Geneal.
d Fam. Urader. (Jahrb. f. Geneal. ’03,
167 f.) [178
Engelhardt, E. Frhr. v., Die ältere Ge-
nealogie d. Geschlechts e Vietinghoff.
(Ebd. 100-106.) [179
Grotefend, H., Über Stammtafeln,
m. e. Beispiel: Fam. Wachenhusen.
(Jahrbb. d. Ver. f. mecklenb. G. 70,
1-48; Stammtaf.) [180
Conrad, &., G. d. bürgerl. Fam.
Wilkins v. 1620 bie 19056. Nach
urkdl. Quellen bearb. Als Ha. gedr.
Görlitz, Starke. 201 S. [181
Lange, Christian, Stammbaum
d. Vasallen - Geschlechts derer von
Zerssen. Berl., Moeser. 1892-1905.
Fol. 2 Taf. [182
Biographie, Allg. dt. (8. "Op, 2124).
Lfg. 249/250 (Bd. L, Lie 4/5). Nachtrr.:
v.Hoverbeck-v.Kalchberg. S.481-780.
4 M. 80. Lfg. 251 (Bd. LI, Lfg. 1.)
Nachtrr.: Graf Gust. Kalnoky-Christ.
Kirchhoff. S. 1-160. 2 M. 40. [183
Sammlung bernisch. Biographien
(8. '05, 2125). V, 5-6 (Lfg. 37 u. 38).
S. 321-480. 2 M. 40. [184
Biographien, Badische TI. V:
1891-99, hrsg. v. Fr. v. Weech u.
A. Krieger (e ’05, 2126). V, 9-10.
S. 641-800. 4 M. . [186
Pavard, C., Biogr. des Liégeois
illustres. Brux., Castaigne. 388 S.
5 fr. [186
K
Bibliographie Nr. 187—244.
DU. Quellen.
1. Allgemeine Sammlungen.
Monumenta Germaniae hist.: Ne-
crologia s. Nr. 262. [187
Denkmäler d. dt. Kultur-G., hrsg. v. G.
Steinhausen (s. ’99, 182). Abtlg. 2, Bd. I
(Dt. Hofordngn.) s. in Abt. B, Gruppe 5,
Innere Verhältnisse. [188
Manitius, M., Latein. Literatur d. Mittel-
alters. (Dt. G.bll. 6, 265-81.) [189
Csallner, R., Quellenbuch z. va-
terländ. G. Hermannst., Krafft. zu.
296 S. 2 M. 50. [190
Rez.: Korr.-Bi. f. siebenbürg.
Ldkde. 28, 127.
gellen u. Erörterungen z. bayer. u. dt. G.
(s. ’04, 1848). II, 1 s. in Abt. B, Gruppe 4b:
Chronik d. Ritters Hans Ebran v. Wilden-
berg. IV s. ebd. Gruppe 2b: Bitterauf,
Traditionen d. Hochstifts Freising. [191
Geschichtsquellen, Württb. (s. ’05, >
Bd. VII s. Nr. 228. [192
.. z. lotbring. G. (s. 08, 181). Bd. II
. Nr. 281. [193
Publikationen d. Ges. f. rhein. G.kde. (s.
"Op, 2133). XXIII, 3 s. in Abt. B, Gruppe 4a:
Sauerland, Urkk. etc. z. G. d. Rheinlande,
Bd. IH. XXVI 8. ebd. Gruppe 5b: Simons,
d. Ver.
Köln. Konsistorial-Beschlüsse etc. [194
Schmidt, Adf., Handschrr. d.
Reichsabtei Werden. (Zbl. f. Bi-
bliothw. 22, 241-64.) [195
Veröffentlichungen d. Hist. Kommiss. f.
Hessen u. Waldeck. IV s. ’05, 3122. (196
Quellen etc. z. G. d. Abtei u. Diözese Fulda.
I u. II s. Nr. 265 u. 539. [197
gellen etc. z. G. Niedersachsens (s. ’05,
183). XX-XXI s. Nr. 239, 457 u. 536. [198
@eschichtsquellen d. Prov. Sachsen (s. ’05,
a: Bd. 32, IV s. Nr. 245. [199
eschichtsquellen, Thüring. (s. ’04,
IV, 2 s. Nr. 250. [20
Schriften d. Kgl. Sächs. Kommiss. f. G.
s. in Abt. B, Gruppe 5a: Geß, Akten etc.
z. Kirchenpolit. Hrz. Georgs v. Sachs. (201
Pablikationen a. d. Kgl. Preuß. Staats-
archiven (s. "08. 188). Bd. LXIX s. in Abt. B,
Gruppe 6: Doebner, Briefe d. Königin
Sophie Charlotte etc. [202
Handschriften -Verzeichnisse d.
Kgl. Bibliothek zu Berlin. XIII (Verz.
d lat. Hss. v. Val. Rose), Bd. I:
Die Hss. d. kurfürstl. Biblioth. u. d.
kurfürstl. Landes (s.’04,141). Abtlg.3.
x S. u. S. 1001-1522. 24 M. [203
Quellen etc. z. G. Westpreußens (s8.’05, 1-9).
IV s. Nr. 377. [204
Monumenta hist. Warmiensis. IX, 1 s.
Nr. 257. [205
Keußler, F. v., Handschrr. a. d. Bibliothek
d.weiland Konsulenten Edm.Iversen.(Sitzungs-
berr. d. Ges. f. G. etc. d. Ostseeprovinzen Ruß-
lands ’04, 241-46.) [206
2, Geschichtschreiber.
Scriptores rer. Germ. in us. schol. s. in
Abt. B, Gruppe 2b: Annales Mettenses u.
Einhardi vita K. M. [207
Ottenthal, E. v., Das Memoirenhafte in
G.-Quellen d. früher. Mittelalters. Nas
Wien, Gerold. 27 S. 50 Pf.
Scheffer-Boichhorst, P., Die GR
tere Annalistik d Pisaner. (Scheffer-
Boichhorst, Gesamm. Schrr. 2, 126
-63.) ' [209
Büchi, A., Die Chroniken u. Chronisten
v. Freiburg im Uechtland, s. ’05, 2140. (Sep.
Freib.i.d.Schw., Un. -Buchh ‚Veith. 1M.60.)(210
Rieder, K. u. Th. Ludwig, 2 neue
Quellen z. G. d. Bistums u. d. Stadt
Konstanz. 1: K. R., Eine unbekannte
Konstanzer Bistumschronik. 2: Th. L.,
Eine neue Konstanz. Stadtchronik. (Zt.
f. G. d. Oberrh. 20, 339-47.) [211
Joffe, J., Über einige jüdische Chroniken
oder Pinkossim a. d.Ostseeprovinzen. (Sitzungs-
berr. d. Ges. f. G. etc. d. Östseeprovinzen
Rußlands '04, 59-77.) (213
3. Urkunden und Akten.
Wibel, H., Urkundenfälschgn. Frdr. Schotts
(s. °05, 201). Fachtr. (N. Arch. 31, 194-96.) [213
Koehne vn Die modern. Stadtrechts-
editionen. CH Zweck u. Mittel. (Korr.-BL
d. Gesamtver. 53, 251-78.) [214
Recueil, Nouveau, general de
traités et autres actes relat. aux
rapports de droit internat. (de G. F.
de Martens, cont. p. F. Stoerk).
2. Serie. T. XXII, 1-2. SR 1-496.
28 M. 20. [215
Regesta Habsburgica. Abt. 1, bearb. v.
Steinacker, s. ’05, 2147. Rez.: N. Archiv
30, 757f. H. H.; Lit. Zbl. ’05, Nr. 38 v. Below;
Mitt. a. d. hist. Lit. 33, 494-96 Ilwof. [216
Mell, A., Das Archiv d. steirischen Stände
im steiermärk. Landesarchive. Bericht üb.
d. vorläufige Ordnung derselben. (Beitrr. z.
Erforschg. steirisch. G. 34, 191-238.) [217
Starzer, Die landesfürstl. Lehen in Steier-
mark 1421-1546, s. ’04, 1882. Rez.: Dt. Lit.-
Ztg. "Ob, Nr. 31 Dopsch. [218
Mell, Regesten z. G. d. Familien v. Teu-
fenbach in Steiermark. I s. Nr. 174. [219
Monumenta hist. ducatus Carin-
thiae (s. °04, 1883). IV, 1: Die Kärnt-
ner G@.-Quellen 1202-1262. Hrsg. v.
A. v. Jaksch. xL, 587 S. 28 M. [220
Rez. v. IIJ: Hist. Jahrb. 25, 6H f. Starzer;
N. Arch. 30, 235f. H. Hirsch.
Monumenta Vaticana res gestas Bohemiae
illustr. V, 2 s. in Abt. B, Gruppe 4b: Acta
Urbani vI. etc. Pars II. [221
Tadra, F., Listy kláštera Zbras-
lavskeho. (Die Urkk. d. Klosters Kö-
nigssaal, olim O. C.) Prag 1904.
xjx, 534 S. (Historicky Archiv.
Bd. XXII.) [222
Allg. Quellen-Sammlgn. — Geschichtschreiber. — Urkunden u. Akten. *9
Urkundenbuch d St. Basel (s. '04,
1889). IX, 2: 1501-1522; bearb. v. R.
Thommen. S.201-524. 16M.40. [223
Urkundenbuch d. Stadt u. Land-
schaft Zürich (s. "Op. 2197): Siegel-
abbildgn., Lie VI. S. 87-110; 10 Taf.
3 M. [224
Monumenta Boica (s. ’03, 185).
Vol. XLVI (Coll. nova. Vol. 19):
Monum. Episcopatus Wirziburgensis
1097-1400. 755 S. 16 M. [225
Böhm, 6. Ritter v., Das K. Bayer.
Geh. Staatsarchiv. (Archival. Zt. N.F.
12, 79-106.) — M. J. Neudegger,
Die Urkundensamnilg. im K. B. Na-
tionalmusenm zu München. (Ebd. 171
-273.) — P. Glück u. A. Mitter-
wieser, Das Stadtarch. zu Ochsen-
furt. (Ebd. 274-320.) [226
Bossert, @., Zum 1. Bd. d Heilbronner
Urkundenbuchs. (Württb. Vierteljhfte. N. F.
14, 3415f.) Vgl. ’06, 212. [227
Urkundenbuch d St. EBlingen (s.
'01,2198a). Bd DU: bearb.v. A. Diehl.
(= Nr. 192.) 27; 643 S. 6M. [228
Stadtrechte, Oberrh.; hrsg. v. d.
Bad. Hist. Kommiss. (s. ’04, 167).
Abtlg. II (Schwäbische Rechte), Hft.1:
Chr. Roder, Villingen. xviij, 228 S.
8 M. [229
Huber v. Gleichenstein, A. Frhr.,
Archivalien d. Freiherrl. Huber v.
Gleichenstein’schen Archivs zu Ober-
rotweil. (Mitt. d. Bad. Hist. Komm.
Nr. 27, 128-43.) [230
Urkunden u. Regesten, Vatikan.,
z. G. Lothringens, gesamm. u. bearb.
v. H. V. Sauerland (s. "op, 216).
Abt. II: Vom Anfange d. Pontifikats
Clemens VI. bis z. Ende d. Pontitikats
Urbans V., 20. Mai 1842-24. Dez. 1370.
(= Nr. 193.) xıj, 373 S. 12 M. [231
Glasuchröder, Urkk. z. pfälz. Kirch.-G.
im Mittelalter, s. "oi, 1899. kez.: Zt. f. G. d.
Oberrh. 20, 514-16 Stutz. [232
Krudewig, J., Übersicht üb. d.
Inhalt d. kleiner. Archive d. Rhein-
provinz (s. Op, 219). III, 1: Kreis
Schleiden. (Ann. d. Hist. Ver. f. d.
Niederrh. Beihft. 8) 98 S. (Auch
Beil. z. 24. Jahresber. d. Ges. f.
rhein. Gkde.) [233
Bussenaker, Th., Verslag van een
voorloopig onderzoek te Lissabon,
Sevilla, Madrid, Escorial, Simancas
en Brussel naar archivalia belangr.
voor de gesch. van Nederland.
's-Gravenh., van Stockum & Z. 2078.
2 fl. 50. [234
Cartulaire de lanc. estaple de
Bruges. Recueil de docce. concern. le
commerce intér. et marit., les relations
internat. et l'hist. économ. de cette
ville, par L. Gilliodts van Se-
veren. T.I&II. (Rec. de chroniques,
chartes etc. concern. l’hist. etc. de
la Flandre.) Bruges, De Plancke.
1904f. 747; 744 S. 30 fr. [235
Urkundenbuch, Coesfelder, hrsg.
v. F.Darpe (s. ot, 206). II, 1. Progr.
Coesf. 48 S. [236
Urkundenbuch, Meppener (s. ’03,
206). Tl. I: 800-1383. 75 Pf. Tl. II:
1383-1444. 1 M. — TI. III: 1440-1470.
Progr. Meppen. S. 201-88. [237
Urkundenbuch d. Stiftes u. d. Stadt Ha-
meln, m. geschichtl. Einleitg. v. E. Fink,
8. ’04, 1912. Rez.: Hist. Viurteljschr. 8, 235-
87 Keussen. [238
Urkundenbuch d. Hochstifts Hil-
desheim u. sein. Bischöfe. Bearb. v.
H. Hoogeweg (e Op, 229). Tl. IV:
1310-1340. Mit 6 Siegeltaf. (XXII v.
Nr. 198.) 962 S. 19 M. [239
Rez.: Lit Zbl. ’05, Nr. 18; Hist. Vierteljschr.
8, 287-89 Koussen ; Hist. Zt. 96, 319f. Reinecke.
Urkundenbuch, Asseburger. Urkk.
u. Regesten z. Ġ. d. Geschlechtes
Wolfenbüttel-Asseburg u. sein. Be-
sitzgn. Tl. I: Bis z. J. 1500. Mit
2 Stamm- u. 6 Siegeltafeln, sowie
Register zu IIT. Hrsg. a.d. Nachlasse
d. J. Graf v. Bocholtz-Asseburg
vom Grafen Egbert v. der Asse-
burg. Hannov.,Hahn. 593S. 25 M. [240
Urkundenbuch d. Stadt Braun-
schweig; hrsg. v. L. Hänselmann
u. H. Mack (s. '02, 228). III, 2-3:
1331-1340; Register u. Pläne. 1902-5.
S. 241-731; 2 Pläne. 25 M. 60. [241
Urkundenbuch d Klosters Neuen-
walde. Im Auftr. d. Stader Ver. f.
G. u. Altertümer u. m. Unterstützg.
d. Brem. Ritterschaft bearb. v. H.
Rüther. Mit 1 Kte. u. 5 Taf. Hann.,
Hahn. 390 S.; 5 Taf. 7 M. 50. [242
Hanserezesse. Abt. 3: 1447-1530,
bearb. v. D. Schäfer (s. 1900, 1055).
Bd. VII: 1517-21. xjv,9418. 31M. [243
Detlefsen, D. u. R. Hansen, Verbesserungen
u. Bemerkgn. zu d. schlesw.-holst. Regesten
u. Urkk. (Zt. d. Gen f. schleaw.-holst. G. 35,
242-63.) [244
*10
Urkundenbuch d. Stadt Goslar u.
d. in u. bei Goslar belegenen geistl.
Stiftungen. Bearb. v. G. Bode (s. '01,
210). Ti. IV: 1336-1365. (= Nr. 199.)
Mit8Siegeltaf. xxxv,831$8. 18 M. [245
Jacobs, E., Ergünzg. z. „Quellensammilg.
z. G. der Grafen zu Stolberg im Mittelalter.“
Urkund. Auszüge u. Regesten a. d. Jahren
1389-1464. (Zt. d. Hars-Ver. 38, 156-58.) [246
Kropatscheck, G., Aus Akten d. ehemal.
Klosters Teistungenburg im Eichsfeld. Ti. I.
(Bühlbäus, G.bll. 6, 117-50.) [247
Schöppe, K., Regesten u. Urkk.
z. G. Naumburgs im 16. Jh. (Zt. d.
Ver. f. thür. G. N.F. 15, 335-54.) [248
Ausfeld, Das Archiv d. Klosters Anrode
b. Mühlhausen i. Th. (Bll. f. Handel, Gewerbe
etc. Beibl. z. Magdeb. Ztg. ’04, Nr. 44.) [249
Urkundenbuch d. Klosters Paulin-
zelle. Hft. II: 1314-1534. Namens d
Ver. f. thür. G. etc. hrsg. v. E. Ane-
müller. (= Nr. 200.) Jena, Fischer.
S. 161-581. 11 M. [250
Mansberg, R. Frhr. Y., Erbarman-
schaft Wettinischer Lande. Urkdl.
Beitrr. z. obersächs. Landes- u. Orts-G.
in Regesten v. 12. bis Mitte d. 16. Jh.
(s. "Op, 237). Bd. III: Thüringen. Mit
6939 Regesten, 16 Taf., 60 Holz-
schnitten u. 6 Zinkdrucken. 616 S.
75 M. [251
Geffken, H. u. Ch. Tykocinski,
Stiftungsbuch d. Stadt Leipzig. Lpz.,
Dir EH 4°. Gei, 7358. 20 M. [252
Doehler, R., Diplomatarium Jo-
achimsteinense. Die Urkk. d. z. Herr-
schaft d. freien weltadelig. evang.
Fräuleinstifts Joachimstein gehör.
Rittergüter in Regesten bearb. (N.
lausitz. Magaz. 81, 1-192.) [253
Jungnitz, J., Das Breslauer Diö-
zesanarchiv. (Zt. d. Ver. f. G. etc.
Schlesiens 39, 52-77.) [254
Rische, A., Bemerkgn. zu einzeln.
Urkk. d. mecklenburg. Urkunden-
buches Bd. I-IV, nebst chronol. Ein-
ordng. d. nachträgl. gedr. Urkk.
(Progr.) Ludwigslust, Hinstorff. 795.
1 M. [255
Urkundenbuch, Pommersch. (s.
'’05, 239). V, 2: 1317-1320; bearb.
v. O. Heinemann. 8. 289-721.
12 M. [256
Codex dipl. Warmiensis od. Re-
gesten u. Urkk. z. G. Ermlands;
gesamm. u. im Namen d. Hist. Ver.
f Ermland hrsg. v. V. Röhrich u.
F. Liedtke. TV, 1. (= Nr. 205.)
Braunsb., Bender. S. 1-96. 2 M. [257
Bibliographie Nr. 245—293.
Urkundenbuch, Liv-, est- u. kur-
länd. (s. '99, 230). 1. Abtlg. Bd. XI:
1450-59; hrsg. v. Ph. Schwartz.
xxj, 783 S. 30 M. 2. Abtlg. Bd. II:
1500-1505; hrsg. v. L. Arbusow.
xx, 760 S. 30 M. [258
Lichtarowicz, W., Livonica in ròm. Ar-
chiven u. Bibliotheken. (Sitzungsberr. d. Ges.
f. G. etc. d. Ostseeprovinzen Rußlands '04.
2823-83.) [259
Mazzatinti, @., Gli archivi della
storia d'Italia (s. op, 2193). IV, 3.
S. 161-240. [260
Narni & Rieti (prov. di Perugia).
Kehr, P., Nachtrr. zu d. Papsturkk.
Italiens, I. (Nachrr. d. Götting. Ges.
d. Wiss. ’05, 321-80.) [261
Rez. d. in d. Gött. Nachrr. 1902-4 ersch,
Berichte v. P. Kehr u. A. Brackmann:
Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 26, 499-514
Steinacker.
4. Andere schriftliche Quellen
und Denkmäler.
Necrologia Germaniae /8.'04,1921).
T. II: Dioeceses Brixinensis, Fri-
singensis, Ratisbonensis; ed. F. L.
Baumann. Accedunt tab. II. (Mon.
Germ. hist.) x, 533 S., 2 Taf. 18 M.
(auf Schreibpap. 27 M.). [262
Steiff, K., Geschichtl. Geen u.
Sprüche Württembergs (s. '04, 197).
Lfg. V. S. 641-787. 1 M. [263
Knuttel, W. P. C., Catalogus van
de pamfletten-verzameling berust. in
de Koninkl. Bibliotheek (s. '03, 222).
V: 1776-1795. 502 S. 5 fl. [264
Statuta majoris eccles. Fuldensis.
Ungedr. Quellen z. kirchl. Rechts- u
Verf.-G. d. Benediktinerabtei Fulda;
hrsg. u. erl. v. G. Richter. (I v.
Nr. 197) Fulda, Fuld. Aktiendr.
xLvır), 118 S. 3 M. [265
Rez.: Röm. Quartalschr. 18, 213f. H. K.
Schäfer.
Barich, F., Die Dortmunder Mor-
gensprachen 1600-1617 u. d. Rates
Vormünderbuch v. 1600-1700. (Beitrr.
z. G. Dortmunds 13, 79-353.) [266
Hedemann, P. v., Noch einmal d. Asche-
berz. Landregister. (Zt. d. Gos. f. schlesw.-
holst. G. 35, 275f.) Vgl. ’03, 2250. E
Herdenreich, E., Ein mittelalterl.
Necrologium a.d.Mühlhäus.Minoriten-
a na (Mühlhäus. G.bll.
, 17-35.) [268
"Auerbach, H. B., Die Kirchen-
bücher in Reuß jünger. Linie. (Jahres-
ber. d. Vogtländ. Altertumsforsch.
Ver. Hohenleuben 74/75, 1-53.) [269
Urkunden i Akten. — And.schriftl. Quellen u. Denkmäler. - Alle dt. Gesch. *{1
Machholz, E., Die Kirchenbücher
d. masurisch. Kreise Ostpreußens.
(Mitt. d. Lit. Ges. Masovia 10, 192-
201.) [270
Dehio, G., Handb. d. dt. Kunst-
denkmäler. Bd. I: Mitteldeutschland.
(er Sachs.; preuß. Prov. Sachs.;
Reg.-Bez. Hessen-Kassel; bayer. Reg.-
Bez. Ober- u. Unterfrank.; thür.
Staaten.) Berl., Wachsmuth. jx, 3608.
4 M. [271
Deininger, J., Kunstdenkmale im Vill-
nösser Tale. (Jahrb. d. K. K. Zentral-Komm.
N. F. II, 2, 277-54.) [272
Rahn, J., Zur Statist. schweizer.
Kunstdeakmäler (s. up, 2203). Forts.:
Th. Durrer, Unterwalden. S. 337-68.
(Beil. z. Anz. f. schweiz. Altertkde.
N. F. VII, 1-3.) Sep. Zürich, Fäsi & B.
50 Pf. [273
Paulus, E. v. u. E. Gradmann,
Kunst- u. Altertumsdenkmale im Kgr.
Württemb. (s. °04, 203). Atlas. g.
47/49. 14 Taf. 4 M. 80. |274
Wolff, F.,Verzeichn. d.Zeichnungen
u. Abbildgn. d. geschichtl. Denkmäler
in Elsaß-Lothr. (Kaiserl. Denkmal-
Archiv zu Straßb.) Straßb., Trübner.
232 S. 12 M. — Kassel, Inschrr.
im Elsaß. (Jahrb. f. G. etc. Els.-
Lothr. 21, 265-347.) [275
Museographie üb. d J. 1903; red v. H.
Graeveu. Westdt. u. bayr. Samnlgn.
(Westdt. Zt. 23, 335-941; 10 Taf.) [276
sr, G. van en A. W. Weisman,
Noord-Hollandsche oudheden (e. ’04,
208). Stuk VII. 137 S. m. 91 afb.
2 fl. 50. [277
Inventaire archeol. de Gand (s.
op, 255). Fasc. 38. 3 fr. 50. [278
Steinacker, K., Übersicht d. Bau- u. Kunst-
denkmäler d. Kreises Holzminden. (Braun-
schw. Magaz. ’05, 61-68; 75-82.) [279
Darstellung, Beschreib., d. älter.
Bau- u. Kunstdenkmäler d: Kgr.
Sachsen (s. "op, 2207). Hft. XXVII
u. XXVII: Amtshauptmannschaft
Oschatz. Tl. 1 u. 2; beach v. C.
Gurlitt. 352 8.; 18 Taf. 16 M. [280
Bericht d. Konservators d. Denkmäler (L.
Kaemmerer) f. d. Prov. Posen üb. d. Etats-
jahre 1903 bis 1904. Posen 1905. 25 3. [281
Voigt, P., Alte Linger Grabdenkmäler.
(Zt. d. Hist. Ges. f. d. Prov. Posen 20, 111-48.) (282
Kühnlein, M., Die Kirchenglocken
N D
v. Groß Berlin u. Umgegend. Berl.,
Reiter. 55 S. 1 M. 60. [283
Uldall, F., Schwesterglocken a. d. Mittel-
alter im Grhrzgt. Mecklenb.-Schwerin u. d.
Kgr. Dänemark. (Jahrbb. d. Ver. f. mecklenb.
G. 70, 153-78.) (284
Ill. Bearbeitungen.
1. Allgemeine deutsche
Geschichte.
Heyck, E., Dt. G. (s. op, 2214).
Abtig. 2-5 m. Taff., Kart. u. Fksms. `
(Bd. I, 161-526. Bd. I, 1-172.)
à 3 M. [285
(Ranke.) Geschichtsbilder a. Leop.
v. Rankes Werken; zusammengest.
v. M. Hoffmann. Lpz., Duncker & H.
399 S. 6 M. [286
Hasse, E., Dt. Politik. Bd. I, Hft. 1:
Das Dt. Reich als Nationalstaat.
Hft. 2: Die Besiedelg. d. dt. Volks-
bodens. Hft. 3; Dt. Grenzpolitik.
Münch., Lehmann. 1904f. 146; 156;
181 S. à 3 M. [287
2. Territorial- Geschichte.
Bouchal, A., Entwicklig. d. wech-
selseitig. Beziehgn. Österreichs zu
Böhmen u. Ungarn zur Zeit d. Baben-
berger (s. "up, 264). Tl. III. Progr.
Znaim. 1904. 29 8. [2388
Uebersberger, H., Österr. u. Ruß-
land seit d. Ende d. 15. Jh. Bd. I:
1488-1605. (Veröffentlichgn. d Komm.
f. neuere G. Österreichs.) Wien, Brau-
müller. xvj, 584 S. 12 M. 50. [289
Geschichte d. Stadt Wien. Hrsg.
v. Altert.-Ver. zu Wien, redig. v.
A. Starzer (s. '01 ‚2263). II: Vond.
Vorzeit d. Landesfürsten a. habsburg.
Hause bis z. Ausgange d. Mittelalters.
2. Hälfte Mit 22 Taf. u. 198 Text-
illustr. xv S., S. 499-1153. 120 M. [290
Katschthaler, E., Melk. (Aus:
„Topographie v. Niederösterr.“) Wien,
Hölder. 418 S.; Taf. 5 M. 20. —
R. Schachinger, G. u. Beschreibg.
d. Stiftes u. d. Stadt Melk. Ebd.
100 S.; Taf. 50 Pf. |291
Joherl, J. H., Feldkirchen, Kals-
dorf; Pfarr- u. Kommunal-G. Graz,
Styria. xx, 588 S. 2 M. 50. [292
- Hutter, F., G. Schladmings u. d.
steirisch - salzburg. Ennstales. Graz,
Moser. 397 S. 6 M. [293
*12
Rieder, J., Kurze G. d. Landes
Salzburg. (Vom Landesausschusse d.
Herzogt. Salzb. gekrönte Arbeit.)
Salzb., Pustet. 156 S. 1 M. 30. [294
Steinitzer, A., Geschichtl. u. kul-
turgeschichtl. Wanderungen durch
Tirol u. Vorarlberg. Mit üb. 100 Voll-
u. Textbildern. Innsbr., Wagner. xvj,
530 S. 5 M. [295
Bachmann, A., G. Böhmens (s. '01,
2269). Bd. II: Bis 1526. (Allg. Staaten-
G. 1. Abt.: G. d. europ. Staaten.
31. Werk. 70. Lfg.) Gotha, Perthes.
xj, 849 S. 16 M. [296
Rez. v. Bd. I: Hist. Vierteljschr. 5, 91-95
Spangenberg.
Apianus, H., G. Böhmens, auf
Grund zeitgenöss. Quellenforschgn.
zusammengest. u. m. kulturgeschichtl.
Einleitgn. u. Schlußbetrachtgn. ver-
sehen. Lpz., Apian-Bennewitz. 306 S.
6 M. [297
Denis, La Bohême depuis la Montagne-
Blanche, s. '05, 269. Rez.: Hist. Zt. 95, 110-14
Bretholz. [298
Tillie, J., G. d. Stadt Niemes u.
ihr. nächst Umgebg. Niemes, Bienert.
640 S. 6 M. 80. [299
Schram, W., Quellenmäß. Beitrr.
z. G. d. Stadt Brünn (s. '04, 1952).
Jg. V. 152 S. 3 M. [300
Fuchs, K., G. d. dt. Ordensburg
u. Herrschaft Busau. Wien, Seidel.
xvj, 200 S.; Taf. 3 M. 50. 301
Angyal, D., G. d. polit. Beziehgn.
Siebenbürgens zu England. Aus d.
Ungar. (Aus: „Österr.-ung. Rev.“)
Budap., Kilian. 104 S. 1 M. 50. [302
daksch, A. v., Vom alten Klagenfurt. (In:
Festbeilage d „Freien Stimmen‘ v. i. Jan.’05.)
Rez.: Carinthia 1, Jg. 95, 181-84 Wutte. [303
Hürbin, J., Handb. d. Schweizer-G.
(e, ’05, 2231). Lfg. 14 (Bd. II, 321-84).
80 Pf. [304
Müälinen, v., Die Herren v. Strätlingen
s. Nr. 173. [305
Wigert, R., Homburg u. d. ehemal.
Herrschaften von Klingenberg. (Sep.
a: Thurgauisch. Beitrr. z. vaterl. G.
Hft. 43/44.) Frauenf., Müller. 190 S.
3 fr. [306
Brulhart, F., La seigneurie et la
S de Font. (Archives de la
oc. d’hist. du canton de Fribourg
8, 155-284.) [307
Elezler, G. Bayerns, s.'05,275. Rez. v. Bd. VI:
Mitt. a d. hist. Lit. 33, 73-82 G. Wolf. [308
Weigel, M., Rothenburger Chronik.
Rothenb. o. d. Taub., Schneider.
1904. [309
Bibliographie Nr. 294—355.
Bullnheimer, J. A., G. v. Uffen-
heim nebst hist. Notizen üb. dessen
nahe u. ferne Umgegend. Hreg. v.
Jul. Meyer. Ansbach, Brügel & S.
xij, 329 S.; 4 Taf. 2 M. 50. [310
Wieland, M., Röttingen. Verm.
u. verbess. Beitr. zu e. G. dies. Stadt.
Würzb., Dr. v. Bonitas-Bauer. 1904.
79 S. [311
Braun, @., Markt Bechhofen in
Mittelfranken; lokalgeschichtl. Ver-
such. Ansbach, Brügel & S. 818.
80 Pf. [312
Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 11, 23861.
Schön, Th., Beziehgn. Württem-
bergs z. Dt. Orden in Preußen (s. "04.
1969). Schluß. (Diözesanarch. v.
Schwab. 22, 126-28 etc. 177-83.
283, 36-43 etc. 150-57.) [313
Klaus, Beziehgn. Gmünds zu Würt-
temberg. (Württb. Vierteljhfte. 14,
burg b. Vellberg. (Ebd. 238-42.) —
b
Rauch, G. d. Johanniter- Kommende
Rexingen. (Ebd. 247-78.) [314
Zingeler, K. Th. v., Der Hohenzboller.
(Beil. z. Allg. Ztg. wë, Nr. 123.) (315
Eisele, F., Zur G. Trochtelfingens
(s. ’05, 2243). Forts. (Mitt. d. Ver. f.
G. in Hohenzoll. 38, 15-88.) 316
Kartels, J., Herdern b. i-
burg i. B. Freib., Wagner. 180 S.;
2 Taf. 1 M. 80. [317
Groos, W., Auswanderer a. d. Ämtern
Emmendingen u. Karlsruhe in d. südungar.
Gemeinde Franzfeld. (Alemannia 6, 8l-
103 ) (318
Städte u. Burgen in Elsaß-Lothr. (s. WW
2245). Hft. 1: M. Herbig, Schloß Landsberg.
35 S. 50 Pf.; Hft. 2: Ders., Die Ottrotter
Schlösser. Ruine Köpfel, Ruine Wealdburg.
48 S. 80 Pf.; Hft. 3: Ders., Schloß Andlan.
48 S. 80 Pf.; Hft. 4: Ders., Schloß Speb-
burg. 40 S. 60 Pf. (Aus: Das Reichsland
Elsaß-Lothr.) — (Preis v. Hft. 5-7: 3 50 Pf.;
v. Hi 8-10: à 25 Pf.) [319
Gasser, A., Hist. de Soultz (s. '02,
286). Schluß. (Rev. d'Alsace 53,
184-96.) [320
Derichsweiler, H., G. Lothringens.
(Sammlg. Göschen 6.) Lpz., Göschen.
167 S. 80 Pf. [321
Rez.: Lit. Zbl. "op, Nr. 41.
Heuser, E., Pfälzische Geschichts-
bilder. Neust. a. d. H., Witter. 109 S.
60 Pf. [322
Pelissier, E., Die Landwehren d.
Reichsstadt Frankfurt a. M. Mit
1 Übersichtskarte, 16 Spezialrissen
u. 1 Tabelle. (Arch. f. Frankfarts G.
8, Lt, 1-300.) [323
Territorial-Geschichte.
Seidenberger, Friedberg u. d.
Wetterau im Rahmen dt. Reichs-G.
Lpz., Dyk. 108 S. 1 M. 50. [324
Kreuzberg, Geschichtsbilder a. d. Rhein-
lande, s. ’05, 2248. Rez.: Rhein. G.bll. 8,
123-25 Hauptmann; Korr.-Bl. d Westdt. Zt.
24, 143f. Hashagen. [325
Heck, K., G. v. Kaiserswerth.
Chronik d. Stadt, d. Stiftes u. d. Burg,
m.Berücks.d.näher.Umgebg. Düsseld.,
Bierbaum. 236 S. 1 M. 40. [326
Scholten, R., Zur G. d Stadt Cleve.
Cleve, BoB Wwe. xx,512S. 7 M. 50. [327
Groß, H. J., G. d. Ländchens zur
Heiden "nm 0%, 970). Forts. (Aus
Aachens Vorzeit 18, 1-15.) — H. F.
Macco, Schloß Kalkofen u. seine
Besitzer. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 26,
133-64.) [328
Beiträge z. G. Eschweilers u. sein.
höh. Schulwesens. Progr. Eschweiler.
120 S. [329
Blok, G. d. Niederlande, verdeutscht v.
Houtrouw. Bd. II, s. ’05, 2252a. Rez.:
Lit. Zbl. ’05, Nr. 45 P. K. {330
Elias, J. E., De vroedschap van
Amsterdam, 1578-1795 (s. °04, 1991).
DI. II. S. 547-1410. 7f. 50. [331
Sacré, M., Gesch. d. gemeente
Merchtem. Rousselaere, De Meester.
1904. 702 S. 5 fr. 50. [332
Steinan-Steinrück, R. v., Beitrr. z G.
Poppenhausens an d. Lütter als Sitz d. Herren
v. Steinau genannt Steinrück. (Fuldaer G.-
Bill. 2, 113-19; 129-35.) 1333
Armbrust L., G. d. Stadt Mel-
sungen. (= Nr. 804.) Kassel, Dufayel.
Su, 330 S.; Kte. u. 2 Taf. 6 M. [334
Meininghaus, A., Die Grafen v.
Dortmund. Beitr. z. G. Dortmunds.
(Beitrr. z. G. Dortmunds XIV.) Dortm.,
Koeppen. xj, 265 S.; Stammtaf. u.
Kte. 3 M. [335
ne L., Gd Kreises Lingen.
TI. I: Allgem. G. Ling., van Acken.
409 S. 5 [336
Soltmann, W., G. d. Kirchspiels
Eitzendorf b. Hoya; verbund. m. e.
Übers. üb. d. polit. (bezw. wirtschaftl.)
u. kirchl. Entwicklg. d. angrenz. Ge-
bietes, bes. d. Kreises Hoya. Eitzen-
dorf, Kirchenvorstand. xj, 388 S.
4 M. [337
Rez.: Zt. d. Ges. f. niedersächs. Kirch.-G.
10, 280-82.
Hoops, H., G. d. Gemeinden
Grambke u. Büren im Gebiet Bremen.
Brem., Morgenbesser. 2438. 3M. [338
"18
Chronik d. Stadt Pinneberg.
Niedergeschrieben v. mehrer. Ein-
wohnern d. Stadt P. Pinneb., Beig.
1902. 2 M. 25. [339
Kinder, J., Plön. Beitrr. z. Stadt-G.
Plön, Kaven. 1904. 4 M. [340
Hille, G., Die Haf- u. Hafen-Gerechtigkeit
d. Stadt Flensburg. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-
holst. G. 35, 1-36.) [341
Nehring, Die Stätte d. alt. Harz-
Ge u. ihre G. Harzb., Harzb. Altert
Mer. 64 S. 60 Pf. [342
"` Wieries, R., Aus d. Chronik d.
Harlingeröder Pastors Jak. Hnr.
Rudolphi. (Zt. d. Harz-Ver. 38,
90-128.) [343
Setzepfandt, R., Beitrr. z. G. u.
Ortskde. d. Kreises Wanzleben (s.
‘03, 2348). IV. (G.bll. f. Mageb. 40,
73 Ë.) [344
Wollesen, E., Beitrr. z. G. d. Kreises
Osterburg. Tl. I u. U. Osterb.,
Schulz. [345
Colditz, H., Aus d. G. Schönburgs.
Lichtenstein - Callnberg, Doerffeldt.
80 S. 1 M. 25. [346
Pfeil, F. 0., Chronik. d. Dorfes
Kötschau im Kreise Merseburg (s. ’05,
317). Forts. (N. Mitt. a. d. Geb. hist.-
ant. Forschgn. 22, 113-76.) [347
Lutze, G., Aus Sondershausens
Vergangenheit (s. '04, 2012). Lig. 6
u. 7. 1 M. 20. [348
Jordan, R., Zur G. d. Stadt Mühl-
hausen in Thüring. (s. "Op, 320).
HL V. (Progr) Mühlh., Danner.
39 S. 80 Pf. Vgl. Nr. 648. [349
Beyer, C., G. d. Stadt Erfurt (s.
’05, 2267). Lfg. 13. S. 353-84; 4 Taf.
80 Pf. [350
Beiträge z. G. Eisenachs (s. '05
2268). I: H. Peter, Die alte Stadt-
befestigung. 2. verb. u. erweit. Aufl.
678. 1 M. [351
Hertel, L., Meining. G. von 1680
bis z. Gegenw. (Schrr. d. Ver. f.
Sachs.-Meining. G. u. Ldkde. Hft. 47;
Hft. 50 u. 51.) [352
[In Hft. 50: Die Nebenlinien u. Henne-
bergische GI
Simon, H., Beitrr. z. Schmalkalder
G. Schmalkald., Wilisch. 55 S. [353
Irmisch, Th., Beitrr. z. schwarz-
burg. Heimatsk e. Bd. I. Sonders-
haus., Eupel. 493 S. 4 M. [354
Bühring, G. d. Stadt Arnstadt, s. ’05, 323.
Bez.: Hist. Vierteljschr. 8, 449f. u. Mitt. a. d.
hist. Lit. 33, 206-5 K. v. Kauffungen; Zt. d.
Ver. f. thür. G. N. F. 15,419-21Dobenecker. [355
+14
Auerbach, H. A., G. d Reichs-
feste Hirsch hberg a. S. bis zu ihr.
Übergang an die Reußen. (Jahresber.
d. Vogtländ. Altertumsforsch. Ver.
Hohenleuben 74/75, 174-2356.) [356
Wustmann, 6., G. d. Stadt Leipzig.
Bd.I. Lpz. Hirschfeld. 5525. 10 M. [357
Möbius, A., Bilder a. Großzscho-
chers Vergangenheit. G.d.Dörfer Groß-
zchocher-Windorf. Lpz.,v. Schalscha-
Ehrenfeld. 116 S. 2 M. [358
Beutel, G., Der Altmarkt als geschichtl.
Schauplatz. Droner "o bll. ’05, 1-12.) [359
Gretschel G. d. Gemeinde
Coschütz b. Ges en. SET -Plauen,
Verl. d. Allg. Ztg. 205 S 360
Gruner, 0., Blasewritz. pz.,
Strauch. 108 S.; 25 Taf. u. 1 Plan.
6 M. [361
Klemm, A., Der Königstein in alt.
u. neuer Zeit, Mit 14 Taf. u. 2 Ktn.
Ebd. 188 S. 2 M. 50. [362
Engelmann, L., G. v. Reichenau
(8.'05, 330). Bd. II. 4818. GN. Su [363
Straube, J., Märkisches Wander-
buch. Neu bearb. v. G. Albrecht.
Berl., Straube. 430 S.; 38 Ktn.
2 M. 50. [364
Rez.: Forschgn. z. brandb. u. preuß. G.
18, S1i1f. Krüner.
Holtze, F., Berlin u. Kopenhagen.
(= Nr. 842.) Berl., Mittler. 116 S.
2 M. 365
Gundlach, W., G. d. Stadt Char-
lottenburg. 1: Darstellg. Mit170 Text-
abbildgn. u. 35 Beil. II: Urkk. u.
Erläutergn. Mit 21 Textabbildgn u.
4 Beilagen. Berl., Springer. xjx, 676;
xxxvj, 604 S. 20 M. E 66
Rez.: Forschgn. z. brandb. u. preuß. G.
18, 668-71 Spatz; Mitt. a. d. hist. Lit. 34,
105- 8 Preub.
Nießen, v., G. d. Neumark, s. "Op, 2271.
(10 M.) [367
Wehrmann, G. v. Pommern. Bd. I, s. op,
3385. Rez.: Hist. Zt. 94, 487-50 Bernheim;
Lit. Zbl. Ob, Nr. 44 A. L. — [Bd. II ersch.
Dez. ’05] [368
Diest, v., Zur G. u. Urzeit d. Landes
Daber, s. ’05, 2272. Rez.: Mitt. a. d. hist.
Lit. 33, 351f. M. Wehrmann. (369
Förster, A., Geschichtliches von
d. Dörfern d. " Grünberger Kreises.
(Aus: Niederschles. Tageblatt.) Grünb.
i. Schl., Weller. 315 S. [370
Knötel, P., G. Oberschlesiens.
Kattowitz O. CN Böhm. 163 S.; Kte.
8 M. [371
Schmidt, Erich, G. d. Deutschtums im
Lande Posen unter poln. Herrschaft, 8.’05, 339.
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. on, Nr. 10 Perlbach; Zt.
d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 26, Germ. Abt.
|
Bibliographie Nr. 356—413.
302-7 V.Friese; Forschgn. z. brandb. u. preuß.
G. 18, 629-31 Schottmüller. — K. Schett-
müller, Dt. Siedelungen in d. Prov. Posen.
(Dt. G.bll. 6, 311-23.) [372
Voigt, P., Aus Lissas erster Blüte-
zeit. Mite.alt.Bildev. Lissa. Lissai. P.,
Ebbecke. 151 S.; Taf. 2 M. [373
Warschauer, As G. d. Stadt
Pakosch. (Zt. d. Hist. Ges. f. d. Prov.
Posen 20, 1-54.) [374
Westphal, P., Ein ehemal. Kloster-
territorium in Pommerellen. Eine
Studie z. westpreuß. G. Danzig,
Brüning. 138 S.; 2 Ktn. u. 1 Plan.
8 M. 50. (Kap. 1-9 „Die Frühzeit d.
Klosterterritoriums Pelplin" ersch.
als Bresl. Diss. 55 S.) [375
Rez.: Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 4, »5f.
Simson ; Altpreuß. Monatsschr. 42, 438-50 Kujot.
Foltz, Zurälter. G. v. Preuß. Fried-
land. (Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 4,
67-82.) [376
Kaufmann, J., G. d. Stadt Deutsch
Eylau. (= Nr. 204.) Danzig, Saunier.
xıj, 220 S.; 2 Pläne. [377
Waschinsky, G. d. Johanniterkomturei u.
Stadt Scböneck Westpr., s. 1904, 2031..
(Bresl. Diss) Reoz.: Mitt. d. Westpreuß.
G.-Ver. 3,59-62 (Vgl. auch 4,8. 23) Freytag. [378
Schultz, Fr., Chronik d. Stadt
Seebad Zoppot. Danzig, Kafemann.
145 S. 3 M. [379
Rez.: Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 5, 13-16
Simson.
Müller, Johs., Osterode in Ost-
preußen. Darstelign. z. G. d. Stadt
u. d. Amtes. Osterode, Riedel. xr),
542 S.; 3 Taf. u. Plan. 3 M. 75. [380
Deegen, E., G. d. Stadt Saalfeld,
Ostpr. Elbing, Ackt. x, 326, 144 S.
5 M. 381
Wormit, A., G. d. Gemeinde Allen-
burg. Königsb. i. Pr., Rautenberg.
249 S. 382
Bonk, H., G. d. Stadt Drengfurt.
Rastenburg, Ahl. 100 S. [383
Roz.: Altpreuß. Monatsschr. 49, 437f.
Sembritzki.
Scheiba, G. A., G. d. Stadt Fisch-
hausen. Festschr. Fischhaus., Dr. v.
Wilutzki. 138 5S. [384
Koch, E Zur G. d. Stadt
Nikolaiken (s. 'Vö, 2282). Nachtr. u.
Urkk. (Mitt. d. Lit. Ges. Masovia
10, 221-56.) [385
Seraphim, E., G. v. Livland.
Bd I: Das livländ. Mittelalter u. d.
Zeit d. Reformation.. Bis 1582. (Allg.
Staaten-G. 3. Abtlg.: Dt. Landes-
geschichten. 7. Werk. (12. Lfg.)) Gotha,
| Perthes. xj, 293 S. 6 M. [386
Territorial-Geschichte. — Verfassung.
Buchholtz, Ant., Über d. Burg u. Kirche
in Holme. (Sitzungsberr. d Ges. f. G. etc. d.
Ostseeprovinzen Rußlands "04. 206-22.) —
P. Baerent, Wo lag d. Burg Alt-Wenden?
(Ebd. 331-37.) [387
3. Geschichte einzeiner
Verhältnisse.
a) Verfassung.
(Reich, Territorien, Städte.)
Heusler, A., Dt. Verf.-G. Lpz.,
Duncker & H. x, 298 S. 6 M. [388
Rez.: Lit. Zbl. '05, Nr. 50; Hist. pol. BI.
137, 79f.
Srbik, v., Beziehgn. v. Staat u. Kirche in
Österr. währ. d. Mittelalters, s. ’05, 346.
Rez.: Steir. Zt. f. G. 2, 81f. Doblinger; Hist.
Vierteljschr. 8, 140 f. Krabbo;; Dt. Zt. f. Kirchen-
recht 3. F., 14, 124-26 Friedborg; Mitt. d. Inst.
f. österr. G.forschg. 26, 517-19 v. Voltolini. [389
Schwarz, Kasp., Die Hofpfalzgrafenwürde
d. jurist. Fak. Innsbruck. (Aus: „Beitrr. z.
Rechts-G. Tirols“) Innsbr., Wagner. 1904.
50 8. 50 Pf. Rez.: Dt. Herold "op, Nr. 7
v. Wretschko. [390
Fink, E., Breslau als böhm. Hul-
digungsstadt. (Arch. f. Kultur-G. 3,
322-44.) [391
Rüttimann, K., Die zugerischen
Allmendkorporationen. Berner Diss.
1904. (Abhdlgn. z. schweiz. Recht;
hrsg. v. M. Gmür. Hft. 2.) Bern,
Stämpfli. vu, 207 S. 8 M. 20. [392
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 26,
Germ. Abt., 392f. Stutz.
Albert, J. F., Die Wahlkapitula-
tionen d. Würzburg. Bischöfe bis zum
Ende d. 17. Jh., 1225-1698. (Arch. d.
Hist. Ver. v. Unterfranken etc. 46,
27-186.) Würzburg. Diss. 1605S. [393
Rieder, 0., Die pfalzneuburg.
Landschatt, deren Leben u. Wirken,
ihr Behördenwesen u. insbes. ihr
Marschall (s. "04. 2047) Einzeler-
gänzgn. u. Berichtigungen z. 1. Tl.
(Neuburg. Kollektaneenbl. 66/67,
1-224.) 394
Stumpf, Fr., Geschicht! Ent-
wicklg. d. württb. Staatssteuerwesens
in allgemeinen Zügen. (Zt. f. d. ges.
Staatswiss. 61, 710-24.) [395
Becker, Jos., G. d. Reichsland-
vogtei im Elsaß von ihr. Einrichtg.
bis zu ihr. Übergang an Frankr. 1273-
1648. Mit e. Übersichtskte. Straßb.,
Schleier & Schw. xj, 256 S.
6 M. 60. [896
Walter, Fr., Die Kirchheimer Cent. (Mann-
beim. G.bil. 6, 221-27.) [397
Schreibmüller, H., Die Landvogtei
im Speiergau. (Progr.) Kaiserslau-
tern, Crusius. 102 S. 2 M. [398
"UN
Rudolph, F., Entwicklg.d. Landes-
hoheit in Kurtrier bis z. Mitte d.
14. Jh. (Trier. Archiv. Erg.-Hft. V.)
Trier, Fr. Lintz. 658. 2 M. (Tübing.
Diss.) [399
Keßler. H., Öb. d. Territorien u. deren
Verfg. u. wirtschaftl. Verhältnisse im Mittel-
alter. (Hessenland '05, Nr. 12-15 u. 17.) [400
Reuter, H., Die ordentl. Bede d.
Grafschaft Holstein. Bis zur Mitte
d. 14. Jh. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-holst.
G. 35, 151-212.) [401
Vogel, W., Über d. Titel „Advocatus“ der
Herren v. Weida, Gera u. Plauen, Vorfahren
d. Fürstenhauses Reuß. Eine rechtshist. Un-
terıuchg Jenens. Diss. 56 S. "402
Bornhak, Preuß. Staats- u. Rechts-G., s.
04,340. Rez.: Zt.d. Savigny-Stiftg. f. Rechts-
G.25, Germ. Abtlg.,376-82 Schreuer; Forschgn.
z.brandb.u.preuß.G. 18, 288-306 O. Hintze. [403
Behre,G.d. Statistik in Brandenb.-Preußen,
s. ’05, 3608. Rez.: Forschgn. z. brandb. u.
preuß. G. 18, 671-74 O. Hintze. [404
Plehn, H., Zur G. d. Agrarver-
fassg. v. Ost- u. Westpreußen (s. °05,
2296). Schluß. (Forschgn. z. brandb.
u. preuß. G. 18, 61-122.) [405
Below, G. v., Das ältere dt. Städte-
wesen u. Bürgertum. Mit 6 Beilagen
u. 136 authent. Abbildgn. (Mono-
graphien z. Welt-G.; hrsg. v. Heyck.
VI.) 2. Aufl. Bielef., Velhagen & Kl.
138 S. 3 M. [406
Heldmann, K., Rolandsspielfiguren,
Richterbilder oder Königsbilder? Neue
Untersuchgn. üb. d. Rolande Dtlds.
Halle, Niemeyer. 210S.; Taf. 6 M. [407
Rez. v.’05, 2299 (Held mann, Die Rolands-
bilder Dtlds.): Lit.bl. f. germ. u. rom. Philol.
’05, Nr. 11 Keutgen.
Kuske, Schuldenwesen d. dt. Städte im
Mittelalter, s. "08, 351. Rez.: Korr.-Bl. d.
Westiüt. Zt. 24, 18f. Pirenne; Mitt. a. d. hist.
Lit. 33, 171-73 Koehne; Dt. Lit.-Ztg.’05, Nr. 17
Rietschel. [408
Kerschbaumer, A., Wahrzeichen
Niederösterreichs. 2. verm. u. erg.
Aufl. Wien, Kirsch. 106 S. m. 74 Ab-
bilden 3 M. [409
Mollwo, C., Ulm und d. Reichenau.
Beitr. z. Verf.-G. d. St. Ulm. (Zt. f.
G. d. Oberrh. N. F. 20, 552-604.) [410
Laugel, A., Le rôle du serment
dans les anc. constitutions municip.
d'Alsace. (Ilust. elsäss. Rundschau
6, 28-35.) [411
Meininger, Les prévôts municipales
de Mulhouse. (Bull. du Musée hist.
de Mulh. 28, 5-60.) 412
Gasser, A., Les finances d'une
petite ville de la Haute Alsace : Soultz.
(Rev. d’Als. 54, 628-42.) [418
"Ip
Frey, Beitrr. z. Vert OG. d Stadt Schnee-
berg, s. '04, 2074. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’U5,
Nr. 43 Beschorner. [114
Hagedorn, Archivalien d hamburg
Zünfte im Staatsarchiv. (Mitt. d. Ver.
f. hamburg. G. Jg. 24, Bd. 8, 513-17.)
— H. Nirrnheim, Zur G. d. Bäcker
in Hamb. (Ebd. 517-36.) [415
Kähler, J., Die Gilden in d. hol-
steinisch. Elbmarschen m. besond.
Berücks. d. Versicherungswesens.
Lpz. Diss. 1904. 188 S. 416
Hartmann, M., G. d. Handwerker-
verbände d. St. Hildesheim im Mittel-
alter. (I, 1 v. Nr. 813.) Hildesh., Lax.
89 S. 1 M. 80. [417
e
b) Wirtschafts- und Sozialgeschichte.
(Ländliche Verhältnisse; Gewerbe, Handel,
Verkebr. — Stande, Juden.)
Caro, G., Beitrr. z. älter. dt.
Wirtsch.- u. Verf.-G. Gesamm. Auf-
sätze. Lpz., Veit. 132 S. 3M. 50. [418
Lamprecht, K., Die Psychisierung
d. Wirtschaftsstufen. (Zt. f. Kultur-G.
9, 375-149.) [419
Eulenburg, F., Zur hist. Bevöl-
kerungsstatistik in Dtld. (Jahrbb. f.
Nationalök. 84, 519-27.) — A. Nug-
lisch, Zur hist. Bevölkerungsstatist.
d. St. Breslau. (Zt. f. Sozialwiss. 8,
438-42.) [420
Wimmer, J., G. d. dt. Bodens m.
sein. Pflanzen- u. Tierleben von d.
kelt.-röm. Urzeit bis z. Gegenw.
Hist.-geogr. Darstellgn. Halle, W aisen-
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Inama-Sternegg, K. Th. v., Städt.
Bodenpolitik in neuer u. alt. Zeit.
(Aus: „Zt. f. Volkswirtsch., Sozial-
polit. u. Verwaltg.“) Wien, Brau-
müller. 65 S. 1 M. 40. 422
Levec, W., Pettauer Studien.
Untersuchgn. z. älter. Flurverfg. (s.
1900, 371). Abtlg. UT. Mit 3 Karten-
beilagen u. 2 Karten im Texte. (Mitt.
d. Anthrop. Ges. Wien 35, 64-98;
154-96.) [423
Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 26,
Gorm. Abt, 3603-66 Stutz.
Gasser, A., L'agriculture, l'in-
dustrie et le commerce à Soultz.
(Rev. d'Ala. 55, 539-54; 630-49.) [424
Wrede, A. J., Die Kölner Bauer-
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Tübing. Diss. 86 S.
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Rez.: Rhein. G.bll. 8, 165-72 u. 186.
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d. Gesamt-Ver. 53, 360-62.) [426
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güter (s. '05, 383). II: Crummesse,
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Albrecht, P., Das Domänenwesen
im Hrzgt. Sachs.-Altenburg. (Volks-
wirtschattl. u. wirtschaftsgeschichtl.
Abhdlgn., hrsg. v. Stieda. N. F. V.)
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Strehl, W., Chronik v. Krafftshagen mit
Beitrr. z. Geneal. derer von Kanitz u. v. Krafft.
Als Ms. gedr Danzig, Kafemann. 478. Rez:
Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 4, 86 Simson. [429
Schué, C., Geschichtl. Entwicklg.
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Herrschuft. Beitr. z. G. des Stein-
kohlenbergbaus an d Inde. Progr.
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Wassenberg. (Rhein. G.bll. 7, 240-49 etc.
3875-80.) (431
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Hoch, Fr. A., Zur G. d. Weinbaus
in Mittelbaden. Mit besond. Berücks.
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Konkordia. 62 S.; Taf. 1 M. 50. [433
Weidenbach, St., Der Weinbau in der
Pellenz. (Rhein. G.bll. 8, 65-72.) [434
Stöhr, H., Sachsens Obstbau in 4 Jahrhh.
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Stieda, W., Beitrr. z. G. d. Por-
zellanindustrie. (Beil. z. Allg. Ztg.
'05, Nr. 132f.) — Ders., Altthüringer
Porzellan. (Dt. Rundscuau 126, 73
-90. [436
Lederer, P., Zur G.d. Wollenzeug-
fabrik in Neugedein. Beitr. z. G. d.
dt. Industrie in Böhmen. (Mitt. d. V.
f. G. d. Dt. in Böhm. 44, 124-33.) [487
Schirek, C., Die k. k. Majolika-
Geschirrfabrik in Holitsch. Materia-
lien zu ihr. G. Brünn, Selbstverl.
4°. 300 S. m. 33 Abbildgn. u. 2 Taf.
40 M. [438
Haenlein, A., Beitrr. z. G. d. Haus-
weberei im bayer. Voigtland. Münch.
Diss. 64 S. [439
Klein, Jos., Die Baumwollindustrie
im Breuschtal. (Straßb. Diss.)
Straßb., Herder. vırj, 104 S. [440
Wirtschafts- und Sozialgeschichte.
Weyhmann, A.,G.d. älter. lothring.
Eisenindustrie. (Sep. a.: Jahrb.d.Gee.
f. lothr. G. XVII.) Straßb. Diss. 4°.
211 S. Wang
Schnock, H., Über gewerbl. Ver-
hältnisse in d ehemal. „Herrlichkeit
Burtscheid“. (Aus Aschens Vorzeit
18, 34-60.) [443
Hornung, E., Entwicklg. u. Nieder-
gang d. hannov. Leinwandindustrie.
Hannov., Helwing. 148 S. 4 M. [444
Stieda, W., Die keramische In-
dustrie im Hrzgt. Anhalt währ. d.
18. Jh. Mit 19 Figuren im Text.
(Mitt. d. Ver. f. anhalt. G. etc. 10,
177-314.) [445
Pfau, W. C., G. d. Töpferei in d.
Rochlitzer Gegend unt. Berücks. be-
nachbarter Ortsgebiete. (In: Mitt. d.
Ver. f. Rochlitz. G. Hft. IV.) [446
Oeynhausen, U. Graf v., Glas-
hütten in Mecklenburg. (Jahrbb. f.
mecklenb. G. 70, 267-312.) [447
Frahne, C., Die Textilindustrie im
Wirtschaftsleben Schlesiens. (Diss.)
Tübing, Laupp. xı],273S.5M.60. [448
Offenbächer, A., G. d. Besteuerung
d. Salzes in Dtld. bis z. J. 1867.
Gießen. Diss. 1904. 127 S. [449
Agats, Der hansische Baienhandel, s. ’05,
896. Rez.: Lit. Zbl. "op, Nr. 4; Mitt. a. d.
hist. Lit. 38, 311-138 Girgensohn; Zt. f. Sozial-
wiss. 8, 473f. v. Below; Bibl. de l’Ecole des
chartes 66, 307-9 Clouzot; Hans. G.bll. ’04,5,
188-200 Stein. [450
Hartmeyer, H., Der Weinhandel
im Gebiete d. Hansa im Mittelalter.
Leipz. Diss. 1904. 55 S. [451
Ugen, Th., Die Landzölle im
Herzogt. Berg. (Zt. d. Berg. G.-Ver.
38, 227-323.) [452
Diferee, H. C., De gesch. van d.
Nederl. handel. Stuk 1. Amsterd.,
Akkeringa. 10 u. 124 S. (p. cplt.
3 stkn.: 3 fl. 75.) [453
Lintum, C. te, De merchant ad-
ventures ın de Nederlanden. Een
bijdrage tot de gesch. van den Engel-
schen handel met Nederl. "e Gravenh.,
Nijhoff. 267 S. 2 fl. 75. [454
Pirenne, H., Dinant dans la Hanse
teutonique. (Sep. a.: Compte rendu
du Congrès d'archl. et d’hist., Dinant
1903.) Namur, Wesmael-Charlier.
1904. 26 S. 1 fr. 25. [455
Hansay, A., Contribution à l’hist.
de la polit. mercantile au 18. siècle
en France et dans le pays de Liége.
"Li
(Sep. a.: Mélanges Paul Fredericq.)
Brux., Lamertin. 7 S. 1 fr. [456
Baasch, E., Der Kampf d. Hauses
Braunschw.-Lüneburg m. Hamburg
um d. Elbe v. 16.-18. Jh. Mit 1 Kte.
(= XXI v. Nr. 198.) Hannov., Hahn.
206 S. 4 M. [457
Coppius, A., Hamburgs Bedeutung
auf d. Gebiete d. dt. Kolonialpolitik.
Leipz. Diss. 78 S. [458
Maeng, J., Die Grafen vV. Barby
u. d. Stapelrecht Magdeburgs. (G.bll.
f. Magdeb. 40, 1-19.) [459
Liebenau, Th. v., Das Hängeseil am un-
tern Hauenstein. (Basler Zt. f. G. 5, 123-26.) [460
Watrain, Beitr. z. Post-Chronik v.
Trier (s. ’05, 2335). Schluß. (Trier.
Chronik N. F. 1, 135-41.) [461
Kliche, Die Schiffahrt auf d. Ruhr u.
Lippe im 18. Jh., s. ’05, 2337. (Götting.
Diss. 1904.) [462
Strieder, Zur Genesis d. modern. Kapita-
lismus, s. "up, 2339. Rez.: Hist. Zt. 95, 293-
97 v. Below; Preuß. Jahrbb. 121,539-41 Schacht;
Zt. d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 26, Germ. Abt.,
298-300 Rietschel. Erwiderg. e Strieder auf
d Rez. Sanders u. Antwort Sanders: Hist.
Viertuljschr. 8, 470-72. [463
Häpke, R., Entstehg. d. groß.
bürgerl. Vermögen im Mittelalter.
(Jb. f. Gesetzg. etc. 29, 1051-87.) [463a
Ehrenberg, R., Große Vermögen, ihre
Entstehg. u. Bedeutg. Bd. I: Die Fugger;
Rotschild; Krupp. 2.erganzte Aufl. Jena,
Fischer. 214 S.; 2 Taf. 3 M. (164
Schaub, F., Der Kampf geg. d.
Zinswucher, ungerechten Preis u. un-
lauteren Handel im Mittelalter. Von
Karl d. Gr. bis Papst Alexander III.
Freib., Herder. 0, 218 S. 3 M. [465
Rez.: Dt. Lit.-7tg. ’06, Nr. 2 Kothe.
Kartels, J., Zur G. d. Lebensmittelpreise
in Fulda, (Fuldaer G.bll. 1, 81-88; 97-109.
2, 39-41.) [466
Beck, Der Junggusindemarkt (das Hüt-
kinderwesen) in Oberschwaben, e. Kultur-
bild. (Diözesanarch. v. Schwaben 23, 129-37;
145-50.) [467
Hedemann, J. W., Die Fürsorge
d. Gutsherm f sein Gesinde: Brand.-
Preuß. Geschichte. (Festgabe d. Bresl.
jur. Fak. f. Fel. Dahn I, 165-220.)
Sep. Bresl., Marcus. 1 M. 60. [468
Mitterwieser, A., G. d. Siten. o d.
Stiftungsrechtes in Bayern. (Forschgn.
z. G. Bayerns 13, 166-210.) 469
Reubold, W., Beitr. z.G. d. Kranken-
kassen v. Würzburg. (Arch. d. Hist.
Ver. v. Unterfranken etc. 46, 1-26.) [470
Meyer, L. u. R. Schäfer, Die Schrauten-
bachischo Stiftung zu Friedberg. (Beitrr. z.
hese. Kirch.-G. 2, 205-33.) [471
Histor. Viorteljahrschrift. 1906. 3. Bibliographie. 2
"IS
Jordan, G., G. d. Knappschafts-
wesens im Mansfelder Bergrevier.
Halle, Kaemmerer & Co. 90 S.
1 M. 50. [472
Leimdörfer, M., Entwicklg. u.
Organisation d. Brandschadenver-
sicherg. in Österreich 1700-1848.
(Stud. z. Sozial-, Wirtsch.- u. Ver-
waltgs.-G., hrsg. v. Grünberg. Hft. I.)
Wien, Konegen. n. xı), 247 S. 6 M. [473
Seeliger, @., Forschgn. z. G. d.
Grundherrschaftim früher. - Mittelalter.
(Hist. Vierteljschr. 8, 305-62.) —
E. Stengel, Nochmals Grundherr-
schaft u. Immunität. (Zt. d. Sav.-
Stiftg. f. Rechts-G. 26, Germ. Abt.,
418-32.) [474
Rez. v. ’05, 2343 (Seeliger, Grundherr-
schaft): Lit. Zbl. '05, Nr. 47, Eugl. bist. rev.
20, 134-37 Vinogradoff,; Gött. gel. Anz. '05,
905-11 Philippi. — E. Stengel, Zur Be-
urteilg. d. Diploms O. I. 56f. Trier. Eine
Entgegug. (N. Arch. 30, 710-13.)
Wopfner, H., Das Tiroler Frei-
stiftrecht; e Beitr. z. G. d biäuerl.
Besitzrechtes. (Sep. a.: Forschgn. u.
Mitt. z. G. Tirols u. Vorarlbergs
Jg. Ilu. I.)Innsbr., Wagner. 1118. [475
Rez. (auch d. Wopfnerschen Beitrr. s. ’05,
2343a u. 2344): Dt. Lit.-Ztg. ’05, Nr. 46
v. Wretschko; Zt. d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-G.
26, Germ. Abt., 383-87 Stutz.
Korner, 2” Zur G. d. Grund-
hörigkeit in alamann. Schweiz.
Berner Diss. 1904. 120 8. [476
Rehm, Prädikat- u. Titelrecht d. dt-
Standesherren s. Nr. 118. [477
Zernicki-Szsliga, E. v., G. d.
polnisch. Adels. Nebst e. Anh.: Va-
sallenliste d. 1772 Preußen huldigend.
poln. Adels in Westpreuß. Hamb.,
Grand. 84 u. 55 S. 6 M. [478
Rez.: Mitt.a.d.hist.Lit. 34,113 f. Heydenreich.
e Å.. Die G. d. Juden in
Tirol u. Vorarlberg. Tl. 1 u. 2: In
Hohenems u. im übrig. Vorarlberg.
Meran, Ellmenreich. xxxv, 802 S.
17 M. [479
Eckstein, A., Kampf d. Juden um
ihre Emanzipation in Bayern. Auf
Grund handschriftl. Quellenmaterials.
Fürth, Rosenberg. 127 S. 3 M. [480
Bamberger, M. L., Blick auf d.
G. d. Juden in Würzburg. Würzb.,
Frank. 14 S. 40 Pf. [481
Rothschild, Ñ., Aus Vergangenheit u.
Gegenw.d. israelit. Gemeinde Worms. 3. verm.
u. verb. Aufl. Frankf., Kauffmann. 58 S.
1 M. [483
Berl., Poppelauer.
Bibliographie Nr. 472—519.
Samuel, S., G. d. Juden in Stadt
u. Stift Essen bis z. Säkularisation
d Stifts 1291-1802. (Beitır. z. G. v.
Stadt u. Stift Essen 26, 53-163.) Sep.
1 M. 50. [483
c) Recht und Gericht.
Urbani, U., Il sacro impero romano-
german.: studi di diritto pubbl. Roma,
Lux. 168 S. 2 L. [484
1: Dalla pubbl. della bolla d'oro alla pace
di Westfalia. 2: Dalla pace di Westfalia alr
abdicazioue dell’ imperat. Francesco II.
Moeller, E., Die Trennung d. dt.
von d. röm. Rechts-G. Weimar,
Böhlau. 80 S. 3 M. [485
Lehmann, Karl, Rezeptionen ger-
manisch. Rechte. Univ.-Rede. 295. [486
Below, @. v., Die Ursachen d.
Rezeption d. Röm. Rechts in Dtld.
(= Nr. 692.) Oldenb., München. xıj,
166 S. 4 M. 50. [457
Brie, S., Stellung d. dt. Rechts-
gelehrten d. Rezeptionszeit zum Ge-
wohnheitsrecht. (Festgabe d. Bresal.
jur. Fak. f. Fel. Dahn I, 129-64.)
Sep. Bresl., Marcus. 1 M. 20. [488
Quanter, R., Bibliothek mittel-
Roi Rechtspflege. (In 20 Lfgn.)
Lfg. 1. Bd. I: Die Leibes- u. Lebens-
strafen. S. 1-48. Lpz., Leipz. Verl.
1 M, mo?
Kohler, J., Urkdl. Beitrr. z.
bürgerl. Rechtsganges. I: Verfahren
d. Hofgerichts Rottweil. Berl., Er.
Weber. 1904. 122 S. 3 M. 60. [490
Schultze, Alfr., Gerüfte u. Markt-
kauf in Beziehg. z. Fahrnisverfolgun
(Festgabe d. Bresl. jur. Fak. f. Fel.
Dahn I, 1-63.) — H. Naendrup, Dog-
men-G. d. Arten mittelalterl. Ehren-
minderungen. (Ebd. 221-382.) [491
[Sep. Bresl, Marcus 2 M., bzw.5 MI
Hasenöhrl, V., Beitrr. z. G. d.
Rechtsquellen in d. österr. Alpen-
ländern bis z. Rezeption d. röm.
Rechts. (Aus: Arch. f. österr. G.
XCII, 2) Wien, Gerold. 102 S.
1 M. 60. [492
Voltelini, H. v., Entstehg. d. Land-
gerichte im bay.-österr. Rechtsge-
biete. (Aus: „Arch. f. österr. G.“\
Ebd. 40 S. 90 Pf. [493
Schifer, R., Das herrschattl.
Gericht zu Höchst an d. Nidder.
(Mitt. d. Oberhess. G.-Ver. N. F.
13, 64-79.) [494
Recht u. Gericht. — Kriegswesen. — Religion u. Kirche.
Detlefsen, Das „Friesische Recht“
zu Elmshorn. (Zt. d. Ges. f. schlesw.-
holst. G. 35, 37-55.) [495
Schlauch, &., Der Schöppenstuhl
zu Dohna. (N. Arch. f. eich G. 26,
209-39.) [496
Holtze, Beitrr. z. brandenb -preuß. Rechts-
G. T. VI: G. d. Kammergerichts. TI. 4:
19. Jh , 8. op, 2132. Rez.: Forschgn.z. brandb. u.
preuß. G. 18, 23-88 O. Hintze. "497
Simson, G. d. Danziger Willkür, a. up, 431.
Rez.: Hist. Vierteljschr. 8, 452 f. K. Lohmeyer;
Forschen. z. braudb. u. preuß. G. iš, 27 f.
Seraphim; Zt. d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 26,
Gorm Abt., 300f. Gierke; Mitt. a. d hist. Lit.
34, 109-11 Koehne. — 0. Günther, 2 unbe-
kannte altpreuß Willküren. (rd. Westpreuß,
G.-Ver. 48, 3-53.) [493
Helfritz, H., Geschichtl. Bestand
u. legislative Verwertbarkeitv. Wider-
ruf, Abbitte u. Ehrenerklürg. Greifs-
wald. Diss. xj, 155 S. [499
Hoegel, M., G. d. österr. Straf-
rechts (s. 05, 438, wo Hft.1 = Abt. I
u. ID. 2. Hft.: II. Die vorsätzl. Straf-
taten gegen Leib u. Leben. 331 S.
7 M. 10. [500
Byloff, Verbrechen d. Zauberei, s. ’03, 440.
Reoz.: Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 26,
525-27 Mell. [501
Stutz, U., Die kirchl. Rechts-G.
Rede. Stuttg., Enke. 508S. 1 M.20. [502
Rez.: Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg.
26, 636-145 v. Wretschko.
Dyroff, A., Entwicklg. d. bayer.
Staatskirchenrechts bezügl. d. Orts-
kirchenvermögens bis z. Konkordat
v. 1817. (Ann. d. Dt. Reichs 38,
641-76.) [503
Gönner, R. u. J. Sester, Das
Kirchenpatronatrecht im Grhrzgt.
Baden. (Sammlg. kirchenrechtl. Ab-
halgn., hrsg. v. Stutz. Hft. 10/11.)
Stuttg. Enke. 1904.xx,318S. 10 M. [504
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 20, 695
-98 Hr: Zt. f. Kirch.-G. 26, 535 Dietterle.
Brünneck, W. v., Beitrr. z. G. d.
Kirchenrechts in d. dt. Kolonisations-
landen (s. ’02, 2240). II: Zur G. d.
märk. Provinzialkirchenrechts. 1: Das
Kirchenpatronat. 2: Die Verwaltg.
d. Pfarr- u. Kirchenguts. 1904. 183 5.
3 M. [505
d) Kriegswesen.
Bredow-Wedel, Hist. Rang- u.
Stammliste d. dt. Heeres. Bearb. v.
C. v. Bredow. Berl., Scherl. xxj,
1444S. 12M. (Subskr.-Pr.: 1v M.) [506
Rez.: Forschgu. z. brandenb. u. preuß. G.
13, 695-607 e Leszcynski, Milit. -Wochenbl.
-19
’05, Nr. 100 u. 120 v. Lesczynski, Berichtigung
von C. v. Br. u. Antw. von v. L. ebd. Nr. 130 f.,
Bericht. v. B.s ebd. Nr. 150.
Estorff, E. v., Vom althann. Heere.
3 Generationen: 1722-1806, 1908 (8.
"Op, 446). II. (Beihft. z. Milit.-
Wochen), "op, 257-303.) Sep. Berl.,
Mittler. 75 Pf. [507
Erzieher d. preuß. Heeres. Hrsg.:
G. v. Pelet-Narbonne. Bd. I u. ÍI.
Berl., Behr. (Subskr.-Pr. f. Bd. I-XII:
20 M.; geb. 30 M.) [508
(Der Gr. Kurf. & Friedr. d. Gr.)
Pelet-Narbonne, Brandenb.-preuß.
Reiterei von d. Gr. Kurfürsten bis z.
Gegenw. 2 Bde. Mit zahlr. Taff.,
Vollbildern u. Plänen. Berl., Mittler.
Ev, 405 S. m. 16 Taf.; xxvj, 465 S.
m. 22 Taf. 12 M. [509
Rez.: Milit.-Wochenbl.’05, Nr.122 v. Vissing.
Zöllner, v., G. d. Kgl. Buyer. Inf.-Ieg.
„von der Tann“ 1805-1905. Münch., Lindauer.
xjv, 515 S. 12 M. [510
Gilsa, F. v. u. zu, Zur G. d. Offiziere d.
Regiments „Wartensleben“, apäter „Prinz
George“ u. „Prinz Karl“. Ein Beitr. z. hessisch.
Militär-G. (Hessenland ’05, Nr. 17.) (511
Schmid u. A. Philipps, Stammlisto d. Of-
fiziere etc. d. Inf.-Reg. Vogel v. Falckenstein
(7. westfäl.) Nr. 56. Oldeub., Stalling. Xij,
1178. 4 M. 80. 1512
Beiträge z. G. d. Handfeuerwaffen.
Festschr. z. 80. Geburtstag v. Mor.
Thierbach. Dresd., Baensch. 247 S.;
Taf. 20 M. [513
Rez.: N. Arch. f. sächs. G. :6, 366-68
Beschorner.
e) R ligion und Kirche.
Thudichum, Papsttum u. Reformation im
Mittelalter 1145-1517, 8. '04, 415. Bez.: Dt.
Lit.-Ztg "Gë, Nr. 17 Haller. [514
Atz, K. u. A. Schatz, Der dt.
Anteil d. Bist. Trient (s. ’05, 450).
Bd. IIT: Dekanat Sarntal, Klausen u.
Kastelrut. 308 S. 4 M. [515
Chèvre, Les suffragants de l'ancien
évêché de Bâle: 13.-16. siècle. (Rev.
d'Alsace 54, 235-41; 562-70. 55, 134
-43; 586-605.) U. Berlière, Notes
supplementaires.(Ebd.54,332-36.)[516
Ducrest, F., Les processions au
temps passé dans le canton de Fri-
bourg. (Archives de la Soc. d’hist. du
canton de Frib. 8, 92-134.) [517
Hefner, J., Ergänzgn. u. Berich-
tigungen z. Realschematismus d. Diö-
zese Würzburg. (Arch. d. Hist. Ver.
v. Unterfranken etc. 46, 209-22.) [518
Wieland, M., Das Cistercienserin-
nen -Kloster Frauenroth u. Himmel-
thron. (Cisterc.-Chronik. XVI.) [519
dh
"20
Lindner, P., Album Ottoburanum
(s. '05, 459). Tl. U. (Zt. d. Hist. Ver.
f. Schwaben u. Neuburg 31, 1-90.) [520
Hertlein, F., Die Pfarrkirchen
Altenminster u. Crailsheim. (Württb.
Vierteljhfte. 14, 243-46.) [521
Graf, Ph., G. d Pfarrei Orsen-
hausen, OA. Laupheim. (Diözesan-
arch. v. Schwaben 22, 161-67; 183
-88.) [522
Brehm, K., Zur G. d. Konstanzer
Diözesansynoden währ. d. Mittelalters
(8.’05, 461). Forts. (Ebd. 23, 30-32 etc.
142-44.) [52%
Gröber, K., G. d. Jesuitenkollegs
u. Gymnasiums in Konstanz. Konst.,
Streicher. 1904. x1],352 5. 3M.60. [524
Rez.: Katholik 3. F., 31, 394-97 Hubert.
Walter, Theob., Ursprung d.
Klosters Klingental u. sein Zinshof
in Rufach. (Jahrb. f. G. ete. Els.-
Lothr. 21, 9-22. [525
Schlager, P., Zur G. d. ehemal.
Franziskanerklosters in Sierck. (Jahrb.
d Ges. f. lothr. G. 16, 228-37.) [526
Rady,G.d kath. Kirche in Hessen 732-1526.
Hrsg. v. J. M. Raich, s. "up, 465. Rez.:
Katholik 85, I, 73-76 J. Schmidt; Beitrr. z.
hess. Kirch.-G. 2, 277-83 Fritz Herrmann;
Hist.-polit. BIL 136, 633-36; Laacher Stimmen
63, 224. [527
Verehrung. liturgische, d. h. Bonifatius
in d. Diözese Mainz. (Katholik 3. F., 31, 241
-€3; 334-48.) [523
Forschner, C., G. d. Pfarrei u.
Pfarrkirche Sankt Quintin in Mainz.
Mainz, Kirchheim & Co. 272 RB:
14 Taf. 4 M. [529
Schlager, P., Die Franziskaner
in Wittlich. (Trier. Chronik. N. F.
1, 177-85.) [530
Junges, E., St. Thomas and Kyll.
Beitr. z. G. d. Klosters u. d. Ortes.
Trier, Paulinus-Dr. 1904. 56 8.
50 Pf. [531
Schäfer, H. K., Beitrr. z. Kölner
Topogr. u. Kirch.-G. (Röm. Quar-
talschr. 18, 84-99; 163-73.) Vel.
1902, 291. [532
Wiedemann, H., Die Kluse bei
Baldeney. (Beitrr. z. G. v. Stadt u.
Stift Essen 26, 165-82.) [533
Berliere, U., Les évêques auxi-
liaires de Cambrai et de Tournai.
Paris, Champion. x, 178 S. [534
Marnefte, E. de, Tableau chronol.
des dignitaires du chapitre Saint-
Lambert à Liège. (Anal. p. serv. à
lhist. eccl. de la Belg. 31, 109-66.) —
V. Barbier, Obituaire du chapitre
|
|
|
Bibliographie Nr. 520—572.
de St.-Pierre au chätesu de Namur.
(Ebd. 167-250.) [535
Maring, J., Diözesansynoden u.
Domherrn-Generalkapitel des Stifts
Hildesheim bis z. Anfang d. 17. Jh.
(XX v. Nr. 198.) Hannov., Hahn.
ou, 1278. 2 M. 80. (39 S. ersch.
als Freiburg. Diss.) [536
Wichmann, F., Untersuchgn. z.
älter. G. d Bistums Verden (s. 'U5,
2390). Schluß. (Zt. d Hist. Ver. f.
Niedersachs. '05, 146-90.) Auch Göt-
ting. Diss. 1904. 139 S. [537
Nöldeke, G., Verfassungs-G. d.
kaiserl. Exemtstiftes SS. Simonis et
Judae zu (Goslar von seiner Gründe.
bis z. Ende d. Mittelalters. Götting.
Diss. 1904. 73 S. — U. Hölscher,
Der Gottesdienst im Dome zu Goslar.
Beitr. z. inner. G. d. Kaiserstiftes
Simonis u. Judae in Goslar. (Zt. d.
Harz-Ver. 38, 1-58; 2 Taf.) [533
Kremer, J., Beitrr. z. G. d. klösterl.
Niederlassgn. Eisenachs im Mittel-
alter. Anh.: Chronica conventus or-
dinis fratrum minorum ad s. Elisa-
beth prope Isenacum. Hrsg. v. M.
Bibl. (II v. Nr. 197.) Fulda, Fuldaer
Aktiendr. 190 S. 3 M. 50. [539
Lüdtke, Schematismus d. Bistums
Culm mit d. Bischofssitz in Pelplin.
Amtl. Ausg. Culm, Bischöfl. General-
Vikariat. 1904. semi, 7688. TM. [540
Rez.: Altpreuß. Monatsschr. 42, 450-52 Kujot.
Deegen, E., Das ehemal. Kloster
in Saalfeld Ostpr. (Oberländ. G.bll.
6, 1-18.) [541
Hagiologisches aus Alt-Livland is.
04. 447). Forts. (Katholik 84, I u.
85, 11.) [542
Drews, P., Der evang. Geistliche
in d. dt. Vergangenheit. Mit 110 Ab-
bildgn. u. Beilagen nach Originalen,
größtenteils a. d. 15. bis 18. Jh.
(= Nr. 656.) Jena, Diederichs. 146 S.
4 M. [543
Steinecke, 0., Die Diaspora d.
Brüdergemeinde in Dtld. (s. "on, 483).
Bd. I, Tl. 2: Mitteldtld. S. 99-220.
2 M. [544
Nelle, W.. Das Gesangbuch u. d. Heimst-
kde. (Dt. G.bIL 6, 291-511.) [545
uellen u. Beiträge z. G. d. dt-
ev. Militärseelsorge von 1564 bis 1814;
hrsg. v. Kurt Schneider. Halle,
Waisenhaus. 194 S. 3 M. 50. [546
Rez.: Mil.-Lit.-Z/tg. "Op, Nr. 12 Falke.
Religion und Kirche. — Bildung.
Bossert, G., Die Liebestütigkeit
d. ev. Kirche ürttembergs f. Österr.
bis 1650 (s. ’05, 2399). Forts. (Jahrb.
d. Ges. f. d. G. d. Protest. in Österr.
26, 2-26.) [547
Schmidt, Ernst, G. d. Gottes-
dienstes u. d. Kirchenmusik in Rothen-
burg o.d. T. Rothenb., Peter. 229 S.
3 M. [548
Haller, &., Die Ulmer Katechismus-
literatur v. 16. bis 18. Jh. (BLU. f.
württb. Kirch.-G. 9, 42-69; 124-42.) —
Kolb, Feldprediger in Alt-Württem-
berg. (Ebd. 70-85; 97-124.) [549
Rez. d. Arbeit Hallers: Beitrr. z. bayor.
Kirch.-G. 12, 139 Kolde.
Lorenz, A., Die alte reform. u. d.
neue ev. Gemeinde Grevenbroich.
Barmen, Biermann. 147 S. 2 M. 50. [550
Festschrift z. Jahrhundert- Feier d. Be-
kenntnis- Freiheit etc. d. ev. Gemeinde zu
Aachen, s 'W, 2202. Rez.: Zt, d. Aachen.
G.-Ver. 26, 396-98 Loersch. [551
Kayser, K., Die hannov. Pfarren
u. Pfarrer seit d. Reform. General-
diözese Hildesheim. Nr. 26. Insp.
Clausthal. Nr. 27 u. 28. Stadt u. Insp.
Einbeck. Braunschw., Limbach. 56;
98 S. à 1 M. [552
Rolfs, C., Zur G. d. dithmarsisch.
Kalands. Nebst e. unveröffentl. Schrift
v. J. 1575. (Schrr. d. Ver. f. schlesw.-
holst. Kirch.-G. 2. R., Bd a 420-34.) [553
Thiele, 6., Wer ist in d. ev. Kirchenge-
meinden d. Gauerbschaft Treffurt u. d. Vogtei
Dorla rechtmäßiger Patron? (Müblhäuser
G.bU. 6, 36-53.) [554
Kirchengalerie, Neue sächs.; unt.
Mitwirkg. d. sächs. Geistlichen hrag.
v. G Buchwald (s. '05, 2410).
Diözesen Bautzen u. Kamenz. Schluß.
Lfg. 41-44. Tl. II, 401-604. Ephorie
Borna (in ca. 40 Lfn.). Lfg. 1-28.
Sp. 1-672; Taff. Ephorie Dresden (in
ca. 40 Lfgn.). Lfg. 1-12. Sp. 1-288;
Taff. à Au Pf. [550
Rez. d. Abt. Diöz. Zittau: N. laus. Magaz.
81, 249-52 Neeße.
Grzybowski, A., G. d. ev. Stein-
dammer Kirche zu Königsb. i. Pr.
Königsb., Gräfe & U. 101 5.; 4 Taf.
1 M. 20. [556
Machholz, E., Die G. d. reform.
Kirchengemeinde Pr. Holland u. ihrer
Schule. Ein Beitr. z. G. d. Refor-
mierten in Altpreußen. (Altpreuß.
Monatsschr. 42, 317-82.) — Ders.,
Die ref. Kirchengemeinde in Soldau
im Kreise Neidenburg. Ein Beitr. z.
‚21
nigsb., Beyer. 51 S. 80 Pf. — Ders.,
Die ehemal. ref. Kirchengemeinde zu
Mohrungen. (Aus: Mohrunger Kreis-
Ztg. '05, 97; 100; 101) Mohr., Rau-
tenberg. 26 S. [557
Dalton, H., Beitrr. z. G. d. ev.
Kirche in Rußland. IV: Miszellaneen,
nebst Lasciana N. F. Berl., Reuther
& R. 472 S. 12 M. [558
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 26, 545 f. F. Herrmann.
f) Bildung, Literatur, Kunst.
Eulenburg, Frequenz d. dt. Universitäten
s. ’05, 499. Bez.: Hist. Jahrb. 26, 802-10
v. Orterer. [559
Mayer, H., Zur G. u. Statist. d.
Univ. Freiburg i. B. im 17. Jh. (Ale-
mannia N. F. 6, 281-98.) [560
SIb, R., Verlegungsplüne d. Univ. Hei-
delberg. (N. Heidelb. Jahrbb. 14, 1-15.) [551
Catalogi studiosorum Marpurgen-
sium (s. ’05, 504) Fasc. 3: 1668-1681.
Marb. Univ.-Progr. 4°. S. 71-102. [562
Album acad. Vitebergensis ab a.
Chr. 1502 usque ad a. 1552. Vol. III.
Continens indices. Halle, Niemeyer.
zu, 822 S. 60 M. [563
Freytag, Die Preußen aufd. Univ. Wittenb.,
s. 04, 469. Rez.: Hist. Vierteljachr. 3, 145
Lohmeyer;, Hist. Zt. 95, 320f. Bauch; Hist.
Jahrb 25, 378f. v. Orterer; Mitt. a. d bist.
Lit. 33, 479f. Th. Preuß; Mitt. d. Westpreuß.
G.-Ver. 3, 62-64 Simson. [564
Erler, Leipziger Magisterschmäuse s. Nr.
82. (565
Matrikel d. Univ. Rostock. IV, hrsg. v.
A. Hofmeister, s. '4, 2215. Rez.: Gütt.
gel. Anz. ’05, 802-6 Luschin v. Ebengreuth. [566
Frey, J., Die theol. Fakultät d.
Univ. Dorpat-Jurjew, 1802-1903. Hist.-
biogr. Album. Mit Titelbild, 35 Portr.
u. 4 Diagr. Reval, Kluge. xıj, 232 S.
5 M. [567
Monumenta Germ. paedag. (e 05,
2425). XXXII: W. Diehl, Schul-
ordnen. d. Grhzgts. Hessen. Bd. UI:
Volksschulwesen d. Landgrafsch. Hes-
sen-Darınst. xv, 574 S. 12 M. [568
Knabe, K., G. d. dt. Schulwesens.
(Aus Natur u. Geisteswelt. Bdchn. 85.)
Lpz., Teubner. 154 S. 1 M. [569
Galle, R., Vom realist. Unterricht im
Mittelalter. (Mitt. d. Ges. f. dt. Erziebgs.- u.
Schul-({z 15, 118-25.) 57
Rühlmann, P., Versuche e. polit. Unter-
weirung in d dt Schulen d 17. u. 18. Jh.
(Preuß. Jbb. 122, 113-42.) [571
ee er > G. d.
it
österr.Unterrichtswesens. 95 Portr.
G. d. Reformierten in Altpreuß. (Aus: | u. 29 Abbildgn. im Texte u. 2 Beilagen.
„Mitt. d. Liter. Ges. Masovia“.) Kö- | Wien, Pichler. 372 5. 7 M. d0.
[572
"22
Wieser, Th., G. d. k. k. Gynın. d Bene-
diktiner v. Marienberg in Meran. Progr.
Meran. 1904. - [573
Heigenmooser, J., Überblick d.
geschichtl. Entwicklg. d. höher. Mäd-
chenschulwesens in Bayern bis z.
Gegenw. (Beihft. VII v. Nr. 728.)
Berl., A. Hofmann & Ko. 97 S.
1 M. 60. [574
Schöllkopf, H., Schulwesen im
ehemal. Deutschordensgebiet d. Kö-
nigreichs Württemb. unt. d. Herr-
schaft d. Ordens. (Württb.Vierteljhfte.
14, 293-334.) [575
Stahlecker, R., Beitrr. z. G. d.
höher. Schulwesens in Tübingen.
(Progr.) Tübing., Fues. 102 8.
2 M. 80. [576
Gröber, G. d. Jesuitenkollegs u. Gymna-
siums in Konstanz s. Nr. 524. [577
l
Knepper, J., Schul- u. Unterrichts-
wesen im Elsaß von d. Anfängen bis
gegen d. J. 1530. Straßb., Heitz.
xvj, 459 S. 12 M. [578
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’05, Nr. 45 Paulsen.
Landmann, F., Schulwesen d. Bist.
Straßburg z. Sicherg. d. Nachwuchses
f. d. theol. Studien von 1802-1904.
Eine geschichtl. Übersicht m. Urkk. u.
Tabellen. 1. Abschn. (Progr.) Straßb.,
Herder. 65; 13 S. 1 M. 50. [579
Becker, Hnr., Chronik d. evang. Volks-
schule in Heddesdlorf. Neuwied, L. Houser.
7568,38 Taf. 1 M. [580
Schneider, F. E., Das Bischöfl. Gymnas.-
Alumnat (Knabenseminar) zu Paderborn.
Festschr. Paderb., Bonifacius-Dr. 100 8.
1 M. 80. [581
Laeger, 0., Lebensskizzen d Lehrer d.
Kgl Domgymnas. zu Magdeb. (s. "up, 523).
IV: 1753-1709. Progr. Magdeb 4°. 96 S. [582
Lutze, Zur Schul-G. d. Stadt Son-
dershausen. Progr. Sondersh. 4°.
65 S. [583
Beck, Festschr. z. Feier d. 300jähr. Be-
stehens d. Gymun. Casimirianum in Coburg
1605-1005. Mittign. a. d. G. d. Gymn. Coburg,
Riemann. 251 S.; Plan u. Taf. 2 M. [584
Schneider, M., Die Abiturienten d. Gymn-
Illustre zu Gotha, 1768-155% Tl. I. Progr.
Gotha. 4°. 16 5. [585
Walther, Curt, Zur G. d. Pirnaer
Schulwesens von d. Reform. bis z.
Mitted.18.Jh. Leipz. Diss. 1235. [586
Beiträge z. G. d. Erzio'g. u. d. Unter-
richts in Pommern (Beihft. VII v. Nr. 128) s.
105, 3250. [587
Schulte, Wilh., Urkal. Beitrr. z.
G. d. schles. Schulwesens im Mittel-
alter. Nachtrr. Progr. Glatz. 4°.
28 S. [588
Wasner, A., Schweidnitzer Schul-
wesen vom 13. Jh. bis z. Gegenw.
Beitr. z. Schul-G. Schlesiens. Als
Bibliographie Nr. 573—634.
Ms. gedr. Schweidnitz, Selbstverl.
49 BI. [589
Sanden, A. v., Zur G. d. Lissaer Schule,
1555-1905. Festschr. (Progr.) Lissa, Ebbecke.
104 S.; Taf. 2 M. 50. [540
Wundrack, A., G. d. Piaristen-Schule zu
Reisen, 1774-1820. Progr. Posen. 4°. 54 S. (äi
Elster, 0., Bibliothek u. Archiv auf Schloß
Nachod. (Mitt. d. Österr. Ver. f. Bibliothw.
9, 137-90.) - [592
Schmidt, Adf., Beitrr. z. G. d. Biblioth.
d. Fıanziskanerklosters zu den Oliven in
Köln. (Zbl. f. Bibliothw. 22, 523-29.) [598
Lehmann, P., Die Riddagshäuser Biblioth.
(Braun, be Magar, ’05, 49-56; 72; 140.) [5:4
Wustmaun, G., G. d. Leipz. Stadt-
biblioth. Hälfte I: 1677-1801. (Neu-
jahrsbll. d. Bibliotb. u. d. Archivs
d. St. Leipz. 2, 1-121.) [595
Hanauer, A., Les imprimeurs de
Haguenau. (Aus: Revue d'Alsace.)
Straßb., Noiriel. 1904. 167 S.
3 M. 20. [596
Helmling, L., Liter. u. künstler.
Tätigkeit im Kgl. Stifte Emaus in
Prag (s. "Op, 539). Schluß. (Stud. u.
Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden
26, 22-29; 238-47.) [597
Weiß, Jos., Von d Beziehen. d.
pfälz. Kurfürsten z. Geistesleben am
Mittelrhein. (Jahresber. d. Görres-
Ges. '04, 24-41.) [598
Loth, Medizinalwesen, ärztl. Stand u. mediz.
Fakultät bis z. Anfang d. 17. Jh. in Erfurt,
(Korresp.-Bl. d. Allg. Arztl. Ver. v. Thüring.
33. 401-12; 476-91.) — Ders., Weitere Nachrr.:
1634-1700. (Ebd. 509-26.) [595a
Hirsch, Th.. Liter. Gesellschaften in Danzig
wahr d. 18. Jh. (Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver.
4, 38-55.) [599
Goedeke, K., Grundriß z. G. d. dt.
Dichtg. 2. Aufl., in Verbindg. m. Fach-
gelehrten fortges. v. E. Goetze (s.
’04, 2237). Hft. 24 (Bd. VII, S. 409-
730 u. 1-48). 8 M. 40. [600
Kircheisen, (G. d. literar. Porträts in Did.
Ba. I, s. op 552. Rez.: N. Archiv 30, 498f.
Holder- Egger; Zt. f. dt. Philol. 37, 540
R. M. Meyer. 1601
Du Moulin-Eckart, R. Graf, Der
hist. Roman in Dtld. u. seine Ent-
wicklg. Berl., Verl. d. „Dt. Stimmen‘.
72 S. 3 M. [602
Prost, J., Sago vom ewigen Jaden in d.
nener. dt. Literatur. Lpz., Wigand. 167 S. 3M.
(32 8. ersch. als Münch. Diss.) [603
Salomon, L., G. d. dt. Zeitungs-
wesens (s. '04, 2242). Bd. II: Seit
1814. xvnj, 694 S. 7 M. 50. [604
Rez.: Hist. Zt. 93, 207 f. Mentz. :
Bildung, Literatur und Kunst.
Przedak, A. 6., G. d. dt. Zeit-
schriftenwesens in "Böhmen. Innsbr.,
Winter. 1904. 248 S. 6 M. 40. [605
Studien sz. dt. Kunst-G. (s. op, 2457).
Hft. 61-66 s. Nr. 617, SCH 1231, 1235, 1477
u. in Abtlg. B, Gruppe 9 [606
Sehönach, L. Beitrr. z. Geschlech-
terkunde tirol. Künstler a. d. 16. bis
19. Jh. Realschulprogr. Innsbruck.
45 S. [607
Brausewetter, A., Prokops Werk üb. d.
Kunst-G. Mührens. (Zt. d. Dt. Ver. f. G.
Mahrens u. Schlesiens 9, 275-333.) Vgl. ’05,
2459. [60S
Roth, V., Aufgabe u. Ziel d. siebenbürg.-
aächs. Kunstgeschichtsforschg. (Arch. d. Ver.
f. siebenbürg. Lilkde. 32, 631-66.) [609
Kiünstler-Lexikon, Schweizer. (8.
"on, 557). Lfg. 4. (Bd. I, 481-648 u.
xvj S.) 3 M. 20. [610
Henner, Th., Beitrr. z. Kunst-G.
Frankens. (Arch. d. Hist. Ver. v.
Unterfranken etc. 46, 223-47.) [611
Rée, P. J., Nuremberg. (Les
villes d'art célèbres.) Paris, Laurens.
4°. 176 S. [612
Wurzbach, A. v., Niederlünd.
Künstler-Lexikon (s. '05, 2460). Lig.
6-7. 8. 481-672. 8 M. [613
Rez. v. Lf. I-III: Kuustgeschichtl. Mitt.
105, 65-69 Hofstede de Groot.
Gerland, Hildesheim u. Goslar, s. ’05, 561.
Rez. (auch v. "up, 2461): Zt. d. Hist. Ver. f.
Niedersachs. '05, 198-201 Bertram. [614
Stiehl, 0., Das dt. Rathaus im
Mittelalter in sein. Entwicklg. Lpz.,
Seemann & Co. 167 S. m. 187 Abbild.
9 M. [615
Hajdecki, A., Wiener Bau- u. Maurer-
meister d. Namens Carneval. (Jahrb. d. K. K.
Zentral-Komm. N.F. II, 2, 254-76.) (616
Roth, V., G. d. dt. Baukunst in
Siebenbürgen. Mit 30 Abbildgn. u.
24 Taf. (Hft. 64 v. Nr. 606.) Straßb.,
Heitz. 127 S. 10 M. [617
Entwicklung, Bauliche, Zürichs in
Einzeldarstellgn. Verf. v. Mitgliedern
d. Zürcher Ingen.- u. Architekten-
Vereins. (Festschr. z. Feier d. 50Jähr.
Bestehens d. Eidg. Polytechnikums.
T. H.) Zürich, Polygr. Inst. u. Zürcher
Å F. 4°. 480; vij S. [618
Hoffmann, R., Der Altarbau im
Erzbist. München u. Freising in sein.
stilist. Entwicklg. v. Ende d. 15. bis
z. Anfang d. 19. Jh. Mit 59 Abbildgn.
auf Daf (= Nr.762.) Münch., Lindauer.
328 S. 4 M. (64 S. ersch. als Münch.
Diss.) [619
Seyler, A., Die mittelalterl. Plastik
Regensburgs. Münch. Diss. 1158. |620
"23
Heinisch, Zur Bau-G. d. Regens-
burger Rathauses. Mit 8 Abbildgn.
u. Plänen. (Verhdlgn. d. Hist. Ver.
v. Oberpfalz u. Regensb. 56, Anhg.,
1-54.) [621
Schulze-Kolbitz, 0., Das Schloß
zu Aschaffenburg. Mit 29 Taf. (Hft. 65
v. Nr. 606.) Straßb., Heitz. 148 S.
10 M. [622
Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 6.
Hausmann, S. u. E. Polaczek,
Denkmäler d. Baukunst im Elsaß
vom Mittelalter bis z. 18. Jh. (s. '05,
2469). Lfg. 15-20. à 3 M. — Dass.
(Textbd.) In geschicht Zusammen-
hange dargest v. E. P. 4°. eu, 123 S.
m. SEW u. 6 Taf. 7 M. [623
Naeher, J., Baudenkmäler der Frei-
herren v. Müllenheim im Elsaß.
Straßb., Noiriel. 32 Taf. u. 3 S. Text.
10 M. [624
Gendre, H., L'église Saint-Martin de Colmar.
(Rev. d'Alsace 55, 258-313.) [625
Kranzbühler, E., Verschwundene
Wormser Bauten. orms, Kräuter.
217 S. 15 M. [626
Randa, F., Die mittelalterl. Bau-
kunst Bautzens; hrsg. v. d. Oberlaus.
Ges. d. Wiss. zu Görlitz. Görl.,
Tzschaschel. xj,99 S.; 6 Taf. 4M. [627
Jung, W., Die Klosterkirche zu Zinna im
Mittelalter, s. ’05, 573. (Tübing. Diss.
1904.) [628
Bickell, L., Hessische Holzbauten.
Marb., Elwert. 50 ausgew. Taf.
30 M. [629
Wiggert, E. u. L. Burgemeister,
Holzkirchen u. Holztürme d. preuß.
Ostprovinzen: Schlesien, Posen, Ost-
u. Westpreuß.,Brandenb. u. Pommern.
Berl., Springer. 4°. 80S. m. 117 Ab-
bildgn. u. 40 Taf. 25 M. [630
Piper, 0., Burgenkunde. In 2. Aufl.
neu ausgearb. 1. Hälfte. Münch.,
R. Piper. 382 S. 14 M. [631
Weitzel, W., Die dt. Kaiserpfalzen
u. Königshöfe vom 8. bis z. 16. Jh.
Halle, Waisenhaus. 131 S. 3 M. [632
Rez : Dt. Lit.-Ztg. ‘05, Nr. 35 Rübel: Lit.
Zbl ‘vw, Nr. 49 H. D: Mansfeld. Bil 19, 217
-20 eg?
Merz, W., Die mittelalterl. Burg-
anlagen u. Wehrbauten d. Kantons
Argau (s. up, 2476). Lfg. 3-5. S. 185-
424;18 Taf.u. 13 Stammtaf. a5 M. [633
Happel, E., Hessische Burgen-
kunde. Mit 106 Zeichugn. u. e. Bur-
genkarte. Marb., Elwert. vu, 159 u.
"24
xv, 152 S. 6 M. (Daraus sep., Die
Burgen im oberen Hessen. Mit 39
Zeichngn. u. Kte. xv, 152 S. 3M.) [634
Schönbrunner, J. u. J. Meder,
Handzeichngn.a.d. Albertina u. ander.
Sammilgn. (s. "Op, 2478). X, 8-12.
(à 10 Taf.) à 3 M. [635
Tietze, H., Die typologischen
Bilderkreise d. Mittelalters in Österr.
(Jahrb. d. K. K. Zentral-Komm. N. F.
lI, 2, 21-87.) [636
Handzeichnungen schweizer. Mei-
ster d. 15.-18. Jh.; hrsg. v. P. Ganz
(a. '05, 2479). Lfg. 3-4. (à 15 Taf.
u. Text.) Subskr.-Pr.: 8 M. (Einzelpr.:
10 M.) [637
Oidtmann, H., G. d. schweizer.
Glasmalerei. (Aus: „Diamant“.) Lpz.,
Duncker. 303 S.; 14 Taf. 10 M. [638
Wingenroth, M., Die in d. letzt.
20 Jahren aufgedeckt. Wandgemälde
im Grhzgt. Baden. (Zt. f. G. d. Oberrh.
20, 293-309 u. 428-61; 10 Taf.) [639
Mander, C. van, Leben d. nieder-
länd. u. dt. Maler. Textabdr. nach
d. Ausg. v. 1617. Übersetzg. u. An-
merkgn. v. H.Floerke. Bd. I. (Kunst-
geschichtl. Studien; hrsg. v. Frimmel.
Bd. 1.) Mit 20 Taf. Münch., Geo.
Müller. 460 S. 15 M. [640
Josephi, W., Frühwerke d. Holz-
plastik im German. Nationalmuseum.
(Mitt. a. d. Germ. Nationalmus. up,
89-144; 2 Taf.) [641
Bassermann - Jordan, E., G. d.
Räderuhr unt. besond. Berücksicht.
d. Uhren d. Bayer. Nationalmuseums.
Mit 36 Illustr. u. 24 Taf. Frkf. a. M.,
Keller. 4°. jx, 113 S. 36 M. [642
Rez.: Mitt. a. d. Germ. Nationalmus. ‘05,
87 f. Josephi.
Kobald, K., Sonnenuhren in Kärnten.
(Jahrb. d. K. K. Zeutral-Komm. N. F. IJ, 2,
239-45.) [643
Mayor, E., Basler Goldschmiede-
familie Fechter. (Anz. f. schweiz.
Altertkde. N. F. 6, 142-59; 230-51;
Taf. 5-9 u. 12-13.) [644
Neumann, W., Verzeichn. baltischer Gold-
schmiede, ihrer Merkzeichen u. Werke, 8. "ui,
2487. (Aus: Sitzungsberr. d. Ges. f. G. ete. d.
Ostseeprovinzen Rußlands '04, 121 ff.) (645
Albert, H., Die Musikanschauung
d. Mittelalters u. ihre Grundlagen.
Halle, Niemeyer. 274 H 8 M. [646
Wolfsgruber, C., Die K. u. K.
Hofburgkapelle u. d. K. u. K. geistl.
Bibliographie Nr. 634—689.
Hofkapelle. Wien, Mayer & Co. xvıj,
638 S.; 11 Taf. 20 M. [647
Jordan, Aus d. G. d Musik in Mohl-
hausen (= Nr. 349). [645
Weddigen, 0., G. d Theater Dtld».
(s. Op, 2489). Lfg. 13-23. S. 501-956;
32 Taf. u. 38 Fksm. à 1 M. [649
Schiffmann, K., Drama u. Theater
in Österr. ob d. Enns Lis z. J. 1803.
Linz a. D., Museum Francisco-Caro-
linum. 240 S.; 17 Taf. 3 M. 40. [650
Ziegler, G., Aus d. G. d. Theaters
in Würzburg. Ein Gedenkbl. z. Hun-
dertjahrfeier e. stehenden Bühne,
1804-1904. Hrsg. v. Stadtmagistrat.
Würzb., Dr. v. Stürtz. 1904. 59 S. [651
Hartmann, F., 6 Bücher braun-
schw. Theater-G. Wolfenb., Zwißler.
683 S.; 3 Taf. 8 M. [652
Pyl, Th., Entwickig. d. dramat. Kunst u.
d. Theaters in Greifswald. (Pomm. Jahrbb.
6, 15-47.) [653
g) Volksleben.
Scherr, J., Germania. Neu hrsg.
v. H. Prutz (s. ’05, 2493). Lie 23-39.
S. 231-390; 19 Taf. à 30 Pf. 654
Eisler, R., Dt. Kultur-G. (Webers
illustr. Katechismen. Bd. 253.) Lpz.,
Weber. x, 224 S. 8 M. 655
Rez.: Arch. f. Kult.-G. 4, 95f. Steinhausen.
Monographien, z. dt. Kultur-G. (s.’03, 2613).
XII s. Nr. 543. [656
Andrian, F. v., Die Altausseer.
Beitr. z. Volkskde. d. Salzkammer-
gutes. Wien, Hölder. 1948. 5 M. 20. [657
Bacher, J., Die dt. Sprachinsel
Lusern. (Quellen etc. z. G. Öster-
reichs. X.) Innsbr., Wagner. xv, 140 S.
9 M. [658
Rez.: Zt.f.österr.Volkskde.11,1!9f. Hintner.
Beiträge z. dt.-böhm. Volkskde.
(s. '05, 603). V, 8: Geo. Schmidt,
Mieser Kräuter- u. Arzneienbuch.
xjv, 67 S. 1 M. 50. VI: A. John,
Sitte, Brauch u. Volksglaube im dt.
Westböhmen. Mit Kte. d. nord-
gauisch. Gebietes in Böhmen. ze,
458 S. 6 M. [659
Massing, F., Volkstümliches von Nahe u.
Blies. (Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. Volkskde.
2, 141-49.) — Th. Wolff, Volksglauben u.
Volksgebrauche an d. oberen Nahe. (Ebd.
177;210; 277-309) ("60
Überlieferungen, Schlesiens volks-
tüml. Sammlgn. u. Stud. d. Schles.
Ges. f. Volkde. (s. ’03, 2630). Bd. I:
P. Drechsler, Sitte, Brauch u. Volks-
glaube. TI. 2. xıj, 348 S. (Preis
5 M. 20; Mitglieder: 3 M. 90.) [661
Kunst. — Volksleben.
Beiträge z. Volkskde. d. Prov.
Posen; hrsg. v. O. Knoop u. A.
Szulczewski. Bdchn. 1: O. Knoop,
Volkstümliches a. d. Tierwelt. Posen,
Jolowicz. 68 S. 1 M. 30. [662
Feit, P., Das dt. Volksrätsel. (Mitt.
d. Schles. Ges. f. Volkskde. Hft. 14,
1-33.) — 0. Knoop, Die Freimaurer
im Volksglauben. (Ebd. 58f.) Vgl.
’05, 2502. [663
Tobler, A., Der Appenzeller Witz.
Eine Studie a. d. Volksleben. 3. verm.
Aufl. Rorschach, Kober. 208 8.
2 M. [664
Kück, E., Das alte Bauernleben
d. Lüneburg Heide. Studien z. nieder-
sichs. Volkskde. Lpz., Thomas. xvj,
279 S. 6 M. [665
Schlauch, G., Sachsen im Sprich-
wort. (Beitrr. z. Volkskde. Im Auftr.
d Ver. f. sächs. Volkskde. hrsg. v.
E. Mogk. H D Lpz., Schönfeld.
100 S. 3 M. [666
Pradel, F., Schles. Volkslieder. (Mitt. d.
Schles. Ges. f. Volkskde. H ft. 14, 94-104.) [667
Hoffmann, W., Heidentum, Katholizismus
u. Protestantismus in unser. rheinhessisch.
Landbevölkerg. (Hess. Bl. f. Volkskde. 4,
1-24.) [668
Müller, Jos., Das Zauberer- u. Hexendorf
Nattenheim in d Eifel. (Zt. d Ver. f. rhein.
u. westf. Volkskde. 2, 309-12.) — Weimann,
Zaubersprüche u. Kinderreime a. d. Hollwege.
(Ebd. 73-81.) — P. Sartori, Hexen u. Wer-
wölfe in d. Umgegend v. Dortmund. (Fbd.
82-87.) [669
Benndorf, P., Beitrr. zum Aberglauben
in Sachsen. (Mitt. d. Ver. f. sächs. Volkskde.
3, 263-71; 316 f.) [670
Kühnau, Zaubermittel geg. Krankheiten u.
leibl. Schäden, besond. Versprechen, Sym-
patbie. (Mitt. d. Schles. Ges. f. Volkskde.
Hft. 14, 86-94.) — Ders, Hexen u. Hexen-
zauber, nebst e. Auhang üb. Zauberer u,
Hexenmeister. (Ebd. Hft. 13, 82-98.) — 0.Knoop,
Aberglaube u. Brauch a. d. Prov, Posen. (Ebd.
43-57. 14, 70-77.) [671
Schell, O., Beitrr. z. bist. Entwicklg. d.
bergisch. Hauses. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 38,
3-4-45; 3 Taf.) [672
Gierlichs, H., Das altsächs. Bauernhaus
in d Umgegend v. Gladbach. (Zt. d. Ver. f
rheln. u. westf. Volkskde. 2, 312-14.) [673
Stegmann, R., Die Holzmöbel d.
German. Museums (s8. '05, 630). Forts.
(Mitt. a. d. German. Nationalmus.
‘05, 18-38; 63-75.) [674
Lentner, F., Über Volkstracht im
Gebirge. (Zt. f. österr. Volkskde.
11, 1-16; 145-58.) Sep. Wien, Ge-
rold. 1 M. [675
"Zb
Lagemann, Das Artlünder Trachtenfest.
Mit 11 Abbildgn. (Zt. d. Ver. f. rhein. u.
westfäl. Volkskde. 2, 257-77.) [676
Benesch, L. v., Das Beleuchtungs-
wesen vom Mittelalter bis z. Mitte
d. 19. Jh. aus Österr.-Ung., insbes.
a. d. Alpenländern u. d. angrenz. Ge-
bieten d. Nachbarstaaten. Wien,
Schroll & Co. 4°. 60 Taf. u. 32 S.
Text. 42 M. [677
Liebesbriefe, Kleine dt. Eine
Nachlese zu d. Ausg.: Dt. Liebes-
briefe a. 9 Jahrhh.; hrsg. v. J. Zeit-
ler. Lpz., Zeitler. 116 5. 2 M. Vgl.
’05, 2518. [678
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 2 Schönbach.
Hashagen, J., Aus Kölner Prozeß-
akten. Beitrr. z. G. d. Sittenzustände
in Köln im 16. u. 16. Jh. (Arch. f.
Kultur-G. 8, 301-21.) [679
Arnold, C., Das Kind in d. dt.
Literatur d. 11.-15.Jh. (Diss.) Greifs-
wald, Bamberg. 163 S. 3 M. [680
Ostheide, A., Zum „Martinsfest“. (Hess.
Bl. f. Volkskde. 4, 33-35.) [681
Erler, @., Leipziger Magister-
schmäuse im 16., 17. u. 18. Jh. Lpz.,
Giesecke & D. 4°. 220 S. 10 M. [682
Rez.: Lit. Zbl. '06, Nr. 8.
Arndt, G., Hochzeitsordngn. u. Hochzeits-
sitten im Bistum-Fürstent. Halberstadt vom
Mittelalter bis z. Neuzeit. (BH. f. Handel,
Gewerbe etc. Beibl. z. Magdeb. Ztg. ’04,
Nr. 42-18.) [683
Höfler, M., Volkstüml. Gebäckformen.
(Arch. f. Anthrop. 31, 310-12) — Ders.,
Bretzelgebäck. Mit 82 Abbildgn. (Ebd. 94-110.)
— Ders., Weihnachtsg«bäcke. Eine vergleich.
Studie d. germ. Gebildbrote z. Weihnachts-
zeit. (Suppl.-Hft. ILI v. Nr. 741.) Wien, Gerold.
77 S. 2 Kr. 50. — Ders., Lichtmeßgebäcke.
(Zt. d. Ver. f. Volkskde. 15, 312-321.) [684
Schön, Th., Enteickig d. Krankenhaus-
wesens u. d. Krankenptlege in Württemb.
(Med. Korr.-Bl. 74, 12f. etc.) [685
Weser, R., Vom Medizinalwesen d. Reichs-
stadt Gmünd e 14. bis z. 19. Jh. (Diözesan-
arch. v. Schwaben 23, 90-92.) Ergünzgn. zu
‘05, 2525. [686
Baas, K., Gesundheitspflege im
mittelalterl. Freiburg i. B. Eine kul-
turgeschichtl. Studie (s. '05, 2526).
Forts. (Alemannia 6, 104-52.) Sep.
Freib., Fehsenfeld. 84 S. 2 M. [687
Schulz, V., Beitrr. z. G. d. Pest
in d. böhm. Ländern von 1531-1746.
(Historický Archiv XX.) 274 S. [688
Kirch, J. P., Die Leproserien
Lothringens insbes. d. Metzer Lepro-
*26
serie S. Ladre b. Montigny (s. '05,
637). Schluß. (Jahrb. d. Ges. f. lothr.
G. 16, 56-141.) [689
Sahm, W., G.d. Pest in Ostpreußen.
(Publ. d. Ver. f. G. v. Ost- u. West-
preuß. 14.) Lpz., Duncker & H. 184 S.
4 M. 20. [690
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. "op, Nr.2 E. Roth.
Woiters, K. J. V., Die Leichenbegängnisse
d. vorigen Jahrhunderte in Hamburg. (Zt. f.
d. ev.-luth. Kirche in Hamb. 9, 87-106.) [691
4. Gesammelte Abhandlungen
und Zeitschriften.
Bibliothek, Hist., hrsg. v. d Red. d Hist.
Zt. XIX a Nr. 487. [692
Studien, Hist., veröff.v. Ebering (s. "un,
2530). Hft. 51 u. 52 s. Nr. 1089 u. 1321. [698
Beiträge, Münstersche, z G.forschg. (s. 05,
2532). N. F. VII s. Nr. 1533. [694
Bibliothek d. Kgl. Preuß. Hist. Instituts
in Rom (s. ’05, 2534). Bd. II s. Nr. 1292. (695
Abhandlungen, Heidelberg., z. mittl. u.
neuer G. (s. '05, 2535). Hft. XI u. XII s.
Nr. 1025 u. 1088. [696
Pfingstblätter d. Hans. G.-Ver. Bl. I
s. Nr. 1124. [697
Lenz, M., Ausgewählte Vortrr. u. Aufsätze.
(Dt. Bücherei. Bd. XVII) Berl., Neelmeyer.
183 S. 25 Pf. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’05, Nr. 16
K. Jacob. 698
Treitschke, H. v. u. E. Marcks, Essays.
(Dt. Bücherei Bd. XXIX: Biogr. Essays. R. I.)
Ebd. 104 S. 25 Pf. 1699
Zeitschrift, Histor. (s. "op, 2538).
XCV, 2-3 u. XCVI, 1. 8. 193- 568;
1-192. [700
Mitteilungen d. Instituts f. österr.
G.forschg. (s. "Op, 2534). XXVI, 2-4.
S. 201-708. Beibl.: Kunstge-
schichtl. Anzeigen. 05, 2-4. S. 33-
128. [701
Jahrbuch, Histor. (s. '05, 2540).
XXVI, 3-4. S. 479-1018; xtjv S. [702
Archiv, Neues, d. Ges. f. ältere
dt. G.kde. (8. '05, ' 2541). XXX, 3 u.
XXXI, 1. S. 549- 840; 1-288. [703
G ’eschiehtsblätter, Deutsche (s.'05,
2542). VI, 9-12 u. VII, 1-3. S. 241-
330; 1-94. [704
Korrespondenzblatt d. Gesamt-
Ver. (s. ‘05, 2543). Jg. LIII, 6-10.
Sp. 205-396. [705
Mitteilungen a. d. German. Na-
tionalmuseum (s. "03. 2546). 1905,
S. 1-152. — Anzeiger. 1905. Hft. 1
-3 S. j-xLvn). [706
Blätter, Prähist. (s. '05, 2544).
XVII, 4-6. S. 49-96; Taf. 5 u. 6. [707
Quellen u. Forschungen a. ital.
Archiven u. Bibliotheken (8. '05, 657).
VI, 1. S. 1-216. [708
u EE a a EE E LEE E EE a EE Cen
Bibliographie Nr. 689—763.
Mitteilungen a. d. hist. Lit. (s. "05,
2548). XXXIII, 3-4. S. 257-504. [709
Zeitschrift f. dt. Wortforschg. (s.
‘05, 2550). VII, 2-3. S. 61-260. [710
Zeitschrift f. hochdt. Mundarten
(s. 05, 2551). VI, 3-5. S. 129-298;
Kte. DA
Zeitschrift, Archivalische (s. `
2333). N. F. IL 3248. 12 M. GE
Zeitschrift f. Numism. (s. '05,
2553). XXV,8. S. 191-288; Taf. 7. [713
Revue suisse de num. (s. Op, 665).
XII, 2/3 u. XUI, 1. S. 331-567 u. 5 Tat:
S. 1-160 u. 16 Taf. [714
Münzblätter, Berliner (s. op, 2556).
Jg. XXVI, Nr.41-45.5.71-158; ‚Tat. [715
Vierteljahrschrift f. Wappen-,
Siegel- u. Familienkde. (s. '05, 2558).
XXXIII, 2-4. S. 97-416. [716
Herold, Deutschor (s. '05, 2559 a). XXXVI,
6-12. S. 99- 238,
Jahrbuch f. Geneal.,
Sphrag. (s. '05, 669): 1903. 195 S.
Taf. [717
Jahrbuch, Biogr., u. dt. Nekrolog
(8. ’05, 2561). Bd. VII: 1903. 430 S.;
128 Sp. 12 M. [718
Zeitschrift f. Kultur-G. (s. '03
670). IX, 6. S. 375-481. [719
Archiv f. Kultur-G. (s. "op, 2562).
III, 3-4. S. 257-512. — ` Ergänzgs.-
hft. L 928. 2 M. [720
Untersuchungeu z. dt. GH u. Rechts-G.
(8. '05, 2563). Hft. 77 u. 75 s. Nr. 933 u. 1143. [721
Vierteljahrsschrift f. Sozial- u.
Wirtsch.-G. (s. "Op, 2564). II, 2-4.
S. 187-670. [722
Zeitschrift d. Savigny-Stiftg. f.
Rechts-G. (e "op, 2565). XXVI, Germ.
Abtlg. 432 S. 11 M. 20. [723
Festgabe f. Fel. Dahn zu sein.
fünfzigjähr. Doktorjubil., gewidm. v.
gegenwärt. u. früher. Angehörigen d.
Breslauer jur. Fakultät. Tl. I: Dt.
Rechts-G. Bresl., Marcus. 382 S.
10 M. [724
Einzelschriften, Kriegageschichtl.; hrag.
v. Gr. (ieneralstabe, kriezsgeschichtl. Abtig I.
Hft. 36 (Moltke in d. Vorbereitg. u. Durch-
führg. d. Operationen). [125
Zeitschrift f. Kirch.-G. fe op, 2567).
XXVI, 2-4. S. 167-568; 90 S. [726
Studien u. Mitteilnngen a. d.
Bened.- u. Cist.-Orden (s. '05, 2568).
XXVI, 2. S. 205-404. [727
Mitteilungen d Ges. f. dt. Erziehgs.-
u. Schul-G. (s. "op, 2570). XV, 2-4.
S. 85-358. — Beihft. VI s. Nr. 587.
Beihft. VIII s. Nr. 574. [728
Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.
Euphorion. Zt. f. Lit.-G. (s. '04,
2351). XI: 1904. x, 858 S. [729
Studien z. vergl. Lit.-G. (s. '05,
2572). V, 4. S. 885-512. [730
Zeitschrift f. dt. Philol. (s. "op, 2573).
XXXVII, 3-4. S. 289-576. [731
Beiträge z. G. d. dt. Sprache u. Lit.
(e, '05, 2675). XXX, 3. S. 345-572. [732
Jahrbuch d. Kunsthist. SammÌgn.
d. Allerhöchst. Kaiserhauses (s. '05,
2576). XXV, 4. S. 171-225; 3 Taf. |733
Jahrbuch d. Kgl. Preuß. Kunst-
sammlen. (s. ’05, 2577). XXVI, 3-4.
Sp. Lvıj-ovnj, S. 137-314; 16 Taf. [734
Blätter, Hessische, f. Volkskde. (8.
"Op, 2580). Bd. III, Volkskundl. Zeit-
schriftenschau f. 1908 s. Nr. 25.
Bd. IV, Hft. 1. S. 1-96. 2 M. 40. [735
Archiv f. österr. G. (s. '04, 2358).
XCII, 2. S. 181-369. 3 M. [736
Forschungen z. inner. G. Österreichs, hrsg.
v. A. Dopsch. I, 1 s. '04, 327. I, Sa
Nr. 1051. [737
Jahrbuch d. Ges. f. G. d. Protest.
in Österr. (s. '05, 2581). Jg. XXVI.
232 S.; Taf. 9 M 60. [738
Beiträge z. österr. Erziehungs- u.
Schul-G. (s. '05, 2582). Hft. VII.
xjx, 528 S. 10 M. [739
Jahrbuch d. K. K. Zentral-Komm.
f. Erforschg. u. Erhaltg. d. Kunst- u.
hist. Denkmale (s. ’04, 2360). N. F.
Ba. II, Tl. 1 u. 2. 298 Sp., 6 fat,
284 Sp., 4 Taf. [740
Zeitschrift f. österr. Volkskde. (s.
‘05, 2583). XI, 3-6. S. 81-212; 5 Taf.
Suppl.-Hft. III s. Nr. 684. [741
Beiträge z. Erforschg. steirisch. G.
(8. '04, 2366). Jg. XXXIV (= N.F. II).
238 8. 3 M. [742
Carinthia I. (s. op, 2586). Jg. 95,
Nr. 3-6. S.73-188. — Jahresbericht
d. G.-Ver. f. Kärnten in Klagenfurt:
1904. 23 S. [743
Mitteilungen d. V. f, G. d. Dt. in
Böhmen (s. ’05, 2590). Jg. XLII, 4
u. XLIV, 1-2. S. 357-523 u. 51-66:
S. 1-272 u. 1-46. [744
Zeitschrift d. dt. Ver. f. G. Mährens
u. Schlesiens (s. ’05, 2591). IX, 3-4.
S. 211-459. >
Archiv d. Ver. f. siebenbürg. Lan-
deskde. (s. '05, 686). N.F. XXXI, 3.
S. 777-1031. XXXII, 3. S. 477-666.
à 1 M. 40. — Korrespondenzblatt
(8. Op, 2592). XXVIII, 5-11. S. 49
-182. [746
+27
Anzeiger f. schweiz.G. (s. op, 2594).
1905, 1-3. S. 1-84, 747
Anzeiger f. schweizer. Altertkde.
(8. ’05, 2595). N. F. VII, 1-3. S. 1-176;
Taf. 1-12. Beilage S. 837-68. [748
Zeitschrift, Basler, f.G.u.Altertkde.
(8.'05,2597). V, 1. S. 1-290; j-xıj. [749
Mitteilungen d. Hist. Ver. d. Kant. Solo-
thurn. Hft. II s. Nr. 861. [750
Mitteilungen z. vaterländ. G.; hrsg.
v. Hist. Ver. St. Gallen (s. ’04, 620).
XXIX (3. F. IX.), 2.Hälfte. S. 273-748.
12 M. [751
Beiträge z. St. Gall. G. St. Gallen,
Fehr. 1904. 303 S. m. 2 Bildnissen
u. 13 Taf. 5 M. [752
[Der Allg. G.forsch. Gesellsch. d. Schweiz
zu ihr. 59. Jahresversammig. 12. u. 13. IX. '04
gewidm. v. Hist. Ver. d Kantons St. Gall.)
Archiv d. Hist. Ver. d. Kant. Bern
(s. up, 2602). XVII, 1. xxxj S. —
. Beilage: Festgabe z. 60. Jahres-
versammlg. (Bern, 4./5. Sept. ’05) d.
Allgem. Geschichtsforsch. Gesellsch. d.
Schweiz dargebr. v. Hist. Ver.d. Kant.
Bern. Bern, Grunau. 382S.; Taff. [753
Neujahrsblatt, Hist.; hrsg. v. Ver.
f. G. etc. v. Uri (8. mu, 2384). Nr. XL
100 S. [754
&eschichtsblätter, Freiburger (s.
Op, 691). Jg. XI. xx,2429. 3M.20. [755
Archives de la Société d’hist. du
canton de Fribourg (s. ’04, 623). VIII,
1-2. xxxv S.; S. j-284. 5 fr. [756
Forschungen z. G. Bayerns (8s. ’05,
2605). XIII, 3-4. S. 137-320. ` [757
Beiträge z. Anthrop. u. Ur-G.
Bayerns (s. "up, 2607). XVI, 12.
S. 1-62; Taf. 1-14. [758
Darstellungen a. d. bayer. Kriegs-
u. Heeres-G. (s. ’05, 692). Hft. XIV.
191 S. 3 M. [759
Beiträge z. bayer. Kirch.-G. (s. '05,
2608). XI, 5-6 u. XI, 1-3. S. 201-88;
1-140. [760
Monatsschrift, Altbayer. (s. ’05,
695). IV, 6-V,3. S. 159-88; 1-88. [761
Beiträge z. G., Topogr. u. Statist.
d. Erzbistums München u. Freising
v. M. v. Deutinger, fortg. v. J. A.
Specht (s. '04, 628). Bd. IX (N. F.
II). 328 S. 4 M. [762
Verhandlungen d. Hist. Ver. v.
Oberpfalz u. Regensb. (s. "up, 697).
Bd. LVI (N. F. XLVIII). 264 u. 548.;
ö Taf., 3 Pläne u. 3 Bl. Erklürgn.
4 M. [763
“28
Archir f. G. u. Altertkde. v. Ober-
franken (8.'05,698). XXII,3. 2558. [764
Bericht d Hist. Ver. zu Bamberg
(s. "Op, 699). LXII: 1904. zt, viij,
184 S.; Taf. 4 M. [765
Archiv d Hist. Ver. v. Unter-
franken u. Aschaffenburg (e "04. 2394).
Ba. XLVI. 20 S. 4 M. 50. —
Jahresbericht d. Ver. f. 1903.
53 S. 1 M. [766
Jahresbericht d. Hist. Ver. f. Mittel-
franken (s. "Op, 701). Nr. LII. 518.
4 M. 50. [767
Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Schwaben
u. Neuburg (s. "Op, 704). Jg. XXXI.
121 S. 6 M. [768
Kollektaneenblatt f. d. G. Bayerns,
insbes. d. Hzgts. Neuburg (2. '04, 2396).
Jg. 66/67: 1902/3. 240; 44 S. [769
Vierteljahrshefte, Württemb., f.
Landes-G. (s. '05, 705). Jg. XIV.
515; 37 S.
Diözesanarchiv v. Schwaben (s. Nr. 707).
XXII, 12 u. XXIII, 1-11. S.177-92; 1-176. [771
Fundberichte a. Schwaben (s. '03, 2743).
Jg. XI: 1903. Jg. XII: 1904. 89 S., Kte;
135 S., 2 Taf. 1 M. 60 bezw. 2 M. [772
Blätter f. württb. Kirch.-G. (s. ’05,
2615). N. F. IX. 192 S. [773
er Ludwigsburger
(s. 02, 2491). d. Il u. IV. 106,
186 S. u. la f. ee 3 M. [774
Mitteilungen d. Ver. f. G. etc. in
Hohenzollern (s.'08,2618).Jg.XAX VII:
1904,5. xv, 102 S. 2 M. 70. [776
Zeitschrift f. G. d. Oberrheins (s.
"up, 2619). N. F. XX, 3-4. S. 339-700,
74* u. x S.; 10 Taf. (S. 1*-74*: Inh.-
Verz. zu N. F. Bd. I-XX.) [776
Mitteilungen d. Bad. Hist. Kommiss. (s.
’05, 2619a). Nr. 27, 8. 81-143. (Verbund. mit
d. Zt. f. G. d. Oberrh.) [776a
Alemannia. Zt. f. alemann. u.
fränk. G. ete. (s. '05, 2621). N. F.
VI, 2-4. S. 81-320. [777
Jahrbuch f. G. ete. Els.-Lothr. (s.
’05, 712). Jg. XXI. 3518. 2M.50. [778
Revue d'Alsace (s. '03, 730).
Serie 4, Année 4 (T. 54) & 5 (T. 55).
666; 671 S. [779
Bulletin du Musée Hist. de Mul-
house (s. '03, 731). Année XXVI-
XXVII: 1902-4. 113 5. u. 7 Taf.;
122 S. u. 3 Taf.; 1738. à 3 M. 50. [780
Jahrbuch d. Ges. f. lothr. G. u.
Altertkde. (s. ’05, Pe 5). Jg. XVI.
572 5.; 33 Taf. 15 M. (Auch XVI,1
erschien !) [? 81
[770
m m m u m a a e r e e e e nn ee i a S r a a
Bibliographie Nr. 764—836.
Archiv, Neues, f. d. G. d. Stadt
Heidelberg u. d. rhein. Pfalz (s. "On,
2627). VI, 4. S. 193-265. 60 Pf. [782
Mitteilungen z. G. d. Heidelberg. Schlosses
(s. 04. 645). Bd. V, 1/2. 232 S.; 5 Taf. 6 M.
(Für Mitglieder d. Schloßvereins: 3 M.) {153
Geschichtsblätter, Mannheimer is.
os, 2628). VI, 6-11. Sp. 149-268. [754
Monatsschrift d. Frankenthaler
Altert.-Ver. (a. ’05, 2629). 1905, Nr. 5
-12. S. 17-50. 785
Archiv f. hess. G. u. Altertkde. (s.
’05, 718). e II (Beitrr. z.
hess. Kirch.-G. IID), 3. S. 181-2853.
2 M. ve
Quartalblätter d. Hist. Ver.
Großhrzgt. Hessen (e "up, 719). N. F.
Bd. II, Nr. 13-16 (Jg. 1904). S. 455
-542; Taf. 30. [787
Archiv f. Frankfurts G. u. Kunst.
8. F. (s. "ot, 2762). Bd. VII. Mit
Rissen, 1 Kte. u. 1 Tab. tem, 300,
uf S. 8 M. [788
Zeitschrift, Westdt., f. G. u. Kunst
(s. ’05, 2633). XXIV, 1-2. S. 1-217;
2 Taf. — Korr.- Bl. XXIV, 3- 8.
Sp. 33-160. 789
Jahresbericht. d.Gee.f.rhein.G.kd
(8.’05, 2634). XXIV: '04. 47; 89S. [790
Geschichtsblätter, Rhein. (8. "Op, 2635).
VIIL, 4-6. S. 97-192. (791
Zeitschrift d. Ver. f. rhein. u.
westfäl. Volkskde. (s. '05, 723). Jg. II.
339 S. [792
Jahrbücher, Bonner (s. '05, 2637).
Hft. CXII. 297 S.; 16 Taf. 10 M. [793
Annalen d. Hist Ver. f. d. Nieder-
rhein (s. '05, 2636). Beihft. VII.
89 S. [794
Zeitschrift d. Berg. G.-Ver. (s8. ’05,
2639). Bd. XXXVIII. 420 S.; 3 Taf.
6 M. — Monatsschrift. XII, 8-12.
S. 141-240. Ess
Beiträge z. G. v. Stadt u. Stift
Essen (s. '03, 2767 u. '04, 654).
Hft. XXVI. 208 S.,;, Taf. 3 M.
Htt. XXVII. 72 S. 1 M. 50. [796
Aus Aachens Vorzeit (s. '05, 2641).
XVIII, 174. S. 1-64. [797
Archiv, Trierisches (s. '05, 2642).
Ergänzgshft. V s. Nr. 399.
Trierische Chronik. N.F. I, 9-12
u. II, 1-3. S. 129-92; 1-48. 798
Bulletin de la Comm. Roy d'hist.
de l'Acad. Roy. de Belgique (s. '05
2643). LXXIV, 2-3. S. xuj-Lxvj, 133
-437. [799
Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.
Verslagen en meded. d. Vereeniging
tot uitg. d. bronnen v. het oude
vaterl. recht (s. "Op, 731). V, 2. S. 61
-127. 1 fl. 20. [800
Analectes p. serv. à l’hist. ecclés.
de la Belgique (s. "op, 2644). XXXI
(= 3. Sér., D, 2-4. S. 129-512. —
JI. Sect. Serie des cartulaires etc.
Fasc. 7. 117 S. [801
Bijdragen voor vaderl. gesch. en
oudheidkde. (s8. '05,2645). 4. R., V, 1/2.
S. 1-230. 2 fl. 50. [802
Bijdragen en meded. van het Hist.
Genootschap te Utrecht (s. ’05, 733).
D. XXVI. ixn), 375 S. 8 M. 40. [803
Zeitschrift d. Ver. f. hess. G. u. Ldkde.
(s. "Ob, 2649). N. F. Suppl. XIV. s. Nr. 334. [>04
Hessenland (s. '05, 2650). Jg. XIX.
Nr. 12-24. S. 165-348. 805
Mitteilungen d. Oberhess. G.-Ver.
(s. "04. 2432. N. F. XII. 126 S.
2 M. 50. [806
Geschichtsblätter, Fuldaer. Zt. f.G., Kunst,
Kultur- u. Wirtsch.-G. insbes. d. ehemal.
Fürstentums Fulda. Im Auftr. d. Fuldaer
G.-Ver. hreg. v. J. Kartels. Jg. I u. I:
1902 u. 1903. Fulda, Fuld. Akt Dr 41928. [807
Mitteilungen d. Altertums - Kom-
mission f. Westfalen (s. ’04, 665).
Hft. IV. 163 S. m. Abbildgn. u.
20 Taf. 10 M. [808
Beiträge z. G. Dortmunds u. d.
Grafsch. Mark (s. '04, 666). XIII.
430 S. 5 M. 50. XIV. xj, 265 S.
3 M. [809
Zeitschrift d. Ver. f. G. v. Soest
u. d. Börde (s. ’05, 740). Hft. XXI:
1903/4. 126 S. [810
Jahresbericht d. Hist. Ver. f. d.
Grafsch. Ravensberg zu Bielefeld (s.
*05,2654). Nr. XIX. xıj, 948. 2M. [811
Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Nieder-
sachsen (s. "op, 2658). 1905, 2-3.
S. 85-360. [812
Beiträge f. d. G. Niedersachsens u. West-
falens, hrsg. v. G. Erler. I, 1 s. Nr. 417.
I, 2: Engler, Verwaltg. d. St. Münster
18032-13. (813
Zeitschrift d. Ges. f. niedersüchs.
Kirch.-G. (s. ’05, 745). Jg. X. 307 S.
5 M. [814
Geschichtsblätter, Hannov. (s. ’05,
2659). VIII. 7-12. S. 257-512. [815
Magazin, Braunschw. (s. "up, 2662.)
1905, Nr. 5-11. S. 44-132. [816
Zeitschriftd. Harz-Ver (s.'08, 2661).
XXXVIII, 1. S. 1-160; 3 Taf. [817
Museumsblätter, Lüneburger (s.
’0ö, 751). Hft. II. 97 S. 3 M. 50. [818
"29
Geschichtsblätter, Hansische (s.
op, 752). Jg. 1904/5. 23*, 218 S.;
2 Portr. 5 M. 40. — Pfingstblät-
ter s. Nr. 697. [819
Zeitschrift d. Ver. f. hamburg. G.
(s. ’05, 753). XII, 2. S. 208-342. 3 M.
— Mitteilungen (s. ’04, 2445).
XXIV: 1904 (Bd. 8, 369-594). 2M. [820
Zeitschrift d. Ges. f. schlesw.-
holst. G. (s. "Op, 2663). Bd. XXXV.
320 S. 8 M. [821
Schriften d. Ver. f. schlesw.-holst.
Kirch.-G. (s. "Op, 2664). 2. Reihe
Beitrr. u. Mitt), Bd. II, Hft. 4.
. 401-494. 2 M. [822
Archiv f. Landes- u. Volkskde. d.
Prov. Sachsen (s. "Op, 755). Jg. XV.
101 S.; 3 Ktn. 4 M. [823
Geschichtsblätter f. Stadt u. Land
Magdeburg (s. "Op, 2666). XL, 1.
S. 1-100. [824
Blätter, Mansfelder (s. ’05, 2668).
Jg. XIX. 272 S. 4 M. [825
Mitteilungen d. Ver. f. anhalt. G.
u. Altertkde. (s. °05, 2669). X, 2.
S. 177-331. [826
Zeitschrift d. Ver. f. thüring. G. u.
Altertkde. (s. '05, 757). N. F. XV, 2
u. XVI, 1. S. 243-448; 1-260. 10 M. [827
Mitteilungen, Neue, a. d. Geb.
hist.-antiqu. Forschgn. (s. '05, 758).
XXII, 2. S. 113-256. 2 M. [828
Geschichtsblätter, Mühlhäuser (s.
Op, 759). Jg. VI. 182 S.; 2 Taf.
4 M. [829
Jahresberlcht d. Vogtländ. Alter-
tumsforsch. Ver. Hohenleuben (s. "04.
689). Nr. 74/75. 267 S. 2 M. 80. [330
Schriften d. Ver. f. Sachs.-Meining.
G. u. Ldkde. (s. op, 760). Hft. 50 u. 51.
S. 319-595; 9 Taf. 6 M. 50. [831
Archiv, Neues, f. sächs. G. u. Al-
tertkde. (s. ’05, 2678). XXVI, 34.
S.209-401.— Jahresbericht d. Kgl.
Sächs Altert.-Ver.: 1904/5. 26 S. [832
Beiträge z. süchs. Kirch.-G. (s. '04,
2458). Hft XIX. 220 S. 3M. 50. [833
Mitteilungen d. Ver. f.sächs. Volks-
kde. (s. ’05, 2680). III, 9-11. S. 261
-356. [834
Mitteilungen d. Ver. f. Chemnitzer
G. (s. ’04, 692). Jahrb. XIII: 1904/5.
176 S. 3 M. [835
Neujahrsblätter d. Biblioth. u. d. Archivs
d. Stadt Leipzig (s. '05, 2652). II: 1906. Mit
14 Abbildgn. 162 8. 6 M. 40. [836
+30
Mitteilungen d. Ver. f. Rochlitzer
G. (s. "ot, 2817). Hft. IV. Rochl.,
Pretzsch. 174; Lxxv S. 2 M. [837
Geschichtsblätter, Dresdner (s.
o, 2685). 1905, Nr. 1-3. (Bd. IV,
1-56.) [838
Magazin, N. lausitz. (s. ’05, 2686).
LXXXI, 1. S. 1-192. [839
Forschungen z. brandenb. u. preuß.
G. (s. '05, 2688). XVII, 1. 363 8.
(Auch XVIII, 2 erschien!) [840
Beiträge u. Forschungen, Urkundl., z. G.
d. preuß. Heeres (s. '05, 2690). Hit. VIII a
Nr. 1543. [841
Schriften d. Ver. f.G. Berlins (s. ’05, 2694).
Hft. XLI s. Nr.365 — Mitteilungen. 1905,
Nr. 6-12. S 75-162. [542
Schriften d. Ver. f. G. d. Neumark
(B. °04,2468). Hft. XVII. 222S. 5 M. [843
Jahrbücher u. Jahresberichte d.
Ver. f. mecklenb. G. u. Altertkde.
(8. Op, 2697). Jg. LXX. 312 u. 36 S.;
2 Taf. 8 M. [844
Jahrbücher, Pommersche (s. '05,
773). Bd. VI. 161 S.; Portr. [845
Zeitschrift d. Ver. f. G. u. Altert.
Schlesiens (s. ’05, 774). Bd. XXXIX.
|
Bibliographie Nr. 837—885.
865 S. 4 M. — Register zu Bd.
XXVI-XXXV. 232 S. 3 M. [846
Mitteilungen d. Schles. Ges. f.
Volkskde. (s. '05, 2702). Hp XONI
u. XIV. (= Bd VII) 120; 116 3.
à 2 M. 50. (847
Zeitschrift d. Hist. Ges. f. d. Prov.
Posen (s. "op, 2703). XX, 1. S. 1-191.
(Auch XX, 2 erschien!) [248
Monatsschrift, Altpreuß. ís. "oa,
2704). XLII, 3-6. S. 153-454.
Inhalts-Verzeichn. v. Bd. I-XL.
154 S. 5 M. 849
Zeitschrift d. Westpreuß. G.-Ver.
(s. "oa, 777). Hft. XLVII. 228 S.
5 M. — Mitteilungen (s. "On, 2705).
IV, 8-4. S. 51-86. [850
Geschichtsblätter, Oberländ. ıs.
04. 709). Hp VI u. VIL xjv, 140;
194 S. à 3 M. 50. [851
Mitteilungen d. Liter. Ges. Masovia
(8. ’05, 2707). Hft. 10 (Jg. X). 372 S.
4 M. [852
Sitzungsberichte d. Ges. f. G. ete.
d. Ostseeprovinzen Rußlands (s. '05,
T78). Jg. 1904. 336 S. 2 M. 20. [853
Monatschrift, Baltische (s. oa, 2708). LIX,
5-6 u. LX, 1-5. [554
B. Quellen und Darstellungen
nach der Folge der Begebenheiten.
1. Das deutsche Altertum
bis c. 500.
a) Germanische Urzeit und erstes Auf-
treten der Deutschen in der Geschichte.
Reinhardt, L., Der Mensch zur
Eiszeit in Europa u. s. Kulturent-
wicklg. bis z. Ende d. Steinzeit.
Münch., E. Reinhardt. 504 S. m. 185
Abbilden. 7 M. [855
Reinecke, P., Zur Chronol. d. 2. Hälfte d.
Bronzezeit in Süd- u. Norddtld. (Kerr.-Bl.d.
Dt. Ges. f. Anthrop. 33, 17-20; 27-32.) Vgl.
’01, 804. — F. Weber, Spuren d. Menschen
d Bronzezeit in d. Hochalpen d. dt. Sprach-
gebiete. (Ebd. 36, 2-7.) [856
Hoernes, M., Die Hallstattperiode.
Mit 396 Abbildgn. in 23 Gruppen.
(Arch f. Anthrop. 31, 233-81.) [857
Roz.: Zt. f. Ethuol. 37, 787f. Lissauer.
Altertümer, Die, unser. heidnisch.
Vorzeit (s. '05, 2717). V, 5-6. S. 133-200
m. Abbildgn. u. 12 Taf. 13 M. [858
Schumacher, K., Die bronzezeitl. Depnt-
funde Südwestdtlds. (Korr.-Bl. d Dt. Ges. f.
Anthrop. ete. 34, 90-101.) — P. Beinecke, Zur
Kenntn. d. La Tenedenkmäler d. Zone uördl.
d. Alpen. (Ebd. 36-39, 41-44.) — Jos. Bayer,
Das prühist. Gräberfeld b. Statzendorf. N. Ö.
(Jahrb d K. K. Zentral-Komm. 2, I, 45-72;
Taf. 1) — J. Szombathy, Neue diluviale
Funde v. Lautsch in Mähren. (Ebd. 9-16.) [859
Weinzierl, v., Die La Tene-Kultur im
nordwestl. Böhmen. (Tätigkeitsbericht d. Mu-
seums-Gesellsch. zu Teplitz f. 1913; 1, 31-37 ) [860
Heierli, J., Die archaeol. Karte d
Kantons Solothurn nebst Erläutergn-
u. Fundregister. (= Nr. 750.) Soloth.,
Petri. 928.; 9 Taf. u. 1 Kte. 4M. [861
Weber, F., Vorgeschichtl. Überreste a.
Bayern in außerbayr. Samnılgn. (Korr-Bl. d.
Dt. Ges. f. Anthrop. etc. 33, 52-54; 65-67.
84, 17-20. 36, 33-36.) — Ders., La Tene-Funde
in d Umgebg e Ingolstadt. (Ebd. 34, 25-27.)
— dJ. Naue, Funde d Bronzezeit b. Aschering
(unweit d. Starnberger Sees), Oberbayern
(Prahist. Bll. 17, 5-68 u. 83; Taf. 5) [862
Weber, F., Der Ringwall u. d. La Tene-
zeitl. Grüberfeld am Steinbichl b. Manching.
Mit 13 Abbildgn. (Beitrr. z. Anthrop. u. Ur-G.
Bayerns 16, 19-54.) — F. Birkner, Nachtrr.
nach d. Originalfundberichten d. Lehrer D. u.
E. Strehle. (Ebd. 55-62, Taf. 3-14.) [863
Deutsches Altertum.
Steinmetz, Nachtragsverzeichn. zu d. im
Museum f. Völkerkde in Berlin befindl.
Graberfunden a. d. Gebiete d. Oberpfalz.
(Vhdlgn d Hist. Ver. e Oberpfalz u. Regensb.
66, 193-99. Vgl. 54, 253-60.) [364
Lang, Frz. Jos., Aus Frankens
Urzeit. Beitır. zu prähist. Gräber-
funden in Unterfranken u. Aschaffen-
burg. Würzb., Stahel. 30 S.; 8 Taf.
2 M. 50. [865
Bach, M., Fundchronik v. J. 1903 u. 1904.
(Fundberr. a. Schwab. 11, 1-6. 12, 107-28.) —
F. Hertlein, Der Burgstall b. Finsterlohr, e.
gallisches Oppidum. (Ebd. 11, 7-21; Plan.) —
A. Hedinger, Div Ligurer. (Ebd. 74-26.) —
D. Koch, Neuere keltische u. röm. Funde im
Illertal. (Ebd. 12, 31-51.) [866
Sautter, F., Weitere Fundberr. u. Aus-
grabgn. v. Grabhügelu auf d. Schwab. Alb.
(Prahist. BI. 17, 33-37; 49-55.) — Ders.,
Desgl. b. Bremelau u. Trailfingen, Württb.
(Ebd. 83-85; Taf. 6.) [867
Schumacher, K., Vorgeschichtl. Funde u.
Forschen., hauptsächl. in Westdtld. (Bericht
d. Röm.-Germ. Kommission: 04. 3-13.) [868
Naue, A. W., Die Denkmäler d.
vorröm. Metallzeit im Elsaß. Grab-
hügel u. Grabhügelfunde, Flachgräber
m. Leichenbrand u. Bestattung. Mit
Abb., 2 Ktn. u. 32 Taf. Straßb.,
Ges. f. Erhaltg. d. geschichtl. Denk-
mäler im Elsaß. 4°. ıxxxvj, 529 S.
20 M. — Daraus: A. W. Naue,
Beitr. zu d. prähist. Terminologie.
Münch., Prähist. DI 71 S.; 32 Tat.
u. 2 Ktn. 5 M. [869
Rez.: Zbl. f. Anthrop. 10, 362. Seger.
Forrer, R., Keltische Numismat. d. Rhein-
u. Donaulande (s. u8, 797). 3. u. 4. Forts.
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 16, 385-469. 17,
241-73.) [870
Mehlis, C., Neue neolith. Funde a. mittel-
rhein. Niederlassgn. Mit 6 Abbildgn. u. e.
Situationsplan. (Arch. f. Anthrop. 31, 282-88.)
— Ders., Zur ältest. Bronzezeit im Mittel-
rheinlande. (Beil. z. Allg. Zt«. on, Nr. 132.)
— Ders., Üb. Ausgrabgn. v. Grabiugel-
gruppen d. Vorderpfalz. (Korr.-Bl.d Dt. Ges.
f. Anthrop. ete. 34, 185-90.) — A. Schliz,
Südwestdt. Bandkeramik. Neue Funde v.
Neckar u. ibr Vergleich m. analog. Fund-
stellen. (Ebd. 33, 43-48; 54-57.) — C. Koehl,
Südwestdt. Bandkeramik. N. Funde v. Rhein
u.ihr Vergleich m. analog. Fundstellen. (Ebd.
59-65. Vgl. Schliz ebd. 34, 13-15 u. 23f.) —
Ders., Neuentdeckte steinzeitl. Gräberfelder
u. Wohnplätze, sowie frühbronzezeitl. Gräber
u. andere Untersuchgn. (Ebd. 33, 105-13.) (871
Authes, E., Die Befestigung u. d. Ansiedlg.
auf d. Stutz b. Kailbach im Odenwald.
(Quartalbll. d. Hist. Ver. f. d. Grhrzgt. Hessen
’04, 508-14.) Vgl ’03, 2835. [572
Baum, A., Ausgrabungen d. Städt, Museums
v. vor- u. frühgeschichtl. Grab-, Kult- u. Wohn-
stätten in d. Flußgebieten d. Lippe u. Em-
scher. (Korr.-Bl. d. Dt. Ges. f. Anthrop. ctc.
33, 93-97 ) [873
Straßburger, Der Gräberfund auf d. Ge-
biet d. Aschersleber Maschinenfabrik im Herbst
1:04. (Zt. d. Harz-Ver. 38, 149-6; Taf. 3.) —
H. Größler u C. Rühlemann, Ausgrabungs-
berichte. (Mansfeld. Bll. 19, 189-202.) —
|
"Al
K. Sellmann, Skelettgrab a. d. älter. Bronze-
zeit. (Mühlhäus.G.bll. 6,12-14.)— K. €. Krauth,
Neolith. Hügelgrab m. Schnurkeramik am
Nordabhanx d Steigers b. Erfurt. Progr.
Erfurt. 15 S. — A. Müller, Prähist. Grab-
stätten in d. Nahe e Weimar u. Eriurt. (Zt.
d. Ver. f. thür. G. N. F. 16, 403-5.) — Wilh.
Lange, Prüh. Forschen. in d. Rhön-Be-
festigungen. (Hessenland 18, 175f.) [874
Geltz, Steinzeitgefüße in Burk u. ander.
Orten in d. Umgegend v. Bautzen. (Jahres-
hfte. d. Ges. f. Anthrop. u. Ur-G. d. Ober-
lausitz Bd. II, Hft. 1, 1-9.) — Herm. Schmidt
Die Schwedenschanze b. Kittlitz. (Ebd. 9-21.)
— L. Wilhelm, Urnenfunde b. Cannewitz.
(Ebd. 31-34.) — L. Feyerabend, Die Schatz-
funde v. Jahmen u. Ullersdorf. (Ebd. 34-37.)
— Ders., Die bemalt. Tongefüße d. Ober-
lausitz u. ibre Beziehgn. zum Süden. (Ehd.
38-55.) (875
Reinecke, P., Die Zeitstellung d. ostdt.
Steiukistengrüber m. Gesichtsurnen. (Korr.-Bl.
d Dt. Ges. f. Authrop. 35, 13-15; 23f.; 35 f.) [876
Schumann, Die Steinzeitgräber d. Ucker-
mark, s. On, 503. Rez.: Gött. gel. Anz. ’05,
448-59 Almgren. [877
Deecke, W., Zur Eolithenfrage auf Rügen
u. Boruholm. (Korr.-Bl.d. Dt. Ges. f. Anthrop.
etc. 36, 26-30.) [878
Hausmann, R., Die Bronzeaxt oder der
Paalstab v. Karkus. (Sitzungsberr. d. Ges. f,
G. etc. d. Ostseeprovinzen Rußlands 04,
103-6.) e [879
Hirt, H., Die Indogermanen. Ihre
Verbreitg., Urheimat u. Kultur. Bd. I.
Straßb., Trübner. x, 407 S. 9M. [880
Rez : Dt. Lit.-Ztg. "oe, Nr. 7 O. Schrader.
Erhardt, L., Die Einwanderg. d.
Germanen in Dtla. u. d. Ursitze d.
Indogermanen. (Hist. Viertelschr. 8,
473-508.) — K. Helm, Die Heimat
d. Indogermanen u. der Germanen.
(Hess. Bll. f. Volkskde. 4, 39-71.) —
A. Kock, Ar Skane de germanska
folkens urhem? (Svensk. hist. tidskr.
25, 1-23.) [881
Rez. d. Abhdlgn. v. Erhardt vg Helm:
Hist. Zt. 96, 344f. A. W.
Wilser, Die Germanen, s. '05, 783. Rez.:
Anz. f. indogerm. Sprachen etc. 17, 50f. Hirt;
Hist. Zt. 94, 470f. Mogk u. Entgegng. e W.
m. Antw. v. M. ebd. 95, 192. [882
Dahn, F., Die Germanen. Volks-
tüml. Darstellgn. a. G., Recht, Wirt-
schaft u. Kultur. Lpz., Breitkopf & H.
116 S. 3 M. 883
Stähelin, F., Der Eintritt der Ger-
manen in d. Geschichte. (Festschr.
f. Th. Plüß. Basel. ’05, S. 46-75.) [884
Schmidt, Ldw., G. d. dt. Stämme
bis z. Ausg. d. Völkerwanderg. (8.
’04, 2558). 1 Abtlg., 2. u. 3. Buch.
(Quellen u. Forschgn. z. alt. G. Hft. X.)
$. 103-231; 2 Ktn. 5 M. 60. [885
Rez.: Wochenschr. f. klass. Philol. ’05,
Nr. 51 Manitius; Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 58f.
K. v. Kaufluugen.
"32
Much, R., Dt. Stammeskunde. Mit
2 Ktn. u. 2 Taf. 2. verb. Aufl.
(Sammlg. Göschen. 126.) Lpz., Göschen.
140 S. 80 Pf. [886
Kossinna, Verzierte Eisenlanzenspitze als
Kennzeichen d. Ostgermanen. (Zt. f. Ethnol.
37, 369-407.) [587
Matthias, Üb. d Wohnsitze u. d. Namen
d. Kimbern, s. ’04, 2515. Rez.: Dt. Lit.-Ztg.
105, Nr. 48 Much. [888
Kluge, F., Wortgeschichtliches üb. Her-
kunft u. G. d. Teutonen. (Zt. f. dt. Wort-
forschg. 7, 165-70.) "889
Eickhoff, P., Name u. Grenzen d. Bructerer
in Ortsnamen. (Korr.-Bl. d. Ver. f. niederdt.
Sprachforschg. 25, 19-24.) [890
b) Einwirkungen Roms.
Fürst, W., Suetons Verhältnis zu
d. Denkschrift d. Augustus. (Monu-
mentum Ancyranum.) Erlang. Diss.
1904. 61 8. [891
Bericht d Röm.-Germ. Kommission
d Kaiserl. Archl. Instituts üb. d.
Fortschritte d. röm.-germ. Forschung
i. J. 1904. (Aus: „Bonner Jahrbb.“
Hft. 113.) Frankf., Baer. 94 S.;
2 Taf. 3M. [892
Inh.: 1) Schumacher, Vorgeschichtl.
Funde s. Nr. 868. 2) S. 13-36. H. Dragen-
durff (m. e. Beitr. v. E. Fabricius), Okku-
pation Germaniens durch d Römer. 3) 8. 36
-45. Ders, Neues z. rüm Städte- u. Ortskde.
4-7) S. 45-71. Ders, Numisınat.; Epigraphik;
proviuz. Keramik; provinz. Kunst. =) Nach-
römisches 8. Nr. 963.
Dünzelmann, E., Aliso u. d. Varus-
schlacht. Bremen, Winter. 24 S.
50 Pf. [893
Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. ’05,
202-4 Schuchhardt u. Berichtig. v. D. m. Antw.
v. Sch. ebd. 509-12.
Prein, 0., Aliso bei Oberaden.
Neue Forschgn. u. Vermutgn. Münster,
Aschend. "ug: Taf., Kte. 1M.50. [894
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. "ue Nr. 2 Rübel.
Fabricius, E., Besitznahıne Badens durch
d. Römer, s. '05, 2747. Rez.: Korr.-Bl. d.
Westdt. Zt. 24, 113f. Siebourg; Berl. philol.
Wochenschr. '05, Nr. 40 Haug; Mitt. a. d.
hist. Lit. 33, 399f. Winkelsesser; Korr.-Bl.d.
Gesamt-Ver. "Ob, 461 Anthes; Beil. z. Allg.
Ztg. '05, Nr. 259 Mehlia. [895
Hofmann, Harald, Röm. Militär-
grabsteine d. Donauländer. Mit 64
Abbildgn. im Texte. (Sonderschrr. d.
Österr. Archäol. Institutes in Wien. V.)
Wien, Holder 4°. 91 S. 6 M. [896
Kenner, F., Bom. Funde in Wien, 1901-
1903. (Jahrb. d. K. K. Zentral-Komm. 2, I,
105-70.) Vgl.:Kubitschek (Ebd. 171-80). —
V. Skrabar, Röm. Funde in Pettau. (Ebd.
189-214; Taf. 3) — A. v. Premerstein,
Rom Inschrr. in Marburg. (Ebd. 181-583.) —
J. Zmave, Gräberfeld im Lajh b. Krainburg.
(Ebd. 233-74.) — A. v. Schwerzenbach, Funde
Bibliographie Nr. 886—932.
a. Vorarlberg u. d. Fürstent. Liechtenstein.
I: Baul. Überreste v. Brigantium II: Einzel-
funde a. Vorarlberg, Lindau u. Liechtenstein.
(Ebd. 276-92; Taf. 5 u. 6.) — A. Guirs, Zur
Topogr. d. antiken Pola. (Ebd. 215-53;
Taf. 4.) [897
Bericht d Ver. Carnuntum in Wien f. d.
J. 1902. Mit 2 Taf. u. 70 Figuren im Text.
Wien, Selbstverl. d. Ver. 1904. [533 `
Nowotny, E., Bericht üb. d. m. Unter-
stützg. d. k. k. Ministeriums f. Kultus u.
Unterr. vorgenomm. Grabungen d G.-Ver. f.
Kärnten im Sommer 1904. (Carinthia I,
Jg. 95. 73-77.) (>99
Wavre, W., Inscriptions rom. inéd.
d’Avenches. Découvertes anc. et nouv. (Anz.
f. schweiz. Altertkde. N. F.7,96-111; Taf. 601900
Franziß, Bayern zur Römerzeit, s. `05, 329,
Rez.: Rom (Wuartalschr. 19, I, SS-92 Wittig;
Berl. phil. Wocheuschr. 25, 1475-77 Haug:
Arch. f. Anthrop. 31, 227 J. R.; Korr.-Bl. d
Gesamt-Ver. "Ob, 461-614 Anthes. [901
Bach, Fundchronik e. Nr. 866. — A. Schliz,
Römisches a d Limeshinterland b. Heilbronn.
Fuudberr a. Schwaben 12, 2-15; Taf. 2) —
Schultz, Röm. Niederlassungen auf Markung
Stubersheim u. Hofstett a. St. (Ebd. 51-59.) —
G. Sixt, Zu d Beneficiariersteinan (Ebd 11,
62-64) — Gundermann, Rom. Bildwerke an
d Bolsener Kapelle. (Ebd. 65-73.) [9.2
Keune, J. B., Altert.funde a. d. Flur Sablon.
(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 16, 316-54; 12 Taf.)
Vgl. ‘05, 832. — Ders., Aus e Bericht ob,
Altert funde in Metz u. Lothr. (Ebd. 477-~3;
Taf. 17.) — Ders., Altert funde zu Metz u.
Sablon. (Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 24, 33-11;
65-80.) — Ders., Bom Friedhof in Sablon.
(Ebd. 132-37.) [908
Huber, E. et A. Grenier, La Villa de
Roubling. (Jahrb. d Ges. f. lothr. G. 16, 259
-92, 15 Taf.) — A. Doell, Der Aquadukt von
Jouy-aux-Arches u. d. röm. Wasserleitg. v.
Gorze nach Metz. (Ebd. 293-315.) BI
Ludowici, W., Stempel- Namen
röm. Töpfer v. mein. Ausgrabgn. in
Rheinzabern. Tabernae rhenanae 1901
-1904. Münch., Rieger. cu, 140 S.
m. Abbildgn. 21 M. [905
Koehl, Das röm. Worms. (Korr.-Bl. d. Dt.
Ges. f. Anthrop. etc. 34, 85-90; 105-8) —
Körber, Neue Inschrr. d Mainzer Museums.
4. Nachtr. z. Beckerschen Katal. Mainz.
Progr. 77 8. — Ders, Bom. Inschrr. u.
Skulpturen in Mainz. (Korr.-Bl. d. Westdt.
Zt. 24, 98-103.) "06
Schmidt, Adf., Zur G. rhein. Handeschrr.
1: Die Has. v. Schannats Eiflia illustrata.
2: Die Straelersche Inschriftensammig. d.
Dr. Petrus Jacobi Arlunensis a. d J. 1500.
(Westdt. Zt. 24, 79-100.) Vgl. "On, 2755
(Domaszewski). — A. v. Domaszewski, Zu
Schannat. (Korr.-Bl.d. Westdt. Zt. 24, 136.) [907
Klinkenberg, J., Neue inschriftl. Denk-
mäler a. Köln. (Korr.-Bl. d. Wostdt. Zt. 24,
103-3) — F. Cramer, Ausgrabg. e. róm.
Wohnhauses in Eschweiler b. Aachen. (Ebd.
109-13.) — W. Vollgraff, Batavodurum. (Ed.
117f) Vgl. '05,2756. — Frz. Mayer, Die alton
Erdwerke an d. Nordwestgrenze d. Ubier-
gebietes. (Rhein. G.bll. 8, 97-105; 142-49.) —
Wolf. Ara Ubiorum. (Ebd. 119-23; 150-56;
175-73.) — F. Cramer, Aus d. Urzeit Esch-
weilers u. sein. Umgebg. Fin Beitr. g. rhein.
Siedlungs-G. Progr. Eschweiler. 3. 34-51. Rez.:
Beitrr. z. G. d. Niederrh. 19, 255f. Pauls. —
Deutsches Altertum.
H. Oraeven, Stadtplan d. röm. "Trier (Denk-
malpflege 6, 125-28.) — Ders., Mosaikfunde
ebd. (Ebd. 80-33.) — d, P. Waltzing, A propos
d’un monument rom. d’Arlon. (M&langes Paul
Fredericq 51-62.) [::08
Limes, Der Obergerm. - Raetische
(s. ’05, 2761). Lig. XXV. 7 M. 20.
(Subskr.-Pr.: 5 M. 40.) [909
Inh : Jacobi, Kastell Feldberg. 56 S.;
11 Taf. (Sep. 10 M.)
Limes, Der röm., in Österr. (s. "08.
843). Htt. VI. 168 Sp. m. 109 Fig.
u. 2 Taf. 10 M. 60. [219
Dragendorff, H., F. Kopp, E. Krüger,
C. Schuchhardt, Ausgrabungen b. Haltern:
a) Das große Lager 1901-1904. b) Das Ufer-
kastell 1903 u. 1904 (von D., F. K. u. E. K.)
c) Die Fundstücke a. d. groß. Lager u. d.
Uferkast. 1903 u. 1904 Von E. Krüger. Mit
e. Beitr. v. E. Schramın. (Mitt. d. Altert.-
Komm. f. Westfal. 4, 1-29 u. 158-60 m. Taf. 1
u. 2; 33-79 m. Taf. 1 u. 3-18; 83-128 u. 160-63
m. Taf. 19 u. 20.) — A. Hartmann, Aus-
grabyu. im „Römerlager" b. Kneblinghausen
1903 u. 1904. (Ebd. 131-57.) — Beste d. Fold-
lagers b. Haltern. (Korr.-BL d. Westdt. Zt.
24,41 f.) Vgl.’05,2760. — F, Koepp, Ausgrabgn.
b. Haltern i. W. '05. (Ebd. 170-73.) [911
c) Ausbreitung der Deutschen und
Begründung germanischer Reiche.
Procopii Caesariensis opera omnia
recogn. J. Haury. Opus ab. Acad.
reg. Bavar. praemio Zographico or-
natum. (Bibl. Teubn.) Bd. I: De bellis
libri LIV Bd.II: De bellis libri V- VHI.
Lpz., Teubner. ıxjv, 552; 678 S.
24 M. [912
Eez.: Hist. Jahrb. 26, 673 C. W.; Theol.
Lit.-Ztg. "op, Nr. 18 Draseke, Dt. Lit.-Ztg.
’06, Nr. 7 Gerland; Hist. Vierteljschr. 9, 131 f.
Ldw. Schmidt.
Symons, B., Germ. Heldeusage. Der 2. verb.
Aufi. 2. Abdr (Aus: „Pauls Grundr. d. german.
Philol.“) Straßb., Trübuer. 1355. 3M. 50. [913
Trautmann, Fiun u. Hildebrand, s. '04,
2550. Rez.: Zt. f. dt. Philol. 37, 529-36
G. Binz. [914
Waltharii Poesis. Das Walthari-
lied Ekkehards I. v. St. Gallen nach
d Geraldushss. hrsg. u. erl. v. Herm.
Althof (s. '08, 890). TI. U: Kom-
mentar. xxıj, 416 S. 13 M. [915
Rez.: Lit. Zbl. o, Nr. 14 M. M.
Boer, R. C., Untersuchgn. üb. d. Ur-
sprung u. d. Entwicklig. d. Nibelungen-
sage. (Zt. f. dt. Philol. 37, 289-347;
438-505. 38, 39-109.) — G. Matthaei,
Beitrr. z. G. d. Siegfriedssage. Progr.
Gr.-Lichterfelde. 34 S. [916
Panzer, F., Hilde-Gudrun, 8. "01, 288%.
Rez.: Zt. f. dt. Philol. 37,515-27 Ehbrismann. [917
Csallány, Ein alt. german. Grabfeld in d.
Gegend v. Szentes. (Arch. Ertesitö 24, 153-
70.) Vgl. 1904, 2492. (918
"33
Buhl, A., Notizen üb. e. alemann.-fränk.
Reihengrüberfeld in Colmar. Mit Streiflich-
tern auf frühere Funde dies. Epoche. Mit
45 Abbildgn. u. 2 Plänen. (Mitt. d. Natu:hist.
Gesellsch. in Colmar N. F. 7, 101-19.) [919
Busse u. Kossinna, Das Braudgrüberfeld
b. Wilhelmsau, Kr. Nieder- Barnim. (Zt. f.
Ethnol. 37, 56-91; 596-99.) Vgl. Nr. 937 [920
Villari, P., Le invasioni bar-
bariche in Italia 2. ed. Milano,
Hoepli. xv, 490 S. 6 L. 50. [921
Murtroye, L'Occident à l'époque byzantine:
Goths et Vandalen, s. '05, 859. Rez.: Arch.
stor. it. 36, 158-65 Roberti. "922
Queiss, K., Die Landteilungen
zwisch. d. Römern u. Germanen in
d. Reichen d. Westgoten, Vandalen,
Ostgoten u. Langobarden. Wien.
Progr. 1904. a
Haury, J., ÜL. d. Stärke d. Van-
dalen in Afrika. (Byzant. Zt. XIV,
8/4.) — F. P. Garofalo, I Vaudali
in Sicilia. (Riv. di storia antica
N. S. VII, 1.) [924
Schulte, A., Die geschichtl. Bedeutg. Ra-
vennas. (Beil. z. Allg. Zug '05, Nr 62f.) [925
Crivellucci, A., Les évêchés d'Italie
et l'invasion lombarde. (Studi stor.
13, 317-35.) Vgl. '04, 784. [926
Monseur, E., L'origine danubienne
des Francs. (Aus: Mélanges Paul
Fredericq.) Brux., Lamertin. 10 S.
1 fr. — F. Kieser, Das salisch-fränk.
Siedelungssystem u. d. Heppenheimer
Markbeschreibg. v. J. 773. Bensheim.
Progr. 4°. 48 S. — Rübel, Die
Franken s8. Nr. 968. [927
Wilser, L., Die Herkuntt d. Bayern,
m. Anh.: Stammbaum langobard.
E Wien, Akad. Verl. f. Kunst
u. Wiss. 184 S. 1 M. 20. [928
Fastlinger u. G. Binder, Zur Kurtenskizze
d. Verteilg. d ing (rte in Oberösterr. (Beitrr.
z. Anthrop. u. Ur-G. Bayerns 16, 1-10; Taf. 1.)
— Fastlinzer, Desgl. im Kronland Salzburg,
d angre:ız. Tirol u. Steiermark. (Ebd. 1If.;
Taf. z.) — A. Vierling, Die siav. Ansiedelgn.
in Bayern (s. '03, 847.) Zusatz. (Ebd.13-18.) [929
d) Innere Verhältnisse.
Grupp, G., Die Kultur d. alten
Kelten u. Germanen mit e. Rückblick
auf d. Ur-G. Münch., Allg. Verl.-Ges.
xij, 319 S. 5 M. 80. 930
Steinhausen, G., German. Kultur
in d. Urzeit. (Aus Natur u. Geistes-
welt. Bdchn. 75.) Lpz., Teubner.
156 S. 1 M. [931
. Dahn, F., Könige der Germanen
(8. '05, 2779). IX, 2: Die Bayern.
xLvj, 639 S. 20 M. [932
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 2. Bibliographie. 3
"34
Boden, F., Die isländ. Regierungs-
gewalt in d. freistaatl. Zeit. (Hft. 78
v. Nr. 721.) Breslau, Marcus. 101 S.
3 M. 20. [933
Zeller, J., Das concilium der
Septem provinciae in Arelate. (Westdt.
Zt. 24, 1-19.) [934
Weber, M., Der Streit um d.
Charakter d. altgerman. Sozialverfg.
in d. dt. Lit. d. letzt. Jahrzehnte.
(Jahrbb. f. Nationalök. 3. F., 28, 433
-70.) — Ph. Heck, Die Gemeinfreien
d Tacitus u. d Stündeproblem d.
Karolingerzeit. (Vierteljschr. f. Sozial-
u.Wirtsch.-G.3,451-56.,—J.Peisker,
Die älter. Beziehgn. d. Slawen zu
Turkotataren u. (sermanen u. ihre
Sozialgeschicht. Redeutg. (Ebd. 187
-360; 465-553.) Sep. Stuttg., Kohl-
hammer. (Peisker, Neue Forschen.
z. Sozial- u. Wirtsch.-G. d. Slawen. I.)
xıj, 243 8. 6 M. [935
Hoops, J., Waldbäume u. Kultur-
pflanzen im german. Altertum. Straßb.,
Trübner. xvj, 689 S.; Taf. 16 M. [936
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '06, Nr. 6 O. Schrader;
Lit. Zbl. ’066, Nr. 8 Streitberg; Mitt. d.
Anthrop. Ges. Wien 36, Sitzungsberr. 27f.
Lissauer, Bedeutg. d. Gräberfeldes
v. Wilhelmsuau f. d. Kenntnis d. Han-
delsverkehrs in d. Völkerwanderungs-
eriode. (Zt. f. Ethnol. 37, 591-96.)
Kei Nr. 920. [937
Weller, K., Vorröm. Straßen um
Öhringen. (Fundberr. a. Schwaben
12, 15-31.) [938
EE H. e Übersetzungs-
a
technik d. Wulfila (s. 05, 2778). Forts.
(Zt. f. at. Philol. 37, 352 ff.) [939
Jacobs, J., Ring m. Inschrift aus Eining
a. D. (Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 24, 129-31.)
Aus d. 4. Jh. Zeugn. d. Christentums in
Bayern. [940
Mohrmann, K. u. F. Eichwede,
German. Frühkunst. (In 12 Lfgn.)
Lfg. 1-8. Lpz., Tauchnitz. Fol.
80 Taf. m. Text. 48 M. [941
Schliz, A., Die alamann. Grabfelder d.
Schwabenlandes in ihr. Stellg. z. german.
Kunstübung d. frühen Mittelalters, (Fundberr.
a. Schwaben 11, 21-62.) Vgl. ’05, 874. [942
2. Frünkische Zeit bis 918.
a) Merowingische Zeit.
Scriptores rer. Merov. T. IV: Passiones
vitaeque sanctorum aevi Merov., ed. B.
Krusch, 8.'06,2789. Rez.: Hist. Vierieljschr.
8, 641-44 G. Kurtb. Vgl. Krusch (N. Arch.
381, 494f.). [943
i
EE nn
nn a EEN
I— m E EE E e am A E M Uessa i Ge
Bibliographie Nr. 933—979.
Halphen, Vie de saint Maur, 8.'05, 2732
Rez.: N. Arch. 31, 245-47 Krusch. [2:32
[Gregorius Turonensis.] Biblio-
theque Nation. Dép. des mss. Hist.
des Francs de Grégoire de Tours.
Ms. de Beauvais. Reprod. réduite
du ms. en onciale lat. 17654 de la
Bibl. Nat. (Vorr.: H. Omont.) Paris,
Berthaud. 6 S.; 109 Bl. Facs., Tat.
20 fr. [944
Schmidt, Ldw., Zu Gregor v. Tours. (N.
Arch. 31, 240.) i
Annales Mettenses s. Nr. 949.
Levillain, L., Dernières obser-
vations sur les chartes Merov. de
Corbie. (Moyen Age °05, 80-85.) Vgl.
'05, 877. — B. Krusch, Die Urkk.
v. Corbie u. Levillains letztes Wort.
(N. Arch. 31, 335-75.) [947
Jordan, L., Studien z. frünkisch.
Sagen-G. (Arch. f. d. Stud. d. neuer.
Sprachen 114, 92-114.) [945
b) Kurolingische Zeit.
Annales Mettenses priores. Recogn.
B.de Simson. Accedunt additamenta
annalium Mettensium posteriorum.
(Scriptores rer. Germ. in us. schol.)
Hannov., Hahn. xvıj, 119S. 2 M. [949
Freitag, 0., Die sogen. Chronik e
Weihenstephan. Ein Beitr. z. Karls-
sage. (Hermuaea. Ausgew. Arbeiten
a. d German. Seminar z. Halle. 1.)
Halle, Niemeyer. xıj, 181 S. 5 M.
(43 S. ersch. alsHallens. Diss. 1904. [950
Rez.: Forschgn. z. G. Bayerns 13, 310f.
Leidinger.
Einhardi vita Karoli Magni Ed. V;
post G. H. Pertz rec. G. Waitz.
(Scriptores rer. Germ. in us. schol.)
Hannov., Hahn. xxvj, 52S. 90 Pf. [951
Brückner, 6., Verhältnis d. franz.
Rolandsliedes z. Turpinschen Chronik
u. z. Carmen de prodicione Guenonis.
(Rostock. Diss. u. Preisschrift.)
Rost., Leopold. 337 S. 4 M. [952
Fez.: Lit.bl. f. germ. u. rom. Philol. "06,
Nr. 1 Ph. A. Becker.
Seelmann, E., Ursprung u. Urheimat d.
Rolandsagu. (Verbdign. d. 48. Versammig. dt.
Philologeu etc. in Hamburg. Romanist. Sekt.:
3. Sitzg.) [952 a
Poupardin, R., Notes carolingien-
nes. I: Un nouveau ms. des Annales
de Saint-Bertin. (Bibl. de l’Ecole des
chartes 69, 390-400.) [953
Finot, J., Liste des diplömes des
rois carolingiens (et des premiers rois
Fränkische Zeit.
capetiens), conserv. dans les archives
du Nord. (Bull. de la Comm. hist.
du d&partem. du Nord 26, 139-62.) [954
Bitterauf, Th., Die Traditionen
d. Hochstifts Freising. Bd.I: 744-926.
(IV v. Nr. 191.) Münch., Rieger.
v, cvıj, 792 S. 17 M [955
Rez.: N. Arch. 31, 266 M. T.; Hist. Jahrb.
27, 196 f. Stoinberger.
Zibermayr, J., Das älteste Tra-
ditionsbuch d. Hochstiftes Passau.
(Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg.
26, 369-414.) [956
Wiegand, W., Schenkung Karls
d. Gr. für Leberau. (Zt. f. G. d Oberrh.
N. F. 20, 523-51.) [957
Rez.: N. Arch. 31, 514f. H. Hirsch.
Lesne, E., Hincmar et l'empereur
Lothaire. (Rev. des questions hist.
78, 5-58.) [958
Kleinclausz, La lettre de Louis II.
à Basile de Macédonien. (Moyen Age
17, 45-53.) Vgl. 04. 2593. [959
Schiaparelli, I diplomi di Berengario I.,
di Guido e di Lamberto s. Nr. 76. [960
Mayer, Ernst, Die angebl. Fälschgn.
Dragoni. Lpz., Deichert. 98 S.
3 M [961
Rez.: Lit. Zbl. op, Nr. 46; Mitt. d. Inst. f.
österr. G forschg. 26, 659-67 L. M. Hartmann.
Schuchhardt, C., Atlas vorge-
schichtl. Befestigungen in Nieder-
sachs. (s. '04, 735). Hft. VIII. 10 farb.
Pläne. 3 M. [962
[Die Burgen zwisch. mittlerer Weser u.
Elbe, besond. im Reg.-Bez. Lüneburg.] Selbst-
anz.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. ’05, 358-60.
Behuchhardt, C., Fränkisches u. Sächsi-
sches in Noriwestdtl. (Ber. d. Röm. - Germ.
Kommiss. f. 1904, 71-73.) — Chr. L. Thomas,
Die erste Stadtmauer v. Frankf. a. M. (Ebd.
74-78.) [963
Freeman, E. A., Western Europe
in the Eighth Century and onward.
Lond., Macmillan. 1904. 478 S.
10 sh. [964
Rez.: Engl. hist. Rev. 20, 548-582 Brooks,
Lot, F., Melanges carolingiens.
u Moyen Age XVIIf.) Paris,
ouillon. 60 S. 965
Crivellucel, A., Delle origini dello
Stato pontificio (s. ’04, 2599). Schluß.
(Studi storici 14, 3-27.) [966
Paris, &., Hist. poétique de Charle-
magne. Reprod. de l'éd. de 1865,
augm. de notes nouv. par l'auteur
et par P. Meyer, et d'unc table
alphab. des matières. Paris, Bouillon.
ze, 554 S. [967
| als Berl. Diss.)
"AN
Rübel, Die Franken, o "08. 892. Rez.: Zt.
d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 265, Germ. Abt.,
849-63 Stutz; Westdt. Zt. 24, 60-71 G. Caro;
Mitt. d. Ver. f. G. etc. v. Osnabr. 29, 297-305 ;
Zt. f. Sozialwiss. 9, 6R f. v. Below. — Dors.,
Das frank. Eroberungs- u. Siedelungswesen
im Ripuarier- u. Alamannenlande. (Beil. z.
Allg. Ztg. o Nr. 97.) — Ders, Karl d Gr.,
d. Sachsenkriege, Widukind u. d Entstehg.
v. Dortmund. (Jahresber. d Hist. Ver. f. d.
Grafscli. Ravensberg zu Bielef 19, 68-85.) —
Ders., Probleme d. frünk. Kriegführg (Korr.-
Bl. d Gesamt Ver 53, 362f.) — Ders., Das
fränk. Eroberungs- u. Siedelungssystem in
Oberfranken u. seine Bedentg. f.d. älteste G.
d. Babenberger Fehde. (Ebd. 54, 153-69.) —
Ders., Rennstiege. (Dt. G.bll. 7, 119-26.)
Vgl.: Hertel (Ebd. 187-92) u. Nr. 48. [968
Fry, E., Roncesvalles. (Engl. hist.
rev. 20, 22-32.) — Vgl. Nr. 952a. [969
Ohr, Die Kaiserkrönung Karls d. Gr, s.
’05, 894. Rez.: Riv. stor. it. 4, 163-65 Cipolla ;
Rer. crit. '04, Nr. 26; Moyen Ag» 17, 348-53
Poupardin. {970
Ohr, W., Die Ovationstheorie üb.
d. Kaiserkrönung Karls d. Gr. (Zt. f.
Kirch.-G. 26, 190-213.) — K. Hampe,
Zur Kaiserkrönung Karls d. Gr. (Ebd.
465-67.) [970a
Calmette, J., De Bernardo sancti
Guillelmi filio (?-844). Tolosae, Privat.
1902. 117 S. [971
Rez.: Moyen Age 17, 148-54 Lot.
Lot, F., Les abbés Hilduin au 9. siècle.
Réponse à M. J. Calmett:. (Bibl. de l'École
des chartes 66, 377-80.) Vgl. ’05, 2309. [972
c) Innere Verhältnisse.
Seckel, E., Studien zu Benedictus
Levita (s. "04. 2613). VI. (N. Arch.
31, 59-139; 238f.) [973
Fustel de Coulanges, Hist. des
institutions polit. de l'anc. France.
La monarchie franque. 2. éd. Paris,
Hachette. 659 S. 7 fr. 50. [974
Kleinclausz, L’Empire Carolingien, s. ’04,
2614. Rez.: Riv. stor. ital. ’04, 370-73 Leone;
Moyen Age 17, 54-62 Lot. — Vgl. Nr. 959. [975
Lillenfein, Die Anschauungen v. Staat u.
Kirche im Reich d Karolinger, s. ’04, 2615.
Rez.: Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg 26,
515-17 Krammer. 1976
Rübel, Die Franken etc. 8. Nr. 968. [977
Thompson, W., The Decline of the
Missi Dominici in Frankish Gaul.
Decenn. Publications of the Univ. of
hicago. 1. Ser., Vol.4, 289-310.) [978
Hofmeister, A., Markgrafen u.
Markgrafschaften im ital. Königreich
in d. Zeit von Karl d. Gr. bis auf
Otto d Gr., 774-962. (Mitt. d. Inst.
f. österr. G.forschg. Ergänzgsbd. 7,
215-436.) (Allg. Tl., 1.-3. Kapit. ersch.
[979
E
*36 Bibliographie Nr. 980—1025.
Caro, G., Die Grundbesitzverteilg. | 15-29; 75-83.) Vgl. ’05, 2820. — Vgl.:
in d. Nordostschweiz u. d. angrenzend. | M. Reymond (Rev. hist. Vaudoise ‘04,
alamann. Stammesgebieten zur Karo- | 380f., Rev. de Fribourg '05, 52-66 u.
lingerzeit. (Caro, Gesamm. Aufsätze Anz. f. schweiz. G. Op, 37-42). [991
S. 1-25.) Vgl. ’u2, 885 u. '03, 954. — | Martin, E., Saint Colomban. Paris,
Ders., Das ursprüngl. Verhältn. d. | Lecoffre. 205 S. 2 fr. [992
Klosters St. Gallen z. Bist. Konstanz Blötzer, J., Der hl. Bonifatius u.
u. d. Eigentumrecht am Boden im ' seine Kulturarbeit. (Laacher Stimmen
Arbongau. (Ebd. 26-37.) — Ders., ; 68, 477-504.) — Bruder, Die Reli-
Zur Bevölkerungsstatistik d Karo- | quien d hl. Bonif. u. seiner Marter-
lingerzeit. (Ebd. 38-45.) Vgl. "Op, |, gefährten. (Stud. u. Mitt. a. d. Bened.-
909. [980 | u. Cist.-Orden 26, 254-62; 492-504.) — `
Melchior, L., Beitrr. z. Kultur-G. _ Ders., Ursprg. u. erste Entwicklg.
(Landwirtschaft u. Weinbau)d. Rhein- | d. liturg. Verehrg. d. hl. Bonif. u.
seiner Martergefährten. (Theol.-prakt.
Quartalschr. 58, 515-33.) — O., Das
Todesjahr d. hl. Bonif. (Beil. z. Allg
Ztg. ‘05, Nr. 181.) [993
Festgabe z. Bonifatius - Jubiläum.
I: G. Richter, Beitrr. z. G. d Grabes-
kirche d. hl. Bonif. in Fulda. II:
C. Scherer, Die Codices Bonifatiani
in d. Landesbibliothek zu Fulda.
Fulda, Fuld. Aktiendr. vj, Lxxvj u.
jv, 378. 3 M. [994
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. °05, Nr. 44 Falk; Hist.
Jahrb. 26, 736-88 Rübsam; N. Arch. 31, 491f.
Lovison.
Schirmer, Cyrillo-Methodeische Denkmäler
in Böhmen. (Rev.intern de théol. 13, 718-24.,[395
lande im 8. u. 9. Jh. Freiburg. Diss.
1904. 71 S. [981
Görres, F., Das Judentum im west-
gotisch Spanien von König Sisebut
bis Roderich, 612-711. (Zt. f. wiss.
Theol. 48, 353-61.) [982
Conrat (Cohn), M., Entstehg. d.
westgotisch. Gaius. (Verhandelingen
d. Kgl. Akad. van wetensch. te Am-
sterd N. R. VI, 4) Amsterd., Johs.
Müller. 144 S. 6 M. [983
Mayer, E., Jodute-Duddus. (Zt. d.
Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 26, Germ.
Abt., 268-72.) [954
Koehne, C., Recht d. Mühlen bis z. Ende
d. Karolingerzeit, s. °05, 905. Rez.: Lit. Zbl.
’05, Nr. 13; Hist. Jahrb. 26, 900f. A. K.;
Mülhäus. G.bll. 6, 173-75 K. v. Kauffungen;
Zt. d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 26, Germ. Abt,
Roger, L'enseignement des lettres
classiques d’Ausone à Alcuin. Introd.
à l'hist. des écoles Carolingiennes.
873-75 Stutz. [985 | (These.) Paris, Picard. xvırj, 457 S.
Hazeltine, H. D., Zur G. d Ehe- | 10 fr. [996
schließung nach angelsächs. Recht. Rez.: Lit. Zbl. '05, Nr 38$ M. M.
(Festgabe f. B. Hübler S. 249-84.) [986 | , Pfeifer, C., Otfried, d. Dichter
See d Evangelienharmonie im Gewande
seiner Zeit. Literar- u. kulturhist.
Studie. Götting., Vandenhoeck & R.
134 S. 2 M. 60. [997
Rez.: Lit. Zbl. ’05, Nr. 51; Dt. Lit. -Ztg.
’06, Nr. 15 Martin.
Quentin, H., Lettre de Nicolas I.
pour le concile de Soissons et formules
ecclésiast. de la province de Tours
dans un manuscrit de Nicolas Le Fèvre.
(Moyen Age 17, 97-114.) [987
Krusch, B., Das Datum d. Konzils v.
Soissons 744 März 3. (N. Archiv 30, 708f.)
Vgl. ’05, 200. [988
3. Zeit der sächsischen,
fränkischen und staufischen
Kaiser, 919-1254.
a) Sächsische und fränkische Kaiser,
919-1125.
Schäfer, H. K., Frühmittelalter!.
Pfarrkirchen u. Ptarreinteilg. in röm.-
fränk. u. ital. Bischofstädten. (Röm.
Quartalschr. 19, II, 25-54.) [989
Rez.: Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 17, 362 M.
Görres, F., Bischof Nicetius v. Trier
(etwa 527 bezw. 528 bis 566). Ein
Kultur- u. Lebensbild a. d. fränk.
Periode d Mosellandes. (Trier. Chronik
2, 33-43.) [990
Besson, M., Le siège épiscopal
d’Avenches. (Anz. f. schweiz. G. "op,
Salsotto, C., Sul significato del
nome „Italia“ presso Liutprando,
vescovo di Cremona. (Arch. stor.
lombardo 4. Ser., Vol. 4, 5-32.) [998
Winterfeld, P. v., Hrotevits literar.
Stellung. (Arch. f. d. Stud. d. neuer.
Sprachen 114, 25-75; 293-825.) [999
Thietmar. Die Dresdner Hand-
schrift d. Chronik d. Bischofs Thiet-
Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser.
mar v. Merseburg. Mit Unterstützg.
d. Generaldirektion d. Kgl. Sächs.
Sammlgn. f. Kunst u. Wiss., d König
Johann-Stiftg. u. d. Zentraldirektion
d. Monum. Germ. hist. in Faksim.
hrsg. Dresd., Brockmanns Nacht An
ıv S. Text, 385 Taf. 300 M. [1000
Partisch, K., Üb. d. Glaubwürdig-
keit d. Historia Hierosolymitana d.
Albertus Aquensis. Progr. Arnau.
1903. 58 8. [1001
Rez.: Zt. f. österr. Gymn. 56, 671f. Schwerd-
fegor.
Löffler, Eine angebliche Urkunde Hein-
richs III. (Hist. Jahrb. 26, 695.) [1002
Holder- Egger, 0., Fragment e.
Manifestes a. d. Zeit Heinrichs IV.
(N. Arch. 31, 183-93.) [1003
Hirsch, H., Zur Kritik d. ältest.
Urkk. d. Klosters Muri. (Mitt. d.
Inst. f. österr. G.forschg. 26, 479-88.)
Vgl. '05, 988. [1004
Brunner, K., Das dt. Herrscher-
bildnis von Konrad II. bis Lothar v.
Sachsen. Leipz. Diss. 72 S. [1065
Thaner, F., Hinkmar v. Rheims u.
Bernald. (N. Archiv 30, 693-701.) [1006
Heinzelmann, K., Die Farfenser
Streitschriften. Ein Beitr. z. G. d.
Investiturstreites. Straßburg. Diss.
1904. 125 S. [1007
Du Bourg, Saint Odon (879-942)
Paris, Lecoffre. xı}, 214 S. [1008
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 26, 489 Boehmer.
Kuchinka, R., Die Römerzüge
Kaiser Ottos III. Progr. Kremsier.
21 S. [1009
Karácsonyi, J., Das Leben d. hl.
Stefan. (Szent lstván király élete.)
Budap., Stefangesellsch. 1904. 125 8S.
3 Kr. [1010
Rez.: Hist. Jahrb. 26, 788-90 Mangold.
Fedele, P., I conti del Tuscolo ed
i principi di Salerno. (Arch. d. R.
Società Romana di storia patr. 28,
5-21.) [1011
Brugerette, J., Grégoire VII. et la réforme
du 11. siècle. (Science et religion. Nr. 352.)
Paris, Bloud. 64 S. fr. 0,60. Rez.: Zt. f.
Kirch.-G 26, 490 Boehmer. [1012
Tangl, M., Gregor VII. jüdischer
Herkunft? (N. Arch. 31,159-79.) [1018
Friedrich, R., Studien z. Wormser
Synode v. 24. Jan. 1076 u. ihrer Vor-G.
Greifs. Diss. u. Hamb.Progr. 658. [1014
Meiche, A., Die Herkunft d dt. Siedler
im Kgr. Sachsen nach d. Ortsnamen u. Mund-
\
H
j
1
t
*37
arten. (Aus d. Zt. „Dt. Erde“ in: Mitt. d Ver.
f. sächs. Volkskde. 3, 827-44; Kte.) [1015
b) Staufische Zeit, 1125-1254.
Schmidlin, J., Die Philosophie Ottos v.
Freising. (Philos. Jahrb. ’05, 156-75; »12-23;
407-23.) — Ders., Bischof Otto e Freis. als
Jheologe. (Katholik *. F. :2, 81-112; 161-2.)
— Ders., Die Eschatologie Ottos v. Freis.
(Zt. f. kath. Theol. 29, 445-51.) [1016
Schmeidler, B., Üb d. Quellen u.
d. Entstehungszeit d Cronica S. Mariae
de Ferraria. (N. Arch. 31, 13-57.) —
A. Hessel, Beitrr. z. Bologneser G.-
Quellen. I: Zur ältest. Annalistik
Bolognas. (Ebd. 206-13.) [1016a
Schultze, Johs., Die Urkunden
Lothars II. Innsbr., Wagner. 139 S.
4 M. 50. (Kap. V: „Die Fälschgn.“
Berl. Diss. 37 S) [1017
Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg 97,
168-74 u. N. Arch 31, bist Hans Hirsch;
Lit. Zbl. ’06, Nr. 16 Fed. Schneider.
Christ, K., Die Schönauer u. Loben-
felder Urkk. v. 1142-1225 (s. ’05,
958). Schluß. (Mannheim. G.bll. 6,
176-82; 198-205.) [1018
Garufi, C. A., Documenti dell’
epoca Sveva. (Quellen u. Forschgn. a.
ital. Archiven etc. 8, 196-205.) [1019
Registres, Les, de Grégoire IX.
(s. °02, 2742). Fasc. 8. (Bibl. des
écoles franç. d'Athènes et de Rome.
2. Sér. IX, 8.) Bd. II, Col. 585-847.
9 fr. 50. [1020
Endres, J. A., Boto v. Prüfenin
u. seine schriftsteller. Tätigkeit. (N.
Archiv 30, 603-46.) [1021
Michael, E., Walther v. d. Vogel-
weide u. seine Sprüche geg. d. Päpste.
(Zt. f. kath. Theol. 29, 299-314.) —
Ders., Reinmar v. Zweter m. besond.
Rücksicht auf seine Papstsprüche.
(Ebd. 588-93.) [1022
Caspar, Roger II. od Gründg. d. Normann.-
Sizil. Monarchie, 8. ’05, 965. Rez.: Arch. stor.
per le provincie Napolet. 80, 105-8 Fudele;
Lit. Zbl. '05, Nr. 32 Fed. Schneider, Dt. Lit.-
Ztg. ’05, Nr. 48 Cartellieri. [1023
Laforge, F., Alexandre III. ou
rapports de ce pape avec la France
aux debuts de la lutte du sacerdoce
et de l'Empire. 2. éd. Sens, imp.
Mirlam. 223 S. 5 fr. [1024
Hardegen, F., Imperialpolitik
König Heinrichs II. v. England. (XII
v. Nr.696.) Heidelb, Winter. 72 S. 2 M.
(Abschnitt I-VI : Berl. Diss. 388 S.)[ 1025
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. op, Nr. 49 Liebermann.
"Ap
König, L., Die Politik d. Grafen
Balduin V. v. Hennegau. Ein Beitr.
z. G. d. dt.-franz. Beziehgn. geg. Ende
d 12. Jh. (Bull. de la Comm. Roy.
d’hist.de l’Acad. de Belg. 74, 195-428.)
Tl. I.: Jenens. Diss. 45 S. [1026 |
Brugerette, J., Les grande papes. Inno-
cent III et l’apogte du pouvoir pontifical
Paris, Bloud et Co 64 S. 0,10fr. Rez.: Zt. f.
Kirch. -G. 26, 490 Boehmer. [1027
Knebel, W., Kaiser Friedrich II.
u. Papst Honorius III. in ihr. gegen-
geitig. Beziehgn. von d Kaiserkrönung
bis zum Tode d. Papstes (1220-1227).
Münster. Diss. 151 S. [1028
Kgtrzynski, v., Der dt. Orden u. Konrad
v. Masovien 1225-1235, s. ’05, 2876. Bez Korr-
Bl. d. Ver. f. siebenbürg. Ldkdn 23, 126f. —
M.Perlibach, Der dt. Orden in Siebenbürgen.
Zur Krit. d. neuest. polnisch. Literatur. (Mitt.
d. Inst. f. österr. G.forachg. 26, 415-30.) —
Ders., Herm. v. Salza u. d. dt. Orden im
jüngsten poln. Gericht. (Zt. d. Westpreuß.
G.-Ver. 48, 193-223.) — F. Obert, Herm. v.
Salza u. d. ’ Besicdlg. d. Burzenlandes. Wien
1905. 24 S. Rez.: Mitt. d. Inst. f. öst. G.-
forschg. 27, 174-78 Frz. Zimmermann. (1029
Hadank, K., Die Schlacht b. Cor-
tenuova 27. XI. 1237. (Diss.) Berl.,
Hanow. 63 S. 1 M. [1030
Rez.: N. Arch. 31, 252 Holder- Egor.
Folz, A Kaiser Friedr. IL. u. Papst
Innocenz IV. Ihr Kampf in d. Jahren
1244 u. 1245. Straßb., Schlesier A Schw.
158 S. 6 M. (68 5. unt. d. Tit. „Unter-
suchen. 2. G. d. 1. Konzils v. Lyon“
Straßb. Diss.) [1031
Rez.: Lit. Zbl. '06, Nr. 14 Fed. Schneider.
Paolucci, G., Le finanze e la Ge
di Federico II. di Svevia. (Atti d
R. Accad. di scienze etc. di Palermo
3. Ser., VO. 1904.) [1032
Rez.: Studi stor. 14, 237-89 G. F.
Eisler, Sr G. Brunos v. Schauen-
burg (s. '05, 2879). Forts. (Zt. d.
Dt. Ver. £. G. Mährens u. Schlesiens
9, 335-84.) [1033
Reuter, Chr., Lübeck u. Stralsund
bis z. Rostocker Landfrieden 1283.
(Hans. G.bll. '04/5, 1-32.) [1034
Schrod, F., DieGründg. d. Deutsch-
ordenskomturei Sachsenhausen. Ein
Beitr. z. G. d. Herren v. Münzenberg.
(Mitt. d. Oberhess. G.-Ver. 13, 33-63.)
Auch Gießen. Diss. 1904. 37 S. [1035
Struve, 0., Die dt. Siedelungen
in d. Mark Brandenburg unter d. As-
kaniern. Progr. Steglitz. 4°. 34S. [1036
Wehrmann, P., "Kloster Kolbatz u.
d. Germanisierg. Pommerns. Tl. I.
Progr. Pyritz. 4°. 25 S.
[19037 `,
|
|
|
|
Bibliographie Nr. 1026—1074.
Schulte, W., Der Todestag Hrzg. Boles-
laws I. u. seiner Gemahlin Adelbeid. (Zt. d.
Ver. f. G. etc. Schles. 39, 293-300.) [1053
c) Innere Verhältnisse.
Niese, H., Die Verwaltg. d. Reichs-
| gutes im 13. Jh. ; e. Beitr. z. dt. Verf.-G.
Innsbr. , Wagner. xj, 346 S. 9 M.
Ein TL „Prokurationen u. Landsog-
teien im 13. Jh.“ Straßb. Diss. 1904.
69 S. [1039
Jos. Becker, Kgl. Prokuratoren od. Statt-
halter d. Elsaß eo 1273. (Mitt. d Inst. f.
österr. G.forschg. 26, 336-411.)
Dupreel, E., Lea ministeriales de
Cambrai. (Melanges Paul Fredericq
203-11.) [1040
Dopsch, A, Steuerpflicht u. Im-
muntät im Hrzgt. Österr. (Zt. d. Sar.-
Stiftg. f. Rechte 26, Germ. Abt.,
1-33.) [1041
Paulus, W., Beitrr. z. Entstehg. d.
te v. Augsburg bis z. J.
1276. Tübing. Diss. 1904. 60 S. [1042
Huizinga, J., De opkomst van
Haarlem (s. op, 2304). Forte, (Bijdrr.
v.vaderl. gesch. 4. R., 5, 16-175.) [1043
Vanderkindere, L., Un village du Hainaut
au 12. siècle. La loi de Prisches. (Melanges
Paul Fredericq 213-30.) WUER
Friese, V., Zur Gründungsurkunde
v. Posen 1253. Ein Beitr. z. G. d.
Magdeb. Rechts. (Zt. d. Sav.-Stiftg.
26, Germ. Abtlg., 91-164.) Sep.
Weimar, Böhlau. 76 S. 2 M. [1045
Caro, G., Zur Agrar-G. d. Nordost-
schweiz u. angrenzend. Gebiete v. 10.
bis z. 13. Jh. (Caro, Gesamm. Auf-
sätze S. 46-68.) Vgl. ’03, 3014. —
Ders., Zur Güter-G. d. Fraumünster-
stifts Zürich. (Ebd. 69-77 aus: Anz.
f. schweiz. G. °02, 13ff.) — Ders.,
Zur Verfg.- u. Wirtsch.-G. d. Kloster
St. Gallen, vornehmlich v. 10. bis z.
13. Jh. (Ebd. 101-37.) 1046
Strnadt, J., Dieeinschildigen Ritter
im 13. Jh. um Kremsmünster. (Erweit.
Abdr. a. „Linzer Zt.) Linz, Mareis.
15 S. 1 M. [1047
Caro, C., Zur G. d. Reichsjuden-
un im 13. Jh. (Monatsschr. f.G.etc.
. Judentums 48, 70-76.) [1048
Rockinger, L.v., Deutschenspiegel,
sogen. Schwahenspiegel, Bertholds v.
Regensb. dt. Predigten in ihr. Ver-
hältn. zu einander (s.’05,979). 2. Hälfte.
(Aus: „Abhülgn. d. Bayer. Akad. d.
Wi d S. 476-536. 2 M. [1049
Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser.
Hecker. F., Krit. Beitrr. zu Davids v.
39
Größler, H., Der Reliquienfund zu Vat-
Augsburg Persönlichkeit u. Schrr. Götting. terode im Mansfelder Gebirgskreise (Mans-
leiss. 55 N. [10498 felder Bll. 19, 176-52; Taf.) Sep. Eisteb,,
Rockinger, L. Y., Über d. Familien- | Größler. 60 Pf. ` SC [1062
angehörigkeit d. sogenannt. Krafft- Behaghel 0.. Zur Technik d
s Yes .
|
schen Handschr. d. kaiserl. Land- u.
Lehenrechts. (Sitzungsberr. d. Münch.
Akad. '05, 281-813.) Sep. Münch.,
Franz. 60 Pf. — Ders., Uber e.
Handschr. d. kaiserl. Land- u. Lehen-
rechts m. e. Abtlg. in je 8 u. 3 Bücher.
(Ebd. 687-709.) Sep. Ebd. 40 Pf. —
Ders, Von d Zeit d. Abfassg. d.
kaiserl. Land- u. Lehenrechts. (Aus:
Abhdlgn. d. Bayr. Akad. d. Wiss.)
Ebd. S. 59-142. 2 M. [1050
Stieber, M., Das österr. Landrecht
u. d. böhm. Einwirkgn. auf d. Refor-
men König Ottokars in Österreich.
(Lage Nr. 737.) Innsbr., Wagner.
jx, 154 S. (Subskr.-Pr.: 4 M. 20.
Einzelpr.: 5 M. 26.) [1051
Rietschel, S., Die älteren Stadt-
rechte v. Freiburg i. B. (Vierteljschr. f.
Sozial- u. Wirtsch.-G. 3,421-41.) [1052
Techen, F., Wann ist Güstrow m. Stadt-
recht bewidıinet? (Jahrbb.d. Ver. f. mecklenb.
G. 70, 179-52.) [1053
Handelsman, M., Die Strafe im
poln.-schles. Rechte im 12. u, 13. Jh.
(Zt. f. vergleich. Rechtswiss. 18,
209-65.) [1054
Moreau, E. de, Chartes du 12. siècle
de l'abbaye de Villers -en - Brabant.
(= Nr. 801, 2. Sect. Fasc. 7.) Louvain.
117 S. 2 fr. 80. [1055
Ders., T’hist. de l'abbaye de Villers pend.
son Age d'or, 12. et 13. siècles. (Annuaire de
Univ. Cath. de Louvain '06, 444-52.)
Schaus, E., 2 Bloidenstädtor Urkk. (N.
Arch. 81, 197-205.) (1056
Mülverstedt, G. A. v., Ablaßbrief d. Bi-
schofs Heinrich v. Ovsel zu Gunsten d. im
Buu begriff. Klosters Weende b. Göttingen v.
J. 1255. (Jahrb. f. Geneal. ’03, 155f.) [1057
Sehulte, W., Die villa Martini n. d. Un-
echtheit d. Stiftungsurkunde f. Leubus a. d.
J. 1175. (Zt. d. Ver. f. G. etc. Schles. 39,
279-92.) (1058
Hauck, A., Kirchen-G. Dtlds. (s.
"op, 991). TI. II: Zeit d. sächs. u.
fränk. Kaiser. 3. u. 4. Aufl. vu,
1078 S. 18 M. 50. [1059
May, J., Die Abstammung d heil. Hilde-
gard. (Katholik 3. F., 31, 298-307.) [1060
Bernhardt, E., Bruder Berthold
v. Regensburg. Ein Beitr. z. Kirch.-,
Sitten- u. Lit.-G. Dtlds. im 13. Jh.
Erf., Güther. 73 S. 1 M. 50. [1061
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ’05, Nr. 24 Schian;
Beier z. bayer. Kirch. OG 12, 134f. Kolde.
mittelhochdt. Dichtung. (Beitrr. z G.
d dt. Spr. u. Lit. 30, 431-564.) [1063
Wolfram v. Eschenbach, hrsg. v.
A. Leitzmann (s. '04, 900). Hit. 4:
Willehalm. DIV (Altdt.Textbiblioth.
Nr 15.) xv, 2108. 2 M. [1064
Rudolfs v. Ems Willehalm von
Orleans; hrsg. a. d Wasserburger
Codex d. fürstl. Fürstenbergisch. Hof-
bibliothek in Donaueschingen v. V.
Junk. (Dt. Texte d. Mittelalters, hrag.
v. d. Kgl. Preuß. Akad. d. Wiss. II.)
Berl.‚Weidmann.xrın), 277 S. 9M. [1065
Warncke, Zum älter. dt. Minne-
sang(s.’03,1041). TU Progr. Myslo-
[1066
witz 0.-S. 4°. 1785.
Piper, ©., Die Kaiserswerther Ruine e.
Barbarossabau? (Denkmalpflege 5, 51-54 u.
9sf.) P, Clemen, Die Hohenstaufenpfalz
zu Kaiserswerth. (Ebd. 68-70.) — K. Simon,
Zur Kaisurswerther Pfalz. (Ebd. 82f.) Du
Ugen, Th., Die Weihinschrift v. J. 1151
in d.ehemal. Stiftskirche zu Schwarzrheindorf.
Ein krit. Beitr. z. rhein. Quellenkde.d. Mittel-
alters. (Westdt. Zt. 24, 34-60.) [1068
Hepding, K., Die Kirche zu Großen-Linden
u. ihr Portal. (Mitt. d. Oberhess. G.-V. N. F.
13, 18-32; Taf.) [1069
Größler, H., Das Aquamanile v. Lieder-
stedt im Kreise Querfurt. (Mansfelder BU. 19,
183-85 ; Taf.) Sep. Eisleb. ,‚Gıößler. 60 Pf. [10:0
4. Vom Interregnum bis zur
Reformation, 1254-1517.
a) Vom Interregnum bis zum Tode
Karls IV., 1254-1378.
Hanauer, A., Königshofen. (Rev.
d'Alsace 55, 561-85.) [1071
Bresslau, H., Überlieferg. u. Ent-
stehungsverhältnisse d. Relatio de
Heinrici VII. itinere Italico des Nicol.
v. Butrinto. (N. Arch. 31,141-57.) [1072
Krahbo, H., Die habsburg. u. d.
premyslid. Formularbücher a. d.
2. Hälfte d. 13. Jh. als Quelle f. d.
G. d. märkisch. Askanier. (Forschgn.
z. brandb. u preuß. G. 18, 123-49;
361-63.) 1073
Novák, J. B., Formulär biskupa
Tobiáše z Bechyně (Formelbuch d.
Bischofs Tobias v. Bechinò. (Histo-
ricky Arch. české akad. Bd. XXII.)
Prag 1903. 248 S. [1074
Eez : Mitt. d. Inst. f. österr. G.forschg. 26,
668 F. Wilhelm.
"Ai
Hampe, K., Ungedr. Briefe z. G.
König Richards v. Cornwall a. d.
Sammlg. Richards v. Pop (N. Archiv
80, 672-90.) [1075
Kaiser, H., Zur G. d. bischöfl.-straßburg.
Archivs im 14. Jh. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F.
20, 675-79.) [1076
Registres de Benoît XI (1303-
1304). Recueil des bulles de ce pape
publ. ou anal. par Ch. Grandjean.
Fasc. 5. (Bibl. des écoles franç. d’Ath.
etc. 2. S., II, 6.) Paris, Fontemoing.
4°. Sp. 1039-1148. 8 fr. 55. [1077
Hansay, A., Deux chartes des comtes de
Lorez, relat. à Sien dans le Hunsrück, des
années 1334 et 1355. (Bull. de la Comm. Roy.
d’hist. de l'Acad. Roy. de Belg. 74,429-37.) [1078
Schönach, L., [Urkk.:] Zum tirol.-
brandenb. Tauschprojekt, c. 1336.
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen
43, 505-10.) en
Urkunden u. Regesten z. G. d.
Rheinlande a. d. Vatikan. Archive;
bearb. v. H. V. Sauerland is. "mä,
3048). Bd. III: 1342-1352. (XXIII v.
Nr.194.) xvj, Lxxv, 503 S. 15 M. 50. [1080
Rez : Korr.-Bi. d. Westdt. Zt. 24, Nr. :,10
Ha-hagen.
Schönach, L., Archival. Studien z. Jugend-
G. Kaiser Karls IV. (s. '05, 2926). Sep. Prag,
Calvo. 42 S. 60 Pf. [1051
Cipolla, C., La Storia Scaligera
negli archivi di Siena. (Arch. stor.
tal. 35, 52-64.) [1082
Pecchial, P., Un Serventese Ghi-
bellino ined. per la battaglia di
Montecatini con append. di nuovi doce.
(Studi stor. 13, 337-51.) [1083
Sullivan, J., The manuscripts and
date of Marsiglio of Paduas „De-
fensor Pacis*. (Engl. hist. rev. 20,
293-307.) 1084
Senger, A., Lupold v. Bebenburg.
(Aus: 63. Ber. d. Hist. Ver. Bamberg.)
Bamb., Duckstein. 184 S.; 1 Taf.
4 M. [1085
Leidinger, G., Aus d. Geschichtenbuch d.
Magisters Konr. Derrer v. Augsburg. (Zt. d.
Hist. Ver. f Schwab. u. Neub. 31, 95-121.) [1036
Bappert, J. F., Richard v. Corn-
wall seit sein. Wahl z. dt. König,
1257-1272. Bonn, Hanstein. 144 S.
2 M. 50. (69 S.: Bonner Diss.) [1087
Hampe, K., Urban IV. u. Manfred,
1261-1264. (XI v. Nr. 696.) Heidelb..
Winter. 101 S. 2 M. 60. [1088
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '06, Nr. 10 N. Paulus.
Sternfeld, R., Kardinal Johann
Gaëtan Orsini (Papst Nikolaus HI.),
rt EE EE EE EE E EE EE a
Bibliographie Nr. 1075—1130
1244-1277. (LII e Nr. 693.) Berl.,
Ebering. xxıj, 376 S. 10 M. [1089
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. me, Nr 5 N. Paulus,
Theol. Lit.-Ztg. "06, Nr. 6 J. Haller.
Cartellieri, Peter v. Aragon u. d sizilian.
Vesper, s. ‘05, 1033. Rez.: Dt. Liit.-Ztg. '05,
Nr. 14 Schmeidler; Rev. crit "op, Nr. 18
Luchaire; Arch. «tor. per le prov. Napol. 0,
269-71 Fedele; Lit. Zbl op, Nr.35 F. Schneider;
Hist. Vierteljschr. 8, 571f. Caspar. [10.0
Wenck, K., Philipp d. Schöne v.
Frankr., seine Persönlichkeit u. d.
Urteil d. Zeitgenossen. Im Anh.:
Urkdl. Beitrr. z. Erwerb Lyons f.
Frankr. Marb., Elwert. 4°. 74 S.
2 M. 50. [1091
Rez.: Hist. Zt. 96, 353 Holtzmann.
Holtzmann, R., Papst Bonifaz VIII.
ein Ketzer? (Mitt. d. Inst. f. österr.
G.forschg. 26, 4838-98.) Vgl. "uä
1036. — K., Wenck, Noch einmal:
War Bonif. e. Ketzer? (Ebd. 27, 185-
95.) Erwiderg. v. Holtzmann. (Ebd.
195f.) [10918
Schirmer, A., Die Schlacht b.
Lucka, e. Wendepunkt in d. G. d.
Wettiner. Progr. Eisenberg. 4°.
87 8. [1092
Huisman, M., Guiot de Namur.
Notes biographiques. (Sep. a.: Mé-
langes P. Fredericq.) Brux., Lamertin.
1904. 15 S. 1 fr. Er
Gahotto, F., Asti e la politica
Sabauda in Italia al tempo di Gug-
lielmo Ventura. (Bibl. d. Soc. stor.
Sulalp. XVIH.) Pinerolo, Chiantore-
Mascarelli. 1903. 604 S. [1094
Vigo, P., La Repubblica di Firenze
e Roberto d'Angiò re di Napoli nella
discesa in Italia di Enrico VII di
Lussemburgo. Torino 1904. 58 S. [1095
Rez.: Arch stor ital. 5. Ser., 3%, 152f. R.C.
Vogt, E., Erzbisch.Mathiasv.Mainz,
1321-1328. (Gießen. Habilit.schr.)
Berl., Weidmann. 68 S. 2 M. [1096
Börschinger, C., Der Bund e
20. Nov. 1331 zwisch. d. Söhnen
Kaiser Ludwigs d. Bayern, Bischof
Ulrich v. Augsburg u. 22 schwäbisch.
Reichsstädten. Seine Vor-G. u. seine
Bedeutg. (Württb.Vierteljhfte. 14,347
-93.) Auch Gießen. Diss. 51 S. [1097
Cech, E., Předehra k. volbě mar-
krabí Karla za císaře německého (Das
Vorspiel zur Wahl d. Markgrafen
Karl zum Kaiser v. Dtld.). Progr.
Freiberg. 1904. 14 S. [1098
Steinherz, S., Margareta v. Tirol
u. Rudolf IV. (Mitt. d. Inst. f. österr.
G.forschg. 26, 553-611.) [1099
Vom Interregnum bis zur Reformation.
Häpke, R., Entstehg. v. Sluis. (Hans,
G.bll. '04/5, 63-80.) ` [1100
Konrich, 6. F., Stadt Hannover
im 13. u. 14. Jh. bis z. Zerstörung
Lauenrodes 1371. (Hannov. G.bll. 8,
330-43.) [1101
Kettner, E., Landgraf Friedrich d
Freidige v. Thüring. in sein. Beziehgn.
zu d. freien Reichsstadt Mühlhausen
i. Th. (Mühlh. G.bll. 6, 83-94.) [1102
Schulte, W., Das Ende d. Kirchen-
streites zwisch. d Breslauer Bischof
Thomas II. u. d. Herzog Heinrich IV.
(Zt. d. Ver. f. G. ete. Schles. 39,
199-225.) [1108
b) Von Wenzel bis zur Reformation,
1378-1517.
Göller, E., Nene Aufschlüsse über Dietrich
v. Nieheim. (Röm. Quartalschr. 19, II, 32 f.) [1104
Ebran v. Wildenberg, Hans, (Des
Ritters) Chronik v. d. Fürsten v.
Bayern. (U, 1 v. Nr. 191.) Münch.,
Rieger. vu, Lxxxvij, 200 S.; 2 Stamm-
taf. 6 M. [1105
Rez.: Forschgn. z. G. Bayerns 13, 311f.
Joetze.
Ludwig, Th., Neue Konstanzer Stadt-
chronik s. Nr. 211.
[1106
Acta Urbani VI. et BonifatiiIX.
pontificum Romanorum (s. "04. 965).
Pars II: 1397-1404. Opera C. Krofta.
(= Nr. 221.) S. 593-1505. 12 M. [1107
Rez.: Hist. Zt. 96, 294-96 Loserth.
Wäschke, Regesten d. Urkk. d.
Herzogl. Haus- u. Staatsarchivs zu
Zerbsta.d.J. 1401-1500 (8.05, Nr.1052).
Htt. 5 u. 6. S. 193-288. 2 M. [1108
Sommerfeldt, 6., Verhandlgn. Kö-
nig Ruprechts v. d. Pfalz mit Papst
Innocenz VII. v. J. 1405. (Zt. f. G.
d. Oberrh. N. F. 21, 30-39.) [1109
Fris, V., Documents gantois con-
cern. la levée du siège de Calais en
1436. (Mélanges P. Fredericq 245
. -58.) [1110
Wolkan, R., Briefe d. Eneas
Silvius vor seiner Erhebung auf d.
päpstl. Stuhl. (Aus: Arch. f. österr.
G. XCIII, 2.) Wien, Gerold. 19 S.
40 Pf. [1111
Mitis, O. Frhr. v. Blanquette u. Chiffren
z. ital. Reise e. kaiserl. Gesandten 1480. (Mitt.
d. Inst. f. österr. G.forschg. 26, 633-35.) [1112"
Türler, H., Aus d. savoyischen Kriegs-
rechnung üb. d. Walliserkrieg v. 1384. (Anz.
f. achweiz. G. "on. 31f.) [1113
Dübi, H., Befreiung d. Waldstätte im
Lichte ein. theol. Mahnschrift d. Reformations-
zeit. (Basler Zt. f. G. etc. 5, 193-204.) [1114
“41
Savelsberg, H., 2 Anekdoten von Kaiser
Sigmunds Auwesenheit in Aachen. (Aus
Aachens Vorzeit 18, 61f.) [1115
Dvorsky, F.,3leidenschaftl. Kundgebungen
a. d. Kriege unter K. Georg v. 1167, 1468 u.
1469. (Archiv Český 20, 541-63 ) [1116
Weber-Rosenkrantz, W. v., Verzeichn. d.
b. Hemmingstedt gefall. Ritter u. Knappen
nach 2 unverüff. Gefallenenlisten. (Zt. d. Ges.
f. schlesw.-holst. G. 35, 117-50; 277.) [1117
Stoessel, E., Schlacht bei Sempach.
(Diss.) Berl., Nauck. 75S. 1 M. 50. [1118
Rez.: Dt. Lit.-Ztæ. '06 Nr. 17 Häne.
Weiß, K., König Ruprecht u. die
Luxemburger bis zu sein. Rückkehr
aus Italien. Hallens. Diss. 43 S. [1119
Hagemann, P., Die Beziehgn. Dtlds.
zu England seit d. Vertrage v. Canter-
bury vom 15. Aug. 1416 bis zu Kaiser
Sigmunds Ende. Hall. Diss. 558. [1120
Pieper, H., Schlacht in u. bei
Angermünde, 27.-29. März 1420. (Mitt.
d. Uckermärk. Museums- u. G.-Ver.
zu Prenzlau 2, 89-111.) [1121
Spors, B., Die Beziehgn. Kaiser
Sigmunds zu Venedig, 1433-37. Kiel.
Diss. 61 S. [1122
Grotkass, Diedenhofen im luxem-
burg. Erbtolgekriege. (Jahrb. d. Ges.
f. lothr. G. 16, 161-74.) [1123
Kaufmann, J., Die angebl. Schlacht b.
Deutsch Eylau i. J. 1455. (Mitt. d. West-
preuß. G.-Ver. 4, 82-84. [1123 a
Stein, W., Die Se u. England.
Ein hans.-engl. Seekrieg im 15. Jh.
(= Nr. 697.) Lpz., Duncker & H.
51 S. 1 M. [1124
Kasser, K., Auswärtige Politik
Maximilians I. (Mitt. d. Inst. f, österr.
G.forschg. 26, 612-26.) [1125
kez. v. 05, 2954 (Jansen: Maximilian I ):
Forschen. z. G. Bayerus 13, 313f. Knöpfl.r;
Theol. Lit.-Ztg. ’05, Nr. 21 Virck; Mitt. a. d.
hist. Lit. 31, 182f. Clemenz.
Knöpfler, J. Fr., Belagerg. u.
Eroberg. Kufsteins durch König Maxi-
milian 1504. Kufst., Magistrat. 62 S.;
8 Taf. 1 M. [1126
Berger, Frz., Krieg Maximilians I.
mit Venedig 1510. Tl. I. Progr. v.
Urfahr b. Linz. 1904. [1127
Mehl, F., Die Mainzer Erzbischofs-
wahl v. J. 1514 u. d Streit um Erfurt
in ihr. gegenseit. Beziehgn. Bonner
Diss. 99 S. [1128
Siegl, K., Zur G. d. Eroberg. e Borschen-
grün durch d. Egerer 1452. (Erzgebirg-Ztg.
Jg. XXV.) [1129
Türler, H., Berner Chorherr Const.
Keller. (Festg. d. 60. Jahresversammlg.
d. Allg. G.forsch. Ges. d. Schweiz ’U5
"A2
dargebr. v. Hist. Ver. d Kant. Bern
S. 239-309.) [1130
Beckmann, G., Plan e Heirat zwisch.
Albrecht III. v. Bayern u. Jakobaa v Holland.
(Forschgn. z. G Bayerns 13, 2883-95.) [1131
Ohr, W., Lamparters Sold (Württb.
Vierteljbfte. 14, 71-50.) (1132
Keussen, H., Alter d alt. Kirche u. d.
Kirchturmes in Worringen. (Korr.-Bl. d.
Westdt. Zt. 24, 114-16.) [1133
Treichel,. A., Mühlhausen u. Preuß. Hol-
land im Marienburg. Tresslerbuche. (Öber-
land GI 6, 95-11.) [1134
Kochendörffer, H., Päpstl. Ku-
rialen währ. d groß. Schismas. (N.
Arch. 30, 549-601.) [1135
Koehne, C., Zur sogen. Reforma-
tion K. Sigismunds. (Ebd. 31, 214-37.)
Vgl. "04. 968. [1136
Hus, M. Joann., Opera omnia.
Hrsg. v. W. Flajšhans (8. '04, 2784).
I, 3: De sanguine Christi. xj, 44 S.
Il, 1: Super IV Sententiarum I-II.
, 372 $. [1137
Rez.: Hist. Zt. 93, 273 f. u. 95,467 f. u. Mitt.
d. Inst. f. österr. G torschg. 26, 520-23 Loserth;
Dt. Lit.-Ztg '05, Nr. 43 Loesche; Hist. Jahrb.
26, 642 u. 547 Bl. l l
Pérouse, G., Le cardinal Louis
Aleman, président du concile de Dale,
et la fin du Grand Schisme. Thèse.)
Paris, Picard. 1904. xj, 513 BR
7 fr. 50. [1138
Rez : Journ. des savants oa, 342-52 N Valois;
Zt f. Kirch-G 26, 495-93 Haller; Lit. Zbl.
06, Nr. 11.
c) Innere Verhältnisse.
a) Verfassuugsgeschichte; Wirtschafts- u.
Sozialgeschichte,; Rechtsgeschichte;
Kriegewesen.
Werminghoff, A., Die Quaternionen
d dt. Reichsverfg. (Arch. f. Kultur-G.
3, 283-3090) — H. Legband, Zu d
Quaternionen d. Reichsverfg. (Ebd.
495-98.) 1139
Schaus, E., 10 Königsurkk. f.
Reichsburgmannen d. hess. u. pfälz.
Gebiets, 1277-1323. (Mitt. d. Inst. f.
österr. G.forschg. 26, 545-52.) [1140
Lehnbuch Friedrichs d. Strengen, Mark-
grafen v. Meißen u Landgrafen v. Thüringen
1349530., hrsg. v. W. Lippert u. H. Be-
schornor, s '04. 27208. Roz.: Mitt. a. d. hist.
Lit. 33, 167-9 K. v Kauffungen; Zt. f. d. ges.
Staatswiss. til, 551-53 Strieder; Zt. d. Ver. f.
thur. G. N. F. 15,414-16 Dobenecker; N. Arch.
f. sächs. G. 26, 345-47 Moiche; Zt. d. Sav.-
Stiftg. f. Rechte-G. z6, Germ. Abt., 378f.
Stutz. — Alberti, Topogr. Berichtigungen
u. Erganzgn. (Zt. d. Ver. f. thur. G. N. F.
15, 407-10 ) [1141
Lan, F., Der Kampf um d. Sieg-
burger Vogtei, 1399-1407. Eine Denk-
Bibliographie Nr. 1130—1182.
schrift d 15. Jh. Mit e. G. d Sieg-
burger Vogtei als Einleitg. (Zt. d.
Berg. G.-Ver. 38, 60-134.) 1142
Meusel, A., Enea Silvio als Publi-
zist. (Hft. 77 v. Nr. 721.) Breslau,
Marcus. 82 S. 2 M. 50. (42 S. unt.
d. Tit. „Die Quellen d. “libellus de
ortu et autoritate Imperii Romani’
d. Enea Silvio de Piccolomini, Pius I.“
Bresl. Diss.) [1143
Dopseh, Steuerpflicht ere, im Hrzgt. Österr.
s. Nr. 1041. [1144
Fellner, Die fränkische Ritterschaft v
1495-1524, 8. ’05, 2977. Rez.: Mitt. a. d. hist
Lit. 33, 429-34 Gust. Wolf. [1145
Pirenne, H., Le röle constitution-
nel des Etats gener. des Pays-Bas en
1477 et en 1488. (Aus: Melanges P.
Fredericq.) Brux., Lamertin. 1904.
7S. 1 fr. [1146
Klein, A., Zentrale Finanzverwaltg. im
Deutschurdensstaate Preußen am Anfang d.
15. Jh., s. ‘05, 1092. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '0$,
Nr. 19 Perlbach: Jahrb. f. Gesetzgebg etc.
29, 501-3 Rachel; Forschen. z. brandb. u.
preuß. G. 18, 315-20 Seraphim; Mitt a d.
hist. Lit. 33, 477-79 Simson. [1147
Vander Haeghen, V., La charte
donnée aux Gantois par Marie de
Bourgogne en 1477. (Aus: Mélanges
P. Fredericq.) Brux., Lamertin. 1904.
8 S. 1fr. [1148
Brunn gen. v. Kanffungen, K. v.,
Älteste Jahresrechngn. d. Kaiserl. fr.
Reichsst. Mühlhausen i. Th., 1330,
1388, 1390-92, 1394-95 N 1409.
(Mühlh. G.bll. 6, 95-110.) [1149
Francke, H. G., Beziehgn. d Geraer
Statuten zu denjenigen v. Schmölln
u. Crimmitschau. (Zt.d. Ver.f.thür.G.
N. F. 15, 291-334.) [1150
Dorner, F., Die Steuern Nörd-
lingens zu Ausgang des Mittelalters.
(München. Diss.) Münch., Beck.
111 5. 2 M. [1151
Schumann, E., Verfassung u. Ver-
waltung d. Rates in Augsburg, 1276
-1368. Kieler Diss. 196 S. [1152
Schöttle, G., Verfassg. u. Verwaltg.
d. Stadt Tübingen im Ausgang d.
Mittelalters. (Aus: „Tübinger BI.“
VII, 1.) Tübing., Heckenhauer. 34 S.
1 M. 20. [1153
Rez.: Dt. Lit -Ztg. '05, Nr. 8 Tumbült.
Konrich, G. F., Aus d. Stadtver-
walte Hannovers im 14. Jh. (Hannor.,
GWL 8, 314-30.) [1154
Vom Interregnum bis zur Reformation.
Hallwich, H., Friedland vor 500
Jahren. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in
Böhmen 43, 357-428.) Sep. Prag, Calve.
72 S. 90 Pf. — [Urbar!] [1155
Beyerle,K.,Ergebnisse e.alamann.
Urbarforschg. (Festgabe f. Fel. Dahn
v. d. Bresl. jur. Fak. I, 65-128.) Sep.
Bresl, Marcus. 2 M. [1156
Klein, A., Entstehg. u. Komposition
d. Marienburg. Tresslerbuches. Progr.
Offenbach a. M. 55 S. (oa
Bruns, F., Die lübeck. Pfund-
zollbücher, 1492-1496. Tl. I. (Hans.
G.bll. °04/5, 107-31.) [1158
Caro, G., Zur G. d. Grundherr-
schaft in d. Nordostschweiz. (Caro,
Gesamm. Aufsätze S. 78-100.) [1159
Flamm, H., Wirtschaftl. Nieder-
gang Freiburgs i. Br. u. d. Lage d.
städt. Grundeigentums im 14. u. 15. Jh.
Beitr. z. G. d. geschlossen. Stadtwirt-
schaft. (Volkswirtschaftl. Abhdlgn. d.
bad Hochschulen. Bd. VIII, Ergänzgs.-
bd. 3.) Karlsr.,Braun. 1808. (Subskr.-
Pr. 2 M. 40. Einzelpr. 3 M. 20.) [1160
Rez.: Zt. f.G.d. Oberrh. N. F. 21,164 f. Ehrler.
Doren, Dt. Handwerker u. Handwerks-
bruderschafien im mittelalt. Italien, s. '04,
9.12. Rez.: Gött. gel. Anz. ’05, 501-4 Schaube;
Moyen Age 17, 155-60 Espinas; Hist. Zt. 95,
508-10 Sieveking. [1161
Vieuten, Entstehg. d. dt. Kontors in Bergen.
(Beil. z. Allg. Ztg '05, Nr. 171f.) [1162
Stein, W., Zur G. d. Deutschen in
Stockholm im Mittelalter. (Hans.
G.bll. '04/5, 83-106.) [1163
Schulte, Die Fugger in Rom, s. ’05, 2986,
Rez.: Jahrb. f. Gesetzgobg. 29, 1170-73 Sauder;
Arch. f. Kultur-G. 3, 500-503 Steinhausen ;
Engl. hist. rev. 20, 788-91 Armatrong; Lit. Zbl.
"05, Nr. 51; Riv. stor. it. 24, 461 f. Capasso. 11164
. Müller, Johs., Rodwesen Bayerns
u. Tirols im Spätmittelalter u. zu
Beginn d Neuzeit. (Vierteljschr. f,
Sozial- u. Wirtsch.-G. 3, 861-420;
556-626.) [1165
Müsebeek, F., Schmuckverzeichn. a. d.
14.Jh.(Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 16,470-74.) [1166
Kux, Olmützer Judenregister v. J.
1413-1420. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens
u. Schlesiens 9, 385-423.) [1167
Stengel, E., Eine dt. Urkunden-
lehre d. 13. Jh. Beitr. z. G. d. Re-
zeption d. kanonisch. Rechts. (N.
Archiv 80, 647-71.) [1168
Francke, H. G., Weidas Stadt-
rechte v. 1377 u. 1483. (Jahresber.
d. Vogtländ. Altert.forsch. Ver. Hohen-
leuben 74/75, 54-173.)
|
|
*43
Wagner, Geo., Geithainer Stadt-
buch, 1381 bis 1481. (N. Archiv f.
sächs. G. 26, 240-50.) [1170
Günther, 0., Danziger Willkür
a. d. Ordenszeit. (Zt. d. Westpreuß.
G.-Ver. 48, 8-29.) [1171
Halsgerichtsordnung, Die bambergische,
in niedordt. Übersetzy. Herm. Barkhusens
1510, hrsg. e Kohler & Scheel, a op, 1116.
Rez.: Lit. Zbl. up, Nr. 35 K. v. L. — Rez. v.
’03, 1151 (Scheel, Bamberger Strafrecht vor
d. Rambergensis): Hist. Vierteljschr. 7, 284
S. Rietschel. [1172
Scheel, W., Joh. Frbr. zu Schwar-
zenberg. Mit Geleitwort v. J. Kohler.
Berl. Guttentag. xvj, 381S. 8M. [11728
Rez.: N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. etc.
15, 685f. A. Götze; N. Arch. 31, 509 K. R.
Conrad, G., 2 oberländ. Urfehdebriefe a.
d. J. 1515 u. 1516. (Oberländ. G.bll. 6, 115
-19.) , [1173
Juritsch, &., Die Deutschen u.
ihre Rechte in Böhmen u. Mähren
im 13. u. 14. Jh. (Progr. Mies &
Wiener staatswiss. Studien. VI, 3.)
Wien, Deuticke. 183 S. 3 M. [1174
Hanauer, A., Moeurs judiciaires et autres
en Alsace vers l'an 1400. (Rov. d’Alsace 55,
337-49.) [1175
Escher, H., Das schweizer. Fuß-
volk im 15. u. im Anfang d. 16. Jh.
(s. ’05, 2995). TI. II. (101. Neuj.bl. d.
Feuerwerker-Ges. in Zürich: 1906.)
45 S.; Taf. 3 M. [1176
Bardeleben, C. v., Üb. d. Kriegs-
wesen in d. Mark Brandenb. zur Zeit
v. Kurf. Joachim I. (Forschen. z.
brandb. u. preuß. G. 18, 519-37.) [1177
B) Religion und Kirche.
Bibliothek, Liturgische. Sammlg.
gottesdienstl. Bücher a. d. dt. Mittel
alter. Hrsg. v. A. Schönfelder.
Bd. I: Ritualbücher. Paderb., Schö-
ningh. 1904. xx, 1008. 4 M. 50. [1178
Postina, A., Codex Lovaniensis d.
Theologie-Kompendiums Ulrichs v.
Straßburg. (Röm. Quartalschr. 19,
II, 88f.) Vgl. Nr. 1198. [1179
Bernt, A., Hohenfurter Bruchstück dt.
Perikopen d 14. Jh. (Mitt. d. Ver. f. G. d.
Dt. in Böhmen 41, 106-13.) [1180
Zuchhold, H., Des Nicolaus v.
Landau Sermone als Quelle f. d
Predigt Meister Eckharts u. seines
Kreises. (Hermaea. Ausgew. Arbeiten
a. d. German. Seminar zu Halle. Hft. IT.)
Halle, Niemeyer. 144 S. 4 M. 50.
(48 S. ersch. als Hall. Diss.) [1181
Sommerfeldt, G., Des Magisters
[1169 : Heinrich v. Langenstein Traktate
"44
„De contemptu mundi“. (Zt. f. kath. `
Theol. 29, 404-12.)* — Ders., Hnr.
v. Bitterfeld, O. praed., Prof. in Prag.
(Ebd. 165-68; 600-605.) — Ders.,
Zu d. Schrr. d. Magisters Konrad v.
Ebrach. (Ebd. 747-53.) [1182
* Vgl. E Steinmoyer (N. Arch. 30, 768)
u. Sommerfeldt „De contemptu mundi“
(Ebd. 31, 483-85) m. Nachw. St.s (Ebd. 485 f.).
Sigl, K., Das Salbuch d. Egerer
Klarissınnen v. J. 1476 im Egerer
Stadtarchiv (s. '05, 3001). Schluß.
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen
43, 450-79. 44, 77-105.) Sep. Prag,
Calve. 148 S.; Taf. 2 M. 1183
Schmidt, V. u. A. Picha, GojJauer
Ptarrinventar a. d. Ende d 15. Jh.
(Ebd. 44, 180-209.) 1184
rn Th. de, Jahrzeitbuch
v. Nidau. (Anz. f. schweiz. G. ’05,
49-74.) [1185
Kirsch, J. P., Comptes d'un col-
lecteur pontifical du diocèse de
Lausanne sous le pape Jean XXII.
(Archives de la Soc. d’hist. du cant.
de Fribourg 8, 65-91.) [1186
Leidinger, G., Der Münchener xylograph.
Ablaßbrief von 1482 ist echt. (Zbl. f. Bibliothw.
22, 135-41 ) — Th. Kolde, Ein Ablaßbrief f.
d. Kirche zu Leerstetten. (Beitrr. z. bayer.
Kirch, zs 11, 222-25.) [1187
Stapper, R., Alteste Agende d.
Bist. Münster. Mit Einleitg. u. Er-
läutergn. als Beitr. z. Liturgie- u.
Kultur-G. hrsg. Im Anh.: I.) Münster-
sches Domrituale v. Anfang d. 16. Jh.
II.) 4 Lichtdr.-Taf. m. Noten- u. Text-
proben a. d. Agende. Münster, Re-
gensberg. 148 S. 6 M. [1188
Börner, Annalen u. Akten d. Brüder d.
gemeinsamen Lebens im Lüchtenhofe zu Hil-
desheim, e '05, 3007a. Rez.: Mitt. a d. hist.
Lit. 33, 427-29 Löschhorn; Lit. Zbl. 05, Nr. 46;
Zt. f. Kirch.-G. 26, 277f. O. Clemen: Braun-
schw. Magaz. ’05, 144. — G. Kentenich,
Zum Jmitatio Christi-Streit. (Zt. f. Kirch.-G.
26, 467-70.) u (1189
Chartae monasterii sanctae Mariae
ordinis servorum S. Mariae Hallis in
Saxonia. Ed. P. Soulier. (Monu-
menta Ord. Servorum S. Mariae. V.)
Brüssel 1902. 96 S. 3 M. [1190
Rez.: OuIL f. Magdeb. 40, 322-24 Ausfeld.
Brulningk, H. v., Kirchliches a. d. Buche
d. Altermänner d. rigaschen Goldschmiede-
amtes. (Sitzungsberr. d. Ges. f. G. d. Ostsee-
provinzen Rußlands ’04, 264-72.) [1191
Thalhofer, F. X., Die katechet. Lehrstücke
im Mittelalter. (Mitt. d Ges. f. dt. Erziehgs.-
u. Schul-G. 15, 187-97.) — A. Schönfelder,
G. d. Festes Inventio pueri Jesu in Did.
(Hist. Jahrb. 26, 567-74.) — F. Falk, Ritus
Bibliographie Nr. 1182—1230.
de Eheeinsegnung nach e. alten Rituale d.
Erzstifts Mainz. (Katholik ’05, IL, 156-58.) [1192
Grabmann, M., Studien über Ul-
rich v. Straßbur . Bilder wissen-
schaft). Lebens u. Strebens a d Schule
Alberts d. Gr. (Zt. f. kath. Theol.
29, 82-107; 315-30; 482-99; 607-30.)
Vgl. Nr. 1179. [1193
Börner, Q., Die Brüder d. gemein-
sam. Lebens in Dtld. (Dt. G.bll. 6,
241-46.) Vgl. Nr. 1189. [1194
Jacob, E., Johannes v. Capistrano
(s. "04. 2839). TI. II: Die auf d. Univ.-
Bibl. zu Breslau befindl. handschriftl.
Aufzeichngn. v. Reden u. Traktaten
C.s. 1. Folge 466 S. 5 M. [1195
Rez.: Hist -polit. Bll. 136, 887-70 Bihl.
Falk, Frz., Die Bibel am Aus-
gange d. Mittelalters; ihre Kenntnis
u. ihre Verbreitg. (2. Vereinsschrift
d. Görres-Ges. f. ’05.) Köln, Bachem.
99 S. 1 M. 80. [1196
Pastor, L., G. d. Päpste seit d.
Ausgang d. Mittelalters (s. ’04, 2794).
Bd. IV: Im Zeitalter d. Renaissance
u. d. Glaubensspaltg. von d. Wahl
Leos X. bis z. Tode Klemens’ VII.
(1513-1534.) 1. Abtlg.: Leo X. 1-4. Aufl.
ze, 609 S. 8 M. [1197
Mayer, Ant., Das kirchl. Leben
u. d. christl. Caritas (Wohltätigkeits-
anstalten) in Wien. (G. d. Stadt
Wien 2, 867-960.) [1198
Meyer, Hans M., Gründungs-G. d.
Karthause „St. Margarethenthal“ in
Basel. Basel. Diss. 88 S. [1199
Reuss, R., Le procès des domini-
caines de Berne en 1507-1509. Paris,
Leroux. 23 S. [1200
Linneborn, J., Ein 50jähr. Kampf
(1417 bis ca. 1467) um d. Reform u.
ihr Sieg im Kloster ad sanctum
Michaelem b. Bamberg (s. "op, 1140).
Schluß. (Stud. u. Mitt. a. d. Bened.-
u. Cist.-Orden 26, 55-68; 237-54;
534-45.) [1201
Kolde, Th., Zur G. d. Nürnberger Au-
gustinerklosters. (Beitrr. z. bayer. Kirch -G.
11, 228-32.) [1203
Dubrulle, H., Les bénéficiers des diocèses
d’Arras, Cambrai, Therouanne, Tournai pend.
le pontificat de Martin V. (s. '05, 3019). Schluß.
(Anal p. serv. à l’hist. eccl. de la Belg. 31,
257-320; 433-51.) (1203
Fredericq, P., L’heresie à l'Uni-
versité de Louvain vers 1470. (Bull. de
l'Acad. Roy. de Belg. '05, 11-77.) [1204
Redeker, Die kirchl. Anstalten in Han-
nover am Ende d. Mittelalters. (Hannov.
G.bll. 8, 444 f.) [1265
Vom Interregnum bis zur Reformation.
Koch, Ernst, 2 Gräfinnen Margareta zu
Henneberg als gleichzeitige Nonnen d.
Klosters Stadtilm. (Zt. d. Ver. f. thür. G.
N. F. 15, 357-96.) [1206
y) Bildung, Literatur und Kunst;
Volksleben.
Schrauf, K., Universität Wien.
(G. d. Stadt Wien 2, 961-1017.) Vgl.
oa, 2417. [1207
Roth, F. W. E., Geleitsbrief d Heidelberg.
Hochschule, 15. Jh. (N. Arch. f. G. d. St.
Heidelb. 6, 76f.) [1208
Bauch, Universität Erfurt im Zeitalter d.
Frühhumanismus, s. ’05, 1153. Rez.: Hist.
Jahrb. 26, 439-41 G. v. O.; Hist. Vierteljschr.
8, 432f. Keussen; Mitt. d. Ver. f. G. etc. v.
Erfurt 26, 109.18 Oergel. [1209
Stiftung e Theologeunstipendiums zu Erfurt
1499. (Katholik 3. F., 31, 366-70.) [1210
Woltmann, L., Die Germanen u.
d. Renaisance in Italien. Eisenach-
‚Leipz., Thür. Verlagsanst. 150; 48 S.
8 M. [1211
Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 29, 1648-50 Stock;
Zbl. f. Anthrop. 10, 335-38 Buschan; Dt. Lit.-
Ztg. "o, Nr.3 Eulenburg; Lit. Zbl. ’06, Nr. 6
F. Fdch.
Borkowsky, E., Aus d. Zeit d.
Humanismus. (Gestalten a. d. dt.
Vergangenheit. I.) Jena, Diederichs.
xj, 242 S5. 5 M. [1212
Lenz, M., Humanismus u. Reformation.
(Lenz, Ausgew. Vortrr. u. Aufsätze 8. 11
-26.) (12128
Bauch, G., Beitrr. z. Lit.-G. d.
schles. Humanismus (s. "op, 1157).
VU (Zt. d. Ver. f. G. etc. Schles.
39, 156-98.) [1213
1) M. Andr. Hundern a. Breslau. 2) M. Johs.
Martini a. Sagan. 3) Dr. Joh. Lange a. Löwon-
berg. 4) Dr. Christoph Schönfeld a. Lieguitz.
5) Dr. Math. Auctus a. Krakau. 6) Dr. Anselm
Ephorinus a. Friedeberg. 7) Lic. Apicius
v. Kohlow a. Guben.
Marx, J., Verzeichn. d. Handschrr.-
Sammlg. d. Hospitals zu Cues b.
Bernkastel a. d. Mosel. Trier, Verl.
d Hospitals. vu, 332 8. [1214
Rez.: Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 24, 1441-46
Kenteuich.
Jacobi, M., Das Woltgebäude d Kardinals
Nikolaus v Cusa; Beitr. z. G. d. Naturphilos.
u. Kosmologie in d. Frührenaissance. Berl.,
Kohler. 1904. 498. 1 M. 20. — Hemmerle, Dor
Gottesbegriff bei Cues. (Katholik ’05,1.) [1214 a
Güldner, F., Joh. Questenberg, e.
dt. Humanist in Rom. (Aus: Zt. d.
Harz-Ver. XXXVIII, 2.) Bonner Diss.
64 S. [1215
Keussen, H., Das angebl. Studium d.
Erasmus an d Univ. Köln. (Korr.-Bl. d.
Westdt. Zt. 24, 146f.) [1216
Kohfeldt, G., Hausrat u. Büchoreien zweier
(Rostocker) Gelehrten d. ausgehend. Mittel-
alters. (Zt. f. Kultur-G. 9, 450-56.) [1217
"AN
Volks- u. Gesellschaftslieder d.
15. u. 16. Jh. I: Lieder d. Heidel-
berger Handschr. Pal. 343 hrsg. v.
A. Kopp. (Dt. Texte d. Mittelalters;
hrsg. v. d. Kgl. Preuß. Akad. d Wiss.
V.) Berl, Weidmann. Zei, 254 S.;
Taf. 7 M. 60. [1218
Rez.: Lit. 2bl. oe Nr. 2 R. W-n.
Bibel, Die erste deutsche. Hrsg.
v. W. Kurrelmeyer. Bd. I & II.
(Biblioth. d. Lit. Ver. in Stuttg.
134 & 135.) Tübing. 1904/5. tv,
440; 540 S. [1219
Kraft, F., Hnr. Steinhöwels Ver-
deutschg. d. Historia Hierosolymitana
d. Robertus Monachus. Eine literar-
hist. Untersuchg. (Quellen u. Forschgn.
z. Sprach- u. Kultur-G. d. germ.
Völker. Hft. 96.) Straßb., Trübner.
xj, 200 S. 5 M. [1220
Rez.: Lit. Zbl, ’06, Nr. 11 R. W-n.
Murner, Thom., Entehrung Mariä
durch die Juden. Mit d. Holzschnitten
d. rn Hupfuffschen Druckes
l
hrsg. v. A. Klassert. (Jahrb. f. G.
etc. Els.-Lothr. 21, 78-155.) [1221
Gümbel, A., Archivalisches z. fränk.-
schwab. Kunst-G. I: Eichstätter u. Öttinger
Meister im Kloster Heidenheim. II: Pet.
Strauß u. Sebast. Dayg in Kloster Heilsbronn.
(Repert. f. Kunstwiss. 38, 448-56.) [1222
Stehlin, K., Basler Baumeister d. 15. Jh.
(Basler Zt. 5, 96-122.) [1223
Haim, Ph. M., Die Türen d Stiftskirche
in Altötting u. ihr Meister. Beitr. z. G. d.
altbayer. Plastik d. später. Mittelalters. (Aus:
„Die christl. Kunst.) Münch., Gos. f. christl.
Kunst. 5. 121-42. 1 M. 20. [1224
Geyer, Chr., Zur G. d. Adam Krafftschen
Stationen. (Repert. f. Kunstw. 28, 351-64;
495-511.) [1228
Semper, H.,Reisestudien üb. Werke
tirolisch. Malerei im Pustertal u. in
Kärnten. (Jahrb. d. K. K. Zentral-
Komm. II, 2, 89-174.) [1226
Gümbel, A., Archival. Beitrr. z. älter.
Nürnberger Malerei-G. I: Otto Voß. II: Die
Familie Praun-Löblich. (Ropert. f. Kunstw.
23, 227-43; 516.) [1227
Bruiningk, H. v., Livländ. Maler im
Mittelalter. (Sitzungsberr. d. Ges. f. G. etc. d.
Ostseeprovinzen Kußlauds '04, 22-27.) [1228
Schmarsow, A., Konr. Witz u. d. Biblia
Pauperum. (Repert f. Kunstw. 25, 340-50.) [1229
Hasse, C., Roger van der Weyden
u. Roger van Brügge m. ihr. Schulen.
(Zur Kunst.-G. d. Auslandes. Hft. 30.)
StraßBb., Heitz. x, 84 S.; 15 Taf.
6 M. [1230
Rez.: Dt. Lit.-Ztg.’05, Nr. 18 Friedlander.
*46
Haack, F., Hans Schüchlin, d.
Schöpfer d. Tiefenbronner Hochaltars.
(Hft. 62 v. Nr. 606.) Straßb., Heitz.
36 S.; 4 Taf. 2 M. 50. [1231
Wölfflin; H., Die Kunst Albr.
Dürers. Münch., Bruckmann. 316 S.
10 M. — Vgl. Nr. 1476£, [1232
Reicke. E., Neue Nachrr. üb. Albr. Dürer.
(Beil z. Allg. Ztg. ’05, Nr. 80.) — Kühner,
Dürers „heimliche Apokalypse“ v. J. 1493.
(Dt.-ev. Bil. 30, 836-42.) (1232 a
Dörnhöffer, F., Jugendwerk Lukas Cra-
nachs. (Juhrb. d. K. K. Zentral-Konm. 2, II,
175-95; 2 Taf.) (1233
Geiges, F., Der alte Fensterschmuck
d Freiburg. Münsters. Tl. I: 13. u.
14.Jh. Lfg.1-3. Freib., Herder. 1902-5.
S. 1-200; 65 Taf. ù M. Vgl.’04, 1051
u. Schau-in’s-Land. Jg. 31, II. [1234
Geisberg, M., Das älteste ge-
stochene dt. Kartenspiel v. Meister
d. Spielkarten vor 1446. (Hft. 66 v.
Nr. 606.) Straßb., Heitz. 56 S.;
38 Taf. 10 M. [1236
Hagelstange, A., Jörg Breu’s Holzschnitte
im Konstanzer Brevier v. 1516. (Mitt. a. d.
Germun. Nationalmus. ’05, 1-17.) [1236
Daun, B., Vischer u. A. Krafft.
(Künstler - Monographien. LXXV.)
Bielef. u. Lpz., Velhag. & Kl. 136 S.
4 M. [1237
Rez.: Hist. Jahrb. 26, 681 Schttr.; Lit. Zbl.
’05, Nr. 36 K. S.
Antonio de Beatis, Reise d. Kar-
dinals Luigi d'Aragona durch Dtld.,
d. Niederlande, Frankr. u. Oberitalien,
16517-1618. Als Beitr. z. Kultur-G. d.
ausgehend. Mittelalters veröff. u. er-
läut. v. L. Pastor. (Erläutergn. etc.
zu Janssens G. d. dt. Volkes. IV, 4.)
Freib. i. B., Herder. xıj, 186 S.
3 M. 50. [1238
Günter, Mittelalterl. Kleinstadttreiben.
(Reutling. Gbll. Jg. XIV, Nr. 23.) [1239
Wymann, E., Zur Sitten-G. d. 15. Jh. in
d. Diözese Basel. (Anz. f. schweiz. G. ’05,
29 f.) [1240
Zahn, E., Fastnachts- u. Kirchweihfahrten
von u. nach Uri im 15. u. 16. Jh., m. besond.
Berücks. d. Besuches d. Zürcher in Altdorf
1457. (Tl. v. Nr. 754.) [1241
Senfelder, L., Öffentl. Gesund-
heitspflege u. Heilkunde in Wien.
(G. d. Stadt Wien 2, 1018-68.) [1242
Klapper, J., Alte Arzneibücher. (Mitt. d.
Schles. Ges. f. Volkskde. 13, 22-29.) [1243
; unser Gott“.
Bibliographie Nr. 1231—1270.
A. Zeit der Reformation,
Gegenreformation und des
30jähr. Krieges, 1517-1648.
a) Reformatiunszeit, 1517-1555.
Archivy f. Reform.-G. Texte u. Un-
tersuchgn. (s. '05, 3055). Nr. 7 u. 8.
(Jg. II, 3-4.) S. 209-408. (8 M. $5.
Subskr.-Pr.: 5 M. 70.) [1244
Luthers, Werke. Krit. Gesamtausg.
(e 05, 1197). X: 3: Predigten d. J.
1522. cıxxv, 447 S. 18 M. [1245
Rez. v. Bd. 25 u. 27: Götting. gel. Anz. 05,
337-47 Kolde. — Mittlg. v. G. Baeseke s.
Dt. Lit.-Ztg. "op, Nr. 7 betr, sein. Austritt als
Hilfsarbeiter d. Leitung.
Luthers Werke. Hrsg. v. Buch-
wald, Kawerau, Köstlin, Rade
etc. 3. Aufl. (s.’05, 30581. (à 2 M. Bu.
Bd. II = 1.F. (Reformat. Schrr.), Bd. 2.
511 S. — Bd.Illu.IV = 2. F. (Reform.
u. polem. Schrr.) 2 Tle. 449; 482 S. —
Bd. V u. VI = 3. F. (Predigten u.
erbaul. Schrr.). Tl. 1 s. '05, 3058.
Tl. 2. 419 S. — Bd. VII u. VII =
4. F. (Vermischte Schrr.), Tl. 1 u. 2.
5640; 110 S. — Ergänzgsbd. I u. I.
xv, 376; 550 S. 8 M. [1246
Rez. v. Ergänzgsbd. I u. II: Dt. Lit -Ztg.
’06, Nr. 14 A. Baur.
Clemen, O., Beitrr. z. Lutherforschg. aus
d Kamenzer Stadtbibliothek. (Zt. f. Kirch.-G.
26, 243-49; 394-402. 27, 100-111.) [11247
Albrecht, 0., Zur Bibliogr. u. Text-
krit. d. Klein. Luther. Katechismus
(8. ’05, 1196). I. (Arch. f. Ref.-G. 2,
209-49.) 1248
Albrecht, 0., Der Kleine Kate-
chismus D. Mart. Luthers nach d.
Ausg. v. J. 1536 hrsg. u.im Zusammen-
hang m.d. andern v. Nickel Schirbentz
gedr. Ausgaben unters. Halle, W aisen-
haus. 4° 134 u. 127 S. in Fksm. m.
Abbildgn., m. Photographie e. Kate-
chismustafel. 8 M. [1245
Rez.: Theol. Lit-Ztg. '05, Nr. 17 Knoke;
Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 12, 137-39 Kolde;
Zt. f. Kirch.-G. 26, 511 O. Clemen; Dt. Lit.-
Ztg. '06, Nr. 9 Drews.
oke, K., Die dt. luth. Katechis-
men in d. braunschw.-hannov. Landen
währ. d. 16. Jh. (s. '02, 3076). II.
(Zt. d. Ges. f. niedersächs. Kirch.-G.
10, 73-95.) [1249
Luther, M., Ungedr. Predigten a.
d. Jahren 1537-1540, veröff. v. G.
Buchwald (s. "op, 8062). Lfg. 8-14.
S. 853-696 u. xıj S. à 60 Pf. [1250
Spitta, F., „Ein feste Burg ist
Die Lieder Luthers in
Reformationszeit.
ihr. Bedeutung f. d. evang. Kirchen-
lied. Götting., Vandenhoeck & R.
410 S. 12 M. [1251
Rez.: Lit. Zbl. ’v6, Nr. 12 W. Kr
Herrmann, M., „Ein feste Burg
ist unser Gott“. Vortrag. Mit 6 Taf.
u. e. bibliogr. Anh. Berl., Behr. 4°.
32 S. 4 M. [1251a
Rez.: Lit. Z/bl. ’05, Nr. 44 Köhler; Mans-
feld. Bll. 19, 221-25 Größler; Zbl. f. Bibliothw.
23, 128 f. Johs. Luther; Hist. Vierteljschr. 9,
137 f. Geo. Müller.
Spitta, F., Der Streit üb. d. Entstehungs-
zeit d. Lutl.erliedes. (Monatsschr. f. Gottes-
dienst etc. 10, 142-44.) — bera., Die neueste
Entdeckg. z. Lutherlivde. (Ebd. 171-78.) (1251 b
Vom Christlichen abschied aus diesem
tödlichen loben d. Ehrwirdigen Herrn D. Mart.
Lutheri bericht | durch Just. Jonam., M.
Mich. Celium vnd ander, die daboy ge-
- wesen ; kurtz zusammen gezogen. Gedr. zu
Wittemb. durch Geo. Rhaw. Anno M.D.XLVL
Fksm.- Ausg (Bibl. literarhist. Seltenheit.
Nr. 8.) Berl., Frensdorff. 32 S. 1 M. 50. [1252
Fischer, E. F., Melanchthons Lehre von
d. Bekehrg.. s. ’05, 3109. Rez.: Zt. f. Kirch.-
G. 26, 512 f. Kroj:atscheck. [1253
Warko, A., Die Erbsünden- u.
Rechtfertigungslehre d. Apologie in
ihr. Gegensatze z. mittelalterl. u.
gleichzeit. Theologie. (Theol. Stud.
u. Krit. ’06, 86-132.) [1254
Corpus reformatorum (s. '05, =.
Vol. 88, Lfg. 8: H. Zwinglis sämtl.
Werke, hrsg. v. E. Egli u. G. Fins-
ler. Lie 8. (Bd. I, 553-87.) 2 M. 40.
Subskr.-Pr. 1 M. 60. [1255
Brietsammlung, Die Vadiani-
sche, d. Stadtbibliothek St. Gallen,
hreg. v. E. Arbenz u. H. Wart-
mann (s. '04, 1070. V, Hälfte 2:
1586-1540. (= Nr. 751.) S. 273-748.
12 M. [1256
Bullingers Korrespondenz m. d.
Graubündnern (s. '05, 3071). Tl. II:
Apr. 1567—Aug. 1566. Hrag. v. T.
Schieß. (Quellen z. Schweiz. G.
Bd. XXIV.) ıxxjv, 740 S. 16 M. [1257
Kolde, Th., Die älteste Redaktion
d. Augsburg. Konfession m. Melanch-
thons Einleitg. zum erstenmal hrsg.
u. geschichtl. gewürdigt. Gütersloh,
Bertelsmann. 1906. 115 S. 2 M. [1258
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '06, Nr. 13 Kawerau.
Schornbaum, K., Zur Brandenb.-Nürnberg.
Kirchenvisitation 1528. (Beitrr. z. bayor.
Kirch.-G. 11, 218-22.) — Ders., Das Erste
Ansbacher Proklamationsbuch 1528. (Ebd. 12,
21-3%.) — Ders., Das Testament d. Kanzlers
Georg Vogler. (Ebd. 11, 268-74.) — F. Herr-
mann, Brief d. Dominikaners Gallus Korn
an Wolfg. Fabric. Capito. (Ebd. 225-28.) —
0. Clemen, Noricus Philadelphus = Kasper
Nützel? (Ebd. 12, 131-34.) [1259
"At
Friedrich, Jul., Entstehg. d. Re-
formatio ecelesiarum Hassiae e 1526.
Gieß., Töpelmann. 128S. 2M.80. [1260
Herrmann, F., Mainzer Palliume- Gesandt-
schaften u. ihre Rechnen (Beitrr. z. hess.
Kirch.-G. 2, 225-73.) [1261
Bibliotheca reform. Neerland. Ge-
schriften uit d. tijd d. Hervorming
in de Nederlanden, opnieuw uitg. etc.
door S. Cramer en F. Pijper (8.
Op. 1213). III: F. Pijper, De oudste
Roomsche bestrijders van Luther.
(Sep. - Ausg.: Disputationes contra
Lutherum inde ab a. 1519 usque ad
a. 1525 promulgatae, colleg. ete. F. P.)
10, 644 S. sh. |1262
Rez.: Gött. gel. Anz "op, 492-97 Kawerau;
Zt. f. Kirch-G. 26, 294f. O. Clemen; Engl.
hist. rev. 20, 567f. Allen; Katholik a F.,
Bd. 32, 315-20 Paulus; Theol. Lit.-Ztg. ‘05,
Nr. 26 Köhler; Rev. d’hist. eccl. 6, 634-42
Oppenraaij.
Hasencleyrer, A., Sleidan-Studien.
Entwicklg. d. polit. Ideen Joh. Slei-
dans bis z. J.1545. (Hallens. Habil.-
Schr.) Bonn, Röhrscheid & E. 58 S.
1 M. [1263
Rieder, K., Unbekannte Konstanzer Bis-
tumschronik s. Nr. 211. [1264
Jaksch, A. v.. Reise d. Bischofs Georg III.
v. Bamberg nach Kärnten 5. Aug. 1521 bis
28. Nov. 1523. Nach d. Orig.-Hs. 1054 d. K.
u. K. Haus-, Hof- u. Staatsarchivs (Carinthia I.
Jg. 95, 50-56; 94-117; 133-75.) [1265
Reichstagsakten, Dt. Jüngere
Reihe (s. '03, 1244). Bd. IV: Unter
Kaiser Karl V. Bd. 4; bearb. v. A.
Wrede. 796 S. 40 M. [1266
Inh : a) Geplanter Reichstag zu Nürnb.
(18. Juli 1523). Das Regiment. b) 3. Reichs-
tag zu Nürnb.
Akten u. Briefe z. Kirchenpolit.
Hrz. Georgs v. Sachsen; hrsg. v. F.
Geß. Bd.I: 1517-1524. (= Nr. 201.)
Lpz., Teubner. ıxxxvij, 848 S.
29 M. [1267
Rez.: Hist. Jahrb. 27, 171f. u. Hist.-polit.
BIL 137, 47-57 Paulus; Lit. Zbl. ’06, Nr. 10.
Küch, Polit. Archiv d. Landgrafen Philipp
d Großinäütigen. I, s. "Ob, 1224. Rez.: D.
Lit.-Ztg. up, Nr. 20 G. Wolf; Lit Zbl. %05,
Nr. 30 H Br.; Mitt. a. d hist Lit. 33, 314f.
Falckenheiner; Gött. gel. Anz. ’05, 894-904
Brandi. (126%
Thesaurus Baumianus. Verzeichn.
d. Briefe u. Aktenstücke, hrsg. v.
J. Ficker. Straßb, Univ.- u. Landes-
bibl. 4°. xxx, 183 S. 8 M. [1269
Rez.: Zt. f. G. d. Oberrh. 20, 516-18 G. Knod;
Theol. Lit.-Ztg. op, Nr. 19 Bossort; Zwingliana
’v6, Nr. 1, 82-85 H. Escher.
Berbig, G., Brief d. Ritters Hans Lantschad
zu Steinach an Kurf. Friedrich d. Weisen. 1520.
(Arch. f. Ref.-G. 2, 391-95.) — E. Bähler,
"AN
2 Briefe Jak. Wildermuts. (Anz. f. schweiz. G.
’05, 42-45.) — Schornbaum, Zum Briefwechsel
d. Joh. Brenz. (Bl. f. württemb. Kirch -G.
9, 88-50) [1270
Ehses, St., Kardinal Lor. Cam-
peggio auf d. Reichstage v. Augsburg
1530 (8. 'U5, 3086). III. (Röm. Quartal-
schr. 19, II, 129-52.) Berichte. [1271
Roth, F., Zur G. d. Reichstages
zu Regensburg i. J. 1541: Die Kor-
respoudenz d. Augsburg. Gesandten
Wolfg. Rehlinger, S. Hoser u. Dr.
Konr. Hel mit d. Rate, den Geheimen
u. d. Bürgermeister Geo. Herwart
nebst Briefen v. Dr. Gereon Sailer u.
Wolfg. Musculus an den letzteren.
(Arch. f. Ref.-G. 2, 250-307. 3, 18
-64 ) [1272
Wotschke, Abraham Culvensis.
Urkk. z. Reform.-G. Lithauens. (Alt-
preuß. Monatsschr. 42, 153-252.) [1273
Tschackert, P., Handschriftl.Briefe
Joach. Mörlins, 1543-1550. (Zt. d.
Ges. f. niedersüchs. Kirch.-G. 10, 124
-43.) — Frz. Koch, Briete d. Her-
zogin Elisabeth v. Braunschw.-Lüneb.
u. ihr. Sohnes, d. Herzogs Erichs d.
Jüngeren, 1545-1554. (Ebd. 231
-66.) [1274
Votteler, Schreiben vom Wormser
Reichstag, 1544/46. Aus d. Reutlinger
städt. Archiv. (Reutliug. GL Je.
XIV, Nr. 5.) [1275
Friedensburg, W., 2 Briere d.
Petrus Canisius, 1546 u. 1547. (Arch.
f. Ret.-G. 2, 396-103.) [1276
Clemen, 0O., Iuvictas Martini laudes in-
toneut Christiani. (Ebd. 2, 355-90.) IER
Sauer, H., Schrift d. Guillielmus
Valla Rhegiensis üb. d. Exarchat v.
Italien. Götting. Diss. 63 S. [1278
Peyre, H., Les douze articles de
la guerre des paysans. Thèse. Mon-
tauban. 87 8. [1279
Schriften d. Ver. f. Ref.-G. (s. ’05, 3101).
Nr. 86 u. 87 (Jg. XXIII, 1 u. 2). Vgl. 1258
u. 1337. [12>0
Kohler, W., Katholizismus u. Reformation.
Krit. Referat üb. d. wisseuschaftl. Leistungen
d. nouer. kath. Theologie auf d. Gebiete d.
Reform.-G. (Vortrr. d. theol. Konferenz zu
Gießen. XXHI) Gieß, Ricker. Ban IM. 50.
Roz.: Kuthbolik op, II, 147-51 Paulus; Lit.
Zbl '05, Nr. 50 Neumeister; Hist. Juhrb. 26,
851f. Pfleger, Pastor bonus 13, Hft.6 u. 7
Schuler. [1281
Hausrath, Luthers Leben, s. ’05, 1239.
Rez. Lit. Zbl. ’05, Nr. 22; Beil. z. Allg. Zug,
05, Nr. 32 GE: Theol. Lit.-Ztg. '05, Nr. 17
Köhler ; Dt. Lit -Ztg.’05, Nr.50 Kawerau. [1282
Bibliographie Nr. 1270—1315.
Treitschke, R. v., Luther u. d. dt. Nation
(Dt. Bücherei. 29, 1-25.) — Gast. Frauk,
Luther im Spiegel sein. Kirche. Aus d.
Nachl. hrsg. v. G. Lovesche. (Zt. f. wiss.
Theol. 48, 465 85.) [12»3
Hegemann, O., Luther im kath.
Urteil. Eine Wanderg. durch 4 Jahrhh.
Münch., Lehmann. 260 S. 5 M. [1284
Denifle, Luther u. Luthertnm.
2. Aufl. (s. '05, 1240). 2. Aufl. Bd. I.
Abt. 2: Quellenbelege. Die abend-
länd. Schriftausleger bis Luther über
Justitia Dei (Röm. 1, 17) u. Justi-
ficatio. xx, 380 S. 5 M. 50. [1255
Rez : Zt. f. Kirch.-G. 26,509 f Kropatscheck;
Rev. d’hist. eccl. 5, 852-69 No 1; Rom. Quar-
talschr. 18, 108-11 Ehses. — Th. Brieger,
Zu Denifles letzter Arbeit. (Zt. f Kirch AG
86, 382 ff) — M. Grabmann, Drnifle Eine
Würdiguug sein. Forschungsarbeit. Mainz,
Kirchheim. 628. 1 M. 50. Rez.: Theol. Lit-
Ztg. OO, Nr. 26 Harnack. — H. Grauert,
Deniflo. Ein Wort z. Gelachtnis u. zum
Frieden. (Hist. Jahrb. 26, "59-1018. Vgl 27.
z45f.) Sep. 2. verm. Aufl. Freib., Herder.
vu. 66 5.; Taf. 1 M. Au.
Walther, W., Für Luther wider
Rom. Handb. d. Apologetik Luthers
u. d. Reformation d. röm. Anklagen
gegenüber. Halle, Niemeyer. xvj,
769 S. 10 M. [1256
N. Paulus, Ein Lutherkampe eigener Art.
(Hist.-polit. BU. 137, 184-97.)
Hunzinger, A. W., Lutherstudien.
Hft. I: L.s Neuplatonismus in d.
Psalmenvorlesg. v. 1513-1516. Lpz.,
Deichert. x, 111 S. 2 M. 25. (72 S.
ersch. als Rostock. Diss.) [1287
Roz.: Dt. Lit.-Zıg. up, Nr. 7 Scheel.
Benrath, K., Luther im Kloster,
1505-1525. Zum Verständnis u. zur
Abwehr. (Nr. 87 v. Nr. 1280 u.
Zur Abwehr röm. Geschichtsbetrachtg.
Hft.I.) Halle, Haupt. 96 S. 1 M. 20. [1288
Rez.: Dt. Lit- Zug '0:, Nr. 7 Scheel.
Grisar, H., Luther gegenüber d Gesetze
d. Wahrhaftigkeit. (Zt. f. kath. Theol. 29,
418-44.) — Ders., Dor „gute Trunk“ in d.
Lutheranklagon. (Hist. Jahrb. 26, 479-547.) 1239
Paulus, N., Luther u. d Gewissensfroeiheit.
(Glaube u Wissen. Him IV.) München, Volks-
schriftenverl. 112 S 30 Pf. Roz.: Hist. Zt
95, 5391. R. H.; Zt. f. kath. Theol. 29, 7081.
Cludder; Theol. Lit.-Ztg. '06, Nr. 7 Köhler:
Dt. Zt. f. Kirchenrecht 15, 476 f. Friedberg. [1290
Kattenbusch, F., Luthers Lehre vom un-
freien Willen u. v. dor Prädestination nach
ihr. Entstehungsgründen unters. Diss. (Anastat.
Neudr. d. theol. Habilitationssehr. v. J. 1875.)
Götting., Deuerlich. 95 S. 1 M. 60. (1291
Kalkoff, P., Forschgu. zu Luthers
röm. Prozeß. (= Nr. 695.) Rom,Loescher
& Co. au, 212 S. 7 M. 50. [1292
Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 3.
Lenz, M., Dem Andenken Ulrichs v. Hutten.
(Lenz, Ausgew. Vortrr. u. Aufsätze S. 27-41; —
Ders., Phil. Melanchthon. (Ebd. 42-57.) [12.3
Reformationszeit.
Barge, H., Andr.Bodenstein v.Karl-
stadt u. d Anfänge d. Reform. (s. ’05,
3112). TL II: Karlstadt als Vorkämpfer
d. laienchristl. Puritanismus. xj,632S.
12 M. [1294
Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 26, 347-49 Gef:
Katholik 3. F., 32, 391-98 Paulus; Dt. Lit.-Ztg.
"Oe, Nr. 2 Kawerau; Arch. f. Ref.-G. 3, 20»
Friedensburg; Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 12,
189-92 Kolde. — E. Egli, Karlstadts Lebens-
abend in d. Schweiz. (Zwingliana ’06, Nr. P
77-82) — O. Clemen, Einführg. d. Zensur
in Wittenb. 1522. (Börsenbl. f. d. dt Buch-
handel '05, Nr. 275.) , ,
Zwingliana,. Mitt. z. G. Zwinglis
u. d. Ref. (s. ’05, 3113). 1905, Nr. 2
(Bd. II, 2). S. 33-64; 2 Taf. [1295
Inh.: H. Bruppacher, Der Familienname
Zwingli. (S. 33-36.) — E. Egli, Lisighaus mit
d. Zwinglihaus. (S. at: 2 Taf.) — Ders,
Römische Reminiszenzen. (S. 39-44.) — Ders,
Ritter Fritz Jak. v. Anwyl, e. thurgauisch.
Edelmann u. Verehrer Zen (Ebd. 41-51.)
(Vgl. J. Studer (Ebd. oe, Nr. 1, S. 93)) —
Ders , Hans Giger, e. Toggenburger Amt-
mann. (kbd. 51-55.) — Ders., Phil. Brunner
v. Glarus u. Zürich, eidgenöss. Landvogt im
Thurgau. (Ebd. 55-58.) — Ders., Ein Huma-
nistenbrief (v. Zimmermann, Xylotectus, Chor-
herr zu Luzern) üb. ältesto Schweizer. G. (Ebd.
55-60.) — Ders, Hans Ratgeb, Trabant zu
Ferrara, an Bullinger. (Ebd. 60-63.)
Doumergue, E., Jean Calvin. Les
hommes et les choses de son temps
(s. '03, 3271). T. IIH: La ville, la
maison et la rue de Calvin. jx, 7278.
30 fr. [1296
Müller, K., Calvins Bekehrung.
(Nachrr. d Gött. Ges. d. Wiss. ’05, 188
-255 u. 463f.; 2 Faksimiletaf.) — P.
Wernle, Noch einmal d. Bekehrg. Cal-
vins. (Zt. f. Kirch.-G. 27, 84-99.) [1296a
Paulns, N., Servets Hinrichtung im luther.
Trteil. Bolt Bil. 136, 161-78.) [1297
Schultheß-Rechberg, Bullinger d. Nach-
folger Zwinglis, s. ’05, 1249. Rez.: Götting.
gel. Anz. ’05, 220f. Meyer v. Knonau; Hist.
Jahrb. 26, »52 Paulus. — N. Paulus, Hnr.
Bullinger u. seine Toleranzideen. (Hist. Jahrh.
26, 576-57.) ‚. [1298
Gulik, W. van, Zeitzer Beitrr. z
G. d. kath. Gegenref. im 16. Jh. I:
Jul. Pflug u. Eberh. Billick. II: Jul.
Pflug u. Dan. Mauch. (Röm. Quartal-
schr. 18, 57-83.) [1299
Bourrilly, V. L., Les rapports de
François I. et Henn II. avec les ducs
de Savoie Charles II et Emanuel
Philibert (1515-1559), d’apr. des
travaux récents. (Rev. d’hist. mod.
et contemp. 6, 601-25.) [1300
Pastor, L., Leo X. s. Nr. 1197. Rez.:
Arch. f. Ref.-G. 3, 199-204 Kalkof. Hist-
polit. BU. 137, 617-28 Lauchert. [1300 a
Seeling, F., Die gesamte Literat. üb.
Philippum Maguanimum in krit. Übersicht
"A9
u. d Zeit nach bibliograph. verzeichn.
1. Drittel: Versuch e. krit. Übers. zur Einleitg.
(Aus: „Hessenland“ in 2. verb. Aufl.) Broun-
zell b. Fulda, Selbstverl. 20 8. 1 M. [1301
Issleib, S., Die Jugend Moritzens
v. Sachsen, 1521-1541. (N. Arch. f.
sächs. G. 26, 274-331.) 1302
Jordan, K., Hnr. Pfeifer in Nürn-
berg. (Mühlhäus. G.bll. 6, 111-16.) [1303
edder, H. C., Balthasar Hüb-
maier, the leader of the Anabaptists.
(Heroes of the reform. 8.) New York
& Lond., Putnam's sons. xxjv, 333 S.
6 sh. [1304
Paulus, N., Duns Scotus u. d. Vielweiberei
d. Münster. Wiedertäufer. (Hist. - polit. Bil.
186, 775-83.) [1304
Schornbaum, K., Zur Polit. d.
Markgrafen Georg v. Brandenb. vom
Beginn sein. selbständ. Regierg. bis
z. Nürnberg. Anstand, 1528-1532.
Münch., Ackermann. 1906. 559 S.
10 M. [1305
Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 12, 187-89
Kolde.
Marte, J. D., Auswärt. Politik d.
Reichsstadt Lindau, 1530-1532.
Heidelb. Diss. 1904. 105 S. [1306
Zanelli, A., Carlo V a Peschiera.
(Arch. stor. ital. 5. Ser., 86, 339
-45.) [1307
Rott, Friedrich II. e d Pfalz u d. Re-
formation, s. 04. 2968. Mitt. a. d hist. Lit.
32, 309-12 Gust. Wolf; Theol. Lit.-Ztg oi,
Nr.14 Virck; Theol. Lit.bl. ’04, Nr. 41 Bossert ;
Rev. d’hist. eccl. 5, 615-17 Tobac; Hist. 7:
95, 299-501 Hasenclever; Hist. Vierteljschi.
8, 453f. Kalkoff; Beitrr. z. bayer. Kirch.-G.
12, 46f. Kolde. [1305
Negre, A., La questione sabauda
e gli avvenimenti polit. e milit. che
prepar. la treuga di Vaucelles. (Me-
morie d. R. Accad. d. sc. di Torino.
2. Ser., 55, 383-451.) [1309
Hasenclever, Politik Karls V. u. Philipps
v. Hessen vor Ausbruch d. Schmalkald. Kriegen,
s. '05, 3132. Rez: Zt. d. Ver. f. thür. G.
N. F. 15, 424f. Montz; Mitt. a. d hist. Lit.
33, 446-48 Barge. [1310
Wolf, Gust., Zur Gefangennahme
Heinrichs v. Braunschw. (N. Arch. f.
sächs. G. 26, 332-44.) [1311
Maurer, Ant., Übergang d. Stadt Konstanz
an d. Haus Österr. nach d. Schmalk. Kriege.
Bas. Diss. 1904. 86 S. Vgl. ua 1269. [1312
Brandi, K., Passauer Vertrag u.
Augsburger Religionsfriede. (Hist. Zt.
95, 206-64.) [1313
Loserth, J., Das Haus Stubenberg u. d.
böhinisch. Brüder. (Mitt. d. Ver. f. G. d Dt.
in Böhmen 44, 256-64) — 0. Clemen, Ein
berühmter Egerer: Paul Knod. (Ebd. 254
-56.) [1314
Luginbähl, R., Der Galgenkrieg 1531
(Basler Zt. f. G. 5, 66-95.) [1315
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 2. Bibliographie. 4
*50
Lauter, Th., Der erste evang. Pfarrer in
Cadolzburg. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 11,
274-81.) — F. Both, Kasp. Huberinus u. d.
Interim in Augsburg. (Ebd. 201-18 ) [1316
Maier, Herzog Ulrich auf d. Lichtenstein.
(Württb. Vierteljhfte. 14, 205-17.) — Eug.
Schneider, Herzog Ulrichs Höhlenbesuch.
(Ebd. 2838-92.) [1317
Bernays, J., Jak. Sturm als Geistlicher.
(Zt. f. G. d. Oberrh. 2V, 348-58.) — W. Teich-
mann, Kirchl. Haltung d. Beatus Rhenanus.
(Zt. f. Kirch.-G. 26, 363-81.) [1318
Müller, B., Neu.s üb. d. Leichenzug
Philipps d. Großmütigen. (Quartalbll. d. Hist.
Ver. f. i. Grhzgt. Hessen ’04, 525-27.) [1319
Herrmann, F., D. Tilemann
Schnabel, Reformator d. Stadt Alsfeld.
Alsfeld, Cellarius. 50 S. 1 M. [1320.
Wolf, Gust., Aus Kurköln im
16. Jh. (LI v. Nr. 693.) Berl., Ebering.
341 S. 9 M. [1321
Bockmühl, P., Jobs. Christianus gen.
Otzenrath, e. treuer Zeuge d. Kampfesweise
d. ref. Kirche am Niederrh. a. d. Zeitalter
d. Reform. Odenkirchen, Rummel. 29 S.
50 Pf. (1322
Fey, J., Zur G. Aachens im 16. Jh.
Mit Benutzg. ungedr. Archivalien.
Aachen, Schweitzer. 78S. 1M.20.[1323
Rez.: Aus Ancheng Vorzeit 18, 196-200
Schnock.
Hulshof, A., Gesch. van de doops-
gezinden te Straatsburg, 1625-1557.
Amst. Clausen. 12,2625. 2fl.50. [1324
Rothert, H., Zur Kirch.-G. d.
„ehrenreichen“ Stadt Soest. Gütersloh,
Bertelsmann. 212 S.; Kte. 2 M. [1325
Redeker, Die ersten evang. Prediger d.
Stadt Hannov. (Hann. G.bll. 8, 445-47.) [1326
Kühnhold, Einführg. d. Lehre Luthers in
Hedemünden, e "OB, 3145. Roz.: Zt. d. Ges.
f. niedersächs. Kirch.-G.10, 277-80 Kayser. [1327
Nirrnheim, H., Bürgermeister
Hinrik Salsborch. (Zt. d. Ver. f.
hamburg. G. 12, 261-342) [1328
Drews, P., Ordination, Prüfung u.
Lehrverpflichtung der Ordinanden in
Wittenberg 1535. Gießen. Univ.-Progr.
1904. 4°. 56 S. (Umarbeitg. in: Dt.
Zt. f. Kirchenrecht 15, 66-90; 273-
321.) 1329
Nebelsieck, H., Reform.-G. d. Stadt
Mühlhausen i. Th. (Aus: Zt. d. Ver.
f. Kirch.-G. in d. Prov. Sachsen. I u.
IL.) Magdeb., Holtermann. 248 S.
3 M. Vgl. ’05, 1291. [1330
Issleib, S., Herzog Heinrich als
evang Fürst, 1537-1541. (Beitrr. z.
sächs. Kirch.-G. 19, 143-215.) 1331
Sturmhoefel, K., Kurfürstin Anna
v. Sachsen. Eın polit. u. sittenge-
schichtl. Lebensbild a. d. 16. Jh.
(Biographien bedeut. Frauen. V.) Lpz.,
Haberland. 300 S.; 3Taf. 5 M. [1332
EE a a ooo m e o a a a a e e R E e o ENEE
Bibliographie Nr. 1816—1865.
Chalybaeus, A., Durchführung d.
Leipz. Interims. Lpz. Diss. 78 S. [1333
Wehrmann, M., Zur Ref.-G. Stral-
sunds. (Pomm. Jbb. 6, 49-76.) [1334
Krause, G., Reform. u. Gegenref.
im ehemal. Königr. Polen besond. in
d. jetzig. Ostmarken Dtlds. bezw.
Preußens. 2. erweit. Aufl. Lissa,
Ebbecke. 146 S. 1 M. 60. [1335
Caro, J., Andr. Fricius Modrevius.
(Zt. d. Hist. Ges. f. d. Prov. Posen
20, 55-109.) [1335 a
Freytag, H., Reform. in d.Starostei
Schlochau. (Zt. d. Westpreuß. G.-Ver.
48, 55-82.) [1336
Schnöring, W., Johs. Blankenfeld;
e. Lebensbild a. d. Anfängen d.
Reform. Unter Benutzg.d.Vorarbeiten
d. Staatssekretärs v. Jacobi. (Nr. 86
v. 1280.) Halle, Haupt. xj, 115 S.
1 M. 20. (Bonner Diss.) [1337
Rez : Hist. Jahrb. 26, 848-50 Paulus.
Hollander, B. A., Bürgermeister Konr.
Durkop. Ein Beitr. z. Rigaschen Reform.-G.
(Sitzungsberr. d. Ges. f. G. etc. d. Ostsee-
provinzen Rußlands ’U4, 29-57.) [1333
b) Gegenreformationund 30jähr. Krieg,
1555-1648.
Rott, H., Briefe d. Heidelberg.
Theologen Zachar. Ursinus a.
Heidelb. u. Neustadt a. H (N. Heidelb.
Jahrbb. 14, 39-72.) [1339
Vaernewyck, M. van, Mémoires
d'un patricien gantois sur les troubles
relig. en Flandre et dans les Pays-
Bas au 16. siècle, 1566-1568. Journ.
autogr.; trad. en franç. p. H. van
Duyse. T. I. Gand, Heins. 4°. xj,
618 S.; Taff 30 fr. [1340
Behring, W., Zur G. d. Danziger
Krieges 1577. Stenzel Bornbachs
Kriegstagebuch nach d. Originalhs.
hrsg. (s. °04, 2998). Tl. II: 7. Sept.—
25. Dez. Progr. Elbing. 43 S. [1341
Rez.: Forschgn. z. brandb. u. preuß G.
18, 631 Seraphim.
Worms, G., „Wahrhaftige Nye Tyding“
d. Chronisten Balth. Rüssow a. d. J. 1581
(Sitzungsberr. d. Ges. f. G. etc. d. Ostaee-
provinzen Rußlands ’04, 108-230.) [1342
Kelter, E., Briefwechsel zwisch. Mat-
thias Bernegger u. Joh Freinsheim
(1629, 1633 36). (Aus d. Festschrift d Wil-
helms-Gymn. f. d. 48. Verssmmilg. dt. Philo-
logen ete. zu Hamb.) 74 S. [1343
Schiller, Leop., Aus d. Briefwechsel d.
Zisterzieuserinnen d. 17. Jh. a. d. Wilheringer
Stiftsarchive. (Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u.
Cist.-Orden 26, 118-27; 324-37.) [1344
Ruhl, Stausenbacher Chronik d. Kasp.
Preis, 1637-1667. (Fuldaer G.bll. 1, 113-25;
129-42; 145-55; 161-71; 177-86.) [1345
Gegenreformation und 30jähr. Krieg.
Strampfer, J. A., Aufzeichngn. üb. d.
Schicksale d. Reichsstadt Windsheim in d.
2. Hälfte d. 30jühr. Krieges. Mitget.v.Kerler.
(Jahresber. d Hist. Ver. f. Mittelfranken 52,
31-36.) [:346
Concilium Tridentinum. T.IV: Actorum
pars 1; colleg. St. Ehses, s. ’05, 1300. Rez.:
Dt. Zt. f. Kirchenrecht 3. F., 14, 418-21 Fried-
berg; Liter. Handweiser "04, Nr. 9 Pieper;
Hist. Vierteljschr. 8, 433-385 Friedenzburg;
Laacher Stimmen 67, 432-38 Pfülf; Zt.f. kath.
Theol. 29, 108-14 Kröß; Mitt. a. d. hist. Lit.
34, 75-80 G. Wolf; Rev. d’hist. eccl. 6, 857-83
Cauchie; Hist. Zt. 96, 481-86 Brandi. [1347
Postina, A., Beitr. z. G. d. Trienter Kon-
zils. II. Periode. (Röm. Quartalschr. 18, 385
-W.) 1) Brief Alexanders Candidus an Jul.
van Zwichem. 2) Brief d. theol. Fakult. zu
Köln an ebendenselb. [1348
Sasta, Die röm. Kurie u. d. Konzil v. Trient
unter Pius IV. Aktoeustücke, s. 04. 3003.
Rez.: Mitt. a. d hist. Lit. 33, 89-99 Gust.
Wolf; Arch. d. R. Società Rom. di storia
patria 27, 271-74 O. T.; Röm. Quartalschr.
Ir, 396-98 Ehses; Rov. des questions hist. 79,
303-5 Jordan; Gött. gel. Anz. Op, 69-74 Frie-
densburg, Arch. stor. ital. 5. Ser., 36, 410-17
Carcereri; Zt. f. kath. Theol. 29, 702-4 Kröß;
Rev. d'hist. eccl. 6, 404-6 Deschepper; Hist
Zt. 96, 486 89 Brandi; Arch. f. kath. Kirchen-
recht 85, 189f. Allmang. [1349
Canisii epistulae et acta; colleg.
etc. O. Braunsberger (s. '01, 3321).
Vol. IV: 1563-65. LXXXI), 1124 S.
30 M. 1350
Rez.: Röm. Quartalschr. 19, II, 153-57
Ehses; Katholik oe, I, 71-74 Bellesheim, Rev.
d’hist. eccl. 6, 383-89 Tobac; Hist. Jahrb, 27,
3339-44 Paulus.
Bannier, W. A. F., De Inventaris
van het Archief van Filips van Marnix
benevens eenige brieven uit dat
Archief. (Bijdr. en meded. v. h. Hist.
Genootsch. te Utrecht 26, 238-89.)[1351
Konsistorial - Beschlüsse, Kölni-
sche, Presbyterial-Protokolle d. heiml.
köln. Gemeinde 1572-1596; hrsg. v.
E. Simons. (XXVI v. Nr. 194.) Bonn,
Hanstein. xxxıj, 510 S. 18 M. [1352
Tschamber, K., Verein zur Landes-
rettung. Gegründ. zu Straßburg am
Mittwoch nach Matthäi i. J. 1572.
(Jahrb. f. G. Els.-Lothr. 21, 59-7 7.)[1353
[Abdruck e. im Staatsarch. Basel befindl.
Abschrift d. Landtagsbeschlusses.]
Schenner, F., Quellen z. G. Znaims
im Ref.-Zeitalter (s. "05, 3166). Schluß.
(Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mährens u.
Schlesiens 9, 424-58. 10, 82-144.) [1354
Nuntlaturberichte a. Dtld. etc.: 1585-1590.
2. Abt.: Die Nuntiatur aıu Kaiserhofe. Hälfte:
Germanico Malaspina u. Filippo Sega. Bearb.
v. R. Reichenberger, s. ’05, 3167. Rez.:
Röm. Quartalschr. 19, II, 95-97 Ehsea; Hist.
Jahrb. 26, s56f. Greving; Mitt. a.d. hist. Lit.
34, 80-86 G. Wolf; Theol. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 4
Virck; Rev. benedict. 23, 145-47 Berliere. [1355
"DI
Loserth, J., Das Haus Lobkowitz u.
d. Gegenref.: Aktenstücke a. d. steier-
märk. Landesarchiv. (Mitt. d Ver. £ G.
d. Dt. in Böhmen 43, 511-18.) [1356
Waldenfels, W. Frhr. v., Diplomat.
Sendung d. Markgräfl, Brandb. Geh.
Rates Christoph v. Waldenfels zu
Heinrich IV., König v. Frankr. (Arch.
f. G. ete. v. Oberfranken XXII, 3,
66-90.) [1357
Glücklich, J., Mandát proti
Bratiim z 2. záři 1602 a jeho pro-
váděni v letech 1602-1604. (Sitzungs-
berr. d. Kgl. Böhm. Ges. d. Wiss.
'04, X.) Prag, Řivnáč. 28 S. [1358
[Das Mandat gegen d. Brüder v. J. 1602.)
Cauchie, A., Lettres de Benti-
voglio (1615) et de Stravius (1642)
& la fin de leur mission aux Pays-Bas
catholiques. (Mélanges Fredericq 319
-27.) — H. Lonchay, Le serment de
fidélité prêté par les Belges à Phi-
lippe II. en 1616. (Aus; Mélanges
P. Fredericq.) Brux., Lamartin. 1904.
9 S. 1fr. [1359
Sommerfeldt, 6., Verhandlgn.
Polens mit d. Kurf. eorg Wilhelm
im Dez. 1627. (Altpreuß. Monatsschr.
42, 383-96.) [1360
Acta publica. Verhandlgn. u. Kor-
respondenzen d. schles. Fürsten u.
Stände. Mit e Anh.: Beitrr. z. G. d
Gegenref. in Schlesien vornehml. f
d. J. 1628. Namens d Ver. £ G.
etc. Schlesiens hrsg. v. J. Krebs.
Bd. VII: 1628. Bresl., Wohlfarth.
oui, 282 S. 10 M. [1361
Mumm, R., Die Polemik d. Mart.
Chemnitz geg. d. Konzil v. Trient.
TIl. I. Mit e. Verzeichn. d. geg. d.
Konzil gerichtet. Schrr. (Jenens.
Diss.) Lpz ‚Deichert. 104S. 2M. [1362
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '05, Nr. 42 O. Clemen;
Zt. f. Kirch.-G. 26, 515. Kropatscheck; Theol.
Lit.-Ztg. ’06, Nr. 4 Tschackert.
Dürrwächter, Christ. Gewold, 8. op, 1312
Rez.: Hist. Zt. 95, 90-92 Riezler; Theol. Lit.-
Ztg. 05, Nr. 18 Köhler; Röm. Quartalschr.
18, 402f. Ehses; Hist. Jahrb. 27, 181 f. Stein-
berger; Mitt. a. d. bist. Lit. 34, 200-205
G. Wolf. [1363
Hättner, F., Stammbuch d. luth. Pfarrers
Geo. Eckenberger (t 1639 in Regensburg).
Hrsg. u. erläut. Mit e. Anbg. üb. d. Stamm-
bücher d. Chr. Agricola a. Amberg 1607-1644
u. d. Veit Endres zu R«sensb. 1594-1623.
(Vhdlgn. d. Hist. Ver. e Oberpfalz u. Regensb.
56, 35-165.) [1364
Steuer, F.. Zur Krit. d. Flu,schrr. üb.
Wullenstsins Tod, s. "ui, 3INta. (Sep. Prag,
Calve. 888. 1 M. 10.) Rez.: Hist. Jahrb. 27, 407
Steinberger. [1365
4*
"Oz
Amsler, A.. Le catéchisme de Heidelberg;
étude de théologie pratique. (Paris. thèse.)
Paris, Soc. nouv. de )ibrairio et d’6dition.
35 S. [1366
Kolde, Th., Ein kryptocalvinist. Katechis-
mus f. d. Grafsch. Ortenburg a d J. 1598
(Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 11, 241-68.) [1367
Velden, A. v. den, Kirchenbuch d. niederL-
reform. Gemeinde zu Frankenthal, beginn. 1565.
(Monatsschr. d. Frankenth. Altert.-Ver. 08,
Nr. 5ff.) [1368
Knodt, E., Die v. d. Grafen Albrecht u.
Pbilipp i. J. 1576 publiz. Nassau-Saarbricken-
sche Kirchenordng. u. Agende u. ihre Weiter-
entwickilg. Herborn, Bu, bh d. nass. Colpor-
tagever. 161 S. 2 M. [1369
Schultze, V., Waldeckische Visitations-
berichte: 1556, 1558, 1563, 1565. (Arch. f.
Ref.-G. 2, 325-61.) (1870
Knoke, K., Beschwerdeschrift d. Pradi-
kanten Hartm. Henremann an d. Rat üb. d.
Bürger Steffen Ramme. Bild a. d. kirchl.
Leben Göttingens a. d. J. 1565. (Ebd. 3,
863-84.) [1371
Rolfs, C., Dithmarsische Visitations-Artikel
v. J. 1574. (Schrr. d. Ver. f. schlesw.-holst.
Kirch. OG. 2. R., Bd. 3, 401-19.) [1372
Könnecke, M., Ev. Kirchenvisitationen d.
16. Jh. iu d. Grafsch. Mansfold (s. ’05, 3177).
T). VI: Die 3. Kircheuvisit. unt. Menzel.
Abt. 2: 1579. (Mansfeld. Bil. 19, 1-36.) [1373
Hinnick, W., Kirchen Rechnung der under
Kirchenvätere zu Dohna 1604-16 5. (Kirch.
Jahresber. d. Kirchgemeinde Dohna 04.
3-12.) [1374
Elermann, Lazarus Schwendi, Frhr. v.
Hohenlandsberg, o dt. Feldoberst u. Staats-
mann d. 16. Jh., a ’05, 1322. Rez.: Zt. f. G.
d. Öberrh. N. F. 20, 690-93 Gust. Wolf; Lit.
Zb). ’06, Nr. 9; Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 194-
96 Barge. [1375
Novodworskij, V. V., Kampf um
Livland zwisch. Moskau u. Polen,
1570-1582. [Russisch!] St. Petersb.
1904. 304, 49 S. [1376
Kez.: Sitzungsberr. d. Ges. f. G. d. Ostsee-
provinzen RußBlands ’04, 273-83 v. Hedenstrum.
Feller, R., Das savoyische Bünd-
nis 1577. (Beete d 60. Jahresver-
sammilg. "Op d. Allg. G.forsch. Ges.
d. Schweiz dargebr. v. Hist. Ver. d.
Kant. Bern. S. 51-96.) [1377
Kropatscheck, G., Kirch) Sammlgn. im
Fichafeld f. d. Türkenkrieg 1595. (Mühlhäus.
G.bll. 6, 120f.) [1373
Lennel, F., Le siège de Calais par
les Espagnols 1596. (Ann. de l'Est et
du Nord 1, 554-78; Taf.) E
Günther, L., Kepler u. d Theologie.
Ein Stück Religions- u. Sitten-G. a.
d. 16. u. 17. Jh. Gießen, Töpelmann.
xv),144S. 2M.50. Vgl.'05,1311. [1380
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '05, Nr. 42 S. Günther;
Lit. Zbl. ’05, Nr. 46 W. Kr: Hist. Jahrb 26,
904f. Paulus; Zt. f. Kirch.-G. 26, 518f. Kro-
patscheck; Theol. Lit.-Ztg. oe, Nr. 3 Cohrs.
Kerschbaumer, A., Kardinal Klesl.
Eine Monographie. 2. umgearb. Aufl.
Wien, Kirsch. xj, 328 S. 4 M. [1381
Bibliographie Nr. 1366—1422.
Glaser, H., Episode a. d. Politik
d. Herzogs Johann Casimir v. Coburg.
(Zt. f. thür. G. N. F. 16, 1-34.) [1382
Schneider, Benno, Der Mantua-
nische Erbfolgestreit. Bonn. Diss.
92 S. [1353
Schweitzer, V., Wahl d. Grafen Berthold
v. Königsegg zum Bischof v. Verden 1629.
(Röm. Quartalschr. 19, II, 3-13.) (134
Ludwig, K., Wallenstein in Karlsbad.
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 48.
519-26.) [1385
Lenz, M., Gustav Adolf. (Lenz, Ausgew.
Vortrr. u. Aufsätze S. 58-86.) — Schybergson,
War Gustav Adolf ein Glaubensheld oder ein
Politiker? (Aus „Finsk Tidskrift“ in Schy-
bergson, Hist. Studier. Stockholm 1904.) [1336
retzschmar, Gustav Adolfs Pläne u. Ziele
in Dtid. u. d Herzöge zu Braunschw. u. Lūne-
burg, 8. ’05, 1333. Rez.: Svensk hist. tidskr
24, Ofversikter 43-50; Lit. Zbl. "op, Nr. 20;
Forschen. z. brandb. u. preuß. G. 18, 328-831 Ge-
bauer; Hist. Jahrb. 27,115-22 Schweitzer; Mitt.
a. d. hist. Lit. 34, 206-8 Schaer; Zt. d Hist.
Ver f. Niedersachs.’05, 516-20 Geo.Winter. [1357
Wollesen, E., Zum Besuch Gustav Adolfs
in Werben. (Jahresber. d. Altmark. Ver. f.
vaterl. G. etc. zu Salzwedel 31, 125 f.) [133
Pange, J. de, Charnace et l'alliance
franco-holland., 1633-37. Paris, Picard.
die, 187 $. [1389
Konze, F., Stärke, Zusammensetzg.
u. Verteilg. d. Wallensteinisch. Armee
währ. d. J. 1633. (Bonner Diss.) Bonn,
Behrendt 1906. 118 S. 1 M. 50. [1390
Jacob, Von Lützen nach Nördlingen, s.
'04, 3049. Roz.: Hist. Zt. 95, 92-95 M. Ritter;
Mitt. a. d. hist. Lit. 33, 448 -54 Gust. Wolf;
Lit. Zbl. ’06, Nr. 2; Hist. Jahrb. 27, 230f
V. Sch. [1391
Pieth, F., Feldzüge d Herzogs
Rohan im Veltlin u. in Graubünden.
Mit 8 Skizzen. Bern, Web vs,
170 S. 4 M. 1392
. Gr.
Grimberg, Ca Beitrr. z. G.
Kurfürsten. Berl. Diss. 99 S. [1393
Rez : Mitt. a. d. hist. Lit. 33, 454-56 Hirsch.
Loserth, Jes Die Fam. Ungnad u.
d. Stift St. Lamprecht in d. Jahren
1671-1573. Ein Beitr. z. G. d. Pro-
testantismus in Steiermark. (Jahrb. d.
Ges. f. G. d. Protest. in Österr. 26,
42-57.) — R. Schmertosch v. Riesen-
thal, Nikol. Troilus, d. letzte utra.
quistische Rektor d. Univ. Prag
(Ebd. 91-105.) — M. Grolig, Zur G.
d. Protestantismus im Schönhengster
Lande. (Ebd. 110-52.) [1394
Grilinberger, 0., Wallseer Spital zu
Ottensheim. (Arch. f. d. G. d. Diözese Linz
1, 46-81.) x [1395
Pokorny, F., /ernotinovy snahy
o unii zemí rakouských (Zierotins
Bestrebgn. um d. Union d. österr.
Länder). Progr Pisek. 1904. 18S. [1396
Reformation, Gegenreformation u. 30jähr. Krieg: Innere Verhältnisse.
Loserth, J., Das Haus Stubenberg
u. d. böhmische Aufstand v. 1618.
Beitrr. z. G. d. nordöstl. Böhmens.
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen
44, 1-46.) [1397
Stiere, F., Oberösterr. Bauernauf-
stand d. J. 1626. 2. Aufl. (8. op, 1345).
18.-20. (Schluß-) Lfg. Bd. I, 345-48;
Bd. II, 225-348. à 60 Pf. [1398
Goetz, K., Angebl. Adelsverschwörung geg.
Herzog Albrecht V. v. Bayern, 1563.64.
(Forschgn. z. G. Bayerns 18, 211-29.) Rez.:
Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 12,136 f. Kolde. [1392
Högl, M., Gegenreformation im
Stiftlande Waldsassen. Regensb,.,
Manz. Xij, 248 S. 5 M. [1400
Wilke, G., Georg Karg (Parsimonius), sein
Katechismus u. sein doppelter Lelhırstreit.
Erlang. Diss. 1904. 91 S. [1101
Dierlanm, Th., Kirchheimer Amt in d.
Zeit d. 30jähr. Krieges. (Württb. Vierteljhfte.
14, 423-35.) Moser, Unterboihingen im
30jähr. Kriege. (Ebd. 436-47.) [1402
Clausing, Jos., Streit um d.Kartause
vor Straßburgs Toren, 1587-1602. Tl.I.
Straßb. Diss. 36 S. [1403
Rott, H., Kirchen- u. Bildersturm
bei d. Einführg. d. Reform. in d.
Pfalz. (N. Arch. f. G. d. St. Heidelb.
6, 229-54.) [1404
Becker, Edward, Hoimfall d. Sternen-
felsischen Lebens zu Kürnbach an Hessen.
(Zt. f. G. d. Oberrh. 20, 389-421.) [1405
Diehl, W., Untergang d. alt. reform.
Gemeind
burg an d. Bergstraße 1623-1650.
Hirschhon, SelLstverl. 1904. 63S. [1406
Block, Blatt aus d. Schenkischen Unruhen.
(Rhein. G.bll. 8, 181-83.) [1407
Wehrhan, K., Bedrängnisse d. Elberfelder
(u. ! armer) reform. Gemeinde am Ausgange
d. 16. Jh. u. d. ihr durch d. Grafen Simon VI.
zur Lippe gewährte Schutz. (Zt. d. Berg.
G.-Ver. 38, 46-60.) f [1408
WeBling, A., Konfessionelle Un-
ruhen in d. Reichsstadt Aachen zu
Beginn d. 17. Jahrh. u. ihre Unter-
drückung durch d. Kaiser u. d. Spanier
1614. Straßb. Diss. x, 115 S. [1409
Rez.: Aus Aachens Vorzeit 18,201 f. Brüning.
Vander Linden, H., De ontvolking van de
stad Leuven gedur. de 16. eeuw. (Aus:
Mélanges Paul rredericg.) Brux., Lamertin.
6 5. 1fr. [1410
Tersteeg, J., Vijf bange jaren: Gouda
1512-1576. (Bijarr. voor vaderl. gesch. 4. R,
5, 1-15.) [1411
Nikol. Wiggers (Vigerius). Lebensbild a.
d. Zeit d kirchl. Restauration. (Hist.- polit.
Bil. 136, 717-33; 802-15.) [1412
Scherer, C., Zur G. v Stadt u. Land Fulda
in d. Jahren 1631 u. 1632. (Fuldaer G.bll. 3,
81-95; 97-108) — J. Kartels, Einführg. d.
evang. Gottesdienstes in d. Pfarrkirche zu
Fuldu währ. d. hess. Okkupation 1632-1634.
(Ebd. 1, 156-59; 171-76.) 1413
en im Pfälzer Amt Starken- `
*53
Kayser, Hannov. Enthusiasten d.
17. Jh. (Zt. d. Ges. f. niedersächs,.
Kirch.-G. 10, 1-72.) [1414
Veeck, 0., Abschaffung d. Seniorats in d.
bremisch. Kirche (Zt. f. Kirch.-G. 26, :14
-34.) [1415
Merkel, R., Beitrr. z. Charakterist.
Joh. Pfeffingers. (Beitrr. z. süchs.
Kirch.-G. 19, 216-20.) — F. Blauck-
meister, Sachsen u. d. Erbauung
evang. Kirchen in Böhmen nach Erlaß
d. Majestätsbriefes. (Ebd.1-40.) [1416
Pinder, 0., Pegaus Kriegsdrang-
sale in d. Jahren 1633, 1637 u. 1644
nach d. im Kgl. Hauptstaatsarch. zu
Dresd. befindl. amtl. Berichten. (Wei-
tere Beitrr. z. Heimatskde. Pegaus
Nr. VII-IX; hrsg. v. Vorstand d.
Museums zu Pegau.) Pegau, Dr. v. H.
Günther. 48 S. [1417
Spannagel, K., Konr. v. Burgsdorfi, s. '08,
3398. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 31, 449-53
Hirsch; Hist. Zt. 95, 95f. M. Ritter; Hist.
Vierteljschr. 8, 433-40 Hötzsch; Lit. Zbl. ’05,
Nr. 34 [1418
Levinson, A., Polnisch-Preußisches
a. d. Bibliotheca Borghese im Vati-
kan. Archive (s. '01, 1327). II: Kampf
d. Ermländ. Bischofs Simon Rudnicki
um d. St. Nikolai-Pfarrkirche in
Elbing nach rom. u. Danzig. Quellen.
(Zt. d. Westpreuß. G.-Ver. 48, 83
SEA [1419
c) Innere Verhältnisse (unter Aus-
schluß von Religion und Kirche).
Traktat üb. d. Reichstag im 16. Jh.
Eine offiziöse Darstellung a. d Kur-
mainz. Kanzlei. Hrsg. u. erl. v.
K. Rauch. (Quellen u. Stud. z. Verf.-
G. d. Dt. Reiches in Mittelalter u.
Neuzeit, hrsg. v. Zeumer. I, 1.)
Weimar, Böhlau. 122 S. 4 M. 20.
(Subskr.-Pr : 3 M. 40.) [1420
Rez.: Zt. d Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 26,
Germ. Abt, 382f. Stutz.
Hofordnungen, Dt., d 16. u. 17.Jh.
Mit Unterstützg. d. Preuß. Akad. d.
Wiss. hrsg. v. A. Kern. Bd. I:
Brandenb., Preußen, Pommern, Meck-
lenb. (Denkmäler d. dt. Kultur-G.
Abtlg. 2: Ordngn. Bd. I.) Berl., Wed.
mann, xvj. 316 S. 10 M. [1421
Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 1.
Hirn, F., G. d. Tiroler Landtage,
1518 bis 1525. Ein Beitr. z. sozial-
polit. Bewegung d.16.Jh. (Erläutergn.
etc. zu Janssens G. d. dt. Volkes;
hrsg. v. L. Pastor. IV, 5.) Freib.,
Herder. xj, 124 S. 2 M. vu [1422
"54
Mühlbauer, F., Die oberpfälz.
Landstände u. ihr Einfluß auf d.
Steuerwesen, besond. d. Ungeld. (Ar-
chival. Zt. N. F. 12, 1-78.)
J. Breitenbach, Zur G. d. Kreis-
archivs Neuburg. (Ebd. 133-55.) [1423
Beemelmans, W., Beitr. z. G. "d. amtlich.
Behandlg. d. Baues) d. Rathauses in Ensis-
heim. (Jahrb. f. G. etc. Els -Lothr. 21, 45
BEA [1424
Halley, Huldigung d. Dörfer d. Nieder-
amts Trier vor d. Kurfitrsten Jak. v. Eltz
27. Apr. 1569 u. vor d. kurt Joh. v. Schönen-
berg 13. Sept. 1581 auf d. Banne v. Longuich.
(Trier. Chronik N. F. 1. 1:5 90) [1425
Rehker, H., Die landesherrlich.
Verwaltungsbehörden im Bist. Osna-
brück vom Regierungsantritte Jo-
hanns IV. v. Hoya bis z. Tode Franz
Wilhelms (1553-1661). Münster. Diss.
92 S. [1426
Koch, Ernst, Die v. Graf Georg
Ernst zu Henneberg aufgestellte Ord-
nung d. ern Hofhaltes u. d gräfl.
Beamtenstellen. (Zt. d. Ver. f. thür.
G. N. F. 15, 355-86.) [1427
Hass, M., Landständ. Verfassg. u.
Verwaltg. in d. Kurmark Brandenb.
währ. d. Regierg. d. Kurf. Johann
Georg (1571-1598). Abschn.I, Kapit. 1.
Berl. Diss. 100 S. [1428
Dermietzel, P., Studien üb. d.
Gemeindeverwaltg. u. d. Gemeinde-
haushalt in Barmen, sowie üb. d.
Verwaltg. d. Amtes Beyenburg um
d. Wende d. 16. Jh., als Vorstudien
zu e. Gesch. d. Garnnahrung im
Wuppertal. Finleitg. u. Kapit. 1u. 2.
(Zt. d. Berg. G.-Ver. 38, 135-226.)
Kap. II u. IV: Berl. Diss. 60 S. [1429
Punir, B., Noch einige Aktenstücke
zum 5°, Streite im 16. Jh. (Zt. f.
kath. Theol. 29, 178-90.) Vgl. ot,
3.407. [1430
Wartmann, H.. Jak. Rainspergs
Tagebuch: 15. Dez. 1552-7. März 1553.
(Beitrr. z. St. Gall. G. 41-112.) [1431
Strieder, J., Inventur d Firma
Fugger a. d. J. 1527; eingeleit. u.
hrsg. (Zt. f. d. ges. Staatswiss. Er-
günzgshft. XVII) Tübing., Laupp.
zu, 127 S. 3 M. 60. (Subskr.-Pr.:
3 Mi [1432
Rez. Dt. Lit.-Ztg. oe, Nr.17 P. Sander
Humbert, J., L'occupation allem.
du Venezuela au 16. siècle. Période
dite des Welser: 1528-1556. (Paris.
These.) Paris & Bordeaux, Feret.
x, 87 S.; Kte. 4 fr. 50. [1433
ze ss er NV u ze Te =, eg
Bibliographie Nr. 1423—1479.
Rübsam, J., Postavisi u. Postconti
a. d. Jahren 1599 bis 1624. (Dt. G.bll.
7, 8-19.) [1434
Giefel, J., Pustverbiudg. zwisch. Asperg
u. Stuttgart im 30jahr. Kriege. (Ludwigs-
burg. Ztg. '04, Nr. 134) [1135
Bresslau, H., 2. Gutachten üb. d angebl.
Dagsburger Waldordnung v. 27. Juni 1613.
(Jahrb. d Ges. f. lotbr. oO 16, 1-55.) Vgl.
1900, 1402. [1436
Zimmermann, P., Herzog Julius
zu Braunschw. u. Lüneb. in volks-
wirtschaft, Beziehg. (Hans. G.bll.
’04,5, 33-62.) 1437
Ausfeld, Soziale Zustände in Staß-
furt zu Anfang d 17. Jh. (G.bll. f.
Magdeb. 40, 61-72.) [1438
kartels, J., Bestrafung d Stadt Fulda
wegen nichtverhindert. Plunderung d Juden
1591. Beitr. z. G. d. Juden im Hochstift Fulda.
(Fuldaer G.bll. 2, 161-76) [145%
Oppermann, W., Schuldlehre d.
Carolina. Leipz. Diss. 1904. 46S. [1440
Schulz, V., Beitrr. z. G. d. Kammer-
gerichts d. Königreichs Böhmen, 1526-
1627. (Historicky Archiv. Bd. 24.)
Prag 1904. 193 S. 1441
Fischel, A., Beitrr. z. G. d. dt.
Rechts in Böhmen aus e. Komotauer
Rechtssammlg. (Mitt. d. Ver. f. G. d.
Dt. in Böhmen 44, 145-79.) [1442
Fischer, J., Üb. Rechtspflege in Bayern
im 16. Jh. (Beil. z. Allg. Zug Op, Nr. 185.) [1413
Günther, 0., Die Willkür d. Stadt
Dirschau v. J. 1599. (Zt. d. West-
preuß. G.-Ver. 48, 30-53.) [1444
Distel, Th., Kursächsische Hermäa. (Zt.
f. d. ces. Strafrochtswiss. 35, 607 f.) [1445
Müller, Geo., Lehns- u. Landes-
aufgebot unter Heinrich Julius v.
Braunschw.-Wolfenb. (Quellen etc. z.
G. Niedersachs. Bd. XXIII.) Hannov.
u. Lpz., Habn. xuj, 619 S. 12 M.
(TL I. Götting. Diss. 1904. 67 S.) [1446
Korn, R., Kriegsbaumeister Graf
Rochus zu Linar, sein Leben u.
Wirken. Dresd., Heinrich. x11), 140 S
6 M. . [147
Winckelmann, 0., Zur Lebens- u.
Famil.-G. Dan. Specklins. (Zt. f. G. d.
Oberrh. N. F. 20, 605-20.) [1448
Merkle, S., Das Konzil v. Trient
und d. Universitäten. Univ.-Festrede.
Würzburg. 44 S. [1449
Schaudig, H., Zur G. d. Beziehgn. d.
steirisch. Landschaft zu dt. Universitäten an
d Wende d 17. Jh. (Jahrb. d. Ges. f. G. d.
Protest. in Österr. 26, 58-65.) [1150
Pfleger, L., Mart. Eisengrein u. d. Uni-
vorsität Ingolstadı 1562-78. Münch. Diss.
7 8. Vgl. ’05, 1394. [1451
Reformation, Gegenreformation u. 30jähr. Krieg: Innere Verhältnisse.
Scheel, W., Die dt. Grammatiker d. 16. Jh.
u. ibr Verhältnis z. dt. Unterricht. (Mitt. d.
Ges. f. dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 15, 87-99.) —
K. Kern, Sebast. Coccius, Erzieher u. Lehrer
d Prinzen Eberhard v. Württemb 1551-1562.
(Ebd. 100-118.) [1452
Löffler, K., Die ältest. Dortmunder Schul-
gusetze. (Beitrr. z. G. Dortmunds 13, 1-13.) —
RB. Mücke, Aus d. älter. Schul-G. Ilfelds (s.
’03, 3423). Forts. Progr. Ilfeld. 4°. 30 5. —
G. Liebe, Der Streit um d. Schulaufsicht in
Halle 15533. (G.bll. f. Magdeb. 40, 20-32.) —
Spangenberg, Urkundliches z. ältest. G. d.
Kiosterschule Roßleben. Progr. Roßleb. 4°.
xj S. (1453
Götze, A., Die hochdt. Drucker d.
Reformationszeit. Straßb., Trübner.
xuj, 127 S. u. 79 Bl. in Fksm.
8 M. 50. [1454
Rez.: Lit Zbl. "um, Nr. 6 u. Zbl. f Bi-
bliothw. 23, 83-87 Johs. Luther.
Crüwell, ü. A., Die niederösterr. Refor-
mationsdruckerei. Nachträrliches. (Zbl. f.
Bibliothw. 23, 71-74.) Vgl. ’04, 1252. — M.
Grolig, Büchersammlgn. d. 17.Jh. in Mährisch-
Trübau. (Börsenbl. f. d. dt. Buchhandel ’05,
Nr. 234.) Vgl. ’05, 8252. — K. Löffler, Der
Dortmunder Buchdruck d. 16. Jh. (Beitrr. z.
G. Dortmunds 13, 27-78.) [1455
Andrea Alciato e Boni-
facio Amerbach. (Arch. stor. ital.
36, 100-135.) [1456
Doblinger, M., Hieron. Megisers
Leben u. Werke. (Mitt. d Inst. f.
österr. (.forschg. 26, 431-78.) [1457
Kälin, J., Franz Guillimann, e.
Freiburg. Historiker von d. Wende d
16. J. (Freiburg. G.bll. 11, 1-223.) [1458
Michow, H., Ant. Wied, e. Danzig. Karto-
graph d. 16. Jh. Hamb., Griese. 88. [1459
Grosse, R., Steph. Ritters Gram-
matica German. Nova, Marb. 1616.
Gött. Diss. 1904. 68 S. [1460
Costa, A 2
Niemann, @., Die Dialogliteratur
d Reformationszeit nach ihr. Ent-
stehg. u. Entwicklg. Eine literarhist.
Studie. Leipz. Diss. 92 S. [1461
Rez.: Theol. Lit.-/tg. '06, Nr. 4 Bossert;
Lit. Zbl. ’06, Nr. 14 W-n.
Kopp, Volks- u. Gesellschaftslieder d.
16 Jh. s. Nr. 1218. "1462
Wickram, Geo., Werke (s. "04.
3135). Bd. VI (Tobias; Knabenspiegel).
Bd. VII (Ovids Metamorphosen Buch 1
-8). Hrsg. v. J. Bolte. (Biblioth. d.
Lit. Ver. in Stuttgart 236 u. 237.)
xcjx, 343; L, 402 H [1463
Hauffen, A., Fischart-Studien (s.
"04, 3026). VII: Geistl. Lieder u.
Psalmen. (Eupborion 11, 22-65;
371.) [1464
Wendeler, C., Bildergedichte d 17. Jh.
hrsg. v. J. Bolte. (Zt. d. Ver. f. Volkskde.
15, 27-45, 150-65.) — A. Englert, Die mensch-
aaa aaa a E
+55
lichen Altersstufen in Wort u. Bild.
349-412.) "1464 a
Teichmann, W., Jos. Zschorn v.
Westhofen. Beitr. z. elsäss. Lit.-G.
d. 16. Jh. (Jahrb. f. G. ete. Els.-Lothr.
21, 161-238.) Straßb., Heitz. 113 S.;
Taf. 2 M. 30. (Straßb. Diss.) [1465
Seoger, Das Faustbuch von 1587. Progr.
Burg. 4°. 82 S. [1466
Manheimer, V., Gryphius - Bibliographie.
(Euphorion 11, 406-20; 705-15.) [1467
(Ebd.
Jacoby, H., Simon Dach u. d. Königs-
berger Dichterbund. (Beil. z. Allg. Ztg. "ui,
Nr. 177f.) [1468
Beinert, J., Dt. Quellen u. Vorbilder zu
H. M. Moscheroschs Gesichten Philanders
v.Sittewald. Freiburg. Diss. 1904. 64S. [1459
Born, F., Die Beldensnyder. Ein
Beitr. z. Kenntn. d. westfäl. Stein-
plastik im 16. Jh. (Beitrr. z. westfäl.
Kunst-G. II.) Münster, Coppenrath.
79 S.; 17 Taf. 7 M. 60. — Ders.,
Henrik u. Joh. Beldensnyder. Münster.
Diss. 44 S. [1470
Mader, F., Loy Hering; Beitr. z.
G. d. dt. Plastik d 16. Jh. Münch.,
Ges. f. christl. Kunst. 4°. vıj, 122 S.
m. 70 Abbildgn. 6 M. 50. [1471
Rez.: Hist.-polit. BIL 136, 854-58 Fürst.
Hofmann, F. H., Beitrr. zu Loy Hering.
(Altbayer. Monatsschr. 5, 1-16.) [(14:1a
Schulz, Fritz Traug., Der Hirsch-
vogelsaal zu Nürnberg. Nürn),,
Schrag. 728.;108S.Abbildgn.8M.[1472
Rott, H., Ott Heinrich u. d. ku: et,
(= Nr. 783.) [1473
Rez.: Dt.Lit.-Ztg. ’05,Nr. 49 Oechelhaeuser.
Peltzer, A., Anthoni, d Meister vom Ott-
beinrichsbau zu Heidelb. Heidelb., Winter.
25 5. 80 Pf. Rez.: Lit. Zbl. "oi, Nr. 47 OG G.;
Dt. Lit.-Ztg. ’05, Nr. 49 v. Ovchelhaeuser. [1174
Obser, K., Der Baumeister d. neuen
Schlosses zu Baden. (Zt. f. G. d. Oberrh.
20, 505 f.) 11475
Kalkoff, P., Zur Lebens-G. Dürers
(s. 05, 1419). Forts.: Dürer, Sebast.
Brant u. Konr. Peutinger in Antwerpen
im Sommer 1520. (Repert. f. Kunstw.
28, 474-85.) — Vgl. Nr. 1232f. [1476
Peitzer, A., Dürer u. Friedr. III.
v.d. Pfalz. (Hft.61 v. Nr.606.) Straßb.,
Heitz. 54 S.; 8 Taf. 3 M. [1477
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. "uë Nr. 1 Singer.
Urkunden, Die, üb. Rembrandt,
1575-1721. Neu hrsg. u. komment. v.
C. Hofstede de Groot (Quellen-
studien z. holländ. Kunst-G. III)
Haag, Nijhoff. 524 S. 10 M. [1478
Verhaeren, E., Rembrandt; biogr.
critique, illustrée de 24 reproductions
hors texte. (Les grands artistes.)
Paris, Laurens. 1904. 127 S. [1479
*56
Stolberg, A., Tobias Stimmer.
Mit Beitrr. z. G. d. dt. Glasmalerei
im 16. Jh. Mit 10 Taf. Berner Diss.
173 S. [1480
Obser, K., Abel Stimmer. (Zt. f. G. d.
Oberrh. N. F. 20, 680 f.) [1481
Sigismund, E., Andr. Vogel u. s. Dresdner
Ansichten. (Dresdner G.bll. "op, 12-22.) [1482
Egli, J., Glasgomälde d. Monogrammisten
NW im Hist. Museum zu St. Gallen. (Beitrr.
z. St. Gallisch. G. S. 267-303; 12 Taf.) [1483
Kaulfuß-Diesch, K. H., Inszenie-
rung d. dt. Dramas an d. Wende d.
16. u. 17. Jh. Ein Beitr. z. älter. dt.
Bühnen-G. (Probefahrten. Erstlings-
arbeiten a. d. Dt. Seminar in Leipz.
Hrsg. v. A. Köster. VII.) Lpz., Voigt-
länder. 236 S. 6 M. [1484
Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 12 M. K.
Hüttner, F., Aus d. Tagebuche
eines Echter v. Mespelbrunn. (Arch.
f. Kultur-G. 8, 440-68.) [1485
Walter, M., Reichenbacher Chronik
1599-1620. Unt. Mitwirkg. v. W.
Scheid hrsg. v. W. Diehl. Hirsch-
horn a N., Selbstverl. v. D. 1904.
xj, 116 S. 1 M. 50. [1486
Rez.: Hess. Bll. f. Volkskde. 4, 84f.
Vogeler, Allerhand a. d. alten Soester
Chronik. (Zt. d. Ver. f. G. v. Soest u. d. Börde
21, 3-20.) [1487
Liebenau. Th. v., Abergliubisches a d.
Tessin. (Anz. f. schweiz. G. op, 30f.) — F.
Techen, Von e. über Wismar i. J. 1637 be-
obacht. Wunderzeichen. (Juhrbb. f. mecklenb.
G. 70, 183-90.) [1458
Beemelmans. W., Hexenprozeß geg. d.
Großmutter d. Dichters Jakob Balde. (Zt. f.
G. d Oberrh. 20, 359-88.) — Lager, Bruch-
stücke a. d. Rechtspflege zu Filzen a. d. Saar
(Hexenprozesse) in früher. Jahrhh. (Trier.
Chronik. N. F. 1, 145-56.) [1489
Hertzog, A., Inventare d. früher. Franzis-
kanerklosters von Colmar. (Jahrb. f. G. etc.
Els.-Lothr. 21, 23-44) [1499
Hartl, J., Vorbereitgn. zu e. Kollegialtage
in Nürnberg 1580 (Versammig. d. Kaisers u.
d. Kurfürsten) u. Lieferg. v. Lebensmitteln
a. d. Oberpfalz in d genannte Reichsstadt.
(Vhdlign.d. Hist. Ver. v. Oberpfalz u. Regensb.
bn, 1-34.) "491
Klassert, A., Vom Zutrinken. Ein Beitr.
z. MaBigkeitabewegung im 16. Jh. (Klassert,
Mitt. a. d. Michelstädt. Kirchenbiblioth. I.)
Progr Michelstadt. 4°. S. 1-7. [1492
Schieß, T., Gesellenschießen zu St. Gallen
im Mai 1527: Bericht e. Zeitgenossen. (Beitrr.
z. St. Gallisch. G. S. 11-40.) [1493
6. Vom Westfäl. Frieden bis z.
Tode Karls VI. u. Friedr.
Wilhelms I., 1648-1740.
Buch, D. S. v., Tagebuch 1674-
1683 (s. Op, 1444); hrsg. v. Ferd.
Hirsch. (Veröffentlichgn. d. Ver. f.
Bibliographie Nr. 1480—1532.
d. G. d. Mark Brandenb.) 2. (Schluß-)
Bd. 278 S. 7 M. [1494
Rez.: Forschgn. z. brandb. u. preuß. G.
18, 333-35 Arnheim; Hist. Vierteljschr. 8, 297
P. Haake; Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 210-12
Müsebeck.
Bericht, Glaubwürdiger, Wie ee in d
uralten Churfl. Haupt- u. Residenzstadt Trier
So erbärmlich hergehe. Gedr. im J. 1674.
(Trier. Chronik. N. F. 1, 160.) — Alex. Henn,
Zerstörung d. Trier. Stiftes St. Paulin durch
d. Franzosen i J. 1674; übers. v. J. Busch-
mann. (Ebd. 161-76.) (1:95
Seitz, Zur G. d. dänisch. Belagerg. Ham-
burgs i. J. 1686. (Mitt. d. Ver. f. hamb G.
Jg. 24, Bd. 8, 482-84.) [Originalbrief d. Ad-
vokaten Petrus Lange in Itzehoe.) [143
Borkowski, H., Aufzeichngn. v.
J. Ph. Rebeur üb. seine Tätigkeit
als Informator Friedr. Wilhelms (1.).
Vom 8. Mai 1697 bis Jan. 1701 is.
"Op, 3325). Schluß. (Hohenzoll.-Jahrb.
9, 155-68.) 1497
Staab, W., Aus d Taufbuch d Kirch-
gemeinde Affoltern am Albis 1712. Eintrag
v. Pfr. Hardmeyer. (Anz. f. schweiz. G.
‘05, 33-37.) [1498
Teige, J., Pamčti pražské z let
1732-1743 (Denkwürdigkeiten Prags
a. d. J. 1732-1743). (In: Sitzungsberr.
d. Kgl. Böhm. Ges. d. Wiss. 1904.)
Prag, Böhm. Ges. d. Wiss. 35S. [1499
Ruz.: Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 44,
Lit. Beil, S. 14 Horticka.
Kernkamp, G. W., Memoriën van
d. Zweedschen Resident Harald
Appelboom. (Bijdr. en meded. v. h.
Hist. Genootsch. te Utrecht 26,
290-375.) [1500
Pages, Coutributions A l’hist. de la polit.
franç. en Allemagne sous Louis XIV., s. '05,
3305. (Paris. These.) [1501
Walter, F., Karl Ludwigs Hilfegesuch
an d Bisch. v. Münster 1674. (Manuheim.
G.bll. 6, 18f.) [1502
Briefe d. Königin Sophie Char-
lotte v. Preußen u. d Kurfürstin
Sophie v. Hannov. an hannov.
Diplomaten. Mit Einleitg. hrsg. v.
R. Doebner. Lpz., Hirzel. xxıj,
393 S. 12 M. [1503
Rez.: Dt. Lit.-/tg. "op, Nr. 48 Geerds.
N. F. 20, 685-90 K. Jacob. [1504
Stübel, B., Did u. Frankreich zur Zeit
Ludwigs XIV. Im Lichte einiger Flugschrr.
betrachtet. (Deutschland 6, 435-45;531-41.) [1505
Anno 1639. (Mannheim. G.bll. 6,232-35 ) [1506
Tumbäült, G., Wie wurde Elsaß
französisch? (s. VÖ, 3193). II. (Hist.
Jahrb. 26, 737-72.) — Herber, Lud-
wig XIV. u. Straßburg bis 1681.
(Straßb. Diözesanbl. "op, 415-32; 464
21: 497-504.) [1507
Vom Westfälischen Frieden bis 1740.
Holzach, F., Üb. d. polit. Beziehgn.
d. Schweiz zu Oliver Cromwell (s.
"Op, 3306). Schluß. (Basler Zt. f. G.
5, 1-58.) [1508
Trefftz, J., Die schwed. Kriegs-
dienste u. Reisen Herzog Adolf Wil
helms v. Sachs.-Weimar 1656-1668
(s. "OB, 1452). Tl. II: 1660-1668. (Zt.
d. Ver. f. thür. G. N. F. 15, 243
-90.) [1509
Salzer, Der Übertritt d. Gr. Kurfürsten
v. d. schwed. auf d. poln. Seite währ. d.
1. nordisch. Krieges in Pufendorfs „Carl
Gustav‘ u. „Friedr. Wilhelm“, s. op, 1442.
Rez.: Mitt. a. d. bist. Lit. 33, 194-96 Hirsch;
Lit. Zb). op, Nr. 21; Hist. Zt. 95, 301f. Arn-
beim; Dt. Lit.-Zte. oe, Nr. 4 Spannagel. [1510
Klaje, H., Feldzug d. Kaiserlichen
unter Souches nach Pommern i. J. 1659.
Mit e. Karte v. Schävius. Gotha,
Perthes. 1906. x, 183S. 3M.60. [1511
Helmes, H., Übers. z. G. d. fränk.
Kreistruppen, 1664-1714. (Darstellgn.
a. d bayer. Kriegs- u. Heeres-G. 14, 1-
70.) Sep. Münch., Lindauer. 2M. [1512
Desmons, F., Etudes hist. ete. sur
Turnai durant le règne de Louis XIV.
La conquête en 1667. Tournai, Caster-
man. xv, 275 S. 4 fr. [1513
Rez.: Rev. crit. up, Nr. 43 Fb.
Favre, C. B., La diplomatie de
Leibniz (e "op, 3311). Forts. (Rev.
d’hist. diplom. 19, 545-71. 20, 201-
33.) — K. Braig, Friedensplan d.
Leibniz. (Hist. Jahrb. 26, 715-36.)
Vgl. '04, 1315. [1514
Muller, P., La bataille de Turck-
heim 5 janv. 1675.
Levrault. 35 S.; 2 Ktn. 1 fr. 25. [1515
Noël, L., Schlacht b. Fehrbellin. (Mitt. d.
Ver. f. G. Berlins ’05, Nr. 7.) Vgl.: R. Mielke
(Ebd. Nr. 8). [1516
Landmann, K. Ritter v., Prinz
Eugen. Begründg. d. Großmachtstellg.
sterr.-Ungarns. Mit 103 Abbildgn.
(Welt-G. in Karakterbildern.) Münch.,
Kirchheim. 100 S. 4 M. [1517
Pfister, A., Simeon Bondeli. (Festg.
d. 60. Jahresversammlg. "op d. Allg.
G.forsch. Ges. d. Schweiz dargebr. v.
Hist. Ver. d. Kant. Bern S. 97-157.)[1518
Mehring, &., Aus d. Franzosen-
kriegen, 1688-97. (Bes. Beil. d. Staats-
anzeigers f. Württb. '04, 57-62.) [1519
Hilstenbeck, A., Johann Wilhelm,
Kurf. v. d. Pfalz, v. Ryswicker Frieden
bis z. Spanisch. Erbfolgekriege, 1698
-1701. (Aus: Forschgn. z. G. Bayerns
13, 137-65; 272-87.) Münch. Diss.
46 S. [1520
Rez.: Zt. f.G.d. Oberrh. N. F. 21,159 f. Hauck.
Nancy, Berger- ->
"Di
Brulin, H., Sverige og Frankrike
under nordiska kriget och spanska
successionkr. ären 1700-1701. (Akad.
Afh.) Upsala, Almqv. & W. xjx,
235 S. 2 Kr. 50. [1521
Rez.: Svensk hist. tidskr. 25, 41-47 N. E.
Preuß, Wilhelm III. v. England u. d Haus
Wittelsbach im Zeitalter d. span. Erbfolge-
frage. Halbbd. I, a. up, 1464. Rez.: Dt. Lit.-
Ztg. Op, Nr. 39 Spannagel; Hist. Zt. 33, 459 f.
Leidinger; Gött. gel. Anz. ’05, 878-94
v Ruville u. Erwiderg. v. Pr.: Dt. Lit.-/tz.
oe, Nr. 10. Dem [1522
Fea, P., Tre anni di guerra e
l'assedio di Torino nel 1706. Roma,
Voghera. 382 S. [1523
Rez.: Hist. Jahrb. 27, 231f. Landmann;
Riv. stor. it. ’06, 66-69 Rinaudo.
Sautai, M., Une opération milit.
d'Eugène et de Malborough: Le force-
ment du passage de l'Escaut en 1708.
Paris, Chapelot. 116 S.; Kte. 2 fr. 50.
(Vgl.: Rev. d’hist. réd. à l'État-Major
de l'armée 18, 385 ff.) [1524
Chance, J. F., The Northern
Question in 1717. (Engl. hist. rev. 20,
33-60; 251-74.) Vgl. '04, 3195. [1625
Rosenlehner, A., Kurf. Karl Philipp
v. d. Pfalz u. d. jülichsche Frage,
1725-1729. Münch., Beck. xvj, 488 S.
13 M. [1526
Horn, E., François Rákóczi, prince
de Transylvanie, 1676-1735. Paris,
Perrin. 438 S. 5 fr. [1527
Angyal, D., Beitrr. z. G. Franz
Räköczis II. währ. d. Emigration.
Nach franz. Archivalien. (Sep. a.:
Századok u. Történelmi Tár.) Budap.,
Athenäum. 97 S. [1527 a
Rez.: Hist. Jahrb. 26, 883 L. M.
Stark, N., Leiden, Bedrängnisse
; u. Patriotismus d. Bewohner d. Stadt
Abensberg währ. d. span. Erbfolge-
krieges, 1701-1715. (Vhdlgn. d. Hist.
Ver. f. Niederbayern 41, 9-65.) [1528
Hitzigrath, H., Hamburg währ. d.
schwed.-dänisch. Krieges 1657-1660.
(Festgabe z. 48. Versammlg. dt.
Philologen etc. zu Hamburg.) Hamb
Herold. 22 S. 1 M. [1529
Wagner, R., Studien z. G. d. Her-
zogs Christian (Louis), 1658-1692. I:
Hrzg. Christian vor d. Thronbe-
steigung. (Jahrbb. f. mecklenb. G.
70. 191-234.) [1530
Hoffbauer, Th., Die Kattetragödie
in Cüstrin u. ihre Stätte. Posen,
Decker & Co. 88 S.; Taf. [1531
Kühn, G., Die Salzburger Emigranten in
Eisenach 1732. Progr. Eisenach. 4°. 128. Vgl. Nr.
1551: Lorenz. (1533
*58
SE Verhältnisse.
Schwarte, C., Die neunte Kur u.
Braunschw. Woilenbüttel (— Nr.694.)
Münst., Coppenrath. 139 S. 2 M. 60.
(49 S. ersch. als Münst. Diss.) [1533
Joseph, P., Offenbach als pfalzgrüfl. Münz-
stätte s. Nr. 107. [1534
Jürgens, 0., Kır-Braunschw.-Lüneb. Ver-
ordngn. a. d. 18. Jh. (s. ’05, 3330). Forts.
(Hannov. ObU 8, 367-72: 474-97. 9,33-12.) [1535
Pechel, J., Umgestaltg. d. Verfg.
v. Soest im Zeitalter Friedr. Wil-
helms I. u. Friedrichs II., 1715-1752.
Götting., Vandenhoeck & R. 109 S.
2 M. 40. [1536
Pribram, K., Einführg. d. Schutz-
dekrete unter Karl VI. in Wien.
(Jahrb. f. Gesetzgebg. etc. 29, 883
-910.) [1537
Büchse, F., Volkszählungen d.
Stadt Krummauer Bevölkerg. a. d.
J. 1653 u. 1710. (Mitt. d. Ver. f. G.
d. Dt. in Böhmen 44, 46-76.) [1538
Schuller, F. A., 2 Konskriptionen
d. einstig. Hermannstädter Stuhles a.
d. Beginne d. 18. Jh. (s. '04, 3215).
Schluß. (Arch. d. Ver. f. siebenbürg.
Ldkde 32, 501-630.) [1539
Rez.: Korr.-T]. d. Ver. f. siebenb. Ldkde.
28, 112-14 G. A. Sch.
Baasch, E., Zur bamburg. Sec-G. im 18. Jh
(Hans. G.bll. ’04.5, 135-45.) — F. Techen,
Bagger zu Wismar im 17. u. 18. Jh. (Ebd.
146-53.) [1540
Kropatscheck, G., Kornpreistabelle a. d.
Duderstüdt. Backerordng. f. d. J. 1623-1674
u. Beitrr z. Kenntn. d Getreidchandelspolit.
im Eichsfeld am Ende d 17. Jb. (Mühlhäus.
G.bll. 6, 121-26.) [1541
Pelet-Narbonne, 6. v., Friedrich
Wilhelm, d. Gr. Kurfürst v. Brandenb.
(Erzieher d preuß. Heeres. I.) Berl.,
Behr. 110 S. 2 M. [1512
Jany, Die Dessauer Stammliste v.
1729 (= Nr. 841). Berl., Mittler.
170 S. 3 M. 80. [1543
Rez.: Milit.-Wochenbl. ’05, Nr. 150 8.
W., 2 Bittgesuche a. d. 18. Jh. (Beil. z.
Allg. Ztg. on, Nr. SE [1541
Hubert, Eug., Ure enquête sur
les affaires relig. dans les Pays-Bas
espagnols au 17. siècle. (Mélanges
P. Fredericq 329- -36.) [1545
Räbel, H., Restitution d. ehemal.
Bened. - Adelsabtei Weissenohe im
Zusammenhang mit d.Wiedererrichtg.
d. übrig. oberpfülz. Klöster (166v).
München. Diss. 82 S. [1546
Bibliographie Nr. 1533—1581.
Kolde, Th., Anfänge e. kath. Ge-
meinde in Erlangen. (Beitrr. z. bayer.
Kirch.-G. 12, 49-100.) Sep. Erlang,
Junge. 1 M. [1547
Panls, E., Glaubenswechsel u. Klosterleben
d. Schwedin Christine v. Drachenheim in
Aachen, 1664-1669. (Zt. d. Berg. G.-Ver. 35,
373-87.) [148
Franckes, A. H., Briefe an d.
Grafen Heinrich XXIV. j. L. Reuß zu
Köstritz u. seine Gemahlin Eleonore
a. d. J. 1704-1727; als Beitr. z. G.
d. Pietismus hrsg. v. Bertb. Schmidt
u. O. Meusel. Lpz., Dürr. 170 S.;
2 Taf. 3 M. [1549
Rez.: N. Arcb. f. sächs. G. 27, 167f.
G. H. Francke.
Beste, J., Phil. Jak. Speners Ein-
fluß auf d. braunschw. Landeskirche.
(Braunschw. Magaz. '05, 85-91.) —
Ders., Das Predigerseminar zu Rid-
dagshausen. (Zt. d. Ges. f. nieder-
sächs. Kirch.-G. 10; 197-230.) [1550
Knoke, K., Die katechet. Arbeiten
d. Casp. Calvör. (Mitt. d. Ges. f. dt.
Erziehgs.- u. Schul-G. 15, 198-217.)
— Ders., Zur G. d. älter. Harz-
gesangbuches. (Zt. d. Harz-Ver. 38,
128-49.) == M. Lorenz, Durchzug v.
Salzburg. Emigranten 1732 durch d.
Thüring. u. Harzer Land, insbes. ihre
Aufnahme zu Cölleda u. Quedlinburg.
(Ebd. 59-90.) Vgl. Nr. 1532. [1551
Hübner, 0., Reformationsjubelfeier in Mühl-
hausen, 1717. (Mühlh. G.bll. 6, 157-60.) [155:
Thomsen, P., Die Quäkergemeinde in
in Friedrichstadt. (Schrr. d. Ver. f. schlesw.-
holst. Kirch.-G. 2 R., Bd. ILII, 4385-65.) [1553
Ranft, Feier d Gregoriusfestes in Eisen-
berg, S. A., 1676-1693. (Mitt. d. Ges. f. dt.
Erziehgs.- u. Schul-G. 15, 292-301) — H.
Schnell, Schulmeister-Latein um 1700. (Fbd.
125-29.) (1554
Vahlen, Erinnergn. an Leibniz.
(Sitzungsberr. d. Berl. Akad. ’05,
653-71.) [1555
Meißner, E., Bodmer als Parodist. .
Leipz. Diss. 1904. 127 S. [1556
Consentius, E., Der Zeitungsschreiber im
17. Jh. Mit Benutzg. v. Akten d. Geh. Staats-
archivs. (Deutschland 6, 246-51.) — Ders.,
100 000 Prügel f. d. Gazeitier. (Preuß. Jahrbb.
123, 123-35.) (1557
Schuster, E., Kunst u. Künstler
in d. Fürstentümern Calenberg u.
Lüneburg, 1636-1727. Mit 15 Kunst-
beilagen. (Aus: Hann. G.bll.) Hannov,
Hahn. 221 S. 3 M. [1558
Vom Westfälischen Frieden bis 1740. — Zeitalter Friedrichs d Gr.
Ebert, Alfr., Attilio Ariosti in
Berlin, 1697-1703. Beitr. z. G. d.
Musik am Hofe König Friedrichs I.
v. Preußen. Bonn. Diss. 101 S. [1559
Haudeck, J., Joh. Kasp. Ford. Fischer.
(Mitt. d Ver. f. G. d Dt. in Böhm. 44, 265
-68.) [1560
Fritzsche, R. A., Über Gelegeuheitsge-
dichte. (Mitt. d. Oberhess. G.-Ver. 13, 20-100.)
— R. Schäfer, Quellen z. Kultur-G. d. Schlitzer-
landes. (Ebd. 1f.) [1561
Schwarz, F., Ein Danziger magisch-astro-
log. Kalender aut 1697. d. Westpreuß.
G.-Ver. 5, 4-13.) — M. Hippe, Die Gräber d.
Wöchnerinnen. (Mitt. d. Schles. Ges. f. Volks-
kde. 13, 101-6.) [1562
Mehring, Aus d. Zeit d Hexenverfolgungen
in Reutlingen, 1665-66. (BIL f. württb. Kirch.-
G. N.F. 9, 187-92.) — E. Berger, Hexen-
prozeß geg. Katharina Ranzebach, die Marten-
sche, Schöningen 1656. (Zt. f. d. ges. Struf-
rechtswiss. 25, 559-84 ) [1563
Ehrhardt, Huldigung (actum homagiale)
d. Reichsstadt Mühlhausen f. Kaiser Josef I.
1705. (Mühlh. G.bll. 6, 161f.) — O. Hübner,
Kaiserl. Haldigung in Mühlh. 1717. (Ebd.
163-65.) — @. Kropatscheck, Verordnzn. geg.
Bettler, Zigeuner usw. 1679-1656. (Ebd. 130-
32.) — Ders., Verordngn. geg. d. Pest, 1680
-83. (Ebd. 132-45.) [1564
1740-1789.
Lehndorff, Graf E. A. H., Tage-
bücher; mitg. v. K. Ed. Schmidt (s.
ua, 1534). Forts.: 1756. (Mitt. d. Lit.
Ges. Masovia 10, 118-91.) [1565
Schmidt, K. Ed., Der Berliner Hof am
Vorabeud d. 7jähr. Kriegos. (Sonntagsbeil. d.
Nationalztg. ’04, Nr. 45 u. '05, Nr. 2-7) —
Ders,Der erste u. zweite Magdeburg. Aufent-
balt d Berliner Hofes währ.d. 7jähr. Krieges.
(Sonntagsbeil. z. Vossisch. Ztg.’04, Nr. 30 u. ’05,
Nr. 13.) — Ders., Friedrichs d. Gr. Gemahlin
in Sanssouci. (Ebd. '04, Nr. 51.) — Ders,
Des Prinzen v. Preußen August Wilhelm
letzte Lebenswochen. (Ebd. "on, Nr. 7.) —
Ders., Der Berliner Hof am Ausgang d.
‘jähr. Krieges. (Ebd. Nr. sit [1565 a
[Aus d Tagebüchern d Grafen Lehndorf.]
Krauel, R., Der preuß. Hof in Magdeburg
währ. d. 7jähr. Krieges. Nach e. Tagebuch
d. Prinzessin Heinrich. (Magdeb. Ztg. ’04,
Nr. 103-127.) [1566
Stille, W., Arnstadt z. Zeit d 7jähr.
‘ Krieges. Progr. Arnst. 4°. 16S. [1567
{Kriegsbüchlein Joh. Aug. Umpbreits!] —
Rez.: Zt. d. Ver. f thür. G. N. F. 15, 421-23
Bühring.
Vogeler, Beitrr. z. G. v. Soest u. d. Börde
währ. d Tjäbr. Krieges. Die Ereignisse d.
J. 1760 nach d. Aufzeichg. e Zeitgenossen.
(Zt. d. Vor. f. G. v. Soest u. d. Börde 21,
30-51.) [1568
Briefwechsel, Ein, [d. Herzogin Luise
Dorothee v. Sachs.-Gotha-Altenb.) m. Friedr.
d. Gr. (Bll. f. Handel, Gewerbe etc. Beibl
z. Magdeb. Ztg. ’04, Nr. 40.41.) [18 Briefe
Friedrichs d Gr. in dt. Übersetzg,, Sept. 1757-
Febr. 1763.) [1569
*59
Nesselrode, Chancelier comte de, Lettres
et papiers s. Nr. 1664. [1570
Broglie, V. F. duc de et prince
Xavier de Saxe, Correspond. inéd.;
publ. par le duc de Broglie et
J. Verney (s. '05, 3377). T. IV:
Juin- Déc. 1761. [1571
Ehrhard, L., Correspondance
entre le duc d'Aiguillon et le prince-
coadjuteur Louis de Rohan. (Rev.
d’Alsace 54, 279-98; 875-97; 522-41.
55, 81-97; 144-56.) [1572
Arnheim, F., Zur Charakterist.
Friedrichs d. G. u. seines Großneffen
d. nachmalig. Königs Friedrich Wil-
helm III. (Forschgn. z. brandb. u.
preuß. G. 18, 229-36.) [1573
[Auszüge a.d. Gesandschaftsberr.Carisiens.]
Briefe an d. Freiherrn Samuel v.
Bruckenthal; mitg. v. H Herbert
(s. Op, 1540). Schluß. (Arch. f. sieben-
bürg. Ldkde. 31, 779-1029.) [1573a
Hogendorp, G. K. van, Journal
pena la révol de Hollande: Avril-
ct. 1787; publ. avec une introd. et
des notes p. H. de Peyster. (Paris.
Thèse.) Utrecht, Kemink & Z.
130 S. [1574
e
Koser, R., Eine Flugschrift Friedrichs d.
Gr. v. 1743. (Hohenzoll.-Jahrb. 9, 91-96.) —
E. Engel, Fr. d. Gr. u. seine Schrift üb. d.
dt. Lit. (Sonntagsbeil zs voan, Ztg.'05, Nr. 24 f.)
— 6. B. Volz, Liter. Todesurteil Fr.’s d. Gr.
üb, Polen: Sein Gedicht „Der Konföderations-
krieg“. (Ebd. Nr.37 f.) Rez. d. Arbeit Peisers,
8. '04, 3267: Mitt. a. d. hist. Lit. 32, 437-40
Th. Preuß. [1535
Groß. K. H. (Prorektor d. Erlang. Hoch-
schule), Programm anläßlich d. Todes d. letzt.
Markgraf. v. Ansbach- Bayreuth; mitg. v.
H. Ley. (Jahresber. d. Hist. Ver. f. Mittel-
franken 52, 37-48.) [1576
Koser, R., König Friedrich d. Gr.
(e "op, 1541). Bd. II. 3. Aufl. Stuttg.,
Cotta. 696 S.; 5 Taf. 12 M. [1877
Carlyle, Th., Friedrich d. Gr.
Gekürzte Ausg. in 1 Bde., besorgt u.
engel v. K. Linnebach. Berl.,
Behr. xxıj, 535 S. 8 M. [1578
Rez.: Preuß. Jahrbb. 124, 165-67 Daniels;
Lit. Zbl. ug, Nr. 17/18.
Uhde, W., Der alte Fritz. (Die Kultur.
Sammlg. illustr. Eiuzeldarstellgn.; hrsg. v.
C. Gurlitt. Bd. Ill.) Berl., Bard, Marquardt
& Co. 72 5. 1M 25. [1579
Beneze, E., Der Hunor Friedrichs d. Gr.
(Beil. z. Allg. Ztg. '05, Nr. 206.) [1580
Zwiedineck - Südenhorst, H. v.,
Maria Theresia. (Monographien z.
Welt-G.; hrsg. v. Ed. Berck XVII)
Bielef.,Velhagen&Kl. 1115. 3M.[1581
*60
Erbfolgekrieg, Üsterr.,
(s. '04, 1354). Bd. VIII: Krie
Italien, geg. Spanien, Neapel u.
Frankr., 1741-44. Bearb. v. M. Ritter
v. Hoen. xıj, 607 S. m. 12 Ktn,
17 Taf. u. 9 Beilagen. 30 M. [1582
Rez. v. III-VI: Hist. Jahrb. 25, 575-82
A. Zimmermann; v. VII (bezw. VIII): Rev.
d’hist. réd. A l'Etat-Major de l'armée 17, 693
-95. 21, 623-26; Allg. Lit.bl. '04, Nr. 18 Hirn.
Bleich, E.. Der mährische Feldzug Fried-
richs II. 1741,12, s. '03, 1595. Rez.: Hist. Zt.
93, 2x8 f. O. Herrmann. — O. Herrmann,
Der 1. mahr Feldzug Fa II. (Jahrbb. f. d.
dt. Armee etc. '04. Nr. 394) [153
Kentenich, Empfang d. päpstl. Nuntius
Doria am Mainzer u. Trierer Hofe 1141.
(Trier. Chronik 2, 3-11.) "1584
Colin, J., Les campagnes du
maréchal de Saxe (s. 04, 3273).
Partie III: Fontenoy. 542 S. 12 fr.
Vgl. "08, 1548. [1585
Karl Eugen, Hrz. v. Württemb.,
u. seine Zeit is. up, 3385). Hp VI
u. VII S. 406-611u.24S. 4M. [1586
Rüthnick, R., Die Politik d. Bay-
reutber Hofes im 7jähr. Kriege. (Aus:
Arch. f. G. etc. v. Oberfranken XXII,
3, 118-234.) Münch. Diss. 117 S. [1587
Rez.: Hist. Jahrb. 27, 184 Schrötter.
Massé, D., Un candidat au trône
de Pologne, 1759-1764. (Rev. de Paris
Année 12, T. 5, 617-31.) [1588
Dengel, J. Ph., Die polit. u. kirchl.
Tätigkeit d. Monsignor Jos. Garampi
in Dtld. 1761-1763. Geh. Sendg. z.
geplant. Friedenskongreß zu Augs-
burg u. Visitation d. Reichsstiftes
1740-1748
Salem. Rom, Loescher. zu, 196 S.
4 M. 50. [1589
Rez.: Arch. stor. lombardo 4. Ser., Vol. 4,
200-203 Ratti; Hist. Jahrb. 27, 114 Schmidlin;
Rov. bénéd. 23, 153f. Berlière.
Galntti. G.. Friedrich d. Gr. u. d. Gesell-
schaft Jesu. (Dt. Revue 31, I, 228-35.) [1590
Volz, G. B., Prinz Heinrich v.
Preußen u. d. preuß. Politik vor d.
erst. Teilung Polens. (Forschgn. z
brandb. u. neuf G 18, 151-201 ` [1591
Andreae, F., Preuß. u. russ. Politik
in Polen von d. taurisch. Reise Katha-
rinas II. (Jan. 1787) bis z. Abwendg.
Friedr. Wilhelms II. von d. Hertz-
berg. Plänen (Aug. 1789). Berl. Diss.
30 8. [1592
Zieglauer. v., Geschichtl. Bilder a. d.
Bukowina zur Zeit d. österr. Militärverwaltg.
(s. 04, 3287). 11. Bilderreihe. Nachtrr. u
E SA (Aus: ‚Bukowiner Nachrr.‘“) Czerno-
witz, Pardini. 758. 1 M. [1593
Linotte, A.. Négociations pour l'échange
de paroisses alsaciennes contre des paroisses
franc-comtoises, 1757 à 1782. (Rev. d'Alsace
55, 198-211.) [1594
in ' Stifte Wer
Á e EE e EE,
Bibliographie Nr. 1582—1638.
P., Einquartierungen im
en währ. d. 7jähr. Krieges
u. Aufbringung d verursacht. Kosten.
Schmitz
d
(Beiter z. G. d. Stiftes Werden 9,
41-109.) [1505
Kartels, J., Fulda im 7jähr. Kriege.
(Fuldaer o bil. 2, 17-29; 49-58: 65
-80.) [1596
Prein, 0., Denkwürdigkeiten a. d.
G. d. Kirchspiels Methler, währ. d.
7jähr. Krieges u. d. nachfolg. Zeit.
(Jahrb. d Ver. f Orts- u. Heimatskde.
in d. Grafsch. ee 18, 26-37.) |1597
Brühl, H. J., Die Tätigkeit d.
Ministers Franz Frhrn. v. Fürstenberg
auf d. Gebiet d. inner. Politik d.
Fürstbistums Münster, 1763-1780.
(Aus: Zt. f. vaterl. G. Westfal. 63, I.)
Tl. I. Münst. Diss. 87 S. (1598
Losch, Ph., Der erste lippische Erbfolge-
krieg. Melsungen, Hopf. Au S. 50 Pf. [1599
Volz, G. B., Heinrich d Jüngere,
Prinz v. Preußen. (Hohenzoll.-Jahrb.
9, 78- -90.) [1600
Kirsch, P. A., Ein Franzose im 18. Jh.
als Kandidat f. d. Breslauer Biachofsstuhl.
(Zt. d. Ver. f. G. etc. Schles. 39, 226-414.) [1601
« Innere Verhältnisse.
Schrötter, G., Verfassg. u. Zustand
d. Margrafschaft Bayreuth 1769.
(Arch. f. G. etc. v. Oberfrank. XXT,
3, 91-117.) [1602
Knapp, E., Zustände u. Regebenheiten im
letzt. Halbjahrhundert d. Reichsstadt Buch-
horn. Hälfte I: 1752-1775. (Schrr. d. Ver f.
G. d. Bodensers u. sein. Lmgebg 54,3-17.) [1603
Wilbrand, J. Veröffentlichgn. a.
d. Archiv d. Stadt Bielefeld. (Jahres-
ber. d. Hist. Ver. f. d. Grafsch. Ra-
vensberg zu Bielef. 19, 28-62.) [1604
Paulsen, F., Aus d. Lebenserin-
nergn. d. Grönlandfahrers u. Schitfers
Paul Frercksen. (Zt. d. Ges. f.
schlesw.-holst. (GG 35, 76-116.) [1605
Duvernoy, Friedrich d Gr. u. seine asist.
Handelskompagnien. (Milit.- Wochenbl. "me,
Nr. 10-12.) — O. Warschauer, Die Lotteie-
projekte Friedrichs d. Gr. (Mitt. d. Ver. f. G.
Berlins '05, Nr. 11.) — G. Sievert, Mitt. ab.
d. Gründe. u. Entwicklg. d Oder-Entreprisen.
(Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. ’v5, 33-42;
49-0.) [1606
Wolf, B., Ein Judenvid a. d. 18. Jh. (Mitt.
d. Ver. f. sachs. Volkskde. 3, 344-48.) {1507
Bremen, W. Veg Friedrich d. Gr.
(Erzieher d. preuß. Heeres. II.) Berl.,
Behr. 102 S. 2 M. [1608
Kielmansegg, v., Üb. Entstebg. u
Bedeutg. d. unt. “BRriedr. d. Gr. Sr
gehalt. Manöver. (Beihft. z. Milit.-
Zeitalter Friedrichs d Gr. 1740—1789.
Wochenbl. '06, 1.) Berl., Mittler.
38 S. 60 Pf. [1609
Criste, 0., Verwendg. d. leichten Truppen
im 2. schles. Kriege. (Organ d. militärwissen-
schaftl. Vereine. Bd. 69, Hft. 1.) [1610
Unger, W. v., Wie ritt Seydlitz? Eine
Studie üb. Pferde, Reiter u. Reitkunst in d.
Kavallerie Friedrichs d. Gr. Berl, Vossische
Buchh. 140 S.; 8 Taf. 2 M. [1611
Geier, Durchführg. d. kirchl. Reformen
Josephs T1. im vorderösterr. Breisgau, s. '05,
1585. Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ’05, Nr. 14 K.
Müller; Arch. f. Kultur-G. 3, 506f. Stein-
hausen; Hist. Jahrb. 26, RG6f.; Rev. des
questions hist. 79, 322-24 Peries; Dt. Zt. f.
Kirchenrecht 15, 336f. Friedberg; Arch. f.
kath. Kirchenrecht 85, 404-8 Moser u. Ent-
geung. v. Geier mit Gogenerklärg. v. M.
ebd. 516-22. (1612
Laenen, J., Etude sur la suppres-
sion des couvents par l’emper. Jo-
seph II. dans les Pays-Bas Autrich.
et plus specialem. dans le Brabant
1783-94. (Aus: Ann. de l'Acad. roy.
d’archl. de Belg. T. 57.) Anvers,
Van Hille-de Backer. 1255S. 2fr. [1613
Weber, Jos., Die Kirchenrechts-
wissenschaft in Bayern im Zeitalter
d. Aufklärung. Würzb. Diss. 1904.
69 S. - [1614
Reichel, G., A. G. Spangenberg,
Bisch. d. Brüderkirche. Tübing., Mohr.
xvj, 291 S. 5 M. [1615
Stephan, H., Herder in Bückeburg
u. seine Bedeutg. f. d. Kirch.-G. Ebd.
255 d 4 M. 50. [1616
Rez.: Zt. f Kirch.-G. 26, 523f. Sell.
Funck, H., Lavaters Besuche bei Karl
Friedrich v. Baden im J. 1783. (Zt. f. G. d.
Oberrh. 20, 422-27.) — F. Lüdecke, Lavater
in Bremen (s. ’U3, 1642). Nachtrr. u. Berich-
tigungn. (Rrem. Jahrb. 231, 161-61.) [1617
Skalský, G. A., Die Kirchenordng. d. ev.
Gemeinde A. C. zu Triest v. J. 1778 m. ihr.
„Zusätzen‘“ a. d. J. 1751. (Jahrb. d. Ges. f.
G. d. Protest. in Österr. 26, 66-90.) — G.
Frank, Das Toleranzpatent in Venedig. (Ebd.
160-64.) [1618
Keller, L., Die Anfänge d. Tempelherrn
in Dtld. u. d. Stellangnahme Friedrichs d. Gr.
(Monatshfte. d. Comenins-Ges. 14, 270-38.) [1619
Zibrt, J., O odvodu českých blouznivcůú
náboženských k vojsku r. 1783. (Sitzung-berr.
d. Kgl. Böhm. Ges. d. Wiss. ’04, V.) Prag,
`
Rivnáċ. 24 S. Üb. d. Assentiervng d. böhm.
Beliyionsschwürmer im J. 1783. [1620
Fester, R., Der ‚Universitäts-
Bereiser* Frdr. Gedike u. sein
Bericht an Friedrich Wilhelm II.
(Erg.-Hft. I v. Nr. 720.) Berl., Duncker.
92 S. 2 M. 50. [1621
Rabe v. Pappenheim, G. Frhr. v., Aus d
Studienzeit e. hessisch. Edelmaunes, 1767-70.
(Hessenland "up, 267-70; 251-84.) [1622
EE mr nr nn
"pl
Parisot, E., Un éducateur my-
stique: Jean Frédér. Oberlin, 1740-
1826. Paris, Paulin. 323S. 5fr. [1623
Rez.: Rev. crit. '05, Nr. 47 Reuss, Rev.
d’hist. mod. et contemp. 7, 50-52 Ch. Schmidt.
Weiß, Ant., G. d. theresian. Schul-
reform in Böhmen. Zusammengest a.
d. halbjähr. Berichten d. Schulen-
Oberdirektion 17.1X. 1777-14. III. 1792.
Bd. I (= Nr. 739.) [1624
Meiners, W., Das Volksschullehrersominar
in Wesel, 1781-1306. (Zt. Berg. G.-Ver. 38,
361-7? ) [1625
Wegener, Ph., Zur G. d. Gymn. z Greifs-
wald (s. '04, 3328). TI. II: Eine Schulreforin
an d. Gr. Stadtschule auf Grund d. Denkschrift
d. Rektors Mag. Warnekros 1784. Greifsw.
Gymn.-Progr. 35 S. Vgl. ‘05, 1593. [1626
Chrząszcz, Zur oberschles. Schul-G. in
Friderizian. Zeit. (Zt. d. Ver. f. G. etc.
Schles. 39, 300-304.) [1627
Giefel, Zur Gründungs-G d. K Landes-
bibliothek (s. ’05, 1596). Nachtr. (Württb.
Viertelihfte. 14, 418-22.) — Geiger, Jerom.
Dav. Reuß u. suine Bibliothek. (Gil f. Biblw.
22, 465-90.) t 1628
Schneider, F., Joh. Frdr. Schiller, geb.
18. Sept. 1:37, gestorb. 19. Okt. 1814, Buch-
drucker u. Verleger zu Mainz 1734-1794.
Mainz, v. Zabern. 24 8. [1629
Kronenberg, M., Kant. Sein Leben u.
seine Lehre. 3. rev. Auf. Münch., Beck.
xj, 409 S. 4 M. 80. [1630
Jünemann, F., Kants Tod, seine letzten
Worte u. sein Begräbuis. (Kant-Studien 10,
156-62.) — A. Warda, Das Kant-Bildnis Eli-
sabeths v. Stügemann. (Altpreuß. Monataschr.
42, 305-10.) — A. Döhring, Rückblick auf d.
erst. 100 Jahre d. Gesellschaft d. Freuude
Kants. (Ebd. 403-32.) [1631
Mentik, F.. A. G. Meißners Briefe an
Frhrn. van Swieten u. einige Freunde. (Mitt.
d. Ver. f.G.d. Dt. in Böhmen 44, 235-53.) [1632
Schaumkell, E., G. d. dt. Kultur-
geschichtschreibg. von d. Mitte d.
18. Jh. bis z. Romantik im Zusam-
menhg. m. d. allg. geistig. Entwicklg.
(Preisschrr. d. Fürstl. Jablonowski-
schen Ges. zu Lpz. Nr. 24.) Lpz.,
Teubner. 4°. 320 S. 16 M. [1633
Rez : Dt. Lit-Ztg "op Nr. 5 R. M. Meyer.
Heussi, K., Zur Lebens-G. Joh. Lor.
v. Mosheims. (Zt. d. Ges. f. nieders. Kirch.-G.
10, 96-123.) Vgl. '05, 1600. [1634
Ingold, A. M. P.. Lettres inéd. do Schocptlin.
(Rev. d'Alsace 51, 643-51.) [1635
Leidinger, G., Oefeliana. I: Schicksale d.
Bibliothek Andr. Felix v. Oefeles. (Forschen.
z. G. Bayerus 13, 230-33.) "1636
Briefe von u. an Lessing. Hrsg.
v. F. Muncker (s. "Op, 1603). IV:
Briefe an L., 1771-78. 2968. 5M. [1637
. Steffen, W., Ulrich v. Bülow, 1726-1791.
Ein Edelmann d. Aufklärungszeit. (Arch. f.
Kultur-G. 3, 469-94.) — Conseutius, Briefe e.
Berlin. Journalisten (Christlob Mylius) a. d.
*62
18. Jh. (s. H, 3330). Schluß. (Euphorion 11,
65-81.) — F. Lüdecke, Zur G. d. Götting.
Dichterbundes. (Ebd. 457-61.) — F. Walter,
Franz. Publizistik u. Hnfpoesie in Mannheim
unt.Karl Theodor. (Manunh.@.bl1.6, 2045-18.) [1638
Kröhnert, O.. Herder als Politiker u. dt.
Patriot. Progr. Gumbinnen., 218. — J. Sem-
britzki, Trescho u Herder; e. Beitr. zu
Herders Jngend G. etc. (Aus: Altpreuß. Mo-
natsschr Bd. 41.) Königeb , Beyer. 40 S. 80 Pf.
(Vgl. Ebd +42, 4353-36 ) — Ders., Treschu. Sein
Leben u. seine Schrr. (VII v. Nr. 51.) [1639
Maync, H., Die dt. Goethe-Biographie. Ein
bist.-krit. Überblick. (N. Jabrbb. f. d. klass.
Altert. etc. 17, 46-76.) 11640
Luther, Arth., Goethe. 6 Vortrr.
Jager, Hellmann. 208 S.; Taf.
3 M. [1641
Goethe- Jahrbuch <s. '05, 1608).
Bd. XXVI. x, 362, 21*, 72 S.; Taf.
10 M. [1642
Roethes Briefe (s. '05, 1609).
Bd. XXXI: 2. Nov. 1818-25. Aug. 1819.
Bd. XXXIII: 25. Apr.-31. Okt. 1820.
(Weimar. Ausg) su, 424; xıj, 411 S.
11 M. 40. [1643
Goethe-Briefe. Mit Einleitgn. u.
Erläutergn. hrsg. v. Ph. Stein (s.
‘05, 1609). Bd. VII: Der alte Goethe,
1815-1322. Bd. VIII: Ausklang 1823-
1832. xv, 328 S.; xvj,377S. 6 M. [1644
Wustmann, G., Aus Briefen Friederike
Ösers. (Noujabrsbll. d. Biblioth. u. d. Archivs
d. St. Leipz , 122 ff.) "1645
Goethes Unterhaltungen m. Frdr.
Soret. Nach d. franz. Texte als e.
hedeut. verm. u. verb. Ausg. d. 3. Tls.
d. Eckermannschen Gespräche hrsg.
v. UA H. Burkhardt. Weimar,
Böhlau. "eut, 158 S. 4 M. [1646
Rez.: Lit. Zbl. '06, Nr. 6 M. K.; Dt. Lit.-
Ztg. ’06, Nr. 6 Morris.
Siebeck, H., Goethe als Denker. 2. neu-
bearb. Aufl. (Frommanns Klassiker d. Philos.
XV. N. Aufl.) Ntuttg, Frommann. 247 8.
2 M. 50. — Engelb. Lor. Fischer, Ge Lebens-
u. Charakterbild. Mit besond. Rücksicht auf
seine Stellg. z. christl. Religion. Lpz., Schmidt
&G xı,1178.4M. — H. Wernekke, Gocthe
u. d. kKönigl. Kunst. Lpz., Poeschel & K.
191 N. 5 M. Rez: Nonatshfte. d. Comen.-
Ges. 15, 48f. Keller. [1617
Vogel, J., Aus Goethes römisch.
Tagen. Kultur- u. kunstgeschichtl.
Studien z. Lebens-G. d. Dichters.
Lpz., Seemann. jx, 330 S., 32 Taf.
u. 13 Bl. Erklärgn. 8M. [1648
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '06, Nr. 8 O. Harnack;
Lit. Zbl. og. Nr. 9 M. K.
Maier etc.: Schiller-Genealogie 8. Nr. 167. —
A. Chuquet, L’oeuvre de Sch. (SNéances et
travaux de l'Acad. des sciences m: rales et
polit. 164, 18-40) — K. Th. v. Heigel, Zu
Sch.s Gedächtnis. Rede. Münch., Franz.
12 S. 40 Pf. — R. Weltrich, Sch. Sein Ver-
mächtnis an d. dt. Volk. (Beil. z. Allg. Ztg.
'05, Nr. 108f.) — A. C. Berger, Sch.s Beruf.
(Nord u. Süd 113, 235-56.) — F. Tönnies,
Bibliographie Nr. 1638—1680.
Sch. als ZeitLürger u. Politiker. Berl., Buch-
hilg. der „Hilfe“. 458. 1 M. — Kentenich,
Trierer Schillereriunergn. «Trier. Chronik.
N. F. 1, 129-35.) — H. Koegler. Wie Sch.
geadelt wurde. Nach amtl. Aktenmaterial.
(Dt. Herold '05, Nr. 12.) — 0. Pfleiderer,
Sch.s Geschichtsphiloseophie. (Deutschland 6,
143-63.) — E. v. Possart, Sch. u. d. Theater.
Kölu, Ahn. 35 S. 80 Pf. R. Krauß,
Spiegelungen d. Karl Eugenschen Zeitalters
in Sch s Jugenddramen. (Württb, Vierteljhfie.
14. 107-29.) [1643
Biene, A., Üher Schiller, besond. d. Heroische
in sein. Persönlichkeit u. in sein. Dichtg.
(Jahrb. d. Freien Dt. Hoclistifts '05, 3-17.) —
Ders., Schillers dichter. u. sittliche Persön-
lichkeit. (Ebd. 203-26.) — A. Köster. Zur
Jahrhundertfeier v. Sch.s Todestage (End.
227-46.) — E. Mentzel, Die Beziehgn. d. jungen
Sch. zu Frankf. a. M. (Ebd. 168-99.) — 6. v.
Hartmann, Sch.s Beziehgn. zu Crusius, d.
erat. Verleger seinor Gedichte (Ebd. 275-31)
— B. Suphan, Schiller u. Goethe. (Goethe-
Jahrb. 26, 1*-21*.) [1650
Schillers hist. Schriften. TL I-III;
m. Finleitg. u. Anmerkgn. v. R.
Fester. Schillers sämtl. Werke.
Säkular-Ausg. Bd. 13-15.) Stuttg.
u. Berl., Cotta. xL, 324; 454; 462 5.
à 1 M. 20 igeb. 2 M) — R. Fester,
Vorstudien z. Säkular-Ausg. d. hist.
Schrr. Schillers. (Euphorion 12, 78
-142.) [1651
Rez.: Hist. Zt. 95, 474 81 Vaiırentrapp.
= Kurz, H., Schillers Heimatjahre.
Stuttg., Union. 514 S. 7 M. [1652
Ntälzel, A., Die Verhdlgn. üb. Schillers
Berufung nach Berlin geschichtl. u. rechtl.
untersucht. Berlin, Vahlen. 9 S. 2 M.
Reoz.: Lit. Zbl. '05, Nr. 47 M. K. [1653
Petersdorff,H. v., Die ersten Aufführungen
Schilleracher Stücke in Pommern. (Monatsbll.
d. Ges. f. pomm. G. "Ob, 65-74.) — M. Wehr-
mann, Schillers Rauber in Stralsund (Ed.
74-77.) — Ders., Schiller u. G. L. Kose-
garten. (Ebd. 77-79) [1654
Beyer, V., Begründg. d. ernsten
Ballade durch G. A. Bürger. (Quellen
u. Forschgn. z. Sprach- u. Kultur-G.
d. german. Völker. 97.) Straßb.,
Trübner. 113 S. 3 M. [1655
Nehrkorn, H., Wilb. Heinse u.
sein Einfluß auf d Romantik. Gött.
Diss 1904. 84 S. [1656
Schneider, Ferd. Jos., Jean Pauls
Jugend u. erstes Auftreten in d.
Literatur. Ein Blatt a. d. Bildungs-G.
d. dt. Geistes im 18. Jh. Berl., Behr.
xıj, 3869 S. 8 M. [1657
Humboldt, W. v. u. Caroline r.
Humb, in ihr. Briefen. Hrsg. v. A. v.
Sydow. Bd. I: Briefe a. d. Braut-
zeit 1787-1791. Berl., Mittler. xxırj,
488 S. 9 M. [1658
Rez.: Dt. Rundschau 126,310-13 R. M. Meyer;
Beil. z. Allg. Ze up, Nr. 250 O. B.
Zeitalter Friedr. d. Gr. 1740—1789. — Zeitalter d franz Ree u Napoleons. *63
Olivier, J. J., Les comédiens franç.
dans les cours d'Allemagne au 18.
siècle (s. '04, 3654). Série IV: La Cour
du landgrave Frédéric II. de Hesse-
Cassel. xj, 140 S.; 2 Taf [16569
Rez.: Hessenland '05, Nr. 20f. Bennecke,
Iffland, A, W., Briefe, meist an
seine Schwester, nebst and. Akten-
stücken u. e. ungedr. Drama. Mit
Anm. breg v. L. Geiger. (Schrr. d.
Ges. f. Theater-G. Bd. v1) Berl., Ges.
f. Theat.-G. xjv, 286 S. Vgl. '05,
1681. [1660
L. Geiger, Ungedr. Briefe Konr. Ekhofs.
(In: „Bühne u. Welt‘. 1905.)
Wyzewa, de, La jeunesse de Mozart
(8. Op, 1640). Forts. (Rev. des 2 mondes.
Ser. 5, T. 30, 646-81.) [1661
Holzer, E., Schubart als Musiker.
(Darstellgn.a.d. württb. G. II.) Stuttg.,
Kohlhammer. 178 S. 3 M. [1662
J. Sadger, Ein genial Trunkenbold:
Schubart. (Beil. z. Allg. Ztg. '05, Nr. 176 f.)
Klopfer, P., Christian Franz Wein-
lig u. d. Anfänge d. Klassizismus in
Sachsen. (Beitrr. z. Bauwissenschaft;
hrsg. v. Gurlitt. V.) Berl., Wasmuth.
82 5 M. (Dresd. Diss.) [1663
8. Zeitalter der französischen
Revolution und Napoleons,
1789-1815.
Nesselrode, Chancelier Comte de,
Lettres et papiers, 1760-1850; extraits
de ses archives, publ. etc. par le
comte A de Nesselrode. T. I:
1760-1800. T. II: 1801-1804. T. II:
1805-1811. Paris, Lahure. xıj, 340;
409; 441 S. [1664
Rez.: Rev. d'hist. mod. 7, 165-68 Driault.
Krieger, B., Briefe d. Königin Luiso an
ihre Erzieherin. (Dt. Revue 30, I, 65-78;
216-25.) [1665
Schwertfeger, Tagebuch - Auf-
zeichngn. d. nachherigen Kgl. Hannov.
Generalleutnants A. F. Frhr. v. d.
Bussche-Ippenburg a d. Revolu-
tionskriegen 1793-1795. Mit e. Skizze
u. e. Übersichtskte. (Zt. d. Hist. Ver.
f. Niedersachs. ’05, 85-145; 279-
346.) [1666
Hermann, Jean, Notes hist. et
archéol. sur Strasbourg avant et pend.
la révolution. Publ. avec une notice
rélimin. p. R. Reuss. Straßb.,
\oiriel. vu, 130 S. 2 M. [1667
Fabry, G., Rapports hist. des ré-
giments de l'armée d'Italie pend. la
Seege Lett A Be a
campagne de 1796-1797, publ. sous
la direct. de la section hist. de l'État-
Major de l'armée. Paris, Chapelot.
698 S. 12 fr. [1668
Sammlung, Amt) d Akten a. d.
Zeit d. Helvet. Republik, bearb. v.
J. Strickler (s. 'U4, 1428). Bd. X:
Register u. Anhänge zu Bd. I-IX.
596 S. 13 M. 60. (in
Vischer, Fritz, Bericht e franz.
Generals üb. d. polit. Lage d. Schweiz
1804. (Basler Zt. f. G. 5,275-84.) [1670
Krause, G., Stimmungsberichte a.
d. Zeit d. unglücklich. Krieges 1806/7.
(Forschgn. z. brandb. u. preuß. G.
18, 236-52.) [1671
[8 Schreiben d. Präsidenten 4. preu.
Kriegs- u. Domänenkammer iu Bialystock
Frdr. Hnr. Wilh. v. Wagner an J. G. Scheffner.]
Schröll, J. A., Napoleon vor 100 Jahren
in Trier. (Trier. Chronik N. F. 1, 1-16; 32.) [1672
Wentzel, W. v., Im Wirbelsturm
d. Freiheitskriege. Lebenserinnergn.
Hrsg. v. H. v. Wentzel. Berl., Stilke.
133 S. 1 M. Vgl. ’05, 1645: [1673
Meinecke, F., Niebuhrs Denk-
schrift üb. d. Eroberg. Hollands a. d.
J. 1813. (Hist. Zt. 95, 447-55.) [1674
Ingold, A. J., Souvenirs de 1813-1815:
Journal d'un habitant de Cernay. (Rev.
d’Alsace 54, 337-56; 576-98. 55, 212-21; 314-21;
651-55.) — A. Gasser, La direction des do-
maines de Colmar pend. l'invasion, 1818-14:
Rapport p. Ch. L. Saigey. (Ebd. 55, 98-
102) > [1675
Jaucourt, Comte de (ministre in-
térimaire des affaires étrang.), Cor-
respondance avec le Prince de Tal-
leyrand pend. le congrès de Vienne;
publ. p. son petit-fils sur les mss.
conserv. au depöt des affaires étrang.
Paris, Plon. xv, 367 S. 7 fr. [1676
Rez.: Rev. crit. '05, Nr. 43 Chuquet; Lit.
Zbl. ’06, Nr. 6 H. H-n.
Frensdorff, F., Katharina II. v. Rußland
u. e. Götting. Zeitungsschreiber. (Nachrr. d.
Gött. Ges. d. Wiss. ’05, 305-20.) ` [1677
Deutschland in sein. tiefen Er-
niedrigung. 2. Neuabdr. Eingel. v.
R. Graf Du Moulin Eckart. (Zum
100. Todestage Palms.) Lpz., Leh-
mann. xLVIj, 144 S. 1 M. 50. [1678
d, Rackl, Der Nürnberg. Buchhändler
J. Ph. Palm, e. Opfer Napoleon. Willkür.
Nürpb., Koch. 176 S. 2 M. 50. Rez: Hist.
Jahrb. 27, 184 f. Schrötter,; Börsenbl. f. d. dt.
Buchh. 05. Nr. 41 f. J. Braun
Gebauer, C., Stimmuugsbilder a. d. Tagen
d. Königreichs We-tfalen. Nach Magdeburg.
Quellen. (G.bll. f. Magdeb. 40, 45-60.) [1679
Gageur, K., Freiburg. liter. Unterneh-
mungen in d. kKriegsjahren 1814,15. (Schau-
ins-Land 32, 46-52.) [1680
"Oo4
Dumoulin, M., Precis d’hist. milit.
Revolution et Empire (a ’05, 1669).
T. I. 25 tr. [1681
Clerget, Ch., Tableaux des armées
franç. pend. les guerres de la révo-
lution. (Rev. d'et réd àl Etat-Major
de l'armée 19, 479-586.) [1682
Dupuis, V., La campagne de 1793
à l'armée du Nord et des Ardennes.
De Valenciennes à Hondtschote.
(Publ. sous la direct. de la section
hist. de l'Etat-Major de l'armée.)
Paris, Chapelot. 1906. 512 S.; Taf.
(Vgl.: Rev. d’hist. réd. à l'État-Major
de l'armée 20, 46-129 u. Bibliogr.
'05, 3472.) [1683
Coutanceau, H., La campagne
de 1794 a l'armée du Nord (s. '04,
1436). Partie 1: Organisation. T. II.
zu, 639 S. 10 fr. (Vgl.: Rev. d’hist.
red. à l’Etat-Major T. XX & XXI u.
Bibliogr. '05, 3472.) [1684
Sommermeyer, J., Preußen u. d.
Campagne von 1794 geg. Frankr.
Berl. Diss. 85 S. [1685
Fournier, A., Napoleon I. 2. um-
gearb. Aufl. Bd. I: Bis zur Begründg.
sein. Alleinherrschaft üb. Frankr.
Bd. II: Napoleons Kampf um d Welt-
herrschaft. Wien, Tempsky. 1904/5.
zu, 328; 407 S. geb. 11 M. 1686
Campagne, La, de 1797 sur le Rhin.
(Rev. d’hist. red. à l'Etat- Major de
l'armée T. XVIII, XIX u. XXI.) [1637
Guliat, A., Napoleon I. Die Be-
setzg. v. Görz durch d. Franzosen im
Frübjahr 1797. Nach e. Ms. v. C.
v. Ritter-Záhony. Lpz., Schmidt
& Günther. 85 S. 2 M. [1688
Wittichen, P., Frdr. Gentz u.
Preußen vor der Reform. (Forschgn.
z. brandb. u. preuß. G. 18,203-27.) [1689
Herrmann, Mareugo, s. ’05, 16388. Rez.:
Hist. Zt. 95, 502-5; Hist. Vierteljschr. &, 549-
53 Waas. [1690
Driault, E., Napoléon I. et l'Ttalie
(s. "Op, 3481). Partie Ill: Napol. roi
d'Italie. (Rev. hist. 89, 272-307.) [1691
Bailleu, P., Vor 100 Jahren. Der Berlin.
Hof im Herbst u. Winter 1805. (Dt. Rund-
schaun 125, 203-27) — 0O. Tschirch, Zar
Alexander u. d. preuß. Königspaar am Sarge
Friedrichs d. Gr. 4. Nov. 1805. (Konservat.
Monatsschr. ’05, 1134-41.) [1692
Colin, La surprise des ponts de
Vienne en 1805. (Aus: Rev. d’hist.
red. a l’Etat-Major 19, 193 ff.) Paris,
Chapelot. 68 S. 1 fr. 25. 1693
Stocklaska, W., Die Schlacht b.
Austerlitz. (Zt.d. Dt. Ver. f. G. Mährens
Eegen
Bibliographie Nr. 1681—1726.
u. Schlesiens 9, 211-74; Kte.) Sep.
Brünn, Winiker. 1 M. [1694
Thimme, F., König Friedr. Wil-
helm III., sein Anteil an d Konven-
tion v. Tauroggen u. an d. Reform
v. 1807-1812. (Forschgn. z. brandb.
u. preuß. G. 18, 1-59.) [1695
Rez.: Hist. Zt. 95, 554f. P. B.; Lit. Zbl.
ms, Nr. 47 W. Sch.
Treitschke, H. v., Fichte u. d nationale
Idee. (Dt. Bücherei 29, 26-60.) [1636
Bonnal, H., L'esprit de la guerre
moderne: La manoeuvre de Landshut;
étude sur la stratégie de Napoléon
etc. depuis le milieu de l’année 1808
jusqu’au 30 avril 1809. Paris, Chapelot.
871 S. |1697
Kriegsjahr, Das, 1809 in Einzel-
darstellgn. (s. '05, 3489). Bd. II:
M. v. Hoen, Aspern. 115 S. 2 M.
Bd. IV: Napoleon u. seine Marschälle.
94 S. 1 M. 30. [1698
Bezzel, 0., Die Maßnahmen Bayerns
zum Grenzschutze im Feldzuge 1809.
(Darstellgn. a. d. bayer. Kriegs- u.
Heeres-G. 14, 71-191.) [1699
Schmölzer, H., Andr. Hofer u.
seine Kampfgenossen. Mit zahlr. Ab-
bildgn. u. 1 Kte. d. Umgebg. v. Inns-
bruck. Innsbr., Wagner. xvıj, 335 S.
4 M. — F. Innerhofer, .G. Andr.
Hofers. Nach d hinterlass. Schrr.
Jos. Thalers u. J. J. Prölls.. Meran,
Ellmenreich. on, 64 S; 2 Taf.
50 Pf. [1700
Hansenstein, W., Die Wiederver-
einigung Regensburgs m. Bayern i.
J. 1810. (Zur Beurteilg. Karls v. Dal-
berg) Münch., Lindauer. 164 S.
2 M. [1701
Ders., Dalberg u. Bayern. (Altbayer. Mo-
natsschr. 6, 7-13.)
Gallavresi, G., Un ambassadeur
italien sous l'anc. régime: Le comte
Jos. Const. Ludolf. (Rev. d’hist. dipl.
T. XIX u. XX) [1702
(Guerre, La, nationale de 1212.
Publication du Comité scient. du
Grand Etat-Major Russe. Traduction
du capit. E. Cazalas sous la direct.
de la section hist. de l’Etat-Major
de l'armée. 1. Section: Correspond.
des personnages officiels et des ser-
vices de l’Etat (s. "op, 1691). T. II:
Préparation à la guerre de 1811
(mai-juillet). 443 S. 10 fr. [1703
Bonnal, H., L'esprit de la guerre
moderne: La manoeuvre de Vilna;
étude somm. sur la stratégie de
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons.
Napoleon etc. de janv. 1811 à juill.
1812. Avec 10 cartes. Paris, Chapelot.
95 S. 3 fr. [1704
Whishaw, F., Moscow. Story of
French invasion of 1812. Lond.
Longmans & Co. 296 S. 6 sh. [1705
Geschichte d. Befreiungskriege
1813-1815 (s. 05, 1694). a) Friede-
rich, G. d. Herbstfeldzuges 1813.
Bd. II: Von d. Völkerschlacht b.
Leipz. bis z. Schluß d. Feldzuges.
Mit 7 Plänen u. 12 Skizzen in Steindr.
xv, 487 S. 18 M. b) v. Janson,
G. d. Feldzuges 1814 in Frankr.
2. (Schluß-) Bd.: Von d. 2. Trennung
d. schles. Armee v. d. Hauptarmee
bis z. Frieden. Mit 29 Textskizzen
u. 12 Ktn. u. Plänen. xjx, 412, 56 S.
14 M. [1706
Woinovich, Die G. d. Befreiungskriege.
(Streffleurs österr. milit. Zt. ’06, I, 3-37.) —
Rez. d. Werkes v. A. v. Holleben, Bd. I:
Hist. Zt. 95, 488-90; Dt. Lit.-Ztg. ’05, Nr. 42
Keim. Rez. d. Werkes v. Friederich,
Bd. II: Forschgn. z. brandb. u. preuß G. 18,
340-43 Roloff; Dt. Lit.-4tg. up, Nr. 46 Keim.
Rez. d. Werkes (oben) v. Janson: Mült.-
Wochenbl. "Ob, Nr. 124f. v. d. Osten; Dt.
Lit.-Ztg. "ue, Nr. 17 Keim. — Zurlinden,
Ligny et Waterloo d'après un nuvrage allem.
(Lettow-Vorbeck). (Rev. des 2 mondes
5. Pér., 31, 34-71.) v. Pflugk-Harttung,
Das 1. preuß. Korps b. Belle-Alliance.
(Jahrbb. f. d. dt. Armee '05, Hft. 407/8.)
Zelle, W., 1813. Preußens Völker-
frühling. Braunschw., Sattler. 522 S.
5 M. [1707
Rez.: Lit. Zbl. ’05, Nr. 33 v. P.-H.
Trefftz, J., Das 4. Rheinbundregiment
Herzöge zu Sachsen im Feldzug v. 1813. (Zt.
d. Ver. far G. N. F. 16, 35-64.) — L. Noël,
Johanna Stegen, d. Heldenmädchen v. Lüne-
burg. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins ’05, Nr. 10.)
— v. Hößlin, Rückzug d. Erzherzogs Fer-
dinand v. Ulm nach Böhmen, Okt. 1513.
(Milit.-Wochenbl. "op, Nr. 153.) — G. Bages,
Le siège de Glogau, 1813/14. (Le spectateur
milit. 60, 194-311; 273-89; 381-97 ) [1708
Osten-Sacken-Rhein, O. Frhr. v.
der, Napoleon bei Bautzen. Napoleon.
Strategie in d. Tagen v. Bautzen u.
napoleon. Schlachtenleitg. b. Bautzen.
Mit 2 Übers.-Skizzen u. 1 Skizze d.
Schlachtfeldes in besond. Anlage.
(Beihft. z. Milit. -Wọochenbl. "up,
Hft. 89.) Berl., Mittler. S.'305-72.
90 Pf. [1709
Lüdtke, Strateg. Bedeutg. d. Schlacht b.
Dresden, 8. ’05, 1699. Rez.: Hist. Zt. 95, 307 f.
Roloff; Lit. Zbl. up, Nr. 51. — A. Larraß,
Zur Beurteilg. d. Schlacht b. Dresden.
(Drosdner G.bll. '05, 41-56.) [1710
Caspari, W., Der Rheinübergang d. v.Sacken-
schon Korps b. Mannheiin 1. Jan. 1814. (Mann-
heim. G.bll. ’05, 247-57.) Vgl.: A. Kleebach
(Ebd. 290). [1711
"Gi
Genzinger, F., „Waterloo“. Die Fehler
e.Kriegskünstlers. (Streffleurs österr. milit. Zt.
"Ob, Bd. 2, 151-69; 1075-85.) (1712
Houssaye, H., 1815. La seconde
abdication ; ia terreur blanche. Paris,
Perrin. 602 S. 3 fr. ö0. [1713
Rez.: Rev. d’hist. mod. 6, 745-47 Gonnard;
Dt. Lit.-Ztg. ’05, Nr. 47 Bitterauf; Rev. des
questions hist. 79, 336f. Lambelin.
Ulmann, H., Die Anklage d. Ja-
kobinismus in Preußen 1815. (Hist.
Zt. 95, 485-46.) [1714
Joneli, H., Die Gewaltmittel d. Basler
Revolutionsführer v. 1798. (Basler Zt. f. G.
5, 267-74.) — A. Huber, Mitteilgn. üb. Peter
Ochs. (Ebd. 286-90.) — J. Strickler, Frz.
Rudf. Weiß. (Sammilg. bern. Biographien 5,
327-43.) — D. @empeler-Schletti, sam.Joneli.
(Ehd. 483-51.) [1715
Scheglmann, A. M., G. d. Säku-
larisstion im rechterhein. Bayern (s.
‘04, 3450). Lfg. 12-18 (Bd. III, Tl. 1,
1-544). à 80 Pf. [1716
Stockmayer, K. v., Erinnergn. an
d. Konfliktsjahr 1804. (Württb. Vier-
teljhfte. 14, 36-63.) [1717
Giefel, Warum ist Bibliothekar J. W. Pe-
tersen 1794 a. d. hrzgl. Diensten entlassen
worden? (Ebd. 191-204.) [1717 a
Votteler, F., Beutlingen vor 100 Jahren
(8. "09. 3736). Schluß. (Reutling. G.bll. Jg. XIV,
Nr. 1-3.) — Reiter, Zur G. v. Vollmaringen
u. Göttelfingen. (Ebd. Nr. 6.) [1718
Ingold, A., Les troubles de Landser (s.
'03, 1788). Schluß. (Rev. d'Alsace 54. 48-67.)
— J. Wirth, Fete patriot. c&löbree A Colmar
en 1804. (Ebd. 113-33.) [1719
Florange, J., Nicol. Francin,
evöque constitutionel de la Moselle.
Paris-Metz. 132 S.; 2 bildl. Beil. [1720
Rez.: Jahrb. d Ges. f. lothr. G. 17, 361.
Bechtolsheimer, H., Rheinhessen zur Zeit
d. Franzosenherrschaft, 1798-1814. Vortr.
Worms, Kräuter. 96 S. 50 Pf. [1721
Schneller, M., Eschweiler in franz. Zeit.
Progr. Eschweiler. 8. 51-73. [1722
. Schmidt, Ch., Le grand-duché de Berg
(1806-1813), s. ’05, 3500. (Paris. Thèse.)
Rez.: Westdt. Zt. 24, 209-17 Haslıagen; Engl.
hist. rev. 20, 218f. H. A. L. Fisher; Rev.
hist. 89, 3-0-82 Pfister; Lit. Zbl. "or, Nr. 4
H. H-n.; Rev. d’hist. mod. et contemp. 7,
400-405 Driault. [1723
Meiners, W., Christian Hasenclever a.
Remscheid u. d. Aufstand d. Knüppelrussen
1818. (Monatsschr. d. Berg. G.-Vor. ’05,
141-45.) [1723 a
Schwarzkopf, Die Erhebung d. Kasseler
Bevölkerung 1813. en 19, 334-3.) [1724
Richter, W., Übergang d. Hoch-
stifts Paderborn an Preußen (s. ’0ö,
3504). Forts. (Zt. f. vaterl. G. Westfal.
63, II, 1-62.) — Ders., Preußen u.
d. Paderborn. Klöster u. Stifter 1802
-1806. Paderb , Bonifacius-Dr. 174 S.
2 M. 20. [1725
Sieveking, G. H., Aus d Fam.-G. de
Chapeaurouge u. Sieveking 1794-1806. (Zt. d.
Ver. f. hamb. G. 12, 208-34.) [1726
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 2. Bibliographie. 5
*66
Friis, A., Holstens Indlemmelse i |
Bibliographie Nr. 1727—1781.
Poten, B. v., Des Königs Deutsche
Danmark 1806. (Dansk Hist. Tidsskr. | Legion 1803 bis 1816. Darstellg. ihrer
17. R., Bd. VI, 1-107.) — Ders., Akt-
inner. Verhältnisse. (Beihtt. z. Milit.-
stykker og Breve vedrørende Holstens `. Wochenbl. op, Hft. 11.) Berl., Mittler.
Indlem melse. (Danske Magaz. 5. R.,
VI. [1727
Credner, K., Napoleon I. in Dresden 1807.
(Grenzboten 63, IV, 365-78; 432-37.) [1728
Jordan, R., Aus d. Franzosenzeit 1806-1807.
(„Aus alt. Zeit.“ Zwanglose Beibll. a Mühl-
häuser Anzelger. Hft. I) Mühlh. i. Th,
Dannersche Buchdr. 51 S. 80 Pf. [1729
Kämmel, O., Das alte Preußen vor 1806.
(Grenzboten Jg. 64, II, 341-52). [1730
Grünhagen, C., Breslau u. d. Lan-
desfürsten (s. ’05, 1578). IV: Unter
Friedr. Wilhelm II. (Zt. d. Ver. f. G.
etc. Schlesiens 39, 1-51.) [1731
Petersdorff, v., K. H. L. v. Ingersleben,
e. Oberprüsident v. Pommern. (Monatsbll. d.
Ges. f. pomm. G. ’05, 44-47.) [1732
Innere Verhältnisse.
Braun, G., 12 Briefe üb. d. Kronbegleitg.
v. Nürnberg nach Frankf. a. M. zur Kaiser-
Krönung Lcopolde II. im Spat-Jahr 1790 vom
27. Sept. bis 20. Okt. (Jahresber. d. Hist. Ver.
f. Mittelfranken 52, 1-30.) [1733
Thimm, 6., Die Menschen- u.
Bürgerrechte in ihr. Übergang von d.
franz. Verfassungen zu d. deutschen
bis 1831. Greifswald. Diss. 48 S. [1734
Lesprand, P., Cahiers lorrains de
1789. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 16,
175-227.) [1735
Hülsmann, H., G. d. Verfassg. d.
Stadt Münster von d. letzt. Zeiten
d. fürstbischöfl. bis z. Ende d. franz.
Herrschaft, 1802-1818. (Zt. f. vaterl.
G. Westf. 63, I, 1-90.) Auch Münster.
Diss. 90 S. [1736
Engler, B., Die Verwaltg. d. Stadt
Münster von d. letzt. Zeiten d. fürst-
bischöfl. bis z. Ausgang d. franz.
Herrschaft, 1802-1813. (Hft. 2 v.
Nr. 813.) Hildesh., Lux. 93 S. 2 M.
(Münster. Diss.) [1787
Linke, 0., Zur Reise d. Königs
Friedrich Wilhelms IH. nach Schle-
sien 1810. (Zt. d. Ver. f. G. Schlesiens
39, 108-32.) [1738
Däürnwirth, R., Volkswirtschaftliches a.
Kärnten vor 100 Jahren. (Carinthia 1, Jg. 95,
117-28.) [1739
Schmidt, Ch., Dio Industrie d. Grhrzgte.
Berg i. J. 1810 Ein Nachtr. zu Beuguote
Memoiren. Einleitg. u. Anmerkgn. übers. v.
O. R. Redlich. (Beitrr. z. G. d. Niederrh,,
Jahrb. d. Düsseldorf. G.-Ver., 19, 64-96.) Vgl.
'04, 3451. [1740
S. 397-459. 1 M. [1741
Schmitz, P., Umlage d. Abgaben auf d.
Bewohner d. ehemal. Stiftes Werden f d
Freiheit v. Militärdienste 106/7.
G. d. Stiftes Werden 9, 110-25.)
(Beitrr. z.
[1742
Beiträge z. Beurteilg. d Aufklärung im
kath. Dtld. beim Ausg. d. 18. Jh. (Hist -polit,
DU 137, 22-46; 81-106.) [1743
Levy, La suppression des processions dans
la Haute-Alsace pend. la grande revol., 1791
-99. (Rev. cath. d'Alsace. N. S. 24, 579-87;
670-78.) [1744
Richter, W., Preußen u. d. Paderborner
Klöster u. Stifter, 1802-1800 s. Nr. 1735. (1745
Müsebeck, E., Ernst Mor. Arndt
u. d. kirchl.-relig. Leben sein. Zeit.
Tübing., Mohr. 1008. 1 M. 50. [1746
Rez.: Dt. Lit.-Ztg.’05, Nr. 51,52 H. Meisner;
Zt. f. Kirch.-G. 26, 526 Kropatscheck,, Lit.
Zbl. '06, Nr. 9 Richert; Mitt. a. d hist. Lit.
34, 230-32 Th. Preuß.
Finsler, R., Aus d. Tagebüchern
v. Geo. Geßner. (105. NeujJahrsbl. d.
Zürcher Hülfsgesellsch auf d. J. 'u5.)
Zürich, Fäsi & B. 71 S. 2 M. 50. [1747
Geyer, Chr., Das kirchl. Leben
in Nürnberg vor u. nach d. Übergang
d. Reichsstadt an Bayern. (Beitrr. z.
bayer. Kirch.-G.12,1-21;100-31.)[1748
Stiglmayr, J., Aus der Ära d. bayer. Auf-
klärg. unter Montgelas. (Zt. f. kath. Theol.
29. 195-204.) Vgl ’05, 2419.
Tobler, &., Aus d. Leben e Pesta-
lozzianers: Johs. Schneider. (Festg.
d 60. Jahresversammlg. d. Allg.
G.forsch Ges. d. Schweiz dargebr. v.
Hist.Ver.d. Kant. Bern 159-238.) [1750
Schneider, Ernst, Die Bernische
Landschulle am Ende d. 18. Jb.
(Arch. f. schweiz. Schul-G. I, 1.)
Bern, Grunau. 240 S.; 22 Tab.
(Berner Diss.) [1751
Devand, E., L'école primaire Fri-
bourgeoise sous la république helvét.,
1798-1803. Thèse Fribourg. 1795.[1752
Bez.: Hist. Jahrb. 27, 215 G. v. Q.
Geyer, Chr., Nürnberger Töchterschulen
vor 100 Jahren. Progr. d. Instituts Lobmann
in Nürnb. 1904/5. [1753
Hegner, Vor 100 Jahren. Mitt. u. Akten-
stücke z. G. d Anstalt Progr. d. Friedr.-
Wilh.-Gymn. Trier. 35 S. [1754
Brüll, F., Verhandlgn. üb. d. Errichtg. e.
höher. Schule in Prüm, 18)2-1815. Progr.
Prüm. 4°. S. 9-18. [1755
Meiners, W., Landschulwesen u. Laud-
schullehrer im Hrzgt. Clove vor 100 Jahren.
(Arch. f. Kultur-G. 3, 345-61.) [1756
[1749
Zeitalter der französ. Revolution u. Napoleons. — Neueste Zeit seit 1815. *67
Nanmaan, L., Zur Entwicklig. d. Volks-
schulwesens in d. Ephorie Eckartsberga.
(Zt. d. Ver. f. Kirch.-G. d. Prov. Sache. 1,
169-91.) (1757
Schwarz, P., Die neumärk. Schulen
am Ausgang d. 18. u. am nd
19. Jh. (= Nr. 843.) Landsberg a W.,
M.
Schaeffer & Co. 222 S. 5 [1758
Krauß, R., Zu Gotthold Stäudlins Ausgang.
(Württb. Vierteljhfte. 14, 81-84.) :1759
Eilers, W., August v. S
tesch, e. dt. Lustspieldichter. Lpz.
Diss. 134 S. [1760
Börne u. Henriette Herz, Brief-
wechsel; hrsg. v. L. Geiger. Öldenb,,
Schulze 201 S. 3 M. [1761
Geiger, L., Aus Chamissos Früh-
zeit. Ungedr. Briefe nebst Studien.
Berl., Paetel. 278 S. 4 M. |1762
Kleist H. Veg Briefe; bearb. Lë
G. Minde-Pouet. (Kleists Werke,
hrsg. v. Erich Schmidt. V.) Lpz. ete.,
Bibliogr. Institut. 510 S. 2 M. [1763
Voss, Geo., Grabdenkmäler in
Berlin u. Potsdam. Aus d. Zeit d.
Neubelebg. d. antiken Stils Ende d.
18. u. Anfang d. 19. Jh. Berl., Baum-
gärtel. 4°. 30 Taf., vıj S.Text. 15 M.[1764
Kirchner, J., München u. d. Kunst vor 100
Briefe einer Braut [Philippine v.
Griesheim, Braut d. Schill’schen Of-
fiziers Alb. v. Wedell] a. d. Zeit d.
dt. Freiheitskriege 1804-1813; hrag.
v. E. Freiin v. Cramm. Berl.,
Fleischel & Co. xı1j, 2398. 4 M. [1766
Rez.: Lit. Zbl. ’°05, Nr. 37; Preuß. Jahrbb.
122, 167-69 Fuhrmann.
Olbrich, K., Ein Freund u. Fürderer d.
schles. Volkskde. vor 100 Jahren u. seine
Zeitschrift. (Mitt. d Schles. Ges. f. Volkskde.
13, 30-43 ) [1767
9. Neueste Zeit seit 1815.
Michel, Aufzeichngn. üb. Vorgänge zu
Guben währ. d. Jahre 1815-19; mitg. v. H.
Zabel. (Niederlaus. Mitt. š$, 56-62.) [1768
Hasenclever, A., Josua Hasen-
clever a. Remscheid-Ebringhausen u.
seine Beziehgn. zu Friedr. Wilh. IV.
als Kronprinz u. König. Zugleich e.
Beitr. z. G. d. Rheinlande in d. ersten
Jahrzehnten d. preuß. Herrschaft.
(Zt. d. Berg. G.-Ver. 38, 1-59.)
Lebenserinnergn — Ders., Un-
gedr. Briefe v. E. M. Arndt 1814-51
an Josua Hasenclever. (Beil. z. Allg.
Ztg. "08, Nr. 175f.) [1769
Tagebuch e. Kasseler Bürgers betr. d. Un-
nhen in Kassel, Sept. 1830— Febr. 1831.
(Hessenland 19, 242-44; 252-55.) [1770
Fleiner, F., Polit. Briefwechsel
zw. Joh. Casp. Bluntschli u.
Wilh. Wackernagel. (Basler Zt.
f. G. 5, 205-66.) 1771
Tobler, &., Baumgartners Briefe
an Dr. Karl Schnell 1832-35. (Beitrr,
z. St. Gallisch. G. S. 118-64.) GE
Briefe d. Gesandten Baron OG H
v. Löwenstern u. anderer: Zur G.
d Jahre 1839-47. (Zt. d. Ge. f.
schlesw.-holst. G. 35, 213-87.) [1773
Pichler, A., 1) Zu meiner Zeit.
Schattenbilder a. d. Vergangenheit.
Mit Einleitg. v. S. M. Prem. 2) Das
Sturmjahr. Erinnergn. a. d. März- u.
Oktobertagen 1848. Vgl. ’03, 3769.
3) Aus Tagebüchern 1849-99. (Pich-
lers Werke. I-II.) Münch., Geo.
Müller. 1j, 397 S. 5 M; 181 S. Subskr.-
Pr. 2 M. Einzelpr. 3 M; 376 S.
Subskr.-Pr. 4 M. Einzelpr. 5 M. [1774
Rez. v.1: Dt. Lit.-Ztg. up, Nr. 40 Dollmayr ;
v. 2 03, 379): Preuß. Jahrbb. 116, 152-56
Daniels; v. 3: Beil. z. Allg. Ztg. ‘05, Nr. 103
R. M. Werner.
Brandenburg, E., König Frie-
€. Briefwechsel
drich Wilhelms I
m. Ludf. Camphausen. Hrsg. u.
erläutert. (Dt. Rundschau 125, 341-69.
126, 90-121: 228-55; 359-85.) [1775
Caspary, Ldf. Camphausens Leben, s. ’08,
Am: Rez.: Hist. Vierteljschr. 8, 109-14
Rachfahl.
Wilhelm’s d. Gr., Kaiser, Briefe,
Reden u. Schriften. Ausgew. u. er-
leut. v. E. Berner. Berl., Mittler.
SE, 504; st, 429 S. 6 M. [1776
Res: Lit. Zbl. "on, Nr. 3.
Bismarck, Gedanken u. Erinnergn. Volks-
ausg. 2 Bde. Stuttg., Cotta. 406; 398 S.
5 M. [1777
Marezall, Aus d. Tagebuche d. Honvéd-
generals Grafeu Leiningen. (Dt. Revue 30,
IV, 11-26.) [1778
Rrzzn, R. v.. Diplomat. Korrespondenz d.
russ. Gesandten in Berlin Baron Meyen-
dorff u. sein. Geschäftsträgers v. Struve
an d. Staatsmann v. B***, 1848-50. Aus d.
nichtverötf. Nuchlasse d. Staatsmannes v. B.
(Ebd. 30, III, 271-79) [1779
Angeli, M. v., Wien nach 1848;
a. d. Nachlaß m. Einleitg. v. H.
Friedjung. Wien, Braumüller. xV),
233 S. 3 M. [1780
Rez.: Allg. Lit.bl. '05, Nr. 18 Helfert.
Loë, Frhr. v., Erinnergn. a. mein.
Berufsleben, 1849-1867. Stuttg., Dt.
Verlagsanst. 140 S. 5 M. Vgl. '05,
3543. [1781
Rez.: Rev. d'hist. red. à l'État- Major de
l'armée 21, 6301.
5*
*68
Verdy du Vernois, J. v., Der Zug
nach Bronzell (1850). Jugend- Erin-
nergn. (Erweit. Sep.-Abdr. a: Dt.
Rundschau Bd. 125.) Berl., Mittler.
69 S. 2 M. 50. [1782
Eez.: Lit. Zbl. oe Nr. 12 v. Janson.
Poschinger, H. v., Bismarck u. d.
Bundestag. Neue Berichte Bis-
marcks a. Frankt., 1851-59. Berl.,
Trewendt. xx, 284 S. 4 M. 50. [1783
Poschinger, H. v., Aus d. polit.
Korrespondenz d. Königs Wilhelm I.
v. Württemb. (Dt. Revue 31, I, 70-
79; 132-42.) [1784
Schneider, Eug., Fin Brief Gust. Rümelins
an Hnr. v. Treitschke. (Württb. Vierteljhfte.
14, 64-70.) Betr. d. Beurteilg. d. Königs
Wilh. I. v. Württb. [1734a
Bismarcks Briefwechsel m. d. Minister
Frhrn. v. Schleinitz, 1853-1861, e '05, 1769.
Rez.: Preuß. Jahrbb. 120, 5253-34 Daniels;
Forschgn. z. brandb. u. preuß. G. 18, 344-49
H. Oncken. 1785
Poschinger, H. v., Unverüöffentl. Rriefe
Kaiser Wilhelms I an Edwin e Manteuflel.
(Unterhaltungsbeil. d. Tägl. Rundschau '05,
Nr. 9.) [1786
Roon, Y., Denkwürdixkeiten. 5. Aufl. 3 Bdo.
(14 Lfgn.) 532; 572; 544 8. 21 M. [1787
Oncken, H., Aus d. Briefen Rud fs.
v. Bennigsen (s. "op, 1763). Forts.
(Dt. Revue Jg. 30, Bd. II u. IV.
Jg. 31, Bd. I.) [1788
Aepli, A. ©. u. Karl Anton v.
Hohenzollern - Sigmaringen, Kor-
respondenz 1864-1884. Hrsg. v. J.
Dierauer. Mit 2 Portr. (Aus: Beitrr.
z. St. Gallisch. G.) St. Gallen, Zolli-
kofer. 1904. 102 S. 1789
Hohenlohe - Ingelfingen, Prinz
Kraft zu, Aus mein. Leben. Auf-
zeichngn. (8. "08. 3540). Bd. III: 1864
u. 1866. Friedenszeit bis 1870. Mit
Titelbild u. 4 Skizzen im Text.
412 S. 8 M. [1790
Rez.: Forschgn. z. brandb. u. preuß. G. 18,
651-56 Granier; Lit. Zbl. "op, Nr. 48.
Lumbroso, M., Il processo dell’
Ammiraglio di Persano. Con una
prefaz. ed un appendice di documenti
ined. sulla campagna navale di Lissa
1866. Roma, Bocca. Fol. 853 S. [1791
Roz.: Mil.-Lit.-Ztg. 0, Nr. 2? v. Graevenitz.
Baldamus, A., Der Ursprung d. dt.-franzüs.
Krieges nach einer Darstellung Bismarcks.
(N. Jabrbb. f. d. klass. Altert. 15, 667-76.) [1792
Kretschman, H. v., Kriegsbriefe 1870 71,
hrsg. v. L. Braun, s. ’v4, 1516. (5. Aufl. 1904.
848 S. 5M.) Rez.: Hist. Zt. 95, 101-4 Wi-gand.
— v. Below, v. Kretschman (Biogr. Jahrb.
6, 466 f.) [1793
Heye, W. (Major u Bataillons-Kommand.
im 2. nass. Inf.-Reg. Nr. 88), Kriegstagebuch.
Hrsg. v. A. Heye. Mit 2 Ktn. u. 5 Text-
skizzen. Oldenb., Stalling. zu, 367 S.
7 M. 50. (1794
Bibliographie Nr. 1782—1830.
Gouvernement de la Defense Nat.,
4. Sept. 1870-16. Fevr. 1871. Proces-
verbaux des seances du conseil.
Publ. d’apres les mss. orig. de M.
A. Dréo, avec préf. et notes explicat.
p. H. des Houx. Paris, Lavauzelle.
698 S. 7 fr. 50. 1735
Rez.: Mil.-Lit.-Ztg. oe Nr. 2 v. Janson.
Zwiedineck-Südenhorst, Dt. G. v. d. Auf-
lösung d. alten bis z. Errichtg. d neuen Kaiser-
reiches, s. ’05, 1782. Rez.: Hist. Vierleljschr.
9, 118-24 G. Kaufmann; N. Jahrbb. f. d. klass.
Altert. ete 15, 379-83 Baldamus; Forschgn. z.
brandb. u. preuß. G. 18, 343 Roloff; Hist.
Jahrb. 26, 796-99 Turba; Hist. Zt. 96, Sen)
Thimme. (1:8
Schwemer, R., Vom Bund zum
Reich. Neue Skizzen z. Entwicklungs-
G. d. dt. Einheit.
Geisteswelt. 102.)
125 S. 1 M. [1797
Discailles, E., Metternich et les
universités allemandes de 1817 à 1819.
(Sep. a.: Mélanges Paul Frederic.)
Brux., Lamertin. 1904. 10S. 1 fr. [1798
Martinet, A., Léopold I. et l'inter-
vention franç. en 1831. Bux., Soe.
belge de libr. 815 S. 6 fr. [1799
Kemp, P. H. van der, De con-
ventie van Zonhoven van 18. Nov.
1833. (Bijdrr. v. vaderl. gesch. 4. R.,
5, 176-222.) [1800
Hassel, Jos Maria v. Rudowitz, s. '05. 1786.
Rez : Beil. z. Allg. Ztg op, Nr 31 Prutz;
Hessenland op, Nr. 21; Laach. Stimmen 6$,
208-16 Pfülf; Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 95 97
Goldschmidt. — Vgl: Fr. Thimme [geg.
Raclıfahl] in Hist. Zt. 95, 556f. KI
Rachfahl, F., Die Opposition d.
Generals v. Prittwitz. (Forschgn. z.
brandb. u. preuß. G. 18, 252-57.) —
F. Thimme, Der „Ungehorsam“ d.
Generals v. Prittwitz. (Ebd. 360f.)
Vgl. "op, 1787. — Vgl. auch Thimme
in: Hist. Zt. op, .556f. 11802
(Aus Natur u.
Lpz., Teubner.
Marcks, E., Kaiser Wilhelm I. 5. Aufl.
Lpz., Duncker & H. xjx, 428 S. 6 M. [1803
Matter, P., Bismarck et son temps
(s. Op. 3557). II: L’action 1863-1870.
10 fr. [1804
Rez. v. I: Forschgn. z. brandb. u. preuß.
G. 18, 662-64 v. Petersdorff; Rey. hist. 90,
175-11 Pages; Engl. hist. rev. 31,182 f. W. Miller.
Marcks, E., Otto v. Bismarck. (Dt. Bücherei
29, 74-104.) — A. v. Brauer, Bismarcks Staats-
kunst auf d. Gebiete d. auswärt. Politik. (Dt.
Revue. Jg. 30, IV, 257-74) — E. Marcks,
B. bis 1562. Sein Leben innerh. d. Zeit-G.
(Jahrb. d. Fr. Dt. Hochstifts up, 32-56.) —
M. Lenz, B.s Religion. (Lenz, Ausgew. Vurtrr.
etc. 98-121.) — Ders, R. u. Rancke. Parallele.
(Ebd. 122-48.) [1805
Neueste Zeit seit 1815.
Matter, P., La Prusse et la revo-
lution de Pologne en 1863. (Ann. des
sciences polit. 20, 592-607.) [1806
Matzen, H., Om Betydning af en
Losning fra Undersaatsforholdet efder
dansk Statsret. (Sonderjydske Aar-
bøger up, 43-90.) — Ders., Gjensvar
til P. v. Hedemann. Vgl. '05, 1801.
(Ebd. 110-58.) — Vgl. P. v. Hede-
mann (Zt. d. Ges. $ schlesw.-holst.
G. 35, 308-12). — P. Asmussen,
Die Optantenfrage in Nordschleswig.
{Deutschland 6, 239-44.) [1807
Moltke in d. Vorbereitg. u. Durch-
führg. d. Operationen (= Nr. 725 )
Berl., Mittler. 177 S. 3 M. 25. Vgl.
Nr. 1865. [1803
Lettow-Vorbeck, v., G. d. Krieges v. 1866
in Dtld., ». "Ob, 3564. ez. v. UI (Main-Feld-
zug): Hist. Zt. 95, 493-98 Thimme; Gött. gel.
Auz. ‘05, 935f. Roloff. [1809
Wengen, v. d., General Göben im Feld-
zuge i866 geg. Hannover. (N. milit. BIL
Rd. 67, Hft. R) Vgl. ua 1775. [1810
Ellison v. Nidlef, O., Das 22. Feldiäger-
bataillon, die letzte kämpfeude Truppe Öster-
reichs anf d. Schlachtfelde v. Königgrätz.
(Sıreffleurs österr. milit. Zt. "Op, Juli, 847
-53.) . [1811
Verus, Bayerns Stellung z. sogen. dt. Frage.
Deutschland 6, 286-303; 409-415 ) (1812
Guerre,La,de 1870-71 (8. °05, 3574).
X: Journées du 13 au 23 août (la
retraite sur Châlons). 57 S; Kte.
2 fr. — Desgl., L'armée de Châlons.
Partie 2 & 3. (Rev. d’hist. red. à
lT Etat-Major de l'armée 20, 130-87;
309-59; 464-534. 21, 131-200; 312-
441; 555-606.) [1813
Lehautcourt, P., Hist. de la guerre
de 1870-1871 (s. ’05, 1814). T. V:
Rezonville et Saint-Privat. 749 S.;
5 Ktn. 7 fr. 50. [1814
Rez.: Milit.-Lit.-Ztg. "oe, Nr. 2 v. L-g.;
Lit. Zbl. '06, Nr 9. — Rez. v. IV: Rev.
en red. à Etat-Major de l'armée 15,
Regensberg, 1870-71. (In etwa 10
Abtlgn.) Abt. I: Vor-G. d. Krieges.
Stuttg., Franckh. 112 S.; Bte.
2 M. 60. 1815
Bleibtreu, C., Der dt.-franz. Krieg
in Schlachtenschildergn. 3 Bde.
Stuttg., Krabbe. 22 M. 50. [1816
Osten, v. der, Übersichts-Karte aller
Schlachten u. Gefechte, Belagergn., Ein-
schließgn.u. Kapitulationen d. dt.-franz. Kriegs
1870-71, zugleich Übersicht aller Karten u.
Skizzen d. dt. Generalstabswerkes. Stuttg.,
Rübsamen. Mit 26 5. Text. 2 M. [1317
*69
Bornemann, Marschtafel d dt. Heerusteile
im Kriege 187071 v.31 Juli 1870 bis z. Wa’”en-
stillstand. Mit Textwort, Erläuterungsblatt u.
Übersichtskte. Oldenb., Stalling. 7 M.50 [1815
Cardinal v. Widdern, @., Ver-
wendg. u. Führg. d. Kavallerie 1870
bis z. Kapitulation v. Sedan (e "up,
1818). Tl. VI: Die Kav. d. HI. Armee
u. d. ihr gegenübersteh. franz. Reiterei
von d. Schlacht b. Wörth bis nach
Überschreitg. d. Marne vom Abend
d. 6. bis 22. VIII. Mit 2 Übersichts-
ktn. u. 4 Truppenaufstellungsskizzen,
darunter#3im Text. 262 S. 6M.60.[1819
Rez : Mil.-Lit.-Ztg.’05, Nr. 11 v. Twardowski
Grouard, Critique et stratég. de
la guerre franco-allem.: Woerth et
Forbach. Paris, Chapelot. 968. 2 fr.
Vgl. "on, 3576. [1820
Röper, Das Iuf-Reg. Nr. 83 in d. Schlacht
b. Worth 6. VIII. 1870. Mit5 Taf.u.2 Planen.
Berl, Mittler. 88 s. 2 M. (i521
T., R., L'attaque du culvaire à Froesch-
willer. e rógiment d'infant. n° 50 et Ja
Lëe brigade d'infant. pruss. Paris, Lavauselle.
224 S.; Kte. 5 fr. (1822
Ramin, P. v., Eine Kavallerie - Patrouille
zu Anfang d. Feldzuges 18:0;71: 6. Aug.
ıMilit.-Wochenbl. "op, Nr. 95.) — v. Pelet-
Narbonne, Zur Klarstellg. (Ebd. Nr. 99.) —
O0. Wachs, Zu d. Berr. üb. d. Kämpfe b.
Alt-Stioringen (Schlacht b. Spicheren) 6. Aug.
(Ebd. Nr. 139) ` [1823
Erb, L’artillerie dans les batailles
de Metz. Paris, Chapelot. 1906. 571.
12 fr. [1824
Bleibtren, C., Die Wahrheit üb.
„Mars la Tour“. Mit Berücks. d.
neuen franz. Geschichtswerkes. Anh.:
Neues üb. Wörth, Spichern, Sedan.
Berl., Schall. 153 S. 2 M. 80. [1825
Kotze, C. v., Zur Klärg. d Verhältnisse
bei d 5. Kavalleriedivision 15. u. 16. Aug
(Milit.-Wochenbl. 'v5, Nr. 120) Vgl. "Ob, 3574.
— P. Lehautcourt, Die Überraschg. d. franz.
Kavalleriedivision de Forton am 16. Aug. 1510.
(Ebd. Nr. 68.) "1826
Peyron, E., Le Can de Bazaine. Paris,
Stock. 151 S. 2 fr Rez.: Rev. dvs questions
hist. 79, 690 f. Lambelin. [1827
Lessing, V., Beitrr. z.G. d. Schlacht
b. Beaune-la-Rolande 28. Nov. 1870.
(Beihft. z. Mil.-Wochenbl. ’05, 461-98;
Plan.; Sep. Berl., Mittler. 75 Pf. [1828
Vgl.: v. Scherff, Zur Schlacht b. B.-la-R.
(Milit.-Wochenbl. "op, Nr. 15 7f.) Erwiderg.
durch v. L. (Ebd. Tu, Nr. 10) u. Erklarg.
v. Sch.s (Ebd. Nr. 23).
Busch, Das dt. große Hauptquartier u. d.
Bekämpfg. v. Paris, s. '05, 1826. Rez.: Hist.
Zt. 95,308 f. v. Caemmerer; Forschgn.z brandb.
u. preuß. G. 13, 353-55 Granier; Rev. d’hist.
red. à l’Etat-Major de l'armée 21, 632-35 —
E. Daniels, Roou u. Moltke vor Paris
(Preuß. Jahrbb. 121, 1-25; 220-41 ) [1829
Varnhagen, H., De rebus ab exercitu
Francogallico, cui Bourbakius praeerat, usque
ad diem IX. mensis januarii gestis. Pars I.
"o
Erlang. Univ.-Progr. 194. 4°. 66 S. Vgl.
05, 1827. [130
Diez, J., Les journées de La Li-
gaine 15.-17. janvier 1871. (Aus: Le
spectateur milit.) Paris, Lavauzelle.
169 S. 3 fr. [1831
Rez.: Milit.-Lit.-Ztg. '06, Nr. 1 Fabricius
Bourelly. La rétrocession de Belfort à la
France, 1571-15873. Rev. des 2 mondes 5. Pér.,
29, 551-77.) [1832
Busch, W., Die Kämpfe um Reichs-
verfassg. u. Kaisertum, 1870-71.
Tübing., Mohr. 157 S. 3 M. [1833
Wippermann, K., Dt. Geschichte-
kalender s. "Op, 3587): 1905, Bd. I u. II.
1905f. zu, 389; ;x)v,3648. 12M. [1834
Schiemann, Th., Deutschland u.
d. große Politik (s. op, 3588). Bd. V:
1905. 418 S. 6 M. 11835
Belcredi, Graf L., Graf Rich. Belcredi
123-1902. (Aus: „Die Kultur“) Wien, Gerold
& Co. S. 2851-93. 50 Pf. — Molden, Graf
Gust. Külnoky. (Allg. dt. Biogr. 51, 1-25.) —
F. Dwof,. Frz. Frhr. Kubn v. Kuhnenfeld.
(Ebd 422-28.) [1>36
Teutsch, F., Denkrede auf Eug. v. Trau-
schenfels. (Arch. d. Ver. f. siebeubürg Ldkde.
52, 479-500.) ERR
Oechsli, Zur G. d Schweiz im 19. Jh.
Rd. 1: 1798-1813, 8. '04, 1466 Rez.: Gött. gel.
Anz. Ok,
01, Nr. 44;
610-18 Meyer v. Knonau, Lit. Zbl.
Hist. Jahrb. 25, 879 G. Meier,
Hist. Zt. 96, 249-302 Luginbühl; Allg. Lut bi.
"uh, Nr. 20. [18:8
Vischer, W., Basel in d. Zeit d.
Restauration 1814-30. 2 Tle. (Neuj.bl.
83 u.84.d. Ges. z. Beförderg. d. Guten.)
Basel, Helbing. 190öf. [1839
Müller, L., Die polit. Sturm- u.
Drangperiode Badens. (In 10 Lfgn.)
1. Tl.: 1840-48. Lfg. 1-4. Mannh.,
Haas. 1905f. S.1-160. à 1 M. [1840
Welngärtner, Fre, Ldw. Stoesser. (Bad.
Bi«graphien 5, 1739-55) — v. Weech, Ldw.
Karl Frdr. Turban. (Ebd. 765-76.) (1840 a
Reiset, Vicomte de, Charles X. à Colmar
en (än (Rev. d'Alsace 54, 217-34.) [141
Pietkiu, N., La germanisation de
la Wallonie pruss. (Sep. a.: Wallonia.
T. XII) Brux., Soc. belge de librairie.
1904. 118 S. 2 fr. 50. |1842
Eltester, H., Fulda zur Zeit d. Mainfeld-
zuges, (Fuldaer G.bll. 2, 185-40; 145-53.) [1843
Winter, Q., Joh. Karl Betram Stüve.
(Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. 53, 301-20.) [1844
Egloffstein, H., Caroline, Groß-
herzogin v. Sachsen, 1884-1905. (Aus:
Dt. Rundschau.) Berl., Paetel. 60 S.
2 M. |1845
Rez.: Lit. Zbl. "mi, Nr. 39.
Granier, H., Karl Anton Fürst v. Hoben-
zollern. (Allg. dt. Biogr. 51, 44-52.) — H.
Petersdorff, H. H. v. Kleist - Retzow, (Ebd.
191-202.)
Bibliographie Nr. 1830—1887.
Granier, H., Gneisenau u. Humboldt u. d.
Dotationsgut Ottmachau. Nach ungedr. Rriefen
u. Aktenstücken. (Zt d. Ver f. G. etc.
Schlesiens 39, 78-117.) [147
Innere Verhältnisse.
Binding, K., Dt. Staatsgrundge-
setze in diplom. genauem Abdr.
VII, 1: Die Verfg. d. Grhrzgts. Baden
v. 22. VIIL 1818. Mit allen Abän-
deren. bis z. Gesetz v. 24. VII. 1888.
Zugleich m. d. Abdr. d. jetz. Textes d.
Verfassungsurk. nach d. Bekannt-
machg. desselb. v. 26. VILI. 1904.
Samt 3 Anlagen. 2. Aufl. Lpz., Engel-
mann. xj, 176 S. 2 M. — VIII, 2
Die Verfg. d. Grhzgts. Hessen v.
17. XII, 1820. Mit allen Abändergn.
bis z. Gesetz v. 26. HI. 1902. Samt
WEEN en. Ebd. xı1], 1678. 3M. [1848
azille, W. u. R. Köstlin, Ver-
Be f. d. ker Württemb. v
25. IX. 1819 m. Erläutergn. Stuttg.,
Kohlhammer. xj, 356 S. 1 M. 80. [1849
Petersdorff, H. v., Eine Denkschrift d.
Prinzen e, Preußen. (Beil. z. Alle. Ztg. ’05,
Nr. 216.) Üb. d. Stellg. d. Kıiegsministers,
d Militärkabinetts u. d. Generaladjutanten
in Preußen. ı 1550
Weil, &, Le Pangermanisme en
Autriche. Paris, Fontemoing. 1904.
xv, 296 S. 3 fr. 50. [1851
Rez.: Hist. Zt. 96, 288f. O. Weber.
Eisenmann, Le compromis austro-hongrois
de 1867, B. `05, 1843. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '05,
Nr. 27 v. Herruritt; Hist. Jahrb. Zu, 799-02
Turba; Hist. Zt. On, 289-91 O. Weber. [1552
Rörch, A., Beziehgn. d. Staatsgewalt z
kath. Kirche in d. beiden hohenzoll. Fürsten-
tümern, 1800-1850. (Arch. f. kath. Kirchenrecht
85, 461-55; 669-705.) [1553
Festschrift d. Kgl. Preuß. Statist.
Büreaus z. Jahrhundertfeier sein. Be-
stehens. Berl., Kgl. Stat. Landesamt.
4°. x1j,151,xjx5.; 116 Taf. 50M. [1854
Rez.: Forschgn. z. brandb. u. preuß. G.
1’, 674-:6 O. Hintze; Jahrbb. f. Nationalokon.
85, 2536-59 Kollmann.
Wagner, Hnr., Finanzwesen Gie-
Bens unter besond. Berücks. d. 19. Jh.
Gießen. Diss. 1904. 102 S. [1855
Münz, S., Gespräche m. Rottenburg
über Bismarcks Sozialpolitik: Norderneyer
Aufzeichngn. (Dt. Revue 30, IV, 138-46.) [1556
Hübener, E., Die dt. Wirtschafts-
krisis v. 1873. (Rechts- u. Staatswiss.
Studien. XXX.) Berl., Ebering. 141 S
4 M. (Tl. I: Berl. Diss. 57 S.) [1857
Nitzsche, M., Die handelspolit.
(1s45 ' Reaktion in Dtld. Hist.-polit. Studie.
Neueste Zeit seit 1815.
(München. volkswirtschaftl. Studien.
72.) Stuttg.,Cotta.x,240S.5M.60.[1858
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 9 Harms.
Rauchberg, H., Entwickig. d. Bevölkerg.
Böhmens im 19. Jh. (Mitt. d. Ver. f. G. d.
Dt. in Böhmen 49, 429-49.) [1859
Steiner, K., Zur G. d. Württemberg. Ver-
einsbank, 1859-1893. (Jahrb. f. Gesetzgebg.
etc. 29, 911-55.) i -160
Freytag, C. F., Die Entwicklg. d.
Hamburg. Warenhandels, 1870-1900.
(Stud. z. hamburg. Handels-G. Hft. IIT.)
Berl., Puttkammer & M. xnj, 105 S.
3 M. 60. ` [1861
Schulze, Frz., Die ersten Dampfer in d.
Ostsee. (Marine Rundschau Jg. XV, H.6 u. 7
u. Mitt. d. Ver. f. lübeck. G. Hft.11,122:70.) [1862
Feydt, W., Eiufluß d. ostpreuß. Eisen-
bahnen auf d. stadt. u. andere Sivdelungen
(s. ‘05, 3419). Schluß (Altpreuß. Monatsschr.
42, 455-520.) [1563
Wahl, A., Die preuß. Heeresorga-
nisation v. J. 1860. (N. Jahrbb. f. d.
klass. Altert. Bd. XV, Hft. 7.) [1864
Biume, W. v., Politik u. Strategie, Bis-
marck u. Moltke 1866 u. 1870,71. (v. Blume,
Militärpol. Aufsätze 103-37.) Vgl. (op: [1865
Frobenius, H., G. d. preuß. Ingenieur- u.
Pionier-Korps v. d. Mitte d. 19. Jh. bis z. J. 1856.
I: 1848-69. Mit 4 Plänen, 5 Textzeichngn. u.
22 Anlagen. Berl., Reimer 4058. 6M. [1866
Erich, Inf.-Reg. Graf Dönhoff (7. ostpreuB.)
Nr. 44, 1860-1905. Die Anlagen sind bearb
v. Toeppen. 2. teils neu bearb. Aufl. Mit
Titelbild, 7 Skizzen u 2 Plänen. Berl., Eison-
schmidt. 576 S. 11 M. [1867
Brück, H., G. d. kath. Kirche im
19. Jh. (s. ’01, 1902 u. ’05, 1874).
Bd. IV: In Dtld. IV: Seit 1870. Bd. 2,
Hft. 1. Hrsg. u. fortges. v. J. B.
Kißling. 320 S. 4 M. (Ders., Die
Kulturkampfbewegung in Dtld. (seit
1871). 2. (Schl.-)Bd. Hrsg. u. fortg.
v. Kißling. Aus: „G. d. kat. Kirche
im 19. Jh.“ 1. Bd., xj S. u. 2. Bd.
sti, 343 S. 4 M. 50.) [1868
Rez. v. III: Zt. f. Kirch.-G. 26, 5261.
L. K. Goetz; Arch. f. kath. Kirchenrecht 85,
193f. Heiner.
Goyau, &., L’Allemagne relig.: Le
Catholicisme 1800-1848. Paris, Perrin.
Su, 407; 443 S. 7 fr. Vgl. '05,
1875. [1869
Rez.: Bull. crit. op Nr. 25 Baudrillart;
Rev. bénédict. 23, 155-58 Baltus.
Beck, Adf., Die Kirchenpolitik d.
Erzbischofs v. Köln Job Kardinal
v. Geissel. Gießen. Diss. 84 S. [1870
Müller, Greg., Der Konvent Wet-
tingen, 18. Jan. 1841 bis 18. Okt. 1854.
Bregenz, Teutsch. 1904. 108 S. [1871
Mirbt, C., Die kathol.-theol. Fa-
kultät zu Marburg. Beitr. z. G. d.
|
| (8. "op, 3630).
1
kath. Kirche in Kurhessen u. Nassau.
Marb., Elwert. vu, 2618. 5M. [1872
Rez.: Zt. f. Kirch.-G. 26, 541 Bess.
Laubert, M., Beitrr. z. G. d. dt -kath.
Kirchensystems d. Stadt Posen u. ihrer Käm-
mereidörfer. (Zt. d. Hist. Ges. Posen 20,
163-91.) [1873
Reinkens, J. M., Jos. Hub. Reinkens.
Münch., Oldenbourg. 1906. 259 S. 3 M. —
Th. Weber, Frz. Pot. Knoodt. (Allg. dt. Biogr.
51, 262-72.) — Menn, Jos. Langen als Schrift-
steller. (Rev.intern. de thêol. 18, 687-717.) [1574
Nippold, F., G. d. Kirche im dt.
Protestantismus im 19. Jh. (s. ’05,
1881). Lfg. 4-7. (Nippold, Handb. d.
neuest. Kirch.-G. 3. umgearb. Aufl.
V, 4-7.) S. 241-560. à 2 M. [1875
Ecke, Die evang. Landeskirchen Dtlds. im
19. Jh., s. '04, 1603. Rez.: Hist. Zt. 95, 490
-93 v. Below; Zt. f. Kirch.-G. 36, 532f.
Reichel. [1376
Tiesmeyer, L., Erweckungsbe-
wegung in Dtld. währ. d. 19. Jh.
VI: Grhrzgt. Hessen.
77 S. 1 M. [1877
Pahncke, K. H., Willib. Beyschlag.
Tübing., Mohr. jx, 191 S. 3 M. [1878
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. Nr. 45 P. Kleinert.
Grebe, E. R., G. d. hessisch. Re-
nitenz. Kassel, Vietor. 328 S. 3 M. [1879
Behaghel, 0., Ein Restaurationsversuch
an d. Universität GivBen. (Mitt. d. Oberhess.
G-Ver. 13, 106 f. [1830
Oechsli, W., G. d. Gründg. d. Eidg.
Polytechnikums m. e. Übers. sein.
Entwicklg. 1855-1905. (Festschr. z.
Feier d. 50jähr. Bestehens d. Eidg.
Polytechnikums. T. I) Frauenf.,
Huber. 4°. xv, 405 S. [1881
Holzer, J., Entwicklg.d. steirisch. Mittel-
schulwesens seit Erscheinen d. Organisa-
tionsentwurfes. I: 1849-1904 in Graz. Graz.
Gymn.-Progr. 1904. EN?
Kinkelin, H., G d ober. Realschule (Ge-
werbeschule) zu Basel 1853-1903. (l’rogr.) Bas.,
Schwabe. 9s S.; 4 Taf. 3 M. 20. "1883
Lutsch, O., Das Kreuznacher Gymın. 1819
bis 1864. (20. Verüffent! d Ant.-Hist. Ver. f.
Nahe u. Hunsrück zu Kreuznach.) Kreuzn.,
Dr. v. Voigtländer. +2 S [1884
Stoll, H., G. d. Gesellsch. d. Freunde d.
vaterländ. Schul- u. Erzichungswesens in Ham-
burg. Festschr. z. Hundeıtjahrfeier. Hamb.,
Boysen. 266 S. 1 M. 50. [1385
Ranke, Leop. v., 40 ungedr. Briefe,
hrsg. v. F. v. Ranke (s. "On, 1900).
Schluß. (Dt. Revue 30,IV.u.31, I.) [1856
Heigel, J. E. Ritter v. Koch- Sternfelà.
(Allg. dt. Biogr. 51, 294-96.) — v. Inama,
Frdr. Kapp. (Ebd. 33-36) — V. Hantzsch,
Hnr. Kiepert. (Ebd. 133-45.) — A. Wrede,
A. Kluckhohn. (Ebd. 241-44.) — Eug. Schneider,
Bernh., Kugler. (Ebd. 417f.) (1887
WE
Marcks, E., Hnr. v. Treitschke. (Dt. Bücherei
29, 6: -73 ) — W. Michael, 3 Briefe Hnr. v.
Treitechkes an Louis Vuillemin. (Hist. Zt.
95, 265-71) Vgl. Nr. 1784a. — P. P. Albert,
Frdr. v. Weech. (Beil. z. Ally. Ztg. ‘05, Nr. 270.)
— Ders, F.v. W. u. seine Verdienste um d.
bad. G.forschg. Mit Bild. (Alemannia N. F.
5, 1-13.) — K. Ober, F. v. W. (Zt. f. G. d.
Oberrb. 21, 323-44.) — Frankhauser, Desgl.
(Hist. Vierteljschr. 9, 150-52.) — R. Schmitt,
Wilh. Oncken. (Ebd. 8, 582f ) — d. P. Kirsch,
Denifle. Notice biogr. et bibliogr. (Rev. d’hist.
eccl. 6, 665-76.) — Grauert ete., Denifle s.
Nr. 1285. — F. Holtze, E. Berner. (Mitt.d. Ver.
f. G. Berlins ‘05, Nr. 11.) — F. Meinecke,
Theod. Ludwig. (Zt. f. G. d. Dberrb. N. F 21,
135-46.) — Th. Ludwig. (Hist. Vierteljschr.
9, 149f.) — H. Bressiau, Desgl. (Vierteljschr.
f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 4, 221-25.) — H. Bloch,
P. v. Winterfeld. (N. Arch. 30, 721-23) [1888
Menadier, J., Herm. Dannenberg. (Zt. f.
Num. 25, 191-206.) — E. Bahrfeldt, Desgl.
(Borl Münzbll. '05. Nr.45 )— Luschin v. Eben-
greuth, Desgl. (Num. Zt. 87, 199-203.) [1889
Bloch. Ph., Hnr. Gractz. (Aus: Monatsschr.
f. G. d. Judentums) Posen, Philipp. 119 S.
2 M. 59). [1890
Kehrbach. Karl, + (Mitt. d. Ges. f. dt.
Erzieligs - u S.hul-G. 15, 275-87.) [1891
Hansick, H., V. V. Tomek. (Rev. des
questions hist. 79, 207-13.) — G. A. Sch.. Hnr.
Herbert (Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde.
28, 116-1.) — E. Anthes, G. Nick. (Quartalbll.
d. Hist. Ver. f. d. Grhzgt. Hessen ’04, 455-61.)
— Colenhrander, P. L. Muller. (Levensberr.
d. afgertorv. medeleden v. d. Maatschappij d.
Nederl.letterkde. `04,5, 266-317.) — F. Fehling,
Zum Gedachtn. Wilh. Bremers. (Hans G.bll.
04,5, 3*-5* u. Portr) — M. Wehrmann,
K. Th. Pyl. (Pomm. Jahrbb. 6, 1-13.) —
O. Heinemann, G. A Kratz. (Allg. dt. Biogr.
51, 3C0-62.) [1x92
Schief, T.. Totenschau schweizer. Histo-
riker: 1599 u. 1900. (Anz. f. schweiz. G. ’05,
89-101.) [1593
Frensdorff, F., Zur Erinnerg. an K. Hòhl-
baum u. K. Koppmann. (Nacbrr. d. Gött. Ges.
d. Wiss. Geschuftl. Mitt. ’05, 22-33.) — W. v.
Bippen, Zum Andeuken an K. Koppmann.
(Haus. G.bll. '04,5, 9*-23* u. Portr.) — Th.,
K. Koppmann. (Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder-
sache. "up, 53: f) {1594
Jörgens, Kurze G. d. Altert.-Ges. Inster-
burg. (Zt. d. Altert.-Ges. Insterb. 9, 1-22.) [1895
Hartwig, O., Aus d. Leben e. dt.
Bibliothekars. Erinnergn. u. biogr.Auf-
sätze. Marb., Elwert. 387S. 5M. [1896
Rez.: Zbl. f. Bibliothw. 23, 77-79 Hor-
tzschansky; Hessenland "ue, Nr. 4 Seeling;
Lit. Zbl. "08, Nr. 15.
Villari. P., Ottone Hartwig.
ital. 35, 240 48.)
Siebert, O., G. d. neuer. dt. Philo-
sophie seit Hegel. 2. verm. u. verb.
Aufl. Götting., Vandenhoeck & R.
x, 598 S. 10 M. [1897
Koser, R., Zur G. d. Berufung d.
Brüder Grimm nach Berlin. (Berl.
Sıtzungsberr. ’05, 1004-14.) [1898
dellinek, M. H., Rich. Heinzel. (Zt. f. dt.
Philol. 37, 506-8 u. Zt. f. österr. Gymm. 56,
577-91.) BEE [1599
(Arch. stor.
L1596 a
Bibliographie Nr. 1888—1912.
Meyer, R. M., Die dt. Literatur d.
19.Jh. 3.umgearb. Aufl. (Das19.Jh. in
Dtlds. Entwicklg., hrsg. v. Schlenther.
III. Berl., Bondi. xjx,9268. 10 M. [1900
Ploch, A., Grabbes Stellung in d.
dt. Lit. Lpz., Scheffer. 224 S. 2 M.
Vgl. "08. 3661. [1901
Drescher, M., Die Quellen zu
Hauffs „Lichtenstein“. (Probefahrten
a. d. Dt. Seminar in Lpz. VII.) Lpz.,
Voigtländer. 146 S. 4 M. 80. [1902
Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 12 Frnkl.
Hebbel, Frär., Briefe (8. ’05, 1929).
Bd. II: 1844-46. Paris, Rom, Neapel,
Wien. Bd. IV: 1847-52. Wien, Berl.,
Wien, München. (Hebbel, Sümtl.
Werke. Ausg. v. Werner. III, 3 u.
4.) 305; xj, 425 S. D M. -= R. M.
Werner, Hebbel. Lebensbild. Mit
Bildn. u. Hs. (Geisteshelden. 47/48.)
Berl., Behr. 383 S. 4 M. 80. [1903
Rez.: Gött. gel. Anz. `05, 772-983 Walzel.
Reynaud, L., N. Lenau, poète ly-
rique. (Thèse.) Paris, Soc. nouv. de
libr. et d’ed. Zei, 400 S. [1904
Oehlke, W., Bettina v. Arnims
Briefromane. (Palaestra. XLI.) Berl.,
Mayer & M. 365 S. 10 M. [1905
Klaiber, Th., Adalb. Stifter. Stuttg.,
Strecker & Schr. 107 S. 1 M. 20. —
W. Kosch, A. Stifter u. d Romantik.
(Prager dt. Studien, hrsg. v. C. v.
Kraus u. A. Sauer. I) Prag, Bell-
mann. 128 S. 2 M. [1906
Pahncke, Briefe v. Johanna Kinkel an
Willib. Beyschlag. (Preuß. Jahrbb. 122, 77-
13.) [1907
Pichler, Zu meiner Zeit cte.s.Nr.1774. [1903
Francois, Luise v., u. Conr. Ferd.
Meyer. Ein Briefwechsel, hrsg. v.
A Bettelheim. Berl., Reimer.
285 S. 5 M. [1909
Peltzer, A., Heidelberg in d.
Kunst-G. d. 19. Jh. Heidelb., Winter.
46 S. 1 M. [1910
Siebert, K., Georg Cornicelius.
Sein Leben u. seine Werke. (Hft. 63
v. Nr. 606.) Straßb., Heitz. vu, 199 S.;
30 Taf. 10 M. [1911
Meyerheim, P., Adolf v. Menzel.
Erinnergn. Mit 1 Bilde in Drei-
farbendr., 11 Lichtdr. u. 1 Fkem.
Berl., Paetel. 1906. 159 S. 5 M.
(Vgl.: Dt. Rundschau 125, 388-4u8.
126, 47-72.) — H. v. Tschudi, Aus
Menzels jungen Jahren. (Jahrb. d.
Preuß. Kunstsammlgn. 26, 215-314;
13 Taf.) Sep. Berl. Grote. 20M. [1912
Teil IL?
A. Allgemeine Werke.
I. Hilfswissenschaften.
4. Bibliographien und
Literaturberichte.
Dahlmann-Waitz, Quellenkde d.
dt. G. 7. Aufl. (s. Nr. 1). Halbbd. II.
S. 337-1020; xvj S. [1913
Rez. v. Hibbd. I: Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver.
’06, 40-42 Werminghoff; Zt. f. Soz.- u. Wirtsch.-
G. 4, 393-96 v. Below.
Bibliographie d. dt. Zeitschriften-
Lit. (s. Nr. 3). Bd. XVII: Juli-Dez. 1906.
360 S. (25 M.) [1914
Lasteyrie, R. de, Bibliogr. des
travaux hist. et archeol. publ. p. les
sociétés savantes de la France (s.
Nr. 6). V, 1. S. 1-200. 4 fr. — Ders.
& A. Vidier, Desgl.: 1902-'03. Paris,
Leroux. 1905. 4°. 267 S. [1915
Bretholz, B., Diehist.-period. Lit. Böhmens,
Mährensu. Österr.-Schlesiens: 1902-'04. (Mitt.
d. Inst. f. öst. G.forschg. 26, 684-707.) [1:16
Plüß, A., Hiet. Lit. d. Schweiz betr.: 1904.
(Anz. f. schweiz. G. "08, 102-32.) [1917
Barth, H., Repertorium d. in d.
Zeit- u. Sammelschrr. d. Jahre 1891-
1900 enthalt. Aufsätze u. Mitteilgn.
schweizergeschichtl.Inhaltes. Als Fort-
setzg. zu Brandstetters Repert. f. d.
Jahre 1812-'90 hrsg. v. d. Allg. Ge-
schichtsforsch. Gesellsch. d. Schweiz.
Basel, Geering. 359 S. 8 M. [1918
Handrick, F., Bibliogr. d. Freiburger Lit.:
1903 u. ’%4. (Freiburg. G.bll. 10, 237-55. 11,
SE [1919
Steiff, A., Württemb. Lit.: 1904. (Württb.
Jahrbb. f. Statist. etc. ’05, IL, jv-xvij.) [1920
Zedler, &., Nassauische @.-Lit.: 1905. (Mitt.
d. Ver. f. nass. Altertkde. 1905 6, 140-48.) [1921
Fey, A., Verz. neuer hess. Lit.: 1903;5. (Zt.
d. Ver. f. hess. G. N. F. 29, 271-95.) (1922
Kartels, J. u. C. Scherer, Verzeichn. d.
fuldaisch. Gesamtlit. (Fuldaer G.bll.I-II.) [1923
Bodemann, E., Niedersäche. Lit.: 1904,5.
(Zt.d. Hist. Ver. f. Niedersachs. ’05,541-55.) [1924
Johannsen, A., Bibliogr. Übere.: 1301-04.
(Veröffentlichgn. H Nordfries. Ver. f. Heimat-
kde. etc. 3, 185-92.) [1925
Nirrnheim, H., Übers. üb. d. 1904 ersch.
Lit. a, hamburg. G. nebst Nachtrr. a. früh.
Jahren. (Mitt. d. Ver. f. hamb. G. Jg. 25, 104-9.)
— Heckscher, Nirrnheim u. m. Ham-
burgensien a. d. 174. Jg. d. Hamb. Corresp,,
d. Hamb. Nachrr. 113. Jg. u. d. Hamb.
Fremdenbl.: 1904. (Ebd. 109-23.) [1926
Richter, Emil, Lit. d. Landes- u. Volkskde.
u. G. d. Kgr. Sachsen : 1903 u. 04 Mit Nachtrr.
a. früher. Jahren. Nachtr. 5. (Sep. a. „Mitt.
d. Ver. f. Erdkde.“’05, Hft. 2.) Dresd., Baensch.
76 8. 1 M. 50. [1927
Hantzsch, V., Übers. d. neuerdings ersch.
Schrr. u. Aufsätze z. sächs. G. u. Altertkde.
(N. Arch. f. sächs. G. 27, 180-94.) (1928
Schottmüller, K., Übers. d. Erscheinungen
auf d. Gebiet d. Posen. Provinzial-G.: 1904.
(Hist. Monatsbll. f.d. Prov. Pos. 6, 217-23.) [1929
Mühlbrecht, 0., Übers. d. ges.
staats- u rechtswiss. Lit. (s. "op. 1980).
Jg. XXXVIII: 1905. xxxıj, 294 S.
7 M. [1930
Bibliographie d. kirchengeschichtl. Lit.:
1. Nov. 1905-1. Mai '06. (Zt. f. Kirch.-G. 27,
Beil., 1-70.) l [1931
Loesche, G. u. 6. A. Skalsky, Rundschau
üb. d. d. Protestautismus in Österr. (Zislei-
thanien) betr. Veröffentlichgn.: 1904. (Jahrb.
d. Ges. f. G. d. Protest. in Öst. 26, 194-229.) [1932
Kretzmeyer, Lit. z. niedersächse. Kirch.-G.:
1904; nebst Ergänzgn. zu d. früher. Über-
sichten. (Zt. d. Ges. f. nieders. Kirch.-G.
10, 267-72.) [1933
Erman, W. u. E. Horn, Bibliogr. d. dt.
Universitäten, s. Nr. 24. Rez.: Hist. Zt. 96,
461-64 G. Kaufmann; Hist. Jahrb. 27, 344-49
v. Orterer. [1934
Michel, H., G. d. dt. Universitäten. (Mitt.
d. Ges. f. dt Erziehgs.- u. Schul-G. 15, 227-46.)
— M. Wehrmann, Schul-G. (Ebd. 247-62.) —
E. Clausnitzer, G. d. Volksschule u. Lehrer-
bildg. (Ebd. 263-66.) [Jahresberichte üb.
d. 1904 ersch. Lit.] [1935
* Abgeschlossen 25. Mai 1906. — Erscheinungsjahr, wo nicht ver-
merkt, 1906.
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 3. Bibliographie. 6
"T4
Sepp, H., Bibliogr. d. bayer.
Kunst-G. bis Ende 1905. (= Hft. 67
v. Nr. 2418.) Straßb., Heitz. jx, 346 S.
12 M. [1936
Rez.: Lit. Zbl. ue, Nr. 24 Knöpfler.
2. Geographie.
Beschorner, H., Wesen u. Auf-
gaben d. hist. Geogr. (Hist. Vierteljschr.
9, 1-30.) [1937
Kretschmer, Hist. Geogr. v. Mitteleuropa,
s. Nr. 27. Rez.: Steir. Zt. f. G. 3, 71-73
Pirchegger. Le [1938
Ruge, W., Alter. kartograph. Ma-
terial in dt. Bibliotheken. 3. Bericht
üb. d. Jahre 1904 u. up (Nachır.
d Gött. Ges. d Wiss. '06, Dh het
Kl., 1-39.) [1989
Wolkenhanuer, A., Die älteste Karte v. Dtld.
(Beil. z. Allg. Ztg. ’05, Nr. 222£.) [1940
Gemeindelexikon d. im Reichsrate
vertret. Königreiche u. Länder (s.
Nr. 33). X: Mähren. 3865. 15M. [1941
Abhandlungen z. hist. Atlas d.
österr. Alpenländer. (Arch. f. öst. G.
94, Hft. 1.) Wien, Hölder. vj, 310 S.;
Kte. 6 M. 380. |1942
Inh.: a) Voltelini s. Nr. 493. b) S. 41-62.
Ed. Richter, Immunität, Landeshoheit u.
Waldschenkgn. c) S. 63-82. Ders., Gemar-
kungen u. Steuergemeinden im Lande Salzburg.
d) S. 83-310. Strnadt, Das Land im Norden
d. Donau. Mit hist. Kte. (Sep. Wien, Holder,
6M.
Siche, H., Lemberg u. Rabensberg;
e. Beitr. z. hist. Atlas. (Steir. Zt. f. G. 8, 39-
44.) — J. v. Zahn, Von älter. Grenzen d.
Steiermark. (In: Zahn, Styriaca. N. F. D.) —
M. Wutte, Neuere Berichtigungen d. Kärntner
Landesgrenze. (Carinthia I, Jg. 96, 5-16; 49-
61 etc.) — K. Pammer, Das Geniarke d, einst,
passauisch. Herrschaft Wildberg. (Arch. f.G.
d. Diöz. Linz 2, 118-32; 298 ) [1943
Müller, Paul, Der Böhmerwald
u. seine Stellung in d. Geschichte.
Geogr.-hist. Abhadlg. Straßb. Diss.
1904. 110 8. [1944
Knapp, Ch. u. M. Borel, Geogr.
Lexikon d. Schweiz (s. Nr. 35).
Lfg. 153-176. à 60 Pf. [1945
Burckhardt, F., Über Pläne u.
Karten d Baselgebietes a. d 17. Ih.
(Basler Zt. f£. G. 5, 291-360.) (1946
Karg-Bebenburg, Th. v., Auf-
aben e. hist. Atlasses f. d. Kgr.
3jayern. (Forschgn. z. G. Bayerns 13,
237-71.) [1947
Württemberg, Das Königr. Eine
Beschreibg. nach Kreisen, Oberämtern
u. Gemeinden (e '05, 1994). Bd. III:
Jagstkreis. 567 S. m. Abbildgn. u.
Kte. 5 M. 60. [1948
Bibliographie Nr. 1936—1991.
Die Ortsnamen d.
Karlsr., Gutsch.
[1949
Heilig, 0.
Grhrzgts. Baden.
x, 157 S. 3 M.
Clauß, J. M. P., Hist.-topogr.
Wörterbuch d. Elsaß (s. "08. 42).
Lfg. 11. S. 641-704. 1 M. [1950
Kutzbach, F., Notizen z. Topogr. d. mittel-
alterl. Trier. (Trier. Chronik 2, 4 ff.) [1951
dJellinghaus, H., Zur Topogr. d. Grafsch.
Ravensberg. (Jahresber. d. Hist. Ver. f. d.
Grafsch. Ravensb. zu Bielef. 19, 1-27.) [1952
Frerichs, Der Ortsname Manslagt u. d.
Greuze zwisch Emsgau u. Federgau. (Jahrb.
d Ges. f. bild. Kunst etc. zu Emden 15, 429
-40.) — Ders., Die Grenze zw. d Bistümern
Münster u. Bremen in Ostfriesl. (Ebd. 441-53.)
— Ders., Die Grenze zw. d Bistümern Münster
u. Osnabrück in Ostfr. (Ebd. 453-64.) [1353
Haupt, R., Die Grundkarten f. Schleaw.-
Holstein. (Kor HL d. Gesamt-Ver. "Oe,
185-87.) [1954
Rosenfeld, F., Der Magdeburg.
Kammer-Atlas. (G.bll. f. Magdeb. 40,
269-314.) [1955
Wollesen, E., Mittelalter. Topogr. d Burg
u. Stadt Werben in d. Altmark. (Jahresber.
d. Altmärk. Ver. f. vaterl. G. zu Salzwedel
32, 99-114.) [1956
Hantzsch, V., Die ältest. gedruckt.
Karten d. sächs.-thür. Länder, 1550-
1593. (Aus d. Schrr. d. Kgl. Sächs.
Komm. f. G.) Lpz., Teubner. Fol.
x11), 6S.; 18 Ktn. (Subskr.-Pr.: 15 M.
Ladenpr. 18 M.) [1957
Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 22 en.
Landeskunde, Neue, d. Hrzgts.
Sachs.-Meiningen (s. '05, 48). Forts.
(Schrr. d. Ver. f. Sachs.-Meining. G.
u. Ldkde. Hft. 50-52.) [1958
Helbig, P. K., Die Steinkreuze im Eer.
Sachsen als Grenzeeichen. (Mitt. d. Ver. f.
sächs. Volkskde. 3, 369-89.) Sep. Lpz., Jansa.
75 Pf. [Vorwiegend Grenzzeichen kirchl. Herr-
schaftsgebiete.)] — M. Herschel, Beitrr. z.
Steinkreuzkde. (Dieselbe Zt. 4, 5-11.) [1959
Hantzsch, V., Dresden auf mittelalterl.
Erd- u. Länderkarten bis 1500. (Dresdner
G.bIl. ’06, Nr. 2.) [1960
Neupert, A. (sen.), Alte u. neue Stadt-
pläne v. Plauen. (Mitt. d. Altert.-Ver. Plauen
17, 219-27.) (1961
Sembritzki, J., Die topogr. Verändergn.
in d. 7 masur. Kreisen d. Reg.-Bez. Gumbinnen
währ. d. 19. Jh. (Mitt. d. Lit. Ges. Masovia
10, 10-59.) [1962
Froelich, Zur Topogr. u. Namenskde. d.
Ortschaften u. Gewässer in d. Schulzenämtern
d. ehemal. Hauptamts Insterburg. T]. I. (Zt.
d. Altert.-Ges. Insterb. 9, 23-78.) [1963
3. Sprachkunde.
Thesaurus linguae Latinae (s. Nr.
47). II,8-9: Bagazataco - bra(c)chium.
Sp. 1681-2160. à 7 M. 20. [1964
Grimm, J. u. W., Dt. Wörterbuch
s. Nr. 50). IV, Abt. 1, TI. IH, Lfg. 6:
ewehr — Gewerbsam. Sp. 5413-5604.
Geographie. — Sprachkunde. — Paläographie; Diplomatik; Chronologie. *75
X, Abt. 2, Lfg. 8: Stabgold—-Stählen.
Sp. 369-560. XII, 5: Währe—Wahr-
nehmen. Sp. 769-960. A 2 M. [1965
F. Kluge, Das Grimmsche Wörterb. (Zt.
f. dt. Wortforschg. 7, 341-47.) — Ders,
Mor. Heyne. (Ebd. 370-72.)
Heyne, M., Dt. Wörterb. 2. Aufl.
(s. Nr. 51). Lie 16-24. (Bd. II, Sp. 641
-1238, xıJS. Bd. II, 1-512.) à 1 M. [1966
Ladendorf, 0., Hist.Schlagwörterb.
Straßb. u. Berl., Trübner. XXJV,
365 S. 6 M. [1967
Selbstanz.: Zt. f. dt. Wortforschg. T, BAY f. —
R. F. Arnold, Wortgeschicht!l. Zeugnisse.
Ebd. 8, 1-28.
7?
Kisch, G., Vergleich. Wörterb. d. Nösner
(siebenbürg.) u. moselfränk.-luxemb. Mundart,
nebst siebenb.-niederrh. Orts- u. Familien-
verzeichn. sowie e. Karte z. Orientierg. üb. d.
Urheimat d. Siebenbürg. Deutschen. (Arch. d.
Ver. f. siebenb. Ldkde N.F. 33, 5-274.) Sep.
unt. d Tit.: „Forschgn. z. Volkskde. d. Dt. in
Siebenbürg., brsg. v. A. Schullerus“ Hp I
Hermannst., Krafft. 1906. 1 M. 20. — H.
Reuter, Zum siebenb.-dt. Wörterb. (Zt. f.
dt. Wortforschg. 7, 349-54.) [1968
Idiotikon, Schweizer. (s. Nr. 56).
Hft. 54 (Bd. VI, Sp. 289-448). 2M. [1969
Fischer, Herm., Schwäb. Wörterb.
(s. Nr. 57). Lfg. 13 (Bd. II, 321-480).
3 M. [1970
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 5 E. Martin.
Martin, E. u. H. Lienhart, Wör-
terb. d. elsäss. Mundarten (s. "Op,
2016). Bd. II, 5. S. 681-800. 4 M. [1971
Hoenig, F., Wörterb. d. Kölner
Mundart. Köln, Stauff. 1908. xxvj,
2128. 6 M. [1971a
Schoof, W., Beitrr. z. Kenntn. d. Schwälmer
Mundart. (Zt. f. hochdt. Mundarten 6, 246
Ree" [1972
urckhardt, F., Norddtld. unt. d. Einfluß
röm. u. frühchristl. Kultur. Eine Studie zu
d. altniederdt. Lehnwörtern. (Arch. f. Kultur-
G. 3, 257-87; 385-439.) [1978
Mackel, E., Die Mundart d. Prignitz.
(Jahrb. d. Ver. f. niederdt. Sprachforschg.
91, 65-164.) [1974
Frieß, G. E., Die Personen- od. Taufnamen
d. Erzherzogtums Österr. unt. d. Enns in hist.
Entwicklg. (s. ’03, 2070). Hp 2. Progr. d.
Obergymn. d. Bened. in Seitenstetten. 1903.
26 S. Reoz.: Zt. f. österr. Gymn. op, 1141-46
Schwerdfeger. [1975
Bertsche, K., Die volkstüml. Personen-
namen e. oberbadisch. Stadt (s. Nr. 61). Schluß.
(Alemannia N. F. 6, 241-80.) [1976
4. Palüographie; Diplomatik;
Chronologie.
Poupardin, R. u. M. Prou, Liste des
recueils de fac-simile de chartres. (Rapport
prés. au Congrès intern. p. la reprod. des mss.
etc. Liège 21 au 23 août ’05.) Brux., Polleunis
et C. 1905. 41 S. [1977
mme
Weinberger, W., Bericht üb. Paläogr. u.
Handschriftenkde.: 1901 u. %2. (Jahresber.
üb. d. Fortschritte d. klass. Altertswiss. 33,
214-56.) [1978
Monumenta palaeogr., hrsg. v. A.
Chroust (s. Nr. 66). I, 21-22. 20 Taf.;
46 S. Text. 40 M. [1979
Bretholz, B., Lat. Paläogr. (Grund-
riß d. G.-wiss,, hrsg. v. Meister. Bd. I,
Abt. 1, 21-180.) [1980
Arndt, W., Schrifttafeln z. Erlerng.
d. lat. Palaeogr. (s. Nr. 67). Hft. II.
4. erweit. Auf: besorgt v. M. Tangl.
njS. u. S. 22-45 m. 42 Taf. 15 M. [1981
Steffens, F., Lat. Paläogr. (s. Nr. 68).
II: Entwicklg. d. lat. Schrift v. 13.
bis z. 18. Jh. xı, 107 S. 14 M. [1982
Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 12 Heydenreich;
Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 26 Wessely.
Jusselin, M., Monogrammes en tachy-
graphie syllabique ital. (Bibl. de l'École des
chartes 66, 661-63.) Rez. v. Nr. 69 (Notes
tiron.): N. Arch. 31, 515f. Tangl; Rev. crit.
’06, Nr. 16 Lejay. [1983
Meister, A., Die Geheimschrift im
Dienste d. päpstl. Kurie von ihr.
Anfängen bis z. Ende d. 16. Jh.
(= Nr. 2073.) Paderb., Schöningh.
450 S. 24 M. [1984
Thommen, R., Die Lehre v. d
Königs- u. Kaiserurkk. (Grundr. d.
G.-wiss. I, 1, S. 131-78.) — L, Schmitz-
Kallenberg, Lehre v. d. Papsturkk.
(Ebd. 179-230.) — H. Steinacker,
Lehre v. d. nichtkönigl. (Privat-)Urkk.
(Ebd. 281-66.) [1985
Friedensburg, W., Die Forschung auf d.
Gebiet d. älter. päpstl. Urkundenwesens. (Beil.
z. Allg. Ze oe, Nr. 241-43.) — v. Pflugk-
Harttung, Papsturkk. auf Marmor. Erwiderg.
(Hist. Jahrb. 27, 248-52.) Vgl. Nr. 73. [1986
Hessel, A., 3 von Irnerius unterschrieb.
Privilegien Heinrichs V. (N. Arch. 31, 468
-71.) [1987
Nelis, H., La mention „Redde litteras“
dans les chartes du moyen Age (Rev. des
bibliothèques etc. de Belg. 3, 296-321.) [1988
Grotefend, H., Chronologie d. dt.
Mittelalters u. d. Neuzeit. (Grundr.
d. G.-wiss. I, 1, 267-312.) [1989
Cappelli, A., Cronologia e Calen-
dario perpetuo. Tavole cronogr. e
quadri sinottici p. verificare le date
stor. dal principio dell’ Era Cristiana
ai giorni nostri. (Manuali Hoepli.)
Milano, Hoepli. ` xxxmj, 420 S.
6 L. 50. [1990
Wislicenus, Der Kalender in gemeinver-
stäudl. Darstellg., s. ua, 2035. Rez.: Dt.
Lit.-Ztg. ‘06, Nr. 12 Grotefend; Lit. Zbl. ’06,
Nr. 20 F.R. [1991
6*
Wis
Marichal, P., Calendrier solaire
julien et grégorien. (Biblioth. de l'école
des chartes 66, 547-60.) [1992
Schwartz, E., Christl. u. jüdische
Ostertafeln. (Abhdlgn. d. Gött. Ges. d.
Wiss. N. F. VIII, 6.) Berl., Weidmann.
1905. 4°. 197 S.; 3 Taf. 14 M. [1993
Rez.: Lit. Zbl. oe, Nr. 17/18 Levison; Hist.
Jahrb. 27, 367 f. C. W.
Fruin, R., Het verband tusschen den
Paaschstijl en den titulus cerei paschalis.
(Nederl. Archievenblad 14, 177-79.) [1994
Sig, L., Vorgregorianische Bauernkalender.
Beitr. z. christl. Kalenderkde. (G y mn.-Progr.)
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Pauls, E., Aus d. G. d. Zeitrechnung in
Aachen, 1500-1815. (Zt. d. Aach. G.-Ver. 27,
235-55.) [1996
5. Sphragistik und Heraldik.
Gritzner, E., Die Siegel d Uni-
versitätenm. Zeichngn.v.H.Gritzner
(s. "Op, 83). Hft. 2. S. 22-40; Taf. 19
-34 (= Lig. 507 v. Nr. 2001.) 6M. [1997
Vgl.: K. Schlawe (Dt. Herold "ou, Nr. 3)
u. F. Hauptmann (Ebd. Nr. 5).
Siegelabbildungen z. Urkundenbuch d. St.
u. Lundsch. Zürich. Lfg. VI s. Nr. 224. [1998
Klinkenborg, M., Die Siegel d.
preuß. Könige bis z. J. 1806. (Hohen-
zoll.-Jahrb. 9, 97-107; 2 Taf.) [1999
Kartels, J., Das hist. Siegelwappen d.
Stadt Fulda. (Fuldaer G.bll. 1, 1865-41.) —
H. Heine, Das Nordhäuser Stadtsiegel u. Stadt-
wappen. (Bll. f. Handel, Gewerbe etc. Beibl.
z. Magdeb. Ztg. '05, Nr. 22f.) [2000
Siebmachers Wappenbuch (s. Nr.
86). Lfg. 507-513. à 6 M. [2001
Inh.: Le 507 = Bd. I, 8. H. 2 s. Nr. 1937.
— Lig. 508 = Bd. IV, 14. H.18. (Galiz. Adel.)
S. 251-71; Taf. 306-10. — Lfg. 509 = Bd. V, 7.
HA (Bürgerl. Geschlechter.) S. 61-77; Taf. 61
-80. — Lfg. 510 = Bd. VI, 1. H. 18. (Abgostorb.
bayer. Adel.) 8. 145-83; Taf. 31-108. — Lfg. 511
= Bd. III, 1. Il. H. 12. (Preuß. Adel. Freiherrn
u. Grafen. Nachtrr. u. Verbessergn.) S. 215-30,
17-43, Taf 13-30. — Lfg.512:13= Bd.1V,4. Ha
u.10. (Niederöst. Adel.) S.279-332; Taf. 145-80.
Göschen, 0., Entstehg. u. Bedeutg.
d. Wappenbilder. (Jahrb. d. Herald.
Ges. „Adler“ 16, 1-117.) [2002
Haaptmann, F., Der Helm als Wappenbild.
(Dt. Herold ’06, Nr. 2.) Vul. Nr. 94. [2002 a
Zimmermann, P., Die Städtewappen d.
Hrzgts. Braunschw., a Nr. 92. (Sep. Wolfenb,.,
Zwißler. 1 M.) — E. Finder, Das Lübeck-
Hamb. Wappen f. d. ehemal. Amt Bergedorf.
(Mitt. d. Ver. f. hamb. G. Jg. 25, 161f) —
“A. Frhr. v. Zedtwitz, Die Wappen d im Kgr.
Sachsen blühend. Adelsfamilien. Nachtrr.
(Dresdn. Residenz-Kalender ’06, 97-100; 2 Taf.)
— K. v. Löwis of Menar, Heraldisches a. d.
Nikolaikirche in Freieuwaldea.d.O.(Dt.Herold
"op, Nr. 5.) — K. Schlawe, Herald. verzierte
Bildnisse in d. Breslauer Stadtbiblioth. (s.
Nr. 87). Forts. (Ebd. Nr. 3.) — Ders., Die
sogen. Kornsche Lavaboschüssel d. Bresl.
Domschatzes m. Wappenschmuck. (Ebd.
Nr. Li [2003
Bibliographie Nr. 1992—2039.
6. Numismatik.
Luschin v. Ebengreuth, A., Die
Münze als hist. Denkmal, sowie ihre
Bedeutg. im Rechts- u. Wirtschafts-
leben. (Aus Natur u. Geisteswelt
Bdchn. 91.) Mit 53 Abbildgn. im Text.
Lpz., Teubner. 124 S. 1 M. [2004
Alvin, F., Les procédés de reprod. des
monnaies. Rapport présenté au Congrès intern.
p. la reprod. des mss. etc. Brux., Polleunis
et C. 1905. 17 8. 1 fr. [2005
Bahrfeldt, E., Die Münzen- u.
Medaillen-Sammlg. in d. Marienburg.
Bearb. unt. Mitwirkg. v. Jaquet u.
Schwandt (s. °04, 1782). Bd. II:
Münzen u. Medaillen d. Könige v.
Preußen. 3. Abt.: Prov. Schlesien.
4. Abt.: Prov. Posen, Pommern, Sachs.,
Hannov.,Schlesw.-Holst. 5. Abt.: Prov.
Westfal., Hessen-Nassau, Rheinprov.,
sowie Moresnet, Hohenzollern, Ans-
bach u. Bayreuth, Neuenburg. Mit
14 Münztaf. u. zahlr. Abbildgn. im
Texte. 1905. 217 S. 22 M. [2006
Peter, Verzeichn. d. Münzensammlig. d.
Hist. Ver. Marienwerder. (Zt. d. Hist. Vor.
Marienwerd. 44, 21-37.) [2007
Durocher, L., Notice sur quelques deniers
merov. proven. de la trouvaille de Bais et de
quelques autres trouvailles. (Bull. de num.
‘05, 107-12.) — 6. Amardel, Les monnaies
visigothes anonymes du Musée de Narbonne.
(Bull. Comm. archéol. Narbonne 9, '06, 5
-16 ) [2008
Friedensburg, F., Brakteatenfund v. Lieg-
nitz. (Schlesiens Vorzeit N. F. 3, Anti —
G. Strieboll, Hellerfund v. Wilschkowitz.
(Ebd. 60-62.) — Ders., Schatzfund v. Klein-
Schlause. (Ebd. 62-64.) [2009
Budinsky, G., Eisenerzer Medaille, 1504.
(Steir. Zt. f. G. 3, 45-49.) — Ders., Münzen-
fund in Szalafö bei St. Gotthard. (Monatsbl.
d. Num. Ges. Wien 6, Nr.4.) — Ders., Münz-
funde in Verace, Untersteiermark. (Ebd.
Nr. 14.) — Ders., Münzenfund in Buchbach
b. Köflach, Steiermark. (Ebd. Nr. 21.) —
R. Münsterberg, Pfennigfund in Edesthal b.
Preßburg. (Ebd. Nr. 16.) — C. v. Erast, Üb.
d. Umrechnung alter Münzwerte (Ebd. 7,
Nr.3.) — Ders., Von Heckenmünzen u. Manz-
verschlechtergn. (Ebd. 6, Nr. 34.) [2010
Schalk, K., Eine Handschrift münz-
a Inhalts d Wiener K. K.
ofbibliothek Nr. 14599. (Num. Zt.
37, 93-111.) — A. Nagl, Nachträg-
liches a. d. Haller Münzstätte. (Ebd.
75-83.) — C. v. Ernst, Die Gold-
prägung d. Münzstütte Günzburg.
(Monatsbl. d. Num. Ges. Wien 6,
Nr. 244.) [2011
Kull, J. V., Goldmünzen mit Bezug auf
Bayern. (Altbayer. Monateschr. 5, 119f.) —
Ders., Die Münzstätte in München vor 200
Sphragistik u. Heraldik. — Numismatik. — Genealogie, Familiengesch.
Jahren. (Ebd. 154f.) — Ders., Zur Zentenar-
feier d. bayer. Königsliauses,. (Ebd. 28-27.) [2012
Binder, Chr., Württemb. Münz-
u. Medaillen-Kunde, neu bearb. v.
J. Ebner (sB. '05, 2057). Hft. 3. 1905.
S. 83-114; 3 Taf. 1 M. [2013
Lehr, E., Les monnaies des Land-
graves autrich. de la Haute- Alsace.
Supplem. Lausanne, impr. Regamey.
1905. 59 S.; Taf. [2014
Kirsch, Th., Betrachtgn. üb. Münztypen
u. einzelne Münzen d. Grafsch. Mark. (Berl.
Münzbll. ’05, Nr. 46 f.) [2015
Bahrfeldt, E., Zur anhaltisch.
Münz-G. (Num. Zt. 87, 85-92.) [2016
Pick, B., Gothaer Teuerungs - Medaillen.
(Mitt. d. Vereinigung f. goth. G. etc. '05,
85-38.) [2017
Bahrfeldt, E., Hat d. Gr. Kurfürst in
Stettin Münzen prägen lassen? (Monatabll.
d. Ges. f. pomm. G. ’05, 177-81 u. Berl.
Münzbll. ’05, Nr. 48.) [2018
Moritz, H., Die Schausammig. d Kaiser
Friedrich Museums z. G.d. poln. Münzwesens.
(Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Posen 6. 17-27.) [2019
7. Genealogie, Familien-
geschichte und Biographie.
Zarändy, @. A., Das Blut Árpáds
(Árpád vére). 1. Bd.: Die Hohenlohe.
Budap., Hornyänskische Dr. 1904. 4°.
136 S. (Nicht im Buchhandel.) [2020
Rez.: Hist. Jahrb. 26, 939 L. M.
Genealogie d. Gesamthauses Hohen-
zollern. Nach d. Quellen bearb. u.
hrsg. v. J. Großmann, E. Berner,
G. Schuster u. K. Tb. Zingeler.
Berl., Moeser. 1905. xxvıj, 590 S.
36 M. [2021
Rez.: Beil. z. Allg. Ztg. ’06, Nr. 2 S.; Lit.
Zbl. oe, Nr. 17,18; Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt.
in Böhm. 44, Lit. Beil., 47-50 Mörath;, Dt.
Lit.-Ztg. `06, Nr. 19 E. Joachim.
Oroa mani, J., Ist d. Familienname unser.
Kaiserhauses Zollern od. Hohenzollern? Eine
familiengeschichtl. Untersuchg. Ebd. 4°.
19 S. 1 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. "op, Nr. 21
E. Joachim. [2021a
Zimmermann, P., Brandenburg u.
Braunschweig. (Hohenzoll.-Jahrb. 9,
219-51; Stammtaf.) [2022
Müsebeck, Zur G. d. lothring.
Herzogshauses : Die Linie Flörchingen-
Ennery. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G.
17, 353-56.) 2023
Heinemann, 0., Andr. Hiltebrands
Genealogia ducum illustrissimorum
Pomeraniae 1622. (Monatsbll. d. Ges.
f. pomm. G. op, 110-16.) [2024
Kekule v. Stradonitz, St., Handapparat
d. Ahnenforschers. (Jahrb. d. K. K. Herald. Ges.
„Adler“ 16, 135-45.) — E. Weißenborn, Uni-
vereitätsmatrikeln als geneal. Quelle (Dt.
WK
' Herold ’06, Nr. 1 u. 3) Vgl. Balck u. E
Gritzner (Ebd. Nr. 2 u. 5). [2025
Stange, E., 2 Stammbücher d.
17. Jh. (Mitt. d. Ver. f. G. etc. v.
Erfurt 26, 27-81.) [2026
1)d. Frh. Joh. Geo. v. Wartenberg (d. sogen.
Stammb. Kaiser Maximilians II.). 2)d. Herrn
Geo. Eberh. v. Boyneburg.
Haan, F., Frhr. v., Geneal. Aus-
züge &. d. Sperr-Relationen d. n.-ö.
u. k. k. n.-ö. Landrechtes 1762-1852.
(Jahrb. d. K.K. Herald. Ges. „Adler“
alt. Grabdenkmale d. Stadt Eger in
geneal. u. herald. Beziehg. (Ebd.
118-29.) [2027
Werbrun, Genealogischesa.d.Arch.
d. Stadt Fulda. (Vierteljschr. f. Wap-
penkde. etc. 34, 1-13.) [2028
Arnswaldt, W. C. v., Einige Inschrr. u.
Wappen v. Epitaphien im Stift Obernkirchen
u. Bückeburg. (Dt. Herold '06, Nr. 1.) [2029
Mülverstedt, v., Leichenrednerische Ge-
nealogien, betr. einige altmärk. Familien:
Hackelbusch, v. Bartensleben, Chüden u.
v. Vinzelberg. (Jahresber. d. Altmärk. Ver.
f. vaterl. G. etc. zu Salzwedel 32, 29-38.) [2030
Schütz, v., Die in d. Urkk. d. ehem.
Wilhelmiter-Klosters Wasungen ge-
nannt. adelig. Familien. (Vierteljschr.
f. Wappenkde. 33, 237-62.) [2031
Rackwitz, A., Geneal. Nachrr. a.
Landsberger Kirchenbüchern. (Ebd.
309-416.) [2032
Sembritzki, J., Adel u. Bürger-
stand in u. um Memel (s. '02, 136).
I. Geneal. Nachrr. auf Grund
Kirchenbücher-Forschg. (Altpreuß.
Monatsschr. 42, 538-57.) [2033
Bardeleben, C. v., Stammtafeln
d. beiden uradelig. Geschlechter
v. Bardeleben. Görlitz, Starke.
1905. 9 Taf. qu. 4°. 6 M. 50. [2034
Bassermann, E., Beitrr. z. Basser-
mann'schen Fam OG: Wilh. Bas-
sermann, 1744-1811, Kaufmann in
Heidelb., u. seine Nachkommen.
Mannh., Dr. v. Haas. 1905. 192S. [2035
Rieber, Zur G. d Fam. Becht. (Reutling.
G.bll. Jg. XIV, Nr. 5.) 12036
Friis, A., Die Bernstorffs. Bd. I:
Lehr- u. Wanderjahre. Lpz., Weicher.
1905. 523 S. 10 M. [2037
Rez. d. Originals (auch v. ’05, 2082): Hist.
Vierteljschr. 9, 256-59 Mentz; Zt. d. Hist. Ver.
f. Niedersachs. ’05, 531-34 Kretzschmar; Mitt.
a. d. hist. Lit. 34, 315-19 v. Kauffungen.
Vom Berg, W., Beitrr. z. G. d. Fam.
Boeddinghaus in Elberfeld. (Monatsschr.
d. Berg. G.-Ver. 12, 231-85.) [2038
Velden, A. v. den, Genoal. Nachrr. üb. d.
Geschlecht (de) Carmer. (Monatsschr. d.
Frankenthal. Altert.-Ver. ‘U6, Nr. 1; 4.) (2039
"78
Leidinger, G., Regesta Dal-
bergiana. (Vierteljschr. f. Wappen-
kde. etc. 34, 46-76.) [2040
Mülverstedt, v., Die v. Drakendorf-
v. Drachsdorf? Beitr. z. thüring. u. vogt-
länd. Adelskunde. (Dt. Herold '06, Nr. 2.) —
Vgl.: v. Obernits. (Ebd. Nr. 5.) [2041
Ewald, Th. & H. F., En Slaegts Historie;
Joh. v. Ewald, Carl v. E., H. F. Ewald.
Bd. I. Kjebenh., Gyldendal. 1905. 271 S. —
Ph. Losch, Eine althess. Fam. in Dänemark.
(Hessenland ’06, Nr. 1-3.) [204%
Mülverstedt, v., Dievon Flügge, e. ver-
scholl. altadelig. Geschlecht d Altmark.
(Jahresber. d. Altmärk. Ver. f. vaterl. G. etc.
zu Salzwedel 31, 1-10.) [2043
Arnswaldt, W. C. v., Fam. Geilfus in
Thüringen. (Vierteljschr. f. Wappenkde. etc.
34, 14-20.) [2044
Ried, E. H. v., Zur ältest. G. d.
tirol. Geschlechtes v. Greifenstein.
(Zt. d. Ferdinandeums 49, 357-82;
Stammtaf.) [2045
Michel, F., Die Herren v. Helfen-
stein. Beitr. z. Fam.- u. Landes-G.
Kurtriers. Mit Stamm- u. Wappentaf.
(Trier. Arch. Erg.-Hft. VI.) Trier,
Fr. Lintz. 132S. (Subskr.-Pr.: 8 M. 50.
Einzelpr.: 4 M. 50.) [2046
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 4 Reimer.
Kalben, R. v., G. d. Fam. von Kalben
(s. ’04, 1818). Forts. (Jahresber. d Altmärk.
Ver. f. vaterl. G. zu Salzwedel 31, 17-55.
32, 63-98.) [2947
Kaufmann, P., Nachtrr. z. Kauf-
mann-v. Pelzerschen Famil.-G.:
Aus d Tagen d. Kölner Kurstaats.
Bonn, Hanstein. 1905. 80 S. m. eingedr.
Wappen. 1 M. 50. [2048
Biereyer, Fam. Kellner in Erfurt. (Mitt.
d. Ver. f. G. etc. v. Erf. 26, 83-103.) [204188
Zeller, H., Beitrr. z. Kerner'schen
Geneal.; nebst e. Anhang betr. d Zusammen-
stellg. großer Ahnentafeln. (Vierteljschr. f.
Woappenkde. etc 34, 21-36.) , [2049
Mülverstedt, v., Neuer Beitr. z.
Untersuchg. üb. des Geschlechtes
v. Lehndorff Herkunft u. Heimat.
(Mitt. d. Liter. Ges. Masovia 10, 60
-117.) [2050
Sommerfeldt, G., DieLehndorff-Gräber
in d. Kirche zu Haffstrom b. Konigsberg,
Ostpr. (Dt. Herold ’06, Nr. 4.) [2050 a
Lettow, H. v., Neue Beitrr. z. G.
d. Geschlechts v. Lettow-Vorbeck.
Als Hs. gedr. Stolp. 274 S. [2051
Loserth, J., Zur Geneal. d. Hauses
Liechtenstein-Murau. (Steir. Zt. f. G.
3, 24f.) [2052
Widemann, E., Stammtafeln üb. d. Fam.
Näcke in Beerwalde, Ruppendorf, Höcken-
dorf u. Borlas. (Nachrr. üb. d. Kirchgemeinde
Höckendorf etc. '05, 11-16.) [2053
Obereiner, C., Hist. généal. de la
famille Obereiner. Le Mans. 1903.
88 S. [2054
Bibliographie Nr. 2040—2094.
Velden, A. v. dom, Ferry d’Orville in
Frankenthal, seine Kinder u. Kindeskinder.
(Monatsschr. d Frank. Alt.-Ver. "wi [2055
Schilling v. Canstatt, E. Frhr.,
Geschlechtsbeschreibg.d.Fam.Schil-
ling v. Canstatt als Neubearb. u.
Forts. d. Geschlechtsbeschreibg. derer
Familien v. Schilling von K. F. Frhr.
Schilling v. Canstatt (1807) bearb.
Mit 80 Taf. u. 2 Stammtaf. Heidelb.,
Winter. 1905. 368 S. 20 M. [2056
Backachat, F., Bismarcks Vorfahren
mütterlicherseits: Fam. Schock-Mencken
von ca. 1730 an. (Sonntagsbeil. z. Vossisch.
Ztg. ’05, Nr. 18.) (2057
Chronik d Geschlechtes v. Schön-
berg. X, Hft.1: Sept. 1902-31. Aug.
1905. Dresd., Druck v. Baensch.
Fol. 15 S. [2058
Schweinichen, C. v., Zur G. d.
Geschlechts derer v. Schweinichen
(s. '04, 1831). Bd. II: Regesten u.
Urkk. (1501-1815) nebst Nachtrr. u.
Gesamt-Register zu Bd. I u. Bd. II
(1108-1815). ed, 671 S. 10 M. [2059
Schwerin, L. Graf v., 2. Nachtr.
z. G. d. Geschlechtes v. Schwerin.
Berl., W. Gronaus Buchdr. 1904. 4°.
v, 76 S. [2060
Rez.: Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. "on
12f. u. 29 v. Petersdorfi.
G. d.
Dobeneck, A. Frhr. v.
ausgestorb. Geschlechtes der von
Sparneck (s. Nr. 171). TLI (Arch.
f.G.etc.v.Oberfranken 23, I, 1-56.) [2061
Loserth, J., Geneal. Studien z. G.
d. steirisch. Uradels: Das Haus
Stubenberg bis z. Begründg. d.
habsb. Herrschaft in Steiermark.
(= VI, 1 v. Nr. 2234.) Graz, „Styria“.
83 S.; 8 Taf. u. 4 Stammtaf. 2 M.
— J. v. Zahn, Anfänge d. Hauses
Stubenberg. (Zahn, Styriaca N. F.
2, 59-76.) [2062
Loserth, J., Stammbuch d. Frau Dorothea
v. Stubenberg, geh. Freiin v. Thannhausen.
(Steir. Zt. f. G. 3, 26-28.) {2062 a
Alberti d’Enno, A proposito di un recente
lavoro sulle origini della famiglia Thun.
(Tridentum. ’04, Ottobre.) Rez. (auch v.
Nr. 175): Zt. d. Ferdinandeums 49, 457-78
Ausserer. [2063
Hager, J. 0., Zur Geneal. d. Hauses
Trauttmannsdorff. (Dt. Herold '06,
Nr. 4.) "2064
Prümers,
E., Abstammung d. Fam.
v. Treskow. (Hist. Monatsbll. f. d. Prov.
Posen 6, 161f.) (2065
Schmut, J., Die Ritter v. Wasserberg.
(Steir. Zt. f£. G. 3, 29-34.) [2066
Wedel, M. v., Gesamtmatrikel d.
schloßgesessen. Geschlechts d. Grafen
u. Herren v. Wedel. 2. Aufl. Berl.,
Familiengesch.; Biogr. — Allg. Quellen-Sammlgn. — Geschichtschreiber. *79
Eisenschmidt. 1905. 4°. vrij, 123 S.;
2 Taf. 15 M. [2067
Biographie, Allg. dt. (s. Nr. 183).
Lfg. 252/255 (Bd. LI, Lfg. 2/5).
Nachtrr.: Kirchhoff — Lindner. S. 161
-796. 9 M. 60. [2068
M. Thamm, Epilog z. „Allg. dt. Biogr.“
Progr. Brieg. 1905. 4°. 25 8.
Biographien, Basler (s. "op. 172).
Bd. III. 1905. 171 S. 3 M. 20. [2069
Sammlung bernisch. Biographien
(s. Nr. 184). V, 7 (Lfg. 39). S. 481-
560. ı M. 20. [2070
Biographie nationale de Belgique
(8. "Op, 2127). XVII, 2: Q (Supplem.)
u. Raad — Reinula. Sp. 529-948.
8 fr. [2071
II. Quellen.
1. Allgemeine Sammlungen.
Monumenta Germ. hist. s. Nr. 2089. [2072
gellen u. Forschungen a d Gebiete d.
G., in Verbindg. m. ihr. Hist. Instit. in Rom
hrsg. v. d. (iörres-Ges. (s. "op, 2129). XI e,
Nr. 1984. [2073
Quellen etc. z. G. Österreichs u. sein. Kron-
länder. Bd. X s8. Nr. 658. [2074
Truhlář, J., Catalogus codicum
manu script. latin., qui in C. R.
bibliotheca publ. atque universitatis
Pragensis asservantur. Prag, Rivnáč.
1905f. xjx, 616; 495 S. 27 M. [2075
rellen z. schweiz. G. (s. °05, 177). Bd.XXIV
s. Nr. 1257. [2076
Quellem z. lothr. G. IV s. 3877. [2077
Publikationen d. Ges. f. rhein. G.kde. (s.
Nr. 194). XX, 2 s. Nr. 2117. [2078
Verzeichnis d. Handschrr. d. hist.
Archivs d. Stadt Trier (s. ’05, 2134).
Bog. 8: Nr. 274-308. (Trier. Arch.
Hft. IX. Beil. S. 113-128.) [2079
' Van den Gheyn, J., Catal. des
mss. de la Bibl. Roy. de Belgique.
T. V: Histoire-Hagiographie. Brux.,
Lamertin. 701 S. 12 fr. [2080
uellen etc. z. G. Niedersachsens (s. Nr. 198).
X s. Nr. 1446. (2081
Borchling, C., Ostfries. Handschrr. u. Akten
in Neuwied u. Bonn. (Jahrb. d. Ges. f. bild.
Kunst etc. zu Emden 15, 490-93.) [2082
Geschichtsqueilen, Hansische (s. ’01, 162).
N. F. IJI s. Nr. 2130. [2038
Rode, A., Hamburgensien d. Bodleiana.
(Mitt. d. Ver. f.hamb. G. Jg. 25, 191-93.) [2084
Schriften d. Kgl. Sächs. Kommiss. f. G.
s. Nr. 157 u. Nr. 2448. [2085
Geschichtsquellen d. Prov. Sachsen (s.
Nr. 199). Bd. XLII s. Nr. 2879. [2035 a
Katalog d. Handschrr. d. Univ.-
Biblioth. zu Leipz. Bd. VI: Die latein.
u. dt. Hss. Bd. 3: Die jurist. Hss.,
bearb. v.Helssig. Lpz., Harrassowitz.
1905. vm: 371 S. 20 M. [2086
2. Geschichtschreiber.
Wattenbach, Dtids. G.-Quellen im Mittel-
alter. Bd. I. 7.umgearb. Aufl.v.E.Dümmler,
s. ’05, 2138. Rez.: Hist. Vierteljschr. 9, 219-
33 Levison; Rev. d’hist. eccl. 6, 93-95 Balau;
Allg. bit.bl. ’05, Nr. 10 Helmolt. (2087
Yildhaut, H., Handbuch d. Quellen-
kde. z. dt. G. Bd. I; Bis z. Ausg. d.
Staufer. 2.umgearb. Aufl. Werli/Westf.,
Stein. 444 S. 4 M. [2088
Monumenta Germ. hist. Scriptorum
tomi XXXII, pars 1. Hannov., Hahn.
4°. 361 S. 12 M. [2089
Inh.: Cronica fratris Salimbene de Adam
ord. Minorum. I. Vgl. Nr. 2790.
Chroniken, Die, d. dt. Städte v.
14. bis 16. Jh. (s. '05, 192). Bd. XXIX:
Chroniken d. schwäb. Städte. Augs-
burg. Bd. VI. 110 S. 4 M. [2090
Inh.: Chronik d. Augsburg. Malers Georg
Preu d. Älteren, 1512-1537; bearb. v. F.R oth.
Schmeidler, Quellen u. Entstehungszeit d.
Cronica S. Mariae de Ferraria s. Nr. 1016 a. [2091
Joetze, F., Die Chroniken d. Stadt
Lindau. München. Gymn.-Progr. 1905.
65 S. 2092
Bartels, Die älter. ostfries. Chro-
nisten u. Geschichtschreiber u. ihre
Zeit. I, 1: Eggerik Beninga u. seine
„Cronica der Fresen". 2: Ubbo Em-
mius u. seine „Rerum Fris. Historia".
(Abhdlg. etc. z. G. Ostfrieslands; hrsg.
v. Wachter. IV.) Aurich, Friemann.
44 S. 60 Pf. — H. Reimers, Die
Quellen d. „Rer. Fris. Hist.“ d. Ubbo
Emmius (s. '04, 1868). Forts. (Jahrb.
d. Ges. f. bild. Kunst etc. zu Emden
15, 383-78.) [2093
Rez. d. Arbeit v. B.: Jahrb. f. G. d. Hrzgts.
Oldenb. 14, 172-74 Rüthning.
Chronik d. St. Mühlhausen in
Thüring. Von R. Jordan (8.’04,1872).
Bd. II: 1600-1770. 231 S.; Taf.
4 M. 50. [2094
Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 27, 177f.
v. Kauffungen.
80*
3. Urkunden und Akten.
Zeumer, Quellensammig. z. G. d. dt. Reichs-
verfassg. in Mittelalter u. Neuzeit, s. ’05, 2144.
Rez.: Hist. Vierteljschr. 8, 423-25 Keutgen;
Zt. d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-G. 26, Germ. Abt.,
379-82 Stutz. [2095
Caro, @., Zur Dese (Hist.
Vierteljschr. 9, 153-78.) Vgl. '0ö,
2145. [2096
Forst, H., Regionale oder institutionelle
Urkundenbücher? (Dt. G.bll. 7, 61-72.) Vgl.:
N. Arch. 81, 514. NH
Fontes rer. Austr. (s. ’04, 1879). Abt. 2:
Diplomata & Acta. Bd. LVIII s. Nr. 3103. [2098
uellen z. G. d. Stadt Wien; hrsg.
tert.-Ver. zu Wien. Red. v. A.
Starzer (s. '04, 1881). Abt. I: Re-
gesten aus in- u. ausländ. Archiven
m. Ausnahme d. Archivs d. St. Wien.
Bd. 5: Regesten Nr. 4732-6274.
469 S. 20 M. [2099
Inh.: a) A. Žák, 1) Regesten a. d. Arch.
d. reg. Prümonstratenser - Chorherrenstiftes
Geras. 2) Desgl. a. d. Arch. d Stadt Drosen-
dorf. b) A. Starzer, Desgl. a. d. k. k. Arch.
f. Niederösterr. Forts.
Hofkammerarchiv in Wien. (Steir. Zt. f.
G. 3, 179-87.) [2100
Kapper, A., Archiv d. K. K. Steier-
märk. Statthalterei. Graz, Moser.
153 S.; 3 Taf. 3 M. [2101
Komatar Fr., Archiv-Inventare.
(Mitt. d. Museal -Ver. f. Krain 18,
70-75.) — Ders., Schloßarch. in
Auersperg. (Ebd. 108-87.) — Ders.,
Städt. Arch. in Laibach. Progr. Laib.
1904. 43 S. [2102
Doppler, A. u. H. Widmann. Urkk. u.
Regesten d. Benediktinerinnenstiftes Nonn-
borg in Salzburg (s. "Ob, 2149). Namen-Re-
gister v. Widmann. Forts. (Mitt. d. Ges. f.
Salzburg. Ldkde. 45, I, 113-28.) [2108
Wopfner, H., Zur G. d. tirol. Verfach-
buches. (Beitrr. z. Bechts-G. Tirols. Innsbr.
1904. 8. 71-99.) Vgl. on, 2150. [2104
Podlaha, A., Privilegia S. F. Me-
tropolitano Capitulo Pragensi a Sancta
Sede concessa. (Podlaha, Editiones
archivii et bibliothecae S. F. Metropol.
Capit. Prag. IV.) Prag, Metropolitan-
kapitel. 1905. 41 S. [2105
= Codex diplom. et epistol. Moraviae; hrsg.
v. Bretholz, s.°04, 15%. Rez. v. XIVu. XV:
Hist. Zt. 96, 296-99 Loserth. [2106
Caallner, R., Dt. Texte a. d. Arch. d. St.
Hermannstadt u. d. nüchs. Nation: Urkunden-
abtlg. v. 1429-1600. (Korr.-Bl.d. Ver. f. siebenb.
Ldkde 29, Nr. 1 ff.) [2107
Geet schweiz. Rechtsquellen
6. 2153). Abt. XIV: Kant.
t. Gallen. 1. Tl. Offnungen u. Hof-
Bibliographie Nr. 2095—2142.
rechte, 2. Bd.: Toggenburg. Bearb.
u. hrsg. v. M. Gmür. xıjv, 708 S.;
Kte. 18 M. [2108
Schweizer Rechtsquellen: Rechts-
quellen von Bormio, hrsg. v. P. Sieg-
fried (s. ’05, 2154). Schluß. (Zt. f.
schweiz. Recht 46, 159-247.) [2109
Urkundenbuch d. Abtei St. Gallen
(8. ’05, 2158). TI. V (1412-1442), Lfg.2:
1420-1425. Bearb. v. Pl. Bütler u.
T. Schieß. S. 201-400. 10 M. [2110
Urkundenbuch d. Stiftes Bero-
Münster (s. '05, 2159). Forts. (Beil.
z.„G.freund“ Bd. 60.) S.257-368. [2111
Sebert, Bamberger Kreisarchirv. (Korr.-Bl.
d Gesamt-Ver. 53, 424-4.) — d. Hefner,
Ochsenfurter Stadtarch. (Dt. G.bU. 7, gë
-88.) (2112
Stadtrechte, Oberrhein. (8.’04,167).
Abtlg. 1: Fränk. Rechte. Hft. T:
Bruc sal, Rothenberg, Philippsburg
(Udenheim), Obergrombach u. Stein-
bach; beach v. C. Koehne. S. 836
-988. 5 M. [2113
Wehn, Archivalien a. sämtl. Ge-
meinden d. Amtsbezirks Sinsheim.
(Mitt. d. Bad. Hist. Komm. 28, 13-46.) —
0. Hagmaier, Gräfl. v. Berlichingen-
sches Archiv in Neunstetten, Amt
Boxberg. (Ebd. 47 ff.) [2114
Cartulaire de l'évêché de Metz,
publ. p. P. Marichal (s. ’05, 2164).
Fasc. 8. (Mettensia IV, 3.) 1905.
Bd. I, 369-583. [2115
Lesort, A., Les chartes du Cler-
montois, conserv. au Musée Condé à
Chantilly, 1069-1352. Paris, Champion.
1904. 271 S. Vgl. Nr. 2184. [2116
Rez.: Moyen Age 19, 50-52 Vidier.
Urbare, Rheinische (s. '05, 220).
Bd. II: Urbare d. Abtei Werden a.d.
Ruhr. A: Vom 9-13. Jh. Hrsg. v
R. Kötzschke. (= Nr. 2078.) Cem,
655 S. 15 M. [2117
Corpus documentorum inquisitionis
haeret. pravit. Neerland. Uitg. d.
P. Fredericq ts °03, 2226). Deel III:
Stukken tot aanvulling van deelen I
en II (1236-1513). Algem. registers
op de drie erste deelen. tem, 447 S.
12 fr. [2118
Publication, De la, des inventaires des
petites archives. Documents pr£parat. publ.
par la Fédération archéol. et hist. de Belgique.
(Sep. a. vol. II du tome XVIII des Annales
de la Federat. archl. etc. de Belg. Congrès de
Mons, 1904.) Mons, impr. Duquesne-Masquil-
lier. 1905. 47 8. [2119
Analecta Vatic. belgica.
Urkunden u. Akten. — Andere schriftliche Quellen u. Denkmäler. oui
Recueil de doce. | hof in Paderborn. (Zt. f. vaterl. G.
Westfal. 63, II, 82-109.) [2134
concern. les anc. diocèses de Cambrai, Liége,
Thérouanne, publ. p. lInst. Hist. Belge de
Rome. I s. Nr. 2958. [2120
Hocquet, A., Invent. analyt. des
archives de la ville de Tournai. Fasc. 1.
Tourn., Delcourt-Vasseur. 1905. xvj,
143 S.; 2 Taf. 3 fr. 50. [2121
Rez.: Bibl. de l’École des chartes 66, 688
-92 d'Herbomez.
Cartulaire de l'abbaye du Val-
Benoît publ. p. J. Cuvelier. (Publ.
de la Comm. Roy d’hist. de Belg.)
Brux., Hayez. 4°. L, 953 S. 12 fr. [2122
Urkundenbuch d. Stadt Friedberg; hrsg.
v. G. Frhrn. v. der Bopp. Bd. I, s. '05, 226.
Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 33, 165f. Heyden-
reich; Lit. Zbl. ’05, Nr. 35; Muhlhäus. G.bil.
6, 175f. K. v. Kauffungen. [2123
Wachter, Nachtrr. u. Berichtigungen z.
Ostfries. Urkundenbuche. (Jahrb. d. Ges. f.
bild. Kunst etc. zu Emden 15, 379-88.) —
C. Borchling, Zu d. Handschrr. d. alt. ost-
fries Landrechts. (Ebd. 451-89.) [2124
Urkundenbuch d. Stadt Lübeck
(8. '05, 231). XI: 1466-1470. 7. u.
8. (Schluß-) Lfg. 1905. S. 601-7685.
8 M. [2125
Arndt, Städt. Archiv zu Halberstadt. (Dt.
G.bll. 7, 88-94 ) [2126
Codex dipl. Lusatiae super. (e. ‘05, 1055).
III, 1 s. Nr. 2922. [2127
Doehler, W., Diplomatarium Joachim-
steinense (8. Nr. 253). Orts- u. Personen-
Verzeichn.; bearb. v. W.Krüner. (N. lausitz.
Magaz. 81, 287-311; 4 (2128
Schücking, W., uellensammig. z.
preuß. Staatsrecht. (Quellensammlgn.
Z. Staate-, Verwaltgs.- u. Völkerrecht.
Hrag. v. H. Triepel. Bd. IV.) Lpz.,
Hirschfeld. vu, 417 S. 7 M. 20. [2129
Techen, F., Die Bürgersprachen
d Stadt Wismar. (= Nr. 2083.) Lpz.,
Duncker&H. xvj,41 S. 13M.40. [2130
Urkundenbuch, Pomm. V, 2, bearb. v. O.
Heinemann, s. '0ß, 256. Rez.: Monatsbll.
d. Ges. f. pomm. G. '05, 142-44 M. Wehrmann
u. Gegenbemerkgn. v. O. H. ebd. 157f.; Lit.
Zbl. ‘05, Nr. 14 K.-L.; Mitt. a. d. hist. Lit.
$4, 171-73 (auch v. IV) Gaebel.— Auch VI, 1
erschien ! [2131
Wiederhold, W., Papsturkk. in
Frankreich. 1: Franche-Comté. (Nachrr.
d. Gött. Ges. d. Wiss. ’06, Beihft.)
Berl., Weidmann. 145 S. 3 M. [2132
Inventaire somm. des archives hist.
(Archives anciennes: Correspondance)
du ministère de la guerre. III, 1. Paris,
Imp. nation. 1905. x, 276 S. [2133
4. Andere schriftliche Quellen
und Denkmäler.
Löffler, K., Auszüge a. d. Toten-
buche d. Benediktinerklosters Abding-
|
Kirchenbücher Die, d. Mark Bran-
denb. Abt. II, Hit. 1: Die Kirchen-
bücher d. vor 1874 aufgen. u. kon-
zession. Kirchengemeinschaften im
Bezirke d. General-Superintendentur
Berlin (Stadtkreise Berl. ,Charlottenb.,
Rixdorf, Schöneberg u. Teile d. Kreise
Nieder Barnim, ÖOst-Havelland u.
Teltow) u. in d. Kreisen Lebus u.
Stadt Frankf. a. O. (General-Superin-
tend. d. Neumark); bearb. v. G. Vor-
berg. (Veröff. d. Ver. f. d. G. d.
Mark Brandenb.) Lpz., Duncker & H.
1905. 272 S. 7 M. [2135
(IL I = Schrr. d. Ver. f. G. d. Neumark
IX. Vgl. ’01, 2237.)
Bötticher. Die 20 ältest.
Kirchen u. ihre Kirchenbücher. (Dt. Herold
‘06, Nr. 5.) i [2136
Lange,E.,DieGreifswalderSammlg.
Vitae Pomeranorum (s. '$9, 257). Er-
änzgn. (Aus: „Balt. Studien. “ IX.)
Greifsw., Abel. 1905. 80S. 1 M. 20.[2137
Machholz, E., Die Kirchenbücher in d.
ostpreuß. Diözesen Allenstein, Braunsberg,
Pr. Eylau, Fischhausen, Heiligenbeil, Königs-
berg-Stadt, Königsberg-Land I, Königsberg-
Land II, Königsb.-dt.-reform. Inspektion,
Rastenburg u. bei d. franz.-ref. Gemeinde
zu Königsb. Wo u. wieweit sie vorhanden.
(Vierteljschr. f. Wappeukde. etc. 81, 37-45.) —
Ders., Desgl. in d. Kreisen Darkehmen,
Friedland, Gerdauen, Goldap, Gumbinnen,
Insterburg, Pillkallen. Ragnit, Wehlau. (Zt.
d. Altert Gen Insterb. 9, 23-32.) [2138
Berliner evang.
Fürsten-Bildnisse a.d. Hause Wet-
tin. Hrsg. v. Kgl. Sächs. Altert.-Ver.,
bearb. v. J. L. Sponsel. 100 Lichtdr.-
Taf. Nebst Text. Dresd., Baensch. 4°.
x, 95 S. m. 74 Abbildgn. 35 M. [2139
Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 9; Dt. Lit.-Ztg. oe,
Nr. 14 Beschorner, N. Arch. f. sächs. G. 27,
152-55 E. SE
Kübler, F., Die Familiengalerie
d. württemb. Fürstenhauses im kgl.
Residenzschloß zu Ludwigsburg. Lud-
wigsb., Aigner. 1905. 236 S.; Taff.
10 M. [2140
Hofmann, F. H., Das Markgrafen-
fenster in Sankt Sebald zu Nürnberg.
Ein Beitr. z. Porträtkde. d. fränk.
Hohenzollern. (Hohenzoll.-Jahrb. 9,
67-77; 6 Taf.) [21404
Kerschbaumer, Wahrzeichen Niederöster-
reichs. 2. Aufl. s. Nr. 409. [2141
Topographie d. hist. u. nn
Denkmale im Kgr. Böhmen (s.
1928). Bd. VII: Der polit. Bez. Kattan
verf. v. F. Vanek, K. Hostaš u.
"82
F. A. Borovský. 244 S. m. 132 Text-
abbildgn., 1 Lichtdruckbeil. u. 11
Zeichen. 7 M. [2142
Kunstdenkmäler, Berner (s. '0ö,
2204). Bd.II, Lfg.3u. 4. 1905. à 4 fr. [2143
Kunstdenkmäler d. Königr. Bayern
(04,202). Bd. I: Oberbayern. Lfg. 24:
Bes Amt Laufen. Lf. 25: Bez.-Amt
Berchtesgaden. S.2649-3027; Taf. 275
-86. 18 M. — Bd. II: Reg.-Bez. Ober-
falz u. Regensb. Hrsg. v. G. Hager.
ft. 1-3. 15 M. [2144
Inb. v. I, 1-3. Hft. 1: Bez.-Amt Roding.
Mit 11 Taf, 200 Abbildgn. im Text u. 1 Kte.
232 S. 8 M. — Hft. 2: Bez.-Amt Neunburg
v. W. Mit 2 Taf., 99 Abbildgn. im Text u.
1 Kte. 95 S. 3 M. 50. — Hft. 3: Rich. Hoff-
mann u. Hager, Ber Amt Waldmünchen.
Mit 1 Taf., 65 Abbildgn. im Text u. 1 Kte.
3 M. 50.
Paulus, E., Kunst- u. Altertumsdenkmale
im Kgr. Württemb. (s. Nr.274). Inventar, Bd. I:
Neckarkreis. Neudr. 624 S.; Taf. 13 M. [2145
Pfieiderer, R., Das Münster zu Ulm
u. seine Kunstdenkmale. 48 Taf.
. Fol., sowie 26 Textabbildgn.
tuttg., Wittwer. 1905. Fol. vıj S.,
56 Sp. 40 M. [2146
Kunstdenkmäler d. Grhrzgts. Ba-
den (e "op, 253). IV: Kreis Mosbach.
Abt A: A. v. Dechelhäuser, Amts-
Bezirke Mosbach u. Eberbach. Mit
144 Textabbildgn., 21 Taf. u. Kte.
231 S. 6 M. 50. [2147
Neeb, E., Verzeichn. d. Kunst-
denkmäler d. Stadt Mainz. TI. I:
Privatbesitz. Mit 3 Textbildern u.
21 Taf. Mainz. Progr. 1905. 128S.[2148
Kunstdenkmäler d. Rheinprovinz,
hrsg. v. P. Clemen (s. ’04, 1934).
VY, 3: Stadt u. Kreis Bonn. Mit 29 Taf.
u. 267 Abb. im Text. em, 408 S.
5 M. — VIJ, 3: Kreis Heinsberg.
Mit 7 Taf. u. 116 Abb. im Text.
Von Karl Franck u. E. Renard.
171 S. 2 M. 50. [2149
Bibliographie Nr. 2142—2192.
Rez. v. VIII, 2 (Kreise Erkelens u. Geilen-
kirchen): Zt. d. Aachen. G.-Ver 26, 391-96;
v. VII, 3: Ebd. 37, 285-91 Oidtmann.
Museographie üb. d. J. 1904/05, red. v.
E. Krüger Westdtld. u. bayr. Sammilgn.
(Westdt. Zt. 24, 328-89; Taf. 3-13.) — Bericht
üb. d. Tätigkeit d Provinzialkommission f d.
Denkmalpflege in d. Rheinprov. v. 1. Apr.
1902 bis 1. Apr. ’08. (Bonner Jahrbb. 113,
1-50; 5 Taf.) (2150
Inventaire archéol. de Gand (s.
Nr. 278). Fasc. 39 u. 40. 7 fr. [2151
Donnet, F., Notes artist. et archéol.
sur la province d'Anvers. (Ann. de
l'Acad. d’archl. de Belg. 57, 179-
342.) 2152
Bau- u. Kunstdenkmäler v. West-
fal. (s. "Op, 256) A. Ludorff,
a) Kreis Soest. Mit geschichtl. Ein-
leitg. v. Vogeler. 1905. 180 S.; 4 Ktn.,
162 Taf. 4 M. 50. b) Kreis Bochum-
Stadt. Mit geschichtl. Einleitg. v.
Darpe. 36 S.; 3 Ktn., 10 Taf.
1 M. 20. 2153
Bau- u. Kunstdenkmäler d. freien
u. Hansestadt Lübeck. Bd. II: Petri-
kirche, Marienkirche, Heil. - Geist-
Hospital. Bearb. v. F. Hirsch, G.
Schaumann u. F. Bruns. Lüb,,
Nöhring. xj, 511 S. m. Abbildgn.
u. Taf. 12 M. [2154
Rez.: Dt. Herold '06, Nr. 2 Grube.
Darstellung, Beschreib., d. älter.
Bau- u. Kunstdenkmäler d. Prov.
Sachsen (s. "04. 1938 u '05, 2206).
Hft. XXVI: H. Bergner, Kreis Naum-
burg (Land). 252 S. m. 159 Text-
Abbildgn. u. e. geschichtl. Karte d.
Kreises v. H. Größler. 8 M. [2155
Fischer, Über d. Inschrr. u. De
Eisenbergs. (Mitt. d. G.- u. Altertumsforsch.
Ver. zu Eisenberg. Hft. 21,32, 3-86.) ‚2156
Bau- u. Kunstdenkmäler d Prov.
Westpreuß. (s. ’98, 2038). Hft. XII:
Bernh. Schmid, Kreis Rosenberg.
Mit 92 in d. Text gedr. Abbildgn. u.
22 Beilagen. 120 S. 6 M. [2157
III. Bearbeitungen.
1. Allgemeine deutsche
Ge
Bibliothek dt. (s. "op, 2212).
Lfg. 164 u. 165. Voll Nr. 2888 u.
8380. [2158
Heyck, E., Dt. G. (s. Nr. an
Abt. 6-7. (Bd. IL, S. 173-592 m. Ab-
bildgn., 6 Taf.; 3 Fksms. u. 1 Kte.)
à 3 M. [2159
|
|
Rez.: Mitt. a. d bist. Lit. 34, 147-49 Köd-
deritz; Arch. f. Kultur-@G. 4, 106 f. Steinhausen;
Beil. z. Allg. Ztg. ’05, Nr. 240 Erich Schmidt.
Friedemann, H., Reichsdeutsches Volk u.
Land im Werdegang d. Zeiten. Geschichtl.-
geogr. Darstellg. Stuttg., Strecker & Sch.
433 S. 4M. [2160
ABmann, W., G. d. Mittelalters.
3. neu bearb. Aufl., hrsg. v. L. Vier-
eck (s. ’03, 238). Abt. II: Die beid.
letzt. Jahrhh. d. Mittelalters (Dtld.,
Denkmäler. — Allg. dt. Geschichte. — Territorial-Geschichte. *83
d. Schweiz u. Italien v. R. Fischer,
B.Scheppigu. L. Viereck). Lfg. 2.
(ABmann, Handb. d allg. G. II, 3, 2.)
xjx, xx S.; S. 637-1009. 7 M. [2161
Bepetitorium d dt. Geschichte: Neuzeit.
Im Anhang: Brandenb.-preuß. Verf.- u. Ver-
waltgs.-G. Berl., Duncker. 1998. 3M.50. [2162
2. Territorial- Geschichte.
Macherl, P. A., G. Österreichs.
3., gekürzte u. ill., bis in d. neueste
Zeit fortgef., Aufl. Graz, Styria. 1905.
xv, 779 S. 10M. [2163
Vancsa, G. Nieder- u. Oberösterreichs.
I: Bis 1283, s. ’05, 2117. Rez.: Mitt. a. d. hist.
Lit. 34, 166-71 Ilwof; Arch. f. Kultur-G. 4,
240 f. Steinhausen; Arch. f. G. d. Diöz. Linz
23, 284-87 Schiffmann. [21
64
Giannoni, K., G. d. Stadt Mödling.
Mit e. Gassen- u. Häuser-Chronik v.
K. Schalk. Mödl., Stadtgemeinde.
1905. 4°. 345 S. 2165
Pirchegger, H., G d Stadt u.
Herrschaft Pettau im Mittelalter (e.
"Op, 267). Tl. I. Progr. Pettau.
1904. [2166
Karner, K., Stadt Glurns, 1304-
1904. Brixen 1904. 94 S. [2167
Rez.: Zt.d. Ferdinandeums 49,479 f. O. Stolz.
Palacký, F., Dějiny národu českého
v Čechách a v Moravě. 6. Aufl. (s.
"05, 2224). II: 1403-1439. 1905.
x, 660 S. 4 M. 80. [2168
Kaindl, R. F., G. d. Bukowina von
d. ältest. Zeiten bis zur Gegenw.
Czernowitz, Pardini. 1904. 5M. [2168a
Brauner, J. M., Brüxer Gedenk-
buch. Zeittafel geschichtl. Ereignisse
u. Denkwürdigkeiten d. Kgl. Stadt
Brüx a. alt. u. neuer Zeit. In 2. Aufl.
erweit. u. erg. 2 Bde. Brüx, Kunz.
58; 105 S. 3 M. 40. [2169
Tille, G. d. Stadt Niemes, s. Nr. 299.
Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen
44, Lit. Beil. 63f. F.H. [2170
Schram, W., Vaterländ. Denk-
würdigkeiten. Brünn, Winiker. 1508.
3 M. [2171
Acsády, J., A Magyar Birodalom
Törtenete (G. d. ungar. Reiches). I
u. I. Budap., Athenaeum. 1903/4.
792; 228 S. m. 4 Ktn., 15 Taf., 40 ander.
Beilagen, 523 Textbild. 40 Kr. [2172
Rez.: Dt. Lit.-Ztg ’06, Nr. 12 Rácz. -
Kasser, H., Das Bernbiet ehemals
u. heute. I. u. II. Bern, Stämpfli & Co.
1905f. 116 S., Taf.; 120 S., Taf.
4 M. [2178
Denkinger, H., Hist. popul. du canton de
Genève. Genf, Soo. „Atar“. 15 fr. [2174
Döberl, M., Entwicklungs - G.
Bayerns. I: Von d. ältesten Zeiten
bis z. Westf. Frieden. Münch., Ol-
denbourg. x, 594 S. 12 M. [2175
Erhard, A., G. u. Topogr. d. Um-
gebg. v. Passau (s. "op, 2238). Forte.
(Vhdign. d. Hist. Ver. f. Niederbayern
41, 67-254.) — M. Eckmüller, Pfarrei
Ering nebst Schloß Frauenstein.
(Ebd. 255-335.) [2176
Meyer, Chr., Gang durch d. mittelalt. G.
d. Stadt Augsburg. (Teil v. Nr. 2257.) [2177
Darstellungen a. d. württb. G. (s. ’05, 2613).
II s. Nr. 1662. (2178
Fuchs, K., Mergentheim, Residenz d. Hoch-
meister. (Hist.-polit. Bll. 136, 815-30.) [2179
Schön, Th..G.v. Hohen-Tübingen. (Tübing.
Bl. 7, 30-54. 8, 53-58.) [2180
Siefert, R., Beitrr. z. Orts-G. v. Breitnau.
(Schau-ins-Land 32, 37-42.) [2181
Städte u. Burgen in Elsaß-Lothr. (s. ‘05,
2245 u. ’06, 819). XI: M. Herbig, Die Drei-
steinschlösser Birkenfels u. Kagenfels. Mit
5 Abbildgn. 48 S. 80 Pf. [2182
Hanauer, A., La Burg impér. de Haguenau.
(Aus: „Rev. d'Ålsace“.) Straßb., Noiriel. 1905.
58 S. 1 M. 20. [2153
Stein, H. et L. Le Grand, La
frontière d’Argonne, 843-1659. Procès
de Claude de La Vallée, 1535-1561;
avec une préface p. A. Roserot.
Paris, Picard. 1905. 326 S. — Vgl.
Nr. 2116. [2184
Rez.: Moyen Age 19, 47-50 Vidier.
Hoffmann, Pet., Chronik d. Ge-
meinde Stieringen-Wendel. Ober-
giningen. 1905. 261 S. 2185
Küchler, J., Chronik d. Stadt
Kaiserslautern, 1566-1798; nach d.
Ratsprotokollen bearb. Hft. 1-3.
Kaisersl., Rohr. 1905f. S. 1-144; 4 Taf.
u. Plan. à 60 Pf. [2186
Börckel, A., Aus d. Mainzer Ver-
gangenheit. Mit 48 Abbildgn. Mainz,
Zabern. jx, 208 S. 5 M. [2187
Sturmfels, W., G. v. Rüsselsheim. Rüsselsh.,
Heimatsverein. 1905. 59 8. 50 Pf. (2188
Dönges, C., Die Regenten üb. d.
ehemal. Nassau - Dillenburger Lande
vom Mittelalter bis z. Neuzeit in Wort
u. Bild. (= Nr. 2594.) Dillenb., Seels
Nachf. 96 S. 3 M. (2189
Wittgen, W., Die Hugenotten- u.
Waldens. - Kolonien in d. Grafsch.
Nassau - Schaumburg. (= Nr. 2539.)
Magdeburg, Heinrichshofen. 1905.
48 S. 1 M. [2190
Kaufmann, Aus d. Tagen des Kölner Kur-
staats s. Nr. 2048. [2191
Schell, 0., Hist. Wandergn. durchs ber-
gische Land (e "On, 2249). Forts. (Monatsschr.
d. Berg. G.-Ver. 1906.) [2192
KE
Ortmanns, A., Fränk. Königshof '
Büllingen. Aachen, G. Schmidt. 1905.
372 S. 3 M. 50. [2193
Wiltheim, Eustach. Hist.
Werke; hrsg. v. Jak. Grob. We eg
1905. 507 8 [2194
Vorländer, K., Bilder a. Altenas
Vorzeit. Altena, Santz.158S.2M.[2195
Wurm, A., Osnabrück. seine G., seine Bau-
u. Kuustdenkmaler 2. verm. Aufl. Osnabr.,
Pillmeyer. 1798. 1 M. [2196
Abhandlungen u. Vorträge z. G. Ostfries-
lands, hrsg. v. Wachter (s. "Ob, 2656).
Hft. IV s. Nr. 2093. [2197
Sprenger, Th., Die ehemalig. herzogl. Ge-
bäude in Celle. (Hannov. GI). 9, 64-102.) Sep.
Celle, André. 75 Pf. [2198
Bippen, v., G. d. St. Bremen. Bd. III, s.
"08, 2261. Rez.: Hans. G.bll. ’04,5, 171-83
Kühtmunn. [2199
Eickhoff, P., G. Wandsbecks (s.
"op, 311). H. 1564 bis 1614. Progr.
Wandsb. 1905. 154 S. [2200
Voß, M., Chronik d. Kirchenge-
meinde Ostenfeld. Husum, Petersen.
1905. 1558.; 6 Taf. u. Kte. 2 M. [2201
Ottsen, Der Kreis Tondern. Bilder
a. d. (Erdkde u.) G. d. Kreises
Tond., Matthiesen. 232 S.; Taf. u.
Kte. 3 M 5v. [2202
Schattenberg, K., [Till Eulonspiegel u.)
d Eulenspiegelhof in Kneitlingen. Zumeist
nach ungedr. Akten. Braunschw., Woller-
mann. 79 S. 1 M. [2203
Damköhler, E., Gruppierung u. Herkunft
d. Besiedler d. Harzes. (Bzaunschw. Magaz.
‘05, 91-94; 102-7; 109-11.) (2204
Aus d. Sachsenlanden. Illustr.
Sachsenbuch; unt. Mitwirkg. erst.
siche. Schriftsteller u. Künstler hrsg.
v. J. W. Esche. Zittau, Haase & B.
1905. 4°. x, 434 S.; Taf. 13M. [2205
Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 27, 155-58
v. Kauffungen.
Zahn, W., Der Drömling. Beitr. z.
Landeskde. u. G. d.Altmark. Salzwedel,
Weyhe. 171 5.; 2 Ktn. 4 M. 50. [2206
Zahn. W., G. d. Dörfer Wendisch- u.
Deutsch-Kalbau. (Jahresber. d. Altmärk. Ver.
f. vaterl. G. etc. zu Salzwedel 32, 39-62.) —
E. Wollesen, Zur G d Werbener Umgegend.
(Ebd. 31, 115-25.) [2207
Größler, H., Das Werden d. Stadt
Eisleben. (Mansfeld. BIL 19, 74-129.)
Sep. Eisleben, Größler. 1 M. [2208
Pfeil, F. ©., Chronik d. Dorfes
Kötzschau im Kreise Merseburg (8.
Nr. 347). Schluß. (N. Mitt. a. d. Geb.
hist.-ant. Forschgn. 22, 257-328.) [2209
Beyer, C., G. d. Stadt Erfurt (s.
Nr. 350). Lfg. 14. S. 385-416; 4 Taf.
80 Pf. [2210
Beiträge z. G. Eisenachs (e. ’05, 2268 u.
06, 351.). XIV: H. Peter, Der Moseberg,
Bibliographie Nr. 2198—2252.
Weinstraße u. Wiegardt, d. Pulverturm, d.
Cläs-Kley-Stein. jv, 35 S. 65 Pf. (3211
Elle, C., Die alte Herrschaft (Graf-
schaft) Berka a. d. Ilm; Beitr. z. Kde.
thüring.Altertums. Hrsg. e A Moller,
Mit 7 Abbildgn. im Text. (Zt. d. Vo
f. thür. G. N. F. 16, 65-122.) —
Freyberg, G. d. Stadt Magdala r
Burg Madela. Mit 16 Abbildgn. u.
1 Kte. im Text. (Ebd. 123-252.) [2212
Irmisch, Th., Beitrr. z. schwarz-
burg. Heimatskde. (8. Nr. 354). Bd. II.
427 S. 4 M. [2213
Schmidt, Otto Eduard, Kursăächs.
Streifzüge (s. '05, 2269) Bd II:
Aus d. alt. Mark Meißen. x, 403 S.
4 M. 2214
We de Stadt Jöhstadt. Jöhst ,Kreher.
133 S. 1 M (2215
Bradsky v. Labonn, R., G. d. Rittergüter
Thürmsdorf, Kleinstruppen u. Neustruppen
mit ihr. Dörfern, nebst e. Anhange: G d.
Kirche u. Schule zu Struppen. Königst.,Liebner.
1905. 100 S. Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 27,
176f. Meiche. [2216
Kunze, M., Chronik v. Groß-
naundorf. Pulsnitz, Förster. 1905.
139 S. [2217
Holtze, F., G. d. Stadt Berlin.
(I, 3 v. Nr. 2535.) Tübing., Laupp.
jx, 146 S. 3 M.
Rez.: Lit. Zbl. pP Nr. 22.
eur gd Die Pläne v. Berlin
g.
[2218
u.d. Entwick Weichbildes. Berl.,
Mittler. 135 S. 2 M. 50. [2219
Spatz, W., Bilder a. d. Vergangen-
heit d. Kreises Teltow. I: Von d. ältest.
Zeit bis z. Ende d. großen (30jähr.)
Krieges. Berl., E. Haase. 1905. xj,
251 u. xx S. m. Abbildgn. u. 1 Kte.
20 M. [2220
Wehrmann, M., G. v. Pommern
(s. Nr. 368). Bd. II: Bis zur Gegenw.
(Allg. Staaten-G. Lie 73: Ate IMI,
Werk 5, Il.) Gotha, Perthes. 328 S.
7 M. [2221
Zivier, E., G. d. Fürstentums Pleß.
I: Entstehg. d. Standesherrschaft
Pleß (bis 1517). Kattowitz O,S., Böhm.
2328. 5M. [2222
Grünhagen, Breslau u. d. Landesfürsten
s. Nr. 1731. [2223
Olszewski, W., Obrazek hist.
miasta Dolska. (Hist. Bild d. Stadt
Dolzig.) Posen 1902. 164S.1M.50.[2224
Rez.: Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Posen 6,
135f. Warschauer.
Dużynski, C., Z dziejów Opalenicy
Aus d. G. v. Opalenica), 1401-1901.
osen 1902. 139 S. [2225
Rez.: Hist. Monatsbl]. f. d. Prov. Posen 6,
147 f. Warschauer. `
-— -e
Territorial-Geschichte. — Verfassung.
Müller, Johs., Osterode in Ostpreußen, 8.
Nr. 380. Bez. Dt. Lit.-Ztg.’06, Nr. G Perlbach;
Mitt d.Westpreuß.G.-Ver. 5, 34-36 Simson. [2226
3. Geschichte einzelner
Verhültnisse.
a) Verfassung.
(Reich, Territorien, Städte.)
Bryce, J., The Holy Roman Empire.
New ed. with corrections. London,
Macmillan. 671 S. 7 M. 50. [2227
Hubrich, E., Dt. Fürstentum u.
dt. Verfassungswesen. (Aus Natur u.
Geisteswelt. 80.) Lpz., Teubner. 1905.
156 S. 1 M. [2228
Rez.: Dt. Lit. KS ’05, Nr. 49 v. Frisch.
Krammer,
Wahl u. Einsetzg.
d. dt.Königs un Verhältn. zu einander.
(I, 2 v. Nr. 2533.) Weimar, Böhlau.
1905. žij, 112 S. 4 M. 2229
Reincke, H., Der alte Reichstag
u. d. neue Bundesrat. (Abhalgn. a.
d Staats-, Verwaltgs.- u. Völkerrecht,
hrsg. v. Zom etc. II, 1.) Tübing.,
Mohr. xnj, 101 S. 2 M. 80. (56 S.:
Bonner Diss.) [2230
Koser, R., Brandenb.-Preußen in
d. Kampfe zw. Imperialismus u.
reichsständisch. Libertät. (Hist. Zt.
96, 193-242. 97, 152.) [2231
Tezner, F., Wandlungen d österr.-
ungar. Reichsidee. Wien, Manz. 1906.
xıj, 156 S. 2 M. 60. [2232
Nieoladoni, A., Zur Verfgs.- u.
Verwaltgs.-G. d. öst. Herzogtümer m.
besond. Berücks. Oberösterreichs. I:
Mittelalter (s. "op, 2287). Forts. Linz,
Museum Francisco-Carol. S. 131-227.
1 M. [2233
Forschungen z. Vert. u. Verw.-G.d. Steier-
mark (s. ’05, 2258). VI, 1 u. 2 8. Nr. 2062 u
2276. [2234
Mell, R., Abhdign. z. G. d. Landstände im
Erzbist. Salzburg (s. '05, 2291). Inh.-Verz.
(Mitt. d. Ges. f. Salzb Ldkde. 45, I, 79-104.)
Eez.: Steir. Zt. f. G. 3, 207-9 Puntschart. [2235
eRichter, Ed., Immunität, Landeshoheit u.
Waldschenkungen s. Nr. 1942. [2236
Demel, J., Döjiny fiskalniho uradu
v zemich teheskych. (G. d. Fiskal-
amtes in d böhm. Ländern.) I: bis
1620. Prag, Tempsky. 1905. wıxjx,
262 S. 6 M. 70. [2237
Schollenberger, J., G. d. schweizer.
Politik. (In 7-8 Lfgn.) Lfg. 1-2. Frauen-
feld, Huber. 19u5f. xvj S. u. S. 1-208.
3 M. 10. [2238
Huber, M., Das Staatsrecht d. Republik
Zürich vor d. J. 1798. (Sep.-Abdr. a. d. Schweiz.
Geschlechterbuch.) Basel, Gasser & Co. 1904.
29 S. [2239
i
*85
Fester, R., Franken u. d. Kreis-
von = Nr. 2674.) Würzb., Stürtz.
80 S. [2240
Rez.: Km T - Ztg. ’06, Nr. 18 Brandi;
Forschgn. z. G. Bayerns 14, 163f. Rüthnick.
Altmann, A., Der Staat d. Bischöfe
v. Bamberg. (Korr.-Bl. d Gesamt-Ver.
’06, 209-25.) [2241
Albert, J. F., Die Wahlkapitulationen d.
Würzburg. Bischöfe, s. Nr. 393. (Wurzb.,
Stahel. 2 M. 60.) Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 12. 12242
Wintterlin, F., G. d. Behördenorganisa-
tion in Württemb. I, 2, s. ’05, 350. Rez.: Zt.
f. G. d. Oberrh. 20, 169f. Th. Ludwig; Dt.
Lit.-Ztg. '05, Nr. 39 Spangenberg; Reutling.
G.bll. 14, 43-4 Th. Schön; Zt. d. Sav.-Stiftg.
f. Rechts-G. 26, Germ. Abt., 397-401 Stutz;
Hist. Zt. 96, 281 f. Rosenthal. [2243
Rörig, F., Entstehg. d. Landes-
hoheit d. Trier. Erzbischofs zwisch.
Saar, Mosel u. Ruwer u. ihr Kampf
m. d. patrimonial. Gewalten. (Er-
en XUI v. Nr. 2595.) Trier,
ak. Lintz. 2 M. 80. (Für Abonnenten
d. Zt.: 2 M. 20.) [2244
Renner, F., Das Familien-Fideikommiss
d. Kurfürstl. Hess. Hauses in sein, geschichtl.
Entwicklg. (Zt. d. Ver. f. hess. G. N. F. 29,
91-120.) [2245
Thiemann, G. A., Hist. Notizen üb. d.
Entstehg. u. Verwaltg. d. Klosterfonds im
ker Hannover. Veröf. v. Ph. Meyer.
(Hannov. G.bll. 9, 49-60.) (2246
Vogel, W. Üb d. Titel „Vogt“ (advocatus)
d. Herren v. Weida, Gera u. Plauen, s. Nr. 302.
(Mitt. d. Altert. -Ver. zu Plauen 17, 1-66.) [2247
Jocksch-Poppe, R., Die hist.
Grundlagen d. kommunalständ. Verfg.
in d. beiden Markgrafentümern Ober-
u. Niederlausitz. (Niederlaus. Mitt.
9, 181-236.) [2248
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 2 Jecht.
Naude, W., Zur G. d. preuß. Sub-
alternbeamtentums. (Forschgn. z.
brandb. u. preuß. G. 18, 365-86.) [2249
Sommerfeld, W. v., Beitrr. z. Verf.- u.
Stände-G. d. Mark Brandenb. im Mittelalter,
s. 05, 357. Rez.: Forschgn. z. brandb. u.
preuß. G. 18, 313-15 Rachfahl; Vierteljschr. f.
Sozial- u. Wirtsch.-G. 4, 204-9 Fehr. (2250
Rietschel, Untersuchgn. z. dt. Stadtver-
fassg. Bd. I: Burggrafenamt u. hohe Gerichts-
barkeit in d. dt. Bischofsstädten wahr. d.
früher. Mittelalters, s. '05, 2293. Rez.: Lit.
Zbl. '05, Nr. 49; Zt. d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-
G. 26, Germ. Aht., 282-91 Loersch; Vierteljschr.
f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 4, 195-204 v. Loesch ;
Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 273f. v. Kauffungen.
— A. Meister, Burggrafenamt oder Burg-
grafentitel? Die Präfektur. (Hist. Jahrb. 27,
253-65.) (2251
Heldmann, Rolandsbilder Dtlds., s. Nr. Au).
Rez.: N. Arch. 31, 52sf A. W.; Zt. f. dt.
Philol. 38, 278-80 Frdr. Kauffmann. — Ders.,
Rolandsspielfiguren, Richterbilder oder Kö-
nigsbilder?, 8. Nr. 407. Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06,
Nr. 4 Beyerle; Korr.-Bl. d. Gosamt-Ver. "up,
Nr.5 Werminghoff; Lit. Zbl. ’05, Nr. 10. [2252
"86
Sello, G., Vindiciae Rulandi Bremensis, s.
’05, 2300. (Aus: Brem. Jahrbuch. XXI.) [2253
Hoede, K., Die sächs. Rolande.
Beitrr. a. Zerbster Quellen z. Erkenntn.
d. Gerichtswahrzeichen. Zerbst, Luppe.
105 S. 5 M. [2254
Res: Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’06, Nr. 6/7
Wäschke,.
Inama-Sternegg, K. Th. v., Städt. Boden-
politik in neuer u. alter Zeit. (Zt. f. Volks-
wirtsch. etc. 14, "af Vgl. Nr. 422. [2255
Pezolt, L., Über Bürger u. Bürger-
tum in d. Stadt Salzburg. (Mitt. d.
Ges. f. Salzburg. Ldkde. 45, I, 23
-36.) [2256
Meyer, Chr., Altreichsstädt.Kultur-
studien. I: Augsburg. (Quellen u.
Forschgn. z. dt. insbes. hohenz. G.
8, 325-432.) [2257
Beyerle, K., Grundherrschaft u.
Hoheitsrechte d. Bischofs v. Konstanz
in Arbon. Zugleich e Beitr. z. G. d.
dt. Stadtverfg. (s. "04. 2067). Forts.
(Schrr. d. Ver. LO d. Bodensees
34, 24-146.) [2258
Meininger, E., Les prévôts imperiaux de
Mulhouse. (Bull. du Musée hist. de Mulh.
28, 51t.) [2259
Domarus, Die Bürgermeister d. Stadt
Herborn bis z. J. 1626. (Mitt. d. Ver. f. nass.
Altertkde. ’05,6, 94-107.) [2260
Hecking, Beitrr. z. G. d. Stadt Saarburg
in kurfürsti. Zeit. (Trier. Chronik. N. F. 2,
49-59; 102-12.) [2261
Kötzschke, R., Zur Verf.-G. v. Stadt
u. Stift Werden. (Beitrr. z. G. d.
Stiftes Werden 10, 1-136; Taf.) [2262
Sunder, Finanzwesen d. Stadt Osnabrück,
1648-1900, s. ’05, 366. (69 S.: Hallens. Diss.
1904.) Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. eto. v. Osnabr.
29, 315-21 Geo. Winter. [2263
Linckelmann, Th., Das alte Han-
nover. Mitt. a. d. Verfassgs.- u. Rechts-
G. (Festschr. z. 17. dt. Anwaltstage
Hannov. "08 S. 117-28.) [2264
b) Wirtschafts- und Sozialgeschichte.
(Ländliche Verhältnisse; Gewerbe, Handel,
Verkehr. — Stände, Juden.)
Inama -Sternegg, v., Dt. Wirtschafts-G.
2, s. '04, 2082. Rez.: Hist. Zt. 96, 264-68
v. Below. [2265
Eulenburg, F., Zur Methodik d. hist. Be-
völkerungsstatistik, (Jahrbb. f. Nationalökon.
85, 358-64.) Vgl. Nr. 420. [2266
Horváth, J., Az erdélyi szász
városok közgazdasági viszonyai a
nemzeti fejedelemség megalakulásáig
(Die volkswirtschaftl. Verhältnisse d.
siebenb.-sächs. Städe bis z. Entstehg. d.
nation Fürstentums). (Diss.) Budap.,
Kilian. 1905. 107 S. 2 K. [2267
Rez.: Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde.
29, 28f. R. Br.
Bibliographie Nr. 2253—2310.
Bothe, F., Beitrr. z. Wirtschafts-
u. Sozial-G. d. Reichsstadt Frankfurt.
Lpz., Duncker & H. jx, 172 8.
4 M. 60. [2268
Hamm, F., Wirtschaftentwicklg.
d. Markgenossenschaft Rhaunen. 1
(Ergänzgshft. VII v. Nr. 2598.) Trier,
Fr. Lintz. x, 70 S. 2 M. [2269
Vibrans, K., Der Flecken Calvörde u.
seine wirtschaftl. Entwicklg. (Braunschw.
Magaz. ’05, 133-40.) [2270
Winiarz, A., Erbleihe u. Renten-
kauf in Österreich ob u. unter d. Enns
im Mittelalter. (Hft. 80 v. Nr. 2532.)
Bresl., Marcus. 84 S. 2 M.50. [2271
Eschenburg, B., Liegenschafts-
wesen im lübeckisch. Staatsgebiet.
Hist. u. statist. Beitrr. Lübeck, Lübcke
& N. ong 2 M. — P. Rehme,
Lübecker Grundhauern. Beitr. z.
Rechtslehre v. d. Reallasten. Halle,
Niemeyer. 1905. 69 S. 2 M. An [2272
Rez. (auch v. Nr. 427 Fehling): Viertel-
jschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 4, 210-20 Mollwo.
Trautmann, Aus Fluren u. Höfen d.
Dresdner Pflege. (Mitt. d. Ver. f. sāchs.
Volkskde. 4, 11-19.) [2273
Kümmerlen, Z. G. d. Landwirt-
schaft auf d. Leutkircher Heide.
(Württb. Jahrbb. f. Statist. etec. "05,
I, 124-92.) [2274
Mauersberg, H., Zur Entwicklungs-
G. d.niedersächs. Landwirtsch. (Arch.
f. Kultur-G. 4, 51-80.) [2275
Pantz, A. v., Die Innerberger
Hauptgewerkschaft 1625-1783. (VT, 2
v. Nr. 2234.) Graz, Styria. x, 179 S.;
Taf. 3 M. 40. [2276
Schmut, J., Oberzelring. Beitr. z.
Berg- u. Münz-G. Steiermarks. In
„Bergbau Steiermarks“ hrsg. v. K. A.
Redlich. (Sep.-Abdr. a. „Jahrb.
d. Bergakademien“.) Leoben 1904.
81 S. 2277
Rez.: Steir. Ztg. f. G. 3, 73-75 A. Mell.
Neder, E., Papiermühle zu Bensen, 1569-
1884. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen
44, 220-34.) [2278
Hänlein, A., Zur G. d. Hausweberei im
bayer. Voigtland. (Arch. f. G. etc. v. Ober-
franken 23, I, 57-89.) Vgl. Nr. 439. [2279
Mummenhoff, Freie Kunst u. Handwerk
in Nürnberg. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’06,
105-19.) [2280
Beck, L., Die Fam. Remy u. d
Industrie am Mittelrhein. (Ann.d.Ver.
f. nass. Altertkde. 35, 1-129, 308;
Taf.) [2281
Wirtschafts- und Sozial-Geschichte.
Kroker, E., 250 Jahre e. Leipzig. Buch-
druckerei u. Buchhdlg. Die G. d Dürr’schen
Buchhdlg. in Lpz. v. 1656 bis auf d. Gegenw.,
u. d. G. d. Fam. Dürr; als Hs. f. Freunde
hrag. v. J. Dürr, bearb. v. E. K. Lpz, Dürr.
4°. x, 251 S. (Nicht im Handel.) (22 2
Rauers, F., Zur G. d alt. Handels-
straßen in Dtld. (Petermanns Mitt.
52, 49-59; Kte.) [2283
Meyer, Chr., Augsburg. Handel mit Vene-
dig im Mittelalter. (Teil v, Nr. 2257.) [2234
Kauffmann, F., Hansa. (Zt. f. dt. Philol.
38, 238-42.) Vgl. '03, 395 u. ’04, 372. [2285
Studien z. hamburg. Handels-G. DI s.
Nr. 1862. [2286
Bastian, F., Die Bedeutg. mittel-
alterl. Zolltarife alsGeschichtsquellen.
Mit Beil.: Regensburg. Mauttarif a.
d. 14. Jh. (Forschgn. z. G. Bayerns
13, 296-310. 14, 114-35.) [2287
Woringer, A., Zoll u. Schmuggel in Hessen
im 18. u. 19. Jh. (Hessenland ’06, Nr. 4-7.) [2258
Hartmeyer, Weinhandel im Gebiet d. Hansa
im Mittelalter, s. '05, 23.6 u. '06, 451. Rez.:
Zt. f. Sozialwiss, 9, 207f. v. Below. [2289
Kuske, B., Kölner Fischhandel v.
14.-17. Jh. (Westdt. Zt. 24, 227-
313.) [2290
Baasch, E., Zur G. d. hamb.
Heringshandels. (Hans. G.bll. :’06,
Hft. 1, 61-100.) [2291
Jacobs, P., Maßregeln z. Verhütung v
Brotmangel im Stifte Werden. (Beitrr. z. G.
d. Stiftes Werden 9, 1-40.) [2292
Bigwood, G., Notes sur les mesures
de blé dans les anc. Pays-Bas. Con-
tribut. à la métrologie belg. (Ann. de
la Soc. d’archl. Brux. 19, 5-55.) [2293
Karll, A., Aachener Verkehrswesen
bis z. Ende d. 14. Jh. (Aus Aachens
Vorzeit 18. 65-107; 118-95.) [2291
Sternberg, W., Verkehrsgewerbe
Leipzigs. (Volkswirtschaftl. ete. Ab-
hdlgn., hrsg. v. Stieda. N. F. I.) Jena,
Fischer. 128 S. 1905. 2 M. 50. [2295
Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 27, 172f. Tille.
Löbe, H., Zur G. d. Landstraßen
u. d. früher. Geleitswesens im Amts-
bez. Eisenberg. (Mitt. d. G.- u. Alter-
tumsforsch. Ver. zu Eisenb. Hft. 21/22,
112-50.) [2296
Meyer, Chr., Zur G. d. modern.
Gesellschaft (s. "Op. 420). D-IV: Dt.
Arbeiterstand; dt. Bauernstand; dt.
Adel. (Quellen u. Forschgn. z. dt.
insbes. hohenz. G. 3, 1-132.) Sep.
Münch., Selbstverl. 1904. 3 M. [2297
Seeliger, Grundherrschaft, s. Nr. 474.
Rez.: Jahrbb. f. Nationalökon. 86, 889-97
Rehme. — L. M. Hartmamn, Bemerkgn. sz.
KH
ital. u. fränk. Precaria. (Vierteljschr. f. Soz.-
u. Wirtsch.-G. 4, 340-48.) [2298
Stengel, Nochmals Grundherrschaft u.
Immunität, s. Nr. 474. Vgl. Seeliger, Zur
Krit. e. geschichtswiss. Polemik. (Hist. Vier-
teljachr. 9, 262-63.) [2298 a
Wopfner, H., Freie u. unfreie Leihen.
(Vierteljschr. f., 8oz.- u. Wirtsch.-G. 4, 190-94.)
Vgl. Nr.474f. — Rez. (auch v.’05, 2344 u. ’06,
474f£.): Hist. Vierteljschr. 9, 227-44 Rörig. (2299
Müller, Václav, Svobodníci. Pokus
o monografii ze Sociálních dějin
Českých 15. a 16 století. Prag,
Rivnäc. 1905. 152 S. [2300
Wittich, W., Altfreiheit u. Dienst-
barkeit d. Uradels in Niedersachs.
Mit e. Beil. üb. d. Geschlecht v. Alten.
(Erweit. Sonderabdr. a d. Vierteljschr.
f. Soz.- u. Wirtsch.-G.) Stuttg. u. Berl.,
Kohlhammer. 203 S. 4 M. [2301
Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 25. — Ph. Heck.
Die neue Handgemaltheorie. (Vierteljschr. f.
Sozial- u. Wirtsch.-G. 4, 356-64.)
Brandt, O0. H., Der Bauer u. d.
bäuerl. Lasten im Hrzgt. Sachs.-
Altenburg v. 17. bis z. 19. Jh. (III, 4 v.
Nr. 2506.) Gotha, Perthes. 3M. 60. [2302
Lennhoff, E., Das ländl. Gemeinde-
wesen in d. Kurmark Brandenb. v.
16.-19. Jh. (Hft. 79 v. 2532.) Breslau,
Marcus. 140 S. 4 M. (Tl. I: Götting.
Diss. 82 S.) [2308
Dyhrenfurth, 6., Ein schles. Dorf
u. Rittergut; G. u. soziale Verfg.
(Staats- u. sozialwiss. Forschen.
XXV, 2.) Lpz., Duncker & H. x, 178S.
4 M. 20. [2304
Scherer, Beitrr. z. G. d. Judenrechtes im
Mittelalter. I, ’04, 2120. Rez.: Mitt. d. Inst.
f. öst. G.forschg. 26, 145-48 Voltelini, Mitt.
d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 44, Lit. Beil.,
27-29 Horcicka. — Grupp, Von d. Juden-
wucher im Mittelalter. (Hist.-polit. Bll. 137,
157-60.) , [2305
Bamberger, H., G. d. Rabbiner d.
Stadtu. d. Bezirkes Würzburg. Würzb.,
Frank. 118 S. 2 M. 50. [2306
Meyer, Chr., Die Augsburg. Juden im
Mittelalter. (Teil v. Nr. 2257.) [2307
Kracauer, L., G. d. Judengasse
in Frankf. a. M. Mit zahlr. Ilustr.
im Text u. 7 Taf. (Aus: Festschr. z.
Jahrhundertfeier d. Realschule d.
israelit. Gemeinde (Philanthropin) zu
Frankf. 04.) Frankf., Kauffmann.
S. 307-464. 8 M. [2808
Grünfeld, R., Zur G. d. Juden in
Bingen a. Rh. Ebd. 1905. 4°. 83 S.
2 M. [2309
Setzepfandt, R., Beitr. z. G. d. Juden in
Oschersleben u. z. jüdisch. Namensforschg.
(G.bil. f. Magdob. 40, 325-31.) [2810
"RR
Ackermann, A., G. d. Juden in
Brandenburg a. H. Berl., Lamm.
jx, 224 S. 4 M. |2311
c) Recht und Gericht.
Schnlte, v., Dt. Nationalzüge im Rechte.
(Dt. Revue 31, I, 336-46.) [2312
Nenmeyer, Gemeinrechtl. Entwicklg. d.
internat. Privat- u. Strafrechts bis Bartolus.
I, s. '05, 424. Rez.: Hist. Vierteljschr. 9, 88-
98 v. Wretschko. (2313
Carlebach, R., Badische Rechts-G.
I: Das ausgeb. Mittelalter u. d. Re-
zeption d. röm. Rechts, unt. Mitteilg.d.
wichtig. bisher ungedr. Landesordngn.
(Landrechte). Heidelb., Winter. vıı),
1768. 5. M. [2314
Jacobs, P., Werdener Reichs-
kammergerichts-Klagen. (Beitrr. z. G.
d. Stiftes Werden 8, 23-151.) [2315
Recht, Het, d. stad Reimerswaal;
uitg. door R. Fruin. (Werken d.
Vereeniging tot uitg. d. bronnen van
het oude vaderl. recht. 2.R., VII.)
Te Gravenh., Nijhoff. 10, 278 S.
5 fl. 40. [2316
Engelke, Das Gogericht auf dem
Desum. (Jahrb. f. d. G. d. Hrzgts.
Oldenburg 14, 1-87; Taf.) [2317
Roscher, Th., Uber Gerichsver-
fassg. u. Anwaltschaft im einstmalig.
Kurstaat u. Kgr. Hannover. (Festschr.
z. 17. dt. Anwaltstage "up S. 5-
116.) [2318
Funk, M., Die Lübischen Gerichte.
(Zt. d. Sav.-Stiftg. f. Rechts -G. 26,
Germ. Abtlg., 53-90.) [2319
Frensdorff, F., Das braunschweig.
Stadtrecht bıs z. Rezeption. (Ebd.
195-257.) [2320
Rez. v. ’05, 2351 (Frensdorff, Stud. z
braunschw. Stadtrecht): Hans. G.bll. ’04/5,'
157-70 Mack u. Entgegng. v. F. ebd. ’06,
Hft. 1, 213-17.
Lobe, Ursprung u Entwickig. d. höchst.
sächs. Gerichte, a "Op, 2353. Rez.: N. Arch.
f. sächs. G. 27, 170-72 Ermisch. [2321
Meyer, Herb., Entwerung u. Eigentum im
dt. Fahrnisrecht etc., s. ’03, 484 u. '04, 2137.
Rez.: Gött. gel. Anz. '05, 976-87 Rehme; Mitt.
d. Inst. f. österr. G forschg. 27, 167 f. v. Vol-
telini; Hist. Vierteljschr. 9, 223-27 (auch v.
Nr. veli v. Wretschko. NÉI [2322
Wellspacher, M., Publizitütsge-
danken u. Fährnisklagen im usus
modernus. (Zt. f. d Privat- u. of
Recht d. Gegenw. 31, 631-94.) [2323
Puntschart, P., Treuklausel u.
Handtreue im altdt. Gelöbnisrecht.
(Ztg. d.Savigny-Stiftg. f. Rechts-G. 26,
Germ. Abt., 165-94.)V’gl.’05,2355.[2324
Bibliographie Nr. 2311—2356.
Dalchow, H. J., Über d. rechts-
geschichtl. Grundlagen d. Ehe zur
linken Hand. Greifswald. Diss. 1905.
66 S. [2325
Kapras, J., Das Pfandrecht im
altböhm. Landrechte. (Zt. f. vergleich.
Rechtswiss. 17, 422-74. 18, 1-36.) —
Ders., Die Vormundschaft im alt-
böhm. Landrechte. (Ebd. 18, 358-
428.) [2326
Loening, 0., Das Testament im
Gebiet d. Magdeb. Stadtrechtes.
(Hft. 82 v. Nr. 2532.) Breslau, Marcus.
ei, 157 S. 4 M. 40. [2327
Stoffel, F., Die Fischereiverhält-
nisse d. Bodensees unt. besond. Be-
rücks. d. an ihm besteh. Hoheita-
rechte. Hist.-dogm. Studie. (Abhdlgn.
z. schweiz. Recht; hrag. v. Gmür.
XII.) Bern, Stämpfii & Co. xvj,
362 S.; 1 Tab. 6 M. [2328
Greverus, E., Zur G. d. mecklenb.
Jagdrechts. Rostock, Volckmann.
124 S. 2 M. [2329
Schröder, Rich., Das Eigentum am Kieler
Hafen. (Zt. d. Sav.-Stiftg f. Rechts-G. Ze
Germ. Abt., 34-52.) [2530
Brunner, H., DieStrafe d Pfählens
im älter. dt Rechte (Ebd. 258-67.)[2331
Stutz U., Kirchenrecht. (Holtzen-
dorff-Kohlers Encyklop. d. Rechtswiss.
2, 809-972.) [2332
Rez.: Arch. f. kath. Kirchenrecht 85, 617-
24 Schnitzer.
Schindler, H., Zur geschichtl.
Entwicklg. d. Laienpatronats u. d.
geistl. Patronats nach german. u.
kanon. Rechte. (Arch. f. kath. Kir-
chenrecht 85, 489-515.) [2333
Muth, Das Kollegiat-Stift St. Ar-
nual, d. General-Kirchen-Schaffnei d.
Grafschaft Saarbrücken u. d. Bruder-
schaftsgüter d. Ortskirche St. Johann.
Ein Beitr. z. Entwicklg. d. evang.
Kirchenrechts in d. vormal. Grafschaft
Saarbrücken. (Dt. Zt. f. Kirchenrecht
15, 91-134; 183-272.) [2334
Niedner, J., Die Mitwirkg. der
ersten Geistlichen bei d. Besetzg. d.
Diakonatstellen in d. Städten d. Prov.
Brandenb. (Ebd. 15, 387-447.) [2335
d) Kriegswesen.
Ade, Kurzgef. G. d. bayer. Armee 1648-1906.
Münch., Lindauer. 189 S. 1 M. 20. [2336
Recht und Gericht. — Kriegswesen. — Religion und Kirche.
Bas, F. de, Repertorium voor de
Nederl.krijsgeschiedenis. ’sGravenh.,
van Cleef. 1905. 24, 699 S. 3 fl. [2337
Erzieher d. preuß. Heeres. sg.
v. Pelet-Narbonne (e Nr. 508).
Bd. IV, V, VII, IX. [2338
(York; Scharnhorst; Prinz
Friedr. Karl.)
Regimentsgeschichten: [2339
Bezzel, 0., Bayer. 4. Inf.-Reg. „König
Wilhelm v. Württemb.“, 1806-1906. Münch.,
Lindauer. xxv, 521 u. 69 S. Anlagen, 13 Licht-
druckbilder, 21 Textskizzən u. 3 Uniform-
tuf. 14 M.
Neubronner, Y., Dragoner-Reg. König
(2. württ.) Nr. 26. Stuttg., Enderlen. 206 H:
21 Taf. u. 2 Ktn 11 M.
Stumpff, v., Grhrzgi. oldenb. Artill.-Korps.
Oldenb., Stalling. 1905. 380 S.; Taff. 8 M. 50.
Priesdorff, v., Offiz.-Stammliste d. Grenad.-
Regimeuts König Friedr. Wilh. IV. (1. pomm.)
Nr. 2. Berl., Mittler. xj, 746 S. 33 M. 50.
Uniformierung d Kürass.-Regiments Kö-
nigin (poinmersch.) Nr. 2 seit sein. Errichtg.
1717. Mit 18 Bildern. Ebd. 8 8. Text. 6M.
Zedlitz u. Neukirch, H. R. Frhr. v., Preuß.
Leib-Kürass.-Regiment „Gr. Kurfürst‘ (schles.)
Nr.1. T). I: Kurbrandb. Leibdragoner. Berl.,
Eisenschmidt. 1905. 598 S.; zahlr. Taf. u.
Plane. 40 M.
Grau, A., Offiz.-Stammliste d. Inf. - Reg,
Hrzg. Karl v. Mecklenb. -Strelitz (6. ostpr.)
Nr. 43. Berl., Mittler. 201 S. 11 M.
Fürbringer, Die Emder Rüstkammer im
18. u. 19. Jb. (Jahrb. d. Ges. f. bild. Kunst
etc. zu Emden 15, 467-51.) [2340
e) Religion und Kirche.
Werminghoff, G. d. Kircheuverfg. Dtlds.
im Mittelalter. I, s. "Ob, 2374. Rez.: Zt. f.
Kirch.-G. 26, 432-84 Boehmer; Dt. Zt. f. Kir-
chenrecht 15, 325-47 Friedberg; Hist. Jahrb.
27, 202f. G. A.; Lit. Zbl. "oe, Nr. 6 Fedor
Schneider ; Theol. Lit.-Zty. ’06, Nr. 7
S Keller; Katholik ’06, I, 309-11 Bullesheim;
N. Rev. hist. de droit 30, 237-39 Meynial. [2341
Michael, E., Das dt. Kirchenlied im Mittel-
ulter. (Zt. f. kath. Theol. 29, 714-21.) WEE
Schmidlin, J., G. d. dt. National-
kirche in Rom S. Maria dell’ Anima.
Freib., Herder. xvı1j,8158. 15 M. [2343
Rez.: Katholik ’06, I, 232-34 Bellesheim;
Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 27 Funk.
Wiesehoff, J., Stellung d. Bettel-
orden in d. dt. freien Reichsstädten
im Mittelalter. Münst. Diss. 1905.
Su, 122 S. [2344
Blanckmeister, F., Sächs. Kirch.-
G. 2. verm. Aufl. Dresd., Sturm & Co.
x, 487 S. [2345
Rez.: N. Arch. f. süchs. G. 27, 169f.
Geo. Müller.
Könnecke, M., Die 4 Pfarrhäusor d. St.
Andreas-Gumeinde zu Eisleben. (Mansfeld.
Bli. 19, 37-73; 262.) [2346
Clausewitz ;
Müller, N., Der Dom zu Berlin. |
Kirchen-, kultus- u. kunstgeschichtl.
Studien. Berl., Schwetschke. 483 S.
7 M. [2347
ł
"89
Weinberger, C., Compendium
chronol. de ortu et progressu mo-
nasterii B. M. V. de Cella Angelorum
vulgo Engelszell ord. Cist. in Austria
Super. ex chartario et chronicis mss.
dicti monasterii; veröff. v. O. Grilln-
berger. (Arch. f. d. G. d. Diöz. Linz
1, 14-45.) — 0. Grillnberger, Beitrr.
z. G. d. Pfarrei Höflein. (Ebd. 1-13.)
— Ders., Das Stiftbuch d. Zist.-
Abtei Wilhering v. Abt Kaspar. (Ebd.
2, 200-44.) — P. Lindner, Das Pro-
feßbuch d. Bened.-Abtei Mondsee.
(Ebd. 133-99.) [2348
Griepl, A., G. d. Seckauer Diözesan-
Priesterhauses. Graz, „Styria“. 174S.;
13 Taf. 2 M. [2349
Hübner, K., Archidiakonats-Ein-
teilung in d. ehemal. Diözese Salz-
burg. Mit Übersichtskarte. (Mitt. d.
Ges. f. Salzburg. Ldkde. 45, I 41-78
u. II. 1 S.) [2350
Nüscheler, A., Die Gotteshäuser
d. Schweiz. Hist.-antiquar. Forschgn.
Dekanat Sursee. Fortges.v.K.Lütolf.
(G.freund 60, 163-231.) — E. Wymann,
Liturg. Taufsitten in d. Diözese Kon-
stanz. (Ebd. 1-151.) [2351
Willi, D., Album Wettingense.
Verzeichn. d. Mitglieder d exewten u.
konsistorialen Cisterc.-Stiftes B. V. M.
de Marisstella, 1227-1904. 2 Aufl.
Limburg a. d. L., Vereinsdr. 1904.
xxxjv, 262 S. [2352
Thudichum, F., Die Diözesen
Konstanz, Augsburg, Basel, Speier,
Worms nach ibr. alten Einteilg. in
Archidiakonate, Dekanate u.Pfarreien.
(I, 2 v. Nr. 2535.) Tübing., Laupp.
125 S. (Subskr.-Pr. 2 M 40; Einzelpr.
3 M. 20.) [2353
Kittel, J., Cisterzienserinnenkloster
Himmeltal. (Arch. d. Hist. Ver. f.
Unterfrank. v. Aschaffenb. 47, 211
-96.) [2354
Lindner, P., Religiosen d. Stiftes
St. Magnus in Füssen, 1651-181.
Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-
rden 27, 136-45.) [2355
Mayer, F.X., Die Chorvikare in Komburg.
(Diözesanarch. v. Schwab. 23, 161-65; 177-85.)
— N., Zur G. d. Pfarrei Deißlingen, O. A. Rott-
weil. (Ebd. 25-30.) — Ders, G. d. ehemal.
Franziskanerinnenklosters zu Unlingen. (Ebd.
113-23; 165-73. 24, 8-13 etc. 84-91.) — Ders.,
Bruderschaften u. Bundnisse im Landkapitel
(Wurzach-) Waldsee. (Ebd. 23, 1-13 etc. 157-
60.) — Finkbeiner, Aus d. Pfurrei-G. v.
Wurzach. (Ebd. 23, 173-76; 153-92. 24, 13-16
etc. 54-54.) [2356
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 3. Bibliographie. 7
*90
Sevin, H., Ursprg. d. alt. Linzgauer
Pfarrsprengel. Überling.,Schoy. 188.
1 M. [2357
Stork, St.Jörg aın Oberrhein s. Nr.2 at (2353
Walter, Theob., Das Minoriten-
kloster zu St. Katharina in Rufach.
Mit9 Abbildgn. u. Plänen. (Alemannia
N. F. 5, 14-65.) [2359
Rady, G. d. kath. Kirche in Hessen,
Nr. 527. Rez.: Lit. Zbl. "oe, Nr. 17,18. —
W. Dersch, Grundlinien z. heas. Kirch.-G. im
Mittelalter u. im Zeitalter d. Ref. Krit. Aus-
einanderretzg. m. Rudys G. d. kath. Kirche in
Hessen. (Beitrr. z. hesa. Kirch.-6.2,333-61 ) [23360
Ebel, F., Das Prämonstratenserin-
nen- Kloster Altenberg a. d. Lahn.
Kulturhist. Skizzen nach d. Handschr.
d. Petrus Diederich Magdeb.,
Baensch. 1905. 59 S. 2 M. 50. {2361
Eubel, K., G. d Kölner Minoriten-
Ordensprovinz. (= Nr. 2599.) Köln,
Boisserće. 332 S. 7 M. [2362
Rez.: Hist. Jahrb. 27, 618-21 Schlager.
Höfer, M., Beziehgn. d. Benedik-
tinerstifte St. Maria im Kapitol u.
St. Cäcilia in Köln z. kölnisch. Kirche.
(Stud. u. Mitt. a d. Bened.- u. Cist.-
Orden 27, 145-64.) [2363 |
Schlager, P., Zur G. d. Franzis-
kanerklosters Adenau in d. Eitel.
(Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh.
70, 90-99.) [2364
Kronenburg, J. A. F., Maria’s
heerlijkheid in Nederland. Geschied-
kundige schets van de vereering der
H. Maagd in ons vaderland. Amsterd.,
Bekker. 1905. 306; 431; 534 S. [2365
Rez.: Anal. Bolland 25, 193f. Moretus.
Juten, G. C. A., De Orde van den
H. Guilliolmus in Noord- en Zuid-
Nederland. (Anal. p. serv. à lhist.
eccl. de la Belg. 32, 44-66.) [2366
Wils, Jey La congrégation des théo-
logiens Campinois de l’anc. Université
de Louvain. (Ebd. 31, 360-432.) [2367
Schelhasse, Stift Cappel u. Propstei Bikeloh.
(Zt. f. vuterl. G. Westfal. 63, IL, 63-81.) [2368
(emmeke, A., G. d. kath. Pfarreien
in Lippe. Paderb., Selbstverl. 1905.
xıj, 400 8. 4 M. 50. [2369
Schmidt, B., Besitz d. Klosters
reene in Stadt u. Amt Plauen.
(Mitt. d. Altert.-Ver. zu Plauen 17,
180-204.) [2370
Fischer, Alb., Das dt.-ev. Kirchen-
lied d. 17. Jh. (e ’05, 2397). Le 13-
15. (Bd. HI, 1-288.) à 2 M. [2371
Loesche, G.. Monumentas Austriac evang.
2. durch liter. Nachweise erganzte Aufl. (Aus:
Jahrb. d. Ges. f. d. G. d. Prot. in Osterr.)
Bibliographie Nr. 2357—2415.
Bielitz, Fröhlich. 1905. 28 S.; Dm Pr
Vgl. ’05, 2393. 2372
Pokoly, J., G. d. ref. Kirche in
Siebenbürgen. (Ungar.) 3Bde. Budap..
Franklin. 1904. 314; 296; 243 S.
10 Kr. 2373
Wolff, Zur kirchl. Kultur-G. Würt-
tembergs, 1550-1800. (Bil. f. württb.
1 Taf.
Kirch -G. 9, 143-76.) [2374
Hanauer, A., Le protestantisme à
Haguenau. Straßb., Noiriel. 359 S.
4 M. [2375
Conrady, L., G. d. luth. Gemeinde
Arnoldshain bis z. Mitte d. 18. Jh.
(Ann. d. Ver. f. nass. Altertkde. 35,
155-236.) [2376
Lorenz, Dio alte reform. u. d. neue ev.
Gemeinde Grevenbroich, e Nr. 550. Rer.:
Theol. Arbeiton a. d. rhein. wiss. Prediger-
Ver. N. F. S, 122-25 Walth. Wolff. 2377
Rothert, Zur Kirch. OG d. St. Soest s.
Nr. 1325. 2378
Wumkes, G. A., De gereform. kerk
in de Ommelanden tusschen Eems
en Lauwers, 1595-1796. Groning.
Diss. 1904. 173 S. [2379
Steinmetz, R., Die Generalsuper-
intendenten in d. Herzogtümern
Bremen -Verden. (Zt. d. Ges.f. nieder-
sächs. Kirch.-G. 10, 144-96.) |2380
Kirchengalerie, Neue sächs., hrsg.
v. G. Buchwald (s. Nr. 555). Ephorie
Dresden. Lfg. 13-32. Sp. 289-768;
Taff. Ephorie Auerbach. Lig. 1%.
Sp. 1-48; Taf. Fphorie Borna. Lfg. 29
-32. Sp. 673-768. a 40 Pf. [2381
Franke, R., G.d. ev. Privatbeichte
in Sachsen. (Beitrr. z. sächs. Kirch.-
G. 19, 41-142.) |2382
Perdelwitz, Zur O d. ev. Kirche in
Schmiegol. (Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Pos» ı
6, 1-10.) [2383
Blech, E., Leidensjahre v. St. Ka-
tharina in Danzig. (Zt. d. Westpreuß.
G.-Ver. 48, 159-92.) [2384
f) Bildung, Literatur; Kunst.
Horn, E., Akadem. Freiheit. Berl.,
Trowitsch & S. 1905.117 8. 1M.50. [2385
Rez.: Hist Zt. 96, 259-64 G. Kaufmann;
Hist. Jahrb. 27, 442f. v. Orterer.
Specht, G. d. ehemal. Univ. Dillingen,
1519-1504, s "Oh, 2419. Roz.: Gött. gel. Anz.
"uh, 798-802 Luschin v. Ebengreuth. {2356
Falckenheiner, Personen- u. Ortsregister
zu d. Matrikel etc. d Univ. Marburg 1527-1652,
8. "Ob, 2421. Rez.: Lit. ZbL ’v5. Nr. 40 H. Er.
— Frz. Grundlach, Zur Marb. Univ.-Ma-
trikel. (Zt. d. Vor. f. hess. G. 29, 262-70.) [2387
Hantzsch, V., Dresdner auf Uni-
versitäten v. 14. bis z. 17. Jb.
(= Nr. 2648.) Dresd., Baensch. 116 S
2 M. [2388
Religion und Kirche. — Bildung, Literatur.
Dem Andenken d. Univ. Frankfurt
26. Apr. 1506 bis 10. Aug. 1811.
Festschr. z. 400. Wiederkehr ihr.
Gründungstages. Frankf. a. O., Hof-
buchdr. Trowitzsch & S. 114 S. [2389
Hofmeister, A., Rostock. Studen-
tenleben v. 15. bis ins 19. Jh. (Arch.
f. Kultur-G. 4, 1-50; 170-96.) [2390
Monumenta Germ. paedag. (s.
Nr. 568). XXXIV: G. Schuster u.
F. Wagner, Jugend u. Erziehg. d.
Kurfürsten v. Brandenb. u. Könige v.
Preußen. 1 |Die Kurfürsten Friedrich.
u. II., Albrecht, Johann, Joachim I.
u. I]. son, 608 BR: 23 Taf. u.
3 Fksms. 20 M. — XXXV: H Gilow,
Das Berliner Handelsschulwesen d.
18. Jh. Dargest. im Zusammenhange
m. d. pädag. Bestrebungen sein. Zeit.
xıj, 342 S. 10 M. 2391
Seiler, F., G. d. dt. Unterrichte-
wesens. I: Bis z. Ende d. 18. Jh.
U: Bis auf d Gegenw. (Samılg.
Göschen. Bdchn. 275 u. 276.) Lpz.,
Göschen. 116; 122 S. 1 M. 60. [2392
Manitius, M., Analekten z. Schul-
G. d. Mittelalters. (Mitt. d. Ges. f. dt.
Erziehgs.- u.Schul-G.16,35-49.) [2393
Pamer, K., Staatsobergymn. zu Rudolfs-
wert (s. ’05, 2428) Forts. Progr. Rudolfsw.
1905. 22 8. — A. Tschochner, Dt. Gyınn, in
Olmütz (s. ebd). $. Forts. Progr. Olm. 1905.
17 S. — K. Kuaflitsch, Troppauer Gym. (s.
eat T1. IV. Progr. Tropp. 1905. 3.19-30. [2394
idenbauer, G., G. d. K. Ludwigs-
Kreisrealschule in München. (Beihtt. X
v. Nr. 2540.) Berl., A. Hofmann & Ko.
xj, 220 S. 4 M. 2395
Hümmer, F. K., Das v. Fürst-
bischof Julius gestiftete Seminarium
nobilium (k. adelige Julianum) zu
Würzburg. Jubil.-Festgabe. Würzb.,
Bauch. 1905.1808.;4 Taf. 4 M. 50. [2396
Schwarz, Bened., G. d. Karlsruh.
Volksschule. Karlsr., Lang. 1905.
226 S. 3 M. 2397
Kimpel, H. Th., G. d. hess. Volks-
schulwesens von sein. erst. Anfüngen
bis 1800. Vorband zu d. Verf. „G. d.
hess. Volksschulwesens im 19. Jh.“
Kassel, Röttger. 380 S. 4 M. [2398
Ebel, Aus d. G. d. oberhess. Schulwesens.
(Mitt. d. Oberhess. G.-Ver. 13, 108-10.) [2349
Kleist, H. v., Kleine Beitrr. z. G. d. Ul-
richsschule zu Aurich. (Jahrb. d. Ges. f. bild.
Kunst etc. zu Emden 15, 272-332; 526.) [2400
Reiche, A., Entwicklg. d. Real-
schulwesens in Bremen insbes. d. Real-
schule in d. Altstadt. Geschichtl. Rück-
blick. Brem. Progr. 1905. 1058. [2401
*91
Schulze, P., Dresdner Volksschul-
wesen im 18. Jh. Nach d. Quellen
d. Dresdner Ratsarchivs. Dresd.,
Becker. 91 S. 1 M. 25. [2402
Beiträge z. G. d. Erziebg. u. d.
Unterrichts in Mecklenb. (Beihft. IX
v. Nr. 2540.) Berl., A. Hofmann & Ko.
1905. 91 S. 2 M. [2403
Inh.: a) M. Pistorius, Patentverordng.
f. d. ritter- u. landschaftl. Landschulwesen v.
J. 1821 nebst Beil. v. H. Schnell. b) H. Schnell,
Schulwesen d. Stadt Waren.
Wehrmann, M., Von der Schule in Rahn.
(Monatabll. d. Ges. f. pomm. G. "On, 20-22.) 12404
Crüwell, G. A., Die Verfluchung d. Bücher-
diebe. (Arch. f. Kultur-G. 4, 197-283.) [2105
Schiffmann, K., Oberösterr. Biblio-
theken u. Archive. (Arch. f. G. d.
Diöz. Linz. 2, 85-117.) [2406
Weidenkaff, K., Die Anschauungen
d. Franzosen üb. d. geistige Kultur d.
Deutschen im Verlaufe d. 18. u. zu
Beginn d. 19. Jh. Gotha, Perthes.
(III, 3 v. Nr. 2506.) 55 S. 1 M.20. [2407
Gautier, L., La médecine à Genève
jusqu'à la fin du 18. siècle. (X v.
Nr. 2570.) [2408
Focke, W. 0., Mitteilgn. a. d. G. d. bre-
misch. Medizinalwesens. (Brem. Jahrb. 21,
146-60.) [2109
Lindemann, W., G. d. dt. Lit.
8. Aufl. Hrsg.u. teilweise neu bearb.
v. M. Ettlinger. Freib., Herder.
xjv, 1083 S. 10 M. [2410
Bartels, As Handb. Z. G. d. dt. Lit.
Lpz., Avenarius. xv, 7898. 5 M. [2411
Nagl, J. W. u. J. Zeidler, Dt.-
österr. Lit.-G. (8. 05, 2452). Lf. 28.
Bd. II, 481-528. 1 M. [2412
Kegel, E., Verbreitg. d. mittel-
hochdt. erzähl. Literatur in Mittel- u.
Niederdtld., nachgewiesen auf Grund
v. Personennamen. (Hermaea. Ausgew.
Arbeiten a. d. German. Seminar zu
Halle. III.) Halle, Niemeyer. x, 140S.
4 M. 50. (40 S.: Hallens. Diss.) [2413
Lowack, A., Die Mundarten im
hochdt. Drama bis gegen Ende d.
18. Jh. Beitr. z. G. d. dt. Dramas u.
d dt. Dialektdichtg. (Breslauer Beitrr.
z. Lit.-@. VI) Lpz., Hesse 718.
(3 M. 80. Einzelpr.: 4 M. 50.) [2414
Reuschel, K., Die dt. Weltgerichts-
spiele d. Mittelalters u. d. Reforma-
tionszeit. Literarbist. Untersuchg.
(Nebst d. Abdr. d. Luzerner „Anti-
christ“ v. 1549.) Lpz., Avenarius.
xiij, 356 S. 12 M. (Teutonia. Arbeiten
z.german.Philol., hrsg. v.Uhl.IV.)[2415
Ch
192
Euling, K., Das Priamel bis Hans
Rosenplüt. Studien z. Volkspoesie.
(German. Abhdign. XXV.) Bresl.,
Marcus. 1905. 583 S. 12 M. [2416
Soergel, A., Ahasver- Dichtungen
seitGocthe. (Probefahrten. Erstlings-
arbeiten a. d. Dt. Seminar in Leipz.
VL) Lpz., Voigtländer. 1905. 172 S.
4 M. 80. [2417
Studien z. dt. Kunst-G. (s. Nr. 606). Hft. 67
s. Nr. 1936. [2418
vant, J., Beitrr. z. (Bau- u.) Kunst-G. d.
Schlosses Straßburg. (Carinthia I, Jg. 95,
78-93.) [8419
Kiinstler- Lexikon, Schweizer (s.
Nr. 610). Lie 5 (Bd. IT, 1-160).
8 M. 20. [2420
Stork, M., St. Jörg am Oberrhein.
(Aus: Schau-ins-Land. Jg. 32.) Freib.
i. B., Lorenz & W. 1905. 40 S. m.
Abbildgn. 2M. (Schul-Progr.) [2421
Polaczek, E., Das ElsaB u. seine Stellg.
in d. kunstgeschichtl. Entwicklg. Vortrag.
Straßb., Trübner. 1905. 17 S. 50 Pf. [2422
Levin, Th., Beitrr. z. G. d. Kunst-
bestrebgn. in d. Hause Pfalz-Neuburg.
(Aus d. Kgl. Bayer. Geb. Staatsarch.)
I. Mit 5 Kunstbeilagen. (Beitrr. z. G.
d. Niederr., Jahrb. d. Düsseld. G.-
Ver., 19, 97-213.) [2423
Wurzbach, A. v., Niederl. Künstler-
Lexikon (s. Ñr. 613). I, 8 u. II, 1.
S. 673-778; 1-48. à 4 M. [2424
Beiträge z. westf. Kunst-G. Hrsg. v. H.
Ehrenberg. 1-11I. Vgl. Nr. 14:0; 2433;
2446. [2425
Dehio, G. u. G. v. Bezold, Die
Denkmäler d. dt. EE Eeer
(8. un, 2463). 1. Ser., Lig. IL 20 Taf.
20 M. [2426
Lambert u. Stahl, Architektur,
1750-1850 (s. '05, 565). Le NI-V.
60 Taf. 90 M. [2427
Riegl, A., Salzburgs Stellung in
d. Kunst-G. Mitt, d. Ges. f. Salzburg.
Ldkde. 45, I, 1-22.) [2428
Roth, V., G. d. dt. Baukunst in
Siebenbürgen. Hermannst., Krafft.
128 S. u. 93 Abbildgn. 12 K. [2429
Rez : Korr.-Bl. d. Ver. f. siebenb. Ldkde.
29, 13-76 Kühblbrandt.
Naef, A., Les phases construct.
de l'église de Romainmötier, Vaud.
(Anz. f. schweiz. Altertkde. N. F. 7,
210-30; Taf. 12-28.) [2430
Blaum, E., Die Kirche in Hand-
schuhsheim b. Heidelb. u. ihre Denk-
miller. (N. Arch. f. G. d. St. Heidelb.
7, 1-31; 7 Taf.) [2431
Bibliographie Nr. 2416—2479.
Richter, Grabeskirche d hl. Bonifatius in
Fulda s. Nr. 994. [2432
Koch, Ferd., Die Gröninger. Ein
Beitr. z. G. d. westfäl. Plastik in d.
Zeit d. Spätrenaissance u. d. Barock.
(I v. Nr. 2425.) Münster, Coppenrath.
1905. 272 S.; 33 Taf. 20 M. [2433
Stolte, B., Der Dom zu Paderborn
s. '05, 2470). Forts. (Zt. f. vaterl. G.
estfal. 63, II, 118-68.) [2431
Gurlitt, C., Breslau. (Gurlitt, Hist.
Städtebilder. Hft. 8. 2. Ser., 8.) Berl.,
Wasmuth. 32 Taf.; 32 S. 25 M. [2435
Ebhardt, B., Dt. Burgen (s. ’05,
2473). Lfg. VIIL 1905. $S. 337-84;
4 Taf. 12 M. 50. [2436
Piper, O., Österr. Burgen (8. '05,
675). IV. 1905. 252 S. m. 260 Ab-
bildgn. 7 M. 20. [2437
Rez. v. III: Lit. Zbl ue, Nr. 3 M. Mayr.
Zahn, J. v., Die ältest, Burgen d.
Steiermark. (In: Zahn, Styriaca.
N. F. II) [2138
Pinkava, V., Die Burgen Mährens.
I: Burg Bueau. Olmütz, Promberger.
32 S.; 3 Taf. 2 M. 50. [2439
Merz, W., Die mittelalterl. Burg-
anlagen u. Wehrbauten d. Kantons
Argau (s. Nr. 633). Lie 6-7 (Bd. I,
xuj, 10 u. S. 425-576; 10 Taf.,
11 Stammtaf.). 10 M. [2440
Ebhardt, B., Burgen d. Hohen-
zollern. (Hohenzoll. - Jahrb. 9, 252-
98; Taf.) [2441
Schell, 0., Burgtürme u. Burghäauser auf
bergisch. Bauernhöfen u. in berg. Dörfern.
(Arch. f. Kultur-@. 4, 159-70.) [2442
Borrmann, R., Aufnahmen mittel-
alterl. Wand- u. Deckenmalereien in
Dtld. (s. ’08, 589.) I, 1. 7 Tat:
6 S. Text. 20 M. [2443
Meder, J., Handzeichngn. a. d.
Albertina u. and. Sammlgn. (s. Nr. 635).
XI, 1-5. (à 10 Taf.) à 3 M. [2444
Lehmann, Hans, Zur G. d. Glas-
malerei in d. Schweiz. I: Entwicklg.
bis z. Schlusse d. 14. Jh. Mit 32 Text-
illustr. u. 8 Taf. (= Nr. 2566.) Zürich,
Fäsi & B. 4°. S. 157-209. AM. [2445
Schmitz, H., Die mittelalterl.
Malerei in Soest. (II v. Nr. 2425.)
Münster, Coppenrath. ze, 148S.; 16 Taf.
7 M. (61 S.: Münst. Diss. 1905.) [2446
Bradley, J. W., Illuminated ma-
nuscripts. (Little books of art.)
London, Methuen. 1905. 290 S.
21 Taf. 2 M. 50. [2447
Rez. : Bibl. de l'école des chartes LXVI, 707 f.
Kunst. — Volksleben.
Bruck, R., Die Malerei in d. Hand-
schrr. d. Königreichs Sachsen SH v.
Nr. 2085). Dresd., Meinhold & S. 4°.
xv, 469 S.; Taf. (25 M. Subskr.-Pr.:
18 M.) [2448
Rez.: N. Arch. f. sächs. G. 27, 173-35
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0. Knoop, Beitrr. z. Volkskde. d. Prov. Pos.
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60.) — 0. Schulte, Spottnamen u, -verse anf
Ortschaften im nordl. Oberhessen. (Hess. BIL.
f. Volkskde. 4, 142-67.) — M. Benedict, Scherz-
worte, Rätsel u. Spottreime a. d. Vogtlande
als Wiederklang älter. Volkslebens. (Mitt d.
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"04
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(Zt. d. Ver. f. rhein. u. westf. Volkskde. 8,
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d. G.; im Auftr. d. Görres-Ges. etc. hrsg. v.
Grauert (s. ’06, 639). IV, 33 u. V, 1 se.
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(s. 05, 615). Mft. ELL e Nr. 3078. [2508
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XCVI, 2-3. S. 193-568. [2509
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15 M. — Ergänzgsbd. VII, Htt. 2.
S. 215-469. 5 M. [2510
Jahrbuch, Hp (s. Nr. 702).
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d. Wiss. Hist. Kl. (s. ’05, 641). XXIII, 3.
(Denkschrr. LXXVI, 3.) 8. 473-716.
8 M. [2512
Archiv, Neues, d.. Ges. f. ältere dt.
G.kde. (s. Nr. 703). XXXI, 2. S. 289
-543. [2513
Geschichtsblätter, Deutsche (8.
Nr. 704). VII, 4-8. S. 95-230. [2514
Korrespondenzblatt d. Gesamt-
Ver. (s. Nr. 705). Jg. LIT, Nr. 11/12-
LIV, 5. Sp. 397-484; 1-264. [2515
Mitteilungen a. d. German. Na-
tionalmuseum (s. Nr. 706). 1905,
153-92. — Anzeiger. 1905, Hft. 4.
S. XLjx-Lxx. on
Blätter, Prähist. (s. Nr. 707). XVII,
1-2. S. 1-32; 5 Taf. [2517
Quellen u. Forschungen a. ital.
Archiven u. Bibliotheken (s. Nr. 708).
VII, 2. S. 217-442. [2518
Mitteilungen a. d. hist. Lit. (s.
Nr. 709). XXXIV, 1-2. S. 1-256. [2519
Jahresbericht üb.d. Erscheinungen
auf d. Gebiete d. german. Philologie
(s.’04,590). XXV: 1903. 3878. XXVI:
1904. 225; 183 S. à 9 M. [2520
Jahresberichte f. neuere dt. Lit.-G.
(s. "08. 2549). XIII: 1902. Tl. 2 u. 3.
Textu.Register. $.219-661.26 M.[2521
Zeitschrift f. dt. Wortforschg. (8.
Nr. 710). VII, 4 u. VII, 1/2. S. 261-
372; 1-140. [2522
Zeitschrift f. hochdt. Mundarten
(s. Nr. 711). VI, 6. S. 299-378. [2523
Jahrbuch d. Ver. f. niederdt.
Sprachforschg. (s. ’05, 2552). XXXI:
1905. 164 S. 4 M. [2524
Zeitschrift, Num. (s. ’05, 2554).
Bd. XXXVII. xv, 263 S.; 2 Taf.
12 M. [25325
Literatur-Blatt, Num. Hrsg.: M. Bahr-
feldt. Bd. XIII. (= Jg. XXV u. XXVI).
Gumbinnen 1904/5. S 11851-1276. [2526
Monatsblatt d. Num. Gesellsch. in Wien.
Bd. VI (= Nr. 234-269) u. VII, 1-4 (= Nr. 270
-273). Wien, Num. Ges. 1903-6. 408 S.; 9 Taf.
S. 1-56. [2527
Münzblätter, Berliner (s. Nr. 715).
XXVI, Nr. 46-48. S. 159-222. [2528
Vierteljahrsschrift f. Wappen-,
Siegel- u. Familienkde. (s. Nr. 716).
XXXIV, 1-2. S. 1-160. [2529
Herold, Deutscher (s. Nr. 716a). XXXVII,
1-5. S. 1-14. [2529 a
Jahrbuch d. K. K. Herald. Ges.
„Adler“ (s. °05, 2559. N. F. XVI.
Mit 61 Textillustr. u. 1 Taf. 202 S.
16 M. [2530
|
|
m— {m > a E
*95
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2327; 2771. A [2532
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Reiches in Mittelalter u. Neuzeit. Hrsg. v.
K. Zeumer. Bd.1(4 Hfte.). Weinar, Böhlau.
16 M. (Subskr.-Pr. 13 M. 40.) Vgl. Nr. 1420;
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Vierteljahrsschrift f. Sozial- u.
Wirtsch.-G. (s. Nr. 722). IV, 1-2.
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I, 1-3 8. Nr. 2215; 2353; 2946. [2535
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5 Beilagen u. 12 Textskizzen. xviij,
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XXVII, 1-2. S. 1-243; 1-70. [2537
Studien u. Mitteilungen a. d.
Bened.- u. Cist.-Orden (s. Nr. 727).
XXVI, 3/4 u. XXVII, 1. S. 405-736;
1-220. [2538
Geschichtsblätter d. Dt. Hugeuotten-Ver.
(e, "Oh, 2569). XIII, 1/2 s. Nr. 2190. [2539
Mitteilungen d. Ges. f. dt. Erzielen
u. Schul-G. (s. Nr. 728). XVI, 1-2.
S. 1-197. — Beihft. FX s. Nr. 2403.
Beihft. X s. Nr. 2395. — Inhalts-
Übersicht: Jg. I-XV. 42 S. [2540
Studien z. vergleich. Lit.-G s. Nr. 730).
VI. 1-2. S. 1-288. (2541
Zeitschrift f. dt. Philol. (s. Nr. 731).
XXXVII, 1-2. S. 1-288. [2542
Beiträge z. G. d. dt. Sprache u. Lit.
(8. Nr. 732). XXXI, 1-2. S. 1-428. [2543
Jahrbuch d. kunsthist. Sammlgn. d.
Allerh. Kaiserhauses (s. Nr.733). XXV,
5-6. S. 227-60, 8 Taf. ; uxxxvin S. |2544
Jahrbuch d. Kgl. Preuß. Kunst-
sammlen (s. Nr. 734). XXVII, 1-2.
Sp. jJ-xtjv; S. 1-142; 11 Taf. |2545
Archiv f. Theater-G. (s. '05, 2578).
Bd. II. 360;xxxvn1jS.; Taf. 7M.50.[2546
Zeitschrift d. Ver. f. Volkskde. (s.
'05, 2579). XV: 1905. 476 S. [2547
Blätter, Hessische, f. Volkskde.
(o Nr. 735). IV, 2/3. S. 97-224.
3 M. 60. [2548
Archiv f. österr. G. (s. Nr. 736).
XCIV, 1. S. 1-310; Kte. 6M. 30. [2549
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Carinthia I. (s. Nr. 743). Jg. 96,
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Ldkdo. (s. "up. 2587). XLV: 1905.
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Taschenbuch, Zürcher (e "Ou, 2599).
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Geschichtsblätter, Freiburger (s.
Nr.755). Jg.XIL xjx,184 S. 3 M. 20. [2569
Mémoires et documents publ. p.
la Soc. d’hist. et d’archl. de Genève
(8.’06, 2604). 2. 5., T. IX. us, 3688.
7 fr. T. X. xvj, 676 S. 10 fr. [2570
Bibliographie Nr. 2552 — 2624.
Beiträge z. bayer. Kirch.-G. (s. Nr.
760). XII, 4-5. S. 141-240. [2571
Monatsschrift, Altbayer. (s.Nr.761).
V, 4-VI, 1/2. S. 89-184; 1-36. [2572
Verhandlungen d. Hist. Ver. f.
Niederbayern (s. '05, 2610). Bd. XLI.
369 S. 4 M. [2573
Neujahrsblätter. Hrsg. v.d. Ges. f. frunk G.
I s. Nr. 2240. [2574
Archiv f. G. u. Altertkde. v. Ober-
franken (s. Nr. 764). XXIII, 1.
123 S. [2575
ouen u. Forschungen z. dt.
insbes. hohenzoll. G., hrsg. v. Chr.
Meyer (s. '05, 700). Jg. HI. 432;
x S5. 16 M. 2576
Archiv d. Hist. Ver. v. Unter-
franken u. Aschaffenb. (s. Nr. 766).
XLVII: 1905. 335 S. 4 M. 50. —
Jahresbericht d. Ver.: 1904. 56.
1 M. [2577
Jahresbericht d. Hist. Ver. f. Mittel-
franken (s. Nr. 767). Nr. LIU. 97 5.;
2 Taf. 4 M. 20. 25783
Sammelblatt d Hist. Ver. Eich-
stätt (s. "Op, 703). XIX: 1904. 115 S.;
6 Taf. u. Stammtaf. 6 M. [2579
Jahrbücher, Württemb., f. Statist.
u. Ldkde. (s. "op, 2614). Jg. 1905.
xxjv,229,192S.; 29 Ktn.u.2 Taf. [2580
Diözesanarchiv v. Schwaben (s.
Nr. 771). XXIII, 12-XXIV, 5. S. 177-
92; 1-80. [2581
Zeitschrift f. G. d. Oberrheins (s.
Nr. 776). N. F. XXI, 1-2. S. 1-361;
3 Taf. [2582
Mittellungen d. Bad. Hist. Kommiss. (a.
Nr. 776a). Nr. 28, B. 1-64. (Verbuud. m. d.
Zt. f. Q. d. Oberrh.) [258322
Neujahrsbiätter d. Bad hist. Kommisae.
(s. ’05, 2620). N. F. IX s. Nr. 3146. [2583
Alemannia. Zt. f. alemann. u.
fränk. G. (e. Nr. gou N. F. V,1.
S. 1-80. [2584
Schriften d. Ver. f. G. d. Boden-
sees u. sein. Umgebg. (s. Op, 711, wo
Druckfehler Hft. XXX statt XXXIII).
Hft. XXXIV. x,176 5. 4 M. 50. [2555
Schau in’s Land (s. '05, 2623).
Jg. XXXII: 1905. [2586
Diözesan-Archiv, Freiburger (s.
'05,2624). N. F. VI. 4278. 6M. [2587
Mitteilungen d. Ges. f. Erhaltg. d. ge-
schichtl. Denkmäler im Elsaß (s. ’05, 714).
Repert. des matières archiol.: Vol. 1 Je la
prem. série jusqu'au 19 de la seconde scrie
incl. 1905. 153 S. [2583
Jahrbuch d. Ges. f. lothr. G. u.
Altertkde. (s. Nr. 781). XVII, 1. 863 8.;
4 Taf., 1 Kte. (Kplt. 15 M.) [2589
Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften.
Archiv, Neues, f. d. G. d. Stadt
Heidelberg u. d. rhein. Pfalz (s. Nr.
752). VII, 1. S.1-64; 7 Taf. 60 Pf. [2590
Geschichtsblätter, Mannheimer (s.
Nr. 784). VI, 12-VII, 5. Sp. 269-92;
1-112. [2591
Monatsschrift d. Frankenthaler
Altert.-Ver. (s. Nr. 785). XIV, Nr. 1-5.
S. 1-20. [2592
Aunalen d. Ver. f. nass. Altertkde.
u. G.forschg. (s. ’05,2631). Bd. XXXV.
308 S; 2 Taf. Mitteilungen:
1905/6. 148 Sp.; Taf. (8 M.) [2593
Veröffentlichungen d. Hist. Ver. in Dillen-
burg. Nr. 4 s. Nr. 2189. 2594
Zeitschrift, Westdt., f. G. u. Kunst
(s. Nr. 739). XXIV, 3-4. S. 219-389;
Taf. 3-13. — Korr.-Bl. XXIV, 9-12
u. XXV, 1/2. Sp. 161-224; 1-32. —
Ergänzgshft. XIII s.Nr.2244. [2595
Zeitschrift d. Ver. f. rhein. u.
westfül. Volkskde. (s. Nr. 792). III, 1-2.
S. 1-176. [2596
Veröffentlichung d. Ant - Hist. Ver. zu
Kreuznach. Nr. 20. 62 S. Nr. ?! u 2? s.
Nr. 1884 u. 3361. [2597
Archiv, Trierisches (s. '05, 2642 u.
’06, 798). Hft. IX. 96 S. u. Beil. S. 113
-28. 3 M. 50. — Ergänzgshft. VI
s. Nr. 2046, VII s. Nr. 2269.
Trier. Chronik. N. F. II, 4-8.
S. 49-128. [2598
Veröffentlichungen d. Hist. Vereins f. d.
Niederrhein. I s. Nr. 2302, [2599
Annalen d. Hist. Ver. f. d. Nieder-
rhein (s. Nr. 794 u. '05, 2636). Hft.
LXXX. 171 S. [2600
Beiträge z. G. d. Niederrheins.
Jahrb. d. Düsseldorf. G.-Ver. (s. "04
2418). Bd. XIX. 273 ax 6 Kunst-
beilagen. 6 M. [2601
Monatsschrift d. Berg. G.-Ver. (s. Nr. 195).
XIIL, 1-6. S. 1-116. (2602
Beitriige z. G. d. Stiftes Werden
(s. '01, 2771). Hft. VIIT-X. 1901-1904.
200; 142; 147 S. u. Kte. |2603
Zeitschrift d. Aachen. G.-Ver. (s8.
’05,2640). Bd. XXVII. 336 S. 6 M. [2604
Aus Aachens Vorzeit (s. Nr. 797).
XVIII, Nr. 6-13. S. 65-212. [2605
Bulletin de la Comm. Roy d’hist.
de l'Acad. Roy. de Belgique (s. Nr.
799). LXXIV, 4 u. LXXV,1. S. Lut:
ıxxjv, 439- 544. S. J-x, 1-16. [2606
Analectes p. serv. à lhist. ecelés.
de la Belg. (s. Nr. 801) XXXI
{= 3. Sér., ID, 1. 3. 1-112. [2607
Zeie A S ENE E E ee Eeer ee EE
"Or
Bijdragen voor vaderl. gesch. en
oudheidkde. (s. Nr. 802). 4. R., V, 3.
S. 231-374. 1 fl. 75. [2608
Bijdragen tot de gesch. bijzond.
v. het oude hertogdom Brabant, uitg.
d. P.J. Goetschalckx (s. '05, 2254).
IV, 209-608. V, 1-248. EE
Annales de la Soc. d’archl. de
Bruxelles (s. "op, 737). T. XIX. 488 S.;
18 Taf. [2610
Handelingen d Maatschappij van
geschied- en oudheidkunde te Gent.
Annales de la Soc. d’hist. et d’archl.
de Gand (s "oa, 738). VI, 1. S. 1-148.
— Bulletin. XIII- XIV, 5. 296 S.;
S. 1-252. [2611
Zeitschrift d. Ver. f. hess. G. u.
Ldkde. (s. '05, 2649). N. F. XXIX.
296 S. 6 M. [2612
Mitteilungen aned. Mitgliedor d. Ver. f.
heas. G. etc. (s. '05, 2649a). Jg. 1904/5. 59 S.;
2 Taf. 1 M. 50. [2612 a
Hessenland (s. Nr. 805). Jg. XX.
Nr. 1-11. S. 1-156. [2613
Zeitschrift f. vaterl. G. u. Altertkde.
[Westfal.] (s. "op, 2651). LXII. 1905.
286; 214 S.; 8 Tat. 9 M. — Hist.-
geogr. Register zu Bd. 1-50, bearb.
v. A. Bömer Lfg. 7: N—Rüd.
Bd. IM, 1-224. 1 M. 50. [2614
Jahrbuch d. Ver. f. d. ev. Kirch.-
G. Westfalens (s. °05, 2652). VIII:
1906. 207 S. 3 M. [2615
Jahrbuch d. Ver. f. Orts- u. Heimatskde.
in d. Grufsch. Mark (s. ’U5, 2653). XVII:
1903/4. 118 S. [2616
Jahrbuch d. Ges. f. bild. Kunst u.
vaterl. Altertümer zu Emden (s. '04,
2437). XV, 2. S. 187-576. 7 M. [2617
Jahrbuch f. d. G. d. Hrzgts. Olden-
burg (s. "op, 2657). XIV (Sehrr. d.
Oldenburg. Ver. f. Altertkde. u. Landes-
G. 28). 183 S.; Taf. 3 M. [2618
Zeitschrift d. Hist. Ver. f. Nieder-
sachs. (s. Nr. 812). 1905,4 u. 1906, 1.
S. 361-592; 1-108. [2619
Mitteilungen a. d. lippisch. G. u.
Ldkde H u. HI. Detmold, Hinrichs.
1904f. 200; 230 S.; Kte. à 3 M. [2620
Geschichtsblätter, Hannov. (s. Nr.
815). IX, 1-6. S. 1-128; 1-144. [2621
Protokolle üb. d Sitzgn. d. Ver. f. d. G.
Göttingens (e, '05, 2660). 1IL, 2: 1994,5. 121 S.
1 M. Du. [2522
GEESS Lüneburger (s. Nr. 81s).
Hp IH. 8: 8. [2623
Jahrbuch, Bremisches (s. '03, 774).
Bd. XXI. xv, 164 S.; 21 Taf. u. 1 Kte.
5 M. [2624
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 4. Bibliographie. 8
*98
Geschichtsblätter, Hans. (s. Nr.819).
Jg. 1906, Hft. 1. 217 S. 4 M. 80. [2625
Mitteilungen d. Ver. f. hamburg. G.
(e Nr. 820). Jg. XXV: 1905 (Bd. IX,
1-196). 2 M. 2626
Jahrbuch d. G.-Ver. f. d. Hrzgt.
Braunschw. (s. °05, 748). Jg. III u. IV.
168 S.; 13 Taf. 4 M. 148 S.; 5 Taf.
3 M. [2627
Magazin, Braunschw. (s. Nr. 816).
1905, Nr. 12-°06, 5. S. 133-44 ; 1-60. [2628
Zeitschrift d. Harz-Ver. (s. Nr.817).
XXXVIII, 2. S. 161-320. [2629
Neujahrsblätter. Hrsg. v. d. Hist. Komm.
f. d. Prov. Sachsen (s. ’05, 266b). XXX s».
Nr. 2492. [2630
Jahresbericht d. Altmärk. Ver. f.
vaterl. G. etc. zu Salzwedel (s. "04.
2449). Nr. XXXI u.XXXII: 1904/5.[2631
Geschichtsblätter f. Stadt u. Land
Magdeburg (s. Nr. 824). XL, 2.
S. 101-341. [2632
Veröffentlichungen d. Altert-Ver. zu
Torgau (s. 05, 2667). Hft. XVIII/XIX. 1008.
1 M. 25. [2633
Neujahrsblätter a. Anhalt (s. '05, 2670).
III s. Nr. 3262. [2634
Mitteilungen, Neue, a. d. Geb.
hist.-antiqu. Forschgn. (s. Nr. 828).
XXII, 3. S. 257-388; 2 Pläne. 2 M.
— Jahres-Bericht d. Thür.-Sächs.
Ver.: 19045. 208 1 M. [2635
Jahresschrift f. d. Vor-G.d. sächs.-
thür. Länder (s. "u8. 2672). Bd. IV.
113 S.; 9 Taf. u. 9 Bl. Erklärgn.
4 M. [2636
Mitteilungen d. Ver. f. G. etc. v.
Erfurt (s. "op, 2673). Hft. XXVI. zm,
142 S.; 4 Taf. u. Stammtaf. 3 M. [2637
Mitteilungen d. Vereinigung f. go-
thaischeG. u. Altertumsforschg. (s. Op,
2674). Jg.1905. 146S.; Taf. 3M. [2638
Schriften d. Ver. f. Sachs.-Meining.
G. u. Ldkde. (s. Nr. 831). Hit. LII.
S. 527-618. 1 M. 50. [2639
Beitrüge, Neue, z. G. dt. Alter-
tums, hrsg. v. d. Henneberg. Altert.-
forsch. Ver. in Meining. (s. Op, 2676).
Lig. XX. 101 S. 2 M. 50. [2640
Mitteilungen d. Geschichts- u.
Altertumsforsch. Ver. zu Eisenberg
(s. "08. 2677). Ift. 21/22 (Bd. IV, 12).
156 S. 2 M. [2641
Archiv, Neues, f. sächs. G. u. Al-
tertkde. (s. Nr. 832). XXVII, 1/2.
S. 1-208. 2642
Mitteilungen d. Ver. f. sächs. Volks-
kde. (s. Nr. 834). II, 12 u IV, 1.
S. 357-93; 1-32. [2643
nn EE
Bibliographie Nr. 2625—2680
Mitteilungen d. Altert.-Ver. f.
Zwickau ‚u. Umgegend (s. ’02, 2548).
H. VII. 1905. x11), 184 S. 3 M. [2644
Mitteilungen d. Altert.-Ver. zu
Plauen (s. "op, 765). 17. Jahresschr.:
1905-'06. 227 S.; 3 Taf. 4 M. [2645
Mitteilungen d. Freiberger Altert.-
Ver. (s. "Op, 2684). Hft. I: 1905.
196 S. m. 1 Bildn. u. 3 Taf. 2 M. [2646
Mitteilungen d. Ver. f. G. v. Anna-
berg u. Umgegend (s. '04, 695). Jahrb.
IX: 1902-1904 (Bd. II, Hft. 4). S. 221
-96. 1 M. 20. [2647
Mitteilungen d. Ver. f. G. Dresdens (s. '05,
2685). Hft. XIX s. Nr. 2:88. — Dreedner
Geschichtsblätter (s. Nr. 838). 1%,
Nr. 4-'06, 2. (Bd. IV, 57-92; Taf.) [2643
Magazin, N.lausitz. (s. Nr. 839).
LXXXI, 2. S. 193-311; Taf. [2649
Forschungen z. brandenb.u. preuß.
G. (s. Nr. 840). XVIII, 2. S. 365-678;
18 S. [2650
Hohenzollern- Jahrbuch (s. "op,
2689). Jg. IX: 1905. 325 S. m. ca.
300 Abbildgn. u. 31 Vollbildern u.
Beilagen. 20 M. [2651
Beiträge u. Forschungen, Urkundl., z.
G. d preuß. Heeres (s. Nr. »41). Hft. IX s.
Nr. 3439. [2552
Jahrbuch f. brandendb. Kirch.-UW.
(8. "Op, 2691). Jg. O u. UL 5518.
9 M. [2653
Mitteilungen d. Ver. f. G. Berlins (s.
Nr. 842). 1906, Nr. 1-6. S. 1-66. HIE
Mitteilungen d Uckermärk. Museums- u.
G.-Vercins zu Prenzlau (s. '03, 2811). Bd. II-
II, 2. [2455
Beiträge z. G. d. St. Rostock (s.
"oa, 2698). IV, 3. 118 S. 2 M. [2656
Studien, Baltische (s. '05, 2699).
N. F. IX. 235; vj S. 6 M. [2657
Monatsblätter d. Ges. f. pomm. G.
(s. "08. 2700). 1905. 188 S. [2658
Zeitschrift d. Hist. Ges. f. d. Prov.
Posen (s. Nr. 848). XX, 2. S. 193-317.
Hist. Monatsblätter (s. 05,
2703). Jg. VI. 226 S. [2659
Monatsschrift, Altpreußb.(s.Nr.849).
XLII, 7-8. S. 455-570; e S. [2660
Zeitschrift d. Hist. Ver. f. d. Reg.-
Bez. Marienwerder (s. '05, 2706). Hft.
XLIV. 73 S. 1 M. 20. [2661
Zeitschrift d. Altert.-Ges. Inster-
burg (s. 04. 708). Htt. IX (Festschr.
z. 25jähr. Jubil. d. Ver.). 82 S.; 17 Taf.
u. 17 Bl. Erklärgn. 3 M. [2662
Mitteilungen d. Lit. Ges. Masovia
(s. Nr. 852). Hp XI. 207 AN. [2663
Monatsschrift, Baltische (s. Nr. 854). LX 6
u. LXI. 1-A. [2664
Gesammelte Abhandlungen und Zeitschriften. — Deutsches Altertum. *99
B. Quellen und Darstellungen
nach der Folge der Begebenheiten.
1. Das deutsche Altertum
bis c. 500.
a) Germanische Urzeit und erstes Auf-
treten der Deutschen in der Geschichte.
Schrader, 0., Sprachvergleichung
u. Ur-G. Linguist.-hist. Beitrr. z.
Erforschg. d. indogerm. Altertums.
3. neubearb. Aufl. I: Zur G. u. Me-
thode d. linguist.-hist. Forschg. II, 1:
Die Metalle. Jena, Costenoble. 236;
120 S. 12 M. [2665
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. "oe, Nr. 14 Meringer;
Lit. Zbl. "oe, Nr. 24 Streitberg; Rev. crit. ’06,
Nr. 20 Meillet.
Müller, Soph., Ur.-G. Europas. Dt. Ausg.
v. ©. L. Jiriczek, 8. '05, 2710. Rez.: Rev.
crit ’05, Nr. 41 Reinach; Zbl. f. Anthrop. 11,
33-36 Hoernes,; Zt. f. Ethnol. 37, 1039-41
Szombathy; Beil. z. Allg. Ze "op, Nr. 278
(auch v. ’06, Nr. 936 Hoops) Hirt; Prähist.
DU. 18, 24-28, 43-46; Mitt. d. Anthrop. Ges.
Wien äu, 41 Much; Polit. -Authrop. Revue
IV, 10 Penka. [2566
Müllenhoff, K., Dt. Altertumskde.
(s. "Op, 2711). Bd. II. Neuer verb.
Abdr., bes. durch M. Roediger. Mit
4 Ktn. v. H. Kiepert. Berl., Weid-
mann. xxıj, 416 S. 14 M. [2667
Rez.: Lit. Zbl. oe Nr. 16.
Detlefsen, Die Entdeckung d. german.
Nordens im Altertum, se. '05, 785. Rez.: Mitt.
a. d. hist. Lit. 33, 392-95 Kähler; Wochenschr.
f. klass. Philol. "op Nr. 27 Matthias; N. Jahrlb.
f. d. klass. Altert. etc. 17, 152-54 Ruge; Bull.
crit. ’05, Nr. 12 de Lagger; N. Philol. Rund-
schau "Ou, Nr. 10 Edu. Wolff. [2668
Götze, A., Vorgeschi:htl. Forschgn. u.
Funde. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’06, 12-21.)
Vgl.: Anthes (Ebd. 49 59). — A. Lissauer,
2. Bericht üb. d. Tätigkeit d. v. d. Dt. An-
throp. Ges. gewählt. Kommission f. prähist,
Typenkarten. (Zt. f. Ethnol. 37, 7193-847; Kte.)
— d. Claerhout, L’habitution des Nevlithiques,.
(Ann. de la Soc. d’archl. de Brux. 19, 79-91.)
— H. Dragendorff, Der Wert d. Gefäßkde.
f. d. provinz. Archäologie. (Mitt. d. Oberhess.
G.-Ver. N. F. 13, 3-17.) [2669
Much, M., Die erste Besiedig. d. Alpen
durch d. Menschen. (Mitt. d. Anthrop. Ges.
Wien 36, Sitzungsberr. 7-10.) — Ders., Zur
vorgeschichtl. Ethnol. d. Alpenlünder. (Ebd.
39-42.) — Forcher v. Alnbach, Wer war d.
Urbevölkerg. d. Murbodens u. wie erfolgte d.
spätere Besiedlung”? (Steier. Zt. f. G. 3, 148-
78.) — M. Frhr. v. Zois, Die Etrusker in
Krain. (Mitt. d. Museal-Ver. f. Krain 18,
97-103.) [2670
Klose, 0., Die Hüg»lgrüber bei d Fischer-
Mühle u. b. Schleedorf. (Mitt. d. Ges. f. Salz-
burg. Ldkde. 45, IJ: 26 S., 3 Taf) — Fr. v.
Wieser, Der Urnenfriedhof v. Kufstein. (Zt.
d. Ferdinandeums 49, 451-54.) — Ders., Der
Urnenfriedhof v. Schwaz. (Prähbist. BIl. 18, 6
-8.) — R. Rzehak, Beitrr. z. Kenntn. d. Bronze-
zeit in Mähren. (Zt. d. Dt. Ver. f. G. Mähreus
u. Schles. 10, 167-71.) , [2671
Pic, J. L., Le Hradischt de Stra-
donitz en Bohême. Ouvragre trad.
du tchèque p. Déchelette. Lpz.,
Hiersemann. 4°. 135 S.; 58 Taf.
48 M. [2672
Helerll, J., Die Grabhügel v. Unter-Lunk-
hofen, Kt. Aargau. (Anz. f. schweiz, Altertkde.
N.F.7,5-17 etc. 8, 1-12.»— Ch. Tarnuzzer, Stein-
Zei. Funde in Graubünden. (Ebd. 1-4.) [2673
Naue, J., Funde a. oberbayer. Grabhügeln.
(Prähist. BIL. 18, 1-6; Taf. 1.) — P. Reinecke,
Zu älter. vor- u. frühgeschichtl. Funden a.
Niederbayern. (Vhdlgn.d. Hist. Ver. f. Niederb.
41, 337-55; 2 Taf.) — Ders., Zu älter. Funden
vor- u. frühgeschichtl. Zeiten a. Altbayern.
(Altbayer. Monatsschr. 5, 187-44.) — Ders,
2 Grabfunde d. älter. Bronzezeit a. Ober-
bayern. (Ebd. 110-18) — F. Weber, Vor-
geschichtl Wohnstätten in Karlstein b. Rei-
chenhall. (Ebd. 156-70.) [2674
Reinecke, P., Zu älter. vor- u. früh-
geschichtl. Funden a Mittelfranken. (Mitt. d.
Hist. Ver. f. Mi'telfrank. 5:3, 87-97; 2 Taf.) —
C. Thomas, Die Alteburg auf d. Kuppe d.
Reuschberges b. Schöllkrippen. (Korr.-Bl. d.
Dt. Ges. f. Anthrop. 33, 1-4.) [2675
Nestle, W., Funde antiker Munzen im
Rer Württemb. (e ’01, 2072). Nachtrr. (Fund-
berr. a. Schwaben. Jg. IX-XII.) — F. Hertlein,
Geschichtl. Bedeutg. d. in Württemb. gefund.
Keltenmünzen. (Ebd. Jg. XII.) [2676
Blind, E., Elsäss.Steinzeitbevölkerg. (Korr.-
Bl. d. Dt. Ges. f. Authrop. 34, 190-92.) — R.
Forrer, Steinhammer v. Fort Saint-Blaise b.
Metz. (Jahrb. d. Ges. f. lothr. G. 16, 474-77.)
— CL. Mehlis u. L. Wilser, Die bemalt. Kiesel
vom „Böhl“ b. Neustadt a. d. H. (Globus 89,
171-77; Taf.) — B. Müller, Seltener Typus
prähist. Armringe. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver.
‘06, 78-84.) — Chr. L. Thomas, Vergleich.
Betrachtgn. südwestdt. Ringwälle mit Bibrakte
u. Alusia. (Ebd. 71-78.) — Helmke, Grabfeld
in d. Wetterau. (Ebd. 84-56.) [2677
Behlen, H., Neue Nachgrabung vor d.
Steedener Höhle Wildscheuer. (Ann. d. Ver.
f. nass. Altertkde. 35, 290-307.) — Ders., Die
Wallburg Dünsberg b. Bieber b. Gießen. (Mitt.
desselb. Ver. "Gig, 42-49.) — Chr. L. Thomas,
Aunfdeckung einig. Podien am Nordhang d.
Altkönigs. (Ebd. 85-94) — Behlen, Die
„Podien“ im Altkönig-Ringwallannex u. bei
d. Spessart- Ringwällen. (Ebd. 126-30.) Er-
widerg. v. Thomas (Ebd. 130-32). [2678
Wachter, Bericht üb. d. Ausgrabg. d.
Rabbelsberges b. Süddunnm, Aug. 1904.
(Jahrb. d. Ges. f. bild. Kunst ete. zu Emden
15, 493-501; Taf.) — W. Keetz, Urnenfriedhof
b. Bahrendorf, Kr. Daunenberg. (Lüneburg.
Museumsbll. 3, 29-39.) — C. Schuchhardt,
Die Steingräaber b. Grundoldendorf, Kr. Stade.
(Zt.d. Hiat. Ver. f. Niedersachs. ’05, 482-99.) [2679
Altertiimer, Vorgeschichtl.d. Prov.
Sachsen u. angrenzend. Gebiete. Hrsg.
v. d Hist. Komm. f. d. Prov. Sachsen
8*
*100
u. d. Hrzgt. Anhalt. Abt. 1, Hft. XII:
P. Zschiesche, Die vorgeschicht!.
Burgen u. Wälle in Thüringen. 4:
Auf d. hohen Schrecke, Schmücke u.
Finne. Mit 8 Planzeichngn. auf 8 Taf.,
. Übersichtskte., e. Taf. m. 18 Ab-
bildgn. u. 2 Abbildgn. im Text. Halle,
Hendel. Fol. 17 S. 7 M. 50. [2680
Voß, A., Der Schloßberg b. Burg im Spree-
wald, Kr. Kottbus. (Arch. f. Antlırop. 30, 22
-32.) — Walter, Üb. Ansgrabgn. iu Pommern
1904. (Balt. Stud. 9, 216-22.) — A. Stuben-
rauch, Zinnerne Halsringe d. Bronzezeit.
(Monatebll. d. Ges. f. pomm. G. '05, 22-25.) —
Ders., Der Braudwallv. Wisbu. (Ebd. x1-83.)
— Matthias, Aufdeckg. e. Urnenfriedhofes
in d. Nahle v. Adl. Suckow b. Schiawe. (Ebd,
164-68.) [2681
Mertins, 0., Wegweiser durch d.
Ur-G. Schlesiens. Hrsg. v. Ver. f. d.
Museum schles. Altert. Bresl., Preuß
&J. 150 S. m. 352Abbildgn. 3 M. [2682
Reoz.: Zb'. f. Anthrop. 11, 235f. Seger.
Mertins, O., Steinzeitl. Werkzeuge u. Watten
in Schlesien. (Schlesiens Verzeit. N. F. 8. 1-
26.) — H. Seger, Prahist. Nenerwerbgn. d.
Schles. Mus. f. Kunstgewerbe ete. (Ebd. 51-
53.) — Ders., Das Griertold v. Marschwitz,
Kr. Ohlau. (Ebd. 27-39) — W. Grempler, Die
Bronzeciste v. Klein-Zoöllnig. (Ebd. 40-45.) —
E. Krause, Der Fund v. Höckricht, Kr. Ohlau.
(Ebd. 16-50.) [2683
Bruuner, K., Funde v. Iwno, Kr. Schubin,
Posen. (Zt.f.Ethnol.37, 899-912.) — E.Schnippel,
Roste e. steinzeitl. Ansiedlg. im oetpreuß.
Oberlande. (Ebd. 952-69.) [2684
b) Einwirkungen Roms.
Koepp, F., Bemerkgn. z. Monu-
mentum Ancyranum. (Röm. Mitt. 19,
61-59.) — E. Kornemann, Zum Streit
um d. Entstehg. d. Monum. Ancyr.
Beitrr. z. alt. G. 5, 817-32.)
Kazarow, Zum Monum. Ancyr.
(Ebd. 416.) [2685
Ritterling, E., Zu d. neuen Militär-
diplom Vespasians. (Korr.-Bl.d.West-
dt. Zt. 25, 20-28.) [2686
Anthes, Neues üb. d Römer in Dtid. (Korr.-
Bl. d. Gesamt-Ver. ’05, 459-66.) [2687
Koepp, Die Römer in Did, s. ’05, 2745.
Rez.: Lit. Zbl. "op, Nr. 34 Fedor Schneider;
Hist. Vierteljschr. 9, 85-588 Kornemunn; Arch.
f. Kultur-G. 4, 107f Steinhausen; Berl. phil.
Wochenschr. ’06, Nr.4 Haug; Beitrr. z. G. d.
Niederrh.. Jahrb. d. Düsseld. G.-Ver., 19, 256
-59 Asbach; Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. ’05, 459
Anthes. [2638
Veith, G SR G. d Feldzüge C. Jul.
le
Caesars. n, Seidel. xx, 553 8.
25 M. [2689
Rez.: Lit. Zbl. '06, Nr. 31 F. Fröhlich.
Schuchardt, C., Zur Alisofrage.
(Westdt Zt. 24. 315-27) Vol
Nr. 894. [2690
Bibliographie Nr. 2680—2730.
Schott, W., Studien z. G. d. Kaisers
Tiberius. 2. Hälfte. Bamberg. Progr.
1905. S. 49-109. [2691
Jaksch, A. v., Fund e. ròm. Inschriften-
steines in Prebl im Lavanttal. (Carinthia I,
Jg. 96, S. 62.) — E. Nowotny, Bom. Graber-
feld an d. Wiener Straße in Laibach, Mitt.
d. Museal-Ver f. Krain 18, 18-9.) — 0.
Klose u. Seyler, Cb. d. Römerzeit Salzburga.
(Mitt. d. Authrop. Ges Wien 36, Sitzung-berr.
10-13.) [2692
Heierli, J., Vindonissa. I: Quellen
u. Lit. (= Nr. 2564.) [2693
Th. Eckinger, Töpferstempel a. Vindo-
nissa; gesamm. v. Urech. (Anz. f. schweiz.
Altertkde. N. F. 7, 200-9.)
Secretan, E., Aventicum, son passe
et ses ruines. N. éd. Lausanne, Bridel.
1905. 1865.; Planu. Kte. 2fr. 50. [2694
Haug, F., German. Finflüsse in d. rom.
Obergermanien. (Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. "me,
60-65.) — Ders., 2 neue Inschrr. a. Württe: b,
(Korr.-Bl. d. Westdt. Zt. 25, 1-3.) [2695
Knorr, R., Die verzierten Terra
sigillata-Gefäße v. Cannstadt u.
Köngen. Hrsg. v. d. Württb. Komm.
f. Landes-G. Stuttg., Kohlhammer.
1905. 49 S.; 47 Taf. 5 M. [2696
Rez.; Lit. Zbl. '06. Nr. 9 Sörgel.
Michaelis, A., Eine Frauenstatue perga-
menisch. Stils im Museum zu Metz. (Jahrb.
d Ges. f. lothr. G. 17, 213 40.) — Baldes,
Größere gulloröm. Ansiedlg. im Walde Wasser-
schied b. Birkenfeld. (Korr.-Bl. d. Westdt. Zt.
24, 161-683.) — Körber. Neue Inschrr. u
Skulpturen. ‘Ebd. 25, 3-10.) — Ders.. Die
Juppitersaule v. Mainz. (Ebd. 24, 193-97.)
Vgl. Nr. 906. — H. Jacobi, Ausgrabgn. auf
d. Huhnburg b. Seulberg. (Ebd. 197-99.) [2697
Ludowici, W., Stempel-Bilder röm.
Töpfer aus mein. Ausgrabgn. in Rhein-
zabern nebst d. 2. Tl. d. Stempel-
Namen 1901-1905. Münch., Rieger.
293 S.; Taff. 50 M. Vgl. Nr. 905. [2698
Rltterling, E., Bom. Baureste auf d. Rent-
mauer b. Wiesbaden. (Ann. d. Ver. f. nasa.
Altertkde. 35, 264-79; Taf. 2.) — Ders., Bum,
Meilenstein a. Heddernheim. (Mitt. desselb.
Ver. ’05;6, 133-35.) — Suchiler, Rom. Ziegel-
ofun in Nied. (Ebd. 11-18; Taf.) — Wolf,
Rom. Töpfereien vor d Nordtore v. Nida,
Heddernbeim. (Korr.-Bl. d. Gesamit-Ver. "Oe,
65-71.) [26599
Asbach, J., Neue Arbeiton z. G. u. Kultur
d. Rheinlande in röm. Zeit (s. ’04, 2529). II.
(Beitrr. z. G. d. Nivderrh., Jahrb. d. Düssel-
dorf. G.-Ver., 19, 256-62.) 2700
Schmidt, Adf.. Zu Schannat. (Korr.-Bl.d.
Westdt. Zt. 21, 216£.) Vgl. Nr. 907. [2701
Novaesium. Das v. Bonner Provinz.-Mu-
seum ausgegrab. Lugionslager, s. "Op, 2733.
Rez.: Rev. crit. ‘05, Nr. 41 Cagnat; Wochen,
schr. f. klass. Philol, "op, Nr. 2 Oohler; Beitrr.
z. G. d. Niederrh., Jahrb. d. Düsseld. G.-Ver.,
19, 259-61 Asbach; Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver.
"On, 464f. Anthes. — Frz. Cramer, Der
Name Novaesium. (Beitrr. z. G. d. Niederrh.
19, 231-33.) [3709
Deutsches Altertum. — Fränkische Zeit.
Joerres, P., Nochmals die „Superi“, (Korr.-
Bl. d. Westdt. Zt. 25, 28-31.) "2703
Schoop, A., Die röm. Besiedlg. d.
Kreises Düren. (Zt. d. Aach. G.-Ver.
27, 129-72; Kte) — F. Cramer,
Frenz-Brigantium. (Ebd. 113-28.)[2704
Stubenrauch, A., Urnengrab rëm. Zeit in
Lettnin, Kr. Pyritz. (Monatsbll.d. Ges. f. pomm.
G. ’05, 83f.) [2705
Limes, Der Obergerm.-Raet. (s.
Nr. 909). Lfg. XXVI. 59 S.; 15 Taf.
8 M. (Subskr.-Pr.: 6 M.) [2706
Inh: E. Fabricius. Kaat. Weißenburg.
Unters. v. W. Kohl u. J. Tröltsch. Unter
Mitwirkg. v. Tröltsch, J. Jacobs u.
W. Barthel bearb. (Sep. 12 M.)
Heierli, J., Üb. d. rom. Grenzwehrsyatem
am Schweizer-Rhein. (Jahresber. d. geogr.-
ethnogr. Ges. in Zürich: 1904,5.) [2707
Limes, Der röm., in Österr. (s.
Nr. 910). Hft. VII. Mit 2 Taf. u.
75 Fig.im Text. 142Sp. 10 M. 60 [2708
Inh.: a) M. v. Groller, Übersicht d. 1904
ausgef. Grabgn : 1) Legionslager Lauriacum.
2) Legionslager Carnuntum. 3) Graben. in
d. Zivilstadt Carnuntum. b) E Borrman D,
Epigraph. Anhang.
Bericht d. Ver. Carnuntum in Wien (8.
Nr. 893): 1903. xv, 109 S.; 2Taf. u. 70 Fig. [2709
c) Ausbreitung der Deutschen und
Begründung germanischer Reiche.
Ginetti, L'Italia Gotica in Procopio di
Cesarea, s. ’05, 552. Rez.: Byzant. Zt. 15, 295
-9s Haury. [2710
Cessi, R., Un passo dubbio di
Ennodio. Padova, Gallina. 1905.
36 S. [2711
Heusler, A., Lied u. Epos in
german.Sagendichtg. Dortm., Ruhfus.
1905. 52 S. 1 M. [2712
Rez.: Arch. f. d. Stud. d. neuer. Sprachen
115, 403 E M. Meyer.
Sijmons, B., Das niederdt. Lied
von König Ermenrichs Tod u. d.
eddischen Hampesmöl. (Zt. f. dt
Philol. 38, 145-66.) [2713
Boer, R. C., Untersuchgn. üb. d.
Entwicklg. d. Nibelungensage. Bd. I.
Halle, Waisenhaus. x, 280 S. 8 M.
Vgl. Nr. 916. [2714
Rez.: Lit. Zbl. o, Nr. 23 W.G.
John, E., Nibelungennot u. Ni-
belungenlied. Abt. I. Progr. Wertheim.
1905. 4°. 25 S [2715
Wilmanns, Der Untergang der Nibelungen
in alter Sage u. Dichtg. s. un, 2767. Rez.:
Dt. Lit.-Ztg. ue, Nr. 13 Henning. [2716
Yällers, Über einige Deutungen d. älteren
Edda-Lieder u. ihre Beziehgn. zu Norddtld.
speziell zu Westfalen. (Zt. f. vaterl. G. West-
fal. 63, II, 169-94.) [2717
-101
Jürgens, 0., Die Entstehg. d. dt. Mittel.
alters. (Hannov. G.bll. ’05, 1/9.) [2718
Pillement, 0. v., Ostgoten. Das
Ende in Italien. Ostgerm. Namens-
gebgn. Ein got. Kanton. Lpz., Dieterich.
38 S. 1 M. Vgl. up, 2772 u. Beil. z.
Allg. Ztg. ’05, Nr. 249. [2719
Roviglio, A., Una pagina di storia
langobard. Reggio, Calderini. 1904.
22 8. [2720
Rez.: Arch. stor. lomb. "Ob, Fasc. VIII,
411-13 Calligaris.
d) Innere Verhältnisse.
Wissowa, @., Die Leidener Germa-
nia-Handschrift. (Festschr. z. 25jähr.
Stiftungsfest d. Hist.-Philol. Ver. d.
Univ. München '05, S. 1-13.) [2721
Quentin, H., La plus anc. vie de
saint Seurin de Bordeaux. (Mélanges
Léonce Couture; études d'hist. mé-
ridion. Toulouse ’02, p. 23-63.) [Verf.
v. Venantius Fortunatus; betr. auch
Severin von Cöln.] [2722
Dahn, Könige d. Germanen. IX, 2: Die
Bayern, s. Nr. 933 Rez.: Beil. z. Allg. Ztg.
'05, Nr. 252 Riezler. [2728
Goldmann, Beitrr. z. G. d. german. Frei-
lassung durch Wehrhaftmachung, s. ’05, 867.
Rez.: Hist. Zt. 95, 286 f. A. B. Schmidt. [2724
Negelein, J. v., German. Mythologie. (Aus
Natur u. Geisteswelt. Bdchn. 95.) Lpz.,
Teubner. 136 S. 1 M. Rez.: Dt. Lit.-Ztg.
"Op, Nr. 37 Heusler. (2725
Wolfram, G., Der Einfluß d. Orients
auf d. frühmittelalterl. Kultur u. d.
Christianisierung Lothringens. (Jahrb.
d. Ges. f. lothr. G. 17, 318-52.) [2726
Eez.: N. Arch. 31, 516f. H Br.
2. Fränkische Zeit bis 918.
a) Merowingische Zeit.
Scriptores rer.Merov.,s. Nr. 913. KUhlir Z,
None Lit. üb. d. Passio s. Floriani. (Mitt. d.
Inst. f. öst. G.forschg. 27, 162-67.) [2727
Essen, L. van der, Etudes d’hagiogr.
Sen; ee
mediev. (Anal. p. serv. à V’hist. eccl.
de la Belg. 32, 5-43.) [2728
1) La plus anc. vie de S. Bertuin do
Maionne. 2) Les biographies de S. Mommelin,
évèque de Noyon, Tournai. 3) Les biographies
de S. Monon. .
Adlhoch, B. F., Zur Vita S. Mauri
(s. '05, 2789a). Schluß. (Stud. u.
Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 26,
609-24.) [2729
Jonae vitae sanctorum Columbani, Vedastis,
Johannis, rec. B. Krusch, s. ’05, 2790. Rez.:
Mitt. a.d. hist. Lit. 33,403-5 Hahn; Zt. f. Kirch.-
G. 26, 486 f. Boehmer; Hist Zt. 96, 535; Theol.
Lit.-Ztg. oe, Nr. 11 Grutzmacher; Bibl. de
l'École des chartes 67, 100f. Levillain. [2730
*102
Essen, L. van der, Middeleeuwsche
Heiligenliteratur: De H. Willibrordus
en zijne levensbeschrijvingen. (Ge-
schiedkundige Bladen. '05, II, 371-84.)
— A. Poncelet, Le „Testament“ de
saint Willibrord. (Anal. Bolland. 25,
163-76.) [2731
Monuments de l'hist. des abbayes de
Saint-Philibert (Noirmoutier, Grand-
lieu, Tournus), publ. d’apr. les notes
d’Arth. Giry p. R. Poupardin.
(Coll. de textes p. s. à l'étude etc.
de (hiet " Paris, Picard. 1905. Gu,
139 S. [2731 a
Rez.: N. Arch. 81, 496f. Levison; Hist.
Vierteljschr. 9, 132f. Werminghoff; Moyen
Age 19, 97-117 Levillain u. Clouzot m. Ant-
wort v. Poupardin.
Halphen, L., Une rédaction ignorée
de la Chronique d’Ademar de Cha-
bannes. (Bibl. de l'École des chartes
66, 655-60.) [2732
volgt K., Die Vita S. Baboleni
Urkk. f. St.-Maur-les-Fossés.
(N. SE 31, 289-334.) [2733
Jordan, L on z. fränkisch.
Sagen-G. (s. Nr. 948). IL. (Arch. f. d.
Stud. d. neuer. Sprachen 115, 354
-67.) [2734
Depoin, J., Questions meroving.
et caroling.: Chronologie des rois
meroving. (Rev. des etudes hist. 70,
377-85.) [2735
b) Karolingische Zeit.
Vitae sancti Bonifatii, recogn. Levison,
s. °05, 2798. (Nachtr. z. Ausg.: N. Arch. 31,
491 f.) Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 55-58
Hahn; Zt. f. Kirch.-G. 26, 487f. Boohmer;
Theol. Lit -Ztg. '06, Nr. 8 Gerh. Ficker; Theal.
Revue '05, Nr. 14 F. Falk. [2736
Poupardin, R., Etudes sur riet,
des principautes lombardes de l'Italie
meridion. et de leurs rapports avec
l'Empire franc. I: Les sources. (Moyen-
Age 19, 1-26.) [2737
Actus pont Deum Cenomannis in
urbe degentium, publ. p G. Busson
et A.Ledru. (Archives hist. du Maine.
II.) Le Mans, Soc. des Ariches hist. du
Maine. 1902. Geu, 603 S. 25 fr. [2737
Rez.:
Fed. Schneider; Anal. Bolland. 22,
Poncelet; Moyen Ago 19, 265-77 Cellier; Rev.
d'hist. eccl. 7, 92-103 Vaes.
Monumenta Germ. hist. Legum sectio III.
Concilia II, 1, s. '05, 2500 u. ’U6, 988. Rez.:
Mitt. a d. hist. Lit. 341, 59-63 Hahn; Bibl. de
Bibliographie Nr. 2731
N. Arch. 28, 533 Levinson u. 29, 772 ,
467-71 `
2, 431-548.)
— 2773.
l’Ecole des chartes 66, 683-88 Levillain; Arch.
f. kath. Kirchenrecht 85, 613-15 Allmang. [2738
Diplomi di Berengario I. a cura di L.
Schiaparelli, s. "äh, 887. Rez.: Moyen-
Age 17, 431-35 Poupardin. 2739
Vanderkindere, L., Sclusas, Clusas dans
les diplòmes caroling. (Bull. de la Comm.
Roy. d’hist. de l'Acad. Roy. de Belg. 75, 1-6.)
Vgl. ’05, 2814, auch "uë, 1100 u. Nr. 2x69. [2740
Hellmann, S., Sedulius Scottus.
(Quellen u. Untersuchgn. z. lat. Philol.
d. Mittelalters, hrsg. v. Traube. I, 1.)
Münch., Beck. 1905. xv, 203 8.
8 M. 50. (2740 a
Rez.: Hist. Vierteljschr. 9, 436-38 Werming-
hoff; Berl. phil. Wochenschr. ’06, Nr. 11 Eh-
wald; Bibl. de l'École des chartes 67, 101-6
Levillain; Engl hist rev. 21, 358-60.
Šmid, W., Das Gräberfeld v. Krain-
burg. (Mitt. d. Museal-Ver. f. Krain
18, 81-96.) — Ders., Desgl. (Mitt.
d. Anthrop. Ges. Wien 36, Sitzungs-
berr., 36-39.) [2741
Calmette, J., La famille de saint
Guilhelm. (Ann. du Midi 18, 145-65.)
— Ders., Gaucelme, marquis de
Gothie sous Louis le Pieux. (Ebd.
166-71.) — Ders., Les comtes et les
comtes de Toulouse sous Charles le
Chauve. (Sep. a.: Ann. du Midi.)
Toulouse, Privat. 1905. 24 S. [2742
Cipolla, C., Attorno a Giovanni
Cancelliere di Berengario I. (Rendi-
conti d. R. Accad. dei Lincei. 5. Ser.,
14, 191-212.) [2743
c) Innere Verhältni isse.
Schwind, E. v., Krit. Studien z.
Lex Baiuvariorum. I. (N. Arch. 31,
399-453.) [2744
Gesetze, Die, d. Angelsachsen.
Hrsg. im Äuftr. d. Savigny-Stiftung
v. F. Liebermann (e '04, 835).
Bd. II, Hälfte 1: Wörterbuch. vij,
253 S. 16 M. [2745
Rez. v. I: Gött. gel. Anz. ’05, 575-77 His.
Thudichum, F., Die großen Fäl-
schungen d. 9. Jh. Die Kanonen-
Sammilg. Pseudo-Isidors samt d sog.
Konstantinisch. Schenkung; d.angebl.
Kapitularien-Auszüge d. Abts Anse-
sus u. d. Bened. Levita. Die sog.
Kapitula d. Bischofs Angilram v.
Metz. (Thudichum, Kirchl. Fälschgn.
[2746
Königer, A. M., Zu d. Beschlüssen
d. Synoden v. Meaux 845 u. Koblenz
922. (N. Arch. 31, 377-98.) 2747
Fränkische Zeit. — Zeit der sächsischen und fränkischen Kaiser.
Poupardin, L’onction impériale.
(Moyen-Age 18, 113-26.) [2748
Hamm, Die fränk. Hundertschaft u. Mark-
genossenschaft auf d. Hundertsrück, Hung.
rück. (= Nr. d Së [2749
Daville, L., Le Pagus Scarponen-
sis. (Ann. de TEst et du Nord 2, 1-
32; 219-47.) [2750
Garen, K., Anfänge d. bayer. Königtums.
(Altbayer. Monatsschr. 6, 3-8.) — G. Schindl-
beck., Vergessene altbayer. Residenz. (Ebd.
13-17.) [2751
Vinogradoff, P., Zur Wergeld-
frage. (Zt. f. Soz.- u. Wirtschafts-G.
3, 534.) — B. Hilliger, Zum Schil-
ling d. Volksrechte. (Hist. Vierteljschr.
9, 265-74.) [2752
Koehne, C., Der „faber publice
probatus" d. Lex Alam. LXXIV 6.
(Vierteljschr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G.
4, 186-90.) [2753
Schubert, H., v., Staat u. Kirche von
Constantin bie "Karl d. Gr. Rede. Er
Lipsius & T. 20 5. 60 Pf. 2754
Vaes, M., La papauté et l'église
franque à l'époque de Grégoire le
Grand, 590-604. (Rev. d’hist. ecel. 6,
537-56; 755-84.) [2755
Besson, M., Recherches sur les
origines des évêchés de Genève,
Lausanne, Sion et leurs premiers
titulaires jusqu’au déclin du 6. siècle.
Fribourg, Gschwend; Paris, Picard.
xjx, 253 S. 6 fr. [2756
Kylie, E. J., The condition of the German
Provinces as illustrating the methods of
St. Boniface. (Journ. of theol. studies 7, 24-
39.) — H. Koch, Stellg. d hl. Bonif. zu Bildg.
u. Wissenschaft. (Aus: Ermländer Pastoral-
nn Op, Nr. 7.) Braunsb., Stowronski. 1908.
2757
° Hablitzel, J. B., Hrabanus Maurus.
Beitr. z. G. d. mittelalt. Exegese.
(Bibl. Studien. XI, 3.) Kreib., Herder.
105 S. 2 M. 60. — Ders., Hrabanus
Maurus u. Claudius v. Turin. (Hist.
Jahrb. 27, 74-85.) [2758
Menghinl, E., Dello stato presente
degli studi intorno alla vita di Paolo
Diacono. (Sep. a.: „Boll. d. Soc.
Pavese di storia patria“.) Pavia,
Fusi. 1904. 197 S. [2759
Rez.: Arch. stor. lomb. "03, Fasc. VIIL
401-11 Calligaris.
Stückelberg, E. A.,
2 frühmittelalter!l.
Kapitelle. (Basler Zt. f. G. 5, 413-19; Taf. 3
u. t) [2760
Bogner, H., Die Bautradition
bezügl. d. karoling. Annexe d.
Anchener Pfalzkapelle. (Repert. f.
Kunstwiss. 29, 118-35.) 2761
*103
Kemmerich, M., Anfänge d. dt.
Porträtmalerei: Porträts arls d.
Kahlen. (Zt. f. bild. Kunst. N. F.
17, 147-60.) [2762
3. Zeit der süchsischen,
fränkischen und staufischen
Kaiser, 919-1254.
a) Sächsische und fränkische Kaiser,
919-1125.
Flodoard, Annales; publ. avec une
introduct. et des notes p. Ph. Lauer.
(Collect. de textes p. s. à l'étude etc.
de lhist. XXXIX.) Paris, Picard.
Lxv), 307 S.; 2 Taf. 8 fr. (2763
Schmeidler, B., Zum Chronicon
Venetum. (N. Arch. 31, 457-67.) [2764
Pekar, J., Unbekannt gebliebene
Abhdlg. üb. d. Echtheit Christians.
(Sitzungsberr. d. Kgl. Böhm. Ges. d
Wiss. "up, IL) Prag, Rivnáč. 1903.
22 8. Vgl. Pekař (Český časopis
hist. 11, 267-300). — B. Bretholz,
Zur Lösg. d. Christiansfrage. (Zt. d.
Dt. Ver. f. G. Mährens u. Schlesiens
10, 1-81.) Vgl. '05, 2843. [2765
Tangl, M., Zur Frage d. Ver-
fassers d Vita Heinrici IV. (N. Arch.
31, 476-81.) EN
Hunn, K., Quellenkrit. Unter-
suchgn. z. Petershauser Chronik. Diss.
Freib. i. Br. 1905. 87 S. [2767
Rez.: N. Arch. 31, 500 Holdor-Egger.
Chronique, La, de Saint- Hubert
dite Cantatorium. N. éd. p. p. K.
Hanquet. (Rec. de textes p. serv.
à l'étude de l’hist. de Belg. Publ. de
la Comm. Roy. d’hist de Belg.) Brux.,
Kiessling. Lrj, 291 S. 5 fr. [2768
Schäfer, D., Hat Heinrich IV. seine
Gregor gegebene Promissio vom
Okt. 1076 gefälscht? (Hist. Zt. 96,
447-55.) [2769
Hessel, 3 v. Irnerius unterschrieb. Privi-
legien Heinrichs Va Nr. 1987. [277
Bernheim, E., Das Wormser Kon-
kordat u. seine Vorurkunden hin-
sichtl. Entstehg., Formulierg., Rechts-
gültigkeit. (Hft. 81 v. Nr. 2532.) Bres- .
lau, Marcus. vu, 88S. 2 M. 60. [2771
Rudorff, H., Zur Erklärg.d. Worm-
ser Konkordats. (I, 4 v. Nr. 2533.)
Weimar, Böhlau. 66 S. 3 M. (Subskr.-
Pr. 2 M. 40.) [2772
Schäfer, D., Zum Wormser Koukordat.
(N. Arch. 31, 483 ) Vgl. ’05, 2860 u. Hauck,
Kirchen-G. Tl. III. Aufl. 3/4, 1017 ff., sowie
K. Uhlirz in: Gött. gel. Anz. ’06, 457 f. [2773
-104
Blondiau, A., Les poltmistes et la querelle
des investitures dep. Pascal II jusqu'au con-
cordat du Worms. (Anuuaire de !’Univ. Cath.
de Louvain ’06, 440-42.) [2774
Hirsch, E., Leben u. Werke d.
Kardinals Deusdedit. (Arch. f. kath.
Kirchenrecht 85, 706-18.) |2775
Parisot, H., De la cession faite à
Louis d’Outremer par Otton I. de
quelques pagi de la Lotharingie (Lor-
raine) occident., 940-942. (Ann. de
V’Est et du Nord 2, 81-100.) Sep.
Nancy, Berger-Levrault. 1 fr. [2776
Müller, Hnr., St. Heinrichs Josefsehe.
(Theul.-prakt. Quartalschr. An, 325-31) Vgl.
’05, 2853. [2777
Schiaparelli, L., Il conte Umberto
Biancamano fu contestabile del regno
di Borgogna? (Arch. stor. ital. 5. Ser.,
36, 332-38.) 2778
Jacob, L., Le royaume de Bour-
gogne sous les Empereurs Franconiens
(1038-1125). Essai sur la domination
impér. dans lest et le sud- est de
la France aux 11. et 12. siècles.
Paris, Champion. 159 S. [2779
Meyer v. Knonau, G.. Jahrbb. d. Dt.
Reiches unter Heinrich IV. u. Heinrich V.
Bd. ha '05, 948. Rez.: Hist. Vierteljschr. R,
430-32 Schmeidler; Mitt. a. d. hist. Lit. 33,
409-13 Matthaei; Lit. Zbl. ’06, Nr. 21; Hist.
Zt. 97, 898-403 Bernheim. [2730
Höhne, E., Kaiser Heinrich IV.
Sein Leben u. seine Kämpfe (1050-
1106) nach d. Urteile sein. dt. Zeit-
genossen dargest. Gütersloh, Bertels-
mann. 3478. 5 M. [2781
Rez.: Dt. Lit.-Ztg.'06, Nr. 33 Meyerv.Knonau.
Pfiugk-Harttung, J. v., Das Papst-
wahldekret d. J. 1059. (Mitt. d. Inst.
f. öst. G.forschg. 27, 11-53; 208.) [2782
Haller, J., Canossa. (N. Jahrbb. f.
d. klass. Altert. etc. 17, 102-47.) [2783
Kralik, R. v., Der hl. Leopold,
Markgraf v. Österr. (Sammlg. ill.
Heiligenleben. I.) Kempten, Kösel.
1904. 125 S. 4 M. [2754
Loos, J. C. van der, Aemstellandensia IV:
Wolfert. (Geschiedkund. Bladen up, II, 48
-57.) [2755
Trauer-Striesen, Ed., Verzeichn. d. vogt-
" Jänd. Ringwallanlagen. Nebst Kärtchen. (Mitt.
d. Altert.-Ver. Plauen 17, 116-41.) [2786
b) Staufische Zeit, 1125-1254.
Schmidlin, J., Die geschichts-
philos. u. kirchenpolit. Weltanschan-
ung Ottos v. Freising. (IV, 2/3 v. Nr.
2505.) Freiburg, Herder. zu. 168 S.
3 M. 60. [2787
(Ders., Haucks Urteil über Otto v. F. (Hist.
Bibliographie Nr. 2774—2826.
Jahrb. 27, 316-22.) Vgl. ‘05, 991.) — Rez.: Hist.
Jahrb. 27, 666 f. Sagmüller; Lit. Zbl. on, Nr. 33-
Callewaert, C., La Continuatio
Valcellensis de la chronique de Sige-
bert de Gembloux. Fragments et
notes. (Ann. de la Soc. d’emul. de
Bruges 55, 385-92.) [2788
Gislebert de Mons, Chronique, n. édit. p-
L. Vauderkiudere,s.’05, 9454. Rez.: Moyen
Age 1x, 204-6 Poupardin; Hist. Vierteljschr.
8, 450-52? Holtzmann. — Vgl. Moroau (Ann.
de I’Univ. cath. de Louvain 06, 322-33). [27x9
Salimbene de Adam (frater ordin.
Minorum), Cronica. I. Hrsg. v. O.
Holder-Egger. (= Nr. 2089.) [2790
Peeters, P., La légende de Saïdnaia.
(Anal. Bolland. 25, 137-57.) [Zu Ar-
nold von Lübeck VI, 8.] 2791
Powicke, F.M., Roger of Wendover
and the Coggeshall Chronicle. (Engl.
hist. rev. 21, 286-96.) [2792
Monuticolo, G., 1 cognomi dei tre canonici
autori di una relazione sincrona della pace
di Venezia a. 117;. (Bull. d. soc. filol. Romana
n. VL, Roma '04, 55-58.) [2793
Simonsfeld, H., Urkunden Frie-
drich Rotbarts in Italien. (Aus:
„Sitzungsberr. d. Bayer. Akad.“)
Münch., Franz. 1905. S. 711-483.
60 Pf. [2794
Lees, B. A., The letters of Queen
Eleanor of Aquitaine to Pope Ce-
lestine IHI. (Engl. hist. rev. 21,
78-93.) [2795
Hessel, A., Beitrr. zu Bologneser
G.-Quellen (s. Nr. 1016a). IL-IV.
(N. Arch. 31, 468-75.) [2796
II s. Nr. 2770; III: Der kaiserl. Legat
Konrad, Bisch. v. Metz u. Speier, verleiht d.
Bischofe Heinr. v. Bologna d. freiwillige Ge-
richtsbarkeit 23. Jan. 1221; IV: Ein Urteils-
spruch d. kaiserl. Appellationsrichters Guido
di Boncambio 11. Juni 1225.
Monticolo, G., Poema di Castel-
lano da Bassano sulla pace di Ve-
nezia del 1177. (Bull. d. soc. filol.
Romana n. VI, Roma 1904, 29-54.) [2797
Schiffmann, K., Urteil üb. K. Friedrich II.
(Arch. f. G. d. Diöz. Linz 2, 283.) [2798
Schönbach, A. E., Des Barthol.
Anglicus Beschreibg. Dtlds. geg. 1240.
(Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 27,
54-90.) [2799
König, Politik d. Grafen Balduin V. v.
Hennegnu, s. Nr. 1026. Rez.: Ann. de l'Est
et du Nord 2, 284-88 Smets. [2800
Cartellieri, A., Philipp II. August,
König v. Frankr. (e 1900, 2967. II:
Der Kreuzzug 1187-1191. seu, 3608.;
4 Stammtaf. 10 M. [2801
Zeit der sächsischen, fränkischen und staufischen Kaiser.
Hampe, K., Zum Erbkaiserplan
Heinrichs VI. (Mitt. d. Inst. f. öst.
G.forschg. 27, 1-10.) [2802
Luchaire, A., Innocent III. La
Papauté et Empire. Paris, Hachette.
306 S. 3 fr. 50. [2803
Rez. v.'05, 2874: Engl. hist. rev. 2U, 358f.;
Rev. intern. de théol. 13, 795-098 Michaud.
Krabbo, H., Die ostdt. Bistümer,
besond. ihre Besetzg., unt. Friedr. II.
(LUI v. Nr. 2504.) Berl., Ebering.
xj, 148 S. 4 M. Vgl. mä 931. [2804
Loos, J. C. van der, Aemstollandensia.
V-VII: Egbert; Gijsbrecht I u. IL (Geschied-
kund. Bladen '05, II, 185-93; 323-43.) [2805
Fris, V., Blavotins & Ingherkins Une
guerre privce dans la Flandre Maritime au
12. sivcle. (Bull. d. Maatschappij van geschied-
en oudh«idkde. te Gent 14, 133-85.) [2506
Richter, 0., Dresden am 31. März 1206.
(Dresdner G.bll ‘06, Nr. 2.) [2807
Schulte, W., Bisch. Jaroslaw u. d.
Schenkg. d. Neißer Landes. (Aus: Zt.
„Oberschlesien“.) Kattowitz O./Schl.,
Böhm. 114 S. 2 M. 40. [2808
Totoraitis, J., Die Litauer unt.
König Mindowe bis 1263. Diss.
Freib. i. S. 1905. 160 S. [2809
Rez: Altpreuß. Monatsschr. 43, 140f.
Seraphim.
c) Innere Verhältnisse.
Fehr, H., Fürst u. Graf im Sachsen-
spiegel. (Berr. üb. d Vhdlgn. d Kgl.
Süchs. Ges. d. Wiss. 58, 2-100.) [28310
Peters, A., Entstehg. d. Amtsverfg.
ım Hochstift Hildesheim, ca. 1220
-1330. (Aus: Zt. d. Hist. Ver. f.
Niedersachs. '05, Hft. 3.) Hannov.,
Jänecke. 64 S. 1 M. 50. [2811
Rez.: Lit. Zbl. oe Nr. 19 v. Below.
Kretzschmar, Eutstehg d. dt. Städte.
Leipz. Diss. 1904. 34 S. (Tl. I v. '05, 2308.)
Rez. v. `05, 2308: Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 275f.
K. v. Kauffungen; Forschgn. z. braudb. u.
preuß. G. 19, 267f. W. v. Sommerfeld. [2812
Schütze, Stadtluft macht frei, s "04. 2682.
Rez.: Hist. Zt. 94, 120f. Uhlirz; Zt. d. Sav.-
Stiftg. f. Rechts-G. :6, Germ. Abt., 343-45
Feyorle. [2813
Schanbe, A., Handels-G. d. roman.
Völker d. Mittelmeergebiets bis z.
Ende d. Kreuzzüge. (Handb. d. mittel-
alterl. u. neuer. G., hrsg. v. Below u.
Meinecke. Tl. v. Abt. III.) Münch.,
Oldenbourg. xjx, 816 S. 18 M. [2814
Bugge, A., Die nordeurop. Verkehrs-
wege im früh. Mittelalter u. d. Be-
deutg. d. Wikinger f. d. Entwicklg.
d. europ. Handels u. d. europ. Schiff-
fahrt. (Vierteljschr. f. Soz.- u.Wirtsch.-
G. 4, 227-77.) [2815
"105
Trockels, W., Beitrr. z. G. d.
Ministerialität. I: Die Ministerialen
d. Erzbischofs v. Köln im 12. Jh.
Schöneberg. Progr. 4°. 25 S. [2816
Hirsch, H., Unbekannte Urk. d.
11. Jh. f. St. Georg in Kastel b.
Mainz. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg.
27, 315-18.) [28168
Behre, Higentumsverhältnissse im ehel.
Güterrecht d. Suchsenspiegels u. Magdeb.
Rechte, a "05, 987. Rez.: Zt. d. Sav.-Stiftg. f.
Rechts-G.26, Germ. Abt., 292-98 Rosin. [2817
Mentz, F., [Sachsenspiegelwort ] Altvil.
Neuer Erklärungsversuch. (Jahrb. d. Ver. f.
niederdt. Sprachforschg. 31, 1-19.) [2318
Schaafs, G., Kaiserrechtsbruch-
stück. (Zt. d. Sav.-Stiftg. f. Rechts-G.
26, Germ. Abt., 280f.) [2819
Wolf, L. de, Van Brugge’s eerst-
bekende geschreven Keure, t'jaar
1127. (Ann. de la Soc. d’emul. p.
lét. de l’hist. etc. de la Flandre 55,
802-28.) [2820
Verriest, L., Institutions judic. de
Tournai au 13. siècle. Les registres
de justice dits registres de la loi.
Tournai, Casterman. 128 S. [2821
Rez.: Ann. de l'Est et du Nord 12, 4101-9
Bauchond.
Niese, H., Zur G. d. dt. Sold-
rittertums in Italien. (Aus: „Quellen
etc. a. it. Archiven u. Biblioth.“
VIII, 2.) Rom, Loescher. 1905. 36 S.
1 M. 20. [28322
Bönhoff, L., Die älteste Urkunde
d. Benediktinerinnenstiftes zu Remse
u. ihre Echtheit. (N. Arch. f. sächs.
G. 27, 1-17.) [2823
Grillnberger, 0., Üb. eine Urk. d. Papstes
Innocenz IV. (Arch. f. G. d. Dos Linz 2,
230-82.) [2524
Schönbach, A. E., Über Herm.
v. Reun. Wien, Hölder. 1905. 50 8.
1 M. 20. — Ders., Die Überlieferg.
d. Werke Bertholds v. Regensburg.
(Schönb., Stud. z. G. d. altdt. Predigt.
IV.) Iu. II. Ebd. 1905f. 184; 112 S.
7 M. 35. [2325
Aus: Sitzungsberr. d. Wien. Akad.
Koeniger, Burchard I. v. Worms u. d dt.
Kirche sein. Zeit 1000-1025, s. '05, 2901. (48 S.:
Münch. Diss.) Rez.: Zt. f. wiss. Theol. 48,
590 Dräseke; Hist. Jahrb. 27, 167f. A. Franz;
Dt. Zt. f. Kirchenrecht 15, 466-68 Friedberg;
Theol. Lit.-Ztg. ’U6, Nr. 7 Schürer; Rev. bé-
nédict. 23, 151f. Berlière; Lit. Handw. '05,
Nr. 1516 Pfleger; Zt. f. G. d. Oberrh. N. F.
231, 354-56 Worminghofl. [2826
*106
Koeniger, A. M., Die Beicht nach
Caesarius v. Heisterbach. (Veröftent-
lichgn. a.d.Kirchenhist. Semin. Münch.
2. R. X.) Münch., Lentner. 107 S.
(Subskr.-Pr.: 2 M. 40. Einzelpr.:
2 M. 80.) [2827
Borchling, C., Gründg. d. Klosters
Ebstorf. (Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder-
sachs. '05, 500-509.) [2828
Schaefer, H. K., Ein Propst v. St. Gereon
in Köln Patriarch v. Aquileja. (Röm. Quar-
talschr. 19, 196 f.) [2829
Clément, A., Conrad d'Urach,
légat en France et en Allemagne.
(Rev. bénéäict. 22, 232-43. 23, 62-
79.) [2830
Marx, Zur Reformationstätigkeit
d. Kardinallegaten Otto v. St. Nikolaus
in Westfalen u. d. Diöz. Bremen.
(Arch. f. kath. Kirchenrecht 85,
20-28.) [2831
Kurth, Notger de Liége et la civilisation
au 10. siècle, s. ’05, 2905. Rez.: Ann. de l'Est
et du Nord 1, 595-98 L. V.; Hist. Jahrb. 27,
166 f. G. A.; Rev. d’hist. eccl. 6, 622-24 Mon-
champ; N. Arch. 31, 498f. Krusch; Moyen
Age 18, 295-99 Hulphen. ' 2833
Huemer, A., Altmann v. St. Florian.
Beitr. z. G. d. Pädagogik d. 13. Jh.
(Zt. f. öst. Gymn. '05, 1057-64.) [2833
Michael, E., G. d. dt. Volkes v.
13. Jb. bis z. Ausgang d. Mittelalters
(s. °03, 3175). Bd. IV: Dt. Dichtg. u.
dt. Musik währ. d. 13. Jh. (A. u.d. T.:
Kulturzustände d. dt. Volkes währ.
d. 13. Jh. Buch 4.) 1.-3. Aufl. xxvij,
457 S. 6 M. 40. [2834
Rez.: Lit. Zbl. '08, Nr. 28 -sn; Katholik
’06, 1, 229-31 Bellesheim. — (Rez. v. IlI: Hist. Zt.
93, 101-3 O. Clomon; Hist. Jahrb. 27, 100-112
Bihlneyer; Mitt. a. d. hist. Lit. 32, 233-95
Matthaei.)
Piquet, E., L'originalité de Gott-
fried de Strasbourg dans son poème
de Tristan et Isolde. (Travaux etc.
de l Univ. de Lille. N. S. I, 5) Lille,
lUniv. 1905. 380 S. [2835
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. oe, Nr. 8 E. Martin;
Lit. Zbl. ’06, Nr. 36 -tz-.
Hagen, P.. Wolfram u. Kiot. (Zt. f. dt.
Philol. 38, 1-33; 195-237.) Sep. Halle, Waisen-
haus. 1905. 78 S. 1 M. 60. EA
Jaekel, H., Zur friesisch. Volksepik. (Ebd.
37, 433-35.) (2337
Lüderitz, A., Die Liebestheorie d.
Provenzalen bei d. Minnesängern d.
Stauferzeit. (Literarhist. Forschgn.,
hrsg. v. Schick & W. XXIX.) Berl.
u. Lpz., Felber. 1904. 136S. 3M. [2838
Bibliographie Nr. 2827—2878.
Haseloff, A., Hohenstauf. Erinnergn. in
Apulien. (Westermanus Monatshfte. 100, 92-
108.) — Rez. v. ui, 2311: Hist. Jahrb. 27,
226-28 Pelka; Gött. gel. Anz. "Ou, 444-47
Strzygowski. [2839
Görres, F., Die weltl. u. kirchl.
Bauten zur Zeit d. Trier. Erzbischofs
u. Kurf. Hillin, 1152-1169. (Trier.
Chron. N. F. 2, 81-90.) [2840
Reiche, R., Das Portal d. Para-
dieses am Dom zu Paderborn. Beitr.
z. G. d. dt. Bildhauerkunst d. 13. Jh.
(Zt. f. vaterl. G. Westfal. 63, I, 91-
166; 7 Taf.) Auch Straßb. Diss. 1905.
76 S.; 7 Taf. [2841
Rez.: Kunstgeschichtl. Anz. ’06, 1-10 Vüge.
Sommerfeld, E. v., Der Westbau
d Stiftskirche zu Gernrode. (Zt. d.
Harz-Ver. 38, 276-93.) [2842
Liebeskind, P., Die Theophilus-
Glocken. (Mitt. a. d. Germ. National-
mus. "Op, 153-75.) [2843
Begiebing, Die Jagd im Leben d. salisch.
Kaiser, s. ’05, 2917. Rez.: Zt. f. Sozialwiss.
8, 756f. v. Below; Hist. Vierteljschr. 9, 133
G. Caro; Korr.-Bl. d. Gesamt-Ver. '06, 149
A. W. [254
4. Vom Interregnum bis zur
Reformation, 1254-1517.
a) Vom Interregnum bis zum Tode
Karls IV., 1254-1378.
Albertino, Mursato, Sette libri ined. del
De gestis Italicorum post Henricum VII., ed.
L. Pudrin, s. ‘05, 1013. Rez: N. Arch. 31,
502f. Holder-Egger. [2845
Registres d’Urbain IV (1261-
1264). Recueil des bulles p. p. J.
Guiraud (s. ’05, 1016). Fasc. 9:
Append. I-III. (Bibl. des «écoles
d'Athènes et de Rome. 2. S. XIII, 9.)
T. MI, 1-79. 6 fr. [2846
Registres de Boniface VIII. (8.'04,
2727). Fasc. 9; p. p. G. Digard.
(Bibl. 2. S. IV, 9) T. II, 1-160.
6 fr. [2847
Wenck, K., Aus d. Tagen d. Zu-
sammenkunft Papst Klemens’ V. u.
König Philipps zu Lyon, Nov. 1305
bis Jan. 1306. (Zt. t. Kirch.-G. 27,
188-203.) [2848
Appellation, Die, König Ludwigs
d. Bayern v. 1324. In ursprüngl.
Gestalt hrsg. v. J. Schwalm. Weimar,
Böhlau. 4°. 31 S.; 3 Taf. 6 M. [2849
Rez.: Lit. Zbl. '06, Nr. 37 Knöpfler.
Klodziński, A., Rokowania polsko-
brandenb. w roku 1329 (Poln.-bran-
Voın Interregnum bis zur Reformation.
denb. Verhandlgn. 1329). Krakau 1904.
68 S. [2850
Rez.: Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Pus. 6,
145-47 Skladny.
Acta Clementis VI. 1342-1352, opera L.
Klicman, s. ’04, 2734. Rez.: Hist. Vier-
teljschr. 9, 104-7 Werunsky; Hist. Zt. 96, 294-96
Loserth ; Allg. Lit.bl. ’05, Nr.20 Vildhaut. [28351
Aktenstücke, Ungedr., a. d. Zeit
Karls IV. Mitg. v. H. Otto. (Aus:
Quellen etc. a. it. Archiven u. Biblioth.
IX, 1.) Rom, Loescher & Co. 56 S.
2 M. [2852
Scholz, Publizistik zur Zeit Philipps d.
Schünen u. Bonifaz VIII., s. ’04, 928. Rez.:
Hist. Vierteljschr. 9, 99-104 Huyskens; Rev.
des questions hist. 79, 291-93 Jordan; Dt. Zt.
f. Kirchenrecht 3 F., 14, 113f. Friedberg;
Arch. f. kath. Kirchenrecht 84, 414-19 Kirsch;
Theol. Lit.-Ztg. '05, Nr. 6 8. Keller. "2853
Zeck, E., De recuperatione Terre
Sancte. Traktat d Pierre Dubois
(Petrus de Bosco). I u. II. (Progr. d.
Berl. Leibniz-Gymn.) Be, Weid-
mann. 1905f. 4°. 23; 24 S. 2 M. [28354
Winter, A., Politik Pisas, 1268-
1282. Berl., Mayer & M. 75 S.
2 M. [2855
Redlich, Rudf. v. Habsburg, s. ’05, 2930.
Rez: Dt. Lit.-Ztg. ’05, Nr. 40 Haller. —
S. Herzberg-Fränkel, Rudf. v. Habsb.
(Hist. Zt. 96, 403-33) [2556
Demski, A., Rudolf I. v. Habsb.
u. d. röm. Kaiserkrone währ. d. Pon-
tifikates Nikolaus III. Das sogenannte
Vierstaatenprojekt. Diss. Breslau.
62 S. [2857
Keussen, H., Treffen b. Jülich, 21. März 1278.
(Zt. d. Aach G.-Ver. 27, 256 f.) [2558
Rammel, Berthold VII d. Weise, Graf v.
Henneberg 12834-1340, s. '05, 1034. Rez.: Zt.
d. Ver. f. thüring. G. N. F. 15, 411-14
Füßlein. [2859
Maere d’Aertrycke, de, Mémoire
sur la guerre de Flandre, 1302-1304.
Bruges, imp. De Plancke. 1905.
112 S.; 2 Pläne. [2860
Schirmer, Die Schlacht b. Lucka, e. Wende-
punkt in d. G. d. Wettiner, s. Nr. 109?. Rez:
N. Arch. f. sächs. (r. 27,15-`f. W. Lippert. [z»61
Samanek, V., Verfassungsrechtl.
Stelle Genuas, 1311-1313.: Mitt. d.Inst.
f. öst. G.forschg. 27, 237-314.) |2862
Sommerfeldt, G., Zum Itinerar
Ludwig IV. d. Bayern 1311.
318-26.) [2863
Styger, M., Die Schlacht am Mor-
arten 1315. Quellenstudie üb. d.
age d. Schlachtfeldes u. d. Hergang
d. Schlacht, Schwyz. 1905. — Hürli-
(Ebd. `
mann, Beitrr.z. Bestimmg.d.Schlacht- |
(Zuger Neu-
feldes am Morgarten.
[2864
jahrsbl. f. ’06.)
|
*107
Schaefer, H. K., Zur polit. Stellg.
d. niederrhein. Adels gegenüb. Lud-
wig d. Baiern. (Ann. d. Hist. Ver. f.
d. Niederrh, 80, 129-34.) [2865
Czeppan, R., Die Schlacht b. Crécy,
26. VIII. 1346. Beitr. z. Kriegs-G. d.
später. Mittelalters. (Diss.) Berl.,
Nauck. 115 S. 2 M. 50. [2866
Scherff, G., Der Krimmlorlautern u. d.
Reise Herzog Rudolfs IV. 1363. (Mitt. d. Ges.
f. Salzburg. Ldkde. 45, 37-40.) [2867
Wintera, L. J., Zur G. Braunaus
in d. Zeit d. Luxemburger, 1836-1419.
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm.
44, 321-36.) [2868
Juten, @. C. A., Sluis. (Geschied-
kund. Bladen '05, II, 149-74.) Vgl.
Nr. 1100 u. Nr. 2735. [2869
1) Oudheit en Stichtiug dezer stad. 2) De
twee oudste Oorkonden.
Hoogeweg, H., Der Streit um d.
Bischofssitz v. Hildesheim, 1331-1354.
(Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. '06,
1-48.) [2870
Heinemann, 0., Adelheid v. Holstein, Ge-
mahlin d. Grafen Dietrich VI. v. Honstein.,
(Zt. d. Harz-Ver. $8, 294-92.) (2571
Vogel, J., Ein Kampf im Komturhof zu
Plauen. (Mitt. d. Altert.-Ver. Plauen 17, 142
-44.) [2872
Mülverstedt, G. A. Y., Des Hoch-
meisters Deutsch. Ordens Burchard
v. Schwanden Herkunft u. erste Lauf-
bahn, sowie über einige sein. Zeit-
genossen in Preußen u. Dtld. (Zt. d.
Hist. Ver. Marienwerder 44, 1-20;
Taf.) [2373
b) Von Wenzel bis zur Reformation,
1378-1517.
Hauser, H., Les sources de l’hist.
de France: XV]. sièc. 15I: Les pre-
mières guerres d’Italile Charles VIII.
et Louis XII., 1494-e,.15. (Manuels
de bibliogr. hist. III Partie 2, I.)
Paris, Picard. xx, 197 S. 5 fr. [2874
Stein, W., Die bremische Chronik
v. Rynesberch u. Schene. (Hans.
GL '06, 1, 139-212.) [2875
Meyer, Ch., Burkhart Zink. (Teil v.
Nr. 2257) 2876
Dex, Jaique (Jacques d'Esch),
Metzer Chronik üb. d. Kaiser u. Kö-
nige a. d. Luxemb. Hause; hrsg. v.
Wolfram. (= Nr. 2077.) Metz,
Scriba. xcv, 534 S. 15 M. [2577
Schiffmann, K., Annalist. Auf-
zeichngn. (Arch. f. d. G. d Diöz.
Linz 2, 245-70.) [2378
"108
Variloquus, Erphurdianus, anti-
quitatum, incerti auctoris, nebst e.
Anhange hist. Notizen üb. d. Bauern
krieg in u. um Erfurt 1525; bearb.
v. R. Thiele. Mit 2 Plänen d. Stadt
Erf. im 13. u. 16. Jh. (= Nr. 2085a.)
Halle, Hendel. x, 230 S. 8 M. [2879
Meyer, Chr., Des Röm. konigs
Maximilianis kronung zu Ach. (Teil
v. Nr. 2930.) [2880
Bourrilly, V. L., Fragments de
la première Ôgdoade de Guillaume
du Bellay, Seigneur de Langey,
publ. avec une intr. et des notes.
(Thèse) Paris, Soc. nouv. de librairie
et d'édition. 1904. xvj, 176 S. [2881
Simson, 3 lose Dokumente z. G. d. 15. Jh.
(Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 4, 55-58.) [2582
Urkunden d. Oberlaus. Hussitenkrieges etc.,
s. ’05, 1055. Rez. v. 11 (1429-1437): N.laus.
Magaz. 51, 248f. Ermisch. [2833
Köberlin, A., Aus Nürnberg. Briefbüchern.
(Dt. G.bll. 7, 95-99.) [2854
Redlich, 0. R., Briefwechsel d. Markgraf.
Sibilla y. Brandeub., Herzogin v. Jülich-Berg,
m. ihr. Vater, Kurf. Albrecht Achilles, üb d.
Vermählg. ihr. Schwester Dorothea m. d. Hrzg.
v. Cleve 1484. (Beitrr. z. G. d. Niederrh., Jahrb.
d. Diiaseld. G.-Ver., 19, 233-36.) [2885
Steinherz, S., Bericht [d. Johs.
Stabius]üb.d. Werke Maximilians I.
(Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 27,
152-55.) [2386
Epitre à la maison de Bourgogne
sur la Croisade Turque projetee par
Philippe le Bon 1464; publ. p. G.
Doutrepont. (Anal. p. s. à V’hist.
eccl. de la Belg. 32, 144-95.) [2887
Kaser, K., Dt. G. im Ausgange
d. Mittelalters, 1433-1519 (s.'05, 2950).
IX. (Lfg. 165 v. Nr. 2158.) Bd. II,
1-80. 1 M. [2888
Rez. v. Bd. I (bearb. v. V. v. Kraus):
Mitt. a. d. hist. Lit. 33, 421-23 Hnr. Werner;
Lit. Zbl. '06, Nr. 10; Forschgn. z. G. Bayerns
14, 160f. Leidiuger, Forschgn. z. brandb. u.
pr. G. 19, 310-12 Priebatsch.
Heveker, K., Schlacht b. Tannen-
berg. (Diss) Berl., Nauck. 67 S.
1 M. 20. [2889
Ranke, L. v., Kaiser Maximilian I. (Tl.
v. Nr. 256.) "2590
Fris. V., Jean van Coppenhole. (Bullet.
d. Maatsch. van geschied- en oudheidkunde
te Gent 14, 93-114.) [2591
Onestinghel, G., La guerra tra
Sigismondo conte del Tirolo e la
Repubblica di Venezia 1487. (Tri-
dentinum VIII) [2892
|
Bibliographie Nr. 2879 — 2930.
Schulte, A., Kaiser Maximilian 1.
als Kandidat f. d. päpstl. Stuhl 1511.
Lpz ‚Duncker EH 86S. 2M.20. [2893
Rez.: Lit. Zbl.’06, Nr.24; Rev. erit Ou, Nr.21
Reuss; Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 12, 234 f.
Kolde; Hist. Vierteljschr. 9, 444 G. S.
Legers, P., Kardinal Matthäus
Lang. Staatsmann im Dienste Kaiser
Maximilians I. Bonner Diss. 32 3.| 28933
Cleric, 0., Kampf zwisch. d. Eid-
genossen u. König Franz I. v. Frankr.
um Mailand 1515, Schlacht b. Marig-
nano. (Schweiz. Monatsschr. f. Offi-
ziere 1905.) [2894
Vincent, Switzerland at the beginning of
the 16. century, s. UD, 2959. Rez.: Hist. Zt.
96, 498 Fueter. (2395
J.,
Zimmermann, Peter Falk.
(Freib. Diss.) Freib. (Schweiz), Univ.-
buchhdlg. 1905. 152 S. [2896
Meyer, Chr., Agnes Bernauer im
Lichte d. neuest. geschichtl. Forschg.
(Westermanns Monatshfte. 98, 818-
24.) — Ders., Agn. Bernauer. (Quel-
len u. Forschgn. z. dt. insbes. hohenz.
G. 3, 397-406.) [2897
Meyer, Chr., Augsburg. Bürgermeister
Ulrich Schwarz. (Teil v. Nr. 2257.) [28:8
Croon, @., St. Hubertus-Rittergesellschaft
d. Grafen v. Suyn. (Ann. d. Ver. f. nass.
Altertkde. 35, 250-89.) [2899
Ebeling, H. J. M., Het oproer in Den Bosch
na den dood van Karel den Stoute. (Geschied-
kund. Bladen "up, 11, 58-69.) [2900
Jaeger, J., Konrad v. Diepholz, Bisch. v.
Osnabrück 1455-1452. (Allg. dt. Biogr. 51,
334-36.) (et
Voretzsch, M., Der sächs. Prinzen-
raub in Altenburg. Altenb., Bonde.
55 S. 80 Pf. [2902
Meyer, Sophie, Streit d. Hoch-
meisters Hnr. v. Richtenberg m.
Dietr. v. Cuba, Bisch. v. Samland, 1474.
(Altpreuß.Monatsschr. 43, 29-84.) [2903
Sommerfeldt, G., 2 Schismatrak-
tate Heinrichs v. Langenstein: Send-
schreiben an König Wenzel v. 1381
u. Schreiben an Bisch. Friedrich v.
Brixen um 1384. (Mitt. d. Inst. f. öst.
G.forschg. Ergänzgsbd. 7, 486-69.) —
Ders., Das Vorwort zu Joh. Falken-
bergs Schrift „De monarchia mundi“
u. seine Erwiderg. in e. Klageverfahren
v.J.1406. (Hist.Jahrb. 27, 606-17.)[2904
Bliemetzrieder, F., Abt Ludolfs
v. Sagan Traktat „Soliloquium scis-
matis" (s. "Op, 2968). Schluß. (Stud.
etc. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden 26,
434-92.) [2905
Vom Interregnum bis zur Reformation.
Werner, H., Die sogen. Reforma-
tion d. Kaisers Sigmund u. verwandte
Reformschrr.
Vgl. Nr. 1136.
a: J., Opera omnia (e Nr. 1137).
: Super IV sententiarum. III-IV.
Bi W.Flajshans u. M. Komínková.
S. 373-766. 10 M. [2907
Kybal, V., M. Matěj z Janova.
Jeho život, spisy a učeni (Mag. Matth.
v. Janow, sein Leben, seine Schrr. u.
Lehre). Prag 1905. xxj, 330 S. [2908
Jansen, Bonifaz IX.. 1359-1404, u. seine
Beziehen. zu Dtid., s. "Ob, 2972. Rez.: Roin.
Quartalschr. 19, II, 157f. Eubel:. Lauucher
Stimmen 68, 111; Rev. des questions hist. 79,
233 f. Jordan; Allg. Lit bl. ’05, Nr. 13 Baum-
garten; Theol. Revue ’05, Nr. 7 Göller; Hist.
Jahrb. 27, 386-89 Huyskens. [2909
König, Erich, Kardinal Giordano
Orsini (F 1438). Lebensbild a. d. Zeit
d. groß. Konzilien u. d. Humanismus.
(V, 1 v. Nr. 2505.) Freib., Herder.
xı), 123 S. 3 M. [2910
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 27 Paulus.
Coppens, R., L'élaboration de la théorie
conciliaire, son application aux conciles de
Pise, de Constance et de Bäle (Annuaire de
Univ. Cath. de Louvain O6, 411-13.) —
A. Bruynseels, La doctrine de Jean Gerson
sur le pouvoir de l’Eglise. (Ebd. 413-16.) [2911
c) Innere Verhältnisse.
a) Verfassungsgeschichte; Wirtschafts- u
Sozialgeschichte; Rechtsgeschichte;
Kriegswesen.
Kisky, W., Die Domkapitel d.
eier Kurfürsten nach ihr. persönl.
usammensetzg. im 14. u. 15. Jh.
Gekrönte Preisschr. (Hft.3 v. Nr. 2533.)
Weimar, Böhlau. x, 197 S. (5 M. 40.
Subskr.-Pr.: 4 M. 40.) (38 S.: Bonner
Diss.) [2912
Samanek, Verfassungsrechtl. Stellg. Genuas,
1311-1313, 8. Nr. 2562. (2913
Connert, H., Die Stuhlverfassg. im Szekler-
laude u. auf d Königsboden bis z. Ende d.
15. Jh. Ein Vergleich. (Aus: Festschr. f.
C. Albrich.) Hermannstadt, Krafit. 52 S.
85 Pf. — Geo. Müller, Entstehg. d. Stühle,
d Königs- u. d Stuhlsrichteramtes in d.
Hermannstädter Provinz oder d. nogen. sieben
Stühlen. (Korr.-Bl. d. Ver. f. siebonb. Ldkde.
29, 49-63 ) [2014
'Jecklin, F. u. J. C. Munoth, Auf-
zeichngn. üb. Verwaltg. d. VIII Gerichte
a. d. Zeit d. Grafen v. Montfort.
(Jahresber. d. Hist.-antiquar. Ges.
Graubünd. 35, 1-94.) [2915
Riezler, S., Nachtselden u. Jäger-
BE in Bayern. Im Anh.: Jägerbücher
Herzogs Ludw. im Bart v. Bayern-
Ingolst., 1418-1434. (Aus: „Abhdlgn.
(Dt. G.bll. 7, 231-54.) | 3 M.
[2906 `
-109
d Bayer. Akad. Hist. Kl. XXI, 3.*)
Münch., Franz. 1905. S. 537-631.
[2916
Rez : Vierteliechr. f. Sozial- u. Wirtsch.-
G. 4. 382 Rietschel.
Küch, F., Die ältest. Salbücher d.
Amtes Marburg. (Zt. d. Ver. f. hess. G.
N. F. 29, 145-258; 296.) [2917
Vom Erbkämmeramte im Hrzgt. Stettin.
(Monatsbll.d. Ges. f. pomm. G a, 161-64.) [2918
Luschin v. Ebengreuth, A., Pro-
tokoll d. Stadt Stein in Krain a. d.
Jahren 1502/03. Hrsg. a. d. Nachlaß
v. W. Levec u. m. Einleitg. u. An-
merkgn versehen. (Mitt. d. Museal-
Ver. f. Krain 18, 38-69.) [2919
Stadtbücher, Die Zürcher, d. 14.
u. 15. Jh. (s. °03, 1128). Bd. IlI. xv,
840 S. 12 M. [2920
Kohl, Das älteste Oldenburg. Stadt-
buch. (Jahrb. f. d. G. d. Hrzgts.
Oldenb. 14, 120-24.) [2921
Ratsrechnungen, Die ältest. Gör-
litzer, bis 1419; hrsg. v. R. Jecht.
Hft. 1: 1375 (1337) bis 1391. (= Nr.
2127.) Görl., Tzschaschel. x, 184 S.
3 M. 60. [2922
Techen, Die Bürgersprachen d. St. Wisinur
s. Nr. 2130. [2923
Vincent, J. M., Municipal problems
in mediaeval Switzerland. (Johns
Hopkins University Studies XXIII,
11/12 ) Baltimore, Johns Hopkins Press,
1905. 44 S. 50 cents. [2924
Meyer, Chr., Mitte!alterl. Stadthaushalt
Auysburgs. (Teil v. Nr. 2257.) [2025
Zaretzky, 0., Der erste Kölner
Zensurprozeß. Beitr. z. Kölner G. (u.
Inkunabelkde.). Mit e. Nachbildg. d.
Dialogus super libertate ecclesiast.
1477. (Verötfentlichgn.d.Stadtbiblioth.
in Köln. Beihft. 6.) Köln, Du Mont-
Schauberg. 124 S. 5 M. - [2926
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. '06, Nr. 23 Zedler; Zbl.
f. Bibliothw. 23, 260f. Voullieme; Lit. Zbl.
ue, Nr. 26 Adf. Schmidt.
Langer, 0., Schuldentilgung in Zwickau
1462. (Mitt. d. Altert.-Ver. f. Zwickau 8.
1-21.) [2927
Merz, W., Aargauische Güter- u.
Zinsrötel. (Basler Zt. LG 5, 361-
412.) [2928
Ehrenburg, K., Das älteste Lehen-
buch d. Stephansklosters zu Würz-
burg, 1326. (Arch. d. Hist. Ver. v.
Unterfrank. u. Aschaffenb. 47, 125
-63.) [2929
Meyer, Chr., Aus e. markgräfl.
Haushaltungsbuch d. 15. Jh. (Quellen
"110
u. Forschgn. z. dt. insbes. hohenzoll.
G. 3, 152-234.) [2430
a) Beilager d. Markgrafen Albrecht Achilles
m. Anna v. Sachs., 1458. b) Leichenbegängn.
Kurt Friedrichs I., 1440. c) Desgl. Markgraf
Johanns d. Alchymisten, 1464. d) Desgl. Kurt,
Friedrichs II., 1471. e) Turnier zu Ansbach,
1455. f) Bamberger Turnierordnung, 1485.
g-i) Vgl. Nr. Zon, 2915; 2951.
ick, F., Beitrr. z. Wirtsch.-G. d.
Stadt Prag im Mittelalter. I: Das
Prager Ungeld im 14. Jh. II: Das
Güsterecht. (Mitt. d Ver. f. G. d. Dt.
in Böhm. 44, 277-321; 421-65.) [2931
Worms, Schwazer Bergbau im 15. Jh., 8.
"ma, 1101. Rez.: Zt. f. Volkswirtsch. 14, 199-
201 Twardowski; Zt. d. Ferdinandeums 49,
482-5 Hammer. [2932
Isser, M. v., Schwazer Bergwerks-
eschichte. (Berg- u. hüttenmänn.
ahrb. Wien. LII u. LIII) [2932 a
Rez.: Zt. d. Ferdinandeums 49, 455f. Hammer,
Winter, Z., Dějiny řemesel a
obchodu v Čechách v XIV. a XV.
stoleti. (G.d. Handwerke u. d. Handels
in Böhmen im 14. u. 15. Jh.) Prag,
Akad. 976 S. [2933
Keutgen, F., Hans. Handelsgesell-
schaften, vornehml. d. 14. Jh. (Vier-
teljschr. f. Sozial- u. Wirtsch.-G. 4,
278-324.) 2934
Daenell, E., Die Blütezeit d. dt.
Hanse. Hans. G. v. d. 2. Hälfte d.
14. bis z. letzt. Viertel d. 15. Jh.
Gekrönte Preisschrift. Berl., Reimer.
xvıj, 474; xv, 561 S. 20 M. [2935
Bd. I: Von d. Erwerbg. d. grob Auslands-
privilegien bis z. erst. allgem. Statut c. 1356
bis 1418. Bd. II, t: Die Hanse im Kampf um
d Handelshersschaft auf d nördl. Muerten
1418 bis 1474. Bd. II, 2: Die Hanse, ihre
Organisation, Schiffahrtspolitik u. Handels-
system, ihre Stellung in Did.
Rondorf, J., Die westfül. Städte
in ihr. Verhältn. z. Hanse bis z. Be-
ginn d. 16. Jh. Münster. Diss. 1905.
87 S. |2936
Arndt, Geo., Beziehgn. Halber-
stadts zur Hanse. (Hans. G.bll. "og,
1, 125-37.) [2937
Hoffmann, M.. Das Kurfürstent. Rrandenb.
u. d. Huuse. (Mitt. d. Ver. f. G. Berlins ’06,
Nr. 1. [2938
)
Kiesselbach, Th., Ursprung d.
rôles d'Oléron u. d. Seerechts v.
Damme. (Hans. G.bll. ’06, 1, 1-60.)
— 0. Meltzing, Tommaso Portinari
u. sein Konflikt m. d. Hanse. (Ebd.
101-23.) [2939
Pelsmaeker, P. de, Le courtage
à Ypres aux 13. et 14. siècles. (Bull.
de la Comm. R. d’hist. de l'Acad.
de Belg. 74, 439-84.) [2940
Bibliographie Nr. 2930—2980
Sommerfeldt, @&., Ländliches Zins-
wesen in Schlesien, 1381. (Arch. f.
Kultur-G. 4, 81-83.) [2941
Klassert, Entehrg. Mariä durch d. Juden;
antisem. Dichtg. Thom.Murnerss. Nr.1221. [2943
Rothschild, L., Judengemeinden zu Mainz,
Speyer u. Worms, 1349-1438, s. "Uu, 1114.
Rez.: Hist. Jahrb. 27, 157 Huyskens. [2943
Prümers, R., Hostiendiebstahl [durch d.
Judenj zu Posen, 1399. (Zt. d. Hist. Ges.
Posen 20, 293-317.) (2944
Meyer, Chr., Gerichtsordnungen d. Nürn-
berger Laudgerichts 1447 u. 1459. (Teil v.
Nr. 2930.) [2945
Thudichum, F., Stadtrechte v.
Tübingen, 1388 u. 1493. Anh. 1: Die
Rechtssprache als Hilfe z. Ausmittelg.
d. alt. Grenzen d. dt. Stämme.
2: Die ehemal. dt. Reichsarchive.
= [, 1 v. Nr. 2535.) Tübing., Laupp.
1905. vi, 79S. (Subskr.-Pr. 1 M. 60.
Einzelpr. 2 M. 20.) [?946
Verriest, L., La preuve du servage
dans le droit coutumier de Tournai:
Documents inéd., 1170-1412. «Bull.
de la Comm. R. d’hist. de l’Ac. de
Belg. 74, 521-42.) Pet
Branger, E., Rechts-G. d. freien
Walser in d. Ostschweiz. (Abhdlgn.
z. schweiz. Recht. XI.) Bern, Stämpfli
& Co. 1905. 177 S. 3 M. 20. (Bern.
Diss.) [2948
Maurer, H., Erbschuftsprozeß v. J. 1304.
(Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 21, 199-211.) [2949
Kohl, Prozeß d. olldenburg. Bürgermeisters
Alf Langwarden. (Jahrb. f. d. G. d. Hrzgts.
Oldenb. 14, 135 f.) [2950
Meyer, Chr., Feld- u. Kriegsordngn. d.
15. Jh. (Teil v. Nr. 2.30.) [2951
Häne, J., Das erste sicher nachweisbare Vor-
kommen d. Langspießes in d. Schweiz. (Anz.
f. schweiz. Altertkde. N. F. 7, 231-37.) (2952
B) Religion und Kirche.
Pahncke, M., Untersuchgn. zu d.
dt. Predigten Meister Eckharts. Diss.
Halle. 1905. 67 S. — F. v. d. Leyen,
Üb. einige bisher unbekannte latein.
Fassungen v. Predigten d. Meisters
Eckhart. (Zt. f. dt. Philol. 38, 117-97;
334-58.) [2953
Podlaha, A., 2 Legenden üb. d.
Leben d. Laienbruders Friedrich v.
Regensburg. (Podlaha, Editiones arch.
et biblioth. S. F. Metropolit. Capit.
Pragensis. III.) Prag, Metropolitan-
kapitel. 1905. 24 S. 1 K. [2954
Weishäupl, H., Die Predigthandschrift e.
Braunauer Geistlichen im 15. Jh. (Arch. f. 4.
d Diöz. Linz 2, 371-80.) [2955
Vom Interregnum bis zur Reformation.
Stagel, E., Das Leben d. Schwestern
zu Töss, samt d Vorrede v. Johs.
Meier u. d. Leben d. Prinzessin
Elisab. v. Ungarn. Hrsg. v. F. Vetter.
(Dt. Texte d. Mittelalters. VL) Berl.,
Weidmann. xxvj, 133 S.; 2 Taf.
5M. [2956
Rez.: Lit. Zbl. uge, Nr. 19 Wüst.
Reifferscheid, A., Geistliches u.
Weltliches in mittelniederdt. Sprache
nach d. Emder Handschr. Nr. (139) 64
(s. '03, 1158). Schluß. (Jahrb. d. Ges.
f. bild. Kunst etc. zu Emden 15, 187
-211; 502-4.) — C. Borchling, Zur
G. d. Emder Josep-Handschrift. (Ebd.
520-25.) [2957
Suppliques de Clément VI. (1342
-1352). Textes et analyses publ. p.
U. Berlière. (= Nr. 2120.) Rome,
Inst. Hist. Belge. xxxvırj, 952 $.
15 fr. [2958
Acta Salzburgo - Aquilejensia.
Quellen z. G. d. ehemal. Kirchen-
provinzen Salzburg u. Aquileja. Bd. I:
Die Urkk. üb. d. Beziehgn. d. päpstl.
Kurie z. Provinz u. Diöz. Salzb. (mit
Gurk, Chiemsee, Seckau u. Lavant)
in d. Avignonischen Zeit, 1316-1378.
Gesamm. u. hrsg. v. A. Lang (s. '04,
1003). Abtlg. 2: 1352-1378. S. 369-
840. 12 M. [2959
Rez. v. Abt. 1: Theol. Lit.-Ztg. ’05, Nr. 14
Haller.
Kaiser, H., Eine päpstl. Steuer f. d. Bis-
tum Straßb., 1371. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F.,
21, 8-29.) [2960
Dubrulle, H., Bullaire de la
province de Reims sous le pontificat
de Pie I. (Thèse.) Lille, Girard.
1905. x, 259 S. [2961
Rez.: Ann. de VEst et du Nord 2, 102f.
de Saint-Léger.
Kainz, St., Die Consuetudines
Schyrenses (s. ’05, 3002). Schluß.
(Stud. u. Mitt. a. d. Bened.- u. Cist.-
Urden 26, 595-626.) [2962
Schmitz-Kallenberg, L., Eine Prunk-
supplik d. Kurfürsten Albrecht Achilles.
(Hohenzoll.-Jahrb. 9, 207-9; Taf.) [2963
Röhricht, R., Die Jerusalemfahrt d. Ka-
nonikus Ulr. Brunner voin Haugstift in Würz-
burg 1470. (Zt. d. Dt. Palästina Ver 29,
1-50.) [2964
Grünenwald, Urkk. z. G. d. Klosters
Frankenthal. (Monatsschr. d. Frankenth.
Altert.-Ver. ’06, Nr. 12.) [2965
Vigener, Fr., Synodalstatuten d.
Erzbischofs Gerlach v. Mainz, 1355
u. 1356. (Beitrr. z. hess. Kirch.-G.
2, 285-332.) [2966
"III
Fabricius, W., Registrum visita-
tionis sinodi sancte illustr. et venerab.
dom. Johannis’ de Fynstinga, archi-
diaconi s. eccl. Treverensis tituli
sancti Castoris in Cardono, 1475.
(Trier. Arch. 9, 1-35.) [2967
Baethcke, Die Roteln v. Admont.
(Mitt. d. Vereinigung f. gothaische
G. ete. ’05, 1-42; 94-108.) [2968
Heinemann, 0., Die Himmel-
städter Klosterordng. v. 1513. (Arch.
f. Bet OG 3, 191-98.) 2969
Clemen, 0., Der Livländer Ablaß.
in Zwickau 1505. (Ebd. 172f.) Ak-
tenstücke. [2970
Luschin v. Ebengreuth, Dt. Priester in
d. Diözese Padua, (Mitt. d. Inst. f, öst. G.-
forschg. 27, 147-52.) [271
Hohenlohe, Prinz K., Das Wiener Pro-
vinzialkonzil 1267. (Die Kultur’05,441-61.) [2972
Lang, A., Joh. v. Leibnitz, Propst v. Maria
Saal u. Pfarrer e St. Peter im Katschtale.
(Carinthia I, Jg. 96, 1-5.) [2978
Pauls, E., Entsühnung (Reconciliatio) d.
Kirche, d. Kirchhofs u. d. Klosters d. Abtei
Steinfeld; Weihe v. 6 Altären in d. Kloster-
kirche u. Ablaßerteilg., 2.-6. Juli 1484. (Zt.
d Aach. G.-Ver. 27, 257-59.) (297 1
y) Bildung, Literatur und Kunst;
Volksleben.
Galle, R., Konr. Bitschins Pä-
dagogik. Das 4. Buch d. enzyklopä-
disch. Werkes: „De vita conjugali‘“.
Nach d. lat. Hs. z. erstenmal hrsg.,
m. dt. Übers., hist.-lit. Einleitg., sowie
m. Erklärgn. etc. versehen. Gotha,
Thienemann. 1905. Lx,216 S. 6 M. [2975
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. "oe, Nr. 6 Knoke;
Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 5, 32-34 Lentz;
Dt. Lit.-Ztg. oe, Nr. 15 O. Willmann.
Clemen, O., Aus d. Anfängen d. Universität
Wittenberg. (N. Jahrbb. f. d. klass. Altert. cte.
18, 132-35.) — G. Bauch, In Erfurt als Artisten
promov. Schlesier, 1450-1521. (Zt. d. Ver. f.
G. Schlesiens 40, 325-32.) "2976
[2977
Keller, L., Der dt. Humanismus im Kampf
umd. Weltanschauung. (Monatshfte.d.Comen.-
Ges. 15, 41-43. [2978
Knepper, J., Kleine Funde zum elsase.
Humanismus. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 21,
40-49.) l [2979
Bauch, G., Beitrr. z. Lit.-G. d.
schles. Humanismus (s. Nr. 1213).
VII. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 40.
140-84.) [2980
Dr. Nik. Merboth, Dr. Nik. Tauchau u.
Dr. Bernh. Mikisch a. Neiße.
M2
Roth, Fr., Sigism Gossenbrot. (Allg. dt.
Biogr. 49, 475-77.) — P. Kalkoff, Humanist
Wilh. Raimund de Vich als Kardinal. (Arch.
f. Kultur-G. 4, 224f.) Vgl. '05, 3031 [2081
Allen, P. S., The letters of Rud.
Agricola. (Engl. hist. rev. 21, 302
-19.) . [2982
Clemen, 0., Zu Erasmus Stella. (Mitt. d.
Altert.-Ver. Zwickau 8, 177-84.) [2953
Reicke, E., Der Bamberger Kano-
nikus Lor. Beheim, Pirckheimers
Freund. (Forschgn. z. G. Bayerns
14, 1-40.) [2984
Borchling, C., Liter. u. geistiges
Leben im Kloster Ebstorf am Aus-
gange d. Mittelalters. (Zt. d. Hist.
Ver. f. Niedersachs. '05, 361-420.)|2985
Michael, G. d. dt. Volkes. IV: Dt. Dichtg.
u. Musik währ. d. 13. Jh. s. Nr. 2834. [2956
Heinrich v. Freiberg. Mit Ein-
leitgn. üb. Stil, Sprache, Metrik,
Quellen u. d. Persönlichkeit d. Dich-
ters bearb. v. A. Bernt. Halle, Nie-
meyer. 208; 272 S. 12 M. [2987
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ou, Nr.25 Frdr. Wilhelm;
Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 44, Lit.
Beil, 71-79 Hruschka.
Heinrichs v. Neustadt „Apollonius
v. Tyrland‘“ nach d. Gothaer Hs.,
„Gottes Zukunft“ u. „Visio Philiberti“
nach d Heidelberg. Hs. hrsg. v. S.
Singer. Mit 3 Taf. in Lichtdr. (Dt.
Texte d. Mittelalters. VIL) Berl.,
Weidmann. xuj, 534 S. 15 M. [2988
Johann v. Würzburg, Wilhelm
v. Österr.; a. d. Gothaer Hs. hrsg. v.
E. Regel. (Dt. Texte d. Mittelalters.
UI.) Ebd. xx1j,324S.; 2 Taf. 10 M. [2989
Baas, K., Notiz über Hur. Louffonbergs
Gesundheitsregiment, 1429. (Alemannia N. F.
6, 235-37.) [2990
Hartmann, A., Hans Hesselloher. (Allg.
dt. Biogr. 50, 276-75.) — E. Herr, Fine Urk.
d. Konr. Dangkrotzheim. (Jahrb. f. G. etc.
Els.-Lothr. 21, 256-64.) [2991
Haemmerle, A., Der Pappenheimer
Altar im Dom zu Eichstätt. Beitr.
z. G. d. dt. Plastik im 15. Jh. Mit
16 Ill. u. 6 Taf. (Progr.) Eichst.,
Brönner. 1 M. 60. [2992;3
Cuny, @., Meister Mich. Enkiuger. (Mitt.
d Westprenß. G.-Ver. 5, 19-24.) [2924
Voll, K., Die alt-niederländ. Malerei
von J. van Eyck bis Memling. Ent-
wicklungsgeschichtl. Versuch. Lpz.,
Poeschel. 328 S.; 57 Taf. 13 M. [2995
Wustmann, R., Albr. Dürer. Mit
Titelbild u. 32 Abbildgn. im Text.
Aus Natur u. Geisteswelt. 97.) Lpz.,
eubner. 100 S. 1 M. [2996
|
Bibliographie Nr. 2981—3032.
Weisbach, W., Der junge Dürer.
Lpz., Hiersemann. 4°. vu, 108 S. m.
31 Abbildgn. u. 1 Taf. 16 M. [2997
Rez.: Dt. Lit-Ztg. '06, Nr. 30 Semrau;
Rep. f. Kunstwiss. 29, 369-79 (auch v. Nr.
3000) Justi; Kunstgeschichtl. Anz. '06, 79-53
Dornhoffer.
Wwolffllin, Die Kunst Dürers, s. Nr. 1232.
Rez.: Rep. f. Kunstw iss. 29, 155-93 v. Seidlitz;
Lit. Zbl. "On, Nr. 25: Kunstg. Anz. ‘06, 73 ff.
Schmid. [2308
Bruck, R., Skizzenbuch Dürers in d. Kgl.
Biblioth. zu Dresd., 8. ‘05, 804%. Rez.: Kunst-
geschichtl. Anz. '06, 17-32 Weixlgärtner. [2999
Heidrich, E., G. d. Dürerschen
Marienbildes. Mit26 Abbildgn. (Kunst-
geschichtl. Monographien. UI.) Lpz.,
Hiersemann. xjv, 209 S. 11 M.
Ders., Zur Chronol. d. Dürerschen
Marienlebens. Ren f. Kunstw. 29,
227-41.) [3000
Janitsch, J., Bildu. Sebast. Brants v. Dürer
im Kgl. Kupferstichkabiuett zu Berlin. (Jahrb.
d. Kgl. Preuß. Kunstsammilgn. 27, 75-78.) (3001
Gümbel, A., Ansbacher Malerlisten d. 15.
u. 16. Jh. (Rep. f. Kunstw. 29, 136-54.) [3003
Glück. G., Kinderbildnisse a. d. Sammig.
Margaretens v. Ostert Mit 2 Taf. u. 2 Text-
abbildgn (Jahrb. d. Kunstbist. Sammlgn. d.
Allerh. Kaiserhauses 25, 227-37.) (5003
Fäh, A., Kolor. Frühdrucke a. d.
Stiftsbiblioth. in St. Gallen. Straßb,
Heitz. 4°. 13 S.; 43 Taf. 80 M. —
M. Lehrs, Üb. einige Holzschnitte
d. 15. Jh. in d. Stadtbibl. zu Zürich.
Ebd. 4°. 13 S.; 11 Taf. 30 M. [3004
(Einblattdrucke d 15. Jh., hrsg. v. P. Heitz.)
Masner, K., Schmuckfund a. d. Mittelalter.
(Schlesiens Vorzeit N. F. 3, 72-83; Taf.) [2005
Sprenger, J. u. H. Institoris,
Malleus Maleficarum. Der Hexen-
hammer. Zum 1. Male ins Deutsche
übertrag.u.eingel.v.J.W.R.Schmildt.
3 Tle. Lpz., Barsdorf. eu, 216;
273; 247 S. 20 M. [3006
Knappert, L., Uit het Leidsche
volkleven in d. aanvang d. 16. eeuw.
(Handelingen etc. v. de Maatsch. d.
Nederl. Letterkde. te Leiden ‘04/5,
Meded., 3-28.) [3007
Zingerle, 0. v., Einrichtg.d.Wohn-
räume tirolischer Herrenhäuser im
15. Jh. (Zt. d. Ferdinandeums 49,
265-300.) [3008
Richter, O., Landesfürstl. Geburts-, Ver-
mahlungs- u. Todesanzeigen im 15. Jh.
(Dresdner Gell "on Nr. 2.) [3009
Büchi, A., Schi.Bwesen u. Schützenfeste
in Freiburg bis z. Mitte d. 15. Jh. (Freiburg.
Gil 12, 152-70.) — B. Hofmann, Altestes
Zwickauer Armbrustschießen, 1459. (Mitt. d.
Altert.-Ver. Zwickau 8, 40-5..) [3010
Schrader. Th., Der „schwarze Tod“ in
Hamburg. (Mitt. d Ver. f. hamb. G. Jg 25,
76-92.) [3011
Reformationszeit.
5. Zeit der Reformation,
Gegenreformation und des
30Ojüähr. Krieges, 1517-1648.
a) Reformationszeit, 1517-1555.
Archiv f. Reform.-G. Texte u. Un-
tersuchgn. (s. Nr. 1244). Nr. 9 u. 10
(Jg. II, 1-2). 208 S. (8M.80. Subskr.-
Pr.: 5 M. 55.) — Ergänzgsbd. I s.
Nr. 3028. [3012
Clemen, ©. Bibliographica z.
Ref.-G. (Zbl. È Biblw. 23. 25-29;
117-24; 242-46.) [3013
a) Verscholleuer Druck v. Matthes Maler
in Erfurt. »®) Zur Datierg. einig. Drucke v.
1521. ei Brief Pet. Braubachs an Paul Eber
10. März 1541. d) Andr. Epitimius = Hartm.
Beyur. e) Einblattdruck e Ad. Petri in Basel.
f) Typogr interess. Veröffentlichg. Christ.
Hegendorfers.
Berbig, G., Urkundliches z. Ref.-G.
(Theol. Stud. u. Krit '06, 436-54.) [3014
a) 5 Jonaabriefe. b) 4 kurfürsti. Schreiben,
Verehrgn. an Luthor u. Le Fintreien f. o.
armen Priester betr. c) Das kurfürstl. Dokret,
betr. d. Überweisung d. Klosterverwaltung zu
Brehna an Luthers Schwager Hans v. Bora.
d) Eine Briefeinlage, Luthers Begräbnis betr.
ei Kurfürstl. Hochzeitsgeschenk an Melauch-
thons Tochter 1536. f) Spalatiniana.
Luther’s Dichtungen, ausgew. v.
W. Vesper. (Statuen dt. Kultur. IV.)
Münch. Beck. 1905.1038.1M.8o. [3015
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 14 Bossert.
Kawerau, Neue Forschgn üb. Luthers
Lieder. (Dt.-ev. BI. 31, 314-35.) — Spitta,
pEine feste Burg ist unser Gott“, 8. Nr. 1251.
ez.: Gött. vel Anz. '06, 257-98 Drews; Theol.
Lit.-Ztg. '06, Nr. 12 Achelis. [3016
Luthers sermo de poenitentia 1518;
hrsg. v. Ernst Frdr. Fischer
(Quellenschrr. z. G. d. Protest., hrsg.
v. Kunze u. Stange. IV.) Lpz., Deichert.
37 S. $0 Pf. [3017
Kaufmann, 0., Bockspiel M.Luthers
u. Luthers Clagred. Krit. u. liter.-hist.
Studie. Diss. Berl, 1905. 538. [3018
Kalkoff, P., Röm. Urteile üb. Luther
u. Erasmus im J. 1521 nach Jak. Ziegler.
(Arch. f. Ref.-G. 3, 65-83.) [3019
Loesche, G., Brief v. Mathesius an Came-
rarius. (Zt. f. Kirch.-G. 96, 403f.) — Ders,
Desgl. v. Math. an Melanchthon. (Ebd. 27,
nif) [3020
Corpus reformatorum (s. Nr. 1255).
Vol. 89, Lfg. 1 u. 2: H. Zwinglis
sämtl. Werke, hrsg. v. E. Egli u.
G. Finsler. (Bd. Il, 1-160.) à 3 M.
Subskr.-Pr. à 2 M. 40. [3021
Rez. v. Bd. 88 (Zwinglis Werke, Bd. I):
Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 16 A. Baur.
Oorthuys, G., Het Anthropologie
van Zwingli. (Theol. Diss.) Leiden,
Brill. 1905. xj, 212 S. [3022
eeng
*113
Besser, @., Noch nicht veräffentl. Brief
Calvins. (Zt. f. Kirch.-G. 36, 405-7.) (An d.
Rat d. Stadt Frankf. a. M.) [5023
Bullingers Gegensatz d. ev. u. d.
röm. Lehre. Nach d. Heidelberg.
Druck v. J. 1571 neu hrsg. v. C. e
Kügelgen. (Zeitgemäße Traktate a.
d. Ref.-Zeit. VIL) Gött., Vandenhoeck
& R. xx, 26 S. 1 M. 40. [3024
Flugschriften a. d. ersten Jahren
d. Reformation. Hrsg. v. O. Clemen.
I, 1 u. 2. Halle, Haupt. S. 1-94.
(Subkr.-Pr. à Bd. 9 M.; Einzelpr.
pro Hft. 1 M.) [3025
Iuh. v. H. 1, hrsg. v. O. Clemen: a) Send-
brief v. e. jung. Stndeuten zu Wittenb. an
seine Eltern im Schwabenland von wegen d.
Luther Lehr zugeschrieben (1523). b) Dia-
logus oder Gespräch zw. e. Vater u. Sohn d.
Lehre Luthers u. sonst anderer Sachen d.
christl. Glaubens belangenil (1523). — Inh. e
H 2: Vorhör u. Akta vor d Bischof e Meißen
geg. d. Bischof zu d. Lochau (1522) u. Handlg.
d. Bischofs v. Merseburg mit d. zwei Pfarrern
v. Schönbach u. Buch, geschehen am Dieustag
nach Bartholomäi (1523) hrag. v. H. Barge.
Krackowizer, F., Die Sammel-
bände a. d Bet Zeit im Landes-Arch.
zu Linz. Linz 1904. [3026
Rez.: Mitt. d. Österr. Ver. f. Bibliothw,
10, 80-85 Röttinger.
Reu, J. M., Quellen z. G. d. Kirch)
Unterrichts in d. ev. Kirche Dtlds.
zwisch. 1530 u. 1600 (s. up, 1212).
II: Qn. z. G. d. bibl. Unterrichts. Mit
e. Anzahl Reproduktionen alter Holz-
schnitte. cxxjv, 804 S. 16 M. [3027
Rez.: Theol. Lit.-Ztg. '06, Nr. 11 Knoke.
Beiträge z. G. d. Mystik in d.
Ref.-Zeit; v. A. Hegler. Aus d.
Nachl. hrsg. u. m. biogr. Einleitg.
versch, v. W. Köhler. (Ergänzgsbd. I
v. Nr. 3012.) Berl., Schwetschke & S.
Lei, 220 S. (Subskr.-Pr. 8 M.
Einzelpr. 10 M.) [3028
Drews, P., Bericht d. Mykonius
üb. d. Visitation d. Amtes Tenneberg,
März 1526. (Arch. f. Ref.-G. 3, 1-17.)
— 0. Clemen, Beitrr. z. sächs. Ref.-
G. (Ebd. 172-90.) — Ders., Bugen-
hagensche Trauformulare. (Ebd. 84
-88.) 3029
Schornbaum, Zur 2. brandenb.
Kirchenvisit., 1536. (Jahresber.d. Hist.
Ver. Mittelfranken 53, 1-22.) eg
Seraphim, A., Pasquill auf Andr.
Osiander. (Altpreuß. Monatsschr. 43,
100-115.) [3031
Kalkoff, P., Wimpfelings kirchl. Unter-
werfung. (Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 21,
262-683.) [3033
Histor. Vierteljahrschrift, 1906. 4. Bibliographie. 9
*114
Bourrilly, Fragments do la première Og-
doade de Guillaume du Bellay s. Nr. 2881. [3033
Preu, G., Augsburg. Chronik s. Nr. 2090.
Rez.: Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 12, 237f.
Kolde. [3034
Ree z. schweizer. Ref OG. hrsg.
v. Zwingliverein in Zürich unt. Leitg.
v. E. Egli. UI: Chronik d. Laur.
Boßhart; hrsg. v. K. Hauser. Basel,
Geering. 431 S. 8 M. [3035
Rez.: Zwingliana ’06, Nr. 1, 75-77 Egli;
Dt. Lit.-Ztg. wu, Nr. 35 Nabholz. — G. Tobler,
Zu Boßharts Chronik. Von einer sect zu Bern
vor vil jaren. (Zwing.iana '06, Nr. 2, 110-12.)
Variloquus, Erphurdianus antiquitatum,
incerti auctoris, nebst Anh. hist. Notizen üb.
d. Bauernkrieg 1525, bearb. v. Thiele s.
Nr. 2579. [3036
Doblinger, M., Aufzeichngn. Wolfs
v. Stubenberg üb. d. Niederlage b.
Essegg 1537. (Steir. Zt. f. G. 3, 188
-92.) [3037
Creutznacher, E., Diarium üb. d.
Reichstag zu Augsburg 1547-1548;
hrsg. v. P. Glück. Beitr. z. G. d.
Würzburg. Fürstbischofs Melch. Zobel.
(Arch. d. Hist. Ver. v. Unterfrank. u.
Aschaffenb. 47, 297-329.) [3038
Berbig, Die Unkosten d. Bauern-
Aufstandes 1525 im Bezirk Gotha-
Eisenach. Auf Grund d. im Hrzgl.
Haus- u. Staats-Arch. zu Koburg
befindl.Orig.-Akten. (Dt. Zt.f.Kirchen-
recht 15, 135-43. [3039
Appellation, Die, u. Protestation
d. evang. Stände auf d. Reichstage
zu Speier 1529. Hreg. v. J. Ney.
(Quellenschrr. z. G. d. Protest., hrsg.
v. Kunze u. Stange. V.) Lpz., Deichert.
36 S.; Taf. 1 M. 80. [3040
Acta Tomiciana: Epistolarum,
legationum etc. Sigismundi I. regis
Poloniae, magni ducis Lithuaniae (s.
'02, 1153). XII: 1530; per St. Gorski.
435 S. 15 M. [3041
Rez. v. X u. XI: Hist. Zt. 96, 321-29 Karge.
Nirrnheim, H., Aktenstücke betr.
d. Aufnahme Hamburgs in d. schmal-
kald. Bund. (Mitt. d. Ver. f. hamb. G.
Jg. 25, 27-42.) [3042
Ehses, St., Berichte [d. Bischofs
Bened. de Nobilil vom Konzil v.
Trient a. d. J. 1546. (Röm. Quartal-
schr. 19, HL 177-89.) [3043
Bossert, G., Sebast. Lotzer u. seine
Schriften. Memming., Otto. 64 S.
1 M. [3044
Huyskens, A., Des Ant. Corvinus
Schrift an d. sichs, Adel. (Zt. d. Ver.
f. hess. G. N. F. 29, 259-61.) [3045
Bibliographie Nr. 3033—3083.
Dodgson, C., Gruppe v. Holzschnitt-
orträten Karls V. um d. Zeit d.
aiserwahl. Mit 4 Taf. u. 1 Textab-
bildg. (Jahrb. d. Kunsthist.Sammign.d.
Allerh. Kaiserhauses 25, 238-44.) [3046
Lindsay, Th. M., The reform in
Germany from the beginnin to the
relig. peace of Augsburg. (Lindsay,
Hist. of ref. I) Edinb., Clark. xvj,
528 S. [3047
Schriften d. Ver. f. Reform.-G. (s. Nr. 1250).
Nr. 88,89 (XVIII, 3/1) s. Nr. 3148. [3043
Troeltsch, E., Bedeutg. d. Pro-
testantismus f. d. Entstehg. d. modern.
Welt. (Hist. Zt. 97, 1-66.) [3049
Hoffmann, Geo., Lehre v. d. Fides
implicita u. d Reformatoren. Lpz.,
Hinrichs. 231 S. 4 M. 50. [3050
Walther, W., Neue I.utherschriften. (Theol.
Lit.bl. "op, Nr. 43-45.) (3051
Hausrath, Luthers Leben, s. Nr. 12n2.
Rez.: Hist. Zt. 96, 469-71 W. Köhler. —
K. Sell, Neue Aufgaben e. Lutherbiographie.
(Theol. Arbeiten a. d. rhein. wiss. Prediger-
Ver. N.F. 8, 115-21.) [3052
Ranke, L. v., a) Mart. Luther. b) La
Einwirkg. auf d. dt. Lit. (Tle. v. Nr. 256.) [3053
Denifle, H., Luther u. Luthertum
in d. erst. Entwicklg. 2., durchgearb.
Aufl. erg. u. hrsg. v. A. M. Weiß
(s. Nr. 1285). Bd. I, Schluß -Abtlg.
xj S., S. 423-909, xxjv S; 9 Luther-
porträts. 6 M. 50. — 2. Ergänzgsbd.:
A. M. Weiß, Lutberpsychologie als
Schlüssel z. Lutherlegende. Denifles
Untersuchgn. krit. nachgeprüft. xvj,
2208. 3 M. 3054
Rez. v. Erg.-Bd. II: Katholik ’06, I, 316-18
Bellosheim; Dt.-ev. Bil. 31, 435-52 Kawerau.
Hunzinger, A. W., Lutherstudien
(s. Nr. 1287). Hft. H, 1. 127 S.
2 M. 60. [3055
(Inh.: Das Furchtproblem in d. kath. Lehre
v. Augustin bis Luther.)
Jundt, A., Le développement de
la pensée relig. de Luther jusqu'en
1517 d’apr. des docce. inéd. Paris,
Fischbacher. 257 S. 6 fr. [3056
Fullerton, K., Luthers doctrine
and criticism of scripture. (Bibl.
Sacra '06, 1-34; 284-99.) [3057
Grisar, H., Ein Grundproblem aus Luthers
Seelenleben. Göttliche Sendung, dümonische
Anfeindung. (Jahresber. d. Gürres-G. os
5.) A
Fabian, E., Der Streit Luthers m.
d. Zwickauer Rate 1531. (Mitt. d.
Altert.-Ver. Zwickau 8, 71-176.) [3059
Berbig, Geo. Spalatins Verhältnis
zu Luther bis z. J. 1521. (N. kirchl.
Reformationszeit.
Zt. 16, 801-13; 841-75). — Kawerau,
Luthers Stellg. zu Zeitgenossen
Erasmus, Zwingli u. Melanchthon.
(Dt.-ev. Bll. 31, 12-27 etc.) — W. H.
Hutton, Erasmus and the reformation.
(Quart. Rev. ’05, Okt., 411-60.) [3060
Kroker, E., Katharina v. Bora.
(Biographien bedeut. Franen. VI.)
Lpz., Haberland. 287 S. 5 M. (Ders.,
Kath. v. B., ihr Geburtsort u. Jugend-
zeit: N. Arch. f. sächs. G. 26, 251
-73.) | [3061
Rez.: Dt. Lit.-/tg. oe Nr. 21 Kawerau.
Barge, Andr. Bodenstein e Karlstadt, a
Nr. 1294. Rez : Hist. Zt. 96, 47:1-81 K. Müller;
Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 299-307 R. Schmidt;
Engl. hist, rev. 21, 374 f. Pollard. i [3062
Zwingliana. Mitt. z. G. Zwinglis
u. d. Ref. (s. Nr. 1295). 1906, Nr. 1
(Bd. II, Nr. 3). S. 65-96. 75 Pf. [3063
Inh.: E. Egli, Komtur Schmid v. Küssnach.
(S. 65-72.) — Ders., Zwinglis Geburtsdatum.
(S. 74f.)— Ders., Zum Piacenzerzug v. Herbst
1521. (5. 85-90.) — Ders., 2 Dedikationen.
(S. got — Ders., Ein Stodeutenbtief a.
Paris 13. Jan. 1518. (S. 92f.) — Vgl. Nr. 1269;
1294; 1295.
Wernle, P., Zwingli. (Kirchenbl. f. d. ref.
Schweiz ’05, Nr. 38-42.) [3064
Banke, L. v., a) Kaiser Karl V. b) Die
Türken vor Wien. c) Karla V. Flucht a.
Inusbruck. d) Karl V. nach sein. Abdankung.
(ie v. Nr. 286.) H. Reimars, Ulr. e Ost-
friesland als Kammerberr Karla V. (Jahrb.
d. Ges. f. bild. Kunst etc. zu Emden 15,
388 f.) [3065
Rua, J., Carlo V. e Francesco I.
alla tregua di Nizza. Cosenza, tip.-
lit. L. Aprea. 1904. 74 S. [3066
Roder, Chr., Anteil d. Stadt Vil-
lingen u. d. ober. Schwarzwalda an
d. Ereignissen in Württemb. zur Zeit
d. Vertreibung Herzogs Ulrich, 1519
-1522. (Zt. CO d. Oberrh. N. F.
21, 169-98.) [3067
Komatar, F., Teilnahme Hans
Katzianers an d. Kämpfen geg. Zápolya
i. J. 1528. (Mitt. d. Museal-Ver. f.
Krain 18, 13-37.) [3068
Hasenclever, Kurpfilz. Politik in d. Zeiten
d. Schmalkald. Krieges, Jan. 1546 bis Jan. 1547,
s. °05, 53132 Rez.: Forschen. z. G. Bayerns
13, 314f. Hauck; Zt. f. Kirch.-G. 26, 505f,
E. Schäfer; Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 192-94
Barge; Hist. Zt. 96, 548f. Brandi; Korr.-Bl.
d. Gesamt-Ver. '06, 205f. Th. L. [3069
Mohs, W., Die Wittenberger Ka-
pitulation v. 1547. Schwerin. Progr.
1905. 48 S. [3070
Huyskens, A., Gibt es einen Ver-
trag von Friedewald a. d. J. 1551?
(Zt. d. Ver. f. hess. G. N. F. 29, 74
-90; 296.) [3071
*115
Bauschenbusch, W., The Zurich
Anabaptiste and Thomas Münzer.
(Amer. Journal of theology 9, 91
-106.) [3072
sure, Th. de, Kirchl. u. so-
ziale Zustände in Bern unmittelbar
nach d Einführg. d. Ref., 1528-1536.
(Diss) Bern, Grunau. xjv, 288 8,
Fksms. 3 M. 20. [3073
Rez.: Zwingliana "006, Nr. 2, 113-15 Egli.
Roth, F., Zur neuer. reformationsgeschichtl
Lit.Sad-u. Mitteldtlds. (Dt.G.b11.7, 155-85.) [3074
Schornbaum, K., Zur G. d. Ref.
u. Gegenref. im Amte Hoheneck u.
d. Kommende Virnsberg. (Beitrr. z.
bayer. Kirch.-G. 12, 141-81.) — Ders.,
Die Säkularisation d. Klosters Soln-
hofen. (Ebd. 212-25.) — R. Herold,
Das Kirchenpatronat in Windsheim.
(Ebd. 193-207.) — 0. Clemen, Noch
etwas von D. Joh. Teuschlein. (Ebd.
181-87.) [3075
Mummenboff, Chriet. Kreß v. Kressenstein.
(Allg. dt. Biogr. 51, 376-88.) — G. Bossert,
Andr. Keller, Cellarius. (Ebd. 98 f.) — Ders.,
ZurBiogr. Albers. (Reutling. G.bIL.XIV, 1.) [3076
Kißling, J. B., Lorenz Truchseß
v. Pommersfelden (1473-1543), Dom-
dechant v. Mainz. Zeit- u. Lebensbild
a. d. Frühzeit d. Kirchenspaltg..
(Katholik oe, I, 1-27; 93-124; 167
-201.) Sep. Mainz, Kirchheim. 96 $S
1 M. 20. [3077
Rez.: Katholik ‘06, II, 73-80 Paulus.
Besser, G. A., G. d. Frankfurter
Flüchtlings-Gemeinden 1554-1558.
(= Nr. 2508.) Halle, Niemeyer.
717 5. 2 M. [3078
Gulik, W. van, Johs. Gropper,
1503 bis 1559. Beitr. z. Kirch.-G.
Dtlds., besond. d. Rheinlande im
16. Jh. (Erläutergn. etc. zu Janssens
G. d. dt. Volkes. V, 1/2.) Freib.,
Herder. xvj, 278 S. 5 M. [3079
Knappert, L., Gesch. van de her-
vorming binnen Leiden van den
aanvang tot op het beleg. (Theol.
tijdschr. Jg. XL.) [3080
Ritter, F., Zur G. d. Häuptlinge von
Werdum u. d. taufgesinnten Märtyrerinnen
Maria v. Beckum u. Ursula v. Werdum, 1538
-1552. (Jahrb. d. Ges. f bild. Kuust etc. zu
Emden 15, 390-410; 504-20.) [3081
Cassel, C., Die Stadt Celle zur
Zeit Herzog Ernst d. Bekenners,
1520-1550. Celle, Andre. 176 S.
ı M. 60. [3082
Spitzer, J., Zur G. d. Reforma-
tionsstreites zwisch. Hamburg u. d.
Domkapitel. (Mitt. d. Ver. f. hamb. G.
Jg. 25, 15-21.) [3083
dh
"116
Hoffmann, M., Beschreibg. Lübecks
a. d. Zeit um 1585. (Mitt. d. Ver. f.
lüb. G. 11, 111-22.) [3084
Berbig, Sonneberg im Zeitalter d.
Ref. Sonneb. S.-M., Seichter. 17 S.
80 Pf. Bis
Strenge, C. F. v., Entwicklg. d.
Kloster- u. Kirchengutes in d. Stadt
Gotha nach d. Ref. (Mitt. d. Vereinig.
- £. goth. G. "up, 109-38.) [3086
Langer, 0., Zur relig. Bewegung
in Zwickau währ. d. Ref. (Mitt. d.
Altert.-Ver. Zwickau 8, 65-70.) |3087
Fischer, W., Die kirchl. Gerätschaften
Plauens zur Zeit d. Einführg. d. Ref. (Mitt.
d. Altert.-Ver Plauen 17, x3-101.) IK
Grössel, J., Pet. Körner u. d. Aufruhr zu
Pegau 1525. Beitr. z süchs. Ref.-G. (Wiss.
Beil. d. Leipz. Ztg. on, Nr. 128.) [3089
Wehrmann, M., Vom Kloster Stolp a. P.
in d. Ref.-Zeit. (Monatsbll. d. Ges. f. pomm.
G. op, 152-56.) — F. Bahlow, Pauls vom Rode
Berufg. nach Goslar u. Rückkehr nach Stettin
(Ebd. 98-110.) [3090
Wotschke, Th., Stanisl. Lutomirski;
Beitr. z. poln. Ref.-G. (Arch. f. Ref.-
G. 3, 105-71.) [3091
Seraphim, A., Zur G. d. Auf-
nahme d. böhm. Brüder in Preußen.
(Forschgn. z. brandb. u. preuß. G.
18, 576-84.) [3092
Fischer, R., Beendigung d. Königs-
berg-Danziger Sessionsstreites. (Alt-
preuß. Monatsschr. 43, 116-23.) [3098
Karge, P., Berufung d. Markgrafen
Wilhelm zum Koadjutor d. Rigaschen
Erzbischofs. Beitr. z. Ref.-G. (Balt.
Monatsschr. 61, 117-55.) [3094
b) Gegenreformation und 30jähr.
Krieg, 1555-1648.
Ehses, St., Nochmals Paolo Sarpi als
Geschichtsquelle. (Hist. Jahrb. 27, 67-74.)
Vgl. ’05, 3157. [3095
Dohna, Burggraf Fabian zu, (1550
-1621), Selbstbiogr., nebst Akten-
stücken z. G. d. Sukzession d Kur-
fürsten v. Brandenb. in Preußen a.
d. fürstl. Dohnaisch. Hausarchive zu
Schlobitten. Hrsg. v. C. Krollmann.
(Publ. d. Ver. d. G v. Ost- u.
Westpreußen.) Lpz., Duncker & H.
1905. ıxvıj, 204 S. 6 M. [3096
Hüttner, F., Memoiren d. Zister-
zienserabts Joh. Dressel v. Ebrach
1631-1635 (8. "Op, 3165). Forte. (Stud.
etc. a. d. Bened.- u. Cist.-Orden
XXVIL) [3097
Nuntiaturberichte a. Dtld. nebst ergünz.
Aktenstücken. Abt. 2: 1560-1572. Hrsg. v. d
Hist. Kommiss. d. Kaiserl. Akad. d. Wiss.
Bibliographie Nr. 8084—3139.
Bd. JII: Nuntius Delfino 1562-63, bearb. v.
S. Steinherz, s. "04. 3005. Rez.: Hist,
Vierteljschr. 9, 2538-56 Frie lensburg; Mitt. a.
d. hist. Lit. 33, 186-91 Gust. Wolf; Rum.
Quartalschr. 18, 398-402 Ehses; Mitt. d. Inst.
f. öst. G. 27, 347-53 v. Voltelini. 13098
Velden, A. v. den, Aus d. Frankenthaler
Stadtarchiv (s. ’04, 3009). Forts. (Monatsschr.
d. Frankenthal. Altert. Ver. 1905.) [3099
Eschbach, H., Verhdlgn. d Herzogs Wil-
helm V. v. Jülich-Cleve-Berg m. sein. Riten
üb. Anstellg. tüchtig. Pfarrer u. Beaufsich-
tigung d Monheimschen Schule in Düsseld.
1563 (Beitrr. z. G. d. Niederrh., Jahrb. d.
Düsseldorf. G.-Ver., 19, 236-44.) (3100
Sauerland, H. V., Eine Ckarak-
teristik Jakobs v. Eltz: Brief Maxi-
milians II. an Pius V. (Trier. Arch.
9, 86-90.) — Lager, 2 Briefe d. Kurf.
Jak. v. Eltz an d. Rektor d. Jesuiten-
kollegiums zu Trier, Herm. Tyräus.
(Ebd. 90-92.) — F. Hüllen, Die erste
trident. Visitation im Erzstifte Trier
1569. (Ebd. 35-86.) [3101
Johann Casimir, Pfalzgraf. Briefe m. ver-
wandt. Schriftstücken hrsg. v. F. v. Bezold.
III: 1587-1592, a. '05, 1303. Rez.: Hist. Vier-
teljschr. 8, 252-59 Gust. Wolf; Allg. Lit.bl.
’05, Nr. 19 Hirn. (3102
Akten u. Korrespondenzen 2. G.
d. Gegenreformat. in Innerösterreich
unter Ferdinand II. Tl. I: Die Zeiten
d. Regentschaft u. d. Auflösung d.
protestant. Schul- u. Kirchenministe-
riums in Innerösterr., 1590-1600.
Gesamm. u. hrsg. v. J. Loserth.
(= Nr. 2098.) Wien, A. Hölder. cıj,
821 S. 17 M. 40. [3103
Selle, F., Eine Bekenntnisschrift
d. Stadt Steyr v. J. 1597. (Jahrb. d.
Ges. f. G. d. Protest. in Österr. 26,
27-41.) [3104
Willaert, L., Négociations polit.-
relig. entre l'Angleterre et les Pays-
Bas cathol. (1598-1625) d'apr. les
Papiers d'Etat et de l’Audience con-
serv. aux archives génér. du royaume
de Belgique à Brux. (Rev. d’hist.
ecclés. 6, 47-54 ; 566-81; 810-26.) [3105
Fischer, W., Bittschrift d. Geistlichen u.
Lehrer Plauens a. d. J. 1598. (Mitt. d. Altert.-
Ver. Plauen 17, 167-71.
) (3106
Schönach, L., Vertraul. Mitt. d.
polit. Agenten am k. Hoflager in
Prag an Erzhrzg. Max, d Hoch- u.
Deutschmeister in Innsbruck. Beitr.
z. G. Prags u. Böhmens a. d. J. 1602-
1613. Nach d. Akten d. k. k. Statt-
halterei-Archivs Innsbruck. (Mitt. d.
Ver. f. G. d. Dt. in Böhm. 44, 378-
400.) [3107
Relations genör. des nonces de
Flandre O. Mirto Frangipani et
Gegenreformation und 30jähr. Krieg.
Fabio della Lionessa en 1605 et
1634, publ. p. A. Cauchie. (Anal.
p. serv. à l’hist. eccl. de la Belg.
82, 241 ff.) [3108
Maere, R., Une enquête sur l’immunit&
fiscale du clergé des Pays- Bas 1593. (Ebd.
31, 452-507.) [31088
Briefe u. Akten z. G. d 30jähr.
Krieges (s. ’05, 3171). X: Ausgang
d. Regierg. Rudolfs II. u. Anfänge
d. Kaisers Matthias; bearb. v. A.
Chroust. EU, 904 S. ER M.20. [3109
Rez. v. VII (bearb. v. Stieve): Mitt. a. d.
hist. Lit. 34, 195-200 Th. Preuß. v. IX: Hist.
Vierteljschr. 9, 110-14 Gust. Wolf.
Acta publica. Verhdlgn. u. Kor-
respondenzen d. schles. Fürsten u.
Stände etc., hrsg. v. J. Krebs (s. Nr.
1861). VIII: 1629. xjv,8248.10M.[3110
Zechlin, E., Lucas Lossius: Lüneburg im
Sachsenlande. (Lüneb. Museumsbll. 3, A
-54.) (8111
Ahn, F.. Die „neue Türkenhilfordnung“
f. Krain v. J. 1557. (Mitt. d Museal -Ver. f.
Krain 18, 205f.) — Ders., Eine f. Krain
wichtige „Türkenzeitung“, 1578. (Ebd. 75
-78.) (3112
Levin, Th., Bildnis d. Jukobe v. Baden
in d. Kei. Kunstakad. zu Düsseldorf. (Beitrr.
z. G. d Niederrli., Jahrb. d. Düsseldorf. G.-
Ver.. 19, 247-52.) [3113
Herlitz, Dav., Prodromus vel pri-
mum specimen ac delineatio Fastorum
vel Calendarii histor. Pomeraniae
(1617). Von O. Heinemann. (Balt.
Studien 9,137-59.) Vgl. 04,3025. [3114
Blämmil, E. K., Hist. Volkslieder a. Bayern.
(Altbayer. Monatsschr. 5, 122-28.) Vgl. ’05,
3380. [3115
Fischer, W., Neue Materialien [a. Rech-
nungsbüchern) z. G. Plauens 1632. (Mitt. d.
Altert.-Ver. Plauen 17, 75-2.) [3116
Steinberger, Le; Zur Publizistik
d. schwed.-franz. Periode d. 30jähr.
Krieges, 1635-48. I. (Hist. Jahrb. 27,
333-38.) [3117
Bossert, G., Ein Brief v. Jak. Schopper.
Beitr. z. G d. "Schule in Hornbach. (Beitrr.
z. bayer. Kirch.-G. 12, 207-12) — Ders.,
Dankschreiben e Pfalz-Neuburger Exulanten
an Konr. Dieterich, Superintendent, u. d.
Ministerium in Ulm, Ende 1616 od. Anfang
1617. (Ebd. 22-29.) [3113
Knoke, K., Liturg. Anhang zu d. Kate-
chismusd. franz.-luth.Gemeinde zu Frankf.a.M.
v. J. 1594. (Monatsschr. f. Gottesdieust etc.
10, 241-50.) [+119
Strecker, G. F. A., Die 8 ersten Jahr-
zehnte d. ältest. Kirchenbuches d Parochie
Fritzow, Synode Kammin, (Monatsbll. d. Ges.
f. pomm. G. ’05, 129-37; 14692.) [3120
Ranke, L. v., a) Dtid. nach d. Auyaburg.
Religionsfrieden. b) Ausbreitg. d. Jesuiten
in Dud. c) Fortsetzg. d. Gegenref. in Did.
d) Dtld. vor d. 30jähr Kriege. e) Wallenstein.
f) Der westfal. Friede. (Tle. v. Nr. 286 ) [3121
*117
Holländer, A., Wilhelm v. Oranien
u. Straßburg, 1568 u. 1569. (Zt. f. G.
d. Oberrh. N. F. 21, 50-98.) [8122
Pennings, H., Die Religionsunruhen
in Aachen u. d. beiden Städtetage zu
Speier u. Heilbronn 1581 u. 1582.
Zur Vor-G. d. Augsb. Reichstages 1582.
(Aus: Zt. d. Aach. G.-Ver. XXVII.)
Münster. Diss. 1905. 84 S. [3128
Riezler, Jak. Keller. (Allg. dt. Biogr. 51,
102-4.) [3124
Rott, E., La conclusion de la ligue
d'Avignon et la politique étrang. des Brulart,
1622-1623. (Rev. d’hist. diplom. 20, 304-14.) [3125
Reitzenstein, K. Frhr. v., Feldzug
d. Jahres 1622 am Oberrhein: Laden-
burg u Hagenau. (Zt. f. G. d. Oberrh.
21, 271-95.) [3126
Kleinschmidt, A. Amalie v. Ora-
nien, geb. Gräfin zu Solms-Braunfels.
Berl , Räde. 1905. x1j, 2725. 5 M. [3127
Rez.: Hist. E” 7, 675-77.
Schaus, E Überfall d. Dorfes
Sinn 1629. (Mitt. d. Ver. f. nass.
Altertkde. aen 49-64.) [3128
Herold, R. 'Gottfr. Hnr. Graf zu
Pappenheim. Seine krieger. Tätigkeit
im westl. Mitteldtld. u. sein Feldzug
an d. untere Elbe 1630. Münch., Beck.
x, 114 S. 2 M. 50. [3129
Arnheim, F., Gustav Adolfs Gemahlin
Maria Eleonora v. Brandenb. (s. ’05, 3188).
III: Im Kumpfoe mit d. Schwedisch. Senat bis
zu ihr. Verbannung nach Gripsholm 16386.
(Hohenzoll -Jahrb. 9, 169-206.) [3130
Urban, M., Zur Lösung üb. Wallensteins
Verrat. (Egerer Ze "up, Nr. 109.) [3131
Oldtmann, H., Zur Fam.-G. Johanns v.
Werth. (Ann d. Hist. Ver. f. d. Niederrh
80, 1282-28) — H. F. Macco, Erwiderg
(Ebd. 128f.) (3132
Czerny, J., Üb. d. Tod d. Herzogs
Bernhard v. Weimar. I. Gymn.-Progr.
Wiener-Neustadt. 1905. 23 S. [3133
Berger, F., Die kirchl. Verhältnisse
d. Innviertels in d. Mitte d. 16. Jh.
(Arch. f. G. d. Diözese Linz 2, 1-84;
298.) [3134
Khull, F., Die protest. Landschaftsschule
zu Loosdorf in Niederösterr. u. d. Herren v.
Stubenberg. (Steir. Zt. f. @. 3, 7-14.) [3135
Schoen, Th., Aus Kanzler W. Bienners
jünger. (schwäab.) Zeit. (Diüzesanarch.v.Schwab.
24, 81-34.) Vgl. ’98, 1248. [3136
Gorge, S., Zum Besitzwechsel mähr. Güter
im 30juhr. Kriege (Zt. d Dt. Ver. f. G.
Mähreus etc. 10, 172-0.) [3137
Feller, R., Ritter Melchior Lussy
v. Unterwalden, seine Beziehgn. zu
Italien u. sein Anteil an d. Gegenref.
I. Stans, v. Matt. 233, x S. 3 M. [3138
Ludwig, Aus Versuch d. Gegenref.
im Unterengadin u. im Prätiggau-
*118
1621/22. (Jahresber. d. Hist.-antiquar.
Ges. Graubünden 35, 95-146.) [3139
Wirth, V., Kirchengüter u. Ornato zu Hers-
bruck, 1593. (Beitrr. z. bayer. Kirch.-G. 12,
38-44.) [3140
Rückert, G., Lauingon in d. erst. Jahren
d. 30jähr. Krieges. (Jahrb. d Hist. Ver. Dilling.
18, 131-33.) — L. Schaeble, Zur G. d. Wall-
fahrtskirche zuKicklingen. (Ebd. 141-47.) [3141
Bossert, G., Die Liebestätigkeit
d. ev. Kirche Württembergs von d.
Zeit d. Herzogs Christoph bis 1650.
(Württb. Jabrbb. f. Statist. u. Ldkde.
3
05, I, 1-28. II, 66-117.) [3142
Duncker, Eine Kirchenvisitation in Hafner-
haslach 1574. (Bll. f. württb. Kirch.-G. 9,
85-88. [3143
Neher, A., Gegenreformation in d. Propstei
Ellwangen. (Diòzesanarch. v. Schwaben 24,
23-37; 40-43.) _ "2141
Duncker, Aus d. Z-it d. 30jähr. Krieges.
(Tübing. Bl. '05, Nr. 2.3.) [3145
u K., Rupprecht d. Kavalier,
Pfalzgraf b. Rhein 1619-82 (= Nr.
2583.) Heidelb., Winter. 117 S.
1 M. 20. [3146
Velden, A. v. den, Beitr. z. G. d. nieder-
land. reform. Gemeinde zu Fraukenthal im
16. Jh. (Monatsschr. d. Frankenuth. Altert.-
Ver. '05, Nr. 12. (3147
Ney, J., Die Reformat. in Trier
1559 u. ihre Unterdrückg. Hft. 1: Der
Reformationsversuch., (= Nr. 3048.)
Halle, Niemeyer. 114S. 1 M.80. [3148
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. woe, Nr. 36 O. Clemen.
Lager, Bruchstücke a. d. G. Triers
währ.d.30jähr.Krieges. (Trier. Chronik
N. F. 2, 65-80.) [3149
Schell, O., Beitrr. z. G. v. Radevormwald
zur Zeit d. 3 jähr. Krieges. (Monatsschr. d.
Berg. G.-Ver. 'us, 112f) [3150
Fritz, A., Gehörte d. Aachener Dompreiliger
Johs. Hacsius (t 1579) dom Jesuitenorden au?
Aus Aachens Vorzeit 18, 107-10) — W. 6.
oeters, Adrian van Haemstede's Wirksam-
keit in Antwerpen u. Aachen. (Theol. Arbeiten
a. d. rhein. wiss Prediger-Ver. N. F. 8, 50-95.)
— P. Bockmühl, Thom. Merckelbach, Hof-
prediger u. Rentmeister. (Ebd. 96-114.) [3151
Fruin, R., Verspreide geschriften. Bd. IX
s. Nr. 2507. [3152
Laenen, J., Notes sur l’organisa-
tion eccl. du Brabant à l'époque de
l'érection des nouveaux évêchés, 1559.
Anvers, De Backer. 1904. 1248S. —
V. Vander Haeghen, La conspiration
our délivrer Gand et la Flandre de
a domination espagn. en 1631. Ebd.
118 5S.. [3153
(Aus: „Ann. de l'Acad. R. d’archl. de Belg.“
T. 55 bezw. 56.) i .
Hotz,W., Die Gegenref.im Schlitzer-
land währ. d. 80j. Krieges, 1628-32.
(Beitrr. z. hess.Kirch.-G.3,41-64.)[3154
Stegmann, R., Die Grafschaft Lippe
im 30). Kriege. (Mitt. a. d lippisch.
G. etc. 3, 1-155.) [3155
Bibliographie Nr. 3139—3201
Reimers, H., Edzard II. u. soin Bruder
Johann am schwed. Hofe. (Jahrb. d. Ges. f.
bild. Kunst ctc. zu Emden 15, 411-17.) [3156
Wäschke, Die Kommende Berge im Besitz
Schwedens 1632-1634. (G bll. f. Magdeb. 40,
165-77.) [3157
Kohimann, F., Wolfgang Hano u. Thom.
Cresse, 2 verdiente Manner a. Halles Ver-
gangenheit. (N. Mitt. a. d. Geb. hist.-ant.
Forschgn. 22, 360-94.) [5158
Eismann, Die Strei:igkeiten zw. d Hof-
prediger M. Christoph Megander zu Altenburg
n. d. Stadt Orlamünde. (Mitt. d. G.- u. Alter-
tumsforsch. Ver. zu Eisenberg Hft. 21/22,
87-111.) [3159
Strecker, Durchzug Herzog Erichs v.
Braunschw. durch Pommern 1563. (Monatsbll
d. Govs. f. pomm. G. ’05,43.) — Dera., Fürsorge
f. verwundote Krieger 1596. (Ebd. 60-62.) [3160
Stäsche, Die älteste G. d. Kirche zu Klein-
Ellgnth b. Öls. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 40,
281-301.) (3161
c)
Innere Verhältnisse unter Aus-
schluß von Religion und Kirche).
Pauls, E., Quittungen u. Briefe üb. Zah-
lungen un d Kaiser Maximilian I., Karl V.
u Ferdinand I, 1512-1553, gelegentl. ihr. Be-
suche in Aachen u. Stablo. (Zt. d Aach. G.-
Ver. 27, 260-64.) (3162
Hofordnungen, Dt, hrsg. v. Kern, s. Nr.
1421. Rez: Forschgn. z. brandb. u "pr G.
19, 268-70 O. Hintze. — Scehornbaam, Hof-
ordng. d. Markgrafen Georg v. Brandenb.,
1528. (Mitt. d. klist Ver. f. Mittelfrank. 53,
32-39.) — M. Haß, Bomerkgn. üb. d. Hofordng.
Joachims Il. (Forschgn. z. brandb. u. preuß,
G. 19, 223-26.) — Ders., Üb. d. Verwaltg. d.
Amts- u Kammersachen unt. Joachim II. u.
Johann Georg. (Ebd. 227-30.) (3153
Schmitz-Kallenberg, L., Die Münsterische
Kanzleiordnung v. J. 1574. (Zt. f. vaterl. G.
Westfal. 63, 1, 249-56) — MN. Wehrmann,
Wolgastische Kanzleiordug. v.1545.(Monatsbll.
d Ges. f. pomm. G. '05, 17 f.) [3164
Warschauer, A., Aus d. Posener
Stadtrechngn., besond. d. 16. Jb. (Zt.
d. Hist. Ges. Posen 20, 249-92.) [3165
Platzhoff, W., Die Theorie von d.
Mordbefugnis d. Obrigkeit im 16. Jh.
(LIV v. Nr. 2504.) Berl., Ebering.
105 S. 2 M. 80. [3166
Reibstein, Beschreibung d. Amts
Möckern a. d. J. 1640. (Gb. f.
Magdeb. 40, 220-42.) — 8S. Rosen-
feld, Zustand d. Amts Loburg im
30jähr. Kriege. (Ebd. 243-50.) [3167
Kettner, A., Die Fugger in Freiwaldau.
(Zt. d. Dt. Vor. t. G. Mahrens u. Schle-. 10,
187-90 ) [3168
Rüthning. G., Graf Antons I. Anteil am
braunschweig Silb-rberghau im Harz. (Jahrb.
f. G. d. Hrzgts. Oldenburg 14, 150f) —
Ders, Seeraub im 16. Jh. (Ebd. 152-652.) —
Pagenstert, Einfluß d 30jähr Krieges anf d.
Viehbestand d. Gemeinde Löhne (Ebd. 13,
65-70.) [3169
Pirenne, H., Note sur la fabrication dos
tapisseries en Flandre au 16. siècle. (Viertelj -
schr. f. Soz.- u. Wirtsch.-G. 4, 326-39.) [3170
Reformation, Gegenreformation u. 30jähr. Krieg: Innere Verhältnisse. *119
Langer, 0., Zwickauer Lohntaxen a. d.
16. Jh. (Mitt. d. Altert.-Ver. Zwickau 8, 22-
39.) — Ders., Ausstattung e. Zwickauer
Bürgerstochter zur Zeit d. 30jähr. Krieges,
(Ebd. 60-64.) [3171
Pfaff, F., Neubegründg. d. Hospitals in
Hofgeismar durch Philipp d. Großmütigen.
(Hessenland 19, 250f.; 2u6f.) [3172
Setzepfandt, R., Das Schöppen-
buch v. Seehausen, 1496-1581. (G.bll.
f. Magdeb. 40, 73-164. 41, 1-87.) [3173
Bartsch, R., Eheliches Güterrecht
im Erzherzogt. Österr. im 16.Jh. Lpz.,
Veit & Co. 1905. 92 S. 2 M. eu [3174
Rez.: Arch. f. G. d. Dias, Linz 2, 293-95
Kuberger.
Schieß, T., 3 St. Galler Reisläufer a. d.
1. Hälfte d 16. Jh. Hrsg. v. Hist. Ver. d.
Kant. St. OU. Bt. G., Fehr. An 74 S; Taf.
2 M. (5175
Krollmann, Begründg.d. Defensionswerks
im Hrzgt. Preußen, s. ‘05,1391. Rez.: Forschgn.
z. brandb. u. preuß. G. 18, 324-37 Seraphim;
Arch. f. Kultur-G at Liebe; Hist Jahrb.
26, 865 Bchierse; Lit. Zbl. ’06, Nr. 7; Hist-
Zt. 96, 286 Roloff. — G. Sommerfeldt, Der
Frau E lisab. v. Borck Beteiligung an d. Landes-
defension in Preußen 1602. (Arch. f. Kult.-G.
4, 303-9.) (3176
Seidel, P., Eine brandenb. Uniform v. 1570.
(Hohenzoll.-Jahrb. 9, 524.) (3177
Ranke, L. v., Dt. Wiss. u. Lit in d.
Ref.-Zeit. (Tl. v. Nr. 286.) [3178
Huber, A., Mitt. a. d. Basler
Universitätsarchiv. (Basler Zt. f. G.
5, 443-53.) [3179
Schieß, T., Briefe a. d. Fremde
v. e Zürcher Studenten d. Mediz.
(Dr. Geo. Keller), 1550-1558.
(Neuj.bl. d. Stadtbiblioth. Zürich:
1906.) Zür., Fäsi & B. 38 S.; Taf.
3 M. [3180
Karlil, A., Die Reformation u. d. Witten-
berger Universitätsboten. (Arch. f Kultur-Q.
4, 84-86.) (3181
Müller, Geo., Die Visitationen d.
Univ. Leipzig zur Zeit d. 30jähr.
Krieges. (N. Arch. f. sächs. G. 27,
18-59.) [3182
Kromayer, J., 2 Schulschriften v.
1629 u. 1640; hrsg. v. L. Weniger.
Weimar. Progr. 15 S. [3183
Eymer, W., Gutachten d. Fürsten Gund-
acker v. Liechtenstein üb. Edukation ©. jungen
Fürsten u. gute Bestellung d. Geh. Rates.
Progr. Leitmeritz. 1905. 28 8. [3184
Helgenmooser, J., Die Neperschen Rechen-
stäbchen a. d. 17. Jh. Mit 5 Figuren. (Mitt.
d. Ges. f. dt Erziehgs.- u. Schul-G. 16, 131
-62.) [3185
Rückert, 6., Schulwesen um d J. 1558.
(Jahrb. d. Hist. Ver. Dillingen 18, 133-356.) [3186
Bossert, G., Der Schulmeister in Dob'l,
O. A. Riedlingen. (Bll. f. württb. Kirch.-G.
N. F. 9, 176-92) [8187
Zaretzky, 0., Schulordnung a. d. J. 1571
f. d. Schule zu Stadthagen. (Mitt. d. Ges. f.
dt. Erziehgs.- u. Schul-G. 16, 163-69.) [3188
Wotschke, Th., Die Posener Pfarrschule
v. Maria Maudalena im 5. u. 6. Jahrzehnt d
16. Jh. (Hist. Monatsbll. f. Posen 6, 142-45.) [3159
Sitte, A., Zur G. d. Wiener Hofbibliothek.
(Mitt. d. Österr. Ver. f. Bibliothw. 12,113.) [3190
Höfer, C., Beitrr. zu e. G. d. Coburger
Buchdrucks im 16. Jh. Cob., Riemann. 44 8.;
2 Taf. 2 M. [3191
Wehrmann, M., Von Thom. Kantzow.
(Monatsbll. d. Ges. f. pomm. G. ’05, 18 f.) [3192
Joachimsen, P., Marx Welser als
bayer. Geschichtschreiber. Münch.
Gymn.-Progr. 1905. 88 S. [3193
Schellhass, K., Zur Lebens-G. d.
Laurentius Albertus (Aus: „Quellen
etc. a. ital. Archiven u. Biblioth.“
VII.) Rom, Loescher. 1905. 24 S.
1 M. 50. [3194
Rez. Hist. Jahrb. 26, #54f. Paulus.
Wotschke, Th., Jak. Kuchler. Ein
Posener Humanist. (Zt. d. Hist. Ges.
Posen 20, 213-47.) [8195
Holzschuher, H., Hans Sachs in
sein. Bedeutg. f. uns. Zeit. (Die
Literatur. XXXI.) Berl., Bard, Mar-
quardt & Co. 78 S. 1 M. 25. —
K. Fr. Baberadt, Hans Sachs im
Andenken d. Nachwelt. (Gekrönte
Preisschr.) Halle, Niemeyer. 74 S.
2 M. [3196
Cesano, A., Hans Sachs ed i suoi
Open con la letterat. ital. Roma,
Poligr. It. 1904. 103 S. [3197
Rez.: Lit.bl. f. gorm. u. rom. Philol. ’05,
Nr. 5 Eug. Geiger.
Manacorda, G., Beziehgn. Hans Sachscus
z. ital. Literatur. (Stud. z. vergleich. Lit.-G.
6. 228-33.) Vgl: A. L. Stiefel (Ebd.
838-41). ds [3197 a
Müller, K., Miles christianus. Ein
noch unbekanntes Drama v. Geo.
Lyttich. (Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in
Böhmen 44, 340-77; 465-76.) [3198
Richter, P. E., Salomo Küsel, Cuselius.
(Allg. dt. Biogr. 51, 453-55.) [31.9
Zimmermann, H., Das Inventar d.
Prager Schatz- u. Kunstkammer v.
6. Dez. 1621. Nach Akten d. K. u.
K.Reichsfinanzarchivs in Wien (Jahrb.
d. kunsthist. Sammlgn. d. Allerh. Kai-
serhauses 25, S. xın-Lxxv.) [3200
Merz, W., Kuns- u. kulturgeschichti. Ein-
tragungen in d. Seckelmeisterröteln d. Stadt
Aarau, 1556-1600. (Anz. f. schweiz. Altertkde.
N. F. 7, 158-62.) [3201
*120
Statsmann, K., Zur G. d. dt. Früh-
renaissance in Straßb.ı.E. Mit 77 Text-
abbildgn. etc. Straßb., Beust. 4°.
88 S. 7 M. [3202
Simson, Weitere Nachrr. üb. Antoni v.
Obbergen. (Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver. 5, 24
-26.) Vgl. ’05, 3269. — J. Kaufmann, Neues
üb. Antoni v. Obbergen. (Ebd. 37-41.) [3203
Mackowsky, W., Nosseni
u. d. Renaissance in Sachsen. {Beitrr.
z. Bauwiss., hrsg. v. Gurlitt. IV.)
Berl., Wasmuth. 1904. 110 S. [3204
Rez.: N. Arch. f. sächs. G 27, 164-67 Haenel.
Rauch, M. v., Jak. Müller, Bildhauer u.
Bteinmetz. (Württb.Vierteljhfte. 14, 85-96.) [3205
Rüthning, G., Die Renaissance-
Denkmäler ın Jever. (Korr.-Bl. d.
Gesamt-Ver. 54, 297-320.) [3206
Glück, O., Hans Maler v. Ulm, Maler zu
Schwaz. Mit 2 Taf. u. 1 Textabbildg. (Jahrb.
d. K nsthist. Sammlgn. d. Allerh. Kaiser-
hauses 25, 245-47.) — V. Roth, Altar d. heil.
Sippe zu Schaas. Mit 2 Taf. (kor HL d. Ver.
f. sicbonbürg. Ldkde. 29, Nr. 1-3.)— A. Burck-
hardt, Hans Holbeins Ebefrau u. ihr erster
Ehemann Ulr. Schmid. (Basler Zt. f. G. 5,
420- 9.) 13207
Eber, L., Wiener-Neustädter Altar Erzhrzg.
Maximilians III. (Zt. d. Ferdinaudeums 49,
839-56; 6 Taf.) [3208
Bode, W Rembrandt u. seine Zeit-
genossen. Ch arakterbilder d. großen
Meister d. holländ. u. vläm. Maler-
schule im 17. Jh. Lpz., Seemann.
289 S. 6 M. — R. Graul, Rem-
brandt. Ebd. 41 S. 3 M. — R. Muther,
Rembrandt. (Die Kunst. XL": Berl.,
Marquardt. 56 S. 1 M. 25. [3209
Veth, J., Rembrandt’s leven en
kunst. (In mai Afl. 1 &2. Amsterd.,
Scheltema & H. Fol. S. 1-24; Taf. 1- 10.
à 2 fl. 25. [3210
Hackenberg, K. E., Ren. brandt als Germune
u. Protestant. Kultur- u. kunstgeschichtl. Be-
trachtg. Lpz., Baedeker. 48 S. 1 M. 20.
W. R. Valentiner. Rembrandt auf d. Latein-
schule. (Jahrb. d. Kgl. Preuß. Kunstsamnilgn.
27, 118-128.) [3211
Habich, G., Studien z. dt. Renais-
sancemedaille. Mit 4 Taf. in Lichtdr.
u. 70 Textabbildgn. (Jahrb. d. Kgl.
Preuß. Kunstsanımlgn. 27, 13-69.) (3212
Braun, J., Kölner Goldschmiedewerkstätte
d. 17. Jh. Beitrr. z. Kunst-G. Kölns. (Stimmen
a. Maria-Lauch 69, 524-41.) [3213
Jungnitz, J., Beitrr. z. G. d. Goldschmiede
Paul u. Fabian Kitsch (Schlesiens Vorzeit
N. F. 3, 89-92.) [3214
Rahn, J. R., Kupferstecher Martinus Mar-
tini u. sein Werk. (Anz. f. schweiz. Altertkde.
N. F. 7, 3 -43 u. 139-53; 7 Taf.) — M. Ester-
mann, Chorstühle v. Rer MADISE (Ebd. 44-
48; Taf.) [3215
'Walcher v. Molthein, A., Bunte
Hafnerkeramik d. Renaissance in d.
öst. Ländern Österr. ob d. Enns u.
—
‚Vgl. Nr. 2231.
Bibliographie Nr. 3202—3251.
Salzburg. Mit besond. Berücks. ihr.
Beziebgn. zu d. gleichzeit. Arbeiten
d. Nürnberger Hafner. Mit 25 Taf.
u. 140 Textillustr. Wien, Gilhofer & R.
4°. 121 S. 125 M. [3216
Meyer, Chr., Augsburg im 16. Jh. (Tei?
v. Nr. ge [3217
Friedrich IV. v. d. Pfalz, Tage- u. Aus-
gabenbuch. (Mannheim. GL 1, 52-71; 91-
101; 123-33.) [3218
Schulz, F. T., Das v. Bibra’sche Zimmer
im German. Museum, Mit Taf. u. 3 Text-
Abbildgn. (Mitt. a. d. Germ. Nationalmus.
ms, 176-15 ) [3219
Schütte, 0., Zaubersegen d. 16. Jh. aus
dem Orgichtboecke im Braunschweiger Stadt-
archive. (Zt d. Ver. f. Volkskde. 15,150 f.) [3220
6. Vom Westfül. Frieden bis z.
Tode Karls VI. u. Friedr.
Wilhelms I., 1648-1740.
Spina, F., Aus d Chronik d Mähr.-
Trübauer Webermeisters Mich. Heger,
1663-1730. Progr.Mahr.-Trübau. 1905. 20 S. [3221
Henn, A., T;gebuch d. Beluyerg. Triers
durch d. Franzosen e August 1673 an; tiber».
v. Lager. (Trier. Chronik N. F. 2, 112-23;
181-40; 149-56.) (3223
Walter, F., Aus d. Tagen d Pfalzver-
wüstung 1688,89. (Mannheim. G.bll. 7, 34
-38.) [3223
Kielmansegg, E. Graf, Briefe d. Herzogs
Ernst August zu Braunschw.-Lüncb. an Joh.
Diedrich v. Wendt a. d. J. 1703-1726, s. '04,
8170. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 214-16
Schaer. [3224
Harrsch, Frhr. v., Belagerg.v. Freiburgi. B.
1713. Tagebuch; bearb. v. Fr. v.d. Wengen.
2. (Tit.-) Ausg. Freib., Fehsenfeld. (1598.)
uxı1j, 434 S.; 2 Taf. 8 M. [3:25
Firth, C. H., Secre Secretary Thurloe on
the relations of England and Holland.
(Engl. hist. rev. 21, 319-27.) [3226
Schlippenbach, "A. Graf V., Zur
G. d. hohenzoll. Souveränität in
Preußen. Diplom. Briefwechs. d. Kö-
nigs Karl Gustav v. Schweden
u. d. Gesandten Grafen Chr. K. v.
Schlippenbach a. d. Kriegsjahren
1654-1657. Berl., Fleischel. vu, 367 S.;
2 Taf. u. 2 Fksms. 12 M. [3227
Levinson, A., Nuntiaturberichte
d. Petr. Vidoni üb. d. 1. nordisch.
Krieg, 1655-1658. (Aus: Arch. f. öst.
G. XCV, 1) Wien, Hölder. 144 S.
3 M. 36. [3228
Koser, R., Die Reichstags-G. d. brandenb.
Gesandten Henniges. (Hist. Zt. 97, 152.)
[3229
Grünbaum, M., 3 Hohenzollern-
Testamente. ’ (Preuß. Jahrbb. 124,
61-82.) [3230
a) Die „Väterl. Vermahnung‘ d. Gr. Kurt
v. 16. Mai 1667. b) Instruktion Friedr. Wil-
helms I. an sein. Nachfolger v. J. 1723.
c) Vgl. Nr. 3297.
Vom Westfälischen Frieden bis 1740.
Correspondance de R. Dupré,
second résident de France à Genève
1680-88; publ. avec une introd. et
des notes p. F. Barbey. Avec un
plan. Docce. p.s. à l’hist. des relations
diplom. de Louis XIV. avec la Républ.
de Genève. (IX v. Nr. 2570.) [3231
Domarus, Denkschrift d. Eberbacher Abtes
Alberich geg. d. Heranziehg. d. Klosters z.
Kriegskontribution, 1695. (Mitt. d. Ver. f.
nass. Alterıkde. ’05/6, 135f.) [3232
Correspondance inéd. de Stanis-
las Leszczynski, duc de Lorraine,
avec les rois de Prusse Frédéric-
Guill. I. et Frédér. DU: publ. avec
une étude et des notes p. P. Boyé.
Nancy, Berger-Levrault. 89 S.
3 fr. [3233
Wentzke, P., Joh. Frischmann, Publizist
d. 17. Jh., s. '05, 1448. Rez.: Hist. Vierteljschr.
9, 140f. Mentz; Hist. Zt. 96, 491-93 G. Fr.
Preus. [3234
Schwanold, H., Polit. Gedicht v. J. 1665.
(Mitt. a. d. lippisch. G. etc. 8, 155-76.) —
F. Goebel, Niederdt. Lied auf d. Schlacht an
d. Conzer Brücke 1. Aug. 1675. (Jahrb. d.
Ver. f. niederdt. Sprachforschg. 31, 38-43.) —
L. Hertel, Hist. Volkslied in Suhler Mund-
art a. d. J. 1704. (Zt. f. hochdt. Mundarten
6, 368-71.) — A. Dreyer, Huldigungsgedicht
auf d. Rückkehr Max Emanuels nach Bayern.
(Altbayer. Monatsschr. 5, 148-54.) [3235
Jürgens, Corpus Bonorum d. St. Hannover,
1720. (Hann. G.bil. 9, 20-32; 102-11.) [3236
Ranke, L. v., a) Friedr. Wilh., d. Gr. Kur-
furst. b) Seekrieg zw. England u. Holland,
1665-1667. c) Besetzg. Straßburgs durch d.
Franzosen 1681. d) Verwüstg. d. Pfals durch
d. Franz. 1688. (Tle. v. Nr. 286.) [3237
Waddington, A., Le Grand Electeur. Sa
polit. exter. 1640 à 1688, s. ’05, 3302. Kez.:
Bev. d’hist. diplom. 19, 612-16 de Saint-
Charles; Mitt. a. d. hist. Lit. 34, 86-90 F. Hirsch;
Rev. d’hist. réd. à l'État-Major de l'armée 21,
444-46; Journ. des savants ’06, 200-212 Pariset;
Rev. d’hist. mod. 7, 610-14 Muret. [3238
Wagner, Frz., Säkularisation d.
Bistums Halberstadt u. Einverleibg.
in d. brandenb.-preuß. Staat, 1648-
1650. (Zt. d. Harz-Ver. 38, 161-213.)
Auch Münster. Diss. 1905. 53 S. [3239
Rez.: Forschgn. z. brand. u. pr. G. 19,
2375-78 Rosenfeld.
Eden, N., Grunderna för Karl X
Gustafs anfall på Polen. (Svensk hist.
tidskr. 26, 5-45.) [3240
Michelsen, E., Die Kriege v. 1657-60 u. d.
Gr. Kurfürst in Schlesw.-Holstein, besond. an
unser. Westküste. (Veröffentlichgn. d.Nordfries.
Ver. f. Heimatskde. ’04. 1, 145-79.) [3241
Pagès, Le Grand Electeur et Louis XIV.,
1660-1688, s. up, 3305. (Paris. These.) Rez.
(auch v. "up, 1501): Rev. d’hist. mod. et contemp.
7, 814-23 Muret. [3242
Tschamber, K., Der dt.-franz.
Krieg 1674/76. Mit 4 Schlachtplänen
*121
u. 3 Ktn. Hüningen, Weber. 268 S.
3 M. 80. [3243
Prutz, H., Gottfr. v. Jena als
brandenb. Reichstagsgesandter, 1679
-87. (Forschgn. z. brandenb. u. preuß.
G. 18, 387-470.) [3244
Pauls, E., Beziehgn. d. Reunions-
kammer in Metz z. Abtei Stablo-
Malmedy u. z. Aachener Gegend.
(Zt. d. Aach.G.-Ver.27,173-219.) [3245
Wille, J., Elisabeth Charlotte
Herzogin v.Orleans, d.Pfälzer Liselotte.
(Frauenleben, VII.) Bielef., Velhagen
& Kl. 1905. 184 S. 3 M. [3246
Bratt, A., Sveriges yttre politik
under de preliminära förhandlingarna
före freden i Rijswijk. Akad. afh.
Upsala 1905. xuj, 134 S. [3247
Rez.: Svensk hist. tidskr. 26, 6-9 Brulin.
Haake, P., Polen am Ausgang d.
17. Jh. (N. Jahrbb. f. klass. Altert.
15, 723-36.) — Ders., Wahl Augusts
d. Starken zum König v. Polen. (Hist.
Vierteljschr. 9, 31-84. Vgl.: P. Zie-
kursch, Entgeg. „Sachs. u. Polen
im 18. Jh. Ebd. 275-717. Antwort v.
P.H. Ebd. 277-80.) — C. Hallendorff,
August d. Starke och Karl XII. under
nordiska kriget första skede. (Hist.
Tidskrift "op, 51-76.) 3248
hofener Linien 1703. (Zt. f. G. d
Oberrh. N.F. 21, 99-137; 3 Taf.) [3249
Apell, F. Ves Versuch Z. Entsatze
Landaus u. d. Schlacht am Speyer-
bach, bei Speyer, Dudenhofen oder
Heiligenstein 15. Nov. 1703. Nach
bisher unbenutzt. Qu. Marb., Elwert.
111 S.; Plan. 2 M. [3250
Wallmenich, K. v., Oberländer
Aufstand 1705 u. Sendlinger Schlacht.
Münch , Lüneburg. 165 S.; 1 Plan.
3 M. 50. — A. Dreyer, Sendlinger
Mordweihnacht in G., Sage u. Dichtg.
Münch., Ackermann. 79 S. 1 M. 20. —
J. B. Schöffmann, Bayr. Bauern-
aufstand 1705/6 mit d. Schlachten v.
Sendling u. Aidenbach. (Vhdlgn. d.
Hist. Ver. f. Niederbayern 41, 357-69.)
— H. Neumayr, Bayr. Volkserhebg.
1705/6. Allach b. Münch., Selbstverl.
19056. 75 S. — J. N. Sepp, Festschr.
z. 2. Jahrhundertwende d. Schlacht
b. Sendling. Münch., Schuler. 1905.
64 S. — J. N. KiBlinger, Gelöbnisse
d. Teilnehmer an d. Treffen b. Send-
ling a. d. Pfarrei Egern. (Altbayr.
Monatsschr. 5, 144-47.) [3251
WER
Schmidt, Hans Geo., Konvention
v. Altranstädt v. 22. VII. 1707. Lpz.,
Strauch. 29 S. 1 M. 20. [3252
Schartau, S., Förhallandet mellan
Sverige och Hannover, 1709-1715.
Diss. Lund 1905. 202 S. [3253
Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs. ’.6,
"mt. Hallendorfi.
Heß, A., Eine Gesandtschaft Peters
d. Gr. in Hannov. u. Braunschw.,
1709-10. (Grenzboten 64, III, 57-66;
121-30.) [3253
Voges, H., Beitrr. z. G. d. Feld-
zuges v. 1715 (s. "Op, 3316). Schluß.
(Balt. Studien 9, 159-209.) 32 S.:
Götting. Diss. 1904. [3254
Chance, J. F., The mission of
Fabrice to Sweden, 1717-1718. (Engl.
hist. rev. 21, 57-77.) 3255
Rosenlehner, A., München o. Wien,
1725/26. (Forschgn. z. G. Bayerns
14, 65-94.) [3256
Burckhardt, A., Bürgermeister Joh. Rud.
Fäsch d Jüngere, gewesener Oberst in kgl.
franz. Kriegsdiensten, 1650-1762. (Basler Bio-
graphien 3, 55-70.) 13257
Fruin, R., Verspreide geschriften. Bd. IX
a. Nr. 2507. 325%
{
Hubert, E., Les Etats-Gensraux
des provinces unies et les protestants
du duche de Limbourg pend. la guerre
de la succession d’Espagne. Étude
d’hist. polit. et relig. (Aus: Mémoires
couronn. XLII.) Brux., Hayez. 1904.
28 S. 2 fr. 50. [3259
Voigt, F., Besetzg. d. Amtes Borgsdorf
durch braunschw.-litneb. Truppen 1686. (Mitt.
d. Ver. f. hamb. G. Jg. 25, 162f.) [3260
Lauridsen, P., Holsten- Gottorp
og Kronen 1658. (Dansk. hist. tidsskr.
7. R., V, 1-99.) [3261
Wäschke, Des alten Dessauers
Jugendzeit. (= Nr. 2634.) Ballenstedt
a. H., Baumann. 34 S. 1 M. [3262
Günther, A., Die Schweden im Vogtland‘
1706/7. (Mitt. d. Altert.-Ver. Plauen 17, 205
-18.) [3263
Innere Verhältnisse.
Baumgarten, E., Der Kampf d
Pfalzgrafen Philipp Wilhelm mit d.
jJülich-bergisch. Ständen, 1669-1672
(s. 04, 3208). U. (Beitrr. z. G. d.
Niederrh., Jahrb. d. Düsseldorf. G.-
Ver., 19, 1-63.) [3264
Ranke, L. v., Staatsverwaltg. Kg. Friedr.
Wilhelms I. v. Preuß. (Tl. v. Nr. 286.) [3265
Gundlach, W., Frdr. Wilhelm I.
u. d. Bestellg. d städt. Beamten.
Beitr. z. G. d. preuß. Verwaltg.
(Bausteine z. preuß. G. N. F., hrsg.
egene e R R a ss EEE
Bibliographie Nr. 3252—3311
v. Gundlach. I.) Jena, Costenoble.
85 S. 2 M. 50. [3266
Skalweit, As Die ostpreuß. Do-
mänenverwaltung unt. Friedr. Wilh. I.
u.d. Retablissement Litauens. (Staats-
u. sozialwiss. Forschgn. XXV,3.) Lpz.,
Duncker&H. x, 3553. 8M.20. (Kap.5
u. 6: Berl. Diss.) [3267
Zwengel, J. Ch., [Hofkammer-Gutachten
v. 6. Apr. 1699 betr:) Die wirtschaftl. Lage
d. Pfalz nach d Frieden v. Ryswijck. (Mann-
heim. G.bll. up, 257-60.) [3268
Knapp, A., Wiederaufbau d. nach d.
Nördlinger Schlacht zerstört. Hüttenwerks
Königsbrunn, 1650-52. (Württb. Jahrbb. f.
Statist. etc. ’05, 1, 29-37.) (3249
Zimmermann, E., In welchem Jahre wurde
d. Meißner Porzellan erfunden? (N. Arch. f.
sächs. G. 27, 60-8x.) , [3270
Clement, R., Le chapitre sur le
commerce dans les mémoires hist. de
l’Intendant Turgot. (Jahrb. d Ges.
f. lothr. G. 17, 303-17.) [3271
Kissinger, F. R., Zur G. d. separat. geistl.
Witwenkasse in Darmstadt. (Beitrr. z. hess.
Kirch.-G. 2, 131-204.) [3272
Trapp, dJ. E., Das eheliche Güterrecht nach
d. Landesordnuug d. Abtes Benedikt v.
26. Aug. 1734. (Beitrr. z. G. d. Stiftes Werden
11, 3-26 ) DEN [3278
Beschorner, H., Beschreibgn. u.
bildl. Darstellgn. d. Zeithainer Lagers
v. 1730. (N. Arch. f. sächs. G. 27,
103-51.) [3274
Reinhard, J., Die Prinzipienlehre
d. luther. Dogmatik, 1700-1750:
Hollatz, Buddeus, Mosheim. Beitr. z.
G. d. altprot. Theologie u. z. Vor-G.
d Rationalismus. Lpz., Deichert.
104 S. 2 M. 40. [3275
Skalsky, G. A., „Derer in Böhmen u.
Schlesien Exulanten -Fragstück. Im Jalıre
1673.“ (Jahıb. d. Ges. f. G. d. Protest. in
Österr. 26, 66-90.) (3276
Gauß, K., Pfarrer Jeremias Braun v. Basel.
(Basler Zt. f. G. 5, 127-92.) [3277
Goosens, G., M&moire concern. lo pro-
testantisme dans le duché de Limbourg au
commencement du 18. siècle. (Anal. p. s. à
lhist. eccl. de la Belg. 32, 77-85.) [3278
Weinmeister, P., Kirchl. Beziehen. zwisch.
Kassel u. Leipzig vor 2 Jahrhh. (Hessenland
’06, Nr. 6.) [8279
Riemer, M., Generalkirchenvisitation v.
J. 1650.51 im Holzkreise. (G.bll. f. Magdeb.
40, 251-58. 41, 91-122.) [3230
Thomsen, P., Nochmals d. Quäkergemeinde
in Friedrichstadt. (Schrr. d. Ver. f. schlesw.-
holst. Kirch.-G. 2. R., 4, 49-60.) Vgl. Nr. 15583.
— Ders., Fremde Kontessionen in Friedrich-
stadt. (Ebd. 110-13.) (3231
Vom Westfäl. Frieden bis 1740. — Zeitalter Friedrichs d. Gr., 1740—1789. *193
Gantzer, P., Vorschlag d. schwed.
Regierg. z. Hebung d. Univ. Greifs-
wald, 1651. (Monatebll. d. Ges. f.
pomm. G. ’05, 117-23.) [3282
Kohfeldt, G., Eine akad. Ferienreise von
Rostock bis Königsberg i. J. 1194. (Balt.
Studien 9, 1-54.) [3283
Blümner, H., Joh. Jak. Rediuger, Grhilfe
d Amos Comenius. (N. Jahrbb. f. d kliss.
Altert. etc. 18, 361-75.) [3224
Schumann, G., Die ersten Versuche d.
Taubstummenbildg. in Kursachsen: M. Elias
Schulze. (N. Arch. f.sächs. G. 27, 34-102.) [3285
Schwabe, E., Der Geographus Laurentinus,
©. kursächs. Schulpoet. (N. Jahrbb. f. d. klaas.
Altert. etc. 18, 292-300.) [3286
Hantzsch, V., Christian Lehmann,
@.schreiber d. Erzgebirges. (Allg. dt. Biogr.
51. 616-18.) — Mitzschke, H. Basil. Edler v.
Gleichenstein, vorher Güpner geheißen.
(Ebd. 49, 385-90.) — W. v. Bippen, Archivar
Herm. Post. (Brem. Jahrb 21, 128-45.) [3287
Loth, Andr. Elias Büchner u. seine Be-
deutg. f. d. wiss. Leben in Erfurt. (Mitt. d.
Ver. f. G. etc. v. Erf. 26, 1-25.) [3288
Braun, E. W., Joh. Christ. Kundmann als
Quelle f. d. Kunst-G. d. 18. Jh. (Schlesions
Vorzeit. N. F. 3, 109-16.) 13289
Raumer, S., Das Denkmal d Gr. Kur-
fürsten in Erlangen. (Beil. z. Allg. Ztg. '06,
Nr. 69.) [3290
Hoffmann, 1., Das „Bethlehem“ bei Schurz.
(Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 44,
402-17.) (3291
Gombert, M. Th. v. [Kammerfräulein d.
Kurfürstin Amalie], Was sich im J. 1734 er-
vignete. Tagebuch; a. d. Franz. übers. v.
F. X. Zettler. (Altbayer. Monatsschr. 5, 89
-104; 122.) [3292
Herrmann, F., Geisterbannung im Schlosse
zu Darmstadt, 1717/18. (Hess. Bil. f. Volkskde.
4, 167-76.) — O. Günther, Gesundbeten in
Danzig, 1665. (Mitt. d. Westpreuß. G.-Ver.
5, 26f) [3293
Ausfeld, Ed., Die letzten Wölfe u. Wolfs-
jJagden im Gebiete d. Hrzgts. Magdeburg.
(@.bll. f. Magdeb. 40, 178-94.) [3294
7. Zeitalter Friedrichs d. Gr.
1740-1789.
Korrespondenz, Polit., Friedrichs
d. Gr. (s. "up, 3374). Bd. XXXI:
März 1771 bis Febr. 1772. Bearb. v.
G. B. Volz. 879 S. 24 M. [3295
J. Strieder, 2 unvoröff. Briefe Friedrichs
d. Gr. [a. d. J. 1749] Nachtr. z „Polit.
Korresp.“ d. Königs. (Furschgu. z. brandb.
u. pr. G. 19, 240-45.) ,
Meusel, F., Zur Histoire de mon
Temps Friedrichs d. Gr. (Hist. Zt.
96, 434-46.) Vgl: A. Dove, Leider
nochmals die Hist. de mon Temps.
(Ebd. 97,304-26.)— H. Droysen, Text-
kritik einig. Werke Fr.s d. Gr. (Zt. f.
franz. Sprache u. Lit. 30, 118-31.) [3296
Grünbaum, Polit Testam. Friedrichs d. Gr.
v. J. 1752. (Tl. v. Nr. 3230.) [3297
Meyer, H., Die Berichte d preuß.
Gesandten Eickstedt. Beitr. z. Polit.
d dt. Kleinstaaten währ. d. 7jähr.
Krieges. Hamburg. Progr. 348. [3298
Walter, F., Polit. Konfiskatien i. J. 1760.
(Mannheim. G.bll. 7, 88-41.) [Betr. d. Schrift
„Leben u. Charakter d. Kgl. Poln. u. Kurt
Sächs. Premier-Ministers Grafen v, Brühl, in
vertraulichen Briefen entworfen 1760.“] [3298 a
Heidelbach, P., Das in London auf-
bewahrte Verzeichn. d. Truppen v. Hessen-
Kassel. (Hessenlaund ’06, Nr. 9f.) [3299
Ranke, L. v., a) Besitzergreifung v. Schlesien
durch Friedr.d.Gr. b) Ausbruch d.ijähr.Krioges.
c) Feldzug v. 1760. (Tle. v. Nr. 286.) [3300
Ziekursch, Sachsen u. Preußen um d.
Mitte d. 18. Jhb., s. ’04, 3271. Rez.: N. Arch.
f. sächs. G. 25, 321-24 P. Haake; Lit. Zbl.
’05. Nr. 23; Hiat. Vierteljschr. 8,574 f. O. Weber;
Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg. 27, 17-82
O. E. Schmidt; Gött. gel. Anz. "Op, 451-86
Mollwo. (3301
Wachter, Fr., Versuch, die Rechts-
gültigkeit d. brandenb. Anwartschaft
auf d. Fürstent. Ostfriesland anzu-
fechten. (Jahrb. d. Ges. f. bild. Kunst
etc. zu Emden 15, 420-25.) [3302
Skrine, F. H., Fontenoy and Great
Britain’s share in the war of the
Austrian succession 1741-48. Lond.,
Blackwood. xv, 893 S. 21 sh. [3303
Senftner, Sachsen u. Preußen 1741, s. ’05,
1546. Rez.: Bure ben z. brandb. u. pr. G.
18, 631-36 Meusel. [3303 a
Haupt, Herm., Voltaire in Frank-
furt 1753 (s. ’04, 3275). II. (Zt. f
franz. Sprache etc. 30, 87-117.) [3304
Moschkau, A., Vor u. nach Hochkirch.
(Jahrb. d. Dt. Gebirgsver. f. d. Jeschken- u.
Isergebirge 14, 10-21. 15, 38-40.) [3305
Brabant, Das Heilige Bom. Reich teutscher
Nation im Kampf m Friedr. d. Gr. Bd. I,
s. ’05, 1551. Rez.: Forschgu. z. G. Bayerus
13, 127-29 Rüthnick; Mitt. a. d. hist. Lit. 34,
220-22 Küdderitz, — v. Drigalsky, Der
Führer d. Reichsheeres 1757. (Milit.-Wochenbl.
»05, Nr. 81.) [8308
Baerecke, Zum Friedrichstage:
Schlacht v. Liegnitz 15. Aug. 1760.
(Beihft. z. Milit.-Wochenbl. '06, 187
204.) [3307
Unzer, Friede v Teschen, a. ’05, 3392.
Rez.: Hist. Zt. 96, 552f. EL, Allg. Lit.bl.
wu, Nr. 10 Hirn. [3308
Wittichen, F. C., Polit. d. Grafen
Hertzberg, 1785-90. (Hist. Vierteljschr.
9, 174-204.) [3309
Reissenberger, K., Zur Transmigranten-G.
(Korr.-Bl. d. Ver. £. siebenbürg. Ldkde. 29,
8-11; *5.) (3310
Wolfram, L., Regierungstätigkeit d. Fürst-
bischofs Franz Ludw. v. Erthal. (Korr.-Bl.d.
Gesamt-Ver. ’u6, 225-40') [3311
WEG
Maugras, G., Les dernières années
du roi Stanislas. Paris, Plon. 461 S.
7 fr. 50. [3312
Fisentraut, G., Verhaftung d. niederländ.
Gesandten Graf v. Wartensleben zu Cassel,
Nov. 1763. (Zt. d. Ver. f. heus. G. N. F. 29,
45-73 ) [3313
Knebel, K., Schanzen b. Freiberg a. d.
Tjähr. Kriege. (Mitt. d. Freiberg. Altert.-Ver.
dl, 40-44.) [3314
Krieger, B., Das Kgl. Schloß Belle-
vue b. Berlin u. sein Erbauer Prinz
Ferdinand v. Preußen. Berl., Frens-
dorff. 181 S. 6 M. [3316
Innere Verhältnisse.
Acta Borussica. Denkmäler d.
preuß. Staatsverwaltung im 18. Jh.
(s. 05, 3393). Behördenorganisation
u. allgem. Staatsverwaltg. Preußens
im 18. Jh. Bd. VIII: Akten v. 21. Mai
1748 bis 1. Aug. 1750, bearb. v.
G. Schmoller u. O. Hintze. jx,
980 S. 21 M. [3316
Rez. v. VII: Lit. Zbl. "oe, Nr. 14 Breysig.
Selbstanzeige v. Hintze: Forschgn. z.
brandb. u. preuß. G. 18, 640-42.
Ranke, L. v., a) Einrichtg. d. preuß. Re-
gierg. in Schlesien. b) Friedrichs d. Gr. Aus-
gang; Rückblick auf seine Staatsverwaltg.
(Tle. v. Nr. 286.) [3317
Neuhaus, E., Die Fridericianische
Kolonisation im Warthe- u. Netze-
bruch. Nach archival. Quellen dar-
gest. Mit Zeichngn., Abbildgn. u. e.
Kte. d. Warthebruchs. (Schrr. d. Ver.
f. G.d. Neumark. XVIU.) Landsberg
a. W., Schaeffer & Co. x, 374 S. [3318
Joseph, P., Verzeichn. d. kurpfälzisch.
Bergwerke unt. Kal Theodor. (N. Arch.f.G.
d. St. Heidelb. 7, 32-36.) [3319
Wappler, Oberberghauptmann v. Trebra
u. d. drei erst. sachs. Kunstineister Mende,
Baldauf u. Brendel. (Mitt. d. Freiberg.
Altert.-Ver. 41, 69-178.) [3320
Kraus, d., Errichtg. d. Porzellan - Manu-
faktur Frankenthal (s. ’05, 3399). Forts.
(Monatschr. d. Frankenth. Altert.-Ver. ’06,
Nr. 211.) [3321
Prümers, R., Polnische Bauernbedrückg.
(Hist. Monatsbll. f. Posen 6, 123-25.) [3322
Warnsdorff, v., Üb. Friedrichs
d. Gr. letzte Revue in Schlesien 1785.
(Dt. Revue 31, Il, 3833-42.) [3323
Locatelli, J., Babylon Bohemiae
ab a. 1780 usque ad ann. 1790.
(Editiones archivii et biblioth. S. F.
Metropolitani Capituli Pragensis v.
A. Podlaha. I.) Prag, Metropolitan-
kapitel. 1905. 152 S. 3 K. [3324
Kez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhm.
44, 50f. Hilgeureiner.
Bibliographie Nr. 3312— 3367.
Geler, Durchführg. d. kirchl. Reformen
Josephs i1. im vorderöst. Bresgau., s. Nr. 1612.
Rez.: Hist. Vierteljschr. 9, 292f. Loesche;
Zt. f. G. d. Oberrh. N. F. 21, 356-58 Ricder;
Rev. d’hist. eccl. 7, 123-25 Prein; Hist. Zt.
97, 408 f. Th. Ludwig. . i [3325
Sägmüller, J. B., Die kirchl. Auf-
klärg. am Hofe d. Herzogs Karl Eugen
v. Württemb., 1744-1793. Beitr. z.
G. d. kirchl. Aufklärg. Freib., Herder.
228 S. 5 M. [3326
Heussi, K., Joh. Lor. Mosheim.
Beitr. z. Kirch.-G. d. 18. Jh. Tübing.,
Mohr. 237 S. 6 M. |8327
Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 38 Sn.
Wiegand, F., Der Fall Winz u. d. theol.
Fakultat zu Marburg. (Zt. d. Ver f. hess. G.
N. F. 29, 30-44.) [3328
Kinder, Aufzeichngn. d. Lehrers Pet. Ralfs
in Deichhausen. Beitr. z. Prediger-G. d. Kreise
Norder- u. Süderdithmarschen. (Schrr. d. Vor.
f. schlesw -holst. Kirch.-G. 3. R., 4, 61-78.) [3329
Bickerich, W., C. G. Woide. Ein Beitr. zu
d. wissenschaftl. Traditionen d Unität. (Zt.
d. Hist. Ges. Posen 20, 193-211.) [3330
Natorp, P., J. H. Pestalozzi. Tl. I:
Pestalozzis Leben u. Wirken. (Klassiker
d Pädagogik. XXII.) Langensalza,
GreBler. 1905. xxı],4218S.5M.50. [3331
Frensdorff, F., Die englisch. Prin-
zen in Göttingen. (Zt. d. Hist. Ver.
f. Niedersachs. ’05, 421-81.) [3332
Gerland, G., Imm. Kant, seine
geogr. u. anthrop. Arbeiten. 12 Vor-
lesgn. (Aus: „Kantstudien“.) Berl.,
Reuther & R. 174 S. 4 M. [3383
Rez. v.'03, 3620 (Kants Briefwechsel I-III):
Gött. gel. Anz. '05, 740-56 Seuffert.
Claus, 0., Thom. Abbts hist.-polit.
Anschauungen. (III, 2 v. Nr. 2506.)
Gotha, Perthes. 78 S. 1 M. 50. [3334
Frensdorff, F., Friedrichs d. Gr.
Schrift üb. d. dt. Lit. u. d. dt. Rechts-
u. G.wiss. (Preuß. Jahrbb. 125, 1
-28.) [3335
Ranke, L. v., Friedr. d. Gr. u. d. dt.
Literatur. (Tl. v. Nr. 286.) (3335 a
Nowack, W., Liebe u. Ehe im dt.
Roman zu Rousseaus Zeiten, 1747
bis 1774. Bern, Francke. 124 S.
2 M. 50. [3336
Kozlowski, v., Gleim u. d. Klassiker
Goethe, Schiller, Herder. Beitr. z. Lit.-G. d
18. Jh. (Aus: Festschr. f. W. Fries.) Halle,
Waisenhaus. 21 S. 50 Pf. [3337
Goethe- Jahrbuch (s. Nr. 1642).
Ba. XXVII. 323, 26*,68S. 10M. [3338.
Goethes Briefe (s. Nr. 1643).
Bd. XXX: Undatiertes u. Nachtrr.
Register zu Bd. 19-30. vu, 210 S.
6 M. 80. Bd. XXXII: 30. Aug. 1819-
Zeitalter Friedr. d. Gr. 1740-1789. — Zeitalter d franz. Revol. u. Napoleons. *125
22. Apr. 1820. xıj, 403 S. 5 M. 60.
Bd. XXXIV: Nov. 1820-Juni 1821.
xjv, 424 S. 6 M. (Weimar. Ausg.
Abt. IV.) [3339
Ziegler, Th., Goethes Welt- u. Lebens-
anschauung. (Jahrb d. Fr. Dt. Hochstifts
’05, 106-13.) — R. Hering, Üb. G. u. K. E.
Schubarth. (Ebd. 282-303.) — A. Sewett, G.
u. d. Religion. (Dt. Revue 31, Il, 348-53.) —
A. Kohut, Amal. v. Gallitzin u. G. (Monats-
hfte. d. Comen.-Ges. 15, 97-104.) [3340
Bielschowsky, A., Friederike u.
Lili. 5Goethe-Aufsätze. Münch., Beck.
1905. jx, 210 S. 4 M. [3341
Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 13 M. K.
Schoeps, R., Zu Goethes Wilh. Meister.
Hist. Stelle. d.Wanderjahre. (Progr.) Nanmb.
a. S., Domrich. 59 S. 1 M. [3342
Berger, K., Schiller. Sein Leben u. seine
Werke. Bd. I. 3. durchges. Aufl. Münch., Beck.
638 S. 5 M. Vgl. on, 1620. Rez.: Dt. Lit.-
Ztg OG, Nr. 14 O. Harnack. [3343
Steffen, W., Schillers Stellg. zum
Fürstentum. (Preuß. Jahrbb. 124,
485-530.) [3344
Glaser, M., Aus Schillers Studenteuzeit.
Amberg. Progr. 1905. 16 S. [3345
Rolland, R., La musique en Alle-
magne au 18. siècle. (Rev. de Paris
’06, I, 852-82.) 3346
Geiger, L., Konr. Ekhof. Lebens-
bild a. d. Zeitalter unser. klassisch.
Dichtg. (Monatshfte. d. Comen.-Ges.
15, 104-16.) [3347
Mentzel, E., Theater in Marburg 1789.
(Hessenland "Cp, 255-58.) [3343
Lempertz, H. G., Joh. Peter Alex. Wagner,
fürstbischöfl.- würzburg. Hofbildhbauer, 1730-
1809. Beitr. z. G. d. dt. Plastik d 18. Jh. s. ’05,
1635 (Köin, Heberle. 1405. 1333. 2 M.) [3349
Lager, Kurfürstl. Verordngn. betr. d.
Karnevalsbelustigungen. (Trier. Chronik N. F.
2, 30-32.) [3350
Hauptmann, F., Eine schöne Leich.
Kulturbild a. d Jülicher Land a. d. 2. Hälfte
d. 18. Jh. (Rhein. G.bll. 8, 111-19.) — Ders.,
Kölner Scheffenessen. (Ebd. 129-37.) [3351
Kranz, G., Werdener Beitrr. z. G. d. Kur-
pfuschertums im 18. Jh. (Beitrr. z. G. d.
Stiftes Werden 9, 126-33.) [3352
8. Zeitalter der französischen
Revolution und Napoleons,
1789-1815.
Wagner, Christ. Joh. Bapt. v.
(Staatsrat), Autobiogr.; hrsg. v. Th.
Henner. (Arch. d. Hist. Ver. v. Unter-
frank. u. Aschaffenb. 47, 1-124.) Sep.
Würzb., Stahel. 1905. 2 M. 25. [3353
Kircheisen, F. M., Die Schriften
von u, über Frdr. v. Gentz. Bibliogr.
Übersicht. (Mitt. d. Inst. f. öst.
G.forschg. 27, 91-146.) [3354
. marquant ... au
Wilhelm, Markgraf v. Baden,
Denkwürdigkeiten. Hrsg. v. d. Bad.
Hist. Kommission. Bearb.v.K.Obser
I: 1792-1818. Mít Portr. u. 2 Ktn.
Heidelb., Winter. xxıj, 580 S.
14 M. [3355
Bez.: Preuß. Jahrbb. 135, 171-74 Dauiels.
Hofmann, Kriegschronik d. Ober-
amts Boxberg, 1792-1815. (N. Arch. f.
G. d. St. Heidelb. 7, 41 ff.) [8356
Rose, J. H., Protest of Talleyrand against
his expulsion from England 1. dan. 1793.
(Engl. hist. rev. 21, 330-32.) [3357
Estorff, A. v., Von d. hannov.
Armee in d. Revolutionskriegen, 1793-
1795. (Zt. d. Hist. Ver. f. Nieder-
sachs. ’06, 49-75.) [3358
Schwan, Chr. Fr., Eigenhändig. Bericht
üb. d. Zustände in d. Pfulz, 4. Juli 1794.
(Monatsschr. d. Frankenthal. Altert.-Ver ’06,
Nr. 2.) , (3359
Eubel, K., Tagebuchartige Auf-
zeichngn. d. Minoriten Tilmann
Thelen üb. d. Besetzg. Kölns durch
d. Franzosen, Okt. 1794 bis März og
(Ann. d. Hist. Ver. f. d. Niederrh.
80, 103-22.) [3360
Schmerz, G. H., Tagebuch üb. d
Baseler Frieden 1794-95. Nach d.
Kreuznach. Handschr.. m. Berücks.d.
Berlin. Abschrift, hrsg. v. O. Kohl.
Tl. I. Anbei Nachbildg. d. f. Schmerz
v. Feldmarschall v. Möllendorf aus-
gest. Passes. (Nr. 22 v. Nr. 2597.)
Kreuzn., Voigtländer. 71 S. (Auch
Kreuzn. Progr.) [3361
Giovanoli, G., Die Fremdeninvasion im
Bergell 1793-1801, in Tagebuchform zusam-
mengest. (Jahresber. d. Hist.-antiquar. (res.
Graubünd. 35, 147-92) — E. Luginbühl,
[Briefe:] Zur G. Graubündens 1891. (Ebd.
193-99.) [3362
Grueber, K. J. Ritter v., Lebens-
erinnergn. e. Reiteroffiziers vor 100
Jahren. Hrsg. v. sein. Neffen Fr. v. St.
Wien, Seidel. 223 S. 4 M. [3363
Rez.: Streffleurs öst. milit. Zt. ’05, I,
Lit.bl. S. 35.
Vogl, G., Eine Kordons-Dislocations Ordre
v.J. 1802. (Altbayr. Monatsschr. 6, 28-30.) [3364
Doerries, H., Frdr. v. Gentz’ „Jour-
nal de ce qui meest arrivé de plus
uartier-general de
S. M. le roi de Prusse“ als Quelle
Ben G. d. Jahre 1805/6. Greifswald.
iss. 75 S. [3365
Jacobs, E., Aus d. Franzosenzeit u. d.
Freiheitskriegen. Zumeist nach Aufzeichngn.
d grüfl. Kummerrats Chr. E. Zeisberg in
Wernigerode. (Zt d.Harz-Ver. 33, 299-314.) [3366
Berner, E., Tagebuch e. Rudorff-
(Zieten-)Husaren, 1806. (Hohenzoll.-
Jahrb. 9, 210-18.) — Ders., Kriegs-
*126
tagebuch d. Prinzen Louis Ferdi-
nand v. Preuß., 1806. (Ebd. 58-66.)
— 6. Schuster, Flucht d. königl.
Kinder von Berl. nach Danzig, Okt.
1806. Eigenhänd. Ausarbeitg. d.
Kronprinzen Friedr. Wilh. IV.
(Ebd. 44-57.) [3367
Granier, H., Nachtrag z. d. „Rühmlich.
Verhalten d. Dorfgemeinde Koepitz in Hinter-
pommern im Kriege 1806“. (Forschgn. z.
braudb. u. pr. G. 18, 575.) Vgl. ’0t, 1687. [3368
Borgardt, R., Aus d. Stadtarchiv zu Herne.
Aus d. Franzosvuzeit. Lokalhist. Erinnergn.
(Jahrb. d. Ver. f. Orts- u. Heimatskde. d.
Grafsch. Mark 18, 38-57.) [3369
Ruthe, J. Fr., Auf der Flucht vor d.
Strickritern im Kgr. Westfalen, 1809-11.
Selb-torlebtes. (Aus d. Zeit d. schweren Not
111.) Braunschw., Scholz. WS. 1 M. Rez.:
Braunschw. Magaz. "up, Nr. 3. [3370
Meyer, Chr., Erinnergn. a. d. russ.
Feldzug v. 1812. (Quellen etc. z. dt.
insbes. hohenz. G. 3, 133-51.) [3371
[Aus d Tagebuche e Offiziers im Regi-
mente d. Herzoge v. Sachsen.]
Janson, A. v., Noch nicht ver-
öffentl. Briefe Metternichs an
Schwarzenberg a. d. Feldzuge 1814.
(Beihft. z. Milit.-Wochenbl. '06, 87
-104.) [3372
Dalwigk, Frhr. v., Demobil-
machung u. Wiedermobilmachung d.
kurhess. Armeekorps im August 1814.
Nach bisher nicht veröff. Akten d.
groß. Generalstabes zu Berlin. (Zt. d.
Ver. f. hess. G. N.F. 29, 15-29.) [3373
Navez, L., Pendant et après
Waterloo. Bruxelles, Anvers, le champ
de bataille. Récits de témoins ocu-
laires, trad. et annotés. Brux., Le-
bègue. 1905. 40 S., 9 grav. 2 fr. [3374
Schütte, 0., Aus d. Tagebuche e. alten
Waterlovers: H. K. L. Bosse. (Braunschw.
Magaz. '06, Nr. 1f.) [3375
Crauz, A. F., Ein Wort zur Be-
herzigung d. Fürsten u. Herren Dtlds.
3. revid. Aufl. Berl., A. H. Cranz.
1905. 56 S. 3 M. [3376
Schissel v. Fleschenberg, 0., Erste hand-
schriftl. Fassung v. J. F. Primissers Kriegs-
liod „N’ Stutzen hear bam Sokara“ 1796. (Zt.
d. Ferdiunudeums 49, 447-51.) [3376 a
Nißle, Th., Vaterländ. Dichten. z. Königs-
proklamation 1806. (Altbayer. Monatsschr. 6,
31-36.) [3377
Rosenthal. R., Bayer. Zeitungsstimmen
üb. Andr. Hofer v. J. 1810. (In: Bayerland.
Jg XVIL.) (3378
Sorel, L’Europe et la révolution, a ’05,
1665. Rez.: Rev. d’hist. mod. et cont: mp. 6,
124-41 u. 7, 218-29 Muret u. Driault; Engl.
hist. rev. 20, 184-88 u. 21, 150-82 Willert;
Bal, z. Allg. Ztg. ’05, Nr. 145 Bitterauf [3379
Bibliographie Nr. 3367—3418.
- Heigel, K. Th., Dt. G. v. Tode
Friedrichs d. Gr. bis z. Auflösg. d.
alten Reichs. (s. '05, 1660). Lfg. XII.
(= 164 v. Nr. 2158.) Bd. II, 321-400.
1 M. [3380
Medicus, Vor 100 Jahren. Bayer. Kriegs-
erinnergn. I-IV. (Beil. z. Allg. Ztg. ’06, Nr. 8;
4; 89 f.) (3351
Ranke, L. v., a) Rückzug a. Frankreich
1792. b) Friede zu Basel. c) Friede zu Tilsit
1807. d) Hardenberg, Stein u. Scharnhorst.
(Tle. v. Nr. 286.) (3352
Coutanceau, H., La campagne de
1794 à l'armée du Nord (s. Nr. 1684).
Schluß. (Rev. d'hist. red. a l'Etat-Major
de l'armée 22, 1-55.) — Campagne
de 1797 sur le Rhin (s. Nr. 1687).
Forts. (Ebd. 56-122; 289-333.) [3383
Hauck, K., Die Sendg. d. Freih.
v. Reibeld nach Basel. Beitr. z. G.
d. pfalzbayr. Politik währ. d. erst.
Koalitionskrieges. (Zt. f. G. d. Oberrh.
N. F. 21, 296-322.) [3354
Rosenthal, W., Fürst Talleyrand
u. d. auswärtige Politik Napoleons I.
Nach d. Memoiren d. Fürsten Talley-
rand. (Diss.) Lpz., Engelmann. 1905.
xj, 114 S. 2 M. 40. [3385
Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 13 F. Fdch.
Just, Das Herzogt. Warschau von
sein. Anfängen bis z. Kampf m. Oster-
reich 1809. (Mitt. d. K. u. K. Kriegs-
arch. 3. F., 4, 1-123.) [3386
Gachot, Ed., Les campagnes de
1799. Jourdan en Allemagne et Brune
en Hollande. Paris, Perrin. 415 S.
7 fr. 50. [3387
Kez.: Rev. d’hist. réd. à l’Etat-Major de
l’armee 23, 230-32.
Hop, W., Rastatter Gesandtenmord u. kein
Ende. (Aua: „Rastatter Tageblatt“) Rast.,
Greiser. 1905. 16 S. 25 Pf. (3388
Bartsch, Ein Seckrieg in Schwaben.
G. d. österr. Flotille auf d Bodensee,
1799 u. 1800. (Mitt. d. K. u. K.
Kriegsarch. 3. F., 4, 331-70.) [3359
Rinieri, J., La secolarizzazione
degli stati eccl. d. Germania. Roma,
Civiltà cattol. 221 S. 4 L. [3390
Rez.: Katholik 06, I, 312-14 Bellesheim.
Beamish, N. L., G. d. Kgl. Dt.
Legion. 2. Aufl. (Anast. Neudr.) 2 Tle.
Mit 18 Taf. kolor. Abbildgn., 9 Schlach-
tenplänen, 1 Abbild. u. mehr. Tabellen.
Berl., Barsdorf. Get, 407; xj, 580,
210 S. [1832. 37.] 30 M. (Subskr.-Pr.
bis 1. März '06: 18 M.) |3391
Castell, Graf, Die Soldaten d. Kgl. Dt.
Legion. 18 kolor. Militurtrachten. Ebd. 1906.
3S Text in dt., ongl. od. franz. Sprache. 10 M.
Mayerhoffer, E. v., Von Boulogne an d.
Rhein. (Streffleurs öst. milit. Zt. '06, I, 683-
703 ) [3392
Zeitalter der französischen Revolution und Napoleons.
Marbot, de, Austerlitz. Lahure,
Carteret. 4°. 87 S. — E. Martin,
Le Centenaire d’Austerl. Paris, Leroy.
1903. = 0. Schier, Betrachtgn. Z.
Schlacht b. Austerl. (2t. d. Dt. Ver.
f. G. Mährens etc. 10, 230-61.) [3393
Bitterauf, G. d. Rheinbundes. Bd. I, s. ’05,
1632. Rez.: Hist. Zt. nx 481-56 Th. Ludwig;
Mitt. a. d. bist. Lit. 33, 466-68 Mahrenholtz;
Dt. Lit.-Ztg. ’05, Nr. AL Wahl. 13394
1806. Das Preuß. Offizierkorps u.
d. Untersuchg. d. Kriegsereignisse.
Hrsg. v. Gr. Generalstabe Kriegs-
geschichtl. Abtlg. II. Berl., Mittler.
837 S. 7 M. 50. [3395
Rez.: Milit.-Wocheubl. ’06, Nr. 76 v. Janson.
Goltz, C. Frhr. v. der, Von Roß-
bach bis Jena u. Auerstedt. 2. neu-
bearb. Aufl. v. „Roßbach u. Jena“.
Ebd. xjv, 5498 ; 10 Ktn. 10 M. [3396
Ders., Die wahren Ursachen d. Katastrophe
v. 1806. (Dt. Rundschau 127, 42-03.)
Müller, K. E., Wie kam es zur
Kapitulation v. Prenzlau 23. X. 1806?
Prenz), Mieck. 71S. ; Kte. 1M.50.[3397
Granier, H., Die Franzosen in
Berlin 1806-1808. (Hohenzollern-
Jahrb. 9, 1-43.) [3398
Sommerfeldt, G., Preuß.-öst. Po-
litik d. J. 1807 bis z. Entsendg.
Stutterheims nach Tilsit. (Forschgn. z.
brundb. u. pr. G. 18, 539-73.) [3399
Kriegsjahr, Das, 1809 in Einzel-
darstellgn. (s. Nr. 1698). Bd. V:
O. Criste, Erzhrzg. Karl u.d Armee.
75 S. 1 M. 80. [3400
Binder v. Krieglstein, C. Frhr.,
Der Krieg Napoleons geg. Österreich
1809. Berl., Vossische Buchh. (I:
Regensburg ('02) N. Tit.-Ausg. 8 M.)
II: Aspern u. Wagram. Mit Über-
sichtskte. u. Gefechtsplan. ve,
468 S. 10 M. [3401
Rez. v. I: Hist. Vierteljschr. S, 263-66 Waas.
Veltzé, Schlacht an d. Piave 8. Mai
1809. (Mitt. d. K. u. K. Kriegsarch.
3. F., 4, 125-60.) [3402
Strobl v. Ravelsberg, F., Metter-
nich u. seine Zeit. Bd. I. Wien u.
Lpz., Stern. jx, 473 S.; Portr.;
9 Stammtaf. u. Kte. 10 M. [3403
Rez.: Lit. Zbl. '06, Nr. 27 F. Fdch.
Coquelle, P., Andréossy, ambassa-
deur à Constantinople, 1812-1814.
(Rev. d’hist. diplom. 20, 234-59.) [3404
Margueron, L., Campagne de
Russie (s. 1900, 3660). Partie 2:
Marche de la grande armée à travers
l'Allemagne et sa réunion sur le
*127
Niémen, 1. févr.-24. juin 1812. T. IV.
632 S. 12 fr. [3405
Fournier, A., Napoleon I. (s. Nr.
1686). III: Erhebg. d. Nationen u.
Napoleons Ende. 2. umgearb. Aufl.
443 S. 6 M. [3406
Rez. v. I u. II: Mitt. d. Inst. f. öst. G.-
forschg. 27, 357f. Schlitter.
Osten-Sacken u. v. Rhein, Frhr.
v. der, Milit.-polit. G. d. Befreiungs-
krieges 1813. I: Vom Njemen bis
zur Elbe. Lfg. 1-2. Berl., Vossische
Buchh. S. 1-96. 2 M. [3407
Durval, J., Napoleon, Bulow et
Bernadotte 1813. (Otfensives contre
Berlin.) Limoges et Paris, Charles-
Lavauzelle. 90 S. 1 fr. 50. [3408
Kerchnawe, H., Von Leipzig bis
Erfurt. Verfolgg. d. franz. Armee v.
18. bis 23. X. 1813. Mit 9 Text-
skizzen. (Aus: „Mitt. d. K. u. K.
Kriegsarchivs“. 3. F., IV.) Wien,
Seidel. 147 S. 3 M. 60. [3409
Bennigsen u. Wrede 1313 Beitr. z. Er-
mattungsstrategie. (Milit.-Wochenbl. '06, Nr.
19-21.) — d. v. Pflugk-Harttung, Bernadotte
im Herb»tfeldzuge 1513. (Jabrbb. d. dt. Armce
'05. Hft. 404.) [3410
Weil, Ct., Les négociations secrètes
entre Joachim Murat et le prince
Eugene, févr.-mars 1814, d’apr. des
docc. ined. (Rev. d’hist. mod. et
contemp. 7, 509-23.) [3411
Janson, A. v., Herzog Karl August
v. Sachs.-Weimar nu. Kronprinz Karl
Johann v. Schweden währ. d. Feld-
zuges 1814 in d. Niederlanden. (Dt.
Rundschau 128, 40-54.) [3412
Kelly, W. H., The battle of Wavre
and Grouchy's retreat. Study of an
obscure part of the Waterloo cam-
paign. Lond., Murray. 1905. 182 S.;
Taff. 8 sh. [3413
Rez.: Rev. d’hist. red. A l’Etat-Major de
armée 1, 628f.
Pflugk-Harttung, J. v., Gefecht
bei Limale 18. Juni 1815. (Hist.
Jahrb. 27, 34-66.) [3414
Oman, C., The French Losses in the
Waterloo Campaign. (Engl. hist. rev. 21, 132
-35.) Vgl. '05, 1707. [3415
Arnold, R. F., Aussees Franzosenzeit 1800
u. 1801. (Steir. Zt. f G. 3, 1233-47.) [3416
Schneider, Jak., Kardinal Jos. Fäsch.
(Basler Biographien 3, 71-127.) — A. Huber,
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8506. Rez.: Zt. d. Hist. Ver. f. Niedersachs.
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K. v. Kauflungen; Forsch;n. z. branılb. u. pr.
G. 18, 643-47 Haß; Lit. Zbl. ’06, Nr. 11;
N. Mitt. a. d. Geb. hist,-ant. Forschgn. 22,
385-87 Hertzberg; Mitt. a. d. hist. Lit. 34,
326f. K. v. Kauflungen. [3427
Kircheisen, F. M., Königin Luise in d.
G. u. Lit. System. Zusammenstellg. d. über
sie erschien. Einrelschrr. u. Zeitschriften-
beitrr. Jeua, Schmidt. xj, 638. 2 M. au Rez.:
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Bailleu, P., Königin Luisens Kind-
heit u. Jugend. (Hohenzoll.-Jahrb. 9,
299-322.) — P. Seidel, Königin Luise
im Bilde ihrer Zeit. (Ebd. 108-54;
18 Taf.) — Ders., Gerüchte beim
Tode d. Kön. Luise. (Ebd. 523.) —
R. Tabournel, La reine Louise et
le prince Henri de Pr. (Rev. des études
hist. "Op, 46-59.) [3429
Urban, C., Ferd, v. Schills Familien-
beziehgn. zu Schlesien. (Zt. d. Ver. f. G. etc.
Schles. 39, 805-10.) [8130
Diehl, F., Carl Chudoba 1806/7 u. 1813-15.
(Zt. d. Hist. Ver. Marienwerder 44, 38-52.) [3431
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schrift von 1807 u. ihre Beziehgn. z.
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pr. G. 18, 471-517.) [3432
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besond. Berücks. Elberfelds. (Monats-
schr. d. Berg. G.-Ver.'06, 16-39.) [3434
Dinnendahl, Frz., (Mechanicus), Selbst-
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Mit kinloitg. u. Ergänzgn. v. C. Matschoß.
(Beitrr. z. G. v. Stadt u. Stift Essen 26. 1-52 ) [3135
Lienhart et R. Humbert, Les
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31 Taf. 9 M. Be
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Mitt. a. d. Papieren e. ihr. früher.
Zöglinge. (Zt. d. Ver. f. hess. G.
N. F. 29, 1-14.) — A. Woringer, Die
hess.-franz. Regimenter, 1806 bis '08.
(Ebd. 121-44; 296.) 3437
Voß, W. v., York. Berl., Behr.
97 S. m. 4 fksm. S. in 4°. — Br.
v. Lignitz, Scharnhorst. Ebd. 1905.
100 S. m. Bildern u. Fksms. —
R. v. Caemmerer, Clausewitz.
Ebd. 1905. 123 S. m. Bildern u.
Fksms. — (a 2 M.) [3438
(Erzieher d. preuß. Heeres IV V, VII)
Aus d. Garnisonleben v. Berlin
u. Potsdam, 1803 bis 1806. (= Nr. 2662.)
Berl, Mittler. 70 S. 1 M. 60. [3439
Rez.: Forschgn. z. brandb. u. preuß. G.
19, 292-94 Granier.
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100 Jahren. (Katholik 3. F., 33,
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Wirth, J., Monseigneur Colmar
évêque de Mayence. Paris, Didier,
Perrin et Co. 269 S. 8 fr. 50. [3441
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Berliere, U., Un projet de restauration
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f. Kirch.-G. 26, 542f. Kropatscheck; Mitt. a,
d. hist. Lit. 34, 232 f. Löschhorn. — Schian,
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Zeitalter der franz. Revolution u. Napoleons. — Neueste Zeit seit 1815. *1929
Reuss, R., Les églises protest.
d'Alsace pend. la révol., 1789-1792.
Paris, Fischbacher. x, 320 8.
8 fr. 50. [3444
Wilisch, E., Der Prozeß d. Direktors
C. H. Bintenis. (N. lausitz. Magaz. 81, 222
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Gerold, Th., Frz. Hnr. Redslob;
Straßburg. Professor am Antfe d. 19. Jh.
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Geißler, C., Die pädagog. An-
schauungen E. M. Arndts im Zusam-
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Weigl, F., Schulzustünde Bayerns
bei s. Erhebg. z. Königreich. (Pädag.
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ziehgs- u. Schul-G. 16, 113-30.) [3449
Schwabe, E., Dresdener Oberhof-
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Ruhnkenius. Nebst ungedr. Briefen. (N. Jahrbb.
f. d. klass. Altert. etc. 18, 1-16; 83-101.) [3452
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dens, 8. '05, 1737. Bes: Hist. Zt. Y6, 494f.
v. Below; Mitt. a. d. hist. Lit. 33, 269-72
Preuß; Lit Zbl. oe, Nr. 7; Engl. hist. rev.
20, 820 f. Gardner. [3453
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Beitr. z. G. dt. Geistes. 2. Aufl. Berl.,
Weidmann. xıj, 950 S. 16 M. [3454
Rouge, Fréd. Schlegel et la genèse du
romantisme allem.,s.’05, 1742. (Paris. These.)
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Glawe, W., Religion Frdr. Schlegels.
Beitr. z. G d. Romantik. Berl.,
Trowitzsch. 111 S. 3 M. [3456
Kayka, E., Kleist u. d. Romantik.
EE z. neuer. Lit.-G., hrag. v.
uncker. XXXI.) Berl., Duncker.
2108. (Subskr.-Pr.: 4 M. 20. Einzelpr.
5 M.) [3457
Eaug, F., Der Wert Heinrichs v. Kleist.
(Preuß. Jahrbb. 124, 401-24.) — K.-B., Neues
v. Kleist. Zur neuen Ausg. seiner Werke u.
Briefe. (Beil. a Allg. Ztg. '06, Nr. 45.) —
A. Eichhorn, Zu Kleists Katechism. der
Deutschen. (Ebd. ’05, Nr. 295.) [3458
Baumert, H., Bromberger Musik- u. Theater-
leben vor 100 Jahren. (Hist. Monatsbll. f. d.
Prov. Posen 6, 303-7.) — A. Skladny, Die
Dramen Schillers im Posener Theater vor
100 Jahren. (Ebd. 77-84.) [3459
Ideler, H., Eine kleine preuß. Stadt
zur Franzosenzeit. Progr. Stade. 4°.
86 S. [3459 a
9. Neueste Zeit seit 1818.
Walter, F., Hohnhorsts Schrift
üb. d. Prozeß geg. K. L. Sand. Beitr.
z. G. d. Sandliteratur. (Mannheim.
G.bll. 7, 117-23; 152-56.) [3460
übeck.) Aus K. F. Frhm. v.
Kübecks Tagebüchern, 1830-31. (Dt.
Revue 31, III, 16-25 ; 208-17.)— Varn-
hagens Denkschrift an Metternich üb.
d junge Dtld. 1836; mitg. u. erläut. v.
L. Geiger. (Ebd. I, 183-97.) [3461
Mollinary, A. Frhr. v. (Feldzeug-
meister), 46 Jahre im österr. - ung.
Heere, 1838-1879. Zürich, Füßli. 1905.
au, 257 u. jx, 337 S. m. 5 Bildn.,
1 Taf. u. 16 Ktn. 16 M. [3462
Rez.: Preuß. Jahrbb. 125, 96-133 Daniols;
Streffleurs öst. milit. Zt. ue, I. Lit.bl. 18
-21 M. L.
Tobler, G., Aus Karl Mathys
Schweizerzeit. (Neujbl., hrsg. v. Hist.
Ver. d. Kant. Bern: 1905/6.) Bern,
Grunau. 33 S. 1 M. 60. [3463
Poschinger, H. v., Unter Friedr. Wilh. IV.,
Deunkwürdigkeiten d. Ministerpräsidenten v.
Manteuffel, s. oi, 1628. Rez. (auch v. '05,
1765: Preuß. ausw. Polit. 1850-58. Dokumente
a. d. Nachl. Manteuffels): Gött. gel. Anz. ’06,
15-87 P. Goldschmidt. [3164
Nippold, F., Der Prinz v. Preußen u. Bis-
marck. Randglosse zu B.s „Gedanken u.
Erinnergn.“. (Dt. Revue 31, II, 2223-35.) [3465
Tiedemann, Chr, v., Aus 7 Jahr-
zehnten. Erinnergn. I: Schlesw.-holst.
Erinnergn. 1905. xjv, 5048. 9M. [3466
Rez.: Lit. Zbl. oe Nr. 35.
Delfs, Chr., Aus d. Erinnergn. e. alt.
Kampfgenossen v. 1848-51. Nach d. Mitt. v.
Klaus Huss. (Die Heimat 14, 167-70;
135-92; 285-90.) [3467
Auersperg, A. (Anast. Grün), Polit.
Reden u. Schriften. In Auswahl hrag.
u. eingel. v. St. Hock. (Schrr. d. Lit.
Ver. in Wien V.) Wien, Lit. Ver.
xxxv, 533 8. [3468
Stüve u. Detmold, Briefwechsel 1848-50,
brag.v. G. Stüve u. G. Kaufmann, s8. "Op,
1762. Rez. (auch e 08, 1690 G. Stüve, J. C. B.
Stüve): Hist. Zt. 96, 108-16 Thimme. (3469
Szuman, H., Erinnergn. an Berlin
u. Posen a. d. J. 1848, m. e. Vorrede
v.A.Kraushar. (Poln.) Mit Abbildgn.
Warschau. 1900. 190 S. [3470
Rez.: Hist. Monatsbll. f. d. Prov. Posen 6,
163-67 Skladny.
Histor. Vierteljahrschrift. 1906. 4. Bibliographie. 10
*130
Gallavresi, G., La lutte des Lom-
bards contre les Autrichiens d’apr.
les mémoires de M. Visconti-Venosta.
(Rev. des questions hist. 78, 256
-65.) [3471
Ulmann, H., Stimmungsberichte
a. d. letzt. Tagen d. preuß. National-
versammlg., Nov. 1848. (Forschen. z.
brandb. u. pr. G. 18, 585-95.) [3472
Preizsch, M., Erinnergn. a. d. Maitagen
1849; mitg. v. O. Richter. (Dresdner G.bll.
06, Nr. 1.) 18473
Hasenclever, A., 3 ungedr. Briefe v. E. M.
Arndt, 1850 u. '60. (Beil. z. Allg. Ztg. '06,
Nr. 64.) Vyl. Nr. 1769. [3474
Hübner, J. A. v., 9 Jahre d. Erinnergn. e.
österr. Botschafters in Paris 1851-59, e. '05,
1766. Rez.: Mitt. a. d. hist. Lit. 33, 343-46
v. Gruner; Allg. Lit.bl. mp Nr. 7 K.; Preuß.
Jahrbb. 118, 513-20 Daniels. — V.Hantzsch,
d. A. v. Hübner. (Allg. dt. Biogr. 50, 498-
601.) — R. v. Nostitz-Rieneck, Die Vor-
zeichen d. Krieges v. 1359. (Hochland Jg. 2,
Bd. I, 802-14.) [3475
Ringhoffer, K., Im Kampte f.
Preußens Ehre. Aus d. Nachlaß d.
Grafen A lbr. v. Bernstorff, Staats-
ministers u. kaiserl. dt. außerordent!.
bevollmächtigt. Botschafters in Lon-
don, u. sein. Gemahlin Anna geb.
Freiin v. Koenneritz hrsg. Berl.,
Mittler. xv, 687 S. 12 M. [3476
Voigts-Rhetz, v., Briefe a. d.
Kriegsjahren 1866 u. 1870/71. Ebd.
877 S. 6 M. [3477
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. "uë Nr. 32 Jacob: Lit.
Zt. ‘06, Nr. 32 v. Junson. — Üb. d. Entschluß
z. Schlacht b. Königgrätz. (Mil.-Wochenbl.
ue, Nr. 92f)
Belcredi, L. Graf, Fragmente a.
d. Nachlassed. ehemal. Staatsministers
Grafen Rich. Belcredi. (Die Kultur
ue, 1-24.) [3478
Cordemann, Die Hannov. Armee u. ihre
Schicksale in u. nach d. Katastrophe v. 1866.
Aufzeichnen. u. Akten, 8. '04, 3546. Rcz. d.
Broschüre v. Thimme, s. cbd.: Zt. d. Hist.
Ver. f. Niedersachs. '05, 347-56 v.Sichart. [3479
Freydorf, v. (Bad. Minister), Ein-
tritt d. Grhrzgts. Baden in d. Norddt.
Bund u. d. Luxemburg. Frage. Mitg.
v. H. v. Poschinger. (Grenzboten
64, IV, 59-69.) [3480
Bernhardi, Th. v., Aus d. Leben
(s. '02, 1640). IX: In Spanien u.
Portugal. Tagebuchbll., 1869-71.
544 S. 10 M. [3481
Rez. v. VIII: Forschgn. z. brandb. u. pr.
G. 15, 616f v. Petersdorff.
Grein, H., Die „Idylies Prussiennes“ v.
Thtod. de Banville. Beitr. z. G. d. Kriegs-
poesie v. 1570,71. Progr. Neunkirchen, Bez.
Trier. 50 S. [3182
Hübner, Feldmarsch. - Leutn.
A. Graf, Erlebnisse zweier Brüder
—— Zeg ` a Ketten, eet ZE, Dee, e =
en a nn mn nun nn
Bibliographie Nr. 3471—3524.
währ. d. Belagerg. v. Paris u. d. Auf-
standes d. Kommune, 1870-71. Berl.,
Paetel. 216 S. 4 M. [3484
Schäffle, Aus mein. Leben, s. ’U5, 1779.
Rez.: Mitt. d. Ver. f. G. d. Dt. in Böhmen 44,
Lit. Beil., 15-17 O. Weber. — H. Oncken,
Aus Sch.s Lebenserinnergn. (Hist. 96, 2413-58.
97,236.) — W. Lang, Schäffle. (Biogr. Jahrb.
etc. K, 106-17.) [3483 4
Gontaut-Biron, Mon ambassade
en Allemagne, 1872-73. Paris, Plon.
xj, 448 S. 7 fr. 50. [3484
Rez.: Rev. hist. 91, 380 f. Matter.
Marczali, H., Zur G. d. öst.-ung.-
dt. Bündnisses. Nach ungedr. Stücken
a. d. Nachlasse d. Grafen Andrássy.
(Dt. Revue 31, II, 267 ff.) Vgl: H.J.
(Ebd. III, 121f.). — Frhr. v. Cramm-
Burgdorf (Hrzgl. braunschw. Ge-
sandter), Briefe a. Ems 1879. (Ebd.
I, 23-31.) — Ders., Tagebuchbll. a.
d. J. 1884. (Ebd. 236-93.) |3485
Stern, G. Europas, 1815-1871, s. %05, 355%.
Rez.: Hist. Vierteljschr. 8, 560-65 u 9, 143
v. Zwiodineck; N Jahrbb. f. d. klass. Altert.
etc. 17, HI Egelhaaf; Lit. Zbl.’06, Nr. 35. [3486
Meinecke, F., Preußen u. Dtld. im
19. Jh. (Hist. Zt. 97, 119-36.) [3487
Eanke, L. v., a) Friedr. Wilh. IV. b) Ab-
lehnung d. dt. Kaiserwürde 1849. c) Krieg
geg Österr. 1866. d) Krieg geg. Frankr. 1870.
e) Fürst Bismarck. (Tle. v. Nr. Sk [3485
Denis, E., La fondation de l'Empire
allem., 1852-'71. Paris, Collin. 540 S.
10 fr. Ei [3489
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de Metternich et de Talleyrand. Le
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de la Belg. Supplém.) Avec 5 cartes
et deux photogravures. Brux., Lebegue
& Cie. 1905. 78 S. [3491
Dietz, E., Frankfurter Attentat
v. 83. IV. 1833 u. d. Heidelberg.
Studentenschaft. Heidelb., Petters.
70 S. 1 M. 50. [3492
Jacubenz, Besetzung v. Krakau,
1846. Mit Benützung e Manuskriples
d Oberleutnants Baron Gablenz.
(Mitt. d. K. u. K. Kriegsarch. 3. F.,
4, 215-50.) [3493
Kaufmann, G., Der Vereinigte
Landtag in d. Bewegung v. 1848.
Bresl. Rektorats-Rede. (Beil. z. Allg.
Ztg. '06, Nr. 25f.) [3494
Czeike, Aufmarsch d. österr. Armee
geg. d. Revolution, Okt. 1848. (Mitt.
. K. u. K. Kriegsarch. 3. F., 4,
[3495
251-830.)
Neueste Zeit seit 1815.
Meyer, Chr., Die Deutschen d. Prov. Posen
gegenüber d. poln. Aufstand 1843, s. ’05, 3555.
Rez.: Hist. Monatebll. f. d. Prov. Posen 6,
59 f. Schottmüller. [3496
Oncken, Lassalle, s. ’05, 1791. Rez.: Hist.
Vierteljschr. 8, 555-60 Kaufmann; Hist. Zt.
95, 97 Meinecke; Jahrbb. f. Nationalökon. 84,
418-20 Warschauer; Dt Monatsschr. ’05, Dez.
Brandenburg. [3497
Mittelstädt, Krieg v. 1859. Bismarck u.
d. öffentl. Meinung in Dtld., s. ‘05, 1794.
(65 S.: Heidelb. Diss.) Rez.: Forschgn. z.
brandb. u. pr. G. 1x, 656-58 Tschirch; Lit.
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en 1860 et l'intervent. anglaise. (Rev.
hist. 90, 18-60.) [3499
Cardinal v. Widdern, G., Küsten-
schutz u. Unternehmgn. geg. denselb.
an d. schlesw.-holst.-jütisch. Nord.-
u. Ostseeküste, 1864. (Kleiner Krieg.)
Mit 2 Kartenbeil. u. 1 Skizze im
Text. Berl., Eisenschmidt. 120 S.
2 M. 40. [3500
Lorenzen, E., Übergang d. Preußen bei
Arnis, 6 Febr. 1864. (Die Heimat 14, 38-41.) [8501
Bleibtreu, C., Langensalza u. d.
Mainfeldzug; ill.v. Chr.Speyer. Stuttg.,
Krabbe. 172 S.; Kte. 2 M. [3502
Toilow < C. Graf Crenneville),
Die österr. Nordarmee u. ihr Führer,
1866. Wien, Braumüller. 163 S.
2 M. e
Bilow, H. v., Zur 40 Jahr-Gedenk-
eier d. siegreichen öst. Südarmee u.
furiegsmarine, 1866. Wien, K.K. Hof-
K. Staatsdr. 146 S. 6 M. [3504
Derks, K. J., De Compensatie’s
van Napoleon Im (Geschiedkund.
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Guerre, La, de 1870-71 (s. Nr. 1813)
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et projets d'opérations, la marche sur
Montmédy. 233 S. et planches, docce.
annexes. 365 S. — Desgl., L'armée
dẹ Châlons. Partie 3. (Rev. d’hist.
réd. à l'État-Major de l'armée 22,
123-205; 334-442; 572-667. 23, 106-
220.) — Etats-majors et cabinets
milit. pend. la campagne de 1870/71.
(Ebd. 21, 1-30.) [3506
Grimal, J., La guerre de 1870 et
ses enseignements. Les causes de nos
revers. Paris, Libr. univ. 3 fr. 50. [3507
Regensberg, 1870-71 (s. Nr. 1815).
Abt. II. S. 113-208; Kte u. Tab.
2 M. 60. [3508
Inh.: Vorbereitgn. z. Kriege. Frankreichs
Kriegserklärg Kriegrpläne u. Aufmarsch.
Creuzinger, P., Moltkes Strategie
`
*131
im dt.-franz. Kriege. (Creuzinger,
Probleme d. Krieges. II, 1.) Lpz.,
Engelmann. x, 206 S. 2 M. 80. [3509
Roser, Versehen im Befehls- u. Nach-
richtenwesen währ. d. Feldzuges 1870/71.
(Milit -Wochenbl. ’06, Nr. 57-59.)
Frobenius, Kriegsgeschichtl. Bei- `
spiele d. Festungskrieges a. d. dt.-
franz. Kriege (s. "op, 1817). 10. Hft.
II. Der belagerungsmäßige (förml.)
Angriff. Straßburg. Mit e. Plan d.
Angriffs auf d. Stadtbefestigg. v. Str.
160 S. 4 M. 50. [3510
Rez.: Mil.-Lit.-Ztg. '06, Nr. 2 Hartmann.
Schoch, 6&., Der dt. Moselüber-
gang 1870 in franz. Beleuchtg. (Beitrr.
z. Kriegs-G. III.) Berl., Bath. 102 S.
2 M. Vgl.: Jahrbb. d dt. Armee etc.
Hft. 409 ff. [3511
Bonnal, H., La manoeuvre de
Saint-Privat (s. op, 1819). II: Bataille
deRezonville. 500S.; Ktn. 12fr. [8612
Rez. v.u. II: Rev. d’hist. réd. à l’Etat-Major
de l'armée 18, 373-717 u. 22, 675-75.
Schwabe, J., Die Schlacht b. Gravelotte-
St. Privat. Progr. Alteub., Schnuphase.
21 S. 1 M. [3513
Martinien, A., Guerre de 1870-1871. État
nominat. par afluires et par corps des officiers
tués ou blessés dans la deuxième partie de
la campagne (du 15. sept. au 12. févr. 1871).
Paris, Lavauzelle. 242 S. [3514
Dubosc, G., La guerre de 1870/71
en Normandie. Rouen, Journal de
Rouen. 1905. 4°. 139 S. 1fr. 650. [3515
Daniels, E., Die englischen Li-
beralen u. Fürst Bismarck. (Preuß.
Jahrbb. 123, 220-60.) [3516
Spahn, M., Ernst Lieber als
Parlamentarier. Gotha, Perthes. 81 S.
1 M. 50. [3517
Schulthe8’ europ. G.-Kalender (s.
Op, 3586). N. F. XXI: 1905; hrsg. v.
G. Roloff. 373 S. 9 M. [3518
Kämpfe d. dt. Truppen in Südwestafrika.
Auf Grund amtl. Materials bearb. v. d. Kriegs-
geschichtl. Abtlg. I d. Groß. Generalstabes.
Hft. 1-3. (Aus: „Vierteljahrshfte. f. Truppen-
führg. u. Heereskde,.“.) Berl., Mittler. 8. 1-
248. 1M. 20. u [3519
Semek, Repressaliengefechte geg. d. Mon-
tenegriner 1838. (Mitt. d K. u. K. Kriegs-
arch. 3. F., 4, 161-218.) (3530
Oechsli, W., Joh. Konr. Kern. (Allg. dt.
Biogr. 51, 114-20.) "8591
Bitterauf u. Biezler, Bayern 1806-1906
s. Nr. 3419f. [3522
Stählin, P. v., Karl I., Kg. v. Württemb.
(Allg. dt. Biogr. 51, 57-65.) (3523
Müller, L., Polit. Sturm- u. Drang-
periode Badens e Nr.1840).1I: 1840-48.
Lfg. 5. xj S. u. S. 161-188. 1M. [3524
Lor. Brentano. (Bad. Biographien 5,
879-95).
10*
*132
Bockenheimer
u. 1849. Mainz, SE
u. Dr. 200 8. 3 M. 3525
Nießner, A., Rheinland u. West-
falen 1848/49. Stimmungsbilder a. d.
dt. Revolution. Aachen, Gust. Schmidt.
320 S. 4 M. [3626
Fredericq,P., Thorbecke voor 1880.
"a Gravenh., Nilhoff, 141 S. [3527
Zurbonsen, General v. Wrangel u. d.
Münsterschen Dezember-Unruhen 1837. (Zt. f.
vaterl. G. Westfal 63, I, 257-68.) [3525
Meier, H., Zur dt. Politik Hrzg. Wilhelms.
Verlagsanst.
(Braunschw. Magaz. ’06, 53-55.) (3529
Ehmck, Arnold Duckwitz. (Bremisch.
Jahrb. 21, 95-127.) 3530
Sillem, W., G. H. Kirchenpauer. (Allg.
dt. Biogr. 51, 148-58.) [3531
Fehling, E. F., Hnr. Theod. Behn, Bürger-
meister d. fr. u. Hansestadt Lübeck. Lpz.,
Duncker & H. 219 S. 4 M. 60. Rez.: Lit.
Zbl. '06, Nr. 26. (3532
Simon, K.. Zur polit. Stellg. d. Grafen
Athan. Racyúski. (Hist. Monatsbil. f. d. Prov.
Posen 6, 128-31.) [3533
Innere Verhältnisse.
Brauer, A. v., Die dt. Diplomatie
unter Bismarck. (Dt. Revue 31, II,
69-78.) [3534
Strakosch- Graßmann, G., Allg.
Wahlrecht in Österreich seit 1848.
Wien, Deuticke. 99 S. 1 M. 50. [3635
Richter, E., Gemarkungen u. Steuerge-
meinden im Lande Salzburg s. Nr. 1912. [3536
Hoffmann, Alex, Die direkteu
Staatssteuern im Kgr. Sachsen m.
besond. Berücks. d. allgem. Ein-
kommensteuer. Geschichtl. u. krit.
dargest. Lpz., Jäh & Sch. 230 S.
6 M. [3537
Rez.: Jahrb. f. Gesetzgebg. 30, 1295 - 1300
Kollmann.
Ulmann, H., Beitr. EE
z. Wirtschaftsleben Neuvorpommerns,
1848/49. (Pomm.Jahrbb. 6,77-90.)|3538
Laubert, M., Kolonisationsprojekt Flott-
eg Mainz 1848 `
Bibliographie Nr. 8525—3580.
Lotz, W., Verkehrsentwicklg. in
Dtld , 1800-1900. 2. verb. Aufl. (Aus
Natur u. Geisteswelt. XV.) Lpr.,
Teubner. 144 S. 1 M. (3544
Biedermann, E., Wirtechaftl. Ent-
wicklg. d. preuß. Staatseisenbahnen,
veranschaulicht in Tabellen u. graph.
Darstellgn. Mit 3 Taf. (Aus: Arch. f.
Eisenbahnwesen.) Berl., Springer.
3 M. [3545
Pernwerth v. Bärnstein, F.,
Dampfschiffahrt auf d Bodensee u.
ihre geschichtl. Entwicklg. im Zu-
: sammenwirken m. d. Eisenbahnen
währ. ihrer 2. Hauptperiode, 1847-
1900. Mit Kte. (Wirtschafts- u. Ver-
weltungsstudien m. bes. Berücks.
Bayerns. XXI.) Lpz., Deichert. xv,
802 S. 6 M. 80. [3546
Wulfert, F., Kgl. Sachs. Oberlandesgericht,
1. X. 1879-1. X. 1904. (Aus: „Sächs Arch. f.
dt. bürgerl. Recht“.) Lpz., Roßberg. 1905.
S. 397-489. 2 M. [8547
Freisen, J., Staat u. kath. Kirche
in d. dt. Bundesstaaten: Lippe u.
Waldeck-Pyrmont, Anhalt,Schwarzb.-
Rudolst., Schwarzb.-Sondersh., Reuß-
Greiz, Reuß-Schleiz, Sachs.-Altenb.,
Sachs.-Coburg u. Gotha. 2 Tle. (Kir-
= chenrechtl. Abhdlgn.; hrsg. v. Stutz.
wells. (Hist. Monatsbl. f. Posen 6, 107-13.) [3539 `
Leweck, Bon, General-Landschafts-Direk-
tor in Ostpreußen, 1887-1905. (Altpreuß. Mo- |
natsschr. 43, 3-28.) [3540
Rubin, M., Sundesidens Aflesning.
(Dansk hist. tidsskr. 7. R., VI, 172
-311.) Dau
Brockhaus, H. E., Firma F. A.
Brockhaus, 1805-1905. Lpz., Brock-
haus. 1905. x,441S.; 16 Taf. 3 M. [3542
Riesser, Zur Entwicklungs- d.
dt. Großbanken m. bes. Rücks. auf
d. Konzentrationsbestrebgn. 2. verm.
u. verb. Aufl. Jena, Fischer. xıj,
325 S. 7 M. [3543
Hft. 25-29.) Stuttg., Enke. xıj, 409;
XIJ, 500 S. 30 M. [3548
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 21 Giese.
Balek, W., Prinz Friedrich Karl.
(Erzieher d. preuß. Heeres. IX.) Berl.,
Behr. 102 S. 2 M. [3549
- Pohlmann, G. d. Iuf.-Rog. Graf Barfu8
(4. westfüäl.) Nr. 17 im 19. Jh. Mit Bilduissen,
Abbildgn. u. Ktn. Berl., Mittler. 311 8.
SN. " , 13550
Offiz.-Stammlisten: [3551
Wimmer, 4. bad. Inf.-Reg. Prinz Wilhelm
Nr. 112. Berl, Mittler. jx, 4 8. 8 M. 50.
Hoefer, 1. lothr. Inf.-Reg. Nr. 130. Oldenb,.,
Stalling. 100 S. 5 M. 50.
Kürner, 7. brandb. Iuf.-Reg. re Karl
Nr. 60 Berl., Mittler. 215 S. 6 M.
Einem, v., 2. brandb. Ulan. Ger Graf
Haeseler Nr. 11. Ebd. 232 S.; 15 Taf. 10 M.
Heyn u. Woltersdorf, 3. wostpr. Inf.-Reg.
Nr. 129. Oldenub., Stalling. 172 S. 7 M. 75.
Arenhold, L., Dt. Reichsflotte,
1848-'52. Berl., Reimer. 45 S.m.12 Voll-
bildern u. 1 eingedr. Bildnis. 8 M. [3552
Poschinger, H. v., Verhdlgn. zw.
Preußen u. d. päpstl. Stuhle unt.
Friedr. Wilh. IV. u. Pius IX. (Dt.
Revue 31, II, 317-28.) [3553
Nippold, F. Ge-
Kirchenpolit.
spräche Kaiser Wilhelms I. u. Kron-
prinz Friedrichs. (Ebd. III, 60-64.)[3554
Neueste Zeit seit 1815.
Vallet, L'auteur du Kulturkampf
et la paix relig. Un entretien à
Gastein avec Bismarck. (Le Cor-
respondant 222, 969-76.) [3555
Wolfsgruber, C., Frdr. Kardinal
Schwarzenberg. I: Jugend u. Salz-
burger Zeit, 1809-48. Wien, Fromme.
xv, 372 S. 9 M. [3556
Rez.: Katholik a F., 34, 75-73 Bellesheim.
Schirmer, Reminiszenz an d. Kard. Fürst-
erzbischof Fürstenberg v. Olmütz. (Rev. intern.
de théol. 13, 110 14.) [3557
Frank, Gust., Die Theologie d.
19. Jh.; a. d. Nachlasse hrsg. u. m.
e. Lebensabrisse d. Verf. versehen v.
Geo. Loesche. (Frank, G. d. protest.
Theol. IV.) Lpz., Breitkopf & H.
Lij, 571 S. 9 M. [3558
Rez. Dt. Lit.-Ztg. ’06, Nr. 30 Seeberg
Zöckler, 0., Joh. Pet. Lange. (Allg. dt.
Biogr. 51, 558-73.) — Haack, Th. F. D
Kliefoth. (Ebd. 218-28.) — R. Seeberg,
Alex. v. Oettingen. (Balt. Monatsschr.
61, 211-65.) [3559
Dalton, H., Lebenserinnergn. I:
1833-58. Berl. Warneck. 1905. xıj,
504 S. 5 M. [3560
Größler, H., Der erste verunglückte Ver-
such, Luther iu d. Grafsch. Mansfeld e. Denk-
mal zu errichten. (Mansfelder Bll. 19, 130-75.)
Sep. Eisleb., Größler. 1 M. 20. [3561
Müller, Karl, Die selbständ. ev.-
luth. Kirche in d. hessisch. Landen.
Entstehg. u. Entwicklg. Elberf., Luth.
Bücherverein. 326 S. [3562
Losch, Ph., Zur G. d. hessisch. Renitenz.
(Zt. f. Kirch.-G. 27, 309-19.) Vgl. Nr. 1879. [3563
Szuman, H., Aus d. Papieren mein. Oheims
Pantal. Szuman. Erwägungen üb. d. Ver-
fall d. Schulen u. d. Bildung in d. Teile
Polens, der Grhzgt. Posen geuannt wird, u.
Vorschläge z. Organisation d. Schulwesens
gemäß d. Zeitbedürfnis. 116. (Roczniki tow.
preyjaciöl nauk Poznańskiego ’01, 306 - 31.)
Rez : Hist. Monatsbll. f. Posen 6, 131-34
Skladny. [3564
Pistorius, Patoutverordng. f. d. ritter- u.
landschaft). Landschulwesen v. J. 1821 s.
Nr. 2403. [3565
Scheibert, K. G., Briefe e. alt.
Schulmannes; hrsg. v. Frdr. Schulze.
Lpz., Voigtländer. 312S. 5M. [3566
Rez.: Dt. Lit.-Ztg. oe, Nr. 23 M. Wehrmann;
Lit. Zbl. oe, Nr. 37 Sigr.
Lazarus, M., Lebenserinnergn. ;
beach, v. N. Lazarus u. A. Leicht.
Berl., Reimer. xj, 631 S. 12 M. [3567
Schumacher, K., Ldw. Lindenschmit.
(Allg. dt. Biogr. 51, 721-24) — H, Holland,
J. H. v. Hefner-Alteneck. (Biogr. Jahrb.
etc. 8, 263-78.) — M. Ritter, K. A. Corne-
lius. (Ebd. 15-25.) — W. Klo a Onno
Klopp. (Ebd. 117-23.) — K. GN. E. L.
|
|
|
|
|
*133
Dümmler. (Ebd. 391-401) — E. Berner,
E. Friedländer. (Ebd. 298-304) — E. v.
Ottenthal, E.Mühlbacher. (Ebd. 844-19.) —
Lauchert, Hnr. Brück. (Ebd. 246-48.) [3568
Weiß, C., J. Bapt. v. Weiß. (Bad. Rio-
graphien 5, 803-12.) — R. Davidsohm, Edu-
ard Winkelmann. (Ebd. 817-29.) — Hnr.
v. Treitschke. (Ebd. 895-904.) — K. Kaser,
V. v. Kraus. (Mitt. d. Inst. f. öst. G.forschg.
27, 204-6.) [3569
Herrmann, A., H. Hüffer. (Ann. d. Hist
Ver. f. d. Niederrh. 80, 1-78; Portr.) — F.
Lemmi, Desgl. (Arch. stor. it. 36,216 21.) [3570
Redlich, 0.. Eduard Riohter (Mitt 4
Inst. f. öst. G.forschg. 27, 147-202.) — A. Mell,
Deal (Steir. Zt. f G. 3, 1-6 ) — G. Lukas,
Desgl. Graz. Schul-Progr. 1905. 28 8. (8571
Lauchert, Jak. Wichner. (Biogr. Jahrb.
otc. 8, 223f.) — A. v. Jaksch, Karl Baron
Hauser. (Carinthia I, Jg. 9%, 16-40.) —
H. v. Voltelinl, J. Durig u. J. Egger,
2 Tiroler G.forscher. (Zt. d. Ferdinandeums
49, 405-30.) — J. R. Rahn, Hnr. Zeller-
Werd müller. (Biogr. Jahrb 8, 339-44.) —
L. Pfleger, Jos. Knepper. Hist. Jahrb. 27,
434-86.) — A. Wohlwill, Zur Erinnerg. an
K. Koppmann (Mitt. d. Ver. f. hanb. G.
Jg. 25, 57-67.) — A. Reichhardt, H.F.Knothe.
(Biogr. Jahrb 8, 238-0.) — H. Semel, E. v. d.
Brüggen. (Balt. Monatsschr. 61, 1-31; 81-
105.) [8572
Wendt, H., Zu Herm. Markgrafs Ge-
dächtnis. (Zt. d. Ver. f. G. Schles. 40, 1*-48*,;
Portr.) — M. Hippe, H. M. (Zbl. f. Bibliothw.
23, 205-11.) — 0. Schwarzer, Desgl. (Dt.
G.bl. 7, 192-97.) [3578
Schmidt, E., G. d. Hist. Gesellschaft f. d.
Netzedistrikt, 1880-1905. (Hist. Monatsbli. f.
Posen 6, 171-200.) [3574
Techen, Lagarde. (Allg. dt. Biogr. 51,
631-86.) — K. Gerhard, Otto Hartwig.
(Biogr. Jahrb. 8, 309-14.) — K. Haeberlin,
K. Dziatzko. (Biogr. Jahrb. f. Altertkde,
28, 72-97.) — J. Seemüller, R. Həinzel.
(Beil. z. Allg. Ztg. oe, Nr. 31f) — Edw.
Schröder, Mor. Heine. (Ebd. Nr. 62.) —
C. Borchling, Desgl. (Dt. G.bli: 7, 197.99.)
Vgl. Nr. 1965. . [3575
Stölzle, R., Zu E. v Lasaulx’ Geschichts-
philosophie. (Hist. Jahrb. 27, 85-97.) Vgl.
’05, 1917. [3576
Frost, L., Johanna Schopenhauer.
Berl. Schwetschke. 1173. 2M.80 [3677
Hüffer, H., Hnr. Heine. Gesamm
Aufsätze. Hrsg. v. E. Elster. Berl.,
Bondi. x), 301 S. 4 M. == H. Keiter,
Hnr. Heine. 2. Aufl.; durchges. u.
erg. v. A. Lohr. Köln, Bachem.
164 S. 2 M. 40. — J. Asbach, Zu
Heines Lebens-G. (Beitrr. z. G. d.
Niederrh., Jb. d. Düsseld. G.-Ver.,
19, 252-54.) [3578
Zeller, Kerner’sche Genealogie s. Nr.
2049. — A. Schlossar, K. G. v. Leitner.
(Allg. dt. Biogr. 51, 629-39.) — Houben,
H. R. C. Laube. (Ebd. 752-90. — @GeBler
Gottfr. Keller. (Ebd. 486-505.) [3578
Ellinger, G., Disziplinarverfahren Reg.
E.T.A Hoffmann. Nach d. Akten d. Geh.
Staatsarchivs. (Dt. Rundschau 128, T9-103.) —
e Proelß, Anast. Grün u. Nik. Lenau.
(Ebd. 127, 81-107.) — L. Geiger, Das junge
*134
Dtld. u. Österreich. (Ebd. 127, 391-404.) —
H. Maync, Immermanns Münchhausen.
(Ebd. 126, 386-97.) — H. Gerstenberg, Hoff-
mann v. Fallersleben u. Freiligrath.
Ihre freundschaftl., dichterisch. Beziehgn. u.
ihr Briefwechsel. (Eil 127, 222-50.) [3580
Reuter, @., Annette v. Droste-
Hülshoff. (Die Literatur. Hrsg. v.
Brandes. XIX.) Berl., Bard, Marquardt
& Co. 87 S. 2 M. 50. [3581
Fabricius, W., Zur Lebena-G. d. Preußen-
lied-Dichters Bernh. Thiersch. (Festschr.
z. 6. Versammlg. dt. Bibliothekare in Posen
89-95.) — K. Fuchs, Frdr. Halm. (Hist.-
polit. BH. 137, 514-24.) — P. Vogt, Wilh.
Jordan. (Preuß. Jahrbb. 124, 321-42.) —
F. Walter, Hoffmann v. Fallerasleb. in
Mannheim. (Maunh. G.bll. 6, 57-66.) [3582
Hebbel, Frdr., Briefe (s. Nr. 1903).
V:1852-1856. Wien, Marienbad, Wien,
Gmunden, Wien. Nr. 395-560a. jx,
870 S. 2 M. 50. 3583
Gaster, B., Die dt. Lyrik in d.
letzt. 50 Jahren. Wolfenb., Heckner.
314 S. 6 M. [3584
Boerschel, E., Jos. Vikt. v. Scheffel
u. Emma Heim. Eine Dichterliebe.
Mit Briefen u. Erinnergn. Berl.,
E. Hoffmann & Co. xvj, 384 S. u.
Beilagen. 8 M. 50. [3585
Eez.: Dt. Lit.-Ztg. '06, Nr. 7 Stamm.
Kurz, J., Herm. Kurz. Münch.,
Geo. Müller. 346 S. 6 M. |3586
Stoessel, 0., Conr. Ferd. Meyer.
(Die Literatur. Hrsg. v. Brandes. XXV.)
Berl., Bard, Marquard & Co. 66 S.
1 M. 25. [3587
Schlan, M., Wilh. v. Polenz, e. Ober-
lausitzer Dichter. (N.lausitz. Magaz. X1, 201-
21.) — E. Schick, Dio mährische Moderne.
(Zt.d. Dt. Ver. f. G. Mahrens etc. 10, 145-66.) [3558
Gensel, W., Jahrhundert dt. Ma-
lerei. (Dt. Rundschau 127, 108-25;
267-85.) — H. Heer, Schweiz. Malerei
d. 19. Jh. Mit 7 Kunstbeil. Lpz.,
Ziegenhirt. 95 S. 2 M. [3589
Lütgendorff, W. L. Frhr. v., Maler
u. Radierer Ferd. v. Lütgendorff,
1785-1858. Frankf. a NM. Keller. 1905.
298 S. 8 M. [3590
Jaffe, E., Jos. Ant. Koch. (Zt. d. Ferdinan-
deums 49, 1-133.) Vgl. '05, 1750. [3591
Tschudi, H. v., Adf. v. Menzel.
Abbildgn. sein. Gemälde u. Studien.
Mit 661 Illustr. im Text u. 25 Bilder-
Bibliographie Nr. 3580—3602.
beilagen. Münch., Bruckmann. 4°.
xvj, 454 S. 100 M. Vgl. Nr. 1912. —
F. H. Meißner, A. v. Menzel. (Aus:
„Die Kunst uns. Zeit.) Münch., Hanf-
staengl. 4°. S. 35-82 m. Abb. u.
18 Taf. 10 M. [3592
Schrörs, H., Die Donner Universitätsaula
u. ibre Wandgemüilde. Univ.-Rede. Bonn,
Hanstein. 1905. 107 S. 1 M. 20. [3593
Hintze, E., Schles. Miniaturmaler d. 19. Jh.
(Schlesiens Vorzeit. N. F. 3, 117-57.) [3594
Scherer, Chr., Fürstenberger Buntmalerei
zu RBraunschw. im Anfange d. 19. Jahrh. bis
zu ihr. Auflösung 1828. (Braunschw. Magaz.
'04, 77-86; 96-100.) 13595
Deutsch, E., Beitrr. z. G. d. Grazer Theaters.
(Steir. Zt. f. G. 3, 101-27.) (3596
Bennecke, W., Hoftheaterin Kassel,
1814 bis z. Gegenw. Kassel, Vietor.
208 S.; Taf. 2 M. 50. [3597
Rez.: Lit. Zbl. ’06, Nr. 21 Ph. L.
Meysenburg, O. Frhr. v., Beitrr. z. G.
musikal. u. theatral. Lebens in Detmold. I:
Lonis Spohr in sein. Beziehgn. zu Detmold.
(Mitt. a. d lippisch. G. etc. 3, 177-204.) [3598
Volbach, F., Beethoven. Die Zeit
d. Klassizismus. {(Welt-G. in Karakter-
bildern.) Münch., Kirchheim. 1905.
118 S. 4 M. — Th. Frimmel, Beet-
hoven-Studien. I: B.s äußere Erschei-
nung. Münch., Geo. Müller. 1905.
179 S. 5 M. — Wegeler u. Ries,
Biogr. Notizen üb. Beeth. Neudr. m.
Ergänzgn. ete. v. A. Ch. Kalischer.
Berl., Schuster EL ou, Su, 228 S.
m. Bildern u. Fksms. 3 M. [3599
Litzmann, B., Clara Schumann
(s. '04, 1648). Bd. II: Ehejahre 1840
' -1856. 416 S. 10 M. (Bd. I: Mädchen-
jahre. 431 8.
9 Mi [3600
Jenner, G., Johs. Brahms als
Mensch, Lehrer u. Künstler. Studien
u. Erlebnisse. Marb., Elwert. 1905.
78 S. 1 M. 20. [3601
Finck, H. T., Wagner u. seine
Werke. Die G. sein. Lebens m. krit.
Erläutergn. Deutsch v. G. v. Skal.
2. Aufl. Breslau, Schottländer. ve,
434; 488 S. 6 M. — R. Wagner,
Briefe an Otto Wesendonk, 1852-1870.
Neue vollst. Ausg. Berl., Duncker.
1905. xjv, 134 S. 2 M. [3602
8. durchges. Aufl.
Verbesserung:
a) Bd. 7 (statt 5) in Nr. 1888 (Aufsatz v. Albert\, 2359 u. 2584.
b) Hft. 80 (statt 70) in Nr. 2364 u. 2502.
*135
Alphabetisches Register.
Nicht berücksichtigt wurden die auf 8. *26—*30 und *94—*98 verzeichneten „Gesamm.
Abhandlungen und Zeitschriften“, ferner anonyme Zeitschriftenaufsätze und die
Abert 393. 2242.
Abhandlungen z.: hist.
Atlas d. öst. Alpen-
länder 1942; G. Ost-
frieslands 2197
Abschied (christl.) 1252
Achtzehnhundertsechs
3395
Ackermann 2311
Acsády 2172
Acta: Borussica 3316;
Clementis VI. 2851;
publica 1461. 3110;
Salzburgo - Aquilejen-
sia 2959; Tomiciana
3041; Urbani VI. et
Bonifatii IX. 1107
Actus 27374
Ade 2336
Adlhoch 2729
Adrian 2467. 2493
Aepli 1789
Agats 450
Ahn 3112
Akten etc. z.: Gegenref.
in Innerösterr. 3103;
Kirchenpolit. Georgs v.
Sachs. 1267
Aktenstücke a. d. Zeit
Karls IV. 2852
Albert, H. 646
Albert, P. P. 1888
Alberti 1141
Alberty d’Enno 2063
Albrecht, G. 364
Albrecht, O. 1248. 1248 a
Albrecht, P. 428
Album:ac.Viteberg.563;
d Manufaktur Alt-
Ludwigsb. 2449
Allen 2982
Almanach gental. suisse
122
|
|
Rezensenten-Namen.
Alsatica 9
Altertümer : heidn. Vor-
zeit 858; vorgeschicht!l.
d. Prov. Sachs. 2680
Althof 915
Altmann 2241
Alvin 85. 2005
Amardel 2008
Amberger 132
Ammann 183
Amsler 1366
Analecta Vat. belg. 2120
Andenken d. Univers.
Frankfurt 2389
Andrae 2484
Andreae 1592
Andrian, v. 657
Anemüller 250
Angeli, v. 1780
Angyal 302 1527a
Annales Mett. 949
Anthes 872. 1892. 2669.
2687
Antonio de Beatis 1238
Apell, v. 3250
Apianus 297
Appellation: Ludwigsd.
B. 2849; d. ev. Stände
3040
Arbenz 1256
Arbusow 258
Archiv f. Ref.-G. 1244.
3012
Arendt 2471
Arenhold 3552
Arkel, van 277
Armbrust 334
Arndt, E. M. 8474
Arndt, G. 683.2126. 2937
Arndt, W. 67. 1981
Arnheim 1573. 3130
Arnold, C. 680
Arnold, R. F. 1967. 3416
Cd
i Arnswaldt, v. 134. 2029.
EE a
2044
Asbach 2700. 3578
Asmussen 1807
Asseburg, v. d. 240
ABmann 2161
Atlas d. Rheinprov. 38
Atz 515
Auerbach 269. 356
Auersperg 3468
Aus: d. Garnisonleben
3439,d. Sachsenlanden
2205
Ausfeld 249. 1438. 3294
Baas 687. 2497. 2990
Baasch 457. 1540. 2291
Baberadt 3196
Bach 83. 866
Bacher 658
Bachmann 296
Backschat 2057
Bähler 1270
Baerecke 3307
Baerent 387
Bäsecke 3427
Baethcke 2968
Bages 1708
Bahlow 3090
Bahrfeldt 99. 106. 1889.
2006. 2016. 2018
Bailleu 1692. 3429
Balck 2025. — 3549
Baldamus 1792
Baldes 2697
Bamberger 481. 2306
Bannier 1351
Bappert 1087
Barbey 3231
Barbier 535
Bardeleben, v.1177.2034
Barge 1294. 8025. 3062
Barich 266
"136
Barkhusen 1172
Bartels 2093. — 2411
Barth 1918
Barthel 2706
Bartsch 3389. — 3174
Bas, de 2337
Baschin 4
Bassermann, E. 2035
Bassermann-Jordan 642
Bastian 2287
Batka 2456
Bauch 1209. 1213. 2976.
2980
Bau-u.Kunstdenkmäler:
271 f. 2142 ff.
Bauer 78
Baum 1269
Baum, A. 873
Baumann 262
Baumert 3459
Baumgarten 3264
Baumgartner 1772
Bayer 859
Bazille 1849
Beamish 3391
Beatis, de 1238
Beau 79
Bechtolsheimer 1721
Beck 584
Beck, A. 1870
Beck, L. 2281
Beck, P. 467
Becker, E. 1405
Becker, H. 580
Becker, Jos. 356. 1039
Beckmann, G. 1181
Beckmann, P. 63
Beemelmans 1424. 1489
Begiebing 2844
Behaghel 49. 1063. 1880
Behlen 2480. 2678
Behre, E. 2817
Behre, O. 404
Behrens 109
Behring 1341
Beinert 1469
Beiträgez.: G. Eisenachs
851.2211;G.d Erziehg.
etc. in Meckl. 2403,
desgl. in Pomm. 587;
G. Eschweilers 829;
G. d. Handfeuerwaffen
513; westf. Kunst-G.
2425; dt.-böhm. Volks-
kde. 659; Volkskde. d.
Prov. Posen 662. 24738;
Volkskde., hrag. v.Ver.
f. sächs. Volkak. 666
Alphabetisches Register.
Belcredi 1836. 3478
Below, v. 406. 487. 1793
Benedict, M. 2477
Benedikt XI. 1077
Benesch, v. 677
Beneze 1580
, Benndorf 670
. Bennecke 3597
ru ee si sc TE — eeeg
LI nn nn
|
Bennigsen, v. 1788
Benrath 1288
Berbig 1270. 3014. 3039.
3060. 3085
Berengar I. 2739
Berger, F. 1127. 8134
Berger, K. 8343
Bergner 2155
Bericht d.: Röm.-Germ.
Komm. 892; d. Ver.
Carnuntum 898. 2709
Berlière 516. 534. 2958.
3442
Bernays 1318
Bernegger 1343
Berner 1776. 2021. 3367.
3568
Bernhardi, v. 3481
Bernhardt 1061
Bernheim 2771
Bernstorff, v. 3476
Bernt 1180. 2987
Bertsche 61. 1976
Beschorner 1141. 1987.
3274
Besser 3023. 3078
Besson 991. 2756
Beste 1550
Bettelheim 1909
Beutel 359
Beyer, C. 350. 2210
Beyer, V. 1655
Beyerle 1156. 2258
Bezold, F. v. 3102
Bezold, G. v. 2426
Bezzel 1699. 2339
Bibel: erste dt. 1219
Bibliographie: kirchen-
gesch. Lit. 23. 1931;
dt. Zeitschrr.-Lit. 3.
1914
Bibliotheca: geogr. 4;
reform. Neerland. 1262
Bibliothek: dt. G. 2158;
liturg. 1178
Bibra, v. 2498
Bickell 629
Bickerich 3330
Biedermann 3545
Bielschowsky 8841
Biereyer 20482
Biese 1650
Bigwood 2298
Binder, Ch. 2013
Binder, G. 929
Binder v. Krieglstein
3401
Binding 1848
Biographie: allg. dt. 183.
2068; nation. de Belg.
2071
Biographien: badische
185; Basler 2069
Bismarck 1777.
1185
Bitschin 2975
Bitterauf 955. 3394. 8419
Blanckmeister 1416.
2345
Blaum 2431
Blech 2384
Bleibtreu 1816.
3502
Bleich 1583
Bliemetzrieder 2905.
Blind 2677
Bloch 1890
Block, E de 91
Block, J. 1407
Blötzer 993
Blok 330
Blondiau 2774
Blümmil 3115
Blümner 3284
Blume, v. 1865
Bluntschli 1771
Bocholtz-Asseburg 240
Bockenheimer 3525.
Bockmühl 1322. 3151
Bode, G. 245
Bode, W. 3209
Bodemann 1924
Boden 933
Böhm, v. 226
Böhnhoff 2823
Boer 916. 2714
Börckel 2187
Börne 1761
Börner 1189. 1194
Boerschel 3585
Börschinger 1097
Bötticher 2136
Bogner 2761
Bohnenberger 58
Bolte 1463
Bonifaz :
IX. 1107
Bonk 383
1783.
1825.
VIII. 2847;
Bonnal 1697. 1704.3512.
Borchardt 113
Borchling 2082. 2124.
2828. 2967. 2985. 3675
Bordeaux 103
Borel 35..1945
Borgardt 3369
Borgmann 432
Borkowski, H. 1497
Borkowsky, E. 1212
Born 1470
Bornbach 1341
Bornemann 1818
Bornhak 403
Borovsky 2142
Borrmann 2443. — 2708
Bossert 227. 547. 3044.
3076. 3118. 3142. 3187
Boßhart 3035
Bothe 2268
Bouchal 288
Bourelly 1832
Bourrilly 1300.
3033
Bouton 90
Boyé 3233
Brabant 3306
Brackmann 261
Bradley 2447
Bradsky v. Labonn 2216
Braig 1514
Branberger 2456
Brandenburg 1775
Brandi 1313
Brandstetter 1918
Brandt 2302
Branger 2948
Bratt 3247
Brauer, v. 1805. 3534
Braun, E. W. 3289
Braun, G. 312. 1733
Braun, J. 2213
Brauner 2169
Braunsberger 1350
Brausewetter 608
Bredow, v. 506
Brehm 523
Breitenbach 1423
Bremen, v. 1608
Brendicke 20
2881.
Bresslau 1072. 1436.
1888
Bretholz 1916. 2106.
2106. 2765
Brie 488
Briefe: e. Braut 1766;
d. König. Sophie Char-
lotte 1503
j
Alphabetisches Register.
Briefe an Bruckenthal
1573a
Briefe u. Akten z. G. d.
30jähr. Krieges 3109
Briefsammlung: Vadian
1256
Brieger 1285
Brockhaus 3542
Broesike 29
Broglie, de 1571
Bruck 2448. 2999
Bruckenthal 1573a
Bruder 993
Brück 1868
Brückner 952
Brühl 1598
Brüll 1755
Brünneck, v. 505
Brugerette 1012. 1027
Bruiningk, v. 1191. 1228
Brulhart 307
Brulin 1521
Brunn gen. v. Kauf-
fungen, v. 18. 152. 1149
Brunner, H. 2331
Brunner, K. 1005. — 2684
Bruns 1158. 2154
Bruppacher 1295
Bruynseels 2911
Bryce 2227
Buch, D. S. v. 1494
Buchenau 101. 111
Buchholtz 387
Buchwald, G. 555. 1250.
2361
Buchwald, R. 2460
Budinsky 2010
Büchi 210. 3010
Büchse 1538
Bühler 2500
Bühring 355
Bülow, v. 8504
Bürgersprachen
mar) 2130
Bütler 2110
Bugge 2815
Buhl 919
Bullinger 1257. 3024
Bullnheimer 310
Bultingaire 3422
Burckhardt, A 144. 3207.
3257
Burckhardt, F. 1946. —
1973
Burgemeister 630
Burkhardt, C. A. H 1646
Busch 1829. 1833
Buschmann 1495
(Wis-
*137
Busse 920
Bussche-Ippenburg 1666
Bussemaker 234
Busson 2737 a
Byloff 501
Caemmerer, v. 3438
Callewaert 81. 2788
. Calmette 971. 2742
Campagne (de 17983,
1794, 1797): 1688.
1684. 1687. 3388
Camphausen 1775
Canisius 1276. 1350
Cappelli 1990
Cardinal v.
1819. 3500
Carlebach 2314
Carlyle 1578
Caro, C. 1048
Caro, G. 418. 980. 1046.
1159. 2096
Caro, J. 13352
Caron 82
Cartellieri 1090. 2801
Cartulaire: Bruges 235;
Metz 2115; Val-Benoit
2122
Caspar 1023
Caspari 1711
Caspary 1775
Cassel, C. 3082
Castell 3391
Catalogus stud. Marp.
562
Cauchie 1359. 3108
Cazalas 1703
Cech 1098
Celius 1252
Cesano 3197
Cessi 2711
Chalybaeus 1333
Chance 1525. 3256
Chartae monast. s. Ma-
riae 1190
Chevalier 5
Chèvre 516
Christ 1018
Chronik : Mühlhausen
2094; Pinneberg 339;
Geschlecht v. Schön-
berg 2058
Chroniken d. dt. Städte
2090
Widdern
. Chronique: St.-Hubert
2768
Chroust 66. 1979. 3109
Chrząszcz 1627
*138
Chuquet 1649
Cipolla 1082. 2743
Claerhout 2669
Claus 3334
Clausing 1403
Clausnitzer 1935
ClaußB 1950
Clauswitz 2219
Clemen, O.. 1247. 1259.
1277. 1294. 1314. 2970.
2976. 2983. 3013. 3025.
3029. 3075
Clemen, P. 1057. 2149
Clemens IV. 2851. 2958
Clément 2830. — 3271
Clerget 1682
Cleric 2894
Codex dipl.: Lusatiae
sup. 2127; Moraviae
2106; Warmiensis 257
Colditz 846
Colenbrander 1892
Colin 1585. 1693
Collombier 103
Concilium Trid. 1347
Connert 2914
Conrad 140. 181. 1173
Conrady 2276
Conrat 983
Consentius 1557. 1638
Coppens 2911
Coppius 458
Coquelle 3404
Cordemann 3479
Corpus: doce. inquis.
2118; reform. 1255.
3021
Correspondance: Dupré
3221; St. Leszczynski
3233
Costa 1456
Coutanceau 1634. 3383
Cramer, F. 908. 2702.
2704.
Cramer, S. 1262
Cramm, v. 1766
Cramm-Burgdorf,v. 3485
Cranz 3376
Credner 1728
Crenneville 3503
Creutznacher 3038
Creuzinger 3509
Criste 1610. 3400
Crivellucci 926. 966
Crome 2479
Croon 2899
Crüwell 1455. 2405
Csallány 918
d EE aM EEN e E LEE EE A A AE
Alphabetisches Register.
Csallner 190. 2107
Cuny 2994
Curvelier 2122
Czeike 3495
Czeppan 3866
Czerny 3133
Dacheux 9
Daenell 2935
Dahlmann-Waitz 1.1913
Dahn 724. 833. 932.2723
Dalchow 2325
Dalton 558. 3560
Dalwigk, v. 3373
Damköhler 2204
Damm, v. 139
Daniels 1829. 3516
Dannenberg 98
Dame 236. 2153
Darstellung d. Bau- u.
Kunstdenkmäler: Kgr.
Sachsen 280; Prov.
Sachs. 2155
Daun 1237
Davidsohn 3569
Davillé 2750
De Beatis 1238
Déchelette 2672
Deecke 45. 878
Deegen 381. ö41
Dehio 271. 2426
Deininger 272
Delfino 3098
Delfs 3467
Demel 2237
Demole 97
Demski 2857
Dengel 1589
Denifle 1285. 3054
Denis 298. 3489
Denkinger 2174
Denkmiler: d. dt. Kul-
tur-G. 1421
Depoin 2735
Derichsweiler 321
Derks 3505
Dermietzel 1429
Dersch 2360
Des Houx 1795
Desmons 1513. 2453
Detlefsen 244. 495. 2668
Detmold 3469
Deutsch 3596
Deutschland in s. tief.
Erniedrig. 1678
Devaud 1752
Dex 2877
Diehl, A. 228
nn nn E emm o
Diehl, F. 3431
Diehl, W. 568.
1486. 2466
Dierauer 1789
Dierlamm 1402
Diest, v. 369
Dietz, E. 3492
Diez, J. 1831
Diferee 453
Digard 2847
Dilthey 3451
Dinnendahl 3435
Diplomatarium Joa-
chimst. 253. 2128
Diplomi di Berengario
2739
Discailles 1798
Distel 1445
Dobeneck, v. 171. 2061
Dobenecker 17
Doblinger 1457. 3037
Dodgson 3046
Döberl 2175
Doebner 1503
Doebler 253. 2128
Döhring 1681
Doell 904
Dönges 2189
Dörnhöffer 1233
Doerries 3365
Dohna, Fab. zu 3096
Dohna-Schlodien, C. zu
141
Domarus 2260. 3232
Domaszewski, v. 907
Donnet 2152
Doppler 2103
Dopsch 1041
Doren 1161
Dorner 1151
Doumergue 1296
Doutrepont 2887
Dove 3296
Dragendorff 892.
2669
Drechsler 661
Dréo 1705
Drescher 1902
Dressel 3097
Drews 543. 1329. 2478.
3029
Dreyer 3235. 3251
Driault 1691
Drigalsky, v. 3306
Drolshagen 45
Droysen 3296
Du Bellay 2881
Dubois P. 2854
1406.
911.
Dubosc 3515
Du Bourg 1008
Dubrulle 1203. 2961
Ducrest 517
Dübi 1114
Dümmler 2087
Dünzelmann 893
Dürnwirth 1739
Dürr 2282
Dürrwächter 1363
Duhr 1430
Dumoulin, M. 1681
Du Moulin-Eckart 602.
1678
Duncker 3143. 3145
Dupre 3231
Dupreel 1040
Dupuis 1683
Durocher. 2008
Durrer 273
Duval 3408
Duvernoy 1606
Duyse, van 1340
Duzynski 2225
Dvorsky 1116
Dyhrenfurth 2304
Dyroff 503
Ebel 2361. — 2399
Ebeling 2900
Éber 3208
Ebert 1559
Ebhardt 2436
Ebner 2013
Ebran v. Wildenberg
1105
Ecke 1876
Eckinger 2693
Eckmüller 2176
Eckstein 480
Eden 3240
Eggers 148
Egli, E. 1256. 1294. 1295.
3021. 3035. 3063.
Egli, J. 1483
Egloffstein 1845
Ehmck 3530
Ehrenberg, H. 2425
Ehrenberg, R. 464
Ehrenburg 2929
Ehrhard, L. 1572
Ehrhardt 1564
Ehses 1271. 1347. 3043.
3095
Eichhorn 3453
Eichwede, F. 941
Eickhoff 890. 2200
Eiermann 1375
Alphabetisches Register.
Eilers 1760
Einem, v. 3551
Einhard 951
Eisele 316
Eisenmann 1852
Eisentraut 3313
Eisler, M. 1033
Eisler, R. 655
Eismann 3159
Elias 331
Elle 2212
Ellinger 3580
Ellison v. Nidlef 1811
Elsaß-Lothringen 37
Elster 592
Eltester 1843
Endres 1021
Engel, A. 96
Engel, E. 1575
Engelhardt, v. 179
Engelke 2317
Engelmann 363
Engels 100
Engler 1737
Englert 14648
EntwicklungZürichs 618
Erb 1824
Erben 80
Erbfolgekrieg 1582
Erhard, A. 2176
Erhardt, L. 881
Erich 1867
Erler 682
Erman 24. 1934
Ernst, v. 2010. 2011
Erzieher d. pr. Heeres
508. 2338
Eschbach 3100
Esche 2205
Eschenburg 2272
Escher 1176
Essen, van
2731
Estermann 3215
Estortt, v. 507. 3358
Ettlinger 2410
Eubel 2362. 3360
Eulenburg 420.559. 2266
Euling 2416
Ewald, Th. 2042
Ewald, W. 84
Eymer 3184
der 2728.
Fabian 3059
Fabricius, E. 892. 895.
2706
Fabricius, W. 38. 39.
2967. — 3582
— — en nn nn mn rn e mn u
d
l
*139
Fabry 1668
Fäh 3004
Falckenheiner 2387
Falk 1192. 1196
Fastlinger 929
Favre 1514
Fea 1523
Fedele 1011
Fehling 472. 1892. 2272.
3532
Fehr 2810
Feit 663
Feller 1377. 3138
Fellner 1145
Fester 1621. 1651. 2240
Festgabe: z.Bonif.-Jubil.
994; f. Fel. Dahn 724
Festschrift: d. Pr. Stat.
Bureaus 1854; d. ev.
Gemeinde Aachen 551
Feuereisen 21
Fey, A. 1922
Fey, J. 1323
Feydt 1863
Feyerabend 375
Fiala 108
Ficker 71. 1269
Finck 3602
Finder 2003
Fink, E. 238. 391
Finkbeiner 2356
Finot 954
Finsler 1255. 1747. 3021
Fircks 135
Firth 3226
Fischel 1442
Fischer 2156
Fischer, A. 2371
Fischer, E. F. 1253. 3017
Fischer, E. L. 1647
Fischer, H. 57. 1970
Fischer, J. 1443
Fischer, R. 2161. 3093
Fischer, W. 3083. 3106.
3116
Fischer-Benzon 16
Flajshans 1137. 2907
Flamm 1160
Fleiner 1771
Flodoard 2763
Floerke 640
Florange 1720
Flugschriften d. Ref.
3025
Focke 2409
Foelkersam, v. 149
Förster, A. 370
Foerster, E. 3443
*140
Foltz 376
Folz, A. 1031
Fontes; rer. Austr. 2098
Forcher v. Ainbach 2670
Forrer 870. 2677
Forschner 529
Forschungen z.: Verf.-G.
d Steierm.2234 ; Volks-
kde. Siebenb. 2468
Forst 38. 2097
Fournier 1686. 3406
Frahne 448
Franck, K. 2149
Francke, A. H. 1549
Francke, H. G. 1150.
1169
François, v. 1909
Frangipani 3108
Frank, G. 1283. 1618.
3558
Franke, R. 2382
Frankfurt (Univ.) 2389
Frankhauser 8. 1888
Franzi 901
Fredericq 1204. 2118.
3527
Freeman 964
Freitag 950
Freinsheim 1343
Freisen 3548
Frensdorff 1677.
2320. 3332. 3335
Frerichs 1953
Frey, J. 567
Frey, L. 414
Freyberg 2212
Freydorf v. 3480
Freytag, C. F. 1861
Freytag, H. 564. 1336
Friedberg 154
Friedemann 2160
Friedensburg, F. 2009
Friedensburg, W. 1276.
1986
Friederich 1706
Friedjung 1780
Friedrich d. Gr. 3295
Friedrich Wilh. IV. 1775
Friedrich, C. 105
Friedrich, J. 1260
Friedrich, R. 1014
Friese 1045
Frieß 1975
Friis 1727. 2037
Frimmel 3599
Fris 1110. 2806. 2891
Fritz, A. 3151
Fritze, E. 2489
1894.
-o ee o E nn ms
Alphabetisches Register.
Fritzsche 1561
Frobenius 1866. 3510
Froelich 1963
Frost 3577
Fruin 1994. 2316. 2507
Fry 969
Fuchs 391. 2179. 3582
Fürbringer 2340
Fürst 891
Fürsten-Bildnisse 2139
Füssenich 2502
Fullerton 3057
Funck, H. 1617
Funk, M. 2319
Fustel de Coulanges 974
Gabotto 1094
Gachot 3387
Gageur 1680
Galatti 1590
Gallavresi 1702. 3471
Galle 570. 2975
Gantzer 3282
Ganz 637
Gareis 2751
Garnisonleben 3439
Garofalo 924
Garufi 1019
Gasser 320. 413. 424.
1675
Gaster 3584
Gauß 3277
Gautier 2408
Gebauer 1679
Geffken 252
Geier 1612. 3325
Geiger, K. 1628
Geiger, L. 1660. 1761.
1762. 3347. 3461. 3580
Geiges 1234
Geisberg 1285
Geißler 3447
Geitz 875
Gelre 90
Gemeindelexikon 33.
1941
Gemmeke 2369
Gempeler-Schletti 1716
Gendre 625
Genealogie: Hohenz.
2021
Gensel 3589
Genzinger 1712
Gerhard 3575
Gerland, G. 8333
Gerland, O. 614
Gernet, v. 142
Gerold 3446
|
Gerstenberg 3580
Geschichte: d. Fam. Am-
mann 133; d. Befrei-
ungskriege 1706; d.
Stadt Jöhstadt 2215;
d. Stadt Wien 290
Geschichtsquellen: hans.
2083; d. Prov. Sachs.
199. 20858; thür. 200;
württb. 192
Geschlechterbuch:
Schweiz 122
Gesetze d. Angelsachsen
2745
GeB 1267
Geßler 3579
Geyer 1225. 1748. 1753
Gheyn, van der 2080
Giannoni 2165
Giefel 1435. 1628. 1717 a
Gierlichs 673
Gilliodts van Severen
235
Gilow 2391
Gilsa, v. u. zu öll
Ginetti 2710
Giovanolı 3362
Giry 2731a
Gislebert de Mons 2789
Glaser, H. 1382
Glaser, M. 3345
Glasschröder 232
Glawe 3456
Glück, G. 3003. 3207
Glück, P. 226. 3038
Glücklich 1358
Gmür 2108
Gnirs 897
Goebel 3236
Goedeke 600
Göller 74. 1104
Gönner 504
Görres 982. 990. 2840
Göschen 2002
Goeters 3151
Goethe 1643ff. 3339 ff.
Goethe-Jahrbuch 1642.
3338
Goetschalckx 2609
Goetz, Walt. 1399
Götz, Wilh. 26
Götze, A. 1454. — 2669
Goetze, E. 600
Goldmann 2724
Goltz, v. d. 3396
Gombert, v. 3292
Gontaut-Biron 3484
Goosens 3278
Gorge 3137
Gorski 3041
Gouvernement 1795
Goyau 1869
Grabmann 1193. 1285
Gradmann 274
Graeven 276. 908
Graf 522
Grandjean 1077
Granier1846.1847.3368.
3398
Grau 2339
Grauert 1285
Graul 3209
Grebe 1879
Gregor IX. 1020
Gregor v. Tours 944
Greiderer 2482
Grein 3482
Grempler 2683
Grenier 904
Gretschel 360
Greverus 2329
Griesheim, v. 1766
Grießl 2349
Grillnberger 1895. 2348.
2824
Grimal 3507
Grimberg 1393
Grimm 50. 1965
Grisar 1289. 3058
Gritzner 1997. 2025
Grob 2194
Gröber 524
Grössel 3089
Größler 41. 874. 1062.
1070. 2155. 2208. 3561
Grolig 1394. 1455
Groller, v. 2708
Groos 318
Groß, G. J. 328
Groß, K. H. 1576
Grosse 1460
Großmann 2021f.
Grotefend 128. — 180.
1989
Grotkass 1123
Grouard 1820
Grueber, v. 3363
Grün, Anast. 3468
Grünbaum 3230. 3297
Grünenwald 2965
Grünfeld 2309
Grünhagen 1731
Grundriß: d. G.wiss.
2503; d. germ. Phil. 48
Gruner 361
Grupp 930 2305. 2464
el en nn nn nn a
a iu: ae ran a ee a a a a eh men a ET En
|
Alphabetisches Register.
Grzybowski 556
Güldner 1215
Gümbel 1222. 1247. 3002
Günter 1239
Günther, A. 3263
Günther, L. 1380
Günther, O. 498. 1171.
1444. 3293
Guerre de 1812: 1703;
de 1870/71: 1813 u. |
3506
Guiraud 2846
Guliat 1688
Gulik, van 1299. 3079
Gundermann 902
Gundlach, F. 2387
Gundlach, W. 366. 3266
Gurlitt 280. 2435
Gutjahr 53
Haack 1231. — 3559
Haake 3248
Haan 2027
Habich 3212
Hablitzel 2758
Hackenberg 3211
Hadank 1030
Haeberlin 3575
Haemmerle 2992/3
Häne 2952
Haenlein 439. 2279
Hänselmann 241
Häpke 463a. 1100
Hagedorn 415
Hagelstange 1236
Hagemann 1120
Hagen 2836
Hager, G. 2144
Hager, J. O. 2064
Hagmaier 2114
Hahn 31
Hajdecki 616
Hallendorff 3248
Haller 549. 2783
Hallwich 1155
Halm 1224
Halphen 943a. 2732
Halsgerichtsordnung
1172
Hamm 2269. 2749
Hampe970a. 1075.1088.
2802
Hanauer 596. 1071.1175.
2183. 2375
Handelsman 1054
Handrick 1919
Handschriften: Kgl. Bibl.
Berl. 203
e m a e a EE Te
*141
Handzeichnungen 637
Hanquet 2768
Hansay 456. 1078
Hansen 244
Hanserezesse 243
Hansick 1892
Hantzsch 19. 1887. 1928.
1957. 1960. 2388. 3287.
3475
Happel 634
Hardegen 1025
Harrsch, v. 3225
Hartl 1491
Hartmann, A. 911. —
2991
' Hartmann, F. 652
Hartmann,-G. v. 1650
Hartmann, L. M. 2298
Hartmann, M. 417
Hartmeyer 451. 2289
Hartung 3433
Hartwig 1896
Haseloff 2839
Hasenclever 1263. 1310.
1769. 3069. 3474
Hasenöhrl 492
Hashagen 679
Hass 1428. 3163
Hasse, C. 1230
Hasse, E. 287
Hassel 1801
Hauck, A. 1059
Hauck, K. 8146.' 3384
Haudeck 1560
Hauffen 1464
Haug 2695
Haupt, H. 3304
Haupt, R. 1954
Hauptmann 94.
2002 a. 3351
Haury 912. 924
Hausenstein 1701
Hauser, H. 2874
Hauser, K. 3035
Hausmann, R. 879
Hausmann, S. 623
Hausrath 1282. 3052
Haym 3454
Hazeltine 986
Hebbel 1903. 3583
Heck, K. 326
Heck, Ph. 935. 2301
Hecker 10498
Hecking 2261
Heckscher 15. 1926
Hedemann, J. W. 468
Hedemann, P. v. 267
1997.
. Hedinger 866
"142
Heer 3589
Hefner 518. 2112
Hegemann 1284
Heger 3221
Hegler 3028
Hegner 1754
Heidelbach 3299
Heidrich 8000
Heierli 861. 2673. 2693.
2707
Heigel 1649. 1887. 3380.
3418
Heigenmooser 574. 3185
Heilig 1949
Heine 2000
Heinemann, 0. 256.1892.
2024. 2131. 2871. 2969.
3114
Heinisch 621
Heinrich v. Freiberg
2987
Heinrich v. Neustadt
2988
Heinzelmann 1007
Helbig 1959
Heldmann 407. 2252
Helfritz 499
Hellmann 27403
Helm 881
Helmes 1512
Helmke 2677
Helmling 597
Helssig 2086
Hemmerle 1214a
Henn 1495. 3222
Henner 611. 3353
Hennigs 146
Hepding 1069
Herber 1507
Herbert 1673a
Herbig 319. 2182
Hering 3340
Herlitz 3114
Hermann, J. 1667
Herold 3075. 3129
Herr 2991
Herrmann, A. 1690. 3570
Herrmann, Frz. 3453
Herrmann, Fritz 1259.
1261. 1320. 3293
Herrmann, M. 1251a
Herrmann, O. 1583
Herschel 1959
Hertel 43. 352. 968. 3235
Hertlein 314. 521. 866.
2676
Hertzog 1490
Herz 1761
Alphabetisches Register.
ı Herzberg-Fränkel 2856
Heß, A. 3253 a
Hesse, A. 2490
Hessel 10168. 1987.2796
Heuser 106. 322
Heusler 388. 2712
Heussi 1634. 3327
Heveker 2889
Hey 42
Heyck 285. 2159
Heydenreich 268.
Heye 1794
Heyer, C. 167
Heyer v. Rosenfeld 130
Heyn 3551
Heyne 51. 1966
Heyser 1563
Hille 341
Hilliger 2752
Hilsenbeck 1520
Hinnick 1374
Hintze, E. 2451. 3594
Hintze, O. 3316
Hippe 1562. 3573
Hirn 1422
Hirsch, E. 2775
Hirsch, F. 2154
Hirsch, Ferd. 1494
Hirsch, H. 1004. 2816a
Hirsch,
Hitzigrath 1529
Hoch 433
Hock 3468
Hocquet 2121
Hoede 2254
Höter 3551
Höfer, C. 3191
Höfer, M. 2363
Höfler 684
Hoegel 500
Högl 1400
Höhne 2781
Hölscher 538
Hoen, v. 1582. 1698
Hoenig 1971a
Hoernes 857
Hop 3388
Hößlin 1708
Hoffbauer 1581
Hoffmann, A. 3537
Hoffmann, G. 3050
Hoffmann, I. 3291
Hoffmann, M. 286. 2938.
3084
Hoffmann, P. 2185
Hoffmann, R. 619. 2144
e aeii o EE a a EE
Hoffmann, W. 668
Hofkalender 115
Hofmann 3356
Hofmann, F. H. 1471a.
2140 a
Hofmann, H. 896
Hofmann, R. 3010
Hofmeister 566. 2390. —
979
Hofordnungen 1421.
3163
Hofstede de Groot 1478
Hogendorp, van 1574
Hohenlohe 2972
Hohenlohe-Ingelfingen
1790
Holder-Egger 1003. 2790
Holland 3568
Holländer 3122
Hollander 1338
Holleben, v. 1706
Holtze 365. 497. 1888.
2218
Holtzmann 1091
Holzach 1508
Holzer 1662. — 1882
Holzschuher 3196
Hoogeweg 239. 2870
Hoops, H. 338
Hoops, J. 936
Horn, Em. 1527
Horn, Ew. 24. 1934, 2385
Hornung 444
Horváth 2267
Hosta3 2142
Hottenroth 2487
Hotz 3154
Houben 3579
Houssaye 1713
Houtrouw 330
Huber, A. 1715. 3179.
3417 .
Huber, E. 904
Huber, M. 2239
Huber v. Gleichenstein
230
Hubert 1545. 3259
Hubrich 2228
Hübener, E. 1857
Hübner, A. 3484
Hübner, J. A. v. 3475
Hübner, K. 2350
Hübner, O. 176. 1552.
1564
Hütfer 3578
Hüllen 3101
Hülsmann 1736
Huemer 2833
Hümmer 2396
Hürbin 304
Hürlimann 2864
Hüttner 1364. 1485. 3097
Huisman 1093
Huizinga 1043
Hulley 1425
Hulshof 1324
Humbert, J. 1433
Humbert, R. 3436
Humboldt, v. 1658
Hunn 2767
Hunzinger 1287. 3055
Hus 1137. 2907
Hutter 293
Hutton 3060
Huyskens 3045. 8071.
Ideler 34598
Idiotikon 56. 1969
Iffland 1660
Ilgen 452. 1068
llwof 1836
Imme 40
Inama-Sternegg 422.
1887. 2255. 2265
Ingold 1635. 1675. 1719
Innerhofer 1700
Institoris 3006
Inventaire: archl.
Gand 278. 2151; des
archiveshist. du minist.
de la guerre 2133
Inventur (Fugger) 1432
Irmisch 354. 2213
Isser, v. 2932 a
Issleib 1302. 1331
mn
CD
Jacob, E. 1195
Jakob, K. 1391
Jacobi, L. 2779
Jacobi, H. 909. 2697
Jacobi, M. 1214a
Jacobs, E. 246. 3366
Jacobs, J. 940. 2706
Jacobs, P. 2292. 2315
Jacoby, H. 1468
Jacubenz 3493
Jaeger 2901
Jaekel 2837
Jaenicke 77a
Jaffe 3591
Jaksch,v.220. 303. 1265.
2692. 3572
Janitsch 3001
Jansen, M. 1125. 2909
Janson, v. 1706. 3372.
3412
ne ee el Ge = = — EE
E
EE
Alphabetisches Register.
Jany 1543
Jaquet 2006
Jaucourt 1676
Jecht 2922
Jecklin 2915
Jellinek 1899
Jellinghaus 1952
Jenner 3601
Jiriczek 2666
Joachimsen 3193
Jocksch-Poppe 2248
Jörgens 1895
Joerres 2703
Joetze 2092
Joffe 212
Johann v. Würzburg
2989
Johann Casimir 3102
Johannsen 1925
Joherl 292
John, A. 659
John, E. 2715
Jolig 30
Jonas 2730
Jonas, Just. 1252
Joneli 1715
Jordan, G. 472
Jordan, L. 948. 2734
Jordan, R. 349.648. 1303.
1729. 2094
Joseph 107. 3319
Josephi 641
Jostes 426. 2488
Jünemann 1631
Jürgens 1535. 2718. 3236
Jundt 3056
Jung 628
Junges 531
Jungnitz 254. 3214
Junk 1065
Juritsch 1174
Jusselin 69. 1983
Just 3386
Juten 2366. 2869
Kühler, 416
Killin 1458
Känmel 1730
Kaemmerer 281
Kümpfe (Südwestafrika)
3519
Kaindl 2168»
Kainz 2962
Kaiser, H. 10. 1076, 2960
Kalben, v. 2047
Kalkoff 1292. 1476. 2981.
3019. 3032
Kant 3233
*143
Kapff 2469
Kapper 2101
Kapras 2326
Karácsonyi 1010
Karg-Bebenburg 1947
Karge 3094
Karl Anton 1789
Karl Eugen 1586
Karll, A. 2294. 3181
Karner 2167
Kartels 317. 466.
1413. 1439. 1596. 1923.
2000
Kaser 1125. 28388. 3569
Kassel 275
Kasser 2173
Katalog (Hss. Un.-Bibl.
Lpz.) 2086
Katschthaler 291
Kattenbusch 1291
Kauffmann, F. 2285
Kauffungen s.: Brunn
Kaufmann, G. 3469. 3494
Kaufmann, J. 377.1123a.
3203
Kaufmann, O. 3018
Kaufmann, P. 2048
Kaulfuß-Diesch 1484
Kawerau 3016. 3060
Kayka 3457
Kayser, K. 552. 1414
. Kazarow 2685
' Keetz 2679
|
|
Ä
|
Kegel 2413
Kehr, K. A. 77
Kehr, P. 261
Keil 29
Keiter 3578
Kekule v. Stradonitz
2025 `
Keller, G. 3180
Keller, L. 1619. 2978
Kellinghausen 157
Kelly 3418
Kelter 1343
Kemmerich 2762
Kemp, van d. 1800
Kenner 897
Kentenich 1189. 1584.
1649
Kerchnawe 3409
Kerkovius 147
Kerler 1346
Kern, A. 1421. 3163
Kern, K. 1452
Kernkamp 1500
Kerschbaumer409. 1381.
2141
“144
Keßler 400
Kettner, A. 3168
Kettner, E. 1102
Ketrzyhski, v. 1029
Keune 903
Keussen 1133. 1216. 2858
Keußler, v. 206
Keutgen 2934
Khuli 3135
Kielmannsegg 1609. —
3224
Kieser 927
Kiesselbach 2939
Kießkalt 2027
Kimpel 2398
Kinder 340. 3329
Kinkelin 1883
Kirch 689
Kirchenbücher 2135
Kirchengalerie 555. 2381
Kircheisen 601. 3354.
3428
Kirchner 1765
Kirsch, J. P. 1186. 1888
Kirsch, P. A. 1601
Kirsch, Th. 2015
Kisch 55. 1968
Kisky 2912
Kissinger 3272
Kißling 1868. 3077
Kißlinger 3251
Kittel 2354
Klaiber 1906
Klaje 1511
Klapper 1243. 2472
Klassert 1121. 1492
Klaus 314
Klein, A. 1147. 1157
Klein, J. 440
Kleinclausz 959. 975
Kleinschmidt 3127
Kleist, v. 1763. — 2400
Klemm 150. — 362
Kliche 462
Klicman 2851
Klinkenborg 908
Klinkenborg 1999
Klodzinski 2850
Klopfer 1663
Klopp, W. 3568
Klose 2671. 2692
Kluge 889. 1965
Knabe 569
Knaflitsch 2394
Knapp, A. 3269
Knapp, Ch. 35. 1945
Knapp, E. 1603
Knappert 3007. 3080
e e a e m a O a a e e e e a a a a e E A e
E i EeeEEeéieek?
Alphabetisches Register.
Knauer 151
Knebel, K. 2490. 3314
Knebel, W. 1028
Knepper 578. 2979.
Knetsch 138
Knodt 1369
Knöpfler 1126
Knötel 371
Knoke 1249. 1371. 1551.
3119
Knoop 662. 663. 671.
2473
Knorr 2696
Knüll 28
Knuttel 264
Kobald 643
Koch, D. 866
Koch, E. 1206. 1427
Koch, Ferd. 2433
Koch, Frz. 385. — 1274
Koch, H. 2757
Kochendörffer 1135
Kock 881
Köberlin 2884
Koegler 1649
Koehl 871. 906
Köhler, W. 1281. 3028
Koehne 214. 985. 1136.
2113. 2753
König, E. 2910
König, L. 1026. 2800
Königer 2747.2826. 2827
Könnecke 1373. 2346
Koepp 911. 2685. 2688
Körber 906. 2697
Koerner 3551
Köster 1650
Köstlin 1849
Kötzschke 2117. 2262
Kohfeldt 1217. 3283
Kohl, D. 3921. 2950
Kohl, O. 3361
Kohl, W. 2706
Kohler 490. 1172. 11728
Kohlmann 3158
Kohut 3340
Kolb 549
Kolde 1187. 1202. 1258.
1367. 1047
Komatar 2102. 3068
Kominkova 2907
Konfession‘ Augsb.) 1258
Konrich 1101. 1154
Konsistorial-Beschlüsse
1352
Konze 1390
Kopp 1218
Korn 1447
H
Kornemann 2685
Korner 476
Korrespondenz Friedr.
d. Gr. 3295
Kosch 1906
Koser 1575. 1577. 1898.
2231. 3229
Kossinna 887. 920
Kotze, v. 1826
Kozlowski, v. 3387
Krabbo 1073. 2804
Kracauer 2308
Krackowizer 3026
Kraft 1220
Kralik, v. 2784
Krammer 2229
Krane, v. 119
Kranz 3352
Kranzbühler 626
Krauel 1566
Kraus, J. 3321
Kraus, V. v. 2888
Krause, E. 2683
Krause, G. 1335. — 1671
Kraushar 3470
Krauß 167. 1649. 1759
Krauth 874
Krebs 1361. 3110
Kremer 539
Kretschman, v. 1793
Kretschmer 27. 1938
Kretzmeyer 1933
Kretzschmar, J. 1387
Kretzschmar, J. R. 2812
Kreuzberg 325
Krieger, A. 36. 185
Krieger, B. 1665. 3315
Kriegsjahr 1698. 3400
Kröger 153
Kröhnert 1639
Krofta 1107
Kroker 2282. 3061
Krollmann 3096. 8176
Kromayer 3183
Kronenberg 1630
Kronenburg 2365
Kropatscheck 247. 1378.
1541. 1564
Krudewig 233
Krüger 911. 2150
Krüner 2128
Krusch 943. 947. 988.
2730
Kuchinka 1009
Kübeck 3461
Kübler 2140
Küch 1268. 2917
Küchler 2186
Kück 665
Kügelgen, v. 3024
Kühn 1532
Kühnau 671
Kühner t232a
Kühnhold 1327
Kühnlein 283
Kümmerlen 2274
Künstler - Lexikon 610.
2420
Kull 107. 2012
Kunstdenkmäler 271ff.;
2142 ff.
Kunze 2217
Kurrelmeyer 1219
Kurth 2832
Kurz, H. 1652 `
Kurz, J. 3586
Kuske 408. 2290
Kutzbach 1951
Kux 1167
Kybal 2908
Kylie 2757
Lacher 2485
Ladendorf 1967
Laeger 582
Laenen 1613. 3153
Latorge 1024
Lagemann 676 '
Lager 1489. 3101. 3149.
3222. 3350
Lambert 2427
Lamprecht 419
Landeskunde 1958
Landmann, F. 579
Landmann, K. 1517
Lang, A. 29569. 2973
Lang, F. J. 865
Lang, W. 34833
Lange, Chr. 182
Lange, E. 2137
Lange, W. 874
Langer, E. 175. 2063
Langer, O. 2927. 3087.
3171 =
Larraß 1710
Lasteyrie, de 6. 1915
Lau 1142
Laubert 1873. 3539
Lauchert 3568. 3572.
Lauer 2763
Laugel 411
Lauridsen 3261
Lauter 1316 _
Lazarus 3567
Lechner 75
Lederer 437
m nn Le un diaa ie BE m nz a a a a Een O
Alphabetisches Register.
Ledru 27378 `
Lees 2795
Lefebure 3490
Letort 3425
Legband 1139
Legendre 70
Legers 2893 a
Le Grand 2184
Lehautcourt 1814. 1826
Lehmann 124
Lehmann, H. 2445
Lehmann, K. 486
Lehmann, P. 594
Lehnbuch 1141
Lehndortf 1565 '
Lehr 2014
Lehrs 3004
Leidinger 1086.
1636. 2040
Leimdörfer 473
Leite 2463
Leitzmann 1064
Lemmi 3570
Lempertz 3349
Lennel 1379
Lennhoff 2303
Lentner 675
Lenz 698. 1212a. 1293.
1386. 1805
Lesne 958
Lesort 2116
Lesprand 1735
Lessing, G. E. 1637
Lessing, v. 1828
Leszezynski 3233
Lettow, v. 2051
Lettow-Vorbeck v. 1706.
1809
Levec 423. 2919
Levillain 947
Levin 2423. 3113
Levinson, A. 1419. 3228
Levison, W. 2786
Lévy 1744
Leweck 3540
Lewy 65
Lexikon (Geograph., d.
Schweiz) 35
Ley 1576
Leyen, F. v. d. 2953
Lichtarowicz 259
Liebe 1453
Liebenau, v. 460. 1488
Liebermann 2745
Liebesbriefe 678
Liebeskind 2843
Lieder etc (Würtb.) 263
Liedtke 257
1187.
r
Hist. Vierteljahrschrift. 1906. 4. Bibliographie.
*145
Lienhart 1971. — 3436
Lignitz, v. 3438
Lilienfein 476
Limes: obergerm.-raet.
909. 2706; röm. in
Österr. 910. 2708
Linckelmann 2264
Lindemann 2410
Lindner 520. 2348. 2355
Lindsay 3047
Linke 1738
Linnebach 1578
Linneborn 1201
Linotte 1594
Lintum, te 454
Lippert 1141
Lissauer 937. 2669
Litzmann 3600
Lobe 2321
Locatelli 3324
Loë, v. 1781
Löbe 2296
Löffler 137. 1002. 1453.
1455. 2134
Loening 2327
Loesche 1283. 1932.2372.
3020. 3558
Loewe 2. 14
Löwenstern, v. 1773
Löwis of Menar, v. 2003
Lonchay 1359
Loos, van d. 2785. 2805
Lorenz, A. 550. 2377
Lorenz, M. 1551 ° "
Lorenzen 3501
Losch 1599. 3563
Loserth 1314. 1356. 1394.
1397.2052. 2062.206? a.
3103
Lot, F. 965. 972
Loth 598a. 3288
Lotz 3544
Lowack 2414
Luchaire 2803
Ludorff 2153
Ludowici 905. 2698
Ludwig d. B. 2849
Ludwig, A. 3139 `
Ludwig, K. 1385
Ludwig, Th. 211
Lüdecke 1617. 1638
Lüderitz 2838
Lüdtke 540
Lüdtke, F. 1710
D
ı Lütgendorff 3590
Luginbühl 1315. 3362
Lukas 3571
Lumbroso 1791
11
"146
Luschin v.
95. 1889.
2971
Luther, A. 1641
Luther, M. 1245 ff. 3015ff.
Lutsch 1884
Lutze 348. 583
2004. 2919.
Macco 123. 328. 3132
Macherl 2163
Machholz 270.557. 2138
Mack 241
Mackel 1974
Mackowsky 3204
Mader 1471
MaenB 459
Maere, R. 3108a
Maere d’Aertrycke 2860
Maier 167. 1817
Manacorda 31974
Mander, van 640
Manheimer 1467
Manitius 189. 2393
Mansberg, v. 251
Manteufiel, v. 3164
Marbot, de 3393
Marcks 669. 1803. 1805.
1888
Marczali 1778. 3485
Margueron 3405
Marichal 1992. 2115
Maring 536
Marle, van 13
Marneffe, de 535
Marte 1306
Martens, de 215
Martin 992. — 1971. —
3393
Martinet 1799
Martinien 8514
Martroye 922
Marx 1214. 2831
' Masner 3005
Massé 1588
Massing 660
Matrikel (Rostock) 566
Matschoß 3435
Matter 1804. 1306
Matthaei 916
Matthias 888. — 2681
Matzen 1807
Mauersberg 2275
Maugras 3312
Maurer, A. 1312
Maurer, H. 2949
May 1060
Mayer, A. 1198
Mayer, E. 961. 984
Ebengreuth |
EE EE M dE EE
— m E EE
seet Dëst: M a M A a Fa a a ooo
Alphabetisches Register.
Mayer, F. X. 2356
Mayer, Frz. 431. 908
Mayer, H. 560
Mayerhotfer, v. 3392
Maync 1650. 3580
Mayor 644
Mazzatinti 260
Meder 635. 2444
Medicus 3381
Mehl 1128
Mehlis 871. 2677
Mehring 1519. 1563
Meiche 1015
Meier, H. 125. 3529
Meinecke 1674. 1888.
3487
Meiners 1625. 1723a.
1706. 3434. 3449
Meininger 168. 412
Meininghaus 335
Meissel 2495
Meißner, E. 1556
Meißner, F. H. 3592
Meister 1984. 2251. 2503
Melchior 981
Mell, A. 174. 217. 219.
3571
Mell, R. 2235
Meltzing 2939
Menadier 1889
Mencik 1632
Menghini 2759
Menn 1874
Mentz 2818
Mentzel 1650. 3348
Merkel 1416
Merkle 1449
Mertins 2682.
Merz 638. 2440. 2928.
3201
Metternich 3372
Mettig 93
Metzsch, v. 156
Meusel, A. 1143
Meusel, F. 3296
Meyendorff 1779
Meyer, Chr. 2177. 2257.
2284. 2297. 2307. 2876.
2880. 2497 f. 2925. 2930.
2945. 2951. 3217. 3371.
3418. 3496 l
Meyer, Conr. F. 190%
Meyer, Hans M. 1199
Meyer, Herb. 2322
Meyer, Herm. 3298
Meyer, Jul. 310
Meyer, L. 471
Meyer, P. 967
Meyer, R. M. 1900
Meyer, S. 2903
Meyer v. Knonau 2780
Meyer-Markau 59
Meyerheim 1912
Meysenburg, v. 3598
Michael, E. 1022. 2312.
2834
Michael, W. 1888
Michelis 2697
Michaud 104
Michel 1768. — 1935. —
2046
Michelsen 3241
Michow 1459
Mielke 1516
Minde-Pouet 1763
Mirbt 1872
Mitis, v. 1112
Mittelstädt 3498
Mitterwieser 226. 469
Mitzschke 3287
Möbius 358
Moeller, v. 485
Mogk 666
Mohrmann 941
Mohs 3070
Molden 1836
Mollenhauer 3426
Mollinary, v. 3462
Mollwo 410
Moltke 145. — 1808
Monographien (Kult OG:
656
Monseur 927
Monticolo 2793. 2797
Monumenta : Boica 225;
hist. duc. Carinthiae
220; Germ. hist. 187.
2089. 2738; hist. War-
miens. 205; Germ.
paedag. 568. 2391;
palaeogr. 66. 1979;
Vaticana 1107
Monuments (St. Phili-
bert) 27318
Moreau 2789
Moreau, E. de 1055
Moritz 2019
Moschkau 3305
Moser 1402
Much 886. — 2670
Mücke 1453
Mühlbauer 1423
Mühlbrecht 1930
Mülinen, v. 173
. Müllenheim - Rechberg
3424
i
Müllenhoff 2667
Müller, A. 874
Müller, B. 1319. — 2677
Müller, E. 3249
Müller, Geo. 1446. —
2914. — 3182
Müller, Greg. 1871
Müller, H. 2777
Müller, Johs. 380. 2226.
— 1165
Müller, Jos. 669
Müller, K. E. 3397
Müller, Karl 1296a. 3562.
— 3198
Müller, L.
Müller, N.
Müller, P.
Müller, N. 2666
Müller, V. 2300
Mülverstedt, v. 94. 169.
1057. 2030. 2041. 2043.
20500. 2873
Münsterberg 2010
Müntz, E. 9
Münz, S. 1856
Müsebeck 1166.
2023
Muller, P. 1515
Mumm 1362
1840. 3524
2347
1944
1746.
Mummenhotť 2280. 3076 `
Muncker 1637
Muoth 2915
Murner 1221
Mushard 126
Mussato 2845
Muth 2334
Muther 3209
Naef 2430
Naeher 624
Naendrup 491
Nagl, A. 2011
Nagl, J. W. 2412
Nathan 2404
Natorp 3331
Naudé 2249
Naue 862. 869. 2074
Naumann 1757
Navez 3374. 3491
Nebelsieck 1330
Necrologia 262
Neder 2278
Neeb 2148
Negelein 2725
Neher 3144
Nehring 342
Nehrkorn 1656
Nélis 1988
Alphabetisches Register.
Nelle 545
Nesselrode 1664
Nestle 2676
Neubronner, v. 2339
Neudegger 226
Neuhaus 3318
Neumann, G. 29
Neumann, W. 645
Neumayr 3251
Neumeyer 2313
Neupert 1961
Ney 3040. 3148
Nicoladoni 2233
Niebuhr 1674
Niedner 2335
Niemann 1461
Niese 1039. 2822
Nießen, v. 367
Nießner 3526
Nippold 1875. 3465. 3554
Nirrnheim 15. 415. 1328.
1926. 3042
Nißle 3377
Nitzsche 1858
l Noël 1516. 1708
Nöldeke 538
Noss 102
Nostitz-Rieneck, v. 3475
Novaesıum 2702
Novak 1074
' Novodworskij 1376
Nowack 3336
Nowotny 899. 2692
' Nüscheler 2351
Nuglisch 420
Nuntiaturberichte 1355.
3008
Obereiner 2054
| Obernitz, v. 129
Obert 1029
Obser 1475. 1481. 1858. |
3355
Obst 15. 1926
Oechelhäuser, v. 2147
Oechsli 1838. 1881. 3521
Ochlke 1905
Oelsnitz, v. der 159
Oertel 80
Oeynhausen, v. 447
Oftenbächer 449
Offizierkorps (Preuß.
1806) 3395
Ohr 970f. 1132
Oidtmann 638. 3132
Olbrich 1767
' Ollivier 1659
2221
Olszewski
et ie ee ee Virginie a n Ger med ei
A baste e, E eet, deelt i en
t
*147
Oman 3415
Omont 944
Oncken 1788.3483a. 3497
Onestinghel 2892
Oorthuys 3022
Oppermann, P. v. 3437
Oppermann, W. 1440
Ortmanns 2193
Osten, v. der 1817
Osten-Sacken-Rhein, v.
der 1709. 3407
Ostermeyer 160
Ostheide 681
Ottenthal, v. 208. 3568
Otto, H. 2852
Ottsen 2202
Padrin 2845
Pagenstert 3169
Pagès 1501. 3242
Pahncke, K.H. 1878.1907
Pahncke, M. 2953
Palacky 2168
Pamer 1943. 2394
Pange, de 1389
Pantz, v. 2276
Panzer 917
Paolucci 1032
Paris, G. 967
Parisot 1623. — 2776
Partisch 1001
Pastor 1197.1238.1300 4
Paul 48
Pauls 1548. 1996. 2974.
3162. 3245
Paulsen 1605
Paulus, E. 274. 2145
Paulus, N. 1286. 1290.
1297f. 13 04a
Paulus, W. 1042
Pavard 186
Pecchiai 1083
Pechel 1536
Peeters 2791
Peiser 1575
Peisker 935
Pekar 2765
Pelet-Narbonne, v. 508f.
1542. 1823. 2338
Pelissier 323
Pelsmaeker, de 2940
Peltzer 1474. 1477. 1910
Pennings 3123
Perdelwitz 2383
Perlbach 1029
Pernwerth v. Bärnstein
3516
Perouse 1138
11*
WER
Peßler 2481
Peter 351. 2211. — 2007
Peters 2811
Petersdorff, v. 1654.1732.
1846. 1850
Petit 12
Peyre 1279
Peyron 1827
Peyster, de, 1574
Pezolt 2256
Pfaff 2447. — 3172
Pfau 446
Pfeiffer 997. — 2449
Pfeil 347. 2209
Pfister 1518
Pfleger 1451. 3572
Pfleiderer 1649. — 2146
Pflugk-Harttung 1706.
1986. 2782. 3410. 3414
Philipps 512
Piè 2672
Picha 1184
Pichler 1774
Pick, B. 2017
” Pick, F. 2931
Pieper, H. 1121
Pieth 1392
Pietkin 1842
Pijper, F. 1262
Pillement, v. 2719
Pinder 1417
Pinkava 2439
Piper 631. 1067. 2437
Piquet 2835
Pirchegger 1943. 2166
Pirenne 455. 1146. 3170
Pistorius 2403
Planta, v. 162
Plathner 163
Platzhoff 3166
Plehn 405
Ploch 1901
Plüß 1917
Podlaha 2105. 2954
Pogatschnigg 2474
Pohlmann 3550
Pokoly 2373
Pokorný 1396
Polaczek 623. 2422
Poncelet 2731
Poschinger, v. 1783f.
1786. 3164. 3480. 3553
Possart, v. 1649
Postina 1179. 1348
Poten, v. 1741
Poupardin 953. 1977.
273la. 2737. 2748
Powicke 2792
|
E
Alphabetisches Register.
Pradel 667
Prein 894. 1597
Prem 1774
Premerstein, v. 897
Pretzsch 3473
Preu 2090. 3034
Preuß 1522
Pribram 1537
Priesdorff, v. 2339
Procopius 912
Proelß 3580
Prost 603
Prou 1977
Prümers 2065.2944.3322
Prutz 654. 2462. 3244.
Przedak 605
Publication(Inventaires)
2119
Publikationen: d. Ges. :
f. rhein. G.kde. 194.
2078;a.d.Preuß.Staats-
archiven 202
Puntschart 2324
Pyl 653
ueiss 923
Quellen (etc.): a. d. Ge-
biete d. G. 2073; z.
bayr. u. dt. G. 191; z.
G. v. Fulda 197; z. lothr.
193. 2077; z. G. d.
dt.-ev. Militärseelsorge
546; z. G. Niedersach-
sens 198. 2081; z. G.
Österreichs 2074; z. G.
d. Kirchenprov. Salz-
burg u. Aquileja 2959;
z. schweiz. G. 2076; zZ.
G. d. kirchl. Unter-
richts 3027; z. Verf.-G.
d. Dt. Reiches 2533;
z. G.Westpreußens 204;
z. G. v. Wien 2099; zZ.
schweiz. Ref.-G. 3035
Quellensammlung: zum
preuß.Staatsrecht 2129;
z. dt. Reichsverfassg.
2095
Quentin 987. 2722
Quervain, de 1185. 3073
Quitt 2419
en. 489
Rabe v. Pappenheim
1622
Rachel 2450
Rachfahl 1802
Rackl 1678
Rackwitz 2032
Rady 527. 2360
Räbel 1546
Rahn 278. 3215. 3572
Raich 527. 3140
Raison 130
Ramin, v. 1823
Randa 627
Ranft 1554
Rang 3455
Ranke 286. 1886. 2890.
3053. 3065. 3121. 3178.
3237. 3265. 3300. 3317.
3335a. 3382. 3488
Ratsrechnungen 2922
Rauch 314. — 1420. —
3205
Rauchberg 1859
Rauers 2283
Raumer 3290
Rauschenbusch 3072 `
Rebeur 1497
Recht (Reimersw.) 2316
Rechtsquellen: Schweiz.
2109
Recueil (Martens) 215
Redeker 1205. 1326
Redlich, K. A. 2277
Redlich, Osw. 2856.3571
Redlich, Otto R. 1740.
2S85
Rée 612
Regel 2939
Regensberg 1815. 3508
Regesta Habsb. 216
Registres: Bened. XI.
1077; Bonif.VIIT. 2847;
Gregor IX. 1020; Ur-
ban IV. 2846
Rehker 1426
Rehm 118. 477
Rehme 2272
Reibstein 3167
Reichard, K. 155
Reiche, A. 2401
Reiche, R. 2841
Reichel 1615
Reichenberger 1355
Reichhardt 3572
Reichstagsakten 1266
Reicke 1232 a. 2984
Reitterscheid 2957
Reimers 2093. 3065.3156
Reinecke, H. 2230
Reinecke, P. 856. 859.
876. 2674f.
Reinhard, J. 3275.
Reinhardt, L. 856
Reinkens 1874
Reiset 1841
Reissenberger 3310.
Reiter 1718. — 3462
Reitzenstein, v. 3126
Renard 2149
Rendtorff 164
Renner 2245
Repetitorium 2162
Reu 3027
Reubold 470
Reuschel 2415
Reuss 1200. 1667. 3444
Reuther, Ch. 1034
Reuter, G. 3581
Reuter, H. 401. — 1968
Reymond 991
Reynaud 1904
Richter, Ed. 1942
Richter, Em. 1927
Richter, G. 265. 994
Richter, O. 2807. 3009.
‚3473
Richter, P. E. 3199
Richter, W. 1725
Rieber 2036
Ried, v. 2045
Rieder, J. 294
Rieder, K. 211
Rieder, O. 394
Riegl 2428
Riemer 3280
Ries 3599
Riesser 3543
Rietschel 1052. 2251
Riezler 308. 2916. 3124.
3420
Ringhoffer 3476
Rinieri 3390
Rische 255
Ritter, F. 3081
Ritter, M. 3568
Ritterling 2686. 2699
Rockinger, v. 1049f.
Rode 165. 2084
Roder 229. 3067
Roediger 2667
Röper 1821
Röhrich, V. 257
Röhricht, R. 2964
Rörig, F. 2244
Rösch 1853
Roger 996
Rolfs 553. 1372
Rolland 3346
Roloff 3518
Rondorf 2936
Roon, v. 1787
|
a Es E — ‘M
Alphabetisches Register.
Ropp, v. der 2123
Roscher 2318
Rose, J. H. 3357
Rose, V. 203 |
Rosenfeld 1955. 3167
Rosenlehner 1526. 3256
Rosenthal, R. 3378
Rosenthal, W. 3385
Roser 3509
Roserot, A. 2184
Rossier 3499
Roth, F. 62. 1272. 1316.
2090. 2981. 3074
Roth, F. W. E. 1208
Roth, V. 609. 617. 3207
Rothert 1325
Rothschild 482. 2943
Rott, E. 3125
Rott, H. 1308. 1339.1404.
1473
Rottenburg, v. 1856
Rouge 3455
Roviglio 2720
Rua 3066
Rubin 3541
Rudolf v. Ems 1065
Rudolph 399
Rudolphi 343
Rudorff 2772
Rübel 968
Rübsam 1434
Rückert 3141. 3186
Rühlemann 874
Rühlmann 571
Rüther 242
Rüthnick 1587
Rüthning 3169. 3206
Rüttimann 392
Ruge 1939
Ruhl 1345
Rummel 2859
Ruthe 3370
Rzehak 2671
Sachsenlande 2205
Sacré 352
Sadger 1662
Sägmüller 3326
Sahm 690
Saldern, v. 166
Salimbene 2790
Salomon 604
Salsotto 998
Salzer 1510
Samanek 2862
Sammlung: d. Akten a. `
d. Z. d. Helv. Republ.
1669; bern.Biographien
*149
184. 2070 ;. schweiz.
Rechtsquellen 2108
Samuel 483
Sanden, v. 590
Sanders 52
Sartori 669
Sauer 1278
Sauerland 231.
3101
Sautai 1524
Sautter 867
Savelsberg 1115
Schaafs 2819 `
Schachinger 291
Schaeble 3141
Schäfer, D. 243
2773
Schäfer, H. K. 582. 989.
2829. 2865
Schäfer, R. 471. 494.
1561
Schi ffle 3483a
Schalk 2011. 2165
Schartau 3253
Schattenberg 2203
Schatz 515
Schaub, F. 465
Schaube, A. 2814
Schaudig 1450
Schaumann 2154
Schaumkell 1633
Schaus 1065. 1140. 3128
Scheel 1172f. — 1452
Schetfer-Boichorst 209
Scheglmann 1716. 3421
Scheiba 384
Scheibert 3566
Scheid 1486
Scheiner 55
Schelhasse 2368
Schell 672. 2192. 2442.
2476. 2479. 3150
Schellhass 3194
Schenner 1354
Scheppig 2161
Scherer, Carl 994. 1413.
1923
Scherer, Chr. 3595
Scherer, J. E. 2305
Scherff, v. 1828
Scherff, G. 2867
Scherr 654. 2462
Schian 3443. 3588
Schiaparelli 76. 2739.
2778
Schiek 3588
Schickele 2501
Schiemann 1835
1080.
. 2769.
*150
Schier 3393
Schieß 1257. 1493. 1893.
2110. 3175. 3180
Schiffmann 650. 2406.
2798. 2878
Schiller, Fr. v. 1651
Schiller, L. 1344
Schilling v. Canstatt
2056
Schindlbeck 2751
Schindler 2333
Schirek 438
Schirmer 995. 3557
Schirmer, A. 1092. 2861
Schissel v. Fleschenberg
3376a
Schiviz v. Schivizhoffen
121
Schlager 526. 530. 2364
Schlauch 496. 666
Schlawe 87. 1997. 2003
Schleinitz, v. 1785
Schlippenbach, v. 3227
Schliz 871. 902. 942
Schlossar 3579
Schmarsow 1229
Schmeidler 1016a. 2764
Schmertosch v. Riesen-
thal 1394
Schmerz 3361
Schmid 512
Schmidkontz 32
Schmidlin 1016. 2343.
2787
Schmidt,
907. 2701
Schmidt, Bernh. 2157
Schmidt, Berth. 116.
1549. 2370
Schmidt, Ch. 1723. 1740
Schmidt, Erich 372.3574
Schmidt, Ernst 548
Schmidt, G. 659
Schmidt, Hans G. 3252
Schmidt, Herm. 875
Schmidt, J. W. R. 3006
Schmidt, K. Ed. 1565f.
Schmidt, Ldw. 885. 945
Schmidt, O. E. 2214
Schmidt, V. 1184
Schmitt, R. 1588
Schmitz, H. 2446
Schmitz, P. 1595. 1742
A. 195. 593.
| Schröder, E.
Schmitz-Kallenberg 73. `
1985. 2963. 3164
Schmölzer 1700
Schmoller 3316
Schmut 2066. 2277
Alphabetisches Register.
Schneider, B. 1383
Schneider, Ernst 1751
Schneider, Eug. 1317.
1784a. 1887
Schneider, Ferd. Jos.
1657
Schneider, Frz. E. 581
Schneider, Frdr. 1629
Schneider, J. 3417
Schneider, K. 546
Schneider, M. 585
Schnell 1554. 2403
Schneller 1722
Schneuwly 104
Schnippel 2684
Schnock 443
Schnöring 1337
Schoch 3511
Schötfmann 3251
Schoellkopf 575
Schön 7. 130. 313. 685.
2180. 2452. 3136
Schönach 607.1079.1081.
3107
Schönbach 2799.
2977
Schönbrunner 635. 2444
Schönfelder 1178. 1192
Schöppe 248
Schoeps 3342
Schöttle 1153.
Schollenberger 2238
Scholten 327
Scholz 2853
Schoof 1972
Schoop 2704
Schornbaum 1259. 1270.
1305. 3030. 3070. 3163
Schott 2691
Schottmüller 372.
Schrader, O. 2665
Schrader, Th. 3011
Schram 300. 2171
Schrauf 1207
Schreibmüller 398
Schriever 336
Schriften: Kgl.
2825.
1929
Siüchs.
Komm. f. G. 201. 2085;
Ver. f. Ref.-G. 1280.
3048
Schrod 1035
3575
Schröder, R. 2330
Schröll 1672
Schrörs 3593
Schrötter, F. v. 110.114
Schrötter, G, 1602
Schubert, v. 2754
Schuchhardt 911. 962f.
2679. 2690
Schue 430
Schücking 2129
Schütte 3220. 3375
Schütz, v. 127
Schütze 2813
Schuller 1539
Schullerus 55. 2468
Schulte, A. 925. 1164.
2893
Schulte, F. v. 2312
Schulte, O. 2477
Schulte, W. 588. 1038.
1008. 1103. 2808
Schultheß 3518
SchultheB - Rechberg
1293
Schultz 902
Schultz, Fr. 379
Schultze, A. 491
Schultze, J. 1017
Schultze, V. 1370
‘ Schulz, F. T. 1472. 3219
, Schumacher 859.
Schulz, V. 688. 1441
Schulze, C. 42
Schulze, Frz. 1862
Schulze, Frdr. 3566
Schulze, P. 2402
Schulze-Kolbitz 622
868.
892. 3568
Schumann, E. 1152
Schumann, G. 3285
Schumann, H. 877
Schuster, E. 1558
Schuster, G. 2021. 2391.
3367
Schwabe, E. 3286. 3450
Schwabe, J. 3513
Schwalm 2849
Schwan 3359
Schwanold 3235
Schwandt 112. 2006
Schwarte 1533
Schwartz, E. 1093
Schwartz, Ph. 258
Schwarz, B. 2397
Schwarz, F. 1562
Schwarz, K. 390
Schwarz, P. 1758
Schwarzer 3573
Schwarzkopf 1724
Schweinichen, v. 2059
Schweitzer 1884
Schwemer 1797
Schwerin, v. 2060
Schwertfeger 1666
Schwerzenbach, v. 397
Schwind, v. 2744
Schybergson 1386
Scriptores rer.: Germ. in
us. schol. 207; rer.
Merov. 943. 2727
Sebert 2112
Seckel 973
Secretan 2694
Seeberg 3559
Seeger 1466
Seeliger 474. 2298f.
Seeling 1301
Seelmann 952a
Seemüller 3575
Seger 2683
Segre 1309
Seidel 3177. 3429
Seidenberger 324
Seiler 2392
Seitz 11. — 1496
Seldis 170
Sell 3052
Selle 3104
Sellmann 874
Sello 2253
Sembritzki 46. 1639.
1962. 2033
Scmek 3520
Semel 3572
Semper 1226
Senfelder 1242
Senftner 3303 a
Senger 1085
Sepp, H. 1936
Sepp, J. N. 3251
Seppeler 64
Seraphim 386. — 3031.
3092
Serrure 96
Sester 504
Setzepfandt 344. 2310.
3173
Sevin 2357
Sewett 3340
Seyffert 2483
Seyler 620. — 2692
Siebeck 1647
Siebert, K. 1911
Siebert, O. 1897
Siebmacher 86. 2001
Siefert 2181
Siegelabbildungen 224
Siegfried 2109
Siegl 1129. 1138. 2491
Sieveking 1726
Sievert 1606
Sig 1995
Alphabetisches Register.
Sigismund 1482
Sijmons 2713
Sikora 2459. 2486
Sillem 3531
Sillib 561
Simon, H. 353
Simon, K. 1067. — 3533
Simons 135?
Simonsfeld 2794
Simson, B. v. 949
Simson, P. Aug 2882.
3203
Singer 2988
Sitte 3190
Sixt 902
Skalsky 1618. 1932.3276
Skalweit 3267
Skladny 3459
Skrabar 897
Skrine 3303
Smid 2741
Soergel 2417
= Soltmann 337
Sommerfeld, E. v. 2842
Sommerfeldt, W. v. 2250
Sommerfeldt, G. 158.
1109.1182. 1360. 20508.
2563. 2904. 2941. 3176.
3399
Sommermeyer 1685
Sophie(Kurf. v. Hannov.)
1503
Sophie Charlotte (König.
v. Pr.) 1503
Sorel 3379
Soret 1646
Soulier 1190
Spahn 3517
Spangenberg 1453
Spannagel 1418
Spatz 2220
Specht 2386
Spiessen, v. 1
Spina 3221
Spitta 1251. 1251 b. 3016
Spitzer 3083
-
ı2
' Sponsel 2139
Spors 1122
Spranger 3432
Sprenger, J. 3006
Sprenger, Th. 2198
Srbik, v. 389
Staatsgrundgesetze 1848
Stackelberg, v. 178
Stadtbücher (Zürcher)
2920
Stadtrechte (Oberrh.)
229. 2113
em a ln
“151
Stäüdteetc.(Elsaß-Lothr.)
319. 2182
Stühelin 884
Stälin, v. 3523
Stäsche 3161
Stagel 2956
Stahl 2427
Stahlecker 576
Stange 2026
Stapper 1188
Stark 1528
Starzer 218. 290. 2099
Statsmann 3202
Statuta (eccl. Fuld.) 265
Staub 1498
Steffen 1638. 3344
Steffens 1749. 1982
Stegmann 674. — 3155
Stehlin 1223
Steiff 263. — 1920
Stein, H. 2184
' Stein, Ph. 1644
Stein, W. 1124. 1163.
2875
Steinacker 216. 1985. —
279
Steinau-Steinrück 333
Steinberger 3117
Steinecke 544
Steiner 1860
Steinhausen 188. 931.
2461. 2465
Steinherz 1099. 2886.
3U08
Steinitzer 295
Steinmetz 864
Steinmetz, R. 2380
Steinmeyer 1182
Stengel 474. 1103. 22084
Stephan 1616
Sterchi 3417
Stern 3486
Sternberg 2205
Sternfeld 108U
Steuer 1365
Stieber 1051
Stieda 436. 445
Stiefel 3197 a
Stiehl 615
Stieve 1398. 3109
Stiglmayr 1749
Stille 1567
' Stocklaska 1694
Stockmayer, v. 1717
Stöhr 435
Stölzel 1653
Stölzle 3576
= Stoerk 215
*152
Stoessel, E. 1118
Stoessel, O. 3587
Stoffel 2328
Stolberg 1480
Stoll 1885
Stolte 2434
Stolzenburg 939
Stork 2421
Strack 25
Strakosch - ana
572. 3635
Strampfer 1346
Strantz, v. 177
Straßburger 874
Straube 364
Strecker 3120.
Strehl 429
Strenge, v. 3086
Strickler 1669. 1715
Strieboll 2009
Strieder 463. 1432. 3295
Strnadt 1047. 1942
Strobl v. Ravelsberg
3403
Struve, v. 1779
Struve, O. 1036
Stubenrauch 2681. 2705
Studien: g. hamb. Han-
dels-G. 2286; z. dt.
Kunst-G. 606. 2418;
Tüb. f. schwäb. u. dt.
Rechts-G. 2535
Stübel 1505
Stückelberg 88. 2760
Stüve 3469
Stulezewski 2473
Stumpff, v. 2339
Stumpff, Fr. 395
Sturmtels 2188
Sturmhoefel 1332
Stutz 502. 2332
Styger 2864
Suchier 2699
Sütterlin 2479
Sullivan 1084
Sunder 2263
Suphan 1650
Suppliques 2958
Susta 1349
Sydow, v. 1658
Symons 913
Szombathy 859
Szulezewski 662
Szuman 3470. 3564
3160
Tabournel 3429
Tadra 222
Tänzer 479
EE EE EE nn ne
|
|
|
Alphabetisches Register.
Tangl 67.
2766
Tarnuzzer 2673
Taschenbuch 117. 120
Taube, v. 130
Techen 3575
Techen, F. 1053. 1488.
1540. 2130
Teichmann 1318. 1465
Teige 1499
Tersteeg 1411
Teutsch 1837
Texte: dt. d. Mittelal-
ters 1218. 2956. 2988 f.
Tezner 2232
Thalhofer 1192
Thamm 2068
Thaner 1006
Thelen 3360
Thesaurus: Baumianus
1269; ling. lat. 47. 1964
Thiele, G. 554
Thiele, R. 2879
Thiemann 2246
Thietmar 1000
Thimm, G. 1734
Thimme, E. 1695. 1801.
3479
Thomas 963. 2675. 2677f.
Thommen 223. 1985
Thompson 978
Thomsen 1553. 3281
Thudichum 514. 2353.
2535. 2746. 2946
Tiedemann, v. 3466
Tiesmeyer 1877
Tietze 636
Tille, A. 131
Tille, J. 299
Tobler, A. 664
1013. 1981.
|
Tobler, G. 1750. 1772.
3035. 3463
Tönnies 1649
Toeppen 1867
Toilow 3503
Topographie: Niederöst.
34; Kunst-Denkm. v.
Böhm. 2142
Totoraitis 2509
Traditionen d. Hochst.
Freising 955
Traktat üb. d. Reichst.
im 16. Jh. 1420
Trapp 3273
Transebe-Roseneck 143
Trauer-Striesen 2786
Trautmann 914. — 2273
Tretttz 1509. 1708
Treichel 1134
Treitschke, v. 699. 1283.
1696
Trockels 2816
Troeltsch, E. 3049
Tröltsch, J. 2706
Trublar 2075
Tschackert 1274
Tschamber 1353. 3243
Tschirch 1692
Tschochner 2394
Tschudi 1912. 3592
Türler 1113. 1130
Tumbült 1507
Tykocinski 252
Überlieferungen: volkst.
Schles. 661
Uebersberger 289
Uhde 1579
Uhlirz 2727. 3568
Uldall 284
Ulmann 1714. 3472. 3538
Unger, v. 1611
Uniformierung 2339
Unzer 3308
UrbanlV. 2846; VI.1107
Urban, C. 3430
Urban, M. 3131
Urbani 484
Urbare (rhein.) 2117
Ursinus 1339
Urkunden ete.: z. G. d.
Rheinlande 1080; d.
Oberlaus. Hussiten-
krieges 2883; üb. Rem-
brandt 1478; vatik.z.G.
Lothr. 231
Urkundenbuch: Asse-
burger 240; Basel 223;
Bero - Münster 2111;
Braunschw. 241; Coes-
feld 236; EBlingen 223;
Friedberg 2123; Goslar
245; Hameln 238; Hil-
desheim (Hochstift)
239; liv-, est- u. kur-
länd. 258; Lübock 2125;
Meppen 237; Neuen-
walde 242; Paulinzelle
250: pomm. 256. 2131;
St.Gallen 2110; Zürich
224
Vadianns 1256
Vaernewyck, van 1340
Vaes 2755
Vahlen 1555
Valentin 2457
Valentner 3211
Vallet 3555
Vancsa 34. 2164
Vander Haeghen 1148.
3153 |
Vanderkindere 1044.
2740. 2789
Vander Linden 1410
Vanek 2142
Variloquus, Erph. 2879
Varnhagen 1830. 3461
Vedder 1304
Veeck 1415
Veith 2689
Velden v. den 1368. 2039.
2055. 3099. 3147
Veltze 3402
Verdy du Vernois 1782
Verhaeren 1479
Verney 1571 |
Veröffentlichungen(hist.
Komm. Hess. etc.) 196
Verriest 2821. 2947
Verus 1812
Verzeichnis: Hss. Trier
2079
Vesper 3015
Veth 3210
Vetter 2956
Vibrans 2270
Vidier 1915
Vidoni 3228
Viereck 2161
Vierling 929
Vigener 2966
Vigo 1095
Vildhaut 2088
Vull 921. 1896 a
Vincent 2895. 2924
Vinograiloff 2752
Vischer, F. 1670
Vischer, W. 1839
Vitae Bonifatii 2736
Vleuten 1162
Vogel, J. 1648. — 2872
Vogel, W. 402. 2247 `
Vogeler 1487.1568.2153.
2470
Voges 3254
Vogl, G. 3364
Vogt, E. 1096
Vogt, P. 3582
Voigt, F. 3260
Voigt, K. 2733
Voigt, P. 282. 373
Voigts-Rhetz, v. 3477
Volks- u. Gesellschafts-
lieder 1218
|
Alphabetisches Register.
Volbach 3599
Voll 2995
Vollgratf 908
Voltelini, v. 493. 3572
Volz 1575. 1591. 1600
Vom Berg 136. 2038
Vorberg 2135
Voretzsch 2902
Vorländer 2195
Voß, A. 2681
Voß, G. 1764
Voß, M. 2201
Voß, W. v. 3438
Votteler 1275. 1718
Vüllers 2717
Wachs 1823
Wachter 2124. 2197.
2679. 3302
Wackernagel 1771
Waddington 3238
Wiäschke 1108.
3157. 3362
Wagner, Chr. J. B. v.
3353
Wagner,
Wagner,
Wagner,
Wagner,
Wagner,
3602
Wahl 1864 |
Walcherv.Molthein3216
Waldenfels, e 1357
Wallmenich 3251
Walter 2681
Walter, F. 397. 1502.
1638.3223.3298a. 3460.
3582
Walter, M. 1486
Walter, Th. 525. 2359.
2475
Waltharilied 915
Walther, C. 586
Walther, W. 1286. 3051
Waltzing 908
Wanner-Brandt 2449
2492.
Fr. 2391
Frz. 3239
G. 1170
H. 1855
R. 1530.
Wappler 3320
Warda 1631
Warko 1254
Warncke 1066
Warnsdorff, v. 3323
Warschauer 374. 3165
Warschauer, O. 1606
Wartmann 1256. 1431
Waschinsky 378
Wasner 589
*153
Watrain 461
Wattenbach 2087
Wavre 900 >-
Weber, E. 856. 862f.
2674
Weber, J. 1614
Weber, M. 935
Weber, Th 1874
Weber - Rosenkrantz
1117
Weddigen 649. 2458.
Wedel, v. 2067
Weech, v. 185. 1840a
Wegeler 3599
Wegener 1626
Wehn 2114
Wehrhan 1408
Wehrle 54
Wehrmann, M. 368.1334.
1654. 1892. 1985. 2221.
2404. 3090. 3164. 3192
Wehrmann, P. 1037
Weidenbach 434
Weidenkaff 2407
Weigel, M. 309
Weigl, F. 3148
Weil 1851. 3411
Weimanun 669
Weinberger 1978.
2348
Weingärtner 18402
Weinmeister 3279
Weinzierl, v. 860
Weisbach 2997
Weishäupl 2955 R
Weisman 277
Weiß, Alb. M. 3054
Weiß, Ant. 1624
Weiß, C. 3569
Weiß, J. 598
Weiß, K. 1119
Weiß, Th. 3423
Weißenborn 2025
Weitzel 632
Weller 938
Wellspacher 2323
Weltrich 1649
Wenck 1091f. 2848
Wendeler 1464a
Wendt 3573
Wengen, v.d. 1810. 3225
Wentzcke 1504. 3234
Wentzel, v. 1673
Werbrun 2028
Werminghoff 45. 1139.
2341
Wernekke 1647
Werner, H. 2906
*150
Schier 3393
Schieß 1257. 1493. 1893.
2110. 3175. 3180
Schiffmann 650. 2406.
2798. 2878
Schiller, Fr. v. 1651
Schiller, L. 1344
Schilling v. Canstatt
2056
Schindlbeck 2751
Schindler 2333
Schirek 438
Schirmer 995. 3557
Schirmer, A. 1092. 2861
Schissel v. Fleschenberg
337624
Schiviz v. Schivizhoffen
121
Schlager 526. 530. 2364
Schlauch 496. 666
Schlawe 87. 1997. 2003
Schleinitz, v. 1785
Schlippenbach, v. 3227
Schliz 871. 902. 942
Schlossar 3579
Schmarsow 1229
Schmeidler 10162. 2764
Schmertosch v. Riesen-
thal 1394
Schmerz 3361
Schmid 512
Schmidkontz 32
Schmidlin 1016. 2343,
2787
Schmidt, A. 195. 593.
907. 2701
Schmidt, Bernh. 2157
Schmidt, Berth. 116.
1549. 2370
Schmidt, Ch. 1723. 1740
Schmidt, Erich 372.3574
Schmidt, Ernst 548
Schmidt, G. 659
Schmidt, Hans G. 3252
Schmidt, Herm. 875
Schmidt, J. W. R. 3006
Schmidt, K. Ed. 1565 f.
Schmidt, Ldw. 885. 945
Schmidt, O. E. 2214
Schmidt, V. 1184
Schmitt, R. 1888
Schmitz, H. 2446
Schmitz, P. 1595. 1742
Schmitz-Kallenberg 73.
1985. 2963. 3164
Schmölzer 1700
Schmoller 3316
Schmut 2066. 2277
Alphabetisches Register.
Schneider, B. 1383
Schneider, Ernst 1751
Schneider, Eug. 1317.
17842. 1887
Schneider, Ferd. Jos.
1657
Schneider, Frz. E. 581
Schneider, Frdr. 1629
Schneider, J. 3417
Schneider, K. 546
Schneider, M. 585
Schnell 1554. 2403
Schneller 1722
Schneuwly 104
Schnippel 2684
Schnock 448
Schnöring 1337
Schoch 3511
Schötfmann 3251
Schoellkopf 575
Schon 7. 130. 313. 685.
2180. 2452. 3136
Schönach 607.1079.1081.
3107
Schönbach 2799. 2825.
2977
Schönbrunner 635. 2444
Schönfelder 1178. 1192
Schöppe 248
Schoeps 3342
Schöttle 1153.
Schollenberger 2238
Scholten 327
Scholz 2853
, Schoof 1972
Schoop 2704
Schornbaum 1259. 1270.
1305. 3030. 3075. 3163
Schott 2691
Schottmüller 372. 1929
Schrader, O. 2665
Schrader, Th. 3011
Schram 300, 2171
Schrauf 1207
Schreibmüller 398
Schriever 336
Schriften: Kgl. Sächs.
Komm. f. G. 201. 2085;
Ver. f. Ref.-G. 1280.
3048
Schrod 1035
Schröder, E.
Schröder, R.
Schröll 1672
3575
2330
, Schrörs 3593
Schrötter, F. v. 110.114
Schrötter, G, 1602
Schubert, v. 2754
: Schuchhardt 911. 962f.
2679. 2690
Schue 430
Schücking 2129
Schütte 3220. 3375
Schütz, v. 127
Schütze 2813
Schuller 1539
Schullerus 55. 2468
Schulte, A. 925. 1164.
2893
‘ Schulte, F. v. 2312
Schulze,
Schulte, O. 2477
Schulte, W. 588. 1038.
1058. 1103. 2808
SchultheßB 3518
Schultheß - Rechberg
1293
Schultz 902
Schultz, Fr. 379
Schultze, A. 491
Schultze, J. 1017
Schultze, V. 1370
Schulz, F. T. 1472. 3219
Schulz, V. 688. 1441
C. 42
Schulze, Frz. 1862
Schulze, Frdr. 3566
Schulze, P. 2402
Schulze-Kolbitz 622
Schumacher 859. 868.
892. 3568
Schumann, E. 1152
Schumann, G. 3285
Schumann, H. 877
Schuster, E. 1558
Schuster, G. 2021. 2391.
3367
Schwabe, E. 3286. 3450
Schwabe, J. 3513
Schwaln 2849
Schwan 3359
Schwanold 3235
Schwandt 112. 2006
Schwarte 1533
Schwartz, E. 1093
Schwartz, Ph. 258
Schwarz, B. 2397
Schwarz, F. 1562
Schwarz, K. 390
Schwarz, P. 1758
Schwarzer 3573
Schwarzkopf 1724
Schweinichen, v. 2059
Schweitzer 1884
Schwemer 1797
Schwerin, v. 2060
Schwertfeger 1666
Schwerzenbach, v. 397
Schwind, v. 2744
Schybergson 1356
Scriptores rer.: Germ. in
us. schol. 207, rer.
Merov. 943. 2727
Sebert 2112
Seckel 973
Secretan 2694
Seeberg 3559
Seeger 1466
Seeliger 474. 22981.
Seeling 1301
Seelmann 9523
Seemüller 3575
Seger 2633
Segre 1309
Seidel 3177. 3429
Seidenberger 324
Seiler 2392
Seitz 11. — 1496
Seldis 170
Sell 3052
Selle 3104
Sellmann 874
Sello 2253
Sembritzki 46. 1639.
1962. 2033
Semek 3520
Semel 3572
Semper 1226
Senfelder 1242
Senftner 3303 a
Senger 1085
Sepp, H. 1936
Sepp, J. N. 3251
Seppeler 64
Seraphim 386. — 3031.
3092
Serrure 96
Sester 504
Setzepfandt 344. 2310.
3173
Sevin 2357
Sewett 3340
Seyffert 2483
Seyler 620. — 2692
Siebeck 1647
Siebert, K. 1911
Siebert, O. 1897
Siebmacher 86. 2001
Siefert 2181
Siegelabbildungen 224
Siegfried 2109
Siegl 1129. 1138. 2491
Sieveking 1726
Sievert 1606
Sig 1995
Alphabetisches Register.
Sigismund 1482
Sijmons 2713
Sikora 2459. 2486
Sillem 8531
Sillib 561
Simon, H. 353
Simon, K. 1067. — 3533
Simons 135?
Simonsfeld 2794
Simson, B. v. 949
Simson, P. 498. 2882.
3203
Singer 2988
Sitte 3190
Sixt 902
Skalsky 1618. 1932.3276
Skalweit 3267
Skladny 3459
Skrabar 897
Skrine 3303
Smid 2741
Soergel 2417
Soltmann 337
Sommerfeld, E. v. 2842
Sommerfeldt, W. v. 2250
Sommerfeldt, G. 158.
1109.1182. 1360.20508.
2863. 2904. 2941. 3176.
3399
Sommermeyer 1685
Sophie(Kurf. v. Hannov.)
1503
Sophie Charlotte (König.
v. Pr.) 1503
Sorel 3379
Soret 1646
Soulier 1190
Spalın 3517
Spangenberg 1453
Spannagel 1418
Spatz 2220
Specht 2386
Spiessen, v. 172
Spina 3221
Spitta 1251. 1251 b. 3016
Spitzer 3083
Sponsel 2139
Spors 1122
Spranger 3432
Sprenger, J. 3006
Sprenger, Th. 2198
Srbik, v. 389
Staatsgrundgesetze 1848
Stackelberg, v. 178
Stadtbücher (Zürcher)
2920
Stadtrechte (Oberrh.)
229. 2113
m a an a u in E
*151
Städte ete.(Elsaß-Lothr.)
319. 2182
Stähelin 884
Stälin, v. 3523
Stäsche 3161
Stagel 2956
Stahl 2427
Stahlecker 576
Stange 2026
Stapper 1188
Stark 1528
Starzer 218. 290. 2099
Statsmann 3202
Statuta (ecel. Fuld.) 265
Staub 1498
Steffen 1638. 3344
Steffens 1749. 1982
Stegmann 674. — 3155
Stehlin 1223
Steiff 263. — 1920
Stein, H. 2184
Stein, Ph. 1644
Stein, W. 1124. 1163.
2875
Steinacker 216. 1985. —
279
Steinau-Steinrück 333
Steinberger 3117
Steinecke 544
Steiner 1860
Steinhausen 188. 931.
2461. 2465
Steinherz 109). 2886.
309%
Steinitzer 295
Steinmetz 864
Steinmetz, R. 2330
Steinmeyer 1182
Stengel 474. 1108. 22983
Stephan 1616
Sterchi 3417
Stern 3486
Sternberg 2295
Sternfeld 1089
Steuer 1365
Stieber 1051
Stieda 436. 445
Stiefel 3197 a
Stiehl 615
Stieve 1398. 3109
Stiglmayr 1749
Stille 1567
Stocklaska 1694
Stockmayer, v. 1717
Stöhr 435
Stölzel 1653
Stölzle 3576
` Stoerk 215
` ` wë, am
152
Blosasel, E. 1118
Stoessel, O. 3587
Stoffel 2328
Stolberg 1480
Stoll 1885
Stolte 2434
Stolzenburg 939
Stork 2421
Strack 25
Strakosch - Graßmann
572. 3535
Strampfer 1346
Strantz, v. 177
Straßburger 874
Straube 364
Strecker 3120. 3160
Strehl 429
Strenge, v. 3086
Strickler 1669. 1715
Strieboll 2009
Strieder 463. 1432. 3295
Strnadt 1047. 1942
Strobl v. Ravelsberg
3403
Struve, v. 1779
Struve, O. 1036
Stubenrauch 2681. 2705
Studien: z. hamb. Han-
dels-G. 2286; z. dt.
Kunst-G. 606. 2418;
Tüb. f. schwäb. u. dt.
Rechts-G. 2535
Stübel 1505
Stückelberg 88. 2760
Stüve 3469
Stulezewskiı 2473
Stumpff, v. 2339
Stumpff, Fr. 395
Sturmfels 2188
Sturmhoetel 1332
Stutz 502. 2332
Styger 2864
Suchier 2699
Sütterlin 2479
Sullivan 1084
Sunder 2263
Suphan 1650
Suppliques 2958
Susta 1349
Sydow, v. 1658
Symons 913
Szombathy 859
Szulczewski 662
Szuman 3470. 3564
Tabournel 3429
Tadra 222
Tänzer 479
a ne nn ee nn nn nn nn A nr un S E nn nn En nn S Egg ur a ug nn ne nu,
Alphabetisches Register.
Tangl 67.
27066
Tarnuzzer 2673
Taschenbuch 117. 120
Taube, v. 130
Techen 3575
Techen, F. 1053. 1488.
1540. 2130
Teichmann 1318. 1465
Teige 1499
Tersteeg 1411
Teutsch 1837
Texte: dt. d. Mittelal-
ters 1218. 2956. 2988 f.
Tezner 2232
Thalhofer 1192
Thamm 2068
Thaner 1006
Thelen 3360
Thesaurus: Baumianas
1269; ling. lat. 47. 1964
Thiele, G. 554
Thiele, R. 2879
Thiemann 2246
Thietmar 1000
Thimm, G. 1734
Thimme, E. 1695. 1801f.
3479
Thomas 963. 2675. 2677f.
Thommen 223. 1985
Thompson 978
Thomsen 1553. 3281
Thudichum 514. 2353.
2535. 2746. 2946
Tiedemann, v. 3466
Tiesmeyer 1877
Tietze 636
Tille, A. 131
Tille, J. 299
Tobler, A. 664
Tobler, G. 1750. 1772.
3035. 3463
Tönnies 1649
Toeppen 1867
Toilow 3503
Topographie: Niederöst.
34; Kunst-Denkm. v.
Böhm. 2142
Totoraitis 2509
Traditionen d. Hochst.
Freising 955
Traktat üb. d. Reichst.
im 16. Jh. 1420
Trapp 3273
Transehe-Roseneck 143
Trauer-Striesen 2786
Trautmann 914. — 2273
Tretitz 1509. 1708
1013. 1981.
Treichel 1134
Treitschke, v. 699. 1283.
1696
Trockels 2816
Troeltsch, E. 3049
Tröltsch, J. 2706
Truhlář 2075
Tschackert 1274
Tschamber 1353. 3243
Tschirch 1692
Tschochner 2394
Tschudi 1912. 3592
Türler 1113. 1130
Tumbült 1507
Tykocinski 252
Überlieferungen: volkst.
Schles. 661
Uebersberger 289
Uhde 1579
Uhlirz 2727. 3568
Uldall 284
Ulmann 1714. 3472. 3538
Unger, v. 1611
Uniformierung 2339
Unzer 3308 `
UrbanIV. 2846; VI. 1107
Urban, C. 3430
Urban, M. 3131
Urbani 484
Urbare (rhein.) 2117
Ursinus 1339
Urkunden etc.: z. G. d.
Rheinlande 1080; d.
Oberlaus. Hussiten-
krieges 2883; üb. Rem-
brandt 1478; vatik.z.G.
Lothr. 231
Urkundenbuch: Asse-
burger 240; Basel 223;
Bero - Münster 2111;
Braunschw. 241; Coes-
feld 236; EBlingen 228;
Friedberg 2123; Goslar
245; Hameln 238; Hil-
desheim (Hochstift)
239; liv-, est- u. kur-
länd. 258; Lübock 2125;
Meppen 237; Neuen-
walde 242; Paulinzelle
250; pomm. 256. 2131;
St. Gallen 2110; Zürich
224
Vadianns 1256
Vaernewyck, van 1340
Vaes 2755
Vahlen 1555
Valentin 2457
Valentiner 3211
Vallet 3555
Vancsa 34. 2164
Vander Haeghen 1148.
8153 l
Vanderkindere 1044.
2740. 2789
Vander Linden 1410
Vank 2142
Variloquus, Erph. 2879
Varnhagen 1830. 3461
Vedder 1304
Veeck 1415
Veith 2639
Velden v. den 1368.2039.
2055. 3099. 3147
Veltzé 3402
Verdy du Vernois 1782
Verhaeren 1479
Verney 1571
Veröffentlichungen(hist.
Komm. Hess. etc.) 196
Verriest 2821. 2947
Verus 1812
Verzeichnis: Hss. Trier
2079 |
Vesper 3015
Veth 3210
Vetter 2956
Vibrans 2270
Vidier 1915
Vidoni 32283
Viereck 2161
Vierling 929
Vigener 2966
Vigo 1095
Vildhaut 2088
Vilari 921. 1896 a
Vincent 2395. 2924
Vinograloff 2752
Vischer, F. 1670
Vischer, W. 1839
Vitae Bonifatii 2736
Vleuten 1162
Vogel, J. 1648. — 2872
Vogel, W. 402. 2247 `
Vogeler 1487.1568.2153.
2470
Voges 3254
Vogl, G. 3364
Vogt, E. 1096
Vogt, P. 3582
Voigt, F. 3260
Voigt, K. 2783
Voigt, D 282. 373
Voigts-Rhetz, v. 3477
Volks- u. Gesellschafts-
lieder 1218
Alphabetisches Register.
Volbach 3599
Voll 2995
Vollgraff 908
Voltelini, v. 493. 3572
Volz 1575. 1591. 1600
Vom Berg 136. 2038
Vorberg 2135
Voretzsch 2902
Vorländer 2195
Voß, A. 2681
Voß, G. 1764
Voß, M. 2201
Voß, W. v. 3438
Votteler 1275. 1718
Vüllers 2717
Wachs 1823
Wachter 2124. 2197.
2679. 3302
Wackernagel 1771
Waddington 3238
Wäüschke 1108.
3157. 3362
Wagner, Chr. J. B. v.
3353
Wagner,
Wagner,
Wagner,
Wagner,
Wagner,
3602
Wahl 1864
Walcherv.Molthein3216
Wäaldenfels, v. 1357
Wallmenich 3251
Walter 2681
Walter, F. 397. 1502.
1638.3223.3298a. 3160.
3082
Walter, M. 1486
Walter, Th. 525. 2359.
24175
Waltharilied 915
Walther, C. 586
Walther, W. 1286. 3051
Waltzing 908
Wanner-Brandt 2449
Wappler 3320
Warda 1631
Warko 1254
Warncke 1066
Warnsdorff, v. 3323
Warschauer 374. 3165
Warschauer, O. 1606
Wartmann 1256. 1431
Waschinsky 378
Wasner 589
2492.
Fr. 2391
Frz. 3239
G. 1170
H. 1855
R. 1530.
*153
Watrain 461
Wattenbach 2087
Wavre 900
Weber, E. 856. 862f.
2674
Weber, J. 1614
Weber, M. 935
Weber, Th 1874
Weber - Rosenkrantz
1117
Weddigen 649. 2458.
Wedel, v. 2067
Weech, v. 185. 1840a
Wegeler 3599
Wegener 1626
Wehn 2114
Wehrhan 1408
Wehrle 54
Wehrmann, M. 368.1334.
1654. 1892. 1935. 2221.
2404. 3090. 3164. 3192
Wechrmann, P. 1037
Weidenbach 434
Weidenkaff 2407
Weigel, M. 309
Weigl, F. 3448
Weil 1851. 3411
Weimann 669
Weinberger 1978.
2348
Weingärtner 1840a
Weinmeister 3279
Weinzierl, v. 860
Weisbach 2997
Weishäupl 2955
Weisman 277
Weib, Alb. M. 3054
Weiß, Ant. 1624
Weiß, C. 3569
Weiß, J. 508
Weiß, K. 1119
Weiß, Th. 3423
Weißenborn 2025
Weitzel 632
Weller 938
Wellspacher 2323
Weltrich 1649
Wenck 1091f. 2848
Wendeler 1464a
Wendt 3573
Wengen, v.d. 1810. 3225
Wentzcke 1504. 3234
Wentzel, v. 1673
Werbrun 2028
Werminghoff 45. 1139.
2341
Wernekke 1647
Werner, H. 2906
*154
Wemer, R. M. 1903
Wernle 1296a. 3064
Weser 686
Weßling 1409
Westphal 375
Weyhmann 441/42
Whishaw 1705
Wibel 213
Wichmann 537
Wickram 1463
Widemann, E. 2053
Widenbaner 2395
Widmann, H. 2103
Wiedemann, A. 2496
Wiedemann, H. 533
Wiederhold 2132
Wiegand, F. 3328
Wiegand, W. 957
Wieland 311. 519
Wieries 343
Wiesehoft 2344
Wieser 573. — 2671
Wigert, R 306
Wiert, E. 630
Wilbrand 1004
Wilhelm I. 1776. 1784
u. 86
Wilhelm (Markgraf v.
Wilhelm,
Wiılisch 3445
Wilke 1401
Willaert 3105
Wille 3246
Willi 2352
Wilmanns 2716
Wils 2367
Wilser 882. 928. 2677
Wiltheim 2194
Wimmer 3551
Wimmer, J. 421
Winckelmann 71. 1448
Wingenroth 639
Winiarz 2271
Winter, A. 2855
Winter, G. 1544
Winter, Z. 2933
Wintera 2868
Winterfeld, v. 999
Wintterlin 2243
Wippermann 1834
Wirth, J. 1719. 3441
— e - — m m nn mm mn nn m A EE EE e EE e AE
Alphabetisches Register.
Wirth, V. 3140
Wislicenus 1991
Wissowa 2721
Witry 2499
Witte, H. 44
Wittgen 2190
Wittich 2301
Wittichen, F. C. 3309
Wittichen, P. 1639
Wölfflin 1232. 2998
Wohlwill 3572
Woinorich 1706
Wolt 908
Wolt, B. 1607
Wolff, G. 1311. 1321
Wolf, L. de 2820
Wolff 2374. — 2699
Wolff, F. 275
Woltf, Th. 660
Wolfram 2726. 2877. —
3311
Wolfram v. Eschenbach
1064
Wolfsgruber 647. 3556
Wolkan 1111
Wolkenhauer 1940
Wollesen 345.1388.1956.
2207
Wolters 691
Woltersdorf 3551
Woltmann 1211
Wopfner475. 2104. 2299
Woringer 2258. 3457
Wormit 382
Worms, G. 1342
Worms, St. 2132
Wotschke 1273.
3189. 3195
Wrede, Adam J. 425
Wrede, Adf. 1266. 1887
Wrede, H 2454
Württemberg 1943
Wulfert 3547
Wumkes 2379
Wundrack 591
Wurm 2196
Wurzbach, v. 612. 2424
Wustmann, G. 505. 1645
Wustmann, R. 2996
Wutte 1943
Wymann 1240. 2351
Wyzewa 1661
3091.
Zabel 1768
Zahn, E. 1241
Zahn, J. v. 1943. 2062.
2433
Zahn, W. 2206 f.
Žák 2099
Zanelli 1307
Zarandy 2020
Zaretzky 2926. 3188
Zechlin 3111
Zeck 2854
Zedler 1921
Zedlitz u. Neukirch, v.
2339
Zedtwitz, v. 2003
Zeidler 678. 2412
Zeitschriftenschau 25
Zelle 1707
Zeller, H. 2049
Zeller, J. 934
Zernicki-Szsliga 478
Zettler 3292
: Zeumer 2095. 2533
Zibermayr 956
Zibrt 16:0
Zieglauer, v. 1593
Ziegler, G. 651
Ziegler, Th. 3340
Ziekursch 3301
Zimmermann, E. 3270
Zimmermann, H 8200 .
Zimmermann, J. 2896
Zimmermann, P. 92.
1437. 2003. 2022
Zinck 60
Zingeler 89. 315. 2021
Zingerle, v. 3008
Zivier 2222
Zmavc 897
Zöckler 3559
Zöllner, v. 510
Zois, v. 2670
Zschiesche 2680
Zuchhold 1181
Zurbonsen 3528
Zurlinden 1706
Zwengel 3268
Zwiedineck - Südenhorst
1581. 1796
Zwingli 1255. 3021
Zwingliana 1295. 3068
K Si Ze
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HISTORIS
TERTELJAHRSCHRIFT |
8
HERAUSGEGEBEN VON
Dr. GERHARD SEELIGER
0. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG `
IX. JAHRGANG 1906
NEUE FOLGE DER
DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT
DER GANZEN FOLGE SIEBZEHNTER JAHRGANG
4. HEFT
NACHRICHTEN UND NOTIZEN u
AUSGEGEBEN AM 19. DEZEMBER 1906
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| LEIPZIG
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER
1906
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HISTORISCHE FEB. 7.1907
| VIERTELJAHRSCHRIFT
HERAUSGEGEBEN VON
Dre. GERHARD SEELIGER
O. PROFESSOR AN DER UNIVERSITÄT LEIPZIG
IX. JAHRGANG 1906
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NEUE FOLGE DER
DEUTSCHEN ZEITSCHRIFT FÜR GESCHICHTSWISSENSCHAFT
— --.- ——— —
DER GANZEN FOLGE SIEBZEHNTER JAHRGANG
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AUSGEGEBEN AM 19. DEZEMBER 1906
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LEIPZIG
DRUCK UND VERLAG VON B. G. TEUBNER
1906
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HISTORISCHE VIERTELJAHRSCHRIFT
HERAUSGEGEBEN VON Pzor. Dr GERHARD SEELIGER IN LEIPZIG.
DRUCK UND VERLAG VON B.G.TEUBNER IN LEIPZIG, POSTSTR. 8.
Der Preis für den Jahrgang von 4 Voll- und 4 Nachrichten-
heften im Umfange von ca. 48 Bogen beträgt 20 Mark.
Die Abteilung „Nachrichten und Notizen“ bringt Notizen über neue
literarische Erscheinungen, sowie über alle wichtigeren Vorgänge
auf dem persönlichen Gebiet des geschichtswissenschaftlichen Lebens.
Um eine raschere Bekanntgabe der Nachrichten zu ermöglichen, er-
scheinen die zu jedem Vierteljahrsheft gehörenden „Nachrichten und
Notizen“ in zwei Teilen, deren erster gleichzeitig mit dem Hauptheft,
der andere aber als Ergänzungsheft im Umfang von 1Y/, Bogen sechs
Wochen nach Ausgabe des Vierteljahrshefts ausgegeben wird.
Die Herausgabe und dieLeitung der Redaktionsgeschäfte wird von
Herrn Prof. Seeliger geführt, dem als Sekretär Herr Dr.B.Hilliger,
Custos an der Universitätsbibliothek in Leipzig, zur Seite steht.
Beiträge aller Art, die mit 40 Mk. für den Bogen honoriert werden,
bitten wir an den Herausgeber (Leipzig-Goblis, Kirchweg 2) zu richten.
Die Zusendung von Rezensionsexemplaren wird an die Ver-
lagsbuchhandlung erbeten. Im Interesse pünktlicher und genauer
bibliographischer Berichterstattung werden die Herren Autoren und
Verleger ersucht, auch kleinere Werke, Dissertationen, Programme,
Separatabzüge von Zeitschriftenaufsätzen etc., die nicht auf ein be-
sonderes Referat Anspruch machen, sogleich beim Erscheinen der
Verlagsbuchhandlung oder der Redaktion zugehen zu lassen.
INHALT DES 4. HEFTES.
NACHRICHTEN UND NOTIZEN IL
Seite
Nachrichten und Notizen. `... aa . 569
Landleihen, Hofrecht und Immunität. Eine Entgegnung. Von
Univ.-Prof. Dr. Gerhard Seeliger in Leipzig. . .. .. 2... 569
Besprechungen selbständig erschienener Schriften: O. Weise, Charak-
teristik der lateinischen Sprache, 3. Auflage, S. 589. — Van den
Boegart, Bruchstücke aus der ältesten Geschichte der Belgier:
4. Cimbern, Teutonen und Aduatiker, $. 589. — A. Feeler, Die
Beziehungen des Hauses Württemberg zur schweizerischen Eid-
genossenschaft, S. 590. — Traktat über den Reichstag im 16. Jahr-
hundert, hrsg. von K. Rauch, S. 591. — Chr. Strack, Die ersten
[Fortsetzung auf der vorletsten Umschlagseite.]
VERLAG VON BG TEUBNER IN LEIPZIG
DIE ENTWICKLUNG DES
DEUTSCHEN STÄDTEWESENS
VON
HUGO PREUSS
ERSTER BAND
ENTWICKLUNGSGESCHICHTE DER
DEUTSCHEN STÄDTEVERFASSUNG
[XII u. 379 S.] gr. 8°. 1906. geh. / 4.80. geb. 4 6.—
AUS DER VORBEMERKUNG.
Das vorliegende Werk stellt sich die Aufgabe einer Betrachtung
des deutschen Städtewesens in entwicklungsgeschichtlichem Zu-
sammenhange, seiner Organisation und seiner Funktionen.
Die schnelle und mächtige Entfaltung unseres Städtewesens
während der letzten Jahrzehnte hat neuerdings in steigendem Maße
auch die literarische Beschäftigung mit diesem lange vernachlässigten
Gebiet belebt. Wissenschaftlich sind hier die Historiker als Pioniere
vorangegangen, indem sie über die Entstehung des deutschen Städte-
wesens und seine mittelalterliche Blütezeit neben gründlichen Quellen-
sammlungen eine an Umfang, Kontroversen und auch an Anregungen
ll Aus der Vorbemerkung.
reiche Literatur produzierten; an ihrer Spitze neuerdings v. Below.
Doch brechen sie ihre Arbeit regelmäßig an der Schwelle der neueren
Zeit ab. Mit dem Städtewesen des absoluten Staates hat sich wesentlich
die zur Zeit herrschende wirtschaftshistorische Richtung beschäftigt;
mit der preußischen Reformzeit neben Ernst Meier und anderen Juristen
neuestens vor allem Max Lehmanns treffliche Stein-Biographie.
Im übrigen befaßt sich die neueste Literatur des Städtewesens
vernehmlich mit Spezialfragen aus der unendlichen Fülle der moder-
nen Aufgaben der städtischen Kommunalverwaltung.. Der Gesamt-
verlauf städtischer Verfassungsentwicklung ist in grundlegender
Weise von Gierke im Rahmen seiner Rechtsgeschichte der deut-
schen Genossenschaft behandelt worden.
Der erste Band des vorliegenden Werkes bildet mit der Dar-
stellung der städtischen Verfassungsentwicklung von ihren Anfängen
bis zur Gegenwart zwar ein in sich geschlossenes Ganze; doch wird.
er in Sonderheit für die letzte Periode mit ihrer überaus reichen
Differenzierung der kommunalen Tätigkeiten seine Ergänzung durch
den möglichst bald erscheinenden zweiten Band finden müssen.
Gibt der erste Band gewissermaßen einen Längsschnitt der städti-
schen Entwicklung, so wird der zweite einen Querschnitt versuchen,
indem er die Entwicklung der städtischen Kommunalverwaltung und
Kommunalpolitik auf den wichtigsten Gebieten ihrer Funktionen dar-
stellt und die daraus sich ergebenden Probleme für die weitere
Entwicklung der städtischen Organisation erörtert.
Bei der Natur des Stoffes kann nicht die Rede davon sein, eine
irgendwie erschöpfende Vollständigkeit auch nur anzustreben; viel-
mehr kommt es im Gegenteil darauf an, die entscheidenden Momente
der organischen Entwicklung herauszuarbeiten und sie nicht durch die
unendliche Fülle der Einzelheiten verwischen zu lassen. Die Frage,
ob und wie dies gelungen ist, kann nur das Werk selbst in seiner
Gesamtheit beantworten. Wenn man in einer solchen Gestaltung des
Stoffes mit geziemender Bescheidenheit doch immerhin eine künstle-
rische Betätigung erblicken darf, so gilt auch hier die goldene Regel:
Bilde, Künstler, rede nicht,
Deine Rede sei Gedicht.
Aus der Einleitung. m
Die mittelalterliche Stadt ist die Keimzelle des modernen Staates;
sie zeigt mitten im Ständewesen des Mittelalters die charakteristischen
Zuge modernen Staatswesens in ihren ersten Ansätzen auf dem
Gebiet der Verfassung und Verwaltung, des Bürgertums und der
Behördenorganisation, der Polizei und Finanz, der Gemeinwirtschaft
und Wohlfahrtspflege. Der tragende Grundgedanke des modernen
Staatswesens: die korporative Organisation der Bevölkerung auf der
territorialen Grundlage des Gebiets nimmt zuerst in der Stadtverfassung
feste Gestalt an. So erklärt sich die innere Einheitlichkeit der
Nationalstaaten urbaner Kultur; Staat und Gemeinden sind hier von
gleichem Wesen und gleicher Struktur. Anders in Deutschland.
Die beiden großen Gegensätze: das Aufblühen des Städtewesens
einerseits und das Überwuchern des Lehenswesens andrerseits ent-
wickeln sich im Schoße des alten Reiches ungefähr gleichzeitig.
Während sich die Städte aus der agrarischen Umgebung zu selb-
ständiger und eigenartiger Bedeutung emporheben, geht aus dem
Lehenswesen der hohe und der niedere Adel hervor, von denen
jener die territoriale Landeshoheit, dieser die Herrschaft auf dem
agrarischen Lande erringt. Ein festes Zusammenhalten des Reiches
mit den Städten gegen den Feudaladel hätte vielleicht auch hier zur
Herausbildung eines deutschen Nationalstaates urbaner Kultur führen
können. Aber das Reich selbst war bereits feudalistisch zersetzt,
der Kaiser nicht das Haupt des Volkes, sondern der Standesgenosse
des hohen Adels. So schlug in kritischer Stunde die deutsche Ent-
wicklung entgegengesetzte Bahnen ein. Das Reich löste sich in ein
Konglomerat von Territorien auf, in dem die Herrschaft dem hohen
Feudaladel, dem Landesfürstentum zufiel. Reich und Städte hatten
zwar nicht gemeinsam gekämpft, aber sie waren doch gemeinsam
die Besiegten. Der das mittelalterliche Ständewesen überwindende
absolute Staat verwirklichte sich in Deutschland nicht am Reiche,
sondern an den Territorien; und eben deshalb war sein inneres
Wesen in Deutschland ein anderes als in den Nationalstaaten. Diese
absoluten Landesfürstentümer konnten nicht eine nationale Gesamtheit
in scharf konzentrierter Organisation verkörpern, da sie doch gerade
im Gegensatz zur nationalen Gesamtheit emporgekommen waren.
In Wirklichkeit waren sie nichts anderes als erweiterte feudale
Grundherrschaften, die sich nach dem Absterben des Lehensbandes
in patrimoniale Besitzungen verwandelt hatten, und nun fälschlich
Il Aus der Vorbemerkung.
reiche Literatur produzierten; an ihrer Spitze neuerdings v. Below.
Doch brechen sie ihre Arbeit regelmäßig an der Schwelle der neueren
Zeit ab. Mit dem Städtewesen des absoluten Staates hat sich wesentlich
die zur Zeit herrschende wirtschaftshistorische Richtung beschäftigt;
mit der preußischen Reformzeit neben Ernst Meier und anderen Juristen
neuestens vor allem Max Lehmanns treffliche Stein-Biographie.
Im übrigen befaßt sich die neueste Literatur des Städtewesens
vornehmlich mit Spezialfragen aus der unendlichen Fülle der moder-
nen Aufgaben der städtischen Kommunalverwaltung.. Der Gesamt-
verlauf städtischer Verfassungsentwicklung ist in grundlegender
Weise von Gierke im Rahmen seiner Rechtsgeschichte der deut-
schen Genossenschaft behandelt worden.
Der erste Band des vorliegenden Werkes bildet mit der Dar-
stellung der städtischen Verfassungsentwicklung von ihren Anfängen
bis zur Gegenwart zwar ein in sich geschlossenes Ganze; doch wird.
er in Sonderheit für die letzte Periode mit ihrer überaus reichen
Differenzierung der kommunalen Tätigkeiten seine Ergänzung durch
den möglichst bald erscheinenden zweiten Band finden müssen.
Gibt der erste Band gewissermaßen einen Längsschnitt der städti-
schen Entwicklung, so wird der zweite einen Querschnitt versuchen,
indem er die Entwicklung der städtischen Kommunalverwaltung und
Kommunalpolitik auf den wichtigsten Gebieten ihrer Funktionen dar-
stellt und die daraus sich ergebenden Probleme für die weitere
Entwicklung der städtischen Organisation erörtert.
Bei der Natur des Stoffes kann nicht die Rede davon sein, eine
irgendwie erschöpfende Vollständigkeit auch nur anzustreben; viel-
mehr kommt es im Gegenteil darauf an, die entscheidenden Momente
der organischen Entwicklung herauszuarbeiten und sie nicht durch die
unendliche Fülle der Einzelheiten verwischen zu lassen. Die Frage,
ob und wie dies gelungen ist, kann nur das Werk selbst in seiner
Gesamtheit beantworten. Wenn man in einer solchen Gestaltung des
Stoffes mit geziemender Bescheidenheit doch immerhin eine künstle-
rische Betätigung erblicken darf, so gilt auch hier die goldene Regel:
Bilde, Künstler, rede nicht,
Deine Rede sei Gedicht.
Aus der Einleitung. II
Die mittelalterliche Stadt ist die Keimzelle des modernen Staates;
sie zeigt mitten im Ständewesen des Mittelalters die charakteristischen
Züge modernen Staatswesens in ihren ersten Ansätzen auf dem
Gebiet der Verfassung und Verwaltung, des Bürgertums und der
Behördenorganisation, der Polizei und Finanz, der Gemeinwirtschaft
und Wohlfahrtspflege. Der tragende Grundgedanke des modernen
Staatswesens: die korporative Organisation der Bevölkerung auf der
territorialen Grundlage des Gebiets nimmt zuerst in der Stadtverfassung
feste Gestalt an. So erklärt sich die innere Einheitlichkeit der
Nationalstaaten urbaner Kultur; Staat und Gemeinden sind hier von
gleichem Wesen und gleicher Struktur. Anders in Deutschland.
Die beiden großen Gegensätze: das Aufblühen des Städtewesens
einerseits und das Überwuchern des Lehenswesens andrerseits ent-
wickeln sich im Schoße des alten Reiches ungefähr gleichzeitig.
Während sich die Städte aus der agrarischen Umgebung zu selb-
ständiger und eigenartiger Bedeutung emporheben, geht aus dem
Lehenswesen der hohe und der niedere Adel hervor, von denen
jener die territoriale Landeshoheit, dieser die Herrschaft auf dem
agrarischen Lande erringt. Ein festes Zusammenhalten des Reiches
mit den Städten gegen den Feudaladel hätte vielleicht auch hier zur
Herausbildung eines deutschen Nationalstaates urbaner Kultur führen
können. Aber das Reich selbst war bereits feudalistisch zersetzt,
der Kaiser nicht das Haupt des Volkes, sondern der Standesgenosse
des hohen Adels. So schlug in kritischer Stunde die deutsche Ent-
wicklung entgegengesetzte Bahnen ein. Das Reich löste sich in ein
Konglomerat von Territorien auf, in dem die Herrschaft dem hohen
Feudaladel, dem Landesfürstentum zufie. Reich und Städte hatten
zwar nicht gemeinsam gekämpft, aber sie waren doch gemeinsam
die Besiegten. Der das mittelalterliche Ständewesen überwindende
absolute Staat verwirklichte sich in Deutschland nicht am Reiche,
sondern an den Territorien; und eben deshalb war sein inneres
Wesen in Deutschland ein anderes als in den Nationalstaaten. Diese
absoluten Landesfürstentümer konnten nicht eine nationale Gesamtheit
in scharf konzentrierter Organisation verkörpern, da sie doch gerade
im Gegensatz zur nationalen Gesamtheit emporgekommen waren.
In Wirklichkeit waren sie nichts anderes als erweiterte feudale
Grundherrschaften, die sich nach dem Absterben des Lehensbandes
in patrimoniale Besitzungen verwandelt hatten, und nun fälschlich
IV Aus der Einleitung.
mit dem unechten Schimmer und Schein staatlicher Majestät um-
kleidet wurden. Wohl setzten sie nach unten durch Beseitigung
oder Verkümmerung der Landstände meist ihre absolute Herrschaft
durch; und hierbei schien den Landadel und die Städte das gleiche
Schicksal der Untertänigkeit zu treffen. Aber wie verschieden ge-
staltete das siegreiche Landesfürstentum die Untertänigkeit beider.
Mit dem Landadel schloß es einen nahrhaften Frieden, der jenem
die Herrschaft auf dem Lande sicherte und damit indirekt zur
Wiedergewinnung des verlorenen Einflusses im Staate, wenn auch
in veränderter Form, verhalf; die Städte vernichtete es im eigent-
lichen Kern ihres Wesens, erniedrigte sie von Gemeinwesen eigenen
Lebens zu willenlosen Gegenständen fürstlicher Verwaltung. Doch
nicht die Willkür des Zufalls waltet in dieser verschiedenen Be-
handlung, sondern eine immanente Notwendigkeit. Denn Landes-
fürstentum und Landadel waren von gleichem Fleisch und Blut, der
ältere und der jüngere Sohn des Feudalismus; beide wurzelten in
der agrarischen Herrschaftsorganisation, und bei allem Widerstreit
ihrer Interessen war ihnen daher die tief innere Gegensätzlichkeit
zum urbanen Wesen und seiner genossenschaftlichen Organisation
gemeinsam.
Nach alledem ist es ebenfalls kein Zufall, sondern innere Not-
wendigkeit, daß der Übergang des absoluten Fürstenstaates in den
heutigen Verfassungsstaat mit der Neubelebung des Städtewesens,
der urbanen Organisationsform' anhebt. Die Steinsche Städte-
ordnung von 1808 ist die erste Verwirklichung des verfassungs-
mäßigen Staatsprinzips in Deutschland. Doch aus der heterogenen
Natur und Art des deutschen Landesfürstentums erklärt es sich, daß
sich hier dieses verfassungsmäßige Staatsprinzip weit schwerer und
unvollkommener durchzusetzen vermochte, als in Ländern einer ur-
banen, 'einheitlichen, nationalen Kultur. Das zeigt sich nicht nur in
der vielfachen Verkümmerung und Rückständigkeit des deutschen
Konstitutionalismus, sondern auch in den Rückschlägen und immer
wiederholten Reibungen im Verhältnisse zwischen landesfürstlicher
Regierung und städtischer Selbstverwaltung. Agrarisches und ur-
banes Wesen klingen hier immer noch verdrießlich durcheinander.
Erst das neue Deutsche Reich ist nach seiner Art und Entstehung
als korporative Organisation einer Volksgesamtheit auf Grundlage
des Gebiets dem urbanen Bildungsprinzip innerlich verwandt. Aber
emmer, EE meer, T ` EE e wbd, EHESTEN E EEE E E EHER EEEEF O a ` ee m T
Inhaltsverzeichnis. y
P
nach dem gegenwärtigen Verfassungsrecht ist das Reich von jeder
tieferen Einflußnahme auf das Gemeinderecht ausgeschlossen, das
vielmehr . zur Zuständigkeit der Einzelstaaten gehört. Vielleicht
werden manche zur Zeit unlösbaren Schwierigkeiten auf diesem
Gebiete erst durch eine Erweiterung der Reichskompetenz ihre Lösung
im Sinne des modernen Staatsprinzips finden. `
INHALTSVERZEICHNIS.
eo Seite
Vorbemerkung . . » » 2 2 2 2 0 ee en e e MV
Einleitung ........ 1-7
Die römischen civitates auf deutschem Boden. — Die urbane Kultur
der Romanen. — Der ungelöste Gegensatz urbanen und agra-
rischen Wesens in Deutschland. — Die Stadt als Keimzelle des
modernen Staates. — Die Eigenart deutscher Staatsentwicklung.
Erstes Kapitel.
Das Aufsteigen der deutschen Städte. . . 9-56
1. Königspfalz und Bischofshof. — Der Markt. — Die Burg. — Die
Genesis der Stadt und deren Theorien. — Wirtschaftliche und
rechtliche Differenzierung von Stadt und Land. — Markt, Zoll
und Münze. — Bischofs- und Königsstädte. — Altstadt und Neu-
stadt. — Die Anfänge des Stadtrechts. — Urbane und E
Organisation. — Stadtluft macht frei . . . 11—24
2. Grundherrschaft und freie Gemeinde. — Das Stadtgericht. _
Rat und Bürgermeister. — Städtegründungen. — Die Kolonisation
des Ostens. — Bewidmung mit Stadtrecht . . . 24—32
3. Die Kämpfe der Städte gegen die Stadtherren. — "Städte und
Kaisertum. — Die constitutiones in favorem principum. — Ire
symptomatische Bedeutung . . . 32—39
4. Die Überlegenheit der Städte gegenüber den Stadtherren. =
Korporative Organisation und Geldwirtschaft. — Die Machtmittel
der Städte. — Der Roland. — Die Emanzipation der Städte vom
Feudalismus. — Erwerb der Ämter durch die Stadt. — Die
. städtische Amtsorganisation . . . 39—46
5. Die Anfänge städtischer Verwaltung. - _ Bau- und Feuerpolizei.
— Straßenwesen. — Sicherheits- und Marktpolizei. — Handels-
und Gewerbepolitik. — Bannmeile und Stapelrecht. — Rathaus
und Kaufhaus. — Städtische Steuern und Schulden. — Reichs-
städte, Freistädte und Landstädte . . . . . Dog . 46—56
NI
Inhaltsverzeichnis.
Zweites Kapitel.
Blüte und Niedergang des Städtewesens . .
1. Die Bevölkerung der mittelalterlichen Städte. — Zahl und Zu-
sammensetzung. — Die Landflucht. — Die organische Einheit
der Stadt. — Ihre Gliederung. — Sondergemeinden. — Juden-
gemeinden. — Der Klerus. — Schutzgenossen und PEIEE
gemeinde. — Die drei stādtischen Stānde .
2. Die Geschlechtergilden. — Richerzeche. — Der Ursprung
bürgerlichen Reichtums. — Urbanisierung des Landadels oder
Agrarisierung des Patriziats. — Die Pen Amen — Die
Commenda. — „Hanse“
3. Die Handwerkerzünfte. — Ihre Entstehung. — Lohnwerk und
4. Städtischer und ländlicher Grundbesitz. — Patrizische Reaktions-
Preiswerk. — Zunftautonomie und Zunftzwang. — Zunft und Stadt.
versuche. — Die Zunftrevolutionen. — Die Verschiedenheit ihrer
Resultate. — Demokratisierung der Räte. — Die Ratsbesetzung.
— Engerer und weiterer Rat. — Partialerneuerung. — Die Rats-
mittel. — Ratsdeputationen und Ressorts. — Stadtschreiber. —
Die Entwicklung der Stadtverwaltung und des Stadtrechts. —
Die Oberhöfe. — Gesteigerte Differenzierung von Stadt und Land.
— Die Stadt als Medium zwischen Mittelalter und Neuzeit . .
5. Die Städtebünde. — Ihr antifeudaler Charakter. — Die ober-
deutschen Bünde. — Der rheinische Städtebund. — Der schwä-
bische Bund. — Fürsten- und Ritterbünde. — Der Kaiser. —
Die goldene Bulle. — Die Schweizer Eidgenossenschaft. —
Freie Gemeinwesen und Dynasten. — Die Städte und die Bauern.
— Die Schwäche der städtischen Organisation. — Der Sieg der
Schweizer und die Niederlage der deutschen Städtebünde. —
Die politische Ohnmacht der Städte gegenüber Fürsten und
Adel. — Die Vorblüte des bürgerlichen Kapitalismus. — Seine
soziale und politische Stellung. — Die Geen — Verfall des
bürgerlichen Geistes . 4
. Die deutsche Hansa. — Herrschaftsgebiet und Organisation. _
Ihr Kern: die Städte des Koloniallandes. — Die hansische
Politik und das Fürstentum. — Die soziale und politische Struktur
der führenden Hansestädte. — Kaufmannsherrschaft. — Der geld-
wirtschaftliche Charakter ihrer Klassengegensätze. — Die hansi-
sche Reaktion. — Die wirtschaftliche Evolution. — Niedergang
der Hansa
. Die Erstarrung der Zunftverfassung. - _ Das neue Patriziat. _
Meister und Gesellen. — Gesellenbruderschaften. — Verschärfung
der sozialen Gegensätze. — Reichtum und Armut. — Die recht-
losen Bürger. — Allgemeine Gärung. — Die Taboriten. — Die
Buchdruckerkunst. — Bewegung in Stadt und Land. — Die Ge-
rechtigkeit Gottes. — Die Zeit der großen Erwartung. — Die
herrschenden Mächte und das Volk. — Das fremde Recht. —
Schweizerische Gesinnung in den Städten. — Luther. — Der
revolutionäre Gedanke.— Die Bauernerhebung.— Nicht Revolution,
Seile
57—118
59—65
66—72
12—77
78—87
87—98
98—106
Inhaltsverzeichnis.
nur Reformation! — Die städtische Demokratie und die Bauern.
— Sieg der fürstlich-adligen Reaktion. — Verelendung der Bauern-
schaft. — Jürgen Wullenwever. — Verfall des deutschen Wirtschafts-
lebens. — Triumph des agrarischen Prinzips über die urbane Kultur
Drittes Kapitel.
Das Städtewesen im absoluten Fürstenstaat .
. Die Stärkung des Fürstentums durch die Reformation; — durch
die wirtschaftlich-soziale Entwicklung und die rationalistische
Staatsphilosophie. — Der eudämonistische Polizeistaat. — Die
politische Bedeutung der Rezeption des römischen Rechtes. —
Die Souveränität. — Der antiurbane Charakter dieser Entwicklung.
— Deutsche Staatlosigkeit. — Reich und Kaiser. — Das Territorial-
fürstentum. — Seine agrarische Struktur. — Die Patrimonialität. —
Fürstentum, Adel und Städte. — Naturalwirtschaftliche Reaktion.
_ Wirtschaftliches Erstarken des Fürstentums u
. Verfall der städtischen Machtmittel. — Die Zunft der Las,
knechte. — Der dreißigjährige Krieg und der miles perpetuus. —
Das fürstliche Berufsbeamtentum und die Städte. — Fürstliches
Dienertum im Gegensatz zum städtischen Amt. — Adel und
Bürgertum in Offiziersstellen und Ämtern .
. Die fürstlichen Finanzen und die Städtesteuern. — Zoll und
Münze. — Münzverschlechterung. — Territoriale Wirtschafts-
politik und Städte. — Territorialer und städtischer Markt. —
Der Merkantilismus. — Seine Verkümmerung im deutschen
Territorium. — Stadt und Land unter der territorialen Wirtschafts-
politik. — Adel und Städte auf den Landtagen. — Das Privilegien-
system der sozialständischen Gliederung unter dem fürstlichen
Absolutismus. — Verschärfung des Gegensatzes von Stadt und
Land. — Fürstliche und ee Patrimonialität gegen das urbane
Verfassungsprinzip
. Patrimoniale Rückbildung der Stadtverfassung. ~- Reichsstädte,
Landstädte und civitates mixtae. — Die Reichsstädte als Terri-
torien. — Patrimonialität der Ratsobrigkeit und Untertänigkeit
der Bürger. — Privatwirtschaftliche Entartung. — Verfall der
weiteren Räte und jeder bürgerlichen Vertretung. — Juristen
in Rat und Gericht. — Städtische Geheimräte. — Finanzielle
Korruption. — Kaiserliche Intervention. — Die Landstädte. —
Fürstentum und patrimoniale Ratsoligarchie. — Vernichtung der
städtischen Autonomie. — Fürstliche Obergerichte. — Landes-
herrliche Gesetzgebung. — Eingriffe in die städtische Verwaltung.
— Subordination des Rates. — Das Gemeindevermögen wird
Staatseigentum. — Invaliden und Kammerdiener als Ratsherren
. Nuancen der Entwicklung in den verschiedenen Territorien. —
Ihr antiurbaner Charakter am schroffsten in Brandenburg-
Preußen. — Rückständigkeit der Binnenstädte im Kolonialland. —
Ihre wirtschaftliche und soziale Ohnmacht. — Landespolizei-
ordnungen. — Das ständische Kreditwerk. — Verfall des Steuer-
wesensseit demdreißigjährigen Kriege.— Kontribution undAkzise.
VII
Seite
106—118
119—194
. 121—130
. 130—136
. 136—143
143—156
VIII
Inhaltsverzeichnis.
— Die Akzise und die Städte. — Völlige Entmündigung. — Der `
Steuerrat. — Seine Allmacht. — Gehäufte Kontrollen, Bevor-
mundung und Zentralisation. — Die rathäuslichen Reglements.
— Die Ratsmitglieder subalterne Staatsbeamte. — Ihre Besoldung.
— Käuflichkeit der Stellen trotz Prüfung und Une: _
Invalidenversorgung. — „Stadtverordnete“ .
. Mangel wirtschaftlicher Eigenkraft der Städte. — Rösidorzetädie
— Ihre gesteigerte Abhängigkeit. — Die soziale Struktur ihrer
Bürgerschaft. — Die Exemtionen. — Auflösung der Bürger-
gemeinde. — Zerstörung jeder städtischen Kompetenz. — Des-
organisation durch den Ordnungstanatismus. — Garnisonen. —
Verwahrlosung der städtischen Verwaltung, besonders des
Armen- und Schulwesens. — Die Akzise und die Auseinander-
reißung von Stadt und Land. — Konzentrierung von Handel
und Gewerbe in den Städten. — Territorialer Merkantilismus. —
Preistaxen, Aus- und Einfuhrverbote .
. Die Zunftpolitik des Absolutismus. — Reichsschluß von va,
— Die Generalprivilegien. — Verbot der Hauptladen. — Die
Zunft als fürstliche Polizeianstalt. — Schutzpolitik und Kolo-
nisation. — Manufaktur und Verlag. — Entmündigung der Zünfte
wie der Städte. — Vernichtung der Gesellenverbände. — Er-
tötung alles genossenschaftlichen Lebens .
. Das Allgemeine Landrecht: die Kodifikation dieser Zustände.
— Sein Stände- und Privilegiensystem. — Die „Städteordnung“
des Polizeistaats. — Privilegierte Korporation des Privatrechts.
— Die Ratsbesetzung. — Der schrotfe Gegensatz zum urbanen
Westen. — Dessen Ausgleichung von Stadt und Land. — Friedrich Il.
und die westlichen Provinzen. — Verkümmerung des EE
Lebens. — Apathie des Bürgertums STi Se dë
Viertes Kapitel.
Die Wiedergeburt städtischer Selbstverwaltung .
. Die französische Revolution und Deutschland. — Teilnahm-
losigkeit des Volkes, besonders in Preußen. — Zusammenbruch
des friderizianischen Systems. — Karl vom Stein. — Herkunft
und Laufbahn. — Der preußische Westen. — Die Stellung eines
preußischen Ministers. — Das Kabinett. — Konflikt und erster
Sturz Steins. — Symptomatische Bedeutung des Konflikts. —
Napoleon empfiehlt die Wiederberufung Steins. — Stein und
Goethe. — Steins Wiedereintritt. Se At AR
des Volkes. — Überwindung der absoluten Bureaukratie durch
die absolute Bureaukratie. — Bruch mit dem sozialen Feudalismus.
— Edikt vom 9. Oktober 1807. — Patrimoniale Gerichtsbarkeit
und Polizei. — Land und Stadt. — Die fundamentale Bedeutung
des Prinzips der Geer _ ge und Staats-
verfassung . . : 2 e
. 156—169
. 169—180
. 180—188
. 188—194
195—290
<.. . . 197—213
. Das Programm von Nassau. — Die Ideen von 1789. — Apathie
. 213—225
um men ` gestigen, 9 vam, em init EEE 3 em. - NEE NNN, a mm, O. eme, eg, vumm ämmer, mitt, S E, e. vi.
Inhaltsverzeichnis. IX
Seite
3. Stein und die Städteordnung. — Der Entwurf der Königsberger
Bürgerschaft. — Frey. — Die geistige Atmosphäre Königsbergs.
— Kant und Kraus. — Rechtsstaatslehre und wirtschaftliche Be-
freiung. — Der Bruch mit dem Merkantilismus. — Durchbrechung
des Zunftzwanges. — Der Individualismus und die genossenschaft-
liche Stadtverfassung. — Ihr Gegensatz zum eudämonistischen
Polizeistaat. — Das Prinzip der Städteordnung und die Gesetz-
gebung der französischen Constituante. — Das Napoleonische
Munizipalsystem. — Englisches selfgovernment. — Vincke. —
Frey und Stein. — Die konstitutionelle Bedeutung der Städte-
ordnung. — General- und Provinzialdepartement. — Wilckens. —
Der Abschluß der Städteordnung vom 19. November 1808. —
- Der Berliner Magistrat über sie . . . . . . 225—243
4. Der Immediatbericht. — Städteordnung "und Landrecht. =- Die
allgemeine Geltung der Städteordnung. — Keine Landgemeinde-
ordnung. — Städtische Gerichtsbarkeit und Polizei; patrimoniale
Gerichtsbarkeit und Polizei. — Schöns falscher Doktrinarismus.
— Die Ortspolizei nach der Städteordnung. — Der einzige
Grundfehler. — Seine Folgen. — Wiederherstellung der
Bürgergemeinde. — Die Einheitlichkeit der Stadtgemeinde. —
Keine Wiederherstellung der kommunalpolitischen Bedeutung
der Zünfte. — Städtisches Repräsentativsystem. — Das Wahlrecht
zur Stadtverordnetenversammlung. — Grundbesitzprivilegien. —
Geheime Wahl. — Das unbesoldete Ehrenamt. — Zusammen-
setzung und Wahl des Magistrats. — Die Amtsdauer. — Die
Bestätigung. — Das neue Prinzip des städtischen Amtes im
Gegensatz zum fürstlichen Dienertum. — Stadtverordnete und
Magistrat. — Verwaltungsdeputationen. — Kontrolle von unten
statt Bevormundung von oben. — Beschränkte Staatsaufsicht. —
Die Städteordnung ein Torso . . . nn. 243— 264
5. Die individuelle Bedeutung Steins für das Refomwerk: — Die
inneren und die äußeren Feinde der Reform. — Junkerliche
Wut. — Der Brief an Wittgenstein. — Die Krisis und der Hof.
— Gleichgültigkeit des Bürgertums. — Die letzten Wochen des
Steinschen Regiments. — Versuch einer Proklamation an das
Volk. — Stein und Hardenberg. — Petition für die Belassung
Steins im Amte. — Steins Entlassung. — Triumph der Reaktion.
— Das politische Testament. — Stein und Napoleon . . . . 264—276
6. Die Isolierung der Städteordnung im absoluten Staate. —
Urbane Verfassung und agrarische Patrimonialität. — Selbst-
verwaltung und Konstitutionalismus. — Ihr gemeinsames po-
litisches Prinzip in verschiedenen Organisationsformen. —
Schutzlosigkeit der Selbstverwaltung im absoluten Staat. — Die
Deklarationen zur Städteordnung. — Die Einführung der
Städteordnung. — Die Unvollkommenheit ihrer Durchführung.
— Die finanzielle Auseinandersetzung zwischen Staat und Stadt.
— Die Residenzstadt. — Der Zustand der damaligen Städte. —
Ihre Bevölkerung. — Ihre Armut. — Berlin im Jahre 1808. —
Die Einführung der Städteordnung in Berlin. — Der alte Geist
in den neuen Kollegien. — Indifferentismus des Bürgertums. —
X Inhaltsverzeichnis.
Seite
Geheime Stadtverordnetensitzungen. — Mängel in der Ordnung
des Bürgerrechts. — Allmähliches Hineinleben in die uen
der Selbstverwaltung . . . . . . » 276—290
Fünftes Kapitel.
Die Entwicklung der Städteverfassung bis zur Gegenwart. 291—379
1. Die neuen süddeutschen Staaten. — Die Vernichtung der Reichs-
städte. — Napoleonische Munizipalverfassung der Rheinbund-
staaten. — Das bayrische Gemeindeedikt von 1808. — Die
Nassauische Gemeindeordnung von 1816. — Die Hessische
von 1821. — Der süddeutsche Konstitutionalismus und der
Deutsche Bund. — Die Karlsbader Beschlüsse. — Die einzel-
staatlichen „Nationen“. — Das bayrische Gemeindeedikt von 1818.
— Das Württembergische Verwaltungsedikt für die Gemeinden
von 1822. — Die Ordnung des Gemeindewesens in den nord-
deutschen Staaten. — Die Restauration in den Hansestädten und
Frankfurt. . . . . . . . 293—302
2. Preußen nach den Freiheitskriegen. — Ost und West. - Die
Verordnung vom 22. Mai 1815. — Die Reaktion und Hardenberg.
— Wilhelm v. Humboldt und die Ministerkrise von 1819. —
Ausdehnung der Städteordnung? — Der Westen. — Homboldts
Denkschrift zur Städteordnung vom 21. November 1819. —
Das Staatsschuldengesetz vom 17. Januar 1820. — Verwerfung
der Hardenbergschen Verfassungsprojekte. — Das Gesetz über
die Provinzialstände vom 23. Juni 1823. — Feudaler Partikula-
rismus. — Steins letztes politisches Auftreten. — Die Revision
der Städteordnung. — Ihre Kritiker. — Bund von Feudalismus
und Bureaukratie. — Stein über die Revision. — Humboldts
Denkschrift vom Januar 1831. — Die revidierte Städteordnung
"= == „vom 17. März 1831. — Ihr reaktionärer Charakter. — Erhaltung
der ersten Städteordnung mit der Zusammenstellung der De-
klarationen von 1832. — Geltungsbereich der beiden Städte-
ordnungen. — Die Städteverfassung in Neuvorpommern und
Rügen. — Die rheinische Gemeindeordnung von 1845. —
Bürgermeisterei- und te see — Die ge
instruktion vom 25. Mai 1835 . . . . . 802—323
3. Die städtische Selbstverwaltung eine tinanzielle Notwendigkeit.
— Die wirtschaftliche Entwicklung des Bürgertums. — Der öko-
nomische Liberalismus der Bureaukratie. — Der Zollverein, —
Die Friedensëra, — Wirkungslosigkeit der französischen Juli-
revolution auf Preußen. — Ihre Nachwirkungen in den Klein-
staaten. — Konstitutionalismus und Gemeindereform. — Die
Stadtrevolutionen in Leipzig und Dresden. — Die Sächsische
Städteordnung vom 2. Februar 1832. — Städteordnung in
Braunschweig. — Kurhessische Gemeindeordnung von 1837.
— Das Badische Gemeindegesetz von 1831. — Bayrisches Ge-
meindegesetz von 1834. — Verhältnis dieser Gemeindegesetze
zur Steinschen Städteordnung. — Kleinstaatliches Stilleben. —
-
Inhaltsverzeichnis.
Der Hannöversche Staatsstreich von 1837. — Der preußische
Thronwechsel von 1840. — Die Eisenbahnfrage. — Der Vereinigte
Landtag. — 1848. — Das städtische Bürgertum und die Revolution.
— Die deutsche Einheit und die Urbanisierung Preußens. —
Die deutsche und die preußische Nationalversammlung .
Das Kommunalprinzip der Frankfurter Grundrechte. — Die öster-
reichische Gemeindegesetzgebung: die provisorische Gemeinde-
ordnung vom 17. März 1849. — Die freie Gemeinde als Grund-
lage des freien Staates. — Die Reaktion. — Das österreichische
Reichsgemeindegesetz vom 5. März 1862. — Eigener und über-
tragener Wirkungskreis. — Die Bedeutung der österreichischen
Gemeindegesetzgebung. — Entwurf einer preußischen Gemeinde-
ordnung vom August 1848. — Artikel 104 der oktroyierten
preußischen Verfassung. — Die Revision. — Artikel 105 der Ver-
fassung von 1850. — Die Gesetze vom 11. März 1850. — Ihre
Grundgedanken. — Ihr Schicksal. — Die Aufhebungsgesetze vom
24. Mai 1853. — Die Restauration der alten Stadtverfassungen
in Neuvorpommern und Rügen. — Die östliche Städteordnung
vom 30. Mai 1853. — Die westfälische Städteordnung vom
19. März 1856 und die rheinische vom 15. Mai 1856. — Die
lübische Verfassung von 1851; die bremische von 1854; die
hamburgische von 1860 ee
. Das städtische Bürgertum in der Reaktionszeit. — Sein klein-
bürgerlicher Charakter. — Beginn der großkapitalistischen
Evolution. — Der endgültige Sieg der Geldwirtschaft. — Ent-
wicklung der Großindustrie. — Anfänge großstädtischen Wachs-
tums. — Die neue Bourgeoisie. — Die Gemeinde ein wirtschaft-
licher Verband! — Das Dreiklassensystem entspricht dieser
Anschauung. — Der preußische Verfassungskonflikt. — Stadt
und Land. — Bourgeoisie und Arbeiterschaft. — Die politische
Niederlage und der wirtschaftiche Sieg des bürgerlichen Libe-
ralismus. — Das allgemeine Wahlrecht. — Die „klassische Ära“
der großstädtischen Selbstverwaltung. — Die Unfruchtbarkeit in
der städtischen Verfassungsentwicklung. — Die Städteord-
nungen der neuen preußischen Provinzen: hannöversche von
1858; kurhessische Gemeindeordnung von 1837; nassauische
von 1854; Frankfurter Gemeindeverfassungsgesetz von 1867;
schleswig-holsteinsche Städteordnung von 1869. — Reichs-
verfassung und Gemeindewesen. — Die preußische Verwaltungs-
reform: Kreisordnung von 1872, Provinzialordnung von 1875;
Verwaltungsgerichtsbarkeit. — Der Entwurf einer neuen Städte-
ordnung von 1876. — Regierungsentwurf und parlamentarische
Behandlung. — Die Bedeutung dieses letzten Versuchs städtischer
Verfassungsreform; die Probleme. — Abgeordnetenhaus und
Herrenhaus. — Die Rheinländer und die Frage des kommunalen
Wahlrechts. — Symptomatische Bedeutung. — Das Scheitern
der Städteordnung. — Die Verwaltungsgesetze und das Städte-
recht. — Die östliche Landgemeindeordnung von 1891. — Die
hessen-nassauische Städteordnung von 1897. — Die Hohen-
zollernsche Gemeindeordnung von 1900. — Die Steuerreform. —
Seite
xl
. 323— 335
. 335—348
XII Inhaltsverzeichnis.
Seit
Das Gemeindewahlgesetz vom 30. Juni 1900. — Die bayrische i
Gemeindegesetzgebung von 1869; die Städteverfassung des
rechtsrheinischen Bayern; die Gemeindeverfassung der Pfalz. —
Das badische Gesetz von 1874. — Die hessische Städteordnung
von 1874 und ihre Novellen. — Die revidierten sächsischen
Städteordnungen von 1873. — Die württembergischen Gesetze
von 1849 und 1891; Gemeindeangehörigkeitsgesetz von 1888.
— Württembergischer Entwurf einer neuen Gemeindeordnung
von 1902; Beschlüsse der Zweiten Kammer vom Februar
1905; Gesetz vom 28. Juli 1906. — Die hanseatischen Stadt-
verfassungen. — Die lübischen Wahlgesetze von 1903 und 1905.
— Das hamburgische Wahlgesetz von 106 . . . . . . . 348—372
6. Bestrebungen zur Einschränkung des kommunalen Wahlrechts.
— Ihre sozialpsychologische Erklärung. — Umgestaltung der
sozialen Struktur des städtischen Bürgertums. — Großbürgertum
und Kommunalverwaltung. — Bourgeoisie und Arbeiterschaft.
— Das Lebensprinzip städtischer Selbstverwaltung. — Ihre Demo-
kratisierung. — Der Urbanisierungsprozeß. — Das Wachstum
der städtischen, besonders der großstädtischen Agglomeration.
— „Munizipalsozialismus“. — Die funktionellen und die organi-
satorischen Probleme für die weitere Entwicklung des Städte-
Wesens ul. a ER e . 372—379
BESTELL-ZETTEL.
Buchhandlung
bestellt der Unterzeichnete
hiermit ein Exemplar des im Verlage von B. G. Teubner in
Leipzig erschienenen Werkes [zur Ansicht]:
PREUSS, HUGO, Die Entwicklung des deutschen
Städtewesens. Erster Band: Entwicklungs-
geschichte der deutschen Städteverfassung.
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Die Handbücher sollen dem Kaufmann und Industriellen ein geeignetes
Hilfsmittel bieten, um sich rasch und zuverlässig auf den Gebieten der Handels-
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geographie und der Wirtschaftegeschichte ein wohlbegründetes Wissen zu
erwerben, wie es die erhöhten Anforderungen des modernen Wirtschaftslebens
notwendig machen.
Die einzelnen Bände geben eine gemeinverständliche objektive Dar-
stellung von den tatsächlichen Verhältnissen und von dem Stande der wissen-
schaftlichen Forschung; ausführliche kritische Auseinandersetzungen und
theoretische Erörterungen sind ausgeschlossen. Bei aller Wahrung des wissen-
schaftlichen Charakters der Aa een Werke ist stets auf die besonderen
Bedürfnisse des Kaufmanns und Industriellen Rücksicht genommen. Fragen
und Gebiete, die seinem Interesse nahe stehen, werden entsprechend eingehend
behandelt, die Bedürfnisse der Praxis entscheiden über die Auswahl des
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geschlossenen Bänden auf wissenschaftlicher Grundlage ruhende Darstellungen
wichtiger Gebiete in planvoller Beschränkung aus allen Zweigen des Wissens
geboten, die von allgemeinem Interesse sind und dauernden Nutzen gewähren.
Erschienen sind bis jetzt 140 Bände aus folgenden Gebieten: Philosophie
— Pädagogik — Religionswissenschaft — Geschichte nnd Kulturgeschichte —
Kunst- und Literaturgeschichte — Rechts- und Staatswissenschaft und Volks-
wirtschaft — Geographie — Medizin — Naturwissenschaft — Tochalk.
Deutsches Fürstentum und deutsches Verfassungswesen. Von
Professor Dr. E. Hubrich.
Der Verfasser zeigt in großen Umrissen den Weg, auf dem deutsches Fürstentum und
deutsche Volksfreiheit zu dem in der Gegenwart geltenden wechselseitigen Ausgleich gelangt
sind. Nach kürzerer Beleuchtung der älteren Verfassungspartie schildert der Verfasser die
Begründung des fürstlichen Absolutismus und demgegenüber das Erwachen, Fortschreiten
und Siegen des modernen Konstitutionalismus.
Grundzüge der Verfassung des Deutschen Reiches. Sechs Vorträge
von Professor Dr. E. Loening.
Beabsichtigt, in gemeinverständlicher Bprache in das Verfassungsrecht des Deutschen
Reiches einzuführen, soweit dies für jeden Deutschen erforderlich ist, und durch Aufweisung
des Zusammenhanges sowie durch geschichtliche Rückblicke und Vergleiche den richtigen
Standpunkt für das Verständnis des geltenden Rechtes zu gewinnen.
Bevölkerungslehre. Von Professor Dr. M. Haushofer.
Will in gedrängter Form das Wesentliche der Bevölkerungslehre geben über die Er-
mittlung der Volkszahl, tiber Gliederung und Bewegung der Bevölkerung, Verhältnis der Be-
völkerung zum bewohnten Roden und die Ziele der Bevölkerungspolitik.
Verkehrsentwicklung in Deutschland. 1800—1900. Vorträge über
Deutschlands Eisenbahnen und Binnenwasserstraßen, ihre Entwicklung und
Verwaltung, sowie ihre Bedeutung für die heutige Volkswirtschaft. Von
Professor Dr. Walter Lotz. l
Gibt nach einer kurzen Übersicht über die Hauptfortschritte in den Verkehrsmitteln und
deren wirtschaftliche Wirkungen eine Geschichte des Eisenbahnwesens, schildert den heutigen
Stand der kisenbahnverfassung, das Güter- und das Personentarifwesen, die Reformversuche und
die Reformfrage, ferner die Bedeutung der linnenwasserstraßen und endlich die Wirkungen
der modernen Verkehrsmittel.
Die Eisenbahnen, ihre Entstehung und gegenwärtige Verbrei-
tung. Von Professor Dr. F. Hahn. Mit zahlreichen Abbildungen im Text
und einer Doppeltafel.
Nach einem Rückblick auf die frühesten Zeiten des Eisenbahnbaues führt der Verfasser
die Eisenbahn im allgemeinen nach ihren Hauptmerkmalen vor. Der Bau des Bahnkörpers,
der Tunnel, die großen Brückenbauten, sowie der Betrieb selbst werden besprochen, schließlich
ein Überblick über die geographische Verbreitung der Eisenbahnen gegeben.
Grundzüge des Versicherungswesens. Von Dr. A. Manes.
Behandelt sowohl die Stellung der Versicherung im Wirtschaftsieben, die Entwicklung
der Versicherung, die Organisation ihrer Unternehmungsformen, den Geschäftsgang eines Ver-
sicherungebetriebes, die Versicherungspolitik, das Versicherungsvertragsrecht und die Ver-
sicherungswissenschaft, ale auch die einzelnen Zweige der Versicherung, wie Lebens-, Unfall-,
Haftpflicht-, Transport-, Feuer-, Hagel-, Viehversicherung und die Rückversicherung.
Die Entwicklung des deutschen Wirtschaftslebens im 19. Jahr-
hundert. Von Professor Dr. L. Pohle.
Gibt in gedrängter Form einen Überblick über die gewaltige Umwälzung, die die deutsche
Volkswirtschaft im letzten Jahrhundert durchgemacht hat: die Umgestaltung der Landwirtschaft;
die Lage von Handwerk und Hausindustrie: die Entstehung der Großindustrie mit ihren Be-
gleiterscheinungen;, Kartellbewegung und Arbeiterfrage; die Umgestaltung des Verkehrswesens
und die Wandlungen auf dem Gebiete des Handels.
Politische Hauptströmungen in Europa im 19. Jahrhundert. Von
Professor Dr. K. Th. von Heigel.
Bietet eine knappe Darstellung der wichtigsten p -litischen Ereignisse vom Ausbruch der
französischen Revolution bis zum Ausgang des 19. Jahrhunderts, womit eine Schilderung der
politischen Ideen Hand in Hand geht un. wobei überall Ursache und Folge, d. h. der innere
Zusammenhang der einzelnen Vorgänge, dargelegt, auch Sinnesart und Taten wenigstens der
einflußreichsten Persönlichkeiten gewürdigt werden.
Deutsche Städte und Bürger im Mittelalter. Von Oberlehrer
Dr. B. Heil. Mit zahlreichen Abbildungen.
Stellt die Anfänge des Bürgertums in West- und Süddeutschland wie die Gründung der
ostdeutschen Kolonialstädte und ihre geschichtliche Entwicklung dar, schildert die wirtschaft-
lichen, sozialen und staatsrechtlichen Verhältnisse und gibt ein zusammenfassendes Bild von
ep äußeren Erscheinung und dem inneren Leben der deutschen Städte am Ausgang des
ittelalters.
Das deutsche Handwerk in seiner kulturgeschichtlichen Ent-
wicklung. Von Direktor Dr. Ed. Otto. 2. Auflage. Mit 27 Abbildungen
auf 8 Tafeln.
Eine Darstellung der Entwicklung des deutschen Handwerks bis in die neueste Zeit, der
großen Umwälzung aller wirtschaftlichen Verhältnisse im Zeitalter der Eisenbahnen und Dampf-
und der Handwerkerbewegungen des 19. Jahrhunderts, wie des älteren Handwerks-
lebens, seiner Sitten, Bräuche und Dichtung.
Die deutschen Volksstämme und Landschaften. Von Professor
Dr. O Weise. 2. Auflage. Mit 29 Abbildungen im Text und auf Tafeln.
Das Buch schildert, dorch eine gute Auswahl von Städte-, Landschafts- und anderen
Bildern unterstützt, die Eigenart der deutschen Gaue und mme, die charakteristischen
Eigentümlichkeiten der Landschaft, den Einfluß auf das Tomperament und die geistige Anlage
der Menschen, die Leistungen hervorragender Männer, Sitten und Gebräuche, Sagen und
Märchen, Besonderheiten in der Sprache und Hauseinrichtung u. a. m.
Historische Städtebilder. Von Regierungsbaumeister Albert Erbe.
Das Büchlein will dem als Zeichen wachsenden Kunstverständnisses zu begrüßenden Sinn
für die Reize der alten malerischen Städtebilder durch eine mit Abbildungen reich unterstützte
Schilderung der so eigenartigen und vielfachen Herrlichkeit Alt-Hollands und Niederdeutsch-
lands, ferner Danzigs, Lübecks, Bremens und Hamburgs nicht nur vom rein künstlerischen,
sondern auch vom kulturgeschichtlichen Standpunkt aus entgegenkommen.
Kulturgeschichte des deutschen Bauernhauses. Von Regierungs-
baumeister a. D. Chr. Ranck. Mit zahlreichen Abbildungen.
Der Verfasser führt den Leser in das Haus des germanischen Landwirtes und zeigt
dessen Entwicklung, wendet sich dann dem Hause der skandinavischen Bauern zu, um hierauf
däe Entwicklung des deutschen Bauernhauses während des Mittelalters darzustellen und mit
einer Schilderung der heutigen Form des deutschen Bauernhauses zu schließen.
Restauration und Revolution. Skizzen zur Entwicklungsgeschichte der
deutschen Einheit. Von Professor Dr. Richard Schwemer.
Die Reaktion und die neue Ara. Skizzen zur Entwicklungsgeschichte
der Gegenwart. Von Professor Dr. Richard Schwemer.
Vom Bund zum Reich. Neue Skizzen zur Entwicklungsgeschichte der
deutschen Einheit. Von Professor Dr. Richard Schwemer.
Die 3 Bändchen geben zusammen eine in Auffassung und Darstellung durchaus eigen-
artige Geschichte des deutschen Volkes im 19. Jahrhundert. „Restauration und Revolution“
beinandelt das Leben und Streben des deutschen Volkes in der ersten Hälfte des 19 J ahrhunderts,
vom dem ersten Aufleuchten des Gedankens deg nationalen Staates bis zu dem tragischen Sturze
in der Mitte des Jahrhunderts. „Die Reaktion und die neue Ära“, beginnend mit der Zeit
der Ermattung nach dem großen Aufschwung von 1848, stellt in den Mittelpunkt zwei Männer,
deren gemeinsames Schaffen der Sehnsucht der Nation endlich neue Bahnen eröffnete: den
Prinzen von Preußen und Otto von Bismarck „Vom Bund zum Reich“ zeigt uns Bismarck
mit sicherer Hand die Grundlage des Reiches vorbereitend und dann immer entschiedener allem
Goschehenen das Gepräge seines Geistes verleihend.
| Verlag von B. G. Teubner in Leipzig und Berlin.
Arbeit und Rhythmus. Von Professor Dr. Karl Bücher. Dritte, stark
vermehrte Auflage. Geheftet M. 7.—, in Leinwand gebunden M. 8.—.
n... Die übrige Gemeinde allgemein Gebildeter, welche nicht bloß diese oder jene Binzel-
heit der in der Bücherschen Arbeit enthaltenen wissenschaftlichen Errungenschaften interessiert,
sondern die sich für die Gesamtheit des selbständigen und weitgreifenden Überblicke über den
vielverschlungenen Zusammenbang von Arbeit und Rhythmus aufrichtig freuen darf, wird
meines Erachtens dem bewährten Forscher auch dafür besonders dankbar sein, daß er ihr einen
wertvollen Beitrag zu einer Lehre geliefert hat, welche die edelsten Gentisse in unserem armen
Menschenleben vermittelt, nämlich zur Lehre von der denkenden Beobachtung, nicht bloß welt-
erschütternder Kreignisse, sondern auch alltäglicher, auf Schritt und Tritt uns begegnender
Geschehnisse.“ (G. v. Mayr in der Beilage z. Allgem. Ztg.)
Die Renaissance in Florenz und Rom. Von Professor Dr. Karl Brandi.
Acht Vorträge. 2 Auflage. Geheftet M. 5.—, in Leinwand gebunden M. 6.—.
Das Buch bietet deierste zusammenfassende und entwickelnde Behandlung dieser für
die Geschichte des menschlichen Geistes so bedeutenden Zeit. Alle wichtigen Erscheinungen
des Lebens, Sozialgeschichte und Politik, Kunst und Wissenschaft, kommen gleichmäßig zur
Geltung. Die Ausstattung des Buches ist im Sinne der Drucke aus der Renaissancezeit gehalten.
„Wir haben ein ganz vortreffliches Buch vor uns, das, mit weiser Ökonomie den reichen
Stoff beherrschend , weiteren Kreisen der Gebildeten, die das Bedürfnis empfinden, die unsterb-
liche Kunst der italienischen Renaissance im Zusammenhang mit der Zeitgeschichte, von der sie
abhängig ist, zu begreifen, nur lebhaft empfohlen werden kann.“
(Kölnische Ze. 1900. Nr. 486.)
Das moderne Italien. Geschichte der letzten 150 Jahre. Von Pietro Orsi.
Privatdozent für neuere Geschichte a. d. Universität Padua. Übersetzt von
F. Goetz. Geheftet M. 5.60, in Leinwand gebunden M. 6.40.
„Auf streng wıssenschaftlicher Grundlage ist hier das gesamte gedruckt vorliegende
Material für die politische Geschichte Italiens in den letzten anderthalb Jahrhunderten zu
einem organischen Ganzen verarbeitet. Das Schlußkapitel bietet dann in großen Zügen einen
Überblick über die Haupterscheinungen auf den Gebieten von Kunst und Wissenschaft. Das
ganze Buch zeichnet sich dadurch aus, daß, um eine trockene Aufzählung der Daten und Er
eignisse zu vermeiden, in äußerst geschickter Weise Auszüge aus politisch wichtigen Gedichten,
Parlamentsreden und ähnlichem in die Darstellung verflochten sind.“
(Deutsche 'Literaturzeitung.)
Zur Einführung in die Philosophie der Gegenwart. Von Professor
Dr. A. Riehl. Acht Vorträge. 2. Auflage. Geheftet M. 3.—, in Leinwand
gebunden M. 8.60.
„Selten dürfte man ein Werk in die Hand bekommen, das so wie das vorliegende die
schwierigsten Fragen der Philosophie in einer für alle Gebildeten faßlichen Form vorträgt
obne sie zu verflachen. Es gewährt einen hohen Genuß, diese Vorträge in Ihrer fesselnden
Form und schönen, durchsichtigen Sprache zu lesen, und nicht leicht wird man das Buch aus
der Hand legen ohne den Wunsch, es wieder und wieder zu lesen. So erscheint es nicht nur
für seinen eigentlichen Zweck einer Einführung in die Philosophie in hohem Maße geeignet,
sondern bietet auch dem, der mit ihr schon auf die eine oder andere Weise fertig geworden,
viele reiche Anregung und Förderung.“
(Zeitschrift für lateinlose höhere Schulen. XIV. Jahrg. Heft 10.)
Himmelsbild und Weltanschauung im Wandel der Zeiten. Von
Professor Troels-Lund. Autorisierte Übersetzung von L. Bloch. 2, Auf-
lage. In Leinwand gebunden M. 5.—.
n. . Es ist eine wahre Lust, diesem kundigen und geistreichen Führer auf dem langen
aber nie ermüdenden Wege zu folgen, den er uns durch Asien, Afrika und Europa, durch
Altertum und Mittelalter bis herab in die Neuzeit führt. .. . Es ist ein Werk aus einem Guß,
in großen Zügen und ohne alle Kleinlichkeit geschrieben. . . . Überhaupt möchten wir mit diesen
Bemerkungen keineswegs das Verdienst des Verfassers schmälern, dessen schönem, inhalts-
reichen und anregenden Buche wir vielmehr einen recht großen Leserkreis nicht nur unter den
sünftigen Gelehrten, sondern auch unter den gebildeten Laien wtinschen. Denn es ist nicht
nur e geschichtliche, d. h. der Vergangenheit angehörige Frage, die darin erörtert wird,
sondern auch eine solche, die jedem Denkenden auf den Fingern brennt. Und nicht immer
wird über solche Dinge so kundig und so frei, so leidenschaftslos und doch mit solcher Wärme
gesprochen und geschrieben, wie es hier geschieht. . 2
(W. Nestle i. d. Jahrb. f. d. klass. Altert., Geschichte u. deutsche Literatur.)
Seite
Deutschen im nachmaligen Distrikt Columbia, S. 592. — P.Weber,
Die Schlacht bei Jena. Katalog, S. 592. — Mirbt, Die katholisch-
theologische Fakultät zu Marburg, S. 593. — v. Lignitz, Aus drei
Kriegen 1866, 1870/71 und 1877/78, S. 593.
Kommissionen und Gesellschaften - - 2 2: > 222m nn nn... 59
Personalien ... 2 Ce , 599
Bibliographie zur deutschen Geschichte. Bearbeitet von Univ.-Bibliothekar
Dr. Oskar Maßlow in Bonn (mit Titel und Register) . . 135*—154*
Titel und Register su Jahrgang IX.
1
—: Verlag von B. G. Teubner in Leipzig. =
\ A Tilliam Pitt der Jüngere. Von Prof. Dr. Fel. Salomon.
I. Bd.: Bis zum Ausgang der Friedensperiode. Troes
Mit dem Bildnis von William Pitt in Lichtdruck. DIV, 208 u. 600 S.) gr. 8. 1006. Geh. 22.80.
Als erste deutsche und erste wissenschaftliche Biographie des jüngeren Pitt kann das
vorliegende Werk weit über die Kreise der Fachhistoriker hinaus Beachtung beanspruchen.
Pitt zählt zu den Führern in einer der gewaltigsten Epochen der Weltgeschichte; er und
das England seiner Zeit sind die Secle des Widerstandes gegen Napoleon Bonaparte gewesen
seine Biographie bietet ein unentbehrliches Gegenstück und eine notwendige Ergänzung zu
den Arbeiten über den großen französischen Imperator. Pitt lebt aber auch noch inmitten
unserer Zeit; denn die Wirkungen dessen, was er, sei es geplant, sei es vollbracht hat, setzen
sich bis in unsere Gegenwart hinein fort. Vieles von dem, was wir unter dem Begriffe der
imperialistischen Bewegung zusammenfassen, nimmt von Pitt, nicht von Beaconsfield seinen
Ausgang; wer die Kräfte, die im heutigen England herrschend sind, beurteilen will, der
kann ste im vorliegenden Werke in ihrer Genesis kennen lernen.
Der Autor bat an ungedrucktem Quellenstoff vor allem Pitts reichen Nachlaß ohne
Einschränkung benutzen dürfen; daneben sind archivalische Studien in London und in Dablin,
in Paris und in Berlin gemacht worden. Das Werk soll aus zwei Bänden bestehen; der
vorliegende erste führt bis zum Ausgang des Friedensministeriums von Pitt. Der zweite Band
ist in Arbeit und soll dem ersten so bald wie möglich folgen.
inhalt. I. Teil: Die Grundlagen. ı. Familie, Elternhaus, Jugend und Lehrzeit. 2. Die
politischen Lehren des älteren Pitt (Lord Chathams) im Zusammenhange der politischen
Entwicklung Englands. 3. Die wirtschaftlichen Lehren von Adam Smith im Zusammenhange
der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung Englands. II. Teil: Die politische Wirksam-
keit von Pitt von ihren Anfängen bis zar Neuordnung des britischen Staatswesen. r. Sturz
des persönlichen Königtums; Entwicklung bis zum Ausgange des Ministeriums von Lord
Shelburne. 2. Pitt und Fox. 3. Das große Reformwerk. Ill. Teil: Der Ausgang der Friedens-
periode. x. Ministerielle Sorgen und Arbeiten bis 1791. 2. Englands Stellung in der Welt
bis 1791. 3.Innere und äußere Politik von 1791 bis zur Kriegserklärung (Anfang Februar-ı 793).
( eschichte des ukrainischen (ruthenischen) Volkes.
. o. Professor in Lemberg. I. Band: Ur-
Von Michael Hruszewsky, geschichte des Landes und des Volkes,
— Anfänge des Kijever Staates. Autorisierte Übersetzung aus der zweiten ukrainischen
Ausgabe. Mit einer Karte. [XVII u. 753 S.] erg 1906. geh. 4. 18.—
Die Kenntnis der Geschichte des ukrainischen Volkes ist für das Verständnis des
bistorischen Prozesses von Europa, besonders von Osteuropa, völlig unentbehrlich, denn seine
historischen Schicksale haben auf die Schicksale anderer Völker und Länder Europas einen
wesentlichen Einfluß geübt. Die vorliegende Arbeit ist auf Urquellen basiert und auf Grund
der neuesten historischen, philologischen und archäologischen Forschungen dargestellt.
Der erste Band enthält: Das ukrainische Territorium vor der slavischen Migration,
Die Bewegung der asiatischen Stämme während der slavischen Ansiedelung. Die slavische
Kolonisation des ukrainischen Territoriums. Die Kolonisationsverluste im ro. Jahrhundert
(Die Migration der Peienegen). Kultur und Lebensweise der ukrainischen Volksstäinme in
den Zeiten der Ansiedelung und nach denselben. Die Anfänge des Kijever Reiches, Ab-
schluß des Ausbaues des Kijever Reiches: die Zeiten Vladimirs des Großen. Exkurse über
die älteste kijever Chronik und die normannische Theorie.
.
l
F
I
i
Verlag von B. G. Teubner in Leipzig und Berlin.
e H
Die Entwicklung
des deutschen Städtewesens.
von Dr. Hugo Preuß,
Privatdozent an der Universität Berlin.
I. Band: Entwicklungsgeschichte der deutschen Städteverfassung.
[XU u. 379 S.] gr. 8. 1906. geheftet Mk. 4.80, in Leinwand gebunden Mk. 6.—
Das vorliegende Werk stellt sich als erstes die Aufgabe einer zusammenfassen-
den Betrachtung des deutschen Städtewesens in entwicklungsgeschichtlichem Zu-
ssmmenhange seiner Organisation und seiner Funktionen. Wird die deutsche Ver-
fassungsgeschichte sonst regelmäßig vom Standpunkte der Entwicklung des Reiches oder
der Tcerritorialstaaten aus behandelt, so wird sie hier unter dem Gesichtspunkt der bürger-
lichen Entwicklungen betrachtet. Das Ergebnis dieser Betrachtung ist, daß der ungelöste
Gegensatz zwischen dem urbanen Verfassungsprinzip der freien Genossenschaft und
dem agrarischen Organisationsprinzip des herrschaftlichen Verbandes alle Jahrhunderte
der deutschen Entwicklung durchzieht. Unter diesem Leitgedanken schildert der
Verfasser das Aufsteigen der deutschen Städte als freier Gemeinden auf grundherr-
lichem Boden, die Kämpfe der jungen Bürgerschaften mit ihren Stadtherren und ihr
Eingreifen in die Reichspolitik, die allmähliche Gewinnung ihrer Selbständigkeit und
die Anfänge einer einheitlichen städtischen Verwaltungs- und Wirtschaftspolitik, die zur
Keimzelle des modernen Staatswesens geworden ist, ferner den großen Entscheidungs-
kampf zwischen den feudalen Mächten des Fürstentums und Adels auf der einen und
dem städtischen Bürgertum auf der anderen Seite, der mit der endgültigen Nieder-
lage des urbanen Elements endigt, behandelt hierauf die Regeneration des ganzen
sozialen und politischen Wesens vor 100 Jahren, die mit der Wiedergeburt städtischer
Selbstverwaltung anhebt, bedeutsam für die ganze moderne Entwicklung der Verfassung
und Verwaltung in ganz Deutschland nach der Steinschen Städteordnung ihre Ant-
wort findet, und verfolgt bis zur unmittelbaren Gegenwart die Entwicklung in den
verschiedenen deutschen Staaten, die durch das allmäbliche Hineinwachsen des Bürger-
tams in die Aufgaben der Selbstverwaltung durch die Umgestaltung des deutschen
Bürgertums durch die gewaltige kapitalistische Entwicklung bedingt ist, und erörtert
zum Schlusse die neueste Tendenz in der Gesetzgebung über das kommunale Wahlrecht.
Psychologie derVolksdichtung.
von Dr. Otto Böckel.
[VI u. 432 S.) gr. 8. 1906. geheftet Mk. 7.—, in Leinwand gebunden Mk. 8.—
Das Buch führt uns in die Wunderwelt der Volksdichtung. Nach einer Er-
örterung über den Ursprung des Volksgesangs überhaupt schildert das Buch das
Wesen und Entstehen des Volksliedes, seine Sprache und seine Sänger, ins-
besondere auch den Anteil der Frauen am Volksgesang, seine Wanderungen und
Wandlungen, seine Stätten und Arten (Spott-, Kriegs-, Hochzeitslieder und Toten-
klagen), würdigt dann aber auch das Volkslied nach seinem inneren Gehalt, indem
ea den „Optimismus der Volksdichtung‘“ aufzeigt, wie das in ihr herrschende Ver-
hältnis des Menschen zur Natur, dem im Volkslied im allgemeinen, in Spott und Humor
im besonderen zum Ausdruck kommenden Gefüblsleben nachgeht, um schließlich in
wehmütigen Betrachtungen über das Verschwinden des Volksliedes auszuklingen. So
ist das vorliegende, äußerst lebendig geschriebene Buch ein sicherer Führer durch
die so reiche und anheimelnde Welt der Volksdichtung und bietet nicht nur dem
Fachmann eine Fülle neuer Anregungen, sondern jedem Gebildeten Stunden wahr-
haften künstlerischen Genusses.
Hierzu Beilagen von B. 6. Tenbner in Leipzig, die wir der Beachtung unserer
Leser bestens empfehlen.
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