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Full text of "Jahresbericht über die Fortschritte der klassischen Altertumswissenschaft"

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JAHRESBERICHT 

über 

die  Fortschritte  der  classischen 

Alterthumswissenschaft 

herausgegeben 
von 

Conrad  Bursian, 

ord.  öffentl.  Prof.  der  claffifchen  Philologie  an  der  Universität  München. 

Dreiundzwanziffster  Band. 


Achter  Jahrgang.    1880. 
Dritte  Abtheiiung: 

ALTERTHUMSWISSENSCHAFT. 

Nebst  den  Registern  zu  den  drei  Abtheilungen  und  einer  General- 
Uebersicht  der  ersten  Folge. 


BERLIN    1882. 
VERLAG  VON  S.  CALVARY  &  CO. 

W.    Unter  den  Linden   17. 


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Inhalts  -Verzeichniss 

des  dreiundzwanzigsten  Bandes. 


Seite 

Bericht  über  die  Geschichte  und  Encyclopädie  der  cl assi- 
schen Alterthumswissenschaft  von  Prof.  Dr.  C.  Bur- 
sian  in  München.     (Folgt  im  nächsten  Jahrgänge.) 

Berichte  über  Palaeographie  von  Prof.  A.  Reifferscheid 
in  Breslau.     (Folgt  im  nächsten  Jahrgange.) 

Jahresbericht  über  die  Geschichte  der  alten  Geographie 
und  die  Litteratur  zu  den  alten  Geographen  für  1879  und 
1880  vom  Gymnasiallehrer  Dr.  C.  Frick  in  Höxter.     536—580 

I.  Geschichte  der  alten  Geographie  536.  —  Ofir  542.  — 
Afrika  548.  —  II.  Litteratur  zu  den  alten  Geographen 
550.  —  Nearchos  550.  —  Eratosthenes  550.  —  Scymnos  von  Chios 
556.  —  Demetrios  von  Scepsis  556.  —  Strabon  557.  —  Agrippa. 
Mela.  Plinius  566.  —  Dionysios  Periegetes  572.  —  Periplus  maris 
erythraei  573.  —  Ptolemaeos  673.  —  Pausanias  574.  —  Stephanos 
von  Byzanz  577.  —  Geographi  latini  minores  579.  —  Dicuil  580. 

Bericht  über  die  Geographie  und  Topographie  von 
Griechenland  und  Kleinasien  ausser  Athen  von 
Dr.  R.  Weil  in  Berlin.     (Folgt  im  nächsten  Jahrgange). 

Bericht  über  die  Topographie  der  Stadt  Athen  von 
Oberlehrer  Dr.  Ch.  Beiger  in  Berlin.  (Folgt  im  nächsten 
Jahrgange.) 

Jahresbericht  über  die  Geographie  und  Topographie 
von  Unter-Italien  und  Sicilien  von  Prof.  Dr.  Adolf 
Holm  in  Palermo.    (Folgt  im  nächsten  Jahrgange.) 

Jahresbericht  über  die  Geographie  der  nördlichen  Provin- 
zen des  römischen  Reiches  von  Director  Dr.  D.  Detlefsen 
in  Glückstadt 88-118 

Allgemeine  Schriften  88.  —  Sammlungen  88.  —  Historisches 
91.  —  Autoren  91.  —  Spezielles  94.  —  Dacien  94.  —  Panno- 
nien  95.  —  Noricum  101.   —   Dalmatien  102.    —    Norditalien  102. 

—  Frankreich  103.  —  Pyrenäische  Halbinsel  109.  —  England  110. 

—  Rheinländer  HO. 


IV  Inhalts -Verzeichnlss 

Seite 

Bericht  über  die  Topographie  der  Stadt  Rom  von  Prof. 

II.  Jordan  in  Königsberg  i.  Pr.    (Folgt  im  nächsten  Jahrgange.) 

Jahresbericht  über  Griechische  Geschichte  für  1879  und 

1880  von  Prof.  Dr.  Ad.  Holm  in  Palermo     .     .     .     289—390 

I.     Griechische     Geschichte     im     Allgemeinen    289.     — 

li.    Aeltere   Zeit    301.     —     III     Historische    Zeit    bis  zu 

den  Perserkriegon  305.    —    Griechenland   und  der  Orient  312. 

—  IV.  Griechische  und  speziell  athenische  Geschichte 
von  500—400.  31G.  —  Perserkriege  316.  —  Perikleisches  Zeitalter 
319.  _  Quellen  336.  —  Topographie  340.  —  Kleon  347.  —  Demo- 
kratie 348.  —  V.Griechenland  nach  400.  —  Die  Makedoner 
352.  -  Alexander  der  Grosse  354  —  Diodochenzeit  354.  —  Achaei- 
scher  Bund  358.  —  VI.  Spezialgeschichte  nebst  Aegypten 
358.  —  Theben  358.  —  Salamis  358-  —  Jonische  Städte  Klein- 
asiens 361.    -   Pontus  362.   —   Baktrien  362    —  Vorderasien  362. 

—  Familiengeschichte  363.  —  Aegypten  363  —  VII.  Chronolo- 
gie 366.  —  Kalender  366.   —   Archonten  368.   —   Diadochen  368. 

—  Strategen  370.  —  VIII.  Quellenforschung  372.  —  Poly- 
bios  372  —  Diodor  375.  —  Justinus  und  Trogus  382.  —  Plutar- 
chus  384.  -  Gastor  388.  —  Schlussbemerkung  389. 

Jahresbericht  über  römische  Geschichte  und  Chrono- 
logie für  1879  von  Prof.  Dr.  H.  Schiller  in  Giessen  1 — 54 
I.  Zusammenfassende  Darstellungen  der  römischen 
Geschichte  1.  -  Altitalische  Ethnologie  7.  —  III.  Kö- 
nigszeit und  Uebergang  zur  Republik  10.  —  Chronologie 
10.  —  Quellen  der  älteren  Zeit  12.  —  IV.  Die  puni sehen 
Kriege  und  die  Unterwerfung  der  Staaten  am  Mittel- 
meer 16.  —  V.  Die  Revolution  18.  —  Cäsar  18.  —  Mithrida- 
tes  20.  —  VIT.  Die  Zeit  der  Julier,  Flavier  und  Anto- 
nine 22.  —  Christenthum  30.  —  VIII.  Die  Zeit  der  Verwir- 
rung 33.  —  IX.  Die  Zeit  der  Regeneration  35.  —  Schluss- 
betrachtung 54 

Jahresbericht  über  römische  Geschichte  und  Chrono- 
logie für  1880  von  Prof.  Dr.  H.  Schiller  in  Giessen     437—535 

1,  Zusammenfassende  Darstellungen  437.  —  II.  Altita- 
lische Ethnologie  448.  —  Etrusker  448.  —  III.  Kriegszeit 
und  Uebergang  zur  Republik  451.   —   Roms  Gründung  451. 

—  Königszeit  452.  —  Gallischer  Brand  454.  -  Italischer  Bund 
456  —  IV.  Die  punischen  Kriege  und  die  Unterwerfung 
der  Staaten  am  Mittelmeer  463.  —  Scipionen  464.  —  Cato 
468.  —  Lagiden  469.  —  Römisch -celtiberische  Krieg  471.  - 
V.  Die  Revolution  471.  —  Sclaveu-Aufstand  471.  —  Zeit  Cä- 
sars  472.  -  VI.  Die  Zeit  der  Julier,  Flavier  und  Anto- 
nine 483.  —  Innere  Verhältnisse  483.  —  Augustus  485.  —  Tibe- 
rius487.  -  Claudius  491.  —  Nero  494.  —  Otho  495.  —  Christen- 
thum 499.  —  VII.  Die  Zeit  der  Verwirrung  507.  —  Septi- 
mius  Severus  507.    —    Gallische  Kaiser  510.    —    Odaenathus  511. 

—  Ausgang  des  Reichs  511.  —  IX.  Die  Zeit  der  Regenera- 
tion 519.  —  Diocletiau  519.  —  Constantin  522.  —  Theodosius 
der  Grosse  523.  —   Sieg  des  Germanenthums  524. 

Jahresbericht   über  griechische  Litter  aturges  chichte 
von   Prof.  Dr.  E.  Hill  er  in   Halle.      (Folgtim  nächsten  Jahr- 
gange.) 


Inhalts -Verzeichniss.  V 

Seite 

Jahresbericht  über  römische  Litteraturgeschichte  für 
1873—1880   von   Prof.   Dr.  August   Reifferscheid  in 

Breslau 243-288f 

Allgemeines  243  —  Spezielles  264  —  Tragödie261.    -  Schau- 
spiel 266.  —  Comödie  268.  -   Dichter  269.  —  Prosaschriften  274. 

Bericht  über  griechische  und  römische  Mythologie  von 

Prof.  A.  Preuner  in  Greifswald.    (Folgt  im  nächsten  Jahrgange,) 
Bericht   über   die   griechischen  Alterthümer   von   Prof. 

Dr.  H.  Lipsius  in  Leipzig.     (Folgt  im  nächsten  Jahrgänge.) 
Bericht  über  die  römischen  Privat-  und  Sacral-Alter- 

thümer  von  Prof.  Dr.  M.  Voigt  in  Leipzig.   (Folgt  im  näch- 
sten Jahrgange.) 
Jahresbericht   über  die    römischen    Staatsalterthümer 

im  Jahre  1879  von  Prof.  Dr.  H,  Schiller  in  Giessen         55 — 87 

A  Die  Staatsgewalt.  Magistratur  55.  —  Wahlen  55.  — 
Steuern  58  —  Auguren  58.  —  Beamte  61.  —  Biu'gerschaft  63.  — 
Curien  63.  —  Clientel  65.  —  Verlust  des  Bürgerrechts  69.  — 
Standes-Unterschiede  72.  —  B.  Staatsverwaltung.  Organi- 
sation des  Reiches.  Provinzen  73.  —  Provinzial-Verwaltung 
73.  —  Peregrinen  74.  —  Agrarische  Verhältnisse  75.  —  Municipal 
wesen  76  —  Communalrecht  77.  —  Finanzverwaltung  79.  —  Mili- 
tärwesen 79. 

Jahresbericht  über  die  griechischen  scenischen  Alter- 
thümer von  Prof.  Dr.  N.  Weck  lein   in  Bamberg. 
(Folgt  im  nächsten  Jahrgange). 
Jahresbericht  über   Naturgeschichte   der  drei  Reiche 
im  Alterthum  von  Prof.  Dr.  0.  Keller  in  Graz. 
(Folgt  im  nächsten  Jahrgange). 

Jahresbericht  über  die  exakten  Wissenschaften  im  Alter- 
thum von  Anfang  1878  bis  Michaeli  1879  von  Gymnasial- 
Oberlehrer  M.  Curtze  in  Thorn 217—242 

Algebra  217.  —  Geometrie  219  —  Mathematiker  224.  — 
Euklides  225.  —  Architas  226.  —  Hippokrates  von  Chios  227.  — 
Archimedes  227.  —  Apollonius  von  Perga  229.  —  Theon  Smj-rnaeus 
229.  -  Pappus  230.  Planudes  232.  —  Philo  von  Byzanz  233. 
—  Boetius  233  —  Astronomie  234.  —  Physik  239.  Me- 
trolo  gie  241. 

Jahresbericht  über  die  Medicin   bei   den  Griechen  und  Rö- 
mern   von    Prof.    Dr.  M.  Sei  ig  mann    in    Wien.     (Folgt  im 
nächsten  Jahrgange.) 
Bericht  über  die  griechische  Epigraph ik  von  Oberlehrer 

Dr.  H.  Röhl  in  Berlin.    (Folgt  im  nächsten  Jahrgange). 
Bericht  über  römische  Epigrapbik  von  Gymnasialdirektor 

Prof.  Hang  in  Constanz 119—216 

Allgemeines  119.  —  Griechische  und  Donau-Provinzen 
120.  —  Creta;  Cyrene;  Aegypten  123.  —  Arabien  126.  —  Palaestina 


yi  Inhalts -Verzeichniss. 


Seite 


1-50  —  Syrien  127.  —  Cypern  128.  —  Cilicien  129.  —  Lycieii  und 
raniiiliylipn  129  —  Cappadocien;  Galatien;  Pisidien  129.  —  Pon- 
tus  und  Bithvnion  132.  —  Phrygien  133.  —  Mysien  134  —  Lydien 
130    -  Carieu  139.    -  Inseln  139    —  Achaia  141.  —  Epu'us  145. 

-  Macedunicn  und  Thessalien  145.  —  Thracien  148.  —  Unter- 
Mösicn  149.  -  Dacien  153.  —  Ober-Mösien  166.  -  Dalmatien 
168  —  Untor-Pannonien  178  —  Ober-Pannonien  186.  —  Noricum 
198  _  Kiition  204  -  Monumentura  Aucyranum  209.  —  Edictum 
Diocletiani  de  pretiis  209.  —  Militärdiplome  210.  —  Dacische 
Wachstafeln  214. 

Jahresbericht  über  antike  Numismatik  von  Dr.  R.  Weil 
in  Berlin.     (Folgt  im  nächsten  Jahrgange). 

Bericht  über  griechische  Grammatik  von  Prof.  Dr. 
B.   Gerth    in   Dresden.     (Folgt  im  nächsten  Jahrgange). 

Jahresbericht  über  das  Kyprische  von  Prof.  W.  De  ecke 
in  Strassburg  i.  E.     (Folgt  im  nächsten  Jahrgange). 

Jahresbericht  über  lateinische  Grammatik  und  ita- 
lische Dialekte,  sowie  das  Etruskische  von  Prof. 
W.  Deecke  in  Strassburg  i.  E.  (Folgt  im  nächsten  Jahrgange.) 

Bericht  über  das  Vulgärlatein  von  Director  Dr.  E.  Lud- 
wig in  Buxtehude.     (Folgt  im  nächsten  Jahrgange.) 

Jahresbericht  über  die  griechische  und  lateinische  Me- 
trik und  Musik  von  Oberlehrer  Dr.  R.  Klotz  in  Leipzig 
undDr.  A.Guhrauer  in  Waidenburg.  (Folgt  im  nächsten  Jahrg). 

Jahresbericht  über  lateinische  Lexikographie  für  1879 
und  1880  von  Prof.  Dr.  K.  E.  Georges  in  Gotha  391—436 
Allgemeines  391.  —  Prosaiker  404.  —  Cicero  404.  —  Taci- 
tus  404.  Caesar  404.  -  Cornelius  Nepos  406.  —  Curtius  406. 
--  Dichter  407.  —  Vergilius  407.  —  Horatius  407.  —  Ovidius 
410.  —  Silbernes  Zeitalter  411.    —   Sp  ezialarbeit  en  413. 

—  Cornificius  413.  —  Partikeln  bei  Caesar  414.  —  Ciceros  Briefe 
415.  —  Ciceros  Reden  416.  —  Praepositionen  bei  Cicero  416.  — 
Propertius  417.  —  Anuaeus  Seneca  417.  —  Claudianus  417.  — 
Cassius  Felix  418.  —  Plautus  419  —  Verba  Irequentativa  419.  — 
Passive  Verba  420.  —  Comparation  421.  —  Syntaktisches  423.  — 
Orthograi)hie  433.  —  Mythologisches  434. 


Register  über  die  drei  Abtheilungen 581 — 618 

I.   Register  der  besprochenen  Schriften 581 

II.    Stellen-Register 601 

Griechische  Autoren 601 

Römische  Autoren 605 

III.  Geographisches  Register 612 

IV.  Biographisches  Register 615 

V.    (ieneral -Register  über  die  Bände  I  — XXIV 616 


Jahresbericht   über  Römische  Geschichte   und 

Chronologie. 

Von 

Professor  Dr.  Hermann  Schiller 

in  Giessen. 


I.    Zusammenfassende  Darstellungen  der  römischen 

Geschichte. 

G.  F.  Hertzberg,  Geschichte  von  Hellas  und  Rom.   Mit  Illustra- 
tionen und  Karten.     Zweiter  Band.     Berlin  1879. 

Die  römische  Geschichte  von  Hertzberg  gehört  zu  dem  Sammel- 
werke »Allgemeine  Geschichte  in  Einzeldarstellungen  etc.  herausgegeben 
von  W.  Onckeu«  und  bildet  des  fünften  Theiles  der  ersten  Hauptabthei- 
lung zweiten  Band;  von  demselben  liegen  bis  jetzt  31  Bogen  vor,  welche 
die  Geschichte  bis  auf  Sulla's  Kampf  gegen  Mithradates  führen.  Zu 
besserem  Verstäudniss  sollen  eine  kleinere  Anzahl  von  Vollbildem  und 
eine  grössere  von  im  Text  enthaltenen  Abbildungen  sowie  eine  von  Henry 
Lange  entworfene  Karte  von  Alt -Italien  verhelfen.  An  der  Darstellung 
selbst  fällt  die  Sprache  durch  starke  Schlagwörter  auf;  so  lesen  wir  z.  B, 
S.  241  folgendes:  sturmfester  Anhalt,  tief  dunkle  Unglücksnacht,  Alpen- 
wand der  Jahrhunderte,  titanischer  Kampf,  greift  in  das  Gebiet  des 
Uebermenschlichen,  lu-alte,  marmorne  Härte  und  Starrheit  des  Römer- 
thums,  arg  decimirter  Senat,  unbändige  Trauer,  furchtbar  erschrockene 
italische  Bundesgenossen  etc.  Auch  sonst  liebt  der  Verfasser  sehr  starke 
Ausdrücke,  Da  wird  von  dem  »niederträchtigen  Kriegsrechte  der  antiken 
Welt«  gesprochen,  von  der  oft  bewähi'ten  widerwärtigen  Art  der  Römer, 
mit  der  eine  allgemeine  Gesinnungsinquisition  in  Scene  gesetzt  wird  u.  ä. 
Man  bekommt  durchgeh ends  den  Eindruck,  dass  der  Verfasser  danach 
strebt,  eine  ungewohnte  Form  zu  finden,  da  in  der  Sache  wenig  Neues 
zu  sagen  ist. 

Hierher  gehören  auch  die  Fortsetzung  beziehungsweise  die  neue 
Ausgabe  von  Duruy's  Römischer  Geschichte: 

Jahresbericht  für  Alterthumswisseuschaft  XXIU.  (1880.  UI.)  1 


2  Römische  Geschichte. 

1)  Victor  Dur uy,  Histoire  des  Romains.  Tome  sixieme.  Paris  1879. 

Von  dem  grossen  Werke  Duruy's  (vgl.  Jahresbericht  1876,  Abth.  III, 

S.  300)  liegt  hier  der  6.  Band  vor,  welcher  bis  zur  Thronbesteigung  Dio- 

cletian's  geht. 

Die  neunte  Periode  umfasst  die  afrikanischen  und  syrischen  Kaiser. 
Die  nach  Duruy  glücklichste  Zeit  der  Welt  endigt  mit  Commodus,  die 
Prätorianerherrschaft  tritt  von  jetzt  an  entschieden  und  entscheidend 
hervor.  Besonders  eingehend  wird  die  Regierung  des  Septimius  Severus 
geschildert;  man  kann  diese  Darstellung  sogar  mit  Recht  zu  eingehend 
nennen.  Und  doch  fehlt  es  derselben  dabei  an  der  Schärfe  und  Präci- 
sion,  welche  gerade  bei  diesem  Kaiser  wünschenswerth  und  bis  zu  ge- 
wissem Grade  auch  erreichbar  sind.  Der  Verfasser  schildert  mit  grosser 
Ausführlichkeit  die  Kriege  und  militärischen  Einrichtungen  des  Kaisers ; 
was  man  daraus  lernen  kami  für  die  Nivellirung  Roms  und  der  Provinzen, 
wird  ebenso  wenig  dargelegt,  wie  die  Aeuderung  in  der  Führung  des 
Proconsultitels  und  ihre  Bedeutung.  Auch  die  Darstellung  der  Verwal- 
tung nimmt  einen  grossen  Raum  ein;  aber  von  den  wichtigen  finanziellen 
Reformen  -  der  Fiscus  wird  Reichskasse  etc.  —  der  Vertilgung  jeder 
Spur  municipaler  Selbständigkeit  für  die  Reichshauptstadt,  der  Schwächung 
des  Senates,  der  Hebung  des  Ritterstandes,  der  Erhebung  des  praef. 
praet.  zum  ständigen  Stellvertreter  des  Kaisers  wird  mau  wenig  oder 
nichts  in  dem  Buche  finden.  Ueberhaupt  ist  dem  Verfasser  doch  die 
Bedeutung  dieses  Kaisers  in  der  Hauptsache  entgangen:  mit  Severus 
schliesst  das  alte  Regiment  definitiv  ab.  Zwei  besondere  Abschnitte  sind 
der  Darstellung  des  Christenthums  im  .3.  Jahrhundert  und  der  Verfolgung 
des  Severus  gewidmet;  hätte  der  Verfasser  die  allgemeine  Bedeutung 
dieser  Regierung  klar  vor  Augen  gehabt,  so  hätte  sich  seine  Darstellung 
doch  wohl  etwas  anders  gestaltet,  er  hätte  nicht  so  ausschliesslich  das 
Christenthum  betrachtet,  und  hätte  auch  gesehen,  dass  eben  gerade  unter 
diesem  Fürsten  überhaupt  die  ausländischen  Culte  bedeutungsvoll  her- 
vortreten. Der  Verfasser  hat  sich  ja  bestrebt  rein  historisch  auch  die 
Entwicklung  des  Christenthums  zu  würdigen;  noch  öfter  tritt  der  prak- 
tische Staatsmann  für  den  Historiker  ein;  er  ist  von  Vorurtheilen  ziem- 
lich frei;  aber  der  Tradition,  namentlich  den  Martyrologien  legt  auch 
er  offenbar  viel  zu  grosse  Bedeutung  bei.  Die  Verleihung  des  Bürger- 
rechts an  die  Provinzen  durch  Caracalla  wird  sich  doch  wohl  noch  an- 
ders als  nach  der  dionischen  Auffassung  und  zwar  im  Zusammenhang  mit 
der  nivellirenden  Tendenz  des  Severus  erklären  lassen.  Unter  Alexander 
Severus  und  dessen  Nachfolgern  hebt  der  Verfasser  in  sehr  treffender 
Weise  das  Zusammenbrechen  des  Reiches  auf  allen  Gebieten  hervor;  aber 
wir  suchen  vergebens  die  in  dieser  Zeit  klar  zu  Tage  tretende  Tendenz, 
ein  Senatsregiment  zu  restaurircn,  das  dem  Princeps  nur  die  Executive 
belassen  will.  Schon  bei  Alexander  Severus  zeigt  sich  ganz  deutlich 
diese  Tendenz;  nuin  braucht  nur  an  die  Verleihung  der  prätorianischen 


Zusammenfassende  Darstellungen.  3 

Präfectur  an  Senatoren,  an  die  Bestätigung  derselben  durch  den  Senat, 
Trennung  von  Fiscus  und  Aerar  zu  erinnern. 

Die  zehnte  Periode  umfasst  die  Zeit  der  Militäranarchie.  Zu  wenig 
Bedeutung  legt  hier  der  Verfasser  der  Verwischung  des  Begriffes  der 
Dynastie  und  Erbfolge  bei.  In  der  sonst  gelungenen  und  sorgfältigen, 
freilich  etwas  zu  abstract  gehaltenen  Schilderung  des  Reiches  um  die 
Mitte  des  3.  Jahrhunderts  vermissen  wir  die  Wirkungen  des  Colonats, 
durch  das  immer  mehr  die  Grundlagen  des  Bauernstandes  verschoben 
und  beseitigt  werden.  Unter  den  Kaisern  von  Decius  bis  zu  den  Illy- 
riern  wird  Gallienus  in  seiner  antisenatorischen  Richtung  zu  wenig  heraus- 
gehoben, auch  das  Thronfolge -Verhältniss  zu  Valerian  zu  wenig  gewür- 
digt; wie  überhaupt  überall  die  eigentlich  politische  Entwicklung  ent- 
schieden zurücktritt.  Mit  der  elften  Periode  kommen  wir  zu  den  ener- 
gischen und  einsichtsvollen  Kaisern  aus  den  Donauländern  und  damit  zu 
einer  Zeit  des  Schaffens  und  Vorbereiteus ,  welche  unter  Diocletian  und 
Constantin  mit  der  Beseitigung  der  privilegirten  Stellung  von  Italien 
und  Rom,  damit  des  augustischen  Principats,  und  mit  der  Errichtung  der 
Monarchie  abschliesst.  Die  Bedeutung  Aurelian's  in  diesem  Zusammen- 
hang tritt  nicht  gehörig  hervor,  auch  das  merkwürdige  Interregnum  nach 
seinem  Tode  wird  staatsrechtlich  nicht  in  seiner  Bedeutung  gewürdigt; 
während  die  letzten  Versuche  des  Senatsregiments  unter  Tacitus  berück- 
sichtigt sind,  bleiben  sie  unter  Probus  ganz  unberücksichtigt,  ja  der  Ver- 
fasser unterschätzt  geradezu  dieselben. 

Der  Verfasser  kennt  die  Quellen,  im  Ganzen  auch  ihren  Werth 
und  die  Litteratur;  von  den  andern  Denkmälern  macht  er  ebenfalls  Ge- 
brauch; dass  er  alles  daraus  gelernt  habe,  was  daraus  zu  lernen  war, 
kann  man  nicht  behaupten,  wie  im  Vorstehenden  gezeigt  ist.  Der  rhe- 
torische Charakter  der  alten  Quellen  spiegelt  sich  in  seiner  Darstellung 
ab;  dieser  Umstand  giebt  derselben  einen  behaglichen  und  gemüthlichen 
Anstrich ;  dass  sie  eben  soviel  an  dogmatischer  Schärfe  verliert,  ist  viel- 
leicht ein  Mangel,  der  von  vielen  Lesern  nicht  sehr  empfunden  wird. 

2)  Victor  Duruy,  Histoire  des  Romains  depuis  les  temps  les 
plus  recules,  jusqu'ä  l'invasion  des  Barbares.  Nouvelle  edition  revue 
augraentee  et  enrichie  d'environ  2500  gravures  dessinees  d'apres  l'antique 
et  de  100  cartes  ou  plans.    Tome  I  und  II,    Paris  1879. 

Von  dem  bekannten  Werke  liegt  hier  eine  Prachtausgabe  in  Quart 
vor,  welche  den  Schulbibliotheken  empfohlen  zu  werden  verdient.  Der 
erste  Band  geht  bis  zum  zweiten  punischen  Kriege,  der  zweite  bis  zum 
ersten  Triumvirat.  Die  Auswahl  der  Münzen,  Statuen,  Bauwerke  etc. 
ist  durchaus  gelungen,  die  Ausstattung  und  Ausführung  vortrefflich.  Es 
ist  nicht  zu  bezweifeln,  dass  das  verdienstvolle  Unternehmen  grossen  Er- 
folg haben  wird. 

Ebenfalls  eine  Fortsetzung  eines  grösseren  Werkes  über  Römische 
Geschichte  ist 


4:  Römische  Geschichte. 

Wilhelm  Ihne,  Römische  Geschichte.    S.Band.   Leipzig  1879. 

Der  Band  enthält  den  Verfall  der  Republik  und  geht  bis  auf  Sulla's 
Tod.  Als  Vorbereitung  auf  die  Thätigkeit  der  Gracchen  schildert  Cap.  I 
den  politischen  und  wirthschaftlichen  Zustand  nach  der  Zerstörung  Kar- 
thago's.  Der  Verfasser  erblickt  in  der  Beschränkung  des  Kauf-  und 
Eherechts  den  Hauptgrund  für  den  wirthschaftlichen  Ruin  der  italischen 
Gemeinden,  da  diese  Massregel  weit  mehr  als  die  Coucurrenz  des  über- 
seeischen Kornes  die  Latifundien  mit  ihrer  Sclavenwirthschaft  fördern 
und  die  Verschlingung  des  kleinen  Bauernstandes  herbeiführen  musste. 
Tiberius  Gracchus  stand  ziemlich  vereinzelt  mit  seinen  Reformprojecten, 
die  von  Nitzsch  und  Mommsen  angenommene  Reformpartei  vor  den 
Gracchen  wird  von  Ihne  verworfen.  Das  Vorgehen  des  Tribunen  war 
unpolitisch,  seine  Colonisationsmassregel  sollte  sich  über  ganz  Italien  er- 
strecken und  auch  auf  die  Italiker  Anwendung  finden  —  gegen  Lauge 
R.  A.  3,  10.  Das  Gesetz  ist  nur  sehr  unvollkommen  bekannt,  so  weiss 
man  nicht,  was  aus  den  Sklaven  werden  sollte,  wie  man  Land  beschaffen 
wollte,  wenn  das  vorhandene  nicht  ausreichte,  wie  die  Unveräusserlichkeit 
der  Güter  durchgeführt,  wie  die  Thatsachen  festgestellt  werden  sollten. 
Auch  ohne  diese  Schwierigkeiten  war  das  Gesetz  unbillig,  da  es  ein 
veraltetes  Gesetz  auf  ganz  veränderte  Verhältnisse  übertragen  wollte, 
von  Entschädigung  der  gutgläubigen  Besitzer  nicht  die  Rede  sein  konnte ; 
seine  Durchführung  war  rechtswidrig.  Auf  die  Revolution  folgt  die  Reac- 
tion,  deren  Führer  Scipio  Aemilianus  im  3.  Capitel  geschildert  wird.  Er 
starb  schon  im  Anfang  der  Bewegung  eines  natürlichen  Todes,  wie 
der  Verfasser  in  einem  Excurse  glaubhaft  zu  machen  sucht;  natürlich 
kann  mau,  wie  bei  allen  diesen  Fragen,  sich  auch  nach  dieser  Erörterung 
für  die  andere  Annahme  mit  ebenso  viel  Gründen  entscheiden,  die  dann 
noch  den  Vortheil  haben,  besser  zu  der  Ueberlieferung  zu  stimmen.  Ueber 
Cap.  IV  die  Sklavenaufstände  und  V  das  Reich  Pergamou  hinweg  kommt 
die  Darstellung  zu  Gaius  Gracchus.  Der  wesentliche  Gegensatz  gegwi 
Mommsen  liegt  bei  Ihne  darin,  dass  jeuer  von  einer  Revolution  des 
Gaius  spricht  und  die  gracchische  Verfassung  ein  Werk  politischer  Ge- 
nialität nennt,  Ihne  aber  darin  nur  eine  Reform  erblickt  und  keinen 
Staatsmann  für  genial  erklären  will,  der  das  Unmögliche  angestrebt  habe; 
selbst  einen  grossen  Staatsmann  will  er  in  Gaius  nicht  erblicken.  Aber 
wenn  ein  Staatsmann  der  rohen  Gewalt  erliegt,  so  ist  doch  damit  der 
Beweis  noch  nicht  erbracht,  dass  er  Unmögliches  augestrebt  habe  (vgl. 
Ihne  S.  419  über  dens.);  und  dass  die  Ideen  des  Gaius  nicht  mehr  von 
der  Tagesordnung  verschwinden,  scheint  doch  dafür  zu  sprechen,  dass 
sie  nicht  so  ganz  dem  Unmöglichen  nachstrebten.  Eine  monarchische 
Tendenz  im  Cäsarischen  und  Cromweirschen  Sinne  wird  ebenfalls  ihm  ab- 
gesprochen. Während  Cap.  VII  »die  Reaction  nach  den  Gracchen«  etwas 
matt  ist,  ergeht  sich  der  Verfasser  im  folgenden  »der  Krieg  mit  lugurtha« 
mit  Energie  auf  dem  Gebiete  der  Kritik   und  Polemik   theils   gegen  die 


Zusammenfassende  Darstellungen,  5 

Uebei'IieferuDg,  theils  gegen  die  Darstellung  Mommsen's;  die  Chronologie 
der  Marianischen  Thaten  bietet  auch  hier  Gelegenheit  zu  Widerspruch 
gegen  die  Mommsen'sche  Annahme.     Im  folgenden  IX.  Capitel  schildert 
der  Verfasser  den  Einbruch  der  Cimbern  und  Teutonen,  die  er  für  Ger- 
manen ansieht  mit  äusserlicher  Beimischung   keltischer  Stämme.     Von 
den   drei  folgenden  Capiteln  »Innere  Geschichte  von  den  Gracchen  bis 
zum  Bundesgenossenkrieg«,  »der  zweite  sicilische  Sklaveukrieg«  und  »Sa- 
turuinus  und  Glaucia«  bietet  namentlich  das  erste  und  das  letzte  Veran- 
lassung zu  Kritik  und  Polemik,   wenn  auch    mehr  in    untergeordneten 
Fragen.   Cap.  XIII  handelt  von  Marcus  Livius  Drusus.    Durch  das  Richter- 
gesetz desselben  sieht  Ihne  »eine  Art  von  erw^eitertem  Senat  geschaffen«, 
findet  aber  die  Ansicht  Mommsen's,  Rudorff's  u.  a.,   dasselbe  habe   den 
Senat  aus  dem  Ritterstande  ergänzen  wollen,  weder  an  und  für  sich 
plausibel,   noch  in  den  Quellen  begründet;   auch  hier  hat  der  Verfasser 
wieder  au  mehreren  Stelleu  Gelegenheit  zur  Kritik   der  Ueberlieferung, 
die  sich  namentlich  gegen  Appiau  —  sicherlich  in  nicht  gerechtfertigter 
Ausdehnung  —  richtet,  so  z.  B.  über  den  Tod  des  Tribunen.    Bald  nach 
diesem  bricht  der  Bundesgenossenkrieg  aus,  der  im  XIV,  Capitel  darge- 
stellt ist,  und  dem  sich  im  Cap.  XV  eine  Darstellung  der  inneren  Vor- 
gänge während  des  Buudesgenossenkrieges  anschliesst.     Schon  hier  tritt 
die  gewaltige  Persönlichkeit  SuUa's  hervor,  die  nun  die  folgenden  Capitel 
beherrscht.    Die  Katastrophe   des   Sulpicius   Rufus,   der   ein  Opfer  des 
Marianischen  Ehrgeizes  wurde,    schildert  Cap,  XVI;  die   Aechtung  des 
Marius  und  seiner  Anhänger  erfolgte  nach  Vorbeschluss  des  Senats  durch 
das  Volk;  nach  derselben  machte  Sulla  seinen  ersten  eiligen  und  unvoll- 
ständigen Versuch  einer  Restauration  der  Verfassung,  der  um  so  weniger 
Bestand  haben  konnte,  als  der  Urheber  in  den  ersten  Krieg  mit  Mithri- 
dates  zog  (Cap.  XVII),   der  von  Ihne  ausserordentlich  günstig   für  Sulla 
dargestellt  wird.     »Seine  Operationen  stellen  alles  in  Schatten,  was  bis- 
her von  römischen  Feldherrn   geleistet  worden  war«.     Cap.  XVIII  führt 
uns  zu  der  Marianischen  Orgie  nach  Rom  zurück;  die  Charakteristik  des 
Marius  leidet  etwas  an  Rhetorik,     »Aber  der  unersättliche  Ehrgeiz  und 
der  unversöhnliche  Zorn  trieben  ihn  zuletzt  zu  Thaten,  welche  es  zweifel- 
haft machten,  ob  das  römische  Volk  nicht  lieber  hätte  wünschen  sollen, 
er  wäre  nie  geboren  worden«.    Cap.  XIX  giebt  die  Darstellung  des  Bür- 
gerkrieges in  Italien,  Cap.  XX  das  Nachspiel  desselben,  die  sullanischen 
Proscriptiouen  nebst  einer  Charakteristik  der  sullanischen  Dictatur;   im 
folgenden  Capitel  (XXI)  folgt  die  Darstellung  der  Verfassung.    Zunächst 
wollte  er  die  Secession  der  Italiker  strafen:   er  machte  Italien   römisch, 
wenngleich  theilweise  zur  Einöde,  die  durch  seine  Soldatencolonien  nur 
ungenügend  bevölkert  wurde.     Die  Darstellung  der  Verfassung  (Volk, 
Senat,  Beamten  und  Priester,  Gerichte)  ist  eine  der  besten  Partieen  des 
Buches.     Die  beiden  letzten  Capitel  (XXII  und  XXIII)  beschäftigen  sich 
mit  dem  zweiten  mithridatischen  Kriege  und  mit  SuUa's  letzten  Jahren; 


6  Römische  Geschichte. 

eine  ausführliche  Betrachtung  wird  hier  den  Motiven  zu  SuUa's  Rücktritt 
zu  Theil ;  am  Schlüsse  folgt  noch  eine  sehr  gehobene  Glorificatiou  Sulla's. 
Die  Vorzüge  und  Mängel  des  Ihne'schen  Werkes  sind  bekannt,  sie 
fehlen  auch  hier  nicht. 

P.  Thomas,  Programme  du  cours   d'histoire  politique  de  l'anti- 
quite  fait  ä  l'universite  de  Gand.     Histoire  romaine.     Mons  1879. 

Ein  brauchbares  "Werkchen,  um  sich  klar  und  rasch  über  die  Haupt- 
fragen der  römischen  Geschichte  zu  orientiren. 
Von  dem  Werke 

Hermann  Göll,  Kulturbilder  aus  Hellas  und  Rom  ist  1878  die 
dritte  Auflage  erschienen.  Die  früheren  drei  Bände  sind  in  zwei  zu- 
sammengezogen. Wissenschaftliche  Leistungen  wird  man  auch  in  der 
neuen  Ausgabe  bei  der  Bestimmung,  welche  der  Verfasser  seiner  Arbeit 
gegeben  hat,  nicht  erwarten. 

Von  William  Edward  Hartpole  Lecky's  Sittengeschichte  Euro- 
pa's  von  Augustus  bis  auf  Karl  den  Grossen  ist  eine  zweite  Auflage  1879 
von  Ferdinand  Löwe  veranstaltet;  es  haben  darin  die  Zusätze  der 
dritten  englischen  Ausgabe  Aufnahme  und  einzelne  Stellen  der  Uebersetzung 
Berichtigung  gefunden. 

J.  M.  J.  Valeton,  De  Romeinsche  Historiographie  in  haar  ver- 
band met  het  Romeinsche  Karakter.    Amsterdam  1879. 

Wie  schon  das  Motto  des  Verfassers  zeigt,  ist  er  ein  Freund  der 
römischen  Geschichtschreibung,  wie  sie  von  Niebuhr  begründet  und  von 
Mommsen  weiter  entwickelt  wurde  »durch  den  wir  nicht  nur  in  den 
Stand  gesetzt  sind,  römische  Geschichte,  sondern  auch  römische  Menschen 
zu  kennen«. 

Der  Verfasser  sucht  nachzuweisen,  dass  der  priesterliche  und  dich- 
terische Charakter,  welchen  die  römische  Geschichtschreibung  von  jeher 
gehabt  habe,  nie  derselben  verloren  gegangen  sei.  Correctheit,  Genauig- 
keit, Wahrheit  der  Thatsachen  fehlt;  die  Hauptpersonen  werden  scha- 
blonenhaft geschaffen,  um  Züge  des  römischen  Wesens  zu  verkörpern. 
Ein  Vergleich  mit  der  griechischen  Geschichtschreibuug  fällt  zu  Un- 
gunsten der  Römer  aus;  dasselbe  gilt  von  der  Uebertragung  griechischer 
Mythologie  und  Philosophie  nach  Rom;  dies  wird  etwas  ausführlicher 
an  Seneca  nachgewiesen.  Tacitus  ist  Parteischriftsteller  mit  engen  Ge- 
sichtspunkten; auch  er  bleibt  dem  Wesen  der  römischen  Geschicht- 
schreibung treu;  Seneca's  Tod,  Germanicus  sind  Abstractionen. 

Die  Methode  der  römischen  Geschichtschreiber  kann  uns  nicht 
befriedigen;  Niebuhr  hat  hier  zuerst  für  unsere  Zeit  den  rechten  Weg 
gezeigt. 


Altitalische  Ethnologie.  7 

n.   Altitalische  Ethnologie. 

Wolf  gang  Heibig,  Die  Italiker  in  der  Poebeue.  Beiträge  zur 
altitalischen  Kultur-  und  Kunstgeschichte.  Mit  einer  Karte  und  zwei 
Tafeln.    Leipzig  1879. 

Die  fleissige  und  bedeutende  Untersuchung  bildet  die  Einleitung 
zu  einem  grösseren  \Yerke,  welches  bestimmt  ist,  die  Erzeugnisse  des 
Handwerkes  im  alten  Italien  zu  sammeln,  zu  sichten  und  das  auf  diese 
Weise  gewonnene  Material  für  die  altitalische  Kultur-  und  Kunstgeschichte 
nutzbar  zu  machen.  Die  Reste  der  ältesten  Entwickelung  beschränken 
sich  auf  die  Poebene  und  sind  in  den  dortigen  sog.  Terremare  enthalten. 

Der  erste  Abschnitt  behandelt  »die  Pfahldörfer  in  der  Poebene«. 
In  dem  ersten  Capitel  »Classisch  und  barbarisch«  widerlegt  der  Ver- 
fasser die  geläufigen  Vorstellungen  von  hoher  Kultur  in  der  gräco -itali- 
schen Urzeit:  Griechen  und  Italiker  traten  als  nordische  Barbaren  in 
dem  Gebiete  des  Mittelmeeres  ein.  Aber  die  ältesten  Reste  bieten  man- 
che Schwierigkeit,  da  die  Italiker  ein  Urvolk,  dessen  Ueberbleibsel  die 
Ligurer  sind,  vorfanden  und  zur  Zeit  die  Reste,  welche  von  diesem,  und 
die,  welche  von  eigentlichen  Italikern  herrühren,  noch  nicht  unterschie- 
den werden  können.  Das  zweite  Capitel  beschäftigt  sich  mit  den  Pfahl- 
dörfern. Die  Terremare  (Erdschichten,  welche  aus  Mauufacturen  wie 
aus  zersetzten  organischen  Körpern  bestehende  Reste  bergen)  enthalten 
theils  bloss  Brouzegegenstände,  theils  Eisengeräthe,  theils  beides,  theils 
auch  aus  jüngeren  Perioden  herrührende  Gegenstände.  Der  Verfasser 
berücksichtigt  nur  die  ersten,  von  denen  er  eine  Uebersicht  giebt.  Diese 
Niederlassungen  sind  Dörfer  oder  Weiler  in  der  Nähe  von  Flüssen  und 
Bächen  in  oblonger  Gestalt,  mit  Graben  und  Erdwall  umgeben,  von  3 
bis  4  Hektaren  Flächeninhalt.  Auf  einem  Pfahlreste  —  meist  aus  Ul- 
men, seltener  aus  Steineichen  und  Kastanien  —  erhoben  sich  primitive 
Hütten;  gewöhnlich  enthalten  die  Terremare  mehrere,  meist  drei  über 
einander  errichtete  Pfahlbauten:  eine  Erscheinung,  die  verschiedene 
Erklärungen  —  Feuer,  Anwachsen  der  Abfallstoffe  etc.  —  zulässt.  Die 
Bevölkerung  züchtete  Rinder,  Schweine,  Ziegen  und  Schafe  und  be- 
reitete vielleicht  mit  Hülfe  siebartig  durchbohrter  Thonplatten  Käse; 
auch  Knochen,  Geweihe  imd  Hauer  von  Rehen,  Hirschen,  Wildschweinen 
und  Bären  finden  sich,  Zeichen  von  nicht  ausgedehnter  Betreibung  der 
Jagd,  Fischfang  war  dagegen  unbekannt.  Ackerbau  war  neben  Vieh- 
zucht die  wichtigste  Nahrungsquelle  und  erstreckte  sich  auf  Weizen, 
Bohnen,  Flachs;  die  Früchte  der  noch  heute  in  der  Pogegend  wild- 
wachsenden Bäume  und  Sträucher  wurden  genossen ;  Honig  wurde  wahr- 
scheinlich den  wilden  Bienen  abgenommen;  die  Getreideköruer  wurden 
durch  Reiben  zweier  Steinklötze  zermalmt  und  zu  Brei  oder  Teig  ver- 
arbeitet, üb  der  Flachssamen  gegessen  wurde,  ist  unsicher,  ebenso  ob 
aus   der  Frucht  der  Rebe  Wein  bereitet  wurde.     Das  Handwerk   steht 


8  Römische  Geschichte. 

noch  auf  niedriger  Stufe:  neben  Steinwerkzeugen,  Hörn-  und  Knochen- 
schnitzerei findet  sich  Bronzeguss  (Waffen,  Werkzeuge,  Toilettengegen- 
stände), letzterer  noch  wenig  ausgedehnt.  Eisen,  Glas,  Smelt,  vielleicht 
auch  Silber,  fehlen,  Gold  ist  unsicher;  Bernstein  dagegen  war  bekannt. 
Flechten,  Spinnen,  Weben  und  Lederbereitung  wurde  getrieben;  die 
ornamentale  Seite  des  Handwerks  war  ebenso  wenig  wie  die  technische 
entwickelt.  Götteridole  fehlen  völlig;  das  Volk  der  Pfahldörfer  hatte  eine 
entschiedene  Neigung  und  Begabung  für  bäuerliche  Thätigkeit,  wozu  die 
Anhänglichkeit  an  die  Scholle  stimmt;  die  Bevölkerung  war  zahlreich. 
Alle  Pfahldörfer  wurden  schon  während  der  Bronzezeit  verlassen.  Später 
abgelagerte  Schichten  gehören  etruskischer  Bevölkerung  an  und  stam- 
men vielleicht  aus  dem  fünften  und  den  ersten  Jahrzehnten  des  vierten 
Jahrhunderts  v.  Chr.  Jedenfalls  wurden  diese  etruskischen  Ansiedelun- 
gen erst  gegründet,  nachdem  die  Entwickelung,  welche  in  den  darunter 
liegenden  Pfahldörfern  Statt  hatte,  bereits  lange  Zeit  zu  Ende  gegangen 
war.  Cap.  3  behandelt  Ligurer  und  Kelten.  Ob  die  Pfahldörfer  von 
Ligurern,  Kelten  oder  Umbrern  (Italikern)  herrühren,  ist  streitig.  Heibig 
schliesst  zunächst  die  beiden  ersteren  von  der  Urheberschaft  mit  sehr 
triftigen  Gründen  aus  und  wendet  sich  im  zweiten  Abschnitte  »den  Ita- 
likern und  den  Pfahldörfern«  zu.  Die  Anlage  der  letzteren  den  Italikern 
zu  vindiciren,  dafür  spricht  1.  die  Lebensrichtung,  das  Aeusserliche 
der  Cultur;  namentlich  die  technischen  Leistungen,  welche  sich  in  den 
Pfahldörfern  finden,  bieten  mit  den  entsprechenden  Verhältnissen  der 
alten  Germanen  die  meisten  Berührungspunkte  dar;  dagegen  bezeichnet 
die  verschiedene  Art  der  Ansiedelung  —  Hofsystem  und  Pfahldorf  — 
deutlich  den  Gegensatz  in  der  Lebensrichtung  der  beiden  Völker.  Dieses 
sich  Fügen  in  abgeschlossene  gesellschaftliche  Organismen  einer-  und 
die  in  den  Vordergrund  tretende  bäuerliche  Thätigkeit  anderseits  nöthi- 
gen  in  den  Pfahldörfern  italische  Bevölkerung  zu  erkennen.  Aber  auch 
2.  die  Weise  der  Ansiedelung.  Die  in  den  Pfahldörfern  sich  findende 
Befestigung  aus  Erde  oder  Erde  und  Holz  war  lange  Zeit  die  bei  den 
Italikern  allein  übliche;  steinerne  Mauern  entstehen  erst  im  sechsten 
Jahrhundert.  Ebenso  hielten,  wie  der  Verfasser  an  vielen  Beispielen  be- 
weist, die  Italiker  lange  Zeit  an  einem  ähnlichen  primitiven  Hütten- 
bau fest,  wie  er  in  den  Pfahldörfern  üblich  war;  erst  griechischer  Ein- 
fiuss  brachte  hier  eine  Aenderung.  Der  Umstand,  dass  die  Pfahldörfer 
erweiterte  Oblonge  bilden,  erinnert  an  die  Limitation  der  Italiker,  und 
es  lassen  sich  diese  Elemente  als  die  Anfänge  der  letzteren  betrachten, 
die  freilich  lediglich  durch  praktische  Gesichtspunkte  (gleichmässige  Ver- 
theilung  von  Licht  und  Schatten)  bestimmt  sind;  endlich  kann  auch  der 
in  den  Pfahldörfern  herrschende  Schmutz  den  alten  Italikern  zugetraut 
werden.  Als  weiteres  Beweismittel  dienen  3.  Feldbau  und  Nahrung. 
Zwar  kommen  Gerste  und  Spelt  nicht  in  den  Pfahldörfern  vor;  trotzdem 
ist  es  wahrscheinlich,  dass  die  Italiker  sie,  wie  Weizen  und  Flachs,  aus 


Altitalische  Ethnologie.  9 

ihren  früheren  Sitzen  mitbrachten.  Die  Bohne  spielte  in  der  latini- 
schen Urzeit  dieselbe  grosse  Rolle  wie  in  den  Pfahldörfern;  wenn  letz- 
tere Wein-  und  Mostbereitnng  nicht  gekannt  haben,  so  befanden  sich 
die  alten  Latiner  anfänglich  in  der  gleichen  Lage.  Altitalisch  ist  ferner 
der  in  den  Pfahldörfern  herrschende  Brauch  aus  den  gestampften  Ge- 
treidekörnern einen  Brei  oder  einen  Teig  zu  bereiten;  ebenso  unvoll- 
kommen waren  die  Vorrichtungen  zum  Mahlen;  die  Eichel  diente  den 
Italikern  in  der  Urzeit  als  Nahrung;  auch  bei  diesen  trat  die  Jagd 
gegenüber  der  Viehzucht  in  den  Hintergrund ;  wenn  sich  die  Pfahldörfler 
mit  dem  Fischfang  nicht  befassten,  so  ist  diese  Eigenthümlichkeit  ent- 
schieden ein  Erbtheil  aus  dem  sogenannten  gräco- italischen  Stadium. 
Eines  der  reichsten  Capitel  für  die  Verwandtschaft  der  Pobevölkerung 
und  der  Italiker  bietet  4.  das  Handwerk.  Indem  Heibig  die  einzelnen 
Gebiete  desselben  untersucht,  gelangt  er  zu  dem  Resultat,  dass  das  äl- 
teste latinische  Handwerk  im  Wesentlichen  auf  der  gleichen  Stufe  stand, 
wie  das  der  Pfahldörfler  und  nur  auf  dem  Gebiete  der  Metallotechnik 
und  des  Ornaments  einige  Fortschritte  aufweist;  diese  letzteren  erklären 
sich  daraus,  dass  in  der  Zwischenzeit,  welche  zwischen  der  Niederlassung 
in  den  Pfahldörfern  und  der  Besiedelang  von  Latium  liegt,  sich  das 
Handwerk  nothwendig  weiter  entwickeln  musste,  sei  es,  dass  die  Italiker 
aus  eigener  Kraft  Fortschritte  machten,  sei  es,  dass  ihnen  Anregungen 
von  auswärts,  etwa  aus  dem  nordwestlichen  Theile  der  Balkanhalbinsel 
zu  Theil  wurden.  Doch  waren  diese  Fortschritte  nicht  durchgreifend 
genug,  um  den  Zusammenhang  mit  dem  Handwerke,  welches  die  Vor- 
fahren in  der  Poebene  geübt  hatten,  zu  verdunkeln.  Vielmehr  lassen 
die  ältesten  latinischen  Leistungen  deutlich  das  letztere  als  Grundlage 
durchblicken.  In  Cap.  8  behandelt  der  Verfasser,  um  die  Frage  über 
den  Ursprung  und  die  Schicksale  der  Pfahldörfler  zu  erschöpfen,  die 
Einwanderung  der  Etrusker.  Die  meisten  Pfahldörfer  verödeten  schon 
in  der  Bronzezeit  in  Folge  des  Vordringens  der  Etrusker.  Diese  wer- 
den aber  zu  der  späteren  Entwickelung  der  Pfahldörfer  wenig  beige- 
tragen haben,  da  sie  sesshafter  bäuerlicher  Lebensweise  abgeneigt  waren 
und  lange  Zeit  hindurch  ein  unstätes  Kriegerleben  führten.  Die  Gegend, 
in  der  die  Pfahldörfer  gelegen  waren,  war  nach  dieser  Verödung  Jahr- 
hunderte lang  nur  dürftig  bevölkert  und  angebaut.  Die  zunächst  auf 
die  Pfahldörfer  folgende  Entwickelung,  für  die  neben  anderen  Fort- 
schritten das  Aufkommen  der  geometrischen  Decoration  bezeichnend  ist, 
hat  nur  ganz  vereinzelte  Spuren  dort  hinterlassen;  auch  Etrusker  und 
Kelten  verzichteten  wahrscheinlich  wegen  der  Nachbarschaft  der  Ligurer 
auf  nachhaltige  Besiedelung.  Die  in  den  Pfahldörfern  ansässig  gewese- 
nen Italiker  wichen  vor  dem  Andrängen  der  Etrusker  zunächst  in  das 
östliche,  dem  Meere  nahe  gelegene  Gebiet  der  Poebene  und  südwärts 
nach  der  Gegend  zu  aus ,  die  nachmals  Umbrien  hiess.  Aber  auch  auf 
der  Poebene  erhielt  sich  trotz  der  Stürme  das  italische  oder  umbrische 


10  Römische  Geschiebte. 

Volksthum.  Bereits  in  der  Periode,  in  der  die  Italiker  auf  das  östlich 
vom  Apennin  gelegene  Gebiet  beschränkt  waren,  wurden  sie  von  der 
Entwickeluug  berührt,  welche  die  Fibula,  die  Kenntniss  des  Schmiedens 
und  andere  Fortschritte  einführte,  und  in  diesem  Stadium  treten  Etrus- 
ker  und  Italiker  die  Wanderung  über  den  Apennin  an.  Cap.  9  weist 
die  »Einilüsse  des  Mittelmeergebiets«  nach.  Die  Resultate  sind  hier 
wenig  ergiebig,  da  das  Vorkommen  von  Olivenkernen,  Eselsknochen, 
Resten  des  Weinstocks  und  Bronze  noch  keine  sicheren  Schlüsse  auf 
fremde  Einflüsse  gestattet.  Cap.  10  schildert  die  Poebene  in  der  spä- 
teren Zeit.  Auch  in  späterer  Zeit  erhalten  sich  hier  mancherlei  Züge., 
die  an  die  in  den  Pfahldörfern  herrschende  Kultur  erinnern:  Flachsbau,. 
Essen  von  Leinsamen,  Bohnen-,  Hirse-,  Rübenbau,  Aufbewahrung  des 
Weines  in  Holzgefässen,  Verarbeitung  des  Bernsteins  etc.  Diese  Eigen- 
thümlichkeiten  erklären  sich  zum  Theil  aus  klimatischen  Verhältnissen, 
hauptsächlich  aber  dadurch,  dass  das  Hellenenthum  nur  in  geringem 
Grade  auf  die  Poebene  wirkte,  während  die  Landschaft  mehr  Einwan- 
derungen aus  dem  Norden  erfuhr,  als  irgend  eine  Gegend  der  Halbinsel, 
So  nimmt  die  Poebene  schon  früh  eine  Mittelstellung  ein  zwischen  den 
von  klassischer  Kultur  durchdrungenen  Theileu  Italiens  und  den  barba- 
rischen Ländern  des  Nordens.       " 

Ausserdem  enthält  das  Buch  drei  Beilagen,  Erläuterungen  der 
Hülfstafeln,  eine  Abhandlung  von  Gg.  Loeschcke,  Ueber  die  Lebenszeit 
des  Vasenmalers  Chachrylion  —  seine  Thätigkeit  beginnt  bald  nach  den 
Perserkriegen  und  endet  um  die  Blüthezeit  des  Euphronios  c.  450  — 
Bemerkungen  zu  der  Karte,  endlich  Nachträge  und  Berichtigungen.  In 
die  Untersuchung  selbst  sind  eine  Reihe  höchst  interessanter  und  werth- 
voller  Ergebnisse  über  die  ältesten  religiösen  Zustände  der  Italiker,  La- 
tiner etc.  eingereiht,  wie  überhaupt  das  Buch  eine  Menge  von  Detail 
enthält,  welches  hier  nicht  entfernt  gewürdigt  werden  konnte.  Man  darf 
der  Fortsetzung  mit  grossen  Erwartungen  entgegensehen. 

III.  Königszeit  und  Uebergang  zur  Republik. 

Georg  Friedrich  Unger,  Die  römische  Stadtaera.     Abhandl. 
d.  königl.  bayer.  Akad.  d.  Wiss.    I.  Gl.  XV.  Bd.  I.  Abth.    1879. 

Von  den  drei  Abtheilungen  der  römischen  Stadtaera  1—244,  245 
—372,  373  -  753  will  der  Verfasser  die  wahre  Zeit  der  unsicheren,  mitt- 
leren Periode  erforschen. 

Im  I.  Abschnitt  »die  Interregna«  bekämpft  der  Verfasser  die  her- 
kömmliche Ansicht,  dass  die  in  eiuem  Interregnum  ernannten  Jahres- 
beamten ebenso  gut  ein  volles  Jahr  regiert  haben  wie  die  rechtzeitig, 
d.  h.  von  den  Oberbeamten  des  Vorjahres  gewählten,  dass  also  das  Inter- 
regnum eine  Zeit  für  sich  bildete,  welche  weder  dem  Jahre  der  voraus- 
gegangenen noch  dem  der  nachfolgenden  Consuln  eingerechnet  ward,  so 


Königszeit  und  Uebergang  zur  Republik.  11 

dass  man  in  den  Consularfasten  auch  die  Interregna  mit  verzeichnet  zu 
sehen  erwarten  sollte  und  das  Fehlen  derselben  von  Mommsen  in  der 
That  aus  principieller  Beseitigung  durch  die  Fastenredaction  erklärt 
wird.  Unger  widerlegt  zuucächst  den  von  Niebuhr  für  diese  Ansicht  er- 
brachten Beweis  und  macht  den  Vertretern  dieser  Ansicht  den  Vorwurf 
die  Einzelfälle  nicht  aufgesucht  zu  haben,  welche  über  die  zeitliche  Be- 
handlung des  Interregnums  Aufschluss  geben.  Diese  Beispiele  lehren 
aber,  dass  der  Amtsjahrwechsel  der  nach  einem  Interregnum  folgenden 
Consulate  auf  den  solennen  Monatstag  fällt,  zu  welchem  das  letzte  Col- 
legium  vor  dem  Interregnum  abgegangen  und  letzteres  eingetreten  war, 
das  Interregnum  also  einen  Theil  des  nächsten  Consulatsjahres  bildet 
und  zwar  den  Anfang  desselben;  die  neuen  Consulu  regieren  um  so  viele 
Tage  weniger  als  das  Interregnum  gedauert  hat,  und  der  Antrittstermin 
wird  durch  dieses  gar  nicht  geändert ;  die  Eegierungsverwesung  war  also 
für  die  solenne  Antrittsepoche  der  Jahresbearaten   gänzlich  gleichgültig. 

Abschnitt  II  behandelt  »die  Gleichzeitigkeiten« ,  die  ein  wichtiges 
Hülfsmittel  zur  Wiederherstellung  der  wahren  Zeitrechnung  bieten.  Diese 
können  politischer  oder  physischer  Art  sein,  ersteres,  wenn  ein  römi- 
sches Ereigniss  mit  einem  chronologisch  sicheren  auswärtigen  verflochten 
ist,  letzteres,  wenn  ein  noch  jetzt  zeitlich  bestimmbares  Naturereigniss 
gemeldet  wird.  Der  Verfasser  stellt  zuerst  kurz  die  politischen  zusam- 
men, über  die  er  schon  in  den  Akad.  Sitzungsberichten  von  1876,  I, 
531—595  gehandelt  hat,  daran  reiht  er  einige  Bemerkungen  über  eine 
Sonneufinsterniss  um  350  d.  St. 

Abschnitt  III  handelt  von  »Autoritäten«  d.  h.  Zeitgenossen  solcher 
Schriftsteller,  welchen  wir  die  Keuntniss  der  wahren  Zeit  zutrauen  kön- 
nen; der  Verfasser  führt  zuerst  die  dahin  nach  seiner  Ansicht  zählenden 
Römer  (Cincius  Alimentus  und  Cato),  sodann  die  Griechen  ^Theopompos, 
Polybios)  auf. 

Abschnitt  IV  bringt  die  Reduction  auf  moderne  Zeitrechnung.  Auf 
Grund  der  Angaben  und  Andeutungen  der  römischen  Annaleu  über  die 
einzelnen  Consulatsverkürzungen  und  die  durch  dieselben  herbeigeführten 
Veränderungen  der  Amtsepoche  unternimmt  Unger  eine  Wiederherstel- 
lung des  w^ahren  Zeitverhaltes.  Die  Gesammteinbusse  der  römischen 
Jahrrechnung  bis  zur  Fixirung  der  Antrittsepoche  vom  1.  Januar  601/153 
beträgt  hiernach  gerade  11  Jahre.  Dabei  ergeben  sich  folgende  Glei- 
chungen, die  der  Verfasser  jeweils  ausführlich  begründet. 

245-260:  1.  Jan.  498  —  483;  vg.  509  —  494.  261  —  274:  1.  Okt. 
483—470;  vg.  493-480.  275  —  291:  1.  Aug.  469-453;  vg.  479— 463; 
292— 302:  (1.)  Juni  452— 442;  vg.  462— 452.  303-304:  15.  Mai  441  — 
440;  vg.  451— 450.  305-352:  13.  Dec.  439  —  392;  vg.  249-402.  354 
—357:  Sommer  390-387;  vg.  400-397.  358-362:  13.  Dec.  387— 383; 
vg.  397-393.  363—366:  1.  Juli  382  — 379;  vg.  391— 388.  367-383: 
(I.Mai?)  378-362;   vg.  387— 371.     384  —  392:    13.  Dec.  362-354   (vg. 


12  Hömische  Geschichte  und  Chronologie. 

370  —  362).  393  —  404:  Herbst  353—342;  vg.  361  —  350.  405  —  413: 
I.März  341  —  333  (vg.  349— 341).  414—420:  Herbst  333-327;  vg.  340 
—  334.  421:  Frühling  326;  vg.  333.  422-429:  1.  Juli  326— 319;  vg. 
332-325.  430:  Herbst  319;  vg.  324.  431  —  433:  15.  März  318  — 316 ; 
vg.  323— 321.  434-439:  Herbst  316— 311 ;  vg.  320-315.  440-444  = 
Frühling  310— 306;  vg.  314— 310.  445:  Spätsommer  306;  vg.  309.  446 
—452:  1.  Dec.  306—300;  vg.  308—302.  453:  Spätsommer  299;  vg.  301. 
454-466:  1.  Dec.  299-293;  vg.  300-294.  470-475:  15.  Juli  284— 
279.  476—531:  1.  Mai  278-223.  532-600;  15.  März  222  —  154. 
601:  I.Jan.  153.  Die  jeweils  erste  Zahl  bezeichnet  die  Stadtjahre  mit 
neuer  Antrittsepoche. 

Natürlich  fehlt  es  der  gründlichen  Arbeit  nicht  an  einer  Reihe 
von  Annahmen,  zu  denen  eben  —  Glauben  gehört.  In  den  Hauptergeb- 
nissen wird  sich  danach  je  nachdem  manches  anders  gestalten;  das  Ver- 
dienst wird  der  Arbeit  bleiben,  von  einer  neuen  Seite  her  die  Lösung 
■der  schwierigen  und  mit  völliger  Evidenz  wohl  niemals  lösbaren  Frage 
versucht  zu  haben. 

In  einem  gewissen  Zusammenhang  mit  dieser  Arbeit  steht  die  Ab- 
handlung desselben  Verfassers  »Die  Jahr esab stände  bei  Polybios«, 
Hermes  14,  S.  77  ff.  Da  aber  die  Arbeit  wesentlich  polemischer  Natur 
(gegen  Niese,  Hermes  XIII,  401  ff.),  sogar  eigentlich  eine  Replik  ist,  so 
konnte  hier  eine  Analyse  des  Inhaltes  nicht  gegeben  werden. 

Haus  Virck,  Die  Quellen  des  Livius  und  Dionysios  für  die  älteste 
Geschichte  der  römischen  Republik  (245—260).     Strassburg  1877. 

Der  Verfasser  will  die  Quellen  von  Liv.  II,  1  -  II,  33,  3  und  Dio- 
nys.  lib.  V,  1— VI,  90  bestimmen. 

Er  wendet  sich  zuerst  gegen  die  Ansicht  von  Nitzsch  über  das 
Verhältniss  von  Dionysios  und  Livius  zu  ibren  Quellen,  sowie  gegen  den 
Schluss,  dass  beide  immer  nur  einer  Quelle  gefolgt  seien,  dass  Licinius 
schon  den  Antias  benutzt  habe  und  Dionysios  alles  so  in  seinen  Quellen 
vorgefunden,  wie  wir  es  bei  ihm  lesen,  dass  endlich  auch  die  Reden  von 
ihm  ohne  Aenderung  aus  seinen  Quellen  in  seine  Darstellung  herüber- 
genommen sind.  Hierauf  giebt  er  eine  Analyse  von  Liv.  II,  1— II,  33,  3; 
daraus  ergiebt  sich  ihm,  dass  Livius  mindestens  zwei  Quellen  für  seine 
Darstellung  benutzte,  deren  Charakter  sich  noch  aus  zwei  Strömen  der 
Livianischen  Erzählung  feststellen  lässt,  von  denen  der  eine  durch  die 
kurzen  unzusammenhängendeu  Erzählungen  und  einzelnen  abgerissenen 
Notizen,  der  andere  durch  die  rhetorische  Breite  der  Darstellung  und 
durch  die  Verknüpfung  der  einzelnen  Ereignisse  charakterisirt  wird,  unter 
denen  besonders  auch  die  inneren  Verhältnisse  berücksichtigt  werden. 
Die  ältere  livianisclie  Quelle  ist  älter  als  die  der  plutarchisch-dionysischen 
Darstellung  zu  Grunde  liegenden,  somit  älter  als  Autias.  Sie  ist  dem- 
nach,  da  wir  Polybios'  Nachrichten  ungefähr  der  Tradition  zuschreiben 


Königszeit  und  Uebergang  zur  Kepublik.  18 

können,  wie  sie  um  604  ausgebildet  war,  zwischen  diese  Zeit  und  die 
des  Sulla  zu  legen;  denn  Antias  blühte  zur  sullanischen  Zeit.  Die  jün- 
gere livianische  Quelle  ist  Antias.  Die  Analyse  von  Dionys,  V  1,  -  VI, 
90  ergiebt  durch  einen  sehr  ins  Einzelne  führenden  Beweis,  dass  Licinius 
der  dionysischen  Erzcählung  als  Hauptquelle  zu  Grunde  liegt.  Aber  er 
schreibt  nicht  mechanisch  eine  Quelle  ab,  sondern  arbeitet  mit  Bewusst- 
sein  mehrere  in  einander;  ebensowenig  ist  Nitzsch's  Ansicht  richtig,  dass 
auch  alle  Reden  des  Dionysios  auf  seine  und  zwar  einzige  Quelle  Lici- 
nius zurückzuführen  seien.  Für  diese  anderen  Quellen  können  nur  zwei 
Namen  in  Betracht  kommen:  Gellius  und  Antias;  während  die  Benutzung 
des  ersteren  nur  vereinzelt  sich  erweisen  lässt,  weisen  auf  die  des  letz- 
teren viele  Spuren.  Aber  neben  den  Uebereinstimmungen  mit  den  aus 
derselben  Quelle  entnommenen  Partieen  des  Livius  und  Plutarch  finden 
sich  zahlreiche  Abweichungen,  die  sich  in  einzelnen  Fällen  durch  eine 
Zusammenarbeitung  des  Licinius  und  Antias  von  Seiten  des  Dionysios 
erklären  lassen,  im  anderen  nicht.  Die  für  die  letzteren  Fälle  von  Nitzsch 
gegebene  Erklärung,  dass  Licinius  schon  den  Antias  benutzt  habe,  ist 
unnatürlich,  stimmt  auch  mit  den  Thatsachen  nicht  überein.  Vielmehr 
lag  beiden  eine  gemeinsame  Quelle  zu  Grunde,  welche  beide  in  ihrer 
Art  erweiterten  und  entstellten,  eine  Annahme,  welche  auch  mit  der 
Entwickelung  der  römischen  Aualistik  durchaus  im  Einklänge  steht,  die 
sich  besonders  in  der  allmählich  immer  mehr  fortschreitenden  Pragma- 
tisiruug  der  einzelnen  Sagen  zeigt.  In  einem  weiteren  Abschnitt  beweist 
der  Verfasser,  dass  die  ältere  livianische  Quelle  älter  ist  als  die  gemein- 
schaftliche Quelle  des  Antias  und  Licinius;  sie  fällt  ungefähr  zwischen 
150  und  120  v.  Chr.  und  ist  wahrscheinlich  Calpuruius  Piso. 

Der  Verfasser  findet  bei  Livius  drei  Quellen  benützt:  der  ältesten 
ist  er  nur  einmal  gefolgt,  in  der  Ansetzung  der  ersten  Dictatur  (18,  5); 
vielleicht  war  sie  Fabius  Pictor.  Der  zweifelhaften,  Calpuruius  Piso,  folgt 
er  von  Cap.  1  —  22  exci.  und  32  —  33,  2;  Piso  liegt  uns  in  der  ersteren 
Partie  im  Wesentlichen  vollständig  vor;  neben  Piso  ward  Antias  an 
einigen  Stellen  eingesehen;  letzterem  allein  folgt  er  Cap.  22  —  32  excl. 
Endlich  scheint  Livius  auch  selbstständig  die  Tradition  weiter  geführt 
zu  haben. 

Carl  Peter,  Zur  Kritik  der  Quellen  der  älteren  römischen  Ge- 
schichte.   Halle  1879. 

Der  Verfasser  will  in  dieser  Schrift  seine  Auffassung  von  dem  Werth 
der  Quellen  der  älteren  römischen  Geschichte  eingehender  begründen  und 
rechtfertigen.  Seine  Ansicht  ist  in  der  Hauptsache  die,  dass  wir,  abge- 
sehen von  verhältnissmässig  wenig  zahlreichen  Ausnahmefällen,  darauf 
verzichten  müssen,  die  uns  vorliegende  Ueberlieferung  auf  ihre  Quellen 
zurückzuführen,  und  dass  wir  demnach  unser  Urtheil  über  diese  Ueber- 
lieferung nicht  auf  Schriftwerke,  die  nur  vermuthungsweise  als  Quellen 


14  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

angenommen  werden  können  und  deren  Inhalt  und  Tendenz  uns  meisten- 
theils  wenig  oder  gar  nicht  bekannt  ist,  sondern  auf  die  erhaltenen  Schrift- 
steller und  auf  gründliche  Untersuchungen  über  deren  Werth  und  Eigen- 
thünilichkcit  zu  gründen  haben. 

In  der  Einleitung  S.  1  —  24  erklärt  sich  der  Verfasser  gegen  die 
von  Nissen  und  Nitzsch  befolgte  Untersuchungsmethode,  indem  er  an 
einzelnen  Beispielen  die  Nicht-Berechtigung  derselben  zu  erweisen  sucht. 
Im  ersten  Abschnitt  (S.  25 — 54)  werden  nach  einander  Dionysius,  Poly- 
bius  und  die  römischen  Annalisten  besprochen,  danach  hat  Dionysius'  Werk 
eine  quellenmässige  Unterlage;  aber  eine  Reihe  von  Mängeln  sind  mit 
einem  engen  Anschluss  an  die  römischen  Annalisten  durchaus  unvereinbar; 
die  Ansicht,  dass  er  gar  bald  diesen,  bald  jenen  Annalisten  ausgeschrieben, 
scheint  durch  den  einheitlichen  Charakter  des  Werkes  völlig  ausgeschlossen 
zu  sein;  letzteres  werden  wir  als  eine  durchaus  selbstständige  schrift- 
stellerische Produktion  des  Dionysius  anzusehen  haben.  Polybius  wird 
gegen  den  Vorwurf  der  Parteilichkeit  vertheidigt  und  die  Selbstständig- 
keit seines  Werkes  »in  ein  helleres  Licht  zu  setzen«  versucht.  Der  Ab- 
schnitt über  die  römischen  Annalisten  endlich  dient  hauptsächlich  dazu 
die  Versuche  der  Neueren,  in  den  vorhandenen  Historikern  und  sonstigen 
Schriftstellern  die  verlorenen  Annalisten  gewissermassen  wieder  zu  ent- 
decken, zurückzuweisen. 

Der  zweite  Abschnitt  (S.  55—99)  verbreitet  sich  zunächst  über  das 
Verhältuiss  des  Livius  und  Dionysius  zu  einander  und  zu  den  Annalisten. 
Was  zunächst  das  Verhältniss  des  Livius  zu  den  Annalisten  betrifft,  so 
führt  ein'  Zusammenstellung  der  betreffenden  Stellen  den  Verfasser  zu 
dem  Resultat,  dass  Livius  häufig  mit  denselben  in  der  Form  überein- 
stimmt und  sich  meist  darauf  beschränkt  hat,  die  Darstellung  der  Anna- 
listen durch  Periodisirung  und  feinere  Wahl  des  Ausdruckes  gefälliger 
und  wirksamer  zu  machen.  Daneben  änderte  aber  Livius  die  uns  vor- 
liegende Quelle  aus  seiner  Erinnerung,  vielleicht  auch  aus  seinen  Aus- 
zügen ab,  beziehungsweise  er  erweiterte  sie,  oder  er  hatte  eine  andere 
Quelle  vor  sich,  in  der  diese  Erweiterungen  oder  Abänderungen  enthalten 
waren,  die  dann  aber  im  Uebrigen  mit  der  uns  vorliegenden  Quelle  in 
eben  dem  Masse  wie  Livius  übereingestimmt  haben  muss.  Eine  Ver- 
gleicliung  der  ersten  Dekade  des  Livius  mit  Dionysius  ergiebt,  dass  letz- 
terer zwar  manches  mehr  oder  anders  enthält  als  ersterer,  dass  der  Kern 
oder  Grundstoff  aber  der  Ueberlieferung  über  die  römische  Sagengeschichte 
beiden  gemeinschaftlich  ist.  Da  nun  Livius  weder  den  Dionysius  noch 
dieser  jenen  benutzt  hat,  und  beide  kaum  durch  Zufall  überall  auf  die- 
selben Annalisten  gerathen  sein  können,  so  ist  aus  ihrer  Uebereinstimmung 
weiter  zu  folgern,  dass  die  römische  Tradition  einen  festen  Bestand  hatte, 
der  von  den  Annalisten  hier  und  da  erweitert,  doch  selbst  in  der  Form 
übereinstimmend  fortgepflanzt  wurde  und  den  wir  also  in  dem,  was  Li- 
vius und  Dionysius   gemeinscliaftlich  bieten,   zu   erkennen  haben.     Was 


Königszeit  und  üebergang  zur  Republik.  15 

das  Verhältniss  von  Livius  und  Polybius  betriift,  so  stimmt  Peter  den 
Resnltcaten  Nissen's  für  die  vierte  und  fünfte  Dekade  nur  mit  der  Ein- 
schränkung zu,  dass  Livius  nicht  letzteren  einfach  ausschreibt  oder  über- 
setzt, sondern  frei  bearbeitet  und  durch  anders  woher  entlehnte  Zusätze 
mehr  oder  weniger  erweitert  oder  auch  abgeändert  hat.  Peter  wirft  aber 
nun  die  Frage  auf,  ob  diese  Benutzung  nicht  schon  vom  21.  Buche  an 
beginne,  und  bejaht  dieselbe;  auch  hier  hat  Livius  aus  Polybius  geschöpft, 
daneben  aber  noch  andere  Quellen  benutzt;  zugleich  ergiebt  die  Ver- 
gleichuug,  dass  sein  Verfahren  dabei  frei  und  um  Ergründung  der  Wahr- 
heit und  Klarheit  des  Zusammenhanges  sorglos  gewesen  ist.  Diese  an- 
deren Quellen  waren  die  römischen  Annalisten;  bestimmte  Namen  lassen 
sich  nicht  finden,  wenn  es  auch  nicht  unwahrscheinlich  ist,  dass  die  eine 
Hauptquelle  für  die  beiden  ersten  Bücher  der  dritten  Dekade  Caelius 
Antipater  war;  ausserdem  ist  noch  der  Einfiuss  griechischer  Historiker, 
namentlich  des  Silenus  anzuerkennen. 

Der  dritte  Abschnitt  (S.  100—151)  handelt  von  den  späteren  grie- 
chischen Bearbeitern  der  römischen  Geschichte.  Diodor  kann  nur  ge- 
ringe Glaubwürdigkeit  beanspruchen.  Als  Quelle  benutzt  er  bei  seinen 
chronologischen  Angaben  wahrscheinlich  ApoUodor.  Seine  zahlreichen 
historischen  Quellen  hat  er  compilatorisch  mit  Willkür,  Leichtfertigkeit 
und  ohne  die  nöthige  Beherrschung  des  Stoffes  verarbeitet,  womit  es 
durchaus  vereinbar  ist,  dass  er  hier  und  da  besonders  eng  sich  an  eine 
Quelle  angeschlossen  hat.  Ein  Beweis  für  den  Ursprung  der  römischen 
Geschichtspartieeu  aus  Fabius  lässt  sich  nirgends  mit  Bestimmtheit  geben, 
man  hat  daher  alles,  was  er  bietet,  lediglich  nach  seinem  L  lalte  und 
dem  Massstabe  zu  prüfen,  den  seine  überall  sichtbare  Willkür  und  Leicht- 
fertigkeit in  Benutzung  seiner  Quellen  an  die  Hand  giebt.  Bezüglich 
des  Plutarch  tritt  der  Verfasser  im  Allgemeinen  den  Resultaten  von 
H.  Peter,  die  Quellen  des  Plutarch  etc.  bei.  Doch  will  er  nicht  gelten 
lassen,  dass  dieser  Schriftsteller  in  der  Regel  nur  eine  Quelle  in  einer 
vita  zu  Grunde  gelegt  habe;  ebenso  wenig,  dass  in  den  genannten  oder 
deutlich  erkennbaren  Quellen  sich  nicht  findende  oder  mit  denselben  nicht 
übereinstimmende  Stücke  auf  eine  Art  Archetjpus  des  letzteren  zurück- 
zuführen seien.  Appian  ist  flüchtig  und  ungenau,  seine  Quellen  sind 
ausser  den  wenigen  Fällen,  wo  wir  sie  noch  besitzen  oder  er  sie  für 
einzelne  Notizen  nennt,  nicht  nachzuweisen;  das  Ganze  macht  den  Ein- 
druck einer  auf  Grund  mannichfaltiger  Lektüre  mit  Willkür  und  Leicht- 
fertigkeit, vielleicht  zum  Theil  aus  dem  Gedächtnisse  verfassten  Compi- 
lation,  die  mit  der  grössten  Vorsicht  zu  benutzen  ist.  Cassius  Die 
lässt  es  bei  Benutzung  seiner  Quellen  an  der  erforderlichen  Sorgfalt  und 
Gründlichkeit  fehlen;  für  den  zweiten  punischen  Krieg  hat  er  wahrschein- 
lich einen  oder  mehrere  der  schlechten  griechischen  Historiker,  vielleicht 
•wie  Appian,  den  Silenus  benutzt.  Wie  bei  Diodor  wird  man  auch  bei 
Dio  auf  die  Fabische  Quelle  verzichten  müssen. 


16  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

Die  Schlussbemerkungeu  S.  152  —  166  empfehlen  als  Quelle 
der  älteren  römischen  Geschichte  die  erste  Dekade  des  Livius,  die  frei- 
lich einen  im  Wesentlichen  durchaus  sagenhaften  Charakter  hat;  nicht 
erheblich  anders  wird  es  für  die  Zeit  von  293—264,  für  welche  Dionys, 
Appian,  Plutarch's  Pyrrhus  und  Dio-Zouaras  die  Quellen  sind.  Auf  wirk- 
lich historischen  Boden  kommt  man  erst  mit  dem  ersten  punischen  Kriege 
durch  Polybius,  dem  alle  anderen  Quellen  nachstehen.  Vom  Jahre  167 
an  sind  wir  auf  Appian,  Plutarch  und  Sallust's  bell.  lug.  augewiesen.  Der 
erstere  schöpft  zum  Theil  aus  Polybius.  Nach  dem  Jahre  146  folgen 
von  Appian  Bruchstücke,  unter  denen  die  der  spanischen  Geschichte; 
für  die  Bürgerkriege  folgt  er  erst  römischen  Annalisten  und  Posidonius. 
Bezüglich  Plutarch's  Ti.  und  G.  Gracchus,  Marius  und  Sulla  gilt  das  Urtheil 
H.  Peter's.  Sallust  hat  besonderen  Werth  als  Römer  und  beinahe  Zeit- 
genosse, seine  Quellen  sind  ganz  unbekannt. 

üeber  die  bekannte  couservative  Richtung  des  Verfassers  ist  nichts 
zu  sagen;  darin  mag  er  völlig  Recht  haben,  dass  die  Zurückführuug  der 
Ueberlieferung  auf  bestimmte  Namen  in  der  Regel  sehr  unsicher  bleibt, 
da  aber,  wo  sie  auch  sicherer  erfolgen  kann,  in  der  Regel  nur  eine  Frage 
durch  eine  andere  beantwortet. 

IV.    Die  punischen  Kriege  und   die   Unterwerfung 
der  Staaten  am  Mittelmeer. 

Wilhelm  Sieglin,  Die  Chronologie  der  Belagerung  von  Sagunt; 
Dissertation.    Leipzig  1878. 

In  §  1  »die  Belagerung  von  Saguut«  weist  der  Verfasser  nach,  dass 
dieselbe  in  das  Jahr  218  gehört.  Zu  diesem  Resultat  gelaugt  der  Ver- 
fasser, indem  er  an  Polybius'  Bericht  Widersprüche  und  Unklarheiten 
nachweist,  namentlich  dass  im  Frühjahr  und  Frühsommer  218  sich  eine 
Lücke  ergiebt,  die  durch  nichts  ausgefüllt  ist,  die  aber  durch  die  Ein- 
setzung der  Belagerung  von  Sagunt  geschlossen  werden  kann.  Und  zwar 
fand  die  Erstürmung  Sagunt's  nicht  viel  vor  oder  nach  Mitte  Juni  218 
statt.  Appian  hat  die  unverfälschte  und  unverdorbene  Chronologie.  Po- 
lybius hat  sie  ebenfalls  bis  auf  die  Jahresangabe  und  wenige  andere 
Punkte;  seine  Quelle  ist  keine  Originalquelle,  sondern  eine  Compilation, 
welche  diese  neue  von  Polybius  überlieferte  Zeitrechnung  in  die  Welt 
gesetzt  hat.  Bei  Livius  harmonirt  auch  alles  bis  auf  die  Bemerkungen 
von  einer  achtmonatlichen  Belagerung  und  von  darauf  folgenden  Winter- 
quartieren; diese  sind  als  Zusätze  und  Einschiebsel  in  die  ursprüngliche 
Quelle  zu  betrachten;  dasselbe  Verhältniss  zeigt  Dio-Zouaras;  bis  auf 
die  Angabe  in  oydoov  ixrjva  ist  keine  Stelle  gegen  die  Ansicht  des  Ver- 
fassers. 

§  2  macht  an  den  Angaben  der  Schriftsteller  über  die  Zeit  von 
241  —  218  die  Gegenprobe  für  die  Richtigkeit  der  Annahme  des  Jahres 


Die  punischen  Kriege  u.  d.  Unterwerfung  d.  Staaten  am  Mittelmeer.      17 

218.  Der  Verfasser  kommt  auch  hier  unter  Zurückweisung  aller  entge- 
genstehenden neueren  Rechnungsversuche  zu  dem  gleichen  Resultate  und 
findet  das  noch  besonders  bestätigt  durch  Liv.  21,  16,  2  —  6,  das  der 
karthagischen  Quelle  des  Sosilus  oder  des  Chaereas  entstammt.  Hier 
giebt  der  Karthager  an,  die  Punier  hätten  sich  durch  23  jährige  Kämpfe 
für  den  Krieg  vorbereitet;  von  513/241-536/218  sind  23  Jahre. 

In  §  3  wird  die  Frage  aufgeworfen,  wie  das  chronologische  Miss- 
verständniss  entstehen  konnte,  wer  die  Schuld  daran  trägt,  und  wie  es 
im  gesammten  Alterthum  einwurzeln  konnte.  Die  erste  Schuld  trägt 
Cato,  der  in  einer  Notiz  (Peter  H.  R.  Rel.  S.  77  fr.  84)  den  Vertrags- 
bruch Hannibal's,  der  mit  einem  Augriff  auf  Sagunt  identisch  ist,  im 
Jahre  219  ansetzt;  dieselbe  war  dazu  angethan  Verwirrung  in  die  Chro- 
nologie zu  bringen.  Aber  mindestens  ebenso  viel  haben  die  Dichter, 
namentlich  Ennius,  dazu  beigetragen,  die  gerade  die  Episode  Sagunt's 
mit  besonderer  Liebe  ausmalten  und  demgemäss  ausdehnten.  Dadurch 
verhalf  die  Dichtung  einer  neuen  Chronologie  zum  Entstehen,  wahrschein- 
lich hat  auch  Ennius,  indem  er  den  Hannibal  nach  Sagunt's  Zerstörung 
nach  Gades  gehen  Hess,  einen  mehrmonatlichen  Zeitraum  zwischen  die 
Erstürmung  der  Stadt  und  den  Aufbruch  nach  Italien  gebracht;  es  ent- 
stand daraus  ein  regelrechter  Winter,  der  beide  Ereignisse  trennte.  Diese 
Ueberlieferuug  fand  Caelius  und  Polybius  vor;  beide  legten  sie  sich  zu- 
recht, indem  sie  sich  mit  der  Consulnennuug  des  Fabius  jeder  in  seiner 
Art  abfanden;  aber  schon  vor  Polybius  hatte  ein  Autor  (der  in  §  1  er- 
wähnte Compilator)  mit  der  alten  Tradition  gebrochen,  dessen  Autorität 
dieser  rückhaltslos  folgte. 

Wer  von  den  Späteren  auf  Fabius  direct  oder  indirect  —  Appian, 
Dio,  Eutrop  und  die  Quelle  Ammian's  15,  10,  10  —  zurückgeht,  setzt 
die  Belagerung  218,  ohne  von  Winterquartieren,  acht  Monaten  etc.  zu 
wissen ;  die  von  dem  Compilator  abhängigen  Autoren  —  Polybius,  Livius, 
Dio,  Florus  (Aurel.  Vict.  de  vir.  ill.)  und  deren  Epitomatoren  —  haben 
die  neuen  Daten. 

Auguste  Glardon,  Rome  et  Carthage.    Bibl.  universelle  et  re- 
vue  suisse.    Tome  LXIV  No.  251  S.  193—215  und  No.  252  S.  464-501. 

Im  Anschluss  an  Bosworth  Smith  und  Bouchot's  Uebersetzung  des 
Polybius  giebt  der  Verfasser  eine  populäre  Darstellung  des  Kampfes 
zwischen  Rom  und  Karthago.  Den  Sieg  verdankt  Rom  ausser  dem  Walten 
der  Vorsehung  seinem  Selbstvertrauen,  dessen  Quellen  in  seinem  religiösen 
Glauben,  in  seiner  Scheu  vor  göttlichen  und  menschlichen  Gesetzen  und 
in  seiner  Achtung  der  Volksfreiheit  zu  suchen  sind.  Gegen  Smith  sucht 
der  Verfasser  die  fides  punica  aus  der  Geschichte  Karthago 's  als  That- 
sache  zu  erweisen.  Zum  Krieg  um  Sicilien  waren  die  Römer  in  Rück- 
sicht auf  ihre  politische  Selbsterhaltuug  gezwungen.   Die  Darstellung  der 

Jahresbericht  für  Alterthumswissenschaft  XXIII.  (1880.  HI.)  9 


]  8  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

Entscheidungskämpfe  enthält  nichts  Neues;  sie  giebt  theils  Auszüge  aus 
Smith,  theils  fasst  sie  dessen  Erzählung  kurz  zusammen. 

V.  Die  Revolution. 

f'ecüpycog  2oupcag,  Tä  xaza  jVc&pcddrrjv.    f/apvaaaog  18H8.  Toii.B. 

Die  Abhandlung  ist  ohne  wissenschaftlichen  Werth  und  bietet  nir- 
gends Neues. 

Carlo  Gemelli,  Lezioni  sul  communismo  e  socialismo  antico  e 
moderno.     Bologna  1876. 

Nur  die  zweite  Vorlesung  II  socialismo  presse  i  Romani  gehört  in 
den  Jahresbericht.  Der  Verfasser  giebt  eine  Dai'stellung  der  socialen 
Revolution,  welche  sich  von  der  Verfassung  des  Servius  Tullius  bis  auf 
Cäsar  langsam  vollzog.  Ohne  irgend  etwas  Neues  zu  sagen,  weiss  er 
seine  Zuhörer  in  packenden,  immer  mit  Hinweisen  auf  die  moderne 
Zeit  versehenen  Betrachtungen  zu  fesseln. 

James  Anthony  Fronde,  Caesar,  a  sketch.     London  1879. 

In  der  Vorrede  erklärt  der  Verfasser  unter  den  vorhandenen  Quel- 
len aus  nachcäsarischer  Zeit  Sueton  als  die  glaubwürdigste,  ihm  will  er 
hauptsächlich  folgen. 

lu  den  ersten  sieben  Capiteln  giebt  der  Verfasser  eine  Darstellung 
der  Lage  Rom's  zur  Zeit  von  Cäsar's  Geburt  und  Kindheit.  Cap.  8—28 
giebt  dann  die  Geschichte  Cäsar's  selbst,  wie  es  in  der  Natur  der  Sache 
liegt,  immer  mit  genauer  Schilderung  der  allgemeinen  Verhältnisse. 

Der  Verfasser  erzählt  mit  behaglicher  Breite  und  lässt  sich  in  der 
Darstellung  der  Zeitverhältnisse  in  der  Jugend  seines  Helden  mehr  als 
nöthig  wäre  gehen.  In  den  Angaben  über  Cäsar  selbst  übt  er  überall 
eine  strenge  Kritik,  Unwahrscheinlichkeiteu,  Widersprüche  der  Ueberlie- 
ferung  deckt  er  mit  Scharfsinn  auf.  Sein  politisches  Urtheil  ist  verstän- 
dig und  den  wirklichen  Verhältnissen  entsprechend.  Auf  die  Reden  der 
Ueberlieferung  legt  er  einen  zu  grossen  Werth ;  es  dürfte  sich  überhaupt 
fragen,  ob  moderner  Art  Geschichte  zu  schreiben  die  rhetorische  Manier 
der  Quellen  als  Vorbild  gelten  durfte.  Letztere  werden  durchgängig 
nicht  citirt;  dass  sie  der  Verfasser  sehr  genau  studirt  hat,  davon  giebt 
jede  Seite  Zeugniss. 

Die  Geschichtswissenschaft  erfährt  durch  das  Buch  keine  erheb- 
liche Förderung,  der  Freund  der  alten  Geschichte  wird  es  mit  Vergnü- 
gen und  nicht  ohne  Belehrung  lesen;  solchen  Lesern  werden  auch  die 
Porträtbüste  Cäsar's  als  Titelbild  und  eine  sorgfältige  Karte  von  Gallien 
zu  Cäsar's  Zeit  als  willkommene  Beigabe  erscheinen. 

P(itzner?)  in  P(archira)  in  M(ecklcnburg )  macht  die  Bela- 
gerung von  Alesia   in  N.  Jahrb.  f.  Phil.  u.  Pädag.  1879   H.  2   S.  102 


Die  Revolution  19 

bis  109,  H.  3,  S.  113  -  121  und  H.  4  S.  172—179  zum  Gegenstand  ausführ- 
licher, beachtenswerther  Erörterung.  Er  bespricht  nach  einander  die  vor- 
läufigen Ereignisse  in  und  um  Alesia,  die  Contravallationslinie  und  die 
Circumvallationslinie,  wobei  er  sowohl  von  Kampen  als  Napoleon  be- 
richtigt, das  Eintreffen  des  Entsatzheeres,  den  nächtlichen  Angriff  und 
den  letzten  Angriff  und  die  Niederlage  der  Gallier. 

A.  Dederich,  Wo  sind  die  Usipeten  und  Tencterer  über  den 
Rhein  gegangen?  Pick's  Monatsschrift  f.  d.  Gesch.  Westdeutschi.  1878. 
Heft  12  S.  688  ff. 

Der  Aufsatz  ist  wesentlich  eine  Polemik  gegen  Watterich,  die  Ger- 
manen des  Rheins,  dem  eine  Reihe  von  Irrthümern  nachgewiesen  wer- 
den, während  der  Verfasser  »seine  wohlerwogenen  Auseinandersetzungen« 
in  seiner  Schrift  »Julius  Cäsar  am  Rhein«  aufrecht  hält. 

K.  v.  Veith,  Die  Kämpfe  des  Labienus  mit  den  Treverern  an 
der  Semois  und  Älzette  54/53  v.  Chr.  Mit  3  Plänen.  Ebend.  1879. 
Heft  3-5.    S.  145  fl\ 

Die  Aufstellungen  Napoleon's  über  den  Schauplatz  der  in  der  Ueber- 
schrift  erwähnten  Kämpfe  sind  unhaltbar.  Der  Verfasser  giebt  zunächst 
eine  kurze  Beschreibung  des  Landes  der  Treverer.  Abschnitt  1  handelt 
von  dem  Winterlager  des  Labienus  an  der  Semois  im  Spätherbst  54  v.Chr.; 
die  Gegend  ist  der  Südrand  der  Ardennen,  wie  der  Verfasser  mit  An- 
schluss  an  seine  Untersuchung  über  Limburg  (s.  Jahresber.  1878  Abth.  HI 
S.  483)  nachzuweisen  sucht.  Das  Lager  war  bei  dem  Dorfe  Izel  und 
hatte  vielleicht  das  gegenüberliegende  Dorf  Moyen  in  die  Verschanzung 
gezogen.  Die  Treverer  unter  Indutiomarus  kamen  wahrscheinlich  über 
Arlon  und  nahmen  bei  dem  heutigen  Dorfe  BuUes  Stellung,  wo  die  Vierre 
in  die  Semois  fliesst.  Als  Indutiomarus  Ende  54  zurückkehrte,  lagerte 
er  wieder  bei  Bulles  und  sandte  von  hier  aus  durch  die  Furthen  bei 
lamoigne  seine  Reiterei  über  die  Semois.  Kein  anderer  Punkt  in  den 
weiteren  Umgebungen  von  Izel  würde  den  gestellten  Bedingungen  und 
jener  günstigen  militärischen  Lage  nur  annähernd  entsprechen.  Ab- 
schnitt 2  handelt  von  dem  Winterlager  des  Labienus  bei  Arlon  im  Früh- 
jahr 53  V.  Chr.  Hierfür  ergiebt  sich  dem  Verfasser  das  heutige  Arlon 
als  Ausgangspunkt.  Von  hier  beträgt  die  Entfernung  nach  dem  ersten 
Lager  an  der  Semois  23  Millien  =  34km.,  zwei  kleine  Märsche.  Arlon 
war  schon  in  der  Römerzeit  befestigt,  lag  im  Lande  der  Treverer;  Cäsar's 
Worte  in  Anwendung  auf  die  von  ihm  dargelegten  Verhältnisse  und  auf 
das  Terrain,  welches  keine  schwankende  Wahl  lässt,  führen  zu  diesem 
Resultate.  Als  Cäsar  nach  Bekriegung  der  Menapier  gegen  die  Treverer 
zog,  wollte  er  nach  Arlon  oder  Luxemburg  marschiren;  auf  seinem  Vor- 
marsche über  die  untere  Maas  erhielt  er  vielleicht  an  der  Ourthe  die 
Nachricht  von  der  Schlacht  an  der  Alzcttc  im  Mai  53  v.  Chr.,  mit  der 

2» 


20  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

sich  der  dritte  Abschnitt  beschäftigt.  Labienus'  Lager  befand  sich  an 
der  Stelle  der  heutigen  Stadt  Luxemburg;  auf  dem  jenseitigen  Ufer  der 
Alzette  zwischen  Fort  Dumoulin  und  dem  Siechen-Grund  stand  das  Heer 
der  Treverer  und  erwartete  die  Hülfe  der  Germanen  aus  der  Eifel, 
wahrscheinlich  von  Bitburg  her.  Labienus'  fingirte  Flucht  erfolgte  nach 
dem  heutigen  Strassen  und  hatte  den  Galgenberg  bereits  erreicht,  als 
die  Römer  etwa  am  Rollinger  Grund  Kehrt  machten.  Die  Treverer 
hatten  die  Alzette  zwischen  dem  Rara  und  Siechen-Grund  überschritten 
und  formirten  sich  auf  dem  rechten  Thalrande  des  Rollinger  Grundes. 
Wenige  Tage  nachher  besetzt  Labienus  Trier. 

Gustav  Hirschfeld,  Die  Abkunft  des  Mithridates  von  Pergamon. 
Hermes  14,  474  f. 

Der  Verfasser  emendirt  Strabo  625  C  Anf.  in  xac  'AdojSoyccövrjg  too 
TZTpap^cxoü  Twv  ValaTMV  yivouQ  rjv  xac  naXXaxeuGai  xzX.  nach  einer  les- 
bischen  Inschrift.  Die  hier  erwtähnte  Adobogiona  wird  mit  Hülfe  einer 
aeolischen  Inschrift  aus  Aegae  (Bull.  d.  Inst.  1873  S.  227)  als  Tochter 
des  Deiotaros  und  Schwester  des  Brogitaros  festgestellt,  welchen  als 
Trokmerfürsten  zur  Zeit  des  Pompeius  Strabo  S.  567  nennt.  Der  Vater 
der  Geschwister  und  Grossvater  des  Mithridates  ist  sicherlich  nicht  der 
bekannte  König  der  Tolistobogier;  er  gehört  zu  den  Trokmern  und  sein 
Sohn  Brogitaros  ist  des  Königs  Deiotaros  Schwiegersohn.  Damit  ist 
die  fürstliche  Abkunft  des  Mithridates  von  Pergamon  aufgekLärt ;  er  wird 
von  Cäsar  nach  der  Schlacht  von  Zela  in  das  Reich  seiner  Ahnen,  der 
Tetrarchen  der  Trokraer,  eingesetzt  iure  gentis  et  cognationis. 

August  Bürcklein,  Quellen  und  Chronologie  der  römisch -par- 
thischen  Feldzüge  in  den  Jahren  713  —  718  d.  St.  Dissertation.  Ber- 
lin 1879. 

Der  Verfasser  spricht  zuerst  über  die  Quellen  S.  6  —  46.  Man  kann 
die  Ueberlieferung  nach  ihrer  Ausführlichkeit  in  zwei  Theile  scheiden, 
in  den  weniger  ausführlichen,  der  nur  bis  zum  Vertrage  des  Antonius 
mit  Antiochus  von  Saraosata  im  Jahre  716  geht,  und  den  ausführliche- 
ren, der  sich  mit  der  Darstellung  des  Feldzuges  des  Antonius  vom  Jahre 
718  beschäftigt. 

Als  ursprüngliche  und  gleichzeitige  Quelle  der  sämmtlicb  späteren 
Schriftsteller  über  den  parthischen  Feldzug  findet  der  Verfasser  den 
Q.  Dellius;  ob  seine  Erwägungen  »mit  Nothwendigkeit«  zu  dem  Schlüsse 
führen,  dass  bei  Plut.  Ant,  37  —  51  ein  Theil  von  Dellius'  Schrift  »ge- 
wissermassen  eine  Epitome  derselben  vorliege«,  wird  doch  wohl  manchen 
Zweifeln  begegnen,  denn  die  angeführten  Gründe  ergeben  diese  »Noth- 
wendigkeit« nicht;  ein  gut  Theil  »Glauben«  wird,  wie  bei  allen  diesen 
Untersuchungen,  auch  jetzt  noch  gefordert.  Auch  Livius  hat  für  die  er- 
wähnte Partie   denselben  benutzt,   ebenso  die  Ausschreiber  des  Livius; 


Die  Revolution.  21 

Florus  —  obgleich  sich  bei  ihm  zwei  ganz  widersprechende  Berichte 
gegenüberstehen  —  Eutropiiis,  Rufus,  Festus,  Orosius  wohl  nur  indirekt. 
Bei  Velleius  ist  direkte  Einsicht  des  Dellius  nicht  wahrscheinlich,  zu 
vermuthen,  dass  er  aus  Livius  geschöpft  hat;  ähnlich  ist  —  trotz  man- 
cher Abweichungen  —  das  Verhältniss  des  Cassius  Dio.  Der  Verfasser 
untersucht  sodann,  wie  sich  die  Berichte  über  die  kriegerischen  Ereig- 
nisse, die  sich  unter  den  Legaten  des  Antonius  Decidius  Saxa  und  P.  Ven- 
tidius  Bassus  abgespielt  haben,  zu  einander  verhalten.  Dio  hat  allein 
einigermassen  ausführliche  Kunde  über  dieselben  aufbewahrt,  mit  ihr 
decken  sich  die  Berichte  der  Livianischen  Periochen  und  Ausschreiber  in 
einer  Weise,  dass  ihnen  entweder  dieselbe  ursprüngliche  Quelle  als  Vor- 
lage gedient  haben  oder  der  eine  Bericht  aus  dem  andern  geflossen  sein 
muss ;  ähnlich  ist  es  bei  Strabo,  Velleius,  Justin  und  Plutarch ;  die  Ueber- 
lieferung  beruht  auch  hier  auf  einer  Quelle,  und  diese  ist  nach  der  An- 
sicht des  Verfassers  wieder  die  Schrift  des  Dellius;  direkt  haben  diese 
Livius,  Strabo,  vielleicht  Plutarch,  iudirect  durch  Livius  dessen  gewöhn- 
liche Ausschreiber,  sowie  Velleius  und  Dio  benutzt.  Josephus  hat  für 
seine  einschlägigen  Berichte  wahrscheinlich  Strabo's  Geschichtswerk  und 
so  indirect  ebenfalls  Dellius  benutzt. 

Der  Verfasser  sucht  schliesslich  zu  erklären,  wie  die  Schrift  des 
Dellius  dazu  gekommen  sei,  die  Quelle  für  alle  jene  Darstellungen  zu 
werden;  er  vindicirt  ihr  eine  ähnliche  Bedeutung  wie  Cäsar's  Commen- 
tarien  für  den  gallischen  Krieg:  sie  war  die  einzige  gleichzeitige,  von 
einem  einzigen  Augenzeugen  herrührende  Quelle.  Es  wird  keines  Hin- 
weises bedürfen,  dass  dieser  Vergleich  denn  doch  stark  hinkt  —  Cäsar 
und  Dellius  —  abgesehen  davon,  dass  die  Annahme,  jene  Schrift  sei 
die  einzige  gewesen,  eben  eine  Annahme  ist,  die  nicht  einmal  sehr  viel 
Wahrscheinlichkeit  besitzt. 

Bezüglich  des  Umfaugs  der  Schrift  vermuthet  Bürcklein,  dass  sie 
die  Feldzüge  der  Legaten  des  Antonius  mit  umfasste,  wobei  er  es  un- 
entschieden lässt,  ob  sie  erst  mit  dem  Jahre  813  oder  gleich  nach  Cäsar's 
Tode  einsetzte;  ihr  Ende  bildete  die  Schlacht  bei  Actium. 

Der  zweite  Theil  der  Schrift  giebt  die  Chronologie.  Wenn  Plu- 
tarch berichtet  (Ant.  25)  Antonius  habe  nach  der  Schlacht  bei  Philippi 
bereits  au  den  parthischeu  Krieg  gedacht,  so  weist  der  Verfasser  wohl 
mit  Recht  diese  Annahme  als  verfrüht  und  den  Ereignissen  vorausgrei- 
fend zurück.  Den  Ausbruch  der  Feindseligkeiten  setzt  Bürcklein  in  den 
Herbst  713;  die  Parther  blieben  im  Besitz  der  damals  besetzten  asiati- 
schen Provinzen  bis  zum  Sommer  des  Jahres  715.  Für  die  Entsendung 
des  Ventidius  ist  das  Zeugniss  Appian's  vorzuziehen;  sie  erfolgte  nach 
dem  Vertrage  von  Brundisium,  also  in  der  zweiten  Hälfte  des  Jahres  714. 
Wahrscheinlich  gleichzeitig  erfolgte  die  Sendung  des  L.  Munatius  Plau- 
ens nach  Asien.  Dio  irrt,  wenn  er  die  Statthalterschaft  des  Plauens  in 
das  Jahr  713  setzt.    Die  Annahme,  P.  Ventidius  sei  Statthalter  in  Asien 


22  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

gewesen,  ist  unrichtig,  wie,  abgesehen  von  anderen  Gründen,  namentlich 
daraus  erhellt,  dass  dessen  Nachfolger  Sossius  für  Syrien  und  Cilicien 
ernannt  ist;  die  Notiz  des  Dio  48,  26,  dass  Plancus  sich  aus  Furcht  vor 
Labienus  auf  die  Inseln  zurückgezogen  habe,  glaubt  Bürcklein  auch  bei 
seiner  Annahme  halten  zu  können,  da  Plancus  dann  sich  vor  Labienus 
hätte  zurückziehen  müssen;  nach  dessen  Besiegung,  Sommer  715,  wird 
dann  jener  seine  Statthalterschaft  faktisch  angetreten  haben;  die  beiden 
von  Plancus  vorhandenen  Münzen  (Eckh.  5,  257;  6,  43)  sind  —  gegen 
Borghesi  —  in  Asien  geprägt  vor  Sommer  715,  d.  h.  zwischen  Ende  714 
und  Mitte  715.  In  dem  Feldzuge  des  Ventidius  fallen  die  beiden  Schlach- 
ten am  Taurus  und  Amanus  in  den  Sommer  715.  Im  Frühjahr  716  er- 
öffneten die  Parther  wieder  den  Feldzug,  der  durch  die  Schlacht  in  der 
Cyrrhestischen  Ebene,  wahrscheinlich  am  9.  Juni,  sein  Ende  fand.  Auf 
diese  folgte  die  Belagerung  von  Samosata,  in  welche  Antonius  in  der 
bekannten  wenig  ruhmvollen  Weise  eingriff.  Für  die  Ereignisse  in  lu- 
daea,  welche  sich  an  diese  Vorgänge  anschliessen,  zieht  Bürcklein  die 
Datirung  des  losephus  der  des  Dio  vor;  der  dritte  Monat  ist  nach  alt- 
testamentlicher  Datirung  der  Monat  Sivan  =  Daisios,  ungefähr  Juni. 
Der  Vertrag  von  Tarent  fällt  in  das  Jahr  717,  sonach  geht  Antonius 
Sommer  716  nach  Athen,  im  Frühling  717  nach  Tarent,  eilt  dann  nach 
Syrien  und  speciell  nach  Autiochia,  wo  er  den  König  Antigonus  hinrich- 
ten lässt  und  wahrscheinlich  die  Kleopatra  empfängt.  In  diese  Zeit 
müssen  die  Ankunft  des  Monaeses,  die  Verhandlungen  zwischen  Antonius 
und  dem  Partherkönig  und  die  Rüstungen  fallen.  Ausgang  Frühling 
718  unternimmt  Antonius  die  Expedition;  das  Heer  kehrt  im  Winter 
nach  Syrien  zurück. 

Die  Arbeit  verdient  die  Aufmerksamkeit  der  Mitforscher  in  vollem 
Maasse. 

Vn.  Die  Zeit  der  Julier,  Piavier  und  Antonine. 

F.  W.  Rüstow,  Der  Cäsarismus.  Sein  Wesen  und  sein  Schaffen; 
aufgewiesen  an  einer  kurzen  Geschichte  der  römischen  Cäsaren  von 
Augustus  bis  auf  Theilung  des  Weltreichs.    Zürich  1879. 

Um  zu  einer  klaren  Erkenntniss  des  Wortes  Cäsarismus  zu  gelan- 
gen, will  der  Verfasser  die  Regierungen  der  römischen  Cäsaren  einer 
kritischen  Betrachtung  unterziehen;  zum  vollen  Verständniss  ist  eine 
kurze  Berücksichtigung  der  vorcäsarischen  Zeit  nothwendig.  Wir  erfah- 
ren aus  dieser  letzteren  immerhin  einiges  Neue,  ob  auch  Richtiges,  ist 
eine  andere  Frage.  Die  politisch -sociale  Entwickelung  ist  bekannt; 
an  ihr  kann  auch  Rüstow  nichts  ändern:  sie  gipfelte  in  der  Production 
von  Generalen,  Demagogen  und  Banquiers.  Während  alle  früheren  Oli- 
garchen-  und  Demokratenführer  daran  scheiterten,  dass  ihnen  bald  das 
eine  bald  das  andere  dieser  drei  Machteleraeute  abging,  wusste  Cäsar 


Die  Zeit  der  Jiilier,  Flavier  und  Antoniue.  23 

zunächst  alle  drei  nothwendigen  Machteleraente  in  einem  Bunde  von 
drei  Männern  —  Pompeius,  Crassus,  Cäsar  —  zu  vereinigen;  in  diesem 
Bunde  war  er  selbst  der  Demagog,  Pompeius  der  General,  Crassus  der 
Banquier.  Durch  die  gallische  Statthalterschaft  erhält  Cäsar  neben  seiner 
bisherigen  Eigenschaft  auch  die  beiden  hier  fehlenden.  Wunderbar  hier- 
bei ist  nur,  dass  man  durch  Erlangung  von  Geldmitteln  auch  sofort 
»Banquier«  wird.  Cäsar  suchte  in  seinen  letzten  Jahren,  ohne  Zweifel 
durch  Kleopatra  verführt,  ein  asiatisches  Königthum  zu  begründen  — 
dies  die  Ursache  seines  Unterganges;  die  Verschwörung  kana  nicht  für 
eine  oligarchische  ausgegeben  werden  —  weil  nicht  wenige  der  entschie- 
densten früheren  demokratischen  Anhänger  Cäsar's  betheiligt  waren! 
Vom  Tage  von  Actium  datirt  das  Cäsarenreich. 

Der  Verfasser  geht  sodann  zu  seiner  Geschichte  der  römischen 
Cäsaren  über.  Augustus  erhielt  den  Titel  Imperator  -  Kriegsherr,  der 
auf  seine  Nachfolger  vererbte  (Tiberius!),  als  solcher  ernannte  er  auch 
die  Statthalter  der  Senatsprovinzen;  den  Statthaltern  blieb  lediglich  die 
bürgerliche  und  Justizverwaltung,  das  Heer  dagegen  wurde  von  den 
Kriegsbefehlshabern  besonders  verwaltet  ( ! ) ;  die  iudirecten  Steuern  wuch- 
sen, die  kaiserlichen  Beamten  wurden  enorm  vermehrt,  das  Heer  wurde 
stehend;  mit  der  Einsetzung  des  Stadt-  und  Gardepräfecteu  wurde  die 
Willkühr  der  Polizeiherrschaft  inaugurirt;  die  Kriege,  welche  geführt 
wurden,  hatten  den  Zweck,  seinen  Prinzen  Namen  zu  macheu.  Mit  Li- 
via's  Einfluss  tritt  die  Pornokratie  in  Wirksamkeit.  An  Tiberius  kann 
mau  die  »Kronprinzenhoffnungen«  beobachten,  »Stiefelmännchen«  -  so 
heisst  Caligula  —  erfand  das  Dogma  vom  »Gottesguadenthura«.  In  ähn- 
licher Weise  geht  es  weiter;  es  werden  die  von  der  Armee  gemachten 
Kaiser  —  Galba  ~  Vespasian,  die  Flavier,  die  Tugeudcäsaren  Nerva  — 
Marc  Aurel  u.  s.  w.  —  nach  einander  besprochen ;  die  Hauptsache  sind  für 
den  Verfasser  die  Anspielungen  auf  moderne  Verhältnisse,  um  derent- 
willen das  ganze  Buch  geschrieben  ist.  Dass  es  dabei  an  Hieben  auf 
die  »Geschichtsforscher«  nicht  fehlt,  ist  selbstverständlich;  der  Verfasser 
dachte  wohl,  dass  dieses  Mittel  mehr  Beifall  erwecken  werde  als  seine 
eigene  Forschung. 

In  einem  Schlusscapitel :  »Natur  und  Wesen  des  Cäsarismus«  fasst 
Rüstow  seine  Resultate  zusammen;  man  wird  nach  dem  Vorhergehenden 
über  deren  Natur  nicht  im  Zweifel  sein  können.  Der  Cäsarismus  hat 
das  Weltreich  nicht  zusammengehalten,  im  Gegentheil,  auch  in  den  letz- 
ten Zeiten  der  Republik  sehen  wir  noch  Leben;  dieses  stirbt  mit  dem 
Cäsarismus  völlig  ab.  Er  stellte  auch  nicht  die  Gleichheit  her,  im 
Gegentheil,  er  setzt  ein  ungeheures  Privilegium  voraus,  das  des  Cäsars; 
vor  ihm  verschwindet  alles,  unter  ihm  entsteht  allerdings  eine  Gleich- 
heit, aber  welche!  Letztere  kann  nur  aufgehoben  werden  durch  die 
Gnade,  die  kein  Verdienst  kennt;  ohne  sie  giebt  es  kein  Dasein;  letz- 
teres wird  abgestuft  durch  die  Rangtitel.    Alle  Guten  und  Edlen  fliehen, 


24  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

alle  Schlechten  suchen  den  Hof;  der  Cäsar  kennt  nur  Gesinde  um  sich ; 
durch  dieses  verbreitet  sich  die  Pest  des  Hoflebens  in  die  Provinzen. 
Um  ihre  Macht  zu  fördern,  lähmen  diese  Sendlinge  des  Cäsarenhofes 
die  Centralmacht;  letztere  befindet  sich  in  Unkenntniss  der  Provincial- 
verhältnisse.  So  kann  es  auch  nicht  wahr  sein,  dass  das  Cäsarenthum 
den  Provinzen  grösseren  Rechtsschutz  gebracht,  als  die  Republik;  denn 
in  letzterer  bot  die  Ehre  der  Aristokratie  noch  eine  Garantie,  es  be- 
stand die  Controle  der  Oeffentlichkeit.  Die  Pornokratie  ist  ein  wesent- 
liches und  nothwendiges  Element  des  Cäsarenthums,  die  alle  Kreise  durch- 
wühlen muss.  Ganz  vernichtend  sind  die  socialen  Wirkungen  des  Cä- 
sarenthums, indem  die  Entwickelung  des  ungeheuersten  Gegensatzes  von 
Arm  und  Reich  fortschreitet,  während  der  mittlere  Wohlstand  verschwin- 
det; die  Steuern,  namentlich  die  indirecten,  nehmen  immer  zu  für  den 
Hof,  das  Heer,  die  Beamten,  die  Bauten  etc. ;  der  Hauptgrund  der  Stei- 
gerung liegt  hier  darin,  dass  alles  im  Staate  —  äusserlich  —  vom  Cäsar 
ausgehen  und  auf  ihn  zurückbezogen  werden  soll.  Wesentlich  zum  Ruine 
des  Volkswohlstandes  und  der  Freiheit  wirkte  die  Bankokratie  mit,  wel- 
che neben  dem  Staate  herlief  und  auf  die  Grundlagen  des  individuellen 
Rechts  gestellt  war. 

Es  wäre  nicht  schwer,  eine  Reihe  von  Irrthümern  hier  nachzuwei- 
sen —  sobald  man  auf  das  Detail  der  Kaisergeschichte  einginge.  Man 
darf  über  den  römischen  Cäsarismus  das  härteste  Urtheil  fällen,  und  in 
einigen  Sätzen  z.  B.  dem  vom  Leben  der  Republik  und  dem  Tode  im 
cäsarischen  Staate  dem  Verfasser  beistimmen  —  immer  wird  man  fest- 
halten müssen,  dass  man  ohne  Kenntniss  der  Einzelheiten  keine  allge- 
mein gültigen  Urtheile  fällen  kann;  dies  aber  hat  der  Verfasser  bei  sei- 
nem Buche  nicht  beherzigt. 

Bartels,   Drusus,  Tiberius  und  Germanicus  an    der  Niederems.. 
Jahrbuch  d.  Gesellsch.  f.  bild.  Kunst   und  vaterl.  Alterth.  in   Emden. 
Bd.  3,  Heft  2,  S.  1—26. 

Der  Verfasser  ist  der  Ansicht,  dass  die  Notiz  Dio  54,  32  über 
Drusus  mehrere  Expeditionen  kurz  zusammenfasse,  hauptsächlich  drei 
ohne  Zweifel  auf  mehrere  Jahre  —  12  —  10  v.  Chr.  —  sich  vertheilende 
Unternehmungen:  1.  den  Zug  nach  Friesland,  2.  die  Canalaulagen,  3.  die 
Expedition  binnendurch  in's  Land  der  Hugen  und  die  Ems  hinauf.  Ad  1. 
Die  Unterwerfung  der  Friesen  erfolgte  ohne  heftigen  Widerstand,  zeigte 
aber  die  Schwierigkeit  die  Nordwestecke  zu  umfahren  und  anderer- 
seits die  Möglichkeit  durch  eine  Canalverbindung  mit  Benutzung  der 
vorhandenen  Flüsse  und  Landseen  nach  Osten  vordringen  zu  können. 
Ad  2.  Der  Verfasser  tritt  bezüglich  dieses  Canalsystems  der  Ansicht 
von  Ottema  bei,  nach  welcher  Drusus  folgende  Canäle  schuf:  1.  einen 
zwischen  Rhein  und  Yssel,  etwa  zwischen  Arnheim  und  Doesburg,  2.  einen 
zwischen  Yssel  und  Vechte  bei  Kämpen  in  Oberyssel;  die  Vechte  war 


Die  Zeit  der  Julier,  Flavier  und  Antonine.  25 

damals  ein  selbständiger  Küstenfluss  und  mündete  zwischen  Vlielaud  und 
Terschelling,  3.  einen  zwischen  Vechte  und  Slotermeer  gegenüber  von 
Sloten.  Von  dem  Slotermeer  konnte  man  leicht  zwei  weitere  Binnen- 
seen erreichen,  von  denen  der  eine  noch  tief  in  das  Mittelalter  unter 
dem  Namen  Middelsee  zwischen  Ostergo  und  Westergo  vorhanden  war 
und  dem  Einschnitt  zwischen  den  heutigen  Inseln  Ameland  und  Schier- 
monuikoog  gegenüber  mit  dem  Laubach  zusammenfliessend  in's  Watt  aus- 
mündete (der  Verfasser  hält  ihn  für  den  von  Dio  erwähnten  Binnensee 
und  den  Manarmanis  des  Ptolemaeus).  Die  Fahrt  über  diesen  Binnen- 
see ermöglichte  dann  wirklich,  wie  Dio  sagt,  das  Eindringen  in  das  Land 
der  Hugen;  nordöstlich  gelangte  Drusus  in  das  noch  später  sogenannte 
Hugenland  (Hugraerchi  Hummerse,  Humsterland)  =  Chaukis  des  Dio. 
Ad  3.  An  der  Einmündung  musste  Drusus  mit  den  Brukterern  kämpfen 
und  nahm  die  Insel  Borkum;  diese  »Brukterer«  hatten  wohl  einen  ähn- 
lich klingenden  Namen,  Drusus  fuhr  wohl  ein  Stück  die  Ems  hinauf  und 
drang  nach  Osten  vor ;  auf  der  Rückfahrt  ereignete  sich  der  Unfall,  dass 
die  Schiffe  bei  der  Ebbe  festgeriethen ;  aber  weder  die  Friesen  noch  die 
geschlagenen  »Brukterer«  wagten  diesen  Unfall  zu  benutzen.  Nach  Ost- 
friesland kam  nachher  Drusus  nicht  mehr. 

Unter  seinen  Nachfolgern  hat  Domitius  Ahenobarbus  schwerlich  die 
pontes  longi  an  der  Mittelems  (im  Burtanger  Moor  und  der  Tinner  Dose) 
erst  gegründet,  sondern,  wie  der  Verfasser  aus  der  sowohl  von  der 
drenthe'schen  wie  der  meppen'schen  Seite  nach  Terhaar  und  Kloster  ter 
Apel  convergireuden  Richtung  dieser  Dämme  vermuthet,  er  benutzte  die 
von  den  Umwohnern  vielleicht  zu  einem  gemeinsamen,  an  des  späteren 
Klosters  Stelle  gelegenen  Heiligthume  angelegten  Bohlenwege  durch 
mannichfache  Verbesserung  zur  Ausführung  militärischer  Operationen. 
Der  lockere  Zusammenhang  der  Friesen  unter  sich  und  mit  ihren  Nach- 
barn zeigte  sich  schon  in  der  Römerzeit;  auch  Tiberius  benutzte  dieses 
Verhältniss  zu  neuer  Unterwerfung;  durch  den  Aufstand  Armin's  und  die 
Niederlage  des  Varus  Hessen  sich  die  Friesen  nicht  beeinflussen. 

Germanicus,  dessen  Vorgehen  gegen  die  Marser  auch  bei  den  Frie- 
sen Unruhe  erregt  hatte,  vereinigte  sein  Heer  an  der  Ems;  wahrschein- 
lich überschritt  Pedo  in  der  Nähe  des  Fort  Burtange  das  Moor  und  er- 
reichte unweit  Rhede  die  Ems.  Weiter  als  bis  Halte  kann  die  Flotte 
nicht  heraufgekommen  sein;  wahrscheinlich  kam  sie  auf  dem  von  Drusus 
hergestellten  Wege.  Der  Rückzug  des  Cäcina  über  die  laugen  Brücken 
wird  mit  mehr  Wahrscheinlichkeit  in  das  Burtanger  Moor  verlegt,  wo 
die  zahlreichen  Bäche  die  von  Tacitus  (c  64)  berichtete  Leitung  der 
Gewässer  in  die  Niederung  möglich  machen.  Der  Weg  der  Reiterei 
und  der  Stationsort  der  Flotte  sind  nicht  befriedigend  zu  erklären;  Vi- 
tellius  nahm  seinen  Weg  durch  die  jetzt  von  der  Dollart  eingenommene 
Mulde,  welche  von  jeder  Sturmfluth  unter  Wasser  gesetzt  wurde  und 
von  zahlreichen  Bächen  durchflössen  war.    Die  saudigen  Anhöhen,  auf 


26  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

denen  er  Zuflucht  suchte,  können  in  der  Nähe  von  Finserwolde  oder 
Noordbroek  oder  Zuidbroek  gesucht  werden;  Visurgis  ist  die  Hunse; 
doch  braucht  die  handschriftliche  Lesart  nicht  geändert  zu  werden,  da 
»Weser«  der  allgemeine  Name  für  Wester-a,  Westfluss  war.  Die  Flotte 
wird  ihn  am  heutigen  Lauwers  erwartet  haben;  hier  befand  sich  Germa- 
nicus  am  Eingange  des  Middelsees. 

Die  zweite  Expedition  des  Germanicus  landete  im  ostfriesischen 
Reiderland;  wenn  Araisia  Ortsname  ist,  so  ist  es  etwa  in  der  Gegend 
zu  suchen,  wo  bis  um  1500  Fletum  gestanden  hat.  Hier  trafen  die  Ee- 
mündungen  und  die  alte  Ems  mit  dem  Hauptflusse  zusammen;  einige 
Münzfunde  sprechen  für  die  Gegend. 

Dem  Aufsatze  ist  eine  Karte:  Frieslaud  zur  Zeit  der  Feldzüge  des 
Drusus  und  Germanicus  beigegeben. 

Julius  Asbach,  Analecta  historica  et  epigraphica  latina.    Bonn 
1878. 

Die  Schrift  enthält  acht  theils  mehr  theils  minder  umfangreiche 
Abhandlungen.  I.  Seuatus  consulta  de  magis  pellendis  (Tac.  anu.  2,  32) 
quo  tempore  facta  sint.  Auf  Grund  eines  Fragmentes  aus  Ulpian.  lib. 
de  offic.  procons.  wird  der  Senatsbeschluss  iu's  Jahr  17  gesetzt.  Dio 
trennt  wenigstens  2  SC=*  über  die  gleiche  Materie;  nach  Tacitus  wurde 
der  Beschluss  gegen  die  Astrologen  an  einem  Tage  mit  den  übrigen 
Massregeln  gegen  Libo  gefasst.  i^ls  Quelle  verrauthet  Asbach  den  Aufi- 
dius  Bassus.  H.  Quo  anno  Britanni  Boudicca  duce  a  Nerone  defecerint. 
Der  Verfasser  setzt  die  Erzählung  Tac.  14,  29-39  in  das  Jahr  60,  die 
Rückkehr  des  Suetonius  Paulinus  in  das  Jahr  61;  seine  Annahmen  sind 
nicht  unwahrscheinlich,  bedürfen  aber  noch  eingehender  Prüfung,  nament- 
lich bezüglich  der  Inschriften  I.  N.  2226  und  C.  I.  L.  6,  597.  HI.  Quo 
anno  L.  Verginius  Rufus  obierit.  Gegen  die  gewöhnliche  Ansicht,  wo- 
nach der  Tod  dieses  Mannes  in  die  letzten  Monate  von  97  fällt,  sucht 
der  Verfasser  namentlich  aus  Plin.  panegyr.  58  zu  erweisen,  dass  Ver- 
ginius 98  und  zwar  vor  dem  letzten  nundinium  (Vettius  Proculus  und 
P.  lulius  Lupus)  starb.  IV.  Adnotationes  ad  consulatus  tabularum  L.  Cae- 
cili  lucundi  ceratarum  (Herm.  12,  127  sq.).  Diese  Abhandlung  soll  einige 
Nachträge  zu  Mommsen,  Untersuchung  über  die  pompeianischen  Wachs- 
tafeln bringen.  1.  berichtigt  der  Verfasser  einen  Irrthnm  Mommsen's, 
der  in  der  Anmerkung  zu  n.  2  (Herrn,  p.  127)  als  ältestes  Beispiel  für 
die  Entfernung  der  cons.  suff.  aus  der  Eponymie  die  Tafel  vom  Jahre  27 
anführt,  während  C  I.  L.  2,  1343  von  ihm  einer  Inschrift  aus  dem  Jahre  5 
n.  Chr.  diese  Priorität  zugesprochen  wird.  2.  die  Bemerkung  Mommsen's 
zu  N.  127,  wonach  Nero  nur  drei  oder  vier  Monate  im  Jahre  60  das 
Consulat  bekleidete,  ist  nicht  richtig,  N.  120  sind  als  Consuln  Nero  III 
et  Cossus  angeführt;  da  nun  nur  auf  sehr  wenigen  Tafeln  die  Eponymie 
nach  Ordinarien  auch  nach  deren  Abdankung  sich  findet,  jene  Tafel  aber 


Die  Zeit  der  Julier,  Flavier  und  Antonine.  27 

das  Datum  a.  d.  VIII  id.  Maias  trägt,  so  ist  es  wahrscheinlich,  dass 
diese  zu  dieser  Zeit  noch  Consulu  waren,  ebenso  aber,  dass,  wenn  n.  127 
dem  Jahre  60  angehört,  dieselben  Consuln  erscheinen  würden.  Die  Tafel 
gehört  vielmehr  in  das  Jahr  55  und  es  ist  zu  lesen  Cn.  Lentulo  Gaetul. 
T.  Curtil.  Diese  Vermuthung  wird  durch  Zangemeister's  Lesung  bestä- 
tigt, der  zugiebt,  dass  nach  Cn.  Lentulo  Gaet.  A.  Gurt.  Mancia  gestan- 
den haben  könne.  3.  bringt  einige  Nachträge  über  Seneca's  Consulat, 
wie  4.  über  C.  Fonteius  (Agrippa)  cos.  suff.  des  Jahres  58,  curat,  aqu. 
66.  5.  Der  eine  auf  n.  115  genannte  Consul  L.  lunius  ist  L.  lunius 
Gallio,  der  Bruder  Seneca's.  V.  Fragmentum  fastorum  feriarum  Lati- 
narum  C.  L  L.  6,  2018  restitutum  et  illustratum.  Das  betreifende  Frag- 
ment wird  folgendermassen  restituirt:  Maecio  Postumo  Vicirio  Martiale 
Cos.  Lat.  Fuer.  III  idus  Aug.  Sulpicio  Lucretio  Barba  Senecione  Memmio 
Afro  Cos.  Lat.  Fuer.  III  K.  lul.  Porapeio  Saturnino,  P.  Autronio  Ma- 
milliano.  Lat.  Fuer.  Pr.  1.  C.  lulio  Proculo  ....  Die  Consulpaare  sind 
suff.  der  Jahre  101  —  104.  Die  Ergänzungen  des  dritten  und  vierten 
Paares  sind  sehr  unsicher. 

VI.  De  Corneli  Nepotis  vita  Hannibalis.  Die  Schrift  fällt  nach 
c  13  dieser  vita  nach  Atticus'  Tode,  der  in  der  praefatio  vivens  genannt 
wird;  die  Worte  scriptum  reliquit  erklären  sich  in  gleichem  Sinne  durcli 
Vergleichung  von  Cic.  Brut.  19,  75  und  Gell.  n.  A.  17,  21,  3.  VIL  De 
M.  Vinici  hello  Pannonico.  Bei  Florus  2,  24  ist  statt  Vinnius  aus  Vel- 
leius  2,  96,  2  Vinicius  einzusetzen,  der  19  v.  Chr.  cons.  suff.  war  und  viel- 
leicht nach  Agrippa's  Rückkehr  nach  Rom  in  Pannonien  blieb  und  zuerst 
selbst  den  Oberbefehl  führte,  dann  unter  Ti.  Nero  commandirte.  VIII.  De 
C.  lulio  Tirone  praetore.  lulius  Tiro  wird  von  Plinius  in  einem  Fäl- 
schungsprocesse  mit  Sempronius  Senecio  erwähnt  und  findet  sich  mit 
diesem  auf  einer  Inschrift  C.  I.  L.  2,  3661. 

Ernst  Napp,  De  rebus  imperatore  M.  Aurelio  Antoniuo  in  Oriente 
gestis.     Bonn  1879. 

Die  Arnold  Schäfer  gewidmete  Schrift  enthält  sieben  Capitel  und 
zwei  Appendices.  Im  ersten  Capitel  stellt  der  Verfasser  die  Vorgänge 
im  Orient  von  Traian  bis  auf  M.  Aurel  dar.  Cap.  2  handelt  von  den 
Anfängen  des  armenisch -parthischen  Krieges.  Der  Verfasser  geht  von 
der  Inschrift  C.  I.  N.  n.  4934  aus;  dieselbe  wird  mit  Borghesi  —  aber 
aus  anderen  Gründen  —  für  M.  Aurelius  verworfen  und  auf  Antoni- 
nus  Pius  bezogen.  Danach  drohte  vielleicht  154,  jedenfalls  vor  155 
der  Ausbruch  des  Krieges.  Aber  zum  Kampfe  kam  es  erst  161,  als 
Vologäses  IIL  Armenien  und  Cappadocien  eroberte,  in  Syrien  vordrang 
und  den  Statthalter  dieser  Provinz  Attidius  Cornelia nus  schlug.  Verus 
reiste  im  Jahre  162  auf  den  Kriegsschauplatz  und  kam  verrauthlich  gegen 
Ende  dieses  Jahres  nach  Syrien.  Im  dritten  Capitel  werden  die  Bericht- 
erstatter über  diesen  Krieg  besprochen;  die  Verlässigkeit  derselben  ist 


28  Komische  Geschichte  und  Chronologie. 

gering.  Cap.  4  handelt  über  die  kriegerischen  Ereignisse  selbst.  Im 
Jahre  163  ist  Armenien  unter  Führung  des  Statins  Priscus  erobert;  der 
Antheil  des  L.  Verus  lässt  sich  nicht  feststellen;  er  und  M.  Aurel  nah- 
men den  Beinamen  Armeniacus  an;  (Aurelius)  Pacorus  C.  I.  Gr.  6559 
wird  abgesetzt  und  Soaemus  im  Jahre  164  als  König  von  Armenien  ein- 
gesetzt; damit  scheint  der  armenische  Krieg  zu  Ende  zu  sein.  Vielleicht 
gehört  die  Eroberung  von  Nicephorus  und  Dausara  in  das  Jahr  164; 
wahrscheinlich  ist  dieser  Erfolg  das  Werk  des  Avidius  Cassius  gewesen, 
der  in  Mesopotamien  befehligte.  Lucian  berichtet  von  mehreren  Treffen 
am  oberen  Euphrat  bei  Europus  und  Sura,  sowie  von  der  Belagerung 
von  Nisibis  und  Edessa.  Vergeblich  scheint  L.  Verus  Friedensuuterhand- 
lungen  mit  den  Parthern  angeknüpft  zu  haben;  nach  dem  Fall  und  der 
Zerstörung  (?)  von  Seleucia  und  Ktesiphon  zog  L.  Verus  wahrscheinlich 
nach  Medien  und  erhielt  den  Beinamen  Medicus,  der  Mitte  166  auf  den 
Münzen  erscheint.  Cap.  5  bespricht  die  Beinamen,  welche  M.  Aurel  und 
Verus  im  Laufe  des  Krieges  erhielten,  die  Beendigung  des  letzteren  und 
den  Triumph  in  chronologischer  Hinsicht.  Die  Cognomiua  sind:  Arme- 
niacus, Parthicus  Maximus,  Medicus,  pater  patriae.  Ersteren  nahm  Ve- 
rus 163  Marc  Aurel  kurz  nachher  an,  Parthicus  Maximus  erhielt  Verus 
165,  Medicus  166  am  Tage  seines  Triumphes,  Marcus  führt  beide  Namen 
erst  166;  der  Titel  pater  patriae  wurde  wahrscheinlich  beiden  166  ver- 
liehen, erscheint  aber  auf  den  Münzen  erst  seit  176;  die  betreffenden 
Cognomina  werden  von  den  Kaisern  geführt  166  —  169,  Medicus  findet 
sich  nur  einmal  auf  den  Münzen  des  Jahres  166.  Marcus  führt  nach 
Verus'  Tode  seit  172  nur  den  Beinamen  Germanicus;  auf  den  Inschriften 
erscheinen  seit  dieser  Zeit  auch  die  früheren  Cognomiua.  Es  lässt  sich 
nicht  entscheiden,  ob  der  Friede  Ende  165  oder  Anfang  166  geschlossen 
wurde.  Der  Triumph  fand  166  statt  (zwischen  März  oder  April  —  August). 
Cap.  6  handelt  von  den  Resultaten  des  Partherkrieges.  Sie  sind  unsicher; 
im  Allgemeinen  ist  wohl  ihre  Macht  geschwächt  worden;  Armenien  wurde 
durch  Einsetzung  eines  römischen  Vasallen  nicht  völlig  beruhigt,  Cappa- 
docien  und  Syrien  wurden  von  Martins  Verus  und  Avidius  Cassius  ver- 
waltet, Mesopotamien  aber  ist  schwerlich  damals  wieder  für  die  Römer 
gewonnen  worden.  Cap.  7  stellt  die  Statthalterschaft  des  Avidius  Cassius 
in  Syrien  und  die  Thaten  desselben  bis  zu  seiner  Meuterei  dar.  Avidius 
Cassius  wird  die  Statthalterschaft  seit  166  bekleidet  haben,  jedenfalls 
hatte  er  sie  in  den  Jahren  169 — 171  inne;  zu  irgend  einer  Zeit  erhielt 
er  das  Imperium  proconsulare  malus  des  Orients  und  führt  in  dieser 
Stellung  in  Aegypten,  Arabien  und  Armenien  Kriege  —  ludaea  war  je- 
doch damals  nicht  mit  der  Provinz  Syrien  vereinigt  — ;  Aegypten  rettet 
er  durch  rasches  Erscheinen  vor  dem  Aufstaude  der  Bucolici  (170?). 
Cap.  8  stellt  den  Aufstand  des  Avidius  dar.  Der  Verfasser  entscheidet 
sich  für  die  Ansetzung  desselben  im  Jahre  175.  An  der  Mitschuld  der 
Faustina  zweifelt  er  nicht.    Die  sonstigen  Daten  sind  spärlich.    Antiochia 


Die  Zeit  der  Julier,  Flavier  und  Antonine.  29 

schloss  sich  an,  ebenso  Flavius  Calvisius  der  Präfect  Aegyptens  und 
Marcianus  der  Stadtpräfect  von  Alexandria.  Der  Aufstand  wurde  Herbst 
175  unterdrückt. 

Im  ersten  Appendix  untersucht  der  Verfasser  den  Antheil  des 
L.  Verus  an  der  Kriegführung.  Er  verwirft  die  Notizen  des  Fronto  und 
glaubt,  dass  Verus  so  gut  wie  nichts  gethan,  alles  seinen  Unterfeldherren 
überlassen  habe.  Anhang  2  handelt  von  den  römischen  Führern  im  Par- 
therkriege. Zuerst  bespricht  der  Verfasser  (L'.)  Attidius  Cornelianus, 
sodann  die  eigentlichen  Anführer  im  Partherkrieg  M.  Statins  Priscus, 
Avidius  Cassius,  P.  Martius  Verus,  M.  Pontius  Laelianus,  M.  Claudius 
Fronto,  P.  lulius  Geminius  Marcianus  Helvius  Pertinax,  namentlich  auf 
Grund  inschriftlichen  Materials.  Besondere  Sorgfalt  widmet  er  dem  zweiten. 
Die  in  der  vita  desselben  von  Vulcatius  Gallicanus  überlieferten  Briefe 
hält  Napp  mit  der  verbreiteten  Ansicht  für  gefälscht.  Ueber  den  Vater 
des  Avidius  C.  Avidius  Heliodorus  stellt  Napp  alle  Nachrichten  zusammen. 
Den  nach  Vulcatius  schon  unter  Antoninus  Pius  von  Avidius  geplanten 
Aufstand  hält  Napp  mit  Recht  für  eine  Fabel,  ebenso  seinen  Kampf  ge- 
gen die  Sarmaten,  der  mit  100  jährigem  Friedensschluss  geendet  haben 
soll;  jedenfalls  würde  das  betreffende  Ereigniss  noch  unter  Pius  gehören. 
Bezüglich  des  Consulats  neigt  Napp  zu  der  Ansicht,  dass  er  nach  Been- 
digung des  parthischen  Krieges  dasselbe  als  Anerkennung  seiner  Dienste 
erhalten  habe.  Beim  Ausbruch  des  parthischen  Krieges  war  Avidius  nicht, 
wie  Borghesi  annimmt,  Statthalter  von  Syrien,  sondern  Comes  Augusti. 
Im  dritten  Anhang  erörtert  der  Verfasser  die  Frage,  ob  P.  Furius  Sa- 
turninus,  Flavius  Titianus,  T.  Caesernius  Quinctius  Quinctianus  am  par- 
thischen Kriege  theilnahmen.  Betreffs  des  ersteren  ist  Napp  zur  Annahme 
geneigt,  dass  der  auf  Inschriften  und  von  Lucian  erwähnte  Saturninus 
identisch  seien,  woraus  sich  ergäbe,  dass  er  nach  Verwaltung  Daciens  in 
Rom  das  Consulat  bekleidete  und  dann  in  den  Orient  geschickt  wurde; 
Flavius  Titianus  war  später  Präfect  von  Aegypten  und  nahm  an  dem 
parthischen  Kriege  Theil,  während  die  Betheiligung  des  dritten  zweifel- 
haft bleibt.  Anhang  4  stellt  die  wenigen  lateinischen  Inschriften,  sowie 
alle  Münzen  zusammen,  welche  sich  auf  den  parthischen  Krieg  beziehen. 
Anhang  5  handelt  von  den  Cognomina,  welche  die  Kaiser  im  parthischen 
Kriege  erhielten,  wobei  Münzen  und  Inschriften  genau  geprüft  werden. 
Sammlung  und  Verzeichniss  der  Inschriften,  sowie  ein  sehr  umfangreiches 
Druckfehlerverzeichniss  bilden  den  Schluss  der  fleissigen  und  vorsich- 
tigen Arbeit,  die  als  willkommener  Beitrag  zur  Kaisergeschichte  zu  be- 
trachten ist. 

A.  Heron  de  Villefosse,  Note  sur  P.  Pomponius  Proculus  Vi- 
trasius  Pollio  in  Bulletin  Monumental  5«  serie,  Tome  7«  No.  1  und  2 
S.  80-84. 

Der  Verfasser  giebt  die  inschriftlichen  Daten  über  diese  unter  Marc 
Aurel  und  Commodus  bekannte  Persönlichkeit.     Er  will  auf  dieselben 


30  Kömische  Geschichte  und  Chronologie. 

auch  die  Inschrift  von  Nimes  (Herzog  Gall.  Narb.  app.  n.  164)  beziehen, 
welche  Borghesi  dessen  Vater  beilegen  wollte. 

Wilhelm  Arnold,  Deutsche  Urzeit.    Gotha  1880. 

Wir  begnügen  uns  zu  erwähnen,  dass  von  dem  Werke  die  zweite 
Auflage  erschienen  ist. 

Edmond  Demolins,   Histoire   de  France   depuis   les    premiers 
temps  jusqu'ä  nos  jours.   I.  Les  Origines.    La  Feodalite. 

Das  Buch  ist  in  dritter  Auflage  erschienen.  Für  den  Jahresbericht 
kommen  nur  S.  1—83  in  Betracht.  In  diesen  Partieen  wird  die  gallische 
Vorgeschichte,  die  römische  Eroberung,  die  Anfänge  der  germanischen 
Invasion  mit  besonderer  Berücksichtigung  des  vordringenden  Christen- 
thums  geschildert.  Der  Verfasser  hebt  in  der  politischen  Geschichte  nur 
die  grossen  Züge  hervor,  die  in  jedem  grösseren  Geschichtswerk  enthalten 
sind.  Irgend  welche  originelle  Auffassung  oder  Darstellung  tritt  dabei 
nirgends  hervor. 

Mit  dem  Christenthura  beschäftigen  sich  die  Arbeiten  von 

N.  W.  Ljungberg,  Chronologie  de  la  vie  de  Jesus.    Deux  etudes. 
Paris  1879. 

Eine  Vorrede  giebt  einige  Notizen  über  Leben  und  Arbeiten  des 
am  14.  Juli  1872  verstorbenen  Verfassers.  Die  beiden  Studien  wurden 
schon  1870  in  einer  schwedischen  Zeitschrift  »Frumtiden«  veröffentlicht; 
sie  sind  in  Deutschland  wenig  bekannt  geworden. 

Die  erste  Abhandlung  behandelt  die  Frage:  Quel  est  le  jour  histo- 
rique  de  la  mort  de  Jesus?  In  einem  ersten  Capitel  de  la  Chronologie 
des  empereurs  romains  wirft  der  Verfasser  die  ganze  bisher  angenommene 
Chronologie  über  den  Haufen;  danach  stirbt  Augustus  13  n.  Chr.,  Tibe- 
rius  36  n.  Chr.,  Nero  67  etc.;  er  will  dadurch  eine  völlige  Uebereinstim- 
muug  der  von  den  Alten  überlieferten  astronomischen  Daten  mit  der 
Tacito-Suetonischeu  Chronologie  erzielen;  die  Fälschung  ist  schon  alt 
und  stammt  aus  den  Zeiten  Hadrian's  und  Antoninus'  Pius.  Den  Grund 
der  Verwirrung  erblickt  der  Verfasser  dans  la  confusion  qui  s'est  faite 
de  l'avenement  egyptien  d'Auguste  (31  av.  J.  C.)  avec  l'annee  de  la 
creation,  provoquee  par  cet  avenement,  du  calendrier  fixe  des  Alexandrins 
(30  av.  J.  C).  Das  zweite  Capitel  du  calendrier  judaique  au  temps  de 
Jesus  verwirft  in  ähnlicher  Weise  die  herrschenden  —  Ideler  folgenden  — 
Ansichten  über  die  Aufstellung  und  Berechnung  des  jüdischen  Calenders. 
Capitel  3  erörtert  Variations  de  l'ordre  pascal  des  Juifs  und  gelangt  zu 
dem  Resultat,  dass  nach  der  Zerstörung  Jerusalems  69  n.  Chr.  erst  die 
Paschah-Ordnung  begann,  welche  heute  in  Geltung  ist,  und  es  demnach 
ein  historischer  Missgriff  ist,  anzunehmen,  die  Paschah-Ordnung  sei  zu 
allen  Zeiten  dieselbe  gewesen.    Capitel  4  zieht  das  Facit :   Solution  de  la 


Die  Zeit  der  Julier,  Flavier  und  Antonine.  31 

question  principale:  Pontius  Pilatus  war  Procurator  seit  Anfang  26  oder 
Ende  25  n.  Chr. ;  seine  Absetzung  erfolgte  erst  Anfang  36  oder  frühestens 
Ende  35;  das  letzte  Paschafest  unter  seiner  Procuratur  ist  das  von  35; 
Christus  muss  also  zwischen  26  und  35  gekreuzigt  worden  sein.  Nähere 
calendarische  Untersuchungen  ergeben  1.  der  wirkliche  Todestag  Jesu 
ist  30.  März  31.  2.  das  Evangelium  Johannis  kann  nach  seiner  Fixirung 
dieses  Ereignisses  erst  140  oder  150  n.  Chr.  entstanden  sein. 

Die  zweite  Abhandlung:  Recherches  ulterieures  sur  la  Chronologie 
de  la  vie  de  Jesus  sucht  das  Auftreten  Jesus'  als  Lehrer  und  den  Tag 
seiner  Geburt  zu  fixiren.  Ersteres  Ereigniss  fällt  in  das  Jahr  28,  bei 
letzterer  findet  der  Verfasser  als  Datum  29.  September  7  v.  Chr. 

Die  Gelehrsamkeit  des  Verfassers  war  offenbar  sehr  ausgedehnt. 
Ob  seine  Rechnungen  richtig,  ob  vor  allem  die  Voraussetzungen  derselben 
berechtigt  sind,  muss  dem  Urtheil  competenterer  Beurtheiler  überlassen 
bleiben. 

Ferdinand  Delaunay,  L'eglise  chretienne  devant  la  legislation 
romaine  ä  la  fin  du  premier  siecle.  Comptes  rendus  de  FAcad.  des 
Insc.  et  Bell.-Lettr.    1879.    S.  30—64. 

Der  Verfasser  geht  von  dem  bekannten  Pliuiusbriefe  und  dem 
Rescripte  des  Traian  aus  und  sucht  in  dem  ersten  Abschnitte  die  Ein- 
wände gegen  die  Aechtheit  des  Briefes  zu  widerlegen,  indem  er  nament- 
lich zu  erweisen  versucht,  dass  die  gegen  die  Ausdrücke  numerum  pe- 
riclitantium  und  multi  enim  omuis  aetatis  vorgebrachten  Gründe  nicht 
stichhaltig  sind.  Man  wird  nur  den  Ausführungen  des  Verfassers  eben- 
falls den  Vorwurf  machen  müssen,  dass  seine  Zahlenaufstelluugen  rein 
willkürlich  sind  und  auch  nicht  den  Schein  von  Wahrscheinlichkeit  für 
sich  haben.  Denn  wenn  er  aus  der  bekannten  Angabe  vom  Jahre  237, 
wonach  1500  Arme  in  der  römischen  Gemeinde  gewesen  sein  sollen, 
deduciren  will,  dass  diese  Gemeinde  aus  30  —  40,000  Seelen  bestanden 
haben  könne,  so  hat  er  schon  von  vornherein  die  bedenkliche  Annahme 
hingestellt,  dass  diese  Gemeinde  nicht  zu  einem  grossen  Theile  aus  Ar- 
men und  Niedrigen  bestanden  habe.  Was  sollen  in  dieser  Hinsicht  die 
Namen  Flavia,  Domitilla,  Clemens  und  Glabrio  besagen;  stände  es  auch 
fest,  dass  sie  Christen  waren  und  den  höchsten  Ständen  angehörten ,  so 
würde  schon  die  besondere  Hervorhebung,  mit  der  sie  genannt,  begraben 
etc.  sind,  beweisen,  dass  das  Ausnahmen  und  zwar  seltene  Ausnahmen 
waren.  Im  zweiten  Abschnitte  spricht  der  Verfasser  über  die  Rechts- 
fragen, welche  der  Brief  aufwirft.  Der  Verfasser  ist  der  Ansicht,  dass 
die  Anklage  und  Verurtheilung  der  Christen  weder  nach  dem  Majestäts- 
gesetze noch  wegen  impietas,  weder  wegen  Judaismus  noch  wegen  Sacri- 
legiums,  weder  auf  Grund  der  Verbote  der  religiones  externae  noch  auf 
Grund  des  Associationsgesetzes  erfolgt  sei,  beziehungsweise  habe  erfolgen 
können.     Es  fand   das  Verfahren   überhaupt  nicht  auf  Grund   eines  Ge- 


32  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

setzes  noch  eines  kaiserlichen  Specialmandats  statt,  sondern  das  Wort 
soleat  zeigt,  dass  Pliuius  bloss  einem  Usus,  Präcedenzfällen  folgte ;  diese 
Präcedenzfälle  sind  die  von  65  und  von  95.  Der  Verfasser  schliesst  mit 
folgender  Tirade :  C'est  l'heritage  des  deux  tyrans  le  plus  justement  exe- 
cres  depuis  Caligule  que  Pline  recueille  et  que  Trajan  accepte.  Trajan 
qui  repousse  les  souillures  de  la  loi  de  majeste,  qui  interdit  la  delation, 
qui  enleve  au  magistrat  Tinitiative  de  la  poursuite,  par  une  coutradiction 
etonuante,  n'hesite  pas  a  se  servir  des  armes  deshonorees  par  de  telles 
mains.  Eine  bessere  Widerlegung  seines  Resultates  hätte  niemand  schrei- 
ben können!  Der  dritte  Abschnitt  enthält  die  »Thatfragencf  (questions 
de  fait).  Zunächst  sucht  der  Verfasser  zu  erweisen,  dass  der  anonyme 
Denunciant,  den  Plinius  erwähnt,  ein  Jude  gewesen  sei.  Die  Anklage 
und  Untersuchung  richtete  sich  gegen  die  Vorgänge  bei  den  gemeinsamen 
Mahlzeiten  der  Christen,  das  Resultat  war,  dass  zwar  beide  Geschlechter 
zusammen  speisten  (promiscuum),  aber  keinerlei  Gewaltthätigkeit,  keiner- 
lei Verbrechen  (innoxium)  dabei  vorging.  Der  Verfasser  hat  hierbei  die 
Bedeutung  des  Wortes  index  ganz  übersehen.  Er  schliesst:  Ce  qu'on 
frappe  en  ce  moment  dans  lo  christianisme,  c'est  le  secret  qu'il  renferme. 
Ce  secret  c'est  l'Eucharistie,  dont  I'Agape  —  n'est  que  la  manifestation 
exterieure. 

M.  Joel,  Die  Angriffe  des  Heidenthums  gegen  Juden  und  Christen 
in  den  ersten  Jahrhunderten  der  römischen  Cäsaren,     Breslau  1879. 

Der  Judenhass  in  der  Litteratur  findet  sich  seit  dem  zweiten  Jahr- 
hundert V.  Chr.  Der  Verfasser  will  ihn  anf  Antiochus  IV.  Epiphanes  zu- 
rückführen, der  zur  Rechtfertigung  seines  Tempelcults  die  Märchen  über 
die  Juden  verbreiten  liess  ('?).  An  bösen  Willen  hat  man  nur  bei  einem 
kleinen  Theile  der  judenfeindlicheu  Schriftsteller  zu  denken,  mehr  an 
Unwissenheit  und  Verwechselung.  Charlatane  und  Schwindler  benutzten 
aber  dieses  Chaos  zum  eigenen  Gewinne;  ein  solcher  war  Apion.  Gegen 
ihn  schrieb  Josephus  seine  reifste  Schrift;  aber  selbst  Tacitus  liess  sich 
nicht  durch  sie  belehren  und  betete  gläubig  dem  Apion  und  dessen  Con- 
sorten  nach. 

Noch  schlimmer  ging  es  den  Christen;  der  Verfasser  stellt  hier  die 
bekannten  Anklagen  zusammen.  Der  Verfasser  schliesst  dann  mit  einer 
Verherrlichung  des  Talmud;  die  Quintessenz  der  Schrift  ist  gegen  die 
in  Breslau  stark  entwickelte  anti-jüdische  Strömung  gerichtet. 

Wissenschaftliche  Bereicherung  bietet  die  Schrift  nicht;  der  Ver- 
fasser kennt  von  den  neueren  historischen  Arbeiten  kaum  eine;  dafür 
bieten  die  Anmerkungen  eine  Anzahl  von  talmudistischen  Erklärungen, 
welche  mehr  gut  gemeint  als  beweisend  sind. 


Die  Zeit  der  Verwirrung.  33 

VIII.    Die  Zeit  der  Verwirrung. 

Albert  Duncker,  Zum  Aleraannenkriege  Caracalla's  und  der  an- 
geblichen Alemanneuschlacht  des  Claudius  Gothicus  am  Gardasee.  Annal. 
des  Vereins  f.  Nassauiscbe  Alterthumskunde  und  Geschichtsforschung 
1879.    S.  15-23. 

Der  erste  Aufsatz  bestcätigt  im  Wesentlichen  die  Aufstellungen 
Holläuder's,  wonach  Caracalla  (September  213)  im  unteren  Maingebiete, 
wohin  er  von  der  oberen  Donau  aus  vorgedrungen  war,  die  Alemannen 
entscheidend  besiegte,  dass  20  Jahre  lang  die  agri  decumates  von  ihren 
Einfällen  verschont  blieben.  Erst  um  235  kurz  vor  Severus  Alexander's 
Tode  werden  sie  wieder  erwähnt;  Maximinus  Thrax  sichert  dann  236 
nochmals  Rhein-  und  Donaugrenze  (wahrscheinlich  den  limes  Transrhe- 
uanus  entlang  nach  dem  limes  Raeticus  und  nach  Noricum  und  Pannonien). 
Kaum  20  Jahre  später  fiel  der  ganze  Grenzwall  nördlich  des  Mains  mit 
allen  Castellen  und  Ansiedelungen,  grösstentheils  auf  immer,  in  die  Hände 
der  Alemannen  und  Franken,  die  römische  Kultur  der  Zehntlande  wird 
vernichtet.  Einzelne  Castelle  werden  gehalten,  beziehungsweise  neu  er- 
richtet; bürgerliche  (?)  Ansiedelungen  der  Römer  gab  es  seit  Gallienus 
auf  dem  rechten  Mainufer  und  im  Taurus  nicht  mehr. 

Der  zweite  Aufsatz  sucht  die  schon  früher  von  dem  Verfasser  auf- 
gestellte Ansicht  zu  stützen,  dass  der  von  Aur.  Vict.  Epit.  bezeugte  Ale- 
mannensieg des  Claudius  am  Gardasee  nicht  stattgefunden  habe.  Clau- 
dius' Titel  Germanicus  auf  der  Ofener  Inschrift,  sowie  die  Victoria  Ger- 
manica des  Reverses  einiger  seiner  Münzen  sind  auf  einen  an  der  mittleren 
Donau  vielleicht  vor  Ende  des  Jahres  269,  sicher  aber  Anfang  270  durch 
seinen  Feldherrn  Aureliau  über  germanische  Stämme  erfochteuen  grossen 
Vortheil  zu  beziehen. 

Carl  Schlemmer,  Der  Kaiser  Decius  (IIL  und  IV.  Theil).  Disser- 
tation.   Halle  1879. 

In  den  beiden  ersten  nicht  mitgedruckten  Capiteln  ist  die  Vorge- 
schichte und  innere  Regierung  des  Decius  behandelt.  Das  dritte  Capitel 
bespricht  die  Christenverfolgung  des  Decius.  Danach  gehört  dieselbe 
in  das  allgemeine  Reformsystem,  welches  Decius  für  das  römische  Reich 
beabsichtigte,  und  bei  dem  namentlich  die  Reorganisation  der  Staatskirche 
nothwendig  war.  Die  Verfolgung  war  zum  ersten  Mal  eine  allgemeine, 
hatte  die  Absicht  das  Christeuthum  auszurotten  und  suchte  diese  Absicht 
durch  Abschreckung  zu  realisiren.  Verschärfung  der  Massregeln  an  den 
einzelnen  Orten  beruhte  auf  speciellen,  oft  persönlichen  Gründen;  hierzu 
trug  die  bei  dieser  Verfolgung  durch  alle  Mittel  ermuthigte  Denunciation 
bei.  Der  Erfolg  der  Verfolgung  lässt  sich  nicht  leugnen,  insofern  viele 
vom   Clnistcntlium   ablielen;    die  Zahl  der  wirklichen  Märtyrer  ist  viel 

Jahresbericht  für  Alterthumswissenschaft  XXni.  (1880.  HI.)  3 


34  Römische  Geschichte  und  Chronologie, 

kleiner,  als  man  gewöhnlich  annimmt,  da  sich  hier  Erfindungen,  Ueber- 
treibungen,  Verwechslungen  mit  Valerian  geltend  machten.  Aber  der 
Enderfolg  trat  doch  nicht  ein,  theils  in  Folge  des  frühen  Todes  des  Kai- 
sers, theils  weil  durch  die  Verfolgung  der  Opfermuth  und  Duldersinn  der 
Gläubigen  Nahrung  erhielt. 

Capitel  4  behandelt  den  Gothenkrieg  des  Decius  nach  den  Quellen. 
In  einem  Anhange  wird  der  Regierungsantritt  des  Decius  auf  die  Zeit 
zwischen  1.  September  und  16.  Oktober  249,  wahrscheinlich  Mitte  oder 
zweite  Hälfte  des  September,  bestimmt,  während  der  Tod  desselben  in 
die  Zeit  zwischen  Anfang  November  251  und  l.  Januar  252  fällt.  Clin- 
tons Berechnung  der  Regierungsdauer  des  Decius  auf  2  Jahre  und  2  Mo- 
nate hat  demnach  den  grössten  Anspruch  auf  Richtigkeit. 

Karl  Gooss,  Die  römische  Lagerstadt  Apulum  in  Dacien.    Schäss- 
burg  1878. 

Der  Verfasser  bespricht  im  ersten  Abschnitt  die  Anlage  des  Stand- 
lagers am  Einfluss  des  Ompoly  in  den  Maros. 

Der  Hauptwaffenplatz  der  römischen  Militärmacht  in  Dacien  wurde 
wahrscheinlich  durch  die  leg.  I  Adjutrix  unter  Traian  am  Mittellaufe  des 
Maros,  woher  nicht  nur  dessen  Thalsystem  vollkommen  gesperrt,  sondern 
auch  das  Alt-  und  Szamosgebiet  leicht  beherrscht  werden  konnten,  am 
Einfluss  des  aus  dem  Golddistricte  kommenden  Ompoly  angelegt.  Bald 
nachher  —  wahrscheinlich  noch  unter  Traian  —  rückte  die  leg.  XHI 
Gemiua  ins  Karlsburger  Lager  ein,  während  die  L  Adjutrix  nach  Ober-'' 
Szöny  auf  dem  rechten  Donauufer  verlegt  wurde. 

Im  zweiten  Abschnitt  giebt  der  Verfasser  ein  Bild  vom  »Leben 
und  Treiben  der  Soldaten  der  leg.  XIII  Gemina  im  Standlager  bei  Karls- 
burg nach  den  Steiniuschrifteu«.  Zunächt  wird  eine  Geschichte  der  Le- 
gion gegeben,  an  welche  sich  eine  Darlegung  der  organischen  Gliederung 
der  Legion  und  des  Systems  ihrer  Chargen  nach  den  Inschriften  schliesst; 
diese  Zusammenstellung  ist  sehr  fleissig,  bietet  aber  weniges  von  allge- 
meinerem Interesse.  Unter  den  siebenbürgischen  Ziegelstempeln  finden 
sich  nur  wenige  einzeilige,  meist  zweizeilige,  auch  dreizeilige  Stempel, 
worauf  der  die  Aufsicht  führende  Principalis  mit  beiden,  bald  im  Nomi- 
nativ bald  im  Genitiv  stehenden  Namen,  die  oft  ausgeschrieben  sind,  ge- 
nannt wird.  Alles  was  sich  überhaupt  auf  das  militärische  Leben  der 
Soldaten  bezieht,  findet  sich  hier  verwerthet. 

Abschnitt  3  handelt  von  ))den  Kanabae  im  Allgemeinen  und  den 
Kanabae  der  XIII.  Legion«.  Der  allgemeine  Theil  schliesst  sich  an 
Mommsen's  Abhandlung  über  die  römischen  Lagerstädte  eng  an,  der 
zweite  Theil  sucht  aus  einigen  Inschriften  zu  erweisen,  dass  die  Organi- 
sation der  canabae  leg.  XIII  Gem.  durchaus  der  von  Momrasen  nachge- 
wiesenen jüngeren  Form  entsprach,  welche  dem  zweiten  Jahrhundert 
eigenthümlich  ist.     Sie  überdauerten  das  Todesjahr  des  Antoninus  Pius; 


Die  Zeit  der  Regeneration.  35 

aber  schon  im  vierten  Jahre  seines  Nachfolgers  M.  Aurelius  brach  über 
sie  der  Markomaimenkrieg  herein. 

Abschnitt  4  schildert  »Municipiura  und  Colonie  Apulum«.  Die  Er- 
hebung der  canabae  leg.  XIII  zu  einem  Municipium  geschah  durch  Marc 
Aurel :  sein  Name  lautet  Municipium  Aurelianum  Apulum,  ist  unsicherer 
Provenienz  und  erscheint  zum  ersten  Male  180;  IIII  viri,  ordo,  Augustales 
lassen  sich  nachweisen.  Zugleich  mit  der  Erhebung  der  canabae  zum  Mu- 
nicipium wurde  auch  eine  Colonia  iuris  Italici  gegründet;  beide  Städte  mit 
gesonderter  Verfassung  entwickelten  sich  neben  einander,  und  die  ver- 
einigte Stadt  erreichte  eine  sehr  bedeutende  Ausdehnung.  Auch  die 
Gliederung  der  Colonie  lässt  sich  nachweisen;  unter  ihren  Patricierfami- 
lien  tritt  die  der  Aelier  hervor:  besonderes  Interesse  bieten  die  auch 
hier  zahlreich  entwickelten  Collegien. 

Unter  den  Göttern  erscheinen  neben  lupiter  am  häufigsten  Aescula- 
pius  und  Silvanus,  von  orientalischen  Gottheiten  der  Mithras  und  die 
magna  mater  deum,  ganz  vereinzelt  keltische  und  thrakische  National- 
gottheiten. 

Apulum  erreicht  seinen  grössten  Glanz  nach  Commodus,  wahrschein- 
lich unter  Septimius  Severus;  Legat  und  Procurator  residiren  daselbst. 
Der  Verfasser  giebl  am  Schlüsse  eine  Skizze  der  Stadt  und  des  Lebens 
in  derselben  an  der  Hand  der  Inschriften,  sowie  eine  kurze  Darstellung 
ihrer  letzten  bekannten  Schicksale;  zum  letzten  Male  wird  die  Stadt 
zwischen  251  —  253  genannt. 

Die  sorgfältige  Arbeit  sollte  recht  zahlreiche  Nachfolge  unter  den 
Localantiquaren  finden. 

IX.    Die  Zeit  der  Regeneration. 

Zum  Theil  in  die  vorhergehende,  zum  Theil  in  die  folgende  Periode 
gehört 

Le  Comte  de  Champagny,  Les  Cesars  du  troisieme  siecle. 
3  Bde.  Nouvelle  edition  revue  et  considerablement  augmentee.  Paris 
1878. 

Die  drei  Bände  bilden  den  10.  - 12.  Band  der  fitudes  sur  l'Empire 
Romain;  sie  erscheinen  hier  in  einer  neuen  Auflage. 

Was  zunächst  die  »Vermehrung«  betrifft,  so  erstreckt  sich  dieselbe 
zum  grossen  Theilc  auf  Vermehrung  der  Polemik  gegen  die  Zustände  in 
Staat  und  Kirche;  nebenbei  haben  einige  Inschriften  Verwerthung  ge- 
funden, die  Raisonnements  haben  noch  grössere  Ausdehnung  erhalten  als 
früher. 

Der  erste  Band  umfasst  die  Zeit  von  Commodus  bis  Elagabal  auf 
486  Seiten.  Von  diesem  grossen  Raum  ist  die  Hälfte  der  Regierung  des 
Septimius  Severus  gewidmet,  beinahe  ein  Viertel  den  kirchlichen  Verhält- 

3* 


36  Römisclie  Geschichte  und  Chronologie. 

nissen  unter  Commodus  und  Severus  und  besonders  der  Christenverfol- 
gung  des  Severus.  Man  könnte  von  einer  so  umfänglich  angelegten  Dar- 
stellung auch  einigermassen  eine  erschöpfende  Behandlung  der  betreffen- 
den Materien  erwarten ;  diese  Erwartung  würde  indess  nicht  in  Erfüllung 
gehen.  Vor  allem  fehlt  die  eigentlich  politische  Entwicklung;  Kriege, 
Hofleben,  Kirchliches  werden  mit  einer  Breite  dargestellt,  die  zur  Ueber- 
lieferung  in  gar  keinem  Verhältnisse  steht.  Natürlich  muss  die  Phantasie 
und  das  Raisonnement  hier  aushelfen,  insbesondere  das  letztere  gepaart 
mit  den  reichlichen  Retrospectiven,  an  welchen  kaum  ein  Werk  von  Cham- 
pagny  so  reich  ist,  wie  dieses.  Recht  belehrend  ist  die  Darstellung  der 
sogenannten  Verfolgung  des  Severus  für  die  Art,  wie  Champagny  arbeitet. 
Bekanntlich  ist  diese  Verfolgung  eigentlich  keine,  am  wenigsten  ist  sie 
vom  Kaiser  angeordnet  worden;  seine  Haltung  gegenüber  dem  Christen- 
thum  ist  im  Wesentlichen  die  Traian's,  er  will  die  Propaganda  der  neuen 
Religion  hindern,  aber  er  unterdrückt  nicht  die  bestehenden  Gemein- 
schaften, ja  er  ordnet  keine  Verfolgung  an.  Und  in  der  That  bleiben 
die  bedeutendsten  Kirchenlehrer  von  derselben  ganz  unberührt.  An  eini- 
gen Orten  aber  finden  sich  übereifrige  Beamte,  wohl  auch  aggressive 
Priester  und  Gläubige,  und  die  Repression  der  letzteren  führt  zu  Hin- 
richtungen. Diese  Ueberlieferung  kann  auch  Champagny  nicht  ändern, 
aber  man  kann  die  allgemein  gehaltenen  Berichte  iuterpretiren  und  auf- 
bauschen, man  kann  namentlich  mit  Hülfe  der  Märtyreracten  erbauliche 
Scenen  der  erhitzten  Phantasie  des  frommen  Lesers  bieten.  Und  das 
geschieht  in  vollem  Masse.  Die  afrikanischen  MärtjTer  werden  den  Le- 
sern in  extenso  vorgeführt:  Je  cite  ä  peu  pres  en  entier  ces  actes  des 
Premiers  martyrs  africains,  d'autant  plus  qu'ils  peuvent  compter  au  nom- 
bre  des  plus  authentiques  (!).  Auf  diese  Weise  vermochte  der  Verfasser 
50  Seiten  zu  füllen,  das  wirklich  Historische  derselben  hätte  bequem  auf 
zweien  Platz  gehabt.  Drei  Anhänge  de  la  valeur  des  monnaies,  sur  le  culte 
des  dieux  orientaux  dans  l'empire  Romain,  Extraits  de  Clement  d'Alexan- 
drie  sind  weder  erschöpfend  noch  von  wissenschaftlichem  Werthe. 

Der  zweite  Band  geht  von  Alexander  Severus  bis  auf  Valeriau. 
Mit  besonderer  Liebe  ist  die  Regierung  des  Alexander  Severus  geschil- 
dert, freilich  viel  zu  günstig;  denn  so  gute  Absichten  mau  auch  diesem 
Fürsten  zugestehen  kann,  politisches  Verstäuduiss  für  die  Aufgaben  seiner 
Zeit  hat  er  nicht  gehabt.  Auch  hier  wird  den  staatsrechtlichen  Verhält- 
nissen zu  wenig  Beachtung  geschenkt;  die  Bedeutung  des  Regentschafts- 
rathes  ist  so  wenig  erkannt ,  wie  die  von  ihm  hauptsächlich  vertretenen 
Restaurationspläne  der  Augustischen  Dyarchie.  Aber  ein  grosses  Ver- 
dienst hat  für  den  Verfasser  diese  Verwaltung:  er  hält  sie  für  die  dem 
Christerithum  günstigste  aller  heidnischen  Regierungen:  ce  regne  d' Alexan- 
dre fut  le  regne  du  droit,  le  temps  d'Alexandre  fut  peut-etre  le  meilleur 
de  l'Empire  idolätre.  Ja  in  einer  Vergleichung  mit  Alexander  dem  Grossen 
und  Papst  Alexander  HL  nimmt  der  Verfasser  Gelegenheit  über  die  Un- 


Die  Zeit  der  Regeneration.  37 

gerechtigkeit  der  Welt  und  der  Geschichte  zu  Idagen,  die  Alexander 
Severus  und  Alexander  III.  die  Unsterblichkeit  des  Namens  verweigert, 
welche  sie  jenem  lediglich  egoistischen  Eroberer  bewilligt  hat,  für  einen 
Historiker  eine  wunderbare  Perspective.  Die  Regierung  des  Alexander 
Severus  bildet  für  den  Verfasser  einen  kleinen  Halt  in  dem  Verfalle, 
welcher  seit  Augustus  begonnen  hatte;  eine  merkwürdige  Auffassung, 
welche  Tiberius,  Vespasian,  Traiau,  Septimius  Severus  als  Vertreter  der 
Decadence,  die  ganz  unfruchtbare  Regierung  dieses  Fürsten  als  einen 
Haltepunkt  zu  denken  vermag.  Aber  sie  bahnt  dem  Verfasser  nur  den 
Weg  zu  dem  Gedanken:  mais  un  germe  de  vie  etait  seme  par  le  Christia- 
nisme.  An  die  Geschichte  der  Regierungen  von  Maximin  bis  Philippus 
schliesst  sich  eine  Darstellung  der  Kirche  und  der  Philosophie  in  dieser 
Epoche,  welche  namentlich  Origenes  und  seine  Schule  umfasst.  Die  Ver- 
folgung des  Decius  bietet  wieder  wenig  Historisches,  dafür  um  so  mehr 
Märtyrergeschichten  und  endigt  mit  dem  Triumph  der  Kirche,  dem  ein 
eigenes  Capitel  gewidmet  ist.  Den  Schluss  des  Bandes  bildet  die  Ge- 
schichte Valerian's,  in  der  die  Verfolgung  wieder  den  breitesten  Raum 
in  der  gleichen  Weise  einnimmt,  wie  unter  Decius.  Der  Verfasser  nimmt 
hier  Gelegenheit  gegen  die  Ansicht  zu  polemisiren,  dass  die  römischen 
Kaiser  das  Christenthum  aus  politischen  Motiven  verfolgt  hätten;  aber 
seine  Polemik  ist  äusserst  schwach.  Er  behauptet  unter  dem  Senat  habe 
es  wohl  noch  eine  römische  Nationalreligion  gegeben,  nicht  aber  unter 
den  Kaisern.  Der  Irrthum  des  Verfassers  ist  leicht  zu  erklären,  er  liegt 
in  seiner  ganzen  Auffassung  des  Principats,  den  er  für  eine  Vernichtimg 
der  römischen  Verfassung  hält.  Ist  dieser  Grundirrthum  beseitigt,  so  be- 
darf es  keines  Wortes,  dass  die  Stellimg  der  Religion  de  iiu-e  ebenso 
wenig  geändert  war.  Statt  aber  in  diese  Erörterung  einzutreten,  sucht 
Champagny  das  nach  seiner  Ansicht  vorhandene  Unbekannte  durch  eine 
Gegenfi-age  zu  umgehen:  er  fragt,  was  die  Fürsten  des  16.  und  17.,  des 
18.,  ja  des  19.  Jahrhunderts  zur  Verfolgung  der  Kirche  bestimmt  habe 
»expliquez-moi  ce  phenomene  daus  l'histoire  moderne;  et  je  vous  expli- 
querai  le  phenomene  tout  pareil  que  nous  presente  l'histoire  de  Valerien 
succedant  ä  Gallus  etc.  ä  taut  de  princes  persecuteurs  auxquels  la  perse- 
cution  avait  si  mal  reussi.  Das  nennt  man  im  katholischen  Sinne  Er- 
forschung der  historischen  Wahrheit!  Ein  Anhang  sur  la  controverse 
relative  au  bapteme  des  heretiques  hat  wesentlich  theologisches  Interesse. 
Der  dritte  Band  umfasst  die  Zeit  von  260  —  323,  somit  die  wichtige 
Periode  der  Neuschöpfung,  welche  Aureliau  begonnen,  Diocletian  und 
Constantin  vollendet  hat.  Wenn  irgendwo,  musste  hier  der  Verfasser 
zeigen,  ob  er  staatsrechtliches  Verständniss  besitzt,  ob  die  Fortschritte 
der  historischen  Wissenschaft  nicht  spurlos  an  ihm  vorübergegangen  sind. 
Nun  befremdet  es  schon,  dass  von  Aurelian's  Bedeutung  in  diesem  Zu- 
sammenhange Champagny  kein  Verständniss  besitzt.  Von  den  Versuchen 
die  kaiserliche  Gewalt  zu  befestigen  und  straffer  zu  concentriren ,  die 


38  Kömische  Geschichte  und  Chronologie. 

dieser  energische  Fürst  imternahm,  erfahren  wir  nichts;  dagegen  weiss 
Champagny  wiederholt  von  seiner  schlechten  Behandlung  der  Senatoren, 
Bevorzugung  der  Armee  zu  erzählen;  dass  in  der  von  ihm  anschaulich 
geschilderten  Calamität  des  innerlich  geschwächten,  aussen  von  den  Bar- 
baren angegriffenen  Reiches  ein  Seuatsregiment  keine  Stätte  mehr  hatte, 
dass  hier  nur  die  Zusammenfassung  der  Macht  des  Reiches  in  kräftiger 
Hand  helfen  konnte,  wird  uns  nirgend  aus  seiner  Darstellung  klar.  Um 
so  ausführlicher  wird  wieder  sein  Verhältniss  zur  Kirche  und  die  Feinde 
der  Kirche  (Porphyrius  und  Manes)  dargestellt. 

Mit  Diocletian  ist  die  Augustische  Staatsordnung  definitiv  verlassen. 
Die  Sonderstellung  Italiens  wird  vernichtet,  das  Land  den  Provinzen 
gleichgestellt,  eine  Hauptstadt  und  Residenz  giebt  es  zunächst  so  wenig 
mehr  wie  einen  nationalen  Schwerpunkt  des  Reiches.  Der  Charakter 
der  Magistratur,  wenn  auch  allmählich  verwischt,  so  doch  staatsrechtlich 
immer  im  Principate  festgehalten,  wird  jetzt  aufgegeben,  seit  Diocletian 
ist  der  römische  Kaiser  wirklicher  Monarch.  Mit  der  Residenz  Rom  wird 
auch  von  Constantin  die  römische  Staatsreligion  aufgegeben.  Während 
das  Priucipat  mit  einer  sehr  geringen,  wesentlich  auf  die  Defensive  be- 
rechneten Heeresmacht  ausgestattet  war,  schuf  Diocletian  eine  Offensiv- 
armee, freilich  zugleich  auch  eine  drückende  Steuerlast.  Damit  geht 
eine  Reform  der  Verwaltung  Hand  in  Hand,  der  republikanische  Grund- 
satz des  einheitlichen  civilen  und  militärischen  Imperiums  wird  verlassen, 
eine  Beamtenhierarchie  mit  erhöhten  Gehalten  entwickelt  sich ;  davon  ist 
bei  Champagny  nirgends  ein  Wort  zu  finden.  Wenn  man  ins  Einzelne 
eintreten  wollte,  so  musste  von  der  Aenderung  der  Nomenclatur,  der 
Wahl  des  Kaisers  —  bei  der  der  Senat  verschwindet  —  der  Ein- 
richtung der  Samtherrschaft  die  Rede  sein.  Diese  Frage  liegt  nicht  so 
einfach,  wie  man  häufig  meint;  ob  die  zwei  oder  drei  Augusti  wirk- 
lich vollständig  gleich  oder  einer  besser  gestellt  war,  musste  wenigstens 
zur  Besprechung  kommen.  Die  Trennung  geographisch  abgegrenzter 
Competenzen  wird  zwar  von  Champagny  erwähnt,  aber  ihre  Bedeutung 
für  die  Lockerung  des  Reiches,  auf  der  andern  Seite  die  Versuche  die 
Reichseinheit  festzuhalten  haben  keine  Berücksichtigung  gefunden.  Auch 
die  Bedeutung  der  Caesares  ist  nicht  richtig  aufgefasst;  er  spricht  zwar 
von  gradation  entre  eux,  aber  auch  von  quatre  Empereurs,  schon  die  — 
übrigens  bei  ihm  ganz  ungenügend  aufgeführte  —  Titulatur  hätte  ihm 
darüber  Klarheit  geben  können,  da  Pins  Felix  Augustus  den  zwei  Augusti 
reservirt  bleiben.  Sehr  lehrreich  sind  die  Veränderungen,  welche  in  der 
Legislation  und  der  Stellung  des  Senats  herbeigeführt  werden,  Champagny 
hat  sie  keiner  Berücksichtigung  werth  gehalten.  Ueber  Verwaltung  und 
Regierung  sind  wir  in  dieser  Zeit  durch  die  Notitia  und  den  Cod.  Theo" 
dos.  vortrefflich  unterrichtet;  der  Verfasser  hätte  hier  ein  reiches  Mate- 
rial für  die  Darstellung  der  Diöceseneintheilung,  der  Präfectur,  der  Vi- 
cari,  Comites,  Präsides  gefunden,   er  hätte  dem  Leser  ein  an  Interesse 


Die  Zeit  der  Regenerati cn.  39 

und  Belehrung  reiches  Bild  über  die  Verwaltungsbefugnisse  des  Kaisers, 
Finanz-  und  Steuerwesen  geben  können,  das  in  Frankreich  noch  ein 
höheres  Interesse  erwecken  musste  als  anderwcärts.  In  dem  Heerwesen, 
in  der  Einrichtung  des  Hof  haltes  werden  tiefgreifende  Aenderungen  ein- 
geführt :  man  würde  vergebens  über  alle  diese  Dinge  in  dem  Buche  Auf- 
schluss  suchen.  lieber  den  pragmatischen  Zusammenhang  der  Geschichte 
dieser  Zeit  sind  wir  sehr  mangelhaft  unterrichtet:  die^  Quellen  bedürfen 
bei  ihrer  Unwissenheit  grosser  Vorsicht,  Champagny  hat  sie  nicht  ange- 
wendet. Einen  sehr  breiten  Raum  nimmt  auch  hier  wieder  die  Christeu- 
verfolgung ein.  Selbstverständlich  treten  auch  hier  die  Märtyrer  wieder 
in  den  Vordergrund;  es  wäre  interessanter  und  einer  historischen  Dar- 
stellung entsprechender  gewesen,  wenu  Champagny  den  Nachweis  gegeben 
hätte,  wie  in  Diocletian's  Zeit  die  allgemeine  Gläubigkeit  zunimmt  — 
die  Münzen  geben  darüber  Aufschlüsse  —  wie  aus  diesem  Motive  eine 
Restauration  der  Staatsreligion  erfolgt  und  wie  es  ziemlich  natürlich  war, 
dass  die  restaurirte  Religion  sich  unduldsam  und  verfolgungssüchtig  er- 
wies. Auch  die  Ueberlieferung  über  Diocletian's  persönliche  Stellung  zu 
Glaube  und  Frömmigkeit  hätte  besser  benützt  werden  können,  als  dies 
der  Fall  ist.  Die  Darstellung  der  Verfolgung  leidet  an  denselben  Feh- 
lern, wie  die  der  früheren.  Quellenkritik  kennt  der  Verfasser  nicht,  aber 
selbst  seine  Quellen  verwerthet  er  nicht  in  historischer  Weise,  vereinzelt 
überlieferte  Thatsachen  werden  generalisirt ,  offenbare  Erfindungen  mit 
der  Einkleidung  erwiesener  Thatsachen  vorgebracht.  Dass  solche  Mär- 
chen, wie  Galerius  habe  den  Diocletian  zur  Abdankung  gezwungen,  immer 
wieder  erscheinen,  wird  uns  bei  der  Tendenz  des  Verfassers  nicht  wun- 
dern. Derselbe  hätte  sich  damit  begnügen  können,  dass  die  Erfolglosig- 
keit der  Verfolgung  —  das  Märtyrerthum  wirkte  wie  eine  ansteckende 
Geisteskrankheit  —  Diocletian  den  Abend  seines  Lebens  verbittert  hat 
und  mit  Wahrscheinlichkeit  als  Hauptveranlassuug  zu  seiner  Abdankung 
anzusehen  ist.  Was  sollen  aber  in  diesem  Zusammenhange  Phrasen  wie 
approche  de  la  lutte  supreme,  la  delivrance  de  rfiglise  approche  u.  a., 
die  ja  nicht  wahr  sind,  wenn  der  Verfasser  an  Constantin's  Nachfolger 
denkt?  Ein  eigenes  Capitel  widmet  der  Verfasser  der  Bestrafung  der 
Verfolger  Galerius  und  Maximian;  der  Finger  Gottes  darf  natürlich  für 
die  gläubigen  Seelen  nirgends  fehlen.  Die  Prätendentenkämpfe  werden 
ohne  genaue  Kenntniss  der  dabei  in  Betracht  kommenden  staatsrecht- 
lichen Fragen  behandelt  —  die  Verfolgung  oder  Duldung  der  Christen 
absorbirt  auch  hier  alles  Interesse  des  Verfassers. 

Ein  Anhang  handelt  sur  l'edit  de  maximum  de  Diocletieu;  er  ist 
gänzlich  werthlos,  da  der  Verfasser  nicht  einmal  die  neuere  Litteratur 
kennt  und  sich  begnügt  einige  Auszüge  daraus  mitzuthcilen. 

Auch  diese  Arbeit  Champagny's  entspricht  den  Anforderungen,  die 
wir  heute  an  eine  Kaisergeschichte  dieser  Zeit  stellen  müssen,  wenn  Avir 
auch  von   der  Tendenz  absehen,  durchaus  nicht.     Seine  Kenntniss  der 


40  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

weltlichen  Quellen  und  der  Litteratur  der  neueren  Zeit  ist  lange  nicht 
ausreichend;  seine  Studien  der  kirchlichen  Schriftquellen  sind  tiefer  und 
umfassender,  aber  ihre  Verwerthung  kritiklos,  weil  von  bestimmter  Ten- 
denz beherrscht  und  desshalb  unzuverlässig. 

Achille  Coen,  Prolusione  al  corso  di  storia  antica  nella  R.  Acca- 
demia  scientifico  —  letteraria  di  Milano.    Milano  1879. 

Der  Verfasser  giebt  in  grossen  Zügen  ein  Bild  der  politischen  und 
militärischen,  socialen  und  religiösen  Umwälzungen  im  4.  Jahrhundert 
n.  Chr.  und  spricht  dann  über  den  Charakter  der  heutigen  Geschichts- 
wissenschaft mit  besonderer  Anwendung  auf  seine  Thätigkeit. 

Er  geht  alsdann  auf  eine  nähere  Betrachtung  des  4.  Jahrhunderts 
ein,  das  er  fest  begrenzt  findet  durch  die  Reichsreorganisation  des  Dio- 
cletian  einerseits  und  die  Theilung  des  Reiches  unter  Theodosius  ander- 
seits. Drei  Züge  geben  diesem  Jahrhundert  sein  besonderes  Gepräge: 
1.  die  politisch-sociale  Neugestaltung  des  Staates;  2.  das  langsame  Ein- 
dringen und  sich  Festsetzen  der  Barbaren;  3.  der  Kampf  zwischen  dem 
mächtig  aufstrebenden  Christeuthum  und  dem  die  letzten  Kräfte  zusammen- 
raffenden Heidenthum.  Diese  drei  Punkte  werden  in  meisterhafter  Klar- 
heit und  Uebersichtlichkeit  den  Zuhörern  vorgeführt. 

Ad  1.  Von  Augustus  bis  Diocletian  zeigt  sich  ein  Conflict  zwischen 
der  nach  Consolidirung  ringenden  Centralgewalt  und  den  centrifugalen 
Kräften,  welche  sich  theils  in  Autonomiebestrebungen  einzelner  Nationa- 
litäten, theils  in  Selbständigkeitsversuchen  ehrgeiziger  Generale,  Heere, 
Statthalter  zeigen;  er  endigt  mit  dem  Siege  der  ersteren  durch  Herstellung 
der  Einheit  im  Recht,  in  der  Gesellschaft,  Litteratur  etc.  Aber  dieses 
Verhältniss  wird  in  der  Mitte  des  3.  Jahrhunderts  durch  äussere  Feinde 
bedenklich  erschüttert:  Diocletian's  Verdienst  schaffte  Rettung,  indem  er 
die  Thätigkeit  des  Kaisers  wirkungsvoller  gestaltete  durch  die  Theilung 
unter  zwei  Augusti  und  zwei  Cäsares  und  eine  zahlreiche  und  wohlgeordnete 
Beamtenhierarchie,  sowie  durch  eine  durchgreifende  Reform  der  Verwal- 
tung, immer  dabei  als  Ziel  eine  starke  Fürstengewalt  verfolgend.  Sein 
Werk  wird  von  Constantin  durchgeführt;  wenn  er  auch  die  Augusti  und 
Caesares  beseitigt,  so  bleibt  doch  die  Vertheilung  in  vier  grosse  Prä- 
fecturen  bewahrt,  die  wieder  eine  streng  hierarchische  Gliederung  bis 
herab  zur  Curia  des  Municips  erhalten ;  dabei  werden  Civil-  und  Militär- 
gewalt getrennt.  An  der  Spitze  dieser  zahlreichen  Beamtenmacht  steht 
der  Kaiser,  neben  sich  ein  Ministerium  das  sacrum  consistorium.  Rom 
wird  als  Hauptstadt  aufgegeben,  Constantinopel  gegründet.  Hand  in 
Hand  damit  geht  eine  sociale  Umgestaltung.  An  die  Stelle  des  alten 
Patriciats  tritt  ein  Amts-  und  Geldadel  (nobilissimi,  illustres,  clarissimi, 
perfectissimi) ;  die  nächste  Stufe  gehört  dem  Provincialadel,  den  curiales, 
unter  ihnen  stehen  die  in  Zünften  und  anderen  Corporationen  geeinigten 
Handwerker  und  die  Bauern;   während  unter  letzteren   der   freie  Bauer 


Die  Zeit  der  Regeneration.  41 

immer  mehr  schwindet,  entwickelt  sich  der  Colonat  neben  und  aus  dem 
Sklaventhum.  Alles  feste  Regel,  bestimmte  Ordnung  —  berechnet  auf 
die  Niederhaltung  der  Unterthaneu  und  eine  exacte  Leistung  der  Ab- 
gaben. Letztere  werden  immer  härter  und  für  die  Besitzenden  drücken- 
der, je  zahlreicher  die  Privilegirteu  werden  (Kirche,  Militär,  Beamten, 
Senatoren,  öffentliche  Lehrer  etc.);  daher  alle  möglichen  Versuche  sich 
denselben  zu  entziehen,  der  Curiale  will  aus  seiner  Curie,  der  Soldat  aus 
seiner  Legion,  der  Handwerker  aus  seiner  Corporation  ausscheiden,  die 
Bauern  werden  Bagauden;  auf  der  andern  Seite  die  ungerechtesten  Ver- 
suche der  Regierung  die  Verantwortlichkeit  der  Besitzenden  zu  erhöhen. 
Bei  solchen  Verhältnissen  erwiesen  sich  politisch-administrative  Reformen 
nicht  mehr  als  ausreichend;  es  bedurfte  grosser  und  tiefgreifender  öko- 
nomischer und  socialer  Umgestaltungen. 

Ad  2.  Der  Verfasser  weist  im  Eingange  seiner  Betrachtung  auf  das 
Werk  von  Gaupp  die  germanischen  Ansiedelungen  und  Landestheilungen 
in  den  Provinzen  des  römischen  Westreiches  hin  und  auf  den  Funda- 
mentalsatz jenes  Buches,  dass  die  Lage,  welche  die  Sieger  den  besiegten 
Romanen  in  den  von  ihnen  gegründeten  Reichen  anwiesen,  dem  Wesen 
der  internationalen  Beziehungen  entspreche,  welche  vorher  zwischen  den 
Römern  und  den  einzelnen  germanischen  Stämmen  festgestellt  worden 
waren.  Diese  ersten  Beziehungen  bespricht  er  im  Folgenden  etwas  ein- 
gehender. Die  Civilisation,  welche  westlich  vom  Rhein  und  südlich  von 
der  Donau  erstand,  übte  eine  mächtige  Anziehung  auf  die  Barbaren  an 
der  Grenze:  sie  assimilirten  sich  ohne  grosse  Schwierigkeit;  als  socii 
foederati  hospites  oder  auch  als  servi  und  deditici  treten  sie  in  bestimmte 
Rechtsverhältnisse,  die  aber  überall  mehr  oder  minder  schnell  ein  Aut- 
gehen in  römischer  Kultur  herbeiführten.  Dieser  friedliche  Process  wurde 
aber  Mitte  des  2.  Jahrhunderts  u.  Chr.  durch  skandinavische  Einwande- 
rungen unterbrochen,  an  Stelle  des  Friedenszustandes  tritt  während  des 
3.  Jahrhunderts  der  permanente  Krieg,  die  grossen  Völkerbünde  der 
Franken,  Sachsen  etc.  entstehen.  Aber  Claudius  IL,  Aurelian,  Probus,  vor 
allen  Diocletian  bringen  durch  Verstärkung  der  Wehrhaftigkeit  des  Reiches 
diese  kriegerische  Bewegung  zum  Stehen  und  im  4.  Jahrhundert  beginnt 
eine  zweite  Periode  der  friedlichen  Beziehungen  und  der  Assimilation, 
die  aber  wesentlich  im  Innern  des  Reiches,  nicht  wie  die  erste,  ausser- 
halb der  Grenzen  sich  vollzieht.  Jetzt  entstehen  die  Verhältnisse  der 
deditici  (mit  den  Waffen  in  der  Hand  sich  ergebende  Feinde,  welche 
einen  Stand  zwischen  Sklaven  und  persönlich  Freien  bilden,  theils  in  das 
Heer  aufgenommen,  theils  coloni,  aber  nicht  der  Anfang  dieser  Einrich- 
tung), foederati  (von  andern  Barbaren  bedrohte  Stämme,  welche  Aufnahme 
im  Reiche  linden  mit  bestimmt  geregelten  Rechten  und  Pflichten),  Leti 
(deren  Verhältnisse  wie  Benennung  noch  nicht  klar  sind),  endlich  die 
Gcntiles  (vielleicht  sarmatischen  Ursprunges  und  schwankenden  Rechts- 
verhältnisses).    Unter  diesen  verschiedenen  Kategorien   thaten  sich  ein- 


42  Römische  Geschichte  und  Chronologie 

zelne,  durch  besonderes  Talent  und  Glück  begünstigt,  hervor  als  Militairs, 
als  Beamte.  Die  Frage,  ob  die  Aufnahme  barbarischer  Völker  nöthig, 
vortheilhaft  etc.  war,  streift  der  Verfasser  nur,  ohne  sie  zu  beantworten, 
die  Zeitgenossen  haben  sie  zum  Theil  verneint;  er  wird  sich  diesem  Ur- 
theile  schwerlich  anschliessen. 

Ad  3.  Der  Verfasser  unterscheidet  vier  Perioden  in  dem  Verhält- 
nisse des  Heidenthums  und  des  Christenthums:  1.  Die  Zeit  der  Ent- 
stehung und  ersten  Verbreitung  des  letzteren  in  den  unteren  Schichten, 
wo  es  von  dem  Heidenthum  gänzlich  unbeachtet  bleibt.  2.  Die  Zeit  des 
Eintritts  in  die  höheren  Klassen  und  der  Versuch  dasselbe  mit  materieller 
Gewalt  zu  unterdrücken.  3.  Das  Edict  von  Mailand  bezeichnet  den  Ein- 
tritt der  Zeit,  in  der  die  Rollen  beider  Religionsgesellschaften  wechseln: 
das  Christenthum  herrscht,  das  Heidenthum  sucht  sich  noch  zu  wehren. 
4.  Das  Heidenthum  ist  unterdrückt  aber  noch  nicht  todt;  eine  lange 
Periode  seines  letzten  Auslebens  folgt.  Der  Verfasser  fasst  nur  die  dritte 
etwas  genauer  ins  Auge.  Zwei  scheinbar  widersprechende  Züge  fallen 
hier  für  das  Heidenthum  ins  Auge,  der  eine,  welcher  in  einer  gewissen 
Hartnäckigkeit  sich  äussert,  die  alte  religiöse  Anschauung  zu  vertheidi- 
gen,  daneben  eine  Hinneigung  zu  philosophischen  Doctrinen,  welche  un- 
zweifelhaft Aehnlichkeiten  und  klarere  Meinungen  mit  der  bekämpften 
Religion  zeigen.  Diese  Züge  begegnen  schon  einmal  in  der  Zeit  Epiktet's 
und  Marc  Aurel's,  aber  viel  deutlicher  später  bei  den  Neu-Platouikern.  Und 
in  dieser  Zeit  entwickelt  sich  eine  glänzende  Litteratur,  theils  religiöser, 
theils  juristischer  Natur;  an  letzterer  kann  man  Macht  und  rechtlicKe 
Stellung  der  beiden  Religionsgenossenschafteu  in  lehrreicher  Weise  kenneu 
lernen.  Das  Toleranzedict  von  Mailand  und  die  Excommunicationsacte  des 
Bischofs  Synesius  gegen  Andronicus  —  welche  bedeutsame  Entwickelung 
birgt  sich  zwischen  diesen  zwei  Docuraenten! 

Robert  Mowat,  Rechcrches  sur  l'empereur  Martinien  ä  propös 
d'une  medaille  inedite  de  ce  prince.  Comptes  rendus  de  l'Acad.  des 
Inscr.  1879.    Bull.  Juillet-Septembre.    p.  217  ff. 

Zosiraus  berichtet,  dass  Licinius,  als  er  aus  Konstantinopel  nach 
Asien  floh,  um  dort  sein  Heer  durch  neue  Aushebungen  zu  verstärken, 
den  Commandanten  der  Palasttruppeu,  Martinianus,  zum  Mitkaiser  machte. 
Dieser  genoss  die  Ehre  nur  kurze  Zeit;  nach  der  Uebergabe  Nicomediens 
liess  ihn  Constantin  enthaupten.  Der  Bericht  des  Aur.  Vict.  in  der  Epi- 
tome  weicht  nicht  erheblich  von  dieser  Darstellung  ab.  Weit  bedeuten- 
der sind  die  Differenzen  in  der  Chronographie  der  Theophania  und  bei 
Ammian.  Marc,  wo  Martinianus  erst  nach  einer  neuen  Schilderhebung 
hingerichtet  wird,  während  er  bis  dahin  in  seiner  Herrschaft  sich  zu 
halten  vermag. 

Die  Münzen  geben  uns  nun  hier  in  erfreulicher  Weise  Aufschluss ; 
sie  tragen  alle  das  Münzzeichen  von  Nicoraedia  (SMN)  mit  A,  B,  F,  J 


Die  Zeit  der  Regeneration.  43 

oder  P(rima)  T(ertia);  S(ecimda)  ist  noch  nicht  gefunden  worden.  Die 
Kopfseite  trägt  Strahlenliroue  und  paludanientum  und  die  Umschrift 
D.  N.  Martinianus.  P.  F.  Aug.  oder  eine  ähnliche  (M.  Martiuianus) ;  auf 
der  Kückseite  ist  Jupiter  mit  Scepter  und  der  Victoria  auf  einer  Kugel, 
zu  den  Füssen  ein  Adler  mit  einer  Krone  im  Schnabel,  zur  Rechten 
sitzt  ein  Gefangener;  die  Aufschrift  lautet  lovi  Conservatori.  Aus  dem 
Münzzeichen  leitete  man  ab,  dass  Nicomedien  zur  Zeit  der  Erhebung 
des  Martinianus  noch  als  Reichshauptstadt  des  Ostens  galt,  da  nach  je- 
der neuen  Niederlage  die  beiden  Kaiser  sich  ihr  mehr  zu  nähern  such- 
ten, da  sie  ihre  Hülfsquellen  enthielt;  ob  dies  letztere  aus  dem  Münz- 
zeichen hervorgeht,  war  doch  sehr  fraglich;  wo  sollten  die  Kaiser  das 
Ereigniss  eher  auf  Münzen  zur  Kenntniss  bringen  lassen,  als  eben  in 
den  Münzstätten?  Die  Bezeichnungen  P(ius)  F(elix)  Aug.  bezeichnen  die 
Erhebung  zum  Augustus,  womit  Aur.  Vict.  stimmt,  während  die  Nach- 
richt der  anderen,  Martinianus  sei  Cäsar  geworden,  dadurch  hinfällig 
wird.  Das  M,,  welches  einige  Münzen  vor  Martinianus  haben,  wurde  nach 
Analogie  von  M.  Antouinus  etc.  als  Vorname  Marcus  erklärt.  Aus  einer 
neugefuudenen  Bronzemünze  mit  der  Umschrift  Im.  C.  S.  Mar.  Martiuia- 
nus, P.  F.  Aug.  und  mit  dem  Münzzeichen  SMKA  von  Kyzikus  geht 
zur  Genüge  hervor,  dass  die  Annahme  der  Beziehungen  zu  Nicomedia 
falsch  war.  Die  Münzinschrift  Imp.  C  zeigt,  dass  Martiuianus  nach 
Abdankung  des  Licinius  den  Kampf  weiter  führte  und  den  vollen 
Kaisertitel  annahm.  Die  Zeichen  S.  Mar.  Martinianus  enthalten  die 
drei  Namen,  S.  =  Sextus,  Mar.  nach  gewöhnlicher  orientalischer  Ab- 
kürzung am  wahrscheinlichsten  =  Marius.  Dieser  Name  findet  sich 
früher  nur  einmal  bei  einem  Tribunen  unter  Probus  (Fragm.  bist,  graec. 
Müller  IV  198);  der  Verfasser  vermuthet,  dass  er  mit  dem  späteren 
Kaiser  identisch  ist;  er  wäre  in  diesem  Falle  zwischen  60  und  66  Jahre 
alt  gewesen  (geb.  257  ev.  262)  und  war  früher  (kurz  vor  283)  tribun. 
mil.  der  II  leg.  Adj. ,  welche  in  Aquincum  stand.  Ebenso  will  ihn  der 
Verfasser  in  dem  Martinianus  der  Inschrift  C.  I.  L  3,  5209  finden,  indem 
er  statt  Constanti  Constantino  lesen  will;  Licinius  hätte  dann  den  Statt- 
halter von  Noricum  Medit.  in  den  Donaugegenden  kennen  und  schätzen 
gelernt.     Sein  Tod  fällt  in  die  letzten  Tage  des  September  323. 

M.  Dumeril,  Apergus  pour  servir  ä  une  nouvelle  histoire  de  l'em- 
pereur  lulien.  Toulouse  (Extrait  des  Memoires  de  l'Academie  des 
Sciences  Inscriptions  et  Belles-Lettres  de  Toulouse). 

Der  Verfasser  hält  die  bisherigen  Arbeiten  über  lulian  (Gibbon, 
de  la  Bletterie,  de  Broglie,  Lerme)  nicht  für  befriedigend.  Er  will 
einige  neue  Gesichtspunkte  aufstellen.  Im  ersten  Kapitel  stellt  der  Ver- 
fasser die  Entwickelung  bis  auf  lulian  dar;  derselbe  hatte  zwei  Arten 
von  Vorgängern  in  der  Verfolgung  der  christlichen  Religion:  die  grie- 
chische Philosophie,  welche  mittelst  der  Discussion  ihre  Gegnerin  bc- 


44  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

kämpfte,  und  die  Cäsaren,  welche  diesen  Kampf  durch  den  Henker  führ- 
ten. Neu  ist  dabei  eine  Vermuthung  über  die  Erlasse  des  Kaisers  Cou- 
stautius  vom  Jahre  353  und  356.  Der  Verfasser  will  in  denselben  keine 
wirklichen  Verordnungen  erkennen,  sondern  lediglich  Directiven  für  die 
Statthalter,  die  nur  den  Zweck  hatten,  das  Terrain  zu  sondiren  und 
die  zurückgezogen  werden  konnten,  wenn  sie  sich  und  wo  sie  sich  als 
unausführbar  erwiesen.  Nur  wo  die  Majorität  der  Bevölkerung  die  Ver- 
ordnungen günstig  aufnahm,  sollten  sie  wirklich  publicirt  werden;  durch 
diese  Annahme  meint  der  Verfasser  auch  die  Widersprüche  des  Libanius, 
Sozomenus  und  Symmachus  über  das  Verhalten  des  Constantius  gegen- 
über dem  Heideuthum  erklären  zu  können.  Es  bedarf  keines  Hinweises, 
dass  durch  diese  Annahme  die  Schwierigkeiten  nicht  gehoben,  sondern 
eher  vermehrt  werden.  Warum  konnte  denn  der  Kaiser  sich  nicht  im 
Voraus  durch  die  Statthalter  über  die  jeweilige  Stimmung  aufklären 
lassen,  ehe  er  sein  Edict  erliess?  Cap.  2  macht  den  Versuch,  aus  den 
wenig  zuverlässigen  Berichten  des  Eunap.  Vit.  Max.  und  ziemlich  gewalt- 
samen und  mysteriösen  Interpretationen  eines  Briefes  des  Julian  eine 
allgemeine  heidnische  Verschwörung  zu  Gunsten  lulian's  zu  deduciren; 
dass  lulian's  Restauration  so  grossen  Anklang  und  so  wenig  Widerstand 
fand,  sucht  der  Verfasser  durch  die  Kirchenpolitik  des  Constantius  zu 
erklären,  der  eine  Menge  zweifelhafter  Anhänger  des  Christenthums  ge- 
waltsam geschaffen,  die  Spaltungen  innerhalb  der  Kirche  gefördert  und 
durch  Einmischung  in  die  dogmatischen  Streitigkeiten  die  Kirche  ge- 
schwächt hatte.  Im  dritten  Kapitel  erörtert  der  Verfasser  drei  Fragen : 
1.  wie  erfüllte  lulian  seine  Aufgabe  als  heidnischer  Oberpriester?  2.  hat 
er  absichtlich  oder  nur  von  den  Verhältnissen  fortgerissen  die  Christen 
verfolgt?  3.  hätte  das  Heideuthum  bei  längerer  Dauer  von  lulian's  Herr- 
schaft Aussicht  auf  Wiederbelebung  gehabt?  Der  Verfasser  hält  von 
dem  Theologen  lulian  wenig,  da  die  einschlägigen  Schriften  über  die 
Göttermutter  und  den  Sonnenkönig  unklar,  mystisch  und  wenig  mehr  als 
Compilatiouen  sind.  Dagegen  richtete  sich  seine  Aufmerksamkeit  auf 
den  Kultus,  eine  Belebung  der  Sittlichkeit  im  Heideuthum  und  feste 
Begründung  des  Priesterthums.  Bei  den  beiden  letzteren  Zielen  schwebte 
ihm  namentlich  die  Armenunterstützuug  und  der  Klerus  des  Christen- 
thums als  Muster  vor;  aber  er  unterliess  bei  letzteren  Bestrebungen  das, 
womit  er  hätte  beginnen  müssen,  sich  selbst  seiner  oberpriesterlichen 
Würde  zu  entkleiden.  Im  vierten  Kapitel  beantwortet  der  Verfasser  die 
zweite  Frage  über  lulian's  Haltung  gegenüber  dem  Christenthume.  Die 
religiöse  Toleranz,  welche  er  am  Anfang  seiner  Regierung  beweist,  war 
aufrichtig  gemeint;  wenn  er  die  Rückgabe  der  unter  Constantius  einge- 
zogeneu Tempel  und  Tempelgüter  an  die  Heiden  anordnete  und  die  Be- 
freiung des  Klerus  von  Municipalleistungen  aufhob,  so  widerspricht  dies 
jener  Annahme  nicht;  beide  Anordnungen  waren  für  einen  heidnischen 
Kaiser   gerecht  und  unerlässlich ;  eine  Reihe  anderer   viel   wichtigerer 


Die  Zeit  der  Regeneration.  45 

Privilegien  beliess  er  dem  Klerus  und  stellte  die  Verfolgungen  der  Ortho- 
doxen ein,  suchte  die  streitenden  Parteien  zu  versöhnen.  Alles  dies  ge- 
schah, weil  Julian  die  Ueberzeugung  hatte,  dass  die  Wahrheit  des  Heiden- 
thums  schon  allein  siegen  werde.  Aber  dies  geschah  nicht;  nur  die 
lauen  und  unsicheren  Elemente  des  Christenthums  fielen  ab,  die  zurück- 
bleibenden hassten  grimmig  den  Apostaten  und  er  wurde  dadurch  ver- 
anlasst ihren  Hass  zu  erwidern;  der  Verfasser  sucht  die  stufenweise  Ent- 
wickelung  desselben  in  der  sich  steigernden  Zurückweisung  und  end- 
lichen Verfolgung  der  Christen  zu  erweisen.  Ein  grosser  Entscheidungs- 
kampf zwischen  Heidenthum  und  Christenthum  schien  bei  längerer  Re- 
gierung lulian's  unvermeidlich.  Cap.  5  bespricht  die  dritte  Frage  a 
qui  aurait  ajopartenu  la  victoire?  Der  Verfasser  verfährt  in  der  Haupt- 
sache polemisirend  gegen  die  einschlagenden  Ansichten  seiner  Vorgän- 
ger, deren  Widerlegung  ihm  auch  gelungen  ist.  Er  zweifelt  nicht  an  dem 
schliesslichen  Siege  des  Christenthums.  Demselben  würde  der  Kampf 
die  innere  Einheit  zurückgebracht  haben,  die  es  befähigt  hätte,  auch 
eine  längere  Reihe  von  Stürmen  zu  bestehen;  Julian  dagegen  fand  mit 
seinem  griechisch -sophistischen  Götterglauben  in  dem  Westen  keine 
Sympathien.  Wäre  er  der  Zeitgenosse  des  Decius  oder  lustinian  gewe- 
sen, dann  hätte  sein  Plan  wenigstens  im  Osten  des  Reichs  gelingen  kön- 
nen; zu  seiner  Zeit  trug  die  Kirche  noch  zu  sehr  den  streitbaren  Cha- 
rakter an  sich,  den  ihr  die  zehn  Verfolgungen  gegeben  hatten. 

Die  Schrift  ist  gut  geschrieben,  klar  und  präcis.  Sie  wird  bei 
dem  Studium  der  lulianischen  Reaction  Beachtung  finden  müssen. 

Zachariae  von  Lingenthal,  Die  vom  Kaiser  Anastasius  für 
die  Libya  Pentapolis  erlasseneu  Formae.  Mouatsber.  d.  Berlin.  Akad. 
d.  Wiss.    1879.    S.  134  ff. 

Der  Verfasser  bietet  zunächst  eine  neue  Restitution  der  Inschrift 
im  C.  I.  G.  5187,  welche  von  Anastasius  I  (491—518)  herrührt  und  Vor- 
schriften enthält,  welche  die  Civil-  und  Militärorganisation  der  Penta- 
polis betreffen;  von  dem  dux  derselben,  seinem  Officium  und  den  Trup- 
pen unter  seinem  Befehle  handelt  die  Inschrift.  Die  Zahl  der  Officiales 
des  dux,  welche  weder  den  Sold  der  Soldaten  erhalten,  noch  in  deren 
Listen  geführt  werden,  auch  an  den  Privilegien  derselben  keinen  Theil 
haben,  wird  auf  40  festgesetzt.  Unter  dieser  Zahl  werden  aufgeführt  ein 
Assessor,  domesticus,  cancellarius,  decanus,  subscribendarius,  spatharius, 
buccinator,  numerarius,  primiscrinius.  Zur  Besoldung  derselben  werden 
in  den  Etats  der  praef.  praet.  40  annonae  und  40  capita  ausgesetzt, 
nach  Krüger  =  360  Solidi.  Da  hiernach  9  Solidi  fester  Jahresbesoldung 
durchschnittlich  auf  den  Officialis  kommen,  so  müssen  diese  Beamten  noch 
bedeutende  Ncbcubczüge  gehabt  haben.  Von  letzteren  werden  nur  die 
von  Soldaten  bezogenen  in  den  Formae  untersagt  oder  fixirt,  während 
die  den  Einwohnern  zur  Last  fallenden  Bezüge  unberührt  bleiben.    Wir 


46  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

wollen  nur  wenige  Punkte  aus  dem  verdienstlichen  Commentare  des  Her- 
ausgebers hervorheben.  Die  ältesten  der  in  den  Matrikeln  nach  dem 
Dienstalter  verzeichneten  Soldaten  waren  als  Uebergangsstufe  zu  den 
Veteranen  bevorzugt.  Die  in  den  castra  angesiedelten  cdcwrac  (privati) 
sollen  durchreisenden  Beamten  und  durchmarschierenden  Soldaten  vor- 
zugsweise je  nach  den  Raumverhältnissen  ihrer  Wohngebäude  Quartier 
geben,  jedoch  8:^a  ocaTpo(prjQ\  wenn  die  Gebäude  der  Privaten  nicht  aus- 
reichen, so  sollen  die  Soldaten,  d.  h.  die  Castrensiani  die  Durchreisenden 
oder  Durchmarschierenden  in  die  Castra  selbst  aufnehmen.  Auf  Handels- 
verkehr mit  den  angrenzenden  Stämmen  dürfen  sich  die  castrensiani  nur 
mit  äusserster  Vorsicht  einlassen;  sie  sollen  nicht  des  Einkaufs  halber 
zu  denselben  reisen,  noch  Tauschhandel  mit  ihnen  treiben,  vielmehr  die 
zu  denselben  führenden  Wege  bewachen  und  niemand  ohne  einen  vom 
Dux  auszustellenden  Pass  zu  denselben  reisen  lassen. 

Gottardo  Garollo,  Teodorico  re  dei  Goti  et  degl'  Italiani.    Fi- 
renze  1879. 

Schon  zum  grössten  Theile  ausserhalb  der  Grenzen  dieses  Jahres- 
berichts liegt  der  Stoff  der  fleissigen  Monographie  Garollo's  über  Theo- 
dorich den  Grossen.  Man  wird  kaum  eine  Thatsache  aus  dem  Leben 
und  Wirken  des  grossen  Ostgothenkönigs  unerwähnt  finden,  der  Verfasser 
kennt  die  einschlägige  Literatur  und  versteht  es  sehr  klar  und  anziehend 
zu  erzählen.  Wir  erkennen  gerne  das  Verdienst  der  Arbeit  au,  welche 
ein  erschöpfendes  Bild  ihres  Helden  giebt. 

De  Roziere,  Sur  le  gouvernement  et  la  legislation  de  Theodoric. 
Acad.  des  Inscr.  et  Belles-Lettres.    Seance  du  22  et  29  aoüt  1879. 

Theodorich  wies  den  Titel  patricius  zurück;  er  nahm  zwar  nicht 
den  Namen  Imperator  an,  aber  er  nannte  sich  König  der  Römer  und 
der  Gothen,  dazu  princeps,  victor  ac  triumphator,  semper  Augustus.  Er 
trug  den  Purpur,  den  ihm  zwar  zuerst  der  byzantinische  Kaiser  abge- 
schlagen, nachher  aber  bewilligt  hatte;  auch  sonst  umgab  sich  Theodo- 
rich mit  dem  ganzen  Regierungsapparate  der  Kaiser,  Senat,  praef.  praetor, 
und  den  übrigen  Ministern  des  kaiseiiichen  Hofes.  De  Roziere  leitet 
aus  diesen  Thatsachen  die  Ansicht  ab,  dass  Theodorich  als  Kaiser  be- 
trachtet sein  wollte.  Während  er  Römer  und  Barbaren  in  gleicher  Weise 
schützte,  wollte  er  doch  keine  Verschmelzung  derselben.  Der  Grund 
und  Boden  wurde  in  der  Weise  getheilt,  dass  die  Gothen  V3  erhielten, 
während  dem  römischen  Eigenthümer  ^3  blieben.  Recht  suchten  die 
Römer  vor  römischen,  die  Gothen  vor  gothischen  Gerichten,  gemischte 
Streitsachen  kamen  an  gemischte  Gerichte.  Indem  Theodorich  die  bei- 
den Bevölkerungselemente  getrennt  erhielt,  sollten  seiner  Absicht  nach 
die  Römer  die  Civilbevölkerung,  die  Gothen  das  Heer  bilden.  Schliess- 
lich stellt  de  Roziere  die  Bedeutung  des  Wortes  tertiae  fest;  in   Süd- 


Die  Zeit  der  Regeneration.  47 

frankreich  bedeutet  tertiae  Romanornm  das  Drittel,  welches  die  West- 
gothen  den  Römern  gelassen  hatten,  in  Italien  dagegen  die  Vs,  welche 
dem  römischen  Besitzer  geblieben  waren;  in  einer  dritten  Bedeutung 
heisst  es  Grundsteuer,  die  in  drei  Zielen  bezahlt  wurde. 

Die  Verhältnisse  des  Christenthums  sind  der  Gegenstand  folgen- 
der Untersuchungen: 

Dom.  Fran^ois  Chamard,  Les  eglises  du  monde  Romain,  uo- 
tamment  Celles  des  Gaules  pendant  les  trois  preraiers  siecles.  Paris 
et  Bruxelles  1877. 

Die  Arbeit  ist  unter  den  Auspicien  des  verstorbeneu  Gueranger 
unternommen;  man  wird  von  vornherein  eine  Arbeit  in  der  Art  jenes 
Autors  erwarten  dürfen. 

Bekanntlich  ist  die  streng  katholische  Ansicht  von  der  Apostolicität 
der  christlichen  Landeskirchen  heute  selbst  von  den  gläubigen  Kirchen- 
historikern so  ziemlich  aufgegeben.  Der  Verfasser  will  uns  in  seinem 
Buche  eines  Besseren  belehren;  nicht  nur  für  die  Hauptstädte  der  ein- 
zelnen Länder  haben  die  Apostel  schon  Bischöfe  ernannt,  sondern  sogar 
alle  unbedeutenderen  Orte  (pagi  et  vici)  haben  sie  in  ihre  hierarchische 
Ordnung  hineingezogen;  dass  unter  diesen  Verhältnissen  der  apostolische 
Ursprung  der  gallischen  Kirche  über  allen  Zweifel  erhaben  ist,  versteht 
sich  von  selbst.  Siegesgewiss  schliesst  der  Verfasser  das  erste  Kapitel: 
le  tableau  que  nous  preseutons  au  public  mettra  hors  de  toute  contesta- 
tion  l'institution  divine  de  la  hierarchie  sacree. 

Im  zweiten  Kapitel  wird  die  weittragende  Frage  erörtert:  Quelles 
furent  les  liraites  de  la  predication  de  Tevangile  durant  la  periode  apo- 
stolique?  Der  Verfasser  ist  mit  ihrer  Beantwortung  rasch  fertig.  Euse- 
bius  ist  der  Vater  der  Kirchengeschichte,  was  er  sagt,  muss  wahr  sein, 
die  »wahre  Kritik«  hat  dagegen  nie  Zweifel  erhoben  und  kann  es  nicht. 
Eusebius  sagt  aber,  dass  in  der  apostolischen  Zeit  die  Hirten  (Bischöfe) 
in  Städten  und  Dörfern  {xwij.ag)  aufgestellt  seien  —  daraus  folgt,  dass 
in  der  ganzen  römischen  Welt  in  allen  Städten  und  Flecken  Bischöfe 
zu  dieser  Zeit  vorhanden  waren,  und  Lactantius  und  Ignatius  von  An- 
tiochia  und  einige  andere  Kirchenväter  und  Heilige  sagen  ebenfalls,  dass 
es  auf  der  ganzen  Welt  Kirchen  und  Bischöfe  gäbe.  Man  könnte  hier 
freilich  zu  der  Gewissheit  gelangen,  dass  man  zu  allen  Zeiten  den  Geg- 
nern gegenüber  den  Mund  etwas  voll  nahm,  dass  solche  allgemeine  Aus- 
drücke damals  so  gut  wie  heutzutage  nicht  mehr  und  nicht  weniger  be- 
sagten als  ungefähr  »an  vielen  Orten«  und  dass  sie  nicht  einmal  ori- 
ginell waren,  sondern  dem  alttestamentlichen  Prophetenstile  entnommen 
sind,  aber  der  Verfasser  lässt  das  nicht  gelten;  Eusebius,  den  er  frei- 
lich nur  aus  lateinischer  Uebcrsetzung  kennt,  hätte  sogar  die  Namen 
walirschciiilich  nennen  können;  er  hat  sie  freilich  nicht  genannt  und  man 
hat  nun  auch  die  Möglichkeit  anzunehmen,   dass  er  sie  nicht  habe  neu- 


48  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

neu  können;  aber  der  Glaube  des  Verfassers  und  seines  Publikums  wäre 
noch  ganz  anderer  Dinge  fähig.  Ebenso  schwer  wiegen  die  übrigen  Be- 
weise —  Trivialitäten,  wie  sie  überall  vorkommen,  werden  zu  histori- 
schen Zeugnissen  ersten  Ranges  aufgebauscht;  wirkliche  historische  Zeug- 
nisse, wären  sie  auch  nur  aus  dem  Schweigen  wirklich  gleichzeitiger 
Quellen  entnommen  worden,  bleiben  unbeachtet;  von  historischer  Kritik 
ist  bei  solchem  Standpunkte  selbstverständlich  keine  Rede. 

Nocli  werthvoller  für  die  Kulturgeschichte  des  Alterthums  und  der 
Neuzeit  müsste  das  Resultat  des  dritten  Kapitels  sein  --  weim  es  wahr 
wäre:  Ics  premiers  apötres  n'ont  poiut  evangelise  le  monde  d'une  maniere 
rapide  et  nomade,  mais  en  fondant  des  eglises  hierarchiquement  consti- 
tiiees.  Was  muss  der  Verfasser  für  eine  Geschichtsforschung  im  Auge 
haben,  der  er  am  Eingange  des  Kapitels  den  Vorwurf  macht,  sie  schliesse 
daraus,  dass  heute  nicht  mehr  in  allen  Ländern,  in  denen  katholische 
Mission  gepflegt  werde,  Bischofssitze  errichtet  würden,  auf  die  christ- 
liche Urzeit!  Und  wo  sind  die  Beweise''^  A  priori  mussten  die  Apostel 
ihr  Werk  auf  den  Episkopat  begründen ;  denn  nur  der  Bischof  kann  dem 
todten  Prieser  und  Diacon  einen  Nachfolger  geben ;  und  diese  Möglich- 
keit der  Vermehrung  musste  die  Kirche  den  Gefahren  gegenüber  sich 
sichern,  von  denen  sie  bedroht  war.  Weiter  sind  es  die  göttlichen  Ver- 
heissungeu,  welche  diese  Organisation  nothwendig  machten.  Endlich 
sollen  es  die  Thatsachen  sein,  welche  jene  Annahme  bestätigen.  Unter 
diese  zählt  er  das  Gebot  Christi  an  die  Apostel  bei  Lucas  9,  1  —  6,  in 
einer  Stadt  so  lange  zu  bleiben,  bis  sie  eine  Gemeinde  gebildet  hätten. 
Wie  weit  die  Quelle  historisch  genannt  vi'erdeu  kann,  bleibe  uuerörtert: 
dass  gerade  das  Gegentheil  von  dem  dort  steht,  was  der  Verfasser  ge- 
funden hat,  weiss  jeder,  der  griechisch  lesen  kann.  Dann  kommen  die 
Kirchenväter,  Eusebius  wieder  an  der  Spitze,  um  diese  »Thatsache«  zu 
bestätigen;  seit  dem  vierten  Jahrhundert  beanspruchen  alle  Provincial- 
hauptstädte  die  Ehre  apostolischer  Gründung.  Und  daraus  folgt,  dass 
dies  auch  der  Fall  ist!  Wunderbarer  Weise  scheint  der  Verfasser  gar 
keine  Stelleu  derselben  Kirchenväter  zu  kenneu,  in  denen,  ähnlich  wie 
um  Homer's  Geburt,  derartige  Ansprüche  von  besser  berechtigt  sein  wol- 
lenden bestritten  werden;  sicherlich  hatten  die  meisten  gleiche,  d.h. 
keine  Ansprüche.  Aber  wo  es  passt,  da  kennt  man  solche  Dinge  nicht, 
da  wird  sogar  von  Literpolationen  gesprochen,  während  die  plumpsten 
Fälschungen  als  reinste  historische  Thatsachen  cursiren.  Eine  Haupt- 
quelle bilden  für  den  frommen  Verfasser  die  selbst  katholischen  Ge- 
schichtschreibern verdächtigen  Clementinen.  Und  auch  hier  überall  keine 
bestimmten  Thatsachen,  sondern  vage  Angaben  von  deutungsfähigster 
Allgemeinheit! 

Cap.  4  und  5  handeln  de  la  surabondance  des  sieges  episcopaux 
dans  chacune  des  provinces  de  l'empire  d'orient  und  en  occident. 

Im  ersteren  Kapitel  werden  nach  einander  die  Kirchen  Griechen- 


Die  Zeit  der  Regeneration.  49 

lands,  von  Asia  Proconsularis,  Phrygien,  Poutus  und  Cappadocien,  Meso- 
potamien, des  Patriarchats  von  Autiochia,  Palästinas,  Arabiens  und  der 
Insel  Cypern,  Aegyptens  aufgezählt.  Das  allgemeine  Verfahren  ist  so: 
aus  einem  kirchlichen  Schriftsteller  des  dritten  oder  vierten  Jahrhun- 
derts wird  durch  Citirung  einer  der  oben  angedeuteten  allgemeinen 
Aeusserungen  geschlossen,  dass  eine  ungeheure  Zahl  von  Bischofssitzen 
schon  in  der  Apostelzeit  vorhanden  war;  der  Nachweis  ist  ohne  "Werth, 
da  die  Quelle  nicht  geprüft  und  die  angeblichen  Thatsacheu  nicht  histo- 
risch untersucht  werden.  Ziemlich  dasselbe  gilt  von  den  Bischofssitzen 
des  Westens,  wo  nach  einander  die  Kirchen  von  Afrika,  Italien,  Spanien 
und  Britannien  besprochen  werden.  Daraus  ergiebt  sich  dem  Verfasser 
die  Thatsache,  dass  auch  in  Gallien  keine  Ausnahme  von  dem  allge- 
meinen apostolischen  Gesetze  stattfand;  dies  soll  nun  das  sechste  Ka- 
pitel näher  darthun.  Es  ist  betitelt:  les  choreveques  dans  l'Empire  Ro- 
main et  dans  les  Gaules  en  particulier.  Der  Name  der  chorepiscopi  = 
episcopi  pagorum  findet  sich  erst  im  achten  Jahrhundert.  Aber  natürlich 
existirteu  sie  schon  in  der  ersten  christlichen  Zeit.  Der  Grund  dieser 
Erscheinung  liegt  darin,  dass  man  im  Westen  keinen  Unterschied  machte 
zwischem  dem  Bischof  einer  Stadt  und  dem  eines  Ortes  »qui  ne  jouis- 
sait  pas  des  Privileges  de  la  curie  municipale«.  Wunderbar,  dass  man 
im  Westen,  wo  man  sonst  einen  so  scharfen  Unterschied  in  der  staats- 
rechtlichen Stellung  der  Kommunen  machte,  dieselbe  nur  bezüglich  der 
geistlichen  Oberen  vergass!  Und  dabei  stellte  sich  im  Osten  schon  so 
früh  eine  untergeordnete  Stellung  dieser  chorepiscopi  ein;  das  Concil 
von  Sardica  verbot  definitiv  die  Neu- Ernennung  von  Bischöfen  für  die 
kleinen  Orte  —  der  Verfasser  ist  nun  der  Ansicht,  dass  die  Päpste  seit 
dieser  Zeit  auch  in  Italien  diesen  Beschluss  ausgeführt  haben  und  da- 
durch die  chorepiscopi  verschwinden.  Nun  ist  die  Grundlage  zu  weite- 
ren Trugschlüssen  gewonnen.  Die  Existenz  von  ländlichen  Bischofssitzen 
setzt  eine  alte  hierarchische  Organisation  voraus;  nun  hatte  Gallien  sol- 
che Sitze,  also  hat  es  auch  eine  auf  die  Apostel  zurückgehende  Orga- 
nisation gehabt.  Was  weiter  über  den  Gebrauch  des  Wortes  chorepi- 
scopi gesagt  wird,  gehört  in  die  Kircheugeschichte.  Hätte  der  Verfasser 
eine  Ahnung  von  der  Entwickelung  der  Kaiserzeit,  so  würde  ihm  wohl 
klar  geworden  sein,  dass  die  hierarchische  Ordnung  von  der  gelehri- 
gen Kirche  der  Staatshierarchie  abgelauscht  wurde;  er  würde  dann  nach 
dieser  Seite  die  Erklärung  für  die  ihm  befremdliche  Erscheinung  gesucht 
und  wahrscheinlich  gefunden  haben;  freilich  hätte  er  ein  so  stupeudes 
Resultat,  wie  den  apostolischen  Ursprung  der  gallischen  Hierarchie,  nicht 
gefunden. 

Cap.  7  l'episcopat  gaulois  du  quatrieme  au  prämier  siede  macht 
in  der  Hauptsache  folgenden  Rückschluss.  Aus  den  Zahlen  von  galli- 
schen Bischöfen,  welche  auf  den  Synoden  von  Rimini,  Sardica,  Arles  als 
anwesend  bezeichnet  werden  und  aus   einer  Aeusscrung  von  Angustinus 

Jahresbericht  für  Alterthumswissenschaft  XXIII.  (1880.  UI.)  4 


50  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

ergiebt  sich,  dass  die  Zahl  von  600  Bischöfen,  welche  auf  der  Synode 
von  Arles  anwesend  waren,  nicht  zu  hoch  gegriffen  ist.  Diese  Zahl  ist 
handschriftlich  beglaubigt  —  und  der  Verfasser  begreift  nicht,  wie  man 
gegen  diese  Sorte  von  handschriftlichen  Beglaubigungen  noch  Bedenken 
haben  kann.  Daraus  folgt,  dass  die  Zahl  der  Bischöfe  vor  250  schon 
eben  so  gross  war,  denn  während  der  Bürgerkriege  vermochte  sich  die 
Kirche  nur  zu  halten,  nicht  zu  verbreiten.  —  Der  Verfasser  hat  es  je- 
doch nicht  der  Mühe  werth  gehalten,  diesen  jedermann  unglaublich  er- 
scheinenden Satz  zu  beweisen  —  damit  sind  auch  die  trivialen  Aeusse- 
rungen  von  Eusebius  und  Lactantius,  Cyprian  und  TertuUian  als  streng 
wörtlich  zu  nehmen  erwiesen:  schon  vor  Constantius  Chlorus  hatte  jede 
Stadt  einen  Bischof.  Nun  fehlt  freilich  noch  ein  Stück  bis  zu  den  apo- 
stolischen Zeiten,  aber  der  Verfasser  ist  keinen  Augenblick  verlegen, 
diese  Kluft  zu  überbrücken.  Eusebius  sagt,  dass  die  Bischöfe  der  Sy- 
node von  Tours  den  apostolischen  Ursprung  bestätigen,  eine  Eingabe 
gallischer  Bischöfe  an  Leo  den  Grossen  sagt  es  ebenfalls  —  also  ist 
die  Sache  bewiesen.  Man  wird  nicht  erwarten,  dass  ich  über  diese  Art 
zu  argumentiren  ein  Wort  verliere. 

Cap.  8  ist  wesentlich  polemischer  Natur  —  les  autorites  preten- 
dues  historiques  alleguees  par  l'ecole  gregorienne;  zudem  gehört  es  ganz 
der  kirchengeschichtlichen  Literatur  an. 

Cap.  9  les  traditions  particulieres  des  eglises  de  France  sucht  aus 
den  Legenden  der  einzelnen  Kirchenheiligen  und  Patrone  die  apostoli- 
sche Gründung  der  Kirchen  von  Bourges  etc.  zu  erweisen.  Wer  eine 
Ahnung  von  den  Schwierigkeiten  hat,  welche  der  Versuch  bietet  in  die- 
ser kirchlichen  Mythologie  Kern  und  Umkleidung  zu  trennen,  wird  er- 
staunen, mit  welch'  leichtem  Herzen  der  Verfasser  diese  Arbeit  voll- 
zogen hat. 

Das  Buch  ist  wieder  ein  Beweis,  wie  die  Jesuiten  es  verstehen, 
dem  Publikum  durch  den  gleissnerischen  Schein  von  Wissen  und  Gelehr- 
samkeit Sand  in  die  Augen  zu  streuen.  Nur  aus  dieser  Rücksicht  habe 
ich  der  Arbeit  hier  so  viel  Raum  gegeben. 

Edmont  Le  Blant,  Les  Acta  martyrum  et  leurs  sources.  Corap- 
tes  rendus  de  l'Acad.  des  Inscr.  et  Beiles- Lettres  1879.  4°^«  serie. 
Tome  VIL    Bull,  de  Juillet-Septerabre.    p.  210  fi\ 

Der  Verfasser  versucht  nachzuweisen,  dass  die  Acta  martyr.,  wel- 
che bekanntlich  von  sehr  ungleichem  Werthe  sind,  zum  Theil  aus  den 
Protokollen  der  römischen  Gerichte  stammen. 

Zuerst  erweist  er  aus  der  Beschreibung  eines  Gemäldes,  welche 
aus  dem  vierten  Jahrhundert  stammt  (Coucil.  Nicaean.  II  act.  IV  anno 
1Y87)  die  Anwesenheit  der  uotarii  bei  den  Verhören,  welche  noch  durch 
eine  Stelle  der  Acta  SS.  Maximi,  Quintiliani,  Dadae  §  4  bezeugt  wird. 
Archive  für  Gerichtsakten  werden  in   der  heidnischen  und   christlichen 


Die  Zeit  der  Regeneration.  51 

Literatur  zahlreich  erwähnt;  hier  wurden  diese  Protokolle  aufbewahrt. 
Aus  diesen  Archiven  verschafften  sich  die  Christen  in  friedlichen  Zeiten 
wohl  auf  erlaubtem,  in  Kampfperioden  auf  unerlaubtem  Wege  das  Ma- 
terial zur  Abfassung  ihrer  Märtyrergeschichten.  (Acta  SS.  Taracti  Probi 
et  Andronici  prooem.  und  Acta  Pontii  §  17).  Die  heidnischen  Beamten 
suchten  diesen  Handel  zu  hindern,  ohne  Erfolg;  sie  verboten  deshalb 
die  Aufzeichnungen  durch  die  notarii.  Die  wohl  geordneten  und  be- 
wahrten Acten  wurden  bei  der  Christianisirung  der  Regierung  der  Kirche 
bereitwillig  ausgeliefert;  was  fehlte,  konnte  aus  den  Abschriften  ergänzt 
werden,  welche  mit  nicht  geringerer  Sorgfalt  von  den  christlichen  Ge- 
meinden bewahrt  waren. 

'Ap'/^ijxav8ptvrjQ  KaUcomoQ  drjixrjTpeddrjg,  Kardaraacg  zou  xp^azta- 
Vicrjiod  iv  xüj  Pwjiaixöj  xpdzsc,  änh  zrjg  kr.oyriQ  roü  AioxhjZMVou  pi^pt 
zrjQ  p-ovap^iag  zoö  M.  Kcovazavztvoo.  lojzijp  1879.  (2.  Bd.  Hft.  11,  12. 
3.  Bd.  Heft  1  u.  2). 

Die  Abhandlung  bietet  wenig  Neues.  Diocletian  wollte  die  Aus- 
rottung des  Christennamens  und  die  Bekehrung  der  Anhänger  desselben 
zum  Heidenthum  herbeiführen,  aber  allmählich  und  ohne  Blutvergiessen. 
Erst  die  Widersetzlichkeit  der  Christen  gegen  seine  Befehle  trieb  ihn 
zu  blutiger  Verfolgung.  Nächsten  Anlass  gab  ein  Brand  des  kaiserlichen 
Palastes  in  Nicomedia,  dessen  Anstiftung  die  Volksstimme  den  Christen 
zur  Last  legte;  es  wurde  zunächst  gegen  die  Christen  des  kaiserlichen 
Hofhaltes  eingeschritten,  darauf,  als  bald  ein  zweiter  Brand  ausbrach, 
gegen  die  Christen  überhaupt.  Das  erste  Edict  vom  13.  Febr.  303 
ordnete  Niederlegung  der  christlichen  Kirchen  und  Verbrennung  der 
heiligen  Schriften  an;  es  wurde  in  Nicomedieu  zuerst  ausgeführt.  Zu- 
gleich wurde  durch  Forderung  heidnischer  Gesinnung  den  Christen  die 
Beamteulaufbahu  geschlossen,  eine  strenge  Ueberwachung  der  Christen 
angeordnet,  den  christlichen  Sklaven  die  Manumission  entzogen.  Ein 
zweites  Edict  verhängt  über  die  christlichen  Oberen  Gefängnisshaft  und 
Nöthigung  zum  Opfer.  Die  Amnestie  bei  Gelegenheit  der  Vicennalia 
begründete  eine  neue  kurze  Unterbrechung.  Ein  drittes  Edict  Anfang 
304  befahl  eine  gewaltsame  Bekehrung  und  im  Weigerungsfalle  Mar- 
tyrium; eine  grosse  Zahl  wurde  gewaltsam  bekehrt,  eine  Anzahl  blieb 
fest  und  ging  entschlossen  dem  Tode  entgegen,  dessen  einzelne  Voll- 
streckungsarten der  Verfasser  mit  einer  gewissen  Breite  registrirt.  Die 
Verfolgung  erstreckte  sich  über  das  ganze  Reich;  nur  die  Rheinlande 
und  Britannien  blieben  verschont,  indem  hier  nur  die  Kirchen  zerstört 
wurden.  Höhepunkt  der  Verfolgung  ist  der  Sommer  304.  Diocletiail's 
Nachfolger  setzten  seine  Politik  fort;  nur  ordneten  sie  noch  die  Auf- 
richtung der  zerstörten  Tempel  und  die  zwangsweise  Betheiligung  der 
Christen  an  den  Opfern  mit  Aufbietung  aller  Mittel  an.  Die  Verfolgung 
ward  erst  310  eingestellt,  indem  den  Christen  ihre  Gottesverehrung  frei- 

4" 


52  Komische  Geschichte  und  Chronologie. 

gegeben,  aber  das  Gebet  für  die  Kaiser  zur  Pflicht  gemacht  wird;  der 
Verfasser  schliesst  hieraus,  dass  die  Verfolgung  als  gescheitert  betrachtet 
wurde.  Das  Toleranzedict  ist  allerdings  nur  von  Galerius,  Constantin 
und  Licinius  unterzeichnet,  wurde  aber  auch  von  Maximinus  in  Syrien 
und  Aegypten  durchgeführt;  ja  dieser  dehnte  es  nach  dem  Tode  des 
Galerius  auch  auf  Asien  aus.  Aber  schon  nach  sechs  Monaten  zwang 
der  Fanatismus  der  Bevölkerimg  Maximinus  zu  neuen  feindlichen  Mass- 
regeln gegen  das  Christenthum ;  so  in  Emesa,  Alexandreia,  Nikomedia; 
erst  Constantin  setzte  diesen  Verfolgungen  ein  Ziel.  Die  Darstellung  der 
Regierung  Constantin's  bietet  gar  nichts,  was  Erwähnung  verdiente ;  ohne 
alle  Kritik  folgt  der  Verfasser  namentlich  der  Darstellung  des  Eusebios. 

Th.  Zahn,  Sklaverei  und  Christenthum  in  der  alten  Welt.    Heidel- 
berg 1879. 

Der  Verfasser  will  darstellen,  wie  sich  das  Christenthum  in  den 
Jahrhunderten  seiner  ersten  Ausbreitung  zur  Sklaverei  gestellt  hat.  Er 
entwickelt  zunächst  die  Stellung  und  Behandlung  der  Sklaven  im  Alter- 
thum,  wobei  er  sich  von  dem  Fehler,  einzelne  hervorragende  Fälle  zu 
generalisiren,  nicht  frei  hält.  So  ist  es  doch  entschieden  unrichtig,  wenn 
es  S.  146  heisst:  »Aber  diese  wenigen  (Reichen,  welche  sich  hunderte 
von  Sklaven  zu  Zwecken  der  Bedienung  und  des  Luxus  und  daneben 
mehrere  tausende  zum  Betriebe  nutzbringender  Geschäfte  hielten)  be- 
herrschten die  Welt  und  gaben  der  ganzen  Gesellschaft  das  Gepräge, 
auch  nachdem  sie  selbst  gehorsame  Diener  eines  allmächtigen  Kaisers 
geworden  waren«,  wenigstens  weit  unrichtiger  als  wenn  man  heute  sagen 
wollte,  die  Borsig  und  Krupp  etc.  sind  für  das  Leben  in  ganz  Deutsch- 
land massgebend,  sie  geben  dem  deutschen  Leben  das  Gepräge;  auch 
widerspricht  sich  der  Verfasser  auf  S.  23  und  24  selbst.  Darin  hat  aber 
der  Verfasser  eine  vorurtheilsfreie  Ansicht,  dass  er  zugiebt,  dass  sich  in 
der  Sklavenfrage  unabhängig  vom  Christenthum  ein  Umschwung  der  An- 
schauungen vollzogen  oder  vielmehr  eine  längst  vorhandene  Denkweise 
in  die  massgebenden  Kreise  eingedrungen  war.  Die  Anschauung,  von 
welcher  die  Darstellung  des  Verfassers  ausgeht,  ist  im  Wesentlichen  fol- 
gende: So  verkehrt  die  Vorstellung  ist,  dass  die  Kirche  von  Anbeginn 
die  Aufhebung  der  Sklaverei  schweigend  im  Herzen  getragen  oder  gar 
offen  auf  ihre  Fahne  geschrieben  habe,  so  wenig  entspricht  es  der  Wahr- 
heit und  der  geschichtlichen  Gerechtigkeit,  wenn  man  es  so  darstellt,  als 
ob  das  Christenthum  sich  von  Haus  aus  gegen  das  Institut  der  Sklaverei 
gleichgiltig  verhalten  habe,  oder  wenn  man  leugnet,  dass  das  Christen- 
thum mehr  als  irgend  eine  andere  geistige  Macht  zur  Beseitigung  der 
Misstände  der  Sklaverei  beigetragen  und  Wahrheiten  gepredigt  habe, 
welche  über  kurz  oder  lang  zur  Beseitigung  der  Missstände  der  Sklaverei 
selbst  führen  mussten,  wenn  man  ihnen  treu  blieb.  Die  Thatsachen,  die 
der  Verfasser   anführt,  lehren   nichts  Neues.     Wie   es   geworden   wäre, 


Die  Zeit  der  Regeneration.  53 

wenn  die  Kirche  den  von  ihr  gepredigten  Wahrheiten  treu  geblieben 
wäre,  lässt  sich  schwer  sagen;  vor  allem  sind  doch  diese  »Wahrheiten« 
nur  sehr  vereinzelt  gepredigt  und  gelehrt  worden.  Warum  soll  dies  so 
etwas  ganz  anderes  sein,  als  was  wir  im  heidnischen  Alterthum  bei 
Petron,  Seneca  u.  a.  finden?  Und  möchte  der  Verfasser  in  Abrede  stel- 
len, dass  auch  die  verbreiteten  orientalischen  Kulte,  welchen  Peregrine 
vorzugsweise  anhingen,  ebenso  wie  das  Christenthura  zur  thatsächlichen 
Vermischung  von  Sklaven  und  Herrn  beitrugen;  sassen  nicht  auch  hier 
Sklaven  und  Herrn  »auf  einer  Bank«?  Thatsache  ist,  dass  das  Christen- 
thum,  als  es  herrschende  Religion  wurde,  gesetzlich  zur  Linderung  oder 
Beseitigung  der  Sklaverei  nichts  beitrug;  einzelne  Stimmen  beweisen 
hier  nicht  mehr  wie  in  früherer  Zeit ;  ebenso  ist  es  Thatsache,  dass,  wie 
der  Verfasser  S.  43  selbst  anführt,  seit  dem  fünften  Jahrhundert  in  der 
lateinischen  Kirche  die  heidnischen  Vorstellungen  von  Sklaverei,  Sklaveu- 
ehe,  Sklavenehrlosigkeit  in  die  kirchliche  Sprache  und  Gesetzgebung  ein- 
drangen: ist  es  denkbar,  dass  dies  hätte  der  Fall  sein  können,  wenn 
diese  Vorstellungen  vier  Jahrhunderte  lang  von  der  Kirche  bekämpft  und 
durchbrochen  worden  wären?  Der  Verfasser  spricht  davon,  es  sei  eine 
neue  nationalökonomische  Theorie  nöthig  gewesen,  um  an  die  Stelle  der 
Sklavenarbeit  die  Lohnarbeit  freier  Leute  zu  setzen.  Ist  ihm  das  Ver- 
hältniss  des  Colonats  unbekannt  geblieben,  wo  diese  neue  Theorie  wenig- 
stens in  der  Hauptsache  gefunden  und  durchgeführt  war? 

Am.  Gasquet,   De  l'autorite   imperiale  en  matiere    religieuse  ä 
Byzance.    Paris  1879. 

Das  erste  Kapitel  »de  ITraperium  en  matiere  religieuse  depuis  l'o- 
rigine  de  Rome  jusqu'ä  l'empereur  Gratien«  enthält  in  den  beiden  ersten 
Abschnitten  über  die  republikanischen  Verhältnisse  und  die  heidnische 
Kaiserzeit  nichts  Neues.  Interessanter  ist  die  Darlegung  des  Verhält- 
nisses von  Coustantin  d.  Gr.  zur  Kirche:  die  Hauptsache  dabei  ist,  dass 
dieser  Kaiser  seine  Befugnisse  als  pontifex  maxiraus  Christen  und  Heiden 
gegenüber  ohne  Unterschied  gelten  machte.  Wenn  auch  nach  Gratian 
der  Titel  nicht  mehr  nachzuweisen  ist  —  indirekt  nur  für  Theodosius  II 
in  Servius'  Kommentar  zum  Vergil  —  so  ist  doch  unzweifelhaft,  dass  die 
Befugnisse  von  den  Nachfolgern  nicht  alterirt  wurden.  Im  zweiten  Ka- 
pitel »ce  qu'il  reste  de  la  dignite  pontificale  aux  empereurs  chretiens  de 
Byzance«  legt  der  Verfasser  dar,  wie  auch  nach  dem  Aufhören  des  Titels 
als  pont.  max.  die  byzantinischen  Kaiser  die  religiöse  Weihe  an  sich 
tragen,  als  die  Erwählten  Gottes  erscheinen  und  den  Charakter  der 
Heiligkeit  mit  ihrer  Person  und  ihren  Handlungen  verknüpfen.  Die 
Kirche  suchte  zwar  eine  Zeit  laug  den  Kaiser  aus  den  Reihen  der  Kle- 
riker zu  streichen,  aber  diese  Versuche  missglückteu ;  die  Kaiser  bean- 
spruchten den  Bischofstitel  und  im  fünften  und  sechston  Jahrhundert 
ward  ihnen  der  priesterliche  Charakter  allgemein  zugestanden.     Wenn 


54  Kömische  Geschichte  und  Chronologie. 

man  denselben  durch  das  Wort  SenoordTo?  bezeichnete,  so  sollte  darin 
bloss  ausgesprochen  werden,  dass  der  Kaiser  in  der  Kirche  höhere 
Funktionen  als  die  eines  deputatus  oder  Diakons  nicht  übte ,  aber  die 
Prärogativen  des  Klerikers  besass.  Ueberall,  selbst  im  Kriege,  erscheint 
der  Kaiser  als  Stellvertreter  Gottes.  Kap.  3  handelt  de  l'apotheose  des 
empereurs  chretiens  ä  Byzance.  Die  Apotheose  der  heidnischen  Kaiser 
überträgt  sich  auf  die  christlichen;  sie  heissen  anfänglich  Divi,  später 
aycot  p.axdpcoc;  das  Band  bildet  die  christliche  Vorstellung  von  Engeln 
und  Heiligen,  welche  den  Himmel  bevölkern.  In  Kap.  4  wird  dem  Pa- 
triarchen von  Konstantinopel  eine  besondere  Betrachtung  zu  Theil,  weiter 
dem  Kaiser,  dem  lebendigen  Bilde  Gottes,  der  bedeutendsten  Persön- 
lichkeit, dem  Wächter  der  religiösen  Ueberlieferung  und  Satzung,  dem 
Interpreten  der  heiligen  Schriften.  Der  Verfasser  schildert  nach  einan- 
der seine  Erhebung,  die  allmählich  allein  durch  den  Kaiser  erfolgt,  sein 
Verhältniss  zur  Kirche  —  ein  bewegtes  und  wichtiges  Stück  Kirchen- 
geschichte. Ohne  wesentlich  neue  Gesichtspunkte  aufzustellen,  sucht  der 
Verfasser  überall  Klarheit  in  diese  schwierigen  Verhältnisse  zu  bringen. 
Der  zweite  (1.  l'empereur  legislateur  en  matiere  religieuse,  2.  l'em- 
pereur  et  les  conciles,  3.  de  la  juridiction  imperiale  en  matiere  religieuse, 
4.  de  l'investiture  des  eveques)  und  der  dritte  Theil  des  Buches  (1.  l'em- 
pereur et  le  pape,  2.  les  conflits)  gehören  der  christlichen  Kirchen- 
geschichte an  und  fallen  nicht  mehr  in  den  Kreis  dieser  Besprechungen 

Giuseppe  Maggie,  Prolegomeni  alla  storia  di  Gregorio  il  Grande 
e  de'  suoi  tempi.    Prato  1879. 

Das  Werk  kann  kein  historisches  heissen.  In  rein  mystischer,  oft 
poetischer,  immer  hoch  über  den  Dingen  dieser  Welt  schwebenden  Auf- 
fassung glorificirt  der  Verfasser  die  Kirche,  natürlich  die  päpstliche,  da 
bei  solchem  Standpunkte  keine  Geschichte  möglich  ist,  wäre  es  über- 
flüssig auch  nur  ein  Wort  der  Kritik  darüber  zu  verlieren. 

Schlussbetrachtung. 

Auch  in  diesem  Jahre  gehört  der  grösste  Theil  der  besprochenen 
Schriften  der  Kaiserzeit  an.  Ebenso  lenkt  das  Christenthum  die  Auf- 
merksamkeit der  Forschung  auf  sich.  Wirklich  bedeutende  Arbeiten  von 
grösserer  Ausdehnung  sind  auch  diesmal  nicht  zu  verzeichnen,  dagegen 
konnten  einige  Specialuntersuchungen  anerkannt  werden,  denen  recht 
zahlreiche  Nachfolge  zu  wünschen  ist. 

Mehrere  in  ausländischen  Zeitschriften  erschienene  Arbeiten  konn- 
ten nicht  beschafft  werden;  ein  grosser  Verlust  wird  nach  den  darüber 
anderwärts  bekannt  gewordenen  Urtheilen  dadurch  nicht  entstanden  sein. 


Jahresbericht  über   die  römischen  Staatsalter- 
thümer  im  Jahre  1879. 

Von 

Prof.  Dr.  Hermann  Scliiller 

in  Giessen. 


Von  zusammeufasseudeu  Arbeiten  über  die  römischen  Staatsalter- 
thümer  ist  nur 

W.Kopp,    Römische    Staatsalterthümer    und    Sacralalterthümer. 
Berlin  1880 
zu  nennen,  welches  in  dritter  Auflage  erschienen  ist. 

A.    Die  Staatsgewalt.     Magistratur. 

II  Goveruo  civile  di  Roma,  opera  iuedita  di  G.  V.  Gravina  con 
annotazioni  di  M.  Armellini  in  Gli  studi  in  Italia  1878.   Fascicol.  III. 

rv.  V.  VI. 

Im  dritten  Heft  giebt  Armellini  eine  kurze  Uebersicht  über  Leben 
und  Schriften  des  berühmten  Juristen  G.  V.  Gravina,  während  die  fol- 
genden Hefte  die  in  der  Ueberschrift  bezeichnete  Arbeit  selbst  bringen. 
Dieselbe  enthält  folgende  16  Kapitel:  I.  Re,  II.  Consoli,  III.  Tribuni, 
IV.  Decemviri,  Consoli,  Tribuni,  Imperatori  (fehlt  in  Fase.  IV),  V.  Impe- 
ratori  Orieutali,  VI.  Carlo  Magno,  VII.  Conti  tusculani,  VIII.  Consoli 
rinnovati  e  Tribuni,  IX.  Ottone,  X.  Ceucio,  XI.  Prefetto  di  Roma,  XII.  Pa- 
trizio,  XIH.  Prefetto,  XIV.  Senatore,  XV.  Cola  di  Rienzo,  XVI.  Senatore. 

Die  drei  eraten  Kapitel  enthalten  durchaus  nur  bekannte  Dinge; 
auch  die  Auffassung  zeigt  nirgends  Originalität.  Das  Hauptgewicht  hat 
der  Verfasser  auf  die  mittelalterlichen  Verhältnisse  gelegt,  denen  hier 
keine  Rechnung  getragen  werden  kann. 

Iginio  Gentile,  Le  elezioni  e  il  broglio  nella  Republica  Romana. 
Milano  1879. 

Das  Buch  macht  von  vornherein  keinen  Anspruch  auf  neue  Unter- 
suchungen und  Gedanken,  es  will  dem  gebildeten  Publikum  die  wissen- 


56  Römische  Staatsalterthümer. 

schaftlichen  Ergebnisse  vermitteln,  »di  riassumere  nel  miglior  ordine  i  ca- 
ratteri  e  le  vicende  principali  del  diritto  elettorale,  delle  candidature  e 
del  broglio«.  Kapitel  1  handelt  von  den  Wahlversammlungen.  In  klarer 
und  sachverständiger  Darstellung  führt  der  Verfasser  die  Eutwickelung 
derselben,  ihre  Zusammensetzung,  das  Wahl  verfahren  etc.  vor;  überall 
sieht  man,  dass  viel  mehr  gesagt  hätte  werden  können,  aber  mit  aner- 
kennenswerther  Selbstbeschränkung  unterdrückt  wurde.  Ebenso  gedrängt 
enthält  das  zweite  Kapitel  »i  candidati«  alles  was  auf  die  Candidatur  im 
weitesten  Sinne  Bezug  hat.  Kapitel  3  »il  broglio  elettorale«  bespricht 
hauptsächlich  die  ungesetzlichen  Mittel  der  Wahl,  den  ambitus,  die  soda- 
licia  etc.  sowie  die  gegen  das  Unwesen  ergriffenen  gesetzlichen  Massregeln 
bis  auf  Augustus.  Ein  Schlusswort  fasst  nochmals  die  Ergebnisse  zu 
einer  kurzen  Betrachtung  zusammen. 

Ludwig  Lange,  De  magistratuum  Romanorum  renuntiatione  et 
de  centuriatorum  Comitiorum  forma  recentiore.  Leipzig.  Universitäts- 
schrift 1879. 

Aus  der  lex  Malacit.  geht  hervor,  dass  von  der  Renuntiation  des 
Wahlresultates  (qua  quis  comitiis  populi  suffragiis  factus  creatusque  re- 
nuntiatus  est)  die  des  Abstimmungsresultates  der  einzelnen  Tribus  be- 
ziehungsweise Centurien  wohl  zu  unterscheiden  ist.  Dieselbe  Unterschei- 
dung fand  bei  gesetzgebenden  und  richterlichen  Akten  der  Comitien 
statt;  dies  wird  durch  eine  Anzahl  von  Autorenstellen  bestätigt  (S.  6  ff.). 

Bei  der  zweiten  Art  der  Renuntiation  erfolgte  diese  nicht  nach 
absoluter  sondern  nach  relativer  Stimmenmehrheit,  bis  die  zu  wählende 
Zahl  von  Candidaten  voll  war,  und  zwar  in  der  Reihenfolge  nach  der 
Zahl  der  erhaltenen  Stimmen.  Bei  Stimmengleichheit  entschied  in  der 
Kaiserzeit  die  Rücksicht  auf  Verheirathung  und  Kinderzahl,  bei  absoluter 
Gleichheit  der  Stimmen  und  sonstigen  Verhältnisse  das  Loos;  in  repu- 
blikanischer Zeit  entschied  nach  Mommsen's  Ansicht  bei  Stimmengleich- 
heit stets  das  Loos,  Lange  meint,  dass  auch  schon  damals  andere  Rück- 
sichten ebenfalls  hätten  entscheiden  können,  z.  B.  das  höhere  Alter,  höhere 
Zahl  von  Dienstjahren. 

Bezüglich  der  ersteren  Renuntiation  stellt  Lange  sieben  Stellen 
zusammen,  aus  denen  er  folgert,  dass  bei  der  Beamtenwahl  in  den  Cen- 
turiatcomitien  dieselbe  so  erfolgte,  dass  die  Tribus^in  einer  bestimmten 
Reihenfolge  renuntiirt  wurden.  Die  Hauptsache  war  aber  die  nachher 
erfolgende  Ratificirung  der  einzelnen  Abtheilungs-Abstimmungen  (von  ihr 
wird  dem  leitenden  Magistrate  geradezu  das  Prädikat  creare  beigelegt); 
wurde  die  Renuntatiou  verweigert,  so  hatten  diese  keine  Gültigkeit.  Die 
von  Mommsen  für  die  stadtrömischen  Tributcomitien  und  Versammlungen 
der  Plebs  bestrittene  Existenz  der  tribus  praerogativa  (principium)  sucht 
Länge  hauptsächlich  mit  Berufung  auf  die  praerogativae  sortitio  der  re- 
formirten  Comitien  zu  retten,  doch  gesteht  er  selbst  zu,  dass  ein  sicheres 


Die  Staatsgewalt.    Magistratur.  57 

Urtheil  darüber  nicht  möglich  ist.  In  den  römischen  Comitien  war  ab- 
solute Stimmenmehrzahl  der  abstimmenden  Curien,  Tribus  oder  Ceuturien 
erforderlich;  die  Reihenfolge  je  nach  der  erhalteneu  Tribuszahl  wird  durch 
die  häufigen  Ausdrücke  prior,  priuceps,  tertius,  loco  primo  etc.  verbürgt. 
Bei  der  Zählung  der  Tribus  gingen  die  vier  trib.  urb.  allen,  die  16  alten 
tribus  rust.  den  15  späteren  trib.  rust.  voran,  eine  Einrichtung,  die  durch- 
aus im  Interesse  der  Optimateu  lag  (vgl.  S.  23  -  30),  beziehungsweise  die 
vermuthlich  auf  gesetzlicher  Einsetzung  beruht  (zugleich  mit  der  lex  Villia 
annalis  um  514  d.  St.).  Ergab  sich  aus  der  Stimmenzalil  der  Tribus  etc. 
gerade  die  uothwendige  Zahl  von  Candidaten  als  gewählt,  so  wurden  sie 
alle  renuntiirt;  war  die  Zahl  der  Gewählten  nicht  ausreichend,  so  wurde 
die  Wahl  am  folgenden  Tage  fortgesetzt;  bei  einer  Ueberzahl,  die  immer- 
hin vorkommen  konnte,  lassen  uns  die  Nachrichten  der  Alten  im  Stiche ; 
doch  weist  cap.  LVII  der  lex  Malac.  si  totidem  curias  duo  pluresve  ha- 
bebunt darauf  hin,  dass  in  stadtrömischeu  Bestimmungen  auch  für  diesen 
Fall  Vorsorge  getroffen  war;  die  festgestellte  Reihenfolge  der  Tribus- 
etc.  Abstimmungen  war  auch  hier  entscheidend;  man  sah  in  ihr  den  gött- 
lichen "Willen  sich  enthüllen.  Bei  Gleichheit  der  Abtheilungsstimmeu 
entschied  auch  hier  in  republikanischer  Zeit  in  letzter  Linie  das  Loos. 
Betreffs  der  reformirten  Centuriat comitien  kommt  jetzt  der  Verfasser 
gegen  Pantagathus  zu  dem  Ergebniss:  suffragia  tulisse  centurias,  re- 
nuntiata  autem  esse  dimidiatarum  suffragia  tribuum.  Er  glaubt  damit 
auch  die  Frage  der  sex  suffragia  equitum  erledigt:  weder  die  alten  Cen- 
turien  der  Ramu.  Tit.  und  Luc.  prior,  et  poster.  noch  die  zwei  von  Ser- 
vius  Tullius  eingerichteten  sind  darunter  zu  verstehen;  vielmehr  muta- 
tionis  comitiorum  tempore  duodeviginti  centuriis  equitum  sex  suffragia 
in  sollenni  tribuum  renuntiatione  ita  esse  concessa,  ut  ternis  centuriis 
singula  suffragia  darentur.  Aehnlich  konnte  es  nach  Lange's  Ansicht  mit 
den  zwei  centuria  fahr,  aerar.  et  sign.,  den  zwei  ceuturia  cornicin.  et 
tibicin.,  der  centuria  capite  censorum  und  der  ni  quis  scivit  bestellt  ge- 
wesen sein,  obgleich  hier  völlige  Klarheit  nicht  zu  erreichen  ist;  nur  die 
Stimmabtheilung  ni  quis  scivit  steht  in  der  reformirten  Verfassung  fest; 
wahrscheinlich  ist  indessen,  dass  alle  sechs  in  diesem  suffragium  vereint 
waren. 

Die  Renuntiation  der  Centuriatcomitien  umfasste  76  suffragia  de- 
midiatarum  tribunum ;  zuerst  kamen  die  sex  suffragia  equitum,  dann  die 
der  35  von  Servius  Tullius  bis  513  d.  St.  errichteten  tribus,  zuletzt  das 
suffragium  der  Centuria  ni  quis  scivit  etc.  Von  diesem  letzteren  suffra- 
gium spricht  Cic.  de  leg.  agr.  2,  2,  4. 

Gewählt  war  man  mit  39  Abtheilungs-Stimmen;  soviel  konnten  Ritter 
und  ältere  Tribus  rusticae  bis  auf  eine  Stimme  erzielen;  hatte  ein  Can- 
didat  diese  Stimmen  für  sich,  so  konnte  er  ziemlich  sichere  Hoffnung 
auf  renuntiatio  primo  loco  hegen.  Denn  ein  Candidat,  der  die  acht 
Stimmen  der  tribus  urbanae  für  sich  gewann,  hatte  erst  acht,  wenn  der 


58  Römische  Staatsalterthümer. 

Candidat  der  sex  suffr.  und  trib.  rustic.  38  hatte.  So  lag  die  Wahl  der 
magistratus  maiores  thatsächlich  meist  in  der  Hand  der  Besitzenden. 
Lange  berechnet,  dass  mau  zur  Renuutiation  kaum  V^  der  allgemeinen 
Stimmenzahl  nöthig  hatte. 

Gustavus  Hahn,  De  censorum  locationibus.    Diss.   Leipzig  1879. 

In  Abschnitt  1  »de  locantibus  et  conducentibus«  hält  der  Verfasser 
das  Verpachtsystem  der  Steuern  für  originalrömisch,  da  die  Bezeichnun- 
gen sämmtlich  dieser  Sprache  angehören,  die  Quellen  nirgends  von  frem- 
dem Ursprung  berichten,  auch  dasselbe  durchaus  dem  praktischen  Sinne 
des  Volkes  entspricht.  Das  Geschäft  der  Verpachtung  bestand  schon 
vor  der  Censur,  wurde  aber  sofort  bei  deren  Errichtung  auf  sie  über- 
tragen, nicht  —  wie  Mommsen  meint  —  weil  dasselbe  in  der  Natur  der 
neuerrichteten  potestas  lag,  sondern  —  mit  Lange  —  als  Annex  mit 
gewissen  Beschränkungen  der  früher  von  den  Consuln  geübten  Thätigkeit, 
indem  dem  Senat  und  den  Quästoreu  sehr  wesentliche  Theile  übertragen 
wurden,  so  dass  ihnen  in  der  Hauptsache  nur  die  Feststellung  von  Ein- 
nahmen und  Ausgaben  blieb,  lieber  Dauer  des  Pachtes,  Verbindlichkeit 
desselben  für  den  Amtsnachfolger,  Vertretung  der  Censoren  durch  die 
Consuln,  Aedilen,  Quästoreu  etc.,  Zeit,  Ort,  Hergang  bei  den  Locationen 
wiederholt  der  Verfasser  nur  Bekanntes.  Publicanen  waren  die  Pächter 
sowohl  der  Einnahmen  als  der  Ausgaben;  auch  über  sie  erfahren  wfr 
nichts,  was  wir  nicht  schon  wüssten.  Im  zweiten  Abschnitt  de  vectigalibus 
handelt  der  Verfasser  mit  besonderer  Ausführlichkeit  über  die  locatio 
agrorum;  er  hält  sie  im  Allgemeinen  für  zulässig  und  statthaft.  Dabei 
wird  die  Ansicht  von  Marquardt  R.  Staatsverw.  241,  wonach  die  könig- 
lichen Güter  in  den  Provinzen  nur  an  publicani  in  Pacht  gegeben  hätten 
werden  können,  verworfen,  ebenso  seine  Auffassung  von  Cicerou.  Verr. 
3,  16,  1.  redditus  und  über  den  100  jährigen  Pachtkontrakt ;  weiter  wer- 
den die  Bedeutungen  von  locare,  vendere,  conducere,  emere,  redimere 
festgestellt. 

Abschnitt  3  handelt  de  ultro  tributis  von  den  Ausgaben.  In  der 
Erklärung  des  Wortes  spricht  sich  der  Verfasser  für  Lange  und  gegen 
Mommsen  aus,  der  sich  selbst  widerspreche;  das  Gleiche  gilt  von  sarta 
tecta  tueri,  was  der  Verfasser  »die  öffentlichen  Bauwerke  in  gutem  Stande 
halten«  übersetzt.  Die  Benennung  öffentlicher  Bauten  überweist  der 
Verfasser  der  Volksguust,  nicht  den  Erbauern.  Von  den  wenigen  ausser- 
städtischen  censorischen  Bauten  in  Italien  und  den  Provinzen  erwähnt 
der  Verfasser  besonders  die  Militärstrassen.  Aus  der  Besprechung  der 
exactio  und  probatio,  sowie  des  ins  publicorum  privatorumque  locorum, 
der  Ausdrücke  conducere,  redimere  ist  nichts  hervorzuheben. 

Paul  Regell,   De   augurum   publicorum    libris.    Part.  1.    Diss. 
Breslau  1878. 

Der  erste  Theil  der  Arbeit,  welcher  uns  in  dieser  Schrift  vorliegt 


Die  Staatsgewalt.    Magistratur.  .  59 

—  ungefähr  V^  des  Ganzen  —  führt  den  besonderen  Titel  De  augurali- 
bus  litteris  generatim  agitur.  Das  erste  Kapitel  bespricht  die  Zeit  und 
die  Gründe  der  Abfassung.  Zuerst  wird  der  Begrifl  der  observatio  fest- 
gestellt: »natura  igitur  observationis  diuturnae  in  eo  est  posita,  quod 
certum  et  circumscriptum  signorum  et  interpretationum,  praeceptorum  et 
caerimoniarum  numerum  a  maioribus  acceptum  tenebat  immutatum«.  So- 
dann stellt  der  Verfasser  den  Unterschied  zwischen  der  etrurischen  und 
römischen  Auguraldisciplin  fest:  »omnia  ita  auguria  quae  futurarum  re- 
rum  aliquid  praedicunt,  ostendunt,  portendunt,  moustrant,  augmnim  pu- 
blicorum  disciplinae  abroganda  sunt:  annosa  cornix  pluviae  interpres  etc. 
et  quae  sunt  similia  nihil  habent  rei  cum  publico  Romanorum  imperio; 
aut  privati  sunt  augui'ii  aut  Tuscorum  disciplinae«.  Diese  Auguraldisciplin 
war  nun  in  bestimmten  Schriften  niedergelegt,  und  diese  Schriften  müssen 
ein  ziemlic|j  hohes  Alter  besessen  haben,  wie  der  Verfasser  aus  der 
Schwierigkeit  der  Disciplin,  die  in  späteren  aufgeklärten  Zeiten  niemand 
mehr  der  Ueberwindung  werth  gehalten  hätte,  der  ganzen  Stellung  der 
Auguren,  welche  keine  Kaste  und  keinen  ausschliesslichen  Lebensberuf 
darstellten,  und  aus  einigen  Einzelheiten,  wie  schon  von  den  Römern 
nicht  mehr  verstandenen  Worten  etc.,  zu  erweisen  sucht.  Aus  verschie- 
denen Classikerstellen  will  der  Verfasser  den  Beweis  erbringen,  dass  sie 
schon  in  der  Königszeit  in  ihren  Anfängen  vorhanden  waren.  Die  münd- 
liche Tradirung  einzelner  Theile  oder  der  ganzen  Disciplin  bestand  sicher- 
lich in  Cicero's  Zeit  nicht  mehr,  war  wahrscheinlich  aber  schon  zu  Cato's 
Zeit  erloschen.  Vielleicht  führte  die  Zulassung  der  Plebeier  zu  den 
Augurstellen  (454/300)  die  schriftliche  Aufzeichnung  der  ganzen  Disciplin 
herbei;  das  hier  zu  Tage  tretende  Bedürfuiss  mag  durch  die  Gleichgil- 
tigkeit  der  Zeitgenossen  gegen  religiöse  Fragen  befördert  worden  sein. 
Aber  aus  allgemeinen  Gründen  neigt  der  Verfasser  sogar  zu  der  Ansicht, 
dass  schon  zur  Zeit  der  XII  Tafeln  die  Auguralbücher  im  "Wesentlichen 
abgefasst  vorlagen. 

Die  Aufzeichnung  der  Vorschriften  der  Auguraldisciplin  erfolgte 
ohne  Plan  und  System,  allein  nach  dem  Bedürfuiss.  Man  zeichnete 
zunächst  die  Vorschriften  bei  sich  selten  wiederholenden  Handlungen  auf, 
dann  solche,  bei  denen  auf  den  Wortlaut  der  Formel  mehr  ankam  u.  s.  w. 
So  entstand  ein  umfangreiches,  Zusammenhangs-  und  ordnungsloses  Werk, 
das  der  Benutzung  grosse  Schwierigkeiten  entgegenstellte.  Spätestens 
als  durch  die  lex  Ogulnia  Plebeier  in  das  Collegium  kamen,  welchen  alle 
Tradition  fehlte,  ging  man  daran  Ordnung  herzustellen;  vielleicht  aber 
ist  wahrscheinlicher,  dass  die  Zerstörung  der  Bücher  im  gallischen  Brande 
die  Veranlassung  zur  Ausarbeitung  neuer  war.  Aber  dieser  Bestand  war 
nicht  endgültig,  sondern  die  Vorschriften  wurden  im  Laufe  der  Zeit  durch 
neue  Collegialbeschlüsse  erweitert.  Unter  diesen  kann  man  zwei  Gattun- 
gen unterscheiden:  solche,  welche  die  eigentliche  Auguraldisciplin  be- 
trafen und  solche,  welche  sich  auf  das  Staatsrecht  bezogen.    Während 


60  Römische  Staatsalterthümer. 

die  Produktion  der  ersteren  mit  dem  zweiten  panischen  Kriege  in  der 
Hauptsache  aufhört,  dauert  die  der  letzteren  durch  die  ganze  Republik; 
unter  dem  Kaiserreich  kann  die  Produktion  nur  noch  gering  gewesen 
sein.  Ob  der  spätere  Zuwachs  auch  systematisch  geordnet  wurde,  lässt 
sich  nicht  entscheiden,  doch  ist  es  nicht  wahrscheinlich.  Bei.  den  regel- 
mässigen Zusammenkünften  der  Augurn,  welche  in  früherer  Zeit  auf  die 
Nonae  fielen,  scheint  der  ordiuaire  Gegenstand  der  Berathung  die  Fortbil- 
dung der  Auguraldisciplin,  die  Erörterung  schwieriger  Fragen,  von  Con- 
troversen  etc.  gewesen  zu  sein ;  auf  diesem  Wege  entstand  eine  beständige, 
natürlich  ordnuugs-  und  zusammenhangslose  Menge  von  Nachträgen. 

Die  eigentlichen  Beschlüsse  und  Acta  waren  in  Prosa,  die  Augu- 
raldisciplin und  die  staatsrechtlichen  Vorschriften  in  Saturniern  abgefasst. 
In  der  Gracchenzeit  beginnt  die  gelehrte  Arbeit  an  dem  Auguralrechte, 
die  sich  aber  vielmehr  auf  Commentare,  Controversen  u.  ä.  als  auf  Fort- 
bildung des  Auguralrechts  selbst  beschränkte. 

Zu  entscheiden,  welche  Fragmente  wirklich  den  Auguralbüchern  au- 
gehörten, ist  nicht  so  schwierig  wie  es  scheint,  wenn  man  bedenkt,  dass 
der  Wortlaut  schon  in  alter  Zeit  für  die  eigentliche  Discipliu  feststand 
und  also  Anführungen  von  Auguralvorschriften  immer  den  Wortlaut  gaben 
und  unmittelbar  oder  mittelbar  aus  den  Büchern  selbst  herrühren.  Schwie- 
riger ist  zu  entscheiden,  ob  eine  Satzung  wirklich  der  Augural-  oder 
verwandten  Discipliuen  (Haruspicin,  Pontificalrecht,  Privataugiu'ien)  ange- 
hört. Noch  schwieriger  ist  die  Entscheidung  bei  den  staatsrechtlichen 
Theilen,  da  hier  Senats-  und  Volksbeschlüsse  coucurriren.  Der  Verfasser 
giebt  alsdann  die  Grundsätze  au,  die  ihn  bei  der  Sammlung  der  Frag- 
mente, welche  sich  auf  das  Staatsrecht  beziehen,  geleitet  haben. 

Im  zweiten  Kapitel  untersucht  der  Verfasser  »quae  ratio  inter  libros 
augurales  et  commentarios  statuenda  sit«. 

Von  vornherein  erscheint  es  wahrscheinlich,  dass  zwischen  den  von 
den  Alten  erwähnten  libri  und  commentarii  der  augures  dieselbe  Bezie- 
hung obwaltete  wie  zwischen  den  betrefi'enden  Schriften  der  pontitices, 
und  er  sucht  nun  zunächst  diese  Beziehung  für  letztere  festzustellen. 
Man  hält  ziemlich  allgemein  die  Ansicht  fest,  dass  die  libri  das  System 
des  geistlichen  Rechts,  die  commentarii  eine  Sammlung  von  zur  Compe- 
tenz  des  CoUegiums  gehörigen  Rechtsfällen  und  Entscheidungen  enthielten. 
Der  Verfasser  sucht  nun  zunächst  aus  dem  Sprachgebrauch  zu  erweisen, 
dass  eine  klare  Unterscheidung  zwischen  beiden  Begriffen  nicht  möglich 
ist.  Um  zu  einer  Entscheidung  der  Frage  für  die  Auguralbücher  zu 
gelangen,  will  der  Verfasser  zuerst  die  Serviusstelle  ad  Aen.  1,  398  so 
verstehen,  dass  die  libri  reconditi  sich  auf  die  etrurische  Haruspicin  be- 
ziehen; Cic.  pro  dom.  15,  39  versteht  unter  den  von  ihm  erwähnten  re- 
conditi libri  nur  solche,  welche  dem  allgemeinen  Gebrauche  entzogen 
sind;  an  derselben  Stelle  befasst  der  Gebrauch  des  Wortes  libri  auch 
die  commentarii,  wie  umgekehrt  Serv.  unter  der  Bezeichnung  commentarii 


Die  Staatsgewalt.    Magistratur.  61 

auch  die  libri  befasste.  Auch  noch  einige  weitere  Stellen  bestärken  den 
Verfasser  in  der  Ansicht  »inter  commeutariorum  et  librorum  (augura- 
lium)  nomina  discriraen  non  esse  statuendum«,  welche  von  Aug.  Reiffer- 
scheid  herrührt. 

Gustav  Kretschraar,  lieber  das  Beamtenthum  der  römischen 
Kaiserzeit.    Akad.  Antrittsrede.     Giessen  1879. 

Der  Verfasser  geht  von  dem  Gedanken  aus,  dass  die  Gestalt  und 
Organisation  jedes  Beamteuthums  eng  zusammenhängt  mit  der  Gliede- 
rung, Verfassung  und  Verwaltung  des  Staates,  welchem  dasselbe  dient 
und  dessen  Aufgaben  es  durch  seine  Geschäftsführung  zu  lösen  hat. 
In  seinem  Vortrage  will  er  diejenigen  Seiten  an  der  Organisation  imd 
Stellung  des  Beamteuthums  hervorheben,  welche,  zusammenhängend  mit 
der  zusammengesetzten  Natur  des  römischen  Reiches  und  der  dyarchi- 
schen  Verfassung  des  römischen  Staates,  jenem  Beamtenthum  ein  spe- 
cifisch  eigenthümliches  Gepräge  verleihen. 

Das  römische  Kaiserreich  ist  ein  Staateustaat  und  gehört  zu  jener 
Art  von  Staatenverbindungen,  in  denen  ein  herrschender  Staat  ihm 
untergeordneten,  halbsouveränen  Staaten  gegenübersteht ;  der  herrschende 
Staat  selbst  besteht  aus  staatsrechtlich  wesentlich  verschiedenen  Bestand- 
theilen,  Rom,  Italien,  den  Provinzen.  Die  Beamten  des  herrschenden 
Centralpunktes  sind  zugleich  und  fast  in  erster  Linie  Behörden  und 
Beamte  des  römischen  Volkes  und  Reiches;  der  nothweudige  Weg  zu 
einer  bedeutenden  Anzahl  der  höchsten  Reichsämter  geht  durch  diese 
städtischen  Aemter.  Aber  die  Begründung  des  Kaiserthums  auf  der 
Herrschaft  über  die  Provinzen  ist  ein  Bruch  mit  jeuer  Idee  der  Repu- 
blik, die  allmähliche  Ueberwindung  der  letzteren  durch  das  Kaiserthum 
eine  der  nothwendigen  und  eine  der  grössten  Thaten  desselben.  Das 
Verhältuiss  von  Italien  und  den  Provinzen  wird  in  der  frühereu  Kaiser- 
zeit nicht  wesentlich  alterirt;  als  letzteres  geschieht,  erfolgt  die  Aus- 
gleichung des  Gegensatzes  zwischen  Italien  und  den  Provinzen  dadurch, 
dass  das  bevorrechtete  Mutterland  zu  dem  staatsrechtlichen  Staude  der 
Provinz  herabgedrückt  wird.  Gegenüber  den  zahlreichen  Clientelstaaten 
bestimmte  die  Reichsgewalt  über  die  Grenzen  ihrer  eigenen  Competenz 
und  zwar  ohne  Mitwirkung  der  untergeordneten  Gliedstaaten;  sie  waren 
daher  weder  Völker-  noch  staatsrechtlich  souverän;  souverän  ist  allein 
der  römische  Staat,  von  dessen  höchsten  Organen  eines,  der  Imperator, 
der  alleinige  Träger  der  Reichsgewalt  jenen  gegenüber,  der  Träger  der 
Reichsidee  allen  gegenüber  ist.  Wesentlich  mit  von  diesen  letzteren 
Punkten  aus  vollzog  sich  die  schliessliche  Umwandlung  des  so  mannich- 
fach  zusammengesetzten  Staates  in  einen  bureaukratisch  regierten  monar- 
chischen Einheitsstaat.  Aber  die  Reichsidee  des  Kaiserthums  ist  zu- 
nächst nicht  die  des  centralisirten  monarchischen  Einheitsstaates;  sie  ist 
zunächst  nur  die  eines  Gesammtstaates,  in  welchem  alle  einzelnen  Theile 


62  Römisclie  Staatsalterthümer. 

beschlossen  sind  und  in  welchem  auch  die  untergeordneten  Theile  nicht 
mehr  allein  um  Rora's  willen,  sondern  auch  um  des  Ganzen  willen  da 
sind.  Dieser  Gedanke  spricht  sich  schon  in  den  Einrichtungen  und  Or- 
ganisationen des  Augustus  aus  und  ist  schon  von  ihm  im  Wesentlichen 
auch  die  dauernde  territoriale  Basis  dafür  durch  die  Verschiebung  der 
Grenzen  an  die  militärisch  gesicherten  Linien  des  Rheins,  der  Donau 
und  des  Euphrats  gewonnen  und  festgestellt  worden;  aber  eben  so  wird 
von  Regierenden  und  Regierten  während  der  ganzen  Kaiserzeit  der  Ge- 
danke der  Reichseinheit  fest-  und  hochgehalten,  dass  der  civilisirte  Erd- 
kreis ein  Reich  bilden  müsse,  dessen  Mittelpunkt  die  ewige  Roma  und 
dessen  Haupt  der  römische  Imperator  sei.  Das  in  seiner  Aufgabe  und 
Tendenz  kosmopolitische  Kaiserthum  war  von  Anfang  an  für  diese  Idee 
der  Reichseinheit  und  des  Gesammtstaates  das  willige  und  mächtige  Or- 
gan ;  der  Kernpunkt  der  Kaisergewalt  ist  das  proconsularische  Imperium, 
das  sich  den  verschiedenen  Arten  von  ausseritalischen  Besitzungen  gegen- 
über in  verschiedener  Weise  äussert. 

Diese  Verhältnisse  in  Betreff  der  Zusammensetzung  und  Gliederung 
des  Reiches  waren  natürlich  von  erheblichem  Einfluss  auf  Gestaltung  und 
Organisation  des  römischen  Beamtenweseus.  Der  nächstliegende  Gegen- 
satz zwischen  Beamten  des  Reiches  und  der  Gliedstaaten  tritt  bei  wei- 
tem weniger  bedeutend  hervor  als  in  den  zusammengesetzten  Staaten 
der  Neuzeit;  letztere  sind  wirkliche  Staatsbehörden  und  Staatsbeamte^ 
die  aber  auch  zu  Reichsgeschäften  herangezogen  werden  und  die  man 
deshalb  vom  politischen,  wenn  auch  vielleicht  nicht  vom  staatsrechtlichen 
Standpunkte  als  Reichsbeamte  auffassen  kann.  Im  Grossen  und  Ganzen 
fällt  das  Beamtenthum  des  Reiches  zusammen  mit  dem  Beamtenthum 
des  herrschenden  Staates;  aber  der  Grundsatz  der  Republik,  dass  die 
Reichsregierung  nur  von  den  stadtrömischen  Beamten  besorgt  werde,  wird 
mit  dem  Eintritt  der  Kaiserzeit  aufgegeben. 

Der  Verfasser  betrachtet  nun  nach  einander  die  lokalen,  provin- 
ziellen und  centralen  Behörden.  Obgleich  der  Natur  der  Sache  nach 
hier  kaum  neues  Material  gefunden  werden  kann,  so  ist  doch  die  Art, 
wie  der  Verfasser  die  einzelnen  Thatsachen  gruppiert,  höchst  interessant 
und  belehrend. 

Dem  Staats-  und  Reichsdienst  gegenüber  steht  der  Communal- 
dienst,  die  Selbstverwaltung  der  Gemeinden;  auch  hier  verdient  die  Klar- 
legung der  staatsrechtlichen  Verhältnisse  Anerkennung. 

Der  Verfasser  bespricht  sodann  den  Gegensatz  zwischen  altrepu- 
blikanischen und  kaiserlichen  Beamten  als  Folge  der  Dyarchie ;  wir  hal- 
ten für  das  Hauptverdienst  dieser  Darlegung,  dass  der  Verfasser  klar- 
gestellt hat,  wie  es  auch  in  der  Verfassung  des  Principats  Schranken 
gegen  die  Willkühr  des  Regenten  giebt,  die  zwar  nicht  als  abstrakte 
Principien  ausgesprochen,  sondern  in  der  Gewalt  der  realen  Verhält- 
nisse und  in  der  gesammten  kunstreichen  Struktur  jenes  Staatsorganis- 


Die  Staatsgewalt.    Magistratur.    Bürgerschaft.  63 

mus  beruhend,  es  verhinderten,  nicht,  dass  Despoten  über  Rom  regiert 
und  ihre  Macht  missbraucht  haben,  wohl  aber,  dass  das  kaiserliche  Re- 
giment zu  einer  verfassungslosen  Despotie  geworden  ist. 

Am  Schlüsse  stellt  der  Verfasser  noch  eine  kurze  Betrachtung  an 
über  den  Lauf  der  Entwickelung  des  Beamtenthums  zu  dem  Endziel  der 
bureaukratisch  organisirten  Bearatenhierarchie  der  diocletianisch-con- 
stantinischen  Monarchie  hin.  Die  Centralisation  wächst,  mit  ihr  die  An- 
zahl der  Beamten,  die  Gliederung  des  Beamtensystems,  die  Spaltung 
der  Kompetenzen.  Mit  dem  im  Kampfe  zwischen  Princeps  und  Senat 
siegreichen  Kaiserthum  gewinnt  das  ritterliche  Beamtenthum  gegenüber 
Freigelassenen  und  senatorischen  Beamten  entschieden  das  Uebergewicht; 
es  spaltet  sich  in  ein  bürgerlich -juristisches  und  in  ein  militärisches 
Element:  der  Berufsbeamte  und  der  Berufsofficier  sind  die  Elemente, 
welche  die  absolute  Monarchie  von  dem  Principat  übernimmt  und  auf 
denen  sie  ihre  Bearatenhierarchie  aufbaut. 

Wir  begrüssen  in  der  fleissigen  und  umsichtigen  Arbeit  gerne  ein 
Anzeichen,  dass  sich  unsere  Romanisten  auch  wieder  mehr  der  politi- 
schen, staatsrechtlichen  Seite  der  Kaiserzeit  zuwenden,  welche  seit  lan- 
ger Zeit  vor  der  privatrechtlicben  und  rein  rechtshistorischen  zu  sehr 
in  den  Hintergrund  trat. 

Die  Bürgerschaft. 

Emanuel   Hoffmann,    Patricische    und  plebeische   Curien,    Ein 
Beitrag  zum  römischen  Staatsrechte.     Wien  1879. 

Auf  den  ersten  zehn  Seiten  erörtert  der  Verfasser  die  bisherigen 
Ansichten,  ohne  wesentlich  Neues  zu  sagen.  Letzteres  glaubt  er  in  einer 
Untersuchung  über  die  lex  curiata  de  iraperio  gefunden  zu  haben,  wel- 
che zu  dem  Resultate  gelangt,  dass  dieselbe  in  der  Versammlung  der 
patricischen  Curien  gegeben  wurde;  als  Gründe  giebt  der  Verfasser  an, 
dass  die  lex  Caecilia  Didia  auf  die  für  die  lex  de  iftiperio  berufenen 
Comitien  keine  Anwendung  fand,  sowie  dass  durch  die  Anwesenheit  der 
dreissig  Curien  und  Lictoreu  die  auf  den  Ruf  des  Pontifex  erschienene 
Versammlung  den  Charakter  von  Curiatcomitien  erhielt;  durch  das  Er- 
scheinen dieser  Lictoren  erwuchs  den  patricischen  Senatoren,  natürlich 
nur  in  ihrer  Eigenschaft  als  patricische  Curialen,  das  Recht  im  Namen 
der  dreissig  patricischen  Curien  die  lex  de  imperio  zu  vollziehen.  Aber 
der  Verfasser  glaubt  auch  aus  der  lex  de  imperio  selbst  den  Nachweis 
führen  zu  können,  dass  das  altrömische  Staatsrecht  nur  die  Mitwirkung 
der  patricischen  Curien,  nicht  aber  die  des  patricischen  Theils  der  Sena- 
toren kannte.  Die  bisherigen  Auffassungen  der  lex  curiata  von  Rubino  — 
Mommsen  und  Becker  —  Schwegler  -  Lange  sind  nicht  geeignet  ihr 
Wesen  aufzuklären ;  dasselbe  erklärt  sich  aber,  wenn  man  bedenkt,  dass 
Imperium  und  Auspicia  (maxima)  Wechselbegriffe  sind,  die  sich  decken; 


64  Römische  Staatsalterthümer. 

die  lex  curiata,  richtiger  lex  de  auspiciis  publicis,  ist  der  Curienbeschluss, 
durch  welchen  die  auspicia  publica  in  ihren  verschiedenen  Abstufungen 
auf  die  Magistrate  des  Jahres  und  vorkommenden  Falls  auf  jene  ausser- 
ordentlichen Funktionäre  übertragen  wurden,  welche  militärisches  Im- 
perium haben  sollten.  Das  ius  auspiciorum  zählte  also  nicht  zu  den 
Attributen  der  Magistratur,  sondern  konnte  nur  von  den  Patriciern  ver- 
geben werden.  Es  lässt  sich  auch  nicht  beweisen,  dass  die  Magistrate 
auch  ohne  die  lex  curiata  oder  noch  vor  der  Ertheilung  derselben  die 
Auspicien  geübt  haben.  Wenn  im  Falle  des  Interregnum  die  Erneue- 
rung der  Auspicien  den  Patres  zugeschrieben  wird,  so  ist  dies  völlig 
korrekt,  da  kein  Magistrat  vorhanden  ist,  der  zur  Ladung  der  Curien 
befugt  wäre;  nur  ein  unfeierliches  concilium  ist  es,  in  dem  der  erste 
Interrex  als  interimistischer  Träger  der  Auspicien  bestellt  wird;  aus  die- 
sem Grunde  darf  diese  Urversammlung  sich  nur  als  Versammlung  der 
einzelnen  berechtigten  Individuen,  der  Patres  oder  Patricii  geriren,  nicht 
aber  den  Charakter  von  Curiatcomitien  beanspruchen.  Wo  somit  von 
den  Patres  als  Trägern  der  Souveränität  die  Rede  ist,  ist  nicht  au  die 
patricischen  Senatoren,  sondern  an  die  Patricier  überhaupt  und  deren 
Curien  zu  denken. 

Erst  nachdem  die  Pseudo-Comitien  der  patricischen  Curien  einge- 
führt waren,  hinderte  nichts  mehr  die  Plebs  in  die  Curien  eintreten  zu 
lassen,  die  von  da  an  nur  noch  den  Charakter  als  Opfergenossenschaften 
beanspruchen  konnten.  Die  Vertheilung  der  Plebs  unter  die  Curien 
schloss  sich  an  die  Organisation  der  Tribus  an,  wie  dies  ausdrücklich 
von  Paulus,  dem  Epitomator  des  Festus  und  Augustin  anerkannt  wird; 
deren  Nachrichten  sind,  mit  einigen  Modifikationen,  richtig.  Es  gab 
schon  lange  —  wohl  seit  Servius  Tullius  —  35  Curien,  30  patricische 
und  5  plebeische.  Den  sieben  Volkstheilen  (2X3  Rammes  Tities  Lu- 
ceres  -{-  1  Plebs)  entsprechen  die  sieben  Könige,  den  35  Curien  die 
35  Jahre,  die  durchschnittlich  auf  die  Regierung  eines  Königs  und 
das  Interregnum  fallen.  Versammlungen  der  35  Curien  waren  die  pon- 
tificischen  comitia  calata  und  die  Comitien,  in  denen,  bevor  die  Bürger- 
schaft nach  Tribus  zusammengerufen  wurde,  die  Ertheilung  der  Civität 
erfolgt  sein  muss.  Versammlungen  der  fünf  plebeischen  Curien  sind  zu 
verstehen,  wenn  von  der  lex  Publilia  bei  der  Wahl  der  Tribunen  in 
Curiatcomitien  berichtet  wird;  die  ehemaligen  fünf  Tribunen  waren  die 
Vorstände  der  plebeischen  Curien;  die  erste  secessio  verschaffte  nicht  so- 
wohl die  Einsetzung  plebeischer  Beamten  als  neben  der  Sacrosanctitas 
das  ius  concilii  für  die  Standesgenossen;  durch  die  lex  Publilia  wurden 
aus  den  Vorständen  der  einzelnen  plebeischen  Curien,  deren  Wirkungs- 
kreis auf  die  einzelne  Curie  beschränkt  war,  Beamte  der  Plebs.  Mit 
den  Tributcomitien  im  Sinne  des  Publilius  konnten  nur  Versammlungen 
der  Tribus  gemeint  sein,  welche  überhaupt  die  Plebs  umfassten,  d.h. 
der  esquilinischen,  claudischen   und  crustuminischen.     Der  Bestand  der 


Die  Staatsgewalt.    Bürgerschaft.  65 

letzteren  zwei  datirt  schon  aus  der  Zeit  des  Servius  TuUius.  Zum  letz- 
ten Mal  trat  die  Plebs  nach  Curien  unter  dem  Vorsitz  des  Pontifex 
Maximus  zur  Wahl  ihrer  Soudervorstäude  zusammen,  als  nach  der  zwei- 
ten Secession  das  durch  die  Decemviral-Gesetzgebung  beseitigte  Tribunat 
wieder  hergestellt  werden  sollte.  Zu  den  von  diesen  berufenen  Comitien 
der  Plebs  stellten  nun  auch  die  übrigen  Tribus  ihr  Plebeier-Contingent; 
die  Clienten  wurden  wahrscheinlich  in  den  vier  städtischen  Vierteln  ver- 
theilt.  Erst  später  —  jedenfalls  vor  Verrius  Flaccus  —  identincirten  sich 
die  35  Tribus  mit  den  35  Curien. 

M.  Voigt,  Ueber  die  Clientel  und  Libertinität.  Berichte  über 
die  Verhaudl.  d.  königl.  sächs.  Gesellsch.  d.  Wissensch.  Phlilol.-histor. 
Klasse  1878.    1.  Abth.    S.  146-219. 

Der  Verfasser  will  den  Satz  begründen,  dass  die  Libertinen  von 
vornherein  Clienten  sind  und  erst  im  Verlauf  der  historischen  Entwicke- 
luug  eine  Sonderung  beider  Klassen  und  damit  auch  die  Ablösung  der 
ersteren  von  der  Clientel  sich  vollzog. 

Die  Eutstehungsgründe  der  Clientel  sind  1.  adplicatio  ad  patro- 
num  bei  Uebertritt  auf  das  römische  Staatsgebiet  als  exul,  Durchgang 
durch  das  Asyl,  Unterwerfung  unter  die  römische  Staatsgewalt  durch  die 
völkerrechtliche  Deditiou  seitens  desjenigen  Volkes,  dem  der  Betreffende 
als  Bürger  angehört,  Tod  oder  capitis  deminutio  des  agnatenlosen  Pa- 
trons, wo  aus  dem  Kreise  von  dessen  Geutilen  ein  neuer  Patron  zu  wäh- 
len war.  2.  manimissio,  welche  mit  der  Freiheit  den  Eintritt  in  die 
Clientel  eröffnet.  Patronat  und  Clientel  sind  vererblich.  Für  den  Erb- 
gang gilt  auf  Seiten  der  Clientel  das  allgemeine  Rechtsprincip,  dass 
die  von  der  Clieutiu  ehelich  geborenen  Kinder  der  Clientel  ihres  Vaters, 
die  ausserehelich  Geborenen  aber  der  Clientel  der  Mutter  folgen.  Auf 
Seiten  des  Patrons  beruht  die  Succession  in  das  Patronat  auf  drei  fun- 
damentalen Sätzen:  1.  sie  ist  unabhängig  von  der  letztwilligen  Verfügung 
des  Patrons  über  dieselbe,  so  dass  sie  weder  durch  testamentarische  Ver- 
fügung übertragen,  noch  auch  durch  exheredatio  entzogen  werden  kann; 
2.  sie  ist  unabhängig  von  der  Succession  in  die  hereditas  des  verstor- 
benen Patrons,  so  dass  deren  Repudiation  die  Succession  in  sein  Patro- 
nat nicht  alterirt;  3.  sie  wird  drei  verschiedenen  Klassen  deferirt,  den 
sui,  agnati  und  gentiles,  bezüglich  deren  jedoch  wiederum  eigenthüm- 
liche  von  der  erbrechtliclieu  Succession  ganz  abweichende  Sätze  zur  Gel- 
tung gelangen  (es  erfolgt  die  Delation  nur  an  die  sui,  nicht  auch  an  die 
suae,  nach  capita,  nicht  aber  nach  stirpes,  nach  der  Gradesnähe,  so  dass 
der  nähere  den  ferneren  Grad  ausschliesst).  Ein  Erlöschen  des  Patro- 
nats  ohne  Befreiung  von  der  Clientel  tritt  ein  bei  Tod  und  capitis  de- 
minutio des  Patrons  und  bei  der  gentis  ecnuptio  der  Clientin.  Befreiung 
von  der  Clientel  konnte  nur  durch  Pi'ivileg  in  ältester  Zeit  vermittelt 
werden,  welches  dem  Clienten  das  Bürgerrecht  ertheilt.    Das  Verhältniss 

Jahresbericht  für  Alterthumswissenschaft  XXHI.  (1880.  IH.)  5 


66  Römische  Staatsalterthümer. 

von  Patron  und  Client  konstruirt  sich  auf  folgenden  Grundlagen:  1.  der 
organischen  Einfügung  des  dienten  in  den  Staat  unter  Ausschlies- 
sung desselben  von  dem  Bürgerrechte;  2.  seiner  Einordnung  in  die 
gens  des  Patrons  und  seiner  Unterordnung  unter  die  Schutzheniichkeit 
des  letzteren;  3.  der  Verbindung  verwandtschaftsrechtlicher  Ordnungen 
mit  solcher  Schutzherrlichkeit,  welche  im  Einzelnen  von  dem  Verfasser 
dargelegt  werden. 

Durch  die  servianische  Verfassung  erlangte  der  Client  die  Einord- 
nung als  vollberechtigtes  Glied  in  die  regiones  urbanae,  so  dass  ihm 
die  Theilnahme  an  den  compitalia  wie  die  Fähigkeit  zur  Bekleidung  des 
Amtes  eines  curator  tribus  wie  magister  vici  zukam;  zugleich  aber  er- 
halten die  Clienten  in  der  Centurienverfassung  eine  zwar  ebenfalls  orga- 
nische, aber  lediglich  untergeordnete  und  odios  privilegirte  Stellung,  in- 
dem ihnen  in  thesi  Stimmrecht  in  den  Centuriatcomitien  zusteht,  aber 
ihre  Stimme  wegen  bereits  erzielter  Majorität  regelmässig  nicht  zur  Ab- 
gabe gelangte;  hierin  schufen  die  lex  Publilia  Voleron  von  283  und  die 
leges  sacratae  von  269  folgenreichen  Wandel,  indem  die  Clienten  in  den 
Tributcomitien  ein  neues  Actionsgebiet  und  eine  einflussreiche  politische 
Stellung  erlangten.  Die  zwölf  Tafeln  geben  den  Clienten  die  volle  Selb- 
ständigkeit und  Unabhängigkeit  im  bürgerlichen  Leben  und  Verkehr  und 
befreien  sie  von  der  bisherigen  Bevormundung  durch  den  Patron:  das 
Patriarchalische  und  Ideale  in  der  Struktur  des  Verhältnisses  geht  dabei 
verloren  und  die  12  Tafeln  erkennen  diese  Folge  an,  indem  an  Stelle 
der  Treuverletzung  als  delictischer  Thatbestand  die  Vermögensbenach- 
theiligung  tritt,  das  fraudem  facere,  an  Stelle  des  wechselseitigen  Delictes 
das  einseitige  des  Patrons  wider  den  Clienten.  Damit  entfiel  für  den 
Clienten  die  Nothwendigkeit  bei  Aussterben  der  Patronsfamilie  zur  ad- 
plicatio  ad  patronum  zu  schreiten.  In  solchem  Falle  schuf  die  Inter- 
pretatio  ein  Intestaterbrecht  zu  Gunsten  der  gens  des  Clienten  an  dessen 
Nachlass  in  Ermangelung  von  sui  und  patronus  desselben;  auch  das  re- 
gimen  morum  und  die  Jurisdiction  der  gens  über  den  Clienten  ward 
damit  bis  auf  bestimmte  Fälle  beseitigt;  aber  weder  die  12  Tafeln  noch 
die  lex  Cauuleia  verliehen  dem  Clienten  conubium  mit  den  Patriciern; 
auch  die  Stellung  in  Tribus  und  Centurien  wird  nicht  alterirt. 

Die  Clientel  in  der  Gestalt,  wie  sie  nach  den  12  Tafeln  bestand^ 
blieb  während  des  4.  und  5.  saec.  in  unverändertem  Bestände.  Erst  das 
6.  Jahrhundert  führt  wichtige  Aenderungen  im  privatrechtlichen  Gehalt 
des  Verhältnisses  und  in  der  staatsrechtlichen  Stellung  des  Clienten  her- 
bei. Durch  die  lex  Publilia  aus  dem  2.  Jahrzehnt  des  6.  Jahrhunderts 
und  die  lex  Cincia  vom  Jahre  550  wurde  die  Pflicht  des  Clienten  zur  Lei- 
stung von  dona  und  niunera  einer  Normirung  unterworfen,  indem  das 
letztere  Gesetz  insbesondere  die  dona  an  die  Patrone  verbot,  die  munera 
fortbestehen  Hess.  Im  letzten  Viertel  des  6.  Jahrhunderts  gelten  die 
Ehen  mit  Clienten  als  iustae,  wenn  sie  auch  noch  die  allgemeine  Miss- 


Die  Staatsgewalt.    Bürgerschaft.  67 

billigung  traf;  damit  ging  auch  das  Einwilligungrecht  der  gens  in  die 
ecnuptio  unter.  Betreffs  der  staatsrechtlichen  Stellung  wurde  durch  die 
lex  Terentia  vom  Jahre  565  den  Clienten  in  der  Tribus  und  Centurien- 
verfassung  die  gleiche  Stellung  verliehen,  wie  den  Söhnen  der  raanumissi. 
Im  Jahre  565  erlangten  sie  dann  die  Zulassung  zu  den  tribus  rusticae, 
den  höheren  Centurien  und  zum  tributum  ex  censu,  womit  Zulassung  zur 
Legion,  Magistratur  und  in  den  Senat  Hand  in  Hand  ging.  Damit  fiel 
die  dem  Clienten  anhaftende  ignominia  und  was  an  juridictionellen 
Hoheitsrechten  der  gens  noch  verblieben  war.  Aber  immer  noch  erkennt 
diese  Zeit  als  wechselseitige  Pflicht  zwischen  Patron  und  Clienten  an  die 
UnStatthaftigkeit  des  processualischen  Zeugnisses  gegen  einander,  als 
Pflicht  des  Patrons  des  dem  Clienten  zu  gewährenden  Beistandes  mit 
Rath  und  That  und  so  insbesondere  zum  de  iure  respondere,  wie  zur 
Ueberuahme  des  Processpatronats ,  während  die  Patrone  wiederum  ihr 
Recht  auf  legitima  hereditas  und  tutela  wie  auch  cura  wahren.  Dem 
Clienten  dagegen  liegen  nach  wie  vor  gegen  den  Patron  ob  reverentia 
und  obsequium,  operae  officiales,  wie  die  Pflicht  zur  Leistung  von  mu- 
nera:  der  reinen  Anstands-  und  Ehrengaben.  Ebenso  blieb  auch  die 
Verbindung  zwischen  dem  Clienten  und  der  gens  des  Patrons  in  Bestand 
mit  dem  Erbrecht  der  letzteren  am  Nachlasse  des  Clienten,  wie  in 
ihren  sacralen  Beziehungen:  der  Theilnahme  des  Clienten  am  sepulcrum 
gentilicium  wie  an  den  sacra  gentilicia  und  der  Pflicht  der  Beisteuer 
zum  Aufwand  für  die  letzteren.  In  dieser  Gestalt  blieb  die  Clientel  bis 
Mitte  des  7.  Jahrhunderts;  der  neuen  Clientel  der  Kaiserzeit  begegnen 
wir  im  letzten  Viertel  des  7.  und  im  Beginn  des  8.  Jahrhunderts. 

Mit  der  ersten  Hälfte  des  6.  Jahrhunderts,  veranlasst  durch  die 
Reform  des  Ap.  Claudius  Caecus  und  bestätigt  durch  die  theilweise 
reaktionären  Massregeln  des  Q.  Fabius  Maximus  Rullianus  wurde  die 
entferntere  Descendenz  der  neuen  Libertinengeschlechter  —  vom  Enkel 
des  manumissus  an  —  der  Clientel  entzogen ;  es  wurden  für  die  Zukunft 
die  Enkel  der  manumissi  und  ihre  Nachkommen  clientelfrei,  als  ingeuui 
und  weiterhin  als  cives  iusti  anerkannt  und  lediglich  der  manumissus 
und  dessen  Söhne  in  der  Clientel  belassen.  Aber  von  der  gleichen  Zeit 
an  tritt  in  der  römischen  Geschichte  die  weitere  Tendenz  hervor,  auch 
dem  manumissus  selbst  und  dessen  Kindern  die  staatsbürgerliche  Gleich- 
stellung zu  erringen.  Nach  laugen  vom  Verfasser  nachgewiesenen  Schwan- 
kungen zwang  im  Jahre  565  der  Tribun  Q.  Terentius  Culleo  durch  ein 
Plebiscit  die  Censoren  T.  Quinctius  Flaminius  und  M.  Claudius  Mar- 
cellus  die  Söhne  der  manumissi  ebenso  wie  die  alten  Clienten  zum  tri- 
butum ex  censu  und  somit  auch  zu  den  höheren  Centurien  wie  zum  Dienste 
in  der  Legion  zuzulassen,  womit  der  Eintritt  in  die  tribus  rusticae  Hand 
in  Hand  ging.  Mit  den  Bürgerkriegen  und  der  zweiten  Hälfte  des  7.  Jahr- 
hunderts gelangten  die  Söhne  der  manumissi  in  die  curulische  Magistra- 
tur wie   auch   in   den  Senat.     Priesterthüraer  und  iusta  civitas  blieben 

5* 


68  Römische  Staat?altertliümer. 

ihnen  dagegen  versagt.  Für  die  manumissi  selbst  schuf  die  lex  Aemilia 
von  639  definitive  Verhältnisse,  indem  sie  dieselben  in  alle  vier  tribus 
urbanae  einordnete,  mit  Ausnahme  derer,  die  einen  fünfjährigen  Sohn 
oder  ein  Vermögen  von  30,000  Sest.  hatten;  sie  blieben  vom  Dienste  in 
der  Legion  ausgeschlossen,  wie  ihnen  auch  ins  bonorum,  Senats-  und 
Priesterfähigkeit  versagt  blieb. 

Der  Verfasser  entwickelt  dann  die  namentlich  bezüglich  der  dona, 
munera  und  operae  erlassenen  Rechtsordnungen;  durch  diese  vollzog  sich 
auch  in  der  Volksanschauung  wie  in  dem  Sprachgebrauche  die  Anerken- 
nung der  Trennung  von  libertinus  und  cliens  von  der  zweiten  Hälfte 
des  7.  Jahrhunderts  an.  Das  Recht  unterzog  sich  nun  der  Aufgabe  den 
Rechtsgehalt  des  neuen  Patronats  zu  substantiiren  und  zu  begrenzen ; 
charakteristisch  ist  dabei  die  Einseitigkeit  der  obliegenden  Pflichten: 
der  Patron  sammt  seiner  gens  ist  ausschliesslich  berechtigt,  der  Liber- 
tine  allein  der  Verpflichtete.  Der  Verfasser  hat  diese  Verpflichtungen 
alle  mit  bekannter  Gründlichkeit  zusammengestellt.  Endlich  wird  aber 
dieses  neue  Patronat  auch  durchaus  als  Privatrecht  construirt  und  be- 
handelt: geschützt  ebenso  dui'ch  eine  actio  de  patronatu  oder  auch  durch 
ein  interdictum  de  liberto  exhibendo,  wie  auch  dadurch,  dass  der  Patron 
als  assertor  in  libertatem  für  den  libertus  selbst  wider  dessen  Willen 
zugelassen  wird.  Dieses  neue  Patronat  ist  auf  Seiten  des  Patrons  ver- 
erblich, und  diese  Eigenschaft  erhielt  sich  bis  in  das  Zeitalter  der  An- 
tonine, ist  jedenfalls  unter  Septimius  Severus  und  Caracalla  beseitigt; 
aber  es  setzt  sich  auch  auf  die  Descendenten  ersten  Grades  des  mauu- 
missus  fort ;  dieses  Patronat  erlosch  aber  bereits  in  der  ersten  Hälfte 
des  8.  Jahrhunderts. 

Die  historischeu  Ursachen,  welche  den  Entwickelungsgang  und  Ver- 
lauf des  Clientenwesens  bestimmten,  sind  nach  Voigt  dreifach.  1.  Zu- 
nächst störte  die  bereits  von  der  ältesten  Legislation  ausgehende  Annähe- 
rung der  Stellung  des  Clienten  an  die  des  Plebeiers  die  innere  Harmo- 
nie des  Verhältnisses.  Die  Verfassung  des  Servius  TuUius  zog  die  Clien- 
ten in  die  Tribus-  und  Centurienverfassung,  verlieh  ihnen  direkte  Theil- 
nahme  an  staatsbürgerlichen  Rechten  und  Pflichten.  Die  12  Tafeln  räu- 
men ihnen  direkte  Rechtsfähigkeit  ein,  die  leges  sacratae  von  260  geben 
ihnen  eine  gewichtvolle  Bedeutung  in  den  Tributcomitien:  der  Patron 
wird  mehr  und  mehr  überflüssig.  2.  Das  patriarchalische  Verhältniss, 
die  Grundlage  der  Institution,  wird  durch  die  Aeuderuug  von  260  be- 
seitigt, allmählich  wird  aber  auch  dasselbe  von  der  Sittenwandelung  der 
Zeit  berührt;  so  verschwinden  die  ethischen  Momente,  das  Verhältniss  ist 
für  beide  Theile  nur  noch  lästig  und  bricht  zusammen.  3.  Das  Heraus- 
treten der  Enkel  und  ferneren  Descendenten  der  manumissi  aus  der 
Clientel  wirkte  auf  diese  auflösend  und  zersetzend.  Aber  auch  der  Stände- 
kampf griff  ein.  Die  Patricier  suchten  sich  durch  die  Clienten  in  Co- 
mitien  und  Senat  ein  Gegengewicht  gegen  die  Plebeier  zu  schaffen,  letz- 


Die  Staatsgewalt.    Bürgerschaft.  69 

tere  aus  diesem  Grunde  das  Verhältniss  zwischen  Clieuten  und  Patronen 
zu  lockern  und  damit  diesen  jene  Stütze  zu  entziehen;  sie  strebten  für 
die  dienten  die  bürgerliche  Vollberechtigung  und  somit  die  politische 
Gleichstellung  mit  den  Patronen  an.  In  der  Gracchenzeit  wird  dann  die 
Einordnung  der  manumissi  und  ihrer  Söhne  in  Tribus  und  Centurien 
eine  Parteifrage  der  populären  und  optimatischen  Tendenzen. 

Das  neue  Clientelwesen  ist  nichts  anderes  als  das  nach  Rom  ver- 
pflanzte Parasitenwesen  der  Griechen,  welches,  ohne  allen  juristischen 
Pflichtgehalt  lediglich  gesellschaftliche  Obliegenheiten  den  Betheiligten 
auferlegt. 

H.  Genz,  Capitis  Deminutio  in  Symbolae  loachimicae.    Berlin  1880. 

Der  Verfasser  findet  die  Erklärung,  welche  die  Alten  von  dem  Be- 
griff der  capitis  deminutio  geben,  ganz  unzureichend,  indem  sie  meist 
sogleich  zur  Definition  der  drei  Arten,  der  maxima,  media  und  minima 
schreiten.  Aber  auch  diese  erklären  sie  nicht  ausreichend,  so  dass  das 
Wesen  der  Institution  aus  den  einzelnen  Fällen  erschlossen  werden  muss, 
in  denen  cap.  dem.  eintrat. 

Zu  diesem  Zwecke  stellt  der  Verfasser  die  einzelnen  Fälle  zusam- 
men. Wir  heben  aus  dieser  sorfältigen  Sammlung  Einzelnes  hervor. 
Capit.  dem.  media  trat  ein  auch  im  Falle  des  Exils.  Aber  eigentlich 
ist  das  Exil  stets  ein  freiwilliger  Ort,  der  sich  zunächst  von  einer  pere- 
grinatio  nicht  unterscheidet;  es  zog  daher  auch  nicht  cap.  dem.  nach 
sich,  wenn  nicht  Annahme  eines  anderen  Bürgerrechts  oder  andere  Um- 
stände mitwirken.  Wenn  dagegen  der  populus  durch  den  Beschluss 
ins  tum  esse  exilium  die  Verbannung  bestätigte  oder  wenn  jemand  zum 
Fernbleiben  durch  aquae  et  iguis  interdictio  genöthigt  wurde,  so  wurde 
das  Bürgerrecht  faktisch,  aber  immer  indirekt,  entzogen  und  dann  trat 
cap.  dem.  med.  ein.  Unter  den  Fällen,  in  denen  cap.  dem.  minima  ein- 
tritt, hält  Genz  gegen  Savigny  auch  den  fest,  wo  dieselbe  die  Kinder  des 
Arrogirten  traf.  Als  gemeinsames  Moment  aller  Fälle,  in  denen  cap. 
dem,  minima  eintritt,  sieht  der  Verfasser  die  Veränderung  der  Familien- 
stellung an,  womit  die  Erklärungen  der  Alten  stimmen;  aber  eine  rich- 
tige Begriffserklärung  ist  damit  noch  nicht  gewonnen,  da  hier  der  Be- 
griff der  deminutio  nicht  genügend  hervortritt:  man  muss  daher  in  cap. 
dem.  minima  nicht  eine  Veränderung  der  Familienstellung  erblicken,  son- 
dern den  Verlust  der  bisherigen  Familienstellung.  Was  verloren  wird 
ist  —  abweichend  von  Savigny  —  die  Beziehung  zur  bestimmten  Familie, 
die  besondere  Familienstellung. 

Nach  dieser  Prüfung  der  praktischen  Fälle  vergleicht  Genz  die 
drei  Arten  der  cap.  dem.  unter  einander,  um  den  Eintheilungsgrund  und 
das  Gemeinsame  zu  erkennen  und  danach  Wesen  und  Begriff  der  cap. 
dem.  selbst  zu  erfassen.  Hierbei  kommt  er  zu  dem  Resultate,  dass  diese 
Eiutheilung,  wie  die  Namen,    das  Produkt  der  späteren  Schuldoktrin, 


70  Römische  Staatsalterthümer. 

nicht  der  ursprünglichen  Praxis  sind;  es  fehlt  ihr  also  die  Autorität  und 
die  innere  Berechtigung;  sie  erweist  sich  daher  für  die  Erkenntniss  des 
Wesens  und  Begriffs  der  cap.  dem.  als  unfruchtbar.  Aber  auch,  wenn 
man  die  ebenfalls  schon  im  Alterthum  vertretene  Ansicht  einer  Zwei- 
theilung adoptirt,  welche  der  cap.  dem.  minima  gegenüber  die  media 
und  maxima  als  eine  Art  zusammenfasst,  wird  für  das  Verständniss  des 
in  beiden  Arten  enthaltenen  gemeinsamen  Begriffs  nicht  viel  gewonnen. 

Der  Verfasser  schreitet  nun  zur  Begründung  seiner  eigenen  An- 
sicht. Caput  bezeichnet  die  Existenz  innerhalb  der  Familie  und  dadurch 
innerhalb  der  Bürgerschaft;  cap.  dem.  kann  nur  den  Verlust  der  beson- 
deren Familienstellung  des  Einzelneu  und  seiner  eben  dadurch  bedingten 
besonderen  Stellung  in  der  Bürgerschaft  bezeichnen;  beides  muss  man 
dabei  als  untrennbar  festhalten.  Die  ganze  Institution  war  von  Anfang 
an  ein  wesentlicher  Satz  des  Civilrechts  und  in  den  Satzungen  der 
12  Tafeln  selbst  begründet.  In  dieser  Zeit  war  die  Familienstellung  und 
deren  Verlust  bei  dem  noch  geltenden  strengen  Erb-  und  Familienrecht 
sehr  gewichtig;  zugleich  begründete  die  Familienstellung  eine  specifische 
Bürgerstellung.  Man  hat  dabei  nicht  an  iura  publica  zu  denken,  welche 
die  cap.  dem.  nicht  berührte.  Aber  schon  Adoption  konnte  in  eine  an- 
dere Tribus  führen  und  dadurch  eine  andere  Stellung  in  der  Bürger- 
schaft bringen  etc.;  vor  allem  aber  begründete  die  Familienstellung  den; 
wesentlichen  Unterschied  des  patricischen  und  plebeischen  Bürgerrechts;' 
die  patricische  oder  plebeische  Qualität  bezeichnete  aber  an  sich  immer 
ein  privates  Recht  des  Einzelneu  und  der  einzelnen  Familie.  Mau  muss 
aber  dabei  im  Gedächtuiss  behalten,  dass  die  Kulturstaaten  des  Alter- 
thums  Institutionen  nicht  sowohl  streng  politischen,  als  genokratischen 
und  sakralen  Charakters  besassen  zur  Kontrolle  des  besonderen  Familien- 
und  darauf  begründeten  besonderen  Bürgerrechts  der  einzelnen  Auge- 
hörigen, wie  in  Rom  die  Curien,  in  Athen  die  Phratrien.  Auf  ihr  Zeug- 
niss  recurrirte  erst  der  Staat  bei  der  Anerkennung  des  politischen  Bürger- 
rechts, bei  der  Eintragung  iu  das  hj^tap-^ixiv  ypaixixaTstov,  bei  dem  Cen- 
sus.  Jene  wachten  über  Legitimität  der  Ehe,  Echtheit  der  Geburt; 
durch  diese  Dinge  ward  aber  nicht  nur  die  familienrechtliche,  sondern 
damit  verbunden  die  bürgerrechtliche  Qualität  des  Individuums  bedingt. 
Der  Verfasser  ist  der  Ansicht,  dass  auf  diese  Auffassung  alle  von  ihm 
besprochenen  Fälle  der  cap.  dem.  passen;  wie  bei  der  cap.  denL  minima 
in  der  Arrogation,  Adoption,  Mancipation  etc.  nur  Anlässe  der  cap.  dem. 
zu  erkennen  sind,  so  bezeichnen  auch  die  Fälle  des  Libertäts-  und  Civi- 
tätsverlustes  nur  Ursachen  und  Veranlassungen,  nicht  Arten  der  cap. 
dem.,  die  überall  nur  eine  und  dieselbe  ist.  In  der  praktischen  Anwen- 
dung bedurfte  es  eines  Beiwortes  zur  Bezeichnung  des  Grades  nicht; 
auch  war  gerade  in  der  Blüthezeit  der  Institution  ein  gradueller  Unter- 
schied am  allerwenigsten  leicht  zu  statuiren. 

Bestätigung  und  mehr  Licht  sucht  der  Verfasser  seiner  Auffassung 


Die  Staatsgewalt.    Bürgerschaft.  71 

zu  geben  durch  Verfolgung  der  Spuren,  welche  in  noch  ältere  Zeit  hinauf- 
führen. Die  Auffassung  des  captivus  als  servus,  die  Formen  und  For- 
malitäten der  confarretio  und  arrogatio  führen  auf  alte  Zeiten,  und  die 
letzteren  Institute  auf  den  patricischen  Ursprung  der  cap.  dem.  Die 
Bestimmung  ferner,  dass  cap.  dem.  neben  der  Agnation  auch  die  Gen- 
tilität  aufhob,  ist  ebenfalls  erhalten  geblieben  aus  der  Blüthezeit  der 
alten  patricischen  Gentilität;  und  in  dieser  Zeit  vermittelte  wieder  die 
gens  allein  die  Stellung  im  populus.  Der  Austritt  aus  einer  gens  be- 
deutete gleichzeitig  den  Austritt  aus  der  Bürgerschaft  und  ward  durch 
das  Institut  der  Curien  streng  und  feierlich  statuirt.  Diesem  Verlust 
der  Existenz  kann  der  Name  cap.  dem.  zwar  noch  nicht  zugesprochen 
werden;  aber  derselbe  scheint  das  reale  Verhältniss  zu  sein,  aus  dem 
sich  der  Rechtsbegrifi'  derselben  entwickelte.  Als  neue  Elemente  der 
Bürgerschaft  sich  anschlössen,  welche  nicht  in  Geschlechter  und  Curien 
eintraten  und  bei  dem  regelmässig  eintretenden  Census  innerhalb  der 
Tribus  neben  den  gentilicischen  Hausständen  der  Patricier  nach  sonsti- 
gen Hausständen  geschätzt  und  nach  Köpfen  gezählt  wurde,  entstand  der 
Begriff'  des  caput  in  Anschluss  an  jenes  reale  Verhältniss,  wenn  er  nicht 
schon  vorher  bestand.  So  gelangte  man  dahin,  unter  caput  die  Existenz 
des  einzelnen  Bürgers  zu  verstehen  in  Rücksicht  auf  seine  besondere 
Familieustellung  (seinen  Agnaten-  und  etwaigen  Gentilenkreis)  und  seine 
dadurch  bedingte  Bürgerstellung.  Der  sich  hierauf  begründende  Rechts- 
begriff'  der  cap.  dem.  ward  durch  die  12  Tafeln  fixirt.  Fortan  konnte 
cap.  dem.  keineswegs  als  Austritt  aus  der  gens  verstanden  werden. 
Denn  diese  Gesetzgebung  hob  die  specifisch  patricische  Gentilität  auf 
und  anerkannte  eine  allgemeine  Gentililität  auf  ganz  anderer  Grundlage ; 
aus  demselben  Grunde  hat  die  cap.  dem.  auch  mit  den  sakralen  Curien 
nichts  zu  thun.  Sie  ward  vielmehr  eine  Satzung  des  neuen  Civilrechts, 
weiche  dazu  dienen  sollte,  durch  scharfe  Ausscheidung  des  deminutus 
aus  seiner  alten  familien-  und  bürgerrechtlichen  Stellung  sein  eigenes 
Interesse,  aber  ebenso  sehr  das  Interesse  seiner  Familien-  und  Bürger- 
genossen ihm  gegenüber  gegen  alle  Ansprüche  zu  wahren.  Da  die 
12 -Tafelgesetzgebung  die  alte  Geschlossenheit  des  Familieubandes  auf- 
recht erhielt,  da  auch  starke  Unterschiede  der  besonderen  Bürgerstellung 
bestehen  blieben,  so  bedurfte  es  einer  Rechtsbestimmung  die  civilrecht- 
lich  das  ersetzte,  was  das  sakrale  Institut  der  Curien  nicht  mehr  leisten 
konnte. 

Die  Bezeichnung  der  verschiedenen  Arten  der  cap.  dem.  konnte 
sich  nur  bilden,  wenn  man  den  richtigen  Sinn  von  caput  vergass.  Ob 
dies  schon  in  republikanischer  Zeit  geschah,  ist  durch  die  Zeugnisse 
der  Schriftsteller  nicht  zu  erweisen;  erst  bei  den  späteren  Juristen  be- 
gegnet man  der  Unterscheidung.  Allmählich  fand  eine  vollständige  Um- 
kehr des  alten  Verhältnisses  statt.  Während  ursprünglich  cap.  dem.  Ver- 
lust des  Betroffenen  bedeutete,  Schutz  der  Agnaten  bezweckte,  ward  sie 


72  Römische  Staatsalterthtimer. 

in  den  Fällen  der  cap.  dem.  minima  zuletzt  als  Gewinn  der  Betroifenen 
gedacht  und  zum  Schutz  gegen  die  Agnaten  benutzt.  Dabei  wurde  das 
Verhältniss  derselben  zur  grösseren  aus  den  Augen  verloren  und  diese 
in  ihrer  eigenen  Weise  betrachtet.  Wenn  hier  der  Begriff  der  Strafe 
hervortritt,  so  kam  dies  zum  Theil  daher,  dass  die  meisten  Fälle  der 
cap.  dem.  med.  und  min.  veraltet  waren  und  thatsächlich  das  Exil  allein 
blieb;  man  vermengte  auch  hier  den  Anlass  mit  der  Sache. 

V.  Duruy,  Memoire  sur  la  formation  historique  des  deux  classes 
de  citoyens  Romains  designes  dans  les  pandectes  sous  les  noms  d'hone- 
stiores  et  d'humiliores.  (M.  de  l'Acad.  des  Inscr.  et  Bell.-Lettr.  T.  29. 
2.  partie).    Paris  1878. 

Der  Verfasser  will  zum  Gegenstand  seiner  Studie  jene  merkwür- 
dige Erscheinung  der  römischen  Criminaljustiz  machen,  nach  der  die 
Verschiedenheit  des  Standes  eine  verschiedene  Bestrafung  des  gleichen 
Vergehens  herbeiführt. 

Im  gesammten  Alterthum  findet  man  gleichmässig  die  Hochachtung 
vor  dem  Vermögen  gepaart  mit  der  Liebe  zu  gesellschaftlichen  Unter- 
scheidungen; unter  solchen  Bedingungen  kann  der  Arme,  anfänglich  nur 
verachtet,  leicht  dazu  kommen,  mit  grosser  Härte  behandelt  zu  werden. , 
Aber  in  den  früheren  Zeiten  des  römischen  Staates  findet  sich  eine  sol- , 
che  Trennung  unter  den  Bürgern  nicht;  die  Civität  stellt  arm  und  reich 
gleich,  jener  gehässige  Unterschied  besteht  nur  zwischen  dem  civis  und 
peregrinus.  Die  Entstehung  dieser  Unterschiede  zwischen  honestiores 
und  humiliores  läuft  parallel  der  von  civitas  mit  und  ohne  ius  bonorum. 

Die  Juristen  suchten  nach  einer  Unterscheidung  innerhalb  der 
Sphäre  der  civitas,  welche  allmählich  immer  weiteren  Kreisen  zugänglich 
wurde,  und  fanden  sie  in  der  Armenunterstützung;  die  aus  öffentlichen 
Mitteln  unterstützte  Menge  plebs  urbana,  plebei  homines  giebt  die  Grund- 
lage weiterer  Differenzirung.  Claudius  schliesst  die  operarii  von  dem 
öffentlichen  Gebete  aus.  Die  folgenden  Kaiser  sind  in  Achtung  der  Ci- 
vität nicht  sehr  skrupulös.  Die  Verlegung  der  Comitien  in  die  Curie 
befördert  diese  Entwickelung;  in  den  Municipien  sondern  sich  Decurionen 
und  Plebs  scharf.  Und  da  erstere  zur  Verwaltung  nöthig  sind,  so  er- 
halten sie,  um  ihren  Stand  begehrlicher  zu  machen,  grosse  Privilegien, 
welche  sich  allmählich  auf  alle  in  aliqua  dignitate,  in  aliquo  gradu  aus- 
dehnten. Dieser  Zustand  wird  dadurch  begehrenswerther,  dass  der  hu- 
milis  immer  mehr  in  die  Stellung  eines  peregrinus  herabgedrückt  wurde; 
allmählich  wurde  derselbe  gesetzlich  —  unbekannt  wann  —  fixirt.  Zu 
den  honestiores  gehörten  Senatoren  und  Decurionen,  die  Augustalen  und 
ähnliche  Kollegien,  die  possessores,  Aerzte,  öffentliche  Lehrer,  zu  den 
humiliores  die  Colonen,  Handwerker,  Freigelassenen,  Krämer  (qui  uten- 
silia  negotiantur).  Aber  die  Grenzen  konnten  nicht  so  streng  gezogen 
werden,  da  der  Besitz  nicht  streng  in  der  einen  Klasse  sich  hielt.    Mau 


Die  Staatsverwaltung.    Organisation  des  Reiches.    Provinzen.  73 

suchte  deshalb  diese  Grenze  gesetzlich  zu  etabliren;  es  gehörten  zu  den 
humiliores  alle  propter  proprium  delictum,  propter  turpem  quaestum, 
propter  paupertatem,  pauperes  aber  sind  qui  minus  quam  quinquaginta 
aureos  habent.  Constatirt  wurde  dieser  Besitz  aus  den  Censuslisten.  So 
gehörte  der  grösste  Theil  der  Bevölkerung  zu  den  humiliores. 

Einen  strengen  Beweis  für  die  Entwickeluug  der  Scheidung  hat 
der  Verfasser  nicht  erbracht;  dazu  sind  in  seinem  Materiale  zu  grosse 
Lücken  und  zu  viele  Konjekturen;  auch  werden  Einzelheiten  in  zu  weit- 
gehender Weise  generalisirt.  Wichtig  wäre  die  Grenzbestimmung  der 
Paupertät;  sie  würde  z.  B.  auf  den  Stand  der  Christen  ein  recht  grelles 
Licht  werfen. 

B.  Die  Staatsverwaltung.    Organisation  des  Reiches. 

Provinzen. 

W.  P.  Arnold,  The  Roman   System  of  provincial  administration 
to  the  accession  of  Constantiue  the  Great.    London  1879. 

In  der  Einleitung  begründet  der  Verfasser  seine  Abgrenzung  der 
einzelnen  Perioden  näher;  er  sagt  selbst,  dass  solche  Grenzbestimmungen 
immer  etwas  willkührlich  sind,  und  wir  wollen  deshalb  nicht  mit  ihm 
über  die  von  ihm  getroffene  Entscheidung  rechten. 

Kap.  1  erörtert  das  Wesen  und  die  Erwerbung,  die  Sicherung  und 
Organisation  der  Provinz,  spricht  von  den  Clientel- Fürsten  und  sucht 
den  moralischen  Werth  des  römischen  Provincialregiments  zu  bestimmen. 

Sehr  gründlich  ist  die  Erörterung  über  die  Clientel- Fürsten,  noch 
werthvoller  die  Untersuchung  über  die  moralische  Seite  der  römischen 
Provincialpolitik;  der  Verfasser  geht  hier  verständiger  Weise  von  den 
vorrömischen  Zuständen  Galliens,  Spaniens  etc.  aus  und  weist  nach,  was 
diese  Länder  durch  die  römische  Herrschaft  gewonnen,  was  verloren 
haben,  wie  die  sentimentalen  Redensarten  von  Freiheit  des  Denkens  und 
von  Nationalität  meist  gar  nicht  am  Platze  sind,  wie  die  Einbusse  weit 
hinter  dem  Gewinn  zurückbleibt.  Dass  die  naheliegenden  Verhältnisse 
Indiens  oft  beigezogen  werden,  versteht  sich  von  selbst.  Kap.  2  schildert 
die  Zeit  der  Republik,  indem  zuerst  die  Provincialgesetzgebung  skizzirt, 
dann  der  Statthalter,  seine  Untergebenen,  die  Kontrole  des  Statthalters 
durch  den  Senat  und  durch  die  Provinz,  endlich  die  Lage  der  Provinzen 
nach  einander  zur  Darstellung  gelangen.  Kap.  3  schildert  die  frühere 
Kaiserzeit;  der  Verfasser  bespricht  zuerst  die  Aenderungen  in  der  Ein- 
richtung, Verwaltung,  Ueberwachung  der  Provinzen  im  Allgemeinen  und 
legt  dann  die  Provincialpolitik  der  einzelnen  Kaiser  von  Augustus  bis 
auf  Marc  Aurel  näher  dar;  eine  besondere  Anmerkung  bespricht  die 
Schweiz  in  römischer  Zeit.  Im  vierten  Kapitel  wird  in  ähnlicher  Weise 
die  spätere  Kaiserzeit  geschildert.  Hier  kommen  namentlich  die  Kolo- 
natsverhältnisse  und  Bagaudenaufstände  in  Betracht,  welche  der  Verfasser 


74  Römische  Staatsalterthümer, 

nur  sehr  unvollkommen  kennt,  besonders  aber  die  diocletianischen  Ein- 
richtungen, welche  recht  ausführlich  besjirochen  werden,  ohne  deshalb 
in  ihrer  vollen  Bedeutung  erkannt  zu  werden.  Kap.  5  handelt  von  the 
System  of  taxation  und  zwar  wieder  nach  den  drei  auch  vorher  unter- 
schiedenen Perioden,  wobei  der  Verfasser  sich  sehr  enge  an  Marquardt 
auschliesst.  Im  sechsten  Kapitel  handelt  er  von  den  Provincialstädten, 
ohne  auch  hier  Neues  zu  bringen;  das  Werk  Kuhn's  ist  ihm  unbekannt 
geblieben. 

Der  wissenschaftliche  Gewinn  aus  dem  Werke  ist  nicht  bedeutend; 
doch  hat  es  für  England  seine  Verdienste,  da  es  im  wesentlichen  den 
derzeitigen  Stand  der  Frage  richtig  darstellt. 

G.  Frenoy,  Condition  des  peregrins  ä  Rome  en  droit  Romain. 
Paris  1879. 

Die  Untersuchung  bildet  den  ersten  Theil  einer  Doctordissertation 
und  die  Einleitung  zu  der  Hauptabhandlung  De  l'effet  en  France  des 
actes  passes  par  le  Fran^ais  ä  l'etranger  en  droit  frangais. 

Der  Verfasser  theilt  seinen  Stoff  in  drei  Perioden  1.  bis  zum  ßun- 
desgenossenkriege  beziehungsweise  der  Verleihung  des  Bürgerrechts  an 
Italien,  2.  bis  zur  Verleihung  des  Bürgerrechts  an  das  Reich  durch  die 
Constitution  des  Caracalla,  3.  bis  auf  lustiuian. 

In  der  ersten  Periode  giebt  der  Verfasser  eine  durchaus  nichts 
Neues  enthaltende  Uebersicht  über  die  Entwicklung  des  Bürgerrechts 
bis  zum  Jahre  42  v.  Chr.,  spricht  dann  von  den  Latini  veteres  und  colo- 
niarii,  sowie  von  den  verschiedenen  Arten  der  Peregrinen,  deren  Rechts- 
stellung vor  dem  Bundesgeuossenkriege  so  geschildert  wird:  ils  ne  pou- 
vaient  participer  aux  usages  romains,  porter  la  toge,  prendre  le  nom 
dune  famille  romaine;  une  teile  Usurpation  eüt  ete  severement  punie. 
Ausser  den  dediticii  haben  sie  ihre  »loi  locale«,  nach  der  sie  sich  ver- 
heirathen,  testiren  und  erben  können;  auch  konnten  sie  das  ins  gentium 
für  sich  in  Anspruch  nehmen;  allen  Polizei-  und  Sicherheitsgesetzen  waren 
sie  selbstverständlich  unterworfen.  In  der  zweiten  Periode  sind  die  Pe- 
regrinen im  Allgemeinen  die  Provinzialen.  Der  Verfasser  bespricht  die 
Latini  coloniarii  und  luniani  in  sehr  ausführlicher  und  klarer  Weise  und 
kommt  dann  zu  den  eigentlichen  Peregrinen.  Er  definirt  zuerst:  Qui  etait 
peregrin?  Entweder  besass  der  Peregrine  diese  Eigenschaft  durch  seine 
Abstammung  aus  einer  Ehe  zwischen  Peregrinen  oder  zwischen  Peregri- 
nen und  besser  Gestellten,  und  zwar  entschied  hier  der  Stand  der  Mutter 
zur  Zeit  der  Geburt,  oder  die  Peregrinität  war  die  Folge  eines  Verlustes 
des  früheren  Civilstandes ;  am  schlechtesten  gestellt  waren  die  peregrini 
dediticii,  welche  nur  auf  das  ins  gentium  Anspruch  hatten.  Was  den 
Rechtszustand  der  Peregrinen  betrifft,  so  waren  ihnen  selbstverständlich 
alle  iura  publica  verschlossen,  von  Privatrechten  bleibt  ihuen  das  ius 
conubii  und  ius  commercii  nur  mit  grossen  Einschränkungen;  der  Pere- 


Die  Staatsverwaltung.     Provinzen.  75 

grine  lebt  nicht  in  völligem  Concubinate,  aber  immerhin  in  matrimonium 
non  iustum:  »en  ce  qui  concerne  les  droits  de  famille,  la  loi  civile  ro- 
maine  leur  est  absolument  etraugere;  ils  ne  peuvent  invoquer  que  leur 
legislation  locale«.  Sehr  ausführlich  bespricht  der  Verfasser  les  droits 
de  propriete  und  kommt  zu  dem  Ergebniss:  le  preteur  arriva  par  le 
detour  des  actions  protectrices  de  la  propriete  ä  recounaltre  au  profit 
des  peregrins  une  veritable  propriete,  semblable  ä  celle  des  citoyens. 
Dagegen  blieb  das  Intestat-  und  das  testamentarische  Erbrecht  ihnen  nur 
nach  Massgabe  ihrer  heimischen  Gesetzgebung;  auch  die  Schenkung  und 
das  Obligationenrecht  gehört  ihnen  nur  mit  gewisser  Beschränkung,  ebenso 
sind  sie  mit  ihrem  Klagerecht,  wie  der  Verfasser  überall  im  Einzelnen 
ausführt,  schlechter  gestellt.  Weiter  bespricht  der  Verfasser  die  Wege, 
die  einem  Peregrinen  zur  Erlangung  des  Bürgerrechts  offen  standen 
(hauptsächlich  beneficium  imperiale  mit  verschiedenen  Abstufungen  und 
erroris  causae  probatio).  In  der  Constitution  des  Caracalla  erblickt  der 
Verfasser  —  schwerlich  richtig  —  nur  eine  fiskalische  Massregel;  er 
glaubt  weiter,  dass  durch  dieselbe  nur  den  zur  Zeit  des  Erlasses  leben- 
den Freien  das  Bürgerrecht  verliehen  wurde:  c'est  une  coucession  ana- 
logue  aux  nombreux  actes  de  concessious  de  ses  predecesseurs,  mais 
etendue  a  plus  de  beneficiaires ;  alle  zur  Zeit  des  Erlasses  JSficht-Freien 
und  alle  künftig  erst  zu  unterwerfenden  Völker  blieben  ausgeschlossen. 
Was  Caracalla  nur  angebahnt  hatte,  vollendet  in  der  dritten  Periode 
lustinian:  der  letzte  Unterschied  zwischen  cives  und  peregrini  fällt;  zu 
letzteren  zählen  jetzt  nur  die  Barbaren  (Romania  —  Barbaricum);  auch 
die  privatrechtlichen  Unterschiede  werden  jetzt  beseitigt. 

Julius  Jung,  Zur  Würdigung  der  agrarischen  Verhältnisse  in  der 
römischen  Kaiserzeit.    SybeFs  histor.  Zeitschr.  N.  F.  6,  43 — 76.    (1879.) 

Der  Verfasser  will  die  Resultate  Heisterbergk's  theilweise  berich- 
tigen. Zu  diesem  Zwecke  unterwirft  er  dessen  Ausführungen  einer  Probe, 
»indem  er  die  Gesammtentwickeluug  der  agrarischen  Verhältnisse  Afrika's, 
einer  Kornproviuz,  mit  denen  Galliens,  einer  Grenzprovinz ,  vergleicht«. 
Aus  einer  kurzen  Darlegung  der  Entwickelung  Afrika's,  namentlich  in 
der  donatistischen  Bewegung,  zieht  der  Verfasser  den  Schluss,  dass  die 
Annahme  Heisterbergk's,  wonach  die  Kornprovinzen  jene  ausgebreiteten 
agrarischen  Aufstände  der  einheimischen  Bevölkerung,  welche  sich  in 
Gallien  mehrere  Jahrhunderte  hindurch  wiederholen,  nicht  kennen  und 
sich  Spuren  von  wirklich  agrarischen  Motiven  erst  im  5.  Jahrhundert  n.  Chr. 
finden  sollen,  nicht  haltbar  sei.  Ebenso  hält  Jung  die  Entwicklung  Afri- 
ka's von  derjenigen  Galliens  für  nicht  sehr  verschieden.  Heisterbergk 
stellt  Gallien  mit  Unrecht  auf  gleiche  Linie  mit  den  gallischen  Grenz- 
provinzen. Es  gab  hier  neben  einander  grossen,  mittleren  und  kleinen 
Besitz.  P^ür  die  erste  Ursache  der  Entstehung  des  Kolonenstandes  sieht 
Jung  mit  Walion  die  von  den  Grossgrundbesitzern  gegen  freie  Klein- 


76  Römische  Staatsalterthümer. 

grundbesitzer  geübte  Gewalt  an,  jedenfalls  eine  Umgehung  gesetzlicher 
Bestimmungen,  die  erst  später  als  vollendete  Thatsache  die  öffentliche 
Anerkennung  fand.  Die  Folge  dieser  Entwickelung  war  das  Bagauden- 
thum ,  dem  hier  wie  anderwärts  das  Eintreten  der  Germanen  erst  ein 
Ende  machte;  durch  die  von  diesen  geschaffenen  agrarischen  Verhältnisse 
fühlten  sich  die  kleineren  Besitzer  befriedigt,  und  auch  die  grösseren 
beruhigten  sich  bald  dabei;  nur  Afrika  bildet  eine  Ausnahme.  Im  Orient 
sind  die  Verhältnisse  consistenter  geblieben;  aber  die  Folge  war  die 
Verknöcherung. 

Der  Verfasser  ist  schliesslich  der  Ansicht,  dass  man  in  Bezug  auf 
die  Entstehung  und  Entwickelung  des  römischen  Bauernstandes  keiner 
der  herrschenden  Theorien  unbedingt  beipflichten  darf,  sondern  sich 
eklektisch  verhalten  muss.  Juristisch  scharf  lasse  sich  das  Werden  dieser 
Verhältnisse  so  wenig  wie  beim  deutschen  Bauernstande  darlegen.  Erst 
im  Laufe  der  Zeit  habe  sich  aus  den  Verschiedenheiten  der  einzelnen 
Landschaften  ein  allgemeines  Schema  herausgebildet.  Aufgabe  der  For- 
schung wird  es  sein,  die  Eigenthümlichkeiten  jeder  Provinz  darzulegen 
und  ihren  Entwickelungsgang  unter  römischer  Herrschaft  zu  zeichnen. 

Municipalwesen. 

Henricus  Rudert,   De  iure  municipum  Romanorum  belli  Latiiii 
temporibus  Campanis  dato  in  Leipziger  Studien  z.  kl.  Ph.  2,  73  ff. 

Der  Verfasser  schickt  seiner  eigentlichen  Untersuchung  eine  Er- 
örterung der  Zeit  voraus,  in  welcher  die  Latiner  unterworfen  wurden,  und 
kommt  mit  Weissenborn  zu  dem  Jahre  416.  Darauf  stellt  er  die  haupt- 
sächlichsten Ansichten  der  Neueren  über  die  Bedingungen  zusammen, 
unter  denen  die  Campaner  muuicipes  wurden  und  die  bekanntlich  von 
der  Festusstelle  ausgehen,  welche  durch  Paulus  ergänzt  wird;  er  giebt 
bei  allen  eine  kurze  Kritik,  meist  polemischer  Natur,  welche  besonders 
ausführlich  bei  Gelegenheit  der  Erwähnung  Zöller's  ausgefallen  ist.  Das 
positive  Ergebniss  der  fleissigen  und  gründlichen  Untersuchung  ist  fol- 
gendes. Der  campanische  populus  erhielt  die  civitas  sine  suffragio,  die 
Ritter  die  civitas  cum  suffragio.  Zu  diesem  Resultat  gelangt  der  Ver- 
fasser durch  eine  Menge  von  Einzeluntersuchungen  namentlich  über  den 
Begriff  des  municeps,  bei  dem  zwei  Gattungen  auseinander  zu  halten  sind: 
»fuerunt  igitur,  quoniam  Servilii  probamus  sententiam,  municipes  urbium 
subactarum  incolae,  qui  ea  condicione  cives  Romani  facti  erant,  ut  sera- 
per rem  publicam  separatam  a  populo  Romano  haberent  et,  quod  locum 
in  tribubus  non  habebant,  a  iure  suflragii  et  bonorum  exclusi  essent«; 
die  zweite  von  Paulus  erwähnte  Art  von  municipes  »quibus  omnes  pro- 
priae  civitatis  partes  i.  e.  non  solum  ius  de  hello  paceque  decernendi 
quaeque  cum  eo  coniuncta  sunt,  sed  etiam  suis  ipsorum  legibus  ma- 
gistratibus  senatu  conciliis  utendi  Romanorum  voluntati  imperioque  cesse- 


Die  Staatsverwaltung.     Municipalwesen.  77 

rant«,  kam  praktisch  selten  in  Anwendung;  bei  dem  Nachweis  der  Lage 
der  Campaner  geht  der  Verfasser  näher  auf  den  Fall  des  Vitruvius  Vac- 
cus  aus  Fundi  Liv.  8,  19,  4.  20,  8  ein,  sowie  auf  das  Militär-,  Rechts- 
uud  Münzwesen  der  Campaner,  die  Verhältnisse  der  Ritter.  Da  aber 
auch  hier  die  Polemik  naturgemäss  einen  grossen  Raum  einnimmt,  so 
kann  hier  nicht  tiefer  in  die  Untersuchung  eingegangen  werden. 

Otto  Hirschfeld,  Zur  Geschichte  des  Latinischen  Rechts.  Fest- 
schrift zur  50  jährigen  Gründungsfeier  des  archäologischen  Instituts  in 
Rom  von  0.  Benndorf  und  0.  Hirschfeld.     Wien  1879. 

Der  Verfasser  geht  von  der  durch  Studeraund's  Conjektur  geheilten 
Gaiusstelle  1,  91  aus  und  will  die  bei  Schriftstellern  und  in  Inschriften 
erhaltenen  Nachrichten  über  die  Schicksale  des  latinischen  Rechts  in 
späterer  Zeit  prüfen,  um  wo  möglich  eine  Zeitgrenze  für  die  Schaffung 
der  zwei  von  Gaius  bezeichneten  Kategorien  zu  gewinnen. 

Wie  natürlich,  spricht  Hirschfeld  zunächst  über  die  in  der  Defini- 
tion von  Gaius  so  auffallend  zweimal  gebrauchte  Verbindung  von  ma- 
gistratus  und  honor.  Will  man  nicht  eine  blosse  Tautologie  erblicken, 
so  bleibt  z.  Z.  höchstens  die  Beziehung  auf  den  vom  Kaiser  ernannten 
Präfecten  zur  Erklärung  des  honor  übrig,  der  nicht  eigentlich  magi- 
stratus  war  und  allerdings  diu'ch  seine  Amtsführung  das  Bürgerrecht  er- 
langt zu  haben  scheint. 

Die  Frage,  ob  die  Erwerbung  des  römischen  Bürgerrechts  durch 
Bekleidung  eines  ordentlichen  Gemeindeamtes  seitens  der  Latiner  sofort 
bei  Antritt  oder  erst  bei  Niederlegung  desselben  erfolgt  sei,  ist  Hirsch- 
feld geneigt  in  letzterem  Sinne  zu  entscheiden;  auch  das  Fehlen  der 
Tribus  in  Inschriften  von  latinischen  Beamten  scheint  darauf  hinzuweisen, 
dass  der  Anspruch  auf  das  Bürgerrecht  allerdings  bereits  mit  Ueber- 
nahme  des  Amtes  erlangt  wurde,  die  formelle  Verleihung  aber  und  die 
damit  verbundene  Aufnahme  in  eine  römische  Tribus  erst  nach  Nieder- 
legung des  Amtes  erfolgte. 

Wann  fand  nun  die  Scheidung  des  latinischen  Rechtes  in  ein  malus 
und  minus  statt?  Ueber  die  lex  Pompeia  um  das  Jahr  665,  welche  den 
transpadanischen  Gemeinden  das  ius  Latii  verlieh,  braucht  man  nicht 
zurückzugehen,  da  mit  dieser  Verleihung  erst  die  Form  geschaffen  ward, 
in  welcher  seitdem  die  Latinität  ausserhalb  Italiens  vergeben  wurde ;  sie 
erhielten  unzweifelhaft  das  sogenannte  minus  Latium.  Auch  für  die  Cä- 
sarische Zeit  ist  von  einer  Scheidung  in  grösseres  und  geringeres  Latium, 
d.  h.  von  einer  Erlangung  des  Bürgerrechtes  durch  den  Decurionät,  noch 
keine  Spur  zu  entdecken.  Unter  den  Julisch-Claudischen  Herrschern 
machte  die  Ausbreitung  der  Latinität  selbst  in  unmittelbarster  Nähe  von 
Italien  nur  geringe  Fortschritte;  es  ist,  soweit  wir  sehen  können,  nicht 
über  die  Cäsarisch -Augustischen  Grenzen  hinausgegangen  d.  h.  im  Nor- 
den nicht  über  die  Alpengegenden,  Südfrankreich  und  Spanien,  im  Süden 


78  Römische  Staatsalterthnmer. 

nicht  über  Afrika.  In  den  Bürgerkriegen  nach  Nero's  Tode  ging  man 
weiter;  Vespasian  verlieh  die  Latinität  dem  fast  gänzlich  romauisirten 
Spanien  und  zwar  das  sogenannte  minus  L.  Noch  zu  Domitian's  Zeit 
kann  der  Nachweis  der  Theiluug  in  zwei  ungleiche  Grade  mit  dem  uns 
zu  Gebote  stehenden  Material  nicht  erbracht  werden.  Ebenso  wenig 
lässt  sich  dieser  Nachweis  von  den  Nachfolgern  bis  Antoninus  Pius  ein- 
schliesslich erbringen,  unter  dem  Gaius  sein  Werk  geschrieben  hat.  Wahr- 
scheinlich ist  die  Scheidung  nicht  lange  vor  dieser  Zeit  entstanden;  Hirsch- 
feld denkt  an  Hadrian,  der  die  Erlangung  des  römischen  Bürgerrechts 
bei  dem  Nachlassen  des  municipalen  Sinnes,  insbesondere  der  Scheu  vor 
Bekleidung  der  kostspieligen  und  verantwortungsvollen  Gemeinderaths- 
stellen,  für  gewisse  privilegirte  latinische  Gemeinden  an  die  Bekleidung 
des  bereits  als  Last  gemiedenen  Decurionates  knüpfte. 

Kaum  ein  Jahrhundert  nach  der  Schöpfung  des  Latium  malus  scheint 
das  Institut  der  coloniarischen  Latinitcät  sein  Ende  erreicht  zu  haben. 
Es  hatte  seine  Aufgabe  erfüllt,  als  vorbereitende  Stufe  zur  Erlangung 
des  vollen  Bürgerrechts  zu  dienen.  In  den  rein  militärischen  Occupa- 
tionsgebieten  am  Rhein,  an  der  Donau  und  in  Britannien,  wo  zwischen 
den  römischen  Bürgern  und  den  Eingeborenen  keine  Verschmelzung  und 
Ausgleichung  stattfand,  war  dieses  Recht  so  wenig  an  seiner  Stelle  wie 
im  griechischen  Orient,  und  hier  wie  dort  lassen  sich  latinische  Gemein- 
den nicht  nachweisen. 

Angelo-Camillo  Firmani,  I  comuni  doppii  nella  constituzione 
di  Roma.  Torino  1877.  (Estratto  dalla  Rivista  di  Filologia  Anno  V 
Fascicolo  di  Novembre  e  Dicembre  1876.) 

Der  Verfasser  will  über  die  Doppel- Gemeinden  sprechen,  welche 
sich  an  einigen  Orten  —  häufiger  seit  Sulla  —  finden,  in  denen  cives 
veteres  et  novi  neben  einander  in  selbständig  organisirten  Gemeinwesen 
(oft  Municipium  und  Colonia  neben  einander)  vorkommen.  Die  Aussen- 
dung der  Colonien  hatte  nach  seiner  Ansicht  hauptsächlich  den  Zweck 
zu  romanisiren. 

Als  solche  Gemeinden  werden  genannt:  Fabrateria,  Ferentinum, 
Clusiura,  Pompei,  Arretium  (Heraclea),  Agrigentum,  Valentia  und  Apu- 
lum  in  Dacien.  Der  Verfasser  hätte  wohl  ohne  Bedenken  Interamna 
Praetuttianorura  hinzufügen  können  I.  N.  6149  —  Henz.  6962,  das  er  S.  14 
zu  vorsichtig  umgeht.  Er  stellt  sodann  das  inschriftliche  und  schrift- 
stellerische Material  zusammen.  S.  34  findet  sich  folgender  Satz,  den 
ich  nicht  verstanden  habe:  —  es  ist  von  dem  Beinamen  von  Apulum  die 
Rede  —  Peravventura  dal  fatto  che  un  qualche  imperatore,  forse  Marco 
Aurelio,  elevö  gli  antichi  abitanti  Canabenses  all'  ouore  di  Municipio 
Aurelio.  Sotto  Severo  poscia  Apulum  fu  forse  detto  Municipio  Settimio, 
per  finire  sotto  Traiano  come  Colonia  e  Municipio  semplicemente. 

Der  Verfasser  meint  nun  in  diesen  Doppelgemeinden  besonders  die 


Die  Staatsverwaltung.     Finanzverwaltung.    Militärwesen.  79 

Tendenz  der  Romanisirung  verfolgen  zu  können;  wir  meinen,  es  war  eher 
umgekehrt;  Hess  man  die  beiden  Gemeinden  autonom  neben  einander,  so 
konnte  der  Prozess  nur  langsam  vor  sich  gehen.  Die  Unnatur  dieser 
Verbindungen  hat  auch  die  Erklärung  des  Verfassers  nicht  aufgeklärt. 

Finanzverwaltung. 
Gustave  Cruchon,  Les  banques  dans  l'antiquite.    Paris  1879. 

Der  Verfasser  will  eine  historische  Entwickelung  des  Bankwesens 
bis  in  das  Mittelalter  geben.  In  der  Einleitung  spricht  er  von  den  Banken, 
von  dem  Vorhandensein  gemünzten  Goldes,  sowie  von  dem  Ursprung  des 
letzteren.  Das  Bankwesen  Athens  wird  kurz  besprochen,  dann  kommt 
der  Verfasser  zu  seinem  eigentlichen  Thema,  dem  römischen  Bankwesen. 
Er  unterscheidet  zehn  Gruppen  von  Bankiers,  deren  Benennungen  zu- 
sammengestellt und  die  genauer  charakterisirt  werden. 

Das  Hauptgewicht  der  Arbeit  liegt  aber  auf  dem  zweiten  Theile 
etat  jufidique.  Hier  erörtert  der  Verfasser  an  der  Hand  der  Rechts- 
quellen folgende  Fragen:  Qui  peut  etre  banquier?  Livres,  ecritures,  effets 
de  commerce  de  la  banque  romaine  (namentlich  nach  den  drei  Gesichts- 
punkten litteris,  novatio  litteris,  edictio  ratiouum),  compensation  parti- 
culiere  aux  argentarii,  receptum,  constitut,  intercessio,  pret  ä  iuteret, 
depit,  rang  du  deposant  vis-ä-vis  des  creanciers  privilegies  de  l'argenta- 
rius  decoctus,  auctio,  les  argentarii  socii;  der  letzte  Abschnitt  stellt  die 
Specialgesetzgebung  über  die  argentarii  unter  lustinian  dar. 

Das  Buch  ist  höchst  interessant  und  ein  werthvoller  Beitrag  zur 
Kenntniss  des  Geldverkehrs  überhaupt. 

Militärwesen. 
E.  Hardy,  L'art  de  la  guerre  chez  les  anciens.     Paris  1879. 

Das  erste  Buch  handelt  von  den  Griechen  und  gehört,  wie  das 
dritte  über  die  Kriegskunst  der  Franken,  nicht  in  den  Kreis  dieses  Jahres- 
berichts; dieser  hat  nur  das  zweite  Buch  in's  Auge  zu  fassen,  welches 
von  den  Römern  handelt. 

Dieses  Buch  enthält  folgende  Kapitel:  Organisation  militaire  des 
Romains,  l'armee  consulaire,  l'art  militaire  chez  les  Romains,  la  guerre 
des  Gaules.  Mit  besonderer  Schärfe  und  Präcision  und  mit  jenem  Ge- 
schick der  Gruppirung,  welches  den  Franzosen  eigenthümlich  ist,  wird 
nun  hier  in  der  Hauptsache  alles  mitgetheilt,  was  wirklich  erheblich  ist. 
Kleine  Irrthümer,  namentlich  auf  politisch -militärischem  Grenzgebiete, 
fehlen  nicht  ganz,  aber  sie  sind  selten,  manche  Dinge,  die  hätten  er- 
wähnt werden  können,  namentlich  aus  inschriftlichen  und  anderen  Funden, 
sind  übersehen.  Dabei  enthält  das  Buch  eine  grosse  Zahl  vortrefflicher 
Holzschnitte,  die  sich  vortheilhaft  von  den  in  entsprechenden  deutschen 


80  Römische  Staatsalterthümer. 

Arbeiten  abheben  und  die  recht  wesentlich  die  Klarheit  der  Beschreibung 
erhöhen.  Neues  wird  man  nicht  in  dem  Buche  suchen;  dies  erstrebt  der 
Verfasser  auch  nicht;  das  vorhandene  Material  klar  und  übersichtlich 
geordnet  zu  haben,  bleibt  sein  Verdienst. 

V.  Duruy,  Memoire  sur  les  tribuai  militum  a  populo.    (Mera.  de 
l'Academie  des  Inscr.  et  Bell.-Lettr.  P.  XXIX  2epartie.)    Paris  1878. 

Der  Verfasser  stellt  zunächst  14  Inschriften  zusammen,  in  denen 
trib.  milit.  a.  p.  erwähnt  werden.  Sodann  verwirft  er  die  Ansicht,  welche 
Mommsen  im  St.  R.  2,  564  darüber  aufgestellt  hat;  er  hebt  namentlich 
hervor,  dass  es  doch  höchst  aulfallend  sei,  dass  Tribunen  in  den  Bürger- 
kriegen keine  Verwendung  gefunden  haben  sollten,  wo  ein  so  grosser 
Bedarf  vorhanden  war.  Das  Aufhören  der  Volkswahl  unter  Tiberius  will 
er  auch  nicht  gelten  lassen,  meint  vielmehr,  dass  dies  schon  eingetreten 
sei,  als  die  Macht  vom  Forum  an  das  Lager  kam.  Denn  unter  das  Jahr  70 
geht  keines  der  von  Mommsen  angeführten  Beispiele  von  wirklichen  trib. 
milit.  herab. 

Der  Verfasser  sucht  nun  folgende  Sätze  zu  erweisen:  1.  Die  Mili- 
tärtribunen, welche  von  dem  Volke  gewählt  wurden,  haben  nur  trib.  mil. 
a  pop.  geheissen;  dies  beweisen  Schriftsteller  und  Inschriften;  auf  leta- 
teren  wird  für  wirkliche  Militärtribuneu,  auch  wenn  sie  bestimmt  zu  dep 
24  erwählten  gehört  haben,  nie  die  Bezeichnung  a  pop.  angewandt.  2.  Die 
Wahl  der  Militärtribunen  hat  seit  den  Kriegen  der  Triumvirn  nicht  mehr 
stattgefunden ;  dieselbe  wird  im  Jahre  70  zum  letzten  Male  erwähnt,  ver- 
trägt sich  auch  nicht  mit  der  x\rt  und  Weise  der  Aushebung  der  Legionen 
in  dieser  Zeit  und  mit  der  Machtfülle  der  Triumvirn,  die  sich  sicherlich 
eventuell  von  ihren  Gegnern  keine  Offiziere  ernennen  Hessen.  3.  Die 
Bezeichnung  a  pop.  bezieht  sich  lediglich  auf  ein  Municipal-Anit.  Pompei 
liefert  zu  den  bekannten  Inschriften  vier;  nur  mit  einer  Ausnahme  er- 
reichen die  bekannten  trib.  mil.  a  pop.  kein  Staatsamt.  Der  Einwand 
Mommsen's  von  der  seltenen  Aufführung  des  cursus  honor.  ist  unbegrün- 
det, da  alle  Municipalämter  auf  diesen  Inschriften  erwähnt  sind.  In  der 
Kaiserzeit  wird  die  Legion,  in  der  der  trib.  mil.  gedient,  stets  bezeichnet, 
bei  den  trib.  mil.  a  pop.  fehlt  diese  Angabe  stets,  obgleich  mehrere 
offenbar  aus  dieser  Zeit  herrühren.  Dagegen  finden  sich  in  den  Inschriften 
die  Municipal-Aemter  sämmtlich  erwähnt;  es  werden  decuriones,  quaestor, 
duumvir,  IV vir,  quinquennalis  etc.  etc.  gefunden.  Hätte  es  sich  um 
Staatsämter  gehandelt,  so  hätte  bei  populo  nicht  fehlen  dürfen  rom.,  denn 
ohne  diese  Bezeichnung  bedeutet  pop.  auf  Municipal-Inschriften  stets  nur 
den  pop.  der  betreffenden  Stadt.  Der  trib.  mil.  a  pop.  war  also  der  Chef 
des  Militärwesens  in  der  betreffenden  Colouie,  in  dem  betreffenden  Mu- 
nicipium.  Dass  einige  praef.  fabrum  werden,  widerspricht  dieser  Ansicht 
nicht,  bestätigt  vielmehr  dieselbe.  4.  Die  Kaisergeschichte  beweist  die 
Nothwendigkeit  dieses  Amtes.     Diese  trib.  mil.  haben  für  die  öffentliche 


Die  Staatsverwaltung.    Militärwesen.  gl 

Sicherheit  zu  sorgen  (Raub  aller  Art),  haben  das  Zeughaus  unter  sich 
sorgten,  wo  dies  der  Stadt  oder  dem  pagus  oblag,  für  die  militärischen, 
Leistungen,  Aushebungen  etc.;  insbesondere  ist  dies  in  der  früheren 
Kaiserzeit  der  Fall,  wo  noch  nicht  die  Selbständigkeit  der  städtischen 
Gemeinden  erstorben  ist;  sie  sind  in  dieser  Weise  le  debris  Italien  d'une 
coutüme  generale  et  necessaire,  dont  les  prefets  de  l'Occident  et  les 
strateges  de  l'Orient  etaient  le  debris  provincial.  5.  Dieser  Charakter 
des  Amtes  zeigt  sich  in  der  Inschrift  von  Osuna  (lex  lul.  Genet.),  wo  die 
mit  der  Annahme  übereinstimmenden  Funktionen  dem  trib.  mil.  in  Art.  CHI 
zugeschrieben  werden. 

Theodor  Stein w ender,  Ueber  das  numerische  Verhältniss  zwi- 
schen cives  und  socii  im  römischen  Heere  und  die  militärische  Orga- 
nisation der  bundesgenössischen  Gemeinden.  Programm.  Marienburg 
1879. 

Der  Verfasser  hält  das  von  Polybius  angegebene  Verhältniss  zwi- 
schen Römern  und  Bundesgenossen  für  die  Infanterie  von  4:5,  für  die 
Reiterei  von  1  :  3  nicht  für  absolut,  sondern  nur  beziehungsweise  mass- 
gebend. Er  ordnet  zunächst  das  vorhandene  Material  von  338  — 142  und 
gelangt  danach  zu  folgendem  Resultat. 

Nachdem  das  Verhältniss  zwischen  socii  und  cives  im  römischen 
Heere  um  300  v.  Chr.  aus  einem  ursprünglich  gleichen  ein  ungleiches 
geworden,  treffen  wir,  soweit  Nachrichten  vorliegen,  zunächst  die  ver- 
schiedensten bundesgenössischen  Bestände.  Von  der  Schlacht  bei  Cannae 
ab  herrscht,  wo  die  socii  überhaupt  auftreten,  wieder  ein  vollkommen 
äquales  Verhältniss,  dann  aber  schon  während  der  zweiten  Hälfte  des 
hannibalischen  Krieges  das  von  2  :  3,  bis  mit  dem  Jahre  193  der  grössere 
Bedarf  au  Besatzungs-  und  Observatioustruppen  eine  theilweise  Verstär- 
kung der  Bundesgenossen  bewirkte  und  schliesslich  in  Folge  des  Zu- 
sammenschmelzens  derselben  durch  die  Pest  und  massenhafte  Auswande- 
rung nach  Rom  ihr  Aufgebot  überhaupt  stark  herabgesetzt  wird.  Es 
kommen  jetzt  im  Fussvolk  auf  zwei  Legionen  nur  10  — 12000  socii,  was 
mithin  bei  der  Legion  zu  5000  oder  5200  die  Verhältnisse  von  1 : 1  und 
5:6  ergeben  würde;  ja  nicht  selten  überwiegen  die  cives,  so  in  den 
Aushebungsberichten  von  182  -180,  172,  171,  145,  142. 

Die  Reiterei  der  Bundesgenossen  überstieg  in  den  Jahren  200  —  168 
die  römische  nicht,  da  durchschnittlich  auf  5000  Fusssoldaten  derselben 
300,  auf  10000  —  600  und  auf  15000  —  800  oder  1000  Pferde  kommen. 
Bis  dahin  jedoch,  namentlich  vor  der  Schlacht  bei  Cannae,  begegnen 
wir  den  verschiedensten  Verhältnissen,  welche  aber  säramtlich  darin  über- 
einstimmen, dass  die  bundesgenössische  Reiterei  viel  stärker  als  die  der 
Römer  ist. 

Polybius  hat  seinen  Ausführungen  über  das  Verhältniss  zwischen 
cives  und  socii  zunächst  die  Jahre  224  — 216  zu  Grunde  gelegt.    »Daraus 

Jahresbericht  für  Alterthumswissenschaft  XXUI.  fi88o.    lU.)  6 


82  Römische  Staatsalterthümer. 

erklären  sich  die  "Widersprüche  zwischen  ihm  und  Livius.  Jener  giebt 
die  Resultate  seiner  Studien  über  eine  bestimmt  begrenzte  Periode  der 
römischen  Geschichte,  während  Livius  nur  Jahr  für  Jahr  die  Thatsachen 
verfolgt  und  eigene  Ansichten  überhaupt  nicht  äussert.  So  ist  nach  des 
Verfassers  Ansicht  das  polybiauische  Material  nur  mit  grosser  Vorsicht 
zu  benutzen. 

In  einer  zweiten  Abhandlung  spricht  der  Verfasser  über  die  mili- 
tärische Organisation  der  bundesgenössischen  Gemeinden.  Für  die  Ein- 
theilung  der  kriegsdienstpflichtigen  Italiker  bestanden  noch  225  die  alten 
Aushebungsbezirke  1.  Etrusker  und  Sabiner,  2.  Umbrer  und  Sarsinaten, 
3.  Veneter  und  Cenomanen,  4.  Latiner,  5.  Samniter,  6.  Japygier  und 
Messapier,  7.  Lukaner,  8.  Marser,  Marruciner,  Frentaner,  Vestiner.  Die 
nicht  genannten  Picener  und  Paeligner  gehörten  wahrscheinlich  zu  8, 
die  Bruttier  zu  7.  Diese  grossen  Aushebungsbezirke  zerfielen  nach  den 
in  ihnen  gelegenen  städtischen  Gemeinden  wieder  in  kleinere  Cantone, 
von  denen  jeder  unabhängig  für  sich,  sobald  es  verlangt  wurde,  sein 
Contingent  stellte.  Der  Satz  desselben  wurde  nach  Procenten  der  Be- 
völkerung oder  der  iuniores  bemessen,  war  durch  das  foedus  bestimmt, 
konnte  aber  seitens  der  Consuln  bei  einer  Revision  erhöht  werden.  Die 
Contingente  Hess  man  als  besondere  Corps  beisammen ;  sie  waren  cohortes 
und  turmae.  Die  cohortes  behalten  hier  ihre  alte  Bedeutung  von  Be- 
zirkscontingenten  bei;  mehrere  derselben  Heimat  kommen  nur  vor,  sobald 
sie  nach  der  Landschaft,  also  einem  Complex  von  Aushebungsbezirken, 
genannt  werden;  einer  Gehörte  entsprach  je  eine  Turme  und  so  bestand 
das  Contingent  einer  bundesgenössischen  Gemeinde  aus  je  einer  Cohorte 
und  einer  Turme.     Es  gab  ungefähr  80  Aushebungsbezirke  in  Italien. 

Neben  dieser  regelmässigen  Contingentstellung  waren  die  socii  noch 
einer  anderen  Art  des  Kriegsdienstes  unterworfen,  indem  bei  plötzlich 
eintretender  Gefahr  der  Landsturm  namentlich  der  bedrohten  grossen 
Aushebungsverbände  aufgerufen  wurde. 

H.  Planer,  Cäsar's  Antesignanen  in  Symbolae  loachimicae.   Berlin 
1880. 

Der  Verfasser  weist  zuerst  die  bisherige  Auffassung  der  Antesig- 
nanen zurück  und  sucht  an  deren  Stelle  an  der  Hand  derjenigen  Stellen, 
in  welchen  dieselben  erwähnt  werden,  folgende  abweichende  Ansicht  zu 
begründen. 

Dieselben  wurden  von  Cäsar  bei  Beginn  des  Bürgerkrieges  als 
etwas  neues  in  die  Legionen  eingeführt.  Sie  waren  durch  Tapferkeit 
ausgezeichnete  Soldaten  von  zuverlässiger  Treue  und  Anhänglichkeit, 
denen  er  ihren  Platz  im  ersten  Gliede  anwies,  damit  sie  beim  Angriff 
durch  ihr  Beispiel  die  übrigen  ermuthigten  und  fortrissen.  Um  ihren 
Eifer  zu  belohnen  und  ihren  Ehrgeiz  zu  befriedigen,  gab  er  ihnen  eine 
bevorzugte  Stellung  unter  ihres  Gleichen  und  einen  auszeichnenden  Na- 


Die  Staatsverwaltung.    Militärwesen.  83 

men,  der  zugleich  ihren  Platz  (ante  Signum)  in  der  Cohorte  und  im 
Kampfe  andeutete  und  welcher  zwar  im  Heere  nicht  unbekannt,  in  seiner 
Anwendung  aber  neu  war.  Der  Versuch,  diese  Truppe  ausserhalb  der 
Legion  zu  gebrauchen,  misslang  bei  Ilerda  und  wurde  aufgegeben;  da- 
gegen schreitet  Cäsar  in  Thessalien  zur  Formation  einer  Abtheilung, 
welche  für  besonderen  Dienst  im  Felde  bestimmt  ist.  Diese  Einrichtung 
wird  weiter  entwickelt  und  im  bellum  Africanum  abgeschlossen.  Sie  be- 
stand darin,  dass  bei  jeder  Legion  eine  stets  kampfbereite  Zahl  von 
Soldaten  in  der  Nähe  einer  Cohorte  sich  befindet,  welche  im  Fall  der 
Noth  zusammengezogen  und  verwendet  werden  kann,  ohne  dass  der  Or- 
ganismus der  Legion  darunter  leidet.  Dass  die  expediti  wie  die  electi 
aus  den  Antesignanen  gewählt  wurden,  ist  möglich,  aber  aus  den  Worten 
Cäsar's  nicht  zu  entnehmen. 

Johannas  Schmidt,  Die  Evocati.    Hermes  XIV,  321  ff. 

Der  Verfasser  will  eine  Berichtigung  und  Erörterung  der  von  Lange 
"und  Marquardt  gegebenen  Erörterungen  über  die  Evocati  geben,  haupt- 
sächlich nach  inschriftlichem  Material.  In  der  älteren  Zeit  der  Republik 
stellt  sich  die  evocatio  als  eine  besondere  Form  der  Truppenaushebung 
dar,  wie  sie  die  römischen  Behörden  nur  unter  ausserordentlichen  Ver- 
hältnissen versuchten  und  zur  Ausführung  brachten.  Während  nämlich 
bei  der  regelmässigen  Aushebung  die  durch  ihr  Alter  zum  Dienst  Ver- 
pflichteten nicht  bloss  aus  Rom  selbst,  sondern  auch  aus  den  Municipien 
zum  bestimmten  Terrain  sich  auf  dem  Capitol  vor  dem  Consul  stellten, 
wurden  in  dem  Falle  der  evocatio  die  zum  Kriegsdienst  Tauglichen  — 
und  zwar  nicht  immer  bloss  die  bereits  ix  xazaXoyoo  verpflichteten  —  in 
ihren  Orten  oder  Landschaften  selbst  von  den  Aushebungscommissarien 
aufgesucht  und  mit  hinweggeführt.  So  erklärt  sich  auch  der  Name  evo- 
catio. Die  bedeutendste  Veränderung  erfuhr  das  Institut  und  der  Be- 
griff der  evocatio  durch  die  in  ihren  Keimen  von  Marius  datierende 
Umwandlung  des  Volksheeres  in  ein  Söldnerheer,  sowie  durch  den  um 
etwa  dieselbe  Zeit  anhebenden  Eintritt  der  italischen  Bevölkerung  in  die 
Legionen.  Das  Rekrutierungsverfahren  wird  jetzt  Regel;  die  militärische 
Technik  und  Taktik  erreicht  den  höchsten  Grad  der  Vollkommenheit; 
Beschaffung  tüchtigen  Materials  für  die  Unteroffizierstellen  wird  jetzt 
besonders  wichtig.  So  wird  die  Anwerbung  von  emeriti,  die  früher  aus- 
nahmsweise vorgekommen  war,  Regel,  und  in  der  Folgezeit  häufen  sich 
die  Zeugnisse  über  die  Verwendung  ausgedienter  Freiwilliger  im  Heere. 
Gerade  die  Verwendung  der  in  jener  Zeit  entbehrlich  gewordenen  Begriffe 
evocatus,  evocatio  sprechen  für  die  in  jener  Zeit  vollzogene  Entwickelung 
des  freiwilligen  Weiterdienens  zu  einem  ständigen  Institut.  Namentliche 
Aufforderung  des  betreffenden  emeritus  war  nicht  nötliig,  sie  konnte  auch 
allgemein  mündlich  oder  schriftlich   erfolgen.     In  jener  Zeit   kamen   die 

G* 


84  Römische  Staatsalterthümer. 

evocati   entweder  einzeln    oder  in  kleinerer  Anzahl    den   verschiedenen 
Truppenkörpern  zugetheilt  oder  in  eigenen  Elitecorps   zur  Verwendung. 

Mit  Einrichtung  der  stehenden  Heere  verloren  die  Veteranencorps 
ihre  Bedeutung,  die  massenhafte  Verwendung  von  evocati  verschwindet 
unter  dem  Principat,  es  erhielt  sich  nur  die  Gewohnheit,  einzelne  aus- 
gezeichnete Soldaten  durch  Gewcährung  besonderer  Vergünstigungen  in 
Dienst,  Sold  und  Avancement  bei  der  Fahne  zu  halten.  Eine  entschei- 
dende Epoche  in  der  Entwickelungsgeschichte  des  Instituts  —  wie  Lange 
und  Marquardt  annehmen  —  bildet,  wie  mit  mehreren  Gründen  nachge- 
wiesen wird,  diese  Veränderung  in  keiner  W^eise.  Die  vexillarii  —  wie 
das  früher  hervorgehoben  —  sind  nichts  als  aus  dem  Heere  entlassene, 
aber  noch  auf  die  ihnen  zustehende  Versorgung  wartende  Civilanwärter; 
ihre  Organisation  ist  halb  militärisch,  halb  bürgerlich-collegienartig.  Ihr 
Curator  ist  ein  Mittelding  von  militärischem,  municipalem  und  Colle- 
giumsmagistrat  und  steht  unter  der  Würde  eines  evocatus.  Während 
sie  nur  zum  Kampf  beim  Angriffe  auf  die  Lagerstadt  verpflichtet  sind, 
sind  die  evocati  ganz  und  gar  wieder  Soldaten  und  zu  jedem  Kampfe 
verpflichtet. 

Bis  auf  Augustus  waren  die  evocati  wohl  sämmtlich  Legionäre ;  seit 
dieser  Zeit  erscheint  die  Evocatur  als  Vorrecht  vor  allen  der  Prätorianer, 
das  nur  in  seltenen  Fällen  auf  emeriti  anderer  Truppentheile,  am  ehesten 
noch  auf  die  cohortes  urbanae,  Anwendung  findet;  die  vigiles  waren  wohl 
davon  ausgeschlossen;  auch  an  emeriti  der  prätorischen  Flotten  erging 
bisweilen  die  evocatio;  direkt  aus  Legionen  eingetretene  evocati  finden 
sich  in  der  Kaiserzeit  nur  sehr  vereinzelt. 

Vor  Augustus  erstreckte  sich  die  evocatio  zuweilen  auch  auf  Cen- 
turionen,  insbesondere  auf  Primipilaren,  während  sie  später  durchweg 
nur  das  Avancement  zu  einer  zunächst  unter  dem  Centurionat  stehenden 
Charge  bezeichnet.  Die  evocati  waren  wohl  in  der  Regel  vor  Erlangung 
dieser  Würde  während  der  stipendia  legitiraa  schon  in  eine  der  höhe- 
ren oder  höchsten  Priucipalenchargen  aufgerückt;  namentlich  machte  man 
Techniker  und  Ingenieure  zu  evocati,  um  die  bewährten  Kräfte  so  lange 
als  möglich  zu  erhalten.  Im  Range  stehen  die  evocati  über  den  Princi- 
palen,  nahe  den  Centurionen;  bei  genauer  Angabe  der  Carriere  er- 
scheint die  Evocatenwürde  vor  dem  Centurionat ;  so  erklärt  es  sich  auch, 
dass  bei  den  Schriftstellern  die  beiden  Chargen  zuweilen  vertauscht  oder 
als  ziemlich  gleichbedeutend  behandelt  werden.  Beide  haben  dasselbe 
Abzeichen,  die  evocati  auch  einen  ausgezeichneten  Platz  im  Lager,  auch 
beinahe  die  gleiche  sociale  Stellung  wie  die  Centurionen.  Immerhin 
lassen  die  Inschriften  noch  einen  bestimmten  Unterschied  zwischen  bei- 
den Chargen  erkennen. 

Was  die  Vergünstigungen  in  Dienst  und  Sold  betraf,  so  waren  sie 
von  den  gewöhnlichen  munera  militiae  befreit;  manche  waren  beritten 
und  wurden  als  Ordonnanzen  oder  Kundschafter  verwandt,  der  Sold  ent- 


Die  Staatsverwaltung.    Militärwesen.  85 

sprach  wohl  nahezu  dem  der  Centurionen  und  wurde  als  salarium  be- 
zeichnet; in  der  republikanischen  Zeit  erhielten  sie  besonders  Handgeld 
und  Exspectanz  besonderer  Belohnungen;  selbst  zu  Centurionen-  und 
Tribunenstellen  Aufgerückte  scheinen  vor  ihren  Rauggenossen  noch  ge- 
wisse Vergünstigungen  vorausbehalten  zu  haben.  Dem  evocatus  winkte 
die  Hoffnung  auf  gelegentliches  Avancement  in   eine   Centurionenstelle. 

Was  die  Verwendung  anbelangt,  so  dienten  besondere  Corps  immer 
als  Elitetruppen;  einzeln  oder  in  beschränkter  Zahl  wurden  sie  stets 
einem  bestimmten  Truppentheil  zugewiesen  als  überzählige  oder  Vice- 
centurionen,  die  provisorisch  an  Stelle  der  behinderten  oder  getödteten 
Centurionen  traten,  aber  auch  als  Aspiranten  für  den  Centurionat.  In  der 
Regel  blieben  sie  wohl  bei  dem  Truppentheil,  dem  sie  als  Principalen 
angehört  hatten.  Mehrfach  stehen  die  evocati  zu  besonderer  Disposition 
des  Feldherrn  oder  werden  mit  besonderen  Kommissionen  beauftragt. 
In  gewissen  Beziehungen  (bei  Widmungen,  Avancement,  Platz  im  Lager) 
treten  sie  als  geschlossene  Körperschaft  auf,  ohne  aber  einen  besonde- 
ren den  Cohorten  etc.  parallelen  Truppenkörper  zu  bilden. 

Wie  lange  sich  die  evocati  bei  neuer  Verflichtung  banden,  lässt 
sich  nicht  bestimmen;  Invalidität  führte  jedenfalls  die  missio  herbei. 
Einzig  einen  Gnadenbeweis  der  Kaiser  in  der  evocatio  zu  erkennen,  wie 
Lange  will,  ist  nicht  zulässig. 

Die  Zahl  der  evocati  will  Schmidt  nach  den  laterculi  —  mit  frei- 
lich sehr  unsicherer  Berechnung  —  auf  etwa  40  für  die  Cohorte  an- 
setzen. Die  Bezeichnung  lautet  gewöhnlich  bloss  evocatus,  bisweilen 
auch  evocatus  Aug.  oder  Aug.  n.  bezvv.  Augg.  nn.,  einmal  evocatus  Cae- 
saris,  der  Name  des  Kaisers  wird  sehr  selten  genannt.  Die  technische 
Bezeichnung  evocatus  tritt  zuerst  gleichzeitig  bei  Cic.  Caes.  und  Sallust. 
auf,  inschriftlich  zuerst  ungefähr  40  v.  Chr.  Die  späteste  iuschriftliche 
Erwähnung  ist  aus  dem  Jahre  244  n.  Chr.,  um  dieselbe  Zeit  erwähnt  sie 
Dio  55,  24  als  noch  bestehend.  Wahrscheinlich  ist,  dass  sie  bis  zum 
Ende  des  3.  oder  gar  bis  in's  4.  Jahrhundert  hinein  bestanden  haben. 
Beseitigt  worden  werden  sie  wohl  sein  durch  die  constantinische  Reor- 
ganisation des  Heeres. 

Th.  Mommsen,  Die  Gardetruppen  der  römischen  Republik  und 
der  Kaiserzeit.    Hermes  14,  25 ff.  und  S.  160. 

Die  ersten  Anfänge  einer  Leibwache  für  den  Feldherru  finden  sich 
in  den  extraordinarii  der  dem  Bürgerheer  angeschlossenen  bundesgenössi- 
schen  Abtheilungen,  auf  die  Doppellegion  2000  extraordinarii  zu  Fuss 
und  600  zu  Pferde.  Bei  der  Bürgerwehr  bestand  keine  derartige  Ein- 
richtung bis  zum  numantinischen  Kriege.  Scipio  bildete  neben  einer 
Schaar  von  Freiwilligen  (4000),  welche  den  extraordinarii  entsprach,  eine 
Bürgerabtheilung  von  500  Mann  aus  Freunden  und  Clicnten,  cohors  ami- 
corum  oder   cohors  praetoria;   es   gab   wohl   in  derselben  Reiterstellen, 


86  Römische  Staatsalterthümer. 

oder  war  vielleidit  dem  Feldherrn  gestattet  den  einzelnen  Cohortalen 
nach  Belieben  ein  Pferd  anzuweisen.  Die  Freiwilligen  dieser  Abtheilung 
erhielten  iVsmal  so  viel  Löhnung  als  die  Legionare,  die  aber  wohl  als 
Gratifikation  betrachtet  wurde.  Wahrscheinlich  kam  der  Gegensatz  der 
amici  und  clientes  bei  der  Pferdeanweisung  und  Soldzahlung  zur  Geltung, 
indem  die  ersteren  zu  Pferde  dienten,  die  letzteren  Sold  erhielten.  Diese 
Einrichtung  wurde  mit  oder  doch  bald  nach  620  in  der  Weise  stehend, 
dass  sämratlichen  Provincialstatthaltern  bei  der  ornatio  ihrer  Aemter 
vom  Senat  die  Befugniss  zur  Annahme  von  Freiwilligen  aus  der  römi- 
schen Bürgerschaft  in  gleichem  Masse  wie  dem  Scipio  eingeräumt  ward. 
Die  zur  cohors  amicorum  gehörigen  Personen  wurden  rechtlich  als  frei- 
willig dienende  römische  Bürger  betrachtet.  Wahrscheinlich  war  die 
Stärke  von  500  Mann  stehend;  jedenfalls  hat  der  einzelne  Feldherr  nicht 
mehr  als  eine  coh.  praet.  gehabt.  Unter  dem  Triumvirat  wird  die  Zahl 
auf  8000  vermehrt,  die  Prätorianer  nur  aus  den  ausgedienten  Leuten 
gewählt,  dem  einzelnen  Feldherrn  mehrere  neben  einander  stehende  Co- 
horten  überwiesen.  Seit  dieser  Zeit  —  wahrscheinlich  sofort  nach  der 
Schlacht  von  Philipp!  —  traten  die  cohors  amicorum  und  die  cohors 
praetoria  in  scharfen  Gegensatz;  erstere  wird  des  Soldatencharakters 
ganz  entkleidet.  Nach  der  Schlacht  von  Actium  wurde  das  Institut  der 
Garde  nur  beibehalten,  aber  zugleich  wesentlich  modificirt;  der  Sold 
wurde  auf  das  Doppelte  des  Legionssoldes  erhöht,  die  Zahl  der  Cohorten 
auf  9  und  die  Stärke  der  Gehörte  auf  1000  Mann  festgesetzt,  es  wurde 
eine  dauernde  städtische  Garnison  geschaffen  und  mit  der  reorganisirten 
Garde  verknüpft;  die  städtischen  Cohorten  hatten  die  gleiche  Organi- 
sation, standen  unmittelbar  unter  dem  Befehl  des  Kaisers  und  hatten 
mit  den  coh.  praet.  fortlaufende  Nummern.  Endlich  wurde  Garde-  und 
Legionsdienst  getrennt,  indem  die  Garde  sieh  nur  aus  der  latinischen 
Jugend  recrutirte;  die  Freiwilligkeit  der  Meldung  wurde  beibehalten, 
die  Verkürzung  der  Dienstzeit  um  vier  Jahre  damals  eingeführt.  So  war 
die  Ausgleichung  zwischen  den  alten  Ordnungen  der  Republik  und  dem 
neuen  Herrscherthum  des  Triumvirats  auch  auf  diesem  Gebiete  erreicht. 

Die  Militärmonarchie  griff  wieder  zu  dem  triumviralen  System  zu- 
rück und  Vitellius  bildete  aus  seinen  Legionen  eine  neue  Garde  und 
eine  neue  Garnison.  Mit  der  Niederschlagung  derselben  kehrte  das 
augustische  System  wieder.  Aber  100  Jahre  später  vollbrachten  die 
Donaulegionen,  was  den  rheinischen  misslungen  war,  und  die  illyrischen 
Kaiser  bilden  die  Garde  wieder  aus  lUyrikern;  der  Eintritt  von  Legio- 
naren kommt  häufig  vor. 

Noch  unter  Vespasian  gab  es  nur  neun  Cohorten;  die  zehnte  wurde 
zwischen  76  und  112  eingerichtet:  dabei  blieb  es;  die  städtischen  Cohor- 
ten wurden  zwischen  76  und  117  von  vier  auf  fünf  vermehrt;  vielleicht 
geschah  beides  durch  Domitian.  Wahrscheinlich  hat  es  aber  zwischen 
Gaius  bezw.  Claudius  und  Vespasian  zwölf  prätorische  Cohorten  gegeben, 
und  damals  führten  die  städtischen  die  Nummern  13 — 16.    Vitellius  ver- 


Die  Staatsverwaltung.    Militärwesen.  87 

mehrte  die  prätorischen  Cohorten  von  12  auf  16.    Erst  Vespasian  stellte 
die  alte  Ordnung  wieder  her. 

Der  Nachtrag  S.  160  bringt  noch  zwei  sardinische  Inschriften,  auf 
welchen  die  XV.  Stadtcohorte  erwähnt  wird. 

Franz  Fröhlich,  Der  Triumphzug  des  Germanicus.  Ein  Kultur- 
bild aus  der  römischen  Kaiserzeit.     Aarau  1878. 

Der  Verfasser  giebt  eine  farbenreiche  Schilderung  des  Triumph- 
zuges. Wer  wollte  über  Einzelheiten  mit  ihm  rechten,  z.  B.  dass  er 
Livia  in  einem  Mantel  aus  Goldstoff  sitzen  lässt,  in  dem  bekanntlich 
zuerst  die  jüngere  Agrippina  sich  präsentirte,  oder  dass  er  Thusnelda 
und  Thuraelicus  im  Zuge  schreiten  lässt?  Er  beansprucht  für  sich  das 
Recht,  welches  man  dem  Künstler  einräumt,  die  erhaltenen  Bruchstücke 
und  Trümmer  einer  längst  vergangenen  Zeit  durch  Phantasie  und  Grup- 
pirung  des  Einzelnen  zum  lebensvollen  und  anschaulichen  Bilde  zu  ge- 
stalten. Mit  diesem  Vorbehalte  darf  man  seine  Arbeit  wohl  gelungen 
nennen. 

Jo.  Gull.  Fo erster,  De  fide  Flavii  Vegetii  Renati.  Doctor- 
dissertation.     Bonn.  1879. 

Eine  sehr  fleissige  und  sorgfältige  Arbeit.  Der  Verfasser  hat  es 
sich  zur  Aufgabe  gemacht  in  dem  Berichte  des  Vegetius  über  die  ordi- 
natio  legionis  im  zweiten  Buche  nachzuweisen:  1.  dass  in  den  einzelnen 
Angaben  Widersprüche  bestehen,  theils  gegen  andere  üeberlieferungen, 
theils  gegen  andere  Stellen  des  Vegetius  selbst,  und  dass  diese  Angaben 
auf  eine  bestimmte  Zeit  nirgends  passen.  Dies  geschieht  an  einer  Reihe 
von  Stellen  namentlich  aus  cap.  4.  5.  6.  8.  9.  10.  11.  15.  Es  lag  in  der 
Natur  der  Sache,  dass  der  Verfasser  vielfach  polemisch  gegen  Lang, 
Lange  und  Mommsen  vorgehen  musste.  2.  will  der  Verfasser  erklären, 
wie  Vegetius  zu  solchen  Angaben  kam.  Er  findet  dafür  folgende  Er- 
klärungen: a.  er  stellte  kritiklos  Angaben  der  verschiedensten  Schrift- 
steller» über  die  verschiedensten  Zeiten  zusammen;  b.  er  warf  legiones 
und  auxilia  durch  einander.  Mau  kann  ihm  also  einerseits  nur  glauben, 
wenn  seine  Angaben  anderweitige  Bestätigung  finden,  andererseits  er- 
klären sich  aus  diesem  Verhältnisse  eine  Anzahl  von  Angaben,  welche 
bis  jetzt  unverständlich  waren.  3.  kehrt  der  Verfasser  zu  einer  Special- 
untersuchung über  c.  7.  14.  12.  13  zurück.  Das  Hauptresultat  dürfte 
neben  einer  sehr  sorgfältigen  Untersuchung  über  tribuni  (^insbesondere 
ordinarii)  das  sein,  dass  die  Nachrichten  des  Vegetius  über  die  Einthei- 
lung  der  Cohorten  und  die  Zeichen  der  Centurien,  auch  über  das  Avan- 
cement der  Soldaten  richtig  sind,  während  die  Angaben  über  das  Avan- 
cement der  Centurioneu  nicht  durchgängig  richtig  sind. 

Ilygin  soll  nach  der  Ansicht  des  Verfassers  dem  Ausgang  des 
dritten  Jahrhunderts  zugewiesen  werden,  wir  haben  darüber  von  ilim  im 
Rhein.  Mus.  eine  weitere  Arbeit  zu  erwarten. 


Jahresbericht  über   die  Geographie   der  nörd- 
lichen Provinzen  des  römischen  Reiches. 

Von 

Director  Dr.  D.  Detlefsen 

in  Glückstadt. 


Au  den  Anfang  dieses  für  zwei  Jahre  geltenden  Berichtes  sind 
zunächst  einige  Schriften  von  allgemeinerer  Bedeutung  zu  stellen,  wel- 
che beweisen,  dass  das  Interesse  für  die  wissenschaftliche  Durcharbeitung 
der  alten  Geographen  im  Wachsen  begriffen  ist. 

1)   Geographi  latini  minores,    coUegit   recensuit  prolegomenis  in-* 
struxit  A.  Riese.    Heilbronnae  1878.    XL VIII,  174  S.  8. 

Diese  in  mancher  Beziehung  verdienstliche  Sammlung  enthält  eine 
Reihe  verschiedenartiger,  zum  Theil  fragmentirter  geographischer  Werk- 
chen der  römischen  Kaiserzeit  und  zum  Theil  schon  des  beginnenden 
Mittelalters.  Der  Zeit  nach  stehen  voran  die  Fragmeute  der  angeb- 
lichen Chorographie  des  Agrippa.  So  weit  wir  sie  dem  Plinius  verdan- 
ken, hatte  sie  zuletzt  Philippi,  De  tab.  Peuting.  Bonn  1876  (s.  Jahresber. 
B.  VIII,  308)  zusammengestellt,  und  von  ihm  hätte  Riese  die  Hinweise 
auf  die  Parallelstelleu  bei  Strabo  u.  a.  aufnehmen  können.  Recht  hat 
er  wohl  darin,  dem  Fragment  aus  Plin.  5,  9 f.  die  weitere  Ausdehnung 
zu  geben.  Er  fügt  aber  auch  die  Stellen  des  ywpoypdfog  beim  Strabo 
hinzu,  so  wie  aus  der  Divisio  orbis  die  Worte,  nach  denen  der  divus 
Augustus  als  Verfasser  der  chorographia  genannt  wird  (vgl.  S.  XI),  lässt 
aber  die  wichtige  Stelle  des  Plin.  3,  46  aus,  in  welcher  der  divus  Augu- 
stus als  auctor  für  die  Geographie  Italiens  erwähnt  wird ;  er  meint  S.  XI, 
sie  stamme  aus  einem  kaiserlichen  Edikt  (vgl.  S.  8  unten),  wie  er  denn 
überhaupt  nicht  der  alten  Auffassung  huldigt,  dass  Augustus  aus  den 
Papieren  des  Agrippa  ein  geographisches  Werk  zusammengestellt  habe. 

Sodann  werden  einige  mit  jener  Chorographie  nahe  verwandte 
Schriftchen  abgedruckt,  die  Dimensuratio  provinciarum  S.  9  ff.  und  die 
neuerdings  zuerst  von  E.  Schweder  (s.  Jahresber.  VIII,  310)  edierte  Divisio 
orbis  S.  15fi'.    (so  lautet  ohne   Zweifel    der  richtige  Titel;  s.  S.  XLYI) 


Geographie  der  römischen  Nordprovinzen.  89 

Einzelne  Stelleu  verbessert  der  Herausgeber,  doch  setzt  er  noch  mehr- 
fach Kreuze.  Referent  möchte  §  3 f.  lesen:  CCC  milia  passus  videtur 
lata.  Proxima  a  Pyrenaeis  montibus  citerior.  Ulterior  Cordubensis  Bae- 
tica.  Prima  itaque  u.  s.  w.  §  5  zum  Theil  nach  Vossius  uud  Letronne: 
inde  recta  regione  ...  ab  occasu  Atlantico,  a  septentrione  u.  s.  w.  Auch 
das  auf  S.  56  ff.  nach  Zangemeister  (in  den  Comraent.  iu  honorem  Th. 
Mommseni  S.  715  ff.)  abgedruckte  zweite  Kapitel  des  ersten  Buches  der 
Geschichte  des  Orosius  gehört  noch  in  diese  Reihe,  wie  insbesondere 
die  am  Schluss  angehängte  Beschreibung  der  Mittelmeerinselu  mit  den 
hinzugefügteu  Maassen  beweist. 

Dieser  Gruppe  von  Schriften,  denen  noch  verhältuissmässig  klare 
geographische  Anschauungen  zu  Grunde  liegen,  schliesst  sich  eine  an- 
dere, auf  weit  niedrigerer  Stufe  stehende  an.  Hauptstück  derselben  ist 
die  Cosmographia  des  Iiüius  Honorius  S.  21  ff.,  von  der  der  erste  Theil 
des  sogenannten  Aethicus  S.  71  ff',  völlig  abhängig  ist,  und  zwar  schliesst 
sich  letzterer  enge  an  die  von  Riese  mit  B  bezeichnete  Recension  des 
Honorius  an  (vergl.  praef.  S.  XXVII).  Trotz  seiner  Kritiklosigkeit  und 
kindischen  Unwissenheit  ist  Honorius  doch  nicht  ohne  einigen  Werth 
und  im  frühen  Mittelalter  hatte  er,  wie  die  verschiedenen  Recensionen 
beweisen,  ein  gewisses  Ansehen.  Riese  unterscheidet  deren  zwei,  eine 
echte,  A,  im  cod.  Paris.  4808  aus  dem  6.  bis  8.  Jahrhundert,  uud  eine 
unechte,  B,  die  er  aus  verschiedenen  Handschriften  ungefähr  derselben 
Zeit  zusammenstellt.  Letztere  enthalten  zwar  manche  Zusätze,  die  auf 
den  ersten  Blick  unechte  sind,  indess  scheint  auch  die  Recension  A  nicht 
frei  von  solchen,  und  zudem  ist  ihre  Ueberlieferuug  vielfach  zerrüttet 
und  lückenhaft,  so  dass  die  Aufgabe  des  Herausgebers  etwas  anders 
zu  sein  scheint,  als  sie  von  Riese  gefasst  ist,  der  die  Recension  A  nach 
seiner  Herstellung  abdruckt  mit  Angabe  der  Varianten  und  darunter  die 
abweichenden  Theile  der  Recension  B  mit  den  ihren.  Dem  Referenten 
scheint  vielmehr  aus  den  verschiedenen  Recensionen  eine  allen  zu  Grunde 
liegende  originale  Fassung  wieder  hergestellt  werden  zu  müssen,  der 
sich  in  der  That  mit  dem  handschriftlichen  Material  recht  nahe  wird 
kommen  lassen. 

Nur  ein  paar  beachtenswerthe  Punkte  mögen  hervorgehoben  wer- 
den. Ein  Vergleich  der  Beschreibung  der  Flussläufe  in  A  und  ß  kann, 
wie  es  scheint,  zu  keinem  andern  Resultat  führen,  als  dass  A  aus  B 
oder  zielmehr  dessen  Original  gekürzt,  nicht  ß  aus  A  erweitert  ist.  Das 
in  B  gegebene  Detail  ist  zum  Theil  so  guter  Art  und  fügt  sich  so  ge- 
nau in  die  meist  so  dürre  Recension  A  ein,  dass  nicht  allein  die  Hülfs- 
mittel  des  Abschreibers  von  ß,  sondern  auch  seine  Geschicklichkeit  weit 
höher  anzuschlagen  wären,  als  die  Recension  A  selbst.  Man  vergleiche 
z.  B.  die  in  c.  20  gegebene  Beschreibung  des  Durius;  was  A  hat,  ist 
sehr  dürftig,  während  B  viel  vollständigeres  und  durchaus  richtiges  bietet 
und  offenbar  auf  eine  gute  Quelle  zurückgeht.  Von  besonderem  Interesse 
ist  es,  dass  der  von  Riese  beanstandete. Ausdruck  paramus  sich  iu  der 


90  Geographie  der  römischen  Nordprovinzen. 

Inschrift  von  Leon  im  C.  I.  L.  III  2660  wiederfindet;  nach  beiden  Stellen 
scheint  er  die  vom  Durius  durchflossene  Hochebene  von  Leon  zu  be- 
zeichnen. Noch  einen  zweiten  geographischen  Namen  fügt  Referent  hier 
bei,  der  bisher  unerklärt  scheint  und  die  Bedeutung  des  Schriftchens 
hervorzuheben  geeignet  sein  möchte.  In  der  Liste  der  Meere  des  ocea- 
nus  occidentalis  c  15  giebt  A  folgende  Namen:  Mare  freti  Gaditani, 
mare  quod  Orcades  appellant,  mare  f  mades,  mare  Thyle.  Riese  denkt 
bei  dem  entstellten  mades  an  die  insulae  Acmodae  oder  Hebudes  bei 
Plin.  4,  103.  Dass  das  betreffende  Meer  in  diese  Weltgegend  zu  setzen, 
wird  aus  der  Reihenfolge  klar;  jedoch  anstatt  des  zerstückten  Wortes 
giebt  die  beste  Quelle  der  Recension  B  den  Namen  Laubades,  weniger 
gute  Laibades,  offenbar  vollständigere  Formen  als  die  von  A.  Es  scheint 
darin  der  alte  Name  des  jetzt  Lofoten  genannten  Inselgebietes  an  der 
Küste  Norwegens  zu  stecken. 

Ein  wesentliches  Mittel,  den  Urtext  des  Houorius  herzustellen,  hat 
Riese  nicht  genügend  beachtet,  die  in  A  am  Schluss  unter  dem  Titel 
Excerptorum  excerpta,  in  B  als  Expositio  zu  Anfang  stehende  Uebersicht 
der  Gesammtanzahl  der  im  Texte  aufgeführten  Meere,  Inseln  u.  s.  w. 
Zwar  sind  die  in  den  Handschriften  vielfach  interpolirten  Zahlen  noch 
erst  festzustellen;  am  niedrigsten  sind  sie  durchweg  in  A;  es  ergiebt 
sich  aus  ihnen  oft  eine  wichtige  Kontrolle  des  Textes  und  eine  Anlei- 
tung zur  Herstellung  seiner  ursprünglichen  Fassung.  Zum  Beweise  wählt 
Referent  die  von  MüUenhoff  (Weltkarte  und  Chorographie  S.  12)  behan- 
delten Listen  der  Völker  des  oceanus  orientalis  und  occidentalis.  Nach 
den  Excerptorum  excerpta  in  A  sollen  in  jenem  deren  27  sein,  nach 
der  Recension  B  46  (cod.  SR)  oder  45  (cod.  CO)  oder  44  (cod.  D).  Zählt 
man  nun  die  Namen  in  der  Liste  von  A,  so  findet  man  deren  31 ;  indess 
schon  Müllenhoff  erkannte,  dass  die  Chatti,  Chauci,  Cherusci,  Usipii  nicht 
in  diese  Reihe  gehören.  Werden  sie  entfernt,  so  bleiben  richtig  die 
von  A  geforderten  27  Namen.  In  B  finden  sich  weitere  13  Namen,  so 
dass  ihrer  44  insgesammt  sind,  wie  cod.  D  angiebt,  während  sich  die 
Zahlen  45  und  46  daraus  erklären  lassen,  dass  die  Scythae  Anthropo- 
phagi  und  die  Scythae  Thuni  als  drei  oder  vier  Völker  gezählt  werden. 
Dass  A  hier  die  richtige  Zahl  hat,  ist  also  erwiesen.  Nun  hat  Müllen- 
hoff a.  0.  jene  vier  fälschlich  hinzugefügten  Namen  nach  c.  26  in  den 
oceanus  occidentalis  versetzen  wollen,  und  Riese  stimmt  ihm  bei.  Indess 
sollen  nach  den  Excerptorum  excerpta  in  A  hier  23  Völker  aufgezählt 
sein,  nach  der  Expositio  von  cod.  D  24,  von  cod.  CO  25,  von  VSR 
29  Völker.  Und  in  der  That  ist  die  Zahl  der  in  A  aufgeführten  Namen 
23,  während  durch  die  Wiederholung  der  Langiones  am  Schluss  der 
Liste  von  VSP  24,  durch  den  Zusatz  von  Quandali  in  C  (s.  S.  XL VII; 
über  DO  ist  nichts  bekannt)  25  Namen  erscheinen.  Danach  dürfte  in 
der  Expositio  von  VSR  statt  XXVIIII  mit  D  vielmehr  XXIIII  zu  lesen 
sein,  während  die   von  MüUenhoff  vorgeschlagene  Anfügung  jener  vier 


Allgemeines.  91 

Namen  in  keiner  Weise  zu  diesen  Zahlen  stimmt,  also  dieselben  als 
späterer  Zusatz  anzusehen  sind. 

Auch  für  die  Berichtigung  und  Erklärung  der  zum  Theil  sehr  ent- 
stellten Namen  ist  noch  manches  zu  thun.  Riese  verzweifelt  zu  c.  8  an 
der  Vernunft  des  Honorius;  iudess  lässt-  sich  noch  vielfach  erkennen, 
was  er  gewollt  hat.  Der  Fluss  Sygogan  (A)  oder  Sygaton  (B)  c.  8  ist 
wohl  der  Sitioganus  bei  Plin.  6,  99,  die  Insel  Teron  c.  9  Teredou  (vgl. 
c.  3).  der  Fluss  Cortaciae  ebd.  der  Ortacia  bei  Plin.  6,  136,  der  Eleuther 
c.  12  der  Eleutheros  bei  Plin.  5,  78.  In  c.  23  erscheint  nach  der  Ga- 
rumna  ein  Fluss  geobouna,  geuban,  geoban,  geova;  herzustellen  ist  Se- 
quana;  kurz  darauf  ist  statt  Bicorni  iunctus  nach  Anleitung  von  B  und 
unter  Vergleichung  von  c.  22  Bicornius  dictus  zu  lesen.  Kurz,  es  be- 
darf noch  mannigfaltiger  Arbeit,  um  dies  Schriftchen  lesbar  und  brauch- 
bar zu  machen;  es  hat  dann  immerhin  den  Werth,  uns  zu  lehren,  was 
die  Schule  am  Schluss  der  Kaiserzeit  an  geographischem  Wissen  bot. 

Es  folgen  noch  die  Expositio  totius  mundi  et  gentium  des  lunior 
philosophus  S.  104  ff.,  die  Nomina  provinciarum  omnium  aus  dem  later- 
culus  Veroneusis  S.  127  ff.  und  aus  dem  des  Polemius  Silvius  S.  131  ff., 
weiterhin  die  Notitia  Galliarum  S.  141  fl'.  Anderer  Art  sind  die  Beschrei- 
bung der  Urbs  Coustautinopolitana  Nova  Roma  S.  131  ff.  und  das  Bruch- 
stück der  [Laus  Alexaudriae  S.  140,  wieder  anderer  Vibius  Sequester 
S.  145 ff.  und  endlich  die  schon  an  das  Alte  Testament  sich  anschliessen- 
den Liber  Geuerationis  S.  160  ff,  ein  Excerpt  aus  dem  Chronographen 
des  Jahres  354  S.  I7lf.  und  ein  an  die  Chronica  des  Eusebius  sich  an- 
schliessendes Exordium  S.  173  f. 

2)  E.  Seh  weder,  Beiträge  zur  Kritik  der  Chorographie  des  Augu- 
stus.     Zweiter  Theil.    Kiel  1878.     106  S.    8. 

Ueber  den  ersten  Theil  siehe  Jahresber.  VIII,  310. 

Der  Verfasser  widerlegt  zunächst  in  §  1,  der  Einleitung,  die  von 
G.  Oehmichen,  De  M.  Varrone  et  Isidoro  Characeno,  Lips.  1873,  aufge- 
stellte Ansicht,  dass  die  bei  Mela  und  Plinius  sich  findenden  Konkor- 
danzen einer  Schrift  des  Varro  De  ora  maritima  entlehnt  seien.  Er 
selbst  bleibt  bei  der  Ansicht,  dass  Agrippa  und  Augustus  ein  gemein- 
schaftliches geographisches  Werk  verfasst,  dessen  Inhalt  und  Einrichtung 
wesentlich  aus  Mela  und  Plinius  zu  konstruiren  sei.  In  §  2  S.  14 ff.  be- 
handelt er  dann  »Gang  und  Schema  der  Schrift,  welche  den  Darstellun- 
gen des  Mela  und  Plinius  als  Hauptquelle  zu  Grunde  liegt«.  Zunächst 
werden  die  von  Oehmichen  aufgestellten  Konkordanzen  beider  Schrift- 
steller um  einige  wesentliche  vermehrt,  sodann  gezeigt,  wie  in  der  Be- 
schreibung Afrikas  und  Asiens  von  beiden  dieselbe  Anordnung  inne  ge- 
halten, vielfach  die  Uebergänge  von  einem  Theil  zum  andern  gleichartig 
seien,  während  Europa  von  Plinius  in  umgekehrter  Ordnung  wie  von 
Mela  beschrieben  werde.    Dann  aber  seien  die  Beschreibungen  mancher 


92  Geographie  der  römischen  Nordprovinzen. 

einzelnen  Provinzen  nach  einem  und  demselben  Schema  angelegt.  Die- 
ses erscheine  bei  Plinius  am  deutlichsten  in  der  Beschreibung  Italiens, 
die  von  Mela  leider  sehr  vernachlässigt  sei,  dann  aber  bei  beiden  in 
wesentlich  übereinstimmender  Weise  in  der  Beschreibung  von  Gallia  Nar- 
bonensis,  Sicilien,  Kreta,  Euböa,  des  Peloponnes.  Auch  der  gleichartige 
Inhalt  lasse  hier  auf  eine  gleiche  Quelle  schliessen.  Sodann  giebt  §  3 
S.  34 ff.  den  »Nachweis,  dass  die  Hauptquelle  des  Mela  und  Plinius  die 
Chorographie  des  Augustus  war«.  Es  werden  von  den  »etwa  acht  bis 
elf  Fällen«,  in  denen  bereits  Müllenhoff  (Weltkarte  und  Chorographie) 
die  betreffenden  Angaben  des  Plinius  als  aus  der  Chorograjibie  des 
Augustus  stammend  nachgewiesen,  einige  nebst  ihren  Parallelen  aus 
Mela  mitgetheilt  und  sodann  in's  Einzelne  die  Geographie  Spaniens  im 
Gegensatz  zu  der  vom  Referenten  (in  den  Comment.  philol.  in  hon.  Th. 
Mommseni)  aufgestellten  Analyse,  sowie  die  anderer  Provinzen  und  In- 
seln behandelt.  Daraus  werden  Aufschlüsse  über  Inhalt  und  Einrichtung 
der  dem  Augustus  zugeschriebeneu  Schrift  gesucht,  die  dem  Verfasser 
als  ein  umfassendes  geographisches  Werk  erscheint.  Der  §  4  S.  68  ff. 
behandelt  »die  Chorographie  des  Augustus  bei  Strabo«.  Besonders  in 
dessen  Beschreibung  Spaniens,  Galliens,  Italiens  mit  seinen  Inseln  findet 
der  Verfasser  Spuren  der  Chorographie.  Der  Schluss  S.  93  ff.  enthält 
»Rückblick  und  Ergebnisse«.  Danach  wäre  die  Chorographie  »für  die 
ganze  Darstellung  des  Mela  mit  Ausnahme  vielleicht  einiger  Abschnitte«, 
die  angegeben  werden,  die  Hauptquelle  gewesen,  auch  Plinius  hätte  sie 
»wenigstens  für  das  römische  Staatsgebiet«  in  ausgiebiger  Weise  be- 
nutzt und  Strabo  für  Westeuropa. 

Dem  Referenten  scheint  diese  ganze  Frage  nicht  eher  spruchreif 
zu  sein,  als  bis  eine  Reihe  von  Detailuntersuchungen  angestellt  sind, 
in  denen  der  Text  der  betreffenden  Schriftsteller  nicht  bloss  im  Hinblick 
auf  jene  einzelne  Quellenschrift,  sondern  auf  die  Gesammtheit  derselben 
und  auf  die  Art  ihrer  Verwebung  in  einander  behandelt  werde.  Was 
die  vom  Verfasser  angeführten  Konkordanzen  betrifft,  so  muss  Referent 
bemerken,  dass  manche  bei  naher  Uebereinstimmung  des  Inhalts,  aber 
nur  geringer  des  Wortlautes  ihm  eher  auf  eine  gemeinschaftliche  grie- 
chische Quelle  hinzuweisen  scheinen,  die  von  Mela  und  Plinius  selbstän- 
dig übersetzt,  oder  bisweilen  gekürzt  worden. 

3)  E.  Schweder,  Die  Konkordanz  der  Chorographieen  des  Pom- 
ponius  Mela  und  des  Plinius  (Nat.  bist.  III— VI).  Separat- Abdruck 
aus  dem  Jahresbericht  über  die  Realschule  in  Kiel  1878/79.  Kiel  1879. 
18  S.  4. 

Der  Verfasser  behandelt  hier  ausführlicher  die  Uebereinstimmung 
des  Mela  und  Plinius  in  der  Beschreibung  der  Mittelmecrinseln  und  Ar- 
cadiens;  er  kommt  hier  zu  dem  Resultat,  dass  beiden  ein  umfassendes 
geographisches  Werk,  die  von  Strabo  genannte  ^(vpoYpa<pia^  zu  Grunde 


Allgemeines.  93 

liege,  dessen  Verfasser  von  Plinius  überhaupt  nicht  namhaft  gemacht 
werde,  das  aber,  wie  aus  Strabo's  Art,  die  Schrift  zu  citiren,  hervorgehe, 
einen  amtlichen  Charakter  gehabt  habe  und  zu  Strabo's  Zeit  in  Rom 
allgemein  bekannt  und  viel  genannt  gewesen  sei;  es  sei  auf  Augustus' 
Veranlassung  verfasst  und  veröffentlicht  worden.  Diese  Vorstellungen  sind 
offenbar  noch  recht  vage  und  unbestimmt.  Insbesondere  fällt  dem  Re- 
ferenten auf,  dass  der  Verfasser  garnicht  die  Möglichkeit  in's  Auge  fasst, 
dass  manches  bei  den  genannten  Schriftstellern  Uebereinstimmende  aus 
einer  umfassenden  griechischen  Quelle  entlehnt  sein  könnte,  wie 

4)  G.  Hunrath,  Die  Quellen  Strabo's  im  sechsten  Buche 

für  die  Beschreibung  Unteritaliens  vorzüglich  den  Artemidor  auch  als 
Quelle  des  Plinius  im  dritten  Buche  annimmt,  unter  dessen  auctores  ex- 
terni  er  an  erster  Stelle  erscheint.    Vgl.  Bd.  XIX,  S.  311  f. 

5)  R.  Hansen,  Die  Chorographie  des  Pomponius  Mela.   In  Fleck- 
eisen's  Neuen  Jahrbüchern  Bd.  117/8  S.  499  ff. 

Mela  führt  3,  90  ff.  den  Hanno  als  Quelle  an ;  was  er  da  erzählt, 
stimmt  nicht  mit  der  Schrift  des  Hanno  §  18  ed.  Müller;  auch  stimmt 
Mela  3,  93  nicht  recht  mit  Hanno  §  13.  Was  Mela  zugleich  von  Eudoxus 
erzählt,  hat  er  nach  eigenem  Geständniss  aus  Nepos  entnommen,  und 
dasselbe  erzählt  Plinius  2,  169;  anders  dagegen  über  dieselbe  Fahrt  Po- 
sidonius  bei  Strabo  2  S.  98  —  101.  Daraus  schliesst  der  Verfasser,  Eudoxus 
habe  nach  seiner  zweiten  Expedition  eine  Art  Robinsonade  darüber  ge- 
schrieben (so  schon  Mannert,  1 2,  25)  und  habe  dabei  die  Nachrichten 
von  Hanno  gefälscht.  Nepos  schrieb  ihn  aus,  unterschied  aber  die  wirk- 
liche Fahrt  des  Hanno  nach  der  echten  Quelle,  und  aus  ihm  schöpfte 
dann  Mela.  Dasselbe  bestätige  Plinius  5,  8,  bei  dem  der  Ausdruck  fuere 
et  Hannonis  .  .  .  commentarii  beweise,  dass  er  die  Bücher  bereits  für 
verloren  hielt;  auch  er  habe  diese  Partie  aus  Nepos  entlehnt.  Dass  bei 
diesem  der  Bericht  des  Hanno  gefälscht  war,  beweisen  auch  die  Worte 
circumvectos  ad  finem  Arabiae,  wohin  Hanno  nach  seinem  eigenen  Be- 
richt nie  gekommen.  Auch  Plin.  6,  200  wird  Hanno  genannt  und  zwar 
zum  Theil  in  Uebereinstiramung  mit  Mela  3,  99.  Der  Verfasser  meint, 
er  könne  aus  dem  gleich  nachher  citirten  Statius  Sebosus  an  Plinius 
gelangt  sein.    Warum  nicht  ebenfalls  aus  dem  kurz  vorher  citirten  Nepos? 

Der  Verfasser  beschäftigt  sich  S.  503  ff.  weiter  mit  Nepos  als  Quelle 
des  Mela.  Er  werde  3,  45  citirt,  im  Wesentlichen  übereinstimmend  mit 
Plin.  2,  170.  Auch  Mela  2,  57  und  63  stimme  mit  Nepos  bei  Plin.  3,  127. 
Noch  andere  Stellen  werden  auf  Nepos  zurückgeführt.  Derselbe  scheine 
nach  den  Citaten  bei  Plinius  nicht  bloss  einen  Periplus,  sondern  auch 
Berichte  aus  dem  Innern  der  Erdthcile  gegeben  zu  haben.  Die  Stelle 
bei  Jordanes  2,  wo  ein  Cornelius  annalium  scriptor  genannt  werde,  sei 
auf  Tacitus  zu  beziehen;  im  weiteren  Verlauf  der  Stelle  werde  der  kurz 
darauf  genannte  Mela  direkt  benutzt. 


94  Geographie  der  römischen  Nordprovinzen. 

Weiter  spricht  der  Verfasser  S.  506  ff.  ausführlich  über  die  Be- 
nutzung der  Chorographie  des  Augustus  bei  Mela. 

6)  E.  Kuhn,  Ueber  die  Entstehung  der  Städte  der  Alten.  Komen- 
verfassung  und  Synoikismos.    Leipzig  1878.    454  S.  8. 

Sowohl  der  erste  Theil  dieses  Buches  (S.  1—152),  der  die  grie- 
chische Komenverfassung  behandelt  und  im  Wesentlichen  schon  1845  und 
1860  in  Zeitschriften  veröffentlicht  wurde,  als  auch  die  grössere  Hälfte 
des  zweiten,  der  von  der  Entstehung  der  Städte  handelt,  betreffen  aus- 
schliesslich die  griechisch-makedonischen  Verhältnisse  und  gehen  uns  hier 
nicht  weiter  an.  Erst  mit  S.  389  kommt  der  Verfasser  auf  die  römischen 
Städtegründungen,  von  denen  zwei  Gruppen,  die  eine  in  Kleinasien,  die 
andere  in  Spanien,  besonders  durch  Strabo  genauer  bekannt  seien.  Ueber 
die  letztere,  für  die  der  Verfasser  auch  aus  Plinius  die  entsprechenden 
Daten  heranzieht,  hat  der  Referent  im  Philol.  Bd.  30,  32  und  36  ein- 
gehender gehandelt  und  verschiedene  wesentliche,  zum  Theil  auf  falschen 
Lesarten  beruhende  Irrthümer  berichtigt,  die  aber  vom  Verfasser  wieder 
aufgenommen  sind  (vgl.  S.  394  f.  mit  Philol.  32,  603  ff.).  Insbesondere 
der  Unterschied  von  civitates,  oppida,  populi,  gentes,  der  in  den  nach 
Ansicht  des  Referenten  auf  Augustus  selbst  zurückgehenden  Gemeinde- 
listen des  Plinius  ein  scharf  erkennbarer  ist,  wird  von  Kuhn  wieder  ver- 
dunkelt. Ueberhaupt  ist  von  diesem  manches  hierher  einschlägige  aus 
der  neueren  Litteratur  unbenutzt  geblieben,  wie  z.  B.  die  Einleitungen 
zu  den  einzelnen  Kapiteln  der  Inschriftwerke  von  Mommsen  und  Hübner. 
So  ist,  was  er  über  die  Gemeinden  der  Alpes  Cottiae  und  maritimae 
sagt,  längst  von  Mommsen  im  C.  L  V,  2,  808  ff.  und  902  ff',  genauer  ent- 
wickelt. 

Es  folgt  (S.  434  ft\)  eine  ausführlichere  Behandlung  der  von  Augustus 
neu  begründeten  Städte  Paträ  und  Nicopolis  und  dann  der  Gründungen 
des  Herodes,  endlich  zum  Schluss  die  Entstehung  der  colonia  Agrippi- 
nensis  und  einiges  Allgemeine  über  die  Städte  Galliens.  Viel  Neues 
wird  auch  hier  nicht  geboten.  Völlig  unbeachtet  gelassen  hat  der  Ver- 
fasser die  interessanten  Untersuchungen  Mommsen's  u.  a.  über  die  aus 
Legionsquartieren  entstandenen  Städte. 

In  dem  Bericht  über  die  geographischen  Einzelgebiete  schreiten 
wir  von  Ost  nach  West  fort. 

D  a  c  i  e  n. 

7)  C.  Goos,  Die  römische  Lagerstadt  Apulum  in  Dacien.  Schäss- 
burg  1878.  56  S.  4.  Separatabdruck  aus  dem  Schässburger  Gymnasial- 
programm pro  1877/78. 

Eine  fieissige,  gewissenhafte  und  klare  Arbeit,  die  auf  Grundlage 
der  Untersuchungen  Mommsen's  im  Hermes  VII  und  im  C.  I.  III  die  Ent- 
stehung und  Geschichte  von  Apulum,  jetzt  Karlsburg,  am  Einfluss  des 


Dacien.     Pannonien.  95 

Ompoly  in  den  Maros  behandelt.  Hier  wurde  noch  zur  Zeit  Traian's, 
wahrscheinlich  von  der  legio  I  adiutrix  ein  Standlager  gegründet;  bald 
trat  an  die  Stelle  jener  die  leg.  XIII  gemina,  von  der  noch  zahlreiche 
Inschriften  am  Orte  vorhanden  sind.  Besonders  interessant  wird  in  c.  3 
über  die  eigentliche  Lagerstadt  gehandelt,  die  sich  neben  dem  Standlager 
entwickelt  hat.  Nach  den  verheerenden  Marcomannenkriegen  reorganisirte 
Marc  Aurel  den  Ort  als  municipium  Aurelium  Apulum,  neben  dem  auch 
eine  colonia  Aurelia  Apulum  erscheint.  Jenes  bestand  nach  inschriftlichen 
Zeugnissen  wenigstens  von  180  bis  auf  Gordian,  diese  von  192  —  250. 
Die  Organisation  beider  Gemeinden  wird  besprochen.  Oefter  weilten  die 
Provinziallegaten  hier,  unter  Commodus  fällt  der  Glanz  der  Colonie.  Zu- 
letzt wird  sie  auf  einer  Inschrift  von  251—253  erwähnt;  mit  dem  Jahre 
257  ist  sie  bereits  von  den  Römern  aufgegeben.  »Damals  sank  Apulum 
in  Trümmer,  und  als  nach  dem  Sturze  der  Gepidenmacht  im  Gefolge  der 
Avaren  die  benachbarten  Slaven  das  Hochland  Siebenbürgens  besetzten, 
da  fanden  sie  auf  dem  Boden  Apulum's  nur  namenlose,  weisse  Mauer- 
trümmer, welche  sie  Belgrad  (Weissenburg)  nannten«. 

8)  Ephemeris  epigraphica.   vol.  IV.   Romae,  Berol.  1879. 

S.  25  — 193  giebt  Mommsen  Zusätze  zum  C.  I.  III.  Daraus  sind 
unter  den  dacischen  Inschriften  zu  merken  n.  142  aus  Dorstadt,  in  der 
ein  coronatus  arae  (sei.  Augusti)  erwähnt  wird.  Mommsen  meint,  die 
ara  habe  nicht  in  Sarmizegethusa,  wie  bisher  angenommen  wurde,  son- 
dern in  Dorstadt  ihren  Platz  gehabt.  Der  alte  Name  dieses  Ortes  sei 
in  dem  verstümmelten  Worte  A.-NIS  erhalten.  Ausserdem  scheint  die 
Inschrift  den  Namen  des  in  der  Tab.  Peut.  und  beim  Anon.  Rav.  4,  17 
vorkommenden  dacischen  Ortes  Cedonia  zu  geben.  —  Auf  S.  76  theilt 
Mommsen  aus  einer  Inschrift  von  Triventum  in  Samnium  mit,  dass  sie 
eines  curator  viae  Traianae  Pataesinae  erwähne,  mit  welchem  Namen  die 
Strasse  von  Patavissa  nach  Napoca  bezeichnet  sei. 

Pannonien. 

9)  A.  Müller,  Emona.    Archäologische  Studien  aus  Krain.    Mit 
7  Tafeln.    Laibach  1879.    342  S.  8. 

Der  Verfasser,  k.  k.  Professor  und  Conservator,  seit  Jahren  als 
eifriger  Forscher  auf  dem  Gebiete  der  Alterthumskunde  seiner  Heimat 
bekannt,  giebt  in  obigem  Werke  die  Frucht  langjährigen  Sammeins  und 
Arbeitens.  Die  Anlage  des  Buches  ist  so,  dass  auf  Grund  einerseits 
einer  vollständigen  Zusammenstellung  der  Fundberichte  und  einer  Be- 
schreibung der  noch  erhaltenen  Reste  aus  dem  Alterthum,  andrerseits 
der  Ausnutzung  der  antiken  Schrifttradition  eine  topographische  Bestim- 
mung der  dem  römischen  Alterthum  angchörigcn  Orte  des  Kronlandes 
Krain  versucht  wird.    Dem  Verfasser  kommt  dabei  seine  genaue  Kennt- 


96  Geographie  der  römischen  Nordprovinzen. 

niss  des  Landes,  die  Unterstützung  zahlreicher  gebildeter  Männer  an  den 
verschiedenen  Orten  desselben,  seine  Kenutniss  der  slovenischen  Sprache 
und  ein  durch  lange  Uebung  geschärfter  Sinn  für  die  Aufspürung  der 
Alterthümer  zu  statten,  während  er  in  der  Würdigung  der  antiken  Ueber- 
lieferung  nicht  immer  vorsichtig  genug  zu  sein  scheint.  In  letzterer  Be- 
ziehung hat  wohl  eine  Differenz  mit  Prof.  Mommseu  den  Verfasser  zu 
etwas  übereilten  Behauptungen  hingerissen.  Gegenüber  der  alten  An- 
sicht, das  jetzige  Laibach  entspreche  dem  römischen  Emona,  hatte  Müller 
schon  früher  ausgesprochen,  letzteres  habe  reichlich  eine  Meile  weiter 
südwärts,  bei  Brunndorf  und  Igg,  gelegen,  was  Mommsen  im  C.  L  III 
S.  484  und  489  auf  Grund  der  Inschriftenfuude  als  unzweifelhaft  falsch 
zurückgewiesen  hatte.  Das  Bemühen,  trotzdem  die  Identificirung  Emo- 
na's  mit  jenen  Orten  zu  beweisen,  geht  nun  durch  das  ganze  Müller'sche 
Werk  hindurch. 

Nachdem  zuerst  (S.  1  —  9)  die  Ansichten  der  Antiquare  über  die 
Lage  Emona's  in  historischer  Uebersicht  angegeben  sind,  folgt  (S.  10  - 16) 
eine  klare  geographische  Beschreibung  des  eigenthümlich  geformten  Thal- 
beckens, in  welchem  Laibach  liegt,  wobei  besonders  auf  die  verschiedenen 
Wege,  die  dahin  führen,  hingewiesen  wird.  Kap.  III  (S.  17  —  26)  zählt 
die  Orte  des  geschilderten  Terrains  auf,  wo  sich  noch  Reste  von  römi- 
schen Bauten  und  Denkmälern  finden,  während  abgesondert  die  noch 
erhaltenen  Reste  von  Römerstrassen  behandelt  werden.  Glückliche  Funde, 
besonders  der  letzten  Jahre,  haben  über  das  System  derselben  mehr 
Klarheit  gebracht.  Es  stellt  sich  danach  heraus,  dass  in  der  Gegend 
von  Igg  ein  Knotenpunkt  von  solcher  Bedeutung  lag,  dass  die  Heerstrassen 
von  Italien,  Noricum  und  Pannonien  hier  zusammenliefen  und  diesen  Punkt 
selbst  mit  Ueberwindung  bedeutender  Terrainhindernisse  zu  erreichen 
strebten.  Interessant  ist  besonders  der  Fund  eines  wohl  mit  Recht  den 
Römern  zugeschriebenen  Bohlweges  im  Laibacher  Moor  (S.  23),  der  in 
seiner  Konstruktion  die  grösste  Aehnlichkeit  mit  den  neuerdings  von 
F.  von  Alten  beschriebenen  Wegen  im  Herzogthum  Oldenburg  hat  (siehe 
unten  No.  47). 

Sodann  beginnt  der  Verfasser  die  Untersuchung,  wo  Emona  lag 
(S.  27  ff.).  Er  stellt  die  Texte  zusammen,  in  denen  die  Stadt  erwähnt 
wird.  Hier  vermisst  man  indess  die  nicht  unwichtige  Stelle  bei  Strabo  7 
S.  314,  wo  zwar  Emona  selbst  nicht  genannt  wird,  wohl  aber  ein,  wenn 
auch  unklares,  Bild  der  Flussläufe  und  Haudelsstrassen  der  Gegend  ge- 
geben wird  ^).    Ein  besonderes  Gewicht  legt  der  Verfasser  auf  die  Stelle 


1)  Den  hier  genannten  Fluss  Kopxopaq  möchte  Referent  aber  doch  nicht 
mit  Mommsen  C.  I.  III  S.  483  für  den  bei  Piin.  3, 128  Nauportus  genannten  Fluss 
bei  Emona,  die  jetzige  Laibach,  halten,  sondern  mit  den  meisten  Gelehrten  für 
die  Gurk.  Strabo  beschreibt  erst  die  Strasse  von  Aquileja  über  den  Ocra  nach 
Nauportus,  dann  hier  einen  zweiten  Strassenzug,  der  von  Tergeste  aus  den 
Ocra  überschreitet  und  an  den  Kopxopaq.  führt. 


Pannonien.  97 

des  Zosim.  5,  29,  aus  der  er  folgert,  um  von  Emona  nach  Noricum  zu 
gelangen,  habe  Stilicho  erst  den  Fluss  "AxoXcg  überschritten  und  dann 
die  Apenninischen  Berge,  welche  die  Grenze  zwischen  Oberpannonien 
und  Noricum  bildeten.  T^Qn^AxuXcg  erklärt  er  für  die  Laibach  und  meint, 
dass  mithin  Emona  auf  der  Südseite  dieses  Flusses  gelegen  habe 2).  Fer- 
ner schliesst  er  aus  der  Zeichnung  der  tab.  Peut.,  die  Emona  auf  der 
rechten  Seite  eines  uubenannten  Flusses  3)  zeigt  und  sowohl  die  Strasse 
westwärts  nach  Aquileja,  als  auch  die  nordostwärts  nach  Adrante  diesen 
vor  der  ersten  Station  überschreiten  lässt,  diese  Station  aber  auf  letzterer 
Route  mit  Savo  fl.  bezeichnet  und  ihre  Entfernung  von  Emona  zu  acht 
Meilen  angiebt,  dass  jener  in  der  Karte  gezeichnete  Fluss  wenigstens  in 
seinem  Oberlaufe  nicht  der  Savus  sei,  sondern  der  von  Oberlaibach  her- 
kommende, jetzt  Laibach  genannte  Fluss,  während  der  Oberlauf  des  Sa- 
vus in  der  Karte  nicht  gezeichnet  sei.  Die  Karte  zeichne  also  nur  die 
Laibach  und  als  deren  Fortsetzung  den  Unterlauf  des  Savus,  dessen 
Oberlauf  nur  durch  die  Station  Savo  fl.  angedeutet  sei,  wozu  der  Ver- 
fasser allerdings  analoge  Beispiele  aus  der  tab.  Peut.  anführt.  Das 
jetzige  Laibach  liegt  nun  auf  dem  linken  Ufer  des  gleichnamigen  Flusses, 
was  nicht  zu  der  Lage  von  Emona  auf  der  tab.  Peut.  stimmt.  Daher 
will  der  Verfasser  letztere  Stadt  vielmehr  bei  Igg  ansetzen,  das  an  ent- 
sprechender Stelle  auf  dem  rechten  Ufer  der  Laibach  liegt,  und  in  dem 
auf  der  tab.  Peut.  vorbeifliessenden  Flusse  will  er  den  von  Zosimus  ge- 
nannten "AxuXig  erkennen.  Nach  seinen  Untersuchungen  und  Rechnungen 
stimmen  zu  diesem  Ansatz  auch  die  Entfernungen  der  Stationen  der  Iti- 
nerarien,  die  er  noch  glaubt  nachweisen  zu  können,  s.  u.  Auch  die  In- 
schriften führt  er  für  seine  Ansicht  au,  von  denen  insbesondere  eine 
(auch  in  der  Eph.  epigr.  II,  802  raitgetheilte)  von  ihm  jetzt  Z.  2  f.  »mit 
absoluter  Sicherheit«  AED-E-D  |  BIS  gelesene  erklärt  wird  als  aedilis 
Emonae,  decurio  bis,  wobei  der  Verfasser  nicht  bedenkt,  dass  das  Decu- 
rionat  lebenslänglich  war.  Uebrigens  nimmt  er  diese  Deutung  S.  206 
zurück;  vgl.  S.  333.  Auf  S.  49  f.  werden  die  übrigen,  zum  Theil  recht 
schwachen  Gründe  zusammengestellt,  weshalb  der  Verfasser  Igg  und  Um- 
gebung mit  dem  alten  Emona  identificirt. 

In  Kap.  V  S.  51  ff.  geht  er  weiter,  um  den  alten  Namen  von  Lai- 


2)  In  einer  S.  63  angeführten  Stelle  des  Sozom.  bist.  ecci.  1 ,  6  ist  übri- 
gens deutlich  der^AxuXcg  als  der  Fluss  bezeichnet,  in  den  die  Argo  hinüber 
getragen  sei,  um  in's  Tyrrhenische  Meer  zu  gelangen.  Es  muss  also  ein  nach 
der  Italischen  Seite  hinabfallender  Fluss  gemeint  sein,  vielleicht  der  Fluvius 
frigidus,  die  Wippach,  die  auf  Aquileja  zufliesst.    Darauf  deutet  auch  der  Name. 

3)  Der  Verfasser  hat  jedoch  übersehen,  dass  der  Zeichner  der  Karte  den 
Namen  des  Flusses  bei  der  Quelle  hat  angeben  wollen;  denn  dort  sind  die 
Buchstaben  fl.  =:  fluvius  beigeschriebeu,  der  Name  selbst  ist  aber  nicht  hinzu- 
gefügt. Auf  der  nicht  eben  getreuen  Nachbildung,  die  der  Verfasser  auf  T.  1 
von  dieser  Strecke  giebt,  fehlt  jenes  fl.! 

lahresbericht  für  Alterthumswissenschaft  XXIU.  (1880.  HI.)  7 


98  Geographie  der  römischen  Nordprovinzen. 

bach  zu  bestimmen.  Wichtig  und  interessant  ist  die  Zusammenstellung 
der  dort  gemachten,  zum  Theil  noch  erhaltenen  Römerfunde,  beachtens- 
werth  auch  die  Untersuchung  über  die  Namen,  welche  die  Slovenen  den- 
jenigen Orten  gaben,  die  sie  auf  römischen  Trümmerstätten  anlegten 
(S.  71  f.).  Der  Name  Gradisce,  Schlossstätte,  bezeichnet  ein  altes  vor- 
römisclies  oder  römisches  Castell.  »Nie  heisst  eine  mittelalterliche  Ruine 
Gradisce,  stets  nur  stari  grad«.  »Die  Slaven  konnten  bei  ihrer  Ankunft 
in  unsere  Gegenden  und  bei  der  Namengebung  der  in  Besitz  genomme- 
nen Oertlichkeiten  auch  noch  sehr  den  Unterschied  zwischen  Fortifica- 
tionsbauten  und  offenen  Orten  herausfinden,  da  sie  die  Baulichkeiten 
noch  ziemlich  erhalten  fanden.  Daher  kommt  es,  dass  die  slovenischen 
Bezeichnungen  jede  alte  Ruine  anders  benennen;  ....  es  bedeutet:  Gra- 
disce Festungsstätte,  Ort,  wo  ein  Schloss  stand;  Groblje  Steinhaufen, 
Trümmerhaufen;  Razderto  zerstörter  Ort;  Ruse  undRusovlje  zertrümmer- 
ter Ort;  Ternovo  eine  Dornstätte.  Podzid  »unter  der  Mauer«  hiessen 
mehrere  Orte  in  Krain,  welche  unterhalb  römischer  Mauern  angelegt  sind. 
V  zideh  und  v  zidji  »in  den  Mauern«  =  inter  muros,  Ortsname  von  Häu- 
sern, welche  innerhalb  der  Ruinen  alter  Römerbauten  aufgericht  wurden. 
(Zahlreiche  Belege  für  diese  Namen  giebt  eine  Anmerkung.)  Diese  Be- 
zeichnungen beweisen,  dass  die  Slovenen  die  römischen  Bauobjekte  schon 
in  Trümmern  fanden,  als  sie  davon  Besitz  griffen,  weshalb  sie  sich  auch 
meist  daneben  festsetzten  und  die  Trümmerhaufen  zuerst  scheu  mieden, 
später  aber  als  Steinbrüche  benützten  (und  noch  benützen),  nachdem  sie 
vom  Holz-  zum  Steinbau  überzugehen  begannen«. 

Aber  durchaus  gewagt  und  man  darf  wohl  sagen  verfehlt  ist  die 
Vermuthung  des  Verfassers  (S.  73  ff".),  in  der  Laibacher  Doppelinschrift 
des  C.  I.  HI,  3836  die  Abkürzung  HHI  VIR  ■  AQ  und  .  .  .  VIR  ■  AQVIL, 
die  Mommsen  mit  Recht  zu  AQVILeiae  ergänzt,  vielmehr  AQVILinae 
zu  lesen  und  diesen  Namen  für  das  römische  Laibach  in  Anspruch  zu 
nehmen.  Er  sei  in  Uebereinstimmung  mit  dem  angeblichen  Namen  des 
dort  vorbeiströmenden  "AxuXtg  (s.  o.)  und  finde  sich  vielleicht  auch  in 
einer  zweiten,  jetzt  verlorenen  und  schlecht  überlieferten  Laibacher  In- 
schrift in  der  Eph.  epigr.  II,  813  und  in  einem  Artikel  des  Stephanus: 
AxuXiva  nohi;  'IXkupixi}.  OsÖTTofinog  •  rö  ii^vcxov  ^AxuXivacog.  Wie  schwach 
diese  Gründe  sind,  bedarf  keiner  weiteren  Ausführung. 

In  Kap.  VI  (S.  78  —  135)  giebt  der  Verfasser  eine  dankenswerthe 
Zusammenstellung  aller  antiken  Reste  längs  der  Römerstrassen  Krain's. 
Er  stellt  zuerst  die  alten  Itinerarien  zusammen,  sucht  ihre  Differenzen 
auszugleichen  und  gelangt  zu  folgenden  Resultaten.  A.  Auf  der  Strasse 
von  Celeia  über  Adrans  (It.  Ant.  It.  Hieros.  Tab.  Peut.)  nach  Emona 
wird  Adrans  nach  V  zideh  bei  Trojana  angesetzt,  Ad  publicanos  (T.  Peut.) 
nach  Gradisce  bei  Podpec,  Mutatio  ad  quartodecimo  (It.  Hier.)  nach 
Grüble  und  Ternovo  bei  Mannsburg,  Savo  fluvio  (T.  Peut.)  an  die  Sava 
bei  Cernuc,  Aquiliua  (s.  o.)  nach  Laibach,  Emona  nach  Brunndorf  (Stu- 


Pannonien.  99 

denc).  B.  Auf  der  Strasse  von  Emona  nach  Siscia  fällt  Acervo  (T.  Peut. 
und  An.  Rav.)  nach  S.  Veit  bei  Sittich,  Praetorium  Latovicorum  (It,  Ant. 
und  Tab.  Peut.)  nach  Treffen  (Trebno),  Brucium  (T.  Peut.  und  An.  Rav.) 
nach  Razderto  -  Grüble  bei  S.  Bartholomä,  Neviodunum  (T.  Peut.  und 
An.  Rav.)  nach  Ternovo- Skopie- Munkendorf ,  Romula  (It.  Ant.  T.  Peut. 
und  An.  Rav.)  nach  leseuic  bei  Mokric.  Ueber  die  Schwierigkeit  der 
Rekonstruktion  dieses  ganzen  Strassenzuges  wird  S.  105  ff.  gehandelt. 
C.  Die  Strasse  von  Emona  nach  Aquileia  führt  zur  Mutatio  ad  nonum 
(It.  Hier.)  =  Bevke  —  Freudenthal,  Nauportum  (Velleius  2,  110.  Tac. 
ann.  1,  20.  Strabo  7  S.  314.  Tab.  Peut.)  =  Oberlaibach  (Hrib,  dolenje 
njive),  Longatico  (It.  Ant.  It.  Hier.  T.  Peut.)  =  Logatec,  Loitsch.  (Es 
ist  der  einzige  Name  einer  römischen  Ortschaft,  der  sich  in  diesen  Ge- 
genden erhalten  hat.)  In  Alpe  lulia  (T.  Peut.)  ist  =  Na  lanisah  (Castell- 
ruinen),  Ad  pirum  summas  Alpes  (It.  Hier.)  =  Hrusica  im  Birnbaumer 
Walde  (beide  neue  Namen  sind  Uebersetzungen  des  römischen).  Weiter 
wird  vermuthungsweise  Ocra  (Plin.  3,  131)  mit  den  Schanzen  und  römi- 
schen Resten  bei  Zoll  identificirt,  endlich  Fluvio  frigido  (It.  Ant.  T.  Peut.) 
=  Mutatio  Castra  (It.  Hier.)  nach  Heidenschaft  (Ajdusina)  gesetzt.  Mag 
auch  hier  manches  noch  zweifelhaft  sein,  so  ist  doch  die  genaue  Local- 
beschreibung ,  die  überall  mehr  oder  minder  beträchtliche  Römerreste 
nachweist,  beachtenswerth. 

Kap.  VI  S.  136  ff.  Emona  in  der  Sage  und  Geschichte,  behandelt 
die  interessanten  Pfahlbaureste  im  Laibacher  Moor  und  sodann  die  ver- 
schiedenen Völker,  die  nach  einander  in  diesen  Gegenden  hausten.  Der 
Verfasser  verliert  sich  da  oft  in  wunderliche  Anschauungen,  z.  B.  über 
die  Bronzezeit,  deren  Zeitgenossen  er  Halkeuten  benennt. 

Das  Schlusskapitel  VII,  die  Monumente,  giebt  eine  Zusammenstel- 
lung der  Krainerischen  Inschriften,  nach  den  Strassenzügen  und  Ort- 
schaften geordnet.    Es  findet  sich  da  nicht  viel  Neues  von  Bedeutung. 

10)  Ephemeris  epigraphica  vol.  IV  (s.  0.) 

In  Unterpannonien  scheint  durch  die  Inschrift  n.  425  für  die  römi- 
sche Ansiedelung  in  Stuhlweissenburg,  die  von  der  Kolonie  Aquincum 
abhängig  war,  der  Eigenname  Canabenses  gegeben  zu  sein,  der  davon 
abzuleiten  wäre,  dass  ursprünglich  aus  dem  Dienst  entlassene  Soldaten 
der  in  Aquincum  stehenden  Legionen  sich  dort  angesiedelt  hätten. 

Für  Oberpannonien  theilt  Mommsen  S.  138  mit,  dass  nach  einer 
stadtrömischen  Inschrift  die  Kolonie  Flavia  Septimia  Siscia  zur  Zeit  des 
Kaisers  Severus  auch  den  Beinamen  Aelia  geführt  habe. 

Die  Inschrift  n.  480  giebt  das  Ortsadjektiv  Savarensis,  welche  Form 
auch  sonst  inschriftlich  vorkommt  und  also  wohl  die  gebräuchliche  Ab- 
leitung von  Savaria  zu  sein  scheint. 

No.  500  aus  Szöny,   dem  alten  Brigetio,  ist  von  einem  Veteranen 

7* 


100  Geographie  der  römischen  Nordprovinzen. 

pro  se  et  Tolesibus  oninibus  dedicirt.  Mommsen  sieht  in  dem  Worte 
Toleses  den  Namen  der  Einwohner  irgend  eines  vicus  der  Gegend. 

Der  Meilenstein  n.  540,  bei  Trilek  oder  Podkraj,  eine  Stunde  von 
der  Wippach  entfernt,  gefunden,  ist  der  erste  sichere  der  Römerstrasse 
von  Tergeste  und  Aquileja  nach  Emona. 

Es  folge  hier  ein  allerdings  über  die  Grenzen  des  römischen  Reiches 
hinausführendes,   die  Geographie  der  Nordgegenden  behandelndes  Werk 

11)  I.  N.  von  Sadowski,  Die  Handelsstrassen  der  Griechen  und 
Römer  durch  das  Flussgebiet  der  Oder,  Weichsel,  des  Dniepr  und 
Niemen  an  die  Gestade  des  Baltischen  Meeres.  Aus  dem  Polnischen 
von  A.  Kohn.  Jena  1877.  LIII,  210  S.  8.  mit  2  Karten  und  3  litho- 
graphirten  Tafeln. 

Der  Verfasser  schlägt  bei  der  Behandlung  seines  Themas  den  Weg 
ein,  nach  den  »physiographischen  Eigenthümlichkeiteu«  der  in  Betracht 
kommenden  Landstriche  festzustellen,  wo  in  älterer  Zeit  die  Handels- 
wege überhaupt  gehen  konnten.  Er  giebt  in  Kap.  1  (S.  5  ff.)  ein  an- 
schauliches Bild  der  natürlichen  Verhältnisse  des  Landes  zwischen  der 
Oder  und  dem  Niemen,  wie  sie  im  Altertbum  gestaltet  sein  mussten; 
die  Anhaltspunkte  dafür  bieten  ihm  ausser  den  jetzigen  Verhältnissen 
insbesondere  die  mittelalterlichen  Geschichtsquellen,  aus  denen  er  nach- 
weist, wie  die  Kämpfe  der  Deutschen  und  insbesondere  der  Ordensritter, 
der  Preussen,  Polen  und  Litthauer  unter  einander  durch  die  localen 
Verhältnisse,  vor  allem  durch  die  ausgedehnten  Sümpfe  längs  der  Fluss- 
läufe und  der  Seenkette,  sowie  durch  die  Halden  und  Urwälder  bedingt 
waren.  Er  bezeichnet  die  ursprünglich  nur  sehr  wenig  zahlreichen  Wege 
zwischen  diesen  Hindernissen  hindurch  und  über  dieselben  hin,  so  dass 
die  Richtung  der  Handelswege  vom  Süden  her  nach  der  Baltischen  Küste 
dieser  Darstellung  zufolge  mit  Nothwendigkeit  gegeben  war. 

In  Kap.  H  (S.  29  ff. )  untersucht  der  Verfasser  dann  die  Angaben 
der  klassischen  Schriftsteller  über  jene  Gegenden  des  Nordens  und  über 
die  Wege  dahin;  und  zwar  werden  zuerst  Betrachtungen  liber  die  An- 
gaben des  Plinius  angestellt.  Ausgegangen  wird  von  der  bekannten  Stelle 
der  N.  H.  37,  45  über  die  Erkundung  des  Handelsw'eges  zur  Bern- 
steinküste durch  einen  römischen  Ritter  zur  Zeit  des  Nero.  Die  Worte 
werden  allerdings  etwas  scharf,  aber  im  Wesentlichen  richtig  interpretirt. 
Von  einer  älteren  Zeit  handle  37,  43,  wonach  dem  Plinius  etruskischer 
Handel  nach  jenen  Gegenden  unbekannt  gewesen  sei.  In  Betreff'  der 
Notiz  aus  Philemon  in  der  N.  H.  37 ,  33  behauptet  der  Verfasser  be- 
stimmt (S.  35f),  die  Beschreibung  der  beiden  verschiedenfarbigen  Gat- 
tungen des  Bernsteins  sei  ganz  getreu*);  bis  jetzt  sei  in  keinen  anderen 


4)  Er  hätte  für  die  dunkle  Art  die  von  Urlichs  vorgeschlagene  griechische 
Bezeichnung  hyalopyrrichum  annehmen  sollen.  Ueberhaupt  citirt  er  den  Pli- 
nius nur  nach  älteren  Ausgaben. 


Pannonien.     Noricum.  101 

Gruben  als  in  denen  des  Nordens  Bernstein  beider  Arten  gleichzeitig 
gefunden.  Die  Genauigkeit  jener  Angabe  beweise,  dass  die  Griechen 
in  den  pontischen  Kolonien  längst  genaue  Kunde  von  den  Fundorten  des 
Bernsteins  besassen.  Ein  arges  Missverständniss  ist  es,  wenn  der  Ver- 
fasser (S.  36)  in  der  Notiz  der  Nat.  Hist.  4,  94  Gadis  auf  ein  nordisches 
Volk  bezieht,  das  in  Samogitien  gewohnt  habe;  gemeint  ist  die  Stadt 
Gades  in  Spanien.  Richtig  mag  wieder  sein,  dass  die  ebenda  genannten 
Inseln  der  Bernsteinküste  durch  die  damals  noch  sehr  breiten  Läufe  des 
Pregel  und  der  Dajna  gebildet  wurden. 

Weiter  werden  (S.  38  ff.)  Betrachtungen  über  die  Angaben  des 
Ptolemäus  angestellt.  Der  Verfasser  sucht  die  verschiedenartigen  Fehler- 
quellen in  denselben  methodisch  zu  ermitteln S)  und  bestimmt  dann  die 
von  Ptolemäus  in  den   betreffenden  Gegenden   genannten  Oertlichkeiten. 

Andere  alte  Quellen  werden  auffallender  "Weise  nicht  herangezogen; 
dem  Verfasser  scheint  das  Werk  von  Wiberg  über  den  Eintiuss  der 
klassischen  Völker  auf  den  Norden  durch  den  Handelsverkehr  unbekannt 
geblieben  zu  sein,  obwohl  ihm  hier  in  jener  Beziehung  gut  vorgear- 
beitet war. 

Eine  Bestätigung  seiner  Ausätze  der  von  Ptolemäus  genannten 
Orte  findet  der  Verfasser  dann  in  den  archäologischen  Funden  dieser 
Gegenden;  indess  sieht  man  iu  diesem  Theile  seiner  Arbeit  keineswegs 
eine  zwingende  Beweisführung.  Er  will  gar  aus  den  verschiedenen  For- 
men der  gefundenen  Bronzegeräthe  und  der  Töpferarbeiten  sehr  genau 
die  verschiedenen  Zeiten  bestimmen,  zu  welchen  sie  eingeführt  seien, 
scheint  aber  auf  diesem,  au  sich  doch  sehr  unsicheren  Gebiete  oft  zu 
vieles  als  beweisbar  anzusehen.  Auch  ist  er  wohl  zu  leicht  geneigt, 
Münzen,  die  im  Norden  gefunden  sind,  als  Belege  für  den  Handelsver- 
kehr eben  der  Zeit  anzusehen,  iu  der  sie  geschlagen  sind,  während  die- 
selben doch  oftmals  in  Barbarenländern  einen  lang  dauernden  Curs  hatten. 
Er  geht  jedenfalls  zu  weit,  wenn  er  aus  diesen  und  ähnlichen  Daten 
die  verschiedenen  Haudelsperioden  fast  auf  das  Jahr  bestimmen  zu  kön- 
nen meint^). 

Noricum. 

12)  Ephemeris  epigraphica  vol.  IV  (s.  o.). 

Unter  n.  598  thcilt  Mommsen  mit,  dass  ein  unedirter  Stein  aus 
Triventum  in  Samnium  einen  Legionär  in  Norico  Ael(iis)  Obilab(is)  nennt; 
bisher  war  dieser  Beiname  des  Ortes  Ovilaba  unbekannt. 


5)  Im  Correspondenzblatt  der  deutschen  Gesellschaft  für  Anthropologie, 
Ethnologie  und  Urgeschichte.  XI,  Jahrg.  1880  S.  51  f.  erklärt  der  Astronom 
Dr.  Kayser  diese  angeblichen  Berichtigungen  für  unerwiesen  und  unhaltbar. 

6)  Ein  Aufsatz  von  Dr.  Lissauer  im  Correspondenzblatt  a.  0.  zeigt,  dass 
von  Sadowski  wegen  unzulänglicher  Kunde  der  in  der  Provinz  Preussen,  ins- 
besondere längs  der  Weichsel  gemachten  Funde  zu  falschen  Schlüssen  in  Be- 
zug auf  den  Gang  der  alten  Ilandelswege  gekommen  ist. 


102  Geographie  der  römischen  Nordprovinzen. 

D  a  1  m  a  t  i  e  n. 

13)  Bulletino  di  archeologia  e  storia  dalmata.    Jahrg.  t879. 

Auf  S.  17—25  finden  sich  einige  in  geograjjhischer  Beziehung  ziem- 
lich unbedeutende  Notizen  von  Bulic  über  eine  epigraphische  Reise  von 
lader,  jetzt  Zara,  über  Aenona,  jetzt  Nona,  eine  Stadt  mit  äusserst  wenig 
Resten  des  römischen  Alterthuras,  Nedinum,  jetzt  Nadin,  dessen  Lage 
und  Ueberreste  genauer  beschrieben  werden,  Asseria,  jetzt  Podgraje,  das 
noch  beträchtliche  Reste  der  römischen  Stadtmauern  aufweist.  Die  Fort- 
setzung bringen  S.  65  —  89.  Der  Verfasser  setzt  vermuthungsweise  die 
nur  aus  der  Inschrift  der  Eph.  epigr.  II,  563  bekannte  resp.  Alveritarum 
nach  Dobropoljci  zwischen  Bencovac  und  Sebenico,  oder  nach  Ostrovica, 
aus  welchem  Orte  noch  zwei  Grabinschriften  mitgetheilt  werden. 

14)  Ephemeris  epigrajibica  vol.  IV  (s,  o.). 

Die  dalmatinische  Inschrift  n.  350  nennt  einen  daESITIAS,  n.  357 
einen  TREBOCVS,   der  in  der  Gehörte  der  Aquitauer  diente. 

Durch  die  neu  gefundene  Inschrift  n.  362  ist  die  Lage  des  muni- 
cipium  Magnum,  welches  die  Tab.  Peut.  zwischen  Andetrium,  jetzt  Much, 
imd  Promona  (bei  Tepliü)  anführt,  auf  dem  Hügel  Baiina  glavica  bei 
dem  Dorfe  Kljake  bestimmt,  ebenso  durch  n.  366  die  Lage  von  Clam- 
betae  der  Tab.  Peut.  nach  Starigrad  di  Obrovazzo.  < 

Norditalien. 

15)  0.  von  Breitschwert,  Aquileja  das  Emporium  an  der  Adria 
vom  Entstehen  bis  zur  Vereinigung  mit  Deutschland.  Ein  geschicht- 
liches Essay.     Stuttgart  1880.    56  S.  8. 

Eine  Arbeit  etwa  für  die  Leser  der  »Garteulaube«,  ohne  wissen- 
schaftlichen Werth  und  ohne  Benutzung  der  Quellen  aus  allerlei  Büchern 
zusammengeschrieben. 

16)  L.  Sissa,  üna  visita  a  Sustinente  nella  Traspadana.  Treviso 
1879.    44  S.  12. 

Das  Schriftchen  enthält  einige  unbedeutende  Mittheilungen  über 
Funde  längs  der  Römerstrasse  von  Hostilia  nach  Mantua. 

17)  Intorno  agli  scavi  archeologici  fatti  dal  Sg.  Arnoaldi  Veli  presso 
Bologna  osservazioni  del  conte  senatore  G.  Gozzadini.  Bologna  1877. 
96  S.  gr.  4.  mit  vielen  Abbildungen  und  14  Tafeln. 

Wir  erwähnen  dieses  systematischen  und  trefflich  ausgestatteten 
Fundberichtes,  weil  nach  demselben  (S.  86  f.)  zum  ersten  Male  in  der 
Nähe  Bologna's  Grabstelen  mit  etruskischen  Inschriften  gefunden  sind. 
Der  Herausgeber  unterscheidet  unter  den  Funden  solche  der  alt -etrus- 
kischen Periode  von  anderen  der  jüngeren  Zeit. 


Dalmatien.    Norditalien.    Frankreich.  103 

18)  P.  Montecchini,  La  strada  Flaminia  detta  del  Furlo  dall' 
Apeunino  all'  Adriatico.     Pesaro  1879.     142  S.  8.  mit  einer  Karte. 

Das  Buch  giebt  eine  genaue  Beschreibung  der  jetzigen  Strasse  mit 
besonderer  Berücksichtigung  der  antiken  Reste;  im  Wesentlichen  folge 
die  neue  Strasse  der  alten.  Die  Distanzangaben  der  Itinerarien  über 
diese  seien  allerdings  vielfach  verschieden,  aber  der  Grund  davon  liege 
meist  in  der  schlechten  Ueberlieferung.  Die  Beschreibung  beginnt  mit 
dem  Ponte  Voragine  auf  der  Grenze  der  Provinzen  von  Umbrien  und 
Pesaro  auf  der  Höhe  des  Apennin  und  schliesst  mit  Fano.  Die  Strasse 
begleitet  zunächst  den  Gebirgsbach  Burano.  Erwähnt  werden  hier  fol- 
gende alten  Orte:  Luceoli  (S.  20),  genannt  bei  Paulus  Diac.  zum  Jahre 
619  und  in  Urkunden  von  753  und  1014,  jetzt  das  Dorf  Pontericcioli. 
Bei  Cales,  dem  jetzigen  Cagli,  zweigte  sich  eine  Strasse  südwärts  ab 
(S.  43),  die  über  Ad  pirum  Philumeui  nach  Sena  Gallica  führte  und  die 
alte  Stadt  Suasa  berührte  nahe  der  jetzigen  Kirche  S.  Lorenzo  in  Campo. 
Des  Ponte  Manlio  (S.  46)  über  den  Bach  Bosse  nicht  weit  von  Cagli 
erwähnt  Palladius,  der  freilich  einen  Irrthum  begeht,  indem  er  ihn  über 
den  Metaurus  führen  lässt.  Auf  S.  54  theilt  der  Verfasser  die  Beobach- 
tung mit,  dass  das  alte  Pflaster  aus  verschiedenen  Steinarten  bestehe, 
und  zwar  sei  bei  einer  Länge  und  Breite  der  einzelnen  Steine  von  1,60  m. 
und  0,80  m.  die  Dicke  derselben  beim  Kalkstein  vom  Furlo  oder  den  Foci 
0,50  m.,  beim  Travertin  oder  der  Breccia  0,70  m.,  beim  Peperin  oder 
Sandstein  0,90  m.  Grund  dieses  Unterschiedes  sei  die  verschiedene  Härte 
der  Steine.  Den  Fluss  Candigliano  hinauf,  in  den  der  Burano  mündet, 
führte  eine  Strasse  nach  einer  alten  Stadt,  deren  noch  sichtbare  Reste 
von  einigen  für  Valeria,  von  anderen  für  Urbinum  Metaurense  angesehen 
werden  (s.  u,  No.  19).  Es  folgt  der  alte  Ort  Intercisa,  später  Petra  per- 
tusa  genannt,  dann  Forulus,  jetzt  der  Furlopass  (S.  76),  Forum  Sempronii 
etwas  unterhalb  des  jetzigen  Fossombroue  (S.  91)  am  Metaurus,  in  den 
sich  der  Candigliano  ergiesst,  die  mutatio  Ad  octavum  (It.  Hieros.)  beim 
Dorfe  Calcinelli  (S.  102).  Auf  S.  122  ff.  giebt  der  Verfasser  eine  Ueber- 
sicht  der  Geschichte  der  Strasse  von  der  ältesten  Zeit  bis  auf  die  Ge- 
genwart. 

19)  G.  Mo  Chi,  Gli  Urbinati  Metaurensi  ed  Orteusi.     Cagli  1879. 
13  S.  8. 

Aus  frühmittelalterlichen  Urkunden  bringt  der  Verfasser  gegen 
Nissen  (im  Bullet.  delF  Inst.  1864  S.  241)  den  Beweis,  dass  das  jetzige 
Urbino  noch  im  Jahre  928  Urbinum  Ortense  hiess,  während  Urbinum 
Metaurense  nach  Cagli  zu  lag  und  schon  früh  zerstört  ist  (s.  o.) 

Frankreich. 

20)  Congres  archeologique  de  France.   XLIV«  session.  Paris,  Tours 
1878.    620  S.  8.  mit  Plänen  und  Zeichnungen. 

Der  Congress  wurde  in  Senlis  gehalten. 


104  Geographie  der  römischen  Nordprovinzen. 

S.  69  —  78  enthält  eine  ausführliche  Mittheilung  von  de  Caix  de 
Saint-Aymour  über  die  neuerdings  erfolgte  Auffindung  eines  kleinen  rö- 
mischen Amphitheaters  mit  Axen  von  75  und  68  m.  zu  Senlis,  der  alten 
Hauptstadt  der  Silvanectes,  dessen  Konstruktion  dem  dritten  Jahrhundert 
zugeschrieben  wird. 

S.  198—205  beschreibt  Margry  zwei  Oertlichkeiten  im  Walde  von 
Chantilly,  befestigte  Lagerstätten  gallischen  oder  vielleicht  römischen 
Ursprungs. 

S.  206—231  versucht  Hayaux  du  Tilly  den  Nachweis,  dass  die  von 
Caes.  b.  g.  2,  13,  2  erwähnte  Stadt  der  Bellovacer  Bratuspautium  iden- 
tisch sei  mit  der  später  Caesaromagus,  dann  Bellovacum  genannten  Stadt. 
Dieselbe  Ansicht  war  schon  vielfach  früher  aufgestellt,  während  andere 
Gelehrte  besonders  einen  Ort  Bratuspance  bei  Breteuil-Vendeuil-Caply 
mit  jenem  identificiren.  Neue  Daten  von  Bedeutung  werden  nicht  bei- 
gebracht. 

S.  396  —  420  enthalten  eine  eingehende  Untersuchung  von  Caudel 
über  die  Römerstrassen,  die  von  Senlis  ausgehen.    Es  werden  behandelt: 

1.  die  Strasse  von  Soissons  über  Augustomagus,  jetzt  Senlis,  und  Lita- 
nobriga,  dessen  Lage  im  Zweifel  gelassen  wird,  Caesaromagus,  jetzt  Beau- 
vais,  und  Curmiliacura,  jetzt  Cormeil,  nach  Samarobriva,  jetzt  Amiens; 

2.  die  Strasse  von  Senlis  über  Creil,  das  alte  Credulium,  nach  Beauvais,; 

3.  die  Strasse  von  Paris  über  Senlis  nach  dem  Norden  Galliens.  Ueberall 
scheinen  noch  ausreichende  Spuren  derselben  vorhanden  zu  sein,  so  dass 
ihr  Lauf  zum  grössten  Theil  sicher  bestimmt  wird. 

Von  demselben  Gelehrten  wird  S.  474  —  481  ein  ausführlicher  Be- 
richt über  die  Römerstrasse  von  Senlis  nach  Meaux,  dem  alten  Meldi, 
gegeben. 

Endlich  S.  506—528  beschreibt  E.  Castagne  ausführlich  ein  durch 
seine  sehr  alterthümlicheu  Mauerbauten  interessantes  gallisches  oppidum 
an  der  Strasse  von  Gabors  nach  Clermont.  Der  Platz  ist  auch  in  spä- 
teren Zeiten  benutzt,  und  es  finden  sich  neben  jenen  gallischen  auch 
mittelalterliche  Befestigungswerke,  die  etwa  dem  lO.  Jahrhundert  ange- 
hören.   Die  alten  Namen  des  Ortes  sind  aber  nicht  nachweisbar. 

21)  Congres  archeologique  de  France.   XLV«  session.    Paris,  Tours 
1879. 

Dieser  Band  enthält  folgende  auf  die  Geographie  Galliens  bezüg- 
liche Arbeiten: 

S.  20  — 30.  Decouverte  des  thermes  romains  de  Poitiers,  par  le 
R.  P.  De  la  Croix.  Die  sehr  umfangreichen  Thermen  befinden  sich  in- 
mitten der  Stadt. 

S.  111  —  142.  Notice  sur  les  Ambibariens,  par  M.  Moulin.  Der 
Name  der  Ambibarii  erscheint  in  der  alten  Litteratur  nur  einmal,  bei 
Caes.  b.  g.  7,  75,  als  Name  einer  aremoricauischen  Völkerschaft.    Später 


Frankreich.  105 

verschwinden  sie.  Ihre  Lage  zu  bestimmen  ist  daher  schwierig,  und  um 
so  mehr  ist  darüber  geschrieben.  Der  Verfasser  giebt  nichts  Neues  über 
die  Sache,  sondern  schliesst  sich  der  Ansicht  eines  Bischofs  von  Avran- 
ches  aus  dem  16.  Jahrhundert,   des  Robertus  Coenalis,   Galliae   historia 

1.  II  per.  VI  S.  164  an ,  der  nach  der  Namensähnlichkeit  den  Ort  Am- 
brieres  im  Bas-Maine  als  Hauptort  jener  Völkerschaft  annimmt. 

S.  224  —  272.  Remarques  sur  les  inscriptions  antiques  du  Maine, 
par  M.  R.  Mowat.  Unter  der  geringen  Zahl  mitgetheilter  Inschriften  ist 
von  Interesse  eine  unedirte  aus  Poitiers  (S.  238),  welche  den  sonst  an- 
geblich nur  bei  Cäsar  vorkommenden  Namen  Belgium  enthält. 

S.  523—545.  Jublains.  Notes  sur  ses  antiquites,  par  M.  H.  Barbe. 
Eine  ausführliche  Beschreibung  besonders  der  römischen  Baureste  der 
alten  Stadt  der  Aulerci  Diablintes,  die  unter  anderm  noch  ein  wohl  er- 
haltenes Römercastell  besitzt. 

S.  555  — 590.    Arvii  et  Diablintes,  par  M.  Le  Fizelier.    Nur  Ptolem. 

2,  8,  7  führt  die  gallische  Völkerschaft  der  'Apoücot  mit  ihrer  Hauptstadt 
Ouayöptzov  an.  Man  glaubte  letztere  auf  einem  Plateau  bei  dem  Flecken 
Sauiges  am  Thal  der  Erve  wieder  gefunden  zu  haben,  welchen  Fluss- 
namen man  mit  dem  Namen  des  Volkes  zusammenstellte.  Der  Verfasser 
weist  zunächst  nach,  dass  am  angegebenen  Orte  sicher  keine  Stadt  ge- 
legen hat.  Weiter  aber  bestreitet  er  überhaupt  die  Existenz  jenes  Vol- 
kes. Weder  bei  alten  Schriftstellern,  noch  in  mittelalterlichen  Urkunden 
finde  sich  eine  weitere  Spur  desselben.  Nach  dem  Zusammenhang  bei 
Ptolemäus  müsste  man  es  zwischen  Joublains  und  Ronen  in  der  Norman- 
die  suchen,  in  der  Gegend  von  Seez  oder  Argentan,  und  keineswegs  bei 
Sauiges  in  Maine.  Er  kommt  zu  dem  Schlüsse,  dass  die  'Apoütoi  des 
Ptolemäus  identisch  seien  mit  den  Essui  oder  Essuvii  Cäsar's.  —  Die 
Aulerci  Diablintes  sind  seit  dem  Ende  des  vorigen  Jahrhunderts  durch 
Leboeuf  nach  Jublains  angesetzt;  zahlreiche  Diplome  geben  Beweise  da- 
für. Neuerdings  hat  Longnon  in  seiner  Geographie  de  la  Gaule  au 
VP  siecle  (s.  u.)  diese  Ausetzung  bezweifelt.  Der  Verfasser  weist  seine 
Einwürfe  ab. 

22)  Revue  archeologique.   Nouvelle  serie.    19®  aunee.    Paris  1878. 

Auf  S.  112—128  versucht  A.  Bertraud  die- Resultate  der  sogenann- 
ten prähistorischen  Forschungen  mit  besonderer  Rücksicht  auf  Frank- 
reich zu  ziehen.  Eine  Linie  von  Marseille  über  Dijon  nach  Brüssel 
scheidet  die  westliche  Hälfte  des  Landes,  als  die  der  Dolmen  und  Stein- 
funde, von  der  östlichen,  als  der  der  tuinuli  und  der  Bronze-Eisenfunde. 
Mit  der  Civilisation  der  erstcren  ist  die  der  Pfahlbauten  in  der  Schweiz 
identisch,  wie  ganz  gleichartige  Funde  bezeugen.  Diese  Zone  erstreckt 
sich  über  Westfrankreich  hinaus  nach  Irland,  England,  Schottland,  Däne- 
mark, Schweden  und  den  Südküsten  der  Ostsee.  Die  andere  Zone  nimmt 
den  übrigen  Tlieil  Europa's  ein.    Die  Gegenden  östlich  vom  Rhein  bie- 


106  Gaographie  der  römischen  Nordprinzen. 

ten  dieselben  Fundgegenstände,  wie  die  im  Westen  desselben.    Die  Funde 
zeigen  uns  die  historisch  bekannten  Waffen  und  eigenthümlichen  Kunst- 
produkte der  Gallier,  das  lange,  zum  Hieb   eingerichtete  Schwert,  da- 
neben aus  etwas   späterer  Zeit,   der  der  punischen  Kriege,   das  kurze, 
spitze  iberische  Schwert,   den  torques,  bronzene  Rasiermesser  und   Ge- 
fässe  aller  Art.     Auch  finden  sich   einzelne   etruskische  und  griechische 
Erzeugnisse.     Diese  weisen  auf  die  Zeit  der  gallischen  Eroberungszüge 
nach  Italien  und  Griechenland,   also  auf  das  vierte  und  dritte  Jahrhun- 
jdert  vor  Christo.    Wie  gesagt,  finden  sich  solche  Gegenstände  auch  öst- 
j  lieh  vom  Rhein,  besonders  im  Südosten,  der  also  auch  noch  von  Galliern 
I  bewohnt  war,   die  sich  überall  von  den  Germanen  noch  wenig  schieden. 
f  Einer  viel  älteren  und   durchaus  verschiedenen  Race   gehören  die  Be- 
wohner der  Höhlen  an,  die  von  der  Jagd  auf  wilde  Thiere,  darunter  das 
Rennthier,    lebten,    sowie   die  noch   älteren   der  Flussniederungen  von 
Nordfrankreich. 

23)  Revue  archeologique.    Nouvelle  serie.    20  ^  annee.    Paris  1879. 

S.  263  ff.  Deux  nouvelles  bornes  milliaires  de  l'empereur  Postume, 
par  M.  A.  Heron  de  Villefosse. 

Der  erste  Stein  steht  an  der  im  It.  Aut.  S.  358  ff.  und  der  Tab. 
Peut.  segm.  I  verzeichneten  Strasse  von  Lugdunum  über  Augustodunum 
und  Autesiodorura  nach  Durocortorum ,  und  zwar  beim  Uebergang  der 
Strasse  über  die  Youne,  nahe  bei  Pregilbert.  Der  Herausgeber  will 
nach  dem  vollständig  angeführten  Titel  des  Kaisers  lesen:  AED[uorum] 
FiniB  AB.  AVG[ustoduno]  M-P-LXXII  in  dem  Sinne,  dass  Aeduorum 
fines  der  Name  des  Ortes  gewesen,  wo  der  Stein  stehe.  Er  sucht  das 
Zutreffende  des  Namens  für  den  Fundort  nachzuweisen,  bringt  jedoch 
kein  Beispiel  ähnlicher  Ortsangaben  von  Meilensteinen  bei,  so  dass  diese 
ganze  Ansicht  zunächst  für  unbewiesen  gelten  muss. 

24)  Bulletin  de  la  societe  de  l'histoire   de  Paris  et  de  l'lsle  de 
France.    5«  annee.    Paris  1878. 

S.  165  — 168  enthalten  einen  Artikel  von  A.  Longnon,  der  eine 
schon  S.  131  -  136  von  ihm  vertheidigte  Ansicht  durch  mittelalterliche 
Diplome  zu  bestätigen  sucht,  nämlich  die,  dass  der  von  Ptolemäus  den 
Silvanecten  zugeschriebene  Ort  Ratomagus  identisch  sei  mit  dem  jetzi- 
gen Orte  Poudron  (Dep.  Oise,  Arroud.  Compiegne,  Kauton  Crepy)  in 
der  Diöcese  von  Senlis. 

25)  Bulletin  de  la  societe  Nivernaise  des  sciences,  lettres  et  arts. 
Seconde  serie.     Nevers  1877. 

S.  23—36  enthalten  eine,  von  einer  Karte  begleitete  Studie  über 
die  Römerstrasse  im  Norden  des  Dep.  der  Nievre.  Angehängt  ist  eine 
kurze  Abhandlung,  die  nachweisen  soll,  dass  Genabum  bei  Caes.  nicht, 
wie  allgemein  angenommen  wird,  Orleans  sei,  sondern  vielmehr  Gien. 


Frankreich.  107 

S.  49 — 126  giebt  Roubet  sehr  eingehende  Untersuchungen  über 
die  alte  Geographie  der  Gegend  von  Nevers. 

S.  214—223  stattet  Boutillier  einen  Bericht  ab  über  eine  in  Mon- 
ceaux-le-Comte  (Kanton  Tannay,  Nievre)  gefundene  Inschrift,  welche  von 
den,  auch  in  der  Not.  dignit.  genannten  opifices  loricari  qui  in  Aeduis 
consist(unt)  herstammt.  In  ihr  wird  ein  vicus  Brivae  Sugnutiae  erwähnt ''), 
der  mit  dem  Dorfe  Breves  an  der  Yonne,  etwas  oberhalb  Clamecy,  iden- 
tificirt  wird.  Am  Schlüsse  wird  noch  folgende  Zusammenstellung  von 
römischen  Ortsnamen  gegeben,  die  aus  Inschriften  des  Nivernais  gesam- 
melt sind:  zwei  Altäre,  Marti  Bolvinno  geweiht,  welcher  Beiname  auf 
den  jetzigen  Ort  Bouhy  bezogen  wird  (s.  Bull,  de  la  soc.  Niv.  I,  326  ff.), 
die  vicani  Masavenses,  mit  Meves  identificirt  (ebd.  VI,  109),  Intaranum, 
gleich  der  jetzigen  Stadt  Eutrains  (ebd.  VI,  108). 

26)  J.  Mi  In,  Fouilles  f  altes   ä  Carnac  (Morbihan).    Paris   1877. 
253  S.  gr.  8. 

Das  mit  zahlreichen  Plänen,  Abbildungen,  Ansichten,  zum  Theil 
in  Farben  vorzüglich  ausgestattete  Werk  enthält  für  die  Geographie 
keine  weiteren  Resultate,  als  dass  im  Gebiete  der  alten  Veneter,  beim 
jetzigen  Carnac,  auf  einem  Kerinegoh,  d.  h.  alte  Stadt,  genannten  Platze, 
nicht  weit  von  der  Küste  des  Oceaus  Ruinen  römischer  Villen-,  Tempel- 
und  Häuseranlagen  vorhanden  sind.  Die  dort  gefundenen  Münzen  reichen 
von  Marc  Aurel  bis  353.  Interessant  ist  noch,  dass  der  Verfasser  (siehe 
S.  199 f.)  den  Grund  eines  Menhir  ausgrub  und  dabei  fand,  dass  derselbe 
in  einem  von  Menschenhand  zusammengeschichteten  Steinhaufen  bestand, 
mitten  in  dem  der  Untertheil  eines  Gefässes  aus  rothem  Thou,  ein  Stück 
unbearbeiteten  rothen  Marmors  und  mehrere  Fragmente  von  tegulae  lagen, 
also  Gegenstände,  die  man  einer  relativ  jungen  Zeit  wird  zuschreiben 
müssen.  Es  wird  noch  eine  andere,  in  letzter  Zeit  gemachte  Ausgrabung 
eines  Menhirs  erwähnt,  unter  dem  man  gar  unter  Ziegelbrocken  eine 
römische  Münze,  mittlere  Bronze,  gefunden  habe. 

27)  De  Matty  de  Latour,  Emplacement  de  la  mansiou  romaine 
Segora.    Poitiers  1878.     76  S.  8.  mit  Karte. 

Die  Tab.  Peut.  giebt  auf  der  Strasse  von  Lemuno,  jetzt  Poitiers, 
nach  Portus  Namnetum,  jetzt  Nantes,  eine  Station  Segora  an,  von  wo 
eine  andere  Strasse  nach  luliomagus,  jetzt  Angers,  abzweigt.  Der  Ort 
wird  sonst  nicht  erwähnt.  Die  beigefügten  Entfernungen  stimmen  nicht 
mit  der  Wirklichkeit  und  überall  scheint  die  Zeichnung  dieser  Routen 


'')  Briva  heisst  coltisch  »Brücke« ;  vermuthlich  bezeichnet  Sugnutia  da- 
her einen  Fluss.  Aehnlichc  Nameu  sind  Briva  Isarae  im  It.  Ant.  S.  384,  11 
=  Brunsara,  Tab.  Peut.  segm.  1 ,  jetzt  Pontoise,  der  vicus  Briva  Curretia  bei 
Greg.  Tur.  bist  Franc.  7,  10,  jetzt  Brives-la-Gallairde  au  der  Correze,  Sama- 
rabriva,  jetzt  Amiens. 


108  Geographie  der  römischen  Nordprovinzen. 

iu  Unordnung  gerathen.  Der  Verfasser  untersucht  sehr  ausführlich  die 
mannigfach  verschiedenen  Ansichten  der  Archäologen  über  die  Strassen- 
züge  dieser  Gegenden  und  kommt  zu  dem  Resultat,  dass  Segora  dem 
alten  Orte  Faye  l'Abbesse  entspreche,  der  33  Leugen  von  Poitiers  ent- 
fernt sei;  von  da  gehe  die  Strasse  weiter  nach  La  Segourie  bei  Beau- 
preau,  und  auch  bis  da  zähle  man  33  Leugen;  hier  sei  das  biviura  nach 
Portus  Namnetum  und  luliomagus;  nach  beiden  Punkten  zähle  man  von 
da  18  Leugen.  Nach  der  Karte  jedoch  scheinen  diese  Entfernungen 
grösser  zu  sein;  auch  folgen  die  als  antik  angenommenen  Strassenzüge 
keineswegs  den  geradesten  Linien,  so  dass  das  gewonnene  Resultat  wenig 
Vertrauen  erweckt  (vgl.  Jahresber.  VII,  333). 

28)  Ch.  Lentheric,  La  Grece  et  TOrient  en  Provence.  Arles- 
Le  Bas  Rhone-Marseille.  Paris  1878.  494  S.  8.  mit  1  Karten  und 
Plänen. 

Der  Verfasser  (vgl.  über  ihn  Jahresber.  IV  2,  248)  will  dem  Reisen- 
den, der  ein  historisches  Interesse  für  die  von  ihm  besuchte  Gegend  mit- 
bringt, mit  der  Natur,  der  Geographie,  Geschichte,  den  national -ökono- 
mischen Verhältnissen  der  unteren  Rhonegegend,  offenbar  seiner  Heimat, 
bekannt  machen.  Besonders  ziehen  ihn  die  ältesten  Zeiten  an,  und  er 
sucht  mit  einer  gewissen,  vielseitigen  Gelehrsamkeit,  wenn  auch  nicht 
immer  mit  strenger  Kritik,  ein  Bild  der  phönicischen,  griechischen,  römi- 
schen und  schliesslich  der  alt-christlichen  Einflüsse  zu  entwerfen,  welche 
die  interessante  Gegend  in  sich  aufgenommen  hat.  Wenn  er  auch  nicht 
eben  neue  wissenschaftliche  Daten  vorzubringen  hat  (schwerlich  liest  er 
mit  Recht  S.  305  auf  einer  neuerdings  in  der  Camargue  gefundenen 
fragmeutirteu  Inschrift,  die  einen  Hafen  und  Grundstücke  am  Rhoneufer 
nennt,  eine  alte  Bestätigung  des  Chamone  genannten  Punktes  an  der 
unteren  Rhone  heraus),  sondern  meist  mit  den  von  Desjardius  u.  a.  ge- 
wonnenen Resultaten  übereinstimmt,  so  weiss  er  doch  seiner  Darstellung 
eine  solche  Frische  und  Wärme  zu  geben,  dass  man  sie  gerne  liest  und 
in  der  That  ein  lebendiges  Bild  der  Gegend  und  ihrer  alten  Zustände 
aus  ihr  gewinnt. 

Nicht  unmittelbar  in  das  diesem  Berichte  gesteckte  Litteratur- 
gebiet  gehört 

29)  A.  Longnon,  Geographie  de  la  Gaule  au  VI«  siecle.  Paris 
1878.     56  S.  gr.  8.  mit  11  Karten. 

Das  umfangreiche  Werk  bietet  jedoch  ein  bedeutendes  Hülfsmate- 
rial  für  die  alte  Geographie.  Es  beruht  auf  einem  erschöpfenden  Stu- 
dium des  Gregor  von  Tours  und  der  gesammten  Litteratur,  der  Urkun- 
den, Inschriften  und  Münzen  des  5.  bis  7.  Jahrhunderts  und  behandelt 
in  drei  Abschnitten:  1.  die  Begriffsbestimmung  der  geographischen  Aus- 
drücke dieser  Zeit  (civitas,  urbs,  municipium,  oppidum  u.  s.  w.),  2.  die 


Frankreich.    Pyrenäische  Halbinsel.  109 

politische  Geographie,  also  den  Umfang  der  Besitzungen  der  Gothen, 
Burgunder  und  Franken,  sowie  den  Wechsel  derselben  und  die  Gebiets- 
theilungen  der  Franken,  3.  die  Topographie,  zunächst  die  physische, 
dann  die  Beschreibung  der  einzelnen  Landestheile  im  Anschluss  an  die 
Notitia  provinciarum  et  civitatum  Galliae.  Letzterer  Theil  ist  bei  weitem 
der  umfangreichste. 

30)  L.  Erhardt,  Kelten,  Beiger  und  Germanen.    Leipziger  In- 
auguraldissertation.   1878.     28  S.    8. 

Der  Verfasser  giebt  in  dieser  Schrift,  welche  die  beiden  ersten 
Abschnitte  einer  gleichzeitig  erscheinenden  grösseren  Arbeit  »Aelteste 
germanische  Staatenbildung,  eine  historische  Untersuchung«  ausmacht, 
zunächst  (S.  1 — 15)  eine  sehr  besonnene  Untersuchung  über  diejenigen  ? 
Völker,  die  man  mit  Sicherheit  oder  mit  Wahrscheinlichkeit  unter  den 
Beigern  als  Germauen  ansehen  müsse.  Er  stellt  die  unverdächtigen  Zeug- 
nisse darüber  zusammen  und  weist  auf  die  Vermischung  geographischer 
und  ethnographischer  Anschauungsweise  bei  den  alten  Schriftstellern  als 
auf  eine  Hauptursache  der  über  diese  Fragen  bisher  herrschenden  Ver- 
wirrung hin.  Die  linksrheinischen  Germanen  seien  im  Laufe  der  Zeit 
nicht  sowohl  gallisirt,  als  roraanisirt  (s.  Tac  bist.  4,  28  u.  64f.);  was 
Cäsar  von  ihnen  erzähle,  dürfe  man  als  Quellenmaterial  für  die  Erkennt- 
niss  germanischen  Wesens  in  Anspruch  nehmen.  Ein  zweiter  Abschnitt 
(S.  16  —  22)  behandelt  den  Unterschied  zwischen  Germanen  und  Kelten, 
in  welcher  Beziehung  der  Verfasser  jedoch  seinen  Vorgängern  gegenüber 
mehr  auf  die  grosse  Aehnlichkeit  beider  Völker  in  Sitten,  Religion  und 
Gebräuchen  hinweist.  Zwei  Beilagen  stellen  die  Notizen  über  die  Kämpfe 
der  germanischen  und  der  keltischen  Völkerschaften  unter  einander  (S.  23  f.) 
und  die  Zeugnisse  der  Alten  über  die  Religion  der  Germanen  (S.  25 
bis  28)  zusammen. 

Die  pyrenäische   Halbinsel. 

31)  Ephemeris  epigraphica.    vol.  VI  (s.  u.). 

Hübner  giebt  S.  3-24  Zusätze  zu  den  spanischen  Inschriften.  Von 
geographischem  Interesse  sind  folgende:  S.  18  nennt  eine  vollständigere 
Abschrift  von  C.  L  II,  2707  einen  CIVES  ORGNOMiEX  GENT[e] 
PEMBIELOR-  Plin.  4,  110  zählt  die  Orgenomesci  zu  den  Cantabrern. 
Die  Inschrift  fand  sich  in  S.  Thomas  de  Collia,  IVA  leguas  nördlich  von 
Cangas  de  Onis.  S.  20  wird  ein  terminus  Angustalis  mitgetheilt  zwischen 
den  prata  der  vierten  Legion  und  dem  ager  Scgisamonensis.  Er  ist 
gefunden  bei  Villasidio  und  bestimmt  die  Ausdehnung  des  Gebietes  der 
jetzt  Sesamon  genannten  Stadt  nach  Norden  (vgl.  Eph.  2,  246). 

32)  Hermes.    Band  15.    Berlin  1880. 

Auf  S.  49  —  91  macht  Hübner,  Citania,  Alterthümcr  in  Portugal, 
nach  einer  Reihe  von  poi'tugiesischen  Publikationen  Mittheilung  von  einer 


HO  Geographie  der  römischen  Nordprovinzen. 

uralten,  ursprünglich  wohl  vorrömischen  Niederlassung  im  Gebiet  zwi- 
schen Douro  und  Miuho.  Die  erhalteneu  Reste  sind  mannigfaltig  und 
bestehen  zum  Theii  aus  Befestigungswerken,  Häuserresten  und  römi- 
schen Inschriftsteinen,  auf  denen  jedoch  der  alte  Name  des  Ortes  nicht 
vorkommt. 

England. 

33)  Ephemeris  epigraphica.    vol.  IV  (s.  u.). 

Unter  den  S.  194  —  212  von  Hübner  gegebenen  Zusätzen  zu  den 
englischen  Inschriften  nennt  n.  674  die  COHI  FRISIAVOnum.  No.  718  a 
ist  einer  Freigelassenen  Regina  gesetzt,  die  als  natione  Catuallauna  be- 
zeichnet wird,  welchen  Ort  in  der  Nähe  des  Walles  auch  die  Inschrift 
C.  I.  VII,  863  erwähnt. 

Die   Rheinländer. 

34)  R.  Pick,  Monatschrift  für  die  Geschichte  Westdeutschlands, 
4.  Jahrgang  1878,  enthält 

S.  419-  427  K.  V.  Veith,  Die  Kämpfe  der  Römer  und  Germauen 
bei  Limburg. 

Der  Verfasser  setzt  das  bei  Caes.  b.  g.  6,  32  genannte,  den  Ebu- 
ronen  gehörige  castellura  Aduatuca  nach  Limburg,  dessen  Lage  auf  eiile 
alte  Ansiedelung  hinweise.  Das  bei  Caes.  b.  g.  5,  24  geschilderte  Schlacht- 
feld, auf  dem  15  Cohorten  des  Sabinus  und  Cotta  im  Jahre  54  v.  Chr. 
umkamen,  entspreche  durchaus  der  Gegend  bei  Belvaux,  zwei  Milien  west- 
lich von  Limburg. 

35)  Der  5.  Jahrg.  1879  derselben  Monatsschrift  enthält  S.  145—159 

K.  V.  Veith,  Die  Kämpfe  des  Labienus  mit  den  Treverern  au 
der  Semois  und  Alzette  54/53  v.  Chr.  (mit  3  Plänen). 

Der  Verfasser  setzt  das  Winterlager  des  Labienus  im  Spätherbst 
54  (Caes.  b.  g.  5,  24)  nach  dem  Dorfe  Izel  an  der  Semois  am  Südrande 
des  Ardennenwaldes.  Für  das  Winterlager  des  Labienus  im  Frühjahr  53 
(Caes.  b.  g.  6,  5  u.  7)  nimmt  er  Arlon  (das  römische  Orolaunura  des  It. 
Ant.)  an,  das  im  Gebiete  der  Treverer  gelegen.  Das  Schlachtfeld 'des 
Labienus  gegen  die  Treverer  im  Mai  53  (Caes.  b.  g.  6,  7,  u.  8)  findet  er 
in  der  Umgebung  von  Luxemburg  an  der  Alzette. 

36)  Ebenda  S.  168  — 192.  G.  von  Hirschfeld,  Geschichte  und 
Topographie  des  Rheins  und  seiner  Ufer  von  Mainz  bis  Holland,  mit 
besonderer  Berücksichtigung  der  Römerzeit.     Erstes  Stück. 

Eine  Einleitung  weist  den  Umfang  und  Zweck  der  anzustellenden 
Untersuchung  nach,  für  die  durch  die  Forschungen  der  letzten  Jahrzehnte 
das  Material  allmählich  gewonnen  sei.  Seit  dem  Jahre  47  n.  Chr.  wurde 
der   Rhein   als   Grenze  des  römischen  Reiches    angesehen.    Von  festen 


England.    Rheinländer.  1 1 1 

Steinbrücken  über  denselben  finde  sich  keine  sichere  Spur  ausser  der 
Konstantinsbrücke  bei  Köln.  Es  folgt  Kap.  11  eine  Charakteristik  des 
Rheins,  seines  Flussbettes  und  seiner  Ufer,  dann  Kap.  III  »Der  Rhein 
imd  seine  Ufer  bis  zum  Beginn  der  Römerzeit«,  in  dem  kurz  angegeben 
wird,  wie  das  Ufer  des  Rheins  in  jenen  Zeiten  weit  niedriger  gewesen 
sei  als  jetzt,  da  auf  der  ganzen  Strecke  von  oberhalb  Mainz  bis  Holland 
hin  römische  Strom-  und  Uferbauten  sowie  andere  Römerwerke  sich  un- 
ter dem  jetzigen  Erdboden  und  zum  Theil  im  jetzigen  Rheinbett  finden. 
Daher  behandelt  Kap.  IV  die  Auflandungen  des  Rheins  (seines  Strom- 
bettes und  seiner  Ufer)  seit  der  Römerzeit.  Der  Nachweis  solcher  Auf- 
landung des  Rheinbettes  selbst  wird  begonnen  mit  dem  Römerkastell  bei 
Altripp,  Altaripa  in  der  Not.  dign.,  dessen  Mauern  im  heutigen  Rhein- 
bett liegen,  und  abwärts  fortgesetzt.  Eingehend  werden  auch  die  Felsen- 
riffe im  Rheinbett  behandelt.  In  Tac.  Germ.  32  findet  der  Verfasser  die 
Andeutung,  dass  der  Rhein  zur  Römerzeit  erst  von  Bingen  an  abwärts 
ein  stetiges,  zur  ununterbrochenen  Schifffahrt  geeignetes  Bett  gehabt 
habe.  Von  S.  188  an  werden  dann  die  römischen  und  die  mittelalter- 
lichen Bauten  längs  des  Rheins  aufgezählt,  welche  sich  unter  dem  heu- 
tigen Erdboden  befinden.  Ein  Anhang  behandelt  die  Äuflanduugen  in 
und  an  der  Mosel. 

37)  Jahrbücher  des  Vereins  von  Alterthumsfreunden  im  Rheinlande. 
Heft  LXIII.     Bonn  1878 

enthält  S.  1  — 16.  J.  Schneider,  Die  römischen  Militärstrassen  des 
linken  Rheinufers,    c.  Von  Köln  bis  Bingen  (vgl.  Jahresber.  XII,  322). 

Der  Verfasser  weist  aus  den  erhaltenen,  wenn  auch  zum  Theil  nur 
schwachen  Spuren  eine  doppelte ,  an  einigen  Stellen  auch  dreifache 
Strassenlinie  nach.  Die  eine  schlägt  wo  möglich  den  geradesten  Weg 
ein  und  bildete  die  Hauptverbindungslinie,  während  eine  andere  durch- 
weg den  Krümmungen  des  Rheins  folgte  und  zum  militärischen  Schutz 
des  Verkehrs  auf  demselben  diente,  die  dritte  aber  in  solchen  Gegen- 
den, wo  die  beiden  andern  Strassen  gelegentlich  den  Ueberfluthungen 
des  Rheins  ausgesetzt  waren,  weiter  westlich  über  die  den  Rhein  beglei- 
tenden Anhöhen  führte.  Beachtenswerth  ist  die  Behandlung  der  alten 
Itinerarien  S.  Off.  14 ff.  Der  Verfasser  sucht,  wie  es  scheint  mit  Glück, 
zu  erweisen,  dass  die  in  denselben  vorkommenden  Differenzen  zum  Theil 
davon  herrühren,  dass  bald  die  eine,  bald  die  andere  jener  Strassen  von 
ihnen  verfolgt  wird.  Danach  erklärt  er  die  Angaben  des  It.  Ant.  S.  254 
dahin,  dass  von  Vingium,  jetzt  Bingen,  aus  einmal  die  Linie  nach  Bau- 
dobriga,  jetzt  Boppard,  zu  19  M. ,  dann  die  Liuie  nach  Autunnacum, 
jetzt  Andernach,  zu  28  M.  und  von  da  nach  Bonna  zu  22  Meilen  ange- 
geben werde,  was  mit  der  Wirklichkeit  stimme. 

Zum  Schluss  giebt  der  Verfasser  noch  einige  allgemeine  Resultate 
seiner  Untersuchungen.     Die    militärischen  Anlagen    längs    der  Römer- 


112  Geographie  der  römischen  Nordprovinzen. 

Strasse  zerfallen  in  Lager,  Kastelle  und  Warten.  »In  der  Strecke  von 
Neuwied  bis  Xanten  finden  wir  nicht  weniger  als  sechs  grosse  römische 
Standlager  und  zwar  in  der  Entfernung  eines  Tagemarsches,  durchschnitt- 
lich vier  Meilen,  neben  einander.  Das  erste  lag  gegenüber  Neuwied  an 
der  Kapelle  zum  guten  Mann,  das  zweite  am  Wicheishofe  bei  Bonn,  das 
dritte  an  der  Alteburg  bei  Cöln,  das  vierte  zu  Grimlinghausen  bei  Neuss, 
das  fünfte  auf  dem  Burgfelde  bei  Asberg  und  das  sechste  auf  dem  Für- 
stenberge bei  Xanten.  Sämmtliche  Lager  befinden  sich  an  der  Haupt- 
railitärstrasse,  die  dicht  am  Rheine  den  Krümmungen  des  Flusses  nach- 
folgte, und  deuten  auf  eine  hier  gelegene  Militärmacht  hin,  wie  sie  wohl 
im  ganzen  römischen  Reiche  nicht  zum  zweiten  Male  auf  einer  so  kur- 
zen Strecke  nachzuweisen  ist.  Zwischen  den  Lagern  befinden  sich  in 
geringern  Entfernungen  von  einander  die  Kastelle,  deren  nach  der  An- 
gabe des  Florus  mehr  als  fünfzig  von  Drusus  dem  Rheine  entlang  an- 
gelegt waren  ....  Diese  Kastelle  waren  nur  kleine  und,  wie  alle  von 
Drusus  dies-  und  jenseits  des  Rheines  angelegten  Fortifikationen,  bloss 
aus  Erde  mit  Holzwerk  konstruirte  Schanzen,  die  erst  viel  später  theil- 
weise  durch  Mauerwerke  verstärkt,  dann  auch  zuweilen  mit  Ansiedelun- 
gen verbunden  wurden,  bis  zuletzt  der  ganze  Komplex  durch  eine  Be- 
festigungsmauer eingeschlossen  wurde.  In  ganz  gleicher  Art  waren  die 
Warten  nur  kleine  Erdschanzen,  die  wahrscheinlich  einen  hölzernen 
Thurm  trugen  .  .  .  Unter  den  bürgerlichen  Anlagen  finden  wir  eine 
grössere  Kolonialstadt,  Cöln,  und  sonst  nur  Dörfer,  von  denen  einige, 
wie  Bingen,  Andernach,  Bonn,  Neuss  und  Birten  in  der  letzten  Zeit  der 
Römerherrschaft  zu  kleinen  Landstädten  heranwuchsen.  Sämmtliche  kleine 
Ansiedelungen  verdanken  ihre  Entstehung  hauptsächlich  den  Mansionen 
und  Mutationen,  mit  denen  sie  verbunden  sind«. 

Sehr  umfangreich  und  zahlreich  sind  die  in  den  letzten  Jahren 
über  den  römischen  limes  zwischen  Donau  und  Rhein  geführten  Unter- 
suchungen.   Wir  nennen  von  ihnen  zunächst 

38)  E.  Hübner,  Der  römische  Grenzwall  in  Deutschland  (mit 
einer  Karte  von  Kiepert),  in  den  Jahrbüchern  des  Vereins  von  Alter- 
thumsfreunden  im  Rheinlande.    Heft  LXIIL    Bonn  1878.     S.  17— 56. 

Der  Verfasser  giebt  einen  kritischen  Ueberblick  über  die  Unter- 
suchungen, welche  bisher  auf  den  römischen  Grenzwall  gerichtet  worden 
sind.  Zum  Vergleich  zieht  er  in  der  Einleitung  die  ähnlichen  Befesti- 
gungen au  anderen  Grenzen  des  Römerreiches  herbei,  in  Britannien, 
in  Pannonieu  zwischen  Donau  und  Theiss,  im  nördlichen  Dacieu  bei 
Porolissum  (s.  Jahresber.  I,  801)^)  und  in  Mösien  im  Süden  der  Dobrudja. 


S)  Dass  sich  hier  ein  viel  ausgedehnteres  Wallsystem  fand,  hat  Goos, 
Studien  zur  Geographie  und  Geschichte  des  trajanischen  Dacions,  Schässburg 
1874  Kap.  2,  nachgewiesen;  siehe  Jahresber  IV,  221. 


Rheinländer.  113 

Genau  bekannt  sind  von  diesen  Werken  bisher  nur  die  englischen;  be- {' 
schämend  ist  es,  dass  wir  über  den  römisch  -  deutschen  Grenzwall  in  so? 
mancher  Beziehung  noch  so  unwissend  sind.  Uebersichtliche  Darstellun- 
gen gab  es  darüber  bisher  nur  von  Ukert  III,  1,  278  —  285,  Baumstark 
in  Pauly's  Real-Eucyklopädie  III,  827 — 829,  und  den  Engländern  Yates 
in  den  Memoirs  chiefly  illustrative  of  the  History  and  Antiquities  of 
Northumberland,  London  1858,  I,  97 ff.  und  Bell  in  Smith,  Collectanea 
antiqua  IV  (Lond.  1854),  210  ff. 

Hübner  macht  nun  ausführliche  Mittheiluugen  über  den  Stand  der 
Forschung  für  die  einzelnen  Theile  des  Walles.  Er  zerlegt  ihn  in  sechs 
Hauptabschnitte.  Der  erste  umfasst  den  limes  Raeticus  und  beginnt  süd- 
lich vom  Einfluss  der  Altraübl  in  die  Donau  bei  Kelheim,  geht  in  einem 
Bogen  von  etwa  23  deutscheu  Meilen  westwärts,  schneidet  die  Altmühl 
bei  Kipfenberg,  erreicht  bei  Gunzenhausen  seinen  nödlichsten  Punkt,  tritt 
dann  in  Württemberg  ein  und  zieht  an  Aalen  vorbei  bis  Lorch  und  Welz- 
heim  in  die  Nähe  des  Hohenstaufen,  wo  die  Grenze  zwischen  Rätien  und 
Obergermanien  ist.  Dieser  Abschnitt  ist  bisher  am  besten  bekannt  und 
wird  jetzt  systematisch  erforscht  durch  Ohlenschlager.  Es  findet  sich 
hier  keine  Steinmauer,  sondern  nur  ein  Erdwall,  der  nach  aussen  durch 
eine  Pfahlreihe  und  Graben,  nach  innen  und  rückwärts  durch  Thürme 
und  Kastelle,  von  denen  ausser  Regensburg  und  Augsburg  bis  jetzt  sechs 
nachgewiesen  sind,  verstärkt  war.  Die  Anzahl,  Lage  und  Einrichtung 
der  letzteren  ist  besonders  noch  weiter  zu  ermitteln. 

Der  zweite  wendet  sich  vom  ersten  fast  rechtwinklig  nach  Norden 
ab  (von  ihm  spricht  Ammian  18,  2,  15)  und  verläuft  meist  auf  Württem- 
bergischeu  Gebiet  von  Lorch  bis  Jagsthausen.  Fünf  grössere  Kastelle 
liegen  hier,  worunter  vicus  Aurelii,  jetzt  Oehringen  (s.  Jahresber.  XII, 
320 ff.).  Die  Untersuchung  liegt  hier  jetzt  in  den  Händen  von  Professor 
Herzog.  Auf  Badischem  Gebiet  läuft  der  Wall  weiter  über  Osterburken, 
das  alte  Lopoduuum,  und  Walldürn  am  Odenwald,  dann  wieder  durch 
Baiern  bis  Freudenberg  am  Main.  Hier  liegt  eine  zweite  Vertheidigungs- 
linie  auf  dem  Odenwald  zwischen  Mudau  und  Obernburg  am  Main ,  die 
durch  eine  Reihe  von  Kastellen  gebildet  wird,  welche  durch  eine  Strasse 
verbunden  sind. 

Der  dritte  Abschnitt  führt  durch  Hessen- Nassau.  Zwischen  Freu- 
denberg und  Miltenberg  am  Main  beginnend,  scheint  der  Wall  bis  nörd- 
lich von  Aschatfenburg  auf  der  Wasserscheide  des  Spesshardt  zu  laufen, 
dann  bis  Wirtheim  an  der  Kinzig  östlich  von  Gelnhausen.  Die  Karte 
von  Kiepert  führt  ihn  weiter  am  Südabhang  des  Vogelsbcrges  entlang, 
wo  er  sich  westwärts  über  Hüugen  in  die  Gegend  von  Lieh  wendet^),  um 


9)  Seine  Existenz  wird  übrigens  von  anderen  Forschern  bezweifelt  (siehe 
unten  No.  40),  während  Hühner  daran  denkt,  jener  östlichere  limes  sei  später 
aufgegeben. 

Jahresbericht  für  Alterthumswisscnsch.-ift  XXIU.  (1880.  Ul.)  8 


114  Geographie  der  römisclien  Nordprovinzen. 

sich  da  mit  einem  anderen  Arm  des  limes  zu  verbinden,  der  von  Gross- 
Krotzenburg  am  Main  östlich  von  Hanau  her  nordwärts  bei  Rückingen 
über  die  Einzig  nach  Lieh  hinzieht,  um  von  da  den  Taunus  an  seinem 
Nordabhang  zu  begleiten.  Letzterer  Theil  ist  ausführlich  von  Rössel 
beschrieben  (siehe  Jahresber.  VIII,  319  ff.)-  Unweit  Langen-Schwalbach's 
wendet  sich  der  Wall  parallel  mit  dem  Rhein  nach  Ems  an  der  Lahn, 
dem  Grenzfluss  zwischen  dem  oberen  und  unteren  Germanien. 

Weit  weniger  ist  die  nördliche  Fortsetzung  des  limes  bekannt. 
Das  Verhältniss  der  rechtsrheinischen  Gegend  zu  der  römischen  Provinz 
bedarf  hier  noch  vielfacher  Aufklärung,  die  vielleicht  nur  durch  eine 
genaue  Durchforschung  des  Landes  in  Bezug  auf  die  römischen  Anlagen 
gewonnen  werden  kann.  Bekannt  ist  hier  zunächst  im  vierten  Abschnitt 
das  Kastell  von  Nieder-Biber,  Andernach  gegenüber,  das  sich  vor  allen 
übrigen  durch  seinen  Umfang  auszeichnet.  Bis  in  die  Gegend  von  Linz 
sind  hier  einzelne  Spuren  des  limes  nachgewiesen,  dann  aber  fehlen  sie 

3  bis  zur  Sieg.  Völlig  unerforscht  ist  die  Reichsgrenze  im  fünften  Ab- 
schnitt zwischen  Sieg  und  Ruhr.  An  den  sechsten,  den  zwischen  Ruhr 
und  Lippe,  knüpfen  sich  die  zahlreichen  Untersuchungen  über  Arbalo 
und  Aliso,  die  Varusschlacht  und  Idisiaviso.  Hübner  weist  hier  mehr 
darauf  hin,  in  welcher  Weise  diese  Fragen  der  Lösung  entgegen  zu 
führen  seien,  dass  insbesondere  eine  Untersuchung  des  römischen  Strasseh- 
systems  auf  der  rechten  Rheinseite  im  Anschluss  an  das  linksrheinische 

!  Aussicht  auf  Erfolg  habe.     Gegenwärtig  liegt  diese  Arbeit  besonders  in 

V  den  Händen  von  J.  Schneider. 

Zur  Orientirung  über  die  ganze  Limesfrage  ist  Hübner's  Arbeit 
nach  allen  Seiten  hin  sehr  lehrreich  und  dankenswerth.  Die  Kiepert'sche 
Karte  im  Verhältniss  von  1  : 1,500,000  erhöht  diesen  Werth  noch  be- 
deutend. 

40)  J.  Schneider,  Neue  Beiträge  zur  alten  Geschichte  und  Geo- 
graphie der  Rheinlaude.  Zwölfte  Folge.  Düsseldorf  1879.  Mit  dem 
Nebentitel:  Der  römische  Pfahlgraben  von  der  Wetter  bis  zum  Main. 
Mit  einer  Karte.     15  S.    8. 

Nach  den  meist  freilich  nur  schwachen  Spuren  weist  der  Verfasser 
in  diesem  Heftchen  den  Gang  des  römischen  limes  von  Arnsburg  an  der 
Wetter  südostwärts  nach  Inheiden,  von  da  am  linken  Ufer  der  Horloff 
südwärts  nach  Echzell,  dann  über  die  Nidda  nach  Altenstadt,  Markobel, 
Rückingen,  über  die  Kinzig  nach  Krotzenburg  am  Main.  An  den  ge- 
nannten Orten  glaubt  er  Spuren  von  Militärstationen  nachgewiesen  zu 
haben,  auch  an  einigen  Stellen  Reste  von  Wartthürmen  und  Schanzen. 
Jenseits  dieser  Linie  nach  dem  Vogelsberg  und  Spesshardt  hin  sind  nach 
ihm  keine  römische  Ansiedelungen  nachgewiesen,  weshalb  er  die  sonst 
wohl  ausgesprochene  Ansicht  (s.  o.),  der  limes  habe  sich  bis  dorthin  er- 
streckt, zurückweist. 


Rheinländer.  '•  W.'         115 

41)  J.  Schneider,  Die  Hügelwarte  am  Ickterhof,  in  R.  Pick, 
Zeitschr.  f.  d.  Gesch.  Westdeutschlands.     4.  Jahrg.  1878.     S.  416  ff. 

Eine  gut  erhaltene  Doppelwarte  an  der  rechten  Rheinseite  im 
Kreise  Düsseldorf  wird  beschrieben,  die  mit  den  alten  römischen  Grenz- 
wehren zusammenhängt. 

42)  J.  Schneider,  Römische  Heerwege  zwischen  Yssel  und  Ruhr. 
Mit  einer  Karte.  In  derselben  Zeitschrift.  5.  Jahrg.  1879.  S.  140 
bis  145. 

Der  Verfasser  beschreibt  den  Lauf  mehrerer  Römerstrassen,  die 
von  Rees  und  Xanten  am  Niederrhein  aus  nach  Rheine  an  der  Ems, 
eine  andere,  die  von  Wesel  nach  Münster  führt,  und  eine  vierte,  die 
von  den  Stockumer  Höfen  südlich  von  Gellep  nordwärts  über  die  Ruhr 
und  Lippe,  dann  quer  über  die  anderen  hin  bis  zur  zuerst  beschriebenen 
Strasse  führt,  in  die  sie  bei  Ahaus  mündet. 

43)  J.  Schneider,  Die  Warte  am  Schwienumshof.  Mit  Plan. 
Ebendas.    S.  166-168. 

Auch  dies  ist  eine  Warte  mit  Doppelhügel  an  der  oberen  Yssel. 

Zu  den  auf  den  limes  bezüglichen  Untersuchungen  kommen  noch 
folgende  vom  Referenten  nicht  eingesehene  Arbeiten : 

E.  Hübner,  Römisches  in  Deutschland.  In  der  deutschen  Rund- 
schau.   Juliheft  1879. 

Derselbe,  Der  Römische  Grenzwall  in  Deutschland.  Erster  Nach- 
trag in  den  Bonner  Jahrbüchern.    Heft  LXVI.    1879. 

A.  von  Cohausen  und  L.  Jacobi,  Das  Römerkastell  Saalburg. 
Homburg  1878. 

A.  Duncker,  Beiträge  zur  Erforschung  und  Geschichte  des  Pfahl- 
grabens im  unteren  Maingebiet  und  der  Wetterau.  In  der  Zeitschrift 
für  Hessische  Geschichte.  N.  F.  VIII.  Heft  1  und  2.  Kassel  1879. 
(Auch  für  sich  erschienen). 

Derselbe,  Der  römische  Mainübergang  zwischen  Hanau  und  Kessel- 
stadt. In  den  Annalen  des  Vereins  für  Nassauische  Alterthumskunde. 
Bd.  XV.    1879.    S.  281  —  294  und  376. 

Derselbe,  Die  rechtsrheinische  Limesforschung.  (Einige  Bemer- 
kungen zu  E.  Hübner's:  Zum  römischen  Grenzwall  u.  s.  w.).  Ebendas. 
S.  295  -304. 

C.  Christ,  Die  Civitas  Aelia  Hadriana  am  unteren  Main.  Im 
KoiTcspondenzblatt  des  Gesanimtvereins  der  deutschen  Geschichts-  und 
Alterthumsvereine.    1879.    No.  5  und  0. 

A.  Duncker,  Ausgrabungen  am  Pfahlgraben  im  Bulauwaldo  und 
bei  Rückingen.    Ebendas.    No    6. 


Xlß  Geographie  der  römischen  Nordprovinzen. 

Die  Darmstädter  Allgemeine  Militärzeitung  1879  No.  7  und  8  ent- 
hält einen  Bericht  über  die  neuerdings  erfolgte  Ausgrabung  der  Capers- 
burg  am  limes  nahe  der  hessisch -nassauischen  Grenze. 

44)  M.  F.  Ess eilen,  Das  römische  Kastell  Aliso  und  der  Ort 
der  Niederlage  des  römischen  Heeres  unter  Q.  Varus.  Hamm  1878. 
47  S.   12. 

Der  Verfasser  vertheidigt  unter  Zurückweisung  gegentheiliger  An- 
sichten seine  Meinung,  dass  Aliso  am  früheren  Einfluss  der  Alse  in  die 
Lippe  V^  Meile  westlich  von  Hamm  auf  dem  Platze  eines  auch  bereits 
1225  zerstörten  Schlosses  Nienbrügge,  13  Meilen  vom  Rhein  entfernt, 
gestanden  habe.  Die  Niederlage  des  Varus  setzt  er  in  den  Kreis  Beckum 
zwischen  Ems  und  Lippe,  etwa  zwei  Meilen  entfernt  vom  obigen  Aliso. 
Er  führt  ausser  der  natürlichen  Beschaffenheit  der  Bodenoberfläche  da- 
für dort  vorhandene  angebliche  Römerwerke,  sowie  zahlreiche  Funde 
von  Menschen-  und  Pferderesten,  zum  Theil  mit  römischen  Beigaben  an. 
Man  vermisst  in  beiden  Untersuchungen  den  Anschluss  der  Oertlichkeiten 
an  noch  nachweisbare  römische  Strassenzüge. 

45)  J.  Schneider,  Aliso  HL  In  R.  Pick,  Monatschrift  für  die 
Geschichte  Westdeutschlands.    4.  Jahrg.  1878.    S.  432—436.  '* 

Es  wird  möglichst  objektiv  berichtet  über  die  bisherigen  Versuche, 
den  wichtigen  Ort  zu  fixiren;  was  die  Lokalforschung  über  die  einzelnen 
in  Betracht  gezogenen  Oertlichkeiten  beigebracht  hat,  wird  aufgezählt; 
der  Verfasser  entscheidet  sich  noch  nicht,  sondern  hofft  von  weiteren 
Forschungen,  besonders  über  die  alten  Heerstrassen,  die  er  in  Aussicht 
stellt,  weiteres  Licht. 

46)  A.  Deppe,  Wo  haben  wir  das  Sommerlager  des  Varus  aus 
dem  Jahre  9  unserer  Zeitrechnung  und  das  Feld  der  Hermannsschlacht 
im  Teutoburger  Walde  zu  suchen?     Heidelberg  1879.     7  S.    8. 

Eine  kurze  Zusammenstellung  allbekannter  Thatsachen. 

46)  W.  Pleyte,  Nederlandsche  Oudheden  van  de  vroegste  Tijden 
tot  op  Karel  den  Groote.     Leiden  1877. 

Ein  erstes  Heft  dieser  mit  zwölf  Tafeln  und  einer  Karte  reich 
ausgestatteten  Publikation,  gross  46  S.  Folio,  umfasst  den  Ostergo  von 
Friesland.  Die  Einleitung  (S.  1  —  4)  berichtet  von  der  Entstehung  des 
Landes,  von  dem  nur  ein  kleiner  Theil  Diluvium,  der  grösste  Alluvium 
ist.  Der  folgende  Abschnitt  (S.  5  - 12)  giebt  eine  Uebersicht  der  alten 
Quellen,  aus  denen  indess  hier  nur  die  allgemeineren  Angaben  über  die 
in  Holland  wohnenden  Volksstämme  gezogen  werden.  Folgende  Identi- 
ficirungen  mögen  hier  erwähnt  werden.  Der  Flevo  ist  das  jetzige  Strom- 
gat  Vlie  zwischen  den  Inseln  Vlieland  und  Terschelliug;  die  Marsacii 
sind  wahrscheinlich  die  Bewohner  der  Marschlande   von  Südholland,  ihr 


Rheinländer.  117 

Land  entspricht  dem  späteren  Gau  Marsura ;  die  Chamavi  bewohnten 
den  Gau  Hama  oder  Chamaland,  die  Tubantes  den  Gau  Tuvanti,  jetzt 
Twente.  Von  S.  13  an  folgt  die  Beschreibung  von  Friesland.  Der  Lan- 
desname Frisia  kommt  zuerst  in  den  Annales  Petaviani  zum  Jahre  734 
vor,  der  Volksname  seit  Tacitus  [bereits  zweimal  bei  Plinius]  als  Frisii 
und  sonst  unter  verschiedeneu  Formen.  Die  Endung  der  inschriftlich 
mehrfach  nachweisbaren  Formen  Frisiaus,  Frisiavo,  Frisiaevo  wird  mit 
Batavus,  den  Istaevones  und  Ingaevones  zusammengestellt. 

Mit  S.  18  beginnt  die  Beschreibung  des  Oostergo  benannten  Thei- 
les  von  Friesland,  des  Landstriches,  der  von  Groningen  geschieden  wird 
durch  den  Lauwers,  im  Süden  an  Zevenwouden,  im  Westen  an  Westergo 
stösst.  Auf  den  Lauwers,  einen  Meerbusen  östlich  von  Schiermonnikoog, 
in  den  die  Hunse  und  die  Aa  strömen,  zu  Osten  von  dem  ein  Morast 
Marne,  früher  Marna  genannt,  liegt,  bezieht  der  Verfassser  den  bei 
Ptolem.  2,  10  Mavapiiav\g  k/xr^v ,  bei  Marc.  Heracl.  peripl.  maris  ext.  2, 
32  Mapapjiavug  kjirjv  genannten  Hafen.  Oostergo  wurde  in  alten  Zeiten 
vom  Westergo  durch  die  Middelzee  bei  Leeuwarden  geschieden,  die  im 
Mittelalter  als  Mündung  des  Flusses  Burdine,  Bordine  oder  Boorne  an- 
gesehen wurde.  Letzteren  identificirt  der  Verfasser  mit  der  von  Venant. 
Fortunatus  genannten  Borda.  Sowohl  Oostergo  wie  Westergo  konnte 
man  im  Alterthum  als  Inseln  ansehen,  da  sie  von  breiten  Flussläufeu 
umgeben  waren.  Die  nach  Plin.  N.  H.  4,  97  und  37,  42  von  den  Ger- 
manen Austeravia  genannte  Berusteininsel  wird  daher  von  einigen  nicht 
ohne  Grund  mit  dem  Oostergo  identificirt.  Erst  die  späteren  Eindeichun- 
gen machten  diese  Gegenden  landfest.  Der  vom  Anon.  Rav.  S.  226,  3 
ed.  Pind.  und  Parthey  bei  den  Friesen  angesetzte  Ort  Bordonchar  wird 
mit  einem  in  mittelalterlichen  Urkunden  genannten  Bordego,  Borrego, 
Borendego,  Bordengo  identificirt,  welcher  Name  mit  dem  des  Flusses 
Bordine  zusammenzuhängen  scheint. 

Von  S.  20  an  wird  dann  eine  Beschreibung  der  in  Friesland  ge- 
fundenen römischen  und  frühmittelalterlichen  Alterthümer  gegeben  und 
endlich  von  S.  42  bis  zum  Schluss  eine  Zusammenstellung  und  Erklärung 
zahlreicher  Namen  von  Orten,  Flüssen  u.  s.  w.  in  Friesland,  kurz,  das 
Werk  enthält  eine  Reihe  interessanter  Daten  und  Resultate. 

47)  F.  von  Alten,  Die  Bohlwege  (Römerwege)  im  Herzogthum 
Oldenburg.  Oldenburg  1879.  24  S.  4.  mit  einer  Karte  und  Abbil- 
dungen. 

Der  Verfasser  hat  in  sehr  dankenswerther  Weise  theils  seine  eige- 
nen Entdeckungen  und  Untersuchungen  über  die  in  den  oldenburgischen 
Mooren  erhaltenen  alten  Holzwege  (pontes  longi)  mitgetheilt,  theils  die 
früher  von  Neueren,  besonders  auch  in  Holland  gemachten  gleichartigen 
Funde  zusammengestellt.  Ihm  kam  es  zunächst  darauf  an,  zu  beweisen, 
dass  diese  Wege  römischen  Ursprungs  seien.     Er  schliesst  dies  aus  der 


118  Geographie  der  römischen  Nordprovinzen. 

Gleichartigkeit  ihrer  Konstruktion  bei  ihrer  Ausdehnung  über  weit  von 
einander  entfernte  Strecken  ^o),  insbesondere  auch  aus  der  allen  gemein- 
samen Grundrichtung  von  West  nach  Ost  und  daraus,  dass  die  Bohlen, 
aus  denen  die  Wege  gemacht  sind,  so  über  einander  liegen,  dass  die 
östlicher  gelegte  jedesmal  mit  ihrem  Rande  über  die  westlich  von  ihr 
gelegene  fasste,  woraus  hervorgeht,  dass  die  Wege  in  der  Richtung  von 
Westen  her  erbaut  sind.  Auch  zahlreiche  Röraerfunde  in  der  Nähe  oder 
in  der  Fortsetzung  dieser  Wege  werden  registrirt. 

Der  Verfasser  unterscheidet  hauptsächlich  zwei  solcher  Wegesysteme, 
das  eine  nördliche,  von  dem  sich  Reste  in  der  Richtung  von  Leer  nach 
Varel  am  Jahdebusen  finden,  während  ein  Seitenzweig  auf  die  Stadt  Olden- 
burg zu  führt,  das  andere  südliche,  welches  von  der  holländischen  Pro- 
vinz Drenthe  her  bei  Lathen  über  die  Ems  führt,  und  dessen  Fortsetzun- 
gen sich  wieder  in  den  Mooren  bei  Diepholz  finden.  Die  nächste  Auf- 
gabe der  Forschung  scheint  dem  Referenten  hier  zu  sein,  die  ursprüng- 
lichen Strassenverbindungen,  die  Mittelglieder  zwischen  diesen  Bohlwegen 
nachzuweisen,  wozu  die  Schneider'schen  Untersuchungen  als  Vorbild  die- 
nen müssen,  und  diese  Wegesysteme  mit  denen  des  ünterrheins  in  Ver- 
bindung zu  setzen. 


10)  Von  Bedeutung  ist  für  diesen  Beweis  auch  der  dem  Verfasser  unbe- 
kannt gebliebene,  oben  unter  No.  9  erwähnte,  ganz  gleichartige  Bohlweg  im 
Laibacher  Moor. 


Bericht  über  römische  Epigraphik. 

Von 

Gymnasialdirektor  Professor  Hang 

in  Konstanz, 


Wenn  ich  es  übernommeu  habe,  den  Jahresbericht  über  lateinische 
Epigraphik,  der  bisher  durch  den  Rücktritt  der  in  Aussicht  genommenen 
Referenten  besonderes  Unghick  gehabt  hat,  auf  den  Wunsch  der  Redak- 
tion und  Verlagshandhmg,  soweit  dies  möglich  ist,  auch  für  die  früheren 
Jahre  nachzuholen,  so  bin  ich  mir  bewusst,  in  mehr  als  einer  Hinsicht 
die  Nachsicht  der  Leser  zu  bedürfen,  einmal  wegen  der  gerade  seit  1873 
riesenhaft  angewachseneu  Masse  des  Stoffes,  sodann  wegen  meiner  per- 
sönlichen Verhältnisse,  namentlich  wegen  der  Entfernung  von  einer 
grösseren  Bibliothek. 

Den  Mittelpunkt,  um  welchen  sich  alle  anderen  litterarischen  Er- 
scheinungen auf  diesem  Gebiete  von  selbst  gruppiren,  bildet  natürlich 
das  unter  den  Auspicien  der  königl.  preussischen  Akademie  der  Wissen- 
schaften zu  Berlin  herausgegebene  Corpus  Inscriptionum  Latina- 
rum  mit  seinen  Nachträgen  in  der  Ephemeris  epigraphica. 

Auf  die  Vorgeschichte  dieses  grossartigeu  Werkes  einzugehen,  ist 
hier  nicht  der  Ort;  einer  Hinweisung  auf  die  eminente  Wichtigkeit  des- 
selben für  die  Alterthumskunde,  besonders  für  die  Geschichte  der  römi- 
schen Kaiserzeit,  bedarf  es  nicht.  Auf  lange  Zeit  wird  dasselbe  als  die 
unverrückbare  Grundlage  der  römischen  Epigraphik  dastehen,  für  alle 
Zeiten  aber  ein  ruhmvolles  Denkmal  scharfsinnigen  Forschergeistes  und 
unermüdlichen  Gelehrtenfleisses  bleiben.  Ehre  und  Bewunderung  gebührt 
den  Männern,  die  daran  mitgearbeitet  haben,  vor  allem  dem,  der  mit 
einem  anderen  grossen  Mann  von  sich  sagen  kann:  »Ich  habe  mehr  ge- 
arbeitet, denn  die  andern  alle«,  ich  meine  Th.  Mommsen. 

Schon  im  Jahre  1863  war  Vol.  I  erschienen:  Inscriptiones  latinae 
antiquissimae  ad  Caesaris  mortem,  ed.  Th.  Mommsen,  nebst  einem 
Bnnd  lithographischer  Tafeln:  Priscae  latinitatis  monumenta  epigraphica 
ad  archetyporum  tideni  e.xeinplislithographisrepraeseutata,  ed.Fr.  Ritschi- 


120  Römische  Epigraphik. 

Es  folgten  1869  Vol.  IL  Inscriptiones  Hispaniae  latinae,  ed.  Aem. 
Hübner;  1871  Vol.  IV.  Inscriptiones  parietariae  Pompeianae,  Her- 
culanenses,  Stabianae,  ed.  C.  Zangemeister,  nebst  den  Gefässinschriften 
aus  denselben  Städten  von  R.  Schöne;  1872—1877  Vol.  V.  Inscrii^tiones 
Galliae  Cisalpinae  latinae,  ed.  Th.  Mommsen,  und  zwar  Pars  I, 
die  Inschriften  der  10.  Region  Italiens,  1872,  Pars  II,  die  Inschriften  der 
11.  und  9.  Region,  1877;  sodann  1873  Vol.  III.  Pars  I  und  II,  Inscriptio- 
nes Asiae,  provinciarum  Europae  Graecarum,  Illyrici  Latinae, 
ebenfalls  von  Th.  Mommsen;  in  demselben  Jahre  Vol.  VII.  Inscriptiones 
Britanniae  Latinae,  ed.  Aem.  Hübner;  1876  Vol.  VI.  Inscriptiones 
urbis  Romae  Latinae,  collegerunt  W.  Henzen  et  J.  B.  de  Rossi, 
ediderunt  E.  Bormann  et  "W.  Henzen,  Pars  I. 

Indem  ich  darauf  verzichte,  die  Einrichtung  des  folgenden  Berichtes 
zum  Voraus  darzustellen  oder  zu  begründen  —  dieselbe  möge  sich  selbst 
rechtfertigen,  beziehungsweise  in  den  Verhältnissen  ihre  Entschuldigung 
finden  —  beginne  ich  mit 

Den  Inschriften  der  griechischen  und  der  Donau-Pro- 
vinzen, welche  in  den  zwei  Bänden  des  Vol.  III  enthalten  sind.  Ausser 
den  umfangreichen  Additamenta  nebst  Auctarium  im  zweiten  Band  S.  967 
bis  1064  sind  hierzu  noch  zwei  bedeutende  Nachträge  von  Mommsen 
publicirt  in  der  Ephemeris  epigraphica.  Vol.  II,  Fascic.  4,  S.  287 
bis  482  (a.  1875)  und  Vol.  IV,  Fase.  1.  2,  S.  25  —  193  (a.  1879).  Die  be- 
deutendsten Inschriften  sind  ferner  von  G.  Wilmanns  in  sein  ebenfalls 
1873  in  zwei  Bänden  erschienenes  Werk  'Exempla  inscriptionum 
Latinarum  in  usum  praecipue  academicum'  aufgenommen  worden.  Alle 
weitere  Litteratur  wird  je  au  ihrem  Ort  erwähnt  werden. 

Bei  den  griechisch  redenden  Provinzen  bilden  die  lateinischen  In- 
schriften, wie  in  der  Praefatio  editoris  gesagt  ist,  nur  ein  Supplement 
zu  dem  Corpus  inscriptionum  Graecarum,  und  es  konnte  hier  auf  die  allge- 
meineren Fragen  nicht  eingegangen  werden;  die  Inschriften  aus  Illyricum 
dagegen  bilden  ein  selbständiges  Werk.  Die  Zeitgrenze  ist  das  EiKie  des 
6.  Jahrhunderts  n.  Chr.  Die  Anordnung  des  Stoffes  richtet  sich  nach  der 
Eintheilung  der  Provinzen,  wie  sie  ungefähr  zur  Zeit  Trajan's  bestand;  in- 
nerhalb der  Provinzen  sind  die  Inschriften  möglichst  nach  den  Munici- 
pien,  Colonieu,  Regionen  geordnet;  wiederum  bei  den  einzelneu  Bezirken 
bestimmt  sich  die  Reihenfolge  theils  nach  dem  Charakter  der  Inschriften, 
theils  nach  der  Lage  der  Fundorte.  Die  griechischen  Provinzen  wegen 
der  weit  zerstreuten  und  nicht  zahlreichen  lateinischen  Inschriften  zu 
durchreisen,  lohnte  sich  nicht;  dagegen  hat  Mommsen  die  Donauprovinzen 
alle,  zum  Theil  zweimal,  und  nach  dem  Erscheinen  des  Vol  III  noch  ein- 
mal besucht.  —  Mühevoller  aber  als  das  Abschreiben  der  Inschriften 
selbst  war  die  Aufspürung  der  schwer  zugänglichen  lokalen  Litteratur, 
bei  welcher  vielfach  die  fast  nur  den  Einheimischen  verständlichen  Idiome 
noch  besondere  Schwierigkeiten  bereiten,   sowie  die  Sammlung   aller  in 


Corpus  inscriptionum  Latinarum  vol.  III.  121 

Bibliotheken  zerstreuten  und  verborgenen  handschriftlichen  Notizen.  Den  j 
Weg  zur  Erledigung  des  letzteren,  umständlichsten  Theils  der  Arbeit  | 
hat  de  Rossi  gezeigt  und  zuerst  betreten;  er  selbst  und  Henzen  haben 
dann  die  Bibliotheken  von  Rom,  Mittel-  und  Unteritalieu,  Mommsen  die 
von  Oberitalien,  Deutschland,  Holland  und  Paris,  Hübner  die  von  Ma- 
drid und  London  durchforscht,  und  viele  junge  Gelehrte  haben  zur  Ver- 
vollständigung mitgeholfen.  So  war  es  möglich,  überall  auf  die  ersten 
Quellen  zurückzugehen,  aus  denen  die  früheren  Sammler,  wie  Gruter, 
Muratori  u.  a.  geschöpft  haben,  üeber  spanische,  dacische  oder  dalma- 
tische Inschriften  sind  die  frühesten  Nachrichten  oft  in  weiter  Ferne,  in 
Rom,  Lyon  oder  Mailand  entdeckt  worden.  Die  Anordnung  des  hier- 
durch gewonnenen  litterarisch -kritischen  Apparats  bei  jeder  einzelnen 
Inschrift  ist  die,  dass  den  selbständigen  Zeugen  die  von  ihnen  abhängi- 
gen in  Klammern  beigefügt  werden,  soweit  letztere  überhaupt  augeführt 
sind.  Besondere  Sorgfalt  ist  natürlich  auf  die  Eruirung  dieser  Abhän- 
gigkeitsverhältnisse bei  den  jetzt  verlorenen  Inschriften  verwendet  worden. 
Trotzdem  warnt  Mommsen  vor  einem  unvorsichtigen  Gebrauch,  da  vieles 
Verdorbene,  Interpolirte  und  Verkehrte  unvermeidlich  mit  hineinge- 
kommen ist. 

Einen  eigentlichen  Comraentar  beizugeben,  hat  der  ohnehin  schon 
grosse  Umfang  des  Werkes  verboten ;  doch  ist  vielfach  die  Legende  ganz 
oder  theilweise  hinzugefügt,  es  sind  Versuche  gemacht,  Lücken  zu  er- 
gänzen, verdorbene  Stellen  zu  heilen,  doch  nur  wo  dies  mit  einiger  Sicher- 
heit geschehen  konnte;  es  sind  endlich  auch  sonst  gelegentliche  Bemer- 
kungen, Verweisungen  auf  ähnliche  Inschriften  u.  dgl.  gegeben.  Dagegen 
hat  Mommsen,  wie  es  auch  in  den  andern  Theilen  des  C.  I.  L.  geschieht, 
der  Chorographie  und  der  Erläuterung  der  Municipal Verhältnisse  (abge- 
sehen von  den  griechischen  Provinzen)  ganz  specielle  Aufmerksamkeit 
gewidmet  und  nicht  bloss  bei  jeder  Provinz,  sondern  bei  jedem  städti- 
schen Gemeinwesen  oder  Gebiet  besondere  Einleitungen  vorausgeschickt. 

Mit  grösster  Genauigkeit  sind  ferner  die  Indices  angelegt,  in 
denen  sich  die  einzelnen  Bestandtheile  jeder  Inschrift  nach  den  verschie- 
densten Gesichtspunkten  zusammengestellt  finden.  Eine  Vorstellung  von 
dem  grossen  Reichthum  ihres  Inhalts  giebt  schon  die  Thatsache,  dass 
sie  bei  Vol.  III  auf  135  P'olio-Seiten  XVIII  Abtheilungen  mit  verschiedenen 
Unterabtheilungen  umfassen.  Noch  mehr  ins  Detail  gehen  sie  bei  dem 
allerdings  viel  kleineren  Vol.  VII.  Vollständige  Uebereinstimmung  in  der 
Eintheilung  der  Indices  wäre  immerhin  für  das  Nachschlagen  wünschens- 
werth  gewesen,  wiewohl  wir  die  entgegenstehenden  Schwierigkeiten  nicht 
verkennen. 

Wenn  aber  Mommsen  die  Vorrede  mit  den  Worten  schliesst,  dass 
er  beim  Abschluss  der  vicljährigen,  überaus  mühevollen  Arbeit  doch  nicht 
das  Gefühl  eines  glücklichen  Erfolges  habe,  dass  er  die  Feder  nieder- 
lege mit  dem  Bcwusstsein,  viele  gute  Jahre  an  diese  Arbeit  verloren  zu 


122  Römische  Epigraphik. 

haben,  die  doch  nicht  vollkommen  sei,  dass  aber  billige  Beurtheiler,  wenn 
nicht  das  Werk,  so  doch  die  Mühe  loben  werden,  so  können  wir  diese 
Stimmung  zwar  begreifen  bei  einem  Manne,  der  auf  der  höchsten  Höhe 
der  Wissenschaft  stehend  auch  an  sich  selbst  die  höchsten  Anforderungen 
stellt;  allein  wir  werden  die  Mängel  des  Werkes  nur  in  den  bei  diesem 
Theil  besonders  schwierigen  äusseren  Verhältnissen  zu  suchen  haben. 
Wenn  gerade  hier  schon  innerhalb  sechs  Jahren  sehr  zahlreiche  Nach- 
träge nothwendig  geworden  sind  und  sicherlich  auch  ferner  nothwendig 
sein  werden,  so  liegt  die  Ursache  darin,  dass  in  jenen  grossentheils  we- 
niger civil isirten  Ländern  die  Lokalforschung  noch  wenig  vorgearbeitet 
hatte,  und  dass  der  Mangel  an  Verkehrswegen  und  Bodenkultur  noch 
manche  antiquarische  Schätze,  die  anderwärts  längst  gehoben  wären,  au 
abgelegenen  Orten  oder  im  Schoss  der  Erde  verbarg  oder  noch  verbirgt. 
Aber  ein  Abschluss  musste  einmal  gemacht  werden,  und  sichtlich  hat 
eben  die  Herausgabe  dieses  Theiles  vielfach  anregend  auf  die  Lokalfor- 
schung eingewirkt. 

Auf  die  Praefatio  folgt  der 'Conspect US  operis',  der  sehr  über- 
sichtlich alle  Unterabtheilungen  mit  Angabe  der  Pagina  und  der  Nummer 
der  Inschriften,  unter  Einreihung  der  in  den  Additamenta  nachgetragenen, 
sowie  der  'falsae  vel  alienae'  enthält. 

Aus  dem  'Index  auctorum',  derein  alphabetisches  Verzeichuiss 
der  benutzten  Litteratur  enthält  (S.  XIX  —  XXXIV),  heben  wir  nur  eini- 
ges hervor.  Am  eingehendsten  ist  darin  Cyriacus  von  Anco  na  be- 
sprochen. Derselbe  hat  als  Kaufmann  schon  in  seiner  Jugend  grosse 
Reisen  gemacht,  ist  dabei  auf  die  Denkmäler  des  Alterthums  aufmerksam 
geworden,  hat  noch  in  seinen  dreissiger  Jahren  Lateinisch  und  Griechisch 
gelernt  und  dann  von  1426  -  1447  auf  weiteren  Reisen  in  Vorderasien, 
auf  der  Balkanhalbinsel  und  in  Italien  römische  und  griechische  Inschrif- 
ten neben  anderen  Alterthümern  aufgezeichnet.  Er  trägt  die  Fehler  der 
Autodidakten  an  sich,  ist  aber  ein  begeisterter  Verehrer  des  Alterthums 
und  ein  zuverlässiger  Berichterstatter.  Wer  bedenkt,  dass  seine  Col- 
lectaneen  uns  nur  verstümmelt  und  verdorben  überliefert  sind,  'non  ne-. 
gabit  artis  nostrae  auctorem  eum  esse  ut  antiquissimum  omnium,  ita  eins 
saeculi  longe  praestantissimum'.  —  Ferner  wird  eingehender  besprochen 
Michael  Fabricius  Ferrarinus,  der  als  Prior  eines  Carmeliter- 
klosters  zu  Reggio  zwischen  1488  und  1493  starb,  und  von  dessen  In- 
schriftensammlung drei  eigenhändige  Recensionen  zu  Utrecht,  Paris  und 
Reggio  vorhanden  sind ;  Johannes  Jucundus  aus  Verona,  welcher  um 
1484—1489  eine  Sammlung  verfasste,  deren  beste,  wahrscheinlich  eigen- 
händige Recension  zu  Verona  sich  befindet;  Aldus  Mauutius  (um  1566), 
dessen  sehr  reicher  epigraphischer  Ai)parat  in  18  vatikanischen  Manu- 
skripten vollständig  erhalten  ist;  Johann  Marcanova  aus  Venedig, 
Professor  der  Philosophie  zu  Padua,  dann  zu  Bologna,  der  älteste  und 
^uverlässigte  unter  denen,    die  die  Sammlungen    des   Cyriacus  benutzt 


Greta.    Cyrene.  Aegypten.  123 

haben  (a.  1457),  während  sein  Zeitgenosse  Felix  Felicianus  von  Verona 
(um  1464)  als  weniger  glaubwürdig  bezeichnet  wird.  Ueber  die  Bedeutung 
dieser  und  anderer  Forscher  für  die  Inschriften  der  einzelnen  Provinzen 
ist  bei  diesen  gehandelt. 

Es  folgen  S.  1*— 34*,  n.  1*— 287*  Inscriptiones  falsae  vel 
alienae.  Unter  den  unechten  sind  hervorzuheben  sechs  grössere  Kaiser- 
inschriften, welche  nach  Alex.  Geraldinus,  Bischof  von  S.  Domingo  (um 
1631),  ein  Mönch  zur  Zeit  Ferdinand's  und  Isabella's,  Fr.  Gonsalvus,  in 
der  afrikanischen  Wüste  gefunden  jhaben  soll.  Einige  andere  werden 
betreffenden  Orts  erwähnt  werden. 

Dem  ersten  Haupttheil  '  Aegyptus  et  Asia'  geht  eine  kurze 
praefatio  voraus,  die  nach  dem  oben  ausgesprochenen  Grundsatz  nur  von 
den  auctores  handelt.  Da  es  hier  keine  einheimische  Litteratur  giebt, 
so  beruht  unser  Wissen  ganz  auf  den  Reisenden,  unter  denen  eben  Cy- 
riacus  besonders  hervorgehoben  ist.  Derselbe  kommt  hauptsächlich  für 
die  Inseln  und  Küsten  des  ägäischen  Meeres  in  Betracht.  Ueber  die 
bedeutungsvollen  Reisen,  die  der  »antiquarische  Kaufmann«  a.  1444  bis 
1447  in  diesen  Ländern  machte,  wird  nachträglich  S.  129  —  131  auf  Grund 
von  Briefen  eine  Art  Tagebuch  aufgestellt.  Eine  zweite  wichtige  Reise 
war  die  der  Gesandtschaft  Ferdinand's  II.  an  den  Sultan  in  den  Jahren 
1553  ff. ,  über  welche  wir  mehrere  Berichte  haben.  Aber  eine  fast  un- 
unterbrochene Reihe  von  Männern,  die  wegen  der  Altcrthümer  das  tür- 
kische Reich  durchwanderten,  beginnt  um  1674  mit  Spon  und  Wheler. 
Unter  den  Zeitgenossen,  denen  der  Herausgeber  für  ihre  Beiträge  zu 
Dank  verpflichtet  ist,  nennt  er  besonders  die  Deutschen  Lepsius  und 
Wetzstein,  die  Franzosen  L.  Reuier,  F.  de  Saulcy,  G.  Perrot, 
vor  allen  aber  Ernst  Renan  und  den  nachmaligen  französischen  Mi- 
nister W.  H.  Waddington,  deren  Beiträge  auch  wir  betreffenden  Orts 
hervorheben  werden. 

Pars  prima.     Greta  et  Cyrenaica.    N.  1-8.  743  —  745.  6022. 

Ueber  n.  8  (Cyrene) ;  luUae  Augustae  Cyrenenses  P.  Octavio procos.  hat 
Dittenberger  Eph.  I  112  gehandelt.  Nach  ihm  ist  dieser  P.  Octavius, 
Proconsul  von  Greta  und  Cyrenaica,  der  Sohn  des  praefectus  Aegypti, 
P.  Octavius.  lulia  Augusta  ist  Livia.  Die  Inschrift  fällt  in  die  Zeit  zwi- 
schen a.  14  (Tac.  Ann.  I  8)  und  29  (ib.  V  1).  Marquardt,  röm.  Staats- 
verwaltung! 302  hat  bei  der  Aufzählung  der  Proconsuln  diesen  P.  Octa- 
vius vergessen.  —  Hierher  gehören  die  von  Cyrenaica  nach  Konstanti- 
nopel verbrachten  n.  743  0'.,  mitgetheilt  von  Dethier. 

Pars  secunda.  Aegyptus;  accedit  Aethiopia.  N.  9—85.  6023 
bis  6026.  6541.  Eph.  2,  n.  326—344.  1021  —  33.  Eph.  4,  n.  33—36. 

Gleich  von  der  Hauptstadt  Alexandria  sind  ansehnliche  Nach- 
träge zu  verzeichnen:  zuerst  zwei  Kaiser- Inschriften  Eph.  2,  326  (Com- 
modus)  und  ebend.  1026,  wo  Diocletian  pater  Augmtorum  genannt  wird, 
was  nach  Mommsen  nur  uncigentlich  genommen  werden  kann.  —  Ebend. 


124  Römische  Epigraphik. 

n.  327  ff.  finden  sich  neuentdeckte  Grabschriften  von  Soldaten  der  leglo  II 
Traiana  fortis  aus  Nicopolis  bei  Alexandria,  mitgetheilt  meist  nach  Ne- 
rutsos,  eruypacfal  ZYjg  dpyaiaQ  Tiuhcog  'AXe^avdpEiag^  im  'A&rj\>acov  II  (1874), 
S.  411— 429,  zum  Theil  auch  nach  Bormann.  Aus  327,  der  Grabschrift 
eines  signifer  dieser  Legion,  ebenso  aus  337  (nicht  334!)  ersehen  wir, 
dass  dieselbe  auch  Geriinanica)  benannt  worden  ist.  N.  328  ist  gewidmet 
einem  römischen  Bürger  von  Carnuntum  in  Pannouia  superior,  Soldat 
derselben  Legion,  qui  vixit  quod  fatus  (=  quoad  fatum)  voluit.  Auch  Sol- 
daten der  Icgio  XXII  Deiot{uriana) ,  einer  aus  Gal{atia)  331,  einer  aus 
Utica  334,  haben  dort  ihre  Gräber;  ebenso  Krieger  von  der  hgio  III 
Cyr{enatca),  darunter  zwei  aus  der  Centurie  des  lulius  Sahimimis  (332. 
335),  zwei  mit  gemeinsamem  Grabstein  (336),  aus  Amasia  in  Bithynien 
und  Gangr{a)  in  Kappadocien,  beide  wahrscheinlich  der  Centurie  des 
Laelius  Tiro  angehörig,  der  erstere  jedoch  als  miss{ic'ms)  bezeichnet.  Zu 
327  cohor.  II  liastati  pr(ioris)  vergl.  die  treffliche  Zusammenstellung  von 
Mommsen  in  Eph.  IV,  S.  226  — 245,  Nomina  et  gradus  ceuturio- 
num,  zunächst  S.  234,  n.  45;  ebenso  zu  338  chor.  II  pri.  c.  prior,  ebend. 
n.  44,  wo  gelesen  wird  'pri\iii\c{ipis)  prior^is).  —  Weitere  neugefundene, 
meist  militärische  Grabschriften  theilt  Mommsen  mit  in  Eph.  2,  1027 
bis  1032.  —  Ebend.  339  (verbessert  1025)  erscheint  ein  L.  PubliUus  Labeo^ 
viator  consulum  praetor\}imq.  ei]  Ti.  Caesaris,  praef{cctus)  stato[rum\  Phila- 
lexandreus.  Vergl.  über  die  viatores  Mommsen,  Rom.  Staatsrecht 
(erste  Auflage)  I  270 ,  über  die  statores  Marquardt  II  465.  Ein  praef. 
stat.  kommt  hier  zum  ersten  Mal  vor;  es  scheint  aber  dasselbe  zu  sein 
wie  cura/or  statorum  (Herzog,  Gallia  Narb.  n.  676).  Fhilalexandreus,  d.  i. 
Freund  der  Stadt  Alexandria,  ist  ähnlich  wie  <pdi}J7jv,  <pda^rjvatoQ,  <pt- 
Xopcü/iacog  gebildet.  —  Zwei  interessante  Inschriften  sind  ferner  Eph.  4, 
n.  33.  34.  Auf  Befehl  eines  Königs  und  einer  Königin  (ohne  Namen) 
soll  nach  dem  griechischen  Text  von  u.  33  auf  eine  von  Ptolemaeus 
Euergetes  (I  oder  II?)  geweihte  ■npoaevyij  (einen  jüdischen  Betört,  vgl. 
Act.  apost.  16,  13.  luven.  3,  296.  Philo  in  Flacc.  6  etc.)  die  lateinische 
Inschrift  geschrieben  werden:  Rex  et  regina  iusser{un)t.  Diese  beiden 
sind  nach  Mommsen  Zeuobia  und  Vaballathus  (siehe  zu  n.  83).  Die  In- 
schrifttafel ist  jetzt  in  Berlin  im  ägyptischen  Museum.  —  N.  34  befindet 
sich  auf  der  nach  England  verbrachten  »Nadel  der  Kleopatra«,  wo  es 
auf  der  äusseren  Seite  griechisch,  auf  der  inneren  lateinisch  heisst:  Anno 
VIII  \  Augu-sti  Caenaris  \  Barbarus  praef.  \  Aeg7jpti  posuit  \  architectante  Pon- 
tio.  Wir  erfahren  hier,  dass  der  praef.  Aeg.  Barbarus  im  Jahre  731/2 
d.  St.  die  beiden  altägyptischen  Obelisken  in  Alexandria  aufstellen  Hess, 
und  zwar  nach  Plin.  bist.  nat.  36,  9,  69  'ad  portum  in  Caesaris  templo'. 
Barbarus  war  praef.  Aeg.  bis  zum  Jahre  741,  er  muss  es  nach  unserer 
Inschrift  sclion  gewesen  sein  vor  dem  29.  August  732,  als  Nachfolger  des 
C.  Petronius  (vgl.  Mommsen,  monum.  Ancyr.  p.  74).  —  Auf  einer  der  Py- 
ramiden von  Gize  fand  schon  a.  1336  Wilh.  von  Boldensele  auf  sei- 


Aegypten.  125 

ner  Reise  in's  Morgenland  die  metrische  Inschrift  n.  21   (=  Wilmanns 
606)  bemerkenswerth : 

Vidi  pyramidas  sine  te^  dulcissime  frater^ 
et  tibi,  quod  potui,  lacrimas  hie  m{a)esta  profudi^ 
et  nostri  memorem  luctus  lianc  sculpo  querelam. 
Sit  nomeii  Decimi  Centianni  pyramide  alta, 
pontißcis  comitisque  tuis^   Traiane^  triumphis^ 
lustra  sex  intra  censoris  consulis  esse. 

Nach  Add.  ist  sicherlich  gemeint  [D.  Tejrentius  Gentianus,  der 
n.  1463  auf  einer  Inschrift  von  Sarmizegetusa  als  consul,  pontifex,  cen- 
sor  prov.  Maced.  und  als  patronus  der  genannten  Koloniestadt  gefeiert 
wird.  Man  vgl.  dazu  (nach  Eph.  4,  35)  Friedländer,  Sittengeschichte  II  ^ 
S.  257.  Am  Ende  wollte  Mommsen  lesen:  censebas  consul  is  esset  (vgl. 
Staatsrecht  I  475,  1),  Friedländer:  seit -pyramis- censoris,  consulis  esse;  jetzt 
hält  Mommsen  an  dem  überlieferten  sit- pyramide  gegen  Friedländer  fest, 
acceptirt  censoris  und  vermuthet  ecce  statt  esse.  —  Zu  n.  22  (Hiera- 
conpolis)  vgl.  den  Nachtrag  Eph.  4,  36.  —  Von  den  bekannten  In- 
schriften auf  der  Meranonsstatue  in  Theben,  n.  30— 73,  hat  nach 'i 
andern  neuerdings  Lepsius  Abklatsche  mitgebracht  und  für  das  CLL. 
mitgetheilt.  Im  Unterschied  von  den  anderen  Inschriften  der  griechischen  ■ 
Provinzen,  welche  fast  alle  einen  officiellen  Charakter  haben,  finden  wir 
hier  ganz  private  Aufzeichnungen  von  Touristen  verschiedener  Stände, 
wie  in  einem  Fremdenbuch.  Auch  poetische  Versuche  finden  sich:  1)  n.  45  [ 
ein  Hexameter  mit  zwei  Pentametern,  2)  n.  47  zwei  trochäische  Tetra-  i 
meter  und  zwei  iambische  Trimeter,  3)  n.  55  drei  Hexameter,  nach  der 
Ergänzung  von  Henzen.  —  N.  32.  33.  42  =  Wilmanns  2731—33,  n.  51 
=  Wilmanns  1695 ,  n.  60  =  Wilmanns  1455.  —  Die  Aemterfolge  des 
\T.]  Suedius  Clemens  (n.  33)  hat  Wilmanns  in  der  schönen  Abhandlung 
De  praefectis  castrorum  et  praefectis  legionum  Eph.  I  S.  85 
besprochen;  der  Genannte  war  a.  69  primipilaris,  unter  Vespasian  tri- 
bunus  militum,  a.  79  praefectus  castrorum.  —  N.  35  erscheint  ein  C.  Tet- 
tius  Africanus  a.  82  als  praef.  Aug{usti),  was  nach  Mommsen  St.  II 
224,  4  hier  ausnahmsweise  statt  praef.  Aegypti  steht.  Derselbe  war  nach 
0.  Hirschfeld,  Römische  Verwaltungsgeschichte  S.  146  früher 
praefectus  vigilum  und  praef.  annonae.  —  Ueber  T.  Petronius  Secundus 
n.  37  (a.  95)  vergl.  Hirschfeld  224;  derselbe  wurde  bald  darauf,  a.  96, 
praef.  vigilum,  aber  a.  97  ermordet.  —  N.  38  kommt  a.  104  ein  C.  Vibius 
Maximus  als  praef.  Aeg.  vor,  der,  wie  Hirschfeld  257,  4  bemerkt,  noch 
a.  93  Gehörten -Präfekt  war.  —  Zu  n.  43  vergl.  über  die  classis  Aug. 
Alex,  und  deren  Präfekten  Marquardt  II  487  f.  und  Hirschfeld  126  f.  — 
Ueber  den  praef.  Aeg.  [^Se\x.  Petronius  Mamertinus  n.  44  (a.  134)  siehe 
Hirschfeld  225;  derselbe  erscheint  auch  in  der  metrischen  Inschrift  77; 
er  wurde  nachher  ebenfalls   praef.  vigilum.   —   N.  53  kommt  ein   Felix 


126  Römische  Epigraphik. 

Äugg.  libertus ^  procurator  usiactis  {ouffcaxog)  vor,  nach  Hirschfeld  43,  5 
ein  Unterbeamter  des  idiologus,  während  Marquardt  II  300,  1  ihn  mit 
diesem  identificirte.  —  Die  beiden  Inschriften  von  Syene  (Assuan)  sind 
nach  Eph.  2,  343  jetzt  in  Wien.  —  In  der  metrischen  Inschrift  von  Tal- 
mis n.  77  hat  Fröhuer  (Eph.  2,  1033)  das  Akrostichon  lulü  Faustini 
M .  .  .  .  erkannt.  —  N.  83  (bei  Meroe):  Bona  fortunä!  Dominae  reginae 
in  multos  annos  feliciter!  Venit  c  urbe  mense  Apr.  die  XV.  Vidi  Tacitus. 
Ueber  bo7ia  fortuna  siehe  zu  u.  249.  Die  domina  regina  ist  nach  Eph.  4, 
33  wahrscheinlich  Zenobia  (s.  c);  iirbs  kann  Rom  oder  Alexandria  sein. 
—  Die  bilingue  Grabschrift  n.  6541,  aus  einem  unbekannten  Ort  in  Ae- 
gypten,  ist  verbessert  Eph.  2,  344. 

Pars  tertia.    Arabia.     N.  86  —  114.  6027  —  33. 

Von  Hadriana  Petra  ist  n.  87  bemerkenswerth  wegen  des  un- 
vollständigen Titels  III  vir o  aur.  arg.  flando ,  vgl.  M.  St.  II  563,  4.  Hirsch- 
feld  94.  —  N.  88  hat  Wilmanns  760  nach  Waddington's  Abschrift;  vgl. 
auch  Marq.  II  549,  9.  —  Wie  diese  Inschrift,  so  sind  auch  aus  Bostra, 
der  Hauptstadt  der  Provinz,  die  meisten  von  Waddington  abgeschrie- 
ben und  für  das  C.  I.  L.  mitgetheilt,  aber  noch  vor  Vollendung  des 
Vol.  III  von  Waddington  selbst  herausgegeben  worden  in  dem  grossen 
Werk:  Inscriptions  Grecques  et  Latines  recueillies  en  Grece 
et  en  Asie  mineure,  von  Phil.  Lebas,  Foucart  und  Waddington, 
vol.  III,  zum  Theil  mit  Verbesserungen,  welche  Mommsen  in  den  Addi- 
taraenta  nachträgt.  Neu  ist  besonders  n.  90 :  Ael.  Aurel.  Theonem,  v..  c, 
leg.  Augg.  pr.  pr.,  lyraes.  provinc.  Arabiae  vet.  integerrimum,  benignissimum 
atque  iustissim.,  Statil.  Ammiamis ,  pref.  alae,  patronulni]  ob  midta  merita. 
Derselbe  Theo  war  schon  bekannt  aus  89,  wo  er  cos.  des.  heisst;  seine 
früheren  Aemter  sind  angegeben  Orelli  3714.  Das  Wort  vet.  ergänzt 
Mommsen  vetustissimum ^  ebenso  Marquardt  I  277.  Allein  da  diese  Ab- 
kürzung neben  den  anderen  voll  ausgeschriebenen  Superlativen  auffallend 
wäre,  so  scheint  mir  die  Lesung  veteris  wahrscheinlicher.  Da  unter  Dio- 
cletian  die  Provinz  Arabia  in  zwei  Theile  getheilt  wurde,  so  kann  der  eine 
Arabia  vetus  genannt  worden  sein.  —  N.  99  hat  Wilmanns  1628.  Ueber 
die  hier  angeführte  ala  catafractorum  vgl.  ausser  Marq.  II  454,  5  beson- 
ders J.  Becker,  Grabschrift  eines  röm.  Panzerreiteroffiziers  a.  Rödel- 
heim,  Frankf.  1869.  —  Zu  101  vergl.  über  tribuni  semen{stris)  Marq.  II 
357,  1.  —  N.  102  =  Wilm.  1593.  Ueber  c{enturionis)  leg.  III  Cyr{enaicae) 
coh{orte)  V  pr{incipis)  pos{terioris)  siehe  ausser  Marq.  II  362,  2  noch 
Mommsen  Eph.  IV  S.  237,  52.  —  Einige  andere  Inschriften  aus  Arabien 
wie  aus  Syrien,  besonders  u.  108ff.  121ff.,  sind  von  Wetzstein  zuerst 
herausgegeben  worden  (Abb.  d.  Berl.  Akad.  1863). 

Pars  quarta.     Syria  Palaestina.    N.  115-117.    Eph.  2,  345 f. 

Neu  ist  hier  die  nach  einem  Abklatsch  von  Renan  mitge theil te 
Meilenzeiger-Inschrift  n.  117  (a.  162),  gefunden  bei  Raraah,  am  Schluss 
jedoch  verstümmelt.  —  Von  Aelia  Capitolina  (Jerusalem)  selbst  stam- 


Arabien.     Palästina.     Syrien.  127 

men  Eph.  2,  345  f.,  Inschriften  der  leg.  X  Fre{tensis) ;  über  einen  hier  ge- 
nannten princeps  [leg.  ei]usdem  siehe  Moramsen  Eph.  IV  S.  232,  14. 

Pars  quinta.    Syria.    N.  118  —  211.   6034  —  49.    Eph.  2,  1034. 

4,  37  f. 

Zu  den  syrischen  Inschriften  haben  reiche  Beiträge  geliefert  Wad- 
dington  in  seinem  oben  angeführten  Werk,  sodann  Renan  in  dem- 
selben, wie  auch  in  seinem  eigenen:  Mission  de  Phenicie,  Paris 
1864ff.  —  N.  121  (aus  Canatha)  wurde  von  Mommsen  in  kühnem  Re- 
stitutionsversuch auf  Caracallus  bezogen,  nach  Add.  aber  ist  mit  Wad- 
dington zu  lesen:  [pro  salutc]  lul.  Domn[ae}  Aug.  matris  d.  n.  et  k{astro- 
rum)  et  s[cnatus]  et  patnae.  —  Die  Grabschrift  n.  124  in  vier  barbarischen 
Hexametern  hat  Wilmanns  605.  —  N.  129  ist  eine  Dedikation  an  L.  Ve- 
rus  (a.  162),  der  hier  den  Titel  pontifex  maximus  führt  (vgl.  Mommsen 
St.  II  1020,  7),  gewidmet  von  der  coh.  I  Fl{avia)  Chal{cidenorum)  eq.  sa- 
g{ittariorum),  sub  Attidio  Corneliano,  leg.  Aug.  pr,  pr.  Dieser  Mann,  dessen 
Namen  Borghesi  nach  Capit.,  M.  Ant.  ph.  8  hergestellt  hat,  kommt  nach 
Mommsen  auch  vor  in  dem  Verzeichniss  der  Priester  Henzen  6057  und 
nach  Marq.  I  266,  1  auf  einer  Inschrift  von  Gerasa  C  I.  Gr.  4661.  — 
Z»  n.  130  vgl.  Mommsen  St.  II  1061,  2.  —  Ueber  die  Bedeutung  der  In- 
schrift 133  (Palmyra)  für  die  Provinzialverhältnisse  Syriens  vgl.  Marq. 
I  267 f.  —  Auf  dem  Stein  von  Sidon  n.  151:  G.  Ant{isti)  Ve{teris)  cos. 
ist  nach  Index  S.  1124  nicht  considaris,  sondern  consuUs  (a.  50?)  zu  le- 
sen. —  Hierher  gehört  auch  ausser  Add.  6037  ff.  die  bilingue  Grabschrift 
Eph.  2,  1034.  —  Am  zahlreichsten  sind  in  Syrien  die  Inschriften  von 
lulia  Augusta  Felix  Berytus;  vgl.  Marq.  I  271,  12.  Bemerkens- 
werth  ist  besonders  n.  155  lovi  Balmarcodi;  vgl.  159  und  die  Inschrift 
von  Rom  C.  I.  L.  VI  403:  I.  o.  m.  Buimarcodi.  N.  157  kommt  ferner  vor: 
/.  0.  m.  H{eliopolitano) ;  dieser  wurde  auch  in  Dacien  und  Pannonien  von 
Soldaten  verehrt,  noch  häufiger  bekanntlich  der  ebenfalls  syrische  lupiter 
Dolichenus.  —  In  rauher  Gebirgsgegend  finden  sich  (n.  180)  auf  unbear- 
beiteten Steinen  mit  grossen  Buchstaben  eingehauene  Inschriften  nach 
der  Schablone:  Imp.  Had.  Aug.  d.f.  s.  n.  /,  doch  mit  verschiedenen  Varia- 
tionen. Die  Zahlen  reichen  von  I  — DCCC  .  .  .  Genauer  hat  Renan,  mission 
de  Phenicie  S.  260-278  diese  Steine  beschrieben;  über  die  kaiserlichen 
Steinbrüche  vgl.  Marq.  II  253  ff.  Hirschf.  72-91.  N.  bedeutet  jedenfalls 
die  Speditionsnummer  (Hirschf.  79,  3) ;  D  •  F  •  S.  ist  noch  nicht  erklärt, 
ich  wage  die  Vermuthung:  de  fundo  suo.  —  Die  Inschrift  von  Byblus 
n.  181  liest  Mommsen  jetzt  mit  Renan  und  Marquardt  (I  272, 15) :  L.  Phüo- 
calus  L.  f.,  col{onia)    Vcden(tia)   Gadara,  7nü.  leg.  X  Fr(etensis).    Im  Index 

5.  1081  Steht  übrigens  Valens.,  und  so  würde  auch  ich  lieber  lesen  Col- 
{liria,  SC.  tribu)  Valens  Gadara,  zumal  da  Gadara  sonst  nie  als  Colonie 
vorkommt.  Vgl.  auch  Mommsen  zu  Eph.  4,  56.  —  Zu  n.  184  (Baeto- 
caece)  vergl.  Wilmanns  Eph.  II  S.  280,  1.  —  N.  180  (Aradus)  findet 
sich  bei  Wilm.  1465.     Auf  dieser  Inschrift  ist  dreimal  die  Wiederholung 


128  Römische  Epigraphik. 

des  Centurionats  erwähnt,  z.  B.  c.  leg.  XXV.  v.  iter{um),  was  nach  Moram- 
seu  Eph,  IV  S.  236,  1  sehr  selten  geschieht.  —  N.  187  (Apamea  ad 
Orontem)  ist  nach  Add.,  Index  S.  1156  und  Eph.  IV  S.  238,  n.  59  so 
zu  lesen:  Septimio  Zeno[ni]  Sh-ato{mcea?),  [m]ü.  leg.  II  Part(hicae)  [S^eve- 
rian{ae)  [p.]  /. /.  aeter{nae),  c{enturia)  nona  (sc.  cohorte)  pri\n\{ciins)  po- 
steri{oris) ;  vgl.  195.  Es  ist  also  ein  Soldat  der  zweiten  Legion,  neunten 
Cohorte,  von  der  Centurie  des  princeps  posterior.  Hiernach  wäre  auch 
Marq.  II  362,  1  zu  verbessern.  —  N.  190  von  Seleucia  Pieriae  ist 
nach  Auct.  S.  1059  =  n.  6045.  -  Die  unter  Antiochia  ad  Orontem 
aufgeführten  Inschriften  6046  f.  stammen  nach  einer  Mittheilung  von 
A.  Michaelis  Eph.  4,  37  vielmehr  von  Aleppo;  wir  haben  also  von  An- 
tiochia noch  keine  einzige  lateinische  Inschrift.  —  N.  195  (Cyrrhus) 
ist  wie  n.  187  nach  Index  S.  1156  und  Eph.  IV  S.  235,  48  so  zu  lesen: 
i7n\^a g]ini[fer\o  (?)  ex  z{entiiria)  II  (i.  e.  secunda  cohorte)  pr(incipis)  post{e- 
rioris).  Vgl.  Marq.  II  362,  4.  —  N.  199,  an  einem  durch  den  Fels  ge- 
hauenen Kanal  bei  Abile  Lysaniae,  heisst  es:  M.  Aurelius  und  L.  Ve- 
rus  (a.  163/5)  viam  fluminis  vi  abruptam  interciso  inonte  restituerunt  per 
lul.  Verum^  leg,  pr.  pr.  provinc.  Syr.  et  amicum  smini,  impendiis  Ahilenorum. 
Die  Inschrift  ist  nach  Marq.  I  243,  11  wichtig  zur  Bestimmung  der 
Lage  von  Abila.  Ueber  den  Legaten  vgl.  ebend.  265  f.,  über  imp.  Abil. 
ebend.  I  14,  6.  II  89,  1.  —  N.  202.  Auf  einem  Obelisk,  der  am  Fuss  des 
Libanon,  auf  dem  Weg  von  dem  See  el  Yammöne  nach  Heliupolis  liegt, 
ist  nach  einer  von  Mommsen  trefflich  ergänzten  und  emendirten  Abschrift 
Renan's  zu  lesen:  Dem  Kaiser  Caracallus  (ausführliche  Titulatur)  vias 
et  miliaria  per  D.  Plum  Cassmni,,  leg.  Aug.  pr.  pr.,  praesidem  provinciae 
Syriae  Phoerdces,  colonia  Iidia  Aug.  Fel{ix)  Hel{iupolis)  renovavit  (a.  213). 
Die  Inschrift  ist  (vgl.  Marquardt  I  265  f.)  ein  Beleg,  dass  nach  der  von 
Sept.  Severus  um  194  durchgeführten  Theilung  der  Provinz  Syrien  in 
Syria  Coele  und  Syria  Phoenice  die  Stadt  Heliupolis  zu  der  letzteren 
Provinz  gehörte.  —  Bei  Sidon  fanden  sich  mehrere  Wegsäulen  mit  glei- 
cher Inschrift  n.  205:  Die  Kaiser  Septimius  Severus  und  sein  Sohn  vias 
et  miliaria  per  Q.  Venidium  Ruf  um,  leg.  Avgg.  pr.  pr.,  praesidem  provin- 
c(iae)  Syriae  Phoernc{es),  renovaverunt  a.  198.  Diese  Inschrift  ist  der  Zeit 
nach  die  erste,  auf  der  die  Provinz  Syria  Phoenice  vorkommt;  vgl.  Mar- 
quardt ebend.  —  N.  206  f.  bei  Wilmanns  1466. 

Pars  sexta.     Mesopotamia.    N.  212  f.  6050. 

Pars  septima.     Cyprus.     N.  214— 219.  6051.  Eph.  2,  1035. 

In  Knodara  n.  215  scheint  ein  praesi[diu)u]  .  .  .  coh.VIl  Bre[uco 
r7im]  vorzukommen.    Vgl.  über  die  Truppen  in  den  Senatsprovinzen  Marq. 
I  407,  8.  M.  St.  II  795,  2,  wo  diese  Inschrift  angeführt  ist.  —  Auf  dem 
Votivstein  6051  von  Salamis  steht  [cives  Rom]ani,   qui  in  Salam[ine  ne- 

got]ianfw\   sac[raverunf] ino  et  L.    Caeli.  .  .  Da  Mommsen  sagt,  die 

am  Schluss  genannten  Consuln  Hessen  sich  nicht  nachweisen,  so  bemerke 
ich,   dass  ergänzt  werden  kann:   curantibus  oder  ähnlich.   —   Von  einem 


Cilicien,  Lycien  und  Pamphylien.  129 

unbekannten  Ort  auf  Cypern  stammt  die  bilingue  Grabschrift  Eph.  2, 
1035.  —  N.  218  heisst  es  auf  einer  bilinguen  Meilensäule  an  der  Strasse 
von  Gurion  nach  Palaeopaphos:  Den  Augusti  L.  Sept.  Severus  und  M. 
Aur.  Ant.  und  dem  Gaesar  L.  Sept.  Geta  (a.  198)  milla  erexit  Seh(aste) 
Papos ,  [s^aa-a  m[etropolis\  cibitatioum  (sie)  Cypri^  pei-  Audioum.  Bassoum, 
procos.  provin[ciae]  Cypri^  an{no)  VII.  Die  Stadt  Paphos  heisst  Augusta 
{Zeßaarrj)  seit  15  v.  Ghr. ;  nach  dem  griechischen  Text  unserer  Inschrift 
hatte  sie  ferner  die  Beinamen  Claudia  Flavia.  Der  proc.  heisst  dort 
"OScoQ  Bdaaog.  Am  Schluss  hat  übrigens  die  von  Waddington  sorgfältig 
abgeschriebene  Inschrift  PROVIN-CYR  CYPRI  (der  griechische  Text 
lässt  diese  Worte  leider  weg).  Mommsen  liest  dafür  provindne  Cypri; 
allein  es  schiene  mir  doch  möglich,  dass  damals  Gyreue  (und  Greta)  mit 
Gypern  unter  einem  Proconsul  stand;  dann  könnte  der  überlieferte  Text 
stehen  bleiben:  provin{ciae)  Cyr{enes)  Cypri.  Eine  andere  Spur  dieser 
Gombination  der  beiden  Provinzen  bietet  G.  I.  Gr.  3548,  wo  nach  Marq. 
I  302,  10  A.  lulius  Quadratus  als  rhHürMzog  Kpijzr^g  Kör.poo  bezeichnet 
wird.     Gitirt  ist  unsere  Inschrift  bei  Marq.  I  233,  4.  234,  5. 

Pars  octava.    Gilicia.     N.  220-230.     Eph.  4,  39  f. 

Zu  n.  223  Äimilius  Marcianus  (v.  1.  Auj-elianus),  v.  p)--,  praes{es)  Ci- 
Uciae  (aus  der  Zeit  Diocletian's)  vgl.  Add.  und  Eph.  4,  39.  —  Neu  ist 
Eph.  4,  40,  von  Germanicopolis  (Ermenek),  edirt  von  Nerutsos,  Bull, 
de  corresp.  hell.  II  (1878)  S.  16:  lussu  dd.  nn.  Constantii  triumfatoris 
Augusti  et  luliani  nob.  Caesaris  (a.  359/361)  castellum  diu  ante  a  latronibus 
jjossessum  et  lyrovinciis  perniciosian  Bassidius  Z,au7'icius^  v.  c. ,  com{es)  et 
'praeses,  occupavit  adque  ad  perpetuam  quietis  firmitatem  militum  praesidio 
viunitvm  Antiochiam  imnciipavit.  Nerutsos  macht  treffend  auf  Amm.  19,  13 
aufmerksam:  Isauri  diu  quieti  —  per  furta  et  latrocinia  finitimos  ad- 
flictabant,  ad  quos  vi  vel  ratione  sedandos  Lauricius  adiecta  comitis  dig- 
nitate  missus  est  rector. 

Pars  nona.     Lycia  et  Pamphylia.     N.  231— 234.    Eph.  4,  41. 

N.  232  (Myra)  sind  horrea  des  Kaisers  Hadrian  erwähnt;  vgl. 
Marq  II  131.  —  Eph.  4,  41  ist  ein  ehernes  Siegel  von  Attalia,  mit 
der  Inschrift  P.  Qit[i]nti  Cogitati,  mitgetheilt  von  G.  Hirschfeld. 

Pars  decima.  Gappadocia  et  Galatia.  N.  235  —  319.  6052 
—  58.  Eph.  2,  347.   1036  -  42.   4,  42—49. 

Unter  dieser  Ueberschrift  ist  etwa  die  Hälfte  Kleinasiens  zusammen- 
gefasst,  ausser  dem  eigentlichen  Gappadocien  und  Galatien  auch  Klein- 
armenieu,  Pontus,  Paphlagonien,  Lycaonieu,  Pisidien  und  Isaurien,  wo- 
gegen ganz  Phrygien  zu  pars  XII  Asia  gezogen  ist.  Für  diesen  10.  Theil 
ist  besonders  die  Thätigkeit  des  Hamburgers  Mordtmann  hervorzu- 
heben, der  im  Auftrag  der  Berl.  Akademie  a.  1859  eine  Reise  nach  An- 
cyra  unternahm  (vgl.  S.  771);  noch  mehr  aber  verdankt  das  G.  I.  L.  dem 
Franzosen  G.  Perrot  mit  seinen  Schriften:  De  Galatia  provincia 
Romana,  Paris  1867,  und:  Exploration  archeol.  de  la  Galatie 

Jahresbericht  für  Alterthumswissenschaft  XXUI.  fiS8o.    HI.)  9 


230  Römisclie  Epigrai)hik. 

et  de  la  Bithyuie,  Paris  1862  ff.  Neben  ihnen  ist  aus  früherer  Zeit 
zu  nennen  Hamilton,  Researches  in  Asia  minor,  Pontus  and  Ärmeuia, 
London  1842.  —  Von  Nordosten  angefangen  ist  zuerst  anzuführen  n.  6052, 
eine  Inschrift  von  Valarsapa  in  Grossarmenien,  bei  dem  Kloster  Edsch- 
miazin,  nach  welcher  unter  Commodus  a.  185  eine  re.cill{atio)  leg{ionis)  XV 
A2}oll{inaris)  dort  stand,  sub  Caelio  Calvino,  leg.  Aug.  pr.  pr.  (der  Provinz 
Galatien  nach  Mommsen).  Vgl.  über  diese  Besatzung  Marq.  I  212  f.  M. 
St.  II  803  ,1.  —  Zu  den  Fragmenten  einer  Dedication  an  M.  Aurelius 
und  Commodus  in  lulia  Felix  Sinope  (n.  238)  hat  Köhler  ein  wei- 
teres anscheinend  zugehöriges  Stück  mitgetheilt,  ebenso  eine  neue  Ab- 
schrift zu  n.  239,  ferner  das  Bruchstück  eines  kaiserlichen  Edikts  (nach 
Mommsen  wahrscheinlich  von  Galerius,  Licinius,  Maximiuus  und  Constan- 
tinus),  endlich  eine  Grabschrift  (Eph.  4,  42  —  45).  Die  letztere  lautet: 
C.  Nundsio  S\^p.f.^  Qui{rina)  ffimo,  nauarcho ,  sacerd{oti)  imj).  Caesaris 
Aug.,  aed(ili)  duovii\o)  iter{um),  duovir(o)  quinq{ue)mali),  Numisia  PauUa,  filia 
eius.  Ueber  die  Chargen  eines  nauarchus  und  trierarchus  (cf.  n.  168), 
deren  Unterschied  nicht  bekannt  ist,  vgl.  Marq.  II  496,  7.  —  Durch  Zahl 
der  römischen  Inschriften  ragt  unter  allen  Städten  griechischer  Zunge 
Ancyra  hervor,  die  Residenz  des  Statthalters  von  Galatien.  Von  hier  ist 
Eph.  2,  1036  eine  verdorben  überlieferte  Käiserinschrift  aus  der  constan- 
tinischen  Zeit  nachgetragen.  —  N.  247  =  Wilmanns  1089.  —  Der  n.  248 
genannte  Axius  leg.  pro  pr.  fetkdis  soll  nach  Marq.  I  203,  3  identisch  sein 
mit  L.  Axius  Naso,  Proconsul  von  Cypern  a.  30  n.  Chr.  Durch  ein  Ver- 
sehen, wie  es  scheint,  hat  Mommsen  im  Index  Axius  unter  die  cogno- 
mina  gestellt.  —  Eine  vielseitig  interessante  Inschrift  ist  n.  249  =  Wilm. 
1290:  B{ona)  f{ortu7ia)^).  L.  Didio  Marino,  v.  e.,  proc.  Aug.  n.  provinc. 
Arab.^),  proc.  Gcdatiae^),  p>'>'oe.  /am(iliae)  glad{iatoriae)^)  per  Gallias,  Bre- 
t{annias),  Hispanius.^  German{ias)  et  Raetiam,  proc.  Minuciae^).,  proc.  alimen- 
iorum  per  Transpadum.^  Histricim.,  Liburniam^) ,  p)roc.  vectigalior.  pop)ul.  -R., 
quae  sunt  citra  Fadum'') ,  proc.  fam.  glad.  per  Asiam,  Bithyn..,  Galat., 
Cappadoc,  Lycicwi,  Pamphyl.,  Cilic,  Cyprum.,  Pontum.,  Paflag.,  trib.  coli.  I 
piraetor.^),  Mai-ianus,  Aug.  n.  Hb.,  j^'f'iocurato?')  XX  {vicesimaruni)  libiertatis) 
BüJiyniae,  Ponli ,  Paflag.^),  nidritor  eius.  Anm.  1)  So  öfters  ZU  Anfang 
von  Inschriften  der  griechischen  Provinzen,  als  Uebersetzung  von  dyad^fj 
ToXjj  (s.  0.  n.  83).  2)  Vgl.  Marq.  I  276,  7.  3)  Ebd.  206,  1.  4)  Fried- 
länder, Sittengeschichte  IP,  340  ff.  M.  St.  II  991,  4.  5)  Porticus  Minucia 
in  Rom,  wo  Getreide -Vertheilungen  stattfanden,  vgl.  M.  St.  II  975,  4. 
Marq.  II  125,  2.  129,  8.  Hirschfeld  134,  4.  6)  Marq.  II  142.  M.  St.  II 
S98f.  Hirschfeld  114  ff.,  besonders  120,  2.  7)  Hirschfeld  21,  2.  8)  P  ist 
i;weifelhaft ;  Hirschfeld  252,  2  liest  Raetor.,  da  niedere  Procuraturen  einem 
•gewesenen  Prätorianertribunen  nie  verliehen  worden  seien.  9)  Vgl.  Marq. 
II  272,  5.  Hirschfeld  71,  1.  -  N.  250  [Ti.  Ijulio  Candida  Mario  Celso, 
leg.  Aug.  pro  {pr.}  etc.  Der  hier  Genannte  war  nach  Marq.  I  204,  5  im 
Jahre  86  cos.  sufiectus,  dann  wohl  leg.  Galatiae,  a.  105  cos.  II.  —  N.  251 


Galatien  und  Pisidien.  ]31 

=  Wilm.  676;  vgl.  Marq.  I  202,  14.  415,  2.  Zu  n.  252  s.  ebd.  I  205,  5. 
II  529,  3.  Zu  253  vgl.  M.  St.  II  223,  2.  —  An  dieser  Stelle  ist  einzu- 
reihen n.  6054  (nach  Perrot):  P.  Semp{ronio)  Ael{io)  Lycino,  2^'>'oc.  Augg. 
nn.  prov.  Syriae  Polaestinae,  i^roc.  hidilogi  (=  IStou  Xoyou),  proc.  Daciae 
Porolisensis,  proc.  XX  {vicesimae)  h{ereditatum)  provinciarum  Galliarum  Nar- 
bonensis  et  Aqidtaniae^  item,  omvibus  equestribus  militiis  perfuncto,,  Q.  Blacsius 
ApolUnaris  .  .  .  Vgl.  Marq.  I  153,  5.  Hirschf.  30  ff.  62  ff.,  besonders  66,  1. 
In  n.  6055  (nach  Mordtmann)  sind  die  Aemter  desselben  Mannes  in  um- 
gekehrter, also  aufsteigender  Folge  aufgezählt,  schliessen  aber  mit  proc. 
C C{ducenarhis)  Alexandria[e  ad  ?]  idiu  logii,  wonach  diese  Inschrift  der  Zeit 
nach  vor  6054  fällt.  Sie  ist  gewidmet  von  einem  municeps  eins,  d.  h. 
Landsmann,  eben  aus  Ancyra.  —  Es  folgen  n.  255  ff.  Grabschriften  von 
kaiserlichen  Freigelassenen;  darunter  sind  neu:  258  Au[g.  l]ib.  a  co[m- 
mentariis  ?\  prov.  [Galat.] ;  259  a  Hbellis  et  c[^ensibus],  ergänzt  nach  dem 
griechischen  Text,  fehlt  im  Index,  ist  dagegen  besprochen  bei  M.  St.  II 
886,  4.  Hirschf.  18,  4.  203,  1.  267,  3.  —  N.  260  ff',  nebst  6056  sind  mili- 
tärische Grabschriften,  zum  Theil  ebenfalls  neu;  darunter  hervorzuheben 
in  n.  263  ein  c{evturio)  II  {secundo ,  SC  cohorte)  has[tatus]  prior,  vgl.  M. 
Eph.  IV  S.  234,  46,  und  n.  265  der  collega  et  procur{ator)  eines  centurio. — 
N.  270  ff.  sind  Grabschriften  von  Privaten;  darunter  271  eine  metrische, 
wie  Zangemeister  entdeckt  hat  (Eph.  2,  347):  Lectita,  collis  v[ijator, 
h[o]c  memoriae  conditum  (ein  trochäischer  Tetrameter);  n,  276  heisst  es: 
hcc  tumulo  reqidescit  ab  umanis  sollicitudinibus.  Hieher  gehören  noch  Eph. 
2,  1036  f.,  von  Mordtmann  mitgetheilt,  zwei  unverständliche  Fragmente. — 
Von  Germe  stammt  n.  284,  wo  es  heisst:  dem  Kaiser  Hadi'ian  col.  lu- 
l(ia).  .  .  .  Hiernach  ist  die  Bemerkung  Marquardt's  I  206,  13,  dass  Germe 
erst  unter  Commodus  als  Colonie  vorkomme,  zu  berichtigen.  —  Der  col. 
Antiochia  Caesarea  in  Pisidien  gehören  an  n.  289f.;  zu  dem  Aus- 
druck posiii!{anie)  pop(ul6)  [oder  postulatione  populi]  in  theatro  vgl.  Marq. 
I  472,  1.  —  N.  291  =  Henzen  6912  =  Marq.  I  200,  8  ist  besonders 
wichtig,  weil  sie  alle  zu  der  Provinz  Galatien  gehörenden  Landschaften 
aufzählt,  ferner  wegen  Erwähnung  der  expeditio  Suebica  et  Sarmatica,  wahr- 
scheinlich unter  Domitian  (vgl.  Marq.  I  204,  6).  —  Zu  292  bemerke  ich, 
dass  Apronianus  im  Index  fehlt,  dagegen  S.  1080  und  1086  falsch  Apro- 
nius  und  ebenso  Nonius  statt  Nuvlna  steht.  —  N.  294  =  Wilmanns  1431, 
wo  die  Anmerkung  zu  vergleichen  ist;  n.  296  —  Henzen  6156  =  Wilm. 
2404;  n.  300  =  Wilm.  2405.  —  Aus  Crem  na  in  Pisidien  hat  G.  Hirsch- 
feld Eph.  2,  1038  eine  Dedication  an  Nerva  von  einem  [duu\mvir  col. 
lul.  Aug.  Cremnensiuin  mitgetheilt.  Von  ebenda  ist  n.  304,  eine  Dedica- 
tion an  Sept.  Scverus,  Caracalla,  lulia  Domna  (so  im  Index  verbessert 
statt  lulia  Maesa)  und  ihr  ganzes  Haus,  von  einem  duov[ir  q\uinqiienn{aUs) 
col{onioe)  {sac\erdn!^.  —  Aus  01b asa  (gegen  Cibyra  hin)  hat  Duchesne  im 
Bull,  de  corresp.  hell.  I  (1877)  S.  332  ff",  vier  Inschriften  mitgetheilt;  hier- 
nach Mommscn  Eph.  4,  46—49.   N.  46  Aurel.  Nico,  du[oviral{is),  sta]tuain 

9* 


132  Römische  Epigraphik. 

dei  Mar[oms  dul]dssimae  patr\iae  de  swo] ,  nach  dem  beigefügten  griechi- 
schen Text  ergänzt.  Maron,  Enkel  oder  nach  andern  Sohn  des  Diony- 
sos, ist  der  Heros  des  süssen  Weines.  N.  47  [TL  Cla]udio  CaesaH  [Aug.] 
Germanica,  [pont]if.  max.^  trihunic.  pot.  iterum  (a.  42/3),  patr{i)  patr(iae), 
colonia  Olbasena.  N.  48  colonia  lulia  Olhasena.  Hiernach  ist  bei  Marq. 
I  206 f.  Olbasa  als  römische  Colonie  zu  ergänzen.  —  Von  Conane  stammt 
Eph.  2,  1041,  eine  Dedication  an  Caracalla;  von  Aarassos  (?)  1042: 
Divo  Augusto;  beide  nach  G.  Hirschfeld.  —  Von  den  Inschriften  der 
Meilensäulen  sind  hervorzuheben:  N.  306  (in  Kleinarmenien),  wo  nach 
Waddington  zu  lesen  ist  Cn.  Poinpeius  Co[llega,  leg.  Aug.]  pr.  pr.  (wahr- 
scheinlich a.  75);  vgl.  Marq.  I  203,  1.  204,  1.  211,  10.  —  N.  6057  bei 
Nicopolis,  a.  129  errichtet  von  der  civitus  Nicopolitanor{um)  m.  p.  VII.  — 
Zu  309  f.  vgl.  über  die  dort  genannten  Legaten  Marq.  I  205 ,  3.  5.  — 
N.  311  ff.  sind  aus  der  Umgegend  von  Ancyra  selbst,  von  wo  in  dem 
eigentlichen  Galatien  die  Meilen  gerechnet  wurden.  —  N.  312  =  Wilm. 
924  =  Marq.  I  204,  4.  Zu  313  vgl.  Marq.  I  205;  zu  314  M.  St.  H 
758,  1.  —  Hierher  gehört  auch  6058  (neu  nach  Mordtmann):  Dem 
Kaiser  Caracalla  [met]ro2wUs  Aiinjranoriim  [jJe])' Egnatium  Victorem  [Loll]ia- 
num.^  leg.  eius  pr.  pr..^  \m.]  p.  [ah]  A{ncyra)  III.  Nach  Mommsen  ist  der- 
selbe identisch  mit  den  Legaten  von  Pann.  sup.  a.  207  (cf.  4364),  wahr- 
scheinlich auch  mit  dem  corrector  Achaiae  (C  L  Gr.  1624  etc.),  dagegen 
nach  Borghesi  verschieden  von  dem  Proconsul  von  Asien  n.  468.  -^ 
N.  318  (in  Mülk)  =  Marq.  I  204,  4;  vgl.  M.  St.  H  774,  5. 

Pars  undecima.  Pontus  et  Bithynia.  N.  320  — 347.  6059. 
Eph.  2,  348  f.  4,  50. 

Der  eigentliche  Pontus  nebst  Paphlagonieu  ist  unter  Pars  decima 
behandelt,  hier  also  nur  Bithynien.  —  Von  Nicoraedia  ist  neu  (nach 
einem  Manuscript  von  Pighius)  n.  325  :  Fortissimo  principi  [et]  super  om- 
[yjes  r]etro  [pr]incipes  pii.tsinio  —  Maximiano  —  Iidius  Antoninus  rationalis 
etc.;  s.  Hirschfeld  S.  300.  —  Zu  326:  dem  Cäsar  Constantius  (a.  294) 
colonin  Nicomed(i?)ennum^  vgl.  Marq.  I  199,  10.  —  Hierher  gehört  6059 
(verbessert  Eph.  2,  348.  4,  50),  wo  ein  actuarius  protectorum  erscheint; 
vgl.  über  actuarius  Marq.  H  533,  über  die  protectores  ebd.  589  f.  —  Zu 
Cius  kommt  n.  333  ein  Genialis,  Caesaris  Aug.  servos  verna,  dispen{sator) 
[ad]  frumentum  vor;  vgl.  Marq.  I  196,  7.  H  129,  4.  —  Von  der  col.  lu- 
lia Concordia  Apamea  (s.  Marq.  I  199,  5)  ist  neu  Eph.  2,  349:  Nvr 
mini  domus  Augusto[rum]  et  —  Hadriano  (a.  129)  —  Sabinae  Aug.,  senatui 
populoq.  Rom. ,  col.  lul.  Conc.  Apamea  balineum  Hadrianuvi  ex  j){ecunia) 
public(a)  dedicavit.  —  Unter  den  Meilenzeigern  ist  bemerkenswerth 
der  bilingue  n.  346  aus  der  Gegend  von  Nicaea,  errichtet  von  Claudius 
(a.  58/59)  [per  C.  Iidium]  Aqudnm,  proc.  suum.  Derselbe  Mann  wird 
nach  Ädd.  von  Tacitus  genannt  Ann.  12,  15.  Ueber  die  kaiserlichen  Pro- 
curatoren  in  Bithynien  vgl.  Marq.  I  197,  3. 

Pars  duodecima.    Asia.  N.  348— 483.  6060— 95.  6574  f.  Eph.  2, 


Bithynien.    Phrygien.  133 

350 f.  1043—45.  4,  51—74.     Hierzu  auch  Eph.  3,  S.  156  —  160  Momm- 
sen,  S.  C.  factum  de  Cyzicenis. 

Wir  unterscheiden  hier:  A.  Phrygien.  Von  Tricomia  ist  neu 
n.  348  (nach  Barth  und  Mordtmann)  =  Wilm.  1264:  M.  Aur{eUo)  Aug. 
liber{to)  Marcioni^  projyimo  ratiojium'^),  proc{uraton)  marmoriim'^)^  proc,  prov. 
Britanniae,  proc.  summi  chorag{ü)^),  proc.  prov.  Fryg{iae),  Senecianus  colli- 
b{ertus)  ex  tabular(io)  h{onoris)  c{ausa).  Der  hier  genannte  Mann  ist  nach 
Index  S.  1131  der  einzige  proc.  prov.  in  diesem  Band,  der  als  Freige- 
lassener bezeichnet  ist.  Die  Titel  1)  2)  3)  kommen  auch  nur  hier  vor; 
vgl.  zu  1)  Hirschf.  33,  zu  2)  ebd.  87,  2,  zu  3)  M.  St.  11  991,  1.  Marq.  II 
305,  2,  besonders  aber  Hirschf.  182  f.,  und  über  die  ganze  Aemterfolge 
dieser  Inschrift  Hirschf.  183,  2.  255,  7.  262,  1.  —  Durch  n.  349  ist  jetzt 
die  Lage  von  Nacolia  bestimmt.  —  Zu  Orcistus  befindet  (oder  be- : 
fand?)  sich  n.  351,  jene  grosse  und  sehr  merkwürdige,  aber  leider  theils 
verstümmelte  theils  mangelhaft  überlieferte  Inschrift,  zuerst  von  Pococke, 
dann  von  Hamilton  edirt,  von  Reiske  und  Voigt  besprochen,  im  Jahre 
1859  aber  von  Mordtmann  vergebens  gesucht.  Ihr  Inhalt  ist  von  Marq. 
I  17  kurz  angegeben.  Sie  zerfällt  in  drei  Theile:  1)  Brief  des  praef. 
praet.  Orientis  Ablabius  an  die  Einwohner  von  Orcistus,  wovon  nur  der 
Schluss  erhalten  ist,  2)  Rescript  Constantin's  und  seiner  Söhne  an  Abla- 
bius über  die  Verleihung  des  Bürgerrechts  an  die  Orcistaner,  3)  Re- 
script derselben  an  den  ordo  civit.  Ordstanorum  (a.  331),  dass  die  Ein- 
wohner an  die  Nacolenser  nichts  mehr  pro  cul\t]is  zu  zahlen  haben,  d.  h. 
nach  Mommsen  keine  Grundsteuer  pro  praediis  cultis.  Der  Inschrift  ist 
von  Mommsen  nicht  nur  eine  äusserst  sorgfältige  kritische  Behandlung 
gewidmet,  sondern  auch  ein  ausführlicher  Commentar  beigegeben,  woraus 
wir  noch  Folgendes  hervorheben:  Constantin  wird  in  3)  genannt  Guth. 
(d.  h.  Gothicus)  victor  oc  triumfator.  Ablabius  (von  dßXaßr)g)  war  einer 
der  Vertrauten  Constantin's  und  (jedenfalls  seit  326)  praef.  praet.  Orien- 
tis, zugleich  a.  331  consul  Ordinarius;  nach  dem  Tode  Constantin's  wurde 
er  auf  Befehl  des  Constantius  a.  337  ermordet.  Dass  er  Christ  war,  ist 
auch  nach  andern  Nachrichten  wahrscheinlich.  Orcistus  wird  von  den 
Geschichtschreibern  und  Geographen  nicht  erwähnt;  dagegen  ist  es  als 
Bischofssitz  bekannt.  Wichtig  ist  die  Inschrift  auch  für  die  Geschichte 
des  Amtes  der  rationales;  es  erhellt  nämlich,  dass  dieselben  nicht  ver- 
schieden sind  von  den  comites  largitionum  der  Not.  Dign.  (vgl.  auch 
n.  17).  —  N.  355,  von  Aezani,  enthält  einen  kaiserlichen  Brief  an  Avi~ 
dius  Quietus,  worin  ein  Streit  wegen  der  Vertheilung  und  der  Steuer- 
pflichtigkeit von  heiligem,  dem  Zeus  geweihtem  Boden  durch  einen  kaiser- 
lichen Brief  geschlichtet  wird.  Darin  wird  Bezug  genommen  auf  die 
frühere  Bestimmung  eines  Mettius  Modeshis.  Voraus  geht  ein  auf  den 
kaiserlichen  Brief  sich  stützender  griechischer  Erlass  des  Quietus  an  den 
Rath  und  das  Volk  von  Aezani.  Es  folgt  eine  Korrespondenz  desselben 
mit  dem  proc.  Aug.  Hcsperus,  betreffend  die  Ausmessung  des  streitigen 


134  Römische  Epigraphik. 

Landes.  Avidius  Quietus  und  Mettius  Modestus  werden  beide  von  Pli- 
nius  genannt  (epist.  1,  5.  6,  29.  9,  13).  Moramsen  hielt  dieselben  zuerst 
für  kaiserliche  Legaten  von  Galatien  aus  der  Zeit  Trajan's,  jetzt  aber 
mit  Waddington  für  Proconsuln  von  Asien,  indem  er  Aezani  zur  Provinz 
Asien  rechnet;  übrigens  setzt  er  jene  beiden  nicht  unter  Hadriau,  wie 
Waddington  thut,  sondern  unter  Domitian.  —  N.  356,  a  und  b  sind  Be- 
zeichnungen von  Marmorpfeilern  aus  dem  Steinbruch  bei  Dociraeum, 
a  von  den  Jahren  107  und  109,  b  vom  Jahre  161.  Der  Text  von  b  ist 
nach  Perrot,  Revue  arch.  1876,  S.  203  verbessert  Eph.  4,  51.  üeber 
die  Bezeichnung  des  Jahres  durch  die  Consulu  vgl.  M.  St.  II  87,  2,  über 
die  Steinbrüche  Marq.  II  254,  10,  über  die  Bezeichnung  der  Steine  selbst 
Hirschf.  79.  —  Aehnlich  sind  die  Inschriften  357  f.  zu  Synnada,  von 
wo  auch  in  Rom  selbst  Marmorsäulen  mit  Aufschriften  gefunden  worden 
sind,  vgl.  Wilmanns  2776.  —  In  n.  366f.,  von  Apamea  Cibotus,  er- 
scheint je  ein  c{enturio)  leg.  VII  Cl{audiae)\  die  Lesung  ist  nach  G.  Hirsch- 
feld verbessert  Eph.  2,  1043  f. 

B.  Mysien.  In  Cyzicus  ist  neu  entdeckt  worden  ein  interessanter 
Senatsbeschluss  aus  der  Zeit  Antonin's,  jetzt  in  London,  mitgetheilt  von 
G.  Perrot,  Revue  archeol.  1876,  S.  350  ff.,  von  Mommseu  a.  a.  0.  er- 
gänzt (Eph.  4,  52  nur  erwähnt):  [*S.  C.  de  p\osUdatione  Kyzicenor{um)  ex 
Asia,  qui  dicunt.,  ut  corpus,  quod  appellatur  neon  et  hahent  in  civitate  sua,. 
auctoritate  [amplissimi  6]rdinis  confirmetur.   Scri\bendo  adfue\runt  (1)  M.  Aelius 

imp.   Tili  Aeli  \^Hadriani  An\tonini f.  Pap.  Azirelius  Ve[rus,]   (2) s  M. 

f.  Gal.  Verus,  (3)  M.  Hosidius  M.  f.  A  .  .  .  [Get?]a,  (4)  M.  Annius  31.  f. 
Gal.  Libo,  (5)  Q.  Pompe[ius\  Q.  f.  Hör.  Bassianus ,  (6)  L.  Fl{avius)  L.  f. 
Quir.  lulianus,  (7)  L,  Gellius,  L.  f.  Ter.  Severus,  q{uaestor).  Sententia  dicta 
ab  Appio  Gallo,  cos.  dcsig.,  relaiione  IUI,  concedente  imp.  Caes[are  Tito  A]elio 
Hadriano  Anto[nino  Aug.  Pio,  se\  in  relatione  sua  [priore  dixisse  Kyzicen\os 
ex  Asia,  [iit  eorum,  quos  neos  a\ppellant,  [corpus  auctoritate  amplissimi  ordinis 
confirmetur,  iure  requirere  sibi  videri].  Dieser  Senatsbeschluss  ist  ein  er- 
wünschtes Seitenstück  zu  dem  jüngsten  bisher  bekannten  S.  C.  de  nun- 
dinis  saltus  Beguensis  (in  Afrika)  vom  Jahre  138,  edirt  und  besprochen 
von  Wilmanns,  commentirt  von  Mommsen  Eph.  II  S.  271  — 284.  Bei 
beiden  finden  sich  7  Zeugen  angeführt,  was  hiernach  zu  jeuer  Zeit  auch 
bei  Senatsbeschlüssen  üblich  gewesen  zu  sein  scheint.  Die  beiden  letzten 
Zeugen  sind  auf  der  afrikanischen  Inschrift  Quästoren ;  hiernach  ist  auch 
Q.  auf  unserer  Inschrift  zu  lesen  quaestor  (oder  quaestores?),  nicht  nach 
Perrot  quod.  Es  folgt  nach  den  Zeugen  nicht  wie  gewöhnlich  der  Be- 
richt der  Consuln,  dann  eine  Andeutung  der  Abstimmung,  endlich  der 
Beschluss,  sondern  die  Meinung  des  ersten  Yotanten.  Ganz  neu  aber 
ist  die  Erwähnung,  dass  die  Sache  der  Cyzicener  mit  Erlaubniss  des 
Kaisers  der  vierte  Gegenstand  der  Tagesordnung  war  {relatione  quarta), 
wodurch  das,  was  M.  St.  II  837  erörtert  ist,  sein  Licht  erhält.  Von  den 
Zeugen  ist  der  erste  der  nachmalige  Kaiser  M.  Aurelius,   der  in  einem 


Mysien.  135 

Patronatsverhältniss  zu  der  Stadt  Cyzicus  gestanden  zu  haben  scheint. 
Da  er  hier  als  Zeuge  erscheint,  so  ist  (was  nach  Mommsen  sonst  bei 
Gliedern  des  Kaiserhauses  nicht  geschieht)  die  Tribus  auch  seinem  Namen 
beigefügt;  es  ist  die  Pap{iria),  da  Narnia,  die  Vaterstadt  seines  Adoptiv- 
Ururgrossvaters ,  des  Kaisers  Nerva,  zu  ihr  gehörte.  Der  vierte  Zeuge 
scheint  ein  Vetter  (patruelis)  des  M.  Aurelius  gewesen  zu  sein;  die  übri- 
gen sind  unbekannt.  Der  designirte  Consul  Appius  Gallus  ist  nach  PexTot 
wahrscheinlich  identisch  mit  dem  C.  I.  L.  III  S.  883  als  CoUegen  eines 
Marcellus  genannten  Consul  Gallus ;  er  scheint  nach  Mommsen  ein  Enkel 
des  vielgenannten  Ap.  Annius  Gallus,  Consuls  unter  Vespasian,  und  ein 
Sohn  des  Ap.  Annius  Trebonius  Gallus,  Consuls  a.  108,  zu  sein.  Ob  das 
corpus  neon  {viu)v)  mit  den  bekannten  coUegia  iuventutis  zu  vergleichen 
ist,  lässt  Mommsen  dahingestellt,  mir  ist  es  sehr  wahrscheinlich.  Es  er- 
giebt  sich  aber  aus  dieser  Inschrift,  dass  das  Associationsrecht  nicht  bloss 
in  Italien  (M.  St.  II  827) ,  sondern  auch  in  den  Provinzen  von  der  Be- 
willigung des  Senats  abhängig  war.  —  Ebenfalls  von  Cyzicus  stammt 
Eph.  4,  53,  herausgegeben  von  Perrot,  Revue  archeol.  1876,  S.  100,  ver- 
bessert von  Mommsen  C.  I.  L.  VI,  S.  841:  Divo  Aug.  Caesari,  TL  Au[g. 
divi  Aug.  f.^  imp,,  TL  Claudio  Drusi  f.  [Caesari  Aug.  Gerjmanico ,  pont. 
[n«aa;.,  tr.  p.  XI,  cos.  V,  imp.  A'A'/],  p.  p.,  vind(ici)  lib{ertatis),  devi\ctori  re- 
gum  A7]  Britanniae,  ar[cum  posuerunt]  ciives)  R[o7)iani),  qui  Cyzici  [con- 
sistunt]  et  Cyzi[ceni]  curntore Dass  ZU  divus  Aüg.  noch  Caesar  hin- 
zugefügt ist,  schmeckt  nach  der  Provinz  (Mommsen).  Das  Jahr  der  In- 
schrift ist  51/52,  acht  Jahre  nach  den  britannischen  Siegen  des  Claudius, 
die  in  Rom  durch  einen  prachtvollen  Bogen  mit  Reliefs  und  Inschriften 
verherrlicht  wurden  (C.  I.  L.  VI  920).  Statt  ur\ciuii\  ergänzte  Perrot 
ar[am]\  Mommsen  sagt:  tribus  statuis  iraperatorum  arcus  magis  aptus 
est',  aber  ich  verstehe  nicht,  was  zur  Annahme  von  drei  Statuen  zwingt. 
Statt  consistunt  Hesse  sich  natürlich  auch  negotiantur  ergänzen.  —  Eben- 
daher n.  371  (neu  nach  einem  Pariser  Manuscript),  die  Grabschrift  eines 
Fl{avius)  Marcus  proteclur,  natus  in  Dada  provincia ,  va  vico  Valentiniano^ 
militavit  in  vexillatione  Fesianesa  (f)  annis  XXIJJ,  unde  f actus  protector  ide- 
qui  (idemque  oder  indeque?)  militavit  in  scola.  lyrotectorum  annis  quinque  etC. 
Im  Anfang:  resta  viator  et  lege!  am  Schluss  :  huvete  transitores !  balete  tran- 
sitores!  Zu  dem  vicus  Valentinianus  vergleicht  Mommsen  die  vexillatio 
Valentinianensium  seniorum  in  der  Not.  Dign.  Einen  5  jährigen  Dienst 
als  protector  (nach  dem  regelmässigen  Dienst  von  20  Jahren)  finden 
wir  auch  n.  6194  {protexit  annis  V).  lieber  die  militärischen  scholae 
s.  Marq.  II  544,  3.  —  Von  Augusta  Alexandria  Troas  führe  ich 
n.  381  =  Wilm.  895  an:  [Ti.  Cl\audio,  Drusi  {Ger]manici  fiL,  Neroni'^) 
Germanica,  [^au^gur{i)^  sodali  Augustal(i)^),  sodal{i)  Titio^),  cos.,  [C.  N^]or- 
banus  C.  f.  An.  \Q,u\adratus.^  prini.  piL,  [lri\b.  7nilit.,  praef.  castr.*),  uugw\ 
II vir,  \te\stamento  poni  iussit  (a.  37/41).  Anm.  1)  Vgl.  M.  St.  II  725. 
2)  Dessau,  de  sodalibus  et  flaminibus  Augustalibus,  Eph.  III, 


136  Römische  Epigraphik. 

S.  205—229,  auch  Marq.  III  443  ff.  3)  Ebeud.  427  f.  4)  Ueber  das  mili- 
tärische Avaucement  s.  zu  u.  33.  —  N.  384  Sex.  Quinctilio  Sex.  f.  Ani. 
Valerio  Maxinio^  lato  clavo  exornato  a  divo  Aug.  Nerva ,  quaestori  Ponti  et 
Bithyniae  etc.  Hier  erscheint  ein  lato  clavo  exomatus,  der  seine  Laufbahn 
mit  der  Quästur  beginnt.  Dies  liommt  öfters  vor,  s.  M.  St.  II  880,  2. 
Ein  Verzeichniss  der  Quästoren  der  genannten  Provinz  giebt  Marq.  I 
194,  3.  Nach  der  Vermuthuug  Waddington's  (vgl.  zu  n.  6103  und  M.  St. 
II  1002,  5)  ist  der  Genannte  identisch  mit  dem,  welcher  von  Trajan  nach 
Achaia  geschickt  wurde  'ad  ordiuandum  statum  liberarum  civitatiiun' 
(Plin.  epist.  8,  24,  2).  —  N.  386  =  Wilm.  2406,  Ehrendenkmal  eines 
Mannes,  der  als  did  luli  ßamen  und  dann  als  flamen  divi  Aug.  der  Colo- 
iiien  Apri  und  Philippi  bezeichnet  wird.  Vgl.  über  die  flamiues  divorum 
Dessau  a.  a.  0.  und  kurz  Marq.  III  453  f.  —  N.  388  =  Wilm.  1609, 
Ehrendenkmal  für  einen  trib.  mil.  leg.  III.  Azig.,  praef.  fahr.  tert(io,  sc. 
anno,  cf.  Marq.  II  499),  errichtet  von  civitates  XXXXIIII  ex  provinc. 
Africa,  quae  sub  eo  censae  sunt;  vgl.  hierzu  M.  St.  II  392,  2.  Marq.  II 
208,  6.  —  N.  392  =  Wilm.  2407  beginnt  (nach  Akerblad)  mit  CEN  • 
POPVLI,  darauf  folgt  der  Name  eines  Municipalbeamten  mit  seinen 
Titeln  und  Ehrenrechten  (vgl.  Marq.  I  189,  20.  M.  St.  I  371,  1).  Da 
dies  aber  die  ganze  Inschrift  ist,  so  bin  ich  mit  der  Lesung  Mommsen's 
cen{sitor)  popuH  nicht  einverstanden,  sonderü  ziehe  gen{io)  p>opidi  vor;  vgl, 
n.  154.  —  Von  6060  ist  die  Herkunft  zweifelhaft,  es  ist  eine  Ehrenin-' 
Schrift  auf  Kaiser  Claudius  vom  Jahre  49/50.  —  In  Pergamus  kommt 
n.  398  ein  p7r/e/".  fabr{um)  il/.'  Lepidi  aug{uris)  procos.  vor,  der  Tac.  Ann. 
4,  56  genannt  wird;  vgl.  Marq.  II  499,  5.  —  Eph.  4,  54:  Sacrum  \  civitas 

Pergamena  |  [honoris]  ciusa  \ —  Von  Cyme  iu  Aeolis  Stammt  Eph. 

4,  55,  mitgetheilt  von  A.  Papadopulos  (wie  auch  56 f.  59),  eine  In- 
schrift des  Tiberius  vom  Jahre  34/35,  jetzt  in  Myrina  befindlich  und 
deswegen  offenbar  identisch  mit  Eph.  2,  1045,  wo  eine  bessere  Abschrift 
von  G.  Hirschfeld  sich  findet. 

C.  Lydien.  Von  Thyatira  stammt  u.  405  =  Wilm.  1641,  Grabstein 
eines  Soldaten  der  vexillatio  eqq.  Dal{ni,atarum)\  vgl.  Marq.  II  452,  3.  — 
Eph.  4,  56,  wo  die  (tribus)  Col{lina)  genannt  ist,  veranlasst  Mommsen  zu 
der  Bemerkung,  dass  die  Orientalen,  welche  einzeln  das  Bürgerrecht 
erhielten,  eine  Zeit  lang  wie  die  spurii  dieser  Tribus  zugetheilt  wurden, 
und  dass  eine  solche  Ertheiiung  des  Bürgerrechts  an  Einzelne  wohl  zu 
unterscheiden  ist  von  der  an  ganze  Gemeinden.  —  Von  Smyrua  ist  n.  411 
lehrreich  für  die  Art  der  Ausfertigung  kaiserlicher  Edicte ;  vergl.  die 
Commentare  von  Böckh  C.  I.  Gr.  3175  und  von  Mommsen.  —  N.  413 
ist  eine  Dedication  der  cibes  (sie)  Troad.  an  Kaiser  Arcadius.  ~  Zu 
416  (Grabschrift)  vgl.  Eph.  4,  58.  Ebend.  59  ist  eine  Grabschrift  mit 
der  archaischen  Form  sueis  (Dat.  Plur.);  n.  60  ein  unklares  Fragment.  — 
In  Teos  finden  sich  wieder  Steinbruch- Inschriften,  n.  419,  a  — u  (vgl. 
180.  356 ff.),  auf  behauenem  Marmor;  zum  Theil  hat  sie  Wilmanns  2775; 
vgl.  Marq.  II  254,  9.  —  Ueber  die  classis  Syriaca  n.  421  s.  ebend.  487,  5. 


Lydien.  137 

—  Von  Ephesus  sind  in  Folge  der  grossartigen  Ausgrabungen  von 
J.  T.  Wood  (vgl.  dessen  Werk  Discoveries  at  Ephesus,  London 
1877)  zu  n.  424-443  in  den  Add.  die  Nummern  6065  —  91,  ausserdem 
nachträglich  65 74 f.,  endlieh  Eph.  4,  61—71  hinzugekommen.  Dieselben 
sind  mitgetheilt  theils  von  Wood  selbst,  theils  von  Waddington,  theils 
von  K.  Curtius,  der  im  Hermes  IV  (1870)  die  wichtigeren  derselben 
edirt  hat;  die  nach  London  verbrachten  hat  auch  Hübner  abgeschrie- 
ben, einige  hat  Newton  eingesandt.  —  N.  6065  Dianae  Ephesiae  et  phyle 
Carenaeon  [C.  V]ibius  C.f.  Vof.  (i.  e.  Ouf.)  Salu[t]aris,  pi'omag{ister)^)  por. 
tuum  \jyr\ovinc{iae)  Siciliae^),  item  pi'omag.  jrumenti  rnancipalis^)^  [pr]aefec. 
cohor.  Asturum  et  Callaecorum,  trib.  ndl.  [leg.  A']AT/  primigeniae  p.  f.,  sub- 
procurator  provinc.  [Maur]etaniae  Tingitanae^),  item  provinc.  Belgicae,  [aedem] 
argentemn,  item  imagines  argenteas  duas,  una{m)  [Dianae]  et  aliam  ^;Ä7/[Ze]s, 
sua  jJectmia  fecit  etC.  Aedem  ergänze  ich  nach  Act.  apost.  19,  24,  wo 
silberne  vaot  der  ephesischen  Diana  genannt  sind.  Anm.  1)  Vgl.  Marq. 
n  291,  6.  2)  Ebend.  263,  2.  Hirschf.  20,  3.  142,  3.  3)  Marq.  H  130,  4. 
Hirschf.  15,  3.  133,  4.  4)  Marq.  I  324,  5.  Ueber  die  Aemterfolge  siehe 
Hirschf.  253,  3.  255,  5.  264,  7.  —  N.  6066  f.  sind  zwei  vielleicht  zusam- 
mengehörende, aber  noch  nicht  ganz  verstandene  Bruchstücke;  auf  dem 
ersten  kommt  zweimal  die  Berufung  auf  die  constitutio  Vedi  PolUonis,  ohne 
Zweifel  eines  Proconsuls,  vor.  Zu  dem  Text  vgl.  Eph.  4,  62.  —  N.  6068 
ein  Fragment,  von  welchem  Eph.  4,  63  auf  Grund  genauerer  Lesung  ver- 
rauthet  wird,  dass  es  sich  auf  einen  Freigelassenen  des  Kaisers  Clau- 
dius bezieht.  —  N.  6070  Imp.  Caesar  divi  f.  Aug..,  cos.  XII,  tr.  pot.  XVIII 
(a.  749),  pontifex  maximus,  ex  7'editu  Dinnae  fanuin  et  Augusteum  inuro  mu- 
nienduin  curavit  C.  Asinio  Gallo  procos..,  curatore  Sex.  Lartidio  leg{ato),  in 
vier  Exemplaren,  zwei  bilinguen  und  zwei  nur  griechischen,  von  Wood 
1869  im  Theater  gefunden.  Asinius  Gallus  war  cos.  a.  746,  procos.  aus- 
nahmsweise 749  (cf.  M.  St.  n  228,  2);  da  er  aber  als  Angeklagter  starb 
(Tac.  Ann.  6,  23),  so  ist  auf  allen  vier  Inschriften  sein  Name  mehr  oder 
weniger  vollständig  herausgemeisselt.  —  N.  6070,  a  Matidiae  —  imp.  An- 
tonini Aug.  [Pü\  hidterterae,  bide  et  civitas  Efesioru-m  c{iiram)  a{gente)  Suc- 
cesso  lib{erto)  proc{uratore).  —  N.  607 1  Fragment  einer  Inschrift  auf  Cara- 
callus,  Geta  und  ihre  Mutter.  —  Zu  6ü72  vgl.  254.  291.  335  und  Marq. 
I  233,  5;  zu  6073  Dessau  Eph.  III  S.  209,  1.  —  N.  6074  M.  Helvio  L.  f. 
Fal.  Gemino^  IIIoir{o)  a.  a.  u.  f.  /".,  saliu  Palatino^),  trib.  milit.  leg.  XVI 
Germaiiiae^),  q{naestori)  Caesaris.  praet{ori).^  leg{atü)  3Iaced(oniae)  propr.^).^ 
leg.  Asiae  jiro  praet.^,  adlecto  inter  patricios  a  divo  Claudio^).  Anm.  1)  Vgl- 
Marq.  HI  410 ff.  2)  Ebend.  II  432,  10.  3)  D.  h.  nach  Mommsen  Legat  des 
Proconsuls,  da  beide  Provinzen  (Maccdonien  seit  44  u.  Chr.)  senatorische 
waren.  4)  Vgl.  M.  St.  II  1014,  3.  —  N.  430  (neu  nach  Cyriacus)  L.  Cavio 
Sab{atina,  SC  tribu)  Vescenniano.,  domo  Volaterras,  equo  publica'^).,  ex  quin- 
q{ue)  decuriis  (sc.  iudici)^)^  comiti  L.  Vetinae  Prisci  legati^).  Anm.  1)  Vgl. 
Hirschf.  2 14 f.    2)  M.  St.  II  894  ff.,  besonders  897,  2.    3)  Ebend.  223,  2.  — 


138  Römische  Epigraphik. 

In  n.  431  =  Wilmanns  1253  ergänzt  Hirschfeld  (241,  1)  Z.  3  vorn  proc. 
statt  Aug.  Ueber  proc.  ad  dioecesiii  Alexandr{eae)  vgl.  Marq.  1  295,  1. 
Hirschf.  35,  2.  263,  9;  nach  letzterem  ist  es  ein  Finanzbeamter.  Ueber 
proc.  bibliothecar.  s.  Hirschf.  190,  1 ;  über  proc.  heredit^atum)  ebend.  59,  2.  — 

N.  6075 s,  proc.  [Augg.  nostr]or.,    item  prae[ddi  Alpiulm   Cottiar.  et 

TOa[ni.l),  praef.  veMc]ulationis^)  Panno[niae  ufriu]sq{ue)  et  Moesiae  sup\erio- 
ris  et  N]orici,  fraef.  al{ae)  p7-{imae)  A[sturum^),  tri]b.  leg.  XI  CL,  advoc. 
f[isci^)^  comiti]  Fidvi  Plautiani^)  pr.  pr.  c]  w.,  adfinis  domin[orum  nostr\o' 
rum  Augustor[uni,  Ly?\cus,  Augusto[rum  ser.,  a\dmtor  tabul(ai-iorum)^)  pr[ov. 
Asiae  .  .  .'\or.  ark.  mag.  o  .  .  .  .  Anm.  1)  Marq.  I  127.  2)  M.  St.  H  956,  5. 
958,  1.  Hirschf.  102,  1.  3)  Hierfür  liesse  sich  nach  Mommsen  auch  Ära- 
vacortcm  ergänzen.  4)  Hirschf.  49  ff;  über  die  Aemterfolge  ebend.  249,  2. 
252,  1.  255,  1.  5)  So  liest  Mommsen  den  ausgemeisselten  Namen;  vgl. 
über  diesen  Mann  Hirschf.  230.  6)  Eine  Art  der  apparitores.  Nicht 
klar  ist  das  Folgende;  Mommsen  verrauthet  ex  dispensat]or{e)  ark{ae), 
mag(istcr)  o[ßcialiu7n]\  aber  zu  dem  ersteren  scheint  der  Raum  nicht  zu 
reichen ;  statt  des  letzteren  vermuthet  Hirschf.  278,  4  mag{istro)  o{ptimo]. 
—  N.  6076  ist  bemerkeuswerth  durch  das  voll  ausgeschriebene  trlum- 
virum  aere  argento  aiiro  flaii\do\  feriundo\  vgl.  Mommsen  St.  H  563,  4.  — 
N.  6574  .  .  .  ab  epistidiii  Graecis  et  a  rationibus  Augg.  et  praef.  vigtdum^ 
Spectatus,  Augg.  n.  Hb.,  adiut(or)  tabid(ariorum)  ob  merita  eius\  vgl.  431. 
6075,  ferner  Marq.  H  298,  1.  4.  Hirschfeld  33,  3.  34,  4.  145,  1.  147,  20. 
262,  5.  —  N.  6575  (ct.  Eph.  4,  67)  T.  Cl{audio)  T.  f.  Papiria  Xenoplwnti, 
[pj'ojc.  Aug.  ad  bona  co[ge]nda  in  Africa^),  proc.  [pr\ovinc.  Asiae,  subpraef. 
annonae  urbis^),  proc.  Illyrid  per  Moesiam  inf.  et  Dacias  tres^) ,  proc.  ar- 
gentariarum  Pannoniarum  et  Dalmatiarum^),  proc.  Daciae  Apulensis^),  proc. 
in  Aegypto  ad  epistrategiam  Septem  nomorum  et  Arsinoitum^) ,  proc.  viarum 
urbis*^) ,  Salvia7ms,  Aug.  7i.  ve7-n{a) ,  dispe7isator  rationis  ext7'aord.  provinc. 
Asiae'').  Anm.  1)  Hirschfeld  46, 1.  263,  7.  2)  Ebend.  135  ff.  3)  Siehe  unten 
bei  Dacien.  4)  Marq.  H  252,  7.  Hirschf.  85.  5)  Aegypten  war  in  drei 
Epistrategien  getheilt:  Thebais,  Heptanomis  und  Delta,  vgl.  Marq.  I  288. 
6)  Hirschf.  152,  3.  7)  Ebend.  15,  1.  —  Diese  zwei  nachträglich  von  Wood 
eingesandten  Inschriften,  n.  6574 f.,  konnten  in  den  Indices  nicht  mehr  be- 
rücksichtigt werden.  —  Von  demselben  sind  in  den  Discoveries  at  Ephe- 
sus  zuerst  edirt  worden  die  zwei  Inschriften  Eph.  4,  68 f.  N.  69  lautet: 
Ti.  lidium  C.  [/.]  Com.  Ale[xan\drum  C  .  .  .  .  .,  trib.  m[il.  leg.  III  Cy]re- 
naic[ae,  praeje\ctum  eq.  [alae  .  .  .  .]  Aug{ustae),  pro[c.  imp.  Ne7']vae  Tr[aiani 
Caesa'\ris  Aug.,  ....  provi7i[^clae  Crejtae,  item  [proviiiciae]  Asiae,  M.  Ulpltis 
[Aug.  lib.\  Repe7iti[7ius,  qui  dis\pensavi[t  in  provin,]cia  Asia  [a7inis  t7-igin?]ta. 
[Cre\tae  ist  nicht  ganz  sicher,  da  es  auch  .  .  .  iae  heisseu  kann.  Yor  i^rov. 
ist  wohl  proc.  zu  ergänzen  (vgl.  zu  431).  Ueber  die  dispensatores  (Zahl- 
meister) vgl.  Hirschfeld  278.  —  N.  6077 :  Apollo7iius,  Aug.  n.  verna,  ar- 
carius  provi7iciae  Asiae,  errichtet  ein  Familiengrab.  Quorum  cura7n  agunt 
coUegia    lib{ertorum)   et  servo7'tcm  domi7ii   n.  Aug.  i{nfra)   s{cripta):   magnu7u 


Carien.     Die  Inseln  139 

et  Minervium  tabulariorum  et  Faustinianum  commentaresiura  et  decurionum 
et  tabellariorum.  Ueber  die  arcarii  (Kassiere)  vgl.  Hirschfeld  278,  2.  In- 
teressant sind  hier  die  verschiedenen  coUegia:  1)  maguum,  nach  Monim- 
sen  vielleicht  dasselbe  wie  C  I.  L.  VI  671  =  Or.  2386,  2)  tabulariorum 
(Registratoren)  unter  dem  Schutz  der  Minerva,  3)  commentar(i)e(n)sium 
(Schreiber)  unter  dem  Patrouat  der  Kaiserin  Faustiua  (der  älteren  oder 
jüngeren?),  4)  decurionum,  unklar,  da  sonst  decuriones  die  Vorsteher 
der  collegia  heisseu,  5)  tabellariorum  (Briefträger).  —  N.  6078  TL  Clau- 
dio .  .  Secundo,  viatori  tribuni{cio)^  accenso  vela[to,  lict6\ri  curiat(i)o,  geru[sia 
ho])ions  caussa  su[a  pec].  Siehe  über  die  apparitores  M.  St.  I  250  bis 
311,  besonders  262  (Cumulirung  mehrerer  Functionen),  271.  283  ff.  (via- 
tores  trib.),  280  ff.  (accensi  velati,  vgl.  Marq.  II  319  und  Rein  in  Pauly's 
Realenc.  12  37),  endlich  279f.  309  (lictores  curiatii,  vgl.  Marq.  III  218). 
—  N.  432—443,  ferner  6079-91.  Eph.  4,  70  (=  6085)  und  71  sind  Grab- 
schriften. N.  433  (nach  Cyriacus)  erscheint  ein  frumentarius  leg.  X  gemi- 
nae,  ferner  ein  frumentarius  leg.  I  adiutricis ,  agens  curain  carceris.  Vgl. 
über  die  frumentarii  Marq.  II  476  f.  —  N.  434  =  Wilm.  1688  ein  trie- 
rarchus  clasis  Syriacae  liburnä  Gnjpi  (»Greif«)-  Vgl.  V.  Aschbach,  die 
lat.  Inschriften  mit  den  Namen  römischer  Schiffe  (Wien  1875)  S.  31,  und 
Marq.  II  487,  5.  492,  2.  —  N.  6080  ein  nomendator,  vgl.  M.  St.  I  282,  5; 
n.  6081  ein  Aug.  Hb.,  tabula[rius]  provinc.  Asiae;  n.  6082  ein  Sößiaarou) 
dTTsAB'jHspog  d-b  -aßXapc[cuv]  mit  griechischer  Grabschrift  (in  drei  Disti- 
chen) und  mit  lateinischer  Strafandrohung  gegen  den,  der  das  Grab  ver- 
letzt (vgl.  168):  Sic  ara  defendctur  ab  iis,  qui  sunt  in  tabulario  Ephesi. 
Vgl.  6077.  —  N.  6083  ein  lidor  Fontei  Agrippae  lorocos.  (a.  68  nach  Tac. 
Hist.  3,  46).  Dies  nach  M.  St.  I  261,  2  die  einzige  bekannte  Erwähnung 
eines  Officialeu  von  Provincialbeamten.  —  N.  6084  ein  frumentarius  leg. 
VIII  Aug.;  vgl.  433.  —  Eph.  4,  70  (10 zeilig,  n.  6085  hat  nur  Z.  1-4) 
ein  niiles  cohortis  VII  praetoriae,  centuriae  Severi,  domo  Liguriae,  militavit 
annis  VIII,  stationarius  Ephesi,  vixit  annos  XXVI,  menses  VI.  üeber  Sta- 
tionarius  (eine  Art  Polizeisoldat)  vgl.  Rein  bei  Pauly  VI  1404.  —  N.  6086 
ein   Tarridnnensis,  d.  h.  von  Tarracina. 

D.  Carien  hat  bis  jetzt  nur  wenige  lateinische  Inschriften  gelie- 
fert. Von  Milet  stammt  nach  Cupei-'s  Collectaneen  n.  447:  Felid  PH- 
)nioni[s\  A'A'A'A'  (i.  e.  (juadragesiniae)  port\^orioruni\  Asiae  vilic\i\  Mil[eti] 
ser[vo],  mit  griechischer  üebersetzung.  Vgl.  Marq.  II  264,  6.  265,  11.  — 
Von  Mylasa  hat  Mommsen  n.  448  das  Fragment  eines  kaiserlichen  Briefes 
mitgetheilt.  Derselbe  ist  von  Konstantinopel  datirt  und  an  einen  hohen 
Beamten  {snblimitas  tua)  gerichtet.  Eph.  4,  72  aber  ist  derselbe  nach 
einer  griechischen  Üebersetzung  bei  Cyriacus  (edirt  von  0.  Riemaun, 
Bull,  de  corresp.  hell.  I  S.  22)  ergänzt.  Hier  crgiebt  sich,  dass  darin 
von  den  Hafenzöllen  der  zu  Mylasa  gehörigen  xcö/i^  llaanaXir^zibv  die 
Rede  ist. 

E.  Die  Inseln.     Von  Tenedos  ist  Eph.  2,  350  nach  Weickum 


140  Bömische  Epigraphik. 

raitgetheilt  die  Inschrift  Apollo.  Alexander.  Anicetus;  darunter  ein  Todten- 
mahl.  Mommsen  bemerkt  jedoch:  'num  sit  antiqua,  videudum'.  --  Von 
Lesbos  ist  n.  454  wegen  der  ungewöhnlichen  Zahl  und  Art  der  dona 
militaria  etwas  verdächtig;  doch  kann  der  hier  genannte  &<;.  Vibius  Gal- 
lus  als  centurio  die  niederen  Auszeichnungen,  als  praef.  castrorum  die 
höheren  erhalten  haben.  Vgl.  Marq.  II  S.  558  f.  Nur  muss  nach  Wilmanns 
Eph.  I  S.  86  und  nach  Mommsen  hastis  puris  II  (statt  V)  gelesen  werden. 
Vgl.  auch  Mommsen  Eph.  IV  S.  243,  91.  —  N.  455  =  Wilm.  1104,  b.: 
Cives  Romani,  qui  Mytileneis  negotiuntur ,  M.  Titio  L.  f..^  pro  cos.,  praef. 
claasis,  cos.  desiy.^  patrono,  honoris  causa.  Der  genannte  Titius  wurde 
Consul  a.  723,  war  also  a.  722  prätorischer  Procousul  (s.  Marq.  I  379,  5), 
wahrscheinlich  von  Asien.  Auf  Grund  der  Amiternischen  Fasten  ist  nach 
Eph.  4,  72,  a  L.f.,  nicht  M.  f.  zu  lesen.  Ueber  praef.  classis  vgl.  Marq.  II 
495,  6.  —  Aus  einem  Codex  zu  Pavia  hat  G.  Kai  bei  Eph.  II  S.  1  —  24 
eine  Sammlung  lesbischer  Inschriften  von  Cyriacus  herausgegeben.  Die 
meisten  derselben  sind  griechisch,  lateinisch  nur  u.  III  =  455  und  XVIIII 
=  450.  —  Auf  Samos  wurde  gefunden  n.  458,  aus  republikanischer 
Zeit,  =  C.  I.  L.  1 1554.  Hierzu  kommt  als  neu  n.  6092,  a  mit  einem  mües 
cl.  pr.  Rav{ennatis).  —  Von  Amorgos  stammt  n.  459,  mehrfach  heraus- 
gegeben, eine  kaiserliche  Verordnung  bezüglich  der  Aufstellung  von  iu- 
dices  pedanei.^  qui  umiliora  disceptent  .^  zur  Erleichterung  des  Statthalters. 
Nach  dem  zum  Theil  gleichlautenden,  aber  verkürzten  Auszug  C.  Theod. 
I  16,  8  =  C.  lust.  III  3,  5  ist  es  ein  Erlass  luliau's  vom  Jahr  362;  nach 
dem  letzten  Wort,  welches  Mommsen  Secunde  liest  (die  Abschriften  haben 
seeunde)^  scheint  er  an  Saturninus  Secundus,  praef.  praet.  des  Orients,  ge- 
richtet zu  sein.  Auf  einem  zweiten  Stein,  auf  dem  nur  unverständliche 
Reste  erhalten  sind,  kann  nach  Mommsen's  Vermuthung  der  Brief  ge- 
standen haben,  mit  welchem  Secundus  das  kaiserliche  Schreiben  beglei- 
tete (vgl.  n.  351).  —  Von  Rhodos  n.  461,  metrische  Inschrift  auf  einer 
Schale,  edirt  nach  dem  codex  Vallicellianus  in  Rom :  Ursulas  illustris  me- 
ritis  et  sanguine  clarus  (  Naisso  gaudet  jjatria  .^  genitore  Lavino.  Naissus, 
jetzt  Nissa,  in  Moesia  superior.  —  Nicht  genauer  zu  bestimmen  ist  die 
Herkunft  von  n.  462  =  C  I.  L.  I  622.  —  Von  den  Inschriften  der  Meilen- 
zeiger  ist  Folgendes  zu  erwähnen:  Eph.  2,  351  ist  ein  Fragment  aus 
der  Gegend  von  Cyzicus,  wahrscheinlich  der  constantiuischen  Zeit  an- 
gehörig. —  N.  470  von  Thyatira  ist  eine  Inschrift  Vespasian's  von  a  75. 
Zwei  andere  Exemplare  derselben  sind  nach  Eph.  4,  73  neulich  bei  Smyrna 
gefunden  worden,  eines  mit  dem  Beisatz  p.  p.  nach  imp.  XIII.  —  In 
n.  471  — 475  haben  wir  auf  einer  Säule  bei  Smyrna  fünf  Inschriften: 
1.  aus  der  Zeit  des  Severus,  2.  von  Aurelian  (griechisch),  3.  aus  der 
diocletianischen  Zeit,  4.  aus  der  constautinischen  {m.  TT,  ohne  Zweifel 
von  Smyrna),  5.  von  Valentinian  und  Valens.  —  N.  479,  bei  Tralles, 
=  C.  I.  L.  I  557  nennt  den  m:  AquiUus,  vgl.  Marq.  I  177,  3.  Auf  den- 
selben bezieht  sich  auch  n.  6093,   unweit  Pergamus  gefunden  und  von 


Achaia.  141 

E.  Curtius  mitgetheilt :  ü/.'  AquilHits  M.'  J.  cos.,  CXXXI  (sc.  m.  p.). 
N.  479  gehört  nach  Mommseü  zu  der  Strasse  von  Ephesus  nach  Tralles, 
6093  zu  der  von  Ephesus  nach  Sniyrna  und  Pergamus.  —  N.  6094,  bei 
Tralles ,  aus  dem  Jahr  254,  ab  Epheso  [m.  p.  A'JA'A'.  —  N.  6095  (vgl. 
Eph.  4,  74)  in  Menimen  (alt  Temnus)  am  Hermus,  aus  der  diocletianischen 
Zeit;  der  Schluss  ist  wohl  nach  der  griechischen  Uebersetzung  zu  er- 
gänzen a  S»iy7-na  m.  VII.  —  N.  482  bei  Lagina  in  Carlen,  aus  der  Zeit 
des  Severus.  Nach  der  Bemerkung  im  Index  S.  1114  'male  mutavi'  ist 
Z.  3  wieder  herzustellen  trib.  pot.  Villi,  cos.\  dann  fällt  die  Inschrift  in 
das  Jahr  206. 

Der  zweite  Haupttheil,  Europae  provinciae  Graecae, 
beginnt  mit  Pars  prima.  Achaia.  N.  484— 573.  6096  —  6112.  6541,  a 
—47.    Eph.  2,  352 f.    4,75-108.   651. 

Eine  kurze  praefatio  handelt  von  Cyriacus  als  dem  ältesten  und 
wichtigsten  Gewährsmann  auch  für  die  Inschriften  des  eigentlichen  Grie- 
chenlands. Die  Tagebücher  seiner  Reise  von  1435  f.  sind  von  Carolus 
Moronius  herausgegeben  in  Rom  um  1660.  Neben  dieser  Ausgabe  sind 
jedoch  auch  zwei  Handschriften  von  Parma  und  Modena  werthvoll.  — 
In  Del  OS  befanden  sich  nach  Cyriacus  an  einer  prachtvollen  'aula  ago- 
nalis'  n.  484 f.,  sollen  übrigens  nach  Eph.  4,  75  noch  dort  sein.  N.  485 
M.  Aurelius  M.  f.  Scaurns  0  .  .  .,  nach  M.  der  Consul  von  a.  646  oder 
vielleicht  auch  der  von  Cicero  Verr.  I  33,  85  genannte.  —  Eph.  4,  76 
'titulus  egregiae  antiquitatis'  (M.):  L.  Oppius  L.  /.,  Mm{atus)  Sfaius 
Ov{i)  f.,  L.  Virkius  [TL  /.],  A.  Plotius  M.  l.,  C.  Sehius  C.  L,  C.  Claudius 
C.  Z.,  magistres  Mircurio  et  Mala  domi{m)  d{ant),  (ergänzt  nach  dem  grie- 
chischen Doppeltext).  Freigelassene  ohne  Beinamen  finden  sich  nur  bis  zur 
Mitte  des  7.  Jahrhunderts  (Mommsen,  röm.  Forschungen  I  58).  Dass  der 
Freigelassene  früher  nicht  immer  den  Vornamen  des  Patrons  erhält,  ist 
bekannt.  Sehr  selten  sind  die  Vornamen  Minatus  und  Ovius.  Sehius 
statt  Seius  kommt  auch  C.  I.  L.  I  147  vor.  Die  magistri,  nämlich  Mer- 
curii,  in  der  griechischen  Uebersetzung  ol ' Epixatazai,  sind  Kaufleute,  die 
den  Mercur  und  seine  Mutter  Mala  verehren.  —  Eph.  4,  77  A.  Terentium 
A.  [/.  Varronem\  ItaUcel  et  Graecei ,  quei  [Deli  consistunt],  ebenfalls  aus 
dem  Griechischen  ergänzt.  Da  diese  Inschrift  an  das  Ende  der  repu- 
blikanischen Zeit  zu  setzen  ist,  so  wird  der  Terentius  Varro  gemeint 
sein,  welcher  a.  679  nach  Verwaltung  der  Provinz  Asien  repetundarum 
angeklagt  wurde  (M.).  Zu  dem  Schluss  der  Inschrift  vgl.  n.  365.  455 
u.a.;  neu  aber  ist,  dass  hier  mit  den  italischen  negotiatores  sich  grie- 
chische verbunden  haben.  —  Diese  beiden  Inschriften  sind  von  Th.  Ho- 
molle  in  dem  Bulletin  de  corresp.  hellenique  I  (1877)  mitgetheilt.  Nacn 
der  Versicherung  desselben  sind  weitere  lateinische  Inschriften  gefunden 
worden,  die  noch  der  Veröffentlichung  harren.  —  Auf  Paros  fanden  sich 
n.  487, a—f  in  einem  Steinbruch:  llermo  loc  mit  folgender  Zahl;  a=  Wilm. 
2777;  vgl.  356ff.  419.  —  In  Sparta  hat  ein  collegium  von  Agripjnastae 


142  Römische  Epigraphik. 

dem  M.  Agrippa  ein  Denkmal  gesetzt,  n.  494.  Vgl.  hierzu  M.  St.  II 
1057,  2.  Premier  bei  Pauly  P  604 ff.  —  Eph.  4,  78  von  ebendort  ist  ein 
unverständliches  Fragment,  nach  M.  vielleicht  von  einem  kaiserlichen 
Rescript.  —  Zu  n.  495  (Messene)  vgl.  Wilm.  949  mit  den  Noten.  — 
N.  497  (Clitor  in  Arkadien)  =  C.  I.  L.  I  1473.  —  Von  der  neuesten 
Ausgrabung  in  Olympia  hat  H.  Weil  fünf  Bruchstücke  mitgetheilt, 
Eph.  4,  79 — 83.  N.  79  ist  nach  M.  'fragmentum  decreti  imperatorii  labeu- 
tis  aetatis'.  —  N.  80  .  .  .  .  usc  ....  [Ti.  Ckm]di  Caes.  [Aug.  Germanici, 
ornato  ornam.  tri]u77iphal{ibus) ,  .  .  .  [XV  viro]  5./.,  pro  co[s.  prov{mciae)  .  .  ., 

leg.  Ang.  prov.  Cüi]ciae  pr[o  pr So  ergänzt  M.  mit  der  Bemerkung, 

dass  .  .  ciao  weder  Cappadociae  noch  Daciae  heissen  könne,  da  beide  erst 
später  zur  Provinz  gemacht  worden  seien.  Ueber  die  ornamenta  trium- 
phalia  vgl.  M.  St.  I  378.   Marq.  II  572.    —   N.  81  ist  ein  Fragment  von 

der  Grabschrift  der  Gattin    eines   [praej.  cok ]  equitat{ae) .,   nachher 

[p)rocu\ratoris.  Ueber  die  cohortes  equitatae  vergl.  Marq.  II  455.  — 
N.  82  f.  unbedeutend.  —  Verhältnissmässig  zahlreich  sind  die  Inschriften 
von  Augusta  Aroe  Patrae  (vgl.  Marq.  I  175).  Diese  von  Augustus 
gegründete  Colonie  gelangte  bald  zu  grosser  Blüthe.  Zu  ihrem  Gebiet 
gehörte  ausser  Dyme  mit  Olenus  auch  das  gegenüberliegende  ozolische 
Locris,  ausgenommen  Amphissa.  —  N.  498  ist  nach  F.  v.  Duhn  ver- 
bessert Eph.  4,  90 ;  hiernach  ist  zu  lesen  Cornufic{ia)  Cn.  f.  Modesta,  '.po- 
los  Cere7-{is?),  Dianam  s{ua)  p{ecunia)  consecravit.  Polos  =  txwXoi; .^  Vgl. 
C.  I.  Gr.  1449.  —  N.  499  ist  die  Diana  Laphria  bemerkenswerth ;  vgl. 
Metzger  bei  Pauly  IV  768.  —  Eph.  4,  84  -  88  sind  in  Kato-Achaia 
gefunden,  wo  nach  der  gewöhnlichen  Meinung  Olenus  war,  nach  Duhn 
aber  Cyme.  Edirt  und  besprochen  sind  dieselben  von  J.Martha,  Bull, 
de  corr.  hell.  II  (1878)  S.  lOOf.,  und  von  Duhn,  Mitth.  d.  archäol.  Inst. 
zu  Athen  III  S.  74.  —  N.  84  Augustae  Vener i  sacruui.  Fidvinia  Helene.^ 
sacerdos  eins,  d.  s.  p.  f.  Augusta  Venus  ist  nach  M.  wahrscheinlich  eine 
als  Venus  verehrte  Kaiserin,  wie  Livia  Or.  618  als  Ceres  lulia  Augusta 
gefeiert  wird.  —  N.  85  Jmp.  Caesari  divi  f{ilio)  Philomusus  l{ibertus)  Epiro- 
ticus,  dem  Augustus  gewidmet,  ehe  er  a.  727  diesen  Namen  erhielt  (M.). 
—  N.  86  enthält  sechs  unvollständige  Namen  von  magistri  (vgl.  Eph.  4,  76), 
welche  ex  d(ecurionum)  d{ecreto)  ludo[s  fecerunt].  —  N.  87 f.  unbedeutend.  — 
Von  eben  dort  stammt  n.  500,  verbessert  Eph.  4,  90.  —  N.  501,  aus  dem 
Peloponnes,  eine  Ehreninschrift  auiAntoninusPius  —  [cos.]  desig.  II  {a.  138), 
wird  von  M.  unter  Patrae  gestellt,  weil  ausser  dieser  Stadt  keine  sich 
der  lateinischen  Sprache  bedient  haben  soll.  Man  vgl.  aber  die  ganz 
ähnliche  lateinische  Inschrift  von  Messene,  n.  495.  —  N.  504—509  sind 
militärische  Grabschriften.  Zu  507  vgl.  Eph.  4,  92.  N.  509  =  Wilm. 
1449.  —  Es  folgen  bürgerliche  Grabschriften,  n.  510— 528,  dazu  Eph. 
4,  94 f.,  von  Duhn  mitgetheilt.  —  N.  528  ist  übrigens  nicht  von  Patrae, 
sondern  von  Cynaetha,  j.  Kalavryta,  in  Arkadien  (Eph.  4,  93).  —  Von 
Pharae   (j.  Prebiza)   in  Achaia  hat  Weil   ein  Bruchstück  mit  pubU[cae 


Achaia.  143 

^a]cerdo[ti]  niitgetheilt,  s.  Eph.  4,  89.  —  Von  Argos  sind  n.  531  f.  schon 
edirt  und  besprochen  in  CLL.  595 f.;   die   erstere  ist  auch   abgebildet 
von  Ritschi,  tab.  70  A  (vgl.  zu  ihr  Marq.  I  301),  die  letztere  aufgenommen 
von  Wilraanns  u.  1103.  —  Neu  ist  Eph.  4,  651,   eine  von  A.  Milchhöfer 
kopirte  Grabschrift.    —   Von  der  col.  Laus  lulia   Corinthus  ist  am 
interessantesten  n.  536  =  Wiim.  1292:    Theo2yrepen,  Avg.  Hb.,  proc{uratorem) 
domini  n.  M.  Aar.  Severi  Alexandri  pü  fei.  Aug.  provinciae  Achaiae  et  Epiri 
et  Thessaliae  rat{ionis)  purimrarum^),  proc.  ab  ephemeride,  proc.  a  mandatis^), 
proc.    at  praedia    Galliana,    proc.    saltus    Domitiani^) ,    tridiniarckam,    prae- 
positum  a  ßblis,  praeposit[u7n]  a  crystalHnis*),  hominem  incomparabilem,  Ly- 
sander,   Aug.  Hb.,   officialis.     Siehe   die  Besprechung  dieser  Inschrift  bei 
Friedländer,  Sittengeschichte  P  S.  l72ff.  und  vgl.  weiter  zu  1)  Hirsch- 
feld 193,  1.    2)  Ebend.  205,  3.   206,  1.     Beide  Aemter   werden,    wie   es 
scheint,  nur  hier  erwähnt.   3)  Marq.  II  249,  13.  Hirschf.  25.    4)  Marquardt, 
Privatleben  I  141.     Theoprepes  war  hiernach  als  Sklave  im  kaiserlichen 
Palast  Verwalter  der  Krystallgefässe,  der  Spangen  (fibulae),  dann  Tafel- 
decker  gewesen;   als  Freigelassener  erlangte  er  dann  verschiedene  Pro- 
curaturen,  für  kaiserliche  Domänen,  für  die  Kanzlei  und  zuletzt  für  die 
Purpurfärbereien  in  Achaia.  —  N.  6098,  neu,  ist  ein  Fragment  mit  pro- 
ciur.'l  prov.  .  .  .  Achaiae,  prae  ....  trib.  mil.    —    N.  6099    (nach  Köhler): 
TL  Claudio  Stepha.no  Augustali.   —   N.  6100  und  Eph.  4,  97  ff.  (nach  Köhler) 
sind   wie  n.  540 — 545    gewöhnliche   Grabschriften.    Mehrmals   steht 
hier  vor  dem  Namen  F.,  was  wie  in  Patrae  (n.  514.  527)  vivus  {vivo  etc.) 
zu  lesen  ist.     Ausgeschrieben  heisst   es  Eph.  4,  97  vivi  und  vivis  paren- 
tib{us).    —    Ueber  die  alte  Inschrift  von  Eleusis,   n.  547  (a.  706),   vgl. 
C.  I.  L.  I  618.  —  Aus  Athen  ist  Eph.  4,  102  durch  Köhler  mitgetheilt: 
L.  Aufidius  Bassus  M .  .  .  Maior  Aesculapio  et   Valetudini  (für  das  gewöhn- 
liche Hygiae).   —  N.  548  =  Wilm.  941.   —   Die  bekannte  hochwichtige 
Inschrift  n.  550  =  Wilm.  937  giebt  uns,  verglichen  mit  der  vita  des  Spar- 
tianus,   genauen  Aufschluss   über  die  ganze  Laufbahn  des  Kaisers  Ha- 
drian.    Mommsen  berechnet  aus  derselben,  dass  der  erste  dacische  Feld- 
zug Trajan's  in  die  Jahre  101  — 103,   der  zweite  in  die  Jahre  105  —  107 
fällt.    Vgl.  Marq.  I  138,  6.  152,  9.  —  Hierher  gehört  n.  6102  (nach  Köh- 
ler):   Dem  Kaiser  Hadrian  (a.  132)   Caesarea   Antio[cMa   ob  hcn]eßcia,  cjuae 
(das  Uebrige  fehlt);  vgl.  n.  301.    —   Ferner  n.  6103   (nach  Eustratiades 
und  Lüders) :  Dem  Kaiser  Diocletian  L.  Turr{anius)  Graiianus,  v.  c,  cor- 
r{ector)  prov.  Achaiae  etc.     Bei   dieser  Inschrift  stellt  M.  die   bekannten 
correctores  der  Provinz  Achaia  zusammen.    Uebrigens  erscheint  hier  zum 
ersten  Mal    der    lateinische  Titel,    sonst    SiopBuiz^g  oder  inawp&ojz/jg. 
Vgl.  n.  384  und  Marq.  I  524.  —  N.  551  =  Wilm.  1122,   wo  bemerkt  ist, 
dass  diese  Inschrift  (aus  der  Zeit  des  Augustus)   der  älteste  titulus  ho- 
norarius  sei,  in  welchem  nicht  nur  die  höchsten,  sondern  alle  Ehrcnstcl- 
len  aufgezählt  werden,  und  zwar  hier  in  aufsteigender  Reihe.    Die  9.  Le- 
gion kommt  nach  M.  nur  hier  mit  dem  Beinamen  Macedonica  vor;  ebenso 


144  Römische  Epigraphik. 

heisst  sie  nur  einmal  triumiihatrix  (Henzen  6673),  gewöhnlich  Hispanica. 
Nach  M.  hat  sie  jene  Beinamen  von  der  Schlacht  bei  Philippi.  Ueber 
proqunestore  vgl.  Marq.  I  389,  6.  M.  St.  235,  2.  —  N.  552  eine  lateinische 
lind  vier  griechische,  von  Böckh  C.  I.  Gr.  362  behandelte  Inschriften. 
Vgl.  über  den  hier  genannten  C.  lulius  Antiochus  PhUopappus  Mommsen, 
Mitth.  des  Arch.  Inst,  in  Athen  I  36  ff.  und  Eph.  4,  99.  —  N.  553  (nach 
Fauvel,  cod.  Paris.)  ein  b{ene)f(iciarius)  Cor[neU]  Dextri^  j)roc{ur.^  Gal(lia- 
rum)  ct.  Ger{maniarum).  —  N.  554  (nach  Wescher  und  Köhler)  .  .  .  IIIIv]iro 
viarum  [curandarum] ,  quaestori  urbano,  [procoa.  pr]ovinciae  Narbo{nensis), 
[legato  hgionis]  I  gerrnn{ne).  Ygl.  über  quaestor  urbanus  M.  St.  II  503. 
526.  —  N.  555  ist  Eph.  4,  100  wiederholt  nach  Köhler.  Nach  ihm  heisst 
es  Phtleius,  in  der  griechischen  Uebersetzung  aber  0thjzog.  Ueber  iH«)" 
bl(ici)  XX  lib{ertatiuin)  vi(h:)ms  s.  Marq.  II  240,  1.  272,  5.  Hirschf.  69,  3. 
—  Weitere  Grabschriften  sind  n.  556—562.  6105-6112.  Eph.  4,  103 
— 105,  die  letzteren  nach  Köhler;  vgl.  auch  K um  an u des,  'Avzcxrjg 
imjpacpat  Bruzüjißcoc,  Ath.  1871.  —  Zu  558  s.  Eph.  4,  101;  n.  560  =  Wilm. 
2664;  Eph.  4,  103  ein  Valens  langali^  mil.  nh.  III  Cam2)e{stris),  c{enturiae) 
Fl(avi)  lanuari.  —  Sehr  interessant  ist  die  Gefäss- Inschrift  n.  6541,  a, 
gefunden  Dec.  1872:  N{umerius)  Granonius  N.  f.  Cat{ulus?),  domo  Luceria, 
Illlvir,  centurio  Cornelei  Spmteri  legio{ne)  XIIX  et  Cn.  Pompei  Mag.  leglona 
secunda.  Cornelius  Spinter  war  Proprätor  in  Spanien  a.  695,  Consul 
a.  697,  Proconsuj  in  Cilicien  a.  698  ff.  Der  genannte  Centurio  nun  be- 
kleidete in  seiner  Vaterstadt  die  Würde  eines  quatuorvlr  und  diente  unter 
Spinter  in  Spanien  oder  Cilicien,  später  unter  Pompeius.  wahrscheinlicli 
im  Bürgerkrieg  (M.).  Vgl.  Mommsen,  Bull,  dell'  Inst.  1873  S.  56.  Marq. 
II  426,  2.  —  N.  6543  (nach  R.  Schöne)  auf  einer  Glasschale:  vive.  vivas. 
pie.  zeses,  d.  h.  bibe,  vivas;  ms,  Cy^arjg.  —  N.  6545,  1 — 20  sind  Inschriften 
auf  Henkeln  von  Amphoren,  n.  6546,  1  —  18  auf  irdenen  Gefässen  (nach 
Schöne,  Kumanudes  und  Dumont).  —  Die  Grabschrift  von  Garys  tos 
auf  Euboea,  n.  563,  zuerst  von  Bursian,  Quaestiones  Euboicae,  1856 
herausgegeben,  ist  zu  verbessern  nach  einer  ganz  ähnlichen  in  Rom; 
vgl.  Add.  und  Hirschf.  83,  1.  —  Von  Theben  ist  Eph.  4,  106  nach  Lol- 
ling  ein  unklares  Fragment  mitgetheilt.  —  Von  Opus  in  Locris  stammt 
n.  6547  (na^lx  C.  Wachsmuth),  verbessert  Eph.  2,  352  nach  Kumanudes: 
Dl'Qn  eoen  dort  Starl  /.  Fol.  Sabino  Clat{ernis),  evoc.  Aug.  etc.  Dass  Cla- 
tern'öponnes,  eineR'  eine  civitas  bildete  und  der  tribus  Pollia  zugetheilt 
war,  ivon  M-  durch  diese  Inschrift  bekannt  geworden  (M.).  —  N.  566, 
von  Derphi,  =  C.  I.  L.  I  562,  ist  verbessert  Eph.  2,  353.  4,  107:  Q.  Mi- 
nuciiis  Q.  f.  Rafus,  leg{atus) ,  Apollinei  Phutio  merito  (c.  a.  637?)-  Auf- 
fallend findet  M.  in  der  republikanischen  Zeit  und  bei  einem  vornehmen 
Römer  die  Schreibung  Phutio  statt  Pythio.  —  N.  567  (cf.  Add.)  =  Wilm, 
874  enthält  auf  einer  Marmortafel  ein  griechisches  und  ein  lateinisches 
Dekret,  beide  auf  Grenzstreitigkeiten  sich  beziehend.  In  dem  ersteren 
wird  die  Grenze  des  heiligen  Gebietes  von  Delphi  gegen  Amphissa  und 


Epirus  und  Thessalien.  145 

Myon  festgestellt,  in  dem  letzteren  gegen  Anticyra.  Die  Entscheidung 
wird  gegeben  von  C.  Avidius  Nigrinus,  leg.  Äug.  pro  pr.,  und  ist  datirt 
Eleusine.  Da  Achaia  seit  a.  44  von  Proconsuln  verwaltet  war,  so  glaubt 
M.,  dass  derselbe  eine  ausserordentliche  Sendung  hatte  'ad  ordinandum 
statum  liberarum  civitatum'  (Plin.  epist.  8,  24).  Vgl.  n.  384  und  Marq. 
I  174,  13.  M.  vermuthet  ferner,  dass  es  derselbe  ist,  welcher  unter  Do- 
mitian  als  Proconsul  genannt  wird,  und  setzt  die  beiden  Dekrete  unter 
Trajan,  auf  den  der  Ausdruck  optimzis  iirinceps  am  besten  passt.  Die 
schon  seit  Cyriacus  bekannte  Inschrift  ist  neuerdings  von  W  es  eher 
genau  abgeschrieben  und  besprochen  worden.  —  Von  Amphissa  ist 
hervorzuheben  n.  568  =  Wilm.  786:  Decim{ius)  Secundinus,  v.  c,  procon- 
s{id),  cural(07-i)  et  defens(07'i)  Avifissensium  salutem.  Es  folgt  unter  dieser 
Adresse  ein  Edict  betreffend  die  Wiederherstellung  einer  Wasserleitung. 
M.  versetzt  die  Inschrift  wegen  beatitudo  temporis  in  die  Zeit  nach  Con- 
stantin,  aber  vor  a.  409,  da  in  diesem  Jahr  nach  dem  cod.  Theod.  die 
defensores  civitatium  den  curatores  vorangestellt  wurden.  —  Gleichlau- 
tende Meilensäuleu  haben  sich  gefunden  bei  Daphne  (zwischen  Athen 
und  Eleusis)  und  bei  Patrae,  u.  572 f.:  Dd.  nn.  Arcadms  et  Honorius 
Augg.  sub  v.  c.  et  spectabili  jjroc.  Elisebio  (gegenseitig  ergänzt) ,  nach  M. 
bemerkenswerth  wegen  der  sonst  nicht  vorkommenden  Zusammenstellung 
der  zwei  Titel  darissimus  et  spectabiUs.  —  Xeu  ist  Eph.  4,  108  (nach 
Duhn),  eine  Meilensäule  zu  Patrae  von  M.  Aar.  Carus  und  den  Cäsaren 
M.  Anr.    Carinus  und  M.  Aur.  Numeriamis  (a.   282/3). 

Pars   secunda.     Epirus  mit  Acarnanien  und  Corcyra.    N.  574 

—  584.  Eph.  4,  109  f. 

Das  Werk  von  Karapanos,  Dodone  et  ses  ruines,  Paris  1878 
ist  mir  nicht  zugänglich,  enthält  aber  wohl  keine  lateinischen  Inschriften i). 

—  N.  577,  von  Corcyra,  ist  in  Add.  so  verbessert:  M.  Valerius,  Cor- 
vini  /. ,  Lorico^  lovi  Casio  v.  s.  —  N.  579  ist  nach  Mustoxides  ver- 
bessert Eph.  4,  109.  -  N.  582,  von  Grammata  bei  Panormus,  =  C.  I.  L. 
I  623.  —  Auf  einer  Amphora  in  Corcyra  steht  nach  Mustoxides  (Eph.  4, 
110)    C.   Pompili    Ur.iionis. 

Pars  tertia.  Macedonia  cum  Thessalia.  N.  585— 712.  6113 
-6119.  Eph.  2,  1046-54.  4,  111. 

Aus  dieser  Provinz  hat  besonders  Leon  Heuzey  viele  neue  In- 
schriften und  genauere  Abschriften  von  bekannten  mitgetheilt,  die  er 
dann  selbst  in  seinem  Prachtwerk:  Mission  archeologiqueenMace- 
doine,  Paris  1864  ff',  herausgegeben  hat.  —  VouLamia  stammt  n.  586 
=  Wilm.  875,  enthaltend  die  Grenzbestimmung  zwischen  Lamia  und  Hy- 
pata,  welche  auf  Befehl  Hadrian's  der  Proconsul  Q.  Gel/ins  Sendus  Augu- 
rimis  an  Ort  und  Stelle  getroffen  hat  praescntilms  utrimque  civitatis  defen- 
ioribus,  adhibito   —  Julia  Victore,  evocato  Augusti,  mensore.    Die  defensores 


1)  Nein.  fAnm.  d.  Pied.] 

Jahresbcriclit  für  Altcrthumswissenschafr  XX]!!.  (iSSo.  III.)  IQ 


146  Römische  Epigraphik. 

sind  nach  M.  als  aüvdcxoi,  nicht  in  dem  späteren  Sinn  wie  568  zu  fassen. 
Vgl.  auch  Marq.  II  536,  4.  M.  St.  II  931,  3.  —  Von  Larissa  sind  neu 
die  Grabschriften  Eph.  2,  1046  f.,  letztere  mit  dem  Monogramm  Christi: 
D{is)  M{anibus)  s{acrum).  iSig[no  C]hristi.  Fl{avia)  V[eü^eia,  matrona  tri- 
buni,  domina  mancipioru{m) ,  vixit  an\n6\s  XXIIII.  In  \d\o7iio  Dei  posita 
est  (nach  Duchesne  und  Rossi).  D.  M.  s.  und  signo  Christi  kommen  nach 
M.  sonst  kaum  nebeneinander  vor.  Die  ungewöhnlichen  Bezeichnungen 
7natr.  trib.,  dorn.  manc.  erklärt  M.  scharfsinnig  daraus,  dass  in  Abwesen- 
heit des  Mannes  die  Sklaven  der  Verstorbenen  den  Grabstein  gesetzt 
haben.  —  Vom  Berg  Ossa  stammt  n.  588  =  0.  I.  L.  I  618:  L.  Cassius 
Longin{us)  pro  cos.  Tempe  munivit  (a.  706).  Dies  ist  nach  M.  der  Legat 
Cäsar 's,  der  vor  der  Schlacht  von  Pharsalus  nach  Thessalien  geschickt 
wurde  (Caes.  b.  civ.  3,  34.  55).  —  Von  der  col.  lulia  Augusta  Dium 
sind  neu  (nach  Heuzey)  n.  592:  \^Ge\nio  [s.]  p.  q.  R.  [ex  t]estamento  — 
veterani  leg.  IUI  Sv[yth]icioe)  etc.,  und  n.  593,  drei  zusammengehörende 
Fragmente,  auf  ein  von  der  Familie  Mestrius  errichtetes  Bauwerk  sich 
beziehend.  —  Durch  Duchesne  sind  mitgetheilt:  von  Potidaea  oder 
col.  lulia  Augusta  Cassandrea  Eph.  2,  1048  M.  Valerio  M.  f.  Pap. 
Rugae,  aed{ili),  q{uaestori),  II  vir{o),  Macedo  patrono  (die  Tribus  dieser 
Colonie  erscheint  nach  M.  hier  zum  ersten  Mal);  ferner  von  Olynth  1049, 
eine  unverständliche  Grabschrift;  von  Thessalonice  1050,  eine  Grab- 
schrift mit  den  barbarischen  Namen  Ucus  Dydigis  fil. ,  Manta  Dizae  ßl., 
und  1051,  die  Grabschrift  einer  Frau ,  deren  Mann  domu  Sahne  war.  — 
Aus  Edessa  ist  neu  Eph.  2,  1052  (nach  J.  G.  v.  Hahn  und  Duchesne): 
Mulvia  Placida,  Gemahlin  des  aus  der  Inschrift  von  Reate  (Or.  3658) 
bekannten  Sex.  Tadius  Nepos,  damals  Legaten  des  Proconsuls  von  Mace- 
donien  (vgl.  n.  567),  errichtet  ihrem  Freigelassenen  und  Erzieher  einen 
Grabstein.  Vgl.  J.  Klein,  Bonner  Jahrb.  55/56,  S.  225.  —  Zu  Lychni- 
dus  (Ochrida)  hat  J.  G.  v.  Hahn  gefunden  Eph.  2,  1053:  Domino  7wstr[o 
Fl]ab{io)  Co7istanltio]  noh.  C[ae]sa7-i  etc.  —  Von  der  col.  Byllis  stammt 
die  interessante  Inschrift  600,  worin  ein  M.  Valerius  M.  f.  Quir.  LoUianus 
sagt,  dass  er  die  Strasse  von  Byllis  (Gradista)  über  Astaciae  (unbekannt) 
nebst  den  nöthigen  Brücken  fahrbar  gemacht  habe.  Derselbe  zählt  rexil- 
lationes  equitmn  electormii  aus  einer  Reihe  von  alae  und  cohortes  auf,  die 
er  in  Mesopotamien  commandirte,  wahrscheinlich  bei  dem  Feldzug  Tra- 
jan's.  —  In  einer  kurzen  praefatio  zu  der  Colonie  Dyrrachium,  bei 
den  Griechen  Epidamnus,  zeigt  M.,  dass  beide  Städte  von  Alters  her 
unterschieden  seien.  Dyrrachium  machte  Augustus  zur  Colonie  (Marq.  I 
163,  5),  Epidamnus  Hess  er  seinen  früheren  Besitzern,  vgl.  n.  611.  Die 
dortigen  Inschriften  verdanken  wir  Cyriacus  und  Heuzey;  viele  derselben 
sind  neu.  Bemerkenswerth  ist  besonders  605  =  Wilm.  1660:  L.  Titinio 
L.  f.  Aein.  Sulpiciano.,  ■po7ilif{ici),  prae/{ecto)  pro  IIvir{o)^)  et  II vir {o)  qui7i- 
qiuennali) ,  t7-{ibuno)  mil.  et  tr.  mil.  pro  legato^)  et  praef{ecto)  qiiinq{uies)^) 
T.  Statin  Tauri,  pat7-i.  A.  1)  Vgl.  Marq.  I  492  f.  2)  M.  St.  II  661,  4. 
3)  So  nach  Add.  und  Wilraanns,  vgl.  n.  388  und  Marq.  II  499.    Im  Index 


Macedonien.  147 

'g  1182  steht  demnach  unrichtig  praef.  quinq(uennalis)  unter  den  Muni- 
cipalbeamten.  T.  Statilius  Taurus  war  cos.  a.  711  und  728.  —  N.  607  Ehren- 
inschrift für  einen  Beamten  und  Patron  der  Colonie,  welcher  der  Stadt 
den  Bauplatz  zu  einer  Bibliothek  schenkte  und  bei  Einweihung  derselben 
zwölf  Gladiatorenpaare  kämpfen  Hess.  —  N.  609  =  Wilm.  2712.  —  In 
n.  611  =  Wilm.  2711  findet  sich  sowohl  Epidamno  als  col.  i>?/[r?-.];  es  ist 
eine  Ehreninschrift  der  fabri  iiynuarü  pr[ae]fecto  suo  j^ei-petluo].  —  N.  622 
vgl.  über  das  gentilicium  Pomentina  M.  Eph.  IV  S.  221,  2.  —  N.  625  = 
Wilm.  608,  0,  Fragment  eines  carmen  sepulcrale.  —  Stobi  (Sirkovo) 
n.  629:  dem  Kaiser  Traian  (a.  119/120)  7imnidp{es)  Stohe[nses\.  Vgl.  Marq. 
I  163,  12.  —  N.  630  ist  verbessert  Eph.  2,  1054  nach  J.  G.  v.  Hahn, 
Denkschriften  der  VV^ieuer  Akad.  XVI  (1869),  S.  165;  vgl.  auch  J.  Klein, 
Bonner  Jahrb.  55/56,  224.  —  Col.  Augusta  lulia  Philippi,  nebst 
Neapolis,  Sirrae  und  Drabescus.  Vgl.  Marq.  1 163.  Die  Inschriften  dieser 
Colonie  sind  neulich  besonders  von  Heuzey  herausgegeben;  die  Num- 
mern desselben  sind  Add.  S.  989  notirt.  —  N.  633  =  Wilm.  726.  Es 
sind  vier  Inschriften  auf  einer  geglätteten  Felswand,  in  welcher  ein  Tem- 
pelchen des  Silvau  ausgehauen  ist:  1.  P.  HostUius  Philadelphus  ob  honor. 
aedilit.  titulum  polivit  de  suo  et  rwniina  sodaliium)  inscripsit  eorum,  qui  mu- 
ncra  posuerunt.  Es  folgen  die  Namen  der  Geber  und  ihre  Geschenke 
(vgl.  Marq.  III 141,  5,  genauer  M.  zu  d.  I.).  2.  P.  HostUius  P.  l.  Philadelphus 
petram  inferior{em)  excidit  et  titulum  fecit^  ubi  nomina  cultor{um)  scripsit  et 
sculpsit  suc^erdote)  Urbano^  s{ua)  p{ecmna).  Es  folgen  67  Namen,  fast  lauter 
Freigelassene  und  Sklaven,  also  horaines  tenuiores.  3.  Fragment  eines 
anderen  Verzeichnisses  (albuni)  der  sodales.  4.  Cultores  \colleg\i  Silbani 
s{upra)  s{cripti)  sacerdote  Ma\g^^io  Bictore.  Darauf  folgt  wiederum  ein 
Namenverzeichniss.  Die  cultores  Silvani  sind  nach  M.  als  collegium  fune- 
raticiura  zu  fassen.  An  ihrer  Spitze  steht  ein  sacerdos;  ferner  haben 
sie  einen  Aedilen.  —  N.  645  ist  die  Grabschrift  eines  Soldaten  cho{rtis)  III 
(sc.  praetoriae),  benef.  j)i'efectoru{m)  pr{ueiorio).  Vgl.  über  diesen  Plur. 
M.  St.  II  809,  2.  —  N.  656  eine  Grabschrift,  bemerkenswerth  durch  die 
testamentarischen  Bestimmungen,  vgl.  Marq.  Privatl.  I  358,  6.  —  N.  660 
liest  M.  nicht  mit  Heuzey  colo\niae  Augustae  Iuli\ae  Vicf[ricis  Philipp'\en- 
sium,  sondern  colo[ni]ae  Vict(ricis)  [Di\ensiiim.  —  N.  6113  ist  die  Grab- 
schrift  eines  [ar'\chimim{us)  Latinus  et  ofi[cia\lis  an.  XXXVII,  promisthota 
an.  .  .  III ,  beachtenswerth  für  die  Verhältnisse  der  Schauspieler.  M. 
schliesst  daraus,  dass  die  Colonie  eine  Bande  von  Schauspielern  unter- 
hielt und  dieselben  durch  den  promisthota  (=  locator  scaenicorum,  vgl. 
Friedländer  bei  Marq.  III  518,  3)  vermiethete.  —  N.  686  =  Wilm.  604, 
eine  metrische  Grabschrift  in  Distichen,  emendirt  von  Haupt.  -  N.  703 
(aus  dem  Dorf  Orsilava)  ist  bemerkenswerth  durch  die  barbarischen  Na- 
men: Bithus  2'auzigis  fil.,  qui  et  Macer,  an.  LX.  Tauzixs  Bii/ii,  qui  et  Ru- 
fus,  an.  XJX.  —  Zijjacenthus  Tauzigis,  Bithicenthus  Cerzulae,  Sabinus  Dioscu- 
i{r?)is   heredes  f.  c.     Idcm    Bithus    donavit   thiasis    Lib{eri)  pat{ris)    Tasiba- 

10* 


148  Römische  Epigraphik. 

st{eni)  X  {denarios)  CC  et  Rufus  X  C,  ex  qiior{nrn)  redit(u)  annu{o)  ro.ial{i- 
bus)  ad  moniment{um)  eor{vm)  vesctntur.  Der  Schluss  ähnlich  wie  704  und 
707.  —  Meilensäulen  sind  n.  708—712,  darunter  neu  n.  711  von  Ca- 
racalla  (a.  217),  gleichlautend  mit  712,  beide  aus  der  Gegend  von  Och- 
rida.  Hierzu  Eph.  4,  111,  veröffentlicht  von  Lolling,  Mitth.  des  Arch. 
Inst,  zu  Athen  I  (1876)   S.  351:  von  Hadrian   a.  125,   gef.  bei  Hypata. 

Pars   quarta.    Thracia.    N.  713  —  748.   6120-23.   6548.  Eph. 
2,  354.  4,  112—132. 

Die  Denkmäler  dieser  Provinz  sind  neuestens  in  dem  Werk  von 
Dumont,  Inscriptions  et  raonuments  figures  de  la  Thrace, 
Paris  1876.  behandelt;  ich  kenne  dasselbe  jedoch  nicht  aus  eigener  An- 
schauung. —  Die  Inschriften  von  Samothrace,  n.  713 — 716  (=  C.  I.  L. 
578  —  581).  7l7  (vgl.  ebend.  S.  558).  720.  stammen  von  mystae  pü.  An 
diese  bekannten  Inschriften  reihen  sich  nun  die  nach  E.  Conze,  archäol. 
Untersuchungen  auf  Samothrace,  Wien  1875.  mit  Commentar  von 
0.  Hirschfeld  raitgetheilten  Fragmente  Eph.  4,  112-118.  —  Zu  725 
(Callipolis)  vgl.  Eph.  2,  354.  —  Von  Lysimachia  ist  Eph.  4,  119 
ein  Fragment  nach  Dumont  veröffentlicht.  Von  dem  nahen  Burneri 
stammt  n.  726,  die  Ehreninschrift  eines  frib.  mil.  leg.  VII  g{eminae)  [oder 
C{laudiae)?]  p.  f.,  adlect.  in  decur{ias)  iudic{um)  selector{um)  a,  divo  Tito^), 
praef.  fahr.  imp.  Caesaris  Nervae  Trat.  Germ.  Dacici  II  {iterum  oder  bis)^),- 
praef.  class{is)  Pann.  et  Gerni.^),  proc.  Aug.  regiionis)  Chersonesi^) ,  proc. 
Atig.  XX  herediitatium)^).  Anm.  1)  Vgl.  n.  430.  2)  S.  n.  388.  605  und 
Marq.  11  499,  5.  3)  Marq.  H  488  f.  Hirschfeld  127.  4)  Marq.  I  156,  8. 
Hirschf.  26,  3.  5)  Hirschf.  64  f.  lieber  die  ganze  Carriere  ebend.  248,  1. 
270,  1.  —  Von  Rhaedestus  ist  neu  n.  728  nach  Richelet  (vgl.  auch 
Eph.  4,  120),  mit  einem  mi{Ies)  nu{meri)  Meleanese  miri  {?)  und  einem 
mi{les)  nu{meri)  Divitesunn.,  WOZU  M.  die  Divitenses  Gallicani  der  Not. 
Dign.  und  den 'numerus  exploratorum  Divitiesium  Antouinianorum'  (Bram- 
bach  C.  I.  R.  991.  1237)  vergleicht.  —  N.  729  =  Wilm.  608,  p,  eine 
Grabschrift  mit  einem  Distichon.  —  Neu  nach  Dumont  ist  Eph.  4,  121, 
das  Fragment  einer  Grabschrift.  —  Perinth  oder  Heraclea.  Zu  730 
vgl.  Eph.  4,  122.  Neu  nach  Cyriacus  edirt  ist  n.  731,  der  Schluss  einer 
Ehreninschrift  für  einen  senatorischen  Mann,  nach  M.  wahrscheinlich 
einen  legatus  Thraciae,  früher  praef.  coh.  III  Breucorum .,  gewidmet  von 
den  equites  singidar{es)  eins,  d.  h.  einer  auserlesenen  vexillatio;  vgl.  n.  93. 
—  Nach  S.  Aristarchis,  'EkXrjv.  (pdoXoj.  aüXkoyog  II  234 ff.  sind  die 
Nummern  Eph.  4,  123  —  127  nachgetragen:  n.  123  eine  Ehreninschrift  für 
Titus  (a.  79'?);  126  ein  Verzeichuiss  mit  16  Namen,  je  nomen  und  cog- 
nomen,  mit  dem  Beisatz  ffec(m-/o);  die  übrigen  unbedeutend.  —  Byzanz, 
später  Constantinopel.  Neu  ist  hier  n.  739  (nach  Mordtraann):  Por- 
tarrim  valido  firmavit  omine  viuros  \  Pusaeus  magno  non  minor  Anthemio. 
Anthemius  war  praef.  praet.  Orientis  a.  405—414,  Pusaeus  a.  465—467 
(M.).  —  N.  743—745  kommen  aus  Cyrenaica  (s.  o.).  —  Von  Philippopel 
stammt  n.  6120  Deo  MyjduCec  mensam  etc.  —  Zu  6121  f.  Vgl.  Eph.  4,  128  f., 


Thracien  und  Unter-Mösien.  149 

nach  Dumont,  der  auch  Eph.  4,  130,  eine  Grabschrift,  edirt  hat.  —  Neu 
sind  ferner  von  Bessapara  zwei  Inschriften:  ebend.  n.  131,  nach  Steph. 
Zachariev  mitgetheilt  von  0.  Hirschfeld,  Archäol.-epigr.  Mitth.  aus 
Oesterreich  I  (1877)  S.  65;  lesbar  ist  nach  Hirschf.  und  M.  nur  etwa:  salvo 
d.  n.  iJßt'petuo  FL  Cl.  luliano  jno  felici  semper  Aug.  —  N.  132,  der  Grab- 
stein eines  Prätorianers  von  der  3.  Cohorte,  mit  Relief bild  (nach  Du- 
mont). —  Mahale  in  Bulgarien:  n.  6123  (eingeschickt  von  Renier): 
Kaiser  Nero  (a.  61)  tabemas  et  praetoria  per  vias  inilitares  fieri  iussit  per 
Tl.  lulium  lustum  2^'>'oc{uratorem  ^  vgl.  Marq.  I  157)  provinciae  Thrac(iae). 
Die  Inschrift  ist  nach  M.  der  einzige  bekannte  Beleg  dafür,  dass  an  den 
Militärstrassen  von  Staatswegen  geringere  und  vornehmere  diversoria 
(jene  sind  tabernae,  diese  praetoria  genannt)  gebaut  wurden. 

Pars   quinta.     Moesia  inferior,    nebst    Chersonesus  Taurica. 
N.  749-785.  6124-6244.  Eph.  2,  355-369.   1055.  4,  133. 

Der  westliche  Theil,  mit  welchem  M.  beginnt,  ist  erst  neulich  durch 
den  Franzosen  Lejean  und  den  Oesterreicher  Kanitz  genauer  durch- 
forscht worden;  ihnen  verdanken  wir  die  reichen  Nachträge  in  den  Add. 
Dieser  Theil  der  Provinz  ist  von  M.  noch  in  einem  Abschnitt  zusammen- 
gefasst;  er  enthält  die  Städte  Almus  (Lom),  Oescus  (Gigen),  Secu- 
risca  (bei  Nicopoli),  Novae  (bei  Svischtova),  das  Binnenland  am  Balkan 
und  Nicopoli s  (Nikup).  Der  Name  Nicopolis  ist  nach  M.  irrthümlich 
im  Mittelalter  auf  die  an  der  Donau  liegende  Stadt  übergegangen,  wäh- 
rend das  alte,  eigentliche  Nicopolis  an  der  Jantra  am  Fuss  des  Balkans 
lag  und  seinen  Namen  in  dem  Dorf  Nikup  fortgepflanzt  hat.  —  N.  749, 
in  zwei  Exemplaren  am  Nordabhang  des  Balkans  gefunden,  sagt  aus, 
dass  im  Auftrag  des  Kaisers  Hadrian  (a.  136)  M.  Antins  Rußnus  inter  Moesos 
et  Thraces  ßnes  posuit.  Die  Inschrift  beweist,  dass  damals  das  Gebirge 
ganz  zu  Thracien  gerechnet  wurde.  —  Die  zwei  Votivinschriften  751  f.  = 
Wilra.  1419,  beide  auf  einem  Stein,  nennen  einen  ser{vus)  vil(icus)  von 
drei  conductores  des  p[ublicum)  jj{ortorii)  lUyrici  et  ripae  Thraciae  (d.  h. 
des  Donau-Ufers)  aus  der  Zeit  Marc  Aurel's,  und  einen  kaiserlichen  ser- 
{v)us  vüicus  vcctigal[is)  llhjrici  vom  Jahre  182.  Vgl.  Marq.  I  141,  5.  149,  1. 
II  264  f.  —  N.  753  =  "Wilm.  2408  zeigt,  welch  gewichtige  und  umworbene 
Person  ein  solcher  conductor  war.  Der  hier  genannte  [T.\  Julius  Capito 
ist  von  sieben  Municipien  und  Colonien  mit  allen  möglichen  Ehren  über- 
häuft. Besonders  der  Gemeinderath  der  col.  Ul2j{ia)  Oesc(ensis)  errichtet 
ihm  eine  Statue  cum  omamentis  sacerdotalibus  —  et  {iure)  \sen]tentiae  di- 
cundae,  —  decretis  iam  pridem  —  omamentis  duumviral{ibus).  Vgl.  Mar- 
quardt  Eph.  I  S.  207  in  der  Abhandlung  de  provinciarum  Rom.  conci- 
liis  et  sacerdotibus,  und  M.  St.  I  371,  4.  Die  sieben  Städte  sind  ausser 
Oescus  (Marq.  I  149,  8)  in  dieser  Provinz  Tomi  {buleuiae  civitatis  Ponticae 
Tomitanorum,  s.  ebend.  10  f.),  in  Moesia  sup.  col.  Ulp{ia)  Ratiar{ia),  in 
Pann.  sup.  col.  Ulpia  l'oetovionensis  und  das  municipitim  Ro/nulensium,  in  Pann. 
inf.   [cnl.   (cf.  Index)]   Fl{avia)  Sirmiatium.,  in  Dacia  sup.  col.  Traiana  Sar- 


150  Römische  Epigraphik. 

mizegetlusensium  (vgl.  Marq.  I  153,  2).    Derselbe  Mann  erscheint  übrigens 
auch  n.  751.  6124.  6126.    N.  6124  ist  ein  Votivstein  für  seinen  und  seiner 
zwei  Cüllegen  (und  Brüder?)  genius.  —  Die  Grabschriften  754-757, 
nach  Lauriani  und  Herrn.  Koeler  mitgetheilt,  sind  in  den  Add.  verbessert 
nach  Desjardins,  Ann.  dell'  inst.  1868.    Auch  die  in  neuerer  Zeit  ge- 
fundenen n.  6124  —  48  sind  fast  lauter  Grabschriften,  welche  zeigen,  dass 
in  dieser  Gegend  die  lateinische  Sprache  herrschend  war,  die  griechische 
also   dort  nicht  ins  Innere   des  Landes  eingedrungen   ist.     Ein   grosser 
Kirchhof  mit  angeblich  etwa  200  Grabsteinen  befindet  sich  bei  dem  Dorfe 
Tschumakufsa  (von   da  stammen  die  n.  6130  — 6).     N.  6140   scheint 
(nach  S.  1159)  =  6129  zu  sein.  —  N.  6150,  von  Lazen,  ist  das  Album 
eines   collegium   von  Bacchusverehrern   aus  dem  Jahre  227,  mitgetheilt 
von  Kanitz;     Q.h.f.f.   \ci.  *.]   Albino  et  Maximo  cos.   Nomina  Bacchi  ver- 
naculorum.    Voranstehen  die  Functionäre,  in  folgender  Ordnung:  princ{eps), 
sac{erdos),    arc.  m.,    arc.  myst.  (beides  =  arclnmysta?).i  ecd{icus)    par{iator), 
dann  ein  vei{eranus)  ex  re  ('?),  ein  dec{uriof),  drei  vix  .  .  .  (?).    Diese  Titel 
sind  alle  den  Namen  vorangestellt,  ausser  vet.  ex  re.    Es  folgen  die  ge- 
wöhnlichen Mitglieder,  wobei  die  Söhne  den  Vätern  je  in  derselben  Co- 
lumne   angeschlossen   sind.     Im   ganzen   sind   es  mindestens  100  Namen, 
meist  Freigelassene.   —   Nach    G.  Tocilescu   (Arch.-epigr.  Mitth.   aus 
Oesterreich  I  73)  hat  C  Bolliac  in  Sticlea  bei  Sistov  »vier  römische 
Militärdenkmäler  —   und   drei  kleine  Altäre  mit  Inschriften  gefunden^. 
Auf  einem  der  letzteren  steht   die  Inschrift  (Eph.  4,  133):    C.  Eraidinus 
Sexstus,  mil.  leg.  I  Ituli{cae),   votum   Hercule  solvit  merito.   —   Neustens  hat 
Tocilescu  (a.  a.  0.  III  42,  n.  3)   einen  zu  Bcela  gefundenen  Votivstein 
edirt:    HercuU  invicto  —  Aur{elius)  Erodcs  etc.,   ferner  (ebend.  44)  einen 
andern,  »gefunden  in  Bulgarien«  :  Invici{o)  Mitr{ae)  Cornd{ius)  Fau>itu{f>), 
c.  l{e)g.  XI  Cl{audiae);   sodann  (ebend.  46,  n.  22)  einen  Altar  von  Gigen: 
DicDie  reg{mae)\  ausserdem  mehrere  von  unbestimmtem  Fundort,  die  auch 
aus  der  Wallachei  stammen  können.     Dieselben   befinden    sich  jetzt  in 
Bukarest,  wo  ausser  dem  Natioualmuseum  noch  Privatsammluugen  der 
Herren  Bolliac,  Papas o gl u  und  Cogalniceano  existiren.     Zu  wün- 
schen wäre,  dass  bei  diesen  Sammlungen  die  Herkunft  der  Steine  sorg- 
fältig im  Auge  behalten  würde,  da  diese  oft  so  wichtig  oder  noch  wich- 
tiger ist  als  die  Inschrift  selbst.    —   Weiter  unten  an  der  Donau  haben 
wir  jetzt  nach  Eph.  2,  355   eine  Inschrift   von  Sexanta  Prista  (Rust- 
schuk),  mitgetheilt  von  Kanitz:  Dem  Kaiser  Severus  Alexander  (a.  230) 
und  seiner  Mutter  lulia  Mamraaea  (beide  Namen  sind  übrigens  ausge- 
meisselt)    balnea[ef]    coli.  II   Fl{aviae)    Britt{onwn)    [Alexa]ndrianae   a  solo 
restitutae  sub  Anicio  Fausto  Faulino,  leg,  Aug.  pr.  pr.,  per  Septimium  Aga- 
thonicum  praef{ectum).    Der  genannte  Legat  wäre  bei  Marq.  I  149  zu  er- 
gänzen. —  Von  Odessus  (Varna)  stammt  762,  wonach  die.  civitas  Odessi- 
tanorum  (Marq.  I  149,  12)  unter  Antoninus  Pius  eine  Wasserleitung  baute 
curante    T.  Vitrasio    Pollione^    leg.   Au\g.  pr.  j^r.'];    vgl.   6125    und    Marq.  I 


Untermösien.  151 

148.  —  Tomi  ist  nach  Kiepert  (S.  997)  Köstendje  selbst,  nicht,  wie 
man  bisher  annahm,  Anadolköi.  Yon  dort  ist  n.  763  =  Wilm.  127:  Atti 
(dem  Attis)  C.  Antonius  Eutyches  arcMdendroph{orus)  pro  salute  sua  jiosuit; 
Vgl.  Marq.  III  356,  5.  —  Zu  764  dux  limi({is)  pi-ov.  Scytijiiue)  vgl.  Marq. 
I  416,  2.  —  Das  Fragment  766  ist  mit  einem  andern  Fragment  von  M. 
glücklich  verbunden  n.  6153.  —  Zu  767  s.  Marq.  I  149.  —  N.  6154  ent- 
hält die  ganze  Laufbahn  des  L,  Annius  Ilalicus  Honoratus,  cos.^  sodalis 
HadrianaUs  (vgl.  Dessau  Eph.  III  S.  215),  leg.  Aug.  pr.  pr.  prov.  Moes{iae) 
in/.,  wahrscheinlich  unter  Caracalla  (Marq.  I  149).  Er  war  früher  u.  a. 
jjraetor  qui  ius  dixit  irder  civis  et  civis  et  pereg{rinos)  (cf.  M.  St.  II  196,  1), 
dann  cur{ator)  viae  Lavic{anae)  et  Lai{inae)  veter(is)  (ebend.  997,  1.  Hirsch- 
feld 112,  3),  hierauf  iurid{icus)  per  Fl{aminiam)  et  Umbriam  (vgl.  Marq. 
I  75,  4).  Neu  ist  die  hier  vorkommende  ala  I  Atectorum.  —  N.  6155 
(nach  Hübner)  finden  wir  eine  virgo  dextrata,  was  etwa  einen  Vorzug  bei 
einer  feierlichen  Procession  bezeichnen  könnte  (M.).  —  Eph.  2,  356  (nach 
Weickum)  ist  eine  dem  luppiter  geweihte  Votivinschrift.  —  Ebend.  357 
(nach  Kumanudes):  /.  o.  //(.  Heroi  -  c(enturio)  leg.  V  Mac,  trecenarius 
coh.  III  2Jr{aetoriae),  v.  s.  Statt  Heroi  vermuthet  M.  Heliop{oHtano).  Die 
centuriones  praetoriani  trecenarii  hat  M.  zusammengestellt  Eph.  IV  S.  242  f. 
Im  Index  zu  Eph.  2  S.  511  wäre  der  hier  vorkommende  trecenarius  zu 
ergänzen.  —  Ebend.  358  (nach  Weickum)  ist  die  bilingue  Grabschrift 
eines  princeps  offici  p)residis ,  d.  h.  nach  M.  eines  Officialen  des  praeses 
der  Provinz  Scythia,  zu  welcher  Tomi  später  gehörte.  —  Von  Istrus 
stammen  die  drei  fragraentirten  Grabschriften  Eph.  2, 359  ff.  (nach  Weickum). 
Hieran  ist  auzuschliessen  Eph.  2,  1055,  ebenfalls  aus  der  Dobrudscha 
(nach  Wutzer).  —  Von  Troesmis  (Iglitza)  hatte  M.  zuerst  nur  vier 
Inschriften  aufnehmen  können,  n.  773—6;  in  Folge  der  näheren  Erfor- 
schung der  dortigen  Ruinen  durch  den  Franzosen  More  (seit  1861)  ist 
die  Zahl  fast  auf  sechszig  gestiegen;  s.  n.  6160—6217.  Dieselben  wur- 
den schon  in  den  Jahren  1864 ff.  veröffentlicht  von  Reni er,  Mommseu, 
Boissiere  und  Desjardins  und  befinden  sich  jetzt  grossentheils  in  der 
öffentlichen  Bibliothek  zu  Paris,  wo  Renier  sie  für  das  C.  I.  L.  nochmals 
verglichen  hat  (S.  1008,  u.).  Sie  zeigen,  dass  die  Icglo  V  Mac{edonlca) 
von  Hadrian  (cf.  u.  6166)  bis  M.  Aurel  (6188)  ihr  Standquartier  in  Troesmis 
hatte.  Erst  unter  Severus  wurde  sie  nach  Dacien  verlegt  (n.  6176;  vgl. 
Marq.  II  434,  4).  Die  Stadt  erwuchs  aus  den  canabae  der  Legion;  nach 
n.  6162  —  Wilm.  2410  und  n.  6166  =  Wilm.  2409  hatten  schon  unter 
Hadrian  die  vetierani)  et  c{ives)  R{omani)  cons{isteutes)  ad  canab{as)  leg{io- 
nis)  V  Mac{edonicae)  eine  Art  von  Gemeinwesen  unter  zwei  mag{istri)  und 
einem  uedilis.  Nach  dem  Abzug  der  Legion  wurde  aus  der  Lagerstadt 
ein  municipium  (6l72f.  6177.  6199  f.)  mit  einem  Gemeinderath  {ordo 
6172  ff".  6177.  6182  f.  6195),  mit  duovirl  und  iwntijkes  (6170),  quaestores 
(6199),  Augustales  (6200).  Ich  gebe  diese  Zahlen,  weil  sie  S.  999  un- 
richtig angeführt  sind.  —    Als  leg.  Aug.  i»-.  pr.  der  Provinz   (vgl.  Marq. 


152  Römische  Epigraphik. 

I  149  f.)  werden  erwähnt:  6169  lallius  Bassus  zwischen  161/9;  6177 
L.  lulms  Faustinianus  unter  Sever  und  Caracalla  (bei  Marq.  fehlen  diese 
zwei  Legaten);  6178  InUus  Maior  a.  134;  6182  (=  n.  774)  M.  Pontius 
Laelianus  (bei  Marq.  unrichtig  Aelianus),  wahrscheinlich  unter  M.  Aurel. 
Als  lc(/.  Aug.  (ohne  den  Beisatz  pr.  pr.)  kommen  vor:  6l70  (=  n.  773) 
T.  Flavius  Novius  Rufus  unter  Elagabal;  6178  Plotius  lulianus  um  134 
(dieser  jedoch  nur  leg.  legionis  unter  lulius  Maior);  6183  (=  n.  775) 
/'.  (im  Index  unrichtig  C.)  VigeUius  Bolus  Plariiis  Saturninus  Atilius  Bra- 
duanus  C.  Aucidius  Tertullus,  wahrscheinlich  unter  Severus.  —  N.  6170 
=  n.  773  kommt  ein  sacerd{os)  promn{ciae)  vor.  —  N.  6178  ist  ein  frag- 
mentirtes  Verzeichniss  von  Veteranen,  die  aus  den  zehn  Cohorten  der 
leg.  V  Mac.  um  134  entlassen  wurden.  Da  es  aus  der  ersten  Cohorte 
etwa  40,  aus  den  übrigen  nur  gegen  20  sind,  so  ergiebt  sich  (vgl.  M. 
Eph.  IV  S.  227,  1),  dass  jene  miliaria,  die  andern  quingenariae  waren. 
Aehnliche  Fragmente  sind  6179  —  81.  —  N.  6194  =  Wilm.  1646  ist  der 
Grabstein  eines  Soldaten  der  leg.  XI  Cl{audla),  lectus  in  sacro  comit(atu) 
lanciarius  (fehlt  im  Index),  deinde  protexit  annisV  (vgl.  zu  371),  missus, 
pref.  leg,  II  Herml{iae).  Die  praefectura  dieser  Legion  hatte  nach  Not. 
Dign.  Or.  c.  36  eben  in  Troesmis  ihren  Sitz.  —  N.  6201  beweist  nach  M. 
Eph.  III  S.  230  in  Verbindung  mit  6129  =  6140,  dass  Oescus  der  tribus 
Papiria  zugehörte.  —  Galatz  und  Umgegend.  N.  777  kommt  der  aus 
den  Briefen  des  Plinius  bekannte  P.  Calpumius  Macer  Caulius  Rufus,  leg. 
Aug.  pro  pr.  (a.  112/3)  vor;  vgl.  Marq.  I  148,  3.  194,  7.  Die  Inschrift 
ist  von  M.  benutzt  worden,  um  die  Zeit  der  Statthalterschaft  des  Plinius 
in  Bithynien  zu  bestimmen.  —  Hier  sind  n.  6218  —  6221  einzureihen.  — 
Von  Tyra  (gegenüber  von  Ak-Kerman)  stammt  n.  781,  enthaltend  zwei 
kaiserliche  Briefe  von  Sever  und  Caracalla,  worin  den  Bürgern  von  Tyra 
die  herkömmliche  Freiheit  von  dem  portoriura  Illyrici  bestätigt  wird, 
nebst  griechischem  Vollzugsschreiben  des  damaligen  Legaten  L.  Ovinius 
TertuUus.  Vgl.  Marq.  I  149.  355,  3.  M.  St.  II  853,  3.  —  Chersouesus 
Taurica  (bei  Sevastopol).  N.  782,  die  Grabschrift  eines  tub{icen)  hg.  XI 
CL,  beM'eist,  dass  dort  ein  Detachement  stand,  vgl.  Marq.  I  152,  2.  M. 
St.  II  803,  1.  —  Panticapaeum  (Kertsch).  N.  783  =  Wilm.  2689.  — 
Wahrscheinlich  aus  Moesia  inf.  stammen  die  im  Besitze  des  Bojaren 
Mauros  befindlichen  Inschriften  6223-36,  herausgegeben  von  Desjar- 
dins,  Ann.  dell'  inst.  1868.  Nachträge  dazu  hat  0.  Hirschfeld,  Epi- 
graphische Nachlese  zum  CLL.  vol.  III  aus  Dacien  und  Moesien, 
Wien  1874.  (Separatabdruck  aus  den  Sitzungsberichten  der  phil.-hist.  Kl. 
der  k.  k.  Akad.  der  Wiss.,  77.  Band)  S.  420  ff. ,  und  hiernach  Mommsen 
Eph.  2,  362 — 9  gegeben.  —  N.  6224  ist  bemerkenswerth  als  Beweis  der 
göttlichen  Verehrung  der  Feldzeichen;  es  heisst  hier  aquilae  sandjae) 
signisque  leg.  I  Ital.  (vgl.  Hirschf.  Nachl.  387.  M.  St.  II  766,  1).  Zu  ex 
CCC  (=  trecenario)  p{rimus)  p{ilus)  vgl.  M.  Eph.  IV,  S.  242.  Statt  des 
von  Desjardins  fingirten  Legaten  Aunius  Felix  ist  nach   Hirschfeld  der 


Dacien.  153 

auch  sonst  bekannte  Annius  Italicus  zu  setzen  (n.  6154).  —  N.  6233,  Z.  1 
hat  Hirschf.  erkannt  b{ene)f{iciarms)  seime-stris),  SC.  tribuni,  vgl.  Marq.  II 
357,  1.  —  Der  Ziegel  n.  6241  mit  dem  Stempel  l{egio)  V  Moes{iaca)  stammt 
nach  Hirschf.  (vgl.  Eph.  2,  462)  aus  Tscheleju  in  der  Wallachei,  also 
aus  Dacien 

Der  dritte  und  bei  weitem  umfangreichste  Haupttheil,  Illy- 
ricum,  umfasst  die  Provinzen  Dacia,  Moesia  superior,  Dalmatia, 
Pannonia  inferior  und  superior,  Noricum,  Raetia.  Derselbe  ist 
hinsichtlich  der  geographischen  Ergebnisse  in  diesem  Jahresberichte  schon 
besprochen  worden  von  Detlefsen  (Jahrgang  I  1873,  S.  796 — 823  und 
11— III,  1874/75,  Abth.  II  S.  225-242);  wir  sehen  daher  von  dieser  Seite 
der  Sache  möglichst  ab.  Für  die  Ethnographie  hat  J.  Jung  die  Er- 
gebnisse der  Epigraphik  verwerthet  in  seinem  Buch:  Römer  und  Ro- 
manen in  den  Donauläudern,  Innsbruck  1877.  Derselbe  giebt  eine 
übersichtliche  Skizze  der  Eroberung  durch  die  Römer,  der  Provinzial- 
verwaltung  und  des  Militärwesens  und  handelt  sodann  eingehender  von 
der  Entwickelung  des  Städtewesens  in  den  Donauländern,  namentlich  in 
der  Provinz  Dacien,  von  Verkehr  und  Handel,  Religion  und  Lltteratur. 
Das  Buch  ist  in  dem  Jahresbericht  über  Geographie,  Jahrg.  IV  1876, 
Abth.  III  S.  312  ff.  besprochen  worden;  wir  beschränken  uns  darauf,  es 
bei  einzelnen  Inschriften  anzuführen. 

Pars  prima.  Dacia.  N.  786  —  1640.  6245-88.  Eph.  2,  370  — 
482.    4,  134—208. 

Voran  geht  eine  längere  Einleitung  'de  Dacicarum  inscriptio-  | 
num  auctoribus'.  Der  eigentliche  Begründer  der  Epigraphik  in  Da-  | 
cien  ist  ein  siebeubürgischer  Sachse,  der  Archidiakonus  Johann  Me-  { 
zerzius  oder  de  Megeriche  um  1516,  dessen  sehr  sorgfältige  Samm-  \ 
lungen  von  verschiedenen  benützt  worden  sind;  es  sind  etwa  120  Num- 
mern aus  fast  ganz  Siebenbürgen.  Nach  Eph.  4  S.  60  f.  ist  M.  neuesteus 
in  den  Besitz  einer  früher  vergebens  gesuchten  Inschriftensammlung  des 
Abtes  Fortis  (vgl.  C,  I.  L.  III  S.  154.  277)  gelangt,  welche  eine  weitere 
wichtige  Abschrift  der  Mezerzischen  Sammlung  von  dem  Bischof  Ve- 
rantius  von  Sebenic  in  Dalmatien  (f  1573,  vgl.  ebend.  S.  4  und  154), 
ausserdem  aber  eine  Sammlung  des  Letzteren  selbst  enthält.  Beide  ge- 
ben treffliche  Verbesserungen  zu  bekannten  Inschriften,  aber  auch  einige 
neue.  Sodann  hat  ein  Syndicus  von  Ilermannstadt,  Michael  Sigler, 
t  1585,  einen  'commentarius  de  autiquitatibus  Transilvaniae'  verfasst, 
der  von  Gruter  benutzt  wurde,  aber  leider  bis  jetzt  nicht  wieder  aufge- 
funden ist.  Auch  ein  berühmter  Dichter,  Martin  Opitz,  hat  a.  1622 f. 
Inschriftcti  von  Apulum  und  Zalatna  gewissenhaft  aufgenommen.  —  Unter 
den  Zeitgenossen  nennt  M.  1.  Karl  Torma,  dessen  Gewissenhaftigkeit 
und  Gefälligkeit  er  ausserordentlich  rühmt;  2.  Adam  Varady,  der 
sich  besonders  um  die  Inschriften  von  Veczcl  verdient  gemacht  hat; 
3.  M.  J.  Ackner,    Pfarrer    von    Ilamersdorf  (f  1862);    4.  Friedrich 


154  Römische  Epigraphik. 

Müller,  Professor  in  Schässburg,  der  mit  Ackner  »Die  römischen  In- 
schriften in  Dacien«,  Wien  1865.  herausgegeben  hat.  Seit  Vollendung 
des  C.  I.  L.  III  haben  sich  besonders  ausgezeichnet  (vgl.  Eph.  II  S.  301): 
5.  Karl  Gooss,  Professor  in  Schässburg,  mit  seinen  »Studien  zur 
Geographie  und  Geschichte  des  trajanischen  Daciens«,  Her- 
mannstadt 1874.  und  mehreren  Publikationen  in  dem  »Archiv  des  Vereins 
für  siebenbürgische  Landeskunde«,  sowie  in  den  »Archäol.-epigr.  Mit- 
theilungen aus  Oesterreich«.  6.  Prof.  Otto  Hirschfeld  in  Prag,  der 
im  Auftrag  der  kaiserl.  königl.  Regierung  mit  Prof.  Benndorf  im  Jahre 
1873  eine  antiquarische  Reise  machte  und  auf  Grund  seiner  Forschungen 
die  schon  oben  erwähnte  »Epigraphische  Nachlese«  veröffentlicht 
und  sodann  in  den  mehrfach  angeführten  » Archäologisch -epigra- 
phischen Mittheilungen  aus  Oesterreich,  herausgegeben  von 
0.  Benndorf  und  0.  Hirschfeld«,  Jahrgang  I  — III,  Wien  1877—1879.  viele 
schätzbare  Beiträge  zu  den  Inschriften  der  Donauprovinzen  geliefert  hat. 

Eine  zweite,  kürzere  Einleitung  handelt  'de  provinciae  Da- 
ciae  origine  et  fine'.  Deren  wesentlichster  Inhalt  findet  sich  bei  Mar- 
quardt  I  152ft". ;  nur  muss  ich  mit  Hirschfeld  Nachl.  370ff.  und  Jung 
S.  27  die  Annahme  Marq.  I  154,  4  verwerfen,  dass  jeder  der  drei  Theile 
Dalmatiens  seinen  besonderen  Legaten  gehabt  habe.  Wenn  ein  2^'>'oc. 
prov.  Backte  Apul.  nach  n  1456^und  1464  (s.  u.)  vice  praesicUs  fungirt, 
so  folgt  daraus  nur,  dass  bei  einer  Vacanz  der  Statthalterschaft  der 
höchste  der  drei  Procuratoren  deren  Function  provisorisch  übernahm. 
Dagegen  kann  ich  die  Differenz  zwischen  Mommsen  und  Hirschfeld,  ob 
es  drei  gesonderte  Provinzen  oder  drei  getrennte  Verwaltungsbezirke 
einer  Provinz  waren,  nur  als  einen  Wortstreit  ansehen.  Die  Zeit,  wann 
die  alte  Eintheilung  in  Dacia  sup.  und  inf.  mit  der  Dreitheiluug  ver- 
tauscht wurde,  lässt  sich  jetzt  genauer  bestimmen;  sie  fällt  jedenfalls 
nicht  schon  unter  Antonin,  wie  Marq.  I  153  als  möglich  bezeichnet,  son- 
dern unter  M.  Aurel,  und  hängt  nach  Hirschfeld  Nachl.  370  wahrschein- 
lich mit  dem  Marcomannenkrieg  zusammen.  Wenn  M.  Eph.  II  S.  301  etwa 
a.  150  angiebt,  so  ist  das  nach  dem  Zusammenhang  sicherlich  ein  Druck- 
fehler statt  160.  Von  den  drei  Verwaltungsbezirken  sind  zwei,  Foro- 
lisseusis  und  Apulensis,  ganz  klar,  zweifelhaft  aber  ist  die  Lage  von  Mal- 
vensü:  Hier  wird  Hirschfeld  Recht  zu  geben  sein,  der  (a.  a.  0.  374 f.) 
diese  Diöcese  in  der  heutigen  westlichen  Waliachei  sucht.  Die  Lb' 
gaten  und  die  Procuratoren  sind  zusammengestellt  von  Gooss,  Ar- 
chiv 12,  139  ff. 

Die  Inschriften  des  nördlichen  Daciens,  mit  welchen  begonnen 
wird,  verdankt  M.  fast  alledem  eifrigen  K.  Torrn  a.  Derselbe  hat  neue- 
stens  wieder  eine  Serie  von  Inschriften,  welche  M.  in  Eph.  IV  noch  nicht 
benützen  konnte',  in  den  Arch.-epigr.  Mitth.  III  S.  86  — 122  veröffent- 
licht. —  Voranzustellen  ist  jetzt  aus  dem  äussersten  Nordosten  ein  übri- 
gens unbedeutendes  Fragment   von  Bistritz,  Eph.  4,  370.     Es  folgen 


Dacien.  155 

die  Inschriften  von  Alsö-Ilosva,  n.  786  —  820,  aus  welchen  hervorgeht, 
dass  die  ala  I  Tungr[orum)  Front{oniana)  dort  Statiouirt  war.  Vgl.  n.  795. 
797 f.  (=  Wilm.  1522)  aus  der  Zeit  des  Caracalla  und  Alexander,  so- 
dann die  Stempel  1633,  1.  Ausserdem  findet  sich  dort  nach  Hirschf. 
(Eph.  2,  466)  der  Stempel  coh.  II  Br{itannorum)  m{iliaria)^  was  M.  n.  1633,  2 
in  coh.  I  ändern  wollte;  ferner  nach  Torma  (Mitth.  III  S.  87)  ein  Votiv- 
stein  Sihano  domestico.  —  Aehnlich  ergiebt  sich  aus  den  Inschriften  von 
AlsÖ-Kosäly,  dass  dort  die  cohors  I  Brittanica  [iniüa\rensis  (n.  821. 
829)  cantonirte.  Einen  weiteren  Beleg  dafür  giebt  Torma  (ebend.  88) 
mit  dem  Grabstein  eines  Ma]rcellus,  [mü.  coh.]  I  Briua{incae).  Ferner 
werden  hier  genannt  ein  l>f.  cos.  le.  XIII  g{eminae)  n.  823,  ein  bf.  cos. 
leg.  V  Mac.  n.  826,  ein  bf.  cos.  agens  in  munere  stat\^oris\  n.  825,  WO 
M.  den  stator  der  ala  Noric(orum)  bei  Henzeu  6838  =  Bramb.  187  ver- 
gleicht. Auch  in  dem  von  Torma  ebend.  mitgetheilten  Fragment  .  .  . 
lasa  eq{u€s)  st.  ist  vielleicht  an  stator  zu  denken.  Vgl.  über  diese  Charge 
Marq.  I  418,  5.  —  N.  830  ist  nach  M.  wahrscheinlich  [opU\oiies  ordinatorum 
sab  —  principibus  zu  ergänzen;  vgl.  Eph.  IV  S.  232,  22  und  241  f.  —  In 
Szamos-Ujvär  stand  nach  dem  Ziegelstempel  n.  1633,  3  die  ala  II 
F{annonioi-um.) ,   deren  prae/{ectus)  n.  832  genannt   ist.  N.  6247  ist  in 

Eph.  2,  371  nach  Hirschf.  so  verbessert:  Silvano  sacrum iiro  sul.  c.  v.  llu- 
fini  Myro  eiusdem  (sc  servus).  —  Porolissum  (Mojgräd)  hat  im  Ver- 
hältniss  zu  seiner  Bedeutung  als  Hauptort  eines  der  drei  Theile  von 
Dacien  nur  wenige  Inschriften  geliefert,  jedoch  eine,  worauf  ein  umphi- 
theatruin  erwähnt  ist,  n.  836,  ferner  Ziegelstempel  der  leg.  XIII  g.  n.  1629, 
1 ,  m ,  und  die  Inschrift  eines  Salmas  Rand  ex  n{umero)  P{almyreiiorum) 
n.  837.  Hierzu  kommt  nach  Torma  (Mitth.  III  88)  eine  noch  nicht  ganz 
entzifferte  Inschrift  mit  starken  Ligaturen  .  .  .  .  C.  lul.  C[a]s[t\in{o?), 
leg.  Aug.  pr.  pr.  (cf.  n.  3480),  L.  Ant.  \^M\arhnanus.,  praef.  eh.  I  Veng(io- 
7mm)  Antoninianae,  s{ibi)  et  L.  Ant.  Marino  filio  suo  —  ex  tr{ierurcha)  Pon- 
t{icae?).  Statt  sibi,  wie  ich  lese,  vermuthet  Torma  m{iliariae).  Ferner 
gehört  hierher  der  Stempel  {ala)  coni{ariorum)  ebend.  113.  -  Nach  all  dem 
sieht  Torma  die  Ansicht  Mommsen's  bestätigt,  dass  Porolissum  später 
seine  Bedeutung  verlor.  »Es  scheint  nämlich  nicht  nur  der  Amtssitz 
des  Procurators  nach  Napoca  verlegt  worden  zu  sein  (s.  u.),  sondern 
auch  die  legio  XIII  gemina  ihren  Platz  Palmyrenern,  \'angionen  und 
Contariern  abgetreten  zu  haben«.  —  In  dem  nahe  gelegenen  Tiho  hat 
Torma  (a.  a.  0.)  den  Stempel  c{ohors)  I  Cy(pria)  gefunden,  wonach 
n.  1633,  4  zu  berichtigen  wäre.  —  Von  Certia  (Romlott)  haben  wir 
einen  c.  coh.  I  Baf{avoruni)  839,  und  aus  der  Nähe  einen  [eij.  al.\  Sil{ia- 
«ae)  840  (so  ergänzt  Torma  nach  847).  Von  ebend.  hat  T.  eine  private 
Grabschrift  edirt  Mitth.  III  90,  sowie  Stempel  der  coh.  II  Britann.  und 
der  coh.  VI  Triibocorum)  oder  Tr(iballorum).  —  Die  Castelle  von  Zutor 
(einst  Largiana?),  Varmezö  und  Sebes- Väralja  weisen  n.  843  die  In- 
schrift eines  dec(urio)  coh.  II  His^punorum) .^    ferner  Ziegel    der  coh.  II 


156  Römische  Epigraphik. 

Nu(jiiidarum)  n.  1633,  5  (verbessert  Eph.  2,  467),  eines  N{umerus?)  M.  0. 
n.  1633,  6,  und  einer  eh.  I  Ac<j(yptioruin)  n.  1633,  7  auf.  Hierzu  kommen 
nach  Torma  Mitth.  III  115  Stempel  der  coh{ors)  II  His{i)anorum)  mit 
verschiedenen  Variationen;  zu  diesen  ist  auch  CORIIISP  (ebend.  n.  16) 
=  cor.  11  Isp.  und  Chilis  (n.  20)  —  co.  II  Is.  zu  rechnen,  was  Torma 
offenbar  unriclitig  analysirt.  Von  derselben  Cohorte  finden  sich  Ziegel 
in  Obergermanien  (Ödheim  bei  Neckarsuhn)  mit  dem  Stempel  COHIIIS 
(Bramb.  1615).  —  Sodann  hat  Torma  ebend.  90ff.  edirt:  die  Votiv- 
inschrift  /.  o.  m.  Dolicheno  pro  salute  cid.  im.  M.  Aur.  Antonini  Pü  etc.; 
den  Grabstein  eines  dupl{arius)  ale  m{iliariae);  einen  Meilenstein  von 
Maximiu  und  seinem  Sohn,  auf  welchem  er  liest  jn.  XVI  a  Pi[escu]l.  vico 
Af(icae) ,  mit  Berufung  auf  die  statio  Resmli  (tab.  cer.  I)  und  auf  eine 
andere  Inschrift  aus  der  Nähe,  wo  es  heisst:  Candidius  Patminufi.,  prae{f.) 
coh.  Aficae  (?)  Auf  Grund  hiervon  identificirt  er'Resculum'  mit  Zutor  und 
'vicus  Aficae'  mit  Sebes-Väralja.  Mir  scheinen  freilich  obige  Ergänzun- 
gen sehr  problematisch.  Jedenfalls  aber  ist  unsere  Kenntniss  von  den 
starken  Besatzungen,  welche  in  jenen  nördlichen  Grenzorten  lagen  und 
aus  den  verschiedensten  Au.xiliurtruppen  bestanden ,  durch  Torma  sehr 
erweitert  worden. 

Schon  mehr  im  Innern  der  Provinz  lagNapoca  (Klausenburg). 
Nach  n.  860  war  es  unter  Antonin  noch  municipium  (cf.  n.  1100),  nach 
n.  1141  unter  Commodus  Colonie,  wahrscheinlich  aber  schon  seit  M.  Aurel 
col.  Aur.  Napoca  genannt  (n.  963,  vgl.  Hirschf.  Nachl.  378).  Mehrere 
Inschriften  mit  proc.  Aug.  (853.  856 f.,  dazu  nun  auch  Eph.  2,  373.  375) 
scheinen  zu  beweisen,  dass  die  kaiserlichen  Procuratoren  später  wenig- 
stens ihren  Sitz  hier  hatten.  Die  Inschriften  870.  859 f.  zeigen,  dass 
die  von  Trajan  hergeführten  Colonisten  grossentheils  aus  Kleinasien  ka- 
men. —  Zu  den  schon  früher  bekannten  Götterinschriften  sind  neu 
hinzugekommen  n.  863  D  0  \  6'llvano,  was  M.  liest  Do{mestico)  S.,  während 
ich  vorziehen  möchte  D{eo)  o(p(ino)  S.,  wie  n.  4771  D{eo)  o{pt}mo)  M{i- 
thrae);  sodann  n.  864  Veneri  victrici ;  Eph.  2,  372  Diti  patri  et  Proserpinae\ 
ebend.  373 f.  /.  o.  m.  Dolicheno.^  375  Deo  Soli  invicto,  dazu  das  Relief 
376;  endlich  aus  der  Umgegend  nach  Torma,  Mitth.  III  96  f. :  Bono  puero 
Firminius  Bellicus^  vet.  ex  c{enturione,  cf  n.  5820)  ?'.  s.  l.  /«.,  und:  Numin{i) 
Asclep{ii)  etc.  —  Zu  n.  854  vgl.  Eph.  4,  134,  wonach  die  Conjectur  von 
M.  col.  Nap{ocae)  sich  bestätigt  und  das  Datum  (=  1.  Sept.  204)  hinzu- 
zufügen ist.  N.  860  =  Wilm.  2449;  870  =  W.  2448.  Zu  n.  869  vgl. 
Eph.  4,  135.  —  Den  privaten  Grabschriften  füge  mau  bei  Eph.  2,  377—9 
(nach  Hirschfeld  Nachl.  876  ff.). 

Während  die  Inschriften  von  Napoca  den  vorwiegend  bürgerlichen 
Charakter  der  Stadt  zeigen,  beziehen  sich  die  von  Potaissa  oder  Pa- 
tavissa  (jetzt  Thorda)  vorzugsweise  auf  die  legioV  Macedonica, 
welche  hier  ihr  Standlager  hatte.  Der  Ort  war  zuerst  vicus  von  Napoca, 
vgl.  n.  911  (wo  übrigens  Hirschf.  Eph.  2,  380  liest  dec.  niumeri)  m{ilituvi) 


Dacien.  157 

M .  .  .)  und  n.  912;  später  raunicipium,  noch  unter  Severus,  vgl.  n.  913, 
wo  es  nach  Hirschf.  Nachl.  383  (cf.  Eph.  2,  381)  heisst  mun{ia'pü)  S{epii- 
mü)  Fvt(Qissae);  aber  eben  von  diesem  Kaiser  wurde  es  zur  Colonie  er- 
hoben. —  Zahlreich  sind  die  Ziegel  der  genannten  Legion  in  Thorda 
(n.  1633,  a—e;  vgl.  auch  Torma,  Mitth.  III  113);  es  kommen  aber  auch 
solche  der  leg{io)  XIII  gem{hia)  vor,  n.  1629,  1,  k  und  17,  b.  —  Zu  den 
Götterinschriften  n.  875— 904  gehören  die  neu  edirten:  Eph.  2,382 
/.  0.  m.,  und  383  Libero  patri\  Eph.  4,  136  Dlanae  imnct{ae)  und  137  Li- 
bero patri  et  Liberac,  vielleicht  auch  n.  930  nach  Hübner's  Vorschlag  [Li- 
beria pat(ri);  ferner  nach  Torma,  Mitth  III  98 ff.  /.  o.  m.  6 mal;  Victoriae 
sanctae;  genio  c{enticriae)\  Domno  et  Domnae\  Soli  invicto  JShjtrae.  Ebend. 
sind  sechs  Grabschriften  veröffentlicht.  —  Mit  n.  6178  (Troesmis)  hat 
Aehnlichkeit  die  Inschrift  Eph.  4,  138  (nach  Verautius),  wo  in  mindestens 
fünf  Columnen  je  15  Namen,  offenbar  von  Veteranen,  aufgeführt  sind, 
viele  mit  Bezeichnung  ihrer  bisherigen  Charge,  z.  B.  Aur.  Lucilius  ex  opt. 
So  kommt  vor  ex  c{ustode)  a(rmoruin)  6 mal,  ex  arc{hitecto)  1  mal ,  ex  du- 
pl{ic(trio)  12mal,  ex  eq{uite)  2mal,  ex  i7nm{uni)  2mal,  ex  opt{ione)  4mal, 
[ex  s]pec{ulatore)  Imal,  ex  lib(rario)  Imal,  ex  tess{erario)  1  mal.  Vgl. 
Marq.  II  526  ff.     Einige   andere  Bezeichnungen   sind  nicht  klar.     Ueber 

dem  Verzeichniss  steht sac\erdotaUs  Dadae,  unter  demselben 

US,  vet.  ex  bf.  leg.  M  .  .  .  ra{f)  ex  suo  posuit.  —  Auf  dem  Grabstein  Eph.  2, 
384  ist  Z.  3  nach  M.  vielleicht  zu  lesen  ala{e)  T{hracum)  B{ritannicae) 
m{iliariae).  —  In  Thorda  sind  übrigens  auch  dreizehn  gefälschte  In- 
schriften an's  Tageslicht  gekommen,  s.  n.  38*  —  50*.  —  Von  Maros-Ujvar 
stammt  das  Fragment  Eph.  2,  385;  von  Värfalva  nach  Torma  (a.  a.  0. 
103)  zwei  Fragmeute  von  Grabschriften,  darunter  vielleicht  die  eines 
aug{ur)  c{oL).  —  In  dem  alten  Brucla  (bei  Nagy-Enyed)  kommt  ein 
coll(egium)  aurariarum  vor;  s.  darüber  unten  bei  Ampelum.  Zu  n.  943 
vgl.  über  die  Cumulation  des  Consulats  und  der  Legation  M.  St.  II  221. 

Nur  wenige  Funde  sind  bis  jetzt  im  Osten  Siebenbürgens  gemacht 
worden.  Darunter  sind  neu  von  Enlaka  n.  945  {Dl]anae  Aug.  —  praef. 
coh.  IUI  Hisp.  V.  s.  l.  m.;  u.  949  ein  Fragment  des  Kaisers  [L.  Aur.} 
Verus\  n.  6257  /.  o.  m.  coh.  IUI  Hispa.  eq,,  cui  praeest  P.  Divius  Italiens 
praef. ^  domi  Mauretania  Caesarens.,  v.  s.  l.  m.  Ferner  von  Homoröd  Szent- 
Märton  Eph.  4,  139,  das  Fragment  eines  Votivsteins;  von  Hendorf  Eph. 
2,  386,  ein  Grabstein. 

Nähern  wir  uns  wieder  der  Mitte  des  Landes,  so  ist  anzuführen 
von  Kokelburg  Eph.  4,  140,  ein  Fragment  mit  c]oL  Apul.  —  Ueber  den 
deus  Sarmandus  in  Feigendorf  n.  964  vgl.  Gooss,  Archiv  12,  132.  —  Zu 
der  Inschrift  von  Dorstadt  n.  968  vgl.  Eph.  4,  141,  wonach  M.  den 
ersten  Theil  jetzt  liest  Io{vi)  S{oli)  invi{cto)  deo  genitori  r{vpe)  n{ato) ,  an 
der  Lesung  des  zweiten  Theils  aber  (gegen  Hirschf.  Verw.  69)  festhält. 
Wichtig  ist  von  diesem  Ort  die  Inschrift  Eph.  4,  142  (nach  Hirschfeld 
und  Gooss),  welche  M.  so  liest:    [Den   invic\to  Io[vi  gejnitori^)  F[l.  Art]e- 


158  Römische  Epigraphik. 

viidonis,  d[ec.\  sacer{dos)  c[o]i\n]natus  a\^r]a[e\  A  .  .  m's^),  dom(o)  Cedonia^)^ 
et  adlt[c]tor  luiivs  tenipli^),  pro  se  et  suis  fe dt.  A.  1)  Vgl.  n.  968.  2)  Nach 
Hirschfeld's  Verniuthung;  hiernach  war  die  ara  Augusti  der  tres  Daciae 
nicht  in  Sarmizegetusa  selbst,  wie  die  von  Gallien  nicht  in  Lyon,  sondern 
'inter  confluentes  Araris  et  Rhodani',  die  von  Pannonia  inf.  nicht  in 
Aquincum,  sondern  bei  Stuhlweissenburg.  3)  Bei  Hermannstadt.  4)  Vgl. 
die  adlectores  von  Collegien  C.  I.  L.  V  355.  Or.  2406.  —  Eph.  4,  143  f.  sind 
unbedeutende  Fragmente.   —  An  Zahl  und  Reichthum   des  Inhalts  über- 

I   treffen  die  Inschriften  von  Apulum,  jetzt  Karlsburg  (n.  972  — 1259. 

1  6259  —  66.  Eph.  2,  387-418.  4,  145  —  170)  die  aller  andern  dacischen 
Städte.  Auch  von  den  nachher  als  incertae  aufgeführten  gehören  viel- 
leicht noch  manche  hierher.  Die  ganze  Entwicklung  der  Stadt  geht 
von  dem  schon  durch  Traj an  (n.  1004)  gegründeten  Standlager  aus;  hier 
hatte  jedenfalls  seit  a.  142  die  hgio  XIII  gemina  ihre  canabae.  Die  Be- 
wohner nannten  sich  zuerst  Canabemes  und  hatten  anfangs  magistri  (1008), 
dann  decuriones  (1093.  1100.  1214).  Die  Lagerstadt  wurde  der  Haupt- 
platz eines  der  drei  Theile  von  Dacien  und  bekam  den  Namen  Aplum 
(so  n.  986  im  Jahre  180)  oder  Apulum^  sie  wurde  mimicipimn  mit  dem 
Beinamen  Aurelium  (986.  1132),  später  Septimium  (976.  985.  1051.  1082  f.), 
und  kommt  als  municipium  noch  unter  Gordian  vor  (1433).  Da  aber 
andererseits  Apulum  nach  Ulpian  schon  vor  Sept.  Sev.  Colonie  wurde 
und  auf  Inschriften  sehr  oft  als  solche  auftritt  (allerdings  nur  zweimal 
mit  bestimmtem  Jahr:  n,  1139  a.  235,  n.  1176  a.  250),  so  schliesst  M., 
dass  die  Stadt,  etwa  seit  M.  Aurel  (s.  u.),  zwei  Gemeinwesen  gleichzeitig 
gehabt  hat,  wofür  auch  n.  975  spricht.  Vgl.  Marq.  I  450,  4.  Das  muni- 
cipium stand  unter  quattuorviri,  die  Colonie  unter  duoviri.  Beide  hatten 
ihre  Decurionen  und  Augustalen;  dagegen  kommen  nur  in  der  Colonie 
noch  weitere  Beamte  vor:  quinquennales,  aediles,  quaestores,  ferner  die 
gewöhnlichen  Priester:  pontifex,  augur,  fiamen,  auch  ein  haruspex 
(n.  1114  f.),  endlich  ein  sacerdos  dei  Aescidapü,  eines  Gottes,  der  mit  Hy- 
gia  wie  ein  genius  der  Stadt  verehrt  wurde  (n.  972 — 987).  Die  Bürger 
der  Colonie  gehörten  der  tribus  Papiria  an,  da  die  Lagerstadt  von  Tra- 
jan  gegründet  war,  vgl.  M.  Eph.  III  S.  230.    Sehr  blühend  und  angesehen 

I  war  hier  das  coUegium  fubru7n,  gestiftet  unter  Severus,  ebenso  das  coli. 
•  centonariorum.  —  In  einem  Gymnasialprogramm:  »Die  römische  La- 
gerstadt Apulum  in  Dacien«,  Schässburg  1878.  hat  Gooss  alle  für 
die  Geschichte  der  Stadt  wichtigeren  Inschriften  wieder  abgedruckt  und 
die  Ergebnisse  aus  denselben  geschickt  und  sorgfältig  zusammengefasst, 
unter  Benützung  der  berühmten  Abhandlung  Mommsen's,  Die  römi- 
schen Lagerstädte  (Hermes,  Band  VII).  —  Die  Götterinschriften 
reichen  von  972  —  1168.  Am  häutigsten  kommen  vor:  Aesculapio  et  Hy- 
giae  974  ff. ,  sodann  ist  besonders  bemerkenswerth  deo  bona  puero  pos- 
phoro  1130  ff.  Die  Nummern  972.  975.  985  f.  1008.  1043.  1051.  1083. 
1093.    1100.    1104.    1114.   1132.    1141.    1158.  finden    sich   bei  Wilmanns 


Dacien  (Apulum).  159 

2414  ff.;  n.  1075  =  Wilm.  1205,  1092  =  Wilm.  79,  1099  =  Wilm.  1349, 
1138  =  W.  139,  1158  =  W.  1494.  —  Zu  n.  993  vgl.  über  den  Legaten 
Marq.  I  135,  3,  und  über  die  dea  Caelestis  von  Karthago  ebeud.  III  82,  2. 
Der  Legat  rauss  ein  Karthager  gewesen  sein.  Dasselbe  Avancement  wie 
bei  ihm  iinden  wir  auch  n.  1017  bei  Petronius  Polianus.  —  Zu  n.  1039 
vgl.  Hirschf.  Nachl.  415;  zu  u.  1079  über  den  libertus  numinis  Aesculapi 
Marq.  III  217,  5;  zu  1088  Hirschf.  Verw.  85,  betreffend  den  Aug.  Üb., 
subpro{curator)  aurariar{um).  —  N.  1094  ist  im  Index  S.  1158  verbessert 
optio  praet{orii),  was  nach  Eph.  4,  149  durch  Verantius  bestätigt  wird; 
vgl.  über  diese  Charge  M.  Eph.  IV  S.  232,  19,  a.  —  Zu  1128  hat  Gooss 
(Archiv  12,  159)  eine  Ergänzung  versucht,  die  jedoch  nicht  als  glücklich 
gelten  kann.  —  Zu  1146  s.  Hirschf.  Nachl.  416.  —  Ueber  die  Gottheit 
Sule  (Dat.,  n.  1156)  handelt  Gooss  ebend.  132  f.  —  Zu  1158  vgl.  betr. 
aedis  custos  M.  St.  H  766,  2.  Marq.  III  208,  2.  4.  —  Verbesserungen  des 
Textes  sind  nachgetragen  Eph.  2,  387  fi'.  nach  Hirschfeld,  Eph.  4,  145  ff. 
nach  Verantius.  —  Weitere  in  neuster  Zeit  entdeckte  Götterinschriften 
sind  (ausser  6259  —  63)  Eph.  II  391  Afclepio  et  Hygiae,  392  Das  deabus, 
394  Epone  regin{oe)  san{ctae)  von  einem  leg.  Aug.  pr.  pr.  cos.  Dac{iarum)  III, 
dessen  Name  ausgemeisselt  ist,  395—398  /.  o.  m. ,  399  /.  o.  m.  et  lun. 
reg.  et  g{enio)  loc{i),  400  f.  /.  o.  m.  Dolicheno,  401  von  Alexander  et  Fla{v)us 
Suri  (Syrer)  negotiotores,  402  Invicto  Mythrae.^  403  Silvano,  404  f.  Silvano 
doviestico.,  393.  406  f.  zweifelhaft,  408  f.  ohne  Nennung  der  Gottheit,  410 — 
412  griechisch  —  fast  alle  nach  Hirschfeld  Nachl.  384  ff.  —  N.  397  lautet 
I.  0.  m.  Aur.  Martinus  Basus  et  Aur.  Castor  po.  (pontem  oder  populo?  M.) 
Lydi  circumstantes  viderunt  numen  aquilae  descidise  (i.  e.  descendisse,  Vgl. 
Marq.  III  437 ,  1)  monte  supra  dracones  tres.  Valida  v[i]pe{7-a]  supstrinxit 
aquila{m).  Hi  s{upra)  s{cripti)  aquila{m)  de  periculo  liberaverunt.  V.  l.  m.  p. 
—  Aus  n.  405  duovir  col.  Aur.  Apul.  ergiebt  sich,  dass  M.  richtig  den 
Kaiser  M.  Aurel  als  Gründer  des  municipium  und  der  Colonie  verrauthet 
hat.  —  Hierher  gehören  ferner  Eph.  4,  160  lunoni  Semllae  (?),  von  einem 
actarius  l{egati?)  l{eg.)  XIII  g.  (vgl.  Marq.  II  533,  3);  161  /.  o.  m.  veterani 
leg.  XIII  ge.\  162  Soli  ünvicto)  M{ithrae);  163  ein  mithräisches  Opfer; 
164  unter  dem  Bild  eines  Bogenschützen  Aar.  Mucianus  ex  v{oto)  strator 
COS.  pos.  (vgl.  Marq.  H  530,  14)  —  diese  meist  nach  Verantius.  —  Weiter 
hat  neuestens  Torma  (Mitth.  III  104fl".)  folgende  Votivsteine  edirt:  [Deo] 
aeterno  2 mal,  geweiht  von  einem  {T.?  Iii\l.  Gaii  Galianusl  l{ibrarius)  ex 
i{mmimi)  cos.  (nach  Torma's  Ergänzung);  Hercu[li];  Nemesi  regin{ae)  von 
einem  dec.  collegi  fab[rum];  Mithr{ae);  Diane;  D{eae)  m{agnae)  T{u)t{elae) 
oder  Dis  magnis  tutelaribus.  —  Endlich  hat  Gooss  (ebend.  191)  noch  zwei 
auf  dem  Glacis  der  Festung  ausgegrabene  Votivsteine  nach  Abschriften 
von  Major  v.  Pechl  veröffentlicht:  1)  Sarapi  Aug.  sacrum.  Tib.  lunius 
(cf.  n.  1461)  Flaccinus,  leg.  Aug.  pr.  pr.  2)  Sarapi  et  Isidi  L.  lunius  Ru- 
finus  Proculianus ,  trib.  l{ati)c{lavius)  mil{iluin)  leg.  XIII  g.  —  Von  den 
übrigen,    nicht   religiösen    Inschriften  hat  Wilmanns    folgende:    1172. 


160  Römische  Epigraphik. 

1174  —  6.  1178.  1180-2.  1198.  1207.  1209.  1210.  1214.  1228.  1236; 
vgl.  bei  demselben  n.  2416.  2426.  2431  ff.,  dazu  1204.  1418.  1485.  1599  a. 
1632f.  2696.  2699.  —  N.  1172  liest  Wilmanns  vetemni  (Nora.)  und  er- 
gänzt [cum  con]tir{onibus) ;  aber  dazu  scheint  der  Raum  nicht  zu  reichen. 
Dagegen  ist  die  Ergänzung  [Ayutius  Quiutinus  wahrscheinlich  richtig.  — 
N.  1174  steht  L.  P.  Sept{imii)  Getae;  M.  und  Wilm.  wollten  statt  L. 
schreiben  cf,  allein  auch  n.  3387  steht  L.  P.  Sejnimi  Severi,  daher  hat 
M.  im  Index  S.  1116  diese  Aenderung  zurückgenommen.  —  N.  1180  ist 
nach  demselben  (Eph.  4,  154)  mit  Beiziehung  von  Henzen  6747  so  zu 
ergänzen:  sub  principe  pereg^rinorum)^  c{entu7'ioni)  frum\ent{ariorum)\^  sncer- 
{doti)  Laiiren[ti,  patr{ono)  colo]niae,  pntr[ono  verum  publi\c.ar{um)  Fu[lgi- 
niatium  etc.  (cf.  Wilm.  Eph.  I  S.  97.  M.  Eph.  IV  S.  231,  6.  Marq.  II  476,  7). 
—  N.  1184  und  1188  sind  Eph.  4,  156  f.  nach  Verantius  vervollständigt.  — 
Zu  1201  vgl.  Wilm.  Eph.  I  S.  96;  zu  1207  Marq.  ebend.  207;  zu  1209 
Hirschf.  Nachl.  364.  Marq.  St.-V.  II  155,  4.  251,  7.  Hirschf.  Verw.  75,  5, 
betr.  conductor  pascui,  salinarum  et  commerciornm.  —  N.  1222  lautet  nach 
Verantius  (Eph.  4,  158)  am  Schluss  Primus  Aug{usti)  disp{ensatoris)  vik{a~ 
rius)  h{ene)  m{erenti)\  vgl.  n.  3269.  —  Hinzuzufügen  sind  n.  6264  und  6266, 
während  6265  nach  M.  Mitth.  I  126  von  Sarmizegetusa  stammt;  ferner 
aus  Eph.  II  nach  Gooss  und  Hirschfeld  n.  413  —  8.  N.  413  kommen 
zwei  dec.  col.  Apid.  und  ein  dec.  col.  Napoc{ae)  et  mimic.  Pot{aissae)  vor. 
N.  414,  a)  .  .  balne{as)  populo  jniLlic{as)  et  oleum  posuit^  b)  .  .  anno  primo 
facti  viunicipi  pomit;  vgl.  Jung  a.  a.  0.  97.  N.  415  Familiaricum  a  solo 
Prosmoni  ex  stio  fecerunt  per  Aur.  Statium  et  Ulp.  Patdum  quaestores.  Hier 
fasst  Hirschf.  familiaricum  als  Gesindehaus,  die  Prosmoni  als  ein  Col- 
legium  von  Colonisten  aus  Promona  in  Dalmatien,  wofür  sich  die  Pirustae 
(s.u.)  und  andere  Dalmatier,  auch  das  coli.  Galatarum  (n.  1394)  als  Analogie 
anführen  lassen.  N.  416 — 8  sind  Grabschriften,  417  mit  dem  Schmeichel- 
namen Mammidus  (M.).  —  Ferner  gehören  hierher  aus  Eph.  IV  nach 
Verantius  n.  165  — 170.  N.  165  findet  sich  ein  ex  singul{ari)  \  vix.  an. 
XXXII  I  vexillarius^  wo  M.  das  letzte  Wort  als  Eigennamen  zum  Folgen- 
den zieht,  während  ich  annehme,  dass  der  Steinhauer  dasselbe  wegen 
der  Aehnlichkeit  mit  vix.  aus  Versehen  übergangen  und  dann  nachgeholt 
hat.  —  N.  166  erscheint  ein  eq.  alae  Batavomm  ex  n{umcro)  sing{idarium) 
und  nachher  ein  dec.  ex  n(}imero)  eodem,  wonach  ich  das  bisher  unerklärte 
N.  S.  n.  1633,  20  als  numerus  singulariimi  deute.  —  Einige  unechte  In- 
schriften sind  aufgeführt  n.  52*  — 63*. 

Flbenso  interessant  wie  die  »Lagerstadt«  Apulum  ist  der  Bergwerk- 
Bezirk  von  Alburnus  maior,  dem  heutigen  Verespatak.  Vgl.  über 
die  dortigen  Goldbergwerke  Hirschfeld  Nachl.  368f.,  Gooss  Archiv 
12,  151  ff..  Jung  33ff.  lOlf.  In  diesen  sind  die  Wachstafeln  gefun- 
den worden,  welche  M.  im  zweiten  Bande  des  C.  I.  L.  III  besonders  ab- 
gedruckt und  besprochen  hat.  Aus  neun  derselben  (vgl.  S.  921)  ergiebt 
sich  der  obige  Name  als  der  des  Hauptorts.    Es  ist  ferner  aus  der  Be- 


Dacien.  Ißj 

Zeichnung  vicus  Pimstarum^  wie  aus  anderen  Inschriften,  welche  die  Her- 
kunft aus  Dalmatien  ausdrücklich  bezeugen  (von  Aequura,  von  Splonum, 
wozu  Hirschf.  noch  den  Frauennamen  Salouia  n.  1312  und  die  obenge- 
nannten Prosmoni  fügt),  zu  schliessen,  dass  die  Römer,  welche  nach 
n.  1312  schon  seit  Trajan  die  Ausbeutung  der  Goldbergwerke  begannen, 
aus  dem  südlichen  Dalmatien  erfahrene  Arbeiter  hierher  verpflanzten. 
»Die  grosse  Masse  der  Arbeiter  lieferte  natürlich,  wie  das  auch  die  Na- 
men in  den  Wachstafeln  und  Grabschriften  beweisen,  das  benachbarte 
Pannonien«  (Hirschf  a.  a.  0.)-  —  N.  1262  hat  Wilmanus  2447.  X.  1263 
ist  Eph.  2,  419  nach  Hirschf.  ergänzt.  —  Neu  ist  aus  der  Nähe  Eph.  2, 
420:  Dlanae  sac,  Celsenus  adiutor  mag{islri)  coll{egii)  d.  d. ,  was  M.  auf 
ein  coli,  aurariarum  (n.  941)  bezieht.  —  Nach  diesen  Inschriften  fand  An- 
fangs Verpachtung  statt,  später  aber  wohl  nicht  mehr;  vgl.  Hirschf. 
Nachl.  369.  Verw.  76,  5.  77,  4.  Der  Sitz  der  Verwaltung  befand  sich  in 
Ampelum  (Zalatna),  wo  der  proc.  Aug.  und  der  proc.  aurariarum  mit 
ihrem  Schreiberpersonal  mehrfach  genannt  werden ;  vgl.  Marq.  II  256,  2. 
257,  2,  besonders  aber  Hirschf.  Vw.  85.  Der  älteste  dieser  Procuratoren 
ist  nach  Hirschf.  Nachl.  368  f.  M.  Ulpius  Aug.  Üb.  He.rmias,  proc.  auraria- 
rum, cuius  reliquiue  ex  indidgentia  Aug.  n.  Romam  latae  sunt  (n.  1312;  Vgl. 
hierzu  Marq.  III  297,  10).  Nach  mehreren  Inschriften  scheint  auch  die 
13.  Legion  hier  einen  Posten  gehabt  zu  haben.  Auf  municipales  Leben 
weisen  nur  zwei  Inschriften  mit  ordo  Ampelensium  hin ;  das  mehrfach  vor- 
kommende dec.  col.  bezieht  sich  auf  das  nahe  Apulum.  —  N.  1297.  1301. 
1305.  1307.  1312.  1314  f.  1322,  die  für  den  Betrieb  der  Goldbergwerke 
wichtigsten  Inschriften,  hat  Wilmanns  1409  —  15  und  2446.  —  N.  1289 
ist  nach  Eph.  4,  171  so  zu  lesen:  Domno  et  Domnae  Satrius  Felix,  hf. 
proc.  etc.  —  Neu  sind  Eph.  2,  421  (?)  und  422,  wo  Hirschf.  nach  n.  1301, 
a.b.  liest:  Deo  [aeter]n{o)  [  C  ]ommag{enorum)  Dulc{eno);  sodaun  Eph.  4, 
•172  -  4  (nach  Verantius).  N.  172  [Sat]u[r]no  M.  Antonius  Saturnimis,  dec. 
col..  ist  von  demselben  Mann,  von  dem  wir  noch  7  oder  8  Votivinschriften 
haben  (n.  1279  —  85.  Eph.  2,  421).  N.  173  ist  die  Grabschrift  einer  Frei- 
gelassenen, domo  verno;  174  desgl.,  domo  Lapiaerom  (?),  d.  h.  nach  M. 
vielleicht  Fabia  Rom. 

Bei  Veczel  schützte  ein  bedeutendes  Lager  die  West  grenze 
der  Provinz.  Hier  finden  sich  Spuren  der  13.  Legion,  der  coh.  II  Hispa- 
norum,  der  coh.  I  Flavia  Commagenorum,  mit  balneae  n.  1374,  ferner 
der  coh.  I  Vindelicorum,  der  coh.  I  Alpinorum,  der  ala  I  Hispanorum 
Campagonum,  der  ala  I  Bosporanorum ,  endlich  eines  n{umerus)  m{ilitHm) 
M.  .  .  .  6267  (vgl.  911)  und  eines  n.  m.  Tit.  .  .  1343.  —  N.  1354  ist  = 
Wilm.  2445.  —  N.  1351  I.  o.  vi.,  terrae  Dac{iae)  et  genio  p.  R.  et  com- 
merci  Felix  Caes{arix)  n.  ser{vus)  vil(icus)  statio{nis)  pont(is)  Aug.,  promot{us) 
ex  st{atione)  Mio  ....  (SO  Hirschf.  Eph.  2,  424,  vgl.  1405),  beweist  Han- 
delsverkehr mit  den  Barbaren;  möglicherweise  war  pons  Augusti  eben 
der  alte  Name  des   Orts.     Uebrigens  gehören  die    wenigen  Municipal- 

Jahresbericht  für  Alterthumswisscnsch.ifr  XXIII.  (1880.  III.)  H 


162  Römische  Epigraphik 

beamteu,  welche  genannt  werden,  nach  Sarmizegetusa.  —  Neu  ist  ausser 
n.  6267  ein  Votivstein  der  dea  Syr(ia)  Eph.  2,  426,  die  sonst  in  den  Do- 
nauländern nicht  bezeugt  und  wahrscheinlich  durch  die  coh.  II  Fl.  Com- 
mag.  hierher  gebracht  ist  (Hirschf.).  Ebd.  427  ist  eine  Grabschrift.  Ferner 
hat  Torma  auch  von  hier  neustens  zwölf  Inschriften  edirt  Mitth.  III 
108  ff.,  n.  59-  70;  darunter  59  ff.  mehrere  Votivsteine  von  Präfecten  der 
coh.  II  Fl.  Commag.,  I.  o.  m.  und  Mercur-io;  n.  63  Deae  Nemesi  Aug.  Aur{e- 
lia)  Epictesis;  64  Nymphis  von  einem  centurio  der  leg.  XIII  g.;  65  Silvano 
dom{estico)  et  Mer{curio) ;  66  Silvano  de{o). 

Die  Euinen  eines  bedeutenden  römischen  Lagers  bei  Csikmö  weisen 
auf  das  alte  Germisara  hin.  In  der  Nähe  befinden  sich  die  Thermen 
von  Feredö-Gyögy,  welche  nach  n.  1397  Nymphis  salutiferis  schon  von 
den  Römern  benutzt  wurden.  Zu  n.  1394  col(l(gimn)  Galafarum  vgl.  Hirschf. 
Nachl.  367;  zu  1395  Eph.  4,  175.  Neu  ist  (ausser  6268)  Eph.  2,  428: 
C.  hd(ius)  Tato  d{eo)  et(e)rno  vi^oto)  p{osuit)\  ferner  Eph.  4,  l76:  NympMs 
M.  Statins  Priscus,  legatu-f  Aug.  pr.  pr.,  v.  s.  l.  m. ;  177  ein  dec.  alae  Bos- 
poranor{um) ;  178  ein  unklares  Fragment;  endlich  Mitth.  III  106,  n,  54  ff. 
drei  kleine,  von  Torma  edirte  Fragmente.  —  Ein  neuer  Fundort  ist 
Arany,  wo  Torma  (ebd.  107)  die  Station  Petrae  der  tab.  Peut.  sucht. 
Von  hier  stammt  n,  57:  /.  o.  m.  C.  Romanius  Siimmus.,  de{c.)  col{oniae) 
V.  s.  m.  (wo  Torma  lesen  will:  decurialis  collegii),  und  das  Fragment  n.'58. 
—  Ein  zweiter  Badeort  ist  Kiskalän,  wo  M.  Aquae  ansetzt,  den  Haupt- 
platz des  zu  Sarmizegetusa  gehörigen  pag{us)  Aquensis.^  von  dem  n.  1407 
ein  praef.^  zugleich  dec  col.  vorkommt. 
\  Nächst  Apulum  hat  am  meisten  Inschriften  geliefert  die   alte  da- 

1  cische  Königsstadt  Sarmizegetusa,  von  den  Römern  zuerst  als  einzige 
'  Colonie  der  Provinz  schlechtweg  mit  colonia  Dacica  bezeichnet  (so  nament- 
lich in  der  Gründungsurkunde  n.  1443),  dann  nach  dem  Stifter  col.  TJlpia 
Traiana  Augusta,  im  3.  Jahrhundert  als  Hauptstadt  von  ganz  Dacien  me- 
tropolis  genannt^).  Hier  finden  wir  deswegen  das  conciliutn  prov.  Dacia- 
rum  trium  (n.  1454,  vom  Jahre  241,  vgl.  Marq.  I  153,  10.  373,  13),  und. 
den  Sitz  des  s<tcerdos  arae  Atig{u,s(i)  n{ostri)  coronatus  Dac.  HI  (n.  1433), 
ähnlich  wie  bei  Lugdunum  für  Gallien;  vgl.  Hirschf.  Nachl.  365  f.  — 
Die  gewöhnlichen  Beamten  und  Priester  von  Colonien  kommen  auf  den 
Inschriften  der  Stadt  alle  vor;  der  fl{amen)  coloniarum  n.  1482,  welchen 
M.  unerklärt  lässt,  scheint  auf  eine  engere  Sacralgemeinschaft  der  daci- 
schen  Colonien  neben  dem  weiteren  Verbände  der  ganzen  Provinz  hinzu- 
weisen ;  ebenso  der  von  M.  angeführte  flamen  col.  immunium  prov.  Baetic. 

1)  In  der  officiellen  Inschrift  divo  Severo  Pio  n.  1452  fehlt  dieser  Titel. 
WeDu  aber  Hirschf.  Nachl.  397  f.  aus  den  Schriftzügen  einer  anderen  Inschrift, 
wo  metropolis  steht,  schliessen  -will,  dass  dieselbe  noch  in's  zweite  Jahrhundert 
zurückreiche,  so  muss  ich  mit  Jung  S.  93,  1  dieses  Argument  als  ein  zu  sub- 
jectives  verwerfen. 


Dacien  (^Sarmizegetusa).  163 

C.  I.  L.  II  1663  und  der  Au(j{ustalis)  colouiurum  \n  Apuluni  u.  1069.  Wie  in 
Apulum,  so  war  auch  hier  das  collegium  fahrum  sehr  angesehen;  es  zählte 
3-4Decurien  (n.  1494.  1431).  Dass  die  Colouie  als  Gründung  Trajan's 
der  tribus  Papiria  angehört,  wie  Apulum,  ist  öfters  bezeugt,  vgl.  M. 
Eph.  III  S.  230.  —  Mehrere  bei  der  Fiuanzverwaltung  beschäftigte  Sklaven 
und  Freigelassene  weisen  darauf  hin,  dass  die  Stadt  auch  Hauptsitz  der 
kaiserlichen  rationes  war.  Dagegen  scheint  sie  keine  Militärstadt  ge- 
wesen zu  sein,  wenn  gleich  sich  Ziegel  der  13.  Legion  daselbst  finden.  — 
Bei  weitem  nicht  so  zahlreich  als  in  Apulum  sind  die  religiösen  In- 
schriften: n.  1417  —  42.  N.  1431.  1433.  1438  =  Wilm.  2437.  2443  f. 
Als  neu  kommen  hinzu:  Eph.  2,  432—4  (nach  Gooss  und  Hirschf.);  n.  432 
Deo  aeterno  —  vix{iUi/er  oder  vexillariua)  [col]L  fabro^rum),  wozu  M.  anführt 
vita  Gall.  8,  Aurel.  34;  n.  433  /.  o.  m.  —  dec.  coli,  fabrum;  n.  434  deo 
Libero,  mit  Relief  Ferner  Eph.  4,  183—7  (.nach  denselben  und  Veran- 
tius);  U.  183  Genio  Ub(ertoruiii)  et  servorum;  184  [lovi?]  et  Neptuno  \clis] 
viagnis  sacr.  [P/iilo]muö-us,  Angus\ti  ii.  ad]iutor  tabul{arioi-um,  vgl.  n.  6075); 
185  /.  u.  ?u.  aeterno  Q.  Atiu-^  Aiithi?it[us),  Augusi{uli6)  col.\  186  ^linervae 
Aug^ustae)  C.  Seiupron^ius)  Urbunu-s,  proc.  Äitg.\  187  Soli  iiivic{to).  —  Die 
Inschriften  der  Kaiser  und  Statthalter  laufen  von  1443  —  65.  N.  1443. 
1450.  1456.  1463  f.  =  Wilm.  2435.  951.  1294.  1177.  1277.  Neuedirte 
Kaiserinschriften  sind  in  Eph.  IV  (nach  Verautius)  n.  188:  Dem  Kaiser 
M.  Aurel  [co^loida  Ulp.  Traian.  Aug.  JJac.  ancipitl  periculo  virtutib(us) 
restituta,  was  nach  M.  auf  den  Marcomannenkrieg  sich  bezieht;  189  ein 
Fragment  desselben  Kaisers;  190  P.  Lkinio  Comelio  Vuleriauo  nobilissimo 
Caes.  —  col.  Ulp.  Trai.  Aag.  Dacica  Sarmiz.  metropolis  publice.  —  N.  1455 
ist  nicht  ganz  verloren,  sondern  nach  Eph.  2,  429  (vgl.  auch  Klein,  Bonner 
Jahrb.  55  f.,  S.  220  f.)  wieder  aufgefunden  worden,  freilich  verstümmelt.  — 
Zu  1456  vgl.  über  Laurenti  Lavinati  Marq.  III  458,  über  curatori  ad  po- 
pul{uin)  riar{uii()  M.  St.  II  997,  1  uud  Hirschf.  Vw.  113,  über  2«"oc.  ad 
alim{enta)  M.  St.  II  999,  1  und  Marq.  II  142,  über  proc.  rat.  priv.  Marq. 
I  324,  5.  II  300,  4.  Hirschf.  46,  über  proc.  prov.  Dac  Apul.  bis  vice  prae- 
sidis  Marq.  I  154,  4.  415,  2.  —  Zu  1460,  wo  P.  Furius  Saturaiuus  als 
leg.  Aug.  pr.  pr.  und  zugleich  als  cos.  vorkommt,  s.  u.  1171.  1177,  auch 
943 ,  sodann  M.  St.  II  221 ,  2.  —  Zu  1462  vgl.  über  den  praef.  praet. 
Q.  Marcius  Turbo  Hirschf.  Vw.  225;  zu  1463  über  cens{or)  provinc.  Maccd. 
Marq.  II  209,  12.  —  Zu  1464  siehe  betreifend  proc.  —  Dac.  Ajml.  a(gens) 
r(iceji)  p{rae)iidis),  itcvt  proc.  prov.  l'urol.  Marq.  I  153  f.  und  Hirschf.  Nachl. 
371,  betr.  subpraej.  unnori{ae)  sacrue  urbis  M.  St.  II  964  und  Hirschf.  Vw.  138, 
betr.  proc.  sta/{io/ris)  pricaU^aruiu)  Marq.  II  300,  4  und  Hirschf.  Vw.  45. 
Den  Beinamen  G[eticae]  bei  den  drei  hier  genannten  Legionen  bezweifelt 
Hirschf.  Nachl.  370,  4  (vgl.  Eph.  2,  430).  —  Von  den  übrigen  Inschriften 
finden  sich  n.  1471.  1480.  1482.  1495.  1497.  1500.  1503.  1513.  1537  bei 
Wilmanns  603.  1548.  1591.  2438—42.  2495.  Zu  1470  vgl.  Eph.  4,  181; 
■IM  1471   Marq.  II  529,  4  betr.   adiut{or)  offic{ü)  cornicul\ariortmi)\  zu  1477 

11* 


164  Römische  Epigraphik. 

Eph.  4,  182;  zu  1478  Eph.  2,  431;  zu  1480  Marq.  11  361.  367,  8  und 
M.  Eph.  IV  S.  235,  50  über  (coh.)  ///  hast.  post.  und  die  Centurionen- 
laufbahn  überhaupt;  zu  1500  Hirschf.  Nachl.  364  betr.  negotiatores\  zu 
1503  ebd.  367  betr.  Tavio.  —  Nach  Sarmizegetusa  gehören  sodann  die 
zuerst  irrthümlich  unter  Apulum  gestellten  n.  1134.  (1175?)  1777.  (1222?) 
6265  (vgl.  Eph.  4,  152  f.  159).  Ferner  sind  neu  edirt  Eph.  2,  435-442 
(nach  Gooss  und  Hirschfeld);  hier  u.  a.  n.  435  ein  p-oc.  A7jgg.  ord.  quaest. 
(unerklärt);  438  M.  lul.  Pap{iria)  htstus,  dec.  col.,  ob  hon.  lyontif.  campiim 
cum,  suis  aditibus  clusit  et  statuam  posuit.  Ferner  Eph.  4,  191—4;  davon 
bemerkenswerth  n.  191  (nach  denselben):  Tib.  Cl.  lammrius,  Aug{ustaUs) 
col{oniae) ,  pati\onus)  dpc{uriae)  I  (sc.  collegü  fabrum  nach  M.),  picturam 
forticus  et  accubitum^  item  Cl.  Veriis  filius  eins  ob  honorem  dnpli  (diese  drei 
Worte  sind  bei  M.  durch  Versehen  ausgefallen)  ■proporticum  et  cul{i)nam 
et  frontalem  ex  suo  fecerunt.  Vgl.  n.  4441  porticus  cum  accubito;  proporti- 
cus  =  npaa-wov  kommt  nur  hier  vor,  ebenso  frontalis  (Vordach?);  zu 
culina  vgl.  Forcellini  s.  v.  Den  honor  dupli  bezieht  Hirschf.  auf  die 
Augustales,  M.  auf  das  coli,  fabrum.  —  Endlich  sind  zu  erwähnen  die 
32  unechten  Inschriften  n.  66*  — 97*,  welche  sich  theils  schon  bei  Me- 
zerzius  (als  unecht)  finden,  theils  von  Steph.  Zamosius  (um  1593)  erfun- 
den zu  sein  scheinen. 

Im  Banat  lag  unweit  Karansebes  das  municipium  Tibiscum', 
dessen  Name  n.  1550  vorkommt.  Von  hier  sind  nur  wenige  Inschriften 
erhalten  (zu  n.  1553  f.  vgl.  Eph.  4,  195  f.);  es  gehört  übrigens  nach  den 
Add.  S.  1017  u.  1040  auch  n.  3247  =  Wilm.  598  hierher,  eine  metrische 
Grabschrift;  sodann  Eph.  2,  443  (nach  Hirschfeld)  /.  o.  m.  D{olicheno)  Ju- 
lius Valentin{us),  ßamen  m{unic.)  T{ibisci),  pro  sahdem  suajn  stiorumque  om- 
nium  contubervalium  v.  l.  m.  p.^  Eph.  4,  197  .  .  .  patroni  Sarmizeg]etuse  et 
Nap[oce  ur]bium  filius,  ikfo[rfc.stos ?]  Secicndio,  e[qnes  equ]o  publica  et  dec. 
[coloniae]  Sarmizegetu[sae  pro]  se  v.  l.  s.  (cf.  Th.  Ortvay,  Tibiscum  He- 
lyfekvese,  Ofen  1876);  ebend.  198;  vielleicht  auch  (nach  Arneth)  n.  1574 
und  1576.  —  Ein  bei  Nemed-Csanad  gefundenes  Fragment  n.  6272 
nebst  mehreren  Ziegeln  der  13.  Legion  beweist,  dass  Dacien  oder  doch 
die  Castelle  des  dacischen  Heeres  sich  bis  zur  Mündung  des  Marosch  in 
die  Theiss  erstreckten.  —  Eine  Anzahl  Inschriften  hat  auch  der  Badeort 
ad  Mediam  (jetzt  Mehadia)  geliefert,  besonders  Votivsteiue  der  Heil- 
gottheiten, des  Hercules,  des  Aesculap  und  der  Hygia.  Zu  n.  1562 
vgl.  Gooss,  Archiv  12,  138;  zu  1566  Hirschf.  Nachl.  365,  2;  zu  1568  In- 
dex S.  1136,  Jung  33  und  Hirschf.  Verw.  76,  1.  —  N.  1577  =  Wilm.  1521 
zeigt,  dass  zur  Zeit  des  Gallieuus  in  der  Nähe  die  coh.  III  Delmatarum 
lag,  welche  eigentlich  nach  Obermösien  gehörte.  —  Auffallend  ist,  dass 
von  der  colonia  Zernensium  (Ulpian)  oder  siatio  Tsiernen{sis) ,  wie  es 
n.  1568  heisst,  jetzt  Orsova,  noch  keine  Inschriften  entdeckt  wor- 
den sind. 

In  der  kleinen  Wal  lach  ei  lag  das  municipium,  die  spätere  Co- 


Dacien.  165 

lonie  Drobeta,  deren  Ansetzung  bei  Turn-Severin  sich  durch  die 
genauere  Lesung  der  Inschrift  1581  glänzend  bestätigt  hat  (vgl.  Add. 
und  Hirschf.  Nachl.  422.  Eph.  2,  444).  Zu  n.  1585  vgl.  Eph.  4,  445.  — 
Ein  zweiter  Fundort  ist  Reschka  bei  Karakal.  Vgl.  zu  1590  Eph.  2, 
446;  zu  1590,  a  Index  S.  1158  s.  v.  optio,  wo  die  Erklärung  berichtigt 
wird,  ferner  Eph.  2,  447.  4,  S.  232,  12;  zu  6281  Hirschf.  Nachl.  422  und 
hiernach  Eph.  2,  448.  Neu  ist  Eph.  2,  449,  wo  turmasgada  von  Hirschf. 
Nachl.  401  als  Gottheit  gefasst,  von  M.  aber  in  tur{ma)  Masgada{e)  auf- 
gelöst wird  (vgl.  1338).  —  Von  Russanesci  hat  G.  Tocilescu  ueu- 
stens  eine  Grabschrift  edirt  Mitth.  III  40.  —  Von  Tscheleju  (Celei) 
stammt  Eph.  2,  450,  ein  Mithrasstein,  ferner  die  Inschrift,  welche  Toci- 
lescu a.  a.  0.  S.  41  publicirt  und  Hirschf.  ebend.  (vgl.  auch  Nachl.  375) 
comnientirt  hat:  [hnp.  Caes.  M.  Aur.?]  Covnnodo  Antonino  Atig.  sub  cura 
Cl.  Xenophontis^  proc.  Aug.,  Zoticus  et  Sa\lvi\anus  ser\^vi\  vi[lici\  posuerunt. 
Dieser  Cl{audius)  Xenophon  ist  aus  der  ephesinischen  Inschrift  u.  6575 
bekannt,  ebenso  sein  Subalternbeamter  Sahianus.  —  In  Reschka  oder 
Tscheleju  ist  nach  Hirschfeld's  Verrauthuug  die  col.  Malvensis  zu 
suchen. 

Unbekannt  ist  die  Herkunft  mehrerer  Inschriften  (n.  1603 ff.),  welche 
im  17.  Jahrhundert  Franz  Lugos  in  Magyar-Peterd  bei  Thorda  gesam- 
melt hat;  nach  M.  stammen  sie  meist  von  Äpulum.  Zu  1614  vgl.  Eph. 
4,  199;  zu  1622  über  d&n  proc{urator)  a  cad{ucis)  Marq.  II  304,  1.  Hirschf. 
Verw.  56  f.  (wo  diese  Lesung  beanstandet  ist);  zu  1625  Eph.  2,  451. 
Hirschf.  Nachl.  371,  3.  Neu  ist  die  Soldatengrabschrift  Eph.  2,  452 
(wahrscheinlich  aus  der  kleinen  Wallachei,  Hirschf.  Nachl.  401),  wo  ein 
benef.   Tironis  leg(afi)  vorkommt. 

Zu  der  einen  bekannten  Meileusäule  n.  1627  (vgl.  Hirschf.  Nachl. 
382  und  Eph.  4,  200)  ist  in  Eph.  2,  453  eine  zweite  gekommen,  gefunden 
in  Veczel,  aus  der  Zeit  der  Kaiser  Trebonian,  Gallus  und  Volusian, 
mit  der  Bezeichnung  ab  A[pulu  m.  p.\  XLV. 

Unsere  Kenntniss  der  Dislocation  der  Truppen  in  Dalmatien  ist 
neustens  durch  Hirschfeld,  Gooss  und  Torma  ansehnlich  erweitert 
worden;  vgl.  über  neuentdeckte  Ziegelstempel  Hirschf.  Nachl.  410  ff. 
Eph.  2,  454-473.  4,  201-7.  Mitth.  Hl  111  ff.  Wir  heben  daraus  nur  Fol- 
gendes hervor:  liie  hgio  XIJJ  gemina  stand  auch  in  Szekely-Földvär  und 
Mikhaza.  Von  der  leglo  V  Macedonica  sind  Stempel  gefunden  worden 
auch  in  Maros  Bogat,  Turn-Severin  und  Tscheleju.  Von  letzterem  Orte 
stammt  auch  der  Stempel  n.  6241  l{^gio)  V  j\Joes(iacn),  den  M.  mit  Recht 
(gegen  Hirschf.  Nachl.  411)  in  die  Zeit  versetzt,  in  welcher  die  5.  Legion 
aus  dem  aufgegebenen  Dacien  nach  Mösieu  zurückkehrte,  aber  noch 
Tscheleju  als  Brückenkopf  für  das  gegenüberliegende  Oescus  behauptete. 
Ebenso  finden  sicli  Ziegel  der  untermösischen  l'g.  I  Iial{icn)  in  Turn- 
Severin,  der  untermösischen  hg.  XI  Cl{audia)  p.  J.,  wie  es  scheint,  an 
einem  Ort  der  Wallachei ,  der  oberraösischen  leg.  IUI  Fl(aviä)  f{elix)  im 


166  Römische  Epigraphik. 

Banat  bis  nach  Mehadia,  und  der  obermösischen  leg.  VII  Cl{anrlia)  eben- 
falls in  Mehadia  (Eph.  2,  504).  Hier  nimmt  jedoch  Hirschfeld  spätere 
Verschleppung  an.  Die  Lesung  leg.  VI  His(panicfi)  n.  1632  vertheidigt 
Wilmanns  1435,  mit  der  Bemerkung,  dass  diese  Legion  nicht  verschieden 
sei  von  der  legio  VI  victrix.  —  Von  den  Hilf s trappen  ist  oben  schon 
mehrfach  die  Rede  gewesen.  Wir  fügen  noch  bei:  zu  Mehadia  ist  a.  1813 
ein  Ziegel  der  roh.  III  Del{matarum)  gefunden  worden;  vgl.  n.  1577.  In 
der  Nähe  von  Reschka  hat  coh.  I  Fl{avia)  Co)ii{magennriim)^  bei  Szekely- 
Udvärhely  c(oh.)  I  Ub(ioru?n),  am  rechten  Ufer  des  Baches  Berezk  coh.  I 
Bra.c{aravgustorum)  Spuren  hinterlassen.  Vgl.  über  die  coh.  I  Ubiorum 
in  Dacien  Freudenberg,  Bonner  Jahrb.  55  f.,  S.  235.  Mit  dem  ani^eb- 
lichen  Stempel  COH  HI  SP  (Eph.  4,  207)  wird  es  sich  wohl  ebenso  ver- 
halten, wie  mit  den  oben  nach  Torma  angeführten,  dass  nämlich  zu  lesen 
ist  COH  II  ISP.  —  Einiges  Andere,  mehr  oder  weniger  Zweifelhafte, 
lassen  wir  bei  Seite,  ebenso  die  Ergänzungen  zu  den  tegulae  privatae 
etc.  Eph.  2,  474—482.  4,  208.  Erwähnt  sei  nur,  dass  n.  1640,  2,  die 
Inschrift  eines  Schildbuckels,  von  E.  Hübner  in  der  Abhandlung  »Rö- 
mische Schildbuckel«,  Mitth.  II  114  ff.  besprochen  ist.  —  Wir  schliessen 
mit  dem  Wunsche,  dass  bald  auch  in  der  Wallachei  Männer  wie  Gooss 
und  Torma  sich  finden  möchten,  damit  auch  dieser  Theil  der  in  mancheni 
Betracht  einzigartigen  Provinz  Dacien  noch  in  das  rechte  Licht  trete», 
in  welches  die  andern  Theile  derselben  eben  nur  durch  die  Inschriftfunde 
gestellt  sind. 

Pars  secunda.  Moesia  superior.  N.  1641  — 1703.  6289 -6337. 
Eph.  2,  483—510.   1057-9.  Eph.  4,  209—223.  652. 

Wie  man  sieht,  ist  hier  die  Zahl  der  Nachträge  schon  bedeutend 
grösser,  als  die  Zahl  der  Inschriften,  welche  Mommsen  zuerst  zur  Ver- 
fügung standen.  So  gross  war  bis  vor  kurzem  die  Gleichgiltigkeit  der 
Bewohner  gegen  die  Reste  do>  Alterthums.  Die  Ergänzungen  stammen 
her  von  Kanitz  (vgl.  dessen  Buch  »Serbien«,  1868),  Fl.  Römer  (in  den 
archaeologiai  Közlemenyek),  Schafärik,  Tocilescu,  0.  Hirschfeld, 
Th.  Ortvay  u.  a. 

Die  erste  Stadt  im  NO.  ist  die  col.  Ulpia  Ratiaria  (Ardscher), 
als  trajanische  Gründung  der  tribus  Papiria  zugeschrieben  (M.  Eph.  III 
S.  230).  Zu  ihrem  Gebiet  gehörte  Bononia  (Widin),  wo  Angustale>i  col. 
Ulp.  Rat.  vorkommen  n.  6294  f.  Nachzutragen  ist  nach  Tocilescu  (Mitth. 
IH  45)  besonders  die  Inschrift  Sedato  Aug{ust.o)  pro  sal.  Impp.  Severi  et  Anto- 
nin{i)  Augg.  et  genio  coll(egü)  /ahr{um)  Q.  Ael.  Antonin.,  dec{uriaUs)  j)rimus  bis 
(elliarius),  mngist{er)  coll(egn)  s.  s.  d.  d.  Zu  Sedato  vergleicht  Toc.  n.  3922. 
5918.  Eph.  2,  605.  Dec.  wird  von  M.  jetzt  bei  den  Collegien  nicht  mehr 
decurio  (so  noch  Wilm.  S.  638),  sondern  decurialis  gelesen  (Index  S.  1179  ff.). 
yf  egen  hisclliarhis  vgl.  Wilm.  1949  f.  2038.  2079.  2190.  2510.  —  Zu  6297 
vgl.  M.  St.  II  86,  4  und  Eph.  2,  483.  —  Viminacium  (Kostolatz)  erscheint 
auf  der  syrischen  Inschrift  n.  195  (aus  der  Zeit  Doraitian's  oder  Trajan's) 


Obennösien.  167 

noch  als  Name  einer  reg{w),  was  M.  S.  264  und  im  Index  nicht  erwähnt, 
später  als  muii{icipium)  Ael{iv)n),  also  seit  Hadrian,  endlich  n.  1474  und 
auf  Münzen  als  col.  Vim.  Hier  war  das  Standlager  der  legio  VII  Clau- 
dia. —  Zu  n.  1646  vgl.  Eph.  2,  484  und  M.  Eph.  I  S.  214;  zu  1647 
Eph.  4,  209.  —  Nachzutragen  ist  Eph.  2,  485,  die  fragmentirte  metrische 
Grabschritt  einer  fern  von  der  Heimat  verstorbenen  jungen  Frau;  sodann 
Eph.  4,  210  /.  0.  711.  M.  Antonius  Narcissus  de  suo  posuit  et  porticus  fecit' 
211  Deae  äa[i,c]tae  Nem{est)',  212  Grabschrift  eines  ve^  leg.  VIT  Cl{audiae), 
mitgetheilt  nach  Sig.  de  Ormos,  die  Alterth.  von  Yiminacium,  Temes- 
var  1878.  —  In  Singidunum  (Belgrad),  das  ebenfalls  zuerst  munici- 
pium  (n.  6307),  später,  wie  es  scheint,  Colonie  war  (die  Lesung  ist  n.  1G60 
nicht  ganz  sicher),  hatte  die  legio  IUI  Fl{avia)  fel{ix)  ihren  Standort.  Zu 
6305  f.  vgl.  Eph.  2,  486  f.  Neu  sind  die  Grabschriften  n.  6307  {dec.  /nun. 
Sin.).  6310-2  (nach  Schafärik);  ferner  Eph.  2,  488,  eine  Dedication  an 
Gordian  von  der  genannten  Legion,  und  ebend.  n.  489  f. 

Aus    dem    Gebiet    zwischen    Morava    und    Driaa   stammen    ausser 
n.  1672,    wo  ein  noch  nicht   ganz  aufgeklärtes   m{unicipium)   Ma{rgense'?) 
erwähnt  ist,  die  Nummern  6313-22,  Votivsteine  und  Grabschrifteu  ohne 
besonderes  Interesse,  meist  nach  Schafärik.  —  Die  Inschriften  von  Nais- 
sus   (Nissa)   verdanken   wir  fast   alle   dem  Bericht  Busbeq's  von  der 
Gesandtschaftsreise  in  den  Jahren  1553  ff.    Neu  ist  die  Grabschrift  Eph. 
4,  214.   —  Aus  dem  südlichen  Theil  der  Provinz   stammen  die  Grab- 
schriften Eph.  4,  215  ff. ;  n.  218  Scerviaedus  Sitaes  (Gen.  von  Sita)   —   in- 
terfectus  a  latroiiibus;    ebend.  652  ein   vet.  leg.  VII  C.  p.  /.   —   diese  aus 
Gratschanitza.     Sodann  aus  Uskup,  alt  Scupi,  und  Umgegend  Eph. 
2,  491  —  501.  1057  —  9.  4,  219.     N.  491  /.  o.  m.  zum  Wohl  des  Severus, 
des  Caracalla  und  der  lulia  Aug.,  mater  castrorum;  492  /.  o.  m.,  lunoni 
reg.,  Min(ercae)  seine.  —   bf.  cos.  leg.  VII  CL;  493   lovi  et  lunoni  [et\   Drac- 
coni  et  Draccenae  et  Alexundro.    Alexander  ist  hier  der   aus   Lucian  be- 
kannte Zauberer  in  Abonitichos ;  draco  bedeutet  den  Gott  Glycon  (n.  1021  f.), 
den  die  Münzen  dieser  Stadt  als  Schlange  mit  Menschenkopf  darstellen  5 
dracaeua  kommt  in  solcher  Weise  sonst  nicht  vor  (nach  Mommsen).  — 
Zu  n.  1057   Invicto   imp.  p.  f.   Gallieno  Ayg.,    dis  anirno  vo[lt^uqiie  conipari, 
r{es)  p{ubUca)  bemerkt  M. :   'Priucipis   pulchritudinem   publice   laudari  ut 
novum  est,  ita  recte   convenit  Gallieni   moribus   effemiuatis'.  —   N.  495 
kommt  ein  cornicula{rius)  leg.  VII  Cl.  vor,  ebenso  n.  1058 ;   n.  496  ein  op- 
tio  (?)  leg.  I  Ita{licae);  ü.  497   ein  Mann,  cui  ordo  col.  Scup[orum.  h]onores 
aedil.  et  decurionatus  contulit.    Hier  erfahren  wir  also,  dass  Scupi  Colonie 
war.  —   N.  499   T.    Claudius    Ursio  vix{it)  annios)  {L\V.    H(ic)  s(itus)  e{st). 
Valeriu  \^L\u.iiniache  m\iir\ito  b{ene)  in{erenti)  fiecit).     Cum  vir{o)  s{;uo)  b{ic) 
e{st)  c{ondita).     So  versuche  ich  den  Schluss  zu  lesen,  von  dem  M.  sagt 
'quid  lateat,  nescio';  den  letzten  Satz  betrachte  ich  als  nachträglich  hinzuge- 
fügt.    Diese  Inschriften   sind   theils   nach  Morien   Noe   und   He  uzen, 
theils  nach  Engelhardt,  Revue  arch.  1873  mitgetheilt.  —  Eph.  4,  219 
(nach  Fr.  Kenner)  erscheint  ein  mil.  ßnnn.  leg.  VII  C.  p.  f. 


1 68  Römische  Epigraphik. 

Die  zwei  bisher  bekannten  Meilensäulen  n.  1698  f.  finden  sich 
bei  Wilnianns  886  und  801.  Die  erstere  zeigt,  dass  a.  33/4  die  legloIV 
Scythica  und  die  legio  V  Macedonica  in  Mösien  standen,  vgl.  Marq.  II  433,  9. 
Auf  der  letzteren  ist  nach  Benndorf  (Eph.  2,  502)  zu  lesen:  Kaiser  Trajan 
(a.  100)  montlbus  excish;  anco[ni]b?i.s  sublalis  via[m  re]f[ecit\.  Ancoues  sind 
nach  M.  'trabes,  quibus  pons  iniceretur'.  —  Hierzu  kommt  Eph.  2,  503 
eine  dritte  Meileusäule  vom  Jahre  177,  Eph.  4,  220  f.  eine  vierte  von 
Hadrian  und  eine  fünfte  von  Autonin,  alle  aus  der  Gegend  von  Uskup.  — 
Ueber  die  Verbreitung  von  Ziegeln  der  legio  VII  Claudia  nach  Da- 
cien  (Eph.  2,  504.  507)  siehe  oben  und  vgl.  die  Nachträge  ebend.  505  f. 
und  Eph.  4,  223.  Ebenso  betreffend  die  Ziegel  der  legio  IUI  Flavia  f. 
vgl.  Eph.  2,  508.  4,  222. 

Pars  tertia.  Dalmatia.  N.  1704  —  3219.  6338  —  6437.  6549 
—66.    Eph.  2,  511— 574.   1056.    Eph.  4,  224—422.  653-660. 

Die  Zahl  der  Inschriften  von  Dalmatien  überragt  um  ein  Bedeu- 
tendes die  der  Provinz  Dacien,  welche  nur  kürzere  Zeit  unter  römischer 
Herrschaft  stand,  noch  viel  mehr  aber  die  der  beiden  Mösien,  wo  bis 
auf  unsere  Tage  kaum  ein  Eingeborener  und  wenige  fremde  Reisende 
sich  um  die  Reste  des  römischen  Altcrthums  gekümmert  haben.  Im 
Gegensatz  hierzu  ist  Dalmatien,  wie  M.  in  der  praefatio  de  auctor 
ribus  ausführt,  namentlich  in  Folge  der  venetianischen  Herrschaft  seit 
Cyriaciis,  der  auch  hier  mit  seiner  Reise  a.  1435f.  den  Anfang  macht, 
viel  von  italienischen  Reisenden  besucht,  und  seine  Inschriften  sind  viel- 
fach abgeschrieben  und  zum  Theil  nach  Venedig  (in  das  Museo  Nani) 
und  nach  Padua  gebracht  worden.  Aber  auch  in  Dalmatien  selbst  ent- 
standen Museen,  so  in  Spalato  um  1750  durch  den  erzbischöflichen 
Canonicus  Bernardo,  in  Zara  um  1770  durch  den  Arzt  Danieli,  endlich 
in  unserem  Jahrhundert  ein  öffentliches  Museum  zu  Spalato,  das  durch 
C.  Lanza  und  Fr.  Carrara  Zuwachs  erhielt,  nachher  in  traurige  Verwahr- 
losung gerieth,  jetzt  aber  in  Michael  Glaviuic*)  einen  eifrigen  und 
tüchtigen  Vorstand  bekommen  hat.  Ihm  verdankt  M.  die  meisten  Nach- 
träge in  Eph.  II  (vgl.  S.  336).  Er  hat  ferner  die  von  ihm  auf  einer 
Reise  gesammelten  Inschriften  (vgl.  Eph.  IV  S.  84 f.)  in  den  »Mittheilun- 
gen der  kaiserl.  königl.  Centralcommission«,  Neue  Folge,  1877 f.  ver- 
öffentlicht und  giebt  seit  1878  ein  monatlich  erscheinendes  BuUettino 
di  archeologia  e  storia  Dalmata  heraus,  in  welchem  alle  neuen 
Funde  sofort  publicirt  werden.  M.  hat  noch  Jahrg.  I  S.  1—176  in  Eph.  IV 
benutzt;  weiter  steht  mir  Jahrg.  II,  Heft  2  —  7.  9-12  zu  Gebot.  Die 
hier  edirten  Inschriften  sind  meist  ohne  besonderes  Interesse;  einige  der- 
selben werde  ich  jedoch  an  ihrem  Ort  auffuhren.  —  Neben  Glavinic  ist 
S.  Ljubic   zu  nennen,    Director   des   Museums   zu   Agrara,   in   welches 


1)  Zu  der  Schreibung  der  modernen  Namen  bemerke  ich,  dass  (nach  der 
Kiepert'schen  Karte)  c  lautet  wie  im  Deutscheu  z,  f  wie  tsch,  c  wie  tj,  s  wie 
seh,  z  wie  s.     Uebrigens  ist  die  Schreibung  vielfach  schwankend. 


Dalmatien.  169 

viele   dalmatische   Inschriften  gekommen  sind   (vgl.  Eph.  a.  a.  0.).     Von 
ihm  ist  erschienen:   Inscriptiones  qnae  Zagrabiae  in  museo  na- 
tionali  asser vantur,  Zagr.  1876,    mit  vielen  Facsimiles.     Derselbe 
hat  ferner  den  wichtigen  codex  Vatic.  5249,  f.  1-15  herausgegeben,  wo- 
rin die  Sammlung  lateinischer  Inschriften  aus  Salona  von  Marcus  Ma- 
rulus   (1450  —  1524)    enthalten   ist.    —   Ferner   hat  M.    (Eph.  IV  S.  83) 
von  dem  Grafen  Paul  Porcia  Amalteo  zu  Oderzo   (Opitergium)   eine  äl- 
tere Sammlung  von  Inschriften  erhalten,  worin  gerade  die  Mittheilungen 
über  die  dalmatischen  werthvoll  sind.     Ein  Fragment  derselben  Samm- 
lung hat  Bormaun  zu  Pesaro  entdeckt.     Endlich  haben   auch  die  neuge- 
fundenen, bei  Dacien   erwähnten  Collectaneen  des  Abtes  Fortis,   welche 
aus  den  Aufzeichnungen  von  Simeon  Gliubavaz  (vgl.  C.  I.  L.  III  S.  275) 
geschöpft  sind,   besonders  zu  den  Inschriften   von  Jader  Beiträge  gelie- 
fert.   —    Das   Buch   von   G.  Zippel,    die  römische   Herrschaft  in 
Illyrien  bis  auf  Augustus,  Leipzig  1877.  ist  in  diesen  Blättern  Jahr- 
gang VI,  III.  Abth.  S.  473  ff.  von  H.  Schiller  angezeigt  worden. 

Was  M.  in  dem  Abschnitt  'de  provinciae  Dalmatiae  ori- 
gine'  sagt,  ist  in  der  Hauptsaciie  bei  Marq.  I  141ff.  wiedergegeben; 
ein  Diflerenzpuukt  liegt  jedoch  darin,  dass  M.  den  Namen  Dalmatia 
(oder  Delmatia)  erst  unter  den  Flaviern  als  Bezeichnung  der  ganzen 
Provinz  eingeführt  sein  lässt,  dagegen  Marquardt  schon  »bald  nach  Augu- 
stus«.  —  Ausführlicher  handelt  M. 'de  re  militari':  vgl.  hierüber  auch 
Marq.  11  434.  518.  525.  Unter  Tiberius  standen  hier  die  7.  und  die 
11.  Legion,  welche  a.  42  beide  die  Beinamen  Claudia  pia  fidelis 
erhielten;  jene  aber  kam  unter  Nero  nach  Mösien,  diese  bald  darauf 
nach  Obergermanien.  Legionsziegel  sind  in  Dalmatien  noch  gar  keine 
aufgefunden  worden ;  dagegen  hat  M.  aus  der  Zusammenstellung  der 
Inschriften  von  Angehörigen  der  zwei  Legionen  interessante  Ergebnisse 
gewonnen.  Die  Rekrutiruugsbezirke  beider  waren  in  jener  Zeit  Ober- 
italien und  Kleinasien,  während  später  in  Obergermanien  die  11.  Legion 
sich  auch  noch  aus  Oberitalien,  aber  daneben  aus  Gallia  Narbonensis 
ergänzte.  Ihr  Standlager  scheint  die  7.  Legion  in  Delminium,  die  11. 
in  Burnum  gehabt  zu  haben.  Nach  deren  Abzug  lagen  in  Dalmatien 
nur  noch  Auxiliartruppen,  von  welchen  uns  namentlich  die  cohors  III 
Alpinorum,  die  coh.  VIII  voluntariorum,  die  coh.  I  Belgarura  und  die 
equites  singulares  sicher  bekannt  sind.  Im  Jahre  170  finden  wir  in  Sa- 
lona eine  coh.  I  Delmatarum  beschäftigt,  ferner  in  dem  Gebiet  von  Co- 
rinium  Soldaten  der  coh.  praetoriae  und  urbanae  (n.  2884 ff.),  endlich  in 
Salona  Seesoldatcn.  Wenn  der  Legat  Legionare  brauchte,  so  bekam  er 
sie  besonders  aus  Pannonia  supcrior;  daher  finden  sich  auch  Inschriften 
von  der  legio  I  adiutrix  und  der  legio  XIIII  gemina. 

Mommscn  beginnt  mit  dem  südöstlichen,  zum  conventus  von 
Narona  gehörigen  Theil.  —  Nach  Butua  gehört  ausser  n.  0338  auch 
n.  1731.  —  Es  folgt  Doclea  (bei  Podgorica);  hier  vgl.  zu  l70Gf.  Eph.  4, 


170  Römische  Epigraphik. 

224 f.  und  ergänze  Eph.  2,  1056,  die  Grabschrift  eines  decarlo  (vgl.  4,  226), 
dann  4,  227,  den  Votivstein  Veneri  Aug.,  und  die  Grabschrifteu  4,  228  ff.  — 
Für  das  bosnische  Taschlydja  oder  Plevlje  hat  der  königl.  preussische 
Consul  Blau  zahlreiche  Ergänzungen  geliefert  in  den  Sitzungsberichten 
der  Berl.  Akad.  1866  (n.  6339  -  57).  Es  war  hier  ein  munidplum  S., 
nach  der  Vermuthung  von  M.  das  Staneclum  der  tab.  Peut.,  was,  wie 
so  viele  Conjecturen  Moramseu's,  zufolge  Zeitungsnachrichten  durch  neue 
Funde  sich  bestätigt  liat.  —  Zu  n.  1717  (Risinium)  vgl.  Hirschf.  Verw. 
64,  6;  zu  1741  (Ragusa  vecchia,  nach  M.  =  Epidaurum)  Marq.  I 
138,  2.  —  Wie  Epidaurum,  so  war  nach  Plin.  h.  nat.  (vgl.  Marq.  I  146) 
auch  Narona  (j.  Viddo)  römische  Colonie.  Von  letzterer  haben  wir 
die  Inschriften  n.  1766  —  1891,  dazu  6361.  Hier  erscheinen  sehr  häufig 
sev/r/\  über  welche  jetzt  zu  vergleichen  ist  Joh.  Schmidt,  de  seviris 
August alibus,  Halle  1878,  angezeigt  von  H.  Schiller,  Jahresber.  VH 
(1879),  HI.  Abth.  S.  460  ff.  Mehrmals  haben  sie  den  Beisatz  m.  m.,  so 
z.  B.  1769  =  Wilm.  2454.  Borghesi  und  M.  erklären  maginter  Mercuria- 
lü;  Bulic' dagegen  liest  minister  Mercunalis  (Bull.  Dalm.  1879,  S.  18 f.). 
—  N.  1820  =  C.  I.  L.  I  1471  =  Wilm:  2451  stammt  aus  der  Zeit,  wo 
Narona  nocii  ein  vicus  war,  aber  doch  schon  magistri  und  quuestores 
hatte,  vgl.  Zippel  a.  a.  0.  200.  Ferner  sind  für  die  nuiuicipale  Ent- 
wicklung wichtig  n.  1822  =  Wilm.  2452,  1835  =  Wilm.  2453.  ^u 
n.  1795.  1806.  1843  vgl.  Eph.  4,  231ff.  —  Neu  sind  die  Inschriften  Eph.  4, 
234  —  251,  meist  nach  Glavinic,  Bull.  Dalm.  I  12 ff.,  vgl.  auch  Hirschf. 
Mitth.  II  90 ff.  Hervorzuheben  ist  n.  234,  ein  Votivstein,  beginnend  From- 
boni  (Name  einer  Gottheit?);  236  ein  mil.  leg.  XIII  (lonat{us)  torq{icibus), 
a.rmil{li.s),  plial{eris)  et  c{ent.urio)  cok.  I  Camp{estris).,  WO  also  ein  Legions- 
soldat  zum  Hauptmann  einer  Auxiliarcohorte  avancirt;  237  eine  cho.  XI 
GuU(oru/n),  239  zwei  Freigelassene  als  .senri;  240  ein  acto7-  (Verwalter 
oder  Schauspieldirector?);  241  ein  adiutor  und  ein  hieronomus  (wenn 
diese  Worte  nicht  cognomina  sind).  -  Für  die  Gegend  von  Ljubuski 
hat  ebenfalls  Blau  Nachträge  geliefert,  n.  6362  — 70.  Aus  Eph.  4,  254 
[decuyioni  mu[nicipi\  .  .  .  folgt  nicht  nothwendig,  dass  der  Ort  ein  muni- 
cipium  war,  da  Narona  nicht  weit  entfernt  ist.  Eph.  4,  252  ist  ein  Nach- 
trag  zu  n.  1894;  253  (von  Cerin)  lautet  Silva!i{o)  Aug.  sacr.  —  Novae, 
jetzt  Runovic',  wird  auf  mehreren  Inschriften  als  munidpium  Nocenmim 
bezeichnet;  u.  1910  =  Wilm.  66  kommen  auch  duoviri  vor,  nach  denen 
allein  hier  das  Jahr  bezeichnet  ist,  ohne  Beifügung  der  Consuln. 

Wenn  nicht  schon  Novae  ,  so  gehört  jedenfalls  Postrana  bei  Sto- 
brez,  nach  M.  ==Epetium,  zu  dem  mittleren  Bezirk,  dem  conventus 
von  Salonae.  Von  dort  stammt  die  interessante  Inschrift  1919  =  Wilm. 
1629,  wo  eine  Expedition  britannischer  Truppen,  der  legio  VI  victrix, 
nebst  Aleu  und  Cohorten  udoersus  Arm[oricanv}:i  erwähnt  ist.  Ueber  die 
hier  vorkommenden  Aerater  vgl.  Marq.  I  145,  5.  II  367,  1.  Hirschf.  Verw. 
249,  3.  252,  3.  261,  1.    Mit  Recht  ergänzen  beide  procinciae  Li[burniae\.  — 


Dalmatien  (Salonae).  171 

Hierher  gehört  auch  die  mangelhaft  gelesene  Inschrift  6371  (dagegen 
n.  6372  nach  Salona),  ferner  Eph.  2,  511  mil.  coh.  VIII  vohmt.  bucin{ator), 
und  das  Fragment  512.  —  Alle  Städte  des  C.  I.  L.  III  überragt  an  Zahl 
der  Inschriften  bei  weitem  die  col.  Martia  lulia  Salonae,  mit  Ein- 
schluss  des  nahen  Siculi.  Hierher  gehören  etwa  800  Nummern  ausser 
den  Nachträgen  in  der  Ephemeris.  Schon  von  Augustus,  und  zwar  dem 
Namen  lulia  nach  vor  a.  727,  zur  Colonie  erhoben,  blieb  die  Stadt  der 
Sitz  der  römischen  Verwaltung,  des  Legaten  und  des  Procurators  mit 
seinen  Officialen.  Zu  ihrer  höchsten  Blüthe  aber  gelangte  sie  erst  in 
der  Zeit  des  allgemeinen  Verfalls  durch  und  seit  Diocletian.  Auf 
eine  ursprüngliche  Zweiheit  von  Gemeinden,  Salonae  selbst  und  die  nahe 
Insel  Issa  (vgl.  besonders  n.  2074  dec.  Sol.  et  Iss.),  weist  die  That- 
sache  hin,  dass  zwei  Tribus,  Sergia  und  Tromeutina,  ebenso  quattuor- 
viri  neben  duoviri  vorkommen.  Sehr  häufig  sind  die  Aedilen;  aber  auch 
seviri,  Augustales,  seviri  Augustales  kommen  öfters  vor,  einmal  auch 
sexrh-  et  Aiig{7i.'stali.s)^  n.  1947,  was  nach  Joh.  Schmidt  a.  a.  0.  der  ur- 
sprüngliche und  eigentliche  Ausdruck  ist.  Uebrigens  entspricht  der 
grossen  Zahl  der  Inschriften  nicht  auch  ihre  Bedeutung;  sie  sind,  wie 
M.  sagt  'ita  comparati,  ut  tam  formulis  consuetis  quam  multitudiue  sua 
ipsaque  vilitate  plane  referant  regionem  suburbanam  cum  plebeia  domus 
imperatoriae  seutina'.  —  Gering  an  Zahl,  namentlich  im  Vergleich  mit 
Apulum,  sind  die  religiösen  Inschriften,  n.  1933  —  76,  dazu  wahrschein- 
lich 3158  (s.  u.).  Am  interessantesten  ist  die  Dedicationsformel  1933 
=  Wilm.  103,  mit  dem  vollen  Namen  der  Colonie;  vgl.  Marq.  I  146,  6. 
III  203,  5;  sodann  n.  1947  (=  Wilm.  900),  wo  zu  dieo  Claudio  noch  hin- 
zugefügt ist  trib.  pot.  XIIII;  ferner  n.  1952  (=  Wilm.  125),  wo  die  Appa- 
rate des  Dienstes  der  magna  mater  aufgeführt  sind,  nämücli  ausser  fa- 
num  und  signa  ein  Inrophonmi^  d.  h.  ein  Dreifuss  für  Larenbilder,  njinbala-, 
tynpana,  catillum,  forßces  (zur  Castration).  Neu  sind:  n.  1968,  a  —  d, 
vier  Verzeichnisse  von  ministri  at  Tritones^  die  sich  auch  als  collef/iwn 
bezeichnen,  datirt  vom  1.  Febr.  der  Jahre  303.  319.  320.  (d  hat  kein 
Datum);  zur  Lesung  vgl.  Eph.  2,  513.  Ferner  6373  Lymphin  sacr.;  Eph.  2, 
519  lovi  caelesti\  520  Nyuiph{ü^  Vgl.  Eph.  4,  292);  521  vctis  viceimalibus; 
Epli.  4,  293  lovi.  —  Die  Kaiser-Inschriften  reichen  von  Claudius  (n.  1977) 
bis  Theodosius  I  oder  H  (n.  1984).  Zu  1978  s.  Marq.  I  500,  4;  zu  1980 
=  Wilm.  1426  vgl.  über  die  vexillationes  leg.  II  Fiae  et  III  Concordiae 
JVIarq.  II  450,  2.  Neu  sind  6374  (nach  Bulic):  Imp.  Co.es.  M.  Aurel.  An- 
toninu  (a.  170)  —  coh.  I  vi.  Del{inatarum)  ped{eä)  octiitgentos  (sc.  fecit), 
in  hin  turris  una,  sub  cura  L.  Annaei  Serviliani  trib.  vice  tertia  (vgl.  n.  1979); 
6375  (nach  Couze):  vlctor\iae  Franci[c'ie  F]l{avii  Con[stanti7ii]  etc.,  nach 
M.  auf  den  Vater  Constantin  sich  beziehend;  ferner  i]ph.  2,  522:  Sergio 
Sidpicio  Gulbae  imp.  Caemr{i)  ^  nach  M.  das  älteste  Beispiel,  wo  Sergius 
statt  Servius  steht  (Rom.  Forschungen  I  8);  ebend.  523,  wo  zum  ersten 
Mal  bei  Nerva  trib.  pot.  III  und  zugleich  cos.  77/ vorkommt,  was  auf  die 


172  Römische  Epigraphik. 

Zeit  vom  10.  bis  31.  December  97  hinweist,  vgl.  M.  St.  11  756,  2;  n.  524, 
fast  gleich  r282f. ;  n.  525:  einem  Kaiser  (vielleicht  Aureliau  nach  M.) 
Au7\  Marcianus  v.  p.,  praes{es)  prov.  Dd.,  vgl.  Marq.  I  145,  4.  —  Die  In- 
schriften der  Beamten  und  Militärs  reichen  von  1985  —  2071.  Zu 
1985  vgl.  Eph.  4,  256,  wonach  trib.  protec[toruin]  zu  lesen  ist,  während 
die  nächsten  Worte  dunkel  bleiben;  betr.  den  proc{urator)  duc^enurim) 
s.  Marq.  I  145,  2.  Hirschf.  Verw.  260,  6.  —  N.  1992  ist  =  Wilm.  1354; 
vgl.  über  ab  ratioue  fisci  Hirschf.  Verw.  30,  1.  —  N.  1996  =  W.  1390;  zu 
vüico  et  arcurio  XX  her{editatium)  s.  Hirschf.  Verw.  278,  2.  —  N.  1997  = 
W.  1416;  zu  dem  coniinentarie{ii)siH  a^irariarum  Delmatarum  nebst  seinem 
d{spe{n)sator  vgl.  Marq.  II  252,  6.  257,  1.  Hirschf.  85 ;  aus  der  Inschrift 
scheint  sich  nach  M.  zu  ergeben,  dass  auch  der  Sitz  der  Bergwerkver- 
waltung in  Salonae  war.  —  Zu  1998  Aicg.  IIb.  ab  auctorit(atibu.s),  d.  h. 
nach  M.  ab  instrumentis  (Erwerbsiirkunden),  vgl.  Hirschf.  Verw.  3,  4. 
55,  3.  —  In  n.  2007  =  Wilm.  1642  kommt  ein  ex  Cursore  pravato  (d.  h. 
probate)  vor,  also  ein  früherer  kaiserlicher  Schnellläufer;  vgl.  Friedlän- 
der 113  s.  797.  —  N.  2012  =  Wilm.  1577,  2014  =  W.  1438.  Zu  2023 
vgl.  Eph.  4,  28.  —  Zu  2028  s.  Wiimanns  Eph.  I  S.  83  und  4,  259;  Wilm. 
vermuthet  Z.  8(10)  Eulalio;  die  Conjectur  von  M.,  dass  in  dem  überlie- 
ferten Angreli  ein  leg.  Aug.  stecke,  hat  sich  bestätigt.  —  N.  2029, er- 
scheint ein  centurio  der  leg.  II  Tru{i<ma)  furtis^  der  dann  in  vier  ande- 
ren Legionen  centurio  wurde,  zuletzt  aber  wieder  in  der  2.  Legion; 
hierüber  vgl.  M.  Eph.  IV  S.  236,  A.  1.  Zu  2037  s.  Eph.  2,  514.  —  Nach- 
zutragen sind:  n.  6376  mil.  ky.  X  gem..,  bf.  cos.,  6549  mil.  leg.  XIIII g. 
M{arliae)  v{ictricis)  U/p{iac),  was  im  Index  fehlt;  Eph.  2,  526  mil.  c{oh.)  VIII 
v[ol.];  527  }niL  leg.  VII  C\laudiae)  p.  /. ;  Eph.  4,  294  mü.  leg.  Italice; 
295  7nil.  coh.  VIII  (sc.  voluntariorum);  296  trib.  m[(7.j  .  .  .;  653  Fl{avio) 
Magniano  protecturi,  conpari  cari.-isiiuo.,  Severa  de  proprio  huiic  sarcofagum 
conparabit  (Pf.)  solidis  XV  etc.  —  Die  Inschriften  von  Municipal- 
beamten  und  Gewerbtreibendeu  reichen  von  2072 — 2131.  N.  2074 
ist  —  Wilm.  2714  (s.  o.).  N.  2086  dec.  Patavisesis  (=  Potaissensis),  neg. 
ex  pro.  Dada;  vgl.  Hirschf.  Nachl.  364,  1.  —  N.  2097  =  Wilm.  2407 
steht  auf  dem  Familiengrab  von  einem  sevir  Augustalis  und  lib{crtus) 
eines  Aug.  Hb.  für  sich,  für  seine  zweite  Gattin,  für  sieben  Kinder,  für 
seine  erste  Gattin  luUa  Prima  und  für  seinen  f  Schwiegersohn  Nisus; 
offenbar  irrt  Wiimanns,  wenn  er  sagt:  lulia  Prima  uxor  fuit  Nisi.  —  Zu 
2102  vgl.  Eph  2,  515.  N.  2107  ist  angeführt  Marq.  I  146,  2,  aber  nicht 
am  rechten  Ort,  da  hier  von  einem  dec(iirialis)  und  einer  decuria  der 
coll{egiu)  fab{rum)  et  [ce]nt{onarioru7n)  die  Rede  ist.  Das  in  Salouae  öfters 
vorkommende  coli,  fabrum  heisst  auch  coli.  Veneris.,  vollständig  coli.  fabr. 
Venei-is  1981.  --  Zu  n.  2115  vgl.  über  magister  conquiliarius  Hirschf.  Verw. 
193,  1.  N.  2127,  a  =  Wilm.  2478  enthält  einen  rhetor  nationem  Afcr.  — 
Zu  ergänzen  sind:  n.6377  ein  sevir  Sulonit{anus]\  6378  ein  aed{ilis)  quattuor- 
vir  i.  cZ.,  Eph.  2,  529  ein  sacerdos  I.  o.  vi.  Doücheni,  nebst  zwei  Fragmenten 


Dalmatien.  I73 

530 f.;  Eph.  4,  297  Grabschrift  eines  r.  p.  prin{ceps)  cnl{oniae  oder  coU 
legiif)  M.  N.  {?)  mit  dem  Monogramm  Christi;  298  ein  eq{ues)  R{oma- 
nu-s);  dazu  zwei  Fragmente  n.  299 f.  —  Die  übrigen  Nummern,  n.  2132 
—2653.  6379-97.  6551—64  (diese  neu  nach  Glavinic)  sind  gewöhn- 
liche Grab  Schriften.  Die  Lesung  derselben  ist  mehrfach  verbessert 
und  die  Litteratur  ergänzt  Eph.  2,  516-8.  4,  261  —  291.  Vgl.  auch  Lju- 
bic,  inscr.  Zagr.  n.  25ff.,  wo  sich  Berichtigungen  finden,  jedoch  meist 
unbedeutende..  Bemerkenswerth  sind  als  metrische  Grabschriften: 
n.  2183  =  Wilm.  595,  2197=Wilm.  580,  2341  =W.596,  2544  =  W. 608.  4; 
ferner  6383 f.  und  die  Fragmente  2628.  6379 f.  Die  Aenderungsvorschläge 
Mommsen's  erscheinen  mir  hier  zum  Theil  unnöthig;  n.  2183  kann  nexis- 
sent  wohl  stehen  bleiben,  2197  ist  aetafe  =  vita  zu  nehmen,  2341  ist 
'qui'  nur  dem  Sinne  nach,  nicht  im  Text  zu  ergänzen.  —  Zu  n.  2468 
=  Wilm.  2640  Philadelphia  qui  et  Polydapan{iis),   vgl.  Mar^J.   Privatl.  I  25,  6. 

—  Neue  Grabschriften  finden  sich  Eph.  2,  532—551  (auch  wohl  das  me- 
triscjie  Fragment  558  gehört  dazu),  ferner  Eph.  4,  301 — 338.  654—8.  — 
Am  Schluss  sind  die  christlichen  Inschriften  aus  späterer  Zeit  zu- 
sammengestellt, n.  2654 — 74.  6399.  Dieselben  reichen,  soweit  sie  datirt ; 
sind,  von  a.  358  —  535.  Bemerkenswerth  ist,  dass  auf  ihnen  die  Strafen  [ 
für  Verletzung  des  Grabes  der  Kirche  {aedesiae  Salon.  2654,  edesie  2666, 
hedesiae  6399)  zugewiesen  werden.  —  N.  2661  erscheint  ein  diac{onus) 
SCe  (cdesiae;  2663  ein  Knabe,  qui  in  unn.  VIII  caruit  minas  snecrdi\  2659 
ein  adul{es)c{ens)  tog{ntus)  fori  Dalm{atici)^  i.  e.  causarum  patronus  apud 
praesidem  Dalmatiae  (M.);  6399  Leontius  ex  optione  officio  magistri  eq{uitum) 
et  pedifuni.  —  In  dem  Mosaikboden  des  Baptisteriums  steht  n.  2673  = 
Psalm  42,  2  lateinisch;  ebenso  ist  n.  2674  ein  Gebet  nacli  Dan.  2,  47  und 

I  Reg.  8,  29,  hier  aber  an  Christus  gerichtet.  —  Nachträge  zu  den  christ- 
lichen Inschriften  sind  Eph.  2,  552  —  7  und  4,  339;  darunter  sind  be- 
merkenswerth n.  552:  Depositio  Fucrati  diore  cpiscopi  d{ie)  X  K{al.)  No- 
vembres,  nach  M.  die  erste  bekannte  Grabschrift  eines  chorepiscopus; 
553  Si  qis  super  hunc  corpus  alium  corpus  ponere  volueret^  inferet  eclesiae 
argenti  p{ondo)  X.  FL  Theodottis,  curator  rei  p. ,  Peregrinum  filium  in  lege 
sancta  christiana  collocahi  euni.  Depos{i)tio  Doninionis  die  III  Kai.  Decenbris 
con{side)  A[pnl'\onio  (a.  460).  M.  liest  peregrinum,  als  Bezeichnung  des 
Standes;  ich  würde  lieber  annehmen,  dass  der  Verstorbene  zwei  Namen 
gehabt  hat.  —  Als  unecht  bezeichnet  M.  38  angeblich  salonitanische 
Inschriften,  n.  126*— 163*. 

Ohne  bedeutenderes  Interesse  sind  die  Inschriften  von  dem  nahen 
Tragurium   (Trau)  mit  den  Nachträgen   n.  6406.  Eph.  2,  559 f.  4,  340 

—  34.  —  Von  Delminium  (Gardun  bei  Trilj )  ist  am  wichtigsten  die 
Meilensäule  n.  3202,  nach  welcher  die  Lage  der  Stadt  sich  bestimmen 
Hess.  Sonst  sind  die  Inschriften  meist  militärisch.  N.  2712  =  Wilm.  1534, 
2717  =  W.  1437.  —  Zu  2714  vgl.  Eph.  4,  345;  Ultima  bezeichnet  hier 
wie  n.  5636  die  tribus  Voltinia;  Clistinna  fasst  M.  als  Angabe  der  Heimat. 


174  Römische  Epigraphik. 

—  Neu  sind  Eph.  4,  346-354  (nach  Glaviiiic):  346  ein  mil.  coli.  VIII 
vol.  Ant{o)diiianac)  et  Aur{eliaiiae) ;  350  ein  [Da]eiilia6-  (cf.  3201),  vexül^ariua) 
equit(um)  coli.  I  Bdgar{um) ,  turma  Vuleri  Proculi  (cf.  2012).  N.  347 — 9. 
351  f.  sind  Grabschriften  von  Soldaten  der  leg.  VII,  ohne  Beinamen,  also 
vor  dem  Jahr  43;  347  (tr.)  Se)-y{in)^  Chunna  (in  Pisidien),  348  (tr.)  Cor- 
(ndio),  Amblada  (ebendort),  349  (tr.)  Ser{gui),  Au[g.]  (Praetoria,  in  Ober- 
italien). Durch  diese  drei  Inschriften  werden  die  Tribus  der  betreffenden 
Städte  zum  ersten  Mal  festgestellt.  N.  351  (tr.)  Aem{ilia),  Durra:,  352  (tr.) 
\Po]l{lia)  Aese,  cf.  C.  I.  L.  VI  2380-  —  Die  col.  Claudia  Aequum 
(Citluk)  ist  aus  mehreren  Soldatengrabschriften  bekannt;  n.  2026  heisst 
es  übrigens  col.  AcquUus^  n.  2732  steht  Aequenses  mum'cipe.^-,  n.  1596  (Da- 
cien)  col.  Aeq..,  n.  6415  (s.  u.)  [col.f^  Clau{(lia)  Aequo.  Die  Stadt  gehörte 
zur  tr.  Tromentina,  vgl.  M.  Eph.  III  S.  232;  aber  auffallender  Weise 
ist  nach  2730  ein  aed.  Ilvir  i.  d.  der  tr.  Seiigia),  nach  2733  =  Wilm. 
1492  ein  Illlvir  i.  d.  der  tr.  Anii^eiinis)  zugetheilt.  Ebenso  ist  das  Neben- 
einander von  duoviri  und  quattuorviri  bemerkenswerth  (vgl.  Salouae). 
Nachzutragen  sind  die  Inschriften  Eph.  4,  355  —  361  (nach  Glavinic): 
n.  355  Iuu{oni)  Aurel.  Nepos  ob  ho\rw]r.  dutuver{atus) ,  356  Libero  p[atri]; 
357  Burrius  Betuloni  f.  Trehocus.,  miles  cho.  Aquilanoruni .^  358  ein  veter. 
leg.  VII  C.  p.  f. ,  359  ein  huruspeu:  Von  demselben  ueuestens  im  Bull. 
Dalm.  1879,  Dec,  S.  178:  [Se]cciu.^  Ca.  f.  Serg{ia)  Marcellus .,  decur{io), 
Ilvir  iur(i}  d{icundo) ,  C.  Seccius  C.  fil.  Serg.  Apr{o?\.,  decur.^  Ilvir,  iur, 
die,  ex  pec{wiia)  hon{orarin)  II  vir{atus)  porticus  et  trichl1i^n[i\am  de[di- 
caverunt].  L.  d.  p.  d.  d.  Vgl.  n.  1978  und  Marq.  I  499 f.  Trichlinia  (so  ge- 
schrieben Wilm.  1724)  scheint  eine  durch  Anlehnung  an  trichila  (Soramer- 
laube)  zu  erklärende  Umbildung  von  triclinium  zu  sein.  —  Durch  die 
Inschrift  Eph.  4,  362  (welche  übrigens  schon  n.  6565  sich  findet),  M.  Aur. 
M.  ß/.,  dec.  mun{icipii)  Magn(i),  ist  das  auf  der  tab.  Peut.  genannte 
Magnum  von  Glavinic  bei  Kljake  fixirt  worden.  —  In  der  Nähe  von  Ver- 
iicca  scheint  ein  Castell  der  coh.  III  Alpinur{uiu)  gewesen  zu  sein;  sonst 
zeigen  die  dortigen  Inschriften  meist  einheimische  Namen  {Piator,  Panes 
u.  s.  w.).  Hierher  gehört  die  Grabschrift  Eph.  4,  363.  Dagegen  bezieht 
M.  n.  2759.  3164.  6407  —  9  auf  das  alte  Proraona.  —  Von  dem  muni- 
cipium  Riditarum  bei  Sebenico  ist  besonders  bemerkenswerth  n.  2774 
=  Wilm.  2455,  wo  ein  duovir  q{uin)ci(uennalis)  und  dessen  Sohn,  ebenfalls 
Ilvir  qq.  und  princeps  miiidcipi  Riditarum,   vorkommen.     Vgl.  dazu  n.  2026 

Ilvir  qq,  disp municipi  Riditar.   und  2776  principi  Delmatarum.     Diese 

Aemter,  wie  auch  die  barbarischen  Namen  der  Decurionen  (u.  2773.  2775) 
bedürfen,  wie  M.  bemerkt,  noch  der  Aufklärung.  —  Mommsen  gedenkt 
hier  auch  der  zwei  auf  der  Mainhardter  Inschrift  (Bramb.  1621)  genann- 
ten dalmatischen  Municipien  Magub.  und  Salvium,  der  Heimatorte  eines 
Maximus  Dasantis  (/.)  und  eines  Bato  Beusantis  (/.).  Das  erstere  ist 
noch  nicht   ermittelt,   das   letztere  ist  0.  Zw.  Salviae,  an  der  von  Salo- 


Dalmatien.  175 

nae  gegen  N.  führenden  Strasse.    Apies  Incoinonii  (f.)  aber  ist  der  Name 
des  Dedicanteu.     Vgl.  meine  »Rom.  Inschr.  in  Wirt.  Franken«,  n.  26. 

Im  nördliclien  Dalmatien  oder  Liburnien,  dem  dritten  con- 1 
ventus,  war  die  Haui^tstadt  das  municipium  Flavium  Scardona  (vgl.  ' 
n,  2802  und  Marq.  I  146,  3).  Hier  errichteten  die  civitutes  Libamiae  dem 
Sohn  des  Germanicus,  Nero,  eine  Statue  (n.  2808);  hier  stellten  die  Bur- 
nistae  das  praetorium ^  d.  h.  nach  M.  die  Legatenwohnung,  wieder  her 
(n.  2809);  hier  finden  wir  einen  sacer[dos^  ad  aravi,  Aug.  Li[burn{iae)] 
(n.  2810  =  Wilm.  2456,  vgl.  auch  Marq.  I  145,  3.  374,  1).  N.  2817  hat 
Wilra.  1493  Hierher  gehört  n.  6413  mit  einem  Eporcdiensis,  mil.  leg.  XI, 
und  n.  6414,  eine  metrische  Grabschrift.  —  Von  der  Stadt  Burnum, 
welche  M.  für  das  Hauptquartier  der  11.  Legion  hält,  ist  die  wichtigste 
Inschrift  n.  2830  =  Wilm.  1183,  von  M.  abgeschrieben  und  ergänzt.  Nach 
den  Add.  liest  M.  jetzt  (st.  Vinicio)  Minicio  Fausdiw,  da  ein  Consul  dieses 
Namens  a.  115  oder  116  vorkommt.  Beide  sind  übrigens  nicht  identisch; 
der  obige,  dessen  zweiter  Name  lulius  Severus  ist,  war  leg.  pr.  pr.  imp. 
Traiani  Hadriani  Aug.  provinciae  Daciae  und  dann  erst  Consul  a.  127 
(vgl.  Marq.  I  153,  1.  154,  6),  hierauf  consularischer  leg.  pr.  pr.  in  den  vier 
Provinzen  Moesia  in/.,  Brittnnia.,  ludea,  Suria  (Marq.  I  195,  3.  262,  2). 
Der  Senat  erkannte  ihm  auctore  —  Hadriano  die  omamenta  triu[mp]halia 
ob  res  in  [Iu]dea  prospere  ge[st]as  ZU  (vgl.  M.  St.  II  799,  5).  Wegen  des 
Schlusses  s.  Eph.  4,  364.  —  N.  2833  =  Wilm.  1446.  In  n.  2836  =  Wilra. 
1452  kommt  ein  has(t.atus)  pri{or)  leg.  XX  vor;  Vgl.  über  diese  Stufe  des 
Ceuturiouats  M.  Eph.  IV  S.  233,  27  und  über  die  20.  Legion  Wilm.  a.  a.  0., 
wonach  dieselbe  um  4  n.  Chr.  gegründet  und  nach  der  Varianischen 
Niederlage  in  die  Rheinlaude  geschickt  wurde;  in  die  Zwischenzeit  also 
muss  die  Inschrift  fallen.  —  Beachtenswerth  sind  auch  die  n.  6415—20; 
in  6415,  Z.  3  ist  nach  Eph.  4,  365  zu  lesen  {^col.'i^  Clau{dia)  Aequo; 
n.  6416  und  6418  geben  die  näheren  Umstände  des  Todes  eines  eq{ues) 
imd  eines  vet.  der  leg.  XI  an  (diese  fehlen  im  Index  s.  v.  '  raortes  singu- 
lares').  Eph.  2,  561  ist  eine  private  Grabschrift.  —  Unter  Medvidje 
(=Hadra?)  ist  nachzutragen  Eph.  2,  562,  wo  memoria  wie  häufig  für 
titulus  steht.  —  Asseria  (j.  Podgradje)  ist  von  M.  fixirt  nach  n.  2850 
dec{urio)  Asseria{e).  Hierzu  kommt  nun  Eph.  2,  563  (nach  Glavinic),  ge- 
funden zwischen  Podgradje  und  Medvidje:  Fünf  Männer  iudices  dati  a 
il/.  Pompeio  Silvano.^  leg.  Aug.  in-opr.,  inter  remp.  Asscriatium  et  remp.  Alven- 
tarum,  in  re  2^^'oesenti  per  [^sententi\am  .luam  determinaverunt.  Der  genannte 
Legat  war  cos.  suff.  a.  45,  proc  Afr.  um  58,  leg.  Dalm.  a.  69  f.  (vgl.  Tacitus), 
später  curator  aquarum  und  cos.  IL  M.  lässt  unentschieden,  ob  die  hier 
erwälinte  Stadt  Alvera  oder  Alverum  --  er  schreibt  ungenau  Alveria  und 
Alveriates  —  zwischen  Podgradje  und  Medvidje  lag,  oder  ob  Alvera,  nicht 
Hadra  mit  Medvidje  zu  identificiren  ist.  —  Ein  Fragment  von  Asseria 
giebt  Hirsclif.  Mitth.  III  52  (nach  Bulic);  ebend.  einen  Votivstein  1.  o.  m. 
und  zwei  Grabschriften  aus  der  Nähe;  ferner  zwei  Fragmente  von  Ne- 


176  Römische  Epigraphik. 

dinum  (Nadiu),  dessen  Bewohner  n.  2882 f.  Neditae  heissen.  —  N.  2864 
erscheint  der  ganze  Name  eines  bekannten  Statthalters  aus  Trajan's  Zeit 
(vgl.  Marq.  I  411,  3,  zu  ergänzen  bei  Syrien  ebend.  261):   C.  Octavio  Tidio 
Tossianio  Ia{v)oleno  Prisco.  —  Von  Corinium  (Karin),  dessen  Einwohner 
n.  2883  =  Wilm.  868  Corinienses  heissen,  stammen  besonders  die  Inschrif- 
ten n.  2882f.,  welche  sich  auf  Grenzstreitigkeiten  mit  der  Nachbar- 
gemeinde Nedinum  beziehen.    Dieselben  werden  im  Auftrag  des  Legaten 
durch  Centurionen   geschlichtet   (M.  St.  II  931,  3).     Hierher  gehört   nun 
auch  die  im  Bull.  Dalm.  1879,   Okt.,   S.  146   edirte  Inschrift:   Ex  edictu 
P.  Corneli  Dolabelc,  leg.  pro  pr..  determi7i{avit  ]   .  .  .  .  Geminua^  .  .  .  posterior 
leg.  VII,  inter  Neditas  et   Corinienses.     Rcstituti  (SC   fines?)  iussu  A.  Duceni 
Gemini ,    leg.   Augusti  pr.  pr. ,    jjer  A.  Resium   Majtimum ,    c.   leg.  XI  princip. 
posterior.,  et  per  D.  Aebutium  Liberalem,  astatum  posteriore{m)  leg.  eiusdem. 
Die  zwei  letztgenannten  Centurionen  sind  dieselben  wie  n.  2882;  vgl.  zu 
ihren  Rangstufen  Marq.  II  361  f.  M.  Eph.  IV  S.  233  f.,  36.  38.    Der  erst- 
genannte  Legat  kommt  mehrfach    vor  (a.  18/19   n.  Chr.),   vgl.  Marq.  I 
145,  1 ;  den  Gentilnamen  des  zweiten,  Ducenius,  hat  M.  in  n.  2882  richtig 
restituirt,  dagegen  ist  der  Vorname  nach  unserer  Inschrift  nicht  3f.,  son- 
dern A.  —  Zu  n.  2880  vgl.  C  I.  L.  VII  633.    In  n.  2886  ist  cho.  VII  urb. 
nach  Marq.  II  461,  6.   467,  .5.   verschrieben  statt  AT/.    —    Von   Obro- 
vazzo  (=  Clambetae)  stammt  Eph.  4,  366:  luliae  Angust{ae),  divi  Augusti 
(sc.   uxori),  matri   Ti.  Caesaris  Aug.,  (et)   L.  Volusio  Saturniiio,  leg.  pro  pr\ 
C.  lulius  C.  f.  Sulla  ob  dec{urionatum).    Vgl.  über  diesen  Legaten  n.  2974  ff. 
Die  Stadt  Jader  (Zara),  deren  Einwohner  ladestini  heissen,  war 
Colonie  (Marq.  I  146,  8),   schon  von  Augustus  gestiftet,  der  als  parens 
coloniae  mxirum  et  turris  dcdit   (n.  2907).    Demgemäss  kommen  mehrfach 
duumviri  vor.  —  Mit  n.  2904  ist  zusammenzustellen  n.  6566  (vgl.  Eph.  4, 
377):  die  eine  lovi  Augusto,  die  andere  lunoni  August ae,  sonst  gleichlau- 
tend, von  einer  Appuleia  Q:uijita  geweiht.  —  Zu  n.  2908  vgl.  Eph.  4,  367 
und  Marq.  I  145,  1.     N.  2909    ist  nach  Eph.  4,  368   wahrscheinlich   zu 
lesen  A[uctore]   —    IVaiano   —   aqucteductiim    colon[i  pjerfecerunt].     TiU  2910 
und  2916  Vgl.  Eph.  4,  369  f.    N.  2917  =  Wilm.  1597;  vgl.  dessen  Erklä- 
rung, sowie  M.  St.  II  1056,  1  und  Eph.  IV  S.  231,  3.     N.  2919  =  Wilm. 
300;  vgl.  Marq.  Privatl.  I  369,  9.    N.  2922  =  Wilm.  750;  zu  dem  Schluss 
d{educta)  vigesima  pi^opuli)  R{oinani)  vgl.  Marq.  II  259,   6.  —    Weiter  siehe 
die  Verbesserungen  Eph.  4,  371  —  6,  wo  besonders  zu  den  bisher  bekannten 
sechs  Distichen  der  Grabschrift  n.  2964  noch  weitere  sechs  veröffentlicht 
sind,  nebst  Bemerkungen  von  Franz  Bücheier,  der  ja  überhaupt  den 
metrischen  Inschriften  seine  sachkundige  Fürsorge  gewidmet  hat.  —  Neu 
sind  die  Grabschriften  Eph.  2,  564  (jetzt  in  Stuttgart,  von  mir  mitgetheilt) 
und  4,   378  —  390   (meist  nach    Gliubavaz),     N.  378   ist   griechisch;    379 
pontifici   equum  publicum  liabenti;    380    equiti   Ptomano;    383  delicatne   suae; 
387  siquis  sw[per]  meo  [corpore  cdiud]  corpus  ponere  voluerit,  nisi  de  nepo- 
tibus  meis  fuerit,  fisco  viribus  penmn   aureorum  trium  mil.   etc.   (der  Schluss 


Dalmatien.  I77 

ist  niclit  ganz  klar).  Endlich  giebt  Hirschfeld  nach  Biilic  noch  eine 
fragmentirte  Grabschrift  Mitth.  III  51.  Aenona  (jetzt  Nona)  zeichnet 
sich  durch  mehrere  Inschriften  aus  der  ersten  Kaiserzeit  aus.  So  n.  2973 
=  Wilm.  660,  vgl.  Marq.  I  144.  4;  ferner  2974  ff. ,  welche  sich  auf  den 
oben  genannten  Legaten  L.  Volusius  Saturnimis  unter  Tiber  beziehen;  vgl. 
Marq.  III  226,  1.  M.  St.  II  983,  3,  auch  Dessau  Eph.  III  S.  206.  209. 
Neu  sind  die  Grabschriften  Eph.  4,  659  f. 

Aus  der  binnenländischen  Gebirgsgegend  sind  nur  einige  private, 
grossentheils  mangelhaft  überlieferte  Grabschriften  bekannt,  zu  denen 
Eph.  2,  565—7  zu  vergleichen  und  n.  568  -  571  hinzuzufügen  sind.  In 
Arupium  (bei  Ottochac)  findet  sich  jedoch  eine  Spur  von  Municipalver- 
fassung,  nämlich  ein  dec.  [II vir]  iur\i  dkundo]  3009.  —  Zu  n.  3015,  von 
St.  Georgen  am  Meer  (=  Lopsica?),  vgl,  Eph.  2,  572.  —  Dass  Zengg 
(Senia),  Josephsthal,  Tersetto  bei  Fiume  (einst  Tarsatica)  städtische  Ge- 
meinwesen bildeten,  zeigen  die  Inschriften.  —  Auf  der  Ostseite  der  istri- 
schen  Halbinsel  war  AI  bona  die  bedeutendste  Stadt,  ein  municipium 
(n.  3047),  der  claudischen  Tribus  angehörig,  mit  duoviri  und  aediles. 
Vgl.  Eph.  4,  394     9. 

Die  Inseln  sind  ebenfalls  in  der  Reihenfolge  von  SO.  nach  NW. 
aufgeführt:  Melita;  Nigra  Corcyra  (hierher  u.  6422);  Issa  (jetzt  Lissa), 
die  wichtigste  von  allen  (hierher  n.  6423,  vorher  von  M.  unter  die  ge- 
fälschten gesetzt,  eine  Dedication  /.  0.  m.  Aug.,  in  welche  der  Vers  Virg. 
Aen.  6,  235  eingeflochten  ist);  Pharia  (hierher  Eph.  4,  400);  Brattia 
(WO  n.  3096  ein  cent.  coh.  I  Belg{arum)  curagens  thcat{ri)  voi'kommt  und 
n.  6424  — 7.  Eph.  4,  405  —  7,  lauter  private  Grabschriften,  nachzutragen 
sind);  Solentia;  Arba  (vgl.  n.  2931  a.cdil{ii)  Arbo);  Curicta  {cimfos  Cu- 
rictarum  n.  3126,  mit  d{uo)viri  3130);  endlich  Apsorus  und  Crexa,  mit 
aed{iles)  und  duoviri  3138  und  3148,  wozu  Eph.  4,  408  zu  vergleichen 
ist.  Nach  Sacken,  Mitth.  III  150  sind  dort  neustens  zwei  Schleuderbleie 
gefunden  worden,  das  eine  mit  der  eingeritzten  Inschrift:  Pertinacia  vos 
radicitus  tolet. 

Unsicher  ist  die  Herkunft  bei  n.  3156  —  97,  die  einst  meistens  in 
dem  Museo  Nani  zu  Venedig  oder  in  dem  Dorf  Strä  bei  Padua  aufbe- 
wahrt waren,  aber  jetzt  vermisst  werden.  Wahrscheinlich  von  Salonae 
stammt  die  noch  erhaltene,  nicht  unwichtige  Inschrift  3158.  Zu  einigen 
andern  vgl.  Eph.  4,  409  —  412.  Hierher  gehören  sodann  n.  6428  —  31, 
nach  Rota  '  in  oppido  Pegunti'  (wo  ?),  nach  dem  cod.  Opiterginus  (Eph.  4, 
413—6)  'in  Castro  Halmissae'. 

Von  den  Inschriften  der  Meilcnsäulen  hat  Detlefsen,  Jahresbe- 
richt I  815  f.  gehandelt.  Zu  3198  f.  vgl.  Eph.  4,  417  f.  und  Zippel  S.  197. 
Zu  3200  betr.  die  Verwendung  der  Soldaten  Marq.  II  450,  2.  N.  3201  f. 
=  Wilm.  799.  805;  vgl.  über  die  Beiziehung  der  Gemeinden  Marq.  II 
89,  1.     In  den  Add.  sind  hinzugekommen  n.  6432  f. 

Unter  dem  Mnstrumentum'  sind  besonders  interessant  dieZie- 

Jahresbericht  für  Alterthumswissenschaft  XXUI.  (1880.  UI.)  12 


178  Römische  Epigraphik. 

gel  aus  der  Fabrik  des  Vibius  Pansa,  welche  zuerst  mit  Pansae  Vibi 
oder  Pansiana  allein,  später  aber,  nachdem  die  Fabrik  kaiserliches  Eigen- 
thum  geworden  war  (vgl.  Hirscbf.  Verw.  24,  3),  zugleich  mit  den  Namen 
der  Kaiser  von  Tiber  bis  Vespasian  bezeichnet  wurden,  z.  B.  TV.  Pansiana 
oder  Nero  Claud.  Pans.  Dieselben  finden  sich  nicht  nur  in  Dalmatien  an 
vielen  Orten,  sondern  auch  im  östlichen  Theil  von  Oberitalien.  Ihr  häu- 
figes Vorkommen  in  Dalmatien  hängt  offenbar  mit  dem  Fehlen  der  Le- 
gionsziegel zusammen;  wahrscheinlich  waren  hier  die  Soldaten  sonst  so 
stark  beschäftigt,  dass  man  vorzog,  die  Ziegel  aus  einer  kaiserlichen 
Fabrik  zu  liefern.  Uebrigens  hat  sich  nach  n.  6435  wenigstens  ein  Ziegel 
mit  dem  Stempel  leg.  VIII  Aug.  in  Ljubuski  gefunden;  ferner  nach  Eph. 
2 ,  573  ein  Ziegel  mit  coli.  VIII  vol.  in  Muc  (=  Andetrium).  —  Zu  den 
übrigen  Ziegeln  ergänze  n.  6434  und  Eph.  2,  574,  zu  den  Lampen  n.  6436, 
zu  den  irdenen  Gefässen  6437  und  Eph.  4,  421.  —  Die  Bleiröhren  mit 
reipuh.  Salon,  n.  3217,  1  hat  Wilm.  2818,  b.  —  Dem  instrumentum  ex 
aere  füge  bei  E2)h.  4,  419.  422.  —  Besonders  merkwürdig  aber  ist  Eph. 
4,  420,  die  spätchristliche  Inschrift  einer  Glas  schale  von  Podgorica, 
jetzt  in  Paris,  herausgegeben  von  de  Rossi,  Bull,  cristiano  1874  und 
1877.  In  dem  äusseren  Kreis:  1)  D  lunan  (i.  e.  lona)  de  venire  queti 
(i.  e.  Ceti)  Uberatus  est\  2)  Abram  et  fi  Evam\  3)  Domnus  Laiarum.  (statt 
Lazarum)  resuscitat  (dieses  Wort  in  Cursiv);  4)  in  Cursiv  (nach  Rossi) 
Petrus  virga  perquodset  (i.  e.  percussit),  fontes  ciperunt  quorere  (coeperunt 
currere);  5)  Daniel  de  laco  (lacu)  leonis;  6)  Ti-is  pueri  de  ecne  (igue)  ca- 
mi{ni)\  7)  Susana  de  /also  cremine  (crimine).  Unter  jeder  Inschrift  be- 
findet sich  das  entsprechende  Bild;  unter  2)  ein  Mann  und  ein  Weib 
unter  einem  Baum,  also  anscheinend  Adam  und  Eva.  Da  aber  die  an- 
dern Inschriften  und  Bilder  lauter  wunderbare  Errettungen  enthalten  und 
in  der  Mitte  der  Schale  sich  das  Bild  von  Isaak's  Opferung  findet,  so 
hat  der  Zeichner  offenbar  dieses  Bild  und  n.  2)  mit  einander  vermischt. 
Unter  2)  sollte  es  heissen  Abram  et  fi[lius  Isaak'],  darunter  das  entsprechende 
Bild,  während  in  die  Mitte  gehört  Adam  et  Eva  mit  dem  Bild  des  Sün- 
denfalls. Hierdurch  findet  auch  das  räthselhafte  fi  seine  Erklärung. 
D  vor  lunan  weiss  ich  nicht  zu  erklären.  Petrus  steht  irrthümlich  statt 
Moses.     Lacus  findet  sich  auch  sonst  für  die  Löwengrube. 

Zum  Schluss  erwähne  ich,  dass  Henzen  n.  6502  und  nach  ihm  Wil- 
manns  n.  1189  aus  '  Civitanova'  in  Dalmatien  (mir  unbekannt)  eine 
bemerkenswerthe  Inschrift  anführen,  welche  im  C.  I.  L.  III  zu  fehlen 
scheint. 

Pars  quarta.  Pannonia  inferior.  N.  3220—3775.  6438—73. 
Eph.  2,  575—796.   1060.  4,  423—449. 

Aus  der  kurzen  praefatio  de  auctoribus  entnehmen  wir,  dass 
der  älteste  Gewährsmann  ein  Anonymus  aus  der  Zeit  von  Matthias  Cor- 
Tinus  ist,  dessen  Sammlung  33  Inschriften,  meist  von  Ofen,  umfasst  und 
an  verschiedenen  Copien  erhalten  ist.     Im  Anfang  unseres  Jahrhunderts 


Unterpannonien.  179 

wurde  zu  Pest  ein  Museum  Hungaricum  gegründet.  Aus  neuester 
Zeit  ist  neben  Franz  Kiss  und  Job.  Paur  besonders  Floris  Römer 
hervorzuheben,  der  seine  Entdeckungen  in  den  Archaeologiai  Közle- 
menyek  und  in  den  Archaelogiai  £lrtesitö,  leider  in  ungarischer 
Sprache,  veröffentlicht  hat.  Das  bedeutendste  Werk  aber,  welches  seit 
dem  Druck  des  C  I.  L.  III  über  die  unterpannonischen  Inschriften  her- 
auskam, sind  die  Monuments  epigraphiques  duMusee  national 
hongrois,  dessines  et  expliques  par  E.  Desjardins,  publies  par  les 
soins  de  Dom  Floris  Römer,  Budapest  1873,  ein  splendid  ausge- 
stattetes Werk  mit  Facsimiles  der  Denkmäler,  336  Nummern  auf  55  Ta- 
feln, nicht  nach  der  Provenienz,  sondern  nach  dem  Inhalt  geordnet.  Noch 
in  demselben  Jahr  erschien  die  ungarische  Ausgabe:  A  Magyar  Nem- 
zeti  Muzeum  Römai  Feliratos  Emlekei,  von  Römer  (mit  Benutzung  Des- 
jardins), a.  u.  d.  T. :  Acta  uova  musei  nationalis  Hungarici.  Tomus  I  In- 
scriptiones  monumentorum  Romanorum  eiusdem  musei  nationalis,  Buda- 
pestiui  1873.  Diese  Ausgabe  ist  aber  weit  vollständiger;  sie  umfasst 
62  Folioseiten  und  264  Nummern  mehr,  ferner  6  Tafeln  mit  Facsimiles 
der  tabulae  ceratae  des  Pester  Museums  und  einer  Karte  von  beiden 
Pannonien;  auch  ist  das  C.  I.  L.  III  hier  fortlaufend  benutzt.  Jedoch 
stimmt  Text  und  Abbildung  mehrfach  nicht  überein,  theils  da  wo  Römer 
nicht  Desjardins,  sondern  Mommsen  folgt,  theils  aber  auch  aus  Mangel 
an  Sorgfalt.  Desjardins  aber  hat  seinerseits  DesiderataduC.  I.  L.  III. 
Le  musee  epigr.  de  Pest,  Paris  1874,  herausgegeben,  mit  der  Ten- 
denz, das  C.  I.  L.  als  ein  unvollständiges  und  unpünktliches  Machwerk 
zu  discreditiren.  Nothgedrungen  zeigt  nun  M.  Eph.  II  S.  353 ff.,  dass 
er  alles  Mögliche  gethan  hat,  um  die  beim  Abschluss  seines  Werkes 
erreichbare  Vollständigkeit  zu  erzielen,  und  dass  Desjardins  an  der  Ver- 
gleichung  seiner  eigenen  Ausgabe  mit  der  ungarischen  sehen  könne, 
wie  schnell  zu  einem  derartigen  Werk  Ergänzungen  nothwendig  werden. 
Hinsichtlich  der  Richtigkeit  der  Lesung  jedoch  beweist  M.,  dass  Desjar- 
dins in  einzelnen  Fällen  allerdings  besser  gelesen,  in  den  meisten  aber 
schwere  Irrtbümer,  ja  einige  Male  bewusste  Fälschungen  begangen  habe. 
Dies  hat  M.  bei  einem  dritten  Besuch  des  Pester  Museums  constatirt 
und  führt  nun  in  Eph.  II  alle  einigermassen  bedeutsamen  Varianten  von 
Desjardins  bei  den  einzelnen  Inschriften  auf. 

Aus  der  zweiten  praefatio  über  die  Einrichtung  der  Provinz  und 
die  dort  stehende  Legion  hat  Marquardt  I  137Ö'.  II  434ff.  das  Wich- 
tigste kurz  zusammengefasst  Während  aber  er  mit  Mommsen  annimmt, 
dass  im  1.  Jahrhundert  die  Provinz  nur  bis  zur  Drau  gereicht  habe  und 
erst  von  Traian  bis  zur  Douau  erweitert  worden  sei,  hat  Zippel  a.a.O. 
die  früher  herrschende  Ansicht  vertheidigt,  dass  schon  Tiberius  unter 
Augustus  die  Provinz  in  ihrem  späteren  Bestand  eingerichtet  habe.  Jeden- 
falls aber  war  anfangs  ganz  Pannonien  unter  einem  consularischen  Le- 
gaten vereinigt  und   wurde   erst  von  Traian  im  Zusammenhang  mit  der 

12* 


180  Römische  Epigraphik. 

Eroberung  Daciens  getheilt.  Im  östlichen  Tlieil,  Panuonia  inferior, 
stand  nur  eine  Legion,  zuerst  in  Acumiucum,  wo  sie  den  oberniösi- 
schen  Truppen  die  Hand  reichte,  später  zuAquincum,  im  Anscbluss 
an  die  Legionen  von  Paun.  superior.  Ob  zuerst  die  legio  XIIII  gemiua 
Martia  oder  die  legio  VI  Hispana  (oder  victrix)  die  Besatzung  bildete, 
ist  ungewiss,  später  jedenfalls  dauernd  die  legio  II  adiutrix,  von 
der  viele  Ziegel  und  Inschriften  in  Aquincum  sich  finden. 

Auch  bei  dieser  Provinz  beginnt  M.  im  SO.,  und  zwar  mit  Bas- 
siana  (bei  Petrovce).  In  der  Nähe,  zu  Dobrince,  ist  neuestens  nach 
Ivan  V.  Bojnicic  (Mitth.  III  175)  eine  wichtige  Inschrift  gefunden  wor- 
den, welche  beweist,  dass  Bassiana  eine  Colonie  war:  Dem  Kaiser  Gor- 
dian  r{es)  2){ubUca)  col.  Bassian.  Eine  weitere  Inschrift  von  dort  (s.  ebend.) 
enthält  einen  trlb.  leg.  II  adiutr.  —  Bedeutender  war  aber  die  col.  Fla- 
via  Sir m iura  (Mitrovica),  gegründet  von  Vespasian  oder  einem  seiner 
Söhne.  Sie  gehörte  der  tr.  Quirina  an,  vgl.  M.  Eph.  III  S.  233.  Hier- 
von, wie  von  ihrer  Gemeindeverfassung,  zeugt  besonders  n.  3685  (nach 
Eph.  2,  731  von  Siscia):  T.  Fl{avio)  T.  fil.  Quirin.  Severo  Gogaeno  (Volks- 
name) —  dcc.  Colon.  Sirm.,  quaesto(ri),  II  viro.^  irraefecto  fahrnm  etC.  Zu 
3228  Vgl.  Ind.  S.  1158,  wonach  M.  jetzt  Z.  13  vorzieht  [ijro]iec{tor)  Aug.  n.  — 
N.  3231  f.  3241.  3247  =  Wilm.  598  f.  980.  1059.  Zu  3240  vgl.  über  a  mi- 
Ut{iis)  Marq.  II  356,  9.  Hierher  gehören  die  Nachträge  6438  -  49  (nach 
Kanitz  und  Gruic),  worunter  6438  f.  mit  Sili-an[o  bc]llatori  und  deo  Silbano 
dom.est{ico)  hervorzuheben  sind.  -  Von  Acumincum  (Slankemen)  stammt 
n.  3252  =  Wilm.  1582  (vgl.  Eph.  2,  575),  mit  einem  dup{Ucanus)  ale 
P{onnomorumf).  —  Mehrere  Inschriften  sind  in  dem  an  der  Theiss  liegen- 
den Titel  gefunden  worden,  wo  besonders  in  n.  3255  eine  unbekannte 
col.  Prap.  oder  Prud.  (so  M.  Eph.  2,  576)  oder  vielleicht  Praet^orium) 
unweit  Mehadia  (vgl,  M.  S.  248)  bemerkenswerth  ist,  und  noch  weiter 
oberhalb  Titel,  in  der  Benedictinerabtei  Aracs,  die  Grabscbrift  Eph.  4, 
423;  M.  nimmt  jedoch  bei  diesen  Steinen  Verschleppung  an,  ebenso  bei 
dem  in  Maria-Theresianopel  gefundeneu  Stein  n.  3297.  —  Zu  den  In- 
schriften des  municipium  Cibalis  oder  Cibalac  (Vinkovce)  hat  Hirschf. 
nach  Jos.  Brunsmid  in  den  Mitth.  II  190  f.  Nachträge  geliefert,  beson- 
ders einen  Votivstein  Maximo  et  Patemo  com.  (a.  233),  und  ein  Frag- 
ment P.  Ad.  Va  .  .  .  \  Cibal.  qu{aestor)  .  .  .  \  fabr{um)  col.  .  .  \  cento{nario- 
rum)  CO  ...  .  N.  3268,  Z.  8  ist  Gullitha  zu  lesen.  —  Von  Dalya  (Teuti- 
burgium?)  ist  bemerkenswerth  n.  3272  =  Wilm.  1583,  wo  die  Siglen  ex. 
s.  c.  von  M.  nach  Bramb.  314.  317.  1125  aufgelöst  sind  ex  singulari  con- 
mlaris  (vgl.  Marq.  II  355,  1).  Vgl.  übrigens  zu  der  Lesung  Kubitschek, 
Mitth.  III  155.  N.  3273  bestätigt  sich  nach  demselben  die  Vermuthung 
Mommseu's :  [de'\curio  mis{s)icius  alae  II  Arava[corum].  Zu  6450  vgl.  Eph. 
2,  577.  Neu  edirt  ist  Mitth.  III  154  die  Inschrift  C.  Äu[r.]  AtiUnnu[s]  et 
Aurclia  Faustiniana  fili{a\  signuin  Mart{is)  Vic{lorls)  alae  I  c(ivium)  R{oma- 
norum)  don.  pos.  —  In  der  col.  Aelia  Mursa  (Eszegg),  gegründet  von 


Unterpannonien.  181 

Hadrian  (vgl.  3279  Divo  Hadriano  Mursenses  conditori  suo)  durch  die  le- 
gio  II  adiutrix  (vgl.  3280),  der  tr.  Sergia  angehörig  (s.  C.  I.  L.  VII  341 
und  M.  Eph.  III  S.  234),  hatte  nach  3275  und  3281  ein  proc{urator)  Aug. 
seinen  Sitz.  Zu  3283  und  3286  vgl.  Eph.  2,  578  f.;  zu  6451  Jos.  Hampel, 
Mitth.  II  79.  Hinzuzufügen  ist  Eph.  2,  580  Forlunae  casuali  Ael.  Balbi- 
n{us]  tes{serarivs)  [Jeg.'\  I  ad.  (i.  e.  II  adi.?)  v.  s.  l.  ?n.;  ferner  nach  Kubit- 
SChek,  Mitth.  III  155  ff.  M.  Anr.  AcliiUens,  [i-et.f]  ex  cust{ode)  armor.  leg.  II 
adiuf.;  ebend.  [exircifics?  Pa]nvonin^  und  einige  andere  Fragmente  (die- 
selben auch  S  175  ff.  Jiach  Bojnicic);  auch  eine  Inschrift  von  Tenye  bei 
Eszegg:  CaUimorphus  [u\ug{ur)  col{oniae),  vielleicht  identisch  mit  n.  3291; 
endlich  verschiedene  Stempel. 

Aus  der  Mitte  der  Provinz,  nördlich  von  der  Drau,  ist  Folgendes 
hervorzuheben.  In  Lugio  (Szekcsö)  wurde  die  wichtige  Inschrift  n.  6452 
gefunden,  welche  M.  nach  Torma  Eph.  2,  581  so  verbessert:  C.  Tit{ius) 
Antüinus  Pecidiaris.^  dec.  col.  Aquin.  p.dec.  m  .  .  g.  (dunkel),  llvii\  ßam{en), 
.^acerdos  araeAug.  n.  i){ro'i\)  P{a7nu)  infer.^  nymp{heum)  pec  nua  fecit  et  aquam 
indiixit.  Die  Inschrift  scheint  jedoch  von  Aquincum  selbst  zu  stammen.  — 
Zu  denen  vonSopianae  (Fünfkirchen)  vgl.  die  Verbesserungen  Eph.  2, 
582—7  (nach  Römer).  Neu  sind  n.  6453,  verbessert  von  M.  Eph.  2,  588, 
sodann  ebend.  589  [Iun]oni  reg.  sac.  und  590.  —  In  Lussoniura  (Köm- 
löd)  hat  die  coh.  I  Alp{inorum)  cq.  mehrere  Spuren  hinterlassen  (vgl.  zu 
3316  f.  Eph.  2,  591);  aber  n.  3318  kommt  auch  coh.  I  Alpinor.  pcd.  vor 
(vgl.  Marq.  II  455,  7).  —  In  Intercisa  (Dnna-Pentele)  stand  die  coh.  I 
m.  Hem{evenorum)  sagitt{ariontm)  eq.  c.  R.;  auch  war  daselbst  eine  Zoll- 
Station  nach  n.  3327  pr{aepositits)  ä(a[iionis).  Zu  3326 — 8  und  3338  vgl. 
Eph.  2,  592  ff.  Ebend.  n.  595  ist  —  3328;  neu  aber  sind  die  Nummern 
596  —  603,  meist  nach  Römer;  n.  596  \Di\anae  Aug.  pro  salnte  d.  n.  imp. 
Alexan\dr\i  Aug.  vett.  [t'ojA.  m.  Hemf[fie]noru7n  v.  ■".  l.  ?«.;  597  /.  o.  m.  pro 
n.  imp.  M.  Aur.  Ant.  Pii  Aug.  et  genio  coh.  m,  Hern.  Antoniniancte  T.  Cl. 
Procus,  hf.  co.H.  Jeginins  II  ad.  pi{ae)  fid.  Antoni?i.,  imp.  Anton.  IUI  et  Cae- 
l{io)  Balb{ino)  it.  cos.  (a.  213);  598  I.  o.  m.  Barsemis  Abbei^  dec.  ala  firma 
katafrnctaria  (vgl.  n.  99  Bostra)  ex  numero  IIosro[en?\orum,  mag{ister)  coh. 
VI.  Hernes.  v(a(ione?  oder  Hemes[e]n.),  d(pmo)  Carris  etc.;  599  Deo  Soli 
socio;  600   ein   cet.  ex  tes.f{e)r(ario)  coh.  m.   Hemaes.,  domo  Hemesa. 

An  der  Stelle  des  heutigen  Stuhlweissenburg  muss  ein  der 
Colonie  Aquincum  zugcthcüter,  nicht  unbedeutender  vicus  gewesen  sein 
<s.  n.  3347.  3354),  der  Mittelpunkt  für  den  Kaisercultus  der  Provinz;  vgl. 
n.  3342  ff  (hierzu  Eph.  2,  604).  N.  3551  f.  =  Wilm.  601.  1580.  Den 
religiösen  Inschriften  füge  bei  Eph.  2,  605 :  Sedaio  Aug.  sncrum  —  magister 
coli.  centoiKirinrnm  (a.  210);  sodann  Eph.  4,  424  Herculi  Avg.  Durch  die 
Aemtcrfolge  interessant  ist  ebend.  425  [T*.  Statilio]  Maximo'^)  ....  irib. 
leg  IUI  Sc\yth.\,  donis  milit{aribus)  a  divo  Trai{ano)  don(ato),  quaest.  u[rb.], 
ab  ncli{s)  .sena/{us)^)^  tr[ib.  p]leb{is),  prael{ori)^  curatori  viae  Awel{iae),  leg[ato\ 
leg.  I  ad{iutr.),  iuridico  pr.  pr.   utriusque  Parmoniae^),  leg.  pr.  pr.  Pannoniae 


182  Römische  Epigraphik. 

infer.,  cos.,  sodali Augus[ta]li,  curat.  aed{ium)  sacrar.,  Canabens{es)^)  pu\b(lice)\, 
A.  1)  Nach  M.  ein  Sohn  des  iu  Aegypten  (s.  n  46  f.)  mehrfach  genannten 
T.  Statilius  Maxiraus  Severus.  2)  Vgl.  M.  St.  II  839.  3)  Das  Ungewöhn- 
liche dieser  Stellung  klärt  sich  auf  durch  die  glückliche  Coujectur  von 
Hirschfeld  (Mitth.  I,  Add.),  dass  Maxiniiis  dieses  Amt  im  Jahre  136/7 
bekleidete,  iu  welchem  der  Cäsar  L.  Aelius  als  Px-ocousul  beide  Panno- 
nien  verwaltete  und  vier  Legionen  befehligte.  Die  Jurisdiction  gab  er 
hiernach  an  einen  Mann  prätorischen  Ranges  ab.  4)  M.  schwankt,  ob 
dies  die  römischen  Bürger  zu  Aquincum  sind,  die  bei  den  canabae  der 
Legion  wohnten,  oder  ob  der  Name  von  den  canabae  einer  früheren  Mili- 
tärstation zu  Stuhlweissenburg  oder  von  nicht  militärischen  canabae  da- 
selbst herrührt.  Ebend.  426  ist  die  Grabschrift  eines  Soldaten  der  leg.  IUI 
F{lavia) /{elLv),  427  eines  [dec?  7n]uu.  Brig{etioms).  Diese  neuen  Inschriften 
von  Sopianae  sind  zuerst  herausgegeben  von  Majonica  und  Schneider, 
Mitth.  I  167  f.  —  Zu  den  Inschriften  der  Gegend  zwischen  Sopianae  und 
Aquincum,  n.  3369.  3376  ff.,  vgl.  Eph.  2,  606-9.  N.  3370  =  Wilm.  1649. 
Neu  sind  (ausser  6454)  Eph.  2,  610 — 2,  drei  fragmeutirte  Soldatengrab- 
schriften,  zu  deren  Lesung  man  Eph.  4,  428  f.  vergleiche.  —  Die  In- 
schriften von  Erd,  n.  3385  (—  Wilm.  742,  vgl.  auch  Eph.  2,  613  und 
Friedländer,  Sittengesch.  IP  S.42)  und  n.3387  (=  W.  755,  vgl.  Eph.  2,  614 
und  Marq.  II  549,  9)  hat  Detlefsen  a.  a.  0.  S.  821  hervorgehoben.  Aus 
derselben  Gegend  stammt  der  Votivstein  Eph.  4,  430  Terae  matri.  —  Mehr 
Inschriften  bietet  Teteny;  vgl.  zu  denselben  Eph.  2,  615 — 624,  wonach 
auf  der  Grabschrift  3395  vorkommt  ein  e[(/.  al.  I  Th?\rac.  (cf.  3351),  ein 
vet.  coh.  X  2}rei{oriae),  ein  [ev^okatus  ex  sp[e]clato[i-e]  eqq.  praet.,  ein  [mi\L 
leg.  II  adi.  und  ein  strator  cos.  N.  3397  =  Wilm.  602.  Neu  sind  die 
Inschriften  Eph.  2,  625  f.,  die  erstere  eine  Dedication  an  Kaiser  Maximus 
oder  Maximinus   von  der  coh.   m.  Main\oruin)   Maximinian{a). 

Der  ergiebigste  Fundort  in  der  ganzen  Provinz  ist  die  col.  Aelia 
Septimia  Aquincum  (Alt-Ofen).  Die  Stadt  verdankt,  wie  die  Bei- 
namen zeigen,  ihren  Ursprung  dem  Kaiser  Hadrian,  ihr  Wachsthum  dem 
Kaiser  Severus.  Die  älteste  Inschrift,  u.  3487,  stammt,  wie  es  scheint, 
aus  dem  Jahre  138,  die  grosse  Masse  aber  erst  aus  dem  3.  Jahrhundert. 
Im  Jahre  172  (n.  3347)  heisst  die  Stadt  noch  m{unicipium)]  also  ist  sie 
•wahrscheinlich  von  Severus  zur  Colonie  erhoben  worden.  Von  städtischen 
Beamten  kommen  vor  ein  c{urato7-)  r{ei)p.  3485,  ein  q{uin)q{uennalis)  3488, 
Duumvirn  und  Aedilen,  aber  keine  Quästoren;  von  Priestern  ein  sacerdos 
urbis  Romae  3368,  ein  sacer{dos)  provinci(ae)  3485 ,  ein  ßamen  col.  (wahr- 
scheinlich divorum)  3362.  3368.  Es  wird  ferner  genannt  ein  colleg{ium) 
Augustal\iam)  mit  einem  praefect{us)  3487,  ausserdem  coli,  fabi-iwi,  coli, 
centonariorum  und  coli,  scaenicorum  (dieses  3423).  Mehrfach  erscheinen 
auch  seviri  und  Augustales.  Anderes  ist  zweifelhaft,  so  ein  X  vir  col.  Aq. 
3467  und  ein  sexvir,  adil.  (d.  h.  nach  M.  adlectus)  dec.  col.  Aq.  3497.  Die 
tribus  ist  unbekannt;  nach  M.  gehörte  Aquincum    vielleicht  gar  keiner 


Unterpannonien  (Aquincum).  133 

an.  Dass  die  Stadt  aus  den  canabae  der  Legionen  hervorgegangen  ist, 
zeigt  3505  vet.  et  [c{ives)\  R{omani)  co{n)s{istentes)  ad  leg.  II  ad.  Sehr 
zahlreich  sind  die  Inschriften  von  Provincial-  und  Legions-Legaten,  Pro- 
curatoren  und  deren  Officialen,  sowie  von  Officieren  und  Soldaten.  Das 
Hauptquartier  kann  daher  unmöglich,  wie  Marq.  I  139,  2  annimmt,  erst 
unter  Diocletian  nach  Aquincum  verlegt  worden  sein,  vielmehr  spätestens 
unter  Severus.  Ausser  der  le  gio  II  adiutrix  (s.  o.)  kommt  die  legio  IUI 
Fla  via  mehrfach  vor,  ferner  einige  Male  die  legio  I  adiutrix,  die  in 
Brigetio  stationirt  war,  endlich  die  cohors  miliaria  Maurorum,  die  coh. 
Ulpia  Pannoniorum  und  coh.  VII  Breucorum.  Ferner  ist  beraerkens- 
werth  eine  scola  speculatorum  legionum  I  et  II  3524,  ein  excubitoriuiii  ad 
tufel(am)  signo7-{tim)  et  imagm{um)  sacrar{urn)  3526,  thermae  maiores  leg{ir>- 
nis)  II  adi.   3525. 

Die  religiösen  Inschriften  aus  Aquincum  reichen  von  3412 — 3517; 
dazu  kommen  6455—9.  Eph.  2,  674—695.  4,  431  f.  Hervorzuheben  sind 
darunter  3415.  3433.  3445.  3479.  3489.  3502.  3505  (s.  o  )  =  Wilmanns 
140  f.  1479.  1542.  1546.  1560.  2411.  Zur  Lesung  vgl.  Eph.  2,  627—651 
und  670  f.,  wo  die  Varianten  von  Desjardins  gewissenhaft  geprüft  und 
mehrere  Entstellungen  desselben  aufgedeckt  sind;  so  zu  3457  und  3485, 
besonders  aber  zu  3507,  wo  wir  die  beiderseitigen  Lesarten  einander 
gegenüberstellen: 

Desjardins:  Mommsen: 

Neptuno  |  Serv{ilius)  Atrio\       '    Fortun(ae)  con\servatrici\ 
Cüiones  j  et  Ael{ia)  Iuno\nia   j   et  bon{a)e  d\eae  Iuno\ni 
et  Ael(ia)  \  Theodora.  Aelia   T\heodora. 

Zu  3424  vgl.  über  praef.  leg.,  2^rot{ector)  Aug.  Wilm.  Eph.  I  S.  97  ff.  und 
Marq.  II  590,  3;  zu  3426  Wilm.  ebend.  99,  wo  richtig  gelesen  wird  a{gens) 
v(ices)  l{egati)  p{rovinciae)\  ZU  3427  Wilm.  ebend.  96.  101  f.  und  M.  Eph.  IV 
S.  242 ,  84 ;  zu  3428  f.  M.  Eph.  I  S.  142  über  den  Legaten  Suetrms  Sa- 
binus;  zu  3468  f.  Wilm.  ebend.  S.  85.  98;  zu  3501  M.  Eph.  IV  S.  231,  10. 
—  Neu  sind  in  Eph.  2  die  Votivsteine  n.  674  Adonio  (=  Adonidi);  675 
Balli  diae  divinae  et  dia{e)  Surine  teinplum  f.  T.  Fl{avius) ;  676  Danuvio 
sacrum\  677  [Herc\uU  a7tipl[iator]i  patri[o?  Suetr}ius  S[ab]in7is  leg.  Aug. 
(S.  0.);  678  Herculi  Aug.  C.  Aurel.  Firininus,  pref.  leg.  II  ö[c?/.]  ex  ■prot{ec- 
tore),  vom  Jahre  287,  wo  M.  wohl  aus  Versehen  leg.  II  Aug.  schreibt; 
679  f.  lunoni  reg..,  681 — 5  /.  o.  m.,  686  /.  o.  in.  et  lunoni  regine,  687  Marti 
et  Minerv{ae)  Aug{ustis),  688  ff.  Silvunu  domestico ,  691  Sil{vano)  sil{vestri) 
Aug.,  692  Terre  matri.  Als  Dedicanten  sind  bemerkenswerth:  682  ein 
strator  leg{uti)  hg.  II  adi.  p.  f.  S{everianae)  \  683  ein  bf.  proc{uratoris) 
Aug.;  686  ein  strator  [eo5.  ?] ;  687  ein  coli.  armaturu{rum)  leg.  II  adi.  p.  f. 
Antoninianae;  693  (a.  223)  ein  signifer,  ein  tesserarius  und  ein  c{ustos)  ar- 
mor{um).  —  Eph.  4,  431  lautet:  Pro  salute  d.  n.  imp.  M.  Aurel.  Antonini 
Aug.,  Aureli  Florus  et  Mercator,  duovir{i)  qq.  c[ol.]  Aq.,   tempidum  [Ne]niesis 


]84  Römische  Epigraphik. 

retu.'ddte  [con^lapsuin  restituer{unt)  ^  \^MessaUa\  et  SaOi(no)  cos.  VIII  K,  lul. 
[dcdican/e?]  Äur{elio)  Suro  sala(rtario).  Alis  der  Inschrift  bestätigt  sich 
nacll  M.,  was  schon  aus  n.  1125  {deae  Nemesi  sire  Fortuiiae)  sich  ergab, 
dass  die  griechische  Nemesis  mit  der  altitalischen  Fortuna  identificirt 
wurde;  denn  dieser  war  der  24.  Juni  geweiht;  vgl.  Marq.  III  554  f.  Sa- 
lariarius  ist  nach  M.  (s.  zu  Eph.  2,  886)  ein  evocatus  oder  sonst  bevor- 
zugter Soldat,  der  statt  des  Soldes  (Stipendium)  ein  Gehalt  (salariura) 
empfängt;  vgl.  Marq.  H  527,  1.  Ebenfalls  auf  Nemesis  bezieht  sich  wohl 
die  zugleich  gefundene  Inschrift  ebend.  4,32,  wo  \VIII\  Kai  lulias  steht. 

Die  übrigen  Inschriften  von  Aquiucum  fassen  wir  alle  zusammen: 
N.  3518  -3614.  6460—3.  Eph.  2,  696—715.  4,  433—8.  Zu  deren  Lesung 
vgl.  wieder  die  Besprechung  der  Varianten  Desjardins',  sowie  Ver- 
besserungen von  Römer  und  M.  selbst,  Eph.  2,  652-669.  672  f.  Be- 
mcrkenswcrth  ist  hier  n.  3522,  Z.  9  d.  d.  v.  v.  =  duovin,  3569  Aeinonia). 
N.  3521  =  Wilm.  1037;  3524  =  W.  737,  vgl.  auch  Marq.  II  544,  3;  3526 
=  W.  736;  3529  =  W.  1644  (cf  Eph.  I  S.  99);  3538  =  W.  1549;  3543 
=  W.  1547  (vgl.  Marq.  II  529.  4);  3565  =  W.  1559  (vgl.  Eph.  I  S.  100); 
3569  =  W.  331;  3576  =  W.  1650;  3583  =  W.  332,  wo  der  Schluss  so 
erklärt  wird:  Euthaiia  (posuit).  Is  (hie  situs  est),  ad  quem  (statt  cuius) 
sepidtn.r<i(vi.)  coli.  cenf.  X  {denarioti)  CCC  contidit.  —  Unter  den  neuen  ist  be- 
merkenswerth:  Eph.  2,  696  Kaiser  Severus  Alexander  —  balveum  a  sqlo 
(sc.  in?)  territorio  leg.  II  ad.  p.  f.  S.  (s.  0.)  fecü  curante  Fl.  Marciano  cos. 
Hierzu  vergleicht  M.  besonders  C.  I.  L.  11  2916  p7-at(a)  l>'g.  IUI:,  ich  füge 
hinzu  Tac.  Ann.  13,  54  f.:  agros  vacuos  et  militura  usui  sepositos  (am 
Rhein)  —  in  quam  (sc.  partem  campi)  pecora  et  armenta  militum  ali- 
quando  transmitterentur.  Ebend.  699  P.  Ael.  I^b.}  (sc.  tribu,  vgl.  6188) 
....  Ancyr[n  mil.  leg.  II]  ad.;  übrigens  kommt  in  Ancyra  auch  die  tf. 
Pollia  vor,  so  6023  zweimal.  Ebend.  704  ein  Soldat  der  coh.  I  Astor{um\ 
was  Desjardins  auf  die  Asturer  bezieht,  M.  auf  die  Asti  in  Thracien; 
ferner  ein  c{eaturio)  leg.  VI  fcrraf{<ie).,  )jui  e.'it  ■pr(ib{atu>'?)  in  leg.  II  a  Cor- 
nel(io)  Plotiemo  leg.  Ebend.  706  ein  vet.  ex  hf.  co.s.;  708  P.  Si'tio  P.  f. 
Pa]nria,  Tev^xte  ex  Africa,  Mustiolo.^  vet.  leg.  II  adi.\  709  eiil  arm(orum) 
cus^ton)  leg  IUI  Fl.  und  ein  tubice(n)  leg.  eiusde{m);  710  quondam  mil{itis)  leg.., 
librari  co.>i.  Räthselhaft  ist  ebend.  711  iW.  Furio  l'o  \  (Pollia  oder  Po mp- 
iina  tribu)  Rn/o  Cana  \  —  Stati[u.s]  \  Con.sta(v)s,  Jrat[er]  |  et  her{e.s)  cim  f. 
c. ,  I  rives  Agripin  \  Trarmalpini  \.  An  den  mit  |  bezeiehueteu  Enden  der 
Zeile  können  je  noch  1  —  2  Buchstaben  fehlen.  Bei  Cana  denkt  M.  an 
Canabae;  doch  darf  auch  an  elvi  Canae  n.  5914  und  an  dorn.  Can.  n.  3668 
(vgl.  Eph.  2,  722)  erinnert  werden.  —  Eph.  4,  433  kommt  vor  ein  s[pe- 
c\ul{ator)  leg.  II  adi.\  435  ein  Agri\pjnnen\-iia  quon\dam\  m.  l.  IUI  [F.f.']:, 
437  ein  dec.  n<(unicipii)  Bregetionesivm.  Diese  Nachträge  in  Eph.  4  hat 
nach  Römer  auch  Hampel,  Mitth.  II  70  ff.  gegeben. 

Aus  der  Umgegend  von  Aquincum  ist  hervorzuheben  n.  3624  = 
Wilm.  98,   ein  Votivstein  mit   dem   eigenthümlichen  Schluss   suscepta  fide 


Unterpannonion.  185 

ex  orco.  Zu  3626  vgl.  Eph.  2,  716.  —  Acht  Milien  nördlich  lag  Ulcisia 
castra  (Szent-Endre),  das  Standlager  der  coh.  I  m(iliaria)  nova  Seieriana 
Surorum  sag{iitariorum) ,  deren  Sigle  n.  S.  S.  s.  (3638  f.)  erst  aus  Eph.  4, 
440  (s.  u.)  verständlich  geworden  ist.  Zu  3644  vgl.  Eph.  2,  717  und 
ergänze  die  Grabschrift  Eph.  4,  439.  -  x\us  der  Gegend  von  Gran  und 
iJogdäny,  wo  Cirpi  und  Salva  lagen,  stammt  u.  a.  n.  3654  =  Wilm.  1558. 
Man  füge  hinzu  Eph.  2,  718:  Die  Kaiser  Valentinian  und  Valens  (a.  365/7) 
muros  cum  twribus  horum  caMrorum  a  rudlmentis  fandainentorum  conaurgere 
imperarunt^  disponente   Equitlo  v.  c.  coinite,   mag.   equituin  peditumque,   curanie 

Äugusliano pr{oeposito?)  v.  p.  tt  dure  Val{eriae)  Ihnitia  etc.;   vgl.  n.  3653, 

wonach  unter  Leitung  desselben  Equitius  im  Jahre  371  ein  hm-ga-^  Com- 
mercium erbaut  wurde.  —  Ebend.  719  Nymphis  medids  (sacmm.  C.  lulius 
Commodiis  Orßiianus,  leg.  Aug.  pr.  j^''-,  v.  s.  l.  m.  -■-  Eph.  4,  440  /.  o.  vi. 
von  einem  sig(nifer)  der  eben  genannten  Cohorte.  Ebend.  441  ein  dec.  col.^ 
natürlich  von  Aquincum.  —  Das  alte  Cr  um  er  um  (Neudorf)  gehörte  nach 
Add.  S.  1042  wahrscheinlich  zu  Pann.  sup.;  vgl.  zu  3659  Eph.  2,  720  und 
füge  hinzu  die  Grabschrift  ebend.  721. 

Von  den  'incertae'  stammt  3668  nach  Eph.  2,  722  wahrscheinlicii 
von  Carnuntum  (s.  u  ).  Zu  den  andern,  soweit  sie  im  Pester  Museum 
sich  befinden,  vgl.  die  Besprechung  der  Varianten  Desjardins'  Eph.  2, 
723  -  737.  -  N.  3675  gehört  nach  Add.  S.  1041  nicht  dem  Severus 
Alexander,  sondern  dem  Elagabal  an.  Von  der  Inschrift  3676  =  Wilm. 
600,  welche  Alex.  Riese  in  zwei  Codices  des  9.  Jahrhunderts  zu  Paris 
und  Valencia  entdeckt  hat,  ist  der  pannonische  Ursprung  ganz  zweifelhaft. 
N.  3677,  Z.  4  nach  Desjardins  richtiger  cde  I  T^hracum)  v{eterunae).  N.  3685 
stammt  von  Siscia  (s.  o.),  3689  von  Kekkut.  N.  3694  lautet  nach  Eph.  2, 
737:  [6r'.  V(d.\  Maximo  z.  (i.  e.  centurioiii)  leg.  II  FaiiJi.,  z.  leg.  VI  ferr., 
z.  leg.  XIIII  g.  AI{nrtiae),  G.  Va[l.  Eujteles,  lih.  et  her.  etc.  Hinzuzufügen 
sind  Eph.  2,  738—745;  n.  738  /.  u.  m.  Dol.  Ebend.  n.  1060  ist  eine  offen- 
bar christliche  Grabschrift,  von  K.  Wolf  abgeschrieben  (vgl.  Eph.  4,  442). 

Zahlreich  sind  die  Meilonsäulen,  in  vier  Abschnitte  getheilt: 
1)  Zwischen  Save  und  Drave  n.  3699  ff.  6465  f.  Zu  3700  vgl.  betr.  die 
Zählung  von  Nerva's  trib.  pot.  M.  St.  II  756,  2.  N.  3705  =  Wilm.  835: 
Kaiser  Constantius  II.  a.  354  quinarios  lapides  per  Ilhjricum  J^ecU  ab  Atrante 
nd  flumen  Sarum ;  dies  ist  das  einzige  Beisi)iel  eines  Fünfmeilensteins. 
Zu  der  Losung  vgl,  Eph  2,  746  und  über  die  kaiserliche  Titulatur  M. 
St.  II  743.  -  2)  Von  Aquincum  nach  Mursa  n.  3706  -  37.  6467-70.  lieber 
die  Desjardinsschen  Lesungen  vgl.  Eph.  2,  748  ff.  liier  wird  besonders 
die  Einschwärzung  Diocletian's  in  n.  3711,  b  gerügt;  in  Wahrheit  heisst 
es  dort:  Dd.  nn.  Flavio  Vnlerio  Constantio  tt  Galerio  Valerio  Maximiano 
etc.  Die  n.  3708.  3713.  3718.  3731  hat  Wilmanns  838.  1000.  1003.  1014. 
Zu  .6469  vgl.  Kubitschek,  Mitth.  III  S.  158.  —  Neu  sind:  Eph.  2,  758  f., 
aus  Alt-Ofen,  einzuschalten  nach  3706;  n.  758:  Dem  Kaiser  Philippus, 
seinem  gleichnamigen   Sohn    und  der  Kaiserin  Marcia  Otacilia  Severa, 


186  Römische  Epigraphik. 

matri  castrorum  et  exercitus ,  leg{lo)  11  adi.  [p.]  /.  Phüippiana  etc. ;  ferner 
Eph.  4,  443,  von  Severus  Alexander,  ähnlich  wie  3710  u.  a. ;  sodann  Eph. 
2,  760  —  2,  Fragmente  aus  der  Gegend  von  Promontor,  und  zwar  760 
dem  Kaiser  Trebonianus  Gallus  und  seinem  Sohn  a.  251,  761  den  Cäsaren 
Severus  und  Maximin  a.  305/6.  Zu  3730  vgl.  ebend.  763  und  schalte 
dann  ein  764 — 6,  ab  Aq{uinco)  m.  p.  LV,  n.  764  dem  Maximin  und  Maxi- 
mus coh.  1  T{hracum)  G{erinanica)  Maximiniana  ^  n.  765  den  Philipp!  und 
der  Marcia  Otacilia  Severa  (s.  o.),  766  dem  Kaiser  Decius.  Ferner  schalte 
man  nach  3731  ein  Eph.  4,  444:  Verus  Maximinus  —  cos.  desig.  (a.  235), 
ab  Aq.  m.  p.  LXXXVl.  —  3)  Von  Aquincum  nach  castra  ülcisia  3738  ff. 
Ygl.  Eph.  2,  753  f.  Auf  n.  3742  hat  M.  von  dem  radirten  Kaisernamen 
noch  C[.  l]ul.  Vero  Maximino  entdeckt;  Desjardins  hält  auf  ein  unbeglau- 
bigtes Gerücht  hin  die  Inschrift  für  gefälscht.  —  4)  Von  Aquincum  nach 
Brigetio  3744ff.  6471.  Vgl.  Eph.  2,  755  ff.  N.  3746  (=  Wilm.  1016) 
und  3747  sind  von  Desjardins  auf  der  Abbildung  n.  104  fälschlich  ver- 
bunden. 

Ausser  den  schon  bekannten  Legionsstempeln,  exer{ciius)  Fan. 
inj.  n.  3749  =  Wilm.  2797,  leg.  11  adi.,  auch  adi.  p.f.  und  adi.  p.f.  Ant. 
n.  3750  =  Wilm.  2798,  vereinzelt  leg.  1111  F.  3753,  leg.  VI  H{isp.)  3754 
=  Wilm.  1435,  leg.  XIIll  gmn.  3755,  kommt  ferner  nach  Eph.  2,  770  bei 
Batta  vor  leg.  11  Ital.  (sonst  nur  in  Noricum  und  Pann,  sup.).  —  Zu  den 
bekannten  Cohorten stempeln  coh.  1  Ulp.  F{ann.)  3756  =  Wilmaans 
2803,  coh.  VII  Brieucoruni)  An^toniniana) ,  c.  111  Alp{inorum)  und  einer 
Cohorte  ohne  Namen  (n.  3758  =  Wilm.  2802)  sind  als  neu  hinzuzufügen: 
in  Puszta  Baracs  che.  I  T(hracum)  G{ermunica)  Eph.  2,  776  (s.  o.),  und 
in  Batta  cho.  m.  Mau{rorum)  ebend.  777.  —  Aus  der  Zeit  Valentinian's  I. 
stammen  die  Stempel  Terentius  v.  p.  dux  und  Frigeridus  v.  p.  diix  ap.  {?) 
Val{eriae)  3761  f.  =  Wilm.  2789  (vgl.  Eph.  2,  778)  und  einige  ähnliche, 
n.  3763  ff.,  wozu  auch  ap.  Valentini  n.  6464  gehört.  Nachträge  finden  sich 
Eph.  2,  779  ff.,  wo  man  zu  ap.  Lupo  ord(inarius)  vgl.  Eph.  IV  S.  239,  64; 
ferner  Eph.  4,  445  f.  —  Als  Namen  von  Castellen  sind  nach  der  Not. 
Dign.  aufzufassen  die  Stempel  Quadribiir^gium)  wxidi  Vlncentia ,  n.  3769  ff. 
=  Wilm.  2806  f.;  vgl.  Eph.  2,  789.  —  Zu  den  kaiserlichen  Stempeln 
n.  3774  vgl.  Hirschfeld  Verw.  24  und  oben  unter  Dalmatien,  zu  den  übri- 
gen Eph.  2,  790  ff.  4,  446  ff. 

Zum  Schluss  sind  zu  erwähnen  zwei  Griffelinschriften:  Eph.  2, 
796  (M.  nach  Rom  er 's  Zeichnung)  Bato.^  cura!  Grate.,  qui  futues  Grega{m) 
ancilla(m)  Lupi  optionis  legionis  secundes .,  quae  est  in  domo  vestra  et  inalo 
tue  est,  per  illa{ni)  at  nil  perduces  parentes  suos  quottidie.  Aurelius.  Die 
andere,  Eph.  4,  449,  ist  noch  unentziffert. 

Pars  quinta.  Pannonia  superior.  N.  3776—4711.  6474-89. 
Eph.  2,  797—943.  4,  450-577.  660,  a. 

In  der  praefatiodeauctoribus  führt  Mommsen  als  den  ersten 
einheimischen  Gewährsmann  mit  der  Bezeichnung  'Antiquus  Austriacus' 


Oberpannonien  (Krain).  187 

einen  Anonymus  auf,  der  von  Peutinger,  Choler  und  Apian  benutzt  wor- 
den ist.  Der  Letztere  hat  ausserdem  aus  einer  anderen  Sammlung  ge- 
schöpft, von  welcher  sich  auch  Spuren  bei  Aventin  und  Valvassoni  fin- 
den. Die  Valvassonischen  Sammlungen  hat  M.  nachträglich  durch 
den  Grafen  Leicester  mitgetheilt  erhalten  und  das,  was  sich  auf  unseren 
Band  bezieht,  in  Eph.  IV  nachgetragen,  vgl.  S.  133.  Als  der  vorzüg- 
lichste der  alten  Zeugen  ist  von  M.  erst  wieder  an's  Licht  gezogen  wor- 
den Augustinus  Tyffernus  (d.  h.  von  Tüffern  in  Steiermark),  Geheim- 
secretär  und  Reisebegleiter  des  Bischofs  Christoph  Rauber  in  Laibach 
zu  Anfang  des  16.  Jahrhunderts,  dann  Kanzler  des  Bischofs  Georg  von 
Slatkonia  in  Wien,  wo  auch  in  der  kaiserl.  königl.  Bibliothek  drei  Exem- 
plare seiner  Sammlungen  sich  linden.  —  Unter  den  zeitgenössischen 
Publicationen  nennt  M.  namentlich  die  Schriften  der  kaiserl.  königl. 
Academie  der  Wissenschaften  in  Wien:  a)  Denkschriften  der 
hist.-philol.  Classe,  b)  Sitzungsberichte,  c)  Archiv  für  Kunde  österr. 
Geschichtsquellen,  d)  Notizenblatt,  Beilage  zum  Archiv;  sodann  die  Mit- 
theilungen der  kaiserl.  königl.  Centralcomraission  zur  Erfor- 
schung der  Baudenkmale,  Wien  1856 ff.  Dazu  kommen  nun  noch  seit 
1877  (vgl.  Eph.  IV  S.  134)  die  mehrfach  erwähnten,  höchst  verdienst- 
lichen Archäologisch-epigraphischen  Mittheilungen  aus  Oester- 
reich  und  Ungarn.  x\u3  ihnen  sind  hier  besonders  anzuführen  die  Reise- 
und  Fundberichte  von  Majonica  über  Savaria,  Arrabona,  Brigetio, 
von  0.  Hirschfeld  über  Carnuntum,  ferner  von  Hampel,  Kubit- 
schek  und  Bojnicic.  Weitere  Litteratur  wird  bei  den  einzelnen  Land- 
schaften erwähnt  werden. 

Nach  der  kurzen  Einleitung  de  re  militari  standen  zur  Zeit  von 
Augustus'  Tod  drei  Legionen  in  Pannonien:  VIII  Aug.,  IX  Hisp.  und 
XV  Apollinaris.  Nach  mehreren  Wechseln,  welche  namentlich  die  le- 
gioXIII  gemina  für  einige  Zeit  und  die  legio  XV  Apollinaris  zum 
zweiten  Mal  nach  Pannonien  führten,  standen  unter  Traian  in  Pann.  inf. 
die  legio  II  adiutrix  (s.  o.j,  in  Pann.  sup.  aber  drei  Legionen:  I  adiu- 
trix  mit  dem  Hauptquartier  Brigetio,  X  gemina  in  Vindobona, 
XIV  gemina  in  Carnuntum.  Und  dabei  blieb  es  bis  zum  Ende  des 
4.  Jahrhunderts,  auch  nachdem  unter  Diocletian  beide  Provinzen  wieder 
je  in  zwei  Theile  zerlegt  und  überdies  Pann.  sup.  verkleinert  worden 
war  (vgl.  Marq.  I  140). 

Mommsen  beginnt  nun  im  Südwesten  mit  Krain.  Unter  der  neue- 
ren Litteratur  sind  hervorzuheben  die  Mittheilungen  des  histori- 
schen Vereins  für  Krain,  Laibach  1846ff.  Ferner  werden  von  M. 
als  eifrige  Gehilfen  E.  H.  Costa  und  Alf.  Müllner  gerühmt;  letzte- 
rem verdanken  wir  auch  die  meisten  Nachträge,  üeber  seine  Schrift 
Emona,  Archäologische  Studien  aus  Krain,  Laibach  1879,  vgl.  Detlef- 
sen,  Jahresbericht  VIII  (1880),  III.  Abth.,  S.  95  ff.,  wo  seine  Controverse 
mit  Mommsen  über  die  Lage  von  P^mona  besprochen  ist.    In  diesem  Buch 


188  Kömisrhc  Epigraphik. 

sind  die  Inscliriften  aus  Krain  S.  203  342  zusammengestellt;  die  liier 
neuedirten  sind  meist  Grabschriften  oder  unbedeutende  Fragmente;  nur 
einiges  Wenige  soll  daraus  angeführt  werden. 

Eigentlich  schon  zu  Italien  gehörte  nach  M.  und  Zippel  a.  a.  0. 
S.  195 f.  Nauportus  vicus  (Oberlaibach),  a.  14  n.  Chr.  'municipii 
instar'  genannt  (Tac.  Ann.  1,  20),  aber  doch  ohne  eigentlich  städtische 
Verfassung.  Das  zeigen  auch  die  Inschriften  n.  3776  f.  =  C.  I.  L.  I  1466  f. 
(vgl.  Eph.  4,  450),  auf  welchen  ma(j{ls!rl)  rlci  aus  dem  Freigelassenen- 
stand de  vic(i)  s(entenlia)  eine  aedes  Aeqtior{noe)  und  eine  porlicus  erbauen. 
Der  Ort  war  Durchgangspunkt  für  den  Handel  von  Italien  nach  den 
Donauländern.  N.  3782  ist  nach  Müllner  so  zu  verbessern:  [Q.  C\ae- 
dcujnniiis  \A]itiis  etc.  (Eph.  4,  451).  Neu  ist  die  nicht  ganz  vei-ständliche 
Inschrift  E]ph.  2,  797.  -  In  dem  Dorf  Igg  und  Umgebung,  wo  Müllner 
das  alte  Emona  findet,  sind  zahlreiche  Grabschriften  mit  barbarischen 
Namen  gefunden  worden;  sie  sind  von  ihm  zusammengestellt  und  be- 
sprochen Emona  S.  241  ff.  Nach  M.  dagegen  wai'en  die  Einwohner  wahr- 
scheinlich ohne  volles  Bürgerrecht  dei"  Colonie  Emona  —  Laib  ach  zu- 
getheilt.  —  Man  vgl.  die  Emcndatioia'ii  Eph.  2,  798  -  801.  4,  452  und 
füge  als  Nachträge  bei  Eph.  2,  802  7.  4,  454 f.  Von  Bedeutung  ist 
hierunter  nur  Eph.  2,  802  (vgl.  4,453):  C.  Bn-^aidfus  C.  f.  Cl[midia)  Se- 
cundus,  acd{ilifi)^  ß{amen?}  bis^  q(ii(tetitor)  i,{<cmriae)  piiiblicae,  cf.  n.  424j3), 
Ilvir  i.  d.,  patr.  coli.  dn}drnfo{ruimm) ,  praef actus  et  pntrnmi.i  coli,  cento^a- 
rioi-iim  ...  Statt  FL  liest  übrigens  Müllner  E-D.\  vgl.  Emona  S.  45f. 
206.  333.  —  Die  Colonie  lulia  Emona  war  nach  M.  wahrscheinlich 
zugleich  mit  Pola  und  Tergeste  während  des  dalmatischen  Krieges  a.  720 
gegründet;  sie  gehörte  der  tribus  Claudia  an,  vgl.  Eph.  III  S.  232.  Es 
finden  sich  hier  etliche  Inschriften  von  Veteranen  verschiedener  Legio- 
nen. Municipale  Aemter  sind  erst  neulich  entdeckt  worden,  vgl.  Eph.  2, 
802  (s.  0.)  und  812  (hier  ein  Illlcir,  [dcc.  coli.]  Jah{rum)?).  Schon  frü- 
her bekannt  waren  Decurionen,  seviri,  ein  sevir  et  Augustalis  (3836) 
und  ein  lih.  et  tahid{nrius)  rel  pnbl .,  Aug{ust(ili-s)  grat/n'to  (3851).  —  Auch 
hier  wie  in  Nauportus  wird  die  Göttin  Aecorua  verehrt  (3831ff).  Zu 
ergänzen  sind  als  religiöse  Inschriften  Eph.  2,  809  /.  ".  m.]  810  Ne.pt ann 
Aug.  sacriim  (vgl.  3841).  Zu  3846  vgl.  betr.  hnstnto  in  coh.  I  leg.  II 
Traian.  M.  Ei^h.  IV  S.  234,  40.  Die  Nummern  Eph.  2,  456  -  460  geben 
einige  Varianten  von  Valvassoni.  Neu  sind  die  Grabschriften  Eph.  2, 
461  f.  660,  a.  4,  811-4;  darunter  811  von  einem  mä.  kg.  XV  Apol.,  812 
s.  0.  —  Zu  dem  Gebiet  von  Emona  rechnet  M.  noch  das  obere  Thal 
der  Save.  Von  hier  stammt  n.  3893  =  Wilm.  2460,  wo  vier  Decurien 
des  coli,  fabrum  vorkommen.  Zu  ergänzen  ist  die  Grabschrift  Eph  2, 
815  (vgl.  4,  464).  —  Die  Inschriften  des  municipium  Latobicorum 
(Treffen),  welches  zur  tribus  Quirina  gehörte  (M.  Eph.  IV  S.  234),  be- 
ziehen sich  fast  alle  auf  ein  Heiligthum,  in  dem  die  bencficiarii  consu- 
laris,  die  hier  eine  Station  gehabt  zu  haben  scheinen,  Gelübde  zu  lösen 


Oberpannonien  (Kroatieu).  jgg 

pflegten.  In  Neviodunura  (s.  u.)  kommt  n.  3925  ein  II vir  iur.  die.  im/nie. 
Lato'',  vor,  zugleich  proc.  des  Kaisers  Hadriau  ad  c[ensns  a]cc[iinendos] 
und  proc.  IUI  p{itblicorum)  Afr(icae),  vgl.  Hirsclif.  Verw.  20,  3.  Ferner 
edirt  Müllner  Emona  S.  316  ff.  die  interessante  Inschrift  .  .  .  [leg{ato)  Aug. 
Pannonine  ad  cens/ts]  acapiendo[s,  leg.  Aug.  pr.  pr.  Ge\rm.  inftr..^  leg.  Aug. 
pr.  pr.  [prorin]c.  Hi.^p.,  XV{'ir{o)  s.  f.,  Latobici  {publi\ce  patrono  d.  d. 
Vgl.  Marq.  II  208  f.  Vielleicht  ist  es  derselbe  wie  Brambach  453.  —  Hinzu- 
zufügen sind  sodann  die  drei  Votiviuschriften  Eph.  2,  816  -8  (cf.  4,  465ff.); 
816  Herculi  Aug.  sac;  817  I.  o.  m.  von  einem  bf.  cos.,  818  /.  o.  ??;.  et  ge- 
n{io)  lo[ci]  von  einem  bf.  cos.  leg.  X  g.,  mit  Datum  (=  1.  Oct.  250).  Aus 
der  Xähe  stammt  die  Grabschrift  ebend.  819.  ~  Neviodunura  (bei 
Gurkfeld)  heisst  n.  3919  municipiuvi  Fl{aviuin)  und  gehörte  wahrschein- 
lich ebenfalls  der  tr.  Quirina  an.  N.  3924  hat  Wilmanns  u.  933,  der 
hier  die  Titel  Traian's  von  den  Jahren  97  f.  bespricht.  N.  3923,  Z.  3  f. 
ist  nach  Eph.  4,  463  zu  lesen  P.  Eppiu.^  Rufinus.  Hinzuzufügen  sind 
zwei  Votiviuschriften  Eph.  2,  820  ('ad  n.  3920'?)  /.  o.  m.  Soli  invicto  co- 
[mi]t{i)  Aug.  n.,  821  /.  o.  in.  von  einem  bf.  cos..,  und  eine  Grabschrift  822. 

Unter  den  Quellen  über  die  Inschriften  Kroatien 's  sind  ausser 
der  schon  oben  bei  Dalmatieu  angeführten  Schrift  von  S.  Ljubic,  lu- 
scriptiones,  quae  Zagrabiae  in  museo  natiouali  asservantur,  Zagr.  1876, 
aus  neuester  Zeit  namentlich  zu  nennen  die  Publicationen  des  kroa- 
tischen archäologischen  Vereins,  in  Agram  seit  1879  (leider  in 
kroatischer  Sprache)  herausgegeben.  Dieselben  werden  uns  zugänglich 
gemacht  durch  die  Arch.-epigr.  Mitth.  (vgl.  III  S.  152—177). 

Die  Gegend  am  Colapis  (Kulpa)  gehörte  nach  n.  3936  (s.  u.)  zu 
Siscia.  Zu  den  dortigen  Inschriften  vgl.  Eph.  2,  823  f.  4,  468;  hiernach 
vermuthet  M.  3937,  Z.  4  Moes{iae)  vil[ici)  r[ipae)  s{uperiorisf)  [vicai-ius], 
unter  Hinweisung  auf  r{ipa)  T{liracia)  n.  751  ff.;  Ljubic  dagegen  (inscr. 
Zagr.  n.  5)  liest:  vil.  r{eip.)  S{isciae).  Neu  sind  Eph.  2,  825-7.  4,  469f. 
—  Siscia  (Siszek),  von  Augustus  erobert  uud  befestigt,  nach  Ver- 
legung des  Lagers  von  Vespasian  zur  Colonie  erhoben,  daher  zuerst 
Fla  via  genannt  (M.  Eph.  IV  S.  233),  von  Severus  aber  wieder  zu  einem 
militärischen  Hauptplatz  gemacht  und  deshalb  als  col.  Septiraia  be- 
zeichnet, verlor  später  noch  einmal  das  Lager,  blieb  aber  die  Haupt- 
stadt der  Provinz.  Nach  Eph.  IV  S.  138  hiess  sie  übrigens  auch  Aelia 
(C.  I.  L.  VI  2385).  Wahrscheinlich  gehörte  sie  zur  tr.  Quirina  (Eph.  2, 
838).  Wie  in  Treffen,  so  sind  auch  hier  die  beneficiarii  consularis  häufig; 
vgl.  besonders  u.  3949  bf.  cos.  iter(um)  stai{ionem)  hub{ens).  Ferner  war 
daselbst  das  Archiv  der  Provinz  (n.  3964  ein  tabul{arius)  prov.),  die 
Kasse  (n.  3960  ein  disp{ensator)  2j{rov.)  P{(mn.)  s.)  Und  die  Verwaltung 
der  Eisenbergwerke  (n.  3953,  s.u.).  Muuicipalc  Verhältnisse  werden 
selten  erwähnt;  doch  kommen  3936  zwei  dec.  col.  Sisc,  zugleich  eq.  Rom., 
einer  auch  Ilrir,  im  Jahre  238  vor,  ferner  öfters  Augustalen,  n.  3980 
ein  magister  mimariorum,    u.  6476   ein  flamen  (cf.  Eph.  2,  846).    —    Emen- 


190  Römische  Epigraphik. 

dationen  finden  sich  Eph.  2,  828  —  836  und  4,  471,  meist  nach  Tkalcic. 
N.  3953  =  Wihn.  1408  ist  geweiht  /.  o.  m.  fulm{inatori)  ful{gurntori,  vgl. 
Marq.  III  22,  4),  von  einem  proc.  Aug.  w.,  praepos{itus)  splendidissimi 
vect{igalis)  ferr{ariarum^  vgl.  Marq.  II  253,  2.  Hirschf.  Verw.  86,  1.  241,  1), 
per  Asclepiadem  ark{arium)  stat{wnis)  Sisc.  (vgl.  Marq.  II  257,  3.  Hirschf. 
278,  2).  —  Neu  sind  Eph.  2,  837-852  (nach  Tkalcic)  und  4,  472—9 
(nach  Jagic  und  Ljubic).  N.  838  Herculi  G.  Ligenuius  G.  fil.  Quir. 
PMßnanus^  dec.  col.  S{ept.)  S{isciae)  Aug{ustae) ,  quaest.  r.  ^7.,  praef.  c{oll.) 
c{entonarioru7n)  etc. ;  839  lunoni  rvgine.,  840  /.  o.  m.,  841  /.  u.  m.  et  Cere7-i, 
842  /.  0.  77i.  et  ge7iio  loci  —  bbff-  cos.  (a.  227),  843  /.  o.  m.  c{o7ise7-vatoril) 
i(nvicto?)  o.  o.  {?)  Soli,  genio  loci;  472  Marti  Ma[i''\77iogio  Aug.  (cf.  5672) 
s{ig]num  ciwi  stib{adio)\  844  und  474  Silvanis,  N.  845  kommt  ein  c.  leg.  XV 
Apo[lli7ia7-is)  vor,  475  ein  medicus  coli.  XXXII  v.  c.  Ä. ,  846  auf  einigen 
Fragmenten  a)flamen^  b)  decu[rio],  c)  [Ilvir  iuri]  dicim[do],  847  auf  einer 
Bleiröbre  Col.  Sis{ciae).  Tel{amo?)  ser{vus)  f.,  848  Ael.  lulianus  ex  num. 
b.(7)  collcg.  de7idro(fororzt77i),  478  Ael.  Secundi7iu{s)  77iag{iste7-).  N.  479  soll, 
wie  es  scheint,  eine  metrische  Grabschrift  sein.  —  Von  Andautonia 
(Tcitarjevo),  einer  Stadt,  die  nach  n.  3679  ebenfalls  der  tr.  Quirina  an- 
gehörte (M.  Eph.  III  S.  234)  und  in  n.  4008  als  vnm.  And.  bezeichnet 
ist,  stammt  besonders  n.  4013,  wo  der  älteste  inschriftlich  bezeugte  cu- 
rator  viarum  vorkommt,  L.  Funimla7ms  Vettojumms ,  vgl.  Hirschf.  Verw. 
111,  3. 

Ein  bedeutender  Platz  war  die  col.  Ulpia  Traiana  Poetovio 
(Pettau  an  der  Drau).  Ihre  Inschriften  sind  nicht  zahlreich,  aber  inter- 
essant. Unter  ihren  Localantiquaren  nennt  M.  besonders  Simon  Po- 
voden,  den  Arzt  Joh.  Höuisch  und  den  Officier  Moritz  Seehann. 
—  Wie  die  anderen  Colonien  Traian's  gehörte  sie  der  tr.  Papiria  an 
(M.  Eph.  III  S.  230).  Auch  sie  ist  aus  einem  Lager  nebst  canabae 
entstanden;  es  lag  dort  im  1.  Jahrhundert  die  legio  XIII  gemina,  die 
aber  wahrscheinlich  schon  von  Vespasian  nach  Vindobona  verlegt  wurde. 
N.  4025  kommt  ein  trierarcha  cl{assis)  Fl{aviae)  Pannonicae  vor.  Dass 
Veteranen  dort  angesiedelt  waren,  zeigt  n.  4057:  vet.  leg.  II  adi.,  deduct{us) 
c{ol.)  U{lpiam)  T{raia7ia7n)  P{oeiovio7ie77i)  77iissio7i{e)  agr{aria?}  II  (i.  e.  al- 
tera). Ferner  muss  die  Steuerverwaltung  daselbst  ihren  Sitz  gehabt 
haben;  das  beweisen  die  Inschriften,  auf  welchen  procuratores,  tabularii, 
adiutores  tabulariarorum  u.  dgl.  vorkommen.  Speciell  zu  erwähnen  sind: 
ein  cust{os)  tabul{arii)  n.  4032,  ein  iabul{arius)  disp{ensatoris)  n.  4044  (so 
nach  dem  Index  S.  1134),  ein  d\isp.'\  rationis  p(rov.)  P{an7i.)  arcae  n.  4049 
(nach  Index  ebend.  dispeiisatoris  —  arcarius).^  ein  Hb.  Aug.  ex  tabulario 
vecl{igaliuin)  IUyr(ici)  n.  4063,  ein  Hb.  Aug.  ex  nu7)iitiid{ario)  p{rov.)  P{ann.) 
s{up.,  a.  207)  n.  4035  (vgl.  Marq.  II  65,  2,  wo  noch  eine  falsche  Lesart 
angeführt  ist,  namentlich  aber  Hirschfeld  Verw.  97,  2),  ein  vil(icus)  vi- 
cesimae  he7'ed{itatiuT7i)  utra7-U7nq.  Pann.  n.  4065  (vgl.  Hirschf.  66,  1.  68,  1), 
ein   vic{arius)  ar[k^ari  co7iduc{toris)    po7'tori   Illyricl   n.   4015    (vgl.  Marq.  I 


Oberpannonien  191 

141,  5.  Hirschf.  76,  1).  —  Die  Beweise  für  municipale  Verfassung 
und  Vereinswesen  sind  ebenfalls  zahlreich;  vgl.  besonders  n.  4038, 
wo  Ein  Mann  als  dec.  c.  U.  T.  P.  (s.  O.),  q{uaestor)  aedil{is),  praef.  fahr.^ 
Ilvir  i.  d.,  augur,  und  zugleich  ein  colleg.  magtnim  Lamm  et  imaginum  do- 
mini  n.  Caes{aris)  vorkommt;  ferner  4045,  wo  ein  collegium  iuventutis  mit 
zwei  praef.,    zwei  patres  und  drei  q{uaestores)    erwähnt   wird.   —    N.  4023 

—  5.  4032.  4035.  4038.  4043 f.  4049.  4057  =  Wilm.  1400  —  3.  1405  —  7. 
1489.  1686.  2459.  —  Nachzutragen  ist  Eph.  4,  480  (nach  F.  Pichler): 
vil{ictis)  stat{ionis)  Savarensis ,  vgl.  4161.  —  Das  Gebiet  von  Poetovio 
reichte  nach  den  Inschriften  bis  Altendorf  hinauf,  wo  (nach  F.  Pich- 
ler) Eph.  2,853  nachzutragen  ist:  [mil.  leg.]  XIII  gem.;  aber  auch  an 
der  Drau  abwärts  bis  Warasdin  und  Töplitz,  wo  die  aqtiue  lasae 
(n.  4121)  schon  den  Römern  wohl  bekannt  waren.  Zur  Lesung  der  dor- 
tigen Inschriften  vgl.  Eph.  2,  854  f.  und  füge  bei  die  Grabschrift  ebend. 
856.  Zu  n.  4121,  wonach  Constantin  die  Bäder  wieder  herstellte  und 
nundinas  die  Solls  perpeii  anno  constiiuit,    vgl.  Wilmanns  Eph.  II  S-  280,  1. 

—  Neuestens  sind  daselbst  noch  zwei  Inschriften  gefunden  und  zuerst 
-von  Ljubic,  dann  in  den  Mitth.  III  164  von  Kubitschek,  ebend.  I76f. 
von  Bojuicic  publicirt  worden:  1)  Herculi  Aug.  sac.  M.  Äurel.  Cassius, 
bf.  COS. ,  2)  Nymphis  salutarib.  Aug.  sac.  Iul{ius)  Maxim{v.s) ,  aug{ur)  mu- 
ni[cipii]  .  .  .  (nach  Bojn. :  dec.  7nun.).  Welches  municipium  gemeint  ist, 
kann  nicht  entschieden  werden,  da  der  Votivstein  wahrscheinlich  von 
einem  Badegast  herrührt. 

Vom  Ufer  des  lacus  Pelso  (Plattensee),  und  zwar  aus  Fenek 
(wahrsch.  =  Mogentianae)  stammen  u.  a.  die  Inschriften  n.  4125  —  7,  wel- 
che neuestens  von  Kubitschek  verglichen  worden  sind,  vgl.  Mitth.  III 
160f.  In  n.  4125  ist  der  Anfang  zweifelhaft,  das  Wort  nach  dec.  nicht 
deutlich  (Name  einer  civitas?);  n.  4126  wird  Peridrumvs  .  .  .  ara{7n)  po- 
[suit]  gelesen.     Ueber  einen  ebend.  gefundenen  Meilenstein  s.  u. 

In  der  col.  Claudia  Savaria  (Stein  am  Anger)  ist  nach 
Eph.  II  S.  419  jetzt  ein  öffentliches  Museum  gegründet,  und  die  dortigen 
Inschriften  sind  von  Wilhelm  Lipp  in  den  Annalen  der  archäol.  Ge- 
sellschaft des  Comitats  Eisenburg.  1874,  herausgegeben  worden.  —  Die 
Stadt  gehörte  als  Gründung  des  Kaisers  Claudius  auch  der  tr.  Claudia 
an  (M.  Eph.  III  S.  232).  Sie  ist  nicht  aus  einem  Lager  hervorgegangen 
und  hat  nie  eine  stehende  Garnison  gehabt;  dagegen  hatte  sie  fisca- 
lische  Bedeutung,  wie  der  vil^kus)  stat(ionis)  Sava7'{iensis) ,  Aug.  n.  (sc. 
servus)  n.  4161,  und  der  c{ontra)s[c{riptor)] ,  Augg.  nn.  ser{vus)  n.  4155, 
ferner  der  vet.  ex  p{rue)p{osito)  silvarum  dominicarum  n.  4219  (vgl.  Hirschf. 
Verw.  26)  beweisen.  —  Unter  den  Inschriften,  die  sich  auf  die  städti- 
sche Verfassung  beziehen,  ist  besonders  n.  4152  bemerkenswerth:  Genio 
candidat{orum),  Ve7i{ei-i)  Vict{rici)  BapJmus,  col.  Sav.  (SC  servus),  vil{icus) 
hal{endarii)  Septimiani,  wo  nach  M.  candidat.  auf  municipale  Volkswahlen 
hindeutet,  hat.  Sept.  als  die  besonders  verwaltete  Stiftung  eines  Septi- 


192  Römische  Ei^graphik. 

mius  zu  fassen  ist.  —  Die  Inschriften  n.  4168  =  Wilm.  2458,  wo  7««- 
{gistri)  und  scri{bae)  col{lcgii)  g<iii{/i)  p{rov  )  P{cmn.)  a{up.)  vorkommen, 
und  n.  4183  =  Wilm.  2457,  wo  ein  dtc.  c{ol.)  C.  Savar.^  mcerdulalls  p. 
P.  s.  erscheint,  nebst  einigen  anderen  deuten  darauf  liin,  dass  die  Stadt 
der  religiöse  Mittelpunkt  der  Provinz  gewesen  ist,  wo  vielleicht  nach 
der  fragmentirten  Inschrift  4170  eine  ara  Augusti  stand;  vgl.  Marq. 
Eph.  I  S.  207.  —  Zu  der  Lesung  vgl.  Eph.  2,  857-861.  4,481  —  4. 
Hiernach  ist  n.  4178  (über  deren  Interpolation  s.  M.  St.  II  736,  1)  am 
Schluss  zu  verbessern:  i;acer[dota]l{es)  ex  colonia  6'avaria ,  ohne  dass  die 
Namen  derselben  genaimt  sind.  Zu  4180  vgl.  Eph.  III  S.  79,  und  betr. 
die /(o?-?'ea  Marq.  II  131,  12.  —  Nachzutragen  sind  (meistens  nach  Lipp) 
Eph.  2,  862  ~  9.  4,  486  —  492.  N.  863  .  .  .  arcum  aeto\ma  cu]m  valvis  et 
co[lumnis\  nach  M. ;  866  =  n.  4191;  868  Sphinx  tucti  ..  {/irjuascraa?); 
486  Isidi  Aitg.  sac,  487  /.  ".  m.  c(on-servulori?)  sac,  488  Libero  patri. 
490  Imp.  Caesar{i)  Ti.  Aug.  ndcnivi.  —  In  dem  munic  Flavium  Scar- 
bantia  (Oedenburg)  sind  Ziegel  mit  dem  Stempel  Iinp.  Anto.  Aug. 
Piius)  gefunden  worden  (u.  4695j;  dies  beweist  irgend  welche  Thätigkeit 
Antouin's  für  die  Stadt.  Auch  sie  hat  keine  militärische  Bedeutung. 
Von  ihrer  Verfassung  zeugt  besonders  n.4243  dec.  muu.  Fl.  Scarh.,  quaes{tor) 
p){ec.)  p(iihl.),  aediiis,  Ilvir  i.  d.,  auguratus  (nach  M.  =  augur  factus,  oder 
Fehler  des  Steiuhauers).  —  Zur  Lesung  vgl.  Eph.  4,  494 f.  und  füge  als 
neu  hinzu  Eph  2,  871  luL  Sev\erinu]s  strator  c{os.];  diese  Ergänzung  lie^t 
wohl  näher,  als  die  von  M.:  c[o7iiugi\.  —  Von  Mursella  (bei  Lowasz- 
Patona)  kommt  n.  4267  ein  scrib{a)  Mursel{lae)  vor;  M.  zieht  auch  u.  4490 
dec.  m{un.)  Murs.  lieber  hierher  als  nach  Mursa  (Eszegg).  —  Hinzu- 
zufügen siud  aus  der  Nähe  die  Inschriften  Eph.  2,  872  /.  o.  m.  von  einem 
bf.  COS.,  873  in[il.\  l(eg.)  I  ad.  v.  {piae?)  /{id.)  S{everianae);  4,  496  ....  dd- 
nn.  Augg.  n.  C.  Jul.  Constans,  bf.  cos.^  et  lulia  Severa  eins  (sc.  uxor)  tem- 
pulum  coiii-tiluerunt  etc. 

In  Tötis  oder  Tata  (unweit  Brigetio)  hat  ein  medicus  Ordinarius 
leg.  I  adi.  seiner  Gattin,  domu  Furo  Hadi-ianensi  provincia  Germania  in- 
feriori  (vgl.  Marq.  I  123,  4),  einen  Grabstein  errichtet  (n.  4279).  Hinzu- 
zufügen ist  Eph.  4,  497  NyiHph[is].  —  Brigetio  (O'Szöny)  war  das 
Standquartier  der  legio  I  adiutrix,  doch  erst  seit  Anfang  des  2.  Jahr- 
hundei'ts,  als  diese  Legion,  wahrscheinlich  in  Folge  des  suebisch-sarraa- 
tischen  Krieges  unter  Domitian ,  nach  Paun.  sup.  geführt  und  dort  be- 
lassen worden  war;  die  älteste  datirte  Inschrift  aus  der  Gegend  scheint 
n.  4356  vom  Jahr  134  zu  sein.  Auf  Entstehung  der  Stadt  aus  den  ca- 
nabae  legionis  weist  n.  4298  hin:  vet.  leg.  I  ad.  p.  f.  ex  sign(ifero),  dec. 
Bri{getio7ie),  qui  magistrat.  Später  heisst  sie  vielfach  municipium,  einmal 
in  später  Zeit,  n.  4335,  kommt  ein  dec  col.  Brig.  vor.  Von  städtischen 
Beamten  findet  sich  nur  4334  ein  Ilvir;  4272  (Tötis)  ein  mag.  coli,  in- 
vent.  —  N.  4288  =  Wilm.  1399,  a  ist  gewiss  ge7iio  commerci  et  negotian- 
tium   von    einem   ser{vus)    cond{uctoris)    VJJI,   vü{icus)  XX.    M.  erklärt 


Oberpannonien.  193 

"  octo  publicorum  lUyrici',  Marq.  II  268,  5  wahrscheinlich  besser  octavae 
(=  12V2%);  ob  AA'  sich  auf  die  vigesima  libertatis  oder  hereditatium 
bezieht,  ist  zweifelhaft.  N.  4319  kommt  ein  trierar[cha]  class{is)  Fl[anae] 
Pann.  ex  bf.  c{os.]  vor;  vgl.  Marq.  II  489,  6.  Zu  optio  hastati  4328  vgl. 
M.  Eph.  IV  S.  233,  34.  —  Verbesserungen  der  Lesung  finden  sich  Eph.  2, 
874—883  und  4,  498.  N.  4308  ist  zu  lesen  Aur.  Eutyche{s)  sal{ariarius) 
leg.  (s.  0.  zu  Eph.  4,  431).  Vgl.  auch  Steuding,  Rhein.  Museum  N.  F.  31, 
132 f.,  wo  jedoch  eine  Inschrift  als  unedirt  angeführt  ist,  welche  M.  wohl 
kannte,  aber  mit  Recht  unter  die  unechten  gestellt  hat  (223*).  —  Neu 
sind  Eph.  2,884  —  894  (nach  Romer  und  Mommsen)  und  4,  499  —  513 
(nach  Majonica,  Mitth.  I  151  ff.).  N.  884:  /.  o.  m.  Aur.  lanuarius  T.  (J) 
£at{avus),  v.  p.,  dux  P{ann.)  s{ecundae)  S{aviae),  v.  7n.  l.  s.,  dd.  nn.  VIII  et 
VII  Aug{ustis)  coss.,  die  Id{uum)  Iul(iarum) ,  d.i.  15.  Juli  303.  Bei  T. 
denkt  M.  an  Transrhenanus  oder  territorio  oder  Traiectino.  Das  Wesent- 
lichste über  die  spätere  Eintheilung  von  Pannonien  s.  bei  Marq.  I  140.  — 
N.  886  /.  o.  m.  Ulpius  Celerin-us,  salariarius  leg.  I  adi.  p.  f.  Antom{nianae)', 
N.  887  Deo  invicto;  4,  499  lovi  DoHche{no);  500  I.  o.  m.  —  vet.  pro 
se  et  Tolesibtis  omnibus ,  wo  M.  die  Tolenses  als  vicani  des  Gebiets  von 
Brigetio  erklärt;  501  /.  o.  m.  —  opt{io)  leg.  I  adt.  (sie);  502  Marti  Aug. 
sac.\  503  Minervae  Aug.  sacr.  Scola  tubicinum  (a.  229),  WOZU  n.  3524  und 
Über  die  derartigen  scholae  Wilmanns  comment.  Momms.  p.  200  zu  ver- 
gleichen ist;  504  Mithr{ae).  —  N.  506  .  .  .  [Par]thic[o,  trib.]  p.  VII,  c[os.], 
ist  das  Fragment  einer  Kaiserinschrift.  —  Bemerkenswerthere  Grab- 
schriften sind;  Eph.  2,  888  ein  ducenarius  und  ein  mil.  leg.  I  ad.,  am 
Schluss  der  Hexameter:  Vivite  felices,  quibus  est  fortuna  beata\  4,  508 
ein  trib.  mil.  leg.  I  ad.\  ebenso  511;  509  ein  veter.  leg.  lad.  p.  f.  von 
Icconium,  (tr.)  Coll{ina),  WOZU  man  Vgl.  Eph.  4,  56  (Philadelphia);  510 
Sempronio  q{ui)  v(ocatur)  Leontio  filio  —  Sempron.  Pi,oinulus  candid[atu]s 
paier  f.  c,  WO  übrigens  Hirschf.  Candid[ianu]s  liest.  —  Aus  der  Gegend 
über  der  Donau  ist  nachzutragen  Eph.  2,  895  ein  vet.  leg.  II adi.,  domo 
ErapuU  ('Hierapolis  Cyrrhesticae'  M.),  dves  Sums,  vivos  sibi  itero  (=  ite- 
rum,  ohne  Zweifel  nach  M.  wegen  Veränderung  des  Wohnsitzes)  fecit, 
mit  Nachschrift  nach  seinem  im  90.  Lebensjahre  erfolgten  Tod.  —  Auch 
in  Arrabona  (Raab)  stand  eine  ziemliche  Truppenanzahl.  Nach  u.  4366 
hat  hier  L.  Aelius  als  Statthalter  von  Pannonieu  (a.  137)  seinem  Vater 
Hadrian  eine  Statue  errichtet;  über  die  Würden  des  ersteren  vgl.  M. 
St.  n  1051,  2.  1063,  5.  Nach  n.  4364  wurde  der  Victoria  Augg.  nn.  et 
leg.  I  adi.p.f.  Antoninianae  ein  Heiligthum  erbaut  und  von  dem  Legaten 
der  Provinz  und  dem  der  Legion  a.  207  dedicirt.  Im  3.  Jahrhundert 
standen  hier:  ala  I  Ulp.  contariorum  m{iliaria)  c{ivluiii)  R{omanorum) 
4360  ff. ,  ala  Augusta  Ituraeorum  4367  ff. ,  ala  Pannonioruin  4372  ff. ,  ala  I 
Aravac{orum)  4373  u.  a.  —  Nachträge  finden  sich  Eph.  4,  514 — 6. 

In  der  praefatio  zu  den  Inschriften  von  Carnuntum  (Petronell) 
rühmt  M.  den  um  die  dortigen  lange  vernachlässigten  Altcrthümer  hoch- 

Jahresbcricht  für  Alterthumswissenschaff.  XXIII.  (1880.  HI.)  13 


194  Kömische  Epigraphik. 

verdienten  Widter  in  Wien,  dem  er  die  meisten  Inschriften  verdankt. 
Neustens  hat  0.  Hirschfeld  in  den  Mitth.  I  130-144.  II  176  —  189 
Berichte  über  die  seitherigen  Ausgrabungen  veröffentlicht.  —  Etwa  im 
Jahre  70  scheint  Vespasian  die  legio  XV  AiDollinaris  nach  Carnuntum 
verlegt  zu  haben  (s.  u.) ;  au  ihre  Stelle  trat  uuter  Trajan  oder  spätestens 
Hadrian  die  legio  XIV  gemina,  welche  lange  dort  blieb.  Ausserdem 
finden  sich  auch  Ziegel  der  legio  X,  welche  ihren  Standort  in  Vindobona 
hatte.  Dass  Carnuntum  unter  den  drei  Legionsstädten  die  wichtigste 
war,  scheint  sich  aus  n.  4452  (s.  u.)  zu  ergeben;  hier  verweilte  auch 
M.  Aurel  drei  Jahre  während  des  Marcomannenkriegs.  Dem  entspricht, 
dass  unter  den  Inschriften  bei  weitem  die  militärischen  überwiegen.  — 
N.  4554  heisst  die  Stadt  m{un.)  A{diu7n)  K{arnuntum),  wahrscheinlich  nach 
Hadrian;  sie  war  noch  municipium  im  Jahre  178  (4495  munic.  Car.)\ 
später  heisst  sie  colonia  (4236.  4539.  4567).  Wie  die  ebenfalls  von,  Ha- 
drian gegründete  col.  Aelia  Mursa  gehörte  sie  der  tr.  Sergia  an,  cf. 
M.  Eph.  III  S.  234.  Von  Municipalbeamten  kommt  vor  ein  IUI  vir  i.  d. 
4554,  sodann  zwei  Augustal{es),  curator{es)  th.ermar{iim)  4447,  endlich  zwei 
magistri  col(legii)  vet[er]anoru  centonarioru  4496,  a,  der  eine  [V]ale{n)s,  der 
andere  Adauct{us)  geheissen  (Eph.  2,  898).  Sehr  verbreitet  war  der  Cult 
des  Sil  van  US  und  der  Silvanae  (n.  4425  —  42).  --  Eine  bemerkens- 
werthe  Inschrift  ist  n.  4452  =  Wilm.  1473,  a,  wo  dem  Kaiser  Caracalla 
im  Jahre  212  (vgl.  zu  den  kaiserlichen  Titeln  M.  St.  II  758,  1)  comicu- 
lari,  commentarien(s{es),  speculatores  legionum  III  Antoniniannr.  P{ann.)  s{up.) 
ein  Denkmal  weihen;  es  folgen  die  Namen  derselben:  drei  comic,  drei 
comm.  und  dreissig  sjjectiL,  woraus  sich  ein  Schluss  auf  die  Anzahl  der- 
selben in  jeder  Legion  ziehen  lässt;  vgl.  Marq.  II  528,  4,  und  über  die 
comm.  speciell  ebendas.  529  f.  M.  St.  II  1033,  4.  —  Zu  4416  vgl.  Ma- 
jonica,  über  Mithras'  Felsengeburt,  Mitth.  II  37,  11,  wonach  zu  lesen 
ist  D{eo)  i(nvicto)  M(ilhrae)  C{autopati).  —  N.  4426  ist  der  Name  des 
Legaten  nach  Eph.  2,  897  zu  lesen  C.  VettU  Sahiniani.  —  Zu  4454  has{tati) 
j)o{steriaris)  vgl.  M.  Eph.  IV  S.  234,  42.  —  Zu  4495  ex  V  dec^uriis)  vgl. 
M.  St.  II  895,  5.  —  Neue  Inschriften  sind  Eph.  2,  900  —  6,  von  M.  selbst 
auf  seiner  dritten  Reise  abgeschrieben,  und  Eph.  4,  517—535,  nach 
Hirschfeld,  Mitth.  I.  N.  5 17  f.  Genio  c{eiituriae),  519  Genio  loci;  520  /.  o.  m. 
ve[xi]llati{of)  leg.  [XI]III  g.  Si^everianae) ,  521  /.  o.  m.  Ammoni  (a.  234); 
n.  900  /.  0.  m.  II{elmpolitano f)  Com.  Vitalis,  trib.  mtl.  leg.  XIIII  g.  i{ussuf) 
d{ti?)f.\  522  Soli  divin{o),  523  S{oli)  (invicto)  rf(eo);  524  S(oli)  i{nvicto) 
M{ithrae)  —  miles  leg.  XIIII  g.:,  525  D{eo)  i{nvicto)  M{ithrae)  —  sig{nifer) 
l.  XIIII  g.  A{nton.)  —  patre  Paterno  (vgl.  4800 ;  nach  Hirschfeld  patre 
paterno  =  p.  patrum  oder  p.  patrato);  901  Silva\no\  dom{estico)  a.  231, 
902  Sihmno  do..,  526  Silvan{o)  dorn.  -  cornicul  leg.  XIIII  gem.  Sev.  (dazu 
nach  Mitth.  I  138  f.  noch  drei  Inschriften  desselben  Gottes  von  Privat- 
personen); 527  Votivstein  eines  strator  leg.  leg.  XIIII  g.  Seve.\  528  Serapi 
conservutori  et  Isidi  ceterisq.  dis  deabusq.  immortalib cum  Fabia  Titiana 


Oberpannonien  (Carnuntum).  195 

nxore  etc.  Die  letztere  ist  nacli  M.,  der  hier  alle  bekannten  Fabii  Titiani 
zusammenstellt  und  genealogisch  zu  verbinden  versucht,  vielleicht  Mae- 
sia  Fabia  Titiana,  die  a.  198  in  Panormus  vorkommt.  —  Unter  den  Grab- 
schriften sind  zu  nennen:  Eph.  2,  904  mil.  le[g.  XV]  Apo.,  905  C.  Äemi- 
lius  C.  f.  Fab{ia)  Pata{m'o)  Li.ca  (M.)  oder  vielleicht  besser  Pata  (cogno- 
men,  vgl.  3134),  lixa  (Marketender);  4,  529  ein  tesser{arius)\  531  . . .  coli.  VII 
c{enturiae)  Corneli  Sullae^  von  Hirschf.  auf  die  coh.  VII  Breucorum,  die 
in  Aquincum  stand,  von  M.  richtiger  auf  die  7.  Gehörte  der  14.  Legion 
bezogen;  532  ein  op{tio)  leg.  XIIII g.  {XIII  ist  Druckfehler);  533  D.  M. 
T.  Fl{avius)  T.  f.  Pol{lia)  Secundus  cast{ris),  mil.  leg.  XV  Apol..^  cust{os.^  SC. 
armorum  nach  M.),  c{enturia)  Anni  Cassi,  stip.  XXII.  T.  Fl.  Ingen{u)us 
signif{er)  h.  f.  c.  Die  Inschriften  von  Lambaesis  haben  nach  M.  gezeigt, 
dass  die  aus  dem  dortigen  Lager  Stammenden  der  tr.  Pollia  zugeschrieben 
wurden;  unsere  Inschrift  macht  wahrscheinlich,  dass  dies  von  allen  Kin- 
dern des  Lagers  gilt.  —  Einige  unbedeutende  Fragmente,  von  Hirsch- 
feld Mitth.  I  141  ff.  publicirt,  hat  M.  übergangen.  Noch  nicht  aufnehmen 
konnte  er  in  Eph.  IV  den  zweiten  Bericht  desselben,  Mitth.  II  176  ff.,  in 
welchem  folgende  neue  Inschriften  enthalten  sind:  1)  .  .  .  cen\sor  .... 
Aug.  f.,  COS.  V  .  .  .  .  [d]esig{natu.s?),  von  Hirschf.  und  M.  auf  Vespasian 
und  Titus  (cos.  V  a.  76)  bezogen,  also  die  frühste  Inschrift  von  Carnun- 
tum und  eine  Bestätigung  der  Vermuthung  Mommsen's,  dass  schon  Vespa- 
sian das  Legionslager  nach  Carnuntum  verlegt  habe.  2)  [Imp.  Caesari, 
divi]  Nerv[ac  f.,  Nervae  Traiano  Ait^g.  Germ.  S^Dac,  pont.  max.,  tr.  p)ot.  .  .  . 
i]mp.  VI  (a.  107?)  ...  3)  [De]o  Soli  invicto.  4)  Eine  Marmortafel  mit 
Namen  in  9  Zeilen,  z.  B.  Z.  4  D.  lul.  Maximin.  K.  lul.  A.  .  .  .,  Z.  5  D. 
lul.  TJrsus  K.  Aur..^  Z.  9  Eq{ues)  d.  Cest.  Silvanus  d.  i.  n.  vet.  Das  ZU 
Anfang  jeder  Zeile  stehende  D.  wird  von  Hirschfeld  erklärt  duplarius; 
K.  liest  derselbe  kastris.  »Ziegel  sind  in  grosser  Menge  mit  den  ge- 
wöhnlichen Stempeln  der  leg.  XV  Apollinaris  und  in  noch  weit  grösserer 
Zahl  der  hg.  XIIII  gemina  gefunden  worden«.  Schon  vor  dem  Beginn 
einer  planmässigen  Ausgrabung  waren  zu  Tage  gekommen  einige  Votiv- 
steine:  6)  Campestr[ihMs\,  7)  S{oli)  d{eo) ,  9)  [S]ilva7}[o] ,  besonders  aber 
ein  Thongefäss  mit  der  Graffit -Inschrift  Scorpianus ,  [agita]tor  faciionis 
....  na/inne  Afer,  vicit  DCC.  Betreffend  die  grosse  Zahl  der  Siege  dieses 
Wagenlenkers  verweist  H.  auf  Friedläuder  II  ^  S.  301.  —  Andere  klei- 
nere Bruchstücke  und  Stempel  übergehen  wir, 

Aus  der  Gegend  zwischen  Carnuntum  und  Vindobona  sind  beson- 
ders die  Mithras-Denkmäler  hervorzuheben.  Eines  derselben,  n.  4543, 
ist  von  Majonica  Mitth.  II  37  f.  besprochen.  —  Nachzutragen  ist  von 
Brück  a.  d.  Leitha  ( Aequinocti um)  Eph.  2,  907,  eine  fragmentirte 
Grabschrift,  und  Eph.  4,  536:  [/.  o.  m.],  lunoni  reginae,  Minervae  ceterisque 
diis  deabus  o\ptione]s  leg.  XIIII  gem.  (nach  Römer).  —  Hierher  gehört 
auch  eine  Kindergrabschrift  von  Eber  gassing,  von  Sacken  edirt 
Mitth.  III  144.  —  Autfallend  ist,  dass  in  Aquae  (Baden)  noch  keine  In- 

13  • 


196  Römische  Epigraphik. 

Schriften  gefunden  worden  sind.  —  Ueber  die  Alterthümer  von  Vindo- 
bona  ist  besonders  zu  vergleichen  F.  Kenner,  Vindobona,  in  den 
Berichten  und  Mittheilungen  des  Alterthumsvereins  in  Wien,  IX,  1866. 
Als  römische  Stadt  ist  es  ohne  Zweifel  gleichzeitig  mit  Carnuntura  ge- 
gründet worden ,  als  Vespasian  die  legio  XIII  gemina  dorthin  legte ,  an 
deren  Stelle  zu  Trajan's  Zeit  die  legio  X  gemina  trat.  Ausserdem 
beweisen  die  Inschriften  4575  f.  die  Anwesenheit  der  ala  I  Fl{avia)  Aug. 
Brit{tonum)  m(iliaria)  c{ivium)  R{omanorum).  Für  die  municipale  Ver- 
fassung zeugt  besonders  n.  4557  dec.  mun.  Vind.,  quaest.,  aedil.,  Ilvir  i.  {d.], 
•praef.  co{ll.]  fahr.  Zu  4583  Vgl.  Eph.  4,  537.  Nachträge,  aber  ohne  Be- 
deutung, giebt  0.  Hirschfeld  Mitth.  III  53  f. 

Unter  die  incertae  sind  namentlich  die  Inschriften  aufgenommen, 
welche  der  Sammlung  des  Hieronymus  Beck  in  Ebersdorf  (f  1596)  an- 
gehörten, und  deren  Herkunft  nicht  sicher  ist,  während  andere  aus  der- 
selben Sammlung  namentlich  von  Vindobona,  Carnuntum  und  Arraboua 
herstammen  und  dort  aufgeführt  sind.  —  Hierher  gehört  auch  eine  in 
Agram  befindliche,  von  Bojnicic  Mitth.  III  174  veröffentlichte  Grabschrift 
und  einige  kleine  Fragmente  bei  Ljubic,  Inscr.  Zagr.  S.  24  ff. 

Die  Meilensäulen  sind  nach  den  Strasseuzügen  eingetheilt: 
1)  Von  Tergeste  nach  Eraona.  Zu  4613  vgl.  Eph.  4,  539  und  füge  hinzu 
540,  in  Trilek  gefunden,  die  erste  sichere  Meilensäule  dieser  Strasse,  von 
Kaiser  lulian  imp.  VII,  also  a.  363.  —  2)  Von  Emona  nach  Celeia.  — 
3)  Von  Emona  nach  Neviodunum.  Zu  4616  (Pösendorf)  vgl.  Eph.  2,  908, 
wonach  am  Schluss  steht  [a  Ne]viodun[o  m.  p.]  XXXXIIII.  —  4)  Von 
Brigetio  nach  Aquincum.  Hier  ist  jetzt  voranzustellen  Eph.  2,  909 
(O'Szöny),  von  den  beiden  Philippi,  ähnlich  wie  n.  4631.  Sodann  folgt 
ebendas.  911  und  ein  zweiter  fast  gleichlautender  Stein  Eph.  4,  538  (Uj- 
Szöny) :  Maximinus  —  [trib.l  potest.  III  (a.  237)  und  Maximus  —  pontes 
et  strata[s  vet\ustate  conlapsas  restituerunt.  [A  B]rige[tione]  m.  p.  V.  Be- 
merkenswerth  ist  hier  der  Gebrauch  von  strata,  sonst  erst  im  4.  Jahr- 
hundert. Ferner  Eph,  2,  910  (Almas):  \Gor'\dianus  (a.  242)  —  vias  ve- 
tustate  \con\lapsas  cum  pontibus  restituit  per  alam  III  Thra{cum)  Gordianam. 
A  Brig.  m.  p.  VI.  —  5)  Von  Brigetio  nach  Arrabona.  —  6)  Von  Carnun- 
tum nach  Vindobona.  —  7)  Von  Vindobona  nach  Scarbantia.  Zu  der 
kaiserlichen  Titulatur  n.  4646  f.  4652  vgl.  M.  St.  II  1061,  2.  Auf  eine 
bisher  noch  nicht  bekannte  Strasse  könnte  der  im  Schloss  des  Grafen 
Festetics  zu  Keszthely  befindliche  Meilenstein  hinweisen,  der  von  Ku- 
bitschek  Mitth.  III  161  ff.  edirt  und  besprochen  ist.  Derselbe  lautet 
fast  wörtlich  gleich  mit  n.  3714.  3720.  3724  ff.  6467  =  Eph.  2,  757  und 
gehört  hiernach  jedenfalls  den  Opellii  Macrinus  und  Diadumenianus  an 
(a.  217).  Der  Name  des  Legaten  ist  auch  hier  ausgemeisselt;  Kubitschek 
vermuthet  richtig  nach  Dio  Cass.  78,  13  Decius  Triccianus.  Dagegen 
bezweifle  ich,  dass  die  Ortsbestimmung  zu  lesen  ist  ab  Aq{ua  Viva).  Da 
nämlich  alle  die  oben  genannten  gleichlautenden  Inschriften  sich  auf  die 


Oberpannonien.  197 

Strasse  ab  Aq{uinco)  nach  Mursa  beziehen  und  während  der  kurzen  Re- 
gierung der  Opellii  nicht  viele  Strassen  gebaut  sein  können,  da  ferner 
der  neue  Stein  jedenfalls  nicht  an  seinem  ursprünglichen  Platze  steht, 
so  wird  er  ebenfalls  der  letzteren  Strasse  angehören.  Als  Entfernung 
ab  Aq.  ist  auf  demselben  angegeben  m.  p.  XLVI,  genau  wie  n.  3726  (ge- 
funden zu  Szalk);  daher  könnte  er  mit  letzterem,  der  nur  von  Balla 
a.  1802  überliefert  ist,  identisch  sein,  wenn  nicht  statt  46  zu  lesen  ist 
47,  48  oder  49,  was  auch  Kubitschek  für  möglich  hält. 

Zu  den  Stempeln  der  Legionen  ist  zu  bemerken:  Die  der 
ieg{io)  I  adi{utrix)  p.  f.  sind  nach  Eph.  2,  912  —  7  noch  an  anderen  Orten 
und  mit  den  Namen  der  Aufseher  der  Ziegelei  nachgewiesen.  Zu  denen 
der  leg{io)  I  Nor{ica)  vgl.  ebendas.  918;  zu  denen  der  leg.  II  Ital.  ausser 
S.  1059  auch  Eph.  2,  919.  4,  541.  611,  wonach  die  verschiedenen  Bruch- 
stücke so  zu  ergänzen  sind:  leg.  II  Ital.  Pet.  (auf  andern  Alar.)  \  tempo{re) 
Ursic(ini)  v.  p.  duc{is).  Da  dieser  nach  S.  1059  um's  Jahr  370  fällt,  so 
wage  ich  die  Ergänzung  Pet{ronianae)  nach  dem  Schwiegervater  des  Kai- 
sers Valens,  und  Alar{icianae)  nach  dem  bekannten  Westgothenkönig,  der 
seit  c.  376  auf  Seiten  der  Römer  kämpfte.  —  Zu  den  Stempeln  der  l{e- 
gio)  X  g{emina)  füge  man  hinzu  Eph.  2,  920.  Die  von  M.  früher  bean- 
standeten Stempel  der  leg.  XI  C{laudia)  'p.f.  sind  ebendas.  921  bestätigt. 
—  Die  Ziegel  der  13.  Legion  finden  sich  in  der  einfachsten  Form  aus 
früherer  Zeit  zu  Pettau:  /.  oder  leg.  XIII,  später  mit  Beinamen  gem.  und 
mit  den  Namen  der  Aufseher  in  Wien  (vgl.  Wilmanus  2799).  Aehnlich 
überwiegt  bei  denen  der  14.  Legion  die  einfachere  Form  in  Carnuntum: 
leg.  XIV  oder  Xllllg.,  auch  g.  f.  (Eph.  4,  542),  die  vollere  in  Wien: 
leg.  XIIII  g.  M{artia)  v{ictrix),  vgl.  Wilm.  2800.  —  Ausserdem  kommen 
noch  vor  leg.  XV  Apol{linaris)  zu  Carnuntum  und  nach  Sacken,  Mitth.  III 
147  auch  in  Brigetio,  leg.  XXX  U{lpia)  v{ictrix)  vereinzelt  an  verschie- 
denen Orten.     Zweifelhaft  sind  noch  die  Stempel  Eph.  4,  544  f. 

Betreffend  die  übrigen  militärischen  Ziegel  vgl.  zu  4664  Eph. 
4,  543,  zu  4668  f.  Eph.  2,  922  f.  —  N.  4667  vexil{laüones)  tres  hat  Wil- 
manns  n.  2805,  a.  Beizufügen  ist  Eph.  4,  546  c\oh.  Par[thica?]  in  Car- 
nuntum; ebendas.  547  coßors)  XXIII  (sc.  voluntariorum)  in  Savaria;  end- 
lich in  Brigetio  coh.  V  Br{eucorum),  nach  Sacken,  Mitth.  III  147.  —  Unter 
den  Privatziegeln  ist  bemerkenswerth  a)  von  Siscia  n.  4671  ==  Wilm. 
2791:  Sisc{ia),  facsimilirt  bei  Ljubic,  inscr.  Zagr.  S.  32  f.  Interessant 
sind  ferner  die  Graffitinschriften  von  ebendort,  Eph.  2,  925  —  9.  4, 
554  f.,  welche  angeben,  wie  viel  Ziegel  jeder  Arbeiter  in  einer  Ziegelei 
fertig  machte.  Wir  ordnen  dieselben  nach  dem  Datum  und  geben  die 
Lesung  nach  dem  Facsimile  bei  Ljubic  a.  a.  0.  41  ff.:  VI  Kai.  lunias 
Cavdidus,  lustinus,  Felicio  je  CCXX,  in  uno  DCLX;  Kai.  lulis  Severus, 
Fords,  Candidus,  Felicio  je  220,  in  uno  880;  Pri.  Non{a)s  Iid{i)a{s)  Severus 
et  Fortis  et  Candidus  620  (Mommsen:  220;  vgl.  auch  Hirschfeld,  Nachl. 
409  mit  Facsimile);    V  Kai.  Aug.  Severus  260  (?),   Fortis  (?)   180  (?),  la- 


198  Römische  Epigraphik. 

ter{culos?)  440;  lU  Kai.  Augustas  Severus  et  Candidus  in  hoc  navali  380, 
Artemas  et  Eulymenus  in  alio  navali  380;  XIII  K.  Octobr.  Fortin  222  (M. 
220),  Candidus  229  (M.  225),  lustinns  136  (M.  137),  Artemas  199,  min{us) 
21;  V  Kai.  Octo.  Candidus  220,  lustinus  163,  in  uno  383  (M.  164  und 
384).  Navale  steht  nach  M.  hier  ähnlich  wie  sonst  portus.  Die  Nor- 
malzuhl  ist  220;  daher  steht  bei  dem,  der  nur  199  gemacht  hat,  min{us) 
21.  —  b)  Von  Poetovio.  Ergänze  Eph.  2,  930—2.  4,  548  f.  —  c)  Von 
Savaria.  Ergänze  Eph.  2,  933.  Hübsch  ist  die  metrische  Graffitinschrift 
4,  556:  Cred\ere  v\ix  d[u]bito,  set  amicum  amittere  \noli\in:  \  Si  tibi  credi- 
dero,  non  te  tarn  sepe  vid{e]b[o'],  in  den  Mitth.  II  15  facsimilirt,  von  Gom- 
perz  ergänzt  und  auf  einen  misslungenen  Anleiheversuch  gedeutet.  — 
d)  Von  Scarbantia  stammen  die  oben  erwähnten  Kaiserziegel  (Wilm. 
2784).  —  e)  Von  Brigetio  Eph.  2,  934  —  940,  darunter  n.  938  Felix 
finctor.  —  f)  Von  Carnuntum  war  n.  4699  aufgeführt,  die  jetzt  als 
Stempelinschrift  der  leg.  I  adi.  erkannt  ist  (Eph.  2,  913).  N.  4702  findet 
sich  bei  Wilm.  2795,  e;  4705  ebendas.  f.  —  Neu  sind  Eph.  2,  941  —  3. 
4,  550  —  3,  ferner  die  metrische  Graffitinschrift  557:  Litera  nula  doccet 
nomen  caus{a)nque  sepulcri.  \  Scul(p)tu{m)  ines(t)  lapide  buly  {?),  in  den 
Mitth.  I  143  facsimilirt.  Vers  1  erinnert  nach  Schenkl  an  Ovid  Metam. 
11,  705.    —    g)  Von  Vindobona  finden  sich  n.  4709  f.  bei  Wilm.  2792. 

Pars  sexta.  Noricum.  N.  4712-5767.  6490-6528.  6567—9. 
Eph.  2,  944—995.   1061  f.  4,  558—612. 

Ueber  die  eigenthümliche  Stellung  von  Noricum,  das  zuerst  als 
»Königreich«  unter  einem  kaiserlichen  Procurator  fortbestand,  bis 
unter  M.  Aurel  die  legio  II  Italica  dorthin  verlegt  und  deren  Legat 
zugleich  Statthalter  wurde,  hat  Marquardt  I  135  ff.  im  Anschluss  au  M. 
gehandelt.  Neu  untersucht  sind  die  Verhältnisse  dieser  Provinz  von 
Zippel,  das  römische  Illyrien,  S.  27lff. 

Unter  den  Bearbeitern  der  Inschriften  von  Kärnten  rühmt  M.  be- 
sonders Michael  Franz  von  Jabornegg-Altenf eis  mit  seiner  Schrift: 
Kärntens  römische  Alterthümer  1870,  neben  welcher  er  auch  die  unge- 
druckten Sammlungen  desselben  benutzen  durfte. 

Zu  den  Inschriften  aus  der  Gegend  von  Tarvis  an  der  italieni- 
schen Grenze,  n.  47 13  ff.,  vgl.  man  die  Varianten  von  Valvassoni  Eph.  4, 
558  —  560  und  füge  hinzu  Eph.  2,  944.  —  In  Loncium  (bei  Mauthen) 
war  nach  n.  4720  (cf.  Orelli  1876)  eine  illyrisclie  Zollstation.  Dagegen 
beziehen  sich  die  n.  4719  vorkommenden  municipalen  Würden  IIII{vir) 
aed{ilicia)  pot.,  IIII{vir)  iur.  die,  praef.  iur.  die.  wahrscheinlich  auf 
Aguontum  (bei  Lieuz),  das  den  Beinamen  Claudium  führte  (C.  I.  L.  V 
708);  vgl.  n.  5583  (Seeon)  Ilvirum  et  praef.  i.  d.  ciintatis  Aguont.  —  Auch 
Teurnia  (St.  Peter  im  Holz)  war  eine  Gründung  des  Claudius,  daher 
tr.  Claudia  (M.  Eph.  III  S.  232),  und  ist  vielleicht  gemeint  n.  5462  (Brück) 
d{ec.)  m(nn.)  C{laudii)  T(mrniae).  Am  Chiemsee  kommt  n.  5568  ein  Ilvir 
Teiirn(;iae),  ^ir(ae/'.)  mr^dic.^  n.  5569  ein  aedilic{ius)  Teurn{iae)  vor.    Kleine 


Noricum  (Kärnten).  199 

Nachträge   finden    sich    Eph.  4,   561  f.;    vergl.    auch    Hirschfeld   Mitth. 
II  100  f. 

Die  bedeutendste  Stadt  in  Kärnten  war  Virunum  (bei  Mariasaal 
im  Zollfeld).  Die  ältesten  Inschriften  derselben  scheinen  noch  in  die  re- 
publikanische Zeit  hineinzureichen  (n.  4805.  4815);  da  viele  lulier  dort 
vorkommen,  so  ist  sie  wohl  schon  unter  Tiber  als  municipiura  organisirt 
worden,  erhielt  aber  dann  ebenfalls  den  Beinamen  Claudium  und  gehörte 
zur  tr.  Clandia.  Einmal,  Or.  3504  (Rom),  heisst  sie  col.  C{luudia) 
Virunum.  Mehrfach  kommen  duoviri  iuri  dicundo  und  aediles  vor,  n.  4814 
ein  s(icerd[üs\  et  flarnen.,  4868  ein  haruspex;  ferner  4792  coll[egio]  Lamm, 
4779  iuvcntutis  Manliensium  gentües,  qui  consistunt  in  Manila  (cf.  4777  f.). 
In  dieser  Inschrift,  wie  in  der  von  Bassiana  n.  3224  {gente  Undius,  cen- 
turia  secunda),  findet  Zippel  S.  199  die  Spuren  alter  Geschlechtsgenossen- 
schaften. Als  religiöse  Culte  sind  hervorzuheben  die  der  Epona  4776ff., 
des  Mithras  4795 ff.,  der  Landesgöttin  Noreia  4806 ff.,  der  Victoria 
Augusta  4811  ff.  Das  Gebiet  der  Stadt  war  wahrscheinlich  sehr  aus- 
gedehnt (s.  u.).  —  N.  4788  =  Wilm.  1417  und  n.  4809  sind  wichtig  durch 
die  Erwähnung  von  zwei  conductores  und  drei  procuratores  ferraria- 
rum  Noricarum;  vgl.  Marq.  II  253,  1.  256,  8.  Hirschf.  Verw.  76 f.  85 f. 
Nach  N(oricarum)  folgt  4809  P.D.,  was  M.  (Index  S.  1136)  erklärte 
parU's  dimidiae,  Hirschfeld  wohl  richtiger  Ponnon.,  Dalmat.,  so  dass  damals 
die  Eisengruben  der  drei  Provinzen  an  Einen  verpachtet  waren.  Bei 
den  Procuratoren  ist  zweifelhaft,  ob  sie  proc.  der  conductores,  also  ihnen 
untergeordnet,  oder  proc.  Aug.  waren.  Mommsen  und  Hirschfeld  neigen 
sich  zu  der  ersteren  Annahme  hin.  Die  Eisengruben  waren,  wie  noch 
jetzt,  grossentheils  in  der  Gegend  von  Hüttenberg;  da  das  Eisen  von 
hier  nach  Virunum  und  dann  nach  Aquileia  geführt  wurde,  so  ist  be- 
greiflich, dass  nach  n.  4788  ein  conductor  zugleich  praef.  i.  d.  Aquil{eiae) 
war.  —  N.  4797  erwähnt  einen  arcar{ius)  regn(i)  Noric{i),  4800  einen 
(ab{ularius)  p{atrimonii)  [oder  p(;rivatne)]  r(egni)  N{orici),  4828  einen  dis- 
j){en.iator)  p.  r.  N.;  vgl.  Marq.  I  136,  1.  Hirschf.  45 f.  Jedoch  hält  Zippel 
276  f.  die  Erklärung  p(iiimtarum)  r{ationum)  N{orici)  für  ebenso  berech- 
tigt. -  N.  4799  =  Wilm.  81.  Zu  n.  4802  vgl.  über  praef.  vehic(ulorum) 
M.  St.  II  956.  Hirschf.  102,  1.  In  n.  4827  ergänzt  M.  pmc.  XX  [her.'], 
Hirschf.  Verw.  65.  67.  71  proc.  XX  [üb.].  Zu  n.  4838  vgl.  wegen  coh.  XI 
praet.  Marq.  II  461,  6.  N.  4840  =  Wilm.  1453,  4850  =  W.  2412,  4858  = 
W.  1441  (vgl.  auch  Marq.  II  442,  1),  4910  =  W.  597,  wo  vorgeschlagen 
wird,  entweder  mit  Orelli  unica  oder  nachher  era-^  una  zu  lesen.  Zu  4926 
vgl.  Mitth.  III  54;  zu  4976  Eph.  2,  946.  —  Die  Add.  enthalten  Nachträge 
von  Jabornegg,  n.  6494  —  6512;  Verbesserungen  hierzu  giebt  M.  selbst 
Eph.  2,  947-956.  Weitere  Inschriften  sind  ebcnd.  957  f.  mitgetheilt 
(Grabschriften);  ferner  Epli.  4,  563:  (Joih  Augg.  nn.  Ulpius  Moderaim, 
dec.  coh.  I  Thrac(um).  —  Eine  ergiebige  Fundstätte  aber  ist  neuestens 
der  Heleneuberg,  nordöstlich  von  Mariasaal,  geworden;  vgl.  v.  Gal- 
lenstein, der  Helencnbcrg  bei  Ottmanach,  im  Kärntner  Archiv  f.  vaterl. 


200  Römische  Epigraphik. 

Gesch.  XIII  (1876)  S.  81ff.  Die  dortigen  Inschriften  sind  zum  Theil 
schon  in  den  Mitth.  d.  kaiserl.  köuigl.  Centralcommission,  1877,  und 
hiernach  von  Hirschfeld  in  den  Arch.-epigr.  Mitth.  II  101  ff.  publicirt, 
zum  Theil  neu  an  M.  mitgetheilt  worden.  Sie  finden  sich  Eph.  2,  (957 f.?) 
959.  4,  564 — 582,  sind  jedoch  lauter  private  Grabschriften.  —  Unter  den 
Inschriften  von  Matucaium  (Trebach)  und  Noreia  (Neumarkt)  nebst 
Umgebung  befindet  sich  die  eines  c{onductor)  /{errarlarum)  N{oricarum) 
n.  5036  (vgl.  oben  zu  4788.  4809) ;  sodann  die  eines  decurio  Virunien- 
sium  n.  5031.  Ergänzungen  sind  gegeben  n.  6513  —  6  (verbessert  Eph.  2, 
960 f.),  ferner  Eph.  2,  962,  ein  Ältärchen  von  Frauenberg  bei  Unzmarkt: 
Iuno{ni)  Ap(imleiaf)  CaU{af)  v.  s.  —  Auf  den  Denkmälern  von  Juenna 
(Jaunstein)  kommen  zwei  aedilicii  vor,  5073 f.;  diese  gehören  wohl  der 
respublica  von  Virunum  an.  Neu  sind  ausser  6517  die  Grabschriften 
Eph.  2,  963  f.  4,  583.  Auch  ein  qvaestorius  von  Wolfsberg  n.  5092  ge- 
hört wohl  nach  Virunum. 

Um  die  Inschriften  von  Steiermark  hat  sich  namentlich  Richard 
Kuabl,  Pfarrer  in  Gratz,  verdient  gemacht,  dessen  Forschungen  beson- 
ders in  den  Mitth.  des  hist.  Vereins  für  Steiermark,  Gratz  1850  ff.  nieder- 
gelegt sind.  Ausserdem  hat  G.  Wilmanns  im  Jahre  1869  Steiermark 
durchwandert  und  Mommsen's  Sammlungen  vervollständigt. 

In  der  Grenzstation  Atrans  (Troiana  bis  St.  Oswald)  kommt  n.  5117 
der  ser{vus)  vil{icus)  des  C.  Antonius  Rtifus^  proc.  Aug.,  vor;  vgl.  das  Ver- 
zeichniss  der  Procuratoren  von  Noricum  Marq.  I  136,  2.  N-  5118  ist  nach 
Eph.  2,  965  (vgl.  4,  584)  Iuvantib{us)  geweiht.  N.  5121  wird  die  stat{io) 
Atrantin{a)  genannt;  daneben  die  statio  Boiod{urensis),  d.  i.  Passau  (s.  u.). 
Die  Sigle  p.  r.  s.  t.  erklärt  M.  iwocurator  rationum  summarum  (T.  prae- 
nomen),  Hirschfeld  Verw.  24,  8  j)i'{aepositm)  st{ationis).  —  Neu  sind  Eph.  2, 

966  —  970,  von  Müllner  im  Laibacher  Tageblatt  30.  Sept.  1874  edirt, 
und  4,  585 f.;  darunter  sind  bemerkenswerth  966  Dianae  Aug.  pro  salute 
imperatorum   Septimi   Severi   P(ii)    Pei'tinacis  et  [M.   Aureli  Anto7iini\  .  .  .  ./ 

967  /.  o.  m.  culminali  Chresimus  Augg.  [/li.  ?];  585,  von  SchöU  edirt  und 
von  Hirschfeld  Mitth.  I  129  ergänzt:  D{eo)  [{{nvicto)]  M{ithrae)  Marti{alis\ 
A^''[/[9-  (sc.  servus)]  pro  salute  Prhnigeni,  Aug[g.]  nn.  vil{ici)  stat(ioms) 
Atrimtin{ae)\  968  Fragment  einer  Kaiserinschrift;  969  .  .  .  bf.  cos.  leg.  II 
Ital.,  templuyn  vetustate  conlabsum  et  in  ruina{m)  conversum  su7np[tibus]  s[iii]s 
[restituit].  —  In  Saudörfel  an  der  Save  ist  a.  1874  gefunden  worden 
Eph.  2,  971  (nach  Müllner):  Adsallutae  et  Savo  Aug.  sac.  (vgl.  5134 ff.); 
ferner  unweit  davon  die  Grabschrift  Eph.  4,  587;  sodann  in  den  Römer- 
bädern bei  Tuff  er  Eph.  2,  972:   Nymphis  Aug.  sacr.   (vgl.   5 146  ff.). 

Wie  in  Kärnten  Virunum,  so  ist  in  Steiermark  Celeia  (Cilli) 
am  bedeutendsten.  Die  Stadt  war  schon  früh  von  Römern  bewohnt; 
vgl.  5277  die  Form  [si]bei  und  5232  (=  Wilm.  2685)  donatus  civitate  Ro- 
mana viril/m  et  inmunitate  ab  divo  Aug.  (cf.  M.  St.  II  594.  832).  Seit 
Claudius   hiess  sie   Claudia  Celeia  und   gehörte   auch  der  tr.  Claudia 


Noricum  (Steiermark).  201 

an  (M.  Eph.  III  S.  232).  Municipium  wird  sie  nur  einmal  genannt,  n.  5227 
(=  Wilra.  2668):  Ti.  Claudius,  municipii  Celeiae  libiertus).  Als  Beamte 
kommen  öfters  vor  duoviri  iuri  dicundo,  auch  Aedilen  und  Quästoren.  — 
Charakteristisch  ist  der  Cult  der  Gel  ei  a  neben  dem  der  Noreia.  Die 
Noriker  pflegten  die  Ortschaften  als  Gottheiten  zu  personificiren;  so 
kommen  ausser  der  an  verschiedenen  Orten  verehrten  Noreia,  deren 
Cult  M.  mit  der  Eisenproduction  in  Verbindung  setzt,  als  Localgottheiten 
vor:  Atrans  (in  Atrans  51l7f.),  Bedaius  (in  Bedaium  5572ff.),  Ce- 
leia  (5154.  5185 ff.),  und  in  diese  Klasse  gehören  vielleicht  auch  Aecorna 
(in  Laibach  3776.  3831  ff.)  und  Adsalluta  (in  Saudörfei  5 134 ff.).  — 
Zahlreich  sind  die  Votivsteine  der  hf.  proc.  Aug.  5161  ff.  (vgl.  Marq.  I 
136,  2)  und  der  bf.  cos.  leg.  II  Ital.  5 178  ff.  Ueber  die  Laufbahn  des 
proc.  [M,  B]assaeus  Rufus  5171  vgl.  Hirschf.  Verw.  226 f.;  er  wurde  unter 
M.  Aurel  praef.  Aeg.  und  praef.  praet.  Auf  die  spätere  Diocletianische 
Theilung  weisen  n.  5207  ff. :  Norici  inediter{ranei).,  vgl.  Marq.  I  136,  6.  Zu 
5210  und  5223  vgl.  Eph.  2,  973  f.  —  Nicht  weniger  als  sechs  Inschriften, 
n.  5211 — 16,  beziehen  sich  auf  T.  Varius  Clemens.,  dessen  in  die  Regierung 
von  Antonin  und  M.  Aurel  fallende  Laufbahn  von  M.  genau  festgestellt 
ist  (vgl.  auch  Wilra.  1260).  Auf  eine  Cohortenpräfectur  und  ein  Legions- 
tribunat  folgen  drei  Reiterpräfecturen  (Hirschf.  Verw.  248,  2),  dann  fünf 
Provincialprocuraturen,  in  Cilicien  (ebend.  252,  1),  Lusitanien,  Mauret. 
Caesariensis  (Marq.  I  325,  4),  Rätien  (ebend.  134,  8),  Belgica  mit  Germ, 
sup.  und  inf.  (ebend.  124,  1.  Hirschf.  260,  6),  endlich  das  Amt  ab  epistu- 
lis  Augustorum  (Hirschf.  257,  5).  —  Zwischen  Celeia  und  Poetovio  ist 
die  Grenze  gegen  Pann.  sup.  nicht  genau  zu  bestimmen;  M.  rückt  sie 
ziemlich  weit  gegen  Osten,  besonders  weil  in  Kerschbach  ein  Votivstein 
der  Noreia  reg{ina)  vorkommt,  n.  5300.  Zu  5292  Vgl.  Müllner,  Emona 
S.  334,  wonach  statt  Landinoni  zu  lesen  ist  Landino  an{norum)  L.  Zu 
5293  siehe  betr.  pr(incipe)  pre{torü)  M.  Eph.  IV  S.  231,  2. 

Auf  dem  Votivstein  von  Marburg,  n.  5314,  hat  M.  das  überlie- 
ferte Nutrici  Aug.  sacr.  beanstandet,  sich  jetzt  aber  nach  Eph.  2,  975  auf 
Grund  einiger  africauischen  Inschriften  von  der  Richtigkeit  überzeugt. 
Zugleich  zeigt  er  die  Verwandtschaft  der  Göttin  Nutrix  mit  Tellus. 
Neu  ist  die  Grabschrift  Eph.  4,  588.  —  Solva  (Seckau  bei  Leibnitz) 
heisst  Fl{avia)  und  gehört  demgemäss  der  tr.  Quirina  zu  (M.  Eph.  III 
S.  233  f.).  Als  Beamte  der  Stadt  kommen  mehrfach  vor  Ilviri  iuri  di- 
cundo und  Aedilen.  Ihr  Gebiet  reichte  im  Thal  der  Mur  noch  über 
Gratz  hinauf,  jedenfalls  bis  Adriach  (nach  n.  5457).  Dass  sie  noch  zu 
Noricum  gehört,  beweist  besonders  5328  =  Wilm.  1638,  wo  ein  L.  Cam- 
mius  Secundi[mis]  als  proc.  Aug.  vorkommt;  vgl.  Marq.  I  136,  2.  Ueber 
den  ebend.  genannten  praefcctus  praetorio  M.  Gavius  Maximus  s.  Hirschf. 
2251.  Zu  n.  5338  ist  jetzt  die  andere  Hälfte  gefunden,  Eph.  4,  589; 
hiernach  kommt  dort  vor  ein  mil.  coh.  X  urb.  p.  f.  Ant.  (so  M.).  Zu 
5381.  6386.  6526  vgl.  die  Verbesserungen  Eph.  2,  976—8.     -    Neu  sind 


202  Römische  Epigraphik. 

Eph.  2,  979  Fortunae  Äu(j.\  4,  590  Genio  .  .  .;  ferner  die  Grabschrifteu 
591-3,  zuerst  von  F.  Pich  1er  veröffentlicht.  —  Den  Inschriften  aus 
dem  oberen  Murthal  ist  hinzuzufügen  die  Grabschrift  von  Picbelhofen 
ebeud.  594.  —  Im  oberen  Raabthal  finden  wir  einerseits  n.  5516  einen 
II vir  i.  d.  F(lavia)  S{olva) ,  andererseits  Soldaten  der  pannouischen  Le- 
gionen; M.  rechnet  jedoch  die  Gegend  zu  Noricum. 

Die  Inschrift  n.  5527  von  Bischofshofeu,  mit  einem  edi[lici]us 
civil.  luvaves.  weist  diese  Gegend  schon  der  Stadt  luvavum  zu.  Der 
Votivstein  5526  ist  nach  Ohlenschlager  (s.  Eph.  2,  980)  Htrcali  Äug.  ge- 
weiht. —  luvavum  (Salzburg),  dessen  römische  Denkmäler  Joseph 
Hefner  a.  1849  herausgegeben  hat,  heisst  Claudium  und  gehört  wohl 
auch  der  tr.  Claudia  an  (M.  Eph.  III  S.  232).  Colonie  war  die  Stadt 
nicht;  n.  5591  ist  wohl  zu  lesen  c{ivitati>>)  Cl{audiae)  Iuu{avi).  Von  Beam- 
ten kommen  häufig  vor  duoviri  iuri  dicundo,  zweimal  auch  ein  Aedil. 
Zu  5533  vgl.  Eph.  4,  594,  a;  zu  5547  Eph.  2,  981.  —  Neu  sind  zwei 
fragraentirte  Kaiserinschriften:  ebend.  982  von  Septimius  Severus,  und 
4,  595  von  einem  der  Antonine;  ferner  zwei  weitere  Fragmente  2,  983. 
4,  596  ;  endlich  nach  E.  Richter,  Mitth.  III  192  die  Votivinschrift  /.  o.  m. 
et  om(iiiOus)  dibus  M.  Ulp.  Philipi)  .  .im,  bf.  Egnuti  Frisci  proc.  Aug., 
V.  s.  l.  m.  —  Bedaium  (bei  Seeon)  war  ein  nicht  unbedeutender  vicus, 
der  nach  n.  5591  (s.  o.)  und  5589  {decurioni  luvavensium,  Ilviro  iuris  di- 
cundi)  zu  luvavum  gehörte.  Verehrt  wurde  hier  der  Bedaius  Aug.  oder 
Bedaius  .sanctufs.  In  der  Umgegend  finden  sich  drei  Inschriften  von  An- 
gehörigen der  Icgio  II  I/al.,  ein  ?nil(e6-)  und  zwei  bf.  cos.  N.  5565  =  Wilm. 
1065.  Zu  5574.  5587.  5592  vgl.  Ohlenschlager's  Verbesserungen  Eph. 
2,  984-6.  Hinzuzufügen  ist  der  nur  theilweise  leserliche  Votivstein  ebend. 
1062  Iwioni,  sowie  der  Grabstein  Eph.  4,  597  —  Nach  n.  5625  (von  Mond- 
see), wo  es  heisst  dec.  Invuve.,  II  {vir)  i.  d. ,  erstreckte  sich  das  Gebiet 
von  luvavum  auch  ziemlich  weit  nach  Osten.  —  Bemerkenswerth  ist 
n.  5620  (Ischl)  ein  vil{iciis)  stut(ionis)  Esc{ensis?) ,  was  au  diesem  Ort, 
weit  von  der  Grenze  Illyricums,  auffallen  muss. 

Ovilava  (Wels)  hat  bis  jetzt,  obgleich  es  nach  5606  und  5630 
unter  M.  Aurel  Colonie  wurde,  nur  wenige  Inschriften  geliefert.  Die 
wichtigste  ist  n.  5630  =  Wilm.  2461,  die  Grabschrift  eines  dec  et  Ilvir 
et  flaminis  Ael.  Cetiensium  (s.  u.),  item  dec.  et  Ilvir  et  po7itijicis  colonia 
Aurelia  Antoniniana   Ovil{ava). 

Den  Schluss  bilden  die  Orte  an  der  Donau  aufwärts.  In  Kloster- 
neuburg (=  Astura  der  Not.  Dign.?)  hatte  nach  5645ff.  die  coli.  I 
Ael(ia)  Severiana  sag{ittariorui/i  )  m{i/iaria)  eq{uitatu)  ihren  Standort.  — 
Comagena  (bei  TuUn)  war  nach  5652  ein  vicus  des  niunicipium 
Aelium  Cetium  (Mautern?),  von  welchem  Ilviri  iuri  dicundo,  ein  ae- 
d{iUs)  5663,  ein  augur  5658  (=  Wilm.  2462)  und  ein  fla7nen  5630  (s.  o.), 
ferner  colhgia  Hercidis  et  Dianae  5657  {—  Wilm.  2463)  vorkommen.  — 
In  das  Gebiet  von   Cetium   gehörte   wohl    auch    Trigisamum  (Trais- 


Noricum.  203 

mauer),  wo  nach  5654f.  die  ala  I  Augusta  Thracum  lag.  —  Man  füge 
hier  bei  n.  6567  —  9,  drei  Grabschriften  von  Mautern  (nach  P.  Knöll), 
ferner  zu  5653 ff.  die  Verbesserungen  Eph.  4,  599  —  602,  sodann  die  neue 
Inschrift  von  Göttweig,  [Nij]mpliis,  ebend.  603  (nach  Dungl),  endlich  einen 
fragmentirten  Grabstein  von  St.  Valentin,  Mitth.  III  55.  —  Aus  der  Ge- 
gend von  Molk  (=  Namara?)  und  Gross-Pöchlarn  (=  Arlapa)  sind 
zu  ergänzen  die  Votivsteine  Eph.  2,  987  I.  o.  m.  di{,<i)  de{abus)  om{ni- 
bus)  und  4,  604 ;  ferner  gehört  hierher  wahrscheinlich  der  von  Valvassoni 
überlieferte  Grabstein  ebend.  605.  —  »Auf  der  Mauer«  bei  Geling,  wo 
wahrscheinlich  Fafiana  zu  suchen  ist,  wurde  ein  Ziegel  der  leg.  I  Nor. 
gefunden,  n.  5756.  Zu  n.  5673  ist  jetzt  von  Dungl  die  andere  Hälfte 
entdeckt  worden,  die  jedoch  nichts  Besonderes  bietet  (Eph.  4,  606).  Zu 
5674  vgl.  ebend.  607  und  füge  als  neu  hinzu  die  fragmentirte  Grab- 
schrift 609.  —  N.  5672  (von  Perwart)  ist  nach  Eph.  2,  988  zu  lesen 
Marniogio  ,s,ic7\  (vgl.  5320,  auch  4014);  die  Inschrift  ist  jetzt  in  Wien 
(Mitth.  III  147).  Dagegen  stammen  die  zwei  neulich  in  Ferschnitz 
aufgefundenen  Inschriften  (Widter,  Mitth.  der  Centralcoram.  1877,  S.  150, 
und  Hirschfeld,  Arch.-epigr.  Mitth.  II  103f.)  nach  Bormann's  Bemer- 
kung aus  Ravenna  (Eph.  4,  608). 

Das  Hauptlager  der  legio  II  Itallca  war  Lauriacum  (Lorch 
bei  Enns);  zahlreich  sind  hier  ihre  Ziegelstempel,  vgl.  n.5757.  In  n.  5670,  a 
(von  Ips)  kommen  auch  miUtes  auxiliures  Lauriacenses  vor.  Es  war  nach 
M.  ohne  Zweifel  eine  Lagerstadt,  die  aber  vielleicht  nicht  einmal  zu 
städtischer  Verfassung  gelangte;  denn  aed{dis)  col(legü)  iuvenum  n.  5678 
weist  nicht  nothwendig  daraufhin.  —  InLentia  (Linz)  ist  nur  wenig 
gefunden  worden;  ebenso  in  Boiodurum  (Innstadt  bei  Passau);  be- 
raerkenswerth  ist  jedoch  hier  ein  vü(icus)  vect{igaUs)  Illyr(ici)  n.  5691  (vgl. 
n.  5121  und  Marq.  I  141,  4).     N.  5692  gehört  nach  Straubing. 

Unter  den  incertae  ist  zu  nennen  die  noch  nicht  ganz  entzifferte 
metrische  Grabschrift  5695,  in  welcher  Hirschfeld,  Verw.  26  domnica 
r[Mm]  auf  kaiserliche  Grundstücke  bezieht.  —  Neu  ist  Eph.  4,  610  (nach 
Pichler),  wo  ein  dec{urio),  wahrscheinlich  von  Solva,  vorzukommen  scheint. 

Durch  die  zahlreichen  Meilensäulen  der  Provinz,  n.  5703— 55, 
sind  neun  Strassen  constatirt  worden.  Einer  zehnten  gehört  der  Meilen- 
stein 6528  von  Oberdrauburg  an  (vgl.  hierzu  Eph.  2,  993);  dieselbe 
muss  von  Aguontum  nach  Osten  (nicht 'ad  occidentem')  geführt  haben. 
—  Zu  5706  vgl.  Eph.  2,  989.  N.  5708  ist  =  Wilm.  997.  —  Zu  5715  und 
5726  vgl.  Ohlenschlager's  Verbesserungen  Eph.  2,  990 f.;  zu  5719  betref- 
fend die  Titulatur  der  Cäsaren  M.  St.  II  1061,  2.  —  Die  Strasse  von 
Celeia  nach  Poctovio  war  ein  Theil  der  Hauptstrasse  von  Italien  nach 
Pannonien,  die  jedenfalls  seit  Traian  bestand  und  nach  n.  5740  noch 
unter  Valentinian,  Valens  und  Gratian  gepflegt  wurde.  N.  5733  =  Wilm. 
940;  vgl.  betr.  procos.  M.  St.  II  736,  2.  Zu  5737  vgl.  Eph.  2,  992,  wo 
die  richtige  Ergänzung  nach  5736  gegeben  ist.    —   Zu  n.  5746   (Mösen- 


204  Kömische  Epigraphik. 

dorf)  vgl.  über  M.  luventius  Surus  Proculus,  leg.  pr.  pr.  (a.  201),  Marq.  I 
136,  5.  —  Zu  n-  5755  (Engelhartszell)  siehe  Hirschfeld,  Mitth.  III  56,  wo 
nach  Kenner  die  alte  Variante  raitgetheilt  ist  BOHODVRI  |  SALO 
AIVNS  I  XV. 

Zu  den  Ziegelsterapeln  gehören  folgende  Nachträge:  nach 
Eph.  2,  994  ist  in  n.  5766  wahrscheinlich  nur  n{u)meri  zu  lesen;  zu  n.  5756 
vgl.  Eph.  4,  611;  ferner  siehe  ebend.  612.  —  Nach  Mitth.  III  56  ist  der 
oben  unter  Pann.  sup.  erwähnte  Stempel  der  legio  II  Ital.  aus  der  Zeit 
des  Ursicinus  auch  im  nördlichen  Noricum  gefunden  worden,  nur  in  um- 
gekehrter Ordnung:   .  .  Ujrsic.  v.  p.  duc.  \  [leg.  II]  Ital.   Alar. 

Pars  septima.  Raetia.  N.  5768  — 6006.  6529  —  37.  6570  —  3. 
Eph.  2,  996  — 1008.    1063.  4,613     643. 

Von  den  auctores  führt  M.  hier  nur  die  Bayern  auf,  während 
die  Tiroler  und  die  Württeinberger  bei  den  italienischen,  resp.  germa- 
nischen Inschriften  besprochen  werden.  Voran  stehen  Konrad  Peu- 
tinger  und  dessen  Gattin  Margarethe,  sodann  Johann  Turmair 
von  Abensberg,  genannt  Aventinus.  Von  den  epigraphischen  Col- 
lectaneen  des  letzteren  hat  nach  Eph.  4,  613  Ohlenschlager  eine 
neue,  eigenhändige  Abschrift  in  der  Bibliothek  des  Barons  von  Oefele 
entdeckt,  die  jedoch  meist  mit  der  Münchener  Handschrift  übereinstimmt. 
Unter  den  Neueren  sind  besonders  Job.  Nep.  Baiser,  der  Gründer 
des  Augsburger  Museums,  Joseph  Hefner  (»das  römische  Bayern«, 
1852),  endlich  der  früh  verstorbene  Moritz  Mezger  zu  nennen. 

Genau  beliandelt  M.  die  mehrfach  zweifelhaften  Grenzen  Rä- 
tiens;  vgl.  hierüber  Detlefsen,  Jahresber.  II  —  III,  Abth.  III,  S.  238f. 
Uebrigens  hat  Zippel,  das  römische  Illyrien,  S.  285 ff.,  die  von  M.  an- 
genommene Verbindung  der  Alpes  Poeninae  (Wallis)  mit  Rätien  be- 
stritten, was  für  uns  insofern  nicht  in  Betracht  kommt,  als  die  dortigen 
Inschriften  ohnehin  mit  den  übrigen  schweizerischen  zusammen  genommen 
werden  sollen.  Ferner  hat  Th.  Bergk,  Bonner  Jahrb.  57  (1876),  S.  35 
unter  Berufung  auf  die  statio  Maiensis  (Mayenfeld,  C.  I.  L.  V  5090)  die 
Westgrenze  Rätiens  an  den  Oberrhein  verlegen  wollen.  —  Am  Schluss 
der  praefatio  hebt  M.  noch  den  grossen  Unterschied  von  Rätien 
und  Noricum  hervor.  Während  gerade  der  südliche  Theil  von  Nori- 
cum mehrere  blühende  und  volkreiche  Gemeinwesen  aufweist,  hat  Rätien 
in  seinem  südlichen  Theil  gar  keine  civitates,  und  auch  in  dem  nörd- 
lichen sind  nur  drei  nachweisbar,  Augusta,  Cambodunum  und  Brigantium. 
Inschriften  hat  ausser  Augsburg  fast  nur  der  nördlichste  Theil  der  Pro- 
vinz an  der  Donau  und  am  Grenzwall  geliefert.  Demnach  war  Rätien 
viel  weniger  romanisirt  als  Noricum.  Damit  hängt  auch  zusammen,  dass 
in  den  Legionen  viele  Noriker  vorkommen,  während  die  Räter  und  Vin- 
deliker  zahlreich  in  den  Hilfstruppen  dienten.  —  Die  Statthalter  von 
Rätien  hat  Ohlenschlager  zusammengestellt  in  den  Sitzungsberichten 
der  Münchener  Akademie  1874,  H.  III  225  ff. 


Rätien.  205 

Von  Brigantium  (Bregenz)  waren  bisher  nur  zwei  Inschriften 
bekannt:  5768  ein  Votivstein  deo  Mercurio  Arcecio  (von  manchen  fälsch- 
lich nach  Briangon  versetzt,  so  noch  von  J.  Becker,  Bonner  Jahrb.  50  f.> 
S.  167),  und  5769  [Drjwso  Tib.  f.  [Ca\esari.  Dazu  kommt  nun  noch  ein 
unedirtes  Fragment  auf  einer  Broncetafel:  Imp.  C{aesar  V]esp{asianus 
Äiig.  .  ,  (oder  Dativ),  worüber  die  Bonner  Jahrb.,  Heft  69  das  Nähere 
bringen  sollen.  Ferner  zieht  M.  hierher  die  Grabschrift  Eph.  2,  996  von 
Mochenwangen  bei  Ravensburg:  Sicna  Crispini  f.  vix{it)  an.  XL.  Proc{u- 
lus?)  mar{itiis)  m{erenti)  f.  —  In  Isny  war  früher  eine  Ehreninschrift 
aufbewahrt  (n.  5770),  welche  mehrere  chitates  (die  Namen  fehlen  leider) 
dem  Kaiser  Antonin  geweiht  haben.  —  N.  5775  f.  von  Abudiacum 
(Epfach)  hat  Wilmanns  1622.  Gewiss  mit  Recht  ergänzt  hier  Hirschfeld 
proc.  \^Aii\g.  provincia\ruin\  Iud{aeae)  —  jSar[dm{iae)],  Africae  et  [Raetiae] 
(Verw.  252,  1.  257,  5.  260,  5).  In  n.  5779  vgl.  zu  secundi  ordinis  M. 
Eph.  IV  S.  240,  69. 

Der  Streit  über  den  Ursprung  von  Augusta  Vindelicum  (Augs- 
burg) wird  von  M.  (vgl.  Detlefsen  a.  a.  0.  240)  so  entschieden,  dass 
Drusus  dort  einen  Markt  gründete  und  nach  Augustus  benannte,  dass 
aber  die  Ortschaft  erst  von  Hadrian  zum  municipium  Aelium  erhoben 
wui'de.  Die  municipale  Verfassung  ist  bezeugt  durch  dec.  mwi.,  IUI  vi- 
ralis  n.  5825,  dec.  mun.,  qu[i  et]  sacerdotalis  5826,  und  eine  als  sacerdota- 
l[is]  bezeichnete  Frau  5827,  ferner  durch  seviri  Augustales  und  durch 
ein  contubernium  Marti  cultorum  5790  (=  Wilm.  2464 — 6.  2469).  Von  der 
Blüthe  der  gewerblichen  Thätigkeit  zeugen  n.  5800  (=  W.  2467)  muni- 
cipi  Ael.  Aug.  negotiator(es  artis?)  vestiariae  et  li7itiariae.,  n.  5816  negotiatori 
vestiario.^  5824  sevir  Aug.,  negot.  artis  purpurariae,  5833  ne]gotiatori  a[rti]s 
cretaria[e  et  fla\turariae  si[gillanae.  Auf  starke  Einwanderung  aus  Gallien 
weisen  hin  ein  dves  Trever,  sevir  Angustalis  5797  =  Wilm.  2468,  ein  Bi- 
turix  5831,  ein  Lugudunens{is)  5832.  Ausserdem  ist  zu  erwähnen  5793 
ein  leg.  Aug.  x>r.  pr.  leg.  III  Ital.,  vgl.  Marq.  I  135,  3;  sodann  5810  = 
Wilm.  1058  ein  v.  p.  p{raeses)  p{rov.)  Il{aetiae)  vom  Jahre  290,  vgl.  Marq. 
I  85,  1.  135,  4.  lieber  den  aedituus  singularium  5822  Vgl.  M.  St.  II  766,  2. 
—  Zu  ergänzen  ist  Eph.  2,  998  (nach  Ohleuschlager)  Deo  sancto  Mar- 
[ti]  et  Victor iae  tem[pl]u7n  etc.,  und  das  Fragment  4,  614. 

Aus  der  Oberdouaugegend  ist  nachzutragen  Eph.  4,  615,  aus  Men- 
gen, von  mir  mitgetheilt:  Aram  Danuvio  (das  Weitere  ist  nicht  ganz 
klar);  ebendas.  616,  aus  Risstissen:  In  \h.  d.  d.J,  in  19  cm.  hohen 
Buchstaben,  wahrscheinlich  der  Anfang  der  Inschrift  des  Tempels,  an 
dessen  Stelle  jetzt  die  Kirche  steht,  und  von  dem  noch  schöne  Reliefs 
vorhanden  sind,  welche  in  die  Kirche  eingemauert  wurden.  —  Erwähnung 
verdient  sodann  u.  5862  von  Z wiefalten:  Deo  invicto  Soli  templam  a 
solo  restituit  Valerius  Venustus,  v.  p..,  p.  p.  E.  (s.  0.  5810).  —  Weiter  unten 
an  der  Donau,   in  Lauingen,  stand  ein  Tempel   des    Apollo  Grannus 


206  Römische  Epigraphik. 

(5870  if.),  den  auch  Dio]mjsiut;,  leg.  Aug.  pr.  pr..^  beschenkte  (5874,  vgl. 
Marq.  I  135,  3). 

In  Einen  Abschnitt  zusaramengefasst  sind  die  Inschriften  von  Lechs- 
gmünd bis  Pföring  und  zwischen  Donau  und  Grenz  wall,  besonders 
von  Neuburg,  Nassenfeis,  Kösching,  Pföring,  Weissenburg,  Heidenheim. 
Diese  Gegend  war  von  verschiedenen  Hilfstruppen  besetzt.  Auch  hier 
finden  wir  gallische  Einwanderer,  so  einen  cir[i.s)  Trcv[ir'\  und  einen  civilis) 
Nem.  5901  f.  —  N.  5884  ist  irrthümlich  wiederholt  n.  6529  (vgl.  Eph.  2, 
999,  wo  die  Zahlen  verdruckt  sind).  Zu  5890  vgl.  Eph.  4,  617  und  meine 
»Rom.  Denksteine  des  Gr.  Antiq.  in  Mannheim«  (1877)  n.  84,  zu  5901 
ebendas.  n.  80.  —  In  n.  5906  f.  (Kösching)  und  5918,  b  (Pfünz)  ist  nach 
Eph.  2,  1000  jetz't  sicher  gestellt  die  nla  I  Fi{avia)  GeineU{ianu)\  vgl.  auch 
Eph.  4,  618.  Zu  5912  =  Wilm.  1523  (Pföring),  wo  eine  ala  I  singular{ium) 
vorkommt,  vgl.  Eph.  4,619;  zu  5917  ebendas.  620;  zu  5918,  a  (Pfünz), 
wo  eine  coh.  I  Bre(ucoruiii)  erscheint,  Eph.  2,  1063;  zu  5921  Eph.  4,  621. 
—  Ausser  den  genannten  Hilfstruppen  finden  wir  noch  5899  in  Nassen- 
fels  einen  dupl{arius)  ale  Äur{ianae)  und  5924  in  Emmetzheim  einen  optio 
eqluiium)  al.  Aur.,  WOZU  M.  vergleicht  Orelli  3465.  —  Zu  5929  ff.  (Hei- 
denheim und  Hausen)  vgl.  meine  Mittheilungen  Eph.  4,  622ff.;  dar- 
unter ist  am  bemerkenswerthesten,  dass  der  vielbesprochene  CIVES  lAL 
vielmehr  ein  cives  Kai.  ist,  was  M.  ergänzt  Kalagurritanns.  Neu  ist  ebd. 
626,  eine  fragmentirte  Grabschrift  von  Kirchheim,  Ober-Amt  Neresheim.  — 
Weitaus  am  interessantesten  aber  ist  aus  dieser  Gegend  die  leider  nur 
in  schlechter  Copie  erhaltene  Inschrift  von  Utzmemmingen  n.  6570, 
mitgetheilt  von  L.  Müller.  Nur  der  Schluss,  welcher  die  Zeilbestimmung 
enthält  (a.  222/5),  ist  ganz  klar;  von  dem  übrigen  Inhalt  lässt  sich  nur 
soviel  errathen,  dass  es  sich  um  die  religiöse  Feier  einer  Bürgerschaft 
{celebrant  cives),  vielleicht  an  einer  ara  Aug{usti).,  handelt.  —  Bei  Eining 
ist  die  coh.  III  Brit{annoruin)  durch  n.  5935  bezeugt.  In  Untersaal  er- 
scheint n.  5938  =  Wilm.  1581  (cf.  Eph.  4,  627)  ein  dec.  al.  I  Fl.  s{ingu- 
lariuin)  A{ntoni7nanae?) ,  sing(ularis)  cos..,  p{rae)p{ositus)  k{asfrt3  ?)  III  (ter- 
tium  oder  terms?). 

Während  bis  auf  M.  Aurel  nur  Hilfstruppen  in  Rätien  standen, 
hatte  von  diesem  Kaiser  an  die  legio  III  Italica  ihr  Standquartier  in 
castra  Regina  oder  Reginum  (Regensburg),  das  jedoch  keine 
städtische  Verfassung  hatte,  weshalb  die  Meilensteine  a  l{e)g{lune)  m.  p.  .  . 
rechnen.  Dass  zu  dieser  Legion  wie  zu  den  anderen  auch  Reiterei  ge- 
hörte, zeigt  5942  und  5947  eq.  leg.  III  Ital,  vgl.  Marq.  II  442,  1.  N.  5949 
hat  Wilm.  1552  (wo  jedoch  Z.  4  am  Ende  unrichtig  L.  steht  statt  |); 
hier  kommt  das  unerklärte  munus  militare  eines  pollio  vor.  Zu  5938  und 
5957  vgl.  Eph.  4,  628  f.  N.  5960  findet  sich  nach  Kraus  (Bonner  Jahrb. 
50  f.,  S.  221)  auch  in  einem  Manuscript  von  Wiltheim.  —  Neu  sind  ausser 
6531—6  und  6571—3  auch  Eph.  2,  1001-3.  4,  630—3,  mitgetheilt  von 
Prof.  Ohlenschlager  und  Graf  Hugo  v.  Walderdorff.    Bemerkens- 


Eätien.  207 

werth  ist  Eph.  2,  1001,  von  dem  Epistyl  eines  Thors  des  römischen  La- 
gers; erhalten  ist  jedoch  nur  die  zweite  Hälfte.  Die  Kaiser  M.  Aurel 
und  Commodus  vallum  cum  portis  et  turribiis  ....  [curam  agente]  M.  Hel- 
vio  C[le]Tiiente  Dextriano,  leg.  An[gg.  pr.  pr.\  Die  Bezeichnung  des  Com- 
modus  als  imp.  //,  cos.  II  weist  auf  a.  179,  womit  aber  bei  M.  Aurel  nicht 
stimmt  trib.  pntestntis  XXXVI  (statt  XXXIII).  Auch  sonst  bietet  diese 
Inschrift  Unregelmässigkeiten.  Die  andern  sind  Grabschriften;  2,  1003 
für  einen  vet.  ex  leg.  III  Ital. ;  4,  630  für  einen  Soldaten  derselben  Legion, 
gewidmet  von  seiner  Gattin  Cl.  Patema,  wozu  dann  hinzugefügt  ist:  lu- 
l{ius)  Saturninus  opt(io)  maritus  Paternae  9  (i.  e.  obitae)  perscrihendtim  cu- 
ravit.  —  Von  Straubing  stammt  ausser  5973  auch  5692  (s.  o.). 

Unter  den  rätischen  Strassen  siud  sechs  durch  Meilensäulen 
beglaubigt,  vgl.  Detlefsen  a.  a.  0.  241  f.  Ueber  die  Stationen  der  Strasse 
von  Cambodunum  bis  ad  Fines  habe  ich  in  meinem  Vortrag:  »Arbon 
in  römischer  Zeit  und  die  über  Arbon  führenden  Römerstrassen« 
gesprochen  (Schriften  des  Bodenseevereins  X,  1880,  S.  11  f.)  und  mich 
dahin  entschieden,  dass  ad  Rhenum  in  Rh  ein  eck  und  Vemania  bei 
Isny  (nicht  bei  Wangen)  zu  suchen  ist.  Isny-Vemania  ist  wirklich,  wie 
das  Itin.  Ant.  angiebt,  15  Milieu  von  Kempten-Cambodunum  entfernt;  die 
früher  in  einem  Kloster  zu  Isny  aufgestellte  Meilensäule  5987,  wo  es 
heisst  a  Camh.  vi.  p.  XI,  kann  dorthin  verschleppt  worden  sein.  —  Zu 
5983  (bei  Innsbruck)  =  Wilm.  1090  vgl.  betr.  die  kaiserliche  Titulatur 
M.  St.  II  723,  6.  743,  5;  zu  5988  f.  s.  ebendas.  II  1061,  2. 

Den  Ziegelstempeln  der  leg.  III  Ital.  n.  6000  ist  beizufügen 
n.  6537,  ein  Ziegel  der  coh.  II  Aq{idtanorum)  in  Regensburg.  Der  Stempel 
CIFC  n.  6001  (Pföring)  ist  nach  Eph.  2,  1004.  4,  634  zu  lesen  cohors  I 
Flavia  Canathenoruui.  Die  in  dem  Jodbad  Sulzbrunn  (nicht  Salzbrunn) 
bei  Kempten  aufgetauchten  obergermanischen  Stempel  leg.  VIII  Aug.  und 
coh.  im  Vindel(icorum),  welche  M.  von  L.  Müller  durch  Wilmanns  erhalten 
hat  (Eph.  4,  635  ff.),  sind  nach  meinen  Erkundigungen  im  Jahre  1856, 
als  die  Quelle  neu  gefasst  wurde,  von  dem  Baddirector  Hofrath  Dr.  Schott 
aus  Frankfurt  dorthin  gebracht  und  eingemauert  worden.  Dage- 
gen sind  allem  Anscheine  nach  die  in  Aalen  gefundenen  Ziegel  der 
8.  Legion  von  römischer  Zeit  her  dort  gewesen. 

Auf  Rätien  folgt 'instrumentum  reliquum  repertum  in  Pan- 
noniis  duabus,Norico,Rfietia'.  Die  Stempelinschriften  auf  Amphoren, 
Lampen,  Gefässen  u.  dgl.  hat  M.  nicht  nach  der  Herkunft  geschieden, 
weil  sie  dem  Boden  des  Fundorts  nur  zufällig  angehören;  er  hält  viel- 
mehr hier  eine  Behandlungsweise  nach  Klassen  für  das  Richtige,  ähn- 
lich wie  sie  bei  den  Münzen  üblich  ist,  oder  wie  Grotefend  die  Stempel 
der  römischen  Augenärzte  und  M.  selbst  im  C.  I.  L.  III  die  Militärdiplome 
zusammengestellt  hat.  Zu  sondern  sind  nach  M.  die  Stempel  der  Lam- 
pen und  Amphoren  von  denen  der  Gefässe;  auf  jenen  kommen  nur  rö- 
mische Namen,  und  zwar  in  kleiner  Anzahl    vor,    auf  diesen  auch  gal- 


208  Römische  Epigraphik. 

lische  in  Menge;  die  Formen  zu  jenen  stammen  also  aus  Italien.  Unter 
den  Gefässinscliriften  sind  ferner  ('fortasse',  sagt  M.)  diejenigen  zu 
unterscheiden,  welche  auf  der  äusseren  Seite  zwischen  den  Ornamenten 
stehen,  und  diejenigen,  welche  sich  unten  auf  dem  inneren  Boden  der 
Gefässe  finden.  Ich  würde  diese  Scheidung  unbedingt  für  zweckmässig 
halten;  denn  jene  sind  offenbar  die  Stempel  der  Formenschneider, 
diese  die  der  Töpfer.  Andererseits  erklärt  sich  M.  gegen  Schuer- 
manns,  der  die  italischen  und  gallischen  Töpferstempel  ganz  zusammen- 
wirft; denn  es  gebe  charakteristische  Unterschiede  zwischen  den  itali- 
schen und  spanischen  auf  der  einen,  und  den  britannischen,  gallischen, 
germanischen  und  illyrischen  auf  der  anderen  Seite.  Eine  genügende 
Zusammenstellung  aller  dieser  Inschriften  sei  noch  zu  fordern,  und  das 
C.  I.  L.  könne  nach  dieser  Richtung  hin  nur  als  Vorarbeit  gelten.  Am 
Schluss  der  praefatio  rühmt  M.  die  umfassende  Beihilfe  Wilhelm  Christ 's 
in  München  bei  diesem  Theil  des  Werkes. 

Von  den  Inschriften  auf  den  ansäe  amphorarum,  n.  6007,  hat 
Wilmanns  beispielsweise  eine  aufgenommen  2831,  d.  Neuestens  hat 
Dr.  Jenny  auf  dem  Oelrain  bei  Bregenz  einige  weitere  gefunden;  vgl. 
meinen  vorläufigen  Bericht  Bonner  Jahrb.  66,  S.  139 ff.  —  Lampen  mit 
Inschriften  der  Fabrikanten  sind  bei  den  Eisenbahuarbeiten  a.  1873  in 
Hei  den  heim  ausgegraben  worden;  es  sind  jedoch  keine  neuen  Namen 
darunter.  —  Bei  weitem  am  zahlreichsten  sind  die  gestempelten  Namen 
der  vasa  cretacea,  deren  unter  n.  6010  nicht  weniger  als  316,  frei- 
lich zum  Theil  fragmentirt  oder  sonst  unsicher,  aufgeführt  sind.  Ich 
füge  noch  hinzu  von  Heidenheim  Bicarus  und  lanus.  —  Auf  einer  Blei- 
röhre zu  Siscia  fand  sich  6011  =  Wilm.  2818  f.  —  Zu  den  pondera  et 
exagia  ist  nachzutragen  Eph.  4,  638,  aus  Neuburg  a.  d.  Donau,  von  Ohlen- 
schlager  edirt.  —  Von  der  metallenen  supellex  findet  sich  6016,  5  f. 
6017,  10.  12  auch  bei  Wilmanns  2830,  b.  c.  h.  i.  Hinzuzufügen  ist  Eph.  4, 
640:  ein  Täfelchen,  das  ein  Greif  in  den  Klauen  hält  (alles  aus  Bronce), 
mit  der  Inschrift  Conatus  fe{Uciter2)  v{otum)  /{ecU  M.),  anscheinend  ein 
Cohortenfeldzeichen,  gefunden  bei  Otterswang  im  Sigmariugen'schen, 
edirt  von  K.  Zell;  ebeud.  641  f.,  Nameuiuschriften  auf  den  Stirnplatten 
zweier  Helme,  in  der  Nähe  von  Agram  in  der  Save  gefunden,  von  Lju- 
bic,  inscr.  mus.  Zagr.  S.  52  facsimilirt.  —  Zu  den  signacula  medi- 
corum  ocularium  sind  nach  Eph.  2,  1006f.  zwei  neue  aus  Regensburg 
hinzugekommen,  das  erste  von  einem  L.  M.  Memorialis,  mitgetheilt  durch 
Brunn,  das  zweite  von  Q. Pomi^ems Graednus,  mitgetheilt  durch  W.  Christ, 
mit  je  vier  Heilmitteln,  auf  die  wir  hier  nicht  eingehen.  Vgl.  übrigens 
zu  1007  Eph.  4,  643.  —  Endlich  ist  noch  die  Pinselinschrift  einer  amphora 
von  Augsburg  zu  erwähnen  (Eph.  2,  1008  nach  Christ),  wo  M.  unter  Ver- 
gleichung  von  C.  I.  L.  IV  2588  liest  Liq(uamen)  scomb(ri)  exceHJens)  M.  Va- 
leri  Maxumi. 


Monumentum  Ancyranum.    Edictum  Diocletiani.  209 

Den  ersten  Anhang  zu  C  I.  L.  III  bilden  die  res  gestae  divi 
Augusti  exmonumentisAncj-ranoetApolloniensi,  d.  h.  das  von 
Augustus  selbst  verfasste  und  nach  seinem  Testament  auf  eherne  Tafeln  ein- 
gegrabene Verzeichniss  seiner  Thaten,  wieder  hergestellt  nach  den  frag- 
mentirten  lateinischen  und  griechischen  Copien,  welche  in  den  Tempeln 
des  Kaisers  zu  Ancyra  in  Galatien  und  zu  Apollonia  in  Pisidien  entdeckt 
worden  sind.  Mommsen  hatte  schon  1865  eine  Separatausgabe  mit 
Commentar  veranstaltet,  jetzt  hat  er  ausser  den  Anmerkungen  von  Wad- 
diugton  zu  dem  monum.  Apolloniense  die  Abhandlungen  von  Cavedoni,  Th. 
Bergk,  A.  W.  Zumpt  über  das  monum.  Ancyranum,  namentlich  aber  die 
vortrefflichen  Abschriften  benutzen  können,  welche  G.  Per  rot  und 
E.  Guillaume  bei  ihrer  archäologischen  Reise  durch  Galatien  und 
Bithynien  fa.  1861)  angefertigt  haben.  Zuerst  ist  nun  von  M.  der  ausser- 
ordentlich sorgfältig  behandelte  lateinische  und  griechische  Text,  so  wie 
er  überliefert  ist,  mit  sämmtlichen  Varianten  (nur  die  von  Busbeq  sind 
mit  Auswahl  gegeben)  abgedruckt  worden.  Es  folgt  hierauf  in  gewöhn- 
licher Schrift  der  ergänzte  Text;  dagegen  von  einem  erklärenden  Com- 
mentar ist  der  Einrichtung  des  C.  I.  L.  entsprechend  abgesehen.  Ein- 
zelne Verbesserungen  zu  dem  Text  des  mon.  Apolloniense  sind  Eph.  II 
S.  482  nach  G.  Hirschfeld  gegeben. 

Es  folgt  das  edictum  Diocletiani  et  collegarum  de  pre- 
tiis  rerum  venalium  vom  Jahr  301.  Von  demselben  sind  verschie- 
dene Fragmente  vorhanden,  die  von  M.  alle  der  Reihe  nach  zusammen- 
gestellt werden:  A.  exemplum  Aegyptiacum  (=  Wilm.  1061) ,  jetzt 
in  Aix,  den  Eingang  enthaltend,  nach  einem  Abklatsch  von  Wad ding- 
ton; B.  ex.  Stratonicense,  von  Stratonicea  in  Karlen,  das  bedeu- 
tendste von  allen,  abgeklatscht  von  Lebas;  C.  —  F.  vier  kleine  Frag- 
mente von  Lebadea;  G.  ex.  Megarense,  jetzt  in  Athen,  von  Köhler  neu 
verglichen;  H.  ex.  Aezaniticum  aus  Phrygien,  nach  einem  Abklatsch  von 
Lebas;  J. — M.  vier  Tafeln  von  Gerouthrae  in  Laconien,  nach  Waddington; 
N.  und  0.  zwei  Fragmente  von  Mylasae  in  Karlen,  herausgegeben  von 
Lebas;  P.  und  Q.  zwei  Fragmente  von  Karystos,  früher  von  Bursian, 
neuestens  namentlich  von  Köhler  verglichen;  R.  und  S.  zwei  kleinere 
Fragmente  von  Theben  und  Gythium.  Hierauf  ist  der  restituirte  Text 
lateinisch  und  griechisch  in  gewöhnlicher  Schrift  gegeben.  Die  Erklä- 
rung betreffend  verweist  Mommsen  auf  seine  Ausgabe  mit  Commentar 
(Berichte  der  königl.  sächs.  Gesellschaft  der  Wissenschaften  UI,  1851) 
und  auf  Waddington's  I^]dit  de  Diocletien,  Paris  1864.  —  Zu  den 
früher  bekannten  Theileu  kommen  nun  noch  in  den  Add.  T.,  zwei  klei- 
nere Fragmente  von  der  Insel  Atalante  bei  dem  opuntischen  Locris,  ein- 
gesendet von  Eustratiades  und  0.  Lüders;  sodann  ebend.  V.,  ein  zwei- 
tes Fragment  des  Exemplars  von  Megara,  mitgetheiit  von  U.  Köhler 
und  0.  liüders;  endlich  ein  zweites  Fragment  des  thebanischen  Exem- 
plars, meistens  Heilmittel  enthaltend,  mitgetheiit  von  Lolling.  —  Her- 

Jahresbericht  für  AlterthumswissenschaU  XXIU.  (1880.  IH.)  14 


210  Römische  Epigraphik. 

vorzuheben  ist  noch  das  Specialregister  S.  1188  —  94,  in  welchem  M. 
alle  in  dem  Edict  genannten  Werthgegenstände  alphabetisch  zusammen- 
gestellt hat. 

In  unserem  Bande  des  C.  I.  L.  sind  ferner  zusammengestellt  sämmt- 
liche  bis  dahin  bekannte  Militärdiplome,  'privilegia  militum  vetera- 
norumque  de  civitate  et  conubio  adhuc  reperta'.  Der  grössere  Theil 
derselben,  31  von  56,  stammt  nämlich  aus  den  in  diesem  Bande  behan- 
delten Provinzen.  Dieselben  sind  fast  gleichzeitig  in  opulenter  und  sorg- 
fältiger Weise,  zum  Theil  mit  schönen  Facsimile's  herausgegeben  wor- 
den von  Leon  Renier  u.  d.  T.  Recueil  de  diplomes  militaires. 
I.  Livr.  Paris  1876.  Während  sie  im  C.  I.  L.  nach  der  Zeit  aufgeführt 
sind  (sie  reichen  von  Claudius  a.  52  bis  Diocletian),  hat  Renier  sie  nach 
den  Gattungen  und  Standorten  der  darin  erwähnten  Truppen  geordnet. 
Die  Fortsetzung  seiner  Sammlung,  welche  unseres  Wissens  bis  jetzt  nicht 
erschienen  ist,  soll  wohl  einen  Commentar  enthalten.  Die  sieben  im 
Museum  in  Pest  befindlichen  Diplome  sind  in  den  Monuments  epigr. 
du  iiiusee  nat.  hongrois  von  Desjardins,  sowie  in  der  ungarischen 
Ausgabe  von  Römer  in  künstlerisch  schönen,  aber  nach  M.  (s.  u.)  nieht 
überall  ganz  genauen  Nachbildungen  wiedergegeben.  Diplom  1)  ist  = 
Wilmanns  n.  2863.  Renier  n.  9;  vgl.  Marq.  II  496,  1.  2)  W.  904.  R.  30. 
3)  =  R.  52,  ausgestellt  von  Nero  a.  64  alae  Gemellianae  —  gregalibus; 
siehe  über  diese  ala  unter  Rätien.  4)  Wilm.  915.  R.  19.  Vgl.  auch  Add. 
S.  1058.  5)  R.  20.  6)  W.  2864.  R.  21.  Y)  R.  14.  8)  W.  2862.  R.  56, 
planche  36 f.  Ljubic,  inscr.  Zagr.  S.  53lf.  (Facsimile).  Vgl.  Eph.  2, 
1009,  wo  die  Lesung  verbessert  ist.  9)  W.  2865.  R.  26.  Desj.- Römer 
tab.  38 f.  10)  W.  2866;  fehlt  bei  R.  Vgl.  Marq.  II  460,  4.  461,  7.  530,  11. 
11)  R.  31;  vgl.  ebend.  453,  3.  12)  R.  32.  Desj. -Römer  tab.  40 f.  (vgl. 
Eph.  2,  1010).  13)  R.  48.  14)  R.  47,  pl.  17— 20.  15)  R.  43.  16)  R.  29; 
vgl.  Marq.  II  453,  5.  17)  R.  50,  pl.  9,  hier  auf  Titus  bezogen,  von  M.  auf 
Domitian.  18)  R.  22,  pl.  28 f.;  zur  Lesung  vgl.  Eph.  4,  645.  19)  Grossen- 
theils hier  zuerst  (nach  Henzen's  Mittheilungen)  edirt,  dann  von  Desj.- 
Römer  tab.  42  f.  (vgl.  Eph.  2, 1011),  fehlt  bei  R. ;  vonTraian  a.  98  ausgestellt 
für  zwei  Alen  und  fünf  Cohorten  in  Panuonien  sub.  Cn.  Pinario  Aemilio 
Cicatricula  Pompeio  Longino.  20)  =  R.  44,  pl.  5  f. ,  ebenfalls  hier  zuerst 
edirt  nach  den  von  R.  an  M.  raitgetheilten  Tafeln;  von  Traian  a.  99 
für  drei  Alen  und  sieben  Cohorten  in  Moesla  inferiore  sub  Q.  Pomponio 
Rufo.  21)  =  C.  I.  L.  VII  1193.  R.  23.  22)  R.  45.  Desj.-Römer  tab.  44  f. 
(Vgl.  Eph.  2,  1012.  23)  CLL.  VII 1194.  R.  24,  pl.  34.  24)  =  Wilm.  2867. 
E.  49;  das  bekannte  Weissenburger  Militär- Diplom  vom  Jahr  107 
(nicht  108,  vgl.  Eph.  2,  1013),  zuerst  von  W.  Christ,  Münchener  Sitzungs- 
berichte 1868  edirt  und  besprochen;  vgl. Marq.  1 134,  8.  II  518,  4.  25)  R.39. 
26)  R.  35;  einige  Verbesserungen  siehe  Eph.  2,1014.  27)  =  Brambach 
1512.  R.  27,  pl.  32,  von  Wiesbaden.  28)  R.  28,  pl.  35.  29)  R.  53. 
30)  CLL.  VII  1195.  R.  25,  pl.  35.   31)  R.  15,  pl.  30f.,  mit  Verbesserung 


Militärdiplome.  211 

Eph.  4,  646.  32)  R.  10.  33)  R.  40,  pl.  1  —  4.  34)  R.  46,  pl.  21  —  24,  nach 
einer  besseren  Abschrift;  vgl.  0.  Hirschfeld,  Nachlese  S.  428 f.  und 
Eph.  2,  1015.  35)  R.  11.  36)  R.  33.  37)  ein  kleines  Fragment,  fehlt  bei 
R.  38)  R.  12.  39)  R.  34.  40)  R.  41.  Desj.-Römer  tab.  47  (vgl.  Eph.  2, 
1016).  41)  R.  18.  42)  R.  37.  Desj.-Römer  tab.  46,  n.  187;  vgl.  Eph.  2, 
1017  die  Auseinandersetzung  mit  Desjardins,  wonach  die  dritte  hier 
genannte  ala  heisst  /  vc/{e)r{ana)  c{icium)  R{omonoruiii) ,  nicht  V  Veru- 
gr{orum),  die  vierte  aber  (nach  Desj.)  /  Aug(nsta).  43)  R.  38.  Desj.-Rö- 
mer tab.  46,  n.  188;  vgl.  Eph.  2,  1018,  ebenfalls  Besprechung  der  Des- 
jardins'schen  Varianten.  44)  R.  42.  45)  R.  51,  pl.  33.  4  6)  R.  36.  47)  R.  1. 
48)  R.  2,  pl.  25.  49)  =  Wilm.  2868.  R.  3,  pl.  9f.,  jetzt  erst  edirt,  aus- 
gestellt von  Antoninus  Pius  für  die  Soldaten,  qui  miUtnverunt  in  coJwrti- 
bus  urb{a7ii.s)  Antomnianis  qmittuor  X.  XI.  XII.  XIIII ;  vgl.  Marq.  II  466,  12. 
50)  fehlt  bei  R.;  der  Titel  Elagabals  wird  nach  Analogie  von  D.  62  jetzt 
auch  von  M.  so  erg.änzt,  wie  von  dem  ersten  Herausgeber  Baudi  di 
Vesme.  51)  Wilm.  2869.  R.  8,  pl.  26f.  Zur  Lesung  vgl.  Eph.  2,  1019, 
zur  Erklärung  Marq.  II  474,  4.  11.  52)  R.  5,  pl.  13—16.  53)  R.  13. 
Nach  Eph.  4,  647  kommt  es  mehrfach  vor,  dass  die  Jahre  der  trib.  pot. 
des  jüngeren  Philippus  denen  des  älteren  gleichgestellt,  d.  h.  von  244 
an  gerechnet  werden;  anderwärts  beginnen  sie  a.  247  mit  seiner  Erhe- 
bung zum  Augustus.  Vgl.  über  die  hier  genannten  Soldatenkinder  Marq. 
II  543,  4.  54)  R.  6  f.,  pl.  11  f.  55)  =  R.  54,  pl.  37,  ein  hier  zuerst  edirtes 
kleines  Fragment.  56)  R.  16  f.,  pl.  7 f.  57)  hier  zuerst  edirt  nach  Hen- 
zen,  dann  von  M.  verglichen  (Eph.  2,  1020),  fehlt  bei  Renier;  das  Di- 
plom ist  bestimmt  für  die  Soldaten,  qui  militaver{unt)  in  coh[ortibus  jirae- 
toriis  Diocletianis  et  Mjaxiinian^is)  d[ece]m.  58)  fehlt  bei  R.  —  Die  schon 
früher  herausgegebenen  hat  Mommsen  theils  selbst  neu  verglichen, 
theils  durch  Conze,  Henzen,  Hübner,  Nissen,  Zangemeister 
u.  a.  sich  neue  Collationen  verschafft. 

Beigefügt  ist  ein  ausserordentlich  lichtvolles  'summariura  privi- 
legiorum  supra  relatorura'.  Hier  wird  zuerst  kurz  über  die  Gesetze  de 
civitate  et  conubio  veteranorum' ,  dann  ausführlich  über  die  äussere 
Form  und  Einrichtung  der  Militärdiplome,  d.  h.  der  für  einzelne  Per- 
sonen ausgefertigten  Abschriften  jener  Gesetze,  gesprochen.  Dann  wer- 
den die  einzelnen  Theile  des  Textes  durchgenommen  und  daraus  sehr 
raannichfaltige  Resultate  gewonnen,  besonders  über  die  kaiserlichen  Titel 
und  Würden  (dieselben  sind  in  Momrasen's  Staatsrecht  übergegangen, 
vgl.  namentlich  II  80  ff.  735  f.  I020f.  10591!'.);  ferner  über  das  Reclit  der 
Soldaten,  eine  förmliche  Eiie  einzugehen  oder  mit  Dirnen  in  Conciibiiiat 
zu  leben.  In  dieser  Hinsicht  sind  Mommsen's  Erörterungen  weitergeführt 
und  berichtigt  worden  durch  G.  Wilmanns,  die  römische  Lagerstadt 
Africa's,  Cümnient.  Momms.  190 ff. ,  vgl.  II.  Schiller,  Jahresbericht  VI, 
HI.  Abth.,  S.  54üff. 

Es  werden  sodann  zusamuicngcstcUt  die  Provinzen,   welclie  in  den 

14» 


212  Römische  Epigraphik. 

Diplomen  vorkommen  (lauter  kaiserliche,  s.  M.  St.  II  795,  2),  deren  Statt- 
halter und  Besatzungen  nebst  den  Flottenpräfecten ,  und  die  einzelnen 
Truppenabtheilungen  mit  ihren  Standorten  (in  letzterer  Beziehung  sind 
die  Militärdiplome  besonders  wichtig,  weil  sie  immer  genau  das  Jahr 
angeben);  ferner  die  einzelnen  Soldaten,  welchen  jedes  Diplom  gehörte, 
mit  ihrer  Heimat,  Truppe  u.  s.  w. ;  die  in  der  subscriptio  angegebenen 
Orte,  an  welchen  das  Original  aufbewahrt  war,  die  siegelnden  Zeugen 
(meistens  sieben,  vgl.  K.  G.  Bruns,  comm.  Momms.  489if.),  endlich  eini- 
ges Grammatische  und  Orthographische.  So  haben  diese  wichtigen  Ur- 
kunden durch  Mommsen  eine  allseitige  Beleuchtung  gefunden.  Die  be- 
deutendsten Ergebnisse  derselben  finden  sich  bei  Marq.  II  541  If.;  vgl. 
jedoch  dazu  Wilraanns  a.  a.  0. 

Auch  für  diese  Klasse  inschriftlicher  Denkmäler  sind  übrigens  ziem- 
lich viele  Nachträge  zu  verzeichnen.  Eph.  II  S.  454  —  462  enthält  vier, 
Eph.  IV  S.  183  —  7  weitere  fünf  neuentdeckte  Militärdiplome,  endlich  die 
Arch.-epigr.  Mitth.  III  2 ff.  ein  zehntes.  Diplom  59.  ist  gefunden  1872  bei 
Anela  auf  Sardinien,  edirt  von  Joseph  Spano  in  den  Schriften  der 
Turiner  Akademie.  Es  ist  neben  n.  4.  und  5.  ein  dritter  Auszug  aus  der 
lex  des  Galba  vom  22.  Dec.  68,  für  einen  Sarder  Ursaris,  Tomalis  f. 
Der  Zeugen  sind  es  wie  n.  3  neun,  meistens  von  Caralis.  —  D.  60.  ist 
gefunden  1874  zu  Pompeii,  edirt  von  A.  Sogliano,  Giornale  degli 
scavi  di  Pomp  ei  1874,  S.  52.  Es  bezieht  sich  wie  n.  7.  auf  eine  lex  des 
Vespasian  vom  5.  April  71,  vetei-anis,  qui  militaoenmt  in  classe  Misenensi 
sub  Sex.  Lucilio  Baisso,  qui  sunt  deducti  Faestum.  Es  ist  angefertigt  gre- 
gali  M{arco)  Damae  /.,  Suro  Garaseno.  lieber  Bassus  Vgl.  Tac.  Hist. 
Die  Inschrift  zeigt  nach  M.,  wann  Paestum  Colonie  wurde.  Da  der  In- 
haber der  Urkunde  ein  Syrer  aus  Gerasa  ist,  so  sind  demgemäss  auch 
die  Zeugen  aus  Syrien,  und  zwar  von  Laudicea,  Antiochia  und  Caesarea 
Stratonis.  —  D.61.  wurde  1873  gefunden  an  der  Strasse  von  Regensburg 
nach  Kumpfmühl,  in  den  Resten  eines  römischen  Gebäudes,  und  heraus- 
gegeben vonOhlenschlager,  Münchener  Sitzungsberichte  1874,  S.  193 ff. 
Es  ist  ausgestellt  von  M.  Aurellus  und  L.  Aurelius  Verus  a.  166  im  März 
oder  April.  Dass  hier  Verus  und  nur  dieser  als  proconsul  bezeichnet  ist, 
bestätigt  nach  M.  eine  bisher  nicht  beachtete  Notiz  des  Dio  (53,  17), 
dass  die  Kaiser  seit  Traian  diesen  Titel  nur  ausserhalb  der  Hauptstadt 
führten;  Verus  war  damals  noch  im  Krieg  gegen  die  Parther,  aus  dem 
er  eben  im  Jahre  166  zurückkehrte.  Die  hier  vorkommenden  Namen 
der  Zeugen  finden  sich  auch  auf  den  Diplomen  der  Jahre  165  und  167. 
—  D.  62.  ist  unweit  Philippe polis  von  dem  Wiener  Arzte  Weiser 
gefunden  und  von  Frh.  v.  Sacken  in  den  Wiener  Sitzungsberichten  1874, 
S.35— 46  herausgegeben;  es  befindet  sich  jetzt  in  Wien.  Der  Kaiser  il/.yl?«T- 
lius  An{to\nimis,  —  sacerdos  amp[lis]siinus  dei  invicli  Solis  Elmjabcdi,  verleiht 
darin  den  zehn  prätorischen  Cohorten  das  ius  conubi  auch  mit  Weibern 
■peregrini  iuris,  7.  Jan.  222.     Ausgestellt  ist  die  Urkunde  M.  Septimlo  M, 


Militärdiplome.  213 

fil.  Ulp{ia)  Maetico  Trimontio ,  d.  h.  von  Trimontium  =  Philippopolis.  — 
D.  63.  ist  gefunden  in  der  Landschaft  Barbargia  auf  Sardinien,  her- 
ausgegeben von  V.  Crespi,  Bull,  dell'  Institute  1878,  S.  221;  es  beruht 
auf  einer  lex  des  Doraitian  vom  Jahr  88  für  die  zwei  Cohorten  in  Sar- 
dinien, deren  Namen  nach  n.  18.  zu  vervollständigen  sind.  —  D.  64,  ein 
kleines  Bruchstück,  ist  gefunden  bei  Kaikar  am  Rhein  und  edirt  von 
A.Fulda,  Bonner  Jahrb. 61  (1878)  S.  78.  Nach  den  Dimensionen  schliesst 
M.  auf  Domitian  und  ergänzt:  equitibus  et  p\^editibus  et  dassiaris],  qui  mi- 

litave7-[unt    vi    alis et    cohoi-tibus]    deceni,    [quae    appellontw']  .  ...  et 

Af[rorum\  vgl.  Bramb.  66.  —    D.  65.  befindet  sich  in  Adöny  bei  dem 
Grafen  Zichy  und  ist  ebenfalls  nur  ein  kleines  Fragment  mit  den  Namen 
von  drei  Zeugen,   denselben  wie  n,  35.   —    D.  66.  wurde   in  Pieraont 
gefunden   und  ist  jetzt  im   Besitze  des  Antiquars  Hamilcar  Ancona 
in  Mailand.     Es   wurde  zuerst  edirt  von  M.  Eph.  IV  S.  185,   dann  von 
dem  Besitzer  in  seinem  Catalogo  descrittivo,  Milano  1880,  S.  65  ff.  Tav.  V. 
Die  beiden  Philippi  verleihen  hier  das  Recht  des  conubium  an  die  Vete- 
ranen der  zehn  prätorischen  Cohorten  am  7.  Jan.  246  C.  Bruttin  Fresenfe 
et  C.  Alb  ....  [ros.].     Der  Name   des   einen  Consuls   erscheint  hier  zum 
ersten  Mal  vollständig,  der  andere  heisst   sonst  Albinus  und  wurde  bis- 
her mit  M.  Nummius  Albinus  identificirt,  was  aber  nach  unserer  Inschrift 
nicht  möglich  ist;  dieselbe  scheint  auf  C.  Albinius  oder  C.  Albius  Albinus 
hinzuweisen.   —   D.  67.  Fragment,   schon  1815  bei  Walcot  unweit  Bath 
in  England  gefunden,  von  Watkin  wieder  aufgefunden  und  im  Archäol. 
Journal  1877,  S.  318 ff.  edirt;  vgl.  Hübner,  Addit.  ad  vol.  VII,  Eph.  IV 
S.  205.     Die  Zeit  ist  unbestimmbar;  bisher  unbekannt   war  die  hier  er- 
scheinende  [ala^   Froculeiana.    —   D.  68.  gefunden  in  Adöny,  jetzt  im 
Nationalmuseum  zu  Pest,  sorgfältig  edirt  von  Joseph  Hampel,   Arch. 
firtesitö  13,  S.  9 ff.,  dann  von  Mommseu,  Mitth.  III  2 ff.    Ein  unbekann- 
ter Kaiser   (nach  M.  zwischen   Severus  Alexander  und   den  Philippi  zu 
suchen)  verleiht  Bürgerrecht  und  conubium  an  eine  Cohorte  T]/ira[cum], 
an  die  {coh.)  [prima]  Alpin{orum)  p)edit{ata)  und  die  {coli.)  p{rima)  Hemese- 
n{orum)   —    [in  Pannonia  inf]erior{e)  sub  Pompon{io]  .  .  .,  mit  dem  Beisatz 
2:traeterea  [liberis  eorundem]  decurioniim  et  centiirio[num.^  qui  cum  filis  in]  pro- 
vinc{ia)  ex  se  prvcreatis  [milites  ibi  castel]luni  cssent  —  Aeinilio  Severo  Can- 
tabrino  cos.     Die  hier  als  Legat  und  als  Consul  genannten  Männer  kom- 
men sonst  nicht  vor.     Ausführlich   spricht  M.  über  den  obigen  Beisatz. 
Während  bis  a.  145  den  Veteranen  der  Auxiliartruppen  ipsis,  liberis  po- 
sterisque  eorum  die  Civität  ertheilt  worden  war,  sind  diese  Worte  in  den 
Diplomen  aus  den  Jahren  154-167  (n.  39—46)  weggelassen,   nicht,  wie 
M.  früher  meinte,  aus  Nachlässigkeit,   sondern  weil  damals  wirklich  die 
Vergünstigung  auf  die  Veteranen   selbst  beschränkt   wurde   (wofür  auch 
Gaius  1,  57  spricht).     Vom  Jahre  167  an  (D.  46)  haben  wir  keine  Mili- 
tärdiplome für  Auxiliartruppen  mehr  bis  zu  D.  68.    Hier  nun  wird  wenig- 
stens den   leiblichen  Söhnen  der  Decurionen   und   Centurionen  das 


214  Römische  Epigraphik. 

Bürgerrecht  unter  der  Bedingung  verliehen,  dass  sie  selbst  mit  ihren 
Söhnen  in  den  Grenzcastellen  als  militärische  Ansiedler  der  Reichsver- 
theidiguiig  sich  widmen.  So  ist  dieses  Diplom  nach  M.  ein  Beleg  für 
die  bekannte  Stelle  in  der  vita  Alex.  c.  58. 

Den  letzten  Abschnitt  des  C  I.  L.  III  bilden  die  dacischen  Wachs- 
tafeln, 'instrumenta  Dacica  in  tabulis  ceratis  conscripta  aliaque  similia'. 
Diese  Tafeln  sind  aus  den  Goldberg  werken  von  Verespatak  {Al- 
burmts  mawi\  S.O.  S.  160  f.)  hervorgegangen.  Andere  Namen  benachbarter 
vici,  die  in  denselben  vorkommen,  sind  Deusara,  Immenosum  maius,  Kar- 
tum;  auf  weitere  Ortsnamen  weisen  hin  Pirusta  ex  Kavierefio,  lovis  Cemeni 
(vgl.  das  heutige  Korna),  nach  Torma  (s.  o.  S.  156)  auch  staiio  Resculi  (?); 
ferner  die  Personenbezeichnungen  il/amM/^-sis,  iSt/r/Zeas,  Tovetü.  Die  datirten 
Inschriften  reichen  von  a.  131—167;  das  Aufhören  mit  diesem  Jahr  er- 
klärt M.  aus  dem  eben  damals  begonnenen  Marcomannenkrieg.  M.  be- 
schreibt sodann  die  Form  und  Einrichtung  dieser  Wachstafeln,  welche 
wegen  der  leichten  Verletzbarkeit  des  Wachses  nur  auf  den  inneren  Sei- 
ten beschrieben  werden  konnten  und  daher  triptycha  sind,  nicht  di- 
ptycha,  wie  die  Militärdiplome.  Da  der  Inhalt  verschieden  ist  und  keine 
allgemeine  Behandlung  gestattet,  auch  mehr  dem  Civilrecht  angehört,  so 
geht  M.  auf  den  Text  nicht  näher  ein;  er  handelt  nur  von  den  Zeugen 
und  von  den  Sprachfehlern.  Der  Zeugen  sind  es  meist  sieben,  jedocji 
einmal  nur  fünf,  einmal  nur  drei.  Bemerkenswerth  und  neu  ist,  dass  auf 
jeder  Urkunde  nach  den  Zeugen  noch  derjenige,  welcher  durch  dieselbe 
verpflichtet  wird,  der  Gläubiger,  der  Verkäufer  u.  s.  w.  selbst  genannt 
wird.  Sprachfehler  finden  sich  begreiflicher  Weise  viele;  jedoch  sind  die 
Urkunden  meistens  nach  alten  Recbtsformeln  abgefasst  und  daher  in  der 
Hauptsache  richtig  und  vollständig.  Die  Namen  der  Freigeborenen,  die 
nicht  römische  Bürger  sind,  werden  meist  nach  griechischer  (und  kelti- 
scher) Art  angegeben,  z.  B.  Andueia  Batonis,  Socratio  Socrutionis\  denn 
hier  ist  nach  M.  nicht  servus,  sondern  filius  zu  ergänzen. 

Die  Tafeln  sind,  soweit  sie  zu  haben  waren,  auf  photolithographi- 
schera  Wege  wiedergegeben,  da  der  bloss  photographisclie  Abdruck  die 
feineren  Züge  nicht  scharf  genug  ausgeprägt  hätte.  Es  fehlt  leider  eine, 
von  welcher  der  Besitzer  keine  Abschrift  gestattet  hat.  Ausser  dem  Vor- 
stand des  Pester  Museums,  Pulszky,  der  die  dort  auf  bewahrten  Tafeln 
nach  Berlin  schickte,  hat  sich  besonders  Zangemeister  verdient  ge- 
macht, der  diese  wie  die  andern  'peritissime  legit,  sollertissime  delinea- 
vit,  laboriosissime  expressit'.  Ueberdies  hat  letzterer  auf  einem  beson- 
deren Blatt  eine  Uebersicht  über  die  Buchstabenformen  hinzugefügt.  Die 
in  Berlin  hergestellten  Tafeln  hat,  soviel  ich  sehe,  Römer  für  die  unga- 
rische Ausgabe  der  Denkmäler  des  Pester  Museums  benützt. 

Von  den  einzelnen  Urkunden  heben  wir  nur  folgende  hervor:  Tab.  I 
=  Wilmanns  321.  Römer  tab.  56  f.,  besprochen  von  Gooss,  Archiv  für 
Siebenb.  Landeskunde  12,  120  f.    Sie  enthält  die  Erklärung  der  Auflösung 


Dacische  Wachstafeln.  215 

eines  collegium  lovis  Cerneni  wegen  Mangels  an  Mitgliedern  und  ist  da- 
tirt  9.  Febr.  167  Alb{u7-iw)  maiori  ad  stationem  Resculi  (nach  Gooss  ebend. 
116  der  Beamte  eines  duumvir).  Da  die  Verfasser  sich  hier  nicht  in 
den  gewöhnlichen  Kechtsformelu  bewegten,  so  finden  sich  viele  Barbaris- 
men. —  Zu  tab.  III  vgl.  Add.  S.  1058.  —  T.  V  =  Römer  tab.  58.  — 
T.  VI  =  Römer  tab.  59 f.  enthält  einen  Vertrag  über  den  Kauf  einer  Sklavin; 
vgl.  die  Bemerkung  Z  angemeister's  Eph.  4,  648,  wo  die  Lesung  von 
Franz  Rühl  (Jahrb.  f.  Philol.  1878,  310)  zurückgewiesen  ist.  —  In  dem 
ähnlichen  Kaufvertrag  t.  VII  liest  nach  Eph.  4,  649  jetzt  auch  Zange- 
meister so  wie  M.  vermuthet  hatte,  apockatum  (von  apocha,  Quittung), 
nicht  apocitatum.  —  T.  VIII  =  Römer  tab.  60  f.  ist  bemerkenswerth  als 
Beleg  für  eine  Häusersteuer;  vgl.  Marq.  II  228,  7.  M.  St.  II  946,  4.  — 
T.  X  ist  ein  interessanter  Pachtvertrag  über  eine  Goldgrube,  daher  ab- 
gedruckt und  besprochen  von  Gooss  a.  a.  0.  156  f.,  und  von  Jung, 
Römer  und  Romanen,  S.  34.  —  T.  XII  =  Römer  tab.  61,  b.  c.  —  T.  XV, 
ebenfalls  von  Gooss  (S.  121  f.)  und  von  Jung  (S.  98  f.)  besprochen,  stammt 
aus  dem  Rechnungsbuch  eines  quaestor  collegii  (Gooss  meint:  eines  ma- 
gister  epularum),  der  auf  einer  Seite  seine  Einnahmen  von  April  und 
Mai,  auf  der  andern  Seite  die  Auslagen  für  einen  am  30.  April  abgehal- 
tenen Schmaus  verzeichnet.  Hier  finden  wir  daher  eine  Art  von  Speise- 
zettel und  zugleich  schätzbare  Angaben  über  die  Preise  der  Lebensmittel. 

—  Zu  t.  XXV  hat  Hirschfeld,  Nachlese  427  f.  Verbesserungen  geliefert; 
dieselben  sind  auch  Eph.  H  S.  467  mitgetheilt.  —  Ein  besonderes  kleines 
Register  S.  960  enthält  die  auf  den  Wachstafeln  vorkommenden  Namen. 

—  Angeschlossen  ist  als  n.  XXVI  eine  Bleitafel  von  Tragurium  (in 
Dalmatien,  s.  o.  S.  173),  jetzt  in  Agram,  enthaltend  die  Austreibung  eines 
Teufels  im  Namen  Jesu  Christi  (vgl.  Marq.  III  109,  6).  Dieselbe  ist  zu- 
erst von  Ljubic  herausgegeben  und  von  demselben  neuerdings  ausführ- 
lich behandelt  worden,  Inscr.  Zagr.  S.  56  —  69.  —  Den  Schluss  machen 
endlich  unter  n.  XXVII  24  Griffelinschriften  auf  Ziegeln. 

Erwähnung  verdienen  noch  die  in  bekannter  Weise  sachkundig  und 
schön  gezeichneten  Karten  von  Kiepert:  1)  Imperii  Romani  pars  Graeca, 
mit  6  Nebenkärtchen,  2)  Dacia,  3)  Dalmatia,  mit  einem  Nebenkärtchen 
der  regio  Salonitana,  4)  Raetia,  Noricum,  Pannonia,  mit  4  auf  einzelne 
Theile  von  Noricum  sich  beziehenden  Beigaben.  Eine  genauere  Würdi- 
gung dieser  Karten  ist  aber  nicht  unsere  Aufgabe. 

Wir  haben  in  vorstehendem  Bericht  so  ziemlich  die  östliche  Hälfte 
des  römischen  Reiches  durchwandert  und  die  epigraphische  Litteratur 
der  Jahre  1873  —  79,  soweit  sie  hierher  gehört,  im  Anschluss  au  den 
Doppelband  des  C.  I.  L.  III  je  an  ihrem  Orte  berücksichtigt.  Der  Inhalt 
dieses  Bandes  ist  schon  durch  seine  Erstreckung  über  eine  grosse  An- 
zahl der  verschiedensten  Provinzen,  darunter  alle  griechisch  redenden 
Landschaften  und  das  in  vieler  Beziehung  singulare  Colonialland  Dacien, 
ausserordentlich  reich  und  vielseitig.     Er  ist  von   der  weitgreifendsten 


216  Römische  Epigraphik. 

Bedeutung  für  die  alte  Geographie,  für  die  Verwaltung  des  römischen 
Reiches,  für  das  Finanzwesen,  die  militärischen  Verhältnisse,  das  religiöse 
und  das  muuicipale  Leben.  Kein  anderer  Theil  des  C.  I.  L.  wird  über 
so  viele  Städte  und  andere  Oertlichkeiten,  über  so  viele  Legionen  und 
kleinere  Truppenabtheilungen,  über  so  viele  Gottheiten  und  deren  Culte 
Aufschluss  oder  doch  Andeutungen  geben  wie  dieser.  Dazu  kommen  noch 
die  verschiedenen  zuletzt  aufgeführten  interessanten  Beigaben,  welche 
demselben  einen  eigenartigen  Charakter  verleihen.  Aber  wie  der  in  den 
letzten  Decennien  neu  erwachte  antiquarische  Eifer  in  den  Ländern  der 
ungarischen  Krone  schon  einen  grossen  Zuwachs  an  epigraphischem  Ma- 
terial gebracht  hat,  so  wird  sicherlich  die  nach  dem  unvermeidlichen 
Sturz  der  türkischen  Herrschaft  in  Europa  zu  hoffende  Neubelebung  der 
Balkanhalbinsel  auch  hier  noch  ungekanute  Schätze  an  Alterthümern 
überhaupt  und  speciell  an  römischen  Inschriften  zu  Tage  fördern.  Wäh- 
rend in  den  civilisirteren  Ländern  die  Erweiterung  des  epigraphischen 
Materials  mehr  nur  sporadisch  geschieht,  wird  der  vorliegende  Theil  des 
C.  L  L.  wohl  innerhalb  weniger  Decennien  in  grossen  Abschnitten  einer 
völlig  neuen  Bearbeitung  bedürfen. 


Jahresbericht  über  die  exakten  Wissenschaften 
im  Alterthum  von  Anfang  1878  bis  Michaeli  1879. 

Vom 

Gymnasial- Oberlehrer  M.  Clirtze 
in  Thorn. 


Wenn  wir  für  den  obengenannten  Zeitraum  auch  nicht  so  alles- 
umfassende  Werke  auf  dem  Gebiete  der  exakten  Wissenschaften  auf- 
führen können,  als  in  dem  ersten  von  uns  verfassten  Jahresberichte,  so 
werden  wir  doch  einer  grossen  Reihe  hochwichtiger  Schriften  auf  allen 
Gebieten  unseres  Referates  begegnen.    An  erster  Stelle  berichten  wir  über 

Ludwig  Matthiessen,  Grundzüge  der  antiken  und  modernen 
Algebra  der  litteralen  Gleichungen.  Leipzig,  B.  G.  Teubner,  1878. 
XVI,  1001  S.  gr.  8. 

Schon  vor  vierzehn  Jahren  hatte  der  Verfasser  als  Programmab- 
handlung von  einem  kleinen  Theile  seines  gegenwärtigen  Buches  eine 
Probe  veröffentlicht.  Ich  habe  hier  nicht  von  dem  rein  wissenschaft- 
lichen Theile  desselben  zu  sprechen,  beginne  mein  Referat  speziell  erst 
mit  dem  IV.  Abschnitt:  Direkte  Auflösung  der  Gleichungen  von  den 
ersten  vier  Graden  durch  Substitution.  Es  giebt  wohl  niemand  ausser 
dem  Verfasser,  welcher  sämmtliche  jemals  zur  Auflösung  von  Gleichun- 
gen benutzte  Methoden  so  vollständig  kennt,  wie  er;  keinen,  der  die 
Geschichte  dieses  Zweiges  der  Mathematik  zu  schreiben  so  befähigt 
wäre.  Das  Buch  enthält  denn  auch  eine  grosse  Zahl  historischer  Be- 
merkungen im  Texte,  wir  lernen  die  Methoden  der  Alten,  der  luder  und 
Araber,  der  Chinesen,  des  Mittelalters  und  der  Neuzeit  kenneu,  und 
doch  beschleicht  jeden,  der  Geschichte  der  Wissenschaft  treibt,  das  Ge- 
fühl der  Traurigkeit,  dass  diese  gelegentlichen  Bemerkungen  nicht  in 
eine  zusammenhängende  Geschichte  der  Auflösung  der  Gleichungen  ver- 
webt sind.  Die  am  Ende  des  Buches  (S.  964  — 1001)  hinzugefügte  »Ge- 
sammtlitteratur  der  Algebra  der  Gleichungen«,  so  dankeus- 
werth  sie  ist,  kann  doch  eine  solche  keineswegs  ersetzen.  Nach  Mat- 
thiessen sind,  wie  überall,  die  Chinesen  auch  die  ersten,  welche  Algebra 


218  Exakte  Wissenschaften  im  Alterthum. 

getrieben  haben.  Ob  wirklich  das  von  ihm  gegebene  Jahr  2600  v.  Chr, 
annähernd  dem  Zeitpunkte  entspricht,  zu  welclieni  die  Kiu -tschang  erst- 
malig geschrieben  sind,  wer  will  es  sagen?  Beglaubigt  ist  dagegen  die 
Lehre  von  den  Gleichungen  um  das  Jahr  1700  v.  Chr.  bei  dem  Aegypter 
Ahämesu.  Weshalb  die  Inder,  deren  auf  uns  gekommene  Schriften  über 
Algebra  mit  dem  fünften  Jahrhundert  nach  Christus  beginnen,  vor  die 
Griechen  Heron  und  Diophant,  von  denen  der  erste  100  vor  Christus, 
der  zweite  im  vierten  Jahrhundert  nach  Ciiristus  lebte,  gesetzt  sind,  ist 
bei  der  sonst  streng  chronologischen  Reihenfolge  nur  dadurch  erklärlich, 
dass  der  Verfasser  die  Inder  als  Lehrmeister  der  Griechen  ansieht.  Es 
folgt  die  arabisch-persische  Litteratur,  in  der  ja  vieles  aus  dem  klassi- 
schen Alterthum  sich  erhalten  hat.  Aus  der  Aufzählung  der  über  diese 
geschriebenen  Werke  erwähne  ich  eins,  das  hierher  gehört,  das  ich  aber 
nicht  aus  eigener  Anschauung  kenne: 

Leon  Rodet,  L'algebre  d'Al-khärizmi  et  les  methodes  indiennes 
et  grecques.     (Journal  Asiatique,  Ser.  VII,  Tom.  XI,  Paris  1878.) 

Durch  die  Fülle  von  historischen  Bemerkungen  auch  über  die 
nicht  algebraischen  Theile  der  Arithmetik  zeichnet  sich  auch  desselben 
Verfassers 

Schlüssel   zur  Sammlung    von  Beispielen    und    Aufgaben    aus   dpr 
Arithmetik  und  Algebra  von  Prof.  Eduard  Heis.     Praktischer  Leit- 
faden für  Lehrer  und  Studierende.    Zweite  verbesserte  Auflage.    Köln 
1878.    Du  Mont- Schauberg.    2  Bde.    XIII,    582  und    VI,  536  S.  gr.  8. 
aus.    Besprechungen  des  ersten  Werkes  kenne  ich  nur  von  Cantor  (Jen. 
Litt.-Zeit.  1878  Art  471)   und   von  Günther  (Zeitschr.  f.  Math.  u.  Physik 
1879.  S.  27). 

Wir  schliessen  hier  gleich  eine  Arbeit  verwandten  Inhaltes,  aber 
rein  geschichtlich  durchgeführt,  an,  welche  fast  gleichzeitig  mit  der  von 
Matthiessen  ausgegeben  ist  und  einen  Theil  des  von  letzterem  behan- 
delten Gesammtgebietes  umfasst:  die  Lösung  der  Gleichungen  durch 
Konstruktion. 

Antonio  Favaro,  Notizie  storico-critiche  sulla  costruzione  dello 
equazioni.  Modena  Societä  Tipografica  1878.  2  Blätter,  206  S.  und 
2  Tafeln.  4.  (Separatabdruck  aus  dem  XVIII.  Theil  der  Atti  der  Aka- 
demie zu  Modena.) 

Dieser  Theil  der  Geschichte  der  Algebra  ist  ein  äusserst  inter- 
essanter. Er  beginnt  mit  der  Lehre  von  den  geometrisclien  Proportio- 
nen, doch  wird  gewöhnlich  erst  bei  Lösung  von  quadratischen  Gleichun- 
gen durch  Konstruktion  von  dieser  Methode  gesprochen.  Hier  gelingt 
es  Herrn  Favaro  nachzuweisen,  dass  schon  Eukleides  Gleichungen  von  der 
Form  x^  it  q.i:^  +  »*  =  0  aufzulösen  wusste;  die  Beispiele  dazu  entnimmt 
er  den  Datis  des  Eukleides.    Von  den  Gleichungen  des  dritten  Grades 


Aliiebra.  219 

hatten  die  Griechen  sicher  durch  Konstruktion  gelöst  die  rein  kubische 
Gleichung  x^ -.— a\  vielleicht  fand  Archiniedes  die  Konstruktion  von 
a;3  -j-  a^b  =  cx^.  Herr  Favaro  behauptet  dann,  und  wir  glauben  mit  gutem 
Grunde,  dass  die  Inder  erst  an  zweiter  Stelle  in  der  Geschichte  der  Lö- 
sung der  Gleichungen  kommen.  Er  zeigt,  was  sie  darin  geleistet,  geht 
dann  zu  den  Arabern  über,  die  keineswegs  rein  auf  indischem  Stand- 
punkte stehen,  wie  ich  demucächst  durch  Veröffentlichung  des  Liber 
tri  um  fratrum  zu  beweisen  im  Stande  sein  werde,  und  geht  dann  auf 
Leonardo  von  Pisa  und  die  italienische  Schule  über.  Ein  Anhang  giebt 
die  Litteratur  der  Konstruktion  der  Gleichungen  von  Stifel's  Arithmetica 
integra  bis  1878  incl.  Es  sind  nicht  weniger  als  187  Schriften  über  die- 
sen Gegenstand  verzeichnet.  In  einer  Schlussbemerkung  weist  er  noch 
nach  Matthiessen  auf  den  Kiu- tschang  des  Lischau  hin,  sowie  darauf, 
dass  Diophant  nicht  erst  in  der  zweiten  Hälfte  des  X.  Jahrhunderts, 
sondern  schon  um  900  von  Kosta  ben  Luca  übersetzt  wurde.  Die  von 
Herrn  Favaro  verlangte  Quellennachweisung  findet  sich  in  der  Zeitschrift 
für  Mathematik  und  Physik  1865  S.  499.  Eine  gute  Uebersicht  des  In- 
haltes sehe  mau  in  Königsberger-Zeuner's  Repertorium  Bd.  2  S.  282—284, 
in  der  Selbstanzeige  des  Verfassers. 

Antonio  Favaro,  Sidla  interpretazione  matematica  del  Papiro 
Rhind  pubblicato  ed  illustrato  dal  Prof.  Augusto  Eisenlohr.  -  Modena 
Societä  Tipografica  1879.    1  Blatt.    55  S.  4. 

Eine  ins  Einzelne  gehende  Darlegung  des  Inhaltes  des  besagten 
Papyrus  Rhind.    Man  sehe  dafür  das  Referat  im  Jahrgang  1877. 

George  J.  AI  Im  an,  Greek  geometry  from  Thaies  to  Euclid 
(Hermathena  No.  V  S.  IGO— 207.    1877). 

Dieser  uns  allein  bekannt  gewordene  erste  Theil  dieser  Abhand- 
lung giebt  zunä(  hst  aus  Proklos'  Kommentar  zum  Eukleides  einen  Aus- 
zug über  den  Ueberblick,  den  jener  aus  der  Geschichte  der  Mathematik 
bei  den  Griechen  auf  Eudemos  fassend  liefert.  An  zweiter  Stelle  unter- 
sucht er  die  Verdienste  von  Thaies  und  von  Pythagoras  und  dessen  un- 
mittelbaren Schülern  um  die  Mathematik.  Es  sind  mit  grossem  Scharf- 
sinn alle  uns  über  die  genannten  Männer  erhaltenen  Notizen  gesammelt 
und  ein  Bild  der  Verdienste  derselben  um  die  Mathematik  in's  Licht 
gestellt.  Das  Hauptverdienst  von  Thaies  ist  nach  ihm,  dass  er  die  Linien- 
geometric  schuf  im  Gegensatz  zu  der  rein  praktischen  Geometrie  der 
Aegypter,  wie  sie  uns  aus  dem  Papyrus  Rhind  entgegentritt;  bei  ihm 
tritt  zuerst  eine  wirkliche  Gleichung  auf,  er  legte  so  das  Fuiulament 
der  Algebra.  Im  Allgemeinen  wird  man  mit  den  Ergebnissen  seiner 
Untersuchung  in  Bezug  auf  die  Pythagoreer  ebenfalls  einverstanden  sein, 
wenn  auch  Einzelheiten  vielleicht  von  anderen  anders  entschieden  wer- 
den würden.  Die  Arbeit  ist  ein  höchst  beachtenswerther  Beitrag  zur 
Geschichte  der  Mathematik  in  Griechenland. 


220  Exakte  Wissenschaften  im  Alterthum. 

L.  Hugo,  Brani  di  lettere  a  D.  B.  Boncompagni.  (Atti  dell'  Acc. 
Pont,  dei  Nuove  Lincej.    T.  XXIX  S.  41—43). 

Hier  interessirt  nur  der  Nachweis  von  einer  Reihe  von  ägyptischen 
Alterlhümern  im  Britischen  Museum.  Es  sind  dies  ein  Kubo -Oktaeder 
von  Elfenbein,  Spielwürfel  mit  römischen  Ziffern,  ein  Pentagonaldo- 
dekaeder von  Bronze,  bronzene  Zirkel,  ein  bronzenes  Winkelmass  mit 
einer  Neigung  von  45*^;  ein  Ikosaeder,  die  Seiten  mit  griechischen  Buch- 
staben bezeichnet  von  grünem  Marmor. 

Benedikt  Rothlauf,  Die  Mathematik  zu  Platon's  Zeiten  und 
seine  Beziehungen  zu  ihr,  nach  Platon's  eigenen  Werken  und  den  Zeug- 
nissen älterer  Schriftsteller.  Inaugural-Dissertatiou.  Jena  1878  1  Blatt. 
74  S.  8.   1  Tafel. 

Eine  fieissige  und  erschöpfende  Arbeit  über  den  behandelten  Gegen- 
stand; freilich  hat  der  Verfasser,  wie  Caiitor  in  seiner  Besprechung  (Zeit- 
schrift für  Mathematik  und  Physik  1878,  Hist.-Litt.  Abth.  S.  169)  schon 
hervorhebt,  einen  grossen  Theil  der  neuesten  Arbeiten  über  diesen  Gegen- 
stand nicht  gekannt,  was  jedoch  vielleicht  das  Gute  hatte,  dass  wenn 
die  Kenntniss  gewesen  wäre,  die  Arbeit  ungeschrieben  geblieben  wäre, 
was  wir  lebhaft  bedauern  würden.  Nach  einer  Einleitung,  die  Plato.'s 
Ansicht  über  den  Werth  der  Mathematik  sowie  seine  Vorgänger  in  der- 
selben kurz  resümirt,  folgt  die  eigentliche  Darlegung.  Der  erste  Ab- 
schnitt behandelt  die  Arithmetik  (S.  19-49);  der  zweite  die  Planimetrie 
(S.  50 -  69);  der  dritte  endlich  die  Stereometrie  (S.  69—74).  Zum  Schlüsse 
kommt,  dem  Werke  Hankel's  entlehnt,  eine  Würdigung  Platon's  und  die 
Klarlegung  der  Stelle,  welche  ihm  in  der  Geschichte  der  Mathematik 
gebührt.  Zu  bemerken  ist  der  Druckfehler  in  Fig.  2  der  Tafel,  wo  in 
der  Fläche  des  Quadrates  4  nicht  2  zu  lesen  ist. 

Dr.  Hermann  Cohen,  Piatons  Ideenlehre  und  die  Mathematik. 
(Separatabdruck   aus  dem  Rectorats- Programm  der  Universität  Mar- 
burg vom  Jahre  1878).    Marburg,  Elwert  1879.    1  Blatt.    31  S.   4. 
Der  Verfasser  entwickelt  zunächst  die  Entstehung  des  Begriffes  der 
Idee  aus  dem  [xrj  ov  des  Demokritos,  legt  dann   dar,   dass  die  Mathe- 
matik die  Vermittelung  bildet  zwischen  duaca  und  vorjiia  in  der  Richtung, 
in  welcher  die  heutige   erkenntnisstheoretische  Einsicht  sie  fordert,   und 
schliesst  daraus,   dass   die  Platonische  Idee   als  Hypothese  aufzufassen 
ist,    die  aus    der    analytischen  Methode,    deren    Begründer  Plato  war, 
hervorgeht. 

Karl  Kieseritzky,  Die  Zahlzeichen  und  Zahlensysteme  der  Grie- 
chen und  ihre  Logistik  (Jahresber.  der  St.  Annen-Schule).  Petersburg 
1876.    1  Blatt.    43  S.   8. 

Ein  wohlgeordnete  Uebersicht  der  Kenntnisse,  welche  wir  von  dem 
in  dem  Titel  genannten  Gegenständen  besitzen. 


Mathematik.  221 

Dr.  Siegmund  Günther,  Antike  Näherungsmethoden  im  Lichte 
moderner  Mathematik.  (Aus  den  Abhandl.  der  K.  Böhm.  Gesellschaft 
der  Wissensch.).    Prag  1878.     44  S.   4. 

"Wir  sind  dem  Verfasser  schon  in  unserem  ersten  Berichte  auf  ähn- 
lichem Felde  begegnet.  Die  diesmalige  Arbeit  hat  den  Zweck  nachzu- 
weisen, dass  die  von  den  alten  Völkern  gewonnenen  Näherungswerthe 
für  gewisse  astronomische  und  mathematische  Grössen  sich  durch  Hülfe 
der  Kettenbrüche  ausnahmslos  einfach  und  sicher  berechnen  lassen.  Der 
Verfasser  nimmt  der  Eeihe  nach    durch  die   Saros -Periode   der  Baby- 

256 
lonier;  die  aegyptische  Annäherung  an  die  Zahl    n  =  — -  ;    die   Octae- 

ol 

teris  des  Kleostratos;  den  Meton'sche  Schaltcyklus ;  die  bei  Heron  uns 
aufbewahrten  Quadratwurzelausziehungen,  welche  sich  der  Theon'schen 
Rechnung  nicht  fügen  wollen;  die  Quadratwurzeln  des  Archimedes  und 

7 

Theon's  Erläuterungen  dazu;   den  Werth  v'2  =  — ;  Pappus'  Näherungs- 

5 

methoden  für  Aufgaben  dritten  Grades.  Jedenfalls  hat  er  durch  seine 
Arbeit  gezeigt,  dass  das  Alterthum  höchst  wahrscheinlich  empirische 
Näherungsformeln  kannte,  die  freilich  in  geometrisches  Gewand  gehüllt 
waren,  wie  die  Konstruktion  der  zwei  Proportionalen  bei  Pappus.  Die 
schon  oben  erwähnte  Ausgabe  des  über  trium  fratrum  wird  eben- 
falls eine  auf  die  Griechen  zurückgehende  Auflösung  der  beiden  mittle- 
ren Proportionalen  und  die  Ausziehung  der  dritten  Wurzel,  letztere 
noch  völlig  unbekannt,  bringen. 

Dr.  B.  Zuckermann,  Das  Mathematische  im  Talmud.  Beleuch- 
tung und  Erläuterung  der  Talmudstellen  mathematischen  Inhalts.  (Jah- 
resber.  d.  jüd.  theol.  Seminars).  Breslau,  Jungfer's  Druckerei,  1878. 
1  Blatt.    64  S.    8.    Mit  8  Fig.-Taf. 

Moritz  Cantor,  Receusion  dazu  (Zeitschrift  für  Mathematik  und 
Physik.    1868.   Hist.-Litt.  Abth.   S.  88—92). 

Cantor  hat  in  seinem  Referate  die  Hauptsachen  aus  dem  inter- 
essanten Programme  Zuckermann's  in  das  rechte  Licht  gesetzt.    Es  han- 

7 
delt  sich  vorzugsweise  um  den  Werth  von  |/  2,  den  der  Talmud  zu  —  an- 

giebt,  um  die  Fläche  des  Kreises  und  den  Kreisumfang.  lieber  den 
Kreisinhalt  haben  wir  den  Satz:  »Der  Kreis  im  Quadrat  ist  ein 
Viertel,  das  Quadrat  im  Kreise  ist  die  Hälfte«  und  das  heisst 
nach  den  alten  Auslegern:  Der  Kreis  ist  um  ein  Viertel  kleiner  als  das 
umgeschriebene  Quadrat,  das  Quadrat  im  Kreise  genau  die  Hälfte  des- 
selben. Daraus  folgt  der  alte  babylonische  Werth  für  die  Ludolph'sche 
Zahl  TT  =  3.  Dieselbe  Zahl  für  r.  ergicbt  die  Regel  für  den  Kreisum- 
fang:   »Alles  was  im  Umfange  drei  Handbreiten  hat,  ist  eine 


222  Exakte  "Wissenschaften  im  Alterthum. 

Hand  breit«.  Alle  diese  Sachen  kommen  nebenbei  bei  religiösen  Vor- 
schriften vor,  und  werden  auch  von  Herrn  Zuckermann  an  solchen  er- 
läutert. Bei  Cantor  kann  man  die  Beziehungen  der  jüdischen  Näherungs- 
werthe  zu  den  bei  anderen  Völkern  des  Alterthums  gefundenen  weiter 
auseinander  gesetzt  finden. 

F.  Wüstenfeld,  Die  Uebersetzungen  Arabischer  Werke  in  das 
Lateinische  seit  dem  XL  Jahrhundert.  Aus  dem  22.  Bande  der  Ab- 
handlungen der  königl.  Gesellschaft  der  Wissenschaften  zu  Göttingen. 
Göttingen,  Dietrich,  1877.    1  Blatt.    133  S.   4. 

Es  klingt  vielleicht  eigenthümlich,  dass  in  einem  Berichte  über 
klassische  Alterthumswissenschaft  von  Uebersetzungen  aus  dem  Arabi- 
schen in's  Lateinische,  und  zwar  in  das  barbarische  Latein  des  Mittel- 
alters, gesprochen  wird.  Doch  ist  die  Erwähnung  des  Buches  wohl  ge- 
rechtfertigt, da  wir  gerade  von  den  mathematischen  Schriften  der  Grie- 
chen oft  nur  noch  diese  doppelt  gefertigten  Uebersetzungen  besitzen. 
Was  speciell  das  vorliegende  Buch  betrifl't,  so  finden  wir  darin  erwähnt 
Uebersetzungen  des  Hippokrates,  Galenos  durch  Constantinus  Africanus; 
des  Eukleides  durch  Atelhard  von  Bath  und  durch  Johannes  Ocreatus; 
des  Centiloquium  Ptolemaei  durch  Johannes  Hispanus;  der  Sphaerica 
des  Thcodosios,  des  Quadripartitum  des  Ptolemaeos  durch  Plato  von 
Tivoli;  das  Planisphaerium  Ptolemaei  durch  Rodolfus  Brugensis;  'des 
Aristoteles  analytica  posteriora,  des  Themistios  Kommentar  dazu,  des 
Eukleides,  des  Theodosios  Sphaerica,  des  Archimedes,  des  Menelaos 
(Mileus),  des  Eukleides  Data,  des  Tideus  de  Speculo,  des  Almagestum 
des  Ptolemaeos,  desselben  Introductio  in  Artem  sphaericam,  des  Theo- 
dosios de  locis  habitabilibus,  des  Hypsikles  de  ascensionibus,  Antolycos 
de  sphaera  mota,  des  Aristoteles,  des  Alexander  Aphrodisiensis,  des  Gale- 
nos, des  Hippokrates,  des  Galenos,  des  Eukleides  de  speculis  durch  Gerar- 
dus  von  Cremona,  des  Galenos  de  alimentis  durch  Accursius  Pistoiensis; 
des  Aristoteles  de  regimine  regum  durch  Philippus  Clericus;  des  Nico- 
laos Damascenos  durch  Alfredus  Anglicus;  des  Aristoteles  Ethica,  Rhe- 
torica,  Poetica  durch  Hermannus  Contractus;  des  Centiloquium  Hermetis 
durch  Stephanus  Musinensis;  des  Galenos  durch  Armegandus  Blasii; 
des  Aristoteles  de  animalibus  durch  Michael  Scottus;  des  Galenos  durch 
Faragut;  Prodi  elevatio  theologia  durch  Guilielmus  de  Moerbeka;  des 
Galenos  durch  Marcus  Toletanus;  desselben  durch  Arnaldus  de  Villa- 
nova; des  Aristoteles  summa  quaestionum  durch  Hugo  Sanctalliensis. 
Es  werden  von  jeder  Uebersetzung,  soweit  sie  noch  vorhanden  ist,  die 
existierenden  Exemplare  nachgewiesen,  bei  weitem  aber  nicht  vollstän- 
dig, wie  ebensowenig  die  oben  aufgeführten  Uebersetzer  und  Uebersetzun- 
gen die  einzigen  bekannten  sind.  So  fehlt  z.  B.,  um  nur  eins  aufzuführen, 
die  Uebersetzung  des  Eugenius  Amiraceus  Siculus  von  der  Optik  des 
Ptolemaeos.     Zum  Theil  lässt  sich  das  gegebene  Verzeichniss  aus  Stein- 


Mathematik.  223 

schneider's  Arbeiten  in  der  Zeitschrift  für  Mathematik  und  Physik,  so- 
wie im  BuUettino  Boncompagni  vervollständigen.  Jedenfalls  darf  jemand, 
dem  es  auf  Vollständigkeit  ankommt,  sich  mit  den  Notizen  des  Herrn 
Wüstenfeld  nicht  zufrieden  erklären. 

C.  Henry,  Sur  l'origine  de  la  Convention  dite  de  Descartes  (Re- 
vue Archeologique.    Nouv.  Serie.    19«  annee.    Tome  35.    S.  251  -  259). 

Unter  der  Konvention  des  Descartes  versteht  Herr  Henry  die  Un- 
terscheidung zweier  entgegengesetzter  Richtungen  durch  +  und  — .  Er 
findet  diese  Konvention  schon  in  der  additiven  und  subtractiven  Art 
und  Weise,  in  welcher  zum  Theil  die  Griechen,  jedenfalls  aber  die  Etrus- 
ier  und  Römer  die  Zahlen  bezeichneten.  Er  schliesst  seinen  Artikel 
mit  den  Worten:  »Les  lignes  precedentes  süffisant  pour  de- 
montrer  que  l'origine  de  la  Convention  de  Descartes  doit 
^tre  rapportee  aux  fitrusques,  et  que  l'honneur  de  cette 
conception  revient  ä  une  activite  collective  et  non  ä  une 
individualite  historique.  On  pourrait  peut-etre  en  dire  au- 
tant  de  bien  d'autres  Conventions  mathematiques  importan- 
tes,  de  la  creation  des  notations  algebriques,  de  l'inventiou 
des  chiffres;  nous  esperons  pouvoir  aborder  bientot  ces  dif- 
ferents  sujets«.  Dieses  Versprechen  hat  er  bereits  eingelöst  durch 
seinen  Aufsatz: 

C.  Henry,  Sur  l'origine  de  quelques  notations  mathematiques. 
(Revue  Archeologique.  Nouv.  Serie.  20«  annee.  Tome  37.  S.  324  333, 
Tome  38  S.  1-10). 

Zunächst  behandelt  er  die  Zahlzeichen.  Im  Gegensatz  zu  allen 
bisherigen  Untersuchungen  lässt  er  die  Zahlzeichen,  speciell  diejenigen 
der  Boethiushandschriften  u.  s.  w.,  aus  den  Abkürzungen  der  lateinischen 
Cursivschrift  für  die  Namen  der  Zahlen  hervorgehen,  und  man  kann  ihm 
nicht  absprechen,  dass  die  Aehnlichkeit  dieser  Abkürzungen,  wie  sie  sich 
in  den  Handschriften  finden,  mit  den  Zahlzeichen  des  Boethius  eine  oft 
wahrhaft  überraschende  ist,  so  z.  B.  das  Zeichen  für  vier,  fünf,  sechs, 
sieben,  acht  und  neun,  auch  für  zwei  und  drei,  so  dass  die  Sache  wohl 
weiterer  Studien  werth  wäre.  An  zweiter  Stelle  untersucht  er  die  Ent- 
stehung der  Zeichen  +,  X,  :,  |/7^oo,  >  <,  =,  -^,  : :.  Das  griechische 
Zeichen  der  Substraction  bei  Diophant  ^  ist  die  Abkürzung  von  Xer-uv. 
Das  Zeichen  /  für  die  Addition  in  den  griechischen  Papyrus  ist  der 
dßsXug  der  Grammatiker,  welche  durch  ihn  die  Zusätze  in  den  Hand- 
schriften bezeichnen;  das  ebendaselbst  vorkommende  Zeichen  der  Sub- 
traction  '  ist  nichts  als  der  Spiritus  lenis.  Das  bei  Eutokios  vor- 
kommende Zeichen  eines  &  mit  zwei  durchgehenden  Strichen  als  Zeichen 
des  pjidproduktes  einer  Multii)Iikation  ist  Abkürzung  von  lUmg  mit  der 
JBedeutung  von  oüvHeacg.    Das  Zeichen  -J-  ist  die  Abbreviatur  der  Hand- 


224  Exakte  Wissenschaften  im  Alterthnm. 

Schriften  für  die  Worte  in,  intra,  inter  u.  s.  w.;  das  Minuszeichen 
der  Strich,  welcher  in  den  Handschriften  über  dem  Worte  steht  um  aus- 
gelassene Buchstaben  zu  bezeichnen,  wie  in  qm  =  quomodo.  Das 
Zeichen  X  für  die  Multiplikation  ist  der  lateinische  Buchstabe  X;  dabei 
weist  der  Verfasser  auf  die  Erklärungen  des  Hugutio  und  Johann  de 
Balbis  hin,  Abax  interpretatur  decem.  Unde  hie  abacus  de- 
cuplatio.  Der  Doppelpunkt  :  bezeichnet  schon  in  den  tironischen  No- 
ten das  Wort  in.  ]/  ist  offenbar  die  Abkürzung  für  radix.  Das  Zei- 
chen 00  für  Unendlich  hängt  mit  dem  lateinischen  mille  für  sehr  gross 
zusammen.  Das  Zeichen  =  ist  schon  in  den  Handschriften  das  Zeichen 
für  est.  Das  Zeichen  <  ist  unter  dem  paläographischen  Namen  di- 
plum  das  Zeichen  der  Auslassung;  ist  das  Weggelassene  wichtiger  als 
der  Text,  so  steht  das  Zeichen  nach  der  Auslassung  gewendet ,  daraus 
ist  die  Klammer  (  )  entstanden.  Zuletzt  fragt  der  Verfasser  noch,  wes- 
halb man  bei  der  sogenannten  Konvention  des  Descartes,  speciell  in  der 
Trigonometrie,  die  Bogen  in  umgekehrter  Richtung  des  Zeigers  einer 
Uhr  für  positiv  annimmt,  in  der  entgegengesetzten  negativ.  Denkt  man 
sich  den  Aequator  und  die  Ekliptik  am  Himmel  gezeichnet,  so  wird  die 
Ekliptik  durch  die  Sonne  in  dem  oben  gegebenen  positiven  Sinne  durch- 
laufen, daraus  glaubt  der  Verfasser  die  Wahl  dieser  Uebereinkunft  er- 
klären zu  können.  Die  von  demselben  aufgestellten  Behauptungen  dürf- 
ten wohl  der  Erwägung  empfohlen  sein. 

Antonio  Favaro,  Intorno  ad  alcuni  lavori  sulla  storia  delle 
scienze  matematiche  e  fisiche  recenteraente  pubblicati  dal  Prof.  Sigis- 
mondo  Günther.  Nota.  (Estr.  dal  Vol.  HI,  Ser.  V  degli  Atti  del 
Istituto  veneto  18V7).     48  S.   8. 

Eine  Darlegung  des  Inhaltes  der  im  Jahrgang  1877  aufgeführten 
Schriften  von  Siegmund  Günther. 

Dr.  H.  Weiss enborn.  Zur  Geschichte  der  Mathematik.  I.  Das 
Trapez  bei  Euklid,  Heron  und  Brahmagupta.  (Abhandlungen  zur  Ge- 
schichte der  Mathematik.    2.  Heft.    S.  167—184). 

Der  Verfasser  geht  von  dem  Papyrus  Rhind  und  der  Inschrift 
von  Edfu  und  ihren  falschen  Formeln  für  die  Berechnung  der  Dreiecke 
und  Vierecke,  speciell  Trapeze,  aus,  zeigt,  dass  Eukleides  überhaupt  von 
dem,  was  wir  heute  Trapez  nennen,  gar  nicht  spricht,  während  Heron's 
Werke  zeigen,  dass  das  Trapez  gerade  die  Lieblingsfigur  der  ägyptischen 
Feldmesser  war.  Er  wirft  dann,  ohne  sie  jedoch  zu  beantworten,  die 
Frage  auf,  weshalb  wohl  Eukleides,  der  doch  die  falschen  Regeln  der  ägyp- 
tischen Feldmesser  kennen  musste,  auch  nicht  mit  einem  Worte  dersel- 
ben erwähnt  und  sie  berichtigt,  obwohl  für  jemand,  der  Eukleides  wirklich 
gelesen  hat,  wohl  kaum  über  seine  Beweggründe  ein  Zweifel  sein  kann. 
Oder  hat  etwa  Eukleides  an  irgend    einer  Stelle  seines  Werkes  seine  Vor- 


Mathomatik.  225 

ganger  genannt  imd  berichtigt?  Würden  wir  den  Urheber  selbst  des 
Lehrsatzes  des  Pythagoras  kennen,  wenn  wir  nur  auf  Eukleides  angewiesen 
wären?  Gerade  wenn  eine  solche  Widerlegung  der  falschen  Formeln 
vorkäme,  würden  wir  uns  zu  verwundern  haben.  Der  Verfasser  geht 
dann  zu  Heron  über  und  dessen  Eintheilung  der  Trapeze,  dann  aber  giebt 
er  einen  Excurs  über  Zusammensetzung  von  rechtwinkligen  Dreiecken  zu 
Trapezen,  der  recht  interessant  ist,  jedenfalls  aber  weder  bei  Eukleides, 
noch  bei  Heron  und  wahrscheinlich  auch  nicht  bei  Brahmagupta  angewendet 
sein  dürfte.  Dass  Brahmagupta  seine  Formel  für  Tetragone  und  Trapeze, 
eine  Erweiterung  der  heronischen  Dreiecksformel,  durch  Induction  ge- 
funden haben  sollte,  scheint  uns  sehr  zweifelhaft,  wenn  wir  bedenken, 
dass  die  Inder  in  der  Geometrie,  wie  ziemlich  sicher  feststeht,  Schüler 
der  Griechen  waren  und  ausser  in  der  Trigonometrie  auf  geometrischem 
Felde  fast  nichts  selbständiges  geleistet  haben;  und  so  will  uns  die  Er- 
klärungsweise, welche  in  der  Abhandlung  von 

H.  G.  Zeuthen,  Brahraagupta's  Trapez  (Tidsskrift  for  Mathematik 
1876.  S.  168-174  und  181—191) 
ausgesprochen  ist,  dass  sich  die  Inder  mit  den  Trapezen  deshalb  be- 
schäftigt haben,  weil  die  betreifenden  Figuren  unmittelbar  die  Formel 
für  sin  (x  +  y)  geben,  viel  ansprechender  erscheinen.  Die  Beweisführung 
Weissenborn's,  dass  man  zu  den  betrefieudeu  Sätzen  auch  ohne  zu  wissen, 
dass  die  Tetragone  Vierecke  und  die  Trapeze  eben  Trapeze  sind,  ge- 
langen kann,  ist  sehr  interessant,  ist  aber  nach  unserer  Meinung  nicht 
der  Weg  auf  dem  die  Inder  sie  gefunden  haben. 

Das  Buch  von 

C.  A.  Dadgson,  Euclid  and  bis  modern  rivals,  London  1879,  Mac- 
millan.     326  S.   8. 
war  mir  nicht  zugänglich. 

Wie  zu  dem  Aufsatz  Weissenborn's  die  Agrimensoren  Cantor's  den 
ersten  Anstoss  gegeben  zu  haben  scheinen,  so  hat  dieses  interessante 
Buch  überhaupt  eine  grössere  Zahl  von  Schriften  hervorgerufen.  Wir 
registriren  hier  deren  zwei: 

tiiovani  Rossi,  Groma  e  squadro  ovvero  storia  dell'  agrimen- 
sura  italiana  dai  tempi  antichi  al  secolo  KVII".  Roma-Torino-Fironze 
Ermanno  Loescher  1877.     VII,  220  S.   8.    1  Tafel. 

Pietro  Riccardi,  Cenni  sulla  storia  della  geodesia  in  Italia 
dalle  prime  epoche  fin  oltro  alla  meta  del  sccolo  XIX.  Memoria.  Bo- 
logna Tipi  Gamberini  e  Parmeggiani  1879.  (Estratto  dalla  Serie  III, 
Tomo  X  delle  Memorie  dell'  Istituto  di  Bologna).  100  S.  4.  u.  1  Tafel. 
(Bis  jetzt  nur  der  erste  Theil    bis  zum  Ende  des  XVI.  Jahrhunderts), 

Ein  Ueberblick  über  das  letztere  Werk  findet  sich  in  den  Rendi- 
conti  deir  Accadeniia  delle  Scienze  dell'  Istituto  di  Bologna  1879  (sessionn 

Jahresbericht  für  Alu-rthiimswissenschafl  XXIU.   (1R80.   III.  I  15 


226  Exakte  Wissenschaften  im  Alterthum. 

del  13°  Marzo  1879).     Der  Separatabdruck  dieses  Ragguaglio  della 
prima  parte  ecc.  genannten  Resumö's  umfasst  13  Seiten  in  8. 

In  der  ersten  Schrift  interessiren  uns  hier  nur  das  erste  Buch: 
Della  Groma  ovvero  dell' Agrimensura  antica,  das  zweite  Buch: 
Decadenza  dell'  antica  e  preparazione  alla  moderna  agri- 
mensura zum  Theil,  und  die  Noten  I  —  VII.  Das  erste  Buch  zerfällt 
in  acht  Kapitel.  Das  erste  behandelt  die  Zeit  vor  der  römischen  Herr- 
schaft; das  zweite  die  Zeit  der  Republik;  das  dritte  die  Zeit  des  Kaiser- 
reichs. Das  vierte  handelt  speciell  von  der  Groma  der  alten  Feldmesser,  das 
fünfte  von  der  Art  derselben  ihre  Kunst  auszuüben;  das  sechste  von  der 
fluminis  varatio  des  Nipsus  und  dem  tetrans  der  alten  Feldmesser; 
das  siebente  von  der  Eintheilung  der  Felder  und  dem  decumanus  und 
cardo,  das  achte  endlich  von  der  Kaste  der  Feldmesser,  wie  sie  sich 
im  römischen  Reiche  ausgebildet  hatte.  Vorzugsweise  machen  wir  auf 
das  vierte  und  das  sechste  aufmerksam.  Im  erstereu  derselben  dürfte  die 
Herstellung  der  alten  Groma  der  Hauptsache  nach  erreicht  sein;  die 
Uebersetzung  der  fluminis  varatio  im  zweiten  dürfte  die  Bedeutung 
von  tetrans  als  Quadrat  oder  rechter  Winkel  überhaupt,  ohne  dabei 
an  ein  festes  Gestell  zu  denken,  ziemlich  ausser  Zweifel  stellen.  Die 
Noten  am  Ende  des  Buches  handeln  von  folgenden  Gegenständen.  Die 
erste  liefert  einen  Katalog  der  Werke,  welche  direkt  oder  indirekt  von 
der  Mathematik  bei  den  Römern  handeln;  er  ist  im  höchsten  Grade 
mangelhaft  und  unvollständig.  Die  zweite  handelt  von  den  Schriften 
der  Gromatici  in  der  Lachmann'schen  Ausgabe;  die  dritte  über  die  Ab- 
bildung einer  groma  auf  einem  Grabstein  in  Ivrea;  die  vierte  über  den 
Namen  groma,  wo  Rossi  in  der  Erklärung  mit  Cautor  übereinstimmt;  die 
fünfte  und  sechste  über  Gerbert,  dessen  Gesammtwerke  von  Olleris  er 
nicht  einmal  kennt  und  dessen  geometrische  Kenntnisse  von  den  Arabern 
stammen  sollen!;  die  siebente  endlich  über  Leonardo  von  Pisa.  Dass 
übrigens  das  XIV.  Jahrhundert  recht  wohl  noch  Feldmessen  übte,  nicht 
allein  in  Italien,  lehrt  der  Codex  F.  II.  33  der  Universitätsbibliothek  zu 
Basel,  in  dem  eine  höchst  interessante  Abhandlung  über  Feldmesskunst 
aus  diesem  Jahrhundert  sich  findet.  Die  Herstellung  einer  jeden  Wider- 
spruch ausschliessenden  Rekonstruktion  der  groma  dürfte  jedoch  dem 
zweiten  Werke,  dem  von  Riccardi  zuzuerkennen  sein.  Von  der  Gromatik 
der  Alten  handelt  bei  diesem  allein  das  erste  Kapitel. 

Paul  Tannery,  Sur  les  Solutions  du  probleme  de  Delos  par  Ar- 
chytas  et  par  Eudoxe.  (Extrait  des  Memoires  de  la  Societe  des  Scien- 
ces phys.  et  naturelles  de  Bordeaux). 

In  seinem  Kommentar  zu  dem  Buche  de  sphaera  et  cylindro 
des  Archimedes  citirt  Eutokios  folgende  Stelle  des  Eratosthenes  (ed. 
Torelli  S.  144):  »unter  denen,  welche  sich  activ  bei  der  Aufsuchung 
zweier  mittlerer  Proportionalen  zwischen  zwei  gegebenen  Linien  bethei- 


Mathematik.  227 

ligten,  soll  Archytas  von  Tarent  die  Lösung  durch  halbe  Cylinder,  Eu- 
doxos  dieselbe  durch  die  Linien,  welche  man  xaixmXac  nennt,  gefunden 
haben«.  Der  Verfasser  stellt  zunächst  die  Lösung  des  Archytas  in  mo- 
dernen Zeichen  dar,  durch  Durchdringung  von  drei  Oberflächen:  eines 
Cylinders,  eines  Torus  und  eines  Kegels.  An  späterer  Stelle  tadelt  Eu- 
tokios  den  Eudoxos  wegen  seiner  Lösung  und  nennt  dieselbe  geradezu 
absurd;  Herr  Taunery  dagegen  sucht,  und  mit  gutem  Grund,  die  Lösung 
des  Eudoxos  wieder  herzustellen;  er  macht  es  wahrscheinlich,  dass  die 
Kampyle  des  Eudoxos  einer  der  Schnitte  jener  drei  Oberflächen  ist, 
und  entscheidet  sich  für  die  Protection  des  Kegels  und  des  Torus  auf 
den  Grundkreis  des  Cylinders  als  diesen  Schnitt.  Die  genannte  Projection 
ist  leicht  mit  den  Hilfsmitteln  der  Alten  zu  konstruieren  und  hat  vielleicht 
in  dem  über  tri  um  fratrum  ihr  Seitenstück,  wie  ich  bei  der  Her- 
ausgabe desselben  des  Weiteren  ausführen  werde. 

Paul  Taunery,  Hippocrate  de  Chio  et  la  quadrature  des  luuules. 
(Memoires  de  la  Soc.  des  Sciences  phys.  et.  natur.  de  Bordeaux. 
2«  Serie  T.  H,  S.  179-184.) 

Darstellung  der  Verdienste  des  Hippokrates  von  Chios  um  die 
Quadratur  der  Lunulae,  nach  Simplikios  und  Brettschneider. 

J.  L.  Heiberg,  Quaestiones  Archimedeae.  Inest  de  Arenae  nu- 
mero  libellus.  Hauniae  sumptibus  Rudolphi  Kleinii.  MDCCCLXXIX. 
1  Blatt.    205  S.  8.    1  Tafel. 

Recension  dazu  von  M.  Cantor  (Zeitschrift  für  Mathematik  und 
Physik.    1879.   Hist.  lit.  Abth.  S.  168  - 169). 

Recension  dazu  von  S.  Günther  (Zeitschrift  für  math.  und  naturw. 
Unterricht.    X,  S.  363—365). 

Recension  dazu  eines  Anonymus  (Liter.  Centralblatt  1879  Sp.  1122 
—  1124). 

J.  L.  Heiberg,  Einige  von  Archimedes  vorausgesetzte  elementare 
Sätze  (Zeitschrift  für  Mathematik  und  Physik  1879.  Hist.  lit.  Abth. 
S.  177-182  und  Tafel  VI). 

J.  L.  Heiberg,  Ueber  eine  Stelle  des  Pappus.  (Hierzu  Tafel  V, 
Fig.  1—5.)  Zeitschr.  für  Mathematik  und  Physik  1878.  Hist.  lit.  Abth. 
S.  117-120.) 

Da  alle  oben  angeführten  Schriften  und  Aufsätze  sich  auf  Archi- 
medes beziehen,  so  fassen  wir  sie  hier  in  eines  zusammen.  Die  Quae- 
stiones Archimedeae  von  Heiberg,  einstimmig  von  der  Kritik  als  vor- 
trefflich liiiigestelU,  verdienen  dieses  Lob  im  vollsten  Masse.  Die  Schrift 
stellt  sich  als  Doctordissertation  dar,  zugleich  als  Vorläufer  einer  beab- 
sichtigten Neuausgabe  der  Werke  des  Archimedes,  da  ja  bekanntlich  die 
Ausgabr»  von  Torelli   fast   wertlilos   ist.     Das  Kapitel  I  bändelt  de  iiitn 

l.v 


228  Exakte  Wissenschaften  im  Alterthiim. 

Archimedis,  das  II.  de  scriptis  Archimedis.  Hier  kennt  auch 
der  Verfasser  die  von  dem  Referenten  zuerst  erwähnte  Ausgabe  des 
Buches  Tzzp\  d^ovjxiviuv  von  Tartalea  von  1565  apud  Curtium  Troianum. 
Das  Ochsenproblem  hält  er,  wohl  mit  Recht,  für  acht,  kennt  aber  die 
neueste  Ausgabe  durch  Vincent  nicht.  Dass  er  in  Betreff  der  epistola 
ad  regem  Gelonem  bezüglich  des  wirklichen  Autors  geirrt,  hat  schon 
Cantor  in  seiner  Besprechung  erwähnt.  Der  wirkliche  Autor  ist  Archim- 
bald  Pitcairn,  Arzt  zu  Edinburg.  Der  S.  28  erwähnte  liber  de  ponde- 
ribus  Archimenidis  kommt  ebenso  unter  dem  Namen  des  Eukleides 
vor,  z.  B  in  Basel  Cod.  F.  II.  33,  ist  aber  von  Jordanus  Neraorarius. 
Kap.  III  handelt  de  machinis  Archimedis,  Kap.  IV.  de  arithme- 
ticis  Archimedis,  Kap.  V  de  dialecto  Archimedis,  Kap.  VI  de 
re  critica.  Heiberg  zeigt  darin,  dass  sämmtliche  bekannte  Handschriften 
aus  einem  Archetypus  stammen.  Der  S.  142  aus  der  Bodleiana  erwähnte 
Tractat  de  curvis  superficiebus  steht  auch  im  Cod.  Bas.  F.  II.  33, 
wo  es  jedoch  wohl  de  tribus  superficiebus  heissen  muss,  da  er  von 
Kegel,  Kugel  und  Cylinder  handelt.  Kap.  VII  ist  betitelt  Emendatio- 
nes  Archimedeae.  Als  Anhang  findet  sich  dann  Archimedis  de 
arenae  numero  liber  adparatu  critico  instructns.  Specimen 
nouae  operum  Archimedis  editionis  nach  einem  Florentinus,  einem 
Venetianus  und  vier  Parisini,  sowie  den  früheren  Ausgaben  gemacht. 
Die  an  vorletzter  Stelle  genannte  Schrift  bezweckt  darzulegen,  welche  Sätze, 
obwohl  sie  bei  Eukleides  nicht  vorkommen,  Archimedes  doch  in  seinen 
Schriften  als  bekannt  voraussetzt,  die  also  in  der  Zeit  zwischen  der  Aus- 
gabe der  Eukleidischen  Elemente  und  den  Schriften  des  Archimedes  neu 
gefunden  sein  müssen.  Es  sind  im  ganzen  20  Sätze,  wo  bei  allen  an- 
gegeben wird,  an  welchen  Stellen  sie  von  Archimedes  angewendet  werden. 
Für  die  Geschichte  der  Mathematik  ist  dieser  Beitrag  ein  hochinteressan- 
ter. In  der  letzten  Schrift  endlich  berichtigt  Heiberg  eine  verderbte 
Stelle  aus  dem  I.  Bande  der  Hultsch'schen  Papposausgabe  (S.  302),  mit 
welcher  der  letztere  erklärte  nichts  anfangen  zu  können,  zeigt,  dass  sie  — 
sie  bezieht  sich  auf  eine  Archimedische  Beweisführung,  welche  Pappos 
als  falsch  tadelt  —  einen  richtigen  und  einfachen  Sinn  giebt,  und  stellt,  so 
weit  angänglich,  den  wahren  Wortlaut  wieder  her. 
Wir  schliessen  hier  gleich  an 

J.  L.  Heiberg,  Nogle  Puncter  af  de  graeske  Mathematikeres  Ter- 

minologi.     (Saertryk  af  Det    philologisk-historiske    Samfunds    Minde- 

skrift:    Anl.  af  dets  25  aarige  Virksomhed   1854  —  1879.     Kjobenhavn 
1879).    20  S.  8. 

Beiträge  zum  Sprachgebrauch  der  griechischen  Mathematiker.  I.  und 
II.  beschäftigt  sich  mit  den  Kegelschnitten  bei  den  älteren  Schriftstellern 
und  bei  Apollonius,  HI.  mit  der  Frage,  wie  sich  die  beiden  Ausdrücke 
dp&bg  nphg  und   xd&erog  int  verhalten.     Das  Resultat  dieser  letzteren 


Mathematik.  229 

Untersuchung  fasst  der  Verfasser  am  Ende  folgendermassen  zusammen: 
Eine  Linie  auf  eine  Linie  gefällt  heisst  xd&eTog  im,  eine  Linie  auf  einer 
Linie  errichtet  npbg  opddg  mit  Dativ,  oder  dpSyj  np6g\  eine  Ebene  senk- 
recht auf  einer  Linie  dpBuv  npög.  Eine  Linie  auf  eine  Ebene  gefällt 
xd&sTog  im;  eine  Linie  auf  einer  Ebene  errichtet  op&rj  npög  oder  mit 
Dativ,  oder  Tipag  dpHdg  mit  Dativ.  Eine  Ebene  senkrecht  auf  einer  Ebene 
opdbv  Tipög  oder  mit  Dativ,  oder  npug  dpBdg  mit  Dativ. 

Schoemann,  Apollonius  von  Perga.  (Programm  1878  No.  114  des 
Gymnasiums  zu  Treptow  a.  R.)     16  S.  4. 

Eine  ganz  gut  gearbeitete  Monographie  über  Apollonius  von  Perga, 
die  jedoch  aus  Mangel  an  Raum  am  Ende  etwas  über  das  Kniee  ge- 
brochen ist.  Sie  liefert  aber  wieder  einen  deutlichen  Beweis,  wie  sehr 
es  schadet,  ehe  man  eine  Arbeit  beginnt,  sich  nicht  genau  nach  der 
Litteratur  des  Gegenstandes  umgesehen  zu  haben.  Hätte  der  Verfasser 
das  gethan,  so  würde  er  z.  B.  die  Frage  wegen  ujxutoxcov  und  ioxu-6- 
ßoog  nicht  mehr  als  Konjektur  hingestellt  haben,  er  würde  die  Ueber- 
reste  dieses  Buches  nicht  nach  Wallis,  sondern  nach  der  prächtigen  Pap- 
posausgabe  von  Hultsch  bearbeitet  haben,  wo  für  Satz  25,  der  nach 
Hultsch  Ausgabe  der  22.  ist,  folgende  Fassung  nach  der  besten  Hand- 
schrift steht:  "Ea-oj  b  pkv  A  sXdaavjv  ßkv  ^dtdbog  parpoupsvog  8k  unb 
kxazovzdoog ,  ixaarog  8k  rwv  BFä  iMaaiuv  8exd8og,  xac  8iov  iario  zbv 
ex  TcDv  ABlä  oTeptov  elnelv. 

Fr.  Hultsch,  Zur  Terminologie  der  griechischen  Mathematiker. 
(Zeitschrift  für  Math,  und  Phys.  1879.    Hist.  litt.  Abth.  S.  41-42.) 

Betrifft  Berichtigung  einer  Stelle  in  der  Ausgabe  der  Astronomie 
Theon's  von  Smyrna  von  Th.  H.  Martin,  in  welcher  derselbe  ein  Zeichen, 
welches  ot«  bedeutet,  für  im^dveia  gelesen  hatte,  ausserdem  handelt  er 
über  das  Wort  dnoKapßdvetv  in  der  Bedeutung  von  abschneiden. 

Theonis  Smyrnaei,  Philosophi  Platonici,  expositio  rerum  mathe- 
maticarum  ad  legendura  Platonem  utilium.  Recensuit  Eduardus 
Hiller.  Lipsiae,  Teubner,  MDCCCLXXVHL  VHI  S.,  1  Blatt,  216  S.  8. 

Dieses  Werk  des  Theou  von  Smyrna  ist  in  zwei  Stücke  zerrissen 
auf  uns  gekommen;  der  erste  Theil  befindet  sich  im  Codex  Venetus  Mar- 
cianus  307  (mit  A  bezeichnet),  der  zweite  in  dem  Codex  derselben  Bib- 
liothek 303  (mit  B  bezeichnet).  Die  erste  Handschrift  stammt  aus  dem 
XL  oder  XH.  Jahrhundert,  die  zweite  aus  dem  XIV.  oder  XV.  Jahrhun- 
dert. Aus  ihnen  stammen  sämmtliche  bekannten  anderen  Handschriften 
her.  Den  ersten  Theil  gab  Ismael  Bullialdus  zu  Paris  1644,  den  letzten 
Th.  Henri  Martin  ebendaselbst  1849  heraus,  einen  Theil  de  Gelder  zu 
Leiden  1827.  Das  Werk  des  Theon  selbst  giebt  Erläuterungen  zur  Arith- 
metik,  zur  Musik  und  zur  Astronomie.     Die  liandliche   erste  Gesammt- 


230  Exakte  Wissenschaften  im  Alterthum. 

ausgäbe,  dem  ersten  Mathematiker  unter  den  Philologen,  Fr.  Hultsch, 
gewidmet,  wird  jedem  Philologen  und  mathematischen  Historiker  will- 
kommen sein.  Die  Seitenüberschriften  erleichtern  den  Gebrauch  be- 
deutend. 

Pappi  Alexandrini  Collectionis  quae  supersunt  e  libris  manu- 
scriptis  edidit  latina  interpretatione  et  commentariis  instruxit  Fride- 
ricus  Hultsch.  Voluminis  HI  tomus  I.  Insunt  libri  VHI  reliquiae 
supplementa  in  Pappi  collectionem.  Voluminis  HI  tomus  H.  Insunt 
Index  graecitatis.  Scripturae  compendiorum  conspectus.  Index  rerum 
ad  raathematicam  disciplinam  spectantium.  Conspectus  auctorum.  Be- 
rolini  apud  Weidmannos  MDCCCLXXVHI.  XXII  S.  und  S.  1021  -  1288 ; 
IV,  144  S.  8. 

Friedrich  Hultsch,  Selbstanzeige  (Repertorium  der  mathema- 
tischen Arbeiten  u.  s.  w.  Th.  II,  S.  320  —  335). 

Derselbe,  Selbstanzeige  (Bullettino  di  Bibl.  e  di  Storia  delle 
scienze  mat.  e  fis.  XII,  1879.  S.  333—344). 

Moritz  Cantor,  Recension  dazu  (Zeitschr.  für  Math,  und  Phys. 
1879.    Hist.-lit.  Abth.  S.  126—132). 

So  ist  denn  die  Pappus- Ausgabe  durch  Hultsch  ihrem  Abschlüsse 
zugeführt  worden.  Wohl  darf  er  stolz  sein  auf  den  Erfolg,  den  seine 
Leistung  gehabt  hat,  und  mit  Recht  liest  man  diesen  Stolz  zwischen 
den  Zeilen  der  beiden  Selbstanzeigen.  Die  Anzeige  im  Bullettino  Bon- 
compagni  giebt  einen  üeberblick  über  den  Inhalt  des  ganzen  Werkes; 
in  der  anderen  werden  höchst  interessante  Bruchstücke  aus  einer  Semi- 
nararbeit Jacobi's  über  das  Werk  von  Pappus  mitgetheilt.  Wir  beschrän- 
ken uns  hier  auf  eine  Angabe  des  Inhaltes  von  Band  III,  uns  vorbehal- 
tend hie  und  da  eine  eigene  Bemerkung  einzuflechten.  S.  VI— XXII 
enthält  die  Praefatio.  In  ihr  giebt  Hultsch  das,  was  wir  über  das  Leben 
und  die  Werke  des  Pappus  noch  wissen;  er  entscheidet  sich  dabei  für 
die  Lebenszeit  des  Pappus  unter  Diocletian,  also  am  Ende  des  III.  Jahr- 
hunderts. Von  den  sonstigen  Werken  des  Pappus  hat  der  Herausgeber 
gezeigt,  dass  Pappus  nicht  nur  zu  4,  sondern  zu  allen  13  Büchern  des 
Almagest  Commentare  unter  dem  etwas  ungewöhnlichen  Titel  ay^öhov 
geschrieben  hat,  von  denen  er  die  Ueberbleibsel  herauszugeben  verspricht. 
Er  zeigt,  dass  das  bei  der  Trisection  des  Winkels  erwähnte  Werk  dvd- 
hjiiixa  Diodori  die  orthographische  Projection  behandelte.  Ich 
mache  dabei  darauf  aufmerksam,  dass  sich  manches  daraus  wohl  noch 
in  Uebersetzungen  aus  dem  Arabischen  finden  dürfte.  Der  Titel  »De- 
scriptio  sphaerae  in  piano«,  der  genau  das  bedeutet  was  «^^a-^jj/x/xa, 
lindet  sich  wenigstens  in  Handschriftenkatalogen  nicht  selten,  z.  B.  Basel 
F.  II.  33.    Es  ist  diese  Aufgabe  diejenige,  aus  welcher  sich  das  Astrolab 


Mathematik.  231 

entwickelte  1).  Nach  der  Praefatio  folgen  die  Ueberreste  des  VIII.  Buches. 
In  ihnen  hat  Cantoi'  einmal  die  erste  Spur  combinatorischer  Betrachtun- 
gen bei  den  Griechen  nachgewiesen,  sowie  von  Aufgaben,  welche  mit 
einer  Zirkelöffnung  zu  machen  sind,  die  dann  erst  wieder  bei  den  Ara- 
bern und  am  Ende  des  XV.  Jahrhunderts  bei  den  Italienern  auftauchen 
—  auch  schon  bei  Regiomontan,  wie  ich  hier  ergänzend  hinzufügen 
möchte.  S.  1166-1188  enthalten  die  Scholia  in  Pappum  aus  der 
Vaticanhandschrift,  S.  1189-1211  das  Werk  des  Zenodoros  de  figuris 
isoperimetris  aus  dem  Coramentar  des  Theon  zum  Almage&t  des  Pto- 
lemaeos;  S.  1212-1276  einen  Appendix  Commentariorum  in  Pappi 
Collectionem  in  dem  nachträglich  gefundene  Berichtigungen  oder 
solche  Bemerkungen  aufgenommen  sind,  welche  für  den  Text  selbst  zu 
gross  gewesen  wären.  Hier  finden  wir  S.  123  f.  auch  eine  Darlegung  der 
von  Heiberg  (siehe  oben)  berichtigten  Archiraedeischen  Aufgabe  am  Ende 
des  IV.  Buches  von  Pappos  von  Herrn  R.  Baltzer  in  Giessen.  Wie  schon 
Herr  Hultsch  in  seiner  Selbst- Anzeige  mittheilte,  glaube  ich,  dass,  so 
richtig  auch  Herr  Baltzer  die  Schwierigkeit  gelöst  hat,  doch  seine  Fol- 
gerungen, mit  Auffindung  der  Kegelschnitte  durch  Menaichmos  sei  die 
analytische  Geometrie  erfunden  gewesen  u.  s.  w.,  auf  höchst  schwachen 
Füssen  stehen.  Denn  die  moderne  analytische  Geometrie  ist  denn  doch 
wohl  etwas  anderes  als  die  einfache  Uebersetzung  der  schwerfälligeren 
griechischen  Ausdrucksweise  in  die  durchsichtige  Ausdrucksweise  der 
Buchstabenrechnung,  wie  Herr  Baltzer  behauptet,  und  selbst  die  geniale 
Behandlung  der  Kegelschnitte  durch  Apollonios  ist  nicht  analytische 
Geometrie.  Die  Aufgabe,  um  die  es  sich  handelt,  fordert  durch  einen 
gegebenen  Punkt  eines  gegebenen  Kreises  eine  Gerade  so  zu  ziehen,  dass 
sie  eine  gegebene  Gerade  und  den  Kreis  nochmals  schneidet  und  dass  das 
zwischen  der  Geraden  und  dem  zweiten  Schnittpunkt  gelegene  Stück  eine 
gegebene  Länge  hat.  Diese  Aufgabe  ist  aber  von  Pappus  noch  an  an- 
derer Stelle  behandelt  und  findet  sich  auch  in  den  Lemmen  des  Archi- 
medes.  Sie  ist  zur  Trisection  des  Winkels  mittelst  der  Konchoide  oder 
sonst  unentbehrlich,  wie  man  in  meinen  Reliquiae  Copernicanae 
S.  22  des  weitereu  nachlesen  möge,  wo  auch  die  weitere  Litteraturan- 
gabe  sich  findet.  Auch  an  der  anderen  Stelle  führt  Pappus  die  Aufgabe 
auf  den  Durchschnitt  einer  Hyperbel  und  einer  Parabel  zurück.  Die  von 
Coppernicus  dem  Nikomedes  zugeschriebene  Lösung  der  Trisection  dürfte 
sich  also  wohl  in  der  That  auf  Archimedes  zurückführen  lassen. 

Es  folgen  S.  1277—1286.    Supplementum  variae  scripturae 
c  codice  Vaticano  enotatae  und  S.  1287—1288  Corrigenda. 


1)  Einen  Diodoros  unter  lulian  und  Valens  erwähnt  Heilbronner,  der  de 
sphaera  und  auch  de  sphaera  Ilipparchi  goschriebon  habe,  sowie  de 
annuo  astrorum  progressu.  Dass  dieser  mit  unserem  Diodor  nicht  iden- 
tisch gewesen  sein  kann,  ist  klar.  Er  soll  von  Suidas  erwähnt  werden  sowie 
von  den  Kirchenvätern  Sokratcs,  Thcodoros,  Auaguostes  und  Nikephoros. 


232  Exakte  Wissenschaften  im  Alterthum. 

Der  zweite  Theil  des  III.  Bandes  enthält  zunächst  den  Index 
graecitatis,  der,  um  die  Worte  des  Verfassers  selbst  zu  benutzen, 
pub  servire  per  oro  come  lexicon  deUe  dizioni  matematiche.  Es  ist  bis 
jetzt  das  vollständigste,  was  über  den  mathematischen  Sprachgebrauch 
der  Griechen  existirt,  und  dürfte  in  keines  Händen  fehlen,  der  grie- 
chische Mathematiker  in  der  Ursprache  studiren  will.  An  diesen  In- 
dex schliesst  sich  Scripturae  compendiorum  conspectus,  ein 
Index  rerum  ad  mathematicam  disciplinam  spectantium,  der 
für  das  schnelle  Auffinden  bestimmter  Fragen  von  grossem  Werthe  ist, 
ein  Conspectus  auctorum  veterum,  endlich  ein  Conspectus  auc- 
torum  recentiorum.  In  seiner  Besprechung  hat  Cantor  auf  ein  durch 
mich  gefundenes  Schriftchen  de  figuris  isoperiraetricis  hingewiesen; 
dasselbe  findet  sich  in  dem  schon  viel  citirten  Codex  F.  IL  33  zu  Basel 
und  zeigt  deutlich  durch  die  Eigenthümlichkeiten  der  Bezeichnung,  dass 
es  aus  dem  Arabischen  übersetzt  ist,  ebenso  deutlich  verräth  es  seinen 
Zeuodorischen  Ursprung,  da  sämmtliche  Figuren  die  des  Zenodoros  sind. 
Eine  neue  Vergleichung  desselben  mit  den  von  Hultsch  abgedruckten 
Stücken  ergab,  dass  es  nichts  ist  als  eine  durch  das  Arabische  gegan- 
gene lateinische  Uebersetzuug  des  anonymen  Tractats  über  die  isoperi- 
metrischen Figuren  bei  Hultsch.  Es  fehlt  nur  der  letzte  Absatz.  Von 
sonstigen  Bemerkungen  Cantor's  möge  hier  noch  die  stehen,  dass  im 
Kap.  31  der  Arithmetik  des  Theon  von  Smyrna  (siehe  davon  oben  über 

die  Neuausgabe)  nicht  nur  der  platonische  Werth  von  \/~2=^  ' ,  sondern 

'  5 

auch  der  indische  y  2  =  ^r^  sich  findet. 

Opusculum  de  multiplicatione  et  divisione  sexagesimalibus  Dio- 
phanto  vel  Pappo  attribuendum  primum  edidit  et  notis  illustravit 
C.  Henry  Parisiensis.  Halis  Saxoniae,  Impensis  H.  W.  Schmidt.  1879. 
VIII,  10  S.  8. 

Bemerkungen  dazu  von  Fr.  Hultsch  (Zeitschrift  für  Math,  und 
Physik  1879  Hist.-Lit.  Abth.  S.  199—203). 

Die  Ausgabe  ist  nach  dem  Cod.  Graecus  453  der  Pariser  Bibliothek  ge- 
macht, der  Abdruck  selbst  durch  Fehler  des  Manuscripts  oder  durch  Lese- 
fehler des  Herausgebers,  wie  Hultsch  nachgewiesen  hat,  so  entstellt,  dass 
man  vielfach  den  Sinn  nicht  entziffern  kann.  Hultsch  hat  die  gröbsten 
Sachen  in  seinen  Bemerkungen  richtig  gestellt,  und  den  Sinn  durch  deut- 
sche Uebersetzung  klar  gelegt.  Mit  ihm  dürfte  wohl  der  Wunsch  nach 
einer  vollständigen  Ausgabe,  die  fehlerfreier  wäre  als  die  gegebene, 
gerechtfertigt  sein. 

Das  Rechenbuch  des  Maxiraus  Planudes  aus  dem  Griechischen  über- 
setzt von  Dr.  Hermann  Wasch ke.  Halle,  H.  W.  Schmidt,  1878. 
XIV,  56  S.  8. 


Mathematik.  233 

Es  ist  vom  Standpunkt  des  Mathematikers  höchst  dankenswerth, 
dass  durch  diese  deutsche  Uebersetzung  des  Rechenbuches  des  Maximus 
Planudes  der  Zugang  zu  diesem  in  geschichtlicher  Beziehung  so  wichtigen 
Buche  bedeutend  erleichtert  ist.  In  der  Einleitung  giebt  der  Uebersetzer 
Mittheilungen  über  den  Verfasser,  seine  Werke  und  über  diejenigen 
Stelleu,  an  denen  er  von  dem  Texte,  wie  ihn  Gerhardt  herausgegeben 
hat,  abgewichen  ist. 

Nicht  zugänglich  waren  dem  Referenten  die  Bücher 

La  chirobaliste  d'Heron  d'Alexandrie  par  V.  Prou  (Notices  et 
extraits  des  Manuscrits  de  la  Bibliotheque  Nationale  T.  XXVI,  2. 
S.  1—318  mit  Tafeln  in  roy.  fol.). 

Philon  de  Byzance  Fortifications :  notice  preliminaire ,  traduction 
et  notes  par  A.  de  Rochas-Aiglun  et  Ch.  Graux  (Revue  de  Phi- 
lologie III,  S.  91  —  128). 

Dagegen  liegt  uns  vor: 

Dr.  H.  Weissenborn,  Zur  Geschichte  der  Mathematik.  II.  Die 
Boethius-Frage  (Abhandlungen  zur  Geschichte  der  Mathematik.  IL  Heft 
S.  185-240). 

M.  Cantor,  Recension  dazu  (Jenaer  Litteratur-Zeitung  1879). 

Die  Arbeit  Weissenborn's  ist  die  Antwort  auf  die  Einwendungen 
Cantor's  gegen  seine  »Die  Entwickelung  des  Zifferrechnens« 
benannte,  im  Jahresbericht  für  1877,  Abth.  III  S.  197  besprochene  Schrift. 
Er  legt  darin  die  Gründe  auseinander,  welche  ihn  bewogen,  die  Geome- 
trie des  Boethius,  so  wie  sie  uns  jetzt  vorliegt,  für  untergeschoben  zu 
halten.  Dass  zwischen  schreiben  wollen  und  schreiben  ein  Unter- 
schied besteht,  ist  klar,  aber  dass  Gerbert  982  eine  Geometrie  des  Boe- 
thius gelesen  zu  haben  glaubt,  scheint  mir  ziemlich  gesichert,  dass  noch 
im  15.  Jahrhundert  eine  Astronomie  des  Boethius  erwähnt  wird  (M.  S. 
BullettinoBoncompagni  T.  I,  S.  41),  scheint  dabei  dem  Verfasser  entgangen 
zu  sein;  sie  wird  dort  sogar  den  Studirenden  als  Leitfaden  empfohlen. 
Wenn  nun  eine  Astronomie  existirte,  so  dürfte  die  Geometrie  wohl  erst 
recht  existirt  haben  Dass  aber  bei  den  Römern  jemand  ein  recht  guter 
Arithmetiker  sein  konnte  und  dabei  ein  recht  schlechter  Geometer,  ist 
wohl  nicht  ausgeschlossen  und  soll  nicht  geometrica  ars  etwa  Feld- 
messkunst heissen?  Jedenfalls  ist  Weissenborn's  Arbeit  die  erste,  welche 
mit  Gründen  und  sicherlich  schwerwiegenden  den  Nachweis  versucht, 
dass  die  Geometrie  des  Boethius  untergeschoben  ist.  Ob  der  strikte 
Beweis  erbracht  ist,  möchten  wir  doch  bezweifeln. 

Weitere  Schriften  über  Boethius  wie 

G.  Götz  und  G.  Loewc,  Zu  Boetius  de  institutione  arithmetica 
(Leipz.  Studien  zur  class.  Philol.  I  S.  :j79— 380,  1878). 


234  Exakte  Wissenschaften  im  Alterthiim. 

und 

Bourquard,   L.  C,  De  A.  M.  Severino  Boetio,  christiano   viro, 
philosopho  ac  theologo.     Angers  Germain  1877,  210  S.  8. 
sind  mir  nicht  zugänglich  gewesen. 

Antonio  Favaro,  Recension  von  R.  Wolf,  Geschichte  der  Astro- 
nomie (BuUettino  di  Bibl.  e  di  Stör,  delle  Scienze  Mat.  e  Phis.  T.  XI. 
1878.    S.  757-777). 

Eingehende  Darlegung  des  Inhaltes  des  genannten  Werkes. 

^PXV  ^^'^  npüodog  zrjg  d(TTpovop.cag.  {Büpwv  r6[xo<;  III,  1878, 
S.  40—51,   188-189.) 

Das  uns  bis  jetzt  vorliegende  Material  umfasst  die  ersten  vier  Ab- 
schnitte der  Abhandlung.  Der  erste  handelt  von  der  Entstehung  der 
Sternkunde  und  von  der  der  Inder,  der  zweite  und  dritte  von  der  der 
Chinesen,  der  vierte  endlich  handelt  von  den  Chaldäern;  die  interessan- 
testen Theile  sind  also  noch  zu  erwarten. 

Dr.  Albiu  Häbler,  Astrologie  im  Alterthum.  Zwickau,  Zöckler, 
1879  (Progr.  1879  No.  456).    38  S.  4. 

Wilhelm  Förster,  Kaleuderwesen  und  Astrologie.  (Sammlung  po- 
pulärer astronomischer  Mittheilungen.  Berlin,  Dümmler,  1878,  S.  1  — 19^.) 

Diese  beiden  Arbeiten  haben  das  geraeinsam,  dass  sie  beide  der 
hohen  kulturgeschichtlichen  Wichtigkeit  der  Astrologie  Gerechtigkeit 
wiederfahren  lassen.  Soviel  ist  ja  sicher,  gab  man  einmal  die  Prämissen 
zu,  auf  welchen  die  Astrologen  fussen,  so  war  der  übrige  Bau  der  Astro- 
logie ein  vollständig  logisch  richtiger  und  darf  dann  dreist  auf  den  Na- 
men einer  Wissenschaft  Anspruch  machen.  Die  Häbler'sche  Abhandlung 
giebt  einen  sehr  guten  und  vollständigen  Ueberblick  über  die  Entwicke- 
lung  der  Astrologie  von  den  Zeiten  der  Accadier  bis  zum  Ende  der 
Römerherrschaft,  während  bei  Förster  alles  nur  augedeutet  ist,  wie  der 
Zweck  des  Aufsatzes  es  ja  auch  fordert.  Wir  wollen  am  Schlüsse  nur 
fragen,  ob  Herr  Häbler  nicht  selbst  die  Ausgaben  des  Firmicus  Maternus 
und  der  Tetrabiblos  des  Ptolomäos,  des  sogenannten  Quadripartitum, 
besorgen  möchte,  zu  deren  Herausgabe  er  die  Philologen  auffordert! 

S.  A.  Byk,  Die  Vorsokratische  Philosophie  der  Griechen  in  ihrer 
organischen  Gliederung  dargestellt.  Erster  Theil:  Die  Dualisten.  Leip- 
zig Schäfer  1876.  Zweiter  Theil;  Die  Monisten.  Das.  1877.  VII,  271; 
YII,  240  S.  8. 

Im  ersten  Theile  seines  Werkes  mit  dem  speciellen  Titel  »Die 
Dualisten«  handelt  der  Verfasser  der  Reihe  nach  über  den  Hellenis- 
mus und  die  Orphiker;  Thaies;  Hippon;  Anaximander;  Anaximenes; 
Pythagoras;  Hippasus;  Ekphantus;  Alkmaeon;  Theano ;  Epicharmus  und 
die  jüngeren  Pythagoräer;  Empedokles;  Anaxagoras;  Ai'chelaus;  Dioge- 


Astronomie.  235 

nes  von  Apollonia,  während  der  zweite  Theil  »Die  Monisten«  folgende 
Stoffe  enthält:  Die  Eleaten;  Heraklit;  Leukipp  und  Demokrit;  die  So- 
phisten; Rückblick.  Während  dem  Verfasser  die  Entwickelung  der  Phi- 
losophie im  logischen  Fortschritt  die  Hauptsache  ist,  die  verschiedenen 
Ansichten  obiger  Philosophen  über  die  Constitution  der  Welt  und  die 
Bewegungen  der  Himmelskörper  nur  Mittel  zum  Zweck,  haben  die  ein- 
schlägigen Abhandlungen  von  Th.  Henri  Martin  das  ausgesprochene  Ziel 
diese  kosmologischen  und  astronomischen  Theorien  nach  allen  Richtun- 
gen hin  zu  erläutern  und  ihren  wahren  Sinn  festzustellen.  Von  ihm 
liegen  uns  für  den   behandelten  Zeitraum  folgende   Abhandlungen  vor: 

Th.  H.  Martin,  Traditious  homeriques  et  hesiodiques  sur  le  se- 
jour  des  morts.  Les  longes  jours  et  les  courtes  nuits  du  pays  des 
Laestrygons  suivant  Homere.  (Extrait  de  l'Annuaire  de  l'association 
pour  l'encouragement  des  fitudes  grecques  en  France.  Annee  1878). 
Paris,  Chamerot,  1879.    1  Blatt.    29  S.   8. 

Derselbe,  Memoire  sur  les  hypotheses  astronomiques  des  plus 
anciens  philosophes  de  la  Grece  etrangers  ä  la  notion  de  la  spheri- 
cite  de  la  terre.  Paris,  Imprimerie  nationale,  1878.  (Extrait  des  me- 
moires  de  l'Academie  des  inscriptions  et  belies -lettres.  T.  XXIX, 
2e  partie).    228  S.   4. 

Derselbe,  Histoire  des  hypotheses  astronomiques  grecques  qui 
admettent  la  sphericite  de  la  terre.  Paris,  Imp.  Nationale,  1879.  (Ex- 
trait des  memoires  de  l'Acad.  des  Inscript.  et  belles-lettres.  T.  XXIX, 
2e  partie).  16  S.  8.  Auch  erwähnt  in  Revue  critique  1878.  No.  19. 
S.  316. 

Derselbe,  Memoire  sur  l'histoire  des  hypotheses  astronomiques 
chez  les  Grecs  et  les  Romains.  Paris,  Impr.  Nat.  1879.  (Extrait  des 
memoires  de  l'Acad.  des  Inscript.  et  belles-lettres.  T.  XXX,  1^  partie). 
2  Blätter.    151  S.   4. 

Von  dem  ersten  Schriftchen  interessirt  uns  hier  nur  das  zweite 
Stück  über  die  langen  Tage  und  kurzen  Nächte  bei  Homer.  Der  Ver- 
fasser untersucht,  ob  Homer  eine  Bekanntschaft  mit  den  kurzen  Tagen 
und  laugen  Nächten  nördlicher  Gegenden  zu  vindiciren  sei  oder  nicht, 
und  kommt  zu  einem  absolut  verneinenden  Resultate.  Die  drei  übrigen 
Abhandlungen  sind  Theile  des  grossen  Werkes,  welches  Herr  Martin 
über  die  astronomischen  Hypothesen  der  alten  Griechen  und  Römer 
herauszugeben  im  Begriffe  ist,  Fortsetzung  der  beiden  Abhandlungen, 
welche  wir  auf  S.  203  des  früheren  Jahresberichtes  erwähnten.  In  den- 
selben werden  der  Reihe  nach  behandelt:  Cosmogonies  mythologi- 
ques,  darin  die  Ansichten  des  Pherekydes,  des  Epimenides  und  des 
Orpheus;  Considerations  preliminaires  sur  les  philosophes  lo- 
niens;  Thaies;  Anaximandre;  Anaximönc;  Hypotheses  astro- 


236  Exakte  Wissenschaften  im  Alterthum. 

nomiques  d'Heraclite;  hypotheses  astronomiques  de  Xeno- 
phane;  hypotheses  astronomiques  d'Anaxagore;  hypotheses 
astronomiques  d'Archelaüs;  hypotheses  astronomiques  de 
Diogene  d'Apollonie;  hypotheses  astronomiques  d'Empe- 
docle;  hypotheses  astronomiques  de  Leucippe  et  de  Demo- 
crite;  hypotheses  astronomiques  de  Metrodore  de  Chio^); 
hypotheses  astronomiques  de  Parmenide;  endlich,  die  ganze 
letzte  Abhandlung  einnehmend,  hypotheses  astronomique  de  Pia- 
ton. Die  Belesenheit  und  die  besonnene  Kritik,  welche  Martin  aus- 
zeichnet, zeigt  sich  in  diesen  Theilen  seiner  Arbeit  im  vortheilhaftesten 
Lichte  und  nach  der  Leetüre  seiner  Abhandlungen  geht  man  von  den- 
selben mit  der  Ueberzeugung,  dass  er  alles,  was  überhaupt  aus  unseren 
Quellen  über  den  bestimmten  Gegenstand  gesagt  werden  kann,  gesagt 
hat,  und  dass  seine  Ergebnisse  die  richtigen  sind.  So  dürfte  er  z.  B. 
den  Streit  zum  Abschluss  gebracht  haben,  der  sich  darüber  seit  dem 
Alterthum  schon  entsponnen  hatte,  ob  Platou  die  Umdrehung  der  Erde 
um  ihre  Axe  erkannt  hatte,  —  welche  Frage  noch  Schiaparelli  in  bejahen- 
dem Sinne  beantworten  zu  müssen  glaubte  -  indem  er  endgültig  zeigt, 
dass  dies  nicht  der  Fall  gewesen  ist. 

Favaro,  Antonio,  Sulla  Storia  dell'  Astronomia  del  Prof.  Rp- 
dolfo  Wolf.  Rivista  Bibliographica.  Roma  1879.  (Estratto  dal  Bul- 
lettino  Boncompagni.    Tomo  IX,  November  1878).    1  Blatt.    23  S.   4. 

Eine  gute  Uebersicht  über  den  Inhalt  des  klassischen  Werkes. 
Hierbei  wollen  wir  die  Unterlassungssünde  wieder  gut  machen,  dass 
wir  im  früheren  Jahresbericht  nicht  auch  neben  Wolfs  Geschichte  der 
Astronomie  die  zweite  Auflage  von 

0.  Peschel's   Geschichte    der  Erdkunde  bis  auf  Alexander  von 
Humboldt  und   Carl  Ritter.     Zweite  vermehrte   und   verbesserte  Auf- 
lage.    Herausgegeben    von    Prof.  Dr.  Sophus  Rüge.     München   1877. 
Oldenburg.     XXII,  832  S.   8. 
erwähnt  haben,  welche  für  das  Wissen  der  Alten  und   des  Mittelalters 
für  physische   und   astronomische   Geographie   ja   ebenfalls   grundlegend 
gewesen  ist.  —  Ueber  die  Geschichte  der  Astronomie  im  Occident  während 
des  Mittelalters  bis   auf  Coppernicus  hat  Herr  Bonnell   dem  S.  205  des 
vorigen  Berichtes  angeführten  Schriftchen  ein  neues  folgen  lassen: 

Joseph  Bonnel,  £tude  sur  l'Histoire  de  l'Astronomie  occidentale 
au  moyen-äge.     Lyon,  Association  typogr.  1879.     1  Blatt.     59  S.    8. 
Auch  hier,  glauben  wir,   würde  die  Studie  besser  ungedruckt  ge- 
blieben sein,   eine  Studie,   welche  im  Jahre  1879  noch  nicht  einmal  die 


1)  Hier  ist  die  im  Bullettino  Boncompagni   1872  abgedruckte  Abhand- 
luug  einzuschalten:  Hypotheses  astronomiques  de  Pythagore. 


Astronomie.  237 

Wolf  sehe  Geschichte  dei'  Astronomie  als  Quelle  anführt,  und  unhalt- 
bare Behauptungen  mehrfach  aufstellt. 

Nachdem  Referent  die  Uranographie  Chinoise  von  Schle- 
gel erworben  und  mit  Müsse  durchgelesen  hat,  ist  er  in  seiner  S.  207  des 
vorigen  Jahresberichts  ausgesprochenen  Ansicht  über  die  Meinung  des 
Herrn  Keller  nur  immer  mehr  befestigt  worden  und  hat  mit  Befriedi- 
gung aus  der  im  nächsten  Jahre  zu  behandelnden  Geschichte  der  Mathe- 
matik von  Cantor  auch  die  Zustimmung  dieses  Gelehrten  zu  derselben 
ersehen.  Den  beiden  früher  besprochenen  Arbeiten  Riel's  (siehe  S.  207 
—  208  des  vorigen  Berichtes)  hat  derselbe  als  Bestätigung  seiner  Nach- 
weisungen folgen  lassen: 

Carl  Riel,  Der  Thierkreis  und  das  feste  Jahr  von  Dendera.  Mit 
einer  lithographirten  Tafel.  Leipzig,  Brockhaus,  1878.  100  S.  4. 
1  Tafel. 

Sie  gm.  Günther,  Recension  dazu  (Vierteljahrschr.  d.  astronom. 
Gesellschaft.    14.  Jahrgang.   Heft  1). 

Er  kommt  dabei  zu  dem  Ergebniss,  dass  der  Thierkreis  von  Den- 
dera und  die  Farnesische  Sphäre  vollkommen  identisch  sind,  soweit  dies 
bei  der  Verschiedenartigkeit,  die  Sternbilder  zu  zeichnen,  überhaupt 
möglich  war. 

Ernst  Meyer,  Die  Geschichte  des  ersten  Meridians  und  die 
Zählung  der  geographischen  Länge.   Wien,  Selbstverlag,  1878.    12  S.  8. 

Marinus  von  Tyrus  war  der  erste,  der  mit  seiner  Landkarte  zu- 
gleich den  ersten  Meridian  fixirte  und  ihn  durch  die  glückseligen  Inseln 
legte,  der  dann,  alle  Veränderungen  überdauernd,  in  unserem  Meridian 
durch  die  Insel  Ferro  noch  heute  fortlebt. 

Paul  Kempf,  Untersuchungen  über  die  Ptolemäische  Theorie 
der  Mondbewegung.  Inaugural- Dissertation.  Berlin  1878.  1  Blatt. 
40  S.   8. 

Eine  interessante  und  vollständige  Darlegung  des  Gegenstandes 
unter  Zuhilfenahme  unserer  jetzigen  Bezeichnung,  dadurch  wieder  den 
Beweis  liefernd,  welche  unendliche  Vortheile  diese  Bezeichnungsweise 
dem  Verständniss  und  der  Klarheit  gebracht  hat. 

Ernst  von  Bunsen,  Die  Plejaden  und  der  Thierkreis,  oder: 
Das  Geheimniss  der  Symbole.  Berlin  1879,  Mitschcr  und  Röstell. 
XVni,  464  S.   8. 

Referent  kennt  nur  das  im  1.  Hefte  des  15.  Jahrganges  der  Viertel- 
jahrsschrift der  Astronomischen  Gesellschaft  erschienene  Referat  von 
S.  Günther,  der  dem  Buche  nachrühmt,  dass  es,  eigentlich  religions- 
geschichtlichen Inhalts,  doch  für  die  älteste  Vorgeschichte  der  Astro- 
nomie höchst  schätzbares  Material  zusammengetragen  hat,  wobei  es  ihm 


238  Exakte  Wissenschaften  im  Alterthum. 

freilich  passirt  ist,  solche  Phantasien,  wie  sie  Piazzi  Smith  über  die 
ägyptischen  Pyramiden  hat  drucken  lassen,  für  haare  Münze  zu  nehmen. 
Wir  reihen  hier,  weil  verwandten  Inhalts,  gleich  an: 

Albert  Freiherr  von  Thimus,  Die  harmonikale  Symbolik  des 
Alterthums.  Erste  Abtheilung.  Die  esoterische  Zahlenlehre  und  Har- 
monik der  Pythagoräer  in  ihren  Beziehungen  zu  älteren  griechischen 
und  morgenländischen  Quellen,  insbesondere  zur  altsemitisch -hebräi- 
schen Ueberlieferung.  Köln,  Du -Mont- Schauberg,  1862.  —  Zweite 
Äbtheilung:  Der  technisch -harmonikale  und  theosophisch-kosmogra- 
phische  Inhalt  der  kabbalistischen  Buchstaben -Symbole  des  althebräi- 
schen Büchleins  Jezirah.  Die  pythagoräisch  -  platonische  Lehre  vom 
Werden  des  Alls  und  von  der  Bildung  der  Weltseele  in  ihren  Be- 
ziehungen zur  semitisch-hebräischen  wie  semitisch-altägyptischen  Weis- 
heitslehre und  zur  heiligen  Ueberlieferung  der  Urzeit.  Köln  1876. 
1  Blatt.    XXIII,  399  S.  und  4  Tafeln;  VII,  420  S.  und  11  Tafeln  gr.  4. 

Auch  hierin  ist  eine  Fülle  von  Gelehrsamkeit  aufgespeichert,  was 
aber  darin  speciell  über  die  Harmonik  und  Musik  aus  den  Alten  und 
den  Inschriften  etc.  herausgelesen  wird,  ist  eben  nicht  das,  was  die 
Alten  wirklich  gekannt  haben.  Es  bewahrheitet  sich  nur  von  neuem, 
dass  man  mit  einigem  guten  Willen  aus  jeder  Theorie  des  Alterthupis 
die  neuesten  Entdeckungen  herausdeducireu  kann,  wie  dies  ebenso  Piazzi 
Smith  mit  den  Pyramiden  gethan  hat.  Trotzdem  ist  die  Schrift  an  vie- 
len Stellen  höchst  interessant  und  anregend. 

G.  Hofmann,  Eine  von  Aristoteles  erwähnte  Bedeckung  des 
Planeten  Mars  durch  den  Mond.  (Zeitschrift  für  österr.  Gymnasien 
1878.     S.  321—325). 

Die  in  dem  Werke  nepl  oupavoo  lib.  II  c.  12  erwähnte  Bedeckung 
des  Mars  durch  den  Mond  hatte  Kepler  an  zwei  Stelleu  der  Rechnung 
unterworfen  und  dabei  gefunden,  dass  dieselbe  am  4.  April  des  Jahres  35 
V.  Chr.  stattgehabt.  Herr  Hofmann  weist  nun  nach,  dass  hier  April 
ein  Schreibfehler,  und  dass  statt  4.  April  vielmehr  4.  Mai  stehen  muss. 
Dann  ist  alles  in  Ordnung,  speciell  die  Bedeckung  für  Athen  unmittel- 
bar nach  Sonnenuntergeng  sicher  von  sehr  vielen  Menschen  beobachtet 
worden. 

Eratostheuis  Catasterismorum  reliquiae.  Recensuit  Carolus  Ro- 
bert. Accedunt  Prolegomena  et  epimetra  tria.  Berolini.  Apud  Weid- 
mannos  1878.    4  Blatt.    254  S.  4. 

Ausser  den  Fragmenten  der  Katasterismi  des  Eratosthenes  finden 
sich  noch  die  Epimetra:  I.  De  Scholiis  Strozzianis;  II.  Quos  praeter 
Eratosthenem  auctores  Hyginus  in  Astrologiae  libro  altero  conscribendo 
adhibuerit ;  III.  De  nonnnllis  Eratostheuis  in  Cutalogis  auctoribus.    Unter 


Astronomie  —  Physik.  239 

den  von  Robert  benutzten  Hyginhaudschriften  befindet  sich  nicht  die  der 
Freiberger  Gymnasialbibliothek.     Von  dieser  hat  nun  in  der  Schrift: 

Dr.  Eduard  C.  H.  Hey denr eich,  Die  Hygiuhandschrift  der  Frei- 
berger Gymnasialbibliothek.  Eine  kritische  Untersuchung.  Separat- 
abdruck aus  dem  Osterp rogramra  1878  des  Gymnasium  Albertiuum  in 
Freiberg  i/S.     Leipzig,   Teubner  in   Comm.   1878.     1  Blatt.     78  S.   4. 

Herr  Heydenreich  genaue  Beschreibung  und  Collation  geliefert  und  die 
Stellung  angegeben,  welche  sie  zu  den  übrigen  Hyginhandschriften  ein- 
nimmt. 

Hermannus  Rudolfus  Ziegler,  De  vita  et  scriptis  Cleomedis. 
Accedit  de  fide  et  auctoritate  Codicum  Medicei  Plut.  LXIX,  13  et 
Lipsiensis  Bibl.  Acad.  Specimen.  Dissertatio  Inauguralis.  Misenae, 
MDCCCLXXVni.     49  S.    8. 

Die  Arbeit  zerfällt  in  zwei  Theile.  Der  erste:  De  Vita  et  scri- 
ptis Cleomedis  zeigt  zunächst  aus  Angaben  des  Werkes  selbst,  dass 
Kleomedes  um  200  n.  Chr.  gelebt  haben  muss,  also  nach  Ptolemaeus,  ob- 
wohl er  diesen  nirgends  citirt,  und  dass  er  wahrscheinlich  in  Rom  sein 
Wei'k  geschrieben  hat.  Der  zweite  Theil:  De  fide  et  auctoritate 
Codicum  Medic.-Laurent.  Plut.  LXIX,  13  et  Lipsiensis  theilt  das 
Nöthige  mit  über  die  Ausgaben  und  giebt  dann  eine  Reihe  von  Emen- 
dationen  des  Textes  nach  den  beiden  genannten  Handschriften. 

J.  C.  Poggendorff,  Geschichte  der  Physik.  Vorlesungen  gehal- 
ten an  der  Universität  zu  Berlin.  Mit  vierzig  Holzschnitten.  Leipzig 
1879,  Barth.    VHI,  937  S.    8. 

Der  Herausgeber  dieser  Vorlesungen,  Herr  Barentin,  sagt  in  der 
Vorrede,  dass  er  nur  die  vom  Verfasser  herrührenden  Zusätze  eingefügt 
habe,  sonst  aber  die  Arbeit  ganz  so  abgedruckt  sei,  wie  das  Poggen- 
dorff'sche  Manuscript  sie  bietet.  Ob  an  allen  Stellen  dies  conservative 
Verfahren  richtig  war,  wollen  wir  gerade  nicht  behaupten.  So  manche 
Stelle  Hesse  sich  vorführen,  au  welcher  wir  heute  besser  unterrichtet 
sind,  als  Poggendorff  es  war;  da  die  bessernde  Hand  anzulegen  wäre  doch 
wohl  geboten  gewesen.  Diese  Ausstellungen,  die  ja  immer  nur  einzelnes 
treffen  können,  thun  aber  dem  sonst  so  trefflichen  Buche  keinen  Ab- 
bruch, das  eine  Fülle  von  werthvollen  Untersuchungen  in  ansprechender 
Form  enthält.  Was  die  Forschungen  des  Alterthums  betrifft,  so  finden 
wir  diese  auf  den  ersten  54  Seiten  abgehandelt. 

Claudio  Giordano,  Delle  origini  e  dei  progressi  delle  scienze 
fisiche.  Parte  prima.  Dalle  prime  Scuole  Greche  alla  fine  della  Scuola 
Araba.  Casale  1876.  112  S.  8.  Parte  seconda.  Medio  evo.  S.  113 
—211.     Casale  1879. 

Das  Werk  reicht  auch  nicht  im  Entferntesten  an  das  Buch  Poggen- 
dorö's  heran;  es  fehlt  dem  Verfasser  sowohl  die  bewunderungswürdige 


240  Exakte  Wissenschaften  im  Alterthum. 

Litteraturkenntniss  Poggendorffs ,    als    dessen    historischer  Bück.     Das 
alles  können  schöne  Raisonnements  und  Redensarten  nicht  ersetzen. 

Xaver  Pfeiffer,  Die   Controverse  über  das  Beharren   der  Ele- 
mente in  den  Verbindungen  von  Aristoteles  bis  zur  Gegenwart.    Histo- 
risch und  kritisch  dargestellt.  Progr.  Dillingen  1879.    1  Blatt.    93  S.  8. 
Das  Programm  beschäftigt  sich  mit  der  Frage,  ob  bei  der  Mischung 
verschiedener  Elemente  diese    substantiell    in  der  Mischung    verharren 
oder  ob  nur  potentiell?    Aristoteles   war   der  erste,    der  die  Frage  auf- 
stellte  und  zur  Zeit  der  Scholastiker   ist  sie  eine   der  grössten  Streit- 
fragen gewesen.     Der  Verfasser   verfolgt  sie  von  Aristoteles  au  bis  zur 
neuesten  Zeit  und  legt  die  Ansichten   der   verschiedenen  Gelehrten  dar. 
Er  selbst  nimmt  eine  Mittelstellung  insofern  ein,  als  er  beide  Ansichten 
nicht   überall   für  richtig,    sondern    beide    in    verschiedenen   Fällen  für 
möglich  hält. 

'AvSpeag  'Avayvcoazdxrjg,  MeXi-rat  rcspl  z^g  unzixrjg  tmv  dp- 
Xaiwv.    'Ev  'A&rjmcg  1878.     28  S.    8. 

Der  Verfasser  vindicirt  den  Alten  1.  die  Kenntniss  der  Brillen; 
2.  die  der  Prismen;  3.  einer  grossen  Zahl  von  physiologischen  Vorgän- 
gen im  Auge. 

W.  E.  Gladstone,  Der  Farbensinn.  Mit  besonderer  Berücksich- 
tigung der  Farbenkenntniss  des  Homer.  Autorisirte  deutsche  Ueber- 
setzung.     Breslau  1878. 

H.  Magnus,  Die  geschichtliche  Entwicklung  des  Farbensinns. 
Leipzig  1877. 

Derselbe,  Die  Entwickelung  des  Farbensinns.    Jena  1877. 

Anton  Marty,  Die  Frage  nach  der  geschichtlichen  Entwickelung 
des  Farbensinns.    Wien.    Gerold,  1879.    VH,  160  S.   8. 

S.  G(ünther),  Der  Farbensinn  des  menschlichen  Auges  in  seiner 
geschichtlichen  Entwickelung.  (Beilage  zur  Allgem.  (Augsb.)  Zeitung 
1878.    No.  62.    S.  913—915). 

In  der  von  Magnus  angeregten,  von  Gladstone  mit  Eifer  aufge- 
griffenen Frage  steht  Ansicht  gegen  Ansicht.  Von  den  citirten  Arbeiten, 
die  freilich  die  ganze  Litteratur  derselben  nicht  erschöpfen  und  die  auch 
noch  in  1880  Nachträge  gefunden  haben,  ist  die  Marty'sche  der  gegen- 
theiligen  Ansicht  als  alle  übrigen,  dass  nämlich  die  Alten  nicht  farbenblind 
waren,  sondern  recht  wohl  selbst  Nuancen  der  Farben  zu  unterscheiden 
verstanden,  dass  aber  ihnen  die  Namen  für  dieselben  gefehlt  hätten,  viel- 
fach deshalb,  weil  sie  die  betreffende  Farbe  noch  nicht  zu  färben  ver- 
standen. Die  übrigen  Forscher  wollen  im  Darwin'schera  Sinne  eine  ur- 
sprüngliche Indifferenz  des  Auges  gegen  die  Farben  behaupten,  das  zu- 
nächst nur  Hell  und  Dunkel  zu  unterscheiden  vermochte  und  erst  nacli 


s  b 

Physik  —  Metrologie.  241 

imd  nach  die  Farben  als  solche  empfand.  Beide  Ansichten  lassen  sich 
durch  gewichtige  Gründe  stützen  und  es  dürfte,  wie  so  vielfach,  auch 
hier  die  Wahrheit  in  der  Mitte  liegen  und  in  gewissem  Sinne  beide  Par- 
teien recht  behalten. 

J.  Oppert,  L'etalon  des  mesures  assyriennes,  fixe  par  les  textes 
cuneiforme.  (Extrait  du  Journal  Asiatique.  Aoüt-Septembre  1872  et 
Octobre-Novembre  1874).    Paris,   Impr.  Nat.  1875.    2  Blatt.    90  S.    8. 

R.  Lepsius,  Die  babylonisch-assyrischen  Längeuraasse  nach  der 
Tafel  von  Senkerch.  Aus  den  Abhandl.  der  königl.  Akademie  der 
Wissenschaften  zu  Berlin  1877.    Mit  2  Tafehi.    Berlin,  Dümmler,  1877. 

J.  Oppert,  Die  Masse  von  Senkereh  und  Khorsabad.  (Monats- 
berichte der  Berl.  Akad.  1877.    S.  741—746). 

R.  Lepsius,  Weitere  Erörterungen  über  das  babylonisch-assyri- 
sche Längenmass.    (Ebendas.  S.  747  -758). 

Wie  Cantor  in  seiner  Recension  des  an  erster  Stelle  genannten 
Buches  sich  ausdrückt,  wollte  Oppert  die  Längenmasse,  Flächenraasse 
und  Hohlmasse,  sowie  die  Gewichte  der  Assyrier  soweit  möglich  nur 
aus  assyrischer  Quelle  ableiten.  Er  benutzte  dazu  1.  den  Umfang  der 
Stadt  Khorsabad  nach  König  Sargon,  2.  den  Flächeninhalt  des  Palastes 
dieses  Königs,  3.  den  Inhalt  des  ehernen  Meeres  im  Tempel  Salomon's. 
Ausserdem  gebraucht  er  die  in  No.  2  behandelte  Tafel  von  Senkereh. 
Seine  Folgerungen,  dass  das  von  ihm  Halbelle  genannte  Längenmass 
U  oder  ahu  =  o,"^  27425  die  Einheit  des  assyrischen  Längeumasses  ge- 
wesen ist,  widerlegte  aus  derselben  Tafel  von  Senkereh  Lepsius  in  der 
zweiten  Schrift;  No.  3  und  4  bilden  nur  noch  eine  wissenschaftliche  Pole- 
mik über  die  Ergebnisse  beider  Forscher,  wobei  Lepsius  den  Sieg  da- 
von getragen  haben  dürfte.  Die  Tafel  von  Seukereh  ist  von  höchstem 
Interesse,  da  sie  eine  Vergleichung  des  assyrischen  mit  dem  babyloni- 
schen Längenmasse  enthält,  dabei  die  Ellen  beider  Systeme  einander 
gleichsetzend.    In  einer  Besprechung  des  Buches 

W.  M.  Flinders  Petric,  luductive  Metrology  or  the  Recovery 
of  Ancient  Measures  from  the  Monuments.  London,  Hargrove  Soun- 
ders, 1877, 

das  ich  selbst  nicht  kenne,  sagt  der  berühmte  Assyriologe  A.  H.  Sayce 
(Academy,  1.  June  1878,  S.  490—491),  das  Buch  sei  hochinteressant,  er 
verweist  aber  den  Verfasser,  der  wohl  etwas  schnelle  Schlüsse  liebt,  to 
some  very  able  and  (to  my  mind)  convincing  articles  publis- 
hed  by  Prof.  Lepsius  last  year  in  his  Zeitschrift  für  ägypti- 
sche Sprache  and  in  the  Transactions  of  de  Royal  Berlin 
Academy  on  the  Babylonian  measures,  d.  h.  auf  diejenigen  Ar- 
tikel, über  welche  wir  eben  gesprochen  haben. 

Jahresbericht  für  Alterthumswissenschaft  XXHI.  (1880.  UI.)  1(J 


242  Exakte  Wissenschaften  im  Alterthum.  —  Metrologie. 

Einen  verwandten,  wenn  auch  viel  weitern  Zweck  verfolgt  das  Werk: 

Pietro  Bortolotti,  Del  primitive  cubito  egizio  e  de'  suoi  geo- 
metrici  rapporti  coUe  altre  unitä  di  misura  e  di  peso  egiziane  e 
straniere.  Studj.  Modena  Societä  Tipografica.  MDCCCLXXVIII  — 
MDCCCLXXIX.    1  Blatt.    381  S.    4.    1  Tafel. 

Es  will  zeigen,  dass  von  den  ägyptischen  Längenmassen,  der  königl. 
Elle  und  der  gewöhnlichen,  alle  anderen  ägyptischen  Masse  incl.  der 
Gewichte  und  Münzen  sowie  auch  sämratliche  im  Alterthum  sonst  ge- 
bräuchliche Masse,  Gewichte  und  Münzen  Ursprung  nehmen.  Aus  allen 
bekannten  Längenmassen  und  Gewichten  bestimmt  er  zunächst  die  be- 
treffenden ägyptischen  Daten,  um  dann  ebenfalls  zu  den  assyrisch  -  baby- 
lonischen überzugehen.  Seine  Rekonstruktion  der  Tafel  von  Senkereh 
weicht  dabei  nicht  unwesentlich  von  der  Lepsius'schen  ab. 

'A.  FlanaoonouXog  b  Kspa/isüg,  Ilepi  tüjv  BoZ^vtivojv  OTa&fJiwv 
xoT)  Mouasiou  t/jq  dp^acoXoycxrjg  iv  'A&rjvacg  kzacpcag.  ' Ad^ijvyjaiv  1878. 
13  S.    8. 

Aehnliche  Berichte  über  antike  Gewichte  aus  dem  Museum  der 
Archäologischen  Gesellschaft  in  Athen,  wie  wir  sie  von  demselben  Ver- 
fasser im  vorigen  Jahresbericht  besprochen  haben.  « 

Zum  Schluss  dieses  Berichtes  machen  wir  noch  auf  den  Artikel 
Ch.  Ruelle,  Calendarium,  llapdnrjyiia  —  Calandrier 

aufmerksam,  welcher  sich,  im  6.  Hefte  (1879  erschienen)  des  Diction- 
naire  des  Antiquitös  grecques  et  romaines  von  Daremberg  und 
Saglio  (S.  822—849)  befindet,  und  eine  vorzügliche  Uebersicht  alles  ein- 
schläglichen Materials  bietet. 


Jahresbericht  über  römische  Li tteraturgeschichte 
für  1873—1880. 

Von 

Prof.  Dr.  August  Reifferscheid 

in  Breslau. 


An  die  Spitze  des  Berichtes  stelle  ich,  wie  sich  gebührt,  die 

Geschichte  der  römischen  Litteratur  von  W.  S.  Teuf  fei.    Dritte 
Auflage.     Leipzig  1875.     XVI,  .1216  S.  8. 

Was  das  Verhältniss  dieser  dritten  Auflage  zur  zweiten  betrifft,  so 
sind  im  allgemeinen  und  sachlichen  Theil  zwei  Abschnitte  hinzugekommen : 
42.  »Einzelne  Fächer:  Lexikographie,  Metrik,  Mythographie  u.  s.  w.« 
und  47.  »Unterhaltuugslitteratur:  Romane  u.  dergl.«  Im  besonderen  und 
persönlichen  Theil  hat  Teuffei  bei  Plautus  eine  andere  Eiutheilung  vor- 
gezogen, so  dass  eine  Paragraphennummer  einging,  ohne  dass  eine  Ver- 
kürzung eingetreten  wäre.  Grosse  Veränderungen  hat  die  Darstellung 
des  siebenten  Jahrhunderts  der  Stadt  erfahren.  Teuffei  hat  die  bisherige 
getrennte  Behandlung  von  Dichtern  und  Prosaikern  in  diesem  Zeitraum 
aufgegeben  und  dadurch  vor  allem  eine  angemessenere  Gruppirung  her- 
gestellt. Auch  das  Bild  der  augusteischen  Zeit  ist,  wenn  gleich  nicht 
verändert,  doch  im  Einzelnen  weiter  ausgeführt  worden,  so  was  Vergil 
angeht;  mehr  zusammengezogen  erscheint  die  Darstellung  der  hadriani- 
schen  Zeit.  Minucius  Felix  wird  aus  der  Zeit  des  Commodus  und  des 
Septimius  Severus  in  die  des  M.  Aurel  versetzt.  In  der  Zeit  Diocletian's 
erhält  lulius  Valerius  einen  besonderen  Paragraplien.  Aus  der  zweiten 
Hälfte  des  vierten  Jahrhunderts  ist  Plinius  Valerianus  in  die  erste  über- 
gegangen, und  seine  Besprechung  ist  mit  der  »medicina  Plinii«  verbunden 
worden.  Dagegen  ist  Marcellus  Empiricus  jetzt  um  einen  Zeitabschnitt 
tiefer  gesetzt  worden.  Die  Orestis  tragocdia  ist  statt  wie  früher  mit 
Corippus  nunmehr  ohne  Zweifel  richtig  mit  Dracontius  verbunden  worden. 
Am  Schluss  haben  noch  Fredegar  und  seine  Fortsetzer  Aufnahme  ge- 
funden. 


244  Ilömische  Litteraturgcschichte. 

In  der  Vorrede  S.  V  dankt  Teuffei  für  manche  werthvolle  Zusen- 
dung, die  er  habe  benutzen  können;  die  reichhaltigsten  habe  er  wieder 
von  M.  Hertz  erhalten,  andere  besonders  von  F.  A.  Eckstein,  H.  Nolte, 
W.  Weissbrodt  und  seinem  Collegen  L.  Schwabe,  der  ihn  auch  bei  der 
Correctur  freundlich  unterstützt  und  namentlich  darauf  gehalten  habe, 
dass  der  Zählung  a.  u.  c.  überall  die  nach  Jahren  vor  Christi  Geburt 
beigefügt  worden  sei.  Dies  ist  indess  bei  weitem  nicht  überall  ge- 
schehen. 

Teuffel's  Buch  ist  ein  wahres  standard-work  für  die  römische  Litte- 
raturgeschichte.  Um  so  erfreulicher  ist  die  Nachricht,  dass  dasselbe  nach 
dem  Tode  des  hochverdienten  Verfassers  nicht  eingehen  noch  künftighin  bloss 
neu  abgedruckt  werde.  Wir  dürfen  das  Vertrauen  hegen,  dass  in  der  neuen 
Bearbeitung,  welche  der  schon  genannte  College  Teuffel's,  L.  Schwabe, 
übernommen  hat,  das  Buch  seine  alten  Vorzüge,  Gründlichkeit,  Klarheit, 
Unparteilichkeit,  nicht  bloss  nicht  einbüssen,  sondern  steigern  und  neue 
dazu  gewinnen  werde.  Dem  Vernehmen  nach  ist  der  Druck  der  vierten 
Auflage  schon  bedeutend  vorgeschritten. 

Ich  füge  noch  einige  Bemerkungen  über  Einzelheiten  hinzu.  Teuffei 
hat,  wie  mir  scheint,  sehr  mit  Unrecht  jede  genauere  Erörterung  der 
notae  der  Grammatiker  und  der  Subscriptionen  von  seiner  Litteratur- 
gcschichte ausgeschlossen;  für  unser  Wissen  um  die  Ueberlieferung  der 
römischen  Litteraturdeukraäler  ist,  von  anderem  abgesehen,  die  Kennt- 
niss  beider  unentbehrlich.  —  Eine  Schrift,  die  nach  Aussage  der  glaub- 
würdigsten Zeugen  noch  im  17.  Jahrhundert  in  einer  Handschrift  vor- 
handen war,  um  dann  spurlos  zu  verschwinden,  der  über  de  natura  rerum 
des  Fl.  Mallius  Theodorus,  dessen  Buch  de  metris  noch  erhalten,  ist  selbst 
der  Aufmerksamkeit  Teuffel's  ganz  entgangen.  Die  Handschrift  befand  sich 
in  der  Bibliothek  des  Cujacius.  Salmasius  gedenkt  der  Schrift  und  Phil. 
Jaqu.  Maussac  hatte  vor  sie  herauszugeben.  Vgl.  meine  Bemerkungen 
Suet.  rel.  S.  447  Anm.  -  S.  925  A.  6  werden  kritische  Bemerkungen  von 
Kellerbauer  citirt,  die  sich  angeblich  auf  Arnobius  beziehen,  die  aber 
vielmehr  Ammianus  Marcellinus  angehen.  Das  falsche  (oder  vielmehr  an 
die  unrechte  Stelle  gerathene)  Citat  ist  dann  wiederholt  bei  Hübner, 
Grundriss  S.  274*. 

Uebersetzt  wurde  die  Litteraturgcschichte  von  Teuffei  in's  Englische 
von  Wilhelm  Wagner:  A  history  of  Roman  Literature.  Translated 
with  the  author's  sanction  by  W.  W.  2  vols.  London  1873;  in's  Italie- 
nische: Storia  della  letteratura  romana.  Prima  traduzione  dal  tedesco 
di  D.  Favaretti.  Padova  1876  —  78,  fasc.  1  —  21;  in's  Französische: 
Histoire  de  la  litterature  Romaine.  Traduit  sur  la  3™®  edition  allemande 
par  J.  Bonnard  et  P.  Pierson  avec  preface  de  M.  Th.  H.  Martin, 
doyen  de  la  faculte  des  lettres  de  Rennes.  Tome  premier.  Paris  1879, 
XXIV,  402  S.  8.  Dieser  erste  Theil  umfasst  S.  1-218  des  Originals, 
reicht  also  bis  zur  augusteischen  Zeit.    Am  Schluss  des  Inhaltsverzeich- 


Römische  Litteraturgeschichte.  245 

nisses  findet  sich  folgender  Avis  du  traducteur:  »A  la  fin  du  troisieme 
voIume,  nous  ferons  paraltre  des  corrections  et  additions  fournies  par 
M.  L.  Havet«. 

Die  Vorrede  von  Martin  zu  dieser  französischen  Uebersetzung  ent- 
hält seltsame  Ausfälle  gegen  die  deutsche  Kritik  und  Philologie;  es  hat 
den  Anschein,  als  wenn  auf  diese  Weise  das  grosse  Zugeständniss,  wel- 
ches in  der  Uebersetzung  des  deutschen  Buches  liegt,  einigerraassen  ab- 
geschwächt werden  soll.  An  zwei  Beispielen  will  Martin  zeigen,  wie  Teuffel's 
Buch  im  Einzelnen  der  Ergänzung  und  Verbesserung  bedürftig  sei  und 
er  keine  Ursache  habe,  die  Ansichten  ausländischer  Gelehrten,  besonders 
französischer,  gering  zu  schätzen  und  mit  Stillschweigen  zu  übergehen. 

Beide  Beispiele  sind  aus  der  Geschichte  der  Satire  gewählt.  Martin 
geht  von  der  Schreibung  und  Erklärung  des  Wortes  satira  aus,  vergisst 
aber,  seinem  grossen  Landsmann  Isaak  Casaubonus  das  gebührende  Lob 
zu  Theil  werden  zu  lassen.  Dagegen  tadelt  er  Teuffei,  dass  er  die  Worte 
Quintilian's  »satira  tota  nostra  est«  ohne  Erklärung  gelassen  habe,  trotzdem 
sie  dem  Anschein  nach  in  Widerspruch  mit  bekannten  Thatsachen  stünden. 
Denn  einmal  ahme  Varro  in  seinen  menippeischeu  Satiren  Menipp  nach 
und  andrerseits  bildeten  selbst  die  Satiren  des  Lucilius,  Horaz,  Persius, 
luvenal  keine  Dichtuugsart,  die  die  Griechen  nicht  gepflegt  hätten;  Martin 
erinnert  an  die  lamben  des  Simonides  von  Amorgus,  und  neben  anderem 
sogar  an  die  alte  attische  Komödie,  vor  allem  aber  an  die  Sillen.  Un- 
vermerkt tritt  hierbei  in  den  Ausführungen  Martin's  an  die  Stelle  Quin- 
tilian's Horaz  mit  seineu  bekannten  Worten  »Graecis  intacti  carmiuis 
auctor« :  denn  der  Vergleich  mit  den  Sillen  u.  s.  w.  trifft  nicht  Quinti- 
lian,  sondern  Horaz.  Dennoch,  fährt  Martin  fort,  beständen  die  Worte 
Quintilian's  und  auch  die  des  Horaz  vollständig  zu  Recht;  »pour  declarer 
qu'ä  loppose  des  autres  genres  de  poesie  la  satire  tout  entiere  etait  ro- 
maine,  il  nous  semble  evident  que  Quintilien  avait  deux  bonnes  raisons«. 
Erstens  sei  der  Name  römisch  und  zweitens  sei  die  Wahl  der  Themata 
in  allen  Satiren  von  einiger  Bedeutung  durchaus  original.  Die  Haupt- 
sache lässt  Martin  ausser  Acht,  dass  nämlich  die  Satire  auch  in  ihrem 
Ursprung  durchaus  römisch  ist.  Denn  der  Name  und  die  gewählten  The- 
mata reichen  bei  weitem  nicht  aus,  um  Quintilian's  Urtheil  gegen  den 
Vorwurf  der  Uebertreibung  zu  schützen ;  sonst  hätte  ein  Römer  auch  von  der 
fabula  togata  oder  der  fabula  praetexta  sagen  können:  »tota  nostra  est«. 

Aber  die  ganze  Kleiumeisterei  Martin's  zeigt  sich  in  ihrer  Beden-  ' 
tungslosigkeit,  wenn  man  sieht,  wie  er  sich  selbst  mit  den  Worten  Quin- 
tilian's abfindet:  »il  n'y  avait  pas  une  seule  satire  romaine  de  quelque 
valeur  qui  put  ctre  consideree  comme  faite  d'apres  un  modele  grec;  il 
n'y  en  avait  aucunc  parmi  les  satires  de  Lucilius,  qu'Horace  avait  ainsi 
toute  raison  d'appeler  »Graecis  intacti  carniinis  auctor«;  il  n'y  en  avait 
aucune  parmi  les  satires  menippees  de  Varron,  qui  avait  pris  ouverte- 
meot  ä  Menippe  sa  forme  melee  de  prose  et  de  vers  et  son  inspiration 


246  Eömische  Litteraturgeschichte. 

moitie  serieuse,  moitie  boufonne,  mais  qui,  pour  traiter  des  sujets  tout 
romains,  u'avait  pris  rien  de  plus  au  poete  grec«.  Dergleichen  Erwä- 
gungen konnte  Teuffei  als  selbstverständlich  übergehen  und  sie  solchen 
Lesern,  wie  ein  jeder  Autor  sie  sich  wünschen  nuiss,  überlassen. 

Darauf  wendet  sich  Martin  gegen  die  in  Deutschland  herrschende 
Ansicht,  dass  der  Satiriker  Petronius  der  Zeit  Nero's  angehöre.  Teuffei 
habe  die  Ansicht,  die  früher  allein  gegolten,  nach  welcher  Petron  unter 
den  letzten  Antouinen,  etwa  unter  Caracalla,  gelebt  habe,  unerwähnt  ge- 
lassen, »parce  qu'elle«,  meint  Martin,  »n'avait  pas  des  AUeraands  pour 
principaux  auteurs.  Si  l'on  veut  connaitre  les  partisans  de  cette  opinion, 
il  faut  les  demander  ä  M.  Studer,  qui  les  combat  avec  dedain,  ou  bleu 
ä  M.  Boissonade,  qui  les  appuie.  Ce  sont  surtout  en  France  les  freres 
Henri  et  Adrien  de  Valois,  en  Italic  Ignarra,  en  Hollande  Ruhnken«. 
Martin  erinnert  sich  nicht,  dass  Ruhuken  seiner  Gebui^t  und  zum  Theil 
seinem  Bildungsgang  nach  ein  Deutscher  ist.  Einen  erheiternden  Eindruck 
macht  es  nun,  wenn  man  sieht,  wie  S.  XVHI  zu  den  Valesii,  Ignarra,  Ruhn- 
ken,  Boissonade  plötzlich  Niebuhr  et  nn  auteur  allemand  plus  recent  sich 
gesellen,  und  man  sich  erinnert,  dass  Teuffei  die  Ansicht  Niebuhr's  anführt 
und  dessen  Hauptargument  nach  dem  Vorgang  anderer  entkräftet.  Ein 
mehr  gemischtes  Gefühl  beschleicht  uns,  wenn  wir  S.  XX  gar  Folgendes 
lesen:  »M,  Teuffei  aurait  du  au  moins  mentionuer  cette  opinion  et^ses 
principaux  partisans,  qui  pour  etre  en  majorite  des  Frangais  avec  un 
Italien  et  un  Hollandais,  sans  compter  deux  AUemands  dissidents,  n'en 
ont  pas  moins  de  bonnes  raisous  ä  faire  valoir«. 

Martin  ignorirt  völlig  die  durchschlagenden  Gründe,  welche  für 
Petronius  als  Zeitgenossen  Nero's  sprechen.  Dafür  beruft  er  sich  für 
die  von  ihm  in  Schutz  genommene  Ansicht  in  erster  Linie  auf  einen  Ge- 
währsmann wie  Laurentius  Lydus,  der  die  Satiriker  in  dieser  Reihen- 
folge nenne :  Lucilius,  Horaz,  Persius,  Turnus,  Juvenal,  Petronius.  Dann 
citire  Fulgentius  einen  Versaufang  als  Petronisch,  der  sich  als  ein  Plagiat 
aus  Statins  erweise.  Es  ergiebt  sich,  dass  Martin  die  Bemerkung  Büche- 
lei^s  zu  diesem  angeblichen  Petronischen  Fragment  nicht  gelesen  hat. 
Endlich  macht  er  geltend,  dass  Florus  dem  Petron  vorgelegen  habe. 
Denn  2,  1,  5  (Martin  citirt  nach  der  älteren  Weise  3,  13,  6:  wollten 
wir  nach  seiner  Manier  verfahren,  so  würden  wir  sagen,  dass  er  die  ächte 
Eintheilung  verschmähe,  weil  sie  zuerst  von  einem  Deutschen,  obendrein 
nach  einer  in  Deutschland  auf  bewahi'ten  Handschrift,  wieder  in  ihr  Recht 
eingesetzt  worden  sei)  sage  Florus:  »misera  res  publica  in  exitiura  sui 
(Martin  liest  »suum  sibi«,  die  Vulgata  hat  wie  der  Nazarianus  »suum«)  mer- 
ces  erat«.  Das  sei  das  Original  zu  einer  wenig  gelungenen  Nachahmung  des 
Petronius,  wie  sie  in  folgendem  Verse  des  bellum  civile  vorliege :  »perdita 
Roma  Ipsa  sui  merces  erat  et  sine  vindice  praeda«.  Wie  vorsichtig  man 
aber  bei  einem  rhetorischen  Gemeinplatz  dieser  Art  sein  muss,  zeigt 
Valerius  Maximus  7,  6,  -i  »quo  tempore  non  rei  publicae  victoria  quaere- 


Römische  Litteraturgeschichte.  247 

batur,  sed  praemium  victoriae  res  erat  publica.«  Das  gemeinsame  Vorbild 
für  alle  drei  ist  vielleicht  eine  Stelle  in  einer  nicht  erhaltenen  Rede  bei  Li- 
vius  gewesen.  Den  Valerius  Maximus,  wie  den  Petrouius  hat  schon  Freins- 
heim  mit  Florus  verglichen  und  zugleich  auf  zwei  Stellen  des  Velleius  hinge- 
wiesen, an  welchen  sich  dieselbe  Antithese  in  anderer  Verwendung  findet: 
2,  22,  7  »ut  sui  quisque  periculi  merces  foret«  und  2,  28,  4  »fieretque  quis- 
que  merces  mortis  suae.«  —  Nach  den  bisher  gemachten  Erfahrungen  kann 
es  uns  nicht  Wunder  nehmen,  wenn  Martin  die  Abhandlung  von  Th.  Momm- 
sen  »Trimalchio's  Heimat  und  Grabschrift«  im  Hermes  XIH  (1878)  S.  106 ff. 
—  die  Vorrede  von  Martin  ist  vom  Januar  1879  datirt  —  nicht  kennt. 
Im  Anfang  scheint  die  Uebersetzung  selbst  nicht  in  der  gebühren- 
den Weise  überwacht  worden  zu  sein.  So  ist  auf  den  ersten  Bogen  bei 
den  Grammatikercitateu  die  nota  des  Herausgebers  K  (Keil)  in  C  umge- 
setzt worden.  Der  Irrthum  Avurde  (von  Havet?)  bemerkt  und  das  K 
blieb  späterhin  unangetastet. 

Grundriss  zu  Vorlesungen  über  die  Römische  Litteraturgeschichte 
vonE.  Hübner.    Vierte  vermehrte  Auflage.    Berlin  1878.  IV,  348  S.  8. 

Ueber  die  Geschichte  dieses  vorzüglichen  Hilfsbuchs  und  das  Ver- 
bältniss  der  vierten  Auflage  zur  dritten  spricht  sich  der  Verfasser  im 
Vorwort  folgendermassen  aus:  »Dieser  Grundriss,  ursprünglich  nur  für 
des  Verfassers  Zuhörer  bestimmt  (in  dieser  Gestalt  erschien  er  zuerst 
im  März  1869),  hat,  wue  die  in  schneller  Folge  erschienenen  Auflagen 
beweisen  (die  zweite  vom  September  1869,  die  dritte  vom  August  1872), 
dem  von  vielen  gefühlten  Bedürfuiss  nach  kurz  gefassten  thatsächlichen 
Angaben  entsprochen.  Die  vorliegende  vierte,  gegen  die  dritte  fast  um 
das  doppelte  vermehrte  Bearbeitung,  enthält  nicht  bloss  die  Nachwei- 
sungen der  in  den  letzten  sechs  Jahren  erschienenen  Ausgaben  lateini- 
scher Schriftsteller  und  Schriften  zur  römischen  Litteratur,  sondern  sie 
bringt  auch  zum  ersten  Mal  durchweg  Angaben  über  die  handschrift- 
liche Ueberlieferung  und  die  älteren  Ausgaben  und  Bearbeitungen«. 

In  §  4,  welcher  von  den  Quellen  handelt,  vermisse  ich  die  Nen- 
nung der  vorvarronischen  Litterarhistoriker  und  Kritiker  der  Römer, 
die  an  pergamenisches  und  alexaudriuisches  Vorbild  sich  anschliessend 
die  Werke  ihrer  rasch  aufblühenden  Nationallitteratur  bald  ästhetisch 
zu  würdigen  und  zu  classificiren,  bald  Aechtes  von  Unächtem  zu  unter- 
scheiden, bald  das  Leben  der  Autoren  darzustellen  unternehmen,  Männer 
wie  Porcius  Licinus,  Volcacius  Sedigitus,  Manilius,  L.  Aurelius  Opilius, 
L.  Accius:  zwei  von  ihnen,  Porcius  Licinus  und  Volcacius  Sedigitus  wer- 
den S.  35  seltsamer  Weise  unter  den  Lyrikern  aufgeführt.  —  Auch  bei 
Hübner  werden  nach  dem  Beispiel  Teutfel's  die  notae  criticae  und  die 
Subscriptionen  übergangen :  beide  legen  Zeugniss  ab  für  das  lebhafte 
Interesse  der  Römer  an  der  Erhaltung  ihrer  Litteraturdenkraälcr,  jene 
für  die  Blütheperiode  der  Grammatik,  diese  für  die  Zeit  des  Untergangs 


248  Römische  Litteraturgeschichte. 

des  Alterthums.  Au  die  ästhetische  Kritik  eines  Volcacius  Sedigitus 
u.  a.  schliessen  sich  diejeuigen  notae  an,  deren  Anwendung  in  der  Zeit  der 
Olyhrii  und  Symmachi,  derselben  Zeit,  welcher  die  meisten  Subscriptionen 
angehören,  uns  das  anecdotum  Cavense  kennen  gelehrt  hat.  —  S.  287 
verwechselt  Hübner  den  Auszug  des  Ambrosius  aus  dem  jüdischen  Krieg 
des  losephus  (den  sogenannten  Hegesippus)  mit  der  aus  dem  Kreise 
des  Cassiodorius  hervorgegangenen  Uebersetzung  der  jüdischen  Alter- 
thümer  von  demselben  Verfasser.  -  Das  Buch  des  Mallius  Theodorus 
de  natura  rerum  fehlt  auch  bei  Hübner. 

Bibliographical  Clue  to  Latin  Literature  edited  after  Dr.  E.  Hüb- 
ner with  large  additions  by  John  E.  B.  Mayor  M.  A.  professor  of 
Latin  in  the  university  of  Cambridge  and  fellow  of  St.  John's  College. 
London  and  Cambridge  1875.    XH,  220  S.    8. 

Auf  dies  Buch  bezieht  sich  Hübner  in  der  Vorrede  zur  vierten 
Auflage  seines  Grundrisses,  wenn  er  sagt,  dass  die  englische  Ueber- 
setzung seines  eigentlich  unübersetzbaren  Buches  (nach  der  dritten  Auf- 
lage), deren  Werth  für  englische  Leser  —  besonders  in  den  Nachwei- 
sungen aller  englischen  Uebersetzungen  -  nicht  verkannt  werden  solle, 
ohne  Vorwissen  des  Verlegers  und  des  Verfassers  veranstaltet  worden 
sei;  dass  aber  für  die  vierte  Ausgabe  die  gesetzlich  möglichen  Schritte 
zum  Schutze  des  litterarischen  Eigenthums  gethan  worden  seien. 

Das  Verfahren  von  Mayor  lässt  sich  nicht  rechtfertigen,  nicht  ein- 
mal entschuldigen.  Die  bibliographischen  Notizen  hat  er  allerdings  um 
ein  Beträchtliches  vermehrt,  auch  abgesehen  von  der  Anführung  der 
englischen  Uebersetzungen.  In  einem  Punkte  ist  Hübner  später  seinem 
Beispiel  gefolgt,  nämlich  in  der  Angabe  der  älteren  Ausgaben.  Die 
bibliographischen  Nachweisungen  sind  von  Mayor  selbststäudig  vom  Jahre 
1872  bis  1875  fortgeführt.  Für  sehr  praktisch  halte  ich  es,  dass  bei 
der  grossen  Fülle  von  Notizen  die  Hauptausgabeu  und  werthvollsteu 
Monographien  durch  ein  Sternchen  ausgezeichnet  werden. 

Dr.  Rudolf  Nicolai,  Geschichte  der  römischen  Litteratur.  Erste, 
kleinere  Hälfte.  —  Der  zweiten,  grösseren  Hälfte  erste  Abtheilung. 
S.  1  —  576.     Magdeburg  1879—80.    8. 

Der  Verfasser  bezeichnet  S.  14  Teuifers  Litteraturgeschichte  als 
ein  »hastig  zusammengelesenes  Werk«.  Wer  ein  solches  Urtheil  zu  fäl- 
len im  Stande  ist,  spricht  sich  selbst  das  Urtheil.  Soviel  für  jetzt,  da 
das  Nicolai'sche  Buch  noch  nicht  vollständig  vorliegt. 

Geschichte  der  römischen  Litteratur.  Für  Gymnasien,  höhere  Bil- 
dungsanstalten und  zum  Selbstunterrichte  von  Professor  Dr.  Eduard 
Munk.  Zweite  Auflage.  Bearbeitet  von  Oberlehrer  Dr.  Oskar  Sey f- 
fert.  Erster  Band.  Geschichte  der  Litteratur  der  Römer  bis  zum 
Ausgange  der  Republik.    VUI,  452  S.   Zweiter  Band.    Geschichte  der 


Römische  Litteraturgeschichte.  249 

Litteratur  der  Kömer  von  der  Zeit  des  Augustus  bis  zum  sechsten 
Jahrhundert  nach  Christus.    VIII,  431  S.    Berlin  1875— V7.    8. 

Rec.  Brit.  Mail.  1875  April.  -  Blätter  f.  d.  bayer.  Gymn.-Wesen. 
XII,  4.  S.  183.  —  Litt.  Centralbl.  1876,  N.  18,  Sp.  601  f.  1877,  N.  37, 
Sp.  1257  f.  von  A.  E.  -  Zeitschrift  f.  d.  Gymn.-Wesen.  XXXI,  570 ff. 
von  M.  Hertz. 

Die  beiden  Litteraturgeschichten  von  Munk,  die  griechische  sowohl 
wie  die  römische,  haben  sich  als  ausgezeichnete  Lesebücher  für  Gym- 
nasiasten bewährt:  innerhalb  dieses  Kreises  sind  sie  geradezu  muster- 
haft; wenn  sie  sich  fi'eilich  über  ihn  erheben  wollten,  so  wäre  manches 
gegen  sie  einzuwenden.  In  der  neuen  Bearbeitung  von  0.  Seyffert  hat 
die  Geschichte  der  römischen  Litteratur  namentlich  in  der  älteren  Zeit 
bedeutend  gewonnen. 

Encyklopädie  der  klassischen  Alterthumskunde  für  Gymnasien. 
III.  Theil.  Grundriss  der  römischen  Litteraturgeschichte  für  Gymna- 
sien von  Hermann  Bender,  Professor  am  Gymnasium  zu  Tübingen. 
Leipzig  1876.     VIII,  84  S.    8. 

Rec.  Litt.  Centralbl.  No.  37  Sp.  1257  von  Bu.  —  Egyetemes  phi- 
lologiai  KözJöny.  XL  5.  6,  S.  299  von  E.  A.  —  Zeitschrift  f.  d.  Gymn.- 
Wesen  XXXI  573  ff.  von  M.  Hertz.  —  Zeitschrift  für  österreichische 
Gymnasien.    XXIX.    S.  103  ff.  von  A.  Ziugeler. 

Sorgfältig  und  der  Schule  Teuffel's  würdig. 

Uebersetzt  in's  Italienische:  Corapendio  della  storia  della  lettera- 
tura  latina  pei  ginnasi.  Prima  traduzione  italiana  cou  aggiunte  da  F.  Schup- 
fer. Verona  1877.  156  S.  —  In's  Holländische:  Bekopte  geschiedenis  der 
Romeiusche  letterkunde.  Naar  het  Hoogduitsch  bewerkt  door  E.  Mehler. 
Amsterdam  1879.  II,  130  S.  —  In's  Englische:  Brief  history  of  Roman 
literature  for  schools  and  Colleges.  Translated  and  edited  from  the  Ger- 
man  by  E.  P.  Crowell  and  H.  B.  Richardson.     Boston  1880. 

Geschichte  der  römischen  Litteratur  für  höhere  Lehranstalten  und 
für  weitere  Kreise  bearbeitet  von  Dr.  W.  Kopp,  Director  des  Gym- 
nasiums zu  Freieuwalde  a.  d.  0.  Dritte  gänzlich  umgearbeitete  Auflage. 
Berlin  1875.  VIII,  120  S.  8.  —  Geschichte  der  römischen  Litteratur 
für  höhere  Lehranstalten  und  für  den  Selbstunterricht  bearbeitet  von 
Dr.  W.  Kopp,  Gymnasialdircctor.  Vierte  erweiterte  Auflage.  Berlin 
1879.    Vni,  120  S.    8. 

Vgl.  die  verurtheilenden  Recensioncu  von  Martin  Hertz  über  die 
dritte  Auflage  in  der  Zeitschr.  f.  d.  Gymn.-Wesen  XXIX.  S.  403  ff.,  über 
die  vierte  ebend.  XXXIV.  S.  312  ff.,  von  denen  ich  weder  etwas  abzu- 
nehmen noch  ihnen  ctMas  hinzuzufügen  habe. 

In's  Italienische  übersetzt:  La  lettcratura  Romana  del  Kopp  ad  uso 
dei  ginnasi  e  dei  licei  rccata  in  Italiano  dal  prof.  Isacco  Paoli.  Potcnza  1878. 


250  Römische  Litteraturgeschichte. 

Apuntes  para  un  curso  de  literatura  latina,  redactados  por  Jose 
Canalejas  y  Mendez,  professor  auxiliar  de  i^rincipios  generales  de 
literatura  en  la  universidad  central  (auf  dem  Titel  des  zweiten  Bandes 
nennt  der  Verfasser  sich  doctor  en  la  facultad  de  filosofia  y  letras). 
Tomo  I.  II.    Madrid  1875—76.    VIII,  184  S.    XXVII,  240  S.    8. 

Dieses  Buch  ist  trotz  seiner  grossen  Ausführlichkeit  —  im  zweiten 
Band  behandelt  der  Verfasser  die  ciceronische  und  die  augusteische  Zeit  — 
von  sehr  elementarem  Charakter,  nur  hier  und  da  sind  dem  Verfasser 
neuere  Untersuchungen  bekannt.  Dabei  ist  die  Anordnung  so  verkehrt 
wie  möglich,  im  zweiten  Bande  bespricht  er  die  Autoren  in  dieser  Rei- 
henfolge: Catull,  Tibull,  Proporz,  Horaz,  Vergil,  Ovid,  Cäsar,  Sallust, 
Cornelius  Nepos,  Livius,  Trogus  Pompejus,  Verrius  Flaccus,  Varro, 
Cicero. 

Letterkunde  der  Grieken  en  Romeinen  door  Dr.  A.  H.  G.  P.  van 
den  Es,  Rector  aan  het  Stedelijk  Gymnasium  te  Utrecht.  Tweede, 
geheel  herziene  Uitgave.     Te  Groningen  1877,    VI,  311  S.    8. 

Die  kurze  Uebersicht  über  die  Römische  Litteratur  S.  175  —  278 
ist  geschickt  angelegt  und  mit  der  erforderlichen  Sachkunde  ausgeführt, 
aber  dürftig  und  ohne  Eigenthümlichkeit. 

A  History  of  Roman  Literature:  from  the  earliest  period  to  the 
death  of  Marcus  Aurelius  by  Charles  Thomas  Cruttwell,  M.  A. 
fellow  and  tutor  of  Merton  College,  Oxford.    With  chronological  tables, 
etc.    For  the  use  of  students.    London  1877.    XVI,  504  S.    8. 
Rec.  Academy  1878.  N.  299.   S.  79  von  R.  Ellis. 
Das  Buch  ist  bestimmt  nach  der  Vorrede  for  Students  at  our  Uni- 
versities  and  Public  Schools,  and  for  such  as  are  preparing  for  the  In- 
dian  Civil  Service  or  other  advanced  Examinations.    Es  ist  sehr  gut  ge- 
schrieben ;  eine  lebendige  Auffassung  der  Persönlichkeiten  und  ein  schar- 
fes Auge  für  die  litterarischen  Strömungen  zeichnen  den  Verfasser  vor- 
theilhaft  aus.     Freilich  ist  seine  Kenntniss  der  Vorarbeiten  sehr  unvoll- 
ständig, die  Benutzung  des  ihm  Bekannten  durchaus  ungleichmässig.    Er 
lehnt  sich  meist  an  Teuffei  au,  dem  er  häufig  zuschreibt,   was   dieser 
nach  eigener  Angabe  den  Studien  anderer  verdankt. 

Collin's  School  Series.  A  History  of  Latin  Literature.  By  Leon- 
hard  Schmitz,  LL.  D.,  Classical  Examiner  in  the  university  of  Lon- 
don.   London  and  Glasgow  1877.     262  S.    8. 

Von  einigen  Uugenauigkeiten  abgesehen,  die  bei  einer  zweiten  Auf- 
lage leicht  zu  beseitigen  sind,  hat  unser  in  England  hochangesehener 
Landsmann  in  diesem  Buche  seinen  pädagogischen  Tact  vollauf  bewährt. 
Histoire  de  la  litterature  Romaine  par  Alexis  Pierrou.     Neu- 
vieme    edition  accompagnee    d'un    ai)pendice    bibliographique.     Paris 
1880.     722  S.    8. 

Die  römische  Litteraturgeschichte   von  Pierrou  bildet  einen  Theil 
eines  grösseren  Unternehmens,  der  Histoire  Universelle  publice  par  une 


Römische  Litteraturgeschichte.  251 

societe  de  professeurs  et  de  savants  sous  la  direction  de  M.  V.  Duruy. 
In  erster  Auflage  erschien  sie  1852.  Ich  kenne  ausser  der  vorliegenden 
neunten  Auflage  nur  noch  die  dritte,  vom  Jahre  1863,  von  welcher  jene 
sich  in  nichts  unterscheidet  (Seiten  und  Zeilen  stimmen  genau  überein), 
abgesehen  von  dem  jetzt  hinzugekommeneu  bibliographischen  Anhang, 
der  den  Verfasser  in  der  Litteratur  seines  Faches  sehr  wenig  orientirt 
zeigt,  unvollständig  und  ungenau  ist.  Die  Litteraturgeschichte  selbst  ist 
wissenschaftlich  ohne  alle  Bedeutung.  Sie  enthält  viel  flaches  Raisonnement, 
dabei  zahlreiche  Spuren  des  Leichtsinns  und  des  Mangels  an  Sachkennt- 
niss.  So  heisst  es  S.  344  von  Feuestella:  On  sait  seulement  que  cet 
auteur  avait  compose  des  Annales,  c'est-ä-dire  une  histoire  generale  de 
Rome.  S.  345  begnügt  er  sich  mit  der  Frage:  ä  quoi  bou  nommer  Aufi- 
dius  Bassus,  ou  Labienus,  surnomme  Rabienus?  Ueber  den  Dialog  des 
Tacitus  lässt  er  sich  also  vernehmen:  Le  dialogue  des  Orateurs  s'im- 
prime  ordinairement  ä  la  suite  des  oeuvres  de  Tacite.  Rien  ue  prouve, 
je  Tai  dit,  qu'il  soit  de  Tacite;  mais  on  voit  qu'il  est  en  etat  de  faire 
quelque  figure,  dans  uu  tel  recueil,  ä  cote  de  la  Vie  d'Agricola,  ä  cote 
de  la  Germanie  memo  u.  s.  w.  u.  s.  w. 

Precis  de  litterature  classique  ou  histoire  raisonnee  des  quatre 
grands  siecles  litteraires  avec  citations  et  indications  de  lectures  par 
Th'^e  Lepetit,  Professeur  ä  Paris.  Siecle  d' Auguste.  2^  edition. 
Paris,  s.  a.  (1880).    186  S.    12. 

Das  erste  Capitel  S.  I — 19  behandelt  die  römische  Litteratur  vor 
Augustus,  das  zweite  S.  20  —  82  die  augusteische  Zeit,  zu  welcher  Lucrez 
und  Catull,  Cicero  und  Sallust  gerechnet  werden,  das  dritte  S.  83  —  184 
die  Litteratur  nach  Augustus. 

Histoire  abregee  de  la  Litterature  latine  par  M.  l'abbe  J.  Ver- 
niolles,  chanoine  honoraire  de  Tülle,  superieur  du  petit  seminaire 
de  Servieres.    Paris  1880.    VII,  208  S.    12. 

Beide  Bücher,  sowohl  das  von  Lepetit  als  das  von  Verniolles,  könn- 
ten aus  dem  vorigen  Jahrhundert  datirt  sein,  ohne  dass  Jemand  Anstoss 
nehmen  würde.  Charakteristisch  für  das  zweite  Buch  ist,  dass  die  Litte- 
raturgeschichte bis  auf  Thomas  von  Aquin  und  Bonaventura  herabge- 
führt wird. 

Manuale  di  storia  dclla  letteratura  Latina  preceduto  da  una  in- 
troduzionc  in  cui  si  tratta  dci  principali  scrittori  greci  dai  tcmpi  piü 
remoti  sino  alla  conquista  dclla  Grecia  fatta  dai  Romani  del  professore 
Domenico  Capellina.  Quarta  edizione  con  note  opportunamcnte 
aggiunte  accomodata  ai  progranimi  governativi  dci  Licei  del  Regno 
d'Italia  per  lo  studio  della  storia  dollc  lottere  Grcclic  e  Latine.  Vo- 
lume unico.     Torino  1880.    204  S.  8. 

Die  Einleitung,  welche  einen  Ueberblick  über  die  griechische  Litte- 
ratur zu  geben  versucht,  reicht  von  S.  7  —  58.    Was  die  römische  Litte- 


252  Römische  Litteraturgeschichte. 

raturgeschichte  angeht,  so  möge  eine  Probe  genügen,  um  die  bodenlose 
Unwissenheit  des  Verfassers  zu  zeigen:  S.  65  wird  die  italienische  Jugend 
belehrt,  dass  im  primitiven  lateinischen  Alphabet  das  x  fehlte,  dass  c 
die  fehlenden  Buchstaben  g  und  q,  p,  vielleicht,  wie  der  Verfasser  hin- 
zusetzt, mit  dem  Zeichen  der  Aspiration  bezeichnet  (»forse  segnato  col 
segno  dell'  aspirazione«),  das  f  vertrat,  dass  an  die  Stelle  eines  r  ein  s 
oder  sc  und  für  ein  s  am  Ende  der  Worte  auch  ein  ps  gesetzt  wurde 
u.  s.  w.  Es  lohnt  nicht  der  Mühe,  alle  die  Irrwege  anzugeben,  auf  de- 
nen der  Verfasser  zu  diesen  ungeheuerlichen  Behauptungen  gelangt  ist: 
so  hat  ihn,  wie  es  scheint,  die  Form  escit  veranlasst  anzunehmen,  im 
alten  Latein  habe  man  sc  für  r  gesetzt.  Ein  solches  Buch  hat  eine 
vierte  Auflage  erlebt!  Sollte  es  wirklich,  wie  es  danach  den  Anschein 
hat,  Aufnahme  in  die  Schulen  Italiens  gefunden  haben,  so  hätte  die  ita- 
lienische ünterrichtsverwaltung  den  Bock  zum  Gärtner  gesetzt. 

Dictionnaire  uuiversel  des  litteratures  conteuant  I  des  notices  sur 
les  ecrivains  de  tous  les  temps  et  de  tous  les  pays  et  sur  les  person- 
nages  qui  ont  exerce  une  iufluence  litteraire;  Tanalyse  et  l'apprecia- 
tion  des  principales  oeuvres  individuelles,  collectives,  nationales,  ano- 
nymes, etc.;  des  resumes  de  l'histoire  litteraire  des  diverses  nations; 
les  faits  et  Souvenirs  interessant  la  curiosite  litteraire  ou  bibliogra- 
phique;  les  academies,  les  theätres,  les  jouruaux  et  revues,  etc.;  II  la 
thöorie  et  l'historique  des  differeuts  genres  de  poesie  et  de  prose,  les 
regles  essentielles  de  rhetorique  et  de  prosodie,  les  principes  d'esthö- 
tique  litteraire;  des  notions  sur  les  langues,  leurs  systemes  particuliers 
de  versifications ,  leurs  caracteres  distinctifs  et  les  principes  de  leur 
grammaire;  III  la  bibliographie  generale  et  particuliere,  les  ouvrages 
ä  consulter  sur  les  questions  d'histoire,  de  theorie  et  d'erudition,  par 
G.  Vapereau,  auteur  du  dictionnaire  des  contemporains.  Paris  1876. 
XVI,  2096  S.    8. 

Das  Buch  hält  natürlich  bei  Weitem  nicht,  was  der  Titel  ver- 
spricht. Im  Uebrigen  vgl.  das  Urtheil  von  Hiller  Jahresber.  XIX  Abth.  III 
S.  128,  dem  ich  mich  anschliesse. 

Cours  de  litterature  rhetorique,  poetique,  histoire  litteraire.  Par 
E.  Geruzez,  professeur  honoraire  de  la  faculte  des  lettres  de  Paris 
et  maitre  de  Conferences  de  l'ecole  normale  superieure.  Ouvrage 
approuvc  pour  les  ecoles  publiques  par  le  ministre  de  l'instruction 
publique,  sur  l'avis  du  Conseil  superieur.  Vingt-quatrieme  edition. 
Deuxieme  partie.  Precis  historique  des  Litteratures  classiques  (grecque, 
latine,  et  fran^aise).    Paris  (1880).    218  S.    8. 

Die  ministerielle  Approbation  erfolgte  am  8.  Oktober  1841.  Die 
römische  Litteratur  ist  von  S.  82—134  behandelt.  Der  zugleich  dürftige 
und  phrasenhafte  Abriss  hat  seit  der  Approbation  keine  wesentliche  Ver- 
änderung erfahren. 


Römisclie  Litteraturgeschichte.  253 

Prof.  Giuseppe  Arnaud,  Le  dieci  piü  illustri  Jetterature  an- 
tiche  e  moderne.  Saggi  storico-critici.  Letterature  Ebraica  —  Greca  — 
Romana  —  Araba  —  Italiana  (appeudice:  Le  letterate  italiane)  — 
Spagnuola  -  Portoghese  —  Francese  —  Inglese  —  Tedesca.  Modena 
1879.     382  S.    8. 

Der  Römischen  Litteraturgeschichte  sind  14  Seiten  gewidmet. 

Gallerie  der  Meister  in  Wissenschaft  und  Kunst.  Meister  der  schö- 
nen und  bildenden  Künste.  IL  Die  Künstler  und  Dichter  des  Alter- 
thums.  Leben  und  Wirken  der  hervorragendsten  Meister  auf  dem  Ge- 
biete der  bildenden  Kunst  und  der  Poesie  bei  den  Griechen  und  Rö- 
mern. Dargestellt  für  Freunde  des  Alterthums,  insbesondere  für  die 
reifere  Jugend,  von  Dr.  Hermann  Göll,  Professor.  Mit  120  Text- 
abbildungen, acht  Tonbildern  sammt  neuem  Frontispice.  Leipzig  1876. 
VIII,  344  S.    8. 

Vgl.  Bursian  Litt.  Centralbl.  1876  Sp.  1095  und  Hiller  Jahresber. 
XIX  Abth.  III  S.  133. 

Geschichte  der  antiken  Litteratur.  Von  Jakob  Mähly.  Erster 
und  zweiter  Theil.     Leipzig  1880.     280  und  276  S.    8. 

Dieses  Buch,  welches,  um  die  Worte  des  Verfassers  im  Vorwort  zu 
gebrauchen,  »nicht  sowohl  für  Gelehrte  als  für  dasjenige  Publikum  be- 
stimmt ist,  das  gern  frühere  Erinnerungen  aus  dem  klassischen  Alter- 
thum  wieder  auffrischt« ,  bezeichnet  geradezu  einen  Rückschritt  in  der 
litterarhistorischen  Darstellung,  da  es  griechische  und  römische  Litte- 
ratur neben  einander  innerhalb  der  verschiedenen  Litteraturgattungen 
behandelt. 

Illustrated  History  of  ancient  Literature,  oriental  and  classical  by 
John  D.  Quackenbos,  A.  M.,  M.  D.,  author  of  »Illustrated  School 
History  of  the  World«.  Accompauied  with  engravings  and  colored 
maps.     New- York  1879.    X,  432  S.    8. 

Die  Uebersicht  über  die  römische  Litteraturgeschichte  bildet  den 
dritten  und  letzten  Theil  dieses  Buches:  sie  reicht  von  S.  303—428  und 
ist,  wie  die  beiden  anderen  Theile,  von  Proben  in  Uebersetzung  be- 
gleitet.    Das  ganze  Buch  ist  oberflächlich  und  werthlos. 


Allgemeine  Geschichte  der  Litteratur  des  Mittelalters  im  Abcnd- 
lande  von  Adolf  Ebert.  Erster  Band.  Geschichte  der  christlich- 
lateinischen  Litteratur  von  ihren  Anfängen  bis  zum  Zeitalter  Karl's 
des  Grossen.  Leipzig,  F.  C.  W.  Vogel  1874.  XII,  624  S.  Zweiter 
Band.  Geschichte  der  lateinischen  Litteratur  vom  Zeitalter  Karl's  des 
Grossen  bis  zum  Tode  Karl's  des  Kahlen.  Ebendaselbst  1880.  VIII, 
404  S.   8. 

Reo.:    Bd.  1.  Litt.  Centralbl.  1874.  N.  29.    Im  neuen  Reich  1874. 


254  Kömische  Litteraturgeschichte. 

N.  40  von  A.  Springer.  —  Saturday  Review  1874  15/8.  —  Archiv  für 
Litteraturgeschichte  IV  4  von  Teuffei.  —  Jahrb.  f.  Philol.  CXI  S.  351  ff. 
von  Teuffei.  —  Revue  critique  1875  N.  23  S.  356  ff.  von  Gaston  Bois- 
sier.  —  Zeitschrift  für  wissenschaftliche  Theologie  XVIII  1.  —   Theo- 
logisches Litteraturblatt  1875  N.  1.  —  Allgem.  Evangel.  Kirchenzeitung 
1875  N.  4.  —  Historische  Zeitschrift  XVII  2  S.  393  ff.  von  W.  Arndt.  — 
Theologische  Quartalschrift  1876,  2  S.  341  ff.  —  Bd.  1  und  2.  Deutsche 
Litteraturzeituug  1880.  N.  2.  Sp.  61  ff.  vom  Referenten.  —  Bd.  2.  Zeit- 
schrift für  österreichische  Gymnasien  XXXI  S.  854  ff.  von  J.  Huemer. 
»Eine  Weltlitteratur,   wie  sie  Goethe  von  der  Zukunft  erwartete, 
bestand  in  der  That  schon  im  Mittelalter.     Wie  die  Bildung  desselben 
im  Abendland  eine  gemeinsame  ist,   das  Product   des  Zusammenwirkens 
der  germanischen  und  romanischen  Nationen  auf  der  Basis  der  aus  dem 
Alterthum  überlieferten  Kultur,   und  zwar  nicht   allein  der  klassischen, 
römisch-hellenischen,  sondern  auch  der  orientalisch-hellenischen  d.  i.  spe- 
cifisch  christlichen:  so  ist  die  Litteratur,  die  aus  dieser  Bildung  hervor- 
geht, die  selbst  der  Ausdruck  derselben  ist,  auch  eine  gemeinsame,  ein 
einheitlicher  Organismus.    Die  Geschichte  desselben  von  seinen  Anfängen 
an  zu  erzählen,   ist  die  Aufgabe,   die  ich  mir  gestellt  habe:    es  ist  die 
allgemeine  Geschichte  der  Litteratur  des  Mittelalters«.    Mit  diesen  Wor- 
ten bezeichnet  der  Verfasser   den  Plan  seines  Werkes,  das   gross  und 
umfassend  angelegt  eine  weitklaffende  Lücke  in  der  Litteraturgeschi«hte 
auszufüllen  bestimmt  ist.    Einen  solchen  Plan  gefasst  zu  haben,  ist  schon 
ein  grosses  Verdienst,   um  wie  viel  mehr  der  Versuch  ihn   auszuführen, 
sollte  dei'selbe  auch  nicht  völlig  gelungen  sein.    Denn  die  Unvollkommeu- 
heiten  der  Ausführung  beruhen  wenigstens  zum  Theil  auf  dem  Mangel 
an  Vorarbeiten:    ein  weites  Gebiet  war  für  die  Wissenschaft  erst  urbar 
zu  machen. 

Die  Grundlage  des  Ebert'schen  Werkes  bildet  die  Geschichte  der 
christlich -lateinischen  Litteratur  von  ihren  Anfängen  bis  zum  Zeitalter 
Karl's  des  Grossen,  wie  sie  im  ersten  Bande  vorliegt.  Er  umfasst  die 
Autoren,  welche  man  sich  gewöhnt  hat  im  weiteren  Sinne  des  Wortes 
als  Kirchenväter  zu  bezeichnen,  von  Minucius  Felix  an  bis  auf  Baeda 
und  Bonifatius.  Nur  für  den  Kirchenhistoriker  schienen  dieselben  Werth 
zu  haben,  so  dass  mau  sie  gern  den  Theologen  überliess,  und  höchstens 
von  allgemein  historischer  Seite,  wenn  auch  selten,  und  noch  seltener 
in  sprachlich-antiquarischem  Interesse  von  ihnen  Notiz  nahm.  Von  litte- 
rarhistorischem  Standpunkte  aus  hat  zuerst  Bahr  diese  Autoren  zu  wür- 
digen versucht:  aber  seine  »Geschichte  der  christlich-römischen  Littera- 
tur« ist  durchaus  unselbständig,  bis  zur  Albernheit  unkritisch  und  in  der 
Darstellung  von  seltener  Geschmacklosigkeit;  Unerfahrenen  imponirte  sie 
durch  den  Reichthum  an  litterarischen  Nachweisungen,  von  denen  indess 
bei  eigenem  Studium  die  meisten  sich  als  werthlos  erweisen.  Von  Bern- 
hardy  werden  die  Patres  nur  in  der  Form  eines  Anhanges  zur  Littera- 
,  turgeschichte  behandelt,  dagegen  finden  sie  bei  Teuffei  eine  ausführliche 


Römische  Litteraturgeschichte.  255 

Darstellung,   die  sieb  durch  dieselben  Vorzüge  wie  die  übrigen  Partien 
seiner  römischen  Litteraturgeschichte  auszeichnet,  Gründlichkeit  der  For- 
schung,  sorgfältige  und  unbefangene  Benutzung  des  von  Andern  Gefun- j 
denen  und  Präcision  des  Ausdruckes.     In   diesen  beiden  letzten  Eigen- , 
Schäften  ist  Teuffei,  um  dies  schon  jetzt  zu  sagen,  Ebert  weit  überlegen.  '• 

Während  bei  Teuffei  die  patristische  Litteratur  des  Abendlandes 
als  Ausläufer  der  römischen  Litteratur  angesehen  wird,  bildet  sie  bei 
Ebert  das  Mittelglied  zwischen  Alterthum  und  Mittelalter.  Letzterer  ist 
in  seinem  vollen  Rechte,  wenn  er  die  Kenntniss  der  römischen  Litteratur 
voraussetzt;  jedoch  durfte  er  die  gleichzeitige  heidnische  Litteratur  nicht 
mit  Stillschweigen  übergehen,  da  ohne  sie  das  Bild  ein  unvollständiges 
bleibt,  und  der  grossartige  Aufschwung,  welchen  die  lateinische  Sprache 
und  Litteratur  unter  dem  Einfluss  der  christlichen  Ideen  nimmt,  in  seiner 
vollen  Bedeutung  nicht  begriffen  wird.  Ebert  ist  in  dieser  rein  äusser- 
lichen  Betrachtungsweise  so  weit  gegangen,  dass  er  sogar  einen  Autor 
wie  Ausonius,  der  doch  Christ  war,  wenn  er  auch  in  seinen  Schriften 
vom  Christenthum  wenig  verspüren  lässt,  nur  nebenbei  erwähnt. 

Ebert  unterscheidet  in  der  Geschichte  der  christlich -lateinischen 
Litteratur  bis  auf  Karl  den  Grossen  drei  Perioden,  denen  drei  Bücher 
entsprechen.  Die  erste  reicht  von  Minucius  Felix  bis  auf  die  Zeit  Con- 
stantin's,  die  zweite  bis  zum  Tode  des  Augustinus,  in  der  dritten  nimmt 
er  zwei  Epochen  an,  von  denen  die  zweite  etwa  von  dem  Jahre  530  da- 
tirt.  Diese  Eintheilung  ist  durchaus  naturgemäss  und  wohlgeeiguet  den 
weitschichtigen  Stoff  übersichtlich  zu  ordnen.  Wie  sehr  der  Verfasser 
bemüht  ist  überall  das  Wesentliche  im  Auge  zu  behalten,  zeigt  sich  be- 
sonders darin,  dass  er  den  Zeitpunkt,  der  durch  den  Tod  des  Augusti- 
nus bezeichnet  wird,  als  Markstein  zwischen  der  zweiten  und  dritten 
Periode  wählt.  Indess  ist  weniger  der  Tod  des  Augustinus,  als  der 
gleichzeitige  Einfall  der  Vandalen  in  Afrika  für  die  christlich-lateinische 
Litteratur  verhängnissvoll  geworden.  Afrika,  das  bis  dahin  im  Vor- 
dergrunde der  Entwickelung  gestanden  und  fast  an  Stelle  von  Rom  die 
Führung  übernommen  hatte,  tritt  seitdem  zurück;  das  eigenthümliche 
litterarische  Leben,  das  in  dieser  Provinz  von  der  Zeit  des  Apuleius  an 
sich  entfaltet  hatte,  verkümmert  zusehends  unter  der  Vandalischen  und 
noch  mehr  unter  der  Byzantinischen  Herrschaft,  bis  der  Fuss  des  Arabers 
die  letzten  Funken  der  alten  und  der  christlichen  Cultur  austritt. 

Innerhalb  der  einzelnen  Perioden  aber,  denen  allgemeine  Einlei- 
tungen vorausgehen,  überwiegt  bei  Weitem  die  eidographische  Anord- 
nung die  gleichmässig  historische  zum  grossen  Nachtheil  der  richtigen 
Auffassung  und  Darstellung,  indem  das  Zusammengehörige  auseinander- 
gerissen und  das  nach  Zeit  und  Ort  Verschiedene  äusserlich  mit  ein- 
ander verbunden  wird.  Auch  hätte  die  Entwickelung  der  christlichen 
Litteratur  nach  den  einzelnen  Landschaften  des  römischen  Reiches  stren- 
ger geschieden  werden  müssen,  da,  je  mehr  Rom  den  geistigen  Principat 
verliert  und  die  Provinzen  sich  eraancipircn,   um  so  weniger  die  ihnen 


256  Römische  Litteraturgeschichte. 

angehöreuden  Autoren  die  Eigenart  ihrer  Heimat  verläugnen.  Es  hängt 
dies  mit  einem  anderen  Mangel  der  Ebert'schen  Darstellung  zusammen, 
der  bei  der  ßeurtheilung  des  Buches  schwer  in's  Gewicht  fällt.  Es  fehlt 
dem  Verfasser  zwar  nicht  das  Gefühl  für  das  Individuelle,  wohl  aber 
durchaus  die  Gabe  der  scharfen  Charakteristik.  Dies  Grundgebrechen 
zeigt  sich  besonders  in  der  häufigen  Wiederkehr  derselben  allgemeinen, 
farblosen  Ausdrücke,  und  wird  durch  die  Wärme,  mit  welcher  der  Ver- 
fasser von  Einzelnen  spricht,  ebenso  wenig  verdeckt  als  durch  die  lang- 
athmigen  und  allzu  breiten  Analysen,  die  er  von  den  Hauptschriften  giebt- 

Mit  besonderer  Aufmerksamkeit  verfolgt  Ebert  wie  billig  die  Typen 
und  Bilder,  welche  aus  der  patristischen  Litteratur  in  die  Litteratur  des 
Mittelalters  übergegangen  sind  und  auf  sie  bestimmend  einwirkten :  aber 
er  vergisst  dabei  auf  die  älteste  christliche  Kunst  Rücksicht  zu  nehmen, 
in  der  eine  Reihe  von  Symbolen  sich  früher  zeigt,  als  in  der  Litteratur; 
so  erscheint  Moses,  der  aus  dem  Felsen  Wasser  schlägt  (vgl.  Ebert 
S.  383),  schon  auf  altchristlichen  Sarkophagen  als  gewöhnliches  Vorbild 
Christi. 

Auch  in  einer  Litteraturgeschichte,  die  sich  auf  das  christlich-la- 
teinische Alterthum  beschränkt,  darf  die  griechische  christliche  Littera- 
tur nicht  so  völlig  ausser  Acht  gelassen  werden,  wie  dies  bei  Ebert,  ge- 
schieht. Abgesehen  davon,  dass  Minucius  Felix,  Arnobius,  Firnycus 
Maternus  auf  griechische  Vorbilder  und  Quellen  hinweisen,  Tertullian 
sowohl  griechisch  wie  lateinisch  schrieb,  so  besteht  ein  grosser  Theil  der 
Litteratur  des  Abendlandes  gradezu  aus  Uebersetzungen  griechischer 
Originale,  und  eben  diese  Uebersetzungen  sind  von  der  tiefsten  und 
nachhaltigsten  Wirkung  gewesen:  wie  namentlich  die  sogenannten  vitae 
patrura,  der  Grundstock  der  christlichen  Legende,  von  denen  Ebert  nur 
einen  geringen  Theil,  die  vitae  patrum  des  Rufinus,  zu  kennen  scheint, 
und  über  deren  griechischen  Ursprung  er  im  Unklaren  ist,  vgl.  S.  313. 
Der  Paradisus  und  die  Lausiaca  finden  sich  nirgendwo  bei  ihm  erwähnt, 
ebenso  wenig  die  Uebersetzungen  der  vitae  und  sententiae  patrum  von- 
Dionysius  Exiguus,  Martinus  Bracarensis  oder  Dumiensis,  Paschasius. 
Von  grosser  kulturhistorischer  Wichtigkeit  sind  ferner  die  Uebersetzun- 
gen des  losephus,  sowohl  der  von  Ambrosius  veranstaltete  Auszug  (der 
sogenannte  Hegesipp)  als  die  aus  dem  Kreise  des  Cassiodorius  hervor- 
gegangene eigentliche  Uebersetzung  der  Antiquitates.  losephus  ist  da- 
durch fast  zum  christlichen  Autor  geworden  und  von  der  christlich-latei- 
nischen Litteratur  nicht  zu  trennen  i).     Ganz  besonders  aber  verdiente 

1)  Man  vergleiche  Cassiodorius  inst.  div.  17:  in  diesem  Capitel  »empfiehlt 
Cassiodor  das  Studium  der  christlichen  Historiker,  welche  auch,  wenn  sie  kirch- 
liche Dinge  berichten  und  wenn  sie  in  der  allgemeinen  Geschichte  alles  dem 
Willen  dos  Schöpfers  zuschreiben,  wahrhaft  erbauen  können.  Zuerst  nennt  er 
hier  den  losephus,  der  fast  ein  zweiter  Livius  in  seinen  Büchern  jüdischer 
Antiquitäten  sei,  welche  Cassiodor  von  Freunden  in  das  Lateinische  habe  über- 
setzen lassen«.     Ebert  S.  478. 


Römische  Litteraturgeschichte.  257 

die  von  Pitra  wieder  aufgefundene  üebersetzung  der  Clavis  des  Melito 
Erwähnung  als  der  ältesten  Typologie,  auf  welcher  alle  anderen  beru- 
hen. Nur  ganz  beiläufig  ist  S.  159  A.  2  von  dem  (sie)  Clavis  des  Me- 
lito die  Rede.  Eine  bedeutende  Rolle  spielen  ferner  die  ins  Lateini- 
sche übersetzten  Homilien  griechischer  Kirchenväter,  die  in  den  Homilien- 
sammlungen  mit  denen  der  lateinischen  patres  vereinigt  überallhin  im 
Abendland  verbreitet  wurden  und  so  auf  die  allgemeine  Litteratur  im 
Mittelalter  einen  Eintiuss  gewannen,  der  nicht  hoch  genug  angeschlagen 
werden  kann. 

Mit  Recht  hat  Ebert  von  seiner  Darstellung  alles  bloss  Theologi- 
sche ausgeschlossen  und  nur  das  aufgenommen,  was  eine  kulturhistori- 
sche Bedeutung  für  sich  in  Anspruch  nimmt.  Doch  vermissen  wir  bei 
ihm  eine  Reihe  von  Autoren,  deren  Fehlen  nicht  auf  einer  bestimmten 
Absicht,  sondern  vielmehr  auf  einem  wunderlichen  Versehen  beruhen 
kann.  So  findet  gar  keine  Erwähnung  ein  Kanzelredner  wie  Petrus 
Chrysologus,  nur  genannt  wird  und  obendrein  in  einer  Anmerkung  S.  453 
Fulgentius  Ruspensis:  beider  Homilien  waren  das  ganze  Mittelalter  hin- 
durch in  den  Händen  eifriger  Leser,  so  dass  die  in  ihnen  niedergelegten 
Anschauungen  und  Bilder  in  die  untersten  der  Cultur  und  Litteratur 
zugänglichen  Schichten  eindrangen.  Wie  Fulgentius  Ruspensis,  so  sind 
auch  die  übrigen  Autoren  Afrikas  aus  der  nachaugustiuischen  Zeit  von 
wenigen  Ausnahmen  abgesehen  mit  Stillschweigen  übergangen.  Es  fehlt 
fei'uer  der  Chronologe  Q.  lulius  Hilarianus,  dann  Eucherius,  dessen 
Typensammlung,  wie  die  zahlreichen  Handschriften  zeigen,  überall  eifrig 
benutzt  wurde  und  niemals  aufhörte  die  Hauptfundgrube  für  die  christ- 
liche Allegorie  und  Bildersprache  zu  sein.  Dagegen  wird  man  das  für 
die  Geschichte  des  Kanons  wichtige  sogenannte  muratorische  Fragment 
nicht  vermissen,  da  dasselbe,  rein  theologischen  Inhalts  und  eine  Üeber- 
setzung aus  dem  Griechischen,  nur  durch  einen  Zufall  auf  uns  gekom- 
men ist,  während  es  im  Mittelalter  völlig  verschollen  war. 

Ueberhaupt  ist  die  handschriftliche  Ueberlieferung  gerade  für  die 
Auflassung  der  Litteratur,  welche  Ebert  geltend  macht,  von  der  gröss- 
ten  Wichtigkeit,  da  aus  der  grösseren  oder  geringeren  Zahl  der  Hand- 
schriften eines  Autors  sowie  ihrem  örtlichen  Vorkommen  oft  allein  sich 
ergiebt,  ob  ein  Autor  im  Mittelalter  bekannt  war  und  wo  er  am  meisten 
gelesen  wurde.  Ebert  hat  so  gut  wie  gar  nicht  hierauf  geachtet,  nur 
bei  den  Gedichten  des  Dracontius  (S.  367  A.  2)  und  den  Chronica  des 
Sulpicius  S.  317  macht  er  darauf  aufmerksam,  dass  sie  im  Mittelalter 
unbekannt  gewesen  seien  und  daher  keinen  Eintiuss  üben  konnten.  Die 
Chronica  sind  übrigens  nur  in  einer  Handschrift  auf  uns  gekommen,  nicht 
in  zwei,  wie  Ebert  irrthümlich  mit  Bernays  annimmt.  Dasselbe  gilt 
aber  von  Minucius  Felix,  Firmicus  Maternus,  Arnobius,  denen  zwar  in 
der  Eutwickelung  der  christlichen  Litteratur  ihre  Stelle  gebührt,  die 
aber  auf  die  Litteratur  des  Mittelalters  keinen   direkten  Einfluss  üben 

Jahresbericht  für  Alterlhumswissensch.-ia  XXIII.  (1880    III.)  17 


258  Römische  Litteraturgeschichte. 

konnten,  da  so  gut  wie  Niemand  sie  kannte   und  las.    Auch  Tertullian 
gehört  wegen  der  Seltenheit  seiner  Handschriften  hierher. 

Neben  diesen  bedeutenden  Mängeln  besitzt  der  erste  Band  des 
Ebertschen  Werkes  auch  unläugbare  Vorzüge.  Einzelne  Ausführungen 
sind  in  jeder  Hinsicht  gelungen,  wie  die  über  Tertullian  de  patientia, 
über  die  Briefe  des  Hieronymus  und  andere.  Eine  Anzahl  chronologi- 
scher Fragen  werden  entweder  endgiltig  entschieden  oder  doch  der  Ent- 
scheidung nahe  geführt.  Der  Hauptwerth  des  Buches  liegt  aber  in  der 
Beurtheilung  der  Hymnenpoesie  und  der  christlichen  Dichter  überhaupt. 
Hier  erscheint  Ebert  wie  nirgends  sonst  recht  eigentlich  zu  Hause  und 
durch  eingehende  Detailstudien  unterstützt.  Freilich  verführt  ihn  das  leb- 
hafte Interesse  an  dieser  Partie  der  Litteratur  sie  über  Gebühr  hervor- 
zuheben, so  dass  dieser  Vorzug  wiederum  in  einen  Fehler  ausartet:  Pru- 
dentius  und  Paulinus  von  Nola  werden  ebenso  ausführlich  behandelt  wie 
Hieronymus  und  Augustinus. 

Den  Schluss  meiner  Besprechung  des  ersten  Bandes  mögen  einige 
Ausstellungen  im  Einzelnen  bilden. 

Bei  Tertullian  ist  das  juristische  Element  in  seiner  Denk-  und  Aus- 
drucksweise nicht  hinreichend  gewürdigt.  —  S.  6lf.  beklagt  Ebert  den 
Verlust  der  übrigen  Namen  des  Arnobius:  aber  Arnobius  hatte  nur  diesen 
einen  Namen,  der  nicht  römischen  sondern  griechischen  Ursprungs,-  wie 
sein  Träger,  ist.  Vgl.  die  Bemerkungen  des  Referenten  im  Breslauer  Uni- 
versitätsprogramm vom  Winter  1879/80  S.  8 f.  Das  Verhältniss  dieses 
Autors  zu  Lucretius  ist  nicht  beachtet;  ebenso  wenig  wird  die  uns  aus- 
drücklich bezeugte  eilfertige  Herstellung  seiner  Schrift  bei  ihrer  Beur- 
theilung mit  in  Betracht  gezogen.  —  Die  im  Mittelalter  fortwirkende 
Ansicht,  dass  unser  Körper  aus  den  vier  Elementen  bestehe,  und  die 
damit  zusammenhängende  Lehre  vom  Menschen  als  Mikrokosmus  geht 
nicht  auf  Lactantius  als  ihre  nächste  Quelle  zurück,  wie  Ebert  S.  75 
A.  1  meint:  vielmehr  ist  Isidorus  orig.  3,  5,  3.  11,  1,  16  de  natura  re- 
rum  9,  der  beide  Lehren  nicht  aus  Lactantius  hat,  ihr  Hauptvermittler. 
—  S.  124  A.  3  wird  die  sehr  unglückliche  Vermuthung  aufgestellt,  die 
Schrift  de  errore  profanarum  religionum'  sei  in  der  einzigen  uns  erhal- 
tenen Handschrift  aus  dem  10.  Jahrhundert  durch  Conjectur  des  Schrei- 
bers dem  Astrologen  lulius  Firmicus  Maternus  beigelegt  worden,  so  dass 
also  der  Verfasser  gar  nicht  dieselben  Namen  wie  der  Mathematiker 
geführt  habe,  und  diese  Vermuthung  auf  den  gänzlichen  Mangel  histo- 
rischer Kritik  und  die  grosse  Gedankenlosigkeit  der  Schreiber  in  jenen 
Zeiten  gegründet.  Als  wenn  die  Schreiber  nicht  auch  in  jenen  Zeiten 
und  in  ihnen  erst  recht  ruhig  abgeschrieben  hätten,  was  sie  in  ihrer 
Vorlage  fanden,  namentlich  Titel  und  Subscriptionen,  bei  denen  sie  sich 
am  wenigsten  Vermuthungen  gestatteten.  Obendrein  wäre  der  Scharf- 
sinn des  Schreibers  jener  Handschrift  zu  bewundern,  der  nicht  nur  die 
Abfassung  der  Schrift  'de  errore  profanarum  religionum'    richtig  in  die 


Römische  Litteraturgeschichte.  259 

Mitte  des  vierten  Jahrhunderts  gesetzt,  sondern  auch  unter  den  ihm 
bekannten  Autoren  gerade  einen  ausgewählt  hätte,  dessen  Schriftstellerei 
in  diese  Zeit  fiel:  auf  der  anderen  Seite  wäre  freilich  mit  Ebert  die 
Kritiklosigkeit  desselben  Schreibers  zu  tadeln,  der  die  Schrift  eines 
Christen  einem  Heiden  zugeschrieben  hätte.  —  Der  Unterschied  in  der 
Darstellung  zwischen  den  confessiones  des  Augustinus  und  seiner  civitas 
wird  S.  230  nicht  richtig  beurtheilt.  Ebert  scheint  zu  glauben,  dass 
die  rhetorische  Bildung  des  Augustinus  sich  mehr  in  dem  ersten  als  in 
dem  zweiten  Werke  zeige;  aber  gerade  die  confessiones  sind  weniger 
gefeilt  im  Ausdruck  uud  durch  und  durch  provinziell  gefärbt.  —  S.  329 
nennt  Ebert  den  Trogus  Pompeius  und  seinen  Abbreviator  lustin  einen 
der  Hauptführer  des  Orosius;  aber  dieser  hat  den  ersteren  gar  nicht 
benutzt.  —  S.  399  gedenkt  Ebert  der  poetischen  Panegyrici  als  einer 
Eigenthümlichkeit  der  späteren  Zeit.  Jedoch  ist  diese  Abart  des  histo- 
rischen Epos  von  den  Römern  von  jeher  gepflegt  worden:  ich  führe  nur 
den  erhaltenen  Panegyricus  des  Tibullus  auf  Messalla  und  den  verlore- 
nen des  Varius  auf  Augustus  an.  —  Die  Eintheilung  der  von  Gregor 
dem  Grossen  verfassteu  regula  pastoralis  in  vier  partes,  welcher  auch 
Ebert  S.  526  folgt,  findet  sich  nicht  in  den  Handschriften,  wie  ich  an 
mehreren  Stellen  meiner  Bibliotheca  patrum  Latinorum  Italica  hervor- 
gehoben habe.  —  Wenn  lordanes  die  Worte  '  ante  conversionem  meam ' 
gebraucht,  so  kann  conversio  nicht,  wie  Ebert  S.  531  A.  1  will,  asketi- 
sches Leben  überhaupt  oder  gar  den  Uebertritt  zum  Katholicismus  be- 
zeichnen, sondern  jene  Worte  bedeuten  nach  dem  constanten  Sprach- 
gebrauch 'als  ich  noch  in  der  Welt  lebte',  'ehe  ich  ins  Kloster  ging'. 
—  Ein  auffallendes  Versehen  findet  sich  S.  536  A.  3.  Aus  den  Worten 
des  Gildas  Sapiens  'quasi  praesentera  arguo,  quem  adhuc  superesse  uon 
nescio',  soll  hervorgehen,  dass  er  nicht  sicher  wisse,  ob  der  Betreffende 
noch  am  Leben  sei,  während  er  so  ausdrücklich  als  möglich  versichert, 
dass  er  noch  unter  den  Lebenden  ist.  —  Zu  den  Worten  des  Isidorus 
orig.  14,  3,  21  'in  medio  autem  ludaeae  civitas  Hierosolyma  est  quasi 
umbilicus  regionis  totius'  bemerkt  Ebert  S.  559  A.  1  »Ob  regio  hier  nur 
auf  Palästina  zu  beziehen?«    Es  bezieht  sich  nur  auf  ludaea. 

Der  zweite  Band  enthält  die  Geschichte  der  lateinischen  Litteratur 
vom  Zeitalter  Karls  des  Grossen  bis  zum  Tode  Karls  des  Kahlen  in 
zwei  Büchern,  dem  vierten  und  fünften  des  ganzen  Werkes:  der  Tod 
Karls  des  Grossen  bildet  die  Grenze  zwischen  beiden.  Auch  hier  gehen 
den  beiden  Büchern  orientireude  Einleitungen  voraus.  Bei  diesem  Baude 
befaud  sich  Ebert  insofern  in  einer  günstigeren  Lage  als  bei  dem  ersten, 
als  er  sich  auf  die  umfassenden  Vorarbeiten  von  Dümmler,  in  zweiter 
Linie  auf  die  von  Simson  stützen  konnte.  Mit  besonderer  Vorliebe  sind 
wiederum  hier  die  poetischen  Formen  behandelt,  und  die  beiden  Kapitel 
über  die  volksmässige  rhythmische  Dichtung  (4,  7  und  5,  17)  sind  die 
iuteressautesteu  und  lehrreichsten  des  ganzen  Bandes.     Die  sorgfältigen 

17« 


260  Römische  Litteraturgeschichte. 

und  fruchtbaren  Untersuchungen  von  Huemer  sind  von  Ebert  noch  nicht 
verwerthet.  Dagegen  vermisst  man  eine  zusammenhängende  und  ein- 
gehende Darstellung  der  gelehrten  Studien  bei  den  Iren,  die  auch  am 
Schlüsse  des  ersten  Bandes  schon  hätte  gegeben  werden  können:  die 
Verdienste  der  Angelsachsen,  eines  Baeda,  eines  Alcuin  würden  erst  hier- 
durch ihr  rechtes  Licht  erhalten.  Ferner  durfte  ein  Kapitel  über  die 
Hauptklöster  als  die  eigentlichen  Kulturstätten  dieser  Zeit,  wie  Luxeuil, 
Ferrieres,  Bobbio,  Corbie  und  Corvey,  St.  Gallen,  Fulda,  Reichenau, 
St.  Riquier,  S.  Amand  u.  s.  w.,  nicht  fehlen,  in  welchem  ihre  eigenthüm- 
liche  Entwickelung  und  ihre  gegenseitigen  Beziehungen  darzustellen 
waren. 

Die  Wichtigkeit  der  Thatsachen,  welche  wir  aus  der  genauen  Kennt- 
niss  der  handschriftlichen  Ueberlieferung  gewinnen,  lässt  sich  auch  hier 
mit  einem  besonders  auffallenden  Beispiel  belegen.  Agobardus,  Bischof 
von  Lyon,  ist  es,  dem  wir  den  werthvollsten  Codex  des  Tertullian,  Paris. 
1622,  verdanken.  Auf  dem  Vorsetzblatt  desselben  lesen  wir  nämlich: 
'Liber  oblatus  ad  altare  sancti  Stephan!  ex  voto  Agobardi  episcopi'. 
Das  Interesse  des  Agobardus  für  Tertullian  erklärt  sich,  wenn  wir  uns 
an  die  von  Agobardus  in  der  Weise  Tertullians  in  zahlreichen  Schriften 
geübte  Polemik  erinnern.  Auch  sachlich  berühren  sich  beide  in .  ihren 
Streitschriften  gegen  die  Juden.  Agobardus  mit  Tertullian  zu  verglqichen, 
würde  an  und  für  sich  gestattet  sein,  aber  einen  direkten  Einfluss  Ter- 
tullians auf  Agobardus  anzunehmen,  berechtigt  uns  erst  jenes  von  Ebert 
nicht  verwerthete  Zeugniss. 

Auch  im  zweiten  Band  schreibt  Ebert  noch  immer  Boetius,  wäh- 
rend doch  die  richtige  Schreibweise  Boethius  schon  vor  Usener  für  je- 
den, der  nicht  der  gewöhnlichen  Handschriftentradition  folgte,  fest- 
stand. —  S.  289  bemerkt  Ebert  mit  Bezug  auf  die  vita  Germani  des 
Heiricus:  »hier  zeigt  sich  denn  die  seltene  Kenntniss  der  lateinischen 
und  selbst  griechischen  Metrik:  ist  doch  sogar  die  Angabe  der  Gliede- 
rung der  Strophe  mit  dem  griechischen  Kunstausdrucke  gegeben:  so  z.  B. 
bei  der  Allocutio:  Jtxujkoj  dtaTpüfio  discursa.«  Solche  Bezeichnungen 
setzen  indess  kein  tieferes  Wissen  voraus,  sie  konnten  mit  leichter  Mühe 
den  Handschriften  des  Horaz  entlehnt  werden,  in  welchen  sie  den  ein- 
zelnen Oden  vorausgehen.  —  S.  365  schliesst  Ebert  aus  dem  Gebrauch 
des  Coniunctiv  des  Plusquamperfects  an  Stelle  eines  Coniunctivus  Imper- 
fecti  auf  einen  Romanen  als  Verfasser,  da  ein  solcher  Fehler  sich  aus 
dem  Einfluss  der  romanischen  Volkssprache  erkläre.  Allein  dieser  Ge- 
brauch ist  viel  älter,  er  gehört  zwar  der  sinkenden  Latinität  an,  findet 
sich  aber  schon  in  einer  Zeit,  in  der  an  eine  romanische  Volkssprache 
gar  nicht  gedacht  werden  kann,  z.  B.  bei  Euanthius  de  fabula  5,  13  (nach 
meiner  Ausgabe):  'quod  primus  Lucilius  novo  conscripsit  modo,  ut  poesin 
inde  fecisset  id  est  unius  carminis  plurimos  libros'.  7,  18  'Latinae  fa- 
bulae  prirao  a  Livio  Andronico  scriptae  sunt,  adeo  cuncta  re  etiara  tum 


Römische  Litteraturgeschichte.  261 

recenti  ut  idem  poeta  et  actor  suarum  fabularum  fuisset'.  Vgl.  die  Be- 
merkung von  Salmasius  zu  Tertullianus  de  pallio  p.  120. 

Die  schwächste  Seite  des  Ebertschen  Werkes  ist  die  Darstellung, 
doch  ist  dieselbe  im  Grossen  und  Ganzen  im  zweiten  Band  weniger  nach- 
lässig und  formlos  als  im  ersten.  Indess  finden  sich  auch  in  ihm  Sätze 
wie  S.  118  »Die  allegorische  Schriftauslegung  lag  ihm  allerdings  auch 
zunächst  am  Herzen,  aber  er  verlangte  doch  auch  das  grosse  encyclopä- 
dische  Werk  Rabans  zu  besitzen,  wenn  auch  dieses  zugleich  demselben 
Zwecke  diente«  und  Ausdrücke  wie  S.  181  A.  3  »so  ist  dies  eine  nach- 
trägliche gelehrte  Dickethuerei«. 

Der  Druck  ist  in  beiden  Bänden  im  Allgemeinen  correct,  auffallend 
sind  nur  die  vielen  Verstösse  in  griechischen  oder  aus  dem  Griechischen 
abgeleiteten  Worten. 

Der  folgende,  dritte  Band  wird,  wie  Ebert  in  der  Vorrede  des 
zweiten  angiebt,  im  sechsten  Buche  die  Geschichte  der  Nationallittera- 
turen  des  Abendlandes,  d.  h.  hier  allein  der  germanischen,  von  ihren 
Anfängen  bis  zum  Tode  Karls  des  Grossen  bringen,  worauf  das  siebente 
die  Karolingische  Litteratur  auf  beiden  Gebieten,  dem  der  lateinischen 
wie  dem  der  Nationallitteraturen ,  unter  welchen  dann  auch  die  romani- 
schen vertreten  erscheinen,  zusammen  bis  zu  Ende  behandeln  wird.  Ich 
habe  die  Worte  Eberts  so  viel  als  möglich  beibehalten. 

Nach  einem  Zwischenraum  von  sechs  Jahren  ist  dem  ersten  Bande 
der  zweite  gefolgt:  ihn  früher  zu  vollenden  war  Ebert  durch  manche 
Störung  seiner  Gesundheit  behindert.  Hoffen  wir,  dass  es  ihm  vergönnt 
sein  möge,  das  Ganze  in  ungebrochener  Kraft  zu  vollenden. 


Die  Römische  Tragödie  im  Zeitalter  der  Republik.  Dargestellt 
von  Otto  Ribbeck.    Leipzig  1875.    VHI,  692  S.    8. 

Revue  critique  1876.  N.  6  S.  91  —  96  von  Gaston  Boissier.  — 
Literarisches  Centralblatt  N.  18  S.  600  — 601  von  W.  W(agner).  — 
Theologische  Literaturzeitung  N.  3  von  Möller.  —  Saturday  Review 
N.  104.  —  Academy  N.  185.  216  von  H.  Nettleship. 

Im  Jahre  1871  war  die  neue  Auflage  der  römischen  Tragiker- 
fragmente erschienen.  An  Stelle  der  quaestiones  scenicae,  welche  dier 
ersten  Auflage  beigefügt  waren,  folgte  vier  Jahre  darauf  ein  beson- 
deres umfangreiches  Buch,  in  welchem  Ribbeck  die  Trümmer  der  römi- 
schen Tragödie  aus  der  Zeit  der  Republik  zu  einem  einigermassen  an- 
schaulichen Bilde  zusammenzustellen  und  Leben  und  Entwicklung  der 
römischen  Tragödie  in  der  angegebenen  Zeit  zu  verfolgen  suchte.  Das 
Buch  ist  »dem  Andenken  Welckers«  gewidmet:  seinem  Beispiel  nach- 
eifernd will  Ribbeck  versuchen,  ob  es  gelinge  »mit  den  verbesserten 
Mitteln  unserer  Zeit  die  von  ihm  gezogenen  Linien  nicht  nur  zu  berich- 
tigen, sondern  auch,  soweit  bescheidene  Muthmassung  reichen  kann,  aus- 


262  Römische  Litteraturgeschichte. 

zuführen  und  zu  vervollständigen«.  Es  wird  Niemand  bestreiten  können, 
dass  dem  durch  Feinheit  und  Schärfe  der  Auffassung  hervorragenden 
Verfasser  dies  gelungen  ist,  soweit  es  überhaupt  gelingen  konnte,  und 
dass  Welcker,  wenn  er  noch  am  Leben  wäre,  eines  solchen  Nachfolgers 
sich  freuen  würde. 

Ribbeck  selbst  spricht  allerdings  die  Besorgniss   aus,  dass  Man- 
cher den  Umfang  seines  Buches  der  Dürftigkeit   des  Materials  und  der 
sicher  bezeugten  Thatsachen   wenig   entsprechend   finden  werde.     Diese 
Besorgniss  ist  nicht  unbegründet:   aber  jenes  Missverhältniss  ist  nicht 
dem  Verfasser  Schuld  zu   geben,   sondern   in   der  Natur  der  Sache  be- 
gründet.    Ein  solches  Missverhältniss  wird  überall  da  eintreten,  wo  der 
Combination  ein  so  weiter  Spielraum  gegönnt  ist,  wie  auf  dem  Trümmer- 
feld der  römischen  Tragödie.     Es   soll    dabei   nicht  geläugnet  werden, 
dass  manchmal  Ribbeck  in  seinen  hypothetischen  Annahmen  zu  weit  geht, 
und  dass  zuweilen,  wenn  auch   selten,   seine  Darstellung  den  Eindruck 
einer  harena  sine  calce  macht.    Doch  ist  dies  fast  nur  im  ersten  Viertel 
seines  Buches  der  Fall,  das,  wenn  den   Referenten  seine  Beobachtung 
nicht  täuscht,  wirklich  früher  als  das  Uebrige  geschrieben  und  später  nach 
den  mittlerweile  strenger  gewordenen  Grundsätzen  nicht  wieder  umgear- 
beitet wurde,  sondern  seine  ursprüngliche  Gestalt  im  Wesentlichen  behielt. 
Ein  besonderes  Verdienst  hat  sich  Ribbeck  dadurch  erworben,  dass 
er  die  Kunstdarstellungen  in  so   reichem  Masse  zur  Wiederherstellung 
der  römischen  Tragödie  heranzog.     Wenn  er  in   der  Vorrede  sagt,  er 
habe  »natürlich  weder  sämmtliche  Kunstdarstelluugen  der  einzelnen  Fa- 
beln verzeichnen,   noch  die  verzeichneten  sämmtlich  für  die  Wiederher- 
stellung der  behandelten  Dramen  in  Anspruch  nehmen,  sondern  nur  die 
überhaupt  etwa  verwendbaren  oder  wirklich  verwendeten  Züge  aus  den 
ihm  bekannt   gewordenen  Bildwerken   anschaulich  und  übersichtlich  zu- 
sammenstellen wollen«,  so  will  er  sich  auch  gegen  den  Vorwurf  im  Vor- 
aus vertheidigen,   er  habe  Kunstdarstellungen  herangezogen,  ohne  eine 
Beziehung  zwischen  ihnen  und  den  behandelten  Tragödien  nachweisen  zu 
können.   Dem  Referenten  scheint  die  Vertheidigung  nicht  glücklich  zu  sein, 
da  nicht  alles  Verwendbare,  sondern  nur  das  nachweislich  oder  vermuth- 
licli  Verwendete  angeführt  werden  durfte:  der  Umfang  des  Buches  würde 
sonst  noch  unverhältnissmässiger  anschwellen,   und  alles  noch  mehr  in 
der  Luft  schweben,  noch  stärker  den  Eindruck  der  Unsicherheit  machen, 
als  dies   schon  ohnehin   nothwendiger  Weise  der  J'all  ist.     Doch   trifft 
jener  Vorwurf  wiederum   fast  nur  den  ersten  Theil  des  Buches:   später- 
hin werden  nur  äusserst  selten  bildliche  Darstellungen  erwähnt,  die  nicht 
im  Zusammenhang  mit  der  versuchten  Reconstruction  der  einzelnen  Tra- 
gödien ständen.    Dankbar  erwähnt  Ribbeck  die  Unterstützung,  die  ihm 
Brunn  bei   den   archäologischen  Nachweisungen    habe  zu  Theil  werden 
lassen:    »seine  schwanken  Schritte    auf  diesem   schlüpfrigen  Boden  habe 
die  feste,  treue  Hand  seines  Freundes  begleitet«. 


Römische  Litteraturgeschichte.  263 

Für  die  römische  Tragödie  sind  von  den  Kunstdarstellungen  von 
ganz  besonderer  Wichtigkeit  die  Bilder  der  Etruskischen  Graburnen: 
wenn  dieselben  vollstcändig  vorliegen  und  auch  die  noch  nicht  publicirten 
ihren  kundigen  Interpreten  gefunden  haben  werden,  wie  die  schon  ver- 
öffentlichten von  Schlief),  so  wird  für  die  Entscheidung  mancher  die 
römische  Tragödie  betreffenden  Frage  eine  sicherere  Grundlage  gewon- 
nen sein,  als  sie  bisher  vorhanden  war.  Man  müsste  nach  ihnen,  um 
der  zu  lösenden  Aufgabe  den  knappsten  und  schärfsten  Ausdruck  zu 
geben,  einen  »etruskischen  Hygin«  herstellen.  Vielleicht  lassen  sich  auch 
die  unteritalischen  Vasen  mit  besonderem  Recht  grade  für  die  Recon- 
struction  der  römischen  Tragödie  verwenden,  da  Brunn  zwischen  ihnen 
und  den  etruskischen  Aschenkisten  bei  Abweichungen  von  der  griechi- 
schen Tragödie  in  der  Behandlung  der  Heldensage  mehrfach  einen  Zu- 
sammenhang wahrzunehmen  glaubte.  Doch  ehe  sich  mit  Sicherheit  dar- 
über urtheilen  lässt,  müssen  noch  sehr  mühselige  Untersuchungen  ange- 
stellt werden. 

Ribbeck  räumt  selbst  ein,  dass  solange  der  durch  Welcker  zu 
unternehmende  Neu-  oder  Umbau  einer  Geschichte  der  griechischen  Tra- 
gödie fehle,  in  gewissem  Sinn  die  nothwendige  Voraussetzung  für  eine 
neue  Darstellung  der  römischen  Tragödie  nicht  vorhanden  sei.  Da  er 
aber  offenbar  wie  sein  Lehrer  Ritschi  das  Beste  für  den  Feind  des  Gu- 
ten hält,  und  auf  einem  Punkt  immer  ein  Anfang  gemacht  werden  muss, 
so  hat  er  sich  mit  Recht  von  seinem  Unternehmen  nicht  abschrecken 
lassen.  »Um  möglichst  feste  Fundameute  hierfür  (für  den  Neubau  einer 
Geschichte  der  griechichen  Tragödie)  zu  gewiimen,  wird  freilich  noch 
gar  mancher  Stein  zu  rühren  sein.  Auf  Schritt  und  Tritt  vermisst  man 
einen  an  der  Hand  exacter  Quellenforschung  sicher  leitenden  Ariadne- 
faden .durch  das  Labyrinth  der  Mythologumena:  es  rauss  der  Versuch 
gemacht  werden,  aus  dem  bunten  Gewirr  von  Notizen  und  Geschichten 
womöglich  einen  Kern  zuverlässig  dramaturgischer  Tradition  herauszu- 
schälen, welcher  uns  die  Tragodumena  des  Asklepiades  ersetzen  kann«. 
Aber  auch  in  diese  Grenzen  wird  sich  die  Untersuchung  nicht  einengen 
lassen,  vielmehr  wird  man,  wie  durch  C  Robert^)  deutlich  geworden  ist, 
nur  im  Zusammenhang  einer  Geschichte  der  griechischen  Heldensage 
überhaupt,  die  dramaturgische  Tradition  als  solche  erkennen  und  be- 
stimmen können. 


2)  Die  Darstellungen  des  troischen  Sagenkreises  auf  etruskischen  Aschen- 
kisten beschrieben  und  nach  den  poetischen  Quellen  untersucht  von  Friedrich 
Schlie.     Mit  einem  Vorworte  von  H.  Brunn.     Stuttgart  18(38. 

3)  Pliilologisdie  Untersuchungen.  Herausgegeben  von  A.  Kiessliug  und 
U.  V.  Wilainowitz-Möllondorff.  Fünftes  Heft:  Bild  und  Lied.  Archäologische 
Beiträge  zur  Geschichte  der  griechischen  Heldensage  von  Carl  Robert.  Ber- 
lin 1881. 


264  Römische  Litteraturgeschichte. 

Am  meisten  macht  sich  der  Mangel  einer  gründlichen  Untersuchung 
der  fabulae  Hygins  fühlbar.  Zur  römischen  Tragödie  steht  Hygin  ohne 
Frage  in  näherer  Beziehung:  selbst  im  Ausdruck  berührt  er  sich,  wie 
Ribbeck  zeigt,  mit  den  Bruchstücken  derselben.  Wie  weit  folgt  nun 
Hygin  den  römischen  Dichtern?  Zur  Lösung  dieser  Frage  sind  nur  An- 
fänge vorhanden:  auch  wird  sich  dieselbe  nur  in  einem  grossen  Zu- 
sammenhang unternehmen  lassen. 

Die  Einrichtung  des  Ribbeckschen  Buches  ist  eine  sehr  einfache. 
Nach  einer  Einleitung,  in  welcher  der  Verfasser  einen  Ueberblick  über 
die  spätere  (nacheuripideische)  Tragödie  der  Griechen  giebt,  widmet  er 
den  fünf  bedeutenderen  römischen  Tragikern,  Livius  Andronicus,  Nävius, 
Ennius,  Pacuvius  und  Accius  je  ein  Buch,  in  welchem  die  einzelnen  Tra- 
gödien, soweit  es  die  Fragmente  zulassen,  nach  Fabel  und  Motiven  re- 
construirt  werden  und  dann  in  einem  Rückblick  eine  Charakteristik  des 
Dichters  versucht  und  seine  eigenthümliche  Bedeutung  und  Stellung  in 
der  Entwicklung  besprochen  wird.  Einen  besonderen  Platz  erhalten  in 
jedem  Buch,  wie  billig,  die  Prätextä,  auf  die  wir  gleich  zurückkommen 
werden.  Das  sechste  Buch  zerfällt  in  zwei  Capitel:  in  dem  ersten  be- 
handelt der  Verfasser  die  übrigen  Tragiker  und  Tragödien  der  Republik : 
Atilius,  Julius,  Titius,  Santra,  Q.  Tullius  Cicero,  C.  Julius  Cäsar,  L.  Cor- 
nelius Baibus,  Laomedon,  Penthesilea  u.  a.,  Nelei  Carmen  und  schliesst 
wie  im  Bisherigen  mit  einem  Rückblick;  im  zweiten  analysirt  er  'die 
Kunstform  der  älteren  römischen  Tragödie.  Das  siebente  Buch  beschäf- 
tigt sich  mit  dem  Theater  und  den  Schauspielern:  es  enthält  die  sorg- 
fältigste Uebersicht  des  römischen  Bühnenwesens  in  dem  bezeichneten 
Umfang,  die  wir  bis  jetzt  besitzen.  Dann  folgen  Nachträge  und  Verbesse- 
rungen, die  sich  fast  ausschliesslich  auf  bildliche  Darstellungen  beziehen 
und  zu  denen  Ribbeck  zum  Theil  durch  Erinnerungen  Brunns  bestimmt 
wurde.  Den  Schluss  machen  Indices:  Uebersicht  der  Tragödien  nach 
den  Stoffen,  Uebersicht  der  Originale,  Verzeichniss  der  griechischen  Dra- 
men, zu  deren  Erklärung  Beiträge  geliefert  sind,  Register  der  unsicheren 
Fragmente,  Inhaltsverzeichniss. 

Besonders  einleuchtend  ist  die  scharfsinnige  Reconstruction  der 
Iliona  des  Pacuvius:  die  des  pacuvianischen  Dulorestes  stützt  sich  auf 
die  Ausführungen  von  0.  Jahn  im  Herrn.  2,  229,  vgl.  jetzt  C  Robert, 
Bild  und  Lied  S.  185.  Ferner  hebe  ich  hervor  die  sinnreiche  Art  und 
Weise,  in  welcher  Ribbeck  die  Katastrophe  der  Antiopa  Pacuvii  er- 
mittelt, während  die  Bemerkungen  über  zwei  andere  Tragödien  dessel- 
ben Dichters,  die  Periboea  und  die  Atalanta,  das  Gewagte  und  Bedenk- 
liche der  Combination  bei  einer  so  unsicheren  Grundlage  ganz  beson- 
ders deutlich  erkennen  lassen.  Sehr  wahrscheinlich  ist  die  Vermuthung, 
dass  die  Troaden  des  Accius  von  seinem  Astyanax  nicht  verschieden 
waren;   noch   mehrmals  kommt  Ribbeck  in  die  Lage,   Doppeltitel  anzu- 


Römische  Litteraturgeschichte.  265 

nehmen,     lieber  die  Epinausimache  und   die  Myrmidonen*)   des  Accius 
ist  C.  Robert  a.  a.  0.  S.  133  if.  zu  vergleichen. 

S.  18  A.  106  hcätten  die  'fabulae  salticae'  des  Lucanus  erwähnt 
werden  können.  —  S.  217  vermuthet  Ribbeck,  dass  Gellius  13,  2  aus 
Varro  de  poetis  geschöpft  habe.  Direkt  wohl  nicht:  auch  jetzt  hält  Re- 
ferent an  seiner  früher  geäusserten  Ansicht,  dass  Gellius  hier  aus  der 
Suetonischen  vita  des  Pacuvius  schöpfte,  fest.  —  S.  510  A.  11  sagt  Rib- 
beck: »Macrobius  sat.  5,  18,  17  bespricht  nur  den  Euripideischen  Boten- 
bericht, ohne  des  Accius  dabei  zu  gedenken«.  Es  erklärt  sich  dies 
daraus,  dass  Macrobius  einer  griechischen  Quelle  (dem  Didymus)  folgt. 
Doch  genug  der  Kleinigkeiten  dieser  Art. 

Referent  kommt  noch  einmal  auf  die  Prätextä  zurück,  um  eini- 
ges nachzutragen,  was  ihm  vom  Verfasser  nicht  genügend  beachtet  zu 
sein  scheint.  Manches  in  den  Prätexten  erinnert  an  unsere  sogenannten 
Ausstattungsstücke,  dass  sie  aber  nicht  ganz  in  der  Ausstattung  aufgin- 
gen, dass  in  ihnen  ein  reicher  Schatz  acht  römischer  Poesie  enthalten 
war,  hat  Ribbeck  gezeigt.  Nach  der  Ansicht  des  Referenten  steht  Livius 
in  einigen  seiner  glänzendsten  Schilderungen  direkt  unter  dem  Einfluss 
der  Prätextä,  und  nicht  der  Dichter  hat,  wie  Ribbeck  S-  331  meint, 
von  den  Historikern  geschilderte  Scenen  verwerthet,  sondern  die  Ge- 
schieh tschreiber  die  Darstellung  der  Dichter  auf  sich  einwirken  lassen. 
Eines  aber  hat  Ribbeck  übersehen,  wodurch  er  seiner  Darstellung  der 
Prätextä  grossen  Eintrag  gethau  hat,  nämlich  die  Abhandlung  0.  Jahns 
»der  Tod  der  Sophoniba  auf  einem  Wandgemälde«  ^),  die  zu  dem  Werth- 
vollsten  gehört,  was  wir  von  Jahn  besitzen.  Referent  stimmt  so  sehr 
mit  den  Ausführungen  Jahns  in  jener  Abhandlung  überein,  dass  er  kein 
Bedenken  trägt,  in  dem  pompejanischen  Wandgemälde,  das  den  Tod  der 
Sophoniba  beim  Hochzeitsmahl  darstellt,  den  bedeutendsten  Rest  der 
römischen  Prätextä  zu  erkennen. 

Sehr  interessant  sind  die  Beobachtungen  Ribbecks  über  die  im 
ersten  Jahrhundert  der  Kaiserzeit  wiedererwachende  Vorliebe  für  die 
altrömische  Tragödie,  an  denen  nur  auszusetzen  ist,  dass  sie  durch  das 
ganze  Buch  zerstreut  und  nicht  von  Ribbeck  selbst  zusammengefasst  wor- 
den sind.  Er  macht  darauf  aufmerksam,  dass  Ovid  in  der  Behandlung 
der  Heldensage  wiederholt  sich  mit  den  römischen  Tragikern  in  einer 
Weise  berührt,   dass  er  sie   vor  Augen   gehabt  haben  muss,   und  dass 

■*)  Zu  fr.  VIII  'rognum  tibi  permitti  maluntV  coruam,  tradam  exercitum' 
bemerkt  Robert  mit  Recht,  dass  die  Aenderun^  Morcicrs  'ccrnant'  unbedingt 
zu  verwerfen  sei.  An  '  ccrnam'  ist  festzuhalten,  aber  man  darf  os  nicht  mit  Ro- 
bert, der  dem  Nonius  folgt,  im  Sinne  von  '  cedam'  fassen,  da  es  niemals  diese 
Bedeutung  hat:  'cernam'  bedeutet  vielmehr:  »ich  will  die  Probe  macheuct. 

^)  Festschrift  der  philosophischen  Fakultät  der  Bonner  Universität  zu 
dem  fünfzigjährigen  Professor -Jubiläum  Wcickers  am  1(5.  Oktober  185'J. 


266  Römische  Litteraturgeschichte. 

ebenso  selbst  Seneca  in  seiner  rhetorisclien  Tragödie  ihr  Studium  nicht 
verläugne,  ja  dass  sogar  zwischen  ihm  und  den  Incunabeln  der  römi- 
schen Tragödie  bei  Livius  Andronicus  Beziehungen  sich  erkennen  lassen. 
Damit  hängt  zusammen,  dass,  wie  Ribbeck  wahrscheinlich  macht,  in  der 
nämlichen  Zeit  altrömische  Tragödien  wie  die  Ino  des  Livius  und  der 
Athamas  des  Ennius  neu  bearbeitet  wurden.  In  gleicher  Weise  finden 
die  Erwähnungen  der  altrömischen  Tragödie  bei  Vitruv,  Velleius,  Colu- 
mella  und  Seneca  ihre  Erklärung:  ebenso  der  Spott  des  Satirikers  Per- 
sius  über  die  Verehrer  des  Pacuvius  und  des  Accius.  —  Dass  Apuleius 
noch  den  Accius  gelesen,  schliesst  Ribbeck  S.  401  nicht  mit  Recht  daraus, 
dass  er  ihn  citirt.  —  Mit  Buecheler  N.  Rh.  Mus.  27,  477  findet  Ribbeck 
S.  91  in  dem  Gedicht  des  Dracontius  vom  Raub  der  Helena  einen  Nach- 
hall bedeutender  alter  Poesie  ('in  quo  vetustorum  illustriumque  poeta- 
rum  quaedam  resonat  imago'  sagt  Buecheler).  Buecheler  hatte  sich  dar- 
auf beschränkt,  eine  Beziehung  zwischen  Dracontius  und  dem  Alexander 
des  Ennius  hervorzuheben :  dies  führt  Ribbeck  weiter  aus,  aber  ebenso 
wenig  als  Buecheler  giebt  er  die  Mittelglieder  an,  durch  welche  Dracon- 
tius mit  Ennius  in  Verbindung  steht,  da  man  wohl  nicht  annehmen  darf, 
dass  Dracontius  aus  Ennius  selbst  geschöpft  hat. 

Ein  Punkt  des  römischen  Bühnenweseus,  den  man  bis  dahin  kaum 
beachtet  hatte,  wird  beleuchtet  in  dem  Universitätsprogramm:  % 

Martini  Hertzii  de  ludo  talario  s.  talari  dissertatio  (ind.  schol. 
in  univ.  litt.  Vratisl.  per  aest.  a.  1873  habendarum).     14  S.    4. 

Der  'ludus  talarius'  oder  'talaris'  (beide  Formen  sieht  der  Ver- 
fasser mit  Recht  als  gleich  berechtigt  an)  wird  erwähnt  bei  Cic.  ad  Att. 
1,  16,  3;  de  off.  1,  150;  Quintil.  11,  3,  58;  Fronto  ad  M.  Antoninum  de 
orationibus  p.  127  Nieb.  (p.  179  ed.  Rom.  a.  1846  p.  160  Nab.).  Durch 
Conjectur  ist  derselbe  von  Tb.  Mommsen  hergestellt  in  der  aus  Livius 
stammenden  Notiz  des  Cassiodorius  in  seiner  Chronik  zum  Jahre  u.  c  639: 
'M.  Metellus  et  M,  Scaurus.  His  conss.  L.  Metellus  et  Cn.  Domitius 
censores  artem  ludicram  ex  urbe  removerunt  praeter  Latinum  tibicinem 
cum  cantore  et  ludum  talarium'  (für  '  talanum' ;  Hertz  selbst  hatte  früher 
'Atellanum'  vermuthet).  Mommsen  und  mit  einer  Ausnahme  Alle,  die 
sich  bis  dahin  mit  dem  Indus  talaris  beschäftigt  hatten,  sahen  in  ihm 
den  ludus  talorum,  ein  Würfel-  oder  genauer  Knöchel-  (Astragalen)spiel. 
Nur  C.  T.  Zumpt  zu  der  Stelle  Quintiliaus  erklärte  einem  Anstosse  Spal- 
dings  folgend,  dass  man  unter  dem  ludus  talaris  vielmehr  einen  ludus 
musicus  zu  verstehen  habe,  der  seinen  Namen  von  der  Kleidung  der  in 
ihm  auftretenden  Schauspieler,  nämlich  dem  langen,  auf  die  tali  reichen- 
den Chiton  habe.  Hertz  war  auf  das  Richtige  gekommen,  ohne  die  Be- 
merkung Zumpts  zu  kennen:  er  erfuhr  es,  dass  Zumpt  sein  Vorgänger 
gewesen,  als  er  nicht  wie  dieser  bei  der  einzelnen  Beobachtung  es  be- 
wenden Hess,   sondern  die  Untersuchung   in  jener  genauen  und  sorgfäl- 


Römische  Litteraturgeschichte.  267 

tigen,  alle  Zeugnisse  und  Ansichten,  sowie  alle  Seiten  des  Themas  be- 
rücksichtigenden Weise,  die  ihn  auszeichnet,  aufnahm  und  durchführte. 
Eine  Stelle  ist  ihm  jedoch  entgangen,  die  des  Lydus  de  magistr.  1,  40^), 
an  welcher  die  Arten  der  römischen  Komödie  aufgeführt  werden:  -7  jxiv- 
rnt  xwfxojdca  Ti/ivszac  sk  kr-d,  elg  TiaUidzav  zoyd-av  ^irsUdvr^v  zdjSep- 
vapiav  Ptvi^wvixrjv  r.Xavtr.zSaptav  xat  fxtinxrjV.  Seltsamer  Weise  unter- 
scheidet Lydus  gegen  die  sonstige  Ueberlieferung  die  planipedaria  und 
den  mimus.  Dann  fährt  er  fort:  xa\  r.alhdza  piv  iaziv  rj ' EXXrjVtxrjV  bno- 
Hs<Tcv  e^o'jaa  xiuiicpdc'a,  roydza  nk  tj  ' Pwixaixtjv  dp^atav.  'AzeVAvrj  os 
i(Tzcv  7j  zä)V  hyopivcuv  icoöiapcwv ,  zaßtpvapia  os  f]  axr^vo)zri  ^  Bsazptxrj 
xojpwSca,  'Piv^ojViXTj  r^  iqtuzcxrj ,  TtXMVtneoapca  r^  xazaazoXapia  ^  piiuxrj  tj 
u.  s.  w.  In  xazaazoXapta  steckt  offenbar  der  ludus  talarius,  aber  das 
Wort  ist  natürlich  verderbt,  da  es  jeder  vernünftigen  Erklärung  spottet. 
Es  ist  wohl  zu  schreiben  xa\  zaXapia  oder  um  von  der  Ueberlieferung  nichts 
zu  verlieren,  aber  doch  gewagter,  azoXdza  ^  xa\  zaXupia.  Denn  mit 
dem  Namen  stola  bezeichnet  auch  Ovid  den  Talar  der  Flötenspieler  beim 
Minervafest  fast.  6,  654  und  Varro  r.  r.  3,  13,  3  den  Anzug  des  Citha- 
röden:  stolata  aber  entspricht  genau  den  Bezeichnungen  gleicher  Art 
'palliata,  togata,  trabeata,  riciniata,  crepidata'. 

Hertz  zeigt  nun,  dass  der  ludus  talaris  aus  Gesang  und  Tanz  be- 
stand unter  Begleitung  musikalischer  Instrumente,  Cymbeln  und  Castag- 
netten,  vielleicht  auch  Cithern  und  Flöten  und  dass  er  mit  der  ij.ajcodia 
und  der  Xuacwola,  wie  sie  Athenaeus  p.  621  C;  620E  beschreibt,  zu  ver- 
gleichen sei,  da  das  Costüm  der  Schauspieler  und  die  musikalische  Be- 
gleitung übereinstimme,  ohne  indess  bei  der  Dürftigkeit  der  Quellen  auf 
weitere  Vermuthungen  sich  einzulassen:  'ulterius  progredi  nequeo,  hario- 
lari  nolo ' .  Jedenfalls  war  aber  auch  der  ludus  talarius  wie  die  Magodie 
äusserst  ausgelassen  und  orgiastischen  Charakters.  So  sehr  war  dies 
der  Fall,  dass,  wie  Fronto  a.  a.  0.  erzählt,  selbst  ein  römischer  Censor, 
wenn  er  zufällig  in  die  Nähe  eines  ludus  talaris  kam,  die  aufregende 
Wirkung  desselben  an  sich  verspürte:  '.  .  .  semet  ipsum  diceret  .  .  diffi- 
cile  dignitati  servire,  quin  ad  modum  crotali  aut  cymbali  pedem  pone- 
ret'.  Um  so  auffallender  ist  es,  dass  ein  solcher  ludus  in  den  Augen 
von  Censoren.  welche,  wie  Cassiodorius  nach  Livius  sagt,  '  omnem  artera 
ludicram  ex  urbe  removerunt  praeter  Latinum  tibicinem  cum  cantore' 
Gnade  gefunden  haben  soll.  Das  tiösst  Bedenken  ein  gegen  die  Richtig- 
keit der  Mommsenschen  Conjektur,  und  dies  Bedenken  scheint  auch 
Hertz  getheilt  zu  haben,  wenn  er  S.  1 1  A.  2  die  Möglichkeit  erwägt,  die 
Worte  'ludum  talarium'  aus  dem  Zusanmicnhaug  mit 'praeter'  zu  lösen 
und  mit   removerunt'  zu  verbinden.    Freilich  nimmt  er  mit  Recht  davon 


fi)  Die  Stelle  ist  auch  von  Teuffei  S.  lö^  nachgetragen  worden,  den  Re- 
ferent hatte  darauf  aufmerksam  macheu  lassen.  Die  Identiticirnng  der  plani- 
pedaria und  des  ludus  talaris  isl  nicht  autfallender  als  die  Uuterscheidung  der 
planipedaria  von  dem  mimus. 


268  Römische  Litteraturgeschichte. 

Abstand,  da  der  ludus  talaris  nicht  neben  der  ars  ludicra  als  etwas 
Besonderes  erwähnt  werden  kann;  aber  dann  bleibt  eben  jenes  Bedenken. 
Auch  hält  Referent  den  ludus  talaris,  wenn  er  gleich  in  Rom  offenbar 
sehr  populär  und  besonders  beim  gemeinen  Mann  beliebt  war,  doch  für 
keine  national  italische  Art  des  Schauspiels,  sondern  für  griechischen, 
oder  besser  hellenistischen  Ursprungs. 

Cn.  Nevius,  essai  sur  les  comraencements   de  la  poesie  ä  Rome. 
Par  D.  de  Moor.    Tournai  1877.     180  S.  8. 

Der  Verfasser  dieser  Lütticher  Inauguraldissertation  zeigt  sich  in 
der  deutschen  philologischen  Litteratur  sehr  wohl  bewandert,  wenn  auch 
Ribbecks  Buch  über  die  römische  Tragödie  ihm  noch  nicht  bekannt  ist. 
Auch  bemüht  er  sich  sein  Thema  zu  erschöpfen :  im  ersten  Theil  seines 
Buches  gibt  er  eine  Biographie  des  Nävius  und  bespricht  alsdann  die  Frag- 
mente seiner  Tragödien,  Komödien  und  seines  Epos;  im  zweiten  betrachtet 
er  die  Sprache  und  die  Verskunst  des  Dichters.  In  allem  gibt  sich  eine 
geschickte  Hand  zu  erkennen;  aber  mehr  als  verständige  Zusammen- 
stellung des  Bekannten  lässt  sich  dem  Verfasser  nicht  nachrühmen,  nir- 
gendwo nimmt  man  eine  auf  eigenen  Füssen  stehende  Detailforschung 
wahr.  Damit  stehen  in  Einklang  die  conclusions,  zu  denen  der  Verfasser 
gelangt;  als  Inhalt  der  conclusion  des  ersten  Theils  gibt  er  an:  dans 
la  Variete  des  genres  litteraires,  abordes  par  le  poete,  Nevius  reste  tou- 
jours  national.  —  La  tragedie,  la  comedie  et  l'epopee,  corame  il  les  a 
congues,  devaient  plaire  aux  Romains ;  als  Inhalt  der  conclusion  des  zwei- 
ten: Comparaison  de  la  litterature  romaine  avec  la  litterature  fran^aise 
et  la  litterature  allemande  au  point  de  vue  de  l'imitation  etrangere.  — 
La  poesie  romaine  resta  toujours  dependante  des  Grecs.  —  Nevius  fuit 
un  poete  national.  —  Son  epitaphe.  Man  wird  zugeben  müssen,  dass, 
um  zu  diesen  conclusions  zu  gelangen,  kein  Buch  nöthig  war. 

F.  Schoell,  Litterarisches  zu  Plautus  und  Terentius.    Neue  Jahrb. 
f.  Philol.  und  Pädag.  119,  39  ff. 

I.  wird  Donat.  Ter.  Andr.  prolog.  18  und  Cic.  de  rep.  bei  Aug.  c. 
d.  2,  9  behandelt:  beide  Stellen  werden  so  zu  emendiren  versucht,  dass  die 
W^idersprüche  mit  der  richtigen  Datirung  in  Bezug  auf  die  Zeit  des  Nävius 
und  Plautus  gehoben  werden.  II.  handelt  über  Schauspielerzahl  und 
Rollenvertheilung  bei  Plautus  und  Terentius  im  Anschluss  an  Euanthius 
de  comoedia  S.  4  meiner  Ausgabe.  Schoell  nimmt  seltsamer  Weise  trotz 
der  Angaben  in  meinem  kritischen  Apparat  an,  dass  die  Constituirung 
der  Stelle  von  mir  lediglich  nach  den  Handschriften  gegeben  sei,  wäh- 
rend sie  in  den  wesentlichen  Punkten  auf  meinen  Emendationen  beruht, 
zu  denen  ich  durch  die  gleichen  Erwägungen,  wie  sie  Schoell  ausführt, 
veranlasst  war.  III.  knüpft  an  Studemunds  Aufsatz  über  die  Ambrosia- 
nische Didascalie  des  Plautinischeu  Stichus  au  und  zeigt,  dass  an  der 
Angabe  des  Originals  in  Zeile  6  derselben  (ADELPKÜE  MENANDRU) 


Römische  Litteraturgeschichte.  269 

nicht  zu  rütteln  sei,  da  Menander  zwei  verschiedene  Komödien  unter  dem 
gleichen  Titel  'AdEX<pui  geschrieben  habe,  von  denen  die  eine  Terenz,  die 
andere  Plautus  übertragen  habe. 

Augusti  Reifferscheidii  Coniectanea  nova.  12  S.  4.  Bres- 
lauer Universitätsprogramm  vom  Wintersemester  1880/81. 

S.  8  wird  im  Auschluss  au  eine  Stelle  des  Euanthius  und  eine  an- 
dere des  Donatus  de  comoedia  gezeigt,  dass  wenigstens  bei  den  späteren 
Grammatikern  Plautus,  Terenz,  Afranius  und  Turpilius  den  Kanon  der 
römischen  Komödie  bildeten. 

Les  chefs-d'oeuvre  epiques  de  tous  les  peuples.  Notices  et  ana- 
lyses  par  A.  Chassang,  docteur  es  lettres,  laureat  de  l'academie 
frangaise,  inspecteur  general  d'instruction  publique,  et  F.  L.  Marcou, 
docteur  es  lettres,  laureat  de  l'academie  fran^aise,  maitre  de  Confe- 
rences ä  la  faculte  des  lettres  de  Paris.  Paris,  Furne,  Jouvet  et  C'^, 
1879.    340  S.  8. 

Die  'epopee  Latine'  ist  behandelt  S.  99  —  118. 

Adolph  US  Kiessling,  De  C.  Helvio  Ciuna  poeta.  Comraentatio- 
nes  philologae.  In  honorem  Theodori  Mommseni  scripserunt  amici. 
S.  351-355. 

Von  Helvius  Cinna,  dem  Freunde  Catull's,  sind  uns  bekanntlich 
Titel  und  Fragmente  zweier  Gedichte,  Smyrna  und  Propempticon  Pollio- 
nis,  überliefert,  von  deren  ersterem  man  ohne  weiteres  annehmen  darf,  dass 
es  auf  alexandrinischer  Vorlage  beruhe.  Um  diese  näher  zu  bestimmen, 
macht  Kiessling  darauf  aufmerksam,  dass  der  zu  jener  Zeit  in  Rom  so 
beliebte  Dichter  Parthenius  nach  Suidas  als  Kriegsgefangener  zu  einem 
Cinna  kam,  der  recht  wohl  der  Vater  des  Dichters  gewesen  sein  könne; 
da  nun  Parthenius  sowohl  die  Sage  von  der  Smyrna  behandelte  (viel- 
leicht in  den  Metamorphosen),  als  auch  ein  Propempticon  schrieb,  so  sei 
es  sehr  wahrscheinlich,  dass  Cinna  in  beiden  Gedichten  in  seine  Fuss- 
stapfen  getreten  sei.  Was  nun  Cinnas  Propempticon  anlangt,  so  führt 
Kiessling  aus  den  Fragmenten  des  von  Hygin  dazu  verfassten  Commen- 
tars  den  klaren  Nachweis,  dass  es  nicht,  wie  man  gewöhnlich  glaubt, 
für  den  Feldzug  des  Asinius  Pollio  gegen  die  Delmater  im  Jahre  714 
bestimmt  gewesen  ist,  sondern  für  eine  Reise  desselben  nach  Griechen- 
land, die  er  vielleicht  Studien  halber  und,  wenn  man  Cic.  epist.  1,  6  auf 
ihn  beziehen  darf,  im  Jahre  698  antrat.  Damit  fällt  der  eine  Grund, 
aus  dem  mau  die  Nachricht  Plutarchs,  der  Dichter  Cinna  sei  beim  Be- 
gräbnisse Cäsars  aus  Missverständniss  vom  Volke  zerrissen  worden,  be- 
zweifelte, weg;  den  andern,  die  bekannten  Verse  Vergils  ecl.  9,  35  f. 
beseitigt  Kiessling  ansprechend  durch  den  Hinweis  auf  die  offenbar  von 
Vergil  hier  nachgeahmte  Stelle  Theoer.  7,  39  f.,  wo  ebenfalls  von  einem 
bereits  verstorbenen  Dichter  die  Rede  ist.    Cinna  schrieb  also  das  Pro- 


270  Römische  Litteraturgeschichte. 

pempticon,  während  er  mit  Catull  in  Bithynien  war,  die  Smyrna  gab  er 
erst  nach  seiner  Rückkehr  heraus,  was  Kiessling  daraus  schliesst,  dass 
das  Epigramm  Catulls  über  dies  Gedicht  wegen  seiner  Opposition  ge- 
gen Hortensius  und  dessen  asianische  Redeweise  erst  nach  der  Bekannt- 
schaft mit  des  Hortensius  Gegner  Calvus,  die  erst  nach  der  bithynischeu 
Reise  eingetreten  sei,  fallen  könne.  —  Im  weiteren  folgert  Kiessling  aus 
der  Erwähnung  eines  Aufenthaltes  des  Cinna  im  Gebiete  der  Cenomanen 
in  einigen  Fragmenten  und  aus  der  häufigen  Erwähnung  der  gens  Hel- 
via  in  Inschriften  von  Brescia,  dass  Cinna  aus  letzterer  Stadt  stamme 
und  also  ein  Landsmann  Catulls  sei.  Bei  der  Aufzählung  der  übrigen 
damals  im  litterarischen  Leben  hervortretenden  Transpadaner  nimmt 
Kiessling  Gelegenheit  das  Verhältniss  zwischen  Catull  und  Alfenus  Varus 
zu  besprechen,  welch  letzteren  er  als  einen  Förderer  der  Liebe  Catulls 
zur  Lesbia  auffasst,  indem  er  c.  30  in  dem  Sinne  erklärt,  dass  Catull 
dem  Freunde,  der  ihn  in  seinem  Vorhaben  um  Lesbia  zu  werben  be- 
stärkt habe,  nun  aber,  wo  sich  Schwierigkeiten  böten,  ihn  nicht  genügend 
unterstütze,  deshalb  Vorwürfe  mache. 

The  Roman  poets  of  the  Augustan  age.  By  W.  Y.  Sellar,  M.  A., 
Professor  of  humanity  in  the  university  of  Edinburgh  and  formerly 
fellow  of  Oriel  College,  Oxford.  Virgil.  Oxford,  at  the  Clarendon 
press,  1877.     XX,  413  S.  8. 

Herr  Sellar  hat,  wie  wir  aus  der  Vorrede  erfahren,  vor  mehreren 
Jahren  ein  Werk  über  die  Römischen  Dichter  der  Republik  erscheinen 
lassen,  das  dem  Referenten  unbekannt  geblieben  ist.  Das  vorliegende 
Buch  über  Virgil  zeichnet  sich  aus  durch  echt  englische  Gründlichkeit, 
die  nichts  Wesentliches  ausser  Acht  lässt,  aber  alles  Unwesentliche  über- 
geht. Der  reiche  Stoff  ist  erschöpfend,  wenn  auch  etwas  scheraatisch 
behandelt;  auch  steht  nicht  überall  die  Gelehrsamkeit  des  Verfassers  im 
Gleichgewicht  mit  den  Aufgaben,  die  er  sich  stellt.  Im  Ganzen  aber 
verdient  das  Buch  wegen  der  Originalität  seiner  Auffassung  mehr  als 
manches  andere  eine  Uebersetzung  ins  Deutsche. 

Nachdem  der  Verfasser  im  ersten  Kapitel  über  die  Augusteische 
Poesie  im  Allgemeinen  gehandelt  hat,  sucht  er  im  zweiten  die  Stelle, 
welche  Virgil  in  der  Römischen  Litteratur  einnimmt,  näher  zu  bezeich- 
nen; dann  wendet  er  sich  im  dritten  zum  Leben  und  zur  Persönlichkeit 
des  Dichters.  Vom  vierten  Kapitel  an  bespricht  er  seine  Werke,  zuerst 
die  Eklogen,  dann  im  fünften  motives,  form,  substance  and  sources  of 
the  georgics',  im  sechsten  die  Beziehungen  der  Georgica  zu  dem  Lehr- 
gedicht des  Lucrez;  das  siebente  ist  überschrieben  'the  georgics  a  poem 
representative  of  Italy',  das  achte  'the  roman  epic  before  the  time  of 
Virgil',  das  neunte  'form  and  subject  of  the  Aeneid',  das  zehnte  the 
Aeneid  as  the  epic  of  the  Roman  empire',  das  elfte  und  letzte  'the 
Aeneid  as  au  epic  poem  of  human  life'. 


Eömische  Litteraturgeschichte.  271 

Dem  Buche  über  Virgil  soll  ein  anderes  über  Horaz  und  die  ele- 
gischen Dichter  folgen. 

De  fabulis  Propertianis  particula  prior.  Dissertatio  quam  scripsit 
et  .  .  .  die  XIV  m.  Maii  a.  1880  •  .  defendet  Augustus  Otto.  Sile- 
sius.    52  S.  8. 

Philolog.  Rundschau  N.  5  Sp.  157if.  von  E.  Heyd  eure  ich. 

In  der  vorliegenden  Breslauer  Doctordissertation  werden  die  Fa- 
beln bei  Properz,  welche  dem  troischen,  thebanischen  und  Argonauten- 
cyclus  angehören,  behandelt  und  ihre  Quellen  in  der  alexandrinischen 
Poesie  fein  und  verständig  nachgewiesen.  Dabei  werden  zwei  Beobach- 
tungen des  Referenten  verwerthet:  nach  der  einen  haben  die  Byzantini- 
schen Epigrammendichter,  namentlich  Paulus  Silentiarius,  wenn  sie  mit 
Properz  in  Motiven  und  Wendungen  übereinstimmen,  nicht,  wie  man  bis- 
her annahm,  diese  dem  Properz  entlehnt,  der  ihnen  durchaus  fern  lag, 
sondern  aus  der  ihnen  mit  dem  römischen  Dichter  gemeinsamen  Quelle, 
aus  Kallimachus  geschöpft.  Nach  der  andern  lässt  sich  mit  ziemlicher 
Wahrscheinlichkeit  auf  Philetas  als  Quelle  des  Properz  schliessen,  wenn 
dieser  mit  Theokrit,  dem  Schüler  des  Philetas,  sich  berührt.  Die  erstere 
Beobachtung,  welche,  nachdem  sie  von  Otto  S.  5  f.  mitgetheilt  wurde, 
schon  von  anderen  acceptirt  worden  ist,  verdient  noch  eine  genauere  Aus- 
führung, da  durch  Vergleichung  des  Properz  und  der  späteren  Epigram- 
mendichter eine  ziemliche  Anzahl  von  Callimachea  sich  ermitteln  lassen. 

Hervorzuheben  ist  noch,  dass  Otto  im  Gegensatz  zu  0.  Schneider 
es  sehr  wahrscheinlich  macht,  dass  Callimachus  auch  eigentliche  Liebes- 
elegien gedichtet  habe. 

Es  ist  gegründete  Aussicht  vorhanden,  dass  die  particula  posterior 
sehr  bald  veröffentlicht  werden  wird. 

Augusti  Reifferscheidii  Coniectanea  nova.  12  S.  4.  Bres- 
lauer Universitätsprogramm  vom  Winterseraester  1880/81. 

Luc.  Müller  sagt  in  seiner  Metrik  der  Griechen  und  Römer  S.  76: 
»Ueber  Horaz  ist  die  lyrische  Metrik  der  Römer  nicht  hinausgekommen. 
Der  von  ihm  gemissbilligte,  aber  doch  von  zwei  Zeitgenossen  unternom- 
mene Versuch,  die  pindarischen  Gesänge  nachzuahmen,  fand  keinen  An- 
klang«. In  den  coniectanea  nova  S.  7  macht  Referent  wahrscheinlich, 
dass  nicht  zwei,  ein  Titius  (Hör.  ep.  1,  319  fi'.)  und  ein  von  ihm  unter- 
schiedener Rufus  (Ovid.  ex  Ponto  4,  16,  22  f )  sich  in  der  Nachahmung 
Pindarischer  Oden  versucht  haben,  sondern  dass  Horaz  und  Ovid  nur 
einen  und  denselben  Titius  Rufus  meinen:  'si  reputaveris,  omnino  non 
probabile  esse,  duos  eadem  aetate  poetas  Romanos  singulari  prorsus  stu- 
dio, cuius  nulla  praeterea  exempla  in  literarura  historia  Romanarum  ex- 
tant,  cum  Pindaro  certasse,  Titium  Iloratii  eundem  atque  Rufum  Ovidii 
fuisse  Pindaricaeque  fidicinem  lyrac  Titium  Rufum  nominatum  esse  conicies. 
Cui  suspicioni  fides  additur  eo,  quod  Rufi  cognomen  a  Titia  gente  non 


272  Römische     Litteraturgeschichte. 

alienum  fuisse  scimus.  Fuit  enim  C.  Titius  L.  F.  Rufus  praetor  urbanus 
a.  704  ad  eumque  Cicero  epistulam  13,  58  scripsit:  qui  pater  fuisse  po- 
test  Titii  Rufi  poetae  .  .  praeterea  Titium  quendani  Rufum  a  Caligula 
ad  voluntariam  mortem  propulsura  esse  narrat  Cassius  Dio  59,  18'. 

Coniectanea  de  Silio  luvenale  Plauto  aliis  poetis  Latiuis.  Scripsit 
F.  Buecheler.    Rh.  Mus.  35,  39ü  ff. 

S.  407  weist  Bücheier  nach,  dass  der  Dichter  der  Cynegetica  nicht 
Gratius,  sondern  Grattius  geheissen  habe.  So  geben  die  beiden  Hand- 
schriften des  Dichters  seinen  Namen:  gegen  sie  kann  die  junge  Ueber- 
lieferung  bei  Ovid  ex  Ponto  4,  15,  34,  wo  Gratius  gelesen  wird,  um  so 
weniger  aufkommen,  als  auf  Inschriften  die  Namensform  Grattius  sich 
fast  allein  findet.  Auch  bei  Cicero  pro  Archia  12  haben  die  Handschriften 
Grattius, 

0.  Gruppe,   Zum  sogenannten  Manilius.     Hermes  11,  235  ff. 

Gruppe  hält  die  Astronomica  des  Manilius  für  die  getreue  Versi- 
fication  einer  varronischen  Schrift,  wahrscheinlich  des  sechsten  Buches 
der  disciplinae.  Mit  Unrecht:  vgl.  H.  Diels  Doxogr.  gr.  S.  19G  Rh.  Mus. 
34,  490. 

De  Livio  Lucani  in  carmine  de  hello  civili  auctore.  Dissertatio  iriau- 
guralis  quam  scripsit  et .  .  .  die  VHI  m.  lunii  a.  1874  .  .  defendet  Gus'ta- 
vus  Bai  er,   Vratislaviensis.    46  S.  8.   Breslauer  Doctordissertation. 

Quum  in  studiis  Lucanianis  iam  diutius  essem  versatus,  Reiffer- 
scheid  .  .  me  adduxit,  ut  quaestionem  unde  fluxerint  ea  quae  ad  histo- 
riam  in  Pharsalia  pertinent  instituerem  suamque  sententiam  mecum  com- 
municavit  Livium  auctorem  Lucani  existimandum  esse'.  Der  Beweis 
dafür,  dass  Lucan  sich  völlig  an  Livius  angeschlossen,  hätte  viel  schärfer 
und  eingehender  geführt  werden  können,  aber  auch  so  bleibt  kein  Zweifei 
über  die  Thatsache  selbst  übrig:  freilich  hätte  der  Verfasser  nicht  so 
weit  gehen  und  alle  Einwirkung  des  Lucan  auf  die  Darstellung  des 
Flor  US  läugnen  dürfen.  Vgl.  H.  L  Müller,  Neue  Jahrb.  f.  Philol.  und 
Pädag.  113,  559  f.  und  namentlich  E.  Westerburg,  Rh.  Mus.  37,  35  ff., 
der  auch  noch  auf  anderes  Bedenkliche  und  Irrthümliche  aufmerksam 
macht,  aber  zugleich  hervorhebt,  dass  trotzdem  Verdienst  genug  bleibe. 
»Das  Material  ist  mit  umsichtigem  Fleisse  gesammelt,  und  was  das  Wich- 
tigste ist,  die  Schrift  hinterlässt,  trotz  ihrer  Irrthümer  im  Einzelnen,  die 
Ueberzeugung,  dass  das  Endresultat  im  Grossen  und  Ganzen  der  Wahr- 
heit entspricht,  nur  dass  man  zweifeln  könnte,  ob  Lucan  direct  aus  Li- 
vius, oder  was  mir  keineswegs  unwahrscheinlich  ist,  aus  einer  secundären 
Quelle  geschöpft  habe«.  Westerburgs  Ansicht,  Livius  sei  nur  mittelbar 
Quelle  des  Lucan,  würde  discutirbar  sein,  wenn  Livius  und  Lucan  sich 
nicht  der  Zeit  nach  so  nahe  ständen.  —  Am  Schluss  seiner  Abhand- 
lung verspricht  der  Verfasser,  in  einer  besonderen  Abhandlung  zu  zeigen, 


Römische  Litteraturgeschichte.  273 

wie  Lucan  sich  für  die  Wiederherstellung  der  Bücher  des  Livius  108 — 
112  verwertheu  lasse.  Hoffentlich  benutzt  er  diese  Gelegenheit,  den 
Hauptbeweis  schärfer  und  feiner  durchzuführen,  ihn  zu  berichtigen  und 
zu  vervollständigen. 

Coniectanea  de  Silio  luvenale  Plauto  aliis  poetis  latinis.  Scripsit 
F.  Buecheler.     Rh.  Mus.  35,  390  ff. 

Munk  in  seiner  Geschichte  der  römischen  Litteratur  H  242  ^  hatte 
zuerst  darauf  aufmerksam  gemacht,  dass  die  Anfangsbuchstaben  der  acht 
ersten  Verse  des  sogenannten  Homerus  Latiuus  den  Namen  Italiens  bil- 
den: er  sieht  darin  den  Namen  des  Verfassers  und  lässt  es  dahin  ge- 
stellt, ob  dabei  vielleicht  an  eine  Jugendarbeit  des  Dichters  Silius  Itali- 
cus  zu  denken  sei.  Bücheier  a.  a.  0.  S.  391  erweitert  diese  Beobachtung 
durch  die  Wahrnehmung,  dass  die  acht  letzten  Verse  in  ihren  Anfangs- 
buchstaben das  Wort  'scripsit'  ergeben:  'ego  enim  Homerum  Latinum 
audeo  adulescenti  (Silio)  Italico  tribuere  fisus  primorura  et  postremoi'um 
versuum  parastichidi  Italiens  sc*ipsit\  An  beiden  Stellen  ist  freilich  die 
Parastichis  erst  durch  Conjectur  herzustellen,  da  statt  u  in 'Italiens' 
e,  und  statt  r  in  'scripsit'  q  überliefert  ist.  M.  Hertz,  Zeitschrift  für 
das  Gymnasialwesen  31,  572  nimmt  nur  die  Parastichis  der  sieben  ersten 
Verse  an  und  lässt  mit '  Italice'  den  anreden,  dem  das  Gedicht  gewidmet 
ist :  diese  Vermuthung  ist  ausgeschlossen,  sobald  man  auf  die  Parastichis 
am  Schluss  achtet. 

Th.  Mommsen,  Trimalchio's  Heimat  und  Grabschrift.  Hermes  13, 
106  ff. 

Mommsen  macht  es  sehr  wahrscheinlich,  dass  Cumä  das  Lokal  der 
'  cena  Trimalchionis '  ist.  Dann  folgen  Bemerkungen  über  die  Grabschrift, 
die  Trimalchio  sich  selber  gesetzt  haben  will.  Einen  Nachtrag  dazu  gibt 
E.  Hübner  a.  a.  0.  S.  414  ff. 

Emil  Hübner,  Das  Epicedion  Drusi.     Hermes  13,  145  ff. 

In  einer  sehr  sorgfältigen  und  ausführlichen  Abhandlung  vertheidigt 
E.  Hübner  den  antiken  Ursprung  des  epicedion  Drusi.  Zum  Vorgänger 
hatte  er  F.  Th.  Adler  in  dem  Anklamer  Gymnasialprogramm  vom  Jahre 
18.")1:  de  P.  Ovidii  Nasonis  quae  fertur  consolatione  ad  Liviam  Augustam 
de  raorte  Drusi  Neronis  filii  eins.  Bekanntlich  hatte  M.  Haupt  in  einer 
meisterhaften  Untersuchung  die  Entstehung  dieser  Elegie  in  das  Zeit- 
alter der  Renaissance,  etwa  an  das  Ende  des  fünfzehnten  Jahrhunderts 
gesetzt.  Ihm  stimmten  Lachmann  und  Luc.  Müller  bei.  Der  Verfasser 
ist  jedesfalls  ein  ächter  poeta  Ovidiauus,  er  zeigt  sich  überall  als  Nach- 
ahmer Ovids;  auch  Properz  hat  er,  wie  Hübner  nachgewiesen,  fleissig 
studirt  und  benutzt:  endlich  gibt  sich  zwischen  den  beiden  Elegien  auf 
Mäcenas  und  dem  Epicedion  in  Versbau  und  Technik  eine  auffallende 
Uebereinstimmung   kund.     Hübner   hat   meines  Erachtens    überzeugend 

lahresbericht  für  Allerthumswissenschaft    XXm.  (1880.  HI.)  18 


274  Römische  Litteraturgeschichte. 

nachgewiesen,  dass  kein  zwingender  Grund  vorliege,  jene  Mäcenasele- 
gien  für  antik,  das  Epicedion  für  nicht  antik  zu  halten,  dass  vielmehr 
die  grösste  Wahrscheinlichkeit  dafür  spreche,  dass  auch  das  Epicedion 
dem  Alterthum  angehöre  und  zwar  wie  die  Mäcenaselegien  in  der  zwei- 
ten Hälfte  des  zweiten  Jahrhunderts  verfasst  sei. 

Paul   Preibisch,    Quaestiones    de  libris   pontificiis.     Dissertatio 

inauguralis.     Vratislaviae  1874.     47  S.    8. 

Paul  Preibisch,  Fragmenta  librorum  pontificiorum.     Programm 

des  königlichen  Gymnasiums  zu  Tilsit.     1878.     22  S.    4. 

Die  beiden  Abhandlungen  gehören  zusammen,  insofern  die  Disser- 
tation gewissermassen  Prolegomena  und  Commentar  zu  der  in  dem 
Gymnasialprogramm  gelieferten  Fragmeutsammlung  giebt.  Der  Schwer- 
punkt beider  Schriften  liegt  natürlich  auf  dem  Gebiete  des  römischen 
Sacralrechtes,  doch  ist  für  die  Litteraturgeschichte  der  die  Dissertation 
eröffnende  Abschnitt '  de  titulis  librorum  pontificiorum'  von  Wichtigkeit, 
da  durch  denselben  unsere  bisherigen  Anschauungen  von  der  Art  der 
pontificalen  Litteratur  nicht  unwesentlich  modificirt  werden.  Glaubte 
man  nämlicli  bisher  libri  und  commentarii  pontificum  so  scheiden  zu 
müssen,  dass  erstere  Ritualvorschriften,  letztere  iurisdictionelle  Entschei- 
dungen und  Decrete  der  Pontifices  enthalten  hätten,  so  weist  Preibisch, 
indem  er  der  vom  Referenten  in  seinen  Vorlesungen  über  römische  My- 
thologie ausgesprochenen  Ansicht  folgt,  darauf  hin,  dass  die  Fragmente 
selbst  zu  dieser  Annahme  nicht  stimmen.  Preibisch  nimmt  an,  dass  Vor- 
schriften über  das  religiöse  Ceremoniell  nur  in  den  wahrscheinlich  nach 
dem  gallischen  Brande  aus  dem  Gedächtniss  aufgezeichneten  leges  Numae, 
an  die  sich  die  Indigitamenta  anschlössen,  enthalten  waren,  während 
die  eigentlichen  libri  oder  commentarii  pontificum,  die  unter  einander 
nicht  verschieden  waren,  Decrete  der  Pontifices  in  chronologischer  Folge 
enthielten.  Diese  Anordnung  war  natürlich  unter  den  Fragmenten  nicht 
mehr  herzustellen;  darum  hat  Preibisch  die  bekannte  varronische  Ein- 
theilung  de  hominibus,  de  locis,  de  temporibus,  de  sacrorum  ratione  ge- 
wählt, welche  er  sowohl  auf  die  Fragmente,  als  auf  die  getrennt  davon 
gegebenen  einzelnen  verba  pontificalia  anwendet.  Die  Fragmentsammlung 
hat  nur  den  Werth  eines  vorläufigen  Versuchs,  der  hoffentlich  bald  durch 
eine  den  zu  stellenden  Ansprüchen  entsprechende  Arbeit  verdrängt  wer- 
den wird. 

Ueber  die  leges  regiae  von  Moritz  Voigt.  I.  Bestand  und  In- 
halt der  leges  regiae.  II.  Quellen  und  Authentie  der  leges  regiae. 
Des  VII.  Bandes  der  Abhandlungen  der  philologisch-historischen  Classe 
der  königl.  Sächsischen  Gesellschaft  der  Wissenschaften  No.  VI  und 
VII.  (S.  555-826).     Leipzig,  bei  S.  Hirzel,  187G-77.     272  S.    8. 

Der  Verfasser  steht  auf  einem  sehr  conservativen  Standpunkt,  da 
er  an  der  Authentie  der  leges  regiae  und   des  ins  Papirianum  festhält. 


Römische  Litteraturgeschichte.  275 

Näher  auf  die  im  üebrigen  äusserst  sorgfältigen  und  gelehrten  Ausfüh- 
rungen desselben  einzugehen,  wird  sich  Gelegenheit  finden,  sobald  eine 
demnächst  erscheinende  neue  Bearbeitung  der  Pontificalfragmente  vor- 
liegen wird.  Ich  bemerke  nur  noch,  dass  auch  Voigt  die  bisherigen 
Unterscheidungen  von  libri  und  commentarii  bei  den  Priester-  und  Ma- 
gistratsurkundeu  aufgiebt,  und  libri,  wie  natürlich,  als  allgemeine  Be- 
zeichnung fasst.  Dasselbe  gilt  aber  auch  von  commentarii,  welchen  Aus- 
druck Voigt  als  Bezeichnung  einer  besonderen  Art  fasst,  wenn  auch 
nicht  geläugnet  werden  soll,  dass  commentarii  zuweilen  eine  besondere 
Art,  aber  sicher  nicht  im  Gegensatz  zu  libri,  bezeichnet  haben  kann. 

Fragmenta  auguralia.  Von  Heinrich  Galetschky.  Programm 
des  köuigl.  Gymnasiums  zu  Ratibor  für  die  Zeit  von  Ostern  1874  bis 
dahin  1875.     14  S.    4. 

Die  Fragmente  sind  alphabetisch  nach  den  Stichworten  geordnet. 
Ohne  Werth. 

Librorum  de  disciplina  augurali  ante  Augusti  mortem  scriptorura 
reliquiae.  (Pars  I).  Disscrtatio  inauguralis  quam  .  .  .  scripsit  Fran- 
ciscus  Albertus  Brause,  Saxo.    Lipsiae  1875.     52  S.    8. 

Brause  unterscheidet  nach  der  gewöhnlichen  Ansicht  die  libri  augu- 
rum  oder  augurales  von  den  commentarii  augurum,  von  beiden  die  de- 
creta  augurum:  endlich  führt  er  als  besondere  Auguralurkunden  'acta 
quaedam  et  fastos  augurales  et  quasdam  tabulas  ad  bona  et  reditus  col- 
legii  spectantes'  an.  Darauf  folgt  die  Fragmentsammlung,  bei  der  vor 
allem  zu  tadeln  ist,  dass  der  Verfasser  sich  nicht  klar  darüber  gewor- 
den ist,   was  man  als  Fragment  der  Auguralurkuuden  ansehen  dürfe. 

Paulus  Regell,  De  augurum  publicorum  libris  part.  I.  Disser- 
tatio  inauguralis.     Vratislaviae  1878.     41  S.    8. 

Diese  tüchtige  Erstlingsschrift,  welche  den  Vorläufer  einer  zu  er- 
wartenden commentirten  Fragmentsammlung  der  auguralen  Litteratur 
bildet,  handelt  in  zwei  Capiteln  I.  über  die  Abfassungszeit  und  Anlage 
der  Auguralschriften,  IL  über  das  Verhältniss  der  libri  und  commentarii 
augurum  zu  einander.  Im  ersten  kommt  Verfasser  nach  eingehender 
Besprechung  des  Wirkungskreises  der  Augurn  und  Abgrenzung  dessel- 
ben gegenüber  der  Haruspicin  u.  ähnl.  zu  dem  Resultate,  dass  die  Ri- 
tualvorschriften der  Auguraldisciplin,  wenn  auch  nicht  alle  auf  einmal,  so 
doch  in  vcrhältnissmässig  früher  Zeit,  etwa  bis  zum  Dccemvirat,  je  nach 
dem  Bedürfniss  seien  aufgezeichnet  worden.  Im  gallischen  Brande  vernich- 
tet, wurden  sie  naturgemäss  in  systematischer  Anordnung  wieder  herge- 
stellt, und  dieser  alte  rituale  Thcil  wurde  später  durch  die  nach  Bedarf  all- 
mählig  hinzukommenden  Decrete  der  Priesterschaft,  die  sich  theils  auf 
das  Ritual,  theils  auf  das  Staatsrecht  bezogen,   erweitert.    Schliesslich 

18* 


276  Römische  Litteraturgeschichte. 

sucht  Regell  den  Begriff  eines  Auguralfragments  festzustellen.  —  Im 
zweiten  Capitel  führt  Regell  viel  genauer  und  sorgfältiger  als  Preibisch 
(s.  0.)  den  Nachweis,  dass  sowohl  bei  den  Pontifical-  wie  bei  den  Augu- 
ralschriften libri  und  commentarii  nicht,  wie  man  gewöhnlich  annahm,  ver- 
schieden, sondern  durchaus  identisch  sind  und  das  ganze  Corpus  der  Augu- 
ralschriften umfassen,  da  die  landläufige  Ansicht,  die  libri  hätten  die 
Ritualvorschriften,  die  commentarii  die  Decrete  enthalten,  durch  Frag- 
mente widerlegt  wird,  die  bestimmt  den  libri  zugeschrieben  werden,  wäh- 
rend sie  in  die  commentarii  gehören  müssten,  und  umgekehrt. 

Die  Anfänge  der  Rhetorik  bei  den  Römern.  Von  dem  Gymnasial- 
lehrer Dr.  Rudolf  Kröhnert.  (Jahresbericht  über  das  städtische 
Gymnasium  zu  Memel).     Memel  (1877).     31  S.    4. 

Beruht  nicht  auf  eigenen  Detailstudien;  auch  weicht  die  Auffassung 
nicht  von  der  gewöhnlichen  ab. 

L'eloquenza  in  Atene  ed  in  Roma  al  tempo  delle  libere  istituzioni. 
Saggio  di  Ferdinando  Gnesotto,  prof.  nel  r.  liceo  T.  Livio,  libero 
docente  di  filologia  Latina  e  incaricato  nella  r.  universita  di  Padova. 
Drucker  &  Tedeschi.  Verona,  libreria  alla  Minerva;  Padova,  libreria 
all'  universita.    1877.    518  S.    8. 

Die  'Eloquenza  in  Roma'  findet  ihre  Darstellung  S.  369  — 516: 
I.  'cenni  intorno  alla  coltura  dei  Romani'  II.  'M.  P.  Catone'  III.  pro- 
gresso  della  coltura  e  scuole  in  Roma'  IV.  'M.  Antonio'  V.  L.  Licinio 
Crasso'  VI.  Q.  Ortensio  Ortalo'  VII.  'C. Licinio  Calvo'  VIII.  'Cicerone  — 
vita'  IX.  Cicerone  —  oratore'  X.  Cicerone  —  libri  oratorii'  XI.  'Cice- 
rone scrittore  di  filosofia'  XII.  'critica  di  Mommseu  contro  Cicerone'. 
Schon  diese  Uebersicht  zeigt,  wie  elementar  und  oberflächlich  das  Buch 
ist:  von  den  litterarischen  Bewegungen  in  Rom  hat  der  Verfasser  nur 
die  vulgären  Vorstellungen. 

De  Romeinsche  historiographie  in  haar  verband  met  het  Romein- 
sche  Karakter.  Redevoering,  uitgesproken  bij  de  aanvaarding  van  het 
hoogleeraarsambt  in  de  oude  geschiedenis  en  Romeinsche  antiquiteiten 
aan  de  Amsterdamsche  universiteit,  door  Dr.  J.  M.  J.  Valeton.  Am- 
sterdam, Johannes  Muller,  1879.     38  S.  8. 

Die  römische  Historiographie  wird  in  ihrer  Verbindung  mit  dem 
römischen  Charakter  betrachtet.  Dieser  Gemeinplatz  wird  in  geschickter 
Weise  oratorisch  ausgeführt. 

Les  quatre  grands  historiens  Latins  suivis  de  vingt-deux  mois  de 
la  vie  de  Mirabeau.  Par  D.  Nisard  de  l'academie  FranQaise.  Paris, 
Michel  Levi  freres,  1874.     404  S.  8. 

D.  Nisard  ist  auf  dem  Gebiet  der  römischen  Litteraturgeschichte 
vortheilhaft  bekannt  durch  seine  geistreichen,  wenn  auch  etwas  oberfläch- 


Römische  Litteraturgeschichte.  277 

liehen  etudes  de  moeurs  et  de  critique  sur  les  poetes  latins  de  la  deca- 
dence,  die  zuerst  1834  erschienen,  1877  eine  vierte  Auflage  erlebten.  Von 
derselben  Art  ist  das  neue  Buch  über  Cäsar,  Sallust,  Livius  und  Tacitus, 
das  aus  Vorträgen  besteht,  mit  welchen  Nisard  in  seiner  Eigenschaft  als 
Professor  der  '  eloquence  latine '  seine  Vorlesungen  am  College  de  France 
in  den  Jahren  1845 — 48  eröffnet  hatte.  Bleibenden  Werth  können  die- 
selben um  so  weniger  beanspruchen,  als  die  römischen  Historiker  ebenso 
wenig  im  Zusammenhang  der  römischen  Entwicklung  als  von  dem  Stand- 
punkte der  Weltlitteratur  aus,  sondern  von  dem  engherzigen  und  be- 
schränkten der  eigenen  Nationalität  aufgefasst  werden. 

Otto  Gruppe,  Über  die  Bücher  XIIII  bis  XVIIII  der  Antiquitates 
humanae  des  Varro,  Hermes  X  S.  51—60. 

Eine  Durchmusterung  der  mit  Titel  und  Buchzahl  angeführten  Frag- 
mente aus  diesem  Theile  der  Antiquitates  humanae  Varros,  der  nach  dem 
Zeugnisse  Augustins  de  temporibus  handelte,  führt  Gruppe  zu  der  Com- 
bination,  dass  Varro  den  Stoff  auf  die  sechs  Bücher  in  der  Weise  vertheilt 
habe,  dass  er  nach  einem  Prooemium  (de  aevo.  Buch  XIUI)  je  in  einem 
Buche  de  saeculis,  de  lustris,  de  annis,  de  meusibus,  de  diebus  gehan- 
delt habe.  Dieselbe  Eintheilung  hat  auch  Censorin  im  zweiten  Theile 
seines  Buches  befolgt,  und  da  derselbe  nicht  nur  die  Antiquitates  huma- 
nae resp.  allgemein  Varro  mehrfach  citirt,  sondern  auch  mit  andern 
Schriftstellern,  die  anerkanntermassen  aus  Varro  schöpfen,  genau  über- 
einstimmt, so  ist  es  mehr  als  wahrscheinlich,  dass  sein  ganzer  Bericht 
in  der  Hauptsache  auf  dieser  Schrift  Varros  beruht.  Jedoch  zeigen  viel- 
fache Erweiterungen  des  varronischen  Kernes,  die  augenscheinlich  nicht 
erst  von  Censorin  selbst  herrühren,  dass  letzterer  nicht  den  Varro  selbst, 
sondern  eine  Mittelquelle  benutzte,  aus  welcher  auch  Macrobius  in  den 
Kalenderbruchstücken  schöpfte.  Dieselbe  muss  nach  Censorin  21,  10  nach 
dem  Jahre  l;J8  fallen,  doch  glaubt  Gruppe  die  hierzu  passende  Ansicht 
des  Referenten,  dass  Suetons  Buch  de  anno  populi  Romani  die  ge- 
suchte gemeinsame  Quelle  sei,  aus  Gründen  abweisen  zu  müssen,  deren 
Haltlosigkeit  inzwischen  von  Wissowa  (s.  unten)  gezeigt  worden  ist. 

Otto  Gruppe,  Die  Ueberlieferung  der  Bruckstücke  von  Varros 
Antiquitates  rerum  humanarum.  Commentationes  philologae:  in  hono- 
rem Theodori  Mommseui  scripserunt  amici,  S.  540  —  554. 

Die  Aufgabe,  welche  sich  Gruppe  in  der  vorliegenden  Abhandlung 
stellt,  ist  eine  doppelte:  erstens  will  er  die  bei  den  späteren  Compilatorcn 
erhaltenen  Fragmente  der  varronischen  antiquitates  rer.  hum.  auf  dieje- 
nigen letzten  Gewährsmänner  zurückführen,  denen  die  varronische  Schrift 
noch  selbst  vorlag,  andrerseits  will  er  bei  den  Schriftstellern  der  beiden 
ersten  christlichen  Jahrhunderte,  bei  denen  noch  eigene  Lektüre  Varros 
anzunehmen  ist,  den  Umfang  der  Benutzung  genannten  Werkes  feststellen. 


278  Römische  Litteraturgeschichte. 

In  ersterer  Hinsicht  kommt  er  durch  Untersuchung  der  aus  Varros  ant. 
rer.  hum.  stammenden  Fragmente  bei  Nonius,  Charisius,  Diomedes,  Pris- 
cian,  den  Vergilscholiasten,  Macrobius  und  Censorin  zu  dem  Resultate, 
dass  sie  alle   etwa  auf  folgende  direkte  Benutzer  Varros  zurückgehen: 
Plinius  de  dubio  sermone,  Probus  Vergilcommentar  (neben  welchem  noch 
ein  andrer  Commentator,  der  besonders  Buch  11  der  Antiqu.  zur  Vergil- 
erklärung  angewendet  habe,   angenommen  wird),   Gellius,   ein  gelehrtes 
Kalenderwerk  und  schliesslich  ein  Excerpt  aus  dem  varronischen  Werke 
(etwa  wie  Festus  aus  Verrius)  aus   dem  zweiten  Jahrhundert.     Gegen 
diese  Aufstellungen  Gruppes  wird  sich   im  allgemeinen  nicht  viel  sagen 
lassen,  aber  ebenso  wenig  für  sie,  da  es  meist  blosse  Möglichkeiten 
sind,    zuweilen  allerdings  nicht   einmal  dies.     Gruppe  trägt  sicher  der 
verschiedenen  Schreibart  und  Excerpirmethode   bei   Schriftstellern    ver- 
schiedener   Zeit    und   Anlage    viel    zu   wenig  Rechnung    und    liebt    es 
ausserdem  sehr  sich  litterarhistorische  Thatsachen  aprioristisch  zu  con- 
struiren,  wobei  er  oft  zu  den  abenteuerlichsten  Annahmen  kommt,  z.  B. 
dass  mindestens  zwei   etwa   gleichzeitige  Grammatiker,  die  Quellen  des 
echten  und  des  interpolirten  Servius,  auf  den  Gedanken  gekommen  sein 
sollen,  '  systematisch  die  wenigen  Citate,  die  eine  lange  Reihe  von  Mittel- 
gliedern glücklich  passirt  hatten,  durch  Conjectur  zu  entfernen'  (S.  544). 
Im  zweiten  Theile  wird  dann  der  Versuch  gemacht  aus  Gellius,  den  7h- 
sätzen   des  Festus  zu  Verrius,  Plinius,   endlich  Valerius  Maximus   und 
Verrius  selbst  über   den  Kreis  der  datirten  Fragmente  hinaus  Bruch- 
stücke der  antiquitates  rerum  humanarum  zu  gewinnen,    ohne  auch  hier 
die  derartigen  Untersuchungen  anhaftende  Unsicherheit   durch  wirklich 
beweiskräftige   Momente   beseitigen  zu    können;    besonders   ist   der  bei 
Plinius   eingeschlagene  Weg,  zuerst  den   Umfang  der  Varrolectüre   des 
Schriftstellers  zu   bestimmen    und    dann    auf   dem    Wege    des    apagogi- 
schen  Beweises    ein   Fragment    dieser    oder   jener   Schrift    zuzuweisen, 
eher  gefährlich  als  fördernd,   was  allerdings  dem  Verfasser   selbst  nicht 
entgangen  ist.     Die  Verrauthung  endlich,  die  bei  Charisius  citirten'aa- 
nales'    beruhten   auf  Verwechslung  mit  den  antiquitates  rerum  humana- 
rum ist  durchaus  willkürlich,  da  Hieronymus    aunales'    ausdrücklich  im 
Cataloge  der  varronischen  Schriften  aufführt. 

F.  Schoell,  Varro  und  die  römischen  Didascalien.    Rhein.  Mus., 
31,  469  ff. 

Schoell  hält  fest  an  der  Ansicht  Ritschis,  dass  Varro  seine  di- 
dascalischen  Angaben  aus  amtlichen  Nachrichten,  und  nicht,  wie  Dziatzko 
und  Steffens  wollten,  aus  Notizen  der  Schauspieldirectoren  in  ihren 
Bühnenexemplareu  geschöpft  habe.  Eine  Bestätigung  dafür  findet  er  mit 
Recht  in  dem  überlieferten  Titel  de  actis  scaenicis,  den  man  nicht,  wie  ge- 
meinhin geschehen,  in  de  actibus  scaenicis  verändern  dürfe.  In  der  Schrift 
de  actis  scaenicis,  nicht,  wie  auch  Ritschi  angenommen,  in  der  Schrift  de 


Römische  Litteraturgeschichte.  279 

actionibus  scaenicis,  sei  von  den  amtlichen  Nachrichten,  den  Protokollen 
über  die  Aufführungen,  den  dramatischen  Urkunden  oder  Didascalien  die 
Rede  gewesen,  während  unter  dem  Titel  de  actionibus  scaenicis  alles 
zusammengefasst  worden  sei,  was  wir  als  scenische  Alterthümer  zu  be- 
zeichnen pflegen. 

Hermann    Peter,    Q.  Lutatius  Catulus   und    Lutatius  Daphuis. 
Neue  Jahrb.  für  Philol.  und  Pädag.  115,  749  ff. 

Peter  hatte  schon  in  seinen  Rell.  bist.  S.  CCLXXV  mit  Recht  die 
Vermuthung  0.  Jahns  gebilligt,  dass  die  in  den  Vergilscholien  citirten 
communes  historiae  kein  Werk  des  Siegers  von  Vercellae  Q.  Lutatius 
Catulus,  sondern  seinem  Freigelassenen  Lutatius  Daphnis  beizulegen 
seien.  In  dem  vorliegenden  Aufsatz  beseitigt  er  die  letzten  Bedenken, 
die  dieser  Annahme  anscheinend  entgegenstehen.  Bei  Varro  de  1.  1. 
6,  6  ist,  wie  Scaliger  zuerst  erkannt  und  0.  Ribbeck  wieder  hervorge- 
hoben hat,  durch  ein  Versehen  der  Name  Catullus  in  den  Text  ge- 
rathen;  das  geht  aus  Varro  de  r.  r.  1,  2,  5  unwiderleglich  hervor:  au 
ein  prosaisches  Werk  des  Dichters  Catullus  mit  Bährens  zu  denken  ist 
kein  Anlass  vorhanden.  In  dem  liber  de  consulatu  et  de  rebus  gestis 
suis  des  Q.  Lutatius  Catulus  sieht  Peter  keine  »politische  Broschüre«, 
wie  H.  Jordan  Herm.  6,  68  ff.  sich  ausdrückt :  vielmehr  habe  Catulus  dem 
Fortsetzer  der  Annaleu  des  Enuius,  A.  Furius  Antias,  au  den  der  liber 
in  Briefform  gerichtet  war,  mit  demselben  das  Material  für  die  dichte- 
rische Darstellung  seiner  Thaten  als  Cousul  liefern  wollen,  in  derselben 
Weise,  wie  Cicero  ein  unoiivr^iia  über  sein  Consulat  an  den  berühmten 
Posidonius  nach  Rhodus  schickte,  ut  ornatius  de  isdem  rebus  scriberet'. 
Schliesslich  erwähnt  Peter  noch  den  Mythenerkläi-er  Catulus  in  den  comm. 
Bern,  zu  Lucan.  l,  544. 

De  lubae  ' OiwioTr^aLV  a  Plutarcho  expressis  in  quaestionibus  Roma- 
nis et  in  Romulo  Numaque.  Dissertatio  inauguralis  quam  .  .  .  scripsit 
Albertus  Barth  Saxo-Borussus.     Gottingae  1876.    54  S.  8. 

Nachdem  schon  W.  Soltau  in  seiner  Dissertation  '  de  fontibus  Plu- 
tarchi  in  secundo  hello  Punico  enarrando'  (Bonn  1870)  auf  die  sehr 
reichliche  Benutzung  des  luba  durch  Plutarch  hingewiesen  hatte,  sucht 
Barth  in  seiner  sorgfältigen,  Curt  Wachsmuth  gewidmeten  Arbeit  zunächst 
aus  den  mit  lubas  Namen  überlieferten  Fragmenten  der  '  üiwioTrjZzg  ein 
Bild  von  Charakter  und  Anlage  des  Werkes  zu  gewinnen;  besonders 
führt  er  den  Nachweis,  dass  luba  für  seine  vergleichenden  Zusammen- 
stellungen griechischer  und  römisclier  Worte  und  Gebräuche  vielfach  die 
Schriften  Varros  und  die  Archäologie  des  Dionys  von  Halikarnass  benutzt 
und  die  beiderseitigen  Relationen  in  einander  gearbeitet  hat.  Gestützt 
auf  diese  Erwägungen  geht  er  dann  im  zweiten  Capitel  zu  einer  genauen 
Analyse  aller  derjenigen  auf  römische  Antiquitäten  bezüglichen  Abschnitte 


280  Römische  Litteraturgeschichte. 

der  beiden  Biographien  und  der  Quaestiones  Romanae  des  Plutarch  über, 
in  denen  sich  einmal  jene  Parallelisirung  von  Römischem  und  Griechi- 
schem, sodann  aber  sei  es  offne,  sei  es  stillschweigende  Benutzung  Var- 
ronischer  und  Diouysiauischer  Doctrin  findet,  und  bemüht  sich  durch 
genaue  Interpretation  und  sorgfältige  Heranziehung  anderweitiger  Ueber- 
lieferung  zu  zeigen,  dass  an  allen  diesen  Stellen  Plutarch  weder  Dionys 
noch  Varro  selbst  eingesehen  habe,  sondern  die  Kenntniss  ihrer  Ansichten 
sammt  der  eventuellen  Kritik  derselben  einer  Mittelquelle,  nämlich  eben 
dem  genannten  Werke  lubas,  verdanke;  auf  diese  Quelle  lasse  sich  mehr 
als  der  vierte  Theil  der  Quaestiones  Romanae  und  eine  ganze  Anzahl 
von  Abschnitten  aus  den  Vitae  des  Romulus  und  Numa  zurückführen. 
Im  dritten  Capitel  endlich  entscheidet  sich  der  Verfasser  dafür,  dass 
auch  sonst  Plutarch  nirgends  den  Varro  direkt  benutzt  hat,  aber  auch 
nicht,  wie  man  geglaubt  hatte,  durch  Vermittlung  des  Verrius  Flaccus, 
sondern  durch  die  des  luba. 

lUustri  ac  venerabili  Scholae  Regiae  Misniensi  novarum  aedium 
limen  felicissimis  auspiciis  intranti  lubeutissimis  animis  congratulantur 
faustaque  omnia  imprecantur  Scholae  Portensis  rector  et  praeceptores. 
Numburgi  1879.  Darin  S.  9  -31:  Beobachtungen  über  die  Benutzung 
des  Verrius  Flaccus  von  Gustav  Kettner. 

Das  erste  Capitel  dieser  sichtlich  in  grosser  Eile  und  ohne  die 
wünschenswerthe  Gründlichkeit  abgefassten  Abhandlung  beschäftigt  sich 
mit  den  auf  den  römischen  Kalender  bezüglichen  Capiteln  der  Saturna- 
lien des  Macrobius  (I  12 — 16);  nachdem  Kettner  auf  die,  übrigens  ganz 
offenkundige,  Thatsache  hingewiesen,  dass  uns  in  diesen  Abschnitten 
Reste  sowohl  varronischer  als  verrianischer  Doctrin  erhalten  seien,  dass 
aber  Macrobius  keinen  dieser  Autoren  selbst,  sondern  eine  beide  ver- 
bindende Mittelquelle  benutzt  habe,  glaubt  er  diesen  vermittelnden 
Gewährsmann  des  Macrobius  in  dem  von  letzterem  mehrfach  citirten 
Masurius  Sabinus  de  fastis  gefunden  zu  haben,  eine  Vermuthung,  die 
eine  höchst  unglückliche  genannt  werden  muss,  da  sie  nicht  nur  dem 
stehenden  Brauche  des  Macrobius  seine  directen  Quellen  zu  verschweigen 
widerspricht,  sondern  auch  dadurch  aufs  schlagendste  widerlegt  wird, 
dass  die  Geschichte  des  römischen  Kalenders  nicht  nur  bei  Macrobius, 
sondern  —  wie  die  Uebereinstimmung  mit  dem  aus  derselben  Quelle 
schöpfenden  Censorin  zeigt  —  schon  in  seiner  Vorlage  weit  über  die 
Zeiten  des  Masurius  geführt  war  (vgl.  G.  Wissowa,  de  Macr.  Sat.  fonti- 
bus  S.  22  f.).  -  Das  zweite  Capitel  wendet  sich  gegen  Barth ,  welcher 
geläugnet  hatte,  dass  Verrius  eine  Mittelquelle  zwischen  Varro  und  Plu- 
tarchs  Quaestiones  Romanae  bilde;  Kettner  weist  durch  Heranziehung 
von  Festus  und  den  Fasti  Praenestini  nach,  dass  sich  deutliche  Spuren 
verrianischer  Doctrin  bei  Plutarch  finden,  ohne  aber  gegen  Barths  Be- 
weisführung etwas  auszurichten,  da  dieser  ja  nur  die  directe  Benutzung 


Römische  Litteraturgeschichte.  281 

des  Verrius  durch  Plutarch  geläugnet  hatte,  und  eine  solche  nachzuweisen 
auch  Kettner  nicht  einmal  versucht  hat. 

De  Caii  Asinii  Pollionis  vita  et  scriptis.  Thesim  facnltati  littera- 
rum  Parisiensi  propouebat  F.  A.  Aulard,  scholae  norraalis  olim  alum- 
nus.     Parisinis,  Ernest  Thorin,  1877.    96  S.  8. 

Bietet  nichts  Neues.  Die  Abhandlung  von  G.  Thouret,  de  Cice- 
rone, Asinio  Pollioue,  C.  Oppio  rerum  Caesarianarum  scriptoribus  in  den 
Leipziger  Studien  I  303  ff.  gehört  nicht  in  den  Kreis  dieses  Berichtes. 
Dagegen  gehört  hierher: 

Hermann  Peter,  lieber  einige  Schriftsteller  des  Namens  Pollio. 
Neue  Jahrbücher  für  Philol.  und  Pädag.  119,  420  ff. 

Ausgehend  von  dem  Suidasartikel  TIwXUuv  gelangt  Peter  unter  ge- 
schickter und  sorgfältiger  Benutzung  der  anderweitigen  Nachrichten  dahin, 
dass  man  zunächst  drei  IJuj^cuj^s;  zu  unterscheiden  habe:  den  berühmten 
C.  Asinius  Pollio,  Verfasser  einer  Geschichte  der  Bürgerkriege,  Redner, 
Tragödiendichter  und  Kritiker,  den  Asinius  Pollio  aus  Tralles,  den  Frei- 
gelassenen des  vorhergehenden,  und  Valerius  Pollio  aus  Alexandrien  un- 
ter Hadrian,  jener  vorzugsweise  Historiker,  dieser  Philosoph  und  Rhetor. 
Einen  vierten  Pollio  lehrt  uns  lulius  Capitolinus  (Marc.  2,  3)  als  gram- 
maticus  Latinus  und  einen  der  Lehrer  des  Marc  Aurel  kennen.  Auf  ihn 
bezieht  Peter  drei  Citate  in  den  Schollen  des  Servius  zu  Vergil,  während 
Fronte  2,  13  S.  34  Nah.  seine  Horazstudien  bezeugt.  Ein  fünfter  Pollio 
(Asinius  Pollio)  beruht  auf  einem  oöenbaren  Irrthum  Peters.  Denn  wenn 
Hieronymus  comm.  in  lonam  4  sagt:  in  hoc  loco  quidam  canthelius  de 
antiquissimo  genere  Corneliorum,  sive,  ut  ipse  iactat,  de  stirpe  Asinii 
Pollionis,  dudum  Romae  dicitur  me  accusasse  sacrilegii,  quod  pro  Cucur- 
bita hederam  transtulerim ',  und  ep.  112,22:  'nisi  forte,  ut  ante  annos 
plurimos  Cucurbita  venit  in  medium,  asserente  illius  temporis  Cornclio 
et  Asinio  Pollione,  me  hederam  pro  Cucurbita  transtulisse',  so  erscheint 
Asinius  Pollio  als  Gattungsname,  im  Munde  des  Gegners  des  Hieronymus 
als  Bezeichnung  eines  Kritikers,  im  Munde  des  Hieronymus  als  wenig 
schmeichelhafte  Anspielung  auf  das  Stammwort  von  Asinius.  Dasselbe 
will  ja  auch  Hieronymus  durch  canthelius  ausdrücken.  Damit  ist  zu 
vergleichen,  wenn  Hieronymus  an  anderen  Stellen  seine  Gegner  zur  Plau- 
tina  familia,  d.  h.  zum  Geschlechte  der  Hunde  rechnet.  So  hat  mit  Recht 
diesen  Ausdruck,  der  ähnlich  (Plautina  prosapia)  auch  im  Octavius  des 
Minucius  Felix  14,  1  wiederkehrt,  G.  Götz  Rh.  Mus.  34,  496  ff.  erklärt. 

F.  Schoell,   Q.  Remmius  Palaemon.     Rh.  Mus.  34,  630  ff. 

Schocll  macht  darauf  aufmerksam,  dass  in  einer  unzweifelhaft  Pa- 
laemouischen  Partie  bei  Charisius  p.  233  K  zweimal  bekannte  Vergilverse 


282  Römische  Litteraturgeschichte. 

ohne  Angabe  des  Dichters  mit  dem  Citat '  ut  poeta  alt'  sich  finden,  und  zieht 
daraus  in  Verbindung  mit  anderen  Thatsachen  den  Schluss,  dass,  wenn 
Vergil  bei  den  Römern  in  derselben  Weise  der  Mittelpunkt  der  gramma- 
tischen Studien  geworden  sei,  wie  Homer  bei  den  Griechen,  vorzugsweise 
Remmius  Palaemon  dazu  beigetragen  habe. 

I  dilettanti  di  lettere  nell'  antica  Roma.  Discorso  del  prof.  Ono- 
rato  Occioni  letto  nella  solenne  inaugurazione  dell*  anno  scolastico 
1813—14:  nella  r.  universitä  di  Roma.     Roma,  Civelli,  1873.    26  S.  8. 

Die  litterarischen  Dilettanten  im  alten  Rom.  Rede,  gehalten  .  .  . 
von  Prof.  Onorato  Occioni.  Deutsch  von  Prof.  Julius  Schanz.  Berlin, 
Verlag  von  S.  Calvary  &  Co.,  1874.     26  S.  8. 

Occioni  gibt  ein  klares  und  lebendiges  Bild  des  litterarischen  Di- 
lettantismus in  der  Kaiserzeit. 

Die  Schriftstellerei  in  Rom  zur  Zeit  der  Kaiser.  Vortrag,  gehalten 
im  Bibliotheksaal  der  Kantonschule  in  St.  Gallen,  den  13.  Januar  1876 
von  Emil  Arbenz,  Professor  der  alten  Sprachen  am  Gymnasium  in 
St.  Gallen.  Basel,  Schweighauserische  Verlagsbuchhandlung  (Hugo 
Richter)  1877.     48  S.  8. 

Arbenz  berührt  sich  in  manchen  Punkten  mit  Occioni :  sein  Vortrag 
enthält  eine  gute  Zusammenstellung,  die  Uebersicht  und  Einsicht  bekun- 
det, ohne  dass  Detailstudien  hervortreten. 

Das  litterarische  Leben  im  alten  Rom.  Von  Prof.  Dr.  Gottfried 
Ritter.    Prag,  Friedr.  Härpfer,  1878.     24  S.  8. 

Betrifft  gleichfalls  die  Kaiserzeit.  Die  Darstellung  ist  gewandt: 
im  übrigen  bietet  dieser  Vortrag  ebenso  wenig  wie  die  beiden  vorher 
angeführten  eine  Bereicherung  unserer  litterarhistorischen  Kenntnisse, 

Qualem  apud  aetatis  suae  studiosos  personam  egerit  C.  Plinius 
Secundus.  Thesim  facultati  litteraruni  Parisiensi  proponebat  ad  doc- 
toris  gradum  promovendus  L.  Moy,  scholae  normalis  olim  alumnus. 
Paris,  Ernest  Thorin,  1876.     112  S.  8. 

Stilübung  ohne  wissenschaftlichen  Werth. 

Gustav  Loewe,  Suetoniana.     Rhein.  Mus.  34,  491—496. 

1.  Eine  in  einer  Vaticanischen  Handschrift  sich  findende  Glosse 
'carracutium',  die  sich  durch  ihre  besondere  Gelehrsamkeit  auszeichnet, 
will  Loewe  auf  Sueton  zurückführen,  '  qui  in  Pratorum  libris  similia  multa 
tractaverit',  da  auch  bei  Isidor,  'qui  in  Originibus  ex  nullo  frequentius 
hausit',  sich  der  Anfang  derselben  Glosse  fände.  Ueberhaupt  sei  alles, 
was  sich  bei  Isidor  über  die  res  vehicularis  fände,  soweit  es  exquisitere 
Erudition  verrathe,  höchst  wahrscheinlich  aus  derselben  Quelle  geschöpft. 


Römische  Litternturgeschichte.  283 

Dieser  ganzen  Muthmassung  Loewes  fehlt  leider  das  Fundament,  da  es 
nicht  bezeugt  ist,  dass  Sueton  über  die  res  vehicularis  geschrieben  hat. 

2.  Meine  Ansicht,  dass  im  neunzehnten  Buch  der  Isidorischen  Ori- 
gines  sehr  vieles  auf  Suetons  Buch  de  genere  vestium  zurückgehe,  be- 
stätigt Loewe  durch  eine  Glosse 'limbus',  welche  sich  in  Cassineser  und 
Vaticanischen  Handschriften  findet,  und  welche  bei  Isidor  in  den  Origi- 
nes  19,  31  in  vollständigerer  Fassung  erhalten  ist,  für  die  aber  in  jenen 
Glossarien  als  Gewährsmann  ein  'soetomisus'  oder  'set  ut  sue  omisus' 
u.  s.  w.  citirt  wird,  worin  Loewes  Scharfsinn  den  Suetonius  erkannt  hat. 

3.  4.  5.  Berichtigungen  zu  den  Fragmenten  von  Suetons  Büchern 
de  naturis  rerura,  besonders  zu  den  voces  variae  animantium. 

Doxographi  Graeci.     Collegit  recensuit  prolegomenis  indicibusque 
instruxit  Hermannus  Diels.     Berolini  1879.    8. 

In  meinen  quaestiones  Suetonianae  S.  444  hatte  ich  auf  die  üeber- 
einstimraung  aufmerksam  gemacht,  welche  sich  zwischen  Isidorus  de  na- 
tura rerum  und  Pseudoplutarchs  placita  philosophorum  zeige.  Meiner 
hierauf  sich  stützenden  Ansicht,  dass  durch  Isidorus  de  nat.  rer.  ein  aller- 
dings sehr  trüber  rivulus  doxographischer  Tradition  hindurchgehe,  pflichtet 
Diels  S.  199  f.  bei,  aber  Sueton  als  Quelle  für  Isidorus  de  natura  rerum 
in  dem  Masse,  wie  ich  es  auf  Grund  einer,  wie  mir  allerdings  scheint, 
sicheren  Analyse  gethan  habe,  anzunehmen,  trägt  er  Bedenken:  'sed 
quae  de  Isidori  ceterorumque  eins  generis  scriptoribus  posuit,  non  ita 
Stabilita  sunt,  ut  tuto  insistere  possis  [cf.  G.  Becker  n.  jahrb.  f.  phil. 
1863,  (342]'.  Dass  er  dafür  auf  Becker  sich  beruft,  ist  mir  nicht  recht 
verständlich,  da  dieser  nicht  einmal  begriffen  hat,  welchen  Zweck  die 
Vergleichung  Isidors  mit  Pseudoplutarch  habe,  an  die  er  selbst  in  seiner 
Ausgabe  der  Isidorischen  Schrift  nicht  gedacht  hatte.  In  dem  weiteren 
Verlauf  der  Ausführungen  von  Diels  ergibt  sich  aber,  dass  dieser  über  die 
Bestimmung  der  oberen  Anmerkung  in  meiner  Sammlung  der  suetoni- 
schen  Fragmente  im  Unklaren  ist,  da  er  glaubt,  dass  ich  die  in  ihr 
gesammelten  Parallelstellen  u.  s-  w.  auf  Sueton  zurückführe.  Er  hat 
offenbar  nicht  gelesen,  was  ich  S.  VII  der  praefatio  über  die  Bestim- 
mung der  oberen  Anmerkung  gesagt  habe.  Bei  der  Anlage  derselben 
habe  ich  mir  nicht  verhehlt,  dass  man  an  der  einen  Stelle  über  ein  Zu- 
viel, an  der  anderen  über  ein  Zuwenig  klagen  könne:  allerdings  hätte 
ich  weniger  dem  Leser  überlassen  sollen,  ein  Fehler,  der  in  der  zweiten 
Ausgabe  des  Buches  vermieden  werden  wird.  Von  seiner  falschen  An- 
sicht ausgehend  macht  Diels  mir  z.  B.  zum  Vorwurf,  dass  ich  Augustin. 
cnarr.  in  psalm.  10,  3  auf  Sueton  zurückgeführt  hätte.  Mir  ist  das  so 
wenig  eingefallen,  dass  ich  vielmehr  aus  Isidorus  de  nat.  rer.  18,  1—4, 
wo  jene  Stelle  des  Augustinus  citirt  und  ausgeschrieben  wird,  nur  ein 
kleines  Sätzcheu,  das  sich  nicht  bei  Augustinus,  wohl  aber  beim  Scho- 
liasten  zu  Gormauicus  findet,  für  Suetou  in  Anspruch  genommen  habe. 


284  Römische  Litteraturgeschichte. 

Die  Worte  Augustin's  aber  habe  ich  iu  der  oberen  Anmerkung  auf  die 
Isidor's  folgen  lassen,  damit  Jedermann  sich  von  der  Richtigkeit  meiner 
Analyse  überzeugen  könne. 

Tibullische  Blätter  von  Emil  Bcährens.     Jena  1876.    8. 

S.  3  f.  will  Bährens  die  in  Tibullhandschriften  sich  findende  vita 
des  Dichters  dem  Sueton  zuschreiben,  während  Referent  an  einer  Stelle 
der  quaestiones  Suetonianae  S.  404,  die  Bährens  entgangen  zu  sein  scheint, 
dieselbe  in  eine  Kategorie  mit  den  jüngeren  Horazbiographien  und  der 
vita  des  Ovid  stellte.  Dagegen  glaubte  Referent  die  Distichen  des  Do- 
mitius  Marsus  über  den  Tod  Tibull's,  die  uns  in  Tibullhandschriften  er- 
halten und  die  in  höchst  ungeschickter  Weise  auch  in  jene  vita  des 
Dichters  aus  seinen  Handschriften  aufgenommen  worden  sind,  aus  guten 
Gründen  als  ein  Bruchstück  der  suetonischen  vita  des  Tibull  ansehen 
zu  dürfen;  vgl.  a.  a.  0.  S.  380.  Jene  vita  aber  hat  im  Uebrigen  nach 
Form  und  Inhalt  mit  Sueton  nichts  zu  thun.  Der  Dürftigkeit  des  Inhalts 
sucht  freilich  Bährens  etwas  abzuhelfen,  indem  er  durch  Conjectur  den 
uns  sonst  nicht  bekannten  Geburtsort  des  Dichters  herstellte:  aus  dem 
überlieferten  eques  regalis'  begnügte  er  sich  nicht  'eques  R.'  zu  macheu, 
sondern  setzte  frischweg  noch  ein  '  e  Gabiis '  hinzu.  Mit  gleicher  Ver- 
wegenheit tilgt  er  an  einer  anderen  Stelle  die  deutliche  Spur  der  spaten 
Zeit,  in  der  diese  vita  entstanden  ist.  Wir  lesen  nämlich  in  ihr  'epistolae 
quoque  eins  amatoriae  quamquam  breves,  omnino  utiles  sunt'.  Für'uti- 
les'  will  Bährens  subtiles'  schreiben,  aber  man  muss  sich  erinnern,  dass 
im  späteren  Mittelalter,  in  Frankreich  namentlich  vom  dreizehnten  Jahr- 
hundert an,  und  auch  noch  in  der  älteren  Humanistenzeit  die  ars  scri- 
bendi  epistolas  sehr  geübt  und  geschätzt  wurde,  um  es  begreiflich  zu  fin- 
den, dass  Gedichte,  wie  sie  sich  im  vierten  Buch  Tibull's  finden,  als  Vor- 
bilder für  Liebesbriefchen  '  utiles '  genannt  werden.  Vgl.  unter  Anderem 
Nat.  Valois,  de  arte  scribendi  epistolas  apud  Galileos  medii  aevi  scripto- , 
res  rhetoresve.    Parisiis  1880. 

G.  Kettner,  Cornelius  Labeo.  Ein  Beitrag  zur  Quellenkritik 
des  Arnobius.  Programm  der  Königl.  Landesschule  Pforta.  Naum- 
burg 1877.     40  S.    4. 

Anknüpfend  an  eine  Betrachtung  des  Verhältnisses  des  Arnobius 
zum  Protreptikos  des  Clemens  von  Alexandrien,  das  zuletzt  vom  Refe- 
renten in  seiner  Ausgabe  durch  stete  Vergleichung  festgestellt  worden 
war  und  entweder  in  der  Abhängigkeit  des  ersteren  vom  letzteren  oder 
in  der  Gemeinsamkeit  der  Quelle  seine  Erklärung  findet,  sucht  Verfasser 
eine  Grundlage  für  eine  Quellenanalyse  des  arnobianischen  Werkes  und 
namentlich  für  den  Nachweis  seiner  Gewährsmänner  für  römischen  Glau- 
ben und  Cultus  zu  gewinnen.  Es  zeigt  nämlich  die  Vergleichung  der 
Parollciüberlicferungen  bei  Augustinus,  Macrobius,  Servius,  Lydus,  dass 


Römische  Litteraturgeschichte.  285 

so  eigenthümliche  Ansichten  wie  die  aus  der  etruskischen  Daemonolo- 
gie  stammende  Scheidung  von  di  boni  und  mali,  die  Identification 
ganzer  Reihen  von  Göttern  unter  sich  und  mit  physischen  Kräften  wie 
Sonne,  Erde  u.  s.  w.,  zur  Zeit  des  Kampfes  zwischen  Heidenthum  und 
Christenthum  einen  Hauptvertreter  in  dem  von  Arnobius  nie  genannten 
Cornelius  Labeo  gefunden  hatten,  und  da  es  gerade  diese  Dogmen  sind, 
gegen  die  sich  die  Polemik  des  Arnobius  hauptsächlich  richtet,  und  er 
oft  eine  bis  ins  Einzelne  gehende  Uebereiustimmung  mit  unter  dem  Na- 
men des  Labeo  überlieferten  Fragmenten  zeigt,  so  nimmt  der  Verfasser 
an,  dass  er  eine  Hauptquelle  des  Arnobius  gewesen  sei.  Man  kann 
sich  die  Frage  vorlegen,  ob  nicht  Arnobius  auch  schon  für  die  Be- 
kämpfung des  Labeo  einen  Vorgänger  gehabt  habe  und  zugeben,  dass 
neben  Anderen  es  Labeo  ist,  der  bei  Arnobius  bekämpft  wird,  ohne 
deshalb  anzunehmen,  dass  Arnobius  selbst  den  Labeo  vor  sich  gehabt 
hat.  Wie  schon  das  Verhältniss  des  Arnobius  zu  Clemens  Alexandrinus 
zeigt,  auf  das  der  Verfasser  gar  nicht  mehr  zurückkommt,  lässt  sich  die 
Frage  nach  den  heidnischen  Quellen  des  Arnobius  nicht  von  der  nach  seineu 
christlichen  trennen,  wie  dies  auch  schon  vom  Referenten  in  der  Vor- 
rede zu  seiner  Ausgabe  S.  XIV  mit  den  Worten  angedeutet  worden  ist; 
'  de  auctoribus  quos  scriptor  in  enarrandis  et  inridendis  gentilium  sacris 
secutus  Sit,  quaerere,  cum  alienum  sit  ab  huius  editionis  instituto,  in 
aliud  tempus  distuli:  Interim  locos  Clementis  Alexandrini  Arnobianis  si- 
millimos  in  libro  quarto  quinto  sexto  indicavi.'  Was  die  Fragment- 
sammlung des  Cornelius  Labeo  anlangt,  welche  Kettner  S.  19  —  31  giebt, 
so  Hesse  sich  im  einzelnen  sowohl  über  die  Aufnahme  resp.  Weglassuug 
mancher  Stellen,  als  namentlich  über  die  Subsumirung  unter  die  ver- 
schiedenen überlieferten  Titel  in  mehreren  Punkten  mit  dem  Verfasser 
rechten;  so  ist  besonders  den  Büchern  de  fastis,  deren  Existenz  mehr 
als  zweifelhaft  ist,  die  grösste  Zahl  von  Fragmenten  zugewiesen  worden. 
Doch  ist  im  allgemeinen  das  von  Kettner  auf  Grund  der  Fragmente 
entworfene  Bild  der  litterarischen  Persönlichkeit  des  Labeo  ein  richtiges  : 
es  charakterisirt  ihn  vor  allem  das  Bestreben,  der  absterbenden  römi- 
schen Religion  durch  Verquickung  mit  etruskischer  Daemouologie,  or- 
phischer  Geheimlehre  und  neuplatonischer  Philosophie  neues  Leben  ein- 
zuhauchen. 

Bei  Festsetzung  der  Zeit  des  Labeo,  der  dem  3.  Jahrhundert  an- 
zugehören scheint,  ist  dem  Verfasser  ein  seltsames  Verseheu  begegnet, 
das  sich  nur  aus  der  Eile  erklärt,  mit  der  seine  Untersuchung  entstan- 
den und  veröffentlicht  worden  ist,  von  der  auch  andere  Spuren  zeugen. 
Referent  hat  dasselbe  schon  in  seinen  Coniectanea  (Breslauer  Universi- 
tätsprogramm W.  1879/80)  S.  9  berichtigt.  Die  Abhandlung  Kettners 
schliesst  mit  einem  Excurs  über  die  Schlusscapitel  des  Arnobius  (VH 
38-51),  der  gegen  die  vom  Referenten  in  der  Vorrede  seiner  Aus- 
gabe geäusserte  Ansicht  gerichtet  ist.  Das  Verfahren  Kettners  ist  a.  a.  0. 
beleuchtet  worden. 


286  Römische  Littoraturgeschichte. 

Th.  Mommsen,  Inschrift  des  Nonius  Marcellus.    Hermes  13,  559 f. 

Eine  kürzlich  publicirte  Inschrift  aus  Thubursicum  Numidarum, 
welche,  wie  Mommsen  zeigt,  dem  Jahre  323  angehört,  lehrt  uns  einen 
Nonius  Marcellus  Herculius  kennen,  der  auf  seine  Kosten  die  »alte 
Strasse«,  sowie  die  Thermen  und  andere  bauliche  Anlagen  seiner  Vater- 
stadt wieder  herstellte.  Die  Identification  dieses  vornehmen  Thubur- 
sicensers  mit  dem  Grammatiker  Nonius  Marcellus  aus  Thubursicum  ist 
sehr  wahrscheinlich;  »und  wenn  auch  die  Möglichkeit  offen  bleibt,  dass 
vielmehr  der  gleichnamige  Vater  oder  Sohn  des  Grammatikers  den  Stein 
gesetzt  hat,  so  ist  doch  selbst  in  diesem  Fall  für  diesen  ein  festerer 
zeitlicher  Bestimmungspunkt  gegeben  als  wir  ihn  bisher  besasseu«. 

Durch  eine  Preisaufgabe  der  philosophischen  Fakultät  der  Bres- 
lauer Universität  veranlasst  sind  die  beiden  Inauguraldissertationen: 

De  Macrobii  Saturnaliorum  fontibus  capita  tria.  Dissertatio  .  . 
quam  scripsit  ...  Georgius  Wissowa  Vratislaviensis.  Vratislaviae. 
apud  Gull.  Koebnerum,  1880.    IV,  60  S.    8. 

Quaestiones  de  Macrobii  Saturnaliorum  fontibus.  Dissertatio  .  . 
quam  scripsit  .  .  .  Hugo  Linke  Silesius.  Vratislaviae,  apud  Guil. 
Koebnerum,  1880.     IV,  60  S.    8. 

Philol.  Rundschau  1881  N.  14  Sp.  444  f.  von  Gustav  Kettner.  — 
Litterar.  Centralblatt  1881  N.  14  Sp.  499  von  A.  R(iese).  —  Deutsche 
Littcraturzeituug  1881  N.  24  Sp.  966  f.  von  A.  Kiessling. 

Die  ungleich  bedeutendere  von  beiden  Arbeiten,  sowohl  was  die 
methodische  Beweisführung  und  die  gewandte  Darstellung,  als  die  scharf- 
sinnige Combination  und  die  sicheren  Resultate  angeht,  ist  die  von 
Wissowa. 

In  der  Einleitung  wird  der  Versuch  gemacht,  durch  genaue  Unter- 
suchung derjenigen  Partien,  deren  Quellen  (Gellius,  Plutarchs  qu.  conu., 
Seneca,  Piatos  Symposion)  noch  erhalten  sind,  die  Hauptgesetze  der  Citir- 
methode  und  Quellenbenutzung  des  Macrobius  festzustellen.  Macrobius 
giebt  gewöhnlich  längere  zusammenhängende  Excerpte  aus  einer  Quelle, 
in  welche  er  aber  gern  hie  und  da  kleinere  Flicken  aus  anderen  der 
von  ihm  häufiger  benutzten  Autoren  einschaltet;  diese  Einschiebsel  lassen 
sich  meist  bei  genauer  Untersuchung  der  Uebergänge  etc.  sicher  aus- 
scheiden. Die  von  ihm  direct  benutzten  Autoren  nennt  Macrobius  nie- 
mals, ja,  wo  seine  augenblickliche  Quelle  einem  einzigen  Gewährsmanne 
folgt  und  diesen  nennt,  verschweigt  er  auch  diesen,  während  er  sonst  alle 
in  seiner  Quelle  gefundenen  Citate  u.  s.  w.  gewissenhaft  mit  ausschreibt. 
Ueberhaupt  hält  sich  Macrobius  ganz  genau  an  seine  Vorlage,  und  man 
kann  ihm  wohl  Missverständnisse,  nicht  aber  beabsichtigte  Abweichun- 
gen nachweisen:  nur  an  die  Worte  seiner  Quellen  bindet  er  sich  nicht, 
nach  einer  Beobachtung  des  Referenten,  deren  Richtigkeit  vom  Verfasser 


Römische  Litteraturgeschichte.  287 

bestätigt  wird:  'hoc  fere  tenendum  erit  Macrobium  in  Universum  res  ab 
auctoribus  suis  relatas  accurate  repromere  nihil  fere  mutantem  aut  de 
suo  addentem,  verba  vero  ex  suo  arbitrio  immutare,  ut  cuiusque  scriptoris 
sermo  magis  rainusve  ipsius  dicendi  consuetudini  conveniebat.' 

Das  erste  Capitel  beschäftigt  sich  mit  den  wichtigen  und  gelehr- 
ten Bruchstücken  über  den  römischen  Kalender  I,  12 — 16,  für  welche 
Referent  Suetons  Buch  de  anno  populi  Romani  als  Quelle  nachgewiesen 
hatte.  Seine  Ansicht  wird  von  Wissowa  gegen  die  von  Gruppe  und  Kett- 
ner geltend  gemachten  Bedenken  siegreich  vertheidigt.  —  Das  zweite 
Capitel  beschäftigt  sich  mit  der  offenbar  aus  einer  Quelle  geflossenen 
mythologisch -theologischen  Exposition  I  17— 23,  in  welcher  von  Macro- 
bius  mit  einem  ziemlichen  Aufwände  von  Gelehrsamkeit  der  Nachweis 
geführt  wird,  dass  die  Mehrzahl  der  Götter  solarischer  Natur  seien. 
Wissowa  zeigt,  dass  lamblich  hier  die  Quelle  des  Macrobius  ist,  dass 
aber  Macrobius  den  lamblich  nicht  direct  benutzt  hat,  sondern  dass  dieser 
noch  durch  eine  lateinische  Quelle  hindurch  gegangen  ist,  wie  die  zahlrei- 
chen eingestreuten  Bezüge  auf  römische  Autoren  und  Gebräuche,  die  schon 
in  der  Vorlage  des  Macrobius  sich  befunden  haben  müssen,  beweisen. 
Dieser  römische  Schriftsteller,  der  den  lamblich  übersetzte  und  mit 
Benutzung  römischer  Litteratur  erweiterte,  muss  um  die  Mitte  des  vier- 
ten Jahrhunderts  gelebt  haben;  man  könnte  etwa  an  Marius  Victorinus 
denken,  von  dem  ähnliche  Bestrebungen  überliefert  sind^).  Die  Erwei- 
terungen der  iamblicheischen  Theologumena  scheint  er  sich  leicht  gemacht 
zu  haben;  denn  wenn  er  auch  eine  ziemlich  grosse  Anzahl  römischer 
Autoren  citirt,  so  hat  er  sie  doch  offenbar  nicht  alle  selbst  eingesehen, 
sondern  aus  zweiter  Hand  benutzt  und  namentlich  scheint  er  den  Cor- 
nelius Labeo,  der  wie  es  scheint  der  jüngste  der  hier  citirten  lateini- 
schen Autoren  ist,  als  Hauptquelle  für  diese  Erweiterungen  benutzt  zu 
haben;  dafür  spricht  auch  die  häutige  Uebereinstimmung  des  Macro- 
bius mit  Arnobius,  der  mit  Labeo  zusammenhängt.  Zum  Schlüsse  weist 
Wissowa  noch  einige  kleinere  zerstreute  Partien  des  ersten  Buches  der- 
selben Quelle  sicher  oder  höchst  wahrscheinlich  zu,  gestützt  vor  allem 
auf  die  stark  hervortretende  Theokrasie  in  der  mythologischen  Auf- 
fassung, auf  das  Wiederkehren  derselben  Citate  und  auf  die  Ueber- 
einstimmung mit  Cornutus,  Arnobius,  Lydus.  Hierher  gehören  der  Ex- 
curs  über  Bona  Dea  (I,  12,  20—29)  und  die  Untersuchungen  über  das 
Wesen  der  Götter  Saturn  (I,  8,  4  —  12)  und  lanus  (I,  9).  —  Das  dritte 
Capitel  beschäftigt  sich  mit  den  gelehrten  Schlusscapiteln  des  5.  Buches 
(c.  18  —  22),  in  denen  gezeigt  wird,  wie  bewandert  Vergil  auch  in  der 


^)  Kiessling  in  seiner  Recension  a.  a.  0.  9G7  billigt  die  Vermutbung 
Wissowas  und  verweist  zu  weiterer  Bestätigung  auf  Useiier,  auecd.  llolderi 
61  ff.  Trotzdem  wird  Kiessling  die  Priorität  dieser  Vermutbung  zugesprochen 
von  Zillcr,  Gesch.  der  grioch.  Philos.  3,  2  S.  8543  Aum.  3. 


288  Römische  Litteraturgeschichte 

entlegeneren  griechischen  Sagengeschichte  gewesen  sei.  Auch  diese  Ca- 
pitel  gehen  ohne  Frage  auf  eine  Quelle,  und  wie  Wissowa  für  die  bei 
weitem  grösste  Mehrzahl  der  hier  behandelten  Stellen  beweist,  auf  Didy- 
mus  zurück;  an  zwei  Stellen  lässt  sich  dies  bei  genauerer  Beobachtung 
aus  den  Worten  des  Macrobius  selbst  entnehmen,  für  die  anderen  wird 
es  besonders  durch  vergleichende  Heranziehung  von  Parallelberichten  aus 
den  Schollen  zu  Sophokles,  Euripides,  Aristophanes  und  aus  Hesych  nach- 
gewiesen. Für  das  21.  Capitel,  welches  man  bisher  allgemein  für  aus 
Athenaeus  abgeschrieben  hielt,  führt  Wissowa  den  Nachweis,  dass  wir 
vielmehr  eine  gemeinsame  Quelle  für  Athenaeus  und  Macrobius  anzu- 
nehmen haben,  und  dass  Athenaeus  selbst  als  solche  den  Didymus  (ver- 
mittelt durch  Pamphilus)  angiebt.  Im  Uebrigen  hat  Macrobius  den  Di- 
dymus, da  er  ihn  selbst  citirt,  nicht  direct  benutzt,  und  es  steht  auch 
nach  sicheren  Judicien  fest,  dass  seine  unmittelbare  Quelle  ein  lateini- 
scher Schriftsteller  und  zwar  ein  Vergilcommentator  war,  der  nach  Pro- 
bus (der  noch  selbst  citirt  wird)  gelebt  haben  muss,  doch  kaum  sehr 
viel  später  zu  setzen  sein  wird.  Seine  Person  lässt  sich  nicht  näher 
feststellen.  Servius  hat  die  von  Macrobius  benutzte  Quelle  nicht  vor  sich 
gehabt. 

Zu  der  Arbeit  von  Wissowa  tritt  die  von  Linke  ergänzend  hinzu. 

Nach  einer  kurzen  Einleitung,  in  welcher  Linke  bemerkt,  dass 
Macrobius  in  der  äusseren  Form  seines  Werkes  durch  Piatos  Symposion 
und  eine  Stelle  des  Gellius  beeinflusst,  sachlich  von  einer  geringen 
Anzahl  kritiklos  benutzter  und  niemals  genannter  Gewährsmänner  ab- 
hängig sei,  bespricht  er  im  Haupttheile  seiner  Arbeit  die  auf  die  Erklä- 
rung Vergils  bezüglichen  Partien  der  Saturnalien  in  der  Weise,  dass  er 
sich  zunächst  mit  der  grundlegenden  Frage  nach  dem  gegenseitigen  Ver- 
hältnisse von  Servius  und  Macrobius  zueinander  auseinandersetzt.  Wenn 
in  Bezug  auf  die  Herkunft  unserer  jetzigen  Serviusscholien  sich  beson- 
ders zwei  Ansichten  gegenüberstehen,  die  Ribbecks,  der  sowohl  die  kür- 
zere als  die  ausführlichei'e  Fassung  [Servius  und  Interpolator  Servii]  für 
verschiedene  Excerpte  aus  dem  echten  Serviuscommentar  erklärt,  und  die 
Thilos,  der  nur  die  kürzere  Fassung  dem  Servius  zuschreibt,  die  aus- 
führlichere, die  auch  in  den  Handschriften  gar  nicht  den  Namen  des  Ser- 
vius trägt,  für  ein  Conglomerat  von  Erweiterungen  hält,  die  von  ver- 
schiedenen Personen  zu  verschiedenen  Zeiten,  aber  zum  Theil  aus  guten 
Quellen  vorservianischen  Datums  gemacht  wurden,  so  stellt  sich  Linke 
auf  die  Seite  Thilos,  ohne  aber  für  dessen  Ansicht  neue  Beweisgründe 
beizubringen  [vgl.  jetzt  Servius  ed.  Thilo-Hagen  I  p.  V  -XLVHIj.  Hier- 
auf zu  einer  Vergleichung  des  Macrobius  mit  den  Schollen  des  eigent- 
lichen Servius  übergehend  läugnet  er  im  Anschlüsse  an  Thilo  jede  Ab- 
hängigkeit des  M.  von  Servius,  gibt  aber  zu,  dass  an  einer  grossen  An- 
zahl von  Stellen  beiden  eine  gemeinsame  Quelle  zu  Grunde  liegt.  Bei 
der  Besprechung  der  sehr  zubireichen  Stellen,  an  denen  eine  genaue  und 


Römische  Litteraturgeschiehte.  2883' 

meist  wörtliche  Uebereinstiramung  zwischen  Macrobius   und  dem   Inter- 
polator  Servii    vorliegt,    wendet    sich  Linke  gegen  Thilo,   welcher  alle 
diese  Stellen  auf  eine  Gemeinsamkeit  der  Quelle  zurückführt,  und  nimmt 
an  einer  grösseren  Anzahl  von  Stellen  directe  Benutzung  des  Macrobius 
durch  den  Scholiasten   an.    —    Im  zweiten  Capitel  behandelt  Linke  die 
auf  Vergil  bezüglichen  Partien  des  dritten  Buches.    Er  geht  von  der 
(unbewiesenen)   Annahme    aus,    Macrobius    habe    keinen    fortlaufenden 
Commentar,    sondern    nur    systematische    Abhandlungen    über    einzelne 
Punkte    der    vergilischen  Exegese    benutzt    und    zwar   unterscheidet    er 
in  den  ersten  zwölf  Capiteln  des  dritten  Buches  Spuren  von  zwei  ver- 
schiedenen derartigen  Werken,  einem  Buche  de  verbis  sacris,  welches 
zum  grössten  Theile  auf  Verrius  beruht  habe,  und  einem  andern,  welches 
Vergils  Kenntniss  des  ins  pontificium  lobend  hervorhob  und  im  einzelnen 
illustrirte;  da  nun  einige  sonst  selten  angeführte  Schriftsteller,  welche  in 
den  von  Linke  dieser  letzteren  Quelle  zugewiesenen  Partien  citirt  werden, 
in  den  letzten  Capiteln  des  dritten  Buches  (c.  18-20),  welche  über  ver- 
schiedene Obstarten  handeln  und  sich  äusserlich  gar  nicht  als  auf  Vergil- 
erklärung  bezüglich  zu  erkennen  geben,  wiederkehren,  glaubt  Linke  auch 
sie  dieser  letzteren  Quelle  zuweisen  zu  müssen   und  sieht  sich  dadurch 
genöthigt   aus    dem  Buche  über  Vergils   Kenntniss  des  Pontificalrechts 
ein  Compendium  der  Realien  bei  Vergil  im  allgemeinen  zu  machen.  — 
Im  dritten  Capitel  stellt  Linke  unter  Abweisung  einer  Vermuthung  von 
Bährens  (der  in  dem  Dichter  P.  Annius  Florus  die  Quelle  sieht)  fest,  dass 
sich  über  die  Grundlage   des  vierten  Buches   (wozu   auch  noch  V  1  und 
VI  1  gehören)  nichts  eruiren  lasse.  —  Im  vierten  Capitel  behauptet  der 
Verfasser,  dass  die  Zusammenstellung  der  von  Vergil  nachgeahmten  Verse 
des  Homer  (V  2 — 17)  aus  des  Asconius  Buche  contra  obtrectatores  Ver- 
gilii  geflossen   sei,  weil  eine  von  Asconius   gebrauchte  Phrase  (difficile 
esse  Herculi  clavam  subducere)  auch  bei  Macrobius  wiederkehre.    Linke 
muss  selbst  zugeben,  dass  an  eine  directe  Benutzung  des  Asconius  nicht 
zu  denken  sei.  —  Im  fünften  Capitel  weist  Linke  die  Zusammenstellung 
derjenigen  Verse  des  Vergil,  die  derselbe  in  Anlehnung  an  frühere  latei- 
nische Dichter  geschrieben  habe,  dem  Buche  des  Octavius  Avitus  oixo'cmv 
kXiyiwv  zu  (wie  vorher  schon  Thilo  vermuthungsweise  angedeutet),  ohne 
dafür  einen  Beweis  oder  auch  nur  einen  andern  Wahrscheinlichkeitsgrund 
zu  bringen,  als  den,  dass  das  genannte  Buch  die  griechischen  und  latei- 
nischen Muster  des  Vergil  behandelt  habe.  —  Im  sechsten  Capitel  end- 
lich behandelt  Linke  die  Quellen  des  siebenten  Buches  und  bringt  zu- 
nächst für  die  von  R.  Volkmann  ausgesprochene  Ansicht,  dass  Macro- 
bius eine  vollständigere  Redaction  von  Plutarchs  quaestiones  convivales, 
die  uns  nur  in   epitomirter  Gestalt  vorlägen,  gehabt  habe,  einige  neue 
Beispiele  bei.    Für  die  übrigen  Partien  desselben  Buches  hatte  Jan  auf 
die  merkwürdige  Uebereinstimmung  hingewiesen,  die  sie  an  vielen  Stellen 
mit  Problemen  des  sogenannten  Alexander  von  Aphrodisias  zeigen.    Linke 

Jahresbericht  für  Altcrthumswissenschaft  XXIU.  (1880    lU.)  Iga 


288  b  •  Römische  Litteraturgeschichte. 

weist  mit  Recht  den  Gedanken  einer  directen  Benutzung  des  einen  durch 
den  andern  ab,  sondern  nimmt  Gemeinsamkeit  der  Quelle  an,  glaubt 
aber  nicht,  dass  Macrobius  die  griechische  Vorlage  des  AI.  Aphr.  direct 
benutzt  habe,  sondern  eine  lateinische  Bearbeitung  derselben,  nämlich 
Apuleius  in  seinen  quaestiones  convivales.  Als  Stützen  dieser  Vermuthung 
führt  er  an,  dass  Macrobius  an  der  einen  Stelle,  wo  er  von  solchen 
spricht,  welche  quaest.  conviv.  geschrieben,  neben  Aristoteles  und  Plu- 
tarch  auch  Apuleius  nennt,  und  dass  eine  Stelle  des  Macrobius  fast  wört- 
lich mit  einer  Stelle  bei  Apul.  de  mag.  15  übereinstimmt. 

Anecdoton  Holderi.  Ein  Beitrag  zur  Geschichte  Roms  in  ostgotbi- 
scher  Zeit  von  Hermann  Usener.  Festschrift  zur  Begrüssung  der 
XXXII.  Versammlung  deutscher  Philologen  und  Schulmänner  zu  Wies- 
baden.   Bonn  1877.    79  S. 

In  einer  Karlsruher,  ehemals  Reichenauer,  Handschrift  der  cassio- 
dorischen  institutiones  humanarum  rerum  aus  dem  zehnten  Jahrhundert 
fand  Holder  ein  bisher  unbekanntes  Excerpt  aus  einer  verlorenen  Schrift 
des  Cassiodorius  Senator,  welche  in  Form  eines  Sendschreibens  an  den 
Consul  d.  J.  504  Rufius  Petronius  Nicomachus  Cethegus  die  wichtigsten 
litterarischen  Persönlichkeiten  der  Zeit  Theoderichs  behandelte,  einge- 
fügt in  den  Rahmen  einer  genealogischen  Ueb ersieht  über  das  cassio- 
dorische  Geschlecht.  Das  Excerpt  hat  uns  Notizen  über  Symmachus, 
Boethius  und  Cassiodorius  selbst  erhalten,  und  die  Besprechung  dessel- 
ben giebt  dem  Herausgeber  Gelegenheit  alle  das  Leben  und  die  Werke 
dieser  drei  Männer  betreffenden  Fragen,  namentlich  soweit  sie  durch  das 
Anecdoton  irgendwie  in  ein  neues  Licht  gesetzt  werden,  einer  eingehen- 
den Erörterung  zu  unterziehen.  Symmachus  zunächst,  Consul  485,  dann 
unter  Theoderich  praefectus  urbi  und,  wie  es  scheint,  lange  Zeit  prin- 
ceps  senatus,  steht  während  des  Streites  der  beiden  Papstcandidaten 
Laurentius  und  Symmachus  auf  Seiten  des  letzteren.  Das  Excerpt  nennt 
von  ihm  eine  bisher  unbekannte  Rede  'pro  allecticiis'.  Sein  allgemeines 
wissenschaftliches  Interesse  bethätigt  er  durch  Förderung  gelehrter  Arbeit 
(Dedicationen  an  ihn  von  Boethius  und  Priscian)  und  durch  Sorge  für 
die  Texte  älterer  Autoren  ( Subscription  unter  Macrobius  Commentar 
zum  Somnium  Scipionis).  Endlich  giebt  das  Excerpt  darüber  Auskunft, 
dass  ihm  die  von  Jordanes  benutzte  und  citirte  römische  Geschichte  (in 
sieben  Büchern)  angehört,  die  man  bisher  eher  einem  der  älteren  Sym- 
machi  zuzuschreiben  geneigt  war.  —  Boethius,  geboren  nicht  vor  480, 
cos.  510,  magister  officiorum  522/23,  muss  seine  schriftstellerische  Lauf- 
bahn schon  sehr  früh  begonnen  haben,  da  er  schon  506  wegen  seiner 
Schriften  berühmt  war.  Eine  Datirung  seiner  einzelnen  Schriften  ist 
auch  nach  den  in  den  verschiedenen  Titeln  aufgeführten  Würden  nicht 
möglich,  da  sich  dieselben  nicht  auf  das  Jahr  der  Abfassung  der  Schrift, 
sondern  der  Feststellung  der  Recension  beziehen,  aus  der  unsere  Hand- 


Römische  Litteraturgeschichte.  288  c 

Schriften  stammen.  Von  Werken  des  Boethius  nennt  das  Excerpt  einen 
Panegyricus  auf  Theoderich  und  ein  bisher  unbekanntes  Carmen  buco- 
licum.  Von  grösserem  Werthe  ist  es,  dass  wir  in  dem  Anecdoton  ein 
gleichzeitiges  Zeugniss  für  die  bisher  fast  allgemein  angezweifelte  Aecht- 
heit  der  Mehrzahl  der  unter  Boethius  Namen  gehenden  theologischen 
Tractate  besitzen,  von  denen  dasselbe  vier  (I  II  III  V)  mit  wenig  ab- 
weichenden Titeln  als  Werke  des  Boethius  anführt;  und  wirklich  stim- 
men dieselben  nicht  nur  in  ihrem  ganzen  Charakter  mit  den  zweifellosen 
Schriften  des  Boethius  überein,  sondern  tragen  auch  allein  in  der 
ältesten  und  besten  Ueberlieferung  den  Namen  des  Boethius,  während 
der  nur  zufällig  hierher  verschlagene  Tractat  (IV)  de  fide  christiana 
namenlos  überliefert  ist.  Die  gegen  die  Echtheit  der  vier  Tractate  an- 
geführten Gründe  sind  durchaus  nicht  stichhaltig.  Dagegen  spricht  Use- 
ner  die  unter  den  logischen  Schriften  des  Boethius  überlieferte,  aber  in 
weitaus  den  meisten  und  besten  Handschriften  anonyme  Abhandlung  '  de 
definitione'  dem  Boethius  ab  und  weist  sie  als  ein  Werk  des  orator  ur- 
bis  Romae  Marius  Victorinus  nach,  gestützt  sowohl  auf  eine  Andeutung 
in  der  Schrift  selbst,  als  auch  darauf,  dass  sowohl  eine  von  A.  Mai  be- 
nutzte, jetzt  verschollene  römische  Handschrift  des  Büchleins,  als  auch 
die  Excerpte  aus  derselben  Schrift,  die  sich  in  Isidors  Origines  finden, 
den  Namen  dieses  Mannes  tragen;  auch  der  echte  Boethius  selbst  kennt 
das  Buch  als  Werk  des  Victorinus.  —  Besonders  interessant  sind  die  An- 
gaben des  Anecdoton  über  das  Leben  des  Cassiodorius  Senator  und  sei- 
nes Vaters;  letzterer  begann  seine  öffentliche  Laufbahn  unter  Odoaker, 
war  einer  der  ersten,  der  Theoderichs  Sache  ergriff  und  wurde  von  die- 
sem auch  (frühestens  .500/501)  zum  praef  praet.,  nachher  zum  patricius 
ernannt.  In  der  Praefectur  stand  ihm  sein  Sohn  als  consiliarius  zur  Seite, 
und  auf  Grund  einer  Lobrede  auf  Theoderich  wurde  der  noch  sehr  jugend- 
liche Cassiodorius  Senator  zum  quaestor  ernannt;  nachher  wurde  er  auch 
consul  (514)  und  magister  officiorum  (nach  515),  schliesslich  praefectus 
praetorio  (533/4) ,  welch  letztere  Würde  aber  unser  Excerpt  noch  nicht 
kennt.  Die  Abfassung  des  letzteren  fällt  in  das  Jahr  522,  denn  die  Er- 
wähnung der  erst  538  —  540  veröffentlichten  Variae  ist  interpolirt.  Da 
nun  in  dem  Anecdoton  die  —  von  lordanes  benutzten  —  zwölf  Bücher 
Gothengeschichte  bereits  erwähnt  werden,  so  wird  auf  diese  Weise  die 
Frage  danach,  wie  weit  Cassiodorius  dieselbe  herabgeführt  habe,  ent- 
schieden; sie  muss  zwischen  518  und  521  abgeschlossen  haben. 

Mit  diesem  Referat  ist  der  reiche  Inhalt  der  Usenerschen  Schrift 
bei  weitem  nicht  erschöpft:  wie  von  anderen  Arbeiten  Useners,  so  gilt 
auch  von  dieser:  la  sauce  vaut  mieux  que  le  poisson.  Ich  hebe  von  den 
in  den  Anmerkungen  niedergelegten  Beobachtungen  noch  die  hervor,  dass 
Boethius  die  allein  berechtigte,  Cassiodorius  die  bestbeglaubigte  Namens- 
form ist:  ich  selbst  habe  freilich  nie  anders  geschrieben,  da  mir  die 
ächte  Ueberlieferung  längst  bekannt  war.    So  stützt  sich  denn  auch  Use- 

18a* 


288  d  Rötnische  Litteraturgeschichte 

ner  vorzugsweise  auf  die  ihm  aus  meiner  bibliotheca  patrum  Latinorum 
Italica  bekannten,  in  dieser  Frage  meines  Erachtens  allein  entscheiden- 
den handschriftlichen  Zeugnisse. 

I  Cassiodori  nel  V  e  nel  VI  secolo.    Per  Ignazio  Ciampi.   Imola 
1876.     282  S.  8. 

Usener  war  diese  Schrift  unbekannt,  ohne  dass  es  seinen  Unter- 
suchungen Eintrag  gethan  hätte. 

Emil  Jungmann,   Die   Zeit   des   Fulgentius.     Rhein.  Mus.  32, 
564-577. 

Referent  hatte  im  Rhein.  Mus.  23,  133  ff.  auf  eine  zwar  schon  ein- 
mal herausgegebene,  aber  dann  völlig  in  Vergessenheit  gerathene  Schrift 
des  Grammatikers  Fulgentius,  den  liber  absque  litteris  de  aetatibus  mundi 
et  hominis  wieder  aufmerksam  gemacht.  Aus  ihr  ergibt  sich,  dass  die 
Heimath  des  Autors  Africa  ist;  zugleich  gibt  sie  uns  feste  Anhaltspunkte, 
um  seine  Zeit  zu  bestimmen.  In  dem  Titel  der  Schrift  führt  nämlich 
der  Grammatiker  auch  die  Namen  Claudius  Gordianus.  Da  diese  beiden 
Nam'fen  in  der  Familie  des  Bischofs  von  Ruspe,  Fulgentius  vorkommen 
—  der  Vater  desselben  hiess  Claudius,  sein  Grossvater  Gordianus  ^ — 
so  schloss  Referent  daraus,  dass  der  Grammatiker  zu  derselben  Familie 
wie  der  Bischof  gehörte.  Wir  erfahren  ferner  aus  der  vita  des  Fulgen- 
tius Ruspensis,  dass  dieser  den  Namen  Fulgentius  zuerst  in  seiner  Fa- 
milie geführt  hat.  Demnach  ergibt  sich,  dass  der  Grammatiker  ein  jün- 
geres Mitglied  dieser  Familie  gewesen  sein  muss.  In  Verbindung  mit 
anderen  Momenten  führten  diese  Erwägungen  mit  grösster  Wahrschein- 
lichkeit zu  dem  Resultat,  dass  der  Grammatiker  Fulgentius  in  die  erste 
Hälfte  des  sechsten  Jahrhunderts  fällt  und  seine  Mythologica  kurz  nach 
der  Thronbesteigung  Hilderichs,  die  im  Jahre  523  stattfand,  herausgegeben 
hat.  Gegen  die  Combinatiouen  des  Referenten  hatte  sich  Jungmann  schon 
früher  in  einer  sehr  unreifen  Arbeit  (acta  philol.  Lips.  I  45  ff.)  erklärt  und 
erneuert  diesen  Widerspruch  in  der  oben  angeführten  Abhandlung.  Die 
Namen  Claudius  Gordianus  in  dem  Titel  des  liber  absque  litteris  »be- 
ziehen sich«,  meint  Jungmann,  »einfach  auf  den  Bischof  Fulgentius,  den 
man  für  den  Verfasser  hielt«.  Aber  hat  denn  der  Bischof  jemals  jene 
Namen  geführt?  Der  Titel  jener  Schrift  Fabii  Claudii  Gordiani  Fulgentii 
V.  C.  bezeichnet  eben  deutlich  den  Grammatiker  und  lässt  keinen  Ge- 
danken an  den  Bischof  aufkommen,  der  niemals  Fabius,  niemals  Clau- 
dius, niemals  Gordianus,  niemals  vir  clarissimus  genannt  wird.  »Indessen 
ist  zuzugeben«,  fährt  Jungmann  fort,  »dass  Reifferscheids  Combinationen 
einige  Wahrscheinlichkeit  für  sich  hätten,  wenn  der  Name  Fulgentius, 
der  mit  dem  Bischof  erst  in  der  Familie  üblich  wurde«  (dies  durch- 
schlagende Moment  giebt  also  Jungmann  zu),  »uns  in  diesem  Vertreter 
in  Africa  zum  ersten  Male  begegnete«.  Aber  das  sei  nicht  der  Fall. 
Als  wenn  Referent  das  behauptet  hätte,  und  als  wenn  darauf  etwas  an- 


Römische  Litteraturgeschichte.  288  ^ 

käme.  —  Wann  hat  nun  nach  Jungraann  Fiilgentius  gelebt?  Um  dieselbe 
Zeit,  in  die  ich  ihn  gesetzt  habe,  aber  statt  die  Richtigkeit  meiner  Cora- 
binationen  anzuerkennen,  stützt  er  sich  auf  eine  an  und  für  sich  un- 
sichere und  bedenkliche  Veränderung  eines,  wie  es  den  Anschein  hat, 
verderbten  Eigennamens  und  versteht  in  Verbindung  damit  den  Ausdruck 
'iurgia',  den  Zink  und  ich  auf  persönliche  Streitigkeiten  des  Grammatikers 
deuteten,  von  kriegerischen  Unruhen. 

De  Isidori  Originum  fontibus.  Dissertatio  inauguralis  quam  .  .  . 
in  academia  Georgia  Augusta  ...  scripsitHenricus  Dressel.  Augustae 
Taurinorura  1874.  8.  (commentatio  ex  'Rivista  di  filologia  e  d'istru- 
zione  classica'  seorsum  typis  exscripta). 

Ueber  die  Geschichte  der  Schrift  belehrt  uns  das  vorgesetzte  mo- 
nitum:  'capita  nonnulla  de  fontibus  Originum  Isidori  ineunte  anno  supe- 
riore  una  cum  auctorum  locis  ab  Isidoro  adhibitis  Berolinum  raisi  ad 
Regiara  Academiara  Scientiarura,  cuius  classis  philosophica  et  historica 
certamini  litterario  in  a.  1873  quaestionem  proposuerat  de  Isidori  Ori- 
ginum fontibus.  Cum  vero  defiuiti  temporis  spatio  aliasque  ob  cq,usas 
inceptum  peragi  non  posset,  primitias  tantura  operis  multi  laboris  iuaicio 
doctissimorum  virorum  offerre  licuit.  Quod  quidera  tarn  propitiura  mihi 
obtigit  (cf.  Monatsbericht  der  k.  preuss.  Akademie  d.  Wissensch.  zu  Ber- 
lin, Juli  1873  S.  530),  ut  addendo,  recognosceudo,  corrigendo  eara  quae- 
stionis  partera  ad  finem  nunc  perducere  instituerim,  quae  coramentatio- 
nem  continet  de  ratione  qua  Isidorus  in  exscribendo  usus  sit  atque  ob- 
servationes  de  scriptoribus  nonnullis  in  Originum  libris  adhibitis.'  Die 
Schriftsteller,  deren  Verhältniss  zu  den  Origines  Isidors  erörtert  wird, 
sind:  Sallust,  lustin,  Hegesipp,  Orosius,  Plinius,  Solinus,  der  Epitomator 
des  Vitruv,  Lucrez,  Hygin,  Cassiodor,  Servius  und  die  andern  Vergil- 
scholiasten,  endlich  die  Scholiasten  zu  Lucan.  Das  ist  nur  ein  kleiner 
Theil  der  von  Isidor  in  den  Origines  benutzten  Autoren  und  Schriften, 
und  auch  bei  diesen  ist  die  Untersuchung  in  den  alleräussersten  Um- 
rissen gehalten.  Bloss  die  ersten  Anfänge  einer  Ermittlung  der  Quellen 
Isidors  sind  in  dieser  Schrift  zu  finden,  die  im  Uebrigen  gesundes  Urteil 
und  Einsicht  zeigt.  Jedoch  lassen  sich  die  Quellen  Isidors  erst  dann 
mit  Sicherheit  feststellen,  wenn  der  Text  der  Origines  selbst,  ferner  alle 
lateinischen  Scholiasten  und  endlich  die  Glossarien  in  kritischen  Aus- 
gaben vorliegen.  Eine  besondere  Schwierigkeit  liegt  in  der  Art  der  Isi- 
dorischen  Compilation,  die  Dressel  nicht  eingehend  genug  studirt  hat:  nicht 
selten  hat,  um  eins  anzuführen,  Isidor  in  den  Origines  in  einem  und  dem- 
selben Satz  Bruchstücke  mehrerer  Autoren  musivisch  aneinander  gefügt. 
De  sententiis  quas  dicunt Caecilii Balbi.  Scripsit  losephus  Scheib- 
mai er.  Programma  gymnasii  Guileimini  Monacensis.  MDCCCLXXIX. 
Monachii.   8. 

Scheibmaier  weist  von  einer  grossen  Anzahl  von  sententiae  in  mittel- 
alterlichen Spruchsammlungen  die  griechischen  Quellen  nach.    Je  ver- 


288  f  Römische  Litteraturgeschichte, 

dienstlicher  dies  ist,  um  so  mehr  ist  es  als  ungehörig  zu  tadeln,  dass 
er  noch  immer  den  Namen  des  Caecilius  Baibus,  der  mit  den  lateini- 
schen Spruchsaramlungen,  wie  Referent  im  Rh.  Mus.  16,  19  ff.  nachge- 
wiesen hat,  nur  durch  ein  Missverständniss  zusammengebracht  worden 
ist,  während  er  gar  nichts  mit  ihnen  zu  thun  hat,  beibehält.  Wen  soll 
man  als  Subject  zu  dem  'dicunt'  des  Titels  hinzudenken?  Hat  doch  der 
Herausgeber  des  Caecilius  Baibus  de  nugis  philosophorura'  selbst  sich 
damit  zufrieden  erklärt,  dass  sein  Autor  in  das  Reich  der  Phantasie  ver- 
wiesen wurde,  und  hinzugefügt,  dass  er  schon  auf  anderem  Wege  als 
Referent  zu  dieser  Einsicht  gelangt  sei  (Rh.  Mus.  16,  615 ff.),  ohne  je- 
doch bisher  über  diesen  anderen  Weg  etwas  mitzutheilen.  Scheibmaier 
scheint  freilich  die  Abhandlung  des  Referenten  nur  vom  Hörensagen  zu 
kennen,  da  er  ihm  wiederholt  Schuld  giebt,  er  sehe  die  lateinischen 
Spruchsammlungen  als  '  vile  medii  aevi  opus'  u.  s.  w.  an.  Das  ist  nie 
des  Referenten  Ansicht  gewesen,  vielmehr  hat  er  selbst  auf  einen  ver- 
schollenen alten  Autor,  der  dem  Johannes  Saresberiensis  noch  zugäng- 
lich war,  nämlich  Flavianus^),  als  eine  der  Quellen  der  lateinischen  Sen- 
tenzensammlungen aufmerksam  gemacht.  Das  Buch  des  Flaviauus  'de 
vestigiis  sive  de  dogmate  philosophorum'  hat  Saresberiensis  nach  seiner 
Angabe  gekannt  und  sogar  auf  dasselbe  im  Nebentitel  seines  Policra- 
ticus  angespielt.  Ob  er  freilich  den  Titel  des  Flavianischen  Buches 
richtig  angiebt,  hat  Referent  schon  früher  bezweifelt,  aber  dasselbe  kann 
sehr  wohl  eine  Bearbeitung  griechischer  Florilegien  enthalten  haben.  — 
Die  Untersuchung  über  die  Quellen  der  lateinischen  Spruchsammlungen, 
deren  Vorbedingungen  Referent  a.  a.  0.  S.  22  angegeben  hat,  ist  noch 
immer  nicht  über  ihre  ersten  Stadien  hinausgediehen. 


8)  Wie  Referent  a.  a.  0.  23.  25.  Anm.  wahrscheinlich  gemacht  hat,  ist 
dies  kein  anderer  als  der  berühmte  Virius  Nicomachus  Flavianus,  über  den 
zuletzt  Usener  anecd.  Holderi  S.  30.  36  gehandelt  hat,  ohne  sich  an  den  Fla- 
vianus des  Saresberiensis  zu  erinnern. 


n 


Jahresbericht  über  Griechische  Geschichte  für 
1879  und  1880. 

Von 

Professor  Dr.  Adolf  Holm 

in  Palermo. 


I,   Griechische  Geschichte  im  Allgemeinen. 

Von  umfassenden  Darstellungen  der  griechischen  Geschichte  ist, 
da  die  im  Erscheinen  begriffene  neue  Ausgabe  der  deutschen  Ueber- 
setzung  von  Grote  (Berlin,  Th.  Hofmann,  6  Bände,  1880.  1881)  nichts 
Neues  bietet,  zu  nennen  der  erste  Band  der 

Geschichte  von  Hellas  und  Rom.    Von  G.  F.  Hertzberg.    Berlin, 
Grote.     370  S.    8.  mit  Holzschn. 

Das  Werk  bildet  einen  Theil  der  Allgemeinen  Geschichte  in  Einzel- 
darstellungen, unter  Mitwirkung  von  zahlreichen  Schriftstellern  heraus- 
gegeben von  W.  Oncken.  Es  enthält  eine  lebhaft  und  anschaulich  ge- 
schriebene Darstellung  der  politischen  und  Kulturgeschichte  Griechen- 
lands, unter  Zugrundelegung  der  neuesten  Forschungen  auf  allen  ein- 
zelnen Gebieten.  Es  ist  sehr  dazu  geeignet,  jüngeren  Leuten,  die  sich 
mit  dem  classischen  Alterthum  beschäftigen,  neuen  Antrieb  zu  specielle- 
ren  Forschungen  in  demselben  zu  geben  und  diejenigen  Gebildeten  über- 
haupt, die  nicht  Zeit  haben,  etwa  die  drei  Bände  von  Curtius  zu  lesen, 
mit  dem  Stande  unserer  Kenntnisse  vom  griechischen  Alterthum  vertraut 
zu  machen.  Das  Werk  füllt  seinen  Platz  in  der  »Allgemeinen  Geschichte« 
würdig  aus. 

Nur  mit  wenig  Worten  können  wir  hier  Erwähnung  thun  der 

Geschichte   der   Demokratie   des   Alterthums.     Von   Alexander 
Flegler.   Nürnberg  1880.    (Geschichte  der  Demokratie.    Erster  Band). 

Dieses  Werk  enthält  in  Abschnitt  IV— VI:  Die  Ekklesia  der  Spar- 
tiaten.  Der  Demos  von  Athenä.  Ein  Blick  auf  die  Makedonischen  Zei- 
ten, S.  G4  — 238.  Es  giebt  hauptsächlich  die  Darstellung  der  Verfassungs- 
verhältnisse; die  geschichtlichen  Ereignisse  nur  in  ganz  grossen  Zügen. 
Es  ist  von  lebhaftem  Gefühl   für  wahre  Frciiicit   (lurclidrnngen  und  der 

Jahresbericht  für  Alterthumswissenschaft  XXUI.  (1880.  HI.)  l'J 


290  Griechische  Geschichte. 

Verfasser  scheut  sich  nicht  die  Ausschreitungen  der  Demokratie,  die  ihm 
die  vollkommenste  Verfassung  ist,  zu  tadeln,  wo  sie  ihm  entgegentreten. 
Es  ist  ein  mit  grosser  Wärme  und  innerer  Theilnahme  am  Gegenstande 
geschriebenes  Buch. 

Das  dritte  hier  zu  nennende  Werk  ist 

Weltgeschichte.  Von  Leopold  von  Ranke.  Erster  Theil.  Die 
älteste  historische  Völkergrupi)c  und  die  Griechen.  Erste  Abtheilung. 
X,  376  S.    Zweite  Abtheilung.    300  S.     Leipzig  188L    8. 

Es  darf  gewiss  ein  wissenschaftliches  Ereigniss  ersten  Ranges  ge- 
nannt werden,  wenn  der  Mann,  der  in  unserem  Jahrhundert  am  meisten 
dazu  beigetragen  hat,  dass  die  Geschichtswissenschaft  sich  ihrer  wahren 
Grundlagen  bewusst  geworden  ist,  und  der  zugleich  die  glänzendsten 
Beispiele  gegeben  hat,  wie  man  Geschichte  schreiben  müsse,  der  Mann, 
der  sein  ganzes,  glücklicherweise  langes  Leben  der  Erforschung  und  der 
Darstellung  der  Vergangenheit  gewidmet  hat  und  sämmtliche  Tlieile  der 
Geschichte  beherrscht  wie  kein  Anderer,  sich  nun  gegen  das  Ende  sei- 
ner glänzenden  Laufbahn  entschliesst,  eine  Weltgeschichte  dem  deutschen 
Volke  zu  schenken.  Es  ist  ein  Ereigniss,  welches  nur  dem  Erscheinen 
des  Kosmos  von  Alex,  von  Humboldt  an  die  Seite  gestellt  werden  kann. 
Wir  dürfen  wohl  sagen,  dass  Ranke  die  Stellung  unter  den  Geschichts- 
forschern einnimmt,  die  Humboldt  unter  den  Naturforschern  einnahm: 
beide  gleich  ausgezeichnet  in  Forschung  wie  in  Darstellung,  beide  in 
langem  Leben  unermüdlich  einer  grossen  Wissenschaft  gewidmet,  die  sie 
im  Einzelnen  wesentlich  förderten,  im  Ganzen  beherrschten,  soweit  das 
einem  Einzigen  gegeben  ist.  So  können  wir  denn  mit  keinem  anderen 
Gefühle  die  neueste  Gabe  Ranke's  entgegennehmen,  als  mit  demjenigen 
des  Dankes  dafür,  dass  es  dem  verehrten  Meister  der  Wissenschaft 
vergönnt  war,  in  dem  vorliegenden  so  glücklich  begonnenen  und  hoffent- 
lich nicht  weniger  glücklich  zu  vollendenden  Werke  die  Summe  dessen 
zu  ziehen,  was  er  sein  Leben  hindurch  erforscht  hat.  Wir  haben  uns 
in  den  wenigen  Seiten,  die  wir  unmittelbar  nach  dem  Erscheinen  des 
Buches  unter  dem  frischen  Eindruck  der  ebenso  fesselnden  wie  anregen- 
den Darstellung  des  Verfassers  schreiben,  nur  mit  demjenigen  zu  be- 
schäftigen, was  Ranke  über  Griechenland  sagt,  und  möchten  versuchen, 
imseren  Lesern  in  wenigen  Worten  anzudeuten,  was  uns  in  dem  grossen, 
von  Ranke  gegebenen  Gemälde  besonders  bemerkenswerth  erschienen 
ist.  Sollten  unsere  Bemerkungen  mit  von  Anderen  inzwischen  gemach- 
ten zusammentreffen,  so  haben  wir  deswegen  die  Leser  um  Entschul- 
digung zu  bitten;  sie  sind,  an  dem  entfernten  Orte  wo  wir  schreiben,  das 
Ergebniss  einsamen  Studiums  des  Buches. 

Ranke  behandelt  Griechenland  im  ersten  Bande  von  S.  155  an  und 
den  ganzen  zweiten  Band  hindurch.  Er  beginnt  mit  einer  ganz  kurzen 
geographischen   Cinirakteristik   des   Landes;    er    konnte    sich   hier  kurz 


Allgemeines.  291 

fassen,  weil  die  Kcnntniss  der  geographischen  Eigenthümlichkeiten  von 
Hellas  gegemvärtig  wohl  ein  Gemeingut  der  Gebildeten  geworden  ist. 
Ebenso  kurz  fasst  er  sich  über  die  älteste  Zeit.  Er  leugnet  nicht  orien- 
talischen Einfluss  auf  Griechenland;  aber  er  fasst  in  sehr  bemerkens- 
^Yerther  und  zu  weiteren  Forschungen  anregender  Weise  manche  von 
den  Sagen,  in  denen  man  gemeiniglich  Belege  orientalischen  Einflusses 
sieht,  vielmehr  als  Beweise  der  Reaction  gegen  denselben  von  Seiten 
des  iin  Entstehen  begriffenea  echthel'eniichen  Geistes;  man  lese  in  die- 
ser Hinsicht  das  über  Herakles,  Pelops  und  Andere  S.  158.  159  Gesagte.  Es 
folgen  die  factischea  Gegenwirkimgeu  Griechenland's  nach  Osten,  die  mari- 
time Thätigkeit  der  Minyer,  versinnbildlicht  in  Jason's  Fahrt,  und  der 
trojanische  Krieg,  der  die  historische  Bedeutung  hat,  darauf  hinzuweisen, 
dass  die  Griechen  in  Kleiuasien  festen  Fuss  zu  fassen  suchten.  »Ein 
uraltes,  vorhistorisches  Ilion  hat  es,  wie  die  Ausgrabungen  zeigen,  ohne 
allen  Zweifel  gegeben«  (S.  160);  sehr  bemerkeuswerthe  Worte  und  ebenso 
bemcrkenswerth  ist  was  Ranke  S.  161  über  die  Lebensformen  in  den  home- 
rischen Gedichten  sagt,  die  »den  Zeiten  entsprechen,  in  denen  das  Ge- 
dicht entstanden  ist«.  Auf  die  Schilderung  dieser  Zustände  folgt  die 
Besprechung  der  dorischen  Wanderung,  und  die  treffliche  Charakteristik 
der  drei  dorischen  Staaten  im  Peloponnes.  Die  erste  chronologisch  einiger- 
raassen  bestimmbare  Persönlichkeit  in  der  griechischen  Geschichte  ist 
der  Argive^  Pheidon,  der  in  seiner  Beziehung  zum  Ausland  zur  Be- 
sprechung der  Colonien  hiuüberieitet.  Die  Griechen  bilden  keine  Macht 
(S.  177),  sie  bilden,  nach  Ranke's  glücklichem  Ausdruck,  ein  Element, 
dem  die  grösste  Einwirkung  auf  die  Welt  bevorstand  (S.  177).  Wichtig 
ist  schon,  wie  sie  ohne  Autrieb  und  Muster  von  Aussen  die  Grundlagen 
der  Staatsformeu  hervorbrachten:  Monarchie,  Aristokratie,  Demokratie, 
nicht  nach  einem  bestimmton  Begriffe,  sondern  modificiert  und  dadurch 
lebensfähig.  Ranke  bespricht  Sparta,  die  Tyrannis,  die  sich  im  Pelo- 
ponnes auf  das  achäische  Volk  stützt,  endlich  Athen,  wo  Solon  einer 
ausführlichen  Betrachtung  unterzogen  wird.  Eigenthümlich  ist  die  Wür- 
digung, welche  Ranke  der  solonischen  Verfassung  zu  Theil  werden  lässt. 
»Von  einer  Vernichtung  des  Vorrechts,  das  sich  von  jeher  an  den  Be- 
sitz knüpfte,  war  nicht  die  Rede,  sondern  nur  von  einer  Fixirung  des- 
selben, die  zugleich  eine  Bestätigung  enthielt«  (S.  190).  Die  von  der 
eigenen  Amtsführung  ausgeschlossenen  Klassen  erhalten  dagegen  ein 
zwiefaches  Recht  von  hoher  Bedeutung:  »das  Recht  der  Wahl  zu  den 
Aemtern  und  der  Prüfung  der  jedesmaligen  Verwaltung,  nachdem  sie 
beendigt  war«  (S.  191).  Ranke  spricht  sodann  über  Pisistratus  und  sein 
Haus,  und  Kleisthcncs.  Es  folgt  das  »Zusammentreffen  der  Griechen 
mit  dem  persischen  Weltreich«  (S.  204).  Die  Beziehungen  zwischen 
Griechenland  und  Persien,  die  von  nun  an  auf  die  gesammte  griechische 
Gescnichte  den  entscheidendsten  Einfluss  ausüben,  sind  von  Rauke  meister- 
haft  geschildert   worden;   es   ist   gewissermassen  der  rothe  Faden,    der 

19» 


292  Griechische  Geschichte. 

sich  durch  die  Geschichte  Griechenlands  hindurchzieht  und  von  immer 
wachsender  Bedeutung  wird.  Die  Griechen  hatten  grossen  Einfluss  in 
Lydien  und  Aegypten  erlaugt;  durch  die  persische  Eroberung  dieser 
Länder  wurde  er  zurückgedrängt.  Aber  eine  Gegenwirkung  trat  ein; 
die  Griechen  gingen  auch  gegen  die  Perser  aggressiv  vor.  Der  Mann, 
welcher  diese  Bewegung  begann,  war  der  Milesier  Aristagoras.  Bei  der 
geographischen  Lage  der  griechischen  Bevölkerung  war  den  Persern  eine 
seetüchtige  Nation  als  Verbündete  von  höchstem  Werthe  in  dem  grossen 
Contlicte;  sie  fanden  sie  in  den  Phöuiciern.  Ranke  entwickelt  die  Bedeu- 
tung der  Schlachten  bei  Marathon,  Salamis,  Plataeae,  Mykale;  zu  Land  ist 
es  vor  allen  Dingen  die  bessere  defensive  Bewaffnung,  welche  den  Griechen 
den  Sieg  ermöglicht.  Merkwürdig  sind  die  Schicksale  der  beiden  Män- 
ner, die  unter  den  Spartanern  und  Athenern  am  meisten  zum  Siege  der 
Griechen  beigetragen  haben:  Themistokles  und  Pausanias.  Unter  der 
Regierung  des  Artaxerxes  greifen  die  Griechen  weiter  in  die  inneren 
Angelegenheiten  des  persischen  Reiches  ein;  der  ägyptische  Aufstand 
wird  von  ihnen  unterstützt,  und  durch  den  sogenannten  Kimonischen 
Frieden,  ein  Abkommen,  dessen  Name  allein  unhistorisch  ist,  werden  die 
Perser  von  den  Küsten  des  aegäischen  Meeres  ausgeschlossen  (S.  256. 
257).  Von  S.  259  an  betrachtet  Ranke  speciell  die  athenischen  Ver- 
hältnisse mit  besonderer  Rücksicht  auf  die  Führer  des  Voljjes.  Zuerst 
Aristides  und  Perikles  Kimon  gegenüber  (S.  259).  Durch  Aristides  wer- 
den die  Wähler  wählbar  und  es  wird  der  Grund  zur  Seeherrschaft  ge- 
legt (S.  2G6).  Perikles  stürzt  die  Macht  des  Arcopags.  S.  273  spricht 
Ranke  von  dem  durch  Perikles  und  Ephialtes  veranlassten  Gesetze  über 
das  Bürgerrecht,  wodurch  beinahe  ein  Dritttheil  der  bisherigen  Bürger 
von  demselben  ausgeschlossen  wurden.  Das  neue  Gesetz  verfügte,  nach 
Ranke,  dass  von  der  Bürgerschaft  alle  diejenigen  ausgeschlossen  sein 
sollten  »die  nicht  durch  Abkunft,  wenigstens  in  den  zwei  nächst  voran- 
gegangenen Generationen,  ihr  angehörten«.  Wenn  wir  Ranke  recht  ver- 
stehen, heisst  das,  es  mussten  Vater  und  Grossvater  athenische  Bürger 
gewesen  sein.  Die  Belegstelle  ist  Plut.  Per.  37:  fiovoog  'Af^r^vacoog  elvac 
rnug  ix  dusTv  'Aörjvatiuv  yzyovÜTaq.  Dies  wird  gewöhnlich  so  verstanden : 
es  mussten  Vater  und  Mutter  echt  athenischer  Herkunft  sein,  und  es 
scheint  uus,  als  ob  dies  auch  nothwcndig  ist,  und  besonders  aus  dem 
Zusammenhang  bei  Plutarch  sich  als  die  richtige  Auffassung  erweist. 
Ranke  sieht  in  diesem  Gesetze  eine  der  grössten  damals  ergriffenen 
politischen  Massregeln,  durch  die  der  athenische  Demos  eine  Genossen- 
schaft wurde,  die  sich  durch  sich  selbst,  ohne  fremde  Elemente,  fort- 
setzte. Abschnitt  2  (S.  280  0".)  behandelt  die  Staatsverwaltung  des  Peri- 
kles. Für  einige  persönliche  Züge  in  Betreff"  dieses  Mannes  führt  Ranke 
Stesimbrotos  an ;  wobei  uns  nur  das  Citat  S.  286,  not.  1 :  »W.  A.  Schmidt, 
Das  i)erikloische  Zeitalter,  II,  S.  9  zählt  Stes.  zu  den  Primärquellen« 
nicht  ganz  begründet  erscheint.    Wir  finden  S.  9  nicht  gerade  dergleichen; 


Allgemeines.  293 

eher  S.  42.  Es  wird  dann  gehandelt  von  den  Bauwerken  des  Perikles 
und  von  der  Veranlassung  und  den  ersten  Jahren  des  peloponnesischen 
Krieges.  Abschn.  3  betrifft  Kleon  und  seine  Zeit  (S.  304 ff.),  Abschn.  4 
Alkibiades  (S.  323  fi".).  Hier  ist  in  Betreff'  des  sicilischen  Unternehmens 
bemerkenswerth,  dass  S.  341  Ranke  die  Frage  behandelt,  was  die  Athener 
eigentlich  mit  Sicilien  vorhatten,  nach  Diodor,  den  Ranke  überhaupt  als 
Geschichtsquelle,  vielleicht  mehr  als  gewöhnlich  geschieht,  schätzt  (Bd.  II, 
176  wird,  wahrscheinlich  über  einen  speciellen  Punkt,  eine  besondere 
Untersuchung  über  die  Glaubwürdigkeit  Diodor's  vorbehalten).  S.  345 
spricht  Ranke  von  den  Rathschlägen  des  Alkibiades  in  Sparta,  die  auf 
den  Gang  des  Krieges  einen  entscheidenden  EinÜuss  ausübten.  Von  noch 
grösserer  Bedeutung  war  aber  vielleicht  die  durch  Alkibiades  angeregte 
Verbindung  zwischen  Sparta  und  Persien  (S.  348).  Persien  wird  auf 
diese  Weise  als  bestimmende  Macht  in  die  griechischen  Angelegenheiten 
hineingezogen  und  giebt  diese  Rolle  bis  zu  seinem  Sturze  nicht  wieder 
auf.  Die  Verbindung  mit  Persien  wirkt  auch  mächtig  auf  die  persön- 
lichen Schicksale  des  Alkibiades  ein,  dem  die  Intrigue  mit  Persien  über 
den  Kopf  wächst,  so  dass  er  Athen  nicht  soviel  nützen  kann,  wie  er 
möchte,  und  der  zuletzt  durch  einen  persischen  Satrapen  sein  Ende  tin- 
det.  Athen  selbst  fällt,  da  es  gegen  Sparta,  die  abgefallenen  Bundes- 
genossen und  Persien  zugleich  nicht  aufkommen  kann.  Die  dreissig 
Tyrannen  werden  von  Ranke  mit  bemerkenswerther  Mässigung  des  ür- 
theils  geschildert,  und  dieselbe  Mässigung  hatte  sich  schon  in  der  Be- 
sprechung der  athenischen  Oligarchen  zur  Zeit  der  400  gezeigt.  —  Die 
zweite  Abtheilung  des  ersten  Theiles  behandelt  zunächst :  Antagonismus 
und  Fortbildung  der  Ideen  über  die  göttlichen  Dinge  in  der  griechischen 
Literatur  treffliche  Bemerkungen  über  die  älteren  Philosophen,  über 
Pindar,  Aeschylus,  Sophokles,  Euripides,  Herodot  und  Thukydides,  gei- 
stiges Leben  in  Athen,  Sokrates,  Plato  und  Aristoteles,  S.  1  -  83.  Dann 
kehrt  Ranke  wieder  zur  politischen  Geschichte  zurück,  indem  er  in  Cap.  9 
die  persisch-griechischen  Verwickelungen  in  der  ersten  Hälfte  des  vier- 
ten Jahrhunderts  bespricht.  Es  dominirt  also  in  seiner  Geschichtsbeti'ach- 
tung  das  Verhältniss  Griechenlands  zu  Persien,  auch  in  der  Zeit  des  Ueber- 
gewichts  Thebens,  und  diese  Hervorhebung  der  auswärtigen  Beziehungen 
giebt  diesem  Theil  der  Geschichte  eine  besondere  Klarheit.  Die  Idee  der 
Nationalität  ist  beinahe  verschwunden;  persisches  Geld  und  griechische, 
besonders  spartanische  Waffen  constituiren  in  ihrer  Vereinigung  eine  Macht, 
die  Persien  und  Griechenland,  jedes  für  sich,  nicht  haben.  Der  Perser, 
der  sich  besonders  mit  Griechenlands  Söldnern  verbunden  hat,  Cyrus, 
will  sich  der  Krone  bemächtigen;  das  Unternehmen  niisslingt  aus  zufälli- 
gen Gründen ;  aber  so  wird  Sparta  mit  Persien  in  einen  Krieg  verwickelt, 
den  Agesilaos  glücklich  führt.  Nun  wühlt  persisches  Geld  in  Griechenland 
gegen  Sparta,  bis  diese  Stadt,  nachdem  das  persische  Geld  durch  Konon 
und  Iphikrates  den  Lacedäraoniern  grossen  Schaden  gethan  hat,  sich  dazu 


294  Griechische  Geschichte. 

entschliesst,  mit  Persien  wieder  Frieden  zu  machen  unter  Aufopferung 
griccbisclier  Positionen  in  Asien.    So  lierrscht  Persien  wieder  durch  seine 
Sohlatcn  bis  an's  ägäische  Meer,  und  durch  sein  Geld  noch  weiter  westlich. 
Auch  Theben  demüthigt  sich  durch  Pelopidas  vor  dem  König.    Noch  besser 
wird  —  scheinbar  -  Persiens  Stellung  unter  Artaxerxes  Ochus,  der  Phoeni- 
cien  und  Aegypten  überwindet.    Aber  die  Verbesserung  seiner  Stellung  ist 
nur   scheinbar;   denn   die  Unterwerfung  Aegyptens   konnte  nur   dadurcli 
gcschelien,  dass  die  bei  den  Persern  und  den  Aegyptern  dienenden  grie- 
chischen Söldner,  statt  sicli  zu  bekämpfen,   sich   vertrugen  und  sich  für 
Persien  entschieden.    So  wird  Mentor  der  Gebieter  Vorderasiens  (S.  117). 
Eine  wichtige  Betrachtung  S.  117  unten  führt  zur  macedonischen  Periode 
hinüber:   weder  Persien   noch   Griechenland   allein   bildeten   eine  Macht 
(s.  hierüber  S.  119.  120);    sie  wirken  auf  einander  und  benutzen  ein- 
ander.   Da  tritt  zwischen  beiden  eine  wirkliche  Macht  auf,  fähig  zu  An- 
griff und  Vertheidigung:   die  Macedonier.     Von  ihnen,   von  Philipp  und 
xVlexander,   handelt  nun  Ranke   S.  120  ff.     Sehr  klar  wird   das  Aufkom- 
men Philipps   geschildert,   gegen  Athen,   das   in   guten  Beziehungen  zu 
Persien  vermittelst  der  griechischen  Söldner   in  Vorderasien  stand  und 
sich  überdies  auf  den,  den  Griechen  eigenen  Tyrannenhass  stützen  konnte. 
Viele  Griechen  flüchteten  zu  Mentor.     »Philipp  dachte  nicht  daran,  die 
Griechen  zu  seinen  Unterthanen  zu  machen«  (S.  153).    Wichtig  war  die 
Verbindung  zweier  Elemente,   die   beide   die  Kraft  des   Sieges  in  sich 
trugen:  der  macedonischen  Armee  und  der  griechischen  Culturwelt  (S.  153. 
154).    Ranke  hebt,  in  Betreff  Alexander's  des  Grossen,  gewiss  mit  Recht 
hervor,  dass  derselbe  nicht  unbedingt  von  vornherein  beabsichtigt  hat  das 
persische  Reich  umzustürzen.    Der  Angriff  ruif  Persien  lag  allerdings  in 
den  Verhältnissen  begründet,  und  er  wurde  durch  den  Umstand  begünstigt, 
dass  Bagoas,  Mentor's  Freund,  gestürzt  war,  was  eine  gewisse  Reaction 
des  echt  persischen  Elementes  gegen  die  griechischen  Söldner,  die  doch 
tüchtigere   Krieger    waren,    zur  Folge    hatte,    und    so    das  Perserreich 
schwächte.     Sehr  interessant  ist  die  Auseinandersetzung,  wie   das  per- 
sische Reich  ohnehin  nicht  mehr  lebensfähig  war  (S.  170),  und  äusserst 
wichtig   die  Darlegung,  wie  Alexander  durch   die  Lage  der  Umstände 
genöthigt  wurde,   den  Feldzug   gerade  so   zu  machen,   wie   er  es   that. 
Ö.  215  ist  wohl  das  Beste  was  in  dieser  Kürze  über  Alexander's  Feldzug 
geschrieben  ist.     Ebenso  S.  216   die  Bemerkungen  über  die  Bedeutung 
Alexander's  für  die  Machtverhältnisse  der  verschiedeneu  Religionen.    Von 
S.  221  an  wird  dann  der  Ursprung  der  macedonisch- hellenistischen  König- 
reiche behandelt.    Wir  sehen  den  Widerstreit  zwischen  den  Ansprüchen  des 
Königthums  und  den  Rechten,  die  sich  die  Feldherren  beimessen;  den  Ge- 
gensatz zwischen  den  Macedoniern  und  den  verachteten  Griechen;  jener 
kostet  Perdikkas,  Antigonos,  der  Familie  Alexander's,  dieser  dem  Eumenes 
das  Leben  (S.  224  müsste  Note  1  auf  die  Worte  des  Textes:    »für  sicii 
selbst«   verweisen).    Mit  Entschiedenheit  betont  Ranke,  dass  keine  Noth- 


Allgenieiues.  295 

wendigkeit  vorhanden  war,  dass  die  Eroberungen  Alexander's  gerade 
als  ein  einziges  Reich  zusammenbleiben  mussten  (S.  231.  247);  ganz  vor- 
trefl'Iich  wird  gezeigt,  welchen  Grund  die  Macht  des  Seleukus  hatte 
(S.  250)  und  die  des  Ptolemaeus.  (Wir  möchten  noch  bemerken,  dass 
S.  250  Anmerkung  statt  Dannenberg  wohl  besser  von  Sallet  in  der  Zeit- 
schrift für  Numism.  1878  S.  166  und  181  zu  citiren  gewesen  wäre,  da 
doch  wohl  diesem  die  Entdeckung  verdankt  wird).  Den  Schluss  des 
Textes  macht  von  S.  259  an:  »Ein  Blick  auf  Karthago  und  Syrakus«, 
wo  wir  die  Schärfe  und  Klarheit  bewundern,  mit  der  Ranke  die  welt- 
geschichtliche Bedeutung  von  Völkern  und  Staaten  zu  zeichnen  weiss. 
Wie  vorhin  zwischen  Griechenland  und  Persien  Macedonien  als  Macht 
auftrat,  so  leitet  der  Gegensatz  zwischen  Griechen  und  Puuier  zu  Rom 
hinüber,  mit  dem  sich  der  zweite  Theil  der  Weltgeschichte  zu  beschäf- 
tigen hat.  —  Wir  möchten  uns  hier  noch  folgende  Detailbemerkungen  er- 
lauben. S.  260  heisst  es:  »sowie  selbst  Panormus  nur  eine  Uebersetzung 
des  punischen  Namens  Am  Machanath  ist,  nach  dem  umfassenden  Hafen 
dieser  Stadt«.  Wir  möchten  uns  hier  beziehen  auf  P.  Schröder,  Die 
phönicische  Sprache,  Halle  1860,  S.  278,  wo  von  Karthago  gesprochen 
wird,  dessen  Neustadt  »auch  Lager  (mahauat)  genannt  wurde.  Der 
letztere  Name  erscheint  —  -  auf  den  Münzen  Karthago's«.  Vgl.  auch 
Müller,  Numismatique  de  l'ancienne  Afrique  H,  S.  75.  Es  dürften  also 
die  Münzen  mit  Machauat  schwerlich  noch  Panormus  zugeschrieben  wer- 
den, und  selbst  wenn  dies  gestattet  sein  sollte,  dürfte  es  doch  kaum  mög- 
lich sein,  darin  eine  Andeutung  des  Hafens  zu  linden,  und  für  eine  Ueber- 
setzung davon  Panormos  zu  erklären.  Referent  hat  sich  mit  dem  Namen 
und  der  Entstehung  von  Panormos  in  einer  im  Archivio  storico  siciliano  1880 
enthaltenen  Abhandlung  beschäftigt.  —  S.  264.  265  sagt  Ranke,  von  dem 
Kriege  Karthago's  gegen  Syrakus  im  Jahre  396  v.  Chr.  sprechend,  dass 
Himilco  mit  überlegener  Macht  erschien,  »wenn  es  auch  nicht  buchstäb- 
lich wahr  ist,  was  Timaeus  gesagt  hat,  dass  sein  Heer  sich  auf  400,000 
Mann  belaufen  habe «.  Wir  haben  doch  hierüber  nur  die  Nachricht 
Diodor's  IV  54:  Tc/xacog  }j.kv  jap  rag  ix  zr^g  Acßürjg  TizpauoBsiaag  dovaiiscg 
Ol)  TiXsioug  (fr^alv  sivat  odxa  fiupcdoiov,  xa\  npog  zauracg  kripag  rpelg  dTXo- 
(faivtzat  xazä  I,t.xe}iav  o-paToXoyrjBzcaag.  Also  130,000  Mann.  —  Auf 
derselben  Seite  sagt  Ranke :  » Da  die  Vorstadt  Achradina  genommen 
war«  u.  s.  w.  Es  heisst  bei  Diod.  XIV,  63  KarsMßzzo  8k  xac  zu  rr^g 
\4^pa8cvrjg  Tzpodazscov,  und  Referent  glaubt  nicht  zu  irren,  wenn  er  dies 
übersetzt:  die  Vorstadt  der  Achradina.  Man  kann  wohl  sagen,  dass 
Achradina,  ausser  in  Zeiten,  aus  denen  keine  Kunde  zu  uns  gedrungen 
ist,  niemals  den  Charakter  einer  Vorstadt  gehabt  hat,  sondern  immer 
den  eines  Ilaupttheils  von  Syrakus.  Als  Vorstadt  von  Acliradina  fasst 
es  auch  Meltzer,  Gesch.  d.  Karth.  I,  298.  —  Ganz  besonders  nützlich  und 
klar  ist  endlich  die  Beilage:  Zur  Chronologie  des  Eusebius  (S.  281— 300). 
—    Die    griechisclic   Geschichte  Ranke's    ist  das  Werk    eines  Meisters, 


296  Griechische  Geschichte. 

der  unbeirrt  durch  Tagesmeinungen,  seinen  auf  langen  Studien  beruhen- 
den Ansichten  und  Ueberzeugungen  Ausdruck  verleiht,  der  mit  Unpartei- 
lichkeit und  Mässigung  die  Factoren  der  Geschichte  beurtheilt,  der  mit 
bewundernswürdiger  Klarheit  die  politischen  Beziehungen  der  Völker 
und  Reiche  darzulegen  weiss,  und,  wie  besonders  der  Anfang  des  Ban- 
des und  die  Geschichte  Alexander's  und  seiner  Nachfolger  zeigt,  die 
gegenseitige  Stellung  der  hauptsächlichsten  Religionen  des  Alterthums 
in  ihrer  welthistorischen  Bedeutung  wie  wenige  durchschaut. 

Ranke  zieht  auf  S.  354  eine  Parallele  zwischen  dem  Verfahren  der 
Athener  und  demjenigen  der  italienischen  Republiken  des  vierzehnten 
und  fünfzehnten  Jahrhunderts  in  besonderen  Fällen;  eine  Reihe  ähn- 
licher Analogien  hat  Referent  zusammengestellt  im  Anhange  zu  einer 
von  ihm  im  November  1880  zur  Eröffnung  des  akademischen  Jahres  an 
der  Universität  Palermo  gehaltenen  Rede,  die  im  Annuario  der  Univer- 
sität und  wenigen  Sonderabdrücken  erschienen  ist,  welche  den  Titel 
führen : 

II  Rinascimento  italiano  e  la  Grecia  antica.  Discorso  inaugurale 
per  la  riapertura  degli  studj  nell'  anno  accademico  1880  —  1881  nella 
R.  Universitä  di  Palermo  letto  da  Ad.  Holm,  prof.  ord.  di  storia 
antica  e  moderna.    Pal.  1880.    46  S.    4. 

Die  Rede  versucht  zu  zeigen,  dass  mit  der  italienischen  Renaissance 
keine  andere  geschichtliche  Epoche  grössere  Aehnlichkeit  hat,  als  das 
fünfte  Jahrhundert  v.  Chr.  in  Griechenland.  Es  werden  von  anderen, 
wie  Gregorovius,  v.  Reumont,  Burckhardt,  Villari  u.  s.  w.  gemachte  Be- 
merkungen, mit  eigenen  vereinigt,  zu  einem  Gesammtbilde  verarbeitet. 
Die  von  Ranke  1.  1.  gefundene  Analogie  wäre  hier  in  Appendice  II,  die 
sich  mit  diesen  Gegenständen  beschäftigt,  hinzuzufügen  gewesen. 

Wir  besprechen  nunmehr  ein  Buch,  das  sich  mit  wichtigen  Facten 
der  griechischen  Geschichte  im  Allgemeinen  beschäftigt: 

Emil  Kuhn,  Ueber  die  Entstehung  der  Städte  der  Alten.  Komeu- 
verfassuug  und  Synoikismos.     Leipzig  1879.     IV,  454  S.    8. 

Der  Vei'fasser,  welcher  schon  seit  langer  Zeit  die  Entstehung  der 
Städte  bei  den  Alten  zum  Gegenstand  seiner  Untersuchungen  gemacht 
hatte,  setzte  dieselbe  im  vorliegenden  Werke  fort,  indem  er  zugleich  das 
schon  früher  in  dieser  Hinsicht  in  Zeitschriften  publicirte  von  Neuem, 
nunmehr  als  Theil  eines  grösseren  Ganzen,  abdrucken  Hess.  So  bilden 
die  früher  erschienenen  Aufsätze  (in  Schmidt's  Zeitschrift  für  Geschichts- 
wissenschaft IV,  1845,  S.  50  und  im  Rhein.  Mus.  N.  F.  XV,  1860,  S.  Iff.) 
den  ersten  Theil  des  gegenwärtigen  Buches.  Sie  enthalten:  Die  grie- 
chische Komenverfassung,  PJinlcituug  und  Peloponnes,  und:  das  nörd- 
liche Griechenland,  Diesem  Theile  folgt  S.  158  der  zweite,  neue:  die 
Entstehung  der  Städte,  mit  dem  speciellen  Titel:  der  griechische  Synoi- 


Allgemeines.  297 

kismos,  dem  sich  von  S.  389  an  Bemerkungen  über  die  Städtegrün- 
dungen der  Römer  auschliessen.  Wir  haben,  trotzdem  dass  der  erste 
Theil  schon  vor  Itäugerer  Zeit  gedruckt  vorlag,  ihn  ebenfalls  zu  berück- 
sichtigen. 

Kuhn  geht  von  der  ältesten  Zeit  aus  und  findet,  dass  die  Mehr- 
zahl der  von  Homer  genannten  Städte  blosse  Burgen  waren ;  \Yobl  mit 
Recht.  (Die  Bemerkung  auf  S.  11  unten  über  die  Schenkung  eines 
Städtchens  an  Odysseus  ist  uns  unverständlich).  Doch  gab  es  einige 
wirkliche  Städte,  freilich  nur  kleine.  Ursin'ünglich  war  jeder  Ort  von 
den  Griechen  TToVii?  benannt;  später  änderte  sich  das  Verhältniss  so,  dass 
einige  diesen  Namen  behielten,  andere  nicht.  Die  Entstehung  des  Begriffes 
und  Namens  der  Komen  gehört  nach  Kuhn  einer  Zeit  an,  in  der  es  schon 
wirkliche  Städte  in  der  späteren  Bedeutung  des  Wortes  gab.  Dies  ist 
nicht  ganz  klar;  klarer  spricht  Kuhn  auf  S.  17:  zur  Zeit  des  Thukydides 
bestand  das  Merkmal  einer  Korne  im  Gegensatz  zur  Polis  darin,  dass 
»Komen  unter  sich  politisch  zu  einem  Ganzen  verbuudeu,  nichtsdesto- 
weniger sämmtlich  abgesondert  für  sich  bestanden«.  Wir  »ahnden« 
(S.  17)  wenn  wir  die  Worte  des  Thuk.  I,  10:  xaxa  xcoixag  zu)  iraXaiS) 
zTjg  'EUddog  rpunuj  ocxca&£c(j7]g  (von  Sparta  gesagt)  lesen,  dass  die  mei- 
sten hellenischen  Stämme  ursprünglich  so  wohnten.  Im  Anschluss  an 
Strab.  VIII,  336  entwickelt  nun  Kuhn ,  wie  die  peloponnesischen  Städte 
nXr^v  uXiyojv  ursprünglich  auarrjixaza  8rj/j.iov  gewesen  seien.  Den  louiern 
schreibt  allerdings  Pausan.  VII,  18,  2  schon  vor  der  Ankunft  der  Achaier 
zöXscg  zu,  während  Str.  VIII,  386  ihnen  nur  Komen  beilegt.  Kuhn  sucht 
nun  zu  zeigen,  dass  Pausauias  den  Ausdruck  nu?.s!g  nur  in  dem  Sinne 
brauche,  dass  er  einen  für  sich  bestehenden  Ort  bezeichne  (S.  21).  Die  Dar- 
stellung Kuhu's  scheint  uns  hier  nicht  ganz  klar.  Soll  »für  sich  bestehend« 
heissen:  politisch  selbständig,  so  waren  es  wirklich  zuXscg.  Kuhn  sagt 
nicht  deutlich  ob  er  jene  Worte  so  versteht  oder  nicht.  Offenbar  meint 
er  aber  folgendes:  Ursprünglich  hiess  in  Griechenland  jeder  Ort  7:6Xcg. 
Diese  -noXeig  waren  aber  oft  nicht  ganz  selbständig,  sondern  bildeten  Theile 
eines  politischen  Ganzen.  Später  wurden  solche  politisch  unselbständige 
noXeig  nur  noch  xujfiac  genannt  und  nöXstg  nur  ganz  selbständige  Orte. 
Meinte  Kuhn  dies,  so  hätte  er,  um  beweisen  zu  können,  dass  Stra- 
bon  mit  dem  Ausdruck  xiüjit]  in  Betreff'  der  lonier  in  Achaia  recht  hat, 
zeigen  müssen,  dass  die  angeblichen  TiüXeig  politisch  nicht  selbständig 
waren,  und  das  hat  er,  wie  wir  meinen,  nicht  gethan.  Kuhn  bespricht 
nun  der  Reihe  nach:  die  Eleier,  die  Arkader,  dio  Achaier,  die  Minyer, 
die  Pisaten,  und  setzt  bei  dieser  Gelegenheit  schon  seine  Ansiciit  über 
die  Bildung  der  Städte  auseinander  (S.  32),  wonach  es  zur  Erfüllung 
des  Begriffes  einer  sich  bildenden  Stadt  genügt  »wenn  das  Recht  und 
die  öffentliche  Gewalt  aller  übrigen  Orte  auf  einen  einzigen  Ort  über- 
tragen wurden«.  Die  Zusammenziehung  der  gesammten  Bevölkerung  aller 
dieser  Orte  in  einen  einzigen  ist  dagegen  nicht  nothwcndig;  in  der  Regel 


298  Griechische  Geschichte. 

an  einem  Orte  vereinigt  wird  nur  ein  Theil  des  Volkes.  »Oft  bestan- 
den dieselben  Orte,  von  welclien  bezeugt  wird,  ihre  Bewohner  seien 
in  einen  einzigen  zusammengezogen,  als  solche  fort,  können  also  jeden- 
falls nicht  unbewohnt  gewesen  sein«.  Dies  ist  eine  wichtige  Bemer- 
kung Kuhn's.  Zum  nördlichen  Griechenland  übergehend,  bespricht  Kuhn 
sodann  Attika  und  fügt  Notizen  über  andere  bezeugte  Synoikismen 
hinzu:  Tanagra,  nach  Plut.  Qu.  Gr.  37;  Megara,  nach  dems.  17.  S.  78 
schliesst  Kuhn  daraus:  »Die  angeführten  Beispiele  bezeugen,  dass  ur- 
sprünglich die  Völker  des  nördlichen  Griechenlands  ebenso  wie  die  pelo- 
ponnesischen  in  eine  bestimmte  Anzahl  von  selbständigen  Orten  oder 
Thcilen,  tuttoi,  x^P^'-i  P-^P^  getheilt  waren.  Was  Strabon  von  denen  des 
Peloponues  bemerkt,  sie  hätten  Verbindungen  von  Demen  dargestellt, 
aus  welchen  in  der  Folge  die  bekannten  Städte  zusammengezogen  wor- 
den seien,  würde  auf  Erstere  ebenfalls  Anwendung  finden.  Die  Attiker, 
Boioter,  Megarer  zogen  früh  in  bedeutende  Städte  zusammen.  Nur 
spärliche  Ueberlieferungcn  deuten  darauf  hin,  dass  sie  einst  in  zerstreute 
Gemeinden  gesondert  waren.  Die  Bewohner  der  nordwestlichen  Hälfte 
des  liellenisclicn  Festlandes,  die  Akarnaneu,  Aetoler,  ozolischen  Lokrer, 
verharrten  im  Gegensatze  der  Vorli ergenannten  fast  die  ganze  Zeit  der 
griechischen  Geschichte  hindurch  in  einem  derartigen  Zustande  der  Zer- 
splitterunga.  Bei  der  Besprechung  der  Akarnanen  S  79  86  ist  zu  be- 
dauern, dass  Kuhn,  wie  es  scheint,  das  Heuzey'sche  Werk  nicht  benutzt 
hat.  Es  folgen  die  Aetoler  S.  87—141.  Hier  hat  Kuhn  schwerlich  Eccht, 
wenn  er  für  den  Charakter  Therraon's  Gewicht  darauf  legt,  dass  Poly- 
bios  V,  8  diesen  Hauptort  der  Aetoler  nicht  als  Stadt  bezeichne.  »Zer- 
streute Ansiedlungen,  welche  den  Tempel  des  Apollon  umgaben«,  welche 
Polyb  erwähnt,  beweisen  noch  nicht,  dass  es  keine  nöXtg  war,  und  eben- 
sowenig beweisen  dies  die  von  Polyb  dort  gebrauchten  Ausdrücke  olxiat, 
zozüi.  Wenn  mau  bedenkt,  dass  Polyb  kurz  vorher  (V.  7)  von  einer 
TiüXcg  Metapa  gesprochen  hat,  so  sieht  man,  dass  er  TiuXetQ  in  Aetolien 
kennt.  Wer  wird,  dies  vorausgesetzt,  glauben,  dass  er  Thermen  nicht 
für  eine  nüXcg  gehalten  habe?  Nach  Kuhu  hätte  ja  Metapa  den  Charakter 
einer  Stadt  haben  müssen,  Thermen  nicht,  was  doch  unwahrscheinlich 
ist.  Wir  meinen,  dass  wenn  Polyb  von  den  ohtat.  und  xunoi  Thermon's 
spricht,  das  gegen  die  nühg  nichts  beweist.  —  Interessant  ist  die  Aus- 
einandersetzung über  die  Ursachen  des  Erfolges  der  Aetoler  S.  122 ff. 
Die  von  den  Aetolern  annectirten  Völker  schlössen  sich  wirklich  ihnen 
an  und  blieben  ihnen  treu.  Kuhn  nimmt  S.  123  au:  »Da  die  Aetoler 
gewohnt  waren,  aus  ihren  Komen  zur  Landgemeinde  zu  ziehen,  mochten 
sie  darin,  Avenn  Angehörige  fremder  Gemeinden  an  deren  Verhandlungen 
Theil  nahmen,  iiichts  ihrem  Interesse  Widerspreclicndes  erblicken.  Hier- 
durch wird  erklärlich,  dass  die  Aetoler  die  ihrer  Obmacht  anheimgege- 
benen Völker  mit  gleicliem  Recht  in  ihren  Bund  aufnahmen.  Durch  das 
Zusammenleben  mit  den  Aetolern  in    dem   actolischen  Bunde   drückten 


Allgemeines  299 

sie  jenen  den  Stempel  ihrer  Nationalität  auf«.  Die  Sache  verdient  jeden- 
falls eine  weitere  Untersucliung.  Tliatsache  ist.  dass  Bundesstaaten  geeig- 
neter sind  sich  auszudehnen,  ohne  die  Rechte  der  Aufzunehmenden  zu 
schädigen,  als  centralisirte  Staaten;  aber  die  einzelnen  Fälle  bedürfen 
doch  einer  specielleu  Berücksichtigung. 

Während  der  erste  Theil  des  Kuhn'schen  Buches  besonders  diejenigen 
griechischen  Stämme  schildert,  die  in  der  alten  Komenverfassung  ver- 
harrten und  Städte  scheuten,  wendet  sich  der  zweite  Theil  dem  Processe 
der  Vereinigung  der  Komen  zu  einer  Polis  zu.  Der  Begriff  des  Synoikis- 
mos,  im  ersten  Theile  schon  kurz  dargelegt,  wird  hier  weitläufiger  ent- 
wickelt. Kuhn  kommt  S.  155  auf  den  Satz  zurück:  »Die  Aken  begreifen 
unter  der  Benennung  einer  Stadt  in  der  Regel  zugleich  das  Land  oder 
Volk  mit,  welches  in  der  vorzugsweise  so  benannten  Stadt  concentrirt  ist. 
In  Kraft  der  Concentration  ist  Attika  in  Athen  begriffen.  Nicht  nur  die 
in  Athen,  sondern  auch  die  in  Attika  ihren  Wohnsitz  haben,  sind  Athe- 
ner. Zwischen  denen  in  der  Stadt  oder  auf  dem  Lande  wohnenden  Volks- 
genossen waltet  in  Beziehung  auf  die  Zusammengehörigkeit  oder  Gemeinde 
augehörigkeit  kein  Unterschied  ob.«  Die  7t6?.c^  entspricht  dem  lateinischen 
civitas.  Kuhu  giebt  allerdings  zu,  dass  einige  Städte  sich  gleichsam  unmerk- 
bar, allmählich  bildeten.  »Nichts  destoweuiger  ist  die  allgemeine  Regel: 
das  Entstehen  der  Städte  der  xllten  ist  das  Product  einer  planmässigen 
Anordnung.«  Kuhn  will  nun  »diese  Entwickeluug  eingehender  erörtern« 
(S.  157),  jedoch  nicht  die  Zahl  der  Beispiele  häufen.  Zunächst  jedoch 
giebt  er  allgemeine  Bemerkungen,  indem  er  den  Syuoikismos  als  den  Ab- 
schluss  der  Zusammengehörigkeit  eines  von  Natur  begrenzten  Gebietes 
betrachtet  (S.  159).  Er  erläutert  die  Stelle  des  Thukyd.  II,  15  über  Athen, 
wo  er  besonders  die  Aufhebung  der  Behörden  der  einzelnen  Orte  als 
charakteristisch  für  den  Synoikismos  bezeichnet  und  über  die  Frage 
spricht,  ob  bei  einem  Synoikismos  alle  oder  viele  Einwohner  in  die  neue 
Hauptstadt  zogen,  was,  wie  er  mit  Recht  sagt,  von  den  Umständen  ab- 
hing. In  Plataiai  wohnten,  in  Anbetracht  des  kleinen  Gebietes,  alle  in 
der  Stadt,  in  Theben  nicht  (S.  166).  In  Attika  behielt  ein  Theil  des 
Volkes  seine  Wohnsitze  auf  dem  Lande.  In  Mantineia  dagegen  trat  die 
ganze  Bevölkerung  in  eine  Stadt  zusammen  (S.  172);  wo  das  nicht  der 
Fall  war,  waren  ländliche  Zuüuchtsörter  nothwendig.  S.  176  ff.  giebt 
Kuhn  seine  Ansicht  über  die  Bildung  der  Stadt  Athen.  Auch  die  Do- 
men Attika's  haben  noch  ihre  Beamten,  aber  das  sind  nur  Localbeamte; 
die  Demen  haben  gewissermassen  nur  eine  private  Existenz,  wie  andere 
Corporationen.  Von  S.  188  fasst  Kuhn  seine  bisherigen  Auseinander- 
setzungen dahin  zusammen:  1.  Es  werden  später  r.öhig  nur  solclie  Orte 
genannt,  denen  eine  Zahl  benachbarter  Orte  incorporirt  worden  waren 
(S.  189).  2.  nr^ji.oQ  und  xwixr^  haben  dieselbe  Bedeutung;  es  sind  ver- 
fassungslose Orte;  bisweilen  hatten  die  Einwohner  derselben  Gleichbe- 
rechtigung mit  den  Bewohnern  der  Hauptstadt,  aber  Demen,  Komen  oder 


300  Griechische  Geschichte. 

Vici  sind  auch  solche  Orte,  die  von  der  Hauptstadt  beherrscht  werden. 
Zu  anderen  Beispielen  des  Synoikismos  übergehend,  bespricht  Kuhn 
Argos  (S.  198)  nach  Anleitung  von  Paus.  VIII,  27,  1.  Kuhn  nimmt  mit 
Recht  an,  dass  dieser  Synoikismos  einen  ganz  anderen  Charakter  hatte 
als  der  attische,  es  waren  ja  auch  ganz  andere  Zeiten!  —  Nunmehr 
wendet  sich  Kuhn  zu  dem  Synoikismos  der  spcätereu  Zeit:  Rhodos  (S.  209), 
wo  er  Gelegenheit  nimmt,  die  Thatsache  zu  constatiren,  dass  oft,  wenn 
Ortschaften  sich  vereinigten,  eine  neue  nuXig  zu  gründen,  die  Magistrate 
der  einzelnen  nicht  ganz  und  gar  aufgehoben  wurden,  sondern  für  die 
religiösen  Angelegenheiten  noch  blieben.  Es  folgen  Kos,  Megolapolis, 
Messene,  Karlen,  Halikaruass,  Amastris,  die  Städte  des  asiatischen  Pon- 
tos,  von  denen  Polemonion  und  Pharnakia  =  Kerasus  durch  Synoikismos 
entstanden  sind;  Olynthos  und  die  Chalkidier;  hierauf  werden  die  Städte- 
gründungeu  der  Makedoner  besprochen.  Dann  kommen  Städtegründun- 
gen der  Römer,  besonders  Patrai  und  Nikopolis;  Städtegründungeu  des 
Herodes  und  seiner  Söhne;  endlich  die  Städte  Galliens,  wo  Stadt  und 
Volk  sich  decken. 

Die  Darlegung  des  Inhalts  des  Kuhn'schen  Buches  hat  gezeigt,  was 
man  von  demselben  zu  erwarten  hat;  aus  dem  Titel  desselben  ist  man 
schwerlich  im  Stande  sich  von  seinem  Inhalt  einen  klaren  Begriff  zu  ma- 
chen. Sein  Verdienst  besteht  zunächst  in  der  Sammlung  einer  Menge 
von  Facten,  welche  sich  auf  Korne  und  Polis,  sowie  auf  Synoikismos  be- 
ziehen. In  dieser  Hinsicht  ist  jedoch  der  Mangel  eines  eingehenden  In- 
haltsverzeichnisses sehr  zu  bedauern.  Um  eine  Menge  von  Notizen  zu 
finden,  muss  man  das  Buch  eben  stückweise  durchlesen,  wozu  nicht  Jeder 
Zeit  hat.  Ein  ferneres  Verdienst  des  Buches  ist  die  scharfe  und  richtige 
Auffassung  des  Begriffes  des  Synoikismos,  insbesondere  die  Bemerkung, 
dass  Synoikismos  statt  finden  kann,  ohne  dass  alle,  oder  auch  nur  die 
meisten  Einwohner  der  zu  vereinigenden  Orte  in  den  neuen  Hauptort 
übersiedeln;  es  genügt  die  Uebertragung  der  Regierung.  Diese  scharfe 
Auffassung  des  Begriffes  des  Synoikismos  ist  besonders  für  die  Geschichte 
Athens  wichtig;  und  manche  Gelehrte  haben  in  derselben  Schwierig- 
keiten gefunden,  welche  durch  Kulm's  Theorie  beseitigt  werden  können. 
Die  Mängel  des  Buches  beruhen  darauf,  dass  keine  Vollständigkeit  er- 
strebt worden  ist,  obschon  der  Titel  sie  zu  versprechen  schien,  und  nicht 
nur  der  Titel,  der  Griechenland  und  Rom,  die  früheren  und  späteren 
Zeiten  in  sich  schliesst,  insofern  er  in  seiner  Allgemeinheit  nichts  aus- 
schliesst,  sondern  auch  specielle  Behauptungen  des  Buches  selbst.  Wie 
wir  oben  citirt  haben  (S.  157  Kuhn's),  ist  nach  Kuhn  allgemeine  Regel:  »Das 
Entstehen  der  Städte  der  Alten  ist  das  Product  einer  planmässigen  Anord- 
nung«. Kuhn  setzt,  wie  wir  ebenfalls  sahen,  sogleich  hinzu,  er  wolle  die 
Zahl  der  Beispiele  nicht  häufen,  aber  solche  Sätze  können  doch  nur  be- 
wiesen werden,  wenn  nicht  blos  viele  Beispiele  gegeben  werden,  sondern 
der  allgemeine  Satz  geradezu  aus  der  Majorität,  womöglich  der  Totalität 


Aelteste  Zeit.  301 

der  einzelnen  Fälle  abgeleitet  wird.  Das  hat  Kuhn  nicht  gethan,  und 
deshalb  bleibt  jener  allgemeine  Satz  unbewiesen.  Aber  abgesehen  von 
diesem  Satze,  der  überdies  schwerlich  bewiesen  werden  kann,  gab  es  nur 
ein  Mittel  zu  einer  wirklichen  Uebersicht  über  die  Bildung  der  Städte 
bei  den  Griechen  —  denn  von  den  Alten  im  Allgemeinen  ist  kaum  die 
Eede  bei  Kuhn  —  zu  gelangen,  und  das  ist  die  Unterscheidung  der  Pe- 
rioden der  Geschichte.  Es  war  zu  fragen :  welches  war  der  Zustand  und 
möglicherweise  die  Entstehung  der  griechischen  Städte  in  der  ältesten 
Zeit;  wie  wurde  es  später?  Kuhn  hat  eine  solche  Geschichte  der  Städte- 
bildung bei  den  Griechen  nicht  gegeben  und  so  haben  die  einzelnen  von  ihm 
ermittelten  Thatsachen  hauptsächlich  als  solche  Werth,  aber  nicht  für 
die  Bildung  einer  Vorstellung  über  die  Entstehung  der  griechischen  Städte 
überhaupt.  Auch  für  die  Ermittelung  des  Begrifles  einer  nökcg  bleibt 
nach  Kuhn  noch  Manches  zu  thun.  Hier  ist  die  wissenschaftliche  Theo- 
rie der  Alten  selbst  heranzuziehen,  was  Kuhn  nicht  gethan  hat;  und  doch 
sind  schwerlich  die  einzelnen  Fälle  vollkommen  richtig  zu  beurtheilen, 
wenn  man  nicht  auch  diese  Theorie  berücksichtigt. 

Die  Schrift  Kuhn's,  die  ja  auch  wegen  ihrer  Entstehung  aus  ver- 
schiedenen zu  verschiedener  Zeit  geschriebenen  Theilen  nicht  die  Ein- 
heit des  Gedankens  haben  konnte,  die  man  wünschen  möchte,  ist  ein 
höchst  Schätzenswerther  Beitrag  zur  alten  Geschichte,  speciell  derjenigen 
Griechenlands;  sie  löst  einige  Schwierigkeiten  und  sie  ist  ausserdem 
geeignet,  manche  Fragen  hervorzurufen,  die  der  Lösung  bedürftig  sind, 
und  in  dieser  Anregung  liegt  ein  nicht  geringer  Theil  ihres  Werthes. 

Wir  gehen  nun  zur  ältesten,  sogenannten  vorhistorischen  Zeit  über: 

II.   Aelteste   Zeit. 

Für  die  älteste  Zeit  ist  durch  wichtige  Entdeckungen,  die  hier 
nicht  eingehend  besprochen  werden  können,  ein  Material  gesammelt 
worden,  das  noch  lange  nicht  vollständig  verarbeitet  und  für  die  Ge- 
schichte verwerthet  worden  ist.  Die  wichtigsten  unter  denselben  waren 
ohne  Zweifel  die  des  Herrn  H.  Schliemann  in  Troia  und  in  Mykenae, 
über  die  von  ihm  selbst  ausführliche  Werke  vorliegen.  In  der  Zeit, 
welche  unser  Bericht  zu  behandeln  hat  (1879.  1880),  mussten  besonders 
die  Entdeckungen  in  Mykenae  Gegenstand  wissenschaftlicher  Besprechung 
werden.    Die  grundlegende  Schrift  war  hier  folgende: 

Mykenae.  Bericht  über  meine  Forschungen  und  Entdeckungen 
in  Mykenae  und  Tiryns.  Von  Dr.  H.  Schliemann.  Mit  einer  Vor- 
rede von  W.  E.  Gladstone.  Mit  zahlreichen  Abbildungen.  Leipzig 
1878.     LXVI,  448  S.    8. 

Da  hier  nicht  der  Ort  ist,  die  wunderbaren  Funde  Dr.  Schliemann's 
an  sich  zu  besprechen   und   ihm   ungoineinc  Wichtigkeit,   besonders  für 


302  Griocliische  Goschichlc. 

die  Gescliiclite  der  alten  Kunst,  hervorzuheben,  der  sie  eine  Menge 
Probleme  bieten,  da  wir  es  hier  nur  mit  der  Geschichte  Griechen- 
lands zu  tliuu  haben,  so  dlirfen  wir  uns  über  das  höchst  interessante 
Buch  kurz  fassen.  Für  die  griechische  Geschichte  ist  in  demselben 
von  Bedeutung,  dass  sowohl  Schliemann  als  Gladstone  ihre  Ueberzeu- 
gung  zu  begründen  suchen,  dass  die  in  der  Akropolis  von  Mykenae 
gefundenen  Gräber  wirklich  diejenigen  von  Agamemnon  und  den  mit 
ihm  Hingeschlachteten  sind,  und  Gladstone  versucht  in  der  Vorrede 
die  beiden  auffallenden  und  einander  scheinbar  widersprechenden  That- 
sachen,  dass  die  Körper  unvollkommen  verbrannt,  theilweisc  in  ge- 
zwungener und  unnatürlicher  Lage  in  den  Gräbern  gefunden  wurden, 
und  doch  umgeben  von  beispiellosem  Reichthum  an  Gold,  so  zu  er- 
klären, dass  das  erste,  die  ungeziemende  Beerdigung,  durch  Aegisth 
gcscliah,  das  zweite,  die  Aidiäufung  von  Schätzen,  durch  Orcst.  Diese 
Erklärung  hat  etwas  sehr  Plausibles  für  diejenigen,  welche  in  der 
griechischen  Heldensage  Geschichte  sehen.  Wer  das  nicht  kann,  und 
unter  den  Geschichtsforschern  wird  es  wahrscheinlich  wenige  geben,  die 
auf  dem  Standpunkte  Gladstoue's  stehen,  wird  von  den  Personen,  ihren 
Namen  und  ihren  Schicksalen  absehen,  und  seine  Aufmerksamkeit  ein- 
fach auf  die  Thatsache  richten,  dass  in  den  grossen  Gräbern  Mykenae's 
fabelhafte  Schätze  gefunden  worden  sind.  Da  nun  bei  den  Alten  der 
Reichthum  Mykenae's  sprichwörtlich  war  und  derselbe  derjenigen  Epoche 
der  Geschichte  der  Stadt  zugeschrieben  wurde,  die  mit  dem  Namen  des 
Hauses  der  Atriden  bezeichnet  wird,  so  ist  es  wahrscheinlich,  dass  die 
Schätze  und  die  Leichen  eben  dieser  Epoche  angehört  haben.  Eine 
abweichende  Ansicht  hierüber  hat  nur  in  Betreff  der  Namen  U.  Köhler 
aufgestellt,  in  der  Abhandlung: 

U.  Köhler,  Die  Grabanlagen  in  Mykenae  und  Sparta.     (Mitthei- 
lungen des  deutschen  archäologischen  Instituts  in  Athen.    HI,  S.  1  —  13). 

Derselbe  ist  geneigt,  wegen  der  häufigen  Darstellung  von  See- 
thieren  auf  den  in  Mykenae  gefundenen  Kunstwerken,  wegen  des  Vor- 
kommens der  karischen  Doppelaxt  auf  einigen  dort  gefundenen  Dar- 
stellungen, endlich  wegen  der  Anhäufung  von  Waffen  bei  den  Leichen, 
anzunehmen,  dass  es  Gräber  von  karischen  Dynasten  waren. 

Es  ist  aber  von  einer  anderen  Seite  die  Grundlage  der  Annahme 
Schliemann's  und  Gladstoue's  angefochten  worden.  Diese  beiden  Gelehrten 
glauben  nämlich,  dass  die  Lage  der  Gräber,  welche  die  reichen  Schätze 
enthielten,  der  Beschreibung  entspricht,  welche  Pausauias  H,  IG,  6  von 
den  Gräbern  des  Agamemnon  u.  s.  w.  giebt,  sie  glauben  ferner,  dass 
Pausauias  sagt,  diese  Gräber  seien  innerhalb  derjenigen  Mauer,  zu  der 
das  Löwenthor  gehört.  Die  meisten  Neueren  nehmen  dagegen  an,  dass 
Pausauias  diese  Gräber  als  iiuierhalb  der  Stadtmauer  von  Mykenae,  aber 
ausserhalb  der  Mauer  der  Akropolis  gelegen   bezeichne.     So  z.  B.  auch 


Aelteste  Zeit.  30,3 

F.  Adler,  Ausgrabungen  in  Mykenai.  Archäol.  Zeitung  187G. 
S.  193-198  mit  16  Tafeln. 

Auch  nach  Adler  ist  die  Grabstätte  die  einer  reichen  und  prunk- 
liebenden Dynastie.  Er  nimmt  jedoch  an,  dass  diese  Gräber  ursprüng- 
lich vor  der  Burgmauer  lagen,  und  dass  das  Löwenthor  sowie  das  die 
Gräber  umschliessende  Mauerstück  jünger  sind  als  jene.  Wir  können 
hier,  da  wir  uns  mit  rein  topographischen  Fragen  nicht  zu  beschäftigen 
haben,  nicht  auf  die  übrigen  Bemerkungen  Adler's  über  den  mit  Platten 
versehenen  Umgang  u.  s.  w.  eingehen  und  kehren  zu  der  Frage  über  die 
Erklärung  der  Pausaniasstelle  zurück.  Für  die  gewöhnliche  Ansicht,  dass 
nämlich  Pausanias  die  Gräber  ausserhalb  der  Akropolis  aber  innerhalb 
der  Stadt  setze,  spricht  die  Reihenfolge  der  Besprechung  der  Merkwür- 
digkeiten Mykenae's;  für  die  Ansicht  Schliemann's  dagegen  spricht  das,  was 
er  S.  67  sagt,  dass  nämlich  ivrbg  (II,  16,  7)  nicht  auf  eine  Mauer  gehen 
könne,  die  Pausanias  selbst  nicht  sah  —  die  Mauer  der  Stadt,  sondern 
nur  auf  eine,  die  er  sah  —  die  Mauer  der  Akropolis*).  Von  dieser  letz- 
teren hat  er  vorher  gesprochen,  eine  andere  Mauer  hat  er  niclit  erwähnt, 
also  ist  wahrscheinlich,  dass  wenn  er  sagt,  das  Grab  des  Agamemnon  sei 
ivTug,  seil,  toü  -zer/oug,  er  eben  jenen  nzpißoXog  meint,  von  dem  er  zuvor 
gesprochen  hat,  d.  h.  die  Mauer  der  Burg.  Wir  sind  deslialb  der  An- 
sicht, dass  die  Lage  der  von  Schliemann  gefundenen  Gräber  der  Be- 
schreibung des  Pausanias  nicht  widerspricht,  und  dass  man  sehr  wohl 
auch  im  Alterthura  jene  Gräber  ebendort  gesucht  haben  kann,  wo  Schlie- 
mann sie  fand. 

Ein  grosser  Theil  der  Bedeutung  des  von  Schliemann  gemachten 
Fundes,  nämlich  seine  Bedeutung  für  die  griechische  Geschichte,  würde 
freilich  verschwinden,  wenn  entweder  diejenigen  Recht  hätten,  welche 
annehmen,  die  Schätze  seien  persische,  in  Mykenae  geborgene  Beute, 
oder  die,  welche  glauben,  sie  geliörten  gar  der  Zeit  nach  Christi  Geburt 
und  barbarischen  Völkerschaften  an.  Letztere  Ansicht  hat  Stephani  in  sei- 
nem neuesten  Compte  rendu  zu  begründen  gesucht,  und  sie  ist  dem  grösse- 
ren Publikum  zugänglich  gemacht  worden  durch  folgende  kleine  Schrift: 

E.  Schulze,  Mykenai.    Eine  kritische  Untersuchung  der  Schlie- 
mann'schen  Alterthümer  unter  Vergleichung  russischer  Funde.    Separat- 
abdruck aus  der  Russischen  Revue.  Bd.  XVI.  St.  Petersburg  1880.32  S.  8. 
Es  wird  hier  auseinandergesetzt,  dass  wir  für  die  Beurtheiluug  der 
Kunst  des  homerischen  Zeitalters  die   reichen  Funde  Schliemann's  nicht 
verwerthen  dürfen.     »Wir  müssen  vielmehr  entschieden  Verwahrung  da- 
gegen einlegen,  dass  die  Helden  des  trojanischen  Krieges  goldene  Schmetter- 
linge und  Gefässe  von  schwungvollen  eleganten  Formen  in  Gebrauch  ge- 
habt, Siegelringe  an  den  Fingern  getragen,  mit  gelötlieten  Goldzierrathen 


f*)  Vgl.  dagegen  meine  Bemorkungou  im  Litorarlschon  Contralblatt  1878, 
N.  21,  Sp.  713t.J  Anm.  d.  Red. 


304  Griechische  Geschichte. 

und  geschnittenen  Steinen  sich  geschmückt,  ihren  Todten  Goldmasken 
in's  Grab  mitgegeben  haben  sollten«.  Die  Schätze  lassen  sich,  in  An- 
betracht ihrer  Aehnlichkeit  mit  südrussischen  Funden,  Herulern  zuschrei- 
ben, welche  267  n.  Chr.  Griechenland  verheerten;  es  ist  möglich,  dass 
sie  dort  Anführer  begraben  und  ihnen  vom  Norden  her  mitgebrachte 
Kostbarkeiten  mit  in's  Grab  gelegt  haben.  —  Allerdings  liegt  in  diesen 
Stepliani-Schulzc'schen  Einwürfen  viel  Bemerkenswerthes.  Es  ist  insbe- 
sondere nicht  zu  leugnen,  dass  die  Darstellungen  auf  den  Ringen  viel 
auffallendes  haben  und  an  Kunstübungen  anderer  Zeiten  erinnern.  Ist 
aber  unsere  Kenntniss  des  Alterthums  wirklich  schon  so  ausgebreitet  und 
so  genau,  dass  wir  sagen  können:  der  Schmetterling  kann  in  jener  Zeit 
noch  nicht  dargestellt  sein;  die  von  Schliemann  S.  280  abgebildete  Vasen- 
form kann  nicht  so  alt  sein?  Wir  erlauben  uns,  das  zu  bezweifeln.  Es 
wäre  ja  nun  an  sich  nichts  dagegen  einzuwenden,  wenn  wirklich  bewiesen 
werden  könnte,  dass  der  Kunstcharakter  der  gefundenen  Gegenstände 
wirklich  der  einer  bestimmten  anderen  Epoche  wäre;  aber  so  einfach  liegt 
die  Sache  nicht,  und  was  das  Bedenkliche  dieses  Ausweges  erhöht,  ist 
der  Umstand,  dass  Schulze  selbst  ausser  den  Werken  späteren  Ursprungs 
auch  solche  von  wirklich  alter  Herkunft  unter  den  in  Mykenae  gefunde- 
nen anerkennt.  Dahin  gehören  z.  B.  die  Grabsteine.  Es  wird  also  auch 
von  Seiten  derjenigen,  welche  das  meiste  in  dem  Schliemann'schen  Funde 
für  spät  halten,  zugegeben,  dass  ein  uralter  Begräbnissplatz  an  jener 
Stelle  war.  Ist  es  dann  aber  nicht  einfacher,  diesem  die  dort  gefundenen 
Gegenstände  zuzuschreiben,  insoweit  sie  nicht  positiv  als  späteren  Ur- 
sprungs sich  nachweisen  lassen? 

Den  älteren  Ursprung  der  von  Schliemann  in  Mykenae  gefundenen 
Sachen  hält  auch  Newton  fest,  dessen  Ansichten  über  diesen  Gegenstand 
in  folgendem  Artikel  enthalten  sind: 

C.  T.  Newton's  Bericht  über  die  Schätze  von  Mykenae.  Aus  der 
Times  vom  20.  April  187T  übersetzt  von  A.  M.  im  Beiblatt  zur  Zeit- 
schrift für  bildende  Kunst  1877,  No.  32-34. 

Newton  nimmt  an,  dass  die  Sachen  derjenigen  Periode  der  grie- 
chischen Kultur  angehören,  welche  der  etwa  um  800  v.  Chr.  beginnenden 
Epoche  des  orientalischen  Einflusses  vorangeht.  Man  vergl.  auch  den 
Aufsatz  Newton's  in  der  kürzlich  erschienenen  Sammlung  seiner  ver- 
mischten Schriften. 

Dass  und  warum  man  sich  zu  hüten  habe,  allzu  rasch  aus  abweichen- 
dem Stilcharakter  auf  ganz  entlegene  Zeiten  zu  schliessen,  setzt  vor- 
trefflich auseinander : 

L.  Lindenschmit,  Schliemann's  Entdeckungen  in  Mykenae  und 
die  Kritik.     Beilage  zur  Allgem.  Zeitung  1878,  No.  22. 

Wenn  die  in  den  homerischen  Gedichten  dargestellte  Kultur  nicht 
übereinstimmt  mit  dem   was   uns  die  Funde  in  Mykenae  zeigen,   so  ist 


Bis  zu  den  Perserkriegen.  305 

das  noch  kein  Beweis  dafür,  dass  die  mykenischen  Sachen  nicht  in  jene 
Zeit  gehören,  welche  Homer  zu  schildern  vorgiebt.  Es  ist  selbstverständ- 
lich, dass,  wie  auch  v.  Ranke  hervorgehoben  hat,  der  oder  die  Dichter 
mehr  ihre  eigene  Zeit  schilderten  als  die  von  ihnen  besungene.  Jedenfalls 
haben  uns  die  mykenischen  Funde  über  Beziehungen  zwischen  Griechen- 
land und  dem  Osten  unterrichtet  die  uns  in  dieser  Weise  bisher  unbe- 
kannt waren. 

III.    Historische  Zeit  bis  zu  den  Perserkriegen. 

Zur  eigentlich  historischen  Zeit  übergehend,  haben  wir  zunächst 
eine  Arbeit  zu  besprechen,  welche  die  Gesichtspunkte  darlegt,  nach  de- 
nen der  ältere  Theil  derselben  behandelt  werden  soll: 

Niese,  Kritische  Bemerkungen  über  die  älteste  griechische  Ge- 
schichte und  ihre  Ueberlieferung.  Historische  Zeitschrift  N.  F.  VII,  3, 
S.  385  —  410. 

Diese  kritischen  Bemerkungen  schliessen  sich  an  eine  Besprechung 
des  ersten  Bandes  von  Busolt's  »Lakedämouier  und  ihre  Bundesgenossen« 
au,  welches  Werk  Niese  sehr  ungünstig  beurtheilt.  Der  Werth  der 
Niese'schen  »Kritischen  Bemerkungen«  beruht  jedoch  nicht  auf  dieser 
Beurtheilung  eines  anderen  Buches,  schon  aus  dem  einfachen  Grunde, 
weil  Niese  in  den  wenigen  Seiten,  welche  er  überhaupt  Busolt  widmen 
kann,  nicht  genug  in  dessen  Werk  einzugehen  im  Staude  ist,  um  sein 
ungünstiges  Urtheil  genügend  zu  raotiviren.  Allerdings  macht  er  einige 
Ausstellungen  im  Detail  an  Busolt's  Werk;  aber  diese  sind  im  Vergleich 
zu  der  grossen  Masse  von  Neuem,  das  Busolt  bietet,  verschwindend  ge- 
ring, und  der  allgemeine  Tadel,  den  Niese  gegen  Busolt  richtet,  kommt 
darauf  hinaus,  dass  Busolt  kein  Niebuhr,  Mommsen  oder  Nissen  ist,  der 
der  Geschichtsforschung  eine  bessere  Grundlage  zu  geben  oder  neue 
Bahnen  zu  eröffnen  im  Stande  wäre.  Wir  werden  alsbald  sehen,  dass 
Niese  selbst  es  auch  nicht  anders  macht  als  Busolt.  Wir  haben  es 
also  nur  mit  den  Bemerkungen  Niese's  über  die  älteste  griechische  Ge- 
schichte und  ihre  Anwendung  in  speciellen  Punkten  zu  thuu.  In  dieser 
Hinsicht  sagt  Niese  S.  387:  »Die  Geschichte  des  Peloponnes  beginnt  mit 
einer  Zeit,  die  hinter  der  der  Wanderungen  liegt;  es  besteht  damals  das 
Bewusstsein,  dass  der  vorhandene  Zustand  durch  das  Eindringen  fremder 
Stämme  herbeigeführt  ist;  was  vor  diesem  liegt,  ist  die  Sagengeschichte, 
deren  Kern  der  trojanische  Krieg,  seine  Einleitung  und  seine  Folgen 
bilden.  Es  ist  das  der  Inhalt  der  epischen  Poesie,  wie  er  sich  in  einer 
langen  und  stetigen  Entwickclung  durch  Jahrhundertc  gebildet  hat«,  und 
S.  389:  »Die  Dichter  haben  das  Bedürfniss  die  Dichtung  zu  ergänzen, 
und  zwar  nach  oben  hinauf,  wie  nach  unten  hinab«  und  S.  389  spricht 
er  von  dem  »Werk  der  epischen  Poesie«,  der  »Sagengeschichte«.   Niese 

Jahresbericht  für  AUerlhumswisscnsch.ift  XXHI.  (1880.  IH.)  20 


306  Griechische  Geschichte. 

betrachtet  also  die  gesammte  Ueberliefernng  über  die  Zeit  vor  der  dori- 
schen Wanderung  nicht  als  Volkssage,  sondern  als  Produkt  der  Dichtung, 
und  »die  Erzählung  von  der  dorischen  Wanderung  selbst  ist  dazu  be- 
stimmt, die  Brücke  von  der  historischen  Gegenwart  zur  Mythenzeit  hin- 
über zu  schlagen,  und  gehört  daher  mit  zur  Sagengeschichte«.  S.  391: 
»Nicht  als  ob  sich  nicht  in  vielen  Sagen  ein  historisches  Factum  aus- 
drücken könnte;  doch  bedarf  es  erst  noch  einiger  Studien,  ehe  wir  im 
Stande  sind,  das  zu  ermitteln.  Historisches  Denkmal  ist  das  Epos  nur 
für  die  Zeit,  in  der  es  entstand«.  Hier  ist  Einiges  unzweifelhaft  richtig 
aber  nicht  neu;  Anderes  hcätte  genauerer  Ausführung  bedurft  um  zuge- 
geben zu  werden.  Die  älteste  Sagengeschichte  beruht  grossentheils  auf 
epischer  Poesie.  Diese  epische  Poesie  ist  aber  Bearbeitung  der  Volks- 
sage. Es  fragt  sich  nur,  was  überwiegt,  die  Sage  oder  die  Willkür  der 
Dichter.  Nach  Niese  ganz  entschieden  die  letztere.  Das  ist  möglich, 
aber  von  ihm  noch  nicht  wahrscheinlich  gemacht,  und  ist  überhaupt  so 
ganz  im  Allgemeinen  vielleicht  weder  zu  beweisen  noch  zu  widerlegen. 
Niese  nimmt  jedenfalls  von  vorneherein  historisch  scheinende  Notizen  der 
alten  Sagengeschichte  als  willkürliche  Erfindungen.  Jedoch  schliesst  das 
nicht  aus,  dass  er  nicht  selbst  in  einzelnen  Fällen,  wie  wir  aus  dem  von 
ihm  auf  S.  391  Gesagten  sehen,  wirkliche  Geschichte  dahinter  vermuthet. 
Er  wird  somit  nicht  principiell  dagegen  sein,  wenn  auch  ein  Anderer 
Geschichte  in  jenen  Sagen  findet;  nur  bedarf  es  nach  ihm  erst  »einiger 
Studien«,  um  das  historische  Factum  zu  ermitteln.  Nun,  damit  stimmen 
gewiss  alle  überein;  der  Ausdruck  ist  vielleicht  sogar  nicht  so  stark  wie 
er  sein  sollte.  Einige  Worte  Niese's  könnten  sogar  die  Annahme  ver- 
anlassen, dass  er  noch  viel  mehr  als  man  auf  den  ersten  Blick  glauben 
sollte,  Geschichte  in  jenen  Sagen  findet.  Er  sagt  von  der  Sagengeschichte 
(s.  0.):  »es  ist  das  der  Inhalt  der  epischen  Poesie  wie  er  sich  in  einer 
langen  und  stetigen  Entwickelung  durch  Jahrhunderte  gebildet  hat«.  Die 
lange  und  stetige  Entwicklung  ist  doch  eher  der  Volkssage  als  der  Thä- 
tigkeit  der  einzelnen  Dichter  eigen.  Wie  dem  auch  sein  mag,  auch  Niese 
weicht  nicht  von  der  gewöhnlichen  Ansicht  ab,  dass  in  der  Sagenge- 
schichte historische  Facta  stecken.  Man  muss  sie  nur  herauszufinden 
wissen.  Busolt  hat  es  versucht,  vielleicht  nicht  immer  mit  Glück,  viel- 
leicht oft  zu  gläubig,  Principieller  Unterschied  zwischen  Busolt  und 
Niese  ist  jedoch  nicht  vorhanden. 

S.  392  theilt  Niese  seine  Ansicht  über  die  Anfänge  der  griechi- 
schen Geschichte  mit.  Die  Ueberliefernng  war  anfangs  beschränkt  auf 
einzelne  Landschaften.  Der  Synchronismus  ist  erst  durch  spätere  Rech- 
nung hineingebracht.  Im  Zusammenhang  führt  erst  Ephoros  die  älteste 
Geschichte  in  die  Littcratur  ein.  Der  erste  Historiker,  dem  wir  bedeu- 
tende Stücke  verdanken,  ist  Ilerodot.  Nach  ihm  wird  die  Ueberliefernng 
noch  oft  durch  Speculation  verändert.  Im  Alterthum  war  der  Historik 
ungünstig,  dass  man  sie  zur  schönen  Littcratur  rechnete  —  siehe  Dionys 


Bis  zu  den  Perserkriegen.  307 

von  Halikarnass  —  und  dass  die  späteren  Geschichtschreiber  immer 
die  Vorgänger  ausschrieben  und  nicht  die  Quellen.  Die  Lokalhistoriker 
gaben  im  Allgemeinen  ^Yenig  Geschichte,  mehr  noch  die  Grammatiker, 
deren  Benutzung  Strabou's  Beschreibung  Griechenlands  ihren  historischen 
Werth  verdankt.  Dies  sind  treffliche  Bemerkungen  eines  Kenners,  für 
die  wir  dankbar  sein  müssen;  sie  geben  eine  Skizze  einer  Geschichte  der 
griechischen  Historik,  die  hoffentlich  einmal  von  Niese  selbst  ausgeführt 
werden  wird.  Noch  nützlicher,  weil  mehr  eingehend,  ist  die  von  Niese 
an  Pausanias  geübte  Kritik  in  ihrer  Anwendung  auf  Arkadien;  wenn 
aber  Niese  selbst  hinzufügt,  dass  in  den  Genealogien,  deren  Benutzung 
durch  Busolt  er  doch  tadelt,  einige  wenige  »wirklich  sagenhafte  Per- 
sonen« vorkommen,  so  sieht  man  nicht  recht  ein,  warum  denn  Busolt 
so  sehr  zu  tadeln  war,  wenn  er  derselben  Ansicht  praktischen  Aus- 
druck gab. 

Recht  interessant  ist,  was  dann  Niese  über  die  Geschichte  des 
Polykrates  und  seine  Beziehungen  zu  Amasis  sagt  (S.  403).  Polykrates 
scheint  nicht  viel  mehr  als  ein  Vasall  der  Perser  gewesen  zu  sein ;  daher 
sein  Zerwürfniss  mit  Aegypten,  »als  die  Perser  sich  zum  Angriff  gegen 
dasselbe  anschickten«.  Die  Stellung  Sparta's  im  6.  Jahrhundert  ist  nach 
Niese  von  Busolt  nicht  klar  genug  dargelegt.  Nach  Niese  (S.  405)  über- 
traf Sparta  damals  alle  übrigen  Gemeinden  in  der  Pflege  der  höheren 
Gesittung.  »Naturgemäss  erlangte  Sparta  die  Hegemonie  über  den  Pe- 
loponnes«.  Mit  diesem  »naturgemäss«  ist  allerdings  auch  nichts  bewiesen. 
Niese  musste  ausführlicher  sein,  wenn  er  klar  machen  wollte,  dass  Busolt 
nicht  genügt.  Zu  gleicher  Zeit,  als  Kambyses  gegen  Aegypten  zog,  un- 
ternahm Sparta  den  Feldzug  gegen  Polykrates,  und  es  gelang  »das  sa- 
mische  Contingent  den  Persern  zu  entziehen«.  Nach  dem  Unterliegen 
Aegyptens  ward  die  Rücksicht  auf  Persien  noch  mehr  massgebend  für 
die  spartanische  Politik.  Die  Spartaner  wollten  die  Perser  nicht  reizen. 
Aus  dieser  Rücksicht  auf  Persien  erklärt  sich  nach  Niese  vielleicht  auch 
das  wechselnde  Verfahren  der  Spartaner  gegen  Athen  und  die  Pisi- 
stratiden. 

Das  ist  alles  sehr  scharfsinnig  und  wohl  das  Beste  in  dem  ganzen 
Aufsatz ;  aber  es  gehört  eben  in  eine  Kategorie,  von  der  Niese  bei  Bu- 
solt principiell  nichts  wissen  will:  es  sind  Combinationen.  Diese  Com- 
binationen  Niese's  über  die  Gründe  des  Verfahrens  des  Polykrates  und 
der  Spartaner  sind  ohne  Zweifel  besser  als  die  von  Busolt  über  densel- 
ben Gegenstand  aufgestellten;  aber  wir  meinten.  Niese  wolle  Combina- 
tionen überhaupt  nicht!  So  hat  denn  auch  Niese  schliesslich  in  die  Bahn 
eingelenkt,  die  ihm  bei  Andern  zuwider  ist,  —  sie  ist  natürlich  unver- 
meidlich. Niese  hat  mit  seinen  kritischen  Bemerkungen  bewiesen,  dass 
er  Geist  hat  und  die  griechische  Geschichte  gut  kennt;  er  hat  nicht  be- 
wiesen,  dass  Busolt  ein  schlechtes  Buch  geschrieben   hat  und  dass  er 

20« 


308  Griechische  Geschichte. 

selbst  (Niese)  von  anderen  Principien  ausgeht,  und  eine  andere  Methode 
befolgt  als  Busolt. 

Vorzugsweise  der  älteren  Zeit  ist  gewidmet  ein  neues  Buch  von 
Busolt: 

Forschungen  zur  griechischen  Geschichte  von  Dr.  G.  Busolt.  l.Theil. 
Breslau  1880.    182  S.  8. 

Prof.  Busolt,  welcher  im  Jahre  1878  einen  ersten  Band  über  die 
Lakedämonier  und  ihre  Bundesgenossen  veröffentlicht  hatte,  hat  die  Aus- 
arbeitung des  zweiten  unterbrochen,  um  einstweilen  in  den  Forschungen 
zur  griechischen  Geschichte  Ergänzungen,  Nachträge  und  Vorarbeiten  zu 
jenem  Werke,  sowie  Studien  auf  anderen  Gebieten  der  griechischen  Ge- 
schichte zu  veröffentlichen. 

Der  vorliegende  1.  Theil  enthält  drei  Abhandlungen:  I.  Sparta  und 
Olympia.  II.  Pisa,  die  Inschrift  der  Chaladrier  und  das  Verhältniss  der 
Pisaten  zu  Elis  nach  der  Vernichtung  des  pisatischen  Staates.  III.  Der 
argeiische  Sonderbund  während  der  Jahre  421  —  418  v.  Chr. 

No.  I  ist  gerichtet  gegen  die  Abhandlung  von  E.  Curtius,  Sparta 
und  Olympia,  Hermes  XIV  (1879),  S.  129  ff.,  worin  darzuthun  versucht 
war,  dass  Busolt  im  ersten  Bande  der  Lakedämonier  das  Verhältniss  zwischen 
Sparta  und  Olympia  falsch  aufgefasst  habe.  Nach  Curtius  war  die  pe- 
loponnesische  Symmachie  ein  religiös-politischer  Staatenbund,  mit  Olym- 
pia als  religiösem  und  Sparta  als  politischem  Vorort.  Sparta  stand  in 
ganz  besonders  engen  Beziehungen  zu  Olympia,  es  bediente  sich  der 
heiligen  Autorität  Olympia's  um  seinen  politischen  Einfluss  auf  die  pelo- 
ponnesischen  Bundesgenossen  zu  befestigen  und  zu  erhalten.  Curtius 
hat  in  seiner  griechischen  Geschichte  dem  peloponuesischen  Bund  den 
Charakter  einer  neuen,  um  das  olympische  Heiligtbum  gruppirten  Am- 
phiktyonie  vindicirt,  in  seinem  Hermesartikel  indessen  diesen  Ausdruck 
etwas  abgeschwächt,  wobei  er  jedoch  an  amphiktyonischen  Einrichtungen 
festhält.  Im  wesentlichen  freilich  bleibt  Curtius  auch  in  diesem  Artikel 
bei  seiner  alten  Anschauung,  und  dagegen  kämpft  Busolt  in  No.  I  des 
vorliegenden  Buches.  Indem  Curtius  den  Diskos  des  Iphitos  mit  dem 
Namen  des  Lykurgos  als  das  urkundliche  Zeugniss  für  die  erste  histo- 
rische Thatsache  des  Peloponnes  bezeichnet  und  sich  dabei  auf  Athen. 
XIV,  G35  beruft,  wonach  Lykurg  und  Iphitos  auf  die  erste  Olympiade 
zu  setzen  seien,  bemüht  sich  Busolt  in  §  2  die  Schwierigkeiten  darzu- 
legen, die  sich  einer  solchen  Annahme  entgegensetzen.  Lykurg  ist  wahr- 
scheinlich älter  als  Iphitos ,  der  noch  um  die  Mitte  des  8.  Jahrhunderts 
gelebt  hat.  Nach  Busolt  gehört  die  Tradition  über  einen  die  Neuord- 
nung der  Olympien  betreffenden  Vertrag  zwischen  Iphitos  und  Lykurgos 
in  das  Gebiet  der  politischen  Legende,  welche  namentlich  seit  dem  An- 
fange des  ().  Jahrhunderts  in  Peloponnes  üppig  wucherte,  als  die  Lake- 
dämonier ihre  peloponnesische  Hegemonie  zu  begründen  anfingen  (Busolt 


Bis  zu  den  Perserkriegen.  309 

S.  9.  10).  Zu  Herakles,  dem  Begründer  der  Olympien,  war  Pelops  hin- 
zugekommen. Auch  Sparta  knüpfte  an  die  Pelopidentradition  an,  als  die 
Lakedämonische  Politik  auf  die  Beherrschung  des  Peloponnes  ausging. 
»Sparta  musste  daher  als  Erbe  des  Pelopidenhauses  auch  ein  hervorra- 
gendes Verdienst  an  der  Begründung  der  olympischen  Spiele  in  Anspruch 
nehmen.  Wahrscheinlich  fällt  die  Entstehung  und  urkundliche  Beglaubi- 
gung der  Legende,  dass  bereits  der  Reorganisator  des  spartanischen 
Staates  mit  Iphitos  zusammen  die  Olympien  erneuert  und  den  Festfrieden 
gestiftet  hatte,  in  die  Zeit  als  Sparta  mit  Elis  zusammen  den  letzten 
auch  für  Sparta  gefährlichen  Aufstand  der  Pisaten  niederwarf,  und  da- 
durch den  Eleiern  den  Besitz  von  Olympia  definitiv  sicherte«  (Busolt 
S.  12.  13).  Busolt  erkennt  an,  dass  eine  enge  Verbindung  zwischen  Sparta 
und  Elis  bereits  mit  dem  ersten  messenischen  Kriege  beginnt.  »Bald 
darauf  (Ol.  15  =  720  v.  Chr.)  erscheinen  Lakoneu  in  dem  Olympioniken- 
verzeichnisse« (S.  9).  In  §  3  behandelt  Busolt  sodann  den  »Diskos  im 
Heraion  und  die  olympische  Ekecheirie«.  Er  geht  davon  aus,  dass 
»Sparta  und  Elis  in  Folge  der  politischen  Situation  zur  Zeit  des  ersten 
messenischeu  Krieges  zu  einer  Symmachie  geuöthigt«  werden,  »und  zwar 
ehe  noch  die  Spartaner  an  den  Olympien  theilnahmen«.  Letzteres  ist 
ihm  dadurch  bewiesen,  dass  erst  Ol.  15  Lakoner  im  Verzeichniss  der 
Olympioniken  erscheinen,  ein  Punkt,  auf  den  wir  später  zurückkommen. 
Busolt  giebt  nun  zu,  dass  der  Diskos,  welcher  Zeit  er  auch  angehören 
möge,  beweist,  dass  zwischen  Sparta  und  Elis  ein  Uebereiukommen  über 
die  Spiele  geschlossen  sei,  es  frage  sich  nur,  ob  es  die  Tragweite  hatte, 
dass  Sparta  durch  diesen  Bund  mit  Elis  aus  seiner  Cautonalstelluug  her- 
austrat, und  einen  vorörtlichen  Einfluss  auf  die  allgemeinen  Landesauge- 
legeuheiten  in  Anspruch  nahm.  Nun  kann  der  Diskos  nichts  als  eine 
Aukündigungsformel  der  Ekecheirie  enthalten  haben,  und  die  Namen 
derjenigen,  welche  die  Ekecheirie  gestiftet  hatten  oder  als  deren  Stifter 
betrachtet  wurden  (S.  17).  »Aus  der  Anerkennung  der  Ekecheirie  resul- 
tirten  aber  für  Sparta  keine  besonderen  Vorrechte  und  Verpflichtungen 
vor  anderen  Mitgliedern  des  Festvereins«  (S.  18).  Da  nun  der  Diskos 
nach  Busolt  nur  beweist,  dass  Sparta  das  Verdienst  eines  Mitstifters  der 
Ekecheirie  für  Lykurg  in  Anspruch  nahm,  so  müsste,  wenn  wirklich  Sparta 
durch  einen  Vertrag  mit  Elis  die  Verpflichtungen  einer  Schutzmacht  von 
Olympia  übernommen  hätte,  der  Abschluss  eines  solchen  Vertrages  aus 
anderweitigen  Momenten  erwiesen  werden.  Diese  untersucht  Busolt  in 
§  4.  Die  Nachricht  (Eph.  fr.  15b  Str.  VIII,  358,  vgl.  Busolt,  Lak.  I,  189  ff.), 
dass  Sparta  bei  der  Erneuerung  der  Olympien  den  Eleiern  beständige 
Asylie  und  Neutralität  ihres  Landes  von  allen  Hellenen  verschafft  habe, 
hält  Busolt  auch  jetzt  noch  für  falsch,  indem  er  annimmt,  dass  es  eine 
am  Anfang  des  4.  Jahrhunderts  von  den  Eleiern  erfundene  und  zu  poli- 
tischen Zwecken  geflissentlich  verbreitete  Fabel  sei.  Diese  an  sich  an- 
sprechende Vermuthung  sucht  Busolt  S.  23  noch  dadurch  glaublicher  zu 


310  Griechische  Geschichte. 

macheu,  dass  er  gerade  im  Anfange  des  4.  Jahrhunderts  die  Verhältnisse 
als  factisch  vorhanden  nachweist,  die  bei  der  Stiftung  der  Ekechcirie 
durch  Sparta  angeblich  vorlagen.  Jedoch  ist  dies  Letztere  doch  wohl 
von  keiner  Bedeutung.  Sollten  die  Erfinder  so  arm  an  Verstand  gewesen 
sein,  dass  sie  einfach  die  factischen  Verhältnisse  der  Gegenwart  in  die 
Vergangenheit  verlegt  hätten?  wäre  nicht  zu  fürchten  gewesen,  dass  man 
gerade  dadurch  die  Fälschung  erkannt  hätte?  Busolt  nimmt  also  an 
(S.  25),  dass  das  Bestehen  eines  Vertrages  zwischen  Elis  und  Sparta  als 
falsch  nachgewiesen  sei  und  widerlegt  die  Beweiskraft  der  einzelnen  von 
Curtius  angeführten  Fälle.  —  In  §  5  sucht  sodann  Busolt  nachzuweisen, 
dass  nicht,  wie  Curtius  annimmt,  die  Olympien  sich  aus  einem  eleisch- 
spartanischen  zu  einem  peloponnesischen  Feste,  und  sodann  zu  einem 
gesammt- griechischen  erweitert  haben.  »Natürlich  waren  es  zuerst  pe- 
loponnesische  Staaten,  welche  die  olympische  Festgenossenschaft  bildeten«, 
»allein  das  Fest  ist  nie  ein  specifisch  peloponnesisches  gewesen«  und  »das 
Olympionikenverzeichniss  beweist,  dass  ganz  andere  Momente  für  die 
weitere  Verbreitung  des  Festvereins  massgebend  waren,  als  die  Ausdeh- 
nung des  spartanischen  Einflusses«  (S.  36).  In  den  Verzeichnissen  er- 
scheint nach  den  Bewohnern  der  Nachbargegenden  zuerst  Korinth,  dann 
Sparta,  dann  Megara,  Epidauros,  Sikyon,  Athen.  Hier  sieht  Busolt  mehr 
das  Verdienst  der  Korinther  als  der  Spartaner.  Wir  möchten  dazu  zweierlei 
bemerken:  1.  Busolt  sagt  selbst  S.  36,  Anm.  36:  »es  beweist  die  erste 
Aufzeichnung  eines  Siegers  noch  nicht,  dass  ein  Staat  damals  zuerst  au 
den  Olympien  theilnahm.  Wenn  indess  auf  den  ersten  Sieger  continuir- 
lich  in  gewissen  Zwischenräumen  weitere  Sieger  aus  demselben  Staate 
folgen,  so  sind  wir  allerdings  berechtigt  anzunehmen,  dass  aller  Wahr- 
scheinlichkeit nach  dieser  Staat  erst  kurze  Zeit  vor  der  Aufzeichnung 
des  betreffenden  ersten  Siegers  das  Fest  beschickt  haben  konnte«.  Dies 
mag  im  Allgemeinen  eine  gewisse  Wahrscheinlichkeit  haben,  aber  man 
kann  daraus  keine  zwingenden  Schlüsse  ziehen,  man  kann  nichts  an- 
deres darauf  bauen.  Koriuther  kommen  zuerst  vor  Ol.  13  und  14,  Spar- 
taner Ol.  15;  wer  will  behaupten,  dass  es  wahrscheinlich  sei,  dass  die 
Spartaner  wie  die  Korinther,  sogleich  wie  sie  eintraten,  Sieger  wur- 
den? Warum  können  nicht  Spartaner,  sagen  wir,  viermal  keinen  Sieg 
gewonnen  haben,  die  Korinther  einmal,  also  jene  Ol.  11  eingetreten  sein, 
diese  Ol.  12?  Vgl.  Grote  Griech.  Gesch.  P,  572  der  deutschen  Ueber- 
setzung,  der  dasselbe  Argument  in  gemässigter  und  deshalb  richtigerer 
Weise  anwendet.  2.  Dass  die  Korinther  zur  Ausbreitung  der  Sphäre  der 
Olympien  beigetragen  haben,  leugnet  gewiss  Niemand;  aber  warum  waren 
in  jener  Zeit  keine  Argeier  dabei?  steckt  da  nicht  doch  ein  gewisser 
Einfluss  Sparta's?  Zum  Schluss  möchten  wir  angeben,  was  nach  unserer 
Meinung  das  Resultat  der  Discussion  zwischen  Busolt  und  Curtius  ist. 
Busolt  hat  nachgewiesen,  dass  eine  Anzahl  von  Thatsachen,  auf  die  sich 
Curtius  als  Beweis  für  die  Existenz  des  spartanischen  Schutzrechtes  über 


Bis  zu  den  Perserkriegen.  311 

Olympia  beruft,  anders  zu  deuten  sind,  als  Curtius  es  gethan  hat;  er  bat 
ferner  die  nicht  unwahrscheinliche  Vermuthung  aufgestellt,  dass  die  be- 
ständige Neutralität  von  Elis  eine  von  den  Eleern  erfundene  Legende  ist, 
obschon  er  dies  keineswegs  bewiesen  hat.  Busolt  sagt  S.  23:  vor  dem 
Ende  des  7.  Jahrhunderts  könne  die  Legende  nicht  entstanden  sein,  weil 
(S.  21)  vor  dieser  Zeit  »von  einer  Seitens  aller  Hellenen  anerkannten 
Neutralität  des  eleischen  Gebietes  nicht  die  Rede  sein  konnte«.  Dage- 
gen ist  zu  erwidern:  1.  sie  galt  eben  für  diejenigen,  welche  damals 
schon  zu  den  Olympien  zusammenkamen,  und  2.  wenn  Busolt  S.  21  sagt, 
dass  die  Olympien  erst  Ende  des  7.  Jahrhunderts  panhellenische  Bedeu- 
tung erlaugten,  so  ist  der  Grund  solcher  Behauptung,  wie  man  S.  39 
sieht,  weil  wir  in  den  40er  Olympiaden  Sieger  aus  den  verschiedenen 
Theiien  der  Hellenenwelt  finden.  Aber  Ol.  23  ist  schon  ein  Smyrnäer 
da,  Ol.  33  ein  Syrakusaner;  was  will  man  mehr?  Also:  dass  erst  mit 
den  40  er  Olympiaden  die  Olympien  panhellenische  Bedeutung  erlangt 
hätten,  ist  nicht  bewiesen,  und  somit  auch  nicht,  dass  jene  Legende  nicht 
vor  dem  Ende  des  7.  Jahrhunderts  entstanden  sein  könnte.  Für  die  An- 
schauung von  Curtius  von  der  grossen  Bedeutung  der  Olympien  für  Sparta 
sprechen  immer  noch  drei  Punkte:  der  Diskos  mit  Lykurg's  Namen; 
Phlegon's  Tradition  (Müller  Fr.  H.  G.  HI,  604),  und  dass  seit  Ol.  15  die 
Wettläufer  nach  spartanischer  Sitte  nackt  laufen.  Wenn  Lykurg,  d.  h. 
Sparta,  früh  als  Mitgründer  der  Olympien  galt,  wenn  sein  Name  genannt 
und  geehrt  wurde  überall  wo  die  Ekecheirie  verkündigt  ward,  so  muss 
Sparta  in  Olympia  eine  grosse  Autorität  gehabt  haben,  und  die  Olympien 
waren  anderseits  ein  Mittel,  den  spartanischen  Namen  zu  verherrlichen. 
Das  übrige  Detail,  speciell  gewisse  Vertragsformen,  die  jenes  factische 
Verhältuiss  in  klarer  Weise  in  Worten  ausgedrückt  hätten,  wird  aller- 
dings fallen  müssen. 

Die  zweite  Abhandlung  betrifft  Pisa.  Busolt  hatte  in  seinen  La- 
kedämoniern  die  Behauptung  aufgestellt,  es  hätten  diejenigen  Alten  Recht, 
welche  die  Existenz  einer  Stadt  Pisa  überhaupt  leugneten.  Inzwischen 
ist  in  Olympia  eine  Inschrift  gefunden  worden,  welche  diese  Existenz  zu 
bestätigen  scheint.  Busolt  sucht  nun  nachzuweisen,  dass  dem  nicht  so 
sei,  dass  vielmehr  auch  aus  dieser  Inschrift  hervorgehe,  dass  Pisa  nur 
ein  Landschaftsname  war,  und  behandelt  bei  dieser  Gelegenheit  die  ganze 
Frage  von  Neuem  ausführlich.  Chaladra  besitzt  nach  jeuer  Inschrift  rdv 
yäv  Tctv  iv  IJca^.  Busolt  macht  nun  wahrscheinlich,  dass  Chaladra  eine 
schon  lange  elisch  gewordene  Ortschaft  war,  die  sich  beim  Aufstande  des 
Pisatenkönigs  Pyrrhos  gegen  Elis  im  Anfang  des  6.  Jahrhunderts  nicht 
betheiligte,  und  nun  Land  in  Pisa,  d.  h.  in  der  Pisatis,  bekam.  §  4  be- 
handelt noch  speciell  »Pisa  in  der  uns  vorliegenden  Ueberlieferung«  und 
macht  wahrscheinlich,  das*  man  im  3.  oder  4.  Jahrhundert  v.  Chr.  dazu 
verführt  wurde  »sich  vorzustellen,  dass  wie  die  Eleier,  die  damaligen 
Inhaber  der  Agonothesic,  Bürger  einer  bedeutenden  nukg  Elis  waren,  so 


312  Griechische  Geschichte. 

auch  die  Pisaten,  die  ehemaligen  Prostatai  des  Heiligthumes  eine  einzige 
städtische  Bürgerschaft  gebildet  hätten«.  Busolt  kommt  in  einzelneu 
Punkten  mit  Kuhn  überein  (Ueber  die  Entstehung  der  Städte  der  Alten. 
Leipzig  1879);  vgl.  z.  B.  Busolt  S.  60  in  Betreff  der  Erklärung  von  Xen. 
Hell.  VI,  2,  31  mit  Kuhn  S.  47.  Busolt's  Ansicht  über  den  Charakter 
von  Pisa  darf  als  richtig  betrachtet  werden. 

Abschnitt  III  behandelt  den  argeiischen  Sonderbund  von  421—418 
V.  Chr.  Es  ist  eine  interessante  Darstellung  der  griechischen  Zustände 
und  Ereignisse  in  jener  Zeit.  Die  Verwirrung  in  Griechenland  ist  gross. 
Sparta  will  möglichst  schnell  und  möglichst  vortheilhaft  Frieden  haben 
ohne  sich  für  die  Zukunft  zu  binden;  in  Athen  kämpfen  Kriegs-  und 
Friedenspartei  um  die  Herrschaft,  und  es  wird  schliesslich  durch  eine 
wenig  edle  Coalition  politischer  Gegner  der  aufrichtige  Demokrat  Hyper- 
bolos  ausgetrieben;  Korinth  will  keinen  Frieden  mit  Athen;  Argos  möchte 
eine  Grossmacht  sein,  kennt  aber  keine  Consequenz  im  politischen  Han- 
deln; die  arkadischen  Staaten  sind  unter  sich  uneinig;  Theben  und  Me- 
gara  die  beständigen  Feinde  von  Athen;  diese  Staaten  und  Elis  sind  die 
Elemente  eines  bunten  Intriguenspiels,  das  uns  Busolt  gut  auseinander- 
setzt. Und  dem  wenig  erfreulichen  Charakter  der  Auftretenden  entspricht 
der  nicht  eben  tragische  Charakter  des  Endes.  Eine  Schlacht,  von  allen 
erwartet,  schliesslich  nicht  geliefert;  die  gelieferte  und  gewonnene  Schlacht 
nicht  benutzt;  das  sind  die  Resultate  des  Intriguenspiels.  Busolt  wird 
Recht  haben,  dass  nur  die  Oligarchie  Nutzen  von  der  Schlacht  bei  Man- 
tineia  418  hatte. 

Das  Buch  Busolt's  ist  sehr  anregend;  hoffentlich  kommt  bald  ein 
zweiter  Theil. 

Ferner  behandeln  die  ältere  griechische  Geschichte,  und  zwar  in 
ihrer  Beziehung  zum  Orient,  die  folgenden  Arbeiten: 

Das  Zeitalter  des  Gyges.    Zweiter  Theil.    Von  H.  Geiz  er.    Rhein. 
Mus.  XXXV,  S.  514—528. 

Der  erste  Theil  dieser  Abhandlung,  veröffentlicht  im  Rhein.  Mus. 
XXX,  S.  230  ff.,  hatte  sich  hauptsächlich  mit  den  Beziehungen  des  lydi- 
schen  Königs  Gyges  zu  Innerasien  und  Assyrien  beschäftigt  und  seinem 
Vorkommen  in  denAnnalen  des  assyrischen  Königs  Assurbanipal  (668 — 625); 
Gyges  ist  also  unbestreitbar  eine  historische  Persönlichkeit.  Im  vorlie- 
genden Artikel  werden  die  griechischen  Quellen  zur  Geschichte  des  Gy- 
ges durchforscht,  hauptsächlich  Herodot,  und  die  auf  Xanthos  zurück- 
gehenden Berichte  bei  Nikolaos  von  Damaskus.  Es  fehlt  in  ihnen  nicht 
an  Zügen,  welche  dazu  führen  können,  der  Geschichte  des  Gyges  einen 
zum  Theil  sagenhaften  Charakter  zu  vindiciren.  Dieses  sind,  wie  Geizer 
zeigt,  besonders  zwei :  erstens,  Gyges  schwingt  sich  aus  dem  Staube  zur 
höchsten  Würde  empor;  zweitens,  das  Königthum  wird  ihm  von  Weiber- 
haud  verliehen.    Beides  kommt  auch  sonst  in  Sagen  vor  und  ist  nach 


Bis  zu  den  Perserkriegen.  313 

Geizer  auch  in  diesem  Falle  vollkommen  unhistorisch.  Geizer  hält  viel- 
mehr daran  fest,  dass  Gyges  kein  ahnenloser  Söldnerhauptmann  ist,  son- 
dern einem  der  mächtigsten  Geschlechter  des  Landes  entstammt.  Lydien 
war  ein  Feudalstaat;  in  die  Kategorie  solcher  Lehnsfürsten  gehört  noch 
zur  persischen  Zeit  der  reiche  Pythios,  Sohn  des  Atys,  wahrscheinlich 
Enkel  des  Kroisos ;  Nachkomme  eines  derartigen  Fürstenhauses  ist  auch 
der  Historiker  Xanthos,  Sohn  des  Kandaules.  Unter  allen  lydischen 
Dynasten  ragen  aber  die  Mermnaden  oder  Daskylier  hervor,  deren  Stamm- 
fürstenthum  am  Hellespont  bei  Daskyleion  ist,  während  sie  auch  das 
Fürstenthum  Tyrra  in  Lydien  besitzen.  Geizer  nimmt  ferner  au,  sich  da- 
bei besonders  auf  das  Vorkommen  derselben  Namen  in  beiden  Familien 
stützend,  dass  die  Mermnaden  der  Heraklidischen  Königsfamilie  ange- 
hörten. Schon  die  Vorfahren  des  Gyges  stehen  in  eintiussreichster  Stellung 
zum  Königshause,  bis  endlich  Gyges  selbst  sich  auf  den  Thron  schwingt. 
Unter  den  Mermnaden  dringt  dann  die  ionische  Cultur  in  Lydien  ein.  — 
Im  Allgemeinen  ist  dies  Alles  gewiss  richtig ;  ob  die  Verwandtschaft  der 
Mermnaden  mit  den  Herakliden  aber  wirklich  der  Art  war,  dass  sie  nur 
einen  Zweig  der  Königsfamilie  bildeten,  kann  noch  dahingestellt  bleiben. 

Max  Büdinger,  Der  Ausgang  des  modischen  Reiches.  Eine 
Quellenuutersuchung.  Wien  1880.  Sitzungsber.  der  phil.-hist.  Classe 
der  kaiserl.  Akad.  d.  Wiss.    Bd.  96.   S.  477  ff.    30  S.  8. 

Von  Eusebius  und  dem  herkömmlich  angenommenen  gewaltsamen 
Uebergang  der  Herrschaft  von  den  Medern  auf  die  Perser  ausgehend, 
bespricht  der  Verfasser  die  Zeugnisse  über  das  Verhältuiss  der  Perser 
zu  den  Medern  in  chronologischer  Folge,  wobei  sich  zunächst  die  per- 
sischen Inschriften  als  von  besonderer  Wichtigkeit  erweisen.  Später 
geht  Büdinger  besonders  auf  die  Darstellung  des  Xenophon  ein,  der  an- 
fangs in  der  Anabasis  noch  von  einem  gewaltsamen  Uebergang  der  Herr- 
schaft von  den  Medern  an  die  Perser  weiss,  nachher  aber  in  der  Cyro- 
pädie  denselben  als  durchaus  friedlich  darstellt,  im  Gegensatz  gegen 
Herodot.  Das  Resultat  ist  S.  29  dargelegt,  und  geht  dahin,  »dass  das 
Mederreich  ohne  Kampf  und  auf  Bedingungen  gleichen  Rechtes  von 
Cyrus  gewonnen,  nach  dem  Aufstände  unter  dem  ersten  Darius  aber 
seiner  Vorrechte  beraubt  und  den  übrigen  Provinzen,  mindestens  bis  zu 
des  zweiten  Darius  Regierung,  gleichgestellt  wurde.  Cyrus  ist  wohl  in 
der  That  der  Sohn  einer  medischen  Königstochter,  und  Babylou's  Erobe- 
rung scheint,  mindestens  nach  Xenophon  und  der  Grundschrift  des  Buches 
Daniel,  noch  im  Namen  des  Mcderkönigs  geschehen  zu  sein«.  Wir 
brauchen  nicht  hervorzuheben,  wie  sehr  die  Ansicht  Büdinger's  im  Gegen- 
satz steht  zu  der  herrschenden;  man  vgl.  z.  B.  Duncker's  Geschichte  des 
Alterthums  Bd.  IV.  Büdinger's  Ansicht  beruht  doch  im  Wesentlichen 
auf  einer  entschiedenen  Werthschätzung  von  Xcnophon's  Darstellung  der 
Sache.    Was  man  gewöhnlich  in  dieser  Hinsicht  von  Xenophon  hält,  zei- 


314  Griechische  Geschichte. 

gen  z.B.  Dimcker  IV  274,  der  von  Xenophon's  »Roman«  spricht,  und 
Lenormant,  Manuel  d'Histoire  ancienne  de  l'orieut.  Par.  1869.  Tome  II, 
p.  371:  »Ce  recit  que  tout  dement,  raais  auquel  certains  erudits  moder- 
nes, avant  qu'on  ne  connüt  comme  on  la  connait  aujourd'hui  l'histoire 
antique  de  l'orient,  ont  eu  le  tort  d'ajouter  foi,  n'est  pas  meme  ä  rc- 
futera  etc.  etc.  Wir  möchten  hier  nur  auf  einen  Punkt  aufmerksam 
machen,  der  uns  etwas  bedenklich  scheint.  An  und  für  sich  steht  ja  der 
Annahme  nichts  entgegen,  dass  Xenophon  im  Wesentlichen  Geschichte  gab, 
die  er  dann  nur  ausschmückte.  Woher  hatte  er  aber  seine  Nachrichten? 
Für  Vorderasien  hatte  er  sie  nach  Büdinger,  Krösus'  Sturz  S.  14,  am 
Hofe  des  jüngeren  Cyrus  und  auf  dem  Marsche  gesammelt;  das  wird 
dann  auch  wohl  für  den  Sturz  des  medischen  Reiches  gelten.  Was  fin- 
den wir  nun  aber  in  der  Anabasis?  III,  4,  6  kommt  er  auf  dem  Rück- 
zuge in  Assyrien  zu  einer  verlassenen  Stadt,  die  Larissa  heisst,  wxouv 
(5'  aorr^v  tu  naXaiuv  Mr^doc  —  und  weiter:  raurrjv  ßacriXeug  6  llepawv 
ore  Tiapa  Wjdcuv  iMjußavov  r^v  äp^rjv  llipaai,  noXiopxvJv  etc.  etc.  Dann 
kommt  gleich  eine  andere  Stadt  Mianda.  Mfjdoi  S'  ahxiiv  noze  <pxouv. 
Dahin  floh  Mr^dca  yuvrj  ßaadiwg  —  ote  aTiiuXeaav  "ctjv  dp^rjv  bnu  Ilepaujv 
Mrjdoi.  Wunderbare  Einnahme,  wie  bei  Larissa.  Büdinger  (S.  13.  17.  18) 
bezieht  diese  Geschichten  auf  den  Aufstand  Mediens  unter  Darius.  Dass 
Xenophon  selbst  die  Sache  anders  auffasste,  ist  doch  klar,  er  meinte  da 
Geschichten  aus  der  Zeit  des  Kyros  zu  haben,  und  das  giebt  auch  Büdin- 
ger S.  17  zu.  Welcher  Art  waren  also  die  Nachrichten,  die  Xenophon 
an  Ort  und  Stelle  sammelte?  assyrische  grosse  Städte,  die  die  Namen 
Larissa  und  Mcspila  tragen,  dieselben  sind  aber  zb  TiaXatuv  von  Medern 
bewohnt,  und  werden  durch  göttliche  Fügung  von  den  Persern  erobert! 
Und  nachher  kommt  die  Cyropädic.  Weshalb  soll  diese  auf  besseren 
Quellen  beruhen?  Wenn  Xenophon,  als  er  seine  Anabasis  schrieb,  noch 
an  den  konfusen  Geschichten  von  Larissa  und  den  Medern  festhielt,  nach- 
dem er  doch  schon  lange  vorher  bei  Cyrus  gewesen  war,  woher  erfuhr 
er  nun  mit  einem  Male  Richtigeres?  Wir  haben  uns  noch  nicht  über- 
zeugen können,  dass  Büdinger  wahrscheinlich  gemacht  hat,  dass  Xeno- 
phon nach  seinem  Rückzuge  die  medische  Geschichte  hat  besser  studie- 
ren können  als  während  desselben.  Dass  Daniel  Meder  und  Perser  zu- 
sammen nennt,  beweist  doch  noch  nicht  für  Xenophon  und  gegen  Hero- 
dot.  Referent  möchte  also  einstweilen,  bei  aller  Anerkennung  des  Scharf- 
sinnes Büdinger's,  doch  daran  festhalten,  dass  wir  von  der  Cyropädie 
nicht  den  Gebrauch  machen  können,  den  Büdinger  von  ihr  gemacht  hat. 

Max  Büdinger,  Krösus'  Sturz.  Eine  chronologische  Unter- 
suchung. Wien  1878.  Sitzungsber.  der  phil.-hist.  Classe  der  kaiserl. 
Akad.  d.  Wiss.  1878.    Bd.  92.  S.  197  ff.     28  S.    8. 

Büdinger  betrachtet  als  ungeeignet  für  die  Bestimmung  der  Zeit 
des  Unterganges  des  lydischen  Reiches  die  Angaben  Herodot's,  welche 


Bis  zu  den  Perserkriegen.  315 

er  prüft,  ebenso  die  vielleicht  auf  Ktesias  zurückgehende  bei  Diodor 
IX,  31.  Er  glaubt  dagegen  etwas  geben  zu  können  auf  Xenophon's  An- 
gaben in  der  Cyropädie,  da  dieser  Schriftsteller  in  Kleinasien  und  auf 
dem  Marsche  manches  über  diese  Gegenstände  hören  konnte.  Da  nun 
nach  Xenophon  auf  den  lydischen  Krieg  der  babylonische  unmittelbar 
folgt,  dieser  aber  538  zu  Ende  ging,  so  dürfte  die  Einnahme  von  Sardis 
in  den  Herbst  des  Jahres  541  oder  540  fallen.  Auf  dieselbe  Zeit  kom- 
men wir  vermuthuugsweise  durch  das  Marmor  Parium.  Hier  wird  nach 
Selden's  und  Boeckh's  Conjectur  der  Anfang  der  Regierung  des  Alyattes 
in  605/4  gesetzt,  der  Anfang  derjenigen  des  Krösus  ebenfalls  durch 
Conjectur  in  556/5;  so  dass  Alyattes  49  Jahre  regiert  hat.  Diese  von 
Herodot  abweichende  Zahl  hat  der  Barbarus  und  Eusebius.  Dieselben 
geben  dem  Krösus  eine  Regierungszeit  von  15  Jahren.  Diese  Zahl  setzt 
Büdinger  durch  Conjectur  in  das  Marmor  Parium  und  findet  so,  dass 
dasselbe  Krösus'  Ende  in  541/40  verlegt,  was  mit  Xenophon  überein- 
stimmt. Und  dieses  passt  dann  auch  mit  der  bei  Herodot  wahrschein- 
lichen Annahme,  dass,  als  Krösus  sich  nach  dem  Mächtigsten  der  Hel- 
lenen erkundigte,  Peisistratos  bereits  zum  dritten  Mal  sich  der  Tyrannis 
bemächtigt  hatte,  was  543  oder  542  geschah;  welche  Zeitbestimmung 
Büdinger  jedoch  nicht  ohne  Weiteres  hatte  benutzen  wollen,  da  nach 
Hei'odot  Cyrus  nicht  gleich  von  Lydien  zur  Eroberung  von  Babylonien 
zog,  sondern  erst  ganz  Asien  eroberte,  wovon  die  Folge  ist,  dass  der 
längere  Zeit  in  Anspruch  nehmende  babylonische  Krieg  nicht  so  früh 
beginnen  konnte,  wie  er  doch  begann;  Herodot  muss  sich  also  den  lydi- 
schen Krieg  früher  gedacht  haben  Die  betreffenden  Nachrichten  des 
Marmor  Parium  gehen  nach  Büdinger  durch  Phanias  von  Eresos  auf 
Hellanikos  zurück,  der  im  Stande  war  über  kleinasiatische  Begebenheiten 
gut  unterrichtet  zu  sein.  Es  sind  also  wohlbegründete  Conjecturen  zum 
Marmor  Parium  und  vage  chronologische  Bestimmungen  in  einem  Werke 
nicht  historischen  Charakters,  welche  Büdinger  von  Gewicht  zu  sein  scheinen. 
Von  der  bei  Herodot  anzunehmenden  Gleichzeitigkeit  mit  Peisistratos' dritter 
Tyrannis  glaubt  Büdinger  zuerst  (S.  8)  für  seinen  chronologischen  Zweck 
absehen  zu  müssen ;  S.  20  dagegen  sind  die  Gesandtschaften  an  Peisistratos 
während  dessen  dritter  Tyrannis  »ohne  alles  Bedenken.«  Es  ist  nicht 
einzusehen,  warum  diese  Angabe  Herodot's  »ungeeignet«  sein  soll,  die 
Chronologie  des  Ausganges  der  lydischen  Monarchie  zu  bestimmen  (S.  20). 
Büdinger  sagt  S.  16  selbst,  dass  eine  von  Herodot's  Relationen  auf  die 
Besiegung  der  Lyder  die  der  Babylonier  folgen  lässt.  Wir  haben  also 
bei  Herodot  eine  sehr  wohl  zu  brauchende  Angabe:  die  Sendung  nach 
Griechenland,  als  Peisistratos  zum  dritten  Mal  Tyrann  geworden  war, 
und  damit  stimmt  Xenophon,  der  an  sich  nicht  eine  Autorität  bilden 
kann,  und  es  lässt  sich  durch  wahrscheinliche  Conjecturen  damit  das 
Marmor  Parium  in  Einklang  bringen.  Daraus  folgt  natürlich  niclit,  dass 
nun  nachgewiesen  ist,  wann  wirklich  Krösus  gestürzt  wurde;   es  ist  in 


316  Griechische  Geschichte. 

Büdingcr's  scharfsinniger  Schrift  eine  Annahme  der  Alten  darüber  durch 
die  Autoreu,  bei  denen  sie  vorkommt,  verfolgt  worden;  andere  waren  im 
Alterthum  anderer  Meinung,  und  wer  Recht  hatte,  wissen  wir  nicht. 

IV.  Griechische  und  speciell  athenische  Geschichte 
von  500  —  400. 

Wir  kommen  jetzt  zur  Zeit  der  medischeu  Kriege: 

F.  Müller-Strübing,  Zur  Schlacht  bei  Marathon.    Neue  Jahrb. 
für  Philol.    Bd.  119.    S.  433  —  448. 

Der  Verfasser  behandelt  zunächst  eine  Frage  der  Alterthümer, 
indem  er  die  Angabe  in  Plut.  Symp.  Qu.  I,  10,  wonach  aus  einer  Elegie 
des  Aeschylus  hervorgehe,  dass  die  Phyle  Aiantis  in  der  Schlacht  bei 
Marathon  den  rechten  Flügel  inne  gehabt,  und  diese  Stellung  der  Aiantis 
selbst  zurückweist.  Sodann  sucht  er  zu  zeigen,  dass  unmöglich  ist,  was 
die  meisten  neueren  Historiker,  Herodot  und  Plutarch  folgend,  annehmen, 
dass  nämlich  die  Athener  noch  an  dem  Tage  der  Schlacht  bei  Marathon 
nach  Athen  zurückgekommen  seien.  Es  ist  erstens  nicht  wahrscheinlich, 
dass  die  Schlacht  schon  um  Mittag  zu  Ende  war;  sodann,  wenn  sie  es 
war,  brauchte  es  viel  Zeit,  bis  die  Perser  sich  eingeschifft  hatten,  und 
dann  über  Sunion  hinausgekommen  waren,  und  eher  konnten  die  Athener 
doch  nicht  nach  Hause  zurückkehren.  Ob  sie  über  Sunion  hinausgekom- 
men waren,  konnte  Niemand  von  der  Nähe  von  Marathon  aus  sehen. 
Schliesslich  konnten  die  Athener  nach  der  Schlacht  unmöglich  noch  die 
mehr  als  fünf  deutschen  Meilen  nach  Athen  marschieren.  Vielleicht  tha- 
ten  sie  es  am  nächsten  Tage.  —  Die  Abhandlung  ist  sehr  hübsch  ge- 
schrieben und  Müller-Strübing  hat  mit  seinen  Bedenken  gewiss  Recht. 

J.  Steup,  Herodot  IX,  106  und  Thukydides.    Rhein.  Mus.  XXXV, 
1880.     S.  321  —  335. 

Kirchhoff,  dem  andere  gefolgt  sind,  hat  nachzuweisen  gesucht,  dass 
aus  Herod.  IX,  106  zu  schliessen  sei,  dass  nach  der  Schlacht  bei  Mykale 
von  dem  auf  Samos  versammelten  Kriegsrathe  nur  die  Inseln  in  die 
griechische  Eidgenossenschaft  aufgenommen  wurden,  die  griechischen 
Gemeinden  des  Festlandes  aber  nicht,  gegen  Diodor  XI,  37.  Während 
nun  v.  Wilamowitz-Möllendorf  und  andere  bei  Thuk.  I,  89,  2  hinter 
' E^hjcTTTÖvTou  das  Wort  ^üjxiia^ot  streichen  wollen,  will  Steup  die  Worte 
Tj^Tj  dfeazrjxü-cEQ  dno  ßaatXiujQ  streichen  und  ^{jjxua^oL  stehen  lassen, 
was  dann:  Mitglieder  des  hellenischen  Bundes  heisst.  Steup  findet,  dass 
die  Thatsache  des  Vorhandenseins  solcher  hellenischen  ^ufi/xa^oc  sich 
mit  der  Darstellung  Herodot's,  dass  nur  die  Inseln  in  den  Bund  auf- 
genommen seien,  nicht  vereinigen  lässt;  »wenn  man  auf  Samos  sich  nicht 
hatte  dazu  entschliessen  können,  Milet,  Ephesos,  Kolophon  u.  s.  w.  zu 


Periode  von  500  —  400  v.  Chr.  317 

Mitgliedern  der  Eidgenossenschaft  zu  machen,  so  ist  nicht  zu  verstehen, 
wie  man  kurze  Zeit  darauf  in  Bezug  auf  Gemeinden  der  asiatischen 
Küste  des  Hellesponts  eine  andere  Entscheidung  hätte  treffen  können. 
Denn  sich  in  Besitz  am  hellespoutischen  Gestade  Asiens  gelegener  Ge- 
biete zu  erhalten,  war  ja  offenbar  für  die  Hellenen  nicht  minder  schwierig 
als  die  Behauptung  des  ionischen  Küstenlandes«  (S.  325).  Ebenso  wenig 
steht  mit  Herodot  in  Uebereinstimmung  Thuk.  I,  95,  1:  oh^  rjxiara  ol 
"lüjvsg  xai  oao:  drM  ßaadiojg  vsiüotI  rjhu&dpcuvTo.  Die  lonier  sind  hier 
natürlich  die  kleinasiatischen  und  Insel -lonier,  welche  Mitglieder  des 
hellenischen  Bundes  waren.  Es  ist  nun  nach  Steup  unmöglich,  unter 
dem  allgemeinen  Ausdruck  "lujvss  nur  zwei  derselben  zu  verstehen,  näm- 
lich die  Samier  und  die  Chier.  Es  müssen  also  auch  festländische  lonier 
dazu  gehört  haben  »und  wir  haben  nicht  den  geringsten  Anhaltspunkt, 
der  zu  der  Vorstellung  veranlassen  könnte,  dass  in  der  Zwischenzeit 
zwischen  den  samischen  Verhandlungen  und  der  Einnahme  von  Byzanz 
durch  Pausanias  eine  weitere  Aufnahme  von  loniern  in  den  Bund  erfolgt 
seil  (S.  328).  Ferner  kommt  noch  Thuk.  VI,  76,  3  in  Betracht,  wo  Her- 
mokrates  sagt,  die  Athener  seien  geworden  rjyefjLovsg  kxovzwv  zwv  rs 
'I(i>vu>v  xac  oao:  dm  a(fu}v  rjoav  ^ü[xiJ.a'/oi.  Hermokrates  bezeichnet  »ohne 
jede  Frage  alle  lonier  als  Mitglieder  des  Hellenenbundes« ;  hier  ist  also 
Abweichung  von  Herod.  IX,  106;  hätte  Thukydides  au  die  Chier  und 
Samier  allein  gedacht,  so  hätte  er  ebensogut,  ohne  den  Zweck  der  Rede 
zu  verfehlen,  diese  nennen  können,  und  nicht  nöthig  gehabt,  von  den 
loniern  im  Allgemeinen  zu  sprechen  (S.  330).  Wenn  somit  nach  Steup 
Thuk.  I  89,  2;  I,  95,  1  und  VI,  76,  3  mit  dem  Bericht  über  die  samischen 
Beschlüsse  bei  Herod.  IX,  106,  nach  welchen  damals  von  den  kleinasia- 
tischen loniern  nur  Samos  und  Chios  in  die  hellenische  Eidgenossen- 
schaft aufgenommen  wurden,  nicht  in  Einklang  zu  bringen  sind,  und  bei 
der  Bedeutung  der  samischen  Verhandlungen  ein  sie  betreffender  Wider- 
spruch zwischen  Herodot  und  Thukydides  nicht  ohne  Noth  anzunehmen 
ist;  wenn  schliesslich  im  Bericht  Herodot's  über  die  samischen  Verhand- 
lungen ein  innerer  Widerspruch  liegt,  indem  das  Nachgeben  der  Pelo- 
ponnesier  {d^av  ol  IleX,)  doch  nur  ein  scheinbares  ist,  da  ja  die  fest- 
ländischen lonier  ausgeschlossen  bleiben,  so  schlägt  Steup  vor,  bei  Herod. 
IX,  106  hinter  -obg  äXXoug  vr^atujTag  einzuschieben:  xai  roug  rjmcpM-rag. 
So  stimmt  Herodot  mit  Diodor  überein.  Die  Beweisführung  bezieht  sich 
also  auf  Thuk.  I,  89,  I,  95  und  VI,  76.  Aber  in  der  ersten  Stelle  scheint 
es  mir  von  Bedeutung,  dass  dort  die  Hellcspontier  erwähnt  werden.  Sie 
sind  doch  keine  lonier.  Wann  sind  denn  sie  aufgenommen?  Davon  er- 
fahren wir  doch  nichts.  Wir  können  aber  annehmen,  dass  sie  aufge- 
nommen sind  nach  den  ersten  samischen  Beschlüssen.  Wenn  aber  sie 
aufgenommen  sind,  so  können  auch  andere  lonier  (Thuk.  I,  95)  nachher 
aufgenommen  sein,  ohne  dass  uns  dies  besonders  gemeldet  wird.  Was 
endlich  VI,  76  betrifft,  so  giebt  Steup  332  selbst  zu,  dass  Hermokrates 


318  Griechische  Geschichte. 

nicht  genau  spricht;  es  ist  also  hierauf  kein  Gewicht  zu  legen.  —  Refe- 
rent meint,  dass  Steup's  Aenderungen  unnöthig  sind,  dass  Herodot  wohl 
andere  Nachrichten  haben  konnte  als  Diodor  und  dass,  nachdem  zuerst 
beschlossen  war,  nur  die  Inseln  in  den  Bund  aufzunehmen,  nachher  auch 
festländische  Städte  aufgenommen  sind,  ohne  dass  wir  genau  erfahren, 
wann;  was  auch  garnicht  zu  verlangen  ist. 

Sehr  beachtenswerth  ist  die  Abhandlung  A,  Schaefer's  über  den 
Bau  der  Mauern  Athen's  durch  Themistokles ,  im  Rhein.  Mus.  XXXIV, 
S.  6  IC  -  G18.  Er  verfolgt  die  Ausschmückung  des  Berichts  über  die 
Thätigkeit  des  Themistokles  zur  Beförderung  des  Manerbau's,  wobei  sich 
zeigt,  dass  manches  dem  Ephoros  zur  Last  fällt.  Bei  Plut.  Them.  19 
emendirt  er  sehr  geschickt  UoKuxpczoo  statt  flohap^ou,  mit  Rücksicht  auf 
Herod.  VIII,  92. 

Wir  schliessen  hieran  anderes  das  fünfte  Jahrhundert  Betreffende. 

Die  Geschichte  des  Odrysenvolkes  im  fünften  Jahrhundert  v.  Chr. 
behandelt 

E.  Muret  im  Bull,  de  correspond.  hellen.  III,  1879.    S.  409 ff. 
bei  Gelegenheit  der  Publikation  eines  Tetradrachmon  des  Sparadokos, 
Königs  der  Odrysen. 

Einen  sehr  interessanten  Beitrag  zur  Geschichte  Athen's  im  fünf- 
ten Jahrhundert  giebt 

P.  Foucart,  Inscription  d'Eleusis  du  V«  siecle.  Ordonnance  pour 
la  consecration  des  premices  des  recoltes  aux  deesses  d'Eleusis.  Bul- 
letin de  corr.  hellen.  IV,  1880.    S.  225—256. 

Der  Beschluss  ist  eine  auyypa^r],  und  über  diese  Form  der  Be- 
schlüsse und  das  Amt  der  (Tuyypa^sTg  giebt  der  gelehrte  Herausgeber 
werthvolle  Aufklärungen.  Interessant  ist  auch,  dass  der  berühmte  Lam- 
pon  bei  diesem  Beschlüsse  betheiligt  ist.  Foucart  bringt  das  Orakel 
bei  Thuk.  II,  57  über  das  Pelasgikon,  dessen  Heiligung  in  dem  vorlie- 
genden Beschlüsse  anhangsweise  vorgeschrieben  wird,  damit  in  Bezie- 
hung, und  scheint  anzunehmen,  dass  dasselbe  in  die  Zeit  des  Beschlusses 
gehöre.  Sehr  wichtig  ist,  dass  in  Zeile  30  steht:  inayysUscv  8k  r^v 
ßoo^TjV  xac  XTjGi  älXrjm  nuXeaiv  r^crc  'EXXrjVtxrjmv  andar^ac,  onoc  äv  8oxrji 
auTYji  ouvaruv  shac,  Xsyovzag  fisv  xaxä  ot  'ABrjVatut  dnap^ovrac  xac  ot 
^aoixjiay^ot,  Ixuvoig  8h  fxvj  inrrdzTovTag,  xehüov-ag  8k  dndp/saBat,  idv 
ßoöXujvrat,  xazd  zä  ndzpta  xai  zrjV  jxavTStav  zrjv  iy  Js^^aiv.  Bekannt 
ist  aus  Plut.  Per.  17  das  Project  eines  hellenischen  Syllogos  in  Athen 
über  religiöse  und  politische  Angelegenheiten,  ein  missglückter  Versuch, 
Athen  zum  politischen  Mittelpunkte  von  ganz  Hellas  zu  machen.  Das 
gegenwartige  Dekret  gehört  in  die  Kategorie  solcher  Versuche  Athens. 
Foucart  sagt  von  ihm  mit  Recht,  es  »rentre  sous  une  forme  plus  mü- 
deste dans  cet  ordre  d'idees.    Athenes  devait  avoir  sa  part  dans  l'hora- 


Periode  von  500  —  400  v.  Chr.  319 

raage  rendu  aux  deesses  d'Eleusis,  impose  aux  allies,  demande  ä  tous 
les  grecs  au  nora  du  Dieu  de  Delphes.  En  obeissant  k  l'oracle  et  en 
consacrant  dans  un  sanctuaire  athenien  les  preraices  de  leurs  recoltes, 
les  Grecs  reconnaissaient  Athenes  comme  la  bienfaitrice  du  monde  hel- 
16nique  et  saluaient  dans  cette  cite  celle  que  le  Dieu  de  Delphes  de- 
signait  k  leur  reconnaissance  comme  la  /xi^rponoXcg  rcuv  xapnüjv«.  Die 
Inschrift  ist  aus  der  Zeit  nach  dem  30jährigen  Frieden  mit  Sparta  (445). 
Sie  war  schon  veröffentlicht  von  Eustratiades  im  '/Wrjvacov  VIII, 
S.  405 ff.  und  wird  von  J.  H.  Lipsius  in  den  Leipziger  Studien  zur 
classischen  Philologie  III,  S.  207  ff.  (Zum  griechischen  Kalenderwesen)  in 
das  zweite  Jahr  der  85.  Olympiade  gesetzt. 

"Wir  kommen  nun  zu  einem  sehr  wichtigen  Werke  über  das  peri- 
kleische  Zeitalter: 

Das  perikleische  Zeitalter.  Darstellung  und  Forschungen.  Von 
Adolf  Schmidt.  Zweiter  Band.  Forschungen  über  die  Hauptgrund- 
lagen der  Ueberlieferung.    Jena  1879.    X,  380  S.    8. 

Referent  hat  seine  Ansicht  über  dieses  Werk  schon  in  der  Revue 
Historique  (Vol.  VIII,  168  zu  Bd.  I  und  Vol.  XIII,  399  zu  Bd.  II)  aus- 
gesprochen. Er  hat  sich  dort  aber  in  manchen  Punkten  kürzer  fassen 
zu  müssen  geglaubt,  als  im  Interesse  der  Sache  nützlich  gewesen  wäre, 
und  das  möchte  er  hier  wieder  gut  machen.  Ein  Werk  wie  das  Schmidt'- 
sche,  das  gerade  durch  eine  eingehende  Analyse  der  alten  Schriftsteller 
sich  auszeichnet,  verdient  ebenso  eingehend  besprochen  zu  werden.  Ge- 
ben wir  zunächst  den  Inhalt  des  zweiten  Bandes  an. 

Schmidt  hatte  im  ersten  Bande  bewiesen,  dass  die  Fragmente  des 
Stesimbrotos  echt  sind;  er  setzt  in  diesem  Bande  auseinander,  inwieweit 
Stesimbrotos  überhaupt  die  Grundlage  für  die  Ueberlieferung  der  Ge- 
schichte des  perikleischen  Zeitalters  bildet.  Fragmente  des  Stesimbrotos 
sind  uns  fast  nur  durch  Plutarch  erhalten;  da  nun  Schmidt  der  Ansicht 
ist,  dass  Plutarch  die  Geschichte  des  perikleischen  Zeitalters  hauptsäch- 
lich aus  Stesimbrotos  schöpfte,  so  sieht  er  sich  genöthigt,  weil  doch  der 
Citate  nur  wenige  sind,  in  ihren  Grundzügen  die  Art  und  Weise  zu  ent- 
wickeln, wie  Plutarch  arbeitete,  indem  er  davon  auf  die  Biographien  von 
Themistokles,  Kimon,  Perikles  und  Aristides  Anwendung  macht. 

Im  Einzelnen  hat  das  Buch  folgenden  Inhalt.  Schmidt  bespricht 
zunächst  ausführlich  die  einzelnen  von  Stesimbrotos  erhaltenen  Fragmente. 
Er  giebt  dann  eine  Würdigung  der  Gesammtcomposition  des  Werkes  des 
Stesimbrotos  (S.  42  ff.),  indem  er,  nach  Vorwegnahme  des  Resultates  (der 
ganze  Plutarch  in  den  Viten  des  Themistokles,  Kimon  [dieser  theilweisej 
und  Perikles  ein  continuirliches  Exccrpt  aus  Stesimbrotos,  die  Grund- 
sätze Plutarch's  bei  der  Benutzung  seiner  Quellen  und  die  Reihenfolge 
der    einschlägigen    Biographien  Plutarch's    entwickelt    und   hierauf   den 


320  Griechische  Geschichte. 

Quellcnstoff  in  den  einzelnen  Biographien  des  Theraistokles,  Kimon,  Peri- 
klcs  und  Aristidcs  darlegt. 

Wir  haben  jetzt  einige  Bedenken  gegen  Einzelnes  geltend  zu 
machen. 

Gegen  Abschnitt  I,  Würdigung  der  sogenannten  Fragmente,  haben 
wir  nichts  wesentliches  einzuwenden.  Schmidt  sagt:  sogenannte,  weil  er 
nachweisen  will,  dass  man  noch  viel  mehr  als  diese  als  Stesimbroteisch 
betrachten  müsse.  Seine  Absicht  ist  in  diesem  Abschnitt  besonders,  diese 
Fragmente  als  einen  werthvollen  Beitrag  zur  Geschichte  jener  Zeit  nachzu- 
weisen, insbesondere  zu  zeigen,  dass  Rühl  Unrecht  hatte,  zu  behaui)teu, 
sie  enthielten  durchweg  Falsches  oder  Unglaubliches,  und  Plutarch  selbst 
habe  dem  Stesimbrotos  .venig  Vertrauen  geschenkt.  Auf  Einzelnes  von 
Schmidt  hier  Behauptetes  komme  ich  später  in  den  Analysen  des  be- 
treffenden Quellenstoffes  zurück;  hier  will  ich  nur  bemerken,  dass  mir 
Schmidt  S.  10  ff',  die  Worte  des  Thuk.  I,  14:  oipi  rs  äf  ou  'ABrjvacous 
u.  s.  w.  richtig  erklärt  zu  haben  scheint:  und  lange  Zeit  noch,  seitdem 
Themistokles  die  Athener  überredet  hatte,  Schiffe  zu  bauen,  hatten  diese 
noch  nicht  vollständige  Verdecke.  Dagegen  kann  S.  31  nicht  zugegeben 
werden,  dass  wir  für  die  Richtigkeit  der  Angabe  des  Stesimbrotos  in 
Betreff  der  Mutter  der  Söhne  des  Perikles  die  Autorität  des  Perikles 
selbst  als  Bürgschaft  haben;  denn  es  war  eben  Stesimbrotos,  der  die 
Autorität  des  Perikles  citirte,  und  es  soll  erst  bewiesen  werden,  dass 
Stesimbrotos  Recht  hatte,  dem  Perikles  jene  Aeusseruugen  beizulegen. 
Diese  angebliche  Autorität  des  Perikles  beruht  also  nur  auf  der  Glaub- 
würdigkeit des  Stesimbrotos,  und  wir  haben  nicht  zwei  Zeugnisse:  Stesim- 
brotos und  Perikles ,  sondern  nur  eins.  Wahrscheinlich  liegt  hier  übri- 
gens ein  Irrthum  des  Stesimbrotos  vor;  siehe  Holzapfel's  unten  besprochene 
Schrift  S.  142,  und  zwar  ein  für  Stesimbrotos  gravirender  Irrthum,  da 
er  ein  Zeugniss  des  Perikles  anführte,  das  aller  Wahrscheinlichkeit  nach 
Perikles  nicht  so  ausgesprochen  haben  konnte.  —  Im  Allgemeinen  ist 
dieser  erste  Theil  sehr  gut. 

Nun  will  aber  Schmidt  nachweisen,  dass  noch  viel  mehr  in  Plutarch 
aus  Stesimbrotos  stammt,  und  um  das  thun  zu  können,  bespricht  er,  wie 
gesagt,  die  Methode  Plutarch's  beim  Benutzen  und  Citiren  seiner  Quellen, 
sowie  die  Reihenfolge  der  plutarchischcn  Biographien.  Hier  ist  bemer- 
kenswerth,  dass  Schmidt  S.  49,  nachdem  er  die  Grundsätze,  welche  nach 
seiner  Ansicht  Plutarch  befolgte,  entwickelt  hat,  hinzusetzt:  »Die  nähere 
Begründung  muss  ich  an  dieser  Stelle  unterdrücken,  da  es  sich  hier  le- 
diglich um  das  perikleische  Zeitalter  und  um  die  Stesimbrotosfrage  han- 
delt«, und  in  Anm.  1  auf  derselben  Seite:  »Alles  was  in  diesem  ganzen 
Abschnitt  von  §  42  an,  also  auch  hier  und  im  Folgenden,  in  Bezug  auf 
Plutarch  nur  streifend  berührt  ist,  hoffe  ich  demnächst  in  einer  beson- 
deren Arbeit  näher  zu  begründen,  welche  unter  dem  Titel  »Plutarchische 
Studien«  bcliandeln  wird:    1)  den  Entwicklungsgang  Plutarchs  und  seiner 


Periode  von  500-400  v.  dir.  321 

Schriftstellcrei;  2)  die  Reihenfolge  und  die  liistorischcn  Quellen  aller 
seiner  Schriften,  zumal  seiner  Biographien;  und  3)  die  Bedeutung  der 
letzteren  für  die  Zurückführung  unseres  traditionellen  Wissens  von  der 
Geschichte  des  Alterthums  auf  ursprüngliche,  gleichzeitige  und  glauh- 
würdige  Berichte«.  Es  ist  doch  nicht  zu  verkennen,  dass  dieser  Um- 
stand einer  vollständigen  Würdigung  der  Leistung  Schmidt's  in  Betreff 
des  Stesimbrotos  sehr  hinderlich  in  den  Weg  tritt.  Denn  auch  für  die 
Biograpliien  der  perikleischen  Zeit  haben  jene  Grundsätze  doch  nur  in- 
sofern Werth,  als  sie  eben  vollkommen  bewiesen  sind;  ohne  eine  »nähere 
Begründung«  ist  aber  ein  solcher  Beweis  nicht  erbracht.  Es  ist  nun 
zuzugeben,  dass  die  von  Schmidt  uns  gebotenen  Auseinandersetzungen 
so  sehr  den  Eindruck  des  Wohlerwogenen  machen  (was  übrigens  bei 
Schmidt  selbstverständlich  ist),  dass  man  gern  über  die  noch  mangelnde 
»nähere  Begründung«  hinwegsehen  würde,  wenn  das  eben  möglich  wäre, 
wo  es  sich  um  die  Sicherheit  wissenschaftlicher  Resultate  handelt;  so 
aber  können  wir  nicht  ohne  Weiteres  jene  Grundsätze  als  bewiesen  an- 
nehmen, wenn  wir  anderweitige  Gründe  haben,  zu  abweichenden  Resul- 
taten zu  gelangen.  Ich  führe  hier  als  wichtig  an,  dass  nach  Schmidt 
Plutarch  gern  Primärquellen,  besonders  biographischen  Charakters,  folgt, 
und  dass  er  seine  Hauptquellen  nur  bei  besonderen  Anlässen  citirt,  wel- 
che Anlässe  er  jedoch  eher  sucht  als  vermeidet,  und  (S.  52),  dass  Plutarch 
überhaupt  »niemals  einen  Autor  als  Hauptquelle  zu  Grunde  gelegt  hat, 
den  er  nicht  entw'eder  in  der  betreffenden  Vita  selbst  oder  wenigstens 
in  einer  der  ihr  voraufgeheuden  Viten  namhaft  gemacht  hätte«.  Dies 
führt  Schmidt  auf  die  Wichtigkeit  der  Anordnung  der  Biographien  Plu- 
tarch's  nach  der  Zeit  ihrer  Entstehung;  die  Kriterien  der  Reihenfolge 
werden  S.  et  —  IS  auseinandergesetzt;  sie  sind  offenbar  erst  nach  dem 
Erscheinen  der  »Plutarchischen  Studien«  vollkommen  zu  beurtheilen. 

Nun  zum  Einzelnen,  und  hier  beginnt  unsere  Detailkritik. 

1.  Themistokles  vor  Perildes  verfasst.  Das  1.  Argument  Schmidt's 
stützt  sich  auf  sein  Kriterium  1  (S.  67):  Aeusserung  von  Plutarch  selbst, 
und  kann  als  richtig  betrachtet  werden.  Argum.  2  stützt  sich  auf  Kri- 
terium 2,  wonach  die  ausführliche  Behandlung  des  gleichen  Thema's  bei 
Plutarch  der  kürzeren  vorangeht,  wobei  übrigens  Schmidt  S.  G8  selbst 
auch  das  Umgekehrte  als  Plutarchisch  nachweist,  dass  er  nämlich  in  einer 
späteren  Biographie  etwas  früher  nur  Angedeutetes  ausführlich  behandelt, 
wenn  der  spätere  Ort  der  passendere  ist.  In  unserem  Falle,  behauptet 
Schmidt,  weil  Plutarch  im  Tiiemistoklcs  das  Wesen  des  Scherbengerichtes 
erläutert,  im  Perikles  es  als  bekannt  voraussetzt,  müsse  die  Biographic 
des  Perikles  später  sein.  Das  ist  kein  Beweis.  Der  Grund  der  Erklä- 
rung im  Themistokles,  der  Nichterklärung  im  Perikles  wird  in  etwas  an- 
derem liegen:  das  Scherbengericht  wird  im  Themistokles  erklärt,  weil 
es  für  die  Geschichte  des  Themistokles  directe  Bedeutung  hat,  und  im 
Perikles  nicht,  weil  für  ihn  diese  Bedeutung  nicht  vorlianden  war.     Die 

Jahresbericht  für  AUcrlhiimswissciisch.-ift  XXU[.  (iS8o.  UI.)  21 


322  Griochischo  Geschichte. 

noch  ausführlichere  Erklärung  des  Scherbengerichtes  im  Aristides  erklärt 
nun  Schmidt  aus  dem  entgegengesetzten  Grunde  (s.  oben):  ausführlicher, 
daher  später.  Die  Dehnbarkeit  des  Kriteriums  ist  bequem,  und  an  sich 
wohl  berechtigt,  aber  es  lässt  sich  eben  deshalb  nicht  viel  mit  ihm  machen. 
Der  Grund  ist  auch  hier  offenbar  einfacher.  Das  Scherbengericht  hat 
in  Aristides'  Leben  eine  sehr  grosse  Wichtigkeit.  Es  kommt  dazu,  dass 
Themistokles  und  Aristides  vor  Kimon  und  Perikles  lebten,  und  es  ist 
die  Erklärung  einer  Einrichtung  in  einer  ihrer  Entstehung  näheren  Zeit 
natürlicher  als  in  einer  ferneren,  späteren.  —  lieber  die  Unterschiede 
in  der  Besprechung  des  Ostrakismos  bei  Themistokles  und  Aristides  siehe 
unten.  —  In  Argum.  3  (S.  76)  wird  als  selbstverständlich  vorausgesetzt, 
dass  die  von  Plntarch  selbst  angegebene  Buchznhl  der  Parallelen  (z.  B. 
Demosthenes  —  Cicero:  Buch  5)  die  Reihenfolge  der  Abfassung  involvire. 
Das  ist  aber  nicht  nothwendig,  s.  unten.  Ferner  soll  der  Umstand,  dass 
Plutarch  im  Camillus,  und  nicht  im  Fabius  Maximus,  Cicero  und  Cato 
major  gewisse  Ausdrücke  erklärt,  beweisen,  dass  Camillus  früher  ge- 
schrieben ist  als  jene.  Das  ist  nicht  nothwendig.  Plutarch  kann  hier 
die  historische  Folge  der  Begebenheiten  berücksichtigt  und  etwas  dann 
erklärt  haben,  wenn  es  im  Verlaufe  der  Geschichte  zuerst  vorkommt. 
Argum.  4,  Die  Unreife  der  Biographie  des  Themistokles.  Diese,  scheint 
uns,  ist  übertrieben.  Die  Wiederholung  des  in  Cap.  5  Gesagten  in  Cap.  11 
(Verbannung  des  Aristides  bewirkt  durch  Themistokles),  welche  Zeichen 
solcher  Unreife  sein  soll,  ist  nicht  unpassend.  Wenn  Schmidt  S.  78  Plu- 
tarch tadelt,  dass  er  im  Leben  des  Themistokles  übergangen  habe,  dass 
Themistokles  einer  der  10  Feldherren  in  der  Schlacht  bei  Marathon  ge- 
wesen sei,  so  ist  doch  dagegen  geltend  zu  machen,  dass  noch  erst  be- 
wiesen werden  soll,  dass  er  es  war;  es  ist  eher  aus  dem  Schweigen  der 
vita  des  Themistokles  zu  schliessen,  dass  die  betreffende  Notiz  in  der 
Tita  des  Aristides  nicht  so  zu  verstehen  ist.  Es  ist  keine  Nachlässigkeit, 
wie  Schmidt  S.  79  behauptet,  wenn  im  Camillus  einmal  mit  dem  Wort: 
anderswo,  und  ein  andermal  mit  dem  Büchcrtitel  auf  dasselbe  Werk 
verwiesen  wird;  es  ist  das  eine  jedem  Schriftsteller  gestattete  Variation 
des  Ausdruckes.  Etwas  Anderes,  was  nach  der  Auseinandersetzung 
Schmidt's  als  Nachlässigkeit  erscheinen  könnte,  wird  S.  140  von  Schmidt 
selbst  genügend  motivirt:  die  erneuete  Vorführung  einer  schon  in  Cap.  5 
behandelten  Materie  in  Cap.  18,  denn  Schmidt  selbst  giebt  an,  dass  die 
in  Cap.  18  mitgetheilten  Charakterzüge  sich  auf  eine  bestimmte  Zeit  be- 
ziehen, während  Cap.  5  allgemeineren  Charakter  hat.  S.  82  sagt  Schmidt: 
»Da  Plutarch  im  Themistokles  die  vollständigste  Unwissenheit  verräth 
über  die  näheren  Umstände  der  Schlacht  bei  Marathon,  über  die  Feld- 
herrnrolle, die  dabei  Themistokles  inne  hatte,  und  über  die  Auszeichnung 
womit  er  im  Centrum  focht,  so  folgt  daraus  mit  absoluter  Sicherheit, 
dass  er  damals  die  Vita  des  Aristides,  worin  er  dies  alles  genau  weiss 
und  erzählt  (c.  5),  noch  nicht  geschrieben  haben   konnte«.     Da,   wie  be- 


Periode  von  500  —  400  v.  Chr.  323 

merkt,  es  nicht  erwiesen  ist,  auch  nicht  durch  Arist.  5,  dass  Themistokles 
in  der  Schlacht  bei  Marathon  Feldherr  war,  so  ist  von  absoluter  Sicher- 
heit der  angeführten  Dinge  keine  Spur.  Nach  Argum.  5  ist  die  Litte- 
raturkenntniss  im  Themistokles  eine  beträchtlich  eingeschränktere  als  im 
Perikles.  »Namentlich  kennt  und  benutzt  er  dort  weder  die  Memoiren  des 
Ion,  noch  die  Biographien  der  Volksführer  von  Idomeneus,  obgleich  doch 
beide,  wie  schon  ihre  Fragmente  lehren,  ihm  reiche  Beiträge  zur  Charakte- 
ristik des  Themistokles  hätten  bieten  können«.  In  Betreff  der  Memoiren 
des  Ion  sagt  Schmidt  S.  83:  »was  er  auf  Grund  derselben  über  Themistokles 
später  im  Kimon  c.  9  anführt,  war  ihm  bei  der  Vita  des  Erstereu  noch 
unbekannt«.  Dies  scheint  mir  unrichtig.  Kimon  9  erzählt  Ion,  man  habe 
den  Kimon  gelobt  ujg  ds^uorspov  OeiitcfToxXioog'  ixeTvov  yap  ^detv  jisv 
ob  (fävai  fiadsTv  obdk  xi^api^stv ,  tmXcv  8k  TzOtr^aac  jiöydXr^v  xat  nXouaiav 
kmaraabm.  In  Themist.  2  aber  wird  erzählt  "Szv  ua-£pov  iv  raTg  iXeu- 
Bzpcoig  xac  dareiacg  Xeyopivacg  8carpcßaTg  —  —  rjvayxdCezo  (poprixiorepov 
dpuvso&ai,  Xdyujv  ozc  )Jjpav  pkv  dpjiöaaad^ac  —  oöx  kmazarat^  nuXtv  8e 
ficxpäv  xal  d8o$ov  rtapaXaßojv  ev8o^ov  xac  pzYaXrjv  dnepydcraa&ai.  Es  ist 
dasselbe;  man  sieht,  Plutarch  hatte  diesmal  nur  keine  Lust,  den  Namen 
lon's  zu  nennen.  »Und  ebenso  unbekannt  ist  ihm  in  dieser  (Vita  des 
Themistokles)  was  Idomeneus  über  die  Ausschweifungen  des  Themistokles 
bei  Athenaeus  (12,  533  und  576)  erzählt,  und  was  er  selbst  über  den- 
selben später,  in  der  Vita  des  Aristides,  aus  Idomeneus  beibrachte«. 
Unbekannt,  können  wir  nicht  behaupten;  es  kann  ihm  nicht  gepasst  ha- 
ben, es  mitzutheilen,  und  der  Grund  wäre  zu  finden.  In  der  Biographie 
des  Themistokles  selbst  angeführt,  hätten  solche  Züge  das  Bild  des  The- 
mistokles trüben  können;  in  Aristides  dienten  sie  nur  dazu  den  Charakter 
dieses  seines  Gegners  mehr  hervorzuheben.  —  So  ist  also  nur  durch  das 
Citat  selbst  (Arg.  1)  bewiesen,  dass  die  Biographie  des  Themistokles  schon 
vor  der  des  Perikles  existirte,  die  übrigen  Argumente  Schmidt's  sind 
nicht  zwingend.  Und  bei  jenem  Arg.  1  ist  noch  eine  Möglichkeit  unbe- 
rücksichtigt gelassen,  über  die  zum  Schlüsse  gesprochen  werden  wird. 

Ebenso  steht  es  mit  dem  nächsten  Satze :  Kimon  vor  Perikles  ver- 
fasst  (S.  84  ff.).  Auch  hier  lässt  sich  gegen  Arg.  1  nichts  sagen.  Arg.  2 
lautet:  »Die  Angaben  in  Perikles  9  über  die  Freigebigkeit  Kimon's  sind 
eine  augenfällige  Abkürzung  der  desfallsigen  ausführlichen  Angabe  im 
Kimon  c.  10.  Folglich  ist  gemäss  dem  Kürzungsgrundsatze  Plutarch's 
zu  schliessen,  dass  die  Vita  des  Kimon  früher  verfasst  ist,  als  die  des 
Perikles«.  Der  Grund  der  Verschiedenheit  scheint  mir  viel  einfacher  zu 
sein.  Die  Besprechung  der  Freigebigkeit  Kimon's  gehört  naturgemäss 
in  die  Biographie  Kimon's,  und  es  müssten  besondere  Gründe  nur  dann 
gesucht  werden,  wenn  die  Sache  umgekehrt  wäre,  d.  h.  anderswo  als  in 
der  Vita  des  Kimon  seine  Freigebigkeit  eine  ausführlichere  Behandlung 
erfahren  hätte.  Dasselbe  gilt  von  Arg.  3:  Kinder  des  Kimon.  Arg.  4. 
Historiographische  Unreife  der  Vita  des  Kimon  (S.  8G).    Sic  scheint  Re- 

21" 


324  Griechische  Geschichte. 

ferenten  übertrieben;  es  war  z.  B.  nicht  nötliig,  dass  Plutarch  in  einer 
Vita  Kimon's  die  Unterwerfung  von  Naxos  besprach.  Wenn  Plutarch 
über  die  Chronologie  der  Thaten  Kimon's  und  der  gleichzeitigen  Ereig- 
nisse nicht  im  Klaren  war,  so  ist  das  noch  kein  Beweis,  dass  die  Vita 
des  Pcrikles  später  ist,  in  der  ebenfalls  über  Hauptpunkte  noch  keine 
volle  Klarheit  herrscht  (S.  87).  —  Arg.  5  ist  nicht  sicher,  s.  das  über 
Idomencus  Gesagte.  -  Arg.  G  Kimon  -  Lucullus  soll  vor  Lysander  — 
Sulla  geschrieben  sein,  weil  a)  erst  im  Sulla  Plutarch  die  Memoiren 
Sulla's  benutzt  —  das  passte  aber  gerade  für  Sulla  --,  b)  ist  irrelevant, 
c)  im  Luculi  behauptet  Plutarch,  Sallust  irre  wenn  er  sage,  die  Römer 
hätten  die  ersten  Kameele  in  der  Schlacht  am  Rhyndacus  gesehen,  denn 
sie  wären  schon  in  den  Schlachten  gegen  Archelaos  damit  bekannt  ge- 
worden. Im  Sulla  aber  sagt  er  bei  Gelegenheit  der  Schlachten  gegen 
Archelaos  nichts  von  Kameelen.  Also  ist  Sulla  später  geschrieben,  denn 
sonst  hätte  er  jenen  Irrtlium  garnicht  im  Lucullus  begangen.  Dies  Ar- 
gument beruht  darauf,  dass  das  Nichterwähnen  der  Kameele  im  Sulla 
beweise,  dass  keine  in  den  Schlachten  des  Archelaos  zum  Vorschein 
kamen.  Doch  folgt  das  nicht  daraus.  So  wichtig  war  die  Sache  nicht, 
um  sie  nothwendig  in  der  Beschreibung  der  Schlacht  zu  erwähnen.  Wenn 
Plutarch  die  Kameele  in  den  Schlachten  des  Archelaos  nicht  erwähnt, 
können  sie  doch  dagewesen  sein;  die  Bemerkung  im  Luc.  11  kann  richtig 
sein,  und  Lucullus  doch  früher  geschrieben.  —  Arg.  7  Missverständuisse 
in  römischen  Dingen  konnten  immer  vorkommen. 

3.  Themistokles  vor  Kimon  verfasst  (S.  90).  Arg.  1.  Dass  Plu- 
tarch im  Beginn  der  Vita  des  Kimon  Stesimbrotos  citirt,  soll  beweisen, 
dass  er  zuvor  schon  mit  Stesimbrotos  genaue  Bekanntschaft  geschlossen 
hatte,  d.h.  dass  er  ihn  schon  in  einer  anderen  Biographie  benutzt  hatte : 
in  der  des  Themistokles.  Das  folgt  jedoch  nicht.  Plutarch  kann  den 
Stesimbrotos  gelesen,  dann  den  Kimon  geschi'ieben  haben  und  hierauf 
den  Themistokles;  gerade  wenn  er  frisch  von  der  Leetüre  des  Stesim- 
brotos kam,  war  es  natürlich,  dass  er  ihn  im  Anfang  der  nächsten  Bio- 
graphie citirte,  die  er  schrieb.  -  Arg.  2  betrifft  Ion,  s.  oben.  —  Arg.  3 
den  Ostracismus,  s.  oben.  -  Arg.  4.  Es  soll  die  kurze  Erwähnung  des 
Todes  des  Themistokles  in  der  Vita  des  Kimon  beweisen,  dass  die  aus- 
führliclie  Erzählung  dieser  Thatsache  in  der  Vita  des  Themistokles  früher 
ist.  Aber  hätte  denn  überhaupt  in  der  Biographie  Kimon's  eine  aus- 
führliche Darstellung  des  Todes  des  Themistokles  sein  können?  Sie  ge- 
hört eben  in  die  Vita  des  Themistokles,  und  die  frühere  oder  spätere 
Abfassung  hat  damit  nichts  zu  schaffen!  —  Arg.  5  hält  Schmidt  selbst 
nicht  für  stark  (S.  92).  —  Arg.  G  betrifft  die  Erwähnung  der  römischen 
Unglückstage,  ausführlicher  im  Themistokles  Camillus  als  im  Kimon 
—  Lucullus.  Wir  meinen,  dass  die  ausführliche  Besprechung  derselben 
besser  da  zu  passen  schien,  wo  der  Hauptunglückstag  der  Römer  vor- 
kam^ d.  h.  im  C.'imilius,  und  dass  das  nichts  mit  der  früheren  Abfassung 


Periode  von  500-400  v.  Chr.  325 

einer  Biographie  zu  thim  hat.  —  Arg.  7.  Im  Themist.  25  scheint  es  aller- 
dings, dass  Plutarch  statt  des  Theopomp  hätte  den  Kritias  citiren  können, 
doch  beweist  das  nicht,  dass  er  Kritias  nicht  kannte.  —  Es  ist  somit 
mit  diesen  sieben  Argumenten  nichts  bewiesen. 

4.  Themistokles  und  Kimon  vor  Aristides  verfasst.  Arg.  1  ist 
nicht  zwingend,  weil  es  sich  bei  der  Stellenauweisung  der  Parallelen  um 
die  Ansichten  anderer  Kritiker  handelt,  die  nicht  ohne  Weiteres  als 
sicher  angenommen  werden  können.  Arg.  2.  Die  ausführliche  Eröi'terung 
des  Scherbengerichts  im  Aristides  scheint  mir  in  der  Natur  der  Sache 
(Biographie  des  durch  das  Scherbengericht  Verbannten)  begründet.  — 
Arg.  3.  Die  grössere  Reife  der  Vita  des  Aristides  ist  ein  sehr  subjectives 
Kriterium;  s.  oben.  —  Arg.  4.  Dass  Themistokles  Strateg  bei  Marathon 
war,  ist  eben  nicht  sicher.  Arg.  5.  Die  im  Aristides  angewachsene  Quellen- 
kenutniss  Plutarch's  ist  nicht  bewiesen.  Allerdings  hat  er  Manches  im 
Aristides  benutzt,  was  er  im  Themistokles  uicht  benutzt  hatte,  aber  es 
fragt  sich,  ob  er  es  damals  benutzen  wollte.  S.  oben.  —  Arg.  6.  Er- 
klärung von  Ausdrücken.  S.  oben.  —  Arg.  7  betrifft  Wiederholungen  in 
Aristides  und  Themistokles.  Nach  Schmidt  S.  95  beweist  die  kürzere 
Erwähnung  derselben  Sachen  im  Aristides,  dass  die  Wiederholung  im 
Aristides  geschieht,  derselbe  also  später  ist.  Wir  ziehen  die,  wie  uns 
scheint,  einfachere  Erklärung  vor,  dass  jedesmal  das  ausführlich  darge- 
stellt wird,  was  Plutarch  für  den  betreffenden  Mann  wichtiger  erscheint. 
Als  Beispiel  diene  c  (Schmidt  S.  96).  Die  Sendung  des  Sikinnos  kommt 
ausfülirlich  im  Themistokles  vor,  wird  nur  angedeutet  im  Aristides,  weil 
sie  eben  von  Themistokles  ausging.  Ebenso  d  die  Vermögensverhältnisse 
des  Themistokles  und  e  der  Flottenverbrennungsplan,  gehörten  doch  mehr 
in  den  Themistokles!  --  Arg.  8  ist  umgekehrt  die  grössere  Ausführlich- 
keit über  dieselben  Sachen  im  Aristides  Beweis  des  späteren  Ursprungs 
dieser  letzteren  Vita.  Man  sieht,  dass  Arg.  7  und  8  ebenso  gut  die  ent- 
gegengesetzten Schlüsse  gestatten  würden.  Im  Einzelnen  tritt  auch  hier 
wieder  zu  Tage,  dass  jedesmal  das  ausführlicher  dargestellt  ist,  was  in 
die  betreffende  Vita  besser  passt;  auf  den  Beweis  dieser  Behauptung 
kann  hier  natürlich  uicht  eingegangen  werden.  —  Arg.  9  von  ähnlichem 
Charakter.  —  Arg.  10  soll  erst  in  den  Plutarch.  Studien  entwickelt 
werden. 

5.  Perikles  vor  Aristides  verfasst.  —  Arg.  1  von  Schmidt  (S.  99) 
selbst  als  schwach  anerkannt.  -  Arg.  2.  Arist.  26  werden  die  Schicksale 
von  Themistokles,  Miltiades,  Perikles  und  Paches  in  einer  Weise  erläu- 
tert, dass  man  folgern  müsse  »Plutarch  habe  das  der  drei  ersten  bereits 
anderwärts  erzählt,  das  des  Paches  noch  nicht«.  Deshalb  sollen  die  Bio- 
graphien des  Themistokles  Kimon  Perikles  vorhergehen,  die  des  Nikias, 
wo  Cap  6  der  Tod  des  Paches  erzählt  wird,  folgen.  Der  Grund  scheint 
mir  vielmehr  der,  dass  bei  den  drei  erstgenannten  Persönlichkeiten,  als 
sehr  bekannten,   eine  Andeutung  genügte,  bei  dem  weniger  bekannten 


32G  Griochisclie  umschichte. 

Faches  nicht.  Nik.  6  ist  Plutarch  gerade  so  ausführlich  über  Faches, 
wie  Arist.  26;  Faches  war  eben  nicht  so  berühmt.  —  Arg.  3.  Notizen 
über  einen  Lehrer  des  Ferikles  gehören  mehr  in  eine  Vita  des  Ferikles 
als  des  Aristides.  —  Arg.  4.  Scherbengericht.  S.  oben.  —  Arg.  5.  Der 
von  der  Existenz  einer  Vorrede  bei  der  Vita  des  Ferikles  hergenommene 
Grund  erscheint  nicht  zwingend.  —  Arg.  6.  Wenn  Schmidt  (101)  sagt, 
die  Andeutung  Plutarch's  im  Cato  major  3,  dass  Cato,  weil  er  sich 
au  Fabius  Maximus  angeschlossen,  Scipio  bekämpft  habe,  sei  dunkel, 
wenn  nicht  die  Vita  des  Fabius,  Cap.  25 ff.,  schon  vorhergegangen  sei, 
so  weiss  ich  nicht,  ob  Schmidt  im  Cato  c.  3  die  Worte  Tifjuq  ok  ttjv 
0aßioo  öävaiiiv  dvzai'povrc  u.  s.  w.  berücksichtigt  hat,  die  mir  vollkom- 
men auszureichen  und  keine  Dunkelheit  zu  lassen  scheinen.  Das  Wei- 
tere gehört  eben  in  eine  Biographie  des  Fabius,  die  aber  darum  nicht 
vorherzugehen  braucht.  —  Arg.  7.  Die  Thatsache,  dass  Fab'ius  Tarcnt 
eroberte,  als  Zeitbestimmung  benutzen  kann  ein  Schriftsteller,  ohne  dass 
er  darum  schon  selbst  erzählt  haben  muss,  wie  jene  Eroberung  geschah. 
—  Wenn  nun  S.  108  Schmidt  annimmt,  dass  nunmehr  Niemand  zweifeln 
dürfte,  dass  1)  der  Themistokles  Flutarch's  dem  Kimou,  2)  Kimon  dem 
Ferikles,  und  3)  Ferikles  dem  Aristides  voranging,  so  ist  wenigstens  No.  1 
und  3  nicht  bewiesen. 

Wir  lassen  die  Darlegung  der  Reihenfolge  der  übrigen  Viten  bei 
Seite  und  gehen  zur  Zergliederung  des  plutarchischen  Quel- 
leustoffes  über. 

Wenn  zunächst  (S.  111)  Schmidt  es  als  unbedingt  feststehend  be- 
trachtet, dass  es  sich  bei  dem  Werke  des  Stesimbrotos  »wie  Flutarch 
Fer.  13  ausdrücklich  verbürgt,  um  ein  hochangesehenes  zeitgenössisches 
Geschichtswerk«  handelt,  so  ist  dem  zu  widersprechen.  Plutarch  sagt 
an  jener  Stelle,  man  dürfe  sich  nicht  wundern,  wenn  Leute,  die  er  als 
oaropixo]  ruTg  ßc'ocg  (aus  Profession)  bezeichnet,  den  Ferikles  schmähen, 
oTioo  xal  ZTr^GcjxßporoQ  ö  Odatog  Secvuv  äaißrjjxa  xal  /xu^cudsg  e^svzyxelv 
iru^fxrjcrev  scg  Tr]v  ywalxa  -oü  oloü  xarä  tou  [hpixXioog,  so  schwer  wird 
der  Geschichte  die  Wahrheit  zu  finden,  da  den  Späteren  die  Zeit  im 
Wege  steht,  jy  8k  tCov  Tipd^zojv  xal  tu)v  ßtujv  rj^ixccÖTig  lazopta  ira  und 
studio  die  Wahrheit  entstellt.  Flutarch  stellt  hier  nur  den  Historiker 
den  Dichtern  gegenüber  und  findet,  dass  er  nicht  besser  ist  als  sie,  wo 
es  sich  um  Wahrheit  handelt;  von  einem  hochangesehenen  Geschicht- 
schreiber ist  nicht  die  Rede.  —  Im  Folgenden  ist  wieder  gegen  die  An- 
nahme zu  protestiren,  dass  die  stesimbroteischen  Elemente  im  Aristides 
das  Vorhergehen  des  Themistokles  voraussetzen.  S.  oben.  —  Es  folgt 
der  Qucllenstoff  des  Th  emistokles.  Die  allgemeine  Analyse  ist  voll  feiner 
und  richtiger  Bemerkungen.  S.  122  ist  jedoch  nicht  anzugeben,  dass 
schon  bewiesen  sei,  dass  gewisse  Capitel  von  Stesimbrotos  sind:  1)  »weil 
er  in  Cap.  2,  4  und  24  ausdrücklich  als  Quelle  bezeichnet  wird« ,  denn 
die  Erwähnung  beweist  nichts   für  die  ganzen  Capitel  und  4)  weil  für 


Periode  vou  500  -  400  v.  Chr.  327 

Cap.  31  schon  ciu  dreifacher  Beweis  beigebracht  sei,  was  nicht  der  Fall 
ist.  Manches  gegen  die  Vita  des  Themistoklcs  Vorgebrachte  beruht  auf 
der  nicht  erwieseneu  Ansicht,  dass  Themistoklcs  Feldherr  bei  Marathon 
war  und  schon  vorher  Archon  (s.  Holzapfel  S.  187  ff.)-  —  Zur  speciellen 
Analyse  übergehend,  bemerken  wir,  dass,  wenn  Schmidt  S.  124  zu  Cap.  2 
sagt,  das  ganze  Capitel  beruhe  auf  Stesimbrotos,  dies  nicht  richtig  ist,  und 
mit  einer  falschen  Erklärung  von  xakot.  zusammenhängt,  die  S.  2  Anm. 
gegeben  wird.  Kakot  heisst  nach  ihm:  nun  aber;  es  im  Sinne  von 
»dennoch«  zu  nehmen,  ist  ganz  widersinnig,  da  Anaxagoras  nichts  mit 
»Lautenstimmen«  zu  thuu  hatte.  Die  Sache  liegt  anders.  Plutarch  hatte 
gesagt,  Themistoklcs  habe  nur  die  dg  aövtaiv  iy  7ipa.%L\>  Xsyuneva  in  sei- 
ner Jugend  gern  gehört,  und  von  den  natdeuaeojv  rag  jxkv  ijl^unocoug  ^ 
Tifjug  r^düvijv  rcva  xal  ^/^dp:v  iXzvd^iptov  (rnouda^o/ievag  verschmäht.  »Den- 
noch« sagt  Stesimbrotos,  er  habe  Anaxagoras  und  Melissos  ruv  ^ucnxuv 
gehört,  deren  Unterricht  in  die  Classc  des  theoretischen,  nicht  des  prak- 
tisclien  Studiums  gerechnet  wird.  Dies  wird  noch  klarer  durch  das  Fol- 
gende: ixäUov  ouv  äv  reg  npoad^oc  etc.,  wo  der,  den  Themistoklcs  wirk- 
lich hörte,  als  oijts  rd>v  prj-opujv  —  ou-e  tcüv  ^ugixmv  <fiXoa6<fujv  be- 
zeichnet wird.  —  In  Cap.  3  ist  nach  Schmidt  das  Meiste  aus  Stesimbrotos, 
der,  wie  Schmidt  meint,  die  Sache  richtig  darstellte,  während  Plutarch, 
ihn  missverstehend,  Themistoklcs  bei  Marathon  als  Jüngling  erscheinen 
lässt.  Es  ist  doch  hart,  anzunehmen,  dass  Notizen,  die  nach  Schmidt 
selbst  Stesimbrotos  so,  wie  wir  sie  finden,  nicht  gehabt  haben  kann  und 
bei  denen  Stesimbrotos  nicht  einmal  citirt  wird,  gerade  aus  Stesimbrotos 
stammen  sollen!  Wir  meinen  es  nicht.  —  Für  Cap.  5  und  6  hat  Schmidt 
in  Manchem  Recht,  auch  dass  Viel  aus  zeitgenössischen  Quelleu  stam- 
men muss;  brauchte  aber  darum  Plutarch  sie  direct  zu  benutzen?  — 
Für  Cap.  7—16  ist  nach  Schmidt  nur  an  Phanias  oder  Stesimbrotos  zu 
denken;  da  nun  aber  derselbe  Autor  auch  für  Herodot  und  Ephoros 
Quelle  war,  so  ist  Phanias  auszuschliesseu.  Das  ist  für  manches  mög- 
lich; aber  Plutarch  brauchte  nicht  alles  aus  einer  Quelle  zu  nehmen. 
S.  137  wird  z.  B.  ein  nicht  zutreffender  Grund  angeführt.  In  Cap.  12 
soll  (TuvsTidsc  zrjv  mpl  tov  J^cxivvov  npaypaTecav  beweisen,  dass  Plutarch 
diesen  Ausdruck:  »die  allbekannte  List«  in  seiner  Quelle  fand,  die  als 
zeitgenössisch  Stesimbrotos  sein  musste.  Aber  die  Sendung  des  Sikinnos 
konnte  sehr  wohl  noch  sechs  Jahrhunderte,  nachdem  sie  stattgefunden, 
eine  bekannte  Thatsache  sein  (bekannt  aus  Herodot)  und  deshalb  Plu- 
tarch selbst  diesen  Ausdruck  wählen.  Ueber  die  Darstellungsweise  Plu- 
tarch's  in  diesen  Capiteln  siehe  auch  unten  die  Besprechung  der  Schrift 
von  Mohr  über  die  Quellen  der  Themistoklcs.  —  Für  Cap.  18  ist 
der  Grund  unzutreffend,  dass  ein  Charakterzug  deshalb  aus  Stesimbro- 
tos stammen  müsse,  weil  er  sich  sonst  bei  keinem  vorhandenen  Sclirift- 
stcller  findet.  In  Betreff  der  Cap.  22-32  ist  zunächst  zu  bemerken, 

dass  Schmidt  15  2  nicht  Kccht  hat  zn  sagen;  »da  nun  der  Bericht  über 


328  Griechische  Geschichte 

seinen  Aufenthalt  in  Epirus  nach  Plutarch  Cap.  24  ausdrücklich  von 
Stesinibi'ütüs  herrührt« ;  nur  ein  Tlicil  der  Nachrichten  rührt  von  Stcsini- 
brotos  her;  und  somit  ist  auch  die  Folgerung  hinfällig:  »so  muss  auch 
dieses  Moment  in  Cap.  28  aus  Stesimbrotos  entnommen  sein,  und  über- 
haui)t  der  Inhalt  der  quellenmässig  untrennbaren  drei  Capitel  (Cap.  26. 
28.  29.)-  —  In  Betreff  des  Cap.  30  sagt  Schmidt  S.  155,  dass  nur  Ste- 
simbrotos die  Quelle  sein  könne  »aus  der  unsere  Kunde  von  den  per- 
sönlichen und  häuslichen  Verhältnissen  des  Themistokles  herstammt«. 
Wenn  zwei  Notizen  über  diese  Verhältnisse  aus  Stesimbrotos  stammen 
(Schm.  I,  252)  so  folgt  nicht,  dass  alle  daher  rühren.  Dass  der  Inhalt  des 
zweiten  Theils  von  Cap.  31  bereits  durch  einen  vierfachen  Beweis  als 
stesimbroteisch  verbürgt  sei  (II,  157;  I,  238 ff.),  ist  ebenfalls  nicht  sicher; 
chronologische  Präcision,  Ausführung  des  rM?^ug  Xöyog  können  nicht  un- 
bedingt als  stesimbroteische  Kennzeichen  gelten.  —  S.  158  ist  die  Kritik 
von  Albracht  gut.  —  Im  Ganzen  genommen  geben  wir  zu,  dass  viel  mehr, 
als  gewöhnlich  angenommen  wird,  im  Themistokles  aus  Stesimbrotos  sein 
wird,  aber  nicht  soviel  wie  Schmidt  will. 

Kimon.  Wenn  Schmidt  163  sagt,  dass  der  Quellenkreis  Plutarch's 
im  Kimon  erweitert  wei'de  durch  die  Memoiren  lon's,  so  habe  ich  hier- 
über schon  oben  gesprochen.  Zur  speciellen  Analyse  übergehend  bemerke 
ich,  dass  Schmidt  in  Cap.  4  ein  32  Zeilen  langes  Fragment  des  Stesimbrotos 
rindet,  von  Mc^rcdd^g  iJ.sv  ouv  —  auvocxcoac  rrjv  'EXruvixrjv.  Wenn  nun  auch 
nicht  zu  verkennen  ist,  dass  Schmidt  einzelne  Punkte  hervorgehoben  hat, 
die  dafür  sprechen,  dass  die  Auffassung  Theopomp's  eine  andere  war,  als 
die  hier  von  Plutarch  getheilte,  so  ist  doch  nicht  Alles  treffend,  z.  B.  nicht 
(S.  168),  dass  die  bei  Plutarch  dem  Kimon  gemachten  Vorwürfe  der 
Ausschweifung  u.  s.  w.  durchaus  mit  dem  unmittelbar  daran  sich  schliessen- 
dcn ,  ausdrücklich  von  Stesimbrotos  herrührenden  Vorwurf  des  völligen 
Mangels  an  musischer  u.  s.  w.  Bildung  stimmen.  Schmidt  selbst  hat  es 
S.  26  übertrieben  gefunden,  wenn  man  im  Plutarch  ausgedrückt  finde, 
dass  Kimon  der  Musik  vollkommen  unkundig  gewesen  sei,  Stesimbrotos 
sage  nur,  er  habe  sie  nicht  erlernt.  Man  kann  also  im  Sinne  von  Schm.  26 
nicht  sagen,  dass  die  Angabe,  Jemand  habe  die  Musik  nicht  erlernt, 
mit  dem  Vorwurfe  stimme,  dass  er  ausschweifend,  trunksüchtig  und  be- 
schränkt gewesen  sei.  Die  No.  3  5  (Schm.  169)  eiiueln  zu  discutiren, 
würde  zu  weit  führen;  ich  will  nur  bemerken,  dass  mir  mit  den  Worten: 
iTr^acjxßpozog  8'  o  Odatog  eine  neue  Quelle  zu  beginnen  scheint.  —  Zu 
S.  177  bemerke  ich,  dass  die  Conjectur  Schmidt's  Kypros  für  Hydros 
auch  von  Andern  gemacht  ist.  Im  Folgenden  spricht  Schmidt  sehr  gut 
über  den  angeblichen  doppelten  Feldzug  Kimon's  nach  Sparta,  während 
die  Bemerkung  S.  182,  dass  eine  genaue  Zeitangabe  nur  aus  einer  zeit- 
genössischen Quelle  stammen  könne,  doch  nichts  für  die  directe  Be- 
nutzung des  Stesimbrotos  beweist.    Die  auf  S.  188  versuchte  Heilung  der 


Periode  vou  500-  400  v.  Chr.  329 

Stelle  Plutarch's  durch  Aenderung  von  au^cg  in  au-ud-ev  ist  möglich.  — 
Da  von  Cap.  17  an  auch  von  Schmidt  nicht  mehr  versucht  wird,  Ste- 
simbrotos  als  Quelle  nachzuweisen,  so  kann  als  Resultat  gelten,  dass 
Stesimbrotos  wenig  für  die  Biographie  Kimon's  von  Plutarch  benutzt 
wurde. 

Perikles.  Die  allgemeine  Analyse  enthält  sehr  werthvoUe  Be- 
merkungen ;  sehr  richtig  ist  z.  B.  S.  202  die  Kritik  der  bisherigen  Kri- 
tiker der  plutarchischen  Vita  des  Perikles;  in  anderen  Punkten  können 
wir  Schmidt  nicht  beistimmen.  Es  wird  hier  recht  klar,  dass  Schmidt, 
wie  das  ja  auch  erklärlich  ist,  im  Laufe  seiner  Arbeit  eine  immer  grössere 
Vorliebe  für  Stesimbrotos,  der  gewissermassen  der  Held  seines  Werkes 
ist,  gefasst  hat.  In  Bd.  II,  S.  196  will  Schmidt  seine  im  ersten  Bande 
gemachte  Aeusserung,  dass  sich  den  Verläumdungen  der  Komiker  zu- 
nächst Memoireuschreiber  wie  Stesimbrotos  angeschlossen  hätten,  nur  so 
verstanden  wissen,  dass  Stesimbrotos  »in  Bezug  auf  einzelne  Massrcgelu 
den  Perikles  des  Radicalismus  zieh  und  bei  einzelneu  Gelegenheiten,  sei 
es  absichtlich  oder  unabsichtlich,  einen  gewissen  Schein  der  Frivolität 
auf  ihn  fallen  Hess«.  Schlägt  man  nun  Bd.  I  S.  11  nach,  so  findet  man 
dort  gesprochen  von  völlig  unbegründeten  Verunglimpfungen,  bodenlosem 
■Radicalismus,  schamloser  Frivolität,  ohne  dass  dabei  Stesimbrotos  aus- 
genommen wäre.  Und  ähnlich  ist's  mit  der  im  ersten  Bande  dem  Stesim- 
brotos gegen  Perikles  beigelegten  Feindschaft,  die  Schmidt  II,  S.  197 
nicht  leugnen  kann.  Man  könnte  sogar  behaupten,  dass  in  Folge  seiner 
steigenden  Vorliebe  für  Stesimbrotos  Schmidt  die  Figur  des  Perikles 
ein  wenig  anders  im  zweiten  Bande  zeichne  als  früher.  Von  der  Aus- 
einandersetzung auf  S.  199  ist  das  Wichtigste,  dass  erwiesen  werden 
soll,  dass  Stesimbrotos  die  Hauptquelle  des  plutarchischen  Perikles  ist. 
Da  diese  Biographie  einen  hervorragenden  Rang  als  Geschichtsquelle 
einnimmt,  so  ist  dadurch  Stesimbrotos  eine  sehr  grosse  Bedeutung  als 
Geschichtsquelle  vindicirt.     Sehen  wir,  ob  Schmidt  es  bewiesen  hat. 

Dass  Cap.  4  8,  die  Erziehung  und  die  Eigenschaften  des  Perikles 
betreffend  (S.  267),  aus  Stesimbrotos  sind,  ergiebt  sich  nach  Schmidt  aus 
mehreren  Gründen,  von  denen  jedoch  No.  1  auf  der  von  Schmidt  be- 
haupteten Citirmethodc  des  Plutarch  beruht,  also  einstweilen  dahin  gestellt 
bleiben  muss,  No.  2  mir  ohne  Beweiskraft  scheint,  da,  wenn  gesagt  wird, 
dass  den  Anaxagoras  ol  tot  civt^pümoi  die  Vernunft  nannten,  dies  nicht 
beweist,  dass  Plutarch  es  aus  einem  Zeitgenossen  des  Anaxagoras  ent- 
nahm, bei  No.  3  daraus,  dass  Stesimbrotos  über  Beziehungen  zwischen 
Anaxagoras  und  Themistokles  sprach,  nicht  folgt,  dass  er  auch  für  die 
Beziehungen  zwischen  Anaxagoras  und  Perikles  Plutarch's  Quelle  war, 
in  No.  4  und  5  genaue  Zeitbestimmungen,  Acusscrungen  über  Achnlich- 
keitcn  und  polititische  Boziehungon  nicht  direct  aus  Stesimbrotos  zu 
stammen  brauchen.  Cap.  9-14  Staatsverwaltung  des  Perikles  von 
467—444.    Sehr  gut  die  allgemeinen  Bemerkungen  über  den  Werth  der 


330  Gnccliische  Goscliichte. 

plutarchisclien  Darstellung  (Schmidt  212-214).  Im  Einzclneu  bemerken 
wir  Folgendes.  Der  Anfang  Cup.  9  soll  aus  Stesimbrotos  sein  wegen 
Cap.  7,  wo  es  jedoch  nicht  bewiesen  war.  In  Cap.  10  wird  mit  Unrecht 
eine  von  der  im  Kimon  17,  wo  Theopomp  Quelle  ist,  herrschenden  ab- 
weichende Färbung  gefunden,  sodass  in  Per.  10  Stesimbrotos  Quelle  sein 
müsse.  Die  Abweichungen  wären  erstens,  dass  im  Kim.  17  der  Kath 
der  500  das  Mitkämpfen  Kimon's  bei  Tanagra  verhindere,  im  Per.  10 
die  Freunde  des  Perikles,  und  zweitens,  dass  von  dem  Heldenmuth,  wo- 
mit Perikles  in  der  Schlacht  sein  Leben  auf's  Spiel  setzt,  nur  im  Peri- 
kles, aber  mit  keiner  Silbe  im  Kimon  die  Rede  ist,  während  hier  Plu- 
tarch  über  das  Verhalten  der  Gesinnungsgenossen  des  Kimon  sehr  in's 
Einzelne  geht.  Ad  2  ist  für  mich  evident ,  dass  Plutarch  im  Perikles 
sagte,  was  in  den  Perikles  gehört,  und  im  Kimon,  was  in  den  Kimon 
gehört,  ohne  dass  verschiedene  Färbung  vorliegt;  ad  1  aber,  dass  kein 
Widerspruch  vorhanden  ist  zwischen  den  beiden  Darstellungen  der  Ver- 
hinderung des  Mitkämpfcns  Kimon's.  Kim.  17  ist  es  ij  ßooXij  rujv  nevTa- 
xoalujv  riuD(>iisvrj  xal  (foßrjHzlaa  zibv  i^t^pujv  auToü  xaraßoiuVTcov ;  Per.  10: 
uc  ifilot.  -ZOO  IkpixXioog.  Also,  die  Freunde  des  Perikles,  in  der  Bio- 
graphie Kimon's  einfach  als  kx^pol  des  Kimon  bezeichnet,  sind  die  Ver- 
anlassung; in  der  Vita  des  Perikles  wird  nur  dies  erwähnt,  in  der  des 
Kimon  selbst  aber  wird  sehr  passend  noch  hinzugefügt,  welches  Mittels 
sich  diese  Leute  bedienten.  Also  ist  wieder  von  Plutarch  schön  abge- 
wogen, was  er  in  den  beiden  Viten  sagen  kann,  ohne  sich  zu  sehr  zu 
wiederholen!  Es  ist  somit  für  Cap.  10  Stesimbrotos  als  Quelle  nicht  be- 
wiesen, und  wir  können  für  das  Folgende  Argumente  nicht  annehmen, 
wie  das  S.  222  angewandte,  es  spreche  für  Stesimbrotos,  dass  wir  ihn 
bisher  schon  als  Ilauptquelle  anerkannten.  In  Bezug  auf  einen  Theil 
von  Cap.  12  legt  Schmidt  Gewicht  auf  seine  Erklärung  der  Worte:  raü- 
rr^v  (seil.  Tr]v  npöipaatv)  dvf^prjy.s  Ihpcx^g  —  nämlich  durch  den  Friedens- 
vertrag mit  Persien;  nach  meiner  Meinung  ist  das  irrig.  Perikles  hat 
den  Vorwand  vielmehr  dadurch  hinfällig  gemacht,  dass  er  die  Bundes- 
gelder nicht  für  Bnndcszwccke,  sondern  für  den  Schmuck  von  Athen  ver- 
wandte. Cap.  12  —  14  sind  besonders  wichtig  durch  die  Darstellung  der 
Bauten  des  Perikles.  Hier  kommt  nun  gerade  jene  Bemerkung  des 
Stesimbrotos  über  die  Sittlichkeit  des  Perikles  vor  (utiou  xal  u.  s.  w.), 
die  Schmidt,  wie  wir  sahen,  nicht  richtig  benutzt.  Aber  wir  können  noch 
weiter  gehen,  als  wir  oben  thaten.  Es  liegt  in  jenen  Worten  Plutarch's 
nicht  nur  keine  Anerkennung  der  Grösse  des  Stesimbrotos  als  Historiker ; 
es  liegt  darin  ein  directer  Tadel  dieses  Autors.  Man  bedenke,  dass 
Plutarch  folgendes  sagt:  ^  ok  tcuv  npdqsiuv  xal  röJv  ßuuv  rjhxcüjzcg  lazo- 
(>ta  rä  fxkv  (pDövocg  xal  (luaiisvscacg ,  ~d  ok  ^apiCoiiivrj  xal  xoXaxzoouaa 
XoiiaivrjzaL  xal  (iiaarpsifrj  rrjv  rUrjHeiav.  Die  rj^cxcuzcg  lazupia  wird  nicht 
eben  in  schönem  Lichte  dargestellt!  Wenn  nun  trotzdem  manche  Züge 
in  dem  glänzenden  Bilde   der  Tiiätigkeit  des  Perikles  aus  Stesimbrotos 


Periode  von  500-400  v.Chr.  331 

entlehnt  sein  sollen,  so  will  ich  dem  nicht  widersprechen ;  dass  das  Ganze 
Coniposition  des  Stesimhrotos  und  nicht  des  Plutarch  sei,  scheint  mir 
jedoch  nicht  bewiesen.  Cap.  15  und  16  betreffen  die  Zeit  der  Allein- 
herrschaft des  Perikles.  In  der  Würdigung  dieses  Abschnittes  hat  Schmidt 
wieder  vollkommen  Recht  (S.  233 ff.);  sehr  gut  ist  die  Interpretation  der 
Stelle  Plutarch's  in  Cap.  15:  cov  svcoi  u.  s.  w.  Da  jedoch  nicht  bewiesen 
ist,  dass  Cap.  4 — 8  dem  Stesimhrotos  angehören,  so  fällt  dieser  Grund 
für  die  Zutheilung  von  Cap.  15  und  16  an  Stesimhrotos  weg  (Schmidt 
S.  246).  Von  Einigem  in  Cap.  16  geben  selbst  Sauppe  und  Rühl  zu, 
dass  es  aus  Stesimhrotos  ist;  es  kann  somit  in  Cap.  15  und  16  Manches 
aus  Stesimhrotos  sein.  —  Cap.  17  —  23.  Diese  Capitel  sind  wiederum 
sehr  wichtig;  es  werden  des  Perikles  nationale  Pläne,  seine  Feldherrn- 
eigenschaften, seine  Friedenspolitik,  seine  Gegnerschaft  gegen  Sparta 
und  die  sich  daran  knüpfenden  Rivalitätskriege  besprochen  (S.  248). 
Dies  soll  alles  einfach  aus  Stesimhrotos  entlehnt  sein.  Der  specielle 
Grund,  dass  Cap.  17  (der  Versuch  der  Begründung  eines  pauhcllenischen 
Bundes)  aus  Stesimhrotos  sein  müsse:  weil  Stesimhrotos  die  Verlegung 
des  Schatzes  nach  Athen  besprochen  hatte  (S.  248),  ist  nicht  zutreffend, 
weil  erstens  der  pauhellenische  Bund  keine  nothwendige  Consequenz  je- 
ner Verlegung  war,  und  es  zweitens  gar  nicht  bewiesen  ist,  dass  Stesim- 
hrotos jene  Verlegung  besprochen  hatte.  Der  allgemeine  Grund,  Plutarch 
müsse  seine  sachliche  Uebersicht  der  Thätigkeit  des  Perikles  aus  einer 
einzigen  Quelle  entnommen  haben,  die  nicht  chronologisch,  sondern  eben- 
falls charakterisirend  verfuhr  (Schmidt  S.  248),  ist  nicht  zuzugeben,  da, 
wenn  eine  solche  Uebersicht  nicht  vorhanden  war,  sie  Plutarch  sich  selbst 
gemacht  haben  kann,  und  wir  zudem  gar  nicht  wissen,  ob  Stesimhrotos 
eine  solche  gab  oder  nicht.  Eine  Würdigung  grosser  Männer,  sine  ira 
et  studio,  wie  Plutarch  sie  hier  liefert,  ist  eher  Sache  der  Nachwelt; 
wir  wissen,  dass  Plutarch  ein  geschickter  Schriftsteller  war,  und  wir 
wissen  nicht,  ob  Stesimhrotos  die  Unbefangenheit  hatte,  Perikles  so  zu 
würdigen  wie  Plutarch  es  thut,  ja  der  Eindruck,  den  die  Fragmente  des 
Stesimhrotos  im  Allgemeinen  machen,  ist  eher  der  umgekehrte.  Von 
vielem  Einzelnen  geben  wir  auch  hier  die  Möglichkeit  zu,  dass  es  aus 
Stesimhrotos  sein  kann.  —  Cap.  24  — 28  sind  nach  Schmidt  (S.  255) 
grösstentheils  aus  Ephoros.  --  In  Cap.  29  — 32  kann  viel  aus  Stesim- 
hrotos entnommen  sein.  —  In  Betreff  der  Cap.  33—39  sagt  Schmidt  S.  262: 
»Die  letzten  Capitel  behandeln  nicht  etwa,  wie  Thukydides  und  Ephoros, 
die  Geschichte  der  ersten  Jahre  des  peloponnesischen  Krieges,  sondern 
in  entschieden  abweichendem  Sinne  die  Biographie  des  Perikles  während 
dieser  ersten  Jahre  und  bis  zu  seinem  Tode.  Schon  diese  Thatsache 
weist  auf  eine  biographische  Quelle,  d.  h.  wiederum  auf  Stesimhrotos 
hin,  der  überdies  auch  im  Cap.  36  als  Quelle  genannt  wird«.  Das  ist 
nicht  ganz  richtig.  Wenn  Jemand  sich  daran  macht,  Biographien  zu 
schreiben,   wie  Plutarch  es  that,   muss   er  sich  ira  Staiule  fühlen,   chro- 


332  Giiccliischi'  Goschichte. 

nologisch  gelialteiic  oder  sonstige  historische  Büclicr  so  zu  excerpiren, 
dass  Biographien  daraus  werden  können.  Plutarch  war  gewiss  dazu  im 
Stande;  und  es  sclieint  uns,  dass  Nichts  beweist,  Plutarch  habe  dies 
Stück  Biographic  nicht  selbst  gcmaclit.  Es  braucht  also  auch  hier  nur 
Einzelnes  aus  Stesimbrotos  zu  sein. 

Im  Aristides  endlich  ist  Ilauptquelle  Idomcncus,  der  von  Schmidt 
(S.  219)  niolit  sehr  hoch  gestellt  wird. 

Nach  dem  Vohcrgehcndcn  scheint  uns  nicht  bewiesen,  was  Schmidt 
S.  291  als  bewiesen  annimmt,  »dass  wir  das  Werk  des  Stesimbrotos  in 
seiner  Totalität  nächst  dem  Werke  des  Thukydides,  und  in  noch  höherem 
Grade  wie  dieses,  als  Ilauptquelle  alles  dessen  zu  betrachten  haben, 
was  wir  noch  heut  von  der  Geschichte  des  perikleischen  Zeitalters 
wissen«. 

Den  übrigen  Inhalt  des  Bandes  können  wir  hier  nicht  weiter  be- 
sprechen. Schmidt  sucht  zu  zeigen,  dass  in  Bezug  auf  die  Befestigung 
Athen's  Stesimbrotos  wie  als  eine  der  Quellen  des  Thukydides  und  des 
Diodor,  so  als  einzige  Quelle  nicht  nur  des  Plutarch ,  sondern  auch  an- 
derer, sich  erweise  (S.  327).  S.  331  geht  er  noch  weiter,  indem  er  sagt: 
»Ist  der  Vordersatz  richtig,  dass  die  plutarchischen  Lebensbeschreibungen 
des  Thcmistokles,  des  Kimon  und  des  Perikles  —  die  mittlere  zum  Theil,  die 
anderen  fast  durchweg  —  ein  continuirliches  Excerpt  aus  dem  Werke  des 
Stesimbrotos  darstellen:  so  folgt  daraus  mit  Nothwendigkeit  als  Schluss- 
satz, dass  alles,  was  mit  diesem  Excerptc  in  den  erhaltenen  Schriftstellern 
genau  übereinstimmt,  gleichviel  ob  direct  oder  indirect,  aus  Stesimbrotos 
stannnt«.  Wir  haben  den  Vordersatz  nicht  bewiesen  gefunden,  so  fällt 
für  uns  der  Schlusssatz  von  selber  weg. 

Wir  möchten  mit  einigen  allgemeinen  Bemerkungen  schliessen. 
Schmidt  scheint  uns  bei  der  Bcurtheilung  der  Quellenbcnutzung  Plutarch's 
zweierlei  nicht  so  berücksichtigt  zu  haben,  wie  es  nach  unserer  Ansicht 
berücksichtigt  werden  muss.  1.  Aus  dem  Umstand ,  dass  Plutarch  Bio- 
graphien schrieb,  verbunden  mit  dem  ferneren  Umstand,  dass  er  ein  sehr 
gewandter  und  kenntnissreicher  Schriftsteller  war,  folgt,  dass  er  im  Stande 
gewesen  sein  muss,  Materialien,  die  er  sich  gesammelt  hatte,  so  zu  ord- 
nen, dass  eine  wirkliche  Biographie  zu  Staude  kam.  Dass  er  sich  Col- 
lectancen  machte,  erkennt  Schmidt  selbst  an,  z.  B.  II,  210.  258;  warum 
sollte  er  nicht  im  Stande  gewesen  sein,  sie  nach  Gesichtspunkten  zu 
ordnen,  und  dcmgemäss  in  verschiedener  Weise  zu  benutzen?  So  hat 
man  nach  unserer  Ansicht  keine  Veranlassung,  da,  wo  Plutarch  sein  Ma- 
terial nach  gewissen  Gesichtspunkten  zusammengestellt  hat  —  und  wie 
oft  thut  er  das  nicht!  -  mit  Schmidt  anzunehmen,  dass  er  den  Stoff  in 
dieser  selben  Anordining  aus  einer  einzigen  Quelle  herübernahm  (Schmidt 
S.  248-  251).  2.  Der  zweite  uns  wichtig  erscheinende  Punkt  ist  folgender. 
Es  giebt  viele  Biographien,  die  mit  anderen  dieselbe  Zeit  und  beinahe 
dieselben  Persönlichkeiten  behandeln.    Es  ist  nun  an  und  für  sich  wahr- 


Periode  von  500—100  v.  Chr.  333 

scheinlicli,  dass  Plutarch  sich  früh  darüber  klar  machte,  dass  er  in  ver- 
schiedenen Biographien  ähnliche  oder  dieselben  Dinge  zu  erwähnen  haben 
würde,  und  dass,  wenn  er  auch  nicht  geradezu  vorher  eine  Disposition 
machte,  welche  zwei  oder  mehrere  sich  theilweise  deckende  Viteu  betraf, 
er  doch  von  dem  Grundsatze  ausging,  Wiederholungen  möglichst  zu  ver- 
meiden, wofür  ein  ausgezeichnetes  Mittel  das  war,  in  jeder  Biographie 
dasjenige  ausführlich  zu  geben,  was  den  augenblicklich  behandelten  Hel- 
den näher  betraf.  Dass  er  wirklich  nach  diesem  Grundsatze  verfahren 
ist,  wo  es  sich  um  Themistokles  und  Aristides,  Perikles  und  Kimon  han- 
delte, glauben  wir  gezeigt  zu  haben  —  zu  Schmidt  S.  83.  91.  96.  100  — 
wodurch  sich  uns  Punkte,  für  die  Schmidt  nach  unserer  Ansicht  künst- 
liche Erklärungen  gesucht  hat,  auf  einfache  und  natürliche  Weise  auf- 
klärten. Schmidt  hat  diesen  Gesichtspunkt,  offenbar  absichtlich,  gar  nicht 
berücksichtigt;  so  wird  bald  Kürze,  bald  Ausführlichkeit  Kennzeichen 
des  Späteren  u.  s.  w.  Schmidt  constatirt  selbst  S.  51  verschiedene  Com- 
plexe  von  Viten;  ein  sehr  wichtiger  Complex  scheint  uns  der  zu  sein, 
der  Themistokles  und  Aristides,  Kimon  und  Perikles,  Alkibiades  und 
Nikias  verbindet.  Der  von  uns  hervorgehobene  Gesichtspunkt  ist,  wie 
wir  jetzt  sehen,  auch  von  Andern  berücksichtigt,  z.  B.  von  M.  Mohr, 
Die  Quellen  des  Themistokles,  S.  32. 

Noch  eine  Bemerkung  in  Bezug  auf  die  Reihenfolge  der  Viten  des 
Plutarch.  Es  ist  nicht  bewiesen,  dass  die  von  Plutarch  nur  angedeutete 
Eintheilung  in  Bücher  der  Entstehungszeit  der  Biographien  entspricht. 
Die  Büchereintheilung  kann  nach  anderen  Grundsätzen  beabsichtigt,  sie 
kann  sogar  nur  beabsichtigt  gewesen  sein  und  nicht  durchgeführt.  Es 
ist  ferner  nicht  so  einfach  wie  es  scheinen  könnte,  zur  Bestimmung  der 
Entstehungszeit  von  Schriften  Citate  zu  verwerthen  wie:  ich  habe  darüber 
in  der  und  der  Schrift  gesprochen.  Das  beweist  nicht  nothwendig,  dass 
die  citirende  Schrift  später  geschrieben  ist,  als  die  citirte.  Man  kann 
zwei  Schriften  durch  Revision  so  fertig  stellen,  dass  man  gegenseitig  in 
der  einen  die  andere  citirt;  es  kann  aber  die  Revision  auch  die  Folge 
haben,  dass  man  in  der  früher  geschriebenen  die  spätere  mit  Worten 
wie:  ich  habe  darüber  da  und  da  gesprochen,  anführt.  Dass  diese  Dinge 
möglich  und  nicht  gerade  unnatürlich  sind,  sieht  mau  leicht  ein ;  warum 
also  auf  Kriterien,  die  solche  Möglichkeiten  ausser  Acht  lassen,  Systeme 
bauen?  Warum  nicht  lieber  die  Kraft,  die  auf  Combinationen  über  die 
mehr  oder  weniger  wörtliche  Entlehnung  eines  Schriftstellers  von  einem 
andern  unbekannten  und  niemals  zu  erkennenden  Autor  verwandt  wird, 
darauf  verwenden,  den  schriftstellerischen  Sprachgebrauch  und  die  Ar- 
beitsweise der  vorhandenen  Autoren  genau  zu  erforschen,  wofür  bei  den 
griechischen  gelehrten  Historikern  verhältnissmässig  noch  so  wenig  ge- 
schehen ist? 

Mit  dem  hier  Gesagten  w^ollcn  wir  Schmidt  keineswegs  zu  nahe 
treten.     Es  kann  nicht  ontscliieden  genug  betont  worden,  wie  gross  der 


334  Griechische  Geschichte. 

innere  Werth  der  Schmidt'schen  Forschungen  ist,  auch  da  wo  sie  nach 
unserer  Ansiclit  nicht  das  Riclitigc  treffen.  Ueberall  zeigt  sich  eine  sel- 
tene Belicrrschung  des  Stoffes,  grosser  Sclmrfsinn,  ausdauerndes  Fest- 
halten des  einmal  crgritTenen  Fadens.  An  dieser  Umsicht  kann  man  sehr 
viel  lernen.  Es  könnte  mit  diesem  Urtheil  im  Widerspruch  zu  stehen 
scheinen,  dass  wir  nur  am  Einzelnen  Kritik  zu  üben  gesucht  haben.  Aber 
das  lag  an  der  Art  der  Arbeit  Sclimidt's  selbst.  Er  will  offenbar  durch 
die  Masse  und  die  Kraft  der  einzelnen  Gründe  wirken.  Da  blieb  denn 
dem  Kritiker  zunächst  nichts  anderes  übrig,  als  ebenso  dem  Einzelnen 
nachzugehen.  Es  bleibt  unbestritten,  dass  Schmidt  für  die  Belebung  des 
Quellenstudiums  der  pcrikleischen  Zeit  mehr  gethan  hat  als  die  meisten 
Anderen,  und  es  ist  sehr  wohl  möglich,  dass  wir  ihm  im  Einzelnen  noch 
nicht  vollkommen  gerecht  geworden  sind.  —  Wir  haben  uns  auf  die 
Würdigung  des  Charakters  des  Stesimbrotos  in  dieser  Kritik  noch  fast 
gar  nicht  eingelassen;  andere  zu  besprechende  Arbeiten  geben  uns  dazu 
Gelegenheit. 

Von  diesen  ist  zunächst  zu  nennen: 

A.  von  Gutschmid,  Die  Geschichtsüberlieferung  über  das  peri- 
kleisclio  Zeitalter.  Augsb.  AUg.  Zeitung  1880,  No.  103  und  Beilage 
No.  104. 

Dieser  Aufsatz  ist  geschrieben  als  Anzeige  des  zweiten  Bandes  des 
Schmidt'schen  Werkes  über  das  perikleische  Zeitalter,  und  für  einen 
weiteren  Leserkreis  bestimmt  als  den  der  eigentlichen  Fachgenossen,  wie 
V.  Gutschmid  speciell  von  dem  Theile  seiner  Abhandlung  sagt,  der  die 
Frage  von  dem  Werth  der  Quellenforschung  auf  dem  Gebiete  der  alten 
Geschichte  betrifft.  Das  schliesst  nicht  aus,  dass  nicht  auch  die  Fach- 
genossen manches  aus  dem  Aufsatze  lernen  könnten;  er  enthält  vielleicht 
mehr  Wichtiges  für  sie  als  manche  nur  für  sie  geschriebene  Abhandlung. 
v.  Gutschmid  ist  in  mancher  Beziehung  abweichender  Ansicht  von  Schmidt. 
Schmidt  hat  ihn  nicht  überzeugt,  dass  Stesimbrotos  nicht  geschrieben 
hat,  um  die  ausgezeichnetsten  Athener  wie  Themistokles,  Thukydides  und 
Perikles  anzuschwärzen;  die  von  Stesimbrotos  erhaltenen  Fragmente 
machen  im  Gegentheil  v.  Gutschmid  gerade  den  Eindruck,  den  sie  bisher 
den  Meisten  gemacht  haben,  dass  ihr  Verfasser  ein  Verbreiter  von  Klatsch 
war,  und  er  geht  so  weit  die  Absicht  der  Herabsetzung  der  betreffenden 
Persönlichkeit  auch  in  der  Mittheilung  der  Leichenrede  für  die  im  samischen 
Kriege  Gefallenen  zu  finden.  Stesimbrotos  hat  jene  Rede  des  Perikles 
mitgctlioilt,  weil  sie  beweist,  dass  Perikles  irreligiös  war,  indem  er  die 
Existenz  der  Götter  auf  eine  sehr  schwache  Basis  stellte.  Wir  möchten 
doch  glauben,  dass  hier  v.  Gutschmid  zu  weit  geht.  Die  Götter  sehen 
wir  nicht,  aber  die  Opfer  die  wir  ihnen  darbringen  und  die  Segnungen, 
welche  sie  uns  zu  Theil  werden  lassen,  bezeugen,  dass  sie  unsterblich 
sind:  sollte  das  iiacli  griecliisclier  Auffnssuiig  einen  bedenklichen  Zweifel 


Periode  von  r.00-400  v.  Chr.  335 

an  ihrer  Existenz  involvirt  haben ?  Wir  meinen,  nicht;  ihre  Existenz  wird 
ja  bejaht,  nur  durch  besondere  Gründe  zu  beweisen  gesucht.  Ein  wirk- 
liches Geschichtswerk,  das  giebt  v.  Gutschraid  Schmidt  zu,  von  dem  Zeit- 
genossen Stesimbrotos  geschrieben,  wäre  eine  Geschichtsquelle  ersten 
Ranges  für  jene  Zeit  gewesen.  Das  Unglück  ist  nur,  dass  die  Schrift 
des  Stesimbrotos  eben  kein  Geschichtswerk  war.  Es  waren  nicht  drei 
Biographien,  des  Themistokles,  Thukydides  und  Perikles  —  warum  hätte 
alsdann  die  des  Kimou  gefehlt?  —  es  war  nach  v.  Gutschmid  eine  Schil- 
derung der  schlechten  Politik  und  des  schlechten  Charakters  jener  drei 
athenischen  Staatsmänner,  die  dem  von  Stesimbrotos  allein  geschätzten 
Kimon  als  Folie  dienen  sollte,  eine  Teudenzschrift  gegen  den  athenischen 
Demos,  bestimmt  für  einen  peloponnesischen  Leserkreis.  In  Bezug  auf 
den  Charakter  Kimon  s  hat  Schmidt  S.  26  v.  Gutschmid  nicht  überzeugt. 
V.  Gutschmid  drückt  sich  scharf  dahin  aus,  man  sehe  aus  Ion  von  Chios, 
dass  Stesimbrotos  »gelogen«  habe.  Das  finden  wir  nun  nicht  bewiesen 
durch  die  abweichenden  Angaben  von  Ion  und  Stesimbrotos  über  die 
musikalischen  Fähigkeiten  und  Leistungen  des  Kimon.  Schmidt  hat  ganz 
Recht:  es  ist  kein  Widerspruch  zwischen  der  Behauptung,  dass  Kimon 
der  Musik  unkundig  gewesen  sei  (Stesimbrotos)  und  der  Thatsache,  dass 
er  einmal  nicht  übel  gesungen  habe  (Ion),  v.  Gutschmid  kann  Recht 
haben,  wenn  er  annimmt,  dass  Stesimbrotos  eine  Tendenzschrift  schrieb, 
ohne  dass  daraus  folgt,  die  von  ihm  mitgetheilten  Nachrichten  müssten 
erlogen  gewesen  sein.  Uebrigeus  hat  Holzapfel  (s.  den  Bericht  über 
dessen  Schrift)  gar  nicht  unwahrscheinlich  gemacht,  dass  Kimon  bei  Ste- 
simbrotos nicht  viel  besser  wegkam  als  die  Andern;  so  wii'd  die  Ver- 
muthung  v.  Gutschmid's,  dass  Stesimbrotos  habe  Kimon  herausstreichen 
wollen,  noch  nicht  als  sicher  gelten  können.  Referent  gesteht,  dass  ihm 
der  Charakter  des  Werkes  des  Stesimbrotos  noch  ein  Räthsel  ist,  dessen 
Lösung  erst  gefunden  werden  soll.  —  Im  zweiten  Theil  seines  Aufsatzes 
macht  V.  Gutschmid  einige  werthvoUe  aligemeine  Bemerkungen  über  die 
in  neuerer  Zeit  mit  grossem  Eifer  getriebene  Quellenforschung.  Sehr  zu 
beherzigen  von  denjenigen,  die  sich  mit  solchen  Forschungen  beschäftigen, 
ist  das  Wort  v.  Gutschmid's,  dass  man  bei  Plutarch  nicht  vergessen  dürfe, 
dass  man  es  zu  thun  habe  mit  einem  Autor  von  Ȋusserst  ausgebreiteter 
Litteraturkenntniss  und  freier  Behandlungsweise«;  ganz  ähnlich  äusserte 
sich  vor  einigen  Jahren  ein  anderer  gründlicher  Kenner  der  griechischen 
Litteratur,  v.  Wilamowitz-Möllendorff.  Eine  zweite  wichtige  Bemerkung 
v.  Gutschmid's,  noch  allgemeineren  Charakters,  ist  die,  dass  nach  ihm 
die  Ergebnisse  der  Quellenforschung  auf  dem  Gebiete  der  alten  Geschichte 
mit  sehr  vereinzelten  Ausnahmen  entfernt  nicht  den  Grad  von  Sicherheit 
haben,  wie  etwa  für  das  Mittelalter,  theils  weil  die  alten  Geschichts- 
schreiber im  Allgemeinen  in  einer  von  der  der  mittelalterlichen  Autoren 
völlig  verschiedenen  Weise  gearbeitet  haben,  theils  und  hauptsächlich, 
weil  uns   gar  zu  viele  Geschichtsquellen  verloren  gegangen  sind  und  so 


336  Griochischo  Geschichte. 

jede  Controlle  fehlt.  Er  stellt  deshalb  den  Kanon  auf,  »dass  jedes  auf 
dem  äusscrlichcn,  mehr  mechanischen  Wege  der  Quellenforschung  ermit- 
telte, wenn  auch  noch  so  plausibel  scheinende  Ergebniss  im  CoUisionsfall 
inneren,  sachlichen  Erwägungen,  welche  die  historische  und  litterarhisto- 
rische  Kritik  an  die  Hand  gieht,  untergeordnet,  und  zwar  bedingungslos 
untergeordnet  werden  muss«. 

Von  den  speciellen  Bemerkungen ,  die  nun  noch  folgen,  ist  beson- 
ders die  über  die  Quelle  von  Themist.  28  -  31  bemerkenswerth,  wo  v.  Gut- 
schmid  nicht  Stesimbrotos,  sondern  den  Kj'maeer  Herakleides,  einen  Histo- 
riker vom  Anfange  des  S.Jahrhunderts  v.  Chr.,  als  Quelle  findet,  und 
seine  Annahme,  dass  es  jedenfalls  nicht  Stesimbrotos  war,  trcftlich  be- 
gründet. 

Fast  das  ganze  5.  Jahrhundert  v.  Chr.  betrifft  folgende  Arbeit: 

Untersuchungen  über  die  Darstellung  der  griechischen  Geschichte 
von  489  bis  413  v.  Chr.  bei  Ephoros,  Theopomp  und  anderen  Autoren. 
Von  Dr.  L.  Holzapfel.     Leipzig  1879.     192  S. 

Holzapfel  hat  diese  Untersuchungen  nach  den  Quellen  geordnet, 
denen  die  vorhandenen  Schriftsteller  ihre  Nachrichten  entnommen  haben, 
von  welchen  specicll  Diodor,  Trogus,  Nepos,  Plutarch  durchgenommen 
werden.  Er  beginnt  mit  Ephoros,  der  als  Quelle  nachzuweisen  gesucht 
wird  für  die  griechische  Geschichte  während  des  peloponnesischen  Krie- 
ges bis  zur  sicilischen  Expedition  (S.  3  8);  worauf  wahrscheinlich  ge- 
macht wird,  dass  die  Darstellung  des  peloponnesischen  Krieges  bei 
Ephoros  unverkennbare  Parteilichkeit  für  die  Athener  zeige  (S.  8  18). 
Ich  will  hier  nur  die  kleine  Bemerkung  hinzufügen,  dass  das  von  Holz- 
apfel S.  13  bemerkte  Lob  der  Tapferkeit  Kleon's  in  der  Schlacht  bei 
Amphipolis  nach  meiner  Meinung  nichts  als  diodorische  Phrase  ist,  wie 
sie  ihm  für  seine  Schlachtbesclircibungen  passend  schien.  Es  folgt: 
Ephoros  als  Quelle  Diodor's  für  die  Geschichte  der  Pentekontaetic 
(S.  18  —  33);  auch  hier  tritt  nicht  selten  Parteilichkeit  für  Athen  hervor. 
Den  Abschnitt  über  die  Darstellung  des  grossen  syrakusanischen  Feld- 
zuges bei  Diodor  (S.  33-41;  Quellen:  Ephoros  und  eine  sicilische  Quelle, 
d.  h.  Philistos;  s.  S.  52)  hat  Referent  schon  bei  Gelegenheit  der  Publi- 
kationen über  Geographie  und  Topographie  Unteritaliens  und  Siciliens 
besprochen.  Es  folgt  S.  41  —  46  über  die  Behandlung  der  inneren  Ge- 
schichte Athen's  bei  Ephoros,  wo  sich  ergiebt,  dass  sich  Ephoros  um 
diese  Dinge  sehr  wenig  kümmerte.  Dann  S.  47  52  Benutzung  des  Epho- 
ros durch  Trogus:  489  15  ist  bei  Trogus  besonders  Ephoros  benutzt; 
für  den  syrakusanischen  P^eldzug  Philistos.  Benutzung  des  Ephoros  durch 
Nepos  S.  52-G2:  Themistokles  Cap.  5,  G,  2- 7  lin.  zum  Theil,  da  auch 
Thukydides  benutzt  ist;  vgl.  die  abweichende  Behandlung  der  Mauer - 
baufrage  durch  Schmidt,  Perikl.  Zeitalter  Bd.  H;  in  den  letzten  Schick- 
salen dos  Themistokles  ist  P.iuigos  aus  Eplioros.  —  Im  Aristides  2,  2  —  3,  1 


Periode  von  500  —  400  v.  Chr.  337 

Im  Pausanias  ist  Thukydides  Ilaiiptquelle,  aus  Ephoros  wenig  (S.  60.  61). 
Nun  folgt  die  Benutzung  des  Ephoros  durch  Plutarch  in  seinen  Biographien 
(S.  62  —  79).  Im  Theniistoldes  Cap.  9,  22  fin.  und  23.  Im  Kimon  nur  gelegent- 
lich Cap.  12.    Im  Perikles  in  Cap.  27,  das  Meiste  in  Cap.  29  (Ursachen 
des  peloponnesischen  Krieges),  einiges  in  Cap.  31  und  32;  ferner  Cap.  20. 
21.  22.     Für  Nikias  und  Alkibiades   schliesst  sich   Holzapfel    an  Fricke 
an,  sodass  Ephoros  zugewiesen  wird:  Nik.  9.  10;  Alk.  14.  15;  ferner  nach 
Holzapfel:  Nik.  12  und  das  Entsprechende  im  Alk.  17.  18;   Schluss  von 
Alk.  20 ;  Alk.  7  (Perikles  und  Alkibiades).  —  Wir  kommen  zu  Theopomp, 
dessen  Digression  nsp)  Srjfiayojywv  von  Nepos,  Plutarch,  und  ein  Wenig 
auch  von  Trogus  benutzt  worden  ist.    Nepos:  Themistokles  1—4.    Arist. 
1,  4.  Kimon  höchst  wahrscheinlich  vollständig  aus  Theopomp  entnommen. 
Alk.  1-4.    (S. 80-90).  Plutarch.  Themistokles.    Theopomp  citirt  Cap.  19. 
25.  31;  aber  aus  ihm  entnommen  noch  Cap.  6  init.  und  19,  zweite  Hälfte. 
Aristides.    Cap.  7  (Ostrac.)   Cap.  23.  24  (Gründung  des  Bundes).     Theo- 
pomp erweist  sich  als  aristokratisch    und  spartanerfreundlich.    Kimon. 
Mit  Recht  von  Rühl  dem  Theopomp  vindicirt :  Cap.  4.  6,   erste  Hälfte. 
Cap.  7.  8.  15.  18.  19  (kyprischer  Feldzug).     Die   übrigen   von  Rühl  für 
theopompisch  gehaltenen  Stücke  von  Holzapfel  abgelehnt  und  zum  Theil 
Stesimbrotos  zugewiesen.    Perikles.    Hier  erklärt  sich  Holzapfel   gegen 
Rühl,   der  angenommen  hatte,  dass  wieder  Theopomp  Hauptquelle  sei. 
Vielleicht  in  Cap.  18  und  19,    doch  lässt  sich  dies   nicht  direct  nach- 
weisen (S.  113);  sehr  geschickt  ist  gezeigt,  dass  Cap.  35  aus  Thuk.  II,  56 
und  dem    irrthümlicherweise    herbeigezogenen    Cap.  58    entstanden    ist. 
Cap.  33.  34  giebt  Holzapfel  als  theopompisch  zu,  und  etwas  in  Cap.  37. 
Nikias  und  Alkibiades.   Nik.  7  fin.  Nik.  11  (Ostrac.  des  Hyperbolos)  und 
A.  13.  Nik.  2 — 6  (Charakter  des  Nikias)   zum  Theil.    —    Holzapfel  geht 
nunmehr  über  zu  Ion  von  Chios,  dessen  yno/ivjy/iara  oder  iniSrjiicac  wahr- 
scheinlich bald   nach  dem   samischen  Kriege   geschrieben   wurden.     Ion 
war   mit  Kimon  befreundet.     In  Plutarch's   Kimon  wird  in  Cap.  9   eine 
Anekdote  erzählt,  die  Ion  von  Kimon  selbst  hatte;  auch  Cap.  10  schreibt 
Holzapfel  Ion  zu,  vielleicht  auch  Cap.  11;    ferner  Cap.  5,   einiges  aus 
Cap.  10  und  17.  —  Nun  behandelt  Holzapfel  Stesimbrotos;  es  ist  inter- 
essant zu  sehen,  in  wieweit  er  hier  mit  dem  Hauptkämpfer  für  Stesim- 
brotos, mit  Schmidt,  übereinstimmt,  von  dem  er  durchaus  unabhängig 
gearbeitet  hat.    Es  ist  insoweit  allerdings  Uebereinstimmung  vorhanden, 
als  auch  Holzapfel  meint,   Stesimbrotos  sei  mehr  von  den  alten  Schrift- 
stellern, speciell  von  Plutarch,  benutzt  worden,   als  man  gewöhnlich  an- 
nimmt; in  Bezug  auf  die  Benutzung  im  Einzelnen  jedoch  und  den  Cha- 
rakter des  stesimbroteischen  Werkes  weichen  Schmidt  und  Holzapfel  sehr 
von  einander  ab.    Was  zunächst  den  Charakter  des  Werkes  des  Stesim- 
brotos  betrifft,   so   nimmt   Holzapfel   an,    dass   Stesimbrotos  Feind   des 
Perikles  war  und  ihn  in  ungünstigem  Lichte  darzustellen  suchte,   wofür 
er   die  Geschichte   von   der  Schwiegertochter,   die   von   der  Aussendiiug 

Jahrcibericht  für  Alteithumswissenscli.Tft  XXMl.   (1880.  HI.)  2)i 


338  Griechische  Geschichte. 

des  L.nkedaimonios  (Per.  29)  und  die  von  der  Fahrt  des  Perikles  nach 
Kypros  (Per.  26)  anführt.  Aber  auch  Kimon  kommt  bei  Stesimbrotos 
nicht  besser  weg  als  Perikles.  Hier  bespricht  Holzapfel  (S.  141)  die 
Angabe  des  Stesimbrotos  von  der  mütterlicherseits  nicht  echt  atheni- 
schen Herkunft  einiger  Söhne  Kiraon's,  und  deckt  nach  Löschcke  sehr 
gut  den  Irrthum  des  Stesimbrotos  auf.  Aber  man  kann  sehr  wohl  die 
Frage  aufwerfen:  war  es  ein  blosser  Irrthum?  Wenn  wir  sehen,  dass 
Stesimbrotos  auch  Perikles  als  Zeugen  für  seine  Angabe  anführte,  wäh- 
rend Perikles  doch  in  Wirklichkeit  so  etwas  nicht  bezeugt  haben  kann, 
sieht  es  dann  nicht  so  aus,  als  ob  alles  nur  boshaftes  Gerede  des  Ste- 
simbrotos war?  oder  wenigstens  als  ob  Stesimbrotos  mit  ausserordent- 
lichem Leichtsinn  Klatsch  mittheilte,  den  er  oder  seine  Gewährsmänner 
sich  nicht  scheuten,  ernsthaften  Männern  wie  Perikles  in  den  Mund  zu 
legen?  Dass  Stesimbrotos  durch  die  Erzählung  von  dem  Besuch  der 
Elpinike  bei  Perikles  die  Elpinike  zu  einer  Buhlerin  herabwürdige,  wie 
Holzapfel  S.  142  annimmt,  finde  ich  nicht;  die  Geschichte  beweist  nur 
die  Malice  des  Perikles.  Dass  übrigens  Stesimbrotos  nicht  immer  nur 
Nachtheiliges  von  Perikles  erzählt,  giebt  Holzapfel  S.  146  selbst  zu.  Die 
Erklärung,  weshalb  Stesimbrotos  alle  politischen  Parteien  in  Athen  an- 
greift, sieht  Holzapfel  in  seiner  particularistischen  Gesinnung,  die  nur 
Thukydides  verschonte,  »der  dem  Antrage  des  Perikles  über  die  Ver- 
wendung der  Bundesgelder  zur  Aufführung  von  Kunstbauten  so  entschie- 
den entgegentratet  (Holzapfel  S.  143).  Es  ist  ein  Gedanke,  der  reiflich 
erwogen  zu  werden  verdient,  und  vielleicht  noch  besser  die  Thatsachen 
erklärt,  als  die  Hypothese  v.  Gutschmid's.  Holzapfel  geht  nun  zur  Ana- 
lyse der  einzelnen  Biographien  Plutarch's  über,  in  denen  Stesimbro- 
teisches  vorkommen  kann.  Stesimbroteisch  ist  der  Bericht  über  den  an- 
geblichen zweiten  messenischen  Feldzug  und  die  folgenden  Ereignisse, 
Kim.  17  =  Per.  10.  Per.  11.  12.  14  sind  stesimbroteisch  (Holzapfel  S.  150), 
ebenso  urtheilt  Schmidt;  stesimbroteisch  sind  auch  die  Hauptstücke  von 
Cap.  7  und  9  (Holzapfel  S.  151),  sowie  einiges  in  Cap.  8  und  Cap.  15, 
Endlich  sind  nach  Holzapfel  die  Nachrichten  über  Eltern,  Lehrer,  Cha- 
rakter und  Privatleben  des  Perikles  (Cap.  3  —  5.  16.  36.  38)  wohl  grössten- 
theils  aus  Stesimbrotos  entnommen.  Bei  dem  Interesse,  welches  gegen- 
wärtig die  stesimbroteische  Frage  hat,  möchten  wir  in  nebenstehender 
Tabelle  darstellen,  was  Schmidt  und  Holzapfel  im  Perikles  des  Plutarch 
dem  Stesimbrotos  zuschreiben  (s.  S.  339). 

Themistokles.  Hier  ist  Stesimbrotos  benutzt:  in  Cap.  4.  Cap.  24 
(Flucht  des  Themistokles,  auch  von  Thukydides  benutzt).  Cap.  19  (Be- 
festigung Athens).  Cap.  12  und  Cap.  11.  Cap.  14.  15  (Schlacht  bei  Sa- 
lamis). Cap.  16.  Cap.  20  zweite  Hälfte;  einiges  in  Cap.  18  und  Cap.  32. 
In  Betreff  der  Schicksale  des  Themistokles  in  Asien  ist  Holzapfel  (S.  161) 
nicht  der  Meinung,  dass  Stesimbrotos  zu  Grunde  liege;  er  denkt  an 
Phanias.    Hier  möchte  wohl  Gutschmid  Recht  haben.  —  Schliesslich  be- 


Periode  von  500  —  400  v.  Chr. 


339 


Schmidt. 
Vorrede  Plutarch's  (207) 
Verschiedene  Quellen    .  . 


Stesimbrotos  (207)  mit  Einschal- 
tungen aus  anderen  


Stesimbrotos  mit  Einschaltungen  l 


Stesimbrotos  (222)  mit  Einschal- 
tungen      \ 

Stesimbrotos  (246) | 

Stesimbrotos  (248) 

Stesimbrotos  (248) ' 


Ephoros  (255)  nebst  Stesimbrotos 


Stesimbrotos  (259) 
Stesimbrotos  (260) 

Stesimbrotos  (262) 


•I 


Cap. 
1 
2 
3 
4 
5 
6 
7 
8 
9 

10 

11 

12 

13 

14 

15 

16 

17 

18 

19 

20 

21 

22 

23 

24 

25 

26 

27 

28 

29 

30 

31 

32 

33 

34 

35 

36 

37 

38 

39 


Holzapfel. 


^  grösstentheils  Stesimbrotos. 

grösstentheils  Stesimbrotos. 
einiges  aus  Stesimbrotos. 
grösstentheils  Stesimbrotos. 

>  Stesimbrotos. 


theilweise  Stesimbrotos. 


vielleicht  Theopomp. 


Ephoros. 


Ephoros. 
grösstentheils  Ephoros. 

\  theilweise  Ephoros. 

[  wohl  Theopomp. 

theilweise  aus  Thukydides. 
grösstentheils  Stesimbrotos. 

grösstentheils  Stesimbrotos. 


handelt  Holzapfel  die  Atthidographcn  (S.  165  ff.),  wo  er  sich  jedoch  be- 
gnügt, statt  einer  vollständigen  Uebersicht  des  aus  ihnen  Entlehnten 
einzelne  boachtenswcrthe  Beiträge  zur  Kritik  der  Geschichte  zu  geben.  — 
Der  Anhang  enthält:  Exe.  I    Ucber  das  chronologische  System  Diodor's, 

22* 


340  Griochisdio  rroscbichte. 

wo  Holzapfel  nachweist,  dass  nicht  immer,  wie  Schäfer  u.  a.  angenommen 
haben,  Diodor  die  Olympiadeujahrc  mit  der  Mitte  des  vorangegangenen 
Winters  beginnen  lässt,  sondern  dass  in  chronologischer  Hinsicht  eine 
grosse  Verwirrung  bei  ihm  herrscht.  Ueber  diesen  Gegenstand  liegen 
Untersuchungen  von  Unger  und  Rcuss  vor,  die  wir  noch  erwähnen  wer- 
den. Es  scheint  uns  an  der  Zeit  zu  sein,  dass  dieser  Gegenstand  eine 
besondere,  allseitig  eingehende  Behandlung  erfahre.  -  Exe.  H  behandelt 
das  Psephisma  des  Charinos.  Hier  sucht  Holzapfel  nachzuweisen,  dass 
dies  das  sogenannte  megarische  Psephisma  war,  das  die  Handelssperre 
verfügte,  aber  nicht  die  von  Plut.  Per.  30  angegebene  Bestimmung  ent- 
halten konnte,  dass  zweimal  jährlich  ein  Einfall  in's  megarische  Gebiet 
stattzufinden  habe.  Die  Resultate  Holzapfels  sind  sehr  annehmbar.  — 
Exe.  HI  endlich  macht  wahrscheinlich,  dass  der  Themistokles,  welcher 
493/2  Archon  war,  nicht  der  berühmte  Staatsmann  sein  kann;  er  nimmt 
an,  dass  der  berühmte  Themistokles,  nach  ihm  wirklich  Strateg  in  der 
Schlacht  bei  Marathon,  bereits  vor  diesem  Kriege  die  regelmässige  Ver- 
mehrung der  athenischen  Seemacht  beantragt  hat.  Dieser  Ansicht  Holz- 
apfel's  können  wir  uns  jedoch  noch  nicht  anschliessen;  sie  scheint  uns 
noch  nicht  hinreichend  begründet.  —  Wir  machen  noch  auf  wichtige  Be- 
merkungen Holzapfel's  über  die  Art  der  Quellenbenutzung  Plutarch's 
aufmerksam,  die  sich  S.  94.  95.  112  finden:  es  ist  nicht  bewiesen,  dass 
Plutarch  immer  nur  einer  oder  auch  zwei  Quellen  folgt;  er  hat  in  ein- 
zelnen Fällen  auch  viele  Schriftsteller  für  kurze  Abschnitte  zu  Grunde 
gelegt.  —  Holzapfel's  Arbeit,  auf  sorgsamer  Abwägung  der  Gründe 
basirt,  schlägt  eine  durchaus  richtige  Bahn  in  der  Quellenforschung  ein; 
sie  gehört  zu  den  besten  Arbeiten  über  Quellenforschung  auf  dem  Ge- 
biet der  griechischen  Geschichte,  die  seit  Volquardsen's  Untersuchungen 
(Kiel  1868)  erschienen  sind. 

Ganz  anderen  Charakters  ist  das  nun  zu  besprechende  Buch: 

Philologische  Untersuchungen  herausgegeben  von  A.  Kiessling 
und  U.  v.  Wilamowitz-Möllcndorff.  Erstes  Heft.  Aus  Kydathen. 
Mit  1  Tafel.     Berlin  1880.     236  S.  8. 

Wir  haben  es  hier  vorzugsweise  mit  den  Abhandlungen  des  einen 
der  beiden  Herausgeber,  des  Prof.  v.  Wilamowitz-Möllendorft"  zu  thun, 
und  zwar  gestatten  wir  uns,  dieselben  hier  zu  besprechen  trotz  des  Titels, 
der  philologische,  nicht  historische,  Untersuchungen  verspricht,  und  trotz- 
dem der  Verfasser  irgendwo  erklärt,  er  sei  »nur  Philologet.  Da  dies 
nicht  eine  höfliche  Redensart  sein  kann,  -  an  dergleichen  ist  man  bei 
V.  Wilamowitz-Möllcndorff  nicht  gewöhnt  —  so  können  wir  ihm  die  Ge- 
genbemerkung machen,  dass  er  Unrecht  hat,  ein  »nur«  zuzusetzen;  dass 
der  exacte  Philologe  der  (Jeschichte  die  besten  Beiträge  liefern  kann, 
ist  ja  evident.  Und  wir  wissen  wii'klich  nicht,  warum  man  seine  Unter- 
suchungen  »aus  Kydathen«   in'clit   eben'^n  put   liistorische  wie  philologische 


Periode  vou  500  —  400  v.Chr.  341 

nennen  sollte;  wenigstens  würde  das  für  diese  Bezeichnung  sprechen, 
dass  der  innere  Zusammenhang  derselben  durch  das  historische  Objeet, 
Athen,  und  nicht  durch  irgend  ein  philologisches  Objeet  geboten  wird. 
Was  dann  die  Behaudlnngswcise  der  Fragen  betrifft,  welche  zur  Be- 
sprechung kommen,  so  ist  diese  nur  in  soweit  als  philologische  zu  be- 
zeichnen, als  auf  die  Erklärung  und  Reinigung  der  antiken  Texte  ein 
besonderes  Gewicht  gelegt  wird;  im  Uebrigen  kann  mau  sagen,  dass  so- 
wohl die  Behandlung  der  Fragen  als  die  Bedeutung  der  erzielten  Resul- 
tate wesentlich  historischeu  Charakters  sind. 

Der  Inhalt  des  Bandes  ist  übrigens  folgender:  es  kommt  zuerst 
eine  Festrede  des  Prof.  ü.  v.  Wilamowitz-MöUendorff :  Von  des  attischen 
Reiches  Herrlichkeit,  mit  XI  Excurseu  (S.  1-  96).  Von  demselben:  Burg 
und  Stadt  von  Kekrops  bis  Perikles  (S.  97—172).  C.  Robert,  Der  Auf- 
gang zur  Akropolis  (S.  173  194).  U.  v.  Wilamowitz-MöUendorff,  Der 
Markt  von  Kekrops  bis  Kleisthencs  (S.  195—212).  Schliesslich  Nachträge 
und  Register. 

In  der  Festrede  setzt  v.  Wilamowitz-MöUendorff  auseinander,  wie  in 
Folge  der  unpatriotischen  Haltung  Sparta's  nach  der  Schlacht  bei  Pla- 
taeae  die  Athener  sich  der  Nationalsache  gegen  die  Perser  anuahmen, 
und  wie  sich  daraus  ein  besonderer,  unter  athenischer  Führung  stehender 
Bund  bildete,  der  bald  zu  einem  athenischen  Reiche  wurde,  dessen  Con- 
stituirung  durch  die  Uebertraguug  des  Schatzes  von  Delos  nach  Athen 
gegeben  ist.  v.  Wilamowitz-MöUendorff  setzt  die  Verfassung  dieses  Reiches 
auseinander,  mit  seinen  drei  bevorrechtigten  Staaten  Samos,  Lesbos,  Chios, 
und  den  über  200  anderen  r.uXscg,  die  vom  Kriegsdienste  befreit,  übrigens 
aber  in  verschiedener  Stellung  zu  Athen  waren.  Er  spricht  vou  dem 
Verkehr  des  Reiches  mit  dem  Osten,  der  keine  Concurrenz  zuliess,  wo- 
gegen im  Westen  Athen  mit  Korinth  und  seinen  Colonieu  zu  rechnen 
hatte,  und  sich  deswegen  mit  Etrurieu,  mit  den  chalkidischeu  Küsten, 
mit  den  Elymern  gut  stellte.  Der  Verfasser  hebt  hervor,  wie  die  Athe- 
ner eine  fast  unerschwingliche  Wehrpflicht  übernahmen  um  ihr  Reich 
zu  schützen,  und  sich  dadurch  ruinirten.  Mit  Recht  sagt  er  (S.  27),  dass 
das  Reich  sich  nicht  halten  konnte,  weil  die  Bundesgenossen  im  Allge- 
meinen nur  Tribute  zahlten,  und  es  den  Athenern  überlassen  war,  mit 
ihrem  Blute  zu  zahlen  Viel  Land  auf  den  Inseln  und  den  Küsten  war 
übrigens  unmittelbar  athenisch;  und  es  gab  Gemeinden,  »welche  einer- 
seits athenische  Bürger  enthielten,  andererseits  ihre  eigene  selbständige 
Organisation  hatten«  (S.  35).  In  Athen  selbst  vereinigen  sich  viele  Fremde, 
und  Athen  zieht  alle  Capitalsachen  der  abhängigen  Gemeinden  vor  sein 
Gericht  (S.  37),  was  v.  Wilamowitz-MöUendorff  sich  nicht  entschliessen 
kann,  bedenklich  zu  finden.  Er  hat  gewiss  Recht  anzunehmen,  dass  es 
nicht  allein  geschehen  ist,  um  die  politischen  Processe  in  der  Hand  zu 
behalten.  Während  Athen  im  Anfang  des  fünften  Jahrhunderts  v.  Chr. 
noch  \iel  von  den  lunicrn,  und  einiges  sogar  von  den  Doreru  zu  lernen 


n42  Griechische  Geschichte. 

hatte,  hat  es  während  des  Bestehens  jenes  Reiches  den  übrigen  Griechen 
unendlich  viel  gegeben. 

Von  den  Excurseu  setzt  I  (die  Herrschaft  des  Gesetzes^  auseinan- 
der, wie  der  Athener,  der  den  vo/zo?  über  alles  setzt,  doch  mit  demsel- 
ben willkürlich  verfährt  und  Iheils  durch  Psephismen  den  Nomos  ersetzt, 
theils  durch  den  Beschluss   über  ädeia  die  Gesetzveränderung  oder  Ge- 
sctzverlctzung   erleichtert.  —  Excurs  II  (Strategen)  zeigt,  wie  das  Stra- 
tegenamt aus  einem  militärischen  im  fünften  Jahrhundert  zu  einem  poli- 
tischen wird,  und  man  die  Rechenschaftsablagc  der  Inhaber  desselben 
illusorisch  macht.   —   Excurs  III  (Parthenon)  sucht  zu  zeigen,  dass  als 
454  der  Bundesschatz  nach   Athen   verlegt  wurde,  der  Opisthodom  des 
Parthenon  zu  seiner  Aufnahme  schon  bereit  stand,  ja  dass  man   schon 
eine  Reihe  von  Jahren  vor  der  wirklichen  Verlegung  des  Schatzes  die- 
selbe beschlossen  haben  muss,  da  eben  der  Bau  des  Parthenon  hierauf 
berechnet  war.  —  Excurs  IV  bespricht  die  Dienstpflicht  der   Bündner, 
allgemein  innerhalb  des  Kreises,  dem  sie  angehörten,  zu  dessen  Verthei- 
digung,  und  ausserhalb  desselben  in  Folge  besonderer  Gründe,   welche 
V.  Wilamowitz-Möllendorff  zu  ermitteln  sucht  für  die  bei  der  Belagerung 
von  Syrakus  von  Thukydides  erwähnten  Coutingente.  —  Exe.  V  behandelt 
die  athenischen  <fpo6pa'j(^ot\   Exe.  VI  die  im'axonot,  nach  Massgabe  der 
Inschriften  und  des  Aristophanes  (Vögel).   —   Exe.  VII  den  Handel  mit 
dem  Orient  (S.  77  über  die  Erwähnung  der  Jcßiirj  in  der  noL  \4&.  2,  7 
Uebereinstimmung  mit  MüUer-Strübing  in  dessen  Ausgabe  dieser  Schrift). 
—  Exe.  VIII  Die  Subalternofficiere ,  deren  Namen  für  die  Flotte  durch 
die  TToL  /l^jjv.  bekannt  sind,  für  das  Landheer  für's  5.  Jahrhundert  nicht.  — 
Exe.  IX  Verlustlisten;  Bemerkungen  über  die  Anordnung  der  Namen  der 
Gefallenen  in  den  Grabschriften.  —  Exe.  X  Notion,  Hafen  von  Kolophon, 
seine  Bevölkerungs-  und  staatsrechtlichen  Verhältnisse  im  Anfang  des 
peloponnesischen  Krieges.  —  Exe.  XI  Zum  chalkidischen  Psephisma,  wo 
die  ij^caca  ij  twv  &soij.o ^stöjv  als  ein  Local  nachgewiesen  wird.  —   Die 
Abhandlung:    »Burg  und  Stadt  von  Kekrops  bis  Perikles«  hat  nicht  ein 
blos  topographisches  Interesse.   Athen  war  490  wie  480  ohne  zusammen- 
hängende Mauern;  sonst  erklärt  sich,  wie  der  Verfasser  zeigt,  die  ganze 
Geschichte  jener  Jahre  nicht.     Wann  aber  die  einst  vorhandenen  Stadt- 
mauern zerstört  wurden,  liest  man  nirgends  bei  den  Alten.    Wo  liefen 
sie  ursprünglich?     Ein  sicherer  Punkt  ist  das  Hadriansthor,  das  die  so- 
genannte Theseusstadt  begrenzte,  da  dem  Theseus,  einer  solonischen  Er- 
findung, die  älteste  Stadtmauer  zugeschrieben  wurde.    Im  Westen  musste 
der  Areshügel,  seines  finsteren  Charakters  wegen,  ausserhalb  der  Stadt 
liegen;  hier  fiel  die  Stadtmauer  mit  der  späteren  Burgmauer  zusammen 
(S.  104).   Im  Norden  wohnten  die  Töpfer  in  der  Vorstadt.    So  sagt  auch 
Thukyd.  II,  15,  dass  die  älteste  Stadt  die    spätere  Akropolis  und  die 
Tipbg  voTov  derselben  gelegene  Gegend  war.     Ringsum   waren  Vorstädte. 
Wann  fielen  diese  Mauern V    Durch  Peisistratos,  »weil  sie  für  die  unter 


Periode  von  500     400  v.  Chr.  343 

seinem  verständigen  Regimente  und  dank  Solon's  Verfassung  mächtig  an- 
schwellende Bevölkerung  nicht  mehr  genügten«  (S.  105).    Mit  dem  Sturz 
des  Hippias  fällt  dann  die  Burgbefestigung,   das  neXaayixov,  und  dort 
wird  nunmehr  Pan  verehrt.     Die  Burg  >Yird   dann,   nachdem   die  Stadt, 
wie  bekannt,  nach  480  wieder  Mauern  bekommen  hatte,  durch  Kiraon 
befestigt,  entfestigt  aber  durch  Perikles ;  an  Stelle  der  neun  Pforten  tritt 
das  offene  Hallenthor  des  Mnesikles,  und  auf  der  neuerrichteten  Bastion 
wird  ein  Tempel  der  Nike  erbaut.    Wieder  hinter  die  Perserzeit  zurück- 
kehrend, entwickelt  v.  Wilamowitz-Möllendorff,  wie  nicht  blos  Peisistratos 
keine  Stadtmauer  brauchen  konnte,  sondern  erst  recht  nicht  Kleisthenes, 
dieser,  damit  die  Stadt  nicht  das  Land  tyrannisiren  könne.    »Die  Festung 
schleifte  sie  selbst«  (S.  109),  nämlich  die  Kleisthenische  Zeit.    Der  Ver- 
fasser macht  hier  Bemerkungen  über  dies  geniale  Verfassuugswerk  des 
Kleisthenes.    Die  nöXtg  ist  das  ganze  Land;  es  ist  keine  municipale  Ver- 
fassung;  es  liegen  nur  einige  Demen  um  den  Athenahügel.    Auf  diesen 
Punkt  kommen  wir    später    zurück.     So  haben   wir  in   eigenthümlicher 
Weise  Entfestigung  als  Massregel  der  Tyrannen  und  auch  des  Kleisthenes. 
Ich  bemerke  noch,  dass  v.  Wilamowitz-Möllendorff  scharfsinnig  nachweist, 
dass  um  500  v.  Chr.  Athen  offenbar  Mitglied  des  peloponuesischen  Bundes 
geworden  war  (S.  116).    Aber  auch  das  Land  Attika  war  schlecht  be- 
festigt; es  war  ein  schwerer  Irrthum  der  perikleischen  Zeit,  die  Land- 
macht zu  versäumen.    Auch  für  die  Entfestigung  des  Landes  gilt  das- 
selbe, was  für  die  Entfestigung  der  Stadt  gilt,  dass  es  ein  Werk  sowohl 
der  Tyrauuis,  wie  der  Demokratie  war  (S.  118).    Wie  Attika  eins  ge- 
worden war,  ^Yusste  man  nicht  mehr  als  man  sich  über  die  Vergangenheit 
besann;  die  12  Städte  der  Atthis,  die  kekropischeu  und  kranaischen  Phy- 
len,   sind  keine  ächte  Ueberlieferuug;    Grübeln   über  FtXiovzEg  u.  s.  w. 
nützt  uns  nichts  (,S.  122).    Man  hatte  einmal  das  Fest  der  auvocxca^  nun 
sollte  auch  ein  Syuoikismos  stattgefunden  haben;  also  war  eine  Mehrheit 
von  Elementen  vorauszusetzen,  und  da  man  die  Wahl  hatte,  so  nahmen 
einige  die  Zahl  12  —  entsprechend  der  Zahl   der  ursprünglichen  Phra- 
trien  —  andere  4,  wie  die  Zahl  der  Adelsphyleu.    Ein  wichtiges,  aber 
bisher  nicht  genügend  erkanntes  Factum  ist,  dass  als  das  übrige  Attika 
geeinigt  war,  noch  neben  ihm,  an  Macht  ihm  wohl  gewachsen,  der  Prie- 
sterstaat von  Eleusis  bestand,    der  wohl  erst  im  Laufe  des  siebeuten 
Jahrhundert  in  Athen   einverleibt  wurde.     Dann  erwirbt  Athen  Salamis. 
Die  Existenz  des  Staates  Eleusis  setzt  noch  der  Demeterhymnos  voraus ; 
ferner  beweist  sie  der  Kampf  des  Erechtheus  und   Euraolpos.    Eleusis 
blieb   eine  Festung;    der  Priester  der  Demeter  in  Athen  ward  an  der 
Staatstafel  gespeist,  was  bei  den   athenischen  Priestern  nicht  geschah. 
Es   ist  in  Eleusis  die  Blüte   des   thrakischen   Stammes,  natürlich   nicht 
mit  der  Bevölkerung  Thrakiens  in  Staramverbindung  zu  bringen.    »Auch 
Orpheus  ist  nicht  am  Hebros,  sondern  am  Kephisos  zu  Hause«  (S.  131). 
Um  Athen  selbst  linden  wir  Autochthouen  und  Erdsagen,  »der  Sohn  der 


344  Griechische  Geschichte. 

Erde,  der  Wurm,  ist  seines  Urahns  Symbol«  (S.  142).  v.  Wilamowitz- 
Möllcndorff  bekämpft  cutschieden  die  Ansicht  vom  semitischen  Ursprung 
eines  Theiles  der  Bevölkerung  Attika's,  wobei  er  besonders  die  Ansichten 
und  Behauptungen  C.  Wachsmuth's  zu  widerlegen  sich  bemüht;  Melite 
ist  nach  ihm  nicht,  wie  man  gewöhnlich  annimmt,  ein  phönicisches  Wort. 
Auf  einiges  in  dieser  Auseinandersetzung  kommen  wir  noch  zurück.  -— 
Gegen  den  Schluss  behandelt  von  Wilamowitz  -  Möllendorff  noch  wich- 
tige Fragen  der  athenischen  Topographie  in  theil weise  sehr  anziehender 
Weise.  —  So  können  wir  auch  über  die  Abhandlung  von  C.  Robert,  der 
Aufgang  zur  Akropolis,  hier  nur  sehr  kurz  sein,  deren  Resultate  mit  den 
von  V.  Wilamowitz -Möllendorff  aufgestellten  übereinstimmen:  das  Pelas- 
gikou  ein  vor  der  nordwestlichen  Ecke  der  Akropolis  angelegtes  Festungs- 
werk; damals  der  Aufgang  zur  Burg  nach  NW.  orientirt;  vutcuv  ret^oq 
und  Nikebastion  Werke  Kimon's;  ebenso  die  Stellung  der  Athene  Pro- 
machos  in  der  Richtung  des  neuen  Aufganges  W.  —  0.;  Propylaecn  und 
Niketempel  Werke  des  Perikles.  In  einer  Anmerkung  erklärt  sich 
V.  Wilamowitz-Möllendorff  entschieden  gegen  Benndorf's  Hypothese  über 
den  Ursprung  der  Athena-Nike  mit  dem  Granatapfel  (S.  185).  Das  übrige 
ist  mehr  für  die  specielle  Topographie  der  Akropolis  von  Bedeutung.  — 
In  seiner  letzten  Abhandlung:  Der  Markt  von  Kekrops  bis  Kleisthe- 
ues, führt  V.  Wilamowitz-Möllendorff  einiges  von  dem  früher  angedeuteten 
genauer  aus;  auch  hier  müssen  wir  uns  ganz  kurz  fassen.  Der  Markt 
des  Kerameikos  war  ursprünglich  vor  der  Stadt;  wenn  das  Volk  sich 
versammeln  wollte,  so  konnte  es  das  vor  der  Stadt  thun,  wie  das  später 
auch  geschah;  die  Vornehmen  allein  brauchten  zu  ihren  Versammlungen 
nicht  viel  Platz.  Der  Bazar  konnte  vor  dem  Thore  sein  —  dass  man  den 
fremden  Händler  nicht  in  die  Stadt  lassen  mochte,  ist  natürlich  —  »vor 
den  Thoreu  der  Roma  quadrata  liegen  die  fora,  liegt  Regia  und  Vesta- 
tcmpel ;  vor  dem  Pelasgerthor  liegt  dyopd,  aroä  ßaaßecoq  und  -npoTavetovd 
(S.  201).  »Die  Bauten  für  den  Rath  und  seinen  leitenden  Ausschuss, 
das  weuig  entfernt  gelegene  Thesmothesion  und  die  Heliaia,  das  Strate- 
gion und  das  Bureau  des  Eponymos  liegen  alle  ziemlich  beieinander« 
(S.  206).  V.  Wilamowitz-Möllendorff  nimmt  an,  dass  »der  Adelsstaat,  der 
noch  durchaus  mit  der  befestigten  kleinen  Stadt  rechnete,  zwar  die  älte- 
sten Heiligthümer  und  wohl  auch  seine  meisten  Stadthäuser  im  Süden 
der  Burg  hatte,  aber  seine  Beamten  vor  den  Thoren,  zumeist  allerdings 
im  Schutze  der  Festung,  nordwestlich  in  der  Vorstadt,  neben  dem  Markt- 
platze hat  sitzen  und  recht  sprechen  heissen«  (S.  209).  Am  Schluss  wird 
das  Bild  des  adlichcn  Athcn's  zusammengefasst  (S.  211). 

Die  Abhandlungen  und  Excurse  v.  Wilamowitz -Möllendorff's  sind 
sehr  frisch  und  lebhaft  geschrieben;  man  hat  eigentlich  den  Eindruck^ 
als  ob  es  mehr  ein  gesprochenes  als  ein  geschriebenes  Wort  wäre.  So 
wird  manches  weiter  ausgeführt,  anderes  nur  angedeutet;  auch  die  Kri- 
tik, wie  der  Verfasser  sie   anderen  zu  Theil  werden  lässt,   ist  von  der 


Periode  vou  500—400  v.  Chr.  345 

Rücksichtslosigkeit  eines  mimdlicheü  Vortrages,  wodurch  die  Kraft  der 
Beweisführung  allerdings  nicht  verstärkt  wird.  Mit  dieser  Schreibart 
mag  es  auch  wohl  zusammenhängen,  wenn  manches  so  wie  es  vorliegt, 
nicht  begründet  erscheint,  ohne  dass  man  doch  annehmen  könnte,  der 
Verfasser  habe  die  bisweilen  auf  der  Hand  liegenden  Einwürfe  übersehen 
können.  So  sagt  er  S.  51:  »wie  haben  die  Athener  zwischen  460  und 
410  Gesetze  gemacht?  Vielleicht  wird  mancher  sich  dabei  begnügen,  dass 
die  TioX.  '.#.  3,  2  die  vo/xoy  [^satg  unter  den  Rathscompetcnzen  anführt. 
Ich  bezweifle  das  nicht«.  Man  könnte  aus  diesen  Worten  entnehmen, 
V.  Wilamowitz-Möllendorff  wolle  sagen,  der  Rath  habe  nach  jener  Stelle 
die  gesetzgebende  Gewalt  gehabt,  während  es  doch  klar  ist,  dass  das 
ßouhüea^at  nepi  vö[xcuv  äeaeiug  das  nicht  sagen  will.  Ein  anderer  Fall 
ist  folgender.  S.  103.  104  sagt  der  Verfasser:  »Reichte  so  von  Osten 
die  Stadtmauer  bis  dicht  an  die  spätere  Burgmauer  und  fiel  sie  im 
Westen  gar  mit  ihr  zusammen,  so  kann  sie  sich  auch  im  Norden  nicht 
gar  weit  vorgeschoben  haben.  Die  Gärten,  in  welchen  das  Heiligthum 
der  Aphrodite,  das  Delphinion  und  das  Haus  des  Aigeus  liegen,  bewei- 
sen die  Vorstadt,  und  Vorstadt  war  es  wo  die  Töpfer  und  Schmiede  um 
des  Hephaistos  Heiligthum  sitzen.  Nach  Süden  dagegen«  u.  s.  w.  Hier 
scheint  es  doch,  als  ob  der  Verfasser  die  »Gärten,  in  denen  das  Heilig- 
thum der  Aphrodite,  das  Delphinion  und  das  Haus  (les  Aigeus  liegen« 
in  den  Norden  setzt,  denn  was  beweisen  sie  sonst  dafür?  Die  Gärten, 
in  denen  das  Heiligthum  der  Aphrodite  lag,  werden  aber  allgemein  in 
die  Nähe  des  Olympieion's  gesetzt,  und  in  die  Nähe  dieser  Gegend  auch 
das  Delphinion,  wo  das  Haus  des  Aigeus  lag  (Plut.  Thes.  12),  ohne  dass 
darüber  irgend  eine  Abweichung  unt  er  den  Gelehrten  vorhanden  zu  sein 
scheint.  Was  soll  man  nun  annehmen?  dass  v.  Wilamowitz-Möllendorff 
Gründe  hatte,  sie  nördlich  von  Athen  zu  setzen,  oder  dass  in  den  citir- 
ten  Worten  gar  nicht  liegen  soll,  dass  sie  im  Norden  gewesen  seien? 
Wir  wissen  nicht,  was  wir  vou  jenen  Worten  denken  sollen.  Andere 
Bemerkungen  ähnlicher  Art  hat  J.  Steup  im  Rhein.  Mus,  XXXV,  S.  640 
gemacht;  es  sind  drei,  von  denen  uns  jedoch  No.  2  und  3  keineswegs 
so  evident  erscheinen,  wie  No.  1.  Anderer  Art  ist  unser  Dissens  von 
des  Verfassers  Ansichten  in  Betreff  der  Reinheit  der  Race.  Mag  sein, 
dass  sie  bei  den  Athenern  vorhanden  war;  dass  das  Gcgentheil  nichts 
schadet,  zeigt  doch  die  Geschichte  der  Völker  und  Staaten  deutlich.  — 
Vorzüge  der  Leistung  v.  Wilamowitz-Möllendorff's  sind  dagegen  die  un- 
gemeine Quellcnkenntuiss,  die  ihm  eigen  ist,  und  die  Lebendigkeit,  mit 
der  er  sich  in  die  Zeiten  hineinzuversetzen  weiss,  deren  Scliriftstellcr  er 
alle  genau  kennt.  Es  ist  keine  Gelehrsamkeit  zweiter  Hand,  die  uns 
geboten  wird,  es  ist  kein  Operiren  mit  den  von  Andern  benutzten  Stel- 
len; seine  Kcinitniss  der  Zustände  Athcirs  im  fünften  Jahrh  v.  Cln'.  geht 
aus  vollständiger  Beherrschung  des  Stoffes  hervor.  Hiermit  hängt  dann 
der  weitere  Vorzug  seiner  Methode   zusammen,   dass  er  sorgfältig  die 


346  Griechische  Geschichte. 

Zeiten  scheidet,  uud  nicht,  was  z.  B.  für  das  vierte  Jahrhundert  bezeugt 
ist,  auch  schon   für  das  fünfte  als  uothwendig  vorhanden  annimmt.     In 
dem  lebendigen  Eindringen   in    die  Verhältnisse    der    behandelten  Zeit 
bietet  er  manche  Achnlichkeit  mit  Müller -Strübing,  mit  dem   er  auch 
hin   und    wieder    in  Details    übereinkommt;    eine  Uebereinstimmung  in 
einem  wichtigeren  Punkte  ist,   dass  beide  mit  Recht  hervorheben,  wie 
sehr  Athen   durch   die  Anstrengungen,    die    die   Aufrechthaltung  seiner 
Machtstellung  in  der  zweiten  Hälfte   des  fünften  Jahrhunderts  kostete, 
leiden  musste  und  sich  erschöpfte,   ein  Punkt,   der  von  anderen  nicht 
so  klar  hervorgehoben   zu  sein  scheint.     Mit  einem  anderen  Forscher 
begegnet   er  sich  in    wichtigen    topographischen  Punkten.     Auch  Ernst 
Curtius  hat  irgendwo  hervorgehoben,  dass  Athen  vor  den  Perserkriegen 
nur  unvollkommen  befestigt  war,  gerade  wie  v.  Wilamowitz-Möllendorl! 
auf  S.  97  im  Anfange  seines  Aufsatzes  über  Burg  und  Stadt  von  Kekrops 
bis  Pcrikles;  und  wenn  v.  Wilamowitz-Möllendorff  S.  104  sagt:    »Wohl 
mag,  ganz  im  Groben  gerechnet,   die  byzantinische  Mauer  uns  ein  ver- 
wandtes Bild   (mit  dem  ältesten  Athen)  vergegenwärtigen,   und  so  auch 
hier  der  Anfang  mit  dem  Ende  sich  in  Eins  zusammenziehen«,   so  erin- 
nert uns  das  an  Curtius  Att.  St.  II,  36,  wo  derselbe  von  der  Zeit  spricht, 
da  der  Kerameikos  noch  ein  vorstädtischer  Bezirk  war,  »nach  dem  Ab- 
sterben des  städtischen  Lebens  wäre  dann  durch  die  sogenannte  Valerians- 
raauer  die  alte  Stadtgrenze  wieder  erneuert   und  Athen  von  Neuem  auf 
die  engste  Umgebung  der  Burg  beschränkt  worden«.    Die  Festrede  scheint 
uns  mit  ihrer  Darstellung  des   athenischen  Reiches   einen  Fortschritt  in 
der  richtigen  Auffassung  der  Geschichte  Griechenlands  zu  bezeichnen; 
besonders  in  Betreff  der  gewaltigen  Leistungen,  die  den  Athenern  zuge- 
mutliet  wurden.    Sehr  beachtcuswerth  und  genau  zu  erwägen  ist  sodann 
der  vom  Verfasser  versuchte  Nachweis ,   dass  phönicische  Ansiedlungen 
auf  athenischem  Boden   unwahrscheinlich    sind;    es  scheint  Referenten, 
dass  es  sehr  schwer  werden  wird,  die  vom  Verfasser  beigebrachten  Gründe 
zu  widerlegen;   doch  scheint  ihm  immer  noch  der  Name  Melite  einiges 
Gewicht  für  eine  phönicische  Niederlassung  in  die  Wagschale  zu  legen. 
Sehr  bemerkenswerth  ist  ferner  das   was  der  Verfasser  über  den  Cha- 
rakter der  Reform  des  Kleisthenes  sagt;  doch  fehlt  hier  viel  daran,  dass 
er  seine  Leser  überzeugen  könne.    Durch  Kleisthenes  ist  Athen  kein 
Municipium  mehr.    Der  Satz  Mommsen's,  dass  die  Alten  im  freien  Staate 
nicht  hinausgckonunen   seien   über  die  Freistadt   gilt  für  Italien,  nicht 
für  Athen.     Welche  Gründe   giebt   v.  Wilamowitz-Möllendorff'  an?    Die 
Demen   sind  gleichberechtigt,   die   Phylcn  nicht   geograi)hischer  Natur; 
es  giebt  keine  eigentlich  städtischen  Beamten  und  die  Verfassung  hat 
nirgends  einen  municipalcn  Charakter  (S.  112).     Das  beweist  alles  nur, 
dass  das  ganze  Land  die  iiüXtg  bildete,  wie  auch   der  Verfasser  S.  112 
selbst  als  seine  frühere  Meinung  angiebt.    Das  ist  aber  durchaus  nicht 
dem  antiken  Begriff  widerstrebend;   es  ist  das    ein  Verdienst  Kuhn 's, 


Periode  vou  500  —  400  v.  Chr.  347 

den  ideellen  Begriff  der  no^cg  scharf  hervorgehoben  zu  haben.  Dass  der 
freie  Staat  nicht  über  die  Freistadt  hinausgekommen  ist,  bedeutet,  dass 
die  Republiken  immer  nur  besten  Falls  ihre  Stadt  erweitert  haben,  nie 
ein  neues  Ganzes  gebildet;  dies  ward  nur  in  den  Bünden  mit  Gleich- 
berechtigung (dem  achäischcn,  ätolischen)  versucht.  Kleisthencs  hat 
nur  das  vorhandene  politische  Material  gleichmässiger  durchgearbeitet. 
Wir  enthalten  uns  des  Eingehens  auf  speciell  topographische  Fragen, 
können  aber  nicht  umhin  zu  bemerken,  dass  uns  die  Darstellung  der 
Bedeutung  Athens  für  die  Entwickelung  der  antiken  Stadt  im  Allgemeinen 
ganz  aus  der  Seele  geschrieben  ist;  wir  hatten  das  noch  von  Niemandem 
so  gut  angegeben  gefunden.  So  könnten  wir  noch  manches  Einzelne  an- 
führen, was  uns  beachtenswerth  scheint;  wir  wollen  lieber  unsere  Anzeige 
mit  dem  Bekenntniss  schliessen,  dass  wir  den  Ausdruck  patriotischer  und 
königstreuer  Gesinnung  am  Schluss  einer  Festrede  sehr  passend  linden. 

Max  Büdinger,  Kleon  bei  Thukydides.  Eine  kritische  Unter- 
suchung. Wien  1880.  Sitzungsbericht  der  phil.-hist.  Classe  der  kaiserl. 
Akad.  d.  Wiss.    Bd.  96  S.  367  ff.    48  S.   8. 

Büdinger  kommt  in  dieser  eingehenden  Untersuchung  zu  dem  be- 
merkenswerthen  Resultate  »dass  Thukydides  auch  seinem  Feinde  Kleon 
gegenüber  den  edelsten  Grundsätzen  möglichster  Genauigkeit  und  Un- 
parteilichkeit treu  geblieben  ist,  die  er  im  Anfange  seines  Werkes  als 
seine  Schilderung  allein  bestimmend  darlegt«  (S.  48)  und  es  wird  sich 
gegen  dieses  Ergebniss  der  Schrift  nichts  einwenden  lassen.  Büdinger 
bespricht  bei  dieser  Veranlassung  drei  Begebenheiten,  bei  denen  Kleon's 
Thätigkeit  besonders  in  den  Vordergrund  trat:  den  Abfall  von  Mytilene, 
die  Gefangennahme  der  Spartaner  auf  Sphakteria,  und  den  Kampf  um 
Amphipolis,  und  hieran  möchten  wir  einige  wenige  Bemerkungen  knüpfen. 
Am  ausführlichsten  ist  Büdinger  über  die  mytileuäische  Angelegenheit. 
Er  ist  im  Allgemeinen  dem  Kleon  günstig,  findet  dagegen,  dass  man 
Diodotos  »Ungeradheit  und  Halbheit«  vorwerfen  kann  (S.  23)  und  findet 
insbesondere  (S.  25),  dass  das  praktische  Hauptargument  des  Diodotos 
für  die  Schonung  der  Mytilenäer  nachweislich  unrichtig  ist.  Wenn  Dio- 
dotos sagt,  es  sei  »die  reine  Undankbarkeit,  wenn  man  den  Demos  von 
Mytilene  verderbe,  da  derselbe  am  Abfalle  unschuldig  sei  und,  sobald 
er  Waffen  erhalten,  die  Stadt  übergeben  habe,  so  verhält  sich  die  Sache 
doch  wesentlich  anders«  (Büdinger  S.  25).  Büdinger  setzt  auseinander, 
wie  die  Masse  der  Bevölkerung  von  Mytilene  als  Leichtbewaffnete  ge- 
dient habe,  wie  dann,  als  sie  vom  spartanischen  Befehlshaber  volle 
Rüstung  bekamen,  die  Leute  aus  dem  Volke  erklärten,  sie  wollten  ent- 
weder Antheil  an  den  Getreidevorräthen  haben,  oder  sie  würden  mit  den 
Athenern  wegen  Ucbergabe  der  Stadt  in  Verhandlung  treten.  »Es  setzt 
denn  doch  ein  Gedächtniss  von  unwahrscheinlicher  Kürze  voraus,  wenn 
das  athenieusische  Volk  diese  Thatsachcn ,  die   sich  in  allerletzter  Zeit 


348  Griccliisclie  Gescliiclite. 

vollzogen  hatten,  nicht  mehr  in  Erinnerung  gehabt  haben  sollte«  (Bü- 
diugcr  S.  25).  Das  will  sagen,  das  athenische  Volk  musste  wissen,  dass 
der  Demos  von  Mytilene  ebenso  schuldig  war,  wie  die  Vornehmen.  Doch 
nicht!  Mytilene  war  von  einer  Oligarchie  regiei't;  diese  Oligarchie  hatte 
den  Abfall  vollzogen;  der  Demos  war  als  (ptXoc  bewaffnet,  d.  h.  un- 
geeignet gegen  die  Oligarchie  zu  kämpfen;  sobald  die  Oligarchen  dem 
Demos  die  Möglichkeit  geben,  seine  Meinung  geltend  zu  machen,  er- 
klärt er:  entweder  Korn  oder  Unterliandlungen.  Korn  war  offenbar  nicht 
genügend  da,  also  musste  unterhandelt  werden.  Also:  Schuld  am  Ab- 
fall war  der  Demos  von  Mytilene  nicht,  denn  er  hatte  nichts  zu  sagen 
gehabt;  Veranlassung  zur  Ergebung  war  er;  was  will  man  mehr?  Bü- 
dingcr  sagt  ferner  S.  25:  »Welche  politische  und  persönliche  Kläglich- 
keit liegt  darin,  dass  Diodotos  räth,  man  müsse,  selbst  wenn  offenbarer 
Hochverrath  vorliege  {el  rjSixrjoav)  nicht  dergleichen  thuu  {ixrj  Tipuanoi- 
zTad^ai)  damit  nicht  das  einzig  treue  bundesgenössische  Element  zu  einem 
feindlichen  werde«.  Wir  sehen  nicht  ein,  warum  politische  Klugheit 
politische  Kläglichkeit  sein  soll.  Und  S.  32:  »Die  Reue  über  den  Be- 
schluss  gegen  die  Mytilcnäer  zeigt  ein  für  einen  Gebieter  von  Haltung 
unangemessenes  —  Mitleid«.  Eine  aus  Tausenden  bestehende  Versamm- 
lung wird  überhaupt  selten  ein  Gebieter  von  Haltung  sein;  wenn  die- 
selbe eine  unnöthige  Grausamkeit  wieder  gut  macht,  kann  man  sie  nach 
unserer  Meinung  nur  loben.  P^reilich  ist  es  wahr,  wie  Büdinger  hervor- 
hebt, dass  die  Athener  in  anderen  Fällen  (Skione)  mit  weniger  Schonung 
gehandelt  haben;  aber  sollen  wir  sie  wirklich  nicht  loben,  dass  sie  ein- 
mal einen  unnöthigen  Massenmord  vermieden,  weil  sie  ein  anderes  Mal 
conseyuent  grausam  waren  ohne  ihren  Zweck  damit  zu  erreichen, 
wie  Classen  zu  Thuk.  V,  32  mit  Recht  sagt? 

Einen  interessanten  Abschnitt  der  Geschichte  der  athenischen  De- 
mokraiic  behandelt  die  folgende  Abhandlung; 

'Adrjvaüuv  TiüAt-eto..  Die  attische  Schrift  vom  Staat  der  Athener. 
Von  Herrn.  Müll er-Strü hing.  Philologus.  IV.  Supplemeutbaud. 
Heft  1  und  2.     188  S.    8. 

Herr  Müller- Strübing  hat  wieder  einmal  eine  interessante  Arbeit 
geliefert,  deren  Inhalt  wir  zunächst  kurz  angeben  wollen,  um  dann  einige 
Bemerkungen  daran  zu  kiiüjjfen.  Wenn  auch  dieselbe  zunächst  ein  Bei- 
ti'ag  zur  griechischen  Litteraturgeschichte  ist,  so  gehört  sie  doch  ihrem 
ganzen  Charakter  imch  auch  zu  den  Arbeiten,  welche  für  die  griechi- 
sche Geschichte  von  Bedeutung  sind,  und  deshalb  dürfen  wir  sie  hier 
nicht  übergehen. 

Abschnitt  I  (S.  3—24)  ist  gegen  Kirchhoff  (lieber  die  Schrift  vom 
Staate  der  Athener;  Abh.  der  königl.  Akad.  der  Wisscnsch.  zu  Berlin 
1874)  gericlitet,  welcher  Umstellungen  vorgenommen  hat,  von  denen 
MüUer-Strübing   einige   eingehend  i)rüft    (Cai).  3,  12   nach  Kirchhoff'  zu 


Poriode  von  500  -  400  v.  Chr.  349 

setzen  zwischen  i,  1  3  und  1,  4,  und  ferner  2,  9.  10  und  sodann  1,  13 
zu  setzen  nach  einer  auf  1,  4.  5  folgenden  Lücke)  und  als  unpassend 
nachweist.  -  In  Abschnitt  2  (S.  24- -50)  sucht  MüUer-Strübing  zu  zei- 
gen, dass  manche  Stellen  der  Schrift,  welche  von  einigen  Kritikern,  z.  B. 
Röscher,  für  ernsthafte  Beurtheilung  der  demokratischen  Einrichtungen 
genommen  wurden,  sodass  Röscher  sogar  daran  dachte,  die  Schrift  dem 
Thukydides  zuzuschreiben,  unmöglich  ernst  geraeint  sein  können,  weshalb 
die  Schrift  auf  keinen  Fall  von  Thukydides  herrühren  kann.  In  Betreff 
der  Zeitbestimmung  der  Schrift  ist  auch  Müller -Strübing  der  Ansicht, 
sie  könne  nicht  nach  der  sicilischen  Expedition  geschrieben  sein,  wo  die 
Athener  nicht  mehr,  wie  die  Schrift  es  darstellt,  ohne  Mühe  die  Bundes- 
genossen beherrschten.  Andererseits  ist  sie  geschrieben  nach  den  Ein- 
fällen der  Spartaner  in  Attika,  da  sie  davon  spricht,  was  die  Athener 
in  solchen  Fällen  thun  können.  Auch  andere  für  die  Zeitbestimmung 
der  Schrift  herbeigezogene  Punkte  werden  besprochen;  so  der  über  die 
nicht  gestattete  Verspottung  des  Demos,  ein  schwieriger  Punkt,  den 
MüUer-Strübing  dahin  auflöst,  es  sei  verboten  gewesen,  die  städtischen 
Einrichtungen  an  den  grossen  Dionysien  in  Gegenwart  der  Fremden  zu 
verspotten.  —  In  Abschnitt  3  (S.  50-66)  setzt  Müller-Strübiug  sodann 
sehr  scharfsinnig  auseinander,  dass  der  in  der  Schrift  vorkommende 
Gegensatz  zwischen  den  Bauern,  die  das  Landhecr  bilden,  und  dem 
städtischen  Demos,  der  die  Schiffe  bemannt,  auf  die  Zeit  des  archi- 
damischen  Krieges  nicht  passt;  in  Folge  der  Verwüstung  des  Landes 
gab  es  da  keine  Bauern  mehr.  Allmählich  allerdings  bildete  sich  ein 
neuer  Kreis  von  yscupyoüvTBg  xac  -nlobaioi^  und  von  diesen  spricht  die 
Schrift,  welche  in  die  Jahre  zwischen  417  und  414  gehört.  —  Abschnitt  4 
(S.  66  —  110)  fragt:  was  bedeutet  denn  nun  eigentlich  die  Schrift?  Müller- 
Strübing  meint,  sie  sei  die  Antwort  eines  extremen  Oligarchen  auf  die 
von  einem  anderen  Theil  der  Oligarchen  ausgesprochene  Ansicht,  die 
Oligarchie  könne  auf  dem  "Wege  der  Umformung  der  bestehenden  Ver- 
fassung zur  Herrschaft  in  Athen  gelangen;  die  Schrift  will  vielmehr  die 
Ueberzeugung  vorbereiten,  dass  die  Oligarchie  nur  mit  Gewalt,  mit  Hilfe 
der  Spartaner  eingeführt  werden  könne.  MüUer-Strübing  nimmt  an,  dass 
oligarchische  Parteiberathungen  in  Athen  stattgefunden  haben,  und  dass 
in  solchen  Berathungen  der  Inhalt  der  Sclirift  von  einem  der  Häupter 
der  extremen  Partei  vorgetragen  worden  sei.  Müller- Strübing  setzt 
ausführlich  die  Haltung  der  oligarchischen  Partei  in  jener  Zeit,  speciell 
als  die  sicilische  Expedition  beschlossen  wurde,  auseinander.  Die  Um- 
triebe dieser  Partei  sind  nach  ihm  dahin  gerichtet,  die  Spartaner  zum 
direkten  Eingreifen  in  die  athenischen  Verhältnisse  zu  veranlassen;  so 
liabcn  sie  auch  den  Einfall  in  das  spartanische  Gebiet  (Thuk.  VI,  105) 
verschuldet,  der  die  Lakcdämonier  wieder  nach  Attika  brachte.  »Die 
Oligarchen  hatten  also  ihren  Zweck  erreicht,  der  Landesfeind  war  in 
nächster  Nähe,  ihres  Rufs,  wie  sie  glaubten,  innncr  gewärtig«  (S.  Sit)« 
Wenn  man  dennoch  zwei  Jahre  wartete,  bis  man  wirklich  die  Hülfe  der 


350  Griechische  Geschichte. 

Fremden  in  Anspruch  zu  nehmen  versuclite,  so  lag  dies  daran,  dass  in- 
zwischen die  Gemässigten  der  oligarchischen  Partei  glaubten,  durch  eine 
Verfassungsreform  den  Zweck  der  Partei  erreichen  zu  können.  Das  Haupt 
dieser  Doctrinärs  war  Kritias,  und  gegen  dessen  Idee  ist  die  Schrift  ge- 
richtet. Was  in  dieser  Hinsicht  Müller -Strübing  auf  S.  90  sagt,  be- 
sprechen wir  unten.  Müller-Strübing  setzt  sodann  den  Verlauf  der  Ge- 
schichte der  400  in  ihren  Beziehungen  zu  Sparta  auseinander;  er  ist  der 
Ansicht,  dass  Kritias  eine  grosse  Rollo  unter  den  400  spielte ;  er  spricht 
bei  dieser  Gelegenheit  über  die  Familiengeschichte  des  Kritias,  wobei 
er  auf  bedenkliche  chronologische  Angaben  des  Plato  aufmerksam  macht. 
—  Abschnitt  5  (S.  110—131)  fragt:  wer  ist  nun  wohl  der  Verfasser  der 
Schrift?  Wahrscheinlich  Phrynichos,  ein  Mann  von  geringer  Herkunft, 
von  Thuk.  VHI,  27  wegen  seiner  Klugheit  glänzend  gelobt,  ohne  dass 
doch  erhelle,  worauf  sich  eigentlich  das  Lob  des  Thukydides  begründe; 
Müller-Strübing  meint  nun,  das  Lob  des  Thukydides  gelte  vielleicht  eben 
dieser  Schrift,  die  als  von  Phrynichos  herrührend  bekannt  sein  konnte.  — ■ 
Von  S.  122  an  bespricht  Müller-Strübing  noch  die  beiden  Arbeiten  über 
die  Schrift  vom  Staate  der  Athener  von  C.  Wachsmuth  (Gott.  1874)  und 
Mor.  Schmidt  (Jena  1876).  —  Dann  folgt  der  Text  der  Schrift  nach  der 
Recension  von  Müller-Strübing  (S.  132  -  155)  und  die  deutsche  Paraphrase 
(S.  15G"  175),  d.  h.  Uebersetzung  mit  Einfügung  einiger  Perioden  zur 
Erleichterung  des  Verständnisses  des  Zusammenhanges.  Zwei  Excurse, 
zu  1,  18.  19  (S.  175  —  180)  und  zu  2,  3  (S.  180—188)  machen  den  Schluss. 
Kommen  wir  zu  unserem  Urtheil  über  Müller-Strübing's  Leistung. 
Es  geht  dahin,  dass  er  in  einer  Menge  von  einzelnen  Punkten  Recht  hat, 
seine  Hauptabsicht  jedoch  nicht  erreicht,  nämlich  glaublich  zu  machen, 
dass  die  Schrift  den  Standpunkt  der  extremen  Oligarchen  gegen  die  ge- 
mässigten vertheidigen  solle.  Müller-Strübing  hat  Recht  in  seiner  Polemik 
gegen  die  von  anderen  vorgenommenen  Umstellungen,  in  seiner  Kritik  der 
platonischen  Chronologie,  in  seiner  Bemerkung  über  die  Art  der  Studien  der 
vornehmen  Athener  (S.  103  Anm.),  in  seinen  köstlichen  Bemerkungen  über 
Hypothesen  (Monsieur  Jourdain  ist  hier  sehr  gut  herbeigezogen)  (S.  7.  8); 
Müller-Strübing  hat  die  Haltung  der  Oligarchen  in  der  Zeit  seit  414 
sehr  gut  auseinandergesetzt  und  seine  Darstellung  ist  für  die  Geschichte 
jener  Zeit  nothwcndig  zu  benutzen,  und  so  Hessen  sich  noch  eine  Menge 
von  Einzelheiten  anführen,  die  gut  sind  —  in  einigen  Details  stimmt  er 
mit  V.  Wilamowitz-Mölleudorff  in  seinen  Philol.  Untersuchungen  überein 
(z.  B.  S.  143);  aber  seine  Hauptthese  hat  er  unserer  Ansicht  nach  nicht 
bewiesen.  Es  ist  merkwürdig,  wie  wenig  Raum  er  darauf  verwendet. 
Er  setzt  die  Verhältnisse  in  Athen  auseinander,  er  giebt  den  Text  der 
Schrift  und  seine  Paraphrase,  und  setzt  voraus,  nun  sei  es  einem  un- 
befangenen I^eser  klar,  dass  er  Recht  habe  zu  sagen,  die  Schrift  oder 
Rede,  wie  man  will,  solle  beweisen,  dass  die  gemässigten  Oligarchen  Un- 
recht liahpn,  die  radikalen  Oligarchen  Recht.  Ein  Anlauf  zu  einem  wirk- 
lichen Beweis  findet  sich  eigentlich  nur  auf  S.  90.    Wir  müssen  gestehen, 


Periode  von  500  —  400  v.  Chr.  351 

dass  seine  allgemeinen  Darlegungen  der  Sachlage  sowie  seine  Paraphrasen 
seine  Thesis  für  uns  nicht  bewiesen  haben,  und  dass  der  Versuch  sie  im 
Detail  zu  beweisen  (S.  90),  uns  ohne  Kraft  zu  sein  scheint.  Sehen  wir 
diesen  letzteren  an.  Kritias  meinte  (nach  Müller- Strübing),  die  Oligar- 
chen  könnten  durch  eine  Verfassungsveränderung  ihren  Zweck  erreichen. 
Dagegen  operirt  die  Schrift.  Nun  wird  sich  nach  Müller-Strübing  S.  90 
Kritias  »schwerlich  damit  begnügt  haben,  das  was  er  an  der  bestehenden 
athenischen  Verfassung  für  verfehlt  hielt,  darzulegen  (darauf  antwortet 
eben  unser  Verfasser  in  der  halb  ernst  halb  scherzhaft  gemeinten  Apolo- 
gie der  Demokratie) ;  er  wird  auch  Reformvorschläge  gemacht  haben,  die 
an  das  bestehende  anknüpfen  sollten  (was  dann  unser  Verfasser  als  ein 
müssiges  unpraktisches  Treiben  zurückweist,  c.  3  §  8)«.  Sehen  wir  uns 
3,  8  an.  Toutujv  toivov  tocou-wv  ovtwv  ou  (prjjxt  oiov  r  elvai  äXXojg  s^eiv 
rä  npay/iara  ^A&rjvrjffiv  ^  vjazep  vov  i^^^,  ^r^^v  ec  xaza  ficxpöv  vi  o76v  zs 
zb  fikv  d.<ps.Xztv  zu  (ik  TipoaHsTvai.  noXu  8k  ou^  ocov  zs  fxszaxcvsTv  uxtzs  pyj 
ou^}  z^g  drjpoxpazcrxg  dipaipEtv  zi.  Das  ist  doch  einfach!  Die  athenische 
Verfassung  ist  eine  so  vollkommene  Demokratie,  dass  man  wohl  kleines 
verändern  kann,  aber  nolü  nicht  ohne  die  Demokratie  selbst  zu  schwächen. 
Also  gerade  was  nach  Müller-Strübing  Phrynichos  als  falsch  nnchweisen 
will,  giebt  die  Schrift  als  richtig  zu.  Wenn  man,  sagt  die  Schrift, 
die  Verfassung  in  wesentlichen  Punkten  ändert,  ist  es  keine  Demo- 
kratie mehr!  Das  wollte  (nach  Müller-Strübing)  Kritias,  also  hat  Kritias 
Recht,  aber  nicht  Unrecht.  Müller-Strübing  hat  die  Worte  offenbar  um- 
gekehrt verstanden;  aber  dafür  ist  er  allein  verantwortlich,  nicht  die 
Schrift!  —  Damit  ist  seine  ganze  Theorie  über  den  Haufen  gestossen;  denn 
wenn  die  Schrift  trotzdem  noch  den  von  Müller-Strübing  behaupteten 
Zweck  hatte,  so  war  ihr  Verfasser  eher  ä^üvzzoq  als  ohx  d^uvezoi;.  Es 
liegt  aber  nach  des  Referenten  Ansicht  in  der  Schrift  überhaupt  nichts 
vor,  was  zur  Ansicht  veranlassen  könnte,  sie  sei  geschrieben  um  eine 
Art  der  oligarchischen  Umwälzung  als  praktischer  nachzuweisen  als  eine 
andere;  die  Schrift  ist  eine  ironische  Vertheidigung  der  athenischen  De- 
mokratie, geschrieben  von  einem  pessimistisch  resignirten  Aristokraten, 
der  überdies  klar  genug  sieht  um  zu  erkennen,  dass  es  in  Athen  noch 
viel  schlimmer  gehen  könnte  als  es  geht. 

Auf  die  Zeit  nach  dem  peloponnesischen  Kriege  bezieht  sich  fol- 
gende Schrift: 

Th.  Homolle,  Inscriptions  archaiques  de  Dolos.    Im  Bulletin  de 
Correspondance  hellenique.     III,  1879.     Athenes. 

Eine  derselben  wird  von  Homolle  mit  grosser  Wahrscheinlichkeit 
als  ein  Fragment  derjenigen  Urkunde  nachgewiesen,  durch  welche  nach 
Beendigung  des  peloponnesischen  Krieges  die  Spartaner  den  Deliern, 
wie  allen  Mitgliedern  der  athenischen  Bundesgenossenschaft,  die  Selb- 
ständigkeit wiedergaben.  Sie  enthält  die  Nnmon  der  Könige  Sparta's 
und  der  Ephoren. 


352  Griochische  GoKchichto. 

V.    Griechenland   nach   400. 

Die   M  a  k  e  d  0  n  e  r. 

Wir  beginnen  mit  einer  Abhandlnng  über  einen  Punkt  der  lake- 
dämoiiiscJien  Staatscinriclitiingcn : 

J.  Bcloch,  Die  Nauarchie  in  Sparta.    Rhein.  Mus.  XXXIV.    S.  117 
bis  130. 

Der  Verfasser  beweist,  dass  die  Nauarchie  der  Spartaner  von  ein- 
jähriger Dauer  war,  wodurch  auch  chronologische  Fragen  berührt  wer- 
den, die  Beloch  dann  behandelt.  Dahin  gehört  die  Frage  in  Betreff 
der  Uebernahme  der  Nauarchie  durch  Kratcsippos,  die  Beloch  Ende  409 
setzt  (S.  122);  dahin  gehört  ferner  die  Nauarchie  des  Pharax,  welche 
Beloch  Seite  124  398-397  setzt,  gegen  Diod.  XIV,  79,  wonach  Pharax 
396  Nauarch  gewesen  wäre,  nach  Xen.  Hellen.  III,  2,  12  im  Frühjahr 
397.  Beloch  nimmt  auch  an,  dass  bei  Diod.  XIV,  63,  wo  Pharakidas 
als  spartanischer  Nauarch  in  Syrakus  genannt  wird,  eigentlich  Pharax 
gemeint  sei,  und  dass  die  Belagerung  von  Syrakus  durch  die  Karthager 
deshalb  in  den  Herbst  397,  niclit  396  zu  setzen  sei.  Allerdings  passirt 
in  Diodor  XIV,  54 — 81  zuviel  für  ein  Jahr,  und  es  kann  wohl  sein,  dass 
die  ersten  Begebenheiten  schon  vor  396  fallen,  wie  die  letzteren  wahr- 
scheinlich nach  396;  vgl.  meine  Gesch.  Sic.  II,  368  und  Plass,  Tyr.  II, 
219.  Aber  der  Pharax  bei  Theopomp  fr.  218  Müller,  den  Beloch  eben- 
falls mit  dem  Nauarchen  zur  Zeit  Dionys'  I  identificiert,  ist  doch  wohl 
der  von  Plut.  Dion.  48  und  Timol.  11. 

De    Lycurgo    Athenieusi    pecuniarum    publicarum    administratore. 
Diss.  histor.  Bonn.     Scr.  Gar.  Droege.     Mind.  1880.     48  S.    8. 

Der  Verfasser  will  keine  vollständige  Biographie  des  Staatsmannes 
Lykurgos  geben,  er  behandelt  nur  seine  Thätigkeit  als  Verwalter  der 
öffentlichen  Gelder  und  auch  diese  nur  von  gewissen  spcciellen  Gesichts- 
punkten aus,  wie  eine  kurze  Uebersicht  des  Inhaltes  der  Dissertation 
zeigt.  Sie  enthält:  Pars  I  De  fontibus  historiac  Lycurgi,  wo  haupt- 
sächlich zu  zeigen  gesucht  wird,  dass  Photius  cod.  259  -  268  wirklich, 
was  von  Ballheimer  (De  Photi  vitis  decem  orator.  Diss.  Bonn.  1877)  be- 
stritten wird,  die  dem  Plutarch  zugeschriebene  Biographie  Lykurg's  bei 
seiner  Arbeit  zu  Grunde  gelegt  habe.  Pars  II  De  liycurgi  administra- 
tione  beschäftigt  sich  vorzugsw'cise  mit  dem  Namen  des  Amtes  durch 
dessen  Verwaltung  Lykurg  sich  seinen  Ruhm  erwarb,  welcher  nach  dem 
Verfasser  nicht  zo-iitag  sein  konnte.  Dieser  Name  findet  sich  nur  in  der 
vita  Lycurgi  und  im  Dekret  des  Stratokies.  In  jener  hält  es  Droege 
für  eine  aus  dem  interpolirten  Dekret  gcHossene  Einschiebung,  in  die- 
sem für  den  Theil  einer  an  Stelle  des  verlorenen  ächten  Stückes  ge- 
trotoiKMi  Itit(Mj»(»];iti()ii.     Dor  Tilcl  des  Amtes  wni-  nur  n  in}  rfj  ocotxrjfrsc. 


Periode  nach  400  v.  Chr.  353 

Der  Verfasser  entwickelt  sodann,  welche  anderen  Aemter  Lykurg  noch 
gehabt  bat,  nach  seiner  Meinung:  f^prjfiivog  im  zag  vcxag  xac  -ä  nofimea 
(S.  39)  und  azparrjug  inl  ttjv  TtapaaxBor^v  zrjv  iv  äazsc  (S.  41),  sowie  ein 
anderes  die  Seemacht  betrefiendes  (S.  41).  —  Die  Abhandlung  gehört 
mehr  in  die  Alterthümer  als  in  die  eigentliche  Geschichte.  Wir  haben 
sie  hier  besprechen  wollen,  um  auch  unsererseits  auf  diese  sebr  scharf- 
sinnige Arbeit  aufmerksam  zu  machen.  Wir  meinen,  Droege  hat  Recht 
zu  sagen,  zap-lag  sei  nicht  der  Titel  des  betreifendeu  Amtes  gewesen;  ob 
aber  darum  die  beiden  Erwähnungen  dieser  Bezeichnung  einer  doppelten 
Interpolation  ihre  Entstehung  verdanken?  Lykurg  war  nur  4  Jahre  offi- 
ciell  im  zfj  8ioix7]OBi\  alle  Welt  wusste,  dass  er  sie  12  Jahre  geleitet 
habe ;  konnte  nicht  da  in  seinem  Ehrendekrete  der  Ausdruck  za^iiag  ge- 
braucht werden,  von  dem  man  wusste,  dass  er  nicht  der  entsprechende 
Amtstitel  war,  gerade  weil  man  sich  in  der  Verlegenheit  befand,  für  et- 
was officiell  nicht  Einheitliches  einen  einzigen  Namen  zu  finden?  Diese 
Meinung  kann  irrig  sein,  aber  auch  die  des  Verfassers  hat  doch  etwas 
sehr  Bedenkliches. 

A.  Hock,  Die  athenischen  Bundesgenossen  und  der  philokrateische 
Friede.     Hermes  XIV,  119  —  128. 

Während  gewöhnlich  angenommen  wird,  dass  der  Bundesgenossen- 
beschluss,  welcher  bei  Aeschines  von  der  Ges.  §  60  vorkommt,  mit  dem 
bei  Aeschines  gegen  Ktes.  §  70  vorkommenden  identisch  ist,  hält  Hock 
die  beiden  mit  Böhnecke  für  verschieden  und  setzt  S.  125  — 128  aus- 
einander, wie  nach  seiner  Ansicht  die  Vorgänge  sich  abwickelten.  Er 
scheint  Recht  zu  haben. 

W.  Dittenberger,    Ketriporis    von    Thrakien.     Hermes   XIV, 
298  —  303. 

Dittenberger  bestätigt  die  von  Hock  über  das  Gebiet  des  aus 
Münzen  und  Inschriften  bekannten  thrakischen  Fürsten  Ketriporis  (vgl. 
v.  Sallet,  Zeitschr.  f.  Numism.  III,  51)  aufgestellte  Ansicht,  dass  dasselbe 
das  Küstengebiet  zwischen  Maroneia  und  dem  Strymon  umfasst  habe, 
indem  er  nachweist,  dass  bei  Arist.  Hist.  an.  IX,  36  statt  iv  8k  Spdxjj 
zfj  xa^oöfiivifj  TTuzk  KedpatnoXzt  mit  drei  Handschriften  zu  lesen  ist  KeSpsc- 
■Kühog,  oder  besser  Kedpcnöhog,  und  dass  bei  Theophr.  de  odor,  2,  4  ix 
zr^g  KedporMXtog  zu  verstehen  ist  ywpag,  sowie  endlich,  dass  dieselbe 
Gegend,  von  der  Aristoteles  und  Theophrast  sprechen,  in  den  ^aufidaca 
dxoüa/xaza  als  ly  Bpdxr^  tj  unkp  'Ap.firioXtv  bezeichnet  ist. 

Ganz  kurz  möchten  wir  liier  noch  die  neue  Ausgabe  von  J.  G. 
Droysen's  Werk  über  Alexander  den  Grossen  und  seine  Nachfolger 
erwähnen.  Dies  Standard  book  ist  jetzt  unter  dem  Titel  »Geschichte  des 
Hellenismus«  in  vielfach  verbesserter  und  den  neueren  Forschungen  ent- 
sprechoiuler  Gestalt,  Gotha  1877.  1878  in  3  Theilcn  (6  lialbbänden)  an's 

Jahresbericht  für  Alterthumswissenscliaft  XXUl.   (1880.  HI.)  23 


354  Griechischo  Geschichte. 

Licht  getreten.    Was  diese  Ausgabe  Neues  bietet  ist  in  trefflicher  Weise 
dargelegt  von  Kallenberg  in:  »Jahresbericht  der  Geschichtswissenscliaft«  I 
Berlin  1880  S.  66—68,  worauf  Referent  nur  verweisen  kann. 
Die  Geschichte  Alexander's  des  Grossen  betrifft  specicU: 

Eine  Quellenkritik  zur  Geschichte  Alexanders  des  Grossen  in  Dio- 
dor,  Curtius  und  lustin.  Leipziger  Dissertation  von  Rud.  Köhler. 
Leipzig  1879.    50  S.   8. 

Die  letzten  Arbeiten,  welche  für  diese  Frage  in  Betracht  kamen, 
waren  die  von  Landien  und  Kacrst.  Jener  (Ueber  die  Quellen  zur  Gev 
schichte  Alexander's  des  Grossen  in  Diodor,  Curtius  und  Plutarch,  Leipzig 
1874)  war  der  Ansicht,  dass  bei  diesen  Schriftstellern  Kallisthenes  und 
Onesikritos  zu  Grunde  lagen,  welche  jedoch  nicht  direct  von  ihnen  be- 
nutzt wurden,  dass  die  Quelle  des  Curtius  Rücksicht  auf  Klitarch  nahm, 
Curtius  selbst  auf  Aristobul,  und  dass  Diodor  XVII  im  zweitcnTheil  dieselbe 
Bearbeitung  der  vulgären  Darstellung  benutzte  wie  Curtius.  Kaerst  (Bei- 
träge zur  Quellenkritik  des  Q.  Curtius  Rufus ,  Gotha  1878)  ist  dagegen 
der  Meinung,  dass  Diodor  Klitarch  wiedergicbt,  und  ebenso  thue  auch 
Curtius,  der  daneben  jedoch  auch  andere  Quellen,  theils  selbständig,  theils 
einem  anderen  Werke,  wahrscheinlich  dem  historischen  Werke  Strabon's 
entnommen,  benutzt  habe,  einiges  aus  Timagenes,  endlich  für  die  Schil- 
derung der  indischen  Verhältnisse  Artemidor. 

R.  Köhler  schliesst  sich  nun  insofern  an  Kaerst  an,  als  er  daran 
festhält,  dass  bei  Diodor  Klitarch  zu  Grunde  liegt,  dass  Diodor  und  Cur- 
tius oft  gegen  Plutarch  übereinstimmen,  was  wieder  auf  Klitarch  führt 
(S.  7  oben);  aber  er  hebt  sodann  scharf  hervor,  dass  während  von  Diod. 
XVII,  63  an  Diodor  und  Curtius  durchaus  übereinstimmen,  zwischen 
c.  18  und  63  bei  Diodor  ein  Autor  befolgt  ist,  der  ein  grösseres  Interesse 
für  die  Perser  hat;  c.  1  —  18  liegt  jedoch  wieder  Klitarch  zu  Grunde- 
Der  Autor  der  Capitel  18—63  ist  derselbe  von  dem  der  Anfang  von 
Buch  II  herrührt  (nicht  Klitarch,  dessen  Angaben  vielmehr  »erst  von 
einem  dritten  mit  denen  des  Ktesias  vereinigt«  sind).  Siehe  auch  S.  17. 
Jedoch  meint  Köhler,  dass  »Diodor,  Curtius  und  lustin  Klitarch  nicht 
direct  benutzt  haben,  sondern  dass  ihnen  eine  Bearbeitung  desselben 
vorgelegen  hat,  und  zwar  eine  und  dieselbe«.  Die  »Erwägungen«  auf 
denen  diese  Ansicht  beruht,  sind  folgende.  Cauer  hat  erwiesen,  »dass 
Diodor  in  solchen  Fällen,  wo  seine  Darstellung  doppelte  Berichte  über 
ein  Factum  bringt,  in  den  meisten  diese  Gegenüberstellung  schon  in 
seiner  Quelle  vorfand«  (S.  18).  Dasselbe  hat  Petersdorff  für  Diodor  XVII 
wahrscheinlich  zu  machen  gesucht.  Also  kann  eine  Combination  vei'- 
schiedener  Versionen  von  Diodor  nicht  gemacht  worden  sein.  Hiergegen 
ist  zu  sagen,  dass,  da  keineswegs  bewiesen  ist,  dass  Diodor  immer  nur 
eine  Quelle  abschrieb,  jener  Schluss  nicht  gerechtfertigt  ist;  es  kann 
vielmehr  Diodor  sehr  wohl  aus  verschiedenen  Quellen  compilirt   haben. 


Periode  nach  400  v.  Chr.  355 

Was  nun  Curtius  betrifft,  so  kommt  Köhler  bei  seiner  »Ansicht  von  der 
Objectivität  des  Curtius«  (S.  36)  zu  dem  Resultat,  dass  »Curtius  auch 
nicht  die  ihm  mit  Diodor  und  Trogus  gemeinsame  Bearbeitung  der  kli- 
tarchischen  Darstellung  direct  benutzt  haben  kann,  und  bei  dieser  An- 
sicht erklärt  sich  auch  am  besten  die  ganze  Composition  des  Curtiani- 
schen  Werkes«  (S.  38).  Daneben  haben  nämlich  Curtius  »die  Autoren 
Arrian's  nur  in  überarbeiteter  Form«  vorgelegen  (Köhler  S.  34).  Aber 
nicht  Curtius  selbst  hat  das  alles  zusammengestellt,  da  nach  Nissen  »das 
einfache  Abschreiben  der  Quelle«  Regel  ist ;  Curtius  folgte  ausschliesslich 
»einem  Autor,  der  der  augusteischen  Zeit  angehörte«.  Wenn  wir  Köhler 
recht  verstehen,  haben  wir  so  verschiedene  nicht  genauer  zu  bestimmende 
Autoren  anzunehmen:  »eine  und  dieselbe«  Bearbeitung  Klitarch's,  welche 
dann  der  »Autor  der  augusteischen  Zeit«  benutzt  hat;  diesen  schrieb 
Curtius  ab,  jene  benutzten  Diodor  und  Trogus.  Man  sieht  nicht  recht 
ein,  wozu  wir  den  »Autor  der  augusteischen  Zeit«  brauchen;  was  der 
konnte,  konnte  Curtius  doch  auch ;  und  wenn  Köhler  darauf  Gewicht  legt, 
dass  die  Form,  in  der  wir  die  Nachrichten  haben,  von  den  ursprünglichen 
Quellen  oft  sehr  abweicht,  so  wird  es  um  so  natürlicher,  anzunehmen, 
dass  Curtius  selbst  bearbeitete,  nicht  bloss  abschrieb. 

Die  Dissertation  enthält  eine  Menge  einzelner  guter  Bemerkungen, 
wohin  wir  z.  B.  die  oben  erwähnte  über  den  Charakter  von  Diod.  XVII, 
18  -  63  rechnen.  Die  heutzutage  so  sehr  gebräuchliche  Zurückführung 
der  vorhandenen  Schriftsteller  auf  nicht  mehr  vorhandene  Quellen  ent- 
spricht übrigens  den  Emendationen  ihrer  Texte  durch  Conjecturen;  im 
Einen  zeigt  sich  die  Belesenheit  des  Philologen,  im  Andern  die  des  Histo- 
rikers ;  wirklich  bewiesen  wird  damit  jedoch  nur  ausnahmsweise  etwas,  und 
es  ist  immer  noch  Spielraum  für  den  Scharfsinn  der  später  Kommenden. 

Für  die  Geschichte  der  Zeit  nach  dem  Tode  Alexander's  des  Grossen 
ist  von  Interesse: 

H.  Haupt,  Die  Vorgeschichte  des  Harpalischen  Processes.    Rhein. 
Mus.  34.    1879.    S.  377-387. 

Es  fragt  sich  wie  man  erklären  soll,  dass  Hypereides,  der  lang- 
jährige politische  Freund  des  Demosthenes,  so  plötzlich  gegen  ihn,  im 
harpalischen  Processe,  als  Feind  aufgetreten  ist.  »zu  der  Zeit,  als  der 
Hass  der  makedonischen  Parteigänger  in  Athen  zum  Todesstreiche  gegen 
Demosthenes  ausholte«.  Während  man  bisher  meist  in  den  harpalisclien 
Wirren  selbst  die  Ursache  der  Entzweiung  zwischen  Demosthenes  und 
Hypereides  erblicken  zu  müssen  glaubte,  ist  Haupt  der  Ansicht,  dass  die 
Entzweiung  älteren  Ursprungs  gewesen  sein  müsse.  Er  sieht  den  Beweis 
davon  darin,  dass  sich  Hypereides  in  seiner  Anklage  gegen  Demosthenes 
keineswegs  auf  Ereignisse  der  letzten  Zeit  beschränkt,  sondern  auf  Dinge 
zurückgreift,  die  lange  vorher  geschclion  waren  und  Acschines  schon  330 
tadelnd  erwähnt  hatte.    Hypereides  hat  die  Begebenheiten   von  der  Zcr- 

23* 


356  Griechische  Geschichte. 

Störung  von  Theben  an   gegen  Demosthenes  benutzt.    Demosthenes  hat 
Botschaften  an  Alexander,  bezieliungsweise  an  Hephästion  und  Olympias 
geschickt  mpc  8iaUaycuv\    er  hat  sich  ferner  in  Verbindung  gesetzt  mit 
dem  molossischen  Fürstenhause,   im   Jahre  330.     Haupt  nimmt  nun  an, 
dass  Demosthenes  seit  dem  Erscheinen  Alexander's  des  Grossen  in  Grie- 
chenland den  Gedanken    an  Widerstand   gegen  die  Makedoner  als  aus- 
sichtslos aufgegeben  habe,    und  dass  er  in  gewisser  Weise  für  den  Fall 
Theben's  verantwortlich  gemaclit  werden  könne.    Im  Jahre  330  wird  sich 
die  bis  dahin  einige  patriotische  Partei  gespalten  haben.    Demosthenes 
liielt  dafür,  dass  man  nicht  gegen  die  Makedoner  aufzutreten  habe,  w.äh- 
rend  Hypereides  die  Gelegenheit  günstig  erachtete,   mit  den   sonst  vor- 
handenen Gegnern  der  Makedoner  zusammenzugehen.     Damals    trat   an 
Stelle  des  Lykurgos  dessen  Gegner  Menesaechmos  als  Schatzmeister,  der 
dann  im  harpalischen  Process   zusammen  mit  Hypereides   als  Ankläger 
des  Demosthenes  auftrat.    Weiter  hat  Demosthenes  bei  Gelegenheit  der 
Erklärung  Alexander's  zum  Gotte  seine  Mittelstellung  bekundet;  in  der 
harpalischen  Sache  endlich  hat  er  anfangs  durch  Geldnehmen  von  Har- 
palos  sich  für  eine  Schilderhebung  gegen   die  Makedoner  erklärt,  dann 
aber  die  Sache  als  unmöglich  erkennend,  die  beabsichtigte  Erhebung  durch 
Beschlagnahme  des  harpalischen  Schatzes  in  unbestimmte  Ferne  gerückt. 
So  sind  nach  Haupt  für  die  Anklage  des  Demosthenes   im  harpalischen 
Processe  lediglich  politische  Motive  massgebend  gewesen.     »Es  war  ein 
mit  kühlem  Blute  überlegter,  zwischen  der  makedonischen  und  radikalen 
Partei  abgeschlossener  Compromiss,  der  Demosthenes  und  seine  Freunde 
neben  dem  feilen  Demades  auf  der  Anklagebank  erscheinen  Hess«.   Haupt 
lobt  schliesslich  jene  Politik  des  Demosthenes  als   erhabenen  Heroismus 
der  Geduld  (S.  387).     Wir  meinen,  dass  Haupt  hier  mehr  sagt,  als  die 
vorhergehenden  Darlegungen  erwarten  Hessen,  anderes  als  dieselben  be- 
weisen.    Haupt  hatte  z.  B.  S.  385  gesagt,   es   sei  für  Demosthenes   die 
Schlacht  bei  Chaerouea  »zu  einem  ängstigenden  Schreckbilde  geworden, 
das  seine  Energie  auch  in  jenen  Momenten  lähmte,  welche  Stegreifpoli- 
tiker wie  Hypereides  als  die  denkbar   günstigsten  für   eine   griechische 
Revolte  betrachteten«.    Wenn  es  ihm  an  Energie  fehlte,  hat  seine  Ge- 
duld doch  wohl  nicht  den  Charakter    des  Heroismus.     Wir  werden  rich- 
tiger mit  einem  jetzt  sehr  geläufigen  Ausdrucke  sagen,  dass  nach  Haupt's 
eigener,  sehr  scharfsinnig  begründeten  Auseinandersetzung  der  Thatsachcn, 
der  radikale  Hypereides  schliesslich  einen  bitteren  Hass  auf  den  oppor- 
tunistischen Demosthenes  geworfen  hat  und  mit  allen  Mitteln  versucht  hat, 
ihn   zu  stürzen,  auch  mit  unsittlichen.     So  scheint  uns  die  Haupt'sche 
Argumentation  in  letzter  Reihe  darauf  hinzuführen,  dass  die  Weidner'- 
sche  Ansicht  über  Demosthenes  eine  neue  Stütze  enthält,   eine  Ansicht, 
über  welche  man  vergleichen  kann  die  Berliner  Jahresberichte  der  Ge- 
schichtswissenschaft I,  S.  G4. 

Eine   ausführliche  Darstellung  des   von  Droysen  H,  2,  340  ff.  Be- 


Periode  nach  400  v.  Chr.  357 

handelten  giebt  L.  Chevalier,  Die  Einfälle  der  Gallier  in  Griechenland 
Ol.  125,  2  und  3  im  Jahresbericht  des  k.  k.  Realgymnasiums  in  Smichow, 
Prag  1878,  37  S.  in  8.  Wir  vermissen  bei  dieser  fleissigeu  und  gelehrten 
Arbeit  nur  eine  speciellere  Würdigung  der  Quellen,  wozu  Droyseu  1.  1. 
p.  342  anleiten  kann.     Warum  schreibt  Chevalier  Kalippos? 

Andere  das  3.  Jahrhundert  v.  Chr.  betreffende  Arbeiten  sind  fol- 
gende : 

E.  Muret  handelt  im  Bull,  de  correspoud.  hellen.  IV,  1880,  p.  43 
—  46  von  Aristütimos,  Tyrann  der  Elier.  Muret  sieht  in  den  Buchstaben 
AP  auf  elischen  Münzen  die  Andeutung  des  Namens  Aristotimos.  Vergl. 
Droyseu,  Hellenismus  III,  1,  222  —  225. 

H.  G.  Lolliug,  Symmachievertrag  der  Phoker  und  Böoter.  Mit- 
theil, des  deutschen  archäol.  Instituts  in  Athen  III,  1878,  S.  19 — 27,  be- 
handelt ein  bei  Elateia  gefundenes  luschriftfragmeut :  Vertrag  über  die 
Modalitäten  der  Bergung  von  durch  Belagerung  gefährdetem  Eigenthum 
bei  den  Verbündeten.  Der  Vertrag  gehört  dem  3.  Jahrhundert  v.  Chr. 
an.  LoUing  setzt  die  politischen  Verhältnisse  von  Böotieu  und  Phokis 
in  jeuer  Zeit  auseinander.  Vielleicht  lag  die  Veranlassung  zu  dem  Ver- 
trage in  den  Raubzügen  der  Aetoler,  welche  um  220  v.  Chr.  i^Polyb.  IV, 
15)  sowohl  Böotien  wie  Phokis  verheerten. 

P.  Foucart,  luscription  d'Orchomene.  Bull,  de  corresp.  hellen.  IV, 
1880,  S.  1—24  giebt  einen  Beitrag  zur  Geschichte  der  Zustände  in  Böo- 
tien um  200  V.  Chr.,  wo  nach  Polyb.  XX,  6  und  XXIII,  2  die  Justiz 
langsam  geworden  war.  Die  Stadt  Orchomenos  konnte  ihren  Gläubigern 
nicht  gerecht  werden. 

Th.  Homolle,  La  confederation  des  Cyclades  au  3-^  siecle.  Bull, 
de  corr,  hell.  IV,  1880,  S.  320-334  handelt  nach  theilweise  neugefun- 
denen  Inschriften  über  das  nur  aus  Inschriften  bekannte  xocvuv  täv  vjy- 
aiui'wv.  Dies  xocvbv  tritt  zuerst  unter  Ptolemaeus  I  oder  Ptol.  II  auf; 
es  stand  unter  dem  Schutze  der  Ptolemäer;  das  Archiv  war  in  Delos. 
Man  versammelte  sich  vielleicht  abwechselnd  in  Delos  und  in  Tenos.  Es 
kommt  auch  ein  König  Philokles  von  Sidon  in  einer  dieser  Inschriften 
vor ;  vielleicht  derselbe,  der  266  als  Strateg  von  Ptolemaeus  Philadelphus 
erscheint  (Polyaeu.  Strat.  III,  16).    Vgl.  Droysen,  Hellenismus  III,  1,  272. 

Unter  den  von  Pottier  und  Hauvette-Besnault  im  Bull,  de 
corresp.  hellen.  IV,  1880,  S.  433  ff.  publicirten  Inscriptions  de  Lesbos  be- 
weist eine,  dass  Ptolemaeus  IV  Philopator  auch  die  Insel  Lesbos  besass, 
die  kurze  Zeit  Aegypten  unterworfen  war,  nach  242  und  vor  205  v.  Chr. 

Wir  fügen  noch  hinzu,  dass  Th.  Homolle,  Supplement  ä  la  Chro- 
nologie des  archontes  athcnicns  posterieurs  ä  la  CXXIL'  Olymp.  Bull, 
de  corresp.  hellen.  IV,  1880,  S.  182 — 191  aus  delischcn  Inschriften  einen 
Beitrag  zur  Chronologie  giebt.  Die  hier  genannten  athenischen  Archonten 
müssen  nach  160  v.  Chr.,   wo  Delos  wieder  athenisch  wurde,  fallen.     Es 


358  Gricchischo  GoscLicbte. 

haüdelt  sieb  um  Poscidouios  (zwischen  1G5  und  157),  Aristolas,  Antlieste- 
rios,  Kallistratos,  Mncsitheos,  die  auf  Poscidonios  folgen,  und  um  Diokles, 
Echekrates,  Medeios,  Theodosios,  Prokies,  Argeios  /7,  Herakleitos,  welche 
von  101  —  96  auf  einander  folgen. 

Philopoemcn,  der  letzte  der  Hellenen.  Ein  Charakterbild  aus  der 
Zeit  des  Achaeischeu  Bundes ,  nach  den  Quellen  entworfen  von  An- 
dreas Ncumeyer.  Programm  der  königl.  Studienaustalt  Amberg. 
Amberg  1879.     64  S.  8. 

Gut  geschriebene  Abhandlung,  die,  ohne  Neues  zu  bringen,  eine 
anschauliche  Darstellung  des  Lebens  Philopoemen's  giebt. 

VI,     Specialgeschichte  nebst  Aegypten. 

Wir  besprechen  jetzt  einige  Arbeiten  über  die  Specialgeschichtc 
griechischer  Stä'dte  oder  Landschaften. 

Moritz  Müller,  Geschichte  Theben's  von  der  Einwanderung  der 
Boioter  bis  zur  Schlacht  bei  Koroneia.  Leipziger  Inaug.  Diss.  Leipzig 
1879.    72  S.  in  8. 

Abschnitt  I  behandelt  Theben  vor  den  Perserkriegen.  Müller  lässt 
die  mythische  Zeit  Theben's  bei  Seite,  beschäftigt  sich  auch  nicht  mit 
der  Topographie  der  Stadt  oder  der  Beschreibung  des  Gebietes,  sondern 
beginnt  mit  der  Einwanderung  der  Boioter.  Früh  wird  in  Theben  das 
Köuigthum  abgeschafft,  Aristokratie  eingeführt.  Eines  der  wenigen  wirk- 
lich historischen  Ereignisse  aus  der  älteren  Zeit  Theben's  ist  die  Gesetz- 
gebung des  Philolaos,  eines  Korinthers,  nach  Ol.  13  (728  v.  Chr.),  worüber 
Müller  so  ausführlich  spricht  als  es  der  Stoff  gestattet.  Nach  Müller 
gehört  das  von  Arist.  Pol.  III ,  3,  4  (III,  5)  angeführte  Gesetz,  wonach 
nur  diejenigen  Bürger  zur  Verwaltung  von  öffentlichen  Aemtern  fähig 
sein-  sollen,  die  sich  10  Jahre  lang  des  Betriebes  von  Handwerk  oder 
Handel  enthalten  haben,  nicht  der  Gesetzgebung  des  Philolaos  au,  son- 
dern der  Epoche  nach  den  Perserkriegen.  Er  bemerkt,  durch  dieses 
Gesetz  wäre  allen  denjenigen  der  Eintritt  in  die  herrschende  Classc  ge- 
stattet worden,  welche  im  Besitz  eines  Vermögens  waren,  das  ihnen  ge- 
stattete, ohne  Sorgen  müssig  zu  sein;  mit  anderen  Worten,  die  Berech- 
tigung zur  Theilnahme  an  den  Staatsgeschäften  wurde  an  die  Erreichung 
eines  hohen  Census  geknüpft;  »damit  wäre  die  bisherige  strenge  Aristo- 
kratie in  eine  Timokratie  umgewandelt  worden«.  Nothwendig  scheint  uns 
diese  Conscquenz  nicht.  Jene  Vorschrift  ist  nicht  dahin  gerichtet,  einen 
Census  festzustellen,  sondern  vielmehr  die  Würde  des  obrigkeitlichen 
Amtes  zu  wahren;  warum  sollte  das  nicht  auch  mit  einer  Aristokratie 
verträglich  sein?  Wcmi  nun  ein  Mitglied  des  Adels  verarmte  und  Han- 
del trieb,  was  doch  vorkommen  konnte,  sollte  er  nicht  eher  wieder  wähl- 


Specialgeschichten.  359 

bar  seiu,  bis  10  Jahre  nach  Aufgabe  des  Geschäftes  vergangeu  wareu. 
Für  eine  Timokratie,  wie  Müller  annimmt ,  wollen  mir  die  10  Jahre  Frist 
nicht  passend  erscheinen.  In  Frankreich  gab  es  unter  dem  ancieu  re- 
gime Provinzen,  in  denen  der  Adlige  Handel  treiben  konnte  ohne  seine 
Privilegien  für  immer  zu  verlieren;  wenn  er  den  Handel  wieder  aufgab 
und  erklärte  nach  adliger  Weise  leben  zu  wollen,  hatte  er  seine  Adels- 
vorrechte wieder,  die  vorher  geruht  hatten.  Solches  Ruhen  der  Adels- 
privilcgien  linde  ich  auch  in  jener  Gesetzesbestimmung.  Den  Streit  zwi- 
schen Theben  und  Plataeae,  der  mit  dem  Anschluss  Plataeae's  an  Athen 
endigte,  setzt  Müller  wohl  mit  Recht  in's  Jahr  509  (Müller  S.  18).  Ab- 
schnitt H  behandelt  Theben  zur  Zeit  der  Perserkriege;  Müller  weist  da- 
rauf hin,  dass  der  Medismos  Theben's  sich  sowohl  durch  den  Wunsch 
der  thebanischen  Aristokratie  sich  am  Ruder  zu  erhalten,  was  am  besten 
im  Bündniss  mit  den  Persern  geschehen  konnte,  als  auch  durch  die  be- 
ständige Feindschaft  mit  Athen  erklärt.  In  Betreff  des  Kampfes  bei 
Thermopylae  sucht  Müller  nicht  ohne  Glück  zu  zeigen,  dass  die  Nach- 
richt, wonach  die  400  Thebaner  von  den  Spartanern  zurückbehalten  und 
dann  zu  den  Persern  übergelaufen  seien,  eine  tendenziöse  Lüge  sei;  er 
meint,  die  400  Thebaner  seien  gleich  mit  den  anderen  Bundesgenossen 
abgezogen  (S.  40)  Cap.  III  behandelt  die  Thebaner  bei  Plataeae  und 
der  Belagerung  Theben's.  Hier  macht  Müller  auf  die  Unwahrscheinlich- 
keit  aufmerksam,  dass,  wie  Diodor,  d.  h.  Ephoros,  behauptete,  die  Athe- 
ner die  Thebaner  nach  der  Schlacht  bei  Plataeae  bis  vor  die  Mauern 
von  Theben  verfolgt  haben  sollten.  Es  wäre  diese  übertriebene  Hervor- 
hebung athenischer  Verdienste  durch  Ephoros  ein  Seitenstück  zu  dem 
von  Holzapfel  (s.  oben  den  Artikel  über  dessen  Schrift)  über  eine  besondere 
Bevorzugung  Athen's  durch  Ephoros  Bemerkten.  Abschnitt  III  behandelt 
Theben  in  der  Zeit  nach  den  Perserkriegen.  Nach  Diod.  XI,  81  fand 
zwischen  Athenern  und  Böotern  eine  doppelte  Schlacht  statt,  bei  Tanagra 
und  Oenophyta,  worüber  Müller  S.  64  spricht;  vgl.  auch  Holzapfel  S.  28, 
welcher  mehr  geneigt  ist,  athenische  Prahlerei  als  Grund  der  der  Wahr- 
heit nicht  entsprechenden  Verdoppelung  der  Schlacht  anzunehmen,  ohne 
die  Möglichkeit  ganz  auszuschlicssen,  dass  Diodor  aus  zwei  verschiedeneu 
Berichten  über  eine  Schlacht  zwei  Schlachten  gemacht  habe.  —  Müller 
sollte  seine  Heissig  gearbeitete  Geschichte  Theben's  fortsetzen.  Es  kommen 
ja  nun  interessantere  Zeiten. 

Eine  zu  Athen  in  engen  Beziehungen  stehende  Insel  behandelt: 

De  rebus    Salaminiis.     Diss.   iuaug.   Götting.   scr.   P.  Mein  hold. 
Regim.  1879.     48  S.  in  8. 

Cap.  I  Res  Salaminiae  enthält  §  1  de  Salaminiorum  rebus  mythicis, 
§  2  Phoeniccs,  wo  der  Verfasser  auch  in  der  Beziehung  zwischen  Kychreus 
und  der  Schlange  eine  Spur  von  Orientalischem  sieht.  §  3  de  bollo  ab 
Atheniensibus  de  SalaniiJie  cum  Mcgarensibus  gesto,  wo  das  Resultat  des 


360  Griechische  Geschichte. 

Verfassers  ist  (S.  14):  primiim  Salamis  capta  a  Soloue  circa  an.  598,  re- 
cuperata  a  Megarensibus  ca  an.  595,  et  an.  565  Athenicnsibus  reddita 
esse  videtur«.  §  4  behandelt:  qnae  ratio  intercesserit  inter  Salamina  et 
civitatem  Atheniensium.  Meinhold  schliesst  sich  der  Ansicht  K.  Fr.  Her- 
niann's  und  v.  Wilamowitz'  an,  dass  Salamis  nie,  wie  man  aus  Philostr. 
Her.  12,  2  geschlossen  hat,  ein  attischer  Demos  gewesen  sei,  sondern 
stets  eine  Kleruchie,  und  zwar  seit  der  solouischen  Eroberung,  wofür 
S.  21.  22  für  die  ältere  Zeit  die  Beweise  gegeben  werden.  Es  ist  also 
nicht  richtig,  wenn  Hcrodot  V,  77  Chalcis  die  erste  attische  Kleruchie 
nennt.  Wenn  es  sich  darum  handelt,  zu  sagen,  wie  Philostratos  zu  sei- 
nem Irrthum  kam,  sollte  man  da  nicht  meinen,  er  habe  das  Wort 
Sr^/iug  in  jenem  weiteren  Sinne  genommen,  wonach  es  überhaupt  eine 
abhängige  Gemeinde  bezeichnet?  vgl.  Kuhn,  Entstehung  der  Städte  der 
Alten.  Cap.  II  behandelt  sorgfältig  die  Antiquitates :  §  1  de  rebus  pu- 
blicis,  §  2  de  rebus  sacris;  S.  46  —  48  wird  ein  kurzer  Abriss  der  Ge- 
schichte von  Salamis  gegeben.  Das  Schriftchen  ist  ein  erfreulicher  Bei- 
trag zur  Specialgeschichte  Griechenlands. 

Einiges  von  dem  in  der  Meinhold'schen  Schrift  Berührten  behan- 
delt auch 

U.  Köhler,  Die  Münzen  von  Salamis,  Eleusis  und  Oropos.    In  den 
Mittheilungen  des  deutschen  archäol.  Instituts  in  Athen  IV,  1879. 

Köhler  zeigt  ebenfalls,  dass  Salamis  nie  einen  Bestandtheil  des 
athenischen  Staates  gebildet  hat,  sondern  stets  eine  Besitzung  desselben. 
Es  war  Sitz  einer  athenischen  Bürgercolonie  oder  Kleruchie,  der  Sicher- 
heit wegen  von  athenischen  Strategen  geschützt.  Doch  hatte  auch  die 
einheimische  Bevölkerung  Recht  auf  Grundbesitz  daselbst.  Die  Abhand- 
lung ist  ferner  ein  wichtiger  Beitrag  zur  Geschichte  der  eleusinischeu 
Ebene  und  des  oropischen  Greuzlandes.  Wie  merkwürdig  ist  es  doch, 
dass  die  Eleusinier  als  attischer  Demos  gemünzt  haben!  Es  kann  nur 
ein  Ueberbleibsel  früherer  Selbständigkeit  sein.  Vgl.  hierüber  auch  die 
Philol.  Untersuchungen  von  v.  Wilamowitz,  erstes  Heft.  Ein  wichtiger 
Anhang  behandelt  den  Namen  Salaminier  in  attischen  Inschriften.  -  In 
Betreff  der  Stellung  von  Salamis  zu  Athen  vgl.  auch  Bursian,  Geogr. 
Griech.  I,  363,  der  die  Epochen  scharf  unterscheidet. 

Ueber  Prasiae's  Beziehungen  zu  Delos  handelt  Lolling  in  den 
Mittheilungen  des  deutschen  archäologischen  Instituts  in  Athen  IV,  1879, 
S.  351  ff. 

Die  Thatsache,  dass  gewisse  attische  Demen  keine  Männer  liefer- 
ten, die  an  der  Leitung  der  öffentlichen  Angelegenheiten  theilnahmen, 
hebt  hervor 

U.  Köhler,  Attische  Prytanenurkunden.     Mitthcil.  des  deutschen 
archäol.  Instituts  in  Athen  IV,  1879,  S.  97  ff. 


Specialgeschichte.  36 1 

Quae  Asiac  minoris  orae  occidentalis  sub  Dareo  Hystaspis  lilio 
fuerit  condicio.  Diss.  inaug.  histor.  quam  etc.  etc.  def.  V.  Posseidt. 
Regira.  1879.    100  S.   8. 

Diese  die  Verhältnisse  der  griechischen  Städte  der  Westküste  Klein- 
asien's  behandelnde  Abhandlung  zerfällt  in  drei  Theile:  1.  Zustand  der- 
selben bei  der  Thronbesteigung  des  Darius.  2.  Lage,  in  welche  sie  durch 
die  Einrichtung  der  Satrapien  kamen.  3.  Schicksale  derselben  unter  der 
Regierung  des  Darius.  Im  ersten  Theil,  in  welchem  die  einzelnen  Städte 
durchgenommen  werden,  ist  bemerkenswerth,  dass  Posseidt  sich  nicht  der 
geistreichen  Annahme  von  E.  Curtius  in  Betreff  des  doppelten  Charak- 
ters von  Ephesus  anschliessen  will.  Freilich  sagen  die  Quellen  nichts 
mit  ausdrücklichen  Worten  davon,  aber  es  scheint  doch,  dass  Curtius  in 
scharfsinniger  Weise  den  Punkt  gefunden  hat,  von  dem  aus  sich  Manches 
in  der  Geschichte  von  Ephesus,  was  sonst  weniger  klar  ist,  erklären 
lässt;  auch  hat  Curtius  bei  Vielen  Beifall  gefunden,  z.  B.  auch  bei  Kuhn, 
Entstehung  der  Städte  der  Alten.  Im  zweiten  Abschnitt  ist  die  Ausein- 
andersetzung über  die  Lasten,  welche  die  griechischen  Städte  zu  tragen 
hatten,  recht  eingehend  und  verdienstlich.  Der  Verfasser  verspricht  eine 
Fortsetzung;  möchte  er  sie  deutsch  schreiben,  da  er  auf  sein  Latein 
ja  doch  keinen  Werth  zu  legen  scheint;  lapsus  wie:  quamdiu  locum  ia- 
cuerit  vastatum  (S.  22);  totam  Cariam  regnavit  (S.  36);  elucet  —  non 
odium  in  Persas  lones  incitavisse,  sed  potius  unus  solus  Aristagoras  (S.  83); 
post  illum  bellum  (S.  79)  wären  sonst  wohl  vermieden  worden. 

Wir  schliessen  hieran  die  Erwähnung  des  Büchleins: 

Greek  eitles  and  Islands  of  Asia  Minor.  By  W.  S.  W.  Vaux, 
M.  A.,  F.  R.  S.     London  1877.    180  S.  in  8. 

Diese  Schrift  bildet  ein  Bändchen  der  Serie :  Ancient  History  from 
the  mouuments,  welche  herausgegeben  wird  von  der  Society  for  Promo- 
ting  Christian  Knowledge  in  London;  andere  Bändcheu  derselben  Serie 
behandeln  Assyrien,  Babylonien,  Aegypteu,  Persien,  Sinai,  von  G.  Smith, 
S.  Birch,  Vaux,  H.  S.  Palmer.  Die  Asia  Minor  betreffende  Abtheilung 
enthält  in  Cap.  1  die  Städte  des  nordwestlichen  Kleinasien's,  unter  An- 
dern Cyzicus,  Troja,  Pergamum;  in  Cap.  2  die  Städte  von  lonien,  Lydien, 
Karien;  in  Cap.  3  Xanthus,  Lycien,  Pisidien,  Cilicicn;  in  Cap.  4  das  In- 
nere, wie  Colossae,  Ancyra,  Tyana,  Comanc,  die  der  Nordküste  wie  Tra- 
pezus,  Sinope  und  zurückkehrend  über  Nicaea  und  Nicomedia,  die  Inseln, 
besonders  Lesbos,  Samos,  Chios,  Rhodus,  Cyprus;  in  Cap.  5  die  Reisen 
des  Apostels  Paulus.  Ueberall  werden  die  Ausgrabungen  berücksichtigt 
und  der  Text  durch  Citatc  aus  den  alten  Schriftstellern  belegt.  Der 
Charakter  der  Darstellung  ist  jedoch  ein  populärer.  Einige  Illustra- 
tionen sind  dem  Texte  eingefügt. 

Von  bedeutendem  wissenschaftlichem  Werth  ist  dagegen 


362  Griechische  Geschichte. 

Ed.  Meyer,  Geschichte  des  Königreichs  Pontes.  Leipzig  1879. 
VII,  109  S.  in  8. 

Wir  heben  als  eines  der  Hauptresultate  dieser  mit  musterhafter 
Genauigkeit  gearbeiteten  Schrift  hervor,  dass  das  Königreich  Pontus  nicht 
schon  während  der  persischen  Herrschaft  existirte,  sondern  dass  sein 
wirkliclicr  Gründer  Mithradates  Ktistes  296  v.  Chr.  Mithradates  III.  war 
und  verweisen  im  Uebrigen  auf  die  wichtige  Zusätze  und  Berichtigungen 
bringende  Anzeige  des  Buches  durch  A.  v.  G.  im  Litterar.  Centralblatt 
1880  No.  27. 

Eine  ebenso  bedeutende  Leistung  für  die  Geschichte  der  griechi- 
schen Cultur  im  innern  Asien  ist 

A.  von  Sallct,  Die  Nachfolger  Alexander's  des  Grossen  in  Bak- 
trien  und  Indien.  Mit  7  Tafeln  Münzabbildungen.  IV,  218  S.  in  8. 
Berlin  1879,  und  in  der  Zeitschrift  für  Numismatik  1878. 

Die  Geschichte  dieser  Herrscher  ist  auf  die  Münzen  gegründet;  der 
erste  Theil  enthält  die  historische  Uebersicht,  der  zweite  das  Münzver- 
zeichuiss.  v.  Sallet  kommt  zu  wichtigen  historischen  Ergebnissen,  welche 
auf  S.  191  ff.  des  sechsten  Bandes  der  Zeitschrift  für  Numismatik  zu- 
sammengefasst  sind.  Dahin  gehört  z.  B.,  dass  die  Prägung  der  baktri- 
schen  Münzen  beginnt  mit  einer  Münze,  welche  den  Namen  des  Königs 
Antiochus  II.  von  Syrien  trägt:  ein  Zeichen,  dass  man  in  Baktrien  anfangs 
die  syrische  Oberhoheit  noch  nominell  anerkannte;  ferner,  dass  es  einen 
den  Historikern  nicht  bekannten  König  Euthydemos  II.  gab ,  der  wahr- 
scheinlich als  Mitregent  seines  Vaters,  des  Königs  Demetrios,  Sohnes  des 
ersten  Euthydemos  herrschte;  dahin  gehört  endlich  die  sehr  bemerkens- 
werthc  Auseinandersetzung  über  die  Münzen,  welche  dem  Diodotos,  Euthy- 
demos, Antiochos  die  höhere  Stelle  geben,  und  entweder  Agathokles  oder 
Antimachos  als  regierende  Könige  bezeichnen,  was  anders  zu  deuten  ist, 
als  Droysen,  Epigonen  I,  369  ff',  that,  nämlich  so,  dass  diese  Münzen  ganz 
gleichzeitig  sind  und  jene  als  höhere  Persönlichkeiten  genannten  Diodo- 
tos, Euthydemos,  Antiochos  nicht  als  lebende  bezeichnen,  sondern  als 
verstorbene,  als  Heroen,  gewissermassen  als  Ahnen,  ehren  sollen. 

feinen  kleinen  Beitrag  zur  Städtegeschichte  Vorderasieu's  giebt 
endlich  noch 

H.  G.  Lolliug,  Atarneus,  in  den  Mittheilungen  des  deutschen 
archäol.  Instituts  in  Athen  IV.  1879.  S.  1  —  10. 

Referent  will  noch  erwähnen,  dass  die  verdienstlichen  Arbeiten  von 
0.  Riemann,  Recherches  archeologiques  sur  les  lies  Joniennes,  enthalten 
in  der  Bibliotheque  des  ecoles  fran(;aises  d'Athönes  et  de  Rome.  Paris, 
Thorin.  Fascic.  8.  12.  18;  1879.  1880,  welche  betreffen  I.  Corfou;  IL  Cc- 
phalonie;  III.  Zante;  IV.  Cerigo;  V.  Appendice,  für  die  Geschichte  von 
geringerer  Bedeutung  sind  als  für  die  Geographie. 


Specialgeschichten.     Aegypteu.  363 

Für    die    Familien- Geschichte    Griecheulands    sind    wichtig 
einige  der 

Inscriptions  de  Ohio,  publ.  par  ß.  Haussoullier  im  Bull,  de 
corresp.  hellen.  III.  1879.  Atheues; 
besonders  S.  47  ff.  und  S.  242  ff". ,  betreffend  die  Familie  der  Klytiden, 
eine  elische  Priesterfamilie,  von  der  jene  chiischen  Inschriften  uns  lehren, 
was  wir  noch  nicht  wussten,  dass  sie  auch  auf  Chios  ansässig  und  dort 
reich  begütert  war;  siehe  besonders  S.  53  fi'.  die  Zusammenstellung  der 
über  jene  Familie  bekannten  Thatsachen. 

H.  G.  Lolling,  Inschriften  aus  Nordgriecheuland.     Mittheilungen 
des  deutschen  archäol.  Instituts  in  Athen.    IV.  1879.  S.  193—227 
enthält  S.  198  Notizen  über  die  Familie  des  Laches  im  5.  und  4.  Jahr- 
hundert. 

Von  grosser  Bedeutung  für  die  griechische  Geschichte  sind  auch 
einige  Arbeiten,  die  sich  mit  der  Geschichte  Aegypten's  beschäftigen. 

Geschichte  Aegypten's  von  Psammetich  I.  bis  auf  Alexander  den 
Grossen,  nebst  einer  eingehenden  Kritik  der  Quellen  zur  aegyptischeu 
Geschichte  von  Dr.  A.  Wiedemann.     Leipzig  1880.     VIII,  312  S.  8. 

Das  vorliegende  Buch  hat  neben  seiner  Bedeutung  für  die  ägyp- 
tische Geschichte  doch  auch  eine  nicht  zu  übersehende  für  die  griechi- 
sche, und  zwar  in  doppelter  Hinsicht;  einmal  weil  in  der  vom  Verfasser 
behandelten  Periode  Aegypten  in  ziemlich  enger  und  häutiger  Verbindung 
mit  Griechenland  stand,  und  sodann,  weil  der  Verfasser  einen  nicht  ge- 
ringen Raum  seines  Buches  der  Kritik  der  Quellen  gewidmet  hat,  unter 
denen  neben  den  einheimischen  auch  die  griechischen  in  Betracht  kommen. 
Die  Darstellung  der  einheimischen  Quellen  selbst,  auf  die  wir  hier  na- 
türlich nicht  genauer  eingehen  können,  ist  ein  höchst  werthvoUer  Beitrag 
sowohl  zur  Kenntniss  der  ägyptischen  Cultur  wie  auch  zur  Historik,  und 
verdient  in  beiden  Beziehungen  die  Aufmerksamkeit  aller  derjenigen,  die 
sich  mit  Geschichte  beschäftigen.  Die  Charakteristik  der  ägyptischen 
Geschichtsquellen  zeigt  in  überraschender  Weise,  mit  welcher  Kritik  auch 
die  monumentalen  Zeugnisse  behandelt  werden  müssen,  wenn  sie  nicht 
irre  führen  sollen.  Von  den  classischen  Quellen  bespricht  Wiedemann 
zuerst  Herodot.  Die  Abfassung  des  betreffenden  Abschnittes  seines  Werkes 
setzt  er  mit  Kirchhoff  in  die  Jahre  449  —  443  in  Athen ;  die  ägyptische 
Reise  Ilerodot's  ist  nach  ihm  ebenfalls  wenige  Jahre  nach  449  zu  setzen. 
Von  littcrarischen  Quellen  hatte  Herodot  hauptsächlich  nur  eine,  das 
Werk  des  Milesier's  Hekataeus,  der,  wie  Wiedemann  zeigt,  zwischen  528 
und  501  in  Aegypten  war  (S.  83).  Herodot  polemisirt  gegen  Hekataeus, 
dem  er  doch  manches  entlehnt  hat.  Ilerodot's  Beschreibungen  des  Ge- 
sehenen sind  gut;  wo  er  dagegen,  der  Sprache  unkundig,  sich  auf  Nach- 
richten der  Einheimischen  verlassen  muss,  giebt  er  häutig  Falsches;  so 


364  Griechische  Geschichte. 

wenn  er  (II,  125)  von  der  Inschrift  auf  der  grossen  Pyramide  über  den 
Verbrauch  der  Arbeiter  an  Zwiebeln  u.  s.  w.  erzählt.  Wenn  Herodot 
lepeTg  als  seine  Gewährsmänner  anführt,  so  macht  Wiedemann  (S.  93)  mit 
Recht  darauf  aufmerksam,  dass  diese  lepztg  nur  niedere  Tempeldiener 
sein  konnten,  die  nicht  viel  Richtigeres  erzählten  als  heutzutage  das  Gros 
der  Custoden  oder  Küster.  Die  angeblich  vom  Schreiber  des  heiligen 
Schatzes  der  Athene  in  Sais  herrührende  Notiz  (II,  28)  vom  Entspringen 
des  Nil's  bei  Elephantine  kann  nicht  von  jenem  hochgestellten  Priester 
lierrühron  und  muss  auf  einem  Missverständniss  des  Dolmetschers  be- 
ruhen. Die  geheimnissvollen  Andeutungen  Herodot's  über  die  ägyptische 
Religion  verdecken  nur  Unwissenheit,  wie  sich  II,  86  zeigt,  wo  er  einen 
Namen  nicht  nennen  will,  den  jeder  in  Aegypten  wusste  und  nannte, 
nämlich  Osiris.  Ueberhaupt  sind  die  Notizen  über  ägyptische  Religion 
im  Allgemeinen  werthlos.  Für  die  historischeu  Facta  von  der  Zeit  an, 
wo  die  Griechen  mit  Aegypten  in  Verbindung  traten,  ist  Herodot  werth- 
vüU;  doch  haben  seine  Erzählungen  immer  noch  einen  anekdotenhaften 
Charakter.  —  Es  folgt  Diodor  (S.  100).  Es  ist  bereits  anerkannt,  dass 
er  Hekataeus  von  Abdera  benutzte,  aber  man  hat  (S.  101)  bisher  nicht 
untersucht,  wieweit  die  Benutzung  gegangen  ist.  Nach  Wiedemann  (S.  102) 
ist  in  den  culturhistorischen  Partien  des  Diodor  Hekataeus  alleinige 
Quelle,  zu  deren  Angaben  Diodor  nur  hier  und  da  vereinzelte  Zusätze 
aus  eigener  Erfahrung  machte.  Da  Hekataeus  unter  den  Ptolemäeru 
lebte,  so  können  wir  annehmen,  dass  seine  Mittheilungen,  die  auf  den  von 
den  Priestern  der  Regierung  gemachten  beruhten,  zuverlässig  waren;  es 
musste  den  Priestern  damals  daran  liegen,  mit  der  Regierung  gut  zu  stehen. 
Dagegen  ist  nicht  zu  entscheiden,  aus  welcher  Quelle  Diodor  seine  rein 
historischen  Angaben  über  Aegypten  geschöpft  hat,  jedenfalls  ist  nach  I,  46 
Hekataeus  hier  nicht  Haupt(iuelle.  Ob  die  Angaben  über  ägyptische  Reli- 
gion von  Hekataeus  stammen,  lässt  sich  ebenfalls  noch  nicht  entscheiden, 
Referent  wird  unten  die  bemerkenswerthe  Schrift  von  Krall  über  Manetho 
und  Diodor  besprechen,  die  über  dasselbe  Thema  zu  ganz  anderen  Resul- 
taten gelangt.  Auf  die  Bemerkungen  über  Manetho  (S.  105  —  111)  können 
wir  hier  nicht  eingehen,  da  sie  zu  weit  von  unserem  Gegenstande  abliegen. 
S.  111  hat  dann  Wiedemann  seine  Resultate  über  die  Quellenbcnutzung 
zusammengestellt.  —  Aus  der  Geschichte  selbst  heben  wir  folgendes  hervor. 
Zu  Psammetich:  Neben  der  Tradition,  der  Herodot  und  Diodor  Ausdruck 
gaben,  steht  eine  andere,  vertreten  durch  Polyaen  VH,  3  und  Strab.  XVII, 
801,  wonach  Psammetich  ein  Usurpator  war,  der  seine  Vorgänger  mit 
griechischer  Hülfe  verdrängte,  offenbar  richtiger.  Interessant  ist  der 
Nachweis,  dass  der  berühmte  Soldatenaufstand  unter  Psammetich  I.  un- 
historisch ist.  In  Betreff  Psammetich's  II.  s.  unten.  Wiedemann  zeigt 
die  UnWahrscheinlichkeit  des  herodoteischen  Berichtes  von  der  Thronbe- 
steigung des  Amasis.  Vgl.  auch  Wiedemann,  Nebukadnezar  und  Aegyp- 
ten in  der  Zeitschrift  für  ägyptische  Sprache  1878.    —    S.  208  ff.  behau- 


Aegypten.  365 

delt  Wiedemann  die  Geschichte  Aegypten's  von  der  Schlacht  bei  Pelu- 
sium  bis  zur  Eroberung  des  Landes  durch  Alexander  den  Grossen.  Wie- 
demann sucht  zu  beweisen,  dass  die  Erzählung  von  der  Tödtuug  des 
Apisstieres  durch  Karabyses  historisch  ist  (S.  218  ff.)  und  wir  noch  die 
Stele  des  betreffenden  Apis  besitzen  (S.  227  ff".)-  Wir  können  auf  diese 
scharfsinnigen  Auseinandersetzungen  hier  nicht  eingehen.  Den  ägypti- 
schen Aufstand  gegen  Artaxerxes  setzt  Wiedemann  S.  254  ff.  in  die  Jahre 
463—457,  statt,  wie  gewöhnlich  angenommen  wird,  460—455.  Auf  Dio- 
dor's  Chronologie,  worauf  sich  Wiedemann  besonders  stützt,  ist  allerdings 
nicht  sehr  viel  zu  geben,  aber  Thukydides  gestattet  es  immerhin,  und  es 
könnte  scheinen  als  ob  die  Abweisung  des  Megabazos  (nicht  Megabyzos) 
in  Sparta  besser  vor  460  als  nach  460  passt.  Nothwendig  ist  es  jedoch 
nicht;  auch  459  kann  sich  Sparta  geweigert  haben,  im  Einverständniss 
mit  Persien  in  Attika  einzufallen.  Vgl.  hierüber  die  treffenden  Bemer- 
kungen Ranke's  in  seiner  Weltgeschichte  I,  1,  252.  Die  Erklärung  der 
'Diodorstelle  I,  44,  3,  wonach  die  Perser,  die  Zeiten  der  Empörung  mitge- 
rechnet, 135  Jahre  über  Aegypten  geherrscht  hätten,  durch  Wiedemann 
S.  269.  270  ist  sehr  beachtenswerth.  Sehr  auffallend  ist  allerdings,  dass 
dann  die  Zeiten  der  Freiheit,  welche  doch  auch  nur  in  Folge  Abfalls 
von  Persieu  möglich  war,  nicht  als  dTiuardaEig  gerechnet  sind. 

Einen  speciellen  Punkt  der  aegyptisch-griechischen  Geschichte  klärt 
Wiedemann  auf  in  folgender  Abhandlung: 

A.  Wiedemann,  Die  griechischen  Inschriften  von  Abu-Simbel. 
Rhein.  Mus.  XXXV,  1880,  S.  364  —  372.  Zusatz  zu  Wiedemann's  Ge- 
schichte Aegypten's  von  Psammetich  I.  bis  auf  Alexander  den  Grossen. 
S.  157.  158. 

Wiedemann  zeigt  hier,  dass  die  Söldnerinschrifteu  nicht,  wie  man 
gewöhnlich  annimmt,  unter  Psammetich  I.  fallen  können,  dessen  Anwesen- 
heit in  Elcphantine  zum  Zweck  der  Nilsondirung  (Herod.  II,  28)  höchst 
problematisch  ist,  der  bei  Gelegenheit  der  Flucht  der  Soldaten  (Herod. 
II,  30)  nicht  dahin  gekommen  sein  wird,  weil  diese  selbst  sehr  zweifelhaft 
ist,  da  wir  sonst  nach  ägyptischer  Sitte  eine  Inschrift  des  Königs  in  je- 
nen südlichen  Gegenden,  jedenfalls  südlich  von  Theben,  finden  würden, 
was  eben  nicht  der  Fall  ist.  An  Psammetich  IV.  kann  aus  paläographi- 
schen  Gründen  nicht  gedacht  werden.  Psammetich  III.  hat  zu  kurze  Zeit 
regiert,  um  Zeit  gehabt  zu  haben,  dorthin  zu  ziehen.  So  bleibt  Psamme- 
tich IL,  der  nach  Herod.  II,  161  wirklich  einen  Zug  nach  Aethiopicn 
unternommen  hat.  Deshalb  hat  an  ihn  in  Betreff  der  Inschriften  auch 
V.  Gutschmid  gedacht.  Wiedemann  führt  noch  eine  Stelle  aus  Aristeas 
de  legis  div.  transl.  (ed.  Garbitius  p.  5)  an,  der  sehr  gute  Nachrichten 
über  Aegypten  hat.  Wiedemann  setzt  sodann  auseinander,  dass  die 
Nennung  des  Hör  als  Generals  auf  der  einen  phönicischen  Inschrift 
nicht  in  Widerspruch  mit  dem  Namen  Psammetich  als  Generals  in  der 


366  Griechischo  Geschichte. 

grossen  griechischen  Inschrift  steht,  da  wir  aus  einer  ägj'ptischen  Inschrift 
im  Louvre  lernen,  dass  unter  Apries,  dem  Nachfolger  Psammetich's  IL,  ein 
General  Hör,  mit  dem  Beinamen  Psemtck-raench,  die  Unterwerfung  der 
Aethiopier  vollendet  hat.  Offenbar  ist  dies  der  General,  von  dem  die 
Inschriften  von  Abu-Simbel  sprechen,  und  es  ist  somit  klar,  dass  der 
König  Psammetich  der  Inschrift  nicht  der  erste,  sondern  nur  der  zweite 
dieses  Namens,  der  Vorgänger  des  Apries,  sein  konnte.  Psammetich  II. 
regierte  von  594  -  589  v.  Clir.,  in  diese  Zeit  fällt  also  die  älteste  uns  er- 
haltene Inschrift  in  ionischem  Alphabete.  Der  Name  des  Ortes,  bis  über 
den  hinaus  die  Söldner  vordrangen,  ist  bisher  Kipxtog  (gen.)  gelesen 
worden;  Wiedemann  zeigt,  dass  vielmehr  Kdpnog  zu  lesen  ist;  Kerti 
heisst  bei  den  Aegyptern  die  Wasserfläche  vom  ersten  Katarakt  bis  Ele- 
phantine. 

Auf  das  Werk: 

Aus  Aegypten's  Vorzeit.  Eine  übersichtliche  Darstellung  der  ägyp- 
tischen Geschichte  und  Cultur  von  den  ersten  Anfängen  bis  auf  Augustus. 
Von  Dr.  F.  J.  Lauth.    Berlin  1881.    IV,  520  S.  in  8. 

können  wir  hier  nur  kurz  aufmerksam  machen.  Es  steht  vielfach  im 
Gegensatze  zu  Wiedemann,  und  enthält  sehr  viel  von  Anderen  Abweichen- 
des. Sein  Werth  auch  für  die  griechische  Geschichte  dürfte  nicht  nach 
S.  165  beurtheilt  werden,  wonach  die  Griechen  mit  J)  ttuttoc  den  ägypti- 
schen König  Pupui,  und  mit  oj  räv  den  Danaos  anriefen.  Es  werden 
für  die  Geschichte  der  von  Wiedemann  im  obigen  Buche  behandelten 
Zeit  auch  die  betreffenden  Abschnitte  Lauth's  erwogen  werden   müssen. 

VII.    Chronologie. 

Von  speciellen  Arbeiten  über  Chronologie  haben  wir  sehr  bedeu- 
tende zu  verzeichnen. 

H.  Uscner,  Chronologische  Beiträge.  Rheinisches  Museum  XXXIV 

(IBYg).    S.  388—441. 

Es  sind  drei  Abhandlungen.  I.  Ennaeteris  und  mctonischcr  Cyclus 
zu  Athen.  (S.  388—420.)  Es  ist  noch  nicht  ausgemacht,  wann  der  neun- 
zehnjährige Mondcyclus  Meton's  in  den  öffentlichen  Gebrauch  des  atheni- 
schen Staates  genommen  wurde.  Nach  Bocckh  trat  man  Ol.  112,  3  (vom 
28.  Juni  330  ab)  sofort  in  das  achte  Jahr  der  damals  laufenden  sechsten 
metonischen  Periode  ein.  Usener  sucht  nun  aus  von  ihm  scharfsinnig 
ergänzten  und  erklärten  Inschriften  zu  zeigen,  dass  in  den  Jahren  Ol. 
113,  4  —  116,  4  die  alte  Ennaeteris  allerdings  nicht  mehr  in  der  aus 
dem  5.  Jahrhundert  bekannten  Gestalt  fortgeführt  wurde,  dass  jedoch 
an  ihre  Stelle  damals  noch  nicht  der  metonische  Cyclus  trat  (S.  400). 
»Die  Athener  haben   stets   die  Ennaeteris   im  zweiten  Jahre   einer   un- 


Chronologie.  367 

geraden  Olympiade  begonnen« ;  aber  während  mau  im  5.  Jahrhundert  in 
den  Jahren  3,5,8  geschaltet  hatte,  erscheint  in  der  jüngeren  Epoche 
bis  Ol.  116,  3  das  einjähiige  Intervall  am  Ende  des  Cyclus  (S.  403). 
Usener  untersucht  sodann  die  Frage  nach  den  Modalitäten,  unter  denen 
die  Enneakaideketeris  Meton's  in  Athen  zur  Geltung  kam.  Die  atheni- 
schen Behörden  setzten  das  erste  Jahr  der  neuen  Zeitrechnung  einem 
anderen  Jahre  der  Periode  als  dem  genau  entsprechenden  gleich  (S.  406) : 
die  erste  vollständig  metonische  Periode  der  athenischen  Zeitrechnung 
begann  mit  Ol.  118,  2;  zur  Wahl  dieses  Verfahrens  war  man  (S.  409) 
so  gekommen,  dass  man  ermittelt  hatte,  welches  Jahr  des  metonischen 
Cyclus  dem  laufenden  am  meisten  entsprach.  Trotz  der  Einführung  des 
metonischen  Cyclus  kamen  jedoch  noch  besondere  Schalttage  vor,  welche 
durch  die  ungenaue  Einführung  des  neuen  Cyclus  veranlasst  waren.  Durch 
die  Erwägung  der  historischen  Thatsachen  kommt  Usener  (416)  zu  dem 
Ergebniss,  dass  Diotimos  Ol.  123,  2  Archon  war,  nicht  123,  3,  wie  ge- 
wöhnlich angenommen  wird.  Die  Reception  des  metonischen  Kalenders 
hat  Unordnungen  in  der  athenischen  Zeitrechnung  nicht  gänzlich  besei- 
tigt; willkürliche  Eingriffe  des  Archon  Eponymos  in  den  Kalender  waren 
nicht  selten;  im  2.  Jahrhundert  vor  Chr.  datirte  mau  deshalb  officiell 
doppelt:    xar*  apy^ovca  —  xaTo.  Bebv  8k. 

Abhandlung  11  bespricht  die  Tagzahlen  der  dritten  Monatsdekade 
(S.  420—433).  Bei  zunehmendem  Monde  wird  vorwärts  gezählt,  bei  ab- 
nehmendem rückwärts;  das  ist  der  ursprüngliche  allgemeine  Gebrauch. 
Die  Griechen  zählen  wenigstens  im  letzten  Drittel  des  Monats  rückwärts, 
der  ja  in  drei  Theile  zerfällt.  Das  letzte  Drittel  wird  aber  in  Athen 
etwa  mit  dem  Ende  von  Alexandei-'s  Regierungszeit  statt  mit  <f(^tvovzog.^ 
mit  //er  dxdSaQ  bezeichnet.  Wenn  nun  bei  dieser  Formel  Tage  ge- 
zählt werden,  so  nahm  man  bisher,  der  grammatischen  Erklärung  ent- 
sprechend, an,  dass  Addition  vorliege,  sodass  z.  B.  der  dritte  Tag  /xer' 
£ixd8aQ  eben  der  dreiuudzwanzigste  ist.  Usener  ist  entgegengesetzter  An- 
sicht, er  geht  von  der  Annahme  aus,  dass  /jter'  alxddag  einfach  an  Stelle 
von  (pBivovToQ  trat,  und  im  Uebrigen  Alles  blieb  wie  vorher,  sodass  bei 
Angabe  von  Tagen  auch  bei  //sr'  scxdSag  subtrahirt  werden  muss,  wie 
bei  <ffHvo\>-oq.  Es  scheint  wirklich,  dass  Usener  nicht  nur  vom  Stand- 
punkt der  Theorie  Recht  hat,  sondern  dass  auch  die  vorliegenden  spe- 
ciellen  Fälle  sich  dieser  Theorie  entsprechend  richtig  erklären. 

Abhandlung  III  betrifft:  den  ausfallenden  Tag  der  hohlen  Monate 
(S.  433—440).  Usener  weist  hier  mit  höchster  Wahrscheinlichkeit  nach, 
dass  der  ausfallende  Tag  die  hdnq  ^l^c'vovzog  war.  Bei  Demosthencs 
19,  95  nimmt  Usener  falsche  Ueberlieferung  an. 

Diese  Abhandlungen  sind  ein  Muster  besonnener  Forschung,  von 
deren  Resultaten  wenig  wird  umgcstossen  werden  können. 

Theilweise    hat   jedoch  die    erste    derselben  Berichtigung    erfahren 
durch 


368  Griechische  Geschichte. 

J.  H.  Lipsius,  Zum  griechischen  Kalenderwcsen ,  in:  Leipziger 
Studien  zur  class.  Philologie  III,  207  —  215, 

wo  einer  der  oben  angeführten  Sätze  Usenei-'s  (»Die  Athener  haben  stets 
die  Ennaeteris  im  zweiten  Jahre  einer  ungeraden  01)'mpiade  begonnen«) 
deswegen  niclit  anerkannt  wird,  weil  nicht  bewiesen  ist,  dass  »in  den 
Olympiaden  mit  ungerader  Zahl  immer  das  erste  und  vierte  Jahr,  in  den 
Olympiaden  mit  gerader  Zahl  immer  das  zweite  Schaltjahre  waren,  die 
übrigen  Gemeinjahre«,  worauf  jener  Satz  sich  stützt.  In  den  Olympia- 
den mit  ungerader  Zahl  sind  vielmehr  das  erste  und  dritte  Jahr  als 
Schaltjahre  anzunehmen. 

Sehr  eingehende  Untersuchungen  haben  wir  über  einen  auch  von 
Usener  berührten  Gegenstand  in  folgender  Abhandlung: 

G.  F.  Unger,  Die  attischen  Archonten  von  Ol.  119,  4.  301   — 
Ol.  123,  4.  285  V.  Chr.,  im  Philologus  XXXVIII,  S.  423—502. 

Unger  behandelt:  I.  Die  Schaltordnung  (S.  424  —  444).  IL  Die 
Archonten  von  Ol.  119,  4.  301  —  121,  4.  293  (S.  444  —  464).  IIL  Die 
Archonten  von  Ol.  123,  2.  287  —  123,  4.  285  (S.  464-477).  IV.  Der 
Ehrenbeschluss  für  Demochares  (S.  477  —  489).  V.  Die  Archonten  von 
122,  1.  292  —  123,  1.  288  (S.  489  —  494).  VL  Tagerechnung  (S.  494 
—  502). 

Da  Unger  in  Betreff  der  Zeit  der  Einführung  der  metonischen 
Zeitrechnung  nicht  mit  Usener  übereinstimmt,  so  ist  er  auch  im  Ein- 
zelnen zu  anderen  Ergebnissen  gelangt,  die  erst  durch  eine  eingehende 
Vergleichuug  mit  den  von  Usener  gewonnenen  Resultaten  ihre  Bestäti- 
gung oder  Berichtigung  erhalten  können;  es  sind  also  noch  weitere  Ar- 
beiten über  diesen  Gegenstand  abzuwarten. 

Einen  specielleu  Punkt  der  athenischen  Geschichte  behandelt  Ab- 
schnitt IV,  über  den  hier  nur  soviel  gesagt  werden  kann,  dass  Unger 
daran  festhält,  dass  die  Verbannung,  von  der  im  Ehrenbeschluss  die  Rede 
ist,  303  stattgefunden  hat;  da  ist  die  Rede  von  xaraXuadvrcov  rhv  ^/lov 
und  Unger  giebt  zu,  dass  dieser  Ausdruck  auf  jenes  Jahr  nicht  wohl 
passt.  Er  hilft  sich  in  sehr  kühner  Weise;  statt  xaraXoadvziov  soll  xara- 
öuadvTOJV  zu  lesen  sein;  was  er  als  passend  zu  rechtfertigen  sucht.  Wir 
fürchten,  der  Ausdruck  ist  zu  gesucht,  als  dass  er  in  einem  öftentlichen 
Beschlüsse  hätte  Platz  finden  können.  Uns  scheint  die  Schwierigkeit 
auch  durch  diese  Conjcctur  noch  nicht  gelöst. 

Wir  haben  von  G.  F.  Unger,  unstreitig  einem  der  umfassendsten  und 
gelehrtesten  Forscher  über  griechische  Chronologie,  noch  einige  andere  sehr 
beachtcnswcrthe  Arbeiten.  Die  eine  derselben,  deren  Titel  sogleich  ange- 
geben werden  soll,  ist  gerichtet  gegen 

F.    Reu  SS,    Die    Chronologie    der    Diadochenzeit,    im    Philologus 
XXXIX,  1  (1879).    S.  91     112. 


Chronologie.  369 

Die  Erwiderung  hierauf  ist: 

G.  F.   Unger,    Die   Jahresepoche   des  Diodoros,    im  Philologus 
XXXIX,  2.    S.  304-324. 

Reuss   vertheidigt  in   der   erstgenannten  Schrift   seine  chronologi- 
schen  Ansätze  in   der  Diadochenzeit   gegen  einige  Arbeiten  Unger' s: 
Philol.  XXXVII,  3,  S.  324  ff.  und  Sitzungsber.  der  Münchener  Akademie 
1878,  4,  S.  368 ff.   (Diodors  Quellen  in  der  Diadochengeschichte;  siehe 
hierüber  Volquardsen's  letzten  Jahresbericht  über  griechische  Geschichte 
und  Chronologie).     Es  handelt  sich   bei  der  Discussion   zwischen  Reuss 
und  Unger  um  zwei  Dinge:  um  einzelne  chronologische  Ansätze  und  um 
das  Princip  Diodor's  bei   der  Abgrenzung   der  Jahre.     In  ersterer  Hin- 
sicht greift  Reuss  »einzelne  in  Betracht  kommende  Abschnitte  heraus« 
(S.  92)  und  Unger  sucht  wiederum  von  den  von  Reuss  besprochenen  Punkten 
einzelne  zu  widerlegen.  Reuss  bespricht  1.  Diod.  XVIII,  1 — 25;  2.  Eumenes' 
Aufenthalt  in  Nora,  Antipater's  Tod  Diod.  XVIII,  43—49.     3.  Tod  des 
Eumenes  und  der  Olympias.     4.  Die  Unternehmungen  des  Antigonus  in 
den  Jahren  315   und  314.     5.   Die  Jahre   313  und  312.     6.   Die  Jahre 
306  und  307.    In  seiner  Erwiderung  hat  Unger  einzelne  schwache  Punkte 
der  Reuss'schen  Ausführungen  hervorgehoben  und  mit  Glück  bekämpft; 
indess  will  es  uus  nicht  scheinen,  dass  Unger  gerade  die  hervorragend- 
sten Punkte  des   Reuss'schen  Angriffs   (oder  der  Reuss'schen  Vertheidi- 
gung)  in  den  Bereich   seiner  Discussion  gezogen  habe,   sodass  wir  nicht 
gerade  sagen  können,    dass  Reuss  in  den  Hauptsachen   widerlegt  sei. 
Auch  dürfte  Unger  gegen  Reuss  ungerecht  sein,  wenn  er  meint,  dass 
dessen  Polemik  von  dem  Bestreben  eingegeben  sei,  den  Gegner  zu  dis- 
creditiren.     Unger   ist  ein  ausserordentlich   scharfsinniger  und   genauer 
Gelehrter;  es  scheint  uns,  dass  es  ihm  wohl  passirt,  bisweilen  Feinheiten 
und  Unterschiede   zu  suchen,  wo   sie  nicht  vorhanden  sind.     Was  nun 
das  chronologische  System  Diodors  betrifft,  so  will  uns  bedünken,  dass 
Unger  Recht  hat,  wenn  er  annimmt,  dass  ihm  Reuss  im  Grunde  genom- 
men sehr  nahe  gekommen  ist,  und  wenn  es  Unger  mehr  auf  dies  System 
als  auf  die  einzelnen  chronologischen  Ansätze  ankam,   so  kann  er  mit 
dem  bisherigen  Verlaufe  der  Discussion  wohl  zufrieden  sein.    Auch  Reuss 
(112)  nimmt  jetzt,   wie  Unger  constatirt,   au,  dass  der  Jahresanfang  bei 
Ilicronymus  mit  dem  f^ühjahrsanfang  zusammenfalle.     Der  Unterschied 
zwischen  Reuss  und  Unger  ist  nun  noch  der,  dass  Reuss  glaubt,  Diodor 
habe  nach  Gutdünken  und  oberflächlicher  Schätzung  die  Jahre  angesetzt, 
während  Unger  der  Ansicht  ist,  dass  Diodor  jedesmal  in  Bezug  auf  den 
Jahresanfang  seiner  Quelle  gefolgt  sei.    Hier  ist  die  Bemerkung  Unger's 
(S.  324)    von   W^erth:     »Nun    ist    in    vielen    Jahresbeschreibungen    des 
XVIII.  —  XX.  Buches  entweder  nur  von  der  Diadochengcschichtc  die  Rede, 
welche  nach  Reuss  überall  auf  Ilicronymus  zurückgeht,   oder  neben  ihr 
von  Agathoklos,  dessen  von  Diodor  ausgoschrichcncr  Biograph  Duris  die- 

Jahresbcricht  für  Alteithumswissenschaft  XXUI.  (1880.  HI.)  24 


870  Griochische  Geschichte. 

selbe  Jahrosei)oche  wie  jener,  den  Frühlingsanfang,  hat;  wie  war  es  da 
nur  möglich,  dass  Diodor  von  den  ihiri  so  klar  vorgezeichneten  Grenzen 
abwich?«  Unger  versi)richt  seine  bezüglichen  Forschungen  über  Ephoros, 
Theopomp  u.  a.  bald  zu  veröffentlichen,  und  wir  dürfen  diesen  Erörte- 
rungen mit  grossen  Erwartungen  entgegensehen.  Vielleicht  wird  er  dann 
auch  die  Bemerkungen  Reuss'  eingehender  zu  widerlegen  suchen. 

Eine  andere  werthvolle  historisch  -  chronologische  Abhandlung  des- 
selben Verfassers  ist: 

G.  F.  Unger,    Das  Strategenjahr  der  Achaier.     Sitzungsberichte 
der  bayer.  Akademie.    1879.    Philos.-philol.  Classe  II,  S.  117  —  192. 

Da  für  die  Datirung  der  griechischen  Geschichte  von  229  -  223 
und  188  —  184  v.  Chr.  die  Anordnung  der  damaligen  Strategen  der  Achaier 
von  grösster  W^ichtigkeit  ist,  diese  aber  von  der  Bestimmung  ihrer  An- 
trittszeit abhängt,  so  hat  Unger  dieselbe  zum  Gegenstand  einer  eingehen- 
den Untersuchung  gemacht.  Ausgehend  von  der  Thatsache,  dass  nach 
Pol.  V,  1,  1  ihr  Amtsantritt,  der  in  den  Jahren  219  -217  um  den  11.  Mai 
stattfand,  später  und  vielleicht  auch  früher  nicht  um  dieselbe  Zeit  ge- 
schah, untersucht  Unger  in  Cap.  I,  in  welcher  Jahreszeit  216  —  146  der 
Antritt  stattfand,  in  Cap.  II,  welches  die  Zahl  und  die  Zeit  der  ständigen 
Volksversammlungen  des  Achaierbundes  war,  in  Cap.  III  beweist  er,  dass 
der  von  ihm  für  die  spätere  Zeit  (216  -  146)  nachgewiesene  Winterantritt 
der  achaiischen  Strategen  bereits  vor  222  in  dieser  Jahreszeit  stattfand, 
und  setzt  die  Chronologie  der  Begebenheiten  des  Jahres  223  auseinander; 
in  Cap.  IV  endlich  stellt  er  in  Vervollständigung  früherer  Auseinander- 
setzungen die  Festzeit  der  nemeischen  Spiele  auf  den  Sommer  fest. 

Was  speciell  Cap.  I  anbetrifft  (S.  118-  134),  so  zeigt  Unger  gegen- 
über der  jetzt  herrschenden  Ansicht,  wonach  seit  21G  die  achaiischen 
Strategen  mit  Anfang  des  Winters  ihr  Amt  angetreten  hätten,  dass  die- 
selben vielmehr  tief  im  Winter  und  nicht  sehr  lange  vor  Frühlingsanfang 
antraten,  wie  Unger  meint  (S,  134)  an  der  Numenie  des  fünften  Achaicr- 
monats,  die  ungefähr  zwischen  den  2.5.  Januar  und  den  22.  Februar  fiel. 
Diese  letzte  genauere  Bestimmung  ist  natürlich  willkürlich;  dass  jedoch 
der  Antritt  in  die  von  Unger  bezeichnete  Zeit,  tief  im  Winter,  fällt,  hat 
er  wahrscheinlich  gemacht  —  wäre  nur  nicht  Cap.  II,  das  uns  nicht  ganz 
überzeugt,  und  deshalb  auch  Cap.  I  ein  wenig  Schaden  thut.  —  Cap.  II 
(S.  134-143)  sucht  nämlich  zu  zeigen,  dass  man  mit  Unrecht  gewöhnlich 
zwei  ständige  Synoden  der  Achaier  annimmt,  im  Frühling  und  im  Herbst. 
Die  im  Herbst  giebt  Unger  als  eine  ordentliche  zu,  die  im  Frühling  ist 
dagegen  nach  ihm  gar  keine  ständige.  Unger  setzt  im  Ganzen  vier  stän- 
dige Synoden:  die  Herbstsynode;  eine  vor  der  P>nte  und  den  Ncmeien, 
im  Juni;  eine  nach  der  Ernte  und  den  Nemeien,  etwa  Anfang  August; 
eine  gegen  Ende  des  Winters.  Mit  dieser  Annahme  stehen  aber  im 
Widerspruch  Polyb.  XXXVIH,  3,  .5  und  Dio  Cass.  fr.  G5,  2,  wonach  ein 


Chronologie.  371 

Zwischenraum  von  sechs  Monaten  zwischen  zwei  Versammlungen  war,  was 
zur  Annahme  der  von  Unger  verworfenen  Frühlingsversammlung  führt, 
mit  der  üngerschen  Vertheilung  der  Synoden  über  das  Jahr  dagegen 
nicht  stimmt.  Unger  nimmt  nun  Paus.  VII,  14  zu  Hülfe,  wo  er  ig  fi^va 
iaojxdvrjv  ixrov  versteht:  auf  den  Monat  Hektos  (den  Monat  nach  dem 
Pemptos,  in  dem  nach  Unger  die  Strategen  ihr  Amt  antraten),  nicht  auf 
den  sechsten  Monat;  dass  Polybios,  bei  dem  ausdrücklich  fisrä  /xrjvag  i$ 
steht,  sich  irrt,  kam  daher,  dass  er  damals  iu  Afrika  war.  Hier  bedauern 
wir,  Unger  nicht  mehr  folgen  zu  können.  Wenn  Polybios  sagt,  dass  eine 
Versammlung  der  Achaier  nach  sechs  Monaten  stattfinden  sollte,  so  muss 
er  doch  gewusst  haben,  dass  das  dem  achaiischen  Gebrauch  nicht  wider- 
stritt. Ob  er  damals  in  Afrika  war  oder  nicht,  ob  er  sich  iu  Betreff  der 
Aeusserungen  des  Kritolaos  irrte,  was  möglich  ist,  oder  ob  nicht,  scheint 
für  diesen  Fall  einerlei  zu  sein;  über  die  Verfassung  des  achaiischen 
Bundes  konnte  Polybios  doch  nicht  soweit  im  Irrthum  sein,  dass  er  nicht 
wusste,  wann  die  regelmässigen  Versammlungen  waren.  So  werden  die 
sinnreichen  Combinationen  über  die  vier  ordentlichen  Versammlungen 
umgestossen,  und  wenn  der  Winterantx'itt  der  Strategen  (Cap.  I)  mit  den 
vier  Versammlungen  untrennbar  verbunden  sein  sollte,  wird  auch  dieser 
schwankend.  —  Cap.  III  (S.  143—164)  sucht  zu  zeigen,  dass  die  Ein- 
führung des  Maitermins  für  den  Antritt  der  Strategen,  welcher  bis  217 
gebräuchlich  war,  nicht  schon  im  Jahre  255  geschah,  wie  man  gewöhn- 
licli  annimmt,  sondern  dass  sie  die  Unterbrechung  einer  alten  Gepflogen- 
heit war,  zu  welcher  alten  Einrichtung  man  dann  216  zurückkehrte.  Der 
Strategenwechsel  hat  (Unger  S.  145)  auch  früher  im  Winter  stattgefunden. 
Der  Uebergang  zum  Maiantritt  geschah  im  kleomenischen  Kriege;  und 
Unger  sucht  zu  zeigen,  dass  wenn  man  in  dieser  Weise  annimmt,  dass 
einmal  ein  Feldherr  15  bis  16  Monate,  vom  Februar  bis  in  den  Mai  des 
folgenden  Jahres  blieb,  sich  die  Chronologie  des  kleomenischen  Krieges 
vollkommen  aufklärt.  Unger  nimmt  nämlich  an,  dass  Timoxenos  im  Fe- 
bruar 223  nacli  dem  Herkommen  als  Strateg  eingetreten,  nicht  bis  Fe- 
bruar 222,  sondern  bis  in  den  Mai  222  regierte,  und  zwar  weil  inzwischen 
im  Jahre  223  Aratos  Dictator  gewesen  war  (Plut.  Ar.  41:  axpaxy]yoq  ahro^ 
xf)drujp).  Wir  können  die  Auseinandersetzung  Unger's  als  im  Allge- 
meinen recht  ansprechend  bezeichnen,  und  möchten  besonders  den  Ge- 
danken desselben  als  fruchtbar  hervorheben,  dass  der  seit  216  bestehende 
Winterantritt  der  Strategen  als  einem  älteren  Herkommen  entsprechend 
zu  betrachten  sei.  Cap.  IV.  Die  Zeit  der  nemeischen  Spiele.  Indem 
Unger,  wie  es  scheint,  mit  Recht,  an  seiner  Ansicht  festhält,  dass  die 
Nemeen  nur  in  den  Sommer  fielen,  und  die  einzelnen  streitigen  Fälle  be- 
spricht, wobei  jedoch  das  Jahr  315  entschieden  zu  kurz  wegkommt  (S.  181. 
182)  und  Droyson's  Gegengründc,  hergenommen  von  dem  Marsche  des 
Antigonus  keine  genügende  Berücksichtigung  finden  (s.  Volquardsen, 
Jahresbericht  1879  III  S.  116  —  118),  zeigt  er   erstens  (S.  165  tl.),   dass 

24' 


372  Gnochische   Geschichte. 

zwischen  315  und  237  die  Nemcicn  nach  Argos  verlegt  sind,  worauf  sie 
dort  blieben,  und  macht  zweitens  wenigstens  wahrscheinlich,  dass  die 
Winternemeien  in  Argos  vom  Kaiser  Hadrian  gestiftet  worden  sind,  denn 
als  vollkommen  erwiesen  kann  eine  solche  Neugründung  doch  nicht  be- 
trachtet werden.  Eine  Münze  Hadrian's  mit  xziarrjq  und  Ni/isca  (Unger 
S.  189)  soll  darauf  hindeuten,  dass  Hadrian  Winternemeien  in  Argos 
stiftete,  eine  andere  von  Antoninus  Pius  mit  Nip.sca  soll,  nach  der  Note  2 
auf  S.  189,  in  erster  Linie  die  bekannten  Nationalspiele  bezeichnen,  in 
zweiter  aber  die  neuen  mit  umfassen.  Wenn  dies  nicht  vollkommen  die 
Ansicht  Unger's  zu  beweisen  scheint,  ist  dagegen  seine  Annahme  sehr 
plausibel,  dass  die  lEßdozEta  in  der  Inschrift  zu  Ehren  des  Timokrates 
den  leßdaixia  i\e/xs:a  in  der  Inschrift  des  Eirenaios  entsprechen  (Unger 
S.  191). 

Referent  möchte  noch  in  Betreff  der  Schwierigkeit  und  der  Methode 
chronologischer  Untersuchungen  aufmerksam  machen  auf  die  geistreiche 
und  gelehrte  Abhandlung  von  J.  Oppert,  La  Methode  chronologique, 
in  der  Revue  historique,  Jnli  1880,  die  allerdings  für  Griechenland  keine 
speciellen  Resultate  bietet. 

VIII.    Quellenforschungen. 

Wir  gehen  jetzt  zu  den  speciellen  Leistungen  für  Quellenforschung 
über,  d.  h.  zu  denjenigen,  welche  sich  an  einen  bestimmten  antiken  Autor 
anschliessen,  während  wir  die  theilweise  dieselben  Fragen  behandelnden, 
welche  sich  eine  bestimmte  Epoche  oder  Reihe  von  Begebenheiten  zum 
Gegenstande  gewiählt  haben,  schon  oben  besprochen  haben. 

Wir  beginnen  mit  einem  umfassenden  Werke  über  Polybios. 

De  Polybii  fontibus  et  auctoritate  disputatio  critica.  Scripsit  J.  M. 
J.  V aleton.  Edidit  Societas  artium  disciplinarumque  Rheno-Trajectina. 
Traject.  1879.    272  S.   8. 

Die  Eintheilung  des  Stoffes  dieser  Schrift,  von  der  wir  nur  eine 
kurze  Besprechung  geben  können,  da  sie  theilweise  mehr  in  die  römische 
Geschichte  gehört,  ist  folgende.  Cap.  I  enthält  die  Studia  poetarum, 
historiac,  philosophiac,  wodurch  die  allgemeine  Grundlage  der  I'ildung 
des  Polybios  aufgezeigt  werden  soll.  Cap.  II  handelt  de  aliquot  partibus, 
quae  ad  certos  quosdam  auctores  referri  possint,  wo  dann  die  Unter- 
abtheilnngcn  theils  nach  den  behandelten  Gegenständen,  thcils  nach  den 
Quellen  gemacht  werden,  und  so,  dass  eine  Unterabtheilung  nicht  noth- 
wendig  von  der  anderen  geschieden  ist.  Es  umfasst  dies  Capitel  näm- 
lich folgende  Abschnitte:  1.  Regnum  Romanum.  2.  Fabius  et  Philinus. 
3.  Bellum  Pnnicum  primum  (wo  ja  eben  Fabius  und  Philinus  in  Betracht 
kommen).  4.  Bellum  gallicum.  Bella  gallica  supcriora.  5.  Initia  belli 
punici  secundi.    G.  Bellum  i)unicum  secundum.    7.  Aratus  et  Phylarchus.  — 


Quellenforschungen.  373 

Cap.  III  erörtert  dauu  das  Thema:  Quibus  fontibus  usus  sit  Polybius, 
und  bespricht:  1.  Vita,  amici.  2.  Itiuera.  3.  Scriptores.  4.  Acta  pu- 
blica gracca.  5.  Foedera,  iuscriptioues,  latiua  et  graeca.  6.  Actalatiua. — 
Cap.  IV  behandelt  Quem  locura  inter  discidia  partium  occupaverit  Poly- 
bius, quam  aeque  de  iis  iudicet.  Endlich  kommt  ein  Excm-sus  de  tem- 
pore quo  scripserit  Polybius.  —  Gehen  wir  zum  Einzelneu  über.  Cap.  I 
bespricht  zunächst  die  vou  Polybius  citirten  Dichter,  dann  Plato,  Kalli- 
sthenes,  Ephoros,  Theopomp,  Timaeus,  das  Urtheil  des  Polybius  über 
den  athenischen  Staat,  das  Valetou  periuiquum  erscheint  (S.  20),  worauf 
er  den  Standpunkt  des  Polybius  in  der  Beurtheilung  der  griechischen 
Geschichte  darlegt  und  kritisirt,  sowie  den  religiösen  und  philosophischen 
Staudpunkt  des  Polybius  (S.  26  flf.),  besonders  in  seinem  Eiufluss  auf  die 
Auffassung  der  Geschichte,  und  des  Polybius  Ideen  über  den  Kreislauf 
der  Staatsverfassungen.  Im  Ganzen  kommt  Valeton  hier  wieder  auf  die 
platonischen  Studien  des  Pol^'bius  zurück,  während  man  glauben  sollte, 
Plato  sei  vorhin  schon  abgemacht.  Es  ist  nicht  zu  verkennen,  dass  es 
in  diesem  Cap.  I  an  einer  streng  eingehaltenen  Disposition  maugelt.  Es 
sind  interessante  Betrachtungen,  bei  denen  Valeton  von  dem  Gegen- 
stande, mit  dem  er  gerade  beschäftigt  ist,  zu  einem  verwandten  Gegen- 
stande übergeht,  vou  diesem  wieder  zu  einem  anderen  verwandten  und 
so  weiter,  nach  Art  einer  Causerie,  in  der  gelegentliche  Verknüpfungen 
an  Stelle  der  Disposition  treten.  —  Cap.  II  giebt  unter  dem  Titel  Reg- 
num  Romanum,  bei  Gelegenheit  der  Bemerkung  des  Dionys,  dass  Poly- 
bius im  zuü  Ttapä  zoTg  äp'/^izptuat.  xetßivou  mvaxog  die  Gründung  der 
Stadt  Rom  bestimmt  habe,  eine  ausführliche  Auseinandersetzung  über  den 
Sinn  dieser  Worte,  über  die  Aunales  maximi  und  verwandte  Gegenstände. 
Abschnitt  2,  Fabius  et  Philinus,  enthält  eine  Abhandlung  über  die  Quellen 
des  Fabius  und  Bemerkungen  über  die  Principien,  nach  denen  Polybius 
zwischen  den  Nachrichten  des  Fabius  und  denen  des  Philinus  w'ählte. 
Abschn.  3,  Bell.  pun.  primum :  während  Diodor  besonders  Philinus  benutzt 
hat,  hat  Polybius  hauptsächlich  Fabius  zu  Grunde  gelegt,  doch  hat  Poly- 
bius den  Philinus  dazu  benutzt,  sich  durch  die  Einseitigkeit  des  Stand- 
punktes des  Fabius  nicht  zu  Unrichtigkeiten  verleiten  zu  lassen.  Poly- 
bius will  in  diesem  Thcil,  wie  Valeton  hervorhebt,  nicht  etwa  diligenter 
verum  indagarc  {laTopzh),  sondern  brevi  res  praecipuas  taugere;  so  kommt 
es,  dass  er  sogar  ungenau  wird,  besonders  in  chronologischen  Dingen; 
aber  Parteilichkeit  für  Rom  kommt  bei  Polybius  auch  hier  nicht  zum 
Vorschein.  4.  Bellum  gallicum:  Quelle  Fabius.  Bella  gallica  superiora: 
auch  hier  Quelle  Fabius,  aber  durchaus  nicht  wörtlich  (^S.  90).  Geringere 
Sorgfalt  des  Polybius  auch  hier,  besonders  in  Rücksicht  auf  die  Chrono- 
logie. Ausführliche  Darlegung  der  Verschiedenheiten  zwischen  Livius 
und  Polybius.  Auf  5  und  G  kaim  ich  hier  nicht  ausführlicher  eingehen; 
sie  enthalten,  besonders  6,  einen  reichen  Schatz  von  Dctailuntcrsuchungcu. 
7.  Ar.ilMs  et  Phylarchus.     Polybius  benutzt  für  die  Geschichte  der  Zeit 


374  Griechische  Geschichte. 

des  Aratus  besonders  dessen  oTToiivi/xara,  und  schätzt  das  Werk  des  Phy- 
larchos  gering;  aus  Polybius  selbst  kann  man  aber  sehen,  wie  unzuver- 
lässig Aratos  ist,  und  ebenso,  wie  Valeton  zeigt,  aus  Polybius  selbst,  dass 
oft  Phylarchos  Recht  hatte,  wo  Polybius  es  nicht  zugeben  will.  Jedoch 
war  Phylarchos  mit  seiner  Rhetorik  der  Beschreibung  der  Schlacht  bei 
Sellasia  nicht  gewachsen.  Die  Schicksale  des  Kleomenes  nach  der  Schlacht 
bei  Sellasia  hat  auch  Polybius  aus  Phylarchos.  -  Cap.  III  Quibus  fon- 
tibus  usus  Sit  Polybius  enthält  in  No.  1  Vita,  amici,  eine  sorgfältige  Dar- 
legung des  Lebens  des  Polybius  mit  Angabe  der  Theile  seines  Geschichts- 
werkes, die  aus  dem  jedesmaligen  Verkehr  des  Polybius  mit  anderen 
geflossen  sein  können.  No.  2  Itinera,  zählt  nach  Landschaften  auf,  wel- 
che Stellen  des  Polybius  zu  beweisen  scheinen,  dass  er  die  betreffejide 
Oertlichkeit  selbst  gesehen  habe.  Zu  S.  193  könnte  man  hinzusetzen, 
dass  auch  die  Beschreibung  von  Leontini  so  anschaulich  ist,  dass  mau 
meinen  sollte,  er  sei  da  gewesen.  No.  3  Scriptores  giebt  theilweise  ein 
Resume  des  in  Cap.  11  enthaltenen,  theilweise  Zusätze  dazu.  S.  199 
Note  1  giebt  Valeton  an,  welche  Stellen  des  Geschichtswerkes  des  Poly- 
bius mit  der  von  ihm  verfassten  Lebensbeschreibung  des  Philopoemen 
übereinstimmen  könnten.  Von  S.  200  an  verzeichnet  Valeton  dann  die 
Quellen  der  in  Cap.  II  noch  nicht  behandelten  Abschnitte  des  Polybius; 
einen  hervorragenden  Platz  nehmen  da  rhodische  Historiker  ein.  Das 
Schlussurtheil  des  Verfassers  ist  S.  206:  Ingentis  doctrinae  haec  omnia, 
multo  magis  etiara  reliquiae  librorum  Polybii  insigne  testimonium  prae- 
bent.  Id  inprimis  eins  operis  pretium  äuget  quod  quantum  fieri  i)otuit 
ut  utrisque  partibus  aeque  aurem  praeberet  semper  operam  navavit. 
No.  4  Acta  publica  graeca:  Polybius  benutzte  das  Archiv  des  achaiischen 
Bundes.  Polybius  giebt  keine  fingirteu  Reden  (s.  auch  S.  252.  253  etwas 
moditicirt).  Polybius  benutzte  das  rhodische  Archiv,  das  aetolische  nicht. 
No.  5  Foedera,  inscriptiones,  latina  et  graeca :  theilweise  aus  den  römi- 
schen, theilweise  aus  griechischen  Archiven.  No.  6  Acta  latina,  von  Po- 
lybius nicht  zu  Rathe  gezogen.  -  Cap.  IV  hebt  besonders  hervor,  dass 
Polybius  durch  seine  Vorliebe  für  Aratos  dazu  gekommen  ist,  die  Ge- 
schichte vom  Parteistandpunkte  aus  zu  schreiben.  In  römischen  Dingen 
stellt  er  auf  der  Seite  der  Scipionen.  Zusammenfassung  des  Urtheils 
S.  259  —  261.  Der  Excurs  zeigt,  dass  Polybius  Buch  I  und  II  vor  151 
zu  Rom,  III  und  IV  vor  148  auf  der  Reise  oder  in  Griechenland,  die 
übrigen  zwischen  144  und  134  in  Griechenland  geschrieben  hat;  es  giebt 
spätere  Einschiebsel  in  den  ersten  Büchern. 

Nach  des  Referenten  Ansicht  thut  die  mangelhafte  Disposition  des 
Buches,  die  wohl  aus  den)  Angeführten  Jedem  sich  aufgedrängt  haben 
wird,  demselben  Eintrag.  Valeton  sagt  selbst  gegen  Ende  der  Praefatio 
darüber:  Quam  ratiouem  etsi  parum  fortasse  lectoribus  concinnam  visum 
iri  intellcgo  (sehr  wahr!),  tamen  et  consulto  initam  esse  confiteor  nequc 
facile  mutare  potui,  nisi  omnia  retractare  atquc  instaurare  vellom.     Re- 


Quelleuforschuugen.  375 

ferent  hätte  sich  die  Disposition  ungefähr  so  gedacht:  1.  Leben  Poly- 
bius'.  2.  Inhalt  und  Disposition  seines  Werkes.  Dieser  Theil  fehlt  bei 
Valeton  gänzlich  und  ist  doch  uothwendig,  schon  weil  man  nur  so  augen- 
blicklich sieht,  wo  Polybius  ältere  Schriftsteller,  und  wo  er  archivalische 
Quellen  oder  Berichte  von  Zeitgenossen  benutzen  musste.  3.  Quellen 
des  Polybius.  4.  Art,  wie  Polybius  seine  Quellen  benutzt  hat  (auctoritas 
Polybii) ;  Unterscheidung  seiner  auctoritas  in  den  ersten  und  in  den  übri- 
gen Büchern.  Inwieweit  sich  Polybius  hat  durch  Parteistandpuukt  be- 
einflussen lassen,  ob  und  inwieweit  durch  beschränkten  geistigen  Hori- 
zont? Die  Art  die  Quellen  wiederzugeben,  ob  wörtlich  oder  nicht.  — 
Valeton  hat  eine  andere  Art  der  Behandlung  vorgezogen,  er  hat  vieles 
von  dem  von  uns  für  nothweudig  gehalteneu  gar  nicht  besprochen,  er  hat 
aber  eine  Menge  Einzelheiten  sehr  tieissig  erörtert-  Im  Ganzen  hat  er 
de  Polybii  fontibus  et  auctoritate  so  fragmentarisch  und  mit  so  unbe- 
friedigender Disposition  gehandelt,  dass  das  Thema  noch  von  Anderen 
bearbeitet  zu  werden  verdient.  Bei  der  Methode  des  Verfassers  möchten 
wir  denjenigen,  die  seine  Ansichten  über  einen  speciellen  Punkt  kennen 
lernen  wollen,  den  einfachen  Rath  geben,  das  ganze  Buch  durchzulesen,  das 
in  gutem  Latein  geschrieben  ist  und  jedenfalls  gelesen  zu  werden  verdient. 
Wir  kommen  zu  Diodor.  Mit  ihm  beschäftigen  sich  in  umfassender 
Weise : 

Untersuchungen  über  Diodor.     Von  Dr.  L.  0.  ß röcker.    Güters- 
loh 1879.    68  S.   8. 

Bröcker  beginnt  in  der  in  23  Abschnitte  zerfallenden  Schrift  mit 
der  Angabe  der  bisherigen  Urthcile  über  Diodor,  indem  er  (S.  5  —  7) 
kurz  dasjenige  registrirt,  was  besonders  seit  Niebuhr  Ungünstiges  über 
diesen  Schriftsteller  gesagt  worden  ist.  Abschu.  II  (S.  7-10)  handelt 
sodann  von  den  Handschriften  Diodor's,  worin  nachzuweisen  gesucht  wird, 
dass  an  vielen  Diodor  gemachten  Vorwürfen  der  traurige  Zustand  der 
Ueberliefcrung  dieses  Schriftstellers  Schuld  ist  oder  wenigstens  sein  kann. 
Abschn.  III  (S.  10-  12),  Vor-  und  Rückblicke  Diodor's  betitelt,  zeigt,  dass 
Verweise  auf  noch  zu  behandelndes  bei  Diodor  vorkommen,  welche  vom 
Autor  richtig  eingehalten  werden.  S.  11  sagt  Bröcker;  »Angenommen 
nun,  er  wäre  wirklich  kaum  mehr  gewesen,  als  eine  athmende  Abschreibe- 
maschine, hätte  er  alsdann  schon  in  Buch  II  wissen  können,  was  er 
in  den  Büchern  IX  und  XVII,  schon  in  Buch  V,  was  er  in  Buch  XXXIV 
mittheilen  würde?  Gewiss  nicht.  Dadurch  also,  dass  er  so  häulig  auf 
Späteres  verweist,  gewinnen  wir  Sicherheit  dafür,  dass  er  sein  acht  Oc- 
tavbände  starkes,  umfassendes  Werk  mit  Nachdenken  und  Plan  schrieb«. 
Abschn.  IV  (S.  12  — 17)  behandelt  Auswahl,  Anordnung  und  Behandlung 
des  Stoft'es  bei  Diudoi',  wo  besonders  licrvorgehoben  wird,  wie  durch  das 
ganze  Werk  hindurch  vorkommen :  Würdigungen  (Lobreden)  einzelner 
Personen,  Mittlioilungen  über  die  Religionen  der  Völker,  geographische 


376  Griechische  Geschichte. 

Mittheilungen,  Erwähnung  der  vuiitixa  der  Völker,  Personengenicälde,  Citate 
aus  Dichtern.  Wie  vverthvoll  auch  in  speciellcn  Rücksichten  Diodor's 
Werk  sei,  zeigt  Abschnitt  V  (S.  17—19)  an  dem  Beispiele  der  Geschichte 
des  Festungskrieges,  die  aus  Diodor  höchst  werthvoUe  Bereicherung  er- 
fährt. Zu  der  Art  und  Weise  der  Benutzung  der  Quellen  übergehend, 
zeigt  Bröcker  in  VI  (S.  19,  20),  dass,  wenn  Diodor  unbestritten  in  Buch  V 
über  Gallien  Poseidonios  benutzt  hat,  er  ihn  doch  keineswegs  sklavisch 
benutzte.  Abschn.  VII  (S.  20)  zeigt,  dass  der  in  Buch  II  über  Indien 
benutzte  Megasthenes  ebenfalls  frei  benutzt  wurde.  Abschn.  VIII  (S.  21 
—  23)  sucht  nachzuweisen,  dass  Timaeus,  wenn  auch  von  Diodor  viel 
gebraucht,  doch  nicht  auf  lange  Strecken  ihm  als  alleiniger  Führer  ge- 
dient haben  kann.  Abschn.  IX  (S.  23  —  28)  zeigt,  dass  wenn  neuerdings 
die  Ansicht  beliebt  geworden  ist,  die  Geschichte  des  Agathokles  sei  von 
Diodor  einfach  aus  Duris  entnommen,  und  dies  dadurch  gestützt  wird, 
dass  gewisse  Eigenthümlichkeiten,  die  augeblich  Duris  hatte ,  in  diesem 
Abschnitte  Diodor's  durchgängig  vorkommen,  dieselben  Eigenthümlich- 
keiten sich  fast  überall  in  Diodor  finden,  so  dass  man  bei  jener  Voraus- 
setzung zu  dem  Satze  gelangen  würde,  die  ganze  Bibliothek  Diodor's  sei 
von  Duris  geschrieben.  Abschn.  X  —  XII  beschäftigen  sich  mit  den  Be- 
ziehungen Diodor's  zuEphorus  (S.  28—33).  Die  ganze  griechische  Geschichte 
zwischen  480  und  361  soll  nach  der  gewöhnlichen  Annahme  aus  Ephorus 
entnommen  sein.  Bröcker  zeigt  Widersprüche  zwischen  Beiden  auf,  die 
sich  nicht  mit  der  Ansicht  vertragen,  dass  Ephorus  die  ausschliessliche  Quelle 
für  die  griechische  Geschichte  in  Buch  XI  — XV  der  Bibliothek  war.  Ab- 
schn. XIII  setzt  sodann  auseinander,  dass  in  der  griechischen  Geschichte 
Diodor's  von  480—361  innere  Widersprüche  vorkommen,  welche  nicht  er- 
lauben, anzunehmen,  dass  alles  nur  aus  einem  Schriftsteller,  aus  Ephoros 
entnommen  sei.  Abschn.  XIV  endlich  (S.  37-^41)  zeigt,  dass  die  Behaup- 
tung, das  aus  Ephoros  bei  Diodor  Entnommene  lasse  sich  an  dem  rhetori- 
schen Charakter  erkennen,  nicht  genau  ist,  insofern  die  als  Beleg  dafür  an- 
geführten »Lobreden«,  sowie  das  »Haschen  nach  Gegensätzen«  sich  ebenso 
in  anderen  Theilen  der  Bibliothek  finden,  die  Schlachtbeschreibungen 
aber  keineswegs  blosse  rhetorische  Kunstwerke  sind.  Es  ist  nicht  einmal 
sicher,  dass  jene  Eigenthümlichkeiten  sich  wirklich  bei  Ephoros  fanden. 
Von  Abschn.  XV  an  geht  Bröcker  zu  Diodor's  Leistungen  in  der  römi- 
schen Geschichte  über,  die  uns  hier  nicht  beschäftigen  können. 

Geben  wir  jetzt  unser  Urtheil  über  Bröcker's  Schrift.  Wer  Gele- 
genheit gehabt  hat  —  was  bei  Herrn  Bröcker  nicht  der  Fall  zu  sein 
scheint  —  bisherige  Arbeiten  oder  Acusserungen  des  Referenten  über 
die  von  Bröcker  in  dieser  Schrift  behandelten  Fragen,  seien  es  allge- 
meine oder  specielle,  zu  sehen,  kann  wohl  nicht  zweifelhaft  sein,  dass 
Referent  die  Abhandlung  Bröcker's  mit  Freude  gelesen  hat,  als  unbefan- 
genes Urtheil  eines  Mannes,  der  ganz  ausserhalb  der  herrschenden  Schul- 
tradition steht,  welche,  das  wird  Niemand  leugnen,  leicht  einseitig  wird  und 


Quellenforschungen.  377 

anfäugliche  Walirheiteu  in  Irrthümer  verkehrt.  Es  sind  besonders  folgende 
Punkte  von  Bröcker  behandelt  und  zu  beweisen  gesucht:  1.  dass  man- 
ches was  in  Diodor  getadelt  werden  kann,  auf  dem  schlechten  Zustand 
der  Ueberlieferung  beruht;  2.  dass  Diodor  wirklich  planmässig  arbeitete; 
siehe  oben  das  Citat  aus  S.  11;  3.  dass  das  einfache  Abschreiben  anderer 
Schriftsteller,  das  Diodor  Schuld  gegeben  wird,  nicht  stattgefunden  haben 
kann,  aufgezeigt  an  den  Beispielen  von  Poseidonios,  Megasthenes,  Ti- 
raaeus,  Duris,  Ephoros.  Hier  ist  zu  bedauern,  dass  Bröcker  sich  gar  zu 
kurz  gefasst  und  eigentlich  auf  gar  keine  Widerlegung  entgegenstehender 
Behauptungen  sich  eingelassen  hat.  Vielleicht  hat  er,  trotz  seiner  aus- 
gebreiteten Litteraturkenntniss ,  doch  die  neueste  Litteratur  über  den 
von  ihm  behandelten  Gegenstand  nicht  vollständig  berücksichtigt.  So  ist 
er  auf  einen  Haupteinwurf  gar  nicht  eingegangen,  der  in  Folgendem  be- 
steht. Man  glaube  nicht,  dass  die  offenbaren  Widersprüche,  die  Bröcker 
zwischen  den  Schriftstellern,  die  als  Diodors  Quelle  gedient  haben  sollen, 
und  Diodor  selbst  aufzeigt,  anderen  Kritikern  entgangen  seien.  Aber 
dieselben  helfen  sich  einfach  in  folgender  Weise  aus  der  Verlegenheit: 
Allerdings  giebt  ein  Fragment,  sagen  wir  des  Megasthenes,  etwas  anderes 
als  Diodor  in  Buch  H,  wo  er  doch  Megasthenes  zur  Quelle  hat;  aber 
die  Behauptung,  dass  Megasthenes  hier  Quelle  Diodor's  sei,  heisst  auch 
nicht,  dass  Diodor  den  Megasthenes  direct  abschrieb ;  er  schrieb  vielmehr 
einen  anderen  ab,  der  seinerseits  den  Megasthenes  benutzte.  So  sind 
eine  Menge  von  Gründen  Bröcker's  abgewehrt.  Bröcker  scheint  keine 
Ahnung  davon  zu  haben,  was  man  mit  solchen  Mittelspersonen  alles  aus- 
richten kann ;  oder  wenn  er  sie  hat,  hätte  er  diesen  Ausweg  besprechen 
sollen,  der  einer  Besprechung  wohl  werth  war.  In  anderen  Fällen  scheint 
Bröcker  auf  Dinge  Gewicht  zu  legen,  die  man  nach  den  von  ihm  selbst 
aufgestellten  Principien  anders  beurtheilen  kann.  Wo  Bröcker  nachweisen 
will,  dass  Widersprüche  vorhanden  sind  zwischen  Fragmenten  des  Ephoros 
und  Nachrichten  Diodor's,  da  legt  er  auf  Namenverschiedenheiten  Ge« 
wicht  (S.  31),  die  doch  nach  ihm  selbst  (S.  10)  vielleicht  nur  Fehler  des 
diodorischen  Textes  sein  könnten.  Auch  in  anderen  Fällen  sind  seine 
Argumente  von  zweifelhaftem  Werth.  So  S.  31,  wo  er  Schweigen  Dio- 
dor's als  Beweis  der  Abweichung  von  Ephoros  anführt,  was  doch  nicht 
unbedenklich  ist;  S.  31  unten,  wo  ein  Widerspruch  sein  soll  zwischen 
der  Thatsache,  dass  Pelopidas  beständig  Böotarch  blieb,  und  der  Bemer- 
kung des  Ephoros,  dass  die  Böoter  ihre  Vorsteher  nicht  lange  im  Amt 
gelassen  hätten,  ist  kein  Widerspruch  vorhanden;  Ephoros  hat  sich  eben 
zu  scharf  ausgedrückt.  Der  Gegensatz  zwischen  Ephoros  und  Diodor  auf 
S.  32  bei  Bröcker  ist  wohl  nicht  so  gross,  wie  Bröcker  annimmt,  aber 
er  beweist  jedenfalls,  dass  Diodor  den  Ephoros  frei  benutzte,  und  das- 
selbe folgt,  wie  Bröcker  S.  32.  33  gut  darlegt,  aus  dem  Umstände,  dass 
er  Notizen,  die  er  aus  Ephoros  nahm,  ganz  anders  vertheilt  hat,  als  sie 
bei  diesem  vorkamen.    Wir  bemerken  noch,  dass  Bröcker  in  Abschn.  XIV, 


378  Griechisclie  Geschichte. 

WO  sich  iiiaiichcs  Treffliche  findet,  uns  mit  Unrecht  zu  leugnen  scheint, 
(lass  im  Allgemeinen  in  den  Schiachtbcschreibungen  Diodor's  die  rhe- 
torische Stilübung  überwiegt.  Gewiss  giebt  es  viele  Schlachtbeschreibun- 
gen bei  Diüdor,  die  Eigcnthümliches  und  für  die  betreifende  Schlacht 
Charakteristisches  haben;  aber  im  Allgemeinen  herrscht  in  den  Schlacht- 
bcschreibungen  dieses  Autors  das  Schematische  vor,  das  gewiss  auf  die 
Kechnung  Diodor's  zu  setzen  ist. 

Referent  stimmt,  um  das  noch  kurz  anzugeben,  mit  Bröcker  in 
folgenden  Sätzen  überein.  Manche  Diodor  vorgeworfene  Fehler  kommen 
von  der  schlechten  Textüberlieferung.  Diodor  hat  planmässig  gearbeitet ; 
er  ist  nicht  der  Schwachkopf,  für  den  man  ihn  jetzt  gewöhnlich  hält; 
wer  den  Plan  entwerfen  konnte,  den  er  für  seine  Universalgeschichte 
entworfen  hat,  wer  seine  Auszüge  aus  anderen  Schriftstellern  so  plan- 
mässig machen  konnte,  wie  Diodor  gethan  hat,  der  hat  auch  mehrere 
Quellen  nebeneinander  benutzen  können;  wenigstens  zwei  zu  benutzen, 
konnte  ihm  nicht  unmöglich  sein.  Aber  Referent  glaubt  hinzufügen  zu 
müssen,  was  Bröcker,  wie  es  scheint,  nicht  zugiebt  —  wenigstens  hat 
er  sich  darüber  nicht  geäussert:  im  Einzelnen  überstieg  die  von  Diodor 
übernommene  Arbeit  seine  Kräfte.  Er  hat  seine  Excerpte  nicht  immer 
gut  gemacht;  er  hat  nicht  selten  Verwirrung  in  die  Darstellung  gebracht, 
weil  er  viel  aus  seinen  Quellen  weglassen  musste  und  dabei  nicht  immer 
richtig  und  umsichtig  verfuhr.  Er  ist  nicht  der  Schriftsteller  letzten 
Ranges,  die  Copirmaschine,  zu  der  ihn  Viele  herabsetzen;  aber  er  hätte 
vielleicht  besser  gethan,  wenn  er  sich  sklavischer  an  seine  Autoreu  ge- 
halten hätte.  Bröcker  hat  einen  guten  Anstoss  zu  neuen  Forschungen 
über  Diodor  gegeben,  aber  Referent  fürchtet,  ein  einigermassen  er- 
schöpfendes und  überzeugendes  Buch  über  den  von  Bröcker  behandelten 
Gegenstand  wird  nicht  GO,  sondern  GOO  Seiten  umfassen  müssen. 

Ferner  behandelt  Diodor: 

De  Diodori  fontibus  (libr.  I  —  IV).     Diss.  iuaug.  philol.  Berol.  scr. 
G.  J.  Schneider.    Berolini  1880.    80  S.   8. 

Die  vorliegende  Schrift  ist  das  zweite  vom  Verfasser  veröffentlichte 
Stück  einer  von  ihm  beabsichtigten  umfassenden  Arbeit  über  die  Quellen 
sämmtlicher  Bücher  Diodor's.  Das  erste  Stück,  Diod.  III,  1  -48  behan- 
delnd, ist  in  den  Abhandlungen  zur  Jubelfeier  des  Berliner  Joachims- 
tharschen  Gymnasiums  erschienen.  In  gegenwärtiger  Dissertation  behan- 
delt Schneider  besonders  ausführlich  das  erste  Buch,  für  welches  er  zu 
Resultaten  gelangt,  die  von  der  herrschenden  Ansicht  abweichen.  Man 
nimmt  gewöhnlich  (zuletzt  noch  A.  Bauer)  eigene  Arbeit  Diodor's  aus 
verschiedenen  Quellen  an;  Schneider  suclit  im  Gegensatz  dazu  zu  zeigen, 
dass  alles  Aegypten  Betreffende  einfach  aus  liekataeus  von  Abdera  ent- 
nommen ist,  der  sich  bei  Ptolemaeus  I.  in  Aegypten  aufhielt  und  Aegypten 
sorgfältig  studirte.      »Meo  iudicio  Diodorus  Ilccataoi   librum    maximam 


Quellenforschungen.  379 

partem  totidem  verbis  transtulit,  nonnulla  praetermisit,  perpauca  suo 
Marte  adjecit«  (Schneider  S.  27).  Die  Einleitung  des  ersten  Buches 
scheint  ihm  grösstentheils  eine  Nachahmung  des  Timaeus  zu  sein,  wie 
er  auch  am  Schluss  (S.  73)  die  allgemeine  Bemerkung  macht:  »Coeptum 
est  cogitari  Diodorum  bibliothecam  disposuisse  ad  Timaei  historias«,  wo- 
für wir  die  nähere  Begründung  abzuwarten  haben.  Buch  II  ist  dagegen 
(S.  56)  nach  verschiedenen  Quellen  gearbeitet  (ex  diversis  fontibus  con- 
stat).  Zuerst  wird  Assyrien  behandelt,  nicht  nach  Ktesias,  wie  man  sonst 
meint,  was  besonders  Jacoby  als  irrig  nachgewiesen  hat  (S.  42).  Ob 
Klitarch  Quelle  sei,  will  Schneider  bei  Gelegenheit  des  XVII.  Buches 
untersuchen  (S.  43).  Indien  (c  35—42)  ist  theilweise  nach  Megasthenes 
behandelt,  doch  kommt  auch  hier  Klitarch  in  Frage  (S.  48).  Dann  kommen 
Scythen,  Amazonen,  Hyperboreer;  Quelle  ungewiss  (S.  52).  Die  Araber 
nach  lambulos ;  doch  lassen  die  Beziehungen  zu  Buch  III  vermutheu,  dass 
auch  in  diesem  Theile  des  zweiten  Buches  Artemidor,  der  den  Agathar- 
chides  benutzte,  zu  Grunde  liegen  könne  (S.  56).  Buch  III  ist  theils  aus 
Agatharchides,  theils  (c.  52ff.)  aus  Dionysios.  Quelle  von  Buch  IV  ist 
nicht  Dionysios  sondern  Timaeus  (S.  72).  -  Die  Arbeit  Schneider's  kann 
als  sorgfältig  im  Einzelnen  bezeichnet  werden.  Mit  den  Principien  je- 
doch, die  für  die  Aussonderung  des  Nichtdiodorischen  vom  Diodorischen 
zur  Anwendung  kommen,  können  wir  uns  nicht  einverstanden  erklären. 
In  Betreff  des  ersten  Buches  wird  die  Thesis  aufgestellt  »totuui  librum 
ab  uno  eodemque  scriptum«  (S.  1) ,  d.  h.  ganz  und  gar  aus  der  Quelle, 
und  zwar  einer  Quelle,  abgeschrieben.  Und  welches  ist  der  Beweis?  Es 
sind  keine  Widersprüche  darin,  es  sind  andererseits  viele  Beziehungen  im 
Einzelnen  zwischen  Theilen  des  Buches  selbst;  und  Schneider  meint  S.  6: 
»mihi  coucedi  velim  hunc  librum,  ut  pote  qui  apte  cohaereat,  ab  uno 
compositum  esse«.  Das  meinen  wir  auch,  nur  mit  dem  Unterschiede,  dass 
dieser  unus  eben  Diodor  ist,  wälu'end  Schneider  der  Gedanke  nicht  in 
den  Sinn  will,  auch  Diodor  habe  soviel  Ehisicht  gehabt,  um  in  einem 
Buche  Beziehungen  einzelner  Theile  zu  einander  eintreten  zu  lassen  und 
sich  nicht  selbst  zu  widersprechen.  Dabei  nimmt  Schneider  iudess  au 
(S.  18),  dass  Diodor  »parum  accurate  quem  excerpserit  librum  interpre- 
tatum  esse«  (ebenso  S.  20).  Anderswo  (S.  71)  stellt  er  übrigens  den  Satz 
hin,  dass  ein  Widerspruch  in  einem  Autor  nicht  beweise,  dass  verschie- 
dene Quellen  vorliegen.  Was  nützt  es  dann  aber,  darauf  hinzuweisen, 
dass  irgendwo  kein  Widerspruch  vorhanden  sei?  Beweist  dann  das  Nicht- 
voriiandenscin  eines  Widerspruches  noch,  dass  nur  eine  einzige  Quelle 
vorliegt?  Es  soll  also  Buch  I  ganz  und  gar  von  einer  Quelle  herrühren. 
Wenn  der  Verfasser  consequent  sein  will,  muss  er  die  erste  Person  in 
der  Beschreibung  Acgyptens  jedesmal  auf  Ilckalaeus  beziehen,  was  doch 
auch  sein  Bedenkliches  hat.  Es  ist  doch  eine  (.'igenthündiche  Erschei- 
nung dieser  Diodor,  dessen  Geist  im  Stande  ist,  die  Idee  der  Universal- 
geschichte zu  fassen,  eine  verständige  Eintheiluug  zu  crsiuncji  (denn  zu- 


380  Griechische  Geschichte. 

letzt  musstc  ihn  doch  auch  sein  Timaeus  im  Stiche  lassen),  und  der, 
wenn  es  an  die  Zusammenstellung  gehen  soll,  nichts  weiter  versteht,  als 
seine  Quelle  so  abzuschreiben,  dass  er  wo  möglich  nicht  einmal  die  erste 
Person  in  die  dritte  verwandelt!  Bislicr  ist  man  denn  auch  in  dieser 
Hinsicht  nicht  so  weit  gegangen  wie  nun  Schneider,  der  in  dieser  Art 
der  Auffassung  hoffentlich  nicht  viele  Nachfolger  finden  wird.  Es  giebt 
doch  ein  einfaches,  wenn  gleich  ziemlich  zeitraubendes  Mittel,  die  Frage 
über  die  Art  und  Weise  der  Arbeit  Diodor's  der  Entscheidung  wenig- 
stens näher  zu  bringen.  Wenn  Diodor  so  sehr  Copist  ist,  dass  er  nur 
grosse  Stücke  aus  seinen  Quellen  nehmen  kann,  muss  sein  Stil  verschie- 
den sein  nach  den  verschiedenen  von  ihm  ausgeschriebenen  Autoren.  Das 
lässt  sich  untersuchen.  Ja,  wie  Schneider  selbst  bezeugt  (S.  54),  hat  ein 
bedeutender  Philologe  schon  seine  Meinung  darüber  gesagt.  Dindorf 
erklärt  »per  totam  bibliothecam  genus  scribendi  unum  esse«.  Was  hat 
Schneider  darauf  zu  erwidern?  »probabilius  est  coicere  Diodorum,  quippe 
qui  multos  soquatur  auctores,  scribendi  ratioiiem  variare«.  Nun  nimmt 
man  bekanntlich  zu  Conjecturen  seine  Zuflucht,  wenn  der  Thatbestand 
nicht  zu  ermitteln  oder  unwahrscheinlich  ist;  aber  Conjecturen  an  die 
Stelle  des  immerhin  mit  einigem  Zeitverlust  zu  ermittelnden  und  alsdann 
sicheren  Thatbestandes  treten  zu  lassen,  scheint  uns  ebenso  neu  wie  ver- 
werflich. Wozu  coicere?  Diodor  ist  doch  da;  wer  also  meint,  Dindorf 
habe  Unrecht,  kann  sich  der  Mühe  unterziehen,  Diodor  auf  diesen  Punkt 
hin  zu  Studiren;  wer  aber  keine  Zeit  dazu  hat,  wird  mit  Conjecturen 
darüber  doch  auch  nichts  ausrichten.  Interessant  ist  jedcnfaHs  die  An- 
erkennung, dass  ein  einheitlicher  Stilcharakter,  wie  er  dem  Diodor  aller- 
dings eigen  ist,  sich  mit  den  herrschenden  Vermuthuugen  über  die  skla- 
vische Abhängigkeit  Diodor's  von  seineu  Quellen  nicht  verträgt.  Aehn- 
lich  wie  in  der  soeben  besprochenen  Stelle  verfährt  Schneider  S.  67  Anm., 
wo  er  Uebergangsformeln  aus  Buch  IV  zusammenstellt  und  hinzufügt: 
»diiudicare  nequeo,  num  hae  transitus  formulae  Diodori  sint«.  Das  Mittel 
zu  einem  Urthcil  darüber  zu  kommen,  war  doch  auch  hier  naheliegend: 
man  las  die  übrigen  Bücher  Diodor's  darauf  hin  durch;  wenn  nun  die- 
selben Formeln  auch  in  Stücken  vorkommen,  die  offenbar  aus  anderen 
Quellen  sind,  als  den  im  vierten  Buche  benutzten,  so  sind  sie  diodorisch. 
Wenn  Schneider  übrigens,  wie  er  versprochen  hat,  fortfährt,  die  Bücher 
Diodor's  auf  die  Quellen  hin  zu  untersuchen,  wird  er  ohne  Zweifel 
auf  alle  diese  Punkte,  die  er  jetzt  noch  nicht  untersucht  hat,  sein 
Augenmerk  richten,  und  wir  erhalten  dann  vielleicht  von  ihm  die  sehr 
nützliche  und  sehr  erwünschte  Arbeit  über  den  Stil  Diodor's.  Es  wäre 
freflich  noch  besser  gewesen,  wenn  er  mit  der  Kenntniss  desselben  an 
seine  Arbeit  gegangen  wäre.  Referent  möchte  nun  noch  auf  einen  spc- 
ciellen  Punkt  aufmerksam  machen,  wo  die  Argumentation  des  Verfassers 
schwach  erscheint.  Buch  IV  gilt  gewöhnlich  als  aus  Dionysios  entlehnt. 
Schneider  führt  S.  65.  66  an ,  dass  das  nicht  wohl  gehe,  weil  Cap.  20,  3 


Quellenforschungen.  381 

etwas  erwähnt  wird,  was  Strab.  III,  165  aus  Poseidonios  hat,  der  es  von 
einem  massaliotischen  Freunde  wusste.  Poseidonios  konnte  doch  nicht 
von  Dionysios  benutzt  sein,  da  Dionysios  älter  ist  »itaque  qui  Diony- 
sium  pro  auctore  Diodori  habet,  magnis  difficultatibus  iraplicatur,  quam 
ob  causam  alia  via  est  petenda«.  Nun  hat  nach  Schneider  Diodor  das 
Buch  und  also  auch  jene  Notiz  aus  Timaeus,  der  noch  älter  ist  als  Dio- 
nysios. Wie  löst  nun  Sclineider  diese  Schwierigkeit?  Poseidonios  konnte 
es  ja  sowohl  von  Timaeus  als  auch  von  seinem  Freunde  wissen  (S.  72). 
Ja,  dann  konnte  es  auch  Dionys  aus  Timaeus  wissen,  und  wir  brauchen 
keine  alia  via  zu  suchen.  Zuerst  (S.  66)  sagt  Schneider:  »si  quis  sen- 
tiat,  Posidoniura  illud  ex  Timaeo  petivisse,  Strabonem  arguere  magni 
erroris  aut  negligentiae  cogitur«  und  S.  72  nimmt  er  selbst  gerade  dies 
an:  »Posidonium  qui  istud  apud  Timaeura  scriptum  invenisset«  etc. 
Damit  soll  nicht  behauptet  werden,  die  Annahme  Schneiders,  das 
vierte  Buch  sei  aus  Timaeus  sei  falsch ;  nur  die  Nothwendigkeit,  Diony- 
sios auszuschliessen,  scheint  nicht  bewiesen.  Referent  unterdrückt  einige 
andere  Bemerkungen,  die  noch  zu  machen  wären,  und  möchte  zum 
Schluss  hervorheben,  wie  erfreulich  es  ist,  dass  Schneider  den  ganzen 
Diodor  auf  seine  Quellen  hin  untersuchen  will;  möchte  es  nur  ohne  vor- 
gefasste  Meinungen  geschehen  und  mit  einem  eingehenden  Studium  der 
Sprache  Diodor's  verbunden  sein! 
Ebenfalls  Diodor  betrifft: 

Manetho  und  Diodor,  Eine  Quellenuntersuchung  von  Dr.  J.  Krall. 
Wien  1880.  (Sitzungsbor.  der  phil.-hist.  Classe  der  k.  Akad.  d.  Wiss. 
Bd.  XCVI  S.  237).    50  S.    8. 

Der  Verfasser  behandelt  im  ersten  Capitel  Herodot  und  Diodor, 
indem  er  zunächst  die  Verschiedenheit  der  Arbeit  dieser  beiden  Histo- 
riker hervorhebt,  die  bei  Diodor  eine  durchaus  gelehrte  ist,  und  sodann, 
von  dem  Satze  ausgehend,  dass  bei  Diodor  eine  einzige  Hauptquelle  vor- 
liegen müsse  für  den  Aegyptcn  betreffenden  Abschnitt  (wobei  er  des 
Referenten  Aeusserungcn,  Gesch.  Sic.  I,  316  anführt),  als  seine  Ansicht 
hinstellt,  dass  Diodor,  der  dwiyf)a<fat  der  ägyptischen  Priester  als  seine 
Quelle  citirt,  dieselben,  wie  auch  Heyne  meint,  in  der  Bearbeitung  eines 
Aegypters  benutzt  haben  müsse.  —  Cap.  II:  Manetho  und  Diodor,  setzt 
auseinander,  dass  die  Quelle  Diodor's  in  der  Zeit  des  Ptolcmacus  Phila- 
delphus  lebte,  —  gerade  die  Zeit  Manctho's  —  dass  diese  Quelle  für 
den  Ruhm  Aegyptens  sehr  eingenommen  ist,  und  offenbar  ein  ägypti- 
scher Priester  war,  —  was  wiederum  nur  auf  Manetho  passt.  —  Cap.  III: 
Mythologisches,  geht  davon  aus,  dass  im  Laufe  der  Zeiten  die  ägyptische 
Religion  mannigfache  Wandelungen  durchgemacht  habe,  und  fragt  ob  es 
denn  nicht  möglich  sei,  dass  dem  Manetho  eine  solche  Hinneigung  zum 
Euhemerismos  zuzuschreiben  sei,  wie  sie  in  den  mythologischen  Nach- 
richten des  Diodor  über  Aogyi)ten   hervortritt,  und   entscheidet  sich  für 


382  Gripchißche  Geschichte. 

eine  bejahende  Antwort  (S.  31).  -  Nocli  schwieriger  wird  die  Sache  für 
Cap.  IV:  Historisches.  Die  Königslistcn  hei  Herodot  und  hei  Diodor 
sind  grundverschieden.  Dennoch  hat  auch  dafür  Diodor  augenschein- 
lich den  Herodot  benutzt;  aber  er  erkannte,  dass  von  Herodot  zwei 
Grundfehler  begangen  waren:  nur  von  den  letzten  zehn  Königen  zu  be- 
richten, und  Könige  aneinander  zu  schliessen,  die  dnrch  lange  Zwischen- 
räume von  einander  getrennt  waren.  Deshalb  verschmolz  er  die  ihm 
vorliegenden  mancthonischen  Königsreihen,  unter  Beifügung  einzelner 
Zuthatcn  aus  anderen  Autoren,  mit  den  Herodoteischen  zu  einer  bunt- 
scheckigen GeschichlsdarstcUung  (S.  41).  Krall  sagt  S.  43,  es  habe  sich 
ergeben  »dass  Diodor  als  Hauptquellc  Manctho's  Alyunrzaxä  und  hpä 
ßißXog  vor  sich  gehabt  hat.  Auch  in  den  historischen  Ausführungen  fin- 
den wir  die  Angaben  Diodor's  in  vollständiger  Uebereinstimmung  mit 
dem,  was  wir  auf  einem  ganz  anderen  Wege  vorgehend  als  manethonisch 
erkannt  haben.«  So  betrachtet  Krall  (S.  44)  die  Uebersichtstafel  bei 
Diodor  I,  44  »als  das  werthvoUste  Fragment  des  mancthonischen  Ge- 
schichtswerkes, welches  zugleich  den  Vorzug  hat,  bei  einem  Autor  er- 
halten zu  sein,  welcher  um  etwa  anderthalb  Jahrhunderte  Manetho  näher 
steht,  als  der  älteste  bisher  bekannte  Zeuge,  Josephus«.  Aus  den  letzten 
Seiten  der  Schrift  erwähnen  wir  noch,  dass  Krall  auf  die  Bemerkung, 
die  Perser  hätten  135  Jahre  über  Aegypten  regiert,  worüber  auch  Wiede- 
mann  gesprochen  hat  (s.  oben),  anderswo  zurückkommen  will. 

Die  Bedeutung  dieser  Arbeit  Krall's,  nicht  nur  für  die  äg.ypt.ologi- 
schen  Studien,  sondern  auch  für  die  Quellenforschung  der  griechischen 
Schriftsteller,  kann  nicht  verkannt  werden.  Sie  weiss  ein  überraschen- 
des Resultat  in  plausibler  Weise  zu  begründen.  Sie  regt  zu  manchen 
Fragen  an,  die  hier  nicht  entwickelt  werden  können.  Dass  Diodor  nach 
Krall  nicht  der  Copist  ist,  für  den  ihn  z.  B.  Schneider  hält,  ist  klar. 
Eine  andere  Frage  ist:  könnte  nicht  Diodor  dasselbe,  was  er  nach  Krall 
aus  Manetho  hatte,  aus  Hekataeus  von  Abdera  gehabt  haben,  der  ja  um 
dieselbe  Zeit  lebte?  Wenn  Wiedemann  (S.  104)  Recht  hat,  dass  Diod.  I,  46 
beweist,  dass  Hekataeus  hier  nicht  Hauptquelle  war,  gewinnt  Krall's  An- 
nahme Wahrscheinlichkeit.  Ein  vereinzelter  Punkt  ist  dem  Referenten  auf- 
gefallen. Krall  sagt  S.  30.  31,  dass  der  König  Horus,  der  bei  Manetho 
(Jos.  contr.  Ap.  I,  26)  vorkommt,  kein  anderer  sein  kann,  als  der  Horus^ 
mit  dem  die  Götterdynastien  abzuschliessen  pflegen;  der  Horus,  der  die 
Götter  schauen  will,  kann  nicht  als  Gott  gedacht  sein.  Wie  stimmt  das 
aber  mit  Diod.  I,  44:  xal  {^ewv  eo/azov  ßixaiXeöaat  tov  ^'loiBog^iipov'l 
Hier  ist  er  doch  ein  Gott.  Wir  erwarten,  über  Krall's  Ansicht  von 
Manetho  als  Diodor's  Quelle  noch  von  anderen  Forschern  zu  hören. 

Ueber  Justin  und  Trogus  handelt: 

Untersuchungen  über  die  Quellen  des  Pompcius  Trogus  für  die 
griechische  und  sicilischc  Geschichte  von  Alex.  Enmann.  Dorpat  1880. 
IV,   208  S.    8 


Quellenforschungen.  383 

Diese  von  der  historisch -philologischen  Facultät  der  Universität 
Dorpat  gekrönte  und  auf  Kosten  der  Universität  gedruckte  Schrift  be- 
schäftigt sich  in  Cap.  I  (S.  1—31)  mit  der  Justinischen  Darstellung  der 
Perserkriege,  wobei  Verfasser  zum  Resultat  kommt,  dass  Trogus,  wie 
Wolffgarten  annahm,  den  Ephorus  zu  Grunde  gelegt  hat,  wogegen  Be- 
nutzung des  Theopomp  ausgeschlossen  bleibt.  Allerdings  sind  Abweichun- 
gen unter  den  auf  Ephoros  beruhenden  Schriftstellern  vorhanden,  unter 
Diodor,  Nepos  und  Justin;  aber  diese  Abweichungen  sind  (S.  18)  »indi- 
viduelle Eigenthümlichkeiten  der  Einzelnen«.  Das  ist  sehr  gut,  gegen- 
über der  eine  Zeit  lang  herrschenden  Theorie,  welche  wörtliches  Ab- 
schreiben eines  Autors  von  einem  anderen  annahm.  Diese  Theorie  ist 
allerdings  schon  vielfach  erschüttert  und  durchbrochen  worden,  aber  Dio- 
dor ward  dabei  immer  noch  ausgenommen;  Diodor  wenigstens  sollte  immer 
wörtlich  abgeschrieben  haben.  Enmann  nimmt  nun  S.  16  an,  dass  Diodor 
in  der  Geschichte  des  Themistoklos  zweierlei  einfach  erfunden  hat,  erstens 
dass  Themistokles  dem  athenischen  Rath  schon  vor  seiner  Abreise  die 
nöthigen  Instructionen  gegeben  hat,  und  zweitens  »dass  alle  Gesandten 
gleich  Themistokles  begleiten«.  —  Cap.  II  behandelt  die  Zeit  von  den 
Perserkriegen  bis  zur  sicilischen  Expedition  (S.  31  -  36).  Auch  hier 
scheint  er  Ephoros  als  Quelle  anzunehmen;  er  hebt  jedoch  die  schlechte 
Art,  wie  Justin  seine  Quelle  excerpirte,  besonders  hervor.  —  Cap.  III 
behandelt  die  Geschichte  der  Jahre  413-399  (S.  36  —  92).  Auch  hier 
liegt  Ephoros  zu  Grunde.  Wir  erhalten  auch  hier  wieder  werthvolle  all- 
gemeinere Bemerkungen  über  die  Art  der  Arbeit  einiger  Historiker;  z.  B. 
S.  56:  Plutarch  kein  blosser  Abschreiber.  S.  62:  Diodor  verlegt  eine 
Geschichte  von  Selybria  nach  Byzanz.  S.  69  ist  die  Bemerkung  inter- 
essant, dass  Justins  Nachricht,  Alkibiades  »sei  durch  die  Timaia  ge- 
warnt worden«,  »eine  jener  selbständigen  pikanten  Wendungen«  sei, 
»denen  Trogus  auch  sonst  ergeben  war«.  Die  Benutzung  anderer  Schrift- 
steller erlaubt  also  bei  den  Alten  die  Erfindung  von  Thatsachen.  Zu 
S.  86  möchten  wir  die  Bemerkung  machen,  dass  wenn  es  bei  Diod.  XFV, 
11  hcisst:  TutJ  8'  ^E^o/jou  oc'  äV.ag  ahcag  in!ßo'j?.su&rjva:  ysypa^ürog^  dies 
doch  wohl  so  verstanden  werden  muss,  dass  das  Vorhergehende  nicht 
aus  Ephoros,  sondern  aus  einem  anderen  Autor  entnommen  war.  In 
diesem  Abschnitte  ist  Justin  etwas  besser  als  sonst;  er  scheint  für  Al- 
kibiades eine  gewisse  Vorliebe  zu  haben.  —  Cap.  IV  enthält  die  Ge- 
schichte Griechenlands  von  399  bis  auf  Philipp  (S.  92  -  111).  Sehr 
schlechte  Darstellung  Justin's.  Immer  noch  Ephoros  Quelle  des  Trogus; 
erst  mit  der  Geschichte  Phiiipp's  fängt  Theopomp  an,  Quelle  zu  sein. 
—  Cap.  V  behandelt  Lykurg  und  die  messenischen  Kriege  (S.  111 — 128). 
Für  die  Geschichte  Lykurg's  nimmt  Enmann  Ephoros  als  Quelle  an, 
trotzdem  die  Nachricht  über  den  Tod  des  Lykurg  bei  Justin  anders 
lautet  als  bei  Ephoros  (S.  121).  Die  bei  Justin  vorkommende  Nachricht 
über  seinen  Tod   in  Kreta   hatte   nach  Plutarch   Aristokrates.     Dennoch 


384  Griechische  Geschichte. 

will  Eumann  auch  hier  nicht  Aristokrates  als  Quelle  des  Trogus  anneh- 
men; er  vermuthct,  Trogus  hahe  jene  Nachricht  aus  Timaeus,  der  sie 
ja  auch  mitgetheilt  haben  könne.  Es  ist  natürlich  möglich,  dass  Timaeus 
sie  haben  konnte,  und  ebenso  möglich,  dass  Trogus  sie  aus  Timaeus 
entnahm,  wenn  derselbe  sie  hatte.  Aber  leider  wissen  wir  von  all'  dem 
nichts,  während  wir  wissen,  dass  Aristokrates  sie  hatte.  Auch  für  die 
messenischen  Kriege  wird  Ephoros  als  Quelle  nachgewiesen.  S.  124  wird 
eine  angebliche  Verschiedenheit  zwischen  Justin  und  Ephorus  (bei  Stra- 
bon)  geschickt  als  eine  in  zwei  Theile  gespaltene  Erzählung  erklärt.  — 
Cap.  VI  behandelt  die  Geschichte  Siciliens.  Wir  möchten  uns  die  Be- 
sprechung dieses  Abschnitts  für  eine  andere  Gelegenheit  aufsparen,  und 
für  diesmal  von  Herrn  Enmann  mit  der  Anerkennung  scheiden,  dass  er 
sein  Thema  mit  Scharfsinn  und  glücklichem  Erfolg  bearbeitet  hat. 

Wir  kommen  zu  Plutarch.  Von  ihm,  jedoch  auch  von  anderen 
Historikern  handelt 

Die  Quellen  des  Plutarchischen  und  Nepotischen  Themistokles,  so- 
wie die  entsprechenden  Abschnitte  des  Diodor  (XI,  39  —  43.  54—59. 
87)  und  Justin  (II,  10  —  15)  untersucht  von  M.  Mohr.  Göttinger 
Doctor-Dissertation  von  1877.    Berlin  1879.    68  S.    8. 

Der  Verfasser  hat  das  Resultat  seiner  Untersuchung  am  Schlüsse 
(S.  67)  selbst  so  zusammengefasst:  »Wir  fanden  zunächst,  die  gemein- 
same Quelle  des  Nepos,  Diodor,  Justin  war  Ephoros.  Demnächst  con- 
statirten  wir,  dass  auch  in  Plutarch's  Themistokles  Ephoros  sowie  Theo- 
pomp eine  nicht  unbedeutende  Rolle  spielten.  Wir  sahen  weiter,  die 
Ephorische  Darstellung  im  Themistokles  hatte  zur  Grundlage  den  He- 
rodot,  Stesimbrotos,  Thukydides,  Ion,  Deinen  u.  a.  m.  Dann  stellte  sich 
—  heraus,  Ephoros  und  Theopomp  seien  —  zum  Themistokles  nicht 
direct  benutzt,  sondern  vermittelst  des  Phanias.  Wir  —  fanden,  ausser 
Ephoros  und  Theopomp  habe  er  (Phanias)  Herodot,  Aristoteles,  Theo- 
phrast,  Kleitarch  sicher  gekannt,  vielleicht  auch  den  Thukydides.  Ausser 
Phanias  fanden  wir  nur  noch  Neanthes,  Amphikrates  (Philochoros,  Kra- 
teros),  Ariston,  Idomeneus  sicher  direct  benutzt«.  S.  1—20  ist  der 
Nachweis  gegeben,  dass  Nepos,  Diodor,  Justin  auf  Ephoros  beruhen,  so- 
wie dass  auch  im  Plutarch  Einiges  aus  Ephoros  stammen  muss.  Von 
S.  20  an  wird  gezeigt,  dass  bei  Plut.  Them.  2  —  5  vieles  aus  Ephoros 
sein  muss,  in  Cap.  5  aber  meint  Mohr  schon  die  Spur  des  Phanias  zu 
finden,  der,  wie  Mohr  24  vermuthet,  'Ar.ofHyjxaza  tlBjitazoxXiooi;  ge- 
schrieben hat  als  Theil  einer  von  ihm  nach  Mohr's  Meinung  verfertigten 
Themistoklcsbiographie.  In  Cap.  6  liegt  wahrscheinlich  Philochoros  zu 
Grunde  (S.  2G),  in  Cap.  7—9  Ephoros  (S.  28),  aber  nicht  direct,  was  sich 
auch  von  Cap.  12  sagen  lässt.  Hier  zeigt  sich  besonders  deutlich,  dass 
im  Allgemeinen  Them.  11  —  16,  wie  Arist.  8.  9  (S.  33)  eine  andere  Quelle 
haben.     Diese  Quelle   ist  Phanias.     Dass  eine   andere  Quelle   vorhanden 


0   J  IUI 

Quellenforschungen.  385 

ist,  sehen  wir  nach  Mohr  in  dem  Bericht  über  die  Schlacht  bei  Salamis, 
Cap.  12  (schon  S.  24  angedeutet).  Die  von  Mohr  versuchte  Begründung 
seiner  Behauptung  ist  in  Kurzem  folgende.  Es  werden  bei  Plutarch  nur 
200  Schiffe  von  Xerxes  entsandt  um  die  Umzingelung  der  Griechen  zu 
bewirken.  Allerdings  stimmt  das  mit  Diodor  XI,  17  insofern  überein, 
als  dieser  dasselbe  von  dem  ägyptischen  vaozcxov  berichtet,  und  so  könnte 
es  scheinen,  dass  auch  bei  Plutarch  wie  bei  Diodor  nur  Ephoros  zu  Grunde 
läge;  aber  man  muss  beachten,  nach  Mohr,  dass  der  Zweck  des  Ma- 
növers bei  Plutarch  ein  anderer  ist  als  bei  Diodor.  Bei  Diodor  ge- 
schieht es  nur,  um  die  Meeresstrecke  zwischen  dem  megarischen  Lande 
und  Salamis  besetzen  zu  lassen;  Plutarch  dagegen  (S.  31)  »lässt  den 
ganzen  Meerbusen  ringsum  und  die  Inseln  besetzen  —  Plutarch's  Quelle 
weiss  also  davon  gar  nichts,  dass  ein  gut  Theil  der  attischen  Frauen  und 
Kinder,  doch  gewiss  nicht  ohne  militärischen  Schutz,  sich  auf  Salamis 
befand.  Vielmehr  lässt  sie  Salamis  und  Psyttaleia  (denn  welches  sollten 
sonst  »die  Inseln«  sein)  von  den  Persern  besetzen«  u.  s.  w.  Hier  sehen 
wir  recht  die  Schwäche  des  Beweisführung  Mohr's.  Was  sagt  Plutarch? 
Them.  12:  T.EpcßaAsaBai  ruv  nopov  kv  xüxXw  Trdvra  xai  ^la^CoGox  zag  vij- 
aoug,  und  Arist.  8:  xac  zag  w^ooug  xazel-^ov.  Dies  soll  bedeuten,  dass 
Plutarch's  Quelle  Salamis  von  den  Persern  besetzt  sein  Hess.  Erstens 
beweisen  die  Worte  zag  v-qaoug  nicht,  dass  auch  Salamis  besetzt  wurde 
oder  werden  sollte.  Es  sind  ausser  Psyttaleia  noch  andere  kleine  In- 
seln in  der  Nähe  von  Salamis,  die  besetzt  werden  konnten.  Zweitens 
hat  Mohr  übersehen,  dass  Plutarch  an  den  beiden  Stellen,  die  ihm 
Wichtigkeit  zu  haben  scheinen,  im  Themistokles  und  im  Aristides  nicht 
einmal  übereinstimmend  redet,  wenn  man  die  Worte  so  scharf  nimmt, 
wie  Mohr  möchte,  dca^öjaac  entspricht  dem  xazsT^ov  nur  ungefähr;  in 
Sca^waac  liegt  nur  umschliessen ,  nicht  besetzen.  Also  Wiäre  hier  eine 
Quellenverschiedenheit  auch  zwischen  Them.  12  und  Arist.  8.  Das  ist 
aber  offenbar  nicht  der  Fall;  Plutarch  hat  offenbar  dasselbe  sagen  wollen 
und  seine  Ausdrücke  nur  der  Abwechselung  wegen  variirt.  Die  Ausdrücke  sind 
nicht  zu  urgiren.  otaZCuGat  zag  MTjanog  heisst,  sie  sollten  die  Inseln  um- 
schliessen, da  wird  Salamis  einbegriffen  sein,  zag  vrjaoog  xazeT^uv  ist 
wahrscheinlich  geschrieben  ohne  die  Worte  zäg  vr^aoug  genau  abzuwägen ; 
wenn  jedoch  zäg  vr^aoog  genau  genommen  werden  soll,  kann  es  geschehen 
ohne  Salamis  mitzubegreifen,  was  ja  historisch  unmöglich  ist;  dann  sind  es 
die  kleineren  Inseln.  In  Betreff  des  zäg  vrjaoug  xaz37;(ov  ist  auch  noch 
etwas  anderes  zu  berücksichtigen:  die  Art,  wie  Plutarch  diese  Begeben- 
heiten erzählt.  Er  giebt  nicht  etwa  eine  vollständige  Geschichtsorzäh- 
lung  für  solche,  die  die  Geschichte  noch  nicht  kennen;  die  Biographie 
ist  ihm  die  Hauptsache,  und  um  derselben  ihr  Recht  angedeilicn  zu 
lassen,  musste  er  manches  als  bekannt  voraussetzen,  was  er  bei  der 
Schlacht  bei  Salamis  offenbar  auch  konnte.  Wieviel  er  als  bekannt  vor- 
aussetzt, zeigt  z.  B.  Cap.  13  rj  vr^,7og.    Salamis  war  lange  vorher  oiimial 

Jahresbericht  für  Altcrtliumswissenschaft  XXHI.  fl88o.  HI.)  25 


386  Griechische  Geschichte. 

genannt ;  durchaus  nicht  so  kurz  vorher,  dass  der  Artikel  sich  wie  sonst  aus 
der  Beziehung  auf  etwas  soeben  Gesagtes  erklären  könnte;  aber  3^  vrjffog 
passt,  weil  Jedermann  wusste,  dass  Salamis  gemeint  war.  So  ist  auch 
Cap.  12:  rijv  nepl  zbv  Iixtvvov  npayiiaiziav  zu  verstehen,  worüber,  wie 
wir  oben  sahen,  Schmidt  sich  in  weniger  richtiger  Weise  geäussert  hat. 
Endlich  ist  auch  gar  nicht  nachzuweisen,  dass  Plutarch  einer  Quelle  habe 
folgen  können,  die  die  Voraussetzung  gestattete,  die  Athener  hätten  nicht 
auch  Salamis  besetzt.  Man  denke  nur  an  die  Geschichte  vom  Hunde 
des  Xanthippos  Them.  10.  Und  sollte  selbst  ein  Phanias  im  Stande  ge- 
wesen sein,  zu  behaupten,  die  Perser  hätten  in  der  Schlacht  bei  Salamis 
diese  Insel  besetzt?  Schwerlich.  Es  ist  aber  keine  neue  Quelle  vorhan- 
den, denn  ausser  dieser  Abweichung  in  der  Schlacht  von  Salamis  ist 
kein  plausibler  Grund  dafür  angegeben.  Nehmen  wir  aber  an,  es  sei 
wirklich  eine  solche  wahrscheinlich,  weshalb  soll  es  Phanias  sein?  Dar- 
auf antwortet  Mohr  S.  34ff. :  Den  Phanias  verräth  a)  Neigung  zur  di- 
recten  Rede  und  zur  dialogischen  Form.  Diese  soll  Phanias  eigen  sein. 
Aber  wie  oft  kommt  bei  Plutarch  dergleichen  vor,  wo  an  Phanias  nicht 
zu  denken  ist.  b)  Haben  solche  Dialoge  die  Spuren  späterer  Entstehung 
an  sich,  sind  tendenziös  erfunden.  Das  kann  sein,  aber  warum  gerade 
von  Phanias?  c)  Anekdoten  von  schlagfertigem  geistreichem  Witz,  z.  B. 
Tidra^ov  /xkv,  äxooaov  8£.  Dies  berühmte  Wort  wird  doch  nicht  erst  Pha- 
nias erfunden  haben,  d)  Vorliebe  für  Sonderbares,  Seltsames,  Wunder. 
Wenn  die  alle  bei  Plutarch  aus  Phanias  sein  sollen,  hat  er  ihn  aller- 
dings viel  benutzt!  Ein  anderer  Beweis  der  Benutzung  des  Phanias  ist 
(S.  36),  dass  Herodot  so  schlecht  excerpirt  ist,  wie  Plutarch  es  nicht 
konnte,  sondern  eben  Phanias.  Was  wissen  wir  davon?  Bis  S.  41  glaubt 
jedoch  Mohr  nachgewiesen  zu  haben,  dass  Phanias  so  arbeiten  konnte, 
wobei  Gewicht  gelegt  wird  auf  jene  angeblichen  Abweichungen  in  der 
Schlacht  bei  Salamis,  von  denen  wir  hinlänglich  gesprochen  haben.  S.  41. 
42  spricht  Mohr  vom  Charakter  der  Arbeit  des  Phanias.  S.  42  ff.  wird 
gehandelt  von  Cap.  19,  wo  weniger  aus  Ephoros,  viel  aus  Theopomp  ist; 
ebenso  ist  aus  Theop.  20  und  21;  über  den  Antheil  Theopomp's  an  der 
Biograijhie  des  Themistokles  durch  Plutarch  siehe  besonders  S.  25. 
Cap.  22  —  24  liegt  Ephoros  zu  Grunde  (S.  43),  aber  mittelbar,  unmittel- 
bar ist  er  von  Diodor  benutzt  (S.  46).  S.  52  wird  hervorgehoben,  dass 
Plutarch  nicht  einen  Abschnitt  aus  fünf  oder  mehr  Schriftstellern  zu- 
sammenarbeiten konnte;  diese  Annahme  »setzt  eine  Sorgfalt  und  Ge- 
nauigkeit im  Quellenstudium  beim  Plutarch  voraus,  die  Allem,  was  wir 
in  dieser  Beziehung  von  ihm  wissen,  widersimcht.«  Phanias  dagegen 
kann  es.  Früher  (S.  38)  sahen  wir,  dass  man  Plutarch  keinen  »gren- 
zenlosen Leichtsinn«  zuschreiben  darf,  wohl  aber  dem  Phanias.  Es  scheint 
also,  als  ob  zur  Benutzung  von  fünf  Autoren  ein  gewisser  Leichtsinn  ge- 
hört. Nun  macht  Mohr  einen  Excurs  über  Stesimbrotos  (S.  53  -  58). 
Er  hält  diesen  Schriftsteller  für  echt,   da  er  bereits   von  Ephoros  be- 


Quellenforschungen.  3g7 

nutzt  ist,  aber  für  einen  Lügner.  Er  hat  dabei  Schraidt's  grosses  Werk 
noch  nicht  zu  Rathe  ziehen  können.  S.  58  kommt  er  zu  den  asiatischen 
Geschichten.  Them.  26  —  31  sind  nach  Albracht  aus  Neanthes,  nach 
Mohr  aus  Phauias.  Die  für  Phanias  sprechenden  Gründe  sind  den  oben 
angeführten  und  beurtheilten  entsprechend.  Quellen  des  Phauias  sind 
Deinen  und  Kleitarch;  Herakleides  scheint  ihm  nicht  der  Kymaeer  zu 
sein  (S.  63)  —  doch  giebt  Mohr  keine  Gründe  für  diese  Ansicht  au. 
Der  von  Mohr  S.  63  angegebene  »unwiderlegliche«  Beweis  für  Phanias 
als  Hauptquelle  ist  nicht  vorhanden.  Mohr  findet  ihn  in  Folgendem. 
Plutarch  citirt  Autoren,  die  Themistokles  zum  Artaxerxes  kommen  lassen, 
den  Phanias  nennt  er  nicht.  Nun  hatte  aber  Phanias  selbst  diese  An- 
sicht (Athen.  I,  48);  also  sind  jene  Citate  eben  aus  Phanias  genommen, 
den  Plutarch  erst  am  Schlüsse  citirt.  Das  wäre  sehr  gut  und  beweisend ; 
aber  mir  scheint,  es  stehe  bei  Athen.  I,  48  gar  nicht,  dass  Phanias  den 
Themistokles  zu  Artaxerxes  kommen  liess.  Mit  dem  »ganz  sicheren  Re- 
sultat« (S.  64)  ist's  also  nichts.  Das  Werk  des  Phanias  scheint  Mohr 
TTsp]  L6\u)voQ  xal  0sfxcaTox?i£oug  xac  'Apcarecdou  gewesen  zu  sein.  Von 
»völliger  Gewissheit«  (S.  65)  kann  auch  hier  nicht  die  Rede  sein.  Mohr 
warnt  vor  seiner  Benutzung.  S.  66.  67  spricht  er  noch  über  Neanthes. 
Es  scheint  uns,  um  zum  Schlüsse  zu  kommen,  dass  Mohr  trotz 
alles  Scharfsinnes  (bes.  S.  1  —  20)  und  grosser  Litteraturkenntuiss  dem 
Phanias,  den  man  jetzt  aus  seinen  allen  Besitzungen  vordrängen  will 
(Philol.  Untersuch.  S.  205  und  schon  Bergk,  Gr.  Litteraturg.  I,  277)  keine 
neue  Provinz  erobert  hat.  Mohr  hätte  nicht  constant  Peripathetiker  beim 
Drucke  stehen  lassen  sollen:  S.  28.  35  (2  mal),  41  (2  mal),  52.  65  (2  mal). 

De  Plutarchi  in  Demosthenis  vita  fontibus  ac  fide.    Diss.   inaug. 
Monac.  quam  scr.  Fr  id.  Gebhard.    Mon.  1880.    56  S.    8. 

Die  Abhandlung  wendet  sich  zunächst  gegen  Roesiger,  welcher  in 
einer  Göttinger  Dissertation  vom  Jahre  1874  Duris  und  den  Maguesier 
Demetrius  als  Hauptquelle  der  Plutarchischen  Biographie  des  Demosthe- 
nes  nachzuweisen  gesucht  hatte.  Gebhard  bemüht  sich,  die  allgemeinen 
Grundsätze,  von  denen  Roesiger  ausging,  als  irrig  nachzuweisen  und  sodann 
zu  zeigen,  dass  die  Spuren  jener  Schriftsteller  in  Wirklichkeit  nicht  in 
der  vita  des  Demostheues  vorhanden  sind.  Gebhard  hat  gewiss  Recht 
zu  behaupten,  dass  die  von  Roesiger  vorausgesetzte  geringe  Zahl  der 
Quellen,  deren  sich  Plutarch  bedient  habe,  nicht  bewiesen  ist:  er  nimmt 
mit  Recht  an,  dass  Plutarch  sehr  mannigfaltige  Studien  für  seine  bio- 
graphischen Arbeiten  machte.  Gebhard  hat  ferner  die  Schwächen  der 
Roesiger'schen  Beweisführung  in  Betreff  der  angeblich  vorhandenen  durch- 
gehenden Spuren  von  Demetrius  und  Duris  richtig  aufgedeckt.  Von  S.  16 
an  legt  er  die  eigene  Ansicht  über  die  Quellen  Plutarch's  im  Dcniostlienc« 
dar.  Er  unterscheidet  zunächst  zwei  grosse  Abschnitte;  der  erste,  den 
er  stirps  nennen  will,  umfasst  Cap.  5  —  11  und  28  —  31;  der  andere  be- 

25* 


388  Griechische  Geschichte. 

sondere  12—27.  Der  erste  behandelt  mehr  die  persönlichen  Angelegen- 
heiten, der  zweite  mehr  die  öffentlichen.  Die  Gründe  solcher  Sonderung 
der  zwei  Abschnitte  sind  nicht  eben  zwingend;  dass  Demosthenes,  der 
in  Cap.  8  als  Begünstiger  der  plebs  dastehe,  in  Cap.  14  für  einen  opti- 
raatum  fautor  ausgegeben  werde,  scheint  kaum  behauptet  werden  zu 
können;  und  dass  in  Cap.  12—27  Plutarch  öfter  in  eigener  Person  spricht, 
ist  doch  auch  nicht  von  so  grosser  Bedeutung.  Zunächst  untersucht  nun 
Gebhard  den  fons  primarius,  denjenigen,  welchen  er  stirps  nennt.  Citirt 
werden  hier:  Theophrast,  Deraetrius  Phalereus,  Hermippos,  Eratosthenes, 
Ariston  aus  Keos,  fast  Stämmtlich  Peripatetiker.  Doch  vermuthet  Geb- 
hard, der  von  Plutarch  zu  Grunde  gelegte  Bericht  möge  vielmehr  von 
Satyros  sein,  der  ebenfalls  Peripatetiker  war  und  ßioi  ivoo^wv  ävSpiöv 
verfasst  hat.  Zu  dieser  stirps  kommen  nun  als  Quellen  für  den  Ab- 
schnitt, der  die  öffentlichen  Angelegenheiten  behandelt  (Zusammenstellung 
auf  S.  53):  Reden  des  Demosthenes  und  des  Aeschines,  Theopomp,  ein 
späterer  Schriftsteller  der  Geschichte  Alexanders  des  Grossen  (Cap.  23 
— 27),  und  geringere  Stücke  aus  Caecilius  von  Kaiakte,  Panaetius,  Duris, 
Demetrius  Magnes,  Phylarchus.  —  Interessant  ist  besonders  der,  wie  es 
scheint,  dem  Verfasser  gelungene  Nachweis,  dass  Plutarch  selbst  die 
Reden  des  Demosthenes  und  Aeschines  gegen  Ktesiphou  und  pro  Corona 
ausgiebig  benutzt  hat;  gut  S.  43  die  Bemerkung  über  die  rü^rj  gegen 
Roesiger.  Die  Richtigkeit  der  Vermuthung  in  Betreff  des  Satyros  muss 
dahingestellt  bleiben. 

Zum  Schluss  besprechen  wir  noch  eine  Schrift  über  einen  weniger 
bedeutenden  Historiker: 

De  Castoris  libris  Chronicis.    Diss.  histor.    Tubing.  scr.  0.  Stiller. 
Berol.  1878.    48  S.    8. 

Der  Verfasser  handelt  zuerst  vom  Leben  Castorfs,  wobei  er,  ohne 
sich  zu  entscheiden,  doch  der  Ansicht  zuneigt,  dass  der  Chronist  der 
Schwiegersohn  des  Dejotarus  war.  In  Betreff  des  Verzeichnisses  seiner 
Schriften  bei  Suidas  wird  die  sehr  wahrscheinliche  Emendation  von  Gut- 
schmid's,  wonach  dvaypa^Tjv  BaßoXwvuq  in  ävaypa<frjv  ßaadiwv  c  zu  än- 
dern ist,  mitgetheilt.  Zu  seiner  Chronik  übergehend  spricht  er  zunächst 
de  chronicorum  natura  atque  cousilio,  wo  er  wahrscheinlich  macht,  dass 
die  Chronik  in  zwei  Theile  zerfiel,  eine  imronrj  und  einen  xavwv,  ebenso 
wie  das  chronologische  Werk  des  Eusebius  (S.  15.  16).  Dann  (S.  20 ff.) 
de  regum  catalogis,  wo  er  die  indices  regum  Assyriorum  Sicyoniorum 
Argivorum  Atheuiensium  Romanorum  qui  exstant  apud  Eusebium  in  ihrer 
Beziehung  zu  Castor  untersucht.  Eusebius  hat  Castor  nur  durch  das 
Medium  des  Africanus  benutzt.  Der  Katalog  der  assyrischen  Könige  be- 
ruht auf  Castor  (S.  24),  die  der  sikyonischen,  argivischcn,  athenischen 
ebenfalls,  doch  ist  aus  anderen  Quellen  entnommenes  hinzugesetzt  (S.  27). 
In  Bezug  auf  die  römische  Clironologie  sucht  Stiller  nachzuweisen,  dass 


Quellenforschungen.  389 

Castor  die  Gründung  Roms  mit  Cato  Ol.  7,  1  ansetzt  (S.  32)  un^l  den 
Anfang  der  Regierung  des  Romulus  Ol.  3,  3  (S.  35).  So  bekommt  die 
römische  Republik  12  Jahre  mehr  als  ihr  zukommt  und  beginnt  schon 
521  V.  Chr.  Der  Verfasser  bekämpft  Collmann's  Annahmen.  Sollte  aber 
anzunehmen  sein,  dass  Jemand  wirklich  die  Regierungszeit  der  römischen 
Könige  zu  244  Jahren  wie  gewöhnlich,  die  Existenz  Roms  aber  in  dieser 
Zeit  nur  zu  231  Jahren  angesetzt  hätte?  Wäre  es  nicht  wahrscheinlicher, 
in  den  460  Jahren,  die  zwischen  der  Gründung  der  Republik  und  dem 
Consulat  des  M.  Piso  und  M.  Messalla  (61  v.  Chr.)  verflossen  sein  sollen, 
einen  Irrthum  für  450  zu  sehen?  Auf  S.  36  sucht  Stiller  sehr  kurz  zu 
zeigen,  dass  Collmann  und  Bornemann  Unrecht  haben,  die  Tabelle  der 
Thalassokratien  bei  Diodor  von  Castor  herzuleiten.  »Si  haecce  ai/a- 
Ypa<p7j  parvam  solam  chronici  tabulam  amplexa  esset,  num  verisimile  est 
Suidam  eam  seorsum  laudasse?  sin  duos,  ut  videtur,  libros  comprehende- 
bat,  Diodorum  suum  indicem  ex  iis  composuisse?«  Die  zweite  Möglich- 
keit ist  doch  nicht  so  unwahrscheinlich,  wie  Stiller  meint.  Referent  sieht 
nicht  ein,  warum  Diodor  nicht  im  Stande  gewesen  sein  sollte,  jenen  Auszug 
zu  machen.  S.  38  ff.  handelt  Stiller  de  canone.  Das  Castoreische,  was 
der  Eusebianische  Canon  enthält,  ist  von  Eusebius  etwas  modificirt  wor- 
den (S.  39);  was  nicht  ausdrücklich  als  Castor eisch  angegeben  ist,  ist 
schwer  als  solches  nachzuweisen.  Abschnitt  IV  handelt  de  Castoris  fon- 
tibus  ejusdemque  compilatoribus.  Quellen  wahrscheinlich  Apollodor's 
Chronik  (S.  45),  im  übrigen  für  den  Orient  und  Griechenland  Ktesias 
und  die  Alexandriner.  Für  Rom  wird  er  einen  Annalisten  benutzt  haben ; 
wir  wissen  aber  nicht,  welchen.  Wer  Castor  benutzt  hat,  wissen  wir  nur 
da,  wo  Castor  citirt  wird;  wahrscheinlich  aber  auch  Varro.  Wie  steht's 
nun  aber  mit  Diodor,  dem  man  neuerdings  Benutzung  Castor's  zuge- 
schrieben hat?  (bes.  Bornemann).  Kein  Argument  spricht  nach  Stiller 
dafür  (S.  47.  48).  So  ganz  unbegründet,  wie  Stiller  die  Sache  macht, 
ist  sie  denn  doch  nicht.  Stiller  sagt  S.  48:  equidem  quomodo  quis  e 
verbis  an  äp'iovxoq  'Aßr^vr^atv  flpwSou  coucludat  Diodorum  eo  anno  con- 
stitisse  qui  Herodis  magistratui  antecesserit,  non  intellego.  Nun  sagt 
Diodor  I,  4:  -rag  Xomäg  ändaag  {-npä^etg)  xarezd^aixev  iiixP^  "^^^  ^PX^I^ 
Toü  auardvTog  noKipLOO  ' l*(s}\iatoig  Tiphg  Keh:oi)g  —  —  —  zoüroo  d'  al 
■npuixat  Tipä^ecg  snBTsMaBr^arxv  —  —  krC  äp^ovzog  'Af^rjvrjmv  Hpwdou.  Also 
will  er  bis  zum  Kriege  gehen,  der  unter  dem  Archonteu  Ilerodcs  begann ; 
das  scheint  doch  das  zu  heissen  was  Stiller  nicht  glauben  will.  Die 
kurzen  Bemerkungen  Stiller's  haben  noch  nicht  unwahrscheinlich  gemacht, 
dass  Diodor  wirklich  den  Castor  benutzt  hat. 


Der  vorstehende  Bericht  hat,  glauben  wir,  gezeigt,  welch  eine 
erfreuliche  Thätigkeit  auch  in  den  jünst  verflossenen  zwei  Jahren  auf 
dem  Gebiete  der  griechischen  Geschichte   geherrscht  hat.     Wir  liaben 


390  Griechische  Geschichte. 

allgemeine  Uebersichten,  unter  denen  die  v.  Ranke's  hervorragt ;  für  die 
älteste,  der  historischen  Ueberlieferung  vorhergehende  Zeit  gaben  Schlie- 
mann's  schöne  Entdeckungen  Veranlassung  zu  noch  nicht  abgeschlosseneu 
Forschungen.  Manche  specielle  Epoche,  manch  specielles  Gebiet  der 
historischen  Zeit  ist  in  scharfsinnigen  Untersuchungen  behandelt  worden ; 
vor  allen  Athen  selbst  durch  v.  Wilamowitz-Möllendorff.  Andererseits 
haben  um  die  Wette  Deutsche  und  Franzosen  zumal  in  den  beiden  in 
Athen  erscheinenden  Zeitschriften,  dem  Bulletin  de  Correspondance 
Hellenique  und  den  Mittheilungen  des  deutschen  archäologischen  Insti- 
tutes zu  Athen,  durch  Publication  und  Bearbeitung  von  Inschriften  werth- 
volles  Material  herbeigetragen  und  theilweise  schon  ausgebeutet  (z.  B. 
Foucart).  Auch  die  mit  Griechenland  in  enger  Berührung  stehenden 
orientalischen  Reiche  sind  Gegenstand  eingehender  Forschungen  ge- 
wesen: Persien,  Lydien,  Aegypten.  Die  Chronologie  hat,  zumal  durch 
Usener  und  Unger,  wesentliche  Förderung  erfahren.  Die  Numismatik 
hat  in  dunkle  Grenzgebiete  Licht  gebracht  (v.  Sallet).  Endlich  ist  auf 
dem  Gebiete  der  Quellenforschung  eine  rege  Thätigkeit,  freilich  noch 
ohne  Einigkeit  über  die  Methode.  Dieselben  Themata  sind  von  Mehreren 
zugleich  in  Angriff  genommen  (Plutarch  über  Themistokles  und  Perikles; 
Diodor  über  Aegypten);  neue  Arbeiten  über  dieselben  Fragen,  bei  denen 
das  zu  gleicher  Zeit  von  Verschiedenen  geäusserte  wird  im  Zusammen- 
hang berücksichtigt  werden  müssen,  können  nicht  ausbleiben;  auch  hier 
wird  sich  voraussichtlich  mehr  Einheit  der  Auffassung  über  die  Grund- 
sätze des  Verfahrens  Bahn  brechen,  als  bisher  zu  spüren  war.  Kurz,  es 
ist  überall  auf  dem  Gebiete  der  griechischen  Geschichte  eine  Bewegung 
sichtbar,  die  nicht  so  bald  zu  ermatten  verspricht. 


Jahresbericht    über   lateinische    Lexikographie 
für  1879  und  1880. 

Von 

Professor  Dr.  K.  E.  Georges 

in  Gotha. 


Forcellini,  Aegid,,  Totius  Latinitatis  lexicon  cura  et  studio  Vinc. 
De-Vit.    6  Vol.    Prati  1860— 1880.   Fol. 

Nach  zwanzigjähriger  Thätigkeit  hat  Herr  Professor  De-Vit  die 
neue  Ausgabe  des  Forcellini  beendigt.  In  Bezug  auf  die  Anordnung 
der  Artikel  unterscheidet  sich  diese  Ausgabe  nicht  wesentlich  von  den 
früheren,  aber  es  sind  eine  grosse  Menge  neuer  Artikel  (besonders  aus 
Inschriften  und  Kirchenschriftstellern),  so  wie  sehr  viele  neue  Belege 
zu  bereits  im  Forcellini  stehenden  Artikeln  und  neue  Bedeutungen  vieler 
Wörter  nachgetragen  worden.  Um  die  Leistungen  deutscher  Gelehrten 
im  Fache  der  lateinischen  Lexikographie  hat  der  Herausgeber  sich  wenig 
bekümmert.  Weder  die  deutsche  Ausgabe  des  Forcellini,  noch  das  Hand- 
wörterbuch von  Klotz  und  das  meinige  sind  von  ihm  benutzt  worden. 
Von  Paucker's  ausgezeichneten  Leistungen  sind  ihm  nur  die  Addenda 
bekannt.  Dagegen  werden  Quicherat's  Addenda  öfter  angeführt.  Auch 
die  epochemachenden  Ausgaben  lateinischer  Schriftsteller,  welche  in 
Deutschland  erschienen,  sind  wenig  zu  Rathe  gezogen  worden.  (So  wird 
z.  B.  Plin.  nat.  bist,  noch  nach  der  Ausgabe  von  Harduin,  Festus  noch 
nach  der  Ausgabe  von  Lindemann  citiert).  Doch  ist  das  von  De-Vit 
Geleistete  immerhin  höchst  anerkcnnenswerth.  Da  das  Werk  auch  in 
Deutschland,  wie  ich  neuerdings  erst  in  Erfahrung  gebracht,  von  öffent- 
lichen Bibliotheken  und  von  Gelehrten  angeschafft  worden  ist,  so  will 
ich  hier  einige  Verbesserungen  zum  Buchstaben  A  folgen  lassen,  abactor 
muss  es  bei  abactor  boum  statt  ap.  Minuc.  Octav.  5  heissen  ap.  Firm. 
Mat.  de  err.  5,  2.  —  absque  ist  Cic  de  inv.  1,  36,  64  zu  streichen,  da 
Klotz,  Kayser  und  Weiduer  dort  sine  approbatione  lesen.  —  ad v er s im 
ist  zu  streichen,  da  Jul.  Val.  rer.  gest.  Alex.  M.  1,  20  die  editio  Pari- 
sina adversum  Pharnabazum  liest.  —  aedificialis.  Dict.  Cret.  5,  12 
liest  man  jetzt  nach  den  besten  Handschriften  anteaedificialis  lovis;  vgl. 


392  Lateinische  Lexikographie. 

Dederich  praef.  ad  Dict.  Cret,  p.  XL.  —  aenigmatista  schreibe  Sidon.  8 
ep.  16  (st.  6)  und  aenus  Stat.  Theb.  2  (st.  3),  380.  —  aeropetes. 
Schlich  liest  bei  Apicius  propetes.  —  aestimatus,  us.  Bei  Plin.  11, 
15,  1  (=  11.  §  38)  lesen  Sillig,  Mayhoif  und  Detlefsen  existimatur.  — 
affirnianter  ist  zu  streichen,  da  Hertz  Gell.  14,  1,  24  affirmant  liest.  — 
afflaticius  ebenfalls  zu  streichen,  da  Serv.  Verg.  Aen.  2,  649  Lion  und 
Thilo  afflati  lesen.  —  aggeno  ebenfalls  zu  streichen,  da  Auct.  Aetnae 
446  (nicht  444)  Jacob  und  Haupt  adgereret  lesen.  —  aggredior.  Plaut. 
asin.  3,  3,  124  =  714  (707)  lesen  Fleckeisen  und  Ussing  adgredere  (nicht 
adgredire).  —  albitio  ist  zu  streichen,  da  Amman  Apul.  de  herb.  21,  2 
ablutione  liest.  —  algidus.  Mart.  10,  30,  6  hat  Schneidewin  Algidi  se- 
cessus,  die  Stelle  gehört  also  zu  Algidus  und  zu  secessus.  —  alienatus. 
Liv.  3,  48,  1  lesen  Hertz  und  Weissenborn  alienatus  ad  libidinem  animo 
(nicht  animus).  —  aligero.  Hier  ist  ein  eines  thesaurus  linguae  latinae 
unwürdiges  Versehen.  Reines,  inscr.  cl.  8  no.  30  steht:  L.  Magio  L.  f., 
aligero  XH,  legionis  Fretensis.  Daraus  nimmt  Freund  im  Wörterbuch 
und  De-Vit  einen  Nominativ  »aligero,  onis.  ni.«  an,  während  doch  jeder 
Tertianer  sieht,  dass  aligero  Dativ  von  aliger,  wie  auch  Corradini  in 
seinem  Forcellini  richtig  aliger  als  Nominativ  annimmt.  —  aliquantus. 
Spart.  Hadr.  7,  10  lesen  Jordan  und  Peter  passim  (nicht  pessimis)  ali- 
qnantis.  —  alopecias.  Statt  alopecias  muss  es  »alopex«  heissen,  da 
seit  Sillig  Plin.  32,  145  so  gelesen  wird.  —  alviabilis.  Volkmann  liest 
mit  Letronue  Itin.  Alex.  45  (102  Mai  oder  44  Mai 2)  adviabilem.  —  am- 
bago  Nota  muss  es  statt  Serv.  ad  2.  Aen.  297  heissen  ad  1.  Aen.  293, 
wo  aber  gesagt  wird:  ambages  et  compages  antiqui  tantum  dicebant, 
posteritas  admisit  ut  etiam  compago  dicatur.  Mehr  giebt  mein  Hand- 
wörterbuch Aufl.  VIL  —  ambrosiacus  ist  zu  streichen,  da  Plin.  14,  40 
seit  Sillig  ambrosia  e  duracinis  steht.  —  amen  tum  no.  2  ist  zu  strei- 
chen, da  Tert.  adv.  gnost.  scorp.  1.  vol.  1.  p.  148  von  Oehler  »adinventa« 
gelesen  wird.  —  amygdalaceus  ist  zu  streichen,  da  bei  Plin.  26,  111 
seit  Sillig  amygdalae  folio  steht.  —  anachallis  ist  zu  streichen,  da 
Apul.  herb.  60  (nicht  127)  Amman  »anachyliu«  liest.  —  analectides. 
Ovid.  art.  am.  3,  273  lesen  Merkel  und  Riese  »analeptrides«.  —  an- 
garia.  Bei  Veget.  mil.  wird  von  Lang  überall  »agraria«  gelesen.  — 
an  n  um  oratio  wird  bloss  wie  im  alten  Forcellini  und  im  Freund  Mo- 
destiu.  dig.  27,  1,  13  citiert.  Aber  dort  stehen  bloss  griechische  Worte; 
das  lateinische  annumeratio  ist  aus  einer  neulateinischen  Uebersetzung. 
Andere  Stellen  siehe  mein  Handwörterbuch  Aufl.  VH.  —  antecessus 
no.  3.  Flor.  4,  12,  24  liest  Halm :  ut  praedam  ante  pactione  diviserint.  — 
aquanus.  Tert.  de  coron.  Chr.  9  (tom.  2.  p.  443)  liest  Oehler  carne 
terram,  sanguine  aquam  (aqueus,  wofür  De-Vit  keine  Stelle  kennt,  steht 
Firm.  math.  2,  12.  p.  25  u.  26).  —  arcessitus,  us,  m.,  steht  Plaut.  Stich. 
2,2,2  (nicht  2,3,3)  =  327.  —  archisynagoga.  Commodian.  apol. 
639  lesen  Rönsch  und  Ludwig  archisynagogi  iiliam.  —  armatura  no.  3. 


Lateinische  Lexikographie.  393 

Liv.  26,  5,  3  lesen  Hertz  und  Weissenborn  graviore  armatu  und  De -Vit 
selbst  führt  dieselbe  Stelle  unter  armatus,  us  (m.)  an.  —  arrideo  uo-  2 
ist  Jul.  Val.  rer.  gest.  Alex.  M.  1,  2  zu  streichen,  da  in  der  zweiten  Ausgabe 
von  Mai  (Class.  auct.  vol.  VII.  p.  11)  quin  etiam  arrideus  gedruckt  ist. 
(De- Vit  citiert  beständig  nach  der  ersten  Mailänder  Ausgabe !)  —  aspa- 
ragus  no.  1  wird  auch  Varr.  in  Sat.  Menipp.  reliq.  apud  Oehler  S.  148 
(nicht  S.  140)  citiert.  Aber  S.  155,  4  R.  =  no.  244  B.  haben  Riese  und 
Bücheier  das  ac  paregia  der  Handschriften  einstweilen  stehen  gelassen. 
Die  Form  sparagus ,  für  welche  De -Vit  nur  Varr.  sat.  Men.  bei  Non. 
550,  12  kennt  (wo  zwar  Oehler  no.  95,  9  und  Riese  S.  237,  1  sparagos, 
aber  Quicherat  bei  Non.  und  Bücheier  sat.  Men.  no.  573  asparagos  lesen), 
steht  Th.  Prise.  1,  5  (sparagi  radix).  —  aspectamen.  Claud.  Mamert. 
de  statu  anira.  2,  12,  7  liest  Migne  (S.  753)  spectamini.  —  assutura. 
Schol.  Pers.  2,  42  (nicht  43)  hat  die  ed.  princ.  assatarum  carnium  jura; 
Jahn  saturarum  jura.  —  assiduitas.  Cic.  de  fin.  1,  15,  49  wird  in 
allen  neueren  Ausgaben  der  Singular  assiduitas  gelesen.  —  assula. 
Geis.  5,  26,  35  liest  man  längst  mit  Almeloveu  in  filice  (nicht  in  iilicis 
assula)  est.  —  astrisonus,  schreibe  Capell.  9.  §911  (st.  811).  —  at- 
testor  uo.  2  ist  zu  tilgen,  da  Cic.  Mil.  25,  68  Halm  und  Kayser  ante- 
staretur  lesen;  Paul.  Recept.  sent.  1,  2.  tit.  27  Huschke  ad  testandos 
viciuos.  —  auctoratus  no.  3  lies  Liv.  37,  10,  8  (st.  36,  10).  —  aucu- 
por  setze  Col.  9,  8,  8  (st.  3,  8,  8).  —  auguratrix.  Odfr.  Müller  liest 
Paul.  ex.  Fest.  117,  1  argutatrix.  —  avicularius.  Apic.  8,  372  liest 
Schuch  fistulam  aviarii. 

Facciolati,  J.,  Aeg.  Forcellini  et  J.  Furualetti,  Lexicon 
totius  latinitatis.  Nunc  demum  iuxta  opera  R.  Klotz,  G.  (falsch  statt 
W.)  Freund,  L.  Doederlein  aliorumque  recentiorum  auctius,  emen- 
datius  meliorenique  in  formam  redactum  curante  Franc.  Corradini. 
Tom.  III.  p.  1—704  (bis  Phoenix).     Patavii.    gr.  4. 

Diese  neue  Ausgabe  des  P^orcellini,  welche  aber,  wie  ich  bereits 
im  Jahresbericht  1877.  Abth.  III.  S.  456  bemerkte,  mehr  eine  italienische 
Ausgabe  von  Klotz's  Handwörterbuch  ist,  schreitet  so  langsam  vorwärts, 
dass  die  Beendigung  noch  eine  lange  Reihe  von  Jahren  auf  sich  warten 
lassen  wird.  Ueber  seine  Arbeit  hat  der  Verfasser  selbst  in  einer  Schrift, 
welche  ich  im  Jahresbericht  1879.  Abth.  III.  S.  170  f.  angezeigt  habe, 
berichtet. 

Harpers  Latin  Dictionary.  A  new  latin  Dictionary  founded 
of  the  translation  of  Freund's  latin  German  Lexicon  edided  by  E.  A. 
Andrews.  Revised  and  in  great  part  rewritten  by  Charten  T.Lewis 
and  Charles  Short.  New -York,  Ilarper  et  Brothers.  Oxford,  at  tc 
Clarendon  press,  1879.  S.  XIV,  S.  2019  (in  dreifachen  Spalten). 

Als  im  Jahre  1834  der  erste  Band  von  Freund's  Wörterbuch  der 
lateinischen  Sprache  erschien,  glaubten  Uneingeweihte,  es  sei  eine  neu 


394  Lateinische  Lexikographie. 

Aera  für  die  lateinische  Lexikographie  in  Deutschland  angebrochen. 
Freund  hatte  in  seiner  Vorrede  so  gesunde  Grundsätze  über  die  Bear- 
beitung eines  lateinischen  Lexikons  aufgestellt,  dass  selbst  Männer  wie 
Gottfried  Hermann  und  Joh.  Chr.  Jahn  dem  allgemeinen  Glauben  von  der 
Vortrefflichkeit  des  Lexikons  von  Freund  beitraten.  Da  erschienen  zwei 
Recensionen  des  Buches,  die  eine  von  Kärcher,  die  andere  von  Rosen- 
hayn,  welche  die  schon  im  ersten  Bande  hervortretenden  Mängel  auf- 
deckten. Schlimmer  noch  erging  es  dem  Buche,  als  der  Professor  und 
Pfarrer  Dr.  Dörner,  dessen  begonnenes  lateinisch-deutsches  Wörterbuch 
von  Freund  als  Plagiat  dargestellt  wurde,  aus  Nothwehr  ein  dreizehn 
Seiten  langes,  sich  auf  die  ersten  285  Seiten  des  Freund'schen  Wörter- 
buches erstreckendes  Sündenregister  brachte,  und  zwar  in  folgenden  Ab- 
theilungen: 1.  Druckfehler,  welche  Freund  unbedenklich  aus  Forcellini 
und  Andern  in  sein  Buch  übergetragen  hat ;  2.  Citate,  welche  Freund  mit 
und  ohne  Irrung  aus  Gesner  oder  (was  richtiger  ist,  G.)  aus  den  Gesnern 
entlehnten  Nachträgen  der  neuen  Herausgeber  Forcellini's  entlehnt  hat. 
3.  Die  Art  zu  citieren  ist  bei  Freund  verschieden,  je  nachdem  er  Vorgän- 
gern folgt  (z.  B.  Nonius  bald  nach  Buch  und  Nummer  der  Gothofredischen, 
bald  nach  Seite  und  Zeile  der  Mercier'schen  Ausgabe).  4.  Falsche  Ci- 
tate, deren  Ursprung  mir  unbekannt  ist.  5.  Citate  mit  geänderten  Wor- 
ten des  Scliriftstellers  nach  Forcellini  und  anderen;  zum  Theil  auch  nach 
neueren  kritischen  Ausgaben  zu  berichtigen.  6.  Irrthümer  mancherlei 
Art,  aus  Forcellini  und  anderen  herübergetragen  oder  durch  sie  ver- 
anlasst. 7.  Irrthümer,  bald  aus  flüchtigem  Ansehen  der  Vorgänger,  bald 
aus  einer  Art  von  Gedankenlosigkeit  veranlasst.  8.  Schollen  von  For- 
cellini und  anderen,  welche  Freund  als  Hauptbeweisstellen  aus  alten 
Klassikern  hervorhebt^).  Dieses  Wörterbuch  von  Freund  gab  im  Jahre 
1850  der  Amerikaner  Andrews  in  englischer  Sprache  heraus  und  es  fand 
diese  Ausgabe  in  Amerika  und  England  weite  Verbreitung.  Eine  zweite 
Ausgabe  führt  nun  den  obigen  Titel,  besorgt  von  zwei  amerikanischen 
Gelehrten,  Charton  T.  Lewis  und  Charles  Short,  in  Verbindung 
mit  ein  paar  anderen  Gelehrten  Amerikas  (darunter  ein  Deutscher, 
Dr.  Gustav  Fischer  in  Neu -Braunschweig).  Das  jetzige  Buch  ist  ein 
neues,  von  Freuud's  Wörterbuch  ganz  verschiedenes  und  im  Ganzen  mit 


1)  Prof.  Mayor  in  Cambridge  äussert  sich  im  Cambridge  University  Re- 
porter No.  303  (28.  Oct.  1879)  bei  Besprechung  von  Harper's  Latin  Dictionary 
über  Freund  folgendermassen :  »Seitdem  (seit  Gesner's,  Forcellini's  und  Schel- 
ler's  Arbeiten)  hat  eine  Art  Fabrikarbeit  Boden  gewonnen.  Die  deutschen 
Herausgeber  des  Forcellini  gaben  das  Beispiel  der  Nachlässigkeit;  Freund 
wurde  nach  sorgfältiger  und  fleissiger  Bearbeitung  einiger  Buchstaben  müde 
und  begnügte  sich  mit  einer  flüchtigen  Abkürzung  des  Forcellini«.  Und  am 
Schluss:  »Keines  von  den  auf  Freund  basierten  Büchern  kontroliert  diesen 
trügerischen  Compilator  durch  eine  Vergleichung  mit  seiner  Quelle,  dem  For- 
cellini«. 


Lateinische  Lexikographie.  395 

grossem  Fleiss  gearbeitetes  Werk.  Die  Herausgeber  kennen  viele  in 
Deutscbland  herausgegebene  Ausgaben  lateinischer  Klassiker  und  an- 
derer für  die  lateinische  Lexikographie  wichtiger  Werke;  viele  sind  ihnen 
freilich  auch  unbekannt  geblieben.  Sie  eitleren  die  alten  Grammatiker 
noch  nach  Putsche,  Cicero's  Werke  allein  nach  Baiter-Kayser  (Halm 
wird  in  dem  vorausgeschickten  Autorenverzeichniss  nur  angeführt  als: 
»editor  of  Cicero's  select  Orations,  of  Nepos,  Tacitus,  Quintilian 
and  Velleius  Paterculus),  Arnobius  und  Apulejus  noch  nach  der  Seiten- 
zahl alter  Ausgaben;  Mommsen's  Staatsrecht  und  Marquardt's  Staats- 
verfassung kennen  sie  nicht;  eben  so  wenig  Hehn's  Kulturpflanzen  und 
Hausthiere;  auch  nicht  Roensch's  Itala  und  Vulgata  und  von  Paucker's 
zahlreichen  Schriften  nur  das  Spicilegium.  Die  Lexika  von  Gesner, 
Scheller,  Forcellini  ed.  De-Vit  und  Georges  sind  nicht  überall  sorgfältig 
verglichen  worden,  daher  auch  neue  Artikel  aus  früheren  Wörterbüchern 
oder  aus  dem  meinigen  eben  nicht  sehr  viele  aufgenommen  sind  (z.  B. 
von  ditonus  bis  Ende  D  fehlen  22  Wörter). 

Um  nun  den  Herren  CoUegen  auf  dem  Felde  der  Lexikographie 
das  hohe  Interesse  zu  beweisen,  welches  ich  an  ihrem  tieissigen  Werke 
genommen  habe,  gebe  ich  einige  Bemerkungen,  die  ich  bei  kurzem  Ge- 
brauch gemacht  habe. 

Unter  abominor  1.  Form  abomino.  I'laut.  trin.  3,  2,  82  (708) 
steht  seit  Ritschi  nicht  mehr  »multam  abomiua«  sondern  »mnltabo  mina«. 
Andere  Beispiele  für  active  Form  abomino  siehe  in  meinem  Haudwör- 
terbuche.  2.  Schreibe  Verr.  (=  Verrius)  aus  Prise.  791 P.  (=8,  16  H.). 
Varr.  ist  Druckfehler.  —  acipenser.  Es  fehlt  die  Schreibung  acu- 
penser,  welche  Luc.  Müller  Lucil.  sat.  4,  6  und  C.  F.  W.  Müller  in  der- 
selben Stelle  bei  Cic.  de  tin.  2,  8,  24  und  bei  Cicero  selbst  Tusc.  3, 
18,  43  aufgenommen  haben.  ~  adjumentum.  Freund  citieit  falsch 
Cic.  ad  Herenn.  3,  3  statt  3,  5,  9.  Der  Amerikaner  lässt  das  Citat  weg, 
weil  er  die  Stelle  nicht  finden  konnte.  —  Est  fehlt  Aefula,  was  rich- 
tiger als  Aesula,  unter  welchem  Worte  die  Form  Aefula  erwähnt  wird; 
vgl.  mein  Handwörterbuch  unter  Aefula.  —  Unter  aliubi  steht  noch 
die  falsche  Bemerkung  Freunds,  dass  es  nicht  mit  Negationen  vorkomme, 
siehe  mein  und  Klotz's  Handwörterbuch.  —  Unter  alius  am  Anfang 
streiche  bei  alio  als  Dativ  Plaut.  Stich.  1,  2,  13  (80),  füge  aber  hinzu 
Inscr.  Neap.  4694.  —  annumeratio  steht  noch  bloss,  und  zwar  falsch 
aus  Freund  Modestin,  dig.  27,  1,  13  (da  dort  griech.  Text);  andere  Be- 
lege siehe  in  meinem  Haudwörterbuche.  —  Unter  antecedo  a.E.  (S.  129. 
Sp.  3)  steht  der  hässliche  Druckfehler  antecedentia,  örum,  n.  (statt 
ium,  «.).  —  balteus  schreibe  Calp.  ecl.  7,47  (statt  4,  47,  was  falsch 
aus  Freund).  —  brasmatiae.  In  der  Stelle  aus  Amm.  17,  7,  13  steht 
falsch  aus  Freund  terram  statt  humum.  —  Unter  caseatus  steht  noch 
bei  caseati  montes  (Hier.  ep.  66,  10)  die  falsche  Erklärung  aller  frühe- 
ren Wörterbücher.    Die  richtige  (=  mit  Fülle  gesegnete)  steht  in  der 


396  Latcinischo  Lexikographie. 

VII.  Auflage  meines  Handwörterbuches.  —  Unter  clango  wird  Freund 
die  falsche  Notiz:  »vorklass.  und  bei  nachaug.  Dichtern«  nachgeschrie- 
ben; aber  siehe  mein  Handwörterbuch,  wo  Stellen  aus  Fronto,  Apulejus 
und  Vulg. ;  wozu  noch  füge  cl.  bellicum  Cypr.  ep.  30,  6.  S.  554,  20  H. 
(wie  cl.  classicum,  Prud.  cath.  5,  48).  —  Unter  depo  muss  es  statt 
Cic.  rep.  4,  5,  11  heissen  4,  3,  3;  jenes  4,  5,  11  ist  ein  alter  Fehler  der 
Lexika,  der  sogar  in  Kayser's  Index  nom.  zu  Cic.  Op.  p.  488  (b)  unter 
Sparta  steht,  wozu  noch  der  Amerikaner  eine  1 1  ganz  falsch  gesetzt.  — 
concustodio  steht  bloss  Inscr.  Orell.  2486  aus  Forcelliui.  Aber  es 
steht  jetzt  auch  Plaut,  aulul.  4,  9,  14  (=  717  Wagner  und  Ussing).  Ovid. 
met.  9,  190  M.  2  (191  Korn),  welche  letztere  Stelle  auch  in  meinem  Hand- 
wörterbuche nachzutragen  ist.  —  Unter  contiuncula  ist  die  Stelle  aus 
Cic.  de  or.  l,  11,  46  nachgetragen,  aber  die  Bedeutungen  sind  nicht  ge- 
schieden; siehe  mein  Handwörterbuch.  —  diligibilis  schreibe  Hier, 
in  ep.  ad  Philem.  1  sqq.  (vol.  VII.  p.  643  Migne  =  p.  750  Vall.)  statt  Hier. 
Phil.  5,  1.  —  dropacator  jetzt  Wilmanns  inscr.  314.  —  dropacista  wird 
vom  Amerikaner  bloss  mit  »Gloss.«  belegt,  steht  aber  auch  Schol.  luven. 
13,  151.  —  Unter  dureo  schreibe  Verg.  Georg.  1,  91  (statt  ecl.  1,  91). 
—  exclamo  mit  folg.  Acc.  u.  Infin.  wird  nur  mit  Plaut,  capt.  3,  2,  11 
u.  Ter.  eun.  prol.  23  belegt.  Es  steht  aber  auch  Sali.  lug.  101,  6.  Liv.  4, 
33,  9.  Suet.  Aug.  16  u.  97.  Curt.  8,  1  (5)  47.  Pers.  5,  103.  Prud.  Tisp\ 
arecp.  10,  716.  Auch  in  meinem  Haudwörterbuche  nachzutragen.  —  Unter 
extrorsus  ist  Diom.  p.  168  P.  (statt  Charis.  p.  168  P.  =  188,  4  K.) 
alter  Fehler  aus  Forcelliui  (auch  noch  bei  De-Vit,  uicht  bei  Corradini) ;  auch 
steht  extrorsum  noch  Prud.  cath.  9,  74  Dr. ,  was  auch  in  meinem  Hand- 
wörterbuche nachzutragen.  -  Unter  false  wird  fälschlich  Plaut,  capt. 
3,  4,  78  (610)  citiert,  denn  dort  ist  false  Vocativ  von  falsus.  Hinzu- 
zufügen ist  Cic.  de  inv.  2,  11,  36.  Cassiod.  in  psalm.  63,  10.  —  Unter 
fellosus  haben  alle  Lexika  falsch  Cael.  Aur.  chron.4,  6,91  (statt  84).  Dazu 
füge  Cael.  Aur.  acut.  2,  14,  91.  -  Unter  gurgulio  muss  es  Cic.  pro  Tull.  9 
(statt  10),  21  heissen.  —  Unter  immobilis  haben  alle  Lexika  falsch 
Quint.  10,  4  (statt  3),  101.  —  Unter  ininte rpretabilis  ist  das  falsche 
Citat  Vulg.  Hebr.  5,  71  (statt  5,  11)  aus  dem  deutschen  Forcellini  in 
Freund's  und  von  da  in  des  Amerikaners  Wörterbuch  übergegangen. 
(Richtig  in  den  echten  Ausgaben  des  Forcellini  und  bei  Scheller).  — 
Unter  inseco  =  einschneiden,  zerschneiden  fehlt  Cic.  Tull.  9,  21;  und 
=  hineiuschneideu,  Cornif.  rhet.  4,  49,  62.  —  Unter  lauceo  muss  es 
Tert.  adv.  Marc.  3,  13  (statt  bloss  13)  heissen.  -  2.  litus,  us,  m.  liest 
Pliu.  33,  6,  35  (110)  Detlefsen  situ.  —  magno  wird  nur  als  falsche 
Lesart  bei  Tac.  ann.  11,  36  (wo  jetzt  magna)  angeführt.  Aber  es  steht 
sicher  Prob.  inst.  art.  153,  13  u.  16  K.  Cledon.  03,  19.  64,  28  K.  Serv. 
Verg.  Georg.  3,  28.  —  Unter  necessarie  füge  (auch  in  meinem  Haud- 
wörterbuche) hinzu  Cic.  de  inv.  2,  2,  4.  Cypr.  de  domin.  orat.  25. 
p.  285,  25  tf.  H.    Ps.  Cypr.  ad  Novat.  3.  p.  55,  20  u.  11.  p.  62,  12  H.  — 


Lateinische  Lexikographie  397 

Unter  ocularis  muss  es  heissen:  ocularis  medicus,  Murat.  iuscr.  927,  5: 
tunicae,  Veget.  2,  17,  2:  casus  (Plur.),  Amm.  19,  4,  2.  —  Unter  perin- 
vitus  musste  auch  nach  Liv.  40,  57,  3  »(dub.)«  stehen;  denn  so- 
wohl Cic.  fam.  7,  33,  2  als  Liv.  40,  57,  3  ist  es  von  Hertz  und  Weissen- 
born  nicht  aufgenommene  Conjectur.  Aber  sicher  steht  das  Wort  Cic. 
fam.  3,  9,  1.  —  Unter  precator  steht  aus  Freund  »1  (Vorklass.)«; 
aber  siehe  Forcellini  ed.  De-Vit  und  mein  Handwörterbuch.  —  Zu  pro- 
jecto:  Plaut.  Bacch.  3,  6,  38  lesen  Fleckeisen  (567)  und  Ussing  (564) 
prolectas.  Es  fehlt  (auch  bei  mir)  Claud.  laud.  Stil.  1,  356:  providus 
projectat  missile  Mazax.  —  Unter  ruminor  muss  es  in  der  Stelle  aus 
Ovid.  hal.  119  heissen  epastas  escas  (statt  herbas).  —  Unter  spl en- 
den tia  durfte  die  Bemerkung  nicht  fehlen,  dass  es  Hier.  ep.  57,  11 
Uebersetzungs versuch  von  a-ihtvoTr^q.  —  Unter  syllabice  steht  falsch 
Prise.  983  P.  statt  984  P.  =14  §  19  H.).  —  Der  Artikel  tabesco  ist 
sehr  mangelhaft;  vgl.  die  neue  Bearbeitung  desselben  in  meinem  Hand- 
wörterbuche. —  Unter  taediose  ist  Apul.  de  deo  Soor.  p.  51,  4  (=  c.  18) 
zu  streichen,  da  jetzt  dort  taedio  gelesen  wird.  —  Unter  tantus  ist 
non  (nee)  tautum  .  .  .  sed  etiam  bloss  aus  Quintiliau  belegt;  aber  siehe 
Varr.  1.  1.  8,  52.  §  93.  Hirt.  b.  G.  8,  6,  2;  8,  41,  6;  8,  52,  5.  Auct.  b.  Alex. 
32,  4  u.  34,  2.  Liv.  1,  37,  8.  Curt.  3,  11,  25;  8,  5,  5:  non  tantum  .  .  .  et, 
Tac.  Germ.  35 :  non  tantum  .  .  .  verum  et,  Plin.  ep.  10,  4  (3),  6.  —  Unter 
tantisper  no.  /3  schreibe  Ulp.  dig.  43,  19,  3.  §  13  (statt  43,  18,  3).  — 
Unter  tantusdem  steht  falsch  Plaut,  merc.  4,  2,  4  statt  4,  2,  44  (314). 
—  Unter  Tecmessa  ist  die  gedehnte  Form  nicht  erwähnt,  siehe  mein 
Handwörterbuch.  —  Der  Artikel  te liger  ist  zu  streichen,  da  Sen.  Herc. 
Oet.  543  von  Peiper  und  Leo  aliger  gelesen  wird.  —  Unter  Temesa 
fehlt  Temeseius  aus  Ovid.  medic.  fac.  41.  —  Unter  terribilis  schreibe 
Liv.  25,  24,  9  (statt  25,  29,  3).  —  Unter  tergus  kein  Wort  von  der 
Schreibung  t  c  g  u  s ;  ebenso  unter  t  h  e  r  m  o  p  o  1  i  o  n  über  die  Schreibung  t  h  e  r- 
mipolion.  —  Die  Form  tetradrachnium  ist  zu  streichen;  denn  Cass. 
ap.  Cic.  fam.  12.  13,  4  wird  jetzt  auch  tetrachmum  gelesen.  —  Ther- 
modon  fehlt  Angabe,  dass  Acc.  ontem  und  onta  hat,  siehe  mein  Hand- 
wörterbuch. —  Toletanus  culter,  falsch  Grat.  cyn.  34  statt  341.  — 
Zu  tonitruo  giebt  mein  Handwörterbuch  mehr  Belege.  —  Es  fehlen 
torcularis,  e,  Vitr.  10,  1,  5,  totaliter,  Trachouitis  u.  -nites,  siehe 
mein  Handwörterbuch.  ~  Unter  trabea  no.  1  fehlt  Liv.  1,  41,  6  und 
Flor.  1,  5,  0.  —  Den  Artikel  tragacanthum  siehe  genauer  in  meinem 
Handw(»rterbuche.  Statt  Cels.  4,  5,  13  muss  es  Cels.  4,  13.  p.  104,  23  D. 
heissen.  -  tragelaphus  steht  Plin.  8,  124  jetzt  griechisch  geschrie- 
ben. —  tredecies  wird  nur  als  falsche  Lesart  bei  Cic.  Verr.  3,  80,  184 
angeführt.  Es  steht  aber  sicher  bei  Beda  de  num.  1.  p.  100.  —  Unter 
trifarius  ist  Solin.  27,  12  zu  streichen,  da  Mommscn  dort  trifariam 
(Adv.)  liest;  auch  ist  der  böse  Druckfehler  Claud.  Mam.  stat.  auim.  3 
in  2,  3.  G  zu  bessern.   —   Unter   tristities  ist   Pacuv.  boi   Non.  182,  2 


398  Lateinische  Lexikographie. 

(=  Pacuv.  tr.  59  R.)  zu  streichen,  da  dort  von  Quicherat  im  Non.  und 
von  Ribbeck  in  der  zweiten  Ausgabe  tristitas  gelesen  wird,  unter 
welchem  Artikel  ja  auch  dasselbe  Citat  steht.  —  Tri  stör  wird  nur  mit 
zwei  Stellen  aus  Seneca  belegt,  in  denen  es  aber  falsche  Lesart,  wie 
ich  schon  in  der  VL  Auflage  meines  Handwörterbuches  angegeben  habe. 
Andere  Belege  siehe  in  meinem  Handwörterbuche  Aufl.  VI  u.  VH.  — 
Unter  trucidatio  war  die  für  Plur.  angeführte  Stelle  Cato  ap.  Gell. 
13,  25  (24),  12  ebenfalls  für  Sing,  anzuführen,  da  Hertz  und  Jordan 
(S.  39,  13)  dort  trucidatio nem  lesen.  —  Unter  trudis  fehlt  Tac. 
aun.  3,  46,  was  schon  die  andern  Lexika  haben.  —  Unter  tudes  ist 
Auct.  Aetnae  569  zu  streichen,  da  Jacob  und  Haupt  dort  rudibus 
lesen.  —  Zu  tumultuatio  giebt  mein  Handwörterbuch  mehr  Belege. — 
Unter  turbatio  ist  Flor.  4,  2,  6  zu  streichen,  da  Halm  dort  pertur- 
batione  liest.  —  Für  Plur.  tusses  giebt  Neue  (Formenl.  1,  423^)  mehr 
Stellen;  dazu  füge  Anim.  19,  4,  2.  —  Für  undatim  giebt  mein  Hand- 
wörterbuch mehr  Belege.  —  Unter  urgenter  steht  (wie  in  allen  frü- 
heren Lexicis)  falsch  Cypr,  ep.  30,  1  (statt  36,  1).  —  unciola  steht 
(als  Maass)  Hier.  ep.  123,  15.  -  Unter  valens  von  Medicamenten  muss 
Geis.  4,  15  (22)  extr.  als  unecht  gestrichen  werden,  da  die  Worte  nicht 
mehr  bei  Daremberg  stehen.  —  Unter  vallicula  (vallecula)  musste 
es  heissen  vallicula  von  vallis,  vallecula  von  valles  (wie  trabicula  von 
trabs,  trabecula  von  trabes).  —  Unter  variatim  füge  hinzu  Gros.  4, 
12,  12,  streiche  aber  Gell.  5,  12,  9,  da  dort  Hertz  anders  liest.  —  Unter 
venio  no.  H,  A.  S.  1969.  Sp.  a.  Z  6  v.  u.  ist  Cic.  rep.  1,  40,  62  zu  strei- 
chen, da  dort  jetzt  plura  nie  dicturum  puto  (nicht  venturum  me 
puto).  —  So  gut  wie  die  Schreibung  Vergilius,  musste  auch  die  Schrei- 
bung Verginius  in  die  Reihenfolge  der  Artikel  aufgenommen  werden. 
—  Unter  vesperugo  fehlt  Verr.  1.  1.  6.  §7  (wo  Ggstz.  jubar).  --  Der 
Artikel  vestigator  genauer  in  meinem  Ilandwörterbuche.  —  Unter 
vendemialis  steht  bei  escae  auch  Augustin.  conf.  9,  2,  3;  aber  dort 
steht  subst.  vindemialia  =  das  Fest  der  Weinlese.  —  Unter  veterasco 
ist  zu  bemerken ,  dass  Cic.  fr.  ep.  XH  uo.  VH.  fr.  3  (Kayser  u.  Müller) 
Halm,  Kayser  und  Müller  inveterascentem  lesen.  —  Unter  virgultum 
steht  aus  Freund  falsch  nur  im  Plur.;  für  den  Sing,  siehe  eine  Menge 
Stellen  in  meinem  Handwörterbuche.  —  Den  Artikel  viridarium  siehe 
genauer  in  meinem  Handwörterbuche;  es  steht  nicht  mehr  Gels.  1,  2. 
S.  15,  2D.,  da  Daremberg  dort  viridia  liest.  —  Ueber  das  zweifel- 
hafte viticarpifer  siehe  mein  Handwörterbuch.  -  Das  Adv.  volun- 
tarie  ist  nur  mit  Hyg.  fab.  41  belegt;  mehr  Stellen  siehe  in  meinem 
Haudwörterbuche. 

Ausführliches  lateinisch-deutsches  Handwörterbuch,  aus  den  Quel- 
len zusammengetragen  und  mit  besonderer  Bezugnahme  auf  Synonymik 
und  Antiquitäten   unter  Berücksichtigung    der  besten  Hülfsniittcl  aus- 


Lateinische  Lexikographie.  399 

gearbeitet  von  Karl  Ernst  Georges-  Siebente  fast  gänzlich  um- 
gearbeitete Auflage.  L  Bd.  A-H.  Leipzig  1878.  S.  XII  u.  Sp.  2878. 
II.  Bd.  I-Z.    Leipzig  1880.    Sp.  3210.    Lex.-8. 

Vom  ersten  Bande  der  siebenten  Auflage  meines  ausführlichen  la- 
teinisch-deutschen Haudwörterbuches  sind  drei  kritische  Anzeigen  er- 
schienen 2).  Alle  drei  beschränken  sich  darauf  mir  in  der  Einleitung 
einen  Lobspruch  zu  ertheilen;  von  dem  was  ich  geleistet,  ist  in  allen 
dreien  kein  Wörtlein  gesagt.  Ich  muss  es  daher  übernehmen  als  mein 
eigener  Sachwalter  aufzutreten.  Dass  im  allgemeinen  viel  geleistet  wor- 
den, zeigt  schon  die  Bogenzahl  der  neuen  Auflage.  Die  VI.  Auflage 
enthielt  154,  die  VII.  enthält  191  Bogen.  Der  Vorzug  der  neuen  Auf- 
lage vor  der  VI.,  schon  bedeutend  verbesserten  und  vermehrten,  besteht 
nun  in  Folgendem:  1.  Von  allen  Lexikographen  nachgeschriebene  falsche 
Citate  sind  berichtigt  worden,  z.  B.  unter  aucupor  uo.  I  Col.  3,  8,  8  falsch 
statt  9,  8,  8:  unter  artifex,  bei  artifex  rhetoricus  Gell.  1,  5  falsch  statt 
Gell.  17,  5,  9:  unter  bombicum,  die  Lexika  bald  Ven.  Fort.  vit.  S.  Mart. 
4,  50,  bald  4,  405,  bald  4,  440  statt  4,  535  u.  dgl.  m.  Vgl.  auch  die 
vorstehende  Anzeige  von  Harpers  Latin  Dictionary.  —  2.  Viele  falsche 
Angaben  in  den  citierteu  Stellen  sind  geändert  worden,  z.  B.  unter  ar- 
tifex, artifices  manus,  Gell.  12,  1;  aber  Gell.  12,1,9  steht  artificis 
naturae  manus.:  unter  ballo  (tanzen),  Davidico  more,  Augustiu.  serm. 
app.  215,  falsch  statt  diabolico  more,  Augustiu.  serm.  266,  3  u.  dgl.  m. 
~  3.  Eine  ganze  Reihe  Artikel  sind  als  von  der  Kritik  verworfen,  ent- 
fernt worden,  z.  B.  asseco,  bipensilis,  buccularius,  collatatus,  convivio, 
dilatura,  dilaxo,  dilucido,  distortio  u.  dgl.  m.  Vgl.  vorher  die  Anzeige 
von  Forcellini  ed.  De -Vit.  -  4.  Hunderte  von  Artikeln  sind  neu  um- 
gearbeitet worden,  wovon  namentlich  im  ersten  Bande  fast  jeder  Bogen 
Zeugniss  ablegt.  Auf  einige  mache  ich  namentlich  aufmerksam :  abripio, 
artifex,  caleo,  calesco,  colloco,  do,  exiguus,  extraneus,  extrarius,  facies, 
figura,  forma,  gratus,  gravis,  gravitas,  graviter,  immotus,  necessura  est, 
opus,  promo,  repagulum,  ruber,  sensus,  sono,  sonus,  strata,  tabesco, 
trade.  —  5.  Die  Constructiouen  der  Verba,  Substantiva  und  Adjectiva 
sind  bedeutend  vermehrt  worden,  namentlich  die  Construction  mit  dem 
Infinitiv,  siehe  unten  die  Anzeige  von  Dräger's  histor.  Syntax.  Für  per- 
mitto  mit  Acc.  Gerundiv!  sucht  man  noch  in  Kühner's  grosser  latein. 
Grammatik  Bd.  2.  S.  545  vergebens  ein  Beispiel.  Zumpt  §  653  giebt 
ein   Beispiel    aus   Cicero 3)    ohne    nähere   Angabe    der  Fundstätte.     Ich 


2)  In  der  Zeitschrift  für  das  österr.  Gymn.  von  Allgayer,  1880.  S.  503 
— 51G;  im  Philol.  Anzeiger  Bd.  X.  S.  497-  500  von  C.  Wagener;  in  der  Philo). 
Eundscliau  no.  2.  Sp  61  —  67  von  A.  Saalfeld.  —  In  Hübner's  Grundriss  Auä.  2 
(1881)  wird  mein  Handwörterbuch  unter  den  Ilülfsmittcln  nicht  aufgeführt, 
während  Kärcher's  langst  veraltetes  Ikicli  (Carlsruhe  1840)  angegeben  ist. 

3)  Es  lautet:  Clodius  uberrimas  proviucias  vexaudas  diripiendasqne  cou- 
sulihus  pennisit 


400  Lateinische  Lexikograi)hie. 

habe  mich  daher  vor  einigen  Jahren  an  den  seligen  Zurapt  gewendet, 
aber  keine  Antwort  erhalten,  wohl  weil  er  keine  geben  konnte.    In  den 
Keden   steht  das  Beispiel  nicht.     Mein   Handwörterbuch  giebt  mehrere 
sichere  Stellen.    —    6.  Eine  ganze  Reihe  Ausdrücke,   welche  von  Krebs 
im  Antibarbarus   und  von  anderen  bezweifelt  werden,  sind  mit  Citaten 
belegt,  z.B.  pro  pudor!   satin  salvae  (s.  salvus  a.  E.),   dies   solutionis, 
utrumnam  (s.  utrum  a.  E.),  pauculus  (von  Personen).    —    7.  Die  Ortho- 
graphie  vieler   Wörter    ist  festgestellt  worden,    s.  z.  B.  focilo,  sorbilo, 
Piraeus,  Xerses.   —   Ich  gebe  nun   noch  einige  Berichtigungen  und  Zu- 
sätze: Bd.  I.  Sp.  Sl.  Z.  2  V.  0.  schreibe  donec  se  caede.  —  Sp.  34.  Z.  29 
V.  u.  sehr,  dum  mi  abstineant  invidere,  Plaut.  Cure.  177.  —  Sp.  58  Z.  6 
v.u.  sehr,  adversis  (st.  sinistris).    —    Sp.  106    unter  aberro  sehr.  2,2 
(st.  3),  120.    —    Sp.  201   unter  Aethiopes  sehr.   Sen.  nat.  qu.  1.  pr.  §  9 
(st.  8).    —    Sp.  249.  Z.  5  V.  0.  sehr,  egerunt  statt  agebant.    —    Sp.  292 
unter  aliquam  multus  a.  E.  streiche  aliquam   plures,  da  Oehler  tom.  1. 
p.  163   aliquem  pluribus    liest.    —    Sp.  300.   Z.  27   v.  u.  streiche  Plaut. 
Stich.  80   (denn   dort  ist  alio  Adverb  =  aliara   in  domum;    daher  unter 
alio  nachzutragen),  füge  aber  für  Dat.  alio  hinzu  Inscr.  Neap.  4694.  — 
Sp.  485  unter  aprinus   sehr.  ludic.  (st.  Indic.)   coci.    —    Sp.  533  füge 
vor  ariditas  ein:  äride,  Adv.  (aridus),  trocken,  uebtr.,  narrationes  aride 
dicebantur,   Sen.  contr.  2.   prooem.   §1.   p.  150,  18  K.    —    Sp.  543.   Z.  2 
v.  u.  sehr.  Vell.  2,  118  (st.  18),  2.  —  Sp.  549.  Z.  17  v.  o.  sehr,   »während 
die  ganze  Stadt  (st.  der  ganze  Staat)«.  —  Sp.  558  unter  artifex  no.  I,  a 
sehr.  Amm.  23,  4,  2  (st.  12).  —  S.  578  unter  Arminius  sehr,  »später  des 
Antonius«  (st.  »des  Augustus«).   —   Sp.  617.  Z.  17  v.  u.  sehr,  patrimonio 
(st.  parsimonio).    —    Sp.  770.    Z.  35  v.  o.   sehr,   »bicia   (st.  blcta). 
s.  1.  vicia«.  —  Sp.  774   unter  bifer  schreibe  biferi  rosaria  Paesti,  Verg. 
(st.  Hör.).    —    Sp.  811.   Z.  7   v.  u.   sehr.  Brygius,   altlat.  =  Phrygius. 
w.  s.ff.  —  Sp.  822.  1.  burrus.  Serv.  Verg.  Aen.  2,  469  liest  Thilo  burrus. 
—  Sp.  861   unter  calcutatorius    schreibe    philura   Wilm.   inscr.  314. 
lin.  38.   p.  102.    —    Sp.  869.   Z.  31   v.  o.   sehr.    »Imd.   (=  Imds.  Ruhm) 
verdunkeln«.   —   Sp.  948   unter  casella  sehr.  75,  2  (st.  3).   —   Sp.  977 
unter  causificor  sehr.   Plaut,  aul.  4,  10   (st.  9),  25«.    —    Sp.  985  unter 
Cecrops  a.  E.  sehr.  Cecropia  voce   (st.  dote).  —  Sp.  999  unter  cena- 
turio  sehr.  Mart.  11,  77   (st.  78),  3.    —    Sp.  1023.   Z.  17   v.  u.   streiche 
certus  fugere,  Plin.  ep.   —  Sp.  1061  unter  cinerulentus  sehr.  Heges. 
5,  53,  129  (st.  125).    —    Sp.  1078    unter   circuniductio    sehr.   Macr. 
somn.  Scip.  1,  11,  12  (st.  1,  1,  12).    —   Sp.  1275.  Z.  8  v.  o.  sehr,  compos 
(st.  consors)  et  partieeps.  —  Sp.  1501  unter  conterminus  sehr,  »aescu- 
lus c.  caedis  (st.  aedis)«,  Sil.  (5,  510).  —  Sp.  1542.  Z.  30  v.  u.  streiche 
olearaque.  —  Sp.  1554  conventicius  a.  E.  sehr.  3,  48  (st.  47).  —  Sp.  1583 
coram.    Zu  »in  coram«  s.  jetzt  »incoram  (Bd.  II.  Sp.  137)«.  —  Sp.  1595. 
Z.  36  V.  u.  sehr.  Corönides  (st.  Corönides).  —  Sp.  1602.  Z.  34  v.  o. 
sehr.  Ponipcjanos  (st.  equites),  Cacs.  —  Sp.  1614  Corycos  ist  als  Stadt 


Lateinische  Lexikographie.  401 

femin.,  s.  (zu  no.  I)  Corycus  alta,  Avien.  descr.  orb.  1017.  —  Sp.  1640. 
Z.  10  V.  u.  sehr,  dicta  (st.  verba).  —  Sp.  1659.  Z.  16  v.  u.  streiche  'un- 
gekocht'. —  Sp.  1739.  Z.  4  V.  u.  sehr.  Pers.  1,  23  (st.  231).  —  Sp.  1793. 
Z.  35  V.  0.  sehr,  pennae  (st.  plumae).  —  Sp.  1838.  Z.  10  v.  o.  sehr,  de- 
latae  capsae  (st.  delati  capsi).  —  Sp.  1851.  Z.  24  v.  u.  sehr,  lugentur 
apud  quosdam  puerperia  natique  deflentur,  Mala.  —  Sp.  1864.  Z.  27 
V.  0.  sehr,  materuä  origine  (st.  genere).  —  Sp.  1881.  Z.  27  v.  o.  sehr, 
omnes  partes  cum  (st.  omnes  cum).  —  Sp.  1895.  Z.  25  v.  u.  sehr,  ruinae 
(st.  minae).  —  Sp.  1917.  Z.  2  v.  o.  sehr.  28,  19  (st.  38,  19).  —  Sp.  1929. 
Z.  11  V.  u.  sehr,  greges  (st.  gentes).  —  Sp.  1948  zu  desideratio  a.  E. 
Cic.  de  seil.  47  liest  C.  F.  W.  Müller  wieder:  credo,  sed  ne  desideratio 
quidem'.  —  Sp.  1993  diasjrtiee  steht  auch  Sehol.  luven.  7,  227.  — 
Sp.  2010.  Z.  22.  V.  u.  sehr,  ramique  (st.  rami  quam).  —  Sp.  2042.  Z.  16 
V.  u.  sehr.  Liv.  37  (st.  27),  23,  10.  —  Sp.  2082  unter  dissociabilis 
sehr,  lassend  (st.  lassen).  —  Sp.  2087.  Z.  27  v.  o.  sehr.  Gallica  certus 
limes  ab  Ausoniis  disterminat  arva  eolonis,  Luean.  (1,  125).  —  Sp.  2143. 
Z.  1  V.  u.  sehr.  Beda  de  orthogr.  270,  17  K  (st.  Gramm,  ine.  2783  P.).  — 
Sp.  2150.  Z.  25  V.  u.  sehr,  trecken  (st.  trocken).  —  Sp.  2153.  Z.  25  v.  u, 
streiche  'mil.  93'.  —  Sp.  2183.  Z.  32  v.  u.  sehr,  eum  (st.  cum)  und  Z.  31 
V.  u.  sehr,  mala  (st.  raulta).  —  Sp.  2189.  Z.  7  v.  u.  streiche:  'c)  in  eine 
Schrift  eintragen,  efferebat  in  album,  Cie.';  denn  Cic.  de  or.  2, 12,  52  liest 
man  jetzt  referebat.  —  Sp.  2221.  Z.  13  v.  u.  Statt  elegidarium  bei 
Petr.  109,  8  will  ünger  L.  Varii  de  morte  eclogae  rell.  p.  II  (Halle  1878) 
elegodarium  lesen.  —  Sp.  2237.  Z.  13  v.  u.  sehr,  crusta  no.  e,  ß  (S.  1663) 
St.  crusta  no.  IL  —  Sp.  2293  unter  erubesco  fehlt:  'mit  Aec.,  Verg. 
Aen.  2,  542.  Claud.  rapt.  Pros.  1,  68.  Ps.  Cic.  in  Sali.  5,  15.  Amm.  14, 
6,  11'.  —  Sp.  2313  evalesco  a.  E.  sehr.  Hör.  ep.  2,  1,  201  (st.  20).  — 
Sp.  2320.  Z.  20  V.  u.  sehr,  necessitatibus  (st.  neeessitudinibus);  und  das. 
Z.  6  V.  u.  füge  vor  2)  ein:  mit  folg.  ne  und  Conj.,  Hirt.  b.  Call.  8,  52,  5. 

—  Sp.  2330.  Z.  3  V.  u.  sehr,  graveris  (st.  gravere).  —  Sp.  2340  unter 
excandefacio  sehr,  'annonam  macelli  (den  Preis  der  Lebensmittel)'.  — 
Sp.  2346  unter  1.  excido.  Z.  7  sehr,  excidet  (st.  excides).  —  Sp.  2347. 
Z.  10  V.  0.  sehr.:  primo  aevo,  Prop.  (st.  Curt.).  —  Sp.  2373  sehr,  exerro, 
avi,  are,  s.  Hist.  ApoUon.  1.  p.  1,  4  R.  ~  Sp.  2383.  Z.  28  v.  o.  sehr,  tot 
annos  e  media  vita,  Tac.  —  Sp.  2415  expostulo  a.  A.  sehr,  alqd  ab 
alqo,  Val.  Max.  (st.  Cie.).  -  Sp.  2477.  Z.  32  v.  u.  sehr.:  'Partie,  factus 
im  Vocativ  (st.  im  Imperativ)'.  —  Sp.  2481.  Z.  8  v.  u.  sehr.  Liv.  fr.  74  H. 
bei  Schol.  Luean.  1,  319.  —  Sp.  2489  unter  false  füge  hinzu  Cic.  de 
inv.  2,  36.  —  Sp.  2500  unter  fartura  lies  3,  9,  1  (st.  2,  9,  1)  und  das. 
Vitr.  2,  8,  3  liest  Rose  structuris.  —  Sp.  2521  unter  fellosus  sehr.  Cael. 
Aur.  chron.  4,  6,  84  (st.  91);  ausserdem  auch  Cacl.  Aur.  acut.  2,  14,  91. 

—  Sp.  2554.  Z.  25  V.  u.  sehr,  'er  konnte  lange  Zeit  sieh  nicht  entschliessen 
daran  zu  glauben  (st.  man  schenkte  ....  keinen  Glauben)'.  —  Sp.  2593 
unter  florieomus  sehr.  Auson.  ep.  2,  49  (st.  94)  und  füge  hinzu:  fl.  ver, 

Jahresbericht  für  Alterthumswissenschaft  XXILI.  (1880.  IIIJ  20 


402  Lateiuischf  Lexikographie. 

Avien.  Arat.  1000.  —  Sp.  2603.  Z.  24  v.  u.  sehr.:  spumantis  equi  calca- 
ribus  armos,  Verg.  (st.  equuin  calcaribus,  Verg.).  —  Sp.  2655  zu  fugio 
a.  E. :  Nbf.  Perf.  fugierunt,  Scbol.  ad  Caes.  Germ.  Arat.  146.  p.  393,  4 
Eyss.  —  Sp.  2658  zu  fulgur.  Plur.  fulgora  auch  Min.  Fei.  5,  9  Halm.  — 
Sp.  2672.  Z.  16  V.  u.  sehr,  et  ira  (st.  ac  ira).  -  Sp.  2684  sehr.:  'galea- 
ris,  e  (galear),  zur  Perücke  gehörig'.  •—  Sp.  2689  uuter  gannio  sehr. 
Hier.  vit.  Hilar.  7.  -  Sp.  2697  unter  gemitus  no.  H.  sehr.  Plaut,  (statt 
Paul.)  aul.  —  Sp.  2730.  Z.  3  v.  u.  sehr,  imperf.  e.  lulian.  (st.  iraperf.  lu- 
lian.).  —  Sp.  2732  gobius  füge  am  Endo  hinzu:  "vgl.  Caper  106,  7  K.: 
gobius  piscis,  non  nuniquam  legitur  gobio'.  —  Sp.  2767.  Z.  23  v.  u. 
sehr,  habenae  legum  (st.  regum),  Tragie.  ine.  fr.  162  R.  (aus  Cic.  de 
or.  3,  166).  —  Sp.  2793  unter  haustor  sehr.  Lucan.  9,  591  (st.  521).— 
Sp.  2815.  Z.  8  V.  0.  sehr,  experiri  (st.  experire)  und  Z.  27  v.  o.  sehr,  he- 
rus  (st.  herus).  Sp.  2873.   Z.  10  v.  o.  sehr,  hyperieon,   i,  n.   {und- 

fiztxov).  —  Bd.  n.  Sp.  42.  unter  1.  imbrieo  sehr,  hohlziegelartig  (statt 
holziegelartig).  —  Sp.  57.  Z.  1  v.  u.  sehr.  Cic.  Font.  8  (st.  4  in.).  —  Sp.  107 
unter  ineandido  füge  hinzu:  dentifricium  nigros  dentes  incandidat, 
Cass.  Fei.  de  medie.  32.  p.  66,  12  Rose.  —  Sp.  110.  Z.  14  v.  o.  alei  reli- 
gio ineessit  steht  schon  Liv.  8,  4,  3.  —  Sp.  146.  Z.  16  streiche  die  Stelle 
aus  Verg.  Aen.  12,  774.  —  Sp.  161  unter  indignor  sehr.:  mit  folg.  In- 
finit., Vell.  2,  29,  4.  Sen.  contr.  7,  2  (17),  12.  Val.  Max.  3,  7,  1  u.  A.' ;  denn 
Matius  in  Cic.  ep.  11,  28,  2  und  Sali.  lug.  31,  9  folgt  Acc.  u.  Infinit.— 
Sp.  192.  Z.  10  u.  9  V.  u.  streiche  '  »ima  sedes,  Cic.«';  denn  Cic.  rep.  6,  18 
steht  jetzt  uua  sede'.  (Auch  noch  falsch  aus  Freund's  Wörterbuch  in 
Harper's  latin.  Dictionary  unter  inferus  no.  III,  B).  -  Sp.  247.  Z.  4  v.  o. 
sehr,  privatarum  (st.  privatorum).  —  Sp.  361  inveteresco.  Die  luser. 
steht  auch  Orell.  inser.  6086  u.  Wilm.  inscr.  319.  lin.  29.  p.  110  a.  E.  — 
Sp.  583.  Z.  19  V.  0.  sehr,  lectulos  (statt  lecticulos).  —  Sp.  550  unter  Leu- 
cadia  sehr.:  Dav.  A)  Leucädiensis,  e,  leueadiensisch,  traduetio,  die 
Ueberfahrt  nach  Leueadia,  lul.  Hyg.  bei  Charis.  134,  19.  —  Plur.  subst. 
Leucadienses,  iuni,  m.,  die  Bewohner  von  Leueadia,  die  Leueadienser, 
lul.  Hyg.  bei  Chaiis.  134,  14.  —  B)  Leueadius  u.  s.  w.  —  Sp.  624  lo- 
rura  a.  E.  lorus  auch  Schob  luven.  6,  480.  Sp.  677  magne  steht  auch 
Prob.  inst.  art.  153,  13  u.  16;  155,  13  K.  Cledon.  64,  28  K.  Serv.  Verg. 
georg.  3,  28.  —  Sp.  721  mare  a.  E.  Abi.  mare  auch  Varr.  1.  1.  9,  57.  Val. 
Max.  4,  6,  1.  Macr.  sonni.  Scip.  2,  2,  17.  —  Sp.  781.  Z  3  v.  u.  sehr.  Cic. 
div.  in  Caecil.  50  (st.  Caceil.  com.  fr.).  —  Sp.  831  unter  niire  sehr,  mire 
quam  me  illius  (st.  quam  illius).  -  Sp.  1013.  Z.  27  v.  o.  sehr.  Phrixus 
(st.  Phryxus).  —  Sp.  1029  nigror  no.  II  füge  hinzu:  oeulos  de  nigrore 
linitis,  Comniodian.  instr.  2,  19,  10  Ludw.  —  Sp.  1119  unter  obsatullo 
streiche  (Dcmin.  von  obsaturo)'  und  schreibe '(ob-satullo)'.  -  Sp.  1164 
unter  ocularis  sehr.:  medieus,  Mui-at. inscr. 927,5  (st.Veget.)  Sp.  1349. 
Z.  4  v.  0.  ist  die  Parenthese  '  (der  leibliche  Vater  des  Scipio  Africanus)' 
Z.  3  V.  <>   nacl)  Mucedonicus  zu  setzen.  —  Sp.  1418.  Z.  7  v.  u.  streiche  charta 


Lateinische  Lexikographie.  403 

Pergament,  Plin.'  —  Sp.  1518  unter  l.  pigror  gehört  die  Stelle  Lucr.  1, 
410  zu  pigro,  da  dort  pigraris  =  pigraveris.  —  Sp.  1554  füge  zu  plura- 
litas  no.  II  hinzu:  Ggstz.  singularitas,  Charis.  93,  8.  —  Sp.  1756.  Z.  6 
V.  0.  streiche  A).  —  Sp.  1837  unter  Psylli  sehr.  Biss  (st.  Stich)  der- 
selben. -  Sp.  1868  unter  purgo  no.  II,  B  füge  hinzu:  herbas  de  areis, 
Cato  r.  r.  151,  8.  —  Sp.  1899  quaestionarius.  Marquardt  behauptet 
(Staatsverf.  II.  S.  534.  Anm.  3)  quaestionarius  sei  =  Auditeur,  Als  Be- 
lege giebt  er  blos  Inschriften.  In  den  Stellen  bei  Schriftstellern,  nament- 
lich Ecclesiasten,  ist  es  aber  wohl  =  Henker,  Folterer;  s.  Hier,  in 
loel.  2,  22  (nicht  21)  sqq.  tom.  6.  p.  1021  Migne:  de  sinistris  partibus 
erat,  qui  ministrant  domino  ad  puniendos  eos  qui  cruciari  propter  pec- 
cata  meruerunt.  Istiusmodi  (ut  ita  dicam)  quaestionariis  atque  torto- 
ribus  tradidit  apostolus  peccatorem  in  interitum  carnis.  luven.  6,  480 
(als  Erklärung  zu  luvenal's:  sunt  quae  tortoribus  aunua  praestent) 
ANNITA  P.  id  est,  salaria  quaestionariis  sive  carnificibus.  Andere 
Stellen  hat  De  Vit  in  seinem  Forcelliui.  Das  Citat  Cod.  Theod.  16,  12,  3 
ist  im  Handwörterbuch  zu  streichen;  die  Stelle  ist  unecht.  -  Sp.  1940 
sehr.  Quintilius  (st.  Quintilius).  -  Sp.  2147.  Z.  23  v.  o.  sehr,  rödo, 
rosi  (st.  rödi).  ~  Sp.  2434  unter  sollerter  no.  H.  tilge  recitare,  Plin. 
ep.  und  setze  hinzu:  providere,  ut  etc.,  Plin.  ep.  (6,  55,  4).  —  Sp.  2543. 
Z.  30  V.  u.  sehr.  Sali.  (st.  Gall.).  —  Sp.  2798  unter  Thyamis  schreibe 
Kalamas  (st.  Callama).  —  Sp.  2851.  Z.  16  v.  u.  sehr.  Rhodanum  copias 
(st.  exercitum  Rhodanum).  —  Sp.  3034.  Z.  36  v.  o.  sehr.  Ubios  sibi  (statt 
Ubios  sie  sibi).  —  Sp.  3153  unter  Viridomarus  sehr.  Prop.  4,  10,  41 
(Virdom.,  st.  Viridom.).  --  Sp.  3185  unter  voluptuosus  sehr.  Plin.  ep. 
3,  19  (st.  9),  2.  Ausserdem  nachzutragen:  vol.  decus,  Tert.  ad  ux.  1,  1: 
apud  deum  nihil  voluptuosum.  Hier.  ep.  31,  1:  vol.  homines,  Hier.  adv. 
lovin.  2,  12.  —  Ich  wiederhole  die  schon  im  Nachwort  zu  meinem  Hand- 
wörterbuche gethane  Bitte,  mir  kleine  Abhandlungen  lexikalischen  Inhalts 
gütigst  zukommen  zu  lassen,  da  dieselben  im  Wege  des  Buchhandels  oft 
gar  nicht  oder  nur  zu  exorbitanten  Preisen*)  zu  beschaffen  sind. 

Kleines  lateinisch-deutsches  Handwörterbuch  von  K.  E.  Georges. 
Vierte  verbesserte  und  vermehrte  Auflage.  Leipzig  1879.  X  S.  und 
2682  Sp.    Lex.- 8. 

Obgleich  mit  der  Bearbeitung  der  VII.  Auflage  meines  ausführlichen 
lateinisch -deutschen  Handwörterbuches  vollauf  beschäftigt,  habe  ich  es 
doch  nicht  über  mich  gewiimen  können  einen  blossen  Abdruck  der  III.  Auf- 
lage dieses  kleinen  Handwörterbuches  zu  gestatten,  sondern  ich  habe 
auch  in  dieser  IV.  Auflage  das  Buch  an  vielen  Stellen  verbessert,  mehrere 
Artikel  ganz  umgearbeitet  und  fehlende  Artikel  nachgetragen. 


4)  Z.  B  Indicos  loctionum,  welche  die  Universitäten  zum  Preis  von  30  Pf. 
ausgeben,  w(!rdcu  von  Buchhändlern  und  Antiquaren  mit  1—2  Maj-k  und  daiüber 
berechnet. 

26» 


404  Lateinische  Lexikographie 

Lateinisch-deutsches  Schulwörterbuch  von  K.  E.  Georges.  Zweite 
AuHage.     Leipzig  1880.    VI  S.  und  812  Sp.  in  8. 

Diese  zweite  Auflage  ist  ein  blosser  Stereotyp-Abdruck  der  ersten. 

Lexicon  zu  den  Reden  des  Cicero,  mit  Angabe  sämmtlicher  Stellen 
von  H.  Merguet.  IL  Bd.  6.  ~  23.  Liefer.  (Schluss  des  IL  Bds.).  Jena 
18V9  und  1880.    4. 

An  der  Bearbeitung  des  zweiten  Bandes  haben  sich  mehrere  Phi- 
logen  in  Königsberg  durch  Anfertigung  von  Vorarbeiten  und  Bearbeitung 
bestimmter  Abschnitte  betheiligt  und  dadurch  die  schnellere  Förderung 
des  Buches  ermöglicht.  Von  der  Epoche  machenden  Ausgabe  der  Werke 
Cicero's  von  C.  F.  W.  Müller  ist  so  eben  der  erste  Band  der  Reden  er- 
schienen. Beim  Gebrauch  der  Merguet'schen  Lexicons  wird  man  daher 
überall  die  Ausgabe  von  Müller  zu  Rathe  ziehen  müssen,  da  dieselbe  oft 
wesentlich  von  der  Kayser's  abweicht.  So  ist  z.  B.  abluo  nachzutragen, 
Rose.  Am.  53  Müller;  unter  certus,  certus  auctor,  ibid.  71  Müller.; 
imter  discribo  gehört  nach  Müller  auch  Quinct.  45;  quis  tandem  nobis 
ista  iura  tum  aequa  discribit? 

Lexicon  Taciteum  ed.  A.  Gerber  et  A.  Greef.  Fase.  III  (con- 
victus  —  effigies).     Lips.  1879.     Lex. -8. 

Die  Herausgeber  fahren  fort  in  gediegener  Weise  das  Lexicon  aus- 
zuarbeiten. Da  sie  sich  die  Sache  nicht  so  leicht  machen  wie  Merguet, 
so  ist  die  Arbeit  auch  eine  schwierigere. 

Vollständiges  Wörterbuch  zu  den  Schriftwerken  des  Cajus  Julius 
Caesar  und  seiner  Fortsetzer.  Von  0.  Ei  eher  t.  Siebente,  verbesserte 
Auflage.     Hannover  1880.     IV,  256  S. 

Ich  habe  die  sechste,  1877  erschienene  Auflage  dieses  Wörterbuches 
im  Jahresbericht  1877.  Abth.  III.  S.  327  ff.  besprochen  und  der  Verfasser 
hat  die  dort  gemachten  Ausstellungen  in  der  siebenten  Auflage  grossen- 
theils  berücksichtigt.  Ich  lasse  noch  einige  Bemerkungen  hier  folgen. 
Unter  administratio  fehlt  summa  belli,  Oberleitung,  C.  1,  36,  1.  —  Zu 
ad  versus:  C  3,  99,  1  steht  gladio  in  os  adversum  coniecto.  —  Unter 
animadverto  fehlt  milites  ex  oppido,  7,  45,  7.  —  Unter  celeriter 
muss  es  heissen  celerius  omni  opinione,  2,  3,  1 ;  dagegen  celerius  omnium 
opinione,  Alex.  71,  2.  celerius  opinione  eorum,  8,  8,  4.  Aber  AI.  51,  4, 
was  jetzt  unter  celeriter  steht,  gehört  zu  celer,  da  dort  reditus  eins 
celerior  fuit  omnium  opinione.  —  circuitus.  Es  fehlt  (neben  in  cir- 
cuitu)  blos  circuitu  =  im  Umkreise,  C  3,  44,  3.  -  circumdo  setze 
oi)pidum  quinis  castris,  nicht  blos  oppidum  castris,  C  3,  9,  4.  —  cir- 
cumsisto  absol.  auch  4,  37,  1.  —  confirmo  fohlt  amicitiam  cum  proxi- 
mis  civitatibus,  1,  3,  1.  —  consector  ist  auch  3,  15,  5  und  5,  58,  6 
=  vcrfulgen.  nicht  =  einholen.     -   constituo  ist  AI.  14,  3  const.  navcs 


Lateinische  Lexikographie.  405 

reliquas  in  secundo  ordine,  nicht  =  beilegen  lassen,  sondern  =  aufstellen 
(vorher  collocant).  —  cuuctor.  Es  war  besonders  anzuführen:  non 
cuuctandum  aestimavit,  quin  etc.,  3,  23,  7.  —  Unter  decerno  uo.  2  fehlt 
inter  se,  Hisp.  41,  1.  —  Unter  difficultas  fehlt  difficultates  auctionandi, 
C.  3,  20,  3.  —  Unter  discedo  am  Ende  musste,  wie  ich  schon  zu  Aufl.  6 
bemerkte,  nicht  spes  alcui  discedit,  sondern  vollständig  hostibus  spes 
potiundi  oppidi  discedit  (2,  7,  2)  stehen.  —  distraho  ist  C.  3,  29,  1 
aciem  eins  distrahi  =  sich  lockere.  —  excello.  Hisp.  24,  2  steht  nicht 
excellens  tumulus,  sondern  excelsus  tumulus.  -  Unter  expugno  musste 
erobern,  exp.  obsidione,  7,  69,  1,  voransteheu.  —  Unter  fas  musste 
nach  fas  non  putare  stehen  »mit  Infin«.  —  Unter  figura  fehlt  tauri, 
6,  28,  1.  —  fugio.  C.  3,  29,  2  liest  Hofmann  mit  den  codd.  »oppido 
fugit« ;  Nipperd.  setzt  ex  oppido;  und  ihm  ist  Dinter  gefolgt.  -  gero. 
C.  1,  7,  6  steht  IX  annis  rem  publicam  felicissime  (nicht  feliciter)  gesse- 
rint.  —  glorior.  Alex.  70,  2  steht  nimis  eo  beneticio  (nicht  blos  bene- 
ficio).  —  graviter  fehlt  gravius  de  alqo  sentire,  C  2,  32,  4.  —  impe- 
tus  no.  2.  C.  1,  26,  2  sind  impetus  =  energische  Bestrebungen.  —  ius- 
iurandum  fehlt  nach  iureiurando  obstringere  (C  1,  31,  7)  »mit  Acc- 
und  Infin.«  (so  auch  unter  obstringo).  —  2.  labor  setze  labori  ac  duri- 
tiae  studere,  6,  21,  3.  —  locuples  fehlt  domini  locupletiores,  Alex.  2,  2 
und  Plur.  locupletes  subst. ,  Ggstz.  tenues,  Alex.  49,  2.  —  longo  fehlt 
non  longo  ex  eo  loco  abesse,  5,  21,  2.  —  longus  am  Ende  musste  es 
heissen  longum  est  »mit  Infin.«,  6,  8,  2.  —  mitto  fehlt  legatos  nitro 
citroque,  1,  42,  4.  —  ops  no.  2  (=  Beistand)  fehlt  sine  eins  ope,  C  3, 
53,  5.  —  paco  steht  noch  immer  »insigne  pacatum,  Zeichen  des  Frie- 
dens«, 7,  50,  2,  obgleich  das  im  Philologus  32,  91  von  mir  vorgeschlagene 
pacatorum  von  Dittenberger  aufgenommen  worden  ist.  —  percipio.  C  3, 
84,  3  steht  usum  eius  generis  proeliorum  (nicht  blos  usum),    -  perturbo. 

4,  14,  2  steht  copiasne  ...  au  .  .  .  an.  --  peto.  Es  fehlt  unum  petere 
ac  deprecari,  2,  31,  4.  —  porto.  C  2,  25,  2  steht  multa  undique  (nicht 
blos  multa).  —  praedico.  6,  18,  1  folgt  nicht  Acc.  und  Infin.,  sondern 
doppelt  Acc.  —  praefero  fehlt  mit  Infin.,  Alex.  65,  1.  —  praescribo 
fehlt  ra.  folg.  Fragesatz,  1,  36,  2;  2,  20,  3.  —  proficio  fehlt  neque 
morte  Pompei  quicquam  profectum  mit  folg.  quo  minus,  Alex.  3,  3.  — 
propugno.  7,  86,  5  steht  propugnantes  absol.  ==  Gegenwehr  leistend 
und  ex  turribus  gehört  zu  deturbant.    —   res  =  Tliatsachc   steht  nicht 

5,  29,  sondern  5,  28,  4.  —  sirailis  fehlt  quod  est  magis  veri  simile, 
3,  13,  6.  —  species.  Der  schon  in  der  zweiten  Auflage  befindliche  Druck- 
fehler praebere  spem  pugnantium  statt  speciem  pugnantium  (3,  25,  1) 
steht  auch  noch  in  der  siebenten  Auflage.  —  sto.  Afr.  53  steht  in  statioue 
apud  Thapsum  (nicht  blos  in  statione).  —  subsidium.  C.  3,  64,  2  steht 
nicht  submitterc  subsidio,  sondern  quodcumque  addobatur  subsidio.  — 
Supporte.  8,  35,  3  liest  schon  Nipperdey  importare.  —  tolero  ist  nicht 
erhalten   überhaupt,   sondern  nothdürftig  erhalten   (s.  Kraner  zu 


406  Lateinische  Lexikographie. 

C.  3,  49,  3).  —  versum,  praepos.,  steht  nicht  blos  Hisp.  18,  6,  sondern 
(seinem  Nomen  vorangestellt)  auch  Hisp.  21,  3;  und  18,  6  steht  auch 
nicht  blos  versum,  sondern  ad  mare  versum.    — 

Erklärendes  Wörterbuch  zu  den  Lebensbeschreibungen  des  Corne- 
lius Nepos.  Von  Dr.  G.  A.  Koch.  Vierte  berichtigte  und  vermehrte 
Auflage,  besorgt  von  Dr.  V.  IL  Koch.    Hannover  1880.    VI,  202  S.  8. 

Wenn  auch  dieses  Wörterbuch  in  seiner  vierten  Auflage  im  Druck 
nur  zwei  Seiten  stärker  geworden  ist,  so  hat  es  doch  manche  nützliche 
Verbessungen  und  Zusätze  erhalten.  Zu  wenig  berücksichtigt  ist  die  Aus- 
gabe des  Nepos  von  Halm,  so  dass  Lesarten  desselben  im  Wörterbuch 
fehlen  (z.  B.  consentiunt,  Ale.  11,  1,  erainiscor,  Ale.  2,  1).  In  der  Vor- 
rede sind  die  kritischen  Bemerkungen  aus  der  dritten  Auflage  wieder 
abgedruckt.  Sie  hätten  wohl  füglich  wegbleiben  können,  da  einige  er- 
ledigt (z.  B.  Ale.  7,  4  Ornos  auch  bei  Halm),  andere  als  unnöthig  von 
neueren  Herausgebern  unberücksichtigt  geblieben  sind.  S.  V  zu  S.  98  f. 
muss  es  Cim.  4,  1  statt  4,  8  heissen;  ebenso  zu  S.  102  a  muss  S.  126  a 
und  b  statt  123  b  stehen.  S.  VI  setze  S.  169  a  statt  S.  168b.  Unter  ac- 
cipio  ist  der  alte  Druckfehler  Hanu.  1,  5  statt  Ham.  1,  5  nicht  entfernt 
worden.  Unter  insto  heisst  es:  »mehr  alterthüml.  mit  Acc.  st.  Dat. 
{evc(TTap.a:  tcvc,  s  Z.  §  386\  Ep.  9,  1;  Eum.  4,  2«.  Allerdings  haben  die 
meisten  Ausgaben  dort  hostes,  aber  Halm  liest  hostibus,  was  doch  be- 
merkt werden  musste.  Unter  virtus  gehören  die  Stellen  Ep.  10,  4;  Pe- 
lop.  1,1;  Ag.  8,  1  nicht  zu  no.  b  =  hoher  Muth,  Tapferkeit,  sondern 
virtutes  sind  dort  =  Tugenden,  Vorzüge,  treffliche  Eigenschaften  (wie 
denn  Ag.  8,  1  auch  schon  no.  a  steht).     Es  fehlt  sedecim,  Att.  16,  3. 

Vollständiges  Wörterbuch  zu  dem  Geschichtswerke  des  Quintus 
Curtius  Rufus.  Bearbeitet  von  Otto  Eiche rt.  Zweite,  verbesserte 
Auflage.     Hannover  1880.     259  S.   8. 

Da  der  Curtius  nur  sehr  selten  in  Schulen  gelesen  wird,  so  ist  erst 
nach  zehn  Jahren  eine  neue  Auflage  dieses  Wörterbuches  nöthig  gewor- 
den. Der  Herr  Verfasser  hat  die  lange  Zeit  redlich  benutzt,  um  das 
Buch  nach  allen  Seiten  hin  zu  verbessern  und  zu  vermehren.  Die  seit- 
dem erschienene  Ausgabe  des  Curtius  von  Vogel  ist  mit  herangezogen 
worden.  Für  eine  neue  Auflage  bemerke  ich  folgendes:  1.  Bei  Anfüh- 
rung von  Verbindungen  eines  Verbums  mit  einem  Substantivum  und  der- 
gleichen sollte  auch  das  sonstige  Beiwerk  mit  angeführt  werden,  z.  B. 
affecto  4,  14,  21  Imperium  mutuo  (beiderseits),  nicht  blos  Imperium, 
affero  6,  4,  18  argumentum  (als  Beweis)  aquam,  nicht  blos  argumentum 
(also  mit  doppeltem  Acc).  appeto  4,  6,  16  gladio  strenue  in  dextram 
translato  corvicem  alcis,  nicht  blos  cerviccm  alcis.  aptus  3,  7,  8  locus 
non  alius  proelio  aptior,  nicht  blos  locus;  5,  4,  7  amnis  gignendae  herbae 
non  alius  est  aptior,  nicht  blos  amnis  gignendae  herbae,    ascendo  4,  4,  10 


Lateinische  Lexikographie.  407 

in  altissimam  turrem,  nicht  blos  in  turrem.  auguror  4,  13,  25  ex  vultu 
certam  spem  victoriae,  nicht  blos  ex  vultu  spem.  cingo  6,  8,  20  un- 
dique  domum,  nicht  blos  domum.  claudo  5,  1,  15  amnes  raediam  Me- 
sopotamiam  cluduut  ab  utroque  latere,  nicht  blos  amnes  .  .  .  cludunt. 
cresco  4,  2,  19  a  fundo  maris  in  altitudinem  modicam,  nicht  blos  in 
altitudineni.  decurro  3,  11,  1  equestri  proelio  cum  alqo,  nicht  blos 
proelio.  2.  Die  Construction  der  Verba  sollte  vollständiger  angegeben  sein; 
z.  B..  affero  7.  4,  32  alius  affertur  terror  (Schreckensnachricht)  mit  folg. 
Acc.  und  Infin.  (im  Wörterbuch  blos  terrorera).  com  es  7,  9,  19  alqra 
alci  dare  comitem.  consulo  fehlt  mit  folg.  an  (ob),  4,  7,  26.  cura 
fehlt  uua  erat  cura  mit  folg.  ne,  7,  7,  37.  —  Ausserdem  habe  ich  nur 
noch  Weniges  zu  bemerken.  Unter  acc  endo  fehlt  die  Bedeutung  er- 
höhen, in  etwas  bestärken,  wohin  von  no.  2  alacritatera  (genauer 
alacritatem  militum)  4,  2,  20  und  fiduciam  (genauer  fiduciam  Tyriorum) 
4,  2,  10  gehören,  acc  er  so  3,  13,  1  steht  raaiorem  nianum,  nicht  nianum 
ad  alqm.  affero  4,  5,  3  lesen  Hedicke  und  Vogel  ganz  anders,  ago 
=  treiben.  Es  fehlt  agi  a  paucis  pecorum  modo,  3,  11,  17.  aqua  = 
Meer,  See,  iam  in  aqua  classis,  quam  aedilicari  iusserat,  stabat,  9,  3,  21. 
ardens  =  glühend,  4,  12,  14.  assuesco  5,  12,  9  liest  Vogel  custodiae 
eius  assueti.  avidus  =  rachsüchtig,  rex  avidior  fuit  quam  patientior, 
zeigte  mehr  Rachsucht  als  Selbstbeherrschung,  7,  5,  4.  bienuium  8,  6,  4 
liest  Vogel  triennium.  cedo  3,  4,  7  steht  nicht  iugum  mari  cedit,  son- 
dern dorsum,  qua  maxime  introrsus  mari  cedit,  clava  ist  9,  4,  3  = 
Keule,  consuetudo  6,  3,  6  liest  Vogel  melior  consuetudo.  cubile  ist 
9,  3,  19  =  cubiculum. 

Schulwörterbuch  zur  Aeneide  des  P.  Vergilius  Maro.  Von  Dr.  G.  A. 
Koch.  Nach  des  Verfassers  Tode  herausgegeben  von  Dr.  V.  H.  Koch. 
Hannover  1880.     IV,  266  S. 

Dieses  Schulwörterbuch  ist  ein  Auszug  aus  des  Verfassers  vollstän- 
digem Wörterbuch  zu  den  Gedichten  des  Vergilius.  Das  Buch  hält  sich 
frei  von  jedem  Beiwerk  kritischen  und  grammatischen  Inhalts,  welches  mit 
jeder  neuen  Auflage  im '  Vollständigen  Wörterbuch'  gewachsen  war.  Wenn 
einmal  ein  Specialwörterbuch  gebraucht  werden  soll,  so  wird  obiges  sei- 
nen Zweck  in  genügender  Weise  erfüllen.  Ganz  willkürlich  ist  bald  bei 
einem  Worte  die  blosse  Bedeutung  angegeben,  bald  ist  sie  mit  Zahlen 
belegt.  So  abripio  ohne  jedes  Citat,  adulter  und  adulterium 
mit  Citat. 

Vollständiges  Wörterbuch  zu  den  Gedichten  des  Q.  Iloratius  Flaccus. 
Von  Prof.  Dr.  G.  A.  Koch.  Zweite  Auflage  in  theilweise  neuer  Bear- 
beitung.    Hannover  1879.     V,  562  S.   8. 

Es  sind  gewichtige  Stimmen,  welche  sich  gegen  den  Gebrauch  eines 
Specialwörlerbuchcs  zu  den  Gedichten  des  Iloratius  erhoben  haben.    Die 


408  Lateinische  Lexikographie. 

Praxis  scheint  mit  diesen  Stimmen  Hand  in  Hand  zu  gehen.  Denn  erst 
sechszehn  Jahre  nach  Erscheinen  der  ersten  Auflage  obigen  Wörterbuches 
ist  eine  zweite  nöthig  geworden.  Abgesehen  davon  ist  das  Buch  in  sei- 
ner zweiten  Auttage  vielfach  ergänzt  und  berichtigt  worden.  Bei  zweifel- 
haften Stellen  werden  überall  die  Meinungen  der  verschiedenen  Erklärer 
augeführt,  so  dass  Leser  des  Iloratius,  denen  es  nicht  vergönnt  ist,  der 
weitschichtigeu  Litteratur  des  Horatius  nachzugehen,  bei  streitigen  Punkten 
das  Nöthige  beigebracht  finden.  In  anderen  Fällen  wird  die  beigebrachte 
Erklärung  durch  zahlreiche  unter  dem  Texte  stehende  Belegstellen  an- 
derer Schriftsteller  bestätigt.  Was  den  Verfasser  bewogen  hat,  die  aus- 
gezeichnete Ausgabe  der  Satiren  des  Horatius  von  Hermann  Fritzsche 
(2  Bände,  Leipzig  bei  Teubner  1875.  1876)  mit  keiner  Silbe  zu  erwähnen, 
geschweige  zu  benutzen,  ist  mir  ein  reines  Räthsel.  Beim  Gebrauch  der 
ersten  Auflage  habe  ich  mir  Einiges  angemerkt,  was  wohl  auch  jetzt  noch 
zu  berücksichtigen  ist.  Unter  abnego  konnten  zu  abnegat  comitem  als 
Parallelstellen  vielleicht  beigebracht  werden  comitemque  negarat,  Ov,  art. 
am.  1,  127:  non  respuit  comitem,  Min.  Fei.  1,  4.  —  Unter  acerbus  muss 
es  Ep.  1,  18,  95  statt  1,  8,  95  heissen.  —  Unter  addo  fehlt  nequitiae 
additus  custos.  Od.  3,  4,  78;  vgl.  Verg.  Aen.  6,  90  Teucris  addita  Inno 
(zu  welcher  Stelle  Koch  im  Vergil- Wörterbuch  selbst  diese  Stelle  des 
Horaz  anführt).  —  adimo.  Sat.  2,  3,  217  interdicto  huic  omue  adimat 
ius,  erkläre  für  wahnsinnig  (Weber,  Krüger,  Fritzsche).  —  amarus. 
Sat.  1,  3,  88  amarae  historiae  wohl  richtiger  =  lästige  (langweilige) 
Märchen  (Krüger)  oder  =  Schauergeschichten  (Fritzsche),  die  der  Gläu- 
biger anhören  muss.  —  as  und  diduco.  Art.  poet.  325:  'as  ist  hier  das 
Capital  und  es  ist  die  Zinsrechnung  1  vom  100  gemeint',  Mommsen  R.  M. 
S.  188.  Anm.  62.  —  bene.  Od.  2,  16,  13  steht  vivitur  parvo  bene,  cui 
etc.,  nicht  blos  vivitur  bene.  —  claudo.  Zu  =  runde  ab  (Sat.  1,  10,  59) 
musste  concludo  (Sat.  1,  4,  40)  verglichen  werden.  —  confundo.  Wie 
Sat.  1,  8,  28  cruor  in  fossam  confusus  =  'vermischt  mit'  heissen  soll, 
verstehe  ich  nicht.  —  deficio  ist  Sat.  (statt  Ep.)  1,  4,  11;  15,  43  alter 
Schreibfehler;  ebenso  demitto  de  (statt  ex)  alto  tecto,  Sat.  1,  5,  103, 
wo  übrigens  ex  alto  caeli  tecto  steht.  —  deripio.  Es  fehlt  Od.  3,  5, 
20  sq.  arma  militibus  sine  caede,  dixit,  derepta  vidi  (wo  Keller,  Haupt 
und  Müller  derepta,  Stallbaum  und  Nauck  direpta  =  vom  Leibe  ge- 
rissen). —  describo.  Es  fehlt  Sat.  2,  3,  33  unde  ego  mira  descripsi  do- 
cilis  praecepta  haec,  habe  entlehnt  (vgl.  Liv.  1,  32,  5).  —  devoco  steht 
noch  immer  fixa  (statt  refixa)  caelo,  Epod.  17,  5.  —  Diana  a.  E.  ira- 
cunda,  AP.  454;  s.  Obbarius,  Zeitschr.  für  das  Gymnasialw.  1858.  S.  72  f. 
—  diripio  fehlt,  obwohl  es  mehrmals  Variante  von  deripio,  s.  oben  zu 
d.  W.  —  do.  Es  fehlt  Sat.  2,  5,  57  alci  risus.  —  evinco  Sat.  2,  3,  50 
mit  folg.  Acc.  und  Infin.  —  exscco  no.  2  unser  'schinde  heraus',  Sat.  1, 
2,  14.  —  Fabricius.  Nach  Forcellini  ist  pous  Fabricius  jetzt  ponte  de' 
quattro  capi.  —  fero.  Zu  pedem  ferre  wird  auf  pes  verwiesen,  aber 


Lateinische  Lexikographie.  409 

unter  pes  wieder  blos  auf  fero.  —  fluo.  nausea  fluens  ist  wohl  =  pro- 
fluvium  ventris.  —  fulmineus  ictus  ist  doch  =  Blitzschlag.  —  gran- 
dis.  Zu  grandis  alumnus  (vom  Achilles)  vgl.  luven.  7,  210:  iam  grandis 
Achilles  metuens  virgae.  -  haurio.  Sat.  2,  4,  95  steht  blos  haurire 
praecepta,  nicht  auribus  praecepta.  —  imbuo  a.  E.  ist  imbutus  litterulis 
Graecis  =  ein  Bisschen  Griechisch  verstehend.  —  ine  endo.  Sat.  2,  7,  48 
lesen  Haupt,  Fritzsche,  Holder,  Krüger,  L.  Müller  und  Stallbaum  (also 
alle  neueren  Herausgeber)  intendit,  und  doch  fehlt  die  Stelle  unter  in- 
tendo.  —  iucompti.  Es  fehlt  versus  inconipti,  AP.  446.  —  insideo. 
Epod.  3,  15  leitet  Nauck  insedit  wohl  mit  Recht  von  insido  ab.  —  in- 
video.  Liv.  2,  40,  11  lesen  M.  Müller  und  Weissenborn  laude  sua;  aber 
Liv.  44,  30,  4  steht  filiam  fratri  invidisse.  —  2.  levis.  Od.  1,  18,  9  Si- 
thoniis  non  levis,  nicht  mild  gesinnt  gegen  die  S.  =  erbittert  auf  die  S. 
—  mala.  Es  musste  Sing,  mala  leonis  stehen  (Od.  2,  19,  24),  der  von 
Neue  (Formenl.  1,  247 2)  nur  aus  dieser  Stelle  nachgewiesen  wird;  er 
steht  auch  Plaut.  Gas.  2,  6,  55  und  Hier,  in  lesai.  18,  66.  v.  5  (s.  mein 
Handwörterb.  Aufl.  VII).  —  molestus.  Sat.  1,  3,  65  ist  molestus  =  zu- 
dringlich, wie  Plaut,  most.  856.  —  moveo.  Es  fehlt  bilem  movere,  die 
Galle  rege  machen  =  zum  Zorne  reizen,  Ep.  1,  19,  20;  vgl.  Plaut.  Bacch. 
537.  —  narro.  Es  fehlt  narrata  subst.  =  das  Erzählte,  Sat.  2,  5,  1. — 
natura.  Sat.  1,  10,  57  erklärt  Fritzsche  mit  Döderlein  und  Jansen  = 
das  Wesen  der  Dinge,  der  Zeit.  —  nox.  Es  fehlt  ante  nocteni  =  noch 
bei  hellem  Tage  (Fritzsche),  Sat.  1,  4,  52.  —  ocius.  Es  steht  als  Beleg  für 
serius  aut  citius  noch  falsch  Ovid.  met.  10,  23  statt  10,  33.  —  omnis. 
Es  fehlt  omne  olus,  Ep.  1,  5,  2,  5.  Koch  selbst  unter  olus.  —  pius. 
Es  fehlt  pia  testa.  Od.  3,  21,  4.  Koch  selbst  unter  testa.  —  pondus. 
Die  einzig  richtige  Erklärung  von  dextram  porrigere  trans  pondera,  Ep. 
1,  6,  51,  geben  Acron  z.  St.  und  Tycho  Mommsen  in  den  N.  Jahrb.  109, 
466  ff.  —  potenter.  Es  fehlt  Compar.  potentius,  Od.  3,  16,  10.  —  prae- 
cido.  Zu  causam  belli  (Ep.  1,  2,  9)  vgl.  Hier.  ep.  60,  17  causas  morbi 
amputare.  —  prorao,  amphoram  etc.  steht  noch  falsch  Ep.  (statt  Od.) 
1,  36,  11;  und  promere  iura  clienti  ist  =  Rechtsbescheide  geben, 
Ep.  2,  1,  104.  —  propositum.  Es  fehlt  propositi  tenax.  Od.  3,  3,  1 
(vgl.  Ovid.  met.  10,  405);  s.  Koch  selbst  unter  'tenax'.  —  quaero  mit 
Infin.  auch  Sat.  1,  9,  8.  —  quatio.  Est  fehlt  quassa  uux,  Stück  Nuss- 
schale,  Sat.  2,  5,  36.  —  quinque,  bei  Horaz  auch  für  eine  unbestimmte, 
kleine  Zahl.  So  quinque  diebus,  in  ein  paar  Tagen,  Sat.  1,  6,  13:  quin- 
que pueri,  ein  paar  Bursche,  Sat.  1,  6  (nicht  16),  108.  —  Quintilius 
steht  noch  immer  falsch  Od.  1,  29,  5  statt  1,  24,  5.  —  recido.  Od.  2, 
18,  4  sind  columuae  ultima  recisae  Africa  (aus  den  Steinbrüchen)  ge- 
brochene (nicht,  wie  Koch  hat,  aus  Stein  gehauene).  —  removeo.  Es 
fehlt  custode  remoto,  AP.  161.  —  renideo.  Od.  3,  6,  12  mit  folg.  Acc. 
und  Infin.  —  secerno.  Nach  Fritzsche  gehört  secreta  auris  (Sat.  2,  8,  78) 
zu  secretus  =  für  Geheimnisse  offenes,   —   seryo.  servare  Massicum 


410  Lateinische  Lexikographie. 

steht  Od.  3,  21  (nicht  26),  6.  —  sol.  primo  sole  (nicht  primus  sol)  steht 
Ov.  met.  9  (nicht  3),  93.  —  spondeo  soll  AP.  423  mit  Dat.  (levi)  stehen. 
Aber  es  heisst  ja  dort:  spondere  levi  pro  paupere,  also  mit  pro  und 
Abi.  —  sterno.  Od.  1,  9,  10  ist  doch  vcutos  aequore  fervido  deproe- 
liantes  —  niederwerfen,  niederstrecken  (Nauck).  —  sublego.  Sat.  2,  8,  12 
steht  sublegit  quodcnmque  iaceret  (nicht  esset)  inutile.  -  submoveo. 
Zu  subm.  litora  (Od.  2,  18,  21)  vgl.  Sen.  exe.  contr.  5,  5.  p.  277,  33  K.: 
maria  projectis  molibus  submoventur.  Od.  2,  16,  10  ist  lictor  submovet 
=  räumt  aus  dem  Wege.  supervenio.  Ep.  2,  2,  176  et  heres  here- 
dem  alterius  velut  unda  supervenit  undam,  ein  Erbe  verdrängt  den  an- 
dern wie  eine  Welle  die  andere.  —  tardus.  Sat.  1,  3,  58  erklärt  Fritz- 
sche  mit  Passow  =  der  Bedächtige.  -  terreuus.  Od.  4,  11,  27  steht 
terrenus  eques  Bellerophontes,  nicht  blos  terr.  Bell.  —  tumidus.  Ep  1, 
6,  61  =  vom  Essen  aufgeschwellt  ('mit  Speisen  angefüllt'  ist  zu  schwach). 
—  turbidus.  Od.  2,  19,  6  steht  pleno  Bacchi  pectore,  nicht  blos  pleno 
pectore.  —  unguo.  Est  fehlt  neben  AP.  422  (unctum  ponere)  Ep.  1,  15, 
44:  ubi  quid  melius  contingit  aut  unctius  (ein  fetterer  Bissen,  Krüger). -- 
ut.  Zu  ut  ='seit'  konnte  Nipperdey  zu  Tac.  ann.  14,  53  citiert  werden.  — 
vagus.  Od  3,  29,  24  sind  vagi  venti  =  rege  (wehende)  W.,  wie  Ov.  met. 
8,  197  vaga  aura,  säuselnde.  -  vecto.  Sat.  1,  6,  58  f.  (nicht  2,  6,  59) 
verbinden  Fritzsche  und  Zangemeister  im  Index  circumvectari  als  ein 
Wort.  —  vinculum.  Sat..  2,  3,  71  sind  vincula  =  Verklausulierungeu, 
Cautelen  bei  einer  Schuldverschreibung  (vgl.  Krüger  z.  St.).  —  Einige 
in  der  ersten  Auflage  ausgelassene  Wörter  (z.  B.  fleo,  turpo)  sind  nach- 
getragen; leider  ist  das  Buch  noch  immer  nicht  vollständig,  denn  es  feh- 
len diripio  als  Variante  von  deripio  (s.  oben).  —  ultor,  Od.  1,  2,  18 
und  41;  Ep.  1,  19,  39.  —  Venucula  (Vennuncula),  Sat,  2,  4,  71.  — 
Auch  musste  stehen  thynnus,  s.  thunnus,  da  z.  B.  Holder  und  Fritzsche 
Sat.  2,  5,  44  thynni  schreiben. 

Wörterbuch  zu  Ovids  Metamorphosen.     Bearbeitet  von  Job.  Sie- 
belis.   Dritte  Auflage.   Besorgt  von  Fr.  Po  11  e.  Leipzig  1879.   V,  397  S. 

Herr  Prof.  Polle,  der  schon  die  zweite  Auflage  dieses  Specialwör- 
terbuches mit  allseitig  anerkannter  Sorgfalt  vielfach  verbesserte  und  ver- 
mehrte, hat  in  dieser  dritten  Auflage  das  Buch  einer  genauen  Durchsicht 
unterzogen  und  die  von  Merkel  in  seiner  zweiten  Textausgabe  und  von 
Korn  in  seiner  Notenausgabe  (1876)  der  Metamorphosen  theils  nach  Hand- 
schriften, theils  nach  eigener  Conjectur  aufgenommenen  neuen  Lesarten  mit 
staunenswerthem  Fleissc  berücksichtigt.  Daher  sind  folgende  neue  Ar- 
tikel aufgenommen:  a)  nach  Merkel's  Text:  accio  15,  625.  adnitor 
6,  237.  Amyclaides  10,  162.  auctus  (subst.)  4,  416.  Bacchicus  3,  518. 
Bienor  12,  345.  Carthaeus  10,  109.  Chauonius  5,  163.  Cibyreius  8,  719. 
circumvolvo  15,  522.  cirratus  10,  94.  Clematie  5,  48.  concussus  (subst.) 
15,  811.    creta  3,  152.    Creteus  9,  666.    cubito  15,  417.    Deo  15,  122.    De- 


Lateinische  Lexikographie.  41 1 

ous  15,  364.  diliquesco  4,  253.  dis  (=  dives)  6,  505.  Eurytides  8.  371.  exi- 
raius  4,  676.  exspergo  11,  367.  glubo  5,  537.  Helices  5,  87.  ingluvies  10, 
225.  iunctim  11,  749.  mucus  11,  366.  iiavo  8,  714.  ne  (Interj.)  9,  249. 
obstipus  8,  410.  periirgueo  2,  823.  praesto  13,  312.  queribundus  7,  612. 
respecto  10,  345.  sanna  3,  675.  taeter  13,  890.  Tricce  7,  223.  Tyrieius 
5,  719.  vidua  14,  831.  b)  Nacb  Korn's  Text  (1876):  desperno  9,  249 
(Merkel  ne  spernite).  Hippalmos  8,  360  (Merkel  Eupalamon).  ludibriura 
10,  225.  redux  14,  671  (wo  aber  Korn  1880  nach  Riese's  Conjectur  con- 
iux  nimiiim  tardantis  Ulixis).  —  c)  Nach  Riese's  Text :  vallum  8,  286  (Mer- 
kel und  Korn  haben  den  ganzen  Vers  als  uneclit  ausgelassen).  —  d)  Nach 
eigener  Conjectur:  digitosus  11,  82;  vgl.  Polle  Berl.  Zeitscbr.  für  das 
Gyranasiahv.  32,  648.  e)  Aus  allen,  auch  früheren  Texten,  bis  jetzt 
aus  Versehen  ausgelassen:  amicitia,  disertus,  eques,  insibilo,  lancea, 
Thoon.  -  In  die  schon  im  Wörterbuch  stehenden  Artikel  sind  unter  den 
verschiedenen  Artikeln  die  Aenderungen  Merkels  in  der  zweiten  Ausgabe 
sowie  einige  der  anderen  neueren  Herausgeber  sorgfältig  nachgetragen, 
z.  B.  abstineo  3,  676.  acclinis  9,  334.  accumbo  12,  557.  addo  7,  788. 
aedis  15,  866.  aetas  10,  115.  ago  no.  B  14,  765.  Argos  1,  601.  atque 
14,  688.  Sehr  viele  Stellen  sind  besser  übersetzt  oder  erklärt,  auch  neue 
Uebersetzungen  und  Erklärungen  hinzugefügt.  In  Bezug  auf  die  äussere 
Anordnung  sind  folgende,  nur  zu  billigende  Veränderungen  vorgenommen 
worden:  1.  Die  Kenntniss  der  allgemeinen  Genusregeln  wird  vorausge- 
setzt. 2.  Bei  den  Substantiven  auf  a  in  der  ersten,  auf  us  und  um  in 
der  zweiten,  auf  us  und  u  in  der  vierten  und  auf  es  in  der  fünften  wird 
das  Genus  nicht  angegeben.  3.  Die  Angabe  des  Genitivs  bei  Substan- 
tiven auf  a,  US,  um  ist  weggefallen.  4.  Bei  den  Adjectiven  auf  us  ist 
das  a,  um  und  bei  denen  auf  is  das  e  gestrichen.  5.  Bei  den  regelmässi- 
gen Verben  ist  das  Averbo  durch  eine  Ziffer  ersetzt.  —  Das  Buch  ist 
sehr  nett  und  correct  gedruckt;  nur  unter  polenta  (S.  365,  a)  muss  es 
statt  tosto  heissen  tosta. 

Subrelictorum  lexicographiae  latinae  scrutarium.   Composuit  C.  Pau- 
cker.    Eevaliae  1874.    72  u.  19  S.  8. 

Unter  diesem  Titel  hat  Herr  Professor  von  Paucker  wieder  mit 
unermüdlichem  Fleisse  eine  Menge  Beiträge  zum  lateinischen  Lexicon 
herausgegeben.  Die  Schrift  enthält:  I)  Wörter,  die  noch  in  keinem  Lexi- 
con stehen,  besonders  aus  Cassius  Felix  ed.  Rose  und  aus  Aulularia  sive 
Querolus  ed.  Peiper  und  aus  ein  paar  Bänden  des  Corpus  inscriptionum 
Latinarum.  Da  zu  dem  Cassius  Felix  und  zur  Aulularia  gute  Wortre- 
gister existieren,  so  wäre  eigentlich  eine  Aufzählung  der  in  diesen  bei- 
den stehenden  Wörter  von  Ucbel;  aber  Herr  von  Paucker  hat  an  viele 
derselben  weitere  belehrende  Notizen  angeknüpft.  Leider  fehlen  einige 
Wörter  aus  Cassius  Felix,  die  im  Wortindex  bei  Rose  stehen,  in  der 
Schrift  von  Paucker,  z.  B.  canccrosus  =  xapx^vwSr^g^  32.  p.  06,  17.    cor- 


412  Lateinische  Lexikographie. 

tizones  20.  p.  30,  9.  subacer  67.  p.  164,  20.  II)  "Wörter,  A)  welche  bis- 
her blos  mit  Caelius  Aurelianus  oder  mit  andern  Schriftstellern  belegt 
waren,  aber  auch  bei  Cassius  Felix  vorkommen.  —  B)  Wörter  von  selt- 
nerem Gebrauch  bei  Caelius  Aurelianus,  Cassius  Felix  u.  A.  III)  Andere 
Nachträge  zum  lateinischen  Lexicon.  III  a)  Wörter  aus  der  Schrift  de 
sancta  Helena  ed.  Heydenreich.  Corrigenda  et  Addenda.  Index.  —  Möchte 
es  Herrn  von  Paucker  doch  gefallen  auch  das  Corpus  inscriptionum  La- 
tinarum  vollständig  lexikalisch  auszubeuten;  er  würde  sich  dadurch  den 
Dank  der  Lexikographen  und  gewiss  auch  vieler  Anderer  erwerben. 

Ergänzungen  und  gelegentliclie  Berichtigungen  zu  Georges'  La- 
teinisch-deutschem Handwörterbuch,  vornehmlich  zu  Bd.  I  der  neuen 
(siebenten)  Auflage.  In  der  Zeitschr.  für  österr.  Gynin.  1880.  Heft  XII. 
S.  881—895. 

Herr  Professor  von  Paucker,  dem  die  VII.  Auflage  meines  Hand- 
wörterbuchs unendlich  viele  Bereicherungen  verdankt,  bringt  hier  eine 
grosse  Reihe  neuer,  oft  recht  interessanter  Zusätze,  besonders  aus  Hiero- 
nymus.  So  steht  ardue  schon  Hier.  adv.  Lucif.  15  (indubitata  ad  deum 
fides  ardue  reperitur).  —  Der  Comparativ  germanior  (der  auch  in 
Neue's  Formenl.  2,  135  ^  fehlt)  findet  sich  Hier.  Didym.  de  spir.  scto  7 
(per  germaniorem,  ut  ita  dicam,  et  planiorem  Trinitatis  assumptionem).  — 
Der  Comparativ  von  festive  steht  Hier.  ep.  31,  2  (festus  est  dies  .  .  . 
festivius  est  solito  condiendus).  —  Der  Comparativ  latinius  (als  Adv.) 
Hier,  in  Isai.  8  ad  26,  7  sqq.  (rectitudines,  quas  Graeci  vocant  eu&uTrjrag, 
et  nos  aequitates  latinius  possumus  appellare).  —  Der  Superlativ  im- 
piissime  schon  Hier.  Didym.  de  spir.  scto  7.  —  Für  parentes  = 
Vettern  ist  bemerkenswerth  Hier.  adv.  Ruiin.  2,  2:  nisi  forte  parentes 
militari  vulgarique  sermone  cognatos  et  affines  appellat.  —  Für 
sonare  =  bedeuten,  bringt  Paucker  sechs  Stellen  aus  Hieronymus.  Es 
steht  nach  Cicero  so  schon  Soliu.  11,  8  (quod  sermone  nostro  sonat  vir- 
ginem  dulcem).  Den  II.  Band  meines  Handwörterbuches  hat  der  Heraus- 
geber noch  nicht  gehabt,  da  er  Stellen  aufführt ,  welche  bereits  in  dem- 
selben stehen,  z.  B.  zu  sanatio  (S.  888  unter  repudiatio);  zu  mer- 
gito  (S.  889  unter  vescitari).  —  Alle  die  neuen  Wörter  aus  Hiero- 
nymus und  andern  Kirchenschriftstellern  in  mein  Handwörterbuch  aufzu- 
nehmen ist  rein  unmöglich,  da  das  Buch  sonst  zu  doppelter  Stärke  an- 
schwellen würde.  Manche  der  von  Herrn  v.  Paucker  als  fehlend  angeführten 
Wörter  habe  ich  längst  selbst  in  meinen  Sammlungen,  aber  ihnen  die 
Aufnahme  in  mein  Buch  versagt.  Dagegen  müssen  allerdings  noch  viele 
nachgetragen  werden,  z.  B.  seiroraastes,  Abi.  e,  m.  {aecpo/xdcr-rjg),  eine 
Lanze  mit  einem  Widerhaken,  Hier.  ep.  147,  9,  welches  Herr  v.  Paucker 
nicht  hat. 


Lateinische  Lexikographie.  413 

De  sermonis  proprietatibus,  qiiae  leguutur  apud  Cornificium  et  in 
primis  Ciceronis  libris.  Scripsit  Pliilippus  Thiel  mann.  Argento- 
rati  ISTO.    113  S.  8. 

Des  Cornificius  Rhetorica  sind  weder  für  die  Grammatik  noch  für 
das  Lexicon  bis  jetzt  so  durchgreifend  ausgebeutet  worden,  wie  sie  es 
verdienen.  Es  war  daher  ein  glücklicher  Gedanke  des  Herrn  Dr.  Thiel- 
raann  zum  Thema  seiner  Doctordissertation  die  genaue  Durchforschung 
des  Sprachgebrauchs  dieser  Schrift  zu  wählen.  Er  verfährt  dabei  nach 
folgender  Eintheilung:  Caput  I.  A.  De  verborum  copia.  §  1.  Composita 
adhibentur  pro  simplicibus.  §  2.  De  vulgaris  abundantiae  exemplis  Cor- 
nificianis  et  Ciceronianis.  Caput  II.  De  vocabulorura  formis.  §  1.  De  nomi- 
nibus.  §  2.  De  verbis.  §  3.  De  adverbiis  et  de  gradibus  comparationis. 
Caput  III.  De  syntaxi.  §  1.  De  casibus  (nominum,  G.).  §  2.  De  adiecti- 
vis.  §  3.  De  pronominibus.  §  4.  De  adverbiis.  §  5.  De  praepositionibus. 
§  6.  De  coniunctionibus.  §  7.  De  interiectionibus.  §  8.  Ellipses  tres  vul- 
garis dicendi  usus  propriae.  §  9.  De  enuntiationibus  compositis.  Caput  IV. 
De  verborum  formatione.  Nomina.  §  1.  Substantiva  a)  masculina.  §  2. 
Substantiva  b)  feminina.  §  3.  Substantiva  c)  neutra.  §  4.  Ea  vocabula 
(nomina  verbalia  pleraque  omnia)  in  arte  rhetorica  sollemnia,  quae  pri- 
mus  e  Graeca  lingua  in  Latinum  sermonem  transtulerit  Cornificius.  §  5. 
De  deminutivis.  Adiectiva.  §  6.  De  adjectivis  verbalibus  maximara  par- 
tem  vulgaris  sermonis  propriis.  Adiectiva  in  -alis,  in  -osus,  in  -arius, 
in  -ius,  in  -ivus.  Cum  negandi  particula  in  composita  adverbia.  Verba. 
§  7.  De  verbis  inchoativis.  §  8.  De  verbis  frequentativis.  §  9.  Verbum 
'magnificare'.  Epimetrum  emendationum  ad  Cornificii  rhetorica  spectan- 
tium.  —  Da  mir  durch  Herrn  Prof.  Studeraund's  Vermitteluug  die  Ab- 
handlung schon  vor  dem  Druck  zur  Benutzung  für  die  VII.  Auflage  mei- 
nes lateinisch-deutschen  ausführlichen  Handwörterbuches  bereitwilligst  zu- 
gesandt worden  ist,  so  sind  diejenigen  Verbesserungen  und  Zusätze,  wel- 
che sich  mir  an  die  Hand  gaben,  von  Herrn  Thielmann  bereits  benutzt 
worden,  wie  er  auch  selbst  in  der  Vorrede  bemerkt  hat.  Ich  habe  daher 
nur  noch  ganz  Unbedeutendes  nachzutragen.  S.  10.  Z.  3  v.  u.  schreibe 
2,  59  statt  59.  —  S.  12.  contabesco  steht  auch  Augustin.  ep.  73,  6.  S.  21. 
Zu  nisi  si  vergl.  Brix  zu  Plaut,  trin.  474.  Spengel  zu  Ter.  Andr.  249. 
Wagner  zu  Ter.  haut.  391.  —  S.  22.  quasi  si  steht  auch  Ter.  Andr.  549 
(s.  dazu  Spengel).  Ebendas.  unten.  Cic.  de  inv.  2,  50,  152  liest  Weidner 
nach  eigener  Vermuthung  praeceptum  est  statt  praedictum  est;  und  Sali, 
orat.  Lepid.  §  6  (=  Sali.  bist.  fr.  1,  41,  6  Dietsch)  lesen  Dietsch,  Kritz 
und  Jordan  in  postfuturos,  nicht  in  postfuturum.  —  S.  35.  Die  Wörter 
»extrancus«  und  »extrarius«  sind  in  der  VII.  Auflage  meines  Handwörter- 
buches neu  und  mit  vollständigen  Citaten  bearbeitet;  in  der  vorliegenden 
Abhandlung  werden  noch  weitere  Belege  beigebracht.  Wenn  Herr  Thiel- 
mann «extrarius  ^ivoga  aus  Gloss.  Labb.  belegt,  so  ist  zu  bemerken,  dass 
diese   Glosse  aus  dem   von  Löwe   als   unecht  bezeichneten  Onomasticon 


414  Lateinische  Lexikographie. 

entlehnt  ist.  Extraneus  steht  nach  einer  Mittheilung  M.  MüUer's  nicht 
bei  Livius,  sondern  nur  Liv.  epit.  57^).  —  Cic.  L  Verr.  5,  14  lesen 
R.  Klotz  und  C  F.  W.  Müller  depcculatus  est  (Kayser  depopulatus  est). 
—  S.  39.  Eminisci  liest  auch  Halm  Nep.  Ale.  2,  1  in  seiner  Ausgabe,  die 
Herr  Thielmann  nicht  benutzt  zu  haben  scheint;  und  Cornif.  2,  30,  49 
hat  Kayser  exputamus,  aber  Klotz 2  exponemus.  —  S.  40  unter  inseco 
muss  es  heissen  quem  (nicht  aliquid  niali)  dentibus  insecare,  Cornif.  rhet. 

4,  49,  62.  Auch  ist  nur  Cornif.  rhet.  4,  14,  24  insecare  =  hineinschnei- 
den, sonst  =  einschneiden,  zerschneiden.  Falsch  wird  gesagt  'Deest  apud 
Ciceronem'.  Denn  es  steht  Cic.  Tüll.  9,  21  (gurgulionibus  insectis),  wie 
schon  die  VL  Autlage  meines  Handwörterbuches  angiebt.  —  S.  42  muss 
es  Z.  5  V.  u.  statt  div.  in   Caecil.  1,  56  heissen   de   divin  1,  56,  128.  — 

5.  45.  Satius  est  mit  Infin.  steht  schon  Acc.  tr.  472.  —  S.  60.  Rogare 
aliquid  ab  aliquo  hat  schon  Plaut,  trin.  758.  —  S.  65  musste  es  bei  infre- 
quens  heissen  Cinc.  fr.  bei  Gell.  16,  4,  5.  —  S.  67.  Postulare  de  aliqua 
re  steht  auch  Cic.  Balb.  15,  34  (a  senatu  de  foedere  postulaverunt).  — 
S.  82.  monere  mit  Infin.  steht  nicht  blos  Cic.  de  inv.  2,  22,  66  und  de 
fin.  1,  20,  66,  sondern  auch  Cic.  H.  Verr.  1,  24,  63;  de  fato  3,  5.  — 
S.  87  a.  E.  Sali.  Cat.  19,  4  liest  Jordan  in  der  zweiten  Ausgabe  dicant. — 
S.  90.  Z.  2  V.  u.  schreibe  14,  26  statt  14,  23. 

Zum  Sprachgebrauch  des  Caesar.    I.  (et,  que,  atque  oder  ac).    Von 
D.  Ringe.    Göttingen  1880.    21  S.   4.    (Programm.) 

Nachdem  der  Verfasser  in  der  P^inleitung  über  das  Vorkommen 
der  Partikeln  et,  que,  atquc  (ac)  im  alten  Latein  und  bei  Cicero  einige 
Notizen  beigebracht  hat,  verbreitet  er  sich  dann  des  weiteren  über  den 
Gebrauch  derselben  bei  Cäsar.  Zunächst  giebt  er  den  bekannten  Unter- 
schied dieser  Partikeln  und  fährt  dann  fort:  »Dieser  Untei-schied  wird 
in  klassischer  Zeit  im  allgemeinen  festgehalten,  wenn  auch  an  zahlreichen 
Stellen  die  Schriftsteller  willkürlich  abwechseln.  In  späterer  Zeit  hat  sich 
derselbe  mehr  und  mehr  verwischt  und  dienen  die  Partikeln  ohne  alle 
Nebenbedeutung  nur  zur  Verbindung«.  Aber  wenn  schon  die  Klassiker 
an  zahlreichen  Stellen  willkürlich  abwechseln,  so  ist  doch  auch  bei  ihnen 
alle  Nebenbedeutung  verwischt.  Die  Abhandlung  zerfällt  nun  in  folgende 
Rubriken.  1.  Substantiva.  2.  Adjectiva.  3.  Pronomina.  4.  Verba.  5.  Ad- 
verbia.  6.  Conjuuctionen.  7.  Präpositionen.  -  Die  Verbindung  von  et,  que, 
atque  (ac)  mit  den  negativen  Pronominalien  nuUus,  nemo,  nihil,  und  mit 
den  Adverbien  numquam,  nusquam  wird  in  den  Grammatiken  als  durch- 
aus unklassisch  verworfen,  da  sie  bei  Cicero  selten,  bei  Cäsar  und  Anderen 
gar  nicht  vorkomme;  vgl.  Dräger  Hist.  Synt.  Bd.  2.  §  311,  4^.  Kühner 
Ausf.  Gr.  §  157.  3.  Anm.    Dass  diese  Behauptung  falsch,  zeigt  nun  Ringe 


5)  Hildobiaiid  führt   im    Dortinimdpr   Programm   von  1868  viele  Wörter 
als  liviauisch  auf,  welche  nur  in  den  epitouuif  vorkommen. 


Lateinische  Lexikographie.  415 

durch  eine  reichliche  Beispielsamraluug  aus  den  Schriftstellern  von  Plau- 
tus  bis  lustin.   —    Die  versprochene  Fortsetzung   wird  willkommen  sein. 

De    eo,    quo   Cicero  in  epistulis  suis  usus  est,    sermone.     Scripsit 
Aug.  Stinner.     Oppelu  1879.    72  S.   8. 

Man  rauss  es  Herrn  Dr.  Stinner  nur  Dank  wissen,  dass  er  obige, 
früher  als  litterarische  Zugabe  zu  drei  Programmen  herausgegebene,  selbst 
für  schweres  Geld  nicht  mehr  zu  beschaifende  Schrift  wieder  als  ein 
Ganzes  hat  abdrucken  lassen.  lieber  die  Gediegenheit  der  Arbeit  hat 
die  Kritik  längst  ihr  beifälliges  Urtheil  abgegeben.  Die  Abhandlung 
zerfällt  in  zwei  Theile.  Part.  I.  De  verborum  delectu.  Part.  IL  De  vo- 
cabulorum  consecutione.  Das  Material  aus  Cicero's  Briefen  ist  mit  grosser 
Gründlichkeit  erschöpft.  Nur  wäre  zu  wünschen,  dass  Herr  Stinner  alle 
die  angezogenen  Stellen  nach  den  neuesten  Ausgaben  von  Baiter  (Tauch- 
nitz  1866  und  1867)  und  Wesenberg  i;Teubner  1872  und  1873)  revidiert 
hätte,  und  ebenso  die  aus  andern  Schriften  Cicero's  citierten  Belege  nach 
den  neuesten  Ausgaben  von  Halm  u.  A.  Es  mögen  nun  einige  Berichti- 
gungen folgen  S.  8.  Anm.  2  werden  Plurale  der  Abstracta  angegeben, 
die  bei  Cicero  nur  in  den  Briefen  vorkommen  sollen;  darunter  wird  re- 
cordationes  als  nur  bei  Cic.  Farn.  5,  13,  4  vorkommend  aufgeführt;  es 
steht  aber  auch  Cic.  ad  Att.  12,  18,  1;  ebenso  S.  14  iniuriose  (es  ist 
verdruckt  incuriose)  auch  Cic.  ad  Brut.  1,  13,  1,  Compar.,  Cic.  de  imp. 
Pomp.  5,  11:  invite  auch  Cic.  de  or.  2,  89,  364  (vel  prudentius  vel 
invitius).  —  S.  17.  Anm.  5.  perblandus  steht  Cic.  pro  Rabir.  Post.  8,  21 
in  den  besten  codd.  —  S.  18  fehlt  pereruditus,  Cic.  ad  Att.  4,  15,  2: 
daselbst  musste  p  er  in  vi  tu  s  cursiv  gedruckt  werden,  da  es,  so  viel  bis 
jetzt  bekannt,  sicher  nur  Cic.  Farn.  3,  9,  1  steht;  bei  Cic.  Fam.  7,  33,  2 
und  Liv.  40,  57,  3,  welche  Stellen  die  Lexica  anführen,  ist  das  Wort 
falsche  jetzt  geänderte  Conjectur.  --  S.  22.  Anm.  2  wird  aus  Seyffert's 
Commentar  zu  Cic.  Lael.  2,  10  Aufl.  1  citiert:  Habere  in  dem  Sinne  von 
scire,  sibi  persuadere,  kommt  nur  im  Imperativ  vor.  Aber  Aufl.  2 
(S.  48)  verbessert  Müller:  kommt  mit  Vorliebe,  aber  nicht  aus- 
schliesslich, im  Imperativ  vor.  S.  44.  Cic.  Fam.  7,  10,  2  lesen 
Baiter  und  Wesenberg  andabata.  Das.  Anm.  2  war  für  praelucere 
bonam  spem  bei  Cic.  Lael.  7,  23  Müllers  Fassung  in  der  2.  Auflage 
bei  Seyffert  anzuführen,  nach  welcher  bonam  spem  praelucere  die  Lesart 
der  Mehrzahl  unter  den  guten  Handschriften  (nicht,  wie  Seyffert  angiebt, 
unter  den  meist  schlechtem)  ist,  weshalb  Müller  diese  Lesart  in  seiner 
vortrefflichen  Ausgabe  von  Cic.  philos.  aufgenommen  hat.  Herr  Stinner 
tadelt  öfter  die  verborum  indices  (Lexica),  dass  sie  diese  oder  jene  Stelle 
aus  Cicero  nicht  aufführen,  Der  Herr  scheint  mein  Handwörterbuch  nicht 
zu  kennen,  da  er  sonst  dasselbe  in  den  meisten  Fällen  ausgenommen 
hätte.  Druckfehler  sind:  S.  14.  incuriose  statt  iniuriose  (s.  oben).  S.  20. 
Anm.  Z.  2.  Cic.  Acad.  2,  50,  95  statt  2,  29,  95.     S.  20.  Z.  9  v.  o.  ocoales- 


416  Lateinische  Lexikographie. 

cere  st.  occallescere.  S.  36.  Z.  7  v.u.  (des  Textes)  polla  statt  Polla. 
S.  43.  Z.  11  V.  0.  concestum  statt  concessum.  S.  53.  Z.  2  v.  u.  (des  Textes) 
fugiamis  st.  fugiamus.    S.  G6.  Anni.  2.  G.  Freund  statt  W.  Freund. 

De  Ciceronis  elocutione  in  oratiouibus  pro  P.  Quinctio  et  pro  Sex. 
Roscio  Amerino  conspicua.  Sci'ipsit  G.  Landgraf.  Wirceburgi  1878. 
51  S.  8. 

Nachdem  bereits  im  Jahre  1877  H.  Hellmuth  »de  sermonis  pro- 
prietatibus,  quae  in  prioribus  Ciceronis  orationibus  inveniuntur«  als  Doc- 
tordissertation  geschrieben  hatte  (s.  Jahresber.  1877.  Abtb.  III.  S.  332), 
erschien  im  folgenden  Jahre  obige  Schrift,  welche  sich  denselben  Gegen- 
stand zum  Vorwurf  gemacht  hat,  nur  dass  die  Behandlung  des  Stoffes 
eine  theilweise  verschiedene  ist,  da  der  Verfasser  sich  strenger  als  Hell- 
muth auf  die  beiden  Reden  beschränkt.  Die  Abhandlung  zerfällt  in  Pars  I. 
De  Asiano  genere  dicendi  in  duabus  prioribus  Ciceronis  ora- 
tionibus conspicua.  Dieses  Asianura  dicendi  genus  zeigt  sich  bei 
Cicero  besonders  in  der  redundantia  verborum,  namentlich  in  dem  häufi- 
gen Gebrauche  zweier  Synonyma  und  der  Alliteration.  Pars  II.  De  poe- 
tarum  lectione  in  Ciceronis  sermoue  conspicua.  I.  Sententiae. 
IL  Elocutiones  et  voces.  A.  Elocutiones.  B.  Vocabula.  I.  Substantiva. 
IL  Adjectiva.  III.  Adverbia.  IV.  Verba.  Pars  III.  Verborum  formatio 
et  syntaxis.  Addidamentum  I.  De  oratione  Ciceronis  pro  Q.  Roscio  Co- 
moedo.  Addidamentum  II.  De  formula  »per  fidem  decipi«.  Addidamen- 
tum III.  De  voce  »antiquus«.  Die  Arbeit  ist  mit  grossem  Fleisse  durch- 
geführt. Ich  habe  nur  wenige  Bemerkungen  zu  machen:  S.  29.  Repen- 
tino  steht  auch  Caes.  b.  G.  2,  33,  2.  Auct.  b.  Alex.  29,  4.  Gran.  Licin. 
p.  10,  19  Bonn.    Lact.  1,  11,  55.  —   S.  30.  Cotidiauo  steht  auch  Cic.  Verr. 

4,  8,  18  Richter  und  Müller.  Plin.  11,  154.  Rutil.  Lup.  1,  2.  Fronto  ad 
M.  Caes.  bei  Charis.  197,  4  K.;  desubito  findet  sich  schon  in  den  Tragi- 
corum    und    Comicorum    fragm.   ed.   Ribbeck,   s.  die  Indices    verbb.    — 

5.  32  f.  Bei  Cic.  Rose.  Am.  8,  32  hat  nur  Richter  »ut  omnes  cives  occi- 
sus  perdiderit«;  Halm,  Kayser  und  Müller  lesen  »ut  omnes  cives  per- 
diderit«.  —  S.  33.  Cic.  Rose  Am.  46,  132  ist  »qui  in  Sallentinis  aut  in 
Bruttiis  habent«  nicht  =  wohnen,  sondern  =  Eigenthum  (Besitzungen) 
haben,  ansässig  sind;  vgl.  Liv.  26,  34,  10.  Cic.  Verr.  5,  18,  45.  —  S.  37. 
Insignite  steht  aucli  Cornif.  rhet.  3,  16,  29.  Cic.  de  or.  2,  85,  349.  Gell. 
7  (6),  15,  5  und  nicht  zweimal,  sondern  sechsmal  bei  Plautus:  der  Cora- 
parativ  bei  Liv.  8,  13,  1.  —  S.  44.  Necesse  habere  steht  auch  Sen.  exe. 
contr.  6,  3.  p.  285,  15  K.  Petr.  3,  2.  Gai.  inst.  3,  206.  Veget.  mil.  3,  41- 
p.  71,  6  Lang.  lustin.  4,  3,  3;  13,  8,  4. 

De  praepositionum  ab,  ad,  ex  apud  Ciceronem  usu.  Abhandlung 
von  Otto  Schüssler.     Hannover  1880.    28  S.  4. 

§  1  und  2  dieser  Abhandlung  (S.  1  -  12)  handelt  über  die  Präpo- 
sitionen ab  und  ad,  §  3  (S.  12-  28)  über  ex.    Bei  allen  drei  Präpositionen 


Lateinische  Lexikographie.  417 

wird  als  Grundbegriff  die  örtliche  Bewegung  angenommen,  und  wieder 
bei  ex  die  Bewegung  »ex  aequo,  ex  superiore  loco  und  ex  inferiore  loco«. 
Es  folgen  dann  die  übrigen  Beziehungen,  überall  mit  reichlichen  Bei- 
spielen belegt. 

De  Propertii  elocutione  quaestiones.    Scripsit  Beruhardus  Kutt- 
ner.   Berol.   1878.    70  S.   8. 

Da  Properz  vieles  in  Bezug  auf  den  Sprachgebrauch  Eigenthüm- 
liche,  daher  das  Verständniss  Erschwerende  hat,  so  unternahm  es  der 
Verfasser  obiger  Abhandlung  eine  Reihe  \Yörter  einer  ausführlichen  Be- 
sprechung zu  unterziehen.  In  cap.  I  bespricht  er  Wörter,  welche  Properz 
mit  Vorliebe  gebraucht,  und  zwar  a)  Verba:  cogere,  venire,  ire,  conari, 
habere,  ducere,  trahere,  incipere  (immer  mit  Infinitiv),  posse,  accipe,  as- 
pice,  crede  mihi,  dixit  (dixerat),  iuvat,  quaeris,  quaeritis.  b)  Substantiva: 
amor,  fatura,  mors,  fumus,  rogus,  ossa,  cinis,  pulvis,  favilla,  manes,  um- 
bra,  sepulchrum,  bustum,  iter.  c)  Adjectiva  und  Adverbia:  surdus,  totus, 
pariter.  d)  Pronoraina:  ego,  tu,  quicumque,  qualiscumque,  iste,  aliquid, 
e)  Particulae:  a  (Interj.),  o,  atque,  modo  (postmodo),  nam,  namque,  nunc, 
saepe,  seraper,  sie,  tamen.  Da  ich  mich  seit  meiner  Studentenzeit  nicht 
speciell  mit  Properz  beschäftigt  habe ,  wage  ich  nicht  über  die  von  An- 
dern abweichenden  Erklärungen  vieler  Stellen  ein  Urtheil  zu  fällen.  S.  53 
finden  sich  ein  paar  Ergänzungen  zu  Dräger's  Eist.  Syntax  Bd.  2.  S.  89  d: 
modo  .  .  modo  .  .  .  nunc,  Prop.  1,  3,  21:  modo  .  .  •  interdum,  auch  Prop. 
2  (3),  15,  5. 

Der  Sprachgebrauch  des   Rhetors  Annaeus  Seneca.    Theil  IL    Von 
Max  Sander.    Wahren  1880.    25  S.   4.    (Programm.) 

Den  im  Jahre  1877  gebrachten,  so  lehrreichen  Mittheilungen  über 
den  Sprachgebrauch  des  Rhetors  Annaeus  Seneca  lässt  der  Verfasser  die 
Fortsetzung  folgen.  Diese  Mittheilungen  reihen  sich  Schritt  vor  Schritt 
der  historischen  Sj'ntax  von  Dräger  an  und  bringen  Ergänzungen  für 
§161  —  444.  Welche  Bereicherung  die  historische  Syntax  von  Dräger 
durch  diese  Schrift  erhält,  geht  z.  B.  daraus  hervor,  dass  S.  16  dreizehn 
verba  declarandi  mit  dem  Acc  und  Infin.  aufgeführt  sind,  welche  bei 
Dräger  fehlen.  Anhang  I  bringt  Nachträge  zum  I.  Theil,  Anhang  II  Kri- 
tisches. 

De  latinitate  Claudiani  poetae  observationes.    Scripsit  C  Paucker 
(im  Rhein,  Museum  35,  586-606). 

Obgleich  der  Ausgabe  des  Claudianus  von  Matth.  Gesner  ein 
ziemlich  vollständiger  Index  verborum  angefügt  ist,  müssen  wir  dennoch 
Herrn  v.  Paucker  für  diese  mit  gi'osser  Akribie  und  Belcsenheit  ange- 
fertigte Arbeit  dankbar  sein,  da  sie  uns  in  übersichtlicher  Darstellung 
ein  treues  Bild   von   dem  Gebrauch   der  Wörter  und  deren  Construction 

Jahresbericht  für  Altertl\iimswissenschaft  XXUI.  (1880.  III.)  27 


418  Lateinische  Lexikographie. 

bei  Claiidian  giebt.  Es  wird  I.  gehandelt  von  weniger  gebräuchlichen 
"Wörtern,  von  Wörtern  mit  weniger  gebräuchlicher  Bedeutung,  von  neuen 
Wörtern,  die  Claudian  zuerst  oder  nach  Neueren  gebraucht.  IL  wird 
dargethan,  dass  Claudian  sich  im  Allgemeinen  nur  classischer  Wörter 
bedient.  IIL  bespricht  der  Verfasser  Wörter,  welche  bei  Claudian  allein 
oder  mit  anderen  Neueren  in  Gemeinschaft  eine  neue  Bedeutung  ange- 
nommen haben.  IV.  führt  er  Bedeutungen  von  Wörtern  auf,  welche  erst 
in  der  simteren  Zeit  aufgekommen  sind.  V.  giebt  der  Verfasser  eine  grosse 
Reihe  Zusätze  aus  Claudian  zur  Syntax  in  Kühner's  Ausführl.  Gramma- 
tik, wofür  ihm  namentlich  auch  Herr  Drägcr  dankbar  sein  wird. 

Ueber  die  Latinität  des  Afrikaners  Cassius  Felix.  Ein  Beitrag  zur 
Geschichte  der  lateinischen  Sprache.  Von  Ed.  Wölfflin  (Sitzungsbe- 
richte der  königl.  bayer.  Akademie  der  Wissenschaften.  1880.  Heft  IV. 
S.  381-432). 

Der  Verfasser  giebt  an  der  Hand  der  im  Jahre  1879  von  Rose 
herausgegebenen,  im  Jahre  447  n.  Chr.  geschriebenen  Schrift  des  Cas- 
sius Felix  de  medicina  Aufschluss  über  das  allmähliche  Verschwinden 
einer  Reihe  von  Wörtern  (Substantiva,  Adjectiva,  Adverbia,  Verba)  und 
den  Ersatz  derselben  durch  andere.  Die  Beispiele  sind  meist  aus  medi- 
cinischen  Schriftstellern  (besonders  aus  Caelius  Aurelianus  und  Cassius 
Felix)  entnommen.  Den  Reigen  der  Wörter  eröffnet  morbus,  für  wel- 
ches nach  und  nach,  zunächst  als  Euphemismen,  vitium,  passio  und  infir- 
mitas,  auch  malum,  eintraten.  Nebenher  geht  die  Bemerkung,  dass  das 
Wort  aegrotatio  dem  aegritudo  und  aegrimonia  (aegrimonium)  weichen 
musste.  Dann  folgt  aegcr,  für  welches  aegrotans  und  aegrotus,  dann 
laborans,  dolens  und  besonders  patiens  eintraten.  Dann  folgt  remedium, 
für  welches  Caelius  Aurelianus  (acut.  1.  §  70;  chron.  1  §  35.  39.  4o.  98; 
2.  §  40)  und  Cassius  Felix  (praef.  p.  3,  12;  c.  2.  p.  10,  13;  7.  p.  16,  2; 
17.  p.  24,  14;  2L  p.  34,  6  und  sonst  oft)  das  noch  in  keinem  Lexicon 
in  dieser  medicinischen  Bedeutung  verzeichnete  adiutorium  gebrauchen.  — 
Für  mane  setzt  Caelius  Aurelianus  primo  tempore  lucis,  diurna  cum  luce, 
Cassius  Felix  lucescente  die;  für  hieme  setzten  beide  hiberno,  in  hiberno, 
hiberno  tempore,  für  vere  verno,  verno  tempore,  vernali  tempore.  Bei 
Celsus  steht  schon  statt  fera  (Wild,  Wildbret)  quadrupedes,  welches  Cae- 
lius Aurelianus  und  Cassius  Felix  im  Gegensatz  der  aves  allein  gebrauchen; 
sonst  auch  agrestes  (sc.  quadrupedes)  und  quadrupedes  silvestres.  — 
Für  des  Celsus  aves  (Geflügel)  hat  Caelius  Aurelianus  volantia,  Cassius 
Felix  volatilia  (auch  im  Bibcllatein  der  gewöhnliche  Ausdruck,  der  sich 
in  dem  französischen  Femin.  volaille  und  in  dem  italienischen  volatili 
erhalten  hat).  —  Veterescere  ist  eine  jüngere  Form  als  veterascere,  denn 
es  kommt  ausser  bei  Porphyr,  ad  Hör.  carm.  3,  16,  34  erst  bei  Eccl.  vor 
(inveteresco  auch  Orell.  inscr.  6086.  Wilm  inscr.  319.  lin.  23).  Teneres- 
cere,  welches  Wölfflin  mit  Tert.  de  res.  carn.  22  belegt,  steht  nach  den 


Lateinische  Lexikographie.  419 

Lexicis  schon  Geis.  6,  6,  4.  Plin.  17,  189;  28,  103.  —  So  viel  als  Probe 
aus  der  höchst  interessanten  Schrift,  welche  gewiss  jeder  Leser  mit  Dank 
gegen  den  Verfasser  aus  der  Hand  legen  wird. 

De  verborum  compositorum  quae  exstant  apud  Plautura  structura 
commentatio.     Scripsit  Fr.  Ullrich.     Halle  1880.     32  S.   4.    (Pi'ogr.) 

Der  Verfasser  behandelt  1.  diejenigen  Verba  composita,  welche  bei 
Plautus  und  andern  vorklassischeu  Schriftstellern  nicht  allein  mit  Präpo- 
sitionen, sondern  auch  mit  blossem  Casus  gefunden  werden.  2.  diejeni- 
gen, bei  denen  bei  den  älteren  Dichtern  beide  Constructionen  vorkommen, 
die  neueren  aber  die  Präpositionen  nicht  anwenden.  3.  diejenigen,  bei 
denen  Plautus  blos  Präpositionen  gebraucht,  die  neuereu  Dichter  dagegen 
Präpositionen  und  blosse  Casus.  4.  diejenigen,  bei  welchen  Plautus  und 
Neuere  blosse  Casus  setzen.  5.  diejenigen,  bei  welchen  Plautus  nur  Casus 
hat,  Andere  aber  Präpositionen  anwenden.  Zur  leichteren  Uebersicht  hat 
der  Verfasser  Tabellen  aufgestellt,  in  denen  in  einer  Reihe  zuerst  die 
Construction  jedes  Verbums  bei  Plautus  verzeichnet  ist,  dann  die  des 
Terenz,  des  Lucrez,  des  CatuU,  des  Vergil,  des  Horaz,  des  Tibull,  des 
Properz  und  Ovid.  Die  selteneren  Fälle  sind  überall  mit  vollständigen 
Belegstellen  versehen.  Die  ganze  Arbeit  verräth  eine  grosse  Belesenheit 
im  Plautus  und  in  den  anderen  Dichtern  und  wird  von  denen,  die  sich  mit 
Plautus  oder  einem  der  andern  Dichter  beschäftigen,  als  eine  willkom- 
mene Gabe  begrüsst  werden,  um  so  mehr  als  der  Verfasser  bisweilen 
auch  das  Feld  der  Kritik,  wie  mir  scheint  nicht  ohne  Geschick,  betreten 
hat.  Für  meine  lexikalischen  Zwecke  ist  die  Schrift  eine  wahre  Fund- 
grube, weshalb  ich  mich  dem  Verfasser  noch  zu  besonderem  Dank  ver- 
pflichtet fühle. 

Zum  Gebrauch  der  verba  frcquentativa  und  intensiva  in  der  älteren 
lateinischen  Prosa  (Cato,  Varro,  Salhist).  Von  Dr.  Richard  Jonas. 
Posen  1879.    16  S.   4.    (Progr.) 

Angeregt  durch  eine  Bemerkung  von  A.  0.  F.  Lorenz  in  seiner 
Ausgabe  von  Plautus  Mostellaria  (zu  v.  111,  nicht  v.  HI)  hatte  der  Ver- 
fasser vor  mehreren  Jahren  dem  Gebrauche  der  sogenannten  Verba  frc- 
quentativa in  der  lateinischen  Komödie  seine  Aufmerksamkeit  zugewendet, 
dabei  aber  auch  einige  andere  Dichter  aus  späterer  Zeit  in  die  Betrachtung 
gezogen,  namentlich  Catuli,  Tibull,  Properz  und  Horaz.  Im  ersten  Theil 
seiner  Arbeit  (Posen  1871.  als  Doctordissertation)  spricht  er  über  die 
muthmassliche  Ableitung  dieser  Verba,  der  zweite  (als  Programm-Abhand- 
lung, Meseritz  1872)  enthält  eine  Aufzählung  und  Besprechung  der  in 
der  römischen  Komödie  und  ihren  Fragmenten,  in  den  Fragmenten  der 
Tragödie,  des  Ennius  und  bei  den  oben  genannten  Dichtern  vorkommen- 
den Verba  der  in  Rede  stehenden  Gattung.  Jenen  zweiten  Theil  hat 
Lorenz   (im    Piniol.  Anzeiger   von   Leutsch  Bd.  VII.   S  ^)]^^l  juicht,   wie 

27« 


420  Lateiiiischo  Lexikographie. 

Herr  Jonas  angiebt,  im  Piniol.  Anzeiger  zum  Rhein.  Museum,  welcher 
gar  nicht  existiert])  einer  Beurtheilung  unterzogen  und  dabei  den  Wunsch 
ausgesprochen,  dass  auch  Gate  berücksichtigt  werden  möge.  Der  Ver- 
fasser geht  nun  auf  diesen  Wunsch  ein,  zieht  aber  auch  Varro  und  Sallust 
in  den  Kreis  seiner  Besprechung.  Die  Abhandlung  zerfällt  in  folgende 
Paragraphen.  I.  Verba  mit  dem  Suffix  ito  (31).  II.  Verba  mit  dem  Suffix 
to  (22,  mit  den  Composita  30).  III.  Verba  mit  dem  Suffix  so  (8).  Alle 
drei  mit  grossem  Fleisse  abgefasste  Abhandlungen  sind  ein  schätzens- 
werther  Beitrag  zur  Lehre  vom  lateinischen  Verbum.  -  Wenn  der  Ver- 
fasser unter  no.  I  (S.  6)  aus  Varro  de  I.  1.  9,  28.  §  36  M.  (p.  482  Sp.) 
ein  Verbum  animadvertito  anführt,  so  ist  das  ein  Uebereilungsfehler; 
denn  animadvertito  ist  dort  die  2.  Pers.  Imperat.  act.,  und  ist  am  Platze, 
da  eine  Kegel  aufgestellt  wird  (vgl.  Kühner's  Ausf.  lat.  Gr.  Bd.  2.  S.  150). 
Animadvertito  steht  hier  ganz  in  gleichem  Sinne,  wie  10,  3.  §  63  M. 
(p.  580  Sp.)  animadvertendum.  Auch  müsste  das  intensivum  von  animad- 
verto  doch  wohl  animadversito  heissen  (vgl.  curro,  curso,  cursito,  utor, 
usitor,  also  verto,  verso,  versito).  Ebenso  ist  pascitare  (S.  8)  bei  Varr. 
r.  r.  3,  16,  19  in  pastitare  zu  verwandeln,  da  an  der  angeführten  Stelle 
so  zu  lesen.  Herr  Jonas  führt  pastitare  als  Variante  einer  Handschrift 
an  (Schneider  hat  sie  nicht).  Die  Form  pastitare  schien  mir  richtiger; 
ich  wendete  mich  aber,  um  Gewissheit  zu  haben,  an  Herrn  Prof.  Keil  und 
erhielt  mit  liebenswürdiger  Bereitwilligkeit  folgende  Auskunft:  »pasci- 
tant  giebt  ed.  princ.  Politian  hat  eine  Variante  aus  seiner  Handschrift 
nicht  angemerkt.  Auch  aus  Laur.  30,  10  (saec.  14  codex  secundus  Poli- 
tiani)  und  aus  codex  Caesenas  habe  ich  eine  Variante  nicht  bemerkt. 
Dagegen  geben  Laur.  51,  4,  Parisinus  und  Ambrosianus  M.  69  pastitant. 
Ich  halte  hiernach  trotz  des  Schweigens  Politian's  pastitant  für  die  im 
Archetypon  überlieferte  Lesart;  vielleicht  war  sie  schon  in  diesem  ge- 
ändert«. 

Passive  Verba  mit  dem  Accusativ  und  der  Accusativus  Graecus  bei 
den  lateinischen  Epikern.  Vom  Oberlehrer  Engelhard t.  Bromberg 
1879.    19  S.  4.    (Progr.) 

Angeregt  durch  Kühner's  Ausf.  lat.  Grammatik  Bd.  2.  §  71  u.  73  hat 
der  Verfasser  mit  grossem  Fleisse  eine  bedeutende  Sammlung  Belege  für 
passive  Verben  mit  dem  Accusativus  zusammengebracht;  ebenso  über 
den  Accusativus  Graecus.  Was  die  Einthcilung  angeht,  so  werden  nach 
Lehrs'  Vorgange  zunächst  zweierlei  Media,  das  pathische  und  das  ethi- 
sche, unterschieden,  und  es  sind  innerhalb  derselben  die  Verba  nach  ihren 
Bedeutungen  in  kleinere  Kategorien  geordnet.  Zu  den  pathischen 
Medien  rechnet  der  Verfasser  diejenigen,  bei  denen  das  Subject  durch 
seine  eigene  Thätigkeit  afficiert  wird  und  unter  eigener  Einwirkung  sich 
als  leitend  empfindet.  Durch  das  ethische  Medium  wird  ausgedrückt, 
dass  das  Subject  seine  Tliätigkeit  in   seinem  Interesse  für  seine  Em- 


Lateinische  Lexikographie.  421 

pfindung  ausübt.  Demnach  ist  nun  die  Eintheiluug  der  Abhandlung  fol- 
gende: Capitel  1.  A.  Pathisches  Medium.  §  1.  Yerba  der  Gemüthsbe- 
wegung.  §  2.  Verba  körperlicher  Bewegung.  §  3.  Verba  des  Ueberganges 
und  der  Veränderung.  §  4.  Verba  in  denen  energische  Thätigkeit  seineu 
Ausdruck  findet.  B.  Ethisches  Medium.  §  5.  Verba  velandi  und  induendi 
und  deren  Gegentheile.  a)  Verba  velandi  und  nudandi  bei  denen  das 
Object  gewöhnlich  den  Körper  oder  einen  Theil  desselben  ausdrückt, 
b)  Verba  induendi  und  exueudi  bei  denen  das  Object  ein  Kleidungsstück 
oder  etwas  Aehnliches  ist.  c)  Verba,  welche  die  Bedeutungen  anziehen 
und  umhüllen,  ausziehen  und  entblössen  vereinigen  und  daher 
doppelte  Construction  haben,  indem  der  Acc.  entweder  einen  Körpertheil 
oder  ein  Kleidungsstück  bezeichnet  (ciugi,  succingi,  circumdari,  exui,  im- 
plecti,  induci).  -  §  6.  Verba  iungendi  und  solvendi.  a)  Verba  iuugeudi. 
b)  Verba  solvendi.  §  7.  Einige  Verba  verschiedener  Bedeutung,  die  au 
sich  auch  zu  den  pathischeu  Medien  gehören  könnten,  jedoch  hierher 
zu  rechnen  sind,  weil  in  der  Verbindung  des  Verburas  mit  dem  ihm  hin- 
zugesetzten Object  sich  die  ethische  oder,  wie  Krüger  es  bezeichnet, 
die  dynamische  Kraft  des  Mediums  besonders  deutlich  ausprägt  (saturari, 
exsaturari,  satiari,  submergi,  condi,  claudi,  premi,  comprimi,  exprimi, 
carpi).  Capitel  2.  lieber  den  eigentlichen  Acc.  Graecus.  Obgleich  nicht 
geleugnet  werden  soll,  dass  die  bisher  angeführten  Stelleu  die  griechische 
Ausdrucksweise  nachahmen,  so  passt  nach  der  Meinung  des  Verfassers 
auf  sie  nicht  der  Name  Acc.  Graecus  und  die  für  ihn  übliche  Erklärung. 
Der  Acc.  Graecus  steht  nur  bei  passiven  Verben  die  auch  entschieden 
passive  Bedeutung  haben,  besonders  oft  beim  Participium  Perf.  Pass.  Es 
werden  nun  §  l  bis  §  6  die  verschiedenen  Fälle  aufgeführt,  in  denen  der 
Acc.  Graecus  nach  der  Meinung  des  Verfassers  angenommen  werden  muss. 
Zum  Schluss  (§  Y  u.  8)  werden  noch  einige  Sonderbarkeiten  im  Ausdruck 
erwähnt,  der  Acc.  Graecus  bei  Substantiven  und  beim  intransitiven  Ak- 
tivum.  Möge  es  dem  Verfasser  gefallen,  auch  noch  die  andern  Dich- 
tungsarten iu  den  Kreis  seiner  Beobachtungen  zu  ziehen,  dann  wird  auch 
zu  manchem  medialen  Passivum  sich  ein  weiterer  Beleg  finden,  wie  z.  B. 
nodari  (S.  lü)  schon  Ovid.  rem.  17  steht  (wo  laqueo  Collum  nodatus). 
Druckfehler  ist  S.  13  a.  E.  succintus  statt  succinctus. 

Lateinische  und  romanische  Comparation.    Von  Eduard  Wölfflin. 
Erlangen  1879.     VI,  88  S.   8. 

Die  Erforschung  des  Spätlateins  in  seinem  Verhältniss  zu  den  ro- 
manischen Sprachen  ist  ein  unangebautes  Feld,  wie  kein  anderes.  Herr 
Prof.  Wölfflin  hat  nun  ausgerüstet  mit  grossartigen  Sammlungen  in 
obiger  Schrift  den  gelungenen  Versuch  gemacht  eine  Seite  dieses  Feldes 
zu  cultivieren.  Die  Schrift  fördert  überraschende  Resultate  zu  Tage. 
Nach  einer  kurzen  f]inlcitung  bespricht  sie  S.  7  ff.  die  Steigerung  des 
Positivs  durch  Advcrbia  (.multum,  valde,  vehementer;  beiic,  male; 


42"3  Lateinische  Lexikographie. 

prime,  apprime,  cumprinie;  egregie,  eximie;  iusigne,  insigniter;  impense, 
inipendio,  oppido;  aliquam,  admodum,  satis;  plane,  prorsus;  abunde,  ni- 
rais  oder  nimium;  per  und  prae  mit  Adjectiven  zusammengesetzt;  endlich 
perquam,  nimis  quam,  sane  quam,  oppido  quam,  mire  quam,  valde  quam^. 
Diese  Adverbia  waren  nicht  alle  gleichzeitig  im  Gebrauche,  sondern  lösten 
einander  vielfach  ab,  ja  die  gebräuchlichsten  der  früheren  Zeit  gingen 
allmählich  ganz  unter;  nur  bene,  multura  und  satis  erhielten  sich.  Es 
folgt  S.  29  ff.  die  Umschreibung  des  Comparativs  und  Superla- 
tivs. Sie  geschieht  im  Lateinischen  mit  Hülfe  der  Adverbia  magis  und 
raaxime  und  seit  dem  Ende  des  2.  Jahrhunderts  n.  Chr.  auch  bei  einzel- 
nen Schriftstellern  durch  plus.  Von  den  romanischen  Sprachen  wählte 
bekanntlich  die  portugisische  und  spanische  (auch  die  wallachische)  ma- 
gis, die  italienische  und  französische  plus  Dann  bespricht  der  Herr  Ver- 
fasser S.  34ff.  die  Verstärkung  des  Comparativs  und  Superla- 
tivs (durch  aliquantum,  multum,  tantum,  quantum;  multo  und  longe  [und 
zwar  verstärkt  multo  gewöhnlich  den  Comparativ,  longe  den  Superlativ]; 
vel;  facile  bei  Superlativen  u.  dergl.  Hierauf  S.  42  ff  die  Doppelgra- 
dation (vgl.  Joh.  Ott  in  den  N.  Jahrb.  1875.  S.  787  ff.).  Abgesehen  da- 
von, dass  zu  einem  Adjectiv  im  Positiv  zwei  steigernde  Adverbia  hinzu- 
treten können  (z.  B.  bene  naviter,  plane  bene,  perquam  u.  dergl.),  hat  die 
Sprache  sowohl  doppelte  Comparativ-  und  Superlativendung  angesetzt, 
als  auch  steigerndes  Adverb  und  Suffix  combinirt.  Dahin  gehört  dexte- 
rior  und  sinisterior,  dann  die  Comparative  gen.  nentr.  von  supra,  infra, 
post  u.  s.  w. ;  dann  pluriores  von  plures ;  magis  und  maxime  zum  Com- 
parativ und  Superlativ;  admodum,  adprime,  bene,  eximie  und  andere  beim 
Superlativ.  Hierauf  (S.  49  ff.)  der  Gegenstand  der  verglichen  wird. 
Er  folgt  einem  Comparativ  entweder  mit  quam  oder  er  steht  im  Ablativ, 
oder  er  folgt  ohne  quam.  Die  ältere  Latinität  kennt  (gegen  Dräger  Bd.  L 
S.  565)  quam  noch  nicht  und  der  Ablativ  ist  in  der  classischen  Sprache 
einmal  auf  negative  Sätze  und  Fragen  im  negativen  Sinn,  dann  auf  ge- 
wisse Redensarten  (wie  opinione  maior  [auch  opinione  celerius],  spe  citius, 
melle  dulcius,  luce  clarius)  beschränkt.  Der  Genetiv  nach  einem  Com- 
parativ ist  wohl  als  Graecismus  zu  erklären  und  steht  zuerst  bei  Vitruv 
(5,  1,  3.  p.  105,  23  Rose).  Dann  (S.  54 ff.)  die  Verschiebung  der 
Comparations grade,  und  zwar  Superlativ  für  Positiv,  Comparativ  für 
Positiv.  Dann  (S.  68)  Vertauschung  von  Comparativ  und  Super- 
lativ, und  zwar  Positiv  für  Comparativ  und  Superlativ,  quisque  mit  Po- 
sitiv, Comparativ  und  Superlativ.  Endlich  Schlussbemerkung  und  einige 
Nachträge.  Zu  bemerken  habe  ich  nur,  dass  (gegen  S.  7)  magnopere 
doch  auch  bei  Adjectiven  steht  (s.  Cic.  ad  Att.  1,  8,  1:  magnopere  iu- 
cundus)  und  dass  (gegen  S.  45)  subterius  ausser  Gromat.  vet.  p.  408 
(nicht  48),  25  sich  auch  das.  p.  412,  15  und  bei  Isid.  16,  8,  4  (mit  Ggstz. 
superius)  findet.  Jeder,  der  sich  für  diese  Seite  der  Sprachwissenschaft 
interessiert,  wird  diese  interessante  Schrift  gewiss  niit  grösster  Befriedi- 
gung studieren. 


Lateinische  Lexikographie.  423 

Beitrag  zum  Gebrauch  des  Zahlworts  im  Lateinischen.  I.  Theil. 
Gebrauch  des  Livius.  Vom  Oberlehrer  Gottlob  Richter.  Olden- 
burg 1880.    45  S.   4.    (Progr.) 

In  dieser  mit  staunenswerthem  Fleisse  zusammengestellten  Arbeit 
erhalten  wir  bestimmte  Auskunft  über  gewisse  mit  dem  Gebrauche  des 
Zahlwortes  zusammenhängende  Fragen.  Der  Verfasser  hat  mit  Livius 
den  Anfang  gemacht,  weil  er  den  reichsten  Stoff  zur  Beobachtung  und 
Vergleichung  bietet.  Den  Gebrauch  des  Caesar  überall  an  die  Seite 
zu  stellen,  wie  es  von  vornherein  beabsichtigt  war,  gebrach  es  an  Zeit. 
Zuerst  bespricht  der  Verfasser  an  der  Hand  der  besten  Livius -Ausgabe 
von  Martin  Hertz  die  zusammengesetzten  Zahlen.  Wir  erfahren  genau, 
wie  oft  sich  die  Zahlen  von  undecim  bis  uudeviginti  finden,  auch  ob  und 
wie  oft  die  Formen  decem  et  sex,  decem  et  septem,  decem  septem  u.  s.  w. 
vorkommen.  Bei  den  Zahlen  von  21-99  steht  entweder  der  Einer 
mit  et  voran  oder  ohne  et  nach.  Dann  handelt  der  Verfasser  vom  Ge- 
brauch der  Adverbien  ungefähr,  etwa,  fast,  beinahe  (ad,  fere,  ferme, 
prope,  paene,  admodum)  bei  Zahlen,  wobei  sich  herausstellt,  dass  ad 
beinahe  zum  reinen  Adverb  geworden  ist.  —  Hierauf  über  numero  bei 
Zahlen  =  im  ganzen  (wogegen  omnino  bei  Zahlen  =  nur).  -  Die 
Auslassung  von  schon  (iam),  von  nur  (tantum,  modo)  gilt  als  Regel; 
doch  finden  sich  iam,  tantum,  modo  auch  bei  Livius.  --  Wie  ad  neben 
ferme  hat  Livius,  und  zwar  er  zuerst,  supra  neben  amplius  37  mal  in 
adverbialer  Weise,  gewöhnlich  vor  milia  hostium  caesa,  capta  u.  ähul.; 
von  der  Zeit  und  von  einer  Werthsumme  steht  auch  super  je  einmal  und 
ultra.  Bei  amplius  und  dem  viel  häufigeren  plus,  sowie  bei  minus  vor 
Zahlen  ist  das  etymologische  Bewusstsein  von  der  comparativen  Natur 
dieser  Adverbien  verloren  gegangen,  so  dass  der  Ablativus  comparationis 
ganz  selten  und  quam  nur  noch  bei  plus  öfter  vorkommt;  in  der  Regel 
folgt  der  schlichte  Casus.  Nach  diesen  Auseinandersetzungen  folgt  der 
Gebrauch  von  ante  und  post,  von  antequam,  postquam  und  quam.  Hier- 
auf bespricht  der  Verfasser  das  Zahlwort  als  Attribut;  dann  dies,  annus, 
hora,  mensis  (auch  biduum,  biennium);  dann  die  Bedeutung  und  Con- 
struction  von  unus,  primus  und  deren  Verbindungen  mit  anderen  Wörtern ; 
endlich  noch  duo,  ambo,  utcrque  u.  s.  w.  Möge  der  Verfasser  Müsse  und 
Kraft  behalten  auch  noch  andere  Schriftsteller,  namentlich  Cäsar  und 
Curtius,  in  gleicher  Weise  auszubeuten. 

Historische  Syntax  der  lateinischen  Sprache.  Von  A.  Drag  er. 
L  Bd.  Zweite  Auflage.  Leipzig  1878.  XXXH,  671  S.  -  H.  Bd.  Leip- 
zig 1872  — 1878.  836  S.  8.  Nachträge  zur  lateinischen  Syntax  von 
A.  Drag  er.     Aurich  1879.     28  S.   8.    (Progr.) 

Endlich  haben  wir  wieder  ein  Werk  treuen  deutschen  Fleisses  voll- 
endet vor  uns.  Herrn  Dräger  gebührt  das  grosse  Verdienst  die  einzelnen 
Bausteine  zu  einer  historischen  Syntax  der  lateinischen  Spraclie  zusammen- 


424  Lateinische  Lexikographie. 

getragen  und  zu  einem  freilich  theilweise  noch  unvollkommenen  Werke 
verarbeitet  zu  haben.  Wie  Dräger  aber  bemüht  ist  an  seinem  Baue  fort 
und  fort  zu  bessern  und  ihn  weiter  auszuführen,  zeigt  die  zweite  Auflage 
des  ersten  Bandes.  Die  erste  Auflage  enthält  142,  die  zweite  671  Seiten, 
ist  also  um  mehr  als  zwei  Drittheile  vermehrt  worden.  Der  zweite  Band 
ist  nicht  minder  der  Verbesserung  und  Vermehrung  bedürftig.  Dazu  mein 
Schertieiu  beizutragen  ist  der  Zweck  der  folgenden  Zusätze.  Bd.  I.  §  7. 
S.  10  tf.  Der  Plural  der  Abstracta.  Hier  ist  a)  Vorklassische  Zeit  mit 
Studemuud's  und  meiner  Hülfe  von  58  auf  189  Wörter  vermehrt  worden. 
Zu  streichen  ist  trucidationes,  da  Cato  fr.  bei  Gell.  13,  25  (24),  12  =  Cato 
fr.  ed.  Jordan  p.  39,  12  Hertz  und  Jordan  trucidationem  facis  lesen  (der 
falsche  Plural  ist  aus  Freund's  oder  Klotz's  Wörterbuch  entnommen).  Es 
fehlt  comraoda,  Plaut,  trin.  1117.  Ter.  Andr.  628.  iucommoda,  Acc.  tr.  350. 
mores,  Plaut.  Amph.  267.  Tragic.  ine.  fr.  117.  —  b)  Klassische  Periode 
und  c)  Klassische  Dichter  und  nachklassische  Prosaiker  u.  s.  w.  können 
noch  bedeutend  vermehrt  werden.  So  fehlen  für  b)  selbst  aus  Cicero 
emptiones,  Cic  ep.  7,  23,  2.  (auch  Vell.  2,  81,  3).  foedera,  Cic.  Verr.  5, 
19,  50  (auch  Caes.  b,  a.  3,  108,  3).  observationes,  Cic.  Mur.  24,  49.  posti- 
liones,  Cic  har.  resp.  10,  20  (ausserdem  Arnob.  4,  31).  secessiones,  Cic. 
de  rep.  1,  40,  62.  vastationes,  Cic.  Phil,  5,  9,  25;  ausserdem  expeditiones, 
Hirt.  b.  G.  8,  6,  4  u.  8,  8,  3.  (auch  Vell.  2,  31,  2).    maudata,  Caes.  b.  G. 

1,  35,  1.  Für  c)  fehlen  auguratus  und  poutilicatus,  Tac.  bist.  1,  77.  casus, 
Vell.  1,  3,  1;  3,  75,  2.  commercia,  Vell.  2,  65,  1.  Plin.  33,  7.  Flor.  3,  6,  1; 
conversationes,  Schol.  luven.  6,  402.  praecantationes.  Solin.  27,  37.  prae- 
clusiones,  Vitr.  9,  8,  6.  praedicationes,  Sidon.  ep.  9,  3.  precatus,  Stat. 
Theb.  10,  71.    principatus,    Vell.  2,  128,  3.    proclamationes ,   Quint.  decl. 

2,  19.  p.  36  Bip.  subtilitates ,  Cassiod.  expos.  in  psalm.  14.  taxationes, 
Soliu.  1,  85.  terminationes,  oft  bei  Vitr.,  s.  Iudex,  transcursus,  Sen.  nat. 
qu.  6,  3,  3.  trepidationes,  Arnob.  7,  13.  tribunatus,  Tac.  dial.  7.  usurpa- 
tiones.  Gell.  7  (6),  16,  1.  vernationes,  Plin.  u.  h.  25,  19.  versationes,  Vitr. 
10,  1,  4.  —  §25.  S.  59ff. :  Ellipse  eines  Substantivs  bei  substantivisch 
gebrauchten  Adjectivis.  Es  fehlen:  actio  bei  pigneriticia  und  tributoria 
(JCt.).  —  aedificium  bei  cocinatorium  —  aes  bei  unguentarium  —  ager 
bei  in  Privernati,  in  Puteolauo,  in  Seutinate,  in  privato  (Ovid.  fast.  5, 
286).  —  Alpes  bei  Cottiae.  —  animalia  bei  terreua.  —  aqua  bei  fontana, 
Martia,  tepida,  und  aquae  bei  thermae.  -  arbor  bei  picea.  —  area 
bei  ficaria.  —  ars  bei  carpentaria,  cenacularia,  fabrica,  fullonica,  haruspi- 
cina,  histrionia,  und  artes  bei  magicae.  —  artifex  bei  marmorarius,  sta- 
tuarius.  —  artificium  bei  praeconium.  —  auctoramentum  bei  gladiatorium. 

—  Carmen  bei  propempticon.  —  caules  bei  rapicii.  —  causa  bei  privata 
und  publica.  —   Pergamcna  bei  Charta  (auch  Not.  Bern.  p.  72  Schmitz). 

—  cohortes  bei  praetoriae.  —  donum  bei  missarium  und  dona  bei  satur- 
nalicia  und  sigillaricia.  —  equi  bei  agminales.  —  fabula  bei  palliata.  — 
frater  bei  gerraanus.  —  genitalia  bei  abscisa.   -  hora  bei  quota  und  se- 


Lateinische  Lexikographie.  425 

Clinda  und  octava  und  decima  (Cornif.  rhet.  4,  51,  67.  Sen.  trauqu.  17,  7). 
—  hostiae  bei  lacteutes.  —  insulae  bei  Aegates.  —  ius  (Brühe)  bei  ci- 
miuatura.   —   libra  bei   Campana   und  momentaua.   —    litterae    bei  hae 
(s.  Augustin.  ep.  32,  1:  pridie  quam  has  daremus).  —  machina  bei  frac- 
toria.    —    medicamentum  bei  abortivum,    uxorium.   —    mensa  bei  Del- 
phica.  —  modus  bei  pronuntiativus.  —  navis  bei  codicaria,  cursoria.  — 
officina  bei  fabrica  und  fullouica.  —  oleum  bei  uigellatum.  —  opera  bei 
eädem,   s.  Brix  Plaut,  trin.  578,   und  vielleicht  bei  deditä,   Cic.  ad  Att 
15,  4,  4  (wo  man  operä  eingesetzt  hat).  —  pars  oder  portio  bei  rata.  — 
particula  bei  abnutiva  und  confirmativa.  —  pigmentum  bei  pelagium.  — 
puUus  bei  colurabinus,  palumbinus.  —  portus  bei  Gesoriacus.  —  puls  bei 
granea.  —  reda  bei  birota.  —  saltus  bei  Pyrenaeus.  —   senatus  consul- 
tum  bei  Pegasianum  und  Trebellianum.  —  sol  bei  meridianus  und  occi- 
duus.   —   solum  bei  barbaricum.   —   soror  bei  germana.   —   stellae  bei 
vagae,   bei   vergiliae.    —    syllaba  bei  paenultima.   —   templum  bei  Cae- 
sareum.  —  terra  bei  Augustamnica.  —  tributum  bei  uxorium.  —  vesti- 
menta  bei  dorsualia,   galbina  und  scutulata.   —   via  bei  posterula.     Die 
Belegstelleu  finden  sich  in  meinem  Handwörterbuche  Aufl.  VIL  —    §  53. 
S.  104.   Viele  Stellen  zu  quanti  und  tanti  =  quot  und  tot  (sowie  für  ali- 
quanti  =  aliquot,   was   bei  Dräger  fehlt)   giebt  Paucker  im  Scrutariura 
p.  51.  —   §  77.  S.  130.   Die  Beispiele  für  perquam  sind  sehr  dürftig  ge- 
geben.    Es   steht  a)  bei  Adjectiven,  b)  bei   Adverbien,   c)  bei  Verben, 
s.  mein  Handwörterb.   Aufl.  VIL     Beispiele  aus   Cic.  sind  perqu.   grave 
est  dictu,  Cic.  Plane.  6,  16.  perqu.  breviter,  Cic.  de  or.  2,  49,  201.  perqu. 
flebiliter,   Cic.  Tusc.  2,  21,  49.  perqu.  optandum  esse,  Cic.  de  or.  2,  38, 
161.     Es  fehlt  nimis  quam,  s.  mein  Handwörterb.  Aufl.  VH  unter  nimis 
a.  E.  ~-    §  78.  S.  130.  fehlt  vehementer,   s.  mein  Handwörterb.  Aufl.  VH 
und  Wölfflin,  Latein,  und  roman.  Comparation  S.  11  und  S.  87.  —  Bd.  H. 
§314,  8.  S.  37:   late  lougeque   nicht   erst  bei  Späteren,    sondern  schon 
Cic.  de  legg.  1,  12,  34:  auch  longo  atque  late,  Cic.  Marc.  9,  29.  —  S.  40. 
portari  atque  agi  schon  Caes.  b.  c.  2,  25,  5.  —  S.  41  fugare  fundereque 
schon  Sali.  lug.  21,  2.    -    §  317,  1.   S.  62:   igni  ferroque,  Cic.  Phil.  13, 
21,  47.  Vell.  2,  110,  6.   -  §  329,  3,  d  u.  e.    S.  89:  modo  .  .  .  modo  .  .  . 
nunc,  Prop.  1,  3,  21.  modo  .  .  .  interdum  auch  Prop.  2,  15,  5  (3,  7,  5  Luc. 
M.).   —   §  329.  5,  a.  S.  89:   nunc  . .  .  nunc  .  .  .  nunc,  Vell.  2,  11,  3.  — 
§  330.  S.  91.  hinc  .  .  .  illiuc,  Vell.  2,  84,  2.  —  §  331,  4.  S.  92  Ueber  qua- 
qua,  s.  Brix  zu  Plaut.  Men.  666.  M.  Müller  H.  Anh.  zu  Liv.  2,  35,  4.  — 
§  388.  S.  239.  Efflagitarn  mit  folg.  ut,  nicht  nur  Cic.  H.  Verr.  1,  24,  63, 
s.  mein  Handwörterb.  Aufl.  VH.    Exigere:   Cic.  de  flu.  2,  35,  119   lesen 
Madvig,  Baiter  und  Müller  elicerem.  —  S.  243.  Visum  est  mit  folg.  ut 
auch  Cornif.  rhet.  4,  10,  14.  —  §  397.  S.  249.  Klotz  citiert  nicht  fälsch- 
lich für  cupere  mit  folg.  ut  die  Stelle  Plaut,  capt.  1,  2,  17,  sondern  nach 
ed.  Erncst.;  bei  Fleckeisen  1,  1,  34  (102),  bei  Brix  98.  —  §  401.  S.  258. 
Dass  Livius  nicht  ausschliesslich  die  Stellung  darc  operam  ut  hat,  zeigt 


426  Latoinischo  Lexikographie. 

M.  Müller  IL  Anh.  zu  Liv.  2,  44,  4.  -  §  405.  S.  273.  fatum  est,  ut,  auch 
Verg.  Aen.  2,  433.  Hygin.  fab.  63.  —  §  409.  S.  281  fehlt  Obtestor  mit 
blossem  Conjunctiv,  obtestor  lubeas,  ne  etc.,  Prud.  c.  Symm.  1.  praef.  88. 
te,  lapis,  optestor  (so!)  leviter  super  ossa  residas,  Bormann  Ungedr.  In- 
schr.  n.  17,  3.  p.  14.  -  §  413,  1.  S.  293.  Valere  mit  Infin.,  Cic.  Oecon. 
§  5  aus  Col.  12.  praef.  §  6.  Val.  Max.  8,  3  in.;  2,  10,  5;  3,  2,  4.  — 
§  413,  2.  S.  293.  sufficere  mit  Lifin.  auch  Lucau.  5,  153,  Sil.  14,  603.  — 
§  413,  3.  S.  293.  Für  est  mit  Infin.  kennt  Dräger  aus  der  alten  Zeit  nur 
Plaut,  trin.  2,  6,  20;  aber  s.  Mumm.  1.  p.  273  R^.  Er  sagt  »nirgends  in 
klassischer  Prosa« ;  aber  s.  Varr.  Autiqu.  rer.  divin.  VII.  fr.  1  bei  Gell. 
18,  12,  9.  -  §  413,  5.  S.  295.  Es  fehlt  teuere  mit  Infin.,  Plaut.  Bacch. 
655.  Ignorare  mit  Infin-  schon  Hör.  art.  poet.  87.  -  §  414.  S.  296.  ne- 
cesse  habeo  »nur  bei  Cicero  mit  Infin.«.  So  Dräger.  Die  Stellen  aus 
Cicero  giebt  volltändig  Landgraf  de  Cic.  eloc.  in  orat.  pro  P.  Quinct.  etc. 
S.  43  f.  Aber  es  kommt  nicht  selten  auch  bei  Andern  vor,  und  zwar  mit 
Negation  (wie  immer  bei  Cicero)  auch  Ter.  adelph.  51.  Caes.  b.  c.  1,  84,  5. 
Vitr.  2,  7,  2;  10,  16  (22),  1.  Petron.  54,  1.  Augustin.  de  civ.  dei  19,  27. 
p.  403,  22  D.2;  21,6,  1.  p.  498,  19  D.2;  ohne  Negation,  Auct.  b.  Afr.  39,  2. 
Claud.  orat.  fr.  col.  I.  an  Tacitus  ann.  erklärt  von  Nipperdey  Bd.  2. 
S.  314,  2.  Aufl.  3.  Sen.  exe  contr.  6,  3.  p.  285,  15  K.  Petr.  3,  2.  Dorait. 
Afer  bei  Quiut.  8,  5,  3.  Quint.  11,  1,  74.  Gai.  inst.  3,  206.  Froutin.  strat. 
1,  11,  2.  lustin.  4,  3,  3;  13,  8,  4.  Cod.  lust.  7,  43,  1.  Veget.  mil.  3,  4. 
p.  71,  6L.  Vulg.  Matth.  14,  16.  Augustin.  de  civ.  dei  19,  17.  p.  385,  22  D^. 
—  §  416,  3.  S.  297  fehlt  avet  animus  mit  Infin.,  Varr.  sat.  Men.  78.  Cic. 
Phil.  5,  5,  13.  —  S.  298,  4.  petere  mit  Infin.  schon  Lucr.  3,  86,  dann  auch 
Ps.  Verg.  cul.  139.  Lucan.  10,  97.  -  S.  299.  Es  fehlt  praegestio  mit  In- 
fin., s.  mein  Handwörterb.  Aufl.  VII;  und  das-  tendere  mit  Infin.  steht 
schon  Lucr.  5,  726,  intendere  mit  Infin.  schon  Plaut,  mil.  380.  —  S.  300. 
Es  musste  geschieden  werden  laboro  mit  Infin.  und  non  laboro  mit  Infin. 
Falsch  ist,  dass  es  nur  einmal  bei  Cicero  stehe,  s.  mein  Handwörterb. 
Aufl.  VII.  Ebenso  kommt  moiiri  mit  Infin.  nicht  blos  zweimal,  sondern 
oft  bei  Cicero  und  andern  Autoren  vor,  s.  mein  Handwörterb.  Aufl.  VII. 
Nitor  mit  Infin.  steht  in  Prosa  schon  Sisenn.  bist.  3.  fr.  28.  p.  282,  2  P. 
Adnitor  mit  Infin.  steht  auch  Sil.  11,  538;  15,  575;  17,  138.  -  S.  301 
quaero  ist  Cic.  de  inv.  2,  26,  77  zu  streichen,  da  Kayser  und  Weidner 
die  Worte  et  facti  .  .  .  proferre  als  unecht  einhaken.  Statt  Plin.  n.  h.  6. 
§  214  niuss  es  8.  §  214  beisseu.  Tempto  mit  Infin.  steht  auch  Caes.  bei 
Cic.  ad  Att.  9,  77.  litt.  C  §  1.  und  schon  Pacuv.  tr.  95  K.  Tibull.  1,  4,  51; 
1,  5,  37;  1,  8,  21.  Luctari  steht  nicht  bei  Horaz,  aber  in  Prosa  auch 
Apul.  met.  3,  9.  Mcmini  mit  Infin.  schon  Plaut.  Bacch.  328;  capt.  231  u. 
248;  Pseud.  1164;  Stich.  59.  Es  fehlt  commemini,  s.  mein  Handwörter- 
buch. —  S.  302  neben  parare  fehlt  paritare,  Plaut,  merc.  649  (quo  nunc  Ire 
paritas).  —  S.  303,  6.  Accingi  mit  Infin.  steht  auch  Claud.  rapt.  Pros.  3, 
316.    Decerno  mit  Infin.  auch  Lucil.  sat.  fr.  ine.  158  M.  —  S.  305  f.  Per- 


Lateinische  Lexikographie.  427 

severare  mit  Infin.  auch  Sen.  contr.  2,  1  (9),  31.  p.  169,  4  K.  Es  fehlt 
exsequi,   Plaut,  asiu.  160;   raerc.  911   und  persequi,   Plaut,  rud.  667.  — 

5.  307.  Venit  alci  in  menteni.  »Aus  späterer  Zeit  wird  nichts  citiert«. 
So  Dräger.     Aber  es  steht  auch  Sen.  contr.  10,  4  (33),  18.  p.  498,  27  K. 

S.  308.  Festinare  ist  nur  mit  einer  einzigen  Stelle  aus  Cicero  belegt. 
Es  steht  auch  Cic.  Phil.  3,  9,  24;  ep.  7,  23,  4;  ad  Attic.  3,  26.  As.  Poll. 
ap.  Cic.  ep.  10,  33,  3.  Sali.  lug.  6,  5;  21,  3;  68,  1;  bist.  fr.  2,  59  (68). 
Auct.  b.  Alex.  27,  4.  Liv.  1,  25,  9;  34,  59,  6;  40,  11,  7.  Vell.  2,  59,  5. 
Pliu.  n.  h.  9,  29;  28,  87.  Tac  ann.  2,  77;  dial.  3.  Curt.  3,  7,  1 ;  4,  6,  30 
u.  a.  Quint.  9,  4,  146.  Verg.  georg.  4,  117.  Apul.  met.  4,  34  extr.;  6,  20; 
8,  7  u.  18.  Es  fehlt  praefestino  mit  Infin.,  s.  mein  Handwörterb.  Aufl.  VIL 

-  S.  309.  certare  mit  Infin.  steht  auch  Cic.  progn.  fr.  5  und  TibuU.  2, 
3,  57.  —  S.  310.  nihil  antiquius  habuit  mit  Infin.  auch  Vell.  2,  52,  4.  — 
§417,  1.  S.  310.  Es  fehlt  exoro  mit  Infin.,  Prud.  c  Symm.  2,  769.  — 
§417,  2.  S.  310.  Postulo  mit  Infin.  Pass.  steht  Cornif.  rhet.  1,  14,  24. 
und  4,  14,  20.  -  S.  311.  Posco  mit  Infin.  steht  Ps.  Verg.  c-.il.  156;  die 
von  Dräger  augeführten  Stellen  sind  unsicher.  Es  fehlt  deposco,  Tac. 
bist.  3,  19.  Es  fehlt  Extorqueo,  Ciaud.  IV.  cons.  Hon.  282  (non  extor- 
quebis  amari).  -  §  417,  3.  S.  311.  Hortor  mit  Infin.  auch  Brut,  iu  Cic. 
ep.  11,  20,  4.  Nep.  Phoc.  1,  3,  cohortor  mit  Infin.  schon  Cornif.  rhet.  3, 
3,  4.  Dagegen  ist  Auct.  b.  Alex.  21,  1  zu  streichen,  da  dort  Nipperdey 
und  Diuter  anders  lesen.    -    S.  312.  Monere  mit  Infin.  auch  Cic.  II.  Verr. 

1,  24,  63  (bei  Dräger  falsch  für  admonere  angeführt) ;  de  fato  3,  5.  Ad- 
moncre  mit  Infin.  auch  Cic.  de  fin.  2,  29,  95;  Arch.  6,  14;  Caecin.  5,  15. 

-  S.  313.  Dissuadere  mit  Infin.  auch  Quint.  4,  2,  121.  Sen.  Herc.  Oet. 
929  (933).  lubere  mit  Infin.  nicht  erst  in  der  klassischen  Zeit,  sondern 
schon  Plaut,  asin.  594.   Men.  225.  merc.  358.  most.  420.  triu.  779.   aulul. 

2,  2,  66  (242  W.).  -  S.  314.  Iraperare  mit  Infin.  auch  Sen.  contr.  10,  2 
(31),  13.  p.  481,  12  K.  (si  navigare  imperasses);  bei  Dichtern  auch  Prop. 
4  (5),  8,  85.  Val.  Fl.  3,  437  u.  460;  4,  149  u.  523;  7,  47.  -  S.  315. 
Dico  steht  nicht  blos  mit  Infin.  valere  oder  salvere,  sondern  auch  mit 
andern  Infinitiven,  s.  Plaut.  Amph.  345;  asin.  394;  Bacch.  1037;  Men.  539; 
Pers  601;  Pseud.  209.  Wie  minitari  bei  Prop.  3  (4),  8,  7,  so  steht  auch 
miuari  bei  Plaut.  Men.  843  u.  938;  Stich.  21.  —  S.  316.  Stimulare  mit 
Infin.  schon  Lucr.  4,  189.  —  S.  317.  Subigere  (zwingen)  mit  Infin.  auch 
Lucil.  sat.  30,  63  M.  Lucr.  5,  1026;  6,  737.  Agere  mit  Infin.  schon  Plaut, 
rud.  936;  auch  Hör.  carm.  1,  2,  7.  Val.  Fl.  3,  685.  —  S.  318  Concedere 
im  Passiv  mit  Infin.  auch  Cic.  de  inv.  2,  15,  49;  Brut.  11,  42;  or.  45,  152; 
ad  Attic.  8,  15;  Tusc.  4,  31,  66;  Quinct.  15,  50;  leg.  agr.  2,  20,  54.  Liv.  37, 
33,  5:  im  Activ  auch  Cic  prov.  cons.  19,  46.  Ädnuere  nicht  blos  Verg.  Aen. 
11,  19,  sondern  schon  Plaut.  Cure.  342.  -  §  422.  S.  321.  Sustinere  mit  Infin. 
Pass.  auch  Sen.  contr.  2,  1  (9),  25 :  non  sustinere  mit  Infin.  auch  Sen.  suas. 

6,  15.  Sen.  contr.  1.  praef.  §  24.    Es  fehlt  durare  mit  Infin  ,  Plaut,  truc.  2, 

3,  5.       §  424.  S.  323  oben :  Refugit  mit  Infin.  auch  bei  Horaz  u.  A-,  s.  mein 


428  Lateinische  Lexikographie. 

Handwörterb.  Aufl.  VII,  und  dazu  noch  Verg.  Aen.  2,  12.  —  S.  223  unten: 
»Nego  steht  nie  mit  blossem  Intin.«.  So  Dräger;  s.  Plaut,  rud.  1292; 
most.  1024  u.  1079.  Verg.  ge.  3,  207;  Aen.  4,  428.  Tibull.  1,  4,  50.  Prop. 
2  (3),  25,  6;  2  (3),  28,  37.  Ovid.  met.  14,  250;  ex  Pont.  3,  6,  20-  Plin.  ep. 
3,  13,  3.  —  S.  324.  Bei  abnuere  mit  Infiu.  nur  Belege  aus  Livius;  aber 
auch  Plaut,  merc.  60  und  oft  bei  nachaug.  Dichtern,  z.  B.  luven.  15,  103. 
Sen.  Phaedr.  883  ed.  Leo;  Troad.  573.  Val.  Fl.  1,521.  Stat.  Achill.  2, 
243.  Für  mitto  mit  Iniin.  bringt  Draeger  nur  zwei  Stellen  aus  Cicero, 
eine  aus  Ovid  (met.  3,  614)  und  eine  aus  Val.  Max.  bei.  Aber  schon 
Plaut,  aul.  4,  4,  24  (643  W.);  Pers.  207.  Ter.  Andr.  873  u.  904;  haut.  900. 
Ausserdem  Cic  SuU.  7,  22.  Quint.  8,  10,  18.  Apul.  flor.  17.  p.  26,  20  Kr. 
(p.  80  Oud.).  Ebenso  omitto  mit  Infin.  schon  Ter.  eun.  989.  —  S,  325. 
Für  vito  mit  Infiu.  s.  mein  Handwörterb.  Aufl.  VII  (auch  schon  bei  Lucr.). 
Es  fehlt  desino  m.  Infin.,  Enn.  trag.  261V.  (361  R.  2).  Turpil.  com.  155. 
Plaut,  aul.  516  W.;  Bacch.  439;  Men.  122.;  Pseud.  307.  Cornif.  4,  36, 
48  u.  s.  w.,  s.  die  Lexica.  Abstineo  mit  Infin.  steht  noch  Publ.  Syr.  sent. 
appeud.  270R.2.  Es  fehlt  parco  (bes.  parce)  m.  Infin.,  Plaut.  Pers.  312 
u.  s.  w.,  s.  die  Lexica.  Mahne  misc.  2,58.  Allgayer-Kreb's  Antib.  S.822f. 
(Aufl.  5).  Auch  fehlt  perdo  ra.  Infin.,  Plaut.  Bacch.  158  (hie  vereri 
perdidit).  —  S.  326.  Cunctor  mit  Infin.  auch  Sali.  Cat.  44,  6;  lug.  13,  6. 
Liv.  21,  34,  8;  25,  39,  18  u.  öfter.  Wenn  es  heisst  »Letzteres  (moror 
m.  Infin.)  kommt  (ausser  bei  Plautus)  nicht  weiter  vor,  so  ist  das  un- 
richtig; s.  Cic.  Phil.  5,  12,  33.  Hirt.  b.  G.  8,  34,  4.  Verg.  ecl.  8,  106; 
Aen.  11,  365,  Hör.  epod.  16,  24,  Es  fehlt  musso  mit  Infin.,  Verg.  Aen. 
11,  345.  —  S.  326.  'Oblivisci  scheint  bei  den  Komikern  zu  fehlen'.  So 
Dräger.  Aber  s.  Plaut,  most.  487;  Pers.  722;  Pseud.  171;  trin.  1137; 
Ter.  Andr.  841  (was  schon  alle  Lexika  haben).  —  S.  328.  Timere  mit 
Infin.  auch  Sen,  contr.  l,  6,  2.  Val.  Max.  7,  6.  ext.  1.  Claud.  in  Rufin. 
2,  202,  Metuere  mit  Infin.  auch  Prop.  1,  14,  19.  Ovid.  met.  1,  745.  Sen. 
contr,  2,  7  (15),  4.  Plin.  28,  19.  —  S.  329.  Formidare  mit  Infin.  auch 
Auct.  trag.  Penthes.  bei  Fest.  189  (b),  6  (Trag.  ine.  fr.  p.  234  R.  2),  wo  for- 
midabant  objurare.  Horrere  »aber  erst  seit  Vergil«.  So  Dräger.  Aber 
schon  Catull.  14,  28  H.  (—  2,  3  B.),  Cic.  de  leg.  agr.  2,  37,  101;  de  har, 
resp.  17,  37.  Ausserdem  Ovid.  trist.  1,  1,  86;  ex  Pont.  2,  2,  28.  Es  fehlt 
perrhorrescere  mit  Infin.,  Hör.  carm.  3,  16,  18.  Val.  Max.  6,  3,  2.  Vere- 
cundari  mit  Infin.,  nicht  blos  einmal  bei  Cicero,  sondern  auch  bei  Ambros. 
de  off.  2,  15,  69  (wo:  qui  publice  egere  verecundentur);  vgl.  Gelas.  pap. 
ep.  3.  no.  6  (s.  Forcen,  ed.  De-Vit).  Nach  pudet  fehlt  depudet  alqra 
mit  Infin.,  Vell.  2,  73,  3.  Ovid.  am.  3,  11,  4  und  dispudet  m.  Infin.,  Plaut. 
Bacch.  481;  most.  1166.  Erubescere  mit  Infin.  schon  Val.  Max.  2,  5,  5; 
2,  6,  6;  2,  7,  9.  Sen.  contr.  1,  8,  3.  Sen.  ad  Marc.  25,  3;  de  tranqu.  17,  4. 
Quint.  1,  10,  13.  Plin.  ep.  9,  27,  2.  -  S.  330.  Piget  mit  Infin.  steht  schon 
Plaut,  aulul.  2,  2,  33  (208  W.);  trin.  348;  truc.  2,  6,  47.  Bei  den  Verben 
des   Widerwillens  fehlt  indignor  mit  Infin.,  Lucr.  3,   1043  B,  Hör.   art. 


l 


Lateinische  Lexikographie  429 

poet.  90.  Ov.  raet.  10,  604;  trist.  4,  10,  103.  luven.  5,  64.  Lucan.  10, 
444.  Stat.  Theb.  1,  720  u.  8,  123.  Liv.  39,  41,  2.  Vell.  2,  29,  4.  Val. 
Max.  3,  7,  1.  p.  145,  28  H.;  6,  9,  7.  Sen.  contr.  7,  2  (17),  10.  Sen.  ep. 
94,  63.  Quint.  1,  1,  8;  1,  2,  20.  (Danach  muss  es  auch  in  meinem  Hand- 
wörterbuche Aufl.  VII  statt  »mit  Infin.,  Matius  in  Cic.  ep..  Sali.  u.  A.« 
heissen:  »mit  Infin.,  Lucr.,  Liv.,  Ov.  u.  A.«;  (denn  bei  Matius  in  Cic. 
ep.  11,  28,  2  n.  Sali.  lug.  31,  9  folgt  auf  indignor  der  Acc.  und  Infin.). 
—  S.  331  oben,  nach  odisse  füge  ein:  plorare,  Plaut,  aul.  2,  4,  29 
(306  W.).  Hör.  carm.  3,  10,  4.  Ebenf.  S.  331.  no.  10  fehlt  cavere,  Plaut, 
merc.  113.  Cic.  Att.  3,  17,  3.  Sali.  lug.  64,  2.  —  S.  332.  deterreo 
steht  ausser  Cic.  I.  Verr.  5,  14  auch  noch  I.  Verr.  9,  24.  —  §  426. 
S.  333.  Incipere  mit  Infin.  ausser  Enn.  tr.  312  V.  (231  R.2)  vor  Cicero 
auch  bei  Plaut,  asin.  448;  capt.  802;  rud.  462;  trin.  884;  truc.  2,  5,  12. 
Varr.  de  vit.  pop.  Rom.  2.  fr.  6K.  (bei  Non.  287,  17).  Es  fehlt  inceptare 
mit  Infin.,  s.  mein  Handwörterbuch;  occipere,  Plaut,  asin.  316;  capt.  467 
und  öfter.  Sisen.  fr.  104.  p.  291,  13  Peter.  Sali.  bist.  fr.  3,  71  D.  Liv.  1, 
7,  6;  1,  49,  1.  Tac.  ann.  1,  39;  bist.  2,  16;  occeptare,  Plaut.  Men.  917  u. 
934;  ordiri  steht  schon  Plaut,  trin.  1136,  nicht  erst  bei  Cicero,  wie  Dräger 
behauptet;  infit  mit  Infin.,  Plaut,  asin.  343;  Bacch.  265;  merc.  249;  rud. 
51  u.  53.  Lucr.  3,513  (515),  und  capit  mit  Infin.,  Ps.  Verg.  cul.  391.  —  §427. 
S.  334.  Es  fehlt  condiscere  mit  Infin.,  Plaut.  Cure.  161  u.  534;  Pseud. 
945;  Poen.  3,  1,  11.  Varr.  r.  r.  3,  7,  11.  Cic.  Plane.  5,  13.  Hör.  carm.  3, 
2,  3.  Col.  7,  3,  19.  Quint.  1,  9,  2.  Apul.  flor.  15.  p.  19,  13  Kr.  (wo  Ggstz. 
dedisco  mit  Infin.).  —  Es  fehlt  invenire  mit  Infin.,  Tibull.  1,  8,  35.  Plin. 
37,  79.  Verg.  ge.  1,  140.  Suescere  mit  Infin.  hat  auch  Catull.  63,  25.  Hör. 
sat.  1,  8,  17.  Assuescere  »fehlt  noch  im  alten  Latein«.  So  Dräger. 
Aber  es  steht  schon  Plaut,  asin.  887;  ausserdem  auch  Tibull.  1,  4,  58.  — 
S.  335.  Insuetus  mit  Infin.  nicht  »nur  bei  Liv.«,  sondern  auch  Verg. 
Aen.  10,  364.  Sen.  Agara.  853  Leo.;  ebenso  desuesco  nicht  »nur  bei  Liv.«, 
sondern  auch  Tibull  2,  1,  38.  —  S.  336.  Es  fehlt  addecet  mit  Infin., 
Plaut.  Pseud.  369;  trin.  78  und  548.  —  S.  337.  luvat  mit  Infin.  hat  auch 
Horaz  öfter,  s.  Zangemeister's  Iudex  verbb.;  ausserdem  steht  es  bei  Ti- 
bull. 1,  1,  45  u.  47;  2,  3,  78.  Prop.  1,  4,  12;  2  (3),  13,  11;  3  (4),  5,  21. 
Ovid.  met,  7,  858;  13,  965.  Pers.  2,  62.  Quint.  11,  2,  32.  Placet  mit  Infin. 
hat  auch  Cicero  selbst,  s.  ep.  9,  15,  3;  aus  späterer  Zeit  nicht  blos  Florus, 
sondern  auch  Sen.  contr.  1,  1.  praef.  §  23.  Vopisc.  Aurel.  49,  1.  Displicet 
mit  Infin.  nicht  blos  Cicero,  sondern  auch  Vopisc.  Aurel.  49,  1.  Vacat 
mit  Infin.  auch  Val.  Max.  5,  2,  1  a.  E.  —  S.  339.  Prodest  mit  Infin.  auch 
Sen.  contr.  1,  1.  praef.  §  15.  Es  fehlt  vincit  (=  praestat)  mit  Infin.,  Hör. 
sat.  2,  5,  73.  Es  fehlt  proficit  mit  Infin.,  Cic.  de  inv.  2,  41,  120  (wo:  per- 
multum  proficiet  demonstrare).  Ebenf.  S.  339.  Praestat  mit  Infin.  schon 
Plaut,  trin.  345.  Usus  est  steht  mit  Infin.  auch  Plaut,  asin.  376.  —  »Of- 
ficit  und  nocet  kommen  nirgends  mit  dem  Infin.  vor.«  So  Dräger.  Aber 
nocet  steht  so  Tibull.  1,8,2.'');   Ovid.  mct.  1,397.    Wie  gründlich   falsch 


430  Lateinische  Lexikographie. 

das  über  necessura  est  Gesagte  ist  zeigt  mein  Handwörterbuch.  —  S.  340. 
Expedit  mit  Infin.  steht  auch  Plaut,  capt.  54.  » Pertinet  (  richtiger  ad 
rem  pertinet)  steht  mit  blossem  Infin.  uur  bei  Cornif.  4,  27,  37«.  So 
Drägcr;  aber  quo  oder  quorsum  (quorsus)  pertinet  auch  bei  Tac  ann. 
3,  12.  Hör.  sat.  2,  3,  IL  Sen.  nat.  qu.  1,  17,  2  (s.  mein  Handwörterbuch 
Aufl.  VII).  -  S.  341.  Restat  »nirgends  in  Prosa  ausser  Liv.  44,  4,  8«. 
So  Dräger;  aber  schon  Varr.  1.  1.  XIV  — XVL  p.  164  Wilm.  (wo:  restet 
illi  docere,  quod  ambulet).  Reliquum  est  mit  Infin.  auch  Ps.  Sali,  de 
rep.  1,  8,  10  (wo:  relicnum  est  optare  uti  etc.)  —  Superest  mit  Infin. 
auch  Liv.  44,  6,  14  und  Andere,  s.  mein  Handwörterbuch  Aufl.  VII.  — 
§  429.  S.  342.  Der  Infin.  als  Subject  eines  persönlichen  Verbums  schon 
Plaut. trin.  1034.  Lucr.  5.  1248  (1250) sq.;  1377  (1379) sq.;  1403  (1405) sqq. ; 
1425  (1427).  Varr.  1.  1.  5,  10.  §  68  M.  Caes.  b.  c.  1,  11,  3;  1,  82,  2.  Nep. 
Epam.  1,  2.  Sali.  lug.  85,  9.  Verg.  ge.  3,  209  sq. ;  Aen.  6,  852 sq.  —  S.  343 
hat  Dräger  für  mos  est  mit  Infin.  in  der  vorklass.  Zeit  nur  Fabius  Pictor 
bei  Gell.  10.  15,  12;  es  steht  aber  auch  Plaut,  capt.  985;  Cure.  377; 
Men.  720;  merc  513.  -  S.  344.  »Bei  moris  est  habe  ich  diese  Construc- 
tion  (mit  dem  Infin.)  nicht  gefunden«.  So  Dräger;  aber  s.  die  zahlrei- 
chen Stellen  in  meinem  Handwörterbuch  Aufl.  VII  und  bei  den  dort  au- 
geführten Erklärern,  sowie  meine  Notiz  im  Jahresbericht  1876.  Abth.  III, 
S.  495.  Mayor  zu  Plin.  ep.  3,  21,  3.  Vitium  est  mit  Infin.  auch  Sen.  contr. 
1,  1,  9.  Es  fehlt  in  vitio  est  mit  Infin.,  Cic  de  fin.  5,  11,  31.  —  S.  345 
zu  nefas  est  füge  nefas  putare  mit  Infin.,  Sen.  contr.  10,  3  (34),  19  K. 
Fatum  est  mit  Infin.  auch  Cic.  Phil.  13,  15,  30.  Sali.  Cat.  47,  2.  —  S.  346 
potestas  est  mit  Infin.  auch  Lucan.  2,  40.  Labor  est  mit  Infin .  auch  Verg. 
georg.  3,  182;  4,  106;  Aen.  1,  77.  Plin.  26,  118.  Es  fehlt  laboris  est  mit 
Infin.,  Prop.  4  (5),  10,  24,  und  labori  est  mit  Infin.,  Plaut,  rud.  190.  Zu 
operae  pretium  est  auch  operae  pretium  videtur,  Liv.  29,  29,  5.  pretium 
operis  est,  Sil.  16,  45.  est  pretium  curae,  luven.  6,  474  (auch  Variante 
bei  Plin.  ep.  8,  6,  2).  —  S.  347.  Zu  ratio  est  (=  es  ist  vernünftig)  auch 
rationis  est  mit  Infin.,  Col.  3,  5,  3.  Plin.  ep.  10,  99  (100).  Zu  verecundia 
est  auch  verecundiae  non  erat,  Val.  Max.  2,  5,  5.  Zu  rubor  est  auch  non 
rubori  est,  Val.  Max.  4,  4,  5.  Zu  una  salus  est  auch  salus  est  alci,  Ter. 
eun.  940.  Zu  laus  est  fehlt  gloria  est  mit  Infin.,  Prop.  3  (4),  9,  9.  Ovid. 
her.  2,  64.  —  S.  348.  » Officium  est  construieren  die  Komiker  nur  mit 
ut«.  So  Dräger.  Aber  s.  Plaut,  aulul.  4,  1,  7.  (585  W.);  Cas.  3,  3,  22; 
most.  27;  Pers.  616;  Pseud.  913;  trin.  174.  —  Zu  cura  est,  schon  Enn. 
ann.  131 ;  in  Prosa  schon  Sen.  nat.  qu.  1,  17,  7.  Voluptas  (est)  nicht  blos 
bei  Tacitus,  sondern  auch  Prop.  1,  10,  3.  Ovid.  her.  12,  21;  trist.  4, 
3,  37;  ex  Pont.  2,  9,  39.  —  §  431.  S.  349  poena  est  auch  Sen.  contr.  1, 
3,  8;  9,  1  (24)  10;  auch  poenae  est,  Prop.  3  (4),  6,  20.  Es  fehlt  furor 
est,  Ovid.  art.  um.  3,  172;  met.  6,  170.  Sen.  ad  Helv.  10,  6.  —  §  443. 
S.  849.  Mehr  Stellen  für  dare  bibcre  s.  Klotz  Handwörterbuch  unter 
bibo  no.  l,a  und  Neuc's  Formenl.  2,  406^;    dazu   plenuni    cantharum  bi- 


Lateinische  Lexikographie  481 

bere  dabis,  Th.  Prise.  4.  fol.  311  (b)  Aid.  —  S.  351.  no.  5,  a.  Die  Stelle 
aus  Enn.  aim.  337  lautet  vollständig:  duxit  dilectos  bellum  tolerare  po- 
tentes, woraus  ersichtlich,  dass  der  Intin.  von  potentes,  nicht  von  duxit 
abhängt,  daher  die  Stelle  auch  S.  253  Mitte  nochmals  mit  potentes  rich- 
tig steht.  Mitto  mit  Infin.  auch  Cael.  Antip.  fr.  12  Peter  (bei  Charis. 
203,  33  K.).  In  der  Stelle  Hör.  carm.  3,8,  11  amphorae  fumum  bibere 
institutae  ist  institutae  =  die  gelernt  hat.  So  instituo  mit  Infin.  =  leh- 
ren auch  Verg.  ecl.  2,  33;  5,  30;  georg.  1,  148^).  —  S.  352.  »Sumere  nur 
Hör.  carm.  l,  12,  1«.  So  Dräger.  Aber  so  auch  sibi  sumere,  Sen.  ep. 
99,1.  Natus  »nur  dreimal«.  So  Dräger.  Aber  auch  Sen.  nat.  qu.  2, 
9,  2.  Min.  Fei.  17,  2.  -  S.  354.  Sciens  mit  Intin.  auch  Quint.  12,  3,  5 
u.  12,  7,  7.  -  S.  357  a.  E.  Ferox  mit  Infin.  auch  Solin.  11,  8.  —  S.  358 
Nobilis  mit  Infin.  auch  Prop.  4  (5),  10,  42.  —  S.  361.  Contentus  mit  Infin. 
auch  Sen.  coutr.  1,  1,  15;  7,  3  (18),  1;  8.  praef.  §  1;  9,  2  (25).  23.  p.  409, 
20  K.  —  §  437.  S.  363.  Conspicere  mit  Acc.  u.  Infin.  sehr  oft  (nicht  zer- 
streut), s.  Ovid.  met.  8,  715;  14,  179.  Val.  Fl.  1,  785.  Lucan.  2,  492.  Stat. 
Theb.  4,  665;  5,  238.  Sil.  9,  97;  14,  396.  Sedul.  carm.  4,  33.  »Die  Con- 
struction  (mit  Acc.  u.  Infin.)  fehlt  bei  nosco  und  novi,  ceruo  und  disco«. 
So  Dräger.  Aber  Krause  de  Verg.  usurp.  infin.  p.  42  sq.  giebt  eine  Menge 
Stellen  aus  Cicero  u.  Andern.  Für  cerno  z.  B.  Cic.  de  or.  1,  9,  37  Ac. 
pr.  2,  17,  53.  Caes.  b.  c.  1,  64,  1;  3,  69,  4.  Sali.  Cat.  2,  3.  Verg.  georg. 
1,  460;  für  nosco  Cornif.  rhet.  4,  52,  65.  Lucr.  1,  490  und  sonst  sehr  oft. 
Prop.  3  (4),  1,  26;  für  novi  Varro  de  vit.  pop.  Rom.  1.  fr.  44  K.  (bei  Non. 
547,  13);  für  disco  z.  B.  Cic.  Ac.  pr.  2,  47,  146;  ep.  3,  5,  1  und  öfter 
anderswo.  Caes.  b.  G.  7,  54,  1.  Nep.  praef.  §  3.  —  §  438.  S.  364.  Die 
aus  meinem  Haudwörterbuche  angeführten  Stellen  für  cogito  mit  Acc. 
und  Infin.  stehen  Cic.  de  nat.  deor.  1,  41,  114;  Tusc.  1,  36,  86.  Cael.  bei 
Cic.  ep.  8,  16,  2.  Ausserdem  steht  es  noch  Caes.  1.  G.  5,  33,  2;  b.  c.  3, 
72,  2).  Memini  mit  folg.  Acc.  und  Infin.  hat  auch  Sen.  suas.  2.  19;  mit 
Infin.  Perf.,  Sen.  suas.  3,  6.  —  S.  366  in  mcntem  est  mit  Acc.  u.  Infin. 
ist  auch  =  ich  komme  darauf,  es  fällt  mir  ein,  Plaut.  Amph.  180.  In 
meutern  venit  mit  Acc.  u.  Infin.  auch  Sen.  contr.  7,  2  (17),  3;  7,  7  (22), 
17.  —  §  439.  S.  373.  Nach  lamentari  fehlt  gemo  und  ingemisco,  s.  mein 
Handwörterb.  Aufl.  VII.  Es  fehlt  ploro.  Hör.  ep.  2,  1,  9,  miseror,  Verg. 
Aen.  10,  758,  tremesco,  Verg.  Aen.  12,  916,  trepido,  Lucan.  Phars.  6,  417, 
increpo  (ich  klage),  Prop.  4  (5),  11,  60.  S.  374.  »Bei  stupere  kommt 
kein  Infinitivsatz  vor«.  So  Dräger.  Aber  s.  mein  Handwörterb.  Aufl.  VII, 
wo  zu  corrigieren  Verg.  ecl.  6,  37  (st.  27)  und  hinzuzufügen  Mart.  4, 
35,  3.   -    §  440.  S.  375.    Es  fehlt  laudo,  Prop.  1,  7,  11:  cano,  Cic.  de  div. 


6)  [Die  schon  von  Porphyrio  gogol)t'iio  Erklärung  ('(luam  cortice  picato 
operuerit  et  in  fumario  posuorit  Tullo  consule'),  der  Dräger  gefolgt  ist, 
ist  kürzlich,  wie  ich  glaube  mit  Recht,  vertheidigt  worden  von  Dr.  Stumpf 
in  den   Blättern   f.  d.    bayer.  Gymn.   und    Realschnhv.    XVI.  Jahrg.    S.  252  f.  |. 

A  n  in.  d.  R  o  d. 


432  Lateinische  Lexikographie. 

2,  37,  78.  Verg.  Ken.  2,  176;  4,  190;  7,  79  u.  271;  8,  656.  Prop.  2,  1,  19; 
3  (4),  3,  7:  canto,  Hör.  carm.  2,  9,  19:  edoceo,  Verg.  Aen.  8,  13.  Sali.  Cat. 
27,  2:  acclarao,  Phaedr.  5,  5,  34.  Suet.  Vit.  15  extr.  —  »Seit  Livius  fero«. 
So  Dräger.  Aber  Krause  a.  a.  0.  S.  45  führt  16  Stellen  aus  Cicero  an, 
z.  B.  Cic.  Ac.  pr.  2,  1,  2;  2,  37,  118:  fama  fert  aus  Cic.  de  rep,  2,  13,  25. 
Verg.  Aen.  6,  502  sq.  —  S.  376.  »Abnuo  wird  nur  aus  Ennius  und  Livius 
citiert«.  So  Dräger.  Aber  auch  bei  Verg.  Aen.  10,  8.  Sil.  4,  600;  vgl. 
Ovid.  met.  10,  221  (wo  zu  supplieren  illos  genuisse  se  velle).  Es  fehlt 
adnuo,  Enn.  ann.  136.  Plaut.  Bacch.  186.  Catull.  64,  230.  »Unter  diesen 
findet  sich  meutior  zuerst  Liv.  24,  5«.  So  Dräger.  Aber  s.  Cic.  Plane. 
30,  73.  Verg.  Aen.  2,  540.  —  S.  378.  Adjuro  mit  Acc.  u.  lufin.  steht  auch 
Ovid.  met.  6,  659.  Suet.  Aug.  31;  Tit.  9;  Ner.  24.  —  S.  382  oben.  Die 
Stelle  aus  Cicero  steht  nat.  deor.  3,  40,  95.  Exopto  mit  Acc.  u.  Infin. 
steht  auch  Corp.  inscr.  Lat.  1,  1273  (=  Orelli  inscr.  7347).  Desidero 
mit  Acc.  u.  Infin.  auch  Sen.  suas.  7,  9;  contr.  10,  4  (33),  11  K.  —  S.  383. 
»Propero  nur  Sali.  Cat.  7«.  So  Dräger.  Aber  auch  Verg.  Aen.  7,  57.  — 
S.  397.  »Esto  nur  bei  Hör.  ep.  1,  1,  81«.    So  Dräger.     Aber  auch  Lucr. 

3,  733  (735).  Varr.  1.  1.  10,  3.  §  43.  —  S.  398.  »Prodest  .  .  .  habe  ich  mit 
dem  Acc.  u.  Infin.  nicht  gefundene.  So  Dräger.  Aber  Krause  S.  20 f. 
bringt  bei  Lucr.  1,  647.  Cic.  II.  Verr.  1,  39,  102.  Varr.  antiqu.  rer.  divin. 
lib.  1.  fr.  16  Merkel.  Verg.  Aen.  9,  22.  Tibull.  1,  3,  23.  Prop.  2  (3),  33,  17. 
Dazu  noch  Q.  Cic.  pet.  cons.  1,  4.  —  S.  402.  »Bei  gloria  ist  der  Acc.  u. 
Infin.  nicht  nachgewiesen«.  So  Dräger.  Aber  es  steht  Tibull.  1.  6,  3.  —- 
S.  403.  Mos  est  (mit  Acc.  u.  Infin.)  zuerst  bei  Cic.  orat.  44,  151«.  So 
Dräger.  Aber  s.  Plaut,  capt.  198.  Ter.  Audr.  532.  Cato  de  mor.  fr.  2. 
p.  83,  1  (bei  Gell.  11,  2,  5).  —  S.  405.  »Nuntius  'Botschaft'  finde  ich  erst 
Liv.  2,  24«.  So  Dräger.  Aber  s.  Verg.  Aen.  6,  456;  9,  692;  11,  447.  Caes. 
b.  G.  7,  43,  1;  8,  19,  4.  -  §  459-  S.  425  fehlt  revocor  mit  Nom.  u.  Infin., 
Prop.  1,  16,  11.  S.  424  »feror  [mit  Nom.  u.  Infin.]  weder  bei  Cic.  noch 
bei  Cäsar«,  und  S.  427  »feror  zuerst  bei  Sali.«.  So  Dräger.  Wie  grund- 
falsch diese  Angabe  in  Bezug  auf  die  Zeit  des  Vorkommens,  und  speciell 
in  Bezug  auf  Cicero  ist,  zeigt  Krause  S.  66,  wo  er  viele  Stellen  aus 
vorklassischen  Schriftstellern  und  aus  Cic  bringt,  z.  B.  Val.  Antias  fr.  14 
Peter.  Sisenna  fr.  99  Peter.  Acc.  tr.  669  R.^.  Lucr.  5,  14  und  öfter.  Cic 
de  divin.  1,  49,  112;  de  sen.  3,  8  und  öfter  (im  Nachtrag  S.  21  sagt  Drä- 
ger: feror  ein  Mal  bei  Cic.  rep.  2,  10,  20).  Es  fehlt  legor,  Prop.  4  (5), 
11,  36.  —  S.  428  »persuasus  erst  bei  Val.  Max.  u.  s.  w.«  So  Dräger. 
Aber  schon  Prop.  4  (5),  146.  Es  fehlt  putor,  Cic  de  amic  2,  6;  de  divin. 
2,  43,  9L  Plin.  37,  181.  —  §  461.  S.  433.  Traditur  mit  Acc  u.  Infin. 
auch  Sen.  contr.  10,  5  (34),  27  K.  —  Der  Nachtrag  bringt  besonders 
Zusätze  aus  Plinius'  Naturg.  und  Martialis.  Auch  dazu  einige  Bemer- 
kungen: S.  3  zu  Bd.  I.  S.  20.  Plin.  1,  22.  §  46  lesen  Jan  (2)  und  Detlefsen 
proijrietas.  —  S.  14  zu  Bd.  IL  S.  272.  Plin.  17,  163  ist  quondam  in  ob- 
servatione  erat,  ut  etc.  =  beobachtete  man  die  Vorsicht;  zu  S.  274  Schluss 


Lateinische  Lexikographie.  433 

von  §  405.  Pliu.  17,  260  ist  remedium  est,  ut  etc.  =  ein  Mittel  dagegen 
ist,  dass  etc.  -  prima  est  probatio,  ut  etc.,  schon  Varr.  r.  r.  1,  20,  1.  - 
S.  17  zu  S.  344.  moris  est  steht,  ausser  bei  Vell.  2,  40,  3,  auch  an 
vielen  anderen  Stellen,  siehe  oben  S.  430  und  mein  Handwörterbuch 
Aufl.  Vn.  —  S.  18  zu  S.  349  wird  virtus  est  mit  Infin.  aus  Horaz  und 
Martial  nachgetragen;  aber  Krause  S.  103  hat  Plaut.  Pers.  268.  Lucil. 
sat.  fr.  ine.  1  u.  3 sq.  Caes.  b.  G.  7,  77,  5.  Herr  Dräger  hätte  überhaupt 
besser  gethan  statt  der  Nacliträge  aus  Plinius  und  Martial  den  Besitzern 
seines  Buches  aus  der  vortrefflichen  Schrift  von  Krause  Zusätze  zu  ge- 
ben, da,  wie  oben  durch  meine  sowohl  aus  meinen  Sammlungen,  als 
besonders  aus  Krause's  Schrift  gegebenen  Berichtigungen  und  Zusätzen 
recht  augenfällig  dargethan  ist,  Herr  Dräger  die  Schriftsteller  der  vor- 
augusteischen Zeit,  die  Schriften  des  Cicero,  sowie  die  Dichter  der 
klassischen  Zeit  nicht  ausgiebig  genug  benutzt  hat. 

Studien    zur    lateinischen    Orthographie.     Von    Joh.   Ober  dick. 
Münster  1879.     18  S.    4.    (Programm). 

Der  Verfasser  dieser  mit  grosser  Gründlichkeit  abgefassten  Ab- 
handlung stellt  folgende  Grundprincipieu  für  die  Regulierung  der  latei- 
nischen Orthographie  auf:  a)  als  Norm  für  die  lateinische  Orthographie 
ist  die  Quiutilianische  Zeit,  also  die  Zeit  von  Nero  bis  Hadrian,  hinzu- 
stellen (so  schon  Brambach).  -  b)  Die  Kenntniss  der  Schreibweise  die- 
ser Zeit  ist  aus  der  Ueberlieferung  der  römischen  Nationalgramraatiker 
zu  gewinnen.  —  c)  Zur  Controlle  der  Theorie  der  Grammatiker  und  zur 
Schriftprobe  dienen  zunächst  die  Inschriften.  —  d )  In  zweifelhaften 
Fällen  endlich  entscheidet  die  Etymologie.  Bei  allen  diesen  Punkten 
führt  der  Verfasser  die  Quellen  an,  auf  welche  bei  strittigen  Fragen 
zurückzugehen  ist,  und  bespricht  die  neuere  Litteratur  über  lateinische 
Orthographie  und  die  Vertreter  der  verschiedenen  Richtungen.  Dann 
wendet  er  sich  zu  seiner  eigentlichen  Aufgabe,  Untersuchungen  über 
die  einzelnen  Wortformen.  Er  geht  diese  Wortformen  nach  der  auch 
von  Brambach  recipierteu  Vocaltafel  von  Ritschi  durch ,  nach  welcher 
folgende  Wandlungen  der  Selbstlauter  vor  sich  gegangen  sind:  A  zu  0, 
U,  E,  I;  —  0  zu  U,  E,  I;  —  U  zu  E,  I;  E  zu  I.  Der  Verfasser  ver- 
fährt höchst  conservativ,  will  daher  in  sehr  vielen  Fällen,  selbst  wo  die 
besten  Handschriften  und  jetzigen  Ausgaben  eine  andere  Orthographie 
haben,  die  bisher  recipicrte  beibehalten  wissen.  So  z.  B.  abjicio,  rejicio, 
nicht  abicio,  reicio;  aecpiipararc,  nicht  aequiperare  (s.  dagegen  mein 
Handwörterbuch  Aufl.  VII);  bipartitus,  tri])artitus,  nicht  bij)ortitus,  tri- 
pertitus;  Promontorium,  nicht  promunturiuin;  inclitus,  nicht  inclutus; 
existimo,  nicht  cxistumo;  Genitivus ,  nicht  Genetivus;  Virgilius,  nicht 
Vergilius;  dagegen  Vcrgiliae,  nicht  Virgiliae,  weil  von  vergo,  Weude- 
sterne,  Siebengestirn.  Mein  unvcrgesslicher  Lehrer  Dissen  leitete  das 
Wort  von  verga  =   vii'ga,   also  Büschelg(!slirn,   ab.     Zum  Schlüsse   be- 

Jahresbericlit  für  Allcrlliumswissenschaft  XXUI.  (1880.  UI.)  28 


434  Lateinische  Lexikographie. 

spricht  der  Verfasser  noch  die  Verdoppehing  des  R.  Er  handelt  vor- 
zugsweise über  baritus  und  barritus  und  entscheidet  sich  für  baritus, 
da  die  dem  germanischen  Worte  zu  Grunde  liegende  Wurzel  bhar  = 
schreien,  jubeln,  rufen,  singen,  sei.  Aber  für  barritus  ist  cod.  Vat.  bei 
Amm.  16,  12,  43;  21,  13,  15;  31,  7,  11  (mit  Ausnahme  von  26,  7,  17,  wo 
cod.  Vat.  »varitum«  hat)  und  Veget.  mil.  3,  18.  p.  102,  24  ed.  Lang,  wo 
keine  Variante.  Bei  Tac  Germ.  3  hat  neuerdings  Prammer  wieder  bar- 
ditus  aufgenommen  und  »Schildgesang«  erklärt,  von  »bardhi«  =  Schild. 
Die  Orthographie  einer  grossen  Reilie  anderer  Wörter,  die  ausserhalb 
des  Kreises  liegt,  welchen  Herr  Oberdick  sich  gezogen  hat,  bespricht 
hoffentlich  der  Verfasser  in  einer  zweiten  Abhandlung  in  ebenso  gelehr- 
ter und  eingehender  Weise,  wie  es  in  der  vorliegenden  geschehen  ist. 
Möge  diese  Fortsetzung  nicht  zu  lange  auf  sich  warten  lassen! 

Geschichte  des  Kirchenlateins.    Von  G.  Koffmane.    Erster  Band. 
Erstes  Heft.    Breslau  1879.    S.  1     92.   8. 

Der  Verfasser  nimmt  drei  Perioden  der  lateinischen  Kirchensprache 
an.  Die  erste  reicht  bis  Hieronymus,  die  zweite  bis  Isidorus,  die  dritte 
umfasst  den  ganzen  Zeitraum,  in  dem  die  lateinische  Sprache  eine  todte 
ist.  Das  erste  Heft  behandelt  l.  den  Kampf  der  graecisierenden  und 
puristischen  Elemente.  2.  Neubildung  lateinischer  Wörter.  3.  Umprägung 
der  Bedeutungen,  und  noch  den  Anfang  von  4.  Plebejische  Elemente  in 
der  Kirchensprache.  Die  ganze  bis  jetzt  herausgegebene  Partie  trägt 
den  Charakter  des  Unfertigen  an  sich.  Ueberall  tritt  der  Mangel  an 
philologischer  Akribie  hervor.  Es  trifft  sich  oft,  dass  man  bei  den  an- 
geführten Belegen,  zumal  da  nichts  durch  den  Druck  hervorgehoben  ist, 
nicht  weiss,  was  der  Veifasser  eigentlich  gemeint  hat.  Es  kommen  Fehler 
vor,  die  in  einem  wissenschaftlichen  Werke  denn  doch  nicht  hätten  passieren 
sollen.  So  steht  S.  4  Anm.  Philaster  statt  Philastrius;  S.  11  steht  »setzen 
die  comment.  Einsidl. «  in  Hagen  anecdot.  Helvet.  p.  316  (falsch  statt 
p. 216,1)  statt  das  comment(um).  Zweimal  (S. 29u. 47)  steht  Thimoth.  statt 
Timoth.  Da  ich  mit  den  Bedeutungen  der  Wörter  aus  dem  Kirchenla- 
tein nicht  genügend  vertraut  bin^),  so  wage  ich  nicht  über  diese  oder 
jene  mein  Bedenken  zu  erheben,  aber  deificus  (S.  44)  kann  doch  unmög- 
lich »von  göttlichen  Dingen  handelnd«  heissen.  Das  S.  45  Anm.*  als 
unvollständig  bezeichnete  Register  der  von  einem  Participium  abgeleiteten 
Substantiva  in  Rönsch's  Itala  und  Vulgata  (S.  85  —  87)  hat  Herr  Archi- 
diakonus  Dr.  Rönsch  in  Hilgenfeld's  Zeitschrift  1876.  S.  298  f.  bedeutend 
vervollständigt  (expensa,  accepta,  accessa,  ascensa,  censa,  deprensa,  ex- 


G)  Wie  der  Laie  im  Kirchenlatein  fehl  schiessen  kann,  zeigt  z.  B.  casati 
montos,  Hieron.  ep.  60,  10,  was  noch  in  Klotz's  Handwörterbuch  durch  »wo 
Käse  gemacht  wird«  erklärt  wird,  während  es  doch  »mit  Fülle  gesegnete  Berge» 
Geissen  muss. 


Lateinische  Lexikographie.  435 

clusa,  fricta,  missa,  pasta,  sumpta,  tecta,  GIoss.  Labb.  p.  182,  6  =  Gloss. 
Cyrill.  p.  505,  34).  —  abrenuutiatio,  für  welches  (S.  46,  3)  dem  Verfasser 
kein  Beispiel  zur  Hand  ist,  steht  (nach  Paucker  Add.  lex.  lat.  p.  73)  bei 
Cassian.  coen.  inst.  4,  34;  12,  32;  24,  2.  coli.  3;  ausserdem  steht  es 
Augustin.  op.  imperf.  c  lulian.  2,  224  init.  (Paucker's  Schriften  enthalten 
überhaupt  eine  Masse  Beiträge  zum  Kirchenlatein).  —  S.  48  Änm.  ist  es 
taktlos  zu  eitleren  Apul.  met.  9.  p.  186  (welcher  Ausgabe?)  statt  9,  8. 
p.  766  Hildebr.  (Druckfehler  ist  S.  82.  Z.  12  v.  u.  Apul.  met.  21  statt  1,  21). 
—  S.  68,  16  lies  institutus  statt  institus.  —  S.  70  bei  regeueratio  ist 
Augustin.  de  civ.  dei  20,  5  auf  Tit.  3,  5  bezogen,  während  es  doch  ein 
Citat  aus  Matth.  19,  28  ist.  -  S.  71,  17  ist  zu  schreiben  Eph.  6,  9  statt 
Galat.  6,  9 ;  in  der  nächsten  Zeile  lies  Cyprian.  test.  3,  73  statt  3,  75.  — 
S.  72,  16  schreibe  beuedictio  statt  beuedicto.  —  S.  74,  14  steht  concio- 
nari  (mit  c)  und  dann  Zeile  16  contionator  (mit  t).  -  S.  75.  Z.  10  v.  u. 
poenam  aeternura  statt  aeternam.  —  S.  76  Für  domus  Dei  hätten  doch 
Belegstellen  angeführt  werden  sollen;  ebenso  S.  81  für  praedicatio.  — 
S.  79,  6  muss  es  des  cod.  Rehdiger.  p.  92  ed.  Haase  statt  des  cod.  Amiat. 
p.  92  ed.  Haase  heissen.  —  Die  Inschriften,  namentlich  die  christlichen, 
sind  nur  hier  und  da  benutzt,  und  nicht  einmal  immer  genau;  so  steht 
(S.  26,  19)  Inscr.  Neap.  1305  acoletus  nicht  acoluthus.  —  Zu  S.  26,  11 
bemerke,  dass  (nach  Hoffmann  Index  etc.  p.  147)  im  Corp.  inscr.  VIII,  58 
arcediaco(nu)s  steht.  -  Die  aus  Commodianus  citierten  Textesworte 
stimmen  oft  nicht  mit  der  neuesten  kritischen  Ausgabe  von  E.  Ludwig, 
welche  also  nicht  benutzt  worden  ist.  Das  Polemisieren  gegen  Rönsch 
hätte  in  den  meisten  Fällen  unterbleiben  können.  Für  die  Correctur 
hätte  besser  gesorgt  werden  sollen;  ausser  den  oben  angeführten  Druck- 
fehlern finden  sich  noch  manche  andere. 

Der  Prodigienglaube  und  Prodigienstil  der  Römer.    Von  Dr.  Franz 
Luterbacher.     Burgdorf  (in   der  Schweiz)  1880.    47  S.   4.    (Progr.) 

Diese  Abhandlung  gehört  in  sofern  hierher,  als  sie  das  mit  stauneus- 
würdigem  Fleisse  zusammengetragene  lexikalische  Material  über  prodi- 
gium  und  Alles,  was  damit  zusammenhängt,  enthält.  Eine  Inhalts- 
angabe gehört  unter  das  Capitel  »Römische  Alterthümer« ,  in  welchem 
diese  wichtige  Schrift  hoffentlich  im  Jahresbericht  nicht  übergangen  wer- 
den wird.  Das  meiste  Lexikalische  enthält  Cap.5  Ueber  den  Prodigien- 
stil (S.  26  ff".).  In  ihm  wird  gchandcU  über  nuntiare  (S.  27),  über  caelo 
tactus,  fulmine  ictus,  e  caelo  ictus  u.  dgl.  (S.  28),  über  lajudeus  iguis, 
lapidibus  pluit  (S.  29),  phiere  sanguinem,  sanguine,  lactc  u.  dgl.  (S.  30), 
sudarc  sanguinem  und  sanguine  (S.  30  f.),  poetisch  sanguine  perfundere, 
maculare,  madcfieri  u.  dgl.  (S.  31  f.);  considere  in  mit  Abi.,  insidere  mit 
Abi.  (mit  Dat.  Aur.  Vict.  vir.  ill.  29,  2);  (S.  32);  serenum  caelum  und  Abi. 
blos  sereno  und  Ggstz.  nubilo  (S.  32f.);  enascor,  nascor,  cxsisterc  vom 
"Wachsen  der  Plianzcn;  enascor  aucli  vom  Eiilslehcn  neuer  luselu,  wofür 

28* 


436  Lateinische  Lexikographie. 

auch  edi,  exsilire,  surgere,  emicare  (S.  33);  movere  =  beben,  zittern 
(S.  33);  desidere,  cousidere,  subsidere  u.  dgl.  von  Erdsenkungen  (S.  33  f.); 
allabi,  elabi,  dilabi,  prolabi  von  Schlangen  (S.  34);  aedes,  delubrum,  fa- 
num,  teniplum  (S.  34);  soniniare  mit  de  und  Abi.  oder  blossem  Acc. 
(S.  35);  videre  =  im  Traume  sehen,  und  videri  =  scheinen,  erscheinen 
(S.  35);  in  quiete,  secundum  oder  per  quietem  (S.  36);  in  somno,  in 
somuis,  per  soninum  (S.  36  ff.);  procurare  von  der  Sühnung  der  prodigia 
(S.  38);  prodigiorum  causa  und  ob  id  prodigium  u.  dgl.  (S.  39);  adire 
libros  (Sibyllinos)  und  adire  oder  ire  ad  libros  (Sibyllinos),  inspicere  libros 
(S.  40).  Ich  fühle  mich  dem  Herrn  Verfasser  für  Uebersendung  seiner 
auch  für  das  Lexikon  höchst  wichtigen  Schrift  zu  innigem  Danke  ver- 
pflichtet. 

Pliny's  letters  book  III.  Text  of  H.  Keil  with  a  commentary 
by  John  E.  B.  Mayor  M.  A.,  Fellow  of  St.  John's  College  and  professor 
of  Latin  in  the  uuiversity  of  Cambridge.  And  a  Lif  of  Pliny  by  G.  H. 
Rendall  M.  A.,  fellow  of  trinity  College  Cambridge.  London,  Macmillan 
and  Co.,  1880.    XL,  290  S.  kl.  8. 

Da  diese  höchst  gelehrte  Ausgabe  des  dritten  Buches  von  Plinius' 
Briefen  in  Deutschland  bis  jetzt  wohl  wenigen  Gelehrten  bekannt  ist,  so 
erlaube  ich  mir  auf  dieselbe  aufmerksam  zu  macheu.  Die  Anmerkungen 
enthalten  einen  wahren  Schatz  sowohl  sachlicher  als  sprachlicher  Notizen, 
namentlich  über  die  nachaugusteische  Latinität.  Der  Herausgeber  zeigt  eine 
Bekanntschaft  mit  den  in  Deutschland  erschienenen  einschlägigen  Werken, 
wie  sie  bei  einem  Ausländer  selten  zu  finden  sein  dürfte.  Herr  Prof. 
Mayor  hat  das  auch  äusserlich  geschmackvoll  ausgestattete  Werk  mir 
zugeeignet,  für  welche  Ehre  ich  demselben  hiermit  auch  öffentlich  meinen 
innigen  Dank  darbringe'). 

Herr  Professor  Mayor  schrieb  auch  im  Journal  of  Philology,  Cambr. 
1879.  Vin.  S.  260—262  über  licentia  poetica  (schon  Sen.  nat.  qu.  2,  44,  1); 
S.  263  f.  über  hemina  sanguinis  bei  Sen.  de  tranqu.  14,  3  und  bei  Hieron. 
ep.  147,  8  Vall.  (wo  heminam  sanguinis  deprecari  =  um  die  paar  Unzen 
Blut  [d.  i.  um  das  bischeu  Leben]  bitten).  —  S.  265  —  268  über  conditio 
=  Schöpfung.  Die  reiche  Beispielsammlung  zu  licentia  poetica  und  zu 
conditio  legt  von  der  stauneuswerthen  Belesenheit  des  Herrn  Prof.  Mayor 
Zeugniss  ab. 


7)  Die  Widmung  lautet :  Seni  iudefesso,  latinae  linguae  lexicographorum, 
quotquot  hodie  vivunt,  Nestori,  Carolo  Eruesto  Georges,  uon  tantum  iu  aetatis 
honorem  d.  d.  d.  editor. 


Jahresbericht    über    römische   Geschichte   und 
Chronologie  für  1880. 

Von 

Professor  Dr.  Hermann  Schiller 

in  Giessen. 


I.   Zusammenfassende  Darstellungen   der  römischen 

Geschichte. 

Fave,  L'ancienne  Rome,  sa  grandeur  et  sa  decadence  expliquees 
par  les  transformations  de  ses  institutions.     Paris  1880. 

Der  Verfasser  hat  sich  die  grosse  Aufgabe  gestellt,  in  der  Dar- 
stellung der  Institutionen  des  römischen  Staats  den  Schlüssel  zu  seiner 
Grösse  und  seinem  Niedergange  zu  finden. 

In  der  Königszeit  hält  er  mit  erstaunlicher  Gläubigkeit  nicht  nur 
die  Namen  der  Könige,  sondern  auch  ihre  Zahlen  fest  und  sucht  die 
Angaben  der  U eberlief erung,  die  er  einfach  als  Thatsachen  annimmt, 
zu  erklären;  da  er  hierfür  lediglich  einen  geschichtsphilosophischen  Stand- 
punkt einnimmt,  so  braucht  es  hier  auf  die  Thatsachen  nicht  allzusehr 
anzukommen;  wenn  sie  fehlen,  wird  die  Speculation  deshalb  doch  durch- 
geführt. Was  er  nun  an  Eigenthümlichkeiten  dieser  Zeit  findet,  ist,  wie 
sich  denken  lässt,  nicht  allzuviel  und  längst  bekannt,  vor  Allem  les 
qualites  guerrieres,  zu  denen  sich  die  religiösen  Einrichtungen  Rom's 
ebenso  gut  fügen  wie  die  in  ihrer  Tragweite  gar  nicht  erkannte  Ver- 
fassung des  Servius  Tullius. 

In  ähnlicher  Weise  verfolgt  der  Verfasser  die  Entwickelung  der 
Republik;  am  besten  sind  die  Abschnitte,  in  denen  militärische  Verhält- 
nisse —  bisweilen,  z.  B.  die  Legion,  mit  unnöthiger  Breite  —  besprochen 
werden.  Neue  Ein-  und  Durchblicke  habe  ich  auch  hier  nicht  zu  ent- 
decken vermocht.  Bezeichnend  für  den  unhistorischen  Standpunkt  des 
Verfassers  ist  im  Anfange  der  Kaiserzeit  seine  Auffassung  der  bekann- 
ten Reden  des  Agrippa  und  Mäcenas  bei  Dio,  die  er  für  wirkliche  histo- 
rische Denkmäler  hält  und  einer  wörtlichen  üebersetzung  auf  mehreren 
Seiten  würdigt.    Was  man  daraus  lernen  kann,  hat  er  nicht  daraus  ge- 


438  Römische  Ges;chicbto  iiiul  Chronologie. 

lernt.  Auch  die  augusteische  Verfassung  leidet  durchaus  durch  die  Un- 
klarheit der  Darstellung;  Riclitiges  und  Unrichtiges,  Wichtiges  und 
Nehensächliches  geht  durcheinander.  Wer  aus  dem  Buche  sich  ein 
Bild  derselben  verschaffen  will,  wird  nur  ein  sehr  verschwommenes  er- 
halten. Besser  sind  die  Betrachtungen  über  das  stehende  Heer;  hier 
urtheilt  der  Verfasser  überall  als  Militär  und  Staatsmann;  merkwürdig 
ist  der  Gedanke,  das  ganze  Monum.  Ancyr.  übersetzt  der  Untersuchung 
einzureihen.  Ob  das  Publikum,  für  das  der  Verfasser  schreibt,  dieses 
Aktenstück  ohne  Commentar  verstehen  soll?  Auch  die  Successionsfrage 
erörtert  er,  soweit  der  politische  Theil  in  Betracht  kommt,  wiederum 
mit  Geist;  die  historischen  Thatsachen  sind  dabei  gänzlich  ungenau 
angegeben;  so  soll  z.B.  Tiberius  alle  Massregeln  getroffen  haben,  um 
die  Nachfolge  des  G.  Cäsar  zu  sichern,  während  er  thatsächlich  die  ganze 
Sache  unentschieden  Hess;  diese  Erörterung  bietet  dem  Verfasser  den 
Uebergang  zur  Schilderung  einer  Provinz  unter  Traian.  Auch  hier  er- 
fahren wir  nichts  irgendwie  Neues,  wohl  aber  erhalten  wir  ebenfalls  ein 
Sammelsurium  von  Notizen  aus  den  pliniauischen  Briefen,  welche  der 
Verfasser  in  ihren  Details  ebenfalls  wieder  nicht  verstanden  hat,  da  ihm 
die  historische  Detailkenntniss,  die  gerade  hier  nöthig  ist,  fehlt.  Ganz 
unergiebig  ist  auch  die  Skizze  der  Veränderungen  in  der  Taktik  durch 
Hadrian;  auch  hier  kommen  entschiedene  Irrthümer  vor;  so  hält  der 
Verfasser  z.  B.  den  Bestand  der  römischen  Legionen  seit  Galba  für  ab- 
geschlossen; die  Aenderungen  von  Vespasiau,  Septimius  Severus  kennt 
er  nicht.  Aber  was  die  Hauptsache  ist:  die  organisatorische  Thätigkeit 
Hadrian's  wird  mit  keiner  Silbe  erwähnt.  Ein  weiteres  Capitcl  hat  die 
Ueberschrift  le  troisicnie  siecle  de  l'empire;  man  erwartet  nun  hier  die 
Entwickclung  der  Militärmonarchie  durch  Septimius  Severus  u.  s.  w.  erör- 
tert, die  letzten  Versuche  der  Senatsherrschaft  besprochen  zu  finden;  aber 
davon  ist  nirgends  die  Rede,  die  Thätigkeit  des  Septimius  Severus  wird 
in  wenigen  Zeilen  abgemacht,  während  der  Ertheilung  der  Civität  durch 
Caracalla  eine  Bedeutung  beigelegt  wird,  die  sie  nicht  hat;  so  will  der 
Verfasser  die  Romanisirung  Galliens  auf  diese  Massregel  zurückführen, 
was  wieder  durchaus  unhistorisch  ist. 

Wenn  man  die  einleitenden  Worte  des  Verfassers  zu  dem  Capitel 
über  die  römische  Religion  liest,  so  musste  man  erwarten,  dass  er  alle 
bisher  darüber  verbreiteten  Ansichten  widerlegen  und  durch  neue,  fehler- 
freie ersetzen  würde  »son  culte  et  ses  croyances  n'ont  point  encore  ete 
exposes  avec  les  developpements  qui  sont  necessaires  pour  faire  com- 
prendre  les  causes  de  Tantagonisme  qui  a  fini  par  aneantir  la  religion«. 
Man  würde  aber  vergebens  nach  diesen  neuen  und  bis  jetzt  nicht  ge- 
kannten Zusammenhängen  suchen;  alles  was  der  Verfasser  zu  sagen  weiss, 
sind  längst  bekannte  Dinge,  ja  wir  wissen  darüber  zum  Glück  sogar 
einiges  mehr  als  er.  Auch  die  Verfolgung  der  Christen  wird  in  diesem 
Zusammenhange  besprociien;   es   sind   meines  Erachtens  mit  die  besten 


Zusammenfassende  Darstellungen.  439 

Theile  des  Buches.  Er  hält  durchaus  daran  fest,  dass  das  Christen- 
thum  deu  Kaisern  der  ersten  Jahrhunderte  lediglich  eine  jüdische  Secte 
"war.  Ganz  verfehlt  sind  dagegen  die  Schilderungen  der  Moralität  des 
Eeiches,  die  er  lediglich  nach  den  Schriftstellerherichteu  und  zwar  mit 
dem  gewöhnlichen  Fehler  der  Generalisirung  entwirft;  die  eigentlichen 
Quellen  römischen  Lebens,  Inschriften  und  Recht,  fliessen  für  ihn  nicht. 

Der  beste  Theil  des  Werkes  scheint  mir  das  vierte  Buch  zu  sein, 
welches  die  Zeit  von  Coustantin  bis  zum  Ende  des  Weltreiches  urafasst. 
Nicht  als  ob  es  nicht  auch  hier  an  der  Detailkenntniss  bisweilen  fehlte; 
dies  tritt  z.  B.  in  dem  Abschnitte  le  christianisme  triomphant  und  le 
servage  hervor,  aber  hier  kann  das  politische  und  militärische  Urthcil 
des  Verfassers  eher  zu  seinem  Rechte  kommen  als  früher.  Die  Monar- 
chie ist  formulirt,  in  der  Notitia  liegt  das  Material  der  Civil-  und  Militär- 
verwaltung gesichtet  vor,  so  grosse  Fehlgriffe  wie  in  der  dyarchischeu 
Verfassung  August's  und  ihren  verschiedeneu  Entwickelungsphasen  konn- 
ten hier  nicht  vorkommen. 

Den  Schluss  bilden  fünf  recht  werthlose  notes:  sur  les  enseigue- 
ments  de  la  numismatique  monetaire;  sur  le  droit  quiritaire,  sur  la  di- 
versite  de  la  coudition  des  persounes  et  des  terres;  sur  les  affranchis; 
sur  le  pecule  castrense  et  le  pecule  quasi  castreuse,  endlich  das  jetzt 
in  Frankreich  fast  unvermeidliche  Capitel  sur  les  tribuni  militum  a 
populo. 

Alles  in  Allem  dürfte  das  Buch  mit  sehr  viel  weniger  Prätension 
auftreten;  man  kann  es  für  eine  verdienstliche  Arbeit  ansehen,  wissen- 
schaftliche Resultate  grösseren  Kreisen  zuzuführen,  man  kann  es  ebenso 
nur  billigen,  wenn  politisch  erfahrene,  irgend  einer  Seite  des  praktischen 
Lebens  nahestehende  gebildete  Männer  den  Entdeckungen  der  Gelehrten, 
welche  bekanntlich  oft  der  Correctur  des  gesunden  Menschenverstandes 
bedürfen,  letztere  zu  Theil  werden  lassen.  Aber  dabei  bleibt  die  Vor- 
aussetzung, dass  sie  sich  wenigstens  mit  den  bedeutenderen  und  mass- 
gebenden gelehrten  Arbeiten  vertraut  gemacht  haben.  Wäre  letzteres 
z.  B.  bei  dem  Verfasser  mit  Mommsen's  Staatsrecht  und  einigen  ande- 
ren Arbeiten  geschehen,  so  wäre  er  vor  Irrthümeru  und  überflüssigen 
Wiederholungen  bewahrt  worden. 

Manche  Aehnlichkeit  mit  dieser  Arbeit  besitzt  die  folgende  von 

Paul  Devaux,  £tudes  politiques  sur  les  principaux  evöneraents 
de  l'histoire  Romaine.    2  Bde.    Brüssel  und  Paris  1880. 

Der  bekannte  belgische  Staatsmann,  der  am  30.  Januar  1880  starb, 
veröffentlicht  hier  eine  Reihe  von  Studien  über  die  römische  Geschichte 
vom  Ursprung  Roms  bis  auf  das  Ende  des  zweiten  punischen  Krieges. 
Der  Verfasser  verwahrt  sich  ausdrücklich  dagegen,  dass  man  bei  ihm 
etwa  eine  gelehrte  Arbeit  suche.  »Mon  livre  aurait  pu  s'intituler:  Les 
vucs  d'un  homme  politiquc   sur  los   principaux  evencmcnts  de  Ihistoirc 


440  Römische  Geschichte  uinl  Clironologie. 

Romaine;   also   nicht  die  Einzelheiten  in  Thatsachen   und  Institutionen, 
sondern  die  Entwickelung  im  Grossen  wollte  er  darstellen.    In  der  Ein- 
leitung sowohl  als  im  1.  Capitel  betont  er  nun  einige  Hauptpunkte  die- 
ser Entwickelung,   in  letzterem   namentlich   im  Gegensatz  zu  Griechen- 
land;   aber    man    iindet   hier    so    wenig    wie    im   2.   Capitel   über    die 
geographischen    und   ethnographischen  Verhältnisse    des  Landes    irgend 
etwas  Erwähnenswerthes.    Im  3.  Capitel  spricht  sich  der  Verfasser  über 
den   Wcrth   der   Sage    aus    und    nimmt    hier    einen    sehr    conservativen 
Standpunkt  ein,  wie  er  bei  uns  kaum  noch  verständlich  ist;  namentlich 
will   er  den   Einwand   des  Mangels   der  Schrift    und  der   Zerstörungen 
durch  den  gallischen  Brand  nicht  gelten  lassen;   Mommsen  wird  citirt, 
um  den  Beweis  zu  erbringen,  dass  in  Latium  die  Schrift  uralt  und  eigent- 
lich immer  im   Gebrauch  gewesen   sei;  war  es   aber  nicht  so,   so  half 
das  Gedächtniss  aus,  das  auch  nach  dem  gallischen  Brande  die  Lücken 
ersetzte.     Im  Folgenden  wird  nun  zunächst  der  Versuch   gemacht  aus 
den  Königssagen' den  historischen  Kern  herauszuschälen;  die  Person  des 
Romulus  und  die  einzelnen  Gestaltungen  dieser  Sage  werden  verworfen; 
als  historischer  Kern  soll  bleiben  die  Niederlassung  albanischer  Aristo- 
kraten   in  Rom,    die   Aufnahme    eines    sabinischen   Bevölkerungstheiles 
und   die  aus   dieser  Vereinigung    entspringenden   Consequenzen;    so  ist 
Romulus'  Tod  der  Sieg  des  aristokratisch-sabinischen  Elements.  Mit  Nunia 
wird  der  Versuch  dieser   siegreichen  Elemente  bezeichnet  jede  kriege- 
rische Thätigkeit  durch  die  Herrschaft  der  Religion  lahm  zu  legen,  weil 
im  Kriege   eine  Ausdehnung  der   königlichen  Macht  am  leichtesten,  ja 
naturgemäss   erfolgen  musste.     Diese   Politik  war  aber   um   so   leichter 
dui'chzuführen,  wenn,  wie  wahrscheinlich,   in  Alba  gleichzeitig  eine  ähn- 
liche anti- kriegerische   Tendenz    sich    geltend    machte.     Ein    ähnlicher 
Gegensatz  wie  zwischen  Romulus  und  Numa  besteht  zwischen  dem  drit- 
ten und  vierten  König.    Das  beherrschende  Ereigniss  der  Regierung  des 
Tullius  Hostilius  ist  die  Zerstörung   Alba's;  hierin,   noch   mehr  in   der 
Verstärkung  des   demokratischen   Elements    in    der  Bevölkerung  durch 
Uebersiedelung  der  albanischen  Plebs,  zeigt  sich  das  Streben  des  Königs 
nach  Erweiterung  seiner  Macht;  es  bringt  ihm,  wie  Romulus,  den  Unter- 
gang.    Ancus  Marcius  ist  Anfangs   sein  direkter  Gegensatz,   aber   bald 
tritt  er  in   seine  Fusstapfen:    König  und  Heer  beherrschen   und   reprä- 
sentiren  den  Staat,  der  Einfluss  des  Senats  tritt  zurück.     Seine  kriege- 
rische Tüchtigkeit  verschaffte   zunächst  Tarquinius   Priscus   den  Thron, 
der   die  griechische  Tyrannis   nach  Rom   verpflanzt:    er   stützt  sich  auf 
Demokratie   und  Heer,    fördert    den   allgemeinen   Wohlstand  und   setzt 
seine  Macht  an  Stelle  der  Freiheit,  welche  nur  der  Aristokratie  zu  Gute 
kam.     Durch  Besiegung  der  Latiner,  Sabiner  und  Etrusker  consolidirte 
er  das  Werk  seines  Vorgängers.     Den  langen  Kriegen  folgte  ein  langer 
Frieden,  jetzt  musste  der  König  an  die  innere  Organisation  gehen;  sie 
musste  zu  Gunsten  der  Neubürger  erfolgen,  welche  seine  Stütze  bildeten. 


Zusammenfassende  Darstellungen.  441 

Die  conservative  Partei  suchte  zunächst  mit  Hülfe  der  Religion  (Navius) 
die  Reform  zu  fördern;  als  dies  sich  fruchtlos  erwies,  beseitigten  ihre 
Dolche  den  zu  kühnen  Reformator.  Aber  die  Yolkspartei  antwortete 
durch  die  Wahl  des  Servius  Tullius,  des  Mannes,  von  dem  sich  unbe- 
dingt erwarten  Hess,  dass  er  in  die  Fusstapfen  des  gemordeten  Königs 
treten  würde.  Doch  that  er  dies  nur  im  Anfange  seiner  Regierung. 
Er  musste  erwarten,  dass  seine  Herrschaft  von  der  feindlichen  Aristo- 
kratie nur  so  lange  ertragen  würde,  als  die  eigentlichen  Thronerben 
noch  zur  Regierung  unfähig  waren:  von  dem  Augenblicke  an,  da  einer 
derselben  grossjährig  wurde,  war  seine  Existenz  gefährdet.  So  kam  er  zu 
einer  neuen  Politik.  Während  sein  Vorgänger  Alt-  und  Neubürger  aus- 
einander gehalten  hatte,  suchte  er  dieselben  in  der  Weise  zu  vereini- 
gen, dass  er  die  Interessen  der  gemässigten  Aristokraten  und  der  rei- 
chen Plebs  verband.  lieber  die  geringen  politischen  Rechte  wurden 
die  Armen  durch  finanzielle  Erleichterungen  getröstet;  dass  sie  nicht 
völlig  befriedigt  waren  zeigt  der  Umstand,  dass  sie  den  Sturz  des  Königs 
nicht  verhinderten  und  Tarquinius  Superbus  leichtes  Spiel  mit  ihnen 
hatte;  auch  die  Aristokratie  war  unzufrieden:  sie  befreundete  erst  das 
Regiment  des  folgenden  Königs  mit  den  Reformen  seines  Vorgängers. 
So  hatte  sich  der  Versuch  des  Servius  Tullius,  das  im  Alter  des  Tar- 
quinius Priscus  geschwächte  Köuigthum  nochmals  zu  stärken,  ohnmäch- 
tig erwiesen.  Merkwürdig  ist,  dass  der  Verfasser  dem  Servius  Tullius 
die  Absicht  zutraut,  das  Königthum  abzuschaffen  und  die  republikanische 
Verfassung  vorzubereiten.  Dies  setzte  doch  eine  Entsagung  und  Selbst- 
verleugnung des  Reformators  voraus,  die  wohl  beispiellos  ist;  nothwen- 
dig  hätte  er  dann  sein  eigenes  Werk  als  verfehlt  betrachten  müssen. 
Tarquinius  Superbus  stützte  seine  Tyranuis  auf  die  latinischen  Städte, 
wo  er  wahrscheinlich  ähnliche  Bestrebungen  begünstigte  und  unterstützte. 
Die  Abschaffung  des  Königthums  vollzog  sich  nicht  so  leicht,  wie  die 
Tradition  darstellt.  Den  Bemühungen  der  Restauration  ist  Cap.  9  ge- 
widmet; eine  merkwürdige  Ansicht  stellt  der  Verfasser  bei  dieser  Ge- 
legenheit über  die  Zweizahl  der  Consuln  auf,  die  er  mit  den  spartani- 
schen Doppelkönigen  vergleicht:  toutes  deux  sont  vraisemblablement 
nees  d'une  de  ces  rivalites  si  communes  entre  les  familles  aristocratiques 
etc.  Das  zehnte  Capitel  enthält  insbesondere  die  auswärtigen  Verwicke- 
lungen bis  auf  das  Decemvirat;  der  Verfasser  hat  hier  eine  Ausführ- 
lichkeit bewiesen,  die  vielleicht  nicht  ganz  am  Platze  war;  eine  ein- 
gehende Geschichte  wollte  und  konnte  er  nicht  schreiben ;  dieses  Capitel 
ist  davon  jedoch  nur  wenig  entfernt.  Er  wollte  beweisen  que  la  poii- 
tique  guerriere  de  Taristocratie  romaine  est  nee  des  necessites  de  sa 
lutte  avec  les  plebcics;  es  hätte  dazu  solcher  Ausführliclikeit  kaum  be- 
durft. Kaum  zu  Bemerkungen  Anlass  giebt  das  folgende  Capitel:  des 
Premiers  decemvirs  k  l'invasion  gauloise,  die  Auffassung  der  politischen 
Verhältnisse  dieser  Zeit,  so  wichtig  diese  sind,  bietet  nichts  Neues.    Sehr 


442  Römische  Goschichte  und  Chronologie. 

lehrreich  ist  das  folgende  Capitel,  l'iiivasion  gauloise,  namentlich  bezüg- 
lich der  Folgen.  Dieselbe  warf  Rom  in  seiner  äusseren  Entvvickelung 
in  Folge  des  Abfalls  der  Latiner  um  50  Jahre  zurück;  im  Innern  be- 
kamen zwar  zunächst  durch  den  materiellen  Ruin  der  kleinen  Land- 
besitzer die  Patricier  die  Ueberhand ;  das  Einverständniss  mit  der  Ari- 
stokratie in  den  latinischen  Städten  stellt  sie  sogar  unabhängig  von  der 
militärischen  Verwendung  der  Plebs;  aber  sie  können  keine  Eroberungs- 
kriege führen,  und  damit  ist  ihr  Schicksal  besiegelt;  jetzt  vollzieht  sich 
im  Wesentlichen  die  bürgerliche  Gleichstellung.  Cai^.  13  schildert  die 
ersten  Jahre  nach  der  gallischen  Invasion;  hier  tritt  die  Gestalt  des 
Camillus  weit  aus  dem  Rahmen  hervor;  ihm  gelang  es  mit  leichterer 
Mühe  die  Patricier,  nur  mit  grossem  Geschick  die  Plebeier  zum  Fest- 
halten an  der  alten  Stätte  zu  bestimmen;  das  Capital  der  Patricier  half 
allerdings  nicht  uneigennützig  zur  Begründung  neuer  Verhältnisse;  doch 
schwieriger  als  die  Stadt  war  ihre  alte  politische  Stellung  wieder  her- 
zustellen; aber  auch  dies  gelang  der  Geschicklichkeit  des  Camillus  in- 
sofern, als  schon  nach  vier  Jahren  die  Krisis  beseitigt  war;  die  feind- 
lichen Anstürme  der  Latiner,  Etrusker  u.  s.  w.  waren  erfolglos.  Unter  den 
Susseren  Gefahren  hatten  die  inneren  Kämpfe  geruht,  Manlius  bezw. 
die  Härte  der  patricischen  Capitalisten  ruft  sie  zuerst  wieder  hervor. 
Noch  auf  dem  Höhepunkt  der  patricischen  Macht  begannen  die  Tribu- 
nen Licinius  und  Sextius  ihren  Kampf  um  die  Reformen,  welchen  Cap.  14 
schildert.  Dass  derselbe  glücklich  durchgeführt  wurde,  führt  der  Ver- 
fasser auf  drei  Gründe  zurück:  auf  den  körperlichen  und  geistigen  Rück- 
gang des  Camillus,  mit  dem  die  Aristokratie  ihren  Kopf  verlor,  auf  die 
Ruhe  Latium's,  welche  grössere  Kriege  unmöglich  machte  und  damit 
die  Aufmerksamkeit  lediglich  den  inneren  Angelegenheiten  zuwandte, 
endlich  auf  die  Existenz  einer  Mittelpartei,  welche  aus  den  freisinnigen 
Patriciern  und  reichen  Plebeiern  sich  seit  dem  canuleischen  Gesetze  ge- 
bildet hatte.  Die  Entstehung  dieses  Amtsadels  stellte  die  regierende 
Classe  auf  breitere  Basen;  es  kam  darauf  an,  ob  diese  Blutauffrischung 
sich  nachhaltig  wirksam  erwies.  Aber  schon  im  Jahre  399/355  erfolgte 
ein  starker  Reactionsversuch,  dem  der  Verfasser  das  folgende  Capitel 
widmet.  Ein  langer  Krieg,  eine  Vereinigung  der  latinischen  Städte,  die 
Creirung  zweier  neuer  Tribus  und  die  Verurtheilung  des  Licinius,  der 
damit  von  seinen  Parteigenossen  getrennt  wurde,  schienen  dem  Senate 
eine  günstige  Gelegenheit,  das  Vertrauen  wieder  zu  erringen;  da  wurde 
im  Jahre  398  ein  plebeischer  Dictator  und  ein  plebeischer  Reiterführer 
ernannt,  und  nun  beschloss  der  Senat  die  Contre-Revolution  durchzu- 
führen. Man  beschloss  Stimmen  für  die  plebeischeu  Candidaten  bei  den 
Comitien  nicht  zuzulassen,  und  wenn  auch  sieben  Zwischenkönige  nicht 
die  Durchführung  des  Beschlusses  wagten,  so  gelang  dieses  doch  unter 
dem  achten;  aber  schon  wenige  Jahre  nachher,  als  Friede  nach  aussen 
eintrat,  wurde  C.  Marcius  Rutilus  wieder  Consul  und  bald  nachher  Ceusor; 


Zusammenfassende  Darstellungen.  443 

der  Reactionsversnch  war  gescheitert.  In  den  folgenden  Capiteln  werden 
die  Samniter-  und  die  Latiuerkriege  behandelt;  der  Verfasser  weist  darauf 
hin,  welche  grosse  Rolle  die  allgeraeiuen  politischen  Verhältnisse  hierbei 
spielen.  Beim  Ausbruch  des  ersten  Krieges  hat  in  Capna  die  aristokratische 
Partei  entschieden  die  Oberhand;  bei  den  Samniteru  dagegen  die  demokra- 
tische Partei,  welche  mit  den  campanischen  Demokraten  sympathisirt  und 
eine  Abneigung  gegen  das  aristokratische  Eom  hegt;  sie  war  erst  kurz 
vorher  an  das  Ruder  gekommen.  Diese  Verhältnisse  machen  sich  in 
der  ganzen  Kriegführung  geltend;  so  erklärt  sich  z.  B.  die  Unthätigkeit 
Ausgangs  des  Jahres  411  durch  einen  plötzlichen  Umschlag  der  inne- 
ren Verhältnisse  bei  den  Samniteu,  wo  die  Friedenspartei  das  Ueber- 
gewicht  erhält,  die  mit  Rom  und  Capua  sympathisirt.  Es  lässt  sich 
leicht  denken,  dass  dieser  Gedanke  verführerische  Perspectiven  eröffnet, 
und  der  Verfasser  hat  denselben  in  der  Darstellung  des  Samniterkrieges 
sowenig  wie  bei  der  des  Latinerkrieges  zu  widerstehen  vermocht.  Die 
Meuterei  der  römischen  Truppen  auf  der  einen,  die  Empörung  der  La- 
tiner auf  der  anderen  Seite  bringen  eine  engere  Verbindung  der  Patri- 
cier  und  der  plebeischen  Nobiles  zu  Stande  und  garantiren  die  treue 
Ausführung  der  licinischen  Gesetze.  Von  dieser  Mittelpartei  gehen  auch 
eigentlich  die  Gesetze  des  Publilins  Philo  aus;  sie  sind  darauf  berech- 
net, den  Widerstand  der  starren  Junker  zu  brechen,  die  wohl  noch  in 
den  Curienversammlungen,  aber  nicht  mehr  im  Senat  die  Majorität 
hatten.  Der  letztere  zeigte  sich  seiner  Aufgabe  durchaus  gewachsen; 
er  sah  den  samnitischen  Krieg  von  neuem  kommen  und  traf  zur  rech- 
ten Zeit  seine  Vorsichtsmassregeln;  dieser  Krieg  selbst  wird  in  Cap.  19 
geschildet.  Auch  hier  spielen,  wie  sich  erwarten  lässt,  die  politischen 
Theorien  des  Verfassers  eine  grosse  Rolle.  Der  unerklärliche  Schritt 
des  Gavius  Pontius  bei  Caiulium  erklärt  sich  leicht,  wenn  man  bedenkt, 
dass  derselbe  zui-  aristokratischen,  d.  h.  zur  Friedenspartei  in  Samnium 
gehörte;  er  hatte  nur  das  Commando  übernommen,  um  das  Heft  in  der 
Hand  zu  behalten.  Diese  Perspective  kehrt  nun  nochmals  wieder  am  Ende 
des  Krieges,  wo  das  Resume  gezogen  wird,  dass  die  Samniteu  ihre  Unab- 
hängigkeit nicht  verloren  haben  würden,  wenn  ihnen  nicht  Parteiinteresse 
über  das  nationale  Wohl  gegangen  wäre.  Die  beiden  letzten  Capitel 
behandeln  den  dritten  Saniniterkrieg  und  die  innere  Lage  während  des 
halben  Jahrhunderts,  welches  den  Gesetzen  des  Publilius  Philo  folgte. 
Angefügt  ist  ein  kleines  Wörtervcrzeichniss  von  keltischen  Vocabeln, 
relatifs  ä  la  parente  de  certains  mots  latins  avec  Ics  idiomes  celtiques 
de  la  Grande -Bretagne  et  de  la  France;  man  weiss  nicht  recht  zu  wel- 
chem Zwecke;  denn  für  irgend  einen  wissenschaftlichen  Beweis  wird  der 
Verfasser  selbst  schwerlich  diese  Sannnltmg  von  ungefähr  40  Wörtern 
gehalten  haben,  von  denen  noch  dazu  eine  grössere  Zahl  doch  recht 
dunkel  sind.  Auch  eine  ziemlich  mangelhafte  Karte  von  All-Italien  ist 
dem  Bande  beigegeben. 


444  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

Der  zweite  Band  beginnt  mit  der  völligen  Unterwerfung  Mittel- 
und  Unteritaliens,  den  Kcämpfen  gegen  Gallier  und  Etrusker,  Pyrrhos 
und  Tarent;  auch  hier  geht  der  Kampf  der  aristokratischen  und  demo- 
kratischen Partei  als  der  rothe  Faden  durch  die  Darstellung,  welche 
überhaupt  spannend  und  packend  ist.  Mit  einer  grossen  Perspective 
schliesst  Cap.  22,  mit  den  Kämpfen  gegen  Karthago.  Im  Cap.  23  wird 
zunächst  Karthago  geschildert;  es  braucht  kaum  erwähnt  zu  werden, 
dass  die  beiden  politischen  Parteien  hier  auch  wieder  stark  hervortreten. 
Obgleich  der  Verfasser  nirgends  tief  eindringt,  so  versteht  er  es  doch  die 
karthagischen  Verhältnisse  sehr  klar  und  treffend  darzustellen.  In  den 
folgenden  Capiteln  24  —  32  beschäftigt  er  sich  sehr  eingehend  mit  den 
zwei  ersten  punischen  Kriegen  und  ihren  Dependenzen,  deren  Darstel- 
lung fast  den  ganzen  zweiten  Band  füllt.  Der  Verfasser  bereitet  durch 
eine  besondere  Vorrede  auf  seine  ganz  abweichenden  Ansichten  betreffs 
des  zweiten  punischen  Krieges  vor  und  mit  ihnen  wollen  wir  uns  auch 
allein  noch  einen  Augenblick  beschäftigen.  So  fundamental,  wie  sie 
nach  diesen  Worten  erscheinen  könnten,  sind  sie  nun  allerdings  nicht. 
Die  Hauptsache  ist,  dass  nach  unserem  Verfasser  Hannibal  durchaus 
wegen  seines  Unternehmens  keine  Bewunderung  verdient;  der  von  ihm 
ohne  irgend  welche  dringende  Veranlassung  in  einem  Augenblick  ver- 
anlasste Krieg,  wo  sein  Vaterland  sich  erst  wieder  zu  sammeln  begann, 
lieferte  letzteres  mit  gebundenen  Händen  seinen  Todfeinden  aus  und 
führte  nach  einem  50jährigen  Todeskampf  zu  seiner  völligen  Zerstörung. 
»D'apres  nous  rien  de  ce  qui  est  passe  soit  avant  soit  pendant  la  guerre, 
ne  decharge  ui  la  celebre  entreprise  carthaginoise,  ni  Aunibal  lui-meme 
de  cette  terrible  responsabilite«.  Zu  diesem  Zweck  sucht  der  Verfasser 
die  Initiative  lediglich  dem  Hannibal  zuzuschreiben;  weder  Hamilkar 
hatte  einen  ähnlichen  Plan,  noch  spielte  der  karthagische  Rath  eine  andere 
als  eine  passive  Rolle.  Dieser  Krieg  war  aber  unnöthig;  die  Seemacht 
Karthago  und  die  Landmacht  Rom  konnten  ganz  wohl  neben  einander  beste- 
hen, selbst  später  in  ein  Bündniss  eintreten,  das  einen  Halt  an  den  Aristo- 
kratenparteien der  beiden  Städte  gefunden  hätte.  Der  Verfasser  weist  auf 
das  Verhältniss  Roms  zu  Massilia  hin;  er  hätte  kaum  einen  unglück- 
licheren Vergleich  wählen  können.  Aber  jedenfalls  hätte  ein  Krieg  günsti- 
gere Chancen  gehabt,  wenn  er  in  die  Complicationen  der  Römer  im  Osten 
gefallen  wäre.  Das  wusste  aber  ja  Hannibal,  so  weit  es  möglich  war, 
und  traf  seine  Massregeln  eine  solche  Complication  hervorzurufen.  Auch 
auf  die  inneren  Krisen  verweist  der  Verfasser,  welche  Hannibal  hätte 
benutzen  müssen.  Ob  dies  nicht  eine  Ungerechtigkeit  des  Historikers 
ist?  Dass  er  gerade  den  Landweg  nach  Italien  wählte,  lag  darin  begrün- 
det, dass  wahrscheinlich  die  Gegenpartei  die  Flotte  begünstigte,  er  aber 
auch  nicht  imponireud  in  Italien  hätte  auftreten  können,  wenn  er  in  einem 
ungenügenden  Hafen  einen  Theil  der  Truppen  nach  dem  andern  hätte 
landen  müssen,   endlich  in  dem  Reize   des  Ungewöhnlichen,   der  Ruhm- 


I 


Zusammenhängende  Darstellungen.  445 

sucht.  Letztere  ist  das  Hauptmotiv  des  Feldherrn  gewesen.  Man  muss 
dem  Verfasser  zugeben,  es  ist  Consequenz  in  seiner  Auffassung;  ein  po- 
litischer Mann  ist  lediglich  nach  seinem  Erfolg  zu  beurtheilen;  damit  ist 
Hannibal  verurtheilt.  Die  Gründe  sind  nicht  so  leicht  zu  finden;  die  des 
Verfassers  haben  sämmtlich  kein  grosses  Gewicht.  Wenn  wir  noch  auf 
einzelnes  eintreten  sollen,  so  erklärt  der  Verfasser  das  Verhalten  Hanni- 
bal's  nach  der  Schlacht  am  Tessin  mit  dem  Wunsche,  seine  Truppen  zu 
schonen,  und  mit  dem  Glauben  an  die  Wirkung  des  moralischen  Erfolgs. 
Verdienstlich  ist  die  Schilderung  der  Situation  nach  der  Schlacht  am 
trasimenischen  See;  freilich  scheint  der  Plan,  der  hier  Hannibal  zuge- 
schrieben wird,  grosse  Schlachten  zu  meiden  und  die  Bundesgenossen  Rom's 
durch  stete  Razzias  und  Anknüpfung  von  Einverständnissen  zu  erschüttern, 
noch  verfrüht;  grosse  Klarheit  tritt  in  der  Schilderung  der  Motive  hervor, 
welche  Hannibal  nach  dem  Tage  von  Cannä  von  einer  Bestürmung  Rom's 
abhalten  mussten.  Der  Verfasser  ist  weiterhin  nur  consequent,  wenn  er 
den  Einfluss  Capua's  auf  die  Disciplin  und  Haltung  der  Carthager  nur  in 
beschränktem  Masse  anerkennen  will;  denn,  wenn  die  Verhältnisse  so 
waren,  wie  er  sie  nach  der  Schlacht  am  trasimenischen  See  schildert, 
so  konnte  in  der  That  dieser  Einfluss  nicht  mehr  von  bedeutender  Wir- 
kung sein.  Auch  für  die  Nicht-Unterstützung  Hannibal's  durch  den  car- 
thagischen  Senat  findet  der  Verfasser  einen  neuen  Grund.  Spanien  war 
die  wichtigste  Domäne  für  Carthago,  die  dort  aufgestellte  Landmacht 
die  Stütze  der  demokratisch-barcinischen  Partei.  Anfangs  hatte  sich  die 
letztere  durch  den  Elan  des  jungen  Führers  fortreissen  lassen,  als  aber 
in  Spanien  ein  Schlag  dem  andern  folgte,  als  in  Italien  die  Entscheidung 
ausblieb,  da  wollte  sie  nicht  weiter  experimentiren,  da  entschloss  sie  sich 
nur  Spanien,  nicht  Italien  zu  halten.  Jetzt  musste  Hannibal  sein  Unter- 
nehmen aufgeben  und  nach  Spanien  zurückgehen,  höchstens  einen  seiner 
Generale  zu  einer  Diversion  in  Italien  zurücklassen;  aber  er  blieb  und 
hielt  diese  fehlerhafte  Entscheidung  sogar  12  Jahre  lang  fest.  Hasdrubal's 
Zug  nach  Italien  war  nicht  vom  carthagischen  Senat  befohlen,  sondern 
ein  Act  der  Verzweiflung;  er  konnte  nicht  anders,  wollte  er  in  Spanien 
nicht  nutzlos  aufgerieben  werden,  als  den  Versuch  unternehmen,  sich  mit 
seinem  Bruder  zu  verbinden,  mit  ihm  zu  siegen  oder,  was  wahrschein- 
licher war,  zu  sterben.  Hannibal  kannte  sicherlich  den  Plan  des  Clau- 
dius Nero  gegen  seinen  Bruder,  aber  er  konnte  ihn  nicht  hindern.  Die 
Stärke  der  Landungsarmee  des  Scipio  in  Afrika  berechnet  der  Verfasser 
auf  25—35  000  Mann.  Auch  an  diesem  Unternehmen  tadelt  der  Verfasser 
die  Verwegenheit;  doch  kommt  sie  der  der  hannibalischen  nicht  gleich, 
da  im  Falle  der  Niederlage  Scipio's  Rom  selbst  nicht  mehr  gefährdet 
gewesen  wäre  als  nach  der  Niederlage  des  Regulus.  Man  wird  schwer- 
lich dem  Verfasser  hierin  beistimmen  können.  Eine  Vernichtung  der 
römischen  Armee  in  Afrika  hätte  auch  für  Italien  und  Spanien  unab- 
sehbare Consequenzcn  haben  müssen;  denn  so  fest,  wie  dies  der  Verfasser 


446  Römische  Gesohichto  und  Chronologie. 

imraei'  darstellt,  war  die  italische  Eidgenossenschaft  nicht  gefügt,  um 
einem  neuen  Kriege  in  Italien  selbst  Stand  zu  halten;  die  moralische 
Wirkung  hätte  sicherlich  den  materiellen  Verlust  in  eminentem  Masse 
überstiegen.  Schliesslich  übt  nun  der  Verfasser  das  Gericht  nochmals 
an  Hannibal ;  strategische  Bedeutung  wird  ihm  ganz  und  gar  abgesprochen: 
»On  peut  meme  dire  quaucun  fait  d'armes  d'Haanibal  n'est,  ni  sous  le 
rapport  strategiqne,  ni  par  ses  consequences,  ä  la  hauteur  de  la  premiere 
campagne  de  Scipion  l'Africain  dans  la  peninsule  iberique«.  Nur  die 
Art  und  Weise,  wie  Hannibal  seine  ganz  verwerflichen  Operationen  aus- 
geführt hat,  verdient  unbedingtes  Lob:  »Si  d'autres  que  lui  avaient  congu 
le  plan  de  son  expedition  d'Italie  et  la  lui  avaient  imposee,  si  d'autres 
que  lui  etaient  responsable«  des  obstacles,  qu'elle  devait  rencontrer,  et 
l'avaient  retenu  si  longtemps  loin  de  l'Espagne  et  de  Carthage,  nous 
n'aurions  qu'i\  admirer  la  manicre  dont  le  general  carthaginois  s'acquitta 
de  sa  mission«.  Aber  ihm  und  nur  ihm  allein  fällt  zur  Last  der  Plan 
der  Expedition,  die  Gefahr,  in  die  er  sein  Vaterland  dadurch  stürzte; 
ihn  trifft  die  Verantwortung  für  die  Hindernisse,  die  sein  Unternehmen 
fand,  für  die  falschen  Berechnungen,  auf  denen  die  Hoffnung  des  Erfolges 
ruhte.  Er  hätte  so  gut  die  Einbussen  voraus  sehen  müssen,  die  seines 
Heeres  warteten,  wie  die  Unzuverlässigkeit  der  Gallier,  er  hätte  wissen 
müssen,  wie  wenig  er  von  den  italischen  Reitern  zu  erwarten  hatte  und 
wie  sehr  er  Spanien  gefährdete,  wie  wenig  Hasdrubal  seiner  Aufgabe 
gewachsen  war  und  wie  all'  dies  seine  Partei  in  Carthago  gefährden 
musste.  Besonders  schwer  trifft  ihn  die  Verantwortung  für  die  Verlän- 
gerung seines  Aufenthaltes  in  Italien,  wo  nichts  mehr  davon  zu  erwarten 
war,  während  zu  gleicher  Zeit  Spanien,  ja  Afrika  gefährdet  waren.  Der 
Verfasser  sucht  dann  auch  noch  zu  erklären,  wie  die  wahre  Sachlage  so 
lange  habe  verkannt  werden  können;  man  wird,  ohne  seine  Anregung 
gering  zu  achten,  darauf  entgegnen  dürfen,  dass  schwerlich  ohne  Grund 
ein  solches  Urtheil  zwei  Jahrtausende  hindurch  bestehen  konnte;  und 
es  ist  wenig  wahrscheinlich,  dass  seine  Entdeckung  eine  ganz  neue 
Auffassung  herbeiführen  wird;  dass  wir  nach  2000  Jahren  über  vieles 
klarer  urtheilen  als  die  Menschen,  die  mitten  in  der  Entwickelung 
standen,  ist  kein  besonderes  Verdienst;  aber  es  hindert  ein  solcher  Stand- 
punkt auch  wirklich  historische  Auffassung. 

Hintor  den  äusseren  Verhältnissen  treten  die  inneren  zurück  -- 
der  Verfasser  widmet  ihrer  Betrachtung  das  letzte  Capitel  seines  Buches. 
Die  Centurienreform,  welche  er  zeitlich  nahe  an  die  lex  Hortcnsia  rücken 
möchte,  »de  laquelle  eile  pourrait  meme  etre  consideree  commc  une 
consequence  ou  un  appendice«,  scheint  ihm  im  aristokratischen  Interesse 
erfolgt  zu  sein.  Freilich  will  dazu  nicht  stimmen,  was  der  Verfasser 
einige  Seiten  weiter  sagt,  die  Aufnahme  der  Freigelassenen  in  alle  Tri- 
bus  sei  eine  Massregel  der  Nobilität  gewesen,  um  den  Einfluss  der  klei- 


Zusammenhängende  Darstellungen.  447 

nen  Grundbesitzer  und  freien  Leute,  der  die  Folge  der  Centurienreform 
war,  zu  paralysiren. 

Das  Buch  ist  nicht  ohne  Geist  geschrieben;  der  Verfasser  pointirt 
aber  zu  scharf  seinen  lediglich  politischen  Standpunkt,  für  den  das  Kri- 
terium des  Erfolges  einzig  massgebend  ist.  Für  die  eigentlich  historische 
Detailarbeit  bietet  das  Buch  nicht  nur  nichts  Neues,  sondern  des  geradezu 
Unrichtigen  eine  Menge,  aber  das  Verdienst  wird  man  ihm  nicht  ab- 
sprechen dürfen,  dass  es  über  parties  convenues  zu  neuen  Betrachtungen 
und  Prüfungen  Veranlassung  giebt. 

Schwer  zu  classificiren  ist  das  folgende  Werk: 

Des  causes  de  la  grandeur  de  Rome  Paienne  et  des  leurs 
rapports  avec  l'eglise  catholique.  Essai  de  demonstration  par  un 
prelat  romain.     Paris  1880. 

Das  Buch  ist  eine  jener  geschickten  apologetischen  Schriften,  wie 
sie  die  französiche  Geistlichkeit  zu  allen  Zeiten  hervorbrachte.  Merk- 
würdiger Weise  kämpft  aber  der  Verfasser  gegen  Schatten;  seine  Geg- 
ner sind  die,  welche  aus  Hass  gegen  die  Kirche  den  römischen  Staat 
als  das  Vollendetste  darstellen,  das  die  Welt  kenne.  Wer  soll  eine 
solche  Ansicht  aufgestellt  haben?  Wer  sollen  gar  die  Staatsmänner  sein, 
welche  es  noch  heute  für  den  Triumph  der  Staatskunst  ansehen  »de  faire 
de  la  politique  ä  la  romaine,  romana  arte?  Ebenso  unfruchtbar,  wie 
diese  Thesis  unbegründet  ist,  muss  die  Aufgabe  erscheinen,  welche  sich 
der  Verfasser  bei  seiner  Arbeit  gesteckt  hat:  les  Romains  n'out  ete  si 
grands  que  parce  qu'ils  ont  servi  l'figlise,  c'est-ä-dire  qu'ils  ont  ete  dans 
les  malus  de  la  Providence,  les  Instruments  qui  devaient  preparer,  dans 
les  voies  des  nations,  l'avenement  de  l'figlise.  Bei  diesem  Standpunkt 
ist  eine  historische  Erörterung  nicht  möglich,  und  diese  beabsichtigt 
der  Verfasser  auch  gar  nicht.  Er  greift  eine  Anzahl  von  Dichterstellen 
heraus,  welche  lehren,  dass  man  sich  Gott  unterordnen  müsse,  und  da 
Gott  und  Kirche  für  ihn  identisch  sind,  so  verlangten  auch  schon  die 
alten  Römer  die  heute  verlangte  Unterordnung  der  Menschen,  d.  h.  des 
Staates  unter  die  Kirche;  diese  hat  allein  die  Möglichkeit  die  Gesell- 
schaft zu  retten  und  zu  beherrschen,  die  Encyklika  Leo's  XIII.  vom 
28.  November  1878  ist  also  durchaus  im  Rechte.  Während  der  Ver- 
fasser der  Entwickelung  des  alten  Rom  etwa  60  Seiten  widmet,  bean- 
sprucht die  Stellung  der  Kirche  etwa  240.  Im  vierten  Buche  kommt  er 
nun  zu  dem  Ergebniss  seiner  Untersuchung:  dans  qucl  sens  il  faut  en- 
tendre  que  les  Romains  ont  ete  en  rapport  avec  l'/ilglise  et  qu'ils  en 
ont  senti  et  reconnu  l'influence.  Dem  Verfasser  verdanken  wir  dabei  die 
wunderbarsten  Entdeckungen;  alle  Tugenden,  welche  die  Römer  besessen 
haben,  haben  sie  dem  Volke  Gottes,  Israel,  entlehnt,  dcju  sie  zu  Theil 
geworden  waren  propheticis  hoc  est  divinis  vocibus.  So  haben  sie  auch 
schon  ein   presscntiniont  de  l'fcglisc  gehabt.    Dies  erweist  der  Verfasser 


448  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

aus  dem  Bewusstsein  des  römischen  Volkes  von  seiner  providentiellen 
Mission,  durch  die  Uebereinstimraung  von  Principien  der  Kirche  und  Tra- 
ditionen Rom's  über  Entstehung  Rom's  u.  s.  w.  In  diesem  Zuge  geht  es 
weiter.  Wir  können  dem  Verfasser  nicht  folgen;  denn  wir  haben  hier 
keinen  Bericht  über  katholische  Propaganda  zu  erstatten;  da  es  dabei 
auf  Wissen  nicht,  wohl  aber  sehr  auf  Glauben  ankommt,  so  können  wir 
uns  über  die  Irrgäuge  nicht  wundern. 

G.  F.  Hertzber  g,  Geschichte  des  römischen  Kaiserreichs  in  All- 
gemeine Geschichte  in  Einzeldarstellungen  von  Oncken.     Berlin  1880. 

Das  erste  Buch  geht  von  der  Begründung  des  römischen  Princi- 
pats  bis  zum  Tode  des  Septimius  Severus.  Der  Eintheilungsgrund  ist 
nicht  recht  einzusehen;  beginnt  doch  erst  mit  Septimius  Severus,  wenn 
man  will,  eine  neue  Epoche;  wie  soll  dieselbe  mit  seinem  Tode  schliessen? 
In  Darstellung  des  staatsrechtlichen  Theiles  im  ersten  Abschnitt  »das 
julisch-claudische  Regentenhaus«  schliesst  sich  Verf.  durchaus  an  Mommsen 
an.  Cap.  1  behandelt  den  Principat  des  Augustus,  Cap.  2  seine  Reichs- 
politik. Die  Darstellung  ist  gewandt  und  anziehend,  auch  in  der  Haupt- 
sache richtig  -  die  Varusschlacht  wird,  kaum  richtig,  auf  den  9.  bis 
11.  Sejitember  —  mit  Schmidt  —  im  Jahre  9  n.  Chr.  angesetzt.  Das 
3.  Capitel  behandelt  die  julisch-claudische  Dynastie,  das  vierte  Nero  und 
den  Untergang  der  julisch-claudischen  Dynastie..  Der  zweite  Abschnitt 
soll  die  Kaiser  von  Galba  bis  Marc-Aurel  umfassen;  die  bis  jetzt  er- 
schienenen Lieferungen  enthalten  nur  Cap.  1  die  dynastischen  Kriege 
und  Cap.  2   die  flavische  Dynastie  und  die  »goldene«  Zeit  des  Reiches. 

Ueberall  folgt  der  Verfasser  ziemlich  eklektisch  in  der  Hauptsache 
den  neueren  Untersuchungen,  so  weit  diese  namentlich  in  Gesammtdar- 
stellungen  vorliegen:  die  von  ihm  gegebenen  Resultate  verdienen  meist 
Glauben.  Eine  principielle  Anschauung  wird  man  in  vielen  Fragen  ver- 
geblich suchen.  Ueber  die  Anlage  des  Ganzen  Hesse  sich  streiten;  auch 
Hertzberg  verlegt  noch  zu  sehr  den  Schwerpunkt  in  die  Hof-  und  Stadt- 
geschichte, welche  meinem  Geschmacke  nach  in  allzu  grosser  Breite  be- 
handelt ist.  Sonst  hält  sich  die  Darstellung  ziemlich  frei  von  den  in  der 
republilianischcn  Geschichte  gerügten  Phrasen  und  Uebertreibungen. 
Eine  Menge  von  Abbildungen  soll  das  Verständniss  unterstützen. 

J.  B.  Adler,  Die  alte  Geschichte  bis  zum  Untergange  der  römi- 
schen Republik.     In  biographischen  Darstellungen.     Hof  1880. 

Die  Arbeit  ist  eine  oberflächliche  Conipilation  ohne  allen  Werth. 

n.    Altitalische  Ethnologie. 

Joh.  Gust.  Cuno,  Verbreitung  des  etruskischen  Stammes  über 
die  italische  Halbinsel.     Graudenz  1880. 

Der  Verfasser  geht  von  den  durch  Die  Cassius  überlieferten  alten 
Namen  aus,  erklärt  Italia  als  dui'ch  Vorschlag  von  J  entstandene  Stamm- 
bildung von  Tel-Ter  (tellus),  welche  »das  Land«  bedeutete.    Ein  anderer 


Altitalische  Ethnologie.  449 

dort  überlieferte  Name  Argessa  wird  von  Ciino  auf  die  Argi  zurück- 
geführt, einen  älteren  Bestandtheil  der  späteren  Etrusker,  welcher  in 
Campanien  eine  Herrschaft  hatte  und  an  die  der  Mons  Argentarius,  die 
Argillae  bei  Strabon,  das  Argiletum  und  die  Argeerkapellen  in  Rom  er- 
innern. Vorzugsweise  sind  es  etruskische  Oerter,  welche  von  den  alten 
Schriftstellern  als  argivische  Gründungen  bezeichnet  werden,  so  Alsium, 
Fescennium,  Falerii,  auch  Tibur  gilt  als  argivische  Gründung;  an  den 
Anio  knüpft  sich  aber  die  acht  etruskische  Sage  von  Annius,  Salia  und 
Cathetus.  Die  Söhne  des  Cathetus  und  der  Salia  sind  Latinus  und  Sa- 
lius ;  letzterer  ist  der  Stammvater  der  Salentini,  auf  deren  unmittelbare 
Verwandtschaft  mit  den  Etruskern  alte  Sagen  hinweisen.  Auch  der  Anio 
führte  meist  den  anderen  Namen  Uaptoüacog,  wie  der  Tiber  den  Albula; 
es  folgt  daraus,  dass  einst  ein  fremder  Stamm  in  diesen  Raum  einge- 
wandert ist. 

In  der  Vergil'schen  Darstellung  des  Kampfes  zwischen  Turnus  und 
Aeneas  erkennt  der  Verfasser  einen  Nachhall  von  wirklichen  Begeben- 
heiten. Turnus  stammt  von  argivischen  Königen,  Turnus  bedeutet  aber 
nichts  anderes  als  »der  Tusker«;  die  erste  Abtheilung  des  von  ihm  ge- 
führten Heeres  VH,  793  ff.  besteht  aus  Argiva  pubes,  sie  bilden  gewisser- 
massen  die  Leibwache  des  Turnus,  denen  gegenüber  die  Träger  der 
übrigen  fünf  Namen  sämmtlich  einander  coordinirt  erscheinen,  als  die 
ursprüngliche  Bevölkerung  des  tyrrhenischen  Küstenlandes  zwischen  Tiberis 
und  Liris.  Die  Aurunker  sind  Etrusker,  ihr  Gebiet  erstreckt  sich  bis  zu 
dem  der  Rutuler,  die  Labici  scheint  Vergil  als  Repräsentanten  der  eigent- 
lichen Latiner  zu  nehmen.  In  diesen  Zusammenhang  wird  auch  Argy- 
rippa  von  dem  Stamme  Arg  und  dem  Thema  Argo,  der  Name  des  Marser- 
königs  Archippus,  eine  leichte  Gräcisirung  für  Argippus  oder  Argippa, 
und  der  Name  Agrippa  gebracht. 

Der  Verfasser  knüpft  dann  an  seine  in  der  »Vorgeschichte  Roms« 
S.  213ff.  aufgestellte  Theorie  von  der  Mittheiluug  des  Venuscultes  und 
des  Heros  Aeneas  durch  die  Veneter  an  die  sogenannten  Aboriginer  so- 
wie an  die  Verbreitung  dieses  Cultus  durch  die  etruskische  Kunst  an, 
die  in  Lydien  und  Phrygien  wieder  ihre  Wurzeln  hatte.  In  der  Sage, 
wie  sie  uns  aber  bei  Vergil  vorliegt,  haben  wir  sehr  wenig  mehr  von 
der  Sage,  wie  sie  einst  im  italischen  Volke  lebte;  wohl  aber  dürfen  wir 
in  ihr  einen  Nachklang  des  phrygischen  Cultus  der  Göttermutter  und 
eines  mit  ihr  eng  verbundenen  Halbgottes  erkennen,  die  durch  Vermitte- 
lung  der  Illyrier  nach  Latium,  Sicilien  und  Ligurien  gelangte.  Indem 
Vergil  dem  fremden  Gotte,  der  in  Italien  selbst  nur  kühle  Aufnahme 
fand,  Leben  und  Gestalt  verlieh,  trug  er  ara  meisten  dazu  bei,  die 
historischen  Spuren  auf  diesem  Gebiete  zu  verwirren. 

Die  älteste  italische  Geschichte  beruht  zum  wesentlichen  Tlieile 
auf  den  Kämpfen  zwischen  Etruskern  und  Latiuern ;  diese  Kämpfe  müsste 
die  Sage  enthalten,  wenn  sie  historische  Elemente  enthalten  sollte;  hierein 

Jahresbericht  für  Alterthuniswissenschaft  XXHl.  (1880.  Ul.)  29 


450  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

ist  aber  durch  Beiziehung  dos  Aeneas  und  seiner  Troiauer  Schwanken 
und  Verwirrung  gekommen;  namentlich  hat  Vergil  den  Gegensatz  von 
Etruskern  und  Latiuern  völlig  beseitigt,  indem  er  Latinus,  den  Reprä- 
sentanten des  latinischen  Stammes,  zu  vollständiger  Nichtigkeit  zu  Gun- 
sten des  Turnus  herabdrückt,  während  Aeneas,  der  geistige  Urheber  des 
römischen  Volks  und  Weltreichs,  Bundesgenossen  in  dem  nachmaligen 
Rom  und  bei  den  Etruskern  findet.  Des  Turnus  Bundesgenossen  sitzen 
in  Latium,  der  Sabina  und  in  Campanien;  die  Teleboer  werden  mit  den 
tela  Gallica  des  Servius  und  mit  Telegonos  des  Hesiod  in  Verbindung 
gebracht:  Hesiod  meinte  mit  Agrios,  Latinos,  Telegonos  die  drei  Völker, 
welche  zu  seiner  Zeit  um  den  Golf  von  Neapel  sassen,  Etrusker,  Latiner 
und  Ligurer. 

Undenkbar  ist  die  Existenz  eines  etruskischen  Reiches,  das  sich 
über  Mittelitalicn  oder  gar  über  die  gesammte  Halbinsel  ausgebreitet 
hätte:  es  hätte  nicht  spurlos  verschwinden  können.  Nur  aus  der  Wahr- 
nehmung etruskischer  Bevölkcrungselemeute  durch  ganz  Italien  —  Ar- 
gentini, Argentauum,  Arcias,  Aesaros  Croton-Cortona,  Conseutia-consentes, 
Cerillae  -  Caere,  Vulcentes-Vulci,  Argeuuon,  Ceuturipa,  Halaesa,  Agyrion 
etc.  —  konnte  jene  Behauptung  entstehen.  Mit  umbrischen,  weit  mehr 
mit  lateinischen  Oertern  findet  Namensgemeinschaft  etruskischer  statt. 
Das  Gebiet  der  Rutuler  hat  das  linke  Ufer  des  Tiber  erreicht,  hat  es 
vielleicht  überschritten,  bis  zum  rechten  Ufer  erstreckte  sich  das  Gebiet 
des  Städtepaares  Caere  mit  seinem  Hafen  Pyrgi,  das  Gebiet  von  Veii 
und  seiner  Schwesterstadt  Fidenae  umspannte  Rom ;  es  lässt  sich  zwi- 
schen diesen  mächtigen  etruskischen  Staaten  kein  anderes  Gemein- 
wesen als  ein  in  seinem  Ursprünge  etruskisches  denken.  Varro  erklärt 
die  Namen  der  Ramnes,  Tities  und  Luceres  für  tuskisch;  somit,  schliesst 
der  Verfasser,  existirten  die  bezeichneten  Stämme  auch  in  Etrurien.  Der 
alte  Staat  ist  aber  ein  nationaler,  wenn  also  stammfrenide  Gemeinden, 
deren  Fluren  aneinander  grenzen,  sich  miteinander  verbinden,  so  kann 
nur  die  Ueberlegenheit  der  einen  oder  Eroberung  der  Grund  gewesen  sein. 

Wenn  aber  der  etruskische  Stamm  so  weit  über  Italien  verbreitet 
war,  wie  konnte  diese  ungeheure  Menge  mit  ihrer  Sprache  und  Sitte 
und  allen  das  italische  Leben  beherrschenden  Weisen  verschwinden  ?  Die 
Sprache  der  Etrusker,  die  dazu  nach  dem  eigenen  Zeugniss  der  Römer 
deren  Lehrer  waren,  konnte  darum  nicht  so  verschieden  sein  von  der 
Sprache  der  Latiner,  der  Osker,  der  Umbrer.  Der  Verfasser  führt  nun 
noch  die  Ansichten  des  Dionysius  an  und  schliesst  mit  den  Worten  des- 
selben if^vog  iirjOaixöB^EV  d^iy/izvov,  dXX'  smy^wptov,  äpy^atöv  re  ndvu  xal 
ouosvl  dXXü)  yzvei  ours  ojjMyXiuaaov  ourz  ofxodcairov,  die  er  übersetzt: 
»die  Etrusker  sind  ein  italisches  Volk«.  Und  dieser  Satz  ist  für  alle 
etruskischen  Forschungen  das  Fundament. 

Auch  in  dieser  Untersuchung  treten  die  Eigenschaften  des  Ver- 
fassers,  auf  welche  ich  bei  der   »Vorgeschichte  Roms«    aufmerksam  ge- 


Königszeit  und  Uebergaug  zur  Republik.  451 

macht  habe,  (vgl.  Jahrg.  1878,  Abth.  III,  S.  439 ff.)  hervor.  Seine  sprach- 
lichen Nachweise  sind  überraschend,  aber  auch  sehr  kühn;  der  Beweis- 
grund, die  Etrusker  hätten  nicht  spurlos  verschwinden  können,  wenn  ihre 
Sprache  nicht  der  der  Latiner  etc.  sehr  verwandt  gewesen  wäre,  ist  doch 
nicht  so  zwingend ,  wie  es  scheint,  wie  die  Latinisirung  der  Kelten  in 
Oberitalien,  das  Verdrängen  der  einheimischen  Sprachen  in  Spanien  etc. 
beweist.  Endlich  ist  die  Autorität  des  Dionysius  von  dem  Verfasser  nur 
deshalb  so  hoch  gestellt,  weil  sie  in  sein  System  passt;  das  was  der 
Verfasser  am  Schlüsse  aus  dessen  Worten  schliessen  will,  kann  man 
hineinlegen ;  mit  Nothwendigkeit  geht  es  nicht  aus  denselben  hervor. 

m.   Königszeit  und  Uebergang  zur  Republik. 

G.  F.  Unger,   Die   römischen  Gründungsdata.     Rhein.  Mus.  f. 
Phil.    N.  F.  35,  Iff. 

Der  Verfasser  legt  zunächst  die  Entstehung  der  vulgären  Rech- 
nuiigsweise  dar  und  wie  nach  wahrer  Rechnung  der  Anfang  der  Repu- 
blik auf  Ol.  70.  2  =  498  fällt.  Die  Regierungszeit  sämmtlicher  Könige 
ist  Fiction.  Indem  man  diese  fictiven  Jahrzahlen  mit  der  Aera  der  Re- 
publik verband,  erhielt  man  die  Aera  der  Stadt  (anui  ab  urbe  condita); 
die  grosse  Zahl  dei-  vorhandenen  Gründungsdata  begreift  sich,  wenn  man 
bedenkt,  dass  die  Königszeit  beliebig  berechnet  werden  konnte. 

Der  Verf.  erörtert  zuerst  die  Gründungsdata  der  vulgären  Zeitrech- 
nung. Die  häufig  als  älteste  Jahrsumme  der  Königszeit  berechnete  von  240 
Jahren  kann  nicht  auf  Fabius  zurückgeführt  werden,  dieser  hat  239  Jahre 
berechnet.  Sie  findet  sich  als  Summe  zunächst  bei  Hieronymus  in  der 
Uebersetzung  der  eusebischen  Königsliste,  ist  aber  einer  römischen  Quelle 
entnommen,  welche  Rom's  Gründung  240  Jahre  vor  Ol.  67,  4  =  508,  also 
in  Ol.  7,  4  =  748  v.  Chr.  ein  Jahr  früher  als  Fabius,  die  der  Republik 
aber  mit  diesem  508  v.  Chr.,  setzt.  Sie  ist  mit  der  bis  jetzt  nicht  be- 
kannten bei  Synkellos  identisch;  vielleicht  fand  sich  schon  bei  Valerius 
Antias  das  Datum  748.  Die  von  Mommscn  bei  Cicero  de  rep.  berech- 
neten 240  Jahre  belaufen  sich  thatsäclilich  auf  242  bezw.  236  +  6  Inter- 
regenjahre.  Auch  Mommsen's  Ansicht,  dass  Diodor  bei  Eusebius  (I,  291 
Schö.)  wesentlich  dieselben  Zahlen  wie  Cicero  habe,  ist  nicht  richtig. 
Auch  Cornelius  Nepos  setzte  die  Gründung  Rom's  auf  Ol.  7,  2  =  750, 
wie  der  Verfasser  ausfülirlich  entwickelt;  er  rechnete  241  Jahre  auf  die 
Königszeit  und  sein  Anfangsjahr  der  Republik  ist  509  v.  Chr.;  das  Grün- 
dungsdatum hat  er  Eratosthenes  entlehnt.  Da  die  Summen  239,  241  und 
242  der  Gencrationszahl  233  =  7  X  33V3  sehr  nahe  kommen,  so  nimmt 
Unger  an,  dass  sie  durch  Erhöhung  dieser  entstanden  sind;  die  niedrig- 
sten Posten  sind  dann  die  ältesten. 

Die  Gründungsopoche  Ol.  7,  2  =  750  scheint  auch  bis  in  die  letz- 

29* 


452  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

ten  Zeiten  der  Republik  geherrscht  zu  haben,  eine  Erhöhung  erfuhr  sie 
unter  dem  Einflüsse  der  Astronomie;  Varro  machte  diese  neue  Aera 
populär.  Sie  brachte  die  ersten  Consuln  durch  Zählung  von  zwei  De- 
cemvirn  =  aber  fünf  Anarchie-Jahren  auf  Ol.  67,  3  =  509,  sie  musste  daher 
den  Königen  244  Jahre  geben.  Die  Mehrung  von  11  Jahren  wurde  da- 
durch erzielt,  dass  man  die  grössten  vorhandenen  Zahlen,  die  des  Nepos 
für  Numa  und  Superbus,  die  des  Polybius  für  die  zwischen  diesen  ste- 
henden Könige  auswählte  und  wie  Nepos  nach  Romulus  ein  Jahr  Inter- 
regnum annahm.  Wer  dieses  ausschloss  erhielt  243  Königsjahre  und 
die  Epoche  Ol.  6,  4  =  752;  dies  sind  die  Zahlen  der  fasti  consulares  und 
acta  triumphalia  des  Augustus. 

In  einem  zweiten  Abschnitte  werden  die  Gründungsdata  der  wahren 
Zeitrechnung  besprochen.  Timaios  setzte  Rom's  und  Karthago's  Grün- 
dung 814/3  V.  Chr.  Cincius  Alimentus  stellte  Rom's  Gründung  729/8  = 
Ol.  12,  4.  Diese  zu  niedrige  Ansetzung  des  Gründungsdaturas  erklärt 
Unger  durch  die  Zählung  des  clavus  annalis.  Auch  die  Epoche  des 
Ausonius  gehört  hierher,  der  Rom's  Gründung  14  Jahre  später  ansetzte 
als  Varro.  Ueber  die  ausonische  Aera  sind  falsche  Vorstellungen  ver- 
breitet; durch  Emendation  von  Serv.  Verg.  Aen.  1,  267  sie  in  hie  und 
CCCL  in  CCCLX  (welches  die  Zahl  der  Hamburger  Handschrift  ist)  wird 
Rom's  Gründung  auf  Ol.  10,  1  =  740/39  festgestellt;  dieser  Ansicht  Cato's 
ist  Ausonius  gefolgt. 

Im  dritten  Abschnitt  behandelt  Unger  einige  mythisch- mystische 
Data,  zunächst  die  des  Piso  (bei  Censorin.  17,  13);  der  Verfasser  sucht 
hier  durch  neue  Conjectur  zu  helfen,  indem  er  sie  streicht,  in  anno  DC 
septimo  ein  lesbar  gemachtes  Dittogramm  vermuthet  und  saeculum  = 
Mass  der  längsten  Dauer  des  menschlichen  Lebens  in  etruskischera  Sinne 
erklärt,  so  dass  die  Stelle  heissen  würde:  »Im  Jahre  666/88  fand  ein 
Prodigium  statt,  welches  die  etruskischen  haruspices  als  Offenbarung  des 
Hinzutritts  eines  neuen  saeculum  erklärten;  die  Stelle  des  Ennius  bei 
Varro  r.  rust.  3,  1,  2  wird  durch  Annahme  einer  Ellipse  in  hoc  nunc  de- 
nique  est  non  cum  (in  hoc  fuisse)  Ennius  scripsit  als  Annahme  einer  der 
albanischen  Gründung  Rom's  vorausgehenden  älteren  troischen  erklärt. 

Fried r.  Reuss,    De  lubae  regis  historia  Romaua  a  Plutarcho 
expressa.    Gymn.-Progr.   Wetzlar  1880. 

Der  Verfasser  will  nachweisen,  dass  Plutarch  in  weit  höherem 
Masse,  als  man  bisher  angenommen,  von  luba  abhänge  und  hat  sich  na- 
mentlich die  Vitae  des  Romulus  und  des  Numa  zu  diesem  Beweise  aus- 
gewählt. Das  Resultat,  zu  dem  er  gelangt,  ist  folgendes:  Plutarch  ent- 
lehnt seinen  Stoff  aus  luba;  dieser  folgt  in  der  Hauptsache  Varro,  hat 
aber  auch  andere  Quellen  benutzt  und  auch  seine  eigenen  Ansichten 
bei  Erklärungen,  Einrichtungen  und  Bezeichnungen  vorgebracht;  gerade 
in   letzterem   Punkte  gcrieth    er  aber  häufig  auf  Irrwege.     So  gelangt 


Köuigszeit  und  Uebergang  zur  Republik.  453 

der  Verfasser  im  Wesentlichen  zur  Bestätigung  der  Heeren'schen  An- 
sicht über  das  Verhältniss  der  beiden  Schriftsteller. 

Th.  Mommseu,  Römische  Forschungen.    2.  Band.   Berlin  1879. 

Der  Band  enthält  folgende  theils  in  Fest-,  theils  in  Zeitschriften, 
meist  im  Hermes  erschienene  Abhandlungen,  überall  mit  —  häufig  po- 
lemischen —  Nachträgen,  welche  seit  ihrer  ersten  Veröffentlichung  nöthig 
geworden  sind: 

Die  echte  und  die  falsche  Acca  Laurentia,  der  Begriff  des  Po- 
moeriura,  die  Ludi  magni  und  Romani,  die  capitolinischen  Magistratstafeln, 
Veroneser  Fastentafeln  von  439  —  494  n.  Chr.,  die  neuen  Fragmente  der 
Jahrtafel  des  latinischen  Festes,  die  Erzählung  von  Cn.  Marcius  Corio- 
lanus;  Sp.  Cassius,  M.  Manlius,  Sp.  Maelius,  die  drei  Demagogen  der 
älteren  republikanischen  Zeit;  Fabius  und  Diodor  (mit  einer  Beilage); 
die  örtlichen  Cognomina  des  römischen  Patriciats,  die  gallische  Kata- 
strophe, das  Verzeichniss  der  italischen  Wehrfähigen  aus  dem  Jahre  529 
der  Stadt,  die  Translation  des  Imperium,  die  Scipionenprocesse,  der 
Friede  mit  Antiochos  und  die  Kriegszüge  des  Cn.  Manlius  Volso. 

Unter  den  Nachträgen  heben  wir  die  Untersuchung  über  die  Schlacht 
an  der  Cremera  —  in  Fabius  und  Diodor  —  hervor;  ganz  neu  ist  die 
Abhandlung  über  den  Frieden  mit  Antiochos  und  die  Kriegszüge  des 
Cn.  Manlius  Volso;  hier  weist  Mommsen  mit  gewohnter  Klarheit  und 
Sicherheit  die  jüngeren  und  absichtlichen  Zusätze  und  Umgestaltungen 
der  alten  Berichte  über  die  betreffenden  Ereignisse  nach;  der  römische 
Urbericht  ist  uns  überliefert  durch  Polybius  und  durch  die  nicht  durch 
Polybius  durchgegangene  annalistische  Ueberlieferung,  welche  rein  bei 
Appian  vorliegt,  in  einzelnen  Einlagen  auch  bei  Livius  hervortritt;  Po- 
lybius erscheint  dabei  nicht  im  günstigsten  Lichte.  Genauer  erörtert 
ist  die  von  Mommsen  schon  in  seiner  R.  G.  2^  S.  448  ausgesprochene, 
von  Nissen  zurückgewiesene  Vermuthung,  dass  Polybius  in  dem  Hülfs- 
corps  des  Attalos  die  kleiuasiatischen  Feldzüge  des  Jahres  565  mitge- 
macht habe;  dieselbe  wird  jetzt  fast  zur  Gewissheit  erhoben. 

Ruggiero  Bonghi,  Appio  Erdonio.     Critica  di  critica.    Napoli 
1880. 

Der  bekannte  Verfasser  liefert  eine  Untersuchung  von  musterhafter 
Sauberkeit  und  Klarheit.  Er  betrachtet  zuerst  die  alte  Ueberlieferung, 
namentlich  Livius  und  Dionysius,  sodann  die  Auffassung  derselben  durch 
die  Neueren,  Niebuhr,  Schwegler,  Mommsen,  Ihne,  Peter,  Nitzsch  und 
Zöller,  welche  er  wieder  einer  Kritik  unterwirft;  so  weit  geht  der  ne- 
gative Theil.  Im  zehnten  Abschnitt  geht  der  Verfasser  etwaigen  Spuren 
anderer  Quellen  bei  Livius  und  Dionysius  nach,  stellt  den  gemeinsamen 
Kern  der  Ueberlieferung  fest  und  untersucht  nun  im  elften  Abschnitte, 
ob  es  zu  jener  Zeit  Verbannte  und  Sklaven  gab;  beide  Fragen  werden 


454  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

durch  geschichtliche  Betrachtung  und  Untersuchung  der  Tradition  ins- 
besondere bei  Livius  bejaht.  So  hat  der  Verfasser  die  Elemente  zum 
positiven  Resultate  gewonnen,  das  er  mit  Dunque?  im  zwölften  Abschnitte 
mittheilt.  Die  Auswanderung  des  Attus  Clausus  zeigt,  dass  unter  den 
Sabinern  zwei  Parteien  bestanden,  eine,  welche  im  Frieden  mit  Rom 
leben  wollte,  eine  zweite  —  zu  der  Herdonius  gehörte  —  welche  glaubte 
nur  dann  vor  der  aufstrebenden  Tiberstadt  sicher  leben  zu  können,  wenn 
man  ihre  Unterwerfung  erzwang.  Mit  seinen  Clienten  und  im  Einver- 
ständnisse mit  den  der  jüngeren  Aristokratie  angehörigen  Vertretern, 
zugleich  in  der  Hoffnung  die  unzufriedenen  Elemente  an  Freien  und 
Sklaven  in  der  Stadt  mit  sich  zu  vereinigen,  unternahm  er  den  Hand- 
streich. Aber  alle  Erwartungen  schlugen  fehl,  die  Sklaven  rührten  sich 
nicht,  die  Armen  hatten  noch  Patriotismus  genug,  um  den  eigenen  Vor- 
theil  dem  Staatswohle  zu  opfern,  die  von  auswärts  zu  erwartende  Hülfe 
war  nicht  da.  Unter  letzterer  versteht  der  Verfasser  wohl  die  sabini- 
schen  und  etruskischen  Truppen,  deren  Anmarsch  nach  Liv.  2,  16,  2  be- 
fürchtet wurde.  Am  meisten  aber  schadete  gerade  das  Bündniss  mit 
den  Verbannten;  die  Erbitterung,  welche  die  Mehrzahl  der  Bürger  ge- 
gen sie  hegte,  schüchterte  die  Sympathien  ein,  welche  sie  unter  einem 
Theile  ihrer  Standesgenossen  vielleicht  hätten  finden  können. 

Im  Schlusscapitel  führt  der  Verfasser  aus,  wie  nun  im  Laufe  der 
Jahrhunderte  die  Erklärung  des  einfachen  Ereignisses,  der  Hang  Details 
zu  finden  und  Familieneitelkeit,  auch  wohl  die  Wirkung  der  Analogie 
und  Hang  zur  Rhetorik  die  spätere  Gestaltung  veranlasst  haben. 

Georg  Thouret,  Ueber  den  gallischen  Brand.     11.  Suppleraent- 
band  zu  Jahrb.  f.  klass.  Phil.  S.  95  ff. 

Der  Verfasser  will  beweisen,  dass  wir  nach  Lage  der  Quellen  be- 
rechtigt sind,  den  sogenannten  gallischen  Brand  und  die  Zerstörung  Rom's 
aus  der  Geschichte  zu  streichen.  Weder  Theopompus,  noch  Heraklides 
von  Pontus,  noch  Aristoteles  wissen  von  einer  Zerstörung,  sondern 
nur  von  einer  Einnahme  Rom's  durch  die  Kelten.  Auch  Polybius  weiss 
mit  keiner  Silbe  von  einem  Brande  oder  einer  Zerstörung  zu  berichten; 
er  folgt  hier  Fabius ;  dieser  hatte  somit  auch  noch  nicht  diese  Nachricht. 
Diodor,  der  die  Camillussage  kennt,  vertritt  in  dem  betreffenden  Theile 
seines  Werkes  eine  jüngere  Stufe  der  Tradition.  Von  Cato  und  Varro 
können  wir  nach  dem  Stande  der  Ueberlieferung  nicht  wissen,  ob  sie  an 
die  gallische  Verwüstung  geglaubt  haben  oder  nicht ;  auch  Cicero  spricht 
von  einer  solchen  nirgends  in  deutlichen  Worten;  dagegen  hat  er  eine 
vereinzelte  Nachricht,  dass  die  Gallier  durch  einen  Minengang  versuch- 
ten auf  das  Capitol  zu  gelangen.  Die  Vulgata  wurde  von  den  Anna- 
listen der  sullanischen  Zeit  ausgebildet  vorgefunden;  ihre  litterarische 
Fixirung  ist  in  den  Ausgang  des  6.  Jahrhunderts  der  Stadt  zu  setzen. 
Die  Berichte  reduciren  sich  auf  drei  Hauptetappen,  Diodor,  Appian  und 


Königszeit  uud  Uebergang  zur  Republik.  455 

Livius-Plutarch ;  diese  theilen  sich  in  zwei  scharf  geschiedene  Gruppen; 
die  eine  bildet  Diodor  allein,  die  andere  alle  übrigen;  ersterer  kennt 
weder  die  Gesandtschaft  und  das  darauf  folgende  Kriegstribunal  der 
drei  Fabier,  noch  die  volle  Ausbildung  der  Caniillussage,  sein  Bericht 
repräsentirt  die  älteste  Fassung.  Der  Verfasser  sucht  nun  zunächst  die 
UnWahrscheinlichkeit  zu  erweisen,  dass  die  Gallier  Rom  verbrannt  oder 
niedergerissen  haben,  und  die  hierdurch  entstandenen  Zweifel  an  dem 
Factum  der  Zerstörung  werden  durch  den  vorhandenen  Bericht  über 
den  Wiederaufbau  der  Stadt  nicht  gemindert.  Positiv  hat  nur  Poly- 
bius  den  richtigen  Sachverhalt  erhalten;  die  Gallier  dachten  an  eine 
dauernde  Occupation  Rom's,  konnten  sie  aber  nicht  durchführen. 

Im  Folgenden  sucht  Thouret  die  Entstehung  der  Tradition  zu  er- 
klären —  er  selbst  nennt  diesen  Versuch  nur  eine  Hypothese.  Darnach 
stand  Rom  einmal  vor  der  Alternative  die  Stätte  aufzugeben,  an  welcher 
der  Staat  haftete.  Die  Patricier  blieben  auf  dem  Capitol,  die  Plebs 
ßoh  nach  Veii,  nachher  wollte  sie  nicht  mehr  zurück,  bis  Camillus  dieses 
bei  seinen  ehemaligen  Soldaten  fertig  brachte.  Hier  setzt  die  Vulgata 
ein,  die  deutlich  eine  doppelte  Tendenz  hat,  die  Schmach,  welche  dem 
römischen  Namen  angethan  war,  als  göttliches  Strafgericht  darzustellen 
und  den  Ruhm  des  Camillus,  des  Retters  und  Rächers  des  römischen  Na- 
mens, zu  feiern.  Auf  die  Fassung  der  Tradition  blieb  griechisches  Vor- 
bild nicht  ohne  Einfluss.  Topographische  Zeugnisse  für  den  Brand  sind 
nicht  vorhanden. 

Ein  besonderer  Anhang  behandelt  die  Quellenfrage.  Der  Verfasser 
stellt  darin  drei  Fragen:  1.  Welcher  Epoche  der  römischen  Annalistik 
gehört  der  ursprüngliche  Autor  der  Vulgata  vom  gallischen  Brande 
au?  In  einer  sehr  gründlichen  und  scharfsinnigen  Untersuchung  kommt 
der  Verfasser  zu  dem  Resultat,  dass  derselbe  entweder  Acilius  war  oder 
doch  aus  dem  Kreise  der  griechisch  schreibenden  Annalisten  nach  Fa- 
bius  stammt.  2.  Wie  steht  die  Quelle  Diodor s  zu  dieser  Epoche?  Sie 
ist  einer  jener  lateinisch  schreibenden  Annalisten  nach  Cato;  die  Vul- 
gata hat  dieser  Autor  bereits  vor  sich  gehabt,  aber  er  sucht  an  der 
Hand  eines  älteren  und  besseren  Materials  dieselbe  von  den  offenbarsten 
Erfindungen  zu  befreien  ;  er  scheint  in  die  gracchische  Zeit  zu  gehören, 
denn  er  verräth  deutlich  antidemokratische  Tendenzen;  auf  Calpurnius 
Piso  würde  manches  hinweisen.  3.  Welches  Verhältniss  findet  statt  zwi- 
schen Livius  und  den  späteren  römischen  Schriftstellern?  Florus  hat 
Livius  an  unserer  Stelle  nicht  ausgeschrieben,  hat  vielmehr  seine  Quelle 
in  einem  Annalisten  vor  Livius  (Claudius  Quadrigarius,  Val.  Antias  und 
Licinius  Macer?);  es  lässt  sich  dabei  nicht  entscheiden,  ob  Florus  selbst 
das  Excerpt  gemacht  hat  oder  bereits  ein  Excerpt  benutzt  hat.  Ebenso 
können  weder  Orosius  noch  die  sogenannte  periocha  aus  Livius  faktisch 
als  direkt  von  Livius  abhängig  angesehen  werden.  Auch  der  auctor  de 
vir.  ill.  ist  von  Livius  unabhängig,  seine  Quellen  sind  älter  als  Livius 


456  Römische  Geschichte  uud  Chronologie 

und  stehen  anscheinend  auf  dem  Boden  älterer  Ueberlieferung ,  doch 
kennen  sie  die  Vulgata;  endlich  haben  auch  Eutrop  und  Sextus  Rufus 
nicht  aus  Livius  geschöpft. 

Julius   Bei  och,    Der   italische  Bund   unter   Rom's   Hegemonie. 
Leipzig  1880. 

Der  Verfasser  geht  von  dem  Gemeindekatalog  des  Äugustus  aus, 
da  für  die  römisch-italische  Symmachie  eine  Urkunde  fehlt,  welche  über 
ihren  Anfang  u.  s.  w.  Auskunft  geben  könnte.  Man  ist  daher  auf  Rück- 
schlüsse angewiesen,  und  es  ist  ein  Glück,  dass  in  der  Beschreibung 
Italiens  im  dritten  Buche  der  plinianischen  Encyklopädie  ein  zeitlich 
nicht  zu  weit  abstehendes  Verzeichniss  der  italischen  Gemeinden  erhal- 
ten ist.  Dieselbe  ist  zum  Theil  dem  geographisch -statistischen  Werke 
des  Äugustus  entnommen,  zum  Theile  aber  einem  Periplus;  sie  ist  nicht 
ohne  Fehler  uud  lässt  über  manche  staatsrechtliche  Frage  uns  im  Un- 
klaren, im  Allgemeinen  besitzen  wir  aber  von  der  Organisation  des  augu- 
steischen Italiens  eine  ausreichende  Kunde,  auf  dieser  Basis  lassen  sich 
Rückschlüsse  ausführen.  Das  Verzeichniss  der  augusteischen  Colonien 
liegt  uns  bei  Plinius  vollständig  vor  und  alle  bei  Plinius  nicht  ausdrück- 
lich als  Colonien  bezeichneten  Städte  sind  demnach  aus  der  Liste  der 
augusteischen  Colonien  zu  streichen.  Die  sichere  Scheidung  der  Colo- 
nien der  Triumvirn  und  des  Äugustus  ist  nicht  leicht.  Doch  in  die  Zeit  der 
Triumvirn  kommen  nur  die  Colonien,  welche  die  gemeinsame  Gründung 
durch  ihre  Beinamen  selbst  ausdrücken,  z.  B,  Colonia  Coniuncta  lulia 
Sutrina  etc.,  ferner  die  durch  litterarische  Zeugnisse  als  solche  beglau- 
bigten, z.  B.  ausser  Capua  und  Beneventum  Ariminum,  Luceria,  Venusia, 
Pisaurum,  Falerii,  Aquininum,  Cremona;  dazu  kann  man  vielleicht  noch 
die  Colonien  fügen,  in  denen  Quattuorviri  vorkamen.  Die  Colonien  waren 
mit  ihrem  vollen  Namen  und  an  der  ihnen  nach  der  alphabetischen  Ord- 
nung zukommenden  Stelle  unter  den  anderen  Gemeinden  jeder  Region 
bei  Äugustus  aufgeführt.  Zwei  Beilagen  geben  das  Verzeichniss  der 
augusteischen  Colonien  und  der  italischen  Stadtgemeinden,  letzteres  mit 
den  die  vorgegangenen  Veränderungen  erläuternden  Bemerkungen.  Das 
zweite  Capitel  behandelt  die  Tribuseintheilung  Italiens.  Es  ist  nach  den 
Ausführungen  B.'s  nur  für  etwa  die  Hälfte  der  alten  Landtribus  mög- 
lich, ihre  Lage  mit  genügender  Sicherheit  zu  bestimmen ;  was  die  städti- 
schen Tribus  angeht,  so  scheint  es  gewiss,  dass  sie  nicht  über  das  ser- 
vianische  Pomoerium  herausgriffen.  Nach  der  Annexion  und  Assignation 
des  veientischen  Gebietes  musste  man  neue  Tribus  errichten;  es  bleibt 
dabei  bis  299  der  Satz  giltig,  neue  Tribus  nur  aus  den  an  römische 
Bürger  viritim  vertheilten  Districten  zu  bilden,  die  Gemeinden  dagegen, 
die  vollständig  in  den  römischen  Bürgerverband  aufgenommen  wurden, 
einer  schon  bestehenden  Tribus  zuzutheilen.  Mit  der  Schliessung  der 
Tribuszahl  241   wurde   das   locale  Princip   der   Districtseintheilung  auf- 


Königszeit  und  Uebergang  zur  Republik.  457 

gegeben;  doch  war  man  auch  jetzt  noch  nach  Möglichkeit  bestrebt  bei 
Aufnahme  der  cives  sine  suffragio  in  den  Bürgerverband  durch  Zusammen- 
legung der  benachbarten  Städte  in  dieselbe  Tribus  grössere  räumlich 
geschlossene  Districte  zu  bilden.  In  einem  Verzeichniss  weist  der  Ver- 
fasser nach,  dass  bis  zum  Buudesgenossenkriege  höchstens  die  minor 
pars  tribuum  zur  Einzeichnung  der  Neubürger  bestimmt  worden  ist.  Für 
die  Vertheilung  der  neugegründeten  Colonien,  Fora  und  Conciliabula 
civium  Romanorum  unter  die  bestehenden  Tribus  gilt  derselbe  Grund- 
satz; sie  wurden  so  viel  als  möglich  den  benachbarten  Tribus  zugetheilt; 
machte  dies,  wie  meist,  die  geographische  Lage  unmöglich,  so  suchte 
man  wenigstens  kleinere  Districte  zu  bilden,  indem  man  die  benach- 
barten Gemeinden  derselben  Ti-ibus  zutheilte.  Eine  Tabelle  veranschau- 
licht den  jetzigen  Stand  unserer  Kenntniss  der  Tribuszugehörigkeit  der 
Bürgercolonien  und  sonstigen  von  Rom  aus  gegründeten  Bürgergemein- 
den. Eine  völlige  Veränderung  brachte  der  Bundesgeiiossenkrieg  her- 
vor; nach  der  lex  lulia  sollten  acht  Landtribus  zur  Einzeichnung  der 
italischen  Neubürger  dienen;  aber  diese  Bestimmung  wurde  nicht  prak- 
tisch, im  Jahre  84  ist  die  Eintragung  der  Neubürger  in  die  Listen  der 
31  Landtribus  vollendet  und  auch  Sulla  hat  daran  nichts  Erhebliches 
geändert.  An  zwei  Tabellen  (der  Bundesgenossen  Roms  im  Bundes- 
genossenkriege und  der  Gemeinden  der  aufständischen  Italiker)  weist 
der  Verfasser  nach,  dass  die  Demokratie  Cinnas  Versprechen,  die  Neu- 
bürger in  alle  Landtribus  zu  vertheilen,  in  vollem  Masse  ausgeführt  hat, 
so  weit  es  die  treugebliebenen  Bundesgenossen  betraf;  die  Aufständi- 
schen dagegen  wurden  auf  acht  wahrscheinlich  ausgelooste  Tribus  be- 
schränkt. 

Der  Ager  Romanus  —  im  dritten  Capitel  behandelt  —  wird  von 
dem  Verfasser  zunächst  in  seiner  Ausdehnung  bis  auf  den  Fall  Veii's 
bestimmt,  sodann  werden  die  Gebietserweiterungen  geschildert  bis  zur 
Erwerbung  von  Gallia  Cispadana;  in  dem  letzten  Abschnitte  wird  der 
Versuch  unternommen,  mit  Benutzung  der  officiellen  Angaben  der  ita- 
lienischen Regierung  über  den  Flächenraum  der  Communen  des  Königs- 
reichs das  allmähliche  Wachsthum  des  römischen  Staatsgebiets  und  das 
Verhältniss  dieses  Gebiets  zu  den  Gebieten  der  italischen  Bundesgenossen 
auch  numerisch  zum  Ausdruck  zu  bringen. 

An  die  Bestimmung  der  Gebietsausdehnung  schliesst  sich  natur- 
gemäss  die  der  Bevölkerung  Italiens  im  vierten  Capitel  au;  dieser  Theil 
ist  in  der  Hauptsache  schon  früher  veröffentlicht  worden  (Jahresbericht 
über  die  röm.  Slaatsalterth.  für  1874     78.  Abth.  III,  S-  391  f.). 

Cap.  5  handelt  von  den  Conciliabula;  Fora,  Coloniae.  Conciliabulura 
ist  ursprünglich  die  Dingstätte  des  Gaus,  später  bezeichnet  es  officiell 
die  Landgemeinden  ohne  Stadtrecht  des  römischen  Gebiets.  In  der  Reor- 
ganisation nach  dem  Bundesgenossenkriege  werden  die  meisten  Concilia- 
bula von  den  Nachbargemeinden  absorbirt,  während  sie  im  diesseitigen 


458  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

Gallien  zu  Municipien  erhoben  werden.  Unter  diesen  Umständen  ist  es 
nicht  zu  verwundern,  dass  wir  über  die  Organisation  derselben  sehr  un- 
vollständig unterrichtet  sind;  was  wir  darüber  wissen,  hat  der  Verfasser 
zusammengestellt.  Auch  den  Fora  fehlt,  wie  den  Conciliabula,  die  eigene 
Censur,  das  wesentlichste  Kennzeichen  municipaler  Autonomie;  wie  diese 
sind  sie  ebenfalls  durch  Viritanassignation  gebildet  worden.  Aber  wäh- 
rend das  Conciliabulum  eine  Landgemeinde  ohne  städtischen  Mittelpunkt 
ist,  ist  das  Forum  von  vornherein  eine  städtische  Ansiedlung,  eine  Art 
Colonie,  jedoch  angelegt  von  römischen  Magistraten  (Ceusoren,  später 
Consuln)  kraft  ihrer  eigenen  magistratischen  Competenz;  darum  trägt 
sie  den  Namen  des  Gründers.  Ihre  Entstehung  hängt  enge  mit  dem  Bau 
der  italischen  Heerstrassen  zusammen;  man  wollte  einen  Centralpunkt 
gewinnen,  von  wo  aus  sich  die  Strasse  bequem  inspicireu  und  im  Stand 
halten  liess.  Diese  Ansiedlungen  sind  im  diesseitigen  Gallien  besonders 
zahlreich.  Nach  dem  Bundesgenossenkrieg  wurden  sie  grösstentheils  den 
Nachbargemeinden  attribuirt;  ihre  Organisation  in  republikanischer  Zeit 
war  der  der  Conciliabula  im  Grossen  und  Ganzen  analog.  Die  Organi- 
sation der  ältesten  Bürgercolonien  ist  von  der  der  Fora  nicht  sehr  ver- 
schieden. Was  sie  von  diesen  trennt,  ist  zunächst  die  im  voraus  fest- 
bestimmte Zahl  der  Landempfänger,  der  feierliche  Act  der  Gründung  in 
militärischen  Formen,  die  Limitation  des  Gebiets,  besonders  aber  der 
Festungscharakter  und  die  Lage  am  Meer.  Die  Verfassung  der  Seeco- 
lonien  war  im  allgemeinen  der  der  Colonien  latinischen  Rechts  nachge- 
bildet. Erst  nach  dem  hannibalischen  Kriege  wurde  man  genöthigt  zur 
Gründung  von  Bürgercolonien  zu  schreiten,  die  sich  äusserlich  vor  allem 
durch  die  Zahl  der  Colonisten  unterschieden,  auch  zum  Theil  durch  die 
Lage,  da  sie  nicht  mehr  an  der  See  liegen  müssen.  Ein  Verzeichniss 
der  Bürgercolonien  schliesst  den  Abschnitt. 

Cap.  VI  handelt  von  den  incorporirten  Gemeinden  (Municipia). 
Gabii  ist,  soweit  wir  wissen,  das  erste  römische  Municipium,  das  foedus 
Gabinum  daher  einer  der  wichtigsten  Acte,  die  Rom  je  vollzogen  hat. 
Durch  den  cassischen  Vertrag  wird  die  Incorporirung  latinischer  Gemein- 
den zunächst  verhindert.  Aber  auf  dem  rechten  Tiberufer  konnte  das 
zweite  Municipium  errichtet  werden:  Capcna,  jedenfalls  vor  dem  Bundes- 
genossenkriege, wahrscheinlich  gleich  nach  der  Einnahme  von  Veii,  dann 
Tusculum  381,  Lanuvium,  Nomentum,  Pedum,  Aricia  (338).  Als  die  ersten 
nicht-latinischen  Orte  incorporirt  wurden,  Caere  351,  entzog  man  ihnen 
das  active  und  passive  Wahlrecht  und  zwang  ihnen  die  Rechtsprechung 
durch  einen  Stellvertreter  (praefectus)  des  römischen  Prätors  auf;  die 
communale  Selbstverwaltung  blieb,  ja  die  Autonomie  in  finanzieller  und 
militärischer  Hinsicht  war  wahrscheinlich  grösser  als  in  den  latinischen 
Municipien.  Doch  war  die  Schafl'ung  dieser  Municipien  cäritischen  Rechts 
ein  politischer  Missgriff,  in  dem  man  seit  dem  Anfang  des  3.  Jahrhunderts 
Remedur  dahin  eintreten  liess,  dass  diesen  Orten  auch  die  communale 


Königszeit  und  üebergang  zur  Republik.  459 

Selbstverwaltung  entzogen  wurde.  Es  ist  schwer  im  einzelnen  nachzu- 
weisen, wo  dies  geschah;  aber  es  giebt  ein  allgemeines  Kriterium:  alle 
Municipien,  wohin  später  eine  latinische  oder  ßürgercoloiiie  deducirt  wor- 
den ist,  müssen  der  Selbstverwaltung  entbehrt  haben.  Von  Anfang  galt 
das  Passivbürgerrecht  nur  als  Uebergangszustaud,  das  bei  erreichter  La- 
tinisirung  mit  dem  ius  suffragii  vertauscht  wurde. 

Die  selbstverständliche  Folge  der  Incorporirung  in  den  römischen 
Staatsverband  war  der  Verlust  der  eigenen  Souveränität;  die  Municipien 
konnten  also  nicht  mit  eigenem  Namen  münzen,  nicht  willkürlich  ihr 
Bürgerrecht  an  Fremde  verleihen,  nicht  einseitig  ihre  bestehende  Ge- 
meindeverfassung ändern,  die  gewöhnlich  aristokratisch  war.  Römisches 
Recht  galt  für  die  Municipien  jedoch  mit  lokalen,  durch  den  Prätor  sti- 
pulirten  Abweichungen,  commercium  und  conubiura  war  vorhanden,  ebenso 
das  Recht  der  Provocation;  die  Leistungen  an  den  römischen  Staat  be- 
schränkten sich  im  Wesentlichen  auf  Stellung  von  Truppen-Contingenten, 
welche  bei  den  Vollbürgergemeinden  in  den  Tribus- Legionen  dienten, 
bei  den  Halbbürger -Gemeinden  in  eigenen  Abtheilungen  formirt  waren. 
Zu  finanziellen  Leistungen  sind  die  Municipien  caertischen  Rechts  zu 
Anfang,  wie  es  scheint,  gar  nicht  herangezogen  worden;  ob  sie  tributum 
zahlten  ist  unsicher;  jedenfalls  geschah  dies  nach  der  Verschmelzung  der 
caertischen  Contingente  mit  den  Tribus -Legionen  bald  nach  dem  ersten 
punischeu  Kriege,  als  die  Soldzahlung  auf  das  römische  Aerar  übernommen 
worden  war;  die  Vollbürgergenieinden  waren  dagegen  unzweifelhaft  zur 
Zahlung  des  tributum  verpflichtet.  Für  die  innere  Organisation  gilt  im 
Allgemeinen  die  Regel,  dass  jeder  Magistrat,  der  nicht  in  das  II  viral- 
oder  IV  viral  Schema  hiueinpasst,  aus  der  Zeit  vor  dem  Socialkrieg  in 
die  neue  Periode  hinübergenommen  ist.  Die  Municipien  mit  aufgelöstem 
Gemeinwesen  haben  Magistrate  im  eigentlichen  Sinne  nicht  gehabt. 

Die  Verwaltung  und  höhere  Jurisdiction  des  ganzen  Bürgergebiets 
in  der  Hauptstadt  zu  concentrircn ,  war  schon  bald  nach  dem  Latiner- 
kriege  unmöglich ;  man  bildete  durch  Zusammenlegung  einer  Anzahl  Bür- 
gergemeinden Gerichts-  und  Verwaltungsbezirke,  die  Präfecturen,  die 
wahrscheinlich  von  je  zwei  Präfecten  besorgt  wurden;  in  grösseren  Prä- 
fecturen finden  sich  vier 

In  der  Betrachtung  über  die  Colonien  latinischen  Rechts  stellt  der 
Verfasser  zunächst  die  35  in  Italien  gegründeten  Colonien  latinischen 
Rechts  zusammen.  Seit  der  Vernichtung  des  latinischen  Bundes  338  be- 
steht die  Mehrzahl  der  Ansiedler  in  denselben  aus  römischen  Bürgern; 
die  P^rtheilung  latinischen  Rechts  an  die  ueugegründcten  Colonien  war 
dadurch  begründet,  dass  die  Verleihung  des  römischen  Bürgerrechts  an 
die  weit  entlegenen  Colonien  i^raktisch  werthlos  gewesen  wäre ;  viel  werth- 
voller  war  die  volle  Autonomie  in  allen  inneren  Angelegenheiten,  die  das 
latinische  Recht  den  Colonistcn  gewährleistete ;  dabei  behielt  der  römische 
Bürger,   der  einen  Stammhalter  in  der  Colonie   zurückliess,   sein  Recht 


460  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

des  postliminium.  Der  Satz  dagegen,  dass,  wer  in  der  Colonie  die 
Quästur  oder  eine  höhere  Magistratur  bekleidet  bat,  damit  ohne  weiteres 
das  römische  Bürgerrecht  erlangt,  kann  für  die  Zeit  vor  dem  hannibali- 
schen  Krieg  unmöglich  gegolten  haben.  Die  latinischen  Colonien  hatten 
volles  Commercium  und  Conubium  unter  einander  und  mit  der  Mutter- 
stadt; die  innere  Organisation  ist  nur  ein  Abbild  der  Zustände  in  der 
Mutterstadt.  Die  XII  coloniae,  welche  am  Ende  des  hanuibalischen  Krieges 
(209)  alle  weiteren  Leistungen  an  Geld  und  Mannschaften  weigerten, 
wurden  im  Wesentlichen  den  municipia  sine  suffragio  gleichgestellt.  In 
der  bekannten  Stelle  Cic.  pro  Caec.  35,  102  will  der  Verfasser  Ardeates 
statt  Ariminenses  lesen;  er  führt  dann  noch  kurz  den  Beweis,  dass  das 
ius  XII  coloniarum,  von  dem  Cicero  spricht,  identisch  ist  mit  der  Summe 
der  Massregelu,  die  gegen  die  bekannten  XII  coloniae  204  getrotfeu 
wurden. 

Cap.  8  schildert  die  italischen  Bundesgenossen;  nachdem  im  Ein- 
gang der  Einfluss  der  römischen  Verfassung  auf  die  der  Bundesstaaten 
im  Allgemeinen  nachgewiesen  ist,  verfolgt  der  Verfasser  die  Verfassungs- 
geschichte jedes  einzelnen  italischen  Staates  gesondert  von  seinem  Ein- 
tritte in  den  ewigen  Bund  mit  Rom  bis  zu  der  Zeit,  wo  der  Socialkrieg 
Italien  zu  einer  einzigen  grossen  Gemeinde  umgestaltet  hatte  (Etrurien, 
Umbrien,  die  sabellischen  Stämme,  Samnium,  Latium,  Lucanien,  Japy- 
gien,  die  griechischen  Städte). 

Im  9.  Capitel  »der  altlatinische  Bund«  wird  die  Glaubwürdigkeit 
der  dionysischen  Liste  der  30  Gemeinden,  welche  im  Jahre  498  die  lati- 
nische Eidgenossenschaft  gebildet  haben  sollen,  verworfen,  während  die 
Weihinschrift  von  Nemi  und  der  Buudesvertrag  mit  Karthago  in  die 
ältesten  Zeiten  hinaufgehen.  Beloch  will  das  Jahr  500  v.  Chr.  als  unge- 
fähres Datum  der  ersteren  ansehen,  und  vermuthet  als  den  Namen  des 
Consuls,  der  allein  auf  dem  karthagischen  Vertrage  gestanden,  M.  Hora- 
tius,  so  dass  derselbe  der  gleichen  Zeit  angehören  würde.  Aus  diesen 
Urkunden  ergiebt  sich,  dass  Latium  Ende  des  6.  und  Anfang  des  5.  Jahr- 
hunderts bei  weitem  nicht  in  so  viele  Staaten  zerstückelt  war,  als  ge- 
wöhnlich angenommen  wird.  Dieses  Ergebniss  wird  an  der  Geschichte 
einiger  latinischen  Mittelstädte  (Laurentum,Praeueste,Tibur)  nachgewiesen. 
Die  Einheitsbewegung,  die  in  der  Geschichte  dieser  Städte  sich  zeigt, 
führte  Latium  um  das  Ende  des  6.  und  Anfang  des  5.  Jahrhunderts  zur 
Staatseinheit.  Die  Selbständigkeit  der  einzelneu  Gemeinden  war  darin 
auf  eigne  Verwaltung  und  Rechtsprechung,  Aushebung,  Equipiruug  und 
Besoldung  der  Truppen  beschränkt.  Mittelpunkt  des  Landes  warAricia; 
an  der  Spitze  des  Bundes  stand  ein  Dictator.  Die  unmittelbare  Folge 
der  politischen  Einigung  von  Eom  und  Latium  war  eine  Ausdehnung  des 
Bundes  nach  Süden  hin;  aber  bald  ruhte  diese  Colonisationsthätigkeit, 
ja  es  wurde  durch  Aequer  und  Volskcr  dem  Bunde  eine  Stadt  nach  der 
andern  entrissen,  die  erst  gegen  Ende  des  5.  Jahrhunderts  unter  Rom's 


Königszeit  und  Uebergang  zur  Republik.  461 

Führung  allmählich  zurückgewonnen  wurden.  Die  gallische  Katastrophe 
hat  Rom's  Oberhoheit  über  Latium  nicht  erschüttert,  sondern  die  nächste 
Folge  war  eine  enge  Vereinigung  der  Verbündeten  zur  Abwehr  der  ge- 
meinsamen Gefahr.  Diese  Lockerung  des  Bundes  erfolgt  erst  nach  Un- 
terwerfung der  Etrusker  und  Volsker,  da  Rom  seine  Hegemonie  ent- 
schieden zum  Ausdruck  bringen,  Latium  seine  Gleichberechtigung  wahren 
will.  Der  darüber  allmählich  entbrennende  Krieg  hat  den  alten  Latiner- 
bund  politisch  vernichtet,    wie  dies  der  Verfasser  im   einzelnen  darlegt. 

Das  letzte  Capitel  behandelt  »das  italische  Buudesrecht«.  Zunächst 
die  Bundesverträge.  Das  Muster  der  zahlreichen  foedera,  welche  Rom 
mit  italischen  Gemeinden  geschlossen  hat,  ist  das  foedus  Cassianum  von 
493;  an  der  Echtheit  des  Textes  bei  Dionysios  ist  nicht  zu  zweifeln; 
doch  giebt  derselbe  nur  einen  detaillirten  Auszug. 

Der  Verfasser  stellt  nun  weiter  die  Bedingungen  des  gleichen  und 
ungleichen  Bündnisses  und  der  latinischen  Colonien  fest.  Der  Kriegshoheit 
und  ihren  Folgen  widmet  der  Verfasser  eine  sehr  ausführliche  Betrach- 
tung. Wollte  Rom  nicht  den  Census  der  einzelnen  Gemeinden  sich  vor- 
behalten und  damit  im  Wesentlichen  die  Autonomie  derselben  vernichten, 
so  blieb  ihm  nur  der  Ausweg,  die  Truppenleistungen  jeder  einzelnen  Ge- 
meinde von  vornherein  zu  fixiren  (ex  formula);  auch  die  Stellung  von 
Schiffen  war  fest  geregelt.  Das  Besetzungsrecht  und  das  Recht  Geiseln 
sich  stellen  zu  lassen  hat  Rom  nur  selten  geübt.  Dagegen  hatte  es  die 
Vertretung  des  Bundes  nach  Aussen;  für  innere  Streitigkeiten  trat  das 
Schiedsgericht,  in  der  Regel  des  Vorortes,  ein;  ebenso  hatte  dieser  das 
Recht  des  Einschreitens  bei  Verfassungsconflicten  in  den  Bundesstaaten. 
Weiter  hatte  Rom  die  Aufsicht  über  Handel  und  Verkehr  mit  dem  Aus- 
lande und  den  italischen  Bundesgenossen  untereinander,  ebenso  die  Auf- 
sicht über  die  Chausseen ;  alle  diese  Rechte  fliessen  in  letzter  Linie  aus 
dem  Oberbefehl  im  Kriege;  in  allen  übrigen  Beziehungen  waren  die 
Bundesglieder  völlig  souverän.  Eigene  Bundesbehörden  fehlten;  die  rö- 
mischen Magistrate  versehen  die  Leitung  der  Bundesangelegenheiten. 
Das  Recht  auf  die  Kriegsbeute  war  eigentlich  nur  bei  foedera  aequa  für 
beide  Theile  gleich,  wurde  aber  auch  bei  foedus  iniquum  oft  bewilligt; 
dies  galt  bis  zum  Latinerkriege  auch  für  ager  publicus;  seitdem  gehört 
alles  im  Bundeskriege  gewonnene  Land  dem  römischen  Staate.  Den 
Bundesgenossen,  und  zwar  nur  den  einzelnen  Bürgern,  bleibt  nur  die 
Nutzung  der  eroberten  Domänen,  sei  es  durch  Occupation,  sei  es  durch 
Thciliiahme  an  der  Colonial-  oder  Viritanassignation.  Zuletzt  behandelt 
der  Verfasser  die  Freizügigkeit,  welche  ein  wesentliches  Mittel  zur  Er- 
zeugung eines  italischen  Nationalgcfühls  war. 

Am  Schlüsse  des  Buches  finden  sich  als  Beilagen  das  Foedus 
Cassianum,  das  Foedus  mit  Astypalaea,  das  Foedus  mit  ludaea,  das 
Foedus  mit  Aetolien,  sowie  eine  Karte:  Italia  ante  bellum  Marsicum, 
auf  welcher  der  agor  Romanus,  die  Coloniac  Latinae  und  die  civitatcs 
foederatae  durch  verschiedene  Colurirung  hervorgehoben  sind, 


462  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

Die  Arbeit  des  Verfassers  ist  gründlich  und  umsichtig;  seine  Re- 
sultate sind  natürlich  nicht  zweifellos,  manche  seiner  Annahmen  sogar 
sehr  kühn;  trotzdem  wird  das  Buch  eine  sorgfältige  Prüfung  erwarten 
und  beanspruchen  dürfen. 

Hermes,  Das  dritte  valerisch-horatische  Gesetz  und  seine  Wieder- 
holungen.    Bonn.     Gymnas.- Programm  1880. 

Nach  einer  eingehenden  Kritik  der  bis  jetzt  über  die  Frage  auf- 
gestellten Ansichten  (S.  1  -  18)  geht  der  Verfasser  zur  Begründung  seiner 
eigenen  Ansicht  von  dem  letzten  der  drei  Gesetze,  der  lex  Hortensia  vom 
Jahre  286,  über.  Veranlassung  und  Wortlaut  dieses  Gesetzes  lassen  sich 
aus  der  Ueberlieferung  feststellen  (ut  quod  plebs  iussisset,  omnes  Qui- 
rites  teneret).  So  kann  dieses  Gesetz  unmöglich  eine  blosse  Wieder- 
holung und  Einschärfung  eines  früheren  gewesen  sein,  noch  weniger  kann 
schon  durch  das  valerisch-horatische  Gesetz  von  448  festgestellt  worden 
sein,  dass  die  Beschlüsse  der  Plebs  auch  die  Patricier  rechtlich  ver- 
pflichten sollten.  Die  Worte  dieses  letzteren  Gesetzes  ut  quod  tributim 
plebis  iussisset  populum  teneret  übersetzt  der  Verfasser:  was  die  Plebs 
nach  vorhergegangener  Abstimmung  nach  Tribus  fordert,  darauf  sind  die 
Vertreter  des  populus  einzugehen  verpflichtet.  Er  legt  bei  dieser  Er- 
klärung den  Nachdruck  auf  die  zum  Zustandekommen  eines  Gesetzes 
nöthige  dreifache  Thätigkeit  (legem  iubere,  ferro,  accipere).  Die  Patricier 
wurden  also  durcli  dieses  Gesetz  verpflichtet,  die  von  den  Volkstribunen 
nach  gehöriger  Abstimmung  in  den  Tributcomitien  als  Forderung  der 
ganzen  Plebs  geltend  gemachten  Gesetzvorschläge  (legem  iubere)  durch 
seine  zuständigen  Beamten  dem  Beschlusskürper  des  Gesammtvolkes,  den 
Centuriatcomitien,  zur  Beschlussfassung  vorzulegen  (legem  ferre).  Ver- 
hüten sollte  das  Gesetz,  dass  in  Zukunft  so  wie  bis  jetzt  alle  Forderun- 
gen der  Plebs  als  unbefugte  Neuerungen  einfach  a  limine  abgewiesen 
würden.  Nur  dann  ist  dieses  Consulat,  wie  Livius  sagt,  sine  ulla  patrura 
iniuria  gewesen;  auch  der  von  Livius  gebrauchte  Ausdruck  iubere  zeigt, 
dass  nicht  an  Volksgesetze  (sciscere)  zu  denken  ist.  Auch  das  sucht  der 
Verfasser  durch  eine  kurze  Betrachtung  der  Plebiscita  vor  und  nach 
diesem  Gesetze  zu  erweisen,  dass  seine  Erklärung  des  valerisch-horati- 
schen  Gesetzes  vollständig  mit  dem  Verlaufe  derselben  übereinstimmt. 
Ebenso  glaubt  er,  däss  durch  sie  die  Schwierigkeiten  in  Betreff  der  Zu- 
stimmung von  Senat  und  Curien  gelöst  werden.  Die  Fassung  des  Ge- 
setzes bei  Dionysius  von  Halikarnass  verdient  keinen  Glauben.  Schliess- 
lich wendet  sich  der  Verfasser  dem  Gesetze  des  Publilius  Philo  von  338 
zu.  Von  den  drei  von  Livius  8,  12  dem  Publilius  Philo  zugeschriebenen 
Gesetzen  steht  der  Wortlaut  des  dritten  nicht  fest.  Aber  jedenfalls  sollte 
dadurch  bei  Auswahl  der  Senatoren  wie  bei  Aufstellung  der  Ritterlisten 
das  Interesse  der  plebeischen  Nobilität  ebenso  gewahrt  werden,  als  das 
der  patricischen  Nobilos,  es  sollte  also  dadurch  der  Einfluss  der  plebci- 


Die  pimischen  Kriege  u.  d.  Uutorwerfung  d.  Staaten  am  Mitteltneer.     4  63 

scheu  Nobilität  im  Senate  erhöht  werden.  Das  zweite  Gesetz  über  die 
patrum  auctoritas  beseitigte  den  bisher  verfassungsmässig  bestehenden 
Einfluss  der  patricischen  Curiatcomitien  auf  die  Gesetzgebung  uud  ver- 
schaffte so  der  nunmehr  in  Senat  und  Curie  dominierenden  plebeischen 
Nobilität  einen  gi'össeren  Einfluss  auf  dieselbe.  So  stehen  beide  Gesetze 
mit  der  lex  Oviuia  und  den  Plebisciten  des  Jahres  342  in  Einklang,  in- 
dem durch  sie  den  Patriciern  die  letzten  Reste  einer  politischen  Sonder- 
stellung genommen  uud  Einfluss  und  Macht  der  plebeischen  Nobilität 
vergrössert  werden.  Der  Schwerpunkt  der  Gesetzgebung  liegt  nun  bei 
den  in  Senat  und  Centurien  überwiegenden  plebeischen  Nobiles.  Mit 
Glasen  wird  nun  angenommen,  dass  Livius  in  seinem  Berichte  dem  Lici- 
nius  Macer  folge,  der  eine  ältere  patricische  Quelle  contaminiert  habe. 
Dieser  ältere  Annalist  klagt,  die  Consulu  seien  bei  diesen  Gesetzen  mehr 
der  Nobilität  als  des  Vaterlandes  eingedenk  gewesen,  der  jüngere  Ueber- 
arbeiter  mochte  dieses  patricische  Urtheil  nicht  abschreiben,  da  es  ihm 
aber  vor  Allem  darauf  ankam,  gegenüber  der  sullanischen  Reaction  die 
früheren  Rechte  und  den  früheren  Einfluss  der  Plebeier  geschichtlich 
nachzuweisen,  so  schob  er  ohne  weitere  Ueberlegung  mit  einer  Erinnerung 
an  das  dritte  valerisch-horatische  Gesetz  als  erstes  Gesetz  die  Worte  ein: 
ut  plebiscita  omnes  Quirites  tenerent.  Indem  er  so  aus  den  ursprünglich 
zwei  publilischen  Gesetzen  drei  macht,  behauptet  er  mit  derselben  Un- 
verfrorenheit, alle  drei  Gesetze  wären  der  Nobilität  feindlich,  der  Plebs 
aber  günstig  gewesen.  Hätte  aber  das  erste  publilische  Gesetz  auf  diese 
Weise  die  Gesetzgebung  vollständig  den  Plebeiern  übertragen,  so  wäre 
das  zweite,  welches  die  Entscheidung  der  im  Senate  dominierenden  ple- 
beischen Nobilität  beilegt,  vollständig  sinnlos.  Für  beide  Gesetze  ist  in 
demselben  Rahmen  kein  Platz. 

Die  Ausführungen  des  Verfassers  sind  beachtenswerth  und  ver- 
dienen eine  eingehende  Prüfung.  Bezüglich  des  publilischen  Gesetzes 
wird  aber  dem  Leser  doch  ein  gar  zu  starker  Glaube  an  die  »Unver- 
frorenheit« des  plebeischen  Annalisten  und  die  Gedankenlosigkeit  und 
Unkritik  seiner  Leser  und  Benutzer  zugemuthet. 


IV.     Die   punischen   Kriege   und   die   Unterwerfung 
der  Staaten  am  Mittelmeer. 

Guibout,  Rome  et  Carthage.     Ronen  1880. 

Das  Buch  bildet  einen  Theil  der  Bibliotheque  morale  de  la  jeu- 
nesse;  man  darf  also  ein  gelehrtes  Werk  iiicht  erwarten;  für  seinen 
Zweck  ist  dasselbe  recht  geschickt  gemacht.  Der  Verfasser  schildert 
nach  einander  Origine  de  Carthage,  conquetcs  des  Carthaginois  en  Afrique 
et  dans  les  lies  de  la  Mediterranee,  guerres  des  Carthaginois  en  Sicile, 
Rome   jusquu    sa    lutto  contrc  Carthage,    comparaison    cntrc    ces  deux 


464  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

villes,  i^remicre,  seconde  guerre  punique,  troisieme  guerre  punique,  re- 
duction  de  l'Afrique,  conclusion.  Im  letzten  Abschnitt  spielt  der  Finger 
Gottes  eine  gar  zu  starke  Rolle;  aber  vielleicht  gehört  das  in  die  Ten- 
denz des  Unternehmens.  Was  der  Anhang  »Tableau  compose  de  Rome 
ancienne  et  de  Rome  moderne«  für  einen  Zweck  bei  der  Bestimmung 
des  Buches  haben  soll,  weiss  ich  nicht;  der  Text  thut  dieser  Dinge  nir- 
gends Erwähnung,  und  was  der  junge  oder  der  naive  Leser,  auf  den 
gerechnet  ist,  mit  dieser  ganz  eingehenden  Vergleichung  der  alten  und 
neuen  Topographie  Rom's  anfangen  soll,  wird  der  Verfasser  wohl  schwer- 
lich sich  klar  gemacht  haben.  Vielleicht  sollte  aber  auch  dadurch  ein 
bestimmter  Zweck  erreicht  werden;  vielleicht  ist  es  auch  nur  Zufall,  dass 
auf  diesem  Stadtplane  nur  das  päpstliche  Rom  figurirt,  das  königliche 
völlig  ignorirt  ist. 

Hermann  Genzken,  De  rebus  a  P.  et  Cn.  Corneliis  Scipionibus 
in  Hispania  gestis.     Diss.  Göttingen  1879. 

Der  Verfasser  unternimmt  den  daukenswerthen  Versuch,  die  Chro- 
nologie der  spanischen  Ereignisse  zwischen  den  Jahren  218 — 211  v.  Chr. 
in  Ordnung  zu  bringen.  Er  will  dies  mit  Hülfe  einer  Entdeckung  über 
die  Quellenverhältuisse  des  Livius  erreichen. 

Was  die  Chronologie  sebst  anbetrifft,  so  sollen  die  Ereignisse  sich 
folgender  Massen  gruppiren: 

218.  (Liv.21,60  — 61.  Polyb.3,76.  App.  Ib.  c  15.  Zon.8,25.  Frontin. 
Strateg.  2,  3,  1).  Eroberung  von  Emporiae  und  Tarraco  durch  Cn.  Cor- 
nelius Scipio,  Schlacht  bei  Cissis  —  über  dessen  Lage  der  Verfasser 
Hübner  beitritt  -  Hasdrubal's  Ueberfall  der  Flottensoldaten,  Abfall  der 
Ilergeten,  Eroberung  des  ganzen  Gebiets  zwischen  Ebro  und  Pyrenäen. 

217.  (Liv.  22,  19  -  22.  23.  26,  4  bis  27-8.  Pol.  3,  95  —  99.  App. 
Ib  c.  15.  Zon.  9,  1).  Die  Karthager  suchen  die  Pyrenäenübergänge  wie- 
der zu  gewinnen.  Seekampf  an  der  Ebromündung.  Einfall  der  Kelti- 
berier  in  karthagisches  Gebiet,  Kämpfe  Hasdrubal's  mit  diesen,  Bostar 
deckt  den  Ebro.  Ankunft  des  P.  Cornelius  Scipio,  Bostar  muss  bis  Sa- 
gunt  zurück.     Verrath  des  Abelux.     Zahlreiche  Abfälle  zu  den  Römern. 

216.  (Liv.  23, 13;  26,  1--3.  Pol.  3,  106,  7.  118,  10.  App.  Ib.  c.  15). 
Defensive  beider  Theile.     Hasdrubal  erhält  Verstärkungen. 

215.  (Liv.  23,  27,  9-29.  32,  5  ff.  48,  4—49,  4.  Zon.  9,  3).  Hasdrubal 
bricht  nach  Italien  auf,  wird  aber  am  Ebro  geschlagen.  Vereinigung 
desselben  mit  Mago.  Ankunft  von  Sold,  Kleidern  und  Getreide  für  die 
Scipionen. 

214  u.  213.  (Liv.  24,  41,  1—6.  48-49.  App.  Ib  c.  15.  Zon.  9,  3). 
Bedrängniss  der  Römer  durch  Hasdrubal,  Mago,  Hasdrubal  Gisgon's 
Sohn.  Abfall  des  Syphax,  Hasdrubal  in  Afrika,  die  Römer  Meister  im 
Binnenlande  Spaniens.     Anknüpfung  von  Verbindungen  mit  Syphax. 

212.  (Liv.  23,  49,  5  bis  Ende.    24,  41,  10     42.  App.  Ib.  16).   Wieder- 


Die  punischen  Kriege.  465 

aufnähme  des  Krieges  durch  Hasdrubal,  Mago,  Hasdrubal  Gisg.  S.  und 
Masinissa.  Unglückliche  Kämpfe  der  Karthager  im  Baetisthale.  Fall 
von  Sagunt. 

211.  (Liv.  25,  32--36.  Pol.  8,  38,  6.  App.  Ib.  16.  Sil.  Ital.  13,  38lff. 
Eutrop.  3,  8).  Katastrophe  des  P.  Scipio  und  nach  dem  Abfalle  der 
Keltiberer  auch  des  Cn.  Scipio. 

Alle  diese  Resultate  werden  durch  Erörterungen,  insbesondere  der 
Quellenverhältnisse,  gestützt,  deren  Hauptergebnisse  folgende  sind:  Li- 
vius  hat  drei  Quellen  benutzt;  die  Hauptquelle  enthielt  bloss  die  spani- 
schen Ereignisse.  Eine  secundäre  Quelle,  welcher  Livius  folgte,  oder 
dieser  selbst  suchte  diese  Ereignisse  in  den  italienischen  Krieg  einzu- 
reihen, beging  aber  hierbei  Irrthümer.  Dittographien  oder  auffallende 
Widersprüche  sind  auf  eine  weitere  Quelle  zurückzuführen,  die  in  jene 
frühere  hineingearbeitet  wurde. 

Aus  der  ersten  Quelle  stammen  Liv.  XXI,  60,  1  61,  4.  XXII,  19,  l 
bis  20,  4.  21,  6-22  Ende.  XXIII,  26,  1-3.  27,  9  —  29  fiu.  48,  4-49,  4. 
XXIV,  41,  1  '  6.  48-49  fiii.  XXV,  32-36;  aus  der  zweiten  XXL  61,  5 
bis  Ende.  XXII,  20,  5—21,  5.  XXIII,  26,  4—27,  8.  49,  5  bis  Ende;  aus 
der  dritten  endlich  XXIV,  41,  7-42  tin. 

Die  Untersuchung  erweckt  durchaus  Vertrauen;  geringe  Wahrschein- 
lichkeit hat  die  Annahme  der  dritten  Quelle,  welche  eiue  so  minimale 
Benutzung  durch  Livius  gefunden  hätte. 

Thaddäus  Zieliris ki.  Die  letzten  Jahre  des  zweiten  puuischen 
Krieges.     Leipzig  1880. 

Im  ersten  Haupttheil  schildert  der  Verfasser  den  »Thatbestand«. 
§  1  die  sicilischen  Legionen,  §  2  die  Ausfahrt  des  Laelius,  §  3  die  Ueber- 
fahrt  des  Scipio,  §  4  die  Kämpfe  bei  Utica,  §  5  Lagerüberfall  und 
Schlacht,  §  6  der  Frieden  von  213,  §  7  die  Schlacht  bei  Kreton,  §  8 
Zeitbestimmungen,  §  9  die  Schlacht  bei  Cirta,  §  10  die  Schlacht  bei  Zama. 

In  §  1  weist  der  Verfasser  nach,  dass  Sicilien  im  Jahre  205  nicht, 
wie  die  gewöhnliche  Annahme  ist,  zwei,  sondern  vier  Legionen  hatte; 
die  zwei  weiteren  zu  den  beiden  cannensischen  findet  er  in  den  zwei, 
welche  mit  zwei  weiteren  im  Jahre  210  unter  dem  Connnando  des  Lae- 
vinus  standen,  seit  dieser  Zeit  aber  in  den  Berichten  verschwunden  sind; 
diesen  letzteren  Umstand  soll  die  Nachlässigkeit  erklären,  mit  der  Livius 
sonst  in  seinen  Angaben  über  die  Heeresmacht  Roms  verfährt.  §  2  zeigt, 
dass  C.  Laelius  nicht  nach  Ilippo  Regius  seine  Falirt  richtete,  sondern 
nach  "hzuu  äxfja^  welches  an  der  Küste  von  Byzacium  zwischen  Klein- 
leptis  und  dem  Cercina  gegenüber  befindlichen  Ufersaume  lag:  Haupt- 
zweck der  Fahrt  war  die  Unterredung  mit  Masinissa,  Auskundschaftung 
der  feindlichen  Verhältnisse,  Auffindung  eines  günstigen  Landeplatzes, 
Benachrichtigung  der  Bundesgenossen.    In  §  3  wird  die  Uoberfahrt  Scipio's 

Jahresbericht  für  AUcrihumswissenschaft  XXUI.   I1880.  Ul.)  30 


466  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

erörtert.  Darnach  ist  die  Landung  am  »schönen  Vorgebirge«  eine  nach- 
trägliche Erfindung,  um  Scipio's  Missgeschick  zu  beschönigen,  der  bei 
den  Emporien  landen  wollte,  aber  nach  Utica  verschlagen  wurde.  Warum 
er  bei  dieser  Gelegenheit  nicht  sogleich  von  den  Karthagern  aufgehoben 
wurde,  wird  im  §  4  dargelegt.  Hasdrubal  sowohl  wie  Syphax  waren  ab- 
wesend, der  erstere  um  ein  Heer  im  Innern  zu  sammeln  und  mit  Masi- 
nissa  zu  verhandeln,  der  letztere  um  in  seiner  Hauptstadt  der  unver- 
wüstlichsten Ruhe  zu  geniessen.  Doch  machten  die  Karthager  den  Ver- 
such Scipio  zu  unterdrücken,  im  Jahre  204  fanden  zwei  Schlachten  statt, 
von  denen  allerdings  die  erste  eher  ein  Vorpostengefecht  zu  nennen  ist. 
Schon  in  diesem  Paragraphen  nimmt  die  Polemik  gegen  L.  Keller  einen 
grossen  Raum  ein;  dieses  ist  noch  in  höherem  Masse  im  §  5  der  Fall, 
wo  gegen  denselben  der  Beweis  versucht  wird,  dass  die  beiden  Berichte 
des  Livius  und  Polybius  über  den  Lagerüberfall  und  die  Schlacht  auf 
»den  grossen  Feldern«  auf  keiner  Verdoppelung  beruhen.  Nach  §  6 
wurde  der  von  Scipio  unterstützte  karthagische  Friedensantrag  im  Jahre 
203  im  Senat  mit  überwiegender  Majorität  verworfen,  vom  Volke  aber 
angenommen  und  nachträglich  durch  den  Senat  bestätigt;  als  die  Bot- 
schaft nach  Afrika  kam,  war  hier  der  Krieg  schon  wieder  eröffnet  wor- 
den. Der  Friedensbruch  Karthago's  war  nach  dem  Verfasser  ein  Miss- 
erfolg der  römischen  Politik  überhaupt;  daher  suchte  die  spätere  Anna- 
listik  den  Frieden  von  203  aus  den  Tafeln  der  Geschichte  auszumerzen: 
die  Volksversammlung  und  die  zweite  Senatssitzung  werden  gestrichen, 
die  erste  etwas  entstellt.  Die  von  Livius  im  Jahre  203  berichtete  Schlacht 
Hannibal's  bei  Kroton  —  dies  der  Inhalt  des  §  7  —  ist  aus  Missver- 
ständniss  aus  der  im  Jahre  204  wirklich  gelieferten  verdoppelt.  §  8  giebt 
einige  Zeitbestimmungen  für  den  Schluss  des  Jahres  203.  Die  Friedens- 
verhandlungen zwischen  Rom  und  Karthago  fanden  Winter  203/2  statt, 
der  Bruch  des  Waffenstillstandes  fällt  in  den  Mai  des  Jahres  202.  Die 
Rückkehr  Hannibal's  ging  dem  Bruche  des  Waffenstillstandes  voran. 
Sie  erfolgte  noch  vor  der  Dictatur  des  P.  Sulpicius  im  Jahre  203,  ge- 
raume Zeit  vor  Neujahr  202,  etwa  im  Oktober  203.  Nach  §  9  fand  die 
Schlacht  bei  Cirta  24.  (28.)  Juni  und  wenn  man  die  zweimonatliche  Ka- 
lendervervvirrung  berücksichtigt,  etwa  Mitte  April  des  astronomischen 
Jahres  202  statt.  Die  angeblichen  zwei  Züge  Masinissa's  nach  Numidien 
beruhen  auf  Dittographie.  Für  die  Zeitbestimmung  der  Schlacht  bei 
Zama  ist  die  Angabe  Dio's  über  die  Sonnenfinsterniss  am  19.  Oktober 
unbrauchbar;  die  Zeit  ist  nur  ungefähr  nach  Polybius  zu  berechnen  und 
fällt  in  den  Sommer  (Juli  oder  August)  202 ;  auch  hier  spielen  die  Ditto- 
graphien  wieder  eine  bedeutende  Rolle    . 

Der  zweite  Haupttheil  behandelt  die  Quellen  nach  dem  leitenden 
Gesichtspunkte,  dass  Berechtigung  voiiianden  sei  den  Quellen  für  den 
Krieg  in  Afrika  nachzugehen,  unbekümmert  um  die  Ergebnisse,  welche 
ähnliche  Untersuchungen  für  andere  Theile  des  zweiten  punischen  Krie- 


Die  punischen  Kriege.  467 

ges  geliefert  haben.  Das  erste  Capitel  handelt  über  Livius  und  Polybius. 
Nach  einer  polemisch  gehaltenen  Erörterung  der  Methode  geht  der  Ver- 
fasser zur  Analyse  von  Polyb.  XIV,  1  —  10  bis  Liv.  XXX,  3  —  10,  7  und 
Polyb.  XV,  1— 19  bis  Liv.  XXX,  25-37  über  und  unternimmt  darnach 
eine  Restitution  der  polybianischen  Darstellung;  darnach  sind  folgende 
Abschnitte  des  Livius  aus  Polybius  geschöpft.  B.  XXIX,  28—35  (Be- 
ginn des  Krieges,  Kämpfe  in  Utica);  B.  XXX,  3  —  10  (Lagerbrand,  Schlacht 
auf  den  grossen  Feldern,  Flottenangriff);  c.  16  (Friedensverhandlungen 
im  römischen  Lager);  c.  (24,  5?)  25,  1  —  11  (Waffeustillstandsbruch); 
c.  29-35  (Schlacht  bei  Zama);  c.  36?  c.  37  (Friedensverhandlungen  im 
römischen  Lager  und  in  Karthago).  Das  zweite  Capitel  bespricht  die 
römischen  Quellen  und  zwar  §  4  die  Ueberfahrt  Scipio's,  §  5  das  Vor- 
spiel des  Krieges,  §  6  Coelius  und  Polybius,  §  7  Coelius  und  Valerius. 
In  der  Ueberfahrt  Scipio's  ist,  wie  aus  einem  in  sepulcrum  dirutum  ver- 
steckten Wortspiele  {9d(pog  —  Bd(l>ac)  geschlossen  wird,  eine  griechisch 
geschriebene  Quelle  von  Livius  benutzt  worden,  und  zwar  wahrschein- 
lich C.  Acilius  Glabrio,  der  in  der  Bearbeitung  des  Q.  Claudius  Quadri- 
garius  benutzt  wurde.  Das  Vorspiel  des  Krieges  stammt,  wie  der  Ver- 
fasser aus  der  Uebereinstimmung  mit  Cassius  Dio  schliessen  will,  aus 
L.  Coelius  Antipater.  An  allen  Stellen,  wo  Livius  und  Polybius  ge- 
schöpft haben,  weicht  er  von  Cassius  und  Appian  ab,  an  allen  Stellen, 
wo  bei  Livius  die  römische  Quelle  eintritt  —  abgesehen  von  der  Ueber- 
fahrt Scipio's  —  sehen  wir  vollständige  Uebereinstimmung  mit  Cassius 
und  Appian.  Cassius  hat  nicht  den  Livius  als  Hauptquelle  benutzt,  son- 
dern beide  den  Coelius.  Doch  hat  Liv.  29,  1—22  nicht  insgesammt  aus 
Coelius  entnommen.  Auch  für  die  übrigen  Abschnitte,  in  denen  sich 
Uebereinstimmung  zwischen  Livius  und  Cassius  zeigt,  ist  Coelius  als 
Quelle  anzunehmen;  dies  sucht  der  Verfasser  namentlich  durch  die  Grund- 
anschauung über  die  Parteiverhäitnisse  in  Karthago  nachzuweisen,  worin 
sich  Coelius  von  Polybius  unterschied.  Ob  diese  von  dem  Verfasser  als 
aus  Coelius  entlehnt  nachgewiesenen  Abschnitte  unmittelbar  auf  diesen 
zurückgehen  oder  erst  durch  Vermittelung  des  Valerius  Antias  und  mit 
Zuthaten  des  letzteren  in  das  Werk  des  Livius  übergegangen  sind,  wird 
im  §  8  dahin  entschieden,  dass  in  Buch  29,  c.  1  -4  (ausser  §  3),  5—21 
(von  der  duplex  fama  gehört  c.  21  §  1  die  zweite  nicht  unwahrscheinlich 
Valerius  an),  22  (§  10  Clodius  Licinus),  23—25,  27,  14  f.,  36-38  Coelius 
entnommen  sind,  während  c.  26  -  27  Claudius  Quadrigarius,  28  —  29,  30 
bis  35  (mit  Ausn.  v.  35,  2)  Polybius  angehören.  In  Liv.  XXX  wird 
c.  1.2.  11-15.  17-19.  26-28.  38-45  dem  Coelius  zugewiesen,  c.  3, 
4—10,  16,  25,  29—35,  37  dem  Polybius,  die  Abweichung  3,  6;  20—23; 
29,  7,  36;  37,  13  dem  Valerius,  6,  8 f.  vielleicht  dem  Valerius,  16,  12  Po- 
lybius Coelius  Valerius?  19,  11  angeblich  Valerius,   35,  3  Valerius? 

Der  dritte  Abschnitt  beschäftigt  sich  mit  der  Quelle  des  Appian 
und  Cassius,   §  9  Nachweis  der  Quellengcmoinschaft,  §  10  Namensbestim- 

30* 


468  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

mung.  Im  §  9  gelangt  der  Verfasser  zu  folgenden  Resultaten:  Appian 
hat  für  den  ersten  Theil  der  Libyca  nur  eine  Quelle  benutzt,  und  da 
Livius  diese  Quelle  nicht  sein  kann,  so  muss  die  bisweilen  auffallende 
Uebereiustinimung  zwischen  Livius  und  Appian  durch  die  Annahme  er- 
klärt werden,  dass  beide  dieselbe  Quelle  benutzten.  Cassius  hat  da- 
gegen mehr  als  eine  Quelle  benutzt,  für  die  von  Appian  abweichenden 
Angaben  liegt  es  nahe  an  Livius  zu  denken;  die  meisten  der  cassiani- 
schen  Nachrichten  weichen  aber  von  Livius  ab  und  stimmen  mit  Appian 
tiberein;  aus  Appian  können  sie  nicht  geschöpft  sein,  also  müssen  Cassius 
und  Appian  dieselbe  Quelle  benutzt  haben;  diese  war,  wie  in  §  10  aus- 
geführt wird,  entweder  Coelius  oder  Valerius:  überall  wo  Livius,  Appian 
und  Zonaras  übereinstimmen,  ist  Coelius  ihre  gemeinsame  Quelle.  Eine 
ausführliche  Charakterisirung  des  Coelius  bildet  den  Schluss  der  Unter- 
suchung, welcher  noch  zwei  Beilagen  beigegeben  sind,  worin  die  Berichte 
des  Livius  und  Polybius  über  den  Brand  des  karthagischen  Lagers  und 
Attalus  in  Athen  sich  gegenübergestellt  werden. 

Scharfsinn  wird  man  der  Untersuchung  nicht  absprechen  können, 
zu  einigem  wird,  wie  immer  bei  diesen  Erörterungen,  auch  Glaube  er- 
fordert; die  Polemik  gegen  die  Vorgänger  könnte  sachlicher  und  in  der 
Form  gemässigter  sein;  Verdienste  kann  ihnen  der  Verfasser  ja  nicht 
absprechen. 

Georg  Vollertsen,  Quaestionum Catonianarum capita  duo.  Doctor- 
dissertation.    Kiel  1880. 

In  dem  ersten  Capitel  handelt  der  Verfasser  de  vita  Catonis  und 
zwar  §  1  de  fontibus,  §  2  de  vita.  Bei  der  Erörterung  der  Quellen,  wel- 
che selbstverständlich  sich  hauptsächlich  mit  Plutarch  beschäftigt  und 
auf  die  Untersuchungen  von  Nissen  und  Peter  recurrirt,  gelangt  der 
Verfasser  S.  17  zu  folgendem  Resultate:  ita  ceuseo,  Plutarchura  hoc  or- 
dine  ac  serie  usum  esse  hisce  fontibus  Cap.  1-6  vita,  Cap.  7 — 9  dictis 
Catonianis,  Cap.  10  —  14  de  Catonis  rebus  hello  gestis:  Originibus  per 
medium  auctorem,  Cap.  15  —  19  de  Catonis  orationibus  actionibusque 
forensibus  atque  civilibus:  Polybio  (exceptis  c.  13  §3-4),  Cap.  20-25: 
vita  (excepto  Cap.  22  Polybio),  Cap.  26—27:  Polybio.  Bei  Cicero  will 
der  Verfasser  eine  unmittelbare  Kenntniss  der  catonischeu  Schriften  an- 
nehmen ;  für  Nepos  und  Livius  stimmt  er  den  Untersuchungen  von  Nipper- 
dey,  Nissen  und  Unger  zu. 

Im  zweiten  Paragraphen  wird  die  vita  des  Cato  geschrieben.  Das 
Geburtsjahr  wird  mit  Cicero,  Plinius  und  einer  Stelle  des  Plutarch  — 
der  sonst  einer  anderen  Annahme  folgt  —  auf  234/520  angesetzt.  Die 
Beinamen  Ceusorius,  Sapiens,  Orator,  Senex,  Priscus  kamen  alle  erst  in 
späterer  Zeit  auf:  das  cognomen  Cato  führte  er  zuerst  aus  seiner  gens. 
Soldat  war  Cato  zuerst  217/537  mit  17  Jahren  im  hannibalischen  Kriege, 
214/540   war   er  mit   dem   Consul  Fabius   in  Campanien   und   Samnium, 


Eroberung  dor  Mittclmeerstaaten.  469 

209/545  mit  demselben  gegen  Tarent,  207/547  mit  Claudius  Nero  in  der 
Schlacht  bei  Sena;  tribunus  militum  war  er  wahrscheinlich  nach  zehn- 
jähriger Dienstzeit  208/546  geworden.  Nach  dieser  Schlacht  wandte  er 
sich  der  Civilcarriere  zu  und  bekleidete  wahrscheinlich  eines  der  Aemter 
der  XXVI  viri.  204/550  begleitete  er  als  Quästor  den  P.  Scipio  nach 
Sicilien  und  Africa,  199/555  war  er  aedilis  plebis  und  bewarb  sich  als 
solcher  für  das  folgende  Jahr  um  die  Prätur,  die  er  198/556  in  Sar- 
dinien bekleidete;  in  die  Zeit  der  Prätur  fällt  auch  die  lex  Porcia.  195/559 
trat  er  am  1.  März  das  Consulat  an.  Vor  seinem  Abgange  nach  Spanien 
brachte  er  die  lex  Porcia  de  sumptu  provineiali  ein,  führte  ein  ver  sacrum 
aus  und  bekämpfte  die  Abschaffung  der  lex  Oppia;  Ende  Juli  traf  er 
vor  Emporiae  ein.  In  dem  spanischen  Kriege,  den  der  Verfasser  sehr 
ausführlich  und  immer  mit  geschickter  Verwerthuug  der  catonischen  Frag- 
mente schildert,  bewährte  er  sich  als  tüchtiger  Feldherr,  auch  als  un- 
bescholtener Verwaltungsbeamter.  194/560  folgte  er  als  legatus  consu- 
laris  dem  Consul  Ti.  Sempronius  Longus  in  den  Krieg  mit  den  Boieru, 
191/563  dem  M'.  Acilius  Glabrio  als  Kriegstribun  in  den  Krieg  gegen 
Autiochus  —  letzteres  nach  des  Verfassers  Ansicht  lediglich  aus  Patrio- 
tismus, weil  er  das  Vaterland  in  Gefahr  glaubte;  ebenso  ging  er  vier 
Jahre  durauf  mit  L.  Scipio  nach  Afrika.  189/565  unterlag  er  bei  sei- 
ner Bewerbung  um  die  Censur  und  wurde  vom  Senate  als  ausserordent- 
licher Gesandter  nach  Aetolien  geschickt,  um  an  Ort  und  Stelle  die  Sach- 
lage kennen  zu  lernen  und  den  Frieden  zu  vermitteln.  Die  Censur  er- 
langte er  mit  L.  Valerius  Flaccus  184/570  trotz  heftiger  Gegenbemühun- 
gen der  Scipionenpartei;  auch  die  Censur  erörtert  der  Verfasser  sehr 
gründlich.  157/597  wurde  er  als  einer  der  Schiedsrichter  zwischen  Ma- 
sinissa  und  den  Karthagern  nach  Afrika  gesandt;  seit  dieser  Zeit  trieb 
er  zum  Kriege,  dessen  Ausbruch  wohl,  aber  nicht  dessen  Ende  er  noch 
erlebte.    Er  starb  149/605. 

Das  zweite  Capitel  handelt  von  den  Origiues  des  Cato.  Der  Ver- 
fasser stellt  hier  in  recht  klarer  und  übersichtlicher  Weise,  von  Nepos 
Cato  3,  3  ausgehend,  die  bisher  aufgestellten  Ansichten  über  Abfassungs- 
zeit, Umfang,  Inhalt,  Anlage,  Titel  und  Bedeutung  des  Werkes  zusammen 
und  schliesst  sich  meist  einer  derselben  an,  ohne  wesentlich  Neues  vor- 
zubringen. Doch  hat  dadurch  die  Schrift  von  ihrem  Verdienste  nichts 
verloren. 

Störend  sind  die  zahlreichen  groben  Verstösse  gegen  die  Latinität 
und  die  nicht  seltenen  Druckfehler.  Beigegeben  ist  ein  Plan  über  die 
Entscheidungsschlacht  bei  Emporiae  in  Spanien. 

Paul  Guiraud,  De  Lagidarum  cum  Romanis  societate.    Doctor- 
dissertation.     Paris  1879. 

Im  ersten  Capitel  setzt  der  Verfasser  auseinander,  warum  die  La- 
gidcn  das  Bündniss  mit  den  Römern  suchten  und  festhielten,  im  zweiten 


470  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

in  wiefern  ihre  Erwartungen,  von  letzteren  Schutz  gegen  die  Könige  von 
Syrien  und  Macedonien  zu  erhalten,  in  Erfüllung  gingen.  Cap.  3  schil- 
dert die  allmähliche  Einmischung  der  Römer  in  die  Streitigkeiten  ihrer 
Verbündeten,  Cap.  4  handelt  von  dem  Testamente  des  Apiou,  Cap.  5  von 
dem  Alexander's  IL  Bei  dem  ersteren  entscheidet  sich  Guiraud  für  das 
Jahr  65,  in  welchem  die  Annexion  von  Cyrene  stattfand,  hauptsächlich  mit 
Rücksicht  auf  das  sallustianisclie  Fragment,  in  dem  die  Notiz  enthalten  ist, 
dass  Cn.  Cornelius  Lentulus  Marcellinus  als  Quästorier  sofort  bei  der 
Einrichtung  als  Provinz  dort  thätig  war.  Er  stimmt  in  dieser  Hinsicht 
mit  Rossberg  Quaestiones  de  rebus  Cyreuarum  provinciae  Romanac  überein. 
Als  Todesjahr  Alexanders  IL  sucht  der  Verfasser  in  längerer  Polemik  na- 
mentlich gegen  Champollion  das  Jahr  82  zu  erweisen.  Die  Ablehnung 
der  Erbschaft  durch  den  Senat  erfolgte  nach  der  Ansicht  Guiraud's  des- 
halb, weil  die  Besorgniss  vorherrschte,  Aegypten  mit  seinen  reichen 
Hülfsquellen  könnte  leicht  der  Stützpunkt  für  die  Gründung  einer  Allein- 
herrschaft werden.  Aus  Cap.  VI  Quomodo  populäres  Auletem  regno  spo- 
liare  conati  sint  ist  nichts  hervorzuheben,  in  Cap.  7  entwickelt  u.  A.  der 
Verfasser  die  Beweggründe  Cäsar's  Aegypten  selbständig  zu  erhalten. 
Zunächst  war  es  die  Besorgniss  neuer  Kriege,  welche  er  bei  der  schwie- 
rigen Lage,  in  der  er  sich  befand,  meiden  musste,  sodann  aber  ebenfalls 
die  Furcht,  es  könnte  hier  ein  Gegner  gegen  ihn  grossgezogen  werden, 
mit  dem  er  selbst  den  Kampf  wagen  müsse;  so  entschied  er  sich  für 
Beibehaltung  der  verlotterten  nationalen  Dynastie.  Doch  endlich  vollzog 
Octavian  das  Schicksal,  vor  dem  nur  die  Verlegenheit  der  römischen 
Machthaber  bis  jetzt  dasselbe  bewahrt  hatte.  Cap.  8  entwickelt  die  Gründe 
dieser  Massregel;  eigentlich  hat  der  Verfasser  diese  Aufgabe  nicht  ge- 
löst. Er  giebt  einen  geschichtlichen  Ueberblick  über  die  Kämpfe,  die 
zur  Eroberung  Aegyptens  führten;  als  Grund  der  Einverleibung  führt 
er  aber  nur  an:  Octavianus  metuebat  ne  quando  (Antonii  et  Cleopatrae 
pueri)  patribus  Romanis  gloriarentur  ac  res  novas  agitarent. 

Die  Arbeit  ist  nicht  ohne  allen  Werth,  wenngleich  stark  von  Vor- 
arbeiten abhängig. 

Dittenberger,  Marcus  Valerius  Muttines.    Hermes  15,  158 f. 

In  dem  delphischon  Proxenenverzeichuiss  findet  sich  auch  ein  Mdap- 
xog  V[a\)\i]pioQ  'OfxoTTvvrjQ.  Dies  ist  der  Libyphönikier  Muttines,  der, 
Hannibal's  Schüler  im  Kriegshandwerk,  nach  dem  Fall  von  Syrakus  der 
karthagischen  Sache  unerwarteten  Aufschwung  gab,  später  aber  zu  den 
Römern  übertrat  und  ihnen  durch  Verrath  Akragas  in  die  Hände  spielte. 
Durch  die  Vermittelung  des  Consuls  210  v.  Chr.,  M.  Valerius  Laevinus, 
erhielt  er  das  römische  Bürgerrecht.  In  der  Zeit,  von  welcher  das 
Proxeniedecret  datirt,  Juli-December  190  v.  Chr.,  war  Muttines  als  Führer 
der  numidischen  Reiterei  in  der  Nähe  von  Delphi,  vor  Amphissa.  Das 
Heer  hatte   sich    18.  März  199  v.  Chr.   versammelt,  den  Hellespont  er- 


Die  Revolution.  471 

reichte  L.  Scipio  im  Herbste.  Da  von  dem  dazwischen  liegenden  etwa 
halbjährigen  Zeiträume  der  grösste  Theil  unzweifelhaft  über  den  Kämpfen 
und  Verhandlungen  mit  den  Aetolern  hingegangen  ist,  so  steht  nichts 
der  Annahme  im  Wege,  dass  der  Aufbruch  aus  Griechenland  nicht  vor 
Juli  erfolgte. 

R.  Köhler,  Der  römisch -celtiberische  Krieg  in  den  Jahren  153 
—  133.    Erster  Theil.    Gymn.-Progr.    Dessau  1880. 

Der  Verfasser  schildert  zunächst  die  Verhältnisse  in  Rom,  ohne 
Neues  sagen  zu  können;  nothwendig  erschien  ihm  dieser  Theil,  weil  er 
in  den  hauptstädtischen  Zuständen  den  Schlüssel  dazu  sucht,  warum  die 
Römer  im  celtiberischen  Kriege  so  lange  Schande  und  Schmach  erlitten. 
Jenen  werden  die  Verhältnisse  in  Spanien  gegenübergestellt,  wobei  die 
Celtiberer  sehr  eingehend  geschildert  werden.  Den  Schluss  der  Abhand- 
lung bilden  Darstellungen  des  Krieges  von  153 — 151  und  von  143  —  139. 

Die  Abhandlung  ist  fleissig  nach  den  Quellen  gefertigt;  eine  Be- 
reicherung der  wissenschaftlichen  Litteratur  ist  sie  jedoch  nicht. 

V.   Die   Revolution. 

Otto  Edler,  Quaestiones  Sertorianae.  Dissertation.  Herford  1880. 

Der  Verfasser  stellt  zunächst  die  Quellen  zusammen,  unter  denen 
er  Plutarch  als  Hauptquelle  betrachtet.  Die  weitere  Abhandlung  gruppirt 
insbesondere  diejenigen  Punkte,  in  denen  diese  Hauptquelle  von  anderen 
Nachrichten  ergänzt  oder  bekämpft  wird.  In  der  ziemlichen  Vollständig- 
keit, mit  der  dies  geschieht,  liegt  der  Werth  der  Abhandlung,  bei  der 
mau  schwer  über  den  Mangel  an  Scharfsinn  hinwegkommen  wird,  der 
zu  solchen  Untersuchungen  erforderlich  ist. 

Ruggiero  Bonghl,  Spartaco.    Napoli  1880. 

Der  Verfasser  stellt  im  ersten  Abschnitte  in  sehr  anziehender 
Weise  die  Urtheile  der  alten  Welt  über  Spartacus  und  sein  Unternehmen 
zusammen,  indem  er  bei  den  christlichen  Schriftstellern  des  vierten  Jahr- 
hunderts V.  Chr.  beginnt  und  bei  Cicero  und  Horaz  aufhört;  er  hat  da- 
bei den  Vortheil,  das  lawinenartige  Wachsthum  im  Quadrate  der  Ent- 
fernung von  dem  Ereignisse  selbst  drastisch  nachzuweisen.  In  feiner 
Behandlung  der  Lage  und  Stimmung  der  Fechter  bestimmt  Boughi,  dass 
Spartacus  erst  ein  Anfänger  gewesen  sein  muss,  noch  nicht  dem  be- 
rauschenden Zauber  der  Arena  unterlegen  sein  konnte.  Der  dritte  Ab- 
schnitt, welcher  die  Darstellung  des  Sklavenkrieges  giebt,  enthält  nichts 
Neues ;  im  vierten  fragt  der  Verfasser,  warum  trotz  der  Menge  der  Skla- 
ven so  selten  Aufstände  vorkommen,  und  findet  die  Ursache  in  der  ab- 
lehnenden Haltung,  welche  die  geborenen  Führer  der  Sklaveurevolten, 
die  Gladiatoren,  denselben  bewiesen,  sobald  sie  einmal  Blut  geschmeckt 


472  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

hatten.  Die  Gründe,  dass  Spartacus  sich  so  lange  zu  halten  vermochte, 
liegen  theils  in  der  Verödung,  theils  in  der  Stimmung  des  platten  Lan- 
des gegen  Rom  (die  sullanische  Restauration,  der  Bundesgenossenkrieg), 
theils  und  vor  Allem  in  dem  schlaffen  Regiment,  welches  die  Optimaten 
zwischen  Sulla's  Tod  und  Pompeius'  erstem  Consulat  führten.  Im  letz- 
ten Capitel  warnt  der  Verfasser  vor  philanthropischen  Ideen  in  der  Beur- 
thoilung  des  Spartacus:  non  e  nuncio  ne  di  civiltä  maggiore  ne  di  li- 
bertä  piü  grande  che  non  erano  quelle  della  societa  romana:  Egoismus 
kämpft  gegen  Egoismus;  ein  Mensch,  der  aus  der  rohen  Uncultur  Thra- 
cicns  hervorgegangen  war,  konnte  nicht  der  Reformator  Italiens  werden. 
Der  Untersuchung  sind  die  Quellennachweise  angefügt.  In  einem 
Appendix  erörtert  der  Verfasser  die  Frage  über  die  Lage  der  opyj  zä 
IhreXtva  des  Plutarch  und  findet  sie  abweichend  von  allen  bisherigen 
Ansichten  zwischen  Tanagro  und  Sele;  das  letzte  Treffen  fand  zwischen 
Contursi  und  Laviano  in  der  Ebene  von  S.  Leonardo  und  S.  Rocogliano 
statt;  in  einem  zweiten  erblickt  er  in  der  Niederstossung  des  Leibrosses 
durch  Spartacus  ein  Opfer,  das  dem  Mars  gebracht  wird. 

E.  F.  Dubois-Guchan,  Rome  et   Ciceron  ou  des   derniers  mo- 
ments  de  la  Republique  Romaine.     Paris. 

Der  durch  sein  breites  Buch  über  Tacite  et  son  siecle  bekannte 
Verfasser  hat  hier  ein  noch  breiteres  über  Cicero  geschrieben.  Auf 
123  Seiten  giebt  das  erste  Buch  Considerations  sur  les  evolutions  de  la 
Republique  romaine  nach  folgenden  Gesichtspunkten:  Virilite  des  moeurs 
et  des  institutions,  La  Republique  degenere,  La  Republique  se  corrompt, 
Moeurs  sociales,  Moeurs  politiques,  Derniers  dechirements  de  la  Repu- 
blique, Chute  de  la  Republique.  Neue  Gedanken  sind  darin  nicht  zu 
finden. 

Das  zweite  Buch  führt  den  Titel  fitudes  diverses  sur  Ciceron. 
Cicero  wird  nach  einander  als  Privatmann  und  Schriftsteller,  als  Epi- 
stolograph  und  als  Staatsmann  behandelt.  Man  wird  dem  Verfasser  ein 
sehr  eingehendes  Studium  der  ciceronianischeu  Schriften  nicht  absprechen 
dürfen,  auch  hat  er  meist  die  richtigen  Gesichtspunkte  für  die  Beur- 
theilung  gewonnen,  aber  er  ist  der  Ansteckung  der  cicerouianischen 
Breite  und  Geschwätzigkeit  nicht  entgangen.  Was  er  sagt,  hätte  den 
doppelten  Werth,  wenn  es  kurz  und  scharf,  nicht  so  verschwommen  und 
breit  wäre;  man  kann  den  grössten  Theil  des  Buches  als  Paraphrase 
ciceronianischer  Stellen  betrachten. 

Das  dritte  Buch  enthält  Parallelen  der  verschiedensten  Art;  der 
alten  und  der  späteren  römischen  Republik.  Hier  findet  sich  folgende 
Schlussapostrophe:  En  somme,  le  vieux  Caton  fut  le  type  de  la  vieille 
Rome  encorc  fruste:  les  dcux  premiers  Scipions  les  types  de  la  vieille 
Rome  cultivee.  Jules  Cesar  fut  celui  de  Rome,  degeneree  et  corrompue 
mais  toujours  Rome  cn  un   certain  sens  et  ne  mourant  —   comme  un 


Die  Revolution.  473 

beau  soleil  couchant  -  qu'avec  grandeur.  Dann  folgen  Parallelen  von 
Sylla  et  Cesar,  Catilina  et  Cesar,  Caton  et  Cesar,  Porapee  et  Ciceron, 
Caton  d'Utique  et  Ciceron,  Ciceron  et  Cesar,  Antoine  et  Ciceron,  Octave 
et  Ciceron,  Ciceron  et  Atticus,  Ciceron  et  Voltaire,  Demosthene  et  Ci- 
ceron; man  sieht,  es  ist  so  ziemlich  alles  parallelisirt,  was  sich  nur  den- 
ken lässt.  Diesen  alles  umfassenden  Parallelen  folgt  eine  Conclusion 
politique,  welche  zuerst  Betrachtungen  über  die  Umwandlung  und  den 
schlicsslichen  Sturz  der  römischen  Republik  giebt  und  dann  noch  rap- 
prochements  fondamentaux  entre  les  temps  antiques  et  les  temps  mo- 
dernes. Nun  folgt  erst  der  Epilogue  ou  Post-Face,  worin  der  Verfasser 
gänzlich  in  Geschichtsphilosophie  aufgeht,  wie  schou  zur  Genüge  die 
Titel  der  vier  Capitel  besagen:  De  l'histoire  en  general.  De  quelques- 
unes  des  formes  contemporaines  qu'elle  a  revetues,  Appreciation  de  Po- 
lybe,  de  Machiavel,  de  Montesquieu,  de  Bossuet  dans  leurs  jugements 
sur  Rome,  quelques  reflexions  de  Tauteur  sur  le  preseut  livre.  Was 
schon  von  dem  zweiten  Buche  gerügt  werden  musste,  gilt  in  noch  höhe- 
rem Masse  an  dem  dritten:  der  Verfasser  spricht  hier  de  omnibus  re- 
bus et  quibusdam  aliis,  ohne  dass  man  ein  anderes  Motiv  als  die  »Lust 
am  Fabuliren«  finden  könnte. 

K.  von  Veith,  Die  Ariovisterschlacht  im  Jahre  58  v.  Chr.  Eine 
Studie  über  das  Schlachtfeld  und  die  damalige  Kriegführung.  Mit 
2  Plänen.  Pick's  Monatsschrift  für  die  Geschichte  Westdeutschlands. 
1879.    Heft  10  —  12. 

Cäsar  erreichte  auf  die  Nachricht  der  Trevirer  hin  aus  der  Ge- 
gend bei  Langres  in  der  Richtung  auf  Vesoul  und  Beifort  das  Saöne- 
thal  bei  Secy  oder  bei  Port  sur  Saone.  Hier  bog  er  rechts  nach  Be- 
sanyon  ab.  Der  Verfasser  schildert  nun  die  römischen  Heereseinrich- 
tungen in  einer  Weise,  die  nichts  Neues  bietet.  Von  Vesontio  zog  Cäsar 
in  vier  Tagemärschen  ä  15—  16  Millien  westlich  quer  durch  das  Gebirge, 
mit  zwei  Märschen  in  das  Saonethal  bei  Gray,  in  zwei  weiteren  das 
Saonethal  aufwärts  am  rechten  Ufer  des  Flusses  in  die  Gegend  des  heu- 
tigen Combeaufontaine,  am  fünften  Tage  nach  Vesoul,  am  sechsten  nach 
Lure,  am  siebenten  nach  Beifort.  Ariovist  stand  bei  Illzach  in  der 
Gegend  von  Mülhauscn.  Die  Schlacht  wurde  an  der  Gebirgspfortc 
von  Beifort  geliefert.  Die  Zusammenkunft  fand  auf  einem  Hügel  bei 
Aspach  statt. 

Als  Cäsar's  Gesandte  bei  Ariovist  eintrafen,  bezog  er  sechs  Mil- 
lien von  Cäsar's  Heer  ein  Lager  sub  montc;  dieses  Lager  war  bei  St.  Ger- 
main und  in  der  P'ront  durch  die  Niederung  des  Madclainebaclis  gedeckt- 
Der  dort  vorkommende  Name  les  Errciies  erinnert  vielleicht  an  die  Haru- 
der  (V),  die  vielleicht  hier  ihr  Nicderlassungsgebiet  hatten.  Am  folgenden 
Tage  zog  das  germanische  Heer  an  Cäsar's  Lager  vorüber,  wahrschein- 
lich über  Bessoncourt,  Chevremont  und  lagerte  zwei  Millien  jenseits  des 


474  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

römischen  Lagers,  um  die  Zufuhr  aus  dem  Laude  der  Sequaner  und 
Aeduer  abzuschneiden;  dieses  Lager  befand  sich  auf  und  hinter  den 
hervorragenden  Höhen  von  la  Cöte  zwischen  Essert  und  Bavilliers  am 
rechten  Ufer  des  Doucebachs.  Hier  schiebt  der  Verfasser  nun  eine  ähn- 
liche Beschreibung  des  germanischen  Heeres  ein,  wie  vorlier  bei  Vesontio 
die  des  römischen. 

Zunächst  weist  nun  der  Verfasser  nach,  dass  die  Stellung  beim 
heutigen  Beifort  für  Cäsar's  Lager  ausreichte.  Das  zweite  kleinere  La- 
ger, zur  Behauptung  der  römischen  Verpflegungs-  und  Rückzugslinie 
angelegt,  lag  auf  der  Höhe  Condrai  bei  Essert.  Nach  der  Schlacht, 
von  welcher  der  Verfasser  eine  eingehende  Beschreibung  giebt,  flohen 
die  Germanen  in  der  Richtung  auf  lllzach  und  Breisach. 

Abbe  Caudel,  Bataille  de  Cesar  coutre  les  Nerviens  au  passage 
de  la  Sambre.  Congres  archeologique  de  France.  XLIV^  Session  1878. 
p.  232  ff. 

Cäsar  kam  nach  der  Unterwerfung  der  Ambionen  aus  der  Gegend 
von  Peronne  oder  Montdidier  heran  auf  Vermaud  zu,  von  da  sich  stützend 
auf  das  rechte  Ufer  der  Oise  nach  Marcy;  in  Vermaud  hatte  er  ein 
festes  Lager  errichtet.  Von  Marcy  zieht  er  weiter  nach  Bernot,  Haute- 
ville  zur  Furt  von  Macquigny  oder  über  Noyal,  Longchamp  und  Vaden- 
court  auf  dem  rechten  Ufer  der  Oise;  doch  konnte  er  auch  einen  dritten 
(Höhen)-Weg  einschlagen  über  Bernoville,  Aisonville  und  das  Etaveser 
Land.  An  letzterem  Orte  richtete  er  einen  Lagerplatz  für  seinen  Train 
ein,  der  Ort  heisst  noch  im  12.  Jahrhundert  Stabula.  Hier  fanden  sich 
römische  Münzen  aus  der  Zeit  der  Eroberung.  Gleiche  Funde  hat  man 
in  der  Nähe,  bei  Bougin  Campboum  campus  gemacht.  Auf  den  Höhen 
von  Catillon  an  der  Sambre  bis  nach  Mazinghien  stand  das  römische 
Lager;  der  Hauptpunkt  war  Catillon;  in  der  Anlage  dieses  Dorfes  will 
der  Verfasser  noch  die  Lagerconstruction  erkennen.  Wahrscheinlich 
ging  der  Zug  durch  das  Mulatrethal  auf  das  Plateau.  Das  römische 
Heer  stand  beim  Ausbruch  des  Kampfes  auf  der  Linie  Catillon-Louviere- 
Mazinghien,  die  Nervier  an  der  heutigen  Strasse  von  Laudrecies  bis  nach 
Bois-l'Abbaye. 

K.  v.  Veith,  Cäsar's  Rheinübergänge  in  den  Jahren  55  und  53 
V.  Chr.  Mit  Karte.  Pick's  Monatsschrift  für  die  Geschichte  West- 
deutschlands.   1880.    S.  87  —  112. 

Erster  Rheinübergang.  Nach  der  Schlacht  von  Tüddern-Gan- 
gelt  rückte  Cäsar  in  die  Gegend  von  Jülich  ein;  die  bei  Anlage  der 
Jülicher  Citadelle  zerstörten  Ueberreste  eines  Römerkastells  waren  viel- 
leicht auf  den  Erdwällen  des  Cäsarischen  castrum  erbaut.  Zum  Ueber- 
gange  bot  ihm  die  starke  Windung  des  Rheins  bei  Wesseling  Vortheile 
wie  kein   anderer  Ort  am  Niederrhein  nahe  bei  Köln;   hierher  führten 


Die  Revolution.  475 

alte  Strassen,  hier  fanden  sich  Reste  eines  Römerkastells.  Hier  lag 
seit  alter  Zeit  in  der  Mitte  des  Stromes  eine  Sandbank,  welche  den 
Brückenbau  erleichterte.  Hier  stand  das  römische  Heer  vier  deutsche 
Meilen  von  der  Wui)permündung  entfernt,  also  ausser  feindlicher  Sicht; 
es  trifft  auch  darin  die  Angabe  Cäsar's  zu,  dass  seine  zweite  Rhein- 
brücke sechs  deutsche  Meilen  von  dem  Uebergangspunkte  der  sugara- 
trischen  Reiter  entfernt  war.  Ist  dieser  Punkt  die  Wuppermüudung, 
so  lag  sie  bei  Bonn.  Nun  heisst  es  VI,  9:  dieser  erste  Uebergang  sei 
paulo  supra  vom  zweiten  gelegen.  Wesseling  liegt  llhin.  unterhalb  Bonn's. 
So  raarschirte  Cäsar  in  zwei  Tagemärschen  von  Jülich  über  Hambach, 
Buir  nach  Lechenich  oder  Libaram,  Fuss  der  Ville,  überschritt  diese 
am  dritten  Tage  in  der  Richtung  auf  Brühl,  baute  dann  die  Rhein- 
brücke bei  Wesseling  und  suchte  die  Sugambern  auf.  Sein  späterer 
Rückmarsch  führte  ihn  wieder  über  Jülich  oder  Düren  auf  Maestricht 
und  nach  Boulogne.  Der  ganze  Marsch  von  Jülich  bis  zur  Rückkehr 
über  den  Rhein  konnte  den  Monat  Juni  in  Anspruch  nehmen.  Die  Ver- 
wüstung des  Suganibrerlandes  dehnte  Cäsar  nach  Norden  höchstens  bis 
zur  Ruhrgegend  aus.  Der  Sammelpunkt  der  Sueven  war  der  Bacenis- 
wald  zwischen  dem  Ederkopf  und  Hilchenbach ,  90  km.  oder  vier  starke 
Märsche  vom  Rhein. 

Zweiter  Rhein  Übergang.  Cäsar's  zweiter  Zug  galt  den  Sue- 
ben, die  im  Baceniswalde  vereinigt  waren;  so  wurde  der  Uebergang 
zweckmässig  oberhalb  der  Siegmündung  gelegt,  um,  auf  die  Sieg  basirt, 
unter  ihrem  Schutze,  au  ihrem  linken  Ufer  aufwärts  durch  den  Siegener 
Wald  den  erwähnten  Wald  zu  erreichen.  Bei  Bonn  konnte  dem  Amborix 
der  Rückzug  viel  leichter  verlegt  werden,  als  wenn  Cäsar  durch  die 
unwirthliche  Eifel  zum  Rhein  zwischen  Andernach  und  Coblenz  marschirt 
wäre.  Er  zieht  nun  von  der  Vesdre  her  über  Düren  Lechenich  auf  Bonn. 
Cäsar's  Brücke  bei  Bonn  lag  zwischen  dem  heutigen  Jesuitenhof  unter- 
halb Bonn  und  dem  gegenüberliegenden  kleinen  Dorfe  Gensem  am  Fuss 
der  Schwarz-Rheindorfer  Kirchhofshöhe.  Bei  den  früheren  Stromverhält- 
nissen des  Rheins  und  den  Mündungsverhältnissen  der  Sieg  war  der 
Brückenbau  hier  sehr  leicht;  Reste  von  Römerbauten  weisen  auf  ein 
castrum  hin.  Cäsar's  Lager  reichte  nördlich  bis  zum  Bonuerberg,  und 
seine  porta  praetoria  war  nicht  nach  Norden,  sondern  dem  Rhein,  etwa 
am  Jesuitenhof,  zugekehrt.  Sein  erstes  Lager  auf  dem  rechten  Ufer 
wählte  Cäsar  in  der  Stellung  zwischen  Warth  und  Blankcnberg,  15  hm. 
oder  einen  Tagemarsch  von  Bonn.  Bei  dem  Rückzug  Hess  er  eine  Be- 
festigung bei  Bonn  anlegen,  auf  der  Höhe  am  Jesuitenhof.  Der  Rück- 
marsch ging  auf  Limburg.  Den  Punkt,  wo  Amborix  beinahe  in  römi- 
sche Gefangenschaft  gerieth ,  sucht  der  Verfasser  zwischen  Aachen  und 
Eupen,  und  die  Flucht  desselben  ging  in  das  hohe  Venu  des  Ardennen- 
waldes. 


476  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

Louis  Erhardt,   Aeltesle    germanische  Staatsbildung.    Leipzig 
1879. 

Der  Verfasser  will  die  ältesten  staatlichen  Bildungen  der  Germa- 
nen erkennen,  von  diesem  Gesichtspunkt  auch  das  staatlich  Gewordene 
nach  den  ältesten  Quellen  durchmustern  und  wo  möglich  ein  genetisch 
einheitliches  Bild  gewinnen. 

Seiner  Hauptuntersuchung  schickt  er  zwei  Voruntersuchungen  über 
die  belgischen  Germanen  und  über  Germanen  und  Kelten  voraus.  In 
der  ersten  Voruntersuchung  wird  zunächst  die  Ausdehnung  der  Germanen 
in  Gallia  Belgica  festgestellt.  Neben  allgemeinen  Angaben  über  eis- 
rhenanische  Germanen  sind  bestimmt  als  Germanen  folgende  belgische 
Völkerschaften  bezeugt:  Condrusi,  Eburones,  Caeroesi,  Paemani  (Caes. 
B.  G.  2,  4)  Aduatuci  (b.  g.  2,  29),  Segni  (b.  g.  6,  32),  Gugerni  (Plin.  n.  h. 
4,  17,  31,  107),  Marsacii  (Plin.  1.  c.  4,  15,  29, 101),  Tungri  (Tac.  Germ.  2); 
als  ungewiss  betrachtet  der  Verfasser  Sumui,  Betasii,  Caeracates.  Wenn 
so  die  germanischen  Völker  nur  als  dürftige  Bestandtheile  erscheinen, 
so  lässt  sich  doch  vermuthen,  dass  hinter  der  einen  und  anderen  bel- 
gischen Völkerschaft  sich  noch  Germanen  verbergen;  zur  Gewissheit  wird 
diese  Vermuthung  durch  Caes.  b.  g.  2,  4  und  1,  1.  Namentlich  nach  der 
letzteren  Stelle  wird  der  Grundstock  der  aquitanischen  Bevölkerung  als 
bakisch,  der  von  Gallia  celtica  als  keltisch,  der  von  Belgica  als  min- 
destens zum  grossen  Theile  germanisch  bestimmt.  Im  übrigen  Theile 
des  Capitels  macht  der  Verfasser  den  Versuch  die  germanische  Abkunft 
der  Nervier  und  Treverer  zu  erweisen;  er  zieht  namentlich  den  Aufstand 
des  Classicus  und  Civilis  und  die  Kriege  Cäsar's  zum  Beweise  bei.  Zwin- 
gend ist  letzterer  nicht.  Bei  der  Unklarheit ,  welche  die  Alten  über 
ethnographische  Dinge  beweisen,  lassen  sich  seine  Argumente  auch  auf 
ungezwungene  Weise  gegen  den  Verfasser  gebrauchen. 

Der  zweite  Abschnitt  untersucht  das  Verhältniss  von  Kelten  und 
Germanen.  Drei  Dinge  stellen  sich  nach  Erhardt's  Ansicht  als  unzweifel- 
haft heraus:  die  Anverwandtschaft  der  beiden  Völker,  das  Nichtbeein- 
Husstsein  durch  eine  höhere  Kultur  vor  den  römischen  Kriegszügen  und 
die  unmittelbare  Nachbarschaft,  die  zu  täglichen  Berührungen  führte. 
Nach  der  Tradition  herrscht  grosse  Aehnlichkeit  zwischen  beiden  Völ- 
kern in  der  Religion,  in  der  Culturstufe  und  im  Hecreswesen,  wo  jede 
natio  eine  Abtheilung  für  sich  bildet,  auch  in  den  staatlichen  Institu- 
tionen.    Schon  Strabo  hebt  diese  Aehnlichkeit  beider  Völker  hervor. 

Der  erste  staatliche  Kreis,  der  sich  bei  den  Germanen  bildete, 
war  der  pagus  mit  dem  princeps  an  der  Spitze.  Die  weitere  Unter- 
suchung über  das  Machtgebiet  und  die  Machtstellung  des  letzteren,  so- 
wie die  staatlichen  Weiterbildungen  im  germanischen  Alterthum  geliören 
in  die  deutschen  Alterthünicr  und  in  die  deutsche  Geschichte. 


Die  Revolution.  477 

K.  V.  Veith,  Cäsar's  Schlacht  gegen  die  Usipeter  und  Teucterer 
im  Jahre  55  v.  Chr.  Picks  Monatsschrift  für  Geschichte  Westdeutsch- 
lands.   1880.    S.  1     22.    (Mit  Karte). 

Der  Verfasser  will  den  Schauplatz  dieser  Schlacht  feststellen,  da- 
bei die  Ansichten  seiner  Vorgänger  widerlegen.  Bei  Xanten  überschritten 
die  beiden  Völker  den  ßhein,  Hessen  sich  dann  zwischen  Rhein  und 
Maas,  hauptsächlich  im  heutigen  Kreis  Cleve,  nieder,  dehnten  sich  von 
hier  in  das  holländische  Nymwegener  Gebiet  wie  auch  südlich  nach  den 
heutigen  Kreisen  Geldern  und  Moers  hin  aus.  Nachdem  die  Vorräthe 
hier  schon  im  Winter  aufgezehrt  waren,  zogen  die  Germanen  an  der 
Maas  aufwärts  nach  Süden.  Sie  waren  im  April  55  bis  in  die  Gegend 
südöstlich  von  Lüttich  gekommen,  als  Cäsar  bei  seinem  Heere  eintraf. 
Zu  seinem  Vormarsche  von  der  unteren  Seine  aus  brauchte  Cäsar  selbst 
bei  Märschen  von  20  —  24  km  täglich,  sowie  zu  den  Vorbereitungen  den 
ganzen  Monat  Mai.  Sein  Weg  führte  ihn  auf  Bavai-Dinant- Limburg. 
Als  ihn  die  germanischen  Abgesandten  aufsuchten,  hatte  er  sem  Lager 
auf  dem  rechten  Maasufer  zwischen  den  Flüssen  Ourthe  und  Vesdre, 
etwa  in  der  Gegend  des  heutigen  Louvegnez,  während  das  germanische 
Lager  bei  Tüddern-Gaugelt  zu  suchen  ist.  In  den  drei  Anmarschtagen 
zur  Schlacht  konnte  Cäsar  am  ersten  Marschtage  aus  der  Gegend  von 
Louvegnez -Limburg  mit  20/tm,  am  zweiten  Marschtage  über  Henri- 
Chapelle,  Hagelstein  das  Quellthal  des  Vörenbachs  (Fouron  etc.)  20  hm^ 
am  dritten  Marschtage  durch  das  Land  der  Sumnici  über  Terlinden, 
Valkenburg,  Aelbeck,  Hunnecum-Nüth  am  Geleenbach,  20  A;/«,  erreichen. 

Während  Cäsar  am  dritten  Tage  bei  Valkenburg  das  Geulethal 
überschreitet,  gegen  Mittag  die  Höhen  des  rechten  Thalrandes  zwischen 
Valkenburg  und  Aelbeck  erreicht,  findet  er  hier  wieder  die  Gesandten 
der  Germanen  und  rückt  vier  Million  bis  zum  Geleenbach  vor.  Die 
Hauptmassen  der  Germanen  standen  auf  dem  unteren  linken  Roerufer, 
wo  eine  fruchtbare  Gegend  durch  die  Wiesenniederuugeu  der  Maas,  Roer, 
Wurm  und  des  Rodbachs  iuselartig  umschlossen  wird.  Vielleicht  sam- 
melten sie  sich  erst  beim  Anmarsch  der  Römer  in  der  Linie  Tüddern- 
Gangelt-  Gillrath. 

Von  dem  Lager  bei  Hunnecum  ging  Cäsar  gegen  die  Gangelter 
Höhen  vor.  Die  geschlagenen  Germanen  flohen  angeblich  bis  zum  Zu- 
sammenfluss  von  Maas  und  Rhein;  aber  dies  sucht  der  Verfasser  als 
unmöglich  nachzuweisen  bei  allen  Annahmen  und  findet  in  den  Worten 
ad  confiuentem  Mosae  et  Rheni  eine  Corruptiou,  die  er  mit  Bergk  durch 
Streichung  von  et  Rheni  heilen  will;  der  von  Cäsar  nicht  genannte  Ne- 
benfluss  des  Rheins  war  die  Roer. 

Im  Umkreise  des  von  v.  Veitli  angenommenen  Schlachtfeldes  haben 
sich  autfallend  viele  Steinwaffen  und  Steinvverkzeuge  gefunden;  der  Ver- 
fasser will  sie  als  Zeugen  jener  Schlacht  ansehen.  Auch  der  nach- 
herige Klioiiiübergang  Cäsar's   zwischen  Köln  und  Bonn   spricht  für  die 


478  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

Schlacht  bei  Gangelt-Tüddorn  und  die  Anlage  der  Winterlager  bei  Lim- 
burg (Castcllum  Aduatuca),  Naniur  und  Izcl  am  Nord-  und  Südrande 
des  Ardennenwaldes. 

V.  Duruy,  Le  differend  entre  Cösar  et  le  senat.  C.  R.  des  söan- 
ccs  et  trav.  de  l'Acad.  des  sciences  mor.  et  polit.  (Inst,  de  P'rance). 
Tome  XIII.    S.  185  ff.  457  ff. 

Aus  der  umfangreichen  Abhandlung  über  die  vielbehandelte  Streit- 
frage heben  wir  bloss  die  Ilauptdata  liervor.  Duruy  nimmt  mit  Momm- 
sen  an,  dass  durch  die  lex  Licinia  Pompeia  das  Imperium  Cäsar's  auf 
fünf  volle  Jahre  verlängert  wurde,  die  erst  vom  Ablauf  des  ersten  Im- 
perium gezählt  wurden,  indem  er  hauptsächlich  Caes.  B.  C.  1,  9  und  die 
Prorogation  des  Triumvirats  zum  Beweise  anführt;  das  ihm  versprochene 
zweite  Consulat  sollte  in  das  Jahr  48  fallen.  Das  Plebiscit,  durch  wel- 
ches Cäsar  die  Bewerbung  in  absentia  gesichert  wurde,  erkannte  ihm 
zugleich  das  Recht  zu  an  der  Spitze  seines  Heeres  bis  zu  dem  Tage 
zu  bleiben,  wo  er  gesetzlich  sich  um  das  Consulat  bewerben  konnte, 
d.  h.  bis  Mitte  49.  Auch  der  von  Sulla  festgesetzte  zehnjährige  Zwischen- 
raum wurde  von  Cäsar,  nicht  aber  von  Pompeius  beobachtet.  Der  Senats- 
beschluss  vom  30.  September  51  war  revolutionär  und  ungesetzlich,  zu- 
gleich eine  förmliche  Kriegserklärung  gegen  Cäsar. 

So  hatte  Cäsar  das  positive  Recht  auf  seiner  Seite;  die  Geltung 
des  Imperium  bis  50  (I.März  bezw.  13.  November),  welche  Pompeius 
und  der  Senat  gegen  Cäsar  geltend  machten,  war  wenigstens  nicht  klares 
Recht;  Cäsar  machte  dagegen  geltend,  dass  das  proconsularische  Jahr 
erst  mit  dem  Eintritt  des  Proconsuls  in  die  Provinz  beginne,  und  Ver- 
nunft und  die  Textesstellen  stehen  auf  seiner  Seite.  Da  er  die  Gren- 
zen von  Gallia  Cisalpina  erst  Ende  März  58  überschritten  hatte,  so  lief 
sein  Imperium  bis  Ende  49.  So  konnte  er  mit  Recht  auf  den  Beschluss 
vom  7.  Januar  49  erwidern,  derselbe  wolle  ihm  ungesetzlicher  Weise 
ein  halbes  Jahr  von  seinem  Imperium  kürzen.  Diese  Auffassung  wird 
durch  die  bekannten  Worte  Cicero's  cum  id  datum  una  illud  datum  un- 
widerleglich bestätigt. 

Das  Benehmen  der  senatorischen  Partei  war  eine  Ungesetzlichkeit 
nach  der  andern.  Anfang  December  übertrug  der  Consul  Marcellus  die 
Dictatur  an  Pompeius,  um  Senatsbeschlüsse  und  Plcbiscite  gleich  unbe- 
kümmert; noch  vor  10.  December  50  floh  Curio,  welcher  vergeblich  ge- 
gen die  Aushebung  von  Truppen  eingeschritten  war,  zu  Cäsar.  Von 
Ravenna  aus  richtete  dieser  au  den  Senat  das  Ansuchen  ihm  bis  zu  sei- 
ner Erwählung  zum  Consulate  Gallia  cisalpina  und  Illyrien  mit  einer 
Legion  zu  belassen;  ja  er  wollte  sein  Commando  niederlegen,  wenn  Pom- 
peius das  Gleiche  that;  für  den  Ablehnungsfall  stellte  er  den  Marsch 
auf  Rom  in  Aussicht.  Bekanntlich  beschloss  darauf  der  Senat,  wenn 
Cäsar  nicht  bis  zu  einem  bestimmten  Tenniu  sein  Ileer  entliesse,  solle 


Die  Devolution.  479 

er  als  hostis  gelten.  Die  Tribunen  gaben  zum  Theil  ihr  Veto ;  am  6.  Ja- 
nuar erfolgte  unter  dem  Schutze  einiger  von  Porapeius  in  die  Stadt  ge- 
schickter Cohorten  die  Kriegserklärung;  die  ihr  Veto  aufrecht  erhal- 
tenden Tribunen  wurden  ausgewiesen;  sie  flohen  in  der  folgenden  Nacht 
zu  Cäsar,  ihre  Anwesenheit  gab  Cäsar  den  Schein,  das  Recht  des  Vol- 
kes zu  vertheidigen,  sich  gegen  den  Senat  mit  Recht  zu  vertheidigen. 
Die  am  7.  Januar  49  von  diesem  ernannten  Commaudanteu  und  Gouver- 
neure der  Provinzen  gingen  ab,  ohne  dass  ihnen  das  Imperium  ertheilt 
worden  wäre.  So  begann  die  Senatspartei  den  Krieg,  um  ihren  unge- 
setzlichen Beschluss  vom  4.  Januar  49,  der  das  Plebiscit  von  52  verletzte, 
zur  Ausführung  zu  bringen,  Cäsar  nahm  den  Krieg  an,  um  das  Plebiscit 
von  52  zu  vertheidigen. 

Die  Abhandlung  ist  zugleich  eine  Rechtfertigung  der  cäsarischen 
Politik. 

P.  Krause,  Appian  als  Quelle  für  die  Zeit  von  der  Verschwörung 
gegen  Cäsar  bis  zum  Tode  des  Decimus  Brutus.  Theil  I  u.  II.  Gymn.- 
Progr.    Rastenburg  1879  und  1880. 

Der  Verfasser  steht  auf  dem  entgegengesetzten  Standpunkt  wie 
Drumann;  während  dieser  sich  eng  an  Appian  anschliesst,  macht  er 
Cicero  zur  Grundlage  seiner  Untersuchung.  Schliesslich  gelangt  er  zu 
dem  Resultate,  dass  Appian's  Darstellung  dieser  Periode  fast  ganz  un- 
brauchbar ist.  Dieses  sucht  er  an  einer  sehr  genauen  Analyse  der  in 
dem  Titel  bezeichneten  Periode  zu  erweisen;  doch  gelangt  der  zweite 
Theil  nur  bis  zur  Schlacht  bei  Mutina.  Glaubenssatz  ist  dem  Verfasser, 
dass  Appian  einer  Quelle  folgt,  welche  den  Antonius  möglichst  zu  recht- 
fertigen sucht.  Von  diesem  Satze  aus  beleuchtet  er  alle  Nachi'ichteu, 
die  derselbe  bringt,  so  weit  es  geht,  unter  dem  Lichte  Cicero's.  Und 
während  bei  Appian  überall  die  offene  Parteinahme  hervortritt,  ist  natür- 
lich bei  Cicero  die  lautere  Wahrheit  zu  finden.  Was  bei  Cicero  sich 
nicht  findet,  gilt  dem  Verfasser  sehr  häufig,  ja  man  kann  sagen,  regel- 
mässig als  nicht  richtig.  Aber  man  wird  doch  nicht  vergessen  dürfen, 
dass  Cicero  auch  seine  Gründe  haben  konnte,  einiges  nicht  zu  sagen, 
vieles  anders  als  es  gerade  passirt  war.  Diese  Briefe  —  von  den  Re- 
den sieht  dies  jedermann  —  waren  auf  die  Veröffentlichung,  wenigstens 
auf  die  Verbreitung  berechnet,  und  auch  in  ihnen  machte  man  öffent- 
liche Meinung.  Trotzdem  wird  man  dem  Verfasser  nicht  das  Lob  ver- 
sagen können,  dass  er  eine  Reihe  von  Punkten,  man  kann  nicht  sagen, 
völlig  klar  gestellt,  aber  doch  gezeigt  hat,  wie  unsicher  die  geläufige 
Ansicht  begründet  ist.  Wir  wollen  einiges  aus  dem  reichen  Inhalt  her- 
vorheben. 

Der  Senatsbeschluss  wegen  Sextus  Pompeius  (App.  3,  4)  kann,  wie 
der  Verfasser  darzulegen  sucht,  nicht  vor  die  zweite  Hälfte  des  Jahres  44 
fallen;  der  Beweis  wird  hauptsächlich   aus  dem   Schweigen   Cicero's  ad 


480  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

Att.  16,  4,  1—3  entnommen;  aber  man  kann  doch  daraus  nicht  schliessen, 
was  der  Verfasser  will,  da  die  Worte  nihil  esse  uisi  ad  lareui  suura 
liceret  eher  auf  das  Vorhandensein  des  Senatsbeschlusses  hinweisen  als 
gegen  denselben  zeugen.  Die  Uebertragung  Syriens  an  Dolabella,  Ma- 
cedoniens  an  Antonius  und  die  Entschädigung  des  Brutus  und  Cassius 
mit  Greta  und  Cyrene  ist  nach  Krause's  Ansicht  von  Appian  in  eine 
ganz  falsche  Zeit  gesetzt,  und  er  glaubt  diese  Vorgänge  Ende  Juli  —  Mitte 
August  ansetzen  zu  müssen.  Die  lex  Antonia  de  permutatione  provin- 
ciarum  fällt  nach  Krause  in  die  Zeit  von  Ende  Juli  —  Anfang  Septem- 
ber; mit  Recht  wird  wohl  die  Ansicht  Lange's  zurückgewiesen,  wonach 
Antonius  nicht  bloss  Gallia  cisalpina,  sondern  auch  trausalpina  erhalten 
hätte.  Die  Bewerbung  Octaviau's  wird  ohne  hinreichende  Gründe  im 
September  angesetzt;  den  angeblichen  Mordversuch  des  Cäsar  gegen  An- 
tonius betrachtet  Krause  als  sichere  Thatsache;  ja  »in  Folge  dessen 
brach  der  offene  Kampf  zwischen  ihnen  aus«.  Ob  dieser  nicht  auch 
ohne  Mordversuch  ausbrechen  mussteV  Noch  bestimmter  sagt  der  Ver- 
fasser au  einer  anderen  Stelle  »das  Attentat  —  war  der  Ausgangspunkt 
ihres  Krieges«.  Man  sieht  nun  nicht  recht,  warum  sich  Antonius,  der 
ja  nach  Cicero  die  Mörder  im  eigenen  Hause  ergriffen  haben  soll,  die 
gute  Gelegenheit  entgehen  Hess,  den  Nebenbuhler  vor  Gericht  zu  stellen. 
Wenn  Cicero  sagt,  er  habe  es  wegen  des  allgemeinen  Hasses  nicht  ge- 
wagt, so  darf  man  doch  billig  dahinter  ein  Fragezeichen  machen;  daraus 
einen  entscheidenden  Grund  herzunehmen,  wie  Krause  thut,  ist  doch 
mindestens  Voreingenommenheit.  Und  was  soll  dabei  herauskommen, 
wenn  von  Krause  dem  Berichte  des  Appian,  wonach  sich  in  Tibur  bei  An- 
tonius Senat,  Ritterstand  und  der  bessere  Theil  der  Plebs  versammelte, 
die  Tiraden  Cicero's  gegenübergestellt  werden,  nach  denen  die  Beglei- 
tung des  Antonius  eigentlich  imr  aus  Galgenstricken  und  entlassenen 
Sträflingen  besteht?  Noch  lange  nachher  zeigen  die  Verhandlungen  im 
Senate,  dass  Cicero  durchaus  nicht  das  Urtheil  der  Majorität  im  Senat 
und  im  Volke  aussprach.  Für  anderes,  wie  z.  B.  die  Kritik  der  Schlach- 
ten um  und  vor  Mutina  muss  auf  die  Schrift  selbst  verwiesen  werden. 

W.  Wegehaupt,  P.  Cornelius  Dolabella.    Gymn.-Progr.    M.  Glad- 
bach 1880.    (Vgl.  Jahresbericht  für  1879,  Abth.  HI,  S.  485). 

In  ähnlicher  Weise  wie  das  Leben  des  M.  Caelius  Rufus  schildert 
der  Verfasser  hier  das  des  P.  Cornelius  Dolabella,  des  Zeitgenossen  von 
Cicero  und  Cäsar.  Auch  hier  begnügen  wir  uns  das  Eigenthümliche 
der  Untersuchung  hervorzuheben.  Wegehaupt  bekämpft  zunächst  mit 
sehr  beachtenswerthen  Gründen  die  Richtigkeit  der  Angabc  Appian's 
b.  c.  2,  12i),  wonach  Dolabella  sclion  mit  25  Jaliren  das  Consulat  erlangt 
hätte;  er  stinunt  eher  —  mit  Correctur  des  xi  in  li  —  für  35  Jahre. 
Vielleicht  hat  er  Cäsar  nach  (Jaliien  begleitet,  blieb  jedenfalls  aber 
nicht   bis   zur   Beendigung   der   gullischoa    l'eldzüge.     Dass  jene    Fabia 


Die  Revolution.  481 

Quillt.  J.  0.  6,  3,  73  die  Gemahliu  Dolabella's  war,  will  Wegehaupt  wenig- 
stens nicht  für  erwiesen  ansehen.  Die  Verlobung  mit  TuUia  fällt  in 
den  Mai,  nicht  wie  Drumann  will,  Ende  März  oder  Anfang  April.  Den 
für  Dolabella  von  Asconius,  Plutarch,  Macrobius  -  ebenso  vielleicht 
von  Cicero  —  gebrauchten  Namen.  Lentulus  hält  Wegehaupt  für  richtig, 
da  er  auf  Tiro  zurückgehe,  um  ihn  zu  erklären,  will  er  den  Dolabella 
für  den  Spross  einer  Seitenlinie  der  Cornelii  Lentuli  halten,  etwa  wie 
es  Claudii  Lentuli  Marcellini  gäbe.  Dass  Tullia  bei  der  Geburt  des 
zweiten  Kindes  von  Dolabella  bereits  geschieden  war,  hält  Wegehaupt 
hauptsächlich  mit  Rücksicht  auf  Cicero's  Schreiben  an  diesen  für  un- 
wahrscheinlich; die  Scheidung  war  vielleicht  beabsichtigt;  das  Geld- 
geschäft ad  fam.  6,  18,  ad  Att.  12,  12  und  12,  8  braucht  sich  nicht  ge- 
rade auf  die  Rückzahlung  der  Aussteuer  zu  beziehen.  Bezüglich  der 
Zeit  der  Uebertragung  des  parthischen  Krieges  und  der  Provinz  Syrien 
an  Dolabella  stimmt  der  Verfasser  mit  Krause  Appian  als  Quelle  etc. 
Gymn.-Progr.  Rastenburg  S.  15 f.  darin  überein,  dass  die  erstere  am 
5.  Juni,  die  letztere  erst  zwischen  Ende  Juli  und  Mitte  August  erfolgte. 
In  der  Darstellung  der  Laufbahn  Dolabella's  im  Osten  sucht  Wegehaupt 
meist  zwischen  Appian  und  Cicero  zu  vermitteln. 

Th.  Mommsen,  Porcia.     Hermes  15,  99 ff. 

Mommsen  knüpft  an  die  Notiz  an,  dass  ein  aus  der  Ehe  der  Por- 
cia mit  M.  Bibulus  stammender  Sohn  bei  dem  Tode  des  Vaters  706  noch 
nicht  erwachsen  war  und  im  Jahre  709  in  Athen  studirte,  sonach  um 
das  Jahr  691  geboren  war;  er  schliesst  daraus,  dass  die  Gebart  der 
Mutter  spätestens  um  673  fällt.  In  diesem  Jalire  stand  Cato  von  Utica 
im  14.  Lebensjahre;  so  kann  die  Gemahlin  des  Brutus  nicht  die  Tochter 
des  Cato  gewesen  sein.  Die  üeberlieferung  ist  getheilt,  Valerius  Maxi- 
mus, Martial,  Plutarch,  Dio  nennen  sie  Tochter,  Appian  Schwester  Cato's; 
mit  letzterer  Angabe  steht  die  üeberlieferung  auch  insofern  in  Wider- 
spruch, als  Plutarch,  der  Biograph  Cato's,  ihm  nur  eine  rechte  Schwester 
giebt,  welche  mit  Cn.  Domitius  Ahenobarbus  Cons.  700  verheirathet  war. 
Aber  es  handelt  sich  hier  wahrscheinlich  um  eine  eigentliche  Geschichts- 
fälschung; für  Appian  spricht,  abgesehen  von  der  chronologischen  Un- 
statthaftigkeit  der  anderen  Version,  schon  die  bessere  Autorität,  da  die- 
ser Abschnitt  seines  Werkes  ohne  Zweifel  als  Auszug  aus  Pollio  zu  be- 
trachten ist.  Folgt  man  ihm,  so  kommt  alles  in  die  richtige  Ordnung. 
Porcia  ist  darnach  nicht  nach,  aber  auch  nicht  lange  vor  661  geboren; 
es  passt  dazu,  dass  sie  dem  Bibulus  um  691  einen  Sohn  und  wahrschein- 
lich schon  vorher  andere  Kinder  geboren  hat.  Dagegen  war  sie  bei 
Schliessung  der  zweiten  Ehe  mindestens  den  Fünfzigen  nahe.  Auch  ihr 
Ende  ist  wohl  poetisch  verwandelt.  Allem  Anschein  starb  sie  vor  dem 
Gatten,  was  Mommsen  aus  einem  von  Plutarch  Brut.  53  erwähnten  Sclirei- 
ben  des  Brutus  über  ihren  Tod  und   einem   wahrscheinlich   ciccroniani- 

Jahrcsbericht  für  AUerthumswissenschaft  XXMI.  (iSSo.  UlJ  31 


482  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

sehen  Briefe  (ad  Brut.  1,  9)  schliessen  will.  Freilich  ist  die  Nachricht 
von  ihrem  freiwilligen  Tode  schon  sehr  alt,  fast  zeitgenössisch  und  be- 
herrscht die  ganze  spätere  Litteratur.  Aber  diese  Version  ist  zu  ver- 
werfen, nachdem  es  feststeht,  dass  schon  in  den  Anfängen  des  Princi- 
pats  das  Bild  der  Porcia  in  der  Annalistik,  wahrscheinlich  im  Anschluss 
an  die  antimonarchische  hauptsächlich  an  Cato  anknüpfende  Tendenz- 
litteratur,  übermalt  worden  ist.  Man  hat  eben  aus  ihr  einen  weiblichen 
Cato  gemacht,  und  demnach  ihr  wie  den  Vater,  so  auch  den  politischen 
Selbstmord  des  Vaters  angedichtet. 

H.  Hildesheimer,   De   libro   qui  inscribitur  de  viris  illustribus 
Urbis  Rornae  quaestiones  historicae.     Berlin  1880. 

Im  ersten  Theile  werden  die  Quellen  der  genannten  Schrift  erör- 
tert. Der  Verfasser  stellt  zuerst  die  bisher  vorgebrachten  Ansichten  zu- 
sammen und  unterwirft  dieselben  dann  einer  Kritik.  Eine  nähere  Be- 
ziehung zu  Nepos  insbesondere  wird  verworfen.  S.  12  will  der  Verfasser 
nur  zugeben  »auctorem,  quo  noster  utatur,  Nepoti  nonnulla  debere«.  An 
die  Spitze  des  zweiten  Capitels  stellt  der  Verfasser  den  Satz:  Is  qui 
hunc  librum  composuit,  non  ex  annalibus  ipse  sua  consarcinavit,  immo 
ex  auctoris  libro  hausit,  qui  vitas  virorum  illustrium  descripsit.  Das 
geht  ihm  insbesondere  daraus  hervor,  dass  L.  Ampelius  in  seinem 
liber  memorialis  an  einer  Reihe  von  Stellen,  welche  S.  15  ff.  zusammen- 
gestellt sind,  wörtlich  mit  dem  unbekannten  Verfasser  de  viris  ill.  über- 
einstimmt. Eine  Benutzung  des  Ampelius  durch  letzteren  ist  ausge- 
schlossen, so  bleibt  nur  übrig,  dass  beide  dieselbe  Quelle  abgeschrieben 
haben.  Ausser  dieser  Quelle  ward  auch  Livius  benutzt,  doch  sind  die 
Anklänge  der  Schrift  de  vir.  ill.  an  diesen  Geschichtsschreiber  nicht  so 
zahlreich,  wie  man  manchmal  annahm.  In  einem  fünften  Capitel  de 
Hygino  sucht  der  Verfasser  zu  erweisen,  dass  von  allen  Verfassern  von 
Werken  de  viris  illustribus,  welche  Hieronymus  aufzählt,  nur  C  lulius 
Hyginus  als  Quelle  für  unsere  Schrift  in  Betracht  kommen  könne;  frei- 
lich hat  unser  Verfasser  den  Hygin  nicht  selbst  benutzt,  sondern  eine 
abgeleitete  Schrift,  welche  neben  Hygin  auch  einiges  aus  Florus  ge- 
schöpft hatte;  die  gleiche  Quelle  hat  Ampelius  vor  sich  gehabt.  Auch 
der  Verfasser  der  elogia,  Valerius  Maximus,  Frontin  und  Pseudo-Frontin 
haben  die  Schriften  des  Hygin  benutzt;  dagegen  lässt  sich  bei  den  Scho- 
liasten  nicht  entscheiden,  ob  sie  Hygin  direkt  oder  seinen  Ausschreiber 
vor  sich  gehabt  haben.  Isidorus  Hispalensis  hat  wahrscheinlich  die  Schrift 
de  vir.  ill.,  nicht  deren  Quelle  benutzt. 

Der  zweite  Theil  handelt  de  auctoritate  et  fide  historica  libri  de 
vir.  ill.  scripti.  Im  ersten  Capitel  erweist  der  Verfasser,  dass  weder 
Plinius  noch  Aurelius  Victor  Verfasser  des  Buches  sein  können;  ein 
bestimmter  Name  wird  nicht  zu  ermitteln  sein.  Die  Abfassung  fällt  nach 
Hadrian  und  vor  die  Abfassung  der  Schrift  de  origiue  gentis  Romanae, 


Zeit  der  lulier,  Flavier  und  Autoniue.  483 

d.  h.  nach  Jordan  und  Opitz  vor  das  fünfte  Jahrhundert.  Cap.  2  stellt, 
um  den  Werth  der  Schrift  zu  erweisen,  die  Nachrichten  zusammen,  wel- 
che dieselbe  allein  überliefert  oder  worin  sie  anderweitige  Ueb  er  lieferun- 
gen ergänzt.  Cap.  3  bespricht  die  fides  historica:  es  ist  nicht  zu  leug- 
nen, dass  das  Buch  zahlreiche  Irrthüraer  enthält;  der  Verfasser  hat  sie 
auf  S.  60  -  62  sorgfältig  zusammengestellt;  aber  die  Schuld  trifft  nicht 
immer  den  unbekannten  Autor,  sondern  jedenfalls  bereits  dessen  Quelle; 
freilich  wird  er  von  dem  Vorwurfe  oberflächlicher  Benutzung  nicht  frei- 
zusprechen sein.  Im  vierten  Capitel  spricht  der  Verfasser  über  die 
Quellen  des  Hygin;  Nepos  ist  als  solche  Haupt  zu  concediren,  Hildes- 
heimer  weist  aber  in  sorgfältiger  Zusammenstellung  nach,  dass  er  Varro 
und  Cicero  jedenfalls  benützt  hat. 

Den  Schluss  der  Arbeit  bildet  eine  Appendix:  Variae  lectioues  trium 
codicum  adhuc  in  usum  non  vocatorum. 

Die  Arbeit  ist  methodisch,  sorgfältig  und  umsichtig;  auch  das  La- 
tein ist  gewandt  und  von  grosser,  in  den  Dissertationen  nur  zu  oft  ver- 
misster  Correctheit. 


VI.    Die  Zeit  der  lulier,  Flavier  und  Antonine. 

A.  Pernice,  Die  ersten  römischen  Kaiser,  der  Adel  und  die  Staats- 
verwaltuug.     Preuss.  Jahrb.  46,  Heft  1,  S.  24  —  55. 

Der  Versuch  des  Augustus  und  Tiberius,  die  Volkssouveräuität  als 
Grundlage  der  Verbesserung  festzuhalten,  ist  an  der  politischen  Unfähig- 
keit des  römischen  Adels  gescheitert.  Die  in  ausgedehntem  Masse  be- 
stehende Selbstverwaltung  litt  an  dem  schweren  Fehler,  dass  ihr  die 
Correctur  der  Sachverständigen  fehlte  und  so  jenes  anonyme  Schreiber- 
regiment eintrat,  welches  die  Gefahr  aller  Selbstverwaltung  ist;  dazu 
kam  der  Mangel  eines  festen  Instanzenzuges,  wodurch  Collisionen  unver- 
meidlich wurden;  das  Verbietungsrecht  der  par  maiorve  potestas  corrigirte 
natürlich  diese  Misstände  nicht.  Dagegen  haben  die  obersten  Staats- 
beamten und  thatsächlich  der  Senat  eine  unerhörte  Gewalt,  letzterer  be- 
züglich des  Staatsvermögens,  erstere  wenigstens  in  den  Pi'ovinzen.  Diese 
Macht  und  Herrschaft  fiel  naturgemäss  dem  Adel  zu;  denn  es  ist  in  der 
Natur  aller  Selbstverwaltung  begründet,  dass  dieselbe  ein  Fideicommiss 
der  herrschenden  Gesellschaftsklasse  wird;  in  diesem  Falle  traf  es  sich 
auch,  dass  die  Leitung  des  Gemeinwesens  dem  Stande  zufiel,  durch  den 
dieser,  was  er  war,  geworden  war.  Ein  so  eigenthümlich  construirtes 
Regiment  hatte  aber  zur  Voraussetzung  Selbstverläugnung  der  oberen, 
Pflichtgefühl  der  niederen  Beamten,  Staatsgesinnung,  gesunden  Menschen- 
verstand und  Mässigung  bei  Allen;  davon  war  nichts  mehr  übrig,  als 
Augustus  die  Herrschaft  übernahm.  Und  doch  war  es  kein  unreifer  po- 
litischer Idealismus,  wenn  er  sich  entschloss,  mit  diesem  Adel  die  Herr- 

31* 


484  Eömische  Geschichte  und  Chronologie. 

Schaft  zu  theileii.  Es  war  einmal  der  unverwüstliche ,  aber  sehr  natür- 
liche Glaube  an  die  Lebenskraft  und  politische  Befähignng  der  alten 
Geschlechter,  dann  aber  der  Mangel  an  anderen  für  die  Regierung  ge- 
eigneten Elementen.  Der  Ritterstand  hatte  keine  Neigung  zur  Magistra- 
tur, Augustus  rausste  erst  die  Erziehung  desselben  in  dieser  Richtung 
beginnen;  es  dauerte  100  Jahre,  bis  er  in  der  Staatsverwaltung  das  Ueber- 
gewicht  erhielt.  Aber  des  Adels  kann  weder  das  legitime  noch  das  usur- 
patorische Königthum  entbehren.  Cäsar  wollte  einen  glänzenden  aber 
nichtigen  Hofadel  schaffen  durch  die  Erneuerung  des  Patriciates,  Augustus 
dagegen  glaubte  an  die  besondere  Weihe  des  blauen  Blutes.  Auch  musste 
er  fürchten,  dass  die  xiristokratie,  wenn  sie  von  den  politischen  Geschäften 
ferngehalten  wurde,  der  Opposition  verfiele;  wenn  er  ihr  eine  Mitherr- 
schaft einräumte,  schien  die  Bildung  einer  Oppositionspartei  aussichtslos. 
Er  suchte  vor  Allem  dem  Stande  seine  alte  Reinheit  zu  schaffen;  er 
ergänzte  die  dünn  gewordenen  Reihen  der  Geschlechter  durch  Aufnalmie 
neuer  Leute;  ein  Gegengewicht  gegen  diesen  bürgerlichen  Zuwachs  bil- 
dete die  Einführung  eines  leidlich  hohen  Census.  Da  der  Stand  nun 
auch  standesgemäss  leben  musste,  so  verschwanden  rasch  die  grossen 
Vermögen  und  die  Aristokratie  musste  betteln  um  die  Gnade  und  Unter- 
stützung des  Kaisers;  doch  boten  daneben  die  Provinzialverwaltung  und 
die  stille  Betheiligung  an  Handels-  und  Schifffahrts- Gesellschaften  immer 
noch  dem  Erwerbstriebe  andere  Wege.  Aber  die  Politik  war  diesem 
Adel  gleichgiltig  geworden;  das  nichtige  Treiben  des  Tages  genügte  ihm. 
Die  Wirkung  des  Lügenklatsches,  der  sich  hierbei  entwickelte,  merkt 
mau  in  der  Geschichtschreibung.  Schlimmer  war  der  berauschende  Sport 
der  Spiele,  die  mit  einer  staunenswerthen  Genussfähigkeit  fort  und  fort 
betrachtet  und  verfolgt  werden.  Die  materialistische  Weltanschauung 
und  die  Sehnsucht  nach  dem  ewigen  Nichts  wohnt  in  den  unteren  und 
mittleren  Kreisen,  nicht  in  den  oberen,  welche  gläubig  und  lebenslustig 
sind  und  auch  daneben  Sinn  für  edlere  Bestrebungen  haben  und  erfüllt 
sind  von  einem  tiefen,  rein  theoretischen  Sehnen  nach  einem  idyllischen 
anspruchslosen  Naturzustande;  selbst  der  Bussprediger  in  Person  des 
Philosophen  fehlt  nicht.  Helden  werden  dabei  nicht  erzogen;  eine  Krank- 
heit, eine  Vermögenszerrüttung,  ein  drohender  Hochverrathsprozess  trei- 
ben zum  Selbstmorde,  den  übrigens  die  Philosophie  mit  allen  Blumen 
ihrer  Phraseologie  schmückt. 

Mit  diesen  Elementen  versuchen  die  Kaiser  die  Herrschaft  zu 
theilen;  freilich  ist  von  vornherein  das  Uebergewicht  auf  Seite  des  Kaisers, 
der  vor  Allem  die  Heeresverwaltung  besitzt,  die  Armee  steht  im  Ganzen 
fest  zum  kaiserlichen  Regimente,  ebenso  der  Kleinbürgerstand,  der  Ruhe 
und  Frieden  braucht;  die  Mächte,  die  hinter  dem  Senatsregimente  stehen, 
finden  sich  vor  Allem  auf  dem  idealen  Gebiete;  es  sind  die  republikanischen 
Ueberzeugungen,  die  namentlich  in  Rom  selbst  verbi'citet  sind  und  durch 
die  Litteratur  bestärkt  werden.    Der  Senat  hätte  sich  entweder  mit  seiner 


Zeit  iler  lulier,  Flavier  und  Amouiue.  4g5 

Rolle  begüiigeü  und  derselben  zu  entsprechen  suchen  oder  den  Kampf 
gegen  das  Kaiserthum  aufnehmen,  zur  formellen  die  materielle  Gleich- 
stellung erringen  müssen.  Der  Kampf  wäre  nicht  aussichtslos  gewesen, 
wenn  der  Adel  nur  durch  vorherige  Betheiligung  am  Staatsleben  den  Nach- 
weis geführt  hätte,  dass  er  nützlich,  nothwendig,  unentbehrlich  sei.  Aber 
zu  einer  aufrichtigen  und  verständigen  Thätigkeit  für  das  Gemeinwesen  war 
der  x\del  nicht  mehr  im  Staude;  es  fehlte  ihm  vor  Allem  die  Selbstver- 
leugnung. Ebenso  wenig  hatte  er  die  Eigenschaften  zur  Opposition  und 
den  Muth  sie  zu  beginnen,  die  Zähigkeit  sie  festzuhalten,  die  Gedanken 
sie  fruchtbar  und  populär  zu  machen.  Dafür  wird  der  Weg  eines  ge- 
fahrlosen Freimuthes  im  Senate  eingeschlagen,  hinterher  rächt  man  sich 
durch  Epigramme  und  Geschichtsschreibung.  Ein  positiver  Gedanke  ist 
in  dieser  Opposition  nicht;  überall  nur  Negation  des  Bestehenden. 

So  versagte  die  altrepublikanische  Verwaltungsraaschine  auf  allen 
Punkten.  Augustus  besserte  vorsichtig;  aber  unberührt  von  seiner  Neu- 
ordnung blieb  die  innere  Civilverwaltung,  Finanzen,  Rechtspflege,  Polizei; 
diese  Reform  bleibt  den  folgenden  Kaisern.  Seit  Nero  steht  die  Staats- 
kasse dem  Kaiser  zur  Verfügung;  au  der  Polizei  hatte  schon  Augustus 
mannigfach  gerüttelt,  Tiberius  setzte  den  kaiserlichen  Polizeidirector  ein. 
Dadurch  wird  das  alte  Strafverfahren  aus  den  Angeln  gehoben.  Der 
Prätor  .bleibt  auf  die  Civilrechtspflege  beschränkt;  hier  aber  zeigt  sich, 
welche  Kräfte  noch  in  der  alten  Aristokratie  verborgen  liegen;  auf  Labeo 
folgt  eine  Reihe  berühmter  aristokratischer  Namen. 

Das  Jahr  68  stellte  es  unwiderleglich  fest,  dass  die  Monarchie  le- 
gitim, weil  die  allein  mögliche  Regierungsform  sei.  Die  römische  Ari- 
stokratie verpasst  den  rechten  Augenblick,  und  in  der  thörichten  Ein- 
bildung, sie  habe  ihre  Hoffnungen  und  Entwürfe  für  eine  gelegenere  Zeit 
klüglich  aufgehoben,  zerstört  sie  alle  Aussicht  auf  künftige  Herrschaft 
mit  eigenen  Händen. 

Die  anziehende  Darstellung  enthält  nach  dem  Staatsrechte  Momm- 
seu's  kaum  neue  Gedanken;  doch  wirft  geschickte  Gruppirung  der  That- 
sachen  eine  Reihe  von  Idärenden  Streiflichtern. 

August  Deppe,  1)  Wo  haben  wir  das  Sommerlager  des  Varus 
aus  dem  Jahre  9  unserer  Zeitrechnung  und  das  Feld  der  Hernians- 
schlacht  im  Teutoburger  Walde  zu  suchen?     Heidelberg  1879. 

2)  lieber  die  Dauer  der  Teutoburger  Schlacht  und  die  Ausdehnung 
des  Schlachtfeldes  nach  den  Geschichtsquellen.    Heidelberg  1880. 

3)  Des  Dio  Cassius  Bericht  über  die  Varusschlacht  verglichen  mit 
den  übrigen  Geschichtsquellen,     Detmold  1880. 

In  1)  glaubt  der  Verfasser  bewiesen  zu  haben,  dass  sich  das  Schlacht- 
feld der  Varianischen  Niederlage  im  Lippischen  Walde  zwischen  Biele- 
feld und  Paderborn  belinden  muss^  zwischen  den  Quellen  der  Lippe  und 


48fi  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

Ems  westlich  und  den  Städten  Hörn  —  Detmold  —  Lege  östlich.  In  2) 
sucht  er  zu  zeigen,  dass  die  Varusschlacht  nicht  dreitägig,  sondern  zwei- 
tägig gewesen  ist,  wonach  sich  auch  die  Lage  des  Schlachtfeldes  in  et- 
was bemessen  lasse.  Der  Verfasser  hat  zu  den  vielen  Conjecturen  der 
Localforschung  eine  weitere  hinzugefügt,  schwerlich  eine  sehr  glückliche, 
da  er  den  Ortsangaben  der  Alten  ein  Gewicht  beilegt,  welches  sie  selten 
beanspruchen  können. 

In  No.  3  will  er  durch  Vergleicliung  aller  einschlägigen  Geschichts- 
quellen über  den  Verlauf  der  Varusschlacht  und  deren  Nebenumständc 
mehr  Licht  verbreiten.  Das  Castell  Aliso  ist  nach  des  Verfassers  An- 
sicht von  Aug.  Schierenberg  (Ein  historischer  Spaziergang  von  Tropaea 
Drusi  über  den  Externstein  nach  dem  Campus  Idistavisus.  Detmold  1875) 
aufgefunden;  Ludw.  Hölzcrmann  Lokaluntersuchungen  die  Kriege  der 
Römer  und  Franken  betreffend  Münster  1878  hat  die  Aufstellungen  jenes 
Forschers  bestätigt;  danach  ist  das  Castell  ein  Rechteck,  dessen  Länge 
300  und  dessen  Breite  200  Schritte  beträgt;  die  Wälle  haben  eine  Höhe 
von  19  Fuss;  jetzt  liegt  das  Dorf  Ringboke  darin. 

Der  Verfasser  spricht  zunächst  die  Ansicht  aus,  dass  Dio  den  Vel- 
leius  und  Florus  benutzt  habe,  erzählt  sodann  weitläufig  und  ohne  neue 
Gesichtspunkte  zu  gewinnen,  die  Geschichte  des  deutschen  Krieges  bis 
zur  Varusschlacht  und  verkündet  dann  in  »Schlussbemerkuugen« ,  dass 
er,  ganz  gegen  die  herrschende  Meinung,  nirgends  einen  Widerspruch 
in  Hauptsachen  gefunden  habe.  »In  Rücksicht  sodann  auf  das  Dunkel, 
welches  den  geschichtlichen  Hergang  der  Varusschlacht  bisher  noch  deckte, 
haben  wir  mit  Ueberraschung  erkannt,  dass  die  bei  den  Schriftstellern 
sich  zerstreut  findenden  Angaben  hinreichen,  um  als  Züge  zu  einem  ziem- 
lich vollständigen  Gesammtbilde  vereinigt  zu  werden«.  Der  Verfasser 
muss  bescheidene  Ansprüche  machen,  wenn  er  solchen  Glauben  hegt. 
Weder  über  Zeit  noch  Ort,  noch  über  den  Hergang  sind  wir  durch  seine 
Schrift  besser  unterrichtet  als  vorher.  Dass  für  die  Topographie  aus 
den  Berichten  der  Alten  nichts  zu  entnehmen  ist,  hätte  der  Verfasser 
selbst  finden  können,  denn  die  von  ihm  gesperrt  gedruckten  Stellen 
konnten  alle  geschrieben  werden  ohne  eine  Ahnung  von  dem  Lande,  ge- 
schweige der  Oertlicldieit  zu  haben,  saltus,  palus,  campus  sind  so  vage 
Dinge,  dass  man  sie  so  ziemlich  überall  suchen  und  finden  kann.  Und 
die  Ursachen  der  Katastrophe  sind  doch  nicht  so  einfach,  wie  der  Ver- 
fasser sich  vorstellt.  Das  Marschiren  in  den  saltus  der  oberen  Lippe 
war  zwar  schwierig,  aber  für  die  in  Germanien  geschulten  Legionen  nichts 
Neues;  beim  Kampfe  im  dichten  Walde  musste  der  Vortheil  eher  auf 
Seite  der  Römer  sein,  da  die  Germanen  gewöhnlich  in  der  Phalanx 
kämpften  und  für  ihre  langen  Speere  geringen  Spielraum  hatten.  Und 
war  die  Schlacht  wirklich  verloren,  wie  konnten  die  Folgen  so  schrecklich 
sein,  da  die  Germanen  die  nachher  entscheidende  Waffe  der  Reiterei 
nicht  hatten?     Alle  diese  und  noch  einige  andere  Punkte  hat  der  Ver- 


Zeit  der  lulier,  Flavier  und  Antonine.  487 

fasser  nicht  gestreift,  geschweige  der  Lösuug  näher  gebracht.  Man  kann 
daher  seine  Arbeiten  als  eine  wirkliche  Förderung  der  Frage  nicht  an- 
sehen, lieber  eine  vierte  im  Jahre  1881  erschienene  Schrift  desselben 
Verfassers  werden  wir  gleich  im  Folgenden  Bericht  erstatten. 

Storr,  Germanicus.     Encyclopaedia  Britannica  X,  445  fif. 

Die  Darstellung  enthält  in  grosser  Kürze  die  Hauptthatsachen,  ohne 
dass  der  Verfasser  hierbei  in  die  Materie  eingetreten  wäre.  Sonst  hätte 
er  doch  wohl  über  die  Thätigkeit  in  Germanien  und  im  Orient  zu  an- 
deren Resultaten  gelangen  müssen  als  zur  Wiederholung  der  trivialen 
Redewendungen  von  meisterhaften  Operationen  etc. 

An  gleicher  Stelle  S.  441  ff.  wird  eine  Darstellung  Hannibal's 
von  W.  J.  Brodribb  gegeben,  die  ebenfalls  nur  Bekanntes  wiederholt. 

Aug.  Deppe,  Der  römische  Racheki'ieg  iu  Deutschland  während 
der  Jahre  14—16  n.  Chr.  und  die  Völkerschlacht  auf  dem  Idistavisus- 
felde.    Heidelberg  1881. 

Die  Schrift  gleicht  den  übrigen  des  Verfassers.  Weitaus  den 
grössten  Theil  bilden  die  Uebersetzungen  der  Schriftsteller.  Das  Wenige, 
was  er  an  Lokalforschung  und  Topographie  mittheilt,  sei  hier  zusammen- 
gestellt. 

Die  Wohnsitze  der  Marsen  befanden  sich  in  den  Niederungen  der 
Berkel  und  Vechte  von  Dülmen  nach  Bentheim  hinunter;  der  Cäsierwald 
ist  der  Häserwald,  der  erste  Lagerplatz  befand  sich  bei  Schermbeck. 
Von  da  wählte  Germanicus  den  Weg  über  Haltern.  Das  von  den  Marsen 
gefeierte  Fest  war  vielleicht  ein  Erntefest.  Im  Hessenkriege  wird  Adrana 
die  Eder  und  Mattium  das  Dorf  Maden  sein.  Gegen  die  Brukterer  zieht 
Cäcina  aus  einer  Stellung  etwa  von  der  Stever  bis  zur  Ahse  an  der  Werse 
hinunter  zur  Ems.  Auf  der  Strecke  von  Meppen,  wo  die  Hase  von  Osten, 
bis  zur  Haskenau,  wo  die  Werse  von  Westen  her  in  die  Ems  mündet, 
haben  die  verschiedenen  Truppen-Abtheilungen  der  beiden  römischen 
Heere  sich  vereinigt.  Die  Brukterer  flüchteten  in  den  Draingau  südlich 
von  Beckum.  In  der  Nähe  dieser  Stadt  fand  sich  ein  grosses  Leichen- 
feld; hier  kämpfte  Stertinius  mit  den  Brukterern;  zwei  Stunden  davon 
entfernt  bei  Dolberg  sind  Spuren  eines  römischen  Lagers;  in  gleicher 
Entfernung  von  letzterem  Orte  östlich  trifft  man  ein  zweites  Lager  im 
Havisebrok  am  Drainbache.  Saltus  Teutoburgiensis  heisst  Grund,  also 
Teutoburgiensi  saltu  im  Teutoburger  Grunde  (!).  Am  Ostabhange  der 
Grotenburg  bei  Detmold  giebt  es  einen  Teutehof,  der  grosse  Hünenring  auf 
der  flachen  Kuppe  der  Grotenburg  und  die  Felsmauer  an  der  Ostscite 
des  Berges  sind  die  Stätten  der  alten  Teutoburg;  hier  hatte  wahrschein- 
lich Fürst  Segimer  seinen  Wohnsitz.  Der  Wald  als  Jagdrevier  und  die 
Ländereieu  der  Höfe  Warweg  und  Tötehof  waren  alsdann  Zubehör  der 


488  Römische  Gescliichte  und  Clironologie. 

Burg.  Die  Varianischen  Lager  befanden  sich  im  Osning  zwischen  Biele- 
feld und  Paderborn.  Der  Krieg  zwischen  Germanicus  und  Armin  nach 
der  Gedtächtnissfeier  für  das  Varianische  Heer  fand  im  Thale  des  Wahre 
zwischen  den  Höhenzügen  von  Meiiiberg  bis  Heiden  statt.  Cäcinas  kam 
vom  Teutoburger  Wald,  wahrscheinlich  dem  Laufe  des  Hausteubaches 
folgend,  zu  den  Brücken  des  Domitius,  welche  über  Oerlinghausen  nach 
Vlotho  führten;  sein  Nachtlager  schlug  er  in  dem  Winkel  auf,  wo  das 
von  Hövelhof  herkommende  Krallwasser  in  den  Haustenbach  mündet. 
Aber  er  verliess  die  Strasse  des  Domitius  und  scheint  sich  am  rechten 
Ufer  des  Haustenbaches,  etwa  bis  in  die  Gegend  von  Westerholz  weiter 
bewegt  zu  haben.  Offenes  Feld  erreichte  das  Heer  bei  der  Westerholter 
Mühle;  daselbst  überschritt  Cäcina  den  Hausteubach  und  schlug  ein  La- 
ger am  linken  Ufer  der  Glenne;  100  Schritte  von  der  Einmündung  der 
Liese  in  die  Glenne  finden  sich  Reste  eines  Römerlagers.  Der  Fluss, 
den  die  Legionen  des  Vitellius  schon  am  Tage  nach  der  Sturmfluth  er- 
reichten, ist  die  Plunse.  Vor  der  neuen  römischen  Expedition  trat  Ar- 
min mit  seinem  Volke  zwischen  Rinteln  und  Hameln  auf  das  Ostufer  der 
Weser  über  und  brachte  Weiber  und  Kinder  sammt  der  Habe  im  Walde 
zwischen  Deister  und  Süntel  iu  Sicherheit.  Germanicus  zog  von  der 
Emsmündung  bei  Bingum  durch  diesen  Fluss  —  hier  wurden  Gold-  und 
Kupfermünzen  aus  den  Jahren  139  —  2  v.  Chi*,  gefunden  —  nach  den 
Emsquellen,  von  da  links  durch  den  Osning  zu  den  Angrivarieru.  Er 
durchschritt  ihr  Land ,  der  Aa  folgend  bis  Herford ,  von  da  bis  Vlotho 
an  der  Weser,  danu  diesen  Fluss  hinauf  bis  Rinteln.  Idistaviso  will  der 
Verfasser  Ostwieden  übersetzen,  da  die  Gegend  noch  jetzt  überall  mit 
Weiden  bewachsen  ist.  Die  Brücken  des  Germanicus  standen  bei  dem 
Dorfe  Rumbeck,  das  Schlachtfeld  muss  sich  über  Oldeudorf  hinaus  bis 
Fischbeck  und  über  Rinteln  hinaus  bis  Veitheim  erstreckt  haben.  Die 
zweite  Hauptschlacht  fand  zwischen  Rumbeck  und  Exten  statt. 

Fast  jedes  Jahr  tauchen  neue  Combinationen  über  die  Oertlichkeit 
dieser  Kämpfe  auf;  jeder  Lokalforscher  glaubt  in  seiner  Umgebung  alle 
Erfordernisse  zu  finden,  um  seiner  Theorie  den  Sieg  zu  verschaffen, 
Gräber  und  Münzen  geben  scheinbar  jedem  Recht.  Ob  das  Räthsel  je 
gelöst  werden  wird?  Jedenfalls  sollten  einmal  die  Lokalforscher  zu  der 
Einsicht  gelangen,  dass  mit  den  topographischen  Notizen  der  Alten  eine 
Entscheidung  nicht  herbeizuführen  ist. 

Iginio  Gentile,  Tusnelda  e  Tumelico  in  La  Rassegna  Settima- 
nalc.     Vol.  G.  No.  132.  S.  22  ff. 

Der  Verfasser  stellt  zuerst  die  wenigen  Nachrichten  aus  dem  Alter- 
thum  über  Thusnelda  und  Thumelicus  zusammen.  Darauf  bespricht  er 
die  bildlichen  Darstellungen,  welche  für  Thusnelda  und  ihr  Söhncheu 
gehalten  werden  (auf  dem  grossen  Pariser  Cameo,  Statue  in  der  Loggia 
dei  Lanzi  in  Florenz,  in  deren  Auffassung  er  sich  Göttling  anschliesst). 


Zeit  der  Inlier,  Flavier  und  Antonius.  489 

Endlich  verfolgt  er  die  nach  Göttling's  Hypothese  über  das  Schicksal  des 
Thunielicus  entstandeneu  künstlerischen  Darstellungen  der  Neuzeit  (Pi- 
loty's  Thusnelda  im  Triuniphzuge  des  Gernianicus  und  Fr.  Halni's  Fechter 
von  Ravenna).  Wenn  der  Verfasser  auch  neue  Gesichtspunkte  nirgends 
findet,  so  wird  doch  der  kleine  Aufsatz  mit  Interesse  gelesen  werden. 

Wormstall,  Die  Wohnsitze  der  Marsen,  Ansibarier  und  Chattua- 
rier.     Gyranas.-Progr.  Münster  1880. 

Der  Verfasser  geht  von  Tac.  ann.  1,  50.  51  aus  und  ist  geneigt 
den  Namen  des  Caesiawaldes  in  dem  Dorfe  Hiesfeldc  wieder  zu  erkennen. 
Jedenfalls  ist  die  Annahme  des  Bezirkes  Münster  für  das  Marsenlaud 
zu  verwerfen,  weil  dieser  Bezirk  notorisch  und  unwiderleglich  Brukterer- 
land  war.  Bei  dieser  Gelegenheit  polemisirt  er  gegen  die  von  Hülsen- 
beck im  Paderborner  Programm  von  1871  wieder  aufgenommene  münste- 
rische Hypothese,  der  die  von  Tacitus  genannten  Wälder,  Wege,  Kampf- 
plätze in  dem  Defilee  der  Borkenberge  bei  Dülmen  im  Münsterlande 
wieder  gefunden  haben  wollte;  nach  Hülsenbeck's  Ansicht  stehen  die 
Namen  Marser  und  Brukterer  stellvertretend  für  einander.  Seine  Ansicht 
sucht  derselbe  zu  stützen  durch  Tac.  ann.  13,  55ff. ,  indem  er  daraus 
erweisen  will,  dass  die  im  Jahre  14  den  Marsen  zu  Hülfe  eilenden 
Usipier  und  Tubanten,  zweifelsohne  damals  Nachbarn  derselben,  im  west- 
lichen Münsterlande  nach  Holland  zu  gewohnt  hätten.  Der  Verfasser 
sucht  dagegen  mit  Hülfe  von  Strabo  VH,  1  zu  erweisen,  dass  im  Jahre  8 
die  Marsen  vor  Tiberius  sich  iu's  märkisch -südwestfälische  Gebirgsland 
zurückzogen;  in  ihre  Nähe,  nur  in  südlicherem  Striche  des  alten  Sigam- 
bernlandes,  wendeten  sich  gleichzeitig  Usipier  und  Tubanten.  Jedenfalls 
sind  diese  Wohnsitze  im  Jahre  10  n.  Chr.  vorhanden;  so  wird  wohl  im 
Jahre  59  die  geographische  Lage  beider  Völker  dieselbe  gewesen  sein, 
wie  namentlich  die  Rückzugsliuie  der  Ansibarier  zeigt,  welche,  von  ihren 
Verbündeten,  Brukterern  und  Tenkterern,  verlassen,  zuerst  zu  den  Usi- 
piern  und  Tubanten,  dann  weiter  zu  Chatten  und  Cheruskern  ziehen. 
Das  bei  Tacitus  angewandte  Wort  retro  bedeutet  -  gegen  Hülseubeck  — 
einfach  den  Rückmarsch  der  Ansibarier  am  Rheine  und  zwar  ostwärts 
in  Gegenden,  woher  sie  gekommen  waren.  Sie  gehörten  aber  zu  den 
chcruskischen  Völkerschaften;  als  sie  das  alte  Chamavenlaud  von  den 
Römern  begehrten,  sassen  sie  zwischen  Brukterern  und  Tencterern,  an 
der  unteren  Lippe.  Als  Usipier  und  Tubanten  ihnen  keine  Aufnahme 
gewährten,  wandten  sie  sich  zu  den  Chatten- Hessen,  in  deren  Nähe  so- 
mit Usipier  und  Tubanten  wohnen;  und  da  eine  mehrfache  Umsiedelung 
derselben  nicht  nachzuweisen  ist,  so  haben  sie  diese  Sitze  schon  zwischen 
11  8  V.  Chr.  aufgesucht  und  14  n.  Chr.  innegehabt.  Mit  dieser  Annahme 
stimmen  nun  ganz  genau,  wie  der  Verfasser  §  3  erweist,  die  taciteischeu 
Berichte  über  die  Züge  des  Gernianicus  14—16  u.  Chr.  Da  Tacitus  der 
Marscr  in  der  Gorman.  garnicht  gedenkt,  vcrmuthct  der  Verfasser,  dass 


490  Römisclio  Geschichte  und  Clirnnologie. 

Cap.  36  statt  et  Fosi  Marsi  zu  lesen  sei.  Der  Name  Marsi  verschwindet. 
Der  Verfasser  vermuthet,  dass  Chattuarii,  deutsch  Hetware,  der  eigent- 
lich deutsche  Name  des  germanischen  Volkes  war,  das  ab  und  zu  auch 
mit  dem  archaischen  Namen  der  Marsen  bezeichnet  wurde.  Sie  waren 
die  Waldsassen,  die  »Haidmärker«  an  den  Berghalden  des  gebirgigen 
Westfalens,  während  Bructeri  Boructuarii  die  Bewohner  von  Bruch,  Nie- 
derwald und  flachem  Felde  waren.  Damit  stimmt  Vellei.  2,  105.  ad  Ca- 
put luliae  riuminis  ist  nicht  in  Lupiae  zu  corrigiren;  die  lulia  ist  die 
bei  JöUeubeck  (alt  Julinbichi)  Kreis  Bielefeld  entspringende  Jolle,  die 
bei  Herford  in  die  Werre  mündet.  Hier,  wo  die  Heerstrassen  aus  dem 
Osning  und  dem  Wichegebirge  zusammentrafen,  stand  das  Winterlager 
des  Tiberius;  in  mediis  Germaniae  finibus  d.  h.  zwischen  Rhein  und  Elbe. 

Hans  Dütschke,  lieber  ein  römisches  Relief  mit  Darstellung 
der  Familie  des  Augustus.  Programm  der  Gelehrtenschule  des  Johan- 
neums  zu  Hamburg  1880. 

Der  Verfasser  bespricht  ein  in  den  Uffizien  zu  Florenz  befindliches 
Relief.  Er  will  darauf  Augustus,  Livia,  Drusus  und  Antonia  sowie  Octavia 
sammt  drei  Kindern  des  Drusus  erkennen.  Die  Darstellung  soll  nach 
dem  Tode  des  Drusus  im  Jahre  8  oder  7  v.  Chr.  vollendet  sein. 

Ed.  Moll,  Zur  Genealogie  des  julisch-claudischen  Kaiserhauses. 
Gyrau.-Progr.  Buchsweiler  1879. 

Der  Verfasser  hat  mit  grossem  Fleisse  und  entsprechender  Ge- 
nauigkeit fünf  Stemmen  aufgestellt,  der  Octavii  und  des  julisch-claudi- 
schen Kaiserhauses,  der  patricischen  Claudii,  der  Julii  Caesares,  der 
Claudii  Marcelli  und  der  Vipsanii.  Bedauerlicher  Weise  ist  nur  zu  der 
ersten  Stammtafel  der  Commentar  mitgetheilt  worden  «und  auch  dieser 
nur,  so  weit  es  nöthig  war  zur  Stütze  des  aufgestellten  Stemna  oder  zur 
Erörterung  streitiger  Punkte«.  Aber  auch  so  ist  seine  Arbeit,  anspruchs- 
los, wie  sie  auftritt,  nicht  weniger  dankenswerth. 

J.  Asbach,  Die  Cousulate  der  julisch-claudischen  Kaiser  bei  Sue- 
ton.    Rh.  Mus.  f.  Phil.  N.  F.  35  S.  174. 

Der  Verfasser  will  auf  Grund  des  epigraphischen  Materials  im  Zu- 
sammenhange die  Cousulate  der  julisch-claudischen  Kaiser  behandeln  und 
die  gewonnenen  Ergebnisse  zur  Controle  der  einschlägigen  Angaben  des 
Sueton  und,  wo  es  angeht,  des  Dio  verwenden.  Die  Ergebnisse  der 
Untersuchung  sind  folgende:  Die  mit  Bestimmtheit  auftretenden  Angaben 
des  Sueton  über  die  Cousulate  der  Kaiser  Tiberius,  Gaius,  Claudius  und 
Nero  sind  mehr  oder  weniger  unrichtig  oder  doch  ungenau.  Wenn  seine 
Berichte  über  die  Cousulate  der  Flavier  mit  dem  anderweitig  Bekannten 
übereinstimmen,  so  wird  dadurch  das  gewonnene  Ergebniss  seiner  Unzu- 
verlässigkeit  nicht  alterirt;    einmal  hat  er  diese  Zeiten  durchlebt,   dann 


Zeit  der  lulier,  Flavier  und  Antoniue.  491 

war  aber  bei  den  festen  Regeln  dieser  Epoche  ein  Irrthum  kaum  mög- 
lich. Für  Augustus  besteht  die  Nachricht  des  Dio  51,  21,  dass  dieser 
während  der  Jahre  31 — 29  das  Consulat  nicht  niederlegte,  zu  Recht.  Sein 
erstes  Consulat  verwaltete  er  etwas  über  drei,  das  elfte  etwa  sechs  Mo- 
nate, das  zwölfte  kann  sehr  wohl  vier-,  das  dreizehnte  neunmonatlich 
gewesen  sein.  Das  zweite  legte  er  am  1.  Januar  nieder.  Diese  Dauer 
hat  somit  Sucton  richtig  angegeben;  mau  könnte  versucht  sein  seine 
weitere  Angabe  Suet.  Aug.  26  quinque  medios  consulatus  a  sexto  ad  de- 
cimum  annuos  gessit  in  octo  medios  c.  a  tertio  etc.  zu  ändern.  Der 
Verfasser  hat  mit  Recht  dieser  Versuchung  widerstanden  und  den  Schluss 
gezogen,  dass  Suetou  selbst  da,  wo  er  Dinge  berichtet,  von  denen  er  die 
genaueste  Kenntniss  haben  konnte,  leichtfertig  gearbeitet  hat.  Man  kann 
niu-  wünschen,  dass  ähnliche  Untersuchungen  auch  für  andere  Angaben 
desselben  Autors  geführt  werden. 

Adalbert  Ziegler,  Die  Regierung  des  Kaisers  Claudius  I.  mit 
Ki'itik  der  Quellen  und  Hilfsmittel.  I.  und  IL  Theil.  Gymn.  -  Progr. 
von  Kremsmünster  1880. 

Der  erste  Theil  ist  unter  dem  besonderen  Titel:  Die  politische 
Seite  der  Regierung  des  Kaisers  Claudius  I.  mit  Kritik  der  Quellen  und 
Hilfsmittel  1879  erschienen.  Der  Verfasser  schickt  eine  sehr  mangelhafte 
Zusammenstellung  der  Quellen  --  Münzen  und  Inschriften  fehlen  gänz- 
lich, die  Schriftsteller  werden  in  ganz  veralteten,  zum  Theil  werthlosen 
Ausgaben  aufgefülirt  —  und  Hilfsschriften  voraus.  Der  I.  Theil  »Die 
politische  Seite  der  Regierung  des  Kaisers  Claudius«  enthält  zunächst 
eine  Einleitung,  welche  meist  aus  J.  J.  Müllers  Studien  zur  Geschichte 
der  römischen  Kaiserzeit  hergestellt  ist.  Das  1.  Capitel  schildert  im  §  1 
die  Thronbesteigung,  ohne  irgend  Neues  zu  bringen ;  §  2  giebt  eine  Cha- 
rakteristik des  Claudius,  welche  die  bekannten  Züge  enthält,  einige  ohne 
Grund  besti'eitet,  andere  ohne  Prüfung  nachspricht.  Das  2.  Capitel 
»Thronrivalitäten«  stellt  im  §  1  die  Notizen  über  die  »Thronaspiranten« 
Vinicianus,  Camillus,  Valerius  Asiaticus  und  Galba  zusammen,  sowie  am 
Schlüsse  die  zwei  Attentate;  §2  stellt  die  »familiären  Umtriebe«,  mit 
besonderer  Breite  die  Verschwörung  der  Messaliua  und  des  Silius  dar. 
Cap.  3  giebt  die  Organisation  der  Regierung  des  Claudius;  der  allge- 
meine Theil  ist  meist  den  Arbeiten  von  Momrasen  und  Fricdländer  ent- 
nommen. 

Das  4.  Capitel  führt  die  Ueberschrift  »Erste  Gnaden« ,  behandelt 
aber  hauptsäclilich  »die  Regierungsthätigkeit«  des  Claudius,  und  zwar  in 
einem  I.  Absclniitt:  »Nach  Innen«  zunächst  in  »politischer  Beziehung« 
(1.  Capitel);  hier  stellt  der  Verfasser  zunächst  die  »negative«  Seite  dar, 
so  bezeichnet  er  die  Abschaftung  einer  Reihe  von  Massregeln  der  frühe- 
ren Regierung.  Sodann  verfolgt  er  die  »Mitsouveränität  des  Senates« 
auf  den  Gebieten  der  politischen  Verwaltung,  der  gesetzgebenden  Gewalt 


492  Römi^-die  Geschiclito  luul  Chronologie. 

und  der  Criminaljurisdiction,  geht  iu  diesem  Abschnitte  auf  das  Kaiser- 
gericiit  über,  und  kommt  weiterhin  auf  die  censorischcn  Massregelu  des 
Claudius  gegenüber  dem  Senate,  die  Erthcilung  des  ins  bonorum  an  die 
Gallier  und  die  Ergänzung  des  Patriciats.  Man  kann  gerade  eine  strenge 
logische  Behandlung  in  dieser  Anlage  schwerlich  erblicken.  Bei  der 
Darstellung  des  Senats  und  Kaisergerichts  zählt  der  Verfasser  alle  Cri- 
minalfälle  auf,  welche  vor  beiden  stattfanden.  Der  Verfasser  nimmt  da- 
bei Gelegenheit  besonders  darauf  aufmerksam  zu  machen,  dass  die  Weiber 
und  Freigelassenen  des  Claudius  besonders  Träume  und  Magie  als  Mittel 
zur  Einschüchterung  des  Kaisers  angewandt  hätten.  Er  legt  dieser  Seite 
ein  grösseres  Gewicht  bei,  als  sie  verdient,  und  trifft  doch  dabei  die 
Ilauptsache  nicht,  offenbar  weil  ihm  nur  die  Regierung  des  Claudius 
speciell  vor  Augen  schwebte.  Unter  Tiberius  und  unter  Nero,  aber  auch 
unter  späteren  Regierungen  spielen  die  Astrologen  immer  die  gleiche 
Rolle;  jede  Verschwörung  beginnt  mit  astrologisch-magischen  Forschun- 
gen über  das  Leben  der  betreffenden  Kaiser  bezw.  über  die  Aussichten 
des  Gelingens.  Cap.  2  »Administrative  Beziehung«  bespricht  in  §  1  die 
»vom  Kaiser  bekleideten  republikanischen  Aemter« ;  bei  Darstellung  der 
Consulate  wird  die  Rechtsprechung  des  Kaisers  entwickelt,  die  »tribu- 
nicische  Gewalt  des  Kaisers«  wird  kurz  behandelt,  eine  eingehende  Be- 
sprechung findet  die  Censur.  Hier  polemisirt  er  nämlich  in  der  Erör- 
terung »der  Dauer  der  Censur«  gegen  de  ßoor  und  Momrasen,  welche 
bekanntlich  annehmen,  dass  Claudius  und  Vitellius  bald  nach  dem  1.  Mai 
800  angetreten  und  das  Lustium  gegen  Ende  von  801  gehalten,  nach 
dem  Lustrum  aber  ihr  Amt  niedergelegt  haben.  Im  Gegensatze  hierzu 
meint  Ziegler  (S.  35):  »Claudius  trat,  als  er  am  Ende  des  Jahres  48  u.  Chr. 
das  Lustrum  abgehalten  hatte,  nicht  zurück,  sondern  behielt  die  censo- 
rische  Gewalt  5  Jahre  lang,  nämlich  von  bciläulig  Mitte  des  Jahres  47  bis 
zum  Lustrum  Ende  des  Jahres  48  als  ordentlicher  Ceusor,  von  da  an  bis 
zum  Jahre  52  n.  Chr.  als  eine  Art  Procensor,  welcher  Name  aber  nicht 
üblich  ist«.  Die  Gründe  für  diese  abweichende  Ansicht  sind  1,  »Clau- 
dius wird  auch  nach  dem  Jahre  48  n.  Chr.  in  einer  Inschrift  bei  Clinton 
f.  R.  zum  Jahre  802  Ceusor  genannt«.  Den  Einwand  de  Boor's,  dass 
der  Titel  »Censor«  lebenslänglich  geblieben  sei,  will  er  nur  gelten  lassen, 
wenn  derselbe  Inschriften  beibringen  könnte,  dass  Claudius  auch  nach 
52  n.Chr.,  wo  er  die  Censur  ablegte,  noch  Censor  heisse.  2.  Ziegler 
will  die  Worte  des  Tacitus  12,  5  censoriae  mentis  nur  so  verstanden 
wissen,  »dass  alle  Welt  den  Fürsten  wirklich  mit  den  Sorgen  der  Censur 
überhäuft  gesehen  habe«.  3.  Nur  durch  Festhalten  der  Prorogation 
könnten  mehrere  censorische  Handlungen,  hauptsächlich  eine  lectio  se- 
natus  im  Jahre  52  verstanden  werden.  »Tacitus  hat  also,  wo  er  zuerst 
vom  Censor  Claudius  sprach  (ann.  11,  13),  im  Jahre  47  den  Anfang,  und 
wo  er  zuletzt  censorische  Amtshandlungen  berichtet  (ann.  12,  52  und  53), 
im  Jaliro  52  n.  Chr.  das  Ende  der  censorischen  Gewalt  des  Claudius  und 


Zeit  clor  lulicr,  Flavior  and  Autonine.  493 

Vitellius   angeben«.     4.   Die  Münze  bei  Eckh.  6,  313,   worauf  Vitellius 
Censor  IL  genannt  ist.    »Es  kann  unter  der  zweiten  Censur  des  Vitellius 
nur  verstanden  sein  die  Nachricht,  die  Fortsetzung  der  Gewalt  nach  der 
eigentlichen  Censur,   die  Procensur  vom  Lustrum  des  Jahres  48  n.  Chr. 
au«.     5.  Die  Stelle  des  Tac.  anu.  XII,  4:  Vitellius,  nomine  censoris  ser- 
viles fallacias  obtegens  .  .  .  .  at  Silanus    —    repente  per  edictum  Vitelli 
ordine  senatorio  movetur,  quamquam  lecto  quidem  senatu  lustroque  cou- 
dito.    Daraus  schliesst  der  Verfasser:    »Also  hat  Vitellius  auch  nach  dem 
lustrum  die  ceusorische  Gewalt  besessen  und  das  noraen  censoris  getra- 
gen;   wer  kann  da   läugnen,   dass   er   und  Claudius    auch  Censoren  ge- 
wesen seien?    6.  Nach  Mommsen  St.  R.  2,  415  A.  1  kann  Claudius  nur 
als  Censor  die  Begrenzung  der  Stadtmauer  und   das  Legen   der  Termi- 
ualsteine    vorgenommen    haben;    dies    hat    aber  nach  dem   Lustrum  im 
Jahre  49  stattgefunden.    Endlich  meint  Ziegler  auch  noch   in   dem  Aus- 
druck Sueton's  Claud.  16  gessit  et  censuram  ...  sed  haue  quoque  inae- 
quabiliter  und  dem  nomen  censoris  des  Tacitus   eine  Bestätigung  seiner 
Ansicht  finden  zu  dürfen,  da  hierbei  dem  ersteren  diese  staatsrechtliche 
Anomalie  in  der  Bekleidung  der  Censur  vorgeschwebt  habe,  Tacitus  aber 
vielleicht  durch  seinen  Ausdruck  die  prorogierte  Censur  habe  bezeichnen 
wollen.    Was  den  ersten  Punkt  betrifft,  so  hätte  der  Verfasser  aus  Leh- 
mann,  den  er   gelegentlich  citirt,  doch   schwerlich   gelesen  hat,  wissen 
können,   dass   Claudius   allerdings   nach   der  Mitte  des  Jahres  52   noch 
censor    hoisst,    auf  dem  bekannten  Militärdiplome   (Renier  No.  9)    vom 
11.  December  52,   das  Lehmann  No.  405  und  S.  362  aufgeführt  und  be- 
sprochen hat,    C.  L  L.  2,  1953,  hätte  er   sogar    die    Bezeichnung    noch 
53/54  finden  können.    Er  scheint  übrigens  zu  glauben,  dass  die  von  Clin- 
ton angeführte  Inschrift  die  einzige  sei,   auf  der  Claudius  im  Jahre  49 
Censor  heisst;  auch  dafür  hätte  er  bei  Lehmann  die  richtige  Belehrung 
finden  können,   denn  censor  findet  sich  mit  trib.  pot.  VII.  VIII.  IX  gar 
nicht  selten  verbunden.    Es  bleibt  also  dem  Verfasser  nichts  weiter  übrig, 
als  noch   einen  Schritt  weiter  zu   gehen  und  den  Claudius  seine  »Pro- 
Ceusur«  noch  länger  als  5  Jalire  bekleiden  zu  lassen.     Auf  etwas  mehr 
oder  weniger  kommt  es  ja  nicht  an.    Die  Beweise  unter  2.  3.  4.  bedürfen 
keiner  Widerlegung.     Für  das   Urtheil   des  Verfassers,   vielleicht  auch 
seine  Kenntniss  des  Lateinischen,   ist  der  Beweis   unter  5.  bezeichnend. 
Wenn  irgendwo  Tacitus  unzweideutig  geredet  hat,  so  ist  es  au  dieser 
Stelle  der  Fall.    Der  Schriftsteller  sagt  ausdrücklich,  trotzdem  das  Lustrum 
bereits  zu  Ende  und  die  Icctio  des  Senators  schon  längst  vollzogen  war, 
beging  Vitellius  diese  ungehörige  und  unstatthafte  Handlung  das  nomen 
censoris  zum  Deckmantel  der  Sklavenintriguen  zu  machen  und  den  Sila- 
nus durch  ein  Edict  aus  dem  Senate  zu  stossen.    Also  der  Scliriftsteller 
sagt:    Vitellius  hatte  eigentlich  kein  Recht  dies  zu  thun,   war  also  je- 
denfalls nicht  mehr  Censor,    sondern  nahm   im    besten   Falle   die 
Censur    wieder   auf  für   diesen   besonderen   Fall.     Zicgler    erklärt:    wer 


494  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

wollte  läugnen,  dass  Claudius  und  Vitellius  Censoren  gewesen  seien? 
Was  endlich  den  unter  6.  aufgeführten  Grund  betrifft,  so  hat  Mommsen 
St.  R.  2,  434  A.  1  das  Nöthige  bemerkt. 

Auch  die  censorischen  Amtsgeschäfte  des  Kaisers  werden  sorgfältig 
verzeichnet.  §  2  handelt  von  den  »kaiserlichen  Singularrechten«.  §  3 
von  dem  »Verhältniss  zu  den  andern  rei^ublikanischen  Aemtern«.  Im 
III.  Capitel  »Religiös-politische  Beziehung«  wird  die  conservative  religiöse 
Politik  des  Kaisers  dargestellt  beziehungsweise  die  einzelnen  Massregeln 
aufgeführt. 

Die  Arbeit  des  Verfassers  charakterisirt  sich  im  wesentlichen  als 
eine  Adaptirung  der  überlieferten  Thatsachen  an  Moramsen's  Staatsrecht. 
Die  allgemeinen  Erörterungen  sind  demselben  sämmtlich  entnommen  und 
der  Kundige  erkennt  schon  aus  den  Ueberschriften  diese  Abhängigkeit. 
Selbstverständlich  soll  damit  dem  Verfasser  kein  Vorwurf  gemacht  wer- 
den; es  ist  vielmehr  erfreulich,  dass  das  Staatsrecht  Mommsen's  auch 
auf  dem  Gebiete  der  Kaisergeschichte  seine  Wirkungen  zu  üben  beginnt. 
Aber  das  Verfahren  des  Verfassers  ist  mehr  mechanisch  als  organisch. 
Neben  dieser  staatsrechtlichen  Grundlage  geht  ein  grosser  Mangel  an 
eingehender  Kenntniss  der  geschichtlichen  Ueberlieferung  her.  Die  Keunt- 
niss  der  Münzen  und  Inschriften  fehlt  dem  Verfasser  gänzlich;  nicht 
weniger  bedenklich  ist  der  Mangel  wirklich  historischer  Sichtung  und 
Beurtheilung.  Er  führt  uns  alle  die  anekdotenhaften  Züge  der  Ueber- 
lieferung vor,  ohne  daraus  dasjenige  zu  entnehmen,  was  wirklich  charak- 
teristisch und  in  Folge  dessen  werthvoll  ist.  Aber  auch  an  Proben  voll- 
ständiger Uukenntniss  fehlt  es  nicht.  So  wird  S.  48  die  Zahl  der  »be- 
zugsberechtigten armen  Bürger«  auf  20,000  angegeben,  S.  49  der  Ver- 
treter des  Kaisers  in  der  cura  annonae  »praefectus  rei  frumentariae« 
genannt,  ebendaselbst  steht  zu  lesen  »und  es  ist  ein  Zeichen  seiner  Vor- 
liebe für  diesen  öffentlichen  Zweig  (die  cura  annonae),  dass  dessen  Vor- 
stand zur  nächsten  Umgebung,  zu  den  »Freunden«  des  Kaisers  gehörte« ; 
man  sieht  daraus,  dass  dem  Verfasser  die  Klarheit  über  die  hohen  Prä- 
fecturen  fehlt.  S.  57  zeigt  eine  ganz  irrige  Vorstellung  von  den  Vor- 
ständen der  Aerarverwaltung.  Auch  die  Sprache  des  Verfassers  entspricht 
dem  historischen  Stile  nicht. 

Heinr.  Düntzer,  Das  Geburtsjahr  und  der  Geburtsort  der  jün- 
geren Agrippina.  Pick's  Monatsschrift  f.  Gesch.  Westdeutschlands  1880- 
S.  23     34. 

Der  Verfasser  tritt  für  die  von  Eckhel  aufgestellte  Ansicht  in  die 
Schranken,  dass  Agrippina  769  in  Köln  geboren  sei;  seine  Polemik  richtet 
sich  hauptsächtlich  gegen  Frotzheim,  Schäfer  und  Bergk.  Er  muss  frei- 
lich auch  zu  nicht  unbedenklichen  Annahmen  von  Verschreibungen,  Irr- 
thümern  u.  a.  greifen,  um  seine  Ansicht  zu  stützen.  Merkwürdigerweise 
scheint  dem  Verfasser   die  völlig   überzeugende  Abhandlung  Mommsen's 


Zeit  der  lulier,  Flavier  und  Antoniue.  495 

über  die  Familie  des  Germanicus  Hermes  13,  215  ff.  unbekannt  zu  sein; 
er  hätte  sich  sonst  vielleicht  seine  eigene  Arbeit,  wenn  nicht  ersparen, 
so  doch  wesentlich  abkürzen  können. 

Fritz  Wolffgramm,    Nero's  Politik  dem  Auslande    gegenüber. 
Gymn.-Progr.  Prenzlau  1880. 

Der  Verfasser  hat  schon  früher  über  die  Neronische  Zeit  gearbeitet. 
1871  hat  er  eine  Programmbeilage:  Rubellius  Plautus  und  seine  Beur- 
theilung  bei  Tacitus  und  luvenal  abgefasst.  Dieselbe  ist  eine  mehr  phi- 
losophische Studie  über  die  abweichenden  Urtheile  des  Tacitus  und  lu- 
venal betreffs  der  Persönlichkeit  des  Rubellius  Plautus;  eine  für  den 
Historiker  erhebliche  Ausbeute  gewährt  sie  nicht,  wie  es  ja  auch  bei 
dem  Stande  der  Ueberlieferung  nicht  zu  erwarten  war.  Die  zweite  Ab- 
handlung von  1874  beschäftigt  sich  mit  Cn.  Domitius  Corbulo  und  will 
beweisen,  dass  der  vor  47  n.  Chr.  genannte  Domitius  Corbulo  mit  dem 
bekannten  Feldherrn  identisch  sei.  Der  Beweis  ist  sorgfältig,  doch  in 
seinem  Resultate  durchaus  nicht  neu.     (Waddington  fast.  Asiat,  p.  697.) 

In  der  vorliegenden  Abhandlung  behandelt  der  Verfasser  die  aus- 
wärtige Politik  Nero's.  Er  geht  von  der  allgemeinen  Voraussetzung  aus, 
»dass  Nero  für  besser  zu  halten  sei,  als  er  nach  der  Ueberlieferung  er- 
scheint«. Zu  diesem  Zwecke  unterzieht  er  die  auswärtige  Politik  einer 
Prüfung,  die  durchaus  nichts  Neues  liefert,  und  kommt  zu  dem  Ergebniss: 
»Nero  hat  die  römische  Politik  dem  Auslände  gegenüber  durchaus  an- 
gemessen geleitet,  wie  auch  seine  Provinzialverwaltung  ungetheilte  An- 
erkennung verdient«. 

Ludwig  Kr  au  SS,   De  vitarum  imperatoris  Othonis  fide  quaestio- 
nes.     Programm  der  königl.  Studienanstalt  Zweibrücken  1880. 

Der  Verfasser  will  die  Quellen  der  Geschichte  Otho's  —  Tacitus, 
Plutarch,  Sueton  und  Dio-Xiphilinus  event.  Zonaras  —  vergleichen  und 
daraus  ihre  Glaubwürdigkeit  und  ihren  Werth  bestimmen.  Zu  diesem 
Zwecke  will  er  »inquirere  et  explorare,  ex  quibus  ipsi  illi  scriptores 
hauserint  fontibus  eosderane  an  alios  et  plures  secuti  sint  auctores  et 
nonne  illi  ipsi  inter  se  ab  uno  vel  altero  raulta  repotierint.  Zunächst 
gelangt  er  in  einer  Polemik  gegen  Mommscn,  insbesondere  über  die 
Stellen  Tac.  h.  2,  37  invenio  apud  quosdam  auctores  und  Plut.  Otho  9 
xal  TOÜTO  fxkv  otrjysiTo  Zexoitvdog  b  pij-zMp  xrX.  'Erdpcuv  8s  tjv  axuuztv  xzX.a^ 
zu  dem  Ergebnisse,  dass  Tacitus  die  Quelle  des  Plutarch  in  dessen  Vitae  des 
Galba  und  Otho  gewesen  sei.  Doch  hat  Plutarch  eigene  Zusätze  gemacht 
und  vor  Allem  andere  Geschichtsschreiber  —  Plinius,  vielleicht  auch  Cluvius 
Rufus  —  ausgezogen;  der  Verfasser  stellt  S.  6  und  7  f.  diejenigen  Stel- 
len zusammen,  in  denen  sich  solche  Beobachtungen  machen  lassen.  Als 
Hauptbeweis  für  die  Unmöglichkeit ,  eine  gemeinsame  Quelle  für  beide 
Scliriftsteller  anzunehmen,  führt  der  Verfasser  wiederholt  au:    »cogitari 


496  Römische  Geschieht"  und  Chronologie'. 

non  potest,  tantam  rerum  materiam  qualem  duo  illi  praebent,  ex  uno 
opere  sumtam  esse«.  So  ohne  Weiteres  ist  doch  eine  solche  Annahme 
nicht-  nothwendig.  Denn  einmal  ist,  was  der  Verfasser  S.  8  behauptet: 
ex  comparatione  autem  duorum  patet,  ea  .quae  ab  altero  non  praeben- 
tur,  ab  altero  expleri«,  in  dieser  Allgemeinheit  nicht  richtig.  Wäre  es 
aber  wirklich  so,  so  wiu'de  noch  lange  nicht  das  daraus  folgen,  was  der 
Verfasser  folgert;  diese  Abweichungen  würden  sich  aus  der  verschiede- 
nea  Bestimmung  zum  Tlieil  erklären;  andererseits  wird  aber  dadurch, 
dass  aus  einer  zweiten  mehr  biographisch  detaillirten  Quelle  eine  Reihe 
von  weiteren  Fetzen  angeflickt  werden,  nicht  ausgeschlossen,  dass  eine 
Hauptquelle  in  der  Hauptsache  wirklich  ausgeschrieben  wurde.  Krauss 
will  annehmen,  dass  PJutarch  den  Tacitus  als  solche  Hauptquelle  an- 
gesehen habe;  sollte  dies  gelten,  so  müssten  die  chronologischen  Schwie- 
rigkeiten von  ihm  doch  in  ganz  anderer  Weise  beseitigt  worden  sein, 
als  dies  S.  6  mit  den  Worten  geschieht;  »Nos  contra  converso  argumen- 
tatiouis  genere  contendere  raalimus,  similitudine  ipsa  duorum  illorum 
probari  vitas  Plutarchi  post  Taciti  historias  esse  scriptas«.  Doch  trifft, 
wie  der  Verfasser  S.  9  —  13  ausführt,  selbst  bei  der  Benutzung  des  Ta- 
citus den  Plutarch  der  Vorwurf  »aut  neglegentius  vel  non  perfecte  aut 
perperam  narrata  esse«;  bei  anderen  Berichten  (T.  7.  11.  12.  16.  17) 
können  berechtigte  Zweifel  gegen  die  Ueberlieferung  Plutarch's  erhoben 
werden. 

Das  Verhältniss  des  Sueton  und  Tacitus  bespricht  Krauss  S.  17 
—  24  und  kommt  zu  dem  Ergebniss,  dass  Sueton  bei  der  Abfassung  sei- 
ner vitae  den  Historien  des  Tacitus  nicht  folgte.  Doch  kann  er  die- 
selben eingesehen  haben;  jedenfalls  hat  er  aber,  wenn  er  den  Tacitus 
nicht  selbst  benutzt  hat,  dessen  Hauptquelle  Plinius  herangezogen.  Clu- 
vius  Rufus  wurde  von  Tacitus  in  den  Historien  nicht  benutzt.  Der  Werth 
Sueton's  wird  wegen  seines  Maugels  an  Chronologie  sowie  der  Vorliebe 
für  unbedeutenden  Klatsch  nicht  sehr  hoch  gestellt;  für  manches,  was 
der  Verfasser  S.  25  zusammenstellt,  ist  er  im  Leben  Otho's  einzige  Quelle, 
manches  kann  in  Zweifel  gezogen  werden  (S.  25  27),  bei  anderem  ver- 
raisst  man  Genauigkeit  und  Klarheit  (S.  27 — 29). 

Aus  dem  Auszuge  des  Xiphilinus  aus  Dio  geht  hervor,  dass 
letzterer  den  Sueton  benutzt  (Dio  64,  lO,  2  =  Suet.  Otho  10  und  eine 
Anzahl  von  Stellen,  welche  Krauss  S.  29  und  30  zusammenstellt)  aber 
auch  Plutarch  vor  sich  gehabt  hat;  auf  Kenutniss  des  Tacitus  oder  der 
Gewährsmänner  des  letzteren  lassen  manche  Stellen  (S.  31)  schliesseu, 
obgleich  durch  die  Oberflächlichkeit  und  Ungenau igkeit  des  Epitomators 
ein  sicheres  Urtheil  sehr  erschwert  wird  (Beispiele  S.  32  und  33) ;  wirk- 
liche Ergänzungen  der  anderen  Quellen  liefert  Xiphilinus  selten;  besser 
ist  in  dieser  Hinsicht  der  Auszug  des  Zonaras,  so  urtheilslos  dieser 
Epitomator  auch  häufig  verfährt  (die  Berichte,  welche  Zonaras  allein 
liefert,  sind  S.  34  zusammengestellt). 


Zeit  der  lulier,  Flavier  und  Antonine  497 

Den  grössten  Wertli  unter  allen  diesen  Quellen  bat  Tacitus, 
da  er  allein  ein  klares  und  ausreichendes  Bild  der  Othonischen  Regie- 
rung liefert.  Der  Verfasser  stellt  S.  34  -  37  diejenigen  Thatsachen  zu- 
sammen, ^velche  von  Tacitus  allein  in  den  Historien  berichtet  wurden; 
diesen  reihen  sich  eine  Anzahl  von  Angaben  aus  den  Annalen  an.  Doch 
lässt  Tacitus  nicht  selten  die  nöthige  Sorgfalt  und  Genauigkeit  ver- 
missen. Zunächst  weist  dies  der  Verf.  in  Bezug  auf  chronologische  Fragen 
S.  38  — 45  an  einer  Reihe  von  bedeutenderen  Ereignissen  nach.  Aber 
es  gilt  auch  der  gleiche  Vorwurf  den  Berichten  über  Thatsachen  und 
Begebenheiten,  wo  häufig  Unklarheit  und  Nachlässigkeit  anzutreffen  ist, 
wie  S.  45  —  55  in  sehr  eingehender  und  für  die  Geschichtsdarstellung 
jeuer  Zeit  lehrreicher  Weise  bezüglich  der  Entscheidungskämpfe  zwi- 
schen Otho  und  Vitellius  nachgewiesen  wird.  Dieser  Theil  ist  entschie- 
den der  beste  an  der  Schrift.  Dieselbe  hat  die  Frage,  ob  Cluvius  Rufus 
oder  Pliuius  die  Hauptquelle  des  Plutarch  sei,  durch  die  neue  Hypo- 
these beantwortet,  dass  Tacitus  als  solche  anzusehen  sei,  sie  hat  in  die- 
ser Frage  ein  x  an  die  Stelle  eines  anderen  gesetzt.  Von  bleibenderem 
Werthe  sind  die  Zusammenstellungen  der  Berichte,  welche  wir  den  ein- 
zelnen Quellen  verdanken;  für  Tacitus'  Beurtheilung  ist  endlich  der 
letzte  Theil  der  Schrift  ein  brauchbarer  Beitrag. 

Ferdinand  Zintz,   Die   römische  Kolonie   Sarmizegetusa.     Me- 
diasch 1880. 

Auch  für  Siebenbürgen  hat  der  dritte  Band  des  C  I.  L.  einen 
wesentlichen  Aufschwung  der  Lokalforschung  veranlasst;  man  kann  die 
vorliegende  Schrift  im  Wesentlichen  als  Resultat  desselben  bezeichnen. 
Leider  besitzt  der  Verfasser  durchaus  nicht  die  geschichtlichen  Vor- 
kenntnisse zu  einer  solchen  Arbeit.  Dies  möge  eine  kurze  Zusammen- 
stellung dessen  zeigen,  was  allein  S.  5  an  Unrichtigkeiten  bietet.  Nach 
dem  Verfasser  nehmen  am  ersten  dacischen  Kriege  zwölf  Legionen  Theil 
—  wir  können  nur  drei  mit  Bestimmtheit  nachweisen:  I  Adiutrix,  I  Ita- 
lica,  VH  Claudia;  ,vie  soll  man  sich  aber  auch  denken,  dass  allein  zwölf 
Legionen  hier  an  der  Donau  gestanden  hätten,  die  Hälfte  aller  römi- 
schen Grenzbesatzungen?  zehn  lassen  sich  nachweisen,  aber  konnte  man 
das  ganze  Donauufer  entblössen,  um  diese  in  Dacien  zu  vereinigen  ?  die 
Namen  dieser  Legionen  werden  von  dem  Verfasser  falsch  angegeben, 
so  nennt  er  I  Minerva  statt  Minervia,  VH  Claudiae  statt  Claudia,  an 
einen  Druckfehler  ist  im  ersteren  Falle  nicht  zu  denken,  da  sie  überall 
so  genannt  wird;  der  bekannte  arabische  Feldherr  Traian's  wird  hart- 
näckig Quintus  Lusius  genannt,  während  er  Lusius  Quietus  heisst;  ob 
Poctovii  statt  Poctovio  ein  Druckfehler  ist.  bleibt  unentschieden.  Besser 
ist  die  Arbeit,  wo  sie  sich  allein  mit  der  Landesgeschichte  beschäftigen 
kann;  der  Schluss  liegt  nahe,  dass  der  Verfasser  das  Material  liier  so 
vorbereitet  fand,  dass  er  niclit  fehlgreifen  konnte.     Wuiideihiir  ist,  dass 

Jahresbericht  für  Altcrlhumswissenschaft  XXHl    (1880.  UI.)  32 


498  Römische  Geschichtft  und  Chronologie. 

er  in  der  Vorrede  die  Absiclit  ausspricht,  er  habe  eigentlich  eine  Ge- 
schichte des  alten  Daciens  schreiben  wollen;  dazu  hätte  doch  mehr  Sorg- 
falt gehört,  als  er  sie  beweist.  Denn  die  gerügten  Oberflächlichkeiten 
hätte  er  vermeiden  müssen,  wenn  er  das  C.  I.  L.  genau  studirt  hätte. 

Eine  Einleitung  zählt  nacli  den  Forschungen  von  Torma  eine  An- 
zahl römischer  Niederlassungen  auf,  deren  bedeutendste  die  in  ihrer 
Glanzzeit  Colonia  Ulpia  Traiana  Augusta  Dacica  Sarmizogctnsa  Metro- 
polis genannte  Stadt  war.  Die  Gründung  der  römischen  Stadt  erfolgt 
erst  110  unter  dem  Statthalter  D.  Terentius  Scaurianus  durch  Soldaten 
der  leg.  V  Macedon.  Der  Nachweis  der  II  viri  decuriones  augustales 
und  coUegia  bietet  nichts  Neues;  die  Stadt,  eine  Zeit  lang  Sitz  des 
Statthalters,  blühte  bis  zum  Marcomannenkriege,  welcher  die  Provinz 
und  die  Stadt  schwer  heimsuchte.  In  diesem  Zusammenhang  wird  die 
Inschrift  C.  I.  L.  3,  1457  besprochen;  der  Verfasser  giebt  indess  nur  Be- 
kanntes und  theilweise  Falsches,  wie  bei  der  Beziehung  der  Worte  ad 
iuventutem  per  Italiam  legendam.  Nach  der  Theilung  der  Provinz  in 
Tres  Daciae  wurde  Apulum  Haupt-,  Sarmizegetusa  Landstadt,  blieb  aber 
der  Sitz  der  Provinciallandtage  und  damit  des  Provincialcultus.  Zum 
Schlüsse  giebt  der  Verfasser  eine  kurze  Beschreibung  der  Ruinen  der  Stadt. 

ArseneDarmesteter,  Notes  epigraphiques  touchant  quelques 
points  de  l'histoire  des  Juifs  sous  l'Empire  Romain.  Revue  des  fitudes 
Juives  1880.    No.  1.    S.  32  ff. 

Der  Verfasser  tadelt  an  den  bisherigen  Verfassern  von  Geschichten 
des  jüdischen  Volkes,  dass  sie  die  Inschriften  nicht  in  Betracht  ziehen. 
Er  will  an  einigen  Beispielen  zeigen,  was  sich  daraus  gewinnen  lässt. 

Zunächst  constatirt  er  aus  der  lex  de  imp.  Vesp.  und  C.  I.  L.  VI, 
1232  die  Erweiterung  des  Pomoeriums  durch  Vespasian  und  Titus  und 
bezieht  dieses  Ereigniss  auf  den  jüdischen  Krieg.  Es  folgt  die  Inschrift 
vom  Titusbogeu  (C.  I.  L.  VI,  944)  als  sprechender  Beweis  für  den  Stolz, 
den  Titus  über  die  Eroberung  Jerusalem's  empfunden  habe.  Unruhen 
in  Judäa  unter  Domitian  will  er  in  das  Jahr  85  oder  86  setzen  durch 
Combination  zweier  Militärdiplomc  (Renier  S.  220  und  144);  da  auf 
dem  ersteren  Soldaten  qui  sunt  in  Judaea  sub  Cn.  Pompeio  Longino  das 
Bürgerrecht  verliehen  wird  ohne  honesta  missio,  so  schliesst  er,  dass 
damals  Krieg  war  und  man  die  Veteranen  nicht  entliess;  da  sich  nicht 
nach  quina  et  vicena  die  Angabe  plurave  stipendia  findet,  so  werden  die 
Veteranen  im  Jahre  vorher  entlassen  worden  sein;  also  war  Mai  85 
Judäa  ruhig.  Auf  dem  zweiten  Diplome  wird  die  Coh.  I  Lusitanorum, 
von  der  Soldaten  im  Jahre  86  in  Judäa  das  Bürgerrecht  erhalten,  noch 
im  September  85  in  Pannonien  erwähnt;  diese  Gehörte  kam  also  zwi- 
schen September  85  und  86  nach  Judäa  zur  Verstärkung  der  dortigen 
Garnison.  Zwischen  September  85  und  Mai  86  erhielt  Domitian  drei 
iini)cratorische  Salutalionos,  die  der  Verfasser  ebenfalls  auf  Judäa  be- 
ziehen will.    Betreffs  der  Juden  —  und  Christenverfolgung  Domitian's  citirt 


Zeit  dpr  lulier,  Flavier  und  Antonine.  499 

er  eine  Stelle  aus  den  von  Tisctiendorf  herausgegebenen  Acta  St.  Jo- 
hannis  S.  266 f.,  wonach  die  Christen  von  den  Juden  als  Feinde  der 
öffentlichen  Ordnung  denuncirt  worden  wären.  In  der  Hauptsache  ist 
dies  schon  von  Henzeu  Bonn.  Jahrbb.  13,  35  ff.  entwickelt. 

Für  den  Aufstand  unter  Hadrian  stellt  Darmesteter  die  Truppen 
fest,  welche  zu  seiner  Bekämpfung  verwandt  wurden;  es  sind  leg.  IV 
Macedon.  III  Cyren.  III  Gall.  coh.  IV  Lingon,  Vexillationen ,  zum  Theil 
von  leg.  X  Gem.;  auch  die  syrische  Flotte  nahm  an  dem  Kampfe,  man 
weiss  nicht  in  welcher  Weise,  Theil.  Darmesteter  entscheidet  sich  für 
persönliche  Theilnahme  Hadrian's  am  jüdischen  Kriege;  unbedingt  zwin- 
gend sind  seine  Argumente  nicht;  denn  in  der  Inschrift  des  LoUius  Ur- 
bicus  giebt  er  dem  legato  imp.  Hadriani  eine  Bedeutung,  die  das  Wort 
an  und  für  sich  nicht  hat;  er  hätte  sich  auf  die  Stellung  des  Sura  bei 
Traian  beziehen  können;  aber  zwischen  Lollius  Urbicus  und  Sura  ist 
eben  doch  noch  ein  grosser  Unterschied  und  mau  hätte  eher  comes  er- 
warten sollen  in  diesem  Falle.  Auch  die  Inschrift  C.  I.  L.  VI,  974  ist 
doch  zu  fragmentarisch,  um  darauf  sichere  Schlüsse  zu  begründen;  end- 
lich folgt  aus  der  imperatorischen  Salutation  des  Hadrian  noch  nicht  mit 
Nothwendigkeit  seine  persönliche  Theilnahme.  Hadrian  triumphirt  nicht, 
so  viel  wir  wissen,  wohl  aber  werden  die  Triumphornamente  an  Julius 
Severus  verliehen  —  merkwürdiger  Weise  findet  sich  gleichmässig  bei 
Borgh.  0.  5,  35,  Wilra.  1249  ab  und  Mommsen  St.  R.  1,  450,  dieselben 
seien  seit  Traian  nicht  wieder  verliehen  worden  — ;  ich  glaube  zwar 
auch  an  Hadrian's  Anwesenheit  in  Judäa,  werde  aber  dieselbe  an  an- 
derem Orte  aus  einer  anderen  Inschrift  zu  begründen  suchen,  wobei  es 
sich  auch  zeigen  wird,  dass  der  Truppenbestand  in  diesem  Kriege  von 
Darmesteter  nicht  vollständig  aufgeführt  ist. 

Florian  Riess,    Das  Geburtsjahr  Christi.     Freiburg  i.  Br.  1880. 

Das  Buch  ist  von  einem  Priester  der  Gesellschaft  Jesu  geschrieben 
und  bildet  das  11.  und  12.  Ergänzungsheft  der  Stimmen  aus  Maria  Laach, 
Katholische  Blätter.  Es  ist  dieser  Umstand  für  die  Beurtheilung  des 
Buches  nicht  unwichtig. 

Der  Verfasser  will  die  von  einer  so  ehrwürdigen  Tradition  gestützte 
Annahme  des  Dionysius  Exiguus,  die  seiner  Aera  zu  Grunde  liegt,  dass 
Christus  am  25.  März  752  a.  U.  c.  Mensch  geworden,  vcrtheidigen  und 
als  berechtigt  erweisen.  Im  ersten  Abschnitt  beschäftigt  er  sich  mit  dem 
Todesjahr  Herodes  d.  Gr.  Die  Hauptsache  dabei  ist  die  Festellung  der 
von  los.  A.  I.  17,  6,  4  berichteten  Mondfinsterniss.  Diese  wird  nun  mittels 
einer  merkwürdigen  Rechnung  auf  9/10.  Januar  753  fixirt;  merkwürdig 
nenne  ich  sie,  weil  darin  folgende  Ansätze  vorkommen:  »Herodes,  der 
am  Tage  der  Hinrichtung  eine  Rede  hält  und  Staatsactionen  vornimmt, 
geht  allmählich  in  Fäulniss  über  (3  Wochen)  ...  21  Tage;  die  Mediciner 
mögen  dicsp  Frage   mit  dem  Verfasser   weiter   erörtern,   der  llislorikor 

32* 


500  Römische  Goschiclito  niid  riiroiiolngic. 

muss  nur  gegen  Rechnung  mit  so  incomensurablen  Grössen  sich  ablehnend 
verhalten.  Es  wird  nun  in  einer  sehr  viel  gelehrtes  Material  heranziehen- 
den Deduction  zu  erweisen  gesucht,  dass  Herodes  am  1.  Nisan  7 IG  er- 
hoben wurde  und  vor  dem  1.  Nisan  753  gestorben  sei.  Mich  hat  diese 
Darlegung  nicht  von  ihrer  ünwiderlegbarkeit  überzeugt;  so  argumentirt 
der  Verfasser  mit  der  Eroberung  Jerusalcm's  im  Jahre  718  als  einer  über 
alle  Zweifel  erhabenen  Thatsache,  während  sehr  erhebliche  Gründe  für 
717  sprechen;  so  eskamotirt  er  die  Schwierigkeit  der  Daten  der  Herodes- 
Antipas- Münzen  Eckh.  3,  483  iV.  dadurch  hinweg,  dass  er  den  I'AIÜI 
KAI}: AP  l'EPM.  lEB.  iür  G.  Caesar,  den  Sohn  des  Augustus  erklärt. 
Leider  hiess  derselbe  weder  Germanicus  noch  bedeutet  }!EB.  ZEBASTO  Y 
d.  h.  lEBAZTOr  TIOZ,  wie  dies  der  Verfasser  S.  56  f.  interpretirt. 

Die  folgenden  Capitel  >Die  Weisen  aus  dem  Morgenlande«,  »Das 
Edict  des  Kaisers  Augustus«  zeigen  den 'kirchlichen  Standpunkt  nun 
schon  deutlicher,  indem  die  kirchliche  Tradition  für  den  Verfasser  unan- 
tastbar und  die  Kenntniss  der  neueren  Litteratur  nicht  vorhanden  ist; 
das  gleiche  gilt  von  den  drei  folgenden  Capiteln,  die  Taufe,  das  Todes- 
jahr Christi  und  einige  Stimmen  aus  dem  christlichen  Alterthum  über 
das  Geburtsjahr  des  Herrn. 

Der  dritte  Theil  enthält  rein  christliche  Chronologie  und  kann  hier 
nicht  iiäher  in  Betracht  kommen;  der  vierte  Theil  Synchronismus  der 
Fülle  der  Zeiten  ist  zu  naiv,  um  von  historischem  Standpunkte  beurtheilt 
werden  zu  können.  Es  folgen  dann  noch  eine  Reihe  von  Belegen  meist 
astronomischer  oder  christlich -chronologischer  Natur. 

So  fällt  die  Arbeit  nicht  zu  ihrem  Vortheilc  auf  allen  Gebieten 
weit  von  der  doch  weder  vollendeten  noch  des  Mangels  an  conservativem 
Sinne  zu  beschuldigenden  Untersuchung  Zumpt's  ab. 

Victor  Duruy,  La  politique  des  Empereurs  Romains  a  l'egard 
du  druidisme.  Compte-rendus  des  seances  et  travaux  de  l'Academie 
des  sciences  morales  et  politiqucs  (Institut  de  France  1880  Juin 
p.  89G-905). 

Der  Verfasser  glaubt,  dass  das  Verfahren  des  Augustus  und  Tibe- 
rius  gegen  den  Druidismus  das  Verfahren  Traian's  gegen  die  Christen 
bestimmt  hat. 

Die  Organisation  Galliens  geht  auf  Augustus  zurück,  dem  die  geistige 
und  moralische  Eroberung  des  Landes  als  Aufgabe  zugefallen  war.  Die 
richterliche  Befugniss  der  Druiden  ging  bei  dieser  neuen  Organisation 
in  60  Körperschaften  mit  Civilgcrichtsbarkeit  und  durch  die  höhere  Ge- 
richtsbarkeit des  Provinzialstatthalters  verloren;  höchstens  auf  dem  ge- 
wiesenen Wege  als  Decurionen  und  Magistrate  konnten  jetzt  noch  die 
Druiden  ihre  frühere  riclitcrlicho  J'unction  üben,  nicht  mehr  kraft  ihres 
Priesteramts.  Die  Götter  Galliens  wurden  roraauisirt,  neben  ihnen  erhob 
üich  der  neue  Kaisercult:    der  flamen   in    den   einzelnen  Städten         der 


Zeit  der  Iiilior,  Flavier  iiiul  Aiitonino.  501 

Vorläufer  des  christlichen  Bischofs  —  hatte  die  Aufgabe,  die  alten  na- 
tionalen Priester  von  den  Altären  des  Teutates  und  Esus  zu  verdrängen. 
Auch  in  Gallien  wurde  der  Larencult  gefördert,  die  eiiiüussreiche  Kör- 
l)erschaft  der  Augustalen  bildete  sich  auch  hier.  Die  Krone  dieser  Or- 
ganisation wurde  der  gemeinsame  Kaisercult  zu  Lyon,  der  flamen  pro- 
vinciae  wurde  gewissermassen  zum  Wächter  dieser  neuen  Religion  — 
der  Vorläufer  des  christlichen  Erzbischofs  -  ;  neben  diesen  Anordnungen 
hatte  der  Druidismus  keinen  Raum  mehr.  Die  weltliche  Gewalt  brauchte 
keine  Hand  zu  rühren,  diese  neuorganisirte  geistliche  Hierarchie  besorgte 
schon  rasch  genug  die  Depossedirung  des  alten  nationalen  Clerus. 

Direct  grift'  der  Staat  nur  durch  das  Verbot  der  Menschenopfer 
ein;  damit  war  dem  Druideucult  seine  grösste  Anziehungskraft  genommen; 
auch  das  polizeiliche  Verbot  der  Nacht- Zusammenkünfte  beraubte  den- 
selben seines  Hauptagitationsniittels.  Dadurch,  dass  den  Anhängern  der 
alten  Religion  das  römische  Bürgerrecht  versagt  blieb,  wurde  die  Aristo- 
kratie derselben  entfremdet.  Besonders  wirksam  war  auch  die  ofticielle 
Geltung  der  lateinischen  Sprache,  welche  das  Keltische  auf  das  Land 
beschränkte  und  mit  ihm  den  alten  Glauben. 

Tiberius,  veranlasst  durch  den  Aufstand  des  Sacrovir,  dehnte  die 
Bestimmungen  der  lex  Cornelia  auf  die  Druiden  als  Magier  aus.  Clau- 
dius wird  nichts  weiter  gethan  haben,  als  die  Massregeln  des  Augustus 
und  Tiberius  von  neuem  einzuschärfen.  Doch  erhielt  sich  der  Druidis- 
mus noch  zwei  oder  drei  Jahrhunderte  hindurch.  Weder  Augustus  noch 
Tiberius  noch  Claudius  haben  eine  eigentliche  Verfolgung  —  inquisitio  — 
befohlen;  nur  das  Hervortreten  des  Druidismus  wurde  bestraft.  Ihr  Vor- 
gang war  für  Traiau  den  Christen  gegenüber  massgebend. 

Bruno  Bauer,  Das  Urevangelium  und  die  Gegner  der  Schrift 
»Christus  und  die  Cäsaren«.     Berlin  1880. 

Das  Buch  ist  wesentlich  Streitschrift,  in  welcher  die  Recensenten 
des  Bauer'scheu  Werkes  »Christus  und  die  Cäsaren«  bekämpft  werden, 
wie  schon  die  Ueberschriften  1.  der  Stand  der  Frage,  2.  die  Stimmung 
des  Augenblicks,  3.  das  Verglimmen  der  grossen  Kirchenlichter,  4.  die 
weltliche  Leuchte,  5.  der  Heiland  Seneca's,  6.  Christus  und  die  Cäsaren, 
7.  die  dunkclen  Massen  des  Urevangeliums,  zeigen.  Am  meisten  positive 
Ergebnisse  bieten  Cap.  5 — 7.  Da  aber  die  Erörterungen  tief  in  theolo- 
gische Fragen  eintreten,  so  kann  hier  nicht  auf  dieselben  eingegangen 
werden. 

Neubauer,  Beiträge  zu  einer  Geschichte  der  römischen  Christen- 
gemeinde in  den  beiden  ersten  Jahrhunderten.  Elbing.  Gymn.-Progr. 
1880. 

Der  Verfasser  erörtert  zunächst  die  Frage,  wann  sich  die  Ansicht 
von   einer  Stiftung  der  römischen  Gemeinde  durch  den  Apostel    Petrus 


502  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

und  seiner  bischöflichen  Würde  daselbst  gebildet  hat.  Die  älteste  nach- 
weisbare Quelle  ist  ein  confuser  Bericht  aus  dem  3.  Jahrhundert.  Diese 
Erzählung  wurde  veranlasst  durch  den  Mangel  an  Nachrichten  über  den 
Wirkungskreis  des  Apostels  seit  seiner  Befreiung  aus  dem  Kerker  unter 
Herodes  Agrippa  I. ,  steht  aber  in  unlösbarem  Widerspruche  mit  den 
sonstigen  Angaben  der  Apostelgeschichte  und  den  paulinischen  Briefen. 
Dagegen  glaubt  der  Verfasser  die  Tradition  über  den  Märtyrertod  des 
Petrus  und  Paulus  in  Rom  festhalten  zu  können;  da  er  neue  Beweise 
hierfür  nicht  beibringt,  so  ist  es  unnöthig  auf  dieses  Resultat  weiter 
einzugehen.  Auch  seine  Darlegung,  wie  das  Christenthum  nach  Rom 
gelangte  und  sich  dort  fortentwickelte,  bietet  durchaus  nichts  Erwähnens- 
werthes.  Lateinische  Grammatik  und  philologische  Interpretation  exi- 
stiren  für  den  Verfasser  nicht  und  er  meint  wohl  ein  gewaltiges  Argu- 
ment in's  Feld  geführt  zu  haben,  wenn  er  seine  Betrachtung  über  die 
sogenannte  Verfolgung  des  Nero  mit  dem  Satz  Nissen's  schliesst:  »Die 
Kirchengeschichte  würde  gegen  ihr  eigen  Fleisch  und  Blut  wüthen,  wenn 
sie  die  grossartige  Motivirung  des  ersten  erschütternden  Kampfes,  den 
der  neue  Glaube  gegen  die  heidnische  Weltmacht  geführt,  sich  escamo- 
tiren  liesse«.  Für  diesen  Standpunkt  würden  weitere  Erörterungen  nutz- 
los sein. 

Im  zweiten  Abschnitt  werden  die  Mitglieder  der  christlichen  Ge- 
meinde aus  den  höchsten  Ständen  näher  besprochen.  Für  Seneca's  Christen- 
thum hält  der  Verfasser  die  Beweise  bis  jetzt  nicht  erbracht,  dagegen 
zweifelt  er  nicht  an  dem  der  Pomponia  Graecina.  Auffallend  ist,  dass 
der  Verfasser  die  Aufstellungen  Rossi's  über  die  Mitglieder  des  flavischen 
Kaiserhauses  zurückweist,  dagegen  an  den  viel  kühneren  Interpretationen 
in  jenem  Falle  keine  Bedenken  findet.  Die  Lösung  liegt  wohl  darin, 
dass  Schnitze  u.  A.  in  letzterem  Punkte  dem  Verfasser  massgebend  waren. 
In  ähnlicher  Weise  verfolgt  der  Verfasser  die  Entwickelung  der  Christen- 
gemeinde weiter.  Er  kennt  dabei  die  neuere  Litteratur  ziemlich  genau, 
aus  diesem  Gruude  hauptsächlich  ist  seine  Arbeit  für  solche,  welche  der 
wissenschaftlichen  Production  nicht  zu  folgen  vermögen,  von  einigem 
Werthe. 

Emil  Schürer,   Die  Gemeindeverfassung   der  Juden   in  Rom   in 
der  Kaiserzeit.     Nach  den  Inschriften  dargestellt.     Leipzig  1879. 

Der  Verfasser  stellt  zuerst,  ohne  Neues  zu  bringen,  die  Ausbreitung 
der  jüdischen  Gemeinden,  insbesondere  im  Westen,  dar;  unter  den  zahl- 
reichen Rechten  und  Privilegien,  die  sie  im  Laufe  der  Zeit  erhielten, 
sind  namentlich  zwei  von  Wichtigkeit:  freie  Cultusübung  und  eine  be- 
schränkte Jurisdiction  gegen  ihre  Mitglieder. 

Weniger  bekannt  ist  die  innere  Verfassung  der  jüdischen  Gemein- 
den; diese  will  der  Verfasser  für  Rom  aus  den  in  den  letzten  Jalirzchnlcn 
dort  gefundenen  Inschriften  darstellen.    Die  Juden  bildeten  in  Rom  eine 


Zeit  der  lulier,  Flavier  und  Antonine.  503 

grössere  Anzahl  selbständig  organisirter  Gemeinden  (auvayioyac) ,  jede 
mit  eigener  Synagoge,  eigener  Gerusia  und  eigenen  Gemeindebeamten. 
Diese  Gemeinden  führten  besondere  Namen,  so  findet  sich  eine  aoMaycuyyj 
AuyouazTjcrcwv.  eine  <t.  'Ayomrcrjaccuv,  eine  er.  Bolumni.  Die  Ableitung  der 
Namen  von  August us  und  Aprippa  ist  vielleicht  nicht  ganz  so  einfach, 
wie  sie  dem  Verfasser  erscheint.  Auch  die  Erklärung  der  übrigen  Na- 
men bedarf  noch  sehr  der  weiteren  Untersuchung.  Nur  die  Begräbniss- 
plätze scheinen  verschiedenen  Gemeinden  gemeinschaftlich  gewesen  zu 
sein.  Die  auf  den  Inschriften  erwähnten  Aemter  sind  1.  der  yepuuacä/j- 
X^jQ,  das  Haupt  der  yspouaia  für  jede  Gemeinde.  Merkwürdigerweise 
werden  aber  nie  yspovzsg  oder  npsaßu-epoc  erwähnt;  dies  erklärt  Schürer 
daraus,  dass  diese  keine  Beamten  waren,  lieber  die  Art  der  Zusammen- 
setzung der  yspouoca  wissen  wir  so  wenig  wie  über  ihre  Competenz,  von 
der  sich  wohl  nur  so  viel  sagen  lässt.,  dass  sie  sich  nicht  auf  religiöse 
Angelegenheiten  beschränkte.  2.  Die  äp^uvrsg:  sie  waren  die  irpcuzsuovTzg 
rr^g  yspouacag  und  wurden  auf  bestimmte  Zeit  gewählt  und  zwar  immer 
mit  Beginn  des  bürgerlichen  Jahres  der  Juden  im  September;  neben  der 
Wahl  auf  Zeit  scheint  auch  die  Wahl  auf  Lebenszeit  vorgekommen  zu 
sein.  Auch  Unmündige  wurden  zu  Archonten  designirt.  Das  Collegium 
der  äp^ovTcg  mit  dem  ys,pooa'Mp-/r^g  an  der  Spitze  hatte  die  allgemeinen 
Anlegeuheiten  der  Gemeinde  zu  leiten.  3.  Der  dp^iaovdyujyog^  ein  be- 
sonderer Beamter  für  die  Ueberwachung  und  Leitung  des  Gottesdienstes. 
Ihm  stand  zur  Seite  4.  der  bnrjpizr^g^  der  Gemeindediener,  der  die  nie- 
deren Dienstleistungen  zu  besorgen  hatte;  er  war  aber  zugleich  auch 
Schulmeister,  der  die  Kinder  im  Lesen  zu  unterrichten  hatte.  Nicht  in 
die  Zahl  der  eigentlichen  Beamten  gehören  nazspsg  und  nrjzipeg  aowx- 
yioywv ;  diese  Bezeichnungen  sind  Ehrentitel  für  betagte  Gemeindeglieder. 
Auch  die  ypappazsTg  sind  nicht  eigentlich  Beamte ;  sie  bilden  den  Stand 
der  fachmännischen  Schriftgelehrten,  der  Juristen.  Auch  zu  diesen  Stellen 
werden  schon  unmündige  Kinder  designirt.  Der  endlich  noch  vorkommende 
Tipoazdzr^g  wird  ein  Patron  der  Gemeinde  sein,  der  sie  namentlich  nach 
aussen  hin  vertrat  und  ihr  bei  etwaigen  Conflicten  mit  der  Behörde 
Rechtsbeistand  leistete. 

45  Inschriften  bilden  den  Anhang. 

V.  Schultze,  Kulturgeschichtliche  Bilder  aus  dem  christlichen 
Älterthum.  Luthardt's  Zeitschrift  f.  kirchl.  Wissenschaft  und  kirchl. 
Leben  1880  S  34  if. 

Der  Verfasser  will  auf  Grund  hauptsächlich  der  durch  die  altchrist- 
lichen Begräbnissstätten  gebotenen  monumentalen  Quellen,  besonders  der 
Inschriften  und  Bildwerke ,  die  eine  und  die  andere  Seite  des  altchrist- 
lichen Privatlebens  zeichnen. 

Zu  diesem  Zwecke  entwirft  er  zuerst  ein  Bild  der  allgemeinen 
Verhältnisse   der  altchristlichen  Gemeinde   im  alten  Rom:    »Ein   Tag  in 


504  Römische  Gescliiclit"  und  Chronologie. 

Rom  im  Jahre  200«.  Aus  dem  bunten  Mosaikbildc ,  welches  der  Ver- 
fasser hier  zeichnet  und  das,  wie  alle  diese  Arbeiten,  den  Fehler  der 
Gencralisirung  vereinzelter  Thatsachen  an  sich  trägt,  genügt  es  einige 
Punkte  liervorzuheben. 

Der  Verfasser  polemisirt  S.  40  gegen  die  »besonders  bei  Kirchen- 
historikern beliebte  Meinung,  dass  die  Hefe  des  Volkes,   vor  Allem  die 
Sklaven  und  Freigelassenen,  das  Element  abgegeben  haben,  in  welchem 
die  Predigt  des  Evangeliums   vorzüglich  Aufnahme   gefunden   und   dass 
erst  etwa  seit  der  Mitte  des  3.  Jahrhunderts  das  Christenthum  aus  dieser 
Sphäre  in  höhere  Kreise  der  antiken  Gesellschaft  aufgestiegen  sei«,  und 
behauptet,  die  Monumente  zeigten  einen  ganz  anderen  Sachverhalt.    Da- 
nach soll  sich  ergeben,    »dass  die  breite  Basis  der  Kirche  Rom's  weder 
in  dem  Proletariat  noch  in  der  Sklavenschaft  gelegen  habe,  sondern  in 
denjenigen   Schichten   der  Bevölkerung,    welche  von   dem   einreissenden 
sittlichen  und   religiösen  Verfall   der   alten  Welt  am   wenigsten   berülirt 
worden   waren,    in   dem   Handwerkerstand   und   dem  kleineu   Gewerbe«. 
Der  Verfasser  stellt  sich  die  Kreise  der  Freigelassenen  und  den  Hand- 
werkerstand oifenbar  als  zwei  sehr  deutlich  unterschiedene  Bevölkerungs- 
theile  und  erstere  sowie  die  Sklaven  als  verkommene  Elemente  vor.    Er 
beweist  dadurch,  wie  wenig  er  die  Monumente  selbst  kennt,    von  denen 
er  so  grosses  Aufheben  macht.     Eben   dieser  Handwerkerstand   bestand 
zu  einem  grossen  Theile  aus  Sklaven  und  Freigelassenen;  die  Peregrincn 
—  der  Verfasser  zählt  selbst  Kleinasiaten,  Afrikaner,  Gallier  und  andere 
Nationen  auf    - ,   welche  ausserdem  in  Rom  waren ,  werden  gewiss  zum 
grossen  Theile   »iu   allen  Kulten  des  Orients«   heimischer  gewesen   sein 
als  die  Aristokratie;  dies  kann  der  Verfasser  aus  den  Sammlungen  der 
stadtrömischen  Inschriften  erfahren.    Wozu  also  solche  Phrasen  wie  »die 
gesunden  Elemente,  der  Kleinbürgerstand,  dem  für  die  Schäden  der  Zeit 
und  für  die  Erkenntniss  der  Heilmittel  der  Blick  noch  ungetrübt  war«  ? 
Wollte  der  Verfasser  diese  Elemente  kennen  lernen,   so  durfte  er  nicht 
in  Rom  suchen,  sondern  er  musste  in  die  Municipien  gehen;   da  konnte 
er  ein  anderes  und  richtigeres  Bild  zeichnen.    Und  wie  beweist  der  Ver- 
fasser seine  zweite  Behauptung  betreifs  der  »höheren  Kreise«  ?    Er  spricht 
allerdings  davon,  dass  man  »in  den  senatorischen  Familien  ebenso  Christen 
wie  imter  den  Sklaven  finde« ,  spricht  von  vornehmen  Frauen  der  römi- 
schen Aristokratie,   kaiserlichen  Beamten   und   Offizieren  u.  s.  w.     Aber 
wären  die  Beweise   auch    besser   fundirt,    als  sie  es   sind,    was  würde 
daraus  liervorgehen?    Noch  lange  nicht  das,  was  der  Verfasser  behauptet. 
Es  sind  Ausnahmen  sogar  bei   der   heutigen  Gestaltung  der  Martyrolo- 
gien  und  der  patristischen  Angaben,   welche  ja  die  Absicht  deutlich  an 
der  Stirn   tragen,  in  die  Familien  mit  alten  Namen   ihre  Anhänger  zu 
bringen.     Ich  meine,   nichts  ist  so  charakteristisch,  wie  die  Sagen  über 
die  Päpste;    welchen  Kreisen   entstammen   diese?    Wäre  dies   denkb.ir, 
wenn  wirklich  ein  grosser  Kreis  der   alten  oder   neuen  Aristokratie  der 


Zeit  der  Inlier,  Flavior  und  Antonine.  505 

Gemeinde  angehört  hätte?  Der  Verfasser  führt  die  Geschichte  des  Callistus 
an;  kann  er  sich  vorstellen,  eine  christliche  Gesellschaft,  welche  sich  aus 
Leuten  der  oberen  Zehntausend  rekrutirte,  habe  diesen  gemeinen  SchAvindler 
und  Betrüger  auf  den  bischöflichen  Stuhl  gelangen  lassen? 

Auch  über  die  Sklaverei  sucht  der  Verfasser  neue  Ansichten  zu 
verbreiten  Da  hören  wir,  von  vornherein  habe  das  Christenthum  die 
Sklaverei  als  provisorischen  Zustand  betrachtet  und  auf  deren  Beseitigung 
hingearbeitet.  Als  Beweis  dafür  führt  der  Verfasser  an:  »Nach  römi- 
schem Gesetze  konnte  kein  Sklave  ein  öffentliches  Amt  bekleiden;  die 
Kirche  Hess  auch  Sklaven  zu  den  geistlichen  Würden  zu.«  Die  Kirche 
befand  sich  hier  in  der  nämlichen  Lage  wie  andere  religiöse  Vereinigun- 
gen; römische  Collegien  Hessen  treigelassene  zu  geistliclicn  Aemtern  zu, 
Vereinigungen  von  Peregrinen  konnten  dies  ebenso  leiclit  für  Sklaven 
thun.  Aber  wie  kann  in  beiden  Fällen  von  öffentlichen  Aemtern  ge- 
sprochen werden?  Weiter  heisst  es  »die  antike  Rechtsordnung  verwarf 
die  Ehe  zwischen  Sklaven  und  Freigelassenen  als  illegitim,  die  Kirche 
erkannte  auch  solche  Ehen  an«.  Man  kann  hier  eigentlich  keinen  Ver- 
gleich ziehen.  Der  Staat  versagte  einer  solchen  Gemeinschaft  die  civil- 
rechtlichen  und  öffentlich  rechtlichen  Wirkungen;  wie  konnte  die  Kirche 
hieran  etwas  ändern?  Sie  konnte  solches  Zusammenleben  durch  den 
geistlichen  Segen  zu  heiligen  suchen,  weiteres  zu  thun  lag  doch  in  dieser 
Zeit  nicht  in  ihrer  Befugniss.  Endlich  beruft  sich  der  Verfasser  darauf 
»aus  den  Grabinschriften  ersehen  wir,  dass  innerhalb  der  Gemeinden  in 
grossem  Umfange  Freilassungen  von  Sklaven  ausgeführt  wurden«;  als 
Beweis  führt  er  an,  dass  ein  christliches  Ehepaar  sieben  Sklaven  freige- 
lassen habe.  Nun  erstlich  war  gesetzlich  der  Prozentsatz  der  Manu- 
missioncn  bestimmt,  zweitens  aber  nehme  sich  der  Verfasser  einmal  die 
Mühe,  in  den  »heidnischen«  Inschriften  zu  blättern,  und  er  wird  erstau- 
nen, wie  zahllosen  Freigelassenen  er  dort  begegnet;  davon  hatte  er  aller- 
dings keine  klare  Vorstellung,  denn  sonst  hätte  er  gewusst,  dass  eben 
dies  die  Elemente  waren,  aus  denen  sich  der  Stand  der  kleinen  Besitzer 
ergänzte. 

Eine  weitere  merkwürdige  Entdeckung  hat  der  Verfasser  »über 
die  Stellung  der  Frau  im  griechisch-römischen  Volksthum«  gemacht. 
Schon  diese  Zusammenstellung  zeigt  die  Kenntnisse  des  Verfassers  vom 
heidnischen  Alterthum.  Wer  die  Stellung  der  Frau  in  Griechenland  und 
Italien  identilicircn  kann,  dem  ist  das  Volksthum  beider  Länder  noch 
recht  fremd.  Ich  vermag  den  Verfasser  nur  auf  die  Darstellung  der 
römischen  Frauen  bei  Friedländer  zu  verweisen;  dort  kann  er  lernen, 
dass  schon  lange  vor  dieser  Zeit  die  Frau  ungefähr  die  diametral  ent- 
gcgesetzte  Stellung  besass  von  derjenigen,  welche  er  ihr  zuweist. 

Aus  einzelnen  Inschriften,  welche  alumni  ihren  Pflegeeltern  gewid- 
met haben,  hat  der  Verfasser  S.  47  eine  sehr  bewegliche  Stelle  von  der 
christlichen  Barmherzigkeit  zusaramengcsclzt;   von   den   grossartigen  In- 


506  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

stitutionen  der  Kaiser  des  zweiten  Jahrhunderts  und  den  Nachahmungen 
von  Privaten,  welche  man  unter  dem  gemeinsamen  Namen  der  Alimen- 
tarinstitutiouen  befasst,  hat  er  wohl  nie  gehört? 

Ich  denke,  es  wird  aus  dem  Angeführten  zur  Genüge  hervorgehen, 
dass  das  neue  wissenschaftliche  Rüstzeug,  in  dem  der  Verfasser  im  An- 
fang seines  Aufsatzes  sich  seinen  Lesern  vorstellt,  mehr  zum  Prunke  als 
zum  wirklichen  Gebrauch  beschafft  wurde.  Man  nützt  dem  Christenthum 
und  der  Erkenntniss  seiner  Entstehung  nicht,  wenn  man  Phantasiebilder 
auf-  oder  fortführt,  sondern  wenn  man  vor  Allem  einmal  sich  eine  ge- 
naue Kenntniss  der  Zeit  verschafft,  in  der  js  allmählich  sich  bildete; 
dazu  gehört  freilich  viele  Arbeit,  und  die  Inschriften  allein  thun  es  nicht; 
sie  wollen  nicht  bloss  citirt ,  sie  wollen  vor  Allem  gelesen  und  verstan- 
den sein. 

Von  eben  so  unrichtigen  Voraussetzungen  über  die  römisch -heid- 
nischen Verhältnisse  geht  der  sonst  mehr  zutreffende  zweite  Artikel 
IL  Handwerk  und  Handwerker  in  der  alten  Kirche  S.  66  ff.  aus.  Der 
Verfasser  nimmt  au,  dass  der  ganze  Handwerkerstand  auch  in  der  Kaiser- 
zeit gering  geachtet  gewesen  sei,  und  es  schweben  ihm  dabei  die  be- 
kannten Aeusserungen  der  Schriftsteller  vor.  Aber  diese  Vorstellung 
ist  kaum  historisch,  beziehungsweise  die  Anwendung,  die  davon  auf  die 
christlichen  Verhältnisse  gemacht  wird,  ist  falsch.  Wenn  die  höchsten 
Stände  auf  die  Gewerbetreibenden  mit  Verachtung  herabsehen,  so  ist 
doch  daraus  nicht  zu  schli essen,  dass  letztere  auch  unter  sich  diese  Ver- 
achtung aufrecht  erhalten  hätten.  Der  Verfasser  sagt  freilich  S.  70  »die 
Gewerbsgenossen  im  Heidenthum  hätten  im  Allgemeinen  von  ihren  Grab- 
steinen die  Erwähnung  ihres  Berufs  ferngehalten « ,  aber  gerade  das 
Gegentheil  ist  wahr.  Hätte  der  Verfasser  sich  nur  die  Mühe  genommen 
in  dem  bekannten  Index- Capitel  der  Inschriften  artes  et  ofticia  privata 
zu  blättern,  so  wäre  er  hier  eines  Besseren  belehrt  worden.  Nicht 
nur  die  Männer,  sondern  sogar  die  Frauen  werden  mit  ihrem  Gewerbe 
Opstetrix,  Piscatrix  etc.  bezeichnet.  Und  umgekehrt  wird  auf  den 
gallischen  Inschriften  (le  Blant  p.  118)  in  geradezu  auffälliger  Weise 
über  die  Lebensstellung  der  Todten  geschwiegen.  Der  Verfasser  sehe 
sich  einmal  die  Kaisergeschichte  an,  so  weit  sie  die  Person  der  Re- 
genten und  ihrer  Gehülfen  betrifft,  und  er  wird  vielleicht  einige  fin- 
den, die  aus  diesem  angeblich  so  verachteten  Handwerkerstande  her- 
vorgegangen sind,  er  sehe  sich  so  geachtete  Corporatiouen  wie  der 
Flussschiffer  etc-  an,  und  er  wird  vielleicht  andere  Ansichten  über  die 
Acstimation  des  Gewerbes  in  der  Kaiserzeit  bekommen.  Aber  freilich 
auch  hier  war  Rom  der  wenigst  glückliche  Griff,  und  nur  des  Verfassers 
Unkcinitniss  jener  Zeiten  kann  zu  seiner  Entschuldigung  dienen;  aller- 
dings hätte  sich  selbst  in  Rom  auch  bei  bescheidenen  Kenntnissen  der 
»heidnischen«  Verhältnisse  ein  anderes  Bild  entwerfen  lassen.  Was  soll 
das  also  für  ein  neues  Moment  sein,  welche  das  Christenthum  herein- 
brachte? dass  die  meist  aus  Handwerkern  und  Gewerbtreibenden  beste- 


Zeit  der  lulier,  Flavier  und  Anlouine.  507 

hende  Christengemeinde  verhältnissmässig  viele  Grabsteine  aufweist,  auf 
denen  Handwerker  die  Gewerbe  bezeichnen,  ist  zu  natürlich,  um  beson- 
ders hervorgehoben  zu  werden.  Aber  gerade  deshalb  folgt  aus  diesem 
Verhältnisse  noch  nicht  das,  was  der  Verfasser  daraus  schliessen  möchte. 
Die  Propaganda  und  Missionsthätigkeit,  welche  der  Verfasser  an  das 
Wandern  der  alten  Handwerker  knüpft,  kann  auf  historische  Wahrheit 
keinen  Anspruch  erheben,  doch  darüber  kann  man  mit  dem  Verfasser 
nicht  rechten;  solche  Bilder,  wie  er  sie  zeichnen  will,  bedürfen  immer 
starker  Retouche  durch  die  Phantasie.  Aber  was  sollen  solche  haltlose 
Redensarten  wie  z.  B.  S.  74,  wo  der  Verfasser  die  heidnische  Propa- 
ganda eines  Bergwerksarbeiters  im  Laurion  schildert  und  mit  den  Wor- 
ten schliesst:  »das  vermochte  einer  von  denen,  die  keine  Hoffnung  haben, 
ein  Heide.  Um  wie  viel  mehr  aber  musste  die  Rede  dessen  die  Herzen 
der  Zunftgenossen  bewegen,  der  jene  Glaubensstärke  und  Innigkeit  in 
sich  trug,  die  allein  dem  Worte  Gottes  entspringt«.  Derartige  Dinge 
gehören  höchstens  in  eine  Erbauungsstunde,  wo  es  auf  Rührung  und 
Erhebung  der  Zuhörer  ankommt,  aber  doch  nicht  in  eine  Abhandlung, 
die  Anspruch  erhebt  historisch  zu  sein.  Wenn  der  Verfasser  einige 
Kenntniss  von  den  heidnischen  Inschriften  hätte,  so  würde  er  wissen, 
dass  auch  in  jenen  heidnischen  Conventikeln  Hoffnung,  Glaubensstärke  und 
Glaubensinnigkeit  sich  in  weit  intensiverer  Weise  aussprechen,  als  dies  nur 
irgendwie  in  christlichen  geschieht  und  zu  welchem  Glaubensmuth  der 
Mithracult  noch  im  Ausgange  des  vierten  Jahrhunderts  seine  Verehrer 
begeisterte,    dürfte   einem  christlichen   Archäologen  doch  bekannt  sein. 

Vn.    Die  Zeit  der  Verwirrung. 

Adolphe  deCeuleneer,  Essai  sur  la  vie  et  le  regne  de  Septime 
Severe,    ßruxelles  1880. 

Der  Verfasser  bespricht  in  der  Einleitung  die  Quellen,  ohne  irgend 
Neues  zu  sagen  und  kommt  zu  dem  Schlüsse,  dass  Dio,  Herodian  und 
Marius  Maximus  allein  eigentlich  als  Quellen,  alle  übrigen  Schriftsteller  nur 
als  Ableitungen  gelten  können.  Den  Werth  Herodian's  stellt  er  am  nie- 
drigsten, den  Dio's  am  höchsten,  ohne  desshalb  mit  Höfner  alle  ander- 
wärts berichteten  Thatsachen,  die  sich  nicht  bei  Dio  bestätigt  finden,  zu 
verwerfen.  Mit  Recht  hebt  er  den  Werth  der  Inschriften  gerade  für 
diese  Regierung  hervor;  er  hat  auch  überall  dieselben  mit  Umsicht  und 
umfassender  Kenntniss  benutzt  und  ausgebeutet. 

Das  Buch  zerfällt  in  zwei  Theile,  von  denen  der  erste  die  äussere 
Geschichte  —  la  vie  publique  et  les  ditferentes  guerrcs  de  Severe  — 
der  zweite  die  innere  Geschichte  —  sa  politique  et  les  changcments 
qu'il  introduisit  taut  dans  le  droit  quo  dans  l'adniinistration  —  enthält. 
Im  ersten  Capitel  wii'd  die  Geschichte  des  Severus  vor  seiner  Erhebung 
auf  den  Kaiserthron  erzählt;  hierbei  findet  der  Verfasser  Gelegenheit 
den  cursus  bonorum  des  Severus  ausführlich  zu  erörtern  und  vielfach 


f)OS  Röniisclie  Geschichte  und  Chronologie. 

irrige  Ansichten  zu  berichtigen.  Cap.  2  schildert  die  Proklamiruug  des 
Severus  und  den  Kampf  gegen  Didius  lulianus,  Cap.  3  seinen  Aufenthalt 
in  Rom,  Cap.  4  —  7  seine  Kriege  gegen  Niger,  Albinus,  im  Orient  und 
in  Britannien.  In  einem  Exkurse  zu  Cap.  3  wird  die  Ertheilung  des 
Cäsartitels  an  Albinus  dem  Severus  und  zwar  unmittelbar  vor  seinem 
ersten  Einzüge  in  Rom  vindicirt.  Im  fünften  Capitel  erörtert  der  Ver- 
fasser die  Frage  nach  der  staatsrechtlichen  Stellung  des  Albinus;  er 
kommt  zu  dem  Schlüsse,  dass  die  Bezeichnungen  Aug.  und  trib.  pot., 
welche  uns  bei  Albinus  begegnen,  lediglich  der  Schmeichelei  von  Haus- 
beamten entsprungen  sei;  wir  glauben  dies  bezüglich  des  Aug.  Namens, 
dagegen  ist  es  wenig  wahrscheinlich,  dass  Albinus  die  trib.  pot.  nicht 
besessen  habe.  Alle  diese  Untersuchungen  sind  mit  Umsicht  und  ge- 
nauer Kenntniss,  sowie  geschickter  Verwerthung  des  inschi-iftlichen  Ma- 
terials geführt;  aber  gerade  dadurch  wird  der  schlimme  Stand  der  Ueber- 
lieferung  uns  recht  klar  vor  Augen  geführt.  Die  Chronologie  ist  darin 
nirgends  beachtet  und  der  Verfasser  hat  vielleicht  Recht  daran  gethan, 
von  seiner  Arbeit  den  Versuch  fernzuhalten,  neue  Hypothesen  auf  die- 
sem Gebiete  den  vorhandenen  hinzuzusetzen,  indem  er  eine  chronolo- 
gische Anordnung  zurückwies.  Am  wenigsten  befriedigend  ist  die  Be- 
nutzung der  Ueberliefernng  im  letzten  Capitel ,  den  britannischen  Ver- 
hältnissen. Die  Berichte  über  die  letzten  Beziehungen  Severus'  zu  sei- 
nem Sohne  Caracalla  sind  so  von  Mythenbildung  durchdrungen,  dass 
hier  sicherlich  eine  schneidigere  Kritik  geübt  werden  musste,  als  sie 
der  Verfasser  zugelassen  hat. 

Der  zweite  Theil  der  Untersuchung  enthält  folgende  Capitel:  1.  Po- 
litique  de  Severe,  2.  Plautien  et  ses  cruautes,  3.  Les  chretiens  sous 
Severe,  4.  Changements  introduits  dans  l'ordre  administratif,  5.  Change- 
mcnts  introduits  dans  le  droit. 

Der  Verfasser  will  in  der  Politik  des  Severus  zwei  verschiedene 
Perioden  unterscheiden,  die  des  Kampfes  gegen  die  Nebenbuhler  um 
die  Krone  und  die  der  gesicherten  Alleinherrschaft;  nur  die  zweite 
Periode  liefert  nach  seiner  Ansicht  das  Material  zu  einer  sicheren  Beur- 
theilung  des  Severus.  Das  Ergebniss  ist  nach  Ceulenoer's  Ansicht,  dass 
Severus  eine  absolute  Herrschergewalt  herstellen,  die  republikanischen 
Institutionen  —  jusqu'au  dernier  souvenir  —  beseitigen  und  diese  neu 
gegründete  Herrschermacht  seinen  Söhnen  hinterlassen  will.  Der  Ver- 
fasser geht  hier  etwas  zu  weit.  Hätte  dies  Severus  so  klar  und  deut- 
lich gewollt,  so  hätte  er  zur  diokletianischeu  Monarchie  —  von  der 
Senatherrschaft  abgesehen  —  gelangen  müssen;  dies  ist  indessen  bei  wei- 
tem nicht  der  Fall.  Auch  die  Erklärung,  welche  der  Verfasser  dafür 
giebt,  dass  dieser  von  Severus  begründete  Absolutismus  sich  doch  nicht 
fähig  erwies  das  Reich  zu  retten,  ist  entschieden  unrichtig;  er  meint: 
la  fautc  politique  de  Severe  n'est  pas  d'avoir  consolide  le  despotismc  — 
jl  ctait  necessairc  a  Rome       mais  d'avoir  aifaibli  parle  relächement  de 


Zeit  dor  Verwirrung.  509 

la  discipliue  militaire  et  des  moeurs  guerricres,  la  force  armee,  le  seul 
soutien  possible  d'un  pouvoir  absolu.  Diese  sogenannte  Verderbniss  der 
Heereszucht  ist  doch  zu  wenig  erwiesen  und  einem  Kaiser  wie  Severus 
am  wenigsten  ohne  Weiteres  zuzutrauen.  Aber  auch  die.  Vollendung  des 
Absolutismus,  welche  Ceuleneer  dem  Severus  zuschreibt,  ist  verfrüht;  mit 
Severus  beginnt  —  wie  der  Verfasser  auch  ganz  richtig  am  Sehluss  S.  294 
ausführt  --  das  Uebergangsstadium  aus  der  Dyarchie  Augustus'  in  den 
Absolutismus  Diokletian's.  Und  wenn  die  von  Severus  angebahnte  Herr- 
scliaft  sich  ohnmächtig  erwies,  den  Verfall  des  Reiches  aufzuhalten,  so 
dürfte  doch  wohl  die  Erklärung  darin  liegen,  dass  derselben  ein  ande- 
res Verhängniss  anhaftete,  die  individuelle  Unzulänglichkeit  des  un- 
umschränkten Herrschens  gegenüber  der  nun  vorliegenden  Nothwendig- 
keit,  allein  diesen  mächtigen  Staatskörper  zu  beseelen;  damit  ging  die 
Selbstlierrschaft,  auf  welcher  das  Principat  beruhte,  über  auf  die  Um- 
gebung der  Regenten,  in  erster  Linie  auf  die  Commandanten  der  Garde. 
Der  Verfasser  würde  dieser  unrichtigen  Auffassung  entgangen  sein,  wenn 
er  die  einzelnen  constitutiven  Aenderungen  dieses  Kaisers  sich  überall 
klar  vor  Augen  gestellt  hätte.  So  finden  wir  die  Ausdehnung  der  pro- 
consularischen  Gewalt  auf  Italien  nur  in  ihrer  militärischen  Wirkung, 
der  Stationirung  einer  Legion  in  Italien,  gewürdigt;  die  recht  bedeu- 
tungsvolle Aenderung  in  der  Titulatur,  wonach  den  Mitregenten  seit  die- 
ser Zeit  die  secundäre  proconsularische  Gewalt  nicht  mehr  ertheilt  ward, 
ist  ebenso  wenig  berücksichtigt.  Von  der  Gardepräfektur  wird  zwar 
wiederholt  gesprochen;  die  allgemeinere  Bedeutung,  welche  der  Erhe- 
bung des  Plautianus  zum  Consulate  zukommt,  indem  die  Spitzen  der 
präfektorischen  Laufbahn  fast  gleichberechtigt  neben  die  der  senatori- 
schen treten,  tritt  nicht  gehörig  hervor.  Das  Verhältniss  zum  Senate 
wird  von  dem  Verfasser  viel  zu  einseitig  geschildert;  er  hebt  nur  die 
Beschränkungen  hervor,  welche  Severus  an  den  seuatorischen  Befug- 
nissen übte:  gerecht  würde  er  dieser  Politik  nur  geworden  sein,  wenn 
er  dieselbe  im  Zusammenhange  vor-  und  rückwärts  betrachtet  hätte ;  die 
Tendenzen,  welche  mit  dem  Senatkaiserthum  des  Pupienius  und  Balbinus, 
später  des  Tacitus  zum  Ausdruck  gelangten,  waren  auch  schon  bei  der 
Thronbesteigung  des  Severus  vorhanden.  Auch  die  Wahl  der  Garde- 
präfekten  aus  der  Zahl  der  grossen  Juristen  wird  in  diesem  Zusaramen- 
Jiang  zu  einseitig  aufgefasst.  Ceuleneer  meint,  Severus  hätte  sich  der- 
selben hauptsächlich  zur  Unterdrückung  des  Senates  bedient;  man  wird 
mit  mehr  Recht  sagen  können,  dass  liierfür  namentlich  ihre  Thätigkeit 
im  kaiserlichen  Consilium  neben  ihrer  eigenen  wachsenden  Jurisdiction 
bestimmend  war.  Zu  wenig  Bedeutung  hat  dagegen  der  Verfasser  in 
demselben  Zusammenhange  der  Erscheinung  beigelegt,  dass  seit  Severus 
der  Kaiser  die  Designation  der  Beamten  besitzt;  vielleicht  wäre  auch 
mit  einiger  Wahrscheinlichhoit  die  Aenderung  in  der  Ernennungsweise 
der  senatorischon  Slattlialtor  auf  dieses  Regiment  zurückzuführen  ge- 
wesen. 


510  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

Sehr  fleissig  sind  die  Untersuchungen  über  die  Ehrendenkmäler, 
welche  diesem  Kaiser  in  den  Provinzen  errichtet  wurden;  sie  finden  sich 
auf  S.  1G9  187  zusammengestellt;  nicht  minder  sorgfältig  sind  die  Samm- 
lungen der  administrativen  Aenderungen  insbesondere  auf  dem  Gebiete 
des  Municipahvcsens  und  auf  dem  Rechtsgebiete;  man  wird  hier  kaum 
etwas  Erwähnenswerthes  vermissen;  vielleicht  hätten  in  dem  letzteren 
Capitel  die  Competenz- Erweiterungen  und  Veränderungen  der  höchsten 
Gerichtsherren  schärfer  und  übersichtlicher  hervorgehoben  werden  kön- 
nen. Ein  eigenes  Capitel  hat  der  Verfasser  dem  Gardepräfekten  Plau- 
tianus  gewidmet;  er  hält  darin  doch  wohl  zn  ängstlich  an  der  Ueber- 
lieferung  fest.  Mehr  hervorgehoben  hätte  werden  können,  dass  sich  in 
der  Verschwägerung  mit  demselben  der  nutzlose  Versuch  wiederholt,  das 
nötliige  Vertrauensverhältniss  zwischen  Kaiser  und  Gardekommandanten 
durch  dieses  Band  herzustellen.  Auch  der  Christenverfolgung  hat  Ceule- 
neer  ein  eigenes  Capitel  gewidmet;  man  wird  seinen  Resultaten  im  Gan- 
zen, wenn  auch  nicht  in  manchen  Einzelheiten,  beistimmen  können.  Den 
Apollonius  von  Tyana  sieht  er  als  eine  Tendenzschrift  an,  entstanden 
auf  Veranlassung  der  Julia  Domna,  um  auch  dem  restaurirten  Hciden- 
thum  seine  Wunderthaten  zu  schaffen.  Die  Verfolgung  der  Christen  gilt 
dem  Verfasser  als  lediglich  politischer  Akt,  hervorgerufen  durch  den 
subversiven  Charakter  der  neuen  Religion,  welche  sich  den  Alleinbesitz 
der  Wahrheit  vindicirte  und  die  Unterordnung  der  weltlichen  Gewalt 
unter  die  geistliche  verlangte.  Die  Verfolgung  wurde  zunächst  durch 
die  Unruhen  der  palästinensischen  Juden  veranlasst,  201  verbot  ein  kai- 
serliches Edict  den  Uebergang  zum  Juden-  und  dem  damit  verwandten 
Christenthum ;  letzteres  aber  wurde  allein  getroffen;  in  Afrika  insbeson- 
dere traten  starke  Verfolgungen  ein;  auch  in  Alexandrien  und  anderen 
Orten  regte  sich  der  hier  immer  blühende  religiöse  Fanatismus. 

Alles  in  Allem  ist  das  Buch  eine  werthvoUe  Bereicherung  der 
Specialarbeiten  über  die  Kaisergeschichte. 

Edgar  Zevort,  De  gallicauis  Imperatoribus.    Doctordissertation. 
Paris  1880. 

Der  Verfasser  will  die  Nachrichten  über  die  gallischen  Usurpa- 
toren von  257  —  275  zusammenstellen  und  sichten.  Dies  ist  ihm  im  er- 
stercn  Sinne  nur  unvollkommen,  im  letzteren  gar  nicht  gelungen.  Be- 
züglich der  Schriftqucllca  hätte  ihr  Wcrth  ganz  anders  untersucht  und 
festgestellt  werden  müssen,  als  es  geschieht;  denn  hier  bringt  der  Ver- 
fasser lediglich  einige  Notizen,  wie  sie  in  den  Litteraturgeschichten  gang 
und  gäbe  sind.  Für  Münzen  und  Inschriften  hält  er  sich  besonders  an 
de  Wittc's  bekanntes  Werk  über  die  gleiche  Epoche,  von  dem  dem- 
nächst der  zweite  Band  zu  erwarten  steht.  Wie  unvollkommen  die  Ar- 
beit ist,  will  ich  an  einigen  Beispielen  zeigen.  Die  chronologische  Frage, 
ob  Postinnus   250  —  08   oder  wie  de  Witte   Rev.  Num.  1844   S.  34G   an- 


Zeit  der  Verwirrung.  511 

setzte,  258—267  regierte,  wird  gar  nicht  berührt;  der  Sohu  des  Gal- 
lienus,  den  Postumus  tödten  liess,  heisst  bei  dem  Verfasser  Saloninus; 
er  hätte  wissen  müssen,  dass  hier  vielmehr  der  ältere  gemeint  ist,  P.  Cor- 
nelius Licinius  Valerianus;  der  allerdings  nocli  in  allen  anderen  Ge- 
schichtswerken —  auch  Th.  Bernhardt,  Geschichte  Rom's  von  Valerian 
bis  zu  Diokletian's  Tode  S.  48  hat  hier,  wie  meist,  falsche  Namens- 
angaben; auf  derselben  Seite  heisst  der  Kaiser  Postumus  Caius  (!)  Mar- 
cus Postumus  (sollte  natürlich  Caesar  heisscn)  —  aufgeführte  jüngere 
Sohn  des  Gallienus  wurde  erst  an  des  älteren  Stelle  zum  Cäsar  ernannt, 
wie  Mommsen  schon  vor  24  Jahren  bewiesen  hat.  Von  den  für  diese 
Regierung  so  bedeutenden  und  zahlreichen  Münzfunden,  die  auch  ge- 
schichtlich lehrreich  sind,  erfährt  man  keine  Silbe;  ebensowenig  davon, 
dass  nach  Postumus'  Tode  Spanien  verloren  gegangen  sein  muss,  da 
hier  CLL.  2,  3619.  3737  Claudius  II  anerkannt  ist  (im  Jahre  269). 
Ebenso  sind  dem  Verfasser  über  die  Reihenfolge  der  gallischen  Kaiser 
keine  Zweifel  erwacht;  wahrscheinlich  ist  dieselbe:  Postumus  —  Lae- 
lianus  —  Marius  —  Victorinus  —  Tetricus.  Wenn  er  die  Frage  über 
die  Namen  des  letzteren  —  bekanntlich  existiren  mehrere  Lesarten  auf 
Münzen  und  Inschriften  —  für  entschieden  hält  zu  Gunsten  von  Caius 
(sie)  Pins  Esuvius  Tetricus,  so  dürfte  diese  Hoffnung  doch  etwas  zu  san- 
guinisch sein.  Es  dürfte  demnach  kaum  noch  ein  Zweifel  bestehen,  dass 
die  Arbeit  eine  Bereicherung  unseres  Wissens  über  jene  interessante 
Zeit  nicht  giebt. 

J.  Klein,  Odaenathus  Augustus.   Rhein.  Mus.  f.  Phil.  N.  F.  35, 490 f. 

Der  Verfasser  will  v.  Gallien.  12  consulta  Valeriani  fratris  etc.  in 
consulatu  emendiren  und  daraus  das  Jahr  265  als  Zeit  der  Verleihung 
des  Augustustitels  gewinnen.  Der  Consul  Lucillus  des  Jahres  265  würde 
sich  damit  zugleich  als  Verwandter  des  Gallienus  und  Valerianus  ergeben. 

In  derselben  Zeitschrift  S.  154,  317  und  634  bringt  der  Vei'fasser 
Aufsätze  über  C.  Vibius  Rufinus,  der  um  das  Jahr  43  leg.  pr.  pr.  von 
Germania  inf,  war,  C  lulius  Comraodus  Orfitianus,  der  in  der  zweiten 
Hälfte  der  Regierung  von  Antoninus  Pius  leg.  pr.  pr.  von  Thracieu, 
dann  von  Pannonia  inf.  und  Syria  war,  P.  Rubrius  Barbarus,  der  741/13 
Präfekt  von  Aegypten  war  —  seine  Verwaltung  hat  wahrscheinlich  nicht 
vor  Anfang  732  begonnen  und  sicher  bis  zum  Jahre  741  gewährt  — , 
Sulla  Cerialis,  der  mit  dem  von  Elagabal  ermordeten  Statthalter  von 
Cappadocien,  Sulla,  identisch  ist,  L.  Tutiiius  Pontianus  Gentianus,  wel- 
cher für  den  in  den  Handschriften  und  Ausgaben  vit.  Anton,  philos.  29,  1 
Utilius  genannten  Liebhaber  der  Faustina  erklärt  wird. 

Otto  Kämmel,  Die  Anfänge  deutschen  Lebens  in  Oestcrreich 
bis  zum  Ausgange  der  Karolinger  Zeit.  Mit  Skizzen  zur  keltisch-rö- 
mischen Vorgeschichte.     Leipzig  1879. 

Für  den  Jahresbericht  kommen  nur  die  letzteren  in  Betracht, 
S-  5 — 141  des  Buches.     Der  erste  Abschnitt  stellt  die  römische  Erobe- 


512  Römische  Geschiclito  und  Chronologie. 

rung  dar;  es  liegt  in  der  Natur  der  Sache,  dass  nach  den  Arbeiten 
Mommsen's  im  dritten  Bande  des  C.  I.  L.  hier  im  Wesentlichen  nur  Be- 
kanntes vorgebracht  wird;  in  einigen  topographischen  Fragen  schliesst 
sich  der  Verfasser  Gooss  an.  Im  zweiten  Abschnitt  behandelt  der  Ver- 
fasser die  Zustände  Noricums  und  Pannoniens  zur  Zeit  der  Unterwerfung. 
Er  schildert  nach  einander  die  keltische  Einwanderung,  die  in  Folge 
dieser  in  Noricum  und  Pannonien  auftretenden  Stämme  und  die  Cultur 
beider  Landschaften.  Die  Noricums  ist  weit  bedeutender  als  die  Pan- 
noniens, Während  in  letzterem  Lande  noch  im  Anfange  der  Kaiserzeit 
nur  sehr  wenig  entwickelte  Zustände  herrschen,  eine  dünne  Bevölke- 
rung sich  mühsam  nährte,  politischer  Verband  nur  in  Form  von  Ge- 
schlcchtsverband  bestand,  zeigt  Noricum  weit  entwickeltere  Verhältnisse. 
Zuerst  fanden  hierher  etruskische  Gewerbe-  und  Kunst-Erzeugnisse  ihren 
Weg,  während  die  Verbindung  mit  Ländern  griechischer  Zunge  und 
dem  römischen  Italien  nur  gering  war;  später  verdrängte  römische  Kul- 
tur, Sprache  und  Schrift  die  etruskischen  Einflüsse;  die  Aufschrift  der 
Münzen  ist  lateinisch.  Von  der  Lebensweise  giebt  der  Verfasser  ein 
sehr  anziehendes  Bild.  In  Cap.  3  erhalten  wir  ein  Bild  der  römischen 
Verwaltung  und  Cultur  bis  auf  Diokletian.  Der  Verfasser  legt  nach  ein- 
ander dar,  wie  die  Trennung  der  ursprünglich  vereinigten  Gebiete  von 
Pannonia  Noricum,  Illyricum,  Dalmatia  und  Mösia  immer  weiter  geht; 
während  aber  in  Pannonia  die  innere  Organisation  noch  lange  auf  der 
Gauverfassung  ruht,  womit  die  starke  Aushebung  von  auxilia  zusammen- 
hängt, drang  in  Noricum  rascher  das  städtische  Wesen  durch.  Die  bei- 
den Provinzen  verhalten  sich  auch  in  ihrer  militärischen  Besatzung  und 
Vertheidigung  verschieden;  bei  Pannonien  wird  der  Grenzschutz  seit 
Augustus  in  immer  steigendem  Masse  hergestellt,  vier  Legionen,  vier 
mächtige  feste  Lager  bei  Brigetio  und  Aquincum,  Vindobona  und  Car- 
nuntum,  die  wieder  durch  zahlreiche  Forts  in  Verbindung  gesetzt  sind, 
schützen  neben  der  natürlichen  Bastion  Siebenbürgen's  in  den  Zeiten 
Traian's  und  Hadrian's  die  Reichsgreuze,  während  Noricum  früher  sehr 
wenig  geschützt  war  und  erst  seit  den  Marcomannenkriegen  in  Lauria- 
cum  ein  festes  Lager  und  in  einer  Reihe  von  Forts  Deckung  seiner 
Flussmündungen  und  Strassenzüge  erhält.  Letzteren  widmet  der  Ver- 
fasser eine  gesonderte  Betrachtung.  Von  Aquileia  aus  ziehen  die  grossen 
Strassenzüge  nach  Siscia,  Vindobona,  Carnuntum,  Savaria  und  Scar- 
bantia  ebenso  wie  nach  Orilava  (Wels)  und  Juvuvum  (Salzburg),  überall 
durch  Querstrassen  verbunden.  Die  Betrachtung  des  Verhältnisses  der 
Provincialen  zum  römischen  Heere  zeigt,  dass  Pannonier  insbesondere 
schon  in  der  früheren  Kaiserzeit  zahlreich  in  den  Heeren  sich  finden, 
aber  seit  Severus  auch  massenhaft  in  die  Garde-  und  Elitetrupj)cn  ge- 
langen; die  Rekrutirung  der  vier  pannonischen  Legionen,  eines  grossen 
Theiles  der  auxilia  aus  dem  Lande  erklärt  den  Einflnss,  den  Illyrien 
seit  Severus  auf  die  Besetzung  des  Kaiserthrones  gewann.    An  die  Lager 


Die  Zeit  der  Verwirruug.  513 

schliesst  sich  naturgemäss  die  Entwickelung  dei'  Lagerstädte,  so  auch 
ihre  Darstellung  an,  ebenso  ihr  Verhältniss  zur  Städtebilduug  überhaupt; 
bei  der  Verfassung  dieser  Städte  muss  natürlich  auch  das  Verhältniss 
der  attribuirten  Landgemeinden  besprochen  werden;  alle  diese  Aufgaben 
hat  der  Verfasser  in  sehr  befriedigender  Weise  gelöst.  Die  rasche  Ent- 
wicklung städtischer  Gemeinden  war  ebenso  wohl  Folge  als  Ursache  des 
gesteigerten  wirthschaftlichen  Lebens.  Dazu  trug  vor  Allem  der  Friede 
bei,  die  Herstellung  eines  Zollgebietes  von  Rätien  bis  zum  Pontus, 
Strassenanlagen  und  Flussverkehr  auf  der  Donau.  Unter  den  Ausfuhr- 
artikeln spielen  die  Bergwerkserzeugnisse,  unter  den  Einfuhrgegenständen 
Wein,  Oel  und  Industrieerzeugnisse  die  Hauptrolle.  Baukunst  und  Freude 
an  plastischem  Schmucke  sind  von  den  Italikern  dem  Lande  mitgetheilt 
worden.  Im  Grossen  und  Ganzen  hat  Panuonien  wie  Noricum  das  Mass 
einer  sehr  bescheidenen  provinciellen  Cultur  nicht  überschritten;  Amphi- 
theater und  Schauspielhäuser  fehlen  der  im  Ganzen  einfach  gebliebenen 
und  ernsten  Lebensweise  dieser  Grenzlande.  Im  religiösen  Leben  mani- 
festirt  sich  grosse  Mannichfaltigkeit;  namentlich  zeigt  sich  stark  orien- 
talische Beimischung,  in  welcher  wiederum  der  Mithradienst  die  erste 
Stelle  einnimmt.  Doch  wäre  die  Annahme  ejitschieden  verfehlt,  dass 
das  Keltenthura  durch  die  Romanisirung  völlig  verdrängt  worden  wäre. 
Der  römische  Einfluss  überwog  im  heutigen  Kärnten  und  Südsteiermark 
und  Kraiu,  sowie  im  nördlichen  Salzburg  und  im  südlichen  Ober-Oester- 
reich  auf  der  einen,  in  dem  Striche  längs  der  Donau  auf  der  anderen 
Seite;  in  den  dazwischen  liegenden  Theilen  kam  er  nur  schwach  oder 
so  gut  wie  gar  nicht  zur  Geltung,  in  ihnen  erhielt  sich  auch  wenig  be- 
rührt das  keltische  Volksthum;  hier  sind  auch  die  einheimischen  Per- 
sonennamen viel  stärker  vertreten,  natürlich  erhielt  sich  auch  hier  die 
Volkssprache.  Die  Städte  sind  im  Wesentlichen  römische  Sprachinseln 
geblieben  inmitten  keltischer  Bevölkerung.  Von  einem  keltischen  Stammes- 
bewusstsein  kann  jedoch  nirgends  die  Rede  sein. 

Im  vierten  Abschnitt  sind  das  Christenthum  und  die  Vorboten  der 
Völkerwanderung  dargestellt.  Die  im  Wesentlichen  nur  Bekanntes  ent- 
haltende Darstellung  der  diokletianischen  Ordnung  giebt  dem  Verfasser 
Gelegenheit  auf  das  Christenthum  überzugehen,  dem  dieselbe  schliess- 
lich nicht  widerstand.  Soldaten  und  Händler  sind  auch  hier  die  Ver- 
treter der  neuen  Lehre  und  die  ersten  Opfer  der  Verfolgung.  Wie  im 
Einzelnen  das  Christenthum  in  diesen  Gegenden  Fuss  fasste,  hat  der 
Verfasser  sorgfältig  ausgeführt.  Eine  andere  Invasion  hat  das  Kaiser- 
thum  selbst  vorbereitet  und  gross  gezogen,  die  der  Germanen.  Nur  in 
Pannonien  lassen  sich  Massenansiedlungen  nachweisen,  Noricum  blieb  im 
Alleinbesitze  des  Keltenthums.  Zum  letzten  Male  hielt  Valentinian  (375) 
die  ganze  Don  angrenze  aufrecht  und  deckte  dieselbe  durcli  neue  Werke. 

Der  zweite  Ilaupttheil  hat  den  Untergang  der  Röraerherrschaft 
und  die  Einwanderung  der  Slavcn  zum  Gegenstande.     Es   ist  ein  trau- 

Jahresbericht  für  Alterthumswisseiischaft  XXUI.  (1880.  HI.)  33 


514  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

riges  Bild,  welches  der  Verfasser  von  dem  Erlöschen  des  römischen 
Lebens  entwirft.  Stufe  um  Stufe  reicht  der  Wellenschlag  der  germani- 
schen Völkerstürme  höher;  nur  dürftige  Reste  romanischen  Wesens 
haben  sich  im  Donaulande  erhalten,  der  Strom  der  Slaveneinwanderung 
hat  sie  noch  mehr  beeinträchtigt. 

Der  Verfasser  hat  seine  Schilderungen  nach  dem  vorhandenen 
Materiale  mit  Urtheil  und  Sachkenntniss  entworfen ;  besonders  der  dritte 
Band  des  C.  I.  L.  hat  ihm  reichen  Stoff  geliefert;  so  ist  seine  Arbeit, 
wenn  ja  auch  nur  die  Einleitung  zu  einer  anderen  Aufgabe,  ein  brauch- 
barer Beitrag  zur  Geschichte  des  römischen  Kaiserreichs. 

Edmond  Le  Blaut,  La  rieh  esse  et  le  christianisme  ä  Tage  des 
persecutions.    Rev.  Archeolog.    Avril  1880. 

Unter  dem  Eindrucke  der  den  Reichthum  verdammenden  Aeusse- 
rungen  der  Apostel  und  des  Herrn  selbst  machten  sich  in  der  ersten 
Christenheit  entschieden  communistische  Tendenzen  geltend,  welche  bei 
dem  Charakter  der  ältesten  Christengemeinden,  die,  was  man  auch  sa- 
gen mag,  nur  in  den  niederen  Klassen  ihren  Anhang  fanden,  eine  ent- 
schiedene Gefahr  wurden,  indem  sie  Hass  gegen  die  Besitzenden  er- 
weckten und  diese  zurückstiessen.  Eine  Bekehrung  zum  Christenthume 
hatte  für  die  Leute  der  oberen  Stände  Unannehmlichkeiten  und  Nach- 
theile im  Gefolge;  wie  konnten  sie  sich  versucht  fühlen  überzutreten, 
wenn  sie  ihren  Besitz  aufgeben  mussten  und  doch  dabei  von  ihren  neuen 
Glaubensgenossen  noch  gehässige  Anfeindungen  wegen  des  ehemaligen 
Reichthums  erfuhren?  So  bildet  sich  nach  dem  zweiten  Jahrhundert  eine 
allmähliche  Umwandlung  in  der  Auffassung  des  Besitzes  bei  den  Christen. 
Während  man  früher  immer  die  Gleichheit  aller  vor  Gott  zum  Vortheil 
der  Armen  betont  hatte,  musste  jetzt  dasselbe  zu  Gunsten  der  Reichen 
geschehen.  Die  Rücksicht  auf  die  Kinder,  die  Rücksicht  auf  die  Beur- 
theilung  durch  die  Heiden,  Nachtheile  innerhalb  der  Gemeinde,  wo  man 
durch  reiche  Heirathen  sich  schadlos  zu  halten  suchte,  bahnten  immer 
mehr  einer  milderen  und  von  der  früheren  abweichenden  Auflassung  den 
Weg.  Clemens  von  Alexandria,  Origenes  nahmen  jetzt  die  Reichen  in 
Schutz;  sie  gaben  den  Aeusserungen  der  Schrift  eine  ganz  neue  Deu- 
tung; der  Reichthum  erscheint  jetzt  nicht  mehr  als  Fluch,  er  wird  zum 
Segen.  Freilich  war  die  Wirkung  nicht  sehr  bedeutend;  noch  Jahrhun- 
derte lang  bleiben  die  oberen  und  besitzenden  Klassen  die  Verfechter 
des  Heidenthums,  und  die  Märtyrer-Acten  zeigen,  durch  welches  Mittel 
sie  den  Uebertritt  ihrer  Angehörigen  verhindern.  Gläubige  aus  den  obe- 
ren Klassen  werden  von  den  Beamten  besonders  strenge  behandelt ; 
man  sucht  ihr  Ehrgefühl  zum  Bundesgenossen  zu  gewinnen  gegen  den 
Uebertritt. 


Die  Zeit  der  Verwirrung.  5I5 

Eugene  Müller,  A  quelle  epoque  faut-il  faire  remonter  la  pre- 
dication  du  christianisme  dans  le  Pagus  silvanecteusis?  Coiigres  Ar- 
cheologique  de  France.    XLIV^  Session.    1878.    S.  46-68. 

Der  Verfasser  sucht  in  einer  lediglich  kirchengeschichtlichen  Aus- 
führung, wobei  genau  jeweils  bestimmt  wird,  in  wie  weit  Rom  eine  Er- 
örterung zulässt,  auszuführen,  dass  zwar  vereinzelte  Predigt  des  Evan- 
geliums im  Norden  von  Gallien  schon  im  ersten  Jahrhundert  nach  Chri- 
stus stattgefunden  habe  —  der  Beweis  wird  entnommen  von  den  Sol- 
daten und  Kaufleuten,  aus  einer  Stelle  des  TertuUian  'Implevimus  castra' 
und  ist  natürlich  nicht  entfernt  erbracht.  —  Aber  ob  schon  eine  allge- 
meine officielle  Missiousthätigkeit  —  sie  wird  in  den  Legenden  auf  den 
h.  Clemens  im  Jahre  91  n.  Chr.  zurückgeführt  —  damals  bestand,  lässt 
sich  bezweifeln,  und  es  giebt  keinen  zwingenden  Grund  das  Episcopat 
des  h.  Dionysius  von  Paris  in's  erste  Jahrhundert  zu  setzen  oder  diesen 
Bischof  mit  dem  h.  Dionysius  dem  Areopag.  zu  identificiren;  ebenso  hin- 
dert nichts  den  h.  Lucian  in's  dritte  Jahrhundert  zu  versetzen;  endlich 
bieten  Chronologie  und  Sittenbilder  im  Leben  des  h.  Rieul  (Regulus) 
durchaus  keine  Gewähr. 

Dagegen  stellt  der  Abbe  de  Meissas  S.  78— 130  Evangelisation 
des  Gaules  —  Predication  du  christianisme  dans  le  Pagus  Silvanecteusis 
zunächst  den  Gang  der  Christianisiruug  Galliens  dar.  Ueber  diese  Frage 
existiren  in  Frankreich  zwei  Hauptansichten,  welche  von  zwei  Schulen  ver- 
treten werden.  Die  eine,  l'ecole  traditionnaliste  oder  legendaire,  schreibt 
die  Gründung  der  gallischen  Kirchen  dem  h.  Petrus  und  Clemens  zu, 
die  theils  in  eigener  Person,  theils  durch  eine  Menge  von  Sendboten, 
wovon  die  Mehrzahl  in  den  Evangelien  oder  in  der  Apostelgeschichte 
erwähnt  sein  sollen,  schon  in  apostolischer  Zeit  Gallien  dem  Christen- 
thume  gewonnen  haben  sollen;  dabei  wird  der  Vorsehung  eine  beson- 
dere Vorliebe  für  Gallien  zugeschrieben,  indem  sie  Maria  Magdalena, 
Martha  und  Lazarus  hier  landen  Hess.  Dieser  steht  entgegen  die  so- 
genannte historische  Schule,  l'öcole  historique  oder  auti-traditionnaliste ; 
auch  sie  ist  noch  sehr  conservativ,  was  schon  daraus  hervorgeht,  dass 
der  Abbe  de  Meissas  zu  ihr  gehört.  Die  Ansichten  dieser  Schule  knüpfen 
die  ersten  Eutwickelungen  christlicher  Gemeinden  an  die  schon  im  ersten 
nachchristlichen  Jahrhundert  stark  romauisirte  Provinz  Narbonensis  an, 
indem  in  Vienne,  Arles  und  Narbonne  die  ersten  Gemeinden  entstehen. 
Von  hier  drangen  Missionen  nach  Lyon,  Besan^-ou,  Toulouse,  Autuu, 
Bordeaux  vor;  im  Jahre  152  wählte  eine  griechische  Mission  Lyon  zu 
ihrem  Mittelpunkt;  von  hier  kam  das  Christenthura  durch  das  Rhöne- 
thal  nach  Laiigres  und  Dijon.  Einen  Stillstand  in  der  Ausbreitung  des 
Evangeliums  schufen  die  Verfolgungen  des  M.  Aurel  (?)  und  des  Septi- 
raius  Sevcrus;  erst  um  die  Mitte  des  dritten  Jahrhunderts  wurde  die 
Propaganda  wieder   aufgenommen  und  zwar  mit  solchem  Erfolge,   dass 

33* 


516  Eömische  Geschichte  und  Chronologie. 

Anfang  des  vierten  Jahrhunderts  sich  in  allen  Richtungen  christliche 
Kirchen  finden.  Auch  die  Gründung  der  Kirche  von  Seulis  gehört  nicht 
in  das  erste  Jahrhundert,  sondern  in  die  letztere  Zeit. 

Der  Verfasser  unterwirft  sodann  in  einer  durchaus  überzeugenden 
Weise  die  Gründe  der  gegnerischen  Schule  einer  vernichtenden  Kritik; 
freilich  wird  man  denselben  Versuch  an  seinen  eigenen  Aufstellungen 
wiederholen  können.  Wenn  er  nun  auch  nicht  zu  erheblich  neuen  Re- 
sultaten gelangt,  so  hat  er  sich  doch  das  Verdienst  erworben,  solche 
Bücher,  wie  das  des  Dom  Chamard  Les  eglises  du  monde  Romain  (Jahres- 
bericht für  1879  Abth.  III  S.  47  f.)  in  ihrer  ganzen  Unwissenschaftlichkeit 
blossgestellt  zu  haben.  Auch  die  Begründung  der  Ansichten  der  histo- 
rischen Schule  ist  sehr  lehrreich,  wenn  mau  sie  auch  nicht  durchgehends 
billigen  kann;  so  wird  z.  B.  Gregor  von  Tours  und  Sulpicius  Severus 
eine  zu  unbedingt  autoritative  Geltung  beigelegt;  verdienstlich  ist,  dass 
der  Verfasser  auf  die  Inschriften  recurrirt,  die  bekanntlich  vor  dem  vier- 
ten Jahrhundert  sichere  christliche  Spuren  nicht  aufweisen  und  im  Gan- 
zen die  Ausbreitung  des  Christenthuras  von  Süden  nach  Norden  bestä- 
tigen. Eine  Replik  des  Abbe  Müller  sucht  mehr  an  Nebenpunkten  zu 
rütteln,  ohne  die  Hauptargumente  zu  widerlegen. 

Auch  in  dem  Congres  Archeologique  de  France  XLV«  Session  1879 
S.  123 ff.  setzt  der  Abbe  deMeissas  seine  Versuche,  die  Evangelisirung 
von  Gallien  aufzuhellen  fort;  es  handelt  sich  hier  um  »Predication  du 
christianisme  chez  les  Cenomans.« 

Der  erste  Theil  ist  einer  sehr  treffenden  Kritik  des  Buches  von 
Chamard  gewidmet,  die  in  den  meisten  Punkten  mit  der  meinigen  (Jah- 
resbericht 1879  Abth.  in  S.  47f.)  übereinstimmt;  namentlich  glücklich 
ist  die  Widerlegung  der  Annahme  der  unzähligen  gallischen  Bischofs- 
sitze, indem  der  Verfasser  nachweist,  dass  Chamard  nur  zehn  unbedeu- 
tende Orte  nachweisen  kann,  die  vielleicht  iu's  dritte,  höchstens  in's 
zweite  Jahrhundert  zurückgehen,  aber  alle  in  dem  südlichen  Theile  lie- 
gen, für  welchen  die  historische  Schule  wenigstens  im  zweiten  Jahrhun- 
dert eine  Verbreitung  des  Evangeliums  zulässig  erachtet.  Der  zweite 
Theil  beschäftigt  sich  mit  der  Untersuchung  der  Mission  d.  h.  Julian 
in  Maus ;  er  kommt  zu  dem  Ergebniss,  dass  dieselbe  frühestens  um  das 
dritte  oder  vierte  Jahrhundei't  stattgefunden  haben  kann. 

S.  403  findet  sich  eine  völlig  nichtssagende  Entgegnung  des  Dom 
Chamard,  welcher  Meissas  in  geradezu  vernichtender  Weise  S.  405  —  413 
antwortet.  Und  auch  ein  weiterer  Kämpe  der  Tradition,  Dom  Piolin, 
weiss  S.  4 13  ff.  keine  erheblichen  Dinge  zur  Abschwächung  der  erlittenen 
Niederlage  zu  bringen.  Ja  seine  Ausführungen  veranlassen  de  Meissas 
S.  428— 4G4  zu  einer  Aufdeckung  der  Methode,  mit  welcher  die  jesui- 
tische Clique  heute  in  Frankreich  Geschichtsfälschung  treibt.  Ich  habe 
in  dem  Jahresberichte  für  187G— 78  Abth.  III  S.  532  ff.  an  dem  Werke 
eines   der   ältesten  Vorkämpfer  dieser   Richtung,   des  Dom   Gueranger, 


Die  Zeit  der  Verwirrung.  517 

dessen  Nachfolger  Dom  Piolin  und  Dom  Chamard  sind,  dasselbe  Gericht 
geübt.  Der  Kampf,  der  zwischen  de  Meissas  und  seinen  Gegnern  ge- 
führt wird,  ist  nicht  bloss  ein  literarischer;  es  handelt  sich  darum,  ob 
ein  nationaler  und  gebildeter  Clerus  in  Frankreich  wieder  emporkommen 
kann  oder  ob  die  Zukunft  jesuitischen  Dunkelmännern  gehöi't;  auch  ich 
zweifle  nicht,  dass  Meissas'  letzte  Worte  sich  erfüllen  werden:  »La  ve- 
rite  est  grande,  eile  prevaudra«. 

Fr.  Görres,  Die  Märtyrer  der  aurelianischen  Christenverfolgung 
in  Jahrb.  f.  protest.  Theo!.  1880  S.  449  ff. 

Auch  für  die  aurelianische  Christeuverfolgung  ergeben  sich  der 
Kritik  ausserordentlich  wenige  wirkliche  Thatsachen.  Der  Verfasser  stellt 
zunächst  zur  Beurtheilung  folgende  Kriterien  auf:    1.  Von  270  bis  Ende 

274  wurde  kein  einziger  Christ  wegen  seines  Glaubens  behelligt.  2.  Die 
aurelianische  Verfolgung  dauerte  nur  wenige  Wochen,  sie  begann  Anfang 

275  und  erlosch  fast  unmittelbar  nachher  Mitte  März  —  der  Verfasser 
setzt  nämlich  die  Ermordung  Aureliau's  Mitte  März,  eine  Thatsache,  die 
durchaus  nicht  so  fest  steht,  als  man  insgemein  annimmt;  doch  kann  dies 
hier  nicht  erörtert  werden  — .  3.  Alle  Martyrien,  die  in  einen  späteren 
Monat  versetzt  werden,  haben  als  nicht  aureliauisch  zu  gelten.  —  Dieser 
Schluss  ist  nach  dem  vorher  bemerkten  kaum  aufrecht  zu  erhalten.  — 
4.  Die  Verfolgung  war  räumlich  beschränkt  (südöstlich  Thracien  und 
Umgebung).  5.  Nach  Lactanz  stehen  Martyrien  in  anderen  Gegenden  zur 
aurelianischen  Christeuverfolgung  in  gar  keiner  Beziehung.  6.  In  Thracien 
sind  in  dieser  Zeit  einige  wenige  Christen  gemartert  worden.  7.  Näheres 
über  dieselben  ist  nicht  zu  ermitteln,  da  authentisches  Quellenmaterial 
gänzlich  fehlt. 

Der  Verfasser  scheidet  bei  seiner  Untersuchung  drei  Gruppen  von 
Märtyrern:  italienische,  gallische  und  orientalische.  Erstere  werden  zu- 
erst generaliter  verworfen,  speciell  aber  an  dem  römischen  Bischof  Felix  I. 
nachgewiesen,  dass  er  weder  Märtyrer  noch  Bekeuner  war;  ebenso  sind 
die  165  Märtyrer,  der  heilige  Sabbas  und  seine  40  Gefährten  gänzlich 
ungeschichtlich,  die  heilige  Mustiola  durchaus  eine  Heldin  der  Sage. 
Aehnlich  steht  es  mit  den  gallischen  Märtyrern,  und  die  neuerdings  ge- 
machten Versuche  einige  derselben  durch  Annahme  eines  gallischen  Statt- 
halters Aurclian  zu  retten,  ist  durchaus  als  verfehlt  anzusehen.  Die 
orientalischen  Märtyrer  gehören  gar  nicht  zur  aurelianischeu  Verfolgung: 
Eusebius  weiss  nichts  von  ihnen.  Dies  weist  der  Verfasser  noch  speciell 
an  den  Sagen  über  den  heiligen  Mamas,  Conen  und  seinen  12jährigen 
Sohn  und  den  Bekeuner  Chariten  nach;  die  historische  Existenz  der 
beiden  letzteren  ist  höchst  zweifelhaft.  Der  heilige  Athenodorus  endlich 
ist  weder  als  Märtyrer  noch  als  Bekeuner  zu  erweisen.  Der  ebenfalls 
willkürlich  der  aurelianischen  Verfolgung  zugewiesene  dalmatische  Mär- 
tyrer Anastasius  steht  mit  dieser  iu  gar  keinem  Zusammenhang. 


518  Römische   Geschichte  und  Chronologie. 

Derselbe  Verfasser  hat  iu  Zeitschr.  f.  wissensch.  Theologie  23,  31flf. 
und  165  ff.  zwei  Artikel  über  die  angebliche  Christeiiverfolguug 
der  Kaiser  Numeriau  und  Carinus  veröffentlicht.  Auch  hier  ge- 
langt der  Verfasser,  wie  sich  kaum  anders  erwarten  lässt,  zu  dem  Er- 
gebniss,  dass  dem  authentischen  Quellenmaterial  zufolge  unter  Numerian 
kein  einziger  der  zahlreichen  angeblichen  Märtyrer  gelitten  haben  kann, 
und  dass  die  fraglichen  Märtyrer  entweder  auf  frühere  oder  spätere 
Christeuverfolgungen  zurück  zu  datiren  oder  geradezu  unter  die  histori- 
schen Fictionen  zu  verweisen  sind.  Zunächst  kann  Numeriau  die  occi- 
dentalischen  Verfolgungen  nicht  verschuldet  haben,  da  er  den  Occident 
nie  beherrschte;  aber  auch  die  besten  kirchlichen  Quellen  kennen  die 
Zeit  des  Carus  und  seiner  Söhne  nur  als  integrireudeu  Theil  einer  län- 
geren Friedensepoche.  Ebenso  erweist  der  Verfasser,  dass  die  Herein- 
ziehung des  Carinus  ganz  uugeschichtlich  ist.  Auf  die  Nachweise  für 
die  einzelnen  Martj'rien  können  wir  hier  nicht  eingehen,  so  sehr  wir 
deren  Gründlichkeit  anerkennen.  Davon,  dass  der  Ballast  dieses  secun- 
däreu  und  tertiären  Quellenmaterials  nöthig  wäre,  habe  ich  auch  jetzt 
mich  noch  nicht  überzeugen  können. 

Le  Blaat,  Memoire  sur  quelques  actes  des  martyrs  non  compris 
dans  les  Acta  sincera  de  Jean  Ruinart.  Revue  critique  1880  No.  28. 
29.  30.  39. 

Der  Verfasser  nimmt  zunächst  Ruinart  in  Schutz  gegen  ungerechte 
Angriffe;  nicht  zu  wenig,  sondern  zu  viele  Acta  hat  er  als  acht  ange- 
sehen. Aber  unter  den  von  ihm  verworfenen  findet  sich  manches  Aechte, 
das  aus  der  Ueberarbeitung  leicht  zu  erkennen  ist;  —  Le  Blant  führt 
den  Metaphrastes  aus  dem  9.  Jahrhundert  an,  der  noch  die  vita  Pam- 
phili  des  Eusebius  vor  sich  hatte,  die  heute  verloren  ist  —  der  Verfasser 
gedenkt  eine  neue  Prüfung  der  Acta  nach  dieser  Richtung  vorzunehmen. 
Er  spricht  dann  über  die  verschiedenen  Arten  von  Interpolationen,  hinter 
denen  der  ächte  Hintergrund  leicht  zu  erkennen  sei.  Namentlich  will 
er  die  Wunderberichte  nicht  ohne  weiteres  als  Kriterium  der  Verwerfung 
zulassen ;  solche  wunderbare  Ereignisse  berichteten  auch  heidnische  Schrift- 
steller. Auch  Berichte  über  Rechts-  und  Gerichtswesen,  welche  in  den 
Acta  sich  finden,  geben  oft  einen  Beweis  für  das  Alter  und  die  Glaub- 
würdigkeit der  betreffenden  Berichte,  so  z.  B.  die  Berathung  zwischen 
dem  Magistrat  und  seinem  Consilium,  die  Inscriptio,  die  Gefäuguiss-Re- 
gister,  die  Folter,  das  Verhör,  die  Degradation  (Streichung  aus  dem 
Verzeiclmiss  der  Decurionen). 

Bruno  Krusch,  der  84  jährige  Ostercyklus  mit  12 jährigem  Saltus. 
Diss.  Leipzig  1879. 

Um  eine  übereinstimmende  Berechnung  des  Osterfestes  zu  ermög- 
lichen, construirte  man  einen  Ostercyklus,  indem  man  die  lunarische 
Periode,  iimerhalb  deren  die  Neumonde  in  derselben  Reihenfolge  wieder- 
kehren, mit  dem  28  jährigen  Sonnencirkel  verband  und  für  den  so  ge- 


Die  Zeit  der  Regeneration.  519 

wonnenen  Zeitraum  die  Osterfeste  im  Voraus  berechnete.  Zuerst  be- 
rechnete einen  solchen  Cyclus  der  Bischof  Hippolytus  von  Porto;  seine 
Methode  wurde  aber  nach  kurzer  Zeit  durch  den  84  jcährigen  Ostercyklus 
ersetzt,  nach  welchem  die  römische  Kirche  zwei  Jahi'hunderte  lang  das 
Osterfest  bestimmte.  Jedoch  erfuhr  dieser  Cyklus  im  Laufe  der  Zeit 
mehrfache  Umänderungen,  die  zuerst  hauptsächlich  durch  eine  Eintheilung 
der  84  jährigen  Periode  in  sechs  14  jährige  Abschnitte  mit  entsprechen- 
dem Saltus  lunae,  nachher  durch  eine  solche  in  sieben  12  jährige  Ab- 
schnitte mit  12  jährigem  Saltus  herbeigeführt  wurden.  Die  ältesten  Nach- 
richten über  den  84  jährigen  Cyklus  enthält  ein  455  in  Carthago  ge- 
schriebenes Paschalwerk,  Computus  Carthaginiensis,  das  bisher  allen  Chro- 
nographen entgangen  ist.  Nach  diesem  hatte  ein  gewisser  Augustalis 
einen  Laterculus  construirt,  der  mit  dem  Jahre  213  begann;  es  lag  die- 
sem ein  84  jähriger  Cyklus  zu  Grunde,  der  Laterculus  umfasste  die  Jahre 
213  —  312,  schloss  also  mit  dem  Jahre,  mit  welchem  die  Ostertafel  im 
Chronographen  von  354  beginnt ;  schon  daraus  geht  nach  des  Verfassers 
Ansicht  hervor,  dass  das  Werk  des  Augustalis  sehr  verbreitet  und  auch 
im  officiellen  Gebrauch  der  Curie  war.  Mit  dem  Anfang  des  4.  Jahr- 
hunderts trat  ein  anderer  Cyklus  an  seine  Stelle,  der  zwar  auf  dem 
gleichen  Systeme  beruhte,  aber  durch  Einführung  eines  12  jährigen  Saltus 
den  damaligen  astronomischen  Verhältnissen  besser  entsprach. 

Des  Verfassers  eigentliche  Untersuchung  gilt  nun  diesem  späteren 
Cyklus,  Computus  Romanus  oder  Romana  Supputatio.  Letztere  zerfällt 
in  eine  ältere  und  eine  jüngere;  ihre  Denkmäler  gliedern  sich  in  theo- 
retische und  historische,  d.  h.  in  solche,  welche  beschreiben,  wie  die 
Osterdaten  nach  dem  Kanon  sein  sollten,  und  in  solche,  welche  uns  die 
wirklichen  Ansetzungen  der  römischen  Bischöfe  überliefern.  Der  Ver- 
fasser behandelt  nun  zuerst  die  Theorie  der  Romana  Supputatio  und 
dann  die  Geschichte  derselben  im  Anschluss  an  die  historischen  Oster- 
feste. Den  Schluss  bildet  der  Osterstreit  des  Jahres  444,  bei  welchem 
sich  die  Supputatio  zum  letzten  Male  nachweisen  lässt. 

Zugleich  hat  der  Verfasser  eine  grössere  Schrift  »Studien  zur 
christlich-mittelalterlichen  Chronologie«  erscheinen  lassen,  in  welche  die 
besprochene  Arbeit  eingefügt  ist.  Wenn  auch  eine  nähere  Besprechung 
derselben  ausserhalb  der  Grenzen  dieses  Berichts  liegt,  so  kann  doch  so 
viel  gesagt  werden,  dass  beide  Arbeiten  wichtige  Untersuchungen  und 
eine  namhafte  Förderung  der  Chronologie  bieten. 

IX.    Die  Zeit  der  Regeneration. 

Guiseppe  Morosi,  Intorno  al  motivo  dcll'  abdicazione  dell'  Im- 
peratore  Diocleziano.     Florenz  1880. 

Der  erste  und  zweite  Thcil  der  Schrift  ist  polemisch  gegen  die 
älteren  und  neueren  Erklärungen  der  Motive,  welche  Diocletian  zur  Ab- 


520  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

dankung  bewogen  haben.  Der  dritte  Theil  —  opinione  nuova  —  enthält 
den  positiven  Theil,  die  Ansicht  des  Verfassers.  So  interessant  die  bei- 
den früheren  Theile  sind,   wir  müssen  uns  auf  den  letzten  beschränken. 

Der  Verfasser  erklärt  nochmals  kurz,  wie  das  Unerwartete  und 
Unerhörte  des  Ereignisses,  dessen  Gründe  auch  in  jener  Zeit  Niemand 
kannte,  eine  Menge  von  Verniuthungen  hervorrufen  musste;  während  die 
Heiden  es  mehr  in  physischer  oder  geistiger  Erschlaffung  oder  äusserer 
Entsagung  suchten,  fanden  die  Christen  religiöse  Motive.  Für  den  Ver- 
fasser steht  es  fest,  dass  die  Abdankung  völlig  frei  und  ohne  irgend 
welche  Beeinflussung  erfolgte,  durch  den  Schwur  des  Diocletian  und 
Maximian  vorbereitet  war;  sie  erfolgte  lediglich  im  öffentlichen  Inter- 
esse, ist  also  frei  von  irgend  welchem  Egoismus ;  dieses  Interesse  musste 
zugleich  ein  solches  der  Tetrarchie  sein. 

Die  diokletianische  Neuordnung  trug  ebenso,  wie  die  Dyarchie, 
einen  inneren  Widerspruch  in  sich,  wenn  sie  eine  vollkommene  Theiluug 
der  höchsten  Gewalt  in  Aussicht  nahm;  aber  schon  die  Zeitgenossen 
haben  dies  nicht  angenommen ;  Diokletian  erscheint  hier  überall  als  der 
sämmtlicheu  anderen  Theilhabern  übergeordnete;  er  wird  mit  der  Sonne, 
Maximinus  mit  dem  Monde,  die  Cäsaren  mit  Morgen-  und  Abeudstern 
verglichen,  oder  er  heisst  der  Kopf,  Maximinus  der  Arm  etc.  Aber  wer 
garantirte,  dass  das  Uebergewicht,  welches  Diokletian  besass,  auf  einen 
seiner  Nachfolger  übergehen  würde?  War  dies  nicht  der  Fall,  so  war 
die  Theilung  des  Reiches  die  Folge.  Oder  aber,  es  kam  eine  mit  Herrsch- 
sucht und  übermächtigem  Geiste  ausgestattete  Persönlichkeit;  dann  wusste 
diese  sicher  die  Alleinherrschaft  an  sich  zu  reissen.  Diokletian  hat 
allerdings  die  beiden  Augusti  und  die  beiden  Cäsares  als  feste  Staats- 
einrichtung in  Aussicht  genommen;  bei  Erledigung  des  Thrones  sollten 
die  Cäsares  folgen.  Auch  die  Vererbung  der  Namen  und  Insignieu  (lo- 
vius  im  Osten,  Herculius  im  Westen,  Blitz  und  Keule),  sowie  der  ge- 
meinsame Name  Valerius  deutet  auf  eine  festgedachte  Einrichtung;  wie 
die  Träger  der  Gewalt  einen  Namen  haben,  so  soll  auch  diese  selbst 
nur  eine  sein  (una  e  indivisibile);  seine  eigene  präponderierende  Stel- 
lung sollte  auf  einen  der  Nachfolger  übergehen,  auf  Constantius;  dies 
schliesst  der  Verfasser  —  abgesehen  von  den  Berichten  des  Lactantius 
und  Eusebius,  die  geradezu  von  primus  Augustus  reden  —  aus  Münzen, 
Inschriften,  Gesetzen  und  Geschichtsschreibern,  bei  denen  Constantius 
stets  vor  Galerius  erscheint.  Nachher  wird  aber  Galerius  thatsächlich 
von  Diokletian  bevorzugt,  bei  Ernennung  der  Cäsaren,  bei  der  Einsetzung 
in  Nicomedien  etc.  Der  Verfasser  will  dies  etwas  künstlich  erklären. 
Danach  wollte  Diokletian  die  Hegemonie  zwischen  Ost  und  West  wechseln 
lassen  und  nach  dem  Tode  des  schon  ältei'en  und  kränklichen  Constan- 
tius die  Hegemonie  Galerius  sichern.  Thatsache  ist  indessen,  dass  Ga- 
lerius diesen  Zeitpunkt  nicht  erst  abwartete  und  jedenfalls  der  Macht 
nach  die  Hegemonie  beanspruchte   und  besass.     Als  Erklärung  für  die- 


Die  Zeit  der  Regeneration.  521 

sen  Missgriff  Diokletian's  führt  der  Verfasser  an,  der  Kaiser  habe  die 
lediglich  nach  sich  zugeschnittene  Verfassung  unbedingt  für  passend  und 
wirksam  gehalten,  die  Leidenschaften  der  Menschen  unter-  und  die  Wir. 
kung  der  Zeit  überschätzt. 

Welches  war  das  Motiv  der  Abdankung?  Der  Verfasser  geht  zu- 
nächst auf  die  Absicht  der  diokletiauischen  Constitution  ein;  sie  sollte 
dem  Oriente  durch  Gewährung  eines  Augustus  für  die  berechtigte  Wahrung 
seiner  Interessen,  die  von  denen  des  romanisirten  Westens  verschieden 
waren,  gerecht  werden  und  dadurch  die  Gefahr  einer  völligen  Separa- 
tion, wie  sie  unter  Caracalla  und  Geta  und  noch  lebendiger  unter  Odae- 
nathus  und  Zenobia  drohte,  beschwören.  Sodann  sollte  sie  die  Nach- 
folge definitiv  und  systematisch  ordnen.  Die  Nachfolger  sollten  Erfah- 
rung in  der  schweren  Kunst  des  Regierens  erhalten,  ihre  Erhebung  aber 
,von  Heer  und  Senat  unabhängig  sein;  zugleich  sollte  dem  Zufall  der 
Abstammung  von  einem  Kaiser  kein  Spielraum  gegeben  werden ;  an  seine 
Stelle  wurde  die  Wahl  der  erfahrenen  Augusti  gesetzt;  diese  adoptirten 
die  Nengewählten  und  führten  sie  in  die  Kunst  des  Regierens  ein.  Die- 
ser wichtige  Grundsatz  war  für  Diokletian  um  so  leichter  durchzuführen, 
als  er  selbst  keinen  Sohn  hatte. 

Als  das  Haui^thinderniss  der  Durchführung  dieser  Verfassung  er- 
wies sich  die  Existenz  von  Constantiu  und  Maxentius.  Die  Institution 
schloss  zwar  die  Erblichkeit  als  solche  aus;  aber  wenn  der  Sohn  eines 
Machthabers  als  ganz  besonders  befähigt  erschien,  wie  dies  bei  Constan- 
tin  der  Fall  war,  wäre  es  Thorheit  gewesen,  den  Fähigsten  deswegen 
vom  Throne  fernzuhalten,  weil  er  durch  den  Zufall  der  Geburt  demsel- 
ben nahestand.  Auch  sah  es  bis  kurz  zur  Entsagung  nicht  aus,  als  ob 
Diokletian  den  Constantin  fernhalten  wollte.  Wenn  er  es  trotzdem  that, 
so  kann  ihn  dabei  nur  der  Gedanke  geleitet  haben,  dass  seine  Aufnahme 
in  die  Tetrarchie  die  des  Maxentius  nach  sich  ziehen  müsste.  Trat  aber 
dieser  Fall  ein,  so  war  eine  —  nicht  einmal  friedliche  —  Theilung  des 
Reiches  nach  einiger  Zeit  unabwendbar.  Sollte  also  die  Institution  der 
Tetrarchie  Bestand  haben,  so  mussten  die  kraft  Erbrechts  folgenden 
Söhne  der  Cäsaren  ferngehalten  werden,  um  so  mehr,  als  in  dem  Reiche 
—  nicht  in  Rom  —  die  Idee  der  Erblichkeit  und  der  Einheit  der  Ge- 
walt die  herrschende  war.  So  wurden  Severus  und  Maximinus  zu  Cä- 
saren bestimmt.  Dass  Diokletian  den  Purpur  noch  bei  Lebzeiten  nieder- 
legte, hatte  darin  seinen  Grund,  dass,  wenn  er  auf  die  natürliche  Been- 
digung seiner  Gewalt  durch  den  Tod  wartete,  es  ziemlich  wahrschein- 
lich war,  dass  dann  Maximinus  seinen  Sohn  zum  Cäsar  nach  Erbrecht 
heranziehen  würde,  da  er  im  Besitze  der  Gewalt  war,  und  wenn  Con- 
stantius  dessen  Nachfolger  wurde,  trat  der  gleiche  Fall  ein.  Hatte  sich 
dagegen  sowohl  im  Osten  wie  im  Westen  der  Thronwechsel  faktisch 
vollzogen,  waren  neue,  den  Ideen  der  Adoption  und  Cooptation  zuge- 
neigte Cäsaren  vorhanden  und  faktisch  in  Besitz  der  Gewalt  gekommen. 


522  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

so  Hess  sich  erwarten,  dass  ein  solcher  Versuch  an  dem  Widerstand  der 
drei  ßetheiligten  scheitern  würde,  wenn  er  überhaupt  gemacht  würde. 
Es  kam  eben  alles  darauf  an,  hier  Thatsachen  zu  schaffen,  dies  war  die 
Absicht  von  Diokletian's  und  Maximinian's  Rücktritt. 

Die  Untersuchung  ist  geschickt,  mit  grosser  Kenntniss  des  ein- 
schlagenden Materials  geführt,  im  Ganzen  aber  zu  breit  und  zu  wenig 
concis.  Besser  gelungen  als  der  positive  Theil,  der,  wie  leicht  einzu- 
sehen ist,  bedeutende  Schwächen  hat,  ist  der  polemische,  der  wenigstens 
das  Verdienst  liat,  die  unzureichenden  bisherigen  Erklärungen  als  solche 
nachzuweisen. 

Jacob  Burckhardt,  Die  Zeit  Constautiu's  des  Grossen.  Zweite 
verbesserte  und  vermehrte  Auflage.     Leipzig  1880. 

Von  dem  schönen  Buche  Burckhardt's  ist  nach  fast  dreissig  Jahren 
die  zweite  Auflage  erschienen.  Dass  sie  etwas  wesentlich  Anderes  sein 
würde  als  die  erste,  liess  sich  nicht  verlangen.  Der  Verfasser  hat  die 
seit  jener  Zeit  erschienenen  Arbeiten  über  Diokletian's  Zeit  insbeson- 
dere benutzt,  wie  manche  Aeuderungen  und  Nachträge  zeigen;  aber  die 
vielen  Freunde  und  Verehrer  des  Buches  werden  es  auch  in  diesem 
neuen  Gewände  leicht  erkennen;  von  den  grossen  Gesichtspunkten,  von 
der  originalen  Behandlung  ist  so  wenig  verloren  gegangen,  wie  der 
Mangel  an  tieferem  Eingehen  in  eine  Reihe  von  Fragen  beseitigt  wor- 
den ist. 

Felix  Dahn,  Die  Alamannenschlacht  bei  Strassburg  357  n.  Chr. 
Braunschweig  1880. 

Der  Verfasser  schildert  in  populärer  und  sehr  anschaulicher  Weise 
die  Zustände  vor  der  Schlacht  und  diese  selbst.  Zur  Orientiruug  ist  ein 
kleines  Kärtchen  von  Ostgallien  und  drei  Schlachtpläne  (Anfang,  vor- 
letzter Moment  und  Ende  der  Schlacht)  beigegeben.  Der  malerische 
Bericht  Ammian's  liess  sich  für  die  Zwecke  der  Darstellung  vortheilhaft 
verwerthen ;  freilich  werden  nicht  alle  Leser  der  effekthaschenden  Sprache 
Geschmack  abgewinnen.  Einige  kleine  Irrthümer  sind  bei  der  Bestim- 
mung der  Schrift  nicht  sehr  relevant;  namentlich  die  Localforschung 
wird  mit  manchen  Ausführungen  des  Verfassers  nicht  einverstanden  sein. 

Edmund  Vogt,  Kritische  Bemerkungen  zur  Geschichte  des  Gil- 
donischen  Krieges,  in  Festschrift  zur  Begrüssung  der  XXXIV.  Ver- 
sammlung deutscher  Philologen  und  Schulmänner  in  Trier  überreicht  im 
Namen  der  XVL  Versammlung  rheinischer  Schulmänner.    1879.    S.  69  ff. 

Der  durch  seine  Stilico-  und  Claudianstudien  bekannte  Verfasser 
will  hier  zwei  Einzelheiten  der  Ueberlieferung  über  die  Geschichte  des 
398  von  der  weströmischen  Regierung  gegen  den  aufständischen  Militär- 
gouverneur Gildo  in  Afrika  geführten  Krieges  näher  prüfen. 


Die  Zint  der  Kegonoration.  523 

1.  Die  weströmische  Expeditionsarmee.  Der  Bericht  des  Orosius, 
dass  Mascezel  mit  einer  kleinen  Schaar  von  5000  Mann  das  Y0,000  Mann 
starke  Heer  Gildo's  gesehlagen  habe,  ist  nur  der  Wundersucht  des  Ver- 
fassers entsprungen.  Zosimus  erwähnt  ganz  kurz,  dass  Stilico  den  Ma- 
scezel mit  starker  Truppenmacht  und  hinreichender  Flotte  gegen  Gildo 
geschickt  habe,  und  findet  eine  Stütze  zunächst  in  der  Schilderung  des 
Claudian.  Dieser  schwächt  nur  die  Bedeutung  des  Sieges  und  des  Siegers 
ab,  um  den  geistigen  Leiter  und  Veranlasser  Stilico  mit  desto  grösse- 
rem Glorienschein  zu  umgeben ;  es  kann  daraus  auf  eine  besondere  Dürftig- 
keit der  gegen  Gildo  wirklich  verwandten  Kriegsmittel  nicht  geschlossen 
werden;  dazu  stimmt  vor  allem  die  prunkhafte  Schilderung  des  Heeres 
in  de  bell.  Gildon.  nicht.  Wichtiger  ist  aber  die  Unterstützung,  welche 
die  Betrachtung  der  politischen  und  militärischen  Sachlage  den  Angaben 
des  Zosimus  leiht.  Stilico  hielt  an  der  Idee  der  Reichseinheit  fest,  in 
Ostrom  betrachtete  man  ihn  als  den  gefährlichsten  Gegner;  jeder  Bun- 
desgenosse gegen  ihn  war  willkommen;  so  zuerst  Alarich,  der  Stilico  zu 
einem  beständigen  Wachtdienste  in  Italien  zwingen  sollte,  so  Gildo,  der 
dem  Leiter  der  oströmischen  Politik  Eutrop  Aussichten  bot,  Afrika  vom 
Westreich  loszureissen  und  einen  politischen  Triumph  über  den  verhass- 
ten  Gegner  zu  feiern.  So  bedrohte  Westrom  dreifache  Gefahr.  Stilico 
musste  alle  seine  Kraft  aufbieten,  um  Italien  gegen  die  Gothen  zu  decken 
und  Gildo  niederzuwerfen,  und  zwar  kam  es  dabei  auf  rasche  Arbeit  an, 
ehe  weitere  Complicationen  eintraten;  denn  eine  längere  Verschliessung 
der  Kornkammer  Afrika's  hätte  Italien  doch  in  Verlegenheit  gebracht, 
wenn  diese  auch  für  den  Augenblick  durch  die  Zufuhr  Gallien's  beseitigt 
war.  So  konnte  die  nach  Afrika  geschickte  Abtheilung  nicht  schwach 
sein,  der  Verfasser  schätzt  sie  mit  Rücksicht  auf  die  Erwähnung  der 
Herculiani,  Joviani  und  Augustani,  Nervii  etc.  auf  mindestens  15,000  Mann. 

2.  Das  Ende  Mascezel's.  Der  Bericht  des  Zosimus  5,  11,  wonach 
Mascezel  von  den  Trabanten  Stilico's  in  den  Fluss  gestossen  wurde  und 
ertrank,  ist  jedenfalls  eine  gehässige  Umdichtung  eines  vielleicht  zu- 
fällig eingetretenen  Ereignisses.  Weder  das  Verhältniss  des  Stilico  zu 
Mascezel  wies  ersteren  auf  dessen  Beseitigung,  noch  ist  ihm  zuzutrauen, 
dass  er  sich  einen  solch  thörichten  Mord  habe  zu  Schulden  kommen 
lassen.  Orosius  weiss  ebenfalls  davon  nichts;  er  hätte  es  bei  seiner 
engherzigen  Feindschaft  gegen  Stilico  nicht  verschwiegen,  da  er  das 
Ende  des  Mascezel  erwähnt,  wenn  auf  Stilico  auch  nur  ein  Verdacht 
gefallen  wäre. 

Flechier,  Histoire  de  Thöodose  le  Grand.    Tours  1879.    fidition 
revue. 

Für  den  Geist  des  Buches  ist  das  Titelbild  bezeichnend:  Saint 
Ambroise  interdit  l'entree  de  l'eglise  k  l'empereur  Theodose  —  die  Busse 
von  Canossa,  dei-  Traum  und  die  Hoffnung  auch  der  licutigen  katholischen 


524  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

Kirche.  Das  Buch  ist  sehr  ausführlich;  Geschichte  in  modernem  Sinne 
wird  man  trotzdem  darin  nicht  finden.  Es  ist  jene  patriarchalische  Art 
zu  erzcählen,  wie  sie  die  Kirche  zu  allen  Zeiten  mit  Vorliebe  angewandt 
hat.  Träume,  Visionen,  Wunder  spielen  darin  eine  grössere  Rolle  als 
eigentlich  geschichtliche  Thatsachen.  Bei  der  ßeurtheilung  des  Kaisers 
handelt  es  sich  nicht  so  sehr  darum,  was  er  seiner  Zeit  und  seinem  Staate 
war,  als  was  er  der  Kirche  gewesen.  Seine  Intoleranz  wird  verherrlicht, 
seine  Demüthigung  giorificirt.  Von  der  Staatsverfassung  und  -Verwaltung, 
von  innerer  und  äusserer  Politik  —  die  kirchliche  ausgenommen  —  erfährt 
man  wenig,  dafür  in  grösster  Breite  alles,  was  auf  die  Kirche  Bezug 
hat.     Irgend  welchen  Werth  für  die  Forschung  besitzt  das  Buch  nicht. 

Thomas  Hodgkin,  Italy  and  her  invaders  376  —  476.    Oxford 
1880. 

Der  Verfasser  schreibt  für  ein  grösseres  Publikum  und  bestimmt 
nur  die  Noten  für  Leser,  welche  tiefer  in  die  Fragen  eindringen  wollen; 
diese  finden  allerdings  mehr,  als  sich  auf  den  ersten  Anblick  erwarten 
lässt.  Ob  diese  Verbindung  von  wissenschaftlichem  Apparat  und  popu- 
lärer Darstellung  ein  glücklicher  Entschluss  war,  ist  eine  andere  Frage; 
wir  fürchten,  beiden  Kategorieen  von  Lesern  wird  dadurch  nicht  gedient 
sein.  Ebenso  steht  es  mit  den  dem  Werke  beigegebenen  Abbildungen 
(Grabmal  der  Galla  Placidia  in  Ravenna,  Medaillon  des  Priscus  Attalus, 
Basrelief  von  S.  Giovanni  Evangelista  in  Ravenna,  Kapelle  des  h.  Petrus 
Chrysologus  in  Ravenna),  Karten  und  Münzen;  für  den  Mann  der  Wissen- 
schaft sind  sie  mehr  als  überflüssig,  für  den  Laien  nicht  instructiv  ge- 
nug; insbesondere  die  Wahl  der  Münzen  lässt  schwer  die  Grundsätze 
erkennen,  nach  denen  dieselbe  getroffen  ist;  die  charakteristischsten  feh- 
len in  der  Regel,  aber  auch  die  Zeichnungen  geben  keine  richtigen  Bilder. 

Nachdem  auf  wenigen  Seiten  eine  Charakteristik  der  verschiedenen 
Dynastieen  bis  auf  Valentinian  gegeben  ist,  bei  der  nicht  sowohl  das,  was 
zum  Verständjiiss  wirklich  nothwendig  war  und  auch  förderlich  sein 
konnte,  sondern  mehr  die  herkömmlichen  Schlagwörter  gegeben  sind, 
geht  der  Verfasser  im  zweiten  Capitel  zu  der  Dynastie  des  Valentinian 
über;  eine  kurze  Darstellung  Ammian's  und  ein  Stammbaum  der  kaiser- 
lichen Familie  sind  der  eigentlichen  Darstellung  vorangestellt;  in  ähn- 
licher Weise  giebt  er  im  dritten  Capitel  eine  Charakteristik  und  in  einer 
Note  eine  Analyse  des  Jordancs  und  der  Gotenfrage,  seine  Erzählung 
schliesst  sich  eng  an  die  Quellen  an.  Damit  ist  die  Einleitung  beendet 
und  wir  stehen  vor  dem  ersten  Buche  The  Visigothic  Invasion,  die  in 
zehn  Capiteln  und  auf  mehr  als  400  Seiten  sehr  eingehend  geschildert 
wird  (Chap.  I  The  last  years  of  Valens.,  Chap.  2  Theodosius,  Chap.  3 
Internal  Organisation  of  the  Empire,  Chap.  4  Honorius,  Stilicho,  Alaric, 
Chap.  5  Alaric's  first  Invasion  of  Italy,  Chap.  6  the  fall  of  Stilicho,  Chap.  7 
Alaric's  tlirec  sieges  of  Rome,  Chap.  8  the  lovers  of  Placidia,   Chap.  9 


Die  Zeit  der  Regeneration.  525 

Placidia  Augusta,  Chap.  10  Salvian  on  the  divine  governement).  Selbst- 
verständlich kann  es  nicht  unsere  Absicht  sein,  der  Darstellung  im  Ein- 
zelnen oder  auch  nur  in  einzelneu  Zügen  zu  folgen,  da  dieselbe  wenig 
neues  bietet;  nur  einzelne  Punkte  mögen  hervorgehoben  werden.  Gegen 
die  Neigung  der  deutscheu  Kritik  den  Hunnensturm  bis  ins  Jahr  372 
zurückzuschieben  erklärt  sich  der  Verfasser.  Seine  Gründe  freilich  sind 
schwach:  die  Ausdrücke  des  Jordanes  und  Ammiau  properant,  turbo 
gentium,  repentino  impeto,  vi  subitae  procellae,  restitit  aliquantis  per 
Haianis  und  die  Ansetzung  des  Idatius  im  Jahre  376  sollen  die  Beweise 
liefern.  Es  wird  dadurch  nicht  ausgeschlossen,  dass  zwischen  den  ein- 
zelnen Kämpfen  grössere  Ruhepunkte  eintraten.  Theodosius  ist  einge- 
hend, aber  mit  einiger  Abneigung  als  Repräsentant  des  katholischen 
Systems  geschildert;  der  Verfasser  hält  ihn  für  einen  echten  Spanier 
in  Vorzügen  und  Fehlern,  seine  Kämpfe  mit  den  Barbaren  erinnern  an 
den  Cid,  sein  Edict  über  die  katholische  Religion  an  »His  most  Catholic 
Majesty«,  die  Unterdrückung  der  Häresie  an  Philii^p  H.,  seine  Pracht- 
liebe an  den  Escurial,  seine  Grausamkeit  an  die  Stiergefechte,  sein  Ver- 
fahren gegen  Maximus  und  Arbogast  an  die  Phrase  »hasta  la  maiiana« 
und  seine  Finanzwirthschaft  an  die  Verlegenheit  der  spanischen  Papiere. 
Derartige  Vergleiche  sind  pikant,  aber  man  lernt  daraus  wenig;  ob  Theo- 
dosius in  seiner  Religionspolitik  viel  anders  verfahren  konnte?  Der  Ver- 
fasser hätte  wenigstens  diese  Frage  berühren  müssen.  In  der  genauen 
und  sorgfältigen  Darstellung  der  Reichsverfassung  findet  Hodgkin  einen 
merkwürdigen  Nachklang  der  Kaiserwahl  durch  die  Legionen  in  der 
adoratio  der  Papstwahl,  da  bei  beiden  der  unmittelbare  Ausdruck  des 
Volkswillens  sich  mit  entscheidender  Kraft  kundgiebt.  Ueberhaupt  liebt 
er  es  andere  Verhältnisse  zum  Vergleiche  herbeizuziehen,  eine  Gefahr, 
die  er  nicht  überall  vermieden  hat;  denn  nur  zu  leicht  bürgern  sich 
falsche  Vorstellungen  ein:  dies  wird  sicherlich  bei  seiner  Darstellung  der 
Rangklassen  der  notitia  in  ihrer  Anwendung  auf  englische  Zustände  der 
Fall  sein.  In  der  Chronologie  der  Invasion  Alarich's  folgt  er  für  die 
Zeit  von  400 — 404  Pallmann,  ohne  erhebliche  neue  Gründe  beizubringen; 
denn  aus  Claudian's  Schweigen  bezw.  seinen  Worten  post  resides  annos 
ein  chronologisches  Resultat  gewinnen  zu  wollen,  wird  stets  fruchtlos 
sein.  Auch  für  Stilicho's  Tod  findet  der  Verfasser  eine  Parallele  der 
neueren  Geschichte  —  Wallenstein's  Tod;  Ilonorius  —  Ferdinand  IL, 
Olympius  —  Octavio  Piccolomiui,  Sarus  -  Butler,  Alarich  —  Wrangel, 
Stilicho  —  Wallenstein.  Aber  auch  hier  zeigt  sich  die  Gefahr  solcher 
Vergleichungen.  Der  Verfasser  schliesst:  Wallenstein  was  at  length 
disloyal  to  Ferdinand,  Stilicho  was  never  untrue  to  Ilonorius;  die  neue- 
sten Untersuchungen  der  Frage  hätten  vielleicht  dem  Verfasser  noch 
eine  weitere  Ausführung  seiner  Parallele  gestattet;  wie  sie  jetzt  dasteht, 
ist  sie  in  ihrem  Hauptpunkte  nicht  richtig.  Die  Stärke  von  Alarich's 
Heer  wird  in  einem  Exciirse  auf  50      100,000  Mann  berechnet;  freiliclz 


526  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

kann  diese  Rechnung  strikt  beweisende  Daten  so  wenig  für  sich  an- 
führen als  andere,  welche  zu  doppelt  so  hohen  Ergebnissen  gelangen; 
die  Berechnungen  der  römischen  Heeresstärke  und  der  Bevölkerung 
Italiens  sind  nicht  viel  mehr  als  Zusammenstellungen  des  bekanutcn 
Materials.  Eine  besondere  Betrachtung  widmet  Hodgkin  den  Alterthü- 
niern  von  Ravenna,  eine  Abschweifung,  die  man  gewöhnlich  in  den  Ar- 
beiten über  diese  Zeit  nicht  findet  und  die  ein  gewisses  Verdienst  bean- 
spruchen kann.  Aber  auch  hier  hat  man  überall  die  Empfindung,  dass 
die  Untersuchung  der  Tiefe  entbehrt;  was  vorgebracht  wird,  kann  mit 
Hülfe  seines  Bädeker  oder  Gsell-Fels  sich  jeder  aufmerksam  Reisende 
sagen  und  die  Notes  from  the  first  part  of  the  Liber  Pontificalis  of 
Agnellus  enthalten  einen  ganz  gelehrt  aussehenden  Apparat,  zu  dem  aber 
die  Leser  wohl  meist  den  Schlüssel  nicht  haben  werden;  was  der  Ver- 
fasser giebt,  ist  wenig  mehr  als  eine  Uebersetzung,  die  nicht  einmal  den 
Vorzug  grosser  Verständlichkeit  hat. 

Das  zweite  Buch  giebt  die  Darstellung  des  Huuneneinfalls.  (Chap.  I 
Early  history  of  the  Huns,  Cbap.  H  Attila  and  the  court  of  Constanti- 
nople,  Chap.  HI  Attila  in  Gaul,  Chap.  IV  Attila  in  Italy).  Im  ersten  Ca- 
pitel  folgt  der  Verfasser  durchaus  Deguignes,  freilich  nicht  ohne  Be- 
sorgniss,  die  moderne  orientalistische  Wissenschaft  könne  eine  Entdeckung 
machen,  durch  welche  die  ganze  luftige  Theorie  der  Hiong-hu  und  der 
Hunnen  zu  nichte  werden  könnte.  Hier  wie  in  dem  folgenden  Capitel 
werden  die  Details  in  einer  geradezu  epischen  Breite  gehäuft,  was  doch 
bei  der  eigenthümlicheu  Natur  der  chinesischen  Ueberlieferung  seine  Be- 
denken hat;  wie  dort  Deguignes,  so  giebt  im  zweiten  Capitel  der  be- 
kannte Gesandtschaftsbericht  des  Priscus  den  Stoff  zu  einem  Gemälde, 
in  dem  sogar  die  einzelnen  Gastmähler  und  Toaste  nicht  vergessen  sind. 
Im  dritten  und  vierten  Capitel  erzählt  der  Verfasser  mit  grosser  Sym- 
pathie für  Attila  und  wieder  mit  behaglicher  Breite,  ganze  Capitel  aus 
Jordanes  übersetzend;  schliesslich  fehlt  es  sogar  nicht  an  einem  schwung- 
vollen Leichencarmen  für  den  König,  zu  dem  der  bekannte  Bericht  des 
Gothenschriftstellers  die  Gedanken  liefert.  In  zwei  Excursen  untersucht 
der  Verfasser  die  Lage  des  Schlachtfeldes  von  Chalons  und  kommt  zu 
dem  gleichen  Resultate  wie  v.  Wietersheim,  sowie  die  Gründungszeit 
von  Venedig,  wobei  er  die  Berichte  aufzählt  und  gegen  Daru  entschie- 
den polemisirt.  Auch  für  Attila  findet  sich  eine  Parallele  ~-  Napoleon; 
interessanter  ist  die  Behandlung  der  Attila-Legende,  obgleich  auch  hier 
nur  Bekanntes  sich  zusammengestellt  findet. 

Buch  3  beschäftigt  sich  mit  dem  Einfall  der  Vandalen  und  der 
Empörung  der  Heruler  (Cbap.  I  Extinction  of  the  Hunnish  Empire  and 
the  Theodosian  dynasty,  Chap.  II  the  Vandals  from  Gerraany  to  Rome, 
Chap.  III  the  poems  and  letters  of  Apollinaris  Sidouius,  Chap.  IV  Avi- 
tus  the  Client  of  the  Visigoths,  Chap.  V  Supremacy  of  Ricimer,  Maiorian, 
Chap.  VI  Supremacy  of  Ricimer   (continued).    Severus  II,  the  Lucanian 


Die  Zeit  der  Regeneration.  527 

Anthemius,  the  dient  of  Byzantium.  Chap.  VII  Olybrius,  the  dient  of 
the  Vaudal.  Glycerius,  the  dient  of  the  Burguudiau.  Julius  Nepos  the 
dient  of  Byzantium.  Romulus  Augustulus,  son  of  Orestes.  Chap.  VIII 
Odovakai',  the  soldier  of  fortune.  Chap.  IX  Causes  of  the  fall  of  the 
western  Empire).  Der  gewaltige  Stoff  ist  auf  ungefähr  420  Seiten  behan- 
delt. Die  Schuld  des  Petronius  Maximus  au  der  Ermordung  Valentiniau's 
ist  nach  dem  Verfasser  nicht  zu  erweisen;  sie  ist,  wie  er  in  einer  Zu- 
sammenstellung der  Quellen  nachweist,  an  Bestimmtheit  im  Quadrate 
der  Entfernung  gewachsen,  bis  zuletzt  der  unzuverlässige  Procopius  die- 
ses Gebäude  von  Sage  und  Dichtung  gekrönt  hat;  Valentinian  ist  der 
Rache  für  Aetius  zum  Opfer  gefallen,  und  nur  die  Verbindung  in  wel- 
che Maximus  zu  den  Mördern  trat,  hat  den  Grund  zu  den  über  seine 
Mitschuld  aufgestellten  Vermuthungen  geliefert.  Eine  besondere  Vor- 
liebe beweist  die  Schilderung  des  Gaiseric  -  so  ist  der  rechte  Name  —  ; 
er  ist  der  Bismarck  des  fünften  Jahrhunderts;  besonders  seine  kirch- 
liche Politik  wird  sehr  ausführlich  entwickelt.  Da  die  geschichtlichen 
Quellen  für  jene  Zeit  geringen  Werth  haben,  sucht  der  Verfasser  die- 
sen Ausfall  durch  eine  sehr  eingehende  Darstellung  des  Sidouius  Apol- 
linaris  zu  ersetzen;  grosse  Stücke  seiner  Werke  werden  in  —  zum  Theil 
poetischer  —  Uebersetzung  mitgetheilt.  Die  Moralität  des  Avitus  ist 
dem  Verfasser  über  allen  Zweifel  erhaben.  Die  gegentheiligen  Nach- 
richten des  Gregor  von  Tours  und  seiner  Ausschreiber  vermögen  hieran 
nichts  zu  ändern;  er  stimmt  in  dieser  Hinsicht  im  Allgemeinen  mit  Mu- 
ratori  überein.  In  der  Darstellung  der  letzten  Zeiten  des  Westreichs 
folgt  der  Verfasser  fast  durchaus  Pallmann.  Warum  er  den  Namen  Ro- 
mulus Augustulus  —  statt  Augustus  der  Münzen  —  beibehalten  hat,  ist 
nicht  recht  zu  sehen,  da  er  sonst  in  diesem  Punkte  ziemlich  rigoros 
ist.  Das  Buch  schliesst  mit  einer  Darstellung  der  Verknöcherung,  wel- 
che sich  auf  allen  Gebieten  des  werdenden  Byzantinismus  zeigt. 

Meinem  Geschmacke  kann  das  Buch  nicht  zusagen,  es  ist  zu  breit 
und  giebt  unwesentlichen  Dingen  zu  sehr  Raum.  Dass  in  der  Haupt- 
sache die  Erzählung  richtig  ist,  kann  nicht  bestritten  werden,  denn  der 
Verfasser  hat  die  neuere  und  ältere  Litteratur  ziemlich  ausgedehnt  und 
mit  gesundem  Urtheil  benutzt.  Auffallend  ist,  dass  die  Münzen  bloss 
zur  Dekoration  in  dem  Buche  stehen;  was  man  allenfalls  daraus  ziehen 
konnte,  bleibt  unbenutzt.  Weniger  auffallend  ist  die  Naivität,  mit  wel- 
cher der  Verfasser  über  die  streitigsten  Fragen  hinweggeht,  thcils  sie 
entscheidend,  theils  bei  Seite  schiebend;  sie  zeigt,  was  auch  die  Ana- 
lyse schon  im  Vorhergehenden  gezeigt  hat,  dass  sich  der  Verfasser  der 
grossen  Schwierigkeiten  seiner  Aufgabe  nur  unvollkommen  bewusst  war. 

KalliopiosDemetriades,  Die  christliche  Regierung  und  Ortho- 
doxie Kaiser  Constautin  d.  Gr.    Eine  historische  Studie.    München  1878. 

Der  Verf.  giebt  zunächst  eine  Darstellung  der  Stellung  des  Christen- 
thums  im  römischen  Reiche  in  der  Zeit  von  Diokletian  bis  zu  Constautin 


528  Römische  Geschichte  und  Chronologie. 

d.  Gr.  Regierungsantritt.  Darnach  wollte  Diokletian,  um  den  alten  Glanz 
des  Reiches  wieder  herzustellen,  dasselbe  religiös  einigen  und  durch  reli- 
giöse Autorität  beherrschen.  Der  Geheime  Rath  beschäftigte  sich  im 
Winter  302/3  lange  mit  den  Massregelu,  die  gegen  das  Christcnthum 
ergriffen  werden  sollten.  Zweck  derselben  war  die  politisch-religiöse 
Vernichtung  des  Christenthuras ,  die  Erzwingung  der  Bekehrung  zum 
Heidenthum,  doch  nur  schichten-  und  stufenweise;  aber  bei  dem  Wider- 
stände der  Christen  musste  eine  solche  Politik  zu  deren  Ausrottung 
führen.  Das  erste  Edict  vom  24.  Februar  verordnete  Schleifung  der 
christlichen  Kirchen  und  Verbrennung  der  heiligen  Schriften  und  Be- 
strafung der  christlichen  Beamten,  welche  nicht  widerriefen,  ein  zweites 
die  gefängliche  Einziehung  der  Kirchenvorstäude  und  Erzwingung  des 
Widerrufs;  Anfang  304  wurde  letztere  Vorschrift  auf  alle  Christen  aus- 
gedehnt. Man  begnügte  sich  häufig  mit  blos  scheinbarem  Widerruf, 
hartnäckige  Weigerung  wurde  dagegen  strenger  bestraft.  Ihre  Höhe  er- 
reichte die  Verfolgung  Sommer  304.  Ende  dieses  oder  Anfang  des  fol- 
genden Jahres  wurde  die  Verhängung  der  Todesstrafe  über  die  Christen 
verboten;  an  ihre  Stelle  trat  Verstümmelung  und  Verurtheilung  in  die 
Bergwerke.  Maxentius  verschärfte  nochmals  nach  Diokletian's  Abdan- 
kung die  Verfolgung,  die  dann  durch  das  Edict  von  310  definitiv  been- 
det wurde;  kurze  Rückfälle  durch  Maximius  Anordnung,  nicht  durch  Edicte 
veranlasst,  beschränkten  sich  auf  einige  Orte  im  Osten. 

Der  zweite  Theil  ist  wesentlich  geschichtlich  und  enthält  keine 
neuen  Beweise,  welche  die  Absicht  des  Verfassers  »die  christliche  Ge- 
siimung  und  Rechtgläubigkeit  dieses  Kaisers  gegen  die  verschiedenen 
Angriffe  zu  vertheidigen«  zu  realisiren  vermöchten;  denn  er  bringt 
nichts  vor,  was  von  den  Vertheidigern  dieser  Ansicht  nicht  schon  längst 
erschöpft  worden  ist.  Aehnlich  ist  es  mit  Abschnitt  III,  wo  zwar  der 
Wille  gut,  die  Beweisführung  aber  schwach  ist.  Der  Verfasser  beant- 
wortet die  Frage:  War  Constantin  aufrichtig  Christ  und  orthodox? 
frisch  und  frank  mit  Ja.  Und  die  Beweise?  Nun  er  baute  prächtige 
Kirchen,  erwies  den  Bischöfen  und  Priestern  Achtung  etc.  »dieses  Inter- 
esse für  die  Kirche  und  ihre  Aufgaben,  für  den  Namen  Jesu  und 
die  Herrlichkeit  des  christlichen  Gottesdienstes  lässt  sich  unmöglich 
aus  der  kalten  Berechnung  eines  unaufrichtigen  Egoisten  erklären«. 
Den  Titel  Pontif.  Max.  legt  er  nicht  ab,  »um  in  der  Religion  Verän- 
derungen herbeiführen  zu  können,  ohne  von  dem  Collegiura  Pontificum 
Einsprache  befürchten  zu  müssen«.  Die  Justizmorde  des  Crispus  etc. 
waren  nothwendig  und  sind  gerechtfertigt.  Dass  er  die  Taufe  bis  an 
sein  Ende  verschob,  beweist  nur,  dass  auch  er  an  der  verbreiteten 
üblen  Sitte  festhielt,  die  Taufe  bis  an's  Lebensende  zu  verschieben,  um 
sogleich  in's  Reich  Gottes  eintreten  zu  können.  Auch  orthodox  war  er 
endlich,  wenn  ihn  auch  Eusebius,  der  zum  Arianismus  neigte,  getauft 
liat;   er  konnte   sich   in  Nikomodicn    nicht  von    einem  fremden   Bischof 


Die  Zeit  der  Regeneration.  529 

taufen   lassen,   trat  immer  für  die  Annahme  des  Nicäischen  Syrabolums 
ein  und  hat  Irrlehren  mit  Eifer  unterdrückt. 

Somit  ist  er  gerettet;  nur  schade,  dass  der  Verfasser  dabei  ver- 
gass,  dass  Constantin  nicht  im  19.  Jalirhunderte  und  in  der  griechischen 
Kirche  gelebt  hat;  da  hätte  sich  vielleicht  alles  so  zutragen  können,  wie 
der  Verfasser  meint;  für  Constantin's  Zeit  sind  seine  Annahmen  ganz 
undenkbar. 

Theodor  B rieger,  Constantin  der  Grosse  als  Religionspolitiker. 
Gotha  1880. 

Abgesehen  von  der  Form  des  »Essay's«,  über  dessen  Werth  und 
Berechtigung  für  die  Geschichtschreibuug  man  verschiedener  Meinung 
sein  kann,  bietet  diese  Schrift  in  der  unerquicklichen  Oede  der  kirchen- 
geschichtlichen Arbeiten  über  die  römische  Kaiserzeit  ein  erfreuliches 
Bild.  Der  Verfasser  stellt  an  dem  abschreckenden  Beispiele  Keim's  dar, 
wohin  es  führt,  wenn  man  zu  viel  wissen  will.  Wissen  durch  Phanta- 
sieren ersetzt;  doch  vermag  er  sich  auch  nicht  auf  den  Standpunkt  Burck- 
hardt's  zu  stellen,  der  Constantin  ein  lediglich  indifferentes  Verhalten 
zur  Religion  zuschreibt.  Es  steht  für  ihn  fest,  dass  der  Kaiser  nicht 
deswegen  dem  Christeuthum  Duldung  und  staatliche  Gunst  zugewendet 
hat,  weil  er  innerlich  von  der  Wahrheit  dieser  Religion  überzeugt,  weil 
er  persönlich  ein  Christ  war.  Denn  nie  und  nimmer  wird  man  ein  per- 
sönliches Christeuthum  annehmen  dürfen,  wo  in  solchem  Masse  wie  bei 
Constantin  seine  sittliche  Bewährung  ausbleibt.  Aber  auch  sein  äusse- 
res religiöses  Gebahren  stellt  sich  bis  zu  Ende  als  ein  widerspruchs- 
volles dar  und  trägt  in  sich  keinen  Schlüssel  zur  Lösung  des  Räthsel- 
haftcn. 

Man  kann  demnach  nur  seine  weltgeschichtliche  That  als  Ausfluss 
seiner  Politik  betrachten,  und  dieser  von  den  neueren  Historikern  ein- 
geschlagene Weg  ist  der  einzige  richtige. 

Nachdem  er  durch  Einführung  des  christlichen  Monogramms  in 
die  Reihe  der  Heersymbole  thatsächlich  dem  Christcnthum  Gleichstellung 
eingeräumt  hatte,  geschah  dies  auf  gesetzlichem  Wege  durch  das  Mai- 
länder Edict:  die  alte  und  die  neue  Religion  sollten  beide  ungekränkt 
neben  einander  bestehen,  aber  sich  auch  vertragen.  Um  letzteres  her- 
beizuführen, suchte  er  ein  neutrales  Gebiet  zu  finden  und  anzubahnen; 
dahin  gehört  die  oberste  Gottheit  in  Briefen  und  Erlassen,  die  Einfüh- 
rung der  Sonntagsfeier,  eines  allgemeinen  monotheistischen  Gebetes  für 
das  Heer;  auf  der  anderen  Seite  Reinigung  des  Heidenthums  von  Un- 
sittlichkeit  und  Superstition.  Dass  nicht  nur  die  Rücksicht  auflJcinius 
dieses  Verhalten  herbeiführte,  zeigt,  dass  er  sich  nach  dem  Siege  im 
Wesentlichen  gleichblieb,  wenn  jetzt  auch  über  die  persönlichen  Sym- 
pathien des  Herrschers  kein  Zweifel  mehr  besteht:  als  Gesetzgeber  und 
oberster  Vorsteher  des  Rcligionswesens  hielt  er  sich  durchaus  über  den 

Jahresbericht  für  Altcrthiimswisscii.sch.-irt  XXUI.  (1880.  HI.)  34 


530  Römisclie  Geschichte  und  Chronologie. 

Parteien.  Nur  scheinbar  widerspricht  hier  das  326  erlassene  Verbot, 
verfallene  Tempel  wieder  herzustellen;  denn  fast  ausnahmslos  handelte 
CS  sich  um  Stcätten  der  Unsittlichkeit  oder  des  Betruges;  andere  Mass- 
regeln beschränkten  sich  auf  vorwiegend  christliche  Gegenden.  Seine 
Befugnisse  als  heidnischer  Oberpriester  hält  er  strenge  fest;  auch  in  den 
letzten  Jahren  erstehen  neue  Tempel,  und  was  die  Hauptsache,  das 
Gesetz  kennt  keinen  Unterschied  zwischen  christlichen  und  heidnischen 
Staatsbürgern.  Nirgends  ist  die  alte  Religion  verfolgt  oder  auch  nur 
auf  die  Stufe  einer  bloss  geduldeten  herabgedrückt. 

Freilich  Hess  sich  die  Parität  ohne  eine  Begünstigung  der  neuen 
Kirche  nicht  herstellen;  denn  die  alte  Religion  hatte  Besitz  und  Privi- 
legien, deren  die  neue  noch  entbehrte.  So  musste  die  Parität  zu  Gun- 
sten der  Kirche  ausschlagen. 

Constantiu  konnte  nicht  die  Absicht  haben  an  die  Stelle  des  vorhan- 
denen einen  religionslosen  Staat  zu  setzen,  da  dieser  Gedanke  dem 
Alterthum  völlig  fern  liegt.  Aber  er  konnte  auch  nicht  die  Absicht 
haben  absolute  Religions-  und  Gewissensfreiheit  zu  proclamiren;  er  hat 
vielmehr  den  Umschwung,  der  unter  seineu  Nachfolgern  schon  wenige 
Jahre  nach  seinem  Tode  angebahnt  wird,  selbst  mehr  als  mittelbar  vor- 
bereitet; also  hat  er  in  seiner  Einrichtung  nur  einen  Uebergaug  erblickt. 
Indem  er  selbst  bis  zu  seinem  Tode  die  Taufe  verschob,  dagegen  seine 
Söhne  christlich  erziehen  Hess,  machte  er  ihnen  die  Neutralität  in  dem 
Kampfe  der  beiden  Religionen  unmöglich.  So  darf  man  vielleicht  an- 
nehmen, dass  er  diesen  Kampf  auch  nicht  verhüten  wollte,  dass  es  im 
Laufe  der  Jahre  ihm  immer  stärker  zum  Bewusstsein  gekommen  ist  und 
seit  dem  Antritt  der  Alleinherrschaft  in  voller  Klarheit  ihm  vor  Augen 
stand,  wie  er  eine  Ordnung  von  Staat  und  Kirche  aufrichte,  in  welcher 
beide  Religionen  letztlich  ihre  Rollen  austauschen  mussten. 

Nach  den  Misserfolgen  der  letzten  Christenverfolgung  musste  zweier- 
lei dem  Kaiser  sich  klar  machen:  die  Hinfälligkeit  des  alten  Glaubens 
und  die  Unmöglichkeit  den  neuen  auszurotten;  gewiss  erkannten  Viele 
die  Gefahr,  die  aus  dieser  Unbezwinglichkeit  dem  Staate  erwuchs.  Con- 
stantin's  Verdienst  ist  es,  dass  er  aus  den  gegebenen  Voraussetzungen 
die  Folgerung  zog,  dass  jener  unbezwiuglichen  Macht  die  Zukunft  ge- 
höre. So  musste  sich  der  Staat  anders  als  bisher  zum  Christenthum 
steilen.  Dieses  war  möglich,  da  auch  das  Christenthum  seine  frühere 
Sprödigkeit  gegen  den  Staat  etwa  seit  der  Mitte  des  zweiten  Jahrhun- 
derts und  besonders  im  Laufe  des  dritten  aufgegeben,  eine  andere  Werth- 
schätzung  des  Staates  aufgenommen  hatte.  Die  Kirche  fühlte  sich  durch 
ihre  Organisation  und  die  Gewalt,  welche  sie  über  ihre  Angehörigen  be- 
sass,  stark,  sie  scheute  sich  nicht  mehr,  ihren  Autheil  an  dem  Regi- 
raente  zu  verlangen. 

Der  Kaiser  suchte  nun  jene  ebenso  schöpferischen  wie  zerstörungs- 
gewaltigen Kräfte  in  den  Dienst  des  Staates  zu  nehmen.    Er  kannte  die 


Die  Zeit  der  Regeneration.  531 

Gefahr  dieses  Beginnens,  noch  besass  das  Heidenthum  die  enorme  Ma- 
jorität; darum  ging  er  laugsam,  Schritt  vor  Schritt.  Und  so  leitet  er 
ohne  gewaltsame  Katastrophe  eine  neue  Ordnung  der  Dinge  ein,  seinen 
Söhnen  überlässt  er  es  in  der  nun  gesicherten  Herrschaft  dem  Heiden- 
thum das  Ende  herbeizuführen.  Aber  er  hinterlässt  ihnen  auch  eine 
gefesselte  Kirche:  diese  ist  die  Dienerin  des  Staates  und  die  Stütze  des 
Thrones.  Indem  er  sich  in  Demuth  vor  den  Bischöfen  beugt,  erlangt 
er  die  Herrschaft  über  sie;  wagt  sich  Widerstand  hervor,  so  ist  sofort 
der  Befehl  und  die  Drohung  zur  Hand,  um  den  Bischöfen  klar  zu  machen, 
dass  der  Autokrator  nicht  gewillt  ist  zu  ihren  Gunsten  abzudanken.  So 
hat  seine  Kirchenpolitik  den  Grund  gelegt  zur  Staatskirche  wie  zum 
christlichen  Staat;  jedenfalls  hat  er  gethan,  was  seine  Zeit  gebieterisch 
forderte  und  was  der  Menschheit  neben  tiefem  Schaden  auch  uuermess- 
lichen  Segen  gebracht  hat. 

Vieles  von  dem,  was  der  Verfasser  sagt,  ist  nicht  neu.  Aber  es 
ist  immer  gut,  von  Zeit  zu  Zeit  gewisse  Wahrheiten,  welche  sich  all- 
mählich befestigt  haben,  zusammenzufassen  und  im  ganzen  Bilde  zu  zei- 
gen ;  das  halte  ich  für  das  Hauptverdienst  der  gut  geschriebenen  Schrift. 

Das  Christenthum  in  Aegypten,  Seine  Geschichte,  Spuren 
und  jetzige  Gestalt.  Hist.  polit.  Blätter  für  das  kathol.  Deutschland. 
1880.    Heft  2—5. 

Von  der  Reihe  von  Aufsätzen  über  das  angegebene  Thema  können 
nur  die  im  zweiten  Hefte  hier  in  Betracht  gezogen  werden.  Eine  Be- 
reicherung hat  die  Wissenschaft  dadurch  nicht  erfahren.  Aber  der  Ver- 
fasser schildert  in  übersichtlicher  Weise,  natürlich  von  ganz  katholischem 
Standpunkte,  die  Ausbreitung  des  Christenthums  in  Aegypten  und  die 
monophysitischen  Streitigkeiten.  Da  er  selbst  an  Ort  und  Stelle  war, 
so  kommt  ihm  in  vielen  Punkten  der  Vortheil  eigner  Anschauung  zu 
Gute  und  verleiht  seiner  Schilderung  eine  gewisse  Frische. 

Otto  Stäckel,  Die  Germanen  im  römischen  Dienste.  Programm 
der  königl.  Realschule  zu  Berlin.    1880. 

Der  Verfasser  giebt  in  der  Einleitung  ein  Bild  der  Gerraanen- 
stürme  bis  auf  Claudius  und  Aurelian,  unter  denen  der  Verfall  des  Rei- 
ches wieder  zum  Stehen  gebracht  wurde,  sowie  eine  kurze  Darlegung 
der  Gründe  des  Verfalls.  Beide  sind  bekannten  Geschichtswerken  ent- 
nommen. Seit  Claudius  und  Aurelian  findet  nun  ein  friedlicher  und 
massenhafter  Uebergang  der  Germanen  in  den  römischen  Dienst  statt. 
Diesen  will  der  Verfasser  in  einer  »Skizze  schildern,  die  auf  Vollstän- 
digkeit keinen  Anspruch  macht«. 

Der  Verfasser  betrachtet  nun  die  Germanen  im  Sklavenstande, 
als  Colonen,  Gentilen,  Laeten  und  Focderati,  im  Besitze  des  commer- 
cium und  connubium.    Ganz  besonders  aber  verfolgt  er  die  Verhältnisse 

34» 


532  Römisclie  Geschichte  und  Chronologie. 

derselben  im  römischen  Heeresdienst.  Er  will  hierfür  drei  Perioden 
unterscheiden:  1.  Bis  zum  Jahre  2*75  sind  sie  als  fremde  Reisläufer  zu 
betrachten,  welche  man  ihrer  Tüchtigkeit  wegen  gern  anwirbt  und  ge- 
rade da  verwendet,  wo  man  auf  Zuverlässigkeit  rechnet,  als  Leibwache 
oder  auf  besonders  wichtigen  Posten.  Indess  wurden  sie,  mit  Ausnahme 
der  ersten  Zeit,  immer  als  Fremde  angesehen  und  gelangten  nicht  zu 
hohen  Stellen.  2.  Von  275  —  375  wächst  die  Zahl  der  Germanen  im 
Heere  so  sehr,  dass  sie  schliesslich  die  Hälfte  desselben  bilden.  Sie 
werden  im  römischen  Dienste  als  Bürger  betrachtet  und  erreichen  die 
höchsten  militärischen  Ehrenstellen.  Man  macht  die  Beobachtung,  dass 
oft  bei  Commandos  je  ein  Römer  und  ein  Germane  sich  coordinirt  fin- 
den. 3.  Von  375  an  überwiegt  das  germanische  Element  und  verdrängt 
endlich  das  römische  vollständig.  Freilich  macht  sich  zeitweise  eine 
Reactiou  dagegen  geltend,  die  aber  an  der  Macht  der  Verhältnisse  ohn- 
mächtig zerschellt. 

Der  Verfasser  schildert  alsdann  ziemlich  ausführlich  die  Germa- 
nen, welche  in  der  römischen  Kaisergeschichte  hervortreten.  Im  Grossen 
und  Ganzen  wird  zwar  dadurch  die  Aufstellung  seiner  Sätze  bestätigt, 
ohne  dass  die  Willkür  in  den  Abgrenzungen  und  Zahlenansätzen  natür- 
lich sich  dadurch  gerechtfertigt  erwiese. 

Ein  Namensverzeichniss  erleichtert  den  Gebrauch  der  Arbeit. 

C.  Platner,  Ueber  die  Art  der  deutschen  Völkerzüge   zur  Zeit 
der  Wanderung.     Forschungen   zur  deutschen    Geschichte.    20,  165  ff. 

Der  Verfasser  stellt  an  die  Spitze  seiner  Arbeit  eine  Stelle  des 
Paul.  Diacon.  (1,  2,  3),  woraus  er  den  Schluss  zieht,  dass  die  deutschen 
Völker  nicht  ungetheilt  mit  ihrer  ganzen  Volkszahl  zur  Zeit  der  Wan- 
derung aus  ihrer  Heimath  abzogen;  einzelne  oder  mehrere  Gaue  blieben 
regelmässig  zurück,  bisweilen  sogar  auf  Beschluss  des  ganzen  Stammes, 
dessen  übrige  Theile  die  Heimath  verliessen.  Die  einzelnen  Völker  waren 
darauf  bedacht,  ihren  fortdauernden  Anspruch  an  den  Boden  ihrer  Väter 
aufrecht  zu  erhalten;  dies  erreichten  sie  am  einfachsten,  indem  sie  Reste 
ihres  Volkes  zurückliessen,  denen  dann  die  Vertheidigung  des  altver- 
erbten Bodens  oblag.  Der  Verfasser  weist  dies  an  den  Vandalen  nach, 
welche  noch  unter  Geiserich  in  Afrika  ihre  Ansprüche  an  ihren  väter- 
lichen Grund  und  Boden  festhielten.  An  der  Geschichte  der  Alemannen 
wird  sodann  gezeigt,  wie  lose  das  Band  unter  den  einzelnen  Gauen  war, 
wie  diese  Volkstheile  und  ihre  Oberhäupter  (»Könige«)  in  Bezug  auf 
Krieg  und  Frieden  durchaus  nicht  an  einen  Beschluss  des  Gesammt- 
volkes  gebunden  waren.  Am  Besten  sind  wir  über  Herkunft  und  Schick- 
sal der  Longobarden  unterrichtet,  die  ehemals  am  linken  Ufer  der  un- 
teren Elbe  Sassen,  ausser  dem  eigentlichen  Bardengau  aber  auch  noch 
den  östlich  anstossenden  später  wendischen  Gau  Derawän  und  den  süd- 
westlich angrenzenden  Loingo  inne  hatten.     Hier  standen   sie  in  nahen 


Die  Zeit  der  Regeneration.  533 

Beziehungen  zu  den  südlich  wohnenden  Cheruskern;  die  freundschaft- 
lichen Beziehungen  zwischen  Sachsen  und  Longobarden  noch  nach  Jahr- 
hunderten gehen  wahrscheinlich  auf  dieses  Waffenbündniss  zurück;  um- 
gekehrt stehen  sie  zu  den  Vandalen  schon  von  Anfang  in  feindlichem 
Verhältniss.  Von  hier  wanderten  sie  nach  Mauriuga,  den  weiten  Landes- 
strecken im  Osten  der  Elbe,  vielleicht  auch  in  der  Umgegend  von  San- 
gerhausen oder  Northeim.  Anfang  des  zweiten  Jahrhunderts  wanderte 
ein  Theil  des  Volkes  aus  der  Eibgegend  in  die  Nachbarschaft  der  Su- 
gambern,  in  die  Gegend  des  heutigen  Paderborn.  Von  dem  früheren 
Stammlande  erfolgte  die  üebersiedelung  der  Longobarden  in  das  Rugi- 
land,  d.  h.  die  am  Nordufer  der  Donau  nach  Böhmen  und  Mähren  hin 
gelegenen  bisherigen  Sitze  der  Rugier  (um  488).  Die  weiteren  Schick- 
sale können  hier  nicht  verfolgt  werden.  Nur  das  muss  erwähnt  wer- 
den, dass  Reste  des  Volkes  noch  780  in  dem  Bardengaue  angetroffen 
werden. 

Ebenso  giebt  der  verheerende  Völkerschwarm,  der  im  Winter  406/7 
den  Rhein  überschritt  und  sich  über  Gallien  ergoss  und  in  der  Haupt- 
sache aus  Vandalen,  Alanen  und  Sueven  bestand,  einen  Beleg  für  die 
Ansicht  des  Verfassers;  diese  Haufen  rissen  immer  neue  Schaaren  aus 
den  verschiedensten  Völkern  in  den  Strudel  mit;  aber  auch  von  den 
Hauptstämraen  waren  Reste  in  der  Heimath  zurückgeblieben.  Bei  die- 
ser Gelegenheit  bekamen  auch  die  Alemannen  den  Anstoss  westwärts 
über  den  Rhein  zu  rücken  und  das  Elsass  zu  besetzen;  doch  trennte 
sich  hierbei  nicht  etwa  ein  Gau  von  dem  anderen,  sondern  die  Ausbrei- 
tung des  Stammes  vollzog  sich  ganz  allmählich,  indem  die  alten  Gaue 
sich  erweiterten  und  Theile  sich  loslösten,  die  aber  eine  selbständige 
Existenz  nicht  mehr  gewannen ;  aber  weit  über  den  Elsass  heraus  zogen 
in  ähnlicher  Weise  das  ganze  fünfte  Jahrhundert  hindurch  alemannische 
Volkshaufen.  Mit  diesen  kreuzten  sich  chattische  Haufen,  während  das 
Hauptvolk  in  seinen  Sitzen  blieb;  die  Auswanderer  entwickelten  sich 
allmählich  in  ihrer  neuen  Heimath  zum  neuen  Volke. 

Die  Burgunder  zeigen  ein  Beispiel  für  jene  Erscheinung,  wo  die 
Hauptmasse  auf  einmal  vorrückt,  aber  einzelne  Gaue  zurückbleiben  und 
die  Ansprüche  auf  die  frühere  Heimath  aufrecht  erhalten. 

Die  Angeln  sassen  einst  im  Osten  der  Longobarden  in  südlicher 
Ausdehnung;  sie  waren  aber  hier  nicht  in  ihrer  Heimath,  sondern  diese 
ist  in  der  cimbrischen  Halbinsel  zu  suchen,  von  hier  erfolgte  die  Erobe- 
rung Englands.  Es  finden  sich  aber  auch  Spuren,  dass  der  Stamm  der 
Angeln  an  die  Ufer  des  Niederrheins  einen  Theil  seiner  Volksmasse  abgab- 

Georg  Kaufmann,  Deutsche  Geschichte  bis  auf  Karl  den  Grossen. 
Erster  Band:  Die  Germanen  der  Urzeit.     Leipzig  1880. 

Das  erste  Buch  giebt  die  Geschichte  der  Germanen  bis  zum  Jahre 
375  n.  Chr.    Aus  den  drei  ersten  Capiteln,  welche  die  Kämpfe  zwischen 


534  Römische  Geschichte  und  Chronologie 

Germanen  und  Römern  bis  zu  Civilis  einschliesslich  behandeln,  ist  we- 
niges hervorzuheben.  Varus  scheint  dem  Verfasser  weniger  schuldig, 
als  man  insgemein  annimmt;  die  beigebrachten  Gründe  beweisen  diese 
Annahme  jedenfalls  nicht.  Aus  den  Kriegen  des  Germanicus  verdient 
der  Zug  Cäcina's  durch  das  Burtanger  Moor  Beachtung;  der  Krieg  des 
Civilis  leidet  au  einzelnen  Ungenauigkeiten,  namentlich  bei  Darstellung 
der  Kämpfe  in  Vetera.  Eine  sehr  gute  Scliilderung  giebt  das  vierte 
Capitel  von  dem  Zehntland,  im  Anschlüsse  an  Wilmann's  »römische 
Lagerstadt  Afrika's«;  auch  darin  hat  der  Verfasser  unzweifelhaft  Recht, 
wenn  er  in  dem  Marcomannenkriege  noch  kein  grosses  Völkerbündniss 
erkennt;  die  dafür  angeführten  Gründe  scheinen  entschieden  durchschla- 
gend zu  sein.  Das  sechste  Capitel  beschäftigt  sich  mit  der  Völkerwan- 
derung. Die  Alamannen  identificirt  Kaufmann  der  herrschenden  Ansicht 
entgegen  mit  den  Scmnonen  des  Tacitus,  wie  er  auch  den  Namen  aus 
Alahmannen,  d.  h.  Männer  des  Heiligthums  erklärt.  Auch  hier  nimmt 
er  keinen  zur  Eroberung  des  römischen  Reichs  oder  einzelner  Theile 
desselben  geschlossenen  Bund  an,  sondern  nur  in  dem  gemeinsamen 
Namen  —  Suabi  —  während  sie  sich  unter  einander  mit  den  zehn  bis 
zwanzig  verschiedenen  Völkerschaftsnamen  bezeichneten,  in  Sprache  und 
Sitte,  Sage  und  Religion  kam  ihre  Zusammengehörigkeit  zum  Ausdruck. 
Im  vierten  Jahrhundert  bildete  der  Pfahlwall  die  Grenze  zwischen  Ala- 
mannen und  Burgundern;  doch  lebten  beide  häufig  in  Fehde.  In  ähn- 
licher Weise  wird  die  Bildung  der  Franken  besprochen;  auch  hier  ra- 
gen die  Einzelstämme  vor,  doch  schwand  ihr  Gegensatz  schnell,  und 
Gregor  von  Tours  unterscheidet  Ripuarier  und  Salier  nicht  mehr.  Ein- 
gehender bespricht  Kaufmann  die  gothische  Wanderung,  bei  der  er  an 
der  Einwanderung  skandinavischer  Gothen  festhält.  Auch  sie  zerfielen 
in  einzelne  Stämme  und  das  Bild,  welches  Jordanes  von  den  Zuständen 
des  dritten  und  vierten  Jahrhunderts  entwirft,  ist  tendenziös  entstellt; 
von  König  Ermanrich  ab  konnte  auch  er  seine  Fictiou  der  Einheit  aller 
Gothen  nicht  mehr  festhalten. 

Auf  das  zweite  Buch,  welches  die  »Zustände«  behandelt,  ist  hier 
nicht  näher  einzugehen;  im  dritten  Buche  ist  die  »Zeit  des  Uebergangs« 
dargestellt.  Das  erste  Capitel  schildert  das  geistige  Leben  des  vierten 
Jahrhunderts.  Die  Rhetoren  gaben  ihm  den  Charakter,  auch  die  christ- 
lichen Bischöfe  vermögen  sich  diesem  Einflüsse  nicht  zu  entziehen.  Die 
Schilderungen  lulian's,  der  christlichen  Wortführer,  des  Mönchthums,  sind 
warm  und  fesselnd  geschrieben,  wenn  ich  gleich  mit  vielem  materiell 
nicht  einverstanden  sein  kann;  der  Verfasser  erkennt  im  Christenthum 
richtig  die  Theilnahme  und  Hingebung  für  die  idealen  Güter  des  Glau- 
bens; aber  mir  scheint  zu  sehr  nur  in  der  Theorie;  die  Herrschsucht 
der  Priester  hat  doch  in  letzter  Linie  auf  seine  Darstellung  bestimmend 
gewirkt,  und  die  Zeit,  in  der  sein  Buch  entstand,  mag  dadurch  mehr 
getroffen  sein,  als  jene,  die  er  schildert.     Im  Grunde  ist  diese  Erschei- 


Die  Zeit  der  Regeneration.  535 

nung  doch  natürlich,  da  es  sich  um  die  Umsetzung  der  idealen  Vor- 
stellungen iu's  wirkliche  Leben  handelt,  und  der  Historiker  durfte  sich 
durch  diesen  Zug  nicht  so  stark  beeinflussen  lassen. 

Mit  besonderer  Liebe  wird  Ulfilas  gezeichnet,  er  bereitet  die  Go- 
then  zu  ihrer  Mission  vor;  wohl  waren  schon  als  Colonen  und  Läten, 
als  ganze  Stämme  und  als  bevorzugte  Einzelne  Hunderttausende  von 
Germanen  in  das  Römerreich  aufgenommen  worden;  aber  alle,  die  in 
den  ersten  drei  Jahrhunderten  kamen,  sind  in  den  Provincialen  aufge- 
gangen; bis  zur  Mitte  des  vierten  Jahrhunderts  lag  der  Gedanke  fern, 
dass  die  Germanen  jemals  ein  Uebergewicht  im  Reiche  gewinnen  oder 
das  Reich  zerstören  könnten.  Dieses  Verhältniss  änderte  sich,  als  die 
Westgothen  im  Jahre  376  die  Donau  überschritten.  Einmal  wurde  durch 
die  plötzliche  starke  Vermehrung  die  Absorptionsfähigkeit  des  römischen 
Elements  auf  der  Balkanhalbinsel  erschöpft;  wichtiger  war,  dass  diese 
Germanen  durch  Ulfila  an  der  geistigen  Bewegung  Autheil  genommen 
hatten,  welche  damals  am  lebenskräftigsten  war  unter  den  Culturmächten 
des  Reichs,  am  Christeuthum.  Im  Folgenden  schildert  der  Verfasser 
die  Schicksale  der  Westgothen  in  Folge  des  Andrangs  der  Hunnen; 
Theodosius  auf  dem  staatlichen,  Ambrosius  auf  dem  kirchlichen  Gebiete 
sind  die  Marksteine  der  Bewegung.  Mit  des  ersteren  Tode  begann  der 
letzte  Act  der  grossen  Tragödie,  die  sich  in  den  beiden  Hauptpersonen 
Alarich  und  Stilicho  abspielt.  In  den  beiden  Abschnitten,  in  welche  die 
Zeit  der  Auflösung  zerfällt,  stand  zuerst  Stilicho  im  Mittelpunkt  der  Er- 
eignisse und  hielt  die  Ueberlegenheit  Roms  über  die  Barbaren  aufrecht, 
im  zweiten  Theile  trat  Alarich  an  seine  Stelle,  der  diese  Ueberlegen- 
heit, wenn  auch  gegen  seinen  Willen,  zerstörte.  Stilicho  hielt  in  der 
kirchlichen  Frage  wie  in  der  Behandlung  der  Germauen  die  Grundsätze 
seines  Meisters  Theodosius  fest,  doch  ohne  dessen  Leidenschaft  und  mit 
grösserer  Vorsicht  gegenüber  den  Germanen,  und  was  zur  Rettung  des 
Reiches  geschehen  konnte,  hat  er  gethan.  Alarich  wurde  erst  nach  sei- 
nem Sturze  gefährlich.  Der  Verfasser  begleitet  die  Westgothen  bis  zur 
Gründung  ihres  gallo -spanischen  Reiches. 

Es  liegt  ja  in  der  Natur  der  so  oft  dargestellten  Zeiten,  dass 
neue  Ergebnisse  im  Einzelnen  nicht  zahlreich  gewonnen  werden,  wenn 
nicht  neue  Quellen  herangezogen  werden  können,  die  grossen  Gesichts- 
punkte sind  ebenfalls  festgestellt.  Trotzdem  hat  es  der  Verfasser  ver- 
standen durch  die  Gruppierung  der  Thatsachen  die  Einsicht  in  den  Zu- 
sammenhang überall  zu  vertiefen,  den  grossen  Process  des  Eindringens 
germanischen  Wesens  in  das  römische  Reich  wesentlich  zu  klären ;  aber 
auch  ein  warmes  Gefühl  durchzieht  meist  sein  Buch,  kühler  wird  er  nur 
den  kirchlichen  Verhältnissen  gegenüber.  Uebcr  Einzelheiten  Hesse  sich 
streiten,  aber  wir  wollen  lieber  im  Allgemeineu  anerkennen,  dass  er  seine 
Aufgabe  würdig  gelöst  hat. 


Jahresbericht    über    die   Geschichte    der  alten 

Geographie    und    die   Litteratur  zu    den   alten 

Geographen  für  1879  und  1880. 

Vom 

Gymnasiallehrer  Dr.  Carl  Fl'ick 

in  Höxter. 

I.    Geschichte  der  alten  Geographie, 

All  die  Spitze  unseres  Berichtes  stellen  wir: 

E.  H.  Bunbury,  A  history  of  aucient  geograpliy  among  tho  Greeks 
and  Romans  frora  the  earliest  ages  tili  the  fall  of  tbe  romau  empire. 
With  twenty  illustrative  maps.  In  two  volumes.  London,  John  Murray 
1879.    Vol.  I.  S.  XXX,  666.    Vol.  II.  S.  XVIII,  743.    8. 

Eine  Geschichte  der  alten  Geographie  als  separates  Werk  war  bis- 
her noch  nicht  vorhanden.  Letronne  stellte  eine  solche  im  Journal  des 
Savans  1831  in  Aussicht  unter  dem  Titel:  Histoire  de  la  cosmographie 
et  de  la  geographie  generale  chez  les  anciens,  depuis  Homere  jusqu'aux 
Peres  de  l'tglise;  leider  aber  ist  der  Plan  Letronne's  nicht  zur  Aus- 
führung gekommen.  Das  Werk  Bunbury's  würde  somit  eine  Lücke  in 
der  Alterthumswissenschaft  ergänzen;  jedoch  entspricht  es  den  heutigen 
Anforderungen  der  Wissenschaft  nur  in  geringem  Masse. 

Bunbury  bemerkt  gleich  in  der  »Preface«  p.  III,  dass  er  nur  eine 
ähnliche  Darstellung  für  die  Engländer  zu  liefern  beabsichtige,  wie  sie 
Mannert,  Ukert  und  Forbiger  in  den  Einleitungen  zu  ihren  grösseren 
geographischen  Werken  für  die  deutsche  Gelehrtenwelt  gebracht  hätten : 
»While  there  is  no  want  of  elementary  treatises  on  ancient  geography, 
and  the  requiremeuts  of  the  more  advanced  student  are  fully  answered 
by  the  elaborate  articles  in  Dr.  Smith's  »dictionary  of  ancient  geogra- 
phy«, so  far  as  relates  to  the  details  of  particular  places  and  countries, 
it  is  remarkable  that  there  does  not  exist  in  the  Englisch  language  any 
such  historical  review  of  the  subjcct  as  a  whole,  as  is  to  be  found  in 
the  woiks  of  Maunert,  Ukert,  and  Forbiger«.    Dem  entsprechend  ist  die 


Geschichte  der  alten  Geographie.  537 

Eintheiluug  des  Stoffes  in  dem  Werke  Bunbury's,  fast  ganz  so  wie  bei 
jenen,  speciell  wie  bei  Ukert:  in  chrouologiscber  Aufeinanderfolge  wer- 
den die  für  die  Geschichte  der  Geographie  in  Betracht  kommenden  Fach- 
schriftsteller, sowie  die  durch  Reichhaltigkeit  geographischer  Angaben 
am  meisten  hervorragenden  andern  Autoreu  des  Alterthums  nebst  den 
Entdeckungsreisen,  Kriegszügen  u.  s.  w.,  welche  zur  Erweiterung  des 
geographischen  Wissens  beigetragen  haben,  behandelt.  Eine  kurze  In- 
haltsangabe, mit  welcher  namentlich  die  Anordnung  bei  Ukert  zu  ver- 
gleichen ist,  wird  dies  am  besten  lehren. 

Cap.  I  S.  1—18  behandelt  nach  einigen  kurzen,  wenig  zutreffenden 
Bemerkungen  über  die  geographischen  Kenntnisse  der  Chaldäer,  Aegypter 
und  Hebräer  die  Handelsfahrten  der  Phönizier,  sowie  die  älteste  grie- 
chische Seeherrschaft,  diejenige  der  Kreter.  —  Cap.  H  S.  19  -  30  die 
Argonautenfahrt  (S.  28—30  Exkurs  über  die  Argonautica  des  Orpheus). 

—  Cap.  HI,  Abth.  1  S.  31—38  Allgemeine  Bemerkungen  über  die  home- 
rische Geographie,  Abth.  2  S.  39  —  48  Geographie  der  Ilias,  Abth.  3  S.  49 

—  84  Geographie  der  Odyssee  (mit  neun  Exkursen  auf  S.  75  —  84).  — 
Cap.  IV  S.  85—133  unter  dem  Gesammttitel  »Homer  bis  Hecatäus«  bringt 
in  Abth.  1  S.  85  — 91  die  geographischen  Nachrichten  des  Hesiod,  der 
Kykliker  und  der  homerischen  Hj'muen,  sowie  anderer  Dichter  vor  Be- 
ginn der  Olympiadenrechuung,  in  Abth.  2  S.  91  -  119  einen  Ueberblick 
über  die  ältere  Kolonisationsthätigkeit   der  Griechen,   in  Abth.  3  S.  120 

—  126  die  Ergebnisse  für  die  geographische  Wissenschaft  aus  der  phi- 
losophischen Spekulation  in  dieser  Periode.  Den  Schluss  des  Capitels 
(S.  127-  133)  bilden  wieder  drei  Exkurse:  über  das  Grüudungsjahr  von 
Cyrene,  über  die  Chronologie  der  Kolonien  am  schwarzen  Meer  und  über 
das  Thalassokratieuverzeichniss  des  Castor.  —  Cap.  V  Abth.  1  S.  134 — 148 
Geographie  des  Hecatäus  von  Milet,  Abth.  2  S.  148  -  152  die  geographi- 
schen Angaben  des  Hellanicus  von  Lesbos  und  des  Damastes,  des  Aeschy- 
lus  und  des  Pindar,  S.  153  -  155  Exkurse  über  den  Charakter  der  He- 
catäusfragmente  und  über  den  Verkehr  der  Griechen  mit  Etrurien.  — 
Cap.  VI — VIII  S.  156-317  Geographie  des  Herodot,  dargelegt  nach  den 
drei  Erdtheilen  Europa,  Asien,  Afrika,  ebenfalls  mit  zahlreichen  Exkursen. 
Auch  wird  bei  dieser  Gelegenheit  (S.  289  -  297)  über  die  Umschiffung 
Libyens  unter  König  Necho  und  über  die  Entdeckungsreise  des  Sataspes 
gehandelt ,  obgleich  der  Abschnitt  der  chronologischen  Anordnung  des 
Verfassers  gemäss  besser  anderswo  seinen  Platz  gefunden  hätte.  —  Cap.  IX 
S.  318  331  (mit  fünf  Exkursen  S.  332  —  335)  die  Entdeckungsreise  des 
Karthagers  Hanno.  —  Cap.  X  S.  336 — 358  die  Schriftsteller  nach  Hero- 
dot (Thucydides,  Antiochus  von  Syrakus,  Ktesias,  Xenophon);  S.  359—378 
fünfzehn  Exkurse,  meist  die  Marschroute  der  Zehntausend  betreffend.  — 
Cap.  XI  S.  379  403  Scliriftsteller  nach  Xenophon  (Ephorus,  Theopompus, 
Scylax,  Eudoxus  von  Cnidus,  Aristoteles);  beiläufig  (S.  402  —  403)  wird 
der   Atlantis   des   Plato    gedacht,    die  Bunbury   für  reine   Fiction   hält; 


538  Geschichte  der  alten  Geographie. 

S.  404-  406  zwei  Exkurse.  —  Cap.  XII  S.  407-465  die  Feldzüge  Alexan- 
ders des  Grossen,  mit  neuiiundzwanzig  Exkursen  (S.  466  -  524).  --  Cap.  XIII 
S.  525  -  541  die  Entdeckungsfahrt  des  Ncarchus;  S.  542-  551  sieben 
Exkurse.  —  Cap.  XIV  S.  552  575  hat  die  Ueberschrift:  »Nachfolger 
Alexanders  des  Grossen«.  Besprochen  aber  werden  in  diesem  Capitel 
nur  Seleukus  Nikator  und  seine  Hofgeographen,  Megasthenes,  Daimachus 
und  Patrokles.  Dann  folgen  in  einem  besonderen  XV.  Cap.  S.  576  606 
(mit  acht  Exkursen  S.  607  614)  »die  Ptolemäer  in  Aegypten«,  deren 
ausgedehnte  Handelsbeziehungen  und  sonstige  Verdienste  um  die  Förde- 
rung der  geographischen  Kenntnisse  dargelegt  werden.  Der  wissenschaft- 
lichen Thätigkcit  des  Timosthenes  ist  ausführlicher  gedacht,  während  für 
die  Fahrt  des  Eudoxus  von  Cyzicus  auf  das  achtzehnte  Capitel  verwiesen 
wird.  Auffallend  aber  ist  es,  dass  in  demselben  Capitel  auch  noch  Py- 
theas,  Timäus,  Theophrast  und  Pseudo-Aristoteles  nept  &au- 
fiaaccov  dxouaixdnov  behandelt  werden.  —  Cap.  XVI  S.  615 — 660,  das  letzte 
dos  ersten  Bandes,  ist  mit  Ausnahme  von  S.  616  —  618,  wo  sich  die  aus- 
führlichste Erörterung  der  Leistungen  des  noch  mehrfach  von  ßunbury 
genannten  Dicäarchus  findet,  ganz  dem  Eratosthenes  gewidmet. 

Bd.  II,  Cap  XVII  S.  1  —  36  Geographen  nach  Eratosthenes  (Hip- 
parcli,  Polybius,  nebst  beiläufigen  Bemerkungen  über  Polemon);  S.  37 — 42 
zwei  Exkurse.  —  Cap.  XVIII  S.  43—47  geht  von  dem  Satze  aus,  dass 
das  Wachsen  der  geographischen  Kenntnisse  von  Polybius  bis  Strabo 
durch  das  siegreiche  Fortschreiten  der  römischen  Waffen  bedingt  sei, 
uJid  behandelt  demgemäss  die  römischen  Eroberungen  in  Südgallien,  in 
Spanien,  Illyrien,  Dalmatien,  Thracien  u.  s.  w.  Dann  folgen  auf  S.  48-  74 
die  geographischen  Leistungen  des  Apollodor  aus  Athen,  des  Skepsier 
Deuietrius,  des  Agatharchides,  des  Artemidorus  von  Ephesus,  des  Me- 
trodorus  von  Skepsis,  des  Alexander  Polyhistor  und  des  Scymnus  Chius; 
auf  S.  74—79  die  Fahrt  des  Eudoxus  von  Cyzicus;  auf  S.  79—03  Kriege 
der  Römer  mit  lugurtha,  Sertorius,  Mithridates  und  den  Parthern 
(Crassus);  auf  S.  93—101  Posidonius,  Cleomedes,  Gemiuus;  S.  102  108 
sechs  Exkurse.  —  Cap.  XIX  S.  109—  134  Cäsar s  Kriege;  S.  135—140 
sechs  Exkurse.  —  Cap.  XX  Abth.  1  S.  141  -  171  das  römische  Reich 
unter  Augustus.  Dessen  Unternehmungen  gegen  die  Parther  geben  zur 
Erwähinuig  des  Apollodorus  von  Artemita  und  des  Isidorus  von  Charax 
(S.  162  165)  Anlass.  Abth.  2  S.  171-179  die  Verdienste  der  römischen 
Schriftsteller  um  die  Geographie:  Varro  Atacinus,  Cornelius  Nepos,  Sal- 
lust,  Statins  Sebosus,  luba,  Agrippa.  Abth.  3  S.  1  S.  179  - 186  die  krie- 
gerischen Unternehmungen  des  Aelius  Gallus  gegen  Arabien,  des  Petro- 
nius  gegen  die  Aethiopen,  des  Cornelius  Baibus  gegen  die  Garamauten. 
Abth.  4  S.  186-194  Kriege  in  Germanien  von  Cäsar  bis  auf  Germanicus. 
Abth.  5  S.  194—198  Diodorus  Siculus.  S.  199  —  208  acht  Exkurse.  — 
Cap.  XXI  und  XXII  S.  209-337  Strabo.  Nach  einigen  allgemeinen  Be- 
trachtungen (S.  209  —  238)  folgt  eine   eingehende  Darlegung  seiner  An- 


Geschichte  der  alten  Geographie  539 

gaben  über  Europa,  Asien  und  Afrika.  —  Cap.  XXIII  giebt  zunächst 
(S.  338—351)  eine  Uebersicht  über  die  Eroberungen  der  Nachfolger  des 
Kaisers  Augustus,  sowie  über  die  militärischen  und  wissenschaftlichen 
Expeditionen  dieser  Periode,  welcher  auch  Hippalus  und  seine  Reise 
nach  Indien  zugewiesen  wird;  S.  352-  368  Pompouius  Mela;  S.  369—370 
drei  Exkurse.  —  Cap.  XXIV  S.  371  — 438  Plinius.  Au  allgemeine  Dar- 
legungen schliesst  sich  wieder,  wie  bei  der  Besprechung  der  Strabonischeu 
Leistungen,  eine  Darlegung  der  Plinianischen  Angaben  über  die  drei 
Welttheile.  S.  439-442  drei  Exkurse.  -  Cap.  XXV  S.  443—477  (zwei 
Exkurse  S.  478—479)  der  Periplus  maris  erythraei.  —  Cap.  XXVI  S.  480 
—  515  (zwei  Exkurse  S.  516-  518)  die  Zeit  von  Plinius  bis  auf  Ptolemäus. 
Abth.  1  S.  480—489  die  poetische  Erdbeschreibung  des  Dionysius,  Abth.  2 
S.  490—501  Tacitus,  Abth.  3  S.  502-515  die  Ausdehuung  des  römischen 
Keiches  in  dieser  Periode.  Arrian  und  sein  Periplus  des  schwarzen 
Meeres.  —  Cap.  XXVII  S.  519-545  Marinus  von  Tyrus.  —  Cap.  XXVIII 
und  Cap.  XXIX  S.  546—636  (sieben  Exkurse  S.  637  —  644)  die  Geogra- 
phie des  Ptolemäus.  -  Cap.  XXX  und  XXXI  S.  645  —  706  (mit  fünf  Ex- 
kursen) die  Geographie  nach  Ptolemäus  a)  bei  den  Griechen  (Pausanias, 
Marcianus  von  Heraclea  und  sein  Epitomator  Menippus ,  Anonymi  peri- 
plus Ponti  Euxiui,  Stadiamus  magni  maris,  Agathemerus,  Stephanus  von 
Byzanz),  b)  bei  den  Römern  (Solinus,  Ammiauus  Marcellinus,  Avienus, 
Priscianus,  Ausonius,  Rutilius,  Orosius,  Aethicus  und  Honorius,  die  Iti- 
nerarien,  die  Peutingertafel ,  die  notitia  dignitatiun,  der  Geograph  von 
Ravenna,  Dicuil). 

Fassen  wir  jetzt  noch  einmal  die  so  dargelegte  Oekonomie  des 
Werkes  ins  Auge,  so  erhellt,  dass  eine  auf  dieselbe  gegründete  Darstel- 
lung nur  ein  höchst  unvollkommenes  und  verworrenes  Bild  von  dem  geo- 
graphischen Wissen  der  Alten  zu  geben  im  Stande  ist.  Namentlich  wird 
es  bei  dem  ausserordentlich  zerstreuten  Material  geradezu  unmöglich,  in 
diesem  Rahmen  die  Entwickeluug  der  mathematischen  und  physischen 
Geographie  zur  Anschauung  zu  bringen.  Aber  der  Verfasser  hat  offen- 
bar auch  gar  nicht  die  Absicht,  seine  Leser  hierüber  zu  belehren.  Die 
Vorläufer  des  Koperuikus,  Aristarch  von  Samos  und  der  Chaldäer  Seleu- 
kus,  werden  nicht  einmal  erwähnt,  ja,  wo  der  Verfasser  Gelegenheit  hatte, 
ausführlicher  sein  zu  können,  hilft  er  sich  mit  ein  paar  obertlächlichen 
Bemerkungen  über  den  Gegenstand  hinweg:  das  ganze  Naturwissen  des 
Eratosthenes  wird  auf  einer  halben  Seite  abgemacht  (I  S.  658),  ebenso 
das  des  Posidouius  auf  einer  Seite  (II,  97.  98),  und  auch  über  Strabo's 
physikalische  und  mathenuitische  Kenntnisse  erfaliren  wir  nur  einiges 
mehr  (wenn  auch  immer  nur  höchst  düi'ftiges),  weil  der  Verfasser  den 
Inhalt  des  Strabonischen  Werkes  im  Auszuge  mittheilt.  Kurz,  der  Ver- 
fasser giebt  nicht  mehr  als  er  in  der  Vorrede  zu  geben  versprochen  hat: 
eine  Darstellung,  wie  sie  Manuert,  Ukert  und  Forbiger  in  den  Einleitun- 
gen zu  ihren  Werken  über  alte  Geographie  gebracht  haben.    Ob  er  aber 


540  Geschichte  der  alteu  Geographie. 

berechtigt  war,  solche  Darstellung  eine  »Geschichte  der  alten  Geogra- 
phie« zu  nennen,  muss  sehr  bezweifelt  werden.  Mannert  wählte  den 
Titel:  »Einleitung  in  die  Geographie  der  Alten  und  Darstellung  ihrer 
vorzüglichsten  Sj'steme«,  Ukert:  »Geschichte  der  geographischen  Ent- 
deckungen und  der  Geographen«,  Forbiger:  »Historische  Geographie«, 
und  bei  Ukert  und  Forbiger  folgt  auf  die  Einleitung  noch  als  besonderer 
Theil  eine  Behandlung  der  mathematischen  und  physischen  Geographie. 
In  gleicher  Weise  ist  auch  in  0.  Peschel's  »Geschichte  der  Erdkunde« 
(2.  Aufl.  1878) ,  welche  Bunbury  leider  nicht  gekannt  zu  haben  scheint, 
das  geographische  Wissen  des  klassischen  Alterthums  nach  folgenden 
drei  Gesichtspunkten  behandelt:  1.  Grenzen  der  terra  cognita  im  Alter- 
thum,  2.  Mathematische  Geographie,  3.  das  Naturwissen  der  Alten.  Kann 
somit  das  Werk  Bunbury's  auf  den  Titel  einer  »Geschichte  der  alten 
Geographie«  keinen  berechtigten  Anspruch  erheben,  so  darf  dasselbe  doch 
als  eine  ansprechend  und  klar  geschriebene  üeberarbeitung  der  Mannert- 
Ukert-Forbiger'schen  Einleitungen  gelten.  Der  Verfasser  ist  bemüht  ge- 
wesen, die  Resultate  der  Forschung  seit  Forbiger  für  seine  Darstellung 
zu  verwerthen.  Ausser  den  einschlägigen,  allerdings  sehr  verschiedenen 
Werth  repräsentirenden  Artikeln  in  Smith,  Dictionary  of  Greek  and  Ro- 
man Geography  (1854),  sowie  andern  in  englischer  Sprache  abgefassten 
Schriften,  ist  auch  die  neuere  französische  und  deutsche  Litteratur  be- 
rücksichtigt worden.  So  kennt  der  Verfasser  die  verschiedenen  Arbeiten 
von  Vivien  de  St.  Martin:  le  nord  de  l'Afrique  dans  l'antiquite,  memoires 
sur  l'Armenie,  Geographie  Grecque  et  Latine  de  linde,  Histoire  de  la 
geographie  et  des  decouvertes  geographiques;  Neumaun,  die  Hellenen 
im  Skytheulande;  Barth,  Wanderungen  durch  die  Küstenländer  des  Mittel- 
meeres; Schweinfurth,  im  Herzen  von  Afrika;  Preller,  griechische  Mytho- 
logie; Lassen,  indische  Alterthumskunde;  Droysen,  Geschichte  des  Helle- 
nismus; Abendroth,  Terrainstudien  zu  dem  Rückzuge  des  Varus  und  den 
Feldzügen  des  Germanicus  u.  a.  Auch  die  Sammlungen  der  Geograph! 
Graeci  minores,  der  Fragmenta  historicorum  graecorum  und  der  scriptores 
rerum  Alexaudri  von  Carl  Müller  sind  vom  Verfasser  benutzt  worden, 
ebenso  die  neuen  Ausgaben  des  Soliuus  von  Mommsen,  der  Itiuerarien 
von  Parthey  und  Pinder,  des  Dicuil  u.  a.  Dagegen  sind  andere  wichtige 
Untersuchungen  dem  Verfasser  entgangen,  so  die  Schriften  des  französi- 
schen Geographen  E.  F.  Berlioux,  ferner  für  die  Darstellung  des  ägyp- 
tischen Handels  zur  Ptolemäerzeit  die  beiden  gründlichen,  von  der  Aca- 
demie  des  inscriptions  preisgekrönten  Werke  von  Lumbroso,  Recherches 
sur  Teconomie  politique  de  l'tgypte  (1870)  und  Robiou,  Memoire  sur 
Tcconomie  politique  de  lEgypte  (1875),  während  wir  hinsichtlich  der 
deutschen  Litteratur  namentlich  die  Benutzung  der  Schriften  MüUen- 
hoff's,  Mommsen's,  Bursian's,  Brandes',  Stiehle's,  Schwanbeck's,  Wachs- 
muth's,  Berger's,  Gardthausen's,  Niese's,  Sprengei"'s  u.  a.  vermissen.  Für 
die  Darstellung  der  Colonisatiousthätigkeit  der  Griechen  hätten  die  licht- 


Geschichte  der  alten  Geographie.  541 

vollen  Ausführungen  von  E.  Curtius  im  ersten  Bande  seiner  griechischen 
Geschichte,  die  doch  auch  in  englischer  Uebersetzung  vorliegt,  mit  Erfolg 
verwandt  werden  können. 

Der  Standpunkt,  welchen  Bunbury  den  Quellen  gegenüber  ein- 
nimmt, ist  wenig  verschieden  von  demjenigen  Mannert's,  Ukert's,  For- 
biger's.  Der  Umschwung,  den  in  dieser  Beziehung  die  philologische 
Kritik  in  den  letzten  Jahrzehnten  genommen  hat,  scheint  auf  Bunbury's 
Anschauungen  wenig  Eintiuss  ausgeübt  zu  haben.  So  muss  die  Dar- 
stellung der  geographischen  Kenntnisse  zur  Zeit  Homer's  als  unzurei- 
chend betrachtet  werden,  weil  die  homerische  Frage  dabei  nicht  berück- 
sichtigt worden  ist.  Wie  hier  vorzugehen  ist,  hat  Müllenhoff  in  seiner 
deutschen  xilterthumskundc  im  Grossen  und  Ganzen  wenigstens  klarge- 
legt. Ja,  es  scheint  fast,  als  ob  der  Verfasser  derartige  Fragen  ab- 
sichtlich von  der  Hand  gewiesen  hätte.  Denn  trotzdem  die  Solinusaus- 
gabe  von  Mommseu  fleissig  benutzt  ist,  findet  sich  dessen  Entdeckung 
der  Chorographia  Pliniana  nirgends  erwähnt. 

Endlich  ist  noch  zu  bemerken,  dass  Bunbury's  Werk  den  Einlei- 
tungen Ukert's  und  namentlich  Forbiger's  an  Reichhaltigkeit  des  Mate- 
rials bei  Weitem  nachsteht.  Bunbury  hat  nämlich  diejenigen  Vertreter 
der  geographischen  Wissenschaft  im  Alterthum,  von  denen  uns  nur  ge- 
ringe Kenntniss  überkommen  ist,  wo  er  sie  nicht  in  Anmerkungen  unter- 
bringen konnte,  ganz  übergangen,  offenbar  in  der  Erwägung,  dass  durch 
Aufnahme  derselben  die  ohnehin  ermüdende  Darstellung  noch  ungeniess- 
barer  geworden  wäre.  Es  würde  aber  gewiss  richtiger  gewesen  sein, 
wenn  der  Verfasser  auf  eine  eingehendere  Schilderung  der  Kriegszüge 
Alexander's  des  Grossen  und  Cäsar's,  sowie  auf  die  Hinzufügung  der 
zahlreichen,  meist  entbehrlichen  Exkurse  verzichtet  und  dafür  nach  mög- 
lichster Vervollständigung  des  Materials,  namentlich  aus  den  Sammel- 
werken Karl  MüUer's  und  den  vom  Verfasser  nicht  gekannten  Nachträ- 
gen dazu  von  Karl  Wescher  (Paris  1874),  sowie  für  die  topographische 
Periegese  aus  Preller,  Polemonis  periegetae  fragmenta  p.  161  ff.  gestrebt 
hätte.  Dann  würde  wahrscheinlich  auch  den  Verdiensten  des  Grates 
eine  eingehendere  Würdigung  zu  Theil  geworden  sein,  als  dies  in  der 
kurzen  Anmerkung  Bd.  H  S.  232,  2  geschehen  ist. 

Rec. :  Academy  No.  413  S.  244— 245.  —  Athenäum  No.  2735.  — 
Göttingische  gelehrte  Anzeigen  1881  S.  321  — 337  von  J.  Bartsch.  — 
Calcutta  Review  No.  143. 

C.  Ritter,  Geschichte  der  Erdkunde  und  der  Entdeckungen.  Vor- 
lesungen an  der  Universität  zu  Berlin  gehalten.  Herausgegeben  von 
H.  A.  Daniel.    Zweite  Autlage.    Berlin,  G.  Reimer,  1880.    VI,  265  8. 

Ein  unveränderter  Abdruck  der  ersten  im  Jahre  1861  erschienenen 
Auflage. 


542  Goschichtc  der  alten  Geographie. 

S.  Günther,  Studien  zur  Geschichte  der  mathematischen  und 
physikalischen  Geographie.  Mit  51  in  den  Text  eingedruckten  Holz- 
schnitten.    Halle,  L.  Nebert,  1879.    405  S.  8. 

Für  uns  kommt  nur  der  dritte  Abschnitt  dieser  Studien  in  Be- 
tracht: »Aeltere  und  neuere  Hypothesen  über  die  chronische  Versetzung 
des  Erdschwerpuuktes  durch  Wassermassen«  (S.  129-216)  und  auch  von 
diesem  nur  S.  129  —  137,  welche  der  Betrachtung  der  älteren  Hypothe- 
sen gewidmet  sind.  Nachdem  Hii^pocrates  bereits  lokale  Anschwellun- 
gen der  Erdoberfläche  angenommen,  Herodot  bei  seiner  Erörterung  über 
die  Nilüberschwemmungen  die  Vermuthung  aufgestellt  hatte,  dass  die 
Sonne  auf  irdische  Wassermassen  anziehend,  aufsaugend  zu  wirken  ver- 
möge, trat  Archimedes  mit  seinem  hydrostatischen  Gesetze  hervor.  Wenn 
der  Verfasser  S.  134  meint,  dass  Eratosthenes  und  auch  Hipparch  sich 
gegen  diese  Entdeckung  abwehrend  verhalten  hätten,  so  ist  zu  bemer- 
ken, dass  er  sich  bereits  aus  Berger's  Schrift,  die  geographischen  Frag- 
mente des  Hipparch  S.  79  ff.  eine  richtigere  Auffassung  hätte  bilden  kön- 
nen. Unter  den  römischen  Autoren  findet  man  eine  selbständige  Be- 
trachtung der  Hypothese  nach  des  Verfassers  Ansicht  (135  — 137)  nur 
bei  Seneca,  vielleicht  auch  bei  Terentius  Varro. 

Aufmerksam  machen  wollen  wir  ausserdem  noch  auf  zwei  Aufsätze, 
welche  allerdings  zunächst  für  das  gebildete,  nicht  das  gelehrte  Publi- 
kum geschrieben  sind: 

S.  Rüge,  Ueber  die  historische  Erweiterung  des  Horizontes.  Im 
Globus  1879.    No.  4. 

H.  Berger,  Zur  Entwickelung  der  Geographie  der  Erdkugel  bei 
den  Hellenen.     In  den  Grenzboten  1880.    No.  49  und  50. 

Die  wissenschaftliche  Begründung  des  zweiten  Aufsatzes  findet  sich 
grösstentheils  in  den  weiter  unten  genannten  Arbeiten  des  Verfassers 
über  Eratosthenes  und  Hipparch. 

Ad.  Soetbeer,  Das  Goldland  Ofir.  In  der  Vierteljahrsschrift  für 
Volkswirthschaft  1880.     Bd.  IV  S.  104—169. 

Cap.  I,  S.  104-109,  stellt  die  Berichte  über  die  Fahrten  nach 
dem  Goldlande  Ofir  zusammen.  —  Die  Angaben  über  die  Fahrten  zur 
Zeit  Salomo's  nach  dem  Lande  Ofir  finden  sich  im  ersten  Buche  der 
Könige  9,  26 — 28  und  10,  10.  11.  21  und  22,  ferner  im  zweiten  Buche 
der  Chronik  8,  17  und  18;  9,  9.  10.  20  und  21.  Den  scheinbaren  Wider- 
spruch, dass  beim  Chronisten  das  Land,  aus  welchem  die  Schiffe  Salo- 
mo's Gold,  Silber,  Elfenbein,  Affen  und  Pfauen  brachten,  Tarsis  statt 
Ofir  genannt  wird,  erklärt  Ewald  in  den  Nachrichten  der  königl.  Ge- 
sellschaft der  Wissenschaften  zu  Göttingen  1874  No.  18  mit  Recht  dar- 
aus, dass  der  Chronist  den  in  den  alten  Reichsjahrbüchern  vorgefun- 
denen Ausdruck  »Tarsisschiffe«  (=  grosse,  zur  weiten  Meerfahrt  geeig- 


Geschichte  der  alten  Geographie.  543 

nete  Schiffe)  so  auffasste,  als  ob  dieselben  nach  Tarsis  bestimmt  ge- 
wesen seien.  Ungefähr  100  Jahre  später  wollte  Josaphat  die  Ofirfahrten 
wieder  aufnehmen,  doch  scheiterte  dieser  Plan  vor  seiner  Ausführung. 
Hierüber  erhalten  wir  Nachricht  im  ersten  Buche  der  Könige  22,  49 — 50 
und  im  zweiten  Buche  der  Chronik  20,  35 — 37,  und  auch  diesmal  waltet 
in  dem  Berichte  der  Chronik  das  Missverständniss  wegen  Tarsis  ob. 
Ausserdem  ist  zu  erwähnen,  dass  beim  Psalmisteu  45,  10  und  bei  Jesaias 
13,  12  der  Ausdruck  Ofirgold  unverkennbar  in  dem  Sinne  als  Gold 
von  besonderer  Güte  gebraucht  wird,  ferner  dass  im  Buche  Hiob  22,  24 
Ofir  für  sich  allein  als  Bezeichnung  von  Gold  vorkommt.  Endlich  fin- 
det sich  noch  eine  Angabe  des  Eupolemus  (schrieb  um  160  v.  Chr.  in 
Alexaudrien)  bei  Euseb.  praep.  evaug.  IX,  30,  wonach  König  David  in 
der  arabischen  Stadt  Ailanoi  Schifte  herstellen  Hess  und  Bergleute  nach 
der  im  rotheu  Meere  belegenen  Insel  Urphe,  welche  Goldbergwerke 
hatte,  aussandte,  um  von  dort  Gold  nach  Judäa  zu  bringen.  Eupolemus 
kann  diese  Angaben  aus  Quellen  haben,  welche  er  neben  den  Schriften 
des  alten  Testaments  zu  Rathe  zog,  und  man  hat  keinen  Grund  anzu- 
nehmen, dass  bei  ihm  lediglich  eine  Yerwechselung  mit  der  späteren 
Salomonischen  Expedition  vorliege. 

Cap.  II  S.  109-118  behandelt  die  Ansicht  derjenigen,  welche  das 
Land  Ofir  nach  der  Halbinsel  Malacca  in  Hiuterindien  verlegen.  Ver- 
treten ward  diese  Ansicht  namentlich  durch  den  berühmten  Naturforscher 
K.  E.  von  Bär  in  seiner  Schrift:  »Wo  ist  das  Salomonische  Ophir  zu 
suchen?«  (Petersburg  1873).  Die  Ausführungen  dieses  Gelehrten  wer- 
den vom  Verfasser  auf  S.  110—114  dargelegt,  jedoch  kann  sich  Verfasser 
denselben  nicht  anschliessen,  weil  er  eine  direkte  Handelsverbindung 
der  Phönizier  nach  Indien  hin  schon  zu  Salomo's  Zeit  für  unwahrschein- 
lich hält.  Hätte  dieselbe  existirt,  »so  wäre  es  als  ein  sonderbarer  Zu- 
fall anzusehen,  dass  hierüber  keine  einzige  sonstige  Notiz  sich  erhalten 
hätte,  und  dass  namentlich  in  den  Weissagungen  des  Ezechiel  über  Tyrus, 
in  denen  die  verschiedeneu  Handelsverbindungen  dieser  Stadt  so  einge- 
hend behandelt  werden,  sich  keinerlei  Andeutung  über  einen  so  wich- 
tigen Verkehr  wie  den  mit  dem  fernen  Indien  findet.  Alle  Erwähnungen 
über  Handelsbeziehungen  der  Westländer  mit  Indien  weisen  darauf  hin, 
dass  diese  im  hohen  Alterthum  sich  durch  Vermittlung  der  Handels- 
plätze im  südlichen  und  östlichen  Arabien  vollzogen  haben«.  Auch  dem 
Zeugnisse  des  Josephus,  der  in  den  Antiquitatcs  lud.  VIII,  6  Ofir  nach 
Indien  verlegt,  ist  in  diesem  Falle  eine  entscheidende  Bedeutung  nicht 
beizulegen,  dasselbe  beruht  vielmehr  auf  eigener  Combination,  da  Jo- 
sephus, wie  aus  A.  J.  VIII,  7,  2  hervorgeht,  keine  andere  Quellen  als  die 
Schrifter  des  alten  Testaments  für  seine  Angaben  über  Ofir  benutzt  hat. 
Dagegen  stimmt  der  Verfasser  dem  Herrn  von  Bär  darin  bei,  dass  auch 
er  die  Beschaffung  der  420  Kikkar  Gold  =  46  Millionen  Mark  auf  dem 
Wege  des  Handels  für  unmöglich  hält.    Eine  so  grosse  Quantität  Goldes 


544  Geschichte  der  alten  Geographie 

kann  nur  durch  bergmännischen  Betrieb  gewonnen  sein:  so  erkhärt  sich 
auch  die  niehrjälirigc  Dauer   der  Salomonischen  Expedition   am  Besten. 

Cap.  III  S.  118  —  120.  Lassen's,  von  Karl  Ritter  (und,  wie  wir 
hinzufügen,  auch  von  H.  Kiepert.)  gebilligte  Annahme,  dass  das  alte  Ofir 
in  der  Gegend  der  Indusmündung  zu  suchen  sei,  und  dass  der  Name 
in  dem  von  den  alten  Schriftstellern  erwähnten  »Abira«  wieder  zu  er- 
kennen wäre,  gründet  sich  namentlich  auf  den  von  ihm  behaupteten  in- 
dischen Ursprung  der  hebräischen  Bezeichnung  für  diejenigen  Waaren, 
welche  die  aus  Ofir  zurückkehrenden  Schiffe  ausser  Edelmetall  mitge- 
bracht hätten  (Affen,  Pfauen,  Elfenbein  und  Algummin-  oder  Almuggim- 
holz).  Diese  Hcrleitung  ist  jedoch  keineswegs  sicher,  aber  auch  wenn 
sie  es  wäre,  so  würde  hieraus  noch  nicht  folgen,  »dass  deslialb  Ofir  in 
Indien  selbst  gelegen  gewesen,  denn  die  Gegenstände  konnten  im  Wege 
des  Zwischenhandels  aus  Indien  nach  anderen  Handelsplätzen,  nament- 
lich im  südöstlichen  Arabien,  gebracht  und  von  hier  auf  den  phönicisch- 
jüdischcn  Schiffen  nach  Judäa  gekommen  sein«.  Ferner  steht  zwar  fest, 
dass  zur  Zeit  der  Persischen  Herrschaft  am  oberen  Laufe  des  Indus  viel 
Gold  gewonnen  wurde,  aber  durchaus  unwahrscheinlich  ist  es,  dass  die 
Leute  Salorao's  von  der  ludusmündung  zu  Tausenden  mehrere  100  Meilen 
landeinwärts  gezogen  seien  und  daselbst  am  Himalaya  oder  auf  der  Hoch- 
ebene von  Tibet  Gold  gegraben  hätten,  mit  dem  beladen  sie  dann  nach 
der  Küste  zurückkehrten.  »Ebenso  unglaublich  ist  aber,  ....  dass  die 
Schiffe  an  Waaren,  die  in  Indien  begehrt  wurden,  einen  solchen  Vorrath 
am  Bord  gehabt  hätten,  um  durch  solchen  Handelsverkehr  etwa  binnen 
zwei  Jaliren  420  Kikkar  Gold  einzutauschen«. 

Cap.  IV  S.  120  —  126.  Die  meisten  Gelehrten  haben  sich  für  die 
Ostküste  Afrika's,  speciell  Sofala,  entschieden  als  die  Gegend,  wo 
Ofir  zu  suchen  sei.  Dafür  spreche  auch  die  in  der  Septuaginta  sich  fin- 
dende Bezeichnung  Ofir's  durch  »Sopora«  (Varianten:  Sofara,  Sopheira, 
Saphir  etc.).  Ja,  man  glaubt  sogar,  die  Ruinen  der  ehemaligen  phöni- 
cisch -jüdischen  Niederlassungen  zu  Zimbabye  unterm  20'  14"  südlicher 
Breite  und  31'  48"  östlicher  Länge  v.  G.  aufgefunden  zu  haben,  neuer- 
dings der  deutsche  Reisende  Karl  Maucli  am  5.  September  1871,  dessen 
Reisebericht  im  Ergänzungsheft  No.  37  zu  Petermann's  Mittheilungen, 
April  1874  vorliegt.  Aber  gegen  die  Verlegung  von  Ofir  nach  der  Ost- 
küste von  Afrika  spricht  zunächst,  dass  Sandelholz  und  Pfaue  dort  nicht 
heimisch  sind,  und  man  kann  doch  nicht  glauben,  »dass  diese  Artikel 
erst  im  Handelswege  von  Indien  nach  Sofala  ausgeführt  und  von  dort 
wieder  ausgefühi't  wären.  Ferner  liegen  jene  Ruinen  über  40  geogra- 
phische Meilen  von  der  Ostküste  entfernt,  und  es  ist  wenig  wahrschein- 
lich,  dass  um  1000  v.  Chr.  die  jüdischen  Bergleute  sich  nach  dem  ent- 
legenen Sofala  eingeschifft  haben,  um  von  dort  mühsam  in's  Innere  vor- 
zudringen und  befestigte  Etablissements  anzulegen.  Endlich  ist  durch- 
aus nicht  erwiesen,  weder  durch  eine  Insclirift  noch   durch  ein  sonstiges 


Geschichte  der  alten  Geographie.  545 

sicheres  Anzeichen,  dass  jene  Ruinen  Reste  phönicisch-jüdischer  Bauten 
seien,  vielmehr  spricht  Alles  dafür,  dass  dieselben  arabischen  Ursprungs 
sind,  da  die  Araber  au  mehreren  Punkten  der  Küste  im  Mittelalter  blü- 
hende Niederlassungen  gegründet  hatten  und  von  dort  auch  wohl  in's 
Innere  vorgedrungen  sein  können«. 

Cap.  V  S.  126  -  133.  So  bleibt  kein  anderes  Land  übrig,  wohin 
Ofir  zu  verlegen  wäre,  als  Arabien.  Hierfür  spricht,  dass  in  der  Völker- 
tafel der  Genesis  unter  den  Söhnen  Joktan's,  welche  Völkerschaften  Ara- 
biens vertreten,  auch  Ofir  genannt  wird,  und  es  liegt  doch  gewiss  nichts 
näher,  als  das  hier  als  arabische  Landschaft  personificierte  Ofir  und  das 
Goldland  Ofir  für  identisch  zu  halten.  In  welchem  Theile  des  grossen 
Arabiens  ist  nun  aber  das  Californien  des  Älterthums  zu  suchen?  Der 
Reisende  Seetzen  glaubte  es  an  der  Ostküste  am  Persischen  Golf  in 
Oman  aufgefunden  zu  haben.  Er  beruft  sich  dafür  auf  die  Thatsache, 
dass  in  der  Nähe  von  Of'ra,  welcher  Name  sich  vom  alten  Ofir  herschrei- 
ben werde,  Metallgruben  sich  befänden.  Aber  nach  der  Angabe  von 
Karsten-Niebuhr  enthalten  diese  Gruben  nur  Kupfer  und  Blei,  kein 
Edelmetall.  Nach  Herzfeld,  Handelsgeschichte  der  Juden  des  Älter- 
thums, 1879,  S.  28 ff.,  würde  Ofir  an  die  Südküste  von  Arabien  jenseits 
der  Strasse  von  Bab-el-Mandeb  zu  verlegen  sein,  doch  auch  diese  An- 
nahme ist  unhaltbar,  weil  bedeutendere  Goldablagerungen  in  jener  Ge- 
gend nicht  nachzuweisen  sind. 

Cap.  VI  S.  133-153.  Die  erhalteneu  Nachrichten  über  das  Gold- 
land Ofir  passen  nur  auf  die  Westküste  Arabiens.  Hier  waren  nach  der 
zuverlässigen  Angabe  des  Agatharchides  im  Alterthura  sehr  reiche  Gold- 
ablagerungen in  den  Gebieten  der  Debai,  Miläer  und  Kasandrer, 
welche  in  der  Gebirgslandschaft  an  der  Küste  des  Rotheu  Meeres  zwi- 
schen dem  16  und  19.  Grad  nördlicher  Breite,  heutigen  Tages  Asyr 
genannt,  wieder  zu  erkennen  sind.  Wenn  dort  gegenwärtig,  so  weit  be- 
kannt, kein  Gold  mehr  gesammelt  wird,  so  hat  dies  seinen  Grund  da- 
rin, dass  die  Goldfelder  bereits  in  früherer  Zeit  erschöpfend  ausgebeutet 
sind.  Aehnliches  lehrt  die  Erfahrung  von  der  ehemals  hoch  gefeierten 
Goldfülle  am  Tmolus,  im  Pactolus  und  in  Phrygien.  Nach  dem  Berichte 
des  Eupolemus  hat  schon  David  wahrscheinlich  die  Goldfelder  Ofir's  aus- 
gebeutet. Die  dort  genannte  Insel  Urplie  ist  vielleicht  eine  von  den 
Inseln  an  der  Küste  von  Asyr.  Wesentlich  ist  bei  dem  Berichte  des 
Eupolemus,  dass  derselbe  von  Ausbeutung  nicht  durch  Handel,  sondern 
durch  Bergleute  (ixsTaUeuTac}  spricht.  Die  Entfernung  von  Ezeon-Geber, 
wo  die  Schiffe  Salomo's  ausgerüstet  wurden,  bis  nach  Asyr  beträgt  etwa 
800—900  Seemeilen,  nicht  zu  weit  für  eine  Unternehmung,  bei  der  ausser 
der  Mannschaft,  die  zur  Bedeckung  diente,  nach  der  Berechnung  des 
Verfassers  etwa  3000  4000  Arbeiter  nöthig  waren.  Die  Entsendung 
einer  so  bedeutenden  Expedition  nach  Indien  oder  uach  Sofala  würde 
sciioii    dtirch    die   Trau^i)orts(;hvvicrigkeiten    unmöglich    gemacht    woi'diüi 

Jahresbericlu  für  Alterthumswisscnschaft  XXUI.  {1880.  UI.)  35 


546  Geschichte  der  alten  Geographie. 

sein.  Die  Ofirexpedition  Salomo's  war  eine  einmalige,  zu  einer  Zeit, 
wo  noch  Gold  in  Menge  vorhanden  war.  Ein  Goldquantum  von  420 
Kikkar  ist  für  eine  derartige  Unternehmung  nicht  zu  gross,  aber  auch 
nicht  zu  klein.  Die  Schiffe  hatten,  während  die  Bergleute  mit  der  Gold- 
gewinnung beschäftigt  waren,  jedenfalls  theilwcise  noch  Zeit,  einen  ein- 
träglichen Nebenhandel  mit  den  Plätzen  der  Südküste  Arabiens  zu  trei- 
ben. Hier  konnten  sie  die  erwähnten  indischen  oder  afrikanischen  Pro- 
dukte eintauschen. 

Cap.  VII  S.  153  — 1.58.  Zur  Erläuterung  der  Salomonischen  Ofir- 
fahrt  dienen  die  von  den  alten  Aegyptern  zur  Zeit  der  9.  und  18.  Dy- 
nastie nach  dem  Lande  Punt  (Somaliland)  unternommenen  Expeditionen, 
über  welche  wir  ausführliche  Berichte  in  den  Inschriften  und  Denkmälern 
besitzen.  Interessant  ist  dabei  namentlich,  dass  bei  der  zweiten  Unter- 
nehmung (etwa  1600  V.  Chr.,  also  600  Jahre  vor  der  Salomonischen  Ex- 
pedition) unter  den  zurückgebrachten  Produkten  seltene  Holzarten, 
Elephantenzähne  und  Affen  genannt  werden,  dass  also  bereits  da- 
mals eine  Fahrt  nach  Indien  nicht  nöthig  war,  um  dergleichen  zu  er- 
langen. Ja,  noch  mehr,  die  für  »Affe«  in  den  Inschriften  auftretende 
Benennung  »Kapu«  ist  offenbar  identisch  mit  der  entsprechenden  Be- 
zeichnung »Koph«  im  alten  Testament.  Letztere  kann  also  für  die  Ver- 
legung Ofir's  nach  Indien  durchaus  nicht  in  Betracht  kommen,  und  doch 
ist  dies  die  einzige  Bezeichnung,  deren  Herleituug  aus  Indien  sprach- 
lich nichts  im  Wege  steht  (vgl.  S.  119). 

Cap.  VIII  S.  159  — 165  giebt  zunächst  eine  übersichtliche  Zusam- 
menstellung der  gewonnenen  Ergebnisse  (S.  159  —  161).  Dann  wird  noch 
zum  Schlüsse  die  Richtigkeit  der  Angabe,  dass  die  Ofirexpedition  dem 
Salomo  420  Kikkar  Gold  geliefert  habe,  durch  andere  Berichte  des  alten 
Testamentes  geprüft.  Im  ersten  Buche  der  Könige  10,  14  —  16  wird  be- 
richtet, dass  dem  Salomo  ausser  dem,  was  er  durch  Abgaben  erhielt, 
in  einem  Jahre  666  Kikkar  Gold  einkamen.  Nach  weiteren  Angaben 
im  Buche  der  Könige  gab  Hiram  dem  Salomo  für  20  abgetretene  Städte 
120  Kikkar  Gold,  die  Königin  von  Saba  überbrachte  ebenfalls  120  Kikkar 
Gold  als  Geschenk,  dazu  die  420  Kikkar  der  Ofirexpedition,  ergiebt  als 
Summe  660  Kikkar,  also  fast  genau  den  nämlichen  Betrag,  welchen  die 
vorhin  angeführte  Stelle  als  Gesammteinnahme  Salomo's  an  Gold  auf- 
führt. Wahrscheinlich  aber  giebt  diese  Summe,  die  viel  zu  hoch  wäre, 
nicht  die  Einkünfte  eines  Jahres  an,  sondern  ist  wohl  eine  Zusammen- 
stellung sämmtlicher  Goldeinnahmen  zum  Bau  des  Tempels. 

Auf  S.  165  — 169  sind  noch  drei  Anlagen  beigegeben.  Anlage  A. 
giebt  ein  Verzcichniss  der  bisherigen  bedeutenderen  Schriften  über  Ofir; 
Anlage  B.  theilt  die  auf  Ofir  bezüglichen  Angaben  des  Eupoleraus  und 
des  Josephus  im  Originaltexte  mit,  endlich  in  Anlage  C  begründet  der 
Verfasser  die  von  ihm  angenommene  Berechnung  des  Kikkar. 

Die  Untersuchungen  des  Verfassers  können  nach  Methode  und  In- 


Geschichte  der  alten  Geographie.  547 

halt  als  Muster  antiquarischer  Forschung  gelten.  Uebersehen  hat  der 
Verfasser,  dass  A.  Sprenger,  die  alte  Geographie  Arabiens  (Bern 
1875)  S.  40—63  bereits  für  die  Verlegung  Ofir's  in  die  Gegend  der  Land- 
schaft Asyr  zum  Theil  mit  denselben  Beweismitteln  eingetreten  ist.  Ein- 
zelnes findet  man  dort  aber  auch,  was  der  Verfasser  nicht  bietet;  so 
werden,  ausser  aus  Agatharchides,  namentlich  noch  aus  arabischen  Quel- 
len Nachrichten  über  den  Goldreichthum  der  in  Frage  kommenden  Ge- 
gend beigebracht,  übrigens  wird  man,  wo  Sprenger's  und  Soetbeer's  An- 
sichten divergieren,  unbedingt  letzterem  beipflichten  müssen. 

F.W.  Roderich,  Die  Völkertafel  des  Moses.    Jahresbericht  des 
Progymuasiums  zu  Prüm  1880.     26  S.   4. 

Der  Verfasser  behandelt  wegen  Maugel  au  Raum  nur  die  Japhe- 
titen  und  Chamiten.  Im  Ganzen  begnügt  er  sich  dabei  mit  einer  Wieder- 
gabe der  Ansichten  Gfrörer's  und  Knobel's,  welche  durch  einige  Ci- 
tate  aus  Dunker,  Geschichte  des  Alterthums,  aus  Fürst,  hebräisch- 
chaldäisches  Lexikon  (1863)  u.  a.  neu  aufgestutzt  werden. 

Bernhard   Stade,   De    populo  Javan    parergon   patrio   sermone 
conscriptum.     Lidex  lectionum  von  Giessen  1880.     20  S.  4. 

Den  im  alten  Testament  sich  findenden  Volksnameu  »Javan«  be- 
ziehen die  Ausleger  nicht  ausschliesslich  auf  den  Namen  der  Jonier  oder 
das  Volk  der  Hellenen,  sondern  an  einigen  Stellen  (Ez.  27,  19;  Joel 
4,  6;  Za.  9,  13)  wollen  sie  ein  südarabisches  Volk  darunter  verstanden 
wissen.  Diese  auffallende  Annahme  will  der  Verfasser  auf  ihre  Berech- 
tigung untersuchen.  —  Die  älteste  Stelle  des  alten  Testaments,  wo  nach 
Ansicht  des  Verfassers  der  Name  Javan  auftritt,  ist  Ez.  27,  13.  Er  er- 
scheint hier  neben  T  üb  al  und  Meschekh  d.i.  Tibarenern  und  Moschiern, 
kleiuasiatischen  Völkern,  und  man  erkennt  aus  dieser  Gruppiruug,  dass 
Ezechiel  hier  nur  an  das  Handelsvolk  der  kleiuasiatischen  Jonier  dachte 
(S.  1  — 4).  Dasselbe  ist  der  Fall  in  den  nächst  jüngeren  Stellen  bei 
Jes.  66,  19,  wo  Javan  ebenfalls  neben  Tubal  genannt  wird  (S.  5  —  7), 
ebenso  noch  in  der  Völkertafel  (Gen.  10,  2),  wofür  die  Reihenfolge  Go- 
mer,  Magog,  Madaci,  Javan,  Tubal,  Meschekh  bürgt.  Der 
erste  Versuch,  das  Wort  Javan  in  weiterer  Bedeutung  zu  brauchen,  fin- 
det sich  zwei  Verse  weiter.  Gen.  10,  4,  wo  Javan  nichtgriechisch c  Völ- 
kerschaften als  Kinder  beigelegt  werden,  Elischa  (Karthago),  Tharsis 
(Tartessus),  Chittim  (Cypern),  Dodanira,  oder  wie  richtiger  zu  lesen,  Ro- 
danim  (Rhodier).  Doch  haben  wir  es  hier  nur  mit  einer  aus  ungenauen 
geographischen  Vorstellungen  hervorgegangenen  Uebertragung  der  Be- 
zeichnung Jonier  auf  nichtgriechische  Völker  zu  thun  (S.  8—9).  »Der 
Gebrauch  des  Ausdrucks  Jonier  dagegen  im  Sinne  von  Hellenen  setzt 
die  genaue  Kenntniss  davon  voraus,  dass  die  gleiche  Kultur  einen  be- 
stimmt umgrenzten  Kreis  jonicrartigcr  Völker  vereinte,  dass  diese  Völker 

35* 


548  Geschichte  der  alten  Geographie. 

sich  als  eine  Nation  ansahen«.  Berührungen  zwischen  Juden  und  Hel- 
lenen fanden  aber  in  der  Zeit  vor  Alexander  dem  Grossen  kaum  statt. 
So  kommt  es,  dass  der  Name  Javan  im  Sinne  von  Hellenen  sich  erst 
in  alttestamentischen  Schriften  findet,  welche  ganz  oder  theilweise  nach 
jener  Zeit  abgefasst  sind,  so  zunächst  in  den  Weissagungen  Daniel's 
8,  21  und  10,  20  (S.  10  —  11).  Der  Verfasser  behandelt  dann  auf  S.  11 
bis  20  diejenigen  Stellen,  in  welchen  die  Ausleger  ein  südarabisches 
Javan  gefunden  zu  haben  glauben.  Von  diesen  kommt  Ez.  27,  19  nach 
Ansicht  des  Verfassers  überhaupt  nicht  in  Betracht,  weil,  wie  er  S.  11 
bis  14  zu  erweisen  suclit,  in  der  Stelle  eine  Verderbniss  vorliegt.  Auch 
der  Prophet  Joel,  der  vom  Verfasser  in  die  nachexilische  Zeit  gesetzt 
wird,  kann  4,  6  unter  den  Javansölinon  nur  die  Jonier  gemeint  haben. 
Endlich  Za.  9,  13,  auf  den  man  sich  ebenfalls  für  das  südarabische  Javan 
berufen  hat,  denkt  den  Eintritt  der  messianischen  Zeit  abhängig  von 
der  Ueberwindung  der  Javanssöhne  durch  die  Kinder  Zion's.  Mit  Recht 
macht  der  Verfasser  darauf  aufmerksam,  dass  Javan  hier  die  Israel  feind- 
liche Weltmacht  ist.  Diese  aber  hat  es  erst  seit  der  Eroberung  des 
Perserreiches  durch  Alexander  gegeben.  Dadurch  erweist  sich  zugleich 
die  Haltlosigkeit  der  bisherigen  Kritik,  welche  Za.  Cap.  9— 11  in  die 
assyrische  Zeit  verlegte. 

Durch  diese  scharfsinnigen  Auseinandersetzungen  ist,  wie  uns  scheint, 
soviel  mit  Bestimmtheit  erwiesen,  dass  Da.  8,  21  und  10,  20,  ferner  auch 
Za.  9,  13  das  Wort  Javan  im  Sinne  von  Hellenen  gebrauchen.  Das- 
selbe ist  auch  der  Fall  Da.  11,  2,  eine  Stelle,  welche  der  Verfasser  über- 
sehen hat.  Dagegen  beweist  die  Gruppirung  der  Völker  in  der  Weissa- 
gung des  Ezechiol  nach  unserer  Ansicht  nichts,  da  dieselbe  nicht  nach 
der  geographischen  Lage  der  einzelnen  Völker,  sondern  nach  den  Pro- 
dukten, die  sie  auf  den  Markt  von  Tjrus  lieferten,  geschehen  ist.  Auch 
alle  übrigen  Stellen  sind  kaum  beweiskräftig,  mit  Ausnahme  von  Gen. 
10,  2  und  4,  dass  der  Verfasser  aber  die  dort  sich  findenden  Angaben 
richtig  aufgefasst  habe,  müssen  wir  bezweifeln. 

Ph.  Paulitschke,  Die  Erforschung  des  Afrikanischen  Continents 
von  den  ältesten  Zeiten  bis  auf  unsere  Tage.  Zweite  vermehrte  und 
verbesserte  Auflage.  Wien,  Brockhausen  und  Bräuer  1880.  VIH, 
331  S.  8. 

Die  ersten  vier  Capitel  (S.  1  -  33)  gehören  in  das  Gebiet  der  Alter- 
thumswissenschaft.  Sie  behandeln  die  Kenntniss  Afrika's  im  Alterthum, 
und  zwar  Cap.  I  S.  1  8  die  Fortschritte  in  der  Kenntniss  Afrika's  von 
den  ältesten  Zeiten  bis  auf  Herodotos,  Cap.  H  S.  8  — 15  von  Herodotos 
bis  auf  Eratosthenes,  Cap.  HI  S.  15-26  von  Eratosthenes  bis  Ptolemäos, 
Cap.  IV  S.  26-33  von  Ptolemäos  bis  zum  Untergang  des  weströmischen 
Reiches.  —  Selbstverständlich  macht  diese  Darstellung,  die  im  Grossen 
und  irAu/.oA\    für   eine    brauchbare  Uebiir.siclit   über   die  Fuilschrille    der 


Geschichte  der  alten  Geographie.  549 

Alten  in  der  Erforschung  Afrika's  gelten  kann,  keinen  Anspruch  darauf, 
erschöpfend  zu  sein,  trotzdem  aber  hätte  Philo,  ein  Hauptgewcährsmann 
des  Eratosthenes,  der  eine  Reise  nach  Aethiopien  machte  und  Alf^co-cxa 
schrieb ,  nicht  mit  Stillschweigen  übergangen  werden  sollen ,  auch  von 
Artemidoros  durfte  nicht  gesagt  werden  (S.  19),  dass  sein  Werk  nur 
spärliche  Nachrichten  über  den  afrikanischen  Continent  gebracht  habe. 
Die  Fragmentsammlung  des  Artemidoros  von  Stichle  (Philol.  Bd.  X) 
scheint  Verfasser  nicht  gekannt  zu  haben,  ebenso  wie  ihm  auch  diejenige 
des  Hipparchos  von  Berger  entgangen  ist.  Die  Quelleukenntniss  des 
Verfassers  lässt  überhaupt  zu  wünschen  übrig;  charakteristisch  für  die- 
selbe ist  die  Bemerkung  (S.  16  Anm.  1),  dass  Bernhardy's  Sammlung  der 
geographischen  Fragmente  des  Eratosthenes  »trefflich«  sei. 

E.  F.  Berlioux,  Les  auciennes  explorations  et  les  futures  de- 
couvertes  de  l'Afrique  centrale  avec  une  carte,  deuxieme  edition  aug- 
mentee  de  deux  chapitres.  Lyon,  imprimerie  A.  L,  Perriu  et  Marinet 
1879.     39  S.   8. 

Diese  Schrift  ist  eine  weitere  Ausführung  der  von  demselben  Ver- 
fasser im  Jahre  1878  veröffentlichten  Broschüre  »La  premiere  ecole  de 
geographie  astronomique  et  la  prochaine  decouverte  du  pays  des  Gara- 
mantes«  und  steht  auch  in  innerem  Zusammenhange  mit  einer  noch  frü- 
heren Arbeit  von  ihm  »Doctrina  Ptolemaei  ab  iniuria  recentiorum  vin- 
dicata«  (Paris  1874).  Der  Verfasser  verfolgt  den  Zweck,  den  Misskre- 
dit, in  welchen  neuerdings  die  Angaben  des  Ptolemäus  über  das  innere 
Afrika  bei  vielen  Forschern  gerathen  sind,  zu  beseitigen.  So  findet  man 
bei  Ptolem.  VIII,  C.  16,  7  die  Angabe,  dass  in  Garama,  der  alten  Haupt- 
stadt der  Garamanten,  die  Sonne  zweimal  des  Jahres  im  Zenith  stehe. 
Berlioux  vertheidigte  bereits  in  seiner  Schrift  vom  Jahre  1878  die  Rich- 
tigkeit dieser  Angabe,  wie  überhaupt  die  Zuverlässigkeit  und  Genauig- 
keit der  astronomischen  Angaben  des  Ptolemäus,  und  behauptete,  dass 
Garama  nicht  mit  H.  Barth  in  Alt-Djerma,  nördlich  vom  Wendekreis  des 
Krebses,  im  heutigen  Fezzan,  wiederzuerkennen  sei,  sondern  dass  es  am 
Nordabfall  des  Gebirgslandes  Tibesti  gesucht  werden  müsse,  und  dass 
es  jedenfalls  identisch  sei  mit  dem  von  den  Eingeborenen  heutzutage 
Araba  benannten  Punkte  zwischen  dem  20.  und  21.  Grade  nördlicher 
Breite,  etwa  zwei  Grad  ostwärts  von  Bardai.  Die  Garamantenstrasse, 
welche  Cornelius  Baibus,  Septimius  Flaccus  und  Julius  Matcrnus  im 
Alterthum  zogen,  sei  daher  nicht  mehr  oder  weniger  dieselbe,  auf  wel- 
cher Barth  nach  Fezzan  und  Djerma  gelangte,  sondern  sie  führe  von 
dem  heutigen  Lebda  (Leptis  magna)  weiter  östlich  über  den  Djcbel 
Harudsch  (Zuchabbari  des  Ptolemäus)  nach  Wau,  von  wo  man 
dann  auf  verschiedenen  Pfaden  nach  Tibesti  komme.  Einer  zweige  sich 
mehr  westwärts  nach  Bardai  ab,  während  der  östlichere  nach  Araba 
(Garama)  führe.    Als  G.  Rohlfs  im  Doccmber  1878  seinen  Marsch  von 


550  Geschichte  der  alten  Geographie.     Nearchos. 

Tripolis  durch  die  Libysche  Wtiste  antreten  wollte,  übersandte  ihm  Ber- 
lioux  jene  erste  Broschüre,  und  Rohlfs,  durch  die  Ausführungen  des- 
selben überzeugt,  schlug  die  bezeichnete  Strasse  ein  und  gelaugte  auf 
ihr  auch  bis  nach  Sella,  von  wo  sie  dann  weiter  über  das  Harudsch- 
gebirge  führte.  Hier  aber  war  Rohlfs  aus  Wassermangel  zur  Umkehr 
genöthigt.  Er  wandte  sich  nach  Audjila  und  Djalo,  um  von  hier  nach 
Wadai  vorzudringen.  Von  Djalo  aus  richtete  er  am  9.  April  1879  einen 
Brief  an  Berlioux,  in  welchem  er  ihm  die  Ergebnisse  seiner  bisherigen 
Reise  mittheilte.  Er  bemerkt  darin,  dass  sein  Führer  von  Sella  nach 
Djalo,  der  ein  sehr  ernster  und  in  seinen  übrigen  Angaben  durchaus  zu- 
verlässiger Mensch  sei,  ihm  versichert  habe,  er  hätte  zwei  Tagereisen 
südlich  von  Wau  Steine  mit  Inschriften  gefunden.  Berlioux  veröffent- 
licht in  seiner  zweiten  Schrift  vom  Jahre  1879  das  Schreiben  von  Rohlfs 
und  knüpft  daran  weitere  Auseinandersetzungen  über  die  Karawanen- 
strassen  des  inneren  Afrika's,  immer  unter  Heranziehung  der  Nachrich- 
ten des  Ptolemäus.  Die  beiden  der  zweiten  Auflage  dieser  Schrift  hin- 
zugefügten Capitel  (S.  25 — 39)  sind  geschrieben,  nachdem  Rohlfs  bereits 
wieder  nach  Europa  zurückgekehrt  war.  —  Man  wird  den  hochinter- 
essanten Darlegungen  des  Verfassers  gegenüber  vorläufig  eine  abwar- 
tende Haltung  einnehmen  müssen.  Entscheidung  würde  eine  nach  dem 
Plane  des  Verfassers  unternommene  Reise  bringen.  Die  Funde  römi- 
scher Baureste  aber  an  der  Strasse  nach  Fezzan  und  in  Djerma  selbst 
sprechen  für  die  Richtigkeit  der  Ansetzung  des  Garamantenlandes  und 
Garama's  durch  Barth.  Ob  dem  Ptolemäus  für  Garama  so  genaue  astro- 
nomische Berechnungen  zu  Gebote  standen,  wie  für  Alexandrien,  Meroe, 
Cadix,  Reims,  muss  fraglich  bleiben, 

II,   Litteratur  zu  den  alten  Geographen. 

Nearchos. 

A.  Vogel-,  Zu  Nearchos  von  Kreta.  In  den  Jahrb.  f.  Phil.  1880. 
S.  813  —  820. 

Durch  vorsichtige  Prüfung  der  Angaben  Arrian's  in  seiner  Ana- 
basis und  historia  Indica,  sowie  des  Sti^abon,  Plinius  und  Philostratus 
werden  hier  dem  Nearchos  eine  Anzahl  neuer  Fragmente  zugewiesen. 
Beiläufig  wird  Karl  Müller  widerlegt,  der  (Geogr.  Graec.  min.  I  S.  342 
und  352)  die  nach  Aussage  Arrian's  selbst  aus  Nearchos  stammenden 
Nachrichten  in  der  bist.  Ind.  C.  25,  4  und  C.  31  für  Interpolationen  des 
Nearchischcn  Werkes  erklärte. 

Eratosthenes. 
H.  Berger,  Die  geographischen  Fragmente  des  Eratosthenes  neu 
gesammelt,  geordnet  und  besprochen.    Leipzig,  Teubner,  1880.    VIII, 
393  S.    8. 

In  den  Vorbemerkungen  (S.  I  -VIII)  betont  der  Verfasser  zu- 
nächst die  wichtige  Stellung  des  Eratosthenes   in    der  Geschichte  der 


Eratosthenes.  551 

Geographie,  die  Nothwendigkeit  einer  möglichst  klaren  Erkeuutniss  der 
Anschauungen  desselben  zur  Beurtheilung  der  allmählichen  Euhvickeluug 
der  Erdkunde  überhaupt,  giebt  dann  eine  Kritik  der  bisherigen  wenig 
ausreichenden  Arbeiten  über  die  geographischen  Leistungen  des  Era- 
tosthenes und  schliesst  mit  einer  kurzen  Zusammenfassung  seiner  An- 
sichten und  Yermuthuugeu  über  Plan  und  Verfahren  des  Eratosthenes 
bei  dem  Entwürfe  und  der  Ausführung  seines  Werkes,  dessen  Einthei- 
lung  Berger  ebenso  wie  Seidel  und  Bernhardy  in  der  Anordnung  der 
Fragmente  folgt.  Die  Reihe  dieser  nun  wird  auf  S.  1—5  mit  der  Zu- 
sammenstellung der  Zeugnisse  und  Urtheile  über  die  Geographie  des 
Eratosthenes  eröffnet.  Die  Kritik  seiner  Gegner  ihm  gegenüber  wird 
auf  S.  6  —  15  dargelegt  und  beurtheilt.  Hippax'ch,  vielleicht  auch  Sera- 
pio,  den  Cicero  neben  jenem  als  Tadler  des  Eratosthenes  nennt,  und 
der  nach  Ansicht  des  Verfassers  identisch  ist  mit  dem  Anecdot.  Gr. 
Paris.  I  S.  373  erwähnten  gleichnamigen  Berechner  der  Grösse  von  Sonne 
und  Mond,  machte  schwere  astronomische  Bedenken  gegen  das  System 
des  Eratosthenes  geltend.  Das  Nähere  hierüber  findet  sich  in  des  Ver- 
fassers verdienstlicher  Sammlung  der  geographischen  Fragmente  des 
Hipparch,  Leipzig,  Teubner,  1869.  Andere  dagegen,  wie  Polybius,  woll- 
ten die  Mathematik  und  Physik  überhaupt  von  der  geographischen  Wissen- 
schaft ausgeschlossen  wissen.  Ausserdem  finden  wir  den  Polybius  viel- 
fach im  Widerspruche  gegen  specielle  Angaben  des  Eratosthenes,  ebenso 
auch  den  Agatharchides  von  Knidos  und  den  Artemidor  von  Ephesus. 
In  Bezug  auf  das  kritische  Verhalten  des  Strabon  gegen  Eratosthenes 
schliesst  sich  Verfasser  dem  harten,  aber  gerechten  Urtheil  MüllenhoflTs 
(Deutsche  Alterthumskunde  S.  313 f.)  au.  Die  scharfe,  treffende  Cha- 
rakteristik der  Eratosthenischen  Geographie,  die  Strabon  II  S.  94 
giebt,  rührt  wohl  nicht  von  ihm,  sondern  von  Hipparch  her.  Der 
Tadel,  welchen  der  Perieget  Polemo  gegen  Eratosthenes  erhob,  scheint 
wenig  berechtigt  gewesen  zu  sein,  da  er  sich,  wie  die  Fragmente  lehren, 
auf  ganz  specielle  Punkte  der  Alterthumswissenschaft,  deren  Keuutniss 
nur  von  einem  Topographen  zu  verlangen  war,  bezogen  haben  wird.  Der 
schwere  Vorwurf  des  Marcianus,  Eratosthenes  habe  sein  Werk  grössten- 
theils  aus  des  Timosthenes  »Limenes«  abgeschrieben,  wird  vom  Verfasser 
daraus  erklärt,  dass  Marcian  Anhänger  Ptolemäischer  Lehren  und  damit 
von  vornherein  Gegner  des  Eratosthenes  war,  und  dass  er  ferner  sein 
Hauptaugenmerk  auf  einen  sorgfältigen  Stadiasmus  richtete,  den  jener 
vielleicht  vorzugsweise  aus  Timosthenes  übernommen  hatte.  Auf  S.  16 
—  17  kommt  der  Verfasser  zu  dem  Resultat,  dass  die  Achtung,  welche 
die  Eratosthenische  Geographie  bei  den  Späteren  genoss,  überhaupt  nicht 
so  hoch  anzuschlagen  sei,  wie  namentlich  Bernhardy  gemeint  habe.  Auch 
Plinius,  Mela,  Dionysius  Periegetes  u.  a.  folgen  nur  in  einzelnen  Stücken 
dem  Eratosthenes.  Auf  S.  17—19  spricht  der  Verfasser  über  Anord- 
nung und  Eintheiluug   des  Eratosthenischen  Werkes.     Der  Titel  ysu}- 


552  Alte  Geographen. 

ypo.f.y.ä  erhält  den  Vorzug.  Das  erste  Buch  enthielt  einen  kritischen 
Ueberblick  über  die  Geschichte  der  Geographie  von  Homer  bis  auf  die 
Geschichtsschreiber  und  Geographen  in  Alexanderls  des  Grossen  Beglei- 
tung. Daran  schlössen  sich  (vergl.  Strab.  I  S.  48 f.)  Untersuchungen  über 
Erdgcstalt  und  Erdoberfläche,  welche  aber,  wie  der  Verfasser  gewiss 
richtig  annimmt,  wohl  nur  in  einer  kritischen  Beleuchtung  und  Erörte- 
rung der  frühereu  Ansichten  bestand,  da  Eratosthenes  im  zweiten  Buche 
eingehend  die  mathematische  und  physische  Geographie  behandelte.  Das 
dritte  Buch  endlich  umfasste  den  chorographischen  Theil. 

S.  19  —  79  folgen  die  Fragmente  des  ersten  Buches  und  zwar  spe- 
ciell  S.  19  —  40  diejenigen,  welche  die  Homerfrage  betreffen.  Eratosthenes 
betrachtete  den  Homer  nicht  als  eigentlichen  Geographen,  sondern  wies 
ihm  seinen  Platz  in  der  Vorgeschichte  der  geographischen  Wissenschaft 
an  (S.  21).  Aus  der  Zahl  der  Fragmente  sind  die  Bernhardy'schen  Fragm. 
Xn,  XVn  und  XVHI  ausgeschieden,  da  sie  grammatischen  und  mytho- 
logischen, nicht  geographischen  Inhalts  sind.  Dagegen  hat  der  Ver- 
fasser zur  Erläuterung  der  Eratosthenischen  Ansichten  über  die  geo- 
graphischen Kenntnisse  Homers  mit  Recht  einige  Angaben  des  Apollodor 
(bei  Strab.  VH  S.  298f.  =  Frg.  I  A,  6)  und  des  Aristarch  (bei  Strab.  I 
S.  31  =  Frg.  I  A,  9)  herangezogen,  die  allerdings  beide,  wie  schon  Lehrs 
betonte,  die  von  jenem  aufgestellten  Grundsätze  der  Homerkritik  im 
Wesentlichen  befolgten.  Ebenfalls  einem  Gesinnungsgenossen  des  Era- 
tosthenes gehören  nach  Ansicht  des  Verfassers  die  aus  Strab.  I  S.  30 
aufgenommenen  Fragmente  I  A,  7  und  I  A,  8  (S.  31)  an.  Niese  in  sei- 
ner Arbeit  über  ApoUodor's  Commentar  zum  Schiffskataloge  als  Quelle 
Strabon's  (Rhein.  Mus.  1877,  S.  303  f.),  die  dem  Verfasser  entgangen  ist, 
hat  auch  sie  mit  Wahrscheinlichkeit  dem  ApoUodoros  zugewiesen.  Die 
erklärende  Behandlung,  welche  der  Verfasser  den  Fragmenten  beifügt, 
ist  durchaus  zureichend  und  stimmt  im  Ganzen  mit  den  von  Lehrs  im 
Aristarch  vertreteneu  Ansichten  überein.  Nur  in  einem  freilich  nicht 
unwichtigen  Punkt  tritt  der  Verfasser  Lehrs  gegenüber.  Dieser  näm- 
lich behauptete  in  Arist.  S.  247,  dass  Apollodor  die  Irrfahrt  des  Odysseus 
h  zfj  eaoj  [^oMaarj  angenommen  habe.  Dagegen  erweist  Berger  S.  26  ff. 
mit  Glück,  dass  nicht  blos  Apollodor,  sondern  auch  Eratosthenes  und 
alle  Alexandrinischen  Grammatiker  dem  Exokeanismus  gehuldigt  haben. 
S.  40— 79  werden  diejenigen  Fragmeute  erörtert,  welche  sich  auf  die 
eigentliche  Geschichte  der  Geographie  beziehen.  Die  über  Hesiod,  Anaxi- 
mandcr,  Hecatäus,  Damastes,  Euemerus  erhaltenen  Angaben  des  Era- 
tosthenes werden  der  Reihe  nach  vorgeführt  (S.  40-48).  Die  Schwie- 
rigkeiten ,  welche  das  Damastes  betreffende  JYagment  I  B,  6  =  Strab.  I 
S.  47  bietet,  weiss  der  Verfasser  nicht  endgültig  zu  lösen.  Das  kommt 
zum  Thcil  daher,  dass  der  Verfasser  eine  Beziehung  der  Worte  Strabon's 
xat  zoÜTou  mit  Casaubonus  auf  den  vorhergenannten  Euemerus  für  mög- 
lich hält,  welche  uns  jedoch  der  ganze  Zusammenhang  der  Strabonischen 


Eratosthenes.  553 

Expektoration,  die  nur  auf  Damastes  und  seinesgleichen,  nicht  aufEue- 
merus  und  Consorten  gemünzt  ist,  auf  das  bestimmteste  zu  verbieten 
scheint.  Letztere  werden  nur  genannt,  um  den  Vorwurf,  welchen  Strabon 
dem  Eratosthenes  in  Betreff  des  Damastes  macht,  zu  begründen.  Wenn 
der  Verfasser  aber  bei  dem  von  ihm  mitgetheilten  Wortlaut  des  Frag- 
mentes als  Subjekt  zu  dem  ßaußd^äcv  des  letzten  Satzes  den  Eratosthenes 
betrachtet  und  sich  hierfür  auf  den  Vorgang  von  Casaubouus  und  Coray 
beruft,  so  irrt  er  hierin  doppelt.  Denn  eine  Beziehung  des  Infinitivs  auf 
Eratosthenes  ist  unmöglich,  auch  ist  sie  nicht  von  den  beiden  genannten 
Gelehrten  angenommen;  denn  diese  wollten  vielmehr  mit  einigen  Hand- 
schriften Baup-dZec  schreiben ,  wobei  dann  allerdings  Eratosthenes  als 
Subjekt  zu  denken  war.  S.  49-52  folgen  ein  paar  Fragmente,  die  den 
Seeverkehr  der  alten  Zeit  betreffen,  die  aber  in  den  älteren  Sammlungen 
der  Eratosthenischen  Geographie  an  andern  Stellen  eingereiht  sind. 
Frg.  IB,  8  =  Strab.  I  S.  48  nämlich  rechnen  Aucher  und  Seidel  zur 
Homerfrage,  Bernhardy  dagegen,  welchem  sich  Verfasser  anschliesst, 
betrachtet  es  dem  Zusammenhange  bei  Strabon  nach  als  ein  Stück  des 
historischen  Ueberblickes.  Das  andere  Frg.  I  B,  9  =  Strab.  XVH  S.  802 
setzte  Seidel  nach  der  Stelle,  wo  er  es  bei  Strabon  vorfand,  unter  die 
Fragmente  des  dritten  Buches,  Bernhardy  nach  seinem  Inhalte  in  die 
Homerfrage.  Die  letzte  Epoche  der  geographischen  Wissenschaft  vor 
Eratosthenes  war  eingetreten  mit  dem  Beginne  der  wissenschaftlichen 
Verarbeitung  des  unter  Alexander  zusammengebrachten  Materials.  Hier- 
über belehrt  uns  Frg.  I  B,  10.  Das  folgende  Fragment  bildet  dann  den 
Uebergang  zu  dem  zweiten  Theile  des  ersten  Buches,  welcher  die  Kritik 
der  früheren  Ansichten  über  Erdgestalt  und  Erdoberfläche  enthielt.  Den 
Schluss  der  Fragmentreihe,  welche  aus  diesem  zweiten  Theile  uns  über- 
kommen ist,  bildet  Aman.  anab.  V,  3,  If.  (=  Frg.  I  B,  24).  Der  Ver- 
fasser setzt  dasselbe  jedenfalls  richtiger  hierher,  als  es  Bernhardy  (S.  246f.) 
der  Chronographie  des  Eratosthenes  zuweisen  wollte. 

IL  S.  79-169  Fragmente  des  zweiten  Buches  IIAS.  79  — 99 
Zonenlehre  und  Okeanosfrage.  —  Gegen  die  bisherige  Annahme,  dass 
Eratosthenes  au  eine  Bewohnbarkeit  der  Aequatorialzone  geglaubt  habe, 
werden  S.  85  f.  schwerwiegende  Bedenken  geltend  gemacht.  Wenn  da- 
gegen Eratosthenes  für  die  Möglichkeit  der  Umschiffung  Afrika's  sich 
auf  den  Bericht  des  Hanno  gestützt  haben  soll,  so  hat  der  Verfasser 
dies  S.  93  f.  (vergl.  S.  208,  212,  313)  nicht  erwiesen.  Vielmehr  spricht 
gerade  der  Umstand,  dass  Eratosthenes  von  einer  Stadt  At^ug  berichtete 
(Strab.  XVII  S.  855  und  829),  während  Hanno  nur  einen  Fluss  dieses 
Namens  erwähnt,  für  die  Beimtzung  einer  anderen  Quelle  für  die  Be- 
schreibung der  Westküste  Afrika's.  Wir  sind  überzeugt,  dass  diese  Quelle 
der  von  Strab.  XVII  S.  826  genannte  Reisebericht  des  Ophelas  war,  in 
welchem  sich  auch  Angaben  über  eine  Menge  von  Eratosthenes  gleich- 
falls genannter  phöuizischer  Städte   an  der  Westküste  Maurusien's  fan- 


554  Alte  Geographen. 

den  (Müller,  Geogr.  Gr.  m.  I  S.  XVIII).  So  bleibt  nur  noch  als  letzter 
Beweisgrund  Berger's  die  Erwähnung  der  Insel  Kerne  durch  Eratosthenes 
Frg.  IIA,  9  =  Strab.  I  S.  47.  Aber  auch  diese  kann  recht  wohl  aus 
dem  Perii)lus  des  Ophelas  stammen,  wie  denn  über  die  Lage  dieser  Insel 
bereits  bei  Schriftstellern  vor  Eratosthenes'  Zeit  divergirende  Ansichten 
bestanden  (vergl.  Plin.  VI,  35  und  Müller  a.  a.  0.  S.  7).  Hätte  Era- 
tosthenes überhaupt  den  Bericht  des  Hanno  benutzt,  so  würde  sich  dar- 
über sicherlich  eine  bestimmte  Angabe  bei  Strabon  finden.  Die  II  B, 
S.  99-  142  mitgetheilten  und  erläuterten  Fragmeute  über  die  Erdmessung 
des  Eratosthenes  sind  so  geordnet,  dass  Frg.  IIB,  1 — 18  die  allgemeinen 
Angaben  über  die  Thatsache  und  über  das  Ergebniss  derselben  enthalten. 
Im  Anschluss  daran  wird  auf  S.  105  -  108  die  Stellung  des  Hipparch 
und  des  Posidonius  zu  jener  Messung  in's  Auge  gefasst.  Frg.  II B,  19—44 
betreffen  das  von  Eratosthenes  bei  seiner  Erdmessung  eingeschlagene 
Verfahren,  ferner  die  Art  und  Weise,  wie  derselbe  das  Resultat  seiner 
Messung  für  die  Flächenberechnung  und  die  Grundlagen  der  kartogra- 
phischen Darstellung  zur  Anwendung  brachte.  In  den  erläuternden  Be- 
merkungen dazu  weist  der  Verfasser  (S.  112)  die  von  MüUenhoff  D.  A. 
S.  295  zuletzt  aufgestellte  Behauptung,  dass  Eratosthenes  bereits  die 
Eiutheilung  der  Sphäre  in  360  Grade  angewandt  habe,  von  der  Hand. 
Da  wir  bei  Strabon  nach  einer  Darlegung  der  Methode  der  Erdmessung, 
wie  wir  sie  bei  Kleomedes  (Frg.  IIB,  34)  finden,  vergebens  suchen,  da 
ferner  aus  Strab.  II  S.  111  hervorgeht,  dass  er  von  der  Eratosthenischen 
Meridianberechnung  keinen  Begriff  gehabt  hat,  so  kommt  der  Verfasser 
(S.  119  f.)  zu  der  nicht  unwahrscheinlichen  Annahme,  dass  Eratosthenes 
die  eigentliche  Erdmessuug  in  einem  anderen  Werke  niedergelegt,  in 
die  Geographie  aber  nur  das  Resultat  derselben  und  dessen  geographische 
Anwendung  aufgenommen  habe.  S.  126 — 172  giebt  der  Verfasser  eine 
wohl  nicht  immer  zutreffende  (s.  Litt.  Centralbl.  1880  S.  821)  Kritik  der 
erhaltenen  Berichte  über  die  Erdmessung.  Reichliche  Gelegenheit  bietet 
sich  dabei  dem  Verfasser,  die  Annahmen  Müllenhoft"s  (a.  a.  0.  S.  259—307) 
betreffs  der  Eratosthenischen  Messung  einer  sorgfältigen  Prüfung  zu  unter- 
ziehen (vergl.  namentlich  S.  137-140).  Im  Grossen  und  Ganzen  nimmt 
der  Verfasser  gegen  dieselben  eine  abweisende  Stellung  ein,  wie  denn 
Müllcnhoft'  im  Anhang  zu  seinem  Werke  S.  504  f.  der  gerade  erschienenen 
Schrift  Berger's  (die  geogr.  Fragm.  des  Hipparch  1869)  gegenüber  seinen 
Irrthum  in  wichtigen  Punkten  bereits  eingestanden  hatte. 

Auf  das  kurze  Referat  über  die  Erdmessung  folgen  bei  Strabon 
gleich  die  Angaben  des  Eratosthenes  über  Länge  und  Breite  des  Oiku- 
mcne.  Dies  weist  darauf  hin,  dass  noch  im  zweiten  Buche  seiner  ysco- 
Ypacfixci.  sich  die  Vorarbeiten  für  den  Kartenentwurf  fanden.  Die  hierauf 
bezüglichen  Fragmente  sind  unter  II  C.  S.  143  — 169  aufgeführt  und  er- 
läutert.   Frg.  II  C,  1  —  17  geben  Aufschluss  über  die  Breitenberechnung, 


Eratosthenes.  555 

Frg.  n  C,   18  —  21  über  die  Längenberechnung  des  Oikumene,   endlich 
Frg.  II  C,  22  —  24  über  die  Eintheilung  derselben. 

III.  Fragmente  des  dritten  Buches  S.  169  —  382.  Die  An- 
ordnung der  Fragmeute  wird  mit  dem  dritten  Buche  deshalb  schwieriger, 
weil  Strabon  hier  aufhört,  das  Eratostheuische  Werk  seinen  Betrachtungen 
zu  Grunde  zu  legen.  Der  Verfasser  sucht  daher  so  gut  es  geht  die 
Fragmente  nach  allgemeinen  Gesichtspunkten  zu  ordnen.  Nur  soviel 
erfahren  wir  noch  aus  Strabon  mit  Bestimmtheit,  dass  Eratosthenes  am 
Anfange  des  dritten  Hyponmema  den  Grundriss  seiner  Karte  darlegte. 
Darum  hat  der  Verfasser  auch  die  zur  Erläuterung  desselben  dienenden 
Fragmente  III A,  1-43  (S.  169—212)  an  die  Spitze  des  dritten  Buches 
gestellt.  Die  letzte  und  grösste  Gruppe  der  Fragmente  endlich  bilden 
die,  welche  vom  Verfasser  unter  HIB,  1-127  (S.  212-382)  verzeichnet 
imd  besprochen  sind.  Sie  enthalten  die  Reste  der  Eratosthenischen 
Karte  und  Länderbeschreibung.  Unter  den  aufgeführten  Fragmenten 
aber  sind  einzelne  sicherlich  als  uneratosthenisch  zurückzuweisen.  So  sei 
hier  bemerkt,  dass  Alfred  Göthe  in  seiner  Arbeit  De  foutibus  Dio- 
nysii  periegetae  (Göttingen  1875),  die  dem  Verfasser  entgangen  ist, 
keineswegs  mit  ihm  in  Betreff  der  Abhängigkeit  des  Dionys  von  Era- 
tosthenes übereinstimmt.  Ferner  halten  wir  es  für  durchaus  verfehlt  und 
haben  uns  auch  darüber  bereits  in  einem  an  die  Redaktion  der  Jahrb. 
f.  Phil,  gesandten  Aufsatze  ausführlicher  geäussert,  wenn  der  Verfasser 
(S.  215.  273)  die  Eratosthenischen  Angaben  über  den  Lauf  der  äusseren 
Küsten  Europa's  aus  Pomponius  Mela  ergänzen  will.  Uebersehen  dage- 
gen hat  der  Verfasser  ein  wichtiges  Fragment  des  Eratosthenes  über  den 
Euphrat  und  Tigris,  welches  sich  in  dem  von  Moritz  Haupt  im  Jahre 
1869  und  später  noch  einmal  von  Carl  Wäscher  im  Anhang  zum  Ana- 
plus des  Dionysiusi)  von  Byzanz  1874  edierten  Traktat  über  die  Para- 
diesflüsse findet.  Ferner  lassen  sich  aus  einer  Vergleichung  von  Strabon 
und  Arriau's  Anabasis  noch  einige  Bruchstücke  gewinnen.  Auch  würde 
der  Verfasser  wohl  Frg.  IB,  23  =  Strab.  XV  S.  687  weiter  ausgedehnt 
haben,  wenn  er  die  Untei'suchung  von  A.  Vogel,  De  fontibus  quibus 
Strabo  in  libro  quinto  decimo  conscribendo  usus  sit  (Göttingen  1874)  S.  6 
gekannt  hätte.  Die  Rekonstruktion  der  Eratosthenischen  Ansichten  über 
Libyen  muss  auf  neuen  Grundlagen  versucht  werden.  In  Diodor.  Sic. 
V,  21  können  wir  zwar  nicht  direkt  Eratosthenisches  Gut  entdecken,  aber 
gegen  eine  Verwerthung  der  dortigen  Angaben  wird  man  deshalb  nichts 
einzuwenden  haben,  weil  Diodor's  Quelle  nach  MüUenhoff's  Ausführungen 
Timaeus  ist,  der  seinerseits  wieder  den  Pytheas,  den  Gewährsmann  des 
Eratosthenes,  ausgeschrieben  hat. 


1)  Auch  diese  Ausgabe  ist  dem  Verfasser  unbekannt  geblieben.  Er  ci- 
tiert  noch  Frg.  III  B,  81  nach  der  lateinischen  Uebersetzung  des  Petrus 
Gyllius. 


556  Alte  Geographen. 

Trotz  der  erwähnten  Mängel  aber  ist  Berger's  Werk,  dem  zur 
Orientierung  auf  S.  383  -  393  ein  paar  brauchbare  Indices  beigegeben 
sind,  nicht  nur  die  vollständigste  und  zuverlässigste  unter  den  vorhan- 
denen Fragmentsamralungen  der  Eratosthenischen  Geographie,  sondern 
durch  die  Reichhaltigkeit  der  hinzugefügten  Erläuterungen  wird  dasselbe 
stets  einen  ehrenvollen  Platz  in  der  Litteratur  zur  Geschichte  der  alten 
Geographie  überliaupt  einnehmen. 

Rec. :  Litterarisches  Centralblatt  1880  No.  25.  —  Deutsche  Litte- 
raturzeitung  1881  No.  17.  —  Philologische  Rundschau  1881  No.  26.  — 
Jahrb.  f.  Phil.  Bd.  124,  3  S.  152—153. 

S.  Günther,  Die  Erdmessung  des  Eratosthenes.  In  der  Deutschen 
Rundschau  für  Geographie  III,  7  (1881)  S.  327-335. 

Eine  hauptsächlich  auf  Grund  der  Berger'schen  Untersuchungen 
gegebene  Darlegung,  deren  Anschaulichkeit  durch  einige  eingefügte  Skizzen 
noch  erhöht  wird. 

Scymnus  von  Chios. 

E.  Rohde,  Scymnus  von  Chios,  im  Rhein.  Mus.  f.  Phil.  Bd. XXXIV, 
1879  S.  153—154. 

Der  Geograph  Scymnus  von  Chios,  unter  dessen  Namen  fälschlich 
die  dem  Nicomedes  von  Bithynien  gewidmete  versificierte  nspcrjyrjatg  geht, 
ist  vielleicht  identisch  mit  einem  in  der  Liste  der  delphischen  npo^avoc 
bei  Wescher  und  Foucart,  Inscr,  rec.  a  Delphes,  n.  18,  Z.  192  genannten 
Ixüjivog  'ATteXXoü  Xlog.  Damit  wäre  zugleich  das  Zeitalter  des  Scymnus 
einigermassen  festgestellt,  da  jene  Liste  aus  dem  Anfange  des  zweiten 
Jahrhunderts  v.  Chr.  stammt.  Der  in  der  Inschrift  genannte  Vater  des 
Scymnus,  Apelles  ,  würde  dann  möglicherweise  nicht  verschieden  sein 
von  dem  gleiclmamigen  Schüler  des  Arkesilaus  (f  241/40),  dessen  Plu- 
tarch  (de  adnl.  et  am.  22)  und  Athenäus  (X,  420  D)  gedenken. 

Demetrius   von   Scepsis. 

R.  Gacde,  Demetrii  Scepsii  quae  supersunt.  Diss.  inaug.  Gry- 
pbiswald.    1880.    66  p.    8. 

Der  Verfasser  ist  zu  einer  neuen  Behandlung  der  von  dem  Werke 
des  Demetrius  Scepsius  r.Efn  rou  Tpiutxuo  StaxuajjLuu  erhalteneu  Frag- 
mente einmal  dadurch  veranlasst  worden,  dass  die  vorhandene  von  Stichle 
im  Philol.  V  S.  528—546,  VI  S.  344  347  wenig  ausreiclite,  ferner  durch 
den  Umstand,  dass  neuerdings  B.  Niese  in  seiner  Untersuchung  über 
Apollodor's  Commentar  zum  Schiffskataloge  als  Quelle  Strabon's  (Rhein. 
Mus.  Bd.  XXXII  S.  267  — 307)  eine  direkte  Benutzung  des  Demetrius 
durch  Strabon  in  Abrede  gestellt  und  vielmehr  eine  Vermittelung  von 
dessen  Werk  durch  Apollodor  zu  erweisen  gesucht  hatte.    Der  Verfasser 


Scymnus.    Demetrius.     Strabon.  557 

zeigt  zinicächst  (S.  2  -  14)  die  Unhaltbarkeit  dieser  Ansicht  an  sicheren 
Beispielen  und  gelangt  dann  selber  zu  dem  nicht  ganz  befriedigenden 
Resultat,  dass  Strabon  in  einigen  Theilen  seines  Werkes  den  Demetrius 
direkt  benutzt,  in  anderen  denselben  aus  Apollodor  citiert  habe.  Denn 
wenn  einmal  feststeht,  dass  Strabon  den  Demetrius  selbst  eingesehen 
hat,  warum  soll  er  es  nicht  auch  da  gethan  haben,  wo  er  ihn,  wir 
geben  es  zu,  bereits  bei  Apollodor  citiert  fand?  Von  den  übrigen  Schrift- 
stellern, bei  denen  uns  Bruchstücke  des  Demetrius  erhalten  sind,  hat 
ihn  wohl  nur  (nach  einer  dem  Verfasser  von  Wilamowitz  zugegangenen 
Vermuthung)  Athenäus  noch  selber  eingesehen  (S.  14  —  16).  Auf  S.  17 
— .58  sind  die  Fragmente  selbst  mitgetheilt,  75  an  der  Zahl,  von  denen 
bei  Stichle  25  fehlen.  Uebrigens  vermisst  man  unter  den  von  Gaede 
aufgeführten  Fragmenten  die  Wiederholung  von  Strab.  S.  339  (vergl. 
S.  350),  worauf  in  den  vorhergehenden  Auseinandersetzungen  S.  9  rich- 
tig hingewiesen  ist.  Den  Schluss  bilden  vier  ludices:  1.  situs  fragmen- 
torum,  2.  Strabonis  quae  ad  Demetrium  referenda  videntur  norainatim 
ei  non  vindicata,  3.  Index  rerum,  4.  Iudex  auctorum  quibus  Demetrius 
usus  est.  Die  Zahl  der  Stellen,  wo  Strabon  den  Demetrius  ausgeschrie- 
ben hat,  ohne  ihn  zu  nennen,  wird  sich  noch  vermehren  lassen. 

Strabon. 

Paulus  Meyer,  Quaestiones  Strabonianae  (Leipz.  Stud.  z.  class. 
Philol.  n  1,   1879  S.  48—72). 

Cap.  I  S.48— 58  de  Strabonis  anno  natali.  —  Strabon  muss  vor 
54  a.  Chr.  geboren  sein,  da  er  Begebenheiten  als  xa^'  rjiiäg  und  rj/iwv 
geschehen  erwähnt,  welche  auf  diese  Zeit  hinweisen.  Wenn  B.  Niese 
neuerdings  im  Hermes  XIII  S.  37  ff.  den  terminus  ante  quem  nach  Strab. 
XII  5,  1  (567)  und  Appian.  Mithridat.  114  in's  Jahr  62  v.Chr.  setzen 
zu  müssen  glaubte,  so  kann  der  Verfasser  dem  nicht  beipflichten,  da 
Niese  die  Worte  des  Appian  {Jr/tu-apov  xai  k-ifwog)  miss verstanden  hat. 
Der  Verfasser  sucht  selber  den  terminus  ante  quem  auf  folgende  Weise 
zu  bestimmen. 

Ausser  Aristodemus,  Xenarchos  und  Tyrannion  soll  Strabon  nach 
Athenäus  XIV  S.  657  E  im  VII.  Buche  seiner  Geographica  auch  den  Po- 
sidonius  seinen  Lehrer  genannt  haben.  Das  wäre  deshalb  nicht  unwahr- 
scheinlich, weil  ein  grosser  Thcil  von  Strabon's  VII.  Buche  verloren  ge- 
gangen sei.  Posidonius  aber  habe  sich  im  Jahre  51  v.  Chr.  nach  Rom 
begeben  und  sei  auch  wahrscheinlich  noch  in  demselben  Jahre  daselbst 
gestorben  (Bake,  Posid.  rell.  p.  4).  Folglich  müsse  ihn  Strabon  vor  51 
a.  Chr.  in  Rhodus  gehört  haben,  andererseits  müsse  er  damals  bereits 
seine  iyxüxXiog  r.aioda  hinter  sich  gehabt  haben,  denn  Posidonius  habe 
nicht  in  den  Elementen  Unterricht  ertheilt,  sondern  sei  akademischer 
Lehrer  gewesen.     Da  nun  die  iyxüxhog  munzia  im    17.  Lebensjahre  ihr 


558  Alte  Geographen. 

Ende  erreiche,  so  müsse  Strabon  vor  68  a.  Chr.  (51  +  17)  geboren  sein. 
—  Dagegen  ist  einzuwenden,  dass  die  Angabe  des  Athenäus,  nach  wel- 
cher Posidonius  der  Lehrer  des  Strabon  war,  schwerlich  Glauben  ver- 
dient. Vielmehr  wird  man  Schweighäuser  beipflichten  müssen,  welcher 
dieselbe  für  ein  ungenaues  Citat  von  Strab.  XVI,  2,  10  (753)  Uoosi- 
dcüviog  6  2~üJix6g,  dvrjp  ruiv  xa&'  rjfiäg  (ptXoa6(pu)v  TzoXoixa  &d<TTa~og 
erklärte.  Das  unrichtig  genannte  Buch  ist  entweder  ein  Gedächtniss- 
fehler des  Athenäus  oder  ein  Versehen  des  Abschreibers.  Denn  wie 
sollte  Strabon  dazu  gekommen  sein,  erst  im  VII.  Buche  den  Posido- 
nius seinen  Lehrer  zu  nennen,  nachdem  er  bereits  in  den  vorhergehen- 
den Büchern  denselben  sehr  häufig  citiert,  ja  ihn  II  3,  5  (102)  dno- 
dsixrtxhg  xol  <pd('>ao(fog  ^  a^edhv  8s  ri  xa\  rtspl  rrpujzecojv  dyajvrZofxevog 
genannt  hatte?  Von  Tyrannion,  welchen  Strabon  auch  mehr  als  einmal 
erwähnt,  vergisst  er  nicht  gleich  bei  der  ersten  Erwähnung  (S.  548)  mit- 
zutheilen,  dass  er  sein  Lehrer  war.  Auch  aus  Suidas,  auf  dessen  An- 
gabe V.  Tupo.vvc'wv  der  Verfasser  sich  (S.  53  — 54)  beruft,  lässt  sich 
kaum  eine  Bestätigung  für  seine  Ansicht  gewinnen,  da  die  Stelle  kor- 
rupt und  die  von  dem  Verfasser  vorgeschlagene  Verbesserung  nicht 
zwingend  ist. 

Den  termiuus  post  quem  des  Geburtsjahres  Strabou's  hatte  Hasen- 
müllcr,  De  Strabonis  geographi  vita  S.  20  mit  Rücksicht  auf  dessen  An- 
gaben über  seine  Vorfahren  X  4,  10  (477  —  478)  in^s  Jahr  65  a.  Chr. 
gesetzt.  Der  Verfasser  zeigt  S.  55 — 56  treffend,  dass  dieser  Ansatz  auf 
einer  unrichtigen  Auffassung  der  Strabonischen  Angaben  beruhe,  und 
sucht  dieselben  dann  als  Beweis  für  seine  Bestimmung  von  Strabon's 
Geburtsjahr  (68  a.  Chr.)  zu  benutzen.  Mithridates  nämlich  rief  im  Jahre 
113  a.  Chr.  den  Lagetas  und  den  Stratarchas  an  seinen  Hof.  Beide 
waren  damals  schon  rjvopujjiivoL,  den  Stratarchas  aber  hat  Strabon  selbst 
noch  als  iay^a-uyrjpwv ^  jedenfalls  bevor  er  dem  Aristodemus  zur  Erzie- 
hung übergeben  wurde,  also  vor  dem  siebenten  Lebensjahre,  gesehen. 
Setzt  man  nun  das  Geburtsjahr  des  Stratarchas  in  das  Jahr  140  v.  Chr., 
so  war  dieser  im  Jahre  68  a.  Chr.  72  Jahre  alt,  also  laiaxüjripiog.  — 
Wie  wenig  schwerwiegend  derartige  Argumente  sind,  liegt  auf  der  Hand. 
Die  Bezeichnungen  rjvdpwixevog  und  iaxazoyrjpwg  sind  viel  zu  allgemein 
gehalten,  um  aus  ihnen  eine  genaue  Berechnung  gewinnen  zu  können. 
Man  wird  zugeben  müssen,  dass  erstere  Bezeichnung  auf  das  Lebens- 
alter von  20—30,  letztere  auf  dasjenige  von  70—80  Jahren  gleichmässig 
anwendbar  sei. 

Richtig  ist  der  terminus  post  quem  unserer  Ueberzeugung  nach 
von  Niese  a.  a.  0.  S.  33  ff.  mit  Berufung  auf  XII,  3,  41  (S.  562)  in's  Jahr 
64  a.  Chr.  gesetzt  worden,  und  dasjenige,  was  der  Verfasser  S.  57  und  58 
dagegen  einwendet,  ist  grundlos.  Die  Worte  Strabon's  iiixpuv  fxkv  npu 
rjjiwv  rjp^ov  Tihcoog  bezeichnen  auf  jeden  Fall   das  Ende  einer  Viel- 


Strabon.  559 

herrschaft  in  Paphlagonia  kurz  vor  Strabon,  mithin  das  Jahr  64  a.  Chr., 
wo  dasselbe  eintrat. 

Cap.  II  S.  58  — 72  Quo  tempore  Strabo  libros  de  geogra- 
phia  conscripserit.  Der  Verfasser  verficht  die  Ansicht  Forbiger's 
(Handbuch  der  alten  Geographie  I  S.  306/7),  dass  Strabon  sein  Werk 
im  besten  Mannesalter  geschrieben  habe,  dass  er  aber  mit  der  Recen- 
sion  desselben  bis  an  sein  Lebensende  beschäftigt  gewesen  sei. 

Buch  I  —  VII  ist  im  Grossen  und  Ganzen  schon  in  den  Jahren  6 
oder  5  a.  Chr.  bis  2  p.  Chr.  niedergeschrieben  worden.  Auf  das  Jahr  10 
a.  Chr.  weist  Strab.  VII,  3,  11  (S.  304),  wo  von  dem  Krieg  des  Augustus 
gegen  die  Geten,  der  in  dieses  Jahr  fällt,  die  Rede  ist:  xai  8rj  xai  vuv, 
rjVixa  ZTzsfKl'sv  £-'  ahrohg  arpazBLav  u  ZzßaazoQ  KaTaap  xrL  Der  Ver- 
fasser meint,  dass  so  nur  von  einem  eben  geschehenen  Faktum  ge- 
sprochen werden  könne,  dass  überhaupt  das  Wort  vöv  von  Strabon  nur 
zur  Bezeichnung  der  nächsten  Gegenwart  angewandt  würde.  Für  letz- 
tere Behauptung  werden  S.  59  Anm.  26  eine  grosse  Anzahl  Belegstellen 
beigebracht,  von  denen  aber  gleich  die  dritte  gerade  das  Gegentheil 
beweist.  Denn  es  heisst  dort  III,  4,  20  (S.166):  Novt  8k  zajv  irMpitu)v 
rujv  fikv  a.~oosc^&ec(T(vv  zu)  orjiio)  rs  xai  z^  (TuyxÄrjVü)  ziöv  8k  zw  rj^Sfiovc 
zu)V  'Fa>iJ.auuv,  ^  julbv  Batztxr]  r.poaxBizai  za>  Srjjxu}  xzX.,  die  Theilung  der 
spanischen  Provinzen  fand  aber  bereits  27  a.  Chr.  statt  (siehe  Marquardt, 
Römische  Staatsverwalt.  I,  S.  101  f.). 

Strabon  VI,  4,  2  belichtet  von  den  Parthern:  ol  8h  vüv  ßtztaat 
iv&sv8£  Tiolkaxtg  zov  ßaadeüaw^za ,  xai  a^s86v  zc  nXrjOtov  zial  zou  im 
'Pcupacoci;  zocr^ffac  ztjv  abiinaoav  k^ouaiav.  Der  Verfasser  sucht  S.  60—62 
darzuthun,  dass  diese  Worte  an  falscher  Stelle  ständen,  dass  sie  sich 
vielmehr  auf  die  vorhergenannten  Armenier  bezögen,  und  dass  sie  dem- 
nach vor  die  Expektoration  über  die  Parther  zu  setzen  seien.  Denn 
die  Parther  hätten  nicht  tioDäxiq  einen  König  von  den  Römern  zur  Zeit 
des  Augustus  erhalten,  sondern  einmal,  den  Vonones  (Tac.  ann.  II,  3  u.  15), 
dagegen  sei  dies  bei  den  Armeniern  öfter  der  Fall  gewesen.  Auch  passe 
eine  derartige  Demüthigung  der  Parther  nicht  zu  einer  andern  Aeusse- 
rung  des  Strabon  über  dieselben  XI,  9,  2  (S.  515):  xai  vüv  iirdp^ouai 
zoffaözr^g  yr^g  xai  zocroüzojv  i&vwv ,  wazs  d.vzmalot  zotg  '^Fcoixaioig  zponov 
ztvä  yzyövaat.  Sei  diese  Begründung  richtig,  so  folge  daraus,  dass  Stra- 
bon schon  bald  nach  1  p.  Chr.  mit  der  Abfassung  des  VI.  Buches  be- 
schäftigt gewesen  sei,  da  zu  dieser  Zeit  Gaius  Caesar  in  Armenien  ziem- 
lich unumschränkt  waltete. 

Nun  ist  aber  doch  zu  bedenken,  dass  die  Angabe  des  Strabon, 
die  Parther  hätten  mehrmals  einen  König  von  den  Römern  erbeten,  sich 
in  einer  ruhmredigen  Darstellung  des  Zustandes  der  römischen  Herr- 
schaft unter  Augustus  findet,  dass  man  deshalb  den  Ausdruck  r^DAxig 
nicht  gerade  auf  die  Goldwage  legen  darf,  und  wenn  ferner  XI,  9,  2  die 
Macht  der  Parther  und  die  grosse  Ausdehnung  ihres  Reiches  der  Macht- 


5fiO  Alte  Geographen. 

Stellung  der  Römer  au  die  Seite  gestellt  wird,  so  geschieht  es  doch  auch 
nur,  um  den  Glanz  der  römischen  Herrschaft  in  desto  hellerem  Lichte 
erscheinen  zu  lassen.  Ein  Widerspruch  bei  Strabon  liegt  also  nicht  vor, 
aber  selbst  wenn  die  Worte  oc  8s  vüv  jisnaacv  xtL  auf  die  Armenier 
gemünzt  wären,  so  würde  bei  der  Dehnbarkeit  des  Begriffes  mv  doch 
noch  nicht  daraus  folgen,  dass  dieselben  bald  nach  1  p.  Chr.  geschrie- 
ben seien. 

Ebensowenig  hat  der  Verfasser  (S.  62/63)  den  Beweis  dafür  er- 
bracht,  dass   die  Worte  Scrabons  (VI,  4,  2  =  S.  287)   mv\  oh  Fspixavolg 

T,[jüar.o).sjxo~)Giv xat   tktcv    rjor^    ftpid/ißotg    xsxoa/xr^xaacv    dr:     aurwv 

zTjV  rjAZfjioa  vor  dem  Jahre  9  p.  Chr.  geschrieben  sein  müssten.  Wenn 
man  auch  zugeben  wird,  dass  von  einem  gegenwärtigen  Kriege  mit  den 
Germanen  die  Rede  sei,  dass  somit  die  Zeit  von  9  -  14  p.  Chr.  ausge- 
schlossen sei,  so  wurden  doch  gleich  nach  dem  Regierungsantritt  des 
Tiberius  die  während  jener  Jahre  ruhenden  Kämpfe  auf's  Neue  durch 
Gcrmanicus  aufgenommen,  und  eben  diesen  Regierungsantritt  bezeichnet 
ja  Strabon  am  Ende  des  Pciragraphen  (S.  288)  als  geschehen  {u  Siaoz- 
cdjj.Evog  ölug  .  .  .  Ttßiptog). 

Am  meisten  für  die  Ansicht  des  Verfassers  spricht  die  Thatsache, 
welche  er  auf  S.  63-66  behandelt,  und  wir  müssen  gestehen,  dass  auch 
wir  uns  durch  dieselbe  von  einer  theilweise  früheren  Abfassung  des  Stra- 
bonischen  Werkes  würden  überzeugen  lassen,  wenn  jene  Thatsache  nicht 
allein  stände,  sondern  noch  durch  andere  Beweismittel,  die  stichhaltiger 
sind,  als  die  vorhin  mitgetheilten,  kräftig  gestützt  würde  Nach  einer 
Aufzählung  der  Germanischen  Völkerschaften  heisst  es  bei  Strab.  VII, 
1,  4  (S.  291):  yvotpipa  ok  zaüra  xarzarrj  rot  iß^v/j  r^oXsp-oüv-a  npug  l^w- 
jioJoog ,  sct'  ivocduuza  xai  Tid-Atv  a.(fiaTdi>.c.va  ^  xat  xaraXzmuvra  zag  xa- 
zoixlag'  xäv  Tilztui  os  jvwptpa  uTa^pczv^  sc  STtirperiZ  zo7g  azpazrjyoTg  b 
Zzßaazhg  ocaßacvztv  zbv  "A/.ßcv  pzzcohai  zoug  ixsTaz  drMvtazapivoug  ^  wo- 
mit zu  vergleichen  ist  VII,  2,  4  (S.  294):  zä  ok  nipav  zoo  ''A^ßwg  zä  npog 

zw  (jjxsayöj    T.avzdüaacv    ayvcüGza    rjticv    saziv oui'/'    ol    Pcdiloioc    riuj 

T>.po7^Ai}ov  Eig  zä  Ttepruzipiü  zoü  "AXßiog.  Man  sollte  allerdings  fast  glau- 
ben, dass  diese  Worte  vor  der  Expedition  des  Domitius  Ahenobarbus 
geschrieben  seien,  der  kurz  vor  1  a.  Chr.  die  Elbe  mit  einem  Heere 
überschritt  und  mit  den  jenseits  derselben  ansässigen  Völkerschaften 
Freundschaftsverträge  schloss,  auch  wegen  dieser  Thaten  eines  Trium- 
phes gewürdigt  wurde  (vergl.  Cass.  Dio  LV,  10  a;  Tac.  ann.  IV,  44;  Suet. 
Nero  4),  allein  es  muss  wohl  durch  jene  Expedition  wenig  oder  gar 
nichts  über  dio  jenseits  der  Elbe  gelegenen  Landstriche  zur  allgemeinen 
Kenntniss  gekommen  sein,  wie  ja  auch  die  Rheinübergänge  Cäsar's  nur 
Geringes  zur  Erweiterung  der  Kunde  Germaniens  beitrugen,  oder  Stra- 
bon hatte  überhaupt  nur  eine  längere  Anwesenheit  der  Römer  in  jenen 
Landstrichen  im  Auge,  wodurch  dieselben  allerdings  erst  genauer  be- 
kannt werden    konnten.     P'ür    diese    letztere   Annahme    sprechen    seine 


Strabon.  561 

eigenen  Worte  noXefioüvTa  izpog  '^Pw/xacoog,  elr  ev8tn6v:a  xa\  mlhv  ä(pt- 
azdixeva,  will  man  dieselbe  aber  nicht  billigen,  so  bleibt  nur  übrig,  einen 
Irrtbum  von  Seiten  Strabon's  zu  statuieren,  der  gewiss  nicht  unverzeih- 
lich erscheint. 

Auf  S.  67—69  zeigt  der  Verfasser,  dass  Buch  I— VII  vor  6  a.  Chr. 
nicht  geschrieben  sein  könne,  was  man  ihm  gerne  zugeben  wird,  ob  es 
aber  nicht  möglich  sei,  die  Grenzen  enger  zu  ziehen,  ist  eine  andere 
Frage.  S.  70-72  endlich  giebt  der  Verfasser  sein  Urtheil  über  die  Ab- 
fassungszeit der  übrigen  (VIII— XVII)  Bücher  Strabon's  ab  :  sie  sind  nach 
seiner  Ansicht,  für  die  er  allerdings  keinen  weiteren  Beweis  uöthig  er- 
achtet, zwischen  3  und  18  j).  Chr.  geschrieben,  und  die  Nachrichten, 
welche  sich  im  XVII.  Buche  über  die  Nachfolger  des  im  Jahre  23  p.  Chr. 
gestorbenen  Juba  finden,  sollen  von  Strabon  später  hinzugefügt  sein. 

H.  Fischer,  lieber  einige  Gegenstände  der  physischen  Geographie 
bei  Strabon,  als  Beitrag  zur  Geschichte  der  alten  Geographie.  Theil  I. 
Jahresbericht  des  Gymnasiums  zu  Wernigerode  1879.     S.  1—22.    4. 

Der  erste  Theil  dieser  dankenswerthen  Untersuchungen  behandelt 
die  Ansichten  des  Strabon  »über  die  Veränderungen  der  Erdoberfläche«. 
Der  Verfasser  hat  dieselben  nicht  blos  sorgfältig  gesammelt,  sondern 
auch  ihre  Werthschätzung  nach  dem  heutigen  Stande  der  physikalischen 
Wissenschaft  vorgenommen.  Das  Verhältuiss  Strabon's  zu  seinen  Vor- 
gängern ist  dagegen  nur  beiläufig  vom  Verfasser  in's  Auge  gefasst,  und 
wo  es  geschehen  ist,  wird  man  dem  Verfasser  nicht  immer  zustimmen 
können.     Die  Schrift  Berger's  über  Hipparch  hat  auch  er  nicht  gekannt. 

G.  Hunrath,  Die  Quellen  Strabon's' im  sechsten  Buche.  Cassel, 
Th.  Kay,  1879.    44  S.    8. 

Nach  einer  Charakteristik  der  einzelnen  Abschnitte  des  sechsten 
Buches  wendet  sich  der  Verfasser  seiner  eigentlichen  Aufgabe  zu  und 
untersucht  auf  S.  9—34  zunächst  die  auf  Unteritalien  bezüglichen  Ab- 
schnitte nach  iliren  Quellen.  Verfasser  gelangt  zu  dem  in  der  Hauptsache 
gewiss  annehmbaren  Resultate,  »dass  für  die  geographischen  Partien  Arte- 
midor  die  Ilauptquelle  ist,  die  Chorograpliie  des  Augiistus  (?)  und  Po- 
lybius  die  Nebenquellen;  für  die  historischen  Partien  Timäus  die  Ilaupt- 
quelle, Antiochus  von  Syrakus  und  p]pliorus  die  Nebenquellen;  dass 
Strabon  die  Nebenquellen  nur  dann  heranzieht  und  hierbei  dieselben  stets 
citiert,  wenn  der  Bericht  seiner  Haupt(iuellen  ihm  nicht  genügt  oder  ihm 
zweifelhaft  ersclicint«.  Bemerkt  hätte  werden  sollen,  dass  Strabon  S.  254 
beiläufig  auch  Apollodor's  Commcntar  zum  Schiffskataloge  herangezogen 
hat.  Auch  sclieint  für  einige  physikalische  Fragen  Posidonius  niclit  un- 
benutzt geblieben  zu  sein.  Was  die  Quellen  für  die  Beschreibung  Si- 
ciliens  und  der  benachbarten  kleineren  Inseln  betrifft  (S.  35  —  44) ,  so 
giebt  Strabon   in  den   gcographisclien  Partien   meist  nur  Auszüge  unter 

Jahresbericht  fiir  Altcrlhumswisseuschaft  XXUl    (1880.  \\\.)  3(3 


562  Alte  Geographen. 

Nennuug  der  benutzten  Autoreu,  des  Ephorus,  des  Chorographen ,  des 
Tiraäus,  des  Polybius  und  Posidonius.  Letzterem  weist  Verfasser  (S.  41) 
auch  die  Beschreibung  der  vulkanischen  Eigenthüralichkeiten  zu.  Manche 
Einzelheiten  sind  als  Eigenthum  Strabon's  anzusehen.  Die  geschicht- 
lichen Nachrichten  sind,  wie  namentlich  eine  Vergleichung  von  Strabon 
mit  der  unter  dem  Namen  des  Scymnus  gehenden  Periegese  lehrt,  viel- 
fach auf  Ephorus  zurückzuführen,  einige  sind  wieder  eigene  Zuthaten 
Strabon's. 

P.  Cascorbi,   Observationes  Strabonianae.    Diss.  inaug.    Gotting. 
1879.     32  p.    8. 

Bei  Strabon  II  S.  73  lesen  wir  einen  Passus  über  die  Fruchtbarkeit 
von  Hyrcania,  Aria,  Margiane  und  Bactriane,  der  sieh  fast  mit  densel- 
ben Worten  in  Buch  XI  S.  508  —  509  wiederholt  findet.  Nun  ist  nicht 
etwa  der  Passus  an  der  erstgenannten  Stelle,  wo  er  allenfalls  entbehrt 
werden  könnte,  als  Interpolation  zu  streichen,  sondern  man  stösst  beim 
Lesen  des  Strabonischen  Werkes  hcäufig  auf  dergleichen  Wiederholungen, 
von  denen  der  Verfasser  eine  grössere  Anzahl  beibringt  (S.  1 — 6),  und  die 
nach  seiner  Ansicht  den  Beweis  liefern,  dass  Strabon  eine  letzte  Revi- 
sion seiner  Geographica  nicht  mehr  habe  vornehmen  können.  Von  S.  7 
—  32  folgen  Verbesserungsvorschläge  des  Verfassers  zum  Strabonischen 
Texte.  II  S.  100  o  yap  ^Apdßiog  xuXnog  Tiozaiiuu  BixrjV  arsvog  iazc  xac 
jxaxphg  r,£V7(xxia)(^tXioog  im  poptncg  tzou  azaocnog ,  der  Verfasser  liest  int 
Tuig  jxupcoig  nach  I  S.  35  'Apaßlu)  xuItm  .  .  .  .  iv  prjxet  o^edüv  rc  xa\ 
mvraxta^tXiüJV  aza8cu>v  im  zoTg  iivpung  und  weil  Strabon,  wenn  er  durcli 
im  c.  dat.  Zahlen  verbindet,  vor  diejenige,  welche  der  Präposition  folgt, 
immer  den  Artikel  setzt.  Hieran  schliesst  der  Verfasser  S.  7  —  9  noch 
einige  Auseinandersetzungen  über  den  Gebrauch  der  Präposition  im  bei 
Strabon. 

II  S.  106  ooxzi  poc  r.BTiXavTjphüjg  Xsysa&ai  zoTjzo  tj  ttoXu  zr^v  Aißür^v 
xaza  zoozo  zo  pipog  Ttpoaveueiv  im  zrjv  äpxzov.  XIII  S.  615  auzo  8h 
xa^'  abzu  txavujg  auviazakzat,  Tpuavzöei  8h  im  zo  Acyacov  r.iXayog.  Beide 
Male  giebt  das  Verbura  Ttpoaveow  nicht  den  gewünschten  Sinn,  zu  lesen 
ist  npoveoE'.v  und  TipovdjBi  (vergl.  XVII  S.  794). 

III  S.  147  yzvväaBai  8'  iv  ts  zo7g  unep  zoug  jluatzavoug  ßapßäpocg 
xai  iv  zalg  Kazzczepcat  vrjaoig  {zu  xazztzsfwv).  B.  Niese  im  Ind.  lectt. 
Marburg.  1878  S.  VI  wollte  'Apzdßpocg  iar  ßapßdpocg  schreiben,  aber  die 
Artabrer  nennt  Strabon  gleich  darauf  r^g  Auaczavtag  uazazot.  Darum 
ist  der  Vorschlag  Niese's  zu  verwerfen  und  vielmehr  an  der  handschrift- 
lichen Lesart  festzuhalten. 

III  S.  161  rj  5'  ur^epxzipevrj  peauyaia  .  .  .  ous:v  pöMaza  optat  8co- 
piZEzai.  XVI  S.  782  8üo  (ihv  obv  rjpBpöJv  686v.  An  erster  Stelle  ist 
o'jccv  zu  verbessern,  an  zweiter  8'jsTv.  Denn  Strabon  dekliniert:  nnm. 
accus,  ö'jo  gen.  8'jsTv,  dat.  Suac. 

V  S.  216    eh'   ix  8ta8n^rjg  zojv   zomov    äpcftaßr-o'jvzzg  -oUag  zon- 


Strabon.  563 

xaTOcxcoJv  rag  p.hv  TupprjVcxäi;  Inolr^Gav  ^  zag  S'  '0/ißpcxds'  nXecoog  8k 
xwv  Wußpixijjv'  Ol  syyozipo)  yap  ^aav.  Meineke,  Vindic  Strab.  p.  47 
verbesserte  'Opßp'.xivv.  o'c  eyyozipuj  rjaav.  Niese  a.  a.  0.  S.  VII  hielt  diese 
Aenderung  für  unuöthig,  da  o?  iyyurspu)  r^crav  und  ot  yap  iyyurspcu  rjaav 
gleichviel  bedeute.  Dagegen  bemerkt  der  Verfasser,  dass  dann  das  Prädi- 
kat iyyu-ipoj  gegen  den  Sprachgebrauch  ohne  Artikel  stände.  Wir  wollen 
noch  hinzufügen,  dass  doch  auch  wohl  der  Gebrauch  des  Artikels  als 
demonstratives  Substantivprouomen  in  der  Verbindung  mit  ydp  bei  Stra- 
bon wenigstens  unerwiesen  ist. 

IX  8.  430  Tj  Bocßr/cg,  kXdmov  ixscVrjg  xac  TiXriGiEazipa  zfj  zapalia. 
Strabon  gebraucht  die  Comparationsform  auf  -atzzpog,  •atza-og,  also 
n^Tjacaizipa. 

X  S.  447  XaXx\g  o'  o/xiüvo/xog  liyBzat  xac  iv  Ahojkia  tiXaXxiSa  t' 
dyjf^iaXov,  KaXodwvd  zs.  Ttzzpr^taaavv.  xal  iv  zfj  vuv  ^HXetq.'  nßäv  8k  Tiapä 
Kpouvohg  xal  XaXxi8a  r.zzprjiaaava  ol  Trspl  TrjAijia~/^ov  dniovzsg  TMpd  M- 
azopog  elg  z^v  olxztav.  Das  zweite  r.azpr^iaaav  ist  eine  gedankenlose 
Wiederholung  des  ersten  durch  irgend  einen  Abschreiber,  nach  VIII 
S.  350  ist  xaXlipiedpov  zu  verbessern.  Uebrigens  ist  der  ganze  Passus 
vielleicht  Glossera. 

XI  S.  502  eazi  8s  zr^g  'AXßavwv  -(cupag  bis  zpa-^ecag  irre  zov  \iXa- 
^ovtov  Tiora/Aov,  ebenso  XI  S.  503  ^ipzc  o'  rj  y^  bis  Trdt^o»  zcbv  oIxbimv 
und  gleich  darauf  die  Erzählung  über  Jason:  Xiyezat  8  'Idaova  fxszä 
l'lppdvoD  xzX.,  ferner  XI  S.  504  o  8s  Meppooag  (?)  bis  slg  zrjv  Macaizcv  ix- 
8:ooj<Tc  passen  zwar  schlecht  in  den  Zusammenhang,  sind  aber  nicht  als 
Interpolationen,  sondern  als  ursprüngliche  Randbemerkungen  Strabon's 
anzusehen.  Dagegen  hält  der  Verfasser  folgende  beiden  Stellen  für  spä- 
teren Zusatz  irgend  eines  gelehrten  Lesers:  XI  S.  498  xaxoj^scarjg  bis 
(pr^aiv  Ebpiruorjg  und  XV  S.  730  fJid/J.vr^za:  o'  'Ovr^acxpczog  bis  tiocsTv  jj(5y- 
vdp-rjv,  da  derartige  Reminiscenzen  häufig  bei  Strabon  als  Glossem  nach- 
weisbar sind. 

XI  S.  505  ocov  zö  zov  ha'jxaaov  jiszsvsyxscv  ....  drrö  zaJv  ump- 
xscpLSvujv  zr^g  hoX^coog  xal  zou  E't^stvou  opwv.  Haase,  Emendationes  fa- 
ciles,  Breslau  1858,  S.  9  wollte  opw>  statt  dpwv  schreiben.  Der  Ver- 
fasser vertheidigt  mit  Recht  die  handschriftliche  Ueberlicferung. 

XI  S.  514  8iSipysLv  8k  21dxag  pkv  xal  ^oyotavohg  zov  Ua^dpzr^v^  xal 
ZoySiavoug  ok  xal  Baxzpiavobg  zov  iiqov.  Das  xal  nach  Ua^dpzr^v  ist  zu 
streichen. 

XI  S.  524  Etat  8k  .  .  ,  jlao8cxstd  zs  xal  ArApeta  xal  ^  TTpog  ' Pdyaig 
xal  ahzri  ' Pdysta ,  zo  zoTj  \cxdzopog  xztapa  xzX.  Mit  Groskurd  ist  zu 
schreiben  ^  Tiphg   l'dyaig   llpaxXzia  xal  abzal   I'dyac. 

XII  S.  552  rpojzov  zoc'vuv  aTTotzr^aopsv  abzov  zivsg  staiv  xzX.  Niese 
a.a.O.  S.  XI  wollte  Xöyov  nach  abzov  eingefügt  wissen,  mit  Unrecht, 
wie  XIV  S.  678  lehrt.  Gleich  darauf  wird  Ilias  /',  183  citiert:  «?'  pa 
z6z'  YjXdov  \'\paZövsg  dvzidvstpac    Das  Citat  aber  ist  falsch  und  man  Iiat 

3Ö» 


564  -A-ltß  Geographen. 

es  daher  nach  Homer  berichtigt:  rjixan  to»,  otb  r'  rjl&ov  xxX.  Der 
Verfasser  vermuthet  scharfsiunig,  dass  Strabon  vorher  auch  noch  V.  187 
citiert  habe:  o7  pa  tot  iarparocDV-o  ttup'  n^Hag  Sayyapi'oLo^  und  dass 
nachher  durch  Ausfall  der  letzten  Worte  dieses  und  der  ersten  Worte 
des  andern  Verses  die  Unrichtigkeit  entstanden  sei. 

XII  S.  566  diKforipcjv  re  toÜtwv  in  npbg  vutov  rj  p-eya^rj  0poyta. 
Niese's  Vorschlag  (a.  a.  0.  S.  XII),  ea-h  für  irt  zu  schreiben,  wird  ver- 
worfen (vergl.  II  S.  131  zohg  S'  in  unu  zoütotg). 

XII  S.  576  ev  raÜTrj  8s  vfj  v^cro)  zwv  Ku^cxrjvüjv  upog  iazlv  sudsvSpov 
'ApräxT].  Zu  verbessern  ist  entweder  iv  raOrr^  Sk  rfj  rwv  Ku^ixrjvüJv 
vrjao)  oder  iv  raüzrj  8k  rfj  vr^ao)  rrj  rwv  hu^txrjvwv, 

XIII  S.  583  ruug  8rj  TipSnoSag  zohg  eay^dzoog  If  kxdzepa  opa  ou- 
zojg  zo  Aexzuv  xai  t^v  ZeXsiav  ('Oprjpog)  xzL  Das  korrupte  opa  ouzcog 
ist  von  Kramer  in  <ppdZo)v  oüzcug  umgeändert.  Der  Verfasser  heisst 
diese  Aenderuug  gut,  macht  dann  aber  mit  Recht  darauf  aufmerksam, 
dass  Strabon  über  Zeleia  keine  homerische  Angabe  mitgetheilt  habe. 
Daher  sei  im  Vorhergehenden  nach  £tpr]xsv  op&wg  eine  Lücke  zu  kon- 
statieren, welche  nach  der  Epitomc  Palatina  so  ausgefüllt  werden  müsse: 
»xaJ  zh  nt  8k  ZsX^Siav  smcov  una:  nuoa  vztazov  "lör^ga.  Wäre  aber  nicht 
die  Annahme,  dass  Kramer  mit  seiner  Vermuthung  noch  nicht  das  Rich- 
tige getroffen  habe,  näherliegend  gewesen?  Wenn  man  mit  Müller  ecpyj- 
xujg  statt  opa  oozüjg  schreibt,  ist  alles  in  Ordnung. 

XIII  S.  587  zoüzoug  8k  exdXsc  xa:  Aoxiovg  ('Oprjpog).  Statt  ixdXsi 
ist  xaXeT  zu  schreiben. 

XIII  S.  612  napappti  8'  auzai  i^  'ISvjg  (pepöpzvog  o  luXXaiog  tm- 
zapog.  Die  beste  Handschrift  (F)  hat  für  auzio  die  richtige  Lesart 
auzo  bewahrt,  denn  napappdoj  ist  bei  Strabon  immer  mit  dem  Accusativ 
verbunden. 

XIII  S.  630  6  BeXXepoifövzoo  ^dpa$  xal  o  rhcadv8pou  zd(pog  zou 
ulod.  Das  von  Coraes,  Kramer,  Meineke  und  Müller  nach  oloü  mit 
schlechten  Handschriften  hinzugefügte  auzoü  muss  fehlen,  wie  bei  Stra- 
bon in  ähnlichen  Fällen  oft  (vergl.  S.  312,  325,  608  u.  a.). 

XIV  S.  656  ävSpeg  8k  yeyovaacv  i$  auzTjg  'Upü8ozög  zs  6  aojypa- 
(ftög  ....  xa\  ' llpdxXsizog  o  Tiotrjzrjg  ....  xal  xa&'  yjßäg  /liovöatog  o  auy- 
ypa<pEug.  Der  Sinn,  sowie  der  konstante  Sprachgebrauch  bei  Strabon 
erfordern  die  Hinzufügung  von  a^iot  pvrjprjg  nach  aozrjg. 

XIV  S.  658  'AnoXXiüvcog  ydp  ixaXeTzo  o  Kpövog.  Das  b  vor  Kpovog 
ist  zu  tilgen,  da  das  Prädikat  nach  xaXsTv  bei  Strabon  den  Artikel  nicht 
bekommt. 

XIV  S.  679  Ol  oov  in''  'Avzcndzpoj  zoj  Jepßrjzjj  .  .  z:va  Xdßcoai  zd^cv; 
Cobet,  Miscellan.  crit.  p.  197  wollte  (jn  'Avzmdzpo)  für  in  Avzmdzpo) 
geschrieben  wissen.  Bernardakis,  Symbol,  crit.  p.  54  stimmte  ihm  bei 
und  fügte  hinzu,  dass  auch  an  vier  anderen  Stellen  (S.  251,  268,  553, 
665)  gleichermassen  das  ini  in  bnu  zu  ändern  sei.  Der  Verfasser  da- 
gegen   will    mit  Recht    ine   bewahren    und    weist    noch    dreizehn    an- 


Strabon. 


565 


dere  Stellen  bei  Strabou  nach,  wo  im  c.  dat.  iu  derselben  Bedeutung 
(penes  aliquem)  gebraucht  ist. 

XVI  S.  750  eoTc  8'  rj  jxhv  'AvTcö^eca  xal  aoTf]  iZTpa.nohq.  Für  awriy 
schreibe  «yr^y. 

XVI  S.  769  oh  /iTjV  TauTays  xaXeTrai  vov\  ctTSvd,  dkXä  npoanXeu- 
aaatv  dnojzspuj  xaßb  ro  [xkv  Scapjid  iarc  .  .  dtaxoffcojv  oradccuv.  Das 
Tipoanlzöaaaiv  ist  ohne  Beziehung,  Strabon  schrieb  TtponXeöaaaiv. 

XVII  S.  789  auXXrjßorjV  d'  emecv,  rj  Ttora/ica  /xövov  iarlv  AlyunTog  t] 
kxa-dpcu&sv  ia^drr]  ~ou  NscXoo  xtX.  Der  Artikel  vor  noTafxca  ist  zu  til- 
gen, da  dieses  dem  Zusammenhange  nach  Prädikat  ist.  Für  ia^dTrj 
vermuthet  der  Verfasser  auvsxeff'dTrj ,  \Yenig  wahrscheinlich,  da  man 
eine  Zeile  weiter  auvs^cijs  liest. 

M.  r.  Arjaczaag,  Kpczixai  ScopBwaetg  ecg  Irpdßujva  xal  rd  dno- 
anda/xaza  aozoü.  Avazünwaig  ex  zou  H'  xal  0'  z6p.oo  zou  A&rjvatoo. 
IWrjvrjdcv,  ix  zou  ztJTioypaipeioi)  ' Epp.od  1880.     39  S.    8. 

Wir  würden  die  Geduld  der  Leser  dieser  Jahresberichte  über 
Gebühr  in  Anspruch  nehmen,  wollten  wir  sie  mit  dem  Inhalt  der  vor- 
liegenden Untersuchungen  näher  bekannt  machen.  Der  Verfasser  hat, 
wie  es  scheint,  von  philologischer  Kritik  keine  Ahnung.  Um  die  hand- 
schriftliche Ueberlieferung  kümmert  er  sich  gar  nicht,  sondern  legt  sei- 
nen Betrachtungen  einfach  den  Text  der  Ausgabe  von  Meineke  zu  Grunde, 
den  er  mit  Hülfe  seiner  unzulänglichen  Kenntnisse  auf  dem  Gebiete  der 
alten  Geographie  zu  »berichtigen«  bestrebt  ist.  Wir  wollen  wenigstens 
zur  Begründung  des  Gesagten  einige  Proben  der  Diorthose  des  Ver- 
fassers mittheilen. 


Meineke. 

VII  S.  326  '  Tr.zpoixouai  BoXXtovig 
Z£  xal  TauXdvztoi  xal  IlapBcvoi  xal 
Bpöyor  TiXr^atov  8i  noo  xal  r«  dp- 
yopeia  zd  iv  ilajxaazico,  mpl  d  äoiazai 
auveazr^aavzo  zr^v  dovaazetav  xal  'Ey- 
^iXsiot,  oug  xalHeaapr^&ioug  xalouat. 
Ilphg  de  zoozoig  Aoyxrjazai  ze  xal  jy 
deupconog  xal  jy  TpmoXtg  FleXayovia 
xal  'Eopool  xal  'EXip.cca  xal  'Epdzupa. 

VII  S.  329,  12  ^'Ozi  UrjVctög  jikv 
bpiZ,ei  zr^v  xdzco  xal  Tipvg  ^aXdzzrj 
Maxedovi'av  dnb  ßezzaXiag  xal  May- 
VTjacag ,  ^AXiäxp-cuv  de  zrjv  dvwy  xal 
ezi  zohg  'Ilmtpcuzag  xal  zoug  flai'ovag 
xal  aozbg  xal  o  'Epiycov  xal  b  'A^tbg 
xal  izepot. 


ArjfJLiToaQ. 

'  YnepotxoTiai  BoXXcoveg  ze  xal  Tao- 
Mvztot  xal  llap^Tvot  xal  Aaaaa- 
prjziot  xal  Bpüyoi,  UXr^acov  de  noo 
xal  zd  dpyopeca  zd  iv  Aap.aazcu), 
Ttepl  d  Heveazat  auveozrjaavzo  zrjV 
Sovaazecav  xal  'Ey^e?.ecoc,  oüg  xal 
AaaaapTjzcoug  xaXooai.  Tipog  8e 
zoüzotg  AoyxTjazai  ze  xal  rj  Aeupc'onog 
xal  ^  {TpcTTokg  ist  getilgt)  UeXayovta 
xal  'Eopdol  xal  'EXifieia  xal  'Epdzupa. 

"Ozt  Ilr^vecog  ph  dpc'^ei  zr^v  xdzu) 
xal  Tipog  daMzztj  MaxeSovtav  dnö 
OezzaXiag  xal  Mayv^aiag,  AXlax- 
piuv  8e  ZYjv  dvM  xal  zoug  flaio- 
vag    6   ^Epiycüv^    6    A$tbg    xal  6 

I^Zp'J[XWV. 


566  ■'^'f^  Geographen. 

Nur  einer  Bemerkung  des  Verfassers  wird  man  einigen  Werth  bei- 
messen können,  dass  nämlich  in  den  Worten  VII  S.  323  t«  'HnttpojTtxa 
id^vTj  xKu^ujisva  reo  ZtxsXixib  TisXdyst  ji-^XP^  ~^'^  \4/xßpaKcxoü  xöXtiou  eine 
Korruptel  vorliege.  Diese  wird  aber  nicht  gehoben  durch  den  Vorschlag 
des  Verfassers,  IcxeXcxoi  in  %v:a>  umzuändern. 

A.  Dederich,  Zu  Strabon  und  Suetonius.    In  den  Jahrb.  f.  Phil. 
1879.    S.  66-68. 

Strab.  VII  1  S.  291  ean  ok  xac  2dXag  7roT«//oc,  oh  fizra^b  xat  zod 
^Pijvoi)  7io}.ziiü)v  xal  xazofid^tov  äpouaoq  irzKeürrjaev  o  repfiavcxog.  Zu 
verbessern  ist  tioXzjxöjv  xal  xaranopBu)v\  »denn  mit  keinem  Worte  ge- 
schieht im  Zusammenhange  der  Geschichte  irgend  eine  Erwähnung  von 
Anordnungen  oder  Einrichtungen  des  Drusus  auf  seinen  Feldzügen,  wohl 
aber  wird  der  Eilmärsche  durch  die  Länder,  der  Zerstörungen  und  Ver- 
wüstungen, der  Niederwerfung  und  Bezwingung  der  germanischen  Völker 
in  starken  Ausdrücken  gedacht«.  Ausserdem  wird  vom  Verfasser  be- 
merkt, dass  in  der  erwähnten  Stelle  ein  Irrthum  des  Strabon  vorliege, 
da  er  die  Feldzüge  des  Drusus  zwischen  Rhein  und  Saale,  nicht  zwi- 
schen Rhein  und  Elbe  stattfinden  lasse. 

B.  Niese,  Strabon  VIII  S.  373  im  Rhein.  Mus.  f.  Phil.  Bd.  XXXIV 
S.  137. 

Berichtigung  zu  Bd.  XXXII  S.  306f.,  wo  Niese  behauptet  hatte, 
dass  in  der  angeführten  Stelle  Strabon's  ii.exP'-  S^^po  temporale  Be- 
deutung habe.     Es  ist  vielmehr  lokal  zu  verstehen. 

A.  Tardieu,  Geographie  de  Strabon,  traduction  nouvelle.  Tom.  III. 
Paris,  Hachette,  1880.    496  S.   8. 

Mit  diesem  dritten  Baude  ist  die  Uebersetzuug  Strabon's  durch 
Tardieu  beendigt.  Sie  stellt  sich  der  deutschen  von  Groskurd  besorgten 
würdig  an  die  Seite.  Kritische  Anmerkungen  begleiten  fortwährend  den 
Text,  und  soweit  wir  sehen,  beherrscht  der  Uebersetzer  die  Litteratur 
zu  Strabon  fast  vollständig.  Mag  man  auch  über  die  Richtigkeit  der 
Auffassung  einzelner  schwieriger  Stellen  streiten,  so  wird  doch  von  Nie- 
mandem, der  sich  eingehender  mit  Strabon  beschäftigt,  diese  neue  Ueber- 
setzung  unbeachtet  gelassen  werden  dürfen. 

Agrippa.     Mola.     Plinius. 

F.  Philippi,  Zur  Reconstruction  der  Weltkarte  des  Agrippa.  Mit 
fünf  autographirten  Kartenskizzen.  Marburg,  Elwert'sche  Verlagsbuch- 
handlung 1880.     25  S.    8. 

Müllenhotf  und  andere  Gelehrte  haben  wiederholt  darauf  aufmerk- 
sam gemacht,   dass   sich   aus   den   mittelalterlichen  Karten  Material  für 


Strabon.    Agrippa.    Mela.    Plinius.  567 

die  Reconstruction  der  Weltkarte  des  Agrippa  gewinuen  lasse.  Der 
Verfasser  macht  sich  diesea  Hinweis  zu  Nutze  und  bespricht  zunächst 
die  »Sallustkarte«,  welche  von  Wuttke,  dann  die  Gruppe  der  »Zonen- 
karten«, welche  von  Müllenhoff  und  Lübbert  untersucht  worden  ist.  Die 
Ergebnisse  dieser  Gelehrten  machen  es  wahrscheinlich,  dass  jene  Karten 
mit  der  Arbeit  des  Agrippa  nicht  in  Zusammenhang  stehen.  Ausserdem 
giebt  es  noch  eine  dritte  Gruppe  Karten,  »auf  denen  ebenso  wie  in  der 
Sallustkarte,  jedoch  mit  Uebergehung  der  jenem  Schriftsteller  entnom- 
menen Einzelangaben,  nur  die  den  Alten  bekannten  Erdtheile  zur  Dar- 
stellung kommen«.  Der  Grund,  dieselben  zu  einer  Gruppe  zusammen- 
zufassen, liegt  in  gewissen  allen  gemeinsamen  Eigenthümlichkeiteu.  Da 
diese  Karten  zum  grössten  Theile  runden  Gesammtumriss  haben,  zum 
kleineren  rechteckige  Form,  so  ergeben  sich  dadurch  wieder  zwei  Unter- 
abtheilungen. Die  ältesten,  von  Mone  und  nach  ihm  von  Lelewel  publi- 
cierten,  Wandkarten  des  9.  oder  10.  Jahrhunderts  gestatten  keine  wei- 
teren Schlüsse  auf  ein  antikes  Vorbild,  da  sie  alte  Ueberlieferung  in 
höchst  unbedeutendem  Masse  bewahrt  haben.  Diese  findet  sich  dagegen 
in  der  von  Jomard  publicierten  Karte  von  Hereford  und  in  der  vom 
Verfasser  selbst  genau  untersuchten  und  durch  eine  beigegebene  Skizze 
veranschaulichten  Karte  aus  dem  Kloster  Ebsdorf,  welche  sich  jetzt  in 
Hannover  befindet.  Die  übereinstimmende  antike  Tradition  dieser  bei- 
den Karten  weist  auf  dieselbe  Quelle  für  beide  hin.  Von  den  recht- 
eckigen Karten  kommt  nur  die  sogenannte  Prisciankarte  der  Cottoniana 
in  Betracht.  Eine  Vergleichung  derselben  mit  den  Rundkarten  zeigt, 
dass  auch  sie,  abgesehen  von  der  Form,  auf  das  gleiche  antike  Vorbild 
mit  jenen  zurückgeht.  Was  aber  die  Form  angeht,  so  ist  die  viereckige 
jedenfalls  die  ursprüngliche,  wie  daraus  erhellt,  dass  sich  auf  der  Priscian- 
karte noch  Reste  des  alten  Eratosthenischen  Gradnetzes  finden.  Dieses 
konnte  natürlich  nur  für  die  viereckige  Karte,  nicht  für  die  runde  als 
Grundlage  dienen.  Auch  das  zweite  Kapitel  des  ersten  Buches  von 
Orosius  Historien,  welches  eine  kurz  gefasste,  im  Wesentlichen  eine 
Karte  ausschreibende  Kosmographie  enthält,  spricht  für  die  Ursprüng- 
lichkeit der  viereckigen  Form.  Denn  die  von  Orosius  benutzte  Karte 
stimmt  in  den  Einzelheiten  so  sehr  mit  der  Prisciankarte  und  den  dieser 
verwandten  Rundkarten  überein,  dass  sie  ebenfalls  auf  das  jenen  gemein- 
same Urbild  als  Quelle  hinweist.  Dieses  muss  jedoch,  wie  man  aus  der 
Darstellung  des  Orosius  ersieht,  die  viereckige  Form  gehabt  haben. 
Lange  scheint  aber  diese  Form  nicht  massgebend  gewesen  zu  sein,  da 
man  schon  bei  Isidorus,  der  sonst  dem  Orosius  so  gerne  folgt,  den  Ein- 
fluss  der  Rundkarte  deutlich  bemerkt. 

So  weit  wird  man  den  methodischen  Ausführungen  des  Verfassers 
gerne  folgen,  wenn  er  aber  weiter  die  Ansicht  aufstellt,  dass  das  ge- 
meinsame Urbild,  auf  welches  die  dritte  Kartengruppe  nebst  der  Orosius- 
karte  zurückgeht,  die  Weltkarte  des  Agrippa  gewesen  sei,  so  fehlt  hier- 


568  Alte  Geographen. 

für  jeder  stichhaltige  Beweis.  Der  Umstand,  dass  der  Archetypus  einige 
Merkmale  der  Eratosthenischen  Geographie  aufwies,  würde  selbst  dann 
nicht  von  Belaug  sein,  wenn  wirklich  feststände,  dass  Agrippa  vorzugs- 
weise dem  Eratosthenes  gefolgt  sei.  Dies  aber  ist  noch  keineswegs  er- 
wiesen (vergl.  Riese,  Geogr.  lat.  min.  p.  XIII).  Dagegen  ist  es  wahr- 
scheinlich, dass  die  römische  Schulgeographie,  welche  die  Grundlage  der 
behandelten  Karten  bildet,  bereits  vor  Agrippa  im  Anschluss  an  grie- 
chische Vorbilder,  speciell  Eratosthenes,  ihre  stereotypen  Formen  ge- 
wonnen hatte,  die  nun  selbst  den  Resultaten  der  Ptolemäischen  Gelehr- 
samkeit gegenüber  nicht  wieder  aufgegeben  wurden. 

Pomponii  Melae  de  chorographia  libri  tres.    Recognovit  Carolus 
Fr  ick.    Leipzig,  Teubner.    1880.   XII,  108  S.  8. 

Diese  neue  Ausgabe  des  Mela  ist  aus  zwei  Gründen  veranstaltet 
worden.  Während  die  Herausgeber  vor  Parthey  die  handschriftliche 
Ueberlieferung  vielfach,  namentlich  was  die  geographischen  Namen  be- 
traf, zu  schonungslos  behandelt  hatten,  war  dieser  bei  seiner  neuen 
Textesrecension  (Berlin  1867)  gerade  in  das  entgegengesetzte  Extrem 
verfallen  und  hatte  eine  Emendation  selbst  da  oft  von  der  Hand  ge- 
wiesen, wo  diese  dringend  geboten  war  und  klar  vor  Augen  lag.  Dazu 
kam,  dass  durch  Bursian's  evidenten  Nachweis  (in  Fleckeisen's  Jahrb. 
f.  Phil.  1869  S.  630 ff.),  alle  Melahandschriften  seien  aus  dem  noch  vor- 
handenen Vaticanus  4929  abgeschrieben,  die  Textkritik  dieses  Schrift- 
stellers in  ganz  andere  Bahnen  gelenkt  war.  So  war  dem  neuen  Heraus- 
geber seine  Aufgabe  genau  vorgezeichnet,  der  er  sich  unter  Benutzung 
einer  von  August  Mau  besorgten  Kollation  der  einzig  massgebenden 
Handschrift,  sowie  unter  freundlicher  Beihülfe  des  Herrn  Prof.  C.  Wachs- 
muth  in  Heidelberg  unterzogen  hat. 

J.  Fink,    Pomponius  Mela   und    seine   Chorographie.     Programm 
der  königl.  bayerischen  Lateinschule  in  Rosenheim.    1880.    23  S.  8. 

Der  Verfasser  handelt  zunächst  über  die  Abfassungszeit  der  Cho- 
rographie des  Mela  und  kommt  zu  dem  Resultat,  dass  dieselbe  in  die 
Zeit  des  Kaisers  Augustus  falle.  Da  G.  Oehmichen  im  vierten  Gapitel 
seiner  unten  genannten  Plinianischen  Studien  (S.  32 — 48)  gleichzeitig  die 
nämliche  Ansicht  zu  begründen  gesucht  hat,  so  möge  es  gestattet  sein, 
diesen  Theii  seines  Baches  hier  gleich  mit  zu  besprechen.  In  neuerer 
Zeit  hatte  die  Annahme,  dass  Mela  entweder  unter  Caligula  oder  unter 
Claudius  geschrieben  habe,  allgemeinen  Beifall  gefunden.  Man  berief 
sich  dafür  auf  Mela  III  49:  Britannia  qualis  sit  qualesque  progeneret 
mox  certiora  et  magis  explorata  dicentur.  quippe  tamdiu  clausam  aperit 
ecce  principum  maximus,  ncc  indomitarum  modo  ante  se  verum  iguotarum 
quoque  gentium  victor,  propriarum  rerum  fidem  ut  hello  affectavit,  ita  trium- 
pho  declaraturus  portat.    Da  nur  Caligula  im  Jahre  40  und  Claudius  im 


Agrippa.    Mela.    Plinius.  569 

Jahre  43  über  Britannien  triumphierte,  so  falle  die  Abfassung  der  Cho- 
rographie  des  Mela  in  eines  dieser  beiden  Jahre.  Dagegen  bemerkt 
Oehraichen,  dass  auch  Cäsar  einen  Triumph  über  Britannien  gefeiert  habe, 
denn  unter  dessen  gallischem  Triumphe  vom  Jahre  46  v.  Chr.  sei  der 
britannische  mitzuverstehen.  Auf  Cäsar  nur  passe  der  Ausdruck  princi- 
puni  raaximus,  auf  ihn  nur  die  Worte  victor  gentium  indomitarum  et 
ignotarum.  Die  Ausrede  mit  der  Schmeichelei  der  späteren  Schriftsteller 
sei  doch  nur  ein  Nothbehelf.  —  Wenn  man  diese  Auseindersetzungen 
Oehmichen's  liest,  glaubt  man  in  der  That  vor  einem  ungelösten  Räthsel 
zu  stehen.  Oehmichen  will  beweisen,  dass  Mela  unter  Augustus  schrieb, 
speciell  in  den  Jahren  25  bis  7  v.  Chr.,  und  doch  soll  derselbe  einem 
bereits  im  Jahre  46  v.  Chr.  abgehaltenen  Triumph  als  noch  bevorstehend 
(triumpho  declaraturusü)  bezeichnet  haben.  Wir  können  uns  eine  der- 
artige Verwirrung  der  Thatsachen  nur  durch  die  Annahme  erklären, 
Oehmichen  sei  in  dem  Wahne  gewesen,  dass  Mela  nicht  von  einem  be- 
vorstehenden, sondern  von  einem  bereits  abgehaltenen  Triumphe  berichte. 
Fink  dagegen  meint,  dass  ausser  Claudius  und  Caligula  noch  Augustus 
in  Frage  komme.  Dieser  sei  eifrig  bestrebt  gewesen,  Britannien  zu  un- 
terwerfen, wenn  auch  ein  Zug  dahin  niemals  zur  Ausführung  gekommen 
sei.  Wie  Horaz  in  poetischer  Begeisterung  die  ferne  Insel  mit  dem 
Reiche  vereinigt  sehe,  so  sage  auch  Mela  von  seinem  principum  maxi- 
mus  nichts,  als  dass  er  im  Begriffe  sei,  in  Britannien  einzudringen,  und 
dann  seine  Siege  im  Triumphe  den  Römern  vorführen  werde.  Nun  liegt 
aber  doch  die  Sache  ganz  anders.  Mela  berichtet  von  seinem  principum 
maximus  nicht,  dass  er  im  Begriffe  sei,  in  Britannien  einzudringen,  son- 
dern dass  er  die  britannischen  Völker  bereits  im  Kriege  besiegt  habe. 
Auch  wird  der  Triumph  als  bestimmt  bevorstehend  bezeichnet:  es  wurden 
also  wahrscheinlich  schon  Vorbereitungen  dazu  getroffen  und  der  princi- 
pum maximus  war  wohl  gerade  auf  dem  Rückmarsche  nach  Rom  be- 
griffen. Demnach  ist  auch  die  Beziehung  der  Worte  Mela's  auf  Augustus 
unmöglich  und  diejenige  auf  Caligula  oder  Claudius  bleibt  zu  Recht  be- 
stehen. Referent  hat  sich  im  Philol.  XXXIV  S.  741  und  in  der  praefatio 
seiner  Ausgabe  S.  V  für  Caligula  entschieden,  weil  Mela,  wenn  er  unter 
Claudius  im  Jahre  43  geschrieben  hätte,  die  von  jenem  im  Jahre  42  ge- 
machte Neueiiithcilung  Mauretaniens  in  Mauretania  Tingitana  und  Caesa- 
riensis  gekannt  haben  müsste.  Nun  finden  sich  zwar,  wie  Oehmichen 
richtig  bemerkt,  ältere  Grenzbestimmungen  bei  späteren  Schriftstellern 
häufig.  Auch  bei  Mela  ist  dies  der  Fall,  namentlich  wo  er  von  älteren 
Quellen  abhängig  ist,  wie  z.  B.  seine  Grenzbestimmung  von  Macedonien 
und  Thracien  noch  der  Zeit  vor  Philipp  von  Macedonien  angehört.  Die 
neue  Eintheilung  Mauretaniens  aber  war  ein  Ereigniss,  welches  Mela, 
wenn  er  im  Jahre  43  schrieb,  noch  frisch  im  Gedächtniss  sein  musste. 
Man  sage  nicht,  dass  diese  Aendcrung  des  Claudius  in  Rom  vielleicht 
überhaupt   nicht  in  weiteren   Kreisen   bekannt  geworden   war.     Das   ist 


570  Alte  Geographen 

schon  deshalb  unmöglich,  weil  ja  für  die  neue  Provinz  eine  Anzahl  neuer 
Beamte  nöthig  wurde,  die  doch  von  Rom  dahin  abging.  Freilich  erscheint 
Mela's  Charakter,  wenn  man  seine  Worte  auf  Caligula's  berüchtigte  Ex- 
pedition bezieht,  in  etwas  zweifelhaftem  Lichte.  Indessen  ist  zu  bedenken, 
dass  der  Despot  seinen  Zug  selber  als  eine  Grossthat,  die  eines  Triumphes 
würdig  war,  angesehen  wissen  wollte,  und  dass  er  gewiss  eine  ab- 
sprechende Meinungsäusserung  darüber  auf  das  grausamste  verfolgt  haben 
würde.  Andererseits  scheint  der  Bericht  Mela's  vor  der  Rückkehr  des 
Heeres  nach  Rom  geschrieben  zu  sein,  welches  wohl  erst  die  Nachricht 
von  dem  wahren  Sachverhalt  mitbrachte.  Denn  Caligula  wird  sicherlich 
dafür  Sorge  getragen  haben,  dass  vom  Schauplatz  seiner  Thaten  nur 
Siegesdepeschen  nach  der  Capitale  gelangten.  Vielleicht  also  war  Mela's 
Chorographie  schon  veröftentlicht,  bevor  ihm  der  wahre  Sachverhalt  be- 
kannt wurde,  —  man  bedenke,  dass  sich  die  Bemerkung  über  die  bri- 
tannische Expedition  in  den  Schlusskapiteln  seines  Werkes  findet  — , 
vielleicht  sollte  dasselbe  sogar  dem  siegreich  heimkehrenden  Herrscher 
demuthsvoU  überreicht  werden,  dieser  sollte  darin  schon  von  seinen  ruhm- 
vollen Thaten,  von  den  Völkern,  die  er  besiegt  hatte,  lesen  und  den 
fleissigen  Autor  mit  seiner  Gnade  lohneu.  Doch  wie  dem  auch  sei,  so- 
viel ist  sicher,  dass  die  xlbfassung  der  Mela'schen  Chorographie  nur 
unter  Caligula  oder  Claudius,  nicht  unter  Augustus  augesetzt  werden 
kann.  Auch  die  übrigen  Beweisgründe,  welche  Fink  und  Oehmichen  für 
ihre  Ansicht  beibringen,  sind  irrelevant.  Wenn  Fink  von  einem  Geo- 
graphiebuch jener  Zeit  verlangt,  dass  es  die  neuesten  Entdeckungen  und 
die  jüngsten  Ver<änderungen  bringe,  so  wird  er  hierin  von  Mela  selbst 
widerlegt.  Wie  schon  vorhin  bemerkt  wurde,  giebt  derselbe  noch  die 
vor  Philipp  von  Macedonien  geltende  Grenzbestimmung  von  Macedonien 
und  Thracien,  überhaupt  aber  ignoriert  er  die  römische  Provinzenein- 
theilung  für  die  Balkanhalbinsel  und  für  Asien  fast  vollständig,  und  auch 
mehrere  Städte  sind  von  ihm,  wie  man  längst  bemerkt  hat,  als  noch  be- 
stehend aufgeführt,  trotzdem  dieselben  bereits  vom  Erdboden  verschwun- 
den waren.     Endlich  berufen  sich  Fink  sowohl  wie  Oehmichen  auf  Mela 

HI  90:    Eudoxus  quidam  avorum    nostrorum   temporibiis Gades 

usque  pervectus  est.  Eudoxus  aus  Cyzikus,  von  dessen  angeblicher  Ura- 
schiffung  Afrika's  die  Rede  ist,  lebte  um  das  Jahr  100  a.  Chr.  Wenn 
nun,  wie  Oehmichen  meint,  der  Grossvater  Mela's  ein  Zeitgenosse  jenes 
Eudoxus  war,  so  fiel  auch  nach  dieser  Berechnung  Mela's  Lebenszeit  mit 
der  Regierung  des  Augustus  zusammen.  Oehmichen  bedenkt  dabei  nicht, 
dass  »avus«  ebensowohl  in  übertragenem  (=  majores)  als  in  eigentlichem 
Sinne  gebraucht  wird,  Fink  dagegen  weiss  dies  zwar,  stellt  dann  aber 
die  unglaubliche  Behauptung  auf,  dass  Mela  ein  Wort  immer  in  der 
eigentlichen  Bedeutung  gebrauche.  Von  S.  11  an  bis  zum  Schluss  han- 
delt Fink  über  die  Quellen  Mela's  und  die  Art  und  Weise  seiner  Schil- 
derung.    Starken  Irrthümern  begegnet  man  auch  hier  neben   einzelnen 


Agrippa.     Mela.     Plinius.  571 

richtigen  Bemerkungen.  So  bestreitet  der  Verfasser  S.  15  die  Beziehung 
Mela's  zu  Herodot,  trotzdem  Andr.  Schott  bereits  im  Jahre  1581  die 
zahlreichen  Uebereinstimmungen  beider  Autoren  in  einer  besonderen 
Schrift  (nachher  abgedruckt  im  Anhang  zu  der  Ausgabe  Gronov's  vom 
Jahre  1Y48)  zusammengestellt  hat.  Wenn  der  Verfasser  ferner  an  vier 
Stellen  bei  Mela  das  Vorkommen  von  Versfüssen  nachweist  und  hieraus, 
sowie  aus  dem  Gebrauch  dichterischer  Ausdrücke  auf  die  Benutzung  einer 
versificierten  Geographie  schliesst,  so  scheint  dies  deshalb  bedenklich, 
weil  zwei  jener  Stellen  (III  91  und  92)  sich  in  einem  Passus  finden, 
welcher  sicher  dem  Cornelius  Nepos  entnommen  ist  (vergl.  R.  Hansen  in 
Fleckeisen's  Jahrb.  1878  S.  502);  andererseits  ist  es  gewiss  nicht  auf- 
fallend, bei  einem  so  schwungvollen  Schriftsteller  wie  Pomponius  Mela 
einige  mituntergelaufene  Versfüsse  zu  finden.  Richtig  dagegen  ist  der 
Dichter  Lucretius  an  mehreren  Stelleu  als  Quelle  Mela's  nachgewiesen, 
vergl.  Lucret.  VI,  535-541  und  694  —  697  mit  Mela  III,  2,  ferner  Lu- 
cret. VI,  635  mit  Mela  III,  1,  endlich  Lucret.  VI,  715  -  737  und  849-890 
mit  Mela  I,  39,  52,  53.  Richtig  ferner,  aber  nicht  neu  sind  auch  die 
Bemerkungen,  dass  Pytheas  für  die  Angaben  über  den  Norden  Europa's 
benutzt  sei,  sowie  dass  Mela  sich  bei  Abfassung  seiner  Chorographie 
wahrscheinlich  einer  Karte  (schwerlich   der  Vipsanischen)   bedient  habe. 

G.  Oehmichen,  Plinianische  Studien  zur  geographischen  und 
kunsthistorischen  Literatur.  Erlangen,  Andreas  Deichert,  1880.  VIII, 
240  S.  8. 

Von  den  ersten  sechs  Capiteln  dieser  Studien,  welche  mehr  oder 
weniger  in  Beziehung  zu  den  geographischen  Partien  von  Plinius'  Natu- 
ralis Historia  stehen,  haben  wir  das  vierte  Capitel,  die  Abfassungszeit 
der  Chorographie  des  Pomponius  Mela  betreffend,  bereits  vorhin  besprochen. 
Für  alles  Uebrige  genügt  es  jetzt  auf  die  nicht  zu  harte  Recension  von 
0.  Gruppe,  Philologische  Wochenschrift  1881,  N.  4,  S.  lOSff.  zu  verweisen. 
Hinzufügen  wollen  wir  noch,  dass  auch  das  fünfte  Capitel  (S.  48  -  58),  »die 
Descriptio  totius  Italiac«,  deshalb  als  im  Wesentlichen  verfehlt  angesehen 
werden  muss,  weil  der  Verfasser,  wie  er  selbst  zugiebt,  die  hauptsäch- 
lichste Angabe  (Plinius  III  46)  zur  Beurtheilung  der  Augusteischen  Schrift, 
die  sich  wohl  kaum  blos  auf  Italien  erstreckte,  nicht  verstanden  hat.  Der 
Ausdruck  j)vicinitates  urbium«  ist  dort  nicht  in  eigentlichem,  sondern  in 
übertragenem  Sinne  als  »Gleichartigkeit  der  Städte«  aufzufassen,  und 
bezieht  sich  darauf,  dass  Augustus  in  seiner  Schrift  die  Ortschaften  je 
nach  ihrer  politischen  Stellung  in  einzchie  Gruppen  (coloniae,  municipia 
u.  s.  w.),  in  denen  wieder  die  alphabetische  Ordnung  vorherrschte,  ge- 
schieden hatte. 

Auch  die  Behauptung  des  Verfassers,  dass  Varro  der  Gewährsmann 
für  die  Massangaben  des  Umfangs  von  Italien  bei  Plinius  gewesen  sei 
(S.  29 ff.),  wird  man  nicht  so  unbedingt  acceptieien  können,  weil  die  Messung 


572  Alte  Geographen. 

beim  Flusse  Varus  (III  49)  beginnt,  der  erst  seit  Augustus  die  Grenze 
Italiens  gegen  Gallien  bildete. 

Dagegen  hat  der  Verfasser  S.  19  f.  durch  richtige  Kombination  der 
Plinianischen  Angaben  dem  Agrippa  drei  neue  Fragmente  zugewiesen. 
Ferner  bemerkt  er  S.  48  treffend,  dass  in  den  bekannten  Worten  am 
Anfang  der  Divisio  und  bei  Dicuil,  auf  welche  man  sich  für  die  Existenz 
einer  Chorographie  des  Augustus  berufen  hat,  der  Ausdruck  »per  choro- 
phiam  ostendere«  nur  dann  ohne  Anstoss  sei,  wenn  man  ihn  auf  eine 
Karte  und  zwar  auf  den  orbis  pictus  des  Augustus  beziehe   (vergl.  Plin. 

m  17). 

E.  Schweder,  Die  Concordanz  der  Chorographien  des  Pomponius 
Mela  und  des  Plinius  (Natur.  Hist.  III — VI).  Jahresbericht  der  Real- 
schule in  Kiel  1879.    18  S.  4. 

Das  Bemühen  des  Verfassers,  als  gemeinsame  Quelle  für  die  harmo- 
nierenden Angaben  des  Mela  und  Plinius  in  Buch  3-6  die  Chorographie 
des  Augustus  nachzuweisen,  ist  einmal  schon  deshalb  erfolglos,  weil 
eine  derartige  Schrift  niemals  existierte  (vergl.  Riese,  Geogr.  lat.  min. 
S.  XI  und  die  Bemerkung  von  vorhin),  ferner  aber  erscheint  eine  Prüfung 
des  Verhältnisses  von  Mela  und  Plinius  erst  danr  überhaupt  angebracht, 
wenn  zuvor  die  Chorographie  des  ersteren  endgültig  auf  ihre  Quellen 
untersucht  worden  ist.  Der  Verfasser  hat  durch  den  Nachweis,  dass 
Sallust  an  mehreren  Stellen  die  geographische  Quelle  des  Mela  gewesen 
sei  (S.  17),  dazu  einen  dankenswerthen  Beitrag  geliefert. 

Dionysios    Periegetes. 

T.  Mommsen,  Dionysios  der  Perieget.  II.  Theil  (literargeschicht- 
licher  Exkurs)  der  Schrift:  Die  Präpositionen  o(j^  und  uezd  bei  den 
nachhomerischen  Epikern,  mit  literargeschichtlichen  Exkursen,  nament- 
lich über  Dionysios  den  Periegeten.     Leipzig  1879.     S.  59-88.    4. 

Der  Inhalt  vorliegender  Schrift  ist  zwar  bereits  von  A.  Rzach  in 
dem  XXI.  Bande  dieser  Jahresberichte  S.  98 — 100  mitgetheilt,  indessen 
sind  wir  trotzdem  genöthigt,  noch  einmal  hier  auf  dieselbe  einzugehen, 
weil  dem  verdienten  Verfasser  durch  ein  unglückliches  Geschick  zwei 
Abhandlungen  entgangen  sind,  deren  Kenntniss  ihm  nicht  nur  einen  Theil 
seiner  Mühe  erspart,  sondern  auch  seinen  Untersuchungen  wahrschein- 
lich überhaupt  eine  andere  Richtung  gegeben  haben  würde.  Wir  meinen 
erstens  die  Herausgabe  der  Vita  des  Periegeten  aus  dem  Cod.  Chisianus 
R.  IV.  20  durch  Franz  Rühl  im  Rhein.  Mus.  f.  Phil.  N.  F.  XXXIV  S.  81, 
nach  welcher  Aiexandricn  die  Vaterstadt  des  Dionysios  war,  und  zwei- 
tens die  schon  oben  erwähnte  Dissertation  von  Alfred  Göthe,  De  fon- 
tibus  Dionysii  Periegetae,  Göttingen  1875,  in  welcher  in  recht  überzeu- 
gender Weise  dargethan  ist,  dass  Dionysios  neben  anderen  Quellen  auch 


Dionysios  Periegetes.    Periplus  maris  erytliraei.    Ptolemaeos.        573 

das  geographische  Werk  des  Strabon  ausbeutete,  ein  Nachweis,  der  noch 
durch  die  Bemerkung  von  Mommsen  selbst  (S.  80),  dass  die  Ausdrücke 
TiapauydZtiv  (v.  89)  und  /luoupi^ajv  (v.  404)  des  Periegeten  nur  mit  Stra- 
bon stimmen,  nicht  unerheblich  gestützt  wird.  Damit  fällt  die  eigene 
Annahme  Mommsen's  weg,  dass  Dionysios  etwa  50  Jahre  vor  Augustus 
zu  setzen  sei,  und  man  wird  also  die  Auswahl  unter  den  übrigen  Hypo- 
thesen haben,  nach  welclien  des  Periegeten  Lebenszeit  nach  Strabon  fällt. 
Gerne  wird  man  in  der  Kritik  derselben  dem  Verfasser  zu  folgen  ge- 
neigt sein. 

Perij)lus   maris  erythraei. 

Dill  mann.  Zu  der  Frage  über  die  Abfassungszeit  des  Periplus 
maris  erythraei.  In  den  Monatsberichten  der  königl.  Preussischen  Aka- 
demie der  "Wissenschaften  zu  Berlin.    1879.    S.  413—429. 

Der  Verfasser  unterzieht  die  bisherigen  Ansichten,  namentlich  die 
neueste  von  Reinaud,  über  die  Abfassungszeit  des  Periplus  maris  ery- 
thraei einer  eingehenden  Prüfung  und  sucht  zugleich  selber  aus  dem 
durch  die  neuere  Forschung  über  die  östlichen  Völker  zu  Tage  geför- 
derten Material  das  beizubringen,  was  zur  Entscheidung  der  schwierigen 
Frage  beitragen  kann.  Danach  ergiebt  sich  als  ausreichend  gesichertes 
Resultat,  dass  der  Periplus  in  den  Jahren  70 — 75  abgefasst  ist. 

Ptolemaeos. 

Th.  Mommsen,  Zur  Kritik  der  Geographie  des  Ptolemaeos.  Im 
Hermes  Bd.  XV  (1880)  S.  297—300. 

K.  Müller,  Codex  Vaticanus  No.  191.    Ebendaselbst  S.  300-305. 

Beide  Aufsätze  prüfen  den  Werth  des  Codex  Vaticanus  No.  191 
für  die  Textkritik  des  Ptolemaeos  und  kommen  in  der  Hauptsache  zu  dem 
gleichen  Resultat,  dass  das  Zeugniss  dieser  Handschrift  allein  wenigstens 
ebenso  viel  wiegt  wie  das  aller  übrigen  zusammen.  K.  Müller,  dessen 
lang  ersehnte  Ptolemaeosausgabe,  wie  wir  beiläufig  erfahren,  bereits  zum 
grossen  Theil  gedruckt  ist,  führt  seinerseits  die  Kritik  noch  um  einen 
wesentlichen  Scliritt  weiter,  indem  er  eine  genaue  Beschreibung  der  frag- 
lichen Handschrift  beifügt  und  eine  sorgfältige  Scheidung  der  älteren 
und  jüngeren  Partien  derselben  vornimmt. 

J.  Olshausen,  Die  Elymäer  am  caspischen  Meere  bei  Polyblos 
und  Ptolemaeos.     Ebendaselbst  S.  321—330. 

Die  von  Polybios  V  44  und  von  Ptolemaeos  VI  2,  G  nördlich  von 
Medien  genannten  Elymäer  sind  wohl  identisch  mit  den  heute  in  jener 
Gegend,  an  der  Südwestseite  des  caspischen  Meeres,  wohnenden  D He- 
rn iten.  Vermuthlich  hat  den  Alten  der  Umstand,  dass  ihnen  eine  Völ- 
kerschaft der  Elymäer,  die  in  Sitte  und  Lebensweise  mit  den  Dilemitcn 


574  -^"^ß  Geographen. 

Aehiilichkeit  hatten,  bereits  früher  in  Susiane  bekannt  war,  Veranlassung 
gegeben,  auch  letztere  unter  Weglassung  des  anlautenden  D  mit  dem- 
selben Namen  zu  belegen. 

J.  Olshausen,  Eine  merkwürdige  Handschrift  der  Geographie 
des  Ptolemaeos.     Ebendaselbst  S.  417  -424. 

Der  Codex  Venetus  516,  welcher  von  K.  Müller  für  seine  neue 
Ausgabe  des  Ptolemaeos  verglichen  ist,  erweist  sich  nach  einer  auf  fol.  1 
befindlichen,  arabischen  Doppelinschrift  als  ein  Exemplar  des  griechi- 
schen Werkes,  welches  Sitti,  die  Gemahlin  Muhamed's  des  Eroberers, 
für  ihren  Bruder  Arslan,  der  von  1453  —  1465  Herrscher  des  Reiches 
Dulkadr  war,  anfertigen  Hess. 

Pausanias. 

C.  Robert,   Zu  Pausanias.     Im  Hermes  Bd.  XIV   (1879)   S.  313 
-315. 

Paus.  1,3,  2:  keyzrac  8s  xai  ig  zuv  Grjaia  cog  wj-ög  re  ißaat- 
Xcoas  xtX.  Der  Verfasser  vermuthet  Qr,aia.  og  aurug  -s  ißaaäeoas  und 
übersetzt:  »dieser  jedoch  war  nicht  nur  selbst  König«.  Gegen  diese 
Emendation  ist  zweierlei  einzuwenden.  Einmal  nämlich  dürfte  sich  der 
absolute  Gebrauch  von  og  in  demonstrativer  Bedeutung  kaum  bei  Pau- 
sanias sonst  nachweisen  lassen,  ferner  aber  giebt  der  Verfasser  zwar 
richtig  den  bei  Pausanias  verlangten  Sinn  durch  Einfügung  des  Wört- 
chens »jedoch«  in  seiner  Ucberset/Aing  wieder,  aber  im  griechischen 
Texte  ist  der  Gegensatz,  wie  es  doch  wohl  nöthig  gewesen  wäre,  durchs; 
eine  Advcrsativpartikel  nicht  angezeigt. 

I  20,  1  «9?'  oh  8k  xalooai  xh  y^coptov^  vaoi  HsiTjv  ig  zoÜTo  jisyäkoi 
xtX.     Pausanias  schrieb  vermuthlich  vao\  oaov  ig  rouzo  iieydXoi. 

J.  H.  Ch.  Schub art,  lieber  zwei  Stellen  des  Pausanias.    In  den 
Jahrb.  f.  Phil    1880.    S.  113-119. 

Paus.  VII  5,  5 :  a^z8ta  yäp  ^üXwv  xal  in  auzf]  o  B^zog  ix  Tupou 
TTjg  0oc\>txrjg  i^inXeoas  xzX.  Diese  Worte  werden  vom  Verfasser  im 
Gegensatz  zu  A.  Scholl  (Archäol.  Mittheil,  aus  Griechenland  S.  33ff.) 
folgendcrmassen  verstanden:  »Ein  Floss  nämlich,  und  auf  ihm  der  Gott, 
schiffte  von  Tyros  in  Phoinike  aus«.  Dabei  heisse  o  äsög  nichts  An- 
deres als  To  äyaXfta  zou   dzou. 

1*27,  4:  nphg  8k  zw  vaw  ZTjg  'Al^rjväg  iaziv  zhrfitg  npzaßhzig ,  oaov 
ze  nYj^eog  jidXtaza^  <fo.iJ.ivrj  Oidy.o\>og  slvac  Auatiid^rj.  Für  jluacjxdxy}  sei 
mit  älteren  Ausgaben  AuaipM^rj  herzustellen,  ferner  sei  eor^fxg  als  Eigen- 
name zu  fassen  und  mit  grossem  Anfangsbuchstaben  zu  schreiben.  Da- 
gegen müsse  eine  Beziehung  von  Plin.  34,  76  zu  der  Angabe  des  Pau- 
sanias bestritten  werden.  Letzterer  berichte  nicht  von  der  Statue  der 
Lysimache,  sondern  von  derjenigen  ihrer  alten,  treuen  Dienerin  (Eueris), 


Ptolemaeos.    Pausanias.  575 

die  ihr  vielleicht  von  ihrer  Herriu  gesetzt  sei.  Ob  die  Inschrift  der 
Statue  metrisch  gewesen,  müsse  unentschieden  bleiben.  Vielleicht  habe 
sie  einfach  gelautet:  EliriptQ  zliu  Auacfid^i^  oidxuvug. 

E.  Seemann,  Quaestiones  grammaticae  et  criticae  ad  Pausaniam 
spectantes.     Diss.  inaug.  Jenensis.    1880.    55  S.    8. 

In  der  richtigen  Erwägung,  dass  für  die  Textkritik  des  Pausanias 
in  Anbetracht  der  schlechten  handschriftlichen  Ueberlieferung  eine  ge- 
naue Kenntniss  seiner  Diktion  mehr  als  bei  anderen  Schriftstellern  des 
Alterthums  nothwendig  sei,  untersucht  der  Verfasser  den  Gebrauch  der 
Partikel  ri  sowie  des  Dativus  bei  diesem  Autor. 

1)  ri  dient  zur  Verbindung  zweier  Substantive.  Hiernach  sei  zu 
erklären  VII  2,  2  bno  ßaaiXzömv  dk)iOcoig  o^Xoiq  re  dAkototg  =  ducibus 
exteris  et  comitante  multitudine  extera.  Ferner  sei  diesem  Gebrauche  ent- 
sprechend VIII  51,  2  so  herzustellen:  iScooaav  olxov  abzu)  vöv  NdßcSog 
ig  T£  r.Xiov  rj  ~d?MVTa  ixazov  6  Sk  br.zp<fpüvu)V  rcbv  ^pr^pdzcov  xzk. 

2)  T£  dient  zur  Verbindung  zweier  Sätze.  Demgemäss  sei  diese 
Partikel  wohl  zwischen  Ilooetdwvt  und  nspisttr^xsv  (VII  20,  4)  hinzu- 
zufügen. 

3)  Zum  Gebrauch  von  rd  —  xac  bemerkt  der  Verfasser,  dass  Pau- 
sanias durch  diese  Copulen,  ebenso  wie  Ilerodot,  Zahlwörter  häufig  ver- 
binde und  zwar  so,  dass  die  kleinere  Zahl  der  grösseren  voranstehe. 
Wenn  dagegen  Pausanias  zwei  von  einer  Präposition  abhängige  Nomina 
durch  re  —  xac  verbinden  wolle,  so  lasse  er  das  ra  dem  Nomen  bald 
folgen,  bald  vorangehen.  Dasselbe  sei  auch  der  Fall,  wenn  die  Präpo- 
sition beim  zweiten  Nomen  wiederholt  werde.  Bei  dieser  Gelegenheit 
verbessert  der  Verfasser  X  21,  3  folgendermassen:  ol  de  iv  opyfj  re  inl 
roug  ivavrc'oog  xac  dupoüpevoc  perd  xta. 

4)  Durch  re  —  od  werden  zwei  Satzglieder  mit  einander  verbun- 
den. Mit  Unrecht  streiche  daher  Schubart  X  10,  5  die  Partikel  re  nach 
dvdpcdvreg,  und  auch  X  33,  9  sei  die  Satzverbindung,  an  welcher  Siebeiis 
und  Schubart-Walz  Anstoss  nähmen,  aus  jenem  Gebrauche  zu  erklären, 
dessen  Beobachtung  weiter  zur  richtigen  Emendation  von  I  24,  7  führe. 
Dort  nämlich  sei  mit  Benutzung  früherer  Vorschläge  zu  lesen:  xa\  Scxr^v 
re  oaov  reaadpujv  nr^y^ibv,  iv  8k  r^  X^'l^^  ~ll  ST£^a  8upo  £]<f£'. 

5)  Häufig  wird  ri  bei  Pausanias  nicht  durch  eine  entsprechende 
Partikel  wieder  aufgenommen,  und  an  solchen  Stellen  hat  mau  vielfach 
die  handschriftliche  Ueberlieferung  ändern  wollen.  Indessen  erklärt  sich 
dieselbe  nach  der  Bemerkung  des  Verfassers  jedesmal  durch  eine  von  Pau- 
sanias mit  Vorliebe  angewandte,  anakuluthische  Redeweise,  so  I  40,  2 
xa}  dyaXpd  re  xecrac  ^aXxoiJv  xrL,  IX  24,  1  ig  ok  rr^v  Icpvr^v  o  re  no- 
rapog  d  hrj^caog  exdcdujacv  xrX.,  vielleicht  auch,  falls  die  Stelle  nicht 
lückenhaft  überliefert  ist,  VIII  12,  7  rr^g  IlroXecug  oe  perd  aradwug  rpcd- 
xovra  xujprjg  re  epscr.ca  xrX.,  ferner  VIII  3G,  2  eorc  8k  iv  Mel^o8()c'ü)  flu- 


576  ■'^'^6  Geographen. 

aetdüjvog  tb  '^Inmou  vaug  xrX.^  und  X  7,  5  xal  cmXwdi'av  rs  xariXoaav  xr)^. 
Dagegen  habe  nichts  mit  dieser  anakolutliischen  Redeweise  zu  thun  X 
22,  2,  wo  Siebeiis  und  Schubart -Walz  mit  Recht  eine  Lücke  in  der 
Textesüberlieferung  annähmen,  ferner  IX  31,  5,  wo  entweder  mit  Schu- 
bart-Walz  zi  zu  tilgen  oder  mit  dem  folgenden  xat  zu  verbinden  sei, 
endlich  III  4,  2,  wo  eine  Verbindung  von  ParticiiMum  und  Adjektivum 
{xalooiiivr^g  —  cspag)  durch  zd  —   xac  vorliege. 

6)  xac —  T£  wird  von  Pausanias  so  gebraucht,  dass  eine  von  den 
beiden  Partilceln  überflüssig  zu  sein  scheint.  Demgemäss  dürfe  das  re 
nicht,  wie  es  geschehen  sei,  getilgt  werden  in  VII  3,  1  xac  älXoc  zs 
ac^fid?^a>Toc,  VII  21,  1  xal  äWot  re  Kahdcuvcujv,  VII  23,  7  xac  zd  zs  äXla 
'EXXtjVojv.  Vielmehr  sei  auf  Grund  dieser  Beobachtung  auch  VIII  21,  3 
u/MVoug  xac  äU^oug  z£  TocYjaag  xal  ig  Eüc&ucav  zu  schreiben  für  u/ivoug 
xal  äVMug  r.ocrjoag  xac  ig  KcXcBocav  ze.  In  allen  diesen  Fällen  aber  ent- 
spräche dem  xac  —  zi  im  Folgenden  immer  noch  ein  anderes  xac. 

Ausserdem  aber  soll  sich  auch  xac  —  zi  ohne  nachfolgendes  xac 
bei  Pausanias  finden,  jedoch  glaubt  der  Verfasser  dies  deshalb  in  Zweifel 
ziehen  zu  müssen,  weil  an  allen  einschlägigen  Stellen  die  handschrift- 
liche Ueberlieferuug  keineswegs  gesichert  erscheine. 

7)  Die  Partikel  zi  ist  oft  ungewöhnlich  gestellt,  ein  Umstand,  den 
der  Verfasser  aus  der  geschraubten  Diktion  des  Pausanias  zu  erklären 
sucht.  Keinen  Anstoss  erregt  ihm  daher  IX  38,  4  xal  zou  fhcudnu  ze 
zä  dazä  xzX.,  III  8,  1  'Ap^cod/iou  da,  wg  izsXeüzo.,  xazaXcnovzog  7:dc8ag 
~Aycg  ze  Tipeoßözepog  xzA.  Dagegen  sei  IV  6,  1  so  zu  emendieren:  r.plv 
8k  ^  auyypd.(pecv  pe  zhv  Tj>X£p.6v  ze  xac  ipya^  urLoaa  —  rMpEaxeüo.as.,  oca- 
xpTvac  unkp  TjXcxcag  i^d^ilrjoa  dvophg  Meaar^vcou.,  ferner  IV  16,  8:  auXXicag 
8e  äXXu(jg  ze  —  ?<oyd8ag,  (föXd^ag  ze  pezd  zauza  eariipav  rjXOev  xz?^., 
X  5,  4:  zd  zoü  Adcnu  ze  pvrjpaza  xal  ocxizou  zou  erMpivou  xazd  zauza 
iazcv  iv  peaaczdzco  r^?  zfudduo,  endlich  IX  23,  6:  zov  Mhv  inepiaBac 
zfj  a^ezipa,  xac  o;  ypr^aac  zhv  Beov  ohy  kXXvjVcaavza  nboe  auzüv.,  ocaXixzaj 
OB  zfj  Ko.pcxfj. 

Von  S.  38 — 55  folgen  die  Untersuchungen  über  den  Gebrauch  des 
Dativus  bei  Pausanias,  und  zwar  wird  zunächst  der  Dativus  possessivus 
und  der  Dativus  ethicus  behandelt.  Ersterer  finde  sich  auch  X  36,  8 
eazc  8i  a<pcacv  ine  ziy  Xcpevc  floaecocüvc  oij  peya  cepov,  wo  Schubart  //o- 
aecSwvog  schreiben  will.  Ferner  stellt  der  Verfasser  V  4,  4,  wo  unter 
Wahrung  der  handschriftlichen  Ueberlieferung  der  Dativ  nicht  zu  er- 
klären ist,  den  Text  folgeudermassen  her:  zw  Sk  'O^uXüj  —  Ilceplav  pev 
zfj  yuvacxl  dvopa  ehac  Xeyouac,  nipa  8e  ig  auzrjv  ob  pvrjpoveöooai  —  ye- 
veaUac  r.aTSdg  <faacv  xzl.  Auch  VIII  20,  2  erscheint  eine  Aenderung 
nöthig,  nach  Annahme  des  Verfassers  folgende:  eiec  Sk  xal  äXXcug  ig 
duflpujnoug  (fTiii.rjV  ildxpw^g  ze  evexa  xal  zdö  Xöyou  zou  ig  dd(pvrjv  zri  8k 
aSöpsva  ig  zr^v  Jd^WjV  zd  pkv  Zupc'ag  zo7g  ocxooacv  inl  'Üpovzjj  nozapw 
Tapcxjpc^  liye-o.c  oe  xat  dlhi.  xzX.,  während  IX  15,  o  vorgeschlagen  wird: 


Pausanias.    Stephanos  von  Byzanz.  577 

aufi^ofjäv  8k  r^v  dvda-aacv  ahzolg  'Op^o/isv/wv  ivüjic^sv  6  'E7:afiacvcöv3ag, 
endlich  VIII  13,  6:  fieTo.  8k  robg  opuug  auvdn-ovrag  (oder  auch  xsc- 
fidvoug  oder  au/Jin:(Tyovzas)  ralg  xazsdsyjxsvacg  xzX. 

Darauf  wird  der  Gebrauch  des  poetischen  Dativs  für  h  oder  ir: 
c.  dat.  besprochen  (Dativus  localis).  Diesen  findet  der  Verfasser  auch 
X  2,  7:  T.zpttY^üjpr^azv  ^  0coxsiJac  owao-zca,  ^Y0  Bekker  und  Schubart- 
Walz  iv  0ujxcxJat  verlangen,  ferner  VII  14,  2  rohg  Inap-idzag,  o1  Ko- 
pt'vQü)  Tors  izo'^ov  zruoripouvrsg ,  VII  27,  1  tw  ok  ^dapakuzdpa) ,  VIII 
25,  6  7w  Jdowvi,  IX  31,  6  -^  MoXuxpca,  III  3,  i  zfj  yfj  ^laxaoai[xovuuv, 
vielleicht  auch  VIII  26,  2  evUrjoev  'Ohp.nia,  wo  man  evLxrjazv  ev  'OXupma 
hergestellt  hat. 

Zum  Schluss  behandelt  der  Verfasser  noch  einige  Stelleu,  wo  man 
den  von  einem  Participium  Passivi  abhängigen  Genitiv  mit  Unrecht  in 
den  Dativ  oder  u~o  c.  gen.  verwandelt  hat.  Dabei  wird  VIII  16,  3  fol- 
gendermassen  emendiert:  sixd^sc  /opü  dacSdXou  nocrjBsvzc  zf^  'ApcdSvi^, 
ao<pioz£pa  ou  ßsaadpsvog. 

Hinzuzufügen  ist  noch,  dass  der  Verfasser  sich  in  einem  Exkurs 
(S.  7—14)  über  eine  Anzahl  derartiger  Stellen  ergeht,  wo  die  Corruptel 
der  Handschriften  durch  Nachlässigkeit  oder  verkehrtes  Bemühen  der 
Abschreiber,  die  richtige  Lesart  herzustellen,  entstanden  ist.  Von  eige- 
nen Coujecturen  des  Verfassers  sind  hier  zu  verzeichnen  VII  8,  7:  0c- 
h-r.og  iv  hö(poig  huvog  xakoupivaig  KcipaXatg  zo  r^zzov  rjvzyxazo,  IX 
2,  3:  xaXoüat  ok  zr^v  pkv  'Axzaiutvog  xoczfjv,  xal  im  zaüzrj  xa&süSscv 
fadi  xzX.,  VIII  52,  1:  Mc?,zcd8r^g  —  xpazijaag  pd^rj  xal  zou  r.pöaiu  zuv 
M^Siuv  irua'/^ujv  azÜAov  xzX.,  VI  22,  9:  zr^g  ^Apzipioog  xal  vup<pu)V^  acg 
r.ac^ouaa  auvr^v  abzr^,  VIII  15,  6:  ov  iipözspov  izi  dnixzztvzv  'Ap<pt- 
zpbujv,  xal  yap  papzopzlzai  xal  mazeuscv  ä$cd  iaztv,  iv  9rjßacg,  III  11,  4: 
zb  ok  ovopa  ar^pacvöc  zoöz<p  Auyouazug ,  o  xzX.  (cf.  VI  24,  6),  I  40,  5: 
ZüXcuva  ok  uazapöv  (paatv  —  r.pozpiipac  acpäg'  xazaazr^vat  8k  irtl  zoüzoig 
ig  dp^iaßr^zr^acv  Xzyouocv  \WrjVa?oc  xzX.,  X  25,  2:  xal  vaug  z£  ys- 
ypappivTj  xal  dvopsg  ivzog  zlat  vaüzat  xzX.,  X  38,  8:  dvaXihaai  zd  xpia 
auzui^c  TTplv  rj  r^Xcov  izc  dvc'cr^scv  vopc^ouac. 

Stephanos  von  Byzanz. 

B.  Niese,  Der  Text  des  Thukydides  bei  Stephanos  von  Byzanz. 
Im  Hermes  Bd.  XIV  (1879)  S.  423—430. 

Die  Thukydideshandschrift,  welche  Stephanos  benutzte,  übertraf 
nach  der  Ansicht  des  Verfassers  unsere  Handschriften  an  Güte  bei  weitem. 

Dies  beweist  ihm  zunächst  eine  Stelle,  wo  ThuJ^-ydides  wörtlich 
citiert  wird,  nämlich  u.  'iipwzüg:  rrapiövzsg  'iipwzov  zr^v  yr^v  /'pacxrjv 
xaXoupdvr^v  xzX.  Das  Citat  stammt  aus  Thukydjdes  II  23,  wo  unsere 
Handschriften  fJacpacxr^v  statt  l'paixr^v  bieten.  Mit  Recht  ist  letztere 
Lesart  von  allen  Thukydides-Herausgebern  in  den  Text  gesetzt  worden. 

Jahresbericht  für  Alterthumswisscnschaft  XXIII.  (1880.  III.)  37 


578  Alte  Geographen. 

Ausserdem  sind  von  Stephanos  »gelegentlich  die  Lemmata  selbst, 
die  kurzen  dem  Ortsnamen  unmittelbar  folgenden  geographischen  Be- 
stimmungen dem  Historiker  entlehnt«.  Da  die  Bildung  des  Lemma,  wie 
der  Verfasser  an  einem  Beispiele  zeigt,  im  engen  Anschluss  an  den 
benutzten  Schriftsteller  geschah,  und  Stephanos  über  den  Wortlaut  der 
ihm  vorliegenden  Stelle  nicht  hinausging,  so  können  auch  die  Lemmata 
getrost  als  Zeugniss  für  den  ihm  vorliegenden  Text  benutzt  werden.  In 
vier  Fällen  glaubt  nun  der  Verfasser  aus  diesen  Lemmata  mit  Sicherheit 
ein  Zeugniss  über  den  Thukydidestext,  wie  er  dem  Stephanos  vorlag, 
entnehmen  zu  können.  Aber  zwei  von  diesen  Fällen  können  unserer 
Meinung  nach  überhaupt  nicht  in  Betracht  kommen.  Bei  Thukyd.  III  105 
heisst  es  nämlich  von  den  Ambrakioten:  iaßoM'^veg  ig  ttjv  'Apyeiav  xa- 
TaXanßdvooaiv  ^'0}jiaq  zsT^og  ine  Xöcpoo  la^opuv  Tipog  r^  BaMaajj ,  u  tiotb 
'Axapväveg  Tsi^cadpevot  xotviv  Oixaa-rjpiio  iy^pajvzo.  Nun  liest  man  bei 
Stephanos:  Ohiat  <ppoupiov^  xoivhv  ^Axapvdvcuv  xal'Afi^cXo^ujv  dcxaazi^pcov. 
0ot)xu^c8rjg  y' .  Der  Verfasser  glaubt  daraus  schliessen  zu  müssen,  dass 
Stephanos  einen  Text  vor  sich  hatte,  in  welchem  die  Amphilocher  neben 
den  Akarnanen  genannt  waren,  und  dass  somit  in  allen  unsern  Hand- 
schriften des  Thukydides  sich  eine  Lücke  finde.  Aber  dieser  Schluss 
beruht  auf  einer  unzureichenden  Interpretation  der  Angabe  des  Thuky- 
dides. Die  Gemeinsamkeit  des  Gerichtes  nämlich  bezieht  sich,  wie  Classen 
bemerkt,  auch  so  ohne  Zweifel  auf  Akarnauier  und  Araphilochior,  xoiv(5 
8cxaarrjpi<j)  ist  also  prägnant  gesagt.  Andererseits  können  wir  auch  dem 
Verfasser  nicht  beistimmen,  wenn  er  bei  Thukyd.  III  101  statt  Msaaamoug 
aus  Stephanos  unter  XdXatov  vielmehr  MsTancoug  lesen  will.  Denn  hier  liegt 
die  Sache  so,  dass  in  Lokris  weder  Msaadmoi  noch  Mezdmoi  erwähnt  wer- 
den, und  wenn  Polybios  zwar  ein  Metapa  in  Aetolien  kennt,  so  wird  dies 
dadurch  wieder  aufgewogen,  dass  es  in  Böotien  nach  Strabon's  Zeugniss 
einen  Berg  Messapion  gab.  Will  man  aber  ändern,  so  liegt  es  noch 
immerhin  näher,  mit  Meineke  bei  Stephanos  Mtaaamovg  zu  schreiben  mit 
Rücksicht  darauf,  dass  auch  die  andern  aus  Thukydides  citierten  Namen 
zum  Theil  verderbt  sind. 

So  bleiben  denn  von  den  in  Frage  kommenden  Stellen  noch  zwei 
übrig,  nämlich  Thukyd.  IV  56,  wo  der  Verfasser  für  'A<ppo8taiav  aus  Ste- 
phanos die  lakonische  Form  'A(ppooizla.v  herstellen  will,  und  gleich  darauf 
in  demselben  Kapitel,  wo  er  glaubt,  dass  Stephanos  unter  (^opia  die 
richtige  Lesart  Kuvoopiag  statt  des  Kuvoaoopcag  der  Thukydides -Hand- 
schriften bewahrt  habe.  Ganz  abgesehen  nun  davon,  dass  in  den  Hand- 
schriften des  Stephanos  nicht  Kuvooptag  sich  findet,  sondern  Kaivapytiag^ 
so  müssen  wir  doch  auch  den  letzten  beiden  Stellen  die  Beweiskraft  ab- 
sprechen, weil  die  ganze  Ansicht  des  Verfassers  von  den  aus  Thukydides 
stammenden  Lemmata  auf  einem  Irrthum  beruht.  Stephanos  hält  sich 
nämlich  durchaus  nicht  immer,  wie  der  Verfasser  behauptet,  an  den 
Wortlaut  des  Thukydides  gebunden,  trotzdem  er  ihn  freilich  als  einzigen 
Gewährsmann  nennt,  sondern  er  erlaubt  sich  hier  und  da  kleine  Aende- 


Stephanos  von  Byzanz.     Geographie  latini  minores.  579 

rungen  und  Zusätze.  So  heisst  es  bei  ihm:  Kopo<pdaiov,  y^ioptov  Aaxcu- 
vtxüv  r.Xrjatov  IlÜAou.  Oauxuocdr^?  zardprr^.  Diese  Angabe,  dass  Korypha- 
sion  eine  Ortschaft  nahe  bei  dem  alten  Pylos  sei,  ist  der  Wahrheit  ent- 
sprechend ,  wie  Strab.  VIII  S.  348  und  359  lehrt.  Thukydides  dagegen 
berichtet  abweichend  hiervon  IV  3,  2:  satt  (sc.  f^  IlaXog)  h  zf]  Msacnj- 
via  nork  ouarj  yfj,  xaKohat  8e  auTrjV  ol  Aaxzdatiiovioc  Kopuipdmov.  An- 
dere Beispiele  für  unsere  Behauptung  ergiebt  die  Vergleichuug  von  Ste- 
phanos unter  KpoxölBMv  mit  Thukyd.  III  96,  Stephanos  unter  Müxovog  mit 
Thukyd.  III  29,  Stephanos  unter  ^dxtov  mit  Thukyd.  IV  78,  endlich  Ste- 
phanos unter  ^avo-eOg  mit  Thukyd.  IV  89.  Wir  bemerken  aber  ausdrück- 
lich, dass  wir  nur  die  vier  ersten  Bücher  des  Thukydides  mit  Stephanos 
verglichen  haben,  dass  sich  also  die  Zahl  der  Beispiele  jedenfalls  noch 
wird  vermehren  lassen.  Immerhin  aber  genügen  die  von  uns  beigebrachten 
schon  um  zu  beweisen,  dass  die  Lemmata  des  Stephanos  von  Byzanz  aus 
dem  Geschichtswerk  des  Thukydides  für  die  Textesüberlieferung  des 
letzteren  nicht  in  Betracht  kommen  können,  da  sie  sich  nicht  unbedingt 
an  den  Wortlaut  des  Schriftstellers  anschliessen.  Uebrigens  dürfen  wir 
gerade  aus  diesem  Umstände  im  Gegensatz  zu  dem  Verfasser  auch  wohl 
folgern,  dass  Stephanos  den  Thukydides  nicht  direkt  benutzt  habe.  Denn 
wie  anders  mW  man  es  erklären,  dass  er  sich  auf  ihn  für  Angaben  beruft, 
die  doch  nicht  von  ihm  herrühren? 

Fragen  wir  nun  weiter,  ob  die  wörtlichen  Citate  des  Thukydidei- 
schen  Textes  bei  Stephanos  auf  eine  diesem  vorliegende  bessere  Hand- 
schrift, als  die  uns  erhaltenen  sind,  schliessen  lassen,  so  müssen  wir  uns 
auch  hier  damit  bescheiden,  dass  sich  etwas  Bestimmtes  darüber  nicht 
mehr  ausmachen  lässt.  Denn  zwar  hat  Stephanos  das  richtige  Fpaixrjv 
für  Ilzipatxr^v  bewahrt,  dagegen  lesen  unsere  Thukydides  -  Handschriften 
III  94  besser,  als  Stephanos  unter  UnoSwroc,  ferner  hat  Meineke  in  dem 
Citat  aus  Thukyd.  III  101  unter  XdXatov  mit  Recht  für  Tptzaloug  der  Ste- 
phanos-Handschriften  aus  Thukydides  Tpi-adag  (von  Tpizaca)  hergestellt, 
und  der  Verfasser  irrt  doppelt,  wenn  er  bei  Stephanos  und  Thukydides 
Tpiriag  schreiben  will  und  sich  für  seine  Behauptung,  dass  die  Stadt 
Tpktta  gemeint  sei,  auf  die  Note  von  Meineke  zu  diesem  Worte  beruft. 

Geograph!  latini  minores. 

A.  Riese  liefert  in  Fleckeisen's  Jahrb.  f.  Phil.  1879  S.  155 f.  einige 
Nachträge  zu  seiner  Ausgabe  der  Geographi  latini  minores  (Heilbronn 
1878).  Das  Wort  »paramus«  finde  sich  ausser  bei  Julius  Honorius  S.  36 
auch  im  C  I.  L.  II  2660  und  werde  daselbst  von  Hübner  erklärt 2). 

Ferner  vertheidigt  Riese  die  Lesart  »Libanus  almae  Veueris«  beim 
Aethicus  S.  83,  29  gegen  Jordan,  Topogr.  von  Rom  I  1  S.  393.  II  S.  425, 
welcher  »clibanus  almae  Veneris«  wünschte. 


2)  Ebenso  fast  gleichzeitig  Zangen  meist  er  im  HermesXIV  (1879)  S.  320. 

37* 


580  ^^t^  Geographen. 

S.  129,  8  sei  mit  Urlichs  (Jahrb.  d.  Alterth.  d.  Rheini.  1877  S.  65) 
»Victricensium  Novianorum«  zu  lesen. 

S.  126  (unten)  erinnern  die  Worte  »impossibile  est  homini  omnia 
nosse«  an  die  56.  unter  den  sententiae  Varronis. 

Endlich  bringt  der  Verfasser  noch  mehrere  Beispiele  für  die  Ideali- 
sierung der  Naturvölker  im  Alterthum  bei,  welclie  ausführlich  von  ihm 
in  einer  früheren  Schrift  vom  Jahre  1875  behandelt  ist. 

D  i  c  u  i  1. 

Foss,  Dicuil  de  mensura  orbis  terrae.    In  der  Zeitschrift  für  das 
Gymnasialwesen.    XXXIV.    1880.    S.  289-305. 

Eine  literarhistorische  Schilderung  der  geographischen  Leistungen 
Dicuil's  auf  Grund  der  bisherigen  Untersuchungen  von  Letronne,  Parthey, 
Müllenhoff  und  andern  Gelehrten. 

Wir  schliessen  mit: 

R.  Hansen,    Beiträge    zu    alten   Geographen.    Jahresbericht  des 
Gymnasiums  zu  Sondershausen.    1879.    9  S.    4. 

1)  Bei  Scylax  Periplus  §  20  glaubt  der  Verfasser  mit  Annahme 
einer  Lücke  so  den  Text  restituieren  zu  müssen:  obrog  o  ■no-aiioq  xa\ 
scg  röv  nuvTov  sxßdXXst^  iv  diaaxeofj  ujg  [6  NeT^og  scg  tuv  iixzavuv  fjsT 
xal\  slg  Alyunrov. 

2)  Step.  Byz.  unter  XapcfidTac  sei  zu  schreiben  Xapc/jid-ac  zu  unsp- 
Hsv,  o?  ou  xpariooaiv. 

3)  Steph.  Byz.  unter  Müphca  will  der  Verfasser  die  Worte  ol  ok 
dno  MupXetag  'A[ia^uvog  vor  Ncxo/xrjSrjg  gestellt  wissen. 

4)  Steph.  Byz.  unter  'Avaca  sei  in  den  Worten  MeviXaog  b  mptna- 
zrjTtxug  (pilÖGoipog  xal  MiXag  lazoptxog  'Avalog  der  Name  Mikag  durch 
Dittographie  aus  MzviXaog  entstanden  und  daher  zu  streichen. 

5)  Die  Schilderung  des  Sonnenaufgangs  auf  dem  Ida  bei  Mela  I 
94  —  96  und  bei  Diodor  XVII  7  wird  vom  Verfasser  mit  grosser  Wahr- 
scheinlichkeit auf  den  gemeinsamen  Gewährsmann  Ephorus  zurückgeführt. 

6)  Bei  Mela  II  43  sei  »Tenia«  entweder  in  »Tegea«  oder  »Man- 
tinea«  zu  ändern.  Dicäarch  nenne  zwar  einen  arkadischen  Ort  »Tenea« 
(Cicero  ad  Attic.  VI  2),  indessen  könne  er  nicht  wohl  die  Quelle  des 
Mela  gewesen  sein,  wie  Bursian  in  Fleckeisen's  Jahrb.  99  S.  644  an- 
nahm, da  nach  Mela  Arkadien  Binnenlaudschaft  war,  nach  Dicäarch 
a.  a.  0.  aber  bis  an's  Ionische  Meer  reichte. 

7)  Verhältnissmässig  häufig  sind  bei  Mela  Theile  der  Argonauten- 
sage erwähnt  (I  98,  1108,  I  111,  1157,  II  98).  Vielleicht  benutzte  er 
daher  eine  Argonautik,  und  dann  wahrscheinlich  die  des  Varro  Atacinus. 


Register. 


I.   Verzeicliniss  der  besprochenen  Schriften. 


Abel,  E.,  zu  den  Bruchstücken  der 
griechischen  Epiker.  I,  95.  —  A  Ho- 
mercentökröl.  I,  103.  —  Epistula  de 
codice  Ambrosiano  Lithicorum  Orphei. 

I,  100.  —  Recension  von  Bender:  Rö- 
mische Litteraturgcschichle    III,  249. 

Adler,  Fr.,  Ausgrabungen  in  Mykenai. 
III,  303. 

Adler,  J.  P. ,  die  alte  Geschichte  bis 
zum  Untergange  der  römischen  Re- 
publik. III,  448. 

'Ayvwardxrjg,  'A.,  fiekirai  nepl  Tyjq 
imrixrjq  zwv   äp'/^ziwv    III,  240. 

Albroclit.  E. ,  de  Lysiae  oratione  vi- 
gesiiua.  I,  184 

Allen,  F.  D.,  zu  Plautus  Amphitruo. 

II,  26. 

Allman,  G.  J.,  greek  geometry  from 
Thaies  to  Euclid.  III,  219. 

Alten,  F.  v. ,  die  Bohlwege  in  Olden- 
burg. III,  117. 

Arany,  J. ,  aus  Aristophaues  Rittern. 
I,  134 

Arbenz,  E.,  die  Schriftstell erei  im  Rom 
zur  Zeit  der  Kaiser.  III,  282. 

^ApiTTj  xai  n poodoq  ryjq  d.azpovuixiag.\\\, 
234. 

Archiv  d.  Vereins  f.  siebenbürgische 
Landeskunde.  III,  154  ff. 

Archiv,  Kärntner,  für  vaterländische 
Geschichte.  III,  200. 

Aristarchis,  S.,  kXlfjvixTj  (ptloXoy.  aük- 
koyoq.  II.    III,   148. 

Arnaud,  G  ,  le  dicci  piü  illustri  let- 
torature  antiche  e  moderne    III,  253 

Arndt,  W. ,  Recension  von  Ebert,  Ge- 
schichte der  Litteratur  des  Mittelal- 
ters. III,  254. 

Arnold ,  W. ,  Aristophanis  de  vera  et 
falsa  misericordia  sententia.  I,  121. 

Arnold,  W  ,  Deutsche  Urzeit.  III,  30. 

Arnold,  W.  P.,  the  roman  sy.steni  of 
provincial  administration    III,  73. 

Asbach,  J. ,  analecta  historica  et  epi- 
graphica  latiua.  III,  26.   —    die  Con- 


sulate  der  julisch-claudischen  Kaiser 

bei  Sueton.  III,  490. 
Aube,  B.,  hisioire  des  persecutions  de 

l'eglise    I,  45. 
Augs berger,  J  ,  die  Aristophanesscho- 

lien    und    der   Codex   Veuetus  A.   I, 

112. 
Aulard,  F.  A. ,    de  Caii  Asinii  Pollio- 

nis  vita  et  scriptis.  III,  281. 
Bachmann,  O.,    conjecturarum   obser- 

vationumque  Aristophanearura  spec.  I. 

I,  145. 

Badham,  C,  äraxxa.  I,  193. 

Badt,  B.,  Ursprung,   Inhalt  und  Text 

des  vierten  Buches  der  sibyllinischen 

Orakel.  I,  76. 
Bährens,  E. ,  Poetae  Latini  minores. 

II,  170.  —  Zu  Tiberianus   II,  191 
Tibullische  Blätter.  III,  284. 

Bärwinkel,  J.,  de  Ute  Ctesiphontea.  I, 
196. 

Bagnato ,  v. ,  Plautus  in  seinem  Ver- 
hältnisse zu  seinen  griechischen  Ori- 
ginalen. II,  1, 

Bahnsch,  F.,  des  Epikureers  Philode- 
mus  Schrift  nspi  arjixsituv  xal  (nrjfiecu)- 
ffswv.  I,  29. 

Baier,  G. ,  de   Livio   Lucani  auctore. 

III,  272. 

Bamberg,  A.  v.,  Recension  von  Blay- 
des'  Aristophanes  I,  114.  —  üeber 
einige  auf  das  attische  Gerichtswesen 
bezügliche  Aristophanesstellen.  I,  162. 

Barbe,  H,  Jublains.  III,  105. 

Barehfeld,  G. ,  de  comparationum  usu 
apud  Silium  Italicum.  II,  182. 

Baron ,  J, ,  der  Prozess  gegen  den 
Schauspieler  Roscius.  II,  228. 

Bartels,  Drusus,  Tiberius  und  Germa- 
nicus  an  der  Nicdorenis.  111,  24. 

Barth,  A.,  de  Jubae  Vpaunfjaiv  a  Plu- 
tarcho  expre&sis  in  quacstionibus  Ro- 
manis.  III,  279. 

Bauer,  B. ,  Christus  und  die  Cäsaren. 
I,  24.   —  l)as  Urevangelium  und  die 


582 


Register. 


Gegner  der  Schrift  Christus  und  die 
Cäsaren.  III,  501. 

Bechert,  K.,  zu  Mauilius  Astronomica. 
II,  174. 

Behaghel,  W.,  Geschichte  der  Auffas- 
sung der  aristophan.  Vögel.  I,  166. 

Beiger,  Moritz  Haupt    II,  135. 

Beloch,  J. ,  der  italische  Bund  unter 
Roms  Hegemonie.  III,  456  —  Die 
Nauarchie  in  Sparta.  III,  352. 

Bender,  H.,  Grnndriss  der  römischen 
Litteraturgeschichte.  III,  249. 

Benoist,  E.,  Virgilii  opera.  II,  150. 

Bentz,  G.,  de  genetivi  usu  apud  vete- 
ris  comoediae  poetas.  I,  121. 

Bergk,  Th. ,  zu  Aristophanes  Achar- 
nern.  1,  149.    —  Zu  Hesiodos.  I,  67. 

—  Verzeichniss  der  Siege  dramati- 
scher Dichter  in  Athen.  I,  171. 

Bernays,  J.,  Lucian  und  die  Kyniker. 
I,  41.  —  Recension  von  Diels'  Doxo- 
graphi.  1,5.  —  Die  unter  Philon's 
Werken  stehende  Schrift  über  die  Un- 
zerstörbarkeit des  Weltalls.  I,  39.  — 
Philons  Hypothetica.  I,  40. 

Bertole,  A ,  la  presa  di  Troia.  Poema 
di  Tritiodoro.  I,  63. 

Bertrand,  A.,  Resultate  der  prähisto- 
rischen Forschungen  mit  Rücksicht 
auf  Frankreich.  III,  105. 

Bestmann ,  H.  J. ,  qua  ratione  Augu- 
stinus notiones  philosophiae  Graecae 
ad  dogmata  anthropologica  descri- 
benda  adhibuerit.  I,  60. 

Bitsehofsky,  R.,  zu  Statius.  II,  185. 

Blaneo-Aseujo ,  J.,  la  unica  tragedia 
de  Aristofanes.  I,  135. 

Blass,  F.,  Isocrates  rec.  Benseier.  Ed. 
IL  I,  187.  —  Recension  von  A.  Rzach, 
grammatische  Studien  zu  Apollonios 
Rhodios  -I,  76.  —  Zur  Textkritik  des 
Demosthenes.  I,  192. 

Blaydes,  P.  H  M.,  Aristophanes' Thes- 
mophoriazusae ,  Lysistrata,  Ecclesia- 
zusa.  I,  114. 

Blümner,  H.,  zu  Heliogabalus.  II,  128. 

Bojnicic,  J. ,  epigraphischer  Bericht 
aus  Groatieu.  III,  180.  187.  —  In- 
schrift von  Dobriuce.  III,  180. 

Boissier,  G.,  Recension  von  Ebert,  Ge- 
schichte der  Litteratur  des  Mittelal- 
ters. III,  254. 

Boltenstern,  v.,  Bemerkungen  über  die 
Vorstellung  in  Vergils  Aeneis.  II, 
163. 

Bonghi,  R. ,   Appio  Erdonio  III,  453. 

—  Spartaco.  III,  471. 

Bonnard,  J. ,  et  P.  Pierson,  histoire 
de  la  littt'^rature  Romaine  de  W.  S 
Tcuffel.  III,  244. 


Bonnel,    J.,    etude    sur    l'histoire    de       m 

l'astronomie.  III,  236.  ■ 

Borchardt,  F.,  quaestiones  Justinianae. 

II,  107. 
Boot,   J.  C.  G. ,   adversaria   critica  in 

Vellei  Paterculi  libros.  II,  111. 
Boros,  G.,  de  arte   oratoria  Isocratea. 

I,  18'J.     -    Die  Parabasis  bei  Aristo- 
phanes. I,  134. 
Bortolotti,   P.,    del    primitivo    cubito 

egizio.  III,  242. 
Bovirquard,  L.  C,  de  Boetio    III,  234. 
Boutillier,  Inschriit  von  Monceaux-le- 

Comte.  III,  107. 
Braehmann,  G  ,  de  Bacchidum  Plau- 

tinae  retractione.  II,  15.  28.  81. 
Brandt,  S.,  über  die  verlorene  Partie 

aus  Plautus'  Amphitruo.  II,  22.  26. 
Braune,  A. ,  Marc  Aurel's  Meditatio- 
nen in  ihrer  Einheit  und  Bedeutung. 

I,  21. 
Braune,Th  ,  zu  Plautus'  Asinaria.  II,  89. 
Braungarten,  F.,  über  die  Tracht  der 

Athener  aus  Aristophanes.  I,  117. 
Brause,  F.  A. ,  librorum  de  disciplina 

augurali  reliquiae.  III,  275. 
Bredif,    L  ,    l'eloquence    politique    en 

Grece.  I,  190. 
Brehme,  F.  H  ,  linguarum  noviciarum 

laxam  temporum  significationem  jam 

priscis   linguae  latinae  temporibus  in 

vulgari  elocutione  perspici   posse.  II, 

15. 
Breitschwert,  P.  v.,  Aquileja  das  Em- 

porium  an  der  Andria.  III,  102. 
Brieger,  A. ,    Vorahnungen    moderner 

Naturerkenntniss  bei  Lucrez.  II,  187. 
Brinckmann,  C.,  de  epithetorum  usu 

Aristophaneo.  I,  122. 
Brix,  J.,  Plautus'  Komödien.    3.  Bdch. 

(Menaechmi)    3.  II,  74.    —    Plautus' 

Miles  gloriosus.  II,  25.  —  Recension 

von  Lorenz'  Plautus'  Pseudolus.  II, 

49 
Brooks,  E  ,  zu  Heliogabalus.  II,  128. 

—   Studien   zu  den   Scriptores  histo- 

riae   Augustae.    II,    126.      -    Zu   den 

historiae  Augustae   II,  128. 
Bröcker,  L.  O.,  Untersuchungen  über 

Diodor.  III,  375. 
Bromig,  G. ,  de  asyndeti   natura  apud 

Aeschylum    I,  48 
Bruch,   C,    die   Tragödien   des  Soph. 

übers.  1,  59. 
Bücheier,  C,  conjectanea.  II,  181.  III, 

272.  273     -    Zu  Plautus'  Pseudolus 

und  Rudens   III,  84.  85.    —  Senecae 

opistulae  aliquot.  I,  16. 
Büdinger,  M.,  Apollinaris  Sidonius  als 

Politiker.  II,  205.  —  Der  Ausgang  des 


Verzeichniss  der  besprochenen  Schriften. 


583 


medischen  Reiches.  I,  313.  —  Kleon 
bei  Thukydides.  III,  347.  —  Krösus' 
Sturz.  III,  314. 

Buenger,  G  ,  de  Aristophanis  apud 
Suidam  reliquiis.  I.   111 

Bürcklein,  A  ,  Quellen  und  Chronolo- 
gie der  römisch-partischen  Feldzüge. 
III,  20. 

Büttner ,  R. ,  quaestiones  Aeschineae ; 
de  codicum  Aeschinis  generibus.  I, 
205. 

Bugge ,  S.,  altitalische  Studien.  III, 
24. 

Bulle  ,  eine  epigraphische  Reise  (in 
Dalmatieu).  III,  102. 

Bulletino  di  archeologia  e  storia  Dal- 
mata    III,  102. 

Bulletin  de  la  Societe  de  l'histoire  de 
Paris  et  de  l'Isle  de  France.  5.  an- 
nee.  III,  106.  —  De  la  Societe  Ni- 
vernaise.  See.  Serie.   (1877).  III,  ]06. 

Bunsen,  E.  v. ,  die  Plejaden  und  der 
Thierkreis    III,  2.37. 

Burckhardt,  J. ,  die  Zeit  Constantins 
des  Grossen.  III,  522. 

Bursian,  C. ,  das  sogenannte  Poema 
ultimum  des  Paulinus  Nolanus.  II. 
198.  —  Recension  von  Bender's  Rö- 
mischer Litteraturgeschichte.  III,  249. 

—  Recension  von  A.  Kiesslings  Se- 
neca  Rhetor  II,  129. 

Buschmann,  H. ,  Charakteristik  der 
griechischen  Rhetoren  beim  Seneca. 
I,  214,  11,  141. 

Busolt,  G.,  Forschungen  zur  griechi- 
schen Geschichte.  III,  308 

Byk ,  S.  A. ,  die  vorsokratische  Philo- 
sophie der  Griechen.  III,  234. 

Camus,  A.,  Aristofaue.  I,  134. 

Canalejas  y  Mendez,  J.,  curso  de  le- 
teratura  latina.  III,  250. 

Cantor,  M. ,  Recension  von  Ileiberg, 
quaestiones  Archimedeae.  III,  227.  — 
Recension  von  Ilultsch'  Pappus.  III, 
230.  —  Recension  von  Matthiesen, 
Grundzüge  der  Algebra.  III,  218.  — 
Recension  von  Weissenborn,  zur  Ge- 
schichte   der    Mathematik.    III,   233. 

—  Recension  von  Zuckermann,  das 
Mathematische  im  Talmud.  III, 
221. 

Capellina,  D.,  manuale  di  storia  dclla 

letteratura  latina.  III,  251. 
Cascorbi,  P ,  observationes  Strabonia- 

nae.  III,  562. 
Ca8tagne,E. ,  ein   gallisches  Oppidum 

an  der  Strasse  von  Gabors  nach  Cler- 

niont  III,   104. 
Cattaneo,  C    G.,  Isocrate.  I,  189. 
Caudel,  bataille  de  Cesar   contre   los 


Nerviens.  III,  474.   —  Römerstrassen 

von  Seulis.  111,  104 
Causes,  Des,  de  la  grandeur  de  Rome 

paienne.  HI,  447. 
Ceuleneer,  A.  de,   la  vie  et  le  regne 

de  Septime  Severe.  III,  507. 
Chamard,   Fr.,   les   eglises  du  monde 

romain    III,  47. 
Champagny,  de,  les  Cesars  du  troisieme 

siecle.   III,  35. 
Chassang.  A.,  les  chefs-d'oeuvre  epiques 

de  tous  les  peuples.  III,  269. 
Chatelain,  E.,   etude   critique  sur  les 

lettres  de   Seneque  ä  Lucilius.  I,  20. 

—  Paulin  de  Nole.  II,  195. 
Chevalier,  L  ,  die  Einfälle  der  Gallier 

in  Griechenland.  III,  357. 
Chlebowski,  A.,  de  Callimachi  hymno 

in  Jovem.  I,  96. 
Christ,  C. ,  die  Civitas  Aelia  Hadriana 

am  unteren  Main.  III,  115. 
Ciampi,  J.,  i  Cassiodori.  III,  288  d. 
Clemm,  W ,  Recension  von  F.  Devan- 

tier,  das  Digamma  bei  Hesiod.  I,  68. 

—  Recension  von  J.  Hilberg,  das 
Princip  der  Silbenwägung.  I,  108 

Clough ,  J.  W. ,  study  of  the  hexame- 

ter  of  Vergil.  II,  163. 
Cobet,  C.  G. ,   zu  Cic.  Philippicis.  II, 

258.  —  Zu  Cic.  2.  Philippia.  II,  259. 

—  Zu  Cic.  3.-14.  Philipp.  Rede.  II, 
262  -  263.  —  Collectanea  critica.  I, 
174.  —  Ad  Demetrium  Tzapi  spßfj- 
i/eiag  I,  214.  —  Fragmenta  Comico- 
rum  gr.  I,  173.  —  Miscellanea  cri- 
tica. I,  174.  —  ^tkod-qßou  nspi  upj'rjg. 
1,  30. 

Coen,  A  ,  prolusione  al  corso  di  sto- 
ria antica.  III,  40, 

Cohausen,  A.  v.,  und  L.  Jacobi,  das 
Römerkastell  Saalburg   III,  115. 

Cohen,  H  ,  Platou's  Ideenlehre  und 
die  Mathematik.  III,  220. 

Comparetti,  D  ,  frammeuti  iuediti  dell' 
etica  di  Epicuro.  1,  29.  —  Papiro 
Ercolanense  inedito.  I,  6.  —  La  villa 
de'  Pisoni.  1,  30. 

Congres  archcologique  de  France. 
XLIV  Session.  III,  103.  —  XLV. 
Session.  III,  104. 

Conze  ,  E. ,  archaeologischo  Untersu- 
chungen auf  Samothrace.  III,  148. 

Cor-nelissen,  J.  J.,  conjecturae  Velle- 
ianae.  II,  111.  —  Curtiana.  II,  98. 

Corradini,  F.,  lexicon  latinitatis.  III, 
393. 

Corssen,  F.,  de  Posidonio  Rhodio.  I,  11. 

Cotterill,  J.  M,,  Peregrinus  Proteus. 
I,  43. 

Conat,  A. ,  la  qucrelle  de  Callimaque 


584 


Register. 


et  d'Apollonius  de  Rhodos.  I,  61.  — 
Remarques  sur  la  date  et  la  com- 
position  des  hymnes  de  Callimaque. 
1,73. 

Crowell,  E.  P.,  and  H.  B  Riehard- 
son,  history  of  Roman  literature  by 
H.  Bender.  III,  249. 

Cruchon,  G.,  les  banques  dans  l'an- 
tiquite.  III,  79. 

Cruttwell,  Ch.  Th.,  history  of  Roman 
literature.   III,  250. 

Cuno,  J  G.,  Verbreitung  des  etruski- 
schen  Stammes  üb  die  italische  Halb- 
insel.   III,  448. 

Dadgson,  C.  A.,  Euclid  and  bis  mo- 
dern rivals.    III,  225. 

Dahn,  F.,  die  Alamannenschlacht  bei 
Strassburg.    III,  522. 

Dareste,  R. ,  les  plaidoyers  politiques 
de  Demosthene     I,   194. 

Darmesteter,  A.,  notes  epigraphiques 
touchant  l'histoire  des  juifs  sous  l'Em- 
pire  Romain.    III,  498 

Deehent,  Charakter  und  Geschichte  d. 
altchristl.  Sibyllenschriften     I,  79. 

Dederieh,  A  ,  zu  Strabon  u.  Suetonius. 
III,  566.  —  Wo  sind  die  Usipeten  u. 
Tencterer  über  den  Rhein  gegangen  ? 
III,  19. 

Deecke,  W.,  etruskische  Forschungen. 
3.  III,  31.  —  The  Etruscan  Language. 
III,  30. 

Degien,  B.,  Virgili  Eneide  trad.  II,  144. 

Degner,R ,  de  dorismi  usu  Callimacheo. 
1,62. 

Deiter,  H.,  zu  Cic  Or,  I,  8,  32.  11,210. 

Delaunay,  F.,  l'eglise  chretienne  de- 
vant  la  legislation  romaine.    III,  31. 

J-qßfjT  p  tddrjq,  A.,  y.axdaTaaiq,  toü 
yptffTtaviaßoü  iv  tuj  'Fiujiaixu)  xpä-rsi. 
III,  51.  —  Die  christliche  Regierung 
u  Orthodoxie  Kaiser  Constantin  d.  Gr. 
III,  527. 

drjßczffaq,  M.  f.,  xpnixai  diopßcixrsig  sh 
STpdßwva.    III,  565. 

Demolms,  E. ,  histoire  de  France. 
III,  30. 

Deppe,  A,,  des  Dio  Cassius  Bericht 
über  die  Varusschlacht  III,  485.  — 
Ueber  die  Dauer  der  Toutoburger 
Schlacht.  III,  485.  —  Der  römische 
Rachekrieg  in  Deutschland.  III,  487. 
—  Wo  haben  wir  das  Sommerlager 
des  Varus  und  das  Feld  der  Her- 
mannsschlacht zu  suchen  ?  III,  1 16. 485. 

Desjardins,  desiderata  du  Corpus  inscr. 
Latin    III.    III,  179 

Desjardins -Römer,  monuments  epi- 
graphiques du  musee  national  hon- 
grois.    III,  179. 


Dessau,  de  sodalibus  et  flaminibus 
Augusteis.    III,  135  f. 

Devantier,  F.,  die  Spuren  des  anlau-        M 
tenden  Digamma  bei  Hesiod.  I,  67.  " 

Devaux,  P. ,  etudes  politiques  sur 
l'histoire  Romaine,    lll,  439. 

De -Vit,  V.,  Latinitatis  lexicon  For- 
cellini.    III,  391. 

Diehl,  G.  J.,  zur  Ethik  des  Stoikers 
Zenon  von  Kition.    I,  10. 

Diels,  H.,  chronologische  Untersuchun- 
gen über  ApoUodors  Chroniken.    I,  5. 
III,  122.  —  Zu  Demades.    I,  209.  — 
Doxographi    graeci.    I,  3.  9.  64.    III,         J 
283.  I 

Dillmann,  zu  der  Frage  über  die  Ab- 
fassungszeit des  Periplus  maris  ery- 
thraci.  III,  573. 

Ditges,  Ph  J.,  Beziehungen  der  Reden 
über  die  Syramorien  etc.  auf  die  na- 
tionale Politik  d.  Demosthenes    I,  191. 

Dittenberger,  W. ,  Ketriporis  von 
Thrakien.  III,  353.  —  Marcus  Va- 
lerius  Muttines.  III,  470. 

Döring,  A. ,  zu  Hör.  carm  III,  3.  II, 
133. 

Domke,  H. ,  über  den  Gebrauch  von 
ab,  ex,  de  bei  Justin.  II,  108. 

Dräger,  A.,  historische  Syntax  der  la- 
teinischen Sprache    III,  423. 

Dreinhoefer,  A. ,  de  fontibus  et  au- 
ctoribus  vitarum  Spartiani  etc.  II,  125. 

Drescher,  A.,  zu  Äristophanes  Nubes 
282.  1, 159.  —  Quaestionum  de  Aristoph. 
ranis  pars  I.    I,  170. 

Dressel,  H.,  de  Isidori  Originum  fonti- 
bus. III,  288e. 

Droege,  Gh.,  de  Lycurgo  Atheniensi. 
III,  352. 

Droysen,  J.  G ,  Alexander  d.  Grossen 
Armee.  II,  94.  —  Geschichte  d  Helle- 
nismus. II,  94.  III,  353, 

Dryden,  J ,  Vergilius  transl.  II,  144. 

Dubner,  Fr.,  Justini  historiae  Phi- 
lippicae  ex  Trogo  excerptae.  II,  106. 

Dubois-Guchan,  E.  P.,  Rome  et  Cice- 
ron.  III,  472. 

Ducassau,  Äristophanes' Plutus.  I,  114. 

Duehesne,  Bulletin  de  correspond. 
hellen    I.    III,  131  ff. 

Dümmler,  E.,  poetae  latini  aevi  Caro- 
lini.  II,  206 

Düntzer,  H...  das  Geburtsjahr  und  der 
Geburtsort  der  jüngeren  Agrippina. 
III,  494 

Dütschke,  H ,  über  ein  röm.  Relief  m. 
Darstellung  der  Familie  d.  Augustus. 
HI,  490. 

Duhn,  F.  V.,  zur  Geschichte  d,  Harpali- 
schen  Processes.   II,  98. 


Verzeichniss  der  besprochenen  Schriften 


585 


Dumeril ,  aper^us  pour  servir  ä  une 
nouvelle  histoire  de  l'empereur  Julien. 
111,  43. 

Dumont,  inscriptions  de  la  Thrace. 
III,  148f 

Duncker,  A  ,  Ausgrabungen  am  Pfahl- 
graben im  Bulauwakle.  III,  115.  — 
Beiträge  z.  Erforschung  u.  Geschichte 
des  Pfalgrabens  im  unteren  Mainge- 
biete. III,  115.  —  Die  rechtsrheinische 
Limesforschung.  III,  115.  —  Der  rö- 
mische Main  -  Uebergang  zwischen 
Hanau  und  Kesselstadt.  III,  115.  — 
Zum  Alemannenkriege  Caracallas. 
111,33. 

Duncker,  R. ,  iuter  privatarum  cau- 
sarum  oratioues  Demostheuicas  quae 
pro  gpuuinas  habendae  sint.  I,  199. 

Durviy,  V.,  le  differend  entre  Cesar 
et  le  Senat.  III ,  478.  —  Histoire 
des  Romains.  T.  I.  II.  III,  3.  VI. 
III,  2.  —  Memoire  sur  la  formatiou 
historique  des  deux  classes  de  citoyeus 
Romains  III,  72  —  Memoire  sur  les 
tribuni  militum  a  populo  111,80.  — 
La  politique  des  Empereurs  Romains 
ä  l'egard  du  druidisme.  III,  500. 

Eberhard,  A. ,  Ciceros  Philippischo 
Reden  herausg.  v.  Koch.  II,  259.  261. 
—  Ciceros  zweite  Rede  gegen  Verres 
fünftes  Buch.  II,  237.  —  Recensiou  von 
Bücheier,  Senecae  epistulae.  1, 16.  — 
Recension  von  Maximi  et  Ammonis 
reliquiae.  I,  82.  —  Recensiou  von 
Seyferts  Bearbeitung  von  Munks 
römischer  Litteraturgeschichte.  III, 
249. 

Ebert.  A. ,  Geschichte  der  Litteratur 
des  Mittelalters.  I.  II.    III,  253 

Edler,  O.,  quaestiones  Sertorianae.  III, 
471. 

Egger,  E.,  plaidoyers  civils  de  Demosth. 
I,  195. 

Eichert,  O. ,  Wörterbuch  zu  Caesar. 
111,404.  -  Wörterbuch  zu  Curtius 
Rufus    2.  A.    III,  406. 

EUis,  R  ,  on  some  passages  of  Valorius 
Flaccus.  11,181.  —  Rcceusion  von 
Cruttwell,  history  of  Roman  litorature. 
III,  250 

Engelhardt,  M.  v.,  das  Christenthum 
Justins  dos  Märtyrers.  I,  52. 

Engelhardt,  Passive  Verba  mit  dem 
Accusativ.  III,  420.  Revue  archeo- 
logique  1873    III.  167. 

Ensmann,  A.,  Untersuchungen  über 
die  (Quellen  des  Ponipejus  Trogus. 
III,  383. 

Ephemeris  epigraphica  vol.  IV.  III,  95. 
99.  101.   102.   109.  110. 


Erhardt,  L.,  älteste  german.  Staats- 
bildung. III,  476.  —  Kelten.  Beiger  u. 
Germanen.  III,  109. 

Erdmann,  O.,  zu  Statins  Theb.  IV,  94. 

II,  184. 

Es,  A.  H.  G.  P.  V.  d.,  letterkunde  der 
Grieken  en  Romeinen.  III,  250. 

Essellen.  M.  F.,  das  römische  Kastell 
Aliso.  III,  116. 

Eucken,  E. ,  Geschichte  der  philosophi- 
schen Terminologie.  I,  2. 

Eussner ,  A  ,  Adversarien.  II ,  208.  — 
ad  Qu.  Curtium  Rufum.  II,  98.  —  Zu 
Seneca  de  tranquillitate  an.  1,20.  — 
Ueber  Vergils  Aeneis  I.   II,  154. 

Fallex,  Aristophanes  Plutus.  I,  114. 

Favaretti,  D. ,  storia  della  letteratura 
romana  di  W.  S.  Teuffei    III,  244. 

Favaro,  A  ,  interpretazione  du  Papiro 
Rhind.  III,  219.  —  lutorno  ad  alcuni 
lavori  di  S  Günther.  III,  224.  —  _No- 
tizie  storico-criiiche  suUa  costruzione 
delle  equazioni.  III,  218.  —  Recension 
von  Wolf,  Geschichte  der  Astronomie. 

III ,  234.    —     Sulla  storia  dell'  astro- 
nomia  di  R.  Wolf  III,  236. 

Fave,  l'ancienue  Rome.  III,  437. 
Fink,   J. ,    Pomponius  Mela  uud  seine 

Chorographie    III,  568. 
Finsterwalder,  C,   de  coniunctivi  et 

optativi  in  enuniiatis  secundariis  usu 

Aeschinco    I.  205 
Firmani,  A.  C,  i  coramuni  doppii  nella 

costituzione  di  Roma.  III,  78. 
Fischer,  H.,   über  einige  Gegenstände 

der  physischen  Geographie  bei  Strabon. 

III,  561. 
Flach,  J.,  Hesiodus  ed.  C.  Goettling.  3. 

I,  66.  —  Hesiodus.  I,  66. 
Plechier,  histoire  de  Theodore  le  Grand. 

III,  523. 
Fleckeisen,  zu  Plautus  Amphitruo.  II, 

26.  —  Zu  Plautus  Curculio    II,  54. 
Flegler,  A.,  Geschichte  d.  Demokratie. 

III,  289. 
Flinders  Petric,    W.  M. ,    inductive 

raetrology.  III,  241. 
Förster,  J.  G. ,  de  fide  Flavii  Vegetii 

Renati.  111,  87. 
Förster,    R.,    Aristophanes    oder   ein 

Anderer.  I,  160. 
Förster,  W.,  Kalenderwesen  u.  Astro- 
logie. III,  234 
Foss,    Dicuil  de  mensura  orbis  terrae. 

III,  580. 
Foucart,   P. ,    inscriptiou  d'EK  usis  au 

.').  siöcie.  III,  318.  —  Inscriptiou  d'Or- 

choniöne.  111,  357. 
Franchetti,  A  ,  saggio  di  traduzione 

dei  Cavalieri   I,  161. 


586 


Register. 


Francken,  C.  M.,  zu  Cic.  pro  M  Caelio. 

11,  253. 
Francke,  K   B.,  die  Psychologie  und 

Erkonntnisslehre  des  Arnobius.  1,  55. 
Franke,  K.,  Stoicismus  und  Christen- 

Ihum.  I,  22. 
Freier,  B. ,    de  Manilii  Astronomicon 

aetate.  II,  172. 
Frenoy,  G.,   condition  des  peregrins  ä 

Rome.  III,  74. 
Freudenberg,  J.,    zu  Veliejius  Pater- 

culus.    II,  111. 
Freudenthal,  J.,  Hellenistische  Studien. 

I,  31.  43. 

Frick,   C. ,   Pomponii  Melae  de  choro- 

graphia.  1.  III.    III,  568. 
Friedel,  O.,  die  Sage  v.  Tode  Hesiods. 

1,91. 
Friedrich,  W.,   zu  Cic.  Or.  I,  13,  58. 

II,  210.    —    Zu  Ciceros  Brutus  und 
Orator.  II,  216. 

Fritsch,  über  den  Sprachgebrauch  des 
Velleius  Paterculus.  II,  HO. 

Fritschel,  G.,  Methodius  von  Olympus 
uud  seine  Philosophie.  I,  57. 

Fritzsche,  F.  V.,  de  prologis  quibus- 
dam  comoediae  gr.  I,  174. 

Fröhlich,  F.,  der  Triumphzug  des  Ger- 
manicus.  III,  87. 

Froude,  J.,  Caesar.  III,  18. 

Fuhr,  C. ,  animadversiones  iu  oratores 
Atticos.  11,95  -  Excurse  zu  den 
attischen  Rednern.  I,  179.  —  Der  Text 
des  Isokrates  bei  Dionys  von  Hali- 
karnass.  I,  188     —    Zu  Hypei-eides. 

I,  209. 

Funck,  A.,  die  Auslassung  d.  Subjects- 
pronomens  im  Accusativus  cum  in- 
finitivo  bei  den  lateinischen  Komikern. 

II,  88. 

Furtner,  H.,  zu  den  Chorstellen  in  d. 

Wespen  des  Aristoph.  I,  162. 
Gaertner,  Th.,  Neopythagoreorum  de 

beata  vita  doctrina.  I,  34. 
Galetschky,  H.,  fragmenta  auguralia. 

III,  275. 

Gallenstein,  V.,  d.  Helenenberg.  111,300. 
Garollo,  G. ,   Teodorico  re    dei  Goti. 

III,  4G. 
Gasda,  A.,  zu  Xenophon  u.  Isokrates. 

I,  187. 
Gasquet,  A.,  de  l'autorite  imperiale  en 

matiere  religieuse  ä  Byzance.   III,  53. 
Gaumitz,  H.,    de  M.   Aemilii    Scauri 

causa  repetundarum.  II,  265. 
Gebhard,  F.,   de  Plutarchi  in  Demo- 

sthiMiis  vita  tbntibus.  III,  387. 
Gebhardi,  W. ,    die    Aeneide   Vergils 

f.  Schüler  bearbeitet.  II,  147.  —  Zum 

1.  Buche  vou  Vergils  Aeneis.  II,  153. 


Gebhardt,  G.,  zur  Kritik  u.  Erklärung 

des  Demosthenes.  I,  197. 
Geizer,  H.,  das  Zeitalter  des  Gyges  II. 

1,312. 
Gemelli,  C,  lezioni  sul  commuuismo  e 

socialismo.  III,  18. 
Gemoll,   A.,    spicilegium    criticum    in 

scriptores  historiae  Augustae.  II,  127. 
Genssler,  G.,  die  Schlacht  bei  Gauga- 

mela.  II,  97. 
Gentile,   J. ,    Ic    elezioni    e  il  broglio 

nella  Republica  Romana.  III,  55.    — 

Tusnelda  e  Tumelico.  III,  488. 
Genz,  H ,  capitis  deminutio.  III,  69 
Genzken,  H.,  de  rebus  a  P.  et  Cn.  Cor- 

neliis  Scipionibus  in  Hispania  gestis. 

III,  464. 
Georges,  H.,   de  elocutione  M.  Velleii 

Paterculi.  II,  111.    —    Austührl.  lat.- 

deutsches  Handwörterbuch.   7.  A    III, 

398.  —   Kleines  lat.  -  deutsches  Hand- 
wörterbuch.   4  A    III,  403. 
Gerard,   G. ,   la  religion  dans  Aristo-  ' 

phaiie    I,  134. 
Gerber,  A.,  et  A.  Greef,  lexicou  Taci- 

teum.  III,  404.  j 

Gerlach,  Aristophanes  u  Sokrates.  1, 159.        l 
Gertz,   M.  C. ,   Senecae  libri  de  bene-         ' 

ficiis  et  de  dementia,  I,  15    —  Adno- 

tationes  criticae  in  suasorias  Senecae. 

II,  133. 
Gerusez,  E  ,  precis  historique  des  lit- 

teratures  classiques    III,  252. 
Gigas,  E  ,  nyere  digteres  bearbeidens 

af  Plautus  Amphitruo.  II,  18. 
Giordano,  Gl.,  delle  origini  delle  scienze 

ösiche.  III,  239. 
Giron,  A.  T.,  Vergile,  fineide  traduite. 

II,  144. 
Gizycki,   P.  v. ,    über  das  Leben  und 

die  Moralphilosophie  d.  Epikur    I,  25 
Gladstone,    W.  E.,    der    Farbensinn. 

III,  240. 
Glardon,  A.,  Rome  et  Carthage.  III,  17. 
Glaser,  E. ,  Virgilius  als  Naturdichter 

und  Theist.  II,  161. 

Glavinic,  M.,  bulletino  di  archeologia 
Dalmata.  III,  168. 

Glöckner,  F.,  zur  Kritik  der  Frag- 
mente des  Seneca,  1, 20.  —  Quaestiones 
Annaeanae.  I,  14.  —  üeber  ein  dem 
Seneca  beigelegtes  Fragment.  I,  20.  — 
Zu  Seneca  de  benefic.  III.  26.  1,20. 
—  Zu  Seneca  ep.  90  u.  104.  I,  20. 

Gneisse,  C,  zu  Cic.  de  provinciis  con- 
sularibus    II,  257. 

Gnesotto,  F.,  l'eloqueuza  in  Atene  ad 
in  Roma.  III,  276. 

Göbel,  K.,  die  Begründung  der  Skepsis 
des  Aeuesidemus.  I,  34. 


Verzeichniss  der  besprochenen  Schriften. 


587 


Goeke,  G.,  de  Velleiana  Tiberii  ima- 
gine.  II,  110. 

Göll,  H.,  Kulturbilder  aus  Hellas  und 
Rom.  III,  6.  —  Die  Künstler  und 
Dichter  des  Alterthums.  III,  233. 

Görres,  F  ,  über  die  Christenverfolgung 
der  Kaiser  Numerian  und  Carinus  III, 
518.  —  Die  Märtyrer  der  aureliaui- 
schen  Christenverfolgung.  III,  517. 

Goetz,  Interpolationen  in  Plautus'  Cur- 
culio.  II,  55  —  Plauti  Curculio.  II,  50. 

Götz,  G. ,  und  G.  Tioewe ,  zu  Boetius 
de  institutione  mathematica.  III,  233. 

—  Plautus'  Asinaria    II,  27. 
Goldbacher,  A.,   Apulei  opuscula  de 

philosophia.  I,  45 
Goldsehmidt ,  Heiberg  und  Kinch, 

losninger  .  .  ad  Dem.  XXIII,  142.   1, 

198. 
Golisch,  J,   Beiträge  zur  Kritik   der 

Scriptores  historiae  Augustae.  II,  127. 
Gomperz,  Th.,  Fragm.  com.  Gr.  I,  173. 

—  Neue  Bruchstücke  Epikur's    I,  28. 

—  Zur  Chronologie  des  Zeuo  und 
Kleanthes  I.  I,  9.  —  Zu  Cic  Philippica. 

II,  259.  261.  —  Recension  von  Com- 
paretti  papiro  iuedito.  I,  6.  —  Eine 
verschollene  Schrift  des  Stoikers  Klean- 
thes. I,  10. 

Gooss,  K. ,   zu   Corp.   Inscr.   Lat.   III. 

III,  154if.  —  Die  römische  Lagerstadt 
Apulum  111,54.94.  158.  —  Studien  zur 
Geographie  und  Geschichte  des  tra- 
janischen  Daciens.  III,  154. 

Gozzadini,  G. ,  intorno  agli  scavi  di 
Veli  presse  Bologna.  III,  102. 

Grasberger,  L.,  über  die  griechischen 
Stichnamen    I,  132. 

Gravenhorst,  quaestiones  Andocideae. 
I,  183. 

Gravina ,  G.  V. ,  il  governo  civile  di 
Roma.  III,  55. 

Green,  Aristophanes  Birds,  Frogs.  I, 
114. 

Gropius,  über  Apollon  Rhod.  IV  1031. 
1832.  I,  98. 

Grote,  griechische  Geschichte.  III, 
289. 

Grundier,  R  ,  über  den  Gebrauch  eini- 
ger Präpositionen  bei  Curtius.  II,  92. 

Gruppe,  O.,  über  die  Bücher  XIIII  bis 
XVIIII  der  Antiquitates  huraanae  des 
Varro.  III,  277.  —  Zum  sogenannten 
Manilius.  III,  272.  —  Quaestiones  An- 
naeanae.  II,  131.  -  Die  Ueberlieferung 
der  Bruchstücke  von  Varro's  antiqui- 
tates rerum  humanarum.  III,  277. 

Günther,  S.,  antike  Näherungsmetho- 
den, lil,  221.  —  Der  Farbensinn  des 


menschlich.  Auges  in  seiner  geschicht- 
lichen Entwickelung.  III,  240.  —  Re- 
cension von  Heiberg,  quaestiones  Ar- 
chimedeae.  III,  227.  —  Recension  von 
Matthiessen,  Grundzüge  der  Algebra. 
III,  218.  —  Recension  von  Riel,  der 
Thierkreis  von  Dendera.  III,  237. 

Guibout,  Rome  et  Carthage.   III,  463. 

Guiraud,  P. ,  de  Lagidarum  cum  Ro- 
manis societate.  III,  469. 

Gutsehmid,  A.  v.,  die  Geschichtsüber- 
lieferung über  das  perikleische  Zeit- 
alter. III,  334. 

Guyau,  la  morale  d'Epicure.  I,  26. 

Haas,  J.,  de  Senecae  philosophiae  moni- 
tis.  I,  18. 

Häbler,  A  ,  Astrologie  im  Alterthum. 
III,  234. 

Hahn,  G,  de  censorum  locatiouibus. 
III,  58 

Hahn,  H.,  de  verborura  cum  praepo- 
sitionibus  compositorum  apud  veteres 
Romanorum  poetas  scaenicos  cum  da- 
tivo  structura.  III,  14 

Halbertsma,  T.  J.,  otium  Harlemense. 
I,  189  209. 

Halm,  C,  Vellei  Paterculi  historia 
Romana  libri.  II,  109  —  Bemerkun- 
gen zu  Demostheues.  I,  191.  —  Ci- 
cero's  Rede  für  P    Sestius.  II,  252. 

Hammer,  C ,  de  Ciceronis  Topicis.  II, 
218.  —  Bemerkungen  zu  Yellejus  Pa- 
terculus.  II,  111. 

Hampel,  J.,  Fundbericht  aus  Ungarn. 
III,  184   187. 

Hansen,  K. ,  Beiträge  zu  alten  Geo- 
graphen. III,  580.  —  Die  Choragraphie 
des  Pomponius  Mela.  III,  93  —  Zu 
Demostheues  XXXVI,  47.  I  S.  201. 

Hardy,  E.,  l'art  de  la  guerre  chez  les 
anciens.  III,  79. 

Harnack,  A ,  Recension  von  Beruays' 
Lucian  und  die  Kyniker.  I,  41.  —  Re- 
cension von  M.  v.  Engelhardt,  das 
Christenthums  Justins  des  Märtyrers. 
I,  53.  143. 

Harnoeh,  A.,  de  Philonis  Judaei  Aö/cj. 
I,  35 

Harper's  latin  dictionary  by  Ch.  T. 
Lewis  and  Ch.  Short.  III,  393. 

Hartel,  W ,  Demosthenische  Anträge. 
1,  190. 

Hartmann,  K.,  die  Quellen  v.  Cicero's 
zwei  Büchern  de  divinationo.  I,  11. 

Härtung,  C  ,  Anzeige  von  Wachendorf 
coiij.  in  orat.  I,  178 

Hauck,  A.,  Tertullian's  Leben.  I,  55. 

Haug,  F.,  Arbon  in  römischer  Zeit. 
III,  204. 


588 


Register. 


Hauschild,  G.  R.,  die  rationale  Psycho- 
logie Tertullian's.  I,  53. 

Haupt,  H.,  Excerpte  aus  der  Rede  des 
Demades  nspl  dwäexasTiag.  1,  209.  — 
Die  Vorgeschichte  des  Harpalischen 
Processes.  lU,  355. 

HauasouUier,  B.,  inscriptions  de  Chio 
III,  363. 

Hayaux  du  Tilly,  Bratuspautium  = 
Caesaromagus.  III,  104. 

Heiberg,  J.  L.,  einige  von  Archimedes 
vorausgesetzte  elementare  Sätze.  III, 
227.  —  Quaestiones  Archimedeae. 
III,  227.  —  Nogle  Puncter  af  de 
graeske  Mathematikers  Terminologi 
111,  228  —  Ueber  eine  Stelle  des 
Pappus.  III,  227. 

Heinze ,  M. ,  zur  Erkenutnisslehre  der 
Stoiker.  1,  8.  —  Recensiou  von  Gom- 
perz'  neue  Bruchstücke  Epikurs.  1,  28. 

Heibig,  "W  ,  die  Italiker  in  der  Poebene. 
111,  7.  207 

Hennig,  P.,  Aristophanis  de  Aeschyli 
poesi  iudicia.  1,  120 

Henry,  C,  opusculum  de  multplicatione 
Diophanto  attribuendum.  111,  232.  — 
Sur  l'origiue  de  la  Convention  dite  de 
Descartes.  III,  223.  —  Sur  l'origine  de 
quelques  notations  mathematiques.  III, 
223. 

Hermann,  F.,  Vergils  Aeneide  ver- 
glichen mit  Homer.  II,  161.  164. 

Hermes,  das  dritte  valcrisch-horatische 
Gesetz  und  seine  Wiederholungen.  III, 
462. 

Heron  de  Villefosse,  A ,  deux  bornes 
milliaires  de  Postume.  III,  106.  — 
Note  sur  P.  Pomponius  Proculus  Vi- 
trasius  Pollio.  III,  29. 

Herrmann,  K  ,  zur  Echtheitsfrage  von 
Lysia's  X.  Rede.    I,  184. 

Hertlein,  F.  K. ,  zur  Kritik  der  atti- 
schen Redner.  1,  178 

Hertz,  M.,  de  ludo  talario.  III,  266.  — 
Receusion  von  Bendor's  Römischer 
Litteraturgeschichte.  III,  249.  —  Re- 
censiou von  Kopp's  Geschichte  der  rö- 
mischen Litteratur.  III,  249  —  Re- 
ceusion von  Seyfert's  Bearbeitung  von 
Munk's  römisch.  Litteraturgeschichte. 
III,  249.  —  Zu  den  Scriptores  historiae 
Augustae.  II,  127. 

Hertzberg,  G.  F.,  Geschichte  v.  Hellas 
und  Rom.  III,  1.  289.  —  Geschichte 
des  römischen  Kaiserreichs.   III,  448. 

Herwerden,  H.  v. ,  curae  criticae  in 
poetis  scenicis  Graecorum  I,  172.  — 
Ad  poetas  graccos.  I,  161. 

Herz,  W.,  de  Demosthenis  Aristocratea. 
I,  197. 


Hesse,  DionysüHalicarnassensis  de  Thu- 
cydide  judicia.  I,  213. 

Heuzey,  L. ,  mission  archeologique  eu 
Macedoine.  III,  145  ff. 

Heydenreich,  E.  C.  H. ,  die  Hygin- 
handschrift  der  Freiberger  Gymnasial- 
Bibliothek.  III,  239. 

Hilberg,  J. ,  das  Gesetz  der  trochäi- 
schen Wortformen  bei  den  Griechen 
vom  7.  Jahrh.  an.  I,  90.  —  Das  Prin- 
cip  der  Silbenwägung.  I,  105.  —  Die 
ursprüngliche  Reihenfolge  der  Komö- 
dien des  Aristophanes.  1,  115. 

Hildesheimer,  H.,  de  libro  qui  inscri- 
bitur  de  viris  illustribus-  III,  482. 

Hilgenfeld,  Recension  von  B.  Badt, 
Ursprung  der  sibyllinischen  Orakel. 
I,  78. 

Hiller,  E ,  zu  den  Vögeln  des  Aristo- 
phanes. I,  168.  Zu  Ar.  Thesmo- 
phoriazusen.  I,  170.  —  Theonis  Smyr- 
naei  expositio  rerum  mathematica- 
rum  ad  legendum  Platonem  utiliura. 
111,  229. 

Hirschfeld,  G.,  die  Abkunft  des  Mi- 
tbridates  von  Pergamon.  III,  20. 

Hirschfeld,  G.  v.,  Geschichte  und  Topo- 
graiAie  des  Rheins.  I.  III,  1 10. 

Hirschfeld,  O.,  Ausgrabungen  in  Car- 
nuutum.  III,  187.  194f.  —  Antiqua- 
risch-kritische Bemerkungen  zu  römi- 
schen Schriftstellern.  II,  96.  —  Epi- 
graphische Nachlese  zum  CIL.  III. 
111,  152  ff.  —  Zur  Geschichte  des  La- 
tiniscben  Rechts.  III,  77  —  Unter- 
suchungen auf  dem  Gebiete  der  rö- 
mischen Verwaltungsgeschichte.  III, 
125  f. 

Hirzel,  R.,  zu  Aristophanes.  Nub.  152. 
I,  159.  —  Zu  Cicero's  philosophische 
Schrift.  1,31.  —  De  logica  Stoicorum. 
I,  7.  —  Zu  Plato's  Cratylus  400  b.  I, 
220.  —  Untersuchungen  zu  Cicero's 
philosophischen  Schriften.  I,  11. 

Hockstra,  P.  J.,  quaestiones  de  Ar. 
A\»spis    I.  162 

Hodgkins,  Th.,  Italy  and  her  invaders. 
111,  524. 

Höek ,  A. ,  die  athenischen  Bundesge- 
nossen und  der  philokratische  Friede. 
III,  353.  —  De  Demosthenis  adversus 
Pantaenetum  oratione    I,  201. 

Hoffmann,  über  eine  Admonter  Perga- 
ment -  Handschrift  der  Excerpte  des 
älteren  Seneca   II,  132. 

Hoffmann,  E.,  patricische  und  plebei- 
sche  Curien.  III,  63. 

Hofmann,  G.,  eine  von  Aristoteles  er- 
wähnte Bedeckung  des  Planeten  Mars 
durch  den  Mond.  III,  238. 


Verzeichniss  der  besprochenen  Schriften. 


589 


Holm,  A  ,  il  rinascimento  italiano  e  la 

Grecia  antica.  III,  296. 
Holzapfel,  L.,  Untersuchungen  über  die 

Darstelluno;  der  oriech.  Geschichte  v. 

489-413  V.  Chr."  III,  336. 
Holzinger,    C,   de  Acharnensium   vv. 

463 ce.  1, 155.  —  flspl  rwv  Ttap^^Apiam- 

(fdvti  d~o  TTjs  As^sws  i:aidtwv.  I,  132. 

—  De  verbornm  hisu  apud  Aristopha- 
nem.  I,  132.  —  Rec.  von  Aristophanes 
Vögel  von  Th   Kock.    I,  168 

Homolle,  Th. ,  Bulletin  de  correspon- 
dance  hellenique  I.  III,  141.  —  La 
confederation  des  Cyclades  au  3.  siecle. 

111,  357.  —  Inscriptions  archaiques  de 
Delos.  III,  351.  —  Supplement  ä  la 
Chronologie  des  archontes   III,  357.  — 

Hoppe,  A.,  über  die  Sprache  des  Philo- 
sophen Seneca.  I,  19. 

Hortis,  A.,  le  additiones  al  de  remediis 
fortuitorum  di  Seneca.  I,  20. 

Hübner,  E. ,  das  Bildniss  des  Seneca. 

I,  20.  Citania.  III,  109.  —  Das 
Epicedion  Drusi.  III,  273.  —  Der  rö- 
mische Grenzwall  in  Deutschland.  III, 

112.  115.  —  Grundriss  zu  Vorlesun- 
gen über  die  römische  Litteraturge- 
schichte.  III .  247.  —  Kömisches  in 
Deutschland  III,  115  —  Zusätze  zu 
den   englischen   Inschriften.    III,  110. 

—  Zusätze  zu  den  spanischen  Inschrif- 
ten   III,  109. 

Hümer,  J.,  über  ein  Glossenwerk  zum 
Sedulius  II,  203.  —  Kritische  Beiträge 
zu  Historia  evangelica  des  Juvencus. 

II,  191.  -  Recension  von  Ebert,  Ge- 
schichte derLitteratur  des  Mittelalters. 

III,  254. 

Hugo,  L.,  brandi  di  lettere  a  Boncom- 
pagni.  III,  220. 

Hultsch,F.,  Selbstanzeige  seines  Pappus. 
III,  230  —  Bemerkungen  zum  opus- 
culum  de  multiplicatione.  III,  232.  — 
Pappi  Alexandrini  quae  supersunt. 
vol  III,  1.  2.  III  2,30.  —  Zur  Termino- 
logie der  griechischen  Mathematiker. 
III,  229 

Hunrath,  G  .  die  Quellen  Strabos  im 
sechsten  Buche.  III,  93.  561. 

Jabornegg-Altenfeld,  Kärntens  römi- 
sche Alterthümer     III,  198 

Jacob,  G.,  .lahresbericht  über  Isokra- 
tes.    I,  187. 

Jacquet ,  A. ,  extraits  d'Aristophane. 
I,  135. 

Jaenicke,  H. .  de  vitae  Iladrianae 
scriptoribup.    II,  125. 

Jahrbücher  des  Vereins  von  Alter- 
thumsfreunden  im  Rheinlande.  Heft 
LXIII.    III,  111. 


Ignatius,  W.,  de  verborum  cum  prae- 
positionibus  compositorum  apud  Cor- 
nelium  Nepotem .  Livium ,  Curtium 
Rufum  cum  dativo  structura.    I,  93. 

Ihne,  W  ,  Römische  Geschichte.  5.  Bd. 
HI,  4. 

Joel,  M  ,  die  Angriffe  des  Heidenthums 
gegen  Juden  und  Christen.    III,  32. 

Jonas,  R.,  zum  Gebrauch  der  verba 
frequentativa  in  der  älteren  lat.  Prosa. 
III,  419 

Jordan,  H. ,  kritische  Beiträge  zur 
Geschichte  der  lateinischen  Sprache. 
II,  7.  13.  16  26.  47.  48.  80.  81.  84.  87. 
—  Die  Parabase  im  Curculio  des  Plau- 
tus.  II,  57.  —  Zu  Plautus'  Bacchides. 
II,  48. 

Jung,  J.,  Römer  und  Romanen  in  den 
Donauländern  III,  153  ff.  —  Zur  Wür- 
digung der  agrarischen  Verhältnisse 
in  der  römischen  Kaiserzeit.    III,  75. 

Jungmann,  E  ,  die  Zeit  des  Fulgen- 
tius.  III,  288 d. 

K.,  K ,  Blumenlese  aus  Weidner's  Aus- 
gabe der  Rede  gegen  Ktesiphon.  I,  204. 

Kahler,  M.,  das  Gewissen,  I,  2. 

Kahler,  de  partibus  servorum  in  Aristo- 
phane.  I,  149. 

Kämmel,  O.,  die  Anfänge  deutschen 
Lebens  in  Oesterreich    III.  511. 

Kaibel,  G.,  Cyriaci  Anconitani  inscr. 
Lesb.  sylloge.    IH,  140. 

Kallenberg,  H  ,  die  Quellen  für  die 
Nachrichten  der  alten  Historiker  über 
die  Diadochenkämpfe.  IL  95  —  Re- 
cension von  J.  G  Droysen,  Geschichte 
des  Hellenismus.  III,  354. 

Kappes,  K  ,  Vergil's  Aeneide  erläutert. 
II,  146. 

Karsten,  H.  T.,  zu  Cic.  de  domo  sua. 
II,  247.  —  De  elocutione  rhetorica  in 
Annaeo  Seneca.  II,  140.  —  Zu  Cic. 
pro  Flacco.  II,  244  —  Zu  Cic.  de 
haruspicum  responso.  II,  248.  —  Zu 
Cic.  or.  cum  scnatui  gratias  egit.  II, 
246. 

Kausch,  E.,  quatenus  Hesiodi  elocutio 
ab  exemplo  llomeri  pendeat.  I,  68. 

Keck,  O.,  quaestiones  Aristophaneae 
historicae.  I,  117. 

Keller,  O.,  zu  Schol.  Nikandr.  Ther. 
490.  1,98. 

Kellerbauer,  A. ,  zu  den  Scriptores 
historiae  Augustae.  II,  127. 

Kempflf,  P.,  Untersuchung  über  die 
Ptolemäi«che  Theorie  der  Mondbowe- 
guug.  II,  237. 

Kern,  Q.,  Bemerkungen  zum  zehnten 
Buch  des  Laertius  Diogenes.  1,  31. 

Kettner,  G.,  Beobachtungen  über  die 


590 


Register. 


Benutzung  des  Verrius  Flaccus.  III, 
280  —  Cornelius  Labeo.  I,  55  III,  287. 

Kienitz,  O.,  de  quin  particulae  apud 
priscos  scriptores  Latinos  usu.  III,  180. 

Kieseritzky,  K. ,  die  Zahlzeichen  und 
Zahlsysteme  der  Griechen.  III,  220. 

Kiessling,  A.,  de  C.  Helvio  Cinna  poeta. 
III,  269.  ~  De  personis  lioratianis. 
II,  80. 

Kinkel,  G.,  epicorum  Graecorum  frag- 
menta.  I,  69. 

Kirehhoflf,  A..  zu  Aristophanes.  I,  160. 

Klammer,  H.,  animadversiones  An- 
naeanae  grammaticae,  I,  19. 

Klasen,  F.,  die  alttestameutliche  Weis- 
heit und  der  Logos  der  jüdisch-alexan- 
drinischen  Philosophie.  I,  37. 

Klein,  J.,  Odaenathus  Augustus.  III, 
511. 

Kleist,  H.  V.,  Plotins  Kritik  des  Ma- 
terialismus. I,  48 

Klinghardt,  J. ,  de  geuetivi  usu  Ho- 
nierico  et  Hesiodeo.  I,  92. 

Kloucek,  W.,  zu  Musaios.  I,  87. 

Klussmann,  E.,  zu  Cic.  Or.  I,  19,  86. 

II,  210.  —  Miscellanea  eritica.  II,  133. 
Klussmann,  R.,  zu  Cic  Philippica.  II, 

259.  —  Zu   Cic    pro   C.  Rabirio.   II, 
257.    -   Tulliana    II,  262. 
Koch,    G.    A.,    Schulwörterbuch    zur 
Aeneide    des   Virgilius.    II,    166.    III, 
407.  —  Wörterbuch  zu  Horatius.  2.  A. 

III,  407. 

Koch.  H.  A.,  Seuecae  dialogi.  I,  14. 

Koch,  V.  H.,  Wörterbuch  zu  Cornelius 
Nepos  von  G.  A.  Koch.  4.  A.  III  406. 

Kock,  Th  ,  Fragm.  com.  Gr.  I,  173. 

Köhler,  R.,  Quellenkritik  zur  Geschichte 
Alexanders  des  Grossen.  III,  354.  — 
Der  römisch  -  celtiberische  Krieg  in 
den  Jahren  153  - 133.   III,  471. 

Köhler,  U. ,  Attische  Prytaneuurkun- 
den.  III,  360.  —  Die  Grabanlagen 
in  JMykenae  und  Spata.  III,  302.  — 
Die  Münzen  von  Salamis,  Eleusis  und 
Oropos.  III,  360. 

Köstlin,  H. ,  zu  C.  Valerius  Flaccus. 
II,  175. 

Kötschen,  P.,  de  Cic.  oratione  in  toga 
Candida  habita.  II,  263. 

Koflfmane,  G.,  Geschichte  des  Kirchen- 
lateins. 1.  Bd  I,  59.  III,  4.34.  -  De 
Mario  Victorino  philosopho  Christiane. 
1,  59. 

Kont,  J  ,  Aristophanes.  1, 134  —  Aristo- 
phanes als  Kunstkritiker  in  den  Frö- 
schen. I,  134. 

Kopetsch,  G.,  de  comparationibus  Ver- 
gilianis.  II,  162. 

Kopp ,  W. ,  Geschichte  der  römischen 


Litteratur.     III,   249.    —    Römische 
Staatsalterthümer.  III,  15. 
Kraffert,  H. ,   zu  Velleius  Paterculus. 

II,  111. 

Krall,  J.,  Manetho  u.  Diodor.  III,  381. 

Krause,  A.,  de  fontibus  et  auctoritate 
scriptorum  historiae  Augustae.  II,  124. 

Krause,  P.,  Appian  als  Quelle  lür  die 
Zeit  von  der  Verschwörung  gegen  Cä- 
sar bis  zum  Tode  des  Brutus.  III,  479. 

Krauss ,  L. ,  de  vitarum  imperatoris 
Othonis  fide.  III,  495. 

Kretschmar,  G. ,  über  das  Beamten- 
thum  der  römischen  Kaiserzeit.  III,  61. 

Kröhnert,  R. ,  die  Anfänge  der  Rhe- 
torik bei  den  Römern.  III,  276. 

Kruczkiewiez,B.,  Recension  von  Gertz' 
yeneca  de  beneficiis.  I,  16 

Krusch,  B ,  der  84jährige  Ostercyclus 
mit  12jährigem  Saltus    III,  518. 

Kubitschek,  Bericht  über  eine  Reise 
in  Ungarn,    Slavonien   und   Croatien. 

III,  180,  187.  —  Inschrift  von  Dälya. 
III,  180. 

Kuhn,  E.,  über  die  Entstehung  der 
Städte  der  Alteu    III,  94.  296. 

Kupfer,  F  ,  über  den  Gebrauch  des 
Participiums  bei  Curtius.  II,  93. 

Kuttner,  B.,  de  Propertii  elocutione. 
111,  417. 

La  Croix,  de,  thermes  romains  de 
Poitiers.  III,  104. 

Landgraf,  G.,  Bemerkungen  zum  sermo 
cotidianus  in  den  Briefen  Cicero's.  II, 
14.  —  De  Ciceronis  elocutione  in  ora- 
tionibus  pro  Quinctio  et  pro  S.  Roscio 
Amerino  II,  14.  III,  416.  —  De  figu- 
ris  etymologicis  linguae  latinae.  II,  14. 

Lang,  C,  die  Gartenphilosophen.  I,  25. 

Lange,  J. ,  de  sententiarum  tempora- 
lium  apud  priscos  scriptores  Latinos 
syntaxi.  III,  19. 

Lange,  L. ,  de  magistratuum  Romano- 
rum renuntiatione.  III,  56. 

Lange,  O. ,  zum  Sprachgebrauch  des 
Velleius  Paterculus   II,  111. 

Langen,  F.,  Beiträge  zur  Kritik  und 
Erklärung  des  Plautus.  II,  7,  18.  26. 
28.  38    45.  46.  48.  49.  79.  81    84.  85. 

Larisch,  ein  Beitrag  zur  Kritik  des 
zweiten  Buches  von  Seuecas  natura- 
les quaestiones.  I,  18. 

Laudien,  C  F.,  über  die  Quellen  zur 
Geschichte  Alexanders  des  Grossen. 
I,  94. 

Lauth,  F.  J.,  aus  Aegypteus  Vorzeit. 
III,  3i;6 

Leary,  T.  H.  Lindsay,  Demosthenes 
on  the  Crown  and  Philippic  orations. 
I,  190. 


Register  der  besprochenen  Schriften 


591 


Lebas,  Foucart  et  Waddington,  in- 
scriptions  reo.  en  Grece  et  en  Asie 
mineure.  III,  126  ff. 

Le  Blant,  E. ,  les  Acta  martyrum  et 
leurs  sources.  III ,  50  —  Memoire 
siir  quelques  actes  des  martyrs  non 
compris  daus  les  Acta  sincera  de  Jean 
Ruinart.  III,  518.  —  La  richesse  et 
le  christianisme  ä  l'äge  des  persecu- 
tion.  III,  514. 

Lecky,  W.  E.  H. ,  Sittengeschichte 
Europas  III,  6. 

Leeuwen,  J.  van,  de  Aristophane  Euri- 
pidis  censore.  1.  120. 

Le  Fizelier,  Arvii  et  Diablintes  III,  105. 

Lehanneur,  L.,  de  Statu  vita  et  ope- 
ribus.  II,  188. 

Lehmann,  zu  Cic.  pro  L.  Cornelio 
Balbo.  II.  257.  —  Zu  Cic.  pro  A. 
Caecina.  II,  238.  —  Zu  Cic.  pro  A. 
Cluentio.  II,  240.  —  Zu  Cic.  de  domo 
sua.  II,  247.  —  Zu  Cic.  de  haruspi- 
cum  response.  II,  248.  —  Zu  Cic.  or. 
cum  senatui  gratias  egit.  II,  246.  — 
Zu  Cic  pro  Cn.  Plancio.  II,  257.  — 
Zu  Cic.  pro  S.  Roscio  Americo.  II, 
227.  —  Zu  Cic  pro  Sestio.  II,  243. 
251.  —  Zu  Cic.  in  P.  Vatinium.  II,  253. 

Lehman  de  Lehrsfeld,  Gr.  A.  de,  de 
oratione  ad  Demonicum.  I,  188. 

Lehrs,  K  ,  Recension  von  J.  Hilberg, 
trochäische  Wortformen.  I,  91. 

Lemaistre,  F.,  Vergile  trad    II,  144. 

Lentherie ,  Ch. ,  la  Grece  et  l'Orient 
en  Provence.  III,  108. 

Leo ,  F. ,  Bemerkungen  zur  attischen 
Komödie.  I,  117.  1.54.  172.  —  Ein 
Sieg  des  Magues.  I,  171. 

Lepetit,  Th  ,  precis  de  litterature  clas- 
sique.  III,  251. 

Lepsius,  R. ,  die  babylonisch  -  assyri- 
schen Längenmaasse  nach  der  Tafel 
von  Senkereh.  II,  241.  —  Weitere 
Erörterungen  über  das  babylonisch- 
assyrische Längenmass.  III,  241. 

Lessing,  C,  de  Aristophane  Euripidis 
inrisore.  I,  120. 

Leutsch,  E.  v.,  zur  Geschichte  der  Hy- 
pokritik.  III,  631.  —  UapaxaTakoyfj. 
I,  120.  —  Vergil's  Aen.  VI.    II,  157. 

Leveque,  E.,  les  mythes  de  l'lnde.  II, 
1G6. 

Liebhold,  R.  J.,  zu  Lysias.  I,  186. 

Ligier,  H.,  de  Ilypatia  philosopha.  I,  48. 

Lindenachmit,  L. ,  Schiiemann's  Ent- 
deckungen in  Mykeneae.  III,  304. 

Linke,  H.,  quaestiones  de  Macrobii  sa- 
turnaliorum,  fontibus.  III,  286. 

Linsenbarth,  O.,  der  Kaiserbiograph 
Flavius  Vopiscus.  II,  126. 


Linsmayer,  A. ,  de  Curtii  Rufi  codice 
latino  Monacensi.  II,  92. 

Lipp,  W.,  Annalen  der  archäol.  Gesell- 
schaft d.  Comitats  Eisenburg.  III,  191. 

Lipsius,  J  H. ,  zum  griechischen  Ka- 
lenderwesen. III,  368. 

Ljubie,  S.,  inscriptiones  quae  Zagrabiae 
asservantur.  III,  169.  189. 

Ljungberg,  H".  W.,  Chronologie  de  la 
vie  de  Jesus   III,  30. 

Loch ,  E. ,  de  genetivi  apud  priscos 
scriptores  Latinos  usu.  II,  3.  15.  80.  81. 

Loewe,  G  ,  Scholion  zu  Hesiod.  Theo- 
gon.  31.  I,  95.  —  Suetoniana.  III,  282. 

Lolling,  H.  G.,  Atarneus.  III,  362.  — 
Inschriften  aus  Nordgriechenland.  III, 
363.  —  Prasiaes  Beziebungen  zu  Delos. 
III.  360  —  Symmachievertrag  d.Phoker 
und  Böoter.  III,  357. 

Longnon,  A  ,  geographie  de  la  Gaule 
au  VI  siecle.  III,  108.  —  Ratoraagus- 
Poudron.  III,  106. 

Looshorn,  C  ,  Sedulii  opera.  II,  201. 

Luchs,  A.,  zu  Plautus.  11,80.  81.  89. 

Lucius.  P.  E.,  die  Therapeuten.  I,  38. 

Ludwich,  A,  Aristarchisch  -  Homeri- 
sche Aphorismen.  1,109  -ZuAiistoph. 
Av.  I,  167.  —  Zum  Epiker  Musaios. 
I,  87.  —  Die  Psalter -Metamorphose 
des  ApoUinarios.  1,89.  —  Recension 
von  E.  Abel,  epistola  de  cod.  Orphei. 
1,  102.  —  Recension  von  J.  Hilberg, 
das  Princip  der  Silbenwägung.  1, 108. 
—  Recension  von  J.  Hilberg,  trochäi- 
sche Wortformen.  I,  91.  -  Recension 
von  F.  Ritter,  de  Apollinarii  legibus 
metricis.  I,  65.  —  Recension  von  A. 
Rzach,  grammatische  Studien  zu  Apol- 
lonios  Rhodios.  I,  76.  —  Recension  v. 
A.Scheindler,  quaestiones  Nonnianael. 
I,  83.  —  Zu  den  sibyllinischen  Orakeln. 
I,  81. 

Lühr,  G.,  de  Statio  priorum  poetarum 
Romanorum  imitatore.  II,  183. 

Lüth,  C,  de  usu  particulae  npiv  apud 
oratores  Atticos.  I,  177. 

Lukas,  G.,  das  häusliche  Leben  in  Athen 
zu  den  Zeiten  des  Aristophanes.  I,  117. 

Lunäk,  J.,  observationes  rhetoricae  in 
Demosthenem.  I,  193. 

Luterbacher,  F.,  der  Prodigienglaube 
und  Prodigienstil  d.  Kömer.   111,435. 

Maas,  E  ,  de  biographis  Graecis.  I,  32. 

Mabille,  C. ,  de  causa  quae  finis  dici- 
tur  apud  Platonem  et  Plotinum  I,  48. 

Madvig,  J.  N.,  adversaria  critica.  II, 
109.  —  Zu  Cic  pro  A.  Caecina.  II, 
238. 

Mähly,  J.,  Geschichte  der  antiken  Lit- 
teratur.  III,  253. 


592 


Register. 


Maggio  ,  G. ,  prolegomeni  alla  storia 
di  üregorio  il  Grande.  III,  54. 

Magnus ,  H  ,  din  Entwickelung  des 
Farbonsinnes.  III,  240. 

Majoniea,  H  ,  und  Sehneider,  Be- 
richt üWv  eine  Reise  im  we^tl.  Un- 
garn. III,  182.  187. 

Maretic,  S.,  Vergil  Eneide  pripood. 
II,  144. 

Margry,  zwei  Oertlichkeiten  im  Walde 
von  Chantilly.  III,  104. 

Mariotti,  F.,  le  orazioni  di  Demostene. 
I,  194. 

Marquardt,  J.,  römische  Staatsverwal- 
tung. III,  123  ff 

Martens,  L,,  de  libello  nepl  ü(}'Ouq  II, 
110. 

Martha,  J  ,  Bulletin  de  correspondance 
helleuique  II.    III,  142. 

Martin,  Th.  H.,  histoire  des  hypothe- 
ses  astronomiqucs  grecques    III,  235. 

—  Memoire  sur  les  hypotheses  astro- 
nomiques  des  plus  ancieus  philosophes 
de  la  Grece  III,  235.  —  Preface  ä  la 
traduction  fran^aise  de  l'histoiro  de 
la  litterature  romaine  de  W.  S.  Teuf- 
fel.  III,  245.  —  Traditious  homeriques 
sur  le  sejour  des  morts.  I,  169.  III, 
235. 

Marty,  A.,  die  Frage  nach  der  ge- 
schichtlichen Entwickelung  des  Far- 
bensinnes. III.  240. 

Marx,  K.  F.  H. ,  Anordnung  der  die 
Medizin  betreffenden  Aussprüche  des 
Seneca    I,  13. 

Matthiessen,  Grundzüge  der  antiken 
und  modernen  Algebra.  III,  217.  — 
Schlüssel  zur  Sammlung  von  Beispie- 
len von  Heis.  III,  218. 

Matty  de  Latour ,  de ,  emplacement 
de  la  mausion  romaine  Segora  III, 
107. 

Mayor,  J.  E.  B.,  biographical  clue  to 
latin  literature.  III,  248.  —  Pliny's 
letters  book  III.    III,  436. 

Mecklenburg,  H.  R. ,  Vergil.  Aeneis 
übersetzt    II,  144. 

Mehler,  E  ,  geschiedenes  der  Romeen- 
sche  letterkunde  naar  Bender.  III,  249 

Meinhold,  F.,  de  rebus  Salaminiis.  III, 
359. 

Meiser,  C. ,  Boetii  commentarii  in  li- 
brum  Aristotelis  r.spl  kpßrjvsiaq.  1,  50 

—  Ueber  den  Unterschied  der  boetia- 
nischen  Uebersetzung  des  aristoteli- 
schen Buches  Tzepi  kpfiyjveiai;  von  un 
serem  Texte  des  Aristoteles.  I,  50 

Meiasas,  de,  evangelisation  des  Gaules. 
Predication  du  christianisme  dans  le 
Pagus  Silonnectensis.  III,  515.  —  La 


predication  du  christianisme  chez  les 
Cenomans.  III,  516. 

Merguet,  H  ,  Lexikon  zu  den  Reden 
des  Cicero.  II,  225.    III,  404. 

Merk,  C. ,  Clemens  Alexandrinus  in 
seiner  Abhängigkeit  von  der  griechi- 
schen Philosophie.  I,  57. 

Merry,  Aristophanes'  Clouds.  I,  114. 

Mertens,  M.,  quaestiones  Ausonianae. 
II,   192. 

Meyer,  E.,  Geschichte  des  ersten  Me- 
ridians.  III,  237 

Meyer,  E.,  Geschichte  des  Königreichs 
Pontes.  III,  362. 

Meyer,  "W.,  zu  Cic.  Or.  I,  8,  30  II,  210. 

Mila,  J.,  fouilles  faites  ä  Carnac.  III,  107. 

Miller,  A  ,  Alexanders  Einzug  in  Aegyp- 
ten    II,  97. 

Mittheilungen  ,  archäol.  -  epigr. ,  aus 
0 esterreich.  III,  149.  154.  187.  — 
Des  kroatischen  archäologischen  Ver- 
eins. III,  189.  —  Der  kais.  kgl.  Cen- 
tralkommission.  III.  187.  —  Des  hi- 
storischen Vereins  für  Krain.  III,  187. 

Mochi,  G.,  gli  Urbinati  Metaurensi  ed 
Ortensi.  III,   103. 

Möller,  Recension  von  K.  B.  Franke, 
die  Psychologie  des  Arnobius     I,  57 

Mohr,  M.,  die  Quellen  des  Plutarchischen 
und  NepotischenThemistokles  III,  384. 

Moll,  E.,  zur  Genealogie  des  julisch- 
claudischen  Kaiserhauses.  III,  490. 

Mommsen,  Th.,  Corpus  inscr.  latino- 
rum  vol.  III.  III,  119  0.  —  Addita- 
menta  I.  II.  (Eph.  epigr  II,  4  IV, 
1.  2.)  III,  119  ff.  —  Die  Gardetrup- 
peu  der  römischen  Republik  und  der 
Kaiserzeit.  III,  85.  —  Inschriften- 
büsten. I,  30.  —  Inschriften  des  No- 
nius  Marcellus.  III,  286  —  Inschrift 
aus  Szöny  III,  99.  —  Inschrift  von 
Triventum.  III,  95.  —  Die  Kolonie 
Flavia  Septimia  Siscia.  III,  1)9. 
Dionysios  der  Perieget.  II.  I,  98.  III, 
572.  —  Zur  Kritik  der  Geographie 
des  Ptolemaeos.  III,  573.  —  Nomina 
et  gradus  centurionum  III,  124.  — 
Porcia.  III,  481.  —  Privilegium  mili- 
tum.  III  ,213.  —  Römische  For- 
schungen. 2.  Band.  III,  453  —  Rö- 
misches Staatsrecht.  III,  124  ff.  — 
Senatusconsultum  de  Cyzicenis.  III, 
133  ff.  —  Ein  unedirter  Stein  aus  Tri- 
ventum. III,  101.  —  Zusätze  zum  C. 
I.  L.  vol    III.    III,  95. 

Mommsen,  Th.,  und  E.  Hübner,  Tri- 
malchios  Heimat.  III,  273. 

Mommsen,  Tycho,  Die  Präpositionen 
aüv  und  .usra  bei  den  nachhomeri- 
schen Epikern.  I,  104. 


Kegister  der  besprochenen  Schriften. 


593 


Monatsschrift ,  für  die  Geschichte 
Westdeutschlands.  IV.  III,  110.  V. 
III,  110. 

Montecchini ,  P. ,  la  strada  Flaminia. 
III,  103. 

Moor,  D.  de,  Cn.  Nevius.  III,  268. 

Morawski,  C.  v,,  Beiträge  zur  Cha- 
rakteristik der  Sprache  des  Velleius. 

II,  110.  —  Bemerkungen  zu  den  atti- 
schen Rednern.  I,  180.  —  De  Dio- 
nysii  et  Caecilii  studiis  rhetoricis.  I, 
213.  —  Rec.  V.  Weidner,  Ciceronis 
artis  rhetoricae  libri.  II,  209. 

Moroso,  G,  intorno  al  motivo  dell' 
abdicazione  del)'  Imperatore  Dio- 
cleziano.  III,  519. 

Moulin,   notice    sur    les  Ambibariens. 

III,  104. 

Mowat,  R,,  iuscriptions  du  Maine.  III, 
105.  —  Recherches  sur  l'empereur 
Martinien.  III,  42. 

Moy,  L. ,  qualem  apud  aetatis  suae 
Studiosos  personam  egerit  C.  Plinius 
Secundus.  III,  282. 

Müller,  A.,  Emoua.  III,  95.  187. 

Müller,  C.  C. ,  de  arte  critica  Cebetis 
tabulae  adbibenda.  I,  35. 

Müller,  C.  F.  W.,  Ciceronis  opera.  II,  222. 

Müller ,  E. ,  ä  quelle  epoque  faut  -  il 
faire  remonter  la  predication  du  chri- 
stianisme  dans  le  Pagus  silvanec 
tensis?  III,  515. 

Müller,  H.  F.,  die  Enueaden  des  Bio- 
tin übersetzt.  I,  46  —  Jahresbericht 
über  Plotinos.  I,  46.  —  Zur  Lehre 
des  Schönen  bei  Plotin.  I,  46.  —  Plo- 
tini  Enneades.  I,  46.  —  Plotin  und 
Schiller  über  die  Schönheit  1,  46  — 
Zur  handschriftlichen  Überlieferung 
der  Enneaden  des  Plotinos.  I,  47 

Müller,  H.  J. ,  Anzeige  von  A.  Kiess- 
ling's  Seneca  Rhetor.  II,  130. 

Müller,  Iwan,  quaestiones  criticae  de 
Chalcidii  in  Timaeum  Piatonis  com- 
mentario.  I,  49. 

Müller,  K.,  Codex  Vaticanus  No.  191. 
Ill,  573. 

Müller,  Moritz,  Geschichte  Thebens. 
III,  358. 

Müller-Strübing ,  H.,  ^A^fjvaiiüv  iioXi- 
reia.  III ,  348.  —  Zu  Aristophanes. 
I,  124.  —  Zur  Schlacht  bei  Marathon. 
III,  316. 

Münscher,  F.  W.,  zu  Vergils  Aen.  I, 
390-401.    II,   l.")4. 

Muhl,  J. ,  symbolae  ad  rem  scaenicam 
Acharnensium  Aviumque.  I,  119. 

Muret,  E  ,  Aristotimos  tyrau  des  Aliens. 
III,  357.  —  Un  tetradrachmon  de  Spa- 
radokos.  III,  318. 

Jahresbericht  für  Alterthumswissenschaft  XXIII. 


Naber,  S.  A.,  ad  fragm.  com.  graecor. 

I,    175.    —    Adnotationes    ad    Isaei 

orationes.  I,  189.    —    Ad  Isocratem. 

I,  189. 
Nägler ,  de  particularum   usu  apud  L. 

Annaeum  Senecara.  p.  II.  I,  20. 
Napp,    E. ,   de    rebus    Imperatore   M. 

Aurelio    Antonino    in   Oriente    gestis. 

III,  27. 
Nauck,  A.,   zu   Aristoph.  Nub.  102  ff. 

I.  159.    —    De  epicorum  Graecorum 

fragmentis  a  G.  Kinkelio  editis.  I,  69. 

—  Zu  Menander's  Monostich,  385.  I, 
172. 

Naville,  H.  A.,  Julien  l'Apostat.  I,  49. 

Wemanie,  D  ,  de  stoicornm  Romano- 
rum prinii  Caesarum  saeculi  factione. 
I,  20. 

Nerutsos,  Bulletin  de  corr.  hellen,  vol. 
IL  III,  129.  —  'EizirpacpaX  'Alt^av- 
dpsiaq.  III,   124. 

Nettleship,  H ,  zu  Cic.  Topica  \l,  222. 

—  Zu  Cicero  pro  A.  Cluentio.  II,  241. 

—  The  Story  of  Aeneas  wanderings.  II, 
166.  —  Varianten  zum  Servius.  II,  169. 

Netzker,  H,,  Hermagoras,  Cicero,  Cor- 

nificius  quae  docuerint  de  statibus   I, 

210.  II,  174. 
Neubauer,  Beiträge  zu  einer  Geschichte 

der  römischen  Christengemeinde  in  den 

beiden  ersten  Jahrhunderten.  III,  501. 
Neumann,  C.  J. ,  Juliani  imperatoris 

quae    supersunt.    I,   50.    —    Julians 

Schriften  deutsch.  I,  50. 
Neumeyer,  A.,  Philopoemen  der  letzte 

der  Hellenen.  III,  358. 
Newton ,    C.   F. ,    Bericht    über    die 

Schätze  von  Mykenae.  III,  304. 
Nieländer,  F.,  zu  den  Scriptores  hi- 

storiae  Augustae.  II,  128. 
Nicolai,  R. ,   griechische  Litteraturge- 

schichte.  III,  124.    —  Geschichte  der 

römischen  Litteratur.  III,  248. 
Nieiahr,  J.,  quaestiones  Aristophaneae 

scaenicae    I,  119.    III,  631. 
Niemeyer,   zu  Plautus'    Curculio.    II, 

55.  81. 
Niese,  B.,  kritische  Bemerkungen  über 

die    älteste    griechische     Geschichte. 

III,  305.  —  Strabon  VIII  p.  373.  III, 

566.  —  Der  Text  des  Thukydides  bei 

Stephanos  von  Byzauz.  III,  577. 
Nipperdey,  C,  opuscula.  II,  109. 
Nisard,  D.,   les  quatre   grands   histo- 

riens  latins.  III,  276. 
Nitzsch,  F.,  Recension  von  H.  Usener, 

auecdoton  Ilolderi.  I,  51. 
Novati,   F.,  index   fabularum  Aristo- 

phanis.  I,  114.  —  Delle  Nnbi  di  Ari- 

stofane.  I,  155. 

(i88o.  m.)  38 


594 


Register. 


Oberdieck,  J.,  Studien  z.  lateinischen 
Orthographie.  III,  433 

Occioni,  O.,  i  dilettanti  di  lettere  nell' 
anticaRoma  111,282  — Die  litterari- 
schen Dilettanten  im  alten  Rom.  III, 
282. 

Ochoa,  E.  de,  Vorgil  Eneida  trad. 
II,  144 

Oehler,  R. ,  de  Tiberiani  fragmentis. 
II,  190. 

Oehmichen,  G.,  Plinianische  Studien. 
111,571. 

Oeri,  J.,  novae  in  responsionem  Aristo- 
phaneam  aniniadversiones.  I,  118.  — 
Christ,  Prien,  Thesen  über  die 
scenische  Respousion  bei  den  griechi- 
schen Tragikern.  I,  118. 

Oesterlen,  der  Schild  des  Aeneas.  II, 
164. 

Ogorek,  J ,  wann  hat  Cicero  d.  beiden 
ersten  Catilinarischen  Reden  gehalten. 
II,  242. 

Ohlenschlager ,  Sitzungsbericht  der 
Müncheuor   Akad.    1S;74.    p.  204.  212. 

Ohnefalseh,  Richter,  M  ,  cyprische 
Reisestudien.  2.    Unsere  Zeit.  8. 

Olshatasen,  J.,  die  Elymäer  am  Ciispi- 
schen  Meere.  III,  573.  —  Eine  merk- 
würdige Handschrift  der  Geographie 
des  Ptolemaeos.  III,  574 

Omont,  H. ,  un  mauuscrit  de  Corbie. 
II,  192. 

Oppert,  J.,  l'etalon  des  mesures  assy- 
riennes  111,241.  —  Die  Masse  von 
Senkereh  und  Khorhabad.  III,  241  — 
La  methode  chronologique.  III,  372. 

Ormos,  S.  de,  die  Alterthümer  von 
Viminacium.  III,  167. 

Ortmann,  C,  zu  Cicero  pro  Qu.  Ligario. 
II,  2.58  —  Zu  Cic.  2.  philippischer 
Rede.  II,  261.  -  Zu  Cic  Brut.  II, 
214.  —  Emendationen  zu  Cicero  be- 
sonders zur  Sestina.  II,  248 

Ortvay,  Th.,  Tibiscum.  III,  164. 

Ott,  J.  N.,  zu  deu  Scriptores  historiae 
Augustao.  II,  128. 

Otto.  A. ,  de  fabulis  Propertianis.  III, 
271. 

Overbeck,  F.,  Recension  von  B.  Aube, 
histoire  des  persecutions  de  l'eglise. 
I,  46  —  Recension  v.  Bauer's  Christus 
und  die  Cäsaren.  1,25.  —  Recension 
von  C  Merk,  Clemens  Alexandrinus. 
I,  57. 

Paglia,  E.,   Virgilio  scienziato.  II,  164. 

Paley,  Aristophanes'  Acharnians,  Frogs. 
I,  114. 

Palmer,  A.,  Aristophanica  I,  134.  — 
Miscellanea  critica,  1,  165.  197. 


Paoletti,  G.,  Vergilius  Eneid.  trad.   II, 

144. 
Paoli,   J. ,   la  lettcratura  Roraana   del 

Kopp    III,  249. 
Paoli,  C,  il  Virgilio  Medico-Laurenziano. 

II,  153. 
Ha-Kadonouloq     ö     A  epaßsö  g,     '/!., 

Tzepi  Bu^a'^rit^wv   azai^ßwv    III,  242. 
Pappenheim,  E.,  zum  Text  d.  Sextus 

Empiricus    I,  33.  —  Des  Sextus  Em- 

piricus  Pyrrhonische  Grundzüge  über- 
setzt. I,  33. 
Paucker,  C  ,  Ergänzungen  zu  Georges 

iat  -deutschem  Handwörterbuch.   7.  A. 

111,412.    —    De  latinitate  Claudiani. 

11,199    111,417.     —     Subrelictorum 

lexicographiae  latinae  scrutarium.  III, 

411. 
Pauly,   F.,  kritische  Miscellen  zu  Se- 

necas  Dialogen.  I,  20. 
Pausch,   K  ,"  zu  Aristoph.  Wolken.  I, 

1.59. 
Pearman ,  W.  D.,  some  observatious 

on  the  Philebus  of  Plato.  I,  227. 
Peiper,  R  ,  die  handschriftliche  Ueber- 

lieferung  des  Ausonius.  II,  194.  —  Zu 

den     Scriptores    historiae    Augustae. 

II,  127. 

Pelagaud,  E.,  etude  sur  Celse.   I,  46. 
Pennigsdorf,  M.,   de   quisque  et  quis- 

quis  pronominum  apud    comicos  La- 

tinos  usu.  III,  16. 
Perniee,  A.,  d.  ersten  römischen  Kaiser, 

der   Adel    und    die  Staatsverwaltung. 

III,  483. 

Perrot,  G.,   revue   archeol.  1876.   III, 

134  ff.  —  Exploration  de  la  Galatie  et 

de  la  Bithynie.  III,  129  ff. 
Pessoneaux,  F.,  Virgile  trad.  II,  144. 
Peschel,  O.,  Geschichte  der  Erdkunde. 

III,  236. 
Peter,  C. ,  zur  Kritik  der  Quellen  der 

älteren  römischen  Geschichte.  III,  13. 
Peter,  H. ,    Qu.  Lutatius  Catulus  und 

Lutatius  Daphnis.   III,  279.  —  Ueber 

einige  Schriftsteller  des  Namens  Pollio. 

III,  281. 
Pettersch,  C.  H  ,  Apollonius  von  Tyana 

der  Heiden-Heiland.  I,  35. 
Pfeiffer,  X.,   die  Controverse  über  das 

Beharren  der   Elemente  in  den  Ver- 
bindungen. III,  240. 
Pfitzner,   die  Belagerung   von  Alesia. 

III,  18. 
Pflügl ,    das  lateinische  Sprichwort  bei 

Plautus  und  Terenz.  II,  15. 
Pfundtner,  O.,    Ciceros    vierte  Rede 

gegen   Verres  nach  Lehrs   übersetzt. 

II,  235. 


Verzeichniss  der  besprochenen  Schriften. 


595 


Philipp],  A. ,  kleine  Bemerkungen  zu 
Griech.  Rednern  I,  180.  —  Hermo- 
kopeden.  1, 183.  —  Ueber  einige  Reden 
des  Isaios  und  Dimosthenes.  I,  181. 

Philippi,  F. ,  zur  Rekonstruktion  der 
Weltkarte  des  Agiippa.  III,  566. 

Piecolomini ,  E  ,  sopra  alcuni  luoghi 
delle  Nubi  di  Aristofane.  I,  156.  — 
Osservazioni  sopra  alcuni  luoghi  degli 
Uccelli  di  Aristofane.  I,  167. 

Pierron,  A. ,  histoire  de  la  litterature 
Romaine.  III,  251 

Planer,  H.,  Cäsars  Antesignanen.  III,  82. 

Pleyte,  W. ,  nederlandsche  Oudheden. 
III,  116. 

Plüss,  Th.,  zur  Erklärung  der  Aeneis. 
II,  156. 

Pluygers,    G.    G. ,    WTzoßvrjfioveößara. 

II,  213.  Zu  Cic.  Brut.  II,  215.  — 
Zu  Cic.  in  Qu.  Caecilium  divinatio.  II, 
231.  —  Zu  Cic.  pro  A.  Calcina.  II, 
238.  —  Zu  Cic.  pro  A.  Cluentio.  II, 
240.  —  Zu  Cic.  pro  M.  Fonteio.  II, 
238.  —  Zu  Cic.  de  opt.  gen.  orat.  II, 
218.  —  Zu  Cic.  de  imperio  Cn.  Pom- 
pei.  11,239.  —  Zu  Cic.  Orator.  II, 
217.  —  Zu  Cic  pro  Roscio  Amerino. 
11,227.  —  Zu  Cic.  pro  Q.  Roscio 
comoedo.  11,231.  —  Zu  Cic.  in  Ver- 
rem  actio  I.  II,  232.  —  Ad  Cic.  in 
Verrem  actio  II.  II,  233.  —  Zu  Cic. 
Verrem  V.   II,  237. 

Poggendorff,  J.  C. ,  Geschichte  der 
Physik.  III,  239. 

Pöhlig,  K ,  Beiträge  zur  Erklärung  v. 
Vergils  Aeneide.  II,  155. 

Polle,  F.,  Wörterbuch  zu  Ovids  Meta- 
morphosen  von    J.  Siebeiis.    3.  Aufl. 

III,  410. 

Polster,  L ,  zu  Cic.  Orator.  II,  216.  — 
Zu  Cic.  de  part.  or.  II,  218.  — 
Quaestiones  Statianae.  II,  186.  — 
Quaestiones  Tullianae.  II,  216.  251. 

Polzer,  A.,  die  Philosophie  im  zweiten 
Jahrhundert  nach  Christus.  1,  42. 

Posner,  M.,  quibus  auctoribus  usus  sit 
Die  Cassius.  II,  95. 

Posseidt,  V ,  Asiae  minoris  sub  Dareo 
liystaspis  filio  conditio.  III,  361. 

Pottier  et  Hauvette  -  Besnault ,  in- 
scriptions  de  Lesbos.  III,  357. 

Poyard ,  C, ,  traduction  d'Aristophane. 
I,  135. 

Pozder,  C,  Aristophanes  Ach  v.  100, 
104.   I,  134. 

Prahl,  C,  quaestiones  metricae  de  Calli- 
niacho.  I,  97. 

Prammer,  J  ,  Bemerkungen  zu  ver- 
schiedenen Ausgaben  des  Tacitus. 
III,  173. 


Prause,  O.,    de    particulae    nplv    usu 

tragico    I,  123. 
Preibisch,  P. ,    quaestiones    de   libris 

pontificiis.  III,  274.   —  Fragmenta  li- 

brorum  pontificiorum.  III,  274. 
Prietzel,  Boethius   und  seine  Stellung 

zum  Christenthum.  I,  51. 
Probst ,  E. ,    L.  Annaeus   Seneca   aus 

seineu  Schriften   I,  11. 
Prou ,    V. ,    le    chirobaliste     d'Heron 

d'Alexandrie.  III,  233 
Purmann,  H ,  Rec.  von  Woltjer's  Lu- 

cretii  philosophia.  II,   187. 
Puschmann ,     Th. ,     Alexander     von 

Tralles.  III,  209.  256. 
Quaekenbos,   J.  D  ,  illustrated  history 

of  ancient  literature.  III,  123.  253. 
Quicherat,  L.,  zu  Hör.  carm.  III,  12; 

14,  12    II,   133.  —  Hör.  Sat.  I,  4,  11. 

II,  135.  -  Hör.  Sat.  I,  6,  122.  II,  136. 

Ranke,  L.  v.,  Weltgeschichte.  III,  290. 

Kauschenstein,  R.,  Anzeige  des  Pro- 
gramms von  F.  Kirchner,  de  vicesima 
Lysiae  oratione.  I,  184. 

Rauschning,  O.,  de  latinitate  Senecae. 

1,  18. 

Reeb,  J.,  über  die  Grundlagen  des  Sitt- 
lichen nach  Cicero  u.  Ambrosius.  I,  59. 

Regell,  F.,  de  augurum  publicorum  li- 
bris. III,  275. 

Rehdantz,  C. ,  Demosthenes  philippi- 
sche Reden.  I,  193 

Reifferscheid,  A. ,  analecta  ci'itica  et 
grammatica.  III,  15.   —  Carminum  I, 

2,  34.  II,  127.    —    CoDJectanea  nova. 

III,  269.  271.  —  Recension  von  Ebert, 
Geschichte  der  Litteratur  des  Mittel- 
alters. III,  254. 

Reinhardt,  K.,  der  Philebus  des  Plato 

etc.  I,  272. 
Reinhardstoettner,  C.  v ,  die  Plauti- 

uischen   Lustspiele  in  späteren  Bear- 
beitungen. II,  21. 
Renan,  E. ,   mission  en  Phenicie.  III, 

127  if. 
Renier,  L.,  comptes  rendus  des  seances 

de  l'Academie  des  inscr.    II,  110.   — 

Recueil  de  diplomes  niilitaires.  I.  III, 

210. 
Reuss,  F.,   die  Chronologie    der  Dia- 

dochenzeit.    III,    368.    —   De    Jubae 

regis  historia  Romana.  III,  452. 
Reutzel ,    H ,   excrcitationes   in    Anti- 

phoiitis  orationes.  I,  182. 
Reville,  J. ,    le   Logos  d'apres  Philon 

d'Alexandrie.  I,  35. 
Revue  archeologique.   N.  S.    19.  annee. 

III,  105   —  N.  S.    20.  annee.  lil,  106. 
Rhode ,   E, ,    Recension    von  Maas  de 

biographis  graecis.  I,  33. 

38* 


596 


Register. 


Ribbeek,  O.,  zu  Apulejus  de  deo  So- 
cratis.  I,  45.  —  Zu  Aristophanes  Equ. 
32.  1,  161.  —  Zu  Aristophanes  Nubes 
1418.  I,  159.  -  Zu  den  Wespen  des 
Aristophanes.  I,  162.  —  Beiträge  zur 
Kritik  des  Plautinischen  Curculio.  II, 
51.  61.  —  Die  römische  Tragödie  im 
Zeitalter  der  Republik.  III,  261.  — 
Zu  den  Briefen  des  Seneca.  I,  20. 

Ribbeek,  W.,  zu  den  Fragmenten  der 
griechischen  Epiker.  I,  72.  —  Hesiodi 
scutum  199.  1,69.  —  Zn  Markellos 
Sidetes.  1,81.  —  Zu  Matron.  1,82. 

Riccardi,  P. ,  cenni  suUa  storia  della 
geodesia  in  Italia.  III,  225. 

Riccoboni,  D.,  quibus  in  rebus  Vir- 
gilius  Homerum  imitatus  singulare  in- 
genium  prodat.  II,  159. 

Richter,  E.  A.,  zu  Cic.  de  imperio  Cn. 
Pompei.  II,  239.    —   Zu  Cic.  Or.  III, 

4,  16.  II,  210. 

Richter,  G ,  Beitrag  zum  Gebrauch  d. 
Zahlworts  im  Lateinischen.  III,  423. 

Rieckher,  kleine  Beiträge.  I,  246. 

Riel,  C,  der  Thierkreis  und  das  feste 
Jahr  von  Dendera.  III,  237. 

Riese,  A.,  geographi  latini  minores. 
III ,  88.  —  Nachträge  zu  den  Geo- 
graphi latini  minores.  III,  579. 

Riess,  Fl.,  das  Geburtsjahr  Christi. 
III,  499. 

Ringe,  D.,  zum  Sprachgebrauch  des 
Caesar.  III,  414. 

Rinn,  W.,  Virgilii  opera.  II,  149. 

Ritschi,  F  ,    kleine    philol.   Schriften. 

5.  Bd.  III,  535. 

Ritter,   B.,    Philo   und    die   Halacha. 

1,37. 
Ritter,  F.,    de    Apollinarii   Laodiceni 

legibus  metricis.  I,  64. 
Ritter,  G.,  das  litterarische  Leben  im 

alten  Rom.  III,  282. 
Robert,  C,   Eratosthenis  catasterismo- 

rum  reliquiae.  111,238.  —  ZuPausanias. 

III,  574. 
Roehas-Aiglun,  A.  de,  et  Gh.  Graux, 

Philon  de  Byzance,  fortifications.  III, 

233 
Rodet,  L.,  l'algebre  d'Alkhärezmi.  III, 

218. 
Röhl,  H. ,    Jahresbericht  über  Lysias. 

1878.  1879.    I,  186. 
Rogers,  Aristophanes'  Wasps,  rewolt  of 

women,  Lysistrata.  I,  114. 
Rohde,  E.,  die  Chronologie  des  Zeno 

von  Kition.   1,9.     —     yiyovB  in  den 

Biographien  des  Suidas.  I,  5. 
Rohdewald,    W, ,    über    die    psoudo- 

demosthenische    Rede    gegen    Theo- 

krines.  I,  203. 


Rohdich,  R.,  de  Maximo  Tyrio  theo- 
logo.  I,  44. 

Rollet,  J.,  des  caracteres  de  la  bles- 
sure  regue  par  Alexandre  le  Grand 
dans   le   combat  contra  les   Malliens. 

II,  97. 

Romer,  Fl.,   archaeol.  közle  menyck. 

III,  166.  179.  —  Acta  nova  musei  natio- 
nalis  Hungarici.  I.  III,  179. 

Rosenberg,  E.,  zur  Kritik  v.  Aescliines' 
Ctesiphontea.  I,  206.  —  Zu  Lykurgos. 

I,  208. 

Rossberg,  K.,  zu  Apollinaris  Sidonius. 

II ,  205.  —  De  Dracontio  et  Orestis 
tragoediae  auctore.  II,  200.  —  Kriti- 
sche Nachlese  zu  Dracontius.  II,  201. 

Rossi,  G ,  groma  e  squadro.  III,  225. 

Rothlauf,  B.,  die  Mathematik  zu  Pia- 
tons Zeiten.  III,  220. 

Roubet,  Untersuchungen  über  die  alte 
Geographie  von  Nevers   III,  107. 

Roziere ,  de ,  sur  le  gouvernement  de 
Theodoric.  IH,  46. 

Rubner,  H.,  Rec.  von  Hörners  CoUa- 
tiou  des  Cod.  Erl.  mutilus  zum  Orator. 

II,  217.  —  Rec.  von  Piderit  -  Adler, 
Cic.  de  or.  11,211. 

Rudert,  H. ,  de  iure  municipum  Ro- 
manorum Campanis  dato.  III,  76. 

Rühl,  F.,  das  rhythmische  Gesetz  des 
Demostheues.  I,  192.  —  Vermischte 
Bemerkungen  (12.  zu  Lysias),   I,  186. 

—  Die  Verbreitung  des  Justinus  im 
Mittelalter.  II,  106.  —  Nachträgliches 
zu  Justinus.  II,  106.  —  Die  Textes- 
quellen des  Justinus.  II,  106. 

Rvielle,  Gh.,  Calendarium,  IlapdmjYßa- 

Calandrier.  III,  242. 
Rüstow,    F.    W.,      der     Cäsarismus. 

III,  22. 

Rüge,  M. ,  de  ablativi  in  veteribus 
unguis  Italicis  forma  et  usu  locali. 
III,  14. 

Rzach,  A.,  grammatische  Studien  zu 
ApoUonios  Rhodios.  1 ,  76.  —  Kriti- 
sche Beiträge  zu  Musaios.  1 ,  88.  — 
Recension  von  F.  Devantier,  das  Di- 
gamma  bei  Hesiod.  I,  68.  —  Recension 
von  Hesiodus  ed.  Flach  u  Hesiodus 
ex  rec.  Goettling  ed.  Flach.  3.   I,  67. 

—  Recension  von  J.  Plilberg,  trochäi- 
sche Wortformen.  I,  91.  —  Recension 
von  E  Kausch,  quatenus  Hesiodi  elo- 
cutio  ab  Homero  pendeat.  I,  69.  — 
Rec.  von  A.  Scheindler,  quaestiones 
Nonnianae  I.   I,  83. 

Sacken,  Schleuderbleie  aus  Arba.   III, 

177. 
Sadee,  L. ,  de  Dionysii  Halicarnassen- 

sis  scriptis  rhetoricis.  I,  211. 


Verzeichniss  der  besprochenen  Schriften. 


597 


Sadowski,  J.  N.,  die  Handelsstrassen 
der  Griechen  und  Römer  an  die  Ge- 
stade des  Baltischen  Meeres.  III,  100. 

Eaxzkkapöizotj koq,  E.  K.,  (rrjßeiuxnq 
sie,   OuEpyiliou  AivsidSa  IX.  II,  158. 

Sallet,  A.  V.,  die  Nachfolger  Alexan- 
ders des  Grossen  in  Baktrien.  III,  362. 

Sande  Bakhuzzen,  "W  H,  van  de,  de 
parodia  in  comoediis  Aristophanis.  I, 
131. 

Sander,  M  ,  zu  dem  Rhetor  Annaeus 
Seneca.  II,  138.  —  Der  Sprachge- 
brauch des  Rhetors  Annaeus  Seneca. 
II,  140.  III,  417. 

Sandep,  J.  E.,  private  orations  of  De- 
mosthenes.  1,  199. 

Sayce,  A.  H.,  Recension  von  Flinders 
Petric's  metrology.  III,  241. 

Schäfer,  A.,  über  den  Bau  der  Mauern 
Athen's  durch  Themistokles.  III,  318. 

Schäfer,  F.,  quid  Graeci  de  origine 
philosophiae  existimaverint.  I,  64. 

Schäfer,  H.,  de  nonuullarum  particu- 
larum  apud  Autiphontem  usu.  I,  181. 

Schaper,  C,  Vergils  Gedichte  erklärt 
V.  Th.  Ladewig.  II,  145. 

Scheibmaier ,  J. ,  de  sententiis  quas 
dicunt  Caecilii  Balbi.  III,  288  e. 

Scheindler,  A. ,  zur  Paraphrase  des 
Evangeliums  des  heil.  Johannes  von 
Nonnos  I.  I,  84.  —  Quaestiones  Non- 
nianae.  p.  1. 1,  82.  p.  II.  I,  83.  —  Re- 
cension von  J.  Hilberg,  das  Prinzip 
der  Silbenwägung    I,  108. 

Sehenkl,  K.,  zu  Aristophanes  Fröschen 
147 ff.   1,  169.   —  Zu  Cic.   pro  Sestio 

10,  24.  II,  251.  —  Zum  Epitaphios  des 
Hypereides.  I,  209. 

Schepe,  K.,  de  transitionis  formuHs  qu. 

oratores  Attici  utuntur.  I,  179. 
Schepss,  Gr.,  Antonius  Panormita,  der 

Verfasser  von  Plautus-Kommentarien. 

11,2. 
Schiebe,  Th.,  de  fontibus  librorum  Cice- 

ronis  de  divinatiouo.  I,  11. 
Schinek,  Ae.,  quaestiones  Aristopha- 

neae    I,  153. 
Schinek,   E. ,    Aristophanes'  Frösche, 

Vögel  deutsch.    I.  133. 
Schlegel,   uranographie   chinoise.     III, 

237. 
Schlemmer,  C,  der  Kaiser  Decins   III, 

33. 
Schliemann,  H.,  Mykonä.  111,301. 
Schmid,  G.,  zur  Frage  über  das  Zeit- 
alter (Ics  Curtius  Rufus.  11,  96. 
Schmidt,  A.,  das  perikleischc  Zeitalter 

11.  111,319. 

Schmidt,  B.,  zu  Lykurgus  !^  13.  I,  208. 
—  satura  critica.  1,  146.207. 


Schmidt,  J.,  die  Evocati.    III,  83.  — 

De  seviris  Augustalibus.  III,  170. 
Schmidt,  M. ,  miscellanea  philologica, 

I,  119.  —  Zu  den  Scriptores  historiae 
Augustae.  II,  128. 

Schmidt,  O.,  zu  Cic  Philippica.  II,  259. 
Schmidt,  R  ,  zur  Apocolocyntosis.  I,  20. 
Schmitz,  L.,  Aeneidos  hbri  priores  VI. 

II,  152.  —  History  of  latin  literature. 

III,  250 

Schnee,  R. ,  Beiträge  zur  Kritik  der 
Aristophanesscholien.  I,  112. 

Schneider ,  G. ,  das  Platonische  in 
Cicero's  Cato.  I,  234. 

Schneider,  G  J.,  de  Diodori  fontibus. 
III,  378. 

Schneider,  J.,  Aliso.  III.  III,  116.  — 
Neue  Beiträge  zur  alten  Geschichte 
und  Geographie  der  Rheinlande.  XII. 
III,  114.  —  Die  Hügelwarte  am  Ickter- 
hof.  III,  115.  —  Die  römischen  Mili- 
tärstrassen des  linken  Rheinufers.  III, 
111.  —  Römische  Heerwege  zwischen 
Yssel  und  Ruhr  III,  1 15.  ^  Die  Warte 
am  Schwienumshof.  III,  115. 

Schneider,  O. ,  emeudationes  Aristo- 
phaneae.  I,  135.  —  Zu  Cic.  8.  philipp. 
Rede.  II,  261. 

Scholl,  F.,  die  Interpolation  der  Cice- 
ronischen Caeliana.  II,  253.  —  Litte- 
rarisches zu  Plautus  und  Terontius. 
III,  268.  —  De  Pandora  Hesiodi.  I, 
92.  —  Q.  Remnicus  Palaemon.  111,281. 
—  Varro  und  die  römischen  Didas- 
kalien.  111,278. 

Schoemann,  Apollonius  von  Perga.  III, 
229. 

Schrader,  H.,  Kleon  und  Aristophanes' 
Babylonier.  I,  154. 

Schröder ,  L.  A.  P  ,  Bentley's  Emen- 
dationen  zum  Plautus  II,  16.  26.  27. 
45.  49.  68.  79.  81.  83    84.  85.  86.  87. 

Schubart,  J.  H  Ch  ,  über  zwei  Stellen 
des  Pausanias.  III,  574. 

Sehürer,  E  ,  Julius  Afrioauus  als  Quelle 
der  pseudojustinischen  Cohoitatio  ad 
Graecos.  I,  53.  —  Die  Gemeindever- 
fassung  der  Juden  in  Rom  in  der 
Kaiserzeit.  II,  502.  —  Recension  von 
B.  Badt,  Ursprung  der  sibylliuischen 
Orakel.  I,  78.  —  Recension  von  Lu- 
cius, die  Therapeuten    I,  39. 

Schüssler,  O  ,  de  praepositionum  ab, 
ad,  ex  apml  Cic.  usu.  III,  416. 

Schultess,  F.,  Recension  von  Klammer, 
animadversiones  Aiinaeauae.  1,  20  — 
Ad  Senecae  libros  de  dementia.  I,  IG. 

Schnitze,  V.,  kulturgeschichtliche  Bil- 
der aus  dem  christlichen  Alterthum, 
lll,  503. 


598 


Register. 


Schulze,  E.,  Mykenai.  III,  303. 
Schulze,   E.  R. ,   prolegomena  in   De- 

mosthenis   q.    f.    orationem    adversus 

Apaturium.  I,  200. 
Sehunck,  W. ,  de   tcholiorum  in  De- 

mostht'uis  orationes  fontibus.  I,  195. 
Schupf  er,  F.,   storia  della  letteratura 

latiua  di  H.  Bender.  III,  249. 
Schuster,  P.,  über  die  erhaltenen  Por- 

traits    der   griechischen  Philosophen. 

I,  5. 

Schwabe,  C,  Aristophanes  und  Aristo- 
teles als  Kritiker  des  Euripides    I,  120. 

Schwebsch,  H  ,  de  oratione  quae  con- 
tra Lcocharem  a  Demosthene  scripta 
fertur.  I,  202. 

Schwedei",  E  ,  Beiträge  zur  Kritik  der 
Chorographie  des  Augustus.  2.  Thl. 
III,  91.  —  Die  Konkordanz  der  Choro- 
grapbieu  des  Pomponius  Mela  und 
des  Plinius.  III,  92.  572. 

Schweitzer,  M. ,  de  decretis  in  De- 
mosthenis  de  Corona  traditis.  I,  196. 

Schwenke,  P. ,  über  Cicero's  Quellen 
in  den  Büchern  de  natura  Deorum. 
1,11. 

Seemann,  E  ,  quaestiones  grammaticae 
et  criticae  in  Pausaniam.  III,  575. 

Sellar,  W.  Y,  tbe  Roman  poets  of 
the  August ean  age.  III,  270. 

Setti,  C,  la  critica  letteraria  in  Aiisto- 
fane.  I,  134. 

Seyffert,  O.,  Geschichte  der  römischen 
Liiteratur  von  E.  Munk.  2.  Auflage. 
III,  248. 

Sidgwick,  Aristophanes'  Clouds,  Achar- 
nians,  Frogs.  I,  114. 

Siedler,  H. ,  de  L.  A  Senecae  philo- 
sophia  morali.  I,  12. 

Sieglin,  W. ,  die  Chronologie  der  Be- 
lagerung von  Sagunt.  III,  16. 

Simpson,  F.  P, ,  Vergib  trojamentum 

II,  157. 

Sissa,  L ,  una  visita  a  Sustinente.  III, 

102. 
Sitzler,  J.,  zur  griechischen  Anthologie. 

I,  196. 
Sommer,  E. ,  et  A.  Desportes,  Vir- 

gile.  II,  145. 
Sommerbrodt,  J,  Scaenica.   III,  631 

—  Tnoxpirrjq,  I,  120. 
Sonnenschein,  A ,  Plauti  Captivi.   II, 

16.  26.  27.  45.  47.  49.  68.  79.  81.  83. 

84.  85.  86.  87. 
Soupiaq,  F.,  töl  xazä  Mtß^piddr-^v.  III, 

18. 
Speck,  B.,  de  Aristophanis  dialccto.  I. 

I,  121. 

Sprenger,  R.,   zu  Velleius  Paterculus. 

II,  111. 


Springer,  A.,  Recension  von  Ebert's 
Geschichte  der  Litteratur  des  Mittel- 
alters. III,  254. 

Stachelscheid,    Bentley's    Vergiliana. 

II,  158. 

Stählin,  A  ,  Justin  der  Märtyrer  und 
sein  neuester  Beurtheiler.  I,  53. 

Steinwender,  Th. ,  über  das  numeri- 
sche Verhältniss  zwischen  cives  und 
socii  im  römischen  Heere.  III,  81. 

Stengel ,  P. ,  ad  res  sacras  cognoscen- 
das  cuiusnam  momenti  sint  scholia 
Aristophanea.  I,  116 

Steup,  J.,  Herodot  IX,  106  und  Thuky- 
dides.  III,  316. 

Stiller,  O.,  de  Castoris  libris  Chronicis. 

III,  S88. 

Stinner,  A.,  de  Cic.  in  epistulis  ser- 
mone.  III,  415. 

Storr,  Gormanicus.  III,  457. 

Stutzer,  E ,  drei  epitomierte  Reden  des 
Lysias    I,  184. 

Susemihl ,    F. ,    kleine    Beiträge    zu 
griechischen    Litteraturgeschichte.    I, 
181. 

Tannery,  P.,  Hippocrate  de  Chio.  III, 
227.  —  Sur  les  Solutions  du  probleme 
de  Delos.  III,  226. 

Tardieu,  A. ,  geographie  de  Strabon. 
T.  III.  III,  566. 

Teuffei,  W.  S. ,  Geschichte  der  römi- 
schen Litteratur.  3.  A.  III,  243.  —  Re- 
cension von  Ebert's  Geschichte  der 
Litteratur  des  Mittelalters.  III,  254. 

Thalheim,  Th.,  zu  Lykurgos.     I,  208. 

—  Zu  Lysias.  I,  186. 
Thielmann,  Fr  ,  stilistische  Bemerkun- 
gen  zu   den   Jugendwerken  Cicero's. 

II ,  14.  —  Recension   von  G.   Land- 
graf's  de  figuris  etymologicis.   II,  89. 

—  De  sermonis  proprietatibus  apud 
Cornificium.  II,  14.  III,  413. 

Thilo,  Ch.  A.,  Geschichte  der  griechi- 
schen Philosophie.  I,  1. 

Thimus,  A.  v. ,  die  harmonikale  Sym- 
bolik des  Alterthums.  III,  238. 

Thomas.  Aem. ,  schedae  criticae  in 
Öenecam  rhetorem.  II,  136.  —  Essai 
sur  Servius  et  son  commentaire  de 
Virgile   II,  167. 

Thomas,  P.,  histoire  romaine.  III,  6. 

Thouret,  G.,  über  den  gallischen  Brand. 

III,  454. 

Thümer,  über  den  Piatonismus  in  den 
Schriften  des  Justinus  Martyr.   I,  53. 

Tiedke,  K.,  de  lege  quam  in  versibus 
observavit  Nonnus.  I,  102.  —  Non- 
niana.  I,  85.  86.  —  Quaestionum 
Nonnianarum  spec.  II.  I,  84.  85.  — 
Quaestiuncula  Nonniana.  I,  102. 


Verzeichniss  der  besprochenen  Schriften. 


599 


Tocilescu,  Inschriften  aus  Rumänien 

III.  löOff. 
Tonder,  A.  J ,  die  Unterwelt  nach  C. 

Valerius  Flaccus.  II,  181 
Torma,  K. ,  neue  Inschriften  aus  Da- 

cien.  III,  154  ff. 
Tournier,E.,  parodie  chez  Aristophane. 

I,  131. 

Trentepohl,  V.,  observationes  in  Aeschi- 
nis  usum  dicendi.  I,  205. 

Treuber,  O.,  Kritisch-Exi^getisches  zu 
Yergil's  Aeneis    II,  156. 

Tu-d^.Sog,  7  '/f.,  5^  iizl  dwpodoxia 
xazadiw^ii  toö  Jrjfxo(T'9i>oug.  1,  193. 

Uckermann,  V.,  de  Aristophanis  co- 
mici  vocabulorum  formatione.   I,  122. 

Ueberweg,F.,  Grundriss  der  Greschichte 
der  Philosophie.  I,  1. 

Ulrich,  Fr.,  de  verborum  composito- 
rum  apud  Plautum  structura.  II,  8. 
111,419. 

Unger,  G.  F.,  die  attischen  Archonten. 
III,  368.  —  Die  Jahresabstände  bei 
Polybios.  III,  12.  —  Die  Jahresepoche 
des  Diodoros.  111,369.  -  Die  römischen 
Gründungsdata.  III,  451.  —  Die  rö- 
mische Stadtaera.  III,  10.  —  Das 
Strategenjahr  der  Achaier.  III,  370. 

Unger,  R ,  zu  Claudianus  9.  II,  128.  — 
Zu  den  Scriptores  historiae  Augustae. 

II,  128 

Usener,  H  ,   chronologische  Beiträge. 

III,  366.  —  De  Dionysii  Halicarnassen- 
sis  libris  manuscriptis.  I,  211.  —  Anec- 
doton  Holderi.  1,51.59.  III,  288b. 

Ussing,  J  L. ,  kritiske  bemärkninger 
til  Plautus.  II.  43.  46.  47.  —  Plauti 
comoediae  III,  2   II  69.  73. 

Vahlen,  J.,  de  Ennio  nonnulla   II,  143. 

—  Zu  Plautus'  Bacchides.  II,  46.  — 
Prooemium  zu  dem  Ind.  lect.  Berol. 
1880  II,  15.  77.  81.  86.  89.  —  Zu 
Seneca  de  brevitate  vitae.  I,  20.  — 
Varia.    De  Ennio.  II,  143. 

Valeton,  J.  M.  J. ,  de  Romeinsche 
Historiographie.  III,  6  276.  —  De 
Polybii  fontibuset  auctoritate.  III, 
372. 

Vapereau,  G.,  dictionnaire  des  littera- 
tures    III,  252. 

Va39i3,  Sp  ,  Conjekturon  zu  Brutus.  II, 
215.  —  Quaestiones  Ciceronianae.  II, 
210.  243. 

Vaux,  W.  S.  W.,  greek  cities  and  Is- 
lands in  Asia  Minor.  III,  361. 

Veith,  K.  V.,  Cäsars  Rhr^inübergänge 
55  u.  53.  III,  474.  —  Die  Ariovister- 
schlacht  im  Jahre  58  v.  Chr.  III,  473. 

—  Cäsars  Schlucht  gegen  die  üsipeter 


und  Tancterer  55.  III,  477.  —  Die 
Kämpfe  des  Labienus  mit  den  Treve- 
reru.  III,  19.  HO.  —  Die  Kämpfe  der 
Römer  und  Germanen  bei  Limburg. 
III,  110 

Velaen,  A  v.,  Aristophane's  Thesmo- 
phoriazusae.  I,  118.  —  Mittheilungen 
aus  einer  Tzctzes  -  Handschrift  vom 
Plutus.  I.  113. 

VerniöUes,  J ,  histoire  abregee  de  la 
litterature  latine    III,  251. 

Vida.  A.,  die  Vögel  des  Aristophanes. 

I,  134. 

Veress,  J. ,    Vergil    Aeneise   magyar. 

II,  144. 

Villemain,  J ,  une  epigramme  de  Ver- 

gile.  11,  171. 
Viravsky.  A.,  kterak  Vergilius  v  Aeneide 

näpodobil   Apollonia   Rhodskeho.    II, 

160. 
Virek,  H.,  die  Quellen  des  Livius  und 

Dionysios  für  die  älteste  Geschichte 

der  römischen  Republik.  III,  12. 
Vitelli,  G  ,   ad  Aeschinis  Ctesiph.  88. 

I,  207. 
Vitringa,  A.  J.,   annotationes  criticae 

in  Plotini  enneadum  partem  priorem. 

1,47. 
Vogel,  P.  J.,  in  Dinarchum  curae  gram- 

maticae  rhetoricae  criticae.  I,  209. 
Vogel,  Th.,  Q.  Curtius  Rufus  I.  II,  90. 
Vogt,  E.,   kritische  Bemerkungen  zur 

Geschichte  des  Gildonischen  Krieges. 

III,  522. 

Voigt,  M  ,  über  die  Clientel  und  Liber- 

tinität.  III,  65.  —  Ueber  die  leges  re- 

giae    III,  274. 
Vollertsen,  G.,  quaestiones  Catonianae. 

III,  468. 
Wachendorf,  H.,   conjectanea  in  ora- 
leres Atticos.  I,  178   —  De  Demosthe- 

nis  Midiana.  I,  197. 
Waehholtz,  A  ,   de  litis  instrumentis 

in  Demosthenis  q.  f.  oratione  in  Ma- 

cartatum.  I,  201. 
Waddington,  Gh.,  Pyrrhon  et  le  Pyr- 

rhonisme.  I,  34. 
Wadstein,  E. ,   über  den  Einfluss  des 

Stoicismus  auf  die  älteste  christliche 

Lehrbildung    I,  23 
Wäschke,    H.,    das   Rechenbuch    des 

Maximus  Planudes.  III,  232. 
Wagner,  E. ,    de    Martiale    poetarum 

Augusteae  aetatis  imitatore.  II,  171. 
Wagner,  W. ,  history  of  Roman  Lite- 

raturo  by  W.  S.  Teuffei.  III,  244. 
Weber,  E.  O ,  quibus  de  causis  Cicero 

post  libros  de  oratore   Brutum   scri- 

pserit.  II,  217. 


600 


Register. 


Weeklein,  N.,  Studien  zu  Aristoph. 
Fröschen.  1,  169. 

"Wegehaupt,  W.,  P.  Cornelius  Doia- 
bella.  III,  480. 

Weidner,  A. ,  Aeschines'  Rede  gegen 
Ktesipton  I,  204.  —  Antwort  auf 
K.  K.'s  Blumenlese:  I,  204.  —  Anzeitie 
von  K.  Fuhr  animadversiones  in  oi'a- 
tores  Atticos.  I,  179.  —  Anzeige  von 
E.  Rosenberg,  zur  Kritik  der  Rede 
des  Lykurk  gegen  Laokrates.    I,  207. 

—  Die  Staatsreden  des  Demostheues. 
I,  194. 

Weil,  H.,  Denys  d'Halicarnasse  premiere 
lettre  ä  Amee.  I,  210.  —  fitudes  sur 
Demosthene.  I.  190. 

Weissenborn,  HL.,  zur  Geschichte  der 
Mathematik    III,  224.  233. 

Wellmann,  E.,  die  Philosophie  des 
Stoikers  Zenon.  I,  10 

Wetzell,  C,  Beiträge  zu  d.  Gebrauch 
einiger  Partikeln  bei  Antiphon.  I,  181. 

Weyland ,  P.,  über  das  Epirrhema  in 
den  Wolken  des  Aristophanes.  I,  157. 

White,  J.  T.,  Aeneides  book  X.  II,  153. 

Wiehmann  ,  J. ,  Diouysii  Halicarnas- 
sensis  de  Thucydide  judicia.  I,  213. 

Wiedemann.  A.,  Geschichte  Aegyptens. 
III,  363.  —  Die  griech.  Inschriften  von 
Abu-Simbel.  III,  365. 

Wilamowitz-Möllendorff,  U.  v.,  Zu 
Arist.  Aves  700.  I,  167.  -  Zu  Novati's 
index  Aristophanis.  I,  115.  —  Ad 
Aristoph,  Pac.  955.  I,  165.  —  Zu 
Cobet'  fr  com.  1876.  I,  173.  —  Com- 
mentariolum  grammaticum.  1, 122.  198. 

—  Aus  Kydathen.   111,340.    —    Pa- 
rerga.  I,  155.  161.  172. 

Wilkins,   S.,    Cicero  de   Oratore.  II, 

212. 
Wilmanns,  G  ,  exempla  inscriptionum 

latinarum.   III,  119.   —   De  praefectis 

castrorum.  III,  125. 
Winckler,  H. ,    der    Stoicismus    eine 

Wurzel  des  Christenthums.  I,  22. 
Windhaus,    G  ,    varietas   lectionis   ad 

Senecae   epistulas  e    codice  Bamber- 

gensi    I,  16. 
Winter,  J.,  die  metrische  Reconstruc- 

tion  der  plautinischen  Cantica.  II,  9. 

—  Reconstr.  d.  Cantica.  II,  15.  —  Zu 
Plautus.  III,  48.  80.  81.  86. 

Wlrz,  H. ,  der  Perduellionsprocess  des 

C.  Rabirius   II,  241. 
Wissowa,  G.,  de  Macrobii  Saturnalio- 

rum  fontibus.  III,  286. 
Witten,  F.,  qua  Aristophanes  diverbia 

composuerit.   I,  118.    —     De  Nubium 

fabula  ab  Aristophane  retractata.    I, 

157. 


Wittstoek,  A. ,  Marcus  Aurelius  An- 
toninus  Selbstbetrachtungen.  Neue 
Uebersetzung.  I,  22. 

Wölfflin,  E. ,  über  die  Latinität  des 
Afrikaners  Cassius  Felix  III,  418.  — 
Lateinische  und  romanische  Compara- 
tion.  in,  421.  —  Senecae  monita.  I, 
17.  —  Die  Vergil-Oden  des  Horatius. 

II,  169. 

Wolf,  St,   Hypatia,  die  Philosophin  v. 

Aiexandria.  I,  48. 
Wolffgramm,  F.,    Neros  Politik   dem 

Auslande  gegenüber.  III,  495. 
Woltjer,  J.,   Lucretii  philosophia  cum 

fontibus  comparata.  1,  30. 
Wood,  J.  T.,    discoveries  at  Ephesus. 

III,  137  ff. 

Wormstall ,  die  Wohnsitze  der  Mar- 
sen, Ansibarier  und  Chattuarier.  III, 
489. 

Wrampelmeyer ,  H. ,  Codex  Wolfen - 
buttlensis  N  205  (zu  Cicero).  II,  226 
240.  246.  257.  258. 

Wrobel,  J. ,  über  eine  neue  Hesiod- 
handschrift.  I,  93.  —  Piatonis  Timaeus 
interprete  Chalcidio.  I,  48. 

Wüstenfeld,  J. ,  die  Uebersetzungen 
arabischer  Werke  in  das  Lateinische. 
III,  222. 

Wunder,  H ,  L.  A.  Seneca  quid  de  dis 
senserit.  I,  12. 

Zachariae  v.  Lingenthal,  die  von 
Kaiser  Anastasius  für  die  Libya  Pen- 
tapolis  erlassenen  Formae.  III,  45. 

Zacher,  K.,  über  Gemälde  als  Tempel- 
schmuck. II,  166. 

Zahn,  Th.,  Sklaverei  und  Christenthum 
in  der  alten  Welt.  III,  52. 

Zechmeister,  J.,  kritische  Beiträge  zu 
Paulinus  von  Nola.  II,  196.  —  Re- 
cension  von  A.  Rzach,  grammatische 
Studien  zu  Apollonios  Rhodios.  I,  76. 

Zeitler,  A. ,  zu  Spartianus'  Vita  Ha- 
driani.  II,  124. 

Zeller,  E.,  Alexander  und  Peregrinus. 
I,  40  —  Beiträge  zur  Kenntniss  des 
Stoikers  Panaetius.  I,  10.  —  Die  Philo- 
sophie der  Griechen.  I,  3.  31.  —  Der 
pseudo-philonische  Bericht  über  Theo- 
phrast  I,  9.  39.  —  Recension  von  J. 
M.  Cotterill ,  Peregrinus  Proteus.  I, 
43.  —  Recension  von  Diels'  Doxo- 
graphi.  1,5.  —  Der  Streit  Theo- 
phrasts  gegen  Zeno.  I,  9. 

Zeuthen,  H.  G.,  Brahmagupta's  Trapez. 
III,  225. 

Zevort,  E.,  de  gallicanis  Imperatoribus. 
III,  510. 

Ziegler,  A.,  die  Regierung  des  Kaisers 
Claudius  I.  III,  491. 


Griechische  Autoren. 


601 


Ziegler,  H.  R  ,  de  vita  et  scriptis  Cleo- 

medis.  III,  239. 
Zielinski,  Th.,   die  letzten  Jahre  des 

zweiten  panischen  Krieges.  III,  465. 
Zimmermann,  Beiträge  z.  lateinischen 

Grammatik.  II,  5.    —    Gebrauch  der 

Conjunctionen.  II,  18. 
Zingerle ,   B. ,    de    carminibus   latinis 

saeculi  XV  et  XVI.  II,  207.    —    Re- 

cension  von  Bender's  römischer  Litte- 

raturgeschichte.  III,  249. 
Zintz,  F.,  die  römische  Kolonie  Sarmi- 

zagetusa.  III,  497. 


Zippel,  G.,  die  römische  Herrschaft  in 
Illyrien.  III,  169.  179.  198.  204. 

Zucker,  A. ,  quae  ratio  inter  vitas 
Lysiae  intercedat.  I,  183. 

Zuckermann,  B. ,  das  Mathematische 
im  Talmud.  III,  221. 

Zurborg,  H.,  kritische  Bemerkungen  zu 
Demosthenes.  I,  192. 

Zycha,  J.,  Rec.  von  Ogörek,  wann  hat 
Cicero  die  Catilinarischen  Reden  ge- 
halten? 11,243. 


IL   Register  der  behandelten  Stellen. 

a.    Griechische  Autoren. 
(Die  nicht  bezeichneten  Stellen  gehören  zur  ersten  Abtheilung.) 


Achilles  Tatius,  S.  43. 

Aenesidemus,  S.  34. 

Aeschines,  S.  204  ff.  I,  33.  S.  180,  2,  119. 

S.  178, 3,  154.  S.  180,  3,  182,  202.  S.  178. 
Aeschylus,  III,  S.  293.    —  Agam.  278. 

S.  148.—  Sept.  1068.  S.  143.  -Vita 

Aeschyli  27.  S,  152. 
Aetius,  S.  4,  5. 
Agatharchides,  III,  S.  379. 
Albinus,  S.  43. 
AIcinous,  III,  S.  44. 
Alcmaeon,  III,  S.  234. 
Alexander  Aphrodisiensis,  III,  S.  222. 
Alexis,  S.  173. 
Amphicrates,  III,  S.  334. 
Anagnostes,  III,  S.  231. 
Anaxagoras,  III,  S.  234,  236. 
Anaxandridas,  S.  173, 176. 
Anaxilus,  S.  174. 
Anaximander,  III,  S.  234,  235. 
Anaximenes,  III,  S.  234.  235. 
Andocides,  S.  183  1,  43.   S.  177  1,  57. 

ö.  179  3,  5.  S.  180  4,  8.  S.  177. 
Anthologia,  S.  196.  —  Anth.  Palat.  XI, 

275.  S.  61. 
Antimachus,  fr.  27,  S.  72.  fr.  47,  S.  70. 
Antipater  Typ.  S.  6. 
Antiphanes  Lykon.  S.  173,  175,  176. 
Antiphon,  S.  181  ff.,   1,6.  S.  198  1,  20. 

S.  179  1,  29.  S.  123,  178. 
Antisthenes,  S.  3. 
Antoninus,  8.  2.  21,42. 
Apoiiinarius  Laodicenus,    S.  <i4,  891. 

lO."). 
Apollodorus,  S.  5   9. 
Apollodorus  Ephillus,  S.  7. 

J.ihrcsbcrichl  für  Altcrlhumswissenschaft  XXIll. 


Apollonius  Dyscolus,  S.  71. 
Apollonius  Perg.,  III,  S.  229. 
Apollonius  Rhodius,  S.  76,  98.  S.  61.  II, 

S.  160.  B.  1232.  1233.  1239.   1,  S.  97. 

J  576.  S.  91. 
Apollonius  Tyan  ,  S.  6.  35. 
Apollonius  Tyr,  S.  9. 
Apollophanes,  S.  174. 
Appianus,  III,  S.  5.  15.  16.  479.  76,  15. 

III,  S.  464. 
Aratus,  III,  S.  373.  599.  S.  91. 
Archelaus,  III,  S.  234.  236. 
Archimedes,  III,  S.  227.  221.  222. 
Archytas,  III,  S.  226. 
Aristarchus,  S.  109. 
Aristeas,   de  legis  div.  transl.   G.  5. 

III,  8.  365. 
Aristides,  S.  42. 
Ariston,  III,  S.  384. 
Aristocrates,  III,  S.  383. 
Aristophanes,  S.   111  ff.    —    Aeharn. 

S.  141  tf.  412  S.    1133  S.    S.  148.     - 

Aves  S.  166  ff.  III,   S.  342.    1188  S. 

S.  148.    —    Equites   S.  160  ff.   156. 

S.  174.  713  S.  S.  148.  —  Lysistr.  983. 

S.  174.   —   Nubes  8.1551".    -  Fax 

S.  165.  —  Ranae  S.  169  f.  335.  S.  174. 

—  Thesmoph.  8. 170  f.  80.  308.  8. 174. 

—  Vespae  8.  I(i2  f. 
Aristophanes  Gramm.  8.  172.  173. 
Aristoteles,  111,  8.  240.  293.  384.  —  Ana- 

lyt.,  III,  S.  222.  -  Animal.  liist.,  III, 
8.222.  IX,  36.  III,  8  353.  —  de  Coelo 

II,  12.  III,  S  238.  —  EthicaNicom. 

III,  8.  222.  —  Hermen.  S.  50.  —  Ma- 
gic. 8.  32.   —   Poet.  III,  S.  222.     - 

(i88o.  III.)  38a 


602 


Register  der  behandelten  Stellen. 


Polit.  IV,  3.  4.  III,  S.  358.  —  Polit. 

Orchom.   S.  91.  —  Problem.  II,  3. 
II,  S.  159.    -    de  Regim.  reg.  III, 

S.  222     —    Rhetor.  III,  S.  222.    — 

Topica  II,  S  219.  VIII,  If.  II,  S.  182. 

de  Xenoph.  S.  5. 
Aristoxenus,  S.  32. 
Arius,  S.  5.  44. 
Arrianus  Anabas.,  I,  29,  3.  II,  S.  96.  III, 

1,  1.  II,  S.  97.  III,  24,  1.  II,  S.  102. 
Athenaeus,  S.  267.  I,  48.  III,  S.  387.  VII, 

277  D  I,  S.  72.  X.  446  A.  S.  175.  XII,  67. 

S.  27.  XII,  523    576  I.  III,  S.  323. 
Athenion,  S.  148, 
Autholycus,  III,  S.  222, 
Bato,  S.  173. 
Boethus,  S.  7 

Callimachus,  S.  61  f.  S.  73 if.  S.  9« ff. 
Callisthenes,  II,  S.  95.  III,  S.  373. 
Carneades,  S  6. 
Castor,  III,  S.  388  f. 
Cebes,  S.  35. 
Celsus,  S.  42.  45. 
Centones  Homer,  S.  103 f. 
Christodorus,  416.  S.  84. 
Chrysippus,  S.  2.  6.  8. 
Cleanthes,  S.  7.  9.  10. 
Clemens  Alex.,  S.  24.  43  57.  —  Strom. 

VI,  264.  S.  72.  VII,  S.  173. 
Cleomedes,  III,  S  239.  met.  91.  S.  26. 
Cleostratus,  III,  S.  221. 
Clitarchus  II,  S.  94.  95.  III,  S.  354.  379. 

384. 
Clitomaohus,  S.  5. 
Coluthus  125.  S.  86. 
Comici,  S.  171ff.  S.  148. 
Cosmas  Hierosol.,  S.  104. 
Craterus,  III,  S.  384. 
Cratinus,  S.  174.  175.  dpanizidsi  S.  172. 
Ctesias  III,  S.  379. 
Cyclici  S.  106. 
Cypria,  IX,  4,  5.  S.  73.  5,  7.  S.  96.  XHI, 

1  S.  70   XX,  6.  S.  73. 
Demades,  S.  209. 
Demetrius  Phal.  S.  214. 
Democritus  II,  S  235.  236. 
Demosthenes,   S.  190  ff.   III,  S.  355.  — 

in  Aristocr.  S.  197.  —  de  Cherson. 

28.   S.  178.    —    de  Cor.  S.  196.  86. 

S.  175.  162.  S.  178.  268.  S.  175.  -  in 

Leoch.  S.  202.  36.  S.  180.  —  in  Lept. 

20.  53.  130.  S.  178.  —  de  falsa  legat. 

32.33.  S.  178.  —  in  Macart.  S.  201. 

in  Mid.  S.  197.  3.  15.  16.  182.  S.  178. 

in  Neaer.  90.  S.  180. 
Dercyllides,  S.  44. 
Dicaearchus,  111,  S.  134. 
Didymus,  S.  4. 

Dinarchus,  S.  209.  1,  66.  S.  178. 
Dio  Cassius,  111,  S.  15.  21.  485  f.  37,  26 f. 


II,  S.  241.  48.  26.  III,  S.  22.  51,  21. 

III,  S.  491.  54,  32.  III,  S.  24,  55,  24. 
III,  S.  85.  59,  18.  II,  S.  272.  64,  10,  2. 
III,  S.  497.  65,  2.  III,  S.  370.  78,  13. 
III,  S.  196. 

Dio  Chrysost.  S.  27.  XII,  25.  III,  ö.  154. 

XVIII,  12.  II,  S.  142. 
DIodorus  Siculus,  III,  S.  369.   375ff. 

381.  I,  S.  2.  II,  S.  95.  III,  S.  15.  230. 

231.  293.  383.  I.  III,  S.  379  ff.  1,44.  3. 

III,  S.  365.  I,  46.   III,  S.  364.    IV,  54. 

III,  S.  295.  V,  1-VI,  90.  III,  S.  12.  IX, 

31.  III,S.315.  XL  III,  S.  384.  XI,  37. 

III,  S.  316.  XI,  81.  III,  S.  259.   XII, 

40.  S.  165.  XIV,  11.  III,  S.  383.  XIV, 

54  f.  III,  S.  352.  63.  III,   S  295.  352. 

79.  III,  S.  352.  XVII.  III,  S.  354. 
Diogenes  Apollon.,  III,  S.  234.  236. 
Diogenes  Laertius,  S.  4,  33.  III,  48—62. 

S.  43.  VII,  48.  S.  32.  54.  S.  7.  X,  S.  31. 

3.  S.  6.  14.  S.  42. 
Dionysiiis  Halicarn.,  III,  S.  14 f.  I,  S.  2. 

antiqu.  III,  S.  450. 
Dionysius  Halicarm,  Aelius,  III,  S.  210. 

—  de  eompoa.  S.  188. 
Dionysius    Periegetes,    S.  98  ff.     III, 

S.  572.  III,  S.  379. 
Diophantus,  III,  S.  223.  232. 
Diphilus,  8  173. 
Doxographi,  S.  3 
Ecphantus,  III,  S.  234. 
Empedocies,  III,  S.  234.  236. 
Ephorus,  III,  S.  336.  373.  376.  383.  384. 
Epicharmus,  I,  S.  174.  III,  S.  234. 
Epicorum  fragmenta  III,  S.  69  f.  95  ff. 
Epictetus ,   S.  2.  42.    —    diss.  Arrian. 

III,  8,  7.  II,  S.  182 
Epicurus,  S.  25.  6. 

Epimenides  III,  S.  235.   fr.  9,  1.  S.  71. 
Epiphanius  Cypr.,  S.  4. 
Eratosthenes,  III,  S.  238.  451. 
Euclides,  III,  S.  222.  224.  225. 
Eudocia,  S.  89. 
Eudoxus,  III,  S.  93.  226. 
Eumelos,  fr.  2.  S.  95.  9,  3.  S.  71. 
Eupolis,  S.  174. 
Euripides,   III,  S.  293.    —    Alcest.  71, 

S.  148.— Androm.  977.  S.  149.  1268. 

S.  137.  —   Bacchae  1072.  8.  143.  — 

Electra  791.  S.  116.  -  Iphig.  Aul. 

814.  S.  149. 
Eusebius,  III,  S  47.  295.  313.   pr.  ev. 

XIV,  18,  11.  S.  34. 
Eutocius,  III,  S.  223. 
Favorinus,  S.  33.  126. 
Galenus,  III,  S.222  nepl  <pdoa.  1<tt.  S.  4. 

XIII,  15.  S.  41. 
Gorgias  Leont.,  S.  181.  180. 
Grammaticl,  I,  430,  15 B.   S.  115. 
Hanno,  111,  ö.  93. 


Griechische  Autoren. 


603 


Hecataeus,  S.  32.  III,  S.  364.  378. 

Heraclitus  Eph.,  III,  S.  235.  236. 

Hermagoras,  S.  210. 

Hermarchus,  S.  6. 

Hermes,  III,  8.  222. 

Hermias,  äiaaupfiöc,  S.  4. 

Hero  Alexandr.,  III,  S.  221.  224.  233. 

Herodianus,  Ael.  I,  502,  4.  S.  118. 

Herodotus,  III,  S.293.  312.  314.  363.  381. 

384.    II,  28.  30.   III,  S.  365.  86.  125. 

III,  S.  364.  161.    III,   S.  365.    V,  77. 

III,  S.  360.  VIII,  92.  III,  S.  318.  IX, 

106.  III,  iS.  316. 
Hesiodus,  S.  66ff.  91ff.  106.  —   Scut. 

24.  S.  71.  —  Theogon.  1.  S.  65.  2.  4. 

S.  71.   48.    S.  106.    147f.    S.  72.  549. 

S.  71.  -  Fragm.  24,  4.  S.  71.  38,  2. 

69,  6.  7.  S.  95.  103.  S.  70.  111.  S.  95. 

172,  1.  S.  71.  216.  S.  70. 
Hesychius,  S.  126. 
Hipparchus,  S.  6. 
Hippasus,  III,  S.  234. 
Hippocrates  v.  Chios,  III,  S.  222.  227. 
Hippolytus,  Ik^Yioq  I,  S.  4. 
Hippon,  III,  S.  234. 
Homerus,  S.  106.  109.    III.   S.  235.   — 

Ilias.  yl  17.  S.84.  45.  S.76.  97.  S.  123. 

122.  S.  86.  366.  S.  76.    B  6.  S.  76.  45. 

5.83.  404.  S.76.  415.  S.71.  1093.  S.76. 
T  13.  S.  83.  64.  S.  86.  130.  S.  76.  183. 
III,  S  563.  E  384.  II,  S.  184.  ti  115. 
S.  84.  176.  S  86.  453.  S.71.  0  5  S.  84. 
724f.  II,  S.  158.  /  558.  S.  70.  K  68  S. 
S.  130.    yl  7f    II,   S.  158.    A'  21.  27. 

5.84,  5" 62.  100.  S.  102.  77  37.  S.  102. 
267.  S.  149.  /'504.  S.123.  2:i7f.  22f. 
S.86.  282.  S.123.  324  S.  S.  131.  Y  19. 
S.  84.  ß  551.  S.  123.  725.  S.  88.  727. 
S.  123.  —  Odyssea  ß  151.  S.  137. 
r  113.  S.  123.  C  303.  S.71.  5?  312. 
S.  91.  '?  483.  S.  71.  499.  S.  92.  i  355. 
S.  175.  X  175.  S.  123.  r  114.  S.  105. 
X  378.  S.  70.  —  Fragm.  IL  mikr. 
18,  2.  S.  70.  —  Nost.  2,  9.  3,  2. 
S.  72.  8.  S.71. 

Hypatia.  S.  48. 

Hyperides,  III,  S.  355.  —  Eux.  20,  10. 

S.  178. 
Hypsicies,  S.  209    III,  S.222. 
Jambulos,  III,  S.  379. 
Idomeneus,  III,  S.  384. 
Ignatius  Antioch.,  III,  S.  47. 
Joannes  Damasc,  S.  43. 
Joannes  Gazaeus,  II,  311.  S.83. 
Jon  Chius,  111,  S.  323. 
Josephus,    Antiqu    XVII,  6,   4.    III, 

S.  499.    —    in  Apion.   III,   S.  32.  I, 

22.  I,  S  32.  26.  III,  S.  383. 
Isaeus,  S.I89.  1,  20.  21.  34.  IV,  9  S.  178. 

V,  46.  S.  179.  IX,  30.  S.  178. 


Isocrates,  S.  187ff.    —    Arehld.  144. 

S   184.    —    ad  Demon.  S.  188.    — 

Paneg.  24.  II,  S.  245. 
Juba,  III,  S.  452. 
Julianus,  S  49  f. 
Justiano  Martyr,  S.  52.  24.  43. 
Laurentius  Lydus,  III,  S.  246.     —     de 

mag.   1,  40.  S.  267. 
Leucippus,  III,  S.  235.  236. 
Libanus,  ep.  143.  S.  160. 
Longus,  III,  S.  160. 
Lucianus,   S.  40.  42.  45.   —   de  morte 

Peregr.  S.  43. 
Lyourgus,  S.  207f.  49.  S.  170. 
Lysias.  S.  183 ff.  VII,  22.  S.  180.  XIII, 

52.  XIV,  1.    S.  179.  —  in  Polystr. 
S.  184 f.  —  in  Theomn.  S.  184. 

Lysippus,  S.  175. 

Magnes,  S.  171. 

Manetho,  III,  S.  381.  364. 

Marcellus  Sidetes,  S.  81. 

Marcianus  Heracl.,  Peripl.  mar.  eryth. 

III,  S.  573.  2,  32.  m,  S.  117. 
Marinus,  III,  S.  237. 
Marius  Maximus,  II,  S.  125. 
Matron,  S  82 
Maximus  Tyrius,  S.  82.  44. 
Megasthenes,  III,  S.  376.  379. 
Menaechmus,  III,  S.  231. 
Menander  Com.,   S.  172.  173.  174.  175 

555    S.  148. 
Menelaus,  III,  S.  222. 
Metagenes,  S  172.  175. 
Methodius  v.  Olympus,  S.  57. 
Meton,  III,  S.  221. 
Metrodorus,  S.  6. 
Metropulos  v.  Chios,  III,  S.  236. 
Musaeus,  S.  87  ff. 
Musonius  Rufus,  S.  12. 
Neanthes,  III,  S.  384. 
Nicander,     S.   98.      —      Ther.  388. 

S.  i_»l. 
Nicephorus  Gregor,  III,  S.  231. 
Nicolaus  Damasc,  312.  III,  S.  222. 
Nonnus,  S.  82ff'.  1021".  107.    —  Dion. 

1,  131.  407.  S.  87.  430.  S.  91.  V,  433. 

S.  87.     XIX,  249.    S.  91.    XXVI,  29. 

S.  91.    XL,  113.    S.  88.    XLVI1I,40. 

53.  S.  97. 
Numenius,  S.  42. 
Onesicritus,  II,  95. 
Oppianus,  Gyn.  IV,  316.  S.  91. 
Optimus  Phil.,  S.  104. 
Oracula  Sibyll.,  S.  76  ff 
Oratores  Attici,  S  177  ff. 
Orpheus,  S    100  il".  111,235. 
Palladius,  III.  S.  103. 
Panaetius,  S.  7.  10. 

Pappus,  111,  S.  230.  221.  227. 
Parmenides,  Ili,  S.  236. 


604 


Register  der  behandelten  Stellen. 


Paulus  Silentiarus,  eephr.  Amb.  131. 

S   83 
Pausanias,  III,  S.  574.  91.  II,  16,  6.  III, 
S.  302.  7.  III,  S.  303.  VII,  14.  III,  S.  371. 
18,  2.  III,  S.  297.    VIII,  27,  1.   III, 

5.  300. 

Periplus  maris  erythraei,  III,  S.  573- 
Phaedrus,  S.  5. 
Phanias,  III,  S.  384. 
Pherecydes,  III,  S.  235. 
Philemon,  S.  173. 
Philo  Byzant.,  III,  S   233. 
Philo  Judaeus,  S.  35  f.  2.  24.  —  Tzspi 
äff^apaiaq,  KöaßOü  S.  9.  —  in  Flace. 

6.  III,  S.   124. 
Philochorus,  III,  S.  384. 
Philodemus,   xepl  zbaeß.  S.  4.    -    nspl 

upYrjq  S.  30.    —    Tzepi  (nqfieiw'i^  S.  29. 

—  (TÜvr a^tq  <pdo(T.  S.  5.  6. 
Philostratus,  S.  42.  45.  —  heroica  XII, 

2.  III,  S.  360. 
Phlegon,  II,  S.  125.  III.  S.  311. 
Photius,  S.  126.  —  bibl.  S.  43.  319  a. 

21.  S.  72.  —  lexie.  S.  115.  nkaroyi- 

Ce«  S.  125. 
Phrynichus,  p.  25  B.  S.  115. 
Phylarchus,  III,  S.  373. 
Pindarus,  III,  S.  293.  —  Wem.  III,  38 

S.  72.  96. 
Pisander,  fr.  3.  S.  95. 
Planudes,  III.  S.  232. 
Plato,    III,   S.  220.   236.   293.   373.    - 

Phaedon  S.  11.    -  Respubl.  IX,  580. 

III,  S.  645. 
Plato  Comicus,  fr.  32.  S.  146.  148. 
Plotinus,  S.  46  f.  2. 
Plutarchus,  S.  91.  III,  S.  319   —  vitae 

III,  S.  15.  21.  —  Alexand.  II,  S.  25. 

III,  S.  354.  —  Anton.  III,  S.  20.  21.  25. 

—  Arat.  41.  III,  S.  371.  —  Aristid. 
III,  S.  332  8.  III,  S.  385.  -  Brutus 
53.  III,  S.481.  -  Cimon,  III,  S.  328. 
319.  9.  10.  III,  S.  319.  323.  —  Die 
48.  III,  S.  352.  —  Otho  9.  III,  S.  493. 

—  Perieles  III,  S  319.  9.  111,  S.  323. 

13.  III,  S.  326.  17  III,  S.  318.  37.  III, 
S.  292.  —  Themist.  III,  S.  384  f.  2. 
III,  S.  323.  —  Theseus  12.  III,  S.  345. 

—  Timoleon  IL  III,  S.  352.  —  Mo- 
ralia  835  D.  S.  184.  —  disp.  conv. 
1,  10.  III,  S.  316.  —  plac.  phil.  S.  3.  4. 
quaest.   graec.    17.   37.   III,  S.  298. 

—  vita  Hom.  S.  5. 
Pollux,  S.  91. 

Polyaenus,   III,  16.  III,  S.  357.   VII,  3. 

III,  S.  364. 

Polybius,   III,  S.  372fF.  III,  S.  11.  12. 

14.  16.  81.  453.  III,  27.  36.  III,  S.  464. 

IV,  15.  III,  S.  357.  V,  1,  1.  III, 
ö.  370.  44.  III,  S.  574.  XX,  6.  XXIII, 


2.   III,  S.  357.    XXXVIII,  3,  5.  III, 

S.  370. 
Posidonius,  S.  6.  11.  III,  S.  376.  381. 
Proclus  comm.  in  Euseb. ,  III,  S.  219. 

—  elev.  theol.  I,  72.  III,  S.  222. 
Ptolemaeus,  III,  S.  573  ff.  25.  222.   II, 

8,  7.  III,  S.  105.  10.  III,  S.  117.   - 

quadripart.  III,  S.  234. 
Pythagoras,  III,  S.  225.  234. 
Sannyrion,  S.  175. 
Scylax,  20.  III,  S.  580. 
Sextus  Empiricus,  S.  33.  8. 
Simonides  Amorg.,  III,  S.  245. 
Simonides  Ceus.,  S.  209. 
Simplicius,  III,  S.  227. 
Socrates  Eccies.,  III,  S.  231.  293. 
Solon,  XXVII,  12.  S.  149. 
Sophocies,  III,  S.  293.  —  Oed.  Colon. 

378.  S.  70. 
Sozomenus  h.  e ,  1,  6.  III,  S.  97. 
Stephanus  Byzant,  III,  S.  577.  580. 
Stesimbrotus,  III,  S.  292.  319. 
Stobaeus,  S.  3. 
Strabo,  III,  S.  21.  88.  92.  94.   II,  III, 

S.  93.   III,  365.    III,  S.  381.    VI,  III, 

S.  93.   VII,  III,  S.  96.  1.  III,  S.  489. 

p.  314.   III,  S.  99.   VIII,   III,  S.  336. 

348.  III,  S.  579.  358.  III,  S.  309.  359. 

III,  S.  379.    XIII,  625.  C.    II,  S.  20. 

XVII,  801.  III,  S.  364. 
Suidas,  S.  5.  33.  91.  125. 
Syncellus,  III,  S.  51 
Testamentum  Novum,  III,  S.  173.  — 

Lucas  9,  1—6    ill,  S    48.   —  Acta 

Apost.  16,  13.   III,  S.  124. 
Thaies,  III,  S.  234   235. 
Theano,  111,  S.  234. 
Theo  Smyrnaeus,  I,  S.  6.    III,  S.  221. 

229.  352. 
Theocritus,  III,  S.  269.  VII,  39  f.  XVII, 

68  f.  S.  75. 
Theodoretus,  S   3.  4. 
Theodorus  Byzantius,  III,  S.  231. 
Theodosius  Alex.,  III,  S.  222. 
Theophrastus,   S.  4.  9.   III,  S.  384.  — 

phys.  S.  4.  —  de  odorib.  2,  4.  III, 

S.  353. 
Theopompus  Chius,  III,  S.  10.  336.  373. 

383.  384.   fr.  2l8.  M.  ö.  352. 
Thrasyllus,  S.  44. 
Thucydides,  S.  14.  179.  213.  III,  S.  320. 

347.  384.    I,  10.    III,  S.  297.    89,  2. 

III,  8.  297.  317.  95,  1.  III,  S.  317. 
II,  15.  III,  S.  299.  342.  23.  III,  S.  577. 
57.  III,  S.  318.  67,  4.  S.  149.  III,  29. 
96.  III,  S.  579.  101.   III,  S.  578.  579. 

IV,  18,  1.  S.  154.  .56.  III,  S.  576.  78. 
89.  III,  ö.  579.  V,  32.  III,  S.  348. 
VI,  76,  3.  III,  S.  317.  105.  III,  S.  349. 
VIII,  27.  III,  S.  350. 


Lateinische  Autoren. 


605 


Tideus  de  Speculo,  III,  S.  222. 

Timaeus  Soph.,  III,  S.  373.  379. 

Tryphiodorus,  S.  63fi'. 

Tzetzes,  S.  91.  106. 

Xenophon,  Anab.  III,  4,  6.  III,  S.  314. 

—  Cyrop.  III,  S.  313.  II,  4,  19.  S.  149. 

—  Hist.  graeea  I.  7,  3.  4  20.  S.  164. 
III,  2,  12.  III,  S.  352.  VI,  2,  31.  III, 
S.  312.   —    de  rep.  Ath.  2,  7.  III, 


S.  342.  3,  2.  III,  S.  345.  —  de  rep. 

Laced.  III,  S    348  ff. 
Zeno  Citic,  S.  9  f.  6. 
Zeno  Eleat.,  S.  6. 
Zenodorus,  III,  S.  231. 
Zonaras,  III,  S.  16.  8,  25.  9,  1.  3.  HI, 

S.  464. 
Zosimus,  III,  S.  42.  5.  11.   III,  S.  523. 


b.    Lateinische  Autoren. 
(Die  nicht  bezeichneten  Stellen  sind  aus  der  zweiten  Abtheilung.) 


Accius,  III,  S.  247.  2.  17.  53.  III,  S.  431. 
8.   III,  S.  265.  350.    III,  S.  424.  372. 

II,  S  43.  472.  III,  S.  414  669.  III, 
S.  412. 

Agrippa  III,  S.  566  f.  88. 

AIcuinus,  S.  206. 

Ambrosius,   I,  S.  59.    2,  15,  69.    III, 

S.  428. 
Ammianus,  III,  S.  244.  10,  10.  III,  S.  17. 

14,  6,  11.  III,  S.  401.  16,  12,  43.  III, 
S.  434.    17,  7,  13    III,  S.  395.    18,  2, 

15.  III,  S.  113.  19,  4,  2.  III,  S.  396. 
19,  13.  III,  S.  129.  21,  13,  15.  III, 
S.  434.  23,  4,  2.  III,  S.  400.  26,  7,  17. 
31,  7,  11.  III,  S.  434. 

Angilbertus,  S.  206. 

Anonymus  Ravenn.,  226,  3.  III,  S.  117. 
Anonymus  de  viris  ill.,  III,  S.  482. 
Anonymi  Epicedion  Drusi,  III,  S.  272. 
Anthologia  lat.,   II,  709,  1.  S.  205.  II, 

719.   S.  192. 
Antias,  III.  S.  13.  451.  —  fr.  14.   III, 

S.  432. 
Apicius,  III,  S.  392.  8,  372.  III,  S.  393. 
Apulejus  Madaur.,  I,  S.  45.  —  de  deo 

Soer.  I,  S.  45.   p.  51,  4.   III,  S.  397. 

—  Florida  15.  III,  S  429.  17.  III, 
S.  428.  21,  2.  60.  III,  S.  392.  —  de 
mag.  6,  15.  III,  S.  288.  -  Meta- 
morph. 1,  21.  III.  S.  435  3,  9.  III, 
S.  426.  4,  34.  6,  20.  8,  7.  18.  III, 
S.  427.  9,  8.  III,  S.  435  9,  13.  II, 
S.  99. 

Arnobius,    I,  S.  55     III,  S.  256.    4,  31. 

7,  13,  III,  S    424.   7,  38f.  S.  285. 
Augustinus,  III,  S.  412.  I,  S.  60.  III, 

S.  255.  —  de  eivit.  2,  9.  S.  269.  19, 

17.  27.  III,  S.  426.  20,  5.  III,  S.  435. 

21,  6,  1.  III,  S.  426.  —  oonf.  9,  2,  3. 

III,  S.  398.  —  cont.  Jul.  2,  224.  III, 
S.  435.  -  ep.  32,  1.  III,  S.  425.  73,  6. 
III,  S.  413.  112,  22.  S  281.  -  in 
Jon.  4.  S.  281.  —  in  ps.  10,  3.  S.  283. 

—  serm.  260,  3.  111,  S.  399. 


Augustus,  Chorogr.   III,  S.  191.  209. 

—  mon.  Ancyr.  p.  74.  M.  S.  124. 
Aurelianus,  III,  S.  418.  -  acut.  2,  14. 

91.  III,  S.  396.  401.  —  ehron.  4,  6. 

84.  III,  S.  401.   4,  6,  91.  III.  S.  396. 
Ausonius,  S.  192.  -  ep.  2,  49.  lÜ,  S.  41 1, 

58.  S.  186. 
Avienus,  Arat.  1000.    III,  S.  402.    — 

desr.  orb.  1017.  III,  S.  401. 
Beda,  de  num.  1  p.  100.  III,  S.  397    — 

de  orthogr.  270,  17.  III,  S.  401. 
Boethius,  I,  S.  50  f.  III,  S.  223.  233.  — 

ad  Cic.  Top.  I,  S.  7. 
Bonifacius,  S.  206. 
Caecilius  Balba,  III,  S.  288  e. 
Caelius  Antipater.  fr  12.  P.  III,  S  431. 
Caesar,  III,  S    404.   414.   473 ff.   18. 

82    85.   —   de  bello  Gall.  I,  35,  1. 

III,  S.  424.  49,  4    II,  S.  261.  II,  13,  2. 

III,  S.   104.    19,  6.    II,  S.  244     32,  2. 

III,  S.  416.  III.  3,  5.  II,  S  72    V,  24. 

III,  S.  110.  33.  2.  III,  S.  431.  VI,  5  f. 

III,  S.   HO.    VII,  43,  1.   III,  S.  432. 

.54,  1.  III,  S.  431.  75.  III,  S.  104.  77.  3. 

II,  S.  244.  77,  5  III,  S.  433.  VIII, 
6,  2.  III,  S.  397.  6,  4.  8,  3.  III,  S  424. 
19,  4.  III,  S.  432.  41,  6.  52,  5.  III, 
S.  397.  —  de  bello  civ.  I,  113.  III, 
S.  430.  64,  1.  III,  S.  431.  82,  2.  Ill, 
S    430.   84,  5.   III,  S.  426.    II,  25,  5. 

III,  S.  425.  III,  69,  43.  72,  2.  III, 
S.  431.  108,  3.  III,  S.  424.  —  de 
bello  Afrie.  39,  2.  III,  S.  426.  —  de 
bello  Alex.  21,  1.  27,  4.  III,  S.  427. 
29,  4.  III,  S.  416.  32,  4.  34,  2.  III,  S.397. 

Calpurnius  Piso,  III,  S.  13.  —  eol.  7, 

47.  III,  S.  395. 
Cassianus,   coen.  inst.  4,  34.    12,  32. 

24,  2.   III,  S.  435. 
Cassiodorus,  III,  S.  288.  I,  S.  51.  III, 

S.  256.  -  in  p3.  14.  III,  S.  424.  63. 

10.   III.  S.  396. 
Cassius  Felix,  III,  ö.  411.  418,        de 

med.  32.  III,  S.  402. 


606 


Register  der  behandelten  Stellen. 


Cato  Censor,  III,  S.  11.  17.  419.  468. 

—  de  re  rust.  151,  3.  III,  S.  403.  — 
de  mor.  fr.  2.  III,  S.  432.  39,  12. 
III,  8.  424. 

Catullus,  14,  28.  III,  S.  428.  63,  25.  III, 

S.  429.  64,  230.  III,  S.  432. 
Celsus,    1,2.    III,  ö.  398.    4,  13.    III, 

S.  397.  4,  15.    III,   S.  398.  5,  26,  35. 

III,  S.  393.  6,  6,  3.  III,  S.  419. 
Censorinus,  17,  13.   III,  S.  452.  21,  10. 

III,  S.  277. 
Chaicidius,  I,  S.  48. 
Charisius,  93,  8.  III,  S.  403.  134,  19,  4. 

III,  S.  402.  197,  4.  III,  S.  416.  203,  33. 

III,  S  431.  233.  S  281. 
Cicero,  S.  208 ff.  III,  S.  416.  I,  S.  2. 

7.  210.  II,  S.  14.  III,  S.  472.  -  opera 
rhetorica  S.  208  ff.  —  Brutus 
S.  2 14  f.  11,  42.  III,  S.  427.  19,  75. 
III,  S.  27.    —    de  invent.  S.  208 fl^ 

I,  31,  51.  S.  221.  36,  64.  III,  S.  391. 

II,  2.  4.  11,  36,   III,   S.  396.  15,  49. 

III,  S.  427.  22,  66.  III,  S.  414.  26,  77. 
III,  S.  426.  36.  III,  S.  401.  41,  120. 
III,  S.  429.  50,  152.  III,  S.  413.  - 
orator  S.  216f.  210.  44,  151.  III, 
S.  432.  45,  152.  III,  S.  427.  —  de 
opt.  gen.  or.  S.  218.  —  de  orat. 
S.  210f.  1,9,37.  III,  S.  431.  11,  46. 
III,  8.  396.  II,  12,  52.  III,  S.  401.  38, 
161.  49,  201.  III,  S.  425.  85,  349. 
III,  S.  416.  89,  364.  III,  S.  415.  III, 
53,  205.  S.  222.  166.  III,  S.  402.  — 
partit.  S.  218.  —  top.  S,  218  ff.  — 

—  Orationes.  S.  222  ff.  III,  S.  404. 

—  pro  Arehia.  1,  2.  S.  214.  7,  16. 
10,  23.  Ö.  243.  12,  III,  S.  272.  14.  III, 
S.  427.  —  pro  Balbo  S.  257.  4,  9. 
S.  244.  15,  34.  III,  S.  414.  —  pro 
Caecina  S.  238.  5,  15.  III,  S.  427. 
35,  102.  III,  8.460.  —  pro  Caelio 
S.  253  t.  22,  55.  8.  232.  —  in  Catil. 
S.  242  f.  —  pro  Cluent.  S.  240.  14, 
42.  S.  245.  16,47.  S.  260.  69,195. 
S.  261.  —  pro  domo  8.247.  15,39. 
III,  8.60.    —    pro  Flacco  S.  244f. 

—  pro  Fontejo  S.238.  8.  III,  S.402. 
16,  36.  S.  214.  —  de  harusp.  resp. 
8.248.  10,  20.  III,  8.424.  17,  37. 
III,  8.  428.    --    de  imp.  Cn.  Pomp. 

8.  231).  5,  11.  III,  S.  415.  -  de  lege 
agrar,  II,  2,  4.  III,  S.  57.  20,  54. 
III,  8.427.  37,  101.  III,  S.  428.  — 
pro  Ligar.  5,  13.  8.258.  —  pro 
Marc.  9,  29.  III,  8.  425.  —  pro 
Milone  25,  68.  III,  8.393.  -  pro 
Mur.  12,  26.  S.218.  24,  49.  III,  S.424. 

—  Philipp.  S.  258  f.  III,  9,  24.  III, 
S.  427.  V,  5,  13.  III,  8.  426  9,  25. 
III,  S.424.   12,  33.    III,  S.  428.  VII, 


1,  1.  S.260.  XIII,  15,  30.  III,  S.  430. 
21,  47.  III,  S.  425.  -  in  Pison.  96, 
S.  119.  —  pro  Plane.  S.  257.  5,  12. 
S.  212.  5,  13.  III,  8.  429.  6,  16.  III, 
8.425.  30,  73.  III,  8.  432.  -  de  prov. 
eons.  9,  21.  8.  257.  19,  46.  III,  S.  427. 

—  pro  Quint.  8.236.  III,  8  416. 
S.  14.  15,  50.  III,  8.  427.  45.'  III, 
S.  404.  —  pro  Rabir.  8.  241.  2,  4. 
8.257.  8,  21.  III,  S.  415.  —  pro 
Eoseio  Amer.  8.227.  III,  S.  416. 
53  71.  III,  S.  404.  —  pro  Roscio 
Com.  8.  228  f.  14,  42.  8.  235.  — 
Senat,  grat.  ag.  8.  246.  —  pro  Sest. 
8.  248 ff'.  -  pro  Sulla  8.  243.  7,  22. 
III,  S.  428.    —    in  toga  cand.  hab. 

8.  263.   —   pro  Tullio  4,  9    S.  214. 

9,  21.  III,  8.  396.  414.  —  in  Vatin 
1,  3.  8.  253.   2,  4.  S.  255.  —  Verrin. 

8.  231  ff.  divin.  22,  71.  S.  212.  50. 
S.  80.  III,  8.  402.  56,  128.  III,  8.  414. 

1,  5,  14.  III,  8.  414.  429.  6,  15.  S.  218. 

9,  24.  III,  8.  429.  12,  32.  S.  210.  27. 
70.  8.  214  33,  85.  III,  8.  141.  II,  1, 
24.  63.  III,  S.  414.  425.  427.  1,  39. 
102.  III,  8.  432.  III,  16,  1.  III,  8.  158. 
56,  129.  80,  184.  III,  8.  397.  261.  95, 
221.  98,  227.  S.  244.  IV,   1,  2.  S.  255. 

2,  4.  8.  250  8,  18.  III,  8.  416.  V,  18, 
45.  III,  8.  416.  19,  50.  III,  S.  424. 
29,  73.  8  250.  -  pro  Scauro  S.  265. 

—  epistolae  III,  8.  415.  —  ad  Att. 
I,  11.  S.  43.  8,  1.  III,  S.  422.  16,  3. 
III,  S.  266.  II,  1,  1.  S.  245.  8,  1.  8.  76. 

III,  17,  3.  III,  8.  429.  26.  III,  8.  427. 

IV,  14,   1.    S.  250.    VII,   24.    S.  212. 

VIII,  12,  12.   S.  261.   15.  III,  S.  427. 

IX,  77.  III,  S.  426.  XII,  12,  4.  III, 
8.  481.   23,  3.   8.  228.   XV,  4,  4.   III, 

8.  425.  XVI,  2,  3.  S.  261.   -    famil. 

I,  9.  III,  S.  482.  III,  5,  1.  III,  8.  431. 

9,  1.  III,  S.  397.  12,  1.  S.  244.  VI, 
III,  8.  269.  18.  III,  S.  481.  VII,  19. 
S.  220.  23,  2.  III,  8.  424.  23,  4.  III, 
S.  427.  33,  2.  III,  8.  397,  VIII,  16,  2. 
III,  8.  431.  IX,  9,  2.  8.  76.  15,  3.  III, 
S.  429.  X,  33,  3.  XI,  20,  4.  III,  S.  427. 
28,  2  III,  8  402.  429.  XII,  13,  4.  III, 
S.  397.  22,  2.  8.  75.  XIII,  58.  8.  272. 

—  opera  philosophiea  I,  S.  U.  — 
aead.  pr.  2,  1.  2.  III,  S.  432.  47,  146. 
III,  8.  431.  4,  6.  S.  186  37,  118.  III, 
S.  432.  —  eat.  3,  8.  III,  8.  432.  47. 
III,  8.  401.  -  de  divinat.  III,  S.  432. 

—  de  fato  3,  5.  III,  8.  414.  427.  — 
de  finib.  I,  15,  49.  III,  8.  393.  20, 
66.  III,  S.  414.  II,  6,  17.  S.  214.  8, 
24.  III,  8.  395.  24,  79.  S.  265.  29,  95. 
III,  8.  427.    35,  119.    III,  S.  425.    V, 

II,  31.    Ill,  S.  430.  -  Laelius  2,  0. 


Lateinische  Autoreu. 


607 


III,  S.  432.  2,  10   7.  23.   III,  S.  415. 

—  de  legibus  I,  12,  4.  III,   S.  425. 

II,  14,  36.  II.  S.  245.  —  de  natura 
deor.  I,  23,  63.  I,  S.  124.  40,  44.  I, 
S.  26.  41,  114.  III,  S.  431.  III,  40,  95. 

III,  S.  432.  118    I,  S.  10.  —  de  offie. 

1,  S.  12.  59  I,  150.  III,  S.  266.  —  de 
röjjubl.  III,  S.  451.  I,  40,  62.  III, 
S.  398.  424.  II,  10,  20.  13,  25.  III, 
S.  432.  IV,  3,  3.  III,  S.  396.  VI,  18. 
III,  S.  402.  —  Tusculanae  I,  36,  86. 
III,  S.  431.  II,  21,  49.  III,  S.  425. 
III,  18,  43.  III,  S.  395  IV,  14,  31. 
S  262.  31,  66.  III,  S.  427  fragm 
ep.  XII.   N.  VII.    fr.  3.  III,   S.  398. 

—  progn  fr.  5.  III,  S  427.  —  in 
Sali.  5,  15.   III,  S.  401. 

Cicero,  Quintus,  pet.  cons.  1,  4.  III, 

S.  432. 
Cincius,  III,  S.  11 
Cinna,  III,  S.  269. 
Claudianus,  S.  199.  III,  S  417.  —  laud. 

Stil.  1,  356.    III,  S.  397.    —    Rapt. 

Pros.    1,  68.    III,  S   401.    II  pr.  18. 

5.  205.   XV,  201.  S.  200.   -  in  Ruf. 

2,  202.  III,  S.  428.  IV.  —  cons.  Hon. 
282.  III,  S.  429. 

Claudius  Caesar,  or.  fr.  III,  S.  426 
Claudius  Mamert.,  de  statu  an.  II,  3, 

6.  III,  S.  397.   II,  12,  7.   III,  S.  393. 
Cledonius,  63,  19.   Ill,  S.  396.   64.  28. 

III,  S    396.  402 
Codex  Justin.,   VII,  43,  1.  III,  S.  426. 
Codex  Theodos.,  III,  S.  38.    XVI,  12, 

13.  III,  S    403. 

Columella.  III,  S  393.  III,  4,  3.  S.  120. 

5,  3     III,   S.  430.    IV,  24,  6.    S.  99. 

VII,  3,  19.  III,  S.  429.   IX,  8,  8.  HI, 

S.  399. 
Commodianus  apol.,  639.  III,  S.  392.  — 

instr    II,  19,  10.  III,  S.  402. 
Cornelius  Nepos,  III,  S.  406.  93.  451. 

—  pr.  3  III,  S.  431.  —  Alcib.  2,  1. 
III,  S.  414.  —  Dion.  I,  S.  250.  — 
Epamin.  1,  2.  III,  8.  430.  —  Hannib. 

III,  S.  27.  —  Miltiad.  4,  3.   S.  108. 

—  Phocion  1,  3.  III,  S.  427.  -  The- 
mist. III,  S.  384  f.  337.  —  Thrasyb. 
1.  S.  75. 

Corniflcius,  III,  S.  413.  II,  S.  210.  I, 

14,  24.  III,  S.  427.  III,  .3,  4,  Ili,  S.  427. 
5,  9.   III,  S.  395.    16,  29.   III,  S.  416. 

IV,  10,  14.  III,  S.  425.  14,  20.  III, 
S.  427.  16,  18.  III,  S.  428.  27,  37.  III, 
S.  430.  49,  52.  III,  S.  396.  51,  67.  III, 
S.  425.  52,  65.  III,  S.  431.  54,  68. 
S.  209. 

Curtius,  8.  90ff.  III,  S.  406.  354.  III, 

7.  1.  III,  S.  427.  11,  25.  III,  S.  397. 
IV,  6,  30.    III,  y.  427.    V,  3.    S.  35. 


VIII,  1,  47.    III,  S.  396.    4,  S.  205. 

5,  5.  III,  S.  397. 
Cyprianus,  S.  50.   III,  S.  396.   —  ep. 

30,  1.    III,  S.  398.    6  III,  S.  395.    — 

test.  3,  73.   III,  S.  415. 
Dellius,  Qu.  III,  S.  20. 
Dictys,  XV,  12.  S.  39. 
Dicuil,  III,  S    580. 
Diomedes,  p.  168.  P.  III,  S.  396. 
Dracontius,  S.  200.  III,  S   243. 
Durius,  III,  S   89. 
Ennius,  S.  143.  -  ann  131.  III,  S.  430. 

136.   III,  S.  432.  337.  III,  S.  431.  — 

sat.  ine.    1.   S.  29.    —    fr.  312.    III, 

S.  429.  261.   III,  S.  428. 
Euanthius,  S.  260.  269. 
Eutropius,  III,  S.  21. 
Fabius  Pictor,  III,  S    13.  373.  451. 
Faruduifus  abbas,  S.  206. 
Fenestella.  III,   S.  251. 
Festus,  III,  S.  21    428. 
Firmicus  Maternus,  S    139.  III,  S.  234. 

256.  —  de  err.  5,  2.   III,  S.  391.  — 

math.  2,  12.   III,  S.  392. 
Florus,  III,  S.  21.   I,  5,  6.    III,  S.  397. 

II,  1,  5.    III,   S.  246.   24.    III,   S.  27. 

III,  6,  1.  III.  S.  424  IV,  2,  6.  III, 
S.  398.    12,  24.   III,  S.  292. 

Frontinus,  strat.   I,  11,  2.  III,  S.  426. 

II,  3,   1.   Ill,  S.  464. 

Fronto,   I,   S.  45.    2,  13.    III,   S.  281. 

p.  127,  5.  III,  S.  266. 
Fulgentius,  III,  S.  288  d.  —  Myth.  I, 

26.  III,  7.  S    190 
Gajus,  i,  91.    III,  S.  77.    3,  206.    III, 

Ö.  416.  426. 
Gelasius,  ep    3.  N.  6.  III,  S.  428. 
Gellius.  II,  S.  29.  S.  143    III,  3,  5.  S.  19. 

V,  12,  9.  III,  S.  398.  VII,  7,  3.  S.  19. 

15,  5.   III,  S.  416.    16,  1.   III,  S.  424. 

X,  15,  12,  III,  S.  430.   XI,  2,  5.  III, 

S.  432.  XII,  1,  9.  III.  S.  399.  XIII,  2. 

III,  S.  265.  8,  .5.  I,  S.  42.  25,  12.  III, 
S.  398.  30,  6.  S.  84.  XIV,  1,  24.  III, 
S  392.  XVI,  4,  5  III,  S.  414.  XVII, 
5,  9.  III,  S.  399.  21,  3.  III,  S.  27. 
XVIII,  12,  9.  III,  8.  426.  XIX,  7,  7. 
S    5. 

Geographi,  III,  8    88.  579. 
Germanicus,  Arat.   146    III,  S.  402. 
Glossaria .  Labb.  p.  182 ,  6  =  Cyrill. 

p.  rm,  34.   III,  8.  435. 
Granius     Licin  ,     p.    10,    19      R.    III, 

S.  416. 
Gratius  Faliscus ,   III,  8.  272.         Gyn. 

341.    Ill,  S.  397. 
Gregorius  Turon  ,   li.  Fr.   7,    lü.    III, 

8.   107 
Gromatici,   III,  8.  226.  p    408,  25.  412, 

15.   III,  8.  422. 


608 


Register  der  behandelten  Stellen. 


Hegesippus,  III,  S.  248.  V,  53.  129.  III, 

S.  400. 
Hieronymus,  111,  S.  412.  451.    —    ep. 

31,  1.  III,  S.  403.  57,  1.  III,  S.  397. 

60,  17.  III,  S.  409.  66,  10.  III,  S.  395. 

S.  434.  123,  15.  III,  S.  398.  —  in  ep. 

ad  Phil.  hss.  III,  S.  396.  —  in  Jes. 

18,  66,  5.  III,  S.  409.  —   in  Joel.  2, 

22  —  adv.  Jovin.  2,  12.  III,  S.  403. 

—  Vit.  Hü.  7.  III,  S.  402. 
Hirtius,   B.  G.  VIII,  6,  2.  III,  S.  397. 

4.  III,  S.  424  8,  3.  III,  S.  424.  19,  4. 
III,  S.  432.  34,  4.  III,  S.  428.  41,  6. 
III,  S.  397.  52,  5.  III,  S.  401. 

Historiae  Augustae  scriptores,  S.  123  ff. 

—  Vita  Gall.  8.  —  Aurel.  34.   III, 

5.  163. 

Historia  Apollonii,  1  p    1,  4.  III,  S  401. 

Horatius,  III,  S.  407.  —  Carm.  I,  1, 10. 
S.  184.  2,  7.  III,  S.  427.  2,  27.  S.  183. 
12,  1  III,  S.  431.  32,  11.  S.  84.  II,  3, 
15  f.  S  194.  9,  19.  in,  S.  432.  III,  2, 
3.  III,  S.429.  8,  11.  III,  S.431.  10,4. 
III,  S.429.  16,  18.  III,  S.  428.  - 
Epod.  16,  24.  III,  S.  428.  —  Epist. 
I,  4,  14.  S.  119.  3191.  III,  S.  271.  II, 
1,  9.  III,  S.  431.  201.  III,  S.  401.  - 
Ars  poet.  87.  III,  S.  426.  90.  III, 
S.  428.    -    Sat.  III,  S.  245.  I,  8,  17. 

III,  S.429.  II,  3,  11.  III,  S.  430.  5, 
73.  III,  S.  429. 

Hyginus,  III,  S.87.  239.  41.  III,  S.  398. 

63.  III,  S.  426. 
Jorrnandes,  2.  III,  S.  93. 
Josephus  Scotius,  S.  206. 
Isidorus  Hispal.,  III,  S.  288 e.    —    de 

nat.  r.  18.  1  f.  III,  S.  283.  —  or.  III, 

5,  3.    XI,  1,  16.   III,  S.  258.   XIV,  3, 

21.  III,  S.  259.  XVI,  8,  4.  III,  S.  422. 

XX,  2,  10.  S,  62. 
Itineraria  Alexandr.,  45.  III,  S.  392.  — 

Anton.  III,  S.  111.  p.  358f.  III,  S.98. 

99.  106.    -    Hieron.   III,  S.  98.  99. 

103. 
Juba,  III,  S.  279. 
Julius  Capitolinus.    Marc,  2,  3.    III, 

S.  281. 
Julius  Honorius,  III,  S.  89. 
Junior  Philosoph.,  III,  S.  91. 
Justinus,  S.  105ff.  95.    III,  S.  21.  354. 

383    416.   II,  10  —  15.  III,  S.  384f. 

IV,  3,  3.  XIII,  8,  4.  III,  S.  426. 
Juvenalis,  I,  S.  42.  III,  S.  245.  III,  296. 

111,  S.  124.  V,  64.  III,  S.429.  VI, 

402  S.  III,  S.  424.  474.  III,  S.  430. 

480  S.  III,  S.  402.  403.  VII,  227  S. 

III,  S.  401.  XIII,  151  S.  III,  S.  396. 
Juvencus,  S.  191. 
Labeo,  III,  S.  2 84 f.  I,  S.  55. 
Lactantius,  111,  S.47.  1, 11,55.  III,  S.41G. 


Laevius,  S.  5. 

Leges  regiae,  III,  S.  273. 

Libri  augurum,  III,  S  274. 

Libri  pontificaies,  III,  S.  273. 

Licinius,  III,  S.  13.  247. 

Livius,  III,  S.  423.  16.  21.  I,  25,  9..  III, 
S.  427.  37,  8.  41,  6.  III,  S.  397.  II. 
III,  S.  12.  16,  2.  III,  S.  454.  24.-  III, 
S.  432.  35,  4.  III,  S.  425.  44,  4.  III, 
S.  426.  III,  48,  1.  III,  S.  392.  IV,  33, 

9.  III,  S.  396.  VIII,  4,  3.  III,  S.  402. 
12.  III,  S.  462.  13,  1.  III,  S.  416.  18, 
8.  S.  73.  19.  4.  20,  8.  III,  S.  77.  XXI, 
16,2-6.  III,  S.  17.  34,8.  III,  S.428. 
60-61.  III,  S.  464.  XXn,  19ff.  III, 
S.  464.  XXIII,  26  ff.  III,  S.  464.  33,  3. 
S.  118.  XXIV,  5.  UI,  S.  432.  XXV, 
24,  9.  III,  S.  397.  39,  18.  III,  S.  428. 
XXVI,  24,  9.  III,  S.  397.  39,  18.  III, 
S.  428.    XXVI,  5,  3.    III,  S.  393.    34, 

10.  III,  S.  416.  XXIX,  29,  5.  III, 
S.  430.  XXXIV,  59,  6.  III,  S.  427. 
XXXVI,  10,  4.  S.  118.  XXXVII,  10, 
8.  III,  S.393.  23,  10.  III,  S.401.  33,5. 
III,  S.  427.  XXXVIII,  43,  6.  S.  116. 
XXXIX,  44.  III,  S.  80.  41,  2.  III, 
S.  429.  XL,  8,  10.  S.  102.  11,  7.  III, 
S.  427.  32,  3.  S.  118.  51.  S.  59.  57,3. 
III,  S  415.  XLI,  24,8.  III,  S.  234. 
XLIV,  4,  8.  6,  14.  111,  S.  430.  11,  4. 
S.  120.  —  Epit.  57.  III,  S.  414.  — 
Fragm.  74.  III,  S.  401. 

Lucanus,  III,  S.  272.  I,  18.  S.  205.  125. 
III,  S.401.  203.  S.  199.  319 S.  III, 
S.401.  544.  III,  S.  279.  II,  40.  III, 
S.430.  492.  III,  S.431.  III,  488.  S.  199. 
V,  139.  S.  199.  153.  III,  S  426.  436. 
S.205.  634.  S.200.  VI,  417.  III,  S.431. 
754.  S.  184.  IX,  591.  III,  S.  402.  X, 
97.  III,  S.  426.  444.  III,  S.  429. 

Lucilius,  S.  6.  I,  S.124.  III,  S.245.  1,3. 
III,  S.  433.  4,  6.  III,  S.  395.  30,  63. 
III,  S.  427.  158.  III,  S.  426. 

Lucilius  minor,  446.  III ,  S.  392.  569. 
III,  S.  398. 

Lucretius,  I,  S.  30.  III,  S.  571.  I,  410. 
III,  S.  403.  490.  III,  S.  431.  647.  III, 
S.  432.  III,  86.  III,  S.  426.  513.  III, 
S.429.  IV,  189.  III,  S.  427.  V,  14, 
III,  S.  432.  726.  III,  S.  426.  1026.  III, 
S.  427.  1248.  1377.  1403.  1425.  III, 
S.  430.  VI,  737    III,  S.  427. 

Lutatius,  III,  S.  279. 

Macrobius,  S.  28üf.  -  sat.  I,  2,  15. 
S.  168.  V,  18,  17.  III,  S.  265.  VII,  11, 
2  S.  168.  —  somn.  Scip.  I,  11,  2. 
III,  S.  400.  2,  2,  17.  III,  S.  402. 

Mallius  Theod.,  III,  S.  244.  248. 

iVlanilius,  S  172  f.  III,  S.  272.  III, 
S.  247.  1,  800.  S.  200. 


Lateinische  Autoren. 


609 


Marcellus,  III,  S.  243. 

Marcianus  Capeila,  9,  911.  III,  S.  393. 

Martialis,  S.  171.   4,  35,  3.    III,  S.  431. 

10,  30,  6.   III,  S.  392.    11,  77,  3    III, 

S.  400. 
Mela,   III,  S.  93.  566.  91.    I,  84f.    II, 

43.  III,  S.  580. 
Minucius  Felix,  I,  S.  45.  III,  S.  243.  256. 
-  Oct.  1,  4.  III,  S.  408.  5.  III,  S.391. 

5,  9.  III,  S.  402.  17,  2.  III,  S.  431. 
Modestinus,  Dig.  27,  1,  13   III,  S.  392. 

395 
Naevius,  III,  S.  26S.  II,  S.  31. 
Naso,  S.  206. 
Nonius   Marcellus,  III,  S.  286.    37,  7. 

S   128.  287,  17.    III,  S.  429.  547,  13. 

III,  S  431. 
Notitia  dignitatum,  III,  S.  38.    —    Or. 

c.  36.  III,  S.  112. 
Opilius,  III,  S.  247. 
Orestis  trag    S.  200. 
Orosius,   III,  S.  21.    IV,   12,  12.    III, 

S.  398.  VII,  9,  1.  S.  96. 
Ovidius,  Amat.  III,  11,  4   III,  S.  428. 

—  Ars  amandi  III,  172.  III,  S.  430. 

273     III.  S.  392.     -^    Ep.  ex  Ponto 

I,  17,  148.    I,  S.  87.    II,  2,  28.    III, 

S.  428.  9,  39.    III,  S.  430.    III,  3,  26. 

S  205.  6,  20     III.  S.  428.     IV,   1,  34. 

S.  186     15,  34.    III,   S.  272.    16,  22f. 

III,  S.  271.     -     Fasti  V,  286.    III, 

S.  424.  VI,  654.  III,  S.  267.    -  Hali- 

eut.  119.  III,  S.  397.  —  Herold.  II, 

64.  XII,  21.   III,  S.  430     —    Meta- 
morph. III,  S.  410.  I,  397    III.  S.  429. 

745.    III,  614.    III,  S.428,    VI,  170. 

III,  S.  430.  659.  III,  S.  432    VII,  858. 

III,  S.  429    VIII,  715.  III,  S.  431.  IX, 

90.  III,  S.  396.  X,  33.  III,  S.  409.  69. 

S.   199.    221.     III,    ö.  432    405.     III, 

S.  409.  604.     III,   S.  429.     XIII,  965. 

m,  S.  429.  XIV,  179.  III,  S.  431.  250. 

III,  S.  428.     —    Hem.  Am.  17.    III, 

S.  421.     —    Tristia    I,  1 ,  86.     III, 

S  428.  IV,  3,  37.  III,  S  430    10,  103. 

III,  S.  428, 
Pacuvius,  59.  III,  Ö.  397.  95.  III,  S.  426. 

293.  S.  43 
Palaemon,  III,  S.  281. 
Paulinus  Aquilej.,  S.  206. 
Paulinus  Noianus,  .S.  1J>5 
Paulus  Diaconus,  S.  206.  III,  S.  10.3,  - 

rec.  sent.   1,  2,  27.     —     ex  Festo 

117,  1.  III,  S.  393. 
Persius,  S.  116.   III,  S.  245.  I,  23.    III, 

S.  401.  II,42S,  III,  S393.  11,62.  III, 

S.  429.  V,   103    III,  S.  396. 
Petronius,  III,  S.  273.  53.  246.  III,  2. 

III,  S.  416.  LIV,   1.  3,  2.  III,  S.  426. 

CIX,  8.  III,  S.  401. 

Jahresbericht  für  Alterthums Wissenschaft  XXlll. 


Petrus  Diaconus,  S.206. 

Phaedrus,  V,  5,  34.  III,  S.  432. 

Philinus,  III,  S.  373. 

Plautus,   S.  If.    III,  S.  268.  419.  243. 

—  Amphitr.  ^  ]Sf.  180  III,  S  431. 
267    III,  S.  424.     —     Asinar.  S.  27. 

160.  III,  S.  427.  343  376.  448.  III, 
S.  429.  594.  111,  S.  427.  724.  III, 
S.  392.  887.  III,  S  594.  —  Aukilar. 
S.  27  f.  II,  2,  26.  III,  S.  427.  33.  III, 
S.  516.  4,  29  III,  S.  429.  IV,  1,  7. 
III,  S.  430.  4,  24.  III,  S.428.  9,  14. 
III,  S.  396.  10.  25.  III,  S.  400.  — 
Baceh.  S.  28 ff.  158.  III,  S.428.  186. 
III,  S.  432.  265.  III,  S.  429  328  III, 
S.  426.  431.  439.  481.  III,  S  428.  537. 
III,  S.  409.  655.  III,  S.  426.  III,  6, 
38.  III,  S.  397.  —  Capt.  S.  47f  16. 
54  III,  S.  430.  198.  III,  S.  432  231. 
248.  III,  S.  426.  802.  985.  III,  S.  429. 

I,  1,34.  III,  S.  425.  III,  2,  11.  4,  78. 
III,  S.  396.  —  Casina  S.  49.  II,  6, 
55.  III,  S  409.  III,  3,  22.  III,  S.  430. 

—  eisten   S.  49  f  —  Cureul.  S.  50  ff. 

161.  III,  S.  429.  177.  III.  S.  400.  342. 
III,  S.  427.  377.  III,  S.  430.  534.  III, 
S.  429  -  Epld.  S.  69ff  -  Me- 
naechm.  S.  73 ff'.  122.  III,  S.428. 
225.  III,  S.  427.  666.  III,  S.  425. 
720.  III,  S.  430.  843.  938.  III, 
S.  427.  —  Mercator  S.  79  f.  60. 
III,  S.  428.  113.  249.  III,  S.  429.  358. 
513.  III,  S.  430  649.  III,  S.  426.  911. 
III,  S.  427.  IV,  2,  4.  III,  S.  397.  — 
Miles  glor.  S.  80.  15.  I,  S.  124.  380. 
III,  S.  426.  -  Mostell.  S.  80 f.  27. 
III,  S.  430.  420.  III,  S.  427.  487.  III, 
S.  428.  856.  III,  S.  409.  1024.  1079. 
1166.  III,  S.  428  —  Persa  S.  81. 
207.  III,  S.  428.  268.  III,  S.  433.  312. 
III,  S.  428.  616.  III,  S.  430.  722.  HI, 
S.  428.  -  Poenulus  S.  81  ff.  III,  1, 

II,  III,  S.  429.  —  Pseudol.  S.  84. 
171.  307.  III,  S.  428.  369.  III, 
S.  429.  913.  III,  S.  430.  945.  III, 
S.  429.  1164.  III,  S.  426.  —  Rudens. 
S.  85.  51.  53.  III,  S.  429.  190.  III, 
S.  430.  462.  III,  S.  429.  667.  936.  III, 
427.  1292.  III,  S  428.  —  Stichus 
S.  85.  6.  III,  S.  268.  21.  III,  S.  427. 
59.  III,  S.  426.  80.  III,  S.  395.  400. 
327.  III,  S.  392  —  Trinum.  S  86f. 
78.  III,  S.  429.   174.  III,  S.  430.  345. 

III,  S.  429.  348.  III,  S.  428  474.  III, 
S.  413.  548.  III,  S.  429.  578.  III, 
S.  425.  708.  III,  S.  395.  758.  III, 
S.  414.  779.  III,  S.  427.  884.  III, 
S.  429.  1034.  III,  S.  430.  1117.  III, 
S.  424.  1137  III,  S.  428.  H,  6,  20. 
III,  S.  426.    -  Trucul.  S    87    II,  3, 

(i88o.  in.)  39 


610 


Register  der  behandelten  Stellen. 


5.  III,  S,  427.  5,  12.  III,  S.  429.  6,  47. 
III,  S.  428. 
Plinius  major.  111,  S.  566.  91.  92.  lOOf 

I,  22,  46.  111,  S.  432.  II,  169.  170. 
III,  S.  93.  III.  46.  III,  S.  88.  127.  III, 
S.  93.  128.  III,  S.  96.  IV,  15.  17.  III, 
S.  476.  94.  111,  S.  101.  97.  III,  S.  117. 
103.  III,  S.  90  110.  111,  S.  109  IV,  5. 
111,  S.  88.  8.  III,  S.  93.  9f   III,  S.  88. 

78.  III,  S.  91.  VI,  29.  S  187.  99. 
136.  111,  S.  91.  200.  III,  S.  93.  VII,  212. 
III,  S.SO.  VIII,  124.  111,  S.  397.  214. 
III,  S.  426.    IX,  29.    III,  S.  427.    Xl, 

15,  1  (38)  III,  S,  392.  154  III,  S.  416. 
XIV,  40.  111,  S.  392.  XVII,  136.  III, 
S.  432.  189.  III,  S.  419.  260.  III, 
S.  433.  XXV,  19  III,  S.  424.  XXVI, 
111.  III,  S.  392.  118.  III,  S.  430. 
XXVIII,  19.  III,  S.  428.  87.  III,  S.  427. 
103.  III,  S.  419.  XXXII,  145.  III, 
S.  392.  XXXIII,  6,  35.  III,  S.  396.  7. 
III,  S.  424.  XXXVI,  9.  69.  III,  S.  124. 
XXXVIl,  10.  I,  S,  101.  33  III,  S.  100. 
42.    III,   S    117.    43.  45.    III,  S.  100. 

79,  III,  S.  429,   181.  III,  S.  432. 
Plinius    minor,     epist.     III,    S.    469. 

S.  31.  1,  5,  6.  III,  S  134.  III,  13,  6. 
III,  S  428.  19,  2.  III,  S.  403.  21,  3. 
III,  S  430.  VI,  55,  4.  III,  S.  403. 
VIII,  6,  2  III,  S  430  24,  2.  III, 
S.  130.  IX,  13.  III,  S.  29.  27,  2  III, 
S.  428.  X,  4,  6.  III,  S.  397.  99.  III, 
S.  430.  —  paneg.  58.  III,  S.  26. 

Plinius  Valerian.,   de  med.  111,  S.  243. 

Poetae  aevi  Carol ,  S.  206. 

Polemius  Silvius,  III,  S.  91. 

Poliio,  III,  S    281. 

Porphyrie,  ad  Hör.  c.  111,  16,  34.  III, 
S.  418.  -  ad  Hör.  sat  1,  3,  21.  S.  20. 

Priscianus  Caesar,  983  P.  III.  S.  397. 

Priscianus  Archiat. ,   1,  5.  III,  S.  393. 

4.  111,  S    431. 
Probus,  111,  S.  396.  402. 
Propertius,  S.  271.  III,  S.  417.    I,  4, 

12.  111,  S.  429  7,  11.  III,  S.  431. 
10,  3.  III,  S.  430.  14,  19.  III,  S.  428. 

16,  11.  III,  S  432.  II,  1,  19.  III, 
ö.  432.  13,   11.  III,  S.  429.    15,  5.  111, 

5.  425.  25,  6.  28,  37.  III,  S   428.  33, 

17,  111,8.432  III,  1,  26.  111,8.431. 
3,  7.    111,  S.  432.    5,  21.    III,  S.  429. 

6.  20.  III,  S.  430.  8,  7.  III,  S.  428. 
9,  9.  III,  S.  430.  IV,  10,  24  III, 
S.  430.  41.  III,  S.  403.  42.  III,  S.  431. 

II,  36.  III,  S.  432.  60.  III,  S    431. 
Prudentius,    cath     5,  48.    9,  74.    111, 

S.  396.  —  contra  Symm    1.  pr.  88. 

III,  S.  426.  2,  769.  111,  S  427.  — 
nep:  azscp.   19,  716.    111,  S.  396. 

Publilius  Syrus,  sent.  sept.  270.  III, 
S.  422. 


Quintilianus,  inst.  or.  I,  1,  8.  2,  20.  9,  2. 
III,  S.  429.   10,  13.  III,  S.  428.  II,  4, 

4.  S.  119.  14,  4.  S.  208.  IV,  2,  131 
III,  S  427.  VIII,  5,  2.  III,  S.  426. 
10,  18     III,  S.  428     IX,  4,  146.    III, 

5.  427.  X,  4,  10  III,  S  396.  XI,  1, 
74.  III,  S.  426.  2,  32  III,  S  429  3, 
58.  111,  S.  266.  XII,  3,  5.  7,  7.  III, 
S  431.  —  declam,  2,  19    III,  S.  424. 

Rufinus,  III,  S.  256. 

Rufus,  III,  S.  21. 

Rutilius  Lupus,  1,  2.  III,  S.  416. 

Rutilius  Namat.,  I,  485.  S.  205. 

Sallustius,  111,  S  16    85.  419.  —  Catil. 

2,  3  III,  S.  431.  19,  4.  III,  S.  414. 
27,  2,  7.  III,  S.  432.  44,  6.  III,  S.  428. 
47,  2.  III,  S.  430.  53.  1.  S.  116.  — 
Hist.    1,  41,  6.   III,  8.  413.   —  Jug. 

6.  5.  III,  8.  427.  13,  6.  III,  S.  428. 
21,  2.  III,  8.  425.  3  III,  S.  427.  31, 
9.  111,  S.  402.  429.  64,  2.  III,  S.  429. 
68,  1.  III,  S.  427.  79,  5.  8.  100.  85, 
9.  III,  8.  430.  101,  6.  III,  8.  396.  — 
Fragm  2,  59.  III,  8.  427.  —  de  rep. 
1,  8,  10.   III.  8.  430. 

Sedulius,  8.  201    4.  33.  III,  S.  431    - 

carm.  pasch    S    192. 
Seneoa,  L.  A.,  1,  S.  11  f.  2   7.  42.   III, 

8.  53.  —  dial.  I.  S.  14.  —  cons.  ad 

Helv.   10,  6.   III,   8.  430.  —  ep.  94. 

63.  III,  8.  429.  99,   1.  III,  8.  431.  — 

ad  Marc.  25,  3   III,  8  428.  —  quaest. 

natur.  1,  pr.  9.  III,  S.  400.  17,  2.  7. 

III.  8.  430.  2,  9,  2.  III,  8.  431.  6,  3, 

3.  111,  8.  424.  —  tranqu  17,  4.  111, 
S.  428.   7.  III,  8.  424. 

Seneca,  trag.  Agam    853.  III,  8   429. 

—  Herc.  Oet.  543.  111,  8.  397.  929. 

III,   8.  427.    —    Phaedra  883.    III, 

8.  428.   —  Troad.  573.  III,  8.  428. 
Seneca,  M.  A.,  8   129 ff.  111,  8.  417. 

I,  8.  214.  —  eontrov.  I  pr.  15.  III, 

8.  429.  24.  III,  8.  427.  1,  9.  III,  8.  430. 

15.  III,  8  431.  3,  8.  III,  8.  429.  6,  2. 

8,  3.  III,  8.  428.  II,  pr.  1.  III,  8.  400. 

1,  31.    III,  8.  427.    7,  4.    III,  8.  428. 

V,  5.  III,  8.  410.  VI,  3.  III,  8.  416.  426. 

VII,  2,  3.  III,  8.  431.  10.  III,  8.  429. 

12.  III,  8.  402.  3,  1.  7,  17.  VIII  pr.  1. 

III,  S.  431.  IX,  1,   10.  III,  8.  428.  2, 

23.  III,  8.  431.  X,  2,  13.  III,  8.  427. 

3,   19.  III,   8.  430.    4.  III,  8.  432.   4, 

18.  III,  8.  427.  5,  27.  III,  S.  432.  — 

suas.  8.  133  f.  3,  6.  III,  S.  431.  7,  9. 

III,  8.  432. 
Servius  Honor.,  III,  8.  53.  396.    -    in 

Virg.  Aen.  I,  267.    III,  8.451.  293. 

III,  8.  392.  398.    111,  8.  60.     II,  469. 

III,  S.  400.  619.   111,  S.  392.  VI,  136. 

,532.  8.  190.    -    Georg.  III,  28.    III, 

8.  402. 


Lateinische  Autoren. 


611 


Sidonius  Apollin.,   S.  204f.  8,  16.   HI, 

S.  392.  9,  3.  III,  424. 
Siilus  Italicus,  II,  S.  181  f.    III,  S.  273. 

4,  600.   III,  S.  432.  9,  97.   III,  S.  431. 

11,  538.     III,    S    426.    14,  396.     III, 

5.  431.  603     15,  575.    III,  S.  426    16, 

45.  III,  S.  430.  17,  138.  III,  S.  426. 
Sisenna,  hist.  3.  fr.  28.  III,  S.  426.  fr. 

99.  III,  S.  432. 
Sollnus,  1,  85.    III,  S.  424    11,  8.   III, 

S.  431.   27,  12.     III,   S.  397.  37.    III, 

S.  424 
Spartianus,  S.  124 ff.  126.  —  Hadr.  7, 

10.  III,  S.  392. 
Statius,  S.  183f.    -    Silv.  I,  720.    III, 

S.  429.    II,  380.   III,  S.  392.    IV,  665. 

V,  238.    III,  S.  431.    VIII,  123.    III, 

S.  429.  —  Theb.  X,  7l.    III,  S.  424. 

-  Act.  II,  243.  III,  S.  428. 
Suetonius,  III,  S.  282  ff   490    —    Caes. 

12,  III,  S.  242  20.  S.  72.  —  Aug.  16 
III,  S.  396.  26.  III,  S.  491.  31.  III, 
S.  432.  97.  III,  S.  396.  —  Tiber.  9. 
III,  S.  432.   —  Nero  24.  III,  S  432. 

-  Claud.  16.  III,  S.  493.  -  Otho 
10.  III ,  S.  497.  —  Vitell.  15.  III, 
S.  432 

Tabula  Peuting.,  III,  S.  98.  99.  104f. 

Tacitus,  III,  S.  404.  I,  20  —  Annal. 
I,  8.  III,  S.  123.  16ff  S.  122  20.  III, 
S.  99.  188.  31  fi.  S  122.  50.  51.  III, 
S.  489.  II,  32.  III.  S.  26.  77.  HI, 
S.  427.  87.  S.  122.  III,  12.  111,  S.  430. 

46.  III,  S.398.  IV,  28  64f.  III,  S.  109. 
V,  1.  III,  S.  123.  XI,  13.  III,  S.  492. 
36.  III,  S.  396.  XII,  4.  III,  S.  493  5. 
III ,  S.  492.  15.  III .  S.  132.  52.  53. 
III,  S.  492.  XIII,  54 f.  III,  S.  184.  55  f. 
III,  S.  489.  XIV,  29  -  39.  III,  S.  26. 
53.  III,  S.  410.  -  Histor.  III,  S.  32. 
1,  77.  111,  S.  424.  II,  37.  III,  S.  495. 
69,  7.  S.  218.  III,  19.  III,  S.  427.  — 
dial.  III,  S.  251.  3.  III,  S.  427.  7. 
111,  S.  424.  -  Germ.  2.  111,  S.  476. 
3.  III,  S.  434.  32.  III,  S.  111.  35.  111, 
S.  397.  64.  III,  S.  25. 

Terentius,  Adelphi  51.  III,  S.  426.  56 f. 
S.211.  595.  S.  78.  707.  S.5.  947.  S  48. 
Andr.  pr.  18.  111 ,  S.  268.  249. 
III,  S.  413.  345.  S.  69.  532.  III,  S  432. 
549.  III,  S.  413.  628.  III,  S.  424.  841. 
873.  904.  III,  S.  428.  926.  S.  48.  II,  3, 
28  S.  49  IV,  3,  13.  S.  50.  —  Eun. 
pr.  23.  111,  8.396.  217  S.  43  223. 
S.  5.  736f.  S.  8.  940.   III,  S.  430.  989. 

III,  S.  428.  997 f.  S.  8.  I,  2,  69.  S.  84. 

IV,  6,  5.  S  49.  V,  4,  30.  S  50.  — 
Heautontim.  .391.  III,  S.  413  400. 
S.  5.  900.  III,  S.  428.  1052.  S.  43.  III, 
3,  13.  S.  50.  -  Hecyra  97.  S.  5.  454. 


S.  43.  848.  S.  81.    —    Phormio  373. 
S.  25.  816.  S.  5.  868 f.  S.  24.  IV,  5,  10. 
S.  49. 
Tertullianus,  I,  S.53f.  S.24.  III,  S.  256. 

—  adv  gnost.  1  (I,  148a)  III,  S.392. 

—  adv.  Marc.  3,  13.  III,  S  396.  — 
ad  uxor.  1,  1.  III,  S.  403.  —  de 
cor.  Chr.  2.  III,  S.392.  —  de  re 
carn.  22.  III,  S.  448. 

Tiberianus,  S.  190. 

Tibullus,    III,   S  284     I,   1,  75.    III, 

S.  429.  3,  23     III,  S.  432.  4,  50.    III, 

S.  428.  51.  III,  S.  426.  58.  III,  S.  429. 

5,  37.    III,  S.  426.  6,  3.    III,  S.  432. 

8,  21.  111,  S.  426.  35.  II,  1,  38.  3,  78. 

III,  S.  429. 

Titius  Rufus,  III,  S.  271. 
Tragicorum  fragmenta,  III,  S  261  f. 
Trogus  Pompejus,  III,  S.  382.  337. 
Turpilius,  32.  ö.  5.  155.  III,  S.  428. 
Uipianus,    Dig.  43,    19,  3.    §13.     111, 

S.  397. 
Valerius  Flaoous,  S.  175f.  1,  521.  III, 

S.  428.  785.  III,  S.  431.    III,  685.  111, 

S.  427.  IV,  310.  S.  184. 
Valerius,  Julius,  III,  S.  243.  1,  2.   III, 

S.  393.  20.  III,  S.  391. 
Valerius  Maximus,  II,  5,  5.   III,  S.  428. 

430.  6,  6.  7,  9.  III,  S.  428.  10,  5.    111, 

S.  426.  22,  7.  28,  4.    III,  S.  247.    III, 

2,  4.  III,  S.  426.  7,  1.  III,  S.  402.  429. 

IV,  4,  5.  III,  S.  430.  6,  1.  III,  S.  402. 

VI,  3,  2.  III,  S  428.  9,  7.  III,  S.  429. 

VII,  6,  1     III,  S.  428.  4.    III,  S.  246. 

VIII,  3.  in.  III,  S.  426. 

Varro,  III,  S.  277 f.  419.  —  antiqu.  1. 
16.  III,  S.  432.  -  de  1.  1.  V,  153, 
S.  18.  VI,  6.  III,  S.  279.  7.  111, 
S.  398.  Vlll,  52.  93  III,  S.  397.  IX, 
28.  III,  S.  420  57.  III,  S.  402  X,  3. 
III,  S.  420.  XIV -XVI,  5,  10.  III, 
S.  430.  —  sat.  Men.  III,  S  245  78. 
III,  S.  426.  550,  12.  573.  III,  S.  393. 

—  de  ora  marit.  III,  S.  91.  —  de 
re  rust.  I,  2,  5.  III,  S.  279.  20,  1. 
III,  S.  433.    III,  1,  2.    III,  S.  452.   7, 

II.  III,  S.  429.  13,  5.  III,  S  267.  16, 
19.    III,  S.  420.     -     de  v.  p.  1,  44. 

III,  S.  431.  2.  —  fr.  6.  III,  S.429. 
Vegetius,  III,  Ö.  87.  392.  II,  17,2.  111, 

5  397.  III,  4.  III,  S.  426.  18.  III, 
S.  434.  41.  III,  S.  416. 

Veliejus  Paterculus,  S.  109  ff.  III,  S.  21. 
1,   3,   1.     III.   S.  424.     II,   11,  3.     III, 

6  425  29,  4.  III,  S.  402.  429.  31,  2. 
III,  S.  424.  40.  3.  III,  S.  433.  .'i2,  4. 
III,  S.  427.  59,  5.  III,  S.  427.  65,  1. 
75,  2.  81,  3.  III,  S.  424.  84,  2.  111, 
S.  425.  87,  3.  III,  S.  428.  105.  III, 
S  490.  110     III,   S.  99.    110,  6.     111, 

39* 


612 


Register  der  behandelten  Stellen. 


S.425,  118,  2.  III,  S.400.  128,3.  III, 

S.  424. 
Verrius  Flaccus,  III,  S.  260.  8,  16.  III, 

S.  395. 
Vibius  Sequester,  III,  S  91. 
Victor,  S.  Aurelius,  ep.  435.  —  vir.  ill. 

29,  2.  III,  S.  33. 
Victorinus,  I,  S.  59. 
Virgilius,  S  144  ff.   III,  S  270.  243.    - 

Aeneis    S.  145  ff.     III,    S.  407.     I, 

Ö.  153 ff.  77.    m,  S.  430    398.    Serv. 

III,  S.  60.  406.   S.  166.    II,  S.  155  ff. 

12.   III,  S  428.   176.    III,  S.  432.  433. 

III,  S.  426    540    III,  S.  432.  542.   III, 

S.  401.  IV,  190.   III,  S.  432    428.   III, 

S.  428.    V,   S.  157     VI,   S.  I57f.  90. 

III,  S.408.  235.  III,  S.  177.  456.  502  f. 

III,  S.  432.  852f.  III.  S.  430.  VII,  57. 

III,  S.  432.  79.  271.  III,  S.431.  793  f. 

m,  S.  449.  VIII,  13    III,  S.432.  284. 

III,  S.  187.  625  f.  III,  ö.  164.  656.  III, 

S.431.    IX,   S.  158.  22.    III,   S.432. 

219.  S.  102.  692.  III,  8432.  X,  S.153. 

8.   III,   S.  432.  364.    III,  S  429.  623. 


S.  143.  758.  III,  S.  431.  XI,  19.  III, 
S.  427.  345.  365.  III.  S.  428.  447.  III, 
S.  432.  XII,  774.  III,  S.  402.  916.  III, 
S.  431.  —  Bucol.  II,  33.  V,  30.  VI, 
37    III,  S.431.  VIII,  106,  III,  S.  426. 

IX,  35 f.  III,  S  269.  -  Georg.  I, 
91.  III,  S.  396.  140.  III.  S.  429  148. 
460.  III,  S.431.  III,  34.  S.  186.  59. 
S.  185.  182.  III,  S.  430.  207.  III, 
S.  428.  209  f.  III,  S  430.  543.  S  187. 
IV,  106.   III,  S.  430.  117    III,  S.  427. 

—  Culex.  139.  III,  426.  156.  III, 
S.  427.  391    III,  S.  391. 

Vitruvius,  II,  7,  2.  III,  S.  426.  8,  3.  III, 
S.  401.  V,  1,  3.   III,  S.  422.    IX,  8,  6. 

X,  1,  4.  III,  S.  424.  1,  5.  III,  S.  397. 
16,  1.  III,  S.  426. 

Vopiscus,  S  126. 

Vulcatius,  III,  S.  247. 

Vulgata,  Matth.  14,  16.  III,  S.  426.  19, 
28.  III,  S.  435.  —  Hebr.  5,  11.  III, 
S.  396.  —  Eph    6,  9.  —  Galat.  6,  9. 

—  Tit.  3,  5.  III,  S.  435. 


III.    Geographisches  Register. 

(Die  nicht  bezeichneten  Stellen  sind  aus  der  dritten  Abtheilung.) 


Aarassos.  132. 
Abile  Lysaniae.  128. 
Abudeacum.  205. 
Acarnausa.  145. 
Acervo.  99. 
Achaia.  141. 
Achradina   295. 
Acumincum.  180. 
Acylis.  97. 

Ad  pirum  Philumeni.    103. 
Ad  pirum  summas  Alpes.  99. 
Adraua.  98.  487. 
Aduatici.  476. 
Aduatuca    110.  478. 
Aeduorum  fines.  106    107. 
Aegyptus,  123.  363.  II,  97. 
Aelia.  99. 

Aelia  Capitolina.   126. 
Aelia  Hadriana.  115. 
Aelia  Milesia.  180. 
Aelium    205. 
Aenona.  102.  177. 
Aequinoctium    195. 
Aetolien.  461. 
Aezani.  133. 
Afica.  158. 
Aguontum.  198.  203. 
Albosia.   177. 


Alburnus  major.   158.  214. 
Alexandria.  123. 
Aliso.  114.  116.  486. 
Almus.  149. 
Alpis  Julia.  99. 
Altaripa.  111. 
Alveritarum  respublica.102 

175. 
Amastris.  300. 
Ambibarii.  104. 
Amisia.  20. 
Amorgos.  140. 
Ampelum.  159. 
Amphissa.  141.  144.  145. 
Ancyra.  129.  209.  361. 
Andautonia.  190 
Andetrium.  102. 
Ansibarii.  489. 
Anticyra    145. 
Antiochia    128. 
Antiochia  Caesaria    131 
Apamea  Cibotus.  134. 
Apamea  ad  Orontem.  128. 
Apollonia    209. 
Apsorus.  177. 
Apulum.  34.  94.  1.58. 
Aquae.  162.  195. 
Aquileja.  99.  102.  512. 


Aquilina    97.  98. 
Aquincum      99.    156.    180. 

192.   196.  512. 
Aquiniacum.  456. 
Arabia.  126. 
Arabia  vetus.  126. 
Aradus    127. 
Arba.  177. 
Arbalo.  114. 
Arbon.  207. 
Argos.   143.  308. 
Aha.  562. 
Aricia   458. 
Ariminum.  486. 
Arlapa   203. 
Armenia  minor.  129. 
Arrabona.  193.  196 
Aruficum.  177. 
Arvii.  105. 
Asia    132. 
Asseria.  102.  125. 
Astaciae.  146. 
Astura.  202. 
Astypalaia.  461. 
Abarneus   362. 
Athen.  143.  291.  299.  340. 

348. 
Atrano.  200 


Geographisclies  Register. 


613 


Atrante.  185. 

Attalia.  129 

Augusta  Alexandra  Troas. 

135 
Augusta  Aroe  Patrae    141. 
Augusta  Julia  Philippi   147. 
Augusta  Vindelicum.  205. 
Augustodunum.   106. 
Augustomagus.  104. 
Auierci  Diablintes.  105. 
Austeravia.  117. 
Autoxiodorum    106. 
Autunnacum.   111. 
Bactocaea    127. 
Bactriane    562. 
Bassiana  180. 
Baudobriga    111. 
Bedacum.  202. 
Belgium.   105. 
Bellovacum.  104. 
Beneventum    456. 
Bessapara.  149. 
Bevasii.  476. 
Bicornius.  91. 
Bithynia.  132. 
Bolvinnum.  107. 
Bonna.   111. 
Bononia.  166. 
Borda    117. 
Borodurum.  203. 
Bostra.  126. 
Brattia.  177. 
Bratuspautium    104. 
Brigantium.  204.  205. 
Brigetio.  99.  187.  192.  196. 

198    512. 
Britannia.  110. 
Briva  Curretia.  107 
Briva  Joarae    107. 
Brivae  Sugnutiae.  107. 
Brucium.  99. 
Bructa.   157. 
Brunsara.  107. 
Eurnum.  169.  175. 
Butua.  169. 
Bybius.  127. 
Byllis.   146. 
Byzantiae.  148. 
Caere.  458. 
Caeraeates.  476. 
Caerossi    470. 
Caesa.rotTiügus    104. 
Cales     103. 
Cambodunum    204. 
Canabenses.  99. 
Canatha    127. 
Capena    4.58. 
Cappadocia.    129. 
Capua    456. 
Carla.  139. 


Carnuntum    187.  193.  198. 
Carthago    463    512. 
Carystos.  144.  209. 
Catuallium.   190. 
Cedonia.  95. 
Celeva.  196. 
Certla.  158. 
Cetium    202. 
Chaladra.  311. 
Chamavi    117. 
Chattuarii    489. 
Chaukis.  25. 
Chersonesus  Taurica.  149 

152. 
Chios.  317.  361. 
Cibalis  (Clbalae).  180. 
Cilicla.   129. 
Cirpi.   185. 
Cirtae.  110. 
Clus.  132    462. 
Civitanova    178, 
Clambetae    102.  176. 
Claternae.  144. 
Claudia  Aequum.  174. 
Clitor.  141. 
Coenomanes.  516. 
Colapis    189. 
Colossae.  361. 
Comagena.  202. 
Comane    131.  361. 
Condrusi    476. 
Constantinopolis.   40.  148. 
Corcoras    96 
Corcyra    145. 
Corinium.  176 
Credulium.  104. 
Cremno.  131. 
Cremona.  456. 
Cresca    177. 
Creta.   123. 
Crumerum.  185. 
Curieta.  177. 
Curion    129 
Curmiliacum.   104. 
Cyme.  136    142. 
Cynaetha    142. 
Cyprus.  128.  361. 
Cyrenaica    123. 
Cyrrhus    128. 
Cyzicus.   134.  140.  361. 
Dada.  153. 
Dada  superior.  149. 
Dalmatia.   102.  153.  168. 
Daphne    145. 
Delminium.  169.  173. 
Delos    141    351.  357. 
Delphi    144. 
Docimeum    134. 
Dociea.   169. 
Dodona.  145. 


Drobeta.    165. 
Durocortorum.  106. 
Dyme.  141. 
Dyrrhachium.  146. 
Eburones.  476. 
Edessa.  28.   146. 
Eleusis.  143.  318.  360. 
Eleutheros.  91. 
Elis.  308. 
Elymaei.  573 
Emona.  95.  188, 
Emysoriae.  462. 
Enlaia.  157. 
Epeticum.   170. 
Ephesus.  137    316.  361. 
Epidamnus.  146. 
Epidaurum.  170. 
Epirus    145 
Essui  (Essuviij.  10.5. 
Etrusci    448. 
Europus.  28. 
Fafiana    203. 
Falerii.  456. 
Firmum.  II,  115. 
Flavia  Septimia  Sisda.  99. 
Flavia  Sirmiatium.   149. 
Flevo.  116. 
Fluvio  frigido.  99. 
Forulus.  103. 
Forum  Sempronii.  103. 
Frisii.   117. 
Gabii.  4.58. 
Gades    101. 
Galatia.  129. 
Gailia.   103. 
Genabum.  106. 
Germania.  HO. 
Germanicopolis.  129. 
Germe.  131. 
Germisara    161. 
Geronthiae.  209. 
Gradista.  146. 
Grammata    145. 
Gugerni.  476. 
Hadra.   175, 
Hadriana  Petra.  126. 
Halicarnassus   3U0. 
Halmissa    177. 
Heliopolis.   128.  11,  97. 
Hellas.  290. 
Heraclea.  148. 
Hippo  Ocra.  465. 
Hispania.  109. 
Hostilia.   102. 
Hunnecum.  477. 
Hypata.   145. 
Hyrcania.  562. 
Jader.  102.  176. 
Idisiaviso.   114. 
Illyricum.    120.   1.53. 


614 


Geographisches  Register. 


Intaranum.  107. 

Intercisa.  103.  181. 

Isauria.   129. 

Issa.   177. 

Istrus.   151. 

Judaea.  461. 

Juenna.  200. 

Julia  Augusta  Cassandrea 

146. 
Julia  Augusta   Dium.    146. 
Julia  Augusta   Felix  Bery- 

tus.   127. 
Julia  Com.  Apamea.  132. 
Julia  Felix  Sinope.  130. 
Julia  Sutrina.  456. 
Juliomagus.  107. 
Juvavium.  202.  552. 
Karien.  300. 
Kato-Achaia.  142. 
Kerasus.  300. 
Knodara.  128. 
Kolophon.  316. 
Korphasion.  579. 
Kos    300. 
Ktesiphon.  28. 
Lagina    141. 
Lamia.  145. 
Lanuvium.  458. 
Largiana.  155. 
Larissa.  148.  314. 
Latobicorum    municipium 

188. 
Laurentum.  460. 
Lauriacum.  203. 
Laus  Julia  Corinthus.  143 
Lebadia.  209. 
Lemuno.  107. 
Lentia    203. 
Lesbos.   140.  353.  361. 
Liburnia.  175. 
Litanobriga.  104. 
Locris.  141. 
Loncium.  198. 
Longatico.  99. 
Lopodunum.  113. 
Lopsica.   177. 
Luccoli.  103. 
Luceria.  456. 
Lugdunum.  106. 
Lugis.  181. 
Lussonium.  181. 
Lycaeonia    12iJ 
Lychnidus    146. 
Lycia.   129. 
Lydia.   136,  312. 
Lysimachia.  143. 
Macedonia.  145. 
Magnum.  102.  174. 
Mahale.  149. 
Manarmanis.  25. 


Mantineia.  299. 
Mantua.  102. 
Marathon    316. 
Margiane.  562. 
Marna.  117. 
Marsacii.  116    476. 
Marsi.  486.  489 
Martia  Julia  Salonae.   171 
Marsavenses.  167. 
Mattium    487. 
Matucaium.   200, 
iVledia    315 
ad  Mediam.  164 
Megalopolis.  300. 
Megara    298 
Meldi.   104. 
Melita.   174. 
Menimea.   141. 
IVIesopotamia.  128. 
Mespiter.  314. 
Messene.  141.  142.  300. 
Metapa,  298. 
Metaurus    103. 
Miletus.   139.  316. 
Moesia  inferior.  149. 
Moesia  superior.  149.  153. 

166. 
Municipium  Romuiensium. 

149. 
Mursa,   180. 
Mursella.  192, 
Mutatio  ad  Octavum    103. 
Mutatio  ad  Nonum.  99. 
Mutatio  ad  Quartodecima, 

98 
Myoenae.  301. 
Mylasa.  139. 
Myon.   145. 
Myra.   129. 
Mysia.  134. 
Mytilene.  347. 
Naissus.   167. 
Namara   203. 
Namnetum  portus.    107. 
Napoca    156. 
Narona    170. 
Nauportum.  99.  188. 
Nedinum.   102.   176. 
iSleviodunum.  99.  189.  196. 
Nicaea,   132.  361. 
Nicomedia.   132.  161. 
Nicopolis.  94.  132.  149.300. 
Nigra  Corcyra.   177. 
Nisibis.  28. 
Nomentum.  458. 
Norcia,  200. 
Noricum.  101.  153.  198. 
Notion.  342 
Novae.  149.  170. 
Ochrida.   146.  147. 


Odessus.   150. 
Oera.  99. 
Oescus.   149. 
Olbasa.  131. 
Olenus.  142 
Olympia.   141.  308. 
Olynthus.  146.  300. 
Opus,   144. 
Orchomenos.  357. 
Orcistus.   133 
Orgenomesci.  109. 
Orolaunum    HO 
Oronos.  360. 
Ortacia.  91 
Osilava.  512. 
Ossa.  146. 
Ostrovlca.  102. 
Ovilaba.   101.  202. 
Oxydracarum.  II,  97. 
Paemani.  476. 
Palaaeopaphos.   128. 
Palaestina    126. 
Paimyra.  127. 
Pamphylia    129. 
Pannonia,  95.  149. 
Pannonia  inferior.  153. 178. 
Pannonia  superior.  153. 186, 
Panormus.  145.  295. 
Panticapaeum,   152. 
Paphiagonia.  129. 
Paphos.  129. 
Faros.  141. 
Patavissa    156. 
Patrae.  94, 
Pedum.  458. 
Peguntum.   177. 
Pelso  lacus,  191. 
Pelusium.  11,  97. 
Pergamus.   136. 
Perinthus.   148. 
Petrae    162. 
Petra  pertusa.  103. 
Pharae.  142. 
Pharia.  177. 
Pharnakia.  300. 
Philippopolis.   148.  212. 
Phrygia.  133. 
Pisa.  308, 
Pisaurum.  450. 
Pisidia.    129. 
Po-Ebene.  7. 
Poetovio.  190.  193. 
Pola.  188. 
Polemonion.  300. 
Pons  Augusti.  161. 
Pons  Manlius,  103. 
Pontus.  129.   132. 
Porolissum.  153 
Portus  Namnetum.  108. 
Potaissa.  156. 


Biographisches  Register. 


615 


Potidaea.   146. 
Praeneste.  460. 
Praetorium    Latovicorum. 
Prasiae.  360.  [99. 

Promona.  102    174. 
Psyttaleia    285. 
Quadriburgium.  116. 
Raetia    153.  204. 
Ratomagus.    106. 
Reginum.  206 
Resculum.  156. 
Rhaedestus.  148. 
Rhodos.   140.  300.  361. 
Riditarum  municipium.  174. 
Risinium.  170. 
Roma.  451.  454.  464.  II,  57. 

Forum    II,  59. 
Romula    99. 
Rusicade.  II,   110. 
Saguntus.  16. 
Salamis   359. 
Salamis  (Cypr.).  128. 
Salonae.   170.  171. 
Salva.  185. 
Salviae.  174 
Samarobriva    104.  107. 
Samos    140.  316.  361. 
Samothraoe.   148. 
Sardes.  315. 
Sarmigezetusa.    158.    182. 

497. 
Savo.  97.  98. 
Savus.  185. 
Scarbantia    192.  196.  198. 

512. 
Scardona    175. 
Scupi.  167. 
Secursia.  149. 
Segisamon.  109. 
Segni    476. 
Segora    108. 
Seleucia.  28.  108. 
Sena  Gallica.   103. 
Senia    177. 


Septimia  col.  189. 
Sequana.  91 
Sexanta  Prista.  150. 
Sidon.   127.   128. 
Silvanectes.  104.  106.  515. 

516. 
Singidunium.  167. 
Sinope.  130.  361. 
Sirmium.   140. 
Siscia.  99    1S5.  189.  512. 
Sitioganus.  91. 
Smyrna.   136.  140. 
Solentia.  177. 
Solva.  201. 
Sopianae.  181. 
Sparta.   141.  291.  308. 
Stabula.  474. 
Stiolea.  150. 
Stobi.   147. 
Stratonicea.  209. 
Suasa    103. 
Sudracarum.  II,  97. 
Sumeri    476. 
Sura.  28 
Syene.  126. 
Synnada.  134. 
Syracusi.  295. 
Syria    127. 
Talmi.   126. 
Tanagra.  298 
Tarraco    462. 
Tarsatioa.  177. 
Tarvis.  198. 
Tata.  192. 
Tencteri    19.  477. 
Tenedos    139. 
Tenos   357. 
Teos    136. 
Teredon.  91. 
Tergeste.  188.   196. 
Teurnia.  198. 
Teutiburgum    180.  487. 
Thebae    144.  299.  3.58. 
Thermen.  298. 


Thessalia.  145. 
Thessalonice.  146. 
Thraoia.  148. 
Thyatira    136.  140. 
Tibiscum.  164. 
Tibur.  460. 
Tomi.  149.   151. 
Tragurium     173. 
Trajana  Sarmizegethusen- 

sium    150. 
Tralles.  140 
Trapezus.  3G1. 
Treveri.  19.  110. 
Tricomia.  133. 
Trigisamum    202. 
Triventum.  301. 
Troesmis.  151. 
Troja    361. 
Trojona.  98.  489. 
Tubantes.  118. 
Tungri.  476. 
Tusoulum.  458. 
Tyana.  361. 
Tyra.  152. 
Ulcisia  castra.    185. 
Ulpia  Oiscensis.  149. 
Ulpia  Poetovionensis.  149. 
Ulpia  Ratiaria.   149    166. 
Urbinum  Metaurense.  103. 
Urbinum  Ortense,   103. 
Usipeti.   19.  477. 
Usipii.  489. 
Vagoritum    105. 
Valeria    103 
Venusia.  456. 
Vicus  Aurelii.  113. 
Viminacium.  166. 
Vincentia.  186. 
Vindobona.   187.  196.  198. 

512. 
Vingium.  111. 
Virunum.   199. 
Xanthus.  3Ü1. 
Zernensium  colonia.    164. 


IV.   Biographisches  Register. 

(Die  nicht  bezeichneten  Stellen   sind  in  der  dritten  Abtheiluug.     Die  mit  N  be- 
zeichneten im  biographischen  Jahrbuch ) 

Ackner,  A.  J  ,   153.  Brinckmann,  C,  N.  42.  Danz.  H    E.  A.,  N    16 

Ahrens,  H.  L ,  N.  89  Büchner,  K.  W.  F..  N.  83.  Fabricius   Ferrarinus ,  JA-, 

Aldus  Manutius.   122.  Camoens.  L    de,  II,  19.             122 

Augustinus  Tyffernus    187.    Campe,  J    F.  Ch  ,  N.  47.  Felicianus,  F  ,  122. 

Bachmann,  Cr.  L,    N.  45.    Cookesley,  W    G.,  N.  9.  Fickert,  K.  R.,  N.  21. 

Beinert.  A.,  N.  40.  Corvinus,  M.,   17S  Floss,  H    J  ,  N.  46. 

Bergk,  Th  ,  N.  105.  Cyriacus   v.  Ancona.    122.  Fortis,   153. 

Bernays,  J.,  N.  65.  141.  Frandsen,  P    S ,  N.  84. 


616 


General- Register. 


Glavinic.  M  ,  168. 
Goos,  K.,  154.  N.  85. 
Haackh,  A.,  N.  8. 
Hefner,  J.,  204 
Heinemann,  H.  E. 

N.  88. 
Hirschfeld,  0  ,  153. 
Hoitze.  F.  W,   N.  41. 
Jucundus.  J.,  122. 
Kämmel,  H.  J  ,  N    104. 
Kiss,  F..  179. 
Kopp,  VV.  E,   11. 
Kuhn,  Ä.,  N.  49. 
Lachmann,  K.  F  T.,  N.  15. 
Lefarth,  J.  A.,   N.  44. 
Leil<ert,  A.,  N.  15. 
Lepsius,   123. 
Ljubic.  S.,    168. 
Wannhardt,  J.  W.  E.,  N.  1. 


L  F    V. 


Warcanova,  J.,  122. 
Meriette-Pacha,  N.  34 
Marulus.  M.,   169. 
Mezercius,  J..  153. 
Mezger,  M  ,  204. 
Mordtmann,  129. 
Müller,  F.,   1.54. 
Müller,  J.  H..  N.  10 
Ölschläger,  F.,  N.  43. 
Ohienschlager,  204. 
Opitz,  M.,   153. 
Panormita,  A.,  II,  2. 
Paur,  J.,  179. 
Perrot,  G.,   123.  129. 
Peutinger,  C,  204. 
Raiser,  J.  N.,  204. 
Renan,  E.,   123. 
Renier,  L.,  123. 
Reuter,  W.,  N.  47. 


Richter,  E.  A..  N.  86 
Romer,  Fl.,  179. 
Rotrou.  J.,  IL  20. 
Rüge,  A.,  N    25. 
Saulcy,  F.,  123. 
Schwarzmann,  A.,  N.  11. 
Sigler,  M.,  I."i3. 
Silva,  A.  J.  da,  II,  20. 
Spon,  123. 
Steincke,  E ,  N.  33. 
Torma,  K.,  153. 
Varady,  A.,   153. 
Verantes,  153. 
Waddington,  W.  H.,  123. 
Warschauer,  H.,  N.   17. 
Wendler,  F.  W.,  N.  6. 
Wetzstein,  123. 
Wheler,  123. 
Zechmeister,  J  ,  N.  9. 


V.  General-Register 


über  die  erste  Folge  des  Jahresberichtes  (Band  I — XXIV.) 

I.  Abtheilung.    Griechische  Autoren. 


Homer  (f  Direktor  Gieseke  in  Schwe- 
rin) II,  S.  919-987.  III,  S.  27-162. 
(Direktor  Ed.  Kammer  in  Lyck)  IX, 
S.  81— 166.  XIII,  S.  54-109. 

Hesiod  und  die  nachhomerischen  Epiker 
(Prof.  H  Flach  in  Tübingen)  I,  S  599 
—6.35.  III,  S.  1-26.  V,  |S.  1—23.  IX, 
S.  1—13.  -  Prof  Alois  Rzach  in 
Prag)  XXI,  S  61-110. 

Griechische  Lyriker  (Prof  F.  Blass  in 
Kieli  V,  S  89     115  XIII,  S  197— 218. 

Griechische  Bukoliker,  (f  Hofrath  Prof. 
Dr.  H  F  r  i  t  z  s  c  h  e  in  Leipzig)  I,  S.  299 
-319.  III,  S  163-178.  V,  S.  24-31. 
(Dr.  Th.  Fritzsche  in  Güstrow)  XIII, 
S.  110-116. 

Griechische  Tragiker  (Prof.  N.  Weck- 
lein in  Bamborg)  I,  S.  83— 136.  III, 
S.  401—456.  V,  S.  32-38.  IX,  S.  201 
-248.  XIII,  S  1-53.  XVII,  S.  33—86. 

Griechische  Komödie  (Direktor  Dr.  A.  v. 
Bamberg  in  Eborswalde)  III,  S.  457 
4  74.  —  (Prof  Ilitter  C.  v.  Holzinger 
in  Wien)  XXI,  S.  111—176. 

Herodot  (Direktor  Dr.  H.  Stein  in  Ol- 
denburg) I,  S.  290— 298.  HL  S721  — 
730  IX,  S.  325-335.  XIII,  S.  177—196. 
XVIL  S.  87—99. 

Xenophon  (Direktor  Prof.  B.  Buch  sen- 
schütz  in  Berlin)  I,  S.  161  —  186 
(t  Hofrath  überlehrerDr.  W.  Nitsche 
in  Berlin)  IX,  S.  14-80h.  (Prof.Dr  K 
Sehen  kl  in  Wien)  XVII,  S.  1-32. 

Griechische  Historiker    mit  Ausnahme 


von  Herodot  und  Xenophon  (Prof.  Dr. 

A 1  f  r  e  d  Schöne  in  Paris)  HI,  S.  81 1 

—876. 
Attische   Redner  und  griechische  Rhe- 

toren  (Prof.  F.  Blass  in  Kiel)  1,  S.  268 

-  289.    III,  S.  475-497.  IX,  S.  249- 

297.  XXL  S    177—214 
Griechische  Philosophie  und  griechische 

Philosophen   bis    auf    Theophrastus 

(Prof     F.  Susemihl     in   Greifswald. 

L  S.  511  -  .598.  III,  S.  261  —  400. 
Plato  (Prof.  M.  Schanz  in  Würzburg) 

IX,  S.  167—200.  XVII  S   193-250. 
Aristoteles  und  Theophrastus  (Prof.  F. 

Susemihl  in    Greifswakl)    V,  S.  257 

—298.  IX,  S.  336—364.   XVII,  S.  251 
-296. 
Die  nacharistotelische  Philosophie  (Prof. 

M.   Heinze   in  Leipzig)   I,  S.  187 — 

210.   111,  S.  555— 575.   XXL  S.  1-60. 
Plutarch's  Moralia  (Dir.  Dr.  H.  Heinze 

in    Stargardt   in  Pr.)   I,  S.  320  — 340. 

III,  S  .576-589   IX,  S.  298— 324.  XIH, 

S,  219—246. 
Griechische  Grammatiker  (Direktor Prof. 

0.  Carnuth  in  Danzig)  I,  S  636-656. 

V,  S.116~173.  (Prof.Dr  P.  Egenoiff 

in  Mannheim)  XIH,  S.  1 17—176.  XVII, 

S.  100     192. 
Spätere  griechische  Prosa  sowie  mittel- 

und  neugriechische  Prosa  und  Poesie 

(Oberschulrath  Prof.  A.Eberhard  in 

Braunschweig)  II,  S.  1293-1334.  HI, 

S.  498-554    V,  S.  174—256. 


General-Register  über  die  drei  Abtheilungen. 


617 


II.  AbtheiluDg.    Lateinische  Autoren. 


Plautus  (Oberlehrer  Dr.  Aug.  Lorenz 
in  Berlin)  I,  S.  341-428  111,  S.  606 
—671.  VI,  S.  1—96.  XIV,  S.  1-116. 
XVIll,  S   1-90.  XXII.  S.  1-89. 

Die  übrigen  römischen  Dramatiker  und 
und  besonders  Terenz  (f  Prof.  W. 
Wagner  in  Hamburg)  I,  S.  428  —  463. 
111,  S. 798-810.  (Prof  Dr.  A.Spenge 
in  München)  VI,  S.  356—394  .  X,  .S.314 
-330. 

Römische  Epiker  ausser  Lucretius  und 
Ovidius  (Prof.  E.  Bährens  in  Gro- 
ningen) I,  S.  211— 230.  III,  S.  216- 
228.  VI,  S.  149—158  X,  S  50-61. 
XIV,  S.  161—167.  XVIII,  S.  140-148. 
(Dir. Prot. Dr. H.Genthein  Hamburg) 
XXII,  S.  143—207. 

Lucretius  (Oberlehrer  D.  A.  Brieger 
in  Halle)  II,  S.  1097—1137.  VI,  S.  159 
—202.  X, S.  62  - 75  XVIII,  S.  186-  214. 

Lucilius  (f  Prof.  W.  Wagner  in  Ham- 
burg) III,  S.  580  -  605.  (Prof.  E.  Ba  eh- 
ren sin  Groningen)  XIV,  S.  168-170. 

Ovidius  (Prof.  A.  Riese  in  Frankfurt 
a.  M.)  1,  S  137—154  III,  S.  229—246. 
VI,  S.  97— 102.  X,  S  20-29.  XIV, 
S.  241-257. 

Die  römischen  Bukoliker  (Prof  Dr  H. 
Fritzsche  in  Leipzig)  I,  S.  299— 
319.  III,  S.  254-260.  VI,  S  128-148. 
(Oberlehrer  Dr.  Th.  Fritzsche  in 
Güstrow)  X,  S.  76-83.  XVllI,  S.  177 
-185 

Horatius  (f  Hofrath  Prof.  H. Frit  zsche 
in  Leipzig)  1,  S.  464—498.  111,  S.  179— 
206.  VI,  S.  214-2.37.  X,  S.  1  — 19. 
(Prof.  Dr.  Hirschfelder  in  Berlin) 
XVIII,  S.  91  —  139. 

Römische  Satiriker  ausser  Lucilius  und 
Horatius  (Geh.  Regierungsrath  Prof. 
L.  P'riedländer  in  Königsberg  i.  Pr) 
II,  S.  1138-1149  111,  S.  207  — 215. 
VI,  S.  203—212.  X,  S.  307-313.  XIV, 
S.  167—182. 


Catulius,  Tibulius,  Propertius  und  Phae- 
drus  (Direktor  Prof.  R.  Richter  in 
Leipzig)  II,  S.  1447  1454.  VI,  S.300— 
335    X,  S.  274-306. 

Anthologia  latina  (Prof.  A.  Riese  in 
Frankfurt  a.M)  I,  S.  155—160.  III, 
S.  247—253.  VI,  S.  103  -  108.  X,  S.  30 
—34.  XIV,  S  258—266. 

Römische  Historiker  ausser  Tacitus 
(Prof.  A.  Eussner  in  Würzburg)  X, 
S   105—224    XXII,  S.  90-128 

Caesar  (Prof.  Arnold  Hug  in  Zürich) 
II,  S.  1150-1176. 

Cornelius  Nepos  und  Sallustius  (Prof. 
E.  Wölffliu  in  München)  H,  S.  1658 
—1668. 

Livius,  Tacitus,  Aurelius  Victor  und 
Ammianus  (Prof.  E.  W  ö  1  f  fl  i  n  in  Mün- 
chen) VIII,  S.  731  -797.  XVllI,  S.215 
—260 

Cicero  (Prof.  Iwan  Müller  in  Erlan- 
gen) III,  S.  672—708.  X,  S.  225—273. 
XIV,  S.  183     240.  XXll,  S.  208-266. 

Römische  Rhetoren  (Prof.  Dr.  Iwan 
Müller  in  Erlangen)  XVIII.  S.  149 
-176. 

Quintilian  (Prof.  Iwan  Müller  in  Er- 
langen) VI,  S  262-293. 

Der  Rhetor  Seneca  (Prof.  G.  Bursian 
in  München)  XXII,  S.  120—142. 

Piinius  der  Aeltere  (Hofrath  Prof.  L.  ür- 
1  ichs  in  Würzburg)  VI,  S.  109-  127. 
X,  S.  35-49.  XIV,  S.  267-286. 

Piinius  der  Jüngere  (Prof  Iw.  Müller 
in  Erlangen)  VI,  S.  294—299. 

Gellius  (Prof.  H.  Hagen  in  Bern)  II, 
S.  1408-1416. 

Lateinische  Grammatiker  (Prof.  H.  Ha- 
gen in  Bern)  II,  S.  1417—1446.  111, 
S.  709     720.  VI,  S.  336     355. 

Vulgärlatein  und  spätere  lateinische 
Schriftsteller  (Dr.  E.  Ludwig  in 
Bremen)  VI,  S.  239—261.  X,S.84— 104 
XIV,  S.  258—266. 


III.  Äbtheilung.    Alterthumskunde. 


Geschichte  und  Encyclopädie  derclassi- 

schen  Aiterthumswissenschaft   (Prof. 

C.  Bursian  in  München)  I,  S.  3 — 37. 

IV,   S.  1-48.   VII,  S.  145     187    XI, 

S.  34-89.  XV,  S.  95—148.  XIX,  S.  531 

— .5i98. 
Alte  Geographie   und  die  Geographen 

(Dr.    R.    Fr  ick    in    Höxter)    XXIII, 

S.  636—580. 


Geographie  und  Topographie  von  Grie- 
chenland und  Kleinasien  (Prof.  C. 
Wachsniuth  in  Heidelberg)  II, 
S.  1077—1096 

Geographie  und  Topographie  von  Unter- 
Italien  und  Sicilien   (Prof.   A.  Holm 
in  Palermo)  I,  S  38     82.  IV,  S.  75  - 
118  XI,  8.  246— 287.  XIX.  S.  311-352. 

Geographie  der  nördlichen   Provinzen 


618 


General-Kegister  über  Band  I— XXIV. 


des  römischen  Reiches  (Direktor  Prof. 

D.  D  e  1 1  e  l's  e  n  in  Gliickstadt)  II,  S.  796 
-839.  IV,  S.  220-251  VII,  S.  306- 
338.  XI, S.  288—325.  XXIII,  S.  88- 1 18. 

Topographie  der  Stadt  Rom  (Prof.  H. 
Jordan  in  Königsberg  i.  P.)  II,  S.  721 
-795.  IV, S  167- 184. XV, S. 402— 437. 

Griechische  Geschichte  und  Chronologie 
(Prof.  H.  Gelzor  in  Jena)  II,  S.  988 
—1076.  IV,  S.  49  74.  (Proi.  Dr.  C  A. 
Volquardsen  in  Göttingen)  VII, 
S.  339-418.  XIX,  S.  36—122  (Prof. 
Dr  Ad.  Holm  in  Palermo)  XXIII, 
S.  289 -390- 

Römische  Geschichte  und  Chronologie 
(Prof.  M  Büdinger  in  Wien)  II, 
S.  1177-1193.  (fProf  J.  J.  Müller 
in  Zürich)  VII,  S.  188—305.  (Prof  Dr. 
H  6  r  m  a  n  n  S  c  h  i  1 1  e  r  in  Giessen) 
XV,  S  438-565.  XXIIl,  S.  1—54; 
437—535. 

Griechische  Litteraturgeschichte  (Prof. 

E.  Hiller  in  Halle)  III,  S.  194-219. 
XIX.  S.  123—167. 

Römische  Litteraturgeschichte  (Prof  A. 

Re  iffer  scheid   in  Breslau)   XXIII, 

S.  243 -288  f.    . 
Griechische    und   römische   Mythologie 

(Prof.  A.  Preuner  in  Greifswald)  VII, 

S.  1— 144w. 
Griechische    Alterthümer   (Prof  .J.   H. 

Lipsius  in  Leipzig)    II,   S    1335  — 

1407.  XV,  S.  275-352. 
Römische  Alterthümer,  Prof.  L.  Lange 

in  Leipzig)  II,  S.  840—918. 
Römische  Privat-  u.  Sacral-Alterthümer 

(Prof.  Dr.  M.  Voigt  in  Leipzig)  XV, 

S.  353—401    XIX,  S.  599-630. 
Römische   Staatsalterthümer    (Prof.  H. 

Schiller  in  Giessenl  XIX,  S.  353- 

530.  XXIII,  S.  55-87. 
Scenische  Alterthümer  (Prof.  N.  Weck- 
lein in  Bamberg)  I,  S.  125-136.  IV, 

S.  199     193.  XIX,  S.  631-646. 
Exacte  Wissenschaften  bei  den  Griechen 

und  Römern  (Dr.  L.  Langkavel  in 

Berlin)  I,  S.  680-720. 
Naturgeschichte,  Handel  und  Gewerbe 


im   Alterthum    (Prof.  0.  Keller   in 

Prag)   II,   S.  312— 331.   (Prof.  Dr.  H. 

Blümner  in  Zürich)  XI,  S.  218-245 

(Prof.  0.  Keller  in  Prag)  XIX,  S.  184 

—223 
Mathematik,  Astronomie  und  Mechanik 

im  Aiterthu  n  (Oberlehrer  M.  Curtze 

in   Thorn)    XI,  S.  159  —  217,    XXIII, 

S.  217—242. 
Medizin  (Prof.  M.  Seligmann  in  Wien) 

XI,    S    132-158.    XIX,   S.  224— 310. 
Griechische  Epigraphik  (Oberlehrer  Dr. 

C.  Curtius  in  Lübeck)  II,  S.  1194— 

1254    IV.  S  252—311.  XV.  S.  1—94. 
Römische  Epigraphik   (Direktor  Dr.  F. 

H  a  u  g  in  Constanz)  XXIII,  S.  119— 216. 
Archaeologie  der  Kunst  (f  Hofrath  Prof. 

Dr.  B.  Stark  in  Heidelberg)  11,  S.  1465 

—  1647. 

Griechisch  -  römische  Architektur  und 
Plastik  (Prof.  C.  ßursian  in  Mün- 
chen) II,  S.  1648-1657. 

Antike  Numismatik  (Dr.  R.  Weil  in 
Berlin)  I,  S.  231     267.  VII,  S.  419—481. 

Griechische  Grammatik  (f  Dr  Justus 
Siegismund  inStrassburg)  II,  S.  1255 

—  1292.  (Prof.  Dr.  B.  Gerth  in  Dres- 
den) XV,  S.  171—274. 

Das  Kyprische  (Prof.   W.   De  ecke   in 

Strassburg  i.  E.  XI,  S.  125—131.  XIX, 

S.  32—35. 
Lateinische  Grammatik  (DrH.  Merguet 

in  Königsberg  i.  Pr.)  I,   S.  6.57-679. 

IV,    S    119-145.    (Direktor  Prof.  Dr. 

W.  Deeke   in  Strassburg)   XI,  S.  90 

-118.  XIX,  S.  1-21. 
Italische  Sprachen  (Direktor  Prof.  Dr. 

W.  Deeckcin  Strassburg)  XI,  S.  118 

-125    XIX,  S.  22-32. 
Griechische  und  lateinische  Metrik  (Dr. 

H.  Buchholz  in  Berlin)  XI,  S.  1—23. 

(Stadt-Bibliothekar  Dr.  W.  Velke  in 

Mainz)  XV,  S.  149     179. 
Lateinische  Lexicographie  (Prof.  K.  E. 

Georges  in  Gotha)  II.  S.  1455     1464. 

IV,  S.  146—166.  VII,  S  482-495.  XI, 

S.  326-340.  XIX,  S  168-183.  XXHI, 

S.  391-436. 


IV.  AbtheiluDg. 


Bibliotheca  philologioa  classica    I,*  ii, 

S.  1  196.  IV.  II,  S.  1—184.  III,  S  1 
266.  VIII,  S.  1—320.  XII.  i,S.  1-322. 
XVI.  I,  S.  1-367.  XX.  I,  S.  1-390. 
XXIV.  I,  S.  1—437. 


Biographisches  Jahrbuch  für  Alterthums- 
.   Runde  XII.  n,  S.  1-42.  XVL  n,  S.  1 

—89.   XX.  II,  S.  1—96.  XXIV.  ii.  S.  1 

—HO. 


Druck  von  J.  Draeger's  Buchdruckerei  (C.  Fei  cht)  in  Berlin 


PA      Jahresbericht  über  die  Fort- 
3  schritte  der  klassischen 

J3         Altertumswissenschaft 


Bd.:c3 


I 


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