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Full text of "Jahrbuch für Landeskunde von Niederösterreich"

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JAHRBUCH 




LANDESKUNDE von NIEDEKÖSTERßElCH. 




Da ANTON MAVER 

I.ANDEa-ARCHlVAK UND BIBLIO'l>K &K AK. 



KUHXEIl -JAHROANO 

10O2. 



THIS ITEM HAS BEEN MICROFILMED BY 

STANFORD UNIVERSITY LIBRARIES 
REFORMATTING SECTION 1994. CONSULT 
SUL CATALOG FOR LOCATION. 



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VORWORT. 



Der vorliegende erste Band des Jahrbirches für Landes- 
kunde von Niederösterreich tritt nach dem Beschlüsse des 
Ausschusses vom 30. April 1901 an die Stelle der seit 1867 er- 
schienenen »Blätter des Vereines für Landeskunde von Nieder- 
österreich«. Es hatte sich nämlich die Notwendigkeit ergeben, die 
immer mehr zunehmenden Vereinsnachrichten in einem monatlich 
erscheinenden Organe, dem Monatsblatt, zu veröflFentlichen, um sie 
so früher, als es bisher möglich war, den Vereinsmitgliedern zur 
Kenntnis zu bringen. Das Jahrbuch wird daher nur die größeren 
wissenschaftlichen Abhandlungen zur Landeskunde von Nieder- 
österreich enthalten. 



Wien, am 31. Dezember 1902. 



Die Redaktion 



INHALT. 



Seite 
Untersachangen und Beiträge zum historischen Atlas von Niederösterreich. 

Von Dr. Josef Lampel 1 

Über topographische Ansichten mit besonderer Berücksichtigung Nieder- 
österreichs. Von Dr. Max Vancsa 67 

Das Archiv und die Registratur der niederösterreichischen Stände von 1518 

bis 1848. Von Dr. Anton Mayer 89 

Die Grenzen Niederösterreichs. Von Dr. Robert Sieger 169 

Die Aufzeichnungen des St. Pöltener Chorherrn Aquilin Joseph Hacker 
über den Einfall Karls VII. (Karl Albrechts) in Österreich 1741 bis 
1742. Herausgegeben, übersetzt und kommentiert von Dr. Josef 

Schwerdfeger 227 

Die Aufhebung der Kartause Mauer bach. Ein Beitrag zur Geschichte der 

Josefinischen Klosteraufhebung. Von Dr. W. Boguth 297 

Archivalische Beiträge zur Geschichte niederösterreichischer Städte und 

Märkte. Von Dr. Heinrich Kretschmayr 313 

Nachträge und Berichtigungen 356 

Orts- und Personen-Register. Zusammengestellt von Dr. Viktor Thiel . . 357 



UNTERSUCHUNGEN UND BEITRAGE 

ZUM 

HISTORISCHEN ATLAS von NIEDERÖSTERREIOH. 



VON 

D«. J. LAMPEL, 

K. UND K. HAUS., HOF- UND STAATSAKCHIVAB. 



Jahrbach d. V. f. Laudeskunde. 



Vor bald dritthalb Jahren ist auch mir die Aufforderung zu- 
gegangen, an den von maßgebender Stelle eingeleiteten Arbeiten teil- 
zunehmen, durch welche die geplante Herstellung eines historischen 
Atlasses der österreichischen Alpenländer der Verwirklichung zuge- 
führt werden könnte. 

Da sich nun jene Aufforderung auf Nieder Österreich be- 
schränkte, dem ich schon seit einiger Zeit wissenschaftliche 
Arbeiten gewidmet hatte, so konnte ich getrost zusagen. Ich konnte 
dies umsomehr, als mich gerade der besondere Ruf nicht unvor- 
bereitet traf Denn schon die Untersuchungen über »das Gemärke 
des Landbuches«, welche durch einige Jahrgänge der vormaligen 
»Blätter des Vereines für Landeskunde von Niederösterreich« hin- 
durch fortgeführt worden waren, und die, so Gott will, im Jahr- 
buch desselben Vereines weiter und zu Ende gebracht werden, — 
schon diese Untersuchungen, sage ich, haben mich vielfach der in 
erster Linie von der Atlaskommission ins Auge gefaßten Gestaltung 
einer Karte über die Landgerichtsverhältnisse der habsburgischen 
Stammlande nahe gebracht, selbstverständlich nur, was unser Kron- 
land betrifft. Versuche, eine Karte herzustellen, welche zunächst die 
Grenzen des babenbergischen Markherzogtums, dann aber auch die 
innere Organisation dieses kleinen Staatswesens veranschaulichen 
sollte, und zahlreiche Notizen, die aus Druck- und Schriftwerken» 
aus Karten und Urkunden gesammelt worden sind, verstatteten mir 
allerdings, mich als geeignet zu erachten und dem Wunsche der 
Kommission zu entsprechen. Auch würde ich wohl imstande gewesen 
sein, sofort durch Veröffentlichung einiger Studien, mich des er- 
gangenen Rufes würdig zu zeigen, hätte nicht die Notwendigkeit, 
zunächst älteren Verpflichtungen nachzukommen, vor allem die 
Vollendung des zweiten Bandes vom Niederösterreichischen oder 
St. Pöltener Urkundenbuche, mich noch für einige Zeit verhindert, 
mit voller Kraft einzusetzen. Nun aber diese und weitere Arbeiten 
erledigt und andere Mitarbeiter am historischen Atlasse bereits 

durch verschiedentliche, meist sehr wertvolle Kundgebungen 

1* 



4 

an ihrem Teile das begonnene Werk zu fördern unternommen 
haben/) ist auch für mich die Zeit gekommen, einen Versuch zu 
unternehmen. Ich hoflfe umsomehr auf freundliche Aufnahme, als 
man sich in der Redaktionskommission schon darüber klar geworden 
ist, daß der einem Atlas eventuell beizugebende Text nur kurz refe- 
rierend wird gehalten sein müssen, daß in ihm schwierige Fragen, 
oder gar, wenn solche auftauchen sollten, Streitfragen nicht zur 
Untersuchung oder gar zum Austrag kommen können. Erörterungen 
solcher Art, die zum größten Teile topographischer Natur sind, 
vielleicht aber auch rechtsgeschichtlichen Inhalt bieten werden, 
und endlich das einschlägige urkundliche Materiale, muß schon 
früher, ehe der Text zum Atlas geschrieben werden kann, in Einzel- 
publikationen abgeschoben sein. 

Da ist es denn als ein besonders günstiges Moment zu ver- 
zeichnen, daß der »Verein für Landeskunde von Niederösterreich«. 



1) Eine Zusammenstellung der Arbeiten bietet jetzt Meli in den »Mitteilungen 
des Musealvereines für Krain«. 1902. Ich bringe dieselbe hier zum Abdrucke, 
obwohl keine davon Niederösterreich betrifft, da es nicht jedermann leicht und 
bequem sein dürfte, sich jenes Blatt zu verschaffen: £. Kichter, Untersuchungen 
zur historischen Geographie des ehemaligen Hochstiftes Salzburg und seiner Nachbar- 
gebiete in den Mitteilungen des Institutes für österreichische Geschichtsforschung, 
I. Ergänzungsband (1885), S. 590 ff. — Derselbe, Über einen historischen Atlas 
der österreichischen Alpenländer in der Festgabe zum 60. Geburtstage Franz von 
Krön es, Graz 1895. — Derselbe, Nochmals der geschichtliche Atlas der öster- 
reichischen Alpenländer. Mitteilungen des Instituts für österreichische Geschichts- 
forschung, V. Ergänzungsband (1900), S. 62 ff. — C. Giannoni, Zum historischen 
Atlas der österreichischen Alpenländer. Blätter des Vereines für Landeskunde von 
Niederösterreich, 1899, S. . . . — A. Kapp er. Der Werdegang des historischen 
Atlasses der österreichischen Alpenländer. Deutsche Geschichtsblätter, herausgegeben 
von Armin Tille, II. Bd., 9. Heft. — E. Richter, Neue Erörterungen zum 
historischen Atlas der österreichischen Alpenländer. Mitteilungen des Institutes für 
österreichische Geschichtsforschung, VI. Ergänzungsband, 1901, S. 858 ff. — 
C. Giannoni, Der historische Atlas der österreichischen Alpenländer und die 
Grundkartenfrage. Vierteljahrshefte für den geographischen Unterricht. 1901. — 
Gleichwohl hat Meli seiner Aufzählung dadurch empfindlichen Abbruch getan, 
daß er in gewohnter Bescheidenheit auf seine abschließende Untersuchung: 
Der comitatus Liupoldi und dessen Aufteilung in die Landgerichte des XIX. Jahr- 
hunderts in den Mitteilungen des Institutes für österreichische Geschichtsforschung, 
Bd. XXI, 1900, S. 385 ff. vergessen hat. In letzter Stunde, lange nach Fertig- 
stellung dieses Manuskriptes, kommt noch eine von »Graz, 1. März 1902« datierte, 
als Manuskript gedruckte Verständigung Richters an die Mitarbeiter hinzu, 
welche jedenfalls Gegenstand eingehender Erörterungen sein wird. 



wie er früher seine •Blatter« sehr gerne ortagescliichüichen Stadien 

zur Verfügung gestellt hat, eo auch jetzt bereit ist, die Spalten des 
hiermit neu aufgegriffenen Jahrbuches solchen Untersuchungen zn 
eröffnen, die in ganz besonderem Sinne dem historischen Atlasse 
von Nieder Österreich gewidmet sind. Daraus dürfte jedoch noch ein 
anderer Vorteil erwachsen. 

Soll der Text zum >historisehen Atlasse« vorwiegend Ergebnisse 
bringen, anderenfalls aber die Unentschiedenheit schwebender Streit- 
fragen und das aus dem Kampfe der Meinungen als sicherstehend 
empor tauch ende verzeichnen, so wird es gewiß wünschenswert 
sein, durch Verüffenthchungen den Widerspruch hervorzurufen, noch 
mehr aber jene zahlreichen Freunde landes geschichtlicher Studien 
aufzumuntern, ihr Wissen in Dingen, über die man am Schreib- 
tische nichts wissen und nicht urteilen kann, darzubieten. Eine 
ganz prächtige Gelegenheit dazu bietet das nunmehr unter dem 
Namen >Monatsblatt* erseheinende Korreapondenzorgan des »Ver- 
eines für Landeskunde von Niederfist erreich < und es soll hier auch 
gleich ein ganz besonderes Feld namhaft gemacht werden, auf dem 
weitere, ja weiteste Kreise sich in den Dienst eines gewiß anerkennens- 
werten Unternehmens stellen können. 

Ich verrate kein Geheimnis, oder doch eines, das Geheimnis 
nicht bleiben soll, wenn ich auf eine ganz eigenartige Schwierig- 
keit aufmerksam mache, die den Mitarbeitern am historischen Atlasse 
von Nie der Österreich Tag für Tag begegnet. Landgerichtsgrenzen 
können nur dann in einer Karte zur Anschauung gebracht werden, 
wenn soviel wie möglich Landgerichts-Grenzbescbreibungen bekannt 
gemacht werden. Man irrt, wenn mau glaubt, daß die alle in Wien 
in den Archiven beisammen liegen und nur abgeschrieben und 
bearbeitet zu werden brauchen. Hierüber ließe sich viel sagen. Tat- 
sache ist, daß noch sehr viele solcher Beschreibungen der Land- 
gerichtsbezirke, wenn es überhaupt gelingen soll, eine vollständige 
Liste herzustellen, aus Privatarchiven, in denen sie sich befinden, 
ans Lieht des Tages hervorgezogen werden müssen. Ich selbst habe 
einiges aus herrschaftlichen Archiven erhalten und anderes in solchen 
gefunden. Möchten doch alle, denen diese Zeilen zuhanden 
kommen, von nun an ein aufmerksames Auge haben auf herrschaft- 
liche Urbare, d. h. auf Ertragsbücher aus alter, vormärzlichor Zeit 
nnd ihren Einfluß aufbieten, der oft weit größer ist, als der eines 
wissenschaftlichen Institutes oder einer Behörde des Zentrums, und 



möctten sie daKiD 
lieh gemacht werden, und vor allem, möchten sie mit ihrer Kenntnis von 
der Existenz solcher Urbare, welche in vielen Fällen unter anderem 
auch Landgeriohtagrenzen bieten, nicht zurückhalten. Das »Monats- 
blatt' wird ihre Mitteilungen bereitwillig verzeichnen and gerne zum 
Abdruck bringen, was uns der eine oder andere vielleicht aus eigenem 
Antriebe abschriftlich einschickt. 

Doch damit ist nicht alles getan. Noch einen anderen Dienst 
können die Mitglieder und Frennde des "Vereines für Landeskunde 
von NiederösterreJoh« dem historischen Atlas unseres Kronlandes 
leisten, einen Dienat, dessen Wichtigkeit wenige Worte einleuchtend 
machen können. 

Die auf uns gekommenen Landgerichts- Grenzbeschreibungen, 
auch Landgerichtsbezirke, werden erst in dem Malie genau und 
gesprilchig, als sie sich der Gegenwart nilhern. Die Jtlteren 
sind, wo nicht geradezu wortkarg, so doch nicht selten aus 
anderen Gründen unverstJlndlich, besonders aus dem Grande, weil 
Ortlichkeiten, die sie als Grenzobjekte nennen, auf unseren Karten 
nicht verzeichnet sind, ja nicht verzeichnet sein können. Sogar 
von jenen jüngeren Berichten gilt das noch. Zu den erstgenannten 
Ortlichkeiten nun zähle ich verschollene Flurnamen, verschwundene 
Kreuze und anderes mehr, zur zweiten Gattung BKume und Grenz- 
steine. Mängel im erstgenannten Sinne muß man meist in Kauf 
nehmen, da alle besseren Karten Kreuze, wenn solche noch stehen, 
und Flurnamen, wenn man ihrer habhaft werden konnte, verzeichnen. 
Hinsichtlich der Flurnamen freilich, die auch für die angestrebte 
Karte von Bedeutung sind, werden sich nachträgliche Anfragen mit- 
unter verlohnen. Anders steht es mit den Mängeln im zweiten Sinne, 
Für die Landgerichtakarte ist die Eintragung von Bäumen und 
Grenzsteinen wohl nicht geplant — das würde viel zu weit führen, 
wie Richter in seiner oben zitierten Schrift mit Recht betont — 
aber für die Ziehung der Grenzen ist ihre Kenntnis, wenn möglich, 
von großer Bedeutung. Wie verhält es sich nun aber mit solchen Grenz- 
objekten. Es ist nicht ausgeschlossen, daß ein Baum, der vor dreihundert 
Jahren den Grenzlauf des Landgerichtes stützte, noch heute steht, 
aber auf der Karte steht er nicht. Sehr gerne wurden anderseits, 
zumal bei jüngeren Berainungen von Landgerichtsbezirken, Mark- 
steine gesetzt; sie stehen noch in den meisten Fällen, doch auf der 
Karte stehen sie nicht. Möchten doch alle jene, die ihr Beruf 



ider Volkslenrer, als Arzt oder Wirtschaftsbeamter 
das Land fesselt, keine Geleo:en]ieit. vor allem keinen Er- 
luügsgan^ ungenützt verstreichen lassen, um nach Grenzsteinen 
zu forschen und Grenzsteine zu verzeichnen. Mit dem betreffenden 
Blatte der Adrainistrativkarte, die ja den Mitgliedern um ein 
Billiges zur Verfügung gestellt wird, also mit der Administrativ- 
karte iu der Haud. mitgen sie solche Grenzsteine eintragen und sie 
werden nicht selten durch Einsendung eines solchen Blattes oder 
einer Oleate davon, dem so kostspieligen Unternehmen des historischen 
Atlasses Kosten ersparen und Einzelunterauchuugen vielleicht zum 
Abschluß bringen. 

Doch genug der Zumutungen. Nun soll mit einigen Darbietungen 

erwiesen werden, wie sehr ein historischer Atlas unseres Kronlandes 

Bedürfnis geworden ist und über wie manches dunkle Gebiet unserer 

alteren Landesgesehichte durch eine planmäßige Bearbeitung einer 

I historischen Landkarte, neues Licht verbreitet werden kann. 



Die karolingiBche >Ofitmark<, ihre Gaue und ihre tres 
comitatus. 

In einem Vortrage, welchen der Landesarchivs-Kustos, Herr 
Dr. Max Vanesa, am 26. November des Jahres 1900 vor den 
zahlreich versammelten Mitgliedern und Gästen des Vereines für 
Landeskunde von Niederösterreich, im Rittersaale unseres Land- 
hauses über »die älteste Erwähnung von Melk und den Grunz- 
witigau' gehalten hat') — noch deutlicher aber in einem bald 
nachher veröffentlichten Nachtrage^) wird die Vermutung aus- 
gesprochen, daß >drei Komitate das gesamte Machtgebiet des 
Markgrafen* ausgemacht hätten.^) Da nun überdies Vanesa am 
Schlüsse seines Vortrages die Hoffnung ausgesprochen hat, >es würde 
vielleicht den Forschungen der historischen Atlaskommission für 
Niede rösterreich gelingen, in dieser Beziehung zn greifbaren Er- 
gebnissen zu kommen«, so liegt darin für einen Mitarbeiter am 
historischen Atlas ein gewisser Ansporn, sich mit dem Gegenstande 

') Äbgedrtickc im vorletzten Bande der »Blätter des VereineB für Landes- 
fconde von NiedarösteiTBich« (1900, Jahrg. SXXIV). 8. 524—542. 

=) A. a. O. im letzten Band (1900, Jahrg. SXXV), S. 91—93. 

=) .Blätter. XXXIV, B. 541 f. und SSXT, 8. 93. 



zu befassen. Wenn dies gleich jetzt geschieht und ich meine An- 
sichten über jene Frage an die Spitze der Studien und Unter- 
suchungen stelle, so hat dies in einer ErwSguiig seinen Grund, 
deren Richtigkeit mir jeder Mitarbeiter am historischen Atlasse 
bestätigen wird. Wenn nümlich Vancsa unter Hinweis auf den 
günstigen Gang der Atlasarbeiten auf steirischem Gebiet bemerkt: 
>Die Rück Verfolgung der Landgerich tsgrenze* hat »in letzter Linie 
auf die ursprünglichen Grafschaften und Gaugrenzen geführt", so 
gestattet dieser Satz durchaus keine Anwendung auf die Zukunft 
der Studien auf niederüsterreichischem Gebiete. Jedenfalls wird 
uns die RUekverfolgung der LandgericlitEbezirke des Jahres 1848 
nicht zu den Komitatsgrenzen führen. Denn Ausübung des Blut- 
bannes war in Nieder Österreich zu sehr landesherrliches Regal und 
ist nachmals zu sehr in herrschafi liehe Hilnde übergegangen, der 
Entwicklungsgang hat so viele Hemmungen einerseits und so viele 
Sprünge auf der anderen Seite zu verzeichnen, daß das, was von den 
alten Gerichtsbezirken geblieben ist. nicht als Teile, noch weniger 
als Abteilongen, sondern nur als Trümmer bezeichnet werden kann. 
Somit bildet ein Beitrag zu der Frage der karolingischen Mark- 
verfassung in unserem Ostlande eine Frage für sich. Schon der 
Zusammenhang mit den Einrichtungen iß der nach der Ungarn- 
periode wieder hergestellten Ostmark kann in Zweifel gezogen 
werden, wie vollends soll sie bis in die späteren Zeiten der Patrimonial- 
gerichtsbarkeit nachgewirkt haben und folgerichtig aus den Spuren 
dieser Sachwirkung, die Möglichkeit geschöpft werde, die Kräfte 
zu messen, denen sie ihr Vorhandensein danken sollte. 

Vancsa nun freilich hat die gegenteilige Vermutung aus- 
gesprochen. Trotz eines halben Jahrhundertes TJngarnherrschaft, 
meint er, während welcher »das Verwaltungsgehiet der Mark zu 
bestehen aufhörte und 50 Jahre lang dem Deutschen Reiche ent- 
fremdet blieb*, sei weder -die deutsche Kulturarbeit im Lande* 
ganz vernichtet worden, noch »auch die Erinnerung an die drei 
alten Gerichtsbezirke . . ., denn unter den Babenbergern lebten sie 
wieder auf».') 

Ich halte zunächst nun für ein solches Aufleben keineswegs 
die Fortdauer einer etwa vorhanden gewesenen märkischen Tradition 
für erforderlich. In dieser Hinsicht seheint Grund in einer soeben 

■■) >Blätler. X5XIV, S- 542. 



erschienenen Veröffentlichung') recht zu haben, wenn er das Haupt- 
gewicht anf die von -den Archiven der Stifter und BiatUmer» 
geführten Quellen unseres Wissens hinweist, denn »die Tradition der 
Überlebenden« ist im Reiche selbst und in Bayern vor aliem fra- 
ptiegt worden. Nach wie vor dem üngarneinfallc ist die Verfassung 
der Mark vom Reichszentrum iius hervorgegangen. Vorher war es 
die den märkischen Bedürfnissen entsprechende modiüzierte Graf- 
schafts Verfassung und nachher war es dieselbe Grafschaftsverfassung 
mit jenen weiteren Abänderungen, welche sie in den von 
Ungarn ein filllen wenig oder gac nicht betroffenen, allerdings aber durch 
das Vorbrechen der StammesherzogtUmer schwer getroffenen Teilen des 
Reiches erfahren hat. Ob die trea oomitatus der ßaffelstätter Zollord- 
nung aus letzter Karolinger zeit und die tres oomitatus, von denen Otto 
von Freising, der Bruder des ersten Herzoges von Osterreich, spricht, 
dieselben sind und noch mehr, ob man sie mit den drei Dingstfitten 
der Markgrafschaft in Verbindung bringen darf, sind Fragen, die 
mit jener Wiedererrichtung der Mark auf vielleicht ähnlichen 
Grundlagen gar nicht zusammenhängen, wohl aber ist ihr be- 
pteter, oder angedeuteter, oder vermuteter Zusammenhang eine 
Frage, mit der wir uns hier eingehender zu beschäftigen haben 
werden. 

Was nun die Möglichkeit eines Zusammenhanges zwischen 
den tres comitatus anlangt, deren am Anfange des X. Jahrhunderts 
gedacht wird, und jener tres comitatus, von denen nach der Mitte 
des XII. Jahrhunderts geprochen wird, so braucht dieselbe gar nicht 
in Abrede gestellt oder in Zweifel gezogen zu werden, ohne daß 
man schon aus diesem Grunde eine weitgehende Ähnlichkeit iu 
der tatsächhchen Organisation der Mark vor und nach dem Ungarn- 
einfalle annehmen müßte. Und vollends liegt keine Nötigung vor, 
in den Verhältnissen und Einrichtungen, wie sie im X. Jahrhundert 
auf nnserem heimischen Boden wieder ins Leben traten, eine 
natürliche Fortsetzung der durch die Ungarnein fälle und den 
Zaaammenbruch der karolingi sehen Ostmark beseitigten Institution 
zu erblicken. Der Zusammenhang kann ja auch nur ein literarischer, 
ein bloß wissenschaftlicher sein. Denn von jenen tres comitatus 
der Raffelatätter Zollordnung, die sicherlich in einem gewissen 
Zusammenhang mit der karohngischen Ostmark stehen, wird wohl 

') Die Voran denin gen der Topographia im Wiener Wald nnd Wiener Boclien 
(1901, S. 62). 



10 



auch sonst noch in den leitenden und gebildeten Kreisen die Rede 
goweaen sein; warum sollten sie Dicht Gegenstand schriftlicher 
Aufzeichnung geworden sein, die auf die Nachwelt kam. Und wenn 
nichts als die Eaffelstfitter Satzungen überliefert wären, der Um- 
stand, daß sie tiberliefert wurden und der wohl auch in ihrem 
praktischen Werte selbst ftlr die nach karolingis che Periode begründet 
sein mag, konnte genügen, um die tres coniitatus bis in die Tage 
Ottos von Freising hinüber zu retten, der sich ihrer dann bediente, 
um das ab antiquo bestandene Verhältnis zn kennzeichnen. Man 
übersehe doch nicht die Weise, in der er sich äußert, verkenne 
nicht die Vorsicht, mit der sich Otto hinsichtlich der Zahl der 
comitatua ausspricht. Solange von solchen comitatus schlechthin 
die Rede ist, drückt er sich sehr bestimmt aus. er weiß, was vor- 
geht, ist er ja doch einer der Zeugen des »Privilegium Minus«. 
Er kann sonach ganz bestimmt erklären: »marchiam orientalem cum 
comitatibus ad eam ex antiquo pertinentibns reddidit«. Als ea sich 
nun aber um die Zahl der von altersher zur Mark gehörigen Ko- 
mitate handelt, da heißt es; »quos tres dicnnt<, Otto lehnt mit diesem 
>dicnnta die Verantwortung für die Richtigkeit seiner Kunde, die 
er nicht unterdrücken will, ah und überwälzt sie auf seine Gewährs- 
mJinuer. 'Angeblich drei an Zahl, ihrer drei, wie man sagt', so 
oder ähnUch würden seine Worte lauten, wenn er deutsch geschrieben 
hätte. Worauf nun aber die Kunde seiner Gewährsmänner zurück- 
geht, ob sie mittelbar oder unmittelbar an die tres comitatus der RaEFel- 
stätter Zollurkunde gedacht, oder ob sie etwas ganz anderes im 
Auge haben, wer wollte darüber streiten, ja auch nur Vermutungen 
aufstellen. Zum mindesten hier soll das nicht geschehen, wo uns 
eine andere Frage näher tritt, nämlieh die Frage: was ist in der 
RaÖelstätter Satzung mit den tres comitatus gemeint? 

Gleichwohl darf nicht unerwähnt bleiben, daß die bedingte 
Ausdrucksweise eines Otto von Freising schon Hasenührl aufgefallen 
ist. Er glaubt durch Annahme einer ihm früher') fremd gebliebenen 
»Auslegung der Bedeutung von Comitatus* erklären zu können, 
wie -Otto von Freising Zweifel über die Anzahl der comitatus 
hegen konnte (quos tres dicnnt); denn es war leicht möglich, daß 
er die Anzahl der comitatus, welche ehedem zur Ostmark zu- 
sammengeschmolzen waren, nicht mit Sicherheit anzugeben wußte, 
wahrend er , , . . flber neu hinzugekommene G-rafschaften mit 

') Öaterr. Landreohl im SIII. and XIV. Jahrh. 179. 



11 



I Bestimmtheit berichtet hätte»,') Ich gehe hier nicht auf die Berecli- 
> tigung von Hasenöhrls Sinnesünderung ein, aher jedenfalls trifft 
I Dopach-) noch nicht das Richtige, wenn er nur gegen den »Zweifel« 
' polemisiert und dafür »verblaßte Erinnerung« einsetzen müchte. 
Warum soll den gerade bei Otto »die Erinnerung an die Tat- 
' Bache (!?), daß ursprUnglicb die Mark sich aus drei Grafschaften 
zusammensetzte ...» verblaßt gewesen sein, da der nach Dopsch' 
Meinung so unzweifelhafte Beweis der Tatsache, die drei Malstiltten 
I der Mark nümlich, za Ottos Zeit doch noch in voller Geltung war; 
derlei mußte doch die Erinnerung vielmehr wach halten, wenn 
anders je eine Malstatt je einer Grafschaft entsprach. Doch das ist 
eben die Frage. Jedenfalls hat Hasenöhrl Recht, wenn er bei Otto 
»Zweifel» annimmt; war diesem aber gleichwohl bestimmt, der 
Dreizahl zu gedenken, ist nicht »verblaßte Erinnerung», sondern, 
[, wie Otto deutlich genug erkennen Ifißt, der Bericht anderer Ge- 
währsmanner. Dann kann in diesem Bezüge die :<Unbeslimmt- 
' heit», die »Unsicherheit», welche Dopsch^) erst bei Hermann von 
Altaich findet, bereits von Otto von Freising behauptet werden. — 
Nun hören wir, was schon aus Karolingerzeit ftlr jene drei Mal- 
stätten der Ostmark vorgebracht wird. 

'Nach dem ganzen Zusammenhange scheinen diese drei Komitate 

l^as gesamte Machtgebiet des Markgrafen Aribo zu repräsentieren* 

I meint Vanesa am Schlüsse seines Nachtrages zum »Grunzwitigau» 

timd sieht in der betreffenden Erwähnung der Raflelstätter ZoU- 

I Ordnung »eine Belegstelle* für seine »Annahme, daß die Ostmark 

' schon zur Earolingerzeit in drei Gerichtsbezirke, Komitate oder 

Gaue geteilt war», mit einem Worte, er will die Bezeichnung, 

die Strnadt den »comitatibus (juos tres dicunt» bei Bischof Otto zu 

f den drei Maiatätten der babenbergischen Ostmark gegeben, sogar 

I «ehon auf die karolingische Ostmark erstrecken. Auch der Heraus- 

I geber der Raffelstätter Zollordnung im Band III Leges') scheint 

I dieser Anschauung zu huldigen, wenn er mit Bezug auf die dort 

erwähnten tres comitatus bemerkt: »id est maichia orientahs, ut ex 

loco chronicorum Ottonis Frisingensis IL 32') edocemur: duobus 

') Archiv 82, 439 f. 

') Mitteil. d. Inst. f. üat. Gf. XVII, 308. 

3) Ä. a. O., 303. 

') Monumenta Gennaiiiae Leg. III, S, 480, Anm. 89. 

') A. a. O. Sa. XX, 45, S. 12 ff. 



12 

vexillis marchiam on^ülem oam comitätibuB ad eam ex antiqno 
pertinentibus reddidit. Esinde de cadem marchia cum praedictis coitii- 
tatibus quos tres dicunt i u diclo prineip um decretum fuit etc.« Freilich 
sind auch hier noch immer nicht die drei Hundertschaften der 
bah enb ergischen Mark mit den drei comitatua, von denen die Zoll- 
ordnung spricht, zusammengehalten, und Dümmler vollends macht 
sehr vorsichtigen Gehrauch von Merkels Kommentar') und hält 
an »drei Gaugrafschaften, Unterabteilungen, wie es scheint, der 
von Aribo verwalteten Ostmark* fest. 

Doch ehe wir auf diese spezielle Frage eingehen, fassen wir 
das Wesen und die Eigenart der karolingischen Ostmark gegenüber 
der Stiftung Kaiser Ottos ins Auge, Wir werden dann sofort er- 
kennen, wie bedenklieh es ist, Analogien finden und Parallelen 
ziehen zu wollen. 



a) Grenzgrafen und Markgrafen. 
Um nun zunächst von anderem zu schweigen, muß gleich hier 
der lebhafte Wechsel hervorgehoben werden, der in den Persönlich- 
keiten stattgefunden hat. Soweit wir aus den spärlich fließenden 
Quellen über die Geschichte der karolingischen Ostmark unterrichtet 
sind, dürften während der hundert Jahre ihres Bestandes wenigstens 
zweimal so viele Grenzgrafen gewaltet haben als Markgrafen in 
dem gleichen Zeiträume der ottaniachen Ostmark. Vielleicht ist 
dieser Umstand auf das Nebeneinanderwalten mehrerer gleichzeitiger 
Grenzgrafen zurückzuführen. Büchner'^) und Dümmler ■'} haben dies 
schon vor einem halben Jahrhundert sehr wahrscheinlich gemacht, 
und seither ist die österreichische Geschichtsschreibung von DUmmlers 
Erklärung nicht abgegangen, wonach ea Über- und untergeordnete Mark- 
grafen gab. Allein, das würde nur wieder einen Unterschied gegenüber 
der späteren Ostmark bedeuten, in der ea wohl auch gräfliche Gebiete 
gab, so die Grafaehaften an der Thaja und auf dem Homer Boden 
und die Grafschaft zwischen Pielach nnd Ipa, die aber doch nicht 
denselben Amtscharakter hatten, wie die Markgrafscbaft selbst, 
denn sie scheinen doch nur durch ihre gräflichen Eigentümer zum 
Range von Grafschaften erhobene Teile der Mark zu sein. So 
wenigstens wurde behauptet, ob mit Recht werden wir ein andermal 



') Ofltfr. E. U, 529. 

') Geecb. v. Bayern II, S. 

5) ArcMv f. ÖBt. Gf. X, 19. 



lU. 



13 



sehen. Vielleicht, ja höchst wahrscheinlich haben wir ea in ihnen 
mit jenen »seit alter Zeit zur Mark gehörigen Grafschaften« za tun; 
denn tatsächlich hatten sich diese gräflichen Immunitäten auf altem 
Markhoden entwicitelt. Aber die Dreizahl? — Davon ein andermal. 
Die Grafen nun, die wir in der Ostmark des IX. Jahrhunderts 
nebeneinander im Grenzgebiete finden, sind beide königliche Beamte, 
wenn auch vielleicht einer dem andern Übergeordnet ist. Und gerade 
wieder dieses zuerst von DUmmler') festgestellte, von KämmeP) 
weiter untersuchte System der Unterordnung ist so verschieden 
etwa von der Unterordnung der babenb ergischen Ostmark unter 
das Herzogtum Bayern und so wichtig gerade für unsere Frage, 
daß ihm volle Aufmerksamkeit geschenkt werden muß. Auch hat 
dieses Verhältnis in den Zeiten Karlmanns und Arnulfs abermals eine 
ganz bestimmte Gestalt angenommen, ohne daß wir mit Sicherheit 
behaupten könnten, daß nach der Erhebung Arnulfs zum deut- 
schen Könige das alte Verhältnis wieder hergestellt worden sei. Es 
hat also zu Zeiten zweierlei Markgrafen gegeben, nämhch den 
Grenzgrafen, dem. etwa die Ostmark und der Tniungau unterstand 
und über ihm den eigentlichen Markgrafen. Dieses Verhältnis wollen 
wir genau ins Auge fassen. Zu diesem Behufe unterscheiden wir 
ine engere Ostmark oder Grenzgrafschaft ^) und eine weitere Ost- 
irk oder Markgrafschaft und bezeichnen den Beamten, dem jene 
»terstellt war ata Grenzgrafen, den Leiter der weiteren Ostmark 
! Markgrafen. 

Als erster von jenen Grafen in der engeren Mark, d. h. also 
' in dem Gebiete zwischen Enns und Wiener Wald wird Wernher 
nntersebieden, der wohl schon unter dem Markgrafen Gerold I., 
dem Schwager Karls des Großen, gewiß aber unter Gerolds Nach- 
folger, Gotram, waltete und nach dessen bei Güns erfolgten Helden- 
tode, 802, Mark- oder Obergraf wurde. An seine Stelle als Grenzgraf 
kam Gotfrid; der wieder wurde zirka 805 Markgraf. Vielleicht folgt 

KE ihn zunächst Gerold IL, der nach einer Urkunde von 814 Graf 
') südöstliche Marken a. a. O. und Gteschichte des ostfrSnMgcheu Beiches 1,37. 
') AnlUnga deutschea Lebens ia Osteireicli 216. 
') Ich fulge darin dem Vurgange Habere, der a. h. O. für dieapStere eigent- 
le Ostmark iviederholl diese Bezeichnung gebraucht, vgl. auch S. SSff. In seiner 
Osterroiuhi sehen ReicbsgeachichCe, S. 3, geht er dagegen auf die Frage des 
näheTen nicht ein; nur Luachin hat in seinem gleich benannten Lehrbacbe, 
S> 48, diesem Verhältnisse einige Worte gewidmet. 



14 



in demselben Traungau ist, '} den wir nachher fast ui 
und sogar noch in der Babenberger Zeit mit der Ostmark vereinigt 
sehen. Wohl bezieht man diese Erwähnung schon auf eine Gesamt- 
stellung als Markgraf, in der er allerdings frühzeitig erscheint,-) doch 
warum soll nicht auch Grerold eine Vorschule als Grenzgraf mit- 
gemacht haben. Wir sehen jedenfalls unter den Grenzgrafen in der 
engeren Ostmark einen ziemlich raschen Wechsel vorherrschen; das 
dürfte in erster Linie aus den fortdauernden Kämpfen an der 
Grenze zu erklären sein, in zweiter aber aus dem strengen Amts- 
charakter ihrer Stellung. Etwas länger acheint Wilhelm, nicht Got- 
trieds unmittelbarer Nachfolger, als Grenzgraf gewaltet zu haben, 
von ihm nimmt man mit guten Gründen an, daß er auch Graf im 
Traungau gewesen;^) er erscheint noch unter den Grafen Gerold II. 
und Ratbot und dürfte etwa von 820 an bis 853 im Amte gewesen 
sein, wenn nicht vielleicht das vermeinthche Ausgangsjahr schon 
dem einen von seinen beiden Sühnen, Wilhelm und Engilschalk*) zu- 
kommt, die sich vielleicht in einer uns unbekannten Weise in die Ver- 
waltung des väterlichen Amtsgebietes geteilt und sich in den Kriegen 
gegen die Mfthrer hervorgetan hatten; nur Wilhelm erscheint als 
amtierender Graf, und zwar zum erstenmale im Lande unterhalb 
der Traisen zu Trasdorf*) und jenseits der Donau an der 
Schmida,'') während von dem altern Wilhelm sich ein Besitz an der 
Perachling nachweisen läßt,") den die Familie auch noch später 

') Nach Bühmer-Kühlbachec 556 (537) allerdings unecht und bedenklich, 
• nenn auch ein Zweck der Fälschung nicht gut abzusehen ist«. Urkundenbuch 
äes Landes ob der Enna II, 13 m 834. 

=) DniumUr, Archiv X, 19, 

'') Entscheidend sind dafür das Actum einer Crkunde von 820, die BümEQ- 
ler schon 1853 kannte: Actum aatem est hoc in loco nuDcupaate ad Linza coram 
Beglnhario epiacopo simnhgue Wilbelmo comite (Mon. Boica. XXYIII'' 2T) ondeiüzii 
Bucbenau bei Lim wegen einer Orenzbestimmung gehaltenes Placitum, auf nelcbea 
WUhelmcomin aecundum Koroldi iussionom handelt, und der auch für Gerolds Mark- 
grafecbaft ausschlaggebend ist, 

*) Dali diese beiden, von denen in Urkunden und Annalen die Hede ist, 
.Sühne jenes Grafen Wilhelm gewesen, bat znersC Pritz in seiner Geschichte des 
Landes ob der Enns I, 3äl f., vermnlet. Doch entspricht seine Annahme so sehr 
der Wahrscheinlichkeit, daC sie durch Diimmler, S. Ü. M. 40 übernommen, seit- 
her wie eine geschichtliche Nachricht bebandelt wird. 

') Bilhmer-Mühlbacher 1424; wegen der Lokolisiernng von Dronainin- 
dorf mit Trasdorf spüter mehr. 

•) Ä. a. 0. 1479 (zum Jahre 877, also nach Wilhelms Tode gegeben). 

') Eied, Cod. Katisboneniia I. 32 (vom Jahre 834). 



15 



hatte, ') was aber für Eeamtuug in diesem Gebiete nicht beweisend ist.-) 
Darüber spilter mehr. Wilhelm II. und Engilsehalk fanden 871 gemein- 
Bam nnd tapfer kämpfend ihren Tod in jenem Hinterhalt, in den sie 
der vor kurzem seinem Oheim Rastislav in der Leitung des groß- 
mähriachen Reiches gefolgte Swatopluk oder — wie ihn die Deutschen 
nannten — Zwentibold gelockt hatte. ^) 

Im Amte folgte den gräflichen Brüdern Wilhelm und Engil- 
sehalk ein Graf Aribo, in den Ansprüchen aber ihre Söhne, welche aus 
dem Umstände, daß die Väter ihrem Großvater im Amte gefolgt waren, 
, sich ein Recht ableiteten, ihrerseits wieder deren Nachfolger zn 
werden. So kam ea zu sehr traurigen Kämpfen, die nur dazu bei- 
1 tragen konnten, die gefährliche Stellung, die daß Mährerreich an 
1 den Grenzen der Ostmark und Pannoniens einnahm, noch bedenk- 
[ Kcher für die fränkische Herrschaft zu gestalten. Aribo mußte zq 
Swatopluk fliehen, der ihm die Hilfe gewährte, die ihm vom Reiche 
' eben nicht werden konnte. Denn König Ludwig III. war gestorben 
' und Karl III. aaßer Landes. Swatopluk, dem Aribo seinen Sohn 
Isaurich als Geisel gestellt hatte, fiel 882 in die Grenzgrafaohaft 
ein und verheerte das Land aufs furchtbarste. Je einer von den 
Sühnender früheren Grafen, ') Wezilo und Wernher, fielen in seine 
j Hände; sie wurden verstümmelt. Nun wendeten sich die Ostgrafen 
i Arnulf den Markgrafen in Pannonien um Hilfe, die ihnen auch 
[ gegen Leistung des Lehenseidea gewährt wurde, aber nur die Folge 
hatte, daß in den beiden folgenden Jahren Swatopluk auch »das 
Reich Arnulfs* aufs Blutigste heimsuchte. Bei diesen Kämpfen 
fanden Megingoz und Papo, die zwei ältesten Sohne des Grafen 
Wilhelm und Engilsehalk, die eigentHchen Urheber al! dieser Gräuel, 
in den Fluten der Raab ihren Tod. Graf Aribo, den schon Karl IIL 
bei seiner Thronbesteigung bestätigt hatte, war nun alleiniger Herr 
in der Grenzgrafschaft, die er wohl auch seit der Konigstettener 
Zusammenkunft zwischen Kaiser Kar! und Swatopluk im Herbste 
des Jahres 884 ruhig verwalten konnte, umsomehr als Herzog Arnulf 
im darauffolgenden Jahre im Vereine mit den bayrischen Großen 
den Konigstettener Frieden beschworen hatte. Auch nach seiner Er- 
I hebung zum deutschen Könige im Spätjahr 887 beließ Arnulf den 



') i 



, 1841. 



') ÄnderB freilich BiidiDger, a. a. O. 165. 

^) Blldinger, a. a. O. 187, 201; Huber, I, 104, 109. 

') Dümmlar, Oatfr. E. II, 227; S. Ö. M. 47 f. 



16 

vielgeprüften Aribo >da kein gesetzmäßiger G-rund zur Absetzung 
vorhanden war, in seiner Wtirde als Graf der Ostmark«.^) 

Aribo erscheint als Graf im Traungau 2) und östlich der Enns, ^) 
im Grunz witigau*) und in Melk, ^) war also das, was wir Grenzgraf 
nennen wollen ; während Oberpannonien nach Dtimmlers Vermutung 
dem jüngsten, gleichnamigen Sohn des 871 gefallenen Grafen Engil- 
schalk zugewiesen war. ^) Dümmler läßt dahingestellt, ob Engilschalk 
dieses Komitat »neben oder unter Aribo« verwaltet habe. Demnach 
müßte auch für uns bereits die Frage auftauchen, ob wir Aribo 
noch als Grenzgrafen oder schon als Markgrafen zu denken haben, 
dem zwar als engere Grenzgrafschaft das Land zwischen Enns und 
Wiener Wald samt dem Traungau zugewiesen war, der aber als 
Markgraf über das ganze Bereich zwischen dem Passauer Walde und 
der Raab zu verfügen hatte. Dann aber würde diese Vermutung 
unhaltbar sein, wenn Dümmler mit jenen anderen Annahmen Recht 
behalten sollte, daß nämlich Pannonien nach des jüngeren Engil- 
schalk Absetzung und Blendung 893 '') jenem Verwandten König 
Arnulfs, Liutpold, zugefallen sei, der im übrigen die große Erbschaft 
an Amtslehn nach dem 894 abgesetzten Markgrafen Engildeo an- 
getreten hatte. ^) So sehr tiberragte die Stellung dieses Liutpold, 
daß er vielmehr dem Aribo müßte tibergeordnet gewesen sein, 
während dieser noch immer Grenzgraf blieb, oder neuerdings in 
dieses Verhältnis herabstieg. Gewöhnlich war auch, wie wir gleich 
sehen werden, Pannonien in den Händen des tihergeordneten Grafen, 
des Markgrafen also. 

Gemeinsam hatten Liutpold und Aribo auf Kaiser Arnulfs Befehl 
das Reich Moimirs im Jahre 898 verwüstet.^) Unmittelbar nach 
ihrer Rückkehr von diesem Zuge traf Aribo neuerdings das Los 



1) S. Ö. M. S. 49 ; Ostfr. K. II, 360. 

2) 876, 888, 903, Böhmer-Mühlbacher 1478, 1725, 1838, 1959. 

3) 903, Urkundenbuch des Landes ob der Enns II, 50, Böhmer-Mühl- 
bacher 1961 a. 

*) 888, EM. 1751. 

5) 892, a. a. O. 1819. 

6) S. Ö. M. a. a. O. Anm. 8 und 9. Ostfr. R. II, 360, Anm. 43. Hinsicht- 
lich Engilschalks stützt sich Dümmlers Vermutung auf Annales Fuld. z. J. 893 
(Mon. Germ. I, 109, 31): marcensis in Oriente effectus est. 

*^) S. Ö. M. 51; Ostfr. K. II, 361. 

8) S. Ö. M. 51 f.; Ostfr. R. II, 393, Anm. 13; Riezler, S. 245. 

«) S. Ö. M. 56; Ostfr. R. II, 458. Böhmer-Mühlbacher 1885 d. 



17 

der Absetzung. Es soll sich nämlich erwiesen haben, daß er selbst 
auf Antrieb seines Sohnes Isanrich den Bürgerkrieg bei den 
Mährern veranlaßt hatte, der zur deutschen Einmischung führte. 
Aber es gewinnt vielmehr den Anschein, als ob Arnulf seinem 
alten Gegner Aribo doch nie ganz habe verzeihen können, und 
Verdächtigungen gegen ihn gerne Gehör schenkte. Wem mittler- 
weile die Grenzgrafschaft zugewiesen ward, ist unbekannt — 
schwerlich dem Liutpold, obwohl das Dtimmlers Meinung ist — 
Doch wie einst die Söhne der Grafen Wilhelm und Engilschalk 
gegen Aribo auf das väterliche Amtsgebiet Anspruch erhoben, 
so jetzt Aribos Sohn Isanrich. Schon im Jahre 899 bemächtigte 
er sich Mauterns und beherrschte von hier aus die Grenz- 
grafschaft. Kaiser Arnulf, obwohl vom Schlage gelähmt, zog selbst 
gegen ihn zu Felde, und es schien das Ende für Aribos Ge- 
schlecht gekommen. Mautern wurde von den Kaiserlichen er- 
stürmt; Isanrich aber, mit seinen Angehörigen in die Gefangen- 
schaft geführt, entwich auf dem Wege nach Regensburg und riß 
darauf mit mährischer Hilfe von neuem einen Teil der Ostmark 
an sich. 2) Er scheint darin sich weiterhin behauptet zuhaben, denn 
Ende November oder Anfang Dezember schon schied Kaiser Arnulf 
aus diesem Leben. ^) 

Eine der ersten ßegierungshandlungen seines Sohnes Ludwig 
dürfte die Wiedereinsetzung des Grenzgrafen Aribo gewesen sein, 
denn die Fuldaer Annalen melden zum Jahr 898, daß Aribo seines 
Amtes nur kurze Zeit entbehrt habe. Isanrich selbst betritt den 
Schauplatz nicht mehr, obwohl sein Name noch einmal genannt 
wird. Er erscheint nämlich mit in den Frieden eingeschlossen, den 
901 die bayrischen Großen mit dem Mährerherzog Moimir schlössen, 
zu dem Isanrich wahrscheinlich vor dem Ungarneinfalle des 
Jahres 900 geflohen war. In der betreffenden Notiz bei Hermann 
von Reichenau begegnet er als Noricus comes.^) Ob er dann mit 
jenem Priester Isanrich identisch sein mag, dem König Ludwig, 
Juni 904, auf der Reichsversammlung zu Ingelheim Güter zurück- 



Annales Fuld. z. J. 898; a. a. O. S. 413, Z. 40 ff. 

2) Ostfr. R. 462 f.; Riezler243. Böhmer-Mühlbacher S. 709 f., 1903 a. 

V A. a. 0. 471. 

'*) Herimannus Augiensis chron. 901 (Mon. Germ. Script. V, S. 111): eodem 
anno Mojmarius dux Morahensium et Isanricus Noricus comes, qui ad ipsum träns- 
fugerat, cumLudowico rege pacificati sunt. Dum ml er, Ostfr. ß. II, 514, Anm. 55. 
Jahrbuch d. Y. f. Landeskunde. 2 



18 

stellte, die ihm früher wegen seiner Verbindung mit Berengar ent- 
zogen worden waren?') Es ist schon Kämmel aufgefallen, daß Mark- 
graf Aribo — und das gilt wohl von seinem Sohne — in der Ost- 
mark gar keinen Besitz gehabt zu haben scheint. 2) Dann also hätte 
Isanrich vielleicht einem rheinischen Geschlecht angehörend und 
wider seinen Willen in ein Kloster gesteckt, politische Umtriebe 
nicht bleiben lassen können. Was seinen Vater Aribo betrifft, so 
hat er das Ende der Ostmark überlebt, und noch 909 von König 
Ludwig die Abtei Traunkirchen erhalten. Er soll auf einer Jagd 
durch ein Wisent seinen Tod gefunden haben und sein Name lebte 
noch lange in den Liedern des Volkes fort.^) 

Ehe wir aber die amtliche Stellung untersuchen, die Aribo 
in seiner letzten Verwaltungsperiode eingenommen, ob er also 
auch da nur Grenzgraf oder ob er Markgraf gewesen, holen wir 
das nach, was Über die Markgrafen, d. h. die den Grenzgrafen 
übergeordneten Verwalter der Mark, seit dem Beginne der karo- 
lingischen Ostmark gesagt werden kann. 

Gerold I., der Schwager Karls des Großen, ein geborener 
Schwabe, war seit etwa 788 Präfekt von Bayern und dürfte in 
dieser Eigenschaft, ähnlich wie vielleicht später Liutpold und in 
noch späterer Zeit die Bayernherzoge, die Oberleitung der zur 
Mark vereinigten Grafschaften geführt haben. Etwa zwölf Jahre 
lang, bis zu seinem am 1. September 799 erfolgten Tode im Kampfe 
gegen die Avaren, bekleidete er rühmlich sein Amt. Auch sein 
Amtsnachfolger Gotram fand 802 bei Gtins den Heldentod gegen 
die türkischen Nachbarn. Ihm scheint als Markgraf der ihm bisher 
unterstellte Grenzgraf Wernher gefolgt zu sein; er dürfte bis etwa 
806 gewaltet haben. In seine Stelle als Markgraf oder Obergraf 
rückte ein Albrich, diesem folgte ein Gottfried, der unter Wernher 
Grenzgraf gewesen ; lauter Namen, die wir der Con versio Bayoariorum 
et Carentarorum ^) entnehmen, die, wie KämmeP) richtig vermutet, 
eben nur die in Pannonien stationierten Obergrafen kennt. 

Von Gottfried wissen wir aber noch etwas mehr. Nach der ver- 
unechteten Urkunde von 823 über den passauischen Besitz in der Ost- 



1) Böhmer-Mühlbacher, Ostfr. R. II, 532. 

2) Kämmel, 225. 

3) Kämmel, 221. 

*) Kap. IX (Mon. Germ., Script. XI, 11, Z. 6 ff.). 
•') A. a. O. 



19 



rmark,') wöre er nämlicb mitBischof ^eginhar, der aeit 818 dem Hoch- 

I stifte Toratand, über jenen Besitz in Streit gelegen. Daraus würde 
sich eine etwas längere Amtsdaner für ihn ergeben, als bis jetzt 
angenommen wurde, und wenn auch vielleicht dieser Streit gleich 
nachReginharsErhebung ausgebrochen aein und Gottfrieds Absetzung 
hcirbeigefuhrt haben sollte, so könnte aein Nachfolger Gerold doch 
erst mit zirka 820 und nicht schon mit 811 anzusetzen sein, wie bis- 
her geschehen ist. Ohnehin haben wir gesehen, daß Gerold noch 
814 bloß Graf von Traungau gewesen sein dürfte. Die Fälschung 
von 823 läßt Gottfried in Gemeinschaft mit den Richtern der Ost- 
mark vor Kaiser Ludwig zitiert werden, eine Stelle, die einiger- 

I maßen an eine ähnliche in der unten zu erörternden Raffelstätter Zoll- 

I Ordnung erinnert. 

Gottfrieds Nachfolger in der Mark also ist wieder ein Gerold. 
derselbe der 814 als Graf in Traungau,^) aber doch schon bald als 
» Oberfeldherr • in der > pannoniscbcn Mark» erscheint, womit ent- 
weder seine besondere Grafschaft oder die ganze Mark von der 
Kaab bis zur Enns gemeint ist; er waltet nicht schon von 811 an, 

I flondern von etwa 820 bis 828. Die Reibe älterer Markgrafen findet 

, ihren Abschluß mit Ratbot, ^) der in den Urkunden vom Jahre 833 
bis 859 Erwähnung erfährt. Wenn auch er Graf in Oberpannonien 
gewesen, so folgte ihm hier wahrscheinlich Wernber, der 844 und 
849 in entsprechender Stellung erseheint, in der Markgrafschaft 
aber sollte dieser Werner nicht mehr folgen; denn schon ßatbots 

I Tätigkeit ais Obergraf fand ein unvermutet rasches Ende, als mit 
der Übertragung von Karantanien und Pannonien an König Ludwigs 
tüchtigsten Sohn Karlmann ein neues System in der Verwaltung der 
Marken platzgriff. Dies geschab 856. Aus einer Urkunde Ludwigs 
des Deutschen von 859 erfahren wir von der schon älteren Tat- 
sache der Entsetzung Ratbots; man glaubt diese Nachricht mit dem 
Abfalle Herzogs Kaatislavs von Mähren in Verbindung bringen zu 
können, zweifelt aber nicht, daß Ratbot nur einem machtigeren 
Nachfolger, eben dem königliehen Prinzen Karlmann, hatte weichen 
müssen, der »eine so überragende Stellung wie sie noch Ratbot 
eingenommen, einem Beamten nicht wohl einräumen konnte«.') Im 



')B 

'-) S! 

') S. Ö. Marken 33 f. 

') Kamme], 218 f. 



Mühlbachor, Heg. Imp. 778 (753). 



20 

Jahre 861 ging Karlmann noch §inen Schritt weiter und vertrieb alle 
Grafen, die er in Pannonien und Karantanien vorgefunden hatte, 
um sie durch willfährige Männer zu ersetzen; auf die Ostmark 
an der Donau erstreckte sich diese Maßregel bekanntlich nicht, 
hier waren schon 853 wie es scheint dem Grafen Wilhelm seine 
beiden Söhne Wilhelm und Engilschalk gefolgt, die auch weiterhin 
im Amte blieben und der fränkischen Sache im Ostlande aus- 
gezeichnete Dienste erwiesen. 

Nach König Ludwigs Tode, 28. August 876, folgte ihm in 
Bayern sein ältester Sohn Karlmann nach. Gewiß damals, wenn 
nicht schon früher, erhielt Karlmanns Sohn »Arnulf die Leitung 
von Kumten und Pannonien, ohne jedoch zugleich über die Ost- 
mark zu gebieten*.^) Gelegenheit, diese mächtige Provinz unter seine 
Obhut zu bringen, bot sich erst sechs Jahre später, als die Söhne 
der Grafen Wilhelm und Engilschalk im Kampfe gegen den von 
Ludwig den Deutschen eingesetzten und von Karl III. bestätigten 
Grafen Aribo, der mit Svatopluk im Bunde stand, sich an Arnulf 
wandten. Wir haben schon gehört, wie sie dieser gegen Leistung 
des Lehenseides unterstützte, sich aber nur zwei furchtbare Ver- 
heerungen seiner eigenen Lande in den Jahren 883 und 884 zu- 
zog. 2) Die Ostmark aberscheint nach wie vor in direkter Abhängig- 
keit von Bayern, beziehungsweise vom Reiche selbst geblieben zu 
sein und Arnulf selbst änderte daran nichts, als es ihm 887 gelungen 
war, seinen Oheim Karl III. vom deutschen Thron zu stoßen. 

Kam es sonach nicht wieder zu unmittelbarer Leitung der 
Marken durch Abkömmlinge des großen Karl, so fragt es sich um- 
somehr, welche Stellung von nun an die Grenz- oder Markgrafen 
einnahmen, oder, da es sich nur um Aribo handelt, es fragt sich, 
ob seine Stellung mehr der jener früheren Obergrafen glich, die 
wir Markgrafen nannten, oder ob er Grenzgraf schlechthin ge- 
wesen war. Daß wir neben dem Traungau auch den Grunzwitigau. 
ja vielleicht das ganze Land zwischen Enns und Wiener Wald 
in seiner Verwaltung finden, ist nicht ausschlaggebend; dasselbe 
begegnet auch bei den älteren Grenzgrafen, die deshalb um nichts 
weniger dem Obergrafen unterstellt waren. Anderseits wäre es ganz 
gut denkbar, daß Aribo nur etwa den Traungau allein oder das 
Land, welches wir die engere Mark nennen wollten, oder endlich 

1) Dümmler, S. Ö. M. 4 f. 

2) S. Ö. M. 48. 



21 



F Oberpannonien unmittelbar verwaltete, daß um aber Oberbefehl 
I und Oberaufsicht auch in den beiden anderen Gebieten zustanden. 
I Dies scheint, von anderweitigen Dentnngen abgesehen — und ab- 
L gesehen von der ganz irrigen Annahme BUdingers und Dümmlers, ein 
['Graf Günter der unter Ludwig dem Kinde erscheiDt, sei Graf im Grunz- 
f witigau gewesen ') — insbesondere zu der Zeit der Fall gewesen sein, 
I als die Raffelstätter Zollordnung zustande kam, deren schon wieder- 
I holt in längeren und kürzeren Auszügen bekanntgem achten Inhalt^) 
\ wir nunmehr ins Auge fassen wollen. 

f>) Die Zoilordnung von Raffelstätten. 

Diese bereits mehrmals veröffentlichte*^) zuletzt von Merkel*} 
I her ausgegebene Zollordnung soll hier nicht wieder zu vollem Abdrucke 
I kommen, gleichwohl aber in eingehendem Auszuge erscheinen, dem, 
I .soweit ea nötig erscheint, der lateinischen Text an die Seite treten 
I wird. Ihr Inhalt ist etwa folgender: 

Die bayrischen Bischöfe, Abte und sämtliche Grafen, welche 
[ Amt und Besitz häufig in die Ostmark führten,') hatten sich bei 
[ König Ludwig beschwert, daß sie ungerechtfertigter Weise durch 
I Zölle und unbillige Mauten behelligt würden,") Der König trägt 
rdem Jlarkgrafen Aribo auf, im Vereine mit den märkischen 
■.Richtern, "} die davon Kenntnis hätten, den Zoll ge rechtsamen nach- 

') DUmmler verseichiiet diese Annahme erst !□ Oatfr. E. 11 (1865) 52?, 
während er (18Ö3) in S, Ü. M. 67 nur von Güntera BBsitz zwiscben Eons and 
Erlaf aprtclit. unverkennbar gobt aeine spätere Aneicht auf die Vermutung' zurUck, 
e mittlern-eUe (1858) BUdingei in s. Öat. Gesch. 220, niedergelegt hat. 

=] Prita, Oeech. d. L. ob der Eons I, 396; Kurz, Österreichs Handel in 
lUteren Zeiten (183ä) Bf.; Dilmmler, S. Ö. M. (1833) 68 f.; Budinger, a. a. O., 
LjÄ6f; Dudik, Atlg. Gesch. Mahren» (1860). 1, 3Sä; Waitz, Verfaasungs-aeachichte 
f (1861) IV, 69—63; Dümmlers Ostfr. K. II (1866), 529 f.; Kiezler, Geachichte 
f Bayerns (1878), 273— 276; Kämmel, a.a.O. 283-291; Waitz, Verfassunga- 
KOwchiehte (1885) TV, 70-74; Bühmer-Mühlbacher (1S89) 3. 728 Nr. 1961a, 

^ Oerele, SS. R. Bd. I, 718; Hormayr, Hist. Taschenb. 1818. Beiträge 
r Preisfrage n, 88. Mon Boic. XXVIII, 203. Oborüat. Urkundenbnch I, 54 ff. 

*) Mon. Germ. Leg^. 111, 480 f. 

'■) qiii in Orieotales partes iter bebebaot. 

') iniuEte theloneo et iniqun muta coaBtrictoa, 

^ Wie bereits □beD(S. 19) bemerkt wurde, erinnern diese Worte sehr stark 

dieSteUe in der Fälschung von 823(ß;jbmer-MUhlbacher, 778 [553]), welche 

a der Ordnung der ostmärkischea Verhältnisse dea Hocbstiflcs Foaaau durch 

I Kaiser Ludwig und von der Vorladung des Markgrafen Gottfried und der milrkischen 

1 Siebter spricht; Cum sutem Reginbarius cpiscopus effectua est, deritana discordiam 



zuforselien und die Art der Erhebung*) zu ermitteln und setzte 
für die Regelung dieser Verhältnisse eine Kommission ein, welche 
aus dem Erzbisehof Ditraar von Salzburg,'-') Bischof Eurghart von 
Passau ^) und Graf Ottokar') bestehen soll. 

In Eid genommen wurden wegen des Zolles in der Grafschaft 
des Aribo: der Zentgraf Walte, der Zentgraf Duriiig und weitere 
dreiundzwanzig, dann der Zentgraf Eigil und weitere fünfzehn, zu- 
sammen einundvierzig Personen. 



a qui in 
s Bobilcs 



Isti et ceteri omn 
hÜB tribus comitatib 
fuerunt, postperactnm iiiramentiim 
interrogati ab Arbone marchione 
in presentia Theotmari archie- 
piseopi et Purchardi presulis Pata- 
viensis ecclesie, residente cum eis 
Otachario comite. in ipso placito 
in loco qni dicitur Raffoltestetuu 
retulerunt loca tbelonio et modum 
theolonii, qualiter temporibus Hlu- 
dovici etKarlomanni ceterorumque 
regum iustissine exolvebatur. 



Diese 41 und die übrigen 
die in diesen drei Grafschaften 
angesehene Männer waren, wurden 
nach abgelegtem Eide vom Mark- 
frrafcn Aribrj in Gegenwart der 
drei königlichen Kommissare in 
der Veraamralung zu Raffel- 
stätten an der Donau nördlich von 
St. Florian befragt, und berichteten 
über die Zollstätten und über die 
näheren Umstände der Zollein- 
hebung, wie sie zur Zeit Ludwigs 
des Deutschen und Karlmanns und 
anderer Könige in darehaus ge- 
rechtfertigter Weise in Übung 
waren. 

Es folgen nun die Einzelbe Stimmungen, welche den eigentHch 
wichtigen Teil der Raffelstatter Zollordnung ausmachen. Zur größeren 
Übersichtlichkeit hat Merkel neun Abschnitte angenommen, dabei 
aber doch einzelne Bestimmungen, die ganz gewiß au.seinander zu 
halten waren, nicht genügend unterschieden, wie auch sonst die 
spätere Kritik manche textliche Verbesserung vorgenommen hat. 
et litem, üot&freduin marchianeui at iudices illiua provincie in proscnlism □astram 

') ciuateQOa cum iudicibua Orientatium qnibue hoc notum fierct, invealig'Uret 
ad iura tbelonica, modumque thelonii explorarot. 

■) 874— 9Ü7 (fallt in der Ungarnachlaclit), Game, 8er. Epiacoporum 307. 

ä) 903—915, Gama, a. a. O. 301. 

*) DUmniler, Oalfr. K. II, 528, weist auf einen gloictzeiligen Griifon des- 
Helben Namena hin, in deaaen Orafacbaft GüD und Looben lagen (Biihmer-Mühl- 
baclier 1964); aein Sohn hieC Arpo, wie äei Markgraf an der Donau, der hier 



23 



Die zwölf Unterabteilungen, die icfc vorueLme, werden im folgenden 
leicht gerechtfertigt werden; ich fasse jedoch diese zwölf Paragraphe 
' in vier größere Abschnitte zusammen, je nachdem es sich um den 
Handel innerhalb des Trauugaues (I) oder zwischen Linz und Mautern 
(II) oder Östlich von Mautern (III) oder endlich ins Mährergebiet 
(IV) handelt. 

I. 



1. Naves vero que ab occi- 
1 dentatibus partibus. postquam 
I «greBse sint silvam Patavicam et 
I ad ßosdorf vel ubicumque aedere 
r voluerint et mercatum habere: 
l donent pro thelonio semidragmam 
I id est Bcoti unum, ') Si inferius 
I ire voluerint adLintzam: de una 
I navi reddant 3 semimodios id est 
i scafilos de sale. De mancipiis 
I vero et ceteris aliis rebus ibi nichil 
l«oIvant,sedpo3tealicentiamBedendi|-^g^j;gj^ ^1^^^ j^j^j^^, 

et mercandi habeant usque ad | ^^^^ ^^^ ^^^^^ ^^ ,^^^^^ ^^^ 
I eilvam Boemicam ubieunque vo-, ^a^del zu treiben bis hinab zum 



§ 1. Die vom Westen her 
kommenden Schiffe geben, sobald 
sie den Pasaauer Wald hinter sich 
haben, zu Rosdorf oder sonstwo 
anlegen und Handel treiben wollen 
- — geben zu Zoll l'/3 Pfennig. 
II. 

§ 2. Wollen sie weiter hinab- 
fahren, so zahlen sie zu Linz^) 
von je einem Schiffe drei Scheffel 
Salz, von Sklaven und anderen 



I luerint. 

2. Si aliquis de Bawaris sal 
I snum ad propriam domura suam 
F transmittere voluerit: gaberna- 
I tore navia hoc adprobante cum 



böhmischen Walde, d. i. bis zur 
Wachau bei Melk. 

g 3. Fuhrt ein Bayer Salz 
nur für seinen Hausbedarf und 
bezeugt solches der Fuhrmann 
mit seinem Eide, dann zahlen sie 



') V^l. Kura. Öaterreicba Handel in fllle 
-) So ist olTeabar abzateilen und nicbt w 
Taxto. Woitz, a. a. O. und nach ihm Dümmlo 
u nach Merkel: .Wollen die Schiffe weitei 



eu Zeiten 6, Anm.**) 
a bei Merkel in nebeneteliendem 
■(Ostfr. K. II. 529) undRiezIer 
hinab niLch Linz fahren, su gibt 




jedes n. b. w.; folgerichtig, aber Irrtilnilicli bezeichnen auch Waitz und DU 
Boadorf und Linz nis >ge8etzliclie Marktpliltze', riclitiger Büdinger und Riezler 
als »Zailatätteni, was wieder dem legittimum mercatum in § 4 (3) nicht ganz 
entspricht. Ea liegt abür beidea vor: legittimum mercatum zu Linz igt Tür die 
Weiterfahrt auch Zollatätte. Auch Kammel, der aber schon rem Eingangszol! 
■piicht, meint: >bei Kosdorf '.) Drachme, bis (?) Linz 3 Scheffel Salz' statt »von 
ib« u. B. w. Ähnlich verhält ea sich mit der Interpunktion in g 6 (5) vor 
laeh »ad L'nilam«:. Weiter unten wird diese meine Interpunktion hogrüDdet 



24 



iuramento nichil solvant. sed secu- 
riter transeant. 

3. Si autem liber homo ali- 
quis ipsum legittimum mercatum 
transierit nichil ibi solvens vel lo- 
quens et inde probatus fuerit, tol- 
latur ab eo et navis et substantia. 
Si autem servus alicuius hoc per- 
petraverit: constringatur ibidem, 
donec dominus eius veniens dam- 
pnum persolvat, et postea ei exire 
liceat. 

4. Si autem Bawari vel Sclavi 
istius patrie ipsam regionem in- 
traverint ad emenda victualia cum 
maneipiis vel cavallis vel bobus 
vel ceteris suppellectibus ^) suis: 
ubicumque voluerint in ipsa re- 
gione sine theloneo emant que 
necessaria sunt. Si autem locum 
mercati ipsius transire voluerint, 
per mediam plateam transeant sine 
uUa constrictione, et in aliis locis 
ipsius regionis emant sine theloneo 
que potuerint. Si eis in ipso mer- 
eato magis complaceat mercari, 
donent prescriptum theloneum et 
emant quecunque voluerint et 
quanto melius potuerint. 

5. Carre autem salinarie que 
per stratam legittimam Anesim 
fluvium transeunt ad Urulam^) 



nichts, sondern gehen frei durch. 

§ 4. Strafe für Schmuggel und 
Umgehung des Anmeldegebotes 
beim legittimum mercatum durch 
Freie oder Unfreie, nämlich: Ver- 
lust von Schiff und Ware für den 
Freien, Verhaftung der Sklaven 
bis zum persönlichen Erscheinen 
des Herrn und Vergütung. 



§ 5. Bayern und Slaven aus 
Bayern, die um Lebensmittel ein- 
zukaufen, den Zollbereich mit 
ihren Knechten, Pferden, Zug- 
tieren oder sonstigen Beförderungs- 
mittel ') betreten, mögen wo immer 
zollfrei einkaufen was sie brauchen. 
Passieren sie einen Marktplatz, 
ohne zu kaufen, so mögen sie ihn 
auf der Mitte der Straße gehend 
unbehelligt durchschreiten und 
anderwärts innerhalb des Zoll- 
gebietes zollfrei einkaufen, was 
sie vermögen. Wollen sie lieber 
auf selbigen Platz ihre Geschäfte 
besorgen, so mögen sie den vor- 
geschriebenen Zoll zahlen, und 
nach Gutdünken einkaufen. 

§ 6. Salzwagen, welche die 
Enns auf der gesetzlichen Straße 
tiberschreiten, leisten an der Url,^) 



^) Eämmel versteht, a. a. O. 290, Anm. 1, unter suppelex »Hausgeräte, 
offenbar als Tauscbartikel (S. 288), worin ich ihm nicht beistimmen kann, da es 
sich hier nur um Einkauf von Lebensmitteln handelt, die doch irgendwie fort- 
geschafft werden mußten. 

2) Hier liegt derselbe Fall irriger Interpunktion in Merkels Text vor, wie 
oben im § 2 (3), denn die Enns kann man nicht an der Url überschreiten, weil 



StSmunum scafil plenum exsol- 
Ivant et nichil ampUus exsolvere 
F eogantur. Seil ibi') navea que de 
Trungowe sunt niKil reddant, sed 
sine censu transeant. Hoc de Ba- 
waris obervanduia est. 

16. Sclavi vero qui de Eu- 
^s-) ve! de Boemania mercandi 
eansa eseunt, ubicanque iuxta 
tipam Danubii vel ubicunque in 
Botularüs vel Reodariis 'J loca 



I 



bloß einen vollen Scheffel und 
haben weiter nichts zu zahlen. 

§7. Die Schiffe aber, die 
aus dem Traunj^au kommen, 
zahlen hier(d.h. an der En nah rücke) 
nichts, sondern gehen ohne Zins 
durch. Das ist von den Bayern 
zu beobachten. 

§ 8. Slaven aber, die aus 
Ragiland^) oder Böhmen des 
Handels wegen kommen und ir- 
gend wo am Donaaufer oder im 
Binnenlande bei den Anwohnern 
Url vielmehr ein ZufluQ der Ipa ist, allerdings van der Enne elivas entlegen; 
■flatier hat man auch an liio Erla gedaciit. Doch wird damit der Widarsprucii 
nicht behoben, denn der Erlerbach milndet wieder in die Donau. 

') Ibi kann sich wieder nicht auf die Url beziBben, sondern auf den Funkt, 

atrata iegittima, von der in § 6 (5) die Rede ist, die Enna überschreitet ; 

' nicht QUI Übergangsstelle fiir Salz, welcbcB auf der Achse nach Österreich 

kam, sondern auch UmschlagplaCz für Salz, welches die Enna herab bia hierher ?.a 

Wassei gebracht und dann verladen und per Achse weilcrbefürdert wurde. 

■) Schon Büdinger a, a. O. S. 157, Änni, 1, hat unter Hinweis auf dieContin. 
s Mon. Germ. Script. I, BS4 f. die Bugi auf Kußland belogen ; so denkt auch 
a. a. O. S. 72, was ich ihm aber nicht unbedingt nachdrucken müchte, 
flbwoh! Dilmmler Ostfr. ß. II. 530, Anni. 33. indem er aeiao in S. ü. M. HD 
luiiun. 1, aufgestellte Vermutung zurücknimmt, dafUr noch einige GrQnde beibringt. 
Ctleichzeitig polemisiert er hier gowiD mit liecht gegen das van Bildlnger a. a. 0. in 
führenden Text eingeBchmuggelte >Rogiertand an der Ostsee. Allein Dümmter 
durfte dann dach mit seiner älteren VermntuDg Recht behalten; denn es ist Tat- 
sache, daü die Kugier einmal im Korden der Donau, wie man glaubte Östlich von 
Krems gewohnt haben und dafür, daß sich ihr Name erhalten hat, spricht vielleicht 
der altbübmieche Name fUr NiedeiQsterreich Rakousi, der sich in Ragz, Raabs, KeU 
erhalten hat, aber freili'b auf die Ragatae des Ftolomäus zurllckgefGhrt sind. Vgl. 
jetit die erech^ipfende Zusammenslellang von D. R. Müller in den Blilttern des 
nes fnr Landeskunde von NiederiSsterreich XXV, 321 If. Und warum sollte 
neben den Bühmen, und zwar vor ihnen nur gerade die RuEsen genannt 
Mhen? Auch BQhmen ist ein alter Name, der von den Vorgängern der Tschechen 
lierrilhrt, warum sollte man nicht von dem Lande der Rugier sprechen, wenn es 
'Üich, was übrigens nicht eo ganz feststeht, von Milhrem bewohnt oder besetzt 
mel a. a. 0. 288, Änm. 3, schließt sich Waiti, Dümraler und 
[JEtiezler an. Wollen wir dieses ethnographische Wirr^al aaf sich beruhen lassen. 
') Die Rotularier beziehe ich unbedenklich auf die Anwohner der Rodel, oinoa 
Unken ZuSusses der Donau in Obecüetereich. — Reode erscheint als pas>-auiBcho Bc- 
';ritzung schon zum Jahre 823 sowohl in der verunechteten, wie in der falschen Fassung 



m 



26 



mercandi optinuerint: de sagma 
unam, de cera duas massiolas 
quarum uterque scoti unum valeat, 
de onere unius hominis massiola 
una eiusdem precii; si vero man- 
cipia vel cavallos vendere vo- 
luerit: de una ancilla tremisam 
1, de cavallo masculino similiter, 
de servo saigam 1, similis de 
equa. 

Bawarivero vel Sclavi istius 
patrie ibi ementes vel vendentes 
nichil solvere cogantur. 



7. Item de navibus salinariis 
postquam sil vam [Nortwalt] ^) tran- 
sierint, in nuUo loco licentiam habe- 
ant emendi vel vendendi vel se- 
dendi, antequam ad Eparaespurch 
perveniant. Ibi de unaquaque navi 
legittima, id est quam tres homines 
navigant, exsolvant de sale scafil 
3. nichilque amplius ex eis exiga- 
tur, sed pergant ad Mutarun*-^) 
vel ubicunque tunc temporis sali- 



der Rodel und den Riedmärkern 
Märkte betreten: die zahlen von 
Honig ein, von Wachs zwei Mäß- 
chen, deren jedes l'/j Pfennig 
wert sein soll, von einer Mannes- 
last zahlen sie ein Mäßchen im 
gleichen Werte. Wollen sie jedoch 
Knechte oder Pferde verkaufen, 
so zahlen sie von einer Magd ein 
Drittel Schilling, ebenso von 
einem Hengst, von einem Knecht 
3 Pfennige, desgleichen von einer 
Stute. 

§ 9. Bayern aber und Slaven 
aus Bayern, die in diesem Gebiet, 
d. h. in den Gegenden am linken 
Donauufer Handel treiben, zahlen 

nichts. 

III. 

§ lO.Die von denSalzschiflfen, 
welche bei der Durchfahrt durch 
den böhmischen Wald^) nicht 
früher landen und Handel treiben 
dürfen, bevor sie Eparesburg er- 
reicht haben, zahlen hier von jedem 
vollwertigen SchifiFe, dessen Be- 
mannung aus drei Leuten besteht, 
drei Scheflfel Salz, und soll weiter 
nichts von ihnen erhoben werden. 
Sondern sie mösren nun nach 



mögen 



von Böhmer-Mühlbacher 778 zwischen Nardinum, d. i. Naam. und Asbach an 
der Donau, liegt mithin im heutigen Oberösterreich; es ist Ried n. von Mauthausen. 
An die Redarier, jenen Wendenstamm, mit dem Frieden zu halten Otto I. den 
Sachsenfürsten verboten hatte (Widukind, III, 70, Mon. Germ. Script. III, 465, 
Z. 7, darf man freilich auch wieder nicht denken. 

^) Der Passauer Kodex, der unsere Quelle ist, zeigt hier eine Lücke, die 
nach einer kritischen Anmerkung der Leges-Ausgabe etwa acht Buchstaben fassen 
konnte: es ist demnach Boömicam oder Nortwalt zu ergänzen (vgl. Eämmel, 
a. a. O. 208 f. Anm. 4) gewiß nicht Patavicam. 

*) Merkel hat Mutarim vgl. Urkundenbuch von Niederösterreich I, 4. 



fSänüm mercatum fuerit con- 1 jiauteni fahren, oder wo sonst 
stitutum; et ibi similiter persol- Salzmarkt ist und hier wieder 
vant id est 3 scafil de sale, nichil- Maut zahlen, wieder drei Scheffel 
que plus; et postea liberam ac ' galz vom Schiff und nicht mehr, 
securam lieentiam vendendi et I Dann haben sie vüllig freies 
eraendi habeant sine ullo banno 1 Handelsrecht, ohne durch den 
comitis vel constrictione alicuiua j Grafenbann oder sonst irgend 
persona i)sedquantocunquemeliori'jemanden beirrt zu werden; nur 



Geschäftsintereflse 
sich leiten lassen. 

]V. 

§ 11. Wollen sie in Mahren 
Handel treiben, so mögen sie 
nach dem jeweiligen Marktatande 
einen Schilling vom Schiff zahlen 
und frei ausgehen, bei der Rück- 
kehr ist nichts zu entrichten. 

§ 12. Woher endlieh immer 
Kanfleute von Beruf*) d. b. Juden 
oder andere Handeltreibende aus 
oder aus anderen Ländern 
loUen sie für Sklaven und 



precio venditor et emptor inter ; . 
, Be dare volnerit res suas, liberam , 
[ in Omnibus habeat lieentiam. I 

8. Si autem voluerint ad mer- 
catum Marahorum, icxta eaiima- 
tionem mercationia tunc temporis 
exsolvat solidum unum de navi et 
licenter transeat, revertendo antem 
nichil cogatur exsolvere.^) 

9. Legittimi''') mercatores, id 
est indei et ceteri mercatores nnde- 
cunque venerint de ista patria 

■ Tel de alliis patriis, iustnm the- : Baye 
loneam solvant tarn de mancipiis fcomi 
I quam de aliis rebus sicut semper | andere Handelsartikel denselben 
I in prioribas temporibus regnm j Zoll zahlen, der seit jeher unter 
r "'it- : den früheren Königen eingehoben 

I worden ist. 
bei Mautern lageu die BeeitzuugeD jenes königlichen Schenken 
Heimo, äer 8SS eine Art Immunität gegenüber dem Grafen Aribo erhalten bntte 
(Böhmer-Mühlbacher 1761), Wie die Folge lehrt, richtet eich diese Beslimmuni: 

I gegen ubrigkeitÜch feet^GBetKtc Morktpreiee oder Znachläge. 
-) Wegen des hier entfallenden tlegittlmam' siebe die nächste Anmerkung. 
^) In den alteren Drucken und auch noch hei Merkel steht diesüs Xiegittinii 
als legittimura am Ende des vorhergehenden Salzes, wo es gar keinen Sinn gibt, 
; 



Vgl. Waiti, V. G. IV tJO, 
gegen Uüdingers Auffassung 
•der gemeine Kaufmi 
handelt sich diesmal in der Tal 



, 1, oder "(2. Auflage) 72 f. An 
a. 0. 157 glücklich argumentie 
<. Ich halte meine Übersetzung a 
a Kaufleute von Beruf gegenüber 



. h. Handeltreibenden, Konsumenten und Produzenten. ' 
l die Rede war. Vgl, übrigens Böhmer-Mühlbaclie r a. i 
lufmanno' die Kede ist. 



ifrecht, denn es 
enen Händlern, 
n hisher allein 



28 

c) De »comitatu Arbonis« et de »hiis tribus comitatibus«. 

Gehen wir die Mitteilung und Bestimmungen des hier aus- 
zugsweise vorgelegten für die älteste Geschichte unseres Kronlandes 
so wichtigen Dokumentes der Reihe nach durch, so stoßen wir 
gleich nach den einleitenden Worten auf Nennungen, die für uns 
äußerst interessant sind: auf den Markgrafen Aribo, den wir schon 
kennen, auf Zeugen aus seinemKomitat, Zeugen unter denen drei 
vicarii, d. h. Zentgrafen in sichtlich führender Stellung hervorragen 
und auf die Erwähnung dreier Grafschaften, dreier Komitate, 
eben derjenigen, welche nach Merkels und anderer, auch Vancsas 
Meinung den angeblichen Komitaten des Otto von Freising und 
nach Vancsas besonderer Ansicht den drei Hundertschaften oder 
Gauen der nachmaligen (engeren?) Ostmark entsprechen. 

Um nun die Bedeutung der beiden diesmal im Titel zusammen- 
gestellten Bezeichnungen zu ermitteln und voll zu erfassen, 
wird es wohl das Beste sein, die nächstliegende Erklärung aus dem 
Wortlaute der Urkunde selbst zu schöpfen. Es heißt also dort ein- 
mal: »Isti sant qui iuraverunt pro theloneo in comitatu Arbo- 
nis«, dann folgen die Namen jener 41 Zeugen, darunter von drei 
Schultheißen, und unmittelbar an diese Aufzählung schließen die Worte 
an: »Isti et ceteri omnes qui in hiis tribus comitatibus nobiles 
fuerunt«. Decken sich die beiden »isti« dem Sinne nach vollkommen, 
d. h. beziehen sie sich auf die zwischen beiden namentlich angeführten 
Zeugen, woran nicht zu zweifeln ist, so können unter den »ceteri 
omnes« u. s. w. nur noch andere ungenannte Zeugen aus dem Amts- 
bereiche des Markgrafen Aribo zu verstehen sein, und zwar so- 
wohl aus dessen Komitate, als aus zwei weiteren Komitaten, zusammen 
also »in tribus comitatibus« seßhafte Leute. Und doch sollen wir 
es in diesen »tribus comitatibus« wieder nur mit dem »comitatu 
Arbonis« zu tun haben? und etwa in den drei Vikaren mit den 
Verwaltern dieser drei Grafschaften, mit einer Art Untergrafen? 

Dagegen zunächst nur eine Frage: 

Wenn die drei Zentgrafen aus der Grafschaft Aribos als 
vicarii bezeichnet werden und die im weiteren Verlaufe genannten 
drei Komitate nur Hundertschaften, nur Untergaue sein sollen, 
mithin Bezirke, deren ständige Gerichtsbeamte die Schultheiße waren, 
warum gebraucht die Raffelstätter Zollordnung dafür nicht den 
Ausdruck vicaria, ein Wort, das wenigstens in Westfrancien, in 



Frankreieh also das ganze IX. Jahrhundert hindurch für Handert- 
Bchaft, neben Centena und Parrochia f,'ebrfiucbitr war. ') Oder sollten 
die Karolinger nur den viearius, nicht auch die vicaria mit herüber- 
gebracht und in Bayern eingeführt haben, wobei es übrigens ganz 
und gar nicht auf den von •vicarius' erat abgeleiteten, nicht 
offiziellen Kamen für die Hundertschaft.-) sondern auf diese selbst 
als Unterabteilung der Grafschaft ankommt. Denn man wird ein- 
wenden, tatsächlich sei in bayrischen Urkunden von der vicaria ebenso 
wenig zu merken, wie von der centena, ^) pagus sei der gebräuchliche 
Ausdruck auch für den Untergau. Gut'. Dann umsomehr, dann müßte die 
Zoliurkunde von 905 nicht von trihus comitatifaus, sondern von tribus 
pagis sprechen, wenn sie die drei Untergane der Grafschaft Aribos 
bezeichnen wollte. Mit einer bloßen Annahme ungenauer Ausdrucks- 
weise schlüpft man da nicht durch. Wenn statt pagus uneigentlich 
comitatos gesagt worden wßre. warum nicht auch statt viearius ent- 
sprechend com es? Verwechslung war nicht zu fürchten, da jaAribo 
Markgraf, raarchio. genannt wird. 

Allein, man wird sich auch gar nicht mit solchen Krücken 
weiterhelfen wollen, man wird vielmehr, neuerdings unter Hinweis 
auf S oh ms Ausführungen zur "Hundertsehaftseinteilungä^) die aus 
der frühzeitigen Auflösung der fränkischen Grafschaften sieh ergebende 
■Erhebung der Hundertschaften zu Grafschaften °) geltend machen. 

Was ist nun aber damit gemeint? Um eine bloße Tttular- 
erhebung, um die Verleihung des Titels von Grafschaften an die 
alten Hundertschaften handelt es sich ja nicht. Oder wären diese 
neuen Grafschaften noch fortgesetzt von Zentenaren. etwa auch mit 
»Titel und Charakter* von Grafen verwaltet worden? Mit nichten. 
Die sogenannte Auflösung, richtiger vielleicht: Aufteilung der 
Grafschaften und Gaue, eine Folge der Anwendung privat rechtlicher 
Grundsätze anf das längst erblieh gewordene Staatslehen oder Amt, 



') Sohm, FräßHacho Heiclis- und Gerichtsverfassung, 1^6 1. 

') A. a. O., der Ausdruck kommt aivar niclil in Reichsgesetaeii, wohl aber 
in allen Arten von Urkunden, auch Künigsdiplompn vor. 

=) Hiazler, a. a. 0., 1, 126 und 841 f. Wie aus einer Anmerkung bei 
Böhm, a, a. O. 8. 273, erhellt, gadachto dieser hervorragende Rechts historiker 
die Einführung der fränkischen Hundertschaft auch für Bayern im II. Bande 
aeiner •Altdentächen ßeicha- und Gerichts Verfassung« nachzuweisen. 

•) A a. O. 181—212. 

'■) Vgl. 2ü4f,, 208. 



30 

hatte zur weiteren Folge, daß etwa Grafensöhne jetzt nur mehr 
Hundertschaften des alten väterlichen Amtsgebietes erwerben konnten; 
diese nannten sie nun ihre Grafschaften — wie sie anderwärts 
Begüterung, die sie nur als ihren Besitz, nicht ohne weiteres als 
ihr Amtsgebiet ansprechen durften, gleichwohl ihre Grafschaft 
nannten. Solche Grafen mit vermindertem Gebiet teilten jene zu 
Grafschaften erhobenen Hundertschaften sofort wieder in neue, 
entsprechend kleinere Hundertschaften, ein Kapitel, das man bei 
Sohm nicht tiberschlagen darf. ^) Genau dasselbe wird vielleicht 
anderwärts, wie etwa in Schwaben 2) dann der Fall gewesen sein, 
wenn es einzelnen Zentenaren gelang, sich in den Grafenstand 
emporzuschwingen, wodurch ihre Hundertschaft zur Grafschaft 
wurde; sie werden dieselbe sofort wieder in kleine Hundertschaften 
geteilt haben. In jedem Fall also macht der Justiziar der alten 
Hundertschaft, die nun zur Grafschaft wurde, diese Standeserhöhung 
mit, er wurde selbst Graf, oder richtiger war selbst Graf geworden; 
der Satz läßt sich auch umkehren. Der Graf ist's, der die Hundert- 
schaft zur Grafschaft macht. 

Und diese aus einer hochgehenden Ausgestaltung, oder viel- 
leicht aus einer weitgehenden Zersetzung, jedenfalls aber aus einer 
mehrhundertjährigen Entwicklung der öflFentlichen Verhältnisse 
erklärbaren Zustände der fränkischen Grafschaft will man auf die 
Ostmark und auf die Angaben der Raffelstätter Zollordnung an- 
wenden, auf eine Zeit, in der die fränkische Grafschaftsverfassung 
im Ostlande kaum auf ein Jahrhundert zurückblicken und schon 
wieder ein nahes Ende vor sich sehen mochte? Nimmermehr. Als 
die fränkischen Hundertschaften zu Grafschaften wurden, da war 
eben die alte Grafschaft nicht mehr vorhanden, sie war ja auf- 
geteilt. Wie aber steht es in der Ostmark? 

Hier hat jedenfalls die Hundertschaftseinteilung ebenso zu 
Recht bestanden, wie im übrigen Frankenreiche; die Zollordnung 
nennt nur drei Vikare. Zufälligerweise vielleicht nur drei, und das 
scheint Veranlassung geworden zu sein, daß man die später er- 



^) A. a. O. 203. 

^) Über diese Verhältnisse hatte ich kürzlich ein sehr lehrreiches Gespräch 
mit meinem jüngsten Amtsgenossen, Herrn Dr. Schwab, der aas dem Stadium 
St. Gallener Urkunden zu ganz neuen Gesichtspunkten in der Frage der Graf- 
schaftsv erfassung in Schwaben gekommen ist, die er uns jedenfalls in nicht allzu 
ferner Zeit bekanntgeben wird. 



31 



f Wäfanten drei Grafscliaften ala WirknugekreiBe jener Zentenare 
I nahm. Wie uns aber wohl bekannt ist, unterstanden dem Mark- 
I grafen nicht bloß Zentcnare, vielleicht die Schultheiläen seiner 
engeren Grafschaft, sondern anch Grenzgrafen; auf diese müssen 
I die tres comitatus bezogen werden. 

Es ist übrigens schwer, bei Beantwortung solcher Fragen der 
Versuchung zu widerstehen und nicht schon jetzt die spätere Ent- 
wicklung in den Kreis der Erörterung zu ziehen, um zu zeigen, 
I daß es nux unter dem Gesichtspunkte dieser spateren Entwicklung 
geschehen konnte, wenn man die Markgrafach aft als aus drei 
i Grafschaften bestehend erachtete — und weiters zu zeigen, daß 
I vielmehr die spätere Markgrafschaft nur die konservierte fränkische 
I Grafschaft ist, die durch besondere Einrichtungen vor dem Zerfall 
in neue Grafschaften gesichert war. Der Markgraf »dingt eben zu 
eigenen hulden«, sein Zentenar oder Vikar war markgraf lieber 
Beamter, der nicht aus königlicher Banuleihe grafliehe Rechte ab- 
leiten konnte. Doch das alles führt zu weit, es muß jener Ver- 
suchung widerstanden und die Darlegung dieser Verhältnisse der 
nächsten Untersuchung vorbehalten werden. Hier müssen wir uns 
auf den neuerlichen Hinweis beschränken, daß die ostmärkische 
p Grafschaft keine bayrische, sondern eine frünkische Einrichtung 
[ war, die uns berechtigt, frankische Verhältnisse zur Verglcichung 
I heranzuziehen, und diese Verhaltnisse zeigen uns an der Spitze der 
i Grafschaft den Grafen, an der Spitze der Hundertschaft den Zentenar. 
Ob unter d^n comitatu Arbonis die ganze von Aribo geleitete 
I Mark zu verstehen sei, oder nur ein Teil derselben, das könnte 
, zweifelhaft sein und da beide Möglichkeiten zugegeben werden dürfen, 
I muß die Entscheidung genauerer Untersuchung vorbehalten bleiben. 
I Aber niemand zweifelt, daß mit dem comitatu Arbonis ein Amts- 
bezirk des Markgrafen Aribo gemeint sei, und mit jenem Valto 
IS, Durinc vicarius . . . und Eigil vicarius drei Schultheißen, 
I die ihn in der Amtsführung unterstützten. Es bleibe wieder dahin- 
[i gestellt, ob ihre Wirkungskreise dem comitatu Arbonis genau {-nt- 
t.aprachen, oder ob diese Zentgrafen zu verschiedenen jenen Komitat Ari- 
Lbos d. h. die Mark ausmachenden Grenzgrafschaften gehörten. Warum 
Laber sollen denn mit einemmale unter dem in weiteren Verlaufe 
■ erwähnten hiis tribna comitatibus die drei Ämtagebiete dieser drei 
- Schultheißen verstanden sein, die Hundertschaften, in welchen der 
I Zentenar oder Vikar unausgesetzt, der Graf aber in jeder immer 



32 

höchstens dreimal im Jahre, nach späterem Recht ^) aber immer 
nur von 18 zu 18 Wochen das Richteramt ausübte? War etwa sein 
Amtsgebiet unter drei verschiedene Grafen geteilt, deren jeder seine 
Hundertschaft eine Grafschaft nannte. Wissen wir ja nicht einmal, 
ob die Brüder Wilhelm und Engilschalk das väterliche Amtsgebiet 
geteilt haben; Dümnder freilich nimmt das an. 2) Auch hatte die 
Ostmark recht üble Streitigkeiten und Bundesgenossenschaften 
der Grenzgrafen mit den Mährern gesehen; eben unser Markgraf 
Aribo ist ein Beispiel dafür. Aber zu ständigen Aufteilungen der 
Grafschaften unter Grafensöhnen hatten es die fränkisch- deutschen 
Könige selbst in der Zeit, als die Karolinger schon nicht mehr 
ihrer Aufgabe ganz gewachsen waren, niemals kommen lassen. Eben 
wieder unser Markgraf Aribo kann dies bezeugen, der unter den 
Ansprüchen der Söhne Wilhelms und Engilschalks so schwer zu 
leiden hatte und der ohne Zweifel nur deshalb an deren Stelle 
gesetzt wurde, damit im Osten nicht auch das geschehe, was man 
im Westen alle Tage sehen konnte. Und vollends aus den letzten Tagen 
der karolingischen Mark haben wir keine Kunde, daß Aribos 
Komitat unter mehreren Grafen geteilt gewesen sei, wobei man 
Btidingers Vermutung, Graf Günter habe im »Grunzwitigau« ge- 
waltet, noch nicht einmal mit Entschiedenheit zurückzuweisen braucht. 
Denn nach der Raffelstätter Zollordnung hat es wirklich den An- 
schein, als habe Markgraf Aribo nur in einem von den drei 
Komitaten als Richter, oder sagen wir als königlicher Zivilgouver- 
neur gewaltet, von denen dort die Rede ist, ja als habe er, 
vielleicht vom Oberbefehl abgesehen, so wenig dort in den beiden 
anderen Grafschaften seiner Mark zu schaflfen gehabt, daß sich nicht 
einmal Zeugen und Vikare aus demselben in RafiFelstätten eingefunden 
haben, wiewohl man diese merkwürdige Erscheinung auch noch anders 
wird erklären können. 

Man könnte nämlich in teilweiser Anknüpfung an einen be- 
reits geäußerten Gedanken den Vikaren der Zollordnung von Raffel- 

^) Es ist nicht überflüssig, auch hier auf den schon von S o h m a. a. O. 
434 f. betonten späteren Ursprung dieser Echteding-Zwischenzeiten aufmerksam 
zu machen. 

^) S. Ö. M., 40. Es dürfte diese Annahme auf ein Mißverständnis zurück- 
zuführen sein, das bei Lesung der Urkunde von 893 allerdings unterlaufen kann ; dort 
heißt es . . . quicquid Wilhelmus et Engilschalcus germani fratres comites vide- 
licet quondam strenui terminales vel coheredes... eorum . . , habuerunt.- 
Urkundenbuch d. L. ob d. Enns II, 39. 



'statten eine Art Vertretung ihrer Grafschaft imputieren, voraus- 
gesetzt, (laß jeder von den dreien einer anderen Grafschaft angehörte. 
Wir haben es ja nicht mit einer Gericbtssitzung zu tun, sondern 

I mit einer Versammlung behufs Untersuchung und Feststellung ge- 
riäser in de Mark geltenden Gebrauche. Es konnten mithin ganz 

Pwohl nicht nur Zeugen, sondern auch Zentenare aus verschiedenen 
Grafschaften anwesend sein. Doch die ausdrückliche Bemerkung, 
wonach die Genannten Zeugen >de comitatu Arbonis« seien, 
scheint dem zu wideräprechen, wenn man in diesem Komitate die 
besondere Grafschaft Ariboa erblicken will. Doch auch eine weiter- 

■ 'gehende Möglichkeit liegt vor, die drei Vikare mit den später ge- 
jinten drei Grafschaften in Verbindung zu bringen. 

Dann hätte etwa ein Vorgang stattgefunden, auf den allenfalls 

I auch die Zusammensetzung der späteren Ostmark zorUckgefUhrt 

Jwerden könnte, und zwar mit mehr Recht, als auf die > Auflösung 
■ Gauverfassung'. Es wären nämlich der »comitatus Arbonis« 
. »hiia tribüs comitatibus« in der Weise zusammengezogen worden, 
i hier nicht mehr Grafen walteten, sondern Vikare mit Stellver- 
laretung des Markgrafen im Gericht betraut sein würden. Das wäre genau 
1 Gegenteil von der »Auflösung«, welche Hundertschaften zu 

■Grafschaften machte, man könnte dann vielmehr behaupten, es 
eäen Grafschaften zum Range von Hundertschaften herabgesunken. 
!)ie Bezeichnung »Vikar« würde man nicht haben ändern müssen, 
da sie ja einfach Stellvertreter bedeutet und ja auch Grenzgrafen als 
Stellvertreter des Markgrafen gedacht werden können. Auffällig 
bliebe doch immer das Festhalten der Bezeichnung »comitatus» 
— in hiis tribus comitatibus — für Gebiete die nur mehr Vikaren 
unterstanden. 

So wäre es denn aus Anlaß jener oben geschilderten Kämpfe 
zwischen den verschiedenen Beamten der Ostmark schließlich zur 
Aufhebung der Grenzgrafen gekommen; die Hundertschaften hätten 
fllrderhin dem Markgrafen ohne Mittel unterstanden, entweder in 
der alten hergebrachten, uns aber unbekannten Anzahl, oder unter 
Zusammen Ziehung sämtlicher Hundertschaften einer Grafschaft zu 
einer einzigen Hundertschaft oder Vikarei, so daß nur noch drei 
Vikare unter dem Markgrafen standen. Daß man dann dessen Amts- 
bezirk, die Mark, schlechthin als Komitat bezeichnete, würde wob! 
nicht befremden ; mehr befremden aber müßte — das werde neuer- 
dings betont — die fortdauernde Bezeichnung der nun von Vikaren 



m 



34 

verwalteten Grenzgrafschaften als Komitate. Denn dann ist nicht 
zu zweifeln, daß wir es »in hiis tribus comitatibus« mit dem »comi- 
tatu Arbonis« zu tun haben. 

Dieses unabweisliche Bedenken läßt immer noch Raum für die 
Vermutung offen, wir hätten in dem comitatu Arbonis doch nur eben 
einen de hiis tribus comitatibus vor uns, und gestattet unter allen 
Umständen die Behauptung, daß wir in den drei G-rafschaften 
die vormals, d. i. wohl gleich bei, oder bald nach der Gründung 
der karolingischen Ostmark unter einem militärischen Kommando 
vereinigte Grafschaften zu erblicken haben. 

Welche sollten nun aber diese Grafschaften gewesen sein? 

Befragen wir darüber den weiteren Inhalt der Zollordnung; 
denn wir haben ihren Text nicht bloß aufgenommen, um Seiten zu 
füllen. Durch die Zollstätten, die sie namhaft macht, erscheint tat- 
sächlich das ganze Bereich zwischen dem Passauer Walde und dem 
Wiener Walde in drei Teile zerlegt. Vielleicht ist auf diese Abteilung 
der Mark das Wort von den hiis tribus comitatibus anwendbar? 
Nur eine davon, in drei Vikarien oder Hundertschaften geteilt, wäre 
der comitatus Arbonis gewesen. 

d) Drei Zollstätten, drei Grafschaften. 

Wenn im späteren Mittelalter »Zollstätten vielfach mit den 
Grafschaften verbunden« ^) erscheinen und sich mit Bezug auf sie, 
sowie auf Münzeh und Märkte die Ansicht bilden konnte, dieselben 
gehörten ebenso wie ein gewisser Reichslehenbesitz zu der notwendigen 
Ausstattung jedes Grafenamtes, 2) so ist dies in Einrichtungen be- 
gründet, die bis auf die Zeit zurückgehen, welche das Grafenamt 
zu einer weitverbreiteten mittelalterlichen Institution gemacht haben, 
auf die Zeit der Merovinger und noch mehr der Karolinger. War 
es Sache des Grafen, innerhalb seines Amtsbezirkes Regale für den 
König einzutreiben, so hatte er auch des Strom- und Straßenzolles 
zu warten. Grafschaftsweise wurde derselbe für den Königsschatz 
eingehoben. Schon in den frühesten Zeiten aber unterschied man 
Eingangs- oder Transitzölle und Marktzölle. Beide Arten von Zoll sind 
in der Raffelstätter Urkunde vertreten, und es ist vielleicht nicht 
immer leicht, zu entscheiden, ob wir es mit der einen oder der 
anderen Art zu tun haben. Werden wir aber in der Folge nach- 

1) Schröder, Lehrbach der deutschen Rechtsgeschichte, 1894, S. 513. 

2) A. a. O. 78. 



35 



I weisen können, daß ein Salzschiff, daa die ganze Strecke vom 
I JPassauor bis zum Wiener Walde passierte, dreimal Eingangszoll 
lau zahlen hatte, so werden wir die drei Grafscliaften vor uns haben, 
I von denen die Einleitung zur Zollordnung spricht und die vielleicht 
['noch den Gewährsmännern Ottos von Freising vorschwebten. 

Es war also Eingangszoll zuzahlen onmittelbarnachDurchschiffung 
des Passauer Waldes, mithin beim Eintritt in den Traungau, bei 
Rasdorf,') oder wo sonst das Schiff hielt, um Handel zu treiben. Da- 
durch wird eine Mehrheit von Handelsorten oder Marktplätzen an 
I der Donau im Bereiche des Traunganes angedeutet. Wahrscheinlich 
nußtc. wer sich nicht schon über seine ZoUeistung zu Rasdorf 
[ ausweisen konnte, Zoll an dem von ihm gewählten Marktorte zahlen; 
[ dieser Zoll belauft sieh, ohne Rücksicht auf die Ware, auf 1'/^ Pfennig 
I für das Schiff. Damit ist das Gebaren, welches bayrischen Sehifien 
I gegenüber, die nur nach den ja doch zu Bayern gehörigen Traungau 
kommen, gehandhabt wird, erledigt. Weit mehr Aufmerksamkeit 

■ erfordert der Zollsatz für die eigentliche Mark, hier wird einmal 
' genau zwischen Salz und anderer Ware unterschieden; es wird 

unterschieden zwischen Ein- und Verkauf und wird unterschieden 

■ hinsichtlich der Provenienz des Kaufgutes, Ich habe mir daher 
erlaubt, den ersten Paragraphen der Merkelsclien Edition in zwei 
Paragraphe zu zerlegen und so weiter zu zählen, wie ich mir 

I auch weiter erlaubt habe, die ganze Zollurkunde, soweit sie eben 
I die Zollsätze betrifft, in kleinere Abschnitte zu zerlegen. 

Zollstätte für den Eintritt in das Land unter der Enns ist 
Linz. Wer mit Waitz, Dümniler und Kümmel Linz, das allerdinge 
noch im Traungau liegt, nur als entlegensten Marktplatz dieses Gaues 
, in Betracht kommen lößt,^) der wird weder den bedeutend erhöhten 
Zollsatz für SalzBchiffe noch auch die weitere Erlaubnis erklären 
können, nach dieser Leistung bis zum Nordwald oder Böhmischen 

I) Nach (BühraBr-)MüIilbaebBr 1961a »etwa an d^r Sielle das heutigea 
I ABchachi. 

') Ganz deutlich faOt dagegen Büdinger v. a. h. S. 166 Linz als ZalUtätte 
, wenn er sagt: »von Pasaau bis Mautem beitandan für den WaBBemoll auf der 
Donau allein drei Zollalätten (in EaBttoif Linz Eparoaburg bei Mauterii) auüerdem 
1 Binnenlando eine vierte an der Lrl (emem Zuflüsse der Ipa) Aacb Mätl- 
licher gibt klar und in nicbt mißzu\ erstellender ^ eise den tataäLhlichcn Verhält- 
ssen AuBdruck, wenn er kurz sagt Zulletitten 1 asdurf Liaz Epareaburg- 
MauterD«. 



:-Mu; 



"'8 Nr !3Gln 



Wald, d. L. bis zur Waehau Handel treiben zu dürfen. Übrigenß 
wurde ja auch an einer anderen Stelle, jetzt aber erst nach dem 
Eintritte ins untere Land Zoll gezahlt, nämlich an der Url ein 
Schefiel Salz von jedem Wagen; nur Traungauer Salz hatte freie 
Einfuhr.') 

Es mag freilich auffallen, daß für sonstige Ware, die zu 
Schiff aus Bayern kam. zu Linz nicht nochmals Zoll gezahlt werden 
braucht, -J doch dies gilt ja auch für den Handel jenseits von Linz 
am linken Donauufer ^J und gilt in weiterer Folge auch für den 
darch die dritte ZoUstQtte Eparesburg bezeichneten dritten Abschnitt 
der Mark,^) zeigt uns mithin die Mark, abgesehen vom Salzver- 
kehre, auch in wirtschaftlicher Hinsicht als einheitliches Gebiet 

Jedenfalls ist Linz nicht schlechtweg tranngauischer Markt- 
ort mit erhöhtem Marktzoll. Ich sage das nicht wegen der Höhe 
des Linzer Zolles für Salz: drei Scheffel; ebensoviel zahlte man 
Marktzoll unterhalb Eparesburg zu Mautern, oder wo sonst 
Salzmarkt gehalten wurde, außer dem gleich hohen Eingangszoll bei 
jenem Eparesburg, das noch zu Ende des X, Jahrhunderts bestanden 
hat, Aber unter den Traungauer Markten würde Linz mit seinem 
hohen Marktzoil allerdings eine Ausnahme gemacht haben. Frei- 
lieh liegt Linz, wie schon oben bemerkt wurde, ziemlich weit ober- 
halb der EnnamUndung; man scheint dies auch empfunden zn 
haben und dem Mangel einer ZolIstUtte, durch Gründung von 
Mauthausen, d. L. durch Erbauung eines Mauthauses, naher bei der 
Ennsmündung gelegen, abgeholfen zu haben, aber zu Beginn des 
X. Jahrhunderts. 100 Jahre nach der Gründung der karolingischen 
Ostmark, lagen eben die VerhJlltnisse nicht anders und erst weiter 
unten, hei Ips etwa, den Salzzoll einzuheben mag man begreifliche 
Bedenken gehabt haben. Doch es ist nicht unsere Sache, darauf 
weiter einzugehen, wohl aber soll auf eine weitere Möglichkeit, die 
eigenartige Lage der Zollstatt Linz zu erklären, vorlilufig hingewiesen 
werden. 

Für den Zoll beim Eintritt in die zweite Grafschaft gab es, 
wie wir wissen, noch eine andere Zollstätte, an der ürl.^) Diese 
Zollstätte dürfte ebensoweit östlich von der Enna zu suchen sein, 

') S§ 5 (S) ond (7). 

') § 1 (2)- 

") § 6 (9). 

*) 8 7 (10). 



37 



als Linz westlich von der EnnsmUnduag. Wie nun, wenn diese 
verschiedene Lage sich aus der iins;]eichen Verteilnng der zweiten 
Grafschaft an beiden Donauufern erklflrt, wie wenn die westliche 
I Eratreckung derselben im Norden des Stromes wirklich bis Linz 
r oder noch weiter ging, im Süden nur bis etwa Wallsee oder Streng- 
\ berg? Wir kommen auf diese Erwägung im Schlußartikel zurück. 
Im den unmittelbar folgenden Erörterungen sehen wir vorläufig da- 
|von ab. 

Während nun Salzschiffe nach Leistung des Linzer Zolles und 
I solche mit anderer Ware nach Leistung des Zolles zu Rasdorf 
|. auch unterhalb Linz, also in Ips und Pechlarn, landen und handeln 
konnten, war dies unterhalb Melk wShrend der Fahrt durch die 
Wachau nicht mehr gestattet. Man näherte sich einer dritten Zoll- 
statte, die, wenn Landungen im Bereiche der silva Nortwalt erlaubt 
I gewesen wären, leicht durch Schmuggel umgangen werden konnte. 
PDieser dritten ZoUstittte ist der dritte Abschnittt oder der § 7 (10) 
I der Zollordnung gewidmet, wir werden uns mit ihm noch ein- 
l gehender heschiiftigen. In den zwei letzten Paragraphen, welche den 
rTierten Abschnitt bilden, ist vom Handel mit Salz und anderen 
I Waren bei den Mährern die Rede. Das berührt uns weiter nicht. 
So war in gewissem Sinne das Gebiet der Ostmark Bayern 
lond dem Reiche gegenüber durch den Eingangszoll bei Rasdorf 
■ gekennzeichnet. Wer nicht Salz führte, konnte nach Zahlung jenes 
■■einen und halben Pfennigs auch jenseits der Enns, ja selbst, wenn 
l.ffir nicht zu den Mflhrern ging, unterhalb der Wachau Handel 
treiben. Salzachiffe aber mußten, wenn sie zwischen Linz und Melk 
verkaufen wollten, drei Scheffel, wenn sie zwischen der Wachau 
und dem Wiener Walde ihre Ware absetzen wollten, weitere sechs 
Scheffel von ihrer Fracht und falls sie zu den Mflhrern gingen, 
noch einen Schilling opfern. Daraus ergibt sich eine gewisse Ein- 
teilung der Mark, die sich aber nicht ganz mit unseren Überlieferten 
Vorstellungen deckt. Zwar dem StrorastUcke zwischen Rasdorf und 
Linz, beziehungsweise dem Passauer Walde und der EnnsmUndung 
entspricht der Traungau, aber dem Stücke zwischen der Enns und 
Mautern entspricht nur ein Teil der Markgrafschaft, die wir ge- 
wöhnlich bis zum Wiener Walde reichen lassen, so daß es also für 
, die engere Markgrafachaft zwei Zollstätten gegeben hätte, jene bei 
Jjiaz für das obere Land, etwa was man heute auch Waldviertel 
nennt, und jene bei Eparesburg für den unteren Teil der Mark- 




38 

grafschaft. Und weDn wir eben der Meinung gewesen sind, diese 
Zollstätten hätten einzelnen Grafschaften entsprochen, so ist schon 
mit diesem Hinweis auf die herkömmliche Meinung ein bedeutendes 
Hindernis gegeben. Denn zwar hinsichtlich des Traungaues ist kein 
Zweifel zu hegen, daß er eine Grafschaft vorstellen konnte, auch 
zu Zeiten selbständige Grafschaft war, so vielleicht schon 814y 
820 und 827,*) und sogar noch nach der unglücklichen Ungarn- 
schlacht oder richtiger während der ungarischen Zeit des Lande? 
unter der Enns, im Jahre 930, in welchem ein Edelmann namens 
Degenhart, einen Besitz, den ihm früher ein Edelmann namens» 
Madehelm überlassen hatte, nämlich »in Trungouue hobas V ad 
Vilisam iuxta Pahamannum in comitatu Megenhardi^)« dem Erz- 
bischofe Adalbert von Salzburg zueignet. 

Für den Traungau mithin mag der Rang einer Grafschaft 
oder Zugehörigkeit zu einer solchen nicht bestritten werden, allein 
für die nächstöstliche Grafschaft hält man das ganze Gebiet von der 
Enns bis zum Wiener Walde. Dagegen vorläufig nur ein W^ort, 
Auch das Land von der Enns bis zum Austritte der Donau au» 
der Wachau und ihrem Eintritte ins TuUner Becken, bis zur Traisen 
etwa, könnte ganz gut eine Grafschaft vorstellen, hat auch im XIL 
und XIII. Jahrhundert tatsächlich die große Peilsteinische Grafschaft 
in sich aufgenommen und noch immer einen Überschuß von Land- 
gerichten an der Enns amRamingbach und an der oberen Ips erzielt.^) 

Mit solchen Erwägungen aber ist einerseits die karolingische 
Grafschaft zwischen Enns und Wachau noch nicht gegeben und 
anderseits die dritte Grafschaft, für die etwa das Gebiet von der 
Wachau bis zum Wiener Walde übrig bliebe, auch nicht einmal aus 
dem Stadium der Fraglichkeit herausgehoben. Und es hilft wenig, 
wenn wir dieses Bereich außer Betracht setzen, die dritte Graf- 
schaft schon jenseits des Wiener Waldes in »Pannonien« suchen und 
den Einwand zu großer Entlegenheit der zagehörigen Zollstätte Epares- 
burg durch den Hinweis entkräften wollten, daß ja auch Linz, die 
Zollstätte für das Land zwischen Enns und Wachau, ziemlich weit 

1) Siehe oben S. 13 f. und 19. 

2) luvav. Anh. 142, Strnadt, Peuerbach, im 22, Bande der Beiträge zur 
Landeskunde von Österreich ob der Enns (27. Bericht des Museum Francisco- 
Carolinum) S. 58. 

3) Die Landgerichte Burg-Enns, Steier und Hollenburg-Göstlin^, deren 
letztes aus dem Landgericht Steier hervorgegangen ist, daher die Leistungen an 
den dortigen Pfleger. Archiv XXV, 69, § 14. 



' oberhalb der Ennsmündung liege. Letztes ist allerdings richtig, und 
wenn die Zollordnung von RaÖelstätten nicht ausdrücklich die Er- 
mächtigung zur weiteren Talfahrt für Salzschiffe an die Leistung 
bei Liuz knüpfen wUrde, und ausdrücklich gesagt würde, daß sich 
diese Erlaubnis bis zum Böhmischen Wald, d. h. bis zum oberen 
Eingang; in die Wacbau erstrecke, mau könnte jene flüelitige Über- 
^^^ Setzung hinnehmen, die wir nben zurückgewiesen haben, und Liuz 
^^Hanr für einen mit besonders hohem Marktzoll für Salz ausgestatteten 
^^K Marktort des Traungaues gelten lassen. Aber, obgleich nun das 
oberhalb der Ennsrntlndung gelegene Linz als ZoUatätte für den 
Eingangszoll in das Land unter der Enns feststeht, so kann doch 
nicht Eparesburg als Zollstatte für den Transit nach dem Lande 
östlich vom Wiener Walde gedacht werden. Nicht etwa, weil die 
EDtfemnng von der Waebau bis zum Wiener W^alde zweimal so 
groß ist als die von Linz bis zur Ennsmündung; die Analogie 
verbietet sich aus einem ganz anderen Grunde. Denn man konnte 
ja allenfalls auf Grund einer Urkunde Ludwigs des Deutschen von 
^^B 859, 'j Pannonien bis zur Tulln reichen lassen, wodurch der große 
^^H'Abstand von Eparesburg — das so nahe bei Mautern lag, daß es im 
^^^X. Jahrhundert mit diesem zusammengeworfen werden konnte — 
zwischen Mautern also und dem mons Cetio um ein Drittel ver- 
kürzt würde. Gewiß könnte man jetzt schon im Hinblicke auf Linz 
auch Eparesburg für die Zollstiltte nach Pannonien hinein erklären, 

Isber, wir müssen wiederholen, die Analogie mit Linz ist aus anderen 
Xäründen nicht statthaft. Ja, würde TuUn als der nächste Marktplatz 
ftr den Salzhandel bezeichnet werden, dann stünde die Sache anders, 
man könnte sich mit jener Zusammenhaltung zufrieden geben. 
Allein, was ja eigentlich Wunder nehmen muß, schon in Mautern 
wieder, in dem so nahe gelegenen Mautern, mußten, wenn dort eben 
Salzmarkt war, die Salzschiffe wiederum drei Scheffel von ihrer Ware 
Zoll entrichten. Es müßte mithin schon Mautern nach Pannonien 
hinüber gehören, oder, wenn man will, Pannonien müßte noch über 
die Tulln ja selbst über die Traisen hinüber ins ostmärkisohe 
Gebiet gereicht haben, hiltte demnach weitaus die größere Hälfte des 
heutigen Niederösterreicb südlich der Donau umfaßt. 

Das wird nun aber unseren Landeshistorikern denn doch zu 

Iarg sein. Pannonien soll bis zur Wacbau gereicht haben? Unmöglich. 
I^nd ich selbst erschrecke vor meiner Kühnheit, ich trete den 



')! 



r 1397. 



40 



Rückzug an und bin zu Unterhandlungen geneigt. Nicht Pannonien, 
sage ich trotz der Urkunde von 859. nicht Pannonien, nur eine 
ganz östlich am Wiener Walde geJegene Grafschaft ist jene dritte 
Grafschaft der Raffelstätter Zollordnung, und Eparesburg ist ilre 
Zollstätte. Man gesteht mir auch das nicht zu. Mautern, so ruft 
einer der Vorkämpfer im Streit, Mautern und selbstveratilndlich 
auch Eparesburg, liegen in der karolingi sehen Periode im soge- 
nannte Grunzwitigau, d. h. an dessen Ostgrenze. nSchst der Traisen, 
an deren rechtem Ufer schon wieder der Gau Traismafeld beginnt. 
Und da diese beiden, wenn sie auch nur -Untergaue' »Unter- 
abteilungen oder Gerichtsbezirke der Markgrafschaft gewesen sind 
und nur in diesem Sinne Gaue hießen')»... denn doch höcbst- 
wahrscheinlich die Grundlage bilden, auf welche >die drei alten 
Marktatatten des Landes Niederiisterreich zurückgehen, wobei man 
östlich vom Traismafeldgan sich recht gut (?!) noch einen dritten 
Gan denken' könne, so ist weiter klar, daß der Grunzwitigau noch 
tiefer ins Waldviertel hineingereicht haben müsse, wenn nicht gar 
bis hinauf zur Enns. 

Budinger, welcher der nunmehr doch gelungenen Lokahsierung 
des Grunzwitigau am nächsten gekommen ist, -) verlegt noch Heimberg 
bei Külb dahin^) und weiterhin auch das Bereich zwischen Enns 
und Erlaff.») 

Es wären leicht auch solche Angriffe abzuwehren, immer 
wieder unter Hinweis auf Linz. Wie dieses, obwohl Zollstätte für 
das Land unter der Enns, oberhalb der EnnsraUndung liegt, so 
könnte auch Eparesburg und Mautern dazu für ein meinetwegen 
an der Traisen beginnendes nencs Komitat oder einen solchen 
Untergau Geltung gehabt haben. Ich verschmflhe dies, eben weil 
Mautern nicht mehr Zollstätte, sondern schon Marktplatz in der 
neuen Grafschaft sein müßte, greife aber dafür die Frage um den 
Grunzwitigau auf. Diese Frage ist nämlich eben durch Vancaas 
UnterauchuDgen um ein Erhebliches der Lösung näher gebracht 
worden, was bei aller Gegnerschaft gegen die dabei zutagetretende 
Auffassung der tres comitatus ausdrücklich anerkannt werden muß. 
Auch Vancsa ist in weiterem Anschluß an eine Kritik der Aua- 



') VancB«, a. a. O, 641. 
') A. &. O. 171, Anm. 4. 
^ A. a, 0. Anm. 3. 
') A. a. O. S. 220. 



IMM 



41 



führungen Guppeobergers') zu wertvollen Ergebnissen {gekommen. 
Und zw;ir sind ea haupta Hehl ich zwei Momente, durch die Vancsa 
unsere Erkenntnis gefördert hat. Einmal hat er die Kremsmlinaterer 
Stift ungsurkun de von 777,"^) soweit sie vom Grunzwiti spricht, als 
interpoliert ausge wiesen, wodurch die größte Schwierigkeit, den 
Gronzwitigau nach Niederösterreich zu verlegen, gefallen ist. Dann 
aber ist ea ihm gelungen, die bereits von Kleinmayer ■') und Keiblinger *) 
vorgenommene Identifizierung von Grunzita mit Grltnda bei Wölhling 
zu bestätigen, vor allem aber die schon von Büdinger mit großem 
Glück versuchte Lokalisierung der Ortsangaben in der Urkunde von 
828*) noch weiter zu führen, zu berichtigen und derart zu ver- 
. vollkommnen. dass nur noch wenig zu bestimmen übrig bleibt, was 
kaucb wohl nie sich wird bestimmen lassen, und daß die Lage der 
■ Schenkung von 828 nunmehr nicht zweifelhaft sein kann. Allein 
an einer Frage, nämlich an der Frage nach der Bedeutung des 
Namens Grunzwiti rührt Vancsa fast gar nicht, und gerade die soll 
uns zunächst beschfiftigen. 

e) Der Name Grunzwiti. 

Nicht nur uns macht dieser Gau- oder Ortsname einen be- 
k'fremdlichen Eindruck und verursacht die Erklärung des Namens 
l-Grunzwiti in seinen verschiedenen Erscheinungsformen Kopfzer- 
' brechen, nein, auch jene Schreiber, die dieses Wort in Kopial- 
hüchern eintrugen oder etwa in einer echten Urkunde unterschoben, 
wußten nicht, was damit anzufangen. So hat die Urkunde von 777, 
ebeu die. welche Vancsa der österreichischen Erklärung aus dem 
Wege geräumt hat, ^) in der Schreibung des Pasaauer Kodex 
Grunzinwrteu, was allerdings leicht in Grunzinwiten zu ändern ist, 
schon im Hinblick auf den Codex Fridericianua der Grvnzwitim 
hat.') Der passauische Schreiber leitet also, wie das auch ältere 
Germanisten allgemein getan haben, den Ortsnamen von einem 

ii) Lambert Onppenberger, der Pagna Orunzviti (Gmniwin), im L Jabrei- 
tiericht des biBchüfUchen Privat- GymnasiumB am Collegiom Patrinum 



n 

I 



|.:&hr 1898. 

') Urkundenbach dee Landes ober der Eons II, 4. 

') Juvavia 345. 

*) Geachichte von Melk I, 71, Anrn, I. 

1) Böhmer-MUhlbacliBr 850 (824), 

«) A. a, O. 537. 

') Hagn, Urkundenbnch von Kramsmünater, S. 5, Anm. i 



i 



42 

Personennamen ab: Granzo aus Grumizo, wie Grinzo in Grinzing 
— das auch schon einmal für Grunzwiti hatte herhalten müssen — 
aus Grimizo. ^) Und man wird dieser Namenserklärung jedenfalls 
den Vorzug größerer Schmackhaftigkeit oder doch geringerer Ge- 
schmacklosigkeit zugestehen müssen, gegenüber der jüngsten, welche 
etwas »grunzen« gehört hat 2) und falls auch sie Grunzwiti mit 
GrUnz oder Grunds bei Oberwölbling in Zusammenhang bringen 
will, — wogegen nicht viel einzuwenden ist — im buchstäblichen 
Sinne die Deutung sehr naheliegend hätte; denn keine Viertel- 
stunde weit den Bach aufwärts finden wir bei Grunz das Dorf 
Schweinern — d. i. zu den Schweinezüchtern. 

Man legt sich eben die Dinge zurecht wie man kann; so ist 
es auch vorzeiten mit Grunzwiti geschehen. In Salzburg, so 
scheint es wenigstens, machte man Gruncita daraus. Vancsa meint, 
man habe dabei an ein nahe bei Salzburg gelegenes Dorf gedacht, 
wohl an jenes Grünzing, das Hauthaler in der Ausgabe der Salz- 
burger Traditionsbücher für Grincita gesetzt hat;^) und ich weiß 
nicht, ob er nicht auch gut getan hätte, wenigstens hinsichtlich der 
Schenkung von 989 bei dieser Auflassung zu beharren. Doch könnte 
auch die ofiene der englischen ähnlichen Aussprache das w zur 
völligen Verflüchtigung geführt haben, so daß sich Gruncita auch 
unmittelbar aus Grunzwita ergeben haben könnte. Nach alledem 
scheint Gruncita bis auf weiteres für die Namenserklärung eben- 
sowohl auszuscheiden wie das Grunawita der aus späterer Über- 
lieferung erhaltenen Herrieder Urkunde von 831,^) das mir aber 
wieder nicht ein bloßer Schreibfehler zu sein scheint, sondern ein 
Lesefehler oder gar ein mißglückter Versuch, sich Grunzwiti zurecht- 
zulegen. Dabei hat der Copist vielleicht an das als Ortsnamen nicht 
selten begegnende Kronawet, Kronabiten (juniperus) gedacht, dessen 
zweites Wort sich auch nach seiner Bedeutung genau mit dem wit 
in Grunzwiti deckt. Sogar die älteste echte Nennung in der Urkunde 
von 828 ^j beziehungsweise im Lonsdorfer Kodex, welche von einem 
pago Grunzwin (!) spricht, zeigt völliges Abhandenkommen des 

^) Büdinger, a. a. O. 170, Anm. 6 erklärte Grunzinwiti für die vollere Form. 

^) Blätter des Vereines für Landeskunde von Niederösterreich, 1900 
(XXXIV), S. 535, Anm. 1. 

3) Salzburger Urkundenbuch I, Traditionscodices 253, Anm. 3, doch vgl. 
die Berichtigung auf der Innenseite des rückwärtigen Umschlages von Heft III. 

*) Münchener Sitzungsberichte 1892, S, 121. 

s) Böhmer-Mühlbacher 850 (1. Auflage 824). 



43 



gau 

woi 
seit 
dor 
bin 
nac 



eratändnissea für die ursprlingliclie deutsche Wortform. In diesem 
sehreibt aber der Codex Fridricianus in KremsmUnster 
ranzwiti. ') 

Wohin der Krems mUnsterer Schreiber dachte, wenn er wieder- 
holt über das im übrigen ziemlich gut geschriebene Grunzwiti zur 
iamenaerklkrung GrvDzfurt, Grvnzwvrt in der Zwiachenzeile setzte, 
:rmag ich nicht zu ergründen.^) 

Man sieht, wie wenig sich die Schreiber bei Grunzwiti und 
seinen Nebenformen zu denken vermochten, Beweis genug, daß die 
fragliche Ortsbezeichnung im SIII. und XIV. Jahrhundert schon 
ganz außer Gebrauch gekommen sein muß, wie wir denn auch 
.Bobon aus dem XI.. ja vielleicht bereits aus dem X. Jahrhundert 
,r keinen Belej^ mehr dafür erlangen können. 

Übergehend zu einem flüchtigen Versuch, die Bedeutung des 
enartigen Ortsnamens festzustellen, müssen wir zunächst be- 
lerken, daß. solange wir an der Möglichkeit deutscher Erklärung 
rfestbalten, Grunds oder Grunz bei WüJbling zundchst sich doch 
wohl als einer jener Genitive von Personennamen darstellt, die nicht 
selten ohne weiters als Ortsnamen hingenommen werden, wobei 
dort »Hofi »sidelet und ähnliches zu ergänzen kommt. In Ver- 
bindung mit Heim finden wir es in den württ«mbergiachen Orts- 
namen Grundesbeim, Grunzheim. Schwieriger freilieh ist es, zu 
,aagen, welcher Personenname vorhegt. Wenn dem ahil, Hrund'') 
dea, inulier. der spilter begegnende Frauenname Grün entsprechen 
ilite,^) oder einem sonst nicht belegten rahd. oder ahd. Grünt, 
frunta, so könnte dessen Genitiv Grundes zu Grunds, Grunz ge- 
'orden sein. Aus eben diesem ursprünglichen Genitiv ließe sich 
unzwiti, d. i. Grundea-bolz oder -wald ableiten, wenn nur nicht 
für das IX. Jahrhundert das vollstJlndige Fehlen der ursprünglicheren 
Form Grmides-witi im höchsten Grade befremden müßte. Daneben 
könnte man aber auch Grunzwiti als Ergebnis einer Art Zusammen- 
iehung etwa aus Grund z' witi, d. b. etwa die Lichtung im Walde 
loffassen. Die Beschränkung im Gebrauch dieses Wortes »Grund«, 
ie Frommann in gewissen Gegenden will wahrgenommen haben, 



Hagn, a. a. O, S. 11, Aom. 6. 

Auch iiD Anliaag und zwar im Artikel de c 
:d Grhiztvtt goschtieben, 

') FärHtmaDn, Personennamen, lilOO, Sp. 9 
1) SchinBller-FromnianQ I, 1000. 




44 



wonach nur Seitentäler als Gründe bezeiclinet werden, trifft in 
unserem Falle nicht zu, indem gleich unterhalb der Einmündung 
der Traiaen in die Donau einige Donauinseln und Auen als Gründe 
bezeichnet werden, so die Haidengründe oberhalb Breuwitz und die 
Donauinsel »Großer Grund« bei Ponsee. Alleiu überdem bewässert 
ja die den Grünzwitigau bespülende Traieen ein Seitental, Dann 
wilre etwa das Traiaental inmitten jenes großen Waldgebietes ein 
für Kaufleute und Ansiedler besonders merkwürdiger Anziehungs- 
punkt und Gegenstand ihrer Aufmerksamkeit erschienen und nach 
ihm hätten sie das ganze nach Niederwerfung der Avaren deutscher 
Kolonisation zugewendete Gebiet genannt. 

So gewiß nun aber der Bayer in seiner Volkssprache Grund 
für Tal,') und »zu» für »in-^) liebt, so fraglich muß ander- 
seits die Verwendung einer solchen Zusammensetzung als einea 
Wortes erscheinen, die freilieh nicht lange vorgehalten hätte. 
Das würde nicht besser werden, wollte man statt Grund jenes zu 
Ortsnamensbildung im Fichtelgebirge sehr stark herangezogene 
noch nicht genügend aufgehellte »Grüen» einsetzen.''} Worte, auch 
Composita müssen, sollen sie auch nur halbwegs im Spraehverkehr 
haltbar sein, ein festeres organisches Gefüge darstellen, als es 
die Zusammenstellung dreier selbständiger Worte, nämlich zweier 
durch ein Partikel in Beziehung gebrachter Substantive ist.'') Und 
dabei müßte für die immerhin auf das IX. Jahrhundert zurück- 
gehende Überlieferung auch hier wieder der bei aller sonstigen Ver- 
schiedenheit doch regelmäßig wiederkehrende Ausfall des Vokals in 
der Partikel, also z' statt ze aus zu, im höchsten Maße auffallen; denn, 
niemals begegnet Grundzewiti, nur Grunzwiti. Mit einem Worte, 
höchstens als eine nachträglieb auf ein ähnliches Wort von anderer 

') ächmeller, a. n. 0. 1004. 

') StaK ze konnte ancb dos SItere sz io Betracht kommen. 

") A. a. O. 1002 f. 

') Erst äa.s Hinzutreten einea Vorbums, das hier aber fehlt, die Herstellung 
oinoB Satiea also, bewirkt LBbenafübigkeil, Vgl. Vergiß moinnichl, StelMichein, be- 
sonders die als Eigennamen beliebten Imperative, wie Schlag! od weit, KüBscnpfenni^, 
Thudichnm, Thunichtgut. Tbngut u. a. w. Auch jene FUlle, in denen daa aus 
Bindewort und Geschlecbtawort luaammengezogenB zemi, sem für m an den nach- 
folgenden mit einem Vokal beginnenden PerBonennamen dauernd abgibt, nnd «o 
Ortsnamen entetohen, wie Motten aus >zem Otten«, Merkenbrechts aus •zem Er- 
chenbcechts. gohilren nicht hieher. Vgl. BchmellBr-Prommann, I, 1549. DoQ 
mit 7. anlautende Ortsnamen aus ähnlichen Yerscbmeliungen mit ze oder az ent- 
standen sind, wird stark bezweifelt. 



45 



Bedentang übertragene, den neuen Anfliedlern in der Oetmark 

geläufige Gedankenverbindung könnte man jenes Grün z' witi 
gelten lassen. Doch welches soll dieses ursprüngliche Wort ge- 

■wesen sein? 
Um die B^rage za beantworten, können wir noch immer aua 
dem deutschen AuBsehen des Stammes Grnnzwita oder Gmnzwiti 
Anhaltspunkte sehüpfcn. Ea scheint sich um ein Waldgebiet oder 
eine Ansiedelung in oder nahe dem Grenzlande zu handeln. Tat- 

• sächlich beginnt dort, wo die in der Urkunde von 828 näher nm- 
grenzte Landschaft doch wohl gelegen sein muß, jenes große Wald- 
gebiet, das sich mit kurzen Unterbrechungen bis zur Enns hier 
fortsetzt. Zwischen Traiaen und Enns liegt jener Forst, jener breite 
Waldgürtel, den man im Westen den Ennswald nannte, und der noch 
im XIV. Jahrhunderte nur durch Einführung von Kartäusern ent- 
sprechend ausgerodet werden konnte. Im VIII. Jahrhunderte aber 
wird dieser Wald, der auch das Land nördlich der Donau be- 
deckte und ihm zur Bezeichnung des Waldviertels verhalf, als 
Grenzgebiet gegen die Avaren gedient haben. Man wird ihn viel- 
leicht geradezu als Grenzwald bezeichnet haben. Deutsche nun 
mieden absichtlich diese Grenzwfllder, wenn sie sich uro Grund und 
Boden für neue Besiedelung umsehen mußten; sie wollten nicht 
aussichtslose Arbeit in Feindesnahe verrichten, eine Arbeit, die ja 
^^_ nur dem Feinde. Vorschub leisten konnte. Wohl aber hatten sich 
^Hp Slaven, and zwar ziemlich zahlreich im Waldgebiete zwischen 
^^f Traisen und Enns angesiedelt, und Kämmel kann gerade für dieses 
Gebiet die meisten Belege für slavisehe Besiedelung aua Urkunden 
und Ortsnamen beistellen, unter anderen auch die recht bezeichnende 
Benennung des Gebietes südlich der Donau und östlich von der 

■ Elnna als Vinidomm marcha, Wendenmark. ') 
Nun waren auch in pago Grunzwiti, wie die Urkunde von 
828 berichtet, Slaven angesiedelt, und zwar werden diese, damit 
alle Verwechselung mit dem Begriff der Hörigkeit hintangehalten 
bleibe, freie Slaven genannt, wobei natürlich an Barschalke nicht 

iza denken ist. Sonach könnte Guppenberger, so sehr er mit seiner 
Lokalisierung irre geht und so sehr er die Zurückweisung Vancsas 
Tedient, mit seiner Deutung von Grunzwiti auf »Grenzwenden« der 
hmu 
L 



>) KSmmal 
tponan entaprecben 



Im NordeD der 



46 

Wahrheit ziemlich nahe kommen, wenn man es auch mit der Wort- 
erklärung sich gewiß nicht so bequem wird machen können, wie er 
getan hat. ^) 

Die Kaiser Ludwig und Lothar also schenken dem Kloster 
Kremsmünster ein Gut, das an den alten Passauer Besitz St. Polten^) 
angrenzte, und am Ostrande des großen Dunkelsteiner Waldes lag, 
der die ganze Hochfläche zwischen Donau, Fladnitz und Pielach 
bedeckt. Die Feststellung der Grenzen dieses Besitzes hat mancherlei 
Schwierigkeiten verursacht, obwohl man schon seit Fräst und 
Btidinger wußte, daß die Schenkung im Gebiete der Traisen liegen 
müsse. Um ein erhebliches ist die Frage durch Vancsas eingangs 
erwähnte Untersuchung der Lösung genähert yvorden, indem er 
auf den Flinsbach^) und den Sommerberg bei Mamau hingewiesen 
hat. Die hoho gapleichun ist wohl der Wagram des Traisentales.'*) 
Die Schenkung entspricht annähernd dem Territorium der späteren 
Herrschaft Viehofen. 

Dieser ganze Besitz also lag im Gau Grunzwiti. Was 
hindert uns nun ihn in das Bereich des Grenzwaldes zu verlegen, 
den Slaven besiedelt hatten und dem sie wohl auch den Namen 
gaben. Ob sie sich aber als Grenzer, etwa hronciti von asl. hroniza, 
serb. hronce, nsl. granica Grenze aus hron, Rand^) — auch Name des 
Flusses Gran — oder als Bergbewohner goronciti bezeichnete, werde ich 
nie entscheiden wollen, das mögen sachverständige Slavisten besorgen. 
Den Germanisten aber bleibt meines Erachtens nur das eine übrig. 



^) I. Jahresbericht des bischöflichen Privatgymnasiums zu Urfahr, 1898, 
S. 28. 

2) So jetzt auch A. Grund, Die Veränderungen der Topographie im Wiener 
Walde und Wiener Becken, 1901 (Geographische Abhandlungen von Prof. Doktor 
M. Penck in Wien, VIII, 1), S. 60; Yancsa trug noch Bedenken. 

') Woran übrigens schon v. Meiller gedacht, der noch ein zweites sehr 
wertvolles Zitat aus dem XI. Jahrhundert bringt, Jahrbuch für Landeskunde von 
NiederöBterreich I, 158. 

^) Ein »Gut«, wie Grund a. a. O. meint, ist es freilich nicht, nur eine 
Örtlichkeit und nach der sehr entsprechenden Erklärung von Müller und Grien- 
berg er bei Van CS a a. a. O. S. 539. Anm. 1 eine durch Erdabrutschung entstan- 
dene steile Stelle. 

'') Ein kürzlich in meinen Besitz übergegangenes »Vollständiges Wörterbuch 
der böhmisch-deutsch und lateinischen Sprache«, von Franz Johann Tomas aus 
dem Jahre 1791, belegt auf Seite 233 hranice zunächst mit Scheiterhaufen, dann 
erst mit Grenze, so daß vielleicht auch das gar aus dem Slavischen stammende 
Grenze zunächst den »Grenzverhau« bedeutet. 



47 



I 



das in salzburgi sehen Aufzeicbnungcn überlieferte Gruncita als die 
älteste, uraprUnglicbBte, von den Slaven übernommene Naraensform 
hinzunehmen und zu unteraucheu, ob das in den übrigen Formen vor 
i auftauchende w laut-physiologisch oder, wie ich meine, durch den 
Wunsch der Andentschung zu erklären ist. und. ferner zu unter- 
suchen, was es mit den Auslaut a einiger Formen auf sich hat. Wenn 
Vancsa mit seiner Vermutung wenigstens teilweise Recht haben 
BoUtCj daß »der Hof, beziehungsweise das Dorf . . . richtig (!) Grunz- 
wita, der Gau Grunzwiti geheißen« habe, wenn also der Gau nach 
.(den Grenzern oder Berglern genannt war: Grunciti, so scheint 
Gruncwita vielmehr, abgesehen von der Deutung auf wit, d. i. 
■Wald, ein verunglückter Versuch zu sein, das Stammwort auf 
[welches Grunciti Kuriickging, herzustellen. Man hätte Grunce sagen 
;«ollen, das vielleicht aus gorianee entstanden oder besser und 
■einfacher »hronce*. Grenze, ist. Und auf dieses Hrunce, Gruncß, 
■nicht auf ein Gruncita scheint mir auch unmittelbar jener Grunz 
bei Wölbling und Schweinern zurückzugehen, es bedeutet wohl 
schlechthin »an der Grenze. ') Das deutsche Volk hätte sich 
mithin auch in diesem Falle durch halbgelehrte Spielereien 
nicht irre machen lassen und das übernommene slavische Wort 
weiter entwickelt. So haben wir hier einen ähnliehen Fall, wie bei 
jenem Mochinle. das durch gelehrte deutsche Namensdeutung aus 
l-flem slavischen Mogilev entstanden, doch nicht ortsnamenbildende 
Kraft inne hatte. Der deutsche Ort, der an der Stelle von Mogilev 
jgelegen sein dürfte, ist aus dem deutschen Synonym »zu den 
•inanegen Leharem hervorgegangen:-) Mallebern. Als eine beson- 
ders gut gelungene Eindeutschung kann man nun Grunzwiti 
[iS;ewiß nicht bezeichnen; ein weit besseres Ergebnis liegt uns in 
'dem Namen des Dunkclateiner Waldes vor. der gewiß ebensowohl 
-auf ein slavisches Wort zurückgeht, wie das Dunkelstein im Püt- 
tener Gebiete.^) 



') Der Grftnsbaoh, ein Zufluß der TraiBon hei Orünau, üer einer Orla- 
pmeinde von zerstreuten Httuaern den Namen gibt, geht viBÜeicht auf dieselbe 
ledantung zurück: Grenzbach. 

=) Kichard Müller in Blätter riea Vereines für Landeakuiide von Nieder- 
►■"jJitBtreioIi. XXXIV, ISO ff. teilweise in starker Polemik gegon meine AuBfilhrungau 
kk. a. O. XXXIII, 453 ff., aaf die ich hei geeignetem Anlauäa zurückkomme. 

■) S. Müller in Blätter des Vereines für Landeskunde von Niederöätor reich, 
b890, S. 207. 



48 



f) Grnnzwitigau Erd Traismafeldgau identisch. 

Ist sonaeli der pagus Gruncwiti in Befolgung altfränkischer 
Sitte nach den Bewohnern, ') nach den slavischen Hronciti benannt, 
nach den Grenzern, die ihn bewohnten, und beschrönken sich alle 
urktindUchen Nennungen nach dem bisherigeu Stande der Forschung 
eigentlich nur auf einen kleinen Raum, auf den schmalen Land- 
streifen zwischen dem Dnnkelsteiner Walde und der Traisen, so 
könnte die Frage aufgeworfen werden, was man sich unter dem 
allerdings nur zweimal auftauchenden pagus Grunzwiti dachte. Ganz 
sieher nicht den ganzen Landstrich zwischen Enna und Traisen. 
So gewiß uns besonders im Westen dieses Berglandes die Bezeich- 
nung marcha begegnet, '■') welche Tudichum'') und nach ihraSohm*) 
mit der Zent, also mit dem fränkischen Untergau gleichstellt, so 
gewiß mangelt es an Beurkundungen, welche den Bereich zwischen 
Pielach und Enns betreffen, an der Bezeichnung pagus für Land- 
schaft (franziisisch pays), Gau, also auch an der Benennung Grunz- 
witigau, und es ist, ganz abgesehen davon, daß Besitz in einem 
Landstrich nichts für amtliche Macht daselbst beweist, ein ganz 
willkörlichea Vorgehen, wenn Budinger den Grafen Günther wegen 
seines Besitzes zwiacben Enns und Erlaf zum Grafen im Grunz- 
witigau stempelt.''') 

Der »Grnnzwitigau» ist mithin kein großer Gau; aber was 
ist er denn, wenn er doch vorhanden ist? Augenscheinlich nur 
die nächste Umgebung eines Anwesens, in dem der neue deutsche 
Amtmann mit seinem stets unter Waffen stehenden Gefolge seinen 
Sitz aufgeschlagen hatte. Im Bereiche dieses Amtssitzes ließen sich 
die deutschen Bistümer Grundstücke schenken; hier siedelten sie 
ihre Holdscbaft an, während die dentsehe Besiedelung des weiteren 
Umkreises doch wohl von demjenigen Teile der erobernden Heerea- 
maoht besorgt worden sein dürfte, von jener Jungmannschaft, die 
gleich im Lande verblieb. '') Es wfire darnach wohl möglich, daß 

:) Böhm, a. a. O. S. 12. 

-) DagodeoB narclia, 863, TI, 16, BSbnier-Mtlhlbacher 1409, die Be- 
eitzaag Wolveswanc grenzt an ilie marcha Saudi Stephan!, 903, Urkundenbuch 
ob der Enna U, 49. Kümmel bezieht dies auf PaeBSU a. a. O. 245, Anm. 1. 

') Gau- nnd Markverlaesung, 127 ff. 

*) A. ft. 0. 2oa. 

=) Österreichische Geschichte, 8. 220. 

") Etwa auf den Besitzungen der Grafen oder den künigUchea Fiakalgittern ; 
doch gab es echon damals weit vorgedrung'ene Freisiedler, Grund, a, a. 0, 5. 60f. 



49 



Beiieser Gau Grunzwiti dem fränkischen pagus entsprochen habe, 
»anrobei ich einstweilen noch gar nicht fragen will, ob »ein Gau im 
»ireiteren oder einer im engeren Sinne- gemeint ist. Zweifeihaft 
HcSnnte mir eines scheinen. 

B Wir begegnen nSmÜch zum Jahre 868 ganz plötzlich, aber 

rjB nur einmaliger Nennung, einem Gau Traiamafeld in der 

Grafschaft Wilhelms, offenbar nach der Traisen genannt, in dem 

Drousinindorf liegt, wie man meint, Trasdorf südlich von Zwenten- 

dorf an der Donau. Man hat nun aus dem Umstände, daß vor und 

pfiach 868 je einmal, 828 und 888, von einem Gau Grunzwiti die 

lede ist, das Nebeneinander zweier ostmärkischer Gaue gefolgert, 

■ovon der eine der Grunzwiti gau westlich, der andere, der Traisma- 

feldgau östlich der Traisen gelegen sei. Allein ebensowohl könnten 

Vtrir es mit nebeneinander bestehenden Namen fQr ein und denselben 

Jßau zu tun haben. Daß der ältere Name nach sechzig Jahren wieder 

la! amtlich auftaucht, nachdem schon der neue amtlieh in Ge- 

Bfirauch gekommen, würde nicht befremden müssen. 

Das ist vielleicht auf den einzigen Umstand zurückzuführen, 
3aß der KremsmUnsterer Besitz im Grunzwitigau nachmals in Hei- 
pnos Stände übergegangen ist, was allerdings erst zu beweisen wäre. 
War ja, wie schon gezeigt, das Wort wie der Begriff Gau in der Ost- 
mark neu, fast nirgends eingebürgert, nirgends heimisch. Warum sollte 
man nun nicht den älteren undeutschenGaunameu, Grunzwiti, der frei- 
lich Volksname war. den man aber seit einem Menschenalternicht mehr 
verstand, durch einen neuen ersetzen, und zwar durch den, welche die 
_ Besiedler des Traisentales ihrer Landschaft gaben: Traismafeld. Gewiß 
irden wir in der Sache klarer sehen, wenn die Gaubezeichnung 
1 der Periode der karolingi sehen Ostmark öfter als die dreimale 
■vorkäme, über die wir verfügen, und für einen weiteren Umkreis, 
als für den engen Bereich von GrUnz bis Trasdorf und von Flins- 
^pach bis zur Traisen; allein, was wir sehen, gestattet uns wohl die 
unahme alternierender Benennung für ein und dieselbe Laod- 
ichaft. Und selbst in dieser Ausdehnung ist dann der einzige Gau, 
i wir in der karolingi sehen Ostmark begegnen, noch immer ein 
kleiner Untergau, ein zweinamiger Gau, ein Gau mit einem halb- 
slaviseben und einem deutschen Namen, noch lange nicht so umfang- 
reich, wie sein Nachfolger in der Babenbergerzeit : das Landgericht 
Iftuf dem Tollnerfelde. Wie dieses noch gegen Ende des XIV, Jahr- 
hunderts auf das linke Ufer der Traisen, bis nach Karlstetten reicht, 
Jahrbnoli d, V. t. LmnieikBoät. i 



i 



50 

also gerade mitten in das Bereich der Kremsmtinsterer Schenkung 
von 8285 und sich späterhin sogar noch weiter über die Traisen 
hinüber erstreckt hat, so dürfte auch in karolingischer Zeit dieses 
Gewässer nicht Grenzfluß gewesen sein, da er ja doch vielmehr die 
segenspendende Lebensader eines fruchtbaren Tales inmitten fast 
noch undurchdringlicher Waldung war. Und so sehen wir denn 
auch ihren Namen, den Namen Traisma, in ältesten Aufzeichnungen, 
nicht bloß für Örtlichkeit gebraucht, die an ihrem linken Ufer 
lagen, wie etwa für das spätere St. Polten, sondern auch für An- 
siedelungen und Besitz am rechten Ufer, so für Traismauer und 
St. Andrä.») 

Zu dieser Annahme und zur Identifizierung von Grunzwiti 
und Traismafeld führen nun aber noch anderweitige Erwägungen 
sowohl von der einen wie von der anderen Seite. 

Wir haben gehört, wie die nicht gerade spärlichen Orts- 
nennungen aus dem Bereich zwischen Enns und Wachau in der 
Karolingerperiode niemals durch Beigabe des Gaunamens festgelegt 
werden, folglich auch nicht als im Grunzwitigau gelegen erscheinen, 
obwohl einige von ihnen dem oben umschriebenen Bereich recht 
nahe kommen. Das ist nach meiner Erklärung dieses Namens ganz 
begreiflich. Die Slaven der eigentlichen Slavinia, d. h. des Gebietes 
zwischen Enns und Pielach haben jedenfalls nur ihre am meisten 
östlich wohnenden Stammesgenossen, die den Avaren am nächsten 
gewohnt hatten, als Hronciti, als Grenzer, bezeichnet. Das waren 
eben die Slaven, die schon an der Traisen wohnten, vielleicht schon 
jenseits derselben im TuUnerfeld und wo sonst man hier in späterer 
Zeit Spuren slavischer Besiedelung findet. Demnach möchte die Be- 
nennung Grunzwiti vielmehr auf das Land zwischen Wachau und 
Wiener Wald passen, als für jenes zwischen Enns und Pielach und 
man wird bei weiteren Versuchen, die Nennungen mit Grunzwiti 
zu lokalisieren, mit dieser Möglichkeit rechnen müssen. So gleich 
bei den Schenkungen an Witagowo und Heimo und beim salz- 
burgischen Besitz an der Traisen. 

Es ist ja jedenfalls nicht reiner Zufall, daß von den beiden 
Urkunden des Jahres 888 jene für Witagowo ^j im II. Bande der 



*) Blätter des Vereines für Landeskunde von Niederösterreich XVII, 
S. 418. 

2) Böhmer-Mühlbacher 1716. C. F. 14. 



61 



I 



.Salzburger Kammerbücber') eingetrageD ist und die für Witagowos 
■Sobo Heimo sich als Original im Salzburger Bestände des k. und k. 
Haus-, Hof- und Staatsarchiv es befindet. Darauf hat schon Huber 
in einer Besprechung von Kämmels oft zitiertem Werke hingewiesen. 
Der Familien besitz war an Salzburg übergegangen , und so stammen 
sämtliche Urkunden auch aus diesem Archive.«^) Auch der Besitz 
in Grunzwitigau scheint vom Hause Witigowos an Salzburg gelangt 
zu sein, ob unmittelbar an das Erzstift, ob nicht vorher an eine 
andere salzburgische Stiftung, das bleibe dahingestellt. Jedenfalls 
meldet die große Bestätigungsurkunde Ludwigs des Deutsehen von 
861, November 20,^) noch nichts vom Besitz in Gruncita, der erst 
in der Fälschung von 890, November 20*) auftaucht, hier aber gleich 
.in einer Weise, welche für die Eratreckung des Namens Grunzita 
'■maßgebend ist. Doch ehe wir diesen Beweis antreten, wollen wir 
das VerhÄltnis der Fälschung zum eiuschlilgigen Salzburger 
Urkundenstande ins Auge fassen, soweit dies für das Verständnis 
unserer topographischen Frage erforderlieh ist. 

Wie schon Muhlbacher betont, ist die Fälschung von 890 auf 
i-der Urkunde von 861 aufgebaut; es ist dies dem Anscheine nach 
in der Weise geschehen, daß der sehr knappe topographische In- 
halt der ersten Urkunde beträchtlich erweitert worden ist, teils 
durch ausführlichere Behandlung der einzelnen Besitzstücke, teils 
durch ganz neue Einschübe. Auf dem nieder österreichischen Be- 
uche erscheinen gleich die erste Nennung Schafferfeld und dann 
unser Grunzita gegentlber der Urkunde von 861 als Einschübe. 

Gleichwohl wird man sich schwer entschließen können, die uns 
Jiier besonders beschäftigenden Worte der Urkunde von 890 rein nur 
tds den Niederschlag tatsächlicher Verhältnisse aufzufassen, wie man 
«ie etwa nach Zurückwerfung der Ungarn in den nur durch ein halbes 
Jahrhundert entbehrten Besitzungen an der Traisen wieder vor- 
gefunden oder neu geschaffen haben mag, und jedwede urkundliche 



') M. B. dea Stuataarcliiya Nr. 359, Fol. 33. 

•) Jtitteilungen des InstitnteB fUr ÖBterreicbiaciie 



■JU, 343. 



üeachicbtaforectiung 



3) Böbmar-Mühlbac 
') Ä. a. O.. 1801. Dio 



her, 1403. 
Urkunde ist a 



Luf Bitten des Enbiachofs Dietmar ad 
1, quB est conatrocta in honoro sancti 
I Petri et oancti Roiidberti oonfeBHoris Chrieli; gleich die eiste Schenkung, die den 
liürindnidkBBtella. ad predictum iDonaateriuin nancti Petri eanctiqui Kodberli, die 
J nächste Sancto Maiimiliano (im Pongau). Vgl. Jovavia a. a. O. Anhang, llü. 

4* 



52 

Notiz, auf die jene Stelle zurückgehen könnte, von vornherein ab- 
zulehnen. Schon die, wenn auch nur bescheidene Einschränkung 
des salzburgischen Besitzes in Grunzwitigau um die fünf Hüben des 
Dietrich muß denn doch auf eine irgendwie beurkundete königliche 
Entschließung zurückgehen. Gerade ihre Geringfügigkeit gegenüber 
dem zehnfach größeren Besitz Salzburgs legt solche Erwägungen nahe. 
Die Urkunde von 890 besagt nämlich folgendes: »Ad Grunzita 
quicquid superfuit hobis quinque quas fideli nostro dedimus Dietrico 
hoc sunt hobas L.« 

Es müßte demnach, wenn wir denn doch eine königliche Ent- 
schließung für den Übergang des Heimonischen Besitzes im Grunz- 
witigau an die Kirche von Salzburg annehmen sollen, der König 
das erledigte Gut, zusammen 55 Hüben, bis auf fünf, die er seinem 
getreuen Dietrich schenkte, an Salzburg tibergeben haben. Diese 
50 Hüben aber nur in der Nachbarschaft von Grunz, etwa im 
Bereich des späteren Landgerichtes Wölbung, zu suchen, wird nun 
doch die gewöhnliche Bestimmung der ursprünglichen Schenkung 
sehr widerraten, welche dem Beschenkten gestattete, sich die Hüben 
— es sind durchwegs Könighufen zu je 45 bis 48 ha gemeint — 
wo immer auszuwählen. Die ganze Art der ersten ' Besiedlung, 
in welcher zumal im Waldland der Einzelhof überwog, zwingt zu 
solcher Annahme auch in diesem Falle. ^) Anderseits hatte das Ge- 
schenk an Witagowo im Grunzwiti nur 15 Hufen betragen. Es muß 
demnach noch anderer Besitz entweder schon vorhanden gewesen, 
oder nachträglich den Witigowonen zugeflossen sein, und man wird 
sie als einstige Bestandteile des Heimonischen Eigens im Grunz- 
witigau auch etwa um Hollenburg oder im Bereiche von Traismauer, 
diesen beiden benachbarten salzburgischen Besitzungen, suchen 
dürfen, unbeschadet des Umstandes, daß in der Urkunde von 890 
wie in der von 861 und dort nur ausführlicher auch der Besitz zu 
Hollenburg und Traismauer beschrieben wird. Was in dieser Urkunde, 
die ich für eine Art Pancharta halte, unter dem Namen Grunzita er- 
scheint, ist eben nur einstiges Eigen Witigos und Heimos. Es ist 
nicht ausgeschlossen, daß auch noch anderes Salzburger Gut um Wölb- 
ling oder überhaupt im Grunzwitigau gelegen wäre, das aber, weil nicht 
zu jenem Besitzstande gehörend, nicht mit unter Grunzita auf- 
gezählt wurde. Das dürfte doch geradezu bei Hollenburg zutreffen, 
das eben schon 861 in salzburgischem Besitze ist, aber doch ganz 

1) Grund, a. a. O. 57 f. 



53 



liclier wenigstens im Grunzwitigaii lag — und es ist anderseits eben- 
Vflowohl möglich, daß von den äOGrütern, welche die Paneharia von 

iS90 der Salzburger Kirche schenkte oder bestätigt, einige auch 
Ijenseits der Traisen zu suehen sind. 

Das wird schon durch den Umstand sehr wahrscheinlich ge- 
I macht, daß wir noch im X. und XI. Jahrhundert das bei Abstellen 
u Südlich von Tulln gelegene Dietersdorf außerhalb, aber doch nahe 
(genug dem salzburgi scheu Besitz fioden, um Tauschobjekte für 
I Salzburger Eigen aus der Hofmark Traismauer abgeben zu können. ') 
lln der Topographie von Nieder Österreich freilich wird dieses Dieters- 
Vdorf auch Dittersdorf mit jener marca Theoterii in Verbindung ge- 
Ibiacht, an welche die Schenkung König Ludwig des Deutschen 
Ean Passau vom Jahre 836 im "Westen angrenzen soll.'} Der Zu- 
l'sammenhang soll gar nitht in Abrede gestellt werden, nur hatte 
Idann, selbst wenn wir Kiinigstetten mit in diese Schenkung hinein- 
I bringen, die marca Theoterii seihst soweit nach Osten gereicht, daß 
I sie eben eine Westgrenze für das passauisehe Gebiet abgeben konnte. 
[.Zwischen der passauischen und der salzburgischen Hofmark, 
r weiche die beiden äußersten Enden des Tullnerfeldes einnehmen. 
I breitet sich um Tulln herum und bis zum Wiener Walde das 
fGebiet aus, das seinerzeit in nur wenigen Händen gelegen sein 
l dürfte. Zu Frauenhofen und Staasdorf finden wir pei Isteini sehen Besitz. 
Isüdlich davon um Ried und Sieghartskirchen seh an mbergi sehen, der 
¥wohl auch auf Pei Istein er gut zurückgeht; und Dietersdorf selbst ist 
J Bchaambergiscb. Dazwischen liegt wohl in späterer Zeit noch regens- 
f burgischer Besitz um Michelhausen, auch passauischer, aber sie 
I sind nicht imstande, den Eindruck bedeutender BegUterung weniger 
lÄdelsgeschleehter in diesem Bereiche zurückzudrängen. Wenn nun 
i die marca Theoterii vom passauisehen Aigen im Osten des Tullner- 
I feldes noch recht weit nach Westen gereicht bat bis an die Große 
■ Tulln, so mochten nahe gelegene Kuben aus dem Heimonischen Erbe 
rzur Abruudung recht willkommen sein, für Salzburg dagegen umso- 
Iweniger einen Verlust bedeuten, als sie bereits sehr entlegen waren. 
JAUS diesem Dietersdorf heraus gibt nun zirka 1010 ein gewisser 
'. (Pabo ?) ein Gut gegen ein anderes in gleichem Ausmaße, das an 

I) MitCeil. des Institutes f. öst. Gesch. III, 84, a. a. 0. und jetit wieder 
I 'Kslzbuigec UrkuDdenbuch I (Traditionecuäices), 196 und 13. 
-) Topographie von Niede rösterreich, Bd. II, 230 h. 
=) Dann vermittelt durch Piain: vgl. Mitteil. etc. Erganzongabd. V, 381 ff. 



54 



den Grenzen der zur ealzborgi sehen Hofmark Traismauer gehörige!^ 
Dörfer Reidling und Preuwitz gelegen ist, ') an Salzburg. Die Hofmark 
Traismauer hat also etwa ein halbes Jahrhundert nach der Be- 
stätigung Ottos 1. noch immer dieselbe ansehnliche Erstrecknng 
ins Tulberfeld hinein aufzuweisen, mit der sie in dem Arniiifinum 
zuerst begegnet. Dabei machen wir jedoch noch eine andere Wahr- 
nehmung, die für das Verhältnis der Ottonischen Bestittigung zur 
Ffllschung immerhin maßgebend werden könnte. An der Stelle 
nämlich, wo die Urkunde Ottos II. Pripoliza schreibt, das Hauthaler 
nun doch wieder-) wie in der ersten Ausgabe'') and im Hinblick 
auf jenes in loco Priblice der St. Georgener Urkunde') wohl auch 
mit gutem Grunde für Preuwitz erklärte, bringen die beiden Über- 
lieferungen der •Ffllachang« von 890. also die Originalfälschang, und 
die Eintragung in den ersten Band der Sdlzburger Kammerbücher^) 
regelmäßig das oft gesuchte Tripoliza.") Ohne Zweifel ist beidemale 
dasselbe Lokal gemeint und nur merkwürdig, daß die Fälschung, 
welche die Vorlage für die ottonische B es tJitigungs Urkunde gewesen 
sein soll, ') einen Fehler enthält, den diese vermieden hat. Da möchte 
denn doch noch ein verloren gegangener Archetypus für das 
'Ärnuliinnm« wiefUrdas •Ottonianum» angenommen werden, oder hat 
man etwa das Konzept für die Ottonische Bestätigung erst noch 
einmal an der Hand der einzelnen Vornrkunden durchgesehen und 
korrigiert, aus dem sich die Pancbarte von 890 zusammensetzte? 

Man wird vielleicht die Berechtigung all dieser Ausführungen 
in Zweifel ziehen, welche die Erstreckung des Grunzwitigaus auf 



') la loco Itadioicb et Priplic equalem menBuritm cum vado et piacatione. 
Dabei mnfl freilich angenoromen werden, dail etwa das Gebiet von Gomeinlebern 
damolB noch uwiBcben Reidling' und Preuwilü geteül war. Zwingend igt die An- 
nahme nicht; allenfalls könnte die Geg^enleütung fUr dae >prediuin . . in loco 
DietriheBdorfi sich in der Weise verteilt haben, daß die eqaalia mensura in Keidling, 
ein dazugehürigea Urfahr Jedoch mit Fiachweide nacbBt Preuwitz an der Donau lag, 

"] Vgl, die vorläuSgen Nachtrüge und Berichtigungen auf dem Umschlage 
doä 3. Heftes (nach S. 480) in S. 196. 

') Glitte ilnngen a. a. O. 

') Archiv IX. 254, Nr. IV. 

'') K. und k. Staatsarchiv, Rep. Vni,;2 und M. B. 395, I, Fol. .^3. 

') Aach Kämmel a. a. O. 169, gibt aicb Miihe, die Namen zu orklttren 
und die Ortlichkeit aufzufinden; R. Müller nimmt in Blüttern des Vereines fUr 
Landeskunde von NiedeTla [erreich XXXIV, 361, fQr die filteate Zeit nebeneinander 
beide An lau tun gen an, 

''] Ficker, Beiträge zur Urkundenlehre II, behandelt diBBen Fall nichl. 



55 



i reelite Traisenufer hinüber beweisen sollen, wie sieht es aber 

mderaeita mit der Festlegung des Traiamafeldgaues auf diesem rechten 

Jraisenufer? Man sagt: das östlich derTraisen befindliche Traedorf 

Igt in diesem Gaue, das gentige! Allein ist das Drousinindorf der 

lUrkunde von 868 auch wirklich Trasdorf bei Atzenbruck? 

Den Namen Trasdorf finden wir das ganze Mittelalter hin- 
durch nicht anders geschrieben, als den des nördlich der Donau 
gelegenen Tresdorf. ') Man kann Trasdorf als eine dialektische 
Weiterentwicklung aus Tresdorf nehmen. B'tir das am Hnken Donau- 
ufer gelegene Tresdorf aber ist Entwicklung aus Trebesdorf über 
Trebsdorf und Treusdorf nachgewiesen.-) Warum sollte man nun 
Hlidliche Trasdorf von einem Drousinindorf abieilen wollen, das 
plan doch eher in einem Drosendorf erhalten glauben würde, ein 
Ortsname, der sich tatsSclilicb, freilich nahe der raührischen Grenze, 
i Nie der Österreich findet. Man wird also wohl vorsichtig sein 
3 mit der Lokalisierung des Traismafeldgaues durch ein im 
(ärunde noch nicht sicher festgelegtes Drousinindorf. Diese Namen 
(owohl wie ja auch die des Gaues seibat könnten ebensogut knapp 
1 der Traisen gesucht werden, eher am Unken als am rechten 
bfer. 



), Grunzwiti- Traismafeld f 



e Zent der dritten Grafschaft. 



Gehörte mithin die östliche Abdachung des Dunkelsteiner 
Waldes weit mehr nach Osten denn nach Westen und fehlt sogar 
in diesem Westen die Gaubezeichnung gänzlich, trotz mannigfacher 
Gelegenheit^ sich ihrer zu bedienen, so wundert uns das Auftreten 
lannonischer Grafen in diesem Bereiche nicht mehr. Wir sehen 
lier den Grafen Gerold II. im Grnnzwiti eingreifend und mit 
Gülten ausgestattet, und sehen 18 Jahre spilter 83G, Feb. 16, seinen 
unmittelbaren Nachfolger im Amte, den Grafen Ratbot, in » Kirch- 
berg am Westabhaoge des Wiener Waldes« 'j in der Avarenmark.*) 
') Draesdorf 1340, Archiv IX, 2U\ viele BeiBpiele !n FaigU Urkunden- 
fbucli von Herzagenbnrg und im St. PSitener Urkunden buche; auDerdem noch etwa 
(Blätter des Vereines für Lnndeakunde too Niederüsterreich XV, Bi'i und 59 (1452), 
md 7ä [1492), 59 nnd 90 (von 1813], Draasdorf a. a. O- 57. Keg. 83 (1496). 
"-) FoDtaa rer. amtr.. 2, XVIII 442 und IV, trad. 83 und 3S0. 
■') Kttminel, ft. a. O. 217, Anra.. und 254. 

*) Böhmer-MUlilbacliBr 1319; die große Zahl von über 100 Hufen, die 
[Uch der Bischof w^len darf, wird bedenklich, Bobnld man weiB, daH die Worte 
I facieudum et plus von späterer Hand auf liasur geschrieben sind. 



56 

Und nun wird gar der spätere politische und judizielle Mittelpunkt 
für diese beiden äußersten Grenzpunkte, Tulln. im Jahre 859^) als 
situs in regione Pannonia bezeichnet. Dazu stimmt es sehr gut, 
wenn wir weder in der Zeit Gerolds II. und Ratbots, noch auch 
in der vorhergehenden Periode irgend einem anderen Grafen in 
diesem Bereiche begegnen. Erst nach ßatbots Abgang 855 erscheint 
seit 857 der jüngere Wilhelm diesseits wie jenseits der Donau 
als Graf. 

Wir merken schon jetzt: das Land zwischen dem Dunkel- 
steiner und dem Wiener Walde muß in noch ganz anderer Weise 
dem pannonischen Grenzgrafen unterstellt gewesen sein, als der 
weiter westlich gelegene Bereich der Ostmark bis hinauf zum 
Passauer Walde dem Markgrafen untergeben war. 

Als nun aber Karlmann Herr in diesem Lande wurde, die 
vorgefundenen Grafen in der Ostmark zwar beließ, aber 861 die 
pannonischen Grafen verjagte, da dürften sich auch in dem rest- 
lichen Teile Pannoniens mancherlei Veränderungen zugetragen haben. 
Oben ist bemerkt worden, wie Wilhelm II. 868 als Graf im Traisma- 
feldgau und als fungierender Graf jenseits der Donau erscheint. 
Es ist bekannt, daß er mit seinem Bruder Engilschalk mit Glück 
die fränkischen WafiFen gegen den alternden Mährerherzog Rastislaw 
geführt hatte und daß ihm und seinem Bruder das den Mährern 
entrissene Land zur Verwaltung überleben wurde. Es wird dies 
doch kein anderes Gebiet gewesen sein, als das Land am linken 
Donauufer, anstoßend an den Grunzwiti-Traismafeldgau. So hätten 
sich die Brüder Wilhelm und Engilschalk ihre Grafschaft erst mit 
dem Schwerte in der Hand geschafiFen. Daß aber ein Landstrich zu 
beiden Seiten des Donaustromes gelegen und von Mautern bis zum 
Wiener Walde reichend ganz gut eine Grafschaft vorstellen konnte^ 
steht außer Frage; sowohl mit dem Traungau wie mit der Graf- 
schaft unterhalb der Enns konnte sie sich messen. 

So widersprechen wir Dümmlem, welcher Engilschalk, den Enkel 
des älteren Wilhelm, 893 Grenzgrafen im oberen Pannonien werden 
läßt, im Grunde nicht, wenn wir annehmen, seine Grafschaft habe 
aus dem bereits von seinem Oheim Wilhelm verwalteten Gebiete 
bestanden, soweit es zwischen Mautern und dem Wiener Walde zu 
beiden Seiten der Donau lag. Ob sie sich auch noch über den 
Wiener Wald hinüber und auf das Nordufer der Donau erstreckt 

1) Böhmer-Mühlbacher, 1397. 



57 



aiabe, ist eine andere Frage. Aber noch im Jalire seiner Erhebung 
B^aum Markgrafen wurde Engilscbalk auf Veranlassung bayrischer 
'"Großer geblendet und wohl auch seiner Grafschaft beraubt; denn 
noch in eben dem Jahre 893 konnte König Arnulf den gesammten 
Besitz der Naehkommenachaft jener tapferen Brüder Wilhelm und 
Engilschalk, der ihm durch Untreue ledig sei, nach Kremsmlinster 

IBchenken. Diese scheinbare Großmut soll aber nur die Abneigung 
'des Königs gegen Aribo und seine Sippe bemänteln. Ware auf sie 
■jener Besitz der früheren Grafen übergegangen, so würden sie mehr 
'Rückhalt im Lande gehabt haben. Allein Arnulf nahm sie wohl 
■nur für Platzhalter, die bald einem besseren weichen würden, und 
iat noch bei mancher Gelegenheit dem Markgrafen sein Übelwollen 
ifUhlen lassen. 
Die Grafschaft Engilschalks nun, den man übrigens später- 
hin noch in Arnulfs Umgebung finden will, dürfte gleichwohl zu- 
nllchst an den Sohn des Markgrafen Aribo, Isaurich, gekommen 
sein. Man kann solches füglich aus dem Umstände schließen, daß • 
^^^L Isanrich nach seines Vaters Absetzung 891^ sich in seine Feste 
^^^■^sutern gegen den 899 herankommenden Kaiser zu halten suchte, 
^^f.^^^^^'^ ^^ ^^^ Punkt, an dem allein man den Einbruch in das 
Tallner Becken bindern konnte. Auch daß Isanrieh nach seiner 
Flucht sich an die Mährer wandte, um sich in seiner Grafschaft 

I2U halten, deutet auf das Land unterhalb der Wachau. Wenn ihn 
isber Hermann von Reiehenau zum Jahre 901 als Noricus comes 
Itezeichnet, ') so füllt es nicht so schwer ins Gewicht und erfordert 
"keineswegs, daß wir ihm eine Grafschaft im eigentlichen Bayern 
ipnchen. Zum römischen Nori cum würde übrigens Isanrichs Grafschaft 
wohl gehurt haben und von römischen Traditionen wurde hei Bezeich- 
nung geographischer Objekte die damalige Gesohichtsschreibung stark 
beeinfluiJt, Jedenfalls konnte man, sobald die Gebiete jenseits des 
"Wiener Waldes von den Deutschen schon aufgegeben waren den 
Kest diesseits als Noricum bezeichnen. Doch das sind nicht so 
wichtige Fragen, als daß sie unseren Gedankengang aufhalten 
könnten. 

Ilch habe oben lediglich durch Namensgleichheit und Zeit- 
genossenschaft bestimmt, den Noricus comes Isanrieh mit einem 
gemaßregelten Priester in Verbindung gebracht, was mich hier 
3iicbt hindert auf die Möglichkeit hinzuweisen, daß Isanrieh, nach- 
') Siehe oben S. 17. 



58 



dem er 901 in den bayrisch-mährischen Frieden war aufgenommen 
worden, ganz gut unter vaterlicher Obergrafschaft in dem südlieh 
der Donau und westlich vom Wiener Walde gelegenen Teile 
des einstigen Komitates Gerolds IL, des nachmaligen Komitatea 
Wilhelm II., mit einem Wort in Grunzwiti und Traismafeld als 
Grenzgraf gewirkt haben kann. Sein Vater ist im Grunzwitigau 
nur zum Jahre 888 nachweisbar.') Dann freilieh war Isanrichs 
Grafschaft schon nicht mehr ein Koniitat im alten Sinne. Es wäre, 
da dieser Bereich etwa dem alten TuUner Landgericht entspricht, 
wie wir im folgenden Artikel sehen werden, wirklich nur mehr 
eine Hundertschaft gewesen, die man aber in Nachahmung von 
Beispielen, die in Westfranzien schon vor 200 Jahren stum Vor- 
scheine kommen, auch Grafschaft genannt hätte. Möglich aber doch, 
daß noch jenseits der Donau ein Streifen Landes dazu gehörte, für 
den man spätere Vergrößerung hoffte. Und wenn jenes in Pannonia 
gelegene Lilienbrunno,^) das Chorbischof Madalwin 903 an Paasau 
gibt, ebenso ultra montem Comagenum zu suchen ist, wie Nomi- 
iiichha und Medeliehha, mit denen Madalwin hinwieder neu belehnt 
wurde, so war in jenen Tagen wohl auch noch das Land diesseits 
des Leithagebirges in deutschen Händen. Es konnte mithin Isanrichs 
Grafschaft noch eine recht ansehnliche sein, die zwei bis drei alten 
Hundertschaften entsprach. 

Doch ist es nicht notwendig, diese Reihe von Vermutungen 
weiter zu spinnen. Es genügt vielmehr gezeigt zu haben, daß man 
Eparesburg und Mautern sich ganz gut als an der Grenze zweier 
Grafschaften der alten karolingischen Ostmark gelegen denken 
kann, gleichgiltig. ob diese Grafschaften, besonders die östliche von 
ihnen, noch die volle Ausdehnung hatte, wie sie ihr in der Zeit von 
860 — 870 zugekommen sein mag, oder ob sie schon wieder er- 
heblich geschwächt war. Die Zollstätte Eparesburg, die man beim 
Eintritt in die dritte östlichste Grafschaft der Mark passieren mußte, 
lag dann nicht, wie vermutlich Rosdorf, schon innerhalb der betreffen- 
den Grafschaft, und nicht wie Linz noch außerhalb derselben, 
— wenigstens was den südlichen Teil der mittleren Grafschaft an- 
langt — sondern allem Anscheine nach knapp an der Grenze der neuen 
Grafschaft, in deren Bereich ja Mautern bereits zu suchen ist, wie 



') Auf den jeweiligen Umfttiig von Ärtboa Amtsgebtel 
dea nSheren ein gegangen werden. 

') Ich bin geneigt, es fllr Aas lieutigs Lindabrunn z 



Q ScbiaCartitel 



59 

äaus den Worten des Placitcuiii von zirka 987: Muotarun quf Epares- 
i nominatur sich zu ergeben scheint. ') Und dieser Westpnnkt 
der Grafschaft ist selbst verständlich auch der westlichste Grenz- 
Ipnnkt der Himdertschaft an der Donau gewesen, wie wir bald 
r Beben werden, auch nach der Ungarnzeit, ja bis ins XUI. Jahr- 
hundert, und ist, als er aufgegeben war, nur durch noch weiter 
westlich gelegene Etappen ersetzt worden. Ob auch noch die Wachau 
in die östliche Grafschaft gehörte, werden wir in den Schlußbenier- 
kungen erörtern. 

(Die südliche Erstreckiing der dem späteren Landgericht auf 
dem Tnllnerfeldß entsprechenden Zent der dritten östlichsten Graf- 
ßchaft der karolingiachen Ostmark ist in den westlichen Teilen 
ziemlich weit zu verfolgen. Wir wissen, daß noch die Gegend 
um Karlstetten und Viehhöfen im Grunzwitigau lag und wohl 
[auch der passauische Besitz an der Traisen, das spHtere Traisma 
I civitaa sancti Hippoliti. Aber auch noch Pottenbrunn, das in 
"der Form Potilinesprunnin^) allerdings erst in der Fälschung 
von 890 als Südpunkt der Hofniark Traismauer erscheint, muß 
in jenem Gerichtssprengel gesucht werden. Das sind immerhin 
genug Anhaltspunkte für eine stattliche Ausdehnung desselben. Um 
k Bo armer sind wir im Osten daran. Die Fortsetzung des Trais- 
Imaurer Grenzzuges'') führt uns nur einem nicht naher zu bestimmen- 
mAea Dietrichesbach ^} entlang bis zu jenem Hügelpaar, welches dem 
iDorfe Sitzenberg sein eigent Uni liebes Gepräge gibt, und dann ge- 
»radewegs nach Norden ans Donaunfer zu jenem in der arnulfschen 
iJ'älschung irrtümlich mit Tripoliza, in der ottonischen Urkunde aber 
fliohtig als Pripolize*) bezeichneten Ort, der heute Preuwitz heißt, 



m. Dipl. II, 185 ana 105 
i paj-ts flmmniB Tieismft 






') Urkunden buch für Nisdcrüataireich, I, 4. 

>) Juv, Anhang 113 (B. M. 1801) und Mon. Ger 
l<8tniDpf 87i) et Biiraum in australi atque oriental 
TUqae ad Potilinespiunuiu. 

') . . Potilmeaprunum et eicut DiotrJclieapacti fluit contra duos a 
in orienCali parte campi (ec, Traiama? =^ Traismafold) positi saut , . . 

') Httuthaler bozieht diesen Bach auf das Dieteradorf der oben citierlan 
Urkunde; doch kommen wir damit viel zu weit nach Osten; die unmittelbar 
folgenden NennungeD weisen auf die Nachbarschaft von Heidling und Preuwitz, 
mithin auf daä bei Guttenbruun oder daa bei Potachall eutspriugende Oewäseer, 
welche beide sich oberhalb Keidüng vereinigen. 

'),... duoa acervos .... et ixindo iisqne Danobium in illum loeum qui 
Tripolüa (! Pripolice) dicitur et ila aureum prope Danubium cum agris. 



60 



aideDgrUnden, an die glei^alts Bcboii einmal erinnert 

wurde.') Dann gino; die Grenze die Donau aufwärts noch bis über 
die heutige TraisenmUndung hinüber,-) um wahrscheinlich entlang 
die gegenwärtige Gerichtsbezirksgrenze St. Pülten-Spitz und ihre 
FortBetzung der Gemeindegrenzen Franzhausen-Reichersdorf einer- 
seits und Traismaner- Waltlesberg' anderseits in den jetzigen Traisen- 
lauf überzugehen. Mindestens der erste Teil dieses Grenzzugea mag 
dem Gemilrke der Gebiete Traismauer und Hollenburg entsprochen 
haben, von dem die Urkunden von 890 und 977 am Schlüsse der 
Traismauer Berainung sprechen. Daher kommt es auch, daß St. Georgen 
noch während des XL JahrhuodertB in den Pfarrsprengel von 
St. Martin zu Traismauer gehörte.'') Im Uhrigen können wir gegen 
Osten hin nur noch das engere Tnllnerfeld und etwa das Tal von 
Perschling hinauf noch sicher in die Zent Traiamafeld-Grunzwiti 
einbezogen denken. Was mehr gegen Süden innerhalb der Hügel- 
ketten lag, die den Wiener Wald nördlich begleiten, wird wohl, wie 
dieser selbst, keine Besiedelung, daher auch keine Gerichtszugehürig- 
keit aufzuweisen gehabt haben. Ganz ähnlich bleiben die Verhält- 
nisse noch lange Zeit; noch in der haben bergischen Periode läßt 
sich die Eratreckung des Tullner Landgerichtes l.lngs der Donau 
schon ziemlich früh feststellen, während es uns erst aus viel späterer 
Quelle gelingt, die südöstlichen Grenzen zu ermitteln, 

Im großen ganzen aber acheint sich wirklich — so wenig auch 
die gegenwärtig herrschende Auffassung von der Fortdauer der 
karolingi sehen tres comitatus in späterer Zeit sich zu recht- 
fertigen seheint — - in der einen Hinsieht, was nämlich das Fest- 
halten der zuletzt erörterten Zentgrenze anlangt, sich ein Zusammen- 
hang zwischen früheren und späteren Mittelalter, zwischen der Zeit 
vor und nach dem Ungarneinfalle erkennen zu lassen. Das wird sich 
aus den nunmehr folgenden ErfVrterungen ergeben, deren nächste 
Aufgabe es jedoch sein wird, die vielbesprochene Frage nach den 
• drei» Grafschaften der haben bergi sehen Ostmark der Lösung näher 
zu bringen. Ehe wir an diese Frage herantreten, fassen wir das 
Ergebnis vorstehender Erörterung in einem Schlußartikel zusammen. 

') Siehe oben S. 44. 

'I . . , Tripoliaa (Pripolica) . . . et il 
•prstia caltiB et incultis acais locis piscacio: 
et ita sureum uai^ue ad illam marcham <jue ii 
rSB diBCenietiilo dividit .... 

^) Archiv IX, 266. 



m prope Dsuubiuin cam agris 
e diutisce Arichateti vocantnr, 
ismain et HolunpviTch utraaque 



61 



Ä) Ariboa Grafschaft und die drei Grafschaften. 
Wenn wir eiueii Versuch machen wollen, das Ergebnis der 
rorhergehenden Erörterung mit der bisher festgehaltenen Auffassung, 
äziehungs weise mit der auf ihr fußenden und sie zusammenfassenden 
tAusicht Vancsas zusammenzuhalten, so ist es gauz leicht festzustellen, 
■vie weit die Übereinstimmung reicht ujid wo die Meinungen aus- 
sein andergeben. 

Solange Vancsa aus »dem ganzen Znsammenhange« der 
ÄKaffelstätter Znllordnnng weiter nichts entnehmen will, als daß uns 
•diese drei Komitato das gesamte Macbtgcbiet des Markgrafen 
l'Aribo« Tergegen wärt igen, kann man ihm nur beipflichten. Sobald 
mtar aber fast gleichzeitig jene drei Grafschaften als >drei Gerichts- 
fbezirke, Komitate oder Gaue« erklärt, fangen wir an bedenklich 
lani werden. Nicht, als ob wir Grafschaften nicht für Gorichtsbezirke 
hielten und nicht glaubten, daß solch einer Grafachaft ein ostmärki- 
■Scher Gau entsprochen haben mag, sondern deshalb, weil Vancsa 
Fdie Hundertschaft, diesen alteren Gerichtsbezirk, nicht hervor- 
gekehrt hat, wie er auch die drei Vikare unberücksichtigt ließ. 
Ebenso ist ihm entgangen, daß zu den drei Grafschaften der Mark 
jedenfalls auch der Traungan gehörte, den man unbedingt nicht als 
Leinen Landgeriehtsbezii-k der haben bergischen Ostmark bezeichnen 
fkann, wenigstens nicht unter Feathaltung der Dreizahl. 

Nun war ich aber selbst oben genötigt, die Frage einstweilen 
1 zu lassen, ob die drei Vikare im Zeugen Verzeichnis der 
tRaffelstätter Zollordnung — so sicher sie den »iudicibus Orienta- 
beigezählt werden — als Zentenare aufzufassen sind, oder ob 
■inan sie einfach als Stellvertreter des Markgrafen in den drei 
■ ißraf Schäften gelten lassen müsse, wie ja auch etwa 888 von einem 
ijVikar Heimos die Rede ist, worunter doch unmöglich ein Zentgraf, 
londeru ganz sicher nur sein Vogt zu verstehen ist. Um nun aber 
|-auch in dieser Frage zur völligen Sicherheit zu kommen, wollen 
: eben die Resiütate der rechtsgeschichtliehcn Untersuchung mit 
l'Jeu Ergebnissen zusammenhalten, welche die kurze Geschichte der 
I karoliugischcn Ostmark uns schon eingangs geboten hat und dabei 
f,^aDz besonders auf Aribos Periode achten. 

Nicht sowohl die mannigfachen Widerwärtigkeiten, die Graf 

I Aribo während seiner beiläufig vierzigjährigen Dienstzeit wiederholt 

Latte erfahren müssen, kommen hierbei in Betracht — denn meist 

waren seine Sedisvakanzen von kurzer Dauer — als vielmehr eben 



die letzten groCeii Wandlungen in den märkisclieu Verhältuisaenj 
die aelbatvcratändUeh auch Aribns Stellung berlüirten. Die Kaffel- 
stätter Satzung entspricht den Verhaltnisaen, wie sie im letaiteii 
Jahrzehnt Aribos geherracht Haben, nicht jenen zu Beginn seiner 
Tätigkeit oder in deren Höhepunkte. In dieser Beziehung dürftPe 
wohl folgendes festzuhalten sein: 

Hinsichtlich der Grafschaft im Traungaii ist Aribos Verwaltung 
zu so verschiedenen Zeiten nachweisbar, daß man fUghch annehmen 
kann, er habe dieses Komitat, seit er an die Stelle des Grafen Wil- 
helm getreten, bis zu Ende innegehabt, gewiß oder doch höchst 
wahrscheinlich auch in der Zeit, in welche wir die Rafl'elstKtter 
Zollordnung setzen mtlasen. Ob jenes Gebiet zwischen Ennswald 
und Url, in welchem eben damals, 903, Aribo als Graf genannt 
wird, noch zum Traungau gehörte, der ja auch im spateren Mittel- 
alter in dieser Gegend die Enns überschreitet, oder ob damit eine 
andere Grafschaft gemeint sei, wollen wir erst spSter erörtern. 

Ganz anders, als mit dem Traungau, yerhttlt es sich nun aber 
mit der üstliehen Grafschaft. Zwar muß hier Aribo gleich zu Be- 
ginn seiner Wirksamkeit Graf gewesen sein, wie aus den Erzilhlungen 
über die Kämpfe mit den Söhnen seiner beiden Vorgänger erhellt. 
Bezeugt aber ist seine Grafschaft nur zum Jahre 888 i'Ur den 
Grunzwitigaü, diesmal allerdings in ausgiebiger Weise.') Ganz klar 
geht aus der Urkunde für Heirao hervor, daß Aribo iji diesem Be- 
reiche Graf'enrechte ausgeübt habe, wie auch, daß ihm die Ver- 
teidigung des Bodens oblag. Nach dieser Zeit finden wir keinen 
solchen Beleg mehr, es sei denn, daß man die Urkunde von 892, 
welche Melk als in Aribos Grafschaft liegend bezeichnet, noch auf 
die östliche Grafschaft beziehen will, wie wir ja auch noch bis über 
die Mitte des XV. Jahrliujiderts hinaus Melk ins Tnllncr Land- 
gericht einbezogen finden. Doch auch davon können wir augenbliek- 
lieh nicht handeln. 

Angenommen nun, Aribo habe bis 892, ja noch weiter herauf 
die üsthche Grafschaft verwaltet, so dürfte das schon nach dem 
Jahre 893 nicht mehr als gaiiK sicher angenommen werden. Ge- 
hörte, wie oben gezeigt worden ist, der Grunzwitigaü zum Traisma- 
feldgau und mit diesem nach Pannonien, und hat DUmmler Recht, 
wenn er Engilschalk den Sohn des alteren Engilsehalk, 893 Ober- 
pannonicn überkommen laßt, dann mochte Aribo vielleicht Mark- 

') Siehe das augfUhrliche Regest bei BübmeT-Mühlbnclier, 17Ö1. 



63 



l^af über das ganze eein, aber die Grenzgrafschaft im Gebiete 

■ »wiaehcD Traisen und Wiener Wald hätte er bereits abgeben müssen; 
■bnd es ist iiieht ausgeschlossen, daß solches schon 889 der Fall war.') 

Ülein die Worte »marehenais in Oriente effectus est» könnten sieh 

auf ein weiteres üstliches Grenzgebiet beziehen. Wo nicht, 

1 steht doch anderseits fest, daß Engilschalk im Jahre 893 seine 

Jjlollc bereits ausgespielt hatte. Dann, idmmt man an, wäre Liut- 

■ pold die Verwaltung Pannonicns zugefallen. Alles das aber sind nur 

)beu Annahmen. 

Je näher wir jedoch dem X. Jahrhunderte kommen, das nns 
ribo zuerst als Markgrafen zeigt, desto mehr wird ea wahrsehein- 
aß er die östliche Gronzgrafschaft in der letzten Zeit nicht 
lehr inne hatte. 

Es ist schon oben vennutet worden, daß eben laanrich, Aribos 
lohii, wenn er sich in Mautern gegen Kaiser Arnnlf zu halten 
te, nichts anderes beabsichtigte, als dem Kaiser den Eintritt in 
Bino Grafschaft zu verwehren, ob er sie nun zurecht inne hatte 
ider zu unrecht. Er aber wird noch zum Jahre 901 Norious Cornea 
fenannt,^) was mit etwas mehr Sicherheit auf eine von den Graf- 
ichafteu der Ostmark — vom Traungau allerdings abgesehen — 
lezogen werden kann, als das raarcbensis in Oriente für den Grafen 
Ischalk.') Hatte nun Isanrich die eine von diesen beiden G-raf- 
»«chaften inne oder sie beide, dajin war sein Vater, der hochbetagte 
tAribo, zwar Markgraf über alle drei Komitate, Graf aber nur im 
KTraungau nnd der den feindlichen Ungarn einfallen am meisten ent^ 
IrOckton Grafschaft. Daß dann Isanrich unter seinem Vater, dem Oher- 
Igrafeii, einen oder zwei von den Komitaten der Mark verwaltete, wäre 
K'^r das X. Jahrhundert ganz und gar nicht mehr auffallend, umso- 
weniger als ja auch in der Mark selbst Beispiele von Amtsuach- 
folge des Sohnes vorgekommen waren und es als eine gute Vor- 
schule gelten mußte, weini der künftige Markgraf eine Zeitlang als 
E Grenzgraf tiltig war. Das eine Komitat aber, das Aribo behalten 
V^tte, der Traungau, wäre derselbe, von dem wir in der ZoUord- 
Btiung hören und dessen drei Schultheißen und verschiedene Männer 
'Von Alisehen wir dort als Zeugen kennen lernen. Daß ans den beiden 

<) Dümmler, Ostfränkiacbea Beich II, 360, AruD. 43. 
"-) Siehe oben S. 17. 

') Vgl. dagegen li. Müllor in BlKUern dpa Vereines filt Lanäeskundo von 
, Kiedoröätcrraich XXXV, 408 f., 415 f. 




64 

anderen Grafschaften keine Namen begegnen, kann aus der steten 
Kriegsgefahr im Osten eine hinlängliche Erklärung finden. 

Nun aber könnte doch ein Argument vorgebracht werden 
das diese Erwägungen zu beeinflussen geeignet scheint. Es ist schon 
oben ^) auf jene beiden Urkunden hingewiesen worden, welche Aribo 
auch in dem Räume zwischen Enns und Traisen als Graf erscheinen 
lassen. Die eine betrifft Melk im Osten dieses Bereiches und datiert 
von 892, die andere eine Gegend im Westen und stammt aus dem 
Jahre 903. Hinsichtlich der ersten ist schon bemerkt worden, daß 
dieses Datum tatsächlich nicht viel auf sich hat. Denn ob man 
Melk mitsamt der Wachau noch in den Grunz witigau einbeziehen 
will, wie es später noch ins Landgericht auf dem TuUnerfelde ge- 
hörte, oder ob man dies ablehnt, eine Urkunde von 892 hat für 
das Verhältnis, wie es uns die Raffelstätter Zollordnung zeigt, nur 
mehr wenig zu bedeuten. Damals im Jahre 892 mag immerhin Aribo 
auch in einem Komitat gewaltet haben, das man sich zwischen Enns und 
Traisen ausgebreitet, und fast diesen ganzen Raum erfüllend, denken 
kann; darum braucht er im Jahre 903 und in der Folgezeit ganz 
und gar nicht Graf in diesem Gebiete gewesen sein. Anders aber 
scheint es mit der Grafschaft in dem Gebiete zwischen Url und 
Ennswald zu stehen, über die uns eine Urkunde eben aus dem 
Jahre 903 als über ein Komitat Aribos Auskunft gibt. Diese Ur- 
kunde würde uns nötigen, entweder den Beweis anzutreten, daß das 
Gebiet um Wolfswang noch zu der Grafschaft gehörte, deren Haupt- 
bestandteil der Traungau gebildet hat, oder auf unsere Annahme, 
Aribo habe 903 nur die westlichste zur Mark gehörige Grafschaft 
innegehabt, zu verzichten, wenn nicht ein ganz natürlicher Ausweg 
uns auch in diesem Falle der Notwendigkeit überheben würde, der 
Alternative gerecht zu werden. 

Diesen Ausweg bietet die Erkenntnis, daß die Tauschurkunde 
vom 8. September 903 ^) die Stelle über die proprietas Wolueswanc 
offenbar aus der Königsurkunde herübergenommen hat, mithin für 
die Zeit der Grafschaft Aribos in und um Wolfswang nicht das Datum 
der Tauschurkunde, sondern das der verloren gegangenen, eben 
hier exzerpierten Königsurkunde maßgebend ist. Denn daß in der 
einschlägigen Stelle ein solches Exzerpt vorliege, lehrt schon das 
Formelhafte derselben. Es heißt dort nämlich in wörtlicher Uber- 



1) S. 62. 

'-) Böhmer-Mühlbacher, 1961a, Schluß. 



65 

Setzung: »Eine Besitzung, die ihm König Arnulf mittels Urkunde 
(per preceptum) geschenkt hatte, in der Grafschaft des Grafen 
Aribo, in dem Orte, welcher Wolfswang heißt« folgen die Grenzen,^) 
die gewiß auch einer Vorlage entnommen sind. Da begegnen wir 
also Nennungen und Wendungen, wie wir sie in Königsurkunden 
älterer Zeit finden, und es lag ja auch nahe, nicht bloß die Grenz- 
beschreibung der KcHiigsurkunde zu entnehmen, sondern auch alles 
sonst wesentliche, und dazu gehört auch die Benennung der Graf- 
schaft, in welcher der Besitz lag. Nun gehört aber die Urkunde, 
aus welcher all diese Angaben herübergenommen sind, nicht etwa 
ins Jahr 903, sondern ist von dem bereits seit vier Jahren ver- 
storbenen Arnulf, und zwar noch dem Kijnige Arnulf, also vor seiner 
Kaiserkrönung, Februar 896, und jedenfalls spätestens im Herbst 
895 gegeben. Sie fällt also noch vor jener eingreifenden Verände- 
rung, die Aribos Stellung nach dem letzten Mährenkriege erfahren 
hatte. Wir erinnern uns, daß er wegen der Urheberschaft seines 
Sohnes Isanrich mit diesem in Ungnade gefallen war. Zwar heißt 
es bereits im Jahre 898, seine unfreiwillige Muße habe nicht lange 
gewährt. Aber daraus ergibt sich doch noch nicht Wiedereinset;zung 
in seinen bisherigen Amtsbereich. Eben damals wird er zwar Mark- 
graf geworden oder wiedergeworden sein, aber die Grafschaftea 
seiner Mark, bis auf den Traungau, der Aribo auch jetzt verblieb, 
gingen in andere Hände über, darunter auch die Grafschaft 
zwischen der Enns und Traisen. 

Wir wollen jedoch mit diesem Hinweis gar nicht einer anderen 
Art der Schlußfassung entwischt sein. Denkbar wäre immerhin, 
daß Wolueswanc auch noch im Jahre 903 oder 904 in Aribos 
Komitat gelegen gewesen sei; nur kommen wir dann auf jenen 
Hinweis zurück, daß sich das Aribonische Komitat, zu dem der Traun- 
gau gehörte, noch auf das rechte Ennsufer hinüber erstreckt haben 
könnte, wie er ja tatsächlich in den oberen Gegenden noch bis ins späte 
Mittelalter hinein, ja in der oberösterreichischen Grenze am Raming- 
bach auch noch bis in unsere Tage herauf sich erstreckt. Zwischen 

^) Urkundenbuch des Landes 4|b der Enns II, 50: proprietatem quam ei 
rex Arnolfus per preceptum donavit, in comitatu Arbonis comitis in loco qui 
dicitur Wolueswanc cuius terminüs ab Oriente usque in fluvium Urulam et pro- 
prietatem Hagewolvi, ab occidente usque in silvam Anesi fiuminis et in fluvium 
qui dicitur Bachinba, ab aquilone in marcam sancti Stephani, et a meridie in pro- 
prietatem Anionis. 

Jahrbuch d. Y. f. Landeskunde. ^ 



66 

Enns und Raming lag nun freilich Wolfswang ganz sicher nicht. 
Allein auch am Unterlaufe der Enns finden wir noch im Mittel- 
alter Landgerichte, die sich nach obderennsischen Landgerichts- 
sitzen nennen. So das Landgericht Burg-Enns, das sich noch 
im XVI. Jahrhundert bis über Haag gegen Strengberg hin er- 
streckte, und das Landgericht Steier, dem einstmals sogar der Be- 
zirk HoUenstein-Göstling unterstanden haben muß; auch St. Peter 
in der Au hatte dahin gehört. Damit kommen wir schon ziemlich 
weit in den Bereich hinein, in dem Wolfswang, vielleicht Wolfs- 
bach nördlich von Seitenstetten, gelegen sein muß. Übrigens 
scheint sogar die Zollordnung von Raffelstätten eine Andeutung in 
diesem Sinne zu enthalten, wenn sie den Zoll für Salzwagen, die 
aus dem Westen kommen und die Enns übersetzen, erst an der 
Url leisten läßt. War dann etwa dieses Gewässer Grafschaftsgrenze? 
Auch in dieser Hinsicht würde also die spätere Einteilung 
auf alte karolingische Einrichtungen zurückgehen, über die es 
sicherlich auch einmal authentische Aufzeichnungen gegeben hat. 
Wenn freilich aus dem gleichen Grunde die karolingische Ost- 
grafschaft auch noch über Melk erstreckt werden muß, wofür sich 
ein urkundlicher Beleg zum Jahre 892 gefunden hat, so erfährt 
dadurch die mittlere Grafschaft eine sehr starke Einengung, aber 
doch nur im Süden der Donau. Sie mag ja ihren Schwerpunkt im 
Norden derselben gehabt haben, wo die Rugi, der Reodarii und 
Rotularii der Zollurkunde von 903 — 906 saßen, die daher wohl 
aus diesem Grunde in dem mit Aufstellung der Zollstätte Linz ein- 
geleiteten zweiten Abschnitt des Instruments ihren Platz finden. 
Dann lag Linz sogar am Eingange zum nördlichen Teil der zweiten 
Grafschaft, allerdings am Südufer, wie auch alle übrigen Zollstätten. 
Inwiefern aber diese karolingische Grafschaft unter den »Gerichts- 
bezirken« der babenbergischen Ostmark zutage tritt, das ist wieder 
eine Frage für sich, die in einem der nächsten Abschnitte zur 
Sprache kommen wird. Ein bestimmter Graf wird für diese mittlere 
Grafschaft nicht genannt. Vielleicht war es doch jener Graf Gün- 
ther, von dem wiederholt die Rede gewesen, ^) der aber dann gewiß 
nicht Graf in Grunzwitigau war, oder Graf Waltilo oder Chadal- 
hoch, lauter Namen, die zu Ende des IX. und zu Beginn des 
X. Jahrhunderts begegnen.^) 

>) Vgl. oben S. 21, 48. 

2) Dümmler, Ostfr. Reich II, 518. 



ÜBER 

TOPOGRAPHISCHE ANSICHTEN 

MIT BESONDERER BERÜOKSICHTiaUNa 

NIEDERÖSTERREICHS. 

(VORTRAG GEHALTEN IM VEREINE FÜR LANDESKUNDE VON NIEDER- 
ÖSTERREICH AM 24. JÄNNER 1902.) 

VON 

Dr. MAX VANCSA. 



5* 



teogsamer als die Darstellang des Manschen und der Tiere 
L.in der bildenden Kunat entwickelt sich die der umgebenden Natur, 'J 
1, ßei Völkerschaften auf niedriger Kulturstufe, aoivie im europiüBclien 
K Altertum und frühen Mittelalter werden die Moiischen- und Tiere 
I meist losgeliist von ihrer Umgebung dargestellt ; Objekte der Ura- 
-■wieHaume, Blumen, Borge, Flüsse, in letzter Linie Bau- 
i werke nur hinzugefügt, wofern sie mit dem abgebildeten Vorgang 
I in engerem Zusammenhang stehen. Die Wiedergabe hält sich ur- 
t flprünglicb ebenso wie beim Menschen an das rein Tj'pisebe; das 
Mndividaelle Moment fehlt noch fast vollständig, von richtigen 
L Raum- und Größen verhiiltnissen ist keine Spur. An Stelle der Natur- 
f-treue finden wir meist die Stilisierung, So ist es bei den Reüef- 
Bdarstelluugen, in der Mosaik- und Glasmalerei, ja auebin der ersten 
L Temperamalerei, ebenso wie in der Miniaturmalerei. Auch von einem 
llandschaftlichen Hintergrund ist noch fast gar keine Rede. 
I In den Mosaiken der Kirclien ersetzt ihn der Goldgrund oder irgend 
|.«in iirnamcntales Muster. 

Es muß als eine Seltenheit bezeichnet werden, wenn gleich- 
I ■wohl schon hie und da Versuche auftreten, die Umgebung zu 
[ individualisieren, genauer mit dem wirklieheu Objekt in Überein- 
I Stimmung zu bringen. Einer dieser öchüchtenien Versuche betrifft 
L auch unser Land Niedorösterreich. Er findet sich in dem sogenann- 
I ten Falkenateiner Kodex des Münchencr Reichs archives aus dem 
' Ende das XIL Jahrhunderts, einer Aufzeicliimng über den Besitz 
L der bayrischen Grafen von Neuburg, welche Graf Siboto i'on Nen- 
t bürg anfertigen ließ. Sie unterstützt das geschriebene Wort 
L durch Abbildungen von Personen, von Szenen ans dem Wirt- 

') Eine ansammeufa säende GescMchto der Landachaftsinalerei fehlt noch, 
äie Anfänge landschaftlicher DarsteUuDg verweise ich auf z«al Spe:iial- 
I arbeiteni Kaemmerer, Die Landacbaft in der dsutacheo Kutist bia zum Tode 
I Albrecht Dürera (Beiträge zur Kunst geachichte. S. F., IV, Leipzig 188iJ) und 
I Kailab, Die toBkaDJaeha Landschafia mal Drei im XIV. und XV. Jahrhundert, ihre 
h EntBlehnng und Entwicklung. Eioleitung (Jahrbuch des A, h. KaUarbnuBei, XXV, 
lAbt. 1). 



70 

schaftslebeii und von vier den Neuburgern gehörigen Burgen: 
nämlich den bayrischen Schlössern Falkenstein, Neuburg und Hart- 
mann sburg und von Herrantesstein, jetzt Hömstein in Nieder- 
österreich. Wir können diese Abbildungen freilich nicht mehr auf 
ihre Übereinstimmung mit den dargestellten Objekten prüfen, denn 
die Burgen liegen heute in Ruinen oder sind neu erbaut, aber im 
Zusammenhange mit der Absicht des Grafen Siboto und bei dem 
Umstände, daß tatsächlich jede der vier Burgen durch gewisse 
Eigentümlichkeiten charakterisiert erscheint, ist wohl die Annahme 
Zahns, der in unserem Vereine diese Abbildungen vor nunmehr 
25 Jahren besprochen hat,*) berechtigt, daß sie der Wirklichkeit 
nachzukommen strebten und demzufolge die ältesten Abbildungen 
bayrischer und österreichischer Schlösser sind. 

An Objektsdarstellungen in Votivbildern, welche anderweitig 
sich ziemlich frühzeitig finden, sind wir arm. Wir wissen ja, wie 
sehr gerade unser Land Verwüstungen ausgesetzt war. Eine Minia- 
tur im Kodex 795 der Hofbibliothek kann bis zu einem gewissen 
Grade als ältestes Beispiel aus unserem Gebiete gelten. Die Hand- 
schrift, eine auf Befehl Herzog Albrechts angefertigte Übersetzung 
des Rationales von Duranti von etwa 1384, zeigt neben Dedikations- 
darstellnngen auch eine Abbildung des Gebäudes der alten Uni- 
versität im Medaillon.2) 

Seit dem XIV. Jahrhundert werden auch Landkarten und 
Stadtpläne häufiger, auf welchen in primitiver Weise die hervor- 
ragenden Objekte abgebildet sind, freilich noch ohne jeden Maß- 
stab und noch immer recht schematisch. Diese Art der geographischen 
Darstellung war bereits im Altertume üblich und ist am bekanntesten 
aus der Tabula Peutingeriana, die, obwohl erst aus dem XIII. Jahr- 
hundert stammend, doch ihre antike Vorlage getreulich kopiert. 
Wie hier eine Reihe größerer Orte durch ein charakteristisches 
Bauwerk bezeichnet sind, so bildete man später auch bei Einzel- 
plänen die wichtigsten Bauten ab. Das älteste Beispiel aus unserem 
Gebiete dürften die Federzeichnungen und Miniaturen in dem be- 
rühmten Zwettler Stiftungsbuche aus dem XIV. Jahrhundert sein, 



^) Auf der SomoMTrenammliuigp am 16. September 1867, abgedruckt in 
>Blätter des Vereines für Landeskunde« I, 173. Dann in Beckers »Hernstein«, 
III. T., 2. Halbbd. (1888), 14öf., mit einem Faksimüe derAbbUdung als Beilage. 

'^) Berichte und Mitteilungen des Altertumsvereines in Wien I, (1856), 101. 
— Auch Aschbach, Geschichte der Wiener Universität I, Taf. 5. 



71 



I welche daa Kloster und seine ZugehOruiig in dieser Weise dar- 
I Eustelleii suchen. ') Aus dem Jahre 1438 stammt dann ein Plan von 
I Wieu, auf welchem die Objekte ebenfalls ohne Maßstab für ihre 
I Größe und Entfernungen und mit nur sehr beiläufiger Wiedergabe 
I ihrer wahren Gestalt zu sehen siiid.^) 

Unter den Miniaturen, welche zu den interessantesten ältesten 

Ansichten aus NiederO st erreich zu rechnen sind, muß ich noch die 

[ Abbildung von Dürnstein in dem Wappenbrief, welchen Kaiser 

[-Friedrich HI- im Jahre 1476 verlieh, aufzahlen.^) Daran schließe 

Pich die Abbildung der Stadt Wien aus dem Jahre 1483 auf dem 

P Baben berger Stammbaum im Stifte Klosterneuburg, obwohl wir es hier 

lereits mit einem Tafelbilde — ursprünglich auf Holz, später nicht 

Iganz glücklich auf Leinwand übertragen — zu tun haben. Doch 

Lteitt eben die Darstellung noch nicht selbständig und um ihrer selbst 

willen auf, sondern ist eine Zutat zu dem Stammbaum, wo sie einer 

Kampfszene zum Hintergrund dient. ^) Bemerkenswert ist hier nur 

der Fortschritt von der Wiedergabe einzelner mehr oder minder 

zusammenhangloser Objekte zu einer, wenn auch nur teilweiser, aber 

doch bereits recht getreuen Stadtansicht. Ein Mittelding zwischen 

Plan und Ansicht in entwickelter Ausführung ist Dreieckers An- 

L «cht von Baden aua dem Jahre 1486, allerdings nar in ziemlich 

I gleichzeitiger Kopie aU Zeichnung vorhanden.^) 

Indessen hatte nämlich die Kunst der Malerei durch die An- 
iwendung neuer Techniken und durch die Ausgestaltung der Liiiear- 
B^rapektive und Tiefenwirkung, namentlich durch die Kunst, alles 
Tftuf einem Bilde Dargestellte von einem einzigen Augenpunkt aus 
|«nheitlich zusammenzufassen seit der ersten Hälfte des XV. Jahr- 

') Besonders die große Mednillongdarntellang auf Ful. 12 (vgl. Font. rer. 
l-.iuBtr. 2. Abt , JII, 45). Die n. ü. Landes bibliothek beBtCzC einen Stieb aach dieier 
I Fedorieichnung aus demXVIU. Jahthunilert (Schmutiorf). Äufierdem findet sich 
s Uepraduktioa in dem nllerdings sehr sellenen Alisa nu den >l''oDt. ler, Austr,«, 
. die k. Akademie in wenigen Eiemplaren herausgegeben bat, 

-) Karajan, Die alte Kaiserbnr^ zu Wien (Berichte und Mitteilungen des 
I AI tertimiB Vereines IV [ltJ63], 1). Jetzt in scfauner Reproduktion in der »Gescbiebte 
I 4er Stadt Wien.. Herauagegeben vom Altertums verein 8 II, 1. T., 308. 

^} Berichte und Mitteilungen dea Altertums verein es XVII, 72, nnd Mit- 
I leilungen der Zentral-KominisKioG III, 42. 

') Camesina. in Berichten und Mitteilungen dea AlteitamH Vereines I. 
■ <<18äe), S37. — Jetzt in achüner Reproduktion in der 'Oeuhiebte der Stadt Wien- 
1<|U, 1. T., 284. 

>} Hollelt, Beitrüge zur Chronik der Stadt Baden I, (1880), 112. 



n 

huuderts — seit den van Eyks — einen großartigen Aufschwung 
genommen. Seit dieser Zeit erscheint immer häufiger und sorg- 
fältiger ausgebildet der landschaftliche Hintergrund. Gegen 
Ende des Jahrhunderts haben wir dann in Albrecht Dürer den 
ersten deutschen Landschafter, denn abgesehen von den landschaft- 
lichen Hintergründen seiner Bilder, besitzen wir von ihm bereits 
rein landschaftliche Darstellungen. Ich erinnere nur an die be- 
rühmten Blätter unserer Albertina und an die Ansicht von Trient. 

Den Hauptaufschwung nimmt aber die Darstellung von Ört- 
lichkeiten mit dem Aufleben der reproduzierenden und. verviel- 
fältigenden Künste im XV. Jahrhundert,^) mit dem Aufkommen 
und der raschen Entwicklung des Kupferstiches, des Holzschnittes 
und der Buchdruckerkunst, welche auf das Innigste ineinanderr 
greifen, indem fast gleichzeitig mit der neuen Art der Herstellung 
des Buches auch die Buchillustration in der neuen Technik aus- 
geführt werden konnte. Man kann wohl sagen, daß damals sich 
auch der Leute ein wahrer Drang nach Wissen und Kenntnissen 
in dem Augenblicke bemächtigte, da sich ihnen neue Möglichkeiten 
boten, ihn zu befriedigen. Neben den Nachrichten der Zeitereignisse 
wollte man am meisten von fremden Gegenden, fremden Ländern, 
Völkern und Städten lesen, Abbildungen davon sehen. '^) Wir dürfen 
nicht außer acht lassen, daß damals das Zeitalter der Entdeckungen 
anbricht, welches die Neugierde und die Phantasie der Menschen 
aufs Höchste anregte. 

Schon im Jahre 1477 erschien zu Speyer der »Fasciculus 
temporum« von Rolevinks, einige Jahre später in deutscher 
Sprache als »Bürdelin der Zit« zu Basel 1481 mit Holzschnitten, 
darunter ganz primitive kleine Städteansichten. Einen bedeutenden 
Fortschritt zeigt die Beschreibung einer Reise ins gelobte Land 
von Bernhard von Breitenbach mit Holzschnitten von Erhart 
Rewich, wahrscheinlich einem Utrechter Meister, welche zuerst zu 
Mainz. 1486 erschien und viele Auflagen erlebte. Hier finden sich 
schon Städtebilder in Daraufsicht oder halber Vogelschau, welche 
Manier sich lange Zeit für Ortsansichten erhalten hat. Zunächst 



^) Für das Folgende vgl,: Lippmann, Der Kupferstich (Handbücher der 
kgl. Museen in Berlin; Berlin 1893). 

2) Zum folgenden vgl.: Lützow, Geschichte des deutschen Kupferstiches 
und Holzschnittes (4. T. der Geschichte der deutschen Kunst). Berlin 1892, be- 
sonders 72 ff. 



73 



lieeinflußto das Werk diri'kt die berühmte t^cliedel acht' Welt- 
chroiiik, in lateiniBcher Spraehti als Libcr chronicorum 1493, in 
deutscher 1494 erscliieiicii und mit Holzsehiiitten von Wolgemuet 
und Wilhelm Picidenwurff gesehmückt. -Einzelne Ansichten, z. B. 
die Teiiediga, sind aus lireitenbach ciitiioionieii. Wie naiv man noch 
immer bei diesen illustrierten Werken vorging, kann man daraus 
ersehen, daß eine ganze Reihe Städtean sichten, ebenso wie Fortfäts, 
reine Phantasien sind und einfach schematiseh für mehrere Städte, 
beziehungsweise Persünlichkeiten verwendet werden, z. B. dient ein 
^ jind derselbe Holzstock ftir Mainz, Neapel, Siena, Aquileja, Mantiia 
jind Lyon! Nur 30 Städtebilder sind autheiitisch, darunter auch 
eine Abbildung der Stadt Wien.') Die Sehedelsche Weltchronik 
fand in zahlreichen Erdbeschreibungen oder Kosmographicn 
jnit Bildschmuek Nachfolge und Nachahmung, wobei selbstver- 
ständlich fast aus schließ lieh die Hauptstädte oder Städte von ganz 
■besonderer Bedeutung dargestellt wurden,*) ebenso wird oa im 
XVL Jahrhundert tihUch, bedeutsame Zeitereignisse zu beschreiben 
und zu illustrieren. 

Die Türkenbelagerung von 1629 lenkte in hervorragender 

Weise das Augenmerk auf Wien. Der Ntlmb erger Nikolaus Melde- 

I mann gab 1530 eine Rundansicbt von Wien in sechs Holzschnitt- 

[ blättern heraus.*} Die im Jahre 1539 erschienene »Warhaiftige 



. Boachreybun" 
I £ me n Chn 
bes h h 

ex Stl Z trt 

t b lo3 u 
E w 

g h u h n 
n n an 1 a S 

1 um n h d 



dern Zugs in Oesterreich wider den Türken 

h t Erbfeind vergangen« 1532 jares tathlich 

n leider keiu vollständiges Exemplar mehr 

^ oße Tmppenrevue, welche Karl V. am 3. Ok- 

d Marchfclde hielt, im Hintergrunde Wien. 

F rtschritt in der getreuen Abbildung und zu- 

F rt cliritt in künstlerischer Hinsicht ist es, daß 

Ue d t mehr oder weniger primitiven Holzschnittes 

I pferstich, namentlich die Radierung zu treten 

i eiluQffeu des Allertumavareinea X (1867). Jetit auch 



')ü 
La n N t 
] [ 8 6] 8 



Nende Arbeit Über »Brüima Stadtbilder liii xutn Jabre 
holz in den »Annalea äta MuBeom Francisceum« 1697, 
m.i meines Wissen! haum gestreift, noch weniger aus- 

. e folgenden Wiener Ansichten siehe Camesina, Über 
Wien {Berichte oud Mitteilungen äea AUertumavarsinaB 



74 

beginnt. Aus dem Jahre 1547 stammen die zwei Langansichten 
Wiens von Augustin Hirsvogel in Kupfer, aus dem Jahre 1558 
der prachtvolle Stich von Hans Sebaldus Lautensack, eigentlich 
eine Allegorie auf Wiens Türkenbelagerung. 

Im XVII. Jahrhundert nahm dann die Geographie und ihre 
wissenschaftliche Ausgestaltung einen neuen Aufschwung und damit 
auch die bildlichen topographischen Darstellungen. Es darf nicht 
unerwähnt bleiben, daß auf den Landkarten bei aller Ausbildung 
der Kartographie gegenüber früheren Versuchen, größere Orte, 
Kirchen, Klöster und Schlösser noch immer nicht mit einem be- 
stimmten Zeichen ausgedrückt wurden, sondern mit kleinen profi- 
lierten Nachbildungen. 

Außerdem treten jetzt an die Stelle der mehr oder weniger 
phantastischen Kosmographien mit ihren unzuverlässigen Ab- 
bildungen, die Topographien, die speziellen Ortsbeschreibungen, 
welche auf eine möglichst getreue Aufnahme Gewicht legen. Eine 
Art Überleitung ist Brauns »Beschreybung und Controfactur der 
vornehmsten Städte der Welt«, das in sechs Bänden von 1572 bis 
1617 erschienen ist, fast durchwegs mit Kupfern von Georg Hu f- 
nagel. 

Im ersten Bande befindet sich eine Abbildung von Wien, im 
letzten eine von St. Polten und merkwürdigerweise von Manners- 
dorf am Leithagebirge, das eben damals als Badeort aufzublühen 
begann. ^) 

Aus dem Jahre 1614 stammt eine »Topographia variarum 
regionum« mit Kupfern nach Gemälden von Matthäus und Paul 
Brill. Die berühmtesten Topographien sind jedoch die von Martin 
Zeiller, welche fast ganz Europa in Wort und Bild vorführen und 
von dem Stecher Matthäus Merian mit sehr schönen und topo- 
graphisch genauen Kupfern geschmückt sind, weshalb diese Werke 
unter seinem Namen gehen. 2) Der auf Österreich bezügliche 

^) Kabdebo, Ansichten aus Niederösterreich in Brauns Städtebuch 
(Berichte und MitteUungen des Altertumsvereines XV [1875], 169). 

^) Über diese und die folgenden »Topographienc vgl. meinen Aufsatz: 
Hiftorische Topographie mit besonderer Berücksichtigung Niederösterreich» 
(Dentiche Geschichtsblatter UI, 1902, S. 97 ff.). Ich ergreife übrigens die Gelegen- 
liait, nm hier in Bezug auf die Literatur für Merian nachzutragen: Eckardt, 
Mftthfteai Merian, Skizze seines Lebens und ausführliche Beschreibung seiner 
»Topographia Germaniaec (Basel 1887). Vgl. auch neuerdings Deutsche Geschichts- 
bUtttcr in, 223. 



75 



wurde im Jalire TB¥9 heraaeg^egeben und führt den Titel: 
• Topograpbia proviueiarum Austriaeanim Auatriae, Styriae, ülyriae, 
Carinthiac, Carniolae, Tirolia etc.« Diese Werke erlebten mehrere 
Auflagen und gaben den Ansttjß zu vielen anderen ähnlichen Unter- 
nehmungen. 

So groß war damals das allgemeine Interesse für derartige 
topographische Werke, daß die reichen Stände der verschiedenen 
österrcichi sehen Provinzen darnach strebten, ihre Länder nicht nur 
kartographisch, sondern auch in umfassender Weise in Ab- 
bildungen der hervorrageJiden Orte, Borgeu n. s. w. aufnehmen zu 
lassen. Sie hatten das Glück, in dem Pfarrer von Leonstein in 
Oberösterreich, Georg Matthäus Vischer, den richtigen Mann dafür 
zu finden. Zuerst im Auftrage und mit Unterstützung der ober- 
österreichischen, dann der niederöaterreichisehen und 
Bteirischen Stände schuf ev drei große Kartenwerke und ge- 
wissermaßen als Ergänzungen dazu drei Sammlungen von Ab- 
bildungen der Städte, Klöster und Schlüsser — hauptsächlich ent- 
sprechend den Besitzungen der Stände — die Topographia Änstriao 
inferioria 1672, superioria 1674, Styriac 1681- Die Kupfer, von 
verschiedenen ungenannten Stechern, haben keinen großen künst- 
lerischen Wert, sind aber mit wenigen Ausnahmen sehr gewissenhaft 
aufgenommen. Es dürfte allgemein iatereasieren, daß die Platten zu 
den Abbildungen ana Niederösterreich sich noch heute im niedcrüster- 

f reichisehen Landesarchive, dem alten ständischen Archive, befinden. 
Für andere österreichische Länder, wie Salzburg, Kärnten und Kraiii 
besitzen wir in den Bilderwerken Johann Weikard Valvassors ganz 
ähnliche »Topographien«. 

Auch schon ganz spezielle, kleinere Landesteile wurden nun 
in ähnlicher Weise, teils in Plänen, teils in Abbildungen auf- 
genommen. Da ist in Bezng auf Nieder Österreich besonders die 
Topographia Windhagiana {Frankfurt 1656), welche sehr feine Stiche 
von Klemens Beuttier enthält, und eine »Besehreibung der Herr- 
schaft Pottendorf« zu nennen, 

Städteabbildungeu in zeitgesehiehtHchen Werken finden sich 
auch im XVII. Jahrhundert wiederholt. Das berühmteste Werk 
dieser Art ist das »Theatrum Eurnpäum« 1643—1698 in 13 Bünden, 
das unter anderem die Belagerung von Krems, Korneiiburg in der 
Schwedenzeit u. a. m. darstellt. Die zweit-c Türkenbelagenmg Wiens 

[ rief gleichfalls eine Unzahl Abbildungen auf Plänen, auf Flug- 



76 

blättern und in historischen Beschreibungen h^ervor. ^) Die Städte 
ließen wohl auch für ihre Rathäuser Pläne und Ansichten malen. 
Vieles ist wieder verloren gegangen. Eine der ältesten gemalten 
Städteansichten dieser Art dürfte neben Baden St. Polten besitzen,, 
gemalt 1627 von Balduin Höfel. 

Das XVII. Jahrhundert bedeutet übrigens für die Kupfer- 
stichkunst eine glänzende Epoche. Die Zeit liebte pompöse Dar- 
stellungen, meist in Verbindung mit Allegorien. Große Prachtwerke 
mit Dedikationsblättern, welche das Porträt des hohen Protektors und 
dessen Besitz in architektonischer Umrahmung und umgeben von 
allegorischen Figuren vor Augen führten, kommen in Mode. So 
entstanden fast voji allen österreichischen Klöstern solche Pracht- 
dar Stellungen: von Göttweig 1668 durch Managetta und Küsel, 
von Guttenstein 1668 durch Mauritius Lang, voii Mauerbach zwischen 
1647—1678 durch Benedikt Spill mann, von Zwettl 1670 durch 
Georg Chr. Eymart, Klosterneuburg um 1686 durch J. M. Lerch 
u. s. w. 

Darauf folgten die Architekturmaler der Barockzeit. Es ist 
ja allgemein bekannt, wie sehr unter Kaiser Karl VI. die Baukunst 
emporblühte. Mit dem Kaiser wetteiferte der ganze Adel in der 
Aufführung neuer und im Umbau der alten Schlösser. Selten sah 
Osterreich eine ähnliche glänzende Bauära wie damals. Die Namen 
der beiden Fischer von Erlach und Salomon Kleiners als der 
Hauptarchitekten dieser Zeit sind unsterblich geworden. Sie alle 
legten ihre Entwürfe oder Aufnahmen älterer Vorbilder in großen 
Bildwerken oder Einzelküpfern nieder, wobei das bau wissen schaft- 
liche Moment mehr oder weniger stark betont ist. 

Von Bernhard Fischer von Erlach erschien der » Entwurf einer 
historischen Architektur in Abbildungen verschiedener berühmter 
Gebäude« (1725^), von seinem Sohne Josef Emanuel, »Prospekte 
und Abrisse (dies die für ähnliche Publikationen beliebte Bezeich- 
nung) einiger Gebäude von Wien« (mit französischem Untertitel 
ohne Jahresangabe) mit Stichen von J. F. D eisen b ach, von 

') Einen ziemlich vollständigen Überblick gewährt der Katalog der histori- 
schen Ausstellung der Stadt Wien 1883 (Wien 1883 [zur Feier der Türken- 
belagerung]). Vgl. für Wiener Ansichten überhaupt den Katalog der historischen 
Ausstellung der Stadt Wien (Wien 1873). 

2) Einen Vorläufer bildete das »Wienerische Architektur-, Kunst- und 
Säulenbuch« des Johann Indau (Wien 1686). Siehe darüber Hg in den Berichten 
und Mitteilungen des Altertumsvereines XXIV, 1887, S. 1. 



77 



Salomoii Kleiner die • W^hrhaffte uiul genaue Abbililmig aller 
Kirchen und Clöeter, welche sowohl in der keyaerl. Residenz-Statt 
Wien nla auch in denen amliegenden Vurstätten sich beöndon, 
Jj-wobey nicht weniger theila förstl. theila grilffl. nnd andere schöne 
■Gebäude denen Liebhabern zur BeluRtigung vorgeatellct aein>, mit 
■Stichen von Joh. Andreas Pfeffel, Georg Daniel Heumann, Job. 
■Aug. CorvinuH u. m. a. zu Angsbarg 1724 — 1737 in vier Ah- 
i,'teilungei] mit variierondem Titel. ') 

Daneben gab es auch ähnliche kleinere Sammlungen über 
inzelne kaiserlicho Gebäude (Hofburg, Hofbibliothek, Favorita u. a. w.) 
«ler adelige Sehlüsser. Ebenso ersehienen solche »Prospekte und 
Abrisse* der Klöster mit Stichen von Kleiner, Wernei", Merz u. a. 
Auch in der Malerei bildete damals die Arebitcktnr- niid 
^ Vedute u Ol alerei einen beliebten eigenen Zweig der Landschaftn- 
malerci. Berühmt geworden sind ja die beiden Canalettos, von 
denen namentlich der Jüngere viele ÜHterreichiacho Proapekte malte 
und bekauiitlich auch in unserer kaiserlichen Gemaidegalerie mit einer 
janzen Reihe von Bildern vortreten ist. Der reiche Adel setzte eine 
Ehre darein, seine Schlöaser, seine französisehen Parka von hervor- 
fiigeiiden Künstlern, wie die Schmntzer, Molitor, Friedrich Brand 
malen nnd in Kupfer stechen zu lassen. 

Am Ende des XVHI. Jahrhunderts irf ein letzter Ausläufer, 
jene schöne von Kuiistsammlern hochgeschätzte Kollektion kolorierter 
iupferstiche, welche nach Aufnahmen von Karl Schtttz und Lorenz 
acha Johaini Ziogler in einfacher Umrißmanie*- gestochen hat 
md welche in dem Wiener Kunstverlage, der nun endlich die ans- 
Indiseben, meist Angsbnrger Finnen, die früher für derlei Unter- 
rebmnngen fast ausschließlich in Betracht kamen, ablöstf?, nämlich 



. . . . aoivoLl der Keyaerl. Burg and 
ider eonst anmuthig md merkwürdige 
1 Liebhabern mag'nitiqner Gebäude zui 



') Im Titel zum IL Band heiCC ea > 

' Lnat-HäUBEr ah anderer filratl, und grSrH. i 

Falläste und scbönen Prospecte .... dene 

, Belustigung und Erinnerung vorgestelteC.> 

Der 111. Teil (173^) trägt den Obertitel >Uiu Sorierendo vDimehrte Wien 

□der >, dünn heiDt es weiter > . . ■ . einig'er antiquen als modernen 

\ «irchen, Ehren-SBulen, Stifflungen, Spitählem etc.n 

Der IV. Tsil (1737) hat denselben Obertitel, dann heißt ea ». . . . derer 
I In dieser Kajserl. Kesideui Statt iogloiehen in denen umliegenden Voratäiten ao 
\ wobt Geistlich- ah Weltlichen weilera neu aufgefiibite Gebäuden, eo theila Kirchen, 
i Ckpellen, StitTtunge (sici), ala nach Eayaerliche, Filrslliche, GräSlichfl, Fre7herr- 
e samt Bürgerlichen Häusern und Gotts-Ackem voratellen. Denen KanslUehon- 
la mehrerer Ergüzuag . . .• 



i 



bei Artaria & Co.. zwischen 1782 und 1795 eracfaieiien ist und 
auch mit einem Titelblatt und kurzem diiutach-frauzßsiacLcm Test 
Ycrsohcu wurde; »Sammluiigeu von AusBiehteii (also Veduten) der 
Residenzstadt Wien, von itreu Voratädteu und einigen umliegenden 
Ortschaften.«') Die Blütter haben wegen ihrer reichen Staffage auch 
einen bedeutenden kulturhistori sehen Wert. Einzelne wurden später 
neu herausgegeben, wobei die KoBtllmfigureu der Mode eutsprochend 
abgeändert wurden. Lorenz Janscha, sein Bruder Valentin, Georg 
Sehallhae, Johann Ziegler, Runk, später auch Kar! Postl und 
Franz Jaschke oder Jaaehky waren die Künstler, welche um 
die Wende des XVHI. und XIX. Jahrhunderts auch für andere 
"Wiener Firmen für Jean Cappi, Jusef Eder, Trauquillo MoUci, be- 
sonders aber Franz X. Stöekel ähnliche Ansichteu von Wien und 
seiner Umgebung in derselben Kunstmanier, meist mit deutscher 
und französischer Unterschrift versehen, lieferten. 

Während sich in diesen schOuen Publikationen Kunst und 
Naturtreue verbanden, wagte man noch immer nicht nur in Augs- 
burg, sondern auch in Wien Ansichten auszugeben, welche nahezu 
gar keine Ähnlichkeit mit den dargestellten Gegenden und Orten 
aufweisen. Sogar von einem Stecher, wie LaminiC, einem Schüler 
Haids, existieren solche seltsame Phantasiehilder. 

Ich will nun aber zur Bucliillustration zurückkehren und nur 
nebenbei erwRhnen, daß topographische Ansichten auch noch zu anderen 
als geographischen oder künstlerischen Zwecken ver^vendet wurden, 
z. B. bei Gnadcnbildeheu, wie sie au Wallfahrtsorten verkauft 
werden, oder bei Diplomen, Zunftbriefen u. dgl. 

In der Literatur des XVIII. Jahrhunderts war unterdessen 
ein neues Genre aufgekommen, die ßeiseliteratur und speziell 
wieder die Mode der >empfiiid3amen Reisen«, welche von dem 
bekannten Werke des Engländers Lawrence Sterne ihren Ausgang 
nahm, die sentimentale Dichtung tat das ihre. Man versenkte sich 
]]un in das Malerische der Natur, womöglich einer etwas arran- 
gierten Natur, man achwärmte für verfidlene Ruinen, wie man sieh 
denn auch in den Schloßparks Ruinen künstlich herstellen ließ. 
Die heroische Landschaft war Modesache geworden. So durch- 
streifen jetzt um die Wende des XVHI. und XIX. Jahrhunderts 



) Vgl. Helbing. Die Wianer Ansichten t( 
in (Monnla berichte über Kuastivissensühaft i 



Ziegli 






id Kiinathandel 1901, De- 



I poetisch angehauchte Gemüter das Land, schildern es in sentimen- 
I taler Schwärmerei, und ihre Büchleins meist in kleinem Format, 
IfUr das Alt-Wiener Boudoir bestimmt, wurden mit zierUchen Bild- 
I chen geschmückt, deren Hauptvorwnrf Buincii und malerisohe Gegen- 
Jden bilden. Es ist die Zeit der Taschenbücher und Almanachs. 

Für unsere Gegenden wirkten Hartlebens »Malerische Dar- 
l.atellungen aue Österreich* im Jahre 1800 mit Stichen von Gibele 
Innd Ponheiraer anregend. Zwischen den Jahren 1804 und 1808 
l'^achienen Gaheis' »Wanderungen und Spazierfahrten in die 
j.Gcgenden um Wien* , deren einzelne Bändchen, sieben an der Zahl, 
I Jnehrfach aufgelegt wurden. Einzohie Ausgaben sind mit schlechten 
[Kupfern ausgestattet. Ans derselben Zeit stammen Widcmanns 
:.Ma]msebc StreifzUge um Wien. (1806— 1808). Schuhes' »Aus- 
K^Oge nach dem Schneeberg» (18061, Sartoris •■MaleriBches Taachea- 
iTsuch. (1816) u. a. m. 

Nach dem neuen Zeitgeschmack wurden nun auch die Kupfer- 
I stich-Kollektiouen umgestaltet. Artaria & Co. gab jetzt zwischen 
I 1810— 1820 »Merkwürdige Ansichten der Stadt Wien und ihren (!) 
I malerischen Umgebungen» (»Collection remarquablc des principales 
rvnes de Vieune et de ses environs les plus pittoresques< ') heraus, 
Iwelche zum Teil, wie schon erwähnt, die alteren Ansichten mit neuen 
B Kostümfiguren wiederholten ; zum größeren Teil beteiligten sich aber die 
f Tiervorragendaten Landschaftsmaler der ersten Hillfto des XIX. Jahr- 
hunderts, wie Jakob Alt, Johann Schindler und Thomas Ender. 
ohne daß jedoch ihre Namen genannt sind. Eine andere gleichfalls 

I anonyme Serie, an der sieh Künstler zweiten Ranges beteiligten, 
bat Quartformat. Bedeutende Werke sogenannter malerischer Dar- 
stellungen in farbiged Stichen in Querfoho sind außerdem der 
Brüder Kopp von Felaenthal »Historisch-malerische Darstellung 
von Österreich« 1814 (französisch und deutsch) und Labordes 
»Voyage en Autriehe« 1821 (mit Stichen von Jaschke, Pieringer, 
Gauermann u. a.l. 
Da trat mit einemmale eine kolossale Umwälzung auf dem 
Gebiete der reproduzierenden Kunst ein,^) durch das Aufkommen der 
'J Dio Kunstbandlaug Actaria hatte die Güte, mir eine Reihe alter Ver- 
xeichniue zar Verfügung zu Btellsn. 
-) Zum FalgendeiL rergletctie : »Die verrielfälligendeti 
warti, 4 Bdo. {Wien 1887). Einiges Brauchbare, besonder 
Verlages und der Kollektionen bei Weasely, Anleitung z 
Sammeln der Werke des Kunstdruckes. 2 Aufl. (Leipzig 1 



1 Künste der Gegen- 
B bezüglich dee ICunst- 
ur Kenntnis und zum 



Lithographie, welche gegenüber den teuren Kupferstichen und Ra- 
dierungen eine sehr billige Herstellung und Vervielfttltigung ermüg- 
licht. Obwohl Senefeldera Erfindung schon um die Jahrhundert- 
wende erfolgt war, so griS sie doch erst langsam durch und wurde 
erst ungefähr um 1820 ft1r Landschaftsbilder verwendet. 

Freilich bedeutet der Schritt von den schönen Stichen und 
Radierungen zu diesen ersten Lithographien einen Sturz der Kunst 
in die Tiefe. Die kleinen Bildchen, welche bei Hafner in Linz litho- 
graphiert wurden, die Ansichten Laxenhurgs von Radniannsdorf, 
Rupp und Bschur, die Badener Perspektiv-Ansichten von An- 
raeher von Auraeh, die alle um diese Zeit erschienen, sind 
primitiv, unschön, verschwommen. Das erste Werk, welches einen 
grossen künstlerischen Fortschritt aufweist und für die Entwicklung 
der Lithographie in Österreich im Hinblick auf die Wiedergabe 
von Landschaften maßgebend wurde, waren die Don au an sichten in 
Quer-Folio, welche im Jahre 1826 nach Vorlagen von Jakob Alt 
aus der lithographischen Anstalt Kunike hervorgingen. Sie hatten 
einen solchen Erfolg, daß sie in den nächsten 10 bis 15 Jahren 
wiederholt nachgeahmt wurden und in andere Kollektionen über- 
nommen wurden, so in die von demselben Verlage herausgegebenen 
»Burgen und Sehiüsser NiederiJsterreichs«, 1833 und 'Topographische 
Vaterlandakunde*, 1837, dann in eine Kollektion kleiner Litho- 
graphien in Octav u. dgl. m. 

Das wichtigste Moment ist jedenfalls das, daß die Billigkeit 
der Herstellung der Lithographien es ermöglichte, topographische An- 
schauungen und eine, wenn auch bescheidene Kunst unter das Volk 
KU tragen. Bei Trentaeiitsky, später berühmt durch die Bilder- 
bogen, erschien Ende der Zwanziger- und anfangs Dreißigerjahre 
eine Serie »Malerische Umgehungen von Wien«, zu denen haupt- 
sächlich Tobias Dionya Raulino die Zeichnungen lieferte. Noch 
billigere und schlechtere Ware Wiirfen andere Firmen, wie Franz 
Barth und Anton Pateruo, auf den Markt. 

Wenige Jahre, nachdem die Lithographie ihren Aufschwung 
genommen, trat ein anderes billiges Reproduktionsverfahren auf 
den Plan, welches im Vereine und im Wettbewerb mit der Litho- 
graphie den Kupferstich verdrängte, der Stahlstich. Er wurde zu- 
erst in England auch für topographische Ansichteu verwendet. Im 
Jahre 1822 erschien zu London bei Rodwell & Comp, die »Oerman 
sceuery«, hübsche Stahlstiehe in Quer-Oktav nach englischen Ktlnst- 



81 

lern, worin auch Österreich stark vertreten war. Sie rief alsbald 
eine zahlreiche Xachahmnng hervor. > Panoramen oder Galerien«, 
wie man jetzt derlei Ansichten-Kollektionen zu nennen pflegte. 

Hartlebens »Panorama der österr. Monarchie*. 1839. zu- 
meist nach Bildern von Thomas Ender. Dullers »Malerische und 
romantische Gegenden Deutschlands« 1840 bis 1842, G, G. Langes 
»Origiucd-Ansichten aus Deutschland«. 1848 bis 1851, das Werk: 
»Deutschland, Galerie pittoresker Ansichten«. 1856. nach Vorlagen 
von Jakob Alt. ein ähnliches Werk aus der Kunstanstalt des 
österreichischen Llovd in Triest nach Gemälden von Rudolf Alt. 
das »Universum« des Bibliographischen Institutes in Hildburghausen, 
gleichfalls zumeist nach bereits vorhandenen Gemälden und Litho- 
graphien, besonders Jakob Alts, das 1833 zum erstenmale erschien, 
und bis in die Sechzigerjahre fortgesetzt wurde, sind die wichtigsten 
dieser Sammlungen von Ansichten in Stahlstichen. 

Von den Zwanziger- bis in die Ftinfzigerjahre führten Stahl- 
stich und Lithographie als Reproduktionsmittel fast die Allein- 
herrschaft und standen nur untereinander in Konkurrenz, zumal da 
sich die Lithographie seit den Dreißigerjahren ganz bedeutend 
entwickelte, an Klarheit der Wiedergabe und an ktin stierischer 
Wirkung immer mehr gewann, später sogar durch die Chromo- 
lithographie ein neues Feld, die farbige Wiedergabe, eroberte. Eine 
ganze Reihe von Wiener Firmen, neben Kunike und Trentsentsky 
namentlich Rauh, Höfelich, Paterno und Levkum <::ab billi<je 
Ansichten in Lithographien und Chromolithographien heraus, meist 
»Gegenden um Wien«, an denen sieh hers'orragende Landschafter 
der Zeit, wie Jakob und Rudolf Alt. Höger, Gerstmayer, 
Chapuy u. v. a.. als Lithograph X. Sandmann beteiligten. 
Blätter aus den Fünfzigerjahren besitzen bereits hohe Ausdrucks- 
fähigkeit und auch einen recht bedeutenden künstlerischen Wert. 

Für die Verwendung der topographischen Ansicht als Illu- 
stration wurde das Erwachen des Interesses für die Heimatskundo 
und für die Lokalforschung von ganz besonderer Bedeutung, Seit 
den Zwanzigerjahren des XIX. Jahrhunderts entstanden allenthalben 
in Deutschland und Österreich landeskundliche Vereine und Gesell- 
schaften, welche die Kenntnis der en<]:eren Heimat durch ent- 
sprechende Publikationen zu fördern bemüht waren. Auch die 
niederösterreichischen Stände nahmen damals ihren alten Plan der 
Abfassung einer topographischen Landesbeschreibung wieder auf 

Jahrbach d. V. f. Landeskunde. 6 



82 

und eine Kommission beriet viele Jahre darüber, freilich ohne Re- 
sultat! Aber die ganze Bewegung gab den Anstoß zu zwei topo- 
graphischen Werken größeren Stils, zur >Kirchlichen Topographie«, 
1824 bis 1840 in 18 Bänden, jedoch nicht vollendet, und zu 
Schweickhardts »Darstellung des Erzherzogtums Osterreich 
unter der Enns«, 1831 bis 1839 in 34 Bänden, welche, obwohl 
leider schleuderhaft und dilettantisch kompiliert, bis zum heutigen 
Tage noch verwendet wird, wo nichts Besseres vorliegt. Die »Kirch- 
liche Topographie« ist mit sehr schlechten, meist von Dilettanten 
angefertigten Lithographien, Schweickhardt zum größten Teil 
mit Stahlstichen nach älteren Vorlagen ausgestattet, nur der letzte 
Teil, das Viertel ober Manhartsberg, hat Lithographien. Nun nahmen 
auch die alten Beschreibungen von Reisen und Fußwanderungen 
statt des gezierten, poetisierenden Charakters einen mehr wissen- 
schaftlichen beschreibenden an. Auch in ihnen halten sich Litho- 
graphie und Stahlstich die Wage. Schmidls beliebtes Buch, »Um- 
gebung Wiens«, erschien 1847 in einer Ausgabe mit Stahlstichen 
von Wilemans, Weidmanns »Die vier Kreise Niederösterreichs«, 
1841 bis 1843, mit kleinen Chromolithographien von Rudolf Alt, 
Ranftl und Loos u. s. w. 

Reichsten illustrativen Schmuck mit besonderer Betonung des 
rein Gegenständlichen als Demonstrations-Objekt für Kunst- 
geschichte und Altertumswissenschaft bieten die Publikationen des 
Altertumsvereines in Wien und der k. k. Zentral-Kommission für 
Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale, 
die beide im Jahre 1856 ins Leben traten und sich zuerst der 
Lithographie und für kleinere Illustrationen des Holzschnittes be- 
dienten. Gewissermaßen am Abschlüsse dieser Periode stehen zwei 
Publikationen, die beide Reproduktionsarten auf hoher Stufe zeigen. 
Einerseits die von Heider, Eitelberger und Hieser in 2 Bänden, 
1858 bis 1860 herausgegebenen »Mittelalterlichen Baudenkmale des 
österreichischen Kaiserstaates«, mit schönen Stahlstichen in Groß- 
Quart, anderseits 1862 die »Kirchlichen Baudenkmale aus dem 
Erzherzogtum Österreich unter der Enns«, ohne Text mit Chromo- 
lithographien in Folio nach Aufnahmen von Konrad Grefe, zu- 
gleich eine bemerkenswerte Leistung unserer Staatsdruckerei. 

Da erhielten auch diese beiden Reproduktionsarten einen Stoß, 
der sie ins Lebensmark traf. Seit den Vierziger- und Fünfziger- 
jahren war die Photographie aufgetaucht, in den Sechzigerjahren 



83 



: sie nach Überwindung der unausbleiblichen Kinderkrankheiten 
I schon in den Stand gesetzt, ganz bedeutende Aufnahmen von Ob- 
I jekten, ja Landschaften zu liefern. Der Bedarf an Orts- nnd Natur- 
I aufnahmen für den täglichen Marktverkehr, besonders für das Eeise- 
I publikum, wurde nun durch die Photographie gedeckt, an die Stelle 
I .der Panoramen und Serien von Stahlstichen und Lithographien 
I traten jetzt die photographischen Albums, Manche photograp bischen 
\ Ateliers verlegten sich speziell auf derartige topographische Auf- 
ten, in Wien dürfte meines Wissens Amand Helm der erste 
gewesen sein, welcher sich nach dieser Richtung hervorragend ba- 
I tätigte. 

In unseren Tagen hat dann die Amateur-Photograph ie, welche 
j jedermann gestattet, eich seinen Bedarf an ürtlichen Erinnerungs- 
I bildern selbst und nach seinem eigenen Geschmack zu befriedigen, 
leine neue Periode topographischer Aufnahmen geschaffen. 

Seit den Fünfzigerjahren hatte aber auch das Illustrations- 
m einen kolossalen Aufschwung genommen. Während die Zeit- 
schriften der ersten Hälfte des XIX. Jahrhunderts ihren Lesern nur 
ausnahmsweise als kostbare Beilagen Ansichten in Stichen oder 
Lithographien bieten konnten, kamen nun die illustrierten Journale 
I immer mehr in Schwang, welche durch Holzschnitte die Neugierde 
^4er Leser nach jeder Richtung, also auch in Bezug auf Ansichten 
l-ftus den verschiedenen Ländern der Erde, leicht und billig befrie- 
j digten. Auch hier vollzog sich der Fortschritt verhältnismäßig rasch. 
llJen Holzschnitten nach oft nur flüchtigen Zeichnungen haftete noch 
iTriel Unvollkommenes an. Wie ganz anders war es, als man Ende 
■der Siebziger-, anfangs der Achtziger jähre die Photographien durch 
4en Lichtdruck zu illustrativen Zwecken anwenden lernte. Heute 
■ werden durch Phototypie und Zinkographie wahre Prachstücke der 
1 Illustrationskunst für die Zeitschriften und BUcher zu Verhältnis- 
Imäßig billigen Preisen gehefert. Der Stahlstich, welcher sich als 
I nicht entwicklungsfähig erwiesen hat, ist seit den Sechziger jähren 
l verschwunden, dagegen hat sich die Lithographie, besonders für 
liarbige Aufnahmen, noch erhalten. Das Bedürfnis des Pubhkums 
■jiach illustrativer Anschauung, namentlich auch bei Keisebesehrei- 
Jiungen, geographischen, topographischen und kun st historischen 
■Werken ist ao gestiegen, daß man jetzt ähnliche Publikationen 
Ifcaum mehr ohne Bildschmuck herausgeben kann. Selbst der ganz 
gewöhnliche Mann will schon seine illustrierte Zeitung haben, wenn 



84 

auch die Holzschnitte noch so schlecht sind. Daher der enorme 
Absatz, welchen gerade illustrierte Tages- oder Wochenblätter finden. 

Der Ruf nach Anschauung ist nach Pestalozzis Grundsätzen 
auch in wohltätiger Weise in dem Unterricht der Jugend lebendig 
geworden. Es wäre aber auf diesem Gebiete gerade im Hinblick auf 
die Heimatkunde noch sehr viel zu tun und zu erreichen, denn die 
Liebe zur Heimat durch Vorführung von Orts- und Naturaufnahmen 
in den Kindern zu wecken und zu fördern, ist wohl ein hohes und 
wichtiges Ziel.^) Ein kleines Privatunternehmen: Grefes »Alt- 
Österreich«, das seit einigen Jahren zur Unterstützung dieser Zwecke 
erscheint, bildet einen bescheidenen Anfang und kann nur mit 
Freuden begrüßt und zur Nachahmung in größerem Stile empfohlen 
werden. Zum Teil kommen auch die offiziellen » Bilderbogen für Schule 
und Haus«, dem in Deutschland jetzt ein ähnliches Unternehmen, 
»Künstlerischer Wandschmuck für Schule und Haus«, entspricht, 
dem Bedürfnisse nach. 

Die letzte, höchst merkwürdige Etappe, bei welcher das all- 
gemeine topographische Interesse angelangt ist, ist die Ansichts- 
karte, die sich von der bloßen, viel belächelten und bewitzelten 
Spielerei schon lange zu einem ernst zu nehmenden, erziehlichen, 
kulturellen und künstlerischen Faktor entwickelt hat. Selbst die abge- 
legensten Orte und verstecktesten Objekte kommen durch sie ans Licht 
und zur allgemeinen Kenntnis. Auch hier, welch' ein Fortschritt 
von den plumpen und unkünstlerischen Erzeugnissen, mit welchen 
anfang der Neunziger jähre die Firma Schwidernoch in Wien her- 
vorgetreten ist, und unseren modernsten Künstlerpostkarten in 
Phototypien, Lithographien und feinstem Farbendruck. 

Nachdem ich nun in großen Zügen die Entwicklung der topo- 
graphischen Darstellungen von den kindlichen Anfängen bis zu 
den letzten Ausläufern in unseren Tagen im Zusammenhange mit 
Literatur, Kunst und Wissenschaft vorgeführt und die Mannigfaltig- 
keit dieser Entwicklung und ihre verschiedenartige Bedeutung dar- 
zulegen versucht habe, dürfte es dem geehrten Leser wohl klar 
sein, welchen grossen Wert eine Sammlung haben muß, in der 
alle wichtigen Schöpfungen der ganzen Entwicklungsreihe und 
Abbildungen fast aller grösseren Ortlichkeiten des Landes vertreten 
sind. Lokalmuseen beschränken sich auf einen Ort und dessen 



') Vgl. über die Heimatskunde im Unterrichte meinen Vortrag: »Über 
Landes- und Ortsgeschichte, ihren Wert und ihre Aufgaben« (Wien 1902). 



85 



"■ näelistc Umgebung, auch die glänzende und reicbhaltige Viennensia- 
Sammlung unseres Wiener stMtischen Museums ist nur ein solches, 
wenn auch das größte österreicbiache Lokalmnseum. 

Die Kunstsammlung der k. u. k. Familieu-Fideikom iß -Bibliothek 
Imid das Kupferstiebk abinet der k. k, Hofliiblicithek besitzen wohl 
Ispezielle topographische Bestände, aber da sie allgemeiner Katur 
ind, so ist das einzelne Land in ihnen nicht in erschöpfender 
t Weise bedacht, auch die Übersichtlichkeit für die Forschung er- 
E Bchwert. In beiden Sammlungen dürften die Ansichten aus Nieder- 
Icsterreieh ein halbes Tausend Blätter kaum überschreiten.') Es ge- 
lieicht nun dem Lande Niederösterrcleh zur Ehre und zur Zierde, 

■ daß es tatsächlich auch eine das ganze Land und die ganze 
[historische Entwicklung umfassende Sammlung besitzt, allerdings 
I nicht in einem Landeamuseum, denn die Begründung eines solchen 
I wiebtigeu Institutes ist leider seinerzeit Terabsüumt worden und hat 
[ auch gegenwärtig bei der Ungunst der Verbältniase und der Zeit, 
I nicht zum geringsten Teil auch bei der Eifersüchtelei und der An- 

□g einiger unterdessen ins Leben getretenen kleinen Lokal- 
t museen wenig Aussieht auf Verwirklichung. Wohl aber ist in einer 
IZeit, da der niederüsterreicbische Landtag und Landesau sschuss 
iBich mit warmem Interesse um die planmäßige Umgestaltung des 
Miede röster reich i sehen Land es- Archivs und der -Bibliothek be- 
rmübten, am 30. Dezember 1885 der Landtagabescbluß gefaßt 
rwordcn, ein Programm ausarbeiten zu lassen, »wie die nieder- 
I Österreich i sehe Landes-Bibliothek in den das Land Niederöster reich 
I betreffenden speziellen Fächern, besonders den bis toriseh- topographi- 
I-Bchen, möglichst vervollständigt werden könnte.*''') Es ist das blei- 
Ibende Verdienst des gegenwärtigen Landesarchivars und Bibliothe- 
l'kars, damaligen Kustos, Dr. Anton Mayer, in dem laut diesem Ee- 
iBchlusse ausgearbeiteten Memorandum vom 7. November 1886 aus- 
f drücküch hervorgehoben zu haben, daß der Zweck noch ganz be- 
inders »durch die Anlegung einer umfassenden Sammlung von 
l Karten und Planen. Abbildungen und Ansichten aus älterer und 

■ neuerer Zeit» gefördert wurde. Nachdem sodann zunächst die alten 

') Nur llber d[a Sammlung der Fideikammiübibliotbak esiBtiert ein ge- 
knackter Eutalug: iDIb Sammlungen der vereinten Familien- und Privatbibliotbek 
ffe. MajaalSH. III. Bd. (Wian 1882.) 

-) Vgl. iilr das Folgende die betreffenden iBerichte d«a nieaerflstarreicbi- 
Kxcheit Lande sau SS cbussss über Beine Amts Wirksamkeit!. 



86 

wertvollen Karten. Pläne und einzelne topographische Aufnahmen 
aus der Registratur in die Landesbibliothek abgegeben worden 
waren, wurde durch den Ankauf der vollständigen, etwa 5000 Blätter 
umfassenden topographischen Sammlung des Regierungsrates Franz 
Kutschera im Jahre 1888 und durch reiche Beteiligung an der 
Auktion der Sammlung des als tüchtigen Objektsmaler bekannten 
städtischen Kassiers Emil Htitter im selben Jahre der Grund zu 
der topographischen Sammlung der Landesbibliothek gelegt, welche 
seitdem durch systematische Ankäufe, denen sich leider von keiner 
Seite entsprechende Schenkungen anreihten, vermehrt wurde und 
sich heute, nach Abrechnung von Doubletten und unter Einbeziehung 
der Spezialsammlung von Abbildungen niederösterreichischer Denk- 
säulen und Marterln auf 7259 Blätter beläuft, wobei ich ausdrück- 
lich hervorhebe, daß sich die Sammlung nur auf das Land Nieder- 
österreich mit Ausschluß von Wien erstreckt, da man mit der 
glänzenden Viennensia-Sammlung des Stadmuseums nicht unnötiger- 
weise konkurrieren will. Die einzigen vorhandenen Wiener Bilder 
beziehen sich auf unser Landhaus. 

Die Sammlung ist alphabetisch nach den Ortschaften geordnet, 
wobei sie auch an Reichhaltigkeit für die einzelnen Orte kaum von spe- 
ziellen Lokalsammlungen übertroflfen werden dürfte. Ich führe nur als 
Beispiele an, daß sie von Mödling allein an 400, von Baden an 
250, von Klosterneuburg 200 Ansichten besitzt. Für die Anlage 
und Fortsetzung der Sammlung ist in erster Linie der historische 
Gesichtspunkt maßgebend. Bedenkt man, wie viel Bauwerke im 
Laufe der drei letzten Jahrhunderte, über welche sich ja im wesent- 
lichen die Sammlung erstreckt, gänzlich verschwanden — ich er- 
innere nur an die vielen alten Stadtbefestigungen — wie viele ganz 
gewaltig verändert wurden, so ist es klar, welchen unschätzbaren 
Wert gerade diese älteren Ansichten für die geschichtliche und 
kunstgeschichtliche Landeserforschung haben. Auch manche unaus- 
geführte Bauprojekte sind in der Sammlung verewigt, so z. B. Salo- 
mon Kleiners Entwürfe für den Neubau des Klosters Göttweig 
nach dem Brande im Jahre 1718, die Konkurrenzprojekte für den 
Neubau des niederösterreichischen Landhauses u. s. w. 

Trotz dieses vorwiegend historischen Charakters ist doch der 
künstlerische Gesichtspunkt durchaus nicht vernachlässigt und ich 
weise nur darauf hin, daß die Sammlung fast zu allen vorhin von 
mir genannten Ansichtswerken, den Stichen und Lithographien aus 



87 

der zweiten Hälfte des XVIII. und der ersten des XIX. Jahr- 
hunderts Originale besitzt, so von den beiden Janscha, Jaschky, 
Jakob Alt, Joh. Schindler, Thomas Ende r — von diesem allein 
etwa 100 — Höger, Gerstmeyer^Schwenninger, Chapuy u. a. m. 
teils Zeichnungen, teils Aquarelle, ja sogar Ölgemälde. Als Kuriosum 
und Unikum erwähne ich auch das noch von Wurzbach ^) als ver- 
loren gegangen geglaubte Skizzenbuch von Wetzeisberg aus den 
Z wanziger j ahr en . 

Es ist fast unbegreiflich, daß eine Sammlung von so hohem 
Werte, welche anderswo den Stolz eines Landes und einer Stadt 
bilden würde, bisher so gut wie unbekannt und unbenutzt geblieben 
ist.^) Es wird viel von der Errichtung und Unterstützung neuer 
Galerien und Museen gesprochen und geschrieben, das bereits Be- 
stehende wird leider zu wenig beachtet. 

Nun ist in den letzten fünf Jahren ein sorgfältiger, streng 
wissenschaftlicher Katalog unserer Sammlung ausgearbeitet worden 
und kürzlich hat der gegenwärtige Landesausschuß die Bewilligung 
erteilt, daß er zugleich mit dem Katalog der Porträtsammlung der 
niederösterreichischen Landesbibliothek in Druck gelegt werde. Ich 
glaube ohne Uebertreibung sagen zu können, daß er bei Historikern, 
Kunsthistorikern, Heimatsfreunden und Sammlern Aufsehen erregen 
wird, denn er wird Kenntnis von einer Landeskunde in Bildern 
geben. So ist denn zu hoffen, daß endlich dieser große Schatz des 
Landes Niederösterreich seine Würdigung finden wird. 



^) Biographisches Lexikon LV, 189. 

2) Erst die dritte im Jahre 1902 erschienene Auflage des »Handbuch 
der Kunstpflege in Österreichc, nimmt von dieser Sammlung Notiz (S. 200). 



DAS 

AECHIV UND DIE EEGISTRATÜE 

DER 

NIEDERÖSTERREICHISCHEN STÄNDE 

VON 

1518 BIS 1848. 



VON 

D«- ANTON MAYER, 

N.-Ö. LANDES-AUCHIVAS UND -BiBLIOTIIEKAK. 



-Im Jahre 1513 hatten die niederösterreichischen Stände das in 
der Herrengasse gelegene Haus nebst dazugehörigem Garten, welches 
Eigentum der Brüder Erasmus, Wolfgang und Bernhard von Liech- 
tenstein(-Nikolsburg) war, in der Absicht aügekauft, um daselbst 
die Landtage abzuhalten, ihre Kanzleien und Schriften (Urkunden, 
Akten) unterzubringen, mit einem Worte, dasselbe zum niederöster- 
reichischen Land- oder Ständehaus umzugestalten. 

Durch diese Erwerbung ergab sich mithin die Gelegenheit, 
die ständischen Privilegien, Urkunden und anderen Schriften, die 
bisher auf den festen Schlössern des einen oder anderen Stäude- 
mitgliedes, meistens des jeweiligen Landmarschalls, sich befanden/) 
von jetzt an in einem eigens dazu bestimmten Räume (»Brief gewölb«, 
»Archiv«) zu verwahren. 

Selbstverständlich hat die Adaptierung des Liechtensteinschen 
Hauses für den neuen Zweck einige Zeit in Anspruch genommen. Erst 
im Jahre 1518 konnte es den Ständen anheimgestellt (»committiert«) 
werden, ihre Urkunden und Schriften ins »Briefgewölb« zu hinter- 
legen. Damit war der Anfang zu dem ständischen Archiv, dem Grund- 
stocke des heutigen niederösterreichischen Landes-Archivs, gemacht. 

Wie wichtig die Einrichtung eines eigenen ständischen Archivs 
gewesen, zeigte sich gleich in den nächsten für die Stände so be- 
wegten Jahren nach dem Tode Kaiser Maximilians I., in der Zeit 
von 1519 bis 1522. 

Das Vordringen der Türken gegen Wien im Jahre 1529 ver- 
anlaßte die Stände, ihre archivalischen Schätze, die Privilegien 
und Urkunden, in Sicherheit zu bringen; das mit starken Mauern 
umgebene Kloster Melk an der Donau war dazu ausersehen. Als 
aber Wien von den Türken wirklich belagert war und die Gefahr 
einer Invasion derselben nun über ganz Niederösterreich schwebte, 
hielt man auch. Melk nicht für sicher genug; jene Schätze 
sollten an einen anderen, noch mehr sicheren Ort gebracht werden. 

^) N.-ö. Landes- Archiv : Codex Provincialis III, p. 1511 f. 



94 

6. Vidimua des Bischofs Nikodemus von Freising, 1434, 
Februar 10, über zwei Briefe Kaiser Karl IV., der eine ddto. Prag 
1361, August 3, der andere ddto. Wien 1366, Mai 9, lautend auf 
die Herzoge von Österreich, daß ihre Landleute und Untertanen 
von keinem anderen Gerichte als dem herzoglichen geklagt oder 
vor dasselbe geladen werden sollen.^) Orig.-Perg.-Siegel. 

7. Zwei gleichlautende Vertragsbriefe des Herzogs Friedrich 
mit den niederö^terreichischen und oberösterreichischen Ständen 
wegen der Vormundschaft über K. Ladislaus Posthumus und über die 
Verwesung beider Länder. Perchtoldsdorf 1439, November 24. Orig.- 
Perg.-Siegel. 

8. Ein Vidimus desselben Vertragsbriefes vom Abte Martin 
zu den Schotten in Wien. Wien 1452, Juni 17. Orig.-Perg,-Siegel. 

9. Spruchbrief von Herzog Friedrich und Herzog Albrecht VI. 
wegen etlicher zwischen ihnen ausgesprochener Streitigkeiten. 1440, 
Februar 6. Orig.-Perg.-Siegel. 

10. Sieben Schadlosbriefe Kaiser Friedrichs IH. für die nieder- 
österreichischen Stände »das Jnen Ir be willigung, das sy ins 
Feld ziehen vnnd das erst Monnat auf Iren selbst costen vnnd 
zerung diennen wellen, des sy ausser lanndts zu thuen nit schuldig 
wären, on schaden sein solle«. Wr.-Neustadt 1450, Juni 23. Orig.- 
Perg.-Siegel. 2) 

11. Schutzbrief des Erzherzogs Albrecht VI. für die nieder- 
österreichischen Stände zugunsten »Irer Freyhaitten vnnd altten Her- 
khumben«. Freistadt 1461, April 20. Orig.-Perg.-Siegel. 

12. Schadlosbrief desselben für »ain Ersame Lanndschafft in 
Österreich« wegen der Untertanensteuer. St. Polten 1462, Juni 19. 
Orig.-Perg.- Siegel. 

13. Schadlosbrief desselben für >ain Lanndtschafft das Inen 
Ir bewilligte hilf an Iren freihalten vnnd AUten herkhumben on 
schaden sein solle«. 1463, Januar 21. Orig.-Perg.-Siegel zerbrochen. ^) 

14. Konfirmation Kaiser Friedrichs III. der Beschlüsse des 
Korneuburger Landtages am 27. September 1464 »yber das Lannds- 



^) Kaiser Karl IV. bestätigt Herzog Rudolf IV. und seinem Bruder das 
schon früher (1348 bis 1354) Herzog Albrecht H. verliehene Kecht >De non 
evocando«. Schwind-Dopsch a. a. O., S. 206, Nr. 107. 

') Heute sind neun dieser Schadlosbriefe vorhanden, von denen aber nur 
zwei mit einer Signatur, nämlich S, versehen wurden. 

^) Dabei ein zweites Exemplar ohne Siegel. 



95 

rechten in Österreich vnnd ainer gemainer Lanndtsnotturften«. 
Wr.-Neustadt 1464, September 30. Orig.-Perg.-Siegel. 

15. Schadlosbrief desselben über den Wein -Aufschlag zu 
Engelhartszell und an den österreichischen Grenzen, »so Ir Mt. 
sechs Jar lang bewilligt nach ausganng derselben wider abstellen 
lassen welle«. Wien 1494, Januar 17. Orig.-Perg.- Siegel. 

16. Wiener-Libell Kaiser Maximilians I., worin die zwischen 
ihm und den niederösterreichischen und oberösterreichischen Ständen 
auf dem Landtage von 1494 vereinbarten Punkte enthalten und 
über Ersuchen der Stände bekräftigt sind. 1494, Januar 25. Orig.- 
Perg.-Siegel. 

17. Mainzer-Libell desselben. Mainz 1499, April 8. Orig.-Perg.- 
Siegel. 

18. Vidimus des Mainzer-Libells vom Landmarschall Christof 
von Liechtenstein. Wien 1499, August 12.^) 

19. Schadlosbrief Kaiser Maximilians I. wegen des Aufschlages 
zum bayerischen Krieg, zum Zuge nach Rom und gegen die Türken. 
Augsburg 1504, Mai 1. Orig.-Perg.- Siegel. 

20. Lehen-Begnadigungen desselben. Mecheln 1509, März 10. 
Orig.-Perg.-Siegel. 

21. Derselbe wegen Abstellung der erteilten und weiteren 
Exspektanzen auf Lehen und eigene Güter. Mecheln 1509, März 10. 
Orig.-Perg.-Siegel. 

22. Schadlosbrief desselben wegen des Zuges gegen Venedig. 
Sterzing 1509, Juni 5. Orig.-Perg.-Siegel. 

23. Resolution desselben über Exspektanzen auf ständische 
Lehen. Augsburg 1510, April 5. Orig.-Perg.-Siegel. 

24. Schadlosbrief desselben wegen des Zuges gegen die Vene- 
tianer. Augsburg 1510, April 5. Orig.-Perg.-Siegel. 

25. General desselben über Gülten und Nutzungen in Ungarn 
und Osterreich. 1510, April 7. Orig.-Perg.-Siegel. 

26. Augsburger-Libell. 1510, April 10. Orig.-Perg.-Siegel. 

27. Lehen-Begnadigung desselben. Augsburg 1510, April 8. 
Orig.-Perg.-Siegel. 

28. General desselben über die Weinmaut. Anno 1510. Orig.- 
Perg.-Siegel. 

29. Schadlosbrief desselben » ainer ErsamenLanndschafft bewillig- 
ten HilflF halber«. Antdorf in Brabant 1512, Juni 14. Orig.-Perg.-Siegel. 

^) Diese Urkunde ist nicht mehr vorhanden. 



96 

30. Kaufbrief der niederösterreichisclien Stände, das Land- 
haus betreffend. Wien 1513, April 21. Orig.-Perg.-Siegel. 

31. Landgerichtsordnung Kaiser Maximilians L für Nieder- 
österreich. Gmunden 1514, August 21.^) 

32. General desselben, womit die niederösterreichische Land- 
gerichtsordnung publiziert wurde. Linz 1514, April 27. Orig.-Perg.- 
Siegel. 

33. Innsbrucker-Libel desselben, »vnnd Irer Mt. Nider vnnd 
oberösterreichischen Erblichen Fürstenthumben vnnd anndern Lann- 
den aufgericht« wegen der Ttirkenhilfe. Innsbruck 1518, Mai 24. 
Orig.-Perg.-Siegel. 

34. Innsbrucker-Libell desselben » der Hof Ordnung halben aus- 
ganngen«. Innsbruck 1518, Mai 24. Orig.-Perg.-Siegel. 

35. Innsbrucker-Libell desselben »ausganngen von wegen der 
Lanndsbeschwärung Erblich gestellt«. Innsbruck 1518, Mai 24. 
Orig.-Perg.-Siegel. 

36. Lehen-Begnadigung desselben. Innsbruck 1518, Mai 24. 
Orig.-Perg.-Siegel. 

37. Schadlosbrief desselben wegen der im Innsbrucker-Libell be- 
willigten 400.000 Gulden. Innsbruck 1518, Mai 24. Orig.-Perg.-Siegel. 

38. Münzordnung desselben. Innsbruck 1518, Mai 24. Orig.- 
Perg.-Siegel. 

39. Erzherzog Ferdinands »Gewalt« auf König Karl, seinen 
Bruder, lautend, die Erbhuldigung in allen Ländern vorzunehmen. 
Brüssel 1519, Juli 12. Orig.-Perg.-Siegel. 

40. König Karls »Gewalt auf den Erczbischoue zu Salczburg 
vnnd seine mituerwannten gestellt«. Barcelona 1519, Juli 27. Orig.- 
Perg.-Siegel. 

41. Erbhuldigungs-Gewalt und Vollmacht Karls V. und des 
Erzherzogs Ferdinand, »Stathallter vnnd Regennten des obristen 
Regemments aller österreichischen Lannden« für die Subdelegierten 
in Ober- und Niederösterreich, nämlich »auf Markgrafen Cosimirus 
Churfürsten zu Brandenburg vnnd seine mitverwonnten lautenndt«. 
Augsburg 1520, Juni 26. Orig.-Perg.-Siegel. 

42. Verschreibung der Subdelegierten gegen die niederöster- 
reichischen Stände bei der geleisteten Erbhuldigung. Klosterneu- 
burg 1520, Juli 9. Orig.-Perg.-Siegel. 

^) Ist heute nicht mehr vorhanden. Ein Vidimus dieser Landgerichtsordnung 
erwähnt das später angeführte Inventar von 1576. 



97 



43. General Kaiser Karl a V. wegen der Erbhnldignng des Erz- 
Iherzogs Ferdinand durch die niederüster reichischen Stflnde. Worma 
{l621, April 29. Orig.-Perg.-Siegel. 

44. General desselben wegen Einlage des priesterliehen Ein- 
K'koinmenB »bey gemainer Lanndtschafft«. Wien 1627, Febraar 10. 
I. Orig.-Perg.-Siegel. ') 

4-5. Bestätigung der Maxim itianis eben Lehenbegnadigung vom 
I 24. Mai 1518 (siehe Nr. 36) durch Erzherzog Ferdinand. Wien 1528, 
I November 30. Orig.-Perg.-Siegel. 

46. Deren neuerliche Konfirmation, ^ nach dem der selb allt 
Ibrief zum taill mailligt (fleckig) vnnd versert worden«. Wien 1542, 
»September 18. Orig.-Perg.-Siegel. 

47. Schadlosbrief König Ferdinands I. wegen des Zuges gegen 
IjoLann von Zapolya und die Türken. Znaim 1535, Februar 18, 
\ Orig.-Perg.-Siegel. 

. Generalmandat desselben wegen sabtueung der leben, so 
■.durch die Lanndleut vnd Inwoner wider allt herkbumhen vom 

■ Stifft Paaaau zu lehen genomen, vnnd das dieselben hiefilr. wider 

■ den allten formb vnnd gebrauch nit Empbanngen werden sollen«. 
fPrag 1537, März 24. Orig.-Perg.-Siegel. 

49. Generalmandat desselben wegen der Passaueracben Lehen. 
JPrag 1537, April 10. Orig.-Perg.-Siegel. 

50. Generalmandat desselben wegen Bezahlung der bewilligten 
lAnachlüge für das Jahr 1537 und die Ausstilnde von 1536 be- 

d. Wien 1537, September 21.') 

51. Schadloabrief desselben 'Auf ain Ersame Lanndschafft 
I die bewilligungen so Irer Mt. etlich Jar her gelaist worden. 

Ä-Uch vmb die sechsjorigen bilffen, das das Innen dasselb an Iren 
B&eyhaiten onnachtail seyii>. Prag 1538, Febraar 9. Orig.-Perg.-Siegel. 
»Dise nachvolgenden brieö sein in das puech noch nit 
ein geleibt. « 

Nota. 
• Dise brieffliche Urkbondt sejn bej denen andern privi- 
legiis alle verbanden auch alle wider seidhero eingescbriben 
worden- 1 

') Schon im Inventar verzeichnet mit der Bemerkung: »Ist nit vorhanden, 
ins Bnech eingeschriben.« 

-) Schon im Inventar verzeichnet mit der Bemerkung: »Ist nit vorhanden, 
ins lluech oiii|feschriben.« 



98 

52. Schadlosbrief Kaiser Maximilians I. Augsburg 1502, No- 
vember 16. Orig.-Perg.-Siegel. 

53. Zwei Generalmandate desselben wegen der geistlichen 
Gülten »das sy Ir gullt vnnd nuczungen zu gemainer Lanndt- 
schafft Verordneten Hannden einlegen vnnd mit Inen gleichs mit- 
leiden tragen sollen«. 1508. Februar 17. Orig.-Perg.-Siegel. 

54. Libell desselben mit den »Beschwerungen« der Land- 
schaft und der »Bescheidung« Ihrer Majestät. Augsburg 1510, 
April 10. Orig.-Perg.-Siegel. 

55. Vidimus des Landmarschalls Kaspar von Wolkersdorf der 
Urkunde »über etliche Brieff, so von Khönigl. Mt. und einer Lannd- 
schafft ausganngen«, worin sich diese um 100.000 verschrieben 
gegen eingesetzte Kleinode. Wien 1515, Januar 1. Orig.-Perg.-Siegel. 

56. Befehl und etliche Quittungen über 10.000 Gulden, die 
für die »Lehengnadt« als Taxe gegeben wurden. Anno 1528. Orig.- 
Perg.-Siegel. 

57. »Todtbrief« des Georg Freiherrn zu Rogendorf um 
200 Gulden Schulden, »Ekharczauerschen Hanndlung halben«. 1536, 
September 24. Orig.-Perg.-Siegel. 

58. Schadlosbrief der römischen Königin, daß den Verord- 
neten und Einnehmern der niederösterreichischen Stände der An- 
teil des »gelts, so sie zum Unterhalt von etlichen Pferden und Ver- 
mögen gegeben, ohne Schaden sein solle«. Wien 1540, April 17. 
Orig.-Perg.-Siegel. 

59. Schadlosbrief König Ferdinands I. »auf ain Lanndschafft 
Irer bewilligten hilflf halben«. Wr.-Neustadt 1540, Dezember 16. 
Orig.-Perg.-Siegel. 

Dann noch etliche Besoldungsquittungen von Haupt- und 
anderen Kriegsleuten. 

Der Schluß lautet: »Diser Inuentarj sein zwaj In gleicher laut 
aufgericht, mit vnnser obbemelten dreier Comissarj hiefür gedrugkhten 
Pedtschaden vnnd Hanndtschrifften verfertigt vnnd den Herrn Ver- 
ordneten also zuegestelt worden. Actum Wienn den XIIIj Decem- 
bris Anno etc. Im Zwaiund vierzigsten«. 

»Den Vngelltbrief, so in dem Puech neben andern eingeleibt, 
haben die von Wienn bey Iren Hannden.« 

Hierauf folgen die Siegel und eigenhändigen Unterschriften 
der Kommissäre. 



In diesem Inventar werden aber, wie Bchüii erwülint wurde. 
15 Stücke nicht aufgezählt, die doch der Zeit nach hierher gehören 
' würden; sieben (A und J — o) davon erseheinen später, nämlich im 
Inventar von 1576, sind mithin erst in den Jahren 1542 bis 1576 
ins » Brief ge wölbe « gekommen, die anderen acht (i — g und [) 
kommen aber auch dort nicht vor, sind also erst nach 1576 zum 
Vorschein gelangt. Wo sich diese 15 Stücke zeitweilig befunden 
I haben mögen, ist heute nicht mehr zu bestimmen; wahrscheinlich 
ren sie in der Kanzlei des landmarschaUisehen Gerichtes in Verstoß 
geraten. 

Diese 15 Stücke sind: 

a) Des Herzogs Albrecht V. Schadlosbrief wegen der Be- 
■ "willigung gegen die Hussiten in Böhmen und Mähren. Wien 1427. 
\ Kovember 9. Orig.-Perg.-Siegel. 

b) Desselben Herzogs Schadlosbrief in gleicher Sache. Wien 
1428, Juli 17. Orig.-Perg.-Siegel. 

c) Desselben Herzogs Schadlosbrief in gleicher Sache. Wien 
1432, Januar 12. Orig.-Perg. Verletztes Siegel. 

d) Schadiosbrief Kaiser Friedrichs III. (IV.) für die nieder- 
I österreichische Landschaft wegen der auf dem Landtage zu Krems 
I (1449, 1. September) geschehenen Bewilligung. Neustadt 1450, 
I Juni 24, Orig.-Perg.-Siegel verletzt. 

e) G-eneraimandat Kaiser Friedrichs III. (IV.), kraft dessen die 
I Ausfuhr der Münzen aus dem Lande ernstlich verboten wird. Nec- 
L Stadt 1464, Dezember 2. Orig.-Perg. Das aufgedruckte Siegel ab- 



f) Des Königs Mathiaa Sehirmbrief, ausgestellt über Bitte 
I Kaiser Friedrichs III. {IV.) für inbenannte Landleute (Lehenstrüger). 
r ödenborg 1472, Dezember 4. 

g) Artikel, so zwischen der königlichen Majestät Maximilian 
I und den Ständen von Ober- und Niederöaterreich auf dem am 
[ St. Katharinentag (25. November) 1493 zu Wien gehaltenen Land- 

■ geschlossen waren. Wien, 25. Januar 1494. Orig.-Perg.-Siegel 
verletzt. 

k) Ein VidimuB tlber die durch Kaiser Maximilian I, publi- 
zierte Landgericht Bordnung. 1514, August 21. (Vgl. oben Nr. 31.) 
i) König Karls Reskript an die drei oberen Stände wegen der 
Besetzung des Landrechtes in Österreich. 1520, September 21. Orig.- 
[ Papier. Aufgedrücktes Siegel. 



100 

j) Schadlosbrief Kaiser Ferdinands I. wegen bewilligter 
20.000 Gulden, welche die Stände 1536 auf sechs Jahre zum Unter- 
halte des Hofes bewilligt haben. Wien 1538, November 8. Orig.- 
Perg.-Siegel. 

k) Hofanweisung desselben an die Herren Verordneten und 
Einnehmer wegen dieser Summe. Wien 1538, November 8. Orig.- 
Perg.-Siegel. 

l) Befehl desselben an die niederösterreichische Regierung, 
betreffend diese Summe. Wien 1538, November 8. Orig.-Perg.-Siegel. 

m) Hofanweisung desselben, betreffend diese Summe, um welche 
sich die Stände gemeiner Landschaft gegen den Administrator des 
Stiftes Passau verschreiben. Wien 1538, November 8. Orig.-Perg.-Siegel. 

n) Ein Revers oder Schermbrief von Hans von Ftlnfkirchen 
wegen des Grundes, der von den niederösterreichischen Ständen 
für das von ihnen neu erbaute Landhaus erhandelt wurde. Item 
die Fenster betreffend, so gegen sein Haus hin ausgebrochen werden. 
Wien 1539, Mai 14. Orig.-Perg.-Siegel. 

o) Der fünf niederösterreichischen Erblande gefertigte Ver- 
gleichung der Gülte. Wien 1539, Dezember 11. Orig.-Perg.-Siegel. 

Am 5. Mai 1566 hatten die Stände beschlossen, neuerdings 
eine Inventarisierung und Beschreibung ihrer »brieff liehen Urkhunden, 
So bey Gericht*) in ainem khlainen Gewebl ligen sollen«, durch 
eigene Kommissäre vornehmen zu lassen. Diese Kommissäre waren : 
Abt Johann von den Schotten, 2) Reichart Streun zu Schwarzenau ^) 
und Leopold Grabner,^) Herr der Rosenburg, Leopold Pötting*) 

^) D. i. das Land mar schallsche Geriebt. 

2) Abt Jobann IX. (Scbretel, Scbröttl), 1562 bis 1583 Abt, war auch wieder- 
holt ständischer Verordneter, einer der Räte der Krone und Präsident des Kloster- 
rates. (Hauswirth, Abriß einer Geschichte der Benediktiner -Abtei zu den Schotten 
in Wien, S. 66—71.) 

") Über Richard Freiherrn von Strein zu Schwarzenau siehe Dr. K, Hasel- 
bach in >Blätter des Vereines für Landeskunde von Niederösterreich«. N. F. H 
(1868), S. 89 ff., 107 ff. und 120 f. 

^) Leopold Grabner, der Sohn des Sebastian Grabner und dessen dritter 
Gemahlin, Sophia Ennenkelin, war 1567 — 1570 Verordneter des Ritterstandes, 
n.-ö. Hof kammerrat. Starb 1583. (W iß grill, Schauplatz des niederösterreichischen 
Adels III, 370.) 

^) Leopold Pötting zu Persing war 1519 geboren, Rat der Kaiser Ferdinand I., 
Maximilian II., Rudolf II., 1554 n.-ö. Landrechtsbeisitzer und seit 8. Mai 1567 
n.-ö. Landschafts-Ratsherr, um 1572 Verordneter des Ritterstandes. Starb 1579^ 
(Jahrbuch der k. k. Gesellschaft Adler X [1888], S. 45.) 



101 

und Wolf Christoph von Enzersdorf ; ') >ivo vmider denaelbeE ainer 
nit beywonen inocht das Alsdann die andern zway macht haben 
aufs des abgengigen Stannd ainen andern zu erfordern«. Der 
Sekretär dieser Kommission war N. Stockhorner. ^) Da das bei 
dieser Inventarisierung angelegte Protokoll nicht mehr vorhanden 
ist, sind wir auch nicht in der Lage, über den damaligen Stand 
der Urkunden zu erteilen. 

Am 21. November 1576 hat die dritte uns bekannte Inventarisie- 
rung »yberGemainerLanndtschafft des Ertzhertzogthumbs Österreich 
vnnder der Enns Briefflic.h vrkhunden vnnd Freyhaiten» stattge- 
funden, BMitbegriffen.« heißt ea dann weiter, 'So Im dem vorigen 
am dreyzehennden Deeembris verschines zway vnnd vierzigsten 
Jara aufgeriehten Inventarijs, dann darunder die maisten erat seidt- 
hero. Erlaungt vnnd Aufgericht. Welch jecziges Inuentarium Im 
beysein der... Herren Verordneten: »Veit Albrecht von Puchbeim 
und Wolf Christoph von Enzersdorft angefertigt wurde. ^} Am Schlüsse 
heißt es: -Dise prief liehe vrkhunden hab Ich Simon Egger Secretarij 
zu meinen Hannden Empfanngen die Ich in das Puech zue deren 
Anndern Einschreiben lassen sol. Actum Wien den 26. Nouember 1576. 
Simon Egger.< Es wurden aber nur die seit 1542 eingelangten oder 
aufgerichteten Urkunden in das Inventar aufgenommen. 

Es sind also darin zuerst die oben unter h und J—o bezcieh- 

(neten 7 Urkunden aufgezahlt, sodann noch: 
r 8. Ein Schadlosfarief Kaiser Ferdinands L von wegen dea 
Fgelaisten Mitleiden.'? « der von Steuern und Anlagen freien Kloster- 

') Wolf Christoph von Eazersdorf zu Enzeradorf im langen Tal, Sohn des 
Veit von EnsersdoiC und der Margäreta Maxelrain, studierte 1553 mit Wolfgang 
und Geor^ von Liachtenstein, Ferd. Hoffmann von Grünbühel, Job. Freiherr von 
Techernembl und Wolfgang Jürger an dar UniverBital in Padus, war 1566 Mb 
läüS Verordneter dea liitterBlandas. Mit ihm Etaib 1598 däs Geechlecht aus. Er 
war ein kunstliebender und gelehrter Herr. Er hat unter anderem eine Samm- 
lung- gemultei Wappen von niederüsterreichiachen Ädelegeschleclitern angefangen, 
die Bein Schwiegerjohn Wilhelm Bernhard von l'riedesheim vollendete. Ihm wid- 
mete auch der bekannte Formschneider aua AugBburg, David Dannecker, 1579 in 
Wien aneHsaig, sein Slaram- und GeaeUenbüchlpin. (Wiü^rlll a. a. 0. U, 420; 
•Blätter dea Vereines flir Landeskunde von Niedecösl er reich. VIII [1&74], S. 200 f., 
XIV [1880], S. 217, SVI [1882J, S. 237.) 

') N.-B. Laodes-Archiv, A. 2. 31. 

') Das durch diese Kommisaare unterfertigte Original-Inventar ist leider 
verletzt; es wurden ivahrach ein lieb durch einen Autographenaanmilec die gedruckten 
Siegel und Uoterscbriflen abgeschnitten. 



102 

höfe und Herrenhäuser in Wien. Wien 1543, August 13. Ori^.- 
Perg.-Siegel. 

9. Schadlosbrief desselben für die niederösterreichischen Stände, 
da sie für die Jahre 1541 bis 1545 eine so ausgiebige »Türkenhilfe« 
bewilligt haben. Wien 1544, Dezember 17. Orig,-Perg.-Siegel. 

10. Schadlosbrief desselben wegen der bewilligten Ttirkenhilfe 
für die Jahre 1546 und 1547 und auf die folgenden drei Jahre. 
Wien 1550, Juni 6. Orig.-Perg.-Siegel. 

11. Schadlosbrief desselben für die Bewilligung zur Abzahlung 
der Schuldenlast der Hofhaltung und des Türkenkrieges. Wien 
1556, November 24. Orig.-Perg.-Siegel. 

12. Revers und Schadlosbrief desselben wegen des zur Be- 
zahlung der königl. Schuldenlast und Hofhaltungsunkosten am 
1. September 1557 bewilligten »Ungelts« des neuen Zapfenmaßes. 
Wien 1557, November 13. Orig.-Perg.-Siegel.^) 

13. Schadlosbrief desselben wegen der von den Ständen für 
das Jahr 1563 bewilligten Steuer und des neuen Zapfenmaßes zu 
den kaiserlichen Obliegenheiten und zur Bezahlung der Grenzaus- 
lagen. Wien 1563, August 24. Orig.-Perg.-Siegel. 

14. Revers und Urkunde Kaiser Maximilians II., die geleistete 
Erbhuldigung und die Bestätigung der ständischen Freiheiten be- 
treflfend. Wien 1564, März 4. Orig.-Perg.-Siegel. 

15. Schadlosbrief desselben für die niederösterreichischen 
Stände wegen einer wider die Türken und andere Feinde bewilligten 
Summe Geldes und des Zapfenmaßes. Wien 1565, Mai 1. Orig.- 
Perg.-Siegel. 

16. Schadlosbrief desselben für die niederösterreichischen 
Stände nicht allein wegen der 1566 innerhalb zweier Landtags- 
schlüsse wider die Türken bewilligten Hilfe und Steuer, sondern 
auch der vorausgegangenen Bewilligungen halber, deren wegen etwa 



^) Diesen Schadlosbrief überreichten die Verordneten s. d. an »Ihre Königl. 
Mayt.« mit einem »Memorial« und der untertänigsten Bitte, »in selbigen die con- 
ditiones ersterwenter bewilligung zu inseriren, benentlich, daß nach verflossenen 
zweyen Jahren die zapfenmaß genzlichen aufgebebt vnd nicht mehr begehrt 
werden, auf denen Privilegijs, vnd alten herkhomen der Ständt ohne Nachthail 
sein solle«. Die Erledigung auf die Zurücklegung dieses Schadlosbriefes lautete: 
»Yerbeschaidt mit zuruckhgebung des vorgedachten Schadlosbrieffs, 
daß es bey selbigen allerdings zu verbleiben habe, per imperatonem 
1. May Ao. 1558.« 



103 

kein Schadlosbrief erteilt wurde. Wien 1567, November 6. Orig.- 
Perg.-Siegel. 

17. Lehens-Begnadung desselben, in welcher nicht nur die 
von Kaiser Max I. und Ferdinand I. erteilten Lehens-Begnadungen 
neuerdings bestätigt, sondern noch ein Viertel der fallenden 
Lehen bewilligt wird. Linz 1568, Dezember 10. Orig.-Perg.- 
Siegel. 

18. Schadlosbrief desselben für die niederösterreichischen 
Stände um die 200.000 Gulden, so 1569 in Abschlag der Schulden- 
last bewilligt wurden. Wien 1569, Februar 1. Orig.-Perg.-Siegel. 

19. Schadlosbrief desselben für die niederösterreichischen 
Stände wegen der 200,000 Gulden, so dieselben auf 1569 als erstes 
Jahr in Abschlag der im vorigen Landtag zur Abzahlung der Hof- 
schuldenlast per 2,500.000 Gulden zu geben versprochen haben. 
Wien 1569, Februar 2. Orig.-Perg. -Siegel. 

20. Privilegium desselben für das den niederösterreichischen 
Ständen in der Stadt gehörige Landhaus, daß dasselbe andern be- 
freiten Häusern gleich zu halten und bei jedem Tor ein Freizeichen 
oder eine Tafel aufzurichten sei. Prag 1571, Februar 20. Orig.- 
Perg.-Siegel. 

21. Schadlosbrief desselben für die niederösterreichischen 
Stände wegen der in den Jahren 1570 und 1571 geleisteten Land- 
tagsbewilligungen zur Erhaltung der Grenzen gegen die Türken, 
in Geld eine doppelte Gült per 138.000 Gulden. Wien 1571, 
März 31. Orig.-Perg.-Siegel. 

22. »Ainer Ersamen Lanndtschaflft des Ertzherzogthumbs 
Osterreich vnnder der Enns Executions-Ordnung 1572.« Wien 1572, 
Mai 15. Orig.-Perg.-Siegel. 

23. Schadlosbrief Maximilian II. für die niederösterreichi- 
schen Stände wegen der Bewilligung zur Erhaltung der Grenz- 
festungen und gegen die Türken. Wien 1573, März 10. Orig.-Perg.- 
Siegel. 

24. Konfirmation von Kaiser Maximilian IL der von dem 
niederösterreichischen Herren- und Ritterstande verglichenen Ord- 
nung wegen Aufnahme neuer Landesmitglieder. Wien 1572, 
Februar 10. 

25. Konzession und Assekuranz, die Religion betrefifend. Prag 
1571, Jänner 14. 



104 

Die beiden letztgenannten Urkunden: »Konfirmation« und 
»Assekuranz« sind im Original im n.-ö. Landesarchive nicht mehr 
vorhanden;^) ebenso fehlt das oben unter h angeführte Vidimus. 

Von den zwischen den Jahren 1542 und 1576 hinzuge- 
kommenen 25 Stücken sind also nur 22 erhalten. Dagegen finden sich 
heute sieben Stücke vor, welche in die Zwischenzeit der beiden 
Inventare fallen, doch im Inventar von 1576 nicht genannt werden.^) 
Es sind: 

1. Der niederösterreichischen Erblande samt der Grafschaft 
Görz aufgerichtete Gült und Anlage, welche neben der Krone 
Böhmen und der dazugehörigen Länder zu Prag am 11. Januar 
1542 beschlossen wurde. Orig.-Perg.-Siegel. 

2. Der Erbländer Vergleichung des Zahlmeisters und der An- 
lagen wegen. Wien 1542, Juni 8. 

3. Erläuterung des Lehenbriefes von Kaiser Ferdinand I. Wien 
1542. September 18. Orig.-Perg.-Siegel. 

4. Vergleichung zwischen den Erblanden (Österreich, Steyer, 
Kärnten und Krain) und der Grafschaft Görz wegen der »Einlag« 
und der diesbezüglichen Taxe. Wien 1542, Dezember 3. 

5. Kauf- und Schermbrief des Hanns Freiherrn von Ungnad 
über sein Freihaus zu Wien auf dem Minoritenplatze. Wien 154 ; 
Juli 26. Orig.-Perg.-Siegel. 

6. Lehens-Begnadung Kaiser Maximilians II. vom 10. De- 
zember 1568 für die zwei oberen politischen Stände, wodurch die- 
selben auch mit dem dritten Viertel, wie es bisher mit dem zweiten 
Viertel gehalten worden, begnadet wurde. Wien 1568, December 10. 
Orig.-Perg.-Siegel. 

7. Kauf- und Schermbrief, kraft dessen die Auerschen Brüder 
Job und Philipp ihr auf dem Minoritenfreihofe gelegenes Freihaus 

*) Vgl. auch Otto,. Geschichte der Reformation im Erzherzogtum Österreich 
unter Kaiser Maximilian II. (1564 — 1576) im X. Jahrgange des Jahrbuches der 
Gesellschaft für die Geschichte des Protestantismus in Österreich, S. 43, Note 111. 

^) Dazu würden noch als achtes und neuntes Stück gehören: Das kaiser- 
liche Reskript vom 2. Juli 1548 an die niederösterreichischen Stände über die 
Besetzung des Stiftes Salzburg etc. mit österreichischen Landleuten und deren 
Kindern, das sicher nach 1576 im Archiv vorhanden war, aber einer alten Notiz 
zufolge schon bei der Gelegenheit fehlte, als das Archiv am 7. und 8. März 1768 
in die Kreditsbuchhaltung und am 5. Oktober d. J. in das dazugehörige Gewölb 
übersetzt wurde ; sodann das Einstands-Privilegium der niederösterreichischen Stände 
▼on Kaiser Maximilian II. vom 20. August 1565, mit welchem es ebenso erging. 



105 



mit aller Zubehör und a len Nutzungen käuflich überleben und 
dabei zu schützen sich verpflichten. Wien 1573, Januar 31. 

Außer jenen zwei Inventaren ist ein weiteres nicht auf uns 
gekommen, wenngieicli bei der Sorgfalt und dem Interesse der 
damaligen Stände für ihr Archiv, wie es aktenmüßig erwiesen ist, 
wiederholt Überprüfungen ihrer Privilegien und später anch der 

thlreichen Privat Urkunden, stattgefunden haben. 
Eine solche Überprüfung wurde z.B. im Sommer des Jahres 1611 
irgenommen, und zwar durch Hanns Ulrich Herrn von Starhem- 
rg,') Hanns Wilhelm von Greysaen,-) Georg Schröttel und Maxi- 
ilian Hör von Hornegg.') Der Inhalt der undatierten Relation 

') HauitB Ulrich von Starhemberg, Sohn Gunduckers (IX-) von Starhemberg 
und dessen erster Gattin Susanna von Hohenfeld. Er war Herr von Ennaegg, 
K. Rudolfs II. Kat und ti,-ü. Landrochtsbeisitzer, Mit 21 Jahren r.og er mit dem 
kaiserlichen Urator Heinrich von Liechtenstein nach Konetantinopel, >was fllr ihn 
uinsomehr Anzügliches hatte, aU er überhaupt ein großer Kenner and Liebhaber 
von Alterlümem war* (Seh werdling, Geschichte des Hauses Starhemberg, 8.207 ff.). 

^) Hanns Wilhelm Freiherr von Groiasen zu Wald und SitBenbecg war 
160ä und 1610 Landrechtsbeisitzer. Nach der im n.-Q. Laadesarchiva beündlicbeu 
Herrenstandsmatrikel wurde er im Jahre 1GÜ7 in den uiederUstetreichisciien 
Herrensland aufgenommen ; in den Aufnahmsaktea dieses Standes konunt 
sein Gesuch um Aufnahme in die alten Geschlechter vom 12. Mai 1612 vor. 
Nach TV'iDgrill, Niederflsterreicbischer Adel 111, 398, war er »ein gelehrter und 
vorzüglich mit großen und ausgebreiteten Kenntnissen in der Geschichte und 
Diplomatik begabter Uerr. welcher billig unter die «Jet erreich! sehen Gelehrten 
früherer Zeilen zu zählen ist. Kebst mehreren von ihm gedruckten Abhandlungen 
und kleineren historischen Schriften ist sein vortreffliches Manuskript in zwei 
Bänden zn bemerken, das betitelt ist: > Österreichische Historien aus den Antiquitälen, 
Monumenten, brieflichen lustrnmentea und hinterstelligen Mou. Germ. Script, zu- 
sammengebracht und beschrieben durch .... Im Jahr Christi 1610.c (Vgl. J. N. 
de Vogel, Specimcn Bibliotheeae germimiae austriucae etc. II [Viennae 1783], 
S. 72.) Während Vogel a, a. O. sagt, daß dies der Titel des Kweiten Teiles sei — 
er sah selbst den Baud, Papiorcodex in Fol. — und den ersten nicht kennt, der 
die Zeiten vor den Habsbuigem behandeln mflßle, was auch richtig ist. sagt 
WiDgrili; a, a. O. »Dieses iviewobi nicht ganz vollendet scheinende Manuskript war 
im Jesuiten -Koilegi um zu Krems vorßndig. Geg'cnwürtig beünden sich beide Bünde 
unter den Manuskripten der Hofbibliothek.< (Tabulae codicum manuscr. Nr. 8347 
und 834f?, V, S. 242.) 

^) Ma:!imiiian Hür von Hornogg war als Lutheraner 1608 in Hörn und 
unteraeichnete das Homer Bündnis, wurde 1614 Verordneter, 1618 des evangeli- 
Bchen Bitteratandee Direktor, resignierte diese Stelle aber noch in demselben Jahre 

Kd huldigte ItiäO mit den gntgesinnteu l^tftudeu dem Kaiser Ferdinand II., weshalb 
anch sU Fcotestant in Üateireich verbleiben durfte. (WiQgrill, a. a. O. 
, 349.) 



106 

über ihre Verrichtung »in der Löbl. Stände Brieffgewölb« ist 
folgender: Zuerst haben sie die Privilegien der Stände, so viele 
von ihnen im >innern Gewölbe c in einem mit Blech überzogenen 
Kasten durcheinander lagen, übersehen, gelesen und darüber 
ein Register angefertigt, das aber heute nicht mehr vorhanden 
ist.^) Hierauf haben sie alle Privilegien der verzeichneten Ordnung 

^) Seit 1576 waren 39 ständische Urkunden (Originale auf Pergament 
mit Siegeln) hinzugekommen, darunter 23 Schadlosbriefe; es waren also damal» 
im ganzen bei 131 ständische Urkunden einzusehen* — Die Schadlosbriefe wurden 
wegen der auf den Landtagen von 1574 bis 1604 und 1608 für Verteidigung, Be- 
satzung und Erhaltung der Grenzfestungen gegen die Türken bewilligten doppelten 
Gült den Ständen zur Wahrung ihrer verbrieften Rechte verliehen. Die andern 
16 Urkunden waren: Zwei »Gewaltbriefe«, von den Erzherzogen Karl und Ernst 
zur Erbhuldif^ung Kaiser Rudolf II. am 30. September 1577 ausgestellt ; ein Revers 
Kaiser Rudolfs n. vom 1. Oktober 1577, die geleistete Erbhuldigung betreffend; 
eine obligatio mutua der Stände für Dr. Karl Junta, auf 6666 Gulden lautend, 
ddto. 28. Februar 1577; eine Lehen s-Begn ad gung Kaiser Rudolfs II. vom 
3. Oktober 1583 für den Herren- und Ritterstand, mit Ausnahme der Lehen 
von Geistlichen und ausländischen Fürsten; ein Generalmandat vom 20. Sep- 
rtembe 1584, betreffend den bewilligten Aufschlag auf Getreide, Mehl und 
Wein, so zu Wasser und zu Land aus Österreich unter der Enns ausgeführt 
wird; eine Resolution und Ver Schreibung Kaiser Rudolfs II., dahin lautend, 
daß die österreichischen Länder ewig und nie geteilt werden sollen; eine Lehen- 
konfirmation desselben wegen des letzten und vierten Teiles; vier Verträge (asse- 
curationes, confoederationes) zwischen Erzherzog Matthias, den ungarischen, nieder- 
und oberösterreichischen und den mährischen Ständen (letzterer der Eybensitzische 
Vertrag genannt) mitgeteilt; eine gemeinsame Defension gegen die Türken be- 
treffend, ddto. Wien 23. September 1606, Preßburg ddto. 31. Januar, 1. Februar 
und 19. April 1608; der Vertrag, der zwischen Kaiser Rudolf II. und Erzherzog 
^latthias und den ober- und niederösterreichischen Ständen am 29. Juni 1608 er- 
richtet wurde, kraft welcher der Kaiser dem Erzherzog Matthias das Königreich 
Ungarn und die Erzherzogtümer Ober- und Niederösterreich überließ, Matthias 
hingegen seinen Anteil in Tirol, sowie in Ober- und Niederöserreich gab, beider- 
seits mit allen landesfürstlichen Hoheiten, Legalien, Kammergütern und Einkommen; 
die berühmte Konföderations-Urkunde der protestantischen Stände Nieder- und 
Oberösterreichs ddto. Hörn, 3. Oktober 1608 (s. Notizenblatt, 1854, S. 321.), 
welche sich bis zum Jahre 185':J im Herrenstands-Archive befand und erst infolge 
Auftrages des n.-ö. Verordneten-KoUegiums ddto. 3. Dezember 1853 in das Archiv 
der drei oberen Herrenstände übertragen und dort eine Kopie hinterlegt wurde; 
Assekuranz des Königs Matthias auf Grund obigen Vertrages vom 29. Juni 1608, 
die er den niederösterreichischen Ständen am 16. Oktober d. J. erteilte, des Inhalts, 
daß Niederösterreich nie geteilt werden solle ; endlich die Ratifikation des Bünd- 
nisses (Konföderation) der drei oberen katholischen Stände (abgeschlossen am 
1. Februar 1610) durch König Matthias am 11. Februar d. J. (Das Original der 
Konföderation, Papier 21. BlI. mit 64 Unterschriften und eben so vielen aufge- 



107 



fcach wieder in den Kasten eingeräumt nnd das Register dazngelegt. 
f Ton dem sie sagen, daß es zur Erhaltung der Richtigkeit des Kastens 
p^aselbst liegen bleiben soll. 

Sndann haben die obgenannten Kommissionsmitglieder einen 
l summarischen Inhalt aller lUrkhunden-Brieff« nnd darnach einen 
I alphabetischen Materieuindex angefertigt. Die Sammarien wie der 
Llndex sind heute nicht mehr vorhanden, beide aber waren den 
liVerordneten vorgelegt worden. Wie die Kommissionsmitglieder in 
»^hrer Relation besonders hervorheben, habe der Ängenschein be- 
f wiesen, daß es nicht ratsam sei, die »Haupt- und Original-Instru- 
^-nienta« oft herauszunehmen und aufzuschlagen, zumal sie vielleicht 
tonter andern >Pflegern! Sehaden leiden würden, ^^denn wegen der 
schlechten Verwahrung und Feuchtigkeit fangen die Pergamente 
(bereits zu morschen und faulen am;') deshalb hatten sie die Ur- 
kunden mit den Stre insehe n Landhandfes tenhUehern zu kollatio- 
nieren angefangen, doch bald aufhüren müssen, da sie gefnnden, 
^daß des Herrn von Strein sei. Ämanuensis*, Philipp Renner, viel 
nichtige Urkunden herbeizuschaffen unterlassen habe und die ein- 
geschriebenen Urkunden so mangelhaft seien, daß sie sich nicht 
einmal mehr getrauen, Marginal Verbesserungen vorzunehmen,-) Die 



I, Land es- Archiv E A. 4, 31. 
I., S. 211.) 



tUckleli Siegeln heSndet aich unter den Akten des n.- 
jVgl. Harter, Geschichte Kniser Ferdinands 11,, VI. B 
') Diese ^usBernng iat entschieden übertrieben 

) D 8 h Laudh df l b h b fi d h d M k pl 

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108 

Kommissionsmitglieder machten daher den Vorschlag, es sollen alle 
ständischen Privilegien ausführlich und korrekt in einen neuen 
Fragmentkodex eingetragen und dieser mit einem ausführlichen 
Register versehen werden, welches Buch dann als ein authenti- 
sches Autograph vorkommendenfalles zu gelten habe. Jene Stände- 
mitgliedern, die darum ansuchen, könnten Abschriften daraus 
hinausgegeben werden.*) Ebenso sollen authentische Abschriften 
den oberösterreichischen Ständen mitgeteilt werden, > die hoffentlich 
ihre Special -Privilegia auf freundliches Ersuchen ebenfalls in 
vidimierten Abschriften hieher senden, wodurch die Stände beider 
Länder versichert wären, wann nun einem ihrer Kanzleiorte ein 
Ungelegenheit vnd schaden zustände«. Schließlich erklärten es die 
Kommissionsmitglieder für sehr notwendig, daß die Stände den 
Urkundenkasten zum wenigsten im Jahr einmal wegen der Schaben 
und Motten reinigen lassen, dabei die Urkunden lüften, weil das 
»Brieffgewölb« an und für sich »feucht und tämich« sei und da- 
durch leicht ein Schaden geschehen würde. Die Vorschläge, die 
also hier gemacht wurden, waren für die Erhaltung der Urkunden 
ganz ersprießliche, wurden jedoch in Zukunft wenig oder gar 
nicht beachtet; es war immer mehr guter Wille, als richtiges Ver- 
ständnis für die Sache vorhanden. 



Strein bei seiner Bearbeitung viel verwendet hatte und dem daher dessen Absicht, 
schwer lesbare Handschrift und die ganze Anlage des Werkes bekannt war, 
erbot sich, das Werk fortzusetzen. Es ist dies das Manuskript Nr. 3. Renner über- 
gab dasselbe schon 1603 den Ständen in welchem aber meistens nur jene ältesten 
Urkunden aufgenommen sind, die schon das Manuskript Nr. 2 enthält. Aber auch 
Renner überraschte der Tod, bevor er eine weitere Fortsetzung liefern konnte. Die 
Streinschen Erben übergaben daher das ganze vorhandene Material, so wie es war, 
den Ständen, die ihnen über Fürsprache des Erzherzogs Matthias die schon dem 
Strein zugesicherte Summe von 10.000 Gulden auszahlen ließen. (Haselbach, 
Richard Freiherr von Strein. »Blätter des Vereines für Landeskunde von Nieder- 
österreich«, n [1863].) 

^) Es muß ein solches Buch angefertigt worden sein, denn der Registrator 
Michael Glatz meldet am 25. März 1634, daß er dem Auftrage gemäß dem Hanns 
Wilhelm Freiherrn von Greissen im September 1633 ein Buch, in welches die 
Stände-Privilegien eingeschrieben waren, zur Abfassung einer Lehens- 
schrift hinausgegeben habe; er habe dasselbe zurückgefordert, aber nicht erhalten 
können. Greissen meldete, er habe solches Buch bei Abhörung der Lehensschrift 
im versammelten Rate (also beim Landmarschallischen Gericht) »allbereiths ein- 
gehändigt«. Weil er — Glatz — es aber weder hier noch anderwärts erfragen 
könne, melde er dies zu seiner künftigen Entschuldigung. (N.-ö. Landes-Archiv. 
A. 2. 31.) 



109 

Auch auf die gedruckten und geschriebenen Generalien und 
Patente — es waren ihrer bei 400 — erstreckte die Kommission 
ihre Durchsicht, worüber sie einen eigenen Extrakt nach Schlag- 
wörtern in alphabetischer Ordnung anlegte, um darin beim Ämtsge- 
brauche so schleunig als möglich nachschlagen zu können — eine 
zweifelsohne wichtige Arbeit, die aber nicht mehr vorhanden ist. Mit 
Recht vermuteten die Kommissionsmitglieder, daß wie die Lektüre er- 
gebe, ebenfalls mehr solcher Patente einst vor Zeiten ausgegeben worden 
seien, die nun in den Kanzleien anderer Länder, vielleicht auch hin und 
wieder bei »Landleuthen« gefunden werden könnten. Um sie zu Stande 
zu bringen, wüßten sie kein anderes Mittel, als daß zuerst gegen eine 
> Verehrung« beider »Buchhalter ei« und der niederösterreichischen Re- 
gierung in dieser Richtung Nachfrage nnd Nachschau gepflogen würde. 
Auch sollte man auf einige Zeit die Generalbücher von den Erben des 
Adam von Puchheim^) und von Jörg Wilhelm Jörger '^) zur Durchsicht 
sich erbitten, ganz besonders aber könnte man dem »gemainen Vater- 
land« viel helfen und nützen, wenn man die Sammlung der nicht ge- 
druckten Generale des Hanns Wilhelm von Schönkirchen ^) bekäme, 
»dem die Stände unmaßgeblich in anderer Weise recompensationis 
causa zu begegnen wüßten.« 

Bei dieser Gelegenheit geschieht nun zum erstenmal auch jener 
großen Zahl von Privaturkunden, die sich heute im n.-ö. Landes- 
Archive befinden, Erwähnung; sie stammen aus der »Marschall- 
schen Kauzley« (d. i. Kanzlei des LandmarschalFschen Gerichts) 
und wurden von den Mitgliedern der Kommission für das Archiv 
der Stände übernommen. Die Kommissionsmitglieder übersahen die- 

^) Wolf Adam von Pachheim gehörte der Linie Raabs dieses Geschlechtes 
an. Er war der älteste Sohn des Andreas von Puchheim und starb 1629 ohne 
Erben. (Jahrbuch der Heraldischen Gesellschaft >Adler« XVII [1896] S. 189 f.). 

-) Georg Wilhelm Jörger zu Sollet, Herr von Scharenstein, Köppach. Wal- 
persdorf, Juden au, Erblandhofmeister in Österreich ob der Enns, seit 1664 König 
Matthias' Mundschenk (Wißgrill, Niederösterr. Adel IV, 504.) 

*) Hanns Wilhelm von Schönkirchen, kaiserlicher Rat, Erbtürhüter in 
Osterreich unter der Enns, Besitzer der Herrschaften Anger und Prellenkirchen, eine 
Zeitlang auch von Ober- und Nieder-Hauseck, die er durch seine Gemahlin Elisabet 
von Zinzendorf, der einzigen Tochter Albrechts von Zinzendorf, seit 1597 auch der 
Herrschaften Seefeld und Großschweinbarth, die er von Salome von Chuenring ge- 
kauft hatte. Er war 1585 von der lutherischen zur katholischen Religion übergetreten 
und starb im Jänner 1615. (Wißgrills Manuskript und Additamenta zu demselben 
im n.-ö. Landes-Archive). Von diesem Hanns Wilhelm von Schönkirchen stammen auch 
die im n.-ö. Landes-Archive befindlichen und nach ihm benannten SchönkirchnerBücher^ 



110 

selben — es waren ihrer bei 4000 — und legten darüber eigene In- 
v^entare nach Jahren und Inhalt an, die aber leider auch nicht mehr 
vorhanden sind. Sie banden die Urkunden und Briefe, nachdem sie 
einen Teil ausgeschieden und den Privilegien zugeteilt hatten, chrono- 
logisch und nach den Inventaren »buschenweis ordentlich zusammen 
und hinterlegten sie auf Stellen, im mittleren Gewölb'«. Andere Ur- 
kunden, die noch bei der Kanzlei sich befanden oder gerichtlichen 
Aktionen beigebunden waren, hatten sie aber bei dieser Gelegen- 
heit nicht weggenommen. Ebensowenig hatten sie wegen der 
»Landtagsschriften«, kaiserlichen und landesfürstlichen Resolutionen, 
Dekreten u. dgl. m., die bei der ständischen Kanzlei lagen und immer- 
fort gebraucht wurden, weder nachgefragt noch sie aufgesucht. 

Was nun jene Urkunden und Briefe betreffe — berichteten die 
Mitglieder der Kommission — seien dieselben für die Stände deshalb 
von so hohem Nutzen, als sie »viel alte Stiftungen, Geschlechter, 
Belehnte und Unbelehnte Güter und andere Particularien mehr« ent- 
halten,^) die dann durch ein Spezialregister, wozu aber wohl längere 
Zeit erforderlich wäre, noch brauchbarer gemacht werden könnten.^) 

Damit hatten die Kommissionsmitglieder ihre Tätigkeit ab- 
geschlossen und baten bei ihrer Berichterstattung nur noch um eine 
Instruktion, wann sie die täglich in ihren Händen befindlichen Pri- 
vilegien samt den Schlüsseln zu den zwei inneren Gewölben und dem 
Briefkasten übergeben können,'^) um ihrer Verantwortung ehestens 



^) Unter den verschiedenen adeligen Geschlechtern des Landes sind die Ebers- 
dorfer am zahlreichsten mit Urkunden vertreten. Da dieses Geschlecht das Oberst- 
Erbkämmereramt erblich besaß, so unterstanden ihnen auch die Flandrenser in 
Wien (Blätter des Vereines für Landeskunde von Niederösterreich, Jahrg. 1876 
[IV], S. 317). Es dürfte sich daher ganz wohl erklären, wieso auch das berühmte 
Privilegium Flandrense des Herzogs Leopold VI. des Glorreichen in das n.-ö. 
Landes- Archiv kam. 

2) Schon während der Überprüfung derselben war es wiederholt vorgekommen, 
daß Abschriften von Urkunden erbeten wurden, in welchem Falle die Parteien an die 
Stände selbst gewiesen wurden, oder daß Ständemitglieder sich anboten, auch andere 
Urkunden in dem »Briefgewölbe« zu hinterlegen, »was beides, sagen die Über- 
prüfungskommissäre, mit vidimierten Abschriften ordentlich gehalten und angestellt 
werden soU, weil es auch dem Ermessen nach ein Mittel wäre, das viel Brieff 
tanquam in locum publicum Bestechens und Sicherheitshalber würden nach und 
nach zugetragen werden«. 

^) Noch während der Amtstätigkeit der Kommissionsmitglieder verlangten die 
Verordneten einmal von Hans Ulrich von Starhemberg die Schlüssel zum Brief- 
gewölb »so er wegen Ersuchen der Landesfreiheiten eine Zeitlang täglich in seiner 



111 



L enthoben zu sein; auch baten sie, für den Fall, nU die Stände ihre 
I. Arbeit für gut befunden und die Beikgen den Ständen •zuschreiben 
Iwtlrden*, daß ihnen die Kopiaturen ihrer Handschriften herans- 

■ gegeben werden. Wir zweifeln auch nicht, sagen sie weiter, indem sie 
r der Berichterstattung noch ein Gutachten beifügten, daß die Stilndp 
Inach vorgenomnif Dem Augenschein erkennen werden, wie schlecht 
Idocb diese » Brieffgewölb i eigentlich seien, wie Küsten und Truhen für 

■ den Fall nicht vorhanden seien, wenn, »was Gott gnädigst verhüten 
I wolle», eine Feuersbrunst im Landhause selbst, oder in dessen Kühe 
^ausbrechen sollte, und man dann die Kanzlei flüchten und an einen 
I sicheren Ort bringen mUsste, wollte mau nicht Alles solclien Mangels 
I halber liegen lassen, wie denn cndHch die Kanzlei selbst besser 
ITerwahrt werden soll, »da sonstcn böse Leute leicht großen Schaden 

Sachen könnten«. Zum Schlüsse baten die Kommissionsnüt- 
l.glieder um eine »Gratifikation«, weil sie mit Hintausetzung ihrer 

■ Privatsachen fleißig an Vor- und Nachmittagen gearbeitet uud keine 
I Unlust gezeigt, auch Staub und Unsanberheit nicht gescheut hätten. 

In welcher Höhe die Stände den Kommissionsmitgliedern eine 

I «olche zukommen ließen, wissen wir zwar nicht, daran aber, daß 

■#)e bewilligt wurde, ist bei der Generosität der Landeamitglieder 

gegenüber ihren Kollegen auch bei dieser Gelegenheit nicht zu 

Zweifeln. 

Wie trotz aller Umsieht der Stände für ihr Schatzge wölbe 

dennoch •bricffliche« Instrumente daraus entnommen und entweder 

nicht mehr oder erst spät zurückgegeben wurden, kann in einigen 

Fällen nachgewiesen werden. So ist uns z. B. noch ein Schreiben, datiert 

k Tom 28. Juni 16iJ2, erhalten, in welchem die damaligen Vcrord- 

I Beten an Christoph Leiseer') sich wenden und sagen, er habe 

I aweifelsohnc gutes Wissen, daß ihm auf sein Begehren »brieffliche 

l Instrumente und Urkunden« aus dem Sehatzgewölbe hinaus- 

Igegebcn und anvertraut wurden, deren man jetzt sehr bedürfe. Einige 

f Verwahrung boi Händen gehabt not tarfta halber. Als haben die Herren Verord- 
I Beten Ime Herren von Starheraberg nur ordonliich Übergabe den 26. September 
I FrUh um 8 Uhr bestimmen nollen, wird sich demnach äer Herr nmb eelbige Zeit 
m Amt anmelden laBBBD«. (Nied.-Öeterr. Landes- Archiv. A, 2. 31.) 

') Christoph Lejsser, der einzige Sohn des Eranmus Le^aaor, Besitzer 
■ Herrschaften Kroneegg, ßchiltern. Nennaen und Landerädorf, war in den 
iren 1610. 1621, 1630 und 1638 Verordneter ans dem Ritteratnnde fManuskriiil 
1 3Tr. 362 in der n.-O, Landesbibliothek) und nicht des Herren Standes. Zeitscliiift 
rdes herald, geneal. Vereines >Adler<, II (1ST2) S. 19. 



112 

Tage darnach richteten sie ein weiteres freundliches Ersuchen an 
ihn, er möge den Schlttssel zum Schatzgewölbe, der ihm als Ver- 
ordneten des Ritterstandes *) anvertraut worden war, zurttckschicken, 
weil man etliche Schriften daraus entnehmen müsse. Das erste Schrei- 
ben hatte vorläufig keinen Erfolg. Ein anderer ähnlicher Fall ereignete 
sich, als die Verordneten 1636 zur Beratschlagung einer dem Lande 
sehr wichtigen Sache die Freiheiten und Privilegien der Stände, 
dazu unter andern aber sowohl die Schönkirchnerischen, 2) als auch 
Streinschen Bücher benötigten, die bei der Registratur vorhanden 
waren und immer auch bewahrt wurden und in welchen dergleichen 
Privilegien eingetragen waren. Die meisten von ihnen waren schon seit 
»langer Zeit« abgängig befunden worden. Da den Verordneten nun 
wohl bewußt war, daß die Stände sich in vielen wichtigen Sachen 
Teufels •'*) »hoch vernünftigen Verstandes und Gutachtens« bedient und 
ihm dergleichen Bücher hinausgegeben und zugestellt hatten, so 

1) Bezieht sich wohl auf das Jahr 1630. 

^) Die Schönkirchner-Bücher sind eine seltene, gegenwärtig nur noch au» 
24 voluminösen Bänden bestehende Sammlung von Diplomen und Privilegien der 
österreichischen Landesfürsten seit den ältesten Zeiten her, von kaiserlichen und 
landesfürstlichen Resolutionen und Entscheidungen, von Intimationen, Gutachten^ 
Abhandlungen, Reflexionen, Konzepten u. dgl. m., sämtlich nach Originalen,, 
doch ohne Wahl und Ordnung. Der erwähnte Hanns Wilhelm von Schönkirchen 
hatte diese Aktenstücke mit Fleiß gesammelt und sie in 35 Bänden im Jahre 
1615 den Ständen zum Kauf angeboten. Hierüber wurden langwierige Verhand- 
lungen gepflogen, während welcher sowohl Hanns Wilhelm von Schönkirchen, aU 
auch andere, die diese Bücher in Händen hatten, starben. Endlich wurden die 
noch vorhandenen Bände — es waren mehrere inzwischen abhanden gekommen — 
infolge Beschlusses der Stände vom 15. Mai 1653 den zwei überlebenden Söhnen 
des Hanns Wilhelm von Schönkirchen, nämlich Hanns Albrecht und Karl Johann 
Wilhelm um den Betrag von 2000 Gulden abgekauft. Jeder Band ist mit einem 
Buchstaben bezeichnet. Wie aus obigen Text hervorgeht, sind die Buchstaben 
C, P, T und W nachweisbar schon seit dem Anfange des XVII. Jahrhunderts 
abgängig; außerdem fehlen die Bände E, I und S, deren Abgang nicht nachge- 
wiesen werden kann, aber sicher nicht nach dem Jahre 1848 erfolgte; ebenso 
fehlen die mit N, O, Q und R bezeichneten Bände. Da diese letzteren nur Generalien 
und Patente enthielten, so scheinen sie zerlegt und in die ständische Patenten- 
sammlung aufgenommen worden zu sein. Da der Band D noch fünf Beilagenbänd» 
zählt, die Bände H und K in je zwei Bände zerfallen und dem Bande Z drei 
Bände mit den Bezeichnungen A A, B Bj CO, nebst einem Index-Bande folgen, 
so sind, wie gesagt, noch 24 Bände Schönkirchner Bücher vorhanden. 

^) Über Georg Teufel Freiherrn von Guntersdorf s. Beiträge zur Geschichte 
der niederösterreichischen Statthalterei. Die Landeschefs und Räte dieser Behörde 
von 1501 bis 1896 (Wien 1897) S. 242 ff. 



113 

ersuchten sie ihn am 25. Oktober 1636 freundlichst, daß er, faUa er 
jene Bücher etwa noch bei Hilnden habe, sie den Verordneten »zu ob- 
erwebnten .intent' und .unbeschwert' ehestens zurückgebe. Ähnliche 
Schreiben richteten sie aber auch an Hanne Wilhelm von Greissen, 
an den Prälaten ron Heiligenkrenz, ') an Paul Jakob von Starhem- 
berg-) und den erwähnten Christoph Leisser. 
L Über zwei Dezennien veratrichen, bis diese Angelegenheit wieder 

Vror den Verordneten zur Sprache kam. In einem Extrakte, entnommen 
lAex Amtsrelation des Registrators Marx Hannibal Hoyer aus dem 
Jahre 1657. heißt es, daß er drei •Specificationes« vorgefunden 
habe, vermüge welcher Hitnns Wilhelm von Greisseu mit eigener 
Hand bekennt, er habe am 7. Juli 1 611, dann am 17. Oktober 1636 
»viel unterschiedliche Schriften, besonders aus den Fragmenten des 
Reichard von Streun, nebst Collectannen« aus der Registratur und 
Kanzlei entnommen, und daß auch von den Schönkirchner Büchern 
die mit C, P, T und W signierten fehlen, deren wegen man 
zwar dem Abte von Heiligenkreuz, dann Herrn Paul Jakob von 
Starbembergs Erben, ferner Herrn Georg Freiherrn von Teufel und 
Herrn Hanns Wilhelm von Greissen noch am 8. Oktober 16äl, am 
). Oktober 1636 und am 23. August 1646 »beweglich* zugeschrieben 
Jiabe, es wäre aber bis dato nichts zur Registratur zurückgekommen.^) 
Die Verordneten waren nun auf Grund von Hoyers Amtarclation der 
Meinung, daß man diesen Landesmitgliedern um Restituiernng der 
) Abt lOD Heilig^nkreui »ar damals Chnstoph Schilfer )61o bis 1637 
a Bemardina III 76l »elcher mden Jahren 1633 und 162^ aticli Verirdaeter 
I ralatenatandea war (Mlnuaknpt ^^ 36' äes n ö Laades ^rchivBl 

) Faal Jakob II van Starhemberg war der altcale bohn Riidi{;'ers IX von 
jBtarheraberg und der Frau Heiaue /aklio Herrin i on Frieddu geLoren am II De 
[ Bemher IsbO geatorben am 24 Oktober 163a Er genoß weg^n seines biederen 
(hariklets im hoben Grade das ^ ertragen der d '^taade aber aucb tr tzdem. 
ei Prolestant 1^ar jenes der Kaider Matthias und terdmand 11 Er »ar Eweimal 
(IblT lind 16")) Verordneter des Herrenstanoes (Schwerdling Geschichte 
de« Haiiaea Starhemlerg S 190 !T Minuakript Nr 3b2 m der □ Lande»- 
bibhothek 

^ '«IS Hanns Willielm treilierrn von Creiisen z B anbelangt so meldete 
der Registrator Michael Glut? zu semer eigenen Entschuldigung am 3o Mkrz 1634, 
daß er dem Auftrage gemnC demsellen im beptember lb33 ein Buch in welches 
dl« Privilegien der Stande eingeacli neben naren zur Ahfasaung einer Lehenschnft 
binftuegogeben habe er bäte es dann iilgeforderl aber nicht erhalten kionen 
Gieigsen meldete dagegen daC er im > erEamnielten Kata bei Abhrmng der Lehens 
■chnft solches Fuch allbere ta eingehändigt habe V\ eil er — Glals — es aber weder 
im Rate, noch andern .irts erfragen kbnne, melde er nun dies m seiner Latsch uld ig nng. 



114 

abgängigen Schriften und Bücher nochmals »beweglich« schreiben 
und auf unbillige Verweigerung hin sogar endlich die Exekution 
gegen sie ergreifen solle. Dieses »bewegliche« Schreiben wurde auch 
an die Genannten, wie es in der Amtsrelation des Jahres 1658 heißt, 
gerichtet, jedoch ebenso erfolglos, wie die früheren Zuschriften. £» 
gelangte von den besagten Schriften nicht nur nichts zurück, sondern 
die Adressaten entschuldigten sich in ihren Antworten sogar damit, 
daß sie von solchen Schriften nichts hätten, auch von ihnen nichts 
wüßten (!). Die Verordneten meinten aber, »man khöndte hierüber 
nicht requiescirn, sondern auff ein vndt andere Parthey, auf Ihrer 
Vorfahren vndt Erblasser verhandtene recognitionen, sollte mit 
gerichtlicher Klag fürgenomben vndt zur restituierung deren hinauß 
Empfangenen Schriflften angehalten werdten«J) 

Auch zu Amtszwecken wurde damals nachweisbar so manches 
entlehnt, was dann nicht mehr in die Registratur oder in das »Brieflf- 
(Schatz-)Gewölb« zurückkam. 2) 

Was den gegenwärtigen Aktenbestand des n.-ö. Landes-Archivs 
anbelangt, so gehörte derselbe einst zur Registratur, und es muß 
demnach die Geschichte dieses Archivs zugleich auch eine Ge- 
schichte der alten Registratur der Stände enthalten. 

Die ersten Spuren derselben reichen in den Schluß des XVI. Jahr- 
hunderts zurück. Im Jahre 1580 wurde nämlich ein eigener Registrator, 



^) Über diese ganze Angelegenheit s. n.-ö. Landes-Archiv : A. 2. 31, die be- 
treffenden Jahre. 

') Ein ebenso interessantes als wichtiges Beispiel, das hierher gehört, ist das 
nachfolgende. Am 26* April 1619 hatten auf Befehl der Verordneten die Land- 
schaftssekretäre Bernhard Pierenz und Dr. Christoph Hafner folgende »Instrumenta« 
dem »Brieff-Gewölb« entnommen: Ersterer das Innsbrucker, Wiener und Augs- 
burger Libell, letzterer ein Exemplar der beiden Yertragsbriefe Kaiser Friedrichs ni. 
vom 24. November 1439, welches die »Ober-Enniserischenc Stände verlangten, 
und die Confirmatio Privilegiorum . Der entlehnte Yertragsbrief kam nicht mehr 
zurück, wie die alten Inventare erweisen, welche ebenfalls das Vorhandensein zweier 
Exemplare konstatieren (siehe oben). - In demselben Jahre 1619 erhielt der Registrator 
und Expeditor Christoph Egerer den Auftrag, nachzusehen, wie es in den Jahren 
1519 und 1520, wo kein Landesfiirst im Lande gewesen, gehalten wurde. Derselbe 
berichtet, daß dasjenige Buch (mit Nr. 2 bezeichnet), »darinnen solche Landtags- 
handlungen eingeschrieben als von 1502 bis 1522«, vom Sekretär Dr. Hafner am 
28. August 1619 herausgenommen, aber nicht zurückgestellt wurde. Es muß also 
ein mit Nr. 1 bezeichneter Band mit den Landtagshandlungen etwa vom Ende des 
XV. Jahrhunderts bis 1502 vorhanden gewesen sein, ebenso aber auch ein dritter 
Band von 1522 bis 1529, denn die heute noch vorhandene Reihe der Landtags- 



115 



der zugleicli Expeditor war. bestellt (1580 — 1624).') Da aber die 
Schriften sich immer mehr bnufteu, wurde 1634 die Registratur, die 
bis dahin zur » Bucbhalterei und Kanzlei' gehörte, von diesen beiden 
Ämtern getrennt^ der Registrator erhielt jetzt einen Adjunkten und, als 
diese beiden noch nicht genügten, wurden nach Beschluß der Stände 
vom 16. März 1651 (konfirmiert 13. Mai 1652) noch zwei Regi- 
stranten aufgenommen. Eine dieser Registrantenatellen wurde Aber 
Beschluß der Stände bereits am 4. September 1656 wieder aufgelassen, 
doch festgesetzt, daß bei fernerer Apertur ein Ingroasist mehr in der 
Registratur gebalten werden so!l.-J Da die Registratursarbeiten dies 
jedoch nicht zuließen, wurde ein unbesoldeter Akzessist angestellt und 
auf Grund des Stiindcsehlusses vom 4. Mai 1676 sogar noch ein 
zweiter aufgenommen. 

Unter dem Registrator Johann Roberti blieb die Adjunktenstelle 
für einige Zeit unbesetzt, hingegen wurden nach dem Gutachten vom 
26. November 1579 und dem Ständesebluß vom 16. Juli 1678^) zwei 
Registranten und drei Akzessisten aufgenommen. Im Jahre 1686 wurde 
die Adjunktenstelle neuerdings besetzt und, nachdem auf Grund der 
Amts-Relationen aus den Jahren 1689 und 1690 die Akzessisten zu 
wirklichen Registranten ernannt worden waren, wurden 1693 noch 
drei Registranten nebst zwei Akzessisten (Ständeschluß vom 18. Sep- 
tember 1693^) und am 1. September 1694 noch ein Registrant 
aofgenommen, so daß am Ende des XVII. Jahrhunderts der Per- 
Honalstand in der Registratur folgender war; 1 Registrator, 1 Ad- 
junkt, 9 Registranten und 2 Akzessisten.''^) 

Wenn aus dieser Personal Vermehrung einerseits mit Recht auf 
die bedeutende Zunahme der Arbeiten und Anhäufung von Akten- 
stücken geschlossen werden darf, so kann anderseits ebenso ange- 



protokolle beg'innt mit 1529 und ist mit Nr. 1 bezeiclmet, welche Numerieri 
also erst nach 1619 vorgeDomnien wurde, 

■• ') Karton A 2, 27. 

k =) Karton A 6, 13. Codas Provincialis HI, 1612. 

B ^) N.-ii. Landea-ArchiT A 2, 31. — Codex ProTiocialis UI, 1512. 

r ') N.-ü. Landes- Archi^r A 2, 31. — Codex Provinclalis Ol, 1513. 

■■) N.-fl. Landee-Archiv A 2, 31. — Codex Provincialia I, 193, III, 1518: 
Als EegisiratorBn (EefiiBtratuta- Vorstände) für jene Zeit sind bekannt: Thomos Zellet 
(1580—1602); Kaspar Hüdl (1G02— 1606); Hanns Lunitz und Christoph Egen 
(16(.)6-1624); Heinrich Eyesr (1624— 16391; Hanns Graflnger von SiiUeg (1629 
bis 1633); Michael Glata (1633—1656); Marx Hanoibal Hoyer (1656—1678); 
JühBtin Roberti (1678-1694). A. a. O. III, Udf. 



116 

nommen werden, daß die für die Registratur und das »BrieflF-Gewölb« 
bestimmten Räume bald nicht mehr ausreichten, zudem sie auch nicht 
passend waren. Hierüber werden wir einzig und am besten durch 
die jährlichen Amtsrelationen der Verordneten an den Ordinari- 
ausschuß, der hierüber sein Gutachten an die Stände abgab, unter- 
richtet. Diesen Relationen lagen eben die oft weitläufigen Berichte 
(»erzehlungen«) der Registratoren zugrunde, aus denen wir, da diese 
auch die Aufsicht über das »Brieff-Gewölb« hatten, neben den 
Äußerungen über die Registratur so manches über dessen Zustand 
erhalten, wie denn auch die Dienstinstruktionen, welche für die 
Registratoren wiederholt erteilt wurden, ebenfalls manche auf das 
Archiv bezügliche Punkte enthalten.') 

Der erste von den uns noch erhaltenen Berichten der Registra- 
toren ist jener des Registrators Michael Glatz aus dem Jahre 1651. 
Da Glatz gemäß einem früheren Befehle der Verordneten zu berichten 
hatte, was zu einer wohlbestellten Registratur abgehe und einen 
Vorschlag erstatten sollte, wie die »häufig« eingerissene Konfusion ab- 
gestellt und in Richtigkeit gebracht werden könnte, so stellte er in 
seinem Berichte folgenden richtigen Grundsatz auf. Der Platz für eine 
Registratur muß nicht allein feuersicher, sondern auch luftig sein, 
damit nicht wegen »der eingespürten lufft und des dämens die 
schrifften modrich werden und verfaulen«; auch seien die Zimmer 
vor Feuer genügsam zu sichern. Dasselbe fehle aber der Stände- 
Registratur ganz und gar, »in maßen dan A^ 1638 bey der entstan- 
denen Leblischen Brunst vmb der damals besorgten gefahr willen alle 
schrifiFten aus der registratur zu vndist in die Gewölber in Eyl vnd 
mit großer Confusion gebracht werden mußten«. Nachdem Glatz eine 
Reihe von Vorschlägen für Anschaffungen und zur Behebung der damals 
entstandenen Konfusion gemacht hatte, verwies er darauf, daß noch 
viele andere Sachen, ungefähr aus den Jahren 1534 bis 1576, im Ge wölb 



^) In einem noch erhaltenen Konzepte einer derartigen Dienstinstruktion heißt 
es: 4. Wolle der Registrator »darob« sein, daß die jährlichen Landtagshandlungen 
von Jahr zu Jahr in ein besonderes Buch fleißig eingeschrieben werden, und zwar 
durch ihn selbst, wenn er nicht durch eine andere Amtshandlung daran verhindert 
ist. 5. »Ingleichen soll er auch ein besonderes Libell mit Index führen und darin 
alle Landtagsschlüsse einschreiben (also ein eigenes Beschlußbuch oder Beschluß- 
protocoU führen), jedoch von den Hauptschlüssen allein. Die Particularschlüsse und 
Handlungen hingegen soll er in seine gewissen Fascikel abteilen, rubrizieren und 
nummerieren c . 6. Soll er der Stände Privilegien und Freiheiten fleißig zu- 
sammenrichten und in ein besonderes Buch einschreiben lassen. 



117 



■ unter der Kaitherrenstube nebst etlichen Kartons mit Schriften sich 
befinden, die durchgesehen und registriert werden sollten. Darunter 
war auch das schone Frieden ah ei mische Wappenbocli. »Es werden 
Euer Gnaden«, sagt Glatz Über diiastlbc. »sich gewiss auch gnädig 
erinnern, wie den oberen politischen Standen zo sonderbarer 
Ehre und Gefallen sonderlieh zum Ewigen Gedllchtnia Herr 
Jl Wilhelm Bernhard von Friedensheimb') noch anno 1599 der 
■»Hterreichisehen hoehadeligen Geschlechter Wappen von so langen 
(Jahren, als Er dessen nachricht erlangen khönnen, hat in ein Buch 
Anträgen, mahlen lassen vnd dedicirte. "■') Zu contienierung dessen 
Sy dan AlJ die Löbl. Herren Stünde fUr seines Standts, Wie auch dea 
löblichen Ritterstandts. Jeder ain dergleichen Buech, mit ailber be- 
ichlagen aufrichten \iid verfertigen lassen, damit die von Jahr zu 
^ahr etwa angenombnen Landtsmitglieder mit Ihren nameu vnd 
Wappen eingetragen vnd die zeit deren praesentation fürgemerkht 
§*erden khönnen, Ea ist aber solche eintraguug vnd fürmerkhung 
) Wilhelm Bernhard von Friedensheim lu Lengen fei d und Sießenbach (g-en, 
Befam, Behem, Beham Büheim, welchen Beiniunen er eamt seinen Brüdern mit Be- 
willigung vom 14. April In84 ablegen durfte) war 1545 als der Sobn Bernbardii 
des Jüngeren von Friedensbeimb und der Margsrete von JJliimeneck geboren. 
Er Rtodierte 1563 an der Universität in Padua (Blätter des Vereines für Landes- 
kunde von Niederösterreich 1880 [XIV] 8. 249 ond 1882 [SVI] S. 237 und 249), 
war vom 'd. Oktober 1588 bia 1593 niederltsterreicbischer Regienin^srat und 
in den Jahren 159.") und 1Ö79 Verordneter dea Riltetalandes, Er war zweimal ver- 
LnShtt: mit Genofeva von Leysser, Christoph von Lejasera Tochter iin3 mit Judith 
^'Ton Enzeradorf. Sein Todesjahr ist ItiUö. Frieileaheim nar ein gelehrter und be- 
raonders in der Landesgeschiebte and in der Geschichte der heimischen Geschlecbte 
kundiger Mann. (Wißgrill, Schauplatz des landsJlBslgen niederSsterrei Chi sehen 
Adels vom Herrn- und Ritterstande IH, Oft ff. — Beiträge zur Geschichte der n.-a. 
Statthalterei 1501—1896. S. 429.) 

■) Dasselbe, kl. 8", ist ein in rotea Leder mit Goldpresaung, mit Silberbeschlä- 

Lfen in den Ecken und mit silbernen Schildern nnd Schlielien gebundenes Buch, das 

\ in drei Teile mit Titelbildern tierfällt. Der Vaiderdeckel des Einbandes zeigt mitten 

«inen runden Schild aus Silber mit dem kaiserlichen Adler und der Inschrift: Max II. 

Imp. Rud. 11. Imp.. darüber ist ein viereckiges Silberschildchen angebracht mit der 

Bezeichnung: • Wappenbuch der VnterSsl erreich! sehen Landlevt'. unten eben ein 

iolcher mit der Heaeichnung: löstetreieh Alt vnd New-. Auf der Rückseite des Ein- 

I inndes ist gleichfalls mitten ein rnnder Silberscbild mit den xwei österreichischen 

iFappen, rechts die fUnf goldenen Adler im btaoen Felde, darüber der Helm 

t geschlossenem Visir, links der Bindeosebild mit Helm und T'fanenstoß. da- 

•tiBcben der Erzherzogshut. Oben steht: >DeD zwayen Landdständen daselbst 

I Jnegehorigi , darunter >'1599< Zwischen der geteilten Jahreszahl ist das Friedens- 

ftlieimiicfae Wappen angebracht (n.-ü. Landes-Archiv A. 49, Nr. 5). 



118 

der angenombnen Landleuth in Löbl. Herren Stand gar niemahl: deren 
Mitglieder aber eines löblicher Ritters tandt nur von a^ 1579 — 1603 
observirt . . . worden J) 

Auch der Registrator Hoyer erinnerte in seinem Amtsberichte 
1658 an dieses Friedensheimische Wappenbuch mit der näheren 
Ausführung, daß seit 1636 auch die Reverse nicht mehr wie vor- 
hin eingetragen und zur Registratur erlegt werden. >Wenn dann die 
Herren Verordneten in all weg für nuzlich vndt nothwendig er- 
achten, daß besagtes Adeliche Wappenbuch mit sonder angelegenen 
Fleiß continuirt auch die Reuers der angenommenen vnd künftig 
noch weiter anernenten landtleith im Herrn- und Ritterstandt .... 
zur Registratur gebracht vndt daselbst aufbehalten werdten. Als 
wären sie der unvorgreiflichen Meinung, es möchte die Effectuirung 
deßen beedter Löbl. Standtherrn Verordneten aufgetragen werdten«. 

Die erwähnten Vorschläge des Registrators Glatz betreflfs des 
Archivs hatten die Verordneten für notwendig und gut erachtet 
und auch am 14. Dezember 1612 dem Bauschreiber Johann Zenger 
den Bescheid erteilt, dafür zu sorgen, daß jene Gewölbe, in welchen 
das Archiv der Stände aufgehoben wird, in- und auswendig besser 
verwahrt werde. Sie befahlen daher, daß für die Tür desselben noch 
zwei starke Vorhängeschlösser mit den dazugehörigen Schlüsseln 



1) WUhelm Bernhard von Friedensheim erhielt wegen dieser schönen 
und kostspieligen Arbeit von den Ständen folgenden Bescheid: Sie, die 
Stände, hätten dabei erkannt und abgenommen den großen »fuertrefflichen 
Fleiß und den daraus entspringenden Nutzen und nicht bloß den gegenwärtigen 
Ständen zur Ehr, sondern auch dero nachkhommenden leibl. Posterität«, 
ihm aber — »Friedesheimb« — zu unvergänglichen Ruhm und Lob. »Vmb 
welcher seiner getragenen Mhüe vnd Arbeit willen mervermelte Zween löbliche 
Landtstendt sonders freundlich bedankhen wellen vnd Ime Herrn von Friedesheimb 
auch zur gedechtniß auß wolmainender gueter Affect hiemit Tausent Taller zu 
Sibenzig khreizer gerait« verehren. £s wurde dann noch der Wunsch und die 
Bitte ausgesprochen, daß auch der Prälatenstand ein Gleiches für seine Klöster 
und Stiftungen machen möchte, doch kam von dieser Seite nichts zu Stande 
(n.-ö. Landes- Archiv, A 3, 25). — In gleicher Weise und aus eigenem Antriebe 
hatte Friedesheim unter dem Verweser des Statthalteramtes durch Wolfgang von 
Uofkirchen den ersten Band seines )»Catalogus vnd Wappen-Buech etlicher 
kajserl. Räth und Regenten des Regiments der Niederösterreichischen Lande von 
Herrn-, Ritter- und Gelehrten-Stand so viel deren unter Kaiser Ferdinando, Maxi- 
miliane II. und Rudolpho II. von Anno Christi 1529 an mit etlichen ihren Symboli 
und Landsart auch Dienst- und Absterbenszeit erkundlich worden bis auff anno 
Christi 1600 zu colligieren« begonnen und auch ausgeführt. (Beiträge zur Ge- 
schichte der n.-ö. Statthalterei 1501 bis 1896, S. 202.) 



119 



ingefertigt und auch inneo bei den Fenstern starke, eiserne Balken 
IfftD gebracht würden ') Doch das Gewölbe selbst entsprach keinesfalls 
ßen Anforderungen zur Aufbewahrung so wichtiger historischer Do- 
:umente, wie es die Kommissionsmitglieder schon im Jahre 1611 
iin ihren Berichten hervorzuheben sich veranlaßt gefunden hatten. 
Im April 1656 waren, wie der Bericht des Registrators Hoyer 
vom 2. September d. J. erwähnt, der 'Lübl, Stänndt Original Pri- 
vilegia vimdt Freyheittcn neben andern vielen Büchern, alten Einlagen, 
vndt registrirten SchrifFten ans dem hinuorigen Archiv nechst 
des Löhl. Raitb-Collegy in das Kalt, dämig und f eichte Ge wölb 
hinterm Einnemberamt» transferiert worden. Hoyer machte gleich 
daraufanfraerksam, daß für jene Dokumente nicht nureine große Gefahr 
vorhanden sei, sondern daß aoch »eine etwa Ehist erfolgende ander- 
Pweitige Diaposition vnnd beßhere Verwahrung samht der nothwendigeii 
* Zeit wieder nicht wenig Mühe bedUrffen wirdet». In seinem iiächst^- 
jahrigen Berichte, am 27. August 1657 erneuerte Hoyer die Bitte 
um eine bessere Verwahrung der Archivalien und noch am selben 

I'Tage erhielt der Bauschreiher den Auftrag, einen bequemeren Ort 
Hör die Privilegien und Freiheiten der Stände nebst anderen Schriften 
pnszuersehen und den Verordneten mit nächstem namhaft zu 
Etnachen. ^) 
I Die Amtsberichte der folgenden Jahre, wie sie Hoyer noch er- 

Tttattete, wiederholen mehr weniger die Übelstande in der Registratur, 
berühren die Vorschläge zu ihrer Verbesserung und streifen nebenher 
auch jene des Archivs. Überdies weist der Amtsbericht von 1665 
^^^ namentlich darauf hin, »daß die ordentliche Relationierung der Privi- 
^Huegien und anderer im Archive sich enthaltenden Sachen der Zeit nicht 
^^Bfeat beschehen mögen, weil jetzt allererst dasselbige völlig dnrchgangen 
^^tmd befindliche Instrumenta vnd Schriflften separirt worden, derzeit 
auch selbige nicht wohl ordentlich eingetragen werden mögen, bis daß 
Archiv mit den bedürftigen Gasten und Stellen eingericht sein wird, 
IPTrelches zwar längst aufgegeben, aber derzeit nicht das geringste 
hoch davon verfertiget worden. — auch sonsten zeigen vndersehid- 



^^^fien. 



'j N.-ü, Landea- Archiv A 3, 31. Aus oberwBhntem KomminsionabeiiclitB gebt 
hervor, daß es ein >inneres Gewülhe« für die PrivilegieQ und ein .mitllereB Ge- 
wDlbe« für die Urkunden g^b, welche zwei Gewiilbe sich unter äer Esitherren 
Stube befanden und auch die zwei tinneieu Gewölbe« oder das »SebatigewBIbo» 



■■) N.-i 



Landes- Archiv A 2. 31. 



120 

liehe io dem Archiv und in der Registratur befindliche Schritten, 
auch gewisse Privilegia, so aber der Zeit sich nicht finden wollen, 
dahero bey der Landmarschall Gerichts-Registratur nachzusehen, ob 
selbige, wie vorhin gemeldt, neben andern in der löbl. Stände 
Schrifften gefunden werden«. 

Bei der Registratur gingen die Eintragungen der Landtags- 
handlungen aus Mangel an Arbeitskräften nur langsam vorwärts. 
Von 1665 zurück, sagt Hoyers Amtsbericht von 1667, der eben einer 
der inhaltreichsten ist und uns ein ziemlich genaues Bild von dem 
Zustande in der Registratur gibt, sind die ständischen Protokolle und 
Resolutionen, die kaiserlichen Resolutionen und Schriften konfuse ein- 
getragen, unrichtig indiziert und keineswegs notiert, wo die einzelnen 
Stücke zu suchen seien. Verschiedene Drucksachen, die zu alten Land- 
tagshandlungen gehören, können nicht eingetragen werden, weil die 
meisten von ihnen abgängig sind, manche aber erst im Archiv auf- 
gefunden werden. Anderseits zeigen die ersten Landtagshandlungen, 
soweit sie noch vorhanden sind, daß andere aus früherer Zeit — 
noch vor 1506, also von den Landtagshandlungen unter 
Herzog Albrecht V. (IL), K. Friedrich IIL (IV.) und K. Max L 
— müssen vorhanden gewesen sein, von denen nur mehr etliche 
Extrakte sich finden lassen, die Originale aber nirgends zu »ersehen« 
sind. Diese dürften nach Hoyer mutmaßlich mit andern dazugehörigen 
Schriften in die Registratur des Landmarschallschen Gerichts ge- 
bracht worden sein, ^) wohin bei einer entstandenen großen Feuers- 
brunst alle ständischen Schriften und Privilegien hingeworfen 
wurden.'*^) Sie sind aber bis auf den heutigen Tag nicht mehr zum 
Vorschein gekommen. 

Hoyer machte damals auch den Vorschlag zu einer baldigen 
Teilung der Schriften in der Registratur. Darnach wäre diese so 
vorzunehmen, »daß alle Landtagshandlungen, kaiserlichen Reso- 
lutionen und andere Schriften bis 1649 sowie die alten Ratschlag- 
bücher bis 1621 sukzessive in die neue Registratur hinauf trans- 
feriert würden, was aber von 1650 an von derartigen Schriften da 
sei, soll in der Registratur »her unten« verbleiben, desgleichen sollen 
die Ratschläge von 1622 an beim Expedit bleiben, damit sie auf Ver- 
langen daselbst zum Nachschlagen gleich zur Hand wären. Originalien, 

^) Dürften aber kaum dahingebracht worden sein, denn sie sind auch heute 
nicht vorhanden. 

■*') Diese große Feuersbrunst brach am 17. Februar 1621 aus. 



121 



' vidierte AbBchrifteii von Privat- und Lehenssachen sollen jedoch in das 
Archiv gegeben werden. Dieses, sagt Hoyer, ist »jüngst* vüllig durch- 
gegangen worden. Man habe daselbst noch »Ein Carriermit kayser- 

r Kchen Confirmationen der ständischen Privilegien seit 1611') und 



vilegien 39 Stücte dazu- 
Mttllhiaa (ddto. 1«. Mfirz 
von Kaiser Ferdinand II. 
27. Mai 1633, 



') Seit üpin Jahrs 16II waren an atändiscben Pri 
imen: o) 23 Schadlosbriefe. und zwar 4 ron Kaiser 
IGlä, 7. MHrz 1616, 22, April 1617 und 28. Juli 1618), 7 von Kais 
(ddlo. 16. Jnli 1624, 20. Janoer 1626, 15. Dezember 1626, L.Inli 163' 
8. JftDiier 1635, 8. Mai lß3fij, 8 van Kaiser Ferdinand III. {ddto. 10. Febraar 1637, 
1*4. November 1637. 6. MSrz 1640, 18. Oktober 16i0, 10. Juni 1643, 31. Oktober 
feeSO. 23. Oktober IGäS und ü. Oktober 16ä4> und 4 von Ksiaer Uopold I. (ddto, 
H. August 1659, 30, .Tuni 1661. 10. Februar 16G6 und 21. April 1667); außerdem 
' i) eine Reihe von mitunter sehr wichtigen Urkunden, als; 1. Der Flenipoteni'.briBf 
der niederasterreichischen Slände ddlo. Wien 1614, Mai 24, ausgestellt auf Be- 
gehren des Erzherzogs Ferdinand, fUr die von ihnen gewilhllen Deputierten zu 
der Konferenz aller Erblnnde. die neben anderen nichtigen Angelegenheiten auch 
tlber den Frieden zwischen dem Kaiser und dem Sultan verhandeln und beraten 
Hollle. (OrJg.-PerR. mit 16 wuhlerhaltenea Siegeln; eine vidimierte Abschrift dieser 
Urkunde vom 19. September 1685 befindet sich unter Nr. 3790 in der Sammlung der 
Privatnrkunden des n.-:j. Landes-Arcbivsl; 2. die kaiserliehe BestUtigung des ülird- 
nisses der drei oberen katboliscben Stände wider die oberen Exvei Stände Augs- 
burgischer Konfession, die Defension der katholischen Religion betrelfend. abge- 
Khloasen auf drei Jahre. (Orig.-Perg.- Siegel. — Das Original der Konföderation 
mit 43 Unterschriften, ^0 Blatt Papier und mit aufgedrückten Siegeln beSnd et sich 
in den Akten A, 4— 31. — Harter, (i^schichte des Kaisers Ferdinand II., 
Band VI., pag. 312); 3. Konfirmation des Erzherzogs Leopold, Bischofs von 
Straßbnrg und Passau. vom 10. September 1619, daD die n.-H. Stände ihm an Stelle 
dea Erzherzogs Älbrecht, an welchen nach des Kaisers Matthias Tod Niederöster- 
reich rechtmäßig und erblich zugekommen war. die Erbhuldigung geleistet haben. 
lOrig.-Perg.-SJegell; 4. Konfirmation des KaJeerB Ferdinand II. vom 13. Juli 1630 
für die n.-ii. Stitnde. die ihm, nachdem Erzherzog Albrecht ihm am ü. Oktober 
1619 zn Marienburg das Erzherzogtum Österreich unter der Enns abgetreten hatte, 
die Erbhuldigung geleistet (O rig.-Perg,- Siegel) ; 5. Obligation der mährischen 
Städte Brllnn. OlmiUz, Znaim. Iglau und Ilradisch vom 15. Februar 16a3 Über 
ÜOO.OOO Gulden, die ihnen die n.-ü. Stände gegen 7''/„ zur Erhaltung kaiserlichen 
Kriegsvolkes in Mähren geliehen haben (Orig.-Perg. b Siegel). Interessant ist, 
daS die n.-B. Stände, wie aus einem diesem Instrumente beiliegenden Aktenstücke 
eriichtlich ist, Irotz aller Beireibungen vom Jahre 1624 an weder die InCereBBen 
noch das Kapital erhielten. Als sie nun in ihrem Hofberichle vom 22. Mai 1782 
erklärten, anstatt des ursprUn glichen Darlehens die ihnen anno 17.i6 angetragene 
Bchuldverschreibnng per 40.0ÜO Gulden und die Tilgung des Kapitals und der In- 
teressen mit jährlichen 1062 Gulden anzunehmen, wurde ihnen mit Hofdekret vom 
10. AuguEt 1782 bedeutet, dafl dermalen ihrer Forderung umsoweniger stalt- 
gegeben werden ki^nne. zumal einerseits derlei alte Forderungen keinerlei 
Läquidierung mehr fllhiiT, anderseits aber ohnedies alle ihre ständischen Erfor- 



122 

noch zwei Carrier der alten Privatsehriften gefanden; sonsten sind in 
selbigem Durchgehen viel« hundert kayserliche Resolutionen, alte 
Landschaftshandlungen und andere Schriften gefunden worden, und 
zwar in größter Confusion untereinander . . . femer sind nocli 
etliche Hundert Einlagen mit kayserlichen und andern Schuldbriefen 
von 1542 an vorhanden; weiter sind eine große Menge Carriers mit 
kayserl. und anderen Original-Schuldbriefen wie auch andere Original- 
Instrumenta aus dem alten Einnemberamt und anderen Rechnungen 
beigelegt, woran den Ständen gewiß viel gelegen ist«. 

Man muß heute noch mit Recht staunen, wie viele — ftlr 
uns dem größten Teile nach wichtige Akten — damals ans der 
Registratur entlehnt wurden, die nicht mehr zurückgelangten. Jahre- 
lang blieben sie oft beim Entlehner liegen, kamen in Vergessenheit 
und fanden sich dann entweder erst beim Todesfall der betreffenden 
Entlehner vor, oder waren überhaupt nicht mehr aufzufinden. 
So geschah es, wie oberwähnter Amtsbericht sagt, auch mit den 
vom Landesadvokaten Hildebrand entlehnten Stücken, worüber die 
Verordneten sehr klagten und mit jenen des verstorbenen Landes- 
sekretärs Johann Wiederauff von Sonnenburg, der nach einer 
Spezifikation aus den Jahren 1609 bis 1667 entlehnt hatte, 

demiflse bedeckt seien. Damit war den Ständen Stillschweigen auferlegt); 
7. Kaiser Ferdinand III. bestätigt dem Veit Schinder! von Immendorf, Besitzer der 
Herrschaft Schönau, die Abnahme des Vectigals von den damit inkorporierten 
Manten za Schönau, Sollenan, Neadorf and den Filialen Medling und Hochaa und 
dem Jahrmarkt zu Laxenburg (Orig.-Perg. 17 Bll.); 6. Adeliges Kriminal-Privi- 
legium Kaiser Ferdinands vom 3. Dezember 1637, erteilt den zwei oberen poli- 
tischen Ständen (Orig.-Perg. 6 611. in rotem Samt gebunden, Siegel an goldener 
Schnur. — Gedruckt wurde dasselbe bei Johann Jakob Körner 1655); 8. Lehens- 
begnadung Kaiser Ferdinands III. vom 12. Mai 1640 für die zwei oberen politischen 
Stände (Orig.-Papier, 6 Bll. mit aufgedrücktem Siegel); 9. ddto. vom 21. Mai 1642 
(Orig.-Papier mit aufgedrücktem Siegel); 10. Revers des römischen Königs Fer- 
dinand IV. ddto. Wien, 5. September 1651, gegeben den n.-ö. Ständen anläßlich 
ihrer ihm geleisteten Entschuldigung (Orig.-Perg. Siegel); 11. Revers ddto. Wien 
26. Jänner 1658, mit welchem Erzherzog Leopold Ignaz den Ständen nach ge- 
leisteter Entschuldigung ihre alten Rechte, Freiheiten und Gewohnheiten bestätigt 
(Orig.-Perg. Siegel); 12 — 14. Lehensresolutionen Kaiser Leopold I. vom 4. No- 
vember 1658 (Orig.-Papier, 8 Bll.), vom 9. März 1659 (Orig.-Papier 6 Bll.) und 
7. März 1659 (Orig.-Papier 5 Bll.); 15. Tazübergabsbrief Kaiser Leopolds I. an 
die n.-ö. Stände vom 9. August 1659 (Orig.-Perg. Siegel); 16. Assekuration Kaiser 
Leopolds I. vom 30. Juni 1663 betreffs der Bezahlung der Wiener Stadtquardia, 
welche den Ständen im Tazübergabsbrief vom 9. August 1659 überlassen worden 
war (Orig.-Perg. Siegel). 



123 

von denen nur 54 der Registratur zurückgegeben wurden, alle 
übrigen aber waren verloren.') Damit dergleichen Verluste und Ab- 
gänge künftighin weniger zu besorgen wären, wurde von den Ver- 
ordneten dem Registratur strengstens befühlen, ohne ihr Wiasen 
lind ausdrückliehe Bewilligung niemanden, wer immer er sei, auch 
nnr das G-eringate auszufolgen, ausgenommen den Sekretären, aber 
selbst auch diese Akten seien gegeu Bescheinigung fleißig vorzu- 
merken und zeitweilig einzufordern.^) Es ist dies die erste derartige 
Vorschrift, die uns bekannt ist. Von nun an mußte dem alljährlich 
zu erstattenden Amtsberichte des Registrators auch ein Verzeichnis 
der entlehnten und noch nicht zurückgelangten Akten beigelegt 
werden. 

Wie aus dem Amtsberichte von 1664 hervorgeht, waren die 
Eäume der Registratur nichts weniger als angenehm^) und wurden 

') Damatec bDfanaen sich 42 in weißes Pergament gebundene ProtokoUo 
von 1638 an. Noch am 23. Jänner 1669 wurden die Erben (die THchter) ermahnt, 
die ditrcb ihren Vater entlelinten Schriften, falls sie eich fänden, zur Uckzu geben 
— doch vergebens. 

^) Verweise wegen Nichtbeachtung dieser Vorschrift kamen auch später 
noch vor. Am 18. Februar 1705 erhielt z. B, der Registratoc jQhann Georg 
Hoyer mit seineQ Beamten aus Anlaß sinea unlitihsamen. mit Mißfallen aufge- 
nommenen Falles — die Beamten hatten nämlich Freiherra von Sahäffer nach 
dessen eigenem Bekenntni», verschiedene, jedenfalls wichtige Dokumente aus der 
Begistiatuc hinausgegebea — einen sehr scharfen Verweis, weil solches nicht 
allein zu großer Präjudiz der Krone fDhre, sondern auch der Instruktion und dem 
Eide entgegen sei. Niemals dUrfe ein Dokument aus der Hegistratur an Parteien 
hinauegeguben werden, widrigena die Beamten in Ungnade entlassen würden. 

') Die Schilderung des Registratiirraames, wie sie der Kegiatrftlor Mars Uanui- 
bal Hayer im Jahre 16ü4 entwarf, ist sicher nicht uninteressant. >Ersten9 Bein*, sagt 
er. idie äußeren zwei Thiiren nur von schlechten Tischlerläden zusammengefügt, 
an Falz vod Geapiirr nichts mehr naoa, also daß, wo nicht, wie bey der Buch- 
haltersj, eine rechte Eiserne Thiir, gleichwollen von guetem, hartem Holze zwo 
rechtschaffene mit Bandt, SehloÜ vnd rigl wohlverwahrte Thüren vonnüthen sein 
sonderlich vnd zumalilen man wegen des engen spacii mitlerweil auch in dein 
äußern gewelb einen Uücher- und Brieffcasten wirdet setzen müssen. Änderten 
sevn die Fensteistückh vnd Kamen allerseits gleich wie die erstbemelde beede 
Tbiiren an HaB't vnd Falz so weit kläfüg vnd das Feneterblei so faul und locker, 
daß man im harten Winter ungeachtet des statten Heizens vor Kälte vnd tiammers- 
üeit wegen Winden und beyacblag enden regen weiter bey denen Fenstern nicht 
wohl bleiben, noch weniger aber weilen, daß vralte Glaü so grob, dikh vnd flinster 
bey den kurzen tUgen früe vor achte und abends nach drey vhr ohne kerzenlicht 
mit schreiben vnd aufsuechen nicht mehr foltkommeD kann. Drittens sein die 
grünen Tüecher auf den Schreibtischen ganz alt, schabenfräßig, zerschlÜBsen vnd 



124 



auch, je mehr die einlaufenden Akten zunahmen, zu klein. Das 
Verordneten kollegi um und mit ihm der Ordinariausschuß hatten 
daher auf Hoyers erachüpf enden Bericht, in welchem er verlangte, 
daß ihm zur Unterbringung der »haufägen acten vnd handlungen 
noch ein wohlverwahrtes orlb eingeraumbt vnd darnach statuirt 
werden werden mücbte etc.« gemeint, es solle »im Ersten deß 
Bauschreibers wohnung hierzu verwendet, hingegen Ihmc daß ge- 
weste Verstewer Ambt eingeraumbt werden«, was auch die Stande 
in ihrer Versammlung am 10. Juli 1669 =generice placitirten*. 

In den Berichten der letzten Siebziger jähre treten neuerdings 
Bestrebungen der SUinde deutlich hervor, eine bessere Einrich- 
tung und Ordnung in das Archiv zu bringen. >Zum änderten«, 
heißt es in einem Amtsberichte vom 19. Oktober 1677, «haben Ihre 
Excellenz, der Herr Land marsch all Ernst Maximilian Graf von 
Sprinzenstein ') den ständischen Syndikos Johann Konrad Albrecht 
von Albreehtsburg -) — und am 26. Xovember 1677 geschah ea 



zereUsenf. Hoyer bittet, daß der Bsuacbreiber angewiegen werde, dergleicbsn Not- 
wendigkeiten BBZuscliaffBn nad verferli^n zq lassen. (N.-B. Landes-Arclilv, A 2, 
Codex pToviDclalJB p. 89.) 

') Ernst Maximilian Graf von Sprinzenelein war Landmarachaü von 1668 
bis 1678. Er war der Soho des Simon Hieronymua Freilierrn (seit I. Juli 1646 
Graf) von Sprinienatein und im Jahre 1626 geboren. Mit 24 Jahren wnrde er an 
der UniverxLliit in Siena immatrikuliert (22. April 1649); bald darauf ereclieint er 
als Beisitzer der ciederSaterreicliisclien Landrechte {seit 21. Dezember 1649). Am 
17. Juli 1656 wurde er niedeiüBCerreichiacher Reg'ierun gerat, hierauf Verordneter 
de^ Herrenstanden mit Vorbehalt seines Oehaltes und seiner Stelle im Regimente 
(22. September Hi58 hin 16. November I6<>2); als solcher war er bei •Aufrichtung« 
der neuen Landesordnung tätig, am 32. De:!embeT 1666 wurde er Vize-Hotlanzler 
und 1668 Landmaracball und Pr&sideat dea Staatsrates, 1671 war er Hofpfnlzgraf 
am 27, April 1672 ward ihm Erbland-Mtinaamt in Ober- und Niederösterreich ver- 
lielien. Er war auch Oberst ata) Im eister der verwitweten Kaiserin Eleonora (üonzHgH 
lind Obersthofmarachall, Obersthofmeiater von deren TSchtem Eleonora Josefa nnd 
Maria Anna Josefa. Er starb, in allen diesen Wllrdon noch aktiv, am 17. Juni 1G78 
in einem Aller von erst n3 Jahren und wurde in der Lorettoknpeüe bei St. Augustin, 
au welcher Kirche er am 1. Juli 1646 eine Stiftung von ir>UÜ Gulden für zwei, 
all wUchent lieh in der Sehastianiknpetle zu lesende Messen gemacht hatte, begraben. 
(Blätter des Vereines fUr Landeskunde von Nicderüeterreich XVIII, 306, XIX, 526, 
.'■i3&, bhb. — Beitrüge zur Geschichte der n.-ü. Statlhallerei S, 442. — Wolfs- 
gruber, Die Hotkirche bei 8t Augustin in Wien, S. 139). 

-) Johann Konrad van Albrechtaburg, Mher Land ach aftssekretür. seit 1675 
Sjndikus. Gestorben am 13. April 1696, begraben am 15. April bei den Minoriten 
(Familiengruft oächat dem St, Johann Neporouk-Altnr), 



125 

neuerlich — anbefohlen, »man solle vor allen Dingen der Stände 
Archiv aus der so lange irrigen Confusion verbrauebsam verborgen 
gelegen dermalen in eine Ordnnng: und Stand bringen, daß man 
sich gleichwohl dessen im Falle der Not bedienen könne*. 

Bei dieser Gelegenheit brachte der Adjunkt Roberti ') den Antrag 
vtir, daß fUr die Privilegien ein sauberer, mit 24 Schubladen ver- 
sehener Kasten gemacht werde, mit dem notwendigen Spatium für 
die künftig dazukommenden Stücke: für die anderen Stücke juris 
privati hingegen (vorwiegend Urkunden) mögen »propter acturum 
numerositatem« ein großer ■spatioser» Kasten oder zwei Küsten 
bestellt werden. Ferner hatte Roberti noch auf die Unbequemlich- 
keit des Archiviokalea wegen des Obereinnehmeramtes hinter der 
stets versperrten Landschafts-Kasse und die Transferierung »in ein 
bequemlicberes vnd Itiftigerea gewölb» hingewiesen. 

In dem Extrakte des Ausseh uß-Gutachteus über die be- 
treffende Vorlage der Verordneten heißt ea nun, daß sie ^ die 
Mitglieder des verstiirkten Ausschusses — das Gewölbe, 'allwo 
jetzt das Archiv sich befindet, für genuegsamb tauglieh vnd 
nicht für so obscur, feucht vnd dämig finden, da man änderst 
daßselbige mit auflhunn der Fenster zu rechter zeit pfleget 
vnd die schriftcn wenigstens quartaliter abzustauben nit vergiaaet«. 
Sie hatten übrigens kein anderes Lokal verfügbar, >a]ß jenes so 
an die außfarth stosset vnd daß lübl. Landmarsch all' sehe Gericht 
zu Verwahrung der Gerieht s-Schri£Fton gebrauchet, derentwegen wan 
die Stündt die Transportierung des Archivs für notwendig er- 
achteten, Herr Landmarschall der raumung halber zu ersuchen 
wäre*. Doch möge man. «ehe daa werk incameriert werde vnd sich 
hernach nichts mehr andern lasse, das Gewölbe hinter dem Ein- 
nemberamt gegen andere etwa taugliche besichtigen 'und prüfen, 
folglich, wenn dann eins vorhanden, die acten dorthin geschaftt 
vnd die wirkliche Registrierung fortgesetzt werden aollen. « ^) In Be- 



'} Im Oktober 1677 befBudeii sich in der RegiatTator: Marx Hannibal Bojer 
ftls Kegiatralor, Johann Roberti als Adjunkt, Georg Bader &1b Rpgistraut und 
JoliaDn Georg Uoyer und Johaon 6. Giargini als die zwei unbeBoldeteii AlczeBsisten. 
Nach dem Ständeschluß vom IG. Juli 1678 wurden beatücigt: Johann Roberti ala 
Regiatrator, Johann Georg Hojer ala beaoldeter Akzessist, UartbolotnJluB Greioer 
und Christoph Götz Bis unbeaoldete Äkzcssisten. Die Adjankiteiis teile wurde auf- 
gelassen. (N.-ü. Landea-Archiv A 2, 31.) 

-) N.-ü. Landes-Archiv Ä 2. 31. 



126 

folgung eines höheren Auftrages hatte der Registrator Roberti mit 
Zuziehung der zwei Akzessisten Johann Georg Hoyer und Johann 
B. Giorgini »getreulich Hand angelegt und fast den ganzen Sommer 
damit zugebracht«. Letzterer insbesondere hatte neben seinen andern 
drei Registratursarbeiten ^ die Schriften vom Jahre 1200 an in 
Ordnung gerichtet und bisher ihrer bei 300 »extrahiert«. 

Der nächstjährige Bericht Robertis — vom 5. September 1678 — 
knüpft nun an jenen Auftrag des verstärkten Ausschusses an, welcher 
über das »interim« des bisher zum Archiv bestimmten Gewölbes hinter 
dem Ober-Einnehmeramte handelte. »Geruhen aber Euer Gnaden 
nur« — sagt Roberti darin — »auf die im Gestattl« durch die Feuchtig- 
keit des Gewölbes »corrumpirten« Original-Instrumenta einen Blick zu 
werfen. Insoferne nun wider alles Erwarten es beim Alten verbleiben 
soll, so seien unbedingt zwei oder drei Kästen notwendig. Er, 
Roberti, wüßte hingegen einen passenden Ort für das Archiv, auf den 
niemand noch gedacht habe, der aber der Sache vortreflElich nützen 
könnte und nicht nur gegen Feuer ganz sicher sei, sondern wegen 
der »Stabilität« desselben stets »conservirt« werden könnte, nämlich 
das Vorhaus zum Eingang in die neue Registratur, zu deren Schutz 
vor drohender Feuersbrunst eben dem Bauschreiber die Anschaffung 
eiserner Fensterläden anbefohlen worden sei. Dieses Vorhaus sei luftig, 
gewölbt und bequem, nahe bei der Registratur und habe ein Doppel- 
fenster auf den Hof des Landhauses hinaus. Nur müßte beim Ein- 
gang eine eiserne Tür angebracht, die andere Tür aber zugemauert 
und durch die gegenüberliegende unbrauchbare Waschküche ein 
Eingang gemacht werden. Da dadurch auch ein größerer Raum für 
das Archiv gewonnen würde, macht Roberti darauf aufmerksam, 
daß in das Schatzgewölbe noch manches gehöre, was hin und wieder 
bei der Registratur eingeteilt oder gegen alle Ordnung in ver- 
schiedenen Ladein anzutreffen wäre; bei der Durchsicht der Akten 
habe er auch gefunden, daß in der Registratur des Landmarchallschen 
Gerichts nach dem Berichte des n.-ö. Regimentsrates Johann Michael 
vonSeitz,^) des früheren Landschreibers, eben dergleichen Original- 



^) Solche Arbeiten waren: die Registrierung der weitläufigen Landtags- 
handlungen, der fast ^Aglich einlangenden kaiserlichen Resolutionen, Generale und 
selbst noch alter Landtagshandlungen, >die in Confusion hin und herliegen«. 

') Dr. Johann Michael von Seitz war in Vorderösterreich, in der Stadt 
Munderlingen, geboren. Am 18. Dezember 1649 wurde er Landschreiber in Öster- 
reich unter der Enns, am April 1654 n.-ö. Regimentsrat; seit 1668 erscheint er 



127 

Briefsachen als: Verein! gangen, Traneaktioneii, Kontrakte, Schnld- 
briefe. Zessionen. Testamente. Heiratabriefe. Privilegien et Similia 
vorhanden wären; sie sollen wahrschc-iiilich bei der großen Feaera- 
brunst, die 1621 im Landliause ausgebrochen war, aus dem Archiv 
herausgenommen und neben andern Schriften ziemlich konfuse dahin 
geflüchtet worden, aneh daselbst nun liegen geblieben sein. Siekünnten 
ebenfalls in das Archiv zurückgestellt werden; er würde dann auch 
die mangelnden Jahreszahlen ergänzen. ') Überdies wies Koberti 
später noch [in seinen Berichten 1680 und 1681) darauf hin, daß 
sieh auch in der Registratur unterschiedliche Originaldokumente in 
Lehensachen und andere »vim privitegü« in sich enthaltende 
Schriften befinden, die alle ins Archiv gegen vidimierte Abschriften 
für die Registratur zu hinterlegen wären. 

Von Interesse ist Robertis Bericht über das Pestjahr 1679.^) 
Wegen der »Contagion«: sollte das Verordneten-Kollegium abreisen 
(■verrllckhen») und dem Giorgini war aufgetragen worden, mit der 
Registratur nachzufolgen. Dieser hatte nun schnell alle Faszikel darch- 
gesucht. die notwendigen und tauglichen Akten >zu8ammengelüsen«, 
darüber ein eigenes Direktorium verfaßt und so mit geringer Mühe 
die ganze Registratur in Ein Kompendiam gezogen. Roberti selbst aber 
war wahrend des heftigsten Wütens der Krankheit von ihr ergriffen 
worden, daher die einlaufenden und anch alte Akten teils aus diesem 
Grande, teils wegen •abgewichener Ofiicierc ob grassantem luem« 
nicht erledigt wurden; »sobald aber Gott der Allmechtige seine ge- 
rechte Straffrueth einstekhen und ein jedweder sieh wiederumb ein- 
stellen werde«, wird Alles eingeholt werden, betheuerte Roberti. Dem 
Registranten Bader konnte das Lob erteilt werden, daß er damals, als 

als Verordneter in KloBtersacbeo, seit 1654 &U Verwalter äes Kanzlemmtea. Er 
Btarh am 28. .länner 1682. (Baiträge Eur Geschichte dar n.-ö. Statthalterai von 
l.iOI-1896. 8. 443j. 

') Auf diesen Vorschlag Robertis wurde nicht eingegangen, die erwtthntea 
AktBDstilcke verbliehen in der Reg'iBtratiir des LandroarschalÜBchen Gerichtes und 
kamen nach Aufhebung dieäee tiericbtahofes in das Archiv des k. k.LandesgericbteB. 
Erst in jüngster Zeit wurden sie vom k. k. Wiener Landeagerichte an das n.-Ö, 
Landea-Archiv ausgefolgt, und zwar am 8. Juni 1893. Es wurden läOO Urkunaen 
und Akten aus den Jahren 13öl bis 1784 mit einem lltographierlen Verzeichnis 
(.'J86 SS. 8') unter Vorbehalt des Benutz ungerechte b üborgeben, woillber der u,-ö. 
LandeEausachull einen eigenen Kevera ausa teilte. 

=) Zu dessen Erstattung binnen 14 Tagen war er vom Verordneten-Kollegium 
am 23. Dezember lfi79 aufgefordert worden. 



128 

sowohl Roberti als aach andere wegen >granßlich ymbreissenden Pest 
sich mit der Flucht saluiren mcasten«, ungeachtet aller Todesgefahr 
allein bei der Registratur sich gehalten, seine und seiner -Mitcon- 
Horten« Stelle mit schleuniger • Expedier ung aller dabei vorkonimenden 
negotia emsig vertreten vnd alle acten in absentia des Kegistranten 
Hoycr accurate überschrieben« und teils durch Giorgini zum ge- 
hörigen Protokoll habe bringen iasBen, teils auch selbst protokolliert 
habe. 

Was das Archiv anbelangt, so hatte Giorgini im Jalire 1679 die 
Extraliierung und Überschrift von beiläutig 2000 Privaturkunden, 
wie auch »Instrumenta ohne Namen«, so nach den Seh ad lo abriefen und 
Privilegien des Archivs di'itter Teil sind, vollständig beendigt.') 

Die nächsten Jahre zeigen aber wieder einigen Fort- 
schritt in der besseren Einrichtung und Ordnung der Registratur 
und des Archivs, denn bisher hatte es zwar an gutem Willen nicht 
gefehlt, aber es ging eben alles nur recht langsam vorwärts. Im 
Amtsberichte des Jahres 1682 machte Roberti Vorschläge über 
Reformen bei der Hiiiauagabe und Rückstellung der Akten und 
höh »wohlthuend« die jetzt durchgeführte neue und bessere Ein- 
richtung der Registratur hervor, die nun auch hinlänglichen Rauia 
dazu habe. Die Transferierung der Akten bis zum Jahre 1649 in 
die mit Buchstaben, Fächern und Nummern versehenen neuen Gästen 
und Stellen in der nun sogenannten oberen oder neuen Registratur 
sei mit größter Ordnung vor sich gegangen und vollendet; auch 
die KreditsprotokoUe bis 1650 seien hier in einem eigenen Kanten 
aufgestellt. In der unteren oder alten Registratur seien die Akten 
von 16Ö0 an belassen worden. So wie seinerzeit in der Registratur 
gar viele Urkunden und Akten sich befanden, die eigentlich in das 

') BozüglicL des Archivs erian?rt Koberti in dieaom Uericbte auch an daa 
von ihm rorgeschlagene Lokal, Über welches der ^yadika« von Albrechtsburg' wohl 
die licblig'e Aiiskuuft geben kannte, da eres besichtige hnbe. (N.-ü. Landes- Archiv 
A 2, 31, Jahr 1679). Wie die Lokalfroge bis nun nicht geregelt war, ebenao war 
auch für die anderen Bedürfnisse in der HegiBlnttur und im Archiv wenig ge- 
schehen. Als der Begistrator üoberti 1680 den gemessenen Auftrag erhielt, in aBtoer 
Berichte rBtattüDg nameatltch anv^ugeben. ob die neue Hegiatratur schon nvOllig 
reparirl' und eingerichtet sei, oder ob ooch etwas mangle und beivetkstelligt 
werden solle, muUte derselbe erklüren, daß die neu Hufaoricbtende Begietratur 
und das Archiv damit >3tL'khen gebliebene, daQ dem jetzigen Baii^chreiber noch 
kein Dekret zugekommen sei, des Inhalts, >die noch vor dem gewülb angefangenen 
Kasten vnd Stellen in Ordnung tithton zu lassen«. (A. ii, 0.) 



' Archiv gehörten, ebenso stellte sich jetzt das Umgekehrte heraus, 
woran wohl der bisherige Platzmangel schald war. 

In den Monaten der Belagerung Wicoa durch die Türken 
1683 mußten auch die Beamten der niederOsterreichiachen Stande 
zu Schatz und Wehr des Landhauses statt der Feder die Musketen 
in die Hand nehmen, denn alles Andere mußte man ruhen lassen. 
Da infolge der immer heftigeren Beschießung von Tag zu Tag 
Brände sich häuften — das Landhaus selbst war durch das Feuer im 
Schottenhof, ') das schon das Traunsche Haus ^) ergriffen hatte, in 
größter Gefahr — veranlaßte dies den Landmarschall Franz Maximilian 
Grafen von Mollarth^) amsomehr, als man diesmal nicht, wie 
1529, alle wichtigen Schriften und Archivalien von Wien 
weg in sicheres Gewahrsam geliracht hatte, auch für das 
Landhaus gleichwie bei andern 'loca publica« die geeigneten 
Vorsichtsmaßregeln zu ergreifen,*) 'damit die in Ambtern vnd Re- 

') Dieser Brand, der für die belagerte Stadt das größte Unglück hätte herbei- 
fähren kSnnen, ereignete «icli am Mittwoch den 14. Jnli zwischen I und 2 Uhr. 
Übet ihn »gl. CameBina, »Wien und aeiaa Bewohner während der iweiton 
Türken belagern ng' 1683< im VIII, Banüe der Berichte und Mitteilungen dea Alter- 
tnmBverainea nu Wien S. 17. 

-) Daa Traunsche Haua berand sich in der Herrengasaa (Nr.',240) »aof den 
Mist< zwischou dem Ernbergscben und Dietrich stein sehen Hanse. Eb war damala 
Eigentum des Ferdinand Ernst Graf von Abensberg' und Traun und gehörte im 
SVI. Jahrhundert den Grafen von Serin. (A. a. O. S. LXVIII.) 

^) Franz Maximilian Graf von Mollarth (Mollard) war IG2S als der zweite Sohn 
des Peter Ernst Freiherm, seit 1G52 Reichagrafen von Mollarth geboren und wnrde 
noch in jangen Jahren von Kaiser Ferdinand 111. Kum Kämmerer ernannt. Er erscheint 
16Ö4 als n.-ü. Landrechtsbeisit t 17 ilA 1657 als n.-Q. Uegimenteiat. In 

den Jahren 1661— 1G6-1 bekleid 1 das Amt eines Rallhorrn, 16G5— 1668 Am 

eines Verordneten dea Hercenatand Im Jah J67Ü war er wieder n,-B, Hegimenta- 
rat und seit 9. August 1679 V Sta thal 1G81— 1690 war er LandmarschaU 

(installiert 24. Mftrz) und seit lb&2 (27 S pt mber) auch General-Lando briste r in 
Hiodetöiterraich ; ala solcher sta b am 1 Jno 1690 im Alter von 62 Jahren. Als 
Chof der niederöaterreichischen Stande gehörte er 1683 wBhrend der Belagerung 
van Wien dem geheimen Deputierten-Kollegium (d. i. der vom Kaiser fUr diese 
Zeit eingesetzten obersten Kegierungsbehürde) an, 1683 wurde er t.am Geheimrat 
ernannt. (Genealogische Zeitschrift .Adler- II, 1G73, S. 167, — Beiträge zur 
Geschichte der n.-Ö. Statth alterei, S. 443. — V. v. Renner, Wien im Jahre 1683, 
8. 339.) 

*) Der betreffende Auftrag des Land marsch alls an den Land seh aftssekretür 
Nikolaus Brackholf lautete: >Alle Landscbaftg-Oflizier haben sich mit Ob- und 
Tntergewühr in daü Landhaus za stellen, Tag und Nacht die Wachen xa ver- 
richten vnd alle 24 stunden einander abzulösen: wie auch der abwesenden Schreiber 
jAbrbvclk d. V. f. LandtHkuDde. o 



130 



giatratur sich befindenden inventa prothocolla vnd andere liochim- 
portirliohe Briefeaelien. beaonderniß der Lüblichen Ständt Archiv 
wie auch kayserl. Landtagshandlnngen, einlagen, güldten: Steuer 
vnd anschlagbücher darin nicht allein der löbl. Ständt, Bondern auch 
Ihre Kayserl. Mayst. Vnsers vnd selbst aigenes Hoches Interesse 
gelegen auf eraignetender gefahr salwirt werden mögen». Zum 
G-lüok lief die Gefahr für das Landhaus vorüber. Roberti erzJthlt, 
wie er, »als die grausambe brunst im Scliottenkloster auffgangen 
vnd die flame schon zum Graf Traau'sehen Haas penetrirt vnd 
nachend gestanden, daß mithin daß landthauß ergriffen per con- 
quens der Lübl. Standt acta, Privilegia vnd Scbvifften auf einmal 
durch den Valeanum absumiert würde«, zur Sicherung des Archivs 
die in die neue Registratur bereits eingereihten Schriften in größter 
Eile teils mit Hilfe einiger dahin geflüchteten Leute, als: Landsehafts- 
boten und deren Weiber, teils selbst und mit seinen eigenen Leuten 
— denn alle anderen wurden zum Abbrechen der Schindeldächer 
der umliegenden Hiluser benützt uud ließen das Landhaus sein — 
aus den Kasten und Stellen heruntergenommen und in das wohlver- 
wahrte Gewölbe hinter dem Einehmeramte solchergestalt habe bringen 
lassen, daß, » wann aus Gottes Verhängnis Alles zu Grunde gehen sollte*, 
doch der Stände Schatz — ihre Privilegien und Schriften — konserviert 
wurden. Er erzählt dann weiter, wie er sich täglich während der 
Belagerung •curadiscrimine vitae, da die herum donnern den Kanonen- 
schuß der Türken, wie auch vnzählbare Bomben vnd etlich centner- 
aohwftre Stein, die Leuth auf Gassen vndt andern Enndten pro- 
miaeue geschmettert, mutiliert vnd todtgesehlagen, vnersehrocken 
in das Landhauß verfügt vnd acht geben, ob alles alda ordentlich 
ergehet, nicht weniger auch daselbsten neben anderen theils selbst. 



vnd Bodiento mitkommen lu laaBeti; nu dem Ende Ihnon daß abgilngige Obetg-owöhr 
mit aller ingehör wie anth die Pechpfanneo vnd Lichter von dam liauBchreiber ver- 
schafft werden solin. 30. August 1683.« {N.-.'i. Lau des- Archiv E. 2. 8. nnd Slände- 
protokoll Nr. 4 [1681 bis 168GJ), Im Landt.tge des Jahres 1686 erfolgte dann eine 
Reihe von Ehrungen, die meistens in Geld bestanden, Tür hervorragende Biensts 
von Standemitgliedern und auch sländischen Beamlon im Jahre 1683. Darunter 
befand sieb ebenfalls Kobeiti lEinor löbl. Landtschafft Registrator*, von dem es im 
Berichte des Ordinari-Ausschuaaea an die drei oberen Stande heißt; >er habe bereiths 
in die 40. Jahre Iftng g-edienet, vnd in Tiellen Vorrichtungen ausser Dienstos, mit 
transferiorung der heufftigen daß Königreich Hungarn betraffente Schrifften in daC 
Latein, vnd aull andern vnderschi etlich Mliheeamen eulrahirungen vnd verfaßten 
Informationen g'uto dienet geleistet« . ■ . 



I 



131 

tlieils durch die seinigeu auff der Sctildtwacht gestannden » , Und ala 
■Biit Gottes Hilfe Rahe eingetreten war, da war aber auch Robertis 
getreueater Ammanuensis, Jobann B. Giorgini, der ihm zeitlebens 
durch seinen grolien Fleiß, mit Rat und Tat zur Hand gewesen, 
gestorben. 

Am Anfang des Jahres 1684 befanden sich trotz alledem Regi- 
stratur und Archiv wieder in Ordnung, letzteres war sogar »atrobique 
zur perfection gebracht; denn so seind«, sagt Roberti, > ebnermaßen die 
sich in 4000 stück befundenen privat Schriften, ') alle zu pergament vnd 
in Original ien bestehend, allermassen ich in meinen heuerige n Amts- 
berichten meidung gethan, nicht nur völlig vberschriben, sondern 
jtuch in ein besonders repertorium snocincte eingetragen, auch wirk- 
lich in den Kasten B im Archiv eingetheilt vnd mit ihren Numeris 
von Jabr zu Jahr distinguirt worden, worüber anjetzo der gehörige 
indes in der Eeder ist«. Er hinterlasse mithin den Ständen eine 
pchQn eingerichtete »und Vo 11 khombene Regia trat ur neben der Lübl. 
Ständt lang desidirierten Archiv*. Dasselbe wiederholte Roberti in 
fleinem Amtsberichte von 1691, mit der Bemerkung, daß der er- 
wähnte Index noch nicht völlig fertig sei. Als Robertis Nachfolger 
an) 11. September 1694 sein Amt antrat, erhielt er denn auch den 
gemessener Auftrag, das von seinem Vorgänger begonnene Reper- 
torium über die Privaturkunden des ständischen Archivs fortzusetzen.') 

Eine der wichtigsten Verordnungen für das Archiv, wichtig 
nicht nur für die damalige Zeit, sondern auch für alle Folgezeit, 
erfloß auf Veranlassung des Land mar sehalls Otto Ehrenreich Grafen 
von Traun') durch das Dekret vom 6. Mai 1696. Mit demselben 

') Ü1>eT die Benencung 'privat ScbrilTteii> (Urkunden, PriTaCurkucden im 
isatz £□ den stfindiBcben Tfrkandan, Privilegien) sagt Roberti In seinem 
ilgec Bericht eelbst: »Auch diu PrivatBchrifton. die ich darum also benenne, 
weil sie nicbt an die gieeammCe, sDodern nur ao Particular lObl. Stünde lauten und 
rpn Kaisern, Künigen und anderen hohen Potentaten denselben ob ihrer nieriten 
Mlheilt wurden«. (N,-ü. Landes-Archiv A 2, 31). 

»-) N.-ü. Lacdea-Archiv A 9, 10. 
3) Otto Ehtenreieh Graf Trftun, geboren am 13, März 1644, mar der Sohn 
des Ehrenreich Grafen Traun von der MeiasBuer Linie and der Begine Christine 
yon Sinzendorf. 1679 war er ala Verordneter des Herrenstandea und 16S3 
Toreitzendet jenes etandiachcn Ausschuases ku Krame, der während der Dauer 
der Belagerung Wiens die Landesangelegenheiten leitete. Am. 15. Jnni lb90 wurde 

IW als Landmarschall installiert, im Jahre 1G99 verlieh ihm KGnig Karl 11. von 
Spanien daa goldeüe Vlieü nnd Kaiaor Leopold, der ihn auch zum ßeheimrat er- 
nannt hatte, das Erb-Panier- und Fiihniichamt in Öaterreicb. Traun starb am 8. Sep- 
9* 



132 

wurde die Zuaammenatellung einer verläßlichen Matrikel der zwei 
oberen politischen Stflnde angeordnet und zwar nicht nur ȟber 
alle von alters als auch aus jüngeren Zeiten her nach und nach 
zu wirkliehen Landtleuthen angenonimenen Geschlechter des Herren- 
nnd Ritterstandes«; dabei sollte aber auch Alles, was sich anf die 
eine oder die andere Familie bezieht, deren Dokumente im Archiv, in 
der Registratur oder Buchhalterei sich befinden, geprüft und solche 
Untersuchnng auch zur Aufnahme und auf die Stabilisierung der den 
Ständen verliehenen Privilegien und Immunitaten ausgedehnt werden. ') 

Zar Durchführung dieser großen Aufgabe wurde eine eigene 
Kommisaion unter dem Vorsitze des Landmarschalls Grafen Trann 
eingesetzt, der selbst das regste Interesse an derselben nahm und 
dessen Name auch noch in anderer Weise mit der Geschichte des 
niederösterreichischen Landes-Archiva in bedeutungavoUemZasammen- 
hange steht. 

Die Mitglieder der Kommission waren Abt Alexander des 
Neuklosters in Wiener-Neustadt,^) Ferdinand Propst von St. Do- 
rothe in Wien, ^) Gotthard Helmfried Graf von Welz, ^) Johann 

tember ITlö imAlter vod 71 Jaliren. (Codex FioTiDcisJii U, 1032. — Warsbaf h, 
Bio^apb. Lex[kou 47. Bd., S. 23. — Blatter äes Vereinee Tür LnnäeBkunde von 
NiederÜBterreicb XVII [18&3J S. 270 ff. J 

') N.-ü. Landes-Archiv A 2, 31. 6. Mai. 

') Abt Alexander (Standbardtner) des Neuktostera bei der holt. Dreifaltigkeit 
in Wienar-NeaBtadt war am 12. Dezombor 168.3 anr Abtwürdo erhoben worden, 
Seit 1693 war er Verordoeter, seit 169!) Auaacliull des a.-a. Prälaten stand es. Er 
etub am 18. Februar 1707. (Marian, Geschichte der listerreicbiscben Kleriaej' 
VIU, 340. — Über ihn handelt auaführllch die Kirchliche Topographie XIII 
99—100). 

=) Propsl Ferdinand II. (NoitHua de Ottendorf) war im Jahre 16&2 zu Wien 
geboren und aiu 25. Auguet 1673 zum Priester geweiht worden. Im Alter von 
43 Jahren wurde er tum Propst von St, Dorothea erwählt (30, April 169Ö). Noch 
als junger PiieHter halte er sich mit bcaonderoni Fleißu dem Btudinm der Theologie 
and Philosophie gewidmet, war in letzterer Doktor geworden, bald darauf Dekan 
in der philosophischen Fakultät nnd aolbst Rektor der Universität. Als Propst ließ 
er die Stiftekirche prachtvoll restaurieren, traf auch vortreffliche Verfügungen flil 
die Ordnung und Erhaltung der Stiftsnrchi Valien nnd begann den Bau eines 
Bibliotbekssoales, desaen Vollendung er aber nicht mehr erlebio, 1699 war Propst 
Ferdinand zum Raitberrn, 170ä zum Verordneten des Prälaten stand es erwBblt 
worden und starb am 21. August 1712. (Kirchliche Topographie XV S. 114—117.) 

*) Gotthard Helfried Graf von Welz war 1654 als Sohn des Johann Felix 
Grafen von Welz und der Amalia Sidonia, Tochter des Helfried Freiherm von 
Freiberg, geboren. Diese FarnUie war noch als Freiherro 1620 in den n.-S. Herren- 



Wilhelm Graf von Wurmbrand, ') Karl von Hackelberg') und Äraen 
Franz voo Wellenstein. '*) Denselben war der atändiscbe Syndikus 



stand aufgenammen worden. (N.-U. Landes- Archiv, Cod. Nr. 100—103 WißgrilUches 
Mu.iiuskript). 

') Johann Wilhelm Graf von Wnrmbrand war am 18. Februar 1670 auf 
dem FamilienechloaeG Slojersbergf in NiederiSeterreich geboren. Da sein Vater (Viih- 
loitig gBstorbon war, ?.og die Mutter, Isftbolla Freiin von Speidel, tauglicher evan- 
gelischer Lehrer weg'en nach Altenbnrg. Der junge Wurmbrand atndiorte dann auf 
den Uuiversitäten zu Leipzig und Utrecht besdndera Geschichte und Staatawiesen- 
flchaften und wurde am 2, Oktober 16H7 über Vocachlag des Kurfilraten von 
Brandenburg im kaiserlichen Reichsbofiate zu Wien introduziort. Da aein Ge- 
schlecht schon seit 1590 in den n.-ö. Horronstand aufgenommen war, forachte er jetzt 
fl einig in dem ständischen Archive und arbeitete nicht nur als Mitglied obiger Kom- 
mission, sondern auch zugleich an seinem eigenen Werke: CoUectanea genealogieo — 
historica ex Archivo iQctjtorum Auslriae infeiioria atatuum ut et aliia privalis scri- 
□iia documentisque originalibua escorpla etc. Vienuae Auatriae 1705 kl. Fol, das 
annonjm erschien. Wurmbrand starb am 17. Dezember 1750 als Reichshofral-Frä' 
sidunt und Ritler dea goldenen Vließes. (Wurzbach, Biograph. Lexikon Bd. 58, 
S. 391 f. — Mayer, Geschichte der geistigen Kultur in Niederösterreich I. 320. 
— Allgemeine Deutsche Biographie Bd. 44, B. 335 fr.) 

=) Karl Hackelberg (er) von HBchenberg, geboten 1643, war seit 1G88 
Reichs-Froi- und Paniorherc (Diplom Wien 4. Oklohet) und fdhrte <eit 1708 
die Prädikate von »Hackelberg und Landau'. Am 4. August 1668 wurde er zum 
'supetnumerären • Landrechtsbeiaitzei' beim Lajidmarschal Ischen Gericht ernannt 
und am 1. Mai 1673 zum Raitherm erwählt. In den Jahren 1676 bis 1680 er- 
scheint er als ständischer Ob er. Ein nehm er, im Jahre 1677 (5. Beptember) als 
.eitra-ordinari« n.-ii. Regimentsrat. Am 12. Februar 1681 ward er vom Ritter- 
stHud zum Verordneten erwählt und befand sich 1683 als solcber im ständischen 
Ausschüsse au Krems, welcher während der Dauer der Belagerung Wiens die 
Landesangelegenhelten leitete. Fllr diese und andere ausgezeichnete Amtsführung 
erhielt er nebst einer Remuneration von 6000 Gulden rhein. auch eine goldene 
Ebrenkette. 1687 erscheint er im verstärkten ständischen Aosschusse und als >extra- 
ordinari* n.-ö. Eegimentsrat. Im Jabre 1702 wurde er in die neuen Geschlechter 
des Heirenstandes aufgenommen. Er starb am 15. März 1710 als n.-ö. Beglments- 
rat und liegt bei den Franziskanern begraben. (Wißgrill, a. a. O. IX, 10. — 

►Beitrage zur Geschichte der n.-ö. Statthalterei, S. 445.) 
5) Arsenius Franz Schmied (Schmidt) von Wellenstein, dessen Ahnen aus 
TorderKslerreich stammten und sich besonders durch Eriegstaten aasgezeichnet hatten, 
weshalb sie auch den deutschen Reichsadel erhalten hatten (Adoisbeaserung durch 
E5nig Rudolf IL), war fUiatl. Schwsrzenbergscher Uofirat, Mundacbenk und TtuchseS, 
HauptmaJin aller erzatiftlich Salzbargiacher Herrschaften in Kiederüaterreich und 
onlerzeichnete sich immer auch als Ritter dea Ordens vom heil. Grabe zu Jeruaalem, 
welchen Orden er nach einer graueren Reise daselbst empfangen halte, am 7. Jänner 
1667. Am 5. Junil67ö warArseni von Wellenatein in die neuen Geschlechter und 
am 29. Jänner 16 SO in die alten Geschlechter desn.-ü. Ritterstandes a 



134 



Ludwig von Gillieb ') mit dem IngrosBisteo eines jeden Standet 

zur Dienstleiatong beigegeben. Durch Dekret der Stände, ebenfalls 
vom 6. Mai 1698, erhielt der ßegistrator Johann Georg Hoyer den 
Auftrag, den Koramiasionsmitgliedern nach bestem Wissen an die 
Hand zu gehen, auf ihr Verlangen auch die zwei Registranten Jakob 
Rudolf von Kirch und Johann Michael Stöckhl »zu hilf» zu geben. 

Wie umsichtig besorgt Hoyer bei der Herausgabe von Ur- 
kunden und Akten war, zeigt folgender Vorfall. 

Als Graf Wurmbrand und Freiherr von Wellenstein für 
ihre eigenen Arbeiten zu einer ungewöhnlichen Zeit von 
Hoyer die Eröffnung des Kastens B in der oberen Registratur ver- 
langten, richtete dieser nnterm 16. Juni 1698 an die Verordnete!! 
das Ansuchen, sie möchten ihm eine eigene Instruktion zukommen 
lassen, ob er solch' außerordentlichem Verlangen jener beiden Mit^ 
glieder der Kommission entsprechen und aus dem ihm anver- 
trauten Archive (in der oberen Registratur) alle daseibat vorhan- 
denen »vralten parcitularschriften vnd Dokumenten •; herausgeben 
dürfe, damit sie für sich »auß so vnderschidlicber lübl. Landes- 
mitglieder theils noch vorhandenen, theils abgestorbenen Familien 
testamenten, codicillen, thailli bellen, cessionen, donationen mortis 
causa et inter vivoa, heyrathsbriefen, vertragen, kauff-Lehensbrieffen 
vnd vill andern pergamenen 3799 vrkhunden die Namen der Prin- 
cipalen vnd Testium heran an otieren vnd villeicht auch die Wappen 
oder lusignien der anhangenden Sigillen abcopiren'.^) 

Für den Fall der Genehmigung machte Hoyer den Vorschlag, 
daß dies täglich Nachmittags zwischen 5 bis 7 Uhr, also nach den 
gewöhnlichen Aratsstunden geschehen könnte und zwar in Gegen- 
wart eines Registraturabeamten, dem »die Überzahlung bey dieeer 
großen vnd sehr harten theuerung zu seiner kleinen vn erklecklichen 
besoldung eine beihilf wBre*. Dem Gesuche Hoyers dürfte wahr- 
scheinlich entsprochen worden sein; eine Erledigung ist nicht mehr 
vorhanden. 



HordsD. Am 11. Oktober wucdc e 
IiAnden-Arcltir Manuskript Nr. 3 
Karton C. 21). 

') Lndwij Ton Oillich ■ 
■kript Hr. 362). 

^) AaBBchiiQ-Ontacbten f 



sum Verordneten dieses Staaden gow&htt. {V.-n, 
. BittentandniBtcikel and Aufnabmadokunient- 



! bis ITll. (N.-O. Landea-Arcbir, Mann- 



- Dakiet vom 6, Februar 1702 



(N.-ü. LAndea-Aicbiv Ä 2, 31 und Codex FrovincUli« II, S. 1156). 



135 

Die KommiasioDSBitzuugen fanden anfangs ttber jedesmaligea 
iDaagen* des Landmarsehalls in der Ragistratur, sputer auch ohne 
äB Einladmig statt. Nach dem Gutachten der Kommission sollten zur 
Einrichtung der beschlossenen Ständematrikel alle in dem Archive 
befindlichen I neig nia 'deren Geschlechter pro decoreabcopiert' und 
in ein Buch eingetragen werden. Für die Kopie eines einzelnen 
Siegels wiirden als Bezahlung 15 Kreuzer in Aussicht genommen und 
»derenwillen sollten auch die in den Archiven des Prälaten-, Herren- 
und Kitterstandes befindlichen Urkunden dem Land marsch all com- 
municiert werden«, weshalb zur Förderong dieses Werkes an jeden 
Stand ein eigenes Erauchseh reiben gerichtet werden sollte. In der 
Landtag Bsitzung vom 3. Juli d. J. billigten die StJlnde dieses Gutachten, 
welcher Beschluü am folgenden Tage der zur Untersuchung der 
Registratur eingesetzten Kommission mitgeteilt wurde. ') 

Im Jahre 1706 hatte die Kommission ihre Arbeiten beendet 
und erstattete am 15. Mai hierüber einen genauen Bericht an die 
Stande, in welchem sie auch den dabei beobachteten Vorgang mit- 
teilte. 

Die im Archiv befindlichen, auf Pergament geschriebenen 
3798 (eigentlich 3799) Urkunden verteilten die Kommissionsmit- 
^eder unter sieh und jeder von ihnen erledigte sein ihm zuge- 
enes Quantum folgendermaßen: 

1. Von jeder Urkunde wurde der Inhalt in einem summa- 
ichen Extrakt (Regest) zusammengefaßt; 

2. wurden die Zeugen und Siegel dabei benannt: 

3. in welcher Urkunde von »der lübUcheo Stünde jutibua, 
fcrrrilegiis et immunitatibus absonderlich gehandelt worden«, das 

irde fleißig »abeopieret»; 

4. die alten Siegel wurden durch eine wohlerfahrene und 
teohickte Hand »abcopieret«. 

In dem Berichte an die Stände heü5t es dann weiter; >Aüs 
lykommenden Volumine sub A^ geruhen mit mehrern zu ersehen, 



') N.-Ö. Landes-Aichiv, Cadei Provincialis II, S. 8!) u. Hö6 und Karton A, 
7, 140. Leider fehlen d[e Ätcten-KoDToliito der Signatur A. 7. toq Nr. 71 bji, die alle 
bei dar Abfassung dea Codejt Provincialia im Jahre 1723 noch vorhanden wajen. 

-} Der Titel dieaes dicklaibigon, in rotes Leder gebundenen und mit Gold- 
schnitt versehenen Buches (Coiloi Nr. 9} lautet; Estract Bnech aller derer In Einem 
LiihI, S, Ö. Lttudjchafta- Archiv befindlichen, auf Drey-TauBend sibenhundert Neon 
und Neuntiig Stück sich helauffondten Uralten Dokumenten, welche auf Verordnung 



136 



wie wir nach 1 die uralten im L and ach aftli eben Archive sich be- 
findenden Documenta extrahieret haben«. Es nehmen selbige ihren 
Anfang anter der Regierung Kaiaer Friedrich I. (1165) und gehen 
bia Ferdinand III. (1650). -Dabey können Wir aber zu melden 
nicht unterlassen, Welch ergestalt diese in so viel Tausend an der 
Zahl beatehende Documenta deß Alten unkenbaren Characteria 
wegen so schwer zu perlustriren und za extrahiren gefallen, daß 
man vielmahleu eine einzige Urkund 5 biß G mahl durchgehen 
müssen, ehe man die Wortte deehiffriren und den sensum daraus 
fassen können, zu geschweigen, daß deren viel durch das Alter und 
Staub (in dem sie viel Jahr uudurchsuchten gelassen worden) 
solchergestalt zugerichtet gewesen, daß sie auch hierdurch die per- 
lustration schwerer gemacht haben'. 

'Was nun die Privilegia, Jura, Immunitates inclytorom Sta- 
tuum insge.sambt als auch einen jeglichen Stand abson- 
derlich und dann auch von vielen theils noch lebenden theils 
abgestorbenen Familien die Nachrichten betrifft, aeynd selbige im 
vorermelten Tümu aub B gantz ausführlich zu linden«. 

Ferner zeigen sich in dem »Volumine aub C diejenigen sowohl 
Kay serliche Könjglitjhe Erz- Herzogliche- Ostereichische, als auch 
vieler aus dem löbl. Prälatenstand, Herren- und Ritterstand, in 
denen Documentis uhralte Insignia und Wappen, Kleinode, welche 
man fideliter Lnsgesambt abzeichnen und in ein absonderlich Buch 
zusammentragen lassen, so zu künfftigen Gebrauch in viele Wege. 
nicht wenig Nutzen verschaffen werden, und derohalben fleißig zu 
cnnserviren seynd. « ') 

der Löbl. Drey Obern HerrBn 8tS,nde nnter dam Prfteidio der Eüin. K»ymrl. May, 
geheimbden Ratba, Land-Marscballs uDd General Land ObiiatenB U, Ott Ebrenreich 
Gtaffen van Abenaborg- und Traun durch nachfolgen dte Herren CommisB&riis aU 
.... zueammengetci^eD und deren Lübl. StILndten fibergeben worden Anno 
Christi MDCCV. (Original-Roinflchrift.) Unter derselben Signatar befindet sich in der 
Manuskii|jtensamniliuig noch ein Kodex, welcher in zwei Abteilungen die Koniepts 
der einzelnen KommiaHionamit^lieder an obigem Exlraktenbuch enthält. Dieae Kon- 
zepte sind von ihren Verfassern mit Namen gefertigt und erscheinen darunter am 
häutigsten ; Graf Wurmbrand, der Aht von St. Dorothe, Graf Wellenatein, anch der 
Landmarschall Graf Traun kommt einig'emale vor. Zu obigem Extrakten- oder 
RegeBtenhuch gehOrt ein Index, welcher im Jahre 1801 vom Syndikus Leopold Ritter 
von Fillenhiium uagefertigt ist, 

') Kodex Nr. 244 der irandachrifteneammlung, 2 Bd. gr. Fol., in rotea Leder 
gebunden, Goldeclinitt. Die Siegelab bil dun gen sind teils in Tusch-, teile in Fetler- 
zeichnong durchgeführt. Der Titel des 1. Bandes lautet: tDea Wappen-Bueches 




stractioB concerniret die 

Einriehtung einer verläßlichen der Löblichen drey Obern Herren 
Standen, darinnen wir diesen modum procedendi beobachtet, daß Wir« 

1. sSo viel des Lübl. Prälaten Stands Matricul betrifft, von 
denen in hiesigen Land Üorirenden 26 Prslaturen und Propsteien 
eine ordentliche Matricul nach ihren Alter und Ordnung mit inae- 
rirung bey einem jeglichen« 

a) »den Namen des Stiffts, b) Fundationen, c) quo tempore die 
Stifftung geschehen, d) das Wappen des Stiffts und dann e) des 
jetzo lebenden Herrn Prälatena Nahmen nebst seinem Wappen ver- 
fasset, davon beykommendes Buch sub lit. D ein mehrem dar- 
thun wird.« ') 

2. sDeß Herren Standes Matricul aber, haben Wir nicht allein 
aus dem Extract Buch sub B, ^) sondern auch aus des Löbl. Herren 
Stands Registratur ingleichen von denen durch Herrn Hannß Ulrich 
Herrn von Stahrenberg, Herrn Hannß Wilhelm Herr von Zelking, 
und Herrn Gundacar Herrn von Polheim, aus alten Monumentis 
and brieflichen Urkunden, vor mehr als hundert Jahren abgefaßten 
Verzeichnissen deß Löbl. NÖ. Herrn Standes eine ordentliche Ma- 
tricul secundum ordinem alphabetieum abgefasset. und dahey dieses 
in acht genommen, daß die bey denen jenigen Familien, wo Wir 
das Jahr Ihrer ßeception in Herrn Stand nicht finden können, 
solches gar ausgelasaen, bey denen übrigen aber, wo von Zeit der 
Annehraung oder aus deren gegebenen Reserven Nachricht gefunden 
worden, solches bey jeder Rubric gemeldet, wie dieses alles aus 
dem Volumine sub E. mit mehreren zn sehen ist. ' ^) 

TomaB la nnm. 1 asque ad nnm. 1806. a Fol. 1 usque && Fol. 361. Ad. Chr. 

MDCCV.>; der des 2. Bandes: .Dea Wappen Bueches Tomua II a num. 1807 in- 

cluBive uaque ad num. 37S9 a Fol. 363 usque ad Fol. 764. An, Chr. MDCCV.. 

') Diese Matrikel ist abgängig', vielleicht ist sie auch eicht zu Stande gs- 

^) Alao aus den Urkunden gescbftpft. 

■') Die Herren Stands- Matrikel liegt in zwei Bänden gr. Fol. vor, gebaaden 
in rotes Leder. Anf dem Deckel des zweiten Bandes befindet sich auDen in Gold- 
druck der österreichische BindeBBchild, darQher eine etwas imaginüre Krone. Der 
erste Band enthält ein Vera teckbl alt, ein Titelblatt und 376 sifpl. Folien mit 351 
Wappen. Das Vorsteckblalt zeigt uns in Aquarellfarben einen Triumpbljogen, auf 
dessen Frontiapitz kriegerische Embleme und der kaiserliche Dotipeladler, sowie 
rechts (heraldisch) das n.-ü. Landeswappen, die fünf goldenen Adler im binnen 
Pelde, links (heraldisch) der ijaterreicbigcbe Bindenschild, beide Wappeu mit deni 



138 



3. »Belangend endlich die Ritteratand Löbl. Jlatricul so haben 
wir gleielifalls selbige theila aus denen bey des Lübl. Ritterstandes 
Registratur betindliclien Documentis, wie aueb aus der Ubralten 
Ritteratands Matrica), von deren Errichtung man keine Naehriclit 
finden kann, theils aus den Anno 1568 aufgesetzten und bis auf 
Unsere Zeiten continuirten Indiee und dann endlich auch aus 
Herrn Wolff Bernhard von Friedeshaim Ä" 1599 aufgerichteten, 
und denen Zweyen Obern Politischen Herren Ständen dedicirten 
Consignation der N. Ö. Landleuthe zusammengetragen, dabey aber 
Uns dieses pro norma dienen lassen, dasa Wir respectu deren von 



L 



Erzherzoghute Teraehen, sich befinden. Anßerhalb des EiogangBs durch den Bogen 
Bohen wir zwei Engel, welche Posaunen blasen und das gräflich Traunache Wappen 
hnlten. An den Säulen des Triumpfbogena Eind die Wappenschilde der aecha 
Kommiasionsmitglie der an roten Bändern aufgehangen, rechts (beraldtech) die de» 
Abtee Aleiander von Neustadt, des Grafen Welz und des Karl Freiherrn Hackel- 
berg, linliB jene des Propstes Ferdinand von St. Dorothe, dos Grafen Wurmbrand 
und Atsoni Franz von Wellenstein. Innerhalb der Kuppel des BogeuB stehen Figuren 
auf Piededtalen und von der Decke der Kuppel hilugt an einer Kette ein Schild 
mit der Inschrift^ cMatricul des Niederüsterre ichischen Herren Standsc. Zu beiden 
Seiten des Kioganges steht auf niederen PiedesUlen je ein Bitter zu Pferd in 
Turuieirüstung. Der Titel lautet : Matricul dee hochlübl. Niederüaterraichiechen 
Hercenstaades. Aller in demselbea sich befinden der Geechlechter, welche der- 
mahlen daftir erkennet und geehrat werden, auch Sitz und StimmSowohl bey 
den Gesambten HochlSbl. Herren-Ständen als auch im Herren-Stand absonäer' 
lieh haben. Au ff Anordnung Erst beengter MochlSbl. Herren Stände unter der 
Direction und Praesidio H. Ott Ehrenreich Graffen von Abensberg und Traun, 
Land-Marscballs von nachfolgenden Commissariia H, Alexander, Abbten zur Nen- 
atatt H. Terdinand Probaten zu St. Dorothea H. Gotthard Helfried GrafFen von 
Weltz H, Johann Wilhelm Graffen von Wurmhrand H. Carl von Hactelberg 
H. Areeni Franz von Wellenstein zusammengetiagen und aufgerichtet Anno 1705. 
Der zweite Band, 105 Fol. stark, iat ein Ergänzungs-, richtiger For^etzungaband. 
Das in Aquarell ausgeführte Vorateck- zugleich Titelblatt stellt Folgendes dar: Im 
Vordergrunde einer Ebene Bteht ein Eichenbaum, an dessen Stamm Speer, Helm 
und Schwert eines RitterB aufgehangen sind. Im Hintergrunde, in blauer Feme, 
sieht mau das Wiener Waldgebirge mit dem Kahlen- und Leopoldaberge und die 
Stadt Wien, In den Zweigen eines oberen Astes sind das Zinzendorfische und du 
Khevenhüllarsche Hauswappen angebracht. An demselben Aste ist auch ein 
Launen befestigt, das folgende Inschrift trägt: iS, O. Herrenstandsmatrikel fort- 
gesetzt auf Veranstaltung dtr n.-ü, Uorrenslandskommiasttro Herrn Karl Grafen 
und Herrn von Zinzendorf und Fottendocf, Excellenz, und Herrn Johann Joeeph 
Grafen von KheTenhiiUer-Melscb. Im Jahre 1790«. Der Beachlufi wurdo in der 
Stände Versammlung am 7. Juni gefaüt. Der Zahl nach sind 100 Wappen ein- 
getragen. Das letzte iat jenes des am 8. Milrz 1847 in die neuen Geschlechter auf- 
genommenen Karl Freiherrn von Lederer- Trattnern. 



X39 



undenklichen Jahren angenommenen GeBchlechter mit beygerllcket, 
daß Sie von denen ühralten Familien in N. Ö. seyn, deren An- 
kimfft in dieses Land, unwissend; von den übrigen Landes Mit- 
gliedern aber, deren Annehmimg aus Documentis zu ersehen ge- 
wesen, haben wir den Annum receptionis auch den Unterschied, Ob 
Sie unter die Alten oder Neuen Geschlechter angenommen, ingieichen 
Wann Sie von dem Neuen Ritterstand in den Alten gesetzet worden, 
zusarabt denen ausgestellten Reversen, so viel immer möglich ge- 
wesen, fleissigst notirt und auch bey dieser des Löbl. Ritterstandes 
Matrictd die Ordnung des Alphabethes in Acht genommen, dieses 
alles aber in das Corpus sub F colligiret and zusammengetragen*. ') 






') Die unter Nr. 243 in die ManuBkriptensammlon^ eingereihte Ritter- 
iclimatrikel iit in Format, Einband (rotes Ledar, Qoldschnltt) und Fapier mit 
der Herrenstandsmatrikel ganz gleich, jedoch unvoUstäiLdig, unfertig geblieben. 
Da« VorsCeckblatt in Aquarell gleicht Jenem in der Herrenstandsmatrikel, auch äaa 
Titelblatt ist im gchriftcharakter gleiehiautenJ mit jenem der Herrens tan da- 
matrikel. Es sind aber nur 132 Blätter im Alphabete mehr oder weuigor vor- 
g^achrieben, die Buchataben E und 7i fehlen überhaupt, ebenso fehlen die Wappen, 
bis aaf diei (zwei Quarient und Wiaenberg), die auch unfertig sind. Die eig:entliche 
zum AmtBgebrauch dienende Ritters tandsmatrikel ist ein zweibändiges Pergament- 
Prachtnerk in kl. Fol, in Leder gebunden, Goldschnitt, mit schönen Meaaing' 
schlieQen. Der erato Band, 297 sign. Blatter atark, enthalt die Eintragnngen in 
alphabetischer Keibenfnige, und zwar die Buchstaben A bis H, dann 200 ein- 
gemalte Wappen. Der Titel lautet: Insignia incljti statns equestria inferioiis 
Austriae Liber primus a littera A usi^ue ad litt Z inclusive. äumpCibua praedicti 
Status compositus. Anno (jVo proDIerVnt Ista Insignia sVb Joanne JoaChlMo 
ab AlChen. Dieses Chronogramm gibt die Jahreszahl 1724, Auf der GcgeuEeite 
(liota) geben drei Chronogramme wieder die Jahreszahl 172i. Sie lauten; Joannia 
Joachim ab AlCben VlrtVte et InDVstrla. — Grandls laCe CoDeX InaIgnU 
noblLItala Dpingens eLaboratVs est. — QVeM CarolVa Caeaar poposclt et 
beulgno oCVLo ConserVori FaCit. Der zweite Band 342 sign. Blätter stark, 
enthült dasselbe Titelblatt, nur mit der Bezeichnung Liber secuudns littera H 
nsquB ad Z. mit 333 Wappen. Es hat sonach der n.-O. ßitterstand im Jahre 1724 
auf seine Kosten und über Veranlassung', wahrfoheinlich auch unter Mit- 
arbeiterschaft dea damaligen Land- Unterma räch alls, der selbst dem Eitterstande 
angehörte, nämlich des Johann Joachim Aichen, diese liitterstandsmatrikel anlegen 
lassen, die, wie aus dem Sc hluQ -Chrono gram m hervorgeht, Kaiser Karl über sein 
Verlangen zur Einsicht vorgelegt wurde. Ein dritter, obonsu ausgestatteter Band von 
191 Perg. aus Blättern ist als Fortsetzung angelegt, bat jedoch keinen besonderen 
Titel nnd enthlilt auf 44 einzelnen Blättern Eintragungen nicht in alphabetischer, 
sondern in chronologischer Eeiiienfolge ; sie beginnen mit der Aufnahme des 
Johann B. von Waldstatten am 12. April 1808 und endigen mit der Eintragung 
am 20. Juni 1846 (Adolf Graf Husarzenskj [derselbe kommt am 4. Jiinner 1839 



140 

• Endlich belieben Ew aus der Beilage G den Indicem 

aller derer in den Extract Buch B und Wappen Buch C enthal- 
tenen Nahmen und Familien sambt deren Wappen wie oft Selbige 
in vorgenannten voluminibus zu finden aeyn, zu ersehen, welches 
wir darum in absonderliches Libellum verfasset haben, damit nicht 
nötig sey jederzeit, das kostbare Wappenbach selbst aufzu- 
schlagen«.^) 

>Und dieses ist es, Günstige Herren etc, . . . was wir in der von 
Euer .... Uns aufgetragenen Commission zu dero schuldigsten 
Ehren und parition elaboriret und praestiret haben. Gleichwie wir nun, 
ohne eitlen Rubra zu melden, diese Sieben Jahr hindurch, da wir 
an diesen so weitläuftigen und vielen difficultäten unterworffenen 
Werck gearbeitet, nicht wenig Mühe aufgewendet, wie ein Jed- 
weder, welcher die große Quantitaet der Dokumenten, aus welchen 
diese Opera verfertiget worden, consideriret, gar leicht ermessen 
kan, als wir uns allerseits zu sonderbahrer Consolation gereichen, 
wann vrir versichert seyn künnen, daß Ew. . . . dieser unser, auf 
dero Special-requisition übernommenen Labor angenehm gefallen 
sey, und wir hierin dero Intention erreichet haben .... Wie wir dann 
hiemit das gantze Werk mit geziemender veneration überreichen, mit- 
hin nebst dienstlicher Danksagung vor das in Unsere Person gesetzte 
Vertrauen'. . . . 

Wegen ihrer so eifrigen und sorgsamen Bemühungen erhielten 
die Kommissionami tglieder auch entsprechende Remunerationen, 
nnd zwar der Landmaracball 3000 Gulden, jeder der sechs 
»Herren« löOO Gulden in zwei Jahresraten, 1705 und 1706, der 

als preußischer Graf, am 11. Jänner ä. 3. als k. k. aoä am 16. Jani 1840 ola 
polnischer Landmann vor]), landtüf lieber Besitzer des niedernsterreichiBchen 
standischen oder ^rSflich Kosenbergachen Frailiaasaa Nr. 263 in der Wallnerstrafle.) 
Im AnbangB befinden sich; »Verzaichnus deren I.Bndfs Mitgliodom dea HochlHbl. 
und aralten N: Ü: Herren istandl'a, so in zeit Ihre May. Kaisers Kudolphi I"» 
und Alherti l«"* die banpt aierde der Hoff:Btadt and doa Laodta Apostel und 
Fundamenla genennet worden. — Verzaichnus deren Herren Land Marschällen in 
UEterreich unter der EnnO, welche sich wahrhafftig in der Läbl. Herren Stäudte 
Archir beninden. — ßeriea deren Herrctt Landuntor Marschallen in Ostarrsich 
unter der Ennfi, welche sich wahrhaft in der I.ölb. Herren Slsndte Archiv bo- 
ftinden. Series deren Herren General:Land:01)riaten in Österreich unter 
worbey angemerckl, welche zugleich Land:MarBchallen gewesen. — Verzaichntu 
deren Nieder Österreichischen Herren General Land Obriatrliieatensnnte. 

') Dieses Verzeichnis ist nicht mehr vorhanden. (N.-i). Landee-Aichiv, J 
Codes Proviucialii I, S, 80.) 



141 



' Syndikus 1000 Galden, die sieben Registranten aber, die dabei mit- 
gearbeitet haben, wurden mit je 100 Gulden remuneriert. ') 

An dieser Stelle ist eines Mannes zn gedenken, der bereits ge- 
nannt wurde und zur selben Zeit als hervorragendes Mitglied der 
niederösterreichischen Stände vom gleichen Greiste für deren 
Geschichte erfüllt und ihrem Archive ein ganz besonderer 
Gönner und Förderer war, nämlich des Johann Joachim von 
Aichen. eines Sohnes des Peter von Aichen.^) Geboren 1664 zu 
Wien, war er schon mit 27 Jahren Landrechtsbeisitzer, bald darauf 
Raitberr (1691) und Raitmarschall (1698), dann niederösterreichischer 
Regierungsrat, Verordneter (1705), Mitglied des verstärkten Ständerats, 
endlich Landuntermarschall und kraft einer eigenen kaiserliehen Ent- 
schließung Präses des niederösterreichi sehen Ritterstandes. Er hatte 
auf seine Kosten ein großes Wappenbueh unter dem Titel: Insignia 
Status equestris inferioria Austriae zusammengestellt, das in zwei 
Pergamentbänden jedes Geschlechtswappen mit aller Genauigkeit 
und Blasoniernng nebst einem Matrikelauszng enthält. Dieses 
prächtige Werk wurde nach seinem Tode leider nicht von den 
Standen, sondern vom kaiserlichen Hofe für die Hofbibliothek er- 
worben. *) Noch bei seinen Lebzeiten hatte aber Aichen dem 
Landes- Archive 64 Manuskriptbände, enthaltend ständische 
Angelegenheiten, zum Geschenke gemacht, darunter das Instrumenten- 
Ibnch für den Landuntermarscball, das Aichen für seine Nachfolger 
Btnun Amtagebrauche angelegt bat, von besonderer Wichtigkeit ist. Jeder 
IJäer von ihm gespendeten Bände trägt auf der inneren Seite des 
teckela nebst dem Aicbenscben Wappen den Spruch: »Sint tibi 
Hille oeoli, sit tibi nulla manus; dann Anno .... dono dedit et 



') N.-ö. Laadea-ArcMv A 2, 31. Codei Provincialis I, S. 89. — Aue- 
iß-Gutachten und StandeBchluß vom 15. Mai ITOB und S7. Jänner 1710. 
'} Peter von Aichen, Herr von Inzersdoif, war aus Brandenburg gebürtig 
(1616) und in Köln zur katholischen Religion Übergetreten. Itn Jahre 1638 hatte er 
seinen Wohnsitz nach Österreich verlegt, wo sr nach seiner im Jahre 1661 erfolgten 
ElmeonuDg snm n.-ü Landschreiber in die Reihe dor Ritters tandsgeachlechter auf- 
genommeu wurde. Er starb am 10, Mai 1681. Sein Grabstein, eine kleine, 
Bchwarzmarmorne Tafel in reicher Umrahmung aus rotem Marmor, befindet sich 
in der Salvalorkirclie an der Wand nächst der SakriEteitür und trägt die Grab- 
^^_ Inschrift, 

^^B ^) WiHgrill I, S. Ö2, — Tabuiae Codicam Manuscr. in Bibliotheca Palatina 

^^^nindoboneni 



indobonensi asservat. V, p. 237, Manuscr. Nr. 8311 und 6 



142 

funduiat*. Dieses Buch ist in das »Lübl. N. 0. Ritter-Standt-Archiv 
gehörtg,JohaniiJoachiniAichenLandt-Vntter-lIarscIialletfuEdatori.') 

Gerade von der Zeit an, in welcher ein so bemerkenswerter 
Anfang gemacht worden war, dem Archiv und der Registratur 
einige besondere Aufmerksamkeit behufs Anlegung zweckmäßiger 
Hilfswerke für die praktische Benützung und wissenschaftliche Ver- 
wertung der hier hinterlegten Urkunden zuzuwenden, versagen 
für eine geschichtliche Darstellung der für jene beiden Amter etwa 
unternommenen weiteren Schritte die Zeugnisse. Diese sind aber nicht 
durch den Zahn der Zeit zugrunde gegangen, sondern aus Mangel an 
Raum wurden ohne Unterschied und Prüfung des Wichtigen und Un- 
wichtigen Akten einfach faszikelweise beseitigt, denn nur so ist es zu 
erklären, daß von den noch im Codex Provincialis, der 1723 angelegt 
wurde, enthaltenen Konvolutsignaturen gegenwärtig ganze Reihen 
nicht mehr vorhanden sind. So fehlen beispielsweise von Faszikel 
A 7 die Konvolutsignaturen 71 bis 389 {!), daher die wichtigen 
Gutachten der Grafen Welz und Wurmbrand vom 16, Juli und 
4. August 1708 und vom 24. September 1711 wegen Einrichtung 
des Archives verloren sind.^) 

Im Jahre 1712 haben die Verordneten durch den Syndikus 
Johann E. Mayr von Mayersfeld^) dem Ober -Einnehmer befohlen, 
auch sein Gewülbe wegen der hier befindliehen alten Schriften und 
Protokolle durchzusehen und über deren Inhalt zu berichten. 
Dieser Berieht wurde am 19. Juli 1730 erstattet. Darin heißt es 
nun, daß man erst den mehrhundertjährigen Staub von den 
Büchern so gut als möglich hatte ausklopfen und das Gewölbe von 
den Spinnengeweben befreien müssen. Ferner geht aus diesem 
Berichte auch hervor, daß man bei früheren Revisionen dieses Ge- 
wölbe gar nicht durchgesucht hatte. -"J Neben zahlreichen Rechnungs- 

') Johann Joachim Aichen starb am SO. April (nicht im September, wie 
WiCgiill a B. O. I, 6. 52 sagt) 1764 and wurde hei den Franziskanern be- 
graben. (Das Epitaphium Äichens siehe Lind in den Blättern des Vereine! fQr 
Landeskunde von Niederüsterreicb 1866. S. S46.) 

') N.-B. Landea-ArchiT. Codex ProTineialiH I, S. 89 f., Karton. A, 7,818 
(Jahr 1708), 224 (Jahr 1708), 273 (Jahr 17ll). Ea fehlen aber auch A, 7, 91 
(1698), A, 7, 126 {Jahr 1701, 140, 387 und 389 (Jahr 1719) n. s. w. 

') Johann B. Mayr von Mayerafeld war SjndikuB von 1711 bii 1720, 

*) N,-U. Landea-Archiv A 2, 31. — Anf dieaea Gewülbe bezieht sich 
wohl der •provisional-Ambtaberichti des Begistraturs-Adjankton Johann Boherti 
vom Oktober 1677. in ivelchem ea heißt: >Ob aber dickherueltee archiv eo In 



143 






^OcherD in 207 schwarz-leinwandenB:! Säcken fand man noch TieleB 
andere, das in die Registratur gehörte, worüber eine eigene Spezifi- 
kation, 90 Nummern umfassend, den Verordneten überreicht wurde.') 

Von Verfügungen, die in der nächsten Zeit über das Archiv 
id teilweise auch tibcr die Registratur getroffen wurden, sind 
inr wenige bekannt. Auf Grund des Gutachtens des großen 
WirtBchaftsauBschaases vom 27. JIdrz 171G mit Beziehung auf ein 
früheres Gutachten vom 10. Juli 1716 faßten die Stände in der 
Versammlung am 6. Juli 1717 den Beschluß: »In excecutionem der 
neuen Einrichtung sollen die Verordneten unverweiit Anstalt treffen, 
daß anfangs alle diejenigen Dokumente, welche ad arehivum ge- 
hörig und Originale sind, darunter besonders auch Cautionen und 
Reverse, und was sich sonst Wichtiges in der Registratur befinden 
möchte, dahin gebracht und sodann auch der Schlüssel zu diesem 
Archiv verfertigt und jedem Standes -Präses: Prälat von Melk (für 
den Prälaten 3t and), Landmarscball (für den Herrenstand) und Land- 
untermarschall (für den Ritteratand) zugestellt werden, also zwar, 
daß, wenn einige Schriften daraas erhoben werden möchten, solches 
nur mit Vorwiasen und mit Bewilligung dieser drei Vorstände ge- 
schehen könnte.«^) 

Mit dieser Reform atand zweifelsohne die Neuabfassung eines 
'Repertoriums über der hochlöbl. N.-Ö. Herren Ständen Registra- 

jm Zusammenhange, die der Ausschuß dem Eegiatrator bei 
Antritt seiner Stelle aufgetragen hatte und die innerhalb fünf Jahren 
vollendet wurde.") 

loco, wo ea anielzo alebef, vorbleiben solle, stelle es gehör sarab lieh auhpim; meines 
einfaltigen bedanckeus ist dioEes Gewiilb äarumben hrtchst unbequem, indom ea 
alt allein gar zu eng, sondern vast obecur, dähmig vnd feucht (wie es vnderschldüch 
rennoderte Schrifften geauegsamb bezeugen), vnd sogar hinter der stäts verspUrten 
Einnehmber-Amts-CasBii gelegen, worzu man ohne Erlanbnis eins Herrn Ober- 
Einnehmheni, welcher daß Cassa Gwölb roraperrt, aufspBren lassen muß keinen 

■sonst erforderten freyen zuetritt nie haben khan.' 
r ') H.-ö, Landes-Archiv A 2, 31. 

^ =) H.-a. Landee-Arcbiv A 5, 19 (fehlt), Codex ProT-, I, 90. 

^) Der vollständige Titel iat: »KeperlotIVM Vber hoChLöbL: N. Ö. H. H. 
StänDen ReglätratVr. Welches aus Befelch Hoehlöhl. Herren Herren Verordneten; 
Herrn Wenael Adrian Grafen von Enkeveirt p. t. praesidia, Herrn Gerardi Abten 
zu Heil. Creutz, Herrn Emesti Frohsten zu Kloster-Nenburg, Herrn Johann Baptist 

I Grafen und Herrn von Pergen, Herrn Conaianlin Josef von Gatterburg, Herrn 
^'itbaan Ignatij Gnribaldi. Auf Veranstaltung deß Herrn Syndici Hurm Johann B. 
W Maim Edlen von Mairsfeld. Unter dem Hegietratore Niclas Kberliard von 



SC 

i 

■Tu 



144 

Zufolge dem Besehlusee der Stände vom 6. Juli 1740 hatte 
Aybling; auch den weiteren Auftrag erhalten, zur Information des 
großen Wirtschaftsausschusses sAmtliche Landscbafts-Inatruktionen 
zusaramenzuatellen, dieselben dann in ein eigenes Euch eintragen zu 
lassen, welches Inatruktionsbuch von nun an in der Herrenstube zur 
allgemeinen Information aufgelegt werden sollte. Es scheint aber noch 
manches andere auch für die weitere Einrichtung des Archives im 
Zuge gewesen zu sein, denn ara 4. Februar 1719 wird für die da- 
bei Beteiligten eine Remuneration bewilligt.') 

Mit der Aufrollung der Archivfrage im Jahre 1717 hatte Äyb- 
ling mit Rücksicht darauf, daß seine beiden Vorgänger Roberti und 
Hoyer es verabsäumt hatten, eine Gehaltsaufbesserung an zustreben, '■') 
und nur von Zeit zu Zeit um Remunerationen baten, die sie auch er- 
hielten, mit Eingabe vom 2. August 1717 eine solche in Anregung 
gebracht. In der Ständeversammlung vom 23. Dezember d. J. er- 
hielt nun Aybliug »der Conseqnenzen halber* ein Adjutum von 
200 Golden, welcher Beschluß erst in der Ständeversammlung vom 
23. März 1720 dahin abgeändert wurde, daß nunmehr die Be- 
soldung des Registrators statt in einem Gehalte mit 600 Gulden 
und 200 Gulden Adjutum in einem fixen Gehalte von 800 Gulden 
bestehen solle. 'j 

Aybling verfallt worden von Feter Paul Hein Feiner, Reg'iBtraturB-Adjnncten, und 
Johann FUcber, RegiatrsnCen.* Dugetbe wurde in daplo Überreicht nnd dEnn bU 
1782 fort^BBelEt. (N.-H. Laodea-Archiv A 2, 31/3 v. 12, JSnner 1718.) 

') Karton A T, 387 und 389. Da die auf Archiv und Bibliothek bezüg- 
liehen Akten aus den Jahren 1718 bia 1756 fehlen, to erhalten wir leider auch 
über dieio »Einrichtungi des Archives keine Aafschliisse. 

') Koberti hatte z. B. am 12. September 1686 eine Bemuneiation von 
1200 Gulden und seine Witwe ara 29. März 1695 den Betrag von 500 Gulden 
erhalten. Hoyer, der unverheiratet war, hatte am 10. September 1709 eine Rb- 
Biiineratioa von 600 Gulden, am 22, September 1711 eine solche von 300 Gulden, 
und am b. Juli 1714 haben deseen Erben einen Betrug von 600 Golden em- 
pfangen. (Karton A 2, 31 3.) 

^) Die Besoldungsfrage des Registrators hatte seit 1580 folgenden Verlauf 
genommen: Als der Posten des Registrators geecbaffen wurde (1580) und derRegiatrator 
sQg'teich Sipeditor war, Latte er eine Besoldung von 200 Gulden und erhielt 
1599 ein Adjutum von 50 Gulden dazu. (N.-ö, Landoa-Archiv A 2, 7.) 
Im Jahre 1651 beschlossen die Stände am 16, Mär/., daß der Registrator in 
Besoldung und Remuneration dem Koniiipisten gleichgestellt sei, dessen Beeoldtmg 
300 Gulden betrag, Im Jahre 1654 wurde die Beaoldung auf 350 üulden und 
im folgenden Jahre schon auf WO Gulden crhübt. (N.-ä, Landes -Archiv 
A 2, 3l;3). 



145 



Mit der großen Aktion unter dem Landmarschall Otto Ehren- 
fcieicli Grafen Traun nnd der Anregung: ■^on 1717 hatte die Arcliiv- 
Bfrage auf lange hinaus einen Abschluß gefunden. Von 1719 an 
I verschwinden dann die amtlichen Belege für weitere Fürsorge in 
I Archivan gelegenheit en überhaupt. Einzig und allein treifen wir noch 
I »nf die Anzeige des Registrators Eberling vom 6. September 
] 1741, mit der er darauf aufmerksam macht, es mögen einer etwaigen 
I J"euersgefahr wegen das Fenster im Archiv mit eisernen Balken 
I -rerschlosaen und die eiserne Tür, zu welcher außer dem Registrator 
l'Auch der Syndikus einen separaten Schlüsse! haben soll, mit einem 
I besseren Schloß versehen werden.') Nur ab und zu lesen wir seit- 
f her noch von der Abfassung von HilfsbUchern (Indices und In- 
Tentarien) zum Amtsgebrauche in der Registratur, die nach dem 
, Ausspruche Ayblings ebenfalls eine » Sehatzkammer der StSnde« 
(»tamquam anima Statnunn) sei. Diese Bücher sind heute noch im 
Archive zum Zwecke der Wissenschaft wichtige Nachschlagsbehelfe 
und dienen vielfach zur Ergänzung der Lücken, da in der Folgezeit, 

I namentlich aber im vorigen Jahrhundert, zu vielen Materien die 
Akten aus Mangel an Raum oder auch aus Unkenntnis ihres In- 
haltes vernichtet wurden. 
Das erste wichtige Nachschlagebuch dieser Art, das in Angriff 
wurde, war der Codex Provincialis in vier Bänden, Groß- 
^olio,^) mit einem Bande Index dazu. Derselbe wurde 1723 durch 



d laui Beriebt 
Landeaarcliiv' 



') Der BauBchraibei erhielt dan Auftrag znr AnsfUhrung i 
IT. September 1746 (t) ist dem aucli Folge gasclieheD, (N,- 
A. 2. 31/3, 6. September 1746.) 

') Der Titel i^t; iCodex Provincialia oder Bedenk-Biich derea HocblObl: 
Herieii St&Dden deß Ertz-Herstogtams Oeterreicli unter der Ecafi. In 
irelchem Von denen RQiu: Kaysern, K!lnigea, and Östeireich. Landts-Ffirsten. 
denen Hochiübl: N. Ö. Herren Herren Ständen ertbeilte frejheiten und Immutii- 
Uten, allergnadigBt geachöpirt < iliees Land betreffende Ke Solution es, Decrota, Re- 
icripta, und Mandata, errichtete Keceäs, und Abhandlungen: auch die von wohl- 
ermetdten Hochlübl. Hm. Hm. Ständen selbslen in pnblicis et oeconomicis ge- 
machte merkwürdige Schluß-, Satz- und Ordnungen : dann mit denen benncb- 
bartan Ländern, unter Sich aelbaten, und mit andern getroffene Vergleich: Nicht 
weniger verEchiedene Ceretnonialia, und andere Memorabilia enthalten, Altea aas 
denen bej einer IQbl. N. Ö. LandschatTt. Registratur Vethondeeen (eic!) original- 
(ßchrifften, BUehem, ProtocoUen, nnd andern authentischen Dokumenten aosge- 
eogBo und ordine Alphabatico zusameu getragen durch Johann Fischer, einer 
JJJbl. N. Ö. LandschafFt Regiatranten nnd Bestand Gföll- Amts- Espeditoren An. 
1723.C 1, Band A — F (p. 1—669 oder Nr. 1 — 672); 2. Band G-M (p, 670 bis 
ch d. V. f, Luidsiknnde. 10 



146 

Johann Fischer, einer »Lobl. Niederösterreichischen Landschaft 
Registranten und Bestand-GföU-Ambts-Expeditoren* in alphabeti- 
scher Reihenfolge zusammengetragen und reicht von den ältesten 
Zeiten bis zum Jahre 1722. Unter präzisen Schlagworten ist der 
Inhalt der Akten mit Angabe der Signatur kurz, mitunter auch 
ausführlicher, je nach der Bedeutung der Materie, verzeichnet. 

Der Registrator Aybling selbst noch hatte 1734 mit Zuziehung 
des Registraturs-Seniors Arbesser das Archiv der Stände wieder 
»ganz von Neuem durchsucht« und hierüber ein Inventar angelegt.*) 

Daß man aber in den folgenden Jahren auf die Fortsetzung des 
Codex Provincialis nicht bedacht war, dürfte aus manchen Ereignissen 
zu erklären sein, die störend auf eine so große, nur an vollständige 
Ruhe gewiesene Arbeit, wie es die Anlage des Codex Provincialis war, 
einwirkten. Dazu ist sicher nicht in letzter Linie auch der Einfall 
der Franzosen in Niederosterreich im Jahre 1741 und die wegen einer 
drohenden Belagerung Wiens verursachte Bestürzung zu rechnen, 
welche die Behörden zu den größten Vorsichtsmaßregeln veran- 
laßte.2) Auch im niederösterreichischen Landhause traf man alle 



1227 oder Nr. 673—1226); 3. Band N— S (p. 1227—1869 oder Nr. 1227 big 
1876); 4. Band T— Z (p. 1870—2404 oder Nr. 1877—2410). Der Index über alle 
vier Teile ist unpaginiert. 

^) »Repertorium Über der Hochlöblichen Niederösterreichischen drei Oberen 
Herren Herren Land Ständen Archiv. In Weliichem aufF dero gnädigen Befelch 
alle von Anno 1364 verhandene (sie!) Kaysser König- vnd Land fürstliche Original 
Concessiones, Privilegia, Schadlos Verschreibungen, Keuers, und Kecess, Lehens* 
Begnadungen, Kauff Contract, StUfft- vnd Schermbrieff, die darjber ertheilte 
Diplomata, nebst einigen Allergn ädigsten Biglieten vnd Standbrieffel, Samt noch 
mehrer anderen Hochschätzbaren Merkwtirdigkheiten, durch mich dero Bestölten 
Registratoren Nicolaum Eberhardum von Aybling, mit Zuziehung des Registraturs 
Senioris Herren Antonj Mathiae Arbesers auff das genaueste ganz von Neuen 
durchsuchet, die Fasciculi Separieret, Extractive aUe Stukh vberschriben, sig- 
niret, sodan in ihre gehörige Gasten vnd Ladel secundum Numeros, dies et annos 
accurate eingetheiiet vnd alßo in dem Sechs vnd Sibenzigisten Jahr meines Alters, 
vnd Sechs vnd Yierzigisten Jahr meiner treugehorsamsten Bedienung hierinnen 
durch vnd durch aigenhcändig eingetragen, verläßlich indicirt vnd zur leichtfindig- 
keit verfasset worden. Anno 1734.« (Kl. Fol. 129 Bll. beschrieben, 37 BU. leer; 
113 Bll. Index, 6 Bll. leer.) 

^) Schon in den ersten Tagen des Monats September hatte sich ein Teil 
des Hofes nach Graz begeben, wohin auch die Archive in Sicherheit gebracht 
worden waren. Die niederösterreichischen Stände hatten ihrem Ingenieur Marinoni 
den Auftrag gegeben, die Verrammelungen und Schutzwehren bei Schottwien, 
Aspang und an anderen Orten ins Werk zu setzen. Über ihre weiteren Verfügungen 



147 



i das ^eaehäftsführentle Organ der Stände, näm- 
lich das Verordneten-Kollegium samt dem Archive and Gültbuch, der 
Registratur und den Kassen an einen sicheren Ort, und zwar nach 
Kirchschlag oder Krumbach zu verlegen.') Bekanntlich kam es 
I aber zu keiner Belagerung Wiens, da der Gegner Maria Theresiens, 
der Kurfürst von Bayern, Karl Albert, statt nach Wien vorzu- 
rücken, sich plötzlich nach Bülimen wendete. Es bedurfte aber doch 
einigei' Zeit, bis alles wieder in den Amtern in früheren Stand 
, gebracht war. Wahrscheinlich waren auch die seit 1748 »vor- 
I gefallenen Baureparaturen« und die daraus sich ergebenden neuen 
I Einrichtungen und die Transportierung der Akten ein Hindernis 
der Fortsetzung des Codex Provincialis gewesen. Nachdem nun- 
mehr diese Reparatnrtüi in Ordnung gebracht waren, seheint die 
Gelegenheit günstig gewesen zu sein, wieder die Hand an dieses 
l grosse Werk zu legen; aber noch verstrich eine geraume Zeit, 
I bis die Durchführung ernstlich in Angriff genommen, die Personal- 
' frage in Erwägung gezogen und der Plan vorgelegt werden 
konnte. Am 28. Januar 1772 machte der Landmarschall Fürst 
Trautson dem Verordneten-Kollegium den Vorschlag, den Codes: 
Provincialis fortsetzen zu lassen, da er nur bis 1722 gebe, denn 
»schwerlich«, sagte er, »würde bey einer hiesigen (Wiener) ßegi- 
letratur-Stelle ein derleichen nützliches Werk vorzufinden sein«. Die 
P Verordneten schlössen sieh am 30. Januar diesem Vorschlage 
I auch an. >Sie gedenken-, beißt es in ihrem Gutachten, »den in der 
' Begistratur befindlichen Witoiz'schen Codicem ProvinciaJem, welchen 
(c4er ehemalige Landschafts- Buchhalter Fischer von Fischersberg als 
■ Registrant verfaßt und bis 1722 in alphabetischer Ordnung 

Biwzügltcb dea atgndiachsD Personals und des Landhauses im Falle einer Belagerung 
l.isiehe: Dr. J. Hciiveidlager im XGI. Band des Ärchives fOr ;>9l erreich ie che 
IChwcbiehtsforschnng, S. lG4ff. 

') Dber Anzeige des Landmarschalls nach Hof, daß die Verordneten 
alle einer Belagerung Wiens sich mit ihren Kanzleien nach Kirchachlag 
oder Krumbach begeben wollten, eracbien am 9, Oktober 1741, ddto, ProBbOTg, 
ein HoCdekreC an die Verordneten: »daQ Ihre Majestät kein Bedenken haben, 
ffenn die Verordneten inaolange sieb nach Krumbacli oder Kirchaclilag begeben, 
als Sie nach ihrer vortheilbaften Lage zugleich beschaffen sejn, daC sowul die 
HofTerordnungan Ihnen flieglichen zukotuiuen, als nach Sie selbaten, won ea die 
Umstände erbeiGcblon und etvtn eine armee in V. ü. M. B. zu stehen kommen 

Ilolte, Ilber Hungarn ganz leicbt dahin gelangen mögen, Doch Bellten die Ver- 
tttdnelen dfla Landhaus vor der äuQeraten Not nicht verlassen.« (N.-Ii. Landes- 
fcrehiv: Kesulutions-Buch Nr. ü3 [August 1741 bis Juni 1742], Fol. 54.) 
I 10* 



^^ 



148 

zustanden gebracht hat, weiters fortsetzen zu lassen. Weil denn zur 
Fortsetzung dieses Werkes ein taugliches und hierinfalls die nötige 
Einsicht habendes Personale erforderlich ist, so hat ein Verord- 
neten-Collegium für gut befunden, ihme von Fischersberg und dem 
Agenten Sobb6 diese Extra-Arbeit conjunctim aufzutragen und 
ihnen als einen Gehilfen den Registraturs - Accessisten Groppen- 
berger beyzugeben, damit, falls einem oder dem anderen eine Unpäß- 
lichkeit zustieße, dieses Geschäft nicht liegen bleibe. Gleichwie aber 
diese Extraarbeit allhier im Landhauß nebst den ordinari Registra- 
turs Obliegenheiten verrichtet werden muß, also darf unter keinem 
Vorwande von den ständischen Registratursacten das Geringste nach 
Hause genommen werden. Und da in einem Fache wenigstens drei 
oder vier Jahrgänge nachgeholt werden, als wird von ihnen dieser 
Arbeit wegen ein vorläufiger Entwurf zu machen und den Ver- 
ordneten vorzulegen sein, wornach sodann in Ansetzung einer 
jährlichen Remuneration A. H. Orts das Nöthige zu veranlassen 
sein wird.« Dieses Hofgesuch der Stände ging am 4. Februar 
1772 an die Kaiserin ab. Bereits am 15. Februar erfloß ein Aller- 
höchstes Hofdekret des Inhalts: »Es seyn deß Verordneten Col- 
legy Antrag wegen des mit einem jährlichen Aufwand von 1200 fl. 
fortzuführenden Codicis Provincialis nicht annehmblich be- 
funden worden, sondern es werde dermalen lediglich auf die gute 
Einriebt- und Fortführung der landschaftlichen Registratursacten 
das sorgfältige Augenmerk zu nehmen seyn. Wonach somit das 
Verordneten Collegium sich behörig zu achten hat.« Damit blieb 
aber diese Angelegenheit nicht auf sich beruhen. Ein vom Agenten 
Sobb6 unterm 24. März an das Verordneten-KoUegium gerichtetes 
Promemoria, daß er die Arbeit allein machen wolle, veranlaßte 
dasselbe zu einer nochmaligen Vorstellung unterm 27. März d. J. 
nach Hof. Mit Hofdekret vom 4. April wurde jetzt die Erlaubnis 
erteilt. »Es solle«, heißt es in demselben, »der Codex Provin- 
cialis bey der Registratur durch den Leopold Sobb6 vom Jahre 
1723 an fortgeführet, sollen demselben für diese seine Extra-Be- 
mühung die angetragenen jährlichen 400 fl., dem zum Copieren 
anzustellenden Accessisten Alois Groppenberger aber 100 fl. aus 
der ständischen Domestical-Cassa abgereicht werden.« Jährlich 
sollen drei von den älteren Jahren (von 1723 an) und immer auch 
das currente Jahr von 1771 an außer den Amtsstunden durch- 
geführt werden. 



I 
I 
I 



Die Fortsetzung des Codex Proyiiicialia (Continoatio Codicia 
Provincialis) umfaßt 10 starke Bände mit 2 Bänden Indes, alle 
in Groß-Folio. Der erste Band war 1779 vollendet, der Index 
BChließt mit dem Jahre 1819.') 

') Die Titel der FortseUungsbäado sind : I. Band Continuatio Codieia 
Pcovinciftlia oder de« Gedenk BiiclieB deren HochlObl: Herren Herren Stünden 
des Eraherragthiima Öalerreicli unter der Enns, vom Jitiire 1733, bin 1740. 
Aus lienen bey einer Hochlübl: N. Ö. Ständisch: Landschaft Ragistratur vor- 
handenen Acten ausgezogen, und Ordine Ätphatietica zuBammengetrageu, durch 
Leopoldum Xaveriuni Sobbe N. Ü. Ständisch: Landachafta Agenten im Jahre 
Tauiend Sieben Hundert nenn und Siobeozig. Dieaer Titel iet ron einem Kahmen 
eingefaßt, in dosaen Ecke rechts unten steht; Alois Groppenberger |I. Bl.): Con- 
tinuatio Codicis ProTincialis erster Theil von Lit A bis K inclus. das ist von 
Nr. 1 (Seite) biä Nr. 363 Anno 1779. Gr. Fol. 48 unnum, BH. Indem und 3ß2 
mg. Seiten. {2. Bl.) ~ II. Band: Cootinuatio Codicis Provincmlis zweiter Theil von 
Lit. L bis Lit. Z. das ist von Nr. 363 bis 833 vom Jahre 1733 bis : 174«. verfertiget 
im Jahre Tausend Sieben-Hundert neun und Siehenaig. Auch dieser Titel ist von 
einem hübschen Kahmen in Federzeichnung umgeben, in des.ien Ecke rechts unten 
der Name Alois Groppenberger zu lasen ist. — HL Band : Codex Provincialis 
Theresianua Oder Gedenktiucb deren Hocbl üb lieben Herren Herren Ständen des 
Brzherzogthums Österreich unter dar Ena von 1740 his 1764. Aus denen Ra- 
gistralurs Acten ausgezogen und ordine alphabetico zusammen getragen durcb 
Leopold Saver Sobbi!. N. Ö. Landschafts Registraturs Seniorem und Agenten. 
Dieser Titel ist ebenfalls von eiuem scbönen Rabmen in Federzeichnung einge- 
faßt, in dessen unterer Ecke, rechts, steht: Antonius Hermann Fecit 783 (1. Bl.). 
Coden Provincialis Tbereaianuä von Littera A bis H. Von Nr. (Seite 1—624. 
A. 1783. (3. Bl.) — IV. Band; Codei Provincialis Theresianua. Anderler Theil. Von 
littera I bis Q. Von Nr. 535 bis 1086. Von 1740 bis 17(i4. Dieser Titel ist gleich den 
Titelblättern in den früheren Bänden von einem hiibachan Rahmen in Federzeichnung, 
doch ohne Signierung g faßt V, Band; Codes Provincialis Theresianu« 

Dritter Theü. Von N 108f b 1 54 Von Litera K bis Z. Von 1740 bis 1764. Der 
hübsche Kahmen in 1 d hn ng nthält die Buchstaben A; H; F. — VI. Band; 

Code): Provincialis Tb nu V 1er Teil von lit. A bia O. Von Nr. 1 bia 

894. Von 1764 bis 1 80 T t 1 f ch, ohne Umrahmung. — VH. Band; Codei 
Provincialis Theresian 1 nf T ii von P bis Z. Von Nr. 395 bis 721. Von 
1764—1780. — VlII. Band; Codes Proviocialia Joaephinus oder Gedankbuch der 
HochlQbl. Herreu Herren Blanden des Eizherzogthums Österreich noter der Enns 
Ton 1780 his 17M4 verfasset von Leopold Sa vi er Sobbe n.-ü. Landachafta-Agenten 
1785. — IX. Band: Codei Provincialis oder Gedenkbuch dar hochlilblichen Herren 
Ständen des Erz herzogt hu ms Österreich unter der Ens vom .Tahre 1784 bis 1800 
Terfaßt von J. Philipp Wehar n.-il. Landschafis-Rogistranten, nacbhin Sekretär 
und Regislraturs-Director. Voraus befindet sich ein Index von 36 unsignirten BU. 
Der Band selbst enthnlt Uli* signierte Seiten. — S. Bund: Codex Provincialis 
oder Gedankbnch der HochlUblichen Herren Stände des Erzberzogthums Öster- 
reich nnter der Enns vom Jahre 1784 bis bia 1800 varfaUt von Philipp Weber 



150 

Diese 17 Bände des Codex Provincialis sind heute für das 
Archiv von großem Werte. Abgesehen davon, daß sie durch ihre 
sorgfältig gearbeiteten Register mit beiläufig 4000 Hauptschlag- 
worten und deren zahlreichen Unterteilungen, mit noch mehr 
Seitenverweisungen auf die einzelnen Bände selbst, schließlich mit 
ihren genau informierenden Regesten die Benützung des vor- 
handenen Aktenbestandes vollständig ermöglichen, geben sie uns 
auch noch darüber Aufschluß, was nach ihrer Beendigung, mit- 
hin erst im vorigen Jahrhundert, vielleicht beim Neubau des Hauses, 
manches sogar später noch, abhanden gekommen ist; so manche 
Signatur weist auf einen fehlenden Faszikel, auf ein fehlendes 
Stück hin. Und wenn nicht bei einer mißverstandenen Scartierung 
ein mehr zufällig zusammengestellter, dabei oft gänzlich miß- 
glückter Fasciculus miscellaneus doch noch das signierte Stück, 
das wir suchen, enthält, dann muß uns wohl das Regest im Codex 
Provincialis den einmal vorhandenen — oft wichtigen — Akt 
allein ersetzen. 

Wie schon erwähnt wurde, belief sich im Jahre 1611 der 
Bestand der gedruckten und geschriebenen kaiserlichen Generale 
und Patente auf nahezu 400. Ob und wann später wieder eine der- 
artige Revision und Indizierung derselben stattgefunden hat, wissen 
wir nicht. Es ist aber wahrscheinlich, daß man unter jedem Regenten 
darnach trachtete, die unter seiner Regierung hinausgegebenen Erlässe 
für die Registratur vollständig zu erhalten, wenn nicht, später das 
Fehlende zu ergänzen.. In einer solchen Angelegenheit wendete 
sich z. B. auch das Verordneten-Kollegium am 30. August 1776 
an die Regierung mit der Eingabe: »Da es unumgänglich nötig 
sei, eine vollständige Sammlung aller unter der glorreichsten Re- 
gierung der allergnädigsten Landesfürstin herausgegebenen Patenten 
zu haben, hier aber bei der Landschaft noch viele abgängig sind,« 
so bitte es um Ergänzung .... Da manche auch gar nicht im 
Druck erschienen sein dürften, so erbitte man sich wenigstens die 
gedruckten und, falls nur mehr eins oder mehrere Exemplare 



n.-ö. Landschaft Registratur Director und fortgesetzt von Heinrich Gänger, 
n. ö. Landschaft Kegistrant. 94 unsign. Bll. Index, 1450 signierte Seiten. — 
XI. Band: Index über den n. ö. Provincial-Codex vom Jahre 1782 bis zu dem 
Jahre 1784 verfaßt von Ignaz Kälbl Landschafts Registranten im Jahre 1819. 
Unsigniert von A— Z. — XII. Band: Ohne Titelblatt und von A— Z nur 68 un- 
signierte Seiten umfassend. 



151 



■ vorbaiidea wären, würde man sie durch standische Offieianten 
copiren lassen.« ') 

Unter den auf Roberti folgenden Registraturen-) war Johann 
B. Fischer von Fischersberg einer der fUr Archiv und Registratnr 
umsichtigsten und besorgtesten Beamten.^} Bei Übername seines 

') N,-fl. Lau dos- Archiv, A. 2,31. — Der gegenwärtige Bestand der kaiserlicJian 
Paten teneamnilmig im n.-ä, LamieäarcMy iüt folgender: 'äi Bünde mit 3277 (eiU 
gesell riebonen, teils gedruckten Original patenten aus den Jahren IdIS bis 1780. 
Das erste Patent in Äbsebrift (Anfang des IX. Jahrhunderts) ist vom 18, Februar 
läl8; ea ist ein General Kaieer Max I., kraft dessen alle geistlichen und welt- 
lichen, halle und niedere Standespersonen oline Unterschied ihre Itegieter und 
Urbare über alle Zinee, Mauten u. a, w. ohne weitere Weigerung den vorordneten 
Kommissären . . . tl heran t Worten eolleii. Das erste gedruckte Patent ist vom 3. Juli 
läl8, des Inhitits, >daß alle Straßen-Rauber vnd Heckenritter in i^amthen angezeigt 
vnd verfolget, auch selben kein unterstand gegeben werden solle«. Neben diesen 
. Bänden sind sieben Bände vorhanden, die den Jahren nach dort nicht eingereiht 
L werden künnen: 1. Band (auf der Rückseite bezeichnet mit: Edicta Tom. VII 1026 
1 iia 1737); g. Band läö2-1720 (bezeichnet Tom. priraus Edicta); 3. Band 1527 bis 
rl579; 4. Band 1637-1690; 5. Band 1721 — 1737; 6. Band 1740—1747; 7. Band 
|>1748^17SU. — Aoßer dieser in Bände gebundenen Patentensammlung gibt ea noch 
iwölf geschriebene Patentprotokolle, und zwar: 1, Prot. 1564—1586; 2. Prot. 
f 1641— 1661; 3. Prot. 1663-1670; 4. Prot. 1671-1679; 5. Prot. 1680—1694; 
6. Prot. 1495—1708; 7. Prot 1709-1717; 8. Prot. 1710—1725; 9. Prot. 1726 bis 
1736; 10. Prot. 1737 bis 1761; 11. Prot, 1763—1778; 12. Prot. 1779—1792. 
AnEer diesen in Bände gebundenen und in Protokolle eingeschriebenen Patenten 
besitzt das n.-ü. Landeaarchiv noch 37 Kurtons mit eingelegten Patenten Tom Jahrs 
1524 bis 1783. Das erste Patent in dieser Reibe ist vom 7. Juli 1524; es ist eine 
• Ordnung und Reformation ku abstellung der Mißbreuch; vnd aufrichtung uines 
erbern wesens: vnd wandls in der geistlicbkait: durch Bapstlicher Hejlligkait 

i Legalen .... zu Regenspnzg aufgerichC, Geben £u Rsgenspurg , . , . 1524 
.... 7. Jnly.* Fatonta von 1788 bis 1792 finden sich daher nur im letzten 
Bande der Paten tprotokolle eingetragen, 
2) Johann Georg Hoyer (1694—1713); Nicias Eberhard von AjbÜng (1713 
])is 173Ö); Peter Paul Hainfellner (1735—1743); Leopold Eberl (1743-1764); 
Johann Ferdinand Eetzer (1764—1775); Jobann B. Fischer von Fischersberg 1775. 
^) Die Fischer von Fischersberg waren wie die äobbe u. a, eine ständische 
Boamtenfamilie. Des obigen Vater, ebenfalls Jobann ß, geheißen, hatte am 
82. geptember 1731 den Eid als Buchhalter in der Voll veraamm lue g der SCtlnde 
•bgalegt (N.-ü.- Landes-Archiv, Juramentenbnch I, Fol. 37 b); er war zugleich Agent 
des Herren stand es. Von ihm beändot sich im Archiv ein 7 Bände (kl. Fol.) starkes 
Manuskript unter dem Titel: >Adel'Siegel des Erzheriogthums Österreich unter der 
Enns oder von denen, sowohl dem hochiübl. Herren-, als hochlübl. Ritter-Stand des 
Erzherzogthuma Üstorrcich unter der Enna einverleibten Allen und neuen, thoila schon 
als gestorbenen. theiU anocb fiarirenden adeliohon Geschlechtern. Aus deren hochlübl. 
Nied.- Österreich, dreyen Obern Herrn Herrn Ständen Archiv, Qilltbuch und Regi- 



152 

Amtes hat die Registratur in einem Stadium sich befunden, in welchem 
wieder Ordnung geschafit werden mußte und Reformen notwendig 
waren. Die Unachtsamkeit seiner unmittelbaren Vorgänger war 
Ursache, daß sie vielfach zerrüttet war und erst wieder in auf- 
rechten Stand gebracht werden mußte; aber auch Mangel an Per- 
sonal und die von Jahr zu Jahr sich häufende Aktenmenge waren 
nicht weniger Schuld daran, wie dies Fischer in wiederholten Ein- 
gaben an das Verordneten-KoUegium hervorhob.*) Im Jahre 1782 
war die Registratur nach einem Aufwände von viel Zeit, Mühe 
und auch »Geschicklichkeit« wieder in einen geordneten Zustand 
gebracht. 

In dem nächsten Jahrzehnt erfahren wir über Registratur und 
Archiv kaum etwas, das irgendwie von Belang wäre. Erst gegen Schluß 
des XVIII. Jahrhunderts ist von beiden wieder die Rede, und zwar 
als am 1. April die Kunde nach Wien gedrungen war, daß nach 
den schweren Kämpfen, welche Osterreich im Bunde mit Preußen seit 
dem Jahre 1793 gegen die Republik Frankreich unter schwankendem 
Kriegsglücke führte, der junge General Bonaparte trotz der heroi- 
sehen Tapferkeit der Österreicher aus Italien siegreich vorgedrungen 
sei und Kärnten, Krain, ja schon einen Teil von Steiermark be- 

stratur, auch aus des hochlöbl. N. Ö. Herrn-Stands und Yerschiedener Österreich: 
Gräflichen Lehen- und privat Archiven, bewahrten Scribenten und ander authen- 
tischen Documenti, zusamen getragene Nachricht«. Ohne Bezeichnung eines Jahres. 
Da Fischer sich schon auf dem Titelblatte Buchhalter nennt, ist es mithin nach 
1731 angelegt worden. Von diesem »Adelsspiegel« sind zwei Exemplare vorhanden. 
Das eine, in Leder gebunden, war bis 1848 in der Prälatenstube aufgestellt und be- 
findet sich heute unter Nr. 236 in der Manuskriptensammlung. Die Wappen sind 
hier, namentlich in den ersten Bänden, größtenteils in Farben. Das zweite Exemplar, 
Papierbände, steht unter den Codizes im Archive. — Der Kegistrator Johann B. 
Fischer hat am 30. August 1773 den Eid als Registrator im Rat der ständischen 
Verordneten abgelegt. (N.-ö. Landes-Archiv, Juramentenbuch II, Fol. 72 b.) 

*) Am 6. Juli 1779 bat Fischer die Verordneten um eine Anweisung zur 
ordnungsgemäßen Unterbringung der Registraturschriften, da mehr als hundert 
Faszikel und Protokolle uneingeteilt auf dem Fußboden herumliegen und dieser, 
da oberhalb der Ratsstube (heute Bibliothek) kein Gewölbe angebracht ist, leicht 
einstürzen kann. In der unteren Registratur wäre wohl noch Platz, »da sitze aber 
der Rechnungsrevisor mit einem Kasten in einem Verschlage«. Am 16. November 
1781 machte Fischer dann den Vorschlag, es wäre »das Tranksteuer-Personal 
sammt den Schriften und Akten, die in der oberen Registratur untergebracht sind, 
in die Bürgerstube zu versetzen, der hier befindliche Vize-Buchhalter aber könnte 
in der Buchhaltung an der Seite des Buchhalters seinen Platz finden«. (N.-ö. 
Landes-Archiv, A. 2. 31.) 



153 

setzt halte. Das kaiserliche Manifest vom 4. April hatte den Wienern 
die nahe Gefahr eines feindlichen Einfalles in Niederösterreich und 
die Belagerung der Stadt Wien verkündet. Die Bestürzunp; war eine 
altgemeine. Auch im Landhause war man hierüber aufs äußerste 
besorgt. Wohin sollte man die wichtigen Akten, das Gültbach, das 
Archiv und die Kassen eiligst in Sicherheit bringen'? 

Bereits in einer Eingabe vom 2. April hatte der niederüster- 
reichische Landschafts- Syndikus Leopold Edler von Fillenbaam ') 
an den Landmarschall unter anderem darauf hingewiesen und überdies 
noch ausdrücklich betont, daß er in seiner Eigenschaft als erster 
ständischer Beamter, Kanzle idirektor und Archiv Verwahrer eid- 
und instruktionsgemäß es als seine heilige Pflicht erachte, auf die 
Rettung des stiindisehen Archivs, in welchem doch die wichtigsten 
Urkunden und Papiere aufbewahrt werden, und auch der Katastral- 
sachen aufmerksam zu machen. Zwei Tage darnach richtete der 
Landmarschati eine »alterunterthänigste» Note an die Hofkanzlei um 
diesbezügliche Weisungen. Dem Auftrage entsprechend legte Fillen- 
baum am 7. April eine Consignation der in Sicherheit zu bringenden 
Archivalien vor und schon am folgenden Tage kam ein Hofdekret 
an die Stände, des Inhalts, daß bei der der Residenzstadt immer 
näher rückenden Feindesgefahr die ständische Kasse und die Kredit- 
bücher nach Prag, das Archiv und das Gültbueh sammt den Ka- 
tastrat buch er n aber nach Brunn gebracht werden sollen; alles möge 
in Bereitschaft gehalten und auch für die Begleitung von vertrauten 
Beamten gesorgt, schließlich schleunigst berichtet werden, wie viel 
Vorspannfuhren benötigt würden. Die Verordneten beschlossen^} am 

') Der Sjcidibus Leopold Edler von Fillenbaam war der Sohn des Dr. Philipp 
(JoBef Georg) Edlen von Fillenbaum, welcliBr Euerat Hof- anS Gerich tsadvokat war, 
dann wegen Beiner bedeutenden juristischen Kenntniase und Fäbigkeiten zum Assessor 
beim .obrigton* Hof-Marschallamte ernannt worden war und mit Hofdekret »om 
^4. äeptember 1761 eine li. k. Landratsielle auf der Ititterbank bei den n-S. Land- 
recbten und da mitdieLandmanschaft mit Nachsicht der Taxen erhielt, infolge dessen 
er auch am 27. August 176ä im n.-ci. Kittergtande introduiiert wurde. Der SyD- 
dikuB Leopold Edler von Fillenbaum bat dann am 1. Jänner 1803 mit eeinem 
Bruder Ferdinand, k. k. n.-ä, A pell ation erat, und im Namen seiner abwesenden 
Brüder, Johann Nepomuk Edler von Fillenbaum, k. k. Major, und Philipp Edler 
von Fillenbaum. k. k. KommiBnariats-Ofäzier, um die Aufnabme in die alten Ge- 
ecblechter des n.-O. Rittern lau des, die auch am 17. Jünner d. J. erteilt wurde. 
(N.-ö. Laudes-Archiv: Ritt erstände- Aufushmsukten Fasa. C. 30 und D. 6.) 

°) Wegen der damals gefaCten Beschlüsse des Verordneten-KoliegiumB wurde ir. 
der Versammlung der drei oberen Stände am 9. Juni 171(7 von Seite des veMtfirkten 



154 

10. April nach eingehender Beratung, denselben Vorgang einzuhalten 
wie anno 1741. Am 17. April wurde angeordnet, daß am frühen 
Morgen des 18. April zwei Rtistwagen, mit je vier Pferden bespannt 
im Hofe des großen Landhauses zur Verfügung zu stehen hätten. 
Da mittlerweile eine andere Allerhöchste Entschließung erflossen 
war, welche die Mitteilung enthielt, daß die Ararialkassen nach Ofen 
gebracht werden, und den Ständen sonach wieder die vollste Freiheit 
gab — von diesem Dekrete waren diese jedoch erst am 16. vom 
obersten Direktorial-Minister in Kenntnis gesetzt worden — be- 
schlossen die Verordneten am 18. April, bei ihrer ersten Ent- 
scheidung zu bleiben, wornach die Wagen nun am 19. April Früh 
6 Uhr im Landhause eintreffen sollten, um die ständischen Archive, 
die ständischen alten Einlagen von 1542 an nebst den dazugehörigen 
<jültbüchern, die neuen Katastral- Gültbücher und die sonstigen 
wichtigen Akten aufzunehmen und nach Brunn zu bringen. Wie 
und wo alles dort in Verwahrung genommen und wie es wieder 
hieher gebracht wurde, darüber ist in den Akten Nichts enthalten. 
Am 6. Juni überreichte der Syndikus Edler von Fillenbaum den 
Ausweis über die zur Transportierung nach Brunn empfangenen Ver- 
lagsgelder, die Rechnungen selbst liegen aber den Akten nicht bei. ^) 
Seither sind weitere Verfügungen allgemeiner Art für Archiv und 
Registratur nicht erflossen. Doch darf man deshalb nicht annehmen, 
als ob nunmehr beide Amter von Seite der über sie gesetzten 
kompetenten Behörden, nämlich des verstärkten Ausschusses und des 
Verordneten-KoUegiums, und deren amtlichen Organen weniger Wert- 
schätzung und Fürsorge, als früher, gefunden hätten. Im Gegenteil, so 
manche einfluß- und kenntnisreiche Persönlichkeiten unter ihnen 
haben besonders das Archiv seiner wichtigen urkundlichen Schätze und 
die Registratur des reichen Aktenbestandes wegen immer zu würdigen 

Ansöchusses durch dessen Vertreter, den Grafen von Veterani, eine beschwerde- 
führende Eelation verlesen, weil die Verordneten nicht wie im Jahre 1741 im Ein- 
vernehmen mit dem verstärkten Ausschuß-Kollegium in einer so kritischen Zeit und 
in einer so wichtigen Sache, sondern instruktionswidrig, wenn auch mit alter 
Tätigkeit, gehandelt hätten. Die damaligen Verordneten waren: Propst Michael 
von Herzogenburg, Abt Anselm von Göttweig, Franz Freiherr von Prandau, 
Ferdinand Freiherr von Salm. Franz Edler von Mayenberg, Hugo Josef 
Hayek von Waldstätten. (N.-Ö. Landes-Archiv : Ständisches Syndikatsprotokoll 
anno 1793 bis inklusive 1804, Lit. D.) 

^) Registratur des n.-ö. Landesausschusses Fasz. Ö8. Landesverteidigung 
1797—1798. 



155 

rerstaDden, deren leichtere Verwertung angestrebt, ja nichtEelten 
selbst aus diesen Quellen für ihre eigenen Arbeiten geschöpft. Unter 
andern kann ganz besonders auf die Standemitglieder in der topo- 
graphischen Kommission unter dem Vorsitze des Altgrafen Hngo Franz 
von Salm, auf Freiherrn von Prandau ') und Josef Freiherni von 
Penkler,^) welcher Berichterstatter in dieser Kommission war, verwiesen 



') Franz FraiheiT von Ptandaa (eigentlich Hilleprand Freiherr von Prandau) 
entatammto sinor überaua rerdiensl vollen Tiroler AdelBfamilio, deren Adel zum 
Lohne für ihre hervoirag:enden Kriegsdiertate auf Kaiser Maximilian 1. zurück reicht. 
Franz Freiherr voa Praadau, der 1779 als niederDaterreichiacher Landral in den 
österreichiachen Frelherrenatand erhoben war, wnrde auch am 15. März ä. J. in 
die neuen Goscblecbti^r dea n.-Ü, Herrenatandea nufgenommcn und 1790 ;:um AuB' 
BchuCrat gewählt, Wehren seiner gründlichen juristischen Kenntnisse M'ar er steta 
der Vertreter der Stünde (lei den Hof-Kommisälonon und mit der Oberieitniig 
des Verordneten-Kollepuma betraut. Er waT sein ganzes Leben hindurch ein 
warmer Freund der WiBsenscharteu, besonders der vaterläoiiiechen Geacbichte und 
galt überall ala Gelehrter, ohne es in seiner BesclieideiibBit zugeben za wollen. Zar 
Erbhuldigung Kaiser Joaef 11., welche von den vier (Ständen Niederüsterreichs 
am 6. April 1T9Ü geleistet wurden war, hat er über deren Auftrag eine aua- 
filhrlicha Beschreibung, die mit bistorisch-diplomatiachen Anmerkungen «ur Ba- 
leuchCung dieser Feierlichkeit als eines wesentlichen Bestandteils dea üaterreichiBcheu 
StaatHrethta rBicblieh verseben ist. verfaßt. Diese Schritt beweist eine groläe Kenntnis 
der einschlägigen Quollou, ist aber wegen der Ungunst der kriegerischen Zeiten 
nicht wie die früheren Erbbuldigungsscbriften im Drnck veröffentlicht worden, 
wenngleich filr ihre lUustriornng- schon manche Vorkehrungen getroffen waren. 
Sie beendet sich daher in der Manuskripten Sammlung des n.-ü. Laadeaarchiva, 
in der auch noch zwei andere Manuskripte Frandaus, nftmlich: Die > üistoiiach- 
kritiacb-diploroatiscbe Betrachtungen Über den benoglieb-BaterreicliiBchen Wappen- 
Bchildn und die DHistoriach- LI agraphischen Nachrichten von dem in den löblichen 
niederoaterreiehi sehen Herrensland zuersl aufgenommenen/ in der Matrikel mit hei 
gerückten Taufnamen angezeigten Mitgliedern, und rücksichtlich von ihrem Ge- 
Bcblechte nicht wieder von jenen Milgliedern, welche bei dem Mangel dieser An- 
zeige demnach aus anderen historiscb-diplauiatischeii Quellen mit Zuverl&saigkeit 
angegeben «erden können,« aufbewahrt werden, Prandau hatte diese letzlere 
Arbeit dem Herrenatande als ein Denkmal seiner •Uankbegierde' geweiht. Sie 
ist leider unvollendet geblieben. I, Band A— B (letztet Artikel Barwitz. 241 Seiten 
Folio). Wie ganz anders atiinde es um die n.-i). AdelBgcachichto, die heute noch, 
mit Ausnahme weniger Publikationen (Frieß, Die Kuenringe z. B.), im Argen 
liegt, wenn im Geiste Prandaus fortgearbeitet worden wllro! Freiberrn von Prandau 
wurde 1803 wegen seiner vielen Verdianate die WQrde eines Geheimen liatea vei- 
liehen. Er starb zu Wien am 15. April 1811 im Alter von 60 Jahren, fWurzbaeh, 
Östeireichiach- biographisch es Lerikon 5X111, S. 19ü.) 

') Joaef Freiherr von Penklet war der Sobn dea Heinrich Chriatoph Froi- 
herni von Penkler, der, nachdem er längere Zeit als Hof-, Kriega- und Legations- 



156 

werdeü. ^) Diesen beiden Männern ist nachmals auch Karl Freiherr 
von Odelga^) beizuzählen. Wie der ständische Syndikus Edler von 
Fillenbaum, der erste dem Range nach unter den ständischen Be- 
amten, für das Archiv besorgt war. und wie er die Stände auf 
dessen Sicherung vor dem Feinde dringend aufmerksam gemacht 
hatte, wurde schon erwähnt. Im Jahre 1801 hatte derselbe dem Land- 
marschall auch einen handsamen Index zu dem großen Urkunden- 
Repertorium, der heute im Gebrauche ist, tiberreicht und später noch 
eine Geschichte der ständischen (Landes-) Verfassung Niederöster- 
reichs geschrieben. ^) Sein Amtskollege und Nachfolger, Karl Edler 
von Schreyber, war von gleichem Streben erfüllt; er tiberreichte am 

Sekretär bei der Pforte, dann als Hofdolmetsch und Sekretär in Orientalicis in der 
Hof- und Staatskanzlei gedient hatte, 1743 nach Abberufung des Grafen Ulefeld 
Resident und 1745 Internuntius in Konstantinopel war. Josef Freiherr von Penkler 
war am 5. Juli 1776 in den n.-'ö. Ritterstand aufgenommen worden und versah 
vom 1. Juni 1790 bis zum 29. August 1795 das Amt eines Verordneten dieses 
Standes und wurde nachher (seit 23. August d J.) k. k. n.-ö. Regierungsrat, später 
Hofrat. Er starb am 22. April 1830 im Alter von 79 Jahren und wurde auf dem 
Friedhofe zu Maria-Enzersdorf neben seinem Freunde, dem berühmten Astronomen 
Maximilian Hell, auf dessen Grab er einen Denkstein hatte setzen lassen, be- 
graben. (Würz b ach, a. a. O. XXI, S. 453. Beiträge zur Geschichte der n.*ö. 
Statthalterei S. 472.) 

^) Über Penklers Tätigkeit als Berichterstatter in der genannten Kommission 
siehe Dr. Ant. Mayer in den Blättern des Vereines für Landeskunde von Nieder- 
österreich 1890, XXIV, S. 2 ff. 

2) Karl Ritter von Odelga, Geschäftsträger des Großherzog von Würzburg 
(seit 1808), der souveränen Häuser von Nassau (seit 1811) und später des Großherzogs 
von Toskana, war am 2. Jänner 1817 in die neuen Geschlechter des n.-ö. Ritter- 
standes aufgenommen worden. Er starb 1844. (Wurzbach, a. a. O. XX, S. 179.) 
Odelga hatte nach dem Tode des Eommissionsrates Franz Karl von Wißgrill den 
ganzen Nachlaß des genealogischen Werkes: Schauplatz des niederösterreichischen 
Adels u. s. w. nebst einer großen Sammlung genealogischer Werke und aller zur 
Vollendung des »Schauplatzes« vorbereiteten Manuskripte an sich gebracht, auch 
einen fünften Band (bis zum Buchstaben L) erscheinen lassen und dann Alles zu- 
sammen den Ständen um 5000 Gulden zum Kaufe angeboten. (Mayer a. a. O. 
S. 10.) Von ihm besitzt die Manuskriptensammlung des n.-ö. Landesarchivs 
42 Manuskriptbände, die er hierher gestiftet hatte. Auch die Bibliothek des Ritter- 
standes hat er in ansehnlicher Weise vermehrt; er spendete 102 Bände in Folio, 
49 in Quart und 41 in Octav, unter ersteren die Werke von Marian, Vischer, 
der beiden Pez, von Schramb, Link, Hanthaler, Buccelini, Laz, Calles, 
Duellius, Hueber, Herrgott, Steyerer, Khevenhüller, Fischer, Fuhr- 
mann u. m. a. 

3) V. Fillenbaum hatte laut Ständeschluß vom 23. Oktober 1811 (Z. 3995) 
für sein Manuskript den Betrag von 200 Gulden erhalten. 



157 

' 12. August 181 1 dem Laodmarscliall Karl Josef Grafen von Dietrich- 
stein eine Denkschrift mit dem Vorschlage zur Abfassung eines er- 
gänzenden Archivsprotokolls (Repertoriums). der mit Dekret vom 
3, Juli 1812 genehmigt wurde.') Auch der unermüdliche ständische 
Sekretär Alois von Bergenstamm darf hier nicht übergangen werden. ^) 
dessen mit rührendem Fleiße, insbesondere für Wiens Geschichte und 
im Interesse der topographischen Kommission gesammelten Materi- 
alien und Codices ein staatliches Kontingent bilden; unter Vorbehalt 

') Dieses Kepettorium umfnflt vier Bände. 1. Ständische PriTilegian, Frei- 
heiten und Prärogative, Lebensbegaadig'UDgen, Schadlosbriefe, lieierso, mit den 
Ständen abgeschlossene liezesse. Allerhöchste Handschreiben, Urknodeii und andere 
Dokumente, 2. Verzeichnis über die im ständischen Archive befindlich gewesenen 
und dermalen noch befindlichen k. k. Schuld verschreib an gen, Obligationen der 
kaiserlichen und anderen KasseD, 3. Kautions- Obligationen der ständischen Beamten 
(interne Geschichte des Hauses), 4. Mietverträge im ständischen Hause. 

') Alois von Bergenstamm, geboren am 1. Augost 1751, bieß vor seiner 
Adeherhebung (1791) Groppen berge r und war der Sohn des ständischen Ober-Ein- 
nehmers Georg Groppenborger. Er studierte mit gutem Erfolge bei den Jesuiten 
und trat scheu mit 17 Jahren in die stäudische Registratur ein, erhielt 1T90 den 
Titel Sekrelfir, wurde 180Ü wirklicher Sekretär und im folgenden Jahre Eitterstands- 
eekretar. In der Zeit der beiden feindlichen Invasionen 1805 und IBÜi) hatte er 
in seinem Berufe viel Schwieriges, Mühevolles und auch Unangenemea zu ertragen. 
Er starb nach langwieriger Krankheit zu Wien am 18. l'ebruar 1821 und fand 
im Borgens tarn mischen Familien grabe zu Hernals seine Hohestätte. Hat Bergen- 
stamm auch nicht die Gabe besessen, sein zweifelsohne reiches und vielfach laus 
guten QueUen» geschapfles Material in graueren Arbeiten selbst zu verwerten, sind 
es such vielfach nur Fragmente geblieben, so hat er doch Andern fUr ihre Arbeiten 
selbstlos damit oft vorzügliche Dienste geleistet. Im Kataloge der Mannskripten- 
sammlung des n.-ü. Landesarchives heißt es daher mit Recht, daü diese so gehalt- 
reichen Sammlungen für den österreichischen Forscher noch weit wertvoller würen, 
wenn sie nicht mehrenteils so chaotisch — eine wahre rudis indigestaqne moles 
— wären und den noch größeren, unverbesserlichen Fehler hätten, daß die 
Quellen, aus welchen sie geschupft wurden, oft unrichtig, häufig auch gar nicht 
angegeben sind, so dafi also der Gebrauch der Notizen und Daten für den ge- 
nauen und gewissenhaften Forscher teils zweifelhaft und verdächtig, teils ganz 
ungewiß uud unverläClich wird. Ungeachtet dieser beiden Mängel bleibt der an- 
ermüdliche Fleiß des eifrigen Sammlers in seiner Art höchst lobenswert und sein 
Verdienst um die iisterrcichische Landeskunde ist, wenn auch nicht in Allem 
positiv, doch wenigstens unmittelbar dadurch, daü sie andere Forscher vielseitig 
anregte und sie sowohl auf die GegensUuide, als auch auf die Quellen der 
Forschung aufmerksam machte, nicht zu unterschätzen. Die österreichische National 
Enzyklopädie (I, 269 f.) und besonders Wunbach a. a. O. 1, S. 219 9 haben 
nicht nnr das handschriftliche Material, sondern auch die gedruckten Schriften 
Bergenstamms ziemlich ausltlhrlich verzeichnet. 



158 

lebenslängicher Benützung hat er dasselbe den Ständen unentgeltlich 
als Eigentum überlassen, ^) das nun im niederösterreichischen Landes- 
archive hinterlegt ist. 

Fügen wir diesen Männern mit Recht noch die beiden auch 
auf dem Gebiete der vaterländischen Geschichte kundigen Registra- 
tursdirektoren und zugleich Vorstände des Archivs, Johann Philipp 
Weber 2) und Adalbert Böhm, ^) hinzu, so glauben wir kaum eines 
Fehlschlusses geziehen zu werden, wenn wir behaupten, daß durch 
so verständnisvolle Teilnahme von oben, verbunden mit kundiger 
Sorgfalt der Amtsvorstände für einen guten Zustand des ständischen 
Archivs in den Jahren 1800 bis 1848 vortrefflich gesorgt war. 

Leider waren aber im alten Landhause Registratur und Archiv 
nicht nur räumlich eingeengt, sondern ihren Bestimmungen nach 
auch schon lange nicht mehr entsprechend untergebracht. Erst seit 
der Vollendung des Neubaues (1832) änderten sich auch für jene 
Amter diese ungünstigen Verhältnisse. Sie wurden jetzt in großen 
lichten Sälen und Zimmern untergebracht, in denen sie sich heute 
noch zum größten Teil befinden. Namentlich hat das Archiv, in 
welches auch die alte Registratur bis zum Jahre 1792 einverleibt 
worden war, einen den Anforderungen entsprechenden Raum gefunden. 

Nicht lange nach der Vollendung des Neubaues und seiner 
inneren Einrichtung trugen sich die drei oberen Stände mit 



^) Das von der Witwe selbst unterzeichnete und den Ständen nach dem 
Tode ihres Mannes unterbreitete Verzeichnis umfaßt 177 Nummern an Manuskripten, 
Urkunden und Büchern zur Geschichte des Landes Niederüsterreich und der 
Stadt Wien. 

~) Johann Philipp Weber legte am 11. April 1806 den Eid als vierter stän- 
discher Sekretär und am 29. August 1817 den Eid als Registraturs-Direktor 
ab. (N.-ö. Landes-Archiv : Juramentenbuch II. Bd.) Von ihm ist ein Manuskript er- 
halten: »Geschichte der n.-ö. Landesverfassung in 3 Abtheilungen« ; im I. Bande der 
> Beiträge zur Landeskunde Österreichs unter der Enns »befindet sich eine längere 
Arbeit von ihm »über die Grenzen des Landes Österreich unter der Enns« gedruckt. 

^) Adalbert Böhm hat über Aufforderung Chmels noch als provisorischer 
Landschafts-Registraturs-Adjunkt für die Akademie der Wissenschaften viele tausende 
von Regesten und Abschriften von Originalurkunden im n.-ö. Landesarchive, auch 
viele tausende von Exzerpten aus Privat archiven in und außer Wien angefertigt. 
(Notizenblatt der kaiserlichen Akademie der Wissenschaften 1851, S. 62.) Ein 
Manuskriptband ähnlichen Inhalts von ihm: Urkunden- Auszüge aus verschiedenen 
Privatarchiven historischen, topographischen, genealogischen Inhalts als ergänzender 
Anhang zu Streins und Enenkels »Exzerpten-Sammlungenc befindet sich in der 
Manuskripten-Abteilung des n.-Ö. Landes-Archives. 



dem Gedanken, einen eigeDen ständischen Archivar oder Historio- 
graphen anzustellen. In der Ständeversammlung am 8. März 1847 
stand diese Frage als sechster Punkt auf der Tagesordnung, 'j Referent 
war Freiherr von DoblhoiF. Mehrere Ständemitgiieder, darunter nament- 
lich Freiherr von Moser und Graf Breuner HuÜerten sich diesem Plane 
gegenüber Äußert günstig. Der Landmarschall Albert Graf von 
Montecuccoli brachte auch zwei dahinzielende Anträge der beiden 
Kollegien (des verstiirkten Ausschusses und des Verordneten- 
Kollegiums) zur Abstimmung: einen personellen und einen um die 
Systemisierung einer ständischen Archivar stelle, um welch' letzeren 
aber erat bei Seiner Majestät bittlieh einzuschreiten war. Der von den 
Ständen hierüber zustimmend gefaßte Beschluß erhielt mit Hofdekret 
vom 3. Juli 1847 auch die Allerhöchste Sanktion. Aber die Unter- 
brechung der Stfindeversammlung am 13. März 1848 und der Zu- 
sammensturz der ständischen Verfassung ließen diesen Beschluß 
nicht zur Ausführung gelangen. Die definitive Anstellung eines 
Landesarchivars lag außer dem Mandate des darnach eingeäetzten 
Verordne ten-KoUegiums und mußte daher einer neuen und eigent- 
lichen Landesvertretung vorbehalten bleiben. 



Vcirstehende Abhandlung beschäftigte sich ausschließlich mit 
dem Haupt-Archive der Stände, das nur dasjenige enthielt, was 
diese in ihrer Gesamtheit betraf. Bereits im Jahre 1612 finden 
wir jedoch eine ausdrückliche Bestimmung, daß man die Landtags- 
handlungen sorgfältig durchsehen und alles, was einen Stand als 
solchen berührt, davon absondern solle. Fänden sich aber Gegenstände, 
welche zwei Stände zugleich interessieren, so solle man »zu aines oder 
des andern behelff dienstlich Abschrifft« nehmen, in wichtigen Sachen 
auch für beide Stände, das Original hingegen bei der Kanzlei auf- 
bewahren, die es nur gegen einen Schein ausfolgen dürfe. ^} 

Es entstand demzufolge für jeden der drei oberen politischen 
Stände ein eigenes Archiv, dessen Verwahrung und Überwachung 
dem Präses eines jeden Standes zukam : dem Abte von Melk das Prälaten- 
stands- Archiv, dem Landmarschall das Archiv des Herrenstandes, 
dem Land unterm arschall jenes des Ritter Standes. Die Verantwortung 

') Gutachten des Verordneten-Koüegiums Nr. 1900 ex 1847. 
-) Kodes Nr. 3ä3. Fol 171 in der MttnuakriptenBanimliing dea n.-ö. Landea- 
Ärchivoa. 



160 

für eine gute Verwaltung und Ordnung des Archivs oblag 
aber dem Sekretär des betreffenden Standes. Während nun die 
Archive der zwei weltlichen Stände im Landhause aufbewahrt 
wurden, hatte der Prälatenstand noch bis zum Beginne des Ver^ 
fassungslebens sein Archiv im Melkerhof in Verwahrung. Erst als die 
Vereinigung sämtlicher Bestandteile der früheren ständischen Archive 
unter der Verwaltung und Obsorge des Landesausschusses schon darum 
geboten schien, um von denselben jederzeit, sei es in administrativer, 
sei es in wissenschaftlicher Hinsicht, den gerade erforderlichen 
putzen zu ziehen, hatte sich der Landesausschuss mit dem Ersuchen 
um Ausfolgung des Prälatenstandes-Archivs an den Prälaten von 
Melk, Wilhelm Eder, gewendet, welcher sie sogleich mit größter 
Bereitwilligkeit genehmigte. ^) 

Diese drei Archive bilden sach- und folgegemäß auch heute 
noch separate Abteilungen im niederösterreichischen Landes- 
Archive. Das Archiv des Prälatenstandes zählt 68, das des Herren- 
Standes 113 und das des Ritterstandes 104 Faszikel oder Kartons. Mit 
ziemlicher Wahrscheinlichkeit, ja in manchen Fällen nachweisbar, 
läßt sich behaupten, daß in einzelnen Rubriken nur noch die Reste 
eines einst weit reicheren Bestandes vorhanden sind. 

Viele und mannigfaltige Gegenstände enthält das Prälaten- 
^ands-Archiv. Ziemlich stark sind natürlich die eigenen Standes- 
angelegenheiten 2) und die den Stand berührenden Geldsachen ') ver- 
treten, ebenso die Landtags-Proponenda (1763 — 1783), Landtagshand- 
lungen und Voten; beiweitem weniger ist über Kirchen und Klöster,^) 



-) Bericht des n.-ö. Landesausschusees 1861/62, S. 103. 

2) Prälatenstandsakten (1800—1820), Verordnete, Ausschüsse und Rait- 
fcerren (1565—1799), Titel und Session (1607—1793), Prälateninstanz (1557—1657), 
Korrespondenz und Amtshandlungen (1572 — 1791), Gravamina (1582 — 1701), 
Gratulationen und Donative (1640—1742), Prälatenstandessekretäre (1601—1674) 
n. s. w. 

^) Adjustierte Rechnungen (1691 — 1782), Raitbriefe über die Kassarech- 
nungen (1692 — 1782), Kassarechnungen und Kassasachen im allgemeinen (1583 
bis 1781), Darlehen im allgemeinen (1567—1782), Erbsteuer (1759— 1780), Steuer- 
sacben im allgemeinen (1565 — 1792), Steuergegenstände (1529 — 1785), Steuerbücher 
(1568—1690), Mautbefreiung der Prälaten (1568—1785). 

*) Monte Serrato (1707—1773), Pernegg (1724—1782), MariazeU in Nieder- 
österreich (1592—1791), Stift St. Polten (1574-1765), Traunkirchen (das zum 
Bistum gehörte und dem Jesuiten-Kollegium in Passau inkorporiert werden sollte, 
J620-1628). 



161 



Geistlichkeit') und Relisionsangelegenheiten-) zu finden. Hier scheint 
die Skartierung grUndHcher als irgendwo vorgegangen zu sein. 
Über dieses Archiv hat auf Anordnung des genannnten Melker 
Prälaten, Wilhem Eder, der niederösterreichische Landsehafts- 
Registraiit, Karl Denliart, im Jahre im Jahre 1844 ein eigenes 
Repertoriiim (1500 — 1799) angelegt. 

Ist das Prälatenstands-Archiv mit Ausnahme seines Standortes 
einer weitereu Kenntnis über die Art seiner Aufbewahrung, etwa 
auch Neuordnungen u. s. ■w. uns entzogen, so ist dies bei den zwei 
anderen politischen weltlichen Ständen nicht der Fall. Hier sind 
wir über derartige Fragen aktenmäßig näher informiert. 

Das Archiv des Herrenstandes ist, wie das des Ritter Standes, 
durch die Aufnahmsakten der Standesmitglieder, der Atteste über 
ihre Abstammung, Landmanns chaft und Wappen, ihre Stammbanm- 
und Ahnenproben, Lehensachen u. dgl. m. für die Geschichte und 
Genealogie des nieder österreichischen Adels von besonderem Werte; 
über diese Rubrik wachte man mit größerer Sorgfalt, daher sie auch 
noch nahezu vollständig erhalten ist. 

Im Herre nst and B- Archiv befindet sich überdies noch ein um- 
fangreicher Bestand von Urkunden, Kopialbiichern und Urbaren 
der Familien Teuffenbach, Herberstein und Thurn (1434 — 1759), die 
für die Familiengeschichte des Adels eine wichtige Quelle sind, wie 
denn überhaupt dieses Archiv mit Recht auch ein Adels-Archiv zu 
nennen wäre, da alle anderen Rubriken, wie Kassa- und Wahlangelegen- 
heiten, die Besetzung von Stiftspliltzen, Amtsrelationen und Voten über 
1. f. Postulate gegen jenp in den Hintergrund treten. An Sessions-Proto- 
kollen des Herrenstandes sind noch 21 BHnde erhalten (1640 — 1847). 

Die erste Nachricht von der Ordnung dieses Archivs besitzen 
wir aus dem Jahre 1645, indem der damalige Lands chaftssyndikna 
und Herren Stands Sekretär, Dr. David Herzog, auch ein Inventar über 
dasselbe verfaßte'') und in der Einleitung nähere Andeutungen über 
dendamaligenZustand machte. »Es war Alles,* sagt er, >in Unordnung, 
Konfusion und Vermischung, daß keines an seinem absonderlJoheD 



1) PrJllatenwahl (1Ö77-1777), Melker Prülaten (15R8— IVSä), Stift pMsaa 
(1574—1770), Wiener Bistum (I616-Iß31), Domkapitel (1730). 

=) Heligionsaachen (1571—1669), Reformation (1644-1778). 

^] Invontarium Extract vnd Compendiiim aller schrifftcn vnd Acten deß 
Liibliclien N: Ö; HerrüstandeO, welche vnd wie S; sich den lezten Decembris djges 
SectEehenlinndort funff vnd Vierzigsten Jahrs b 



162 

orth, sogar auch khein ainige rechte rubric vnd daran noch vber 
alle randt iede so vilfache handtlungen vnd acta nicht mehr alß 
Vier allein geweßen, habe demnach alles mit sonderbahrer obacht 
öflfters durchgehen, vnd eines von dem andern separieren mueßen, 
daravz nun befunden, daß diße vunder Vier valauchtere Bubrick- 
hen allein Vermischte Acta in Vier vnd Achtzig vnderschidtliche 
Handtlungen thailß wegen vnderschidts der Sachen Selbsten, thailß 
aber der so verschidtenen Personen halber, die Sie treffen verthailt, 
und mit so viel absonderlichen Rubrickhen vndterschidten werden 
mtiessen.« 

Nach dieser Neuordnung scheint, wie auch aus mehreren 
späteren Dekreten sich ergibt, eine eigene Kommission von Mit- 
gliedern des Hörrenstandes zur öfteren Durchsicht der Registratur 
und des Archivs ihres Standes bestimmt worden zu sein, so zunächst 
aus dem Dekrete vom 4. Mai 1647, das wegen Durchsicht (»Exa- 
minieren«) der Herrenstands-Akten an den Johann Franz von Lam- 
berg, Johann Christoph von Traun, Kaspar von Starhemberg und 
Hanns Helfreich Jörger gerichtet war.^) 

Wie wir aber über die näheren Details dieses Dekretes nichts 
erfahren, ebenso sind wir über die Ergebnisse der Dekrete vom 
20. April 1652 und vom 24. April 1698, welche ebenfalls die Auf- 
bewahrung und Ordnung der Herrenstands-Akten betreffen, im 
Unklaren.*-^) 

In der Versammlung des Herrenstandes am 20. April 1652 hatte 
es sich auch um die Lokalfrage für dieses Archiv gehandelt; bei der 
bekannten, schon dagewesenen Eile in derartigen Fällen erhielt der 
Bauschreiber Johann Burger erst am 13. September 1674 von Seite 
des Verordneten-KoUegiums den > gemessenen« Befel, daß er »ohne 
Säumen« ein ordentliches Gewölbe mit eisernen Balken an den 
Fenstern und einer eisernen Tür und steinernem »Türgestell«, 
worauf die Wappen des Landmarschalls und des Sigmund Ladislaus 
Grafen von Herberstein anzubringen wären, für den »Herrenstands- 
kasten vnd die Truchen« herrichte.'^) 

^) N.-ö. Landes-Arcbiv, Herrenstands-Sessions-Protokoll vom 12. Jänner 
1645 bis 1. Februar 1659, Fol. 37 und A. 4. 37. (Gerade dieses Stück fehlt 
aber darin.) 

-) N.-ö. Landes-Archiv a. a. O. Fol. 99 f. und A. 4. 99 (A. 4 geht aber 
nur bis Nr. 29/3) und A. 7. 91 (die betreffende Nummer fehlt). 

^) »VondeßLöbl. N.-ö. Herrenstandes Herrn Verordneton wegen wirdt deroselben 
Bawschreiber Johann Burger hiemit gemessen anbefohlen, daß Er vnversaumbt 



163 

Daß, wie oben erwähnt wurde, eine eigene KommiöBion zur 
Untersuchung der Eegistratnr und des Archivs des Herrenstandes 
eingesetzt war, geht daraus hervor, daß der Landmarschall Otto 
Ehrenreich Graf Traun in der Herrenstands-Sitzucg vom 3. Jünner 
1701 den Vorschlag machte, es möge »wegen Untersuchung der 
Registratur und der daselbst aufgehobenen Schriften und Urkunden 
an Stelle des als kaiserlichen Gesandten nach Schweden abgereisten 
Grafen Weiß jemand anderer neben dem Johann Wilhelm Grafen 
Wurmbrand bestellt werden,« und der Herrenstand beschloß ein- 
stimmig, daß Julius Graf von Traun dazu ernannt werde. ') 

Im Jahre 1719 wurde nach Anordnung des Herrenstandes 
ein neues Repertorium über das Herrenstands- Archiv verfaßt, 
wobei die Koramissionsmitglieder Otto Heinrich Graf und Herrvon 
Hohenfeld und der mehrgenannte Graf Wunnbrand ebenfalls tatig 
erscheinen. -) 

Wie beim Herrenstands- Archive bildeten auch im Ritter^ 
Stands- Archive die Personalakten wegen Aufnahme in den Stand 
und alles, was damit in Verbindung stand (Immatrikulierung, Taxen, 
Privilegien, Heiraten außer dem Stande, Stellen bei der Regierung, 
Memorabilien), den eigentlichen Grundstock und sind es auch heute 
noch nahezu. Nächst ihnen kommen wohl die zahlreichen Rassa- 
(Rechnungen, Parteieogesuche um Aushilfe, Schulden), Steuer-(Grund- 
s teuer- Aufschlag und Zapfen maß best and, Fortifikationssteuer, Besteue- 
rung der 10 Pfunde) und Stiftungssachen (Tephenisehe und Schwand- 
nerische Stiftung), die eigentlichen Amtsangeiegenheiten (Amts- 
bekenutnisse, Differenzen, Direktorium und Umfrage, Herstellung 
des Verorlneten und Anschuß- Kollegiums, Besetzung der Stellen 

aiD ger Ze a äe jon ge kammer so gegea dem fjürtl gehet, vnd Herr Doctor 
HaTtmann see Innengehabt e □ ordentliches gewDlb, damit des Lnbl. Herren- 
Btandta Cjs en vad Tru h n s chere \ erwabmng gestellt werden kSnDen.i (N.-i) 
Landes Arcb U, s 766 und A 1 6 ) 

) N.-u. Landes Archiv, Herren BtandPS-Protokoll, VII (18. Mär?. 1686 bis No- 
»ember 1720), Fol. lüöS, und A. 7. 13ß. 

1) RepertorlVM Vber I LöbLIClhen N.-ö. Hercen-StanDa ÄxChIV, welche! 
auf Befahl ErBÜiochermeHer Herren Stands nntor dem Prfiaidio (Till.) Herren 
Alois; TliomSi Kajmuadi Grafen von llarrach zu Kohrau Land Marschällen vnd 
Direction Beider Hcrien-iStanda-Commissarien (Tit.) Herrn Ott Heinrich Grafen 
nnd Herren von Hohenfeia etc. und (Tit.) Herrn Johann Wilhelm Grafen von 
Wurmbrand etc. mit Anleitung Herrn Johann Baptist von Mairn Edlen von 
Mairsfeld, N:Ö; Landea-Syndlci und Herren Standa-Seltretary etn verfasset 
worden. 

11^^ 



164 

und Ämter innerhalb des Standes), das Militfirwesen (Konskription, 
Rekrutierung, Werbung, Landdefension, Ober-Quartiermeister-Kom- 
missariat) und Besetzung von Stiftsplätzen (in der ständischen Akademie, 
in der Landschaftsschule, im Wiener-Neustädter Kadettenhaus. imZivil- 
und Militär-Mädchenpensionat, Fräuleinttift St. Polten) in Betracht. Die 
wenngleich nur mehr in geringer Zahl noch vorhandenen Akten über 
Religionsfragen (Bestellung und Erörterung der Augsburgischen Kon- 
fession, Meinungen über die Erbsünde) zeigen aber, wie gerade der 
Ritterstand in die kirchliche Bewegung des XVI. und der ersten Hälfte des 
XVII. Jahrhunderts hineingezogen war und an ihr Teil nahm. Ohne 
auf den Aktenbestand dieses Archivs noch weiter einzugehen, sei 
schließlich nur auf die Landtagsakten von 1534 — 1847, die Sessions- 
Protokolle des Ritterstandes sowie auf die Akten, welche sich auf 
die verschiedenen Donative und Präsente beziehen, verwiesen. 

Die erste bestimmte Nachricht über eine Einrichtung und 
Ordnung der Registratur und des Archivs des Ritterstandes ist aus 
dem Jahre 1668. Der Solizitator dieses Standes, Abraham Jakob 
Haaßreither, hatte damals unter dem Landuntermarschall Christoph 
Ehrenreich Geyer von Edlbach zugleich mit dem Sekretär Dr. Franz 
Beck die in alten Kästen des Archivs und der Kanzlei in Staub 
und großer Unordnung über Haufen gelegenen Akten und Schriften 
(♦Briefliche Notthurfften«) durchgesehen und in die Kästen ein- 
zuteilen begonnen. Haaßreither erstattete aber erst am 20. September 
1672 hierüber Bericht. Er sagt darin, daß er nach dem Ableben 
des Sekretars Dr. Beck die in seinem Nachlasse vorfindlichen und dem 
Ritterstande gehörigen Schriften erhoben, durchgesehen, beschrieben, 
und numeriert und darüber eine eigene Spezifikation zusammen- 
gestellt habe. Wenngleich, sagt er dann weiter, neue Kästen vor- 
handen und eiserne Balken innerhalb der Fenster angebracht seien, 
so sei doch der ganze Fensterstock verfault, die Gläser und das 
Blei uralt, so »daß der staub und atler unrath durch die Wand 
hineingetriben wirdt,« daher diese zu erneuern, die eisernen Balken 
aber außerhalb der Fenster anzubringen waren. (N.-ö. Landes-Archiv 
Ritterstand D d I.) 

Es mußten aber doch schon früher derartige Untersuchungen 
und Aufschreibungen stattgefunden haben, da sich Inventare von 1620 
und 1630, ja noch eines ohne Jahresangabe (in duplo) vor- 
fanden. Bald darauf, vor Ende des Jahres 1671, hatte der Land- 
schaftssekretär und zugleich Sekretär des Ritterstandes. Dr. Fried- 



16ä 



ricli Ckristoph Langet!, bei Antritt seines Amtes (»Bedienung«) eben- 
falls begonnen, die Registratur vollständig einzurichten; er sorgte 
für die Herbeischaffung vieler hierher gehöriger Schriften und über- 
nahm selbst deren Einteilung nach Schlüssen, Gutachten, Resolntionen, 
Konaulten und Dekreten, sowie deren Numerierung »ordine tem- 
poris', schließlich auch deren Extrahierung und selbst der geringeren 
Blätter. 

Dr. Langetl hat dann alles »in drey absonderliche buecher 
mit gleich messiger beyfüngung besagter Ziffern und buachstaben 
damit ein jedes stuekh alsobald zu finden seye, sonderbahrer Dex- 
teritaet, auch sehr großer Mühe vnd arbaith eingetragen, deren das 
Erste diejenigen Sachen so würckhlich von Zeit zu Zeit zu ge- 
brauchen, vnd daß andere, die so der Zeit inutilia sein, be- 
greiffet, daß dritte aber zu denen, was von anfang seiner bedienung 
bereits eingetragen vnd verers darzuekhommen wirdt,« enthält. 

DasEudresuItat dieser Arbeiten war ein »Registerund Außzug Aller 
deren bey deß Löblichen Ritter: Standts deß Ertzherzogthums Osterreich 
vnnder der Ennß Archiv und Registratur vorhandenen SchriSten,« 
für welche mühevolle Arbeit dem Dr. Langelt am 29. September 1672 
eine Remuneration von 900 Gulden aus der Ritterstandskassa zuge- 
wiesen wurde.') 

Bei dieser Gelegenheit erhielt Haaßreither für seine Arbeit 
und Muhe eine Remuneration von 100 Gulden. 

In der Versammlung des Ritterstandes am 1. April 1678 war 
beschlossen worden, > auch die Registratur nach notturfft reparieren« 
zu lassen und zur besseren Überschrift die Aufschriften auf den 
Deckeln, sowie diese selbst umzuändern, wobei der Sollizitator Haaß- 
reither wesentliche Dienste leistete.^) 

Nach einer Pause von 36 Jahren, im Jahre 1714, begegnen 
wir einer neuerlichen Veranlassung, das ganze Aktenmaterial zum 
Zwecke besserer Protokolle für alte und neue »Sclilllsse« durch- 
zusehen und zu ordnen; es geschah dies über Antrag der Herren- 
standa-Mitglieder Adolf von Lembruch und Albrecht Ignaz von 
Häzenberg. ■') Gleiche Anträge, und zwar von letzterem und von 
Adam von Pinell gestellt, beschäftigten dann den ßitterstand in 
den Sitzungen am 26. April, 27. August und am 7. September 



l 



I) N.-a. Lnnaea-ArcMv : EittecBtand D d I. 
'■) N.-ä. Landes-ArohiT a. a. O. 
') N.-Ö. Landes- .Archiv a, a. O. 



1723.') Im Sclilußberiehte heißt es: »was die z u sammen rieh tun g 
eines wappenbaechs (siehe oben S. 138), renovirung der Registratur, 
und was hiezu in allem und jedem erforderlieh, anbelaugen thuet, das 
wirt nach der unterm 28. Februar d. .1. vom Lübl. geaambten Standt 
beachehenen einwilligung des Herrn LanduntermarBchalls (Johann 
Joachim A ich en) bdiglich anbeimgestöllet, derselbe wolle belieben, flieh 
diaea so notb wendigen als nüzüchen werckhs bostermassen anzunebmen, 
mit selben seinem bekauten Eyfer und Dexteritat nach frey dia- 
ponireii auch selbes zu Einer erhaltung Eines Lübl. N. (j. Ritterstandta 
Uecor und Splendor zu einem bald erwünachten end zu bringen. » 
Es wurde schon frliber erwiibnt, welche Verdienste der Land- 
untermarschall Aiehen um die Herstellung des hier erwähnten 
Wappenbuches des Ritters tau des sich erwarb. Zugleich mit diesen 
Bemühungen treffen wir ihn auch eifrigst bestrebt, Registratur und 
Archiv des Ritterstandes in würdigen Stand zu setzen. Es wurden 
neue Kasten angeschafft und ein anderes Lokal neben dem Ritter- 
Btandssaal wurde zur Aufstellung der Akten und »Briefschaften" ange- 
wiesen, Aichen stand dabei und auch in den nächsten Jahren mit 
gleichem Eifer das Stand es mitglicd und Registraturskommissar 
Albrecht Ignaz von Hüzenberg zur Seite, der denn auch fllr seine 
Mühewaltung laut Extrakt aus dem RiiterstandB-ProtokoU am 28. Mftrz 
1733 50 Spezies-Dukaten (200 Gulden 30 Kreuzer in Silber) mit der 
besonderen Erwähnung erhielt, solches nicht als eine seinen Ver- 
dienaten entsprechende Belohnung, sondern wegen Schwache der 
Kassa nur als eine »gleine erkhendlichkait« anzusehen.*) 

Nun folgt eine lange Reihe von Jahren, wahrend welcher wir 
über das Archiv des Ritterstandes eine Andeutung weder in den 
Sessions- Protokollen noch sonst in den Akten finden. In diese Pause 
fallen die drohenden Belagerungen Wiens in den Jahren 1741 und 
1797. Wie man damals das allgemeine Archiv samt dem umfang- 
reichen GUltbueh in Sicherheit zu bringen bedacht war, so wird. 
es gewiß auch bei dem Herren- und Ritterstands-Archiv der gleiche 
Fall gewesen sein, ohne daß speziell Verbandlungen in den Sessio- 
nen dieser beiden Körperschaften gepflogen wurden. 

') N.-Q. Landes- Archiv, Seasions-ProtokoU des Ritte rstnnä es, X, Fol, SS, 
43, 45 UDd 47. 

') Am 'iO. Jnni 1724 achloß v. Aicben mit dem bllrgeilichcB TiscUer JoMf 
HeintK einen Kontrakt und Ober seinen Impula hatten die Verordneten lexprease« 
ein eigenes Gewülhe eingecäunil. (N.-ö. Landes-Arehiv : Bittorstand Dd I.) 

=) N.-il, Landes- Archiv a. a, 0. 



167 

Als die Jaur Leitung der topographischen Arbeiten angeordnete 
Kommission^) am 17. April 1822 die erste Sitzung hielt, wurde auch 
über die Heranziehung des Archivs des Ritterstandes zu den wissen- 
schaftlichen Arbeiten dieser Kommission verhandelt und zunächst be- 
schlossen, dasselbe in das dem Ritterstande eingeräumte vormalige 
Herrenstands- Archiv zu übertragen. Als nach Bergenstamms Tode der 
neue Ritterstands- Sekretär Ignaz Augustin Dachl bei Antritt seiner 
Stelle zugleich das Archiv tibernahm, stellte sich neuerdings das drin- 
gendste Bedürfnis heraus, dasselbe zu ordnen, da zwei Drittel der 
Akten nahezu unrichtig oder gar nicht eingeteilt waren, ein drittes 
Drittel in Paketen herumlag und in einem Faszikel oft 17 verschiedene 
Gegenstände durcheinander sich befanden — denn Bergenstamm 
durfte niemand etwas im Archive anrühren, noch weniger geradezu 
versuchen, einiges in eine andere oder bessere Ordnung zu bringen. ^) 
Dachl und sein Gehilfe, der Ritterstands-Agent Johann Geißler, 
brauchten zwei Jahre zur Durchführung ihrer Aufgabe, womit noch 
verbunden war, das Archiv aus dem alten in das neue Lokal zu 
übertragen. Sie legten auch ein neues Repertorium samt Index an, 
da nach der Neuordnung die alten Repertorien eben nicht mehr 
paßten. 

Am 28. März 1823 richteten Dachl und Geißler ein Gesuch 
an den Ritterstand um Verleihung einer angemessenen Belohnung, 
da bei früheren ähnlichen Einrichtungen die dabei beschäftigten 
Personen immer einer solchen sich zu erfreuen hatten. 

Am 23. April 1823 erhielt nun ersterer 150 Gulden, Geißler 
120 Gulden. 

Das war die letzte Neuordnung des Ritter-Archivs vor dem 
Jahre 1848. 



^) Diese Kommission bestand aus dem Abte Altmann von Göttweig, Josef 
Freiherr von Penkler und Ignaz Edlen von Mitis. Ersatzmänner waren : Abt Marian 
von Melk, Josef Graf von Pergen und Franz von Heintl. (Dr. Anton Mayer, 
Die historisch-topographischen Bestrebungen der n.-ö. Sfände in den Jahren 1791 
bis 1834 in den Blättern des Vereines für Landeskunde von Niederösterreich 1890 
[XXIV], S. 16.) 

'^) In der Sitzung des Ritterstandes am 17. Februar 1821 hatte Bitter von 
Heintl bei der Anstellung des neuen Kitterstands-Sekretärs in der Person Dachls 
einen auf die Ordnung des Archivs zielenden Antrag gestellt, mit dem Zusätze 
daß Dachl möglichst bald dasselbe in Ordnung bringe. (Sessions-Protokoll des 
Ritterstandes, XXI, S. 126.) 



DIE 



GRENZEN NIEDERÖSTERREICHS. 



VOSJ 



D« ROB. SIEGER. 



I, 

JMatürliclie und politische Grenze! Wir sind gewohnt, bei 
diesen Namen an einen Gegensatz zu denken, entsprechend der 
verschiedenen Betrachtungsweise des Geographen und des Histo- 
rikers. Erscheint diesem die Grenze als das Ergebnis von Kriegen 
und Friedensschlüssen, Vertrügen und Auslegungen, Völkerbe- 
I wcgungen und Kolonisationen, so sucht jener ihre Grundlagen in 
den allgemeinen Zügen der Landesnatur auf — und wo er diese 
nicht rasch findet, ist er oder war doch vor kurzer Zeit noch 
geneigt, sie als unnatürlich, künstlich, widernatürlich anzusehen, 

Ials eine rein politische Grenze, deren Erklärung er dem Detail- 
Btudium des Historikers überlassen muß. Dieser wiederom hat bei 
seiner Arbeit erkannt, daß in zahllosen Einzelfflllen die Gfrenzzüge 
fast unabhängig von der Natur hin- und hergeschwankt haben, 
daß sie ferner des Bftem nicht eigentlich den Weisungen der Landes- 
natur gefolgt sind, sondern sich höchstens an sie angelehnt 
haben, und mag so geneigt sein, die Bedeutung jener natürlichen 
Grundlagen zu gering anzuschlagen. Arbeiten aber die Vertreter beider 
Gedankenrichtungen einträchtig zusammen, so verliert der uns so 
geläufige Gegensatz viel von seiner Schärfe und das Gebiet der 
rein willkürlichen, politischen Grenzen erfahrt eine erhebliche Ein- 
engung. 

Das Ziel einer solchen gemeinsamen Arbeit ist das ursächliche 
Verständnis der gegenwärtigen Grenzen, ihre Grundlage aber muß 
in einer schärferen Formulierung des Begrifi's »natürliche Grenzei 
gesucht werden, aus der sich eine Unterscheidung ihrer räumlich 
und zeitlich verschiedenen Formen ergibt. In dieser Beziehung ist 

I durch die neueren anthropogeographischen Arbeiten mancher Fort- 
Bchritt erzielt worden, insbesondere durch Katzel') und gerade au 
') Über politische Greazen hHiideln: G. C. PaUet, Zur Morpholugie der 
jtfwgrapbiachen Gienzeii. Olabas XXVII, 1875, S. 186 S., 203 ff., 26iS, 38111'. — 
Ci, FOTster, Zur Geographie der politischen Greuse. Mitteilangea des Vereines 



172 

dieser Stelle möchte ich nicht unterlassen, auf die höchst zutreflfenden 
Worte hinzuweisen, welche schon im Jahre 1888 Josef Lampel in 
den Blättern unseres Vereines der Verschiedenartigkeit der natürlichen 
Grenzen gewidmet hat.*) 

Immerhin ist meines Wissens noch nirgends mit voller Schärfe 
hervorgehoben worden, daß der Ausdruck »natürliche Grenze« in 
drei verschiedenen Bedeutungen gebraucht zu werden pflegt, die 
wir durch neue Bezeichnungen auseinander halten müssen. Erstlich 
kann es sich um Naturgrenzen 2) handeln, wo die Natur der 
Ausbreitung der Völker und damit auch der Staatenbildung ein 
unbedingtes Hindernis gesetzt hat. Mit Recht hält Batzel von dieser 
Art von Grenzen die Küste, die Meeresgrenze, für die bedeutungs- 
vollste. Für gewisse Entwicklungsstufen der Menschen erscheint 
aber auch die Schnee- und Eisregion, Wüsten- oder Sumpfgebiete 
und selbst der undurchdringliche Wald als eine Naturgrenze, über 
welche die Herrschaftsgebiete sich nicht erstrecken. Da trifft dann 
zu, was Ratzel von allen Grenzen in der Natur so entschieden 
betont hat, daß sie nicht durch Grenzlinien, sondern durch Grenz- 
säume bezeichnet werden. Ja, wo der Grenzsaum von Natur nicht 
genügend ausgeprägt erscheint, wird er künstlich verstärkt, oder 
auch direkt geschaffen. Nicht nur die Grenzwüsten afrikanischer 
Stämme, durch deren gegenseitiges Mißtrauen wüst erhalten, sondern 
auch manches kleine »neutrale Gebiet« unserer Kulturwelt, etwa 
auf dem Sande von Gibraltar, zeigt uns diesen Zusammenhang 
natürlicher und politischer Grenzsäume noch lebendig. Zumeist 
aber hat mit der Ausbreitung der Besiedlung eine fortgeschrittene 
topographische und juristische Auffassung die Kulturvölker dazu 
gebracht, an Stelle des natürlichen Grenzsaumes die Grenzlinie 
zu setzen.^) Ich glaube nicht fehlzugehen, wenn ich den Kern jenes 



für Erdkunde, Leipzig 1892, S. 1—54. — H. Helmolt, Die Entwicklung der 
Grenzlinie aus dem Grenzsaum im alten Deutschland. Historisches Jahrbuch 1896. 
S. 235 — 264. — E. Schwabe, Der romanische und der germanische Grenzbegriff. 
Grenzboten 1900, Nr. 1, S. 16—24, insbesondere aber Katzel, Anthropogeographie 
I. (2. Aufl.) 259 ff., Politische Geographie. VI. Abschnitt, S. 447—530. 

XXII, S. 162 f. 

^) Förster nennt sie äußere oder einseitige, die von mir als naturent- 
lehnte bezeichneten Grenzen aber innere natürliche Grenzen. A. a. O. S. 13 ff. 

3) Die man auch wohl in die trennenden Käume legt, sie etwa quer durch 
Seen oder Meere zieht. Hier kann auf die künstlichen Gestaltungen von Grenzlinie 
und Grenzsaum zu verschiedenen Zeiten, ihr abwechselndes Auftreten und den 



173 

Eingangs erwähnten, in unserer Empfindung so lebhaften Gegensatzes 
zwischen politiaeher und natürlicher Grenze eben in diesem Unter- 
schiede der nicht ohne Willkürliehkeit fixierten Linie gegenüber der 
von der Natur gegebenen Grenzregion suche. 

Man hat nun aber bei der Festsetzung der Grenzlinie, die, 
ihrem Ursprung nach wohl eine Verbindungslinie mehrerer Grenz- 
pnnkte darstellt, keineswegs immer von der Landesnatur ganz 
abgesehen. Wo es halbwega anging, also zumeist in leidlich oder 
gut bekannten Gebieten,'} finden wir gewisse in der Natur vor- 
handene Linienzüge zur Grenzziehung verwertet und zwar wie 
Lampel es erklärt »als ziemlich unverrückbare oder doch nicht 
zu beseitigende Wahrzeichen*. Solche der Katur entlehnte 
Grenzen sind es, auf welche man zumeist den Ausdruck »natürliche 
Grenzen» anwendet. »Was ihnen an natürlicher Kraft gebricht« 
sagt Lampel mit Recht »müssen Verträge ersetzen'. Ihre natürliche 
Kraft aber hängt einerseits davon ab, ob sie einer Naturgrenze 
mehr oder weniger nahekommen, anderseits ob sie für das um- 
schlossene Gebiet mehr oder weniger naturgemäße Grenzen sind. 
Ein Fluß oder Bergzug kann alle praktischen Vorteile bieten, welche 
der Landmesser nur wünscht; er kann stabil, leicht auffindbar und 
gegenüber den anderen benachbarten Landmarken stark hervor- 
tretend sein und doch nicht eine naturgemäße Grenze dar- 
stellen. 

Naturgemäß sind solche Grenzen, durch welche ein ein- 
heitliches geographisches Gebiet umschlossen wird, eine natürlicke 
Landschaft. Es würde hier zu weit führen, den Begriff der letzteren 
eingehend zu erörtern. Es sei nur darauf hingewiesen, datl es 
geographische Einheiten höherer und niederer Ordnung gibt, ganz 
so wie sich die höheren politischen Einheiten aus solchen niedrigerer 

Kamiif beider ÄuffaBBungon nicht oingegang'Bii werden. Erscheinnngen, wie die 
initlelalterliche Grenzmark (nach Fürater S. 33 eine Erscheinung des lengem 
Qrenzgiiitels« zwischen zwei Staaten} als Zwischenbi Idung an der Grenze 
besitzen auch vom geographischen Stundpankt aus hohes Interesse. 

I) Seltener bei der Teilung nnerforachter Gebiete, wo die Grenzen oft 
rein BCbeniatisch gezogen und nur wenig an l'luBläufo, Bergziige etc. SJigelohnt 
sind (am erik anlache .Staaten, afrikanische Interessensphären). Für die mittelalterüche 
Grenzziehung' in Neuland war allerdings die Anlehnung an Flilsse, Wassers chelden, 
Kamme etc. aelbst im FaDo einer recht nngenUgenden Keuntnis geboten, da man 
sich nicht äer Meridian- und Parallel kr ei sgronien bedieneti tonnte, wie spütere 
Zeiten. 



:74 

^,'rdnung zusammensetzen. Es wird also jeweils aucli die Qr6fie&- 
kütfrgoric mit in Betracht kommen. Gemeinde- und Bezirksgreszei 
•;rjd naturgemäß, wenn sie kleine natürliche Provinzen, etwa one 
laischaft umschließen; ein Beich von großer Ausdehnung kann 
durchaus aus solchen ^i^eschlossenen Gebieten zusammengesetzt und 
doch nicht naturgemäß begrenzt sein, weil ihm wichtige Teile ia 
größeren natürlichen Einheit fehlen, der es zugehört. Das Beicli üt 
anderseits nicht nur eine geographische Landschaft, es wird in 
Ausbreitungs- oder Einschränkungstendenz auch bestimmt durch 
die Menge, Dichte, Zusammensetzung, Kulturstufe seiner Bewohner 
und sogar unmittelbar durch die Größe des Raumes, den es ein- 
nimmt. Je besser die Grenze all diesen Bedingungen entspriolit 
desto naturgemäßer ist sie. Diese Bedingungen sind aber veränderlicL 
Man kann ohne allzu großen Verstoß ihre Wirksamkeit dahin zu- 
sammenfassen, daß sie natürliche Verkehrsgebiete schaffen,*) 
und darf dann auch sagen: »politische Grenzen sind dann natur- 
gemäß, wenn sie solche Gebiete umfassen, wenn sie selbst alao 
Verkehrshindernisse darstellen«. Denn sowohl die nattirh'chen 
Unterschiede der Landschaften, wie jene der Bevölkerungen wirken 
durch das Medium des Verkehrs auf die Administrationen. Sie 
bewirken andere Arten, andere Mittel, andere Intensitäten des 
Verkehrs. Wo nun der Verkehr nicht in schwacher Entwicklung 
lokalen Charakter behält, sondern die großen natürlichen Land- 
schaften miteinander verbindet und so zum Außen- und Weltverkehr 
wird, da geben die kleinen Einheiten ihre besondere Bedeatong 
immer mehr an die großen Verkehrsgebiete ab. Und da zeigt sich 
auch, daß Grenzen, die für kleinere Einheiten naturgemäß er- 
schienen, es nicht immer bleiben, wenn sie die Entwicklung zu 
Rcichsgrenzen macht. So ist z. B. die Umgrenzung der ungarischen 
Gemeinde Edelsthal, die zwischen die niederösterreichischen Orte 
Prellenkirchen und Berg sich einschiebt, als Gemeindegrenze eine 
recht gute. Sie umfaßt den Zusammenlauf mehrerer Talrinnen im 
Südostaljhang der Hundsheinier Berge, den die Ausläufer dieses 
Gebirges bogenförmig einrahmen, hat nach Österreich hin nur 
Übergänge über diese allerdings niedrigen Höhen, dagegen ihren 
naturgemäßen Verkehrsweg hinaus nach der hier schon ungarischen 
Ebene. Allein ein Grenzverlauf, wie er hier vorliegt, mit kleinen 

^) Vgl. meine Ausführung-en im Berichte des Vereines der Geograplien an 
der Universität Wien, XXV, 1899, S. 35 ff. 



Vor- und ßüoksprängen erschwert den Verkehr über die Grenze 
und ist daher für eine Provinzial- oder gar Staatsgrenze unvorteilhaft. 
Für groÜe einheitliche Verkehrsgebiete erscheint es vielmehr ins- 
besondere in unserem Zeitalter des Weltverkehrs charakteristisch, 
daß sie nach glatten, einfachen Grenzen streben. Daher an manche 
Regulierungen der Staats- und Provinzialgrenzen im XIX. Jahr- 
hunderte, daher Zollanschlüsse und Zollaus Schlüsse, wie etwa Mittel- 
berg im Vorarlbergisehen. 

Man sieht, daß zu verschiedenen Zeiten und zu ver- 
schiedenen Zwecken {Dominiums-, Bezirks-, Staatsgrenze) nicht 
immer dieselben Grenzziehuugen naturgemäß sind. Aach weil die 
Wirksamkeit der Verkehrshindernisse sich ändert. Flüsse z. B, sind 
beute zumeist keine Hemmnisse des Verkehrs mehr und die FJuß- 
grenzen in großen Ebenen stellen daher keine naturgemäßen Grenzen 
mehr, sondern nur noch der Natur entlehnte dar. Freilich darf 
man auch nicht jede Art von >nasser Grenze« gegenüber der 
»trockeneu< zu einer einbeitlieben Kategorie zusammenfassen, wie 
dies noch A. Steinhauser') bei seiner Betrachtung der nieder- 
österreichischen Grenzen tun durfi;e. Die schiffbare Donau und 
die verwilderte, schwer fahr- und überschreitbare March oder untere 
Thaya sind Verkehrshindernisse von sehr verschiedener Art nnd 
damit Grenzen von ebenso verschiedenem Wert; bei N-ielen Bach- 
grenzen aber ist es gar nicht der Wasserlaaf, der trennt, sondern 
die Schlucht, sie sind also trockene Grenzen. Auf der Strecke, wo 
die Thayaschlucht die Grenze bezeichnet, finden wir ebenfalls das 
Trennende nicht im Wasser, sondern in der Beschaffenheit seiner 
Ufer. Verwildernde Flüsse stellen einen von der Natur gegebenen 
allerdings schmalen Grenzsaum dar. der erst durch die Fixierung 
einer Grenzlinie den Charakter der Naturgrenze verloren bat. 
Entweder verschiebt sich diese Grenzlinie mit jeder der zahlreichen 
Laofänderungen des Hauptgerinnes oder sie bleibt bewahrt, wird 
aber schheßlich unabhängig von der sie bestimmenden Ursache, 
eine willkürliehe und schwer zu verfolgende »politische* Grenze, 
die eventuell sogar die Regulierung des Flusses überlebt! 

Fragen wir nach den Ursachen, warum z. B. die Marchgrenze 
ihren Wert geändert hat, so werden wir gewahr, daß dies nur mit 
der Linie der Fall ist, der sie umgebende Grenzsaum aber noch 
eine den Verkehr hemmende, also begrenzende Wirkung bewahrt 

') Topographie von Niedetüalerreich, I, S. 7. 



176 

hat. Es ist also diese Grenze als Großform noch immer natur- 
gemäß, das Störende liegt in den Detailformen. Wir erkennen, daß 
erstere nach ihrer Art einheitlich, durchaus Auengrenze, in ihrer 
Gliederung einfach ist, die letzteren aber in ihrer Art wechsehid, 
bald naß, bald trocken und in ihrer Gliederung verwickelt sind. 
Die beiden Erfordernisse guter Grenzen, die uns so entgegentreten 
— die günstige Beschaffenheit des begrenzenden Mittels und die 
günstige Gliederung — müssen also von zweierlei Gesichtspunkten 
geprüft werden. Der Unterschied zwischen Groß- und Klein- 
formen ist bei der Betrachtung der Grenzen ebenso belangreich, 
wie bei jener der horizontalen und vertikalen Gliederung. Eine 
Grenze mit großen einfachen Formen ist gut gegliedert und gut 
geeignet zur Umfassung eines größeren Verkehrs- und Herrschafts- 
gebietes, um so besser, je einheitlicher die Art der Naturlinien ist, 
auf denen sie sich aufbaut. Ein reichlicher Wechsel in der letzteren 
dagegen, ebensowohl wie das Vorwalten der Kleinformen in der 
Gliederung zersplittert den Verkehr und erschwert die Verwaltung. 
Beide deuten darauf hin, daß die Grenze unfertig ist, lediglich 
zusammengesetzt aus Grenzstrecken kleiner Einheiten, nicht aus- 
gestaltet und durchgereift zu einer guten Landes- oder Staatsgrenze. 
Unfertig braucht nicht jugendlich zu bedeuten. Die heutige Grenze 
kann vielmehr auch Stellen aufweisen, wo durch historische Er- 
eignisse, die den Grenzkämpfen unerwartet ein Ziel setzten, so 
z. B. durch die Vereinigung mehrerer Länder unter einer Dynastie, 
eine zufällige momentane Fluktuation stabilisiert wurde. Und solche 
Fluktuationen vermögen selbst Rückbildungen eines ursprünglich 
einfachen oder doch einfach gedachten Grenzverlaufes zu einem 
komplizierten Gebilde herbeizuführen. Denselben Effekt, wie Grenz- 
kriege und Grenzfehden, können juristische Streitigkeiten um die 
Auslegung festgesetzter Grenzen erzielen. Die Ungarngrenze unseres 
Landes bietet für ersteres, die steirische für letzteres Belege. So 
werden die großen Grundzüge einer Grenzlinie durch zahlreiche 
Detailabweichungen modifiziert. Man möchte die Analogie von Ge- 
birgsbildung und Gebirgsmodellierung herbeiziehen. 

Das Studium der heutigen Grenzen eines Landes muß zunächst 
die bestehenden Linien, ihre Form, ihre Art und Gliederung fest- 
stellen, es bedarf einer Morphographie. Der zweite Schritt ist- 
die Morphologie, die genetische Erklärung der Formen aus 
geographischen und historischen Momenten. Die Aufgabe dieses 



177 



Aufsatzea erstreckt sieh wesentlicli auf eine Morphographie unserer 
Landesgrenzen, wenn auch ihre geographiBche Erklöning durchaus, 
die historische gelegentlich versucht werden soll. Wenn ich von 
historischen Erörterungen der Hauptaache nach absehe und mich 
auf geographische Daten beschränke, so wird dies auch dadurch 
begründet, daß wir von den im Gange befindliehen Arbeiten am 
hiatorischen Atlas der österreichischen Alpenländer auch für die 
Grenzgeschichte neue wichtige Aufschlüsse erwarten dürfen ■ — die 
Klarlegung geographischer Gesichtspunkte aber gerade auch dem 
Historiker willkommen sein mag. 

Mit Studien über die Grenze in österreichischen Hochgebirgen 
beschäftigt, empfand ich die Notwendigkeit, die Verhältnisse außer- 
halb des Gehirgs, im Vorland, Hügelland und Flachland zum 
Vergleich beranzaziehen. Hierfür bot gerade unser Kronland gute 
Gelegenheit. Weist es doch einerseits die verschiedenartigsten 
natürlichen Verhältnisse auf und ist anderseits Ursprung und 
Geschichte seiner heutigen Grenzen von erwünschter Mannigfaltigkeit. 
Wir sehen hier alte Reichs- und Landesgrenzen neben solchen 
Grenzlinien, die eine innere Abgrenzung innerhalb eines gemeinsam 
regierten Länderkomplexes ins Leben rief und wir sehen in 
wiederholten Trennungen und Wiedervereinigungen mit den Nachbar- 
ländern recht verschiedenartige geschichtliche Einflüsse wirksam. 
^Es handelt sich darum, festzulegen, inwieweit die heutige politische 
€h^nze mit Naturgrenzen, naturgemäßen und natur entlehnten Grenzen 
aaisaramen fällt — ferner darum, festzustellen, welcherlei in der 
Natur gegebene Trennungslinien die Grenzziehung benützte und 
welche Gliederung der Grenzzug aufweist — endlich «m die Er- 
mittlung, welche Einflüsse die verschiedene natürliche Bescbaffen- 
ieit und Verkehrsentwicklung nahm, welche Formen im Großen 
t&d Kleinen den einzelnen Grenztypen entsprechen. 



II. 

Eine allgemeine Betrachtung der Grenzen eines Landes 
muß von dem zu begrenzenden Gebiete, dem Lande selbst, ans- 
ahen. Inwieweit ist Niederösterreich eine »geographische In- 
Idividualität oder Provinz« zu nennen? Das Kronland gehört 
recht verschiedenartigen geographischen Gebieten an, den Alpen 
und ihrem Vorland, dem böhmischen Massiv, inner- und außer- 



178 

alpinen Flachländern. Schon Blumenbach hat in drastischer Weise 
die Verschiedenheit seiner einzelnen Teile bezeichnet.^) Das Ver- 
bindende aber liegt in der Abdachung gegen den zentralen Flaß- 
lauf der Donau und in dieser Verkehrsader selbst. Eine geogra- 
phische »Landschaft« wird Niederösterreich durch die Donau, ab 
Donauland. Seine Begrenzung gegen andere Flußgebiete, die 
allerdings meist auch dem Donausystem angehören und seine Be- 
grenzung gegen andere Abschnitte des Donaulaufes kommen 
somit vor allem in Frage. 

Die erstere ist im großen ganzen naturgemäß. Sie kommit im 
Norden, wie im Süden der Wasserscheide gegen die nächsten schiflT- 
baren Donaunebenflüsse (March, Enns, Mur) ziemlich gleich. Im 
Süden ist diese Wasserscheide als Verkehrshindernis von größerer 
Bedeutung durch den Übergang des alpinen Hügellandes zum wirk- 
lichen Hochgebirge und durch die ausgeprägten Längstalzüge, 
welche südlich von unserem Kronland, der Donau parallel laufen 
und den Verkehr aufnehmen. Der Verkehr quer durch das Gebirge 
ist hingegen auf eine nicht allzugroße Anzahl von Übergängen 
— Pässen — beschränkt.^) Da die Verkehrshindernisse an den 
Wegen, welche sie schneiden, am fühlbarsten sind, ist dort die 
Festlegung der Grenze am ehesten geboten: Pässe und Engpässe 
liefern die ersten festen Grenz punkte, welche die Grenzlinie be- 
stimmen. Die Reihe von Gebirgspässen, die vielfach durch Kamm- 
linien verbunden werden, ergibt also eine naturentlehnte und natur- 
gemäße Südgrenze. Im Norden Niederösterreichs fehlt die Hoch- 
gebirgsumrahmung, die Wasserscheide ist bald mehr, bald weniger 
Verkehrshindernis; Wald, Sumpf, verwilderte Flußläufe, Schluchten 
treten neben ihr auf. Die Fixierung der Grenze ist hier von der 
Natur weniger deutlich vorgezeichnet, die Detailformen wechselvoller. 
Im großen ganzen umschließt aber auch hier die Grenze jenes 
Gebiet, dessen Verkehr nach der niederösterreichischen Donau hin 
gravitiert und trennt es von dem verkehrsgeographischen Hinter- 

^) Die er auf den Einfluß der angrenzenden Länder und ihrer Bewohner 
zurückführt. C. W. Blumenbach, Neueste Landeskunde des Erzherzogtums Öster- 
reich unter der Enns. Wien, 1816, S. 30. 

2) Ich habe mich über die Bedeutung der Pässe für Verkehr und Grenze 
anderwärts ausgesprochen (Bericht des Vereines der Geographen an der Universität 
Wien, XXV, 1899, und »Die Alpen«, Leipzig 1900, Abschnitt XII und XIII) und 
werde in einer Arbeit über »Die östlichsten Alpenpässe« ausführlich darauf zurück- 
kommen. 



laud der Marcb, Oder und Elbe. Die Grenze ist hier nicht durchaus 
der Natur entlehnt und iiuch nur im großen ganzen naturgemäß 
«11 nennen. 

Eine Betrachtung der Verkehrswege') bestätigt, daß die 
Landesgrenze das engere Verkehrsgebiet Wiens im Norden gegen 
jene von Prag und BrUnu, im Süden gegen jenes von Brück und 
Leobeu ziemlich genau umzieht, aber auch, daß sie hier viel stärker 
trennt, als dort. Namentlich im Zeitalter des modernen Verkebres, 
in deni die vereinsamenden Alpenstraßen und Saumwege von den 
Bahnen ersetzt werden. Wir haben nur zwei Eisenbahnlinien über 
die Alpengrenzen zu verzeichnen, von denen die westliche {durch 
den Ennsdurchbruc.h) nur in ihren nördlichen Saugadcm dem Kron- 
lande angehört^ die Östliche (Semmering) daher für dieses um so 
wichtiger ist, und beide Linien treten an den entgegengesetzten 
Enden Niedcrüsterreichs auf. Äußer ihnen überschreiten die Süd- 
grenze — wenn wir die von der Ostgrenze bis Kirchschlag nach 
Süden ziehenden Straßen mit einbeziehen — nur 1 Reichsstraße 
1 (Semmering), 4 Bezirkastraßen erster (darunter die Mariazeller und 
Kdie Münnichkir ebener Straße, welche letztere jetzt dem alten Weg 
Ptlber den Hartberg den Rang abgelaufen hat), 2 zweiter, 1 dritter 
Ordnung, zusammen also 8 Straßen. Dagegen enden 8 Straßen dritter 
Ordnung stumpf in den gut zugänglichen niederösterreichiacheu 
Gebirgstälern, um nur durch schlechte Fahr-, Saum- oder Fußwege 
Lfiber Gebirg und Grenze ihre Fortsetzung zu finden. Die modernen 
Touristenbahnen, deren wir — unter Ausscheidung der von West 
der Ost ins Gebirg eindringenden — doch mindestens vier zählen 
1, zeigen uns ebensolche stumpfe Enden als Zeugnis der 
rennenden Kraft der Alpen. Wie anders an der Nordgrenze! 
Lechnen wir aoch hier die über den östlichen Greuzsaum nordwärts 
■strebenden Verkehrswege (Bahn und Straße bei Lundeuburg) mit, 
schneidet die Grenze 4 Bahnlinien (Nord-, Staats-, Nordwest- 
mbu und die Strecke Laa-Neusiedl) 3 Reichsstraßeu (Brünncrstraße, 
JÄnaimer Straße und den alten Waidhofener Böheimweg), 19 Bezirks- 
ratraßen zweiter und 7 dritter Ordnung. Dazu kommt eine Privat- 
atraße in der Thayascblucht und 4 stumpfe Straßenenden an der 
Grenze. Den 8 alpincu stehen also hier 29 öffentliche Straßen 
gegenüber und darunter die wichtigsten nach Wien konvergierenden 

II) An der Hand der Straüeiikarte des Erzherzogtums öet erreich unter 
itt Eniii 1 : 75.000. Wien, nioderHateTreicIiischer LandsBBueBcliuQ 1895. 
L 



180 

Verkehrswege. Wie wenig Schranken diese Grenze dem Verkehr 
setzt, erhellt auch daraus, daß ihr parallel laufende Bahnen und 
Straßen sie wiederholt begleiten und überschreiten.*) Man darf 
aber nicht übersehen, daß diese große Durchgängigkeit insbesondere 
dem östlichen Teil dieser Grenze anhaftet. Westlich vom unteren 
Ende» der Schluchtgrenze schneidet keine Eisenbahn und nur 
12 von den 29 Straßen (1 Reichs-, 8 Bezirksstraßen zweiter, 3 dritter 
Ordnung) und erreicht bloß 1 stumpfes Straßenende die Grenze.^ 
Und doch ist dies ihre größere Hälfte, sowohl nach Luftlinie, 
wie nach Grenzlänge. Eine Ursache dieses Unterschiedes liegt 
in der größeren Nähe der Verkehrszentren Wien und Brunn, ebenso 
wie in den Alpen die straßenreichste Grenzstrecke im Bereich des 
Wanderzieles Mariazell liegt; aber in beiden Fällen spielt doch 
auch die Eigenart der betreflfenden Grenzstrecke mit. Das Land ist 
im Osten unserer Nordgrenze offener, ärmer an Erhebungen und 
ärmer an Wald, als in deren westlichen Teil. 

Wie sieht es nun mit West- und Ostgrenze dea 
Landes aus? 

Der Teil des Donautales, den Niederösterreich umschließt, 
scheint auf den ersten Blick keinem natürlichen Abschnitt des 
Flusses zu entsprechen. Natürliche Abschnitte für den Flußverkehr, 
sowie für die Landwege längs des Flusses sind solche, die eine 
oder mehrere zusammengehörige Talweitungen umschließen und 
von Stromengen begrenzt sind. Wir sprechen hier von »natürlichen 
Pforten«, die als Haltpunkte des Wasserverkehres unbedingt, als 
solche des Landverkehres aber nur dann belangreich sind, wenn 
sie nicht bequem umgangen werden können. Einer der wichtigsten 
Abschnitte des Donaulaufes ist nun sicher der Austritt des Stromes 
zwischen Alpen, Karpathen und böhmischem Massiv in die weiten 



^) Die durch sie bewirkten 1 Bahn- und 2 Straßenüberschreitungen sind 
oben nicht mitgezählt, ebenso die GrenzUberschreitung der Lokalbahn Lunden- 
bürg — Eisgrub. Ebenso sei der projektierte Donau-Oderkanal außer Betracht 
gelassen. 

^) Die der Grenze nahekommenden neueren Sackbahnen Göpfritz — Baabs 
und Zwettl — Waidhofen sind, da sie nicht dem Grenzverkehr dienen, nicht be- 
rücksichtigt. Eine Belebung dieses Verkehres durch sie ist immerhin zu erwarten» 
In höherem Maße dürften die einander gegenüberliegenden neuen Sackbahnen 
Gmünd — Litschau mit der Abzweigung nach Heidenreichstein und die böhmische 
Strecke nach Neubistritz, von denen hier ebenfalls abgesehen ward, die Verkehrs- 
Verhältnisse des biplang verkehrsarmen Grenzstückes beeinflussen. 



I 



181 

innerkarpathiachen Ebenen. Dieser aber ist keine einfache Pforte. 
Durck das Auseinanderlaufen der Alpen und da.s Ansetzen der 
Karpathen entsteht ein Doppeltor. Das Gebiet zwischen beiden 
Pforten, dem Klosterneuburger und dem Preßburger Durch- 
bruch, hat durch Verkehrswege von Nord und Süd, die in 
diesem Tieflande die Donau trefiren, eine hervorragende Bedeutung 
und verkchrageographischo Selbständigkeit. Daher stellt die untere 
AuBgangsp forte trotz der geringen Höhe ihrer Erhebungen weit 
mehr eine naturgemäße Grenze dar, als die obere. Wer diese besetzt 
hat, muß auch den verkehrsgeographischen Schwer- und Knoten- 
punkt bei Wien und seine wichtigen Zugänge sich völlig sichern 
ond er muß umsomehr in die Ebenen hinausgreifen, als ja aus 
diesen auch Wege ins westliche Land eintreten, die einen Teil seines 
Verkehres — mit Umgehung der Donaulinia — dem Semmering 
und der mährischen Pforte zuzuführen vermögen. Für den Besitzer 
tier paunouischeu Ebenen mit ihrem größeren, selbständigen Ver- 
kehrsgebiet haben die kleinen Ebenen bei Wien nicht die gleiche 
Bedeutung, dagegen ist es für ihn von Belang, sich die Raudwälle 
Ungarns möglichst in ihrer Gänze zu sichern. Überdies stellt die 
Wiener Straßenkreuzung das Zejitrum des ganzen mittleren Donau- 
dar und bietet die Grundlage zur Errichtung eines Donau- 
reiches, wie es unsere Monarchie in den leider nnr kurzen Zeiten 
erfolgreichen Zentralismus war. Daraus ergeben sich Kämpfe und 
ßchwankungen in der Stellung der Wiener Ebenen, die bald dem 
alpinen (norischen), bald dem paiinonischen Donaugebiet angegliedert, 
bald als gemeinsames Zentrum beider erscheinen — daraus auch 
die eigenartige Stellung Wiens als Haupt- und zngh'ich Grenzstadt, 
Für die Festlegung der Ungarngrenze, wie sie im großen ganzen 
seit Jahrhunderten besteht, kommt aber anch die Verschiedenheit 
der nördlichen und der südlichen Ebene in Betracht. Das schmale 
Wiener Becken erscheint trotz der Lücken, die seine östliche Um- 
randung zeigt und durch welche Verkehrswege nach Paunonien 
führen, verkehrsgeographisch umsomehr als Zubehör des alpinen 
Donaulandes, je wichtiger der südliche Ausgang in und über die 
Alpen erscheint. Bier ist, der Bedeutung des Semmering, Mönnich- 
kirchener Sattels und auch noch des Hartbergea entsprechend, die 
naturgemäße Grenze das Waldgebirg der Rosalia und des Leitha- 
gebirges, wir dürfen es sogar die natürliche Grenze zwischen Alpen- 
land und Tiefebene nennen. Diese hat Österreich nur teilweise inne. 



182 

Das Bestreben der Ungarn, die Randgebirge ihres Landes und ins- 
besondere deren Lücken sich zu sichern, hat sie zur Aufstellung 
und teilweisen Erwerbung der Leithagrenze geführt. Leithagebirgs- 
und Leithagrenze verhalten sich zueinander nahezu wie Rhein- 
und Vogesengrenze. Anders im Norden, wo der Zugang zur 
mährischen Pforte gegen Norden hin sich verbreitert. Die 
dortige Ebene nimmt gegenüber der oberungarischen eine viel selb- 
ständigere Stellung (auch infolge der Größenverhältnisse beider 
nördlich der Donau) ein, als das Wiener Becken. Und ebenso 
verhalten sich die breiten kleinen Karpathen im Vergleich zum 
schmalen Leithagebirg. Das Entscheidende aber ist, daß das March- 
feld und damit auch der südwärts führende Verkehr in der Längs- 
richtung gespalten wird durch den Marchlauf und seinen Auen- 
saum, der als trennende Linie neben und vor dem Gebirge zur 
Geltung kommt. Die Straßenkarte verzeichnet an diesem ver- 
wilderten Flußlauf zwar 6 Straßenübergänge von Osterreich nach 
Ungarn (davon 1 Bezirksstraße erster und 5 zweiter Ordnung, meist 
besserer Qualität), ferner 4 Brücken und 3 Überfuhren, endlich 
einen Bahnübergang mit Brücke. Aber nur der letztere bei Marchegg 
und die Schloßhofer Brücke sind für den Verkehr mit Ungarn von 
Belang, alle anderen dienen wesentlich nur der lokalen Vermittlung 
zwischen den beiderseits dem Flusse parallel laufenden Straßen und 
Bahnen.') Südlich der Donau dagegen bis Kirchschlag gehen nach 
Ungarn nicht weniger als 3 Bahnen (Ödenburg, Raab, Pest) 
3 Reichsstraßen (bei Wampersdorf, Brück, Hainburg), 11 Bezirks- 
straßen zweiter, 3 dritter Ordnung und 3 nicht näher bezeichnete 
gute Straßen. 2) Wo die Leitha Grenzfluß ist, finden wir kaum eine 
Brücke ohne Straße. Während hier auch die wasserarme Leitha 
kein größeres Verkehrshindernis bildet, außer in gewissen ver- 
sumpften Strecken von geringer Länge, bietet der Marchlauf nicht 
bloß eine Anlehnung für die Grenzlinie, sondern ist und war ins- 
besondere vor Alters mit seinem Überschwemmungsgebiet ein hin- 
reichendes Verkehrshindernis, um als naturgemäße Grenze zu gelten.. 



^) Die Brücken der Bahn und Straße im Tbayagebiet bei Lundenburg 
wurden als dem nordsüdlichen Verkehr dienend, im Anschluß an die Nordgrenze 
erörtert. 

~) Dabei ist vom Zurückkehren von Straßen, die das Land einmal verlassen 
haben, auf Enklaven , durchaus abgesehen, ebenso von der Auengrenze an der 
Donau. 



183 

An der Douau selbst ist die Grenze von Natur vorgezeichnet durch 
die Haiiibarff-Preßburger Enge. Aber die beiden Staatsgebiete 
begegnen sich nicht etwa auf beiden Ufern in der Enge selbst, 
sondern die südlichen Höhen sind — zufolge der Leitbagcbirga- 
grenzc — Öaterreichiaoh, die nördlicbeu -— zufolge der March- 
greiize — ■ungarisch, Ungarn beherrscht also die MarchmUndung, 
seine Grenze greift aber, alten Donauarmen folgend, auf das Süd- 
afer und umschließt somit den ganzen Strom. So hat hier das Be- 
streben beider Staatsgebiete nach dem Besitz der Pforte zu einem 
nicht sehr naturgemäßen Grenzverlauf geftlhrt. 

Im Westen bezeichnet die langgestreckte Donauenge bei 
Grein ein wichtiges Verkehrshindernis am Flusse, sowie auch für 
dessen Nordufer. Im Süden gestattet das durchgängige Vorland der 
Alpen eine Umgehung des Weges längs der Donau, ja eine Ab- 
kürzung desselben; den Weg der Westbahn mit Einschluß des 
spät benützten Wientala und die Straßenzüge am Rande der Alpen 
von TuIIn über St. Pulten, Melk, Amstetten nach Steyr und Salz- 
burg, beziehungsweise nach Enns und Linz hat die Natur vor- 
gezeichnet. Es ist indes nicht nnweaentlich. daß eine Verengang 
des leicht passierbaren Landes zwischen Donau und Alpen vor bergen 
auch diese Straße zwischen Melk und Ips in die Nähe der Donau 
zwingt; dort wäre auch südlieh der Donau ein Anhaltspunkt für 
die Grenze. Wir sehen diese aber bloß an der Nordseite der 
Donau naturgemäß in dem Engpaß und unmittelbar beim Wirbel 
und Strudel liegen — wenn sie ihn auch auf gewundenen Wegen 
von Norden her erreicht — im Süden der Donau hingegen 
springt das Land Niederösterreieh bis an die Enns vor. Auffallend 
mJJchte erscheinen, daß hier die alte Grenze der Ostmark gegen 
die Traungauer Besitzungen festgehalten wurde, jene ehrwürdige 
Gau- und Markgrenze durch einen Flußlauf, der unser Land seinen 
Namen dankt, daas dagegen im Norden der Donau, wo die Mark 
weiter nach Westen reichte, die Grenze bei der Teilung des Landes 
in die beiden Erzherzogtümer gegen Osten zurüekverlegt wurde. 

Die geographische Ursache dieser Verhältnisse liegt aber klar 
zutage. Im Norden der Donau ist hier eine Naturgrcnze ersten 
Ranges, der Nordwald. Die Karten Hackeis') zeigen uns, daß der 

') A. Hflckcl, Dis BesiedlanggTerhaltaisse dei oborSsterretcliiscIieii Milhi- 
Tiertela. ForBchungen aar dentschon LandeB- und Tolkskunde. XIV, Bd., Heft 1, 
Stuttgart, Engelhora 19U2. 



184 



unbesiedelte Wald im XII. Jahrhundert bis fast an die Donau reichte 
und daß heute noch weite nnbe siedelte Wald strecken an der 
Grenze beider Kronländer vorhanden sind. Die Lage und Höhe 
des Waldes und die Richtung der Terrain wellen, die ihn 
tragen, unterbricht hier ferner den westöstlichen Verkehr. Die 
einzigen wichtigen Verkehrswege in dieser Richtung werden durch 
die Hauptmasse des Waides nordostwärts abgedrängt nach Schrems 
— Wittingau uud nach Gmünd — Budweia. also nach Böhmen. 
So fehlt es im Norden der Donau au einem ähnlichen Konkurrenz- 
weg zu ihr, wie wir ihn im Süden trafen. Westlich vom Wald 
aber herrscht eine andere Verkehrarichtung; hier führt von Norden 
nach Rüden jener Naturweg über Kerschbaumer Paß und Feidaisttal. 
dem Freiatadt seine Bedeutung dankt. Überhaupt ist das Mühl- 
viertel im Gegensatz zu NiederüsteiTcieh ein Land vorwiegenden 
Nords üd verkehr s. ') Einen so gewaltigen Grenzsaum, wie ihn der 
Weinsberger und Greiner Waid bot, konnte auch eine administrative 
Einteilung nicht übersehen, gerade für sie kamen ja die Verkehrs- 
verhäitnisse besonders in Betracht. Die Detailfurmen der Wald- 
grenze aber, die ohne festen Anhaltspunkt bin und her schwankende 
Grenzlinie zeigen den Charakter einer inneren, mehr admini- 
strativen Grenze gerade in der Abhängigkeit von zufälligen Aus- 
dehnungen des Besitzes, der Siedlungen und Nutzungen. Aber auch 
gegen Böhmen iat die nieder österreichische Grenze als wiederholt 
schwankende Linie im weiten dünnbevölkerten Wald von gleichem , 
Charakter. 

Der Einfluß des Grenzwaldea tritt stark zutage in der geringen 
Zahl der Verkehrswege, welche die Westgrenze queren. Wo der 
böhmische Grenzwald durch Rodung großenteils verschwunden ist, 
führt das Tal der Lainsitz mehrere Verkehrswege vom niedrigen 
Waldviertel hinaus. Der Bah nknotenp unkt Gmünd und das obere 
Lainsitztal ist österreichisch. Daher geben die Straßen noch in 
Nieder Österreich auseinander und wir zählen an der Westgrenze 
dieses Landes gegen Böhmen die zwei Bahnen nach Prag und 
Budweis, I Reichsstraße (Sehrems — Wittingau), 2 Bezirk sstraßen 
zweiter (darunter die Postatraße Weitra— Frei Stadt) und 5 dritter 
Ordnung; an der oberüsterreichischen Waldgrenze dagegen nur vier 
Straßen zweiter und 3 dritter Ordnung, die rein lokale Bedeutung 
haben und mehr südwestlich und südlich ins Mühlviertel, als gegen 

>) Hackel S. 71 ff. 



Westen führen. Nur die Uferstraße der Donau macht eine Aus- 
nahme. 

Im Süden der Donau ^) bildet die Enns die Grenze zwischen 

vorwiegend im Sinne des Stromes verlanfenden Verkehrswegen und 
solchen, die dem Nordsüdverkehr dienen (Ennstal, Pyrn etc.)- Von 
den letzteren läuft nur die Bahn Steyr — St. Valentin — Gaisbach 
und eine Bezirksstraße dritter Ordnung auf dem niederüsterreichi- 
schen Enusufer,^) die anderen, auch die Fortsetzung der >Eisen- 
straße* treten schon oberhalb von Steyr auf die linke Seite des 
Flusses. Auf der Seite Niederüsterreichs herrscht also die West- 
richtung des Verkehrs fast allein. Die erwähnte Einengung bei 
Ips bewirkt ein Auseinanderlaufen der Wege von dort nach Westen. 
Amstetten ist hier mit der Zeit der maßgebende Knotenpunkt 
geworden. Infolge des Vorsprunges, den Nie der Österreich bildet, 
gehören zu den von diesem Ort ausstrahlenden Wegen auch solche, 
die Süd westwärts gerichtet in den Nordsüdverkehr einmünden, 
immerhin aber weiter südlich auch eine westliche Fortsetzung durch 
die Laussa oder über den Bachauer Sattel finden. Wir dürfen daher 
diese (Bahn und Straße Waidhofen — Ennstal, die Straße über den Sau- 
rüssel und zwei stumpfe Straßenenden) noch der Westgrenze zu- 
rechnen, so daß sich zusammen mit den zwei Straßen und zwei 
Bahnen, welche die Enns, beziehungsweise den Ramingbach schneiden, 
für die Westgrenze südlich der Donau 3 Bahnlinien, 1 Reiehs- 
:aße, 3 Bezirksstraßen zweiter und 2 Straßenstümpfe dritter 
Ordnung ergeben. Diesen westlichen Verkehr, der die Hauptlinien 

Räer Westbahn und die Straßen am Fuße des Alpenvorlandes umfaßt, 
mterbricht die Enns und weiterhin die Alpen. Insoferne die Vor- 
lerge der letzteren nur mäßige Höhen erreichen, ist das Eimstal 
eine von der Natnr gegebene Grenze, umsomehr, als dieses Ver- 
kehrshindernis durch Steilufer und Terassen recht fühlbar wird. 
Brücken finden sich nur bei Enns nahe der Mündung und bei 

^ -Steyr; die vier dazwischenliegenden überfuhren dienen nur lokalen 



[ ') Wir übergehen die DonaugrenzB aelbat, in der sechs Überfuhren auf 

■cbließlicli dem lokalen Verkehr beider LTer dienen, bezieh an ga weise die sm Ufe: 
oder Äuenrand fübcenden Längswege miteinatider verbiaden, was nicht immer ohn 
Verwendung kurzer Querstraßen gesdiehen kann. Wesllicli der Eunaniündun, 
liogt eiQ kleines Stilek der obofHäterreicbischeu StraQe Slejr— Mauthausen (SlraDen 
Khre) in Niedoröaterreicli, das wir außer Betracht lassen. 
■) Siehe Toratehecde Anmerkung. 



186 

Zwecken und Straßenzüge gehen bloß nach den bezeichneten beiden 
Stellen. Der Fluß, an Wasserreichtum seinen östlicheren Brüdern 
sehr überlegen, ist also auch als naturgemäße Grenze anzusehen. 
Übrigens fehlt es in dem sich verbreiternden Vorlande an anders- 
artigen natürlichen Grundlagen der Grenzführung: Inn, Salzach, 
Saalach, Lech, 111er schließen sich mit gutem Grunde als heutige 
oder ehemalige Flußgrenzen der Enns an. Wo die höheren Berge 
an die Enns herantreten, kommt dagegen mit deren wasserscheidendem 
Kamm eine andere Naturlinie in die Konkurrenz: nicht mehr die 
Flußübergänge bestimmen die Grenze, sondern Pässe und Engpässe 
Die südwestliche, sowie ein Teil der südlichen Umrahmung Nieder- 
österreichs folgt im ganzen der von wenig Straßen überschrittenen 
Wasserscheide der Ips. So ist auch der Westvorsprung unseres 
Kronlandes, an dem immer nur die Landes-, nie die Reichsgrenze 
lief und noch mehr der ihm korrespondierende Mühlviertier Ein- 
sprung aus den historischen Wirkungen der Landesnatur verständlich. 
Nebenbei bemerkt, hat eine junge Entwicklung auch an der Reichs- 
grenze bei Passau und Engelhardszell eine ähnliche vor- und rück- 
springende Form geschaffen. 

In der Art der Grenzziehung sehen wir schon bei dieser 
zusammenfassenden Betrachtung große Verschiedenheiten auftreten 
und gewahren ihre Wirkung auf die Gliederung der Grenze. Im 
Nordwald, an der March — in geringerem Maße der Donau und 
Enns — ist die Wirkung eines alten Grenzsaumes noch zu er- 
kennen, eine Grenzlinie dagegen von der Natur nicht vorge- 
zeichnet. Hier, vor allem im Nordosten und Westen des Kronlandes, 
sind also neben den einfach deutlichen Großformen wechselnde 
Kleinformen zu erwarten. Einen großen Teil der Grenze im Süden 
bilden Kämme und Wasserscheiden, die eine eindeutige Grenzlinie be- 
günstigen, aber selten den Vorzug eines einfachen Verlaufes haben; 
wir finden hier ausgeprägte Glieder von mittlerer Größe. Das 
Schwanken der Grenze zwischen Leitha und Leithagebirge im Süd- 
osten steht im Zusammenhang mit einem besonderen Reichtum an 
größeren und kleineren Gliedern. Im Norden fehlt es an einem von 
der Natur deutlich vorgezeichneten Grenzsaum oder Grenzlinie, 
hier macht sich somit die Notwendigkeit oder doch der Vorteil 
eines möglichst einfachen und ungegliederten Grenzverlaufes be- 
sonders geltend — und in der Tat tritt uns ein solcher ent- 
gegen. 



Um die so nach ihrem aÜgemeinen Eindruck charakteriaierte 
Grliedernng, um das Verhflltnis der Grenzlinie zu dem umschlossenen 
Land und zu dessen einfachster Umgrenzung ziffermäßig auszu- 
drücken, gibt es verachiedene Wege. Die von Förster (a. a, 0. 
S. 42 — 54) angewendeten Bezeichnungen festhaltend, nenne ich 
Grenzgliederung das Verhältnis der Grenzlänge zu der Geraden, 
welche die Endpunkte der fraglichen Grenzstrecke Terbindet {der 
Luftlinie), Grenzentwicklung das Verhältnis der Grenzlinie zur 
Peripherie eines dem umgrenzten Land fiüchengleichen Kreises. Auch 
die Anzahl der Quadratkilometer, die auf 1 km Grenzlange entfallen, 
ist anthropo geographisch von Belang. Endlich kann man die Gestalt 
des Landes mit einer nahekommenden geometrischen Figur ver- 
gleichen. So hat Steinhanser (Topographie I, 1) gemeint, Nieder- 
Üaterreich lasse sich am ehesten in einen Rhombus von 145 im 
Seitenlange zwangen. Die von ihm (a. a. 0. 5) mitgeteilte, entschieden 
zu geringe Grenzlänge von 'äbb'l km ist um 374Ä:m grüßer. als der 
Umfang dieses Rhombus (Verhältniszakl 1-64). Die hier benutzten 
Messungen ergaben eine Grenzlänge von 1028"7 km, also das l"77fache 
vom Umfang des Rhombus. Ungezwungener aber vergleicht man 
wohl die Grenzlänge mit dem Umfang eines nur egelmäß igen Vier- 
ecks, dessen Eckpunkte den Eckpunkten unserer Landeagrenze 
entsprechen. Tabelle I gibt die Grenzgliederung für diese vier Seiten 
und ihre wichtigsten Unterabteilungen, als Schlußzahl die Abweichung 
der gesamten Grenze vom Umfang dieses Vierecks. Die Grenz- 
gliederung von ganz Niederüsterreieh wäre in diesem Sinne 
1"88. Försters Zahlen ermüglichen mir aus Ähnlichen Vierecken 
für Vergleichsländer, die ungefähr der gleichen Größenklasse an- 
gehören, die Grenzgliederung zu bestimmen. Sie beträgt erheblich 
mehr: für Sachsen (Grenzlänge 1374'8J™0 2'46j für die Schweiz 
(Grenzlänge 1854-5 A.'m) 2-24. 

Das Verhältnis der Grenzlänge zum Areal, welches den mehr 
oder weniger »peripherischen« Charakter eines Landes darstellt, 
bei größeren Ländern aber abnehmende Betrüge aufweisen muß, 
beträgt für Niederösterreich nach Steinhausers Angaben berechnet 
20'770; wahrend nach meiner Messung und Pencka Areaibestiramung 
hier 19'299, nach Ratzel') in dem gleich großen Württemberg 
(Grenzlänge 1795/^ni) 10*875, nach Förster in — den etwas kleineren 
Ländern — Sachsen 10'905 und Baden 9'850, der — erheblich 

') Politische Geographie 502 (Druckfehler I8'70). 



größeren — Schweiz 22'295 int- auf 1km der Grenze entfallen. Daa 
Verhältnis der Grenzlänge zum Umfang des flachengleichen Krebeä, 
die Grenzentwicklung, stellt sich folgendermaßen; Niederüster- 
roich 206 (nach Steinhausers Daten l'Ol), Sachsen 3"17, Baden 
3"52, Schweiz 2'57. Niederüaterreich steht also an Grenz- 
gliederung und GrenzentwickluDg hinter den Vergleicha- 
iandern zurück und überragt sie an Geschlosaenheit. 

Die Gliederung der einzelnen Grenzseiten zeigt, wie erwähnt, 
Tabelle I. Unterabteilungen wurden nach der Richtung der Grenze, 
sowie nach ihrer Art. unterschieden. Immerhin ist dabei Subjektives 
nicht ausgeschlossen, man kann z. B. statt die Weatgrenze bis über 
die ateiriach-ob er Österreich lache Dreimark hinauszuführen, sie schon 
bei dem westlichsten Punkte der Grenze (Steyr) abschließen und 
eine dem Steinhauaerschen Rhombus entsprechende »Südwestgrenze« 
von dort bis zur ateiriach-ungar lachen Dreimark einführen. Deshalb 
halte ich es für angemessen, in Tabelle IV weitere Teilungen und 
Varianten mitzuteilen. Sie zeigen zugleich, daß auch grüßere ein- 
seitige Verschiebungen der Streekenendpunkte die Quotienten wenig 
ändern, die mitgeteilten G li ed er ungs werte also allgemeine Verhältnisse 
illustrieren. 

Diese Tabellen zeigen die geringe Gliederung der Nord- 
grenze mit ihrer wenig aich ändernden Richtung sehr deutlich 
(1-4 — 1'6, im ganzen l^S). Hier erhöht nur die atarke Gliederung 
der kurzen Thayaachlu cht- Grenze erheblich den Wert für diejenige 
Teilstrecke, der man sie zuweist. Gering gegliedert erscheint auch 
die südwestliche Seite Niederöaterreichs, die Süd- und südliche 
Westgrenze; bilden wir Teilatreeken von im ganzen gleichbleibender 
Richtung, so ist die Gliederung derselben über 14, aber unter 1'6; 
die großen Glieder (Einbiegung von Mariazell) bewirken, daß dia 
Südgrenze als Ganzes einen höheren GJiederungswert aufweist, 
als ihre Teilstrecken. Der große Mühlviertier Einsprung und der 
südliche Vorsprung, den wir nach Seitenstetten benennen wollen, 
kommen in den hohen Zahlen für die Weatgrenze (l^T in den 
nördlicheren Teilstrecken. 2'1 als ganzes) zur Geltung — aber ihre 
Gliederung erzielt einen geringeren ziffer mäßigen Effekt als die 
Ostgrenze (2'2), die im Norden (2'Oj durch Flußwindungen, im 
Süden (2'1) durch die vielen kleinen Vor- und RUcksprünge mannig- 
faltig gestaltet wird. Es ist dies aber gerade diejenige Grenze, die 
am meisten politische Bedeutung sich bewahrt hat und die neuerlich 



durch die neue Zwisebenverkclirs-Statistik wieder zu einer Art 
Zollgrenze geworden ist. Diese politiscli nicht eben vorteilbafte 
Tatsache -wird auch aus der Zusammenstellung der G-renzgliede- 
rungen gegenüber unseren einzelnen Nachbarländern einigermaßen 
deutlich. Die kurze höhmische und auch die oberösterreichische 
Grenzstrecke zeigen zwar eine größere Gliederung, als die ungarische, 
darin äußert sich aher der Einfluß großer Vorspriinge und Ein- 
buchtungen, Der Got schul tinger und Kößlersdorfer (Chlumetzer) 
Einsprung and der massige Litschauer Vorsprung geben dem nörd- 
lichen Teil der böhmischen Grenze sehr hohe Gliederungszahlen, 
der südliche dagegen verlUuft auf fast die Hlllfte der Grenzstrecke 
[i8-8hm von P. 18—20) sehr glatt {1-23). Ebenso ist die große 
Gliederungazahl für Oberösterreich durch die besprochenen großen 
Glieder erklärlich. Die lange Ungarngrenze dagegen verdankt ihre 
Ziffer den Kleinformen der Gliederung. 

Inwieweit diese mit der Art der Grenzführung, den zugrunde- 
liegenden Natur- und Ideallinien zosammenbängen, werden wir noch 
zu erörtern haben. Immerhin können wir feststellen, daß (nach 
Tabelle I) die von Flüssen, Wäldern und Schluchten begrenzten 
Strecken eine größere Gesamtgliedernng zeigen, als die von Ge- 
birgskämmen bestimmten und die darch Flachland einer Haupt- 
richtung nach gezogenen. 



GreiiElSnge LofUinie gliedorung 

Mährische Grenze 194-6 127-8 1-53 

Böhmische Grenze 114-0 390 2-92 

Oberösterreiebiache Grenze . . 213-0 92'8 2-29 

Steirische Grenze 181-8 lU'O 1-59 

Ungarische Grenze 325 3 1510 2-15 



^^^ Die Literatur bietet leider noch wenig Vergleichsmaterial 
aus anderen Ländern. In Sachsen, das um ein Fünftel kleiner 
ist, als unser Land und dessen Gliederung nur Kleinfonnen auf- 
weist, zeigt nach Förster (S, 43 ff.) die Södgrenze eine Gliederung 
von 2-15, die kurze Ostgrenze (Nordostgrenze) 2"04, die Nordgrenze 
1-82, die Westgrenze 4-10. Die Sudgrenze ist eine Mittelgebirgs- 
grenze, die sich nicht gerade an die Rand auf Wölbung der schiefen 
Platte hält, ihr (dem sogenannten »Kamm*) aber im ganzen nahe 
nnd gleichläuft, übrigens auch einige sehr vorspringende Glieder 



h 



190 

(bei Asch, Schluckenau etc.) zeigt, die Westgrenze geht durch 
Hügelland, die Nord- und Ostgrenze zumeist durch Flachland oder 
Terassenland. Die Ursache der Verschiedenheit in der Grenz- 
gliederung ist jedoch hier wesentlich politisch: wir haben eine zer- 
rissene, aus Länderteilungen und Grenzfehden der Wettiner er- 
wachsene Besitzgrenze im Westen, eine moderne (1815) von mili- 
tärischen Gesichtspunkten mitbestimmte Linie im Norden. Deshalb 
ist auch die letztere junge Grenze der alten Nordgrenze Nieder- 
österreichs nur mit Vorsicht zu vergleichen. Aber auch sie zeigt 
noch eine größere Grenzgliederung, als Niederösterreichs Nord- und 
Südseite. Den unseren ähnliche Gliederungsverhältnisse bei erheblich 
verschiedener Größe zeigt die Schweiz, für welche Förster (S. 45) 
folgende Zahlen gibt: Osten 2-72, Norden 2*47, Süden 2*22, Westen 
1*76. Auch hier ist also die Gliederung im ganzen größer, als in 
Niederösterreich. Die Ost- und Südgrenze sind Alpengrenzen, welche 
zumeist Kämmen, wenn auch nicht immer den wasserscheidenden, 
folgen und nur gelegentlich sich an Gewässer (Rhein, Genfersee) 
anlehnen, ihr Typus entspricht der Südgrenze unseres Kronlandes 
und ihre größere, übrigens sehr wechselnde Gliederung ist durch 
Großformen bedingt; hingegen ist die Nordgrenze der Schweiz ein 
gewundener Flußlauf, über den aber nicht unerhebliche Gebiets- 
zwickel übergreifen. Ihre starke Gliederung geht auf Kleinformen 
zurück. Die Juragrenze im Westen springt von einer der parallelen 
Gebirgsketten, der sie zunächst folgt, quer zu der jeweils nächsten 
über und erreicht so in einer Art Treppenlinie mit langen Stufen 
ziemlich direkt (nur ein größerer Vorsprung) den Rhein bei Basel. 
Sie erinnert an das Queren rostförmig angeordneter Höhenzüge an 
unserer Südwestgrenze, kommt aber deren günstiger Gliederungs- 
ziflfer nur einigermaßen nahe. 

Wir sehen also Niederösterreich durch maßvolle Gliederung 
vor anderen Ländern ausgezeichnet. Indem wir die Formen der 
Karte mit den gewonnenen Ziffern verglichen, wurden wir aber ge- 
wahr, daß dieses Wort »Gliederung« die Effekte der großen und 
jene der kleinen Gliederung zusammenwirft. Die Größe der 
Glieder ist nun aber anthropogeographisch bei der Grenzgliederung 
gerade so von Belang, wie bei der Küstengliederung, die ja nur 
ein spezieller Fall der ersteren ist. Da ihre Wirkungen auf Verkehr, 
Verteidigung, Ansiedlung u. s. w. nicht die gleichen sind, müssen 
wir große und kleine Gliederung auseinanderhalten. Aber dabei 



191 

' stoßen wir auf die Schwierigkeit, daß »groß« und skleim relativ 
und ihre AuBeinimderbaltung GefüLlssache ist, selbst wenn wir — 
wie wir oben schon getan — noch eine Rubrik »mittelgroß» ein- 
aebalten wolleo. Diese Schwierigkeit läßt sich am ehesten dadurch 
beseitigen, daß wir von der Art der Grenzführung ausgeben. 
Wir sahen an den vorgenommenen Beispielen, daß Fluß-, Schluebt- 
und Waldgrenzen an Kieinformen reich, Kammgrenzeu an ihnen 
arm sind, aber dafür vielfach mittelgroße Formen aufweisen und 
daß die großen Glieder durch die Natur des Landes oder seiner 
Teile als geographische Provinzen wesentlich mit bestimmt werden. 
Jene Glieder, an deren Umgrenzung verschiedene Grenzarteu in 
größerem Maß beteiligt sind, werden wir also der großen Gliederung 
zuweisen. Ferner sind Flußgrenzen und Grenzwillder zweifellose 
Saume: wir linden an ihnen Rieht u ngs (In der un gen des gesamten 
Saumes, die der großen Gliederung angehören und Biegungen der 
Grenzlinie innerhalb des Saumes, die gegenüber jenen als Klein- 
formen erscheinen. Schluchten stellen eine ausgeprägte Grenzlinie 
dar, aber indem sie viele, doch nicht weite, Abweichungen von der 
Geraden oder dem ilachen Bogen aufweisen, indem sie schwer zu- 
gängliche Halbinseln abgliedern, entsteht auch an ihnen eine Art 
von Grenzsaum und wir werden nicht zweifeln, ihre Windungen 
innerhalb dieses Gebietes der kleinen Gliederung zuzuweisen. Das 
gleiche ist dort der Fall, wo die Grenze ein Plateau durchschneidet, 
die Grenzlinie also innerhalb einer Grenzregion sich windet. Wo 
sie dagegen dem ausgesprochenen Steilrande eines Plateaus folgt, 
erscheint sie im engsten Anschluß au die Gesamtform des Bodens 
und in diesem Sinne als Großform. Noch mehr ist dies bei Kämmen 
der Fall, deren gerader (Jura) oder sanft gewundener Verlauf die 
Entstehung einer scharfen Grenzlinie begünstigt und, indem der 
Kamm sie festhält, auch ihr sich mitteilt. Unibiegungen im Karani, 
Abzweigungen von Parallel- oder Querkämmen, denen die Wasser- 
scheide und damit auch die Wasserscheidengrenze folgt, wären also 
unabhängig von ihrer Große der »großen Gliederung» zuzuweisen. 
Dagegen gehurt ein Hin- und Herspringen der Grenze zwischen 
parallelen Kämmen oder, wie an der Ungarngrenze, zwischen dem 
Gebirgskamm und einer benachbarten andersartigen Grenzlinie 
(Flnß, Bach o. dgl.) in diesem Sinne ohne Rücksicht auf die Größe 
der Glieder der »kleinen Gliederung« an. Wenn wir uns vor Augen 
halten, daß in der Gegenwart bei Kämmen und Steilabfällen der 



192 

Grenzsaum nicKt mehr erhalten, daß er dort zur Grenzlinie zu- 
sammengeschrumpft ist und beide nunmehr — wohlverstanden: bloß 
nunmehr — idenrisch sind, gelangen wir auch zu einer allge- 
meinen Definition: Der großen Gliederung gehören jene Glieder 
an, welche durch Biegungen des Grenzsanmes entstehen, Klein- 
formen sind jene, welche auf Biegungen der Grenzlinie innerhalb 
des Grenz Saumes beruhen. ') 

Diese Definition möchte ich jedoch nur als allgemeinen Weg- 
weiser benutzen. Praktisch wird neben dieser morphologischen 
Einteilung doch auch die absolute Grüße der Glieder eine Rolle 
spieien. Eine kleine Kammbiegung, wie deren etwa zwischeo 
Semmering und Wechsel einige vorliegen, hut antbropogeographisch 
nicht die gleiche Bedeutung, wie etwa der große Mannersdorfer 
Vorsprung zwischen Lcitha und Leitbagebirge. Eine Grenzbesohreibniig 
wird erstere eher übergeben können, als den letzteren. Und so 
kommt ergänzend auch eine quantitative Betrachtungsweise zur 
Geltung, weiche die kleine Gliederung bestimmt, indem sie durch 
mögliehst kleine Strecken von im allgemeinen gleichlaufender 
Richtung Gerade legt und die Abweicliungen von ihnen ermittelt 
(Tabelle III), die große Gliederung aber, indem sie solche Grenz- 

I) Nur iiDgera verzichle ich darauf, nacli dieEem Gesichtepuakte beBonflere 
AuBmesBungeD der grollen uad der kleinen Gliederung vorzunehmen. Allein den- 
■elben baftet dock zu viel Subjektives an : es fehlt bei breiten Grenzsäumen ge- 
nUg'ende Sickerheit fQr die Linien, nelcha deren Zag repräsentieren sollen. Bei 
acbmalen GrenzBäuinDn ist diese Sckwierigkeit geringer, doch kSnnen auch hier 
nur approximative Linien erreickt werden. FUc die March— Tkajagrenze van 
Theben bis gegen Eie^mb, die ick probeweise nusmaO, beträgt äie Grenzlinie 
134-4, die Luftlinie 69'1, die Mittellinie des SaaroeB ziemlick genaa etwa 9Üim. E» 
würde also die große Gliederung 90 : 69 = 1'3, die kleine 134 : 90 = 15 be- 
tragen, die Gosamtgliederung ist 1'9. Die oborösterreickiscke WaldgrenEc (Nord- 
09traiiil des Mühlviertler Einsprunges) mit ihrem relativ einfacken Verlauf, zeigl 
in ikrem HanptzQg eine Erstreokung van etwa ob, Luftlinie 4T't), Grenzlange 79 ihn 
Große Gliederung also etwa 1'2, kleine 1'4, Gesamtgliedarnng I'7, In beiden Fällen 
überwiegt also die kleine Gliederung. Doch ist der Betrag unaicher, ich bätto 
ebensogut 50 oder 60 km einsetzen künnen. Wo Natursäume fehlen, ist die Unter- 
scheidung nock sckwieriger. Man muQ kier den latlgemeinen Zuge der Grenze er* 
mittein. FUr die westliche Siidgrenze (bis zum ZeUerkut) ergibt sich 36 <l:»i gegen 
40 9 GrenzlHnge und 32 B Luftlinie; große Gliederung 114, kleine I'IO, Gesamt- 
gliederung 1'25. Es überwiegt also kior die große Gliederung um ein Geringei. 
Aber all das kanu man der Karte mit kinreicheuder Deutlicbkeit entnokmen, 
ohne uneiakte daher beirrende ZabtenwerCe. Vielleicht fiikrt mich weitere Unter- 
suchung zu einer beaseicu Art des ziffermaCigen Ausdruckes. 



193 

punkte darch Gerade verbindet, die im Grenzvcrlauf möglicliet 
weit voneinander aMiegen, in der Luftlinie dagegen einander nahe 
kommen (Tabelle 11), Bei meinen Messungen und Unters uchangeu 
ging icb naturgemäß zunächst von diesem quantitativen Gesichtspunkte 
aus, trug aber dem anderen insoferne Rechnung, als ich bei der 
Teilung der Grenze in Strecken die Grenzart mit bertlckaiehtigte. 
Um zu einer Einteilung zu gelangen, die beiden entspricht, mußte 
natürlich auch experimentiert, Strecken endpunkte um geringes ver- 
schoben und andere eingeschoben werden. So wurde auch kontroliiertj 
ob die berechneten Glieder ungs werte wirklich dem Gesamtcharakter 
der betreffenden Grenzstrecke entsprechen. Diese Kontrolle auch 
andern zu ermöglichen, dient die Wiedergabe aller Messungen in 
den Tabellen, währentl der folgende Abriß nur die Hauptergebnisse 
kurz mitteilen soll. 

I Teilen wir die Grenze Niederösterreichs nach ihrer Be- 
schaffenheit, nicht nach ihrer Richtung ein, so ergeben sich sieben 
Abschnitte von sehr verschiedener Grüße: 1. die Flachlandagrenze 
im Marchtiefland; % die nördliche Hügel landsgrenze im offenen 
Land; 3. der westliche Grenzwahl im böhmischen Massiv; 4, die 
Fluß- und Bachgrenzen an der Umrandung des Seitenstettener 
Vorsprunges; 5. die alpine Grenze; 6. die Hügellands grenze der 
buckligen Welt; 7. die Leithagebirga- und Leithagrenze. 

1. Der Mareh- und Thayagrenze im Osten des nördlichen 
Nieder Österreich wird der bereits erwähnte Charakter eines guten 
Grenzsaumes und einer schlechten Grenzlinie (s. oben S. 175 f., 182) 
durch den verwilderten Stronilauf aufgeprägt. Die Grenze folgt einem 
früheren Stromatrich, die Arme wechseln aber oft ihre Bedeutung 
und ändern ihre Lage, alte Hauptarme werden trocken oder zu 
bloßen Hochwasserrinnen und so greift die Grenze über den Fluß 
hin und her. Geringfügige Änderungen der Grenze scheinen 
allerdings — nach den Differenzen der Sp. K. und A. K. ') zu 
schließen — hie und da platzgegriffen zu haben, im ganzen aber 
blieb die Grenzlinie stabil und ist daher unnatürlich. ^> Sie folgt der 

') Sp. E. bezeiclinet im folg-enden die Spezialkarte dos militar-geograpliischeii 
InatitDtM. A. K. die Administrativ karte unseres Vereines. 

-] Vgl. Weber, Über die Grllniea (loa La,ndea Österreich notor der Enas, 
Baiträge zur Laadeskunde, I. Bd. 1832, S. 179 f,, d ach dem die Marcbgrenae gegen 
Ungarn 1372 foalgoaleUt wurde, an der mühriselien Granse aber Doch im XIX. Jahr- 
V. t. L«adeBkunde. t^ 



194 

Thaya auch nicht von ihrer heutigen Mündung aufwärts, sondern 
bleibt an der March, um diese erst an der mährisch-ungarischen 
Dreimark zu verlassen und im hydrographischen Wirrsal der Au- 
wälder an die Thaya zu gehen. Letztere, beziehungsweise ihre wech- 
selnden Arme und Altwasser verläßt sie, einem Wagram folgend, 
zum Teichhubbach, dem Abfluß des Mühlteiches. Die Grenze ist 
gelegentlich auch durch künstliche Gräben bezeichnet und zeigt in 
diesen Ausnahmsfällen statt Schlingen eckige Formen. In ihrer 
großen Gliederung ist sie sehr einfach, längs der March bildet 
sie eine flache Einbuchtung, deren innerster Punkt etwa bei Angern 
liegt; die Thayagrenze zeigt einheitliche Nordwestrichtung. Die 
Gliederung der beiden nördlichen von den drei hieraus sich er- 
gebenden drei Teilstrecken beträgt je 1*9 — 2, nur die südliche 
Marchstrecke ist weniger gegliedert (1*5). Da die Gesamtgliederung 
auch nur 1*9 beträgt, so ist der Einfluß der Großformen auf die 
Gesamtgliederung gering. Eine Regulierung des Flusses und der 
Grenze — eine ohne die andere ist kaum denkbar — würde hier 
eine sehr einfache Grenzgestalt herstellen, aber das Verkehrshindernis, 
das im Auen- und Altwassersaum liegt, beseitigen und damit den 
Charakter dieser altehrwürdigen Grenze von Grund aus umgestalten. 
Daß über die Thayagrenze Wege ins nördliche Marchfeld führen, 
sie also insoferne auch der Nordgrenze zugerechnet werden kann, 
wurde schon erwähnt. 

2. Die nun folgende Grenzstrecke wird dadurch charakterisiert 
daß sie durch offenes, fast durchaus waldloses Land (Kultur- 
land) zieht und ziemlich gerade die gleiche Richtung festhält. Als 
Groß formen treten nur im Osten ein stumpfer Vorsprung zwischen 
Nikolsburg und Laa, dann zwei langgestreckte sanfte Einbuchtungen 
hervor, zwischen denen die Grenze eine Strecke in der waldigen 
Schlucht der Thaya liegt. Dieser Fluß böte die einzige, auf weitere 
Strecken hin verfügbare natürliche Linie, an welche sich die Grenze 
anlehnen könnte, dies ist aber nur auf kleine Strecken der Fall. 
Zeitweise mag es in größerem Maße stattgehabt haben — wenigstens 
zieht das Landbuch im XIIL Jahrhundert die Grenze an der Thaya 
und Schwarzawa aufwärts und von dieser wieder zur Thaya ^) — 

hundert der jetzt (Spezialkarte u. schon Karte des General-Quartiermeisteritabes) 
österreichische »Landshuter Walde strittig war (178). 

1) M. G., D. Ch. III. Bd., 2. Heft, Ausgabe von Lampel. Dadurch wird 
eine große Strecke heute mährischen Landes als österreichisch bezeichnet. 



aller im allgemeinen ist sie doch eine alte, seit langem stabüc Grenze.') 
Ihre einzelnen Abteilungen lehnen sich z, T. an natürliche 
Linien an. So bot sich gleich im Osten außer dem Thayabogen im 
Norden der Polauer Berge auch eine zweite Linie in der tiefen 
Einsenkung, die sich im Süden dieser Berge hinzieht und zumeist 
von Teichen und ihren Abflußrinnen eingenommen ist. Die Grenze 
folgt dieser, steigt vom Mühlteich {166»n) zcm Steindammer Teich 
(Nimmersatt 175 w») in der 20 — 30ni eingeschrittenen breiten Talung, 
umgeht den Porzteich und zieht, wo die Einsenkung, ins Thaya- 
becken hinaustretend, ihren einheitlichen Charakter verliert, mit 
teilweiser Benützung feuchter, niedriger Wiesen, doch nicht immer 
ihrer tiefsten Stellen, zur Thaya bei Alt-Prerau. wobei sie den vor- 
erwähnten Grenzvorsprnng bildet. Trotzdem hat sie die geringe 
Gesamtgliederung von 12; ihr östUcher Teil, die naturentlehnte 
Teichgrenze ist fast geradlinig. Die zweite Teilstrecke, eine 
Thayagrenze, hat stärkere Ghedernng (1'7). Unbeschadet der 
neuerlich erfolgten Regulierung ist auch sie von Armen, Altwassern 
und Wagramen bestimmt, gelegentlich — wohl infolge der Um- 
randung heutiger oder ehemahger Waldparzellen — treten eckige 
Formen auf. So bildet ein geradliniges (l'l) ganz kurzes Stück den 
Übergang zu der nunmehr folgenden Grenze im offenen Land. 
Die Gliederung dieser Flußgreuze gehört also wesentlich der »kleinen 
Gliedernng- an. Jener Thayahiegung. an derZnaim liegt, halt sich 
die Grenze fern. Mit einem Wagram beginnend zieht sie sich an 
den Abhängen und über die Hohe jener sanften Rücken hin, die 
ich nach einem hiiufig dort vorkommenden Berg- und Flurnamen die 
Sehatzgegend nennen möchte, um so lieber, als schon das Land- 
buch die Grenze »di Tey nider untz uf den Schets. den Schets 
nider untz in di Tey> gehen läßt. Sie hält sich im ganzen hier an 
die Wasserscheide der Thaya gegen den Pulkau- und den Retzbach 



') Die von Weber n. a. 0. 174 erwähnten Grembestimmuligsarbeiten von 
1672 — ITlü leg'tcD wobi nur die bestehenden Grenzen fest. Die Grenxregion war 
wohl oraprUnglich Teicher bevraldot, so daH die Bezeichnnng' lofieneB Lande nnt 
für die Gegenwart volle Geltang hat, immerhin aber im Gegensatz zam Grenzwald 
anch in alter Zeit relativ gilL Weber macht aaf Schwierigkeiten dec Grenz- 
bestimmung bei Schaffn (174 f.) itufuierkaain, wo in dor Tat die Karte des Genera!- 
QnartienneiBterstabea noch eine etwa andere Grenze hat, als Administrativ karte 
und äpezialkarte, ferner auf die 1826 beatimmls Grenz Verlegung aus der Uittel- 
linie des Porzteiches an dessen nfirdtiche EHnder (S. 177), wo ebenfaüs diese Karte 
noch den älteren Zustand darsteUt. 



196 



und erreicht Höheu von 230 — 240 wi, die relativen Hühen von 

40 — 50 "t entsprechen. Einzelne höhere Erhebungen bleiben beider- 
seits unberührt und geradliniger eckiger Grenzverlaof auf ganz 
kurzen Strecken weist im Detail auf Abhängigkeit von Örtlichen 
Flurgrenzen hin. Sie erreicht weiterhin 285 w» und 289 m und 
tritt schließlich in Wald, um in einem Graben zur Thayaschlueht 
zu gelangen. Diese 'Scbatzgrenze« hat nur geringe GrÜederuug (1-2). 
Die Verbiadungslinie von der Thaya bei Alt-Prerau bis zur Thaya- 
schlueht an der Grenze amschließt zugleich die östliche von den 
erwähnten beiden Einbuchtungen der Grenze, die man nach dem 
Orte Joslciwitz benennen kann, ihre Grenzgliederung ist 1-5, jene 
der ganzen Nordgrenze üstlicb der Schlucht aber 1"4. 

Ganz anderen Charakter hat die vierte Strecke, ein Teil der 
Thayasehlueht. welche durch ihre Windungen eine Grenz- 
gliederung von 2'2 erzielt. Sie ist waldig und unwegsam — nur 
die Hardegger Straßenbrücke und der private »Nenhäuselweg* 
überschreiten sie. ') Die Grenze, welche die Schlucht oberhalb der Tal- 
Weitung der Neunmiihlen erreichte, bleibt am Flusse bis etwas unter- 
halb des Stier wieshcrges bei Hardegg. Die Schlucht stellt ent- 
schieden als Verkchrahindeniis eine gute Grenze dar. Aber auch 
weiter oberhalb besteht dieses Verkehrshindernis in nahezu gleichem 
Maße und doch bildet weder die Thaya, noch einer ihrer Qnell- 
HUsse die heutige Grenze. Zur Zeit des Landbuches allerdings wird 
die Grenze von der Lainsitz durch die Ober- oder Auergrube an 
die Thaya gezogen, scheint also zeitweise der deutschen und ver- 
einigten Thaya bis zu dem erwähnten »Schets« sieb ziemlich eng 
angeschlossen zu haben.^) Der heutige Zustand wird verstandlicher, 
wenn wir die Übergänge ins Auge fassen. Gerade im Bereich der 
wichtigeren StraßenUbersetzungen springt die Grenze über, beziehungs- 
weise an den Fluß. Sie sichert Mähren die Beherrschung einerseits 
der Znaimer, anderseits der Frainer und auch noch der Freisteiner 
und Loibinger Brücken, Niederüsterreich weniger sicher jene des 

') Dagegen ach neiden dta Gienzstreeke öatlicli von Allprerau 1 BbIid:- 
1 Geichs- tind G Bezirke sIraQen aiireiter Ordnung, sowie 1 dritter Ordnung, die 
Thn,<ragreDze 1 Bahn- und 1 ßeiirkestruCe zweiter Ordnung- (ein Btucepfes Bnda), 
die ScbatigreuiB 1 Bahn-, 1 Reich sstrafle, je 'i Bezirksstraßen zweiter und dritter 
Ordnung (zwei atumpfe Enden), die mährische Gren>;B westlich der Schlucht sbes 
5 StraQea zweiler und 3 dritter Ordnung. Vgl. auch S. 180 Anniericung 1. 

') Die Obergrube setzt Lampel in aeiner Ausgabe gleich mit Aduii in 
Mahren, 



Hardegger Übergaiiga ') und tritt endgültig auf das linke Ufer vor den 
von Drosendorf beherrschten Brücken bei ThUmau und bei Droaendorf. 
Freilich stellt sie zugleich auch eine Abkürzung gegenüber den 
Flußwindungen dar und kann von Lundenburg' bis Droaendorf als 
eine »ideale Thayagrenze« bezeichnet werden, bei der die wich- 
tigen Brückenköpfe und Zollstationcn jeweiln ganz in der Hand 
eines der beiden Grenznachbarn liegen. 

Die Thayaschlueht bildet einen kleinen Grenzvoraprung; das 
letzte Stück der milhrischen Grenze, das wieder durch offenes 
Land führt, bildet die westliche der beiden flachen Grenzein- 
buchtungen (von StalU'k), der eine Gliederung von 1'3 entspricht, 
während zwei Sehnen des Eogens nur je r2 aufweisen. Erat die 
Gesamt strecke von dem Oatcnde der Schluehtgrenze bis zur Dreimark 
mit Böhmen ergibt eine Gliederung von 1'5. Von dem Walde bei 
der Thaya, wo die Grenze eöte 524 nahekommt, tritt sie heraas. 
um Höben zwischen etwa 450 — 480w. zu folgen. Im üatÜchen Teil 
weder an WaBseracheideo, noch an charakteristiache Erbebungen oder 
Kulturen grenzen gebunden, benützt sie nach der Überschreitung der 
waldigen Thayaschlocbt (zu der sie in einem Graben herabgeht) 
bei Droaendorf (in 362 ni) teilweise Bachläufe und Talfurchen und 
erreicht hier mehr als 600 m. Nachdem sie bei der Rothmühl nächst 
Neustift (4307") die Schlucht der mähriacheu Thaya übe rech ritten, 
folgt sie streckenweiae kleinen Wasserscheiden (so nahe eßte 593 
und 582 1. aber nicht immer und erreicht in rund 600»« Höhe 
das triplex confinium. wo der niederüaterreichische Grenzzipfel den 
Hohen Stein (680 m) halbin sei artig umschließt. Wesflieh der Roth- 
mühle sind Wälder noch häufig an der Grenze erhalten und man 
kann mit der Dreimark oder auch mit der Nordspitze der kleinen 
Grenzhalbinsel — die eine schnurgerade, künstliche Grenzstrecke 
von etwa 800 m mit jener verbindet — den Anfang der Waldgrenze 
ansetzen. Das letzte Stück, das wir betrachteten, verwendet »niitUr- 
liehe Grenzen» wiederholt in kleinem Maßstabe, ist aber charak- 
terisiert durch seineu kurzen, keineswegs naturbedingten und oft 
eckigen Gesamt verlauf, der auf die Anlehnung an die Grenzen 
kleinerer Vcnvaltungs- Einheiten schließen Iflßt. Es ist aomit ein 
verkleinertes Abbild der ganzen Kordostgrenzc, deren Unter- 

') Der •Nauhäiiselweg«, den 
niederüaterroichiechea Gebiet bringüii 
Kiegel {jotut Raine) beherrscht. 



abteilungen die Taluiig der Teicbgrenze, otfenea Land. Fluß, offeiiea 
Land (Schatzgcgeudj, Schlacht, nochmals offenes Land — also bald 
naturgemäße, bald naturen dehnte, bloß die Rainziohuug be- 
günstigende, bald rein küustlichü Grenzen — umschließen. Und docli 
ist diese Grenze nicht unzweckmäßig infolge ihrer geringen groflen 
und kleinen Gliederung, Es galt eben hier, wo die Natur so wenig 
Anhaltspunkte gab, aus der Kot eine Tugend zii machen, 

3. Ganz anders stellt sich die nun beginnende böhmische und 
oberösterreieliische Waldgrenze schon in der Gliederung dar. 
Wir sehen hier die große Gliederung sehr entfaltet, die kleine 
nur ganz ausnahmsweise — ■ etwa wo die Lainsitz Grenzbach is^ 
oder wo die Grenze zwieselnden Bäehcn folgt — starker entwickelti: 
Die Gliederung kleiner Strecken hält sich daher zwischen l"l und. 
1"5, ebenso jene größerer Strecken von gleicher Grundrichtung, 
Die großen Glieder (Halbinseln und Einsprünge) zeigen dag 
hohe Werte: der kleinen Grenzhalbinsel am hohen Stein schließt 
sich der Gotschaltinger Einsprung an, durch den anch der 
n i ed er üsterreich lachen Landschaft östlich von ihm eine Art Halbinsel- 
Charakter gegeben wird(Grenzgliedernng gegenüber der Verbindung»* 
linie der Buchtenden 2-3), diesem der rechteckige Litschauer- 
Vorsprung (3"0), die Kösslersdorfer Bucht (1'9), dann folgt 
nach einer größeren Strecke einfachen Grenz Verlaufes der große 
Mühlviertler Einsprung (3"1), durch den in Gemeinschaft mit 
der Kösslersdorfer Einbuchtung eine ungestalte Halbinsel entsteht,' 
Dieser »Weitraer Voraprung» hat in der Dreimark auf dem 
Schanzberge ein ausgesprochenes Kap. Eine so reiche Grenzgiiederung 
ließe eine große Zahl von Straßen erwarten, welche die Grenz© 
überschreiten. In der Tat durchschneidet mitunter eine gerade Ver- 
bindmig solch eine Bucht (Straße Kautzcn-Reingcrs die Gots eh altin geE 
Bucht). Im ganzen aber sahen wir diese nördliche Westgrenz^ 
Nieder Österreichs straßenarm. (Vgl. oben S. 184.) Nur das Lainsitztal 
macht eine Ausnahme und auch jeuer Teil der Waldgrenze, dei?f 
westästlich lauft, schueidet wichtige nach Norden führende Straßen^ 
Die Ursache dieser Straßenarmut ist in der Beschaffenheit de% 
Waldes und in seiner Volkslcere zu suchen. Als Grenzsaum habesi' 
wir ihn schon betrachtet. Zu untersuchen ist noch, wie die Grenz- 
linie in diesem Terrain gelegt wird. 

Charakteriatiseh für den unebenen Grenzwald ist, fast noi 
mehr als seüie Ungangbarkeit, insbesondere seine Unübersichtlich 



keit. Dadurch verlieren die höchsten Erhebungen und die wasser- 
scheidenden Rüeken den militäriBehen und geodätischen Wert, der 
ihnen im offenen Lande eignet. Hier im Walde kann man sie weder 
von weitem wahrnehmen, noch von ihnen aus weite LandstrieliG über- 
blicken. Verschwindet doch im 400^ — 700 Meter hohen Land hier 
selbst die >europaische Haupt Wasserscheide» zwischen Thaya und 
Lainsitz ira Hügelgewirr und bleibt ohne Belang für die Grenze. 
Rodungen und Schläge, die Ausblick gewähren, sind beinahe 
wichtiger und noch heute schließt sich die Grenze öftera mit eckigem 
Verlauf an Rodungsgrenzeu an. Vor allem aber wird das Terrain 
von den Tiefenlinien gegliedert, wo solche ausgesprochen genug 
sind und daher insbesondere auch in den höheren Teilen. Die Rolle 
dieser Bachgräben, welchen die Grenze des öftern folgt, ist eino 
recht verschiedene, je nachdem sie als Pfade dienen, oder durch 
ihre Ungangbarkeit die Teilung und Orientierung erleichtern. Wo 
sie fehlen, zieht der Forstmann, dem hier die Marks ehe iderei obliegt 
(denn kaom je kommen die Gemarkungen der urbaren Gebiete an- 
einander heran), am liebsten die Grenze gradaus, hügclauf, hügelab, 
durch Berg und Tal, quer über Bäche und Flüßchen, sowie er den 
meist geradlinigen Waldschlag als Weg benutzt.') Sehen wir so oft 
Waldschlag und Tiergartenmauer als Grenze, so ist wieder dort, 
wo Baeheinrisso zum Gronzzug benutzt werden, eine starke Ge- 
bundenheit an sie bemerkbar. Die Grenze läuft oft einen Bach 
hinab bis zur Vereinigung mit einem anderen und geht dann von 
der Zwieselung hinauf, auch wejm die beiden Rinnen einander nahe 
liegen. Oft ist damit der Vorteil eines beherrschenden, auch wobl 
Ausblick gewährenden Vorsprunges verbunden, der die Sicherung 
der Grenze erleichtert (Sehanzberg am Trifinium Böhmens und der 
Erzherzogtümer). So entstehen schmale Grenzhalbinseln. Ist aber 
der trennende Riegel langgestreckt und niedrig, so schneiden nicht 
selten Grenze und Greiizweg ein Stück von ihm ab und springen 
zum nächsten Bacblauf über. Im flacheren Lande scbueidet die 
Grenze gern den obersten Lauf von Bächen ab, ebenfalls dem 
kürzern Verlauf zuliebe. Das alles sind Grenzlinien, wie sie dem 
Bedürfnis des Herrschafts- oder Gemeindebesitzes entsprechen, 
keine Grenzen, wie sie ein Staatemaim im großen aussteckeu 
ließe. Sie zeigen uns, wie hier die Landeagrenze aus dem Aneinander- 

') Eid Beispiel: SUdlich Tom Stankauer Teich neUt ein Bach der Grenze 
die Bichtung, Bie folgt ihm abei nicht direkt, eondern einem nahen Waldachlag. 



200 

stoßen der einzelnen Dominien im Grenzsaum erwuchs. Sie konnte 
sich verschieben und verschob sich in weitem Umfang, aber sie 
wurde nicht im großen reguliert, wie dies etwa im tibersichtlicheren 
Alpenland geschah. Es lag auch dazu hier im unbewohnten Grenz- 
saum keine Nötigung vor. Kommt doch der Linie hier überhaupt 
nur geringe Bedeutung zu. Soweit sie in Frage steht, ist hier die 
Grenze unfertig zu nennen.^) 

Die einzelnen Teile der Waldgrenze zeigen Besonderheiten. 
Die ihr augehörige Partie der Nordgrenze umfaßt besser gerodetes 
Waldgebiet und wird von Hauptstraßen gequert.^) Ihre großen 
Glieder bewirken eine Gesamtgliederung von 1*8. Die Westseite 
des Litschauer Vorsprunges ist dagegen unbewohntes Waldland 
von weniger als 500 Meter Höhe, reich an Waldteichen, die daher 
auch gelegentlich zur Grenzführung benutzt werden, während sonst 
die Grenzen größerer Forste für sie maßgebend sind. Nur eine 
Straße schneidet diese Grenze, gar kein nennenswerter Verkehrsweg 
die ähnlich beschafifene Südseite der Kösslersdorfer Bucht. Auch 
hier ist die Gliederung durch Großformen bestimmt, 1*9, die kleine 
Gliederung dagegen sehr gering. Die geradlinige Westseite des 
Weitraer Vorsprunges ist wenig gegliedert. Die zwei Teile, in die 
ich sie zerlegte (Gliederung 1*1 und 1*3), zeigen große Verschieden- 
heiten durch ihre verkehrsgeographische Stellung. Der nördliche 
umfaßt den Austritt der Lainsitz und der ihr folgenden oben er- 
wähnten Straßen aus Niederösterreich (Reichsstraße und 2 Bahnen, 
1 Straße dritter Ordnung). Das Land ist daher hier stärker gerodet, 
die Sümpfe liegen vielfach oflFen, während sie weiter nördlich der 
Wald verbirgt. Südlich von den Böhmdorfer Teichen verläßt die 
Grenze den Rand des Wittingauer Beckens, dem sie sich von 
der Nordspitze an nahe hielt und tritt in höheres Land; um den 
Schanzberg (Trifiuium) sind Höhen bis 1000, ja 1100 Meter häufig. 
Demgemäß ist die Art der Grenzen verschieden. Bis zum Böhm- 
dorf er Teich sind wirkliche »nasse Grenzen« nicht selten: von 



^) Drastisch genug sagt noch Weber, Beiträge zur Landeskunde, 1832, 
204 von der oberösterreichischen Waldgrenze, allerdings nicht von ihr allein, daß 
sie »nur faktisch bestehen, nirgends einen Grund oder Bestimmung haben, somit 
lediglich der Gutmütigkeit der Anwohner tiberlassen sind«. Kurz sagte 1809, 
man wisse noch heutzutage nicht, wo Österreich aufhöre und Böhmen anfange. 
Über den Grenzwald vgl. Lampel in den Blättern unseres Vereins XXX, 311 £f., 
XXXIII, 413 f. 

2) Vgl. oben S. 179 f., 184 u. S. 180, Anmerkung 2. 



Kösaleradorf, das die diaraktcristisclK^ Fnrin einer Kolonie und den 
bezeiciinenden slavischen Namen Novaves hat, folgt die Grenze im 
offenen Lande sogar längere Zeit dem Reißbach.') der Lain sitz mit 
all ihren Winduagen nnd der Cerna sloka. Weiterhin aber über- 
wiegen geradlinige Grenzen, oft Tiergarten mauern, weit tlber die 
Anlehnungen an Baehgrflben und Rücken. ^) Die Quellen der Lainsitz 
schneidet die Grenze ab — der gerade Verlauf gebt hier über Oro- 
und Hydrographie! 

Anders an der oberöaterreichiacben Waldgrenze. Wie die 
höbmiscb-oberöaterreichische ist sie durch die Wasserscheide (u. zw. 
hier jene des Kamp gegen Naarn nnd Aist) im allgemeinen geleitet. 
Sie folgt ihr aber durchaus nicht genaa; sie ist keine Wasaer- 
Hcheiden-, sondern faat durchaus Bachgrenze oder besser Graben- 
grenze. Die offenbai' einst befestigte Grenzhalbinsei des Schanz- 
berges (1004 Meter) eriifi'net eine Reibe ähnlicher Sporne (z. B. 
Kronberg) ; andere sehneidet die Grenze ab und gern geht sie über die 
knrzen Was serac beiden zwischen Gegenbäehen. Die Ursache dieser 
Verschiedenheit zeigt die Karte: hier fehlen die großen, von regel- 
mäßigen Schlägen durchzogenen, geradlinig ummauerten Tiergärten 
und Forste faat ganz, der unbewohnte Weinsberger Wald ist noch 
in urwüchsigerem Zustand und die Grenze quert ihn nicht, wie den 
Freiwatd. sondern hidt sich an seinen Westrand. An diesem aber treffen 
wir keine ausgedehnten Waldsümpfe, wie an der Böhmengrenze, 
und statt der forstlichen Latifundien relativ zahlreiche kleine 
Orte und Höfe. Verhindert das eine Abgrenzung durch große 
langfortlaufende Linien und kommen die kleinen Natnrformen mehr 
zur Geltung, so wird dies auch dadurch befördert, daß es sich 
nicht um eine Reichsgrenze, die Einfachheit fordert, sondern um 

') Wenn Meilloc und Lampel (in seioec Ausgabe) in ihm mit Recht 
die •GoBtejz« des Landbadies, oder den Kastaniiafaacb erblicken, wäre diese un- 
regelmäßige Grenze alt. Doch ist hier eine Schwierigkeit: der Reißbach ist ein 
rechter NebeDbach der Laiaeitz, die Keibenfalgfe iWaaserBcheide, Chuaigeeptims, 
(Land graben?), Gostejz, Lünsnich, Owergrube, Tef< MCt aber einen linken 
erwarten. Über Grenz Streitigkeiten am BeiDbach im XVIU. Jahrhundert siehe 
Weber, S. 172 f. 

') Daß die Grenze nicht ganz jungen Herrsch aftagrenzen folgt, scheint die 
A. K. auf Bl. B. 4 zu zeigen, wo der große Tiergarten beim Soßenschloß zu 
Böhmen, ein kleiner AnnCK desselben aber zu Niederästorreieh gehurt. Die Gronne 
des Landbuches aber deutet auf einen abvceicbenden Zug hiu. nach dem damals 
noch BUhmeo bis Weitra reichte wie in früherer Zeit. Vgl. auch Blumen- 
bach, a. u. 



202 

eine innere Abgrenzung handelt. So ist auf der Südseite des 
Weitraer Vorsprunges bis zum Abbiegen vom Großen Kamp dei 
Grenze reicb an Klein formen (Gesamtgliederung 1*3). Von hier 
zur Donau dagegen im allmählich absinkenden Lande, das durch 
die geradewegs der Donau zugehenden Gräben parallel gegliedert ist, 
finden wir wieder größere Glieder (Gliederung 1*5). Hier tre£Fen 
wir ein topographisch schwer verständliches Überspringen vom 
Sarmingbach (nicht an der tiefsten Einsenkung) zum kleinen Isper, 
von I diesem wieder nach Westen, endlich an der Donau bei 
Hirschenau wieder nach Osten. 

So erscheint uns hier im natürlichen Grenzsaum die Grenz- 
linie in all ihren verschiedenartigen Teilen recht willkürlich, als 
die Zufallsgrenze der von beiden Seiten im Wald zusammentreffenden 
Besiedlungen und Besitzansprüche. 

4. Den Seitenstettener Vorsprung (3*0) umschließen fast 
völlig »nasse Grenzen« von verschiedener Beschaffenheit. An der 
Donau zeigt uns die A. K. noch eine unregelmäßige, vom Stromstrich 
abweichende Grenze, die Sp. K. aber eine durch die Regulierung ge- 
schaffene, einfache Stromstrichgrenze. Ihre Gliederung (1*3) 
beruht ausschließlich auf den Windungen des Flußlaufes als ganzem 
— das zeigen uns die minimalen Gliederungswerte (1*0 — 1*2) für 
im großen gleichgerichtete Strecken und der Umstand, daß der 
größte von diesen Werten auf die Schlucht bei Grein fällt. Im 
Vergleich zu March- und Thayagrenze stellt uns diese eine moderne 
Flußgrenze dar. Daß der Fluß und sein Auensaum aber auch heute 
ein gewisses Verkehrshindernis bildet, sehen wir aus seinem Ver- 
halten zu Straßen, Brücken und Überfuhren. Nur ganz im Westen 
zwei wichtige Übergänge, deren einer nur dadurch unserem Kron- 
lande zufällt, daß die Ennsgrenze an der Mündung dieses Flusses 
nicht dem Hauptarm, sondern einem versandenden westlichen folgt. ^) 

Der Ennsgrenze gedachten wir bereits. Auch sie ist mit ihrer 
ziemlich geringen, den Windungen des Flußtales als ganzem zuzu- 
schreibenden Gliederung (1*4) eine gute Grenze und dankt dies 
zum Teil dem größeren Gefälle, zum Teil wohl künstlichen 
kleinen Beeinflussungen des Flusses und der Grenze. 2) Von Steyr 

^) Siehe oben S. 185, Anmerkung 1. 

^) Zwischen A. K. und Sp. K. erfolgte nur bei Gollensdorf eine kleine Ver- 
legung des Stromstriches und der Grenze ; sonst zeigt A. K. nur eine winzige 
Abweichung zwischen Stromstrich und Grenze. Aber Weber a. a. O. S. 203, 



lüldet der Ramingbaoh oder Kleinramingbiich die Grenze 
bis nahe an seinen Ursprung, eine ziemlicli gerade nnd gute 
Grenze (Gliederung TS) durch ein breites, aber ortarmes Tal, 
das erst seit kurzem im unterea Teil ein Strüßelien durchziebt. 
(A. K. Bl. A 8 bat nneli bloß einen Fahrweg.) Diese Grenze liegt 
ungefähr in der Mitto zwischen der Bahn Amstetten — St, Valentin 
und der westwärts verlaufenden Ennsstreeke von Kastenreith zur 
Mündung des Trattenbaches; die mit dem Daxberg beginnende 
Wasserscheide zwischen Eniis und Ips achließt sich im Nordosten 
unmittelbar an die Hänge des Raniingtales an und wo sie einen 
deutlicheren orographischen Charakter annimmt, geht die Grenze auf 
sie über. Dies Stück Talgrenze bat also nur die Bedeutung einer 
miiglicbat kurzen Verbindungsstrecke.') 

5. Von dem Ursprung des Ramingbaches bis zum Mönuich- 
kireheuer Sattel zieht sich die Alpengrenze. Sie verläuft teils im 
Hochgebirg, teils im waldigen Mittelgebirg. Wenn ich sie als 
Wasserscheidengrenze bezeichne, so ist damit auch gesagt, daß 
sie die typischen kleinen Abweichungen von der Wasser- 
scheide besitzt, die aus dem Charakter der Grenze als einer Ver- 
kehrshindernisse verbindenden Linie, aus der Unsicherheit der 
Wasserscheiden an manchen Steilen, endlieh aus der Abneigung 
einer präzisen Grenzführung vor Umwegen geographisch und aus 
den an diese Momente anknüpfenden Streitigkeiten historisch sich 
ergeben. Bevorzugte Stellen für solche Abweichungen sind vom 
ersten Gesichtspunkt aus Durchbruchstäler, vom zweiten weite 
Plateaux, vom dritten weit in das Gebirg einspringende Kessel, 
Beispiele etwa Mandling, Raxalpe, die Gegend südöstlich vom 
Dürrnstein. Außerdem sehen wir die Grenze abhängig von dem 
verschiedenen Verhalten der Wasserscheide zur Hauptrichtung 
der Ketten und Plateauabfälle, die nach West bis Südwest geht. Eine 
starke Abweichung von der Wasserscheide bedeutet nur der Maria- 
zeller Einsprang, an dem die wasserscheidenden Hohen nur selten 
aus der Wald- in die Mattenrcgion aufragen und führende Ketten 
dessen Schüderung dieaes WildwasAers fDr den uoteiBten Lauf Doch teilweiBe 
zutrifft, iprklit von erncm Durclistich bei KBttiog' 1610 und emem lokatea Greiiz- 
vergleich 1776. 

') Wenn Weber noch 1832 d[e Wcstgrenza von Stejr zur Dreiinarfc nur 
ula Privatgrenze der Herrschaften bezeidinet (a. a. O. 2C3, 204), die nicht saui- 
gazeichneti wurde, so spricht dns für die ungezwungene natürliche Entstehung 
derselben. 



I 



204 

nicht überall dt'utlich sind. Hier ist einerseits die Uiiübersiclitliclikcit 
des niedrigen Waldlandcs historiscli wirksam geworden, anderseits 
die relative Leichtigkeit eines Überganges, endlich die Entstehung 
und der verkelirsgeogi'aphische Einfluß des großen "Wallfahrta- 
zentruma, nach dem die Wege kouvergieren. 

Charakteristisch ist die Zusammensetzung der Alpengrenze aus 
kurzen, geradlinigen oder wenig gewundenen Stöcken mit einer 
Gliederung von 1"0 — 1'4, aus deren oft in rechtem Winkel er- 
folgenden Vereinigungen sich Großformen mit meist erheblich 
höheren Quotienten ergeben. Die kleine Gliederung ist also einfach, 
aber auch die scharfen Ecken der großen Glieder entwerten die 
Grenze nicht, die durch ihre Erhebung über die Nachbarschaft 
und ihren meist unzweifelhaften Verlauf eine gute Grenze 
darstellt. 

Das Stück bis zur Voralpe, das wir noch der Westgrenze 
Niederösterreichs zuwiesen, zeigt uns, wie die Grenze ein roat- 
förmig angeordnetes Gebirge senkrecht auf seine Hauptrichtung 
(Südwest) schneidet. Wir sehen, wie sie den Hauptkämmen meist 
nur kurz folgt, dann iiuf Nebenkäinnien und über Sättel, seltener 
längs eines Baches zum Satte! gehend (so beiderseits des Sattels 
von Oberland) dem nächsten Hauptkamme zugeht und dies mehrmals 
wiederholt. Dabei bleibt sie aber auf der Wasserscheide und 
schneidet genau auf dieser die verkehrsreichen Sattel von Oberland 
(515 »t, Bahn Waidhafen — Kleinreifling) und am Saurüssel (553 tn, 
Eisenstraße Gaming — Weyer). Aus der Mittelgeljirgshöhe dieser 
Kammgrenze und über die Waldregion erhebt sich erst das Plateau 
der Vor- oder Easlinger Alpe. Auf diesem, wo eine führende Kamm- 
linie fehlt, geht die Grenze in eckigem Verlauf über beide Gipfel 
cote 1769 (Fürhaupt oder Stumpfmauer) und c5te 1727 (Tanz- 
boden oder Voralpe). Zwischen beiden fällt der Frenzgraben nach 
Westen, dem die steiriBch-oberösterreichisehe Grenze folgt. 
Diese letztere ist geographisch gut begründet und markiert darch 
die Ennsenge unterhalb Altenmarkt, wo die Mündnng der Frenz 
Raum znr Errichtung eines Zollhauses bot. Bei der Unwegsamkeit 
gegenüberliegenden Ufers hat es nichts Verwunderiichea, daß 
! Grenze Oberösterreichs und Steiermark« die Enge hinaufläuft 
bis zum Altenmarkter Übergang und danii der Laussa folgt. Die 
beiderseitigen Bachgrenzen Laussa und Frenz sind bedingt durch 
die Grenzsetzung in der Enge selbst. Die niedcrüsterreichisch- 




205 

f irteinsche Grenze geht vom Tanzboden ziemlich geradewegs (M) 

I «nf den Garns st cin-Kaniin, den sie bei cöte 1765 erreicht. Hier 
beginnt dann die Südgrenze Nie der Österreichs. Für das besprochene 
Stück ist ferner charakteristisch der Verlauf der Wasserscheide und 
Grenze nahe an der Enns und die durch den Gebirgsbaa bedingten 
großen Glieder: Gaflenzer Einsprung (1-9, innerster Teil 1'4) 
und Hollenateiner Vorsprung (2 0). Verkehrsgeographisch ist 
diese Westgrenze vor der Sudgrenze aasgezeichnet: 1 Bahn, 
2 Straßen zweiter und (gleich oberhalb der Ramingbaehgrenze) 
2 Straßen Stümpfe dritter Ordnung treffen sie. 

Die alpine Sudgrenze zerfällt durch die große Gliederung 
in drei Teile, die westlichste fast geradlinige Grenze bis zum 
Zellerhut (1'2), die große Mariazeller Bucht bis etwa an den 
Hllttenkogel ') (1-6 bis l"?, innerste Bucht 1-9) und die Südost- 
laufende Grenze bis Mönnichkirchen (1'4), deren bedeutendste 
Einbuchtung jene am Semmcring (1"6} ist. Verkehrsgeographisoh 
sind diese Abschnitte sehr verschieden: Den ersten quert nur eine 
Straße erster Ordnung durch die Mendliug. die seine stärkste, aber 
auch nur geringe Einbuchtung bildet. Der Zeller Bucht gehen — ab- 
gesehen von den stumpf endenden Straßen (Rottenbacb) und Bahnen 
(2), deren eine man nach Zell fortsetzen will, — je eine Straße 
erster, zweiter und dritter Ordnung zu, dazu kommen als wichtiger 
Zugang die durch den Zeller Steig verbundenen Straßenatümpfe 
am Lahnsattel und im nördlichen Preintal und auch die der folgenden 
Abteilung zugewiesene stumpf endende Naßwaldstraßc ist durch 
den Kaisersteig in die Attraktionssphäre von Mariazell gerückt. 
Der dritte Abschnitt, den die Straße erster Ordnung bei Mönnich- 
kirchen abschheßt, hat nur zwei Durchgangsstellen von sehr ver- 
schiedener Wichtigkeit, Semmering (Bahn und Beichsstraße) und 
die Gegend des Fröscbnitz- und Pfaffensattels (2 Straßen dritter 
Ordnung), neben denen die stumpfen Straßenenden in Naßwald und 
Prein bloß von touristischem Wert sind. Die Gestalt dieses letzten 
Grenzatückes gemahnt an die alpine Westgrenze. In der Tat ist 
der Unterschied in den Verkehrsverhilltnissen der drei Abschnitte 
von dem Verhältnis der Grenze zum Gebirgabau mit be* 
einflußt. Im Westen geht sie der Hauptrichtung der Ketten und 

') oder an dia MUrzgrenze bei Frain. Eid guter ^eUungapnnkt w&re 
ancli der Aoieiskogl auf der Scbne^alpe, dach würde durch eine solche Ein! ei limg 
die PI Bteaugienza trecke auseinander gsTJsGen. 



206 

PlateauabfäUe gleich. In der Mitte wird sie durch das verkehrs- 
geographische Gebiet der Pforte von Zell und die im niedrigeren 
Lande verworrene Wasserscheide veranlaßt, von dieser Richtung 
und insbesondere von den Kämmen abzugehen; es ist eine Wald- 
region mit Schlucht- und Bachgrenzen, oft abseits der Wasser- 
scheide. Im Osten ist die Grenze wieder eine typische Wasser- 
scheidengrenze: sie quert zunächst rostförmig angeordnete Kalk- 
alpenplateaus und zentralalpine Kämme in der uns schon bekannten 
Weise, findet aber auch gewundene Kämme, besonders am Ostende, 
welche die Verbindung im Gebirgsroste herstellen. 

Der erste dieser drei Teile zeigt am West- und Ostende 
Kamm grenzen, in der Mitte Grenzen, die sich dem charakteristischen 
Steilabfall eines Plateaus (Scheibenberg, Hochkaar) anschließen, 
aber auch einige Besonderheiten. Kleine geradlinige Übergangs- 
strecken ohne Rücksicht auf das Terrain oder das Abschneiden 
eines oberen Bachbodens (am Scheibenberg) finden wir nicht auf- 
fallend. Almböden werden ja je nach ihrem Wert und ihren Zu- 
gangsverhältnissen entweder im ganzen einer Hand überlassen oder 
es erwachsen aus abwechselnder oder gemeinsamer Benützung 
Grenzstreitigkeiten und willkürliche Abgrenzungen. Daß solche in 
später Zeit hier auch die Landesgrenze beeinflußten, erfahren wir 
von Lampel. ^) Geradezu selbstverständlich aber ist, daß die Grenze 
einen Engpaß wie die Mendling aufsucht und ihm geradlinig zu- 
strebt. Ein solcher Engpaß an wichtiger Straße ist für den Verkehr 
und seine Beherrschung weitaus bedeutender, als die flache Tal- 
wasserscheide — es ist einer der ursprünglichen Punkte des Grenz- 
zuges und eine Abweichung von ihm der Wasserscheide zuliebe 
wäre unpraktisch und vermutlich späteren Ursprunges. Das zeigen 
analoge Fälle in Hülle und Fülle. Interessant ist dagegen eine 



') Weber a. a. O. 200 verlegt die Grenzregulierung in der Mendling und 
am Scheibenberg in die Jahre 1676 und 1827. Lampel behandelt die dortigen 
Grenzstreitigkeiten in den Blättern des Vereines für Landeskunde XX, 328 fif. Er 
bringt ein Beispiel, wie strittige Almböden gemeinsamer Nutzung unterworfen 
und damit die Grenze unsicher wurde. Die Kammgrenze ist auch nach Lampeis 
Darstellung schon im XII. Jahrhundert hier vorhanden; wenn er a. a. O. aus 
dem Landbuch für das XIII. Jahrhundert ein Übergreifen Österreichs bis auf die 
Kräuterin und an die Salza folgert, so scheinen mir die dazu führenden Namen- 
deutungen, die seither Hasenöhrl bestritt, keineswegs sicher genug und das 
Verlassen der in der Natur scharf vorgezeichneten Grenze ist aus geographischen 
Gründen unwahrscheinlich. 



207 



tJrenze vor alters strittig^war ^ und strittig blieb, 
1 noeli im XIX. Jahrhundert eine Veränderung platz- 
I -griff. Von der Hochkirchen in den GülJlinger Alpen geht die 
I Wasserscheide über Dürrenstein (1877 m). Kuhalpe, Rothstein, Pem- 
I i^eß-Sattet (etwa 1049 jh) zum hohen Marcheck und bildet einen 
f Bar GrenzfUhrung gut geeigneten hohen Gehirgsbogen, der eine 
[ Grenzgliederung von 1-7 hätte. Die heutige Grenze folgt ihm aber 
I nicht, sondern geht unter Anlehnung an Nebenkämme und einen 
1 Bach ziemlich direkt {r2) von der Hochkirchen zum Marcheck. 
I Das so zu Niederösterreieh geschlagene Gebiet jenseits der Wasser- 
I iMjheide. das Maximum der alten Admonter Ansprüche, umfaßt über 
[ '34 hm'. Ea ist mir keine neuere Karte bekannt, die es mit voller 
I 'Deutlichkeit zu Steiermark wiese — die Gebirgszeichnang der 
I alteren ist zu unzuverlässig — wohl aber erscheint ein kleinerer 
r westlich er Teil dieses Gebietes, der eigentliche Rottwald noch auf 
I einzelnen Karten des XIX. Jahrhunderts als steirisches Gebiet.-) 
Seine Grenze, die (verglichen mit dem geradlinigen Abstand ihrer 
Trennungsp unkte von der heutigen Grenze) eine groüe Entwicklung 
{3"0) zeigt, geht nicht ganz an den Dürrensteingipfel heran, sondern 
folgt einem Sporn, den Ginzelstein und Rösaelstand bezeichnen, an 
i'den untersten Moder-(Rott)bach, bei dessen Mündung sie die heutige 
f'Grenze erreicht. Dieses Gebiet von mehr als 9 km} weist z. B. 
l'Becker-Steinhausers Karte von Niederüsterreieh 1853 und R. A. 
ichalz' Spezialkarte von Österreich unter der Enna noch in der 
f^mir vorliegenden Ausgabe 186Ö der Steiermark zu, während 
■ Tj. Schmids Karte der Erzherzogtümer (1814, das mir vorliegende 
I Blatt wohl 1852 ausgegeben) die beutige Grenze der Sp. K. und 
1' A. K. aufweist. Demnach dürfte die Karte des Generalquartier- 
i (Umgebungen von Waidhofen. noch in Ausgabe 1870) 
■•.and nach ihr die Karte 1 : 144.000, die anser Verein den Teilnehmern 
»"»einer Sommer Versammlung 1868 widmete, die damalige Sachlage 
nichtig wiedergeben, indem sie dieses Gebiet, wie ein strittiges, 
f besonders umgrenzt. Dadurch wird der Eindruck, den die Linien- 
l'ftthmng der heutigen Grenze macht, als ob sie eine jugendliehe 
PAbkUrzung des zu gebogenen Grenz verlauf es darstellte, gerechtfertigt. 



') ^S'. Lampels eiug'ebendo ErOrterangen über äie darcb die wechselnde 
E^omenklatDr der Gewüeser sehr verwinte Frage. Bl&tter des TereiaeB für Landes- 
f innae, XX. 302^318 (bis 1699). 

^'ach Lamjiela Auffassung das eigentliche admontiache Beaitztum. 



20H 

Daß hier die Grenze bo lange schwankte, ist geographisch ver- 
ständlich daraus, daß die Kammlinie ebenso, wie der erwähnte 
Riegel leidliche Anhaltspunkte für eine Grenze boten, daß der 
Teil des Gebietes östlich von dem Riegel durch Silttel und Holz- 
abfuhr zum Ipsgebiet hin gravitiert, der westliche aber Bein 
Holz zur Lassing ftlhrt, daß das ganze Gebiet dichten, schwer 
gangbaren Wald umschließt, den uns noch neuestens Zetsche') als 
wahrhaften Urwald schildert, aber auch die weitere Umgebung fast 
unbewohntes Waldland ist, daß endUch die heutige Grenze dem 
Gesamtzug der Grenze entspricht und kurz ist, historisch dagegen 
aus dem Umstand, daß hier eine Herrscbaftsgrenze im weiten Wald 
zugrunde liegt und die beiderseitigen Ansprüche, juristisch bis in 
späte Zeit verfochten, iebentlig blieben. Das Endergebnis ist aber 
hier, wie in vielen ähnlichen Fällen, eine Vereinfachung, Regu- 
lierung der Grenze auf Kosten ihres .natürlichem Verlaufes. 

Die Grenzbucht von Mariazell wird charakterisiert durch 
eine Lücke zwischen Zellerhüten und Göller, in welcher die 
Wasserscheide der Salza und Erlaf sich nordwärts vorschiebt. Diese 
Region niederen Waldlandes wird im Norden durch den Ütscher- 
zug nur unvollkommen abgeschlossen, im Süden wechseln Massive 
und tiefe Täler in einer für die Grenzlinie unerwünschten Weise. 
Die Salza aber sammelt in der Gegend von Mariazell die von 
Süd, Ost und West zusammenlaufenden Wege, und sie übersehreiten 
von hier aus vereinigt die Wasseracheide und die ihr vorlagernden 
Hindernisse (Schluchten oder Wegsteilen). Die Entwicklung dieses 
Ortes zu einem Verkehrs Zentrum ist also in der Landeanatur be- 
gründet; beschleunigt wurde sie durch die Entstehung der Zelle 
und die frühe Wichtigkeit der Saline im Halltal. welche auch den 
Verkehr über die angrenzenden westlichen und Ustlichen Sättel be- 
lebten. Begreiflich, dalJ schon im XIII. Jahrhundert Lilienfeld und 
St. Larabrecht um diesen wichtigen Besitz in Streit waren, obwohl er 
weithin von unbesiedeltem Wald umgeben war.'-') Den von Lampel-') 
erörterten meist juristischen Grenz zwistigkeiten wohnt hier Überhaupt 
ein großer Zug bei. Man stieß zweifellos zunächst hei der Wald- 

'■) Bilder aas dar Ostmark. lunBbruck lÖOS, S. 183 ff. 

-) Der iTIennBildi war einst aasgedehnteT. Weber (199) nennt äas ganze 
Grenzgebiet der Herrschaflen Lilienfold, WeiDenburg und Gaming beneichnend 
den Holzhüttenboden. 

^} Blätter dos Vereines für Landeskunde, XX, 278—301. 






I 



nntzung aufeinander und die Streitig^keiten enden mit kleinen Gebiets- 
verachiebungen, aber ihnen zugrunde liegt doch der Streit um das 
ganze natörlicbe Gebiet. Das Schwanken der Besitz- und Landea- 
grenze zwischen Erlaf, ja Otscher einerseits, Salza anderseits ist 
bemerkenswert. Lampel hat kaum Unrecht (S. 292), wenn er eine 
vorübergehende Bestimmung Ottokars (1266), nach welcher die 
Landeagrenze die Zeller Bucht abschneiden sollte,') mit dem Be- 
streben des Ofener Friedens nach Schaffung einer glatten Grenze 
in Ideenverbindung findet. Im Osten zeichneten die Pässe des 
Semmering und von Münniehkirchen eine solche vor, hier fehlt 
aber eine ähnliche Grundlage der Grenzlinie, während der Wald als 
Grenzsaum voll entfaltet ist. Die mannigfachen alten Grenzlinien 
lehnen sich daher außer an kurze Kämme vorwiegend an Flüsse, 
Bäche, den See an. Ebenso folgt die heutige den Furchen: Zistel- 
brunngraben, Erlaf, Erlafsee, Mühlgraben, schwarze Wolater, Otters- 
bach, weilie Wolater, Püllinggraben, Neuhauagraben, Salza, Terz, 
Kriegäkoglbach, stille und kalte Mürz, Grasgraben, zwischen denen 
nur kurze Verbindungaa trecken sind. Wir finden, wie im Nord- 
wald, mehrmals Zwieselgrenzen (Ottersbach- Wolster. Salza- Terz, Murz- 
quellen). Wie sehr hier deutliche, den Grenzzug bestimmende Passe 
fehlen, zeigt die Grenze im Norden, von der die Straße bei der Eriaf- 
enge, am Fnße der Josefsberger Wegsteilen, seltsam schräg geschnitten 
wird. Immerhin ist hier eine Anlehnung an das Haupt Verkehrs- 
hindernis erkennbar, während die Tal Wasserscheide auch hier kein 
solches darstellt. Auch die übrigen Zugänge nach dem Zeller Zentrum 
werden von der heutigen Grenze an verkehrsgeographisch wichtigen 
Stellen geschnitten, Sätteln (Zellerrain, Kaisersteig) und Engen 
(Wolater, Terz gegen das breite Halltal). Am Zeilersteig gehört die 
beiderseitige Umrahmung des Lahnaattela zu Österreich, erst in der 
Enge der Terz tritt der Weg in die Steiermark. Aber auch in weiterem 
Sinn ist die heutige Grenze verkehrsgeographisch eine gute, indem 
nbeitliches Verkehrsgebiet ziemlich naturgemäß 
'aßt. 
Daa dritte Stück der alpinen Südgrenze, das der Wasser- 
scheide folgt, trifft zunächst auf Plateaus, donen die Grenze an der 
Zeller Bucht eich fernhielt. Schneealpe und Raxalpe liegen an der 
Wasserscheide der Mürz und Schwarza. Die erstere aber gehurt 
äberwiegend dem Mürzgebiet an, nur die nordüstliche Schmalseite 

') Gfiller-Snlüa-ZelierliülB, 

buch a. V. f, L.„d..ko,,da, 14 



210 

stößt an das Schwarzagebiet und die kammartige Wasserscheide setzt 
sich an sie an. Indem die Grenze der letzteren folgt (Gliederung 1*2), 
berührt sie bloß den Ameiskogl (1830 tw) — den ersten Funkt, der 
wieder den Großen Zellerhut (1635 wi) an Höhe tibertrifft — und 
biegt über den Naßkamm an die Wände der Rax (Gamseck). In 
diesen fände sie eine recht gute Grenzmauer, allein das dreigeteilte 
Plateau ist von drei Seiten her zugänglich und bietet drei Gemeinden 
Weidegrund. Die heutige Teilung zwischen diesen erscheint natur- 
gemäß und man hielte sie für alt: weist sie doch jeder einen der 
drei Plateautcile und die auf ihr beruhende Landesgrenze somit 
der Steiermark das ganze Heukuppenplateau (mit Ausnahme einiger 
Randpartien) zu. Diese Grenze, die über die Anfänge des großen 
Gries auch eine Randpartie des Waxriegel-Scheibwaldplateaus mit- 
umschließt (bis gegen den Pehofer), erscheint auch auf den oben 
genannten Karten von Becker-Steinhauser, Schulz, jener des General- 
quartiermeisterstabs (Umgebung von Mtirzzuschlag etc., Ausgabe 1869), 
der Sp. K. und älteren Touristenkarten. Trotzdem ist auch hier 
die Grenze jung. Die letzte Ausgabe der A. K. Bl. G 11 bringt 
sie mit der Bezeichnung »jetzige Grenze«, daneben aber mit gleicher 
Signatur eine andere Grenzlinie, die das Karl Ludwig-Haus und den 
oberen Teil des Siebenbrunnertals unserem Land, die Lichtenstern- 
hütten der Steiermark zuweist und noch am Trinkstein eine eckige 
Ausbuchtung gegen Osten macht, ehe sie in die heutige Grenze ein- 
mündet. Zwischen beiden endlich ist eine dünnpunktierte Linie, bei 
der »streitige Grenze« steht, sie kommt der zuletzt erwähnten näher. 
Auf einem älteren Exemplar (das Blatt erschien 1872) fehlt die 
»jetzige Grenze« und ebenso zeigt die »gemeindeweise Übersichts- 
karte« von 1824 nur die beiden früheren, für die Steiermark weniger 
günstigen Linien. Also auch hier Streitigkeiten und Grenzver- 
schiebungen bis in die letzte Zeit und als Ergebnis eine ziemlich 
naturgemäße, aber lange Grenze (Gliederung 1*9), welche das Plateau 
in seine orographischen Teile zerlegt. Dieses Beispiel illustriert, was 
oben S. 5^06 über die Unsicherheit der Grenze auf Plateaus und 
Almböden gesagt wurde. Es fehlt oben auf den Höhen wo die 
tiefen Schluchten enden, an trennenden Naturlinien innerhalb des 
wirtschaftlich nicht allzu wertvollen und mehr als ausreichenden 
Weidelandes. 

Vom Preiner Gscheid ankann die Wasserscheidengrenze 
wieder Kämme benutzen. Außer den zahlreichen Umbiegüngen 



leD 






Eärame, welche der so oft verunstaltete Nsme dea »Drahten 

Kogls« bei der Kampalpe treffend bezeichnet und der größeren 
DurchgängigkeJt gegenüber der verkehraarraeu Plateaugrenze 
ist kein neaer Zug hervtirzu heben. Wenn Weber (a, a. 0. 198ff.) 
diese Grenzlinie auf Vereinbarungen von 1715 und 1785 zurück- 
fUhrt, so ist sie doch wohl in ihrem Gesamtzuge älter und ina- 
besondere die Ansicht dca wackeren Vorkämpfers nieder Öster- 
reichischer Ansprüche, daß vor 1785 das Rattenthal »zu Österreich 
gehörte« ist in dieser Form sicher falsch. Es wird sich hier, wie 
heute noch am »Großen Pfaffen«, nur um Landbesitz der an- 
grenzenden Kranichberger Herrschaft, beziehungsweise des Erz- 
biatama Wien jenseits der Sättel handeln. Denn die Wasserseheiden- 
grenze geht auf den Vertrag von 1254 zurück, wonach der 
Semmering und die Wasserscheide der Mar Grenze sein 
sollten. Darin liegt ein Zeugnis für die große Bedeutung dieses 
Überganges quer durch die trennende Gebirgsmauer. ') In älteren 
Zeiten, als der Verkehr noch durch die bucklige Welt ging, war 
das Püttener Zwischengebiet naturgemäßer, als die scharfe Semniering- 
grenze und wir dürfen uns nicht wundem, wenn die alte Zusammen- 
gehörigkeit sich — wie Newald (Blätter dea Vereines für Landes- 
kunde III) und später mit besserem Rüstzeuge Lampel (a. a. 0, XX) 
dargetan haben — auch später wieder herstellte. Aber wir müssen 
ea auf die Naturkraft der jüngeren Linie zurückführen, daß man 
auf sie zurückkam, endgültig im XVI. Jahrhundert, beim Er- 
starkten der Landeshoheit und nach dem Aufhören jener Landzor- 
splitterungen. wie sie die Teilungen seit 1379 mit sich gebracht 
hatten. Im Westen bot die Wasserscheide der Ips eine ähnliche 
scharfe Grenzlinie durch Kämme und Plateauabfölle, an der die 
Besitzgrenzen Anhalt finden konnten — in der Mitte aber blieb 
der Grenzsaum und mit ihm die Grenzverschiebungen am längsten 
lebendig und ermöglichte in der abgeschlossenen Zeller Landschaft 
wiasermaßen eine selbständige peripherische Bildung des Grenz- 
ibietes, die denn auch am längsten umstritten war. 

6. Die Wald- und Hdgellandgrenze ("zwischen 400— 900m) 
von MönnichkJrchen bis zum Kamm dea Rosaliengebirges stellt 
einen Vorsprung des Landes dar (2 6), aus dem aber alle wich- 
tigen Straßen, wie *ir sahen, gegen Süden and nicht gegen Osten 

') Naben ihm wSre dsr Mflnniclikircheiiar Obergnii^ und der alte Weloweg 
lei dea Pfaffen aattel, den die Grenze ein Stück entlang geht, au tienceD. 



212 



führen;') sie laufen der Ofltgreuzc parallel. Im angreuzenden 
steirischen Jackellaiid finden wir die Abkelirung von Ungarn noch 
auHgeaprochener, hier ziehen die Täler nach Ungarn, die Wege 
gegen Mittelsteier. Ana NicdcrÖBtcrreich aber führen infolge der 
heutigen Grenze diese Straßen — bis auf die aller westlichsten — 
achliefliich doch nach Ungarn hinaus. Immerhin ist die dem Nachbar- 
land so wenig zugekehrte Wegerichtung umsomchr charakteristisch 
für die Grenze eines zumeist feindlichen Landes, als im dureh- 
gfingigen Hügelland der >backligen Welt* der Verkehr nach allen 
Seiten hin leicht Straßen findet. Am stumpfen Südende des Vorsprnnges, 
den die bucklige Welt bildet, liegt die von Weber 1832 genau be- 
schriebene Dreimark, die Weatgrenze des Vorsprunges sieht also 
gegen Steiermark, die östliche gegen Ungarn. Zeigt letztere nur 
eine geringe, ungestalte Gliederung, so weist die erstere gleich an- 
fangs einen rüsselförmigon kleinen Vorsprung und die tiefe Ein- 
buchtung von Schäffarn {ä-4, der innerste Teil von Tauchen bis- 
Schaffern gar 3'6) auf. Die Grenze geht nämlich an den Tauchen- 
baeh, folgt ihm bis zum Orte Tauchen und springt dann zurück. 
Bis zur Dreimark haben wir nun eine aus Raingrenzen ohne 
tiefere geographische Grundlage zusammengesetzte, sehr gegliederte 
Grenze. Dagegen fuhrt das Tauchental weiter ziemlich direkt zur 
ungarlach-steirischen Grenze, welche die niederöstereichische Grenz- 
linie im Süden der buckligen Welt gerade fortsetzt, böte also 
einen sehr einfachen Grenzverlauf (Gliederung 1"4), dem gegenüber 
die heutige Grenze eine Gliederung von !■? aufweist und durch 
den Niederösterreich etwa 43 ^^ gewönne. Die Herren Dr. Giannoni 
und Dr. Grund machten mich aufmerksam, daß vordem zwar nicht 
die Landeshoheit, aber die Laudgerichtsbarkcit bis zu dieser 
Grenze reichte und in der Tat fand ich dies Übergreifen auf 
Lie cht en Sterns Karte von Niederöaterreich 1809 ganz korrekt dar- 
gestellt. Vielleicht liegt hier doch eine alte Landesgrenze vor; in 
jedem Fall aber ist die heutige Grenze ein künstliches Gebilde. 
Ein solches ist auch die Sud- und Ostgrenze der buckligen 
Welt. Erstere schwingt sich ohne natürliche Anhaltspunkte in einem 
sanften, kleine Einbuchtungen aufweisenden Bogen an die Rabnitz, 

') Bis Eiiclischlag die Münnichkircher StraCe, ferner noch 1 BeziTbEtroBe 
eiater, 1 zweiter, 2 dritter Ordnung, 3 Etampfe StraOenenden BädnärtB; uüriilich von 
Kirctisclilag' geben zwei StrsGen sneiter Ordnung nach Ungarn (in ÜEt- und SQd- 
Ofltrichtung). vpl. oben S. 179, 182. 



213 

der die Ost^enze eine große Strecke folgt. Nun stimmt die Richtung 
der Täler mit jener der Grenze wieder Uberein und damit ist auch 
eine gelegentliche Anlehnung an Bäche wieder ermöglicht. Im ganzen 
aber bleibt es eine anregelmäßige Waldgrenze, bis beim Seh warz- 
topf nnd Greimkogl der Kamm erreicht ist, der zum Auerkog! 
im Rosaliengebirge überleitet. Der Wald ist hier zwar stärker ge- 
lichtet als im Nordwald, von Dörfern und Einzelhöfen durchsetzt, aber 
doch durchaus vorherrschend. Und auch hier beruht die Grenze 
auf jener der kleinen Besitzeinheiten, der Herrschaften. Da diese 
Herrschaften zwischen Österreich und Ungarn vielfach strittig waren,') 
konnte nach der Abtretung gewisser Herrschaften an Ungarn bei der 
Krönung Ferdinand III. eine so unfertige Grenzlinie stabil werden. Die 
Durchfllhrung der alten niederösterreiehischen Ansprüche auf Güns, 
Rechnitz und Bernstein, die Weber 1832 noch nachdrücklich vertritt, ^) 
würde unserem Lande einen langen schmalen, meist von Bachen 
umschlossenen Vorsprung geben, also eine Grenze verwandter Art 
schaffen, wie die heutige. 

7. Das GrenzstUcfc vom Rosaliengebirg bis an die Donau 
'"wurde von uns durch die starke Gliederung charakterisiert, die aus 
dem Hin- und Herspringen der Grenze zwischen zwei natürlichen 
Grenzlinien, dem Leithagebirge und der Leitha hervorgeht. Ich 
sah darin mit Lampel das Ergebnis eines mitten im Flusse erstarrten 
Grenzkampfes. Die erste große Ausbuchtung der Grenze, die ich 
L»ls die »große ungarische Einbuchtung» bezeichnen möchte 
iiederung 2'5), hat eine Ausdehnung von etwa 287 Jcm\ Sie be- 
sitzt eine gewisse natürliche Grundlage in der Einsenkung. die sich 
zwischen Leithagebirg und buckliger Welt öffnet, oder vielmehr in 
der Annäherung des ob er ungarischen Tieflandes an das Wiener 
Becken, die hier nur durch niederes Hügelland getrennt sind. Die 
Riehtang des höchsten (bis 746 jk) und am besten hervortretenden 
Kammes, den die bucklige Welt hier aufzuweisen hat, schiebt den 
Rand dieser Einsenkung und damit die Grenze gegen die Neustadt 
vor. umsomehr als dieser Kamm hier steil abfällt und in seiner 
Fortsetzung die höchsten Punkte jener Hügel liegen, aus de neu das 

') Lampel, Blätter äea Vereines fiir IjSn des künde, XX, XXII. 

'] S. 195. Hier, nie an der Leitha, ist daa BeEteben weit über die falitische 
Grenze hinaasgreifender Ansprüche heider Teile charakteria lisch für den Zustand 
atotor Bewegung, Lampel bezeichnet gelegentlich einmal die Wildonischen Bo- 
eitüungen in Osterreich und Sleiec aU eine Art »Militilrgrenüe'. 



214 



waldige Leitliagebirg emporschwillt (Zillingdorfer Wald 327 m und 
301 wi). Die Bahnlinie und die kleinen Grenzformen, die Ungarn 
seit alters bis nahe an die Tore der »allzeit getreuen» vorspringen 
lassen (Neudörfler Exklave 17'0). sollen uns aber nicht veranlasBen, 
die Bedeutung der »Neuatädter Pforte» vor jener von Ebenfnrt 
allzusehr zu Überschätzen, in welcher die Reiehsstraße von Wien 
austritt. Das niedere Hügelland zwischen beiden war allerdings früh 
gerodet und der Grenzvorpprung des Zillingdorfer Waldoa, an 
dessen höchste Stellen {.taterreich heranreicht (S^a). hat trotz seiner 
29 /cj«^ kaum eine ernstliche Trennung zwischen beiden bewirkt: 
ea ist hier zwischen Neustadt und Ebenfurt ein offenes breites Tor, in 
dem die Wege vom Semmering, der Triestinglinie und Wien mehrfach 
mit Ungarn in Verbindung treten. An diesem springt Ungarn noch ein 
zweitesmal zur Leitha vor (Hörnst ei nerEinsprung 22) und beherrscht 
auch den Teil des Leithagehirges, der die Ebenfurter Übergfinge be- 
wacht. Der Mannersdorfer Vorsprimg (1'9), in dem Oaterreieh 
an den Kamm dieses Gebirges heranreicht, ist verkehrsarm, eine 
wirkliche Grenzacheide. Die Grenzlinie aber steigt noch vor dem Kämm- 
ende von ihm daa drittemulzur Leitha berab, um die BrUckeuköpfe an 
der Brucker Pforte (Bahn und Straße) zu besetzen (Brueker Ein- 
Bprnug 2'0). Die Leithabieguug und daa sie verursachende Gebirge 
begründen danu den 88km'^ großen Huudaheimer Vorsprang 
(4-5), dun die Edelsthaler Exklave (9-8) in Prellenkircber und 
Wolfsthalcr Vorsprung gliedert. Auch an der letzten Pforte, dem 
Donautur und Straßentor bei Hainburg, hat Ungarn versacht, 
festen Fuß zu fassen. Es hat Teile der Auen auf dem österreichischen 
Ufer uud damit den ganzen Strom an sich gebracht. Die großeu 
Glieder mit ihren recht verschiedenartigen Grenzlinien ergeben ao 
für Osterreich eine zerrissene, schlechte Grenze, für Ungarn da- 
gegen eine gute,') die ibm den Zugang zu allen Straßenbrücken 
sichert. Wenn die rechtlichen Ansprüche Nieder Österreichs, wie sie 
Weber (a. a. 0. 194 f.) formuliert, das südliche Leithagebirge um- 
fassen und, wie zu seiner Sicherung, bis an den Neusiedler See 
reichen, anderseits aber das nördlichste Leithagebirge und Neadörfl 
auch von ihm als rechtmäßigea ungarisches Gebiet anerkannt wird, 
so zeigt auch diese einseitige Auffassung starke Ahweiehungcn von 
der naturgemällcn Grenze. Bedauerlich muß uns aber erscheinen, daß 

') Über bU in die Gegenwart (1832) fortgesotzte ungiirische Übergriffe 
kla«t Webet S. 178 f. m lebhaftea WortsQ. 



215 

l der Herrscbaft Hornstein die Kamingreoze und die alleinige 
teherrschung ■wichtiger Fluß Übergänge verloren giDg. ') 

Auch hier beruht also die Landeagrenze nur auf den Grenzen 
kleiner administrativer Gebilde. Ihre Natur als die einer streng >poli- 
tischen Grenze' bringt mit sich, daß nattirent lehnt und naturgemäß 
nur die Grenzstrecken am Kamm und am Leitha- und Donaufluß 
sind. Die Verbindungslinien zwischen diesen Fragmenten einheit- 
licher Grenzzüge und die an Raingrenzen gebundenen Umfassun- 
gen der Exklaven erscheinen dagegen als künstliche Gebilde, 
Jede dieser vier Grenzarten hat Eigentümlichkeiten. Die Kamm- 
grenzen mit geringer Gliederung (Rosaliagebirge !■!, Zilling- 
dorfer Wald VA, Leithagebirge 1'2) sind normal bis auf ihr ge- 
ringfügiges Abweichen von den höchsten (aus dem Kamm aeitwärta 
hervortretenden) Erhebungen, das seine Analogie auch z. B. am Sonn- 
wendstein findet, oder auch vom Kamm selbst (Leithagebirge) und bis 
auf gelegentliche kleine Grenzeeken am Zillingdorfer Wald und 
Leithagebirge. Die Leithagrenze hat eine stärkere Gliederung, wenn 
wir von der kurzen Strecke bei Keudörfl abseben (zwischen Neu- 
Ebenfurt und Brodersdorf 1"4. von Wilfleinsdorf bis Robrau 1'7, 
von Rohran bis Gattendorf 1'5). welche auf die kleinen Schlingen 
des z. T. versumpften Flußlaufes zurückgeht. Die Biegung des 
Flusses unterhalb Rohrau gibt der Strecke Wilfleinsdorf — Gattendorf 
eine erheblich größere Gesamtgliederung (r9). Weber hat die Ab- 
weichungen der Grenze vom Flußlauf unterhalb Wilfleinsdorf ver- 
zeichnet (a. a. O. 192 ff.), sie gehen teilweise von den heutigen ab. 
Dagegen hat die Regulierung eine.'! Teiles der Leitha keine Grenz- 
verlegung mit sich gebracht. In der Ebeni'urter Strecke fällt ein 
größeres Stück österreicbischen Bodens jenseits der Leitha auf, 
j dos geradlinige nicht natur entlehnte Grenzen hat. Im ganzen kann 
lan der Leitha den Rang eines schmalen, nicht besonders stark 



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216 



trennenden Grenzsaumes zugestehen. Die Donaugrenze zeigt etne 
starke Gliederung (1"9), die darauf zurückzuführen ist, daß sie 
nicht mehr dem recht einfachen Stromstrich, sondern gewundenen 
Seitenarmen und Altwassern folgt, hier und da auch durch Teilung 
eines »Haufens* geradlinig wird. Wie die »Haufen« südlich vom Strom 
von ungarischen Gemeinden oder Herrschaften beansprucht und all- 
mühlich teilweise ungarisch wurden, zeigt in lehrreicher Weise Weber.') 
Dadurch wurde aber diese ursprünglich naturgemäße Stromgrenze 
recht unnatürlich. 

Die geradlinigen Grenzstrecken sind meist rein künstUcb. 
nur selten an Bäche angelehnt (Edel- und Draxlerbaeh im Leitha- 
gebirge). Sie zeigen Gliederungen zwischen l'Ü und 1-2; ihnen mag 
auch noch die Grenze vom Eingang der Edelsthaler Exklave zur 
Hirachenau an der Donau, die im letzten Teil au einen Graben 
sich anlehnt (1'4). angereiht werden.-) Die beiden Exklaven — 
wenn man sie so nennen darf — zeigen (abgesehen von der An- 
lehnung an die Leitha bei Neudürfl) zackig geradlinige Grenzen. 
Man müchte an alte Dorfraine gegenüber dem Walde denken — 
wenigstens fllUt in Webers Beschreibung der alten Grenze die 
Wendung >immer am Saume des Zillingdorfer Waldes« (194) auf. 
Neudörfl (6"2 Am^) ist eine alte ungarische Besitzung und die 
Grenze hier lange nicht geändert worden; Edelsthal {S-2hn'^), das 
wohl vorher verödet war,'} wurde 1590 und 1592 von Kittaee aus 
gewaltsam okkupiert und neubesiedelt. W'eber rechnet es noch 
rechtlich zu Österreich und tritt andern sehr weitgehenden ■ ungari- 
schen Ansprüchen — auf den ganzen Hnndsheimer Berg, ja auf 
den ganzen Vorsprung von Hundsheim — entgegen. Daß hier die 

') A. a. 0. 180 ff. Streltigkoitan und Verlrttge 1675, 1806, 18U bei Hain- 
bnrg, Äugelau, wo die heutige Grenze {Sp. K. verglichen mit Webers Karte I) 
den Seterreichiachen Ausprlicliea Daherkommt, ala den uDgariacbeii, uod 1798 beim 
KuDäugl, welches jet^t ganz, zu Webers Zeit nur teilweiae ungariach war 
(S. 18fll, Dar »dcohonde angarische Auapruch. bei Berg, Hen seine Karte H zeigt, 
iat nicht, verwirklicht worden. 

'1 Bemerkenswert ist die Anlehnung der Grenze an die Ödenbnrg — Preß- 
burger Straße, über die auch Weber S. 191 und Karte III zu vergleichen ist. 
Diese StcaCe begrenzt ziemlich gut die letzten Ausläufer der HundshehneT 
Berge. 

') Nein, Blatter des Vereiuea für Landeskunde XVI, 189 f., Lampel 
a. B. O., XXXIII, 126, 290, Grund, Geographische Abhandlung, VII. Bd., 1. Heft, 
1901, S. 121. Aotaerkung, Lampel identifiziert ea mit üttental (Saill 337), 
Grund (3. 133, Anmerkung) nicht. 



Grenze noch in letzter Zeit beweglich war, zeigt eine Neben- 
einanderstellung seiner Karte mit der Sp. K. und A. K., die eine 
kleine ßegulierung zu Gunsten Österreichs erkennen laßt.') Diese 
Exklave steht an Bedeutung für Verkehr und Verteidigung hinter 
jener von Neudiirfl weit zurück. 



IV. 

Überblicken wir die allgemeinen Ergebniaa 
Rundganges, so können wir etwa folgende Sätze aussprechen: 

1. Die Grenzen Niederüaterreichs sind im großen ganzen 
naturgemäß, bedingt durch die Hauptriehtungen und Hau ptach ranken 
des Verkehrs. Selbst Einzelheiten, wie die Mariazeller Bucht, sind 
daraus zu verstehen. Kur an der südlichen Ostgrenze hat das Vor- 
handensein zweier natürlicher Leitlinien die Einfachheit des Grenz- 
zugea gestört. 

2. Der Grenzaaum ist in Grenzwäldern (Nord wald. Holzhütten- 
boden um Mariazell, bucklige Weit) und in geringerer Breite an 
verwilderten Flüssen noch erhalten. Die Grenzlinie in diesen Säumen 
ist nur teilweise natarentlehnt und von verschiedenem Wert, bei 
Flüssen je nachdem sie dem Stromstrich folgt (obere Donau, Enns) 
oder sich in Windungen eines alten Stromlaufea bewegt (March, 
Thaya, Leitha) oder an den Rand der Auen gedrängt ist {untere 
Donangrenze), im Wald je nachdem sie sich mehr oder weniger 
an natürliche Linien (Bitche) anlehnt. Auch die Thayaschlucht 
ist als stark trennender Grenzaaum anzusehen. 

3. Die Grenzlinie ist am schärfsten in der Natur vorgezeichnet 
an Kämmen und Plateauwilnden {westliches und östliches Stück 
der Alpengrenze. Rosalien- und Leithagebirge), während Plateau- 
flächen ihrer entbehren. Bachgrenzen und rein politische Grenzen 
zeichnen sich meist durch die Kürze der einzelnen Strecken aus 
(Nordgrenze, Mariazeil). 

4. Mit Ausnahme der March grenze gegen Ungarn und 
der ottokari sehen Alpen grenze um den Semmering beruhen 

Ljuisere Landesgrenzen nicht auf großen einheitlichen Abgrenzungen, 

') Weber a. a. 0„ 8. 188 ff., und Karte III. Dm .Laheifeld. iSUt aat 
in dGD ßahmen der ifaktigchen haDgaTiscben OränKSi. Eine ganz kleine 
SkWoicliaag (Äbachneideii der Spitsa von dieaem Leberfeld) zeigt die Karte des 
merat-Quartiernieisterstabes. 



218 

sondern lehnen sich an die Grenzen kleiner natürlicher oder 
künstlicher Einheiten an. £& sind Besitz-. Rodungs- und Siedlungs- 
grenzen. Daher zeigen sie vielfach rein künstliche oder nur locker 
an die Natur angelehnte Grenzstrecken (Raingrenzen). Und auch 
wohl deshalb haben sie in den letzten Jahrhunderten nur kleine 
Verschiebungen mehr erfahren, diese aber recht häufig. 

5. Die Gliederung der Grenze ist maßvoll und das Ver- 
hältnis der Grenze zur Gestalt des Landes günstig. 

6. Die Großformen der Gliederung erscheinen entweder 
naturgemäß, aus den allgemeinen begrenzenden Momenten erwachsen 
(Mühlviertler Einsprung, Seitenstettner Vorsprung, Mariazeller Ein- 
buchtung etc.), oder lediglich als Ergebnisse historischer Entwicklung 
(Litschauer Vorsprung, Schäflferner Bucht etc.). Die Art der Grenze 
hat auf sie nur beschränkten Einfluß: bei rein politischen Grenzen 
erscheinen sie als Ausdruck des Kräfteverhältnisses beider Nachbarn, 
der Wald begünstigt große, einfache Formen, ebenso die Flußgrenze 
— dagegen zeichnet sich die Wasserscheidengrenze, wo sie nicht 
geradlinig einem langen Kamm folgen kann, durch einen gewissen 
Reichtum an mittelgroßen Gliedern aus. 

7. Der Reichtum an Klein formen hängt dagegen von der 
Art der Grenzlinie ab. Am größten ist die auf ihm beruhende 
»kleine Gliederung« an der Schluchtgrenze (2*2), ferner an ver- 
wilderten Flüssen (Auengrenze 1*4— 2*0, meist näher dem oberen 
Wert). Dagegen ist eine Flußgrenze, die dem Strom strich folgt, 
wesentlich nur von den allgemeinen Windungen des Stromlaufes 
bedingt und wenig gegliedert (Donau 1*0 — 1*2, Enns 1'4). Die 
Waldgrenze, deren Art in den weit voneinander abliegenden 
einzelnen Grenz waldgebieten sich wiederholt, bedingt eine mäßige 
Entwicklung der kleinen Gliederung (1*0 — 1*4; wo sie durch Flüsse 
und Bäche gebildet wird, 1*1 — 1'5). Einen ähnlichen Werterreichen 
Bach grenzen, die man besser als Tal- und Grabengrenzen bezeichnet 
(1*1 — 1'5). Die Klein gliederung der Kamm- und Wasserscheiden- 
grenzen steht mit ihrem geringen Betrag (1*0 — 1*3) in Gegensatz 
zu dem durch rechtwinkelige Biegungen geschaffenen Reichtum an 
Großformen dieser Grenzlinien (für größere Strecke der Alpengrenze 
ist 1*4 — 1'5 die normale Gliederungszift'er). Die Grenze auf dem 
Raxplateau biegt stark aus und erinnert mit ihrer Gliederung (1*9) 
an die ungarischen Exklaven. Die Grenze im offenen Land der 
Nordgrenze, ebenso wie alle anderen rein politischen Grenzen, 



I 



219 

weichen meist nur wenif; von der Geraden ab (l'O — 1'2), doch 
können sie durch den Wechsel einer Anzahl karzer geradliniger 
Strecken eine stftrkere Gliederung erreichen (1'4 — 1'8, Edelsthal 9-8, 
Nendörfl 17'0). 

8. Trotz der verschiedenen Bedingungen in den einzelnen 
Teilen dea Landes zeigen Grenzen von verwandter Art auch die 
gleiche GÜederuDg und Beschaffenheit in den verschiedenen 
Landesteilen, So die Waldgrenze, so die Kamm- und Wasser- 
scheiden grenze II, so die Auengrenzen. 

9. Die Alpengrenze verbindet die wichtigsten Pässe und Eng- 
pässe und ist dalier die beste Grenzlinie unter unseren Landes- 
grenzen. Sie bestlltigt die Reget, daß auf Wasserecheiden verlaufende 
Grenzen nicht selten an Kam mein buchtun gen. nahezu immer an 
Dur chbr flehen, von der Wasserscheide abbiegen. Talwasserscheiden 
sind für die Grenzfflhrung bedeutungslos. 

10. Die Nord grenze gegen Mähren hat die geringste Gesamt- 
gliederuQg. Sie zeigt uns eine starke Abweichung von der besten 
natürlichen Gemarkung, der Thayaliuiej deren Vorsprllnge der 
Grenze eine zn gewundene Gestalt geben würden. So veranschau- 
licht sie uns einerseits die geringe Bedeutung kleinerer Flüsse — 
selbst wenn sie verwildert sind — für die Grenzziehung, anderseits 
die Vorteile einer kurz verlaufenden politischen Grenze in einem 
leicht durchgängigen Terrain. 



Bemerkung zu den Tabellen. 

Die Messungen mit Meßrad und Zirkel, auf weluheu die Tabellen beruben, 
wnrden niiter meiner Aufsicht von dem geübten und zuverlässigen Franz Stadl 
im Gaographischen Institut der llnireraität Wien rorgenommen und durch Wiedei- 
fauluDg nacb lungeren Intervallen, sowie durch Stichproben und Mesaungen meineraeits 
kontrolliert. Aus praktischen Gründen wurden sie auf einer Karte 1 : 73.000 und 
zwar auf der aus der Sp. K. hergestollteu Übersichtskarte der Sa nitäts- Gemeinden 
in Niedet-Österreic.h von Or. K. Koslersitz, Wien lä9ä, gemessen, welche cUs 
Land auf müglichst wenig BllLttem zusammen st eilt und deutliche Grenzlinien 
bietet. Auf derselben wurden auch die PianimetermeBsungen einielner Areale vor- 
genommen. Die Messungen der Grenzlünge sind in Bezug sat' die Zehntel der 
Kilunielcr nicht genan und daher die Gliederung auch nur bis auf die erste 
Dezimalstelle mit einiger tjicherheit zu berecbnen. Die kleinen, tunlichst gerad- 
linigen Strecken, die der Messung zugrunde liegen, sind in den Tabellen mit 
Nummern von 1 — 71 bezeichnet und indem folgenden Verzeichnii aufgeführt. Sie 



^ 



220 

ergeben (in Tabelle III) weientlich Maßzahlen der Gliedemng darch Kleinformen. 
die Quotienten für größere Strecken vereinigen dagegen in tich die Effekte der 
»großen« und der »kleinen« Gliederungiformen. Um die Abweichungen der Orenz- 
linie von möglichst vielen Geraden zu ermitteln, die man durch einander nahe- 
kommende Grenzpunkte legen kann, wurden außer den in Tabelle I und n 
mitgeteilten Meiiungen gewiiRo Varianten (in Tabelle IV) und auch für die 
Vor- und EinsprUnge zum Teil außer der »Basii« gewisse »Sehnen« bestimmt. 
Der Kaum gestattet hierzu keine näheren Erläuterungen, doch kann man diese 
leicht der Karte entnehmen. 

W., O., N., S. u. 8. w. in den Tabellen bezeichnet die Himmelsrichtung, da- 
gegen Fl. = Flußgrenze, K. = Kamm- oder Wasserscheidengrenze, Wa. = Grenze 
im Waldsaum, Seh. = Schluchtgronze, P. =s Plateaugrenze, Of. = Grenze im 
offenen Land, B. = Bachgrenzen, wo meist nicht das Wasser, sondern der Graben 
trennt. Ein einzelner dieser Buchstaben in Klammern bedeutet, daß der betreffende 
Typus nur überwiegt. Wo ein solcher Zusatz in Tabelle II— IV fehlt, ist die 
betreffende Strecke entweder aus verschiedenen Typen zusammengesetzt oder ent- 
behrt ausgesprochener physischer Grundlagen. A. G. bedeutet die älteren Grenz- 
varianten, von denen im Text besonders die Rede war, A. K. die Umrandung 
des Rotwaldes und Moderbaches am Dttrrnstein durch die Wasserscheide. 



Verzeichnis der Teilpnnkte. 

1. Stromstrich der Donau an der Marchmündung; 2. Grenzumbiegung nörd- 
lich der Marchbrücke von Angern; 3. Grenzumbiegung im Rabensburger Revier 
westlich Broczko (r8A;m Luft- und 1*9 Ä;m Grenzlinie nördlich von der österreichisch- 
mähriscb-ungarischen Dreimark, die mit a bezeichnet wurde); 4. Abbiegen der 
Grenze von der Thaya am Eisgruber Tiergarten; 5. Zusammentreffen der Grenze 
mit der Thaya bei Alt-Prerau (Edelau); 6. Spitze des Grenzvorsprunges in den 
Wiesen-Äckern bei Höflein; 7. Abbiegung der Grenze von der Thaya oberhalb der 
Mündung des Palkaubaches zwischen Wulzeshofen und Höflein; 8. Herantreten 
der Grenze an die Thayaschlucht im Kirchen wald SW. von Znaim (oberhalb »neun 
Mühlen«); 9. Abbiegen der Grenze von der Thayaschlucht südlich vom Stierwies- 
berg bei Frain; 10. Südlichste Stelle der Grenzeinbuchtung S. von Stallek. 
11. Dreimark mit Mähren und Böhmen heim Hohen Stein; 12. Nordspitze der 
Grenze nahe bei 11, Umbiegen nach Süden; 13. Umbiegungspunkt der Grenze 
gegen Westen östlich von Klein-Taxen ; 14. Umbiegepunkt nach Norden bei der 
Leopoldsdorfer Neumühle; 15. Nordspitze der Gemarkung Hirschenschlag (Kreuzung 
mit der Straße von Reingers) ; 16. Nördlichster Punkt der Grenze (bei Neumühle) ; 
17. Umbieg^ng gegen Westen beim Austritt des Lunkowitzbaches nächst Kößlers- 
dorf; 18. Umbiegung gegen Süden an der Lainsitz N. von Schwarzbach; 

19. Kleine Grenzecke zwischen Böhmdorfer und Waschelteich (W. von cöte 478); 

20. Dreimark beim Schanzberg, westlichster Vorsprung; 21. Umbiegen der Grenze 
am Großen Kamp gegen S. und Verlassen dieses Flusses; 22. Stromstrich der 
Donau unterhalb Hirschenau; 23. Umbiegen der Donau bei Grein, Stromstrich; 
24. Ende der Armbildung der Donau und Umbiegung derselben, nordöstlich cdte 



222; 25. Südlichster Punkt der Donau bei Wallnee, Slromatricli ; 26. Abbiegen 
der (irenze von der Donau bei Mautbaaeen; 27. MUndang dee Ramin g'bacbea boi 
SiBjr; 28, Abbiegen der Grenze vom Kamin g-bach ; 29. Abbiegen der Grenze vom 
Kamm des Kedenborgas, Umbiegen nach SSO.; 30, Umbiegen der Grenie nach 
5W. auf dem Kamm bei der Forateralpe; 31. Umbiegen des ßrenzzngee gegen 
Süd n ta tiV. g gen SSO.) nördlich des Satteln >SauTüssol'; 32. Dreimark bei 
der V alp S3 Umbiegon der Grenze nach Osten am Gamsetein cfita 1765; 
34 Znk n t 1599; 34 Umbiegen der Grenze auf der GDatinger Alp bei cSte 
17 36 H hki hen cijtel469; 37. Mündung dee Modeibacbes bei Rotwald 
(V g B d alten und dea neuen Grenzzuges}; 38. Vereinigung der Grenze 

mit d Wa h ide beim hohen Murcheck; 39. Umbiegung der Grenze am 

Croßen ZeUerhut 40 Umb'egung der Grenze bei der Brunnstein-Mauer ; 41. 
l mb egung der ( renzo uatl ch vom Erlaftee; 42, Voreinigung der Gemeindegrenzen 
von Annaberg und "it Agjd W oro Örtchen In der Wolster (Scheitel des Grenz- 
Torspranges an der Wol terj 43 Umbiegrmg der Grenze bei den drei Feachten 
fnahe dem ';chn"irzkogel) 44 Sehne depunkt der Grenze mit der Etillen HUrz (bei 
Cüte 840 ij Umh en'Dng der Trenze am Hütlenkogel; 46. Umbiegung der 
Grenze am Gamseck 47 Pre ner Gscheid; 48, Umbiegung der Grenze nach Osten 
auf der Kampalpo 49 Umb egen der Grenze nach Süden auf dem Dürriegel 
beim Erzkagel 50 I mb egung der Grenze nacli Osten beim Harten Kogel; 
51 battel von Münn chk rchen (btraQe) ; 52. SUdepitze der Grenze am Taucheabach 
he Tau hen 53 Cute üS an de Mraße Zubern — Aspang; 54. Heutige Dreimark 
be der Rnghofer Crenzmuble am Haselbach; 55. Schneidepunkt der Grenze mit 
der Straße K rchschlag— Draaamarkt 56. Grenzecke »m Schwarzkogel nördlich 
bchwarzenbacb 7 Lmb eguug der Grenze nach Norden am Auerberg, Bosallan- 
geb rge 58 L mb egung der Grenze am Ende des Kasaliengebirgea (gegen Nen- 
dbrfl) o9 Zusammentreffen m t der Gemein degrenz e von Wr.-Neustadt und Lichten- 
wdrth; 60. Erste Umbiegung der Grenze am Zillingdorfer Wald, 80. vom Bahnhof 
NeadCrfl; 61. Grenzumbiegung beim uürdlichon Zillingdorfer Kohlenbergwerk 
(Wiitahaus); 62. Herantraten der Grenze an die Loitha bei Neu-Ebenfurt; 63. Ab- 
biegen der Grenze von der Leitha bei Brodersdorf; 64. Mitterriegel im Leitha- 
giebirge cSte 348; 65. Abbiegen der Grenze vom Gebirgskamm, nahe (NW.) dem 
Boten Mordkreuz; 66. Umbiegen der Gremee in den Teichwiesen a. d, Leitha 
zwischen cQte 160 und 156 bei WilBeinsdurf); 67. Schnittpunkt der Gemeinde- 
grenze Kohrau^Petronell mit der Landes^ense (Umbiegen der Leitha und der 
Grenze gegen HO,); 68, Abgehen der Grenze von der Leitha aberhalb Gattendarf; 
69. Abgehen der Grenze von der Gattendorfer Straüe am Beginn der Edelstbaler 
Exklave; 70. Berührung der Grenze mit dieser Straße (Kreuz c6tB 136); 
I 71. Herantreten der Grenze an die Donau in der Hirschau unterhalb Wolfsthal. 




i 



222 



Tabelle I. 



Topographische Einteilang 


Richtung 

• 


Grenz- 
länge km 


Luftlinie 
km 


Gliedenmg 


aj Nördliche Ostgrenze Fl. . 1—4 


N.-8. 


134-4 


691 


1-95 


Jjöitl. Nordgrenze Of. ... 4—8 
exmittiere Nordgrenze Seh. 8 — 9 
dy westliche Nordgrenze . . 9—16 
cj und dj zusammen . . . 8 — 16 


W.-O. 

NW.— SO. 

WNW.-OSO. 


90-2 

235 

89-8 

113-3 


66-0 
10-6 
623 
72-1 


1-37 
2-21 
1-44 
1-57 


e) nördl. Westgrenze Wa. . 16—22 
/; mittlere Westgrenze Fl. . 22—27 
g) südliehe Westgrenze K. . 27—33 
e^ und /X zusammen .... 16 — 27 


N.-S. 
SW.-NO. 
NW.— SO. 


156-2 
752 
62-8 

231-4 


91-3 

430 

43-5 

116-3 


1-71 
1-7Ö 
1-44 
1-99 


h) westliche Südgrenze K. . 33 — 45 
»V Östliche Süd grenze K. .45—54 

jj südliche Ostgrenze . . . 54— 1 


W.-O. 
NW.— SO. 

— 

SW.— NO. 

SW.-NO. 

W.— 0. 
NO.-SW. 
NW.-SO. 


89-5 
88-3 


63-4 
55-7 


1-41 
1-58 


218-8 


102-1 


214 


o-j-jV Ostgrenze 54— 4 

b-\^c-{'dj Nordgrenze . . 4—16 
c -j- / "h Ä^ Westgrenze . . 16—33 
A 4- V) Südgrenze 33-54 


353-2 
203-5 
294-2 
177-8 

1028-7 


160-3 
136-7 
139-8 
110-8 

~ 547'6 


2-20 
1-49 
210 
1-60 


i 


Summa . . . 


1-88 



Tabelle IL 



Vorsprünge (V.) u.Einsprünge (E.). j 



Grenze 
km 



Luftlinie 
km 



Gliederung 



JoßJo witzer E (5—8) 

Stalleker E (9—11) 

Gotschaltinger E ((12—15) 

Litschauer V (14—17) 

Kösslersdorfer E (16—18) 

Mühlviertier E (20-26) 

((17—21) 
Weitraer V |(18-21) 

1(16-21) 



54-7 
530 
24-5 
36-8 
39-7 
28-4 

124-1 
84-5 
74-5 

102-9 



372 
420 
10-7 
19-9 
13-4 
15-1 
40-1 
43-2 
45-4 
57-8 



147 
1-26 
2-29 

1-85 
296 
1-88 
309 
1*96 
1-64 
1-78 



223 



Vorsprünge (V.) u.Einsprünge (E.) 



Grenze 
km 



Luftlinie 
hm 



Gliederung 



Großer Westvorsprung' 



(22—33) 
(22—84) 
(22—37) ; 

Seitenstettener V (22—29) ' 

r(28-31) 
1(29-31) 

Hollensteiner V (30—34) 

Hochkaar-V (34—36) 

r(39— 44) 
Mariazeller E (39—45) 



Gaflenzer E 



1(41-43) 

Rax-E. (46-47) 

Semmeringer E (48—50) 

[(52—54) 

Schaff emer E Tsnehen- 

Schfiffern 

Südo8t-V (49—59) 

(51—59) 

V. der buckligen Welt . (51—57) j 

1(53-57) 

Großer ungarischer E, . (56—64) 

Neudörfler Exklave . . . (58—60) 

Zillingdorfer V r(60-62) 

1(59-62) 

Homsteiner E (61—64) 

Mannersdorfer V (63—66) 

Brucker E ((66-68) 

1(65-68) 

Hundsheimer V (67—1) 

dto. (Südost) . . (68—1) 
Edelsthaler Exkl (69—70) , 



1380 

1470 

1700 

105-2 

21-6 

13*6 

34-2 

170 

39-8 

48-6 

16-9 

8-0 

17-4 

25-5 

15-7 
119-2 
94-2 
76-2 
64-4 
70-1 
10-2 
150 
19-2 
330 
28-8 
37-2 
420 
60-7 
47-7 
17-6 



54-9 

51-7 

49-7 

34-6 

11-5 

9-4 

17-3 

12-6 

23-2 

310 

91 

4-2 

10-7 

10-8 

4-3 

38-4 

38-6 

28-8 

23-3 

28-2 

0-6 

8-9 

7-8 

14-8 

15-5 

20-0 

20-6 

13-4 

160 

1-8 



251 
2-84 
3-42 
304 
1-88 
1-45 
1-98 
1-36 
1-71 
1-57 
1-86 
1-90 
1-63 
2-36 

3-65 
310 
2-44 
2-65 
2-76 
2-49 
1700 
1-68 
246 
2*23 
1-86 
1-86 
204 
4*53 
2-98 
9-78 



Strecke 



1— 2 Fl. 
2—3 Fl. 



2— u Fl. 



3—4 Fl. 
4—5 Of. 



Tabelle III. 

Kleine Strecken. 



Grenze 
hm 



Luft- 
linie 



39-2 

69-2 

67-3 

260 
35-5 



25-5 
35*5 

33-7 

14-0 
290 



Glie- 
derung 



Strecke 



Grenze 
hm 



Luft- 
linie 



Glie- 
derung 



1-54 
1-95 

1-99 

1*86 
1-22 



37-38 



36—38 
36—38 A. G. 
36—38 K. G. 

38—39 K. 



6-0 


5-5 


1-09 


9-9 


8-4 


1-18 


16-6 


8-4 


1-98 


14-2 


8-4 


1-69 


5 


4-7 


1-06 



5-6 Fl. 
6-7 Of, 



6-8 Of. 



8-9 Seh. 

9—10 Of. 
10-11 (Of.) 
11—12 Wa. 
13—13 Wa. 
13— U Wa. 
14-15 Wtt. 
15—16 Wa. 
-17 Wtt. 
17— 18Wa.{Fl.) 
18-19Wa (Fl.) 

-20 Wa. 
20— 21Wa.{B.) 
21-2aWa.(B.) 
22—23 Fl. 

13—24 Fl. 

!4-25 Fl. 

a5— Hü 11. 

2e— 27 Fl. 



27-29 
29-30 (E.) 
30-31 (K.) 
81-33 K., P. 
32-33 K., P. 



31-33 



I 34—36 K-, 
3B— 36 K. 

30- ä7 



15-2 

4'0 
19'2 



16 
1-3 


1-e 

IC 


25 


l-( 


»e^ 


1- 


06 


2-^ 


1-2 


1- 


30 


l- 


0-8 


1- 


4'6 


1-S 


7fi 


V 


70 


1' 


8'6 


!■ 


4'2 


!■. 


72 


1-. 


2-2 


1- 


7-5 


IS 


g-0 


1-a 


i-i 


i\ 


90 


1- 


3-8 


i-( 


6'Ö 


i-c 


22 


12 


8'5 


1- 


fr9 


1- 


4-6 


IS 


6-7 


1- 


5-8 


M 


l-fi 


!■? 


36 


1- 


4'8 


1-2 


9'2 


l.J 


63 


V 


8-7 


11 


3'5 
3>5 





Grenzej Luft- 

iinie Idernng 



39-40 K. 
40— 41 Wa.(B.) 
41-42 Wb.{B.) 
42-43 Wa.(B.) 
43-44 Wa. 
44-46 Wa.CB.) 
46—46 K.. P, 
46—47 P. 
45—47 (P.) 
47-48 K. 
48—49 K. 
49— öO K. 
50—61 K. 
61- 52Wa, (B.) 
62-63 Wa. 
63-64 Wa.(B.) 



54-55 Wa. 
55-56 Wa. 



58-59 
59—60 
60-61 (K,) 
61-62 
62—63 Fl. 
63-64 
64-66 K. 



66 -67 Fl. 
67—68 Fl. 



6-6 


4-8 


60 


5'4 


7-9 


5-8 


9-0 


6-7 


11-3 


8-2 


8-8 


7'7 


90 


76 


8-0 


4-2 


170 


U-8 


6-4 


6-3 


10-fi 


8-5 


6'a 


6'0 


18'2 


14-7 


3-8 


3-6 


80 


6-8 


17& 


12-3 


26-5 


10-8 


15'0 


10-8 


iH-n 


14 5 


250 


20-0 


43'0 


31'8 


3-9 


3-7 


12-0 


110 


15-9 


12-4 


6-0 


3-3 


42 


2-9 


11-0 


83 


4-0 


4-0 


21-0 


15-3 


S'O 


7'4 


16'0 


13-5 


4-8 


4-4 


20'8 


15-2 


242 


14-4 


13'0 


8-7 


7'5 


62 


17-6 


1'8 


9-0 


6-5 


136 


71 



1'45 
133 

100 
1'37 I 



225 



Tabelle IV. 

Unterabteilungen und Varianten zu Tabelle I und II. 



1 
Strecke 


Grenze 
km 


Luft- 
linie 


Glie- 
derung 


Strecke j 


Grenze 
km 


Luft- 
linie 


GUe- 
derung 


1 
4— 11 W8W.-0H0. 

1 1 


166-7 


116-5 


1-43 


1 
33— 40 WSW. -050.' 


46-5 


34-6 


1-34 


. 5— 11 WSW.-OHOJ 


131-2 


88-5 


1-49 


34—37 


20-9 


15-9 


1-31 


' 8 11 


76-5 


52-4 


1-46 


34-40 


37-5 


27-5 


1-36 


16—19 Wa. 


424 


26-8 


1-59 


34-45 


80-5 


56-3 


1-43 


16 20 Wa. 


77-2 


54-1 


1-43 


36-39 


14-9 


13-0 


115 


18-20 Wa. 


48-8 


39-6 


1-23 


37-40 


16-6 


12-4 


1-34 


20 22 Wa.,SO. 


79-0 


47-6 


1-66 


40— 45 NW. -80. 


430 


29-9 


1-44 


120-27 


154-2 


62-2 


2-48 


40— 54 NW. SO. 


131-3 


82-7 


1-59 


22—26 Fl. 


451 


350 


1-29 


42—44 NW.-SO. 


20-3 


14-7 


1-38 


27— 30NW.-8O. 


37-6 


30-6 


1-23 


42—45 NW.-SO. 


29-1 


21-5 


1-35 


27—32 


58-8 


400 


1-47 


45— 51 NW.-SO. 


590 


41-2 


1-43 


j28— 30NW. SO. 


15-6 


12-2 


1-28 


47 51 


42-0 


29-4 


1-43 


28 32 


36-8 


231 


1-59 


49— 54 NW.-SO. 


54-3 


32-2 


1-69 


28-33 K. 


40-8 


261 


1-56 


51—54 


29-3 


14-4 


2-03 


28-34 


49-4 


28-4 


1-75 


54—57 


46-9 


311 


1-51 


29-32 


28-8 


20-8 


1-38 


56 66 


91-1 


450 


2-02 


29-33 


32-8 


23-6 


1-39 


56-67 


! 1151 


58-1 


1-98 


33—39 W.— 0. 

i 

1 


40-9 


32-6 


1-25 


68-71 


341 

1 


141 


2-42 



Jahrbach d. V. f. Landeskunde. 



15 



DIE 

AUFZEICHNUNGEN 

DES 

ST. PÖLTENER CHORHERRN 
^QXJILIN JOSEPH HACKER 

ÜBER DEN * 

EINFALL KARLS VIL (KARL ALBREOHTS) 

IN ÖSTERREICH, 1741 BIS 1742. 

HERAUSGEGEBEN, ÜBERSETZT UND KOMMENTIERT 

VON 

D« JOSEF SCHWERDPEGER. 



15« 



l n anmutigster Voralpenlandschaft, am klaren Pielachfluß, atld- 
I westlich von der alten »Viertels Hauptstadt« St. Polten, liegt der Markt 
I Ober-Grafendorf. Den Wanderer, der. von St Polten kommend, den 
I Ort betritt, grüßen linker Hand die |a:ewaltitren Baumkronen des lierr- 
I schaftliebcn Parkes, zwischen denen die Baulichkeiten des trautmanna- 
' dorfischen Schlosses Friedau, eines vornehmen Herrensitzes aus dem 
XVIII, Jahrhundert hervorsohimniern. Am Ende der stattlichen 
Häuserreihe Grafendorfs erhebt sich die alte Pfarrkirche, von deren 
Seitenwand das geharnischte Steinbild eines Sinzendorfers des 
XVI. Jahrhunderts fast dräuend auf den Besucher herabblickt. Im 
geräumigen Pfarrhof nun lebte und wirkte durch drei Jahrzehnte 
als Pfarrer der Chorherr des 1784 iinfgehobenen Augastiner Chor- 
herrenstiftes St. Pulten, Aquilin Joseph Hacker aus dem alten Ge- 
I Bchleohte der Hacker von Hart. ') 

Daß unser Autor jenem alten Geschlecht angehörte, unterliegt 
[ kaum einem Zweifel, wenn er sich auch selbst nur als »Aquiiinua 
I Hacker« bezeichnet und ebenso sein Name in Wißgrills »Schauplatz 



') Filr die mir freundlichBt gewährte Benülzang and KopieruDg deaHacker- 

f Bchen OngmalniaDuskriptes aaa dem Pfarr-Aicbive Grafendorf schulde ich dem 

I hachw. Herrn Pfarrer Jobaan Faux in Grafendorf, soivie Herrn liucLbändler Johann 

I Gregora in dt. P'liton verbindlicbaten Dank. Bereits 1899 konnte ich (Ibrigens 

t durch das Ent^gen kommen des verewigten Professors Johann Fabrngrnber während 

lea kurzen Weihnachtsaafenthaltea in meiner TateretadC St. Polten den IX. Bd. 

n Hacker's Aiifzeichnungeu benützen. Flir die Benützung der mancherlei Atten- 

F «tücke aus dem k. n. k. Msus-, Hof- und Staats-Arcbire, wie aus dem n.-ü. Landes- 

I Archive, die mir in erster Linie für meine Monographie über den ibayrisch-fran- 

HBsisehen Einfall in Ober- und Niederösterreich 174U (Archiv für ilsterrcicbisclie 

f Geschichte, beransgegebsn von der historischen Commisaion der kaisorl, Akademie 

r Wissenschaften Bd LXXXVII, H. Hälfte, 319 ff., und XCI, I, HSlfle, 121 ff., 

I ehenao separat bei Gerolds '>ohn, Wien 1899, 190:i) 7.u gute kam, aber auch für 

I Torliegende Arbiit, erlaube luh mir, der P. T. Direktion des k. u. k, Haus-, Uof- und 

8taatB-Ärchi\ B ferner Herrn Landea-Ärchivar Dr. Anton Mayer, den Herren Dr. 

[ H. Vancsa uni Dr V Bibl den Ausdruck geziemendsten Dankes hie: 

Troppau, la Juli 1902. Der 1 



232 

XVm. Jahrhunderts«, Jahresbericht des n.-ö. Landeslehrerseminars 
in St. Polten 1896 0- 

Nun soll ein größerer Abschnitt, eine abgeschlossene historische 
Arbeit Hackers über wichtige Ereignisse, die sich in seiner nnmittel- 
barsten Nähe größtenteils abspielten und die der hochgebildete Mann 
in lebhafter Schilderung der Nachwelt aufbewahrte, publiziert werden. 
Hoflfentlich wird sich der Leser der Überzeugung nicht verschließen, 
daß Hacker mit diesem Teile seiner Aufzeichnungen der Geschichte 
seiner niederösterreichischen Heimat einen wesentlichen Dienst er- 
wiesen hat. Er betitelt: sie »Anhang über den bayrischen Krieg« 
und meint damit jene gefährliche Periode des achtjährigen öster- 
reichischen Erbfolgekrieges, in der ein auswärtiger Prätendent bis 
ins Herz des Landes Österreich unter der Enns eingedrungen war. 
Niemals schwebte der habsburgische Gesamtstaat in einer größeren 
Gefahr, als in jenen Herbsttagen 1741, als der bayrische Kurfürst 
Karl Albrecht bereits bis St. Polten vorgedrungen war. Von den 
zahlreichen Gegnern der jungen Monarchin trat keiner, selbst 
Friedrich IL nicht, mit solchen Ansprüchen, die kurzweg eine 
Negation d,er Rechtsgrundlagen des österreichischen Staatswesens 
bedeuteten, auf, wie Karl Albrecht. Während die übrigen Feinde 
einzelne Stücke von dem reichen Erbe Karls VI. beanspruchten, 
trat der bayrische Kurfürst mit Erbansprüchen auf, die in gelehrten 
Abhandlungen kürzerer und breiterer Art dargelegt, ihn, den Nach- 
kommen Kaiser Ferdinands I. durch dessen Tochter Anna, als Rechts- 
nachfolger des verstorbenen Kaisers Karl erscheinen ließen. Vom 
Anbeginn seines Zuges trat er denn auch als vermeintlich recht- 
mäßiger Landesherr auf, verlangte und erhielt Huldigung in Ober- 
Österreich als »Erzherzog von Osterreich«, in Prag als > König von 
Böhmen«. Maria Theresia galt ihm nur als »Großherzogin von 
Toskana«. 

Persönlich wäre wohl Karl Albrecht nicht gefährlich geworden. 
Auch in Hackers Aufzeichnungen, der ziemlich in nächste Nähe des 

') Von demselben Verfasser ebenfalls nach Hacker: >Die Baiern und Fran- 
zosen in St. Polten im Jahre 1741« im XXV. Jahresberichte des n.-ö. Landes-Lehrer- 
seminars in St. Polten 1900, S. 16—27. Es war indes nur das französische Heer 
mit dem Kurfürsten, das im Oktober 1741 in und um St. Polten stand, während 
die bayrischen Regimenter unter^Törring noch vor St. Polten nach Norden ab- 
schwenkten, welches interessante militärische Schauspiel Hacker, der eben von 
St. Polten auf der Kaiserstraße nach Melk reist, vom Postwagen aus mit ansah 
(vgl. Kap. VI). 



KurfttrateTi kam, erscheint er leutselig, soweit dies die spanische 
örandezza erlaubte, vor allem durchaus human und gutmütig, aber 
schwach nnd nachgiebig oft gegen seine bessere Überzeugung, dort, 
wü er hätte hart sein sollen, Eigenschaften, wie er sie auch ala 
schwacher und machtloser Kaiser Karl VII. (1742 — 1745) ins Exil 
mitnahm. Von der jugend frischen, herzhaften Entschlossenheit, der 
heiteren Gelassenheit selbst in schlimmster Lage wie bei der großen 
Maria Theresia ist nichts in ihm. Öehwanken und Zögern bei jedem 
Schritt tritt uns auch in den folgenden Blättern entgegen. Bald ist 
es Preußen, bald Frankreich, das ihn zieht. Persönlich war er also 
nicht gefährlich, auch war seine Hausmacht Bayern, obwohl an sich 
stattlich genug, nicht im stände, eine Großmacht zu erschüttern, zumal 
das Heer verfallen war. Doch drohend erhob sich hinter Karl 
Albrecht Frankreich, der alte Erbfeind der Habsburger. Französische 
Heere waren es eigentlich, die den Baiernfürsten bis in die Nähe 
von Wien, endlich bis Prag brachten. Soviel über die Hauptperson 
des Dramas, das sich uns hier in der Schilderung eines Zeitgenossen 
und zum großen Teil Augenzeugen der Begebenheiten entrollt. Hacker 
beginnt seine Erzöhlung mit dem Tode Karls VI., schildert die po- 
^^.litieche Lage von 1740, behandelt das französisch -bayrische BUndnis, 
^Bdie Überrumplung Passaus durch die Bayern im Hochsommer 1741. 
^^■(it dem Einfall Karl Albrechts in Oberösterreich beginnt eigentlich 
^^Ber Hauptteil von Hackers Werk. Er schildert sodann den Ein- 
^^fearsch des feindlichen Heeres in Niederüsterreich, den Schrecken 
^Bm Wien, die feindlichen Lager zuerst in Melk, dann in St. Polten. 
Hier erreicht seine Erzählung den Höhepunkt. Vielfach das fran- 
zösische Lager durchquerend, mit Interesse und lebhafter Beob- 
achtungsgabe ausgerüstet, mehrmals in die unmittelbare Nähe des 
Kurfürsten gelangend, zeichnen sich seine Ausführungen durch jene 
Lebendigkeit der Darstellung aus, wie sie eben nur ein gebildeter 
Augenzeuge geben kann. Sein geistliches Kleid, wie seine Kenntnis 
|er französischen Sprache schützten ihn vor Mißhandlungen dnrch 
! feindlichen Soldaten. Mit Recht ist er darauf stolz, mehrere Male 
französischen Marodeuren gegenüber der rettende Engel des 
L geplagten Landvolkes gewesen zu sein. Seine Erzählung be- 
Ijleitet die Franzosen nach Ober Österreich zurück, zieht dann mit 
ievenhüller in Bayern ein und folgt dem Siegeslauf des Feld- 
iiarsehalls. In patriotischer Freude bewegt sich sein Herz, wenn 
■ von der Einnahme Münchens erzählt (Februar 1742), von der 



234 

Besetzung der kurfürstlichen Residenz, dem Sitze »der bayrischen 
Löwchen«, während der neue Kaiser Karl VII. beim Frankfurter 
Krönungsmahl weilt. Mit der Schilderung der Vorgänge in Böhmen, 
der Blokade Prags und dem schauerlichen Rückzug der Franzosen 
unter Belleisle aus Prag (Dezember 1742) schließt sein Werk. Der 
Wert desselben ist ungleich. Hacker unterscheidet selbst in der Vor- 
rede das von ihm erlebte (»a me ipso comperta«) und das, was er 
aus sicheren Berichten anderer schöpft (»ex certioribus aliorum 
relationibus«). Im ersteren Teil ist sein Werk eine historische Quelle 
vorzüglichster Art. wie sie sich der Historiker nicht besser wünschen 
kann. ^) Aber auch dort, wo er aus zweiter Hand berichtet, bringt 
er eine Fülle wichtiger Tatsachen und zeigt sich so wohl informiert über 
Dinge, die dem modernen Forscher erst durch die Archive enthüllt 
wurden, daß man staunt, woher dem einfachen Chorherrn eine solche 
Kenntnis kam, zumal die damaligen öffentlichen Berichte, z. B. in den 
Zeitungen, Einzelheiten in den diplomatischen Schachzügen selbst- 
verständlich nicht enthielten. Denkt man aber an den regen Verkehr 
des damaligen Klerus mit dem Hochadel, so ist der Schlüssel für 
die guten Informationen Hackers gefunden. Dabei soll nicht geleugnet 
werden, daß Irrtümer, manchmal gröblicher Art, mit unterlaufen, 
namentlich die Datierung ist Hackers schwache Seite. Darum erwies 
sich ein ausführlicher Kommentar als notwendig*. Was Hackers 
Gesinnung anbelangt, so ist diese eine streng patriotische, worin er 
von manchen, die sich in jenen Zeiten nicht bewährten, vorteilhaft 
absticht. 2) Besonders gießt er über jenen Teil der Stände, die 1741 
dem Kurfürsten huldigten, die Schale seines Zornes aus.^) Dabei 
ist er aber auch wieder weit entfernt von jener niedrigen, bedin- 
gungslosen Schmeichelei, wie sie in jenem Zeitalter absoluter Fürsten- 
macht als Erbe Ludwigs XIV. die Welt beherrschte, und einen 
Louis XV. zum »Vielgeliebten« erhob und pries. Dieser Umstand 
allein schon hebt Hacker vor vielen empor. Zwar Maria Theresias 

*) Hackers Aufzeichnungen wurden daher vom Herausgeber schon in 
seiner Arbeit: »Der bayrisch- französische Einfall in Ober- und Niederösterreich 1741« 
a. a. O. reichlich benützt. 

-) Selbst der Gedanke, den eingedrungenen Kurfürsten als Feind des Vater- 
landes zu töten, blitzte Hacker durch den Kopf, als er in nächster Nähe Karl 
Albrechts dahinreitot; doch verwirft er ihn sofort wieder als seiner unwürdig. 

^) Doch wagt er nicht, ihre Namen zu nennen, ein Beweis, daß seine Schrift 
zu einer Zeit abgefaßt wurde, in der das Dargestellte noch Gegenwart war. Er 
sagt bloß: »Inter promptiores . . . comites . . .« 



^^ ham 



prächtige Eracheinniig, die hoch emporragt über all die Mittel- 
mäßig-keit. die sie an vielen Stellen traf, die allein in der allge- 
meinen Verwirrung und dem tmatlosen Kleinmut den unerschrockenen 
Sinn bewahrte und, so jung sie war, mit sicherer Hand das Steuer 
ergriff und das Staataschiff durch die Wogen des Erbfolgekrieges 
führte, sie iat mit Recht unserem Hacker nur die "Erhabene', 
Aüguatissimai schlechtweg. Herben Tadel aber erfährt schon Franz 
Ton Lothringen ond noch mehr sein Bruder Karl. Bei dem milden 
■nnd klugen Gemahl Maria Theresias iat dieses Urteil gewiß un- 
gerecht; Hacker läßt sich hier von der damahgen vox popali über 
Lothringer«, wie auch er meistens die Brüder bezeichnet, 
:agen. Begründeter ist Hackers Ansicht beim Prinzen Karl, wenn 
lan der Schlachten von Chotusitz bis Leuthen gedenkt. Der Liebling 
.quilins. den er nicht müde wird zu preisen und zu feiern, ist, auch 
Vieder mit vollem Recht. Feldmarschall Ludwig Andreas Kheven- 
.tiUer, der durch seinen Stoß ins Herz des Gegners, nach Bayern, um 
Kenjalir 1742 den glänzenden Umschwung zu Gunsten seiner jungen 
Herrin herbeiführte. Es ist dies Hacker hoch anzurechnen; denn 
meistens ist es den Zeitgenoasen nicht gegönnt, unter einer Menge 
handelnder Personen die welthistoriaeh bedeutendate Gestalt heraus- 
inden. 

Das Original unserer Aufzeichnungen ist lateinisch abgefaßt, 

wie die meisten aus Hackers Schriften.') Im allgemeinen ist es ein 

gutes Latein, wenn auch häufige Tautologien bei der Übersatznng 

sehr störten. Sein Vorbild als Schriftsteller ist Taeitus, dessen er 

aaoh auf dem Vorsetzblatt zu seiner Arbeit gedenkt. Die lapidaren 

ersten Kapitels der »Annalen« schwebten Aquilin vor, als er 

iine Arbeit mit dem Kapitel »Bavarici belli initium» einleitete. Hier 

line Probe: »Patriae aerarium pecuniis exhaustum et plenum debitis. 

alliae immensa ambitio. Borussiae Horentissimus Status. Discordes 

iter se electores, Italia impotens, et si valeret, non volens. Belgium 

lale. Oriens infidus et iufidelis, Moscavia nimium distans. Omnia 



') Doch fehloa auch Abhandlung'en in dautitcher Sprache nicht. Da ist 
Jeich äei nücbsle Aufsatz im Bd. IS, der auf Mittoilung'Bn von HaekerB Schweiter- 
Iphn Karl v. Weinhardt, RegieiuDgesekretar in InQEbmck, lurtltkgobt, trotz der 
Jbergcbrift »NDtitia, et defensio ComitatuB Tiroleuais* deutsch. Er ging ihm, wie 
t in dem lateiniach abgefaßten Begloitwott achreibt »ei aecretioribna Ärchidncali« 
, qaod est Oeniponti .... beUi Bavaiici tempoie< durch den genannten 



236 

suspicione, formidine desparatione, plena. Hungaria sola milite, Bri- 
tannia pecuniis in subsidium laborantibus Austriis venit< etc. Das 
Ganze ist in zierlicher Schrift, halbbrtichig, in 24 Kapitel geteilt 
unpaginiert auf gutem Papier niedergeschrieben und bildet einen 
Teil des IX. Bandes der Hackerschen Manuskripte überhaupt. Der 
ganze Foliant ist dauerhaft in Leder gebunden und mit einer Ab- 
bildung des Propstes Michael Führer (1681 — 1745) nach dem 
(mittlerweile verschollenen) Originalgemälde im Stift in Tuschzeich- 
nung von der Hand des St. Pöltner Malers Josef Hackl geschmückt, 
sowie mit den Bildern der Stiftspfarren und einiger Baulichkeiten, 
wie sie in der Zeit jenes baulustigsten aller St. Pöltener Prälaten 
entstanden. Hackers »bellum Bavaricum« steht übrigens im engsten Zu- 
sammenhange mit der Geschichte dieses Propstes, wie der vollständige 
Titel des Werkes beweist. Aquilin nennt es nämlich »Appendix 
ad vitamrever. domini Joannis Mich. Fuehrer et interregnum Sandhip- 
polytense, de hello Bavarico«. Es folgt auch im IX. Bande auf 
die Lebensbeschreibung des Propstes und die Geschichte des Kloster- 
interregnums nach Führers Sturz. Der »Appendix« ist aber wichtiger, 
als das Hauptwerk, zumal die Geschichte des Klosters seit Führers 
Abgang (1739) ein Torso geblieben ist, der plötzlich mit den Worten . . 
haec sub anni initium 1753 contigere et . . .« abbricht. Der »Appendix 
de hello Bavarico« aber bildet etwas Geschlossenes und Vollendetes. 
Auch ist er, wie aus der Vorrede erhellt, sofort nach den Erleb- 
nissen »eilig und in den Mußestunden« niedergeschrieben. Die vor- 
liegende Reinschrift mag indes freilich aus späterer Zeit stammen. 
Mit Dezember 1742 schließt Hacker diesen Teil seiner Aufzeichnungen, 
bietet uns somit einen Fingerzeig für das Jahr der Entstehung. In- 
direkt ist Führer die Veranlassung zur Abfassung des »bellum 
Bavaricum« geworden. Denn hätte er nicht, aus dem Exil nach 
St. Polten eilend, eine wichtige Rolle im persönlichen Verkehr mit 
Karl Albrecht gespielt, so würde Hacker kaum diesen »Anhang« 
zur Lebensbeschreibung des Propstes niedergeschrieben haben. 
Aber alles, was mit Führer zusammenhängt, interessiert Hacker, 
der mit schwärmerischer Verehrung an seinem ehemaligen 
Propste hängt, aufs Äußerste. Darum mögen hier einige Worte 
über diesen merkwürdigen Mann, nach Aquilins Angaben, am 
Platze sein. ^) 



^) »Joannis Michaelis Führer, Praelati Sandhipp. ultimo defuncti vita.« 



Als Ledererssohn in Melk 1681 geboren, leistete er 1701 im 
Äugustiner-Chorherrenstift St. Pulten Profeß, zeichnete sich im Pest- 
jahr 1713 aus und wurde schon in jungen Jahren 1715 Propst 
seinem Stiftea. Führer war eine geistig; hochstehende Persönlichkeit, 
ein kunstsinniger Förderer der bedeutendsten österreichischen Archi- 
tekten und Maler, von bezaubernder Liebenswürdigkeit und den 
feinsten Umgangsformen. >Den neuen Prälaten empfahlen die 
wunderbare Anmut, die Leichtigkeit, mit der er im Umgang sich 
bewegte, die gewandte Rede, die musikahschen Kenntnisae.a Dabei 
war der jnnge Prälat in seiner Lebensweise die Einfachheit selbst, 
er, der dem ältesten Chorherrenstift Österreichs vorstand, während 
andere Prillaten >in vergoldeten Karossen, sechsspännig, mit dichtem 
Gefolge einherzogen. t Aber bald zeigte sich die Eigenschaft, die 
Führer ins Verderben bringen sollte, eine ungemessene, zügellose 
Baulust. Auf Schritt und Tritt begegnen wir in der St. Pöltner 
Gegend noch heute die Werke dieses Propstes. So das prächtige 
Innere der St. Pültener Domkirehe, das prachtvolle Gitter beim Auf- 
gange zur Pralatur, das im gefülligsten Barock gehaltene Tor gegen 
Osten, die schönen Pfarrhüfe in den ehemaligen Stifts pfarren, wie 
z. B. in Grafendorf etc. Immer mehr gingen Führers Pläne ins Maß- 
lose. Vergebens warnte Meister Prandauer und sein Schüler Mungenast. 
Der sonst höfliche Propst gab eine barsche Antwort.') Nun nahte 
das Unheil: Um die immer höher anschwellenden Bauschulden zu 
decken, beging Führer ein schweres Vergehen, daa notwendigerweise 
eine kaiserliche Untersuchungskomniission nnd des Prälaten Sturz 
zur Folge hatte, gerade an seinem Namenstage, 30. September 1739.^) 
Führer wurde zuerst ins Schloß Ochsenburg gebracht, dann nach 
St. Florian, hierauf ins Augustinerkloster zu Korneubnrg, eilte 1741 



') Hacker, a. a, 0. Kap 11. »Ab ipsia Architectonicea MagistriB D. Praadaner 
et D. MunkenaBt (!) ambobua cordatis ei ingenais viris. qui aedilicÜB prae- 
dictis profuere, me Tuemioi, aliquotieB audiviBse, liberiua, quam condeceret D. 
Joannem Mlcbaetem fuisse ab ipsiB coumoniliim, allquotiee, et in facieDi dictum: ne 
auderet nimiumU 

-) Nacb Fahmgruber wären es nur die ^roOen Scbulden gewesea, die Ftihrers 
Sturz berbeifübrten : dem iat aber nicht also. l>ea Propstes Hauptvergeben bestand 
vielmehr in einer Fälschung, wie er selbst am genannieo Tage der kaiBerliehen 
Kommissian gestand: >Debita canoniao veUra ad quadraginta millia florenorum HC- 
cumiilasse novia; eoriim unum, et centum ocloginta millia, et septingfentOB insuper 
florenos sub effictis nominibus D, Ignatii ÖlTert, Decani, et Cspituli eiuBdem 



238 

während der französischen Invasion wieder nach St Polten, geriet 
neuerdings in Untersuchung, lebte hierauf bei St. Dorothea in Wien, 
endlich im Pfarrhofe zu Brück a. d. Leitha, wo er am 23. Oktober 1745 
starb. Obwohl er die niederösterreichische Heimat nicht verlassen 
mußte, brach ihn doch schon die Ferne von seinem geliebten 
St. Polten vollständig. Erschütternd klingt sein Klageruf aus Kor- 
neuburg »Ich bin im Lande der Vergessenheit, wie in der Wüste 
begraben . . ., möchte ein Engel mich führen durch die erste und 
zweite Wache ... bis zur Pforte, für mich eisernen Pforte, die in 
die Stadt führe ... in die Stadt St. Polten!« (Aus Führers Briefen, 
bei Fahrngruber, a. a. 0. 253). 

Sein Wunsch sollte ihm bei Lebzeiten nicht mehr in Erfülluns: 
gehen. Erst als Leiche kam er in sein teures Stift zurück. Ganz 
St. Polten, so erzählt Hacker, eilte über die Traisenbrücke, um den 
Toten zu erwarten und einzuholen in die Stadt. 

Soviel über den Mann, als dessen Biograph Aquilin Hacker 
seinen »Appendix de hello Bavarico« schrieb. Nun soll dieses Werk 
selbst folgen, in Übersetzung und Kommentar, sodann als Anhang 
jene Teile des Originals, die hier nicht zur Übersetzung gelangen, 
weil sie teils den Bahmen dieser auf Niederösterreich bezüglichen 
Publikationen zu sehr überschreiten, teils selbst aus zweiter Hand sind. 
Der Herausgeber hätte sich seine Arbeit erleichtern können, wenn 
er eben nur das Original bot. Doch sagte er sich, daß in diesem Falle 
Aquilin Hackers Aufzeichnungen ihren mehr als 150jährigen Schlaf 
fortgesetzt hätten. Denn die Annahme von der allgemeinen Kennt- 
nis des Lateinischen selbst unter den akademisch Gebildeten gehört 
unter die vielen konventionellen Unwahrheiten. Auch kann niemand 
zugemutet werden, er sei denn selbst Forscher in dieser Periode 
neuerer Geschichte, sich mühsam durchzuarbeiten durch mehr als 
zwei Dutzend Kapitel im verschollenen Latein des XVIII. Jahr- 
hunderts. Vielmehr verdienen es diese interessanten Denkwürdig- 
keiten aus einem wichtigen Abschnitte österreichischer Geschichte in 
deutscher Sprache einem möglichst großen Kreise Gebildeter vemait- 
telt zu werden. So sind denn bloß jene Abschnitte, in denen Hacker 
aus zweiter Hand erzählt, in kurzem Auszug, dafür aber als »An- 
hang« im lateinischen Original, die aber, in denen er als Augen- 
zeuge, oder wenigstens aus nächster Nähe erzählt, in möglichst 
sinngemäßer Übersetzung gebracht. Nun lassen wir unserem Autor 
selbst das Wort: 



•Des bayrischen Krieges Anfang.< 

Die politische Lage Europas und nimioiitlich öaterreiclia nach 
dem Tode Kaiser Karl VI. (Oktober 1740). Matmaßangen des 
Volkes und drohende Vorzeichen. 

Kapitel II. 

»Die Ankunft der französischen Hilfsvölker. Fassau wird von 

den Feinden genommen.« 

Hoft'nungen und BUndni.'JhiC des bayrischen Kurfürsten. Marsch 
l^der Franzosen über den Rhein und durch Deutschland. Ausführliche 
Eschreibung der Überrumplung Passana durch die Bayern. 

Kapitel III. 
»Der feindliche Einbrach in Oberösterreich.« 

Nachdem also Passau von den Bayern besetzt 

md zu Schärding alles zum Kriegazug vorbereitet worden war, 
^hm die Sache den gewohnten Gang. Es wurden die Kommando- 
Stellen verteilt; der Höchste nach dem bayrischen Kurfürsten war 
ler GrafTörring, andere bayrische Kommandanten Minuzzi, Fugger, 
Horawitzky. Die französischen Auxiliartruppen wurden befehligt 
J*on den Grafen d'Aubign^, Mortaigne und de Baviere, den Herzogen 
»Von Luxembünrg, Bnufflers und vielen anderen. Die Oberleitung 
Matte der bayrische Kurfürst iniie, der anfangs September von 
Wltnchen nach Schürding kam nnd hier die erste Probe militärischen 
iJjebens und Kommandos ablegte.') 

Ein Bote wird nach Linz gesandt, der durch öffentliches 
Schreiben die Stande des Landes zur Zusammenkunft ruft. Nicht 



') Karl Albrecht veilieQ München am Nachmittag des 7. Seplomher 1741 
! begab sich über Ällötting: zur bayrischen Armee nach SchSrding. Die hier an- 
r||«d^hrte turze LiaCe der bayrischen und fran zu ai sehen GenerslaperBunen liaiin aat 
oig-lteit und VollstSndiglceit keinen Anspruch machen. Das Patent, mit 
welchem Ludwig XV. den Kurfilraten zum OberJtommnndanten des franaSaiacben 
HiUahBBreB ernennt, in dbacbrift von der Hand dea österteichiachen Agenten in 
Paria, Freiberrn von Waener («Patente de l'Electeur de Baviere ponr cammander 
^^ lesTroupes deFrance«). im li. u. k. Haua-, Hof- und Staataarchiv, Kriegsakten 1741, 
^^^kaz. 341. In Wirklichkeit war aber nicht Karl ÄIhrecht der FUhrer, eondern 
^^Krtelmehr der von den Franzoaen Geführte, wie sieb aua vielen Einzelheiten des 
^^K^ormaracbes auf Wien genugaam ergibt. 



240 

als Feind, sondern als Freund komme der Bayernfürst nach Öster- 
reich, als rechtmäßiger Erbe des Landes, als Nachfolger des ver- 
schiedenen Kaisers Karl, als Vater des Vaterlandes; diejenigen, 
welche ungeschädigt bleiben wollen, sollten nicht zögeriij sich zu 
unterwerfen! Nach dieser Einleitung wird der Tag für den Auf- 
bruch des Heeres festgesetzt, alles angeordnet; anfangs September 
rückt der Kurfürst mit gesamter Macht in Linz ein, wo er in der 
Hauptstadt Oberosterreichs zuerst den erzherzoglichen Titel usur- 
piert und nach Verlauf des Monats September am 10. des folgen- 
den Monats Oktober von den in großer Pracht versammelten Pro- 
vinzständen den Eid der Treue und Untertänigkeit erhält.^) 

Wie berichtet wird, waren die Stadttore während der Huldi- 
gungszeremonien geschlossen, zwei Bataillone Bayern, eines zu Fuß. 
eines zu Pferd, standen Spalier, der bayrische Kurfürst verfügte sich 
in prächtigem Ornat, hoch zu Roß, von seinem Hofstaat und den 
Landes- »Erbämtern« umgeben, vom Schloß zur Pfarrkirche, wurde 
mit den gewöhnlichen Salven begrüßt und saß mit den Erbämtem 
an feierlicher Tafel. Wegen allzugroßer Willfährigkeit und Gunst- 
werbung zogen sich einige unbesonnerere von den Ständen den Zorn 
und Unwillen des Vaterlandes und der Monarchin zu. Jene aber, 
die steifnackig befunden wurden, fühlten die Härte der Feinde, so 

') Das Original des Handschreibens Karl Albrechts an die oberösterreichi- 
schen Stände de dato Schärding 9. September 1741 im k. u. k. Haus-, Hof- und 
Staatsarchiv, Kriegsakten-Fasz. 342. Abgedruckt als Beilage IV zu meiner Ab- 
handlung: »Der bayrisch-französische Einfall in Ober- und Niederösterreich 1741 
und die Stände der Erzherzogtümer«, 1. Teil, >Karl Albrecht und die Franzosen 
in Oberösterreich« im Archiv für österreichische Geschichte, Bd. LXXXVII, 2. Hälfte, 
und separat bei Karl Gerolds [Sohn in Wien 1899. Am 10. September 1741, 
nach 10 Uhr Vormittags, erschien ein bayrischer Trompeter mit diesem an die 
drei oberen Stände von Österreich ob der Enns gerichteten Schreiben zu Linz 
»ob der Post«. Den Titel »Erzherzog zu Österreich« legt sich übrigens Karl 
Albrecht in diesem Schriftstück noch nicht bei; auch in der Siegellegende erscheint 
er nicht. Erst in einem Reskript Karl Albrechts vom 1. Oktober 1741, aus Linz 
datiert, findet sich diese Titulatur, also noch vor der am 2. October erfolgten 
Huldigung. Seit Dezember nennt sich Karl Albrecht »König zu Böheim, in Ober- 
und Niederbayern Herzog, Pfalzgraf bei Rhein, Erzherzog zu Österreich, des heil, 
römischen Reichs Churfürst« (k. u. k. Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Kriegsakten- 
Fasz. 343). Die oberüsterreichischen ständischen Verordneten antworteten auf das kur- 
fürstliche Handschreiben, dessen Tenor Hacker im obigen wesentlich richtig an- 
gibt, noch am 10. September, zwar mit der Adresse: »dem durchlauchtigsten Fürsten 
und Herrn Karl Albrecht, unserem gnädigsten ChurfUsten und Herrn«, doch ohne 
den erzherzoglichen Titel. 



die Grafeil Harrach und Starb emberg, deren Güter, weil sich die 
Besitzer der Huldigung entzogen hatten, ärger als die der anderen 
behandelt wurden. Unter den Bereitwilligen und Unvorsichtigen 
werden aufgezählt die Herren Prälaten der Stifte St. Florian und 

Kremaniünster und aus dem weltlichen Staude die Grafen , 

welche nach der Vertreibung des Feindes ihre Schnld nicht ohne 
doppelte Brandschatzung büßten, von unseren Soldaten härter mit- 
genommen und gezüchtigt.') 

Fast zur selben Zeit und auf gleiche Art, wie Linz, wurden 
auch die übrigen festen Orte Oberösterreichs besetzt; so Enns, 
ein uraltes und wohlgelegenes Städtlein, die Grenzfeste gegen 
Unterüster reich am Ennsfluß, Steyr. diesseits desselben Flusses 
gelegen, fast gleich weit von Linz wie Enns entfernt, ein be- 
rühmter Handelsplatz, Graunden, eine Stadt, weltbekannt durch die 
Salzwerke und den Handel; -) es liegt an einem durch den gar hohen 
Traunstein ■') berühmten See. So war bei allzu günstigem Glticke 

1) Die Haldigung fand ricbtig am 2, Oktobsr statt. Vgl. hierüber das 
TL Kapitel meiner oben erwalmteo Arbeit: »Die Huldigung am 2, Oktober 1741c. 
Das Verzeicbnia derjenigen, die Karl Albrcchl baldigiieii, nacb den Akten im 
k, Q. k. Haufl-, Hnf- und Slaalsarchiv a. a. 0., Beilage X. Dort aach (8. 398) die 
Liste jener Landesmitglieder, die vor Karl Albrecbt nicht erschienen; darunlec die 
beiden von Hacker erwähnten: Feld marsch all Jaaef Graf Harrach und Thooiai 
Gundaker Graf Starhembecg', während ein anderer Starhemberg, WiUielm, dem 
Karfiirsten bei der Huldigung als neuer »ObriBt-Erbland-MarHchall« das Schwert 
vorauBtrug. 

Maria Theresia gewährte, trotz anfänglicher berechtigter Zomesnufwallung, 
später in der hochherzigsten Weise Verzeihung, als Kbeveubiiller durch seinen 
Winterfeidzug vom Jänner und Februar 1742 nach Oho rüaterreicb und Bayern das 
Kriegsglück gewendet hatte. Dafür erscheinen auch bei ihrer Linzer Huldigung 
vom Jahre 1743 allein vom Ilerrenstande 89 Mitglieder, während 1741 dem Kur- 
fUreten nur 35 gehuldigt hatten. Sogar die am schwersten Kompromittierten 
wurden nach dem Füüener Frieden (174Ö) wieder au Gnaden aufgenommen und 
erhielten zum Teil selbst hohe Amter wieder. 

-) Über die Einnahme Gmundene und des Salakammergutes, welches der 
einzige Teil OberSsterreichs war, der mit Erfolg hätte verteidigt werden künnen, 
Tgl. a. a. 0. 387. DaU der Feind ahne Schwertstreich das in Verteidi- 
gnngBZQBtand gesetzte Salzgebiet mit den reichen Torräten in seine Gewalt be- 
kam, ist der kläglichen Haltung- des Gmundner Salzamtmanna Ferdinand Grafen 
Seeau zq zu seh reiben. Auf ihn bezieht aich das Keskript Maria Theresias an den I 

FeldmarachaU Khevenhliller vom 8. Jänner 1742: >Den Seeau und aüe seines- I 

I gleichen, deren nicht so wenige eban eejn duriTten, hast du aogleich beim Kopf I 

i^ehmeo zu bissen.. (Arneth, Maria Theresia, II, S. 41G, 14,) I 

') ad lacnm a Tiaunenai rupe praealtu nominatnm. ■ 

Juhrbncb d. V. r, l^nilckondo. 16 1 



242 

ganz Oberösterreich in der Gewalt des Feindes. Der Kurfürst, durch 
diesen plötzlichen Erfolg gehoben, soll zu seiner Umgebung gesagt 
haben : er habe in sechs Tagen zurückerobert, was seit sechshundert 
Jahren verloren gewesen wäre; damit meinte er das Jahr 1156, in 
dem von Friedrich Barbarossa auf dem glänzenden Regensburger 
Reichstag der untere (sc. östliche) Teil Bayerns vom oberen abge- 
rissen und dem österreichischen Heinrich (sc. Jasomirgott) über- 
tragen wurde. Seit dieser Zeit blieb es unter der Herrschaft der 
österreichischen Fürsten.^) 

Kapitel IV. 

» Der Einbrach in Niederösterreich und die Ankunft des feind- 
lichen Heeres zu Melk.« 

Kaum kann der Schrecken geschildert werden, der Österreich 
jenseits des Ennsflusses ergriflf, als die Nachricht kam von der Be- 
setzung Oberösterreichs und ein gleiches Geschick jeden Tag zu 
erwarten war. Seit langem war die feindliche Gesinnung des Bayem- 
fürsten und sein Neid auf das blühende Haus Österreich bekannt, 
der erst neulich von den Franzosen heftig entflammt worden war. 
Sogleich wurden ihre kriegerischen Bewegungen, die von Feind- 
seligkeit erfüllt waren, ihr Rheinübergang,^) ihre Ankunft in Bayern 
bekannt; man wußte auch um die bayrischen Rüstungen, Ejriegs- 
vorbereitungen und feindlichen Drohungen. Dies wurde jedoch aus 
allzugroßem Sicherheitsgefühl entweder gering geachtet und ver- 
nachlässigt ^) oder man glaubte, mit rechtzeitigen Heilmitteln dem 

^) In der Tat meinte Kar] Albrecht schon vor dem Einfall: >Die Öster- 
reicher würden sich gerne fügen, in das Dominium ihrer alten Herren, der vom 
Hause Bayern abstammenden alten Markgrafen zurückzukehren.« (Heigel, Der 
österreichische Erbfolgestreit und die Kaiserwahl Karls VU., S. 10.) Genealogisch 
noch falscher behauptete ein kurfürstlicher hoher Offizier, Baron Werneck, das 
Kloster Kremsmünster sei zu besonderem Eifer für Karl Albrecht verpflichtet, »da 
es von dem c hur fürstlichen Hause aus Bayern gestiftet und alles, was sye hat, 
von daraus dependiert.« (K. u. k. Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Fasz. 343.) Krems- 
münster wurde bekanntlich 777 vom Agilolfinger Thassilo gegründet. 

^) Am Maria Himmelfahrtstage 1741 überschritten die ersten französischen 
Kolonnen bei Fort Louis den Kheinstrom und steckten am deutschen Ufer ange- 
kommen eine blau- weiße (bayrische) Kokarde auf ihre Hüte. Da7on weiß auch 
Hacker (Kapitel II) zu erzählen: »Gallorum auxiliarium adventus.« 

^) Noch am 9. August sagt ein königliches Reskript aus Pressburg: »Ein 
leichtes würde zwar sein, sich mit Chur-Bayern auch ohne sonderlichen 
Abbruch unserer Gerechtsame einzuverstehen.c K. u. k. Haus-Hof- und 
Staatsarchiv, Fasz. 365. Kriegsakten. 



243 



Übel zuvorzukommen und mitten anter Kriegsrüstungen den Frieden 
zu betreiben. So beschäftigte man sich am kaiserlichen Hof fast 
nnr mit Unterhandlongen, und zwar bis dato; man bediente sicli 
Mittelspersonen*) und Gesandter, Freunde und Günner des Friedens, 
mit Versprechungen, Bitten, Schriftwechseln, mündlichen Ansein- 
andersctzuogen ^) hier und dort ging die Zeit hin. Die Verteidi- 
gung des Vaterlandes, dem Kriegsbedarf, dem Militär wurde wenig 
Sorge zugewandt,') 

Als aber die verräterische Einnahme von Paasau*) in Wien 
bekannt wurde, da erwachten endlich die Unsrigen aas dem Schlaf, 
merkten die Gefahr des Vaterlandes und berieten nun spät, was zu 
tan sei. Große Soldatenaushebungen fanden statt, Waffen wurden 
hergestellt, die Befestigung der Städte repariert.^) Unter anderen 
wurde angeordnet, daß am diesseitigen Ennsufer, au der Landes- 
grenze zwischen Nieder- und Ober Österreich, viele Gräben gezogen 
werden sollten mit Dämmen und Schatzwehren. Bis Militär nach- 
rücke, sollten die Schanzen mit Landvolk besetzt werden, welches 
Lallenthalben aufgeboten wurde. Wie aber die Kunde von der Ein- 
I ') Sa erfolgen die Verhandlungen zwisclieQ dem öBterroichisclieD Hofkanzler 

I Sinzendorff und dem bayrischen Kanzler Unertl durch das Medium des Wechslers 
Wolf Werthheimer, (Hierüber Arneth, Maria ThereBi«, I, S. 236 ff.) 

^) Qemeint iiit hier die denkwürdige Unterredung vom 2G. Ängiut 1741 
BwiBchen Maria Tlieresia und der Schwiegermutter des Kurfürsten, Kaiserin 
Ämalla, Witwe Joaefa I. Maria Theresia, auf dem Hauptkriegsschauplatz durch 
PreuQea bedrüngl, bot dem KurfUrsten die Niederlande und die Vorlande an, 
gegen seine Kuratirame für Franz v, Lothringen und die Verpflichtung, diu 
Kfinigin vor dem Verluste Schlesiens ku bewahren. Von dieser Unterredung und 
den Österreichischen VorEchlägon hat Hacker genaue Kenntnis. Vgl. »Anhang' 
Kapitel III. Auch Franz Stephan arbeitete ein »Frojet pouc te contenteman de S. A. E, 
da Baviäre' aus; Karl AlbrechC sollte für Bayern die üsterreicbi sehen Lande in 
Italien unter dem Titel eines KBaigs der Lombardei ethaiteo. (Haus-, Hof- und 
Staatsarchiv, Fasx, 341, ganz eigenbändig.) 

3) Paflt eher für die letzten Jahre Karl VL von 1735 an, 
I *) Im Morgengrauen des 31. Juli 1741 hatten die bayrischen Generale Mi- 

Fnnzzi und Gabrieli Fassau überrumpelt. 

■ ') Es erfolgte die Bildung eines lübservationskorps« unt( 

■ Ichall Cbristiaa Fürsten Lobkowitz. Da man noch im Zweifel i 
brecht von der Oberpfalx aus in Bshmen einbrechen oder längs i 
Wien vorrücken werde, wurde diese >zur Defendierung von Bi'.he 
als von Oberösterreich gewidmete' Heeresmacht bei Pilsen aufgestellt. (Original- 
ingtruktion Maria Theresias an Lobkowitz vom 2. August 1741 im k, u. k. Haus^, 
Hof- und Staatsarchiv, Kriegsakton, Faaz. 365.) Die Haaptarmee unter Neipperg 
war durch Friedrich II, gebunden, 

16* 



' dem Feldmar- 
ar, ob Karl AI- 
ät Donau gegen 
mb nicht minder 



244 

nähme und dem Verderben in Oberösterreich sich verbreitetei. 
wurden diese kaum begonnenen Schanzwerke wieder im Stich ge- 
lassen. Die Arbeiter kehrten aus Furcht vor dem Feinde und aus Sorge 
um die Ihrigen nach Hause zurück.^) Die Werke wurden von den 
Verteidigern verlassen, das Militär'-^) ins Innere zurückberufen und 
über die Verteidigung der nächstgelegenen Landstrecken verhandelt. 

Nachdem der Bayernftirst in Oberösterreich seine Angelegen- 
heiten geordnet und hinlängliche Besatzungen zurückgelassen hatte,*) 
zog er mit seinem gesamten Heere und den Hilfsvölkem nach 
Niederösterreich über die Enns. Den Fluß überschritt er mit Kähnen 
und Flössen (sc. Schiffbrücken), denn die Nachhut der Unsrigen 
hatte die Brücke entfernt und, für ihre Sicherheit besorgt, das un- 
geschützte Ufer verlassen. 

Die leichte Reiterei wurde vorausgeschickt und ergoß sich 
überallhin; der ganzen Gegend, soweit sie offen stand und die 
Möglichkeit vorhanden war, wurden Kontributionen auferlegt. Durch 
viele Posten an beiden Donauufern wurde der Strom gesperrt, zu- 
mal bei Mauthausen, wo am Ufer ein sehr alter und fester Turm 
steht. Von den Franzosen aufs sorgfältigste mit Geschütz und 
starker Besatzung versehen, gab er bei ihrem Rückzug unseren 
Truppen ein schweres Stück Arbeit. 

Das feindliche Heer betrat Unterösterreich in drei Kolonnen. 
An der Spitze zog die leichte französische Reiterei. Dann mar- 
schierten einzeln die bayrischen Regimenter. Schließlich folgte 
drittens der Kern des französischen Heeres, die schwere Reiterei, 
das Gepäck, die Geschütze und der Troß. Nach dem Übergang 

^) Die Herstellung dieser Schanzen wurde zuerst den oberennsischen Stän- 
den aufgetragen. Diese wiesen die Regierung auf die Niederösterreicher, da jene 
Befestigungen nur dann ihren Nutzen bewähren könnten, wenn schon ganz Ober- 
österreich vom Feinde überzogen worden sei. In der Tat erging jetzt der Auf- 
trag an die unterennsischen Stände (königl. Dekret, Preßburg, 16. August 1741, 
n.-ö. Landesarchiv). Diese nahmen sich der Sache mit größtem Eifer an, veraus- 
gabten 13.000 fl. und boten die Bauern zur Schanzarbeit auf. Doch erwies sich 
die Arbeit bei der geringen Besetzung als nutzlos. 

2) Es waren die beiden Dragoner-Kegimenter Savoyen und Elhevenhüller, 
sowie einige Tausend Warasdiner Grenzer unter FML. Graf Palffy. 

^) In Oberösterreich wurde bayrische Verwaltung eingeführt, die Städte zu 
»kurfürstlich bayrischen«, dann zu »königlichen« erhoben, nachdem sich Karl 
Albrecht auch zu Prag hatte huldigen lassen. Landeskommandierender wurde Graf 
S^gur, der am 23. Jänner 1742 in Linz gegen Franz von Lothringen und Kheven- 
hüller kapitulierte. 



245 



' ■flber die Enns zogen sie aiif der Kaiserstraße durch Unterüsterreicli 
nnd kamen über Strengberg, Arastetten und Kemmelbacb in acht 
Taseii nach Melk. Während dieses Marsches wurde zwischen dem 
feindlichen Vortrab und der Nachhut unserer Reiter, die auf Kund- 
schaft ausging, einigemale leicht seh arm n ziert,') Der Vorteil war 
aber auf keiner Seite. Die Unsrigen wagten wegen des ungleichen 
Stärke Verhältnisses keinen (ernstlichen) Zusammenstoß mit den 
Feinden, hatten auch keine Erlaubnis hierzu, sondern wurden für 
eine ernstere Notwendigkeit zurückgehalten. 

Zu Melk lagerte sich das Fußvolk der Feinde vor dem unteren 
Eingang, wo es nach abwärts geht in die Ebene, die bayrische 
Reiterei besetzte den Flügel linker Hand gegen die Weingarten, 
die franzüsiache den rechter Hand gegenüber dem Stift. Die höheren 
Offiziere wohnten im Markt Melk. Das ganze Heer wurde mit dem 
Troß auf 40.000 geschützt. Gewalt oder schwerer Sehaden wurde 
niemandem zugefügt. Am 8. Oktober kam auch der Kurfürst nach und 
wohnte mit den Ministem, dem Hof und den Gesandt-en im Stift.*) 



I 

^K Zar 

^^^lerab nat 



Kapitel V. 
*Die Ankunft der ersten Feinde bei St. Polten.* 

Zur selben Zeit als die letzten feindlichen Truppen von { 
:b nach Melk kamen, rückte die Vorhut von dort ab g( 



') Solche RcbarrnDtKel zwischen den bsjriBCheD DragoDarn und den Husaren 
fanden schon Ende September bei Eons statt. Damals wurde auch dem Kiirfllrstan 
der erste Gafangone vorgeführt, »ein ansehen llicher baumstarkGr Mann« ; Karl 
Albrecht schenkte ihm ein doppeltes Goldstück. »Der Jubel dieser Victarie war 
□ngemeiu groB< bemerkt boshaft der oberösterreiehische Landschaftssekretär Schmidt- 
pAur an die oberSsterreichischen ständiBchen Verordneten. In wie groDem Kespekt 
übrigens die KgterreichiBohen Hasnron bei den Franzosen stunden, zeigt der inter- 
essante Bericht des Grafen Engl an die niederöslerreichischen Verordneten vom 
24. September 1741 (>Karl Älbrccht und die Franzosen in Oberöst erreich«, Archiv 
für asterreichische Geschichte, Bd. LXXXVII, 2, Hälfte, S. 394 und Beilagen VIII 
and IX). Ein Scbarmütiel fand anch hei Amstetten statt (•Österreichischer Erb- 
folgekrieg«, herausgegeben vom k. u. k. Kriegsarchiv, Bd. IV, 8. 14). 

") Über Karl Albrecht in Melk vgl. dus ausfllhrliche Ta^hucb dei 
gelehrten Hioronymus Pez, >Ephenieridee rerum in mon. Mellic. gestarum* 1741 
big 1T46<, herausgegeben von Vinz. Stanfer in > Studien und Mitteilungen aus den 
Benediktiner- und Ziaterzienaer-Orden., VD, 1886, 149 ff., ebenso Keihlinger, 
OescUchte des Beneiliktinerstiftes Melk, I, 983. Die Ankauft der ersten feind- 
lichen Truppen vor Melk erfolgte übrigens erst am 11. Oktober, der Einzug des 
Kurfürsten in Melk am 17, Oktober. 



246 

St. Polten und nächtigte um Loosdorf. In dieser Nacht kam es 
zwischen den Feinden und den Unsrigen bei dem Dörfchen Rohr 
zu einem blutigen Zusammenstoß, dessen Getöse ich, zumal das 
Krachen der Schüsse, wegen der nächtlichen Stille und weil ich 
wachte, bis in mein Bett hörte. In diesem Gefecht fielen einige von 
den Franzosen und auch Leute von den Unsrigen. Die übrigen 
von unseren ungarischen Reitern wurden in die Flucht gejagt und zer- 
sprengt. £iner derselben, ohne Waffen und Pfeid, kam am folgen- 
den Morgen zu mir mit blutiger und geschädigter Hand infolge des 
gestürzten Pferdes, wie er mir zeigen zu wollen schien. Mit Brannt- 
wein und Brot etwas gelabt, wurde er zu den Seinigen hinab 
(sc. gegen Wien zu) geschickt.*) 

Als der französische Vortrab St. Polten erreicht hatte, rückte 
er in die Stadt, da ihn niemand aufhielt; denn unsere Husaren 
hatten sich bei der Ankunft des Feindes schleunigst aufs andere 
Traisenufer zurückgezogen. Als die Franzosen dies bemerkten, 
folgten sie ihnen nach. Es schien den Franzosen zur Sicherheit zu 
gereichen, bei der Barbarakapelle und dem Siechenhaus ^) ein weites 
Lager zu schlagen, sowie im ganzen Umkreis nah und fern viele 
Posten aufzustellen. Die höheren Offiziere erhielten in der Stadt 
Quartier. Der Oberbefehlshaber, Graf d'Aubign6, wohnte im Herber- 
steinischen, jetzt Eufsteinischen Hause, das ihm, weil mitten in der 
Stadt, ein bequemes Quartier schien.^) 

Das französische gemeine Volk, das den Lagern zu folgen 
pflegt und von Raub und Plünderung zu leben gewohnt ist,*) ging 

^) Über das Gefecht bei Kohr zwischen der Kolonne Mortaigne und den 
österreichischen Husaren vgl. die Schilderung des Kurfürsten selbst bei 
Heigel, Das Tagebuch Kaiser Karls VU., S. 24. Ferner Hieronymos Pez a. a. 
O., S. 160. Keiblinger gibt den Verlust der Franzosen (Übertrieben) mit 
400 Mann an Toten und Verwundeten an (a. a. O. 982). Der Zusammenstoß er- 
folgte um 3 Uhr Früh am 14. Oktober: Die Örtlichkeit desselben dürfte durch das 
1796 und 1899 renovierte Kapellchen an der Kaiserstraße von Melk nach St. Polten, 
dort, wo vor Loosdorf ein schmaler Fußweg nach Kohr abzweigt, bezeichnet sein. 

') Die Barbarakapelle, nahe dem ehemaligen Linzertor, westlich von St. Polten, 
1660 vom Propst Fünfleutner gebaut. Hinter ihr liegt der alte 1894 aufgelassene 
Friedliof von St. Polten, gegen Süden zu das hier von Hacker erwähnte Siechenhaus. 

^) Der ersten Vorhut unter Mortaigne war eine stärkere Abteilung unter 
d^Aubign^ (Generallieutenant, Familienname der Maintenon!) gefolgt. Nach einer 
mündlichen Mitteilung des inzwischen verewigten Professors Fabrngruber ist das 
hier erwähnte Haus das jetzige Kienzlhaus auf dem Kiemerplatz in St. Polten. 

^) Am Kand bemerkt Hacker: »aller k la maraude, Marodaille, Marodeurs.c 



247 

nocli am Tage der Ankunft in St. Polten auf Fourage und Plün- 
derung der Umgebung aus ; am folgenden Tage belästigten sie auch 
die entfernter liegenden Orte und wagten bis hieher (Grafendorf] 
vorangehen, bei welcher Gelegenheit sie einige Häualein in Schwa- 
dorf, Pummersdorf, Feilerndorf gewaltsam plünderten und drohten, 
sie würden häufiger kommen. Ueber diesen Sachverhalt entaetzt, 
kamen die bekannteren Landleute aus der Js'achbarschaft um 
Trost und Hilfe zu mir; sie wußten nämlich, daß ich mit den 
Franzosen reden könne und daß es auf irgend eine Weise in 
gegenwärtiger Gefahr Hilfe bringen könne, wenn ich zu den 
Generalen gehen und für sie bitten wolle. Also versprach ich 
es denn, durch die Bitten und das Lamento der armen Leutchen 
besiegt. Aber ich fand niemanden, der wagte, mit mir ins Lager 
zu gehen und sich dem Feinde auszuliefern, den alle panisch 
fürchteten. 

Da man nicht voraussehen konnte, was etwa geschehen werde, 
hielt ich ea nicht für angezeigt, meinen eigenen Kutscher mitzu- 
nehmen und ihn in Gefahr zu setzen. Da kam zum Glück ein 
Landmann aus Eggadorf mit Namen Ratzinger, der mir von der 
Wiege auf bekannt und auch meinen Eltern wert gewesen war. 
Auch er bringt ahnliche Klagen wie die früheren vor. Er klagt, 
daß sein Haus in hüchster Gefahr der Plünderung stehe, er be- 
schwört mich um alles, ich möge mich bewegen lassen, zu inter- 
venieren um seines und der seinen Elend wegen, um der seligen 
Eltern willen. Gerührt durch des Mannes Beschwörung und 
Freundschaft verspreche ich, was in meinen Kräften stehe zu 
seiner und der sein igen Rettung zu tun. Ich frage, ob er 
wage mit mir in die Stadt zu gehen? Er willigt ein, wir 
besteigen meine Pferde. Von der geraden Straße abbiegend, 
kommen wir nach Eggsdorf, wo zu derselben Zeit französische 
Marodeure in unserer Gegenwart ein benachbartes Hans geplündert 
hatten und das Vieh mit ihrer Beute beluden. Der unvorsichtige 
Begleiter (Ratzinger) rät mir, ich möchte die Bauern zur Vertei- 
digung des Hofes allarmieren und zu den Waffen rufen. Ich 
lehne ab. bezweifelnd, ob dies jetzt nützen könne. Aber ich rede 
die Franzosen ruhig an und bitte, sie möchten mit den armen Leut- 
chen Erbarmen haben. Ich setze meinen Willen durch; sie lassen 
von der Plünderung ab und reiten mit mir unter Diakursen bis 
nach St. Polten. 



248 

In St. Polten zur Mittagszeit angekommen, begrüßte ich zuerst 
meine Schwester;*) dann gehe ich zum Grafen Ernst Kufstein, der 
einst kaiserheher Oberst war. In seiner Begleitung glaubte ich zum 
französischen General zu gelangen. Ich setzte ihm den Zweck meines 
Kommens auseinander und beschwöre ihn, mich seiner Begleitung 
zu würdigen. Aber gegen meine Erwartung entschuldigt er sich. 
Er sei schon in ähnlicher Angelegenheit bei d'Aubign6 gewesen 
und habe für Schloß Viehofen ^j gebeten, es möchte nicht geplündert 
werden, habe aber nichts erreicht. Ich möge seinetwillen allein hin- 
gehen, wenn ich etwas hoffen könne und die Gefahr liebe. Ich war 
wie betäubt durch diese unerwartete Rede. An meinem Versprechen 
jedoch festhaltend und voll Vertrauen gehe ich mutig in d'Aubign6s 
Quartier, frage die Wachen, ob es erlaubt sei, einzutreten. Es wird 
bejaht. Ich werde zur Mittagstafel zugelassen, zu der eine vornehme 
und stattliche Schar von Franzosen um d'Aubign^ versammelt war. 
d' Aubign^ fragt, ich antworte mit wenigen Worten auf Französisch: 
Ich sei ein St. Pöltner Chorherr und Landpfarrer. Durch den Jammer 
und die Bitten meiner Schaf lein gerührt, stünde ich vor Sr. Exzellenz 
als Bittender. Er fragt, woher ich sei? Was von seinen Leuten be- 
gangen worden? Ich setze die Sache aufs Kürzeste auseinander: es 
würden die Bauern ihrer Sächelchen beraubt. Er antwortet: Dies 
sei gegen seinen Willen und seine Erlaubnis, solange das Nöthige 
für den Unterhalt von Menschen und Tieren geliefert würde. Dies 
verspreche ich ohne Verzug für die Zukunft. Er fragt, dann einiges 
über den Grafen Pricio, dcmFriedau^) damals gehörte. Nachdem er 
es von mir erfahren hatte, trug er in meiner Gegenwart den ein- 
zelnen Offizieren auf: sie sollten die militärische Disziplin unter 
ihren Leuten streng aufrecht erhalten, Plünderungen untersagen 
und den Zuwiderhandelnden mit dem Galgen drohen. Mich heißt 
er guten Mutes sein und meine Pfarrkinder auffordern, die 

^) Aquilin Hackers Schwester Theresia v. Weinhardt, geborene Hackerin v. 
Hart, war mit dem Yiertels-Unterkommissär Jakob Weinhardt v. Thürburg in 
St. Polten verheiratet. Dessen kurze, aber eindrucksvolle Schilderung des Hausens 
der Franzosen in der St. Pöltner Umgebung an die ständischen Verordneten vom 
31. Oktober 1741 als Beilage XVI. in meiner Schrift »Karl Albrecht in Nieder- 
österreich«, Archiv für österreichische Geschichte, Bd. XCI, S. 218 (separat bei Karl 
Gerolds Sohn, Wien 1902, S. 98). 

2) Der Familie Kufstein gehörig. 

3) Friedau, Schloß und Park, an den Pfarrort Hackers, Grafendorf, sich eng 
anschließend. Jetzt im Besitz der Grafen Trauttmansdorff. 



Plünderer zu ergreifen UEd ins Lager zu führen, um sie ganz sicher 
zu bestrafen. Nach diesen Worten gibt er mir sehr freundlich den 
Abschied.'} Niemsind konnte freudiger von hier weggehen als ich. 
Ich nahm eine Mahlzeit bei meiner Schwester und kehrte mit dem- 
selben Landmann als Begleiter nach Hause zurück. Von nun an war 
ich viel beherzter unter den Franzosen. Nächster Tage durchritt ich 
das Lager, um meine Schwester zu besuchen und erlitt keinerlei 
Behelligung. Meine Tat war bald verbreitet und trug mir bei einigen 
Lob ein, bei anderen Tadel; sicher war sie mehr gewagt, als vor- 
sichtig, dennoch aber gut und nützlich und nicht tadelswUrdig. Aber 
oft pflegt das, was aus beater Gesinnung geschieht, von den Geifitern 

»der Verleumdung ins Schlechte ausgelegt zu werden. 
» Kapitel VI. 

* >Die schwere, in Melk gezahlte Kontribution der Pfarre 
' Grafendorf. • 

Nachdem die Vorhut sich um St. Polten gelagert hatte, stand 
der Kern des feindlichen Heeres noch einige Tage zu Melk, Von 
hier wurden Kundschafter und Patrouillen ausgeschickt, um die 
Aktionen der LInsrigen auszukundschaften. Häufig wurde von den 
Feinden bei Melk Kriegsrat abgehalten. Mau erwartete die schweren 
Ge.^chütze bei günstigeren Stromverhaltnissen auf der Donau^) und 
trieb indessen Kontributionen an Geld und anderen Dingen von den 
umliegenden Herrschaften und Pfarren ein. Darunter befand sich 

') d'Aabigne handelt hier nach dem perslinlichen BeiBpielo Karl Albreehta. 
Dieser geriet Ende September zu Eons infolge der >täglicheii Gravaminac über 
E:t£esBe, wie sie ihm der oberUiiterreichiäche Land seh aftasekretSr Scbmtdtpauer jeden 
Abend, wenn er mit der Generalität in Eein Quartier znrückkebrte, nnterbreitete, 
in solche Erregung, daQ er befabl. jeden aaDerhalb des Lagers heramBChweifendea 
bttyriecben oder franzüsischen i^oldaten laui^h um einer abgebrochenen Zwetschke, 
Ijirne. Apfels o. 3g[, Kleinigkeit gosammter Hand zu überfallen, zu bin de b, 
wie auch allenfalls gar totzuschlagen i. Bericht Schmidtpauors im k. u. k. Haus-, 
Hof- und Staatsarchiv, Eria^akten, Paaz. 342. Damit stimmen auch die BeacblQsas 
deä am 24. September van Karl Albrecht einberafenen Kriegsratea üherein. (»Öster- 
reichischer Erbfolgekrieg«, herausgegeben vom Kriegsarchiv, IV, S, 14ä), Auf die 
Dauer kannte freilich Karl Albrecht diese strenge Mannszucht nur unter seinen 
Landeskindern aufrecht erhalten. Die Franzoflon machten sich sogar Über Beine 
diesbezl) gl leben Anordnungen lustig, taten was sie wollten naä die Exzesse nahmen 
kein Ende. 

^ Der Kurfürsl; selbst berichtet in seinem Tagebiiche von dem Hochwasser 
EU Anfang des Monates Oktober. 



250 

außb die Kirche und Pfarre Grafendorf^ die auf 90 fi. eingeschätzt 
war; die genaue Entrichtung der Summe wurde unter Drohung des 
Abbrennena und der Zerstörung in einem mir am 10. Oktober Nachts 
überbrachten Schriftstück gefordert. In welcher Stimmung ich den 
Befehl zur Kenntnis nahm, können sich meine Leser vorstellen. 
Aber Klagen nützte nichts, man mußte ans Zahlen denken. Am 
folgenden Morgen nahm ich das G^d und eilte ohne Zögern nach 
St. Polten. Von da fuhr ich mit der öffentlichen Post nach Melk, 
denn es schien mir gefährlich, meine eigenen Pferde zu benützen. 
Auf dieser Beise begleiteten mich der Herr Kämmerer des Stiftes 
St. Andrä und der Sekretär des Grafen Trautson^) aus St Polten, 
die aus der gleichen Ursache nach Melk beschieden waren. Als wir 
Gerersdorf 2) erreichten, sahen wir, wie sich das bayrische Heer von 
dem französischen trennte und nach links abmarschierte, denn es 
ging über Schloß Goldegg, wo Nachtquartier gewesen war, nach 
Krems. ^) Etwas später kamen uns die französischen Reiter-Regimenter 
und ihr Gepäck entgegen, in langem Zuge, der dennoch keineswegs 
unsere Fahrt hemmte. Nach beiden Seiten ausweichend, gewährten 
sie fast den freiesten Raum. Als sie bemerkten, daß ich sie fran- 
zösisch begrüßte, dankten sie freundlich, ritten hurtig heran und 
fragten verschiedenes: zumal, wo die ungarischen Reiter, die Husaren 
heißen, stünden; wie weit es noch nach Wien wäre? denn sie glaubten, 
wir kämen aus Wien.^) Auf solche Weise passierten wir ohne Hin- 

^) Die Grafen Trautson waren seit Rudolf II. Inhaber der Primogenitnrs- 
herrscbaft St. Polten. 

^ Pfarrort, westlich von St. Polten an der alten Kaiserstraße, unweit der 
jetzigen Westbahnstation Prinzersdorf; Goldegg, jetzt fürstlich anerspergisches 
Schloß, nordwestlich von St. Polten. 

') Hacker irrt sich im Datum (11. Oktober) seiner Fahrt nach Melk. Am 
11. Abends kamen erst die feindlichen Truppen nach Melk. Das hier geschilderte 
Abschwenken der Bayern unter Graf Törring nach Krems, erfolgte vielmehr am 
19. Oktober. Dort sollten sie die Donau überschreiten, um nach Böhmen 
zu marschieren. 

*) Auch andere Berichte, z. B. der des Grafen Engl, ständischen Ober- 
kommissärs für das V. O. M. B. an die niederösterreichischen Verordneten (Archiv 
für österreichische Geschichte, Bd. LXXXVU, 2. Hälfte 431— 434), melden von den 
Fragen der Franzosen »Nichts deutsch^ Soldat hier?« und ihrem Schrecken, wenn 
sich plötzlich der Ruf »Üsär! Üsärl« unter ihnen erhob. Von Interesse ist die Tat- 
sache, daß die französischen Subalternoffiziere selbst meinten, es ginge auf Wien 
los, wie es auch Friedrich II. und sein Gesandter Schmettau fast stürmisch vom 
Kurfürsten verlangten; während doch die französische Generalität entschlossen war, 
Karl Albrecht auf die Straße nach Böhmen abzulenken. 



251 

demie oder Schaden das ganze feindliche Heer, das in unonter- 
bro ebenem Zuge von Prinzeradorf bis Mellt die Straße erfüllte. 
Nach der Anitnnft in Melk besuchte ich den Herrn Prälaten 
Adrian, um ihn zu fragen, was er mir riete. Aber ich fand an dem 
Manne wenig Hilfe und keinen Rat, vielmehr schien er mir selbst 
der Hilie und des Trostes sehr zu bedürfen. Die Prälatur und das 
ganze Kloster war strotzend gefüllt von französischen und bayrischen 
Offizieren. 

An der französischen Kriegskassa glaubte ich durch Entr 
achuldigungen und Bitten etwas ausrichten zu können; doch um- 
sonst. Den 90 fl., die als Kontribution gefordert worden waren, 
mußte ich noch neun andere hinzufügen; diese nannten sie >Zählgeld< 
und gaben vor, dies würde des kurzen Verfahrens wegen von ihnen 
eingenommen. 

Übrigens wurde ich wegen der Kenntnis des Französischen 
um vieles liberaler und freundlicher von ihnen behandelt, als andere. 
Auch meinen Gefährten und anderen Bekannten und Nachbarn, die 
anwesend waren, half ich, so daß sie milder nnd früher ent- 
lassen wurden. 

Als wir in Melk übernachtet hatten und am anderen Morgen 
nach St. Pulten zurückeilten, begegnete uns wieder das ganze feind- 
liche Heer, so wie gestern; denn es hatte zwischen Sirning und 
Markersdorf ) unter Zelten Übernachtet. Dort sah ich das französische 
Fußvolk in schünster Ordnung im Lager aufgestellt und marschbereit. 

Die Reiterei war insgesamt schon auf dem Marsche; ich kam 
an dem langen Zuge, der sich vom Dorfe Prinzeradorf bis zu den 
Mauern St. Pöltens erstreckte,^) vorbei. Denn am selben Tage, 
14. Oktober, kamen die sämtlichen feindUchen Truppen mit dem 
bayrischen Kurfürsten, dem Gepäck und dem Kriegageräth in 
St. Polten an.'') 

I Kapitel VII. 

ftDie Änkunit des ganzen französischen Heeres vor St. Polten, < 

' Neue Bestürzung verursachte der Stadt St. Polten und der 

ganzen Umgebung die Ankunft des gesamten feindliehen Heeres 
') Jetzt HalteateUQ der Weetbahn zwischeo Piiuzeradorf und Laoadorf. 
=) Etwas über 8 km. 

^) Aach hiatin iirl Hocker im Datum. Erateni gerät er mit ■einer am Be- 
des Kapitels angefühlten Datierung in Widersprach. Sodann erfolgte 



i 



252 

und neue, nicht geringe Last den Einwohnern. Die Stadt ist mittel- 
mäßig groß, nicht übermäßig ausgedehnt und dem Fassnngsranm 
ihrer Mauern nach genugsam mit Mensehen gefüllt; ') schon schien 
inan dem Vortrab nicht genug Raum gewähren zu können; jetzt 
nach der Ankunft des ganzen Heeres war der Ort mit den Generalen 
und Offizieren, sowie gemeinen Soldaten, Bedeckungsmannschaften 
und Wagen im Übermaß voll. Die privaten und öffentlichen Gebäude, 
die Straßen und Plätze waren von Menschen und Tieren, Wagen, 
Kutschen und schwerem Fuhrwerk so tiberfüllt, daß dem Verkehr 
und notwendigen Wandel wenig Raum blieb. Die Nacht war hell 
erleuchtet durch die Wachtfeuer und unruhig durch die Rufe der 
Wachen. Dazu kam die unzählige Menge des Landvolkes, das im 
bunten Gemisch täglich mit Getreide, Holz und Lebensmitteln zu- 
sammenströmte. Nicht zu vergessen der geistlichen und weltlichen 
Diener, Verwalter und Beamten, welche die Kontributionen jeglicher 
Art begleiteten und einbrachten und welche ihre Angelegenheiten 
und Geschäfte zu versehen trachteten. 

Sobald das französische Heer insgesamt bei der Stadt an- 
gekommen war, zerstreute es sich abteilungs weise rings um dieselbe. 
Die Infanterie schlug ihr Lager dicht beim Kremser Tor 2) und 
besetzte die Gärten an der Stadt, das freie Feld, die Wiesen, 
Mühlen und nächstgelegenen Häuser. Die Reiterei umgab das Fuß- 
volk und schlug in größerer Entfernung von der Stadt, gegen das 
Schloß Viehofen zu am Fuße des Hügels 3) gegen den Mühlbach 
ihr Lager. Die Unteroffiziere richteten der Bequemlichkeit und der 
windgeschützten Lage wegen ihre Zelte an den Böschungen und 
unter Gebüsch auf. Die höheren Offiziere wohnten in der Stadt. 
Der ganze Hafer wurde in der St. Barbarakapelle ^) aufgehäuft in 
solcher Menge, daß der Haufen bis zum Giebel des Altars reichte 



allerding-s die Ankunft der französischen Vorhut unter Mortaigne in St. Polten 
am 14. Oktober. Das Hauptheer indes und der Kurfürst kamen erst am 21. Oktober 
in die Traisenstadt. 

^) Die heute 15.000 Einwohner zählende Stadt hatte damals übrigens deren 
nur 3000. 

2) Das nördliche Thor von Alt-St. Polten, in den Fünfziger- Jahren des 
XIX. Jahrhunderts wegen des Bahnhofes abgetragen. 

^ Gemeint ist wahrscheinlich der »Viehofner Kogel«, nord-nordöstlich von 
St. Polten. 

*) Wie bemerkt, westlich von der Stadt, nahe dem Linzer Tore beim jetzigen 
alten Friedhofe. 



und die Fenster mit Latten verrammelt werden mußten, damit er 
nicht herauariesle, Niclit weit davon waren Stroh, Heu und Hpreu 
in bestimmten Abständen aufgehäuft. Haufen, die durch ihre Masse 
und Größe mittlere Hänsor überragten. Die Gtilrten an der Stadt 
und die Schießstatt wai'en vollbesetzt mit Posten und Wachen. Die 
Mühlen iinßerhalb des Wiener Tores und die Scheunen, ebenso das 
Fischerhaus und die Teichgegend wurden ebenfalls vom Feinde 
besetzt. Bei der Traisenbrlicke an beiden Ufern standen Militär- 
posten, und zwar auf dem jenseitigen Ufer (gegen Wien) ein 
stärkerer, der sein Quartier in der Mühle aufgeschlagen hatte, 
die am Ende der Brücke liegt.') Das Schloß Viehofen war auch 
stark besetzt. Im Gut Schweighof^) lag die Freicompagnie. Auf den 
Feldern und den höher gelegenen Stellen waren Feldposten. Die 
kostbare Bagage des Heeres befand sich innerhalb der Stadt. Die 
Kriegskasse stand im Rathaus. Die Geschfltze waren auf dem Haupt- 
platze (»breiten Markt«) aufgestellt. Das meiste Getreide lag im 
Stift. Dort residierte auch der Kurfürst mit seinem Hof und der 
Dienerschaft. Auch der Marstall war daselbst. Den Gesandten der 
auswärtigen Fürsten wurden die geräumigeren und nobleren Häuser 
in der Stadt zum Quartier angewiesen. Die berühmteren waren Belleisle, 
der erste Gesandte des allereh ristlichsten Königs von Frankreich und 
oberstes Haupt sämtlicher Auxiliartruppen, Marschall und Fair von 
Frankreich,-^) nach ihm die Grafen von Bayern und Sachsen;'') die 
Gesandten von Preußen und Polen, die von der Unterpfalz und 
vom Kölner Kurfürsten, dem Bruder des Bayern. Nicht minder 
waren anwesend Minister der Könige von Spanien und beider Si- 
zilien, die beim bayrischen Kurfürsten als Gesandte fungierten, wenn 
sie auch nicht den Titel von solchen führten; femer die Grafen von 
Seckendorf und Schmettau, bekannt in den früheren Feldzügen 



') Jetzt iZwetBchbachermllble', unweit dem Ostende dar g^oßea 1731 er- 
baute TraisenbcUckD, damals >Stegm[11ili. 

') »Villa ScbweigbofenBiG< aüdlicb voa der Stadt^ damals dem Stifte 
gebSrig. 

-') iMarBacbulliia et pater Franciite'. Hacker irrt. Uelleiaie, ajlerdings die 
Seele des ganzen Krieges, weilte in Frankfurt, die Kaiserwahl Karl Albrechta 
betreibend. 

') iNominati comCe de Baviäre, comte de äaxai. Der >Graf von Bayern«, 
ein Halbbruder des Kurfiliaten; der von SacbseQ ist der berilhiate Marschall von 
Sachsen, natürlicher Sohn Augusts des Starken und der Anrora voa KOnigamark, 
17-I& Sieger von Foatenoy. 



254 

und in Österreich gefürchtet. ^) Glücklich schätzten sich jene Bürger, 
die einen von diesen berühmten Gästen unter ihr Dach bekamen, 
nicht wegen des Zinses für das Quartier — denn sie bekamen nichts — 
sondern weil sie durch das Ansehen jener Männer vor der Raubsucht 
und Insolenz des Soldatenpöbels geschützt waren. 

Kapitel VIII. 

»Der Stand der Dinge im Chorherrnstifte St. Polten, während 

des bayrischen Krieges.« 

Das Stift des heiligen BKppolyt war seines eigenen Hirten 
beraubt 2) und darum an sich höchst unglücklich und schwach. 
Man kann sich leicht vorstellen, wie schwer es durch dieses neuer- 
liche Kriegsunheil erschüttert wurde, und welche traurige Verfassung 
es bot Der weite Gottesacker,^) ehrwürdig, ob der Gräber der 
Christgläubigen war mit Wägen, Pferden, Maultieren, Soldaten, 
Zelten, Wachen, und allen Arten von Kriegsgerät erfüllt und wurde 
zum Entsetzen der Vorübergehenden verunreinigt. Die Prälatur, die 
Dechantei und die Gastzimmer waren von Offizieren und Soldaten 
besetzt. Die Zellen der Priester mußten von ihren Inhabern ver- 
lassen werden zu Gunsten der Laiendienerschaft. Die äußere Küche 
war dem Feinde für seinen Gebrauch völlig eingeräumt. In der 
inneren mußte nicht nur für die Stiftsgeistlichkeit, sondern auch 
beständig für den großen Dienertroß gekocht werden. Die Vorrats- 
kammern wurden größtenteils ihres Inhaltes entleert, die Kornböden 
und Scheuern, sowohl die innerhalb der Mauern, als die außerhalb 
bei der Mühle, beim Schweighof, im Hackerhof (recte Harthof) und 

^) Als ehemalige österreichische Generale. Seckendorf stand nan in 
Diensten Karl Albrechts, Schmettau, in denen Friedrichs II. Schmettau war es, 
der im Ejriegsrate den Zug bis St. Polten durchsetzte. Je näher der Kurfürst an 
Wien heranzog, desto gewisser war Friedrich II. die Abtretung Schlesiens; wirk- 
lich war der Kleinschnellendorfer Vertrag (9. Oktober 1741), durch den der Preußen- 
könig sein Ziel größtenteils erreichte, vornehmlich dem Wunsche Maria Theresias 
zuzuschreiben, die österreichische Armee unter Neipperg zum Schutze Wiens frei- 
zubekommen. Die Früchte des Vormarsches nach Niederösterreich erntete also nicht 
Karl Albrecht, sondern Friedrich II. ; wenn dieser auch bald den Vertrag brach — , 
je weiter der Kurfürst gegen Wien vorrückte, desto bessere Bedingungen brachte 
dem König der definitive Friede. Daher Friedrichs fortwährendes Drängen! 

2) Propst Michael Führer mußte 1739 ins Exil gehen. 

3) Jetzt Domplatz; der alte Klosterfriedhof wurde 1784 unter Josef ü. 
aufgehoben. 



255 

Schloß OchsentiTirg waren od der unmäßigen Eontribationeii 

aller Art fast ganz erschöpft. ') 

Das Kellersttibel war immer von Gästen voll, die wohl nahmen, 
aber nicht zahlten.'^) Der große Fisehbeh älter, nahe beim Fiacher- 
haua und die kleineren außerhalb des Wiener Tores wurden von 
den Tangenichtaen gewaltsam erbrochen und ausgeschöpft. Die 
Stiftskaase war wegen der überaus schweren Gelditontributionen 
fast leer; denn außer der ungeheuren Summe, welche unsere Bürger 
(sc. vom »Klosterviertel») zahlen mußten, hatte man den Feinden 
noch 4000 fl. aus der Stiftskasae zu erlegen. 

In diesec Klemme und diesen Widerwärtigkeiten war es für 
das Stift von Übel, daß kein rechtmäßiger Prälat oder Vorsteher 
an der Spitze stand. Denn Herr P. Paul aus Klosterneuburg, der 
vor der Ankunft der Bayern (sc. Franzosen) das Amt eines Ad- 
ministrators bekleidet hatte, war in sein Stift zurückgekehrt. Herr 
F. Ängustin, sein Amtsbruder und Koadministrator, war vom Podagra 
hart angegriffen und konnte weder seine Zelle noch sein Bett ver- 
lassen. Daher war es ein glückliches Ereignis und unzweifelhaft 
zum Vorteil des Stiftes, daß Herr Prälat Johann Michael (sc. Führer) 
knrz vor der Ankunft des Feindes von Korneuburg ^) in sein eigenes 
Stift kam; denn durch seine Freundlichkeit, seine Beredsamkeit, 
in der er Meister war, gewann er den bayrischen Kurfürsten und 
seine Generale so, daß er sich in seiner nächsten Umgebung be- 
wegen konnte. Häufig wurde er zum Gottesdienst, zur Tafel, zur 
Beratung, zum Privatge sprach befohlen und zugelassen. 

Obwohl er dem allgemeinen Übel nicht steuern konnte, so 
wurden doch durch seine Bemühungen und die Eleganz seiner Um- 
gangsformen schwere Schäden, die das Stift hätten treffen können, 
abgewendet. 

') Der »Harthof«, einst dem Geschlechto der Hacker von Hart, dem 
Äqnilin Hacker anffehBrt, xa Eigen, lag bei St. Georgen, südlich von St. PHlten. 
In der Nälio (las jetzige biach Bf liehe Schloß Ochaenbur^, bekannt durch den 
Somroeraiifenthalt des Liederfllrsten Schnbert. 

-) Der niederösterreichiBche Landwein sebmeckto den FranEoien 1741, 
ebenso wie ihren Epigonen von 1805 und 1809 ganz vortrefflich; Bchon in Boiten- 
stetlen hatten sie, wie gleichzeitige Berichte derh lieh ausdrücken »ein Saufen dia 
noctuquo-' erhoben. Ähnlich in Melk. 

^) Propst Führer war nach seinem 1739 erfolgten Stnrz zuerst nach Ochsen- 
barg gebracht worden, sodann nach St. Florian in Oherösterreieh, dann ins Au- 
guBtinerkloster zu Korneuliurg. 



256 

Es wird erzählt, daß die Franzosen alles Mehl, das für den 
Kriegsfall zur Verpflegung des Stiftes an verborgenen Orten aufge- 
häuft war, und das sie aufspürten, mit Gewalt wegführen wollten. 
Aber sie standen davon ab, weil der Herr Prälat Johann Michael 
sich an den Bayernfürsten wandte und ihn deswegen bat. Durch 
seine Bemühung wurde auch gar vieles andere gerettet. Der Herr 
Prälat Johann Michael machte dem Stifte, solange er (damals) in 
St. Polten war, nur geringe Auslage. Er bewohnte eines von den 
gewöhnlichen Zimmern, es genügte ihm die gemeinsame Kost im 
Speisesaal. Im Chor und beim Gottesdienst ging er mit den 
übrigen Chorherrn, nichts forderte er für sich allein. Für diese 
Demut hatte er indes wenig Dank. Von Schlechtgesinnten wurde 
er des Ungehorsams und der Flucht (sc. weil er aus Korneuburg 
sich entfernt hatte) angeklagt und kam beim Wiener Hofe in noch 
größere Ungnade als zuvor. Nach dem Abzüge der Feinde wurde 
er durch öffentliches Hofdekret vorgeladen, einer strengen Unter- 
suchung unterworfen und ihm für den Rest seines Lebens Bruck- 
an der Leitha als Aufenthaltsort zugewiesen.^) 

Kapitel IX. 
»Die Ereignisse im feindlichen Heere bei St. Polten.« 

Als das feindliche Heer, wie erzählt wurde, bei St. Polten 
sein Lager aufgeschlagen hatte und alle Truppen eingeteilt worden 
waren, da wurde der Führer des Heeres (sc. Karl Albrecht) gegen 
alle Erwartung schwankend und ratlos. Es wurde erwogen, ob man 

^) Immer, wenn Hacker auf seinen im Exil schmachtenden Propst zu 
sprechen kommt, weiß er in wahrhaft rührender Treue neue Züge zu dessen Lobe 
anzuführen. Die Anklage gegen Führer nach dem Abzug Karl Albrechts lautete: 
er habe den Kurfürsten an der Stiftspforte feierlich empfangen und angesprochen, 
sei mit ihm oft an der Tafel gesessen und scheine sehr beliebt gewesen zu sein. 
Vors Passauer Konsistorium zitiert, hatte er auf folgende hauptsächliche Verhörs- 
punkte zu antworten: Aus welchem Grunde er mitten im feindlichen Einfall Kor- 
neuburg verlassen habe? Was er mit dem bayrischen Kurfürsten gesprochen hätte? 
Was ihm jener und er ihm (den Kurfürsten) für Gefälligkeiten erwiesen habe? 
Wie Hacker versichert, gieng der Prälat »prorsus insonsc aus dieser Unter- 
suchung hervor, bis auf den Punkt mit der eigenmächtigen Entfernung. Bestitution 
erlangte er aber nicht mehr, sondern wurde nach St. Dorothea in Wien, sodann 
nach Brück an der Leitha gebracht, wo er am 23. Oktober 1745, 64 Jahre alt, 
starb. Aus Hackers handschriftlicher Biographie des Propstes Führer, Kapitel 
19—21. 



2Ö7 

nach Wien vorrücken und die Belagerung der Hauptstadt beginnen 
aolle, oder ob man nach Krems und weiter nach Böhmen ab- 
ßchwenben, oder endlich auf demselben Wege, auf dem sich der 
Hermarseh vollzogen, zu rllch marschieren solle; was für den Kriegs- 
erfolg nützlicher würe? 

Dennoch wurde mit einer solchen Emsigkeit und Sorgfalt für 
Proviant und Holz Vorsorge getroffer. wie wenn das Heer in dieser 
Gegend überwintern sollte. Die Kontributionen an Geld trieb der 
Feind mit solcher Strenge überall ein, als wollte er ganz Österreich 
von Geld entblößen. Gegen jene, welche sich mit Bargeld nicht 
vorgesehen hatten, mit der Zahlung zögerten oder aus irgend einem 
Grund zurückhielten, wurde mit Äußerster Strenge vorgegangen. 
Soldaten mit Exekutoren wurden überallhin susgesehiekt; diese 
zwangen die Hartnäckigen zur Zahlung oder brachten die sich 
Weigernden ins Lager. Auf solche Weise erwuchs den Leuten ein 
doppelter Schaden; den Eintreibern mußten sie entrichten, was sie 
verlangten und dazu viele Belästigungen ertragen, wurden sogar 
gefangen ins Lager gebracht und mussten noch außerdem alles vom 
übermütigen Feind Verlangte bis zum letzten Heller zahlen. 

Der Herr Prälat von St. Andrä') und Herr Gottfried Abt 
von Güttweih, ^) beide kranke und verehrungs würdige Manner, die, 
ich weiß nicht aus welchen Gründen, mit den Kontributionen an 
Greld saumseliger waven,^) wurden unversehens von den ausge- 
schickten Soldaten ergriffen und unter militärischer Begleitung nach 
St. Pulten gebracht. Daselbst unter Bewachung in verschiedenen 
Quartieren gefangen gehalten, wurden sie nicht einmal in die Kirche 
und zum Altar zugelassen, ohne daß Wachen um sie standen, 
während sie den Gottesdienst abhielten. Der Pater Prior von Lilien- 
feld und der Kämmerer desselben Stiftes wurden in ahnlicher Weise 
ergriffen und unter Militärbedeckung am hellen Mittag durch die 
Straßen der Stadt geführt und solange gefangen gehalten, bis sie 

') >wa1clier von einem Schlagflaß uns Schrockhen EoUe berühret and scbon 
geatorben aej'iK, berichtet der subatitmerende ObcrkoniniiaBär des Viertele O. M. B,, 
Baron Oill eis, Anfang' November an die niaderüatetreicliiächFn Veroidneten. •Kni- 
fUrat Karl Albrecht in Nieder-Österreieli<, Bailagn XXI. Artiliiv für üaterreictiiacfaB 
Gaschiebte, Bd. XCI, 1. Hälfte, 9. a3H, 2^4. 

-) Gottfried Beaael, der bcrUlmite Verfaeaer des >Cfaronifaon Oottricense'. 

') Weil die Kontribptionen ungeheuer hoch «aren. QüUweih aollte b. B, 
21.000 Portionen Hafer, 21.000 Bund Hen, äl.COO .Suhab. Stroh und 22.000 fl. 
bar zahlen. 

. J.hrl,„.li d. V. f. L..d«VnDd«. 17 



258 

die verlangte Kontributionssumme auf den letzten Kreuzer genau 
erlegt hatten. 

Dieses dem Lagerpöbel nicht ungewöhnliche Schauspiel wurde 
mit Gelächter und Spott begleitet vom Troß, wie von den Feinden 
des Klerus; von ehrenwerten und gesetzten Leuten aber mit Seuf- 
zern und großem Mitleid. Auch mehrere Laienverwalter, die ent- 
weder das geforderte Geld nicht besaßen, oder von ihren Herren 
nicht instruiert worden waren, was sie tun sollten, wurden in enger 
Haft gehalten, und erduldeten nicht wenig Hunger und Ungemach. 
Einige von ihnen, darunter der Herr Kämmerer von Dümstein, 
ein Chorherr, wurden nach dem Rückzug des Feindes gewaltsam 
nach Bayern geschleppt und zu Ingolstadt solange zurückbehalten, 
bis durch nachgeschickte Gelder alle Forderungen getilgt waren. 
Auf dem Wege hatten sie von ihren unmenschlichen Wächtern 
vieles Indezente und Harte auszustehen; meistens waren sie in ein 
Gemach zusammengesperrt und da sie kein Geld hatten, wurden 
sie aufs Kärglichste verpflegt.^) 

Der Markt Böheimkirchen war damals in augenscheinlicher 
Gefahr. Bei der ersten Ankunft der Franzosen nämlich hatten 
einige gegen sie irgendwie aufgebrachte Bauern, auch infolge der 
Unvorsichtigkeit des Pfarrers, durch Sturmläuten die Nachbarn von 
der Ankunft des Feindes benachrichtigt. 2) Durch dieses Wagstück 
bewirkten sie, daß am nächsten Tag eine größere feindliche Schar 
erschien und mit der Verwüstung des ganzen Ortes drohte, wenn 
jemand Widerstand wage. Sie plünderten einige Häuser des Ortes, 
darunter den Pfarrhof. Unser Herr Pater Balthasar ^) kam um viele 
wertvolle Sachen. Recht zur Unzeit und zum Mißgeschick kam da- 

^) Ein Verzeichnis dieser Geiseln, Beilage XXI (Bericht des Barons Gilleis) 
a. o. O.; erschöpfend scheint es indes kaum zu sein. Die harten Maßregeln gegen 
sie gingen jedoch nicht von Karl Albrecht aus, der selbst am 29. Oktober in Melk 
äußerte: »Ihr Schicksal dauere ihn; er könne ihnen aber im Geringsten nicht 
helfen, weil fast alles bei den Franzosen stehe.« (Keiblinger, Geschichte Melks, 
I, ySö, 986; Fries, Der Einfall der Bayern in Niederösterreich 1741 [Vortrag], 
Blätter dos Vereines für Landeskunde von Niederösterreich, 1868, S. 175, 176.) 
Ihr Urheber war vielmehr der französische Generalintendant Sechelles, später ab 
Kreatur der Pompadour GeneralkontroUeur der Finanzen. Sein Verfahren rief 1742 
Repressalien in Bezug auf das Wegführen von Geiseln in Bayern hervor. 

^) Die Bauern und ihre Pfarrer handelten hierin gemäß dem Patente 
des niederösterreichischen Verordnetenkollegiums vom 4. Oktober 1741. Vgl. 
»Kurfürst Karl Albrecht in Niederösterreich«, a. a. O., Beilage XII. 

^) Böheimkirchen war St. Pöltener Stiftspfarre. 



259 



'mals gerade der HeiT ^Ötit'takämmerer Xaver aus dem Weingute 
Grinzing ') nach Böheimkirclien. Auch er verlor olles, was er 
bei sich hatte, darunter ein uraltes Grinzinger Urbar. Von seinen 
Sachen wurde kurz hernach einiges durch die Plünderer nach 
ät. Polten gebracht und zum Verkauf ausgeboteu. Dies wurde, da 
die Käufer bekannt waren, wieder znrtickerworben. Über das ver- 
lorene Grundbuch verlautete aber, wie ich erfuhr, nichts mehr. 

Bei längerem Verweilen um St. Pulten preßte das feindliche 
Heer unsere ganze Gegend durch die härtesten Bedrücknngeu bis 
auf die Eingeweide aus. Durch die häutigen Fouragierungen und 
Strejfereien wurden viele benachbarte Schlösser und Dürfer auf das 
Järamerlichste geplündert. Von Quälereien und Drohungen waren 
weder Laien noch Geistliche frei und geschlitzt. Das Scldoß Vie- 
hofen, dem Gesehlechto Kufstein gehörig, wurde wegen der Nach- 
barschaft und seiner hervorragenden Lage am ärgsten hergenommen. 
Der ringa umzäunte Fasangarten wurde verwtlstet, die Scheuern 
ausgeleert, die Ställe erbrochen, die Bäume umgehauen, die Gärten 
verheert. Die St. Pulten nahe gelegenen Wälder wurden zum 
größeren Teile umgehauen, zumal das Waldchen neben dem Dürf- 
lein Tcufelhof,^) sehr nahe am Lager und darum der Benützung 
besonders ausgesetzt.^) 

Die französischen Streifscharen kamen in der Richtung nach 
Wien am weitesten bis Sieghartskirchen und ihre Feldwachen ge- 
langten bis zu dem ersten Brünnlein am Fuße des Wiener Waldes ; 
sie sehlugen die Wand des Brünnleina ein und zerstörten den 

') Die besten Weingärten in Griaziiig gebQrten damals dem ChorherriiBtift 
St. FSlteii. 

>) JeWt Marienliof, eine Viertelstonde südwestlich von 8t. Palten. 

') Mit den AuBfllhruDgen Hackers stimmt der Beriebt Beines Scbwag-era 
Welnhardt, Viertel 8- Untertommi Haars in St. Polten an die Verordneten Über- 
ein (vom ai. Oktober 1741, n.-Q. Landes- Archiv), >ErinnBre, daü ich vom 14. bis 
30, Oktober in Feindes Händen gewesen und das frantiüsisch Joch empfunden. 
Nun ist von O. Ö. Grannen bis St. PBlten incl. außer des Äbbrennens, von welchem 
dermalen nichts wisaend. altes erfolget, was man von einem hocbmiithigen, an- 
barmharaigen Feir.d hat envarlen klinnen, alle Slädl um die Siadt hemm vBllig 
anageleert, die Dörfer in dieser tiegend herab der Traisen ausgepidndert, denen 
Herrechaften alles gedroschen Korn aus dem Rasteri und das ungedraschene ans 
denen Sclieuern sammt dem Heu bin weggenommen, alle Vorspann, so ihnen von 
weither iial müssen gestellt werden, um den Raub fortzuführen mitgescbleppet und 
war weiß wan oder was hievon zurückkommt. <■ (olCiirfürst Karl Alhrecbtin Nieder- 
österreichs, a. a. O., Beilage XVI.) 

17* 



260 

Wasserlauf. Dies war das Werk, dies die^ Mühe der kostspieligen 
Expedition! Dies die Ehrensäule des gallischen Herkules! Weiter 
vorzurücken wagten sie nicht.*) 

Da der Feind von unseren Truppen nichts bemerkte und sich 
bei St. Polten sicher fühlte, beobachtete er nun innerhalb der 
Stadtmauern eine strengere Disziplin und gewährte den Geschäfts- 
leuten nicht geringen Nutzen, zumal den Kürschnern. Denn die an 
eine mildere Luft gewöhnten Franzosen ertrugen die Kühle unseres 
Oktobers nur schwer. 2) Wein, Viktualien, Kleidungsstücke bezahlten 
sie gut. Auch gaben die französischen Generale in St. Polten deut- 
liche Proben ihrer Strenge um die Aufrechterhaltung der Manns- 
zucht, denn einige Marodeure, die bei der Beraubung und Plünde- 
rung Waffenloser ertappt worden waren, wurden im Lager gehängt. 
Zwei liederliche Weibspersonen wurden angesichts des ganzen 
Volkes um die Mittagszeit mit gefesselten Armen, halbentblößt, 
durch die Stadt geführt, während Sche!rgen ihre Rücken mit Kuthen 
peitschten, und dann aus den Toren gestoßen. Zu Gerolding ^) hatte 
ein Infanterist eine schwangere Frau erdrosselt und das Hans über 
ihr angezündet. Dieser wurde ob seines Verbrechens am nächsten 
Tage, angesichts des ganzen Heeres, hingerichtet. 

Kapitel X. 
»Die Revue über das ganze französische Heer bei St. Polten.« 

Zu den bemerkenswerteren Ereignissen im feindlichen Heer 
in Unterösterreich und bei St. Polten gehörte die Musterung des 
gesamten Heeres. Für dieses kriegerische Schauspiel wählte der 
Feind den 18. Oktober, einen Sonntag,^) den Geburtstag der Kur- 
fürstin von Bayern.^) Diese Revue, und auf welche Weise ich da- 
zu kam, sie zu sehen, was ferner hiebei bemerkenswertes vorfiel, 
das ist wohl wert, ausführlicher beschrieben zu werden. 



^) Mortaigno stand am 24. Oktober bei Sieghartskirchen. Von den Höhen 
des Wiener Waldes konnten somit die französischen Reiter schon den Stephans- 
turm sehen. 

-) Unwillkürlich denkt man bei dieser Stelle an den schauerlichen Rückzug 
desselben Heeres in den Winternächten Ende 1742 von Prag nach Eger. 

^) Gerolding, nordnordöstlich von der Westbahnstation Loosdorf am Ab- 
hänge des Dankelsteiner Waldes. 

4) Richtiger: 22. Oktober. 

^) Eine Habsburgerin, Tochter Kaiser Josefs I. 



261 

Nachdem ich an jenem Tage den Gottesdienst versehen, ritt 
mit meinem Knechte vom Hause weg nach St. Polten, um 
nmeine .Schwester zu besuchen und zu erfahren, was in der Stadt 
vorgehe. Wie ich nach Pas.sierung des Lagers bei der Barbara- 
kapelle näher komme, bemerkte ich eine große Rßiterschar, die 
aus der Stadt kam, nicht militärisch, sondern mit grüßtom. unge- 
wohntem Prunk bekleidet; sie nahmen ihren Weg auf der Kaieer- 
straße nach Melk, bogen aber rechts ab. Zugleich donnerten die 
Geschütze, die auf der Anhöhe, längs der sie ritten, standen. Nicht 
ahnend, was das alles bedenten solle und schon im Begriffe, daa 
Stadttor zn betreten, bemerkte ich zahlreiche Bayern und Franzosen 
herumstehen, darunter jene französischen Kassen beamten, denen ich 
vor wenigen Tagen die Grafendorfer KontribntioD gezahlt hatte. 
Als sie mich sahen und erkannten. gi-1ißten sie mich zuerst, wie 
denn alle Franzosen gar höfliche Leute sind, und fragten, was ich 
hier täte. Ich antworte ein weniges und frage sie selbst, wer Jene 
kurz zuvor Hinausreitenden wären? Warum die Geschütze gelöst 
würden? Was denn im Werke sei? Sie antworteten, der Kurftlrst 
von Bayern sei mit seinen Ministern und den vornehmsten Per- 
sonen des Heeres auf das Plateau hin ausgeritten, um eine Muste- 
rung des ganzen Heeres abzuhalten.') Wenn ich neugierig wäre, 
solle ich folgen und zusehen. Ich war unschlüssig und wnßte in 
der Geschwindigkeit nicht, was ich antworten sollte. Nachdem ich 
Abschied von jenen Leuten genommen, ritt ich längs der Stadt- 
maaer znm Kremser Tor; ich war der Absicht, vom Turme desselben 
das Schauspiel, das ich aus der Nilhc zn besehen, mii- nicht heraos- 
nehmeii wollte, mitanzusehen. Bei der Schießstätte ^) angelangt, be- 
gegnet mir ein Bürger, Namens Kloindienst, ein angenehmer, mir 
befreundeter Mann. Ich frage ihn, was vorginge und erhalte die 
entsprechende Antwort. Inzwischen betiel mich die Nengierde, die 
Sache mit anzusehen. Ich frage, ob er mich zn begleiten wage? 
Er sagt zu und fügt, Zuversicht erweckend, hinzu, es seien auf 
dem Revueplatze einige vornehme Bürger aus St. Pulten, die er 



kit dem iKalviiTienberg« aneteigt, gegen Süden dufcb die Kaiaerstraße, gegea 1 

Orden durcli den Feldweg nach dem Dorfe Wieaendurf begrenzt wird. J 



') Die Revue fand auf dem GrundetUck statt, das im Westen der Stadt 
em iKalvarienberg« aneteigt, gegen Süden dufcb die Kaiaerstraße, gegen 
SJorden flurcli den Feldweg nach dem Dorfe Wieaendurf begrenzt wird. 

^) Die alte St. POltener >Schi^(l9ta(t°. ^e^en Ende den XVII. Jahrhunderts 
erbaut, liegt etwa in der Mitte des Viert olsbroiaes, den Hacker iiiif seinem 
Wege vom Linier- znro Kremser Tor zn beachreiben hatte. 



I, 



262 

mit Namen nennt, zugegen, gleichfalls durch ihre Schaulust ge- 
trieben. So beeile ich mich denn, näher zu kommen; ich befehle 
meinem Knechte, vom Pferde zu steigen und zu Fuß nachzufolgen, 
den Bürger aber heiße ich aufsitzen. Wir verfolgen den nächsten 
Weg zu den auf der Höhe gelegenen Feldern. Als wir auf der 
Anhöhe anlangen, bemerken wir in langen Reihen das französische 
Fußvolk und die Kavallerie in drei TreflFen formiert. Beim erstoi 
Zwischenraum in den Infanteriebataillonen frage ich auf französisch, 
ob es erlaubt sei, durchzureiten. Dies wird bejaht, wir reiten hinein, 
betrachten das zweite Treffen und die Aufstellung des ganzen 
Heeres. Es war mir eine neue, bislang nicht erlebte Szene. Es 
waren drei TreflFen, mit dem Antlitz gegen Osten gerichtet, zwischen 
ihnen ein Abstand von je 200 Schritt(»n. Die Infanterie bildete das 
Zentrum, die Reiterei stand auf den Flügeln. Der linke Flügel 
der Treffen zog sich gegen das Dorf Wiezendorf, den benachbarten 
Wald und etwas darüber hinaus, der rechte kreuzte die Kaiser- 
straße nicht weit von den Ziegelöfen. Zwischen den beiden ersten 
Treflfen war eine fast menschenleere Fläche. Doch bemerkten wir 
keinen von den St. Pöltenern, wie wir gehofft hatten. Von der 
Neuheit der La^e verwirrt, standen wir etwas still. Da ritt vom 
äußersten Flügel der Kurfürst von Bayern mit seiner Suite daher 
und kam uns immer näher. Nun war ich im Zweifel, was tun? 
Sollte ich unbeirrt stehen bleiben, oder umkehren? Wir waren bloß 
unser drei und den Augen aller umsoniehr ausgesetzt. Letzteres schien 
gefahrvoller, ersteres sicherer. So hielten wir denn festen Fußes 
still. Als der Kurfürst ganz nahe war, grüßte ich ihn, so höfliich, 
als irgend möglich, sowohl ihn, als die übrigen. Er dankt gar leut- 
selig. Die Suite schloß aus meinem Anzug und aus meinem Diener, 
daß ich ein Priester sei. Als der Kurfürst und die ersteren aus 
seinem Gefolge vorüber waren, zögerte ich nicht länger, sondern 
begab mich unter die Reiterschar und schloß mich bald diesem, 
bald jenem an; dies gute Glück benützend, reite ich mit ihnen, 
ohne daß mich jemand gehindert hätte, die Front der Treffen ab. 
Bald war ich unter den vordersten, bald unter den letzten Be- 
gleitern des Kurfürsten, wie der Weg Raum hot und das Zuströmen 
anderer die Sache gestaltete. Niemand machte mir Schwierigkeiten. 
Es grüßten mich von den vornehmsten aus dem Gefolge einige und 
von den geringeren viele. Ich erwiderte den Gruß französisch und 
antwortete, wie es passend schien. Mit einigen aus dem bayrischen 



263 

' Hofgetblge redete ich deutsch. Niemand aber kannte mich. Wie 
es schien, hielten sie mich fUr einen ihrer Feldgeistlichen. So oft 
man von einem Regiment zum anderen kam, bot sich ein neuer 
Anblick, Neu war die Art der Begrüßung, neu die Feldmusik, neu 
das Benehmen der Soldaten, wie der Offiziere. Da sahen wir die 
verschiedenen Kampfesartcn. die ScharmUtKel, Manöver, Treffen, die 
Veränderung der Schi acht weisen, das Auseinanderlaufen, wie das 
Sammeln der Kriegsscharen, das Fallen, Fortgehen etc. Bei dem 
allen war das gesamte Heer von den Generalen bis zu den Ge- 
meinen auf das Gefülligste gekleidet und geschmückt. Die Uni- 
formen des Fußvolkes wie der Reiterei waren die elegantesten und 
glänzendsten, das Haar der einzelnen Leute war wohlgepudert und 
frisiert, die Mähnen und Schweife der Pferde mit Bändern ge- 
schmückt. Das Sattelzeug. Gebiß und die Sporen blinkten, Degen, 
Gewehre und Feldzeichen glänzten; überall neuer Anlaß zur Ver- 
wunderung über die glänzende Ausrüstung. Zweimal berührten 
wir die Enden der Flügel, zweimal kamen wir am Zentrum des 
Heeres vorbei.') 

Als wir nach dem langen Herumreiten an den hierzu bestimmten 
Platz kamen, da begann ein anderer Akt des nenen Schauspieles, 
und zwar der zweite. Denn die Truppen des gesamten Heeres 

') Über diese glänzende Bevae bei St. Pitlten schreibt Karl Albrecht aelbat 
(Heikel. Tagebuch Karls TD., 24, 25): »Ich kam dasolbat (in St. Pulten) am 
21. Oktober an und gab Bofehl, die Truppen am nächBten Tage in Schlachtord- 
nung 211 raagioren. um eie Revue paEsieren zu lassen. Am 22. bewunderte ich dla 
Scbünheit und Nettigkeit der Trupfien. ritt ihre Front ab, die zwo! Linien bildete. 
Die Reserve bestand aus 10 Eskadronen Carabinisrs; die Dragoner und Husaren 
bildeten das yierto Treffen. Ich liel) sodann die ganze Armee vor mir defilieren 
und musterte Mann für Miinn und Pferd um Pferd. Alles war so sehön und 
wunderbar, daß die l'ranzosen selbst gestanden, niemals ihrs Truppen in einer 
Bolchan Vollendung gest-ben zu haben.« (Original in französischer Sprache) 

Auch eine damalige Zeitang >Die europäische Fama« bemerkte schon nach 
dem Rheiniibergang der Franzosen bei Fort Lonis: >Man kann die Schänheit 
dieser Truppen nicht genug ansloben,. .Die Mannschaft war durchaus mit neuen 
Uniformen vom feinsten Tuch auagestsltet, besonder« glänzend die Reiterei, die 
mit ihren zierlichen Pferden und ihren von Oold und Silber starrenden Standarten 
und Satteldecken den Kindriick machte, als rticko sie nicht xnm Feldiuge, son- 
dern zur solennen Parade uuB, Die Offiziere fuhren in glßnnenden Eiiuipagen und 
eine Menge Lastpferde begleitete jede Abteilung.« .Freilich«, meint die europäi- 
sche Fama weiter, >m5gen sich auch wohl einige ehrliche Deutsche gefunden haben, 
welchen dabei die bekannte Historie vom Xerxes eingefallenli Heikel. Der 
ilsterreichische Erbtolgestreit und die Kaiserwahl Karls VII. S. 174. 



264 

schwenkten und alle Regimenten zogen einzeln, jedes in seiner 
Ordnung, vor dem Antlitz des Kurfürsten vorbei. Hierauf kehrten 
sie in derselben Ordnung, wie sie gekommen, ins Lager zurück. 
Während der ganzen Defilierung hielt der Kurfürst zu Pferde. Die 
französischen Generale, die höheren Befehlshaber und die Gesandten 
stellten sich rechts und links von ihm auf; darunter bemerkte man 
in den ersten Reihen Belleisle,*) Seckendorf, Schmettau, die Grafen 
von Sachsen und Bayern und andere. Immer war ich mitten unter 
ihrer Schar. Damals hätte ich leicht dem Kriege ein Ende machen 
können, wenn ich mich der Pistolen, die ich mit hatte, zum Ver- 
derben auf das Haupt des Einen hätte bedienen wollen. Aber mit 
der Absicht war ich nicht hergekommen. Es war genug, ohne 
Schaden aus den Händen der Feinde entkommen zu sein und alles 
dieses gesehen zu haben. 

Nach beendigter Revue kehrte ich mit derselben Reiterschar 
zur Stadt zurück. Aber nahe am Tor entzog ich mich ihrem Ge- 
leit und kehrte, nachdem ich mich bei der Schwester etwas erholt 
hatte, nach Hause zurück. Diesen ganzen Tag hatte ich nichts ge- 
gessen und mehr meiner Neugierde, als einer Notwendigkeit Ge- 
nüge getan. Doch wird es mich niemals reuen, dies mitangesehen 
zu haben. So oft mir die Erinnerung an dieses Schauspiel in den 
Sinn kommt, frischt sich mein Gedächtnis auf und gewährt mir 
Stoff zu einem unschuldigen Vergnügen. 

Die Zahl des gesamten Heeres wurde auf 30.000 Menschen, 
ohne den Troß und die Freiwilligen geschätzt. Der Himmel war an 
diesem Tage heiter und freundlich. Bei der Rückkehr des bayri- 
schen Kurfürsten, wie bei seiner Ankunft donnerten die französi- 
schen Geschütze. Mit einer reichen Tafel schloß die ganze Fest- 
lichkeit.*^) 



^) Wie bemerkt, irrt sich Hacker bezüglich der Anwesenheit BeUeisles; 
dieser war in Frankfurt a. M. 

^) Auch Karl Albrecht erwähnt (a. a. O., S. 25) dieses große Bankett im 
Chorherrnstift St. Polten. Mit ihm zur Tafel saßen die Generale, Brigadiere^ 
Oberston, über 100 Personen. Nach einem gleichzeitigen, ziemlich seltenen ano- 
nymen Druckwerk über die »Geschichte und Tbaten der allerdurchl. und groß- 
mächtigsten Fürstin Maria Theresia«, 1743, in der n.-ö. Landesbibliothek, trank 
Karl Albrecht auf die Gesundheit der mit ihm verbündeten gekrönten Häupter, 
wie auf die bayrische und französische Armee verschiedene Gläser und warf so- 
dann das ausgeleerte Glas hinter sich, > welches alle Officiers gleichmäßig gethan 
haben.« >Wir waren etwas fröhlicher als gewöhnlich an diesem Tage, welcher 



Kapitel XI. 
»Eriegsvorkehruugen der Wiener wegen Besorgnis einer feind- 
lichen Belagerung." 

Dem Feinde gereichte sein Zögern, das längere Schwanken, 
znm großen Nachteil für seine Angelegenheiten und fUr deren guten 
Erfolg, den Unarigen aber zum Nutzen. Wahrlich, wenn die Feinde 
nach der Einnahme von Passau, Linz und Enns nicht so lange 
gezögert, sondern schnell Wien angefallen hätten, sie würden diese 
Stadt und das übrige Österreich ohne große Schwierigkeit unter- 
jocht oder wenigstens in die größte Gefahr gebracht haben. 

In Wien hatte man keine der notwendigen Anstalten für den 
Fall einer Belagerung getroffen, die Garnison war uiizulacglieh für 
eine Stadt von solchem Umfang, ebenso die Lebensmittel, Waffen 
und das Pulver. Die Wälle der Wienerstadt waren seit der letzten 
Belagerung anno 1683 vernachlässigt worden.') Außer der gewöhn- 
lichen Wiener Besatzung befand sieh kein Militär im Lande. ^) Die 
Heere in Böhmen und Schlesien waren mit den Preußen beschäftigt. 
Die restlichen Hilfsmittel des Vaterlandes mußten von weither zu- 



gecade der Goburtafig der Fi 
Tagsbuche. Äucb das Heer 1 



1 Kurfaratia war- 
es sich giltlicb, i 
in bloßen Hemde 



, bemerkt der Kurfitret In seinem 
ind zwar albusebr, so dall »alles 
m war', wie ein üaterreicMscheT 
Bericht vom 2i. Oktober 1741 im k, u. k. Hans-, Hof- und SUataarcbiv, Kriegi- 
akten, Fasz. 341 viel weniger zart als der KurfUret das Ende des Fesltages 
charakterisiert. Vgl. »Karl Albrecht in Nisdaröalcrroicli« a, a. O,, BeiInge Nr. XV. 
'} Der Zustund Wiens, >dor damals zirku 170,000 Einwohner zählenden 
Hauptstadt und Resident der deutschen Kaiser aus dem Hanse Unbsburg< wird 
VDD militärischer Saite folgen dormniien geschildert: iDie HaiiptiimfaiSflung war in 
kläglichem Zustande; die Wälle grö Uten teils mit GSrten, lliluaern und (iebüachen 
bedeckt, der Graben an vielen ät eilen eingesunken. Auch die meisten detachierten 
Werke waren in ebaneolcher Verfasaung und konnten selbe, laut Meldung des 
Festnngsditektors von Wien, auch durch 3000—4000 Mann, die täglich arbeiten, 
nicht in awei Monaten in einen nur railtelmäßigeo Stand gesetzt werden. . . 
SuDst war das Erzherzogtum durch keine den Anforderungen der damaligen Foi 
tifikation entsprechende Festung geachlltzt.« (>Der Ualerreichiache Erbfotgekrieg< 
herausgegeben von der kriegageschichtlichen Abteilung dca k. u. k. Kiiegaarchivi 
Bd. 1, ä. 779. Vgl. hierüber auch KematmUller in den Mitteilungen desk.n.k, 
Kriegsarchivs, Neue Folge, Bd. VD, 1893: »Die Vecteidigangs an stalten in Nieder- 
und InnerSaterreich beim Einbrüche der Bayern 1741. < 

-) Abgesehen von den Dragoner- Uegimentern Savojen und Kheienhdller 
unter PÄItfy nebst einigen Tausend WariiBdiner Grenzern. 



266 

geführt werden.^) Aber nachdem die Feinde einmal die günstigste 
Gelegenheit versäumt hatten, die Hauptstadt zu nehmen, ergriff sie 
selbst Furcht, den Unsrigen aber wuchs der Mut. Was zur künf- 
tigen Verteidigung des Vaterlandes und zum Schutze Wiens gegen 
eine Belagerung geeignet schien, wurde mit großem Eifer und 
großer Schnelligkeit ins Werk gesetzt.'^) 

Die Königin begab sich wegen der Feindesnähe nach *Preß- 
burg und bald folgte ihr auch die königliche Familie, Erzherzog 
Josef mit den ersten Ministern und den Vornehmsten aus dem 
Hofstaat. Die österreichischen Kroninsignien und die wertvolleren 
Kleinodien wurden eben dorthin gebracht.^) 

Die Kaiserin Elisabeth, Witwe Karls VI., begab sich mit den 
Erzherzoginnen und dem größeren Teile des Adels nach Elloster- 
neuburg und wartete den Verlauf de/ Sache ab.^) Viele gingen 
nach Grätz in Steiermark, andere mit dem königlichen Hof nach 
Ungarn. 

In Wien aber herrschte großer Wirrwarr und Schrecken. 
Den Oberbefehl und die Leitung des Krieges in Böhmen gegen die 
Preußen hatte Herzog Karl von Lothringen, der Bruder Franzens, 
des Gemahls der erhabenen Theresia, erlangt.^) Den Oberbefehl in 
Österreich und der Hauptstadt Wien erhielt Graf KhevenhüUer, der 
hervorragendste von den alten Kriegern, ein tüchtiger Feldherr, 



^) In der Tat waren jene Regimenter, mit denen um Weihnachten EJieyen- 
hiiller, verstärkt durch ungarische Truppen den Karl Albrecht vernichtenden Vor* 
stoß nach Bayern ausführte, im Anmarsch aus Italien begriffen. 

') Daß sich Wien um den 20. Oktober 1741 in leidlichem Verteidigungszustand 
befand, ist vor allem nächst Khevenhüllers, als Stadtkommandanten, Tüchtigkeit, 
dem patriotischen Wirken der niederösterreichischen Stände zuzu- 
schreiben, die nichts versäumten, was zur Verproviantierung, Befestigung und 
Verteidigung der Hauptstadt dienen konnte und gegen 400.000 fl. in wenigen 
Wochen ausgaben. Maria Theresia bezeichnet ihr Wirken als ihren »fast alleinigen 
Trost« in jenen Zeiten. (»Kurfürst Karl Albrecht in Niederösterreich c im Archiv 
für österreichische Geschichte, Bd. XCI, I. Hälfte, II. Kapitel, »Tätigkeit dernieder- 
österr eichischen Stände bei der Land- und Stadtdefension.« (145 — 167.) 

^) Das niederösterreichische »erzherzogliche Hüetl« wurde indes auf Be- 
treiben der Stände nach Wien gebracht. 

**) Irrtum Hackers. Kaiserin Elisabeth begab sich vielmehr, wie ein Befehl 
der Begierung wegen Vorspann an die n.-ö. Verordneten vom 17. September 1741 
(n.-ö. Landes-Archiv) beweist, nach Graz. In Klosterneuburg war aber Kaiserin 
Amalie, Witwe Josefs I., Schwiegermutter des eingedrungenen Kurfürsten. 

^) Paßt für den Feldzug 1742. 



I 



267 

reichlich mit allen notwendig'en Nataranl^en ausgezeichnet. Vom 

Prinzen Eugen von Savoycn, unsterblichen Gedächtnis ses, hatte er 
die Grnndzüge des Kriegswesens erlernt und vielfache Beweise 
seiner Tapferkeit und Geschicklichkeit in den früheren Kriegen 
gegeben. Seit Eugens Tode General der Kavallerie '_! und aus einem 
Schüler ein Meister geworden, schrieb er in den Friedenszeiten mit 
eigener Hand Kriegsregeln, nämlich eine sichere Gefeehtsnorm, die 
ob ihrer Vorzüglichkeit außerordentlich gelobt wird, auch von allen 
österreichischen Kriegsvölkern bisher befolgt wurde; ein Mann von 
unermüdlicher Arbeitskraft, bewunderungswürdigem Fleiß und untad- 
ligem Leben, hochgeachtet bei Bürgern und Soldaten, Weltlichen 
und Geistlichen.^) 

Ki.pitel XII. 

•Sie Taten des Grafen EheveuhüIIer fürs Vaterland und gegen 

die Feinde. < 

In hüchstfr Keindesgi-fahr und in den schwierigsten Zeitläuften 
wurde der Graf KhevenhüUer zum Schutze des Vaterlandes und zur 
Verteidigung Wiens von der Monarchin berufen. Diesem Werke 
unterzog er sich mit solcher Sorgfalt, solchem Fleiß und solchem 
Glück, daß ihm niemals genug Lob und iJank von der Nachwelt 
wird gezollt werden können. 

Vom Jahre 168)3 ab. im verflossenen Jahrhundert, als der TUrke 
Wien belagert", erfreuten sich die trefflichen Landesfüraten eines 
langen Friedens und glaubten nichts fürchten zu müssen (sc. für 
Wien);'') so wai-dc denn nicht viel Gewicht gelegt auf die Erneuerung 
und Verstärkung der Festungsmauern, außer auf das Allernot^ 
wendigste und dies geschah mehr zur Zierde, als zur Sicherung. 
Die Gräben waren infolge des von den Wüllen abrutschenden Erd- 
reichs zum größten Teil ausgefüllt. An einigen Stellen war der 
Wall überhaupt zerstört, an anderen Stellen standen Häuschen und 

') Schon 1736, ein Jahr vor Eugens Tode. 

') Trofilichee Urteil über diesen hervorrng enden Mann, Ludwig Audreaa 
KhevenhüUer aus der o.-ö. Linie seines Hauaos (1683-1743). .Zum ^oßen Teüe 
ist die ßettung der bo schwer bedrängten ha bshurgi sehen Monarchie KhevenhUller 
zn verdnnken.. ("Der österre ich i sehe Erbfolgekiieg", heransgegeben vom k. u. k. 
Kriegaarchiv, IV, 175). 

^) Wien war nur einiuni ernstlicher beunruhigt, und xwax die Vorstädts 
durch die ungarischen Kuiutzen Kur Zeit des spaniacheu Erbfolgekriegea, was 
17U4 die Anfschüttnng der Linienwälle bewirkte. 



268 

Häuser nebst Gärten auf ihm. Hie und da waren die Wälle zu- 
sammengesunken und ungeeignet für das Aufstellen der Geschütze. 
Das Glacis, das bei der Verteidigung eine so wichtige KoUe spielt, 
war nicht glatt, sondern uneben. Gegen die Donau zu war ein 
ungeheurer Haufen von Reisig und Holz aufgestapelt. Und da der 
Feind ganz in der Nähe stand, wurde seine Ankunft vor den Mauern 
jeden Augenblick erwartet. Deshalb hatte panischer Schrecken die 
ganze Stadt ergriffen. Während jeder für seine eigenen, wie für 
die Angelegenheiten des Staates besorgt ist und Vorsorge für sich 
und die Seinen begehrte, wird durch die privaten und öffentlichen 
Arbeiten, sowohl in der Stadt als draußen, alles in Verwirrung und 
durcheinander gestürzt. So war die Menge der in den Toren der 
Stadt aus- und eineilenden Menschen eine fast unermeßliche, so 
zwar, daß nicht wenige erdrückt und getötet wurden. 

In dieser schwersten Not des Vaterlandes leuchtete jener hohe 
Mann (KhevenhüUer) durch bewunderungswürdige Arbeitskraft und 
Seelengröße hervor; bei allen Gelegenheiten sorgte er mit ausgezeich- 
neter Klugheit und Scharfsichtigkeit. Während der Feind Ober- 
und Niederösterreich gelassenen Fußes durchschritt, dann im Lager 
hielt, mit Eintreiben von Kontributionen und Plünderungen die Zeit 
vergeudete, lebte KhevenhüUer ganz der Befestigung und Verteidigung 
der Stadt. Damit dem Durcheinanderrennen der Menge gesteuert 
würde, wies man den aus der Stadt gehenden eigene Tore an und 
eben so denen, welche die Stadt betraten, und zwar den in die 
Stadt ziehenden das Kärntner- und Burgtor, den aus der Stadt 
ziehenden die übrigen Tore, namentlich die gegen die Donau zu. 
Proviant für das Militär wurde aus dem öffentlichen Kornspeicher 
beschafft. Für die Privaten erschien die Verordnung, sich für ein 
volles Jahr, falls sie in der Stadt zu bleiben genötigt wären, vorzu- 
sehen. Wer hiezu nicht die Mittel hatte, erhielt den strengen Befehl, 
die Stadt zu verlassen.^) Franzosen und Bayern wurden streng 
aus der Stadt verwiesen, Pulver, Geschütze, Waffen aus den be- 
nachbarten Orten aufs Schnellste herbeigeschafft, 2) die Bürger in 

^) Die Verproviantierung erfolgte durch die Stände; Patent der n.-ö. Ver- 
ordneten vom 12. September 1741, n.-ö. Landes-Archiv. Vgl. »Karl Albrecht in 
Niederösterreichs a. a. O. S. 196, Nr. III, und S. 235, Nr. XXV, 3. Vgl. auch 
den anonymen Bericht Nr. IX daselbst. Aus der Stadt entfernt wurden indes nur 
die Insassen der Spitäler und auf dem flachen Lande untergebracht. 

-) Pulver kam aus Kaab, Komom, Gran, Graz. Kematmüller, a. a. O. ; 
für die Geschütze wurden in der Tat die umliegenden Orte auch in Kontribution 



drei Küinp^^nien geteilt und beständig in den Waffen gettbt,') die 
Umwallung mit ungeheurer Mühe aufs Schnellste in ätand gesetzt. 
Man versah die Wälie mit Schanzkörben, die mit Erde gefüllt 
den Soldaten zur Deckung dienten, reinigte die Gräben und füllte 
sie mit Wasser, umzäunte sie mit Palisaden und ebnete das Glacis. 
An beiden Douauufern wurden mehrere Schanzen angelegt und mit 
Geschütz und Mannschaft versehen, um den Feind aufzuhalten 
und ihm den Strom zu sperren. An diesen Arbeiten beteiligten sich 
nnzfibligc Menschen Tag und Nacht, sich zu bestimmten Stunden 
ablösend. Teils strömten sie wegen des Lohnes herbei, teils wurden 
sie m.it Gewalt und Zwang herbei getrieben.') Unter solchen Ver- 
hältnissen, zumal auch inzwischen die militärische Besatzung sich 
einfand,^} war Wien in wenigen Wochen derartig befestigt, daß für 
die Zukunft, wie man urteilte, vom Feinde nicht mehr viel zu 

I fürchten gewesen wäre.') 
[ Kapitel Xin. 

iJHe Änkonfti der ungarischen Hilfstruppen vor St. Polten 
L und der Rückzug der Feinde. * 

Man kann in keiner Weise in Zweifel ziehen oder übersehen, 
daß in jener schweren Zeit was seine Erhaltung und Zurückeroberung 
anbelangt, Österreich sehr viel dem Lande Ungarn verdankt. 

Während zu Wiea die ganze Bevölkerung mit der Wehrbaft- 
maehung beschäftigt war, sammelten sieh fast zur selben Zeit in 
gezogen; so muQten die St. PoltneT >6 metallene (bronzene) und T eUerne Stackh 
nebst einer nieCallenon Haubiz auf der Aex< nach Wien führen, wahrscheinlich 
ihre ganze ötadtartillerie. (Fahrngruber. »Adh St. Paltan», 1885, 8. 269.) 

I) Richtig in acht (4747 Mann. Kematmiillor a. a. 0.) 

-) Die n.-ü. Stände basohäftigten bis 17. Oktober 3C00 Schanzer und 
700 Faschineainacher; die Kosten der blande beliefen ich in diesem Punkte auf 
etwa 13,1)00 ti„ für Proviant auf 10a,0:)8 fl. 45 kr., für Fuhrlaho 15.014 H, 7 kr. 
Zwangarbeit muCton bloß die Insassen der nahegelegenen Dorfschaften leisten 
beim Einreißen breiter Lücken in die Linieowälle, damit >hiedurch dem auB 
Hangarn erwarteten Secoura dar freie Zugang verslattel werde-, tKurfÜrst Karl 
Albrecht in Niederüsterreieh<, a. a. O., Nr. XXV.) Eine seltsame Wendung der 
Dinge! 1704 waren die Liuienwälle gegen die aufstündischen Kiirutzen errichtet 
worden, nun wurden sie zum Teil eingerissen, um der ungariachen Streitmacht 
ein allfalliges Einrücken in Wien zu erleichtern, 

=) Geschah zum Teil auf Wligen, wie i. B. bei den Keginientem Waldeck 
ond Moltke, 

') Wie bemerkt, war dies um den 20, Oktober der Fall. 



270 

den benachbarten Landschaften Ungarns und Kroatiens zur Hilfe- 
leistung schnell und in grosser Zahl Truppen. Zeitig erfuhr dies 
der Feind und dies war der Hauptgrund, daß er die Belagerung 
von Wien, die am Beginn des Krieges zweifelsohne geplant worden 
war, wider Verhoffen aufgab.^) 

Die Monarchin hatte, sobald sie von Wien nach Preßbni^ 
gekommen war, die Stände von ganz Ungarn zusammenberufen und 
sie, während schmerzliche Tränen ihren Augen entströmten, um ihre 
Hilfe in der gegenwärtigen Gefahr gebeten. Durch dieses Schauspiel 
wurden die Ungarn in solchem Maße erregt, daß sie alle zusammen 
riefen, sie würden zu ihrer Hilfe sich erheben, je eher, je lieber. 2) 

') So erklärte sich das Publikum das ihm unbegreifliche Umkehren des 
schon bei St. Polten stehenden Kurfürsten; die eigentlichen GrUnde waren indes ; 
die Furcht vor einer österreichischen Diversion aus Italien und Tirol, vor allem 
aber der Widerwille der französischen Leiter des ganzen Zuges, die Karl Albrecht 
nicht zu mächtig werden lassen wollten und ihn darum nach Prag ablenkten. Der 
Zug nach Niederösterreich, den Karl Albrecht auf Drängen des preußischen Königs 
unternommen hatte, doch »contre cocur«, galt Belleisle überhaupt nur als »nutzlose 
militärische Promenade«. Karl VlI. meint selbst später wehmütig: »Die Franzosen 
wollten es immer mit der Geis halten und dem Kohl nicht weh thun lassen, sie 
wollten selbst nicht, daß ich Herr von Wien werde.« (Heigel, Der österreichische 
Erbfolgekrieg etc., 207.) Ein Hauptmotiv für den Rückzug aus Niederösterreich 
war für den Kurfürsten auch die Besorgnis, von seinem nördlichen Verbündeten, 
dem König Friedrich II. getäuscht zu werden. In der Tat hatte der Prenßenkönig 
schon am 9. Oktober mit Neipperg den Kleinschnellendorfer Vertrag geschlossen, 
der ihm Schlesien in der Hauptsache sicherte. Die Armee Neippergs stand somit 
zum Entsätze Wiens zur Verfügung. Neipperg wäre indes bei wirklicher Belagerung 
sicher zu spät gekommen, da er am 7. November erst bei Znaim stand. Vom 
Kleinschnellendorfer Vertrag erhielt Karl Albrecht am 19. Oktober zu Melk Kenntnis 
durch einen Brief seiner Schwiegermutter, der Kaiserin Amalia. Das gab endlich 
den Ausschlag. Schon am 23. Oktober schrieb der Kurfürst von St. Polten 
aus an Belleisle, im Kriegsrate sei die endliche Entscheidung für den Marsch 
nach Böhmen getroffen worden. Daß übrigens Furcht vor der angarischen Insur- 
rektion bei den Franzosen und noch mehr im Lande Bayern herrschte, soll 
keineswegs in Abrede gestellt werden. Schon am 80. August hatte die Kaiserin 
Amalia warnend ihrem Schwiegersohne geschrieben: »Welch* ein Schauspiel für 
mich, sehen zu müssen, wie ein Land, wo Sie und Ihre lieben Kleinen sich auf- 
halten, der Wuth von 30.003 Ungarn preisgegeben ist, die sich angeboten haben, 
ohne Sold oder anderen Lohn Verwüstung, Mord und Brand nach Bayern zu 
tragen, zufrieden mit dem, was sie selbst sich holen werden« (Hei gel, a. a. O., 
158 und 358; 5), was zum Teil 1742 (Trenck in Cham!) sehr zum Mißvergnügen 
Maria Theresias und KhevenhüUers sich verwirklichte. 

-) Die berühmte Szene im Preßburger Audienzsaale, wo Maria Theresia in 
Trauerkleidung, aber mit der Stephanskrone auf dem Haupte vor den Ungarn 



271 

Ähnliche Versprechunfien liefen von den entfernter wohnenden 
illyriachen und pannoniaehen Völkerschaften ein und wurden ohne 
Verzug eingehalten. Wie die Vögel waren da die Kroaten und die 
Ungarn, sowohl die nahe wohnenden, als die fern hausenden. 
Die Raacier, welche an der unteren Sau wohnen, die Slavonier, 
die Walachen, die Ua koken, die wilden Leute, welche Zengg 
aoi Adriatischcn Meere umwohnen und die Morlaken, ihre 
Nachbarn, die Tibisker und Marisker, die Anwohner der Flüsse, die 
Waraadiner an der Drau und die Temeser Banaler von den 
äußersten G-renzen Ungarns. Das waren wilde, rauhe, barbarische 
Leute, sehr verschieden von uns an Gesicht, Kleidung und 
Sitten, Gestalten, wie sie hier noch nicht gesehen worden; 
Namen, die man bei uns (ac. in Nieder Österreich) noch nicht gehört 
hatte. Große Seharen derselben kamen an; ein Teil von ihnen 
geht nach Böhmen ah zum Kampf gegen die Preußen, ein Teil 
nach Österreich gegen die Franzosen und Bayern. Nicht minder 
trafen ein deutsche Regimenter aus den Garnisonen Böhmens, 
Italiens,'} Ungarns. Fort und fort wurden neue Truppen ausgehoben 
und bildeten mit den altgedienteu ein Ganzes, allerorten war alles 
zum Schutze des Vaterlandes in Bewegung. 

Die ersten ungarischen Reiter, die man Husaren nennt, er- 
schienen kurz nach der Musterung der Franzosen bei St. Pöiten; 
ihr Führer war ein gewisser Menzel aus Leipzig, ein Mann von 
wunderbarem Glücke und eben solcher Begabung, Die Grundlagen 
des Kriegshand Werkes lernte er in Rußland. Als dort der Krieg zu 
Ende war, bei uns aber begann, nahm er Dienste unter den unga- 
rischen Hilfsvölkern und erhielt irgendwie von der Monarchin den 
Oberbefehl über eine Reiterabteilung.^) Bei dieser Gelegenheit kam 

erachien and der begeisteiie Kuf erBchoü: iVitam et sang'uiiioin jiro rogo nostro«! 
(Das •Moriamut pro rege nosCrot der Legende). Ea war gerade jener 11. Sep- 
tember 1741. an welchem Karl Albrocht bei St. Willibald die damalige o.-ö. Landes- 
grenze Ubernchritl. 

') NameDtlicIi dioae sind, wie schon bemerkt, wichtig; denn Eis bildeten 
den Kam dea KbovenhilUetVchen Heeres. . 

') Der beröbinte Führer der leichten ungarischen Reiterei war ein Sachse, 
geboren 1698 eu Leipzig, zuerst in aächBiachon, dünn in rusBischen Diensten, seit 
16. Oktober 1741 in üsterrelchi sehen. Ihm war ee beecUeiien, wenige Monate 
später, am 14. Februar 1742 die Stadtachlüssel von München entgegenzunehmen; 
gleich darnach am SO. Februar wurde er Oberst. Menzel fiel, Jaai 1744, kuf einer 
Bheininsel gegen einen franzüsiechen Vorposten. (>Der üBterreichieche Erbfolgekrieg', 
herausgegeben vom k. u. k. Kriegsarchiv, IV, Ifil, &2.) 



272 

er, ungemein gierig nach Ruhm und Auszeichnung, auf Umwegen 
und nächtlicherweile unversehens von Herzogenburg her in die 
Gegend von St. Polten und fällt mit großer Schnelligkeit, die Über- 
raschung der Franzosen benützend, das feindliche Lager an. Nach- 
dem er mehrere niedergehauen, führt er eine Reiterstandarte, einige 
Beutestücke und den Grafen Tavannes, einen vornehmen Franzosen, 
nebst etlichen gemeinen Soldaten mit sich. Es geschah dies am 
hellen Mittag und durch diesen Ausgang der Dinge verbreitete sich 
in der ganzen Stadt und im Lager eine ungeheure Bestürzung und 
Verwirrung. Die Tore der Stadt wurden von den Wachen sofort 
geschlossen, einige Regimenter unter Waffen gerufen und zu einem 
Gefecht mit den Ungarn bestimmt. 

Inzwischen war aber Menzel mit seinen Ungarn und der Beute 
mit Verlust eines einzigen Mannes auf demselben Weg, auf dem 
er gekommen war, davongeflogen.^) Bei der Gelegenheit erwies sich 
der große Unterschied zwischen den ungarischen und französischen 
Pferden und Reitern. Denn obwohl die Franzosen, eben so wie 
unser Heer mit Husarenschwadronen versehen sind, so zeigte sich 
doch bei diesem und den folgenden Scharmützeln, daß ihre Reiter 
die Schnelligkeit und Geschicklichkeit der Unsrigen keineswegs 
nachahmen konnten. Tavannes wurde als Gefangener nach Wien 
gebracht, und da man wußte, daß er dem bayrischen Kurfürsten 
sehr lieb war, wurde er sofort in die frühere Freiheit zurückversetzt 
und entlassen. 



^) Es sind mehrere Angriffe Menzels um diese Zeit zu unterscheiden. Der 
erste in der auf den Revuesonntag 22. Oktober folgenden Nacht über Yiehofen 
mit 170 »ratzischen« Husaren. »Gedachte Katzen wollten ohnerachtet aller guten 
Anfuhrung des Obristlieutenants Mentzel absolute nicht anbeißen«, wie ein Bericht 
im k. u. k. Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Kriegsakten Fasz. 347, fußend auf 
Mitteilungen des kommandierenden Generals Palffj, besagt und hinzufdgt: »es ist 
nur schade, dass es nicht unsere (id est ungarische) Husaren gewesen, diese sollten 
ganz änderst mit den H. H. Franzosen gewirthschaft haben«. (»Karl Albrecht in 
Niederösterreich«, a. a. O, Beilage Nr. XV.) 

Ein neuer glücklicherer Überfall Menzels auf die Bayern in Traismauer 
erfolgte am 24. Oktober, * 

Die Gefangennahme des kurfürstlichen Generaladjutanten Marquis Ta- 
vanne, den Karl Albrecht nach Krems geschickt hatte, um das Donauaufwärts- 
schleppen der Schiffsbrücke von Krems nach Mauthausen, wo die Franzosen nach 
ihrem Rückmarsch den Strom überschreiten sollten, zu beschleunigen, erfolgte erst 
am 29. Oktober durch eine »Raizen Parthey«. KhevenhüUer an Lobkowitz, Wien, 
1. November 1741, k. u. k. Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Kriegsakten, Fasz. 361. 
(»Karl Albrecht in Niederösterreich«, a. a. O. Beilage Nr. XVII.) 



I 



273 

Der Feind indes, überrascht durch die Ankunft unserer Hilfs- 
völker und den Beweis ihrer Kühnheit, zugleich in der BesorgniB, 
es wurden in kurzer Zeit noch mehr folgen, hielt es für rätlieh, 
nicht länger bei St. Polten zu verweilen. Darum brach er uacb 
wenigen Tagen sein größeres Lager ab und marschierte mit dem 
Fußvolk und dem schweren Gepäck nach Sirning.') Der Kurfürst 
begab sieh nach Melk. Am nächsten Tag nach dem Aufbruch des 
Fußvolkes folgte auch die Reiterei. lu einer ungeheuren Gefahr 
befanden sich beim Abzüge des Feindes die St. Pültner: sie besorg- 
ten nämlich die Plünderung der Stadt und als sie geräumt war, ihr 
Niederbrennen. Denn die letzten Franzosen, die das Lager verließen, 
zündeten alles Futter, Heu und Stroh, das in ungeheuren Haufen 
vor dem Wilhelmsburger Tor^) lag, an und warteten, bis die Flammen 
alles ergriffen hatten. Es wehte der Südwind. Daher wurde die 
ganze Stadt mit Rauch und Finsternis bedeckt, so daß das Land- 
volk in der Runde glaubte, sie brenne und in wie außer der 
Stadt der Schrecken groß war. Kaum waren die letzten Franzosen 
aus der Stadt gezogen, und zwar durch das obere Tor, als der Vor- 
trab der Unsrigen durch das nntere einrückte.^) 

') Jetzt Haltestelle der Westbahu, halbeatregs zwUcben St. Pülteo aud 
Melk; der Aufbrucli der Franzoaen nach Enns und Mauthausen, um von doTt die 
StraÜe nach Eflhmen einzuschlagen, erfolgte am 2ä. Oktober. Der Kurfiirst folgte 
am 33. Der Best des franiöäiBcben Heeres verließ St. Polten am 30. 

-) Alias »Linzer Tor«. 

^) Das Nachrücken der Öaterreicber war nur doshalb so scbneU möglich, 
weil durch geschickte Unterhandlung der St. POltner mit den franzii siechen Kom- 
missuren die groCo TraieenbrQcke, eine der längsten in den Alpenländern, erbalten 
Illieb. Damit war auch der Khevenhiillerachen Eipedition nach Bayern eine woEent- 
licher Dienst erwiesen. Hierüber ßndet sieb in den Dofeneionsakten des n.-Q, 
Landes-Archivs (1741) folgendes StUck: Stadtrichter, Amtsverwalter und Hat der 
1. f. Stadt St, Polten an die n.-ö, alfindiachen Verordneten, Undatiert, praes. 1741, 
Dez. 13. «Hochlabl. etc. Aus beigebender Quittungs-Copia A (des CommiBsaire 
de giierre Laurent und des Mona. Patiol über 300 il. and 30 H. Zählgeld -pour 
eviter le deperissement du grand pont<} stehet des mehreren gnädig zu ersehen 
und haben es in unserer feindlichen Schadens Beschreibung nicht minder ange- 
führet, daß wir zur Erhaltung der Traisenprucken, umbwillen man feindlicher 
Seits solche abbrennen gewollt, massen aUscbon bier?.u 400 Hürdin unterlegt, und 
ebensoviel Mann beordert gewesen oder aber eine Urandaleuer pr. 10,000 S. zn 
erlegen anbegehret hatte, über vielfältige müheaambe Vorstellung aber, daQ diese 
prucken von newen kaum 1500 d. gekostet, nun aber schon alt, achlecht und 
modericht wSre, endlichen auf widerholtos achlecht machon und herabhandlen auf 
300 fl, und 30 fl. Zahlgeld erlassen, mit Genehmhallung des H. Unter-Commissarii 
: d. V. f, Lsndeskuml-, 18 



274 



Kapitel XIV. 

»Das feindliche Heer in der Nähe der Pfarre Grafendorf ; die 

Gefahr unmittelbar drohend.« 

Am selben Tage, an welchem die Nachhut des Feindes von 
St. Polten nach Sirning abging, begann auch der Rückmarsch der 
Freischar, die immer vom Hauptheere getrennt gelagert hatte und 
während des feindlichen Aufenthaltes um St. Polten beim Sehweighof 
stand. Diese Kompagnie kam unerwartet hieher, marschierte durch 
den Ort und flößte jedem einzelnen großen Schrecken ein. 

Es war etwa um neun Uhr Vormittags, eben hatte ich den 
Gottesdienst beendigt, als der Lärm bei Ankunft des Feindes die 
Kirche durchdrang. Sofort verlasse ich sie, schließe allenthalben 
die Sakristei, befehle das Vieh in den Wald zu bringen, die Mägde 
sollten folgen und heiße auch den übrigen Dienstleuten, was mir 
gut dünkt. Ich selbst stelle mich neben der Pforte zum Kirchhof 
auf, umgeben von einer zahlreichen Volksmenge. Die Franzosen 
kommen näher in genugsam militärischer Ordnung. Ich begrüße sie 
und frage, wohin ihr Zug ginge. Sie schienen nämlich, an der 
Straßenkreuzung angelangt, zu zweifeln, welchen Weg sie ein- 
schlagen sollten. Die Antwort lautete: nach Kilb, ^) dabei marschierten 
sie aber gegen Markersdorf. Ich mache sie auf ihren Irrtum auf- 
merksam und zeige ihnen den nächsten Weg, was sie dankbar und 
freundlich aufnehmen und nach Kilb abmarschierten. Der Hauptmann^ 
der den Zug schloß, verlangte von mir ein Glas Wein, trank es aus 
und ging mit Danksagungen ab. 

Aber das Sirninger Lager, wo das ganze Heer fast acht Tage 
weilte, 2) war für die Umgebung eine größere Gefahr, als das bei 
St. Polten gewesen. Denn das Bauernvolk fing an schwierig zu werden 



y. Weinhart solche Summam per 300 fl. nebst dem 30 ü. Zahl Geld würklich 
bezahlet und mit dem erwehnte Prucken ohnverletzt erhalten haben.« Die Bitt- 
steller begehren nun von der Landschaft den Ersatz dieses Geldes, »weillen es zu 
Nutzen des boni public! gereicht und andurch ein großer Schaden Yerhüttet 
worden« oder die Errichtung einer »Prucken Maut«. 

Letzteres scheint bewilligt worden zu sein. Wenigstens besteht heute noch 
eine Maut vor der St. Pöltner Traisenbrücke, freilich jetzt ärarisch. 

^) Gerichtsbezirk Mank, Niederösterreich. 

-) Wie bemerkt vom 25. Oktober an. 



275 

md dem Fsinde auft^aßig, sobald es merkte, daß unsere Soldaten in 
der Nähe seien. Der Feind das^egen behandelte das Volk insolenter 
und wilder. Daher waren auch PItlnderung und Raub in unseren 
Gegenden häufiger als früher. Margareten, die Pfarren Heindorf 
und Hein rieh aste in (Haunoldstein?) wurden außer den Geldkontri- 
bationen noch sattsam geplündert. Die Schlösser Mitteran, Pielach- 
baag und Osterburg') verloren ihren ganzen Körnervorrat. Die Orte 
Hafnerbacb und Markersdorf erlitten wegen der Nähe des feindlichen 
Lagers großen Schaden. Zu Gerolding wurde die Frau des Fleisch- 
bauers ermordet und das Haus angezündet.^) Der Pfarre Grafendorf 
war schon ein älbnliehea Geschick bestimmt, wenn nicht die Güte 
des Himmels es abgewendet hätte. Es kam zu mir einer der hiesigen 
Bürger aus dem feindlichen Lager mit der Behauptung, er sei von 
einem unbekannten Freunde zu mir geschickt, um mir folgende 
Naehricbt zu überbringen: Der Feind werde übermcirgen erscheinen, 
um zu fouragieren. Ich sollte Vorsorge treffen in Bezug auf die 
Kirchensachen und die Sakristei und das. was ich gerettet wünschte, 
bergen. Es werde zur sicheren Zerstörung, zur allgemeinen Plün- 
derung und zum Niederbrennen des Ortes kommen, falls jemand 
wage, Widerstand zu leisten. Ich erzitterte oh dieser mir angezeigten 
drohenden Gefahr und verbarg sehnell die wertvolleren Sachen. So- 
dann ließ ich unverweilt durch meine Schwester Menzel, den Führer 
unserer Husaren, von dem Vorhaben der Feinde in Kenntnis setzen. 
Bereitwillig rückte Menzel noch am selben Tage aus und langte 
hier um 10 Uhr mit 500 seiner Leute an. Da er glaubte, den Feind 
überrumpeln zu können, hielt er sieh im nächsten Walde verborgen 
und übernachtete dort. Da sich aber am nächsten Tage kein Feind 
zeigte, zog er nach Küb. So erlitt die Kirche Grafendorf, deren 
Sakristei, der ganze Ort und das Schloß Friedau keinen Schaden 
vom Feinde. Vor der Ankunft desselben bis zu seinem Ahmarsch 
(sc, aus der Gegend überhaupt) hielt ich mit dem Volke an allen 
Sonn- und Festtagen öffentliche Betstunden vor ausgesetztem 
Allerhei!igst«n ab. War der Feind ganz in der Nähe, so barg 
ich die wertvolleren Gegenstände teils unter dem Pflaster der 
Kirche und Sakristei, teils im Keller und an anderen sicheren 
Orten. 

') Verlassenes SehloC, TjpuB eines mittelalterliehen 'festop Hauses« auf 
den Hohen bei Haunoldiiteiti. 

-J Von Httcker schon am Schluß des IX. Kapitels erKählt. 



276 

Kapitel XV. 

»Der Abzug des Feindes aus unserer Gegend und aus Nieder- 
österreich.« 

Zu Melk hielt sich auf dem Rückzage der Bayemfürst mit 
seinem Heere nicht lange auf. Nachdem er die leichte Reiterei und 
die von Geldern schwere Kriegskasse vorausgeschickt hatte, eilte 
er stromaufwärts. Die französische Reiterei und die Nachhut des 
Heeres, die um Sirning lagerte, brach am Tage vor Allerheiligen 
mitten in der Nacht das Lager ab und gelangte in ununterbrochenem 
Marsche an Melk vorüber bis Neumarkt, ^) sechs ganze Meilen von 
Sirning. Es war bekannt, daß die Ursache dieses Eilmarsches die 
täglich in größerer Zahl ankommenden ungarischen Fußtruppen und 
Reiter waren; denn diese fürchteten die Franzosen panisch und sie 
wußten wohl, daß, wenn sie etwas länger hier (bei Sirning) stehen 
blieben, die Möglichkeit vorhanden war, bei Melk abgeschnitten 
zu werden. Denn bei Melk ist die Straße gar eng. Auf der einen 
Seite steigen Hügel und Höhen auf, Bäche hemmen den Weg, auf 
der anderen fällt der Weg gegen die Donau ab, so zwar, daß kaum 
zwei Wagen gemächlich nebeneinander fahren konnten. Durch diese 
Gefahr erschreckt, beschleunigten die Franzosen ihren Rückzug über 
die Maßen. 

In Melk aber hinterließ die französische Nachhut bei ihrem 
Vorbei-(Durch-)marsche ein beklagenswertes Gedächtnis. Gerade am 
Tage des Durchmarsches und während desselben wurde Nach- 
mittags im Kloster zur bestimmten Stunde mit der Glocke das- 
Zeichen zur Vesper und zu den Chorgebeten gegeben, wie ge- 
wöhnlich, zumal jetzt zur Feier (der Vigilien) des Festes Aller- 
heiligen. In diesem Augenblicke waren, sei es aus Zufall, sei e^ 
aus Absicht, die Jazygen, das ist »die Tibisker« und »Maroschianer«,. 
die von ihren Fahrzeugen » Tschaikisten « bei den Unsrigen genannt 
werden, gerade auf dem Donaustrom bei Melk. Sie waren gleich 
zu Beginn des Krieges mit ihren Fahrzeugen auf den Strom gesetzt 
worden und hatten des öfteren die Feinde gereizt Jetzt fuhren sie 
auf ihren, mit schwererem Geschütz armierten Kähnen daher und 
auf das Ufer zu, wo sich die enge Straße hinzog, erfüllt von Men- 
schen, Tieren, Karren und Gepäck. Ungeheurer Schrecken und 
Verwirrung bemächtigte sich der Franzosen. Von gar Wenigen. 

*) Bei Kemmelbacb, Gerichtsbezirk Ybbs 



277 



wurde so der Marsch eines unzähligen Heeres aufgehalten. So- 
fortige Hilfe war nicht zur Hand, Schifte am Ufer nicht vorhanden, 
auch waren die Tachaikisten mit dem Kleingewehr nicht ku erreichen; 
sie kreuzten bald entfernter vom Ufer, führten Kanonen, hielten 
auch im Wasser nicht still, außer wenn es ihnen beliebte. 

So verursachte denn diese kleine Schar der Unsrigen einer 
Menge von Feinden unglaubliche Beschwerde. Fielen auch bei 
Jenem Stocken des Zuges nur wenige Franzosen, so waren dennoch 
alle verwirrt und aufgehalten. Hilfe in dieser Gefahr brachte ihnen 
erst das schwerere Geschütz. Als dieses aufgefahren war und die 
Tschaikisten es erblickten, versehwanden sie im Donaustrom und 
fuhren davon. 

Aber die Franzosen glaubten, jenes G locken geläate in Melk 
sei ein verabredetes Zeichen gewesen, nahmen nun Rache am 
Kloster, kehrten nach der Abfahrt unserer Flotillenmannschaft 
schleunigst zurück nach Melk, packten den Abt Adrian und 
schleppten ihn gebunden bis nach Pöchlarn, welches man »Prae- 
clara* nennt. Auf der Reise und an jenem Orte, hatte er von den 
rohen Soldaten viele Schmähungen zu erdulden, wurde mit den übrigen 
Geiseln im selben Gewahrsam gehalten, bis ein spezieller kurfürst- 
licher Befehl, die großen Bitten der Seinigen und ein Lösegeld von 
30.000 fl. ihm die Freiheit wiedergab. ') 

Es wird auch erzählt, daß in Melk von dem übermächtigen 
und zügellosen Militär viele und große Schandtaten ausgeübt worden 

>) Über diesen Vorfaü vgl. Keiblinger, Geschichte Molks. I, 987. das 
Tagebach H. Fez' bei Staufer a. o, O. 410. Fries in den Blättern des Vereine» 
für Landesicunde von Tiiederüsterreicb, 1868, S, 175. Der fcRnzOsiBcbe General 
Marquis Leuville befahl bo^f acboc. Stift und Markt za pülndem und anzuztlnden. 
Glück lieber weise griff jet?.t Karl Albrecht selbBt mit g-anz nog-ewohnler Energie 
ein, befahl Freilassung des PrMaten Adrian, bezeugte ihm sein Mitgefühl, belobte 
ihn Bufa llitchste und zwang die Franzosen, die Schuld verschrei bung von 50.000 U,, 
die sie ibm abgepreßt hatten, zu ihrem großen Leidwesen wieder herauszugeben. 
Auch die Kaiserin Amalie hatte sieb fiir die Freilassung des Melker Prälaten ein- 
gesetzt. Scbuld an dem ganzen widerwärtigen Vorfall hatte der Kommandant der 
fTansOsiBChen Nacbbat, General kapi tan d'Estreee, deesen, bei diesem Anlaß g-ezeigle 
Unfähigkeit und Sorglosigkeit selbst von ehrenwerten fian Kits! sehen Berichterstattern 
gerügt wird. So schreibt der hier vielgenannte (iL. de Mortaigne an den Kar- 
fUraten aus Erlauf am 3, November: d'Estrees sei sechs Tage im Stift gewesen, 
ohne die vor seiner Nase auf der Donau hemmkreuzenden Tschaikisten na beachten, 
?e er den Abt Adrian zur Verantwortung, der sich doch nur tun sein 
it kümmern hatte (Üsterreichi sc her Erbfolgekrieg. Herausgegeben vom k, a. k, 
jriegsarchiv, IV. S. 169, Anmerkung 3). 



278 

seien. Unter anderen : das Pflaster der Kirche beschmutzten sie mit 
Menschenkoth; ein Christuskindlein steckten sie auf eine Stange, 
hüllten es in ein Hemd und trugen es zum gewöhnlichen Gespötte 
umher. Ähnliche kindische Streiche werden auch vom Abzüge des 
Feindes berichtet, Dinge, welche von Katholiken selbst im Kriege 
seltener begangen zu werden pflegen. ^) Auch in Neumarkt blieb der 
Feind nicht, sondern brach am nächsten Tage auf und zog teils 
gegen die Enns und nach Oberösterreich, teils überschritt er auf 
einer SchiflFsbrticke bei Mauthausen die Donau, um nach Böhmen 
zu eilen: 2) diesen folgte das Haupt des ganzen Heeres selbst, der 
Kurfürst von Bayern.*^) 

Kapitel XVI. 

»Die Rückeroberung Ober Österreichs und die Vertreibung 

der Feinde.« 

(Auszug; Orig>inal siehe »Ad hang«.) 

In Oberösterreich bleiben nach dem Abmarsch der feindlichen 
Hauptarmee nach Böhmen etwa 12.000 Mann^) unter dem Grafen 



^) Die Enttäuschung' über die Franzosen bei den Gebildeten in Nieder- 
iiäterreich, namentlich in den großen Klöstern, war eine allgemeine und schmerz- 
liche. Der literarische Ruf Frankreichs im Zeitalter des »Königs Sonne« und 
jetzt, unter seinem Urenkel Louis XV. (Voltaires Ansehen im Zenith !), war auch 
an die Gestade der Donau gedrungen. Was man aber von der »groi3en Nation« 
zu sehen bekam, entsprach so ganz und gar nicht idealen Vorstellungen. Auf 
Grund seiner persönlichen Erfahrungen schrieb jetzt ein Melker: »Ich kann nicht 
zu dem Glauben bewogen werden, daß die Franzosen an Wissenschaft alle übrigen. 
Völker gar so sehr überstrahlen, wie das allgemeine Geschrei es verbreitet, ich 
wage vielmehr zu behaupten (sc. auf Grund seiner Erfahrungen 1741), sie seien 
ungelehrt und stupid, Ignoranten in allen Dingen, überhaupt Barbaren gan& 
ähnlich« (Keiblinger, Geschichte Melks, I, 983). Allerdings muß bemerkt werden, 
daß es ja 1741, wie in den napoleonischen Kriegen Leute aus der, zumal im 
Frankreich des XVIII. Jahrhunderts ganz unwissenden großen Volksmenge waren^ 
die man in Niederösterreich zu sehen bekam. 

') Ein Korps unter Segur blieb zur Deckung Oberösterreichs an der Enns- 
und in Linz. Die Hauptarmee zog nach Böhmen über Mauthausen, wohin die 
Bayern durch das niederösterreichische Waldviertel schon früher dirigiert 
worden waren. 

^) Karl Albrecht betrat an seinem Namenstage, am 4. November, Böhmen. 
Sein weiterer Weg führte ihn über Prag (Königskrönung!), Frankfurt (Kaiser- 
krönung!) ins Exil. 

^ )Wohl nur etwa 10.000. 



I 



279 

_ ur zurUck, Marschroute der aus Inoerüsterreieh und Italien an- 
rückenden deutsehen Regimenter. Vereinigung derselben mit den 
in Niederöaterreich stehenden Truppen und den Ungarn bei Wien. 
Khevenhüller erhallt den Oberbefehl. Mitten im Winter beginnt 
Khevenhüller seine Operationen.') Angriff in drei Korps nnter 
Khevenhüller, Mercy und Pälffy. Ennaübergang. Einnahme von Steyr 
und Enns; Reitertaten Bärnklaus, -) Menzels, Trencks.') Barnklau 
dringt auf bayrisches Gebiet vor. Die Franzosen ziehen sich 
nach Linz zurück, S^gnr wird zur Kapitulation aufgefordert. 
Die Stimmung in Österreich schlägt zu Neujahr 1742 in eine 
freudige um, da die ersten erbeuteten Trophäen und Fahnen in 
Wien eintreffen. 



Kapitel XVII. I 

Der Krieg wird von den Unsrigen von Österreich nach Bayern 
getragen.' 

Lage der Belagerer und Belagerten in Linz. Eroberung da- 
maliger bayrischer Orte im Innviertel. Bestürzung in München, 
Hilfszug des bayrischen Marsehalls Törring aus Böhmen. Vergeb- 

1) Bis Abreise KhevenhUllers von Wien erfolgte am 20. Dezember (Der 
ÜBterreichisclie Erbfolgekrieg. Herausgegeben vom k. u. k. KriegBarcbiv, IT, 195). 
Sein Ziel war: ein Stoß ina Herz der tjegaer, nach Bairern, wodurcli der wunder' 
bare Umschwunff 1742 zu Gunsten Maria Theresias eintrat. Schon am 1. No- 
vember 1741 schreibt er an Lobkowitz nach BÜhmen : .Wenn alles, was man 
mir bestimmt hat, beisammen ist, werde ich Gelegenheit haben, leichter etwas ins 
Werk zn setKen, als ihr linderen Herren . . . Mein Plan wllre, mit allen 
Kräften auf OberQsterreicb loszugeben und Böhmen BQhmen sein 
zu lassen. Das werden wir bald wieder haben, darch die Eraborung 
von Bayern!« Ei^eahäadi^es (franziisischea) Postskript KhevenhiUlers, k. n. k. 
Haus-, Hof- und Staatsarchiv, Kriegsakten, Faaz. 361 (.Karl Älbrecht in Nieder- 
öaterreich. a. a. O., Beilage Nr. 17). 

') >PetenclaviQS', nämlich Johann Leopold Freiherr v. Bftrnklau, auage- 
zeichnetet österreichischer Gancral. Februar 1742 Feldmarscball-Lienteuant. Fiel 
1746 im italienischen Feldaug ^De^ ilsterreiohischa Erbfolgekrieg. Herausgageben 
vom k. II. k. Kriegsarchiv, X, 244, Anmerkung 1), 

^ Über einen kühnen Handstreich Trencks im Vereine mit dem wackeren 
Pfleger von Leonsteia, Franz Michael Grozmiliar, nllmlich Überfall und Eroberung 
von Paß und Schloß Klaus am 2, Jannec 1742, vgl.; -Karl Albrecht und die Fran- 
Koaen in Oherasterreich- im Archiv für Österreich lache Geschichte, Bd. LXXSVII, 
389, 390, nach dem ausführlichen Bericht im k. u, k. Hans-, Hof- tud Staats- 
archiv, österreichische Akten, Fasz. 14. 



280 

liehe Versuche, den bayrichen Landsturm zu organisieren. Nieder- 
lage Törrings bei Schärding J) 

Kapitel XVIII. 

»Verteidigung von Linz durch die in der Stadt eingeschlossenen 

Franzosen. « 

Beschreibung der Stadt Linz. Rückblick auf die Huldigung 
an den Kurfürsten. Betrachtung über den Wandel des Kriegsglückes. 
Gewaltige Anstrengungen der Franzosen, Linz in Verteidigungs- 
zustand zu setzen. Furcht der Linzer vor den ungarischen Insur- 
rektionstruppen. 2) 

Kapitel XIX. 

y>'Die Schwierigkeiten der Belagerung von Linz. Die Genügsam- 
keit der Angreifer.« 

Die Ungunst der . winterlichen Jahreszeit für die Belagerer 
(Jänner!). Die Gegend ist mit Schnee bedeckt, der Donaustrom 
zugefroren. Mangel an Winterkleidern. Trotzdem werden die Feinde 
immer enger umschlossen. Lob der Ungarn und deren Fähigkeit, 
Strapazen, Mangel und Kälte zu ertragen. 

Kapitel XX. 

»Belagerung und Einnahme von Linz. Abmarsch der Franzosen 

aus Osterreich.« 

Fortgesetzte Bemühungen und Rüstungen der Belagerer. Ver- 
gebliche Ausfälle der Franzosen. Geplanter Sturm auf Linz. Kapi- 
tulation Segurs. Tadelnde Bemerkungen Hackers über Franz und 
Karl v. Lothringen.^) 



*) Diese schwere Niederlage der Bayern erfolgte am 17. Jänner 1742. Der 
Entsatz von Linz war hierdurch vereitelt. (Der österreichische Erbfolgekrieg. 
Herausgegeben vom k. u. k. Kriegsarchiv, IV, 251 — 256.) 

^) Hacker sagt: »Von den Stadtbewohnern wurden nicht selten den feind- 
lichen Truppen williger Quartiere eingeräumt. Allseits wurde (nämlich) das Gerücht 
verbreitet, diese seien erträglicher und mäßiger.« »Präsertim Hungaris, Sclavonicis, 
lUyricis hominibus, qui pleraque hospitia furtis, rapinis, depraedationibus foedarere, 
nullibique sine patrum familias aut praediorum dispendio inhabitavere rumor in- 
crebuerat.« Glücklicherweise verwirklichten sich diese greulichen Gerüchte nicht. 

^) In Linz hielt der Großherzog am 24. Jänner 1742 seinen Einzug. Am 
selben Tage fiel auch Passau den Österreichern zu; es war gerade der Tag der 



Kapitel XXI. 
sPassau wird von den ÖBterreichern genommen und München 
besetzt, t 
Die Kapitulation von Passau und der Feste Oberhaus unter 
dem bayrischen Kommandanten Piatin, '} Eroberung des flachen 
Landes in Bayern. Menzel erscheint vor München. Die bayriacbe 
Hauptstadt ergibt sich. Kapitulationsbedingungen. '^) Schilderung der 
Beutestfleke. welche den ungarischen Hilfsvölkern znfielea. Deren 

(Aussehen beim Betreten und Verlassen Bayerns. 
Kapitel XXII. I 

>Die Feinde in Böhmen und die Eroberung Prags.« 
Erfolge Friedrichall. im Jahre 1741. Einbruch der Franzosen 
Aber Mautbausen, der Bayern über Krems und das n.-ö. Waldviertel 
in Böhmen, Vereinigung mit Truppen ans der Oberpfalz. Eindringen 
der Sachsen. Umschließung von Prag, Die Verhältnisse in der böh- 
mischen Hauptstadt. Einnahme Prags am 26. November durch die 
Verbündeten. Huldigung der Stände. Winterquartiere der Feinde in 
Böhmen. Abreise Karl Albrecbts, der nun den Tite! »König von 
Böhmen t führt, zur Kaiserwahl nach Frankfurt.^} 

Kapitel XXIII. '1 

iDie auf den Ruin Österreichs gerichteten Pläne der ver- 
bündeten Feinde.« 

Der Kriegsschauplatz für Bayern und Franzosen, Sachsen und 
Preußen. Zug Friedrichs IL nach Mähren und Niederösterreich. ■•) 
Neuerlicher Tadel Hackers über Karl von Lothringen, dem er die 

KaisBrwahl Karl Albrachts (Karl Vn.), Der Vorwurf Hackers bezüglich des GroB- 
beizogs bezieht sich auf die milde Kapitulation, durch welche den FranzoBeu freier 
Abzug gewährt norden war, was in der Tat apäter Unan nehm lieb keiten genug' 
verursachte. Karl v. Lothringen befand eich aber in Bnhmen. Aut ihn ist Hacker, 
auch im folgenden Kapitel, beaondera schlecht zu sprechen. Der Siegeslauf Khoren- 
hüllers in Bayern wurde allerdings durcb äie Abberufung der Hiilfte seiner Armee 
zu Karl V. Lotbringen nach BObmen gehemmt. 

>) Platin wurde im Mai 1743 dafUr bingerichtet. Tataftchlich konnte er 
Oberbans kaum halten. (Der üsterreichiache Erbfolgekrieg. Herausgegeben, vom 
k, u. k. Kriegsarchiv, IV, 256—259.) 

L") Der Wortlaut derselben ebendort, Beilage XVIII, XIX. 
') Über München. 
<) Die Zietbon-Busaren streiften bis Stockerau. 



282 

Schuld der gegen Friedrich IL (Mai 1742) bei Czaslau erlittenen 
Niederlage beimißt. Nunmehr Friedensschluß mit Preußen. Da- 
durch scheidet der gefährlichste Feind aus, ^) freilich ist dies mit dem 
Verlust Schlesiens erkauft.^) Erfolge der Österreicher in Böhmen 
gegen die Franzosen, Wegnahme von Pisek und Pilsen. Die Fran- 
zosen, immer mehr nach Prag zurückgedrängt, suchen durch Ver- 
handlungen den Abzug aus Böhmen zu erwirken und haben sich 
schon früher in Voraussicht des Rückzuges Egers bemächtigt. 

Kapitel XXIV. 

»Die Belagerung von Prag, der Abzug der Franzosen aus 

Böhmen. Ende meiner Geschichte.« 

Möglichkeit einer früheren Einnahme von Prag. Kritik der 
einzelnen österreichischen Führer: Khevenhüller, Königsegg, Franz 
V. Lothringen, Karl v. Lothringen. Die Maßnahmen der Franzosen 
uzr Verteidigung Prags. Brechen die berühmte Moldaubrücke in der 
Mitte ab. Langwierige und »schläfrige« Belagerung Prags. Angaben 
der unerschwinglichen Preise der Lebensmittel (vom Pferdefleisch 
angefangen) in der Stadt. Vorübergehende Stockung in den Opera- 
tionen von Prag. Entsatzzug des französischen Marschalls Maillebois. 
Derselbe mißlingt. Maillebois zieht sich nach Eger zurück. Rückzug 
Belleisles mit dem Hauptteil der französischen Armee mitten im 
strengsten Winter (17. Dezember) von Prag nach Eger. Mit dem 
Kommandanten der in Prag verbliebenen Franzosen, Chevert, schließt 
der österreichische Befehlshaber vor Prag, Fürst Christian Lob- 
kowitz, eine Kapitulation, 26. Dezember 1742, auf freien Abzug. 
Mit einem Chronogramm auf das Jahr 1742/43, das zugleich ein 
Wortspiel auf Lobkowitz und die Franzosen enthält, schließt 
Hacker sein Werk: 

DVX Christian Vs — eXIre IVbet ChrlstlanIssIMos. 
(Dux Christianus — exire iubet Christianissimos.) 



') >hostium . . . quidem, qui timebatur caeteris vehementius, fuit remotus.« 
^) >Sed Silesia prope tota, nobilior orbis Austriaci pars . . amissa.« 



ANHANG. 



I 



> Appendix ad vitam reverendissimi domini Joaun. Michael 
Füehrer et interregnum Sandbippolytense de hello Eavarieo.« 

<Oi-igirial.) 
Aus dem IX. Bande der haudscbrifcHchon Autv 
PöltenerCliQrhBrrn und Pfarrers von Grafendor 

1701— 1764. 



Im Pfarrarchiv zu Grafendoi 
Jn Apjiendiceni de hello Bavacica Prai 
nim, guae memorabiliorea videbanlur, 






Ut fiii 
semper et diligens; ita cum bellum Bavaricuro naetras terraa perrasit, res tcrri- 
tica et bactenuB inoxperta: quae sub eiusdem initium uccidere, et insoleuliora 
l'uere visa, tum a me ipso eompert«, cum ex certioribua alioriim relationibuB oicopta 
riiptim, HC. per otium adnotavi; hae ndnotttiones. quod iustae mereri bistoiiae titu- 
lum non sunt vieae. aed particulae oase tautummodo et commentatioues, nee ad 
iiliiim referri locum commodiua esse, quam ad vilae liiatoriam Kssi D. Joannia, 
Miuliaelia Fuehrer a me proll,\iu9 pertracCatam, aut iaterregul SnndbippnlyteuaJB, 
utpote Biib cuiua initium accidere; propterea sunt isthui: dilatae, et appendicis 
uaminB iotitulalae; — i]aa ralione nou est, i]Uod deapereju Bapariori historiae 
lucia aliquid me allaturoni, et praeteritarnm rerum curioeis gralia: 



im, propterea qiiod in historia, quanto aingub 
doDlatae, lanlo accuratior rei totius iololligcutia aqoiratur; 
ile. tarn eiiguum, tam remotum, quod non ad historiae ser: 
5 aliquautolnm poaait. — De origine belli iatius, eiusq^ue 
xl; quod a multia, et doctisaimis scriptoribus 
1 diligentia pertractulum, tametsi pro diversitate sludini 
tatis diTersissime, Aliler Bavari, allter Auatriaci sensere 
I, agnutionis, iuslitiae, debitorum, paetorum ittulis est 
rnnt. qui defendere. Sed est, ut cum Polybio opiuor; disting^i 



t praetextuB. Et hoc modo e 
esae coaptum geatumque totuni boi 
bellorum praecipua et primaria cau 

m. et praetextuu 



diligen- 
t quod nihil »t 
m eiplicandam 
;auai8 dieputare 
iit hoc abuude 
m et utilltatia. 
£t baereditutia. 
coeptum, fue- 
prin- 



Bt bnbeudi immoderata cupidili 
bellum ssseruerira coolidenter. Semper enim 
a cupiditas, quae varlis deinde, apecioEieque 
vestiri solet, uti Laereditatia. a 



missi, debiti, aliiaque eiuBmodi. Bell», ut Pluiatchus vere dicit, nou alia res eicitat, 
ijuam cupiditas; et, Tacitus de Coeclnna: Belli avidua proximam ijiiamquo rati- 
onem praetoxit, et culpsm, autequam poeniteut, ultum proccdiC. 



■ Belli Bavarici ajmbolum fuit mora C 

tob, 1740. Hoc defnneto tota Eoropa i 
destitutum, Auxtria, Bobentiae. Hungariae 



iti imperatoria. quae contigit 19. Oc- 
uit, luiperium Romauum caesare 
mdem ditionum ampliBaimum reg- 



284 

num principe carens. Domus Habsburgica expers RucceMioniB mmscnlae. Foeni- 
nina prolis calculis plurimorum ab haeredidate exclusa et einsdem tot reget, qoot 
agnati participcs siia opinione reputati. Hispanus, Gallus, Bavanu, et ti lopen 
placet etiam PortugalluR et Sardinius. Patriae aerarium pecuniis exhaastum et pkmn 
debitis. Galliae immen»a ambitio. Borussiae florentissimus statas. Dieoordei iitar 
se electores. Italia impotens, et si valeret, non volenB. Belgimn venale. OiieM 
infidus et iDfidelis. Moscovia nimium distans. Omnia suspicione, formidine, duft- 
ratione plena. Hungaria sola milite, Britannia pecuniis in sabsidiam laborantibii 
AuBtriis venit. Classiciim belli intonuit primus Fridericus secandns nomine et scrie 
Borns: (tertiu8[?]) rex. Hie titulo debitorum et avito iure Silesiam eeie Bnim et 
iniaste hactenus detentam evulgavit et pacis mediis com recipere posse deipe- 
rasset, simulans pacem et celeritate summa usus altere post imperatoris obitom 
mense armato intravit manu, ac improvisam facile redegit sab potestatem eaam. 
Hoc tumultu excitati, exteri quoquo Austriae inimici comovere arma, et qnae b 
rem cuiusque visa communicatis consiliis et viribus disponere ineepere. Aliqatn- 
tisper ingeniis inter partes et calamis pro forma discoptatum. Sed desperata recon- 
ciliatione animorum, ad arma undi<iue conclamatum. Putaverunt nostri BaTamm 
praereliquis invasuriimTyrolim esse. Qua propter eiuH provinciae defensioni neglectis 
aliis invigilantes, accessus diligenter obstruere, communivere arces firmis prae- 
sidiis submissis cobortibus veteranis et obarmatis montanis in patriae defenai- 
onem provisioneque frumentariae rei. Qua re observata bostis matavit consilinm 
suum forte ex industria simulatum et Austriam inopinato assultu invasit. Praeces- 
sere istud bellum portenta non obscura etvulgaria; nam tota via regia et publica, 
quo Melicio ad S. Hippolytum pervenitur, serena nocte aliquoties ad horrorem in- 
tuentium corrubuere, et quasi confligere ac depugnare ab omnibas sunt conspecti. 
Atque summa adbuc rerum tranquilitate eadem via tjmpana saepius bellica noctn 
concrepare, et discurrere deorsum sursumque sunt audita. Secuta itaque est anno 
insequente mortem Caroli id est 1741 imo irruptio Bavarorum et Gallorum auxili- 
arium, totius exercitus hostilis duce Carole Alberto Bavariae electore. Quae qao- 
modo Sit coepta aggredior enarrare. 

Caput n. 

Gallorum auxiliarium adventus. 
Passavium ab hostibus occupatum. 

Magno est animo a Bavaro duce pro Austriae ac(j[uisitione bellum susceptum, 
magna diligentia et industria, non minoribus sumptibus administratum. 

Nil praetermissum eorum, <[uae ad eiusdem felicem successum conferre 
quidquam posse existimabantur. Inter baeredes domus Habsburg^cae priorem 
ordine, locoque propinquiorem sese arbitratus. Simulque Austrtae potiundae, cuius 
spes fefellerat genitorem, semper flagrans desiderio nil non instituit, quod ad in- 
falibilem baeredidatis acquisitionem et ad obtinendum inde eminentiae imperialis 
honorem prodesse posset. Viribus impar Austriacis et alienis auxiliis egeos pro 
obtinendis complures Europae principes tempestive per legatos et literas imploravit. 
Galliae socialis in bellum perpetuo gentis, Hispaniae et Siciliarum, Borussiae et 
Poloniae reges, Coloniae Agripinae et Palatinatus inferioris electores; quorum ille 
germanus frater; reliqui facilitate et utilitate permoti istius se causae socios prae- 



285 



^uniis partim aaxiliari 
mo ad BU9Cepti belli 
^dhaeeit, mnjoraqite pecuniarum, militum, 

>taatiüsi;uo udhaesit, r(umn I.udüviciia XVtus 
(i DrigiDBli inimicitia Aaetciacae d< 
pminaendae eiuadem felicitatis ciipidi 



uaiori etadia et alacritate 
lia cuntulit ac pertinaciuB, 
lominis, rex galliarum. Ib 
gloria eperpetiina hostig, et 






tamqunta medio labefactari poteatatia adversoe vires, extolli propriai 



TantuE fuit ardor belli inter Gallum i 
ntelligi quidem ab omnibus potuorit focillime, utrorumquo CDDuiliia geri et 
iQBis; sed difticultas cognOBCi, BaTBrornin eleetor, an lei Galliarum fnerit eins 
primarins author et incenaor. 

Itaque a primia iatiua belli principiia in Gallia summa omnia ditlgenCia 
ptovideri et disponi; eipertisEimoB belli ducBs regiia concilüB intereBse, nee tein- 
pori parci, neqce Bumptibus. Sed promptUiime et ingeuti oopia EubminiBtrari, quae 
ad felicem eius exitum facere posacnt, 

Prima Galliarum amilia ad viginti millia peditam, equitum decem apud 
Ijudovici caatram transieTS Rhenam, illisque Bavaricaa teeseiaa, nimitum albi 
flavicjue colorta fascias ia belli aequentie Judicium aaaumpsece. ludo auxiliaiium 
Komani imperii copiarum tilvdo praetexto Kastadia, Nordliuga, Donauwerdam pro- 
fecti, para in Bavariam superiorem, cui Palatinua nomen, contendere et in Bo- 
hemiae confiniia iuitta Chamum cunaedcre; para Danubio vecli IngoUtadium Bava- 
rlae totiuB munitisaimam civitatem pervenere, eamque in belli commania pigQUa, 
BimulquB periculorum et infortunii aaylum tanquam tutisBimaiu receptacnlum a 
BarariB sibi oblatum in deditionem accepere et Bufficienti praesidio 
Secutae bas suut copias guUicas auxiliares dictas, alias altera post □ 
millinm riginti, eademque semita incedentes, ei 
Germania ßheni accolia, oec a Suevia, aut Frai 
aut amicitiae obtentae obvÜB illadebaut aut ui 
imparatiii; vel utilitatis ac securitatis propriae 
bantur. 

Ingolatadio digreBBie et Daunbio Becimdo RatisponHni praoterveclis, Pfatteram '} 
et Scbardingam perventum, ubique magna continentla et moderatio obserrata et 
pervulgatuni paaaim: adesae non boatilea, aed aociales et aaxiliares copiaa Bavoro- 
rum. Apud Schardingam. qaae est urbs Passavio non longa dial 
' a prascuraorüiuB amplisslma caatra bi 
[ coDgregatUäf copiae gallicae aequente 
lenta et reliqua in belli naum neceaaaria 
ilia acCna versus Pasaavium proximum, municipium epiBcu- 
u Danubio aaaidens est etratagemate Ineipa- 
initinm Augoati caliginosa ac intempesla 
nocte Gxpediti aliquot luilitiim Bavaiorum coiuite Miuucio stralagematia aiithore 
com carpentis per Bummnm quietem ad urbis portam, quae est auperior, porveuer» 
et negotiatorum adesae mercimonia mentitj, ab inprudentibus aut tormptia custo- 
dibua ingreeauin oiitinuere; quibus ingressis et uliis, qui ininsidüafuerant, exteiaplo 

>) Pnitar bei Regssabnrg. 



:ia tranaita Qumiuie probibi 
1 poleraot cohiberi et inipi 
causa nun impediendae 






citu, qui eipaetabatur 
UavaruB Interim milef 
imnona, vebicuta, iiiii; 
etiam primuB FSt hoatilia acCns 
pale et Auetriae primum propugna 



int collocata; illic 
I Gsueptae. Arma, 
comportata. Illinc 



286 

subsequentibus urbs Bataviensis sine omni contradictione ab hoste inpotestatemredacta; 
qui pari et continuo ast u celeritateque usi, cam resistere vi aperta änderet praesidiariomiD 
urbis nemo, ad Cardinalis Lambergfii conclave pertigere ilinmque, qua promissia, 
qua minis, ut arcem, quae superior domus nominatur, sibi traderet coegere; coias 
assensu impetrato, eadem noctis hora eandem arcem subiere et praesidlo episco- 
pali amoto, milite Bavaro communiere; ita per summam quietem et silentium 
anius spatio horae munitissimuin castellum et tutissima Austriae porta in hostinm 
man US venit; et diluculo subsequente cives ac municipes Passavienses sua Bava- 
rorum potestate sese esse non sine stupore observare. Proditum foit: com noete 
illa conclave cardinalis Bavari duces irrepsissent et eundem circamstetissent, 
correpta crucifixi imagine ingemaisse et de perfidia ac vi illata gravissime con- 
questum esse. Hoc factum proximis diebus per delegatos apad eundem cardinalem 
et capitulum cathedrale excusare est conatus dux Bavariae: factum esse non 
hostili animo, sed necessario belli iure et securitatis ; finita controversia restitutum 
in omnia, ut fuere pridem. Sed huius facti fama per omnem Austriae orbem mox 
pervolavit et rem ab hoste serio agi omnibiis commonstravit. 

Caput in. 
Hostium irruptio in Austriam superiorem. 

Lencii et in aliis Austriae superioris locis, ut eiusmodi innotuisse, omnia 
metu panico et consternatione coepere esse plena, et disponi, quae in salutem rei 
residuae forent* Viennam devehi sine mora caesarea tabularia, archivium, peccn- 
nias, arma, sal, anonam, ligna et quae pretiosiora videbantur; reliqua demoliri, 
ne bostibus usui essent, ut salinarum fontes, ductus, armorum officinas et eius- 
modi, quae perditioni aut iacturae proxima essent. Magistratus nobiliores, locu- 
pletiores, qui per negotia aut officio possent, Viennam cum suis demigrave et pro- 
spicere securitati suae domuumque et bonorum, quae desererent. 

Pacis etiam per delegatos conditiones novas prioribus multo liberaliores 
proponi Bavaro, quae in Suevia essent Austriacae ditionis, quae in Italia, Tirolis 
bonam partem, imo Belgium totum, quod Austriacum nominatur. Adhiberi ad haec 
mediatores summae dignitatis, imperatricem Amaliam, Josephi Augusti viduam 
superstitem, ducis socrum, confoederatorum legatos primarios vires. Sed absque 
fructu. Jacta belli alea. Victoriae certa spes. Nee eo amplius rerum situ penes 
Bavarum fuit arbitrium pacis, sed longiori intermedio et difficiliori obtinendum, 
quo perveniri nequaquam posset durante prospero cursu ^) 

Caput XVI. 
Superioris Austriae rocuperatio et expulsio hostium. 

Gallorum, qui superiorem Austriam repetivere, duodecim millium numerus, 
supromusque eorum praefectus Comes Sequirius fuit; hi in recessu Hungaros 
nostros poste se et a lateribus continuo lacessentes habuere, donec sub munitioni- 
bus suis, quas iuxta Onasum interim fecerunt, securius aliquantulum asylum reperere. 

1) Kapitel III IV bis einschließlich XV, in denen Hacker als Augenzeuge berichtet und 
die sich auf Niederösterreich beziehen, siehe im Vorstehenden in deutscher Übersetzung. 

Der Verfasser. 



287 



deinde etiam 
iDceperuiit. J. 
quas divers [b 



aniii tempoFe, et impedlLlaaimii 
Viruno, \\'eirn, Waidhofam, qi 
AustrijL inferiori, Viennaque i 
culum auparfiLlt extimeBcecdui 
Eipeditionla tantae miiaas digoii 

Vir ille exi 
tantam aibi acquit 



diuliua tefoveri fuit permiBsum, nam Biiperveniaatibus quatijie 
lim militiim capiis, primum intra agg^orea saos acciiratiiu coDlined, 
■a Boadam instiltarl, et es iisdem doemum eKtermiaari, penituB 
mtabant ei Norico mediterran eo, et Itulia germanicae cohortes, 
illic pro praesidio conquieverant, et giiamvis iniquiBSimo 



a per AlpöB Noricas ex Carinthia, Stiria, Claudia, 
dieitur liiivarorum, colimaliant. Aocedebant ei 
jacoe legiones quando nullum. impoaterura pori- 
recuparationi auperiorium partium aubraiasaB, 
emini committipatuit.quamKhevenhtlllerocDmiti. 
bua illic gestii 
apad Aulam« pgpulai 






•uperatione parditae patriae, et de bello hosti inferendo, 
:ercitui nostro praeeEaet, coiiEultaretur. KavenhullertiB 

1 calculia ad id prae caeCeria omtiibua diguiBBirnua et aptiasimua iudicnietlU'. 

AdTBüientibaa itaque contimig aliia, novieque ei Panonia, et Illyrico pedi- 
tum, equitumque turmia, et congregatia iaiD Ulis, i;iii fueiant ax iTalia acciti, 
exercitDB univeTsua ad 22.000 homlDum compiitstua. IdemquB media et tigidiaBima 
hieme ad omnia opera eipeditissimiis fuic, ac dncis adventum coucordibna aaimie 
expectavit. CaciuDctiane Itallcorum cuhorlium, cum illla, quae adTeaeruut b\ 
Pannonia, facta, et Bxercitu in espeditioDeiu Bufficienter praeparatü, accurrit con- 
featim Vienna Keveiihullerus, et triplioi agmine aggradi hoaiem parat. Nobilipri 
parli praefuit ipse imperio. alteri comes l'alSas praefactua; haec laevam teiiuit, 
tertia versas Stiram se exteudit, et Mercium comitem duceiu habuit. Haec tarnen 
Onasuni traiecit prima et bostem ex mucitiDnibiis, ijuas habueiat npud Lembacbium 
eiecit: Eedemquo die rolitjuae duae eiercitus partes con lauge a Laureaco favore 
nebulae, et coneteraatione hoatium usae, flumen tranamiaere. Equitea radum, pedi- 
tatuB navall paote, et lintribua tranarectua. lloates Stiram et Laureacum eodem 
tempore, et sine defeCBioae moii deaeraere, Nee resistere anai, Lenciuui capeasivere 
fugam. Perenclaviua, et Mecüelius deileritate ana, et velocitate rerum succeasui 
emoiumenti multum altiilere. Xam Gallus ubique locoriim iiifnatantes concideTS, 
et fugavere. Laureacum. et Stira iiaa eadeiiique die, eadem(|ue ultima eins aani 
in posaeBsionem priatinam recepta ac amionae utrmiua loco neu parva portio 
aqniaita. pBranclaviua eo facto cum auia iade confeatim Gemuadam abiit, et aali- 
oarum foDlea ac ofücinaa occnpavit, praeaidiaque Gallica illorum locorum inter- 
cepit; inde longiua progreBsus primus Bavariae ditioaem iatravit, et cum auxiliari- 
biia Hungarorum copiia arma noatra iulra ScbardiogaDi, et Onaaum circumlulit, ac 
contributiones ingentes exegit. TrenkiuB aub iallinni istiua belli noatria utillaalmufl 
railea intra montana terrorem Bparait, et moaasterium, rgiiod nomiaatur UoHpitale, 
aliaqne conipkira miniitiora Iogb occupavit, ac maltia gallorum praeaidiia cum 
armia, et opulentia spolüa captis inde oauatua exivit. Berniua comes WaUium, 
qtiae Ramaaia fuit Ocilabie, cum CremifaDu, et circumiaceDtibTiB locia aub poteata- 
tem redegit. Mathuaiue turria, quae eat apiid Dannbii flumen, percommode aita, 
et solLdiaaimum aaditicium noatroB longiBaime est morata. Sod de praeaidiia reci- 
piendia desperaca, et a nastria ad inediam rodacta cum caeleris statioaibua in 
ditionem noslram perveait; quo facto reliquiae bostiles undequaque diveiatae, et 
Lencium compulsse, ac tota Au^lria superior praelei illam unicam urbem nnlua 



288 

hebdomadae spatio fuit recepta. Lenciiim subinde a nostris cominns inclusam. 
Praesidiumque Galloram ab Kevenhullero ad deditionem urbis solicitatum fnit. 
Sed quod valde numerosum, et ex Bobemia auxiliam operiretnr, non potuitpemui- 
deri. Respondit Sequirius comes, obsidionem se, et vim maiorem experiri veUe: 
(|uae de prospero armorum nostrorum successu, deque Austriae fuere laetiora, et 
praeclariora, cum armis, ac vexillis hostilibus, magna velocitate et laetitia ipsis 
anni 1742 calendis fuere Viennam missa, et afflictis hactenus rebus noTom sola- 
tium, et fiduciam inspiravere. 

Caput xvn. 

Bellum a nostris ex Austria intra Bavariam translatum et gestum. 

Lencii defensionem illo quo videbatur rerum statu haud susceptom ab hoste 
iri nostri exercitus duces sunt indubie abitrati, urbemque a nostris rursum 
difficillimo anni tempore iri oppugnatam, hoc nullatenus existimare potuemnt Galli. 
Verum utrosque fefellit opinio nimium firmiter praeconcepta. Nam galli praesidi- 
orum quantitate, ducumque suorum peritia freti, ad haec neccessariarum rerum 
affluentia animati ac suorum auxilium expectantes commodissimo loco subsistere. 
Nostri vero rebus compluribus ac necessariis destituti, iniquissimis locis, altissima 
nive, sub dio, aut lubricis casis, idem facere sunt necessitate tarn diu coacti, donec 
necessariis advectis oppugnationem urbis tentare potuere. Sed ne equitatus non 
necessarius, et peditatus superflui pars otiosa, ac onerosa nostris foret, diversis 
interim minoribus agminibus irruptiones intra ditionem hostis sunt susceptae. Kieda 
oppidum magnum et Pranisia, ubi magna hostilis commeatus copia seryabatur, 
facili negotio cessere nostris. Mox Scberdinga opulenta Bavariae urbs, et satis 
communita trans Oenum sita adventu nostrorum inopinato perterrita aperuit Peren- 
davio portas; quam forti praesidio communivit et Vilzhofam non procul inde di- 
stantem simili modo in ditionem recepit. 

Tota isto facto, qua late patet, Bavaria panico terrore fuit correpta. Mona- 
chium, aliaeque remotiores civitates, lamentatione, trepidatione, laboribus, fugis 
opulentiorum plena. Electoris insignia ducalia et pretiosiora quaeque Augostam 
Vindelicorum deportata. Ducalis Bavariae soboles Eichstadium emigravit; deiici- 
ebantur pontes, quae super Oenum, Isaram, et minora alia fuere flumina. Arma- 
batur vulgus, et omnia in auxilium Bavariae ordinabantur. Submittebatur cum 
valido auxilio ex Bobemia Töringus comes. Sed frustra cuncta. Colonis propriae 
res fuere chariores, quam communis salus; et minis nostrorum territi suis tuguriis 
potius, quam communitioni castrorum prospectum descivere. Advenit Passavii 
Toringus et aliquibus illinc copiis armisque auctus, Scbardingam magno silentio 
adit, eam putans imparatam opprimere subito posse. Sed consilio hostis nostris 
cognito, locoque validioribus praesidiis communito, dum advenit maius quam puta- 
verat obstaculum reperit; et assultu frustra tentato non sine suorum iactura dis- 
cedere iterum est compulsus. Abiens inde in maius, quam evaserat periculum est 
prolapsus; nam Menzelius Vilzhovio advolans et Perenclavius Scberdinga tergum 
premens, magnam Toringanae manus partem cecidere, magnam cepere, et argento 
omni ac suppelectili exuere, ac sie coarctavere, ut fortunae fuerit magnae cum 
ali(iuibus residuis incolumem ipsum ducem evasisse. Argen tea Toringi vasa, et 
peccuniae magnum pondus Husaris in opimam praedam cessit; tonnen ta aliquot 
victricibus manipulis in usum et victoriae indicium data. Yexilla decem, et quin- 



^nagiolSi timpanB cum aliis apoliia bene multia 
gariam traoEmisaa, at ex praedae magnitadine 
bores IIiiDgari fortia'i allicerentur, THriogiis i 



^uinae aubäuxit, Mouacliii 



1. deinde !□ Hun- 
ita ad militiae la- 
tn reliquiis, ({uas 



Lin. 



li defei 



Caput XVIII. 
■aesidiarÜB GaÜi 



Lencii vero, ut eapenuä commemaiavi, üallorum, eC Bararot-UQi reliquiae, 
(l^iiae alila ex locis faeraut e^^pugnataB, et intca ucbia Utius tamqaam commaniB 
euorum recoptaculi lutiroB conTolaverant, subEiBteFe citra periculum poase. exiati- 
maverant, et rem longiiis producere, rebus cunctis in propugaatioiieut iirbis et 
iSustentaCionem vitae provisi, daceijue expertissimo Sec|iurto comite frcti. 

Est Lencium [lervetuatuiu et celebenimum emporiun] Austriae superioris. 
Urba murorum ambitu exi^ua, aod adi^ctis auburbna spatiosa, freijueiia, commoda, 
ad ilpam Danubii aila et mercatni peropoTtiiaa; gaudet scholiE, et gymnasio, 
diversia abiindat rircrum, et foeuiiriaTiim religioaarum ascoelerÜB, ac praetoria 
cnm primis etatione, ca[nitioniiDi|iie naii, et privilegiia. qiiae illic, quando opus est, 
solent celebrari; aedificüs elegantibua ac aiipeibia Soret; uno latere, ut dictum, 
adluituT Danubio, et ponte ligneo super eundem cum cantinente adreraa conexi- 
oDem babet. latere altere suburbiis perampliH cireumdata eicmrit in plauitiBm; 
ac regia arce contigao colli imposita in thsatri eleganliaüimi similitiidinem ter- 



I 



In hac urbe, 
.decini ferme dieTuni apatiui 
iamiam srrogBte convent 
Äuatriae titiilam usurpavit; 
Tum, rebueqae Patriae diffideoteE 
aecundis et piosperia, 
urbi Lencensi accidi 
spei pli 



lo Bavariae dux c 



1 suis piimun advenit, per quntuoT- 
tt proviociae dominatu per vim sibi 
ordinuni celebravit ac Archidnci» 
rea Praelatorum, ac nabilinm naatro- 



In r 






«opiae a noatria 
Xieacium recepei 
requiaitiB 
.atitnere; qua iotentione 
vallo, fossie, operibua, e 
et pulvere pyreo opplelis, 
angiportae, eompila palis, 
Buppetias domus perf ödere 



pauci itlic comparuissenC, hia rebue elatus 
IC de belli exitu ex eiusdem initio eumniens arguineDtiim, 
ad Vers i quidquam posae neqnaiiaaiii est ominatua, sed 
cum eiercitu suo est eandera depastua. 
cum Slira. Laureaco ac relirjuia nobilioribue locia heatilea 
undiiiue exactae et cxturbatae, eae cuticine sese uuuuimeEi 






bgnia, ac rebus 
, BBltem per hieu 



i traber 



a ad defeuBJi 
bellum 



, quac 



» ag-geribus 



Ltra repenlinos asaullua cieliria cuniculia excnvatia, 
s nacteaque aumma diligentia digtrasere. Plateas, 
Liriis, loricifl diversioiodo dislerminavere ■ ad ferenda« 
rtaa et latiurea aditua ohstruxere; et quod pulveria 
pyrii, termcnturuui, oiuniaque generis arnioriiin copiam habercnt maxiniaiu, auppe- 
tiaa etiam es Bohemiu. et Bavaria propadiem praeatolareutur, DOTam Bemper fidu- 
«iam animia concepernot. Accedebat ab oppidanisnon rarabostilibus copüs bospitia 
libentins fuisse comodata: humaniores, liberaliarea, moderaCiores oaee DOBtris mili- 
tibua paasim divulgabatnr; proeaertim Hungarla, Sclavoniuia, Illyricis bominibus, 
qui pleraque boagiilia furtia. rapiniit, depraedaliouibus foedavere, nuUibique aine 
palrum familiaa, out praediorum diapendio inhabilavere rumor increbuerat. 
, J.brbu.l. d. V. f. I^Dd<,.kü»d«. 19 



290 

Caput XIX. 
Lencensis oppagnationis difficultas, et aggredientiam tolerantia. 

Saccentoriabat non pamin fidaciae hostili, qaod Galli et Barari copiU 
suis ac >'iribas confiderent. et praeferoces eoent. Peditum praesidiariomm intra 
ciritatem fuere ultra decem, equitum supra duo milUa, quem numenmi pro spacii 
lociqne exigentia scierant abundare et in longiorem urbiB defennonem facile suffi- 
cere posse. Nostroe econtra obmdionis iustae laboribus nequaquam pares esse et 
sufficxentes, nee tormentis maioribus ac rebus coeteris, quae ad urbis tantae oppu- 
gnationem forent necessariae, instructoe. Yienna oportebat advehi cnncta; longit- 
sima via, eaque terrestri, nam Danubius congelatus; breTissima diei Inee, impedi- 
tissimiB nuper ab ipso hoste itineribus. Erat insuper maior exexcitaB nostri par» 
equitatus, idemqne leris, Hungarorum, qui oppugnationiB labores non instrueti, 
nee idonei; et qnod noetris opus esset reterano milite parce, ac moderate nti, et 
in ulterioris belli casus reseryare. Accedebat perimportune. quod mediocris, ac parcus 
nostrae militiae commeatns praesens: lignationis difdcultas, et inopia magna, nulla 
rerum provisio in futurum, aut tempus longius: belli facies in dies nora, quis enim 
tauti belli tarn repentinam mutationem. tarn miram fortnnam potnisset expectarel 

Iniquissimo anni tempore nempe Calendis Januarüs expeditio mira andacia 
incepta. media hieme, eaqua praeter consnetndinem asperrima, altisümis nivibus 
regione quaquaversum contecta, Dannbii alveo glacie usqueqnaque constricto, et 
contabulato, et quod insperata expeditione nee praerisa a stativis suis milites 
absque impedimentis summa celeritate accersiti. complures cohortes necessariia 
suis, tentoriis, paptlionibus, indigerent. nee de pellibus, aut penulis ad perferendum 
facilius frigus, et aüris biemalis intemperiem. proridere sibi potuissent. 

Quibus tarnen praememoratis alüsque non recensitis graTissimis difficultati- 
bus moveri nostri nequaquam potuere, ab obsidendae urbis sententia. nt desisterent. 
Sed qua praemiis. qua policitationibuSf ac subsidiis opportunis animati, ac desi- 
derio potiundae urbis flagrantes sie indurarere, ut de die in diem in perferendis 
incommoditatibus, et frigore tolerantiores riderentur; quare inpraetermisso laboro 
obsidionis commeatu quotidiano. et rebus rendibilibus oppidanos continuo arctiua 
intercludere ; erumpentes fortiter, et vigilantes intra muros reprimere, accessus 
omnes riasque obstruere. cohortibus. Tigiliis, excubiis, stationibus^ per circumia- 
centes pagos et rillas dispositis, quaquaversum circumsidere : continuis Tigiliis^ 
interdiu noctuque observare. Deinde vicinioribus praediis, ac pomeriis per Tim 
occupatis, bestes intra urbis moenia concludere: quibus in laboribus Hungari 
patientissimi, nostros quin longe anteierint, pemegari aut disputari neqnaquan» 
debet. Quod enim duriori, et agrestiori vitae a pueritia assueti. calorem et frigus^ 
Liemem et aestatem aperto passim pectore excipere solent, cibisque longe rilioribus^ 
victitare. quam nostri, hoc belli cursu. quae laboris et patientiae, fortitudinisqu» 
exempla nostris suppeditaverint, explicari difticile potest. 

Caput XX. 

Lencii ousidio. et expugnatio, Gallorumque discessus ex Anstria. 

Continuante hac animorum obstinatione, et coutentione inter Gallos, nostro- 
squp. dum Uli nee dedere urbem possunt persuaderi. nee nostri ab obsidione desister» 
volunt. libertaä rerum et patriae amor, et tempus nostros prae extraneis invit. 



De 






liberaliter providetur. Apparatus beilii 
adveliimtur, Daditione arbis ab Kevenliulle: 






lenna. ingenti labors 

□Cata. Sed alt ano- 

<t ftüBultum Lencil omniH. prae- 

latris mos reprOBsi, Die» dainde 
leclivita« illa, qua est Cupuci- 
ionis apatiam liesignatit. Loricis 
et gragaJÜB ad aua opera desti- 
totus Lencü prrieatolurBtDT, et 
amnil Ausiria laetiim rictoriae aiiDCiiiiii CDiumumbuB vatia expectaret, piidie eius 
diei, qui expeditioni fuerat deatinatus, Lencü apud eiarcitum aupeTvenit FianciBCiis 
Stephanus quondam Lothariagioe dux, maritua Äugustissimae, cum Carolo geimano 
fratre; hutuB praeaentia ali illiaa diel victoria, et fructa impeditaa fuit exeroitua 
aoster oiua superatia iamiiiia magna fortitudme et peiiculo bostili aggure atqne 
vällo et noatria Cribus in locia simul imailientibu», cam In bd aasent, ut urbem 
irumporent st expugnarent, ab Gallis, ut foit eoruia conauelado, e^itrema metueii- 
tibua, urbia deditio est duci Lothariugo oblatn, iguam sab iiadem propa conditianibua 



gsntibua Gallia rocuaaCa ad s 


ariam oppugnfLtiauem 


parantur. Qaod ubi praeaeDG 


re Qslli, per eraplio 


altero Danubii litora discede 


e annt conati, sed a 


2ümft Januarii aggressione 


irbis foit dealinata t, 


norum coenobinm, et vineta 


urbi prosima in inen 


ao tabulatls, acaliequa et ca 


terie rebas com parat 


nstia, atque ordlnatia cum d 


lercutua noaiec iamia 






gnaiidi, 



i propoauerant; 
1 pcrsolvenda, ac prom 



militari 

Qommlgrarect, KevenbillleruB et 
mentiam Lotharingi. Sed alia an 
ut alt TacJtus, aervatus ci' 
Lencium eadem post reddi 



ut obsidibus i: 



1 datis de 






I Ijostilen 






deduc 



it praefecti 
unt coDailia prmcipum 
quam occiaua hostia. 
sm die Babingrossi, V 



aegre perlulere hflnc c)e- 






□.alior 



i 



Lotbaringi festivo applnuau 

ienaam postiidie diacflseere. 

L longa poat id tempus fuit 

um gregarioB. tum praafectoa intra ßnrariam 

Aiiatriam atipendia meruiase. Apud germanaa 

Lotharicgo non multum laudis promeruit et 

m, quamvia id in urbia et iucolaruiu favorem adaeveraret se egiase ; alü 

iique non miuns ocuJali obaervavere id feciaso propterea, nt aacuparetur 

favorem Galliarmn regis per ludulgentiara ergo buob. GalloB fuisse in noatcia manibuB, 



gratia: 



abaque ape et auiilio; duriorea oportuiese legoe victla dara; iti 


1 facturoa fuiaa« 


Gaüoe, ai ipais sinulia obligiaaet. 




Caput XXI. 


* 


Paasavium ab Auatriacis receptum, et Monachium 


ccupatum. 




ria eadem adhuc 


tiieroe rigidiaaima ab lioatibua uuiveraim repurgata eodeoi victo 


lae cuiau Paasa- 


TienBO manicipiam, et eiuadein castrum munitiasimum. quod nom 


Qttnt aoperiorem 


domum, sloa ulla defenaiooo a noatria est in deditioneni recepta 


c firmo prBBflidio 




ai contra noatroa 




BBi; nbi Platinus 






to belli apparatu 



292 

ingredi et infestis petere armis incoe^^e^e; paucisque diebus, tamquae fuere viciniores 
civitutes, uti Bninodunum, Wass^rburgum, aliasque, quam remotiores Landlshutum, 
Bedacum, castellum validum aliasque urbes, sola Straabinga excepta, quod ve- 
teribus Serviodurum, et Aagusta Acilia fuit, sub potestatem Austriae redegere. — 
Deringus comes, qui Schäi^dingae e manibus Hungarorum fortaito faerat elapsns, 
subsistere cum suis nulibi est ausus, sed itineribus aliquot praevertens nostros 
continua in fuga suos circumduxit. 

Monachium Metropolis totius Bavariae, magna et elegantissima urbs Fe- 
bruarii 14ta, anni 1742, in ditionem Austriae venit; hanc ut occuparet urbem 
Menzelio fortuna flavit; qui Praetoris Interim omatus dignitate ab Augustisnms 
fuit ob insignia eo bello opera, et qui primo semper agmine exercitom reliqucun 
est praegressus. Civitati inimunitas pristina cum privilegiis, eifibus libertas, incolis, 
quae ante fuere sua, sunt permissa. Ducalis aula, Leunculorum Bavaromm sedes, ab 
militibus nostris fuit inhabitata, sed nuUatenus laesa, uti etiam praetoria, et aedi- 
ficia Electoris viciniora, Nymfenburgum, Schleisbeimium, amoenissima toto orbi 
diversoria, laetissima viridaria, elegantissimae aedes. Sed multo aere harnra remm 
immunitas stetit. Centum florenorum millia Monachium solum pro contribntionis 
summa solvit, abstaue annona, coeterisque sumptibus in alimenta et hospitia Austria- 
corum, quae forte alterum tantum constitere. Illo belli fortunatissimo successa 
Hungarici auxiliares Kascii, Schlavi, Croatae, qui exercitum perpetuo proeucurrere 
immensos divitias sunt lucrati; nam propter ordinarias annonae contributiones 
gravissimas et stipondia quotidiana hybernaque, ingentia et ultra, quam explicari 
potest pretiosa auro, argentoque spolia per totam Bavariam colegemnt, secum 
in patriam detulerunt. Innotuit propria Hungarorum confessione bello illo ex Bavaria 
ac Palatinatu in Hungariam immensas divitias pervenisse. Subiere Bavariam multi 
laceris vestimontis, pedestres sine sarcinis, aut exiguis provisi; rediere eqnestres 
cum carpentis, plaustris, splendido amictu, opulenti, praedivites multis impedi- 
montis onustati. Exhibuere gregarii plenas aureis, argenteisque numis bursas, 
pretiosa vasa, borologia aurea, uniones, ebur, pcrmulta rariora, specioraque im- 
pedimenta; qui frugaliores et prüden tiores, istiusmodi praedas in patriam secum 
asportaverc; qui helluones, decoctoresque in reditu intra Austriam multa pretio- 
sissima vili pretio divendidere. Tali modo mira fortunae vicissitudine, quae nuper 
ab hostibus afflicta, et conculcata fuerat Austria, paulo post iterum liberata, et quae 
nullum a bello praesenserat periculum Bavaria, in manus nostras inopinato venit. 
2Sed pertractatis Austriae Bavariaeque rebus, ad illa quoque, quae in Bohemia 
interim contigere, strictim commemoranda lubet progredi. 

Caput XXII. 
Bohemia ab hostibus distracta, et Praga occupata. 

In Bohemia ac Silesia, tempestate eadem non aeque, atque in Bavaria res 
Austriae secundo flumine et ad vota fluxere. Borussiae rex Fridericus Austriacae gloriae 
invidissimus post superatum anno praeterito Glogavium maiorem munitissimum pro- 
pugnaculum, post Wratislaviam liberam et amplissimam civitatem ad deditionem com- 
piilsam, Nissaque et Glazonsi castro utrisque securissimis locis occupatis continuo 
victoriarum cursu per Silesiam nostram, et Bohemiam arma longe lateque circnm- 
tulit et nostros occurentes aut submovit, aut cecidit. — Bavariae dux, ut fuit superins 



393 



I paat Dunabium IransmiBsum upiid Matbuniam lioliemiani coutendit 
Buarum eiercitu dupllci agniiaB per biviiun iacedente. qiiippe Itavaricae cohoTtes 
Crembsio adventabant. iibi hoctenua conqnieTerant, Gallicae copiae Mathusa, Pudo- 
viBBam pervenere. indeque coniiiDctiin cuni siippetiis. Gallici» et liavartcin ei 
PalatiniLtii nccedecIibUH Bobemiam tiubltitroere. Cuiue re^i necurilati non magia 
ac Austriae pruBpectiiin proenoHcebatiic. Urboa itaque aninss per decursuni, et 
caatella per deditionem mag ist rat uum accepit; dein äaioalcie et Bornuicia aiuilii« ee- 
cunduiDcoDyenrionBiiipraecBdeoteni aocadentibiiaexercitu supra maduni aacto,Prugani 
propius acnesalt et urbem ampliasimuiti citcumdare coepit. Sa^iones cum BoruBaia traim 
Moldavuin castra habuere. Galli cum BavariB e coDtLnenti arcem eum civitale miDori 
rircurovalavere. Inimetisit fuit annonau copia in civitatem in belli usiim a noatris 
eonrecln. Sed vix dun praesidiuriorum millia intra miiroa. Etquid tantillum vjietis- 
eimae civitati? Cirea, atiidiaaitiue in armia haud eiercitaci modictiTn profueie, 
tlebraeorum aemper aiibloata üdea cognita canctiE. Prassidla contra boatea in 
amilium urbis miasa tardiua advenere; cuius larditatia culpa Lotbaringo daci fuit 
impQtalu. qni hoatea, ut proditum fuit, uns alterove itinere praevertere, et iiadeni 
Pnigae prior paluissot advenire; boc bostibus emolumento fuit^ qui incomodo anci 
tempore obaidioni urbis immurari non volenteg, repentinn agreaau eam expii^are 
tentavero; qnodqua oiadem ei aeotentia ceaaitj nam aub 26. novembris inter- 
cidentiH anni tribua aiinitl locia amplisaimam urbem maximD impetu aiailienlea uno 
eorundein libeiam a defensoribua viam reperere, et uaque ad Intealina petvenere; 
quo comperto praoaidiorum raliqua manua arma poauit, et Fraga statim tota in 
poteitatem boatiuni venit. 

Electur Ilavariae paatridie victor BCClftmatuE, et magna poiiipa ingr(>BauB arcem 
reg^iam Uohemiae regia nomen ot itnperiuui usurpavit. Immunitas oppidania atlpulata. 
depopuiatio impedita. Sed 51)0,000 summa florenorum pro ^ratia persoluta. Aliquot 
diebnB poat id factum regni ordinea ad praeatandum aacramentum Bavarua con- 
Tocavit, Ministris aliquot diiRJaeia ab officÜB, atioa ordinavit, et praeaidiia fortiaaimis 
in urbe reaervatia ptot-idit securilati aoae. De hybernia inter Gallo» et Bavaros 

pars in illia locia. qiiae fueruD). 

erea fuerunt, nt ueui sibi esiiont, 

occiduae circuloa tali modo, taliijue 
qaaai ordiiie inter ee cohaorerent, 

Gallornm primaiiia viiia in Pragenai 
regia hiemem illam, et anni reliquum inter belli pncisque delicias exegit. 
iyah ioitium anni 1742 abiit Francufurtum Dlademate romani imperii titulum 
Bobemiae regia colluatraturus; ubi eiuadem anni 10. Januarü adveitit; et quod 
petierat ab coactia promisaia et melu electoribus impetravit, Bobemiae insignia 
ante adveotum bostium fuere PoBonium deportata. Exercitus Auatriacua post 
Pragam ab boatibiia expugnatam inter Austriae. et Bobemiae continia roaedit, eiua- 
rjiie Imperiam Curalua I.otbaringiia ab Auguatiaiiiina accepit, quI Pudoviaaum com- 
munivit itlinque immlnente vere contra bostes mature movit et Fiaaekiuai occupavil. 

Caput XXIII. 



Bio eat conventom, ut exercitus i 
Auatriacaa ditionig b^bernaret. Hoc 
incommodo uoBtria; namqiie per Bobr 
inter aa spatio diaposuerimC, ut cor 
Novua Bobemia cex cum aoia Bavai 



leratos couvenit principe» Anitriae inimlcoa, 
regem, Baruasuiu, Bavaruin Electorem, Saio- 



4 



294 

nemque, ut, cum praeterito anno pessumdsri Anitria et sab poteitatem eonmdem 
redigi nec^uivit, nee Viennae obsidio diu praemeditata fieri, eo maiori impottemm 
fervore et conununibus viribus ineonte iam altero belli anno execntioni manda- 
retur. £um itaqne in finem legiones Baxonicai cum BaTaricu praesidio esse Pra- 
gensi urbi^ et eiusdem conservationi invigilare. GhiUicas partim Palatiiuitam, partim 
Bavariam Yersus, prouti belli ratio et eventni flagitabant, properare, partim etiam 
in propioribus Bobemiae circulis pedem fixere, contributiones cogere et annonam 
comportare. Borussi Moraviam subintroiere, et longo lateqae sunt depasti; pro gr es s i 
etiam ultra Austriae terminos et interiora degnstantes terrorem hostilem nndiqne 
circumtulere, ea intentione, ut Austriacae copiae retinerentnr, nee foederatis eminns 
grassantibus occurere haberent potestatem. Homm singula, uti eompromisaa, foere 
etiam accuratissime observata. Borussi Olomutinm obtinuere. Bmnnam monitlf- 
simum propugnacnlum praeterlere. Znoimam, Kdzinm pervasere et usqne ad tertinm 
a Vienna milliare pertigere, urbemque repentino, ae panico metn eomplevere. 
Galli vero nee hieme torpentes Egram vaiidissimam areem, quae a Palatinatu, 
Saxonia, et Franeonia Bohemiam seeernit, obsedere, et sub potestatem redegere, 
ut sinistro easu reeeptaculum fugientibns esset; aliis etiam ac noris sabsidiis 
interim aucti Bndovissum versus se explieavere et nostros pepulere eontinna for- 
tuna insolentiores. Quibus rebus, et periculis imminentibus non minimae pra- 
dentiae opus fuit tot undique bostibus et adversariis paribus obstaeulis obviare, 
et eorundem eonsilia impedire, praesertim, eum in tot partes exereitus Anstriaci 
copiae essen t dispertiendae, ne quo loco minus eustodito detrimentum reciperetur 
et summa rei periclitaretur. Maximum tum Austriacis rebus incommodum attnlit, 
quod Carolus dux Lotharing^, Francisei frater, qui post eiusdem dicessnm exer- 
eitus nostri suseeperat supremum imperium, Borussis apud Zaslaviom incantins in- 
secutus et ad proelium laeessens, May septima die vietus et g^aviter eaesus 
fuerat; qua pemieie magna illnstrium militum pars, cum vexillis multis, tormentis 
et rebus necessariis interiit, et residuorum animus, ex continua infortnna foit gra- 
vissime perculsus; illo conflietu fertur Gallos, qui non proeul ab eo loeo dista- 
bant, et ab Borussis ab initio perielitantibus fuerunt in anxilinm vocati, non 
suenrsisse; (^uapropter finito proelio, et vietoria eruenta impetrata Bomssum ab 
Gallis statim dissensisse, nee illis rursus auxilium attulisse cum a nostris non longe 
post id tempus caederentur, et ab Borussis iuvari faeiie potuissent; feciBse etiam 
cum Augustissima nostra pacem inseiis Gallis, quamquam Bellilius legatns Franciae 
in Borussi castris substitisset et eum rege familiarissime fnisset conversatns. 

Zaslaviensi paee inter Borussos, et Austriacos facta, hostium numerus dimi- 
nutus et illorum quidem, (^ui timcbatur eaeteris vehementius, fuit remotos. Sed 
Silesia prope tota, nobilior orbis Austriaei pars cum Glacensi eomitatu, et Niisa 
amissa, et bosti in praemium cessa; quo facto exereituque nostro paolisper reereato 
et recollecto indies magis ae magis Galli premi coepere, et coaretari. Pisekium et 
Pilsa urbes eum Gallorum strage non modica in manus nostras devenere; quibus 
locis depulsi Galli, et quod ab Borussis divulsis nil imposterom auxilii sperandnm 
Hibi videretur, Pragam sese recipere undequaque a nostris sunt compulsi; et sab- ' 
olentes malum cquitatus magnam partem cum impedimentis in Franconiam dlmi- 
sere; proditum fuit, ultra 2000 carpentorum ea tempestate Egram, ae Norinbergam 
discesisse, et supremos Gallorum duces Bellilium et Broglionem per delegatos ali- 
quoties flagitasse discessum suorum liberum ex Bohemia; ae eorundem primum cum 



I iKüDEgBBgg'io nostroniiD [iraefactD 
d petierat, Xiui sub canditio 

\ interire malle adlerentes, Frag'am 
rumiiua, quanbum poteranC, pn 



iilcircD canveDisio. Sed non obtiauiiBe, 
ioais, quod dedeciu abaminaCi ilii, et 
> exercitn anbiere, et de secnrilate sua 



Pragie obaidio, Galle 



. Hh 



i finlg 



Fotuisset infelici illo Gallorum italti, et fortuca eat adveraa finiri facile a 

lobiB bellum cum commcdo Doslro ingenti et ruina eorum totali, ei celeritaa, et 

experientin rerum ducibus Dostria adruieaet. sicnt sdfuit GallU. Sed Kevco hui lern b 

abeeiis, et iDtra Uavariam occupatua, Königsfggiug civU, dod milsB, FrancUcus 

LotbariogaB domeaticis uegotiis vacana, Carolua fratei praefervidas qnidem miles 

^^_ et nun ignarus aed t;ro contra veteranos, eosqne expertissimoa Galliae ducoa 

^^k^tetit, ei»|UO tempurU apattum lantum deliberando dedit, ut proridere eibi suisque 

^^B fibunde potuerint, et praeparare, quae aibi aaxilio forest. Uli itaque, ut periculum 

^^Bpraa ee videre, induetria Inexplicabili admlnlstraveie, 'juae ad defenaiunem Pragae 

^^B AiTitaCum facere videbüntur, Munlmentis vetetibus addicere nova, agfgeres agge- 

^^m ribus addicere; fossoi fOBsis citcumduiere, et palis, longuriis, loricia, snpia quan 

^^r did poteat communiere, Pona lapideua aupra Moldavam, ex pulcfaer 

unuB circa medium disaectus. Oppidani, ntudioalquc, ad muaitionea 

ad propagnalionem compulai, Civium arma omnia intra ecclaHiam i 

s esse coDcremando, si aeditionia indiciiim i: 



Conve 



Cumque ad obaidion 
I balistae, 
et advehi, 



Bub capilali poena ioterdicta cantributionea o 



Germaniae 
'ficiendaa et 
1 cotnpactn, 



igiaBinj 



Loporteret advehi, in quartam uaque septima: 

tcliati, et cunctaCi, et equitaCnm hastilem, qu 

• muroB compingere, et propellere. Et poBtqi 

oro advenit et 28. Jalli civilas ubsideri 

trorun et aumnolcntiaui, hostiaque solertiair 

imeutiiaque laboribus, et periculia exanllali 



>ia tantiaque piaei 
et difficillimo itinere ei 

in Buburbiifl pabulabatur, 
m apparatuB obsidionalia 
;t verberari coepit, ob i[ 
ntervallo integrorum triuni 
, Qostroruroquo 



lultorum 



3 paaatia unius pedii spatinm est acriuiailum. Nam Galli obseBai Bellilio, 
9 et Broglione peritiBBimia et BtrenuiBsimia ducibua crebrls eicuisionibus iifque vigo- 
a obaidentium tormenta, opera, apparatum sie peBBumdedore, ac atlrivere, 
ai de auxilÜB bbtinendia spem modicam babuissent, tarnen etiam de urbia 
upugnatioue nostria proiaua nihil videietur esse cogitandam, Succreveiat darante 
I obaidione illa longa famea accibisaima, ex peuuria remm omniiim comestibilium ; 
I oaedebacluc in hominum victum oppidanorum primo, deinde etiam hoatium eqiii, 
I et fertnr equllia carnia libraui Horeno media, tantundem uoum ovum, et vitulum 
I imperialibue centum, octingentis vero florenis dii'enditum bovem paacualem esBC. 
r>Et sub obaidionis finem cominemoratur ovum, ei^uum, et scopam eodem pretio 
; quae si BUDt veritate nixa, acerbitatem fainis, eiaaque magniCudinem testan 
rfaleat. Sod ab obaesBia haec omnia patlentia magna et conatantia tolarabantur. 
: ftdrentantibus taadent Oallicii et Colouiensiboa auiiliia obaidio urbii circa 



296 

Octobris medietatem deboit solvi; et istomm in occursom cum maiori exercitas 
parte ab Praga elongari. 

Sappetiae Gallicae ad quadraginta millia fuere compatatae. MalleboiuB ex 
Colonia, Palatinatn inferiore, et Franconia Fnrtam, expedito et celeberrimo itinere 
est ingressus; et Octobris medium non procul abfoit, cum res obsessonun in sn- 
prema tegola foisse prodebantur. Digressa itaque exercitas nostri maiori parte Galli 
ex urbe egressi se de novo recreavere: et viciniam totam depopolati, quae repe- 
remnt, secom summa diligentia intra urbem congessere, propterea, quod hung^aricae 
stationes, quae Pragam interim longius circumsederant, obsessorum impetnm haud 
potuissent superare, et eorundem non raodica manus in Bayariam faerit avocata, 
alii domum prorsus commigrassent. Nam Barari, ubi nostrum exercitum obsidione 
Pragae oceupatam adverterunt, ista occassione opportune usi et praesidiorum 
nostrorum infirmitatem contenmentes, Bavaria tota, quae Ducalis nominatur, nostros 
pepulere, et usque Scherdingam deicere, tanto animosiores. nt solet, ipsi, quanto 
imbeciliores nostri videbantur. 

Maileboins adductis auxiliis Egrum usque venit, a nostris in itinere crebrius 

divexatus, et distractus. Speraverat suos cum Pragensibus, qui exierant, et semitas 

pertentabant, coniungi posse. Sed a nostris impeditus et spe frustratus per Fran- 

coniam Ratisponam versus colimavit. Pragenses modica excursione exhilarati intra 

pristina hospitia remeare sunt compulsi. Sed ne secundo, et arctius obsiderentur, 

de discessu serio cogitavere; nam duce Broglione eorundem aliqua pars per Saxo- 

niam sibi seraitam patefecit, et Rbenum versus emigravit. Altera Gallorum manus 

usque ad 17. Decembris Pragae commorata summo frigore inopinato ex urbe egressa 

per avia et devia fugam arripuit Egram versus et nostras stationes praevenit; 

quos quidem Hungari insecuti in itinere vehementer afflixere. Nee Chevreins dux 

in urbe post aliorum fugam relictus sese dedidit, sed ab Lobcowizio liberum cum 

suis discessum impetravit. Sic Praga 26. Decemb. anni 1742 suis ab hospitibus 

derelicta ; sed pro hospitia male remunerata in pristinam potestatem venit. Civibus 

oblivio peractorum, civitati immunitas pristina fuit concessa. Galli demonstravere 

isto facto, etiam in ipsa Germania, quamdiu suppeteret victus, invictos a Germanis 

esse. Lobeobizius princeps, qui Pragam recepit ab Gallis vacuam, Christiani 

nomine in Baptismo compellatus ob tantam rei memoriam elogium chronosticum 

promeruit, quod indicat anni 1742 cursum: 

DUX ChrlstlanUs eXIre JUbet ChrlstlanlssIMos. 



DIE 



AUFHEBUNG DER KAßTAüSE MAÜERBACH. 

EIN BEITRAG ZUR GESCHICHTE DER JOSEFINISCHEN 

KLOSTERAUFHEBUNG. 



Von 
D^- ^V^. B O G TJ T H. 



V on den unter Josef II. aufgehobenen Klüstern Niederiister- 
reiohs') erweckt besonders die Kartause Manerbacli bistoriscbeB 
Interesse, weil die Zustände in diesem Kloster, wenn auch uiclit 
die Ursache, ao doch die unmittelbare Veranlassung des Kloster- 
patentes vom 12. Jänner 1782 waren. Gelegentlich einer Arbeit für 
die niederüsterreichische Topographie lernte ich das diesbezügliche 
Aktenmaterial im k. und k. Haus-, Hof- und Staatsarchiv und im 
Archiv des Ministeriums für Kultus und Unterricht kennen und 
hielt es einer Veröffentlichung für wert. 

Zu Beginn des Jahres 1781^) entwichen aus Mauerbach zwei 
Mönche, P. Marianus Herzog und P. Athanasius Stiepach, von denen 
der erstere schon durch längere Zeit der Führer der Opposition 
im Klosterkonvente war. Die beiden Flüchtlinge wandten sieh nach 
Wien und richteten am 6. März^) eine Bittschrift an den Kaiser, 
in der sie darum baten, es möge ihnen gestattet werden, einige 
Zeit frei und ungehindert in Wien zu bleiben, um ihre Beschwerden 
gegen den Prälaten von Mauerbach ausarbeiten zu können. Der 
Kaiser gewahrte ihre Bitte und schickte sie mit einem eigenhändigen 
Schreiben vom 9. März*) zum Hofkanzler Grafen BlUmegen, damit 
• er ihre Klagen und Beschwerden ordentlich anhören und auf- 
nehmen lasse». Die beiden unzufriedenen Mönche machten von der 
ihnen gegebenen Erlaubnis ausgiebigen Gebrauch und arbeiteten 
eine umfangreiche An klage schiüft aus, die die heftigsten Angriffe 
gegen den Prälaten Franz Xaver Bertram enthielt und überhaupt 
die Zustände in der Kartause in den schwärzesten Farben schilderte. 
Daraufhin ordnete der Kaiser auf Vorschlag der Hofkanzlei die 

') Nftcb den Akten des k, und k. ttaas-, Hof- und StaaCaarchives uad äes 
Archivea dea Miniateriums für Kaltas und UntsmcliC. 

-) Nicht im August, wie bei Wiedaiuann: Geschichte der Kartanae 
Mauerbich. Berichte und Mitteilungen dei Wiener Älter tum a -Vereines, Bd. XlII, 
1873, 8. 123. 

^ ArchiT dea Ministeriuma für Kultus und Unterricht, Faszikel Mauerbach. 

*) Archiv des Ministeriiung filr Koltua und Unterricht a. a. O. 



300 

Einsetzung einer Untersuchungskommission an, die aus zwei Räten 
der niederösterreichischen Regierung und einem vom fürstbischöfliclien 
Ordinariat zu bestellenden geistlichen Kommissär zu besteben habe, 
diese sollte die Sache »ohne mindester Parthey lichkeit« ^) unter- 
suchen und darüber Bericht erstatten. Die beiden entflohenen 
Kartäuser wurden bis zur endgültigen Erledigung ihrer Beschwerden 
dem Erzbischof von Wien zur Unterbringung in einem Wiener 
Kloster übergeben, und zwar wurde der eine, P. Marian, bei den 
Karmelitern in der Leopoldstadt, der andere, P. Athanasius, bei 
den Karmelitern auf der Laimgrube vorläufig interniert. Die Unter- 
suchungskommission bestand aus den beiden Regierungsräten 
Philipp von Hacker und Josef Frordevo und dem Domherrn und 
Konsistorialrat Freiherrn von Waldstätten als geistlichem Kommissär. 
Die Untersuchung wurde teils in Mauerbach, teils in Wien geführt 
und über ihr Ergebnis von der Kommission zunächst an die nieder- 
österreichische Regierung berichtet. Die Regierung leitete den Be- 
richt zugleich mit ihrem Gutachten an die Hofkanzlei und diese 
erstattete dem Kaiser am 10. November 1781 über die ganze An- 
gelegenheit ihren Vortrag. Der umfangreiche Vortrag der Hof- 
kanzlei, 2) der den Bericht der Kommissäre und das Gutachten der 
Regierung inhaltlich zusammenfaßt, liegt den folgenden Ausführungen 
zu gründe. 

Die Kommission hatte die gegen die Kartause und den Prä- 
laten erhobenen Anklagen in folgende Gruppen geteilt: 1. die »Ver- 
gehungen« des Prälaten wider die allerhöchsten Verordnungen, 
2. »Vergehungen ebendesselben« wider die Pflichten seines geistlichen 
Hirtenamtes, 3. der große Schuldenstand des Stiftes, 4. die »unge- 
reimte Verfassung« des Stiftes, 5. die in demselben obwaltenden 
Mißbräuche, 6. die persönlichen Beschwerden der beiden Kartäuser 
und 7. die Vorschläge »der zu der Konventualen Seelenheil sowohl, 
als zu Beförderung ihrer geistlichen Wohlfahrt dienlichen Mittel«. 
Bezüglich des ersten Punktes war dem Prälaten zur Last gelegt 
worden, daß er die kaiserlichen Verordnungen in Klostersachen 
dem Konvent entweder gar nicht oder nur verstümmelt mitgeteilt 
habe und daß diese landesfürstlichen Verordnungen von ihm viel- 
fach nicht befolgt worden seien. Die Kommission fand diese An- 
klage in einem Punkte bestätigt, sie stellte nämlich fest, daß in 

^) Archiv des Ministeriums für Kultus und Unterricht a. a. O. 
~) Archiv des Ministeriums für Kultus und Unterricht. 



Maoerbacli noch drei Klosterarroste Torhanden seien, darunter eine 

kleine finstere Kammer mit einem Stock zum Anschmieden des 
Arrestanten. In dieser finsteren Kammer sei vor acht oder neun 
Jahren P. Johannes von Lewene<rg auf schriftlichen Befehl dea Erz- 
bischofs von Wien wegen Schuldenmachens und verweigerter Beicht 
ungefähr hundert Tage eingesperrt und anfangs sogar angeschmiedet 
gewesen. Auch sei dieser Kerker seinerzeit dem zur Untersuchung 
der Klosterkerker abgesandten Konsiatorialkommissar nicht gezeigt 
ivorden. Die Regierung erblickte in dem Vorhandensein dieser 
Kerker eine Verletzung der kaiserlichen Verordnung vom 31. August 
1771, die anordnete, dall der Locus correctionis und detentionis in 
einem Kloster keinem Kerker ähnlich sein dtlrfe; auch sei der er- 
wähnte P. Lüwenegg erat nach dieser kaiserlichen Verordnung ein- 
gekerkert worden. Zur Entschuldigung des Prälaten könne nur an- 
geführt werden, dalJ die Arrestierung auf Befehl des Erzbischofs 
erfolgt sei und seither die Kerker nicht mehr benützt wurden. Die 
Regierung beantragte, dem Prälaten wegen dieser Verletzung des 
Gehorsams gegenüber dem Landesfürsten in Ungnaden einen Ver- 
weis zu erteilen und ihm die Abschaffung der Kerker anter An- 
drohung der Absetzung aufzutragen. Nur einer der RJlte (von Mayen- 
bnrg) ist der Meinung, dall der Verweis unterbleiben konnte, weil 
der Prtllat vom Sehlage gerührt sei und ein solcher Verweis ihm 
das Leben kosten konnte. Die anderen Anklagen bezüglich tlieses 
ersten Punktes — Ungehorsam gegen die lan des fürstliehen Ver- 
ordnungen — erscheinen der Kommission teils minder erheblich, 
teils unbefjründet, doch meint die Regierung, es sollten in Zukunft 
alle kaiserlichen Verordnungen, die das Stift angehen, dem ganzen 
Kapitel in extenso publiziert und über die Publikation ein Protokoll 
geführt werden. 

Bezüglich des zweiten Anklagepunktes — Vergehen des Prä- 
laten gegen die Pflichten seines geistliehen Uirtenamtes — hat die Kom- 
mission erhoben, daß der Prälat selten im Chor erseheine, nicht mit dem 
Konvent im Refektorium speise, keinen Gottesdienst halte, dem 
Kapitel die vorgeschriebenen Ermahnungen und guten Lehren nicht 
gebe u. s. w. Der Prälat, der das Tatailehliche zugab, entschuldigte 
sieh mit seinen vielen Geschäften und leibliehen Gebrechen. Diß 
Regierung faßte ihr Urteil über diesen Anklagepunkt dahin zu- 
sammen, -es komme aus der ganzen Untersuchung hervor, daß in 
diesem Stifte gar nicht der wahre Klostergeist, noch weniger jener 



302 

ihres Institates herrsche und daU die meiste Schuld an dem Prälaten 
liege, der ihnen nicht nur mit keinem guten Beispiel vorgehet, 
sondern auch den meisten verhaßt sei, ohschon die ihm zugemuteten 
Ausschweifungen unbewiesen und übertrieben sind.« Daher bean- 
tragt sie eine baldige Reform des Klosters durch den Erzbischof, 
auch sei dem Prälaten die Visitation der ausländischen Klöster zn 
untersagen, da dies viel Geld koste und der Prälat dadurch von 
seinen eigentlichen Pflichten abgelenkt werde. 

Bezüglich des dritten Punktes war dem Prälaten in der An- 
klageschrift Eigenmächtigkeit in der Verwaltung, schlechte Wirt- 
schaft und Nepotismus vorgeworfen worden. Die Kommission stellte 
fest, daß die Kartause beim Amtsantritt des Prälaten am 9. Februar 
1763 215.645 fl. Schulden hatte, während das damals aufgenommene 
Wahlinventar nur einen Schuldenstand von 42.534 fl. aufwies. Diese 
allerdings etwas merkwürdige Tatsache, die ein recht eigentümliches 
Licht auf die Kloster Wirtschaft jener Zeit wirft, suchte man in 
Mauerbach damit zu entschuldigen, daß man sagte, der Konvent 
habe von diesen Schulden nichts gewußt, sie seien erst nach der 
Wahl des Prälaten hervorgekommen. Von diesen Schulden habe 
der Prälat etwa 60.000 fl. abgezahlt, so daß der gegenwärtige 
Schuldenstand des Stiftes ungefähr 150.000 fl. betraige. Die jährlichen 
Einnahmen des Klosters ohne das Erträgnis des Seizerhofes beliefen 
sich auf 50.000 fl.. die Ausgaben seien aber noch höher. Der gegen 
den Prälaten erhobene Vorwurf, schlecht gewirtschaftet zu haben, 
sei also unbegründet. Die Regierung ist der Ansicht, daß über 
diesen ganzen Punkt dem Prälaten »nichts Hauptsächliches zur 
Last gelegt werden könne«, doch meint sie, die Prälaten sollten, 
um Nachlässigkeiten in der Wirtschaft vorzubeugen, verhalten 
werden, jährlich Rechnung zu legen. 

Die unter Punkt 4 erhobenen Anklagen richten sich, soweit 
sie nicht schon unter Punkt 2 erörtert wurden,' hauptsächlich gegen 
die Laienbrüder. Die Regierung findet dieselben »unerwiesen und 
uno^egründet« und diese Anklagen scheinen ihr »vielmehr aus Neid 
und besonderer Neigung der Ankläger sowohl als auch anderer 
Konventualen zu weltlichen Amtern angestellt zu werden, welches 
sich für sie gar nicht schicken würde, zu entspringen«. 

Bezüglich des fünften Punktes — die im Stifte obwaltenden 
Mißbräuche — findet die Regierung die erhobenen Beschuldigungen 
»theils ungegründet, theils unerheblich«, nur das eine wurde gefunden, 



daß es den Konventualen schwer sei, BUclier aus der Bibliothek zu be- 
kommen, was darin seinen Grund habe, daß viele Bücher in Verlust 
geraten und von den Konventualen verkauft worden seien. 

Die persönlichen Beschwerden der beiden Kartäuser erklärt 
die Regierung »theils als nicht hieher gehörig, theila ungegründet, 
theils behoben, daher anch hiebey nichts weiter zu erinnern vorfa]le<. 

Was schließlich den siebenten Punkt ^ die Vorschläge zu 
einer Reform des Klosters — betrifft, so meinten die Kommissäre, 
daß dies kein Gegenstand ihres Auftrages sei, die Regierung gibt 
aber auch darüber ihr Gutachten ab, das belanglos erscheint, da 
US ja nicht durchgeführt wurde. Außerdem, bemerkten die Kom- 
missäre, sei aus der ganzen Untersuchung hervorgekommen, daß 
P. Marian ein »böser Mensch* sei, der seinen Genossen P. Athanasias 
verführt habe, derselbe raüge daher mit einer scharfen Verwarnung 
in das Kloster zurückgeschickt werden. Es werden jedoch auch 
noch fünf andere Konventualen als Rädelsführer und Mißvergnügte 
bezeichnet. Die Hauptschuld an den mißliehen Verhältnissen im 
Kloster tragen nach Ansicht der Kommission die »Oberen« und 
^Senioren», die den jüngeren kein gutes Beispiel geben; der Prälat 
habe die Pflichten eines geistlichen Vorstehers vernachlässigt und 
auch der Vikar sei seiner Stellung nicht gewachsen, überhaupt aber 
zeige sich, »daß die klösterliche Zucht und Ordnung in Verfall 
und eine allgemeine Reformation uütig. die dem Ordinario zu über- 
lassen wäre«.') 

So weit der Bericht der Untersuchungskonimission. Die Regierung 
sprach sich in ihrem Gutachten dahin aus, daß P. Marian, der als 
• der größte Aufwiegier und Urheber aller Mißhelligkeiten' erscheine, 
nicht mehr nach Mauerbach zurückkehren, sondern in den welt- 
geistlichen Stand übertreten solle, im übrigen verweist sie auf ihre 
bei Erörterung der einzelnen Anklagepunkte gemachten Vorschläge. 
Die Antröge der Regierang laufen also im wesentlichen darauf 
hinaus; das Kloster sei durch den zustandigen Erzbischof zu refor- 
mieren, dem Prälaten ein strenger Verweis zu erteilen, weil er die 
landesfürstlicben Verordnungen nicht befolgt habe und itm die 
Absetzung anzudrohen, falls er sein Vergehen wiederholen aollta 
Diesem Beschluß des RegiernngskoUegiums tritt jedoch der Vize- 



I 



'} Gegenüber diesem Crteil der Kammiasion wird man doch unmügHch 
mann beiBtioimen kUunen. wenn er B.a.O.S. 122 sKgt: »Die KommiBsioii 
id die Disziplin den Ordens Jatzungen entsprechend.' 



304 

Statthalter Graf Josef Herberstein nicht bei, er vertritt eine weit 
schärfere Ansicht. Er meint, die landesfürstlichen Verordnungen 
seien in Mauerbach in keiner Weise befolgt worden, auch sei die 
Klosterzucht so verfallen, daß an eine Wiederherstellung derselben 
nicht zu denken sei. Ahnliche Mißbrauche bestünden auch in anderen 
Klöstern, ohne daß sie aufgedeckt würden, daher sei ein Exempel 
notwendig. Außerdem sei das Stift einer jener Orden, »die nicht 
allein dem Staat von keiner Seite nützbar, sondern demselben viel- 
mehr zur Last und schädlich sind. Weil noch besonders zu wünschen 
wäre, daß alle dergleichen unnütze, dem Publikum vielmehr be- 
schwerlichen Klöster aufgehoben werden könnten, wozu denn aber 
bei dem Stift Mauerbach aus Anlass der demselben zur Last fallenden 
Vergehungen die erwünschte Gelegenheit, ohne im Publikum ein 
widriges Aufsehen zu erregen, von selbst sich darbiete, welche auch 
bei den anderen Klöstern in dergleichen Fällen, wenn wider selbe 
solche Gebrechen vorkommen, zu ergreifen wäre. Wozu noch käme, 
dass durch Einziehung des reichlichen Vermögens besagten Stiftes 
ein Fonds zu manchen gemeinnützlichen öflfentlichen Anstalten 
gestiftet und dem Publikum dadurch einiger Vortheil zuge- 
wendet werden könnte.« Daher ist er für die Aufhebung des 
Stiftes Mauerbach und die Unterbringung der Ordensgeistlichen in 
anderen Klöstern. 

Die ganze Angelegenheit kam nun zur Beratung an die Hof- 
kanzlei, Der Referent, Hofrat Krisch, sagt in seinem Gutachten, aus 
der Untersuchung habe sich ergeben^ »daß in dieser Kartause allent- 
halben den landesfürstlichen sowohl als geistlichen Gesetzen und 
ihren eigenen Ordensregeln zuwider gehandelt werde, und weder 
Ordnung noch Zucht herrsche, minder mit dem Vermögen behörig 
gebahret werde«. Das wird nun in einzelnen Punkten erörtert- 
»Überhaupt«, fährt der Referent fort, »bestätige sich aus der ganzen 
Untersuchung, daß in dieser Kartause gar nicht der wahre Kloster- 
geist, noch weniger jener ihres Institutes herrsche.« Doch würde 
er sich nicht der Meinung des Vizestatthalters anschließen, wenn 
nur »einiger HofFnungsschein« wäre, die gesunkene Klosterzucht zu 
heben, dies sei aber aus verschiedenen Gründen, wie des näheren 
ausgeführt wird, nicht zu erwarten. Daher gibt er sein Votum für 
die Aufhebung der Kartause Mauerbach ab ; die Geistlichen seien 
in anderen Ordenshäusern unterzubringen, das Vermögen des Klosters 
für andere fromme Anstalten. Armen-, Versorgungs-, Kranken- 



305 

läuaer u. b. w. za verwenden, Ftlr den Fall aber, daß der Kaiser 
der Aufhebung der Kartause nicht zustimmpn sollte, entwirft er ein 
umfangreiches Prcigramm zur Reform des Klosters. Der Korreferent, 
Hofrat Hpinke, »ist mit der Meinung des RefDcenten dergestalt ver- 
standen, daß die angetragene Aufhebung der Kartause nur nicht 
in poenam geschehe, weil keine so schwere Verbrechen gefunden 
werden, daß alle gestraft werden sollten, ansonsten witre er mit den 
von dem Referenten angetragenen Verfügungen ohne Aufhebung 
des Klosters verstanden.» Außerdem ist er für eine Generalinstruktion 
an alle Klöster, daß in jedem Kloster ein Gesetzbuch der seit 1767 
erlassenen Verordnungen in Klostersachen vorhanden sein und dem 
Konvent zur Einsicht vorliegen müsse. Der Vizekanzler Graf Maria 
Josef Aucrsperg ist gegen die Aufhebung der Kartause, er meint, 
daß »die Verbrechen von keiner vorzüglichen Beträchtliehkeit, einige 
davon nicht vollkommen bewiesen, andere gar fillschlich vorgebracht« 
seien. Er ist daher nur für eine Instruktion nach dem Antrag des 
Korreferenten Heinke. Die übrigen Stimmen gehen dabin, es sei 
>keine hinlängliche Ursache, schon dermalen zur Aufhebung zu 
schreiten«, der untätige Prälat sei aber zur Resignation anzuweisen 
und es seien ihm jährlich 2000 fl. zum Unterhalt auszuwerfen. Der 
Erzbisehof solle Neuwahlen anordnen, Friede und Ordnung in der 
Kartause herstellen, die Schuldigen bestrafen und in Bezug auf das 
Temporale im Einvernehmen mit der Regierung vorgehen; bezüg- 
lich der Kerker sei das Nötige zu veranlassen. Die mit der Be- 
ratung der ganzen Mauerbacher Angelegenheit betrauten Behörden, 
niederüsterreichische Regierung und Hofkanzlei, hatten sich also 
im wesentlichen nur für eine Reform des Klosters durch den Erz- 
bischof von Wien und Bestrafung des Prälaten durch einen Ver- 
weis oder Absetzung ausgesprochen, für die Aufhebung des Klosters 
waren nur zwei Stimmen, die des Referenten von der Hofkanzlei, 
Hofrates Krisch, und die des Vizestatthalters. 

Die Entscheidung ruhte nun beim Kaiser; sie erfolgte in einer 
eigen händigen Randbemerkung auf dem Berieht der Hofkarzlei und 
lautet: »Nicht dieser Casus specificus. sondern der schon lange be- 
stehende Beweis, daß diejenigen Orden, die dem N;ichsten ganz und 
gar unnütz sind, nicht Gott gefällig sein können, veranlaßt mich, 
der Kanzlei aufzutragen, in geaammten Erbländern diejenigen Orden 
männlichen und weiblichen Geschlechts, welche weder Schulen 
halten, noch Kranke unterhalten, noch sonst in studiis sich hervor- 



306 

thon, von nun an per Commissarios durch die Landesstellen in 
einem jeden Lande aufschreiben, ihre Einkünfte und Vermögen, 
wie mit den Jesuiten geschehen, zu übernehmen und denen Indivi- 
duis einstweilen nur Pensionen auszuwerfen und ihnen frei zu lassen, 
entweder, da sie nicht so zahlreich sind, ohne Pension außer Landes 
zu gehen, oder selbst bei der Behörde einzukommen, a Votis dis- 
pensiert zu werden, um den weltgeistlichen Stand antreten zu können. 
Ich verstehe unter diesen Orden gesanmite Kartäuser, Eamaldolenser, 
Eremiten, dann alle weibliche Earmeliteriimen, Klarisserinnen, 
Kapuzinerinnen und dergl. mehrere, so keine Jugend erziehen, keine 
Schulen halten und nicht die Kranken warten, und welche sowohl 
weiblich als männlich bloß vitam contemplativam führen. Die 
Kanzlei wird also diesen meinen Befehl in Vollzug setzen und mir 
ehestens den Vorschlag über die Art der Befolgung und die Be- 
richte über deren Einkünfte heraufgeben, damit Ich hienach selbe 
zum Besten der Religion und des Nächstens nutzbar verwenden 
könne. Der Casus specificus der Kartäuser zu Mauerbach wird 
durch diese Meine allgemeine Anordnung ohne dieß von selbst ent- 
schieden. Joseph.« m. p.^) 

Das wichtigste Ergebnis der vorstehenden Ausführungen 
scheint mir zu sein, daß die Josefinische Klosteraufhebung nicht 
erfolgte auf Antrag der zuständigen, mit der Untersuchung der 
Mauerbacher Angelegenheit betrauten Behörden, der niederösterreichi- 
schen Regierung und der Hof kanzlei, denn diese hatten ja nur Re- 
form und nicht Aufhebung der Kartause beantragt und auch der 
Vizestatthalter, der in seinem Gutachten am weitesten ging, hatte 
die Aufhebung der Klöster, deren Bewohner ein sogenanntes be- 
schauliches Leben führten, nur als wünschenswert hingestellt und 
von Fall zu Fall empfohlen, keineswegs aber eine so allgemeine 
Klosteraufhebung, wie sie tatsächlich erfolgte, befürwortet. Das 
Klosterpatent vom Jahre 1782 entsprang vielmehr der freien Ent- 
schließung Kaiser Josefs II., womit ich allerdings nicht leugnen 
will, daß sich auch außeramtliche Einflüsse in diesem Sinne geltend 
gemacht haben können. 

Der weitere Verlauf der ganzen Angelegenheit ist aus Wolf 2) 
bekannt. Am 21. Dezember 1781 erstattete die Hof kanzlei ein Gut- 
achten, das von Hofrat Heinke ausgearbeitet war, über die Art und 

1) Vgl. Wolf, Die Aufhebung der Klöster in Innerösterreich, S. 19 f. 

2) A. a. O. S. 19 ff. 



307 

WeisEi der Klosteraufliebung; der Kaiser genehmigte mit geringen 
Abänderungen die Vorschläge der Hofkanztei und am 12. Jänner 
1782 erhielt das Reskript an die einzelnen LandeBstellen — in 
Nie der Österreich die Landesregierung — die kaiaeriiche Sanktion, 
das als das eigentliche Gesetz über die Klosteraufhebung anzusehen 
ist.') Die yon der Landesregierung mit der Aufhebung Mauerbachs 
betraute landeafüratliche Kommisaion bestand aus dem Regierunga- 
rat Ignaz von MenlShengen, einem Regie rungsaekretär. einem Kanzlei- 
und einem Buchbaitun gab eamten, Sie hatte nebst der Aufbebung 
von Mauerbach auch die des Kamaldulenserklostera auf dem Kablen- 
berg und des Frauenklosters der Karmeliterinnen in Wiener-Neu- 
stadt durchzuführen. 

Am 21. Jänner 1782 9 Uhr vormittags wurde dem Leiter 
der Kommission, Herrn von Menßhengen, das Dekret der Regierung 
zugestellt"), und bereits um 10 Uhr vormittags begab sich die 
Kommission in den der Kartauae gehörigen Seizerhof, um hier mit 
der Aufhebung zu beginnen. Den Stiftsbeamten wurde die kaiser- 
liche Entschließung mitgeteilt und sie sowie alle Personen, die 
irgendwie mit der Verwaltung des Vermögens zu tun hatten, wie 
der Wirt, die Binder u. s. w., mußten den Manifeatationaeid, alles 
Vermögen des Klosters auszuliefern und nichts zu verheimlichen, 
ablegen. Der Hofmeister Johann Ellinger und der Amtsscbreiber 
Anton Müller wurden gegen Angelobung durch Handschlag in 
Kameralpfiieht genommen und die übrigen Dienstleute angewiesen, 
daß sie bis auf weitere Verordnungen in ihrem bisherigen Dienste 
bleiben könnten. Hierauf wurden die Siegel angelegt, das vorgefundene 
Bargeld gezählt und dem Kameralamt abgeliefert. Menßhengen wollte 
am nächsten Tage mit der Inventierung des Seizerhofes fortfahren, 
erhielt aber vom Vizestatthalter mündlich den Auftrag, hier in Wien 
seine Tätigkeit zu unterbrechen und am nächsten Tage nach Mau^^ 
bach zu gehen. 

Am 22. Jänner 1782''). an demselben Tage, an welchem auch 
das Mutterkloster Mauerbachs, Seiz in Steiermark, aufgehoben 
wurde*), 12 Uhr mittags erschien die Kommission unter Führung 

') Abgedruckt bei Wolf a. &. 0., 8. 27 ff. 

-) Vgl. den Bericht deiaelben Über die Aufliebung Miiuerbacha vom 
28. Februar 1782. Hau>-, Hof- und Staatairchiv, Fttizikt^l MuuoibBch. 
>) Bei Wiedemann b. a. O., .S. 123 lUlachlicb der 21. 
<) Wolf, a, a. O. S. 67. 

20» 



308 

Menßhengens in der alten Stiftung Friedrichs des Schönen. Der 
Aufhebungsakt ging ganz in der Weise vor sich, wie es das Auf- 
hebungsdekret vom 12. Jänner angeordnet hatte. Dem versanunelten 
Konvent wurde die kaiserliche Entschließung vorgelesen und über 
die Publikation ein Protokoll verfaßt, das vom Vikar P. Dominikus 
Mayr im eigenen und im Namen des Prälaten, »welcher Lietztere 
wegen kränklichen Umständen nicht schreiben kann«, und vom 
Senior P. Leopold Fischer unterzeichnet wurdet) Hierauf worden 
die Schlüssel zu den Kassen, dem Kirchenschatz, dem Archiv and 
den Vorratshäusern abverlangt und alles versiegelt was nicht zum 
Unterhalt für die Mönche während der Zeit ihres Verbleibens im 
Kloster notwendig war. Alle Personen, die irgendwie etwas mit der 
Verwaltung des Klostervermögens zu tun hatten, mußten den Mani- 
festationseid ablegen^), der einzige weltliche Beamte in Mauerbach, 
der Hofschreiber Kaspar Erber, wurde durch Angelobung und 
Handschlag in Kameralpflicht genommen. Ihm wurde der Viktualien- 
vorrat übergeben und er sollte davon den Ordenspersonen, solange 
sie noch in dem aufgehobenen Kloster weilten, gegen Bezahlung zu 
den gewöhnlichen Marktpreisen das zu ihrem Lebensunterhalt Not- 
wendige liefern. Vom 24. bis 31. Jänner waren die Kommissäre 
wie es in ihrem Berichte an die Regierung heißt, täglich von 8 bis 
12 Uhr vormittags und 3 bis 8 Uhr abends damit beschäftigt, das 
Inventar aufzunehmen, sowohl in Mauerbach selbst, als auch in den 
der Kartause gehörigen Realitäten zu Gablitz und Frauenhofen. 
Die Kommission hätte sich nach Beendigung ihrer Tätigkeit in 
Mauerbach eigentlich auf die zu Mauerbach gehörigen Herrschaften 
Velm und St. Leonhard am Forst begeben sollen, um auch diese 
für den Staat in Besitz zu nehmen. Da sie aber noch die Aufhebung 
zweier anderer Klöster zu leiten hatte und die Regierung auf eine 
möglichst rasche Durchführung der kaiserlichen Verordnung Wert 
legte, wurden andere Beamte mit dieser Aufgabe betraut. So konnte 
die Kommission bereits am 1. Februar Mauerbach verlassen, um 
sich auf den Kahlenberg zu begeben. 

^) Wenn Wiedemann a. a. O., S. 124 schreibt: »Während des Verlesens 
des landesherrlichen Dekretes wurde der Prälat vom Schlage gerührt. Der VicarioB 
trat rasch an seine Stelle«, so ist dies eine phantasievolle Ausschmückong des 
sonst so verdienten Mauerbacher Historiographen. In den amtlichen Berichten ist 
davon keine Spur, vielmehr hatte der Prälat früher schon einen Schlaganfall er* 
litten, der wahrscheinlich eine Lähmung zur Folge hatte. Vgl. 301. 

2) Der Inhalt dieses Eides bei Wolf a. a. O., S. 32. 



309 

Die ausgedehnten Besitzungen des Klosters zerfieleu in die 
Herrschaft Mauerbaeh, die Herrschaft Ve)m und das Kastenamt 
St, Leonhard am Forst.') Für die Verwaltung der Herrschaft Mauer- 
bach gab BS zwei Ämter, eines in Mauerbach selbst und das Hof- 
meisteramt im Seizerhof zu M'ien. Die Verwaltung Mauerbachs be- 
sorgten Prälat und Prokurator gemeinsam mit den LaienbrUdem, 
anßerdem gab es dort einen weltlichen Hofschreiber, den bereits ge- 
nannten Kaspar Erber. und einen weitliehen Wald-Cbergeher. An 
der Spitze des Hofraeisteramtes im Seizerhof stand ein weltlicher 
Hofmeister namens Josef Ellinger, dem ein weltlicher Amtaechreiber 
und ein Laienbruder als Kellermeister zur Seite stand. Bargeld 
wurde in Mauerbach und im Seizerhof zusammen etwa 8500 fl. vor- 
gefunden und samt allen Wertgegenständen wie Pretiosen, silbernen 
Medaillen, Silbergeschirr u. s. w. dem Kameral-Zahlamt abgeliefert. 
Die ausstündigen Forderungen an einzutreibenden .Schulden, Rück- 
ständen für verkauftes Holz und fälligen Untertanenabgaben be- 
liefen sich auf ungefähr 6500 fl. Diesem Vermögen von zirka 
15.000 fl, stand eine Schuldenlast von 153.037 fl. 50 kr. gegen- 
über.^) Die kolossalen Weinvorrate in den Kellern zu Mauerbaeh 
und im Seizerhof beiliefen sich auf nahezu 14.000 Eimer und wurden 
später öffentlich versteigert. In Mauerbach bestand ein eigener 
Meierhof mit entsprechendem Vieh, Getreide vor raten, Wirtschafts- 
gebäuden und Gärten. An Q-ebäuden besaß das Kloster außer dem 
Stiftsgebäude samt den dazu gehörigen Kirchen und Wirtschafts- 
gebäuden in Mauerbaeh die Pfarrkirche mit dem Pfarrhof. das 
SehulhauB, eine Mühle, eine Bäckerei, eine Sehmiede, eine Wagnerei, 
drei Weinkeller, ein Wirtshaus, ein Jägerhaus und ein altes Haus, 
das früher ein Spital gewesen war, ferner zwei Wirtshäuser und 
eine Kapelle in Gablitz und ein Wirtschaftsgebäude nebst einer 
kleinen Kirche in Frauenhofen. An unmittelbaren Besitzungen ge- 
hörten zur Herrschaft Mauerbach gegen 200 Tagwerk Wiesen in 
der Umgebung der Kartause und bei Hadersdorf, eine Au an der 
Donau bei Langenlebarn, etwa 1000 Joch Wald und 122'/2 Viertel 

') Vgl. darüber das vorläufige Inventar vom 27. JUnner und den bereitB 
erwShiilBn Bericht der KommisBion vom i8. Februar im Haus-, Hof- und gtasta- 
aicbiT. aowie deu Bericht dea Ktuneral-WiTtschaftBdirektara Auguetin Holzmeister 
an >dia in KlaBteraufliebiings-Sachan aufgestellte HofkommissioiK vom 10. April 
1783 im Archiv des MiniateriiimE für Kultui und Uaterrichl. 

=) Vgl. S, 302. 



310 

Bauweingärten in Gnmpoldskirchen, Perchtoldsdorf, Heiligenstadt, 
Nußdorf, Kritzendorf, St. Veit, Königstetten und HenzingJ) Dazu 
kam noch der Getreidezehent zu Baumgarten im TuUnerfeld, Ollem, 
Weinzierl und St. Johannisberg und der Weinzehent und das Berg- 
recht zu St. Veit, Gumpoldskirchen, Pfaffstätten, Untersievering, 
Henzing, Baumgarten im TuUnerfeld und Grabensee. Dem Amte 
in Mauerbach unterstanden außerdem 107 Untertanen in den Vierteln 
ober und unter dem Wiener Walde und zwar in Frauenhofen 13, 
Grabensee 8, Johannesberg 4, Dörfel 7, Winden 1, Wimmer sdorfl, 
Erlaa 1, Katzelsdorf 8, Tulbing 1, Langenlebarn 1, Henzing 7, 
Baumgarten 1, Saladorf 2, Mauerbach 28 und Gablitz 24. Das 
Hofmeisteramt im Seizerhof in Wien hatte zunächst die Verwaltung 
des Seizerhofes selbst und die Aufsicht über den dort befindlichen 
Weinkeller, in dem jährlich 3000 bis 4000 Eimer Wein ausgeschenkt 
wurden. Femer besaßen die Mauerbacher auch ein Zinshaus mit 
einem Garten an der Wien, einen Freihof zu Gumpoldskirchen 
und einen in Kritzendorf. Außerdem war das Hofmeisteramt im 
Seizerhof die Grundobrigkeit für 115 Mauerbacher Untertanen zu 
beiden Seiten der Donau und zwar waren in Großriedental 41, 
WoUmansberg 33, Hohenruppersdorf 15 und 8 pfarrliche, Wolf- 
passing 5, Pillichsdorf. Erdpreß, Niederfellabrunn, Ollersdorf, Waiden- 
dorf und Sievering je 2. Windsdorf 1. 

Die Herrschaft Velm war der Mittelpunkt der alten, teilweise 
noch aus dem XIV. Jahrhundert stammenden Besitzungen der Kartause 
im Marchfeld.2) Die Besitzungen und Hoheitsrechte dieser Herrschaft 
zerfielen in vier Kategorien: 1. »eigentümliche Ortschaften und 
Höfe« und zwar der Freihof in Velm. der Gerlaßhof und die 
Ortschaften Stillfried. Grub und Hohenruppersdorf mit entsprechenden 
Dominikaigründen an Ackern, Wiesen und Wäldern; 2. »zerstreute 
einzelne Untertanen«, und zwar drei zu Waidendorf und drei zu 
Ollersdorf; 3. Zehentgerechtigkeiten auf fremden Herrschaften und 
Orten und 4. besaß die Herrschaft Velm noch das Patron atsrecht 
über eine Reihe von Kirchen, nämlich die Pfarrkirche von Stillfried, 
deren Filialkirchen zu Ollersdorf und Mannersdorf. die Pfarrkirche 



^) Die einzelnen Angaben stimmen hinsichtlich des Flächeninhaltes der 
Besitzungen nicht überein; es scheint eben an einer nur halbwegs genauen Ver- 
messung gefehlt zu haben. 

■') Inventar über die Herrschaft Velm im Haus-, Hof- und Staatsarchiv, 
Faszikel Mauerbach. 



311 

zu Ebental mit der Filialkirche zu Waidendnrf und die Pfarrkirche 
zu Hohenruppersdorf. Die Verwaltung der ganzen Herrsphaft* be- 
sorgte ein dem Stifte unterstehender weltlicher Verwalter namens 
Martin Scholz. Die Besitzergreifang durch die Staatsgewalt und 
Inventierung erfolgte durch den Regierangssekretär Franz Paula 
Edlen von Hohenholz. 

Das Kasteoamt St. Lennhard am Forst ') zerfiel in drei Ämter: 
das Apfaltersbacber Amt mit 66 untertänigen Häusern, das Pöllen- 
dorfer Amt mit 64 Hausern und das Siebenbofer Amt mit 29 Häusern^ 
der Besitz an DominikalgrUnden war unbedeutend. Die Leitung des 
Kastenamtes hatte der Verwalter Joaef Johann Stammel, dem ein 
Amts schreib er zur Seite stand. Die landesfürstliche Kommission, 
die die Herrschaft im Namen des Staates in Besitz nahm, bestand 
aus dem Regierungsrat Iguaz Matt und einem Beamten der Buch- 
haltung. 

Der Konvent bestand bei der Aufhebung der Kartause ans 
folgenden Mitgliedern: Franz Xaver Bertram, Prälat; P. Dominikus 
Mayer, Vikar; P.Peregrinus Ezmoser, Prokurator; P. Leopold Fischer, 
.Senior und Sakristan; P. Friedrich Weiggandt, P. Hermann Kem- 
atock, P. Ignaz Schlosser, F. Nikolaus Hirsche, F. WenzelDes-Fuurs, 
P. Ferdinand Moser, P. Amandus Kremser, P. Andreas Hueber, 
P. Anthelmus HoUiczka. P. Karl de Berto, P, Ambrosiua Jeckl, 
P. Placidus Hoder, F. Hugo Kriedl, Minorit, und den beiden 
Flüchtlingen P. Marian Herzog und P. Athanasius Stiepach; ferner 
den Laienbriidern Kaspar Käs, Dionysius Hiesberger, Ferdinand 
Kruckfeld und Vincenz Wagner. Zwei LaienbrUder, Josef Gomayer 
and Feli.\ Altmann, hatten den Profeß noch nicht abgelegt. Bald 
nach der Aufhebung der Kartanse hatte sich das Gerücht ver- 
breitet and war auch dem Kaiser zu Ohren gekommen, dalä dem 
Prälaten ein Ring, der ein Geschenk der Kaiserin Maria Theresia 
war, von dem landesfUrstlichen Kommissär vom Finger gezogen 
worden sei. Der Kaiser ordnete darüber eine Untersuchung an und 
von der Landesregierung wurde der Leiter der Kommisaion von Menli- 
hengen zur Aullerung verhalten, der diese Zumutung entschieden 
als eine Verleumdung zurückwies und sich dabei auf das Zeugnis 
des Pritlaten selbst stützte. In einer Erklärung desselben vom 
25. April 1782^), die in seinem Namen vom Propst Ignaz Parhamer 

'( Inventar im H«oa-, Hof- oad Staatearchiv, Faszikel Mauerbach. 

^) HavB-, Hof- und Staatsarchiv, a. a. O. 



312 

unterzeichnet ist, heißt es, »daß das aasgesprengte Grerücht 

ganz falsch, erdichtet und unbegründet« sei. Weiter erklärt der 
Prälat, »daß mir von obbesagten Herren Kommissarien niit vieler 
Leutseligkeit, Höflichkeit und Güte, insoweit es ihr aufhabendes 
Amt zuließe, begegnet worden.« Durch kaiserlichen Erlaß vom 
4. April 1782^) wurde dem Exprälaten ein Gnadengehalt von 4 fl. 
täglich »ad dies Vitae« bewilliget. Er sollte denselben jedoch nicht 
mehr lange genießen, denn bereits am 2. April 1783 wurde der 
schon durch längere Zeit dahinsiechende Mann vom Tode ereilt 

Die Besitzungen der Kartause waren vom Staat eingezogen 
worden, das Gut Mauerbach selbst wurde jetzt eine Religions- 
fondsherrschaft, doch wurde das frühere Stiftsgebäude bereits im 
nächsten Jahre dem Stiftungsfonde zur Unterbringung »der Armen, 
Gebrechlichen oder sonst ekelhaften Kranken aus den verschiedenen 
Wiener Spitälern« tibergeben. 2) Der Seizerhof wurde verkauft 
und in ein Wohnhaus umgewandelt. 

1) Haus-, Hof- und Staatsarchiv. 

') Archiv des Ministeriums für Kultus und Unterricht, Faszikel Mauer bach. 



ARCHIVALISCHE BEITRAGE 

ZUR 

GESCHICHTE NIEDERÖSTERREICHISCHER STÄDTE 

UND MÄRKTE. 

Von 
DR H. ERETSCHMAYR. 




I 



» 



ni.') 

Hamburg. 

Stadtarohiv und Pfarrarchiv von Hainbarg, in den Tnrkensttlrnien 
fast gänzlich vernichtet, enthalten geordnete Bestände in der Hauptfache erst 
nach 1B83, der alte Teil derselben ist zn gründe gegangen. Hingegen boten 
das Haas-, Hof- und Staatsarchiv und das Archiv des Miniatoriums 
des Innern auDer mehreren Originalurkunden reichliches abechriftliches 
Material, das jene Lücke einigermoseen auszufällen um so eher geeignet 
Bcheint. als es teils l'! eichzeitige, teils amtlich kollationierte, trenn auch 
gleichwohl nicht sehr verlassliche Kopien sind, die hier vorliegen. Auch das 
n.-ö. Landesarchiv enthält Material, Jedoch aussch Heimlich Privaturkunden 
(n. 1644, 2026, 3214]. — Verzeichnisse von Lehensurkunden, ^e sich aof 
Hainburg beziehen, fuhrt O.-W. (Otto Freiherr v. Walterskirchen) in; Blätter 
flir n. ö. Landeskunde, XX, 436—427, und XXI, 215— Slfl. 226—227, an, 
Auf die in ihrem mittelalterlichen Teile größtenteilä auf Walterskirchens 
Anfsiltaen beruhende »Geschichte der 1. f. Stadt Hainburg, von J. Maurer 
(Wien 1894) sei an dieser Stelle verwiesen, während sonstige Literatur, so weit 
sie für meine Zwecke inBetracht kommt, in den Anmerkungen vermerkt erscheint. 

l. 
Herzog Friedrich der ScMne |130S— lBI4=|j 

gebielel, dasn die Bürger und LandUvIe, die eidi mit ihrer JTahe Sit ilirem Schulze 
wteh Hainhuvg begehen, in keiner Weise leeder an ilirem Leibe noch an ihrem Gute 
Gewalt erleiden, noch xum Verkaufe iltrcr Haie irgendwie geaoungen werden sollen. 
Äntiug « ij» aaiaiigmv'''rlni«iBi du KB^ii), Lalitlaut (H. ) mit Kaiart FricdrUh III. (n. }. 

IL 
Herzog Friedrich der SchOne [1:108-1314] 

hefieJdt, dasH ein Burggraf ^ii Hainhurg mit der Slailt und i./m Biirgei~it nicJitx 
zu tun haben und niemanden, der eelbvt im ßietisie der Stadt itl oder deietn 



316 

Vorfahren es gevjesen sind, zu seinem JJiener nehmen solle; auch sollen die zur 
Stadt gehöHgen Leute nicht bei ihm Gericht suchen, sondern beim Stadtgerichte, 

dem sie sich nicht entziehen sollen, 

Auszug in den lieatätigtingaurkunden de» Königs Ladislaus (n. ) und Kaisera Friedrieh III (n. ). 

III. 1) 

König Friedrich der Schöne 1318 jnni 29 EJostemenbnrg 

erteilt den Bürgern von Hainburg die Freiheit, ihre selbstgebauten Weine über' 
allhin yin unser Land oder aus unserem Lande, auf Wasser und auf Lande' 

zu verführen, nur nicht nach Wien, 

Inseriert in der Urkunde Herzog Rudolfs IV. fOr Brück an der LeUha vom 16, Dezember 1369, erhalten 
in einem Vidimus des Propstes Bernard des Dorotheaklosters in Wien 1613. 

Druck an der Leitha, Stadtarchiv. 

Wir Friedrich von gots gnaden römischer künig alle zeit ain merer 
des reichs veriehen offenlich an disem brief und tun kund alle den, die in 
sehent und hörent lesen und besunderlichen unsem herren und unsem ampt- 
leuten, richtern und mauttnern, dass wir angesehen haben und ansehen den 
getreuen dinst, den uns getan habent unser getreun liben purger ze Haim- 
burch und noch willichleichen tunt und auch die treu, die sie zu uns und 
zu dem herzogenthum ze Österreich habent, und tun in allen gemainclich, 
die do purger seind oder noch werdent, die genad, dass sie sullen järlich 
im pauwein, der in wechst, fürn in unser land oder aus unserm lande auf 
wasser und auf lande an allen irrsal und irn ^men damit schaffen, als sie 
guet deucht, nur allein nicht in unser stat ze Wienn; wer aber, ob jemant 
ir pauwein von in chauft, der mag sie als vreit^) füem als si selb. Davon 
wölln wir und gepieten eu allen bei unsem hulden, dass ir in an der vor- 
umschriben gnaden und rechten chain irrung nicht entut. Und des ze ainem 
urchund geben wir in disen brief versigelten mit unserm chünichleichen 
insigel, der geben ist ze Newnburch an der zwelfpotentag sand Peter und 
sand Pauls do man zalt von kristes geburd dreuzehunhundert jar darnach 
in dem achzehnten jar unsers Reiches in dem virden jar. 

IV. 
Herzog Albrecht II 1339 joni 24 Hainbnrg 

tut den Bürgern von Hainburg die Gnade, dass sie alljährlich in der Zeit 
zwischen der Weinlese und dem 11, November die selbstgebauten oder anderweitig 
gehäuften Weine^ einerlei, ob deutsche oder ungarische, abgabenfrei in die Stadt 



*) Diese Urkunde gedruckt in: Blätter f. n.-ö. Landeskunde. XXXIV (1900), S. 195, n. Vlll. 
Vgl. auch Hormayr, Archiv fttr Geschichte. 1827, 782, und Lichn.-Birk, III, n. 469. 
2) Gefreit. 



.führen, die gekauft&i aber nickt weiter tollen verführen dürfen und gebieUt^ 
seinen AmÜeulen imd Untertanen, sie hierin nickt at beirren. 






- Vgl. BaraasT, A 



Wir Albrecht von gottea gnaden herzog zn Öätorreith, zu Stenr und 
I Rtlriiteu thatin kund öffentlich mit diesem brieff, daß wir allen unseren 
bürgeren zu Hainburg ihn und lier statt zu hilff und zu beesBcung die gnad 
gethan haben und thuen auch mit diesem briefi', daß sie jahrliehen von dem 
lösen uns an sanct Merthens-tag ihr bau-wein oder die sie kauffen, gen Hain- 
burg in die statt lediglich und ohn irrung führen sollen nnd mögen, ob dem 
deutschen oder ob dem hungarischen, was sie das wollen oder gehaben 
mögen, also daß sie denselben ihr kaufl'wein ans der statt änderst wohin 
nicht bringen noch führen sollen ohn ihr bauweiu, allein diese anderstwo 
wohl geführen mögen. Und darüber gebietben wir allen unseren landherreu 
und edlleuthen, ritteren und knechten und amtleuthen und anderen unserea 
getreuen, wie die genant üeynd, ernstlich und wollen, daß sie den vor- 
genanten unseren bürgeren zu Hainburg dieselb gnad also st&tt halten und 
I kein irrung daran in keinem weeg thuen. Und zu einem oö'eneii urkhund 
geben wir in diesen brieff besigelt mit unserm insigl, der geben zu Hain 
bürg da man zBilt von Christi geburth tausend dreihundert jähr darnach 






l^^^ef 



1 und drejßigisten jähr an sanct Joanuestag zu sounwenden. 



Herzog Albrecht Ili 1356 jnni 7 Wien 



>öe( dem Alber von Puelikeim und Erben für geliehene iöOO Pfm 
Wiaier Pfennige Maut, Veate und Gerickt su ffainburg mit allen Nutztmgea und 
Beehten und Jäkrlicke 50 P/und vu» der Hürgersteuer daselbst oder, wenn die 
Bürger »an Hainburg davon befreit $ein sollten, anderswoher, und zwar derart, 
dass der Herzog oder eeine Erben in der Zeit vom 24. Juni 1356 bis 34. Juni 
1358 (von S. Johanatag zu Soneweaden, der schireet ckumt (n den nechaten 
euayn JarenJ die an den Herrn von Mainsau verpfändete Veste Reiz (Ragta) 
I diesem lösen und dem Alber von Puekkeim anstatt Hainiurg übergeben, 
auck den allfälligen Abgang in dem der geliehenen Summe entsprechenden Er- 
und dass Äl/ier nach Einholung seiner oder seiner Erben Zu- 
stimmung die Veste Hainbiirg an einen Zandansässigen reräiissern solle 
dürfen (deutsch). 
D. Wienn feria tertia anl^ festem pentbecoste anno domini 135G. 



ind^^^\ 



»Vtn Staauarchin ils. j 



ä 



318 

VI. 
Herzog Rudolf IV [1359 december 15 Wien?] 

bestätigt der Stadt Hamburg die ihr von König Friedrich dem Schönen ver- 
liehenen Rechte (vgl, n, III), ihren eigengebauten Wein betreffend, 

Vermerk ohne nähere Angäbe in {Sartori) 9 Die Burgveeten und RitterscMöeeer der Heterr. Monarehie.* 
2. Aufl. 10. Ttil. Wien 1840, 86, und hieraus entnommen in * Berichte de» Altertumsvereine» XII<t, 116 
und {doch echon toillkürlich verändert) in Maurers Gteehichte von Hainburgf S2, — Ich vermute entweder 
eine der Urkunde Herzog Rudolf» IV. vom 15. Dezember 1859 für ßrueh an der Leitha (Druck: Blätter 
des Vereines för Landeskunde von Niederösterreieh. XXXI Vf 194 — 196f in der Hauptsache gleieJUautende 
Urkunde oder aber — fast noch eher — eine Verwechslung mit eben dieser. Siehe auch Blätter des Ver- 

eines ßkr Landeskunde von Niederösterreieh a, a. 0. 

vn. 

1364 Februar 18 Hamburg 

Richter, Rat und Stadtgemeinde von Hainburg erklären [ebenso wie die Städte 
Wien, Eggenburg, Komeuburg, Wiener- Neustadt, Graz, Jndenburg, Marburg, 
Brück an der Mur, Radkersburg am gleichen Tage], dass die zwischen Kaiser 
Karl IV,, König Wenzel und Markgraf Johann von Mähren einer-, den Herzogen 
Rudolf {IV.), Albrecht und Leopold (///.) und Markgräfin Margaretha [Maultasch] 
anderseits errichtete wörtlich eingeschaltete „ordenung gab und gemechtnuzze'^ vom 
10, Februar 1364 (Or. im Wiener Staatsarchiv; vielfach gedruckt) mit ihren 
j^rat willen und gunst^ zustandegekommen sei und geloben eidlich für sich 
und Nachkommen, dieselben einhalten zu wollen. — G, z, Haimbuerch am 

suntage do man sanche Reminisca^e 1364. 

Orig. Ferg. Wohlerhaltenes Stadtsiegel {Löwe, einen 7\irm auf dem Bücken tragend, mit Umschrift: f Sigü- 
lum civitcUis Haimburgensis) . Wien, k. u. k. Haus-, Hof- und Staatsarchiv. Vermerk Lichnovosky- birk, 
IV, n. 666. — Vgl. Blätter des Vereines für Landeskunde von Niederösterreich. XXXIV (1900), S. 199 ^ n. X. 

VIII. 
Herzog Rudolf IV [1358-1365] 

befiehlt, dass kein Pfieger oder Burggraf zu Hainburg mit den Bürgern da- 
selbst etwas zu tun haben noch irgendwelches Strafrecht über sie besitzen solle, 

da dieses allein ihm, dem Herzoge, zustehe. 

Auszugsweise zitiert als Privileg von »Herzog Sudolfenci in n. XXXI und n, XXXIV, Wien, Archiv des 

k. k. Ministeriums des Innern. Signatur IV D 7 N.'Ö. 

IX. 
Herzog Albrecht III 1369 August 28 Wien 

verpfiichtet sich für sich, seine Gemahlin Elisabeth (Elspeten), Tochtet* Kaiser 
Karls IV,, und seinen Bruder Herzog Leopold (III.), dass er mit den 40.000 Grulden, 
die der Kaiser ihm und Elisabeth gegeben, die von seinen Vorfahren verpfändeten 
Orte odei' Vesten Hainburg, Krems, Stein, Freienstein, Werfeiistein, Grein, 
Lengbach und Starhemberg mit Zugehör unverzüglich auszulösen und nicht mehr 
zu veräussern, sondern sie mit allen Nutzungen selbst innezuhaben und auch 



aig 



'igen Se»l der Simme Pfänder su gleicher 
Verwendung aiusuloaea. 
G. i. Wien am 1. Ängnstinstag 1369. 

Domiaas dux marscakuE provincialis magieter cnrie de Liechtenstein 
Ekharsow Benior et alii consiliarii. 
Griff. Perg^ Ati ferffamtnutrri/en Mlngtndes größte Seiljrrtitgtl {Bava Fig, 3a) dv HenoffM. IR«n, 



» 






- Vgl. Harn 



X. 



Die Herzoge Albrecht 111 und Leopold III 1374 März [P] <) Wien 

verpfänden der Hemogin Violante von Mailand, Gemahlin Hersag AlbrechU IJI., 
ualer anderem das Sckloss Hainbtirg inü 142 Ffttnd Wiener Pfennige Burghut 
und 500 Goldgulden vom Urbar, Gericht, Ungeld und sonsligem Zubehör unter 
angegebenefii Bedingungen. 
Datum et actum Wienne feria tertia mensis marcii 1374. — Domini 
dnces in coneilio. 



I Ferafns. ßir Ijairlalia- 



II Herzog Albrecht III 1375 Februar ( 

vorfändet in seinem und Herzog Leopolde III. Namen 
von Liechtenstein tiutt NtkoUlnirg für ein Darlehen v, 
Pfennige zur Deckimg eiBer Geldachuld an die Bürger 
gau eiblich Stadt und Vsste Hainburg wid ZugehBr 
uon im Pfund — 550 Pfvmd 
aus der Bürgertleuer daselbst 



^iki 



Wien 

leinem Ho/meitter JTan» 

u 3000 Pfund Wieaw 

lon Freihurg im Breit- 

tit einem Jahreserlrage 

Gericht und Maut, 300 vom Ungeld und 30 

und zwar 300 Pfund aU Zinsen und 180 

Pfund alt Burghut ohne Abschlag der Nutzungen auf Wiederlösung gegen die 

iahe Offeidtaltkmg und mit den näher bezeichneten Rechten der Amterheeeiaiatg 

und allfälligen Weiterverpfändung. 

n A'BiSa «17 roi llü>piaäiiu:lt) du Wimer StaauarcMixt. F. lOSa. 

Wir Albrecht etc. bekennen und tun kunt offenlich mit disem brief, 

daz der hocbgeborn fürst unser lieber btüder hertzog Leuppolt und wir 

nnserm getreuen lieben Hansen von Liechtenstein yon Niculsparg üu den 



Ji ALbiecbl un II. Mira <1 
I Hsllima qtUlUa», lohin 1 



320 

Zeiten unserm hofmaister schuldig sein nnd gelten suUen drentausend phnnt 
phennige Wienner Münzze, die er nns beraiter gelihen hat ane die geltschnld, 
die wir unsern purgern von Friburg in Brisgow gelten sollen für dieselb 
summe phennige; haben wir für ans und den egenanten unsern brüder von 
dem gewalt, den wir darum b haben nach den taidingen, die zwischen uns 
beschehen sind, dem egenanten von Liechtenstein und seinen erben versetzet 
und versetzen auch wizzentlich mit kraft dicz briefs unser vest und stat ze 
Haymburg mit vierhundert phunden und achtzig phunden phennige ierlichs 
gelts der egenanten münzze, der in dem gericht und der maute daselbs ge- 
vallen sullent dritthalbhundert phunt und von dem ungelt zwaihundert phunt 
und von der purgerstewr dreizzig phunt phennige, und derselben vierhundert 
und achtzig phunt phennige gepurent in dreuhundert phunt nutze von den 
egenanten dreintausent phunden und die übrigen hundert und achtczig phunt 
gevallent in ze purghüte; und also sullent der egenant Hans von Liechten- 
stein und seine erben dieselben unser veste und stat ze Haymburg und ir 
zügehorung mit den egeschriben vierhundert und achtzig phunden ierlicher 
nucze in eins rechten phandes weis ane abslag der nucze innehaben und 
niezzen als lang uncz wir oder unser egenant brüder oder unser erben die 
von in geledigen und erlösen mit den obgeschriben drintausent phunden 
phennige. Wenne wir auch damit die losung an si vordem, so sullen si uns 
der stat tun und gehorsam sein an alles vercziehen und Widerrede. Si oder 
wer die vorgenanten vest und stat von iren wegen innehat, sulln uns auch 
die offenhaben, uns und die unsern darin und darauz ze lassen und auch 
darinne ze enthalten wider allermeniklich nieman auzgenomen, wenne und 
wie oft uns des not geschieht doch an iren merklichen schaden ungeverlich. 
Auch sullent der egenant unser hofmaister und seine erben das gericht, die 
mautt, den ungelt und andere empter daselbs ze Haymburg hinlazzen und 
beseczen, wie si dunket, daz in das allernuczest und füglichest sey an ge- 
verde. Ob in auch irs gelts not geschech, so sullent sie uns oder unser erben 
losung anpieten, tun wir die nicht, so mugent si den sacz selber wol fürbaz 
versetzen und in geben ainem der unsern, der zu unserm lande ze Osterreich 
gehfire, umb so vil gelts und in allem dem rechter als si darauf habent. 
Und darüber zu urkund geben wir diesen brief versigelt mit unserm grozzen 
fürstlichen anhangenden insigel, der geben ist ze Wienn an sand Dorothen- 
tag der heiligen junkfrowen anno domini MoCCCoLXXo quinto. 



XII. 
Herzog Albrecht III 1375 Februar 6 Wien 

geloht für sich, Herzog Leopold (III.) und ihre Erben dem Hans von Liechten- 
stein und Erben, dass, falls in einem Kriege die Auslagen für die Verteidigung 
der Veste und Stadt Hainburg die [in n. XI] festgesetzte Burghut überschreiten 



WßcdeH, er ihnen diese Mehrkosie» big sut» Müdiiernatz sar Pfandaumme von 
3000 Pßind hitau echlageit teerde. 

GUäehailiSe Kopie m Sad. 407 ml (ÄbpiaihKil du WiauT SlaaBariMort F. fiSa. Vermert; BUlUfr 
dei Vereijiet ßir LaadiskHTtde voH yiederüitfneich. XX. 438, 
Wir Albrecht etc. bekennen und tun kunt, als wir für den hocb- 
gebornen unsern lieben bruder herczog Leupolten und für uns unser veat 
und atat /e Haimburg mit allen im angehürungen nnd mit nanien mit V° 
und fünfzig phunden pfennigea gelta Wienner müncze unserm getrewen beben 
Hansen von Liecbtenätein von Niuolspiirg und seinen erben versetzt haben 
für M M M ^. phennigen der egenannten münzze, als der aatübrief wol weiset, 
den wir in darüber gegeben haben, daz wir für uns, den egenaaten nnsem 
brüder und für unser erben gelobt haben und geloben euch wizeentlicb, ob 
krieg a uz zerhalb oder innerhalb lande aufereten Würde, die wil ei den 
ogenanten aatz innbabent und si von der krieg wagen mit dienern und in 
ander weg ze hüt und wamung der vest und stat ze Haimburg über die 
piirchbut, die in an dem yorbeachaiden aatzbrief benennet ist, kost betten, 
daz si die auf den egenanten satz auch haben sullen in aller der mazze als 
die TOtbaschaideu M M M (fif., als lang uncz wir in denselben kosten wider- 
chem nnd genczlich berichten, an all Widerrede und geyerde. 
L Mit etc. Datumi) [Wienne in die sanc.te Dorothee anno LXX"T'°]. 

K XUI. 

' Herzog Albrecht lU 1376 am den 13 April Wien 

achlägt dem Hüfmeister Hans vou Liechtenstein 300 Pfund auf seine Pfatvl- 

schaft Hainburg für dort vorzunehmende 'Bauten, — D. Witnne circa festum 

pasce LXXVP. 

XIV. 
Die Herzoge Albrecht ni nnd Leopold III 1377 inni 2 Wien 

in dem Hofmeister Hans ro» Liechtenstein co« NiBolspurg 41X1 Pfund 

auf seine Pfandschaft Hainburg für BaaUu, die er dort innerhalb vier Jahren 

vornehmen und wofür er noch in diesem Jahre 100 Pfunil au/tuenden soll. — 

D. Wienne feria teriia ante Errumi (mno domini LXX° sqilimo. Kanzlänermerk: 

Dominus dux per Joannem de T^tuiu. 

XV. 
Die Herzoge Albrecht III und Leopold 111 13Tä AiiguBt 2i Wien 

erteilen i» Gnaden ileii Bürgern der Stadt Hainburg angesichts iltrer üblen 
Lage für die DaiU3- von fümf Jaltren das CuneiugeschränkleJ Sleipelreeht und 
•) ElDlnEKne (»r du obenilehBnde Slllok n. XI verwelgcndj: nl lap». 



KtUi 



322 

auf drei Jahre das Recht, ihre Waren ahgahenfrei verführen im dürfen; er ge- 
bietet seinen Amtleuten und Untertanen^ besonders dem Hansgrafen in Wien, 
dieselben hierin nicht zu beirren, noch beirren zu lassen, — G. z, Wien an S, 

Bertelmesteg 1378, 

Kopie angehlieh in Wien, Tc. u. k. Eeich*flnmuarehiv. Berraehaftaäkten H 6t b. Drude: Senkenierfft Sdwta 
Juris, IV, 239 LH (mit Datum 1379—1880). Druck: Blatter de» Veretne» für Lande^eunde von Nisdtr- 

Österreich. XXj 447f siehe auch 433 A. tf. 

XVI. 
Herzog Albrecht in 1382 october 21 Wien 

erlaubt dem Kadolt von Eckartsau, in der ihm verpfändeten Veste Hainhvrg 
für 100 Pfund, die er oder seine Erben hernach zur Pfandsumme hinzu- 
schlagen sollen, Bauten vorzunehmen, 

Gleic?ueitige Kopie in Kod. 407 rot (Kopialbueh) des Wiener SteuUsarehives. F. U4a. Blätter des Vereine* 

für Landeskunde von Kiederösterreich. XX^ 434. 

Wir Albrecht etc tun kunt etc, daz wir unserm lieben getrewen Ea- 
dolten von Ekarczow gegnnnet haben und gunnen auch mit dem brief, in 
unser vest ze Haymburg, die er von uns innehat, n1:^zemale ze verpawen 
hundert phnnt Wienner phennig mit einer gewizzen und wenn er daz getan 
hat, so sullen er und sein erben die denn haben auf derselben unser vest 
und iren zügehoreng, in aller weis, als sie unser gelt auch vor darauf habent 
nach ir brief sag. Mit urkund diz briefs geben ze Wienn an der aindleftausent 
mayd tag anno domini MCCCLXXX°II'*. — D(ominus) dux p(er) se ipsum. 

XVII. 

Herzog Albrecht III 1383 jnli 24 Wien 

bestätigt den Bürgern von Hainburg das Privileg Herzog Albrechts II vom 
24. Juni 1339 (n, IV) wegen ihres Weinhandels und befiehlt seinen Amtleuten 

und Untertanen, sich darnach zu halten, 

Kop i e des XVIIL Jahrhunderts im Archive des Je. k. Ministeriums des Innern in Wien . Signatur IV D 7 N.-Ö, 

Wir Albrecht von gottes gnaden herzog zu Österreich, zu Steyer, zu 
Rärnthen und zu Crain, graf zu Tyroll etc. bekennen und thuen kund 
öffentlich mit dem briefi, daß wir unsem getreuen allen unseren bürgern zu 
Hainburg ine und der statt daselbst zu hilff und besserung die gnad gethan 
haben und thuen auch mit dem brieff, daß sie jährlich von dem leesen uns 
auf sanct Merthentag ihre wein, die sie selber bauend oder die sie kauffend, 
es seye auf dem teutschen oder auf dem ungarischen, was sie des wollen und 
gehaben mögen, gen Hainburg in die statt führen sollen und mögen lediglich 

a 

und ohn alle irrung, also doch, daß sie derselben von der statt anderstwohin 
in unser land zu Österreich nichts bringen noch führen sollen, den ihre 
bauwein allein, die müegen sie wol anderstwohin geführen, als sie vormahls 
weyland unsers lieben herrn und vatters des durchleuchtigen fürsten herzog 
Albrechts herzogen zu Österreich etc. seeligen gedächtnus handvest auch 



323 



I gleicher weiß daramben habend, die wir für uns aad alle unsere Erben 
und nachkomben verneuern und bestatten wisBentlicb mit crafi't des gegen- 
werthigen brieffs. Davon gebiethen wir allen unseren landherren, ritteren und 
knechten, hauptleutben, pflegem, burggrafen, riuhtern, auibtieuten und allen 
»nderen unseren getreuen, wie die genant seynd, und wollen ernstlieh, daQ 
sie die vorigen nnser burger zu Hainburg bey der ehegenielten unser gnad 
bleiben lassen und in kein irrung noch hinternus daran thuen in keiner weis 
oder das wehre günEÜch wider unB. Und darüber zu urkundt geben wir 
ihnen den gegen werthi gen brieff, versigLeten mit unserem grossen fürstlichen 
anhangenden insigi. Geben zu Wienn an aanct Jacobs abend nach Christi 
geburth dreizehnhundert Jahren und darnach in denen drey and acht- 
zigisten jähren. 

Dominus dux per te ipsmn 

1 magistrum de IJechtenetein, 



■ XVIII. 

Die Herzoge Aibrecht III nnd Leopold UI 11365— 1386] 

a-lfiken der Stadl Hainiurg bin auf Widerruf das Niederlagsrecht von dem 
n ach Ungarn gefilkrlen Salee, dock unbeschailet ikret- Mautreckie und ohne dais 
^ hiedurch die Reckte und Fräkeiten der Donaußecher gesckädigl taerden. 



^^^ hiedurch 



7 K.-Ö. 



XIX. 



Herzog Aibrecht III 1389 november 1 Wien 

übergibt dem Kadvil von Eckartnau um teiner treuen Dienste toillen diu •be- 
sonderer Gnade Burg utid iSladI Hainburg samt Maul, Gerickl, üngeld, Bürger- 
stetier und Zage/iilr, die die»er laut Briefes bis 2, Februar 1389 (uncz auf die 
nae/istkiif^igen liechfmezz) inne kaben soll, nunmehr bis 2. Märe 1390 (uaee 
auf die vasnacht sekirist kunftigert und von flannen über ain jar) zu BurgktU 
und sat Geuiinnung eines Nutzens von 450 Pfund Wi^ier- Pfennige derart, dose 
der Herxog einen Abgang von dieser Summe aus seiner Kammer ergänzen, der 
Empfänger einen Überschuas t'n diese abliefern siitl, alles gegen die ilbliehen 
Verpßichlungen des Gehorsams und der Offenkaliung der Veate für des I£erzogt 
Truppen. — G. s. Wien an Ällerheiligentag anuo Ch. LSXXVIII. 



1 Alhrtchu Ul it 



XX. 
Herzog Aibrecht III [1865-1395] 

byiehll, dass Burggraf und Bürger von Hainhurg die über die Wuika (Walkha)^) 
oder von Saab, (Szüny SinickJ und anderen uiigai'iscken Orten in das Landgericht 



') VrI. bleiD NKbtni ai 



21» 



324 

daselbst geführten ungarischen Weine zur Hälfte für den Landes/ürsten, zur 

Hälfte zu Bau und Besserung der Stadt Hainburg in Beschlag nehmen sollen 

und dass alle nicht in der Stadt wohnenden Besitzer von Häusern dasdhsty 

gleichzeitig, ob Adelige oder nicht, keinen Wein in die Stadt führen oder dort 

verschenken dürfen, bei Strafe der Wegnahme desselben durch Burggrcif oder 

Bürger. 

Ausxugsweise mitgeteilt in n. XXXIV und n. XXXV. Archiv dea k. Je. Ministerium» de» Intttm M Wien, 

Signatur IV D 7 N.^Ö, 

XXI. 
Die Herzoge Wilhelm nnd Albrecht IV 1396 febraar 14 Wim 

beurkunden die Uberlassnng des Weinungeids samt Zubehör zu Hainburg an 
Ulrich Stauber, Bürgermeister j und Jakob in der Kessgassen, Bürger zu Hain- 
burg, von Weihnachten 1395 — 1397^) um 200 Pfund Wiener Pfennige jährlich, 
zahlbar wie üblich zu den vier Quatembeim und gegen Abzug allenfalls er- 
littener Schäden in ihrei" Verrechnung, 

Gleichzeitige Kopie in Kodex 16 {»chvoarz) de» Wiener Staat»arehive». F. 4a, n. 6. 

Wir Wilhelm und Albrecht gevettern von gotes gnaden etc bekennen, 
daz wir nnsem getrewn Ulreichen dem Stauber unserm borgermaister and 
Jacoben in der Kessgassen unserm barger ze Haymbarg and iren Erben hin- 
gelassen haben und lassen auch mit dem brief unsern weinungelt daselbs ze 
Haymbarg und was darczu gehört mit allen den rechten nuczen gulten und 
gewonheiten, als man den vormals da genommen hat, von den Weihnachten 
nSchstver gangen dicz gegenbürttigen sechs und neunczigsten jars auf zwaj 
jar nacheinander, das wird uncz auf die Weihnachten in dem acht und 
neunczigsten jar yettweders iars umb cc t, die summ baider iar bringet 
cccc t alles Wienner pfennig, der sy uns oder unser erben richten und weren 
suUent zu den vier Quattempem yeglichs vorgenannten jars als syttlich und 
gewonlich ist. WSr aber, daz sy icht sichtig schSden daran nSmen von urleug 
von pysazz oder von welherlay gepresten das geschieh, der si uns mit guter 
kuntschaft aygenlich beweisen mochten, die sülln wir genMiklich gen in 
erkennen. 

Mit urkund etc. datum Wienne in die S. Valentini episcopi anno 
domini etc. LXXXX sexto. 

XXII. 
Die Herzoge Wilhelm und Albrecht IV 1396 febmar 14 Wien 

übergeben dem Ulrich dem Stauber, Bürgermeister, und Jakob in der Kesgassen, 
Bürger zu Hainburg, erblich Gericht und Maut samt allen Rechten und Nutzungen 
daselbst zur Venoaltung bis Weihnachten^) gegen Ablieferung der Eingänge 

^) Man gebraucht in der herzoglichen Kanzlei den WeihnachtB(Jahres)anfang. 
2) Nach Fassung der Urkunde kann nur Weihnachten 1596 gemeint sein. 



325 



dieaer Ämter jeden Qualemia- an den obersten Anitinann und Rechnungaltgung 
atn Seiduase. des Jahres an den Ilerxg. 

Wir Wilhelm nnd Albrecht g^vettem etc bekennen, daz wir nnaern 
getreuen Ulreiehen dem StaubEr unserm burgermaister ze Haimbnrg and 
Jacoben, in der Kesgaaaen unserm burger daselbst dicz gegenwurttig eechs 
und neunezigist jar uncz auf die weiclinSchten in dem LXXXXVTI jar 
achieriat künftigen zu getreuer band babeii aingeantwort nnd empfolhen unser 
gericht und die maut daselbst ee Haiinburg, aiso daz ai dieeelb unser ämpter 
mit allen iren eren, rechten, nuczen, gälten und gewönheiten als die von 
alter sind berkommen, sullen von unserm wegen die egenant eaytt innhaben 



U^: 



d unserm öbristen amphnann, wer dei 
1 landen antworten, was in denn davon geltes ist ge- 
auch ain erbere und gancze rayttung davon tön, wenn 
hat verlauffn, als syttlieh und gewonlicb ist ane gevSrd, 
etc. Datum Wienne in die 8. Valentin! 



etc 



und getrewlieh 
quatemper zu unai 
vollen. Si snllen un 
sich das egenant ja 
nrkund 
.XXX seifo]!). 

xxm. 

Die Herzoge Wilhelm und Alkrecht IV 1398 inli 28 — 

verpfäiuleti dem Alier dem Hiuc/ts 'and Erlien für eiii Darlehen von 3000 Pfund 

Wiener Pfennige Burg und Stadt Hainlnirg und ZugeliÖr mit 300 Pfund 

jährlicher Reute auf Wiederliisung und gegen die übliche Verpflichtimg das 

Offenludtens für des Hersioga Leute. 



fi(«:* 



Wir Wilhelm und Albrecbt etc bekennen für uns und unser erben, 
daz wir anserm getrewen liebn Albern den Stuchsen und sein erben schuldig 
sein und geitn sullen zwaitauaend pliunt Wiener phannig, die sy uns zn 
nnsern merklichen notdnrfftn nach nneer vleissigen bete berait gelibn habent 
habent und haben in dafür in phandweis in gegebn und versetzet wissentlich 
ini[ kraft dicz briefs unser bnrg und atat zu Hainburg mit zwainhundert 
phunt phennig jerilicbes gelts, die in von den nutzen unsere ungelts, gerichta, 
mautt und ander zugeborung, die wir da haben vor meniklich alle jar ge- 
vallön sullen in Boliclier masse, daz si dieselbn bürg und statt mit denselben 
11'^ 1 gelts innhabn miigen und nyeasen snlln an abelag in saczsweis als sa^za 
und landesrecbt ist als lang uncz daz wir und erben oder nachkommen die 
umb die egenanten zwaitausend phunt Wiener phennig von in widor er- 
ledigen und losen. Wenn wir auch loaung an si vordem und ai des mit dem 
egenanten Geld ornianen, so Hulln si uns, nnaern erbn und nachkomen der 
loenng stat tun und gehorsam sein an alle widerred verziehen. So aulin si 
nna auch die veat offenn haben zu alln unsem notdurfften, uns und die 

') Kopie: ul.opr» (n. XXI]. 



326 

nnsem, die wir darczu schaffen, darein und daraus ze lassen ond darynn se 
enthalten wider allmenidich njemant ansgenommen, doch an ir merklichen 
schaden ungeverlich. 

Mit urknnd diez briefs datam die dominico poat Jacobi LXXXXVIIL 

XXIV. 
Herzog Wilhelm 1406 mai 5 Wien 

überlässt für nch und als Vormund seines mj, Vetters Herzog AXbreckJt V 
seinem Rate Hans dem Ruckendorf er, dessen Erben und Rechtsnachfolgern für 
ein Darlehen von 9231 (!!) Dukaten, die dieser ihnen in ihrer derzeitigen j, Not- 
durft^ ausbezahlt Iiat, und gegen die übliche Offenhaltungsverpßichtung Herr- 
schöftf Stadt und Veste Hainburg mit Weinungelt, Gericht, Maut, Zoll 
und Steuer, zusammen jährlich 500 Pfund Pfennige und 250 Pfund aus dem 
jährlich 380 Pfund ertragenden Weinungeid zu Leubs — die restlichen 130 
Pfund entfallen zu 40 an den Stubenberger, 18 an den von Kapellen und 72 
an die herzogliche Kammer — zusammen also 750 Pfund Wiener Pfennige, 
und zwar 600 ,Jerlicher czinsen^ und 150 Burghut zu Hainburg auf 24 Jahre 
gegen Wiederkauf vom vollendeten ß. bis zum 24. Jahre nach eir^ähriger Kündigung 
eines beider Teile, derart, dass beim Wiederkaufe für jedes Jahr, deu die 
Kaufobjekte in Händen des Ruckendorfers Coder erben) gewesen, 385 Dukaten 
von der Summe von 9231 Dukaten (guldein) abgerechnet werden [z. B. 
nach 10 Jahren 9231 — 3850 = 5380 Dukaten] und dass der Ruckendorf er, 
falls ein Jahr nach seinem' Kündigung der Herzog den Wiederkaufbetrag 
nicht erlegen könne, die Objekte unter den gleichen Bedingungen verkaufen dürfe 
und der Herzog hiezu seine Bestätigung geben solle. Für aUfällige Abgänge 
an den 750 Pfund soll der Ruckendorfer in angegebener Weise entschädigt 
werden, Überschüsse soll er an die herzogliche Kammer abführen; der Herzog 
behält sich die Lehenschaft und die Juden von Hainburg vor, von letzteren darf 
der Riuskendorfer nur die bisher der Stadt geleisteten Pßichtigkeiten fordern; 
die zur Stadt gehörigen Höfe sollen ihre Abgaben wie bisher leisten, auch der 
Ruckendorfer die Leute zu Hainburg bei ihren Rechten lassen, darin schützen 
und der Herzog ihn daJjei wie auch im Falle eines ausbi*echenden Krieges unter- 
stützen; bei Neuauflage einer allgemeinen landesfürstlichen Steuer sollen die 

Leute von Hainhurg entsprechend mitleiden. 

OMehuitige Kopie im Kodex 16 {sehwart) des Wiener StacUsarehives. F. 100a tOta. — Vwmerke: 
JioJaneck. HI, 6t4. Lichn.-Birk. V, n. 764. Matter des Vereines ßir Landeskunde von Niederbsterreich. 

XXI, 200. 

Wir Wilhalm von f^ots gnaden herezog ze Osterreich ze Steyr ze 
Kdmden und ze Krain, graf ze Tyrol etc. bekennen und tun kund offenleich 
mit disein brief für uns selber und den hochgeboren fursten unsem lieben 
vettern herezog Albrechten herczogen ze Osterreich etc., der noch zu seinen 
vollen jaren nicht komen ist, des gerhab wir sein, für den wir uns wissent- 



327 

leich annemen, und für unser und sein erben, daz une unger lieber g:etreuer 
Hanns der Rukkendorffer, unser rat nach unsrer vleissigen bete und [von{ 
nnsrer und des vorgenanten unsers vettern acheinperen und merkleichen not- 
dorft wegen, die euis yecznnd anligund ist gewesen, aiüigeriubt hat newn 
tausent cawayhandert und aijieii und dreisaig guidein ducaten und ungriecb 
gut an geld and envollen ewer an gewicht. Haben wir im nach unsrer 
kerren und ret rat wolbedeebtleicb für dasselb gelt auf ainen widerkauf 
ze kaufien geben und geben auch wissentleich mit kraft dicz gegen- 
wurttigen briefs unser herschaft, etat und vest ze Hainiburg mit aneerm 
weinungek, dam gericht, mewtten, czöllen und der gwonleichen stewr, die da 
fninfhundert phunt phenning jerlivher gult bringt und unsern weinungelt xe 
Lewbs mit aller zugeborung, als man den davor hat ingenommen, der jer- 
leichen gilt drewhundert und achtzig phunt phenning, davon im alle jar 
voraus gevailen sullen czwayhundert und fumfczig phunt phenning. So sind 
die gwonleichen abcEug desselben ungelts; dein Btubenberger gen Schonnberg 
vierezig phunt und dem von Kapellen sein markhrecht achczehen pbunt; 
noch beleibent übriger czwayandeibenczig phunt phenning, die er uns jerleich 
in unser kamer raihen sol. War aber, daz wir dieselben ahczug des ungeits 
richtig machen, so sol er uns die auch in unser kamer geben. Die egenanten 
nacz alle mit der summe bringent achthalb hundert phunt Wiener phenning, 
der im sechshundert phunt geburent zu jerleichen czinsen und die andert- 
halbhundert phunt ze purkhut zu der egenanten harscbaft und vest ze Haim- 
bnrg, in solber mass und bescbaiden, daz deraelb BukhenJorffer und sein 
erben oder tib si mit dem tod abgiengen. darnach ir nächst freund die vor- 
genant hersebaft, vest und stat ze Haimburg mit gerechten, un gelten, 
mawtten, czöUen, gwfilten und allen andern augeborungen und auch die vor- 
genant gult auf dem ungalt ze Laub^, als die von alter uncz her komen 
sind, auf vierundczwainczfg Jar, die nächst nach einander koment, ynnhaben, 
nuezen und messen sullen und mugen in ains rechten widerkaufs weis, als 
hernach benennt ist. Wir aber daz in an den egenanten nnczen and galten 
ichts abgieng, daa wissentleich wer, das sullen si auf dem egenanten ungelt 
ze Leubs auch haben, gieng in aber an demselben ungelt auch icht ab, das 
sullen wir in anderswo auf ansern embtern erstatten, das sy daran habant 
sein, ungaJrleich. Wer auch daz von unsern egenanten ämbten zu Haimburg 
über die obgenanten fuinffaundert pbunt icht merkleichs geviell, das wissent- 
leich wer, das sullen si uns in unser kamer auch furderlaich geben, doch 
haben wir uns in disem kauff vorbehalten, all unser lehenscheft und man- 
Hcbeft, geistleich und weltleich daselbs zu Haimburg, und unser Juden daselbe, 
damit si nicht sullen ze schaffen haben, dann als vil wir in annderleich darumb 
empfelhen; ausgenomen, ob die Juden vorher mit unser stat i<^ht haben ge- 
llten, dabei sol es noch beleiban. Man sol auch von den höfen, die zu der 
vorgenanten unser herecbaft gen Haimburg gehümC, noch darczu alias das 
tun, das niaii von alter davon hat getan, si sullen auch die egenaonten unser 



herecliafr, stat, lewt und guter und galt uDWaestleich mnhabeD, und ^i bey 
allen iren rechten, freyhaiten, gnaden und gwonhaiteD vesticleieh halden nnd 
Bcliiruien und nicht gestatten, daz in daran yemant irrung oder beswemng 
tu wider recht. Und ob in das yn[Bt] ze swer n'uide, so sollen wir in darinn 
ze hilft' und ze Htaten kernen und mitsambt in darinn heläen und raten, wann 
ai uns darinnen anriiffent, damit unser egenant hersfhaft, ital, veat, lewt, 
irtiter und guU beleihen und gehalden werden bej iren rechten, &eibaitea 
von alter her gehallt habent. Es ist aocb beredt und 
ine Btewr auf uneer tand und stet gemaincleich ge«ii 
if unser egenant burger und len*t ze Ilaimbarg auch 
nach dem als^J ei angepurt und si vermugen tin- 



und gwoii halten, die s 
i;etai dingt, ob ain geir 
wurde, daz wir dann i 
Btewr ges Iahen mugei 



gnerleioh. Auch euUen wir, unser vorgenant vetter, noch sein erben die 
vorgenant berechaft, vest und stat xe Hairnburg und auch die vorgeturnt 
galt in den nacfastkunftigen sechs jaren nicht herwiderkaufien, noch dea 
yemand anderm gunnen ; wann sich aber die sechs jar vollen verlanffea, so 
inugen wir, unser vetter oder sein erben, welhes jares wir wellen, dieselb 
unser berschaft, vest. stat, dorfier, lewt, guter und gult mit iren vorgenanten 
zugehorungen wol berwiderkaufien umb als vil guJdein und umb unser selba 
gät, als denn von den übrigen jaren gepurent nach der anczal derselben jar, 
als hernach stet geschriben und sullen auch die dann zu unserBelbs banden 
iiuthaben unguerleich; und was sicli dann jar an den vierondczwainczig jaren 
verlaufFen habent, da Bullen una von yedem jar drewbundert nnd fumfund- 
achczig guidein an der obgenannten summe der newntauEent czwaihundert 
landdreissig guidein abgeen; aber die anderthalb hundert pbnnt 
phenning purkhut sullen in, dieweil si die obgenant unser berschaft inn- 
babent, an absleg beleiben und nicht abgeezogen werden. Und welhes jares 
wir nach ausgang der obgenanteo sechs jaren also von in wider kaulfen 
wolten, das sullen wir in ain gnnczs jar vor verkünden und dannocb sullen 
und mögen sy all nucz und gult wol gevechsen und ingenemen nncz za 
vollem auzgang desselben jars nnd darnach sullen sy uns des widerkanfa an 
alle widerred, vercziecbung und waigrung stat tun. Ob sie auch nach aos- 
gang derselben sechs jaren solicb sacb und notdtirft antrelf, dadurch si die vor- 
genannt unser herschaft, vest, stat, lewt, guter und gult nicht lenger ynn- 
haben weiden oder möchten, da« sollen si uns ains ganczeu jare vor ze 
1 tun und sollen dennoch die nucz desselben jars davon innemen nnd 
vecbeen, und nach aosgang desselben jars sullen wir die yeczgenant unser 
berschaft. vest, stat, lewt. guter und gnit von in herwiderkaufl'ea nmb als 
vil guidein, so in denn von den übrigen jaren geburent nach anczal der- 
selben jare. Wir aber, daz wir nach aasgang desselben jars, vor dem sie 
an bieten, dieselb unser herrschaft, vest, etat, lewt, 
guter nnd gult nicht herwider kauften umb die Bumm guidein, die in dannocb 



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H rz g Alb ht V 1419 t b 13 M h gg 

tut den B'ärgem der durch Kriege, Ungangbarheil da- ungaritöhen Sh-asse und 
andere U6elalände schwer heimgesuckten Stadt HaMurg bin auf WWerru/ die 
Gnade, deu» Jene ihrer Bärger, toelehe Kaufleute riml, ihre aelbttgebauten oder 
„in untern Landen" gekauften Weine «nrö andere Waren maut- and zollfrei 
au WoBaer und za Lande nacA Wien und über Wien hinaus „in unser Lande' 
fähren und verhalten, auch dasdba Holz und andere gebräuchliche Waren 
häufen und abgabenfrei über Wien nach Haiuburg bringen dürfen; mir für 
Salz sei die übliche Maul zu entrichten; wurde dat nach Hainburg gdtrachte 
Hole daiülhgf nicht voll aufgebraucht, to könne es — au»geniimmi-n TattfeUi 
(Faeedauben) uml Weinsiäek/. — von ihnen nach Ungarn verhandelt werden; 
er leeieC alle Amtleute und Untertanen an, nie ia diesen Rechten nidU sa 
beirre^!. 



330 

Wir Albrecht von gottes gnaden herzog za Österreich^ zu Stejr, zu 
Rämthen and zu Crain, graf zu Tyroll, etc. bekennen, wan wir aigentllch 
betracht and angesehen haben, daß nnser statt za Hainbarg nnd anser leath 
gemainiglich daselbst von krieg von vill jähren and aach daramb, daß die 
Strassen von Hangam durch dieselb statt nicht gengig ist, als yormahlen 
ist herkommen, and von mancherley anderer gebrechen wegen fast abge- 
nohmen und in mercklich verderben kommen seje, haben wir ihn die gnad 
gethan und thuen auch wüssentlich, daß dieselben unser barger za Hain- 
burg, welcher unter ihn mit kanfmannschafft arbeithen wollen, maathfray 
und ohn andere hinderung und irrung mit ihren weinen,, die in ihren bodhen 
wachsen oder die sie in unseren lande kau£Pen, and mit anderen ihrer kaufif- 
manschafft und wahre die Strassen gen Wienn und hinauf f£ür Wienn in 
unser lande, wo ihn das fueglich ist, arbeithen und gefahren mögen nach 
ihren notturfften auf wasser und auf lande, und andere kauffmannschaft, es 
seye holz oder andere wahr, damit man gewöhnlich in unsem lande arbeithet, 
da oben zu kauffen und die herwider ab für Wienn zu fuhren und ihren 
gewerb damit zu treiben, an männigliches irrung oder hintemus, doch aus- 
genohmen, ob sie salz herabfährten, davon sollen sie unsere gewöhnliche 
mauth geben und raiehen, als recht ist.^) Sodann thuen wir ihn auch die 
gnad, was in holzwercks, daß sie zu ihren bau- und notturfften gen Hain- 
burg bringend, über würdet, daß sie das hinab gen Hangam wohl ver- 
treiben und verthuen mögen ungefährlich, doch ausgenohmen taa£Feln und 
steckhen. Davon empfehlen wir ernstlich unseren lieben getreuen, allen 
unseren mauthnem, ambtsleuthen und untert hauen in statten and auf dem 
lande, wie die genant seynd, den dieser briefiP gezaigt würdet, daß sie die 
vorgenant unser burger zue Hainburg bei dieser unserer gnad und erlaabnus 
gänzlich bleiben und ihn daran kein irrung noch hinternusse nicht thuen, 
doch uns an unser wiederruefiPen ohn gewehr. Mit urkundt dis briefFs. Groben 
zu Marchegg an sanct Colmanstag nach Christi geburth vierzehenhandert 
jähr darnach in dem neunzehenden jähr. 

Dominus dux in consilo. 



XXVI. 
Unten genannte Schiedsrichter [1423] — [Hainbnrg] 

treffen auf Befehl Herzog Albrechts F. folgenden Schiedssp^mch zwischen Stadt 
Hainharg und Wilhelm dem Enzesdorfer: die an die Spitalau angrenzende 
Langschiittau und ebenso die Fischweide am rechten Donauufer dortseldst 
gehören der Stadt; doch sollen die Briefe, die der Enzesdorfer angeblich darum 
besitzt, aber dem Herzoge vorzulegen sich geweigert hat, ihre Rechtskraft nicht 



*) Kopie: Sondern. 



331 

verlia-tn und soll da- Hersog, dem die Herrea von Ehersdorf und Kranichberg 

dariiier berichten werden, den EnUcheid fällen. Die Schiedtrichler bitten aiu- 

drllckUch um den Sehuiz des Herzogs gegen allfällige, ihnen wegen dieses 

Spruühes cratehende Feindseligkeiten [des EnzesCor/eraJ. 

ö. LattdtntfeAive in Wien, Jf»^ X8S, F. J. 



eina für Lanärsi 



icimali abgedruM. ■ 






j Veröierckht die baachau, die wir, der von Ebersdorf, der von Kranich- 

berg und die lent von Wienn, von Tallen, von baiden Neunhurg, von Stadl- 
au, von Peugen"), von Visohamund und von sand Petronell natb önipfehlnaß 
und gesphefft unaerä genedigen herren des durebleuchtign fürsten herzog 
Atbreehts herzogen ze Osterreich etc zu Hainbnrg getan haben, auf der an, 
genannt die Langschut, gelegen an der Spital-au zu Hainburg, darum die 
bürger daseSbs und herr Wilhalm der Enzeetorfer lange zeit sind atozzig 
gewesen und sagen darumb unser kuntschafft als hernach geschrieben stet: 

Dem ersten sprechen wir, da(.5 wir die obgenant au genannt die Lanng- 
Schut aigentleich zu ring uinb beEchaut haben und künnen wir obgenant 
leut von Wienn, von Tüllen, von baiden Nennburg, von Stadlau, von Peugen, 
von Fisebaniund und von Petronelle nicht andra ervinden noch erkennen, 
dann das dieselb au mit ir zugeherung nach dem und^) die alten banpt geet 
und der Etat zn Hainbarg sind, derselben stat zagebüre und sprechen das 
auch lautterleich zu ainem rechten und wer die au behabt, dem so) die 
viaehwaid an der au, wo die daran ruret, auch zugehorn, als ver der Tunaw 
recht ist. Ais aber der Enze^storffer spricht, das ilie vorgenant au sein rechts 
erb, verlebents und kauffts gut sey, des er brief hab; dieselben brief, ob die 
der Enzestorffer biet, sprechen wir in nicht ab und da besehech noch, was 
recht Eoy; es hat aber der EnzestoriFer der flach für nnsem gnedign beren 
herzog Albrechten gewaigert und hat er bey nns zn ainen rechten nicht 
welln beleiben. 

Auch, gnedigBr here, wirt der von EberstoriF und der Kranichperg 
baider tail fürbringen red und widerred und auch die brief, di sj der Enzes- 
torffer hat laßen hörn, und was sy recht dnnket, Eu 
geben, wenn ay Eur Gnad dammb wil hörn. 

Genediger here, wir all obgeschriben bitten e 
uns von der aaeh wegen jemant veintschafft oder t 
daz ir unser genediger here scherm und vorstannt i 

sach nach eurn geschafTt und baisEen unverleich gehanndelt haben und aacb 
nach dem nnd^) wir haben verfitanden das recht zu sprechen 



1 Gnadn 






r fnrstleich Gnad, ob 
inviUen wolt zuziechen, 
sein wellet, wan wir die 



i 



332 

xxvn. 

Genannte Herren 1422 angnst 4 Eggenbnrg 

Graf Johann von Schaumberg, Otto von Maissau, oberster Marschall und Schenk 
in Osterreich, Hertneicl von Pottendorf , Leupolt von Echartsau, Hans von 
Eberstorf, oberster Kämmerer in Osterreich, Pilgrim von Puchheimj Land' 
marsc?iall in Osterreich, Niklas der Schebek (Seebekh) und Andre der ßerUms- 
perger bürgen Herzog Albrechts gegen König Sigismundfilr 60,000 fl, (gtddtin), 
wofür ihnen der Herzog laut Briefes, den sie von ihm hohen, Stctdt, Veste und 
Maut zu Linz, die Vesten und Städte zu Steyr, Häinburg und FreiaUidt und 
die Vesten Weitenegg und Siarhemberg an der Piesting mit Zugehör verpfände 
hat, beurkunden, dass der Herzog sie der genannten. Bürgschaft und sie ihn 
demfiach dieser Pfänder und die Leute daselbst ihrer ihnen geleisteten Gelöb- 
nisse los und . ledig gesagt hohen» — G. z. Egemhurg an eritag nach S. Stephans- 

tag inventionis 1422. 

Orig. Ferg. Acht aufgedrücku Siegtl, eine» gan», eine» haÜf ttbge/aUen. Wien, Staatsarchiv, Beg.- Lickn." 

Birk, r, n. 2084. 

XXVIII. 

Herzog Albrecht V 1424 Jänner 7 Wien 

verleiht der Stadt Hainburg zur Besserung ihrer Lage zu ihrem bisherigen 
Mittwochmarkt noch einen am Samstag mit denselben Rechten und befiehlt seinen 
Amtleuten und Untertanen, die Stadt hierin nicht zu beirren. 

Kopie des XVIII. Jahrhunderts tm Archwe des k, k. Ministeriums des Innern in Wien, IV D 7 N.-Ö, 

Regest hei Liehn.-Birk, F, n. 2t7.t. 

Wir Albrecht von gottes gnaden herzog zu Osterreich, za Steyr, 
zu Rämthen and zu Crain, graf zu TTroU, etc. bekennen und thaen 
kund öffentlich mit dem brieffi daß wir aigentlich betracht und angesehen 
haben solche merckhlich abnehmen und gebrechen, darinn unser statt zu 
Hainburg und unser burger gemainiglich daselbs von mannigerley wider- 
werthigen läuffe wegen untzher kommen seind, und haben dadurch und von 
sondern gnaden denselben unseren bürgern gemainiglich, armen und reichen, 
die gegenwärthiglich da wohnen oder künfftiglich da wohnen werden, die 
gnad gethan und thuen auch wissentlich mit dem brieff, daß sie zu dem 
wochenmarckt, den sie wöchentlich an den mittichen da habend, noch ein 
wochenmarckt an dem sambstag hiefür alle wochen da haben sollen und 
mögen mit allen den freyheiten, rechten und gnaden als der zeitgenanth 
wochenmarckt an den mittichen daselbst unzher gehabt hat und noch hat 
und als wochenmarckt und landsrechten und gewohnheit ist, ungewehrlich. 
Davon emphehlen wir unseren lieben getreuen N. allen unseren haubt-' 
leuthen, herren, ritteren und knechten, pflegern und pnrggrafen, richtem 
und bürgern und anderen unseren ambtleuthen und unterthanen, gegen- 
wärthigen und künfftigen, den dieser brieff gezeigt würdet, und wollen ernst- 



333 

lieb, daß sie die vorg^enanten unser burger za Hainburg Lei denselben 
wocbenmärckt lassen gänzlich bleiben und sie daran nicht hindern noch 
irren, noch des jemanda andern lutbuen geatatl^n in kein weis an gewebr; 
wan wer darwider tbätte, das war wider uns. Mit orkund dies brieffs. Geben 
za Wienn an freytag nach dem Frechentag', nach Christi geborth vierzeheD- 
handert jähr darnach in dein 24'"° jabr. 

Dominns dm in conailio. 

XXIX. 
Herzog Albrecht V 14H2 inli IS Wien 
gebietet den Amtleuten und Bürgtitt nu Uainl/urg, JSruck a» der Leitha und 
Marehegg und teintm Haa'gra/ea. offaUlieh vei-l:üiideii ai lasien, lUui fr dif 
Wemänfuhr aut Ungarn, nameutliclt aus Theben „in unter Land' verbiete und 
eolchen Wein, früh er gleidtwoki hereingdiTachl laUrde, $ofort su sanen Bandtii 
Hl Beschlag zi( nehmen befthle; die erhebliche Steigerung dieser Wäneinßüir 
zwinge die Leute in diesen drei Orten sur Miechung ihres Weine*, tcodiirch 
sie weniger verkaufen und geschädigt tnerdett, !nimal das Land durch dif 
Huasiten und andenceilig beeohwerl sei; aiieli ßnde er es g/remd', dass den 
Leuten in Theben durch den Grossgra/en verbaten irorden »ei, vmi den Bürgern 
von Hainburg daselbgl einen Weingarten zu kaufen, noch etwas darauf zu 
leihen; ausgenommen vom Verbole «ei der von herzoglidten Untcrtanett in Ungarn 
gebaute Hein. 

». ±'opie dci XFIII. JnAvIamdcrU <n Äreiiiv du i. k. MiniMiriHvi der Inntn in il'im. Signatur II' 
.«u^tueUir: niällrrda renn« tHr Lmideilamde vm fUtderHiurreiilt XXXir(1900), tQ7~IOS,n. SSI: 

Wir Albrecht von gottes gnaden herzog zu Österreich, zu Steyr, zu 
Kärnthen und zu Crain, marggraff zu Mähren und graf zu Tyroll, etc. ent- 
bietben unseren getreuen, unseren rifhtern, ambtlevithen und bürgeren unserer 
statt zu Hainburg, Pruckh und zu Marchegg, den der brieff gezaigt wird, 
nnd aach unseren hanUgrafen unser gnnd und alles guett. Wann wir künd' 
lieh sein und erweiset, das unser landlenth und unterthanen in dem march- 
□rth und auch hie dielihalb der Donau mit dem hnngarischen wein fast 
Uberlaaden und beschwärt werden, darutnb das der wein von Teeben herüber 
gen Marchegg und anderen ende in unsem lande gar vill geführt und 
darinnen verthan werden, daß dieselben unser landleuth zu verdorben nnd 
merekhlichen schaden kommen, wan ihn ihr wein dardurch verlegt werdent, 
also, daß sie desto leichter schenken muessen und sio auch desto minder Ter- 
thnen muegen, und wan wir und aach aoser land und leuth mit dene feinden 
nnd keti^ern und auch sonsten in ander weege jetz lange zeit man igvel liglich 
beschwitret und bokümert sein, also daß uns und nnsern landleutben von 

tifotcher gebrechen und nresch wegen nicht faeglich ist, daß dieselben hunga- 
ixische wein langer in nneer land werden geführt; so bat ans auch kQndlicb 



334 

angelangt, wie der großgraff seinen leathen daselbs zu Teeben rerbothen 
habe, daß ihn keiner von onsem bnrgem yon Hainbnrg keinen weingartten 
daselbe zn Teeben kanffen, noch darauf leihen soll, daß ans frembd dnnckht, 
wan selten die nnsem ihre erb nach nottorfflen nicht yerkomem mnegen, 
das wer die läng ihr verderben. [So] entbiethen wir euch allen nnd ener jeg- 
lichen besonder und wollen gar ernstlich, daß ihr zue Marchegg, in dem 
Marchorth ze Hainburg, ze Pruckh und in den landgerichtem daselbs anß 
öffentlich lasset berneffen, daß für basser niemand keinen hungarischen wein 
weder von Teeben noch von andern enden ob dem hungarischen in unser 
land daselbs njden f&hre, da verschenckht oder verthu, noch auch umb 
jemand gestattet zu thnen in kein weiß, wan wir meinen, daß allein unser 
landleuth wein, die sie in unserm land oder auf dem hungarischen haben, 
verthann und verschenckht sollen werden, als wir dis recht haben und von 
alter ist herkommen. Wehr aber, daß von jemand solch verbotten hungarischen 
wein ohn unser wissen und willen in unser land geführt und da verschenckht 
und verthan würden, wo ihr den darauf khömmet, daß ihr euch derselben 
wein unverziechen zn unsem handten unterwündet und die haltet, untz 
an uns und darinnen nicht anders tbuet. Das ist unser ernstliche mainung; 
geben zu Wienn am ^ytag vor sanct Mariae Magdalenae tag anno domini 
millesimo, quadringentesimo tricesimo secundo. 

dominus dux in consilio. 
XXX. 
Königin Elisabeth von Ungarn 1440 März (11 oder 31) Komom 

einmahnt den Hülehrand Fuchs von Hainburg, mit den Bürgern der Stadt 

Presshurg Frieden zu schliessen, 

Vermerk bei Hormai/Tj Taeehenbuck 1846, 40t. 
Heg. Liehn.'Birk, VI, n. 41. Ebenda n. 208 eine Ermahnung gleichen Inhalts vom 81, Man 1440 
verzeieTmetf die sieh im Preßburger Stadtarchive vorfinden »oü. Ich vermute eine VerwechaUmg und den 

Ergang nur eine* Mahnschreibene. 

XXXI. 
König Friedrich HI 1445 oetober 9 Wien 

erneuert unter gleicher Begründung wie Herzog Albrecht V, in seinem Privileg 
vom 13, Oktober 1419 (n, XXI) ah Vormund König Ladislaus* den Bürgern 
von Hainburg dieses und das Privileg der Herzoge Albrecht III, und Leo- 
pold III, (ohne Datum n, XV) mit wörtlicher Wiederholung der darin ge- 
troffenen Bestimmungen, alles bis auf Widerruf, das erstere dahin erläuternd, 
dass sie ihren Wein und ihre Waren über Wien hinaus bis in das Land f,ob 
der Enns'^ verkaufen und kaufen sollen und gebietet allen seinen. Amtleuten und 

Unterthanen, die Bürger hierin nicht zu beirren, 

Kopie des XV III. Jahrhunderts im Archive des k. k. Ministeriums de» Innern, IV D 7 N,'Ö, 

Wir Friderich von gottes gnaden römischer könig, zu allen zeiten 
mehrer des reichs, herzog zu Österreich, zu Stejr, zu Kämthen und zu 



335 

Crain, herr auf der windiscben March und zu Portenati, graf zu Haabepurg, 
zu Tyroll, zu Päerd und zu Khybnrg, raarehgraf xa Burgau und landgraffo 
in Elßaß, bekennen und thuen kund öffentlich mit dem brletT, daß wir 
aigentlich betrachtet und angesehen haben, daß unaer statt Hainburg und 
unser burger geinainglich daselbst von krieg, auch darumb, daß die atrasBen 
von Ungarn durch dieselb statt nicht gängig ist als vormahlen ist her- 
kommen, und von männigerlej anderer gebrechen wegen fast abgenohmen 
und in iiiercklieh verderben kommen seje, und haben ihn die gnad gethan 
nnd ihnen als herr und landafilrst in (Jsterroicb und als Vormund unaera 
lieben vettern könig Lasslaves wiEsentlich mit dem brief also, daß disEeiben 
unser burger za Hainburg, welch unter ihn mit kanffmanachaft arbeithen 
wällen, maulbfraj und an ander irrung und hinternus mit ihren wein, die 
an Ihren stückben wachsen oder die sie in unserm land Österreich kauSen, 
und mit ander ihrer kau lfm anschafft und wahr die Strassen her gen Wienn 
und hinauf hiefür Wienn in unserem vorgenanten land und ob der Ennß, 
wo ihn das fueglich ist, gearbeithen und gefahren mögen nach ihren not- 
turfften auf nasser und anf land, aoch andere kauffmanschafft, es seye holz 
oder andere wahr, damit man gewöhnlich in unserm land arbeithet, da oben 
zu kauffen und die herwiderumb hirfür Wienn zue führen und ihrem gewerb 
damit zu treiben an meanigliches irrung und hinternus, doch außgenohmen, 
ob sie salz herab führeten, davon sollen sie uns unser gewühnlich mauth 
geben und raithen, als recht ist. Sodann thun wir ihn auch die gnad, was 
in bolzwerckhs, das sie za ihrem bau und notturfften gen Hainburg bringen, 
überwürdtet. daß sie das hinab gen Ungarn wohl vertreiben und verthuen 
mögen ungewehrlich, doch außgenohmen tauftln und stilckben. Wir wollen 
auch, welch die sejnd, die gen Hungarn hinab salz führend, daU die das- 
aelbs salz zu Hainburg niderlegen und dasselbs verkauffen sollen, doch also, 
daß unsere recht und gewöhnlich mauth davon geben und gereicht 
werde ohngewehrt. Es aolle auch diese unsere gnad unserer vischern an 
ihren rechten und brieffen kein schad sein, sondern sollen sie bleiben bei 
allen ihren crafften an hintemus und gewehrde. Die vorgemeldten gnad 
und freyheit sollen wehren und bestehen unz auf unser widerrueffen, als sie 
dan solch gnad und freyheit vormahlen von unseren lieben vettern könig 
Albrechten, ehe dan er kiinig ward, und von wej'land herzog Albrechten 
und herzog Leopolden löblicher gedächtnus, nnsern vorfordern, herzogen zu 
Österreich etc. auch also unz auf ihr widerruetfen gehabt haben. Davon ge- 
biethen wir unaern getreuen all unseren inauthnern, ainbtieutben und unter- 
thanen in statten und auf dem iand, wie die genant aeind, den der brieff 
gezeigt wird, und wJillen ernstlich, daß sie die vorgenannte unser burger 
zu Hainburg bey diesen unseren gnaden gänzbch lassen bleiben und ihn kein 
irmng noch beachwarnus thuen unü anf unaer widerraeffen, ala oben gemelt 
ist, nngefahrlicb . Dal.i meinen wir mit urkund diQ brieffs. Geben zu Wienn 
am sambstag vor sanct Colmanstag nach Christi geburth vierzehenhundert 



336 

jähr und darnach in dem fünf und vierzigsten jähre, unsere reichs im 
sechsten jähr. 

Comissio domini regis 
in consilio. 

XXXII. 
König Friedrich III 1446 jnU 29 Wien 

verordnet wegen der Verführung des Salzes auf der Donau nach Hainburg und 
von da nach Ungarn, dass ein Bürger von Hainburg, welcher Salz dorthin 
bringt oder bHngen läset, damit nach seinem Gutdünken solle verfahren können, 
ein Fremder es abei' an der Mautstätte oder wenn die^e durch Eisgang un- 
zugänglich wäre, bei Albern zwei Tage feilhalten und erst am dritten Tage den 
Rest weiter solle verführen können, alles vorbehaltlich seiner Mautrechte. 

Kopie des X7I11, Jahrhunderts im Archive des k. k. Ministeriums des Innern in Wien. SigncUur IV 
D 7 N.'Ö. — Vermerk in: Blätter des Vereines ßir Landeskunde von Niederösterreieh, XXI^ 8i0. 

Wir könig Friderich, römischer könig, etc .... von des salz wegen, 
daß auf dem wasser gegen Hainburg und etwan femer gen Hnngam ge- 
führt würd, gemacht und geordnet haben, wie damit zu Hainburg soll ge- 
handelt werden; 

vor erst: wann ein burger zu Hainburg ein salz daselbsthin gen Hain- 
burg bringet oder ihm das einen andern in seinen nahmen lasset dahin 
bringen, das mag er von stundten, so das salz dahin kombt, verrer verkauffen 
einem gast oder einem burger oder lassen abtragen oder das ferrer führen 
und damit handien nach seinen notturfften, wie ihm das füegsamb ist, un- 
gefährlich. 

item wann einer oder menniger, die zue Hainburg gast seynd, salz 
gen Hainburg bringen, das sollen sie dasselbs oben oder unten in die recht 
mauthstatt bringen und führen, als vor mahl beschehen ist, es wehr dan, 
daß etwan eyß oder ander solch mercklich irrung vorhanden wehren, dadurch 
sie mit dem salz in die laad statt der mauthstatt nicht gefahren, noch kommen 
möchten, an mercklich schaden ung[efehrlich] ; dan so mögen sie mit dem 
salz bey dem Albern ob dem stain zuhalten und damit denselben salz 
handien, als sie in der mauthstatt thuen sollten, ungeföhrlich. Wir haben 
auch geordnet, wenn einer oder zu Hainburg ein gast ist, salz gegen Hain- 
burg bringet, der soll unz an den dritten tag mit dem salz zu Hainburg 
still ligen und das salz in der zeit fajlbiethen und das bürgern zu Hain- 
burg oder an die gaste pfundweis oder höher oder alles mit ein ander auf 
wasser oder auf land, wie er dis statt gehaben mag, verkaufFen. Geschieht 
dan, daß er das salz also in der zeit nicht verkauffet, so mag er dasselb 
salz, was er dis also nicht verkauft, an den dritten tag ferrer führen und 
damit handien nach seinen notturfften, und soll ihn daran niemands irren, 
doch daß uns allzeit unser gewöhnliche mauth davon gereht und das salz 



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XXXIII. 
Kffnig Friedrich III 14S1 Mai 2S Wien 

verleihe als VormuTid König Ladislaus' den Bärgern vim. Hoinhurg auf ihre 
Klage, da» duith den Mangel eines Clrundbutshes und Grundbuchsiegela Verwirrmig 
in ihren Gründen angetreten sei, und auf ihre Bitte, ihnen dieses beide« zu vm-- 
leihen, ein Grundbuch und das Stadisiegel, einen Löicen mit einem Turm dar' 
stellend, mit etttaprechender Umschrift als Grundhuehnegel für alle in der Stadt 
und ilu'em Burgfried gelegenen Gi-ünde und sonst mit allen den ililichen 
Hechten „unseres färstentuius Österreich", V)ei4t die daraus sich ergebendeti 
Einkünfte der Sladt zu, doch alles vorbehatüich der Gi'undrechle der dortigen 
geistlichen und tceUlichcn Gnmdherreai, und befiehlt den AmÜeulen und Untertanen 

in Osterreich sich darnach zu vei-halten. 
Aajiir! dei Xnn. /oArMnderM im Archh da k. k. Ulmitaiima des /nfleni in Wim. Sisnalio- 1 V 

Wir Fridericb von gottes gnaden römiscber könig, zn allen zeiten 
mehrer des reicfas, herzog zn Öäterreicb, zu SteTT, zn Kärntben nnd zn 
Crain, graf zu Tyroll, etc., bekcnuon und thuen kund mit dem brieff, daß ans 
Tinaer getreuen lieben der ricLter, rath und die burger gemainiglich zne 
Hainburg Imbent anbringen lassen, wie sie lange neit grossen mangl an 
ainem grundbnech und grundinBigl gehabt hatten, und die grund daselbst dar- 
durch fast in irrung stundten, nnd uns demiitbiglicb gebetten, ihnen darin 
gnädiglich fürzusehen : haben wir angesehen derselben von Hainbarg fleiasig bet 
und ihr und der ehegenanten unserer statt nuz und aDfnehmen und in dadurch 
und yon Hondern gnaden als vormtmd nneers lieben vettern könig Laßlana 
und ala landarürst ain grandbach und zu einen grnndinsigl den Löwen 
mit einen thurm, als sie den in ihren stattwappen gebranchent und führent, 
verüben, geben nnd geuriaubet wÜBsentlich mit dem brietF, also daü 
eie nnd ihre nachkommen nnn hiefür zn ewigen Zeiten ain {j^nndboch und 
das ehegemelt ihr stattwappen in einer Scheiben mit nmbschrift, alß zu einem 
grundinaigl gehört, nuzen, gebrauchen und über all grond. die in der statt 
und in ihrem burgfrid ligen, wie die genant sejn, umb all handlung, darüber 
ferttigung zn thuen und zu nehmen gebühren, mit demselben ihren grnnd- 
buch und grundinsigl ferttigung thuen nnd auch dieselben fertignng bev 
demselben ihrem grundbuch und xnit ihrem grandinsigl von ihn genohmen 
_ J.hthnch d. V. f. Lmdeaknnde. 32 



338 

werde und cra£Pt haben sollen, mit allen den Ordnungen, freyheiten, ehren, 
rechten und gewohnheiten, als die bey und mit anderen gnindbüchern nnd 
grondinsiglen in statten nnd marckten nnsers fürstenthnmbs Österreich ge- 
handlet, gehalten, beschehen und genehmen werden. Auch wollen wir» was 
bey demselben grundbuch von dem insigl gefallen würdtet, daß das zu der 
statt nuz gebraucht und angelegt werde, doch anderen grundherren geist- 
lichen und weltlichen, die auch grund daselbs haben, an denselben ihren 
gründen un vergriffen. Davon gebiethen wir den edlen und unseren lieben 
getreuen allen unseren hauptleuthen, grafen, herren, rittem, knechten, 
pflegem, burggrafen, burgermeistem, richtem, räthen, bürgern und allen 
anderen unseren und des obgenanten unsers fürstenthnmbs Osterreich unter- 
thanen gegenwärtigen und zukünfftigen, daß sie die vorgenanten unser burger 
und ihr nachkomben bey den vorgeschriben unsem gnaden, grundbuch und 
grundinsigl gänzlichen bleiben und sie damit handien lassen, auch welch 
Häuser oder ander gründ in der statt und in ihrem burgfrid haben, die mit 
ferttigung und in ander weeg von ihn nehmen, in den obgeschriben rechten, 
doch anderen grundherren an ihren gründten daselbs unvergriffen, als vor- 
stehet, ungefehrlich. Das ist unser ernstliche mainung. Mit urkund des 
brieffs, geben zu Wienn am sonntag vor sanct Urbanstag nach Christi ge- 
burth im vierzehenhundert nnd ain und funffzigisten jähr, unsers reichs im 
zwölfften jähre. 

Commissio domini regis 
in consilio. 

XXXIV. 

König Ladislans 1453 inli 6 Wien 

bestätigt mit gutem Mate seiner Landherren und Räte der Stadt Hainburg ihre 
Privilegien von Älbrecht V. (14:19, Oktober 13 J, femer von Albreckt III,, 
Rudolf IV,, Friedrich dem Schönen — alle ohne Datum — und wieder von 
Albrecht V, — ohne Datum — unter Anführung des Inhalts derselben und err 
läutert das letzte dahin, dass alle über die Waag, in der Schutt oder bei Press- 
burg über die Donau oder die über die Raab und Altenburg geführten Waren 
und Tiere, welche nach Wien gehen, Stadt und Maut Hainburg passieren 
müssen, bei Strafe dei" Beschlagnahme halb für die königliche Kammer, halb 
für die Stadt Hainburg, die dies öffentlich verkünden lassen soll, und einteilt 
ihr die Gnade, dass ihre Bürger in Wien mautfrei Ware kaufen, femery und 
zwar mit Wissen des Bürgermeisters, Rates und der Bürger der Stadt Wien, 
dass sie ihren Wein abgabenfrei überallhin nur nicht zur Ladestätte nach Wien 
führen, dass jeder, der von ihnen eigengebauten Wein kauft, diesen gegen die 
übliche Maut über Marchegg nach Böhmen und Mähren führen könne, und 
dass die über Marchegg eingeführten Lebensmittel nicht über Wien zu gehen 
brauchten, alles in Anbetracht der grossen Feuer- und anderen Schäden^ welche 
die Stadt von seinen Feinden um des Beistandes willen^ den siei ihm als ihrem 



339 

^italitrUehen Erbherm" leisteie, im „nächalvergangenea Jahr'^ erlilteji und ge- 
bietet allen teijien Amtleul&n und Untertanen bei tcfitaerer Ungnade und Stra/e, 
die Bärger hierin nicht su beirren, noch beirren zu tatnen. ' 

Kopie: Archiu da MTniiMriUM dea fiiHcm. Sipialar IV D t. If.-Ö. — SlaaUarehil, W{ea, Cod. Ar, 
Vgl. Tsmcrl .n; BlälUr iM VtT-cina für LmJeilaiKdl von SiedcrSameKh. XXI, HO, A 4. 

Wir Laaetau von gottes gnaden zu Haagam, zu Böheimb, Dalmatieii, 
Croatien etc. Icönig, herzog zn Österreich, zu Steyr, zu Kärnthen, zu Craii) 
und zu Luzenburg, markgraff zu Mähren etc. bekennen und thuen kunä 
öffentlich mit deni brieff, daß für unser königliche majeatSt kommen aeynd 
unser getreuen lieben unser burger zu Haiuburg und bathen uns demüthig- 
lich, daU wir in die hernach geschrieben ihre recht, freyheit und gnad, die 
in unser fordern und sonder der allerdurchleichtigist fürst konig Aibrecht 
rümiseher zu Hnagarn und Böheimb könig, herzog zu Österreich etc., unser 
lieber herr und vfttter, und ander fürsten von Österreich löblicher gedächt- 
nus gehen beten, nach lauth ihrer brieff, die sie darumb habend auch 
gnädigliuh zu geben geruheten. 

Vor erst dise recht, die in der jeztgenant unser herr und vatter 
künig Albrecht geben hat nach lauth seines brieffa, daß dieselben bnrger zu 
Hainburg, welch unter ihn mit kanffmanschafft arbeithea wollen, mauth- und 
Zollfrey und an all ander hindemng mit ihren weinen, die in ihren etöckhen 
wachsen, oder landwein, die sie in unserm land ungevebrlich kauffent and' 
mit anderer ihrer k an ffm anschafft und wahr die Strassen gegen Wienn und 
hinauf für Wienn in unser land, wo ihn daU füeglich ist, arbeithen und 
fahren mögen nai:h ihren nottUrfften auf wasser und auf land und ander 
kauffnian schafft, es seye holz oder ander wahr, damit man gewöhnlich in 
dem land arbeith, daroben zu kauffen und die herwiderab für Wien za 
führen und ihren gewerh damit zu treiben an menigliches irrung und hinter- 
nus, doch auügenobmen, ob sie salz lierabfUhrten, davon sollen sie die ge< 
wohnlich mauth geben und raichen, als recht ist. Was ihn auch holzwercks, 
das sie zu ihrem baa und notturfften gen Hainbnrg bringend, yberwürdtet, 
daß sie das hinab gegen Hungam vertreibpo und verthuen mögen, ungefähr^ 
lieh, dock außgenohmen taufflen und weinsteckhen. 

Itera darnach von herzog Albrechten, unserm ureen, ein gnad, als 
sein brieff inhalt, dalj ein jeglicher burggraff zu Hainburg, wer der je zu 
Zeiten ist, mit sambt denen biirgetn daselbs die hungariaehe wein, die man 
über die Wulckha, von Raab, von Symich oder anderen hungariachen statten, 
märckten oder dörffem in unser landgerieht gen Hainbarg führet, in dem- 
selben unaerm landgerieht, wo sie daran komment, aufhalten und verbiethen 
»ollen und der halben theill dem landsfürsten geben sollen, und der ander 
halbe theill den burgern zn Hainburg bleiben soll zu bau und besserung 
der statt; welche auch häuser zn Hainburg in der statt habend und nicht 
seßhaft darin seynd, die sein edl oder unodl, das dieselben keinerley wein 

33* 



340 

in die statt zu Hainburg führen, noch darin verhandlhen sollen, und wo der 
burggraf und die burger darauf kommen, da sollen sie die auch aufhalten 
und nehmen, als vorgeschrieben steht. 

Item von herzog Rudolphen ein gnadenbrieff, daß kein pfleger oder 
burggraff auf der vesten zu Hainburg^ wer der je zu zelten ist, nichts mit 
den bürgern zu Hainburg zu schaffen haben soll in kein weeg, und ob das 
wer, daß sie ichts unbilliches thätten, darumb sie zu bessern weren, 
darumb soll sie der landsfürst selber straffen nach sein gnaden tind niemand 
anderer. 

Item von herzog Friderichen ain brieff, wer die sein, burger oder 
landtleuth, die ihr leib und guet zu den bürgern in die statt zu Hainbarg 
zu scherm flöchent, daß denselben leuthen niemand kein gewalth noch frävel 
thue, weder an ihr leib noch guett, das sie darein bringend oder bracht 
guett von ihn kauffen soll, oder gewännen mit beschaidenheit und ihren 
habend, und daß man sie damit nicht irr noch eng, etwenn, daß man dasselb 
guettlichen willen. 

Item ain ander gnad auch von demselben herzöge, daß kein burg- 
graf zu Hainburg mit der statt und mit den bürgern daselbs nicht ze 
schaffen habe, es seye dan mit des landsfürsten gueten willen and urlaub 
und daß sich kein burggraf anziech zu dienern, die der vordem, von dann 
er gebohren ist, mit der statt habent gedient oder die, die zu recht mit der 
statt sollen dienen; es sollen auch die, so zu der statt gehörent, sich nicht 
haubten noch herren zu dem burggrafen und sich auch nicht ziehen von der 
statt-gericht. 

Item auch von dem obgenanten unsem herm und geböhrer ein brieff 
lauthent, wie er aigentlich unterweist seye, daß die zeit an seinen nuzen, 
gtildten und renten zu Hainburg mercklich abgang und gebrechen seye, and 
die barger und inwohner daselbst fast abnehmen, dadurch daß die kaaff- 
leyth von Hungam mit ihrer haab und kauffmanschafft daselbst zu Hainbarg 
nicht durchfahrend, als das vormahlen sey herkommen, und setzt, daß all 
kauffmannschafft, die man enhalb oder hien dishalb der Denan herauf von 
Hungam führet, daselbs zu Hainburg durchgeführt werde, als von alter ist 
herkommen; wer aber darwieder thätt, daß dem die kauffmanschafft und guett 
aufgehalten werde, zu sein handten denselben articul. 

Wir obgenanter könig Lasslau erleuttem und setzen, welcherlej guett, 
wahr und kauffmanschaft nichts ausgenohmen über den Wag und in der Schitt 
oder zu Prespurg über die Donau geführt und getriben werden oder die dißhaib 
zu Raab und Altenburg durchgehen, daß die kein ander strass fahren noch 
gehen, dan durch die obgenant statt zu Hainburg und an unser maath da- 
selbst kommen; wer aber des überfuhr und daran begriffen worde, dem 
sollen unser burggraff und burger zu Hainburg solch sein guett und kauff- 
manschafft zu unseren handten nehmen und sollen die halb uns andworthen, 



34t 

iT Iiall) thsill der vurgensntea unsera statt bleiben, doch daJ^ sie 
berneffen lassen, damit die kaafflenth des ain wiisBen gewüsBern gewünen. 
Die hernach fjaschriben articul wir ihn auch von Bondem gnaden 
geben haben: 

Des ersten, was sie hie kauft'end, dafi sie davon Itein pfund mauth 
gelten. 

Item, dal.l sie ihr wein hieflir führen mögen inauthfrey und üoUfrey, 
doch daß sie in die laadstatt hie nicht füirend. 

Item, was man in speis, nahrnng und nottnrfft durch das march-orthl) 

Kueführet und ziieführen würdtet, daß dieselben nicht geniitt werden, damit 

her in unser statt gen Wienn ze fahren, und wer hiefür ihr bau-wein von 

ihn kaulft, daß der sie filhren mag durch das march-orth gegen Büheitiib 

> oder gen Mährou an alle irrung, doch dali sie die gewöhnlich mauth. davon 

I geben, als recht ist. 

' Und wan wir aus liarmherzigkeit angesehen und getnerckt haben 

die merklichen und sichtigen schaden, so ilen yorgenanten nasem bürgern 

in dem nächst vergangenen jähr, ehe dann \¥ir au regietung unser kunig- 

reich und land kommen seyn, an ihren häuseni, leib und guett mit 

brnneC and in ander weeg von denen fetndten, von den wir an dereelben 

^lUiserer inkunlft unsers vMterlichen erbs getruugen wurdten, durcli ihren 

I getrenen bejstandt, den sie uns als ihrem natürlichen erbherm darin gethan 

habend, beschobea seynd und in daruinb za ecgözung derselben ihrer schaden 

die obgeschriel>en unser vordem und unserer sazung, gnad, freyheit und 

recht uiit guetter betrachtung nach unserer landherren und räthzeitigen rath 

i königlicher und fürstlicher macht und rechter wissen von newen dingen 

l bestätt und geben haben: bestatten und geben ihn die in crafFt des brieffs, 

P'also daß sie und ihr nacbkomben die nun enthin in künfftigen Zeiten ewig- 

ingebrochen nuzen, niiessen und gebrauchen sollen und mögen an alle 

I Iming. Wir haben auch die vorgeschrieben aaeh von ihrer wein wegen, 

'aa sie hie für Wien führen werden, als vorstehet, mit unserer 

I bnrger und burgerineister and ratbs wüsson gehandlet. 

Davon gebiethen wir den edlen unsern lieben getreuen und allen unseren 
■ Lauhtlenthen, grafen, frejherrn, riltern und knechten, pflegom, burggrafen imd 
ft Runder dem pfleger zu Hainburg, wer der Jezt ist oder künfftiglich würdtet, bui- 
Ijferm Bietern, richtern, liurgem, landgrafen, mauthnern, zollern und allen anderen 
fijuieeren ambtleuthen und unterthanen, gegeuwärthigen und kiiulftigea, ernstlich 
i wöUen, daü sie die vorgenanten unser burger zu Hainburg und ihr nach- 
ft khommen bey den o bge seh rieben en unseren gnaden, freyheiten, rechten und 
Isazungen gänzlich bleiben lassen und in daran keinerley irrung noch eia- 
■iS nicht thun, noch des Jemanden gestatten zn thuon in keiner weiß, sunder 
ä dabey halten vestiglich und beschermen; wer aber der were, der frBvent- 



>)Miir. 



342 

lieh darwider thätt, der wüsse sich in unser schwehre ongnad gefallen seyn, 
und wollen ihn auch darumb straffen. Und daß ihn die Sachen also stehet 
und anzerbrochen bleiben, des zu urkund geben wir ihn den brieff besigleten 
mit unserm königlichen anhangenden insigl. Geben zn Wienn am frejtag 
nach sant^ Ulrichstag nach Christi geburthe vierzehenhundert und in dem drej 
und fünffzigisten jähr, unserer crönung unsers reichs des hungarischen im 
vierzehenten jähr. 

Ad mandatum domini regis 
Stephanus Alo[isi]us (?) cancellarius. 

XXXV. 
Kaiser Friedrich III 1460 oetober 24 Wien 

heatäiigt und erneuert der Stadt Hainhur g ihre Privilegien von Albrecht V. 
(1419, Oktober 3), Albrecht III., Rudolf IV,, Friedrich dem Schönen (zwei), 
Albrecht III, und Leopold III,, endlich wieder Albrecht V,, das letzte mit der 
von König Ladislaus gegebenen. Jetzt im einzelnen klarer ge/assten Erläuterung, 
erläutert das Salzprivileg der Herzoge Albrecht III, und Leopold IIL dahin, 
dass alles die Donau herab gegen Ungarn geführte Salz in Hainburg an Stadt 
oder Salzkammer daselbst verkauft und nur von diesen weiter nach Ungarn 
verhandelt werden, der Gewinn davon für städtische Zwecke verwendet werden 
sollcy doch vorbehaltlich der herzoglichen Maut- und Abgabsrechte und ohne 
Schädigung des Jahrmarktes in Petronell, auch ohne Beschweruag irgend jemands 
beim Kaufe des Salzes; er gebietet allen seinen Amtleuten und Untertanen bei 
schwerer Ungnade^ die Bürger hierin nicht zu beirren noch beirren zu lassen. 
-■ — G, |L Wienn am Frey tag nach der heiligen ainleftaiosend maidtag 1460, 

kais. 9, röm. 21, hung, 2, 

Kopie des XVIIL Jahrhunderts im Archive des Ministeriums des Innern m Wien. Signatur IV D 7 

N.'Ö. — Staatsarchiv, Kod. 427, F. 48. 
Druck: Matter des Vereines für Landeskunde von Niederösterreieh. XXI, 2Z0—t24, n. 6 {mehrfach 
fehlerhaß). Genaueres Regest: Maurer, Geschichte von Hainhurg, 44^46. 

XXXVI. 

Kaiser Friedrich III 1460 oetober 20 Wien 

erneuert und bestätigt defi Donaufischern zu Hainburg auf deren Bitte da* 
hei der letzten Feuersbrunst zu Hainburg verbrannte Privilegium seiner Vor- 
fahren j wonach diejenigen von ihnen j welche eigene Häuser an der Donau (auf 
der stetefi hey der Tunaw) besitzen, das Fischereirecht an beiden Ufern der 
Mar chstr ecke zwischen Theben und Teylort (Teglort) haben sollen j doch ohne 
Schaden für die Veste Theben. — G. z. Wiegln an montag vor der aindlef- 

tausend maidtag 1460 etc. 

Gleichzeitige Kopie in Kod. 413 rot des Wiener Staatsar chives. F. 44h. 
Druck: Blätter des Vereines för Landeskunde von Niederösterreieh. XXI, 224 — 226, n. 6. 



343 



XXXVII. 
Kaiser Friedrich III 1463 Febmar 1 Wiener^Nenstadt 

erteilt der Stadt Hainburg in Atibetraeht ihrer ihm gegeti Er:zher:!ug Atlirecht VI,, 

die niederöiterreiehitchen Landherren und die Stadt Wieti geleisteten Dienste 

bis auf Widerruf ein gleiches Niederiagsprivileg uns der Stadt Brück an der 

Leilha am 11. Jänn^ 1463 für alle und jede durch die Stadt §elb»t zu Lande imd 

auf der Dönaii und Oberhaupt durch das Gebiet zuntchen Donau und Keutiedlm-- 

I tte geführten Waren, beeonders polnischer, bBhmtscher oder mährigcher Herkunft 

loder Bestimmung mit allen in Nieäer5§terreich Sblicheti Bechten und Gewohtt- 

mheitoi und befiehlt seinen Ämfleuieji und Untertanen, die Bürger von Hainburg 

^%ierin nicht zu beirren nocA beirren tiu lamen. — G. z. der Neiegtatl om erchtag 

' lieben fnatentag der lieehtmesB 1463 kaig, 11, rSm. 23, hang. 4. 

^ de» il.-nitltri«mt in Jmeni m UVe,. SignOw ZV D 7 y.-O. ÄanUnnriw, Wien, 



xxxvm. 

Kaiser Friedrich UI 1482 angust 15 Wien 

^shlt dem Christoph Streun, Mmmsehaften aufzubieten und bis 34. August 

Bartholomäus} mit den Seichstruppett zum Entsatz der von König Matthias 

Corvinus hart umlagerten Stadt und Veste Hainburg zu 

Ori). oder Kofie im Arshia tu X>'«tf«L-. 
Jii).: CloTiel, Reg. FHJtriä IH, B. 7aM. Lkhn-Bi'k. rm. n. <: 



xxxix. 

Kflnig Matthias Corrinae I4S5 october IS Wien 

freit die Stadt Hainburg in Anbetracht der rieten durch Kriege erlittenen 
WfSehäden und besonders der heurigen Weinmißemte von allen Abgaben und befiehlt 
^iteinen, mit Einnahme dieter Abgaben betrauten Amtleuten, sie in diesem Rechte 
weder zu beirren noch beirren zu lassen. 

l'B-nierl in-Bomiasri Tairlun^uih ISH, 7* («i( HSS>}. 

Matthias dei gratia res Hangariae, Bobemi ae etc. fidelibus noBtris 
^ingalia triceeimatorilius tribntarils et theloniatoribas tarn scilicet 
regalibus et reginalibns quam aliorum, qnoramcnnqae üb i vis per 
I totum regnum noatrum et partes aibi eabjectas existent, prsesentibus et 
Kfaturis praeBentinm notitiain habitaris Ealatem et gratiam. Quoniain nos com- 
■ batientes inopiae et panpertati fideliutn noBtrornin univeraorum civium et 
WIIaieolBrum civitatis nostrae Hain1>urg, in [juam ipst bis auperioribiia anniE 









344 

per tot bella et guerras, in praesenti vero anno [cam] omnes eoram yineae 
propter coeli aerisque inclementiam et frigoris asperitatem destmctae sunt, 
devenernnt, ut igitur ipsi cives et incolae opibus et namero aliqaantulum 
adaugeri possint, eosdem ab omni solatione dictarum tricesimanun, tribntorum 
et theloniorum quorumlibet tarn nostromm regaliam at reginalium quam 
aliorum quorumcnnque de ipsis ac ipsorum bonis et rebus venalibus et 
mercimonialibuB ac aliis quibuscunqae solvi debentibas durante nostro bene- 
placito duximus exlmendum libertandum et simpliciter supportandum, imo 
eximimus, libertamus et supportainus praesentium per yigorem. Mandamus 
idcirco fidelitati vestrae et cujuslibet vestrum harum serie strictiseime, aliud 
habere noleates, quatenns tum et quando ac quotiescunque praefati cives et 
incolae dictae civitatis nostrae Hainbarg aut eoram alter ad loca hajas- 
niodi tricesimaram, tribatoram et thelonioram cam eoram bonis et rebas 
venalibas et mercimonialibus ac aliis qaibaslibet pervenerint, eosdem ad 
alicujas tricesimae, tribati sea thelonii solatione arctare et compellere aat 
arctari et compelli facere contra forroam praemissae nostrae gratiosae ex- 
emptionis et libertationis nallatenas praesamatis, sed ipsos andiqae libere, 
pacifice ac sine alicaias tricesimae sea tributi ac thelonii solatione abire 
permittere et permitti facere debeatis et teneamini et aliad nalla ratione 
facere praesamatis, praesentibus perlectis exhibentibas restitatis. Datum in 
Castro nostro Viennensi in festo beati Colomani martyris anno domini mille- 
simo quadringentesimo octogesimo qainto, regnorum nostrorum anno Hungariae 
vigesimo octavo, Bohemiae vero decimo septimo. 

XL. 

Ritter Hans zu. Reihenbnrg 1492 jänner 21 o. O. 

stellt dem Kaiser Friedrich Ill.y der ihm das Schloß Hainburg mit Ungeldy 

Maut und anderen Nutzungen biß auf Widerruf „zu treuer Hand^ in Pflege 

gegeben hatj den üblichen Treu- und Gehorsamsrevers aus. 

G, Samstag nach S. Fabians- und Sebastianstag 1492, 

Orig. Perg. Zwei Siegel an Pergamentstreifen. {Mitsiegler: Ulrich von We{ßpriach Herr vor Kolbelsdqrf.) 

Wohlerhalten. Wien, Staatsarchiv, 
lieg. : Lichn.-Birk, VIII, n. U96, 

XLI. 

König Maximilian I 1494 jänner 18 Wien 

bestätigt und erneuert den Donaußnchern auf deren Bitte das bei der letzten 
Feuersbrunst verbrannte Privileg^ in der March fischen zu dürfen, in einer 

n. XXXV fast wörtlich gleichlautenden Fassung. 

Kopie des XVIII. Jahrhunderts im Archive des k. k. Ministeriums des Innern in Wien. Signatur IV 

D 7, 480 ex maio 1786. 

Wir Maximilian von gottes gnaden römischer könig, zu allen zeiten 
mehrer des reichs, zu Hungarn, Dalmatien, Croatien, etc. könig, ertzherzog 



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346 

^en römischen kayser löblicher gedächtnns bestett, fürbrachten, der von 
worth zu worthen hernach geschrieben stehet und. also lauthet: 

f Inserat von n. XXXV,) 
and bäthen uns demuethiglichen, daß wir als regierender herr und 
landesfürst in die berührten brieff and freyheit gnädiglich za confirmiren 
und zu bestatten geruheten. Haben wir angesehen solch aifiser barger 
demuethig bitte and ihn dardarch and von sondern gnaden denselben brieff 
and freyheit nach ihren inhalt gnädiglich confirmirt und bestätt wüssentlich 
mit dem brieff, was wir za recht daran confirmiren and bestatten sollen, 
also daß die in allen ihren pancten, articaln and begreiffangen gänzlich bey 
eräfften bleiben and die gemelte anser barger and ihre nachkommen sich 
des gebraachen and genüssen mögen and von niemands darwider gehandlet, 
noch gethan werden solle in kein weis, ohngevehrlich. Und gebiethen dem- 
nach denen edlen, unseren lieben getreue a, allen unseren haubtleuthen, land- 
marschallen, grafen, freyen, herren, rittem und knechten, verwesem, hueb- 
meistem, pflegem, burggrafen, landrichtern, burgermeistern, richtern, räthen, 
bürgern, gemeinden und allen anderen unseren ambtsleuthen, underthanen und 
getreuen ernstlich und wollen, daß sie die obgenanten unser burger zu Hain- 
burg und ihre nachkomben bey den berührten brieff und fröyheit und dieser 
unser bestättung berueblich und an irrung bleiben, sie der gebraachen und 
genüssen lassen und darwider nicht dringen noch beschwären, nocH dis 
jemands andern zu thuen gestatten in kein weis, als lieb ein jeden seye, 
unser ungnad und straff zu vermeiden. Das ist unser ernstliche meinung. 
Mit urkund dis brieffs etc., geben am freytag vor sanct Fabian- und 
Sebastiantag nach Christi geburth vierzehenhundert und im acht und neunzi- 
gisten, unserer reiche, des römischen im zwölfften, und des hungarischen im. 

achten jähr. 

Commissio domini regis 

in consilio. 

XLHI. 
Graf Peter zn S. Georgen nnd Bösing 1511 September 10 — 

tritt der Stadt Hainburg den Rottenstein samt allem Zubehör zu freiem Eigen 
abj doch unter Vorbehalt des Fischereirechtes des zu Theben gehörigen Fisch- 
tvasserSf der Überfahrt nnd eines freien Weges an die Überfahrstelle und nach 
Wolfstal und gelobt für sich und Erbenj sich stets hienach zu verhaltet/ und 
die Stadt gegen alle hierum an sie ergehenden Ansprüche zu schützen. 

Kopie des XVIII. Jahrhunderts im Archive des k. k. Ministeriums des . Innern, IV D 7, 480 ex 

maio 1786. 

Wir Peter graf zu sanct Georgen und Pössing, königlicher Majestät 
zu Hungarn obrister hofrichter, etc., bekennen für uns, unsere erben und 
nachkommen und allermaniglich in crafft dies brieffs: daß wir aus sondern 



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XLIV. 
Kaiser Maximilian I 1614 angust S8 Wela 
übergibt dem Wilhelm von Zelking Schloß und Stadt Uainhiirg mit Zugehör 
mit iamt 650 ft. und 1 Dreiling Weinei jährlicher Burghut ans de» Ämtern 
daaelbai zur Pflege; Abgänge Kill er aus der Maut zu Schicerhat detken; die 
dem Kaiser geliehene» 1000 fl. dürfe Wilhelm sieh gleichfalU auf Hainburg 
sehlagen, doch soll derselbe die bisher jährlichen äOO fi. non nun an niaht mehr 
erhalten. 

IG. 2. S. Äugustinstag 1514. 
opfe dea XVI. Jairhuniera. Wim, SlaaUurMil. Se/iMraturUic/ier Eatirr Afnji /, QQ. SOS, 
Jlea.: Btmtsr dr> Vtrelw^ ßir Laaiakiatäi MI Ä!(^^^^ra^n^T^(I■Ä, SXIJ, lOS—ltO. 



348 

XLV. 

Kaiser Maximian I 1514 angnst 28 Wels 

sichert dem Wilhelm von Zelking die Bezahlung aller — näher bezeichneten — 
Auslageiiy die er wegen der Herrschaft Hainburg haben werde, seitens des 
Kaisers zu und sollen seine Erben nicht verpflichtet sein, vor deren Begleichung, 

Hainburg zuHlckzuer statten. 

G. z. S. Augustinstag 1514. 

Kopie des XVI. Jahrhunderts. Wien^ Staatsarchiv. Registraturbücher Kaiser Maxi. QQ., 306a. 

Reff.: Blätter des Vereines für Landeskunde von Niederösterreich. XXII, 110. 

Weitere, in den Jahren 1617 und 1622 {20. und 26. Oktober, 16. Dexember 1617, 22. März und 22. Au» 

gust 1622) gegebene Urkunden des Kaisers, beziehungsweise Erzherzog Ferdinands an Wilhelm von Wiking. 

Hainhurg betreffend, siehe: Blätter des Vereines für Landeskunde von Niederösterreich. XXII, Itl — tl8, 

XLVI. 

Kaiser Maximilian I 1517 iani 20 — 

bestätigt den Spruch seines Hofgerichtes in dem Streite zwischen der Stadt 
Hainburg und den Vormundern der weiland Bartlmä Freißleben^ sch&n Kinder, 
derzeit Inhabern des Lärenpecheramtes da-ielbstj wegen der Abgabepflichtigkeit 
der zwischen Wien und Hainburg verkehrenden Schiffe an das Amtj des In- 
halts j daß die Hainburger für eigene Waren auf eigenen Schiff eti nichts , für 
fremde Waren aber oder eigene Waren auf fremden Schiffen immerhin die 
Lärenpecherabgabe zu zahlefi haben, widrigens der Dawiderhandelnde seine ge- 
samte, auf dem beanständeten Schiffe befindliche Habe an das Amt verlieren 
und der herzoglichen Strafe verfallen xein, die Lärenpecher aber bei Mißbrauch 
des Amte^ ihrer Privilegien verlustig sein sollen; die bisher aufgelaufenen 

Streitko'Jen soll jeder Teil für sich bezahlen, 

Kopie des XV HI. Jahrhunderts im Archive des k. k. Ministeriums des Innern. IV D 7 N.-Ö., 408 ex 

maio 1786. 

Wir Maximilian von gottes gnaden erwehlter römischer kayser, zu 
allen zeiten mehrer des reichs, in Germanien, zu Hungarn, Dalmatien^ 
Croatien, etc. könig, ertzherzog zu Ostereich, herzog zu Burgund, zu Brabant 
und pfalzgraff, etc. bekennen als sich zwischen getreuen lieben N. richter 
und rath zu Hainburg eins- und weyland Bärthlmen Freyßleben, unsers 
obristen hauszeugmeisters unserer niederösterreichischen lande verlaßen kinder 
gerhaben N. andern theils von wegen der schüffung und guetter, so die 
vorgemelten von Hainburg sambentlich und sonderlich auf dem wasserstrohm 
von unserer statt Wienn daselbsthin gehen Hainburg zu jederzeit führen, 
davon die gedachten gerhaben in das Lähmpöherambt, so die gemelten ger- 
haben anstatt der gedachten kinder inhaben, das Lähmpöcherrecht begehrt, 
irrung und Zwietracht gehalten: darumben sie dan für unser landhofmeister, 
marschall, canzler, Statthalter und regenten der bestimbten unserer nieder- 
österreichischen lande in rechtferttigung gewachsen. Und damit aber die- 
selben partheyen verrer rechtferttigung vertragen und von mehrem kosten 



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vor und nachher und allen Rechten solcher Jahrmärkte in Österreich und ein 
Marktwappeny nämlich im Grunde eines weißen Schildes einen grünen Berg 
mit einer roten eintürmigen Kirche darauf; er gebietet allen Amtleuten und 
UntertaneHy die Marktbewohner in diesen beiden ihren Rechten nicht zu beirren 

noch beirren zu lassen* 

Kopie vom Jähre 10t 8 im Archive des k. Je. Mtnis^rium» des Irmem in Wien. Signatur IV D 7 K.-ö. 

Wir Fridrich von gottes genaden, zne allen zelten merer des reichs, 
zu Hungarn, Dalmatien, Croatien etc. konig, herzog zu Osterreich, zue Stejr, 
zue Khemdn nnd zu Khrajn, herr auf der Windischmarck und zu Portenaw, 
graffe zue Habspurg, zue Tirol, zue Pfierdt und zu Kiburg, margraw zu 
Purgaw und landgraffe in Elseß, bekhennen das uns unser getreuer Sig- 
mundt Hager, unser pfieger zu Egnburg, demuetigklich geben hat, das wir 
im zu Seinem markt Eirchperg ain jarmarckt an aller man yaschangtag, auch 
klainot und wapn, namblich ain weisn schildt, in des grünt ain gruen perg, 
darauf ain figur ainer rotn kirchen mit ainem tuerm zu geben geruecheten, 
haben wir des benanten Hager demuetig gebet angesehen und haben 
dardurch und von sundem genaden seinen bürgern und lewten in dem 
bemeltn marckt gesessen das bemelt klainot und wapn verlihen und geben, 
auch den bestimbten jarmarckt zu haben vergundt und erlaubn, verleihen, 
geben und vergunen auch von königlicher kayserlicher majestätt volmachtig- 
keit und als regierunder herr und landsfürst zu Österreich wissentlich mit 
dem brieff also, das sie und ir nachkomen desselben klainot und wapn, in- 
sigl und betschaft und ander erlich Sachen gegen menigklich ueben, auch 
den bestimbtn jarmargkt an aller man vaschangtag mit fuerstlich freyung 
vierzehentag vor und vierzehen darnach und sunst mit andern rechten und 
guetn gewonhaiten halten sullen und mügen in massen die in andern märgktn 
daselbs in Osterreich von recht oder gewonheit wegen geuebt und gepraucht 
werden von menigklich ungehindert, dafon wir allen unsern fuersten, geist- 
lichen und weidlichen prelatn, graffen, freyen herrn, rittern, khnechten, 
haubtlentn, landfogtn, landmarschall, Verwesern, yiztuemem, pflegern, purgk- 
grafen, ambtleuten, landrichtern, schuldtha[y]sn, burgermaistem, richtern, 
.... burgern und allen unsern und des heiling reichs, auch unser erb- 
lichen landsfuerstenthumen und underthanen unsern lieben und getreuen ernst- 
lich gepitten und wellen, das sie die obgenanten burger und leut und ir nach- 
kumen bey diser unser gab und verleyhen des bestimbten wapn auch ge- 
dachten jarmarkt genzlich beleiben und sie des gerueblichen genuessen lassen 
und in, nach den sie solchen jarmarkt mit irer war und kauffmanschaz be- 
suechen, daran kain hindernuß noch irrung thuen, noch des yemant zu thun 
gestatten, als lieb euch allen und eur yedem sey unser sware ungnad und 
straff zu vermeidn; das mayn wir ernstlich mit urkund dises briefs besiglt 
mit unser . kaiserlichen majestät anhangunden insigel, das wir in des reich 
Sachen in gebrauch haben, statt unser majestät insigel, so wir in unser Qrb«* 



en landen nuzen und wir diemalls nit bey hand haben. Oeben zd Linz 
BOmbetag nach ssnd Jacobetag im Hchnyt des heiling zwelfpoten nach 

■tiati gebart vi erzehenh ändert und in dem drei und neunzigiBten jar, anaers 
des römischen im vienindfunrt'iigiBteii, des hungariselien in dem fiinff- 

Qddreißigisten jaren. 



Kirchberg am Weeheel. 

I. 

Herzog Albreclit II t342 juni 18 Wiener-Nenstadt 

^ niiimil das rim ihm gestiftele Frauenklotter zn Kirehberg am WeohMel mit 

alltin ßiiU in Kfiitfu Sehitlz und gebietet JedErmann, demselhen keiimi Schaden 

zHzu-fvgen. 



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gevKihrl dem Fraueakluiler zu Kirchberg am Wecheei den j'reien Bexug ; 

iicher 60 Fada- Salzea von AusBee. 
h tHma in Bwatitimn'uTiuadc Erchtnos AarU »n 10. Janmr IMO in Kopie <l» SVIIt. 

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Wir Aibrecht von gottes gnaden herzog zn Österreich, zu St^yer und 
Kherendten thain kimdt mit disem brieff, das wir durch gott und durch 



352 

unser und unser fordern hail und seellen willen den geistlichen closster- 
frawen zu Kirchperg zu hilif und zu pesserung irer phriendt geben haben 
und geben auch mit disem brieff sechzig fneder rechtes salzes zu Aussee, 
die man in jährlichen ohn maut in ir closster ftieren soll und wellen auch, 
das man inn dieselben grad also statt halt und inn khein irmng daran thue. 
Mit urkhundt des briefs geben zu Wienn am freytag nach dem weich- 
nachtag nach Cristes geburt dreyzehenhundert darnach in dem dreyund- 
vierzigisten jare. 

III. 

Herzog Rudolf IV 1361 inni 30 Wien 

hestütiyt und erneuert dem Frauefikloster von Kirchberg am Wechsel das 

wörtlich eingeAchaltete Privileg Herzog Albrechts IL tiom 18. Juni 1H42 (n. 1) 

und befiehlt allen seinen Ämtleuten und Untertanen ^ das Kloiter hierin nicht 

zu beirren. 

Kollationierte ^opie von 1708 im Archive des k. k. Ministeriums des Innern in Wien. Signatur IV 

D 7 N.-Ö. 

Wir Rudolph der vierte, von gottes gnaden herzog ze Österreich, ze 
Steyr und ze Kemdten, herr zu Krain, auf der March und zu Portnaw, 
graff ze Habspurg, ze Pfyrt und ze Kyburg, markgraff zu Burgau und 
landtgraff in Eisassen veriehen und thun kundt öffentlich mit disem brieft', 
daß die erbarn und geistlichen unser lieben andächtigen die klosterfrauen 
von Kirchperg für uns kamen und zaigten uns ain hantvest unsers lieben 
herm und vaters seelig herzog Albrechts, damit er sie und alles ihr gutt in 
sein sonder pfleg und scherm genommen hat, und baten uns diemueticleich , 
daß wir in dieselben hantvest geruheten zu bestatten und zu verneuem. Das 
haben wir getan in der weiß als hienach geschriben steht: 

(Inserat von n. I.) 
Ali3 haben wir obgenanter herzog Rudolph angesehen die gnad, die der 
ehegenant unser lieber herr und vater selig herzog Albrecht zu denselben 
geistlichen klosterfrauen zu Kirchperg gehabt hat, und haben in die 
egenant hantvest bestett und vemeuet, bestetten und verneuen auch in aller 
weiß, alß da oben von wort zu wort geschriben steet. Und davon gebieten 
wir ernstlich bey unsem hui den allen unsem landtherrn, rittem und knechten, 
purgraven, richtern und ambtleuthen und allen andern unsem Untertanen, 
wie die genant sind, und wellen auch, daß sie die vorgenanten klosterfrauen 
von Kirchperg dabey beleyben lassen und in kainen schaden daran tun, noch 
zuziehen in khainen weeg: wer aber dar wider tet in dhainer weiß, der tet 
gentzlich wider unser huld und gnade. Mit urkundt dieß brieffs besiglten 
mit unserem insigl, der geben ist zu Wienn an mittichen nach sant Peters 
und sant Paulstag nach Kristes geburt dreyzehenhundert jar darnach in dem 
ain und sechzigsten jar, unsers alters in dem zway und zwanzigsten und 
unsers gewaldts im dritten jar. 



IV. 
Herzog Albrecht III 1378 angnst 7 Wien 

*■ hfitütigt dem Fi-auenkloiier zu Kirehhefg um Wechsel diis iriiiilirh ehi- 
getehalieie Privileg Herzoff Rudolf» IV. vom 30. Juni 1301 (it. lllj und brßehlt 
allen seinen Untertanen, nicht dawider zu handeln. 
Original in 



Wir Albrecht von gotfea gnaden herzog xe ÖHterreich, ae Steyr, ze 
Kemden und ze Krain, herr auf der windischen märch and ze Portnaw, 
graff ze Habapurg, ze Tyrol, ze Phyrt and ze Kyburg, maj-kgrave zu Burgaa 
nnd iaadgraf zn Elsasse bekennen und thun kundt ott'entlich mit diseui 
brieff, dall für uns kamen die erbarn geiatlitben unser getreue andächtigen 
die kloBterfrawen von Kirehperg und weiaten uns ain handrest weiient 
ungers Iiel>en brudera tierzog Kndolifs eeeliger gedächtnis, damit er in solich 
gnade, so in hievor unser lieber herre nnd vatter herzog Alljrecht, dem gott 
gnad, mit seinem brieff hat getfaan, vemenet and beat^tt hat, nnd baten nns 
diemneticleieh, daß wir in die anch zn vemeuen und bestetten gemhten in 
, der weiß, BO hienach ges[^h^iben steht: 

(Inserat roH n. III.) 

Na haben wir der obgenante Herzog Albretbt, daß wir durch guten 

■ Wercken gen Gott auch tailhaftig werden, die ehegenant gnad und hantveat 

^■nch also vemeuet nnd bestett; vemeuen und bestetten auch wissentlich 

nit krafft diß brieffa und gebiothen bey nnsern holden allen nnsem unter- 

9n, daß sie dawider nicht tnn, oder das wUr swarlich wider unser huld 

gnad. Mit uikandt diu briefis. Geben zu Wienu an sant Affrentag 

(ch Kristes geburt drejzehenhundert jar, darnach in dem acht nnd siben- 

Bngsten jare. 



K. Albreciit IV 1400 jnni 17 Wien 

Utätigl dem Fraiienhlosler zu KireMierg am Wechsel rf«s ipBrtlich i 
Schaltete PrieiUg Uirrxog Albrechts TU. vom 7. August 1378 (n. IV) und 6«- 
^ fiehlt allen »einen Amtleuten und Untertanen, nicht datetder su handeln. 

oHier« S'opte Em 17oa ™ najemeinm Anilse da k. k. Mlniiuriums Ja* lanem m tfim. 
— Stanatur IF D 7 K.-Ö. 

Wir Albrecht von gottes gnaden herzog ze Öaterreich, ze Stejer^ ze 
Eernden und ze Krain, herr auf der windischen march und ze Fortenau, 
graf zu Habsparg, ze Tyrol, 7.0 Phyrt and ze Kjburg, markgraff ze Bui^n 
und landtgraff ze Elsasee, bekennen und thun kunt öffentlich mit dem brieff. 
dalJ für uns kamen die erbaren geistlichen unser andächtigen und Heben in 
gott die kloaterfrauen üu Kirchberg und baten uns de mueti gleichen in zu 
liestetten ain handvesten weiient unsers lieben herrn und vater herzog 






3Ö4 

Albrechts, löblicher gedachtnisse, damit er in yemeuet und bestett hat solich 
gnady die in vormahlen der hochgebohrne fürst herzog Albrecht nnser 
lieber een mit seinem brieff hat gerhan, und die in darnach von unserm 
lieben vettern herzog Bndolffen, den beiden gott genedig seye, sind bestettet 
worden, alß hernach von wort za worte geschriben steht: 

(Inserat von n, IV.) 
Aach haben wir obgeschribenen herzog Albrecht angesehen der 
egenanten geistlichen klosterfranen fleissigen pet nnd haben dadurch und von 
sundem gnaden in und allen ihren nachkomen die vorigen gnad and hant- 
vest auch also vemenet und bestett; vemeuen und bestetten auch von fürst- 
licher macht wissentlich mit krafft deß brieffs und mainen und wellen, daß 
die nufürbaß gentzlich bej ihren krefften beleiben, und war und stet werden 
gehalten an menicleichs irrung und hindemüß unge verlieh. Davon empfehlen 
wir unsem lieben getreuen, allen unsem haubtleuthen, herren, rittern und 
knechten, pflegern, burckgraven, richtem, mauttnern und allen andern ambt- 
leuten und Untertanen^ den dieser brief gezaigt wird, und wollen ernstlich, 
daß sie dieselben klosterfranen dawider nicht beswem in khain weiß, oder 
sie teten wider unser huld und gnade. Mit urkunt diß brieffs. Geben zu 
Wienn an gottsleichnamstag nach Kristi gepurt tausendt jar darnach in dem 
vierhundertisten jare. 

VI. 

Herzog Albrecht V 1437 mai 4 Wien 

bestätigt und erneuert dem Frauenkloster zu Kirchberg am Wechsel das wört- 
lich eingeschaltete Privileg Herzog Albrechts V. vom 17. Juni 1400 (n, V) und 
befiehlt allen seinen Amtleuten und Untertanen^ nicht dawider zu handeln. 

KoUationierte Kopie von 1708 im Archiv de» k. k. JUinisteriuma des Innern in Wien. 

Wir Albrecht von gottes gnaden herzog ze Österreich, ze Steyer, ze 
Kemden und ze Krain, markgraff zu Mehren und grave zu Tyrol etc., be- 
kennen, daß für uns kamen die erbem geistlichen unser andächtigen die 
klosterfranen zu Kirchberg und brachten uns für ainen bestettbrieff, alß 
weilent der hochgebohrne fürst unser lieber herr und vatter herzog Albrecht, 
herzog zu Osterreich etc. seeliger gedachtnüs die hantvest, so weilent unser 
herr herzog Albrecht dem gottshauß zu Kirchberg hat gegeben, bestett hat, 
nach dem weilent herzog Rudolff unser vetter und herzog Albrecht unser 
een, den allen gott genedig seye, dieselbe hantvest auch bestett habent, 
und baten uns fleizziglich, daß wir als herr und landsfürst dasselb privilegi 
auch geruhten zu verneuen und zu bestetten, alß das mitsambt den beste t- 
tungen von wort zu wort hienach begriffen ist: 

(Inserat von n. V.) 
Nu haben wir obgenanter herzog Albrecht, herzog ze Osterreich und 
markgraff zu Mehrern etc. angesehen der obgenanten klosterfranen fleissig 



355 

pete, und haben dadurch und von sunderen gnaden das obgeschribne privi- 
legi mit allen puncten und artikeln darin begriffen, vemeuet und bestett; 
vemeuen und bestetten in auch das von fürstlicher macht wissentlich mit 
dem brief: also daß das nufürbaß mit allen artikeln und punten, als davon 
begriffen ist, gentzlich bey krefften beleih und stet gehalten werde ungever- 
üch. Davon gepieten wir unsem lieben getreuen, allen unsem haubtleuten, 
herm, rittem und knechten, pflegem, purckgraven, richtem, mauttnern und 
allen andern Untertanen und getreuen, den dieser brief gezaigt wirdt, und 
wollen ernstlich, daß sie die egenanten kloeterfrauen bey dieser unser be- 
stettung und gnad gentzlich lassen beleiben, und dawider nicht tun, noch 
des jemands anders gestatten zu tun in khain weiß, oder si teten swerlich 
wider uns. Mit urkunt diß briefs. Geben zu Wien an Sambstag nach des 
heyligen kreutzstag inventionis nach Kristi gepurd vierzehenhundert jar und 
darnach in dem siben und dreissigisten jare. 



23* 



356 



Nachträge und Berichtigungen. 

Zu S. 71. Der Dreieckersche Plan von Baden, angeblich aus dem Jahre 
i486, aber von dunkler Provenienz und nur in Kopie erhalten, erregte sogleich 
bei erster flüchtiger Betrachtung wegen der Ausführung und Aufschrift, welche 
beide mit der angegebenen Zeit nicht stimmen, meine Bedenken. Nachdem die 
bekannte Badener Fälschungsaffair e so manchen Gegenstand in den Museen dieser 
Stadt in zweifelhaftes Licht gebracht hat, möchte ich diese Bedenken nicht unerwähnt 
lassen, zumal auch völlig unabhängig von mir der Archivar des k. k. Finanz- 
ministeriums Herr Dr. Karl Giannoni zu denselben Zweifeln gekommen ist. Viel- 
leicht wird dieser der Sache gelegentlich nachgehen. 

Zu S. 76. Der Name des Malers des Stadtbildes von St. Polten, das in das 
Jahr 1645 zu setzen ist, lautet richtig Balduin Hoyel. Es ist ein Votivbild, das 
ursprünglich wegen Errettung aus der Pestgefahr von St. Pöltener Bürgern für 
die Kiche von Mank bestimmt war. Bei der Abschaffung der Votivbilder im Jahre 
1783 ließ die Gemeinde St. Polten das Bild in ihre Stadt zurückschaffen. Jetzt 
befindet sich in Mank eine Kopie (vgl. darüber Hödl in der »Topographie von 
Niederösterreich«, VI, 66, Artikel : >Mank«). M. V. 

Auf S. 315 (im Text und Anm. 2) und 316 (zu Regest n. I und II) ist 
durch Verschulden der Druckerei der Nummemverweis auf n. XXXIV und XXXV 
weggeblieben. 

Zu S. 323. Der Wulka(Vulka, Wulche)bach entspringt im Rosaliengebirg-e 
(Comitat Ödenburg) und mündet unweit Rust bei dem Orte Seemühle in den Neu- 
siedler See. Nach einem Generalmandate des Kaisers Ferdinand III. von 1649 führte 
die alte Handelsstraße aus den südlich vom Neusiedler See gelegenen Comitaten 
nach Hainburg- Wien über Ödenburg-Prodersdorf an der Wulka (Vulka-Pordany ; 
wohl zu unterscheiden von Lajta-Pordany, Prodersdorf an der Leitha) und über- 
setzte hier das Flüßchen auf einer steinernen Brücke. Näheres s.: »Gazdasagtör- 
tenelmi Szemle«, VH, 380 und 381, und: Csanki, »Magyarorszag tört. földrajza a 
Hunjadiak koraban«,III, 625. (Gütige Mitteilung des Herrn Sektionsrates Dr. Arpad 
von Karolyi). H. K. 



0ET8- UND PEESONEN-EEGISTER. 



ZUSAUMBKGESTEL.LT VON 



DK. VIKTOR THIEL. 



{ 



I Adalhert, ErzWachof von Salzburg 38. 

Aht von Melk 251, 277, 
[ AggBtem, Feste 92. 
[ Aieben, Johann Joachim v. Ulf., 166. 

- Peter v. Ul. 
t Algen, Ort im Osten des Tullnerfeldes &3. 
1 Alberich, Markgraf der Ostnark 18. 
I ilberiin» 72. 

Ibrecht, Bischof von Freising 93, 

- VI., Erzherzog 94. 

- m., Heraog von ÖatarrBich 70, 93, 
< — V-, Hersog von öateireich 93, 99, 120. 

Albiechtsburg, Johann Konrad Albrecht v. 

124. 
Alexander, Abt des Neuklosters in Wiener- 

Nanstadt 132, 138, Anm, 
Alt. Jakob, Landechaftsmaler 79ff.. 87. 
Alt, Hudolf, Malor 81 f 
Altmann, Abt von Göltweig 167, Anm, 1. 
\ Altmann, Felis, Laienbrader des KlosCeis 

Manerbach 311, 
I Amalia, Kaiserin, Witwe Joief I. 243, 

, 270, 277, 
I Amitetten 24 ä. 
I jAsdrä St., a, d. Traiaen 50. 
§^drä St., Stift 250, 257. 

, Erzherzogin, Tochter Kaiser Fer- 
dinand I. 232. 
Anaelm, Abt von Outtmei^ 154, Anm. 
Äntdorf, Ort in der (Irafachaft Ilrabant 9ä, 
Apfalterebacber Amt, zum Kaatenamt 
St, Leonhard am Foret gehürig 311, 

IAquileja 73. 
it,rbeBBr, Anton Mattbiaa, n.-H. Laadscbafts- 
regietrant 146, Anm. 1. 
Arlbo, Grenzgraf, später Markgraf der Ost- 
mark 11 f., I5ff., 18, 20ff., 28ff,, 67, 
61 ff., 64 f. 



Arnulf, Kaiser 13, 15ff., 20, 57, 63, 65. 

Artaria & Co, 78f. 

Aapang 146, Anm, 2. 

Aubigne, Graf v,, frauzüaischer Befehls- 
haber 239, 246, 249, 

Aner, Job, Besitzer des Minoritenfreibofes 
104. 

— Philipp, das Vorgenannten Brader 104. 
Auersperg, Maria Josef, Graf v. 305. 
Augsburg 77, 78, 95f, 98. 

Augiistin, Koadministiator im Stifte 

St, Pulten 265. 
Auracber v. Aaracb, Lithograph 80. 
Avaren 18. 
Ajblisg, Niklas Eberhnrd t., RegiBtrator 

der u.-ö. SclLnde 143, Anm, 3, 144, 

14öf., 151, Anm. 2. 

Bab enberger Stammbaum, im Stifte lilostsr- 

neuburg beSndlich 71. 
Baden 76, 80, 86. 

— Dreieekers Ansicht von 71, 3ö(J. 

— Gcoßhorzogtum 187 f, 

Bader, Georg, Begistrant der c-Ii. Stünde 

126, Anm. 1, 127 f. 
Bärnklau, Johann Leopold, Freiherr v. 279 
Balthasar, l'farrer in BQheimkirchen 258. 
Barcelona 9G. 

Barth, Priinz, Lithograph 80. 
Basel 72. 

Baumgarten, Ort im Tullnerfeld 310. 
Bavipre, Graf v., franzÜsischeT General 

239. 
Bayern 18. 27. 
Beck, Franz Dr., Sekretär der n.-ö. Stände 

164. 
Belleble, MarscbaU von Frankreich 253, 



3eo 



Berg, Ort ia der BezirkshauptmaQUBchftft 

Brück B. i. Leitha 174. 
Bergenetamm, Alois v., Sekretär der n.-B. 

Stände 157; B. aach Groppenberger 

Beraatein, Ort in Ungarn 213, 

Berto, Karl de. P., MUnch des Kloetera 

Manerbach 811. 
Uertram. Franz Xaver, a, Frani Xaver, 
Bea»6l. Goltfried. s. Gottfried (Beuel). 
Beultler, Klemens, KuDaletecber 75. 
BlUmegen, Graf t., Siterreicbischer Hof- 

kanxler 299. 
Blnmauer, Stephan, Professor am n.-U. 

LandeslelirerBeniinsr in St. Pulten 231. 
Blmneneck, Margarete v 117, Anm. 1. 
Bobeimkirchen, Markt bei St. Palten 258f. 
ÜiiliTji. Adalbert, Vorstand de« n.-ö. Landes- 

arcbires 168. 
Böhmen 25, 93, 99, 189. 
Büufiiors, frUBzIisisi^her f pldbcrr 239. 
Brand, Friedrieb, Maler 77. 
Braun, Koämograph 74 
Bteitenbach, Bernhard t., mittelalterlicher 

Topograph 73f. 
Brenner, Graf t., n.-t). Ständemitglied 

169. 
Brill, Matthttus, Maler 74. 
— Paul, Maler 74. 
Brack a. d. Leitha 238. 
Brunn 121, Anm. 1. 
BrüBSel 96. 

Bschor, Lithograph 80. 
Buchenau, Ort bei Linz 14, Anm. 3. 
Bucklige Welt 217. 
Bürger, Johann, BauBchreiber der n,-ö. 

Stände 162. 
Burghart, Bischof von Pasaaa 22. 

Oanaletto, Maler 77. 
Cappi, Jean, Wiener Kanatbändler 78. 
Chadalhocb, Graf in der Ostmark um die 
Wende des IX. und X. Jahrhanderle 

m. 

Chapuj, Landschaftsmaler 81, 87. 
Christoph (Schäfer), Abt von Heiligenkreua 
113, Anm. 1. 



Christoph (MUller v. Prankenheim), Propat 

von St. Palten 230, 
Corrino«, Job. Aug., Eunitelecber 77. 
Czaslan, Schlacht bei 282. 

Dachl, Ignaz Anguitin, o.-a. Kitterstands- 

aekretSr 167. 
Dannecker, David, Formschneider aus 

Augsburg 101, Anm. 1. 
Degenhart, bayrischer £delmanii nm das 

Jahr 930 öS. 
Delaenbach, J. F., Kupferstecher 76, 
Denhart, Karl, n.-Q. Landschaftaregistrant 

161. 
Dea-Foura, Wenael, 1'., Mönch des Stiftes 

MauBfbach 311. 
lliett-redurf, Ün südlich von Tulln 53. 
Dietrichäbach, Ort in der Bezirkshaupt- 

mannichaft Zwett] 59. 
Dietrichstein, Karl Joaef, Graf v. 157. 
Ditmar, ErzbischoF von Salzburg 22, 61, 

Doblhoff, Freiherr v., n.-ü. Stand emitglied 

159. 
Dürfel, Ort in der BeEirksbauptmannschaft 

Scheibbs 310. 
Donau 175, 178, 217. 
Urütendort' 40, 55. 
Urousinindurf. a. Drosendorf. 
Daelliua, liuimund, Chorherr des Klosters 

St. PSlten 231. 
Dürer, Albrecbt 72. 

Dilrnstcm. Ort in der Bezirkshauptmann- 
achaft Kroms 71. 
Duller, Verfasser der »Malerischen und 

ruuiantigcheü Gegenden DeutschlaDde« 

(1840-1842) 81. 
Dunkelatein, Ort im Pittener Gebiete 47. 
IJuruig, Ziintgraf zur Zeit des Markgrafen 

Aribo 23, 31. 

Ebental, Ort in der Bezirkshauptmaun- 
schaft Unter-Gänserndorf 311. 

Eberl, Leopold, n.-Ü. Landicbaftsregietrant 
151, Anm. 2. 

Eberadorf, Siegmond v. 92. 

Edelatbal, ungarische Gemeinde 174, 216, 
219. 



301 



Josef, KuüBtsteclieT 78. 
Egen, Christoph, n.-Q. Lnndijchsftsregi 

BtratDC 115, Änra. ö. 
Eger 383. 
Egerei, ChrUtoph, u.-S, Landschaftsregi 

Bttator 114, Anm. 2. 
Eg^er, Simoii, n.-H, Lftndscbaftssekretar 

101. 
Eggsdorf, Ort bei St. Pölteo 247, 
Eigel, Zeatgrat sur Zeit des Markgrafen 

Aribo 23, 31. 
Eitel berger, Ennatbiätoriker 82. 
Eliaabeth, Kaiscriii, Gemahlin Karla VJ. 
266. 
■ £llinger, Jobaun, Hofmeister des Stiftes 

Maaerbacb 307, 309. 
f Eoder, Thomas, Landschaftsmaler 79, Sl, 

87. 
I EngelbaitBzell 95. 
I £ngildaa, fränkischer Markgraf 16. 
E Engilschalk der ältere, Grenzgraf der 

Ostmark 14ff„ 17, 20, 32, 56r,. 63. 
I ,— der jtlng-ere, Grenzgraf in Oberpanno- 

en 16, 62 f. 
iXngl, Graf v., standiscber Oberkommiesär 

2ÖÜ. 
Pjanns,8tadt66,93,185f.,S17,341,2-Jö,a79. 

- Burg-, Landgericht 38, 66. 
I Eons egg 105, Anm 1. 

rsdorf, Judith v. 117, Aam. 1. 

- Maria v. 166, Aniu, 

- Veit V. 101, Anm. 1, 

- Wolf ChriBtoph v. 101. 
^reabarg 26, 36ff., 39f., 58 f. 

Kasper, Hofschreiber des KloEters 
Maaerbacb 308 f. 
XrdpreQ, Ort in der BezirkshaitptmBna' 
Bcbaft Unter- Gänaerndorf 310. 
lEriaa, Ort bei Wien 310. 

es, fcanzSsiscbei General 277, Anm. 1. 
l Engen, Prinz von Savojen 307. 
Eyk van 72. 

Ejmart, Georg Chr., Kupferstecher 76. 
Ey »er. Heinrieh, n.-ö.Landachaftsregistrant 

1115, Anm. 5. ' 

Ezmoser, Peregrinus, F., Prokiirator des ' 
L Klosters Mauerbach 311. 



Fahrngruber, Jobann, Professor der Tbeo- 

logio in St Polten 231 
Falkenatein, hchloß 70 
1: alkensteiner Kodex (i2 
Fellahrunn, hieder-, Ort in der Be^irka- 

hauptmaunschaft Korneuhurg 310 
Fellerndurf, Ort bei St Pnllen 247 
ielner PeterPaulHeic n u Landschafta- 

RegistraCursadjunkt 144, Anm, 
Ferdinand I., Kaiser 96ff., lOUf., I03f., 

232. 

— IL, Kaiser 105, Anm, 3, 121, Anm. 1. 

— lU., Kaiser 121, Anm. 1, 136. 

— Propst Ton St. Dorothea in Wien 132, 
138, Anm, 

l'etzer, Johann Ferdinand, n.-B. Land- 
EChaftsregietiant 151, Anm. 2. 

Fillenbaum, Johann Nepomuk, Edler ».. 
k. k. Major lö3, Anm, 1. 

— Leopold, Edler v., n.-Q, Landachafla- 
Syndikus lö3f. 

— Philipp, Edler v., k. k. Kommiasarlats- 
offiiier 153, Anm. 1. 

— Philipp Joaef Georg, Edler y., k. k. 
Landrath, Dr. 153, Arno. 1. 

Fischer, Leopold, P., Senior und Sakriftan 
des Siftea Mauerbacb 30S, 311. 

— V. Erlach, Bernhard 76. 
Josef Emanuel 7G. 

— V. Fischers berg', Fajnilie 151, Anm. 3. 

— — — Johann li n ö Laudschafts- 
buchhalter 144 Anm 14 Anm. 2, 
14ba lolf lol Anm 1 

Flinsbach Ort in der Beiirksha^iptmanii- 
scbaft SL Pulten 49 

Florian St btift '37 ^41 

Frankfurt «81 

Fran« I Deutscher Kaiser Gemahl Maria 
Theresias 33o 2tfO 382 

Franz Xaver (Bertram) Iralat von Mauer- 
bacb 299 ff., 311 f. 

Frauenhofen, Ort bei TuUn 63, 308ff. 

Freising, s. Albrecht, Bischof von, 

— ' s, Nikodemus, Bischof von. 

Freistadt. in OberGsterreich 94. 

Friedau, Trauttmaasdorffsches Schloß bei 
St. Pulten 229, 218, 275. 



J 



362 



Friedensheim (Friedesheim), Bernhard der 
jüngere, v. 117, Anm. 1. 

— Wilhelm Bernhard v. 101, Anm. 1, 
117, Anm. 1, 118, Anm. 1. 

Friedrich I., Barbarossa, deutscher Kaiser 
136, 242. 

— lU., deutscher Kaiser 71, 94, 99, 120. 

— II., König von Preußen 232, 270, 281 f. 
Frördevo, Josef, Regierungsrat 300. 
Führer, Johann Michael, s. Johann Michael 

(Führer). 
Fünfkirchen, Hans v. 100. 
^gger, bayrischer Kommandant 239. 

Gablitz, Ort in derBezirkshanptmannschaft 

Hietzing 808ff. 
Gabriel (Kölsch), Propst von St. Polten 230. 
Gänger, Heinrich, n.-ö. Landschaftsregi- 

strant 150, Anm. 
Gaheis, Verfasser der »Wanderungen und 

Spazierfahrten in die Gegenden um 

Wien« (1804—1808) 79. 
Gauermann, Kupferstecher 79. 
Geißler, Johann, n.-ö. Ritterstands-Agent 

167. 
Georgen St., an der Traisen 60. 
Gerersdorf, Ort westlich von St. Polten 250. 
Gerold I., Markgraf der Ostmark 13, 18. 

— n., Markgraf der Ostmark 13 f., 19, 
55 f., 68. 

Gerolding, Ort am Abhänge des JDunkei- 
Steiner Waldes 260, 275. 

Gerstmayer, Landschaftsmaler 81, 87. 

Geyer v. Edlbach, Christoph Ehrenreich, 
n.-ö. Landuntermarschall 164. 

Gibele, Kupferstecher 79. 

Gilleis, Baron v., Oberkommissär des Vier- 
tels O. M. B. 257. 

Gillich, Ludwig v., n.-Ö. Landschafts- 
syndikus 134. 

Giorgini, Johann B., n.-ö. Landschafts- 
Kegistratursakzessist 125, Anm. 1, 126, 
128, 131. 

Glatz, Michael, n.-ö. Landschaf tsregistrant 
108, Anm. 1, 113, Anm. 3, 115, Anm. 5, 
116f, 118. 

Gmunden 96, 241. 



Görz, Grafschaft 104. 

Göttweig, Kloster 76, 86. 

Götz, Christoph, n.-ö. Landschafte-Begistra- 

tursakzessist 125, Anm. 1. 
Goldegg, Schloß bei Krems 250. 
Gomayer, Josef, Laienbruder des Klosters 

Mauerbach 311. 
Gotram, Markgraf der Ostmark 13, 18. 
Gottfried (BeMel), Abt von Göttweig 230, 

2Ö7. 
Gottfrid, Grenzgraf, seit 805 Markgraf der 

Ostmark 13, 18f., 21, Anm. 7. 
Grabensee, Ort in der Bezirkshauptmann- 

schaft Hietzing 310. 
Grabner, Leopold, n.-ö. Hofkammerrat 100. 

— Sebastian, Vater des Vorgenannten 
100, Anm. 4. 

Grafendorf, Ober-, Markt bei St. Polten 

229 f., 247, 249 ff., 274 ff. 
Grafinger v. Salleg, Hans, n.-ö. Land- 

schaftsregistrant 115, Anm. 5. 
Graz 266. 

Grefe, Konrad, Maler 82, 84. 
Greiner, Bartholomäus, n.-ö. Landschafts- 

Kegistratursakzessist 125, Anm. 1. 
Greiner Wald 184. 
Greißen zu Wald und Sitzenberg, Hans 

Wilhelm, Freiherr v. 105, Anm. 2, 

108, Anm. 1, 113. 
Grezmiller, Franz Michael, Pfleger von 

Leonstein in Oberösterreich 279. 
Grinzing 42, 259. 

Groppenberger, Alois, n.-ö. Landschaf ts- 
registrant 148 f., s. auch Bergenstamm, 

Alois V. 

— Georg, Vater des Vorgenannten 157, 
Anm. 2. 

Grub 310. 

Grunds, Ort bei Wölbling 41 ff., 49, 52. 
Grünzing, Ort bei Salzburg 42. 
Grunzwitigau 7, 16, 20f., 32, 40ff., 48 ff., 

62, 64, 66. 
Güns, Ort in Ungarn 13, 18, 213. 
Günter, angeblicher Graf im Grunzwitigau 

21, 32, 48, 66. 
Gumpoldskirchen 310. 
Gutenstein, Kloster 76. 



Haag. Ort ii 




1 66. 



HaaUreither, Abraham Jakob, n.-R. Kittor- 

Btands-SoUzitalQT 164f. 
Hackolliurg, Karl Fcsiberr t. 133, 138, 

Hacker, Acinilin Joaef, Pfarrer von Oher- 

grafendorf 229ff. 
— Ferdinand Chriatopb, Vater des Vor- 
genannte □ 230. 
. Hart, Familie 230. 
- — Philipp, RegierangBrat 300. 
I Hackl, Josef, St. Pnltener Maler 236. 
*■ Hadersdorf-Weidlingau 309. 
[ "BizeaheTg, Albrecht Igaaz v, 166 f, 
Hafner, Ctiristoph, Dr., n.-S. Landscbafts- 
Bekrelär 114, Anm, 2. 
- Litliograph in Lin» 80. 
Hafner hacli, Ort in der UezirksliBiipt- 

mannBchaft St. PHlten 27Ö. 
Bager zu AUentsteig, Sebastian 92. Anm. 2. 
' Hainfellner, Peter Paul, n.-U. Landschafta- 

regietrant löl, Anm, 2. 
, -HandBl-Mazetti, Freiiierr v,, Oberst 92. 

[ Hardegg. Ott in Niederiiaterreich 196. 
I HBrtach,JoBBf Grafv., Peldmarschall 241. 
Smrthof, Hof bei St. Gaorgen a. d. TraiBen 
230, 254, 25Ö. 
^ Hutmannibarg, Schloß 70. 
HannoldBtoin. Ort bei 8t. pBlten 275. 
Hajek t. Waldstatten, Hugo Josef 154, 

Aom. 
Heider, KaQBtbiBlorilier 82. 
Heimberg, Ort bei KUlb 40. 
Heimo, känigltclier Scbenke, der um S88 
Besitzncgen faeiMautem hatte 27, Anm. 



1, 49 f.. 



11 f. 



Haindorf, Ort bei St. PKlten 275. 

HeIntI, Franz v. 167, Anm. 1. 

Heintz, Joaef, Tiechler 166, 

HBÜigenatadt 310, 

Heinke, Hofrat der Hb terreicbi sehen Hof- 
kanzlei 305f. 

Heinrich H., Jagomirgott, Hersog von 
Österreich 242. 

Hell, Maximilian, ÄBtronom 156, Anm. 



Heho, Amond, Fhotograph S 

HenzJDg, Ort in der Bezirksliauptinann- 

Bchaft TuUn 310, 
Herberatein, Josef Oraf v. 304, 

— Siegnmnd Ladialaua Graf y, 162. 
Hermann v. Altaich 11. 

— V. Roiohenau 17, 57. 

Herzog, David Dr., u.-ü. LandschaftB- 
syndikus 161. 

— Marianus P., MHncIi dea KloateiB 
Mauerbaoh 299, 303, 311. 

Heujnann, Oeorg Daniel, KunEtstecber 77, 

Hieflbeiger, Dionysiag, Laienbruder des 
Klosters Mauerbacb 311. 

Hioser, Kunethistoriksr 82. 

Hildburgbansen 81. 

Hildebrand, Londeaodvokat im XVII. Jahr- 
hundert 122. 

Hirsche, Nikolaus F., MSnch des l\lasteTB 
Mauerbach 311. 

Hirsvogel, Augustin, KnpferBlecber 74, 

Hocbau 132, Anm. 

Hader, Placidua, F., MHnch dei Kloaters 
Mauerbach 311. 

HQdl, Kaspar, n.-a. LandBchaftsregialrant 
115, Anm. 6. 

HOfel, Baldnin, MRleT'76; a. Ho;el. 

HafeUch, Wiener Lithograph 81. 

HSger, LaBdachaftsmaler 81, 87, 

Hör y. Hornegg, MaKimilian 105. 

Hörnstein, Schloß im Besirke Haden 70. 

Hoffmann v.Grilnbilhel.Ferd., 101, Anm. I. 

Hofkircheo, Wolfgang y. 118, Anm. 1. 

Hohenfeld,OttoHeinrich,GrafQndHerrTon 
163. 

— Susanns y. 105, Acin. 1. 
Hobenholz, Franz Panla, Edler v., ße- 

gieruDgssekretSr 811. 
HohanrnpparBdorf, Ort im BeKirke Untet- 
' GäoBarodorf 310f. 
■ Hollenbnrg, Ort in der Bezirkshauptmann- 
1 schuft Krems 52, 60. 
: Hollenstein-Gästling, Landgericht 38, 66. 
Holliczka, Anthelmus P., MSncb des Klo- 
sters Mausrbucb 311, 
HolzhllttenbodeD. Ort im Bezirke Schaibba 
20Ö, 217. 



364 



Horn 105, Anm. 3. 

Hornstein, Herrschaft 215. 

Hoyelf Balduio, Maler 356; s. Höfel. 

Hoyer, Johann Georg, n.-ö. Landschafts- 
registrant 123, Anm. 2, 124, 125, 
Anm. 1, 126, 128, 134, 151, Anm. 2. 

— Marx Hannibal, n.-ö. Landschaftsregi- 
strant 113, 115, Anm. 5, 118ff, 121, 
123, 12Ö, Anm. 1, 144. 

Hradisch 121, Anm. 1. 

Hueber, Andreas F., Mönch des Klosters 

Mauerbach 311. 
Htitter, Emil, Maler 86. 
Hufnagel, Georg, Kupferstecher 74. 
Hundsheimer Berg 216. 
Husarzensky, Adolf, Graf v. 139, Anm. 1. 
Hussiten, die 99. 

Iglau 121, Anm. 1. 

Indau, Johann, Verfasser des »Wieneri- 
schen Architektur-, Kunst- und Säulen- 
buches (1686) 76, Anm. 2. 

Ingelheim 17. 

Innsbruck 96. 

Ips 36 f. 

Isanrich, Sohn Aribos, Markgrafen der Ost- 
mark 15, 17 f., 57 f., 63, 65. 

Janscha, Lorenz, Kunststecher 77 f., 87. 

— Valentin, Kunststecher 78, 87. 
Jaschke (Jaschky), Franz, Kunststecher 

78 f., 87. 
Jaschky, s. Jaschke 78. 
Jeckl, Ambrosius, F., Mönch des Klosters 

Mauerbach 311. 
Jörger, Hans Helfreich 162. 

— Wolfgang 101, Anm. 1. 

— zu Sollet, Georg Wilhelm 109, Anm. 2. 
Johann IX., Abt von den Schotten 100. 

— Markgraf von Mähren 93. 

Johann Michael (Führer), Frohst von 

St. Polten 255 f. 
Johannisberg, St. 310. 
Josef II., Kaiser von Österreich 266, 299, 

306. 
Joslowitz, Ort in Mähren 196. 
Junta, Karl, Dr. 106, Anm. 1. 



Kälbl, Ignaz, n.-ö. Landschaftsregistrant 

150, Anm. 
Kärnten 19 f., 75, 104. 
Käs, Kaspar, Laienbruder des Klosters 

Mauerbach 311. 
Kahlenberg, Kamaldulenserkloster 307. 
Kaihoch, s. Chadalhoch. 
Karl, Herzog von Lothringen 235, 266. 

280 f., 282. 

— der Große, Kaiser 18. 

— III., der Dicke, Kaiser 15, 20. 
~ IV., Kaiser 93, 94. 

— V., Kaiser 73, 96 f., 99. 

— VI., Kaiser 76, 232 f., 239. 

— VII., Kaiser, s. Karl Albrecht, Kurfürst 
von Bayern. 

— n., König von Spanien 331, Anm. 3. 
Karl Albrecht, Kurfürst von Bayern 147, 

232 ff., 239 f., 249, 270, 277. 

Karlmann, Sohn Ludwigs des Deutschen, 
König von Ostfranken 13, 19 f., 22, 56. 

Karlstetten, Ort in der Bezirkshauptmann- 
schaft St. Fölten 49. 

Kasimir, Markgraf von Brandenburg 96. 

Katzelsdorf 310. 

Kemmelbach, Ort in der Bezirkshaupt- 
mannschaft Melk 245. 

Kemstock, Hermann, F., Mönch des Klosters 
Mauerbach 311. 

Khevenhüller, Ludwig Andreas, Graf v., 
FeldmarschaU 233, 235, 241, 266 ff., 
279, 282. 

Khevenhüller -Metsch, Johann Josef 
Graf V., 138, Anm. 

Kilb, Ort in der Bezirkshauptmannschaft 
Melk 274. 

Kirch, Jakob Rudolf v., n.-ö. Landschafts- 
registrant 134. 

Kirchberg a. d. Fielach 55. 

Kirchschlag, Ort im Bezirke Wiener-Neu- 
stadt 147. 

Kittsee, Ort in Ungarn 216. 

Klaus, Schloß in Oberösterreich 279. 

Kleindienst, Bürger von St. Fölten 261. 

Kleiner, Salomon, Architekt 76 f., 86. 

Kleinschnellendorfer Vertrag 254, 270. 

Klostemeuburg 86, 96, 266. 



Klosterneiibutg, Stift 71, 76. 
Kliheh, Gabriel, s. Gabriel (Kölsch). 
Königsegg, Ort in der Bezirkshauptniaiiii- 

schaft Wiener-KeuEtadt 2S2, 
EBnigstetten, Ort im Bezirke Tulln 15, 

53, 310. 
KBpp V. Felsenthai, Brüder, Verfasser der 
> Histo riech- mal eriscben Darstellung 
von Österreich« (1814) 79. 
Konatantinopel 105, Aam. 1. 
Komeubarg 75, 365. 
— Augustinerkloster 237, 
Krain 75, lOi. 

Krama 7ö, 131, Anm. 3, 250, 281. 
Kremser, Amandus, P., Müuch des Klosters 

Mauerbacb 311. 
Kremsniünsler, Kloster 46, 57, 241. 
Kiiedl, Hugo,P., MOncbdesKlostersMauer- 

hach 311. 
Kriscb, Hofiat der GsterreichischeD Hof- 

kaozlei (1782) 301 f. 
Eritzendorf, Ort in der Bexirksbaupt- 
■nannschaft Tulln 310. 
^^^ Kruckfold, Ferdinand, Laien bind er das 
^^L Kloatera Hauerbach 311. 
^^VETtunbacb, Ort im Bezirke Wienor-Neu- 
^^m Stadt 

^^HSOael, Kapferetecher 76. 
^^■"Eafstein, Ernst, Graf r. 248. 
^^L— Ferdinand, Graf y. 280. 
^^H — saf Grell len st ein, LaiirenE 92. 
^^H Kunike, Lithograph äOf, 
^^B Kntschera, Franzi, k, k. Hegierungsrat 86. 

^nab 

^Budi 

Hj 



Kabordes, Verfasser der »Yojagc 
Autriche. (1321) 79. 
siauB Posthumus, Erzherzog 
■eich, König »on Ungarn un 



Uster- 



liXiRüiBitz, NebenäuB der Moldau 184. 
Lamberg, Johann Franv. v. 162. 
Lambrecht St., Stift 208. 
Laminit, Knpferetecher 78. 
Lampe], Josef, k. u. k. Haus-, Hof- und 

KStaatsarchivar 17Sf. 
dhauB, niederöslarreichiaches 86. 
g, Mauritius, Kupferstecher 76. 



Lange, G. G., VerfasBer der »Original- 
Ansichten aus Deutschland« (lS4ä bis 
1851) 81. 

Langenlebarn, Ort im Bezirke Tulln 309r. 
I Langet!, Friedrich Christoph, Dr., n.-B, 
LandschaftssekretSr 164 f. 

Lanitz, Hans, n.-B. Landschaftsregistrant 
115, Anm. 5. 

Lautensack, Johann Sebaldus, Kunst- 
Stecher 74. 

Laienburg 80. 122. Anm. 

Lederer-Trattiiern, Karl Freiherr v. 138. 

Leitbafluß 215, 217. 

Leilhagebirga 181 f., 215, 217. 

Lenibruch, Adolf T, 165. 

Leonhard St. am Forst, Herrschaft SOSf., 

311. 
Leonstein, Ort in Oberösterreich 75, 279. 
Leopold, Erzherzog ron Österreich, Bischof 

Tou Strasburg und Fassau 121. Anm. 1. 
^ HI., Hernog von Österreich 93, 

— VI, der Glorreiche, Herzog von Öster- 
reich 110, Anm. 1. 

— L, Kaiser tob Österreich 121, Aem. 1. 
Leopold, s. Liutpold. 

Lerch, J. M., Kupferstecber 76. 
Leuville, Marquis, franzüsiscber General 

277. 
Lewenegg, Johannes v., F., MBncb des 

Stiftes Mauerbach 801. 
Lejkum, Wiener Lithograph 81. 
Lojsser, Christoph, Verordneter des n,-0. 

KitterstandB« 111, 113. 

— Eraemua, Vater des Vorgenannten 111, 

— GenoveTa t. 117, Anm. I. 
Liechtenstein, Christoph v. 95. 

— Georg y. IUI, Anm. 1. 

— Heinrich t. 105, Anm. 1, 

— Wolfgang y. 101, Anm. 1. 
Liechtenstein (-NikoUburg), Bernhard v. 91. 
ErasmuH v. 91. 

Wolfgang T. 91, 

Lilienhrunno, Ort in Faunonien 58. 

Lilienfeld, Stift 208, 257. 

Lim 23, 86 ff., 39, 58, 68, 96, 239f., 279f. 



366 



Liutpold, Markgraf in Pannonien 16 f., 18, 

63. 
Lobkowitz, Christian, Fürst v., Feldmar- 

schaU 243, 282. 
IjOos, Maler 82. 
Loosdorf, Ort bei Melk 246. 
Lothar, Kaiser 46. 
Ludwig der Fromme, Kaiser 19,21, Anm. 

7, 46. 

— der Deutsche, König von Ostfranken 
19ff., 39, 51, 53. 

— III., der Jüngere, Sohn Ludwigs des 
Deutschen, König von Ostfranken 15. 

— das Kind, König von Ostfranken 17 f., 
21 f. 

Luxembourg, Herzog von, französischer 

Heerführer 239. 
Lyon 73. 

Xadalwin, Chorbischof von Passau 58. 
Madehelm, - bayrischer Edelmann um das 

Jahr 930 38. 
Maderna, Albert, Chorherr des Stiftes 

St. Polten 231. 
Mähren 27, 93, 99, 189. 
Maillebois, französischer Marschall 282. 
Mainz 72 f., 95. 
Managetta, Kupferstecher 76. 
Mank 356. 
Mannersdorf 310. 

— am Leithagebirge 74. 
Mantua 73. 

March 175, 193 flf., 217. 
Margareten, Ort bei St. Polten 275. 
Maria Theresia, Kaiserin von Österreich 

232ff., 241, 311. 
Marian, Abt von Melk 167, Anm. 1. 
Mariazeil in Niederösterreich, Kloster 160, 

Anm. 4. 
Marienhof, Dorf bei St. Polten 259. 
Marinoni, Ingenieur 146, Anm. 2. 
Markersdorf, Ort bei Melk 251, 275. 
Martin, Abt zu den Schotten in Wien 94. 
Martin St., Ort bei Traismauer 60. 
Matt, Ignaz, Kegierungsrat 311. 
Matthias Corvinus, König von Ungarn 99. 
Matthias, Deutscher Kaiser 121, Anm. 1. 



Mauerbach, Herrschaft 309. 

— Kartauae 76, 299 fif. 

Mautem 17, 23, 27, 35, Anm.*2. 36 f., 

39 f., 56 ff., 63. 
Mauthauaen, Ort in ObeTösterreich 36, 

244, 278, 281. 

Maximilian I., Deutscher Kaiaer 91, 95 f., 
98f., 103, 120. 

— n., deutscher Kaiser 102 ff. 
Mayenberg, Franz, Edler v. 154, Anm. 
Mayer, Anton Dr., n.-ö. Landesarchivar 85. 
Mayr, Dominikus, P., Vikar dea Stifte« 

Mauerbach 308, 311. 

Mayr v. Mayersfeld, Johann B. 142. 

Mecheln 95. 

Medelichha 58. 

Megingoz, Sohn Wilhelms des Jüngeren, 
Grenzgrafen der Ostmark 15. 

Meldemann, Nikolaus, Nürnberger Buch- 
drucker 73. 

Melk, Kloster 91. 

— Markt 7, 16, 23, 62, 64, 66, 233, 237, 

245, 249, 251, 273, 276f. 

— 8. Medelichha. 

Menßhengen, Ignaz v., Kegierungsrat 

307 f., 311. 
Menzel, Führer der ungarischen Kelterei 

im österr. Erbfolgekriege 271 f., 275, 

281. 
Mercy, österreichischer General 279. 
Merian, Matthäus, Kupferstecher 74. 
Merz, Kupferstecher 77. 
Michael, Propst von Herzogenbarg 154, 

Anm. 
Michael (Führer), Propst von St. Polten 

230, 236 ff. 
Michelhausen, Ort im Wiener Wald 5a 
Minuzzi, bayrischer Kommandant 239. 
Mitis, Ignaz, Edler v. 167, Anm. 1. 
Mittelberg, Ort in Vorarlberg 175. 
Mitterau, Schloß bei St. Polten 275. 
Mödling 86, 122, Anm. 
Mönnichkirchener Sattel 181. 
Moimir, mährischer Fürst 16 f. 
Molitor, Maler 77. 
Mollart, Franz Maximilian Graf ▼. 129 f. 

— Peter Ernst, Beichsgraf v. 129, Anm. 3. 



I 



Mollo, Traoquillo, Kunathändler 78. 
Montecuccoli, Albert, Graf v. 159. 
Monte Serrato, Stift 160, Anro. 4. 
Morawitzk^, bttyriBchBr Kommandant 339. 

:, MamchaU von Sachaen 253. 
fortaig;iie, Graf t,, fransiBsiBcber Geoeral '. 
19. 

■, Feräinand. P,. MBneh des Stiftes 
Maaeibacb 311. 

- Freiherr v,, Mitglied der n -ö. Stände 
1847 159. 

^UlUler, Aolon, Amtsacbreiber des Klosters 
Mauerbach 307. 
Kuller V. Prankeaheim. Christoph, s. Chri- 
3 (Müller V. Pranlienheiiu). 
tencheii 233, 279, 2S1. 

jVoapel 73. 

äfanburg, Grafett r. 69f. 

- Schlofl in Bayern 70. 
|-- Siboto, Graf v. 69f. 
I Kaadörfl, Ort in Ungarn 216, 219. 
I Keudorf, -Wiener, Ort hei Mödling 122, 

I Ifeumarkt, Ort bei Kemmelhach 276, 278. 
j.IflkudemnB, Bischof von Freising 94. 
^.Hominicbha 58. 
f .Nordwald 217. 
j Nußdorf 310. 

Oberhaoa, Feste bei Passau 281. 

Oherästerreicli 189. 

Ocbaenburg, Schloß im Bezirke St. Polten 

237, 2oö. 
Odelga, Karl, Freiherr v. 156, 
ödenburg 99. 
Österreich, Herzoge von 94. 

IÖtieher 231. 
Ollem, Ort in der Bosirksbauptmannichaft 
Tulln 310. 
OUeiBdorf, Ort im Bezirke Unler-GSngern- 
dorf 310. 
OlmOtB 121, Anm. 1. 
Oiteri3nrg, SchloQ bei St. Polten 275. 
Otto V. Freising 9ff., 28. 
*— I., Deutscher Kaiaer 54, 
— II., Deutscher Kaiser 54. 



Ottokar, fränkischer Graf zur Zeit Lud- 
wigä des Kindes 22. 

— IL, König von Buhmao 209. 

Padaa 101. Anm. 1, 117, Anm. 1. 
Palffy, üBterreichischer Genoral 279. 
Pannonien Ifi, 19f., 39f„ 62f. 
Papo, Sohn Wilhelms des JUngeren 

GrenKgrafan der Ostmark 15. 
Parhamet Iguaz, Propst 311. 
Pasaau 233, 239, 243, 381. 

— Bistum 21, Anm. 7, 63, 68, 97, 100. 
Patemo, Anton, Lithograph 80f. 

Paul, Administrator im Stifte St. Polten 

255. 
Pankler, Heinrich Christoph, Freiherr v., 

155, Anm. 2. 

— Josaf, Freiherr v. 155f, 167, Anm. 1. 
Perchtoldsdurf, Ort bei Wien 94, 310. 
Pergen, Josef, Graf v. 167, Anm. ]. 
Pemegg, Kloster IGO, Anm, 4. 

Peter St., iu der Au 66. 

Pentingeriana Tabula 70. 

Poz, Brüder 230. 

Pfaft'aUtten, Ort im Bezirke Baden 310. 

PfeB'el, Joh. Andreas, Kanststecher 77. 

Pichler, Franz, Propst von 8t. Dorothea 

92. 
Pielachhaag, Schloß bei St. PBlton 275. 
Fierenz, Bernhard, n.-ö. Landschaftsaekre- 

lür 114, Anm. 2. 
Pieringer, Kupferstecher 79. 
PjUiciisdorf, Ort im Bezirke Korneiiburg 

310. 

Pinell, Adam v. 165. 

Pirchenstein, Barg im Mühlviertel 92. 

Pisek 282. 

Platin, hafri scher Kommandant 281. 

Pleidonwurff, Wilhelm, Meister des Holz- 
BChoitls 73. 

Pöcblam 37, 277. 

' PQllendorfer Amt, zum Kasleoamt Sankt 
I I>eanhard am Forst gahSrig 311. 
I Pulten St 46, 50, 74, 76, 91, 229f.. 
I 232f., 245«!'., 251ff., 256f., 360fr„ 
I 272ff., 356. 



368 



Polten St., Chorherrenstift 160, Anm. 4, 
229, 237, 264. 

— — Franziskanerkloster 230. 
Fräuleinstift 164. 

Pötting zu Persiog, Leopold, kaiserl. Kat 

100. 
Polheim, Gundackar, Herr v. 137. 
Ponheimer, Kupferstecher 79. 
Postl, Karl, Kupferstecher 78. 
Pottenbrunn, Ort im Bezirke St. Polten 59. 
Pottendorf, Herrschaft 75. 
Prag 94, 97, 103 f., 233 f., 281 f. 
Prandau, Franz, Freiherr v. 154, Anm. 

155, Anm. 1. 
Prandauer, Jakob, Baumeister 231, 237. 
Prankenheim, s. Müller. 
Prellenkirchen,Ort im Bezirke Brück a.d.L. 

174. 
Pressburg 266, 270. 
Preuwitz, Ort bei Traismauer 54, 59. 
Pricio, Graf y., Besitzer des Schlosses 

Friedau (1741) 248. 
Pripoliza, das heutige Preuwitz 54, 59, 

60, Anm. 2. 
Puchheim, Andreas v. 109, Anm. 1. 

— Veit Albrecht v. 101. 

— Wolf Adam v. 109, Anm. 1. 
Pummersdorf, Ort bei St. Polten 247. 

Raabs, Ort im Bezirke Waidhofen a. d. 

Th. 25, Anm. 2. 
Raasdorf, Ort im Bezirke Floridsdorf 35, 

37. 
Rabenstein, Burg im Pielachtale 230. 
Radmannsdorf, Lithograph 80. 
Raffelstätten 22, 32 f. 
Raffelstätter Zollordnung 9ff., 19, 21 ff., 

61 f., 64, 66. 
Raming. Ort im Bezirke Amstetten 66. 
Ranftl, Maler 82. 

Rastislav, mährischer Fürst, 15, 19, 56. 
Ratbot, Markgraf der Ostmark 19, 55 ff. 
Ratzinger, Landmann aus Eggsdorf 247. 
Rauh, Wiener Lithograph 81. 
Raulino, Tobias Dionys, Lithograph 80. 
Rechnitz, Ort in Ungarn 213. 
Regensburg 17. 



Regensburg, Bistum 53. 

Reginhar, Bischof von Passau 14, Anm. 

3, 19, 21, Anm. 7. 
Reidling, Ort bei Traismauer 54. 
Renner, Philipp, Hofkrlegskanzlei-Expe- 

ditor 107. 
Retz 25, Anm. 2. 

Rewich, Erhart, Formschneider 72. 
Ried am Riederberge, Ort im Bezirke 

TuUn 53. 
Riedental, Groß-, Ort im Bezirke TuUn 

310. 
Roberti, Johann, n.-ö. Landschaftsregi- 

strator 115, Anm. 5, 125 ff., Anm. 1, 

127 f., 131, 144. 
Rodel, linker Zufluß der Donau in Ober- 
österreich 25, Anm. 3. 
Rodwell & Comp., Kunstanstalt in London 

80. 
Roggendorf, Georg, Freiherr zu 98. 

— Hanns Wilhelm, Freiherr v. 107, 
Anm. 2. 

Rohr, Dorf bei Melk 246. 

Rolevinks, Autor des »Fasciculas tem- 
porum« 72. 

Rom 95. 

Rosaliagebirge 181, 213, 217. 

Rosdorf, Ort in Oberösterreich 23, 58. 

Rosenburg, Ort in der Bezirkshauptmann- 
schaft Hörn 100. 

Rudolf XV., Herzog von Österreich 93. 

— IL, Deutscher Kaiser 106, Anm. 1. 
Rugiland 25. 

Runk, Kupferstecher 78. 
Rupp, Lithograph 80. 

Sachsen 187 ff. 

Saladorf, Ort in der Bezirkshauptmann« 

Schaft Tulln 310. 
Sallau, Gut am Pielachfluß 230. 
Salm, Ferdinand, Freiherr y. 154, Anm. 

— Hugo Franz v. 155. 
Salzburg 42, 75. 

— Erzstift 51 f. 
Sandmann, X., Lithograph 81. 

Satori, Verfasser des »Malerischen 
Taschenbuches« (1816) 79. 



369 



Schärding 239, 280. 

Schaffa, Ort in Mähren 195, Anm. 1. 

Schafferfeld 51. 

Schallhas, Georg, Eunststecher 78. 

Schedeische Weltchronik 73. 

Schinderl v. Immendorf, Veit 122, Anm. 

Schindler, Johann, Landschaftsmaler 79, 

87. 
Schlosser, Ignaz, P., Mönch des Klosters 

Mauerbach 311. 
Schmettau, Graf v., Gesandter König 

Friedrich II. von Preußen 253 f., 264. 
Schmidtpaur, ober österreichischer Land- 

Bchaftssekretär 245, 249. 
Schmutzer, Maler 77. 
Schönau, Ort im Bezirke Wiener-Neustadt 

122, Anm. 
Schönkirchner Bücher 112, Anm. 2. 
Schönkirchner, Hanns Albrecht v. 112, 

Anm. 2. 

— Hanns Wilhelm v. 109 f., 112, Anm. 2. 

— Karl Johann Wilhelm v. 112, Anm. 2. 
J^chottwien 146, Anm. 2. 

Schramb, Anselm, Chorherr des Stiftes 

Melk 230. 
Schrejber, Karl, Edler v. 156. 
Schröttel, Georg v. 105. 
Scholz, Martin, Verwalter der Herrschaft 

Velm 311. 
Schütz, Karl, Kupferstecher 77 f. 
Schulte, Verfasser der »Ausflüge nach 

dem Schneeberge (1806) 79. 
Schwadorf, Ort bei St. Polten 247. 
Schweickhardt, Verfasser der »Darstellung 

des Erzherzogtums Österreich unter 

der Enns« (1831—1839) 82. 
Schweighof, Gut bei St. Polten 253. 
Schweinern, Dorf bei Oberwölbling 42. 
Schweiz 187 f., 190. 
Schwenninger, Landschaftsmaler 87. 
Schwidemoch, Kunstanstalt in Wien 84. 
Sechelles, französischer Generalintendant 

258. 

Seckendorf, Graf v., Gesandter im Dienste 
des Kurfürsten Karl Albrecht von 
Bayern 253 f., 264. 

Segur, Graf v., französischer General 279. 
Jahrbuch d. V. f. Landeskunde. 



Seitz, Johann Michael v., Dr., n.-ö. Regi- 
mentsrat 126, Anm. 2. 

Seiz, Kloster in Steiermark 307. 

Semmering 181. 

Siebenhof er Amt, zum Kasten am t Sankt 
Leonhard am Forst gehörig 311. 

Sieghartskirchen, Ort im Wiener Wald 
53. 

Siena 73, 124, Anm. 1. 

Sievering 310. 

— Unter- 310. 

Sinzendorff, österreichischer Hofkanzler 
243. 

— Regine Christine v. 131, Anm. 3. 
Sirning, Ort bei St. Polten 273 f., 276. 
Sitzenberg, Ort in der Bezirkshauptmann- 
schaft TuUn 59. 

Sobbe, Familie 151, Anm. 2. 

— Leopold, n.-ö. Landschaf tsregistrant 
148 f. 

SoUenau, Ort im Bezirke Wiener-Neustadt 

122, Anm. 
Speidel, Isabella, Freiin v. 133, Anm. 1. 
Speyer 72. 

Spillmann, Benedikt, Kupferstecher 76. 
Sprinzenstein, Ernst Maximilian, Graf v. 

124. 

— Simon Hieronymus, Graf v. 124, 
Anm. 1. 

Staasdorf, Ort bei Tulln 53. 

Stammel, Josef Johann, Verwalter des 

Kastenarotes St. Leonhard am Forst 

311. 
Starhemberg, Gundacker v. 105, Anm. 1. 

— Hanns Ulrich, Herr v. 105, 110, 
Anm. 3, 137. 

— Kaspar v. 162. 

— Paul Jakob H. v. 113. 

— Rüdiger IX. v. 113, Anm. 2. 

— Thomas Gundacker, Graf v. 241. 

— Wilhelm 241. 
Sterne, Lawrence 7H. 
Sterzing, Ort in Tirol 95. 
Steyer, Landgericht 38, 66. 

— Stadt 241, 279. 

Stiepach, Athanasius, P., Mönch des Klo- 
sters Mauerbach 299, 303, 311. 

24 



370 



Stillfried, Ort im Marchfelde 310. 
»Stockeraa 281. 

Stiickel, Franz X., KanHthändler 78. 
Stj^ckhl, Johann Michael, n.-O. Land- 

schaftsregistrant 134. 
Strein za Schwarzonan, Richard, Freiherr 

V. 100, Anm. 3, 107 f., 113. 
Strengberg, Ort im Bezirke Amstetten 66, 

245. 
Swatopluk, Begründer des großmährischen 

Reiches 15, 20. 

Tavannes, Graf v., bayrisch kurfürstlicher 

General adjutant 272. 
Teufel V. Guntersdorf, Georg, Freiherr 

1121, Anm. 3. 
Teufelhof, Dorf bei St. Pulten 259. 
Thaya 175, 193ff., 217. 
Theatrum Europaeum 75. 
Torring, Graf v., bayrischer;. Kommandant 

239, 279 f. 
Traismafeldgau 40, 48 ff., 62. 
Traismauer, Ort im Bezirke St. Polten 

50, 52 ff., 60, 272. 
Trasdorf, Ort südlich von Zwentendorf 

14, 49, 55. 
Traun, Johann Christoph y. 162. 

— Julius, Graf v. 163. 

— Otto Ehrenreich Graf v. 131 f, 145, 
163. 

Traungau, 13 f, 16, 20, 23, 25, 35, 38, 

56, 61 f., 63 ff. 
Traunkirchen, Abtei 18, 16^^, Anm. 4. 
Trautson, Fürst, Landmarschall 147. 
Trenck, österroichiHcher Heerführer 279. 
Trentsentsky, Lithograph 80 f. 
Tresdorf, Ort im Bezirke Korneuburg 55. 
Trient 72. 

Tripoliza s. Pripoliza. 
Tschernombi, Johann, Freiherr v. 101, 

Anm. 1. 
Türken, die 95, 97, 102 f. 
Tulbing, Ort in der Bezirkshauptmann- Weinziorl 310. 

Schaft Tulln 310. , Wellenstein, Arsen Franz v. 133, 138, 

Tulln 39, 56. Anm. 

Tyerstein, Graf v., Oberät-Erbkämmerer Welz, Gotthard Helmfried, Graf v. 132, 

92. 138. Anm. 142. 



Unertl, bayrischer Kanzler 243. 
Ungarn 95, 189, 213. 
Ungnad, Hanns, Freiherr v. 104. 
Url, Nebenfluß der Ipg 24 f., 36. 

Valvassor, Johann Weikard, Topograph 

75. 
Veit, St., a. d. Wien 310. 
Velm, Herrschaft 308 ff. 
Venedig 73, 95. 
Viehofen, Herrschaft 46. 

— Schloß bei St. Polten 548, 253, 259, 
272. 

Vischer, Georg Matthäus, Pfarrer vou 
Leonstein in Oberösterreich, Topograph 
75. 

Wachau 64. 

Wagner, Vincenz, Laienbruder des Klosters 
Mauerbach 311. 

Waidendorf, Ort im Bezirke Unter-Gänsern- 

dorf 310. 
Waldstätten, Freiherr v., Domherr und 

Konsistorialrat 300. 

— Johann B. v. 139, Anm. 1. 
WaUsee, Friedrich v. 93. 
Walto, Zentgraf zur Zeit des Markgrafen 

Aribo 22, 31, 66. 
Wasner, Freiherr v., österreichischer 

Agent in Paris 239. 
Weber, Johann Philipp, n.-ö. Landschafts- 

registrant 149, Anm. 1, 158. 
Weidmann, Verfasser des Buches »Die 

vier Kreise Niederösterreichs« (1841 

bis 1843) 82. 
Woiggandt, Friedrich, P., Mönch des 

KloHters Mauerbach 311. 
Weinhardt, Jakob v., n.-ö. Viertel-LTnter- 

kommissär 230, 248, 259. 

— Karl V. , RegierungHsekretär 235, Anm . 1 . 

— Theresia, geb. Hacker 230, 248. 
Weinsberger Wald 184. 



371 



Wenzel, IV., König von Böhmen 93. 
Werner, Kupferstecher 77, 
Wemher, Graf in Oberpannonien 19. 

— Grenzgraf, seit 802 Markgraf der Ost- 
mark 13, 18. 

— Sohn Engilschalks, Grenzgrafen der 
Ostmark 15. 

Werthheimer, Wolf, Bankier 243. 
Wetzeisberg, Landschaftsmaler 87. 
Wezilo, Sohn Wilhelms, Grenzgrafen der 

Ostmark 15. 
Widemann, Verfasser der »Malerischen 

Streifzüge um Wien« (1806—1808) 79. 
WiederaufF v. Sonnenburg, Johann 122. 
Wien 73 ff., 94 ff. 

— St. Dorothea, Stift 238. 

— Karmeliterkloster auf der Laimgrube 
300. 

— — in der Leopoldstadt 300. 

— Plan von, aus dem Jahre 1438 71. 

— Plan von, aus dem Jahre 1483 71. 
Wiener-Neustadt 94 f., 98. 

— Frauenkloster der Karmeliterinnen 307. 

— Kadettenschule 164. 
Wiezendorf, Dorf bei St. Polten 262. 
Wilemans, Stahl&techer 82. 
Wilhelm (Eder), Abt von Melk 160 f. 

— der Ältere, Grenzgraf der Ostmark, 
wahrscheinlich auch Graf im Traungau 
14, 20, 32, 56, 62. 

— der Jüngere, Grenzgraf der Ostmark 
14 f., 17, 20,55, 57 f. 

— Herzog von Österreich 93. 
Wimmersdorf, Ort im Bezirke Hietzing- 

Umgebung 310. 
Winden, Ort in der Bezirkshauptmann- ; 

Schaft Molk 310. I 

Windhagiana, Topographia 75. 
Windsdorf (Windorf im Bezirke Am- 

stetten?) 310. 



Wißgrill, Franz Karl v. 156, Anm. 2. 

Witagowo, Vater des kgl. fränkisclien 
Schenken Heimo 50 ff. 

Wolfgang, Abt zu den Schotten 92, 
Anm. 2. 

Wolfpassing, Ort in der Bezirkshaupt- 
mannschaft Tulln 310. 

Wolfsbach, Qrt nördlich von Seitenstetten 
66. 

Wolfswang, Ort in Oberösterreich 64 ff. 

Wolgemut, Meister des Holzschnitts 73. 

Wolkersdorf, Kaspar v. 98. 

Wollmansberg, Ort im Bezirke Korneu- 
burg 310. 

Worms 97. 

Württemberg 187. 

Wurmbrand, Johann Wilhelm, Graf v. 
133, 138, Anm., 142, 163. 

Wurzbach, Konstantin v. 87. 

Xaver, Stiftskämmerer des Stiftes Sankt 
Polten 259. 

Zäklin von Friedau, Helene 113, Anm. 2. 
Zapolja, Johann v. 97. 
Zeiller, Martin, Topograph 74. 
Zelking, Hanns Wilhelm, Herr v, 137. 
Zeller, Thomas, n.-ö. Landschaftsregistrant 

115, Anm. 5. 
Zenger, Johann, n.-ö. Landschafts- ßau- 

schreiber 118. 
Ziegler, Johann, Kupferstecher 77 f. 
Zinzendorf, Albrecht v. 109, Anm. 3. - 

— Elisabeth v. 109, Anm. 3. 

— Johann, Herr v. 92, Anm. 2. 

— Karl, Graf v. 138, Anm. 
Znaim 97, 121, Anm. 1. 
Zwentibold, s. Swatopluk. 
Zwettl, Kloster 76. 
Zwettler Stiftungsbuch 70. 



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