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JAHRESBERICHT
über
die Fortschritte der classischen
Alterthumswissenschaft
herausgegeben
von
Conrad Bursian,
ord. öffentl. Prof. der claffifchen Philologie an der Universität München.
Dreiundzwanziffster Band.
Achter Jahrgang. 1880.
Dritte Abtheiiung:
ALTERTHUMSWISSENSCHAFT.
Nebst den Registern zu den drei Abtheilungen und einer General-
Uebersicht der ersten Folge.
BERLIN 1882.
VERLAG VON S. CALVARY & CO.
W. Unter den Linden 17.
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Inhalts -Verzeichniss
des dreiundzwanzigsten Bandes.
Seite
Bericht über die Geschichte und Encyclopädie der cl assi-
schen Alterthumswissenschaft von Prof. Dr. C. Bur-
sian in München. (Folgt im nächsten Jahrgänge.)
Berichte über Palaeographie von Prof. A. Reifferscheid
in Breslau. (Folgt im nächsten Jahrgange.)
Jahresbericht über die Geschichte der alten Geographie
und die Litteratur zu den alten Geographen für 1879 und
1880 vom Gymnasiallehrer Dr. C. Frick in Höxter. 536—580
I. Geschichte der alten Geographie 536. — Ofir 542. —
Afrika 548. — II. Litteratur zu den alten Geographen
550. — Nearchos 550. — Eratosthenes 550. — Scymnos von Chios
556. — Demetrios von Scepsis 556. — Strabon 557. — Agrippa.
Mela. Plinius 566. — Dionysios Periegetes 572. — Periplus maris
erythraei 573. — Ptolemaeos 673. — Pausanias 574. — Stephanos
von Byzanz 577. — Geographi latini minores 579. — Dicuil 580.
Bericht über die Geographie und Topographie von
Griechenland und Kleinasien ausser Athen von
Dr. R. Weil in Berlin. (Folgt im nächsten Jahrgange).
Bericht über die Topographie der Stadt Athen von
Oberlehrer Dr. Ch. Beiger in Berlin. (Folgt im nächsten
Jahrgange.)
Jahresbericht über die Geographie und Topographie
von Unter-Italien und Sicilien von Prof. Dr. Adolf
Holm in Palermo. (Folgt im nächsten Jahrgange.)
Jahresbericht über die Geographie der nördlichen Provin-
zen des römischen Reiches von Director Dr. D. Detlefsen
in Glückstadt 88-118
Allgemeine Schriften 88. — Sammlungen 88. — Historisches
91. — Autoren 91. — Spezielles 94. — Dacien 94. — Panno-
nien 95. — Noricum 101. — Dalmatien 102. — Norditalien 102.
— Frankreich 103. — Pyrenäische Halbinsel 109. — England 110.
— Rheinländer HO.
IV Inhalts -Verzeichnlss
Seite
Bericht über die Topographie der Stadt Rom von Prof.
II. Jordan in Königsberg i. Pr. (Folgt im nächsten Jahrgange.)
Jahresbericht über Griechische Geschichte für 1879 und
1880 von Prof. Dr. Ad. Holm in Palermo . . . 289—390
I. Griechische Geschichte im Allgemeinen 289. —
li. Aeltere Zeit 301. — III Historische Zeit bis zu
den Perserkriegon 305. — Griechenland und der Orient 312.
— IV. Griechische und speziell athenische Geschichte
von 500—400. 31G. — Perserkriege 316. — Perikleisches Zeitalter
319. _ Quellen 336. — Topographie 340. — Kleon 347. — Demo-
kratie 348. — V.Griechenland nach 400. — Die Makedoner
352. - Alexander der Grosse 354 — Diodochenzeit 354. — Achaei-
scher Bund 358. — VI. Spezialgeschichte nebst Aegypten
358. — Theben 358. — Salamis 358- — Jonische Städte Klein-
asiens 361. - Pontus 362. — Baktrien 362 — Vorderasien 362.
— Familiengeschichte 363. — Aegypten 363 — VII. Chronolo-
gie 366. — Kalender 366. — Archonten 368. — Diadochen 368.
— Strategen 370. — VIII. Quellenforschung 372. — Poly-
bios 372 — Diodor 375. — Justinus und Trogus 382. — Plutar-
chus 384. - Gastor 388. — Schlussbemerkung 389.
Jahresbericht über römische Geschichte und Chrono-
logie für 1879 von Prof. Dr. H. Schiller in Giessen 1 — 54
I. Zusammenfassende Darstellungen der römischen
Geschichte 1. - Altitalische Ethnologie 7. — III. Kö-
nigszeit und Uebergang zur Republik 10. — Chronologie
10. — Quellen der älteren Zeit 12. — IV. Die puni sehen
Kriege und die Unterwerfung der Staaten am Mittel-
meer 16. — V. Die Revolution 18. — Cäsar 18. — Mithrida-
tes 20. — VIT. Die Zeit der Julier, Flavier und Anto-
nine 22. — Christenthum 30. — VIII. Die Zeit der Verwir-
rung 33. — IX. Die Zeit der Regeneration 35. — Schluss-
betrachtung 54
Jahresbericht über römische Geschichte und Chrono-
logie für 1880 von Prof. Dr. H. Schiller in Giessen 437—535
1, Zusammenfassende Darstellungen 437. — II. Altita-
lische Ethnologie 448. — Etrusker 448. — III. Kriegszeit
und Uebergang zur Republik 451. — Roms Gründung 451.
— Königszeit 452. — Gallischer Brand 454. - Italischer Bund
456 — IV. Die punischen Kriege und die Unterwerfung
der Staaten am Mittelmeer 463. — Scipionen 464. — Cato
468. — Lagiden 469. — Römisch -celtiberische Krieg 471. -
V. Die Revolution 471. — Sclaveu-Aufstand 471. — Zeit Cä-
sars 472. - VI. Die Zeit der Julier, Flavier und Anto-
nine 483. — Innere Verhältnisse 483. — Augustus 485. — Tibe-
rius487. - Claudius 491. — Nero 494. — Otho 495. — Christen-
thum 499. — VII. Die Zeit der Verwirrung 507. — Septi-
mius Severus 507. — Gallische Kaiser 510. — Odaenathus 511.
— Ausgang des Reichs 511. — IX. Die Zeit der Regenera-
tion 519. — Diocletiau 519. — Constantin 522. — Theodosius
der Grosse 523. — Sieg des Germanenthums 524.
Jahresbericht über griechische Litter aturges chichte
von Prof. Dr. E. Hill er in Halle. (Folgtim nächsten Jahr-
gange.)
Inhalts -Verzeichniss. V
Seite
Jahresbericht über römische Litteraturgeschichte für
1873—1880 von Prof. Dr. August Reifferscheid in
Breslau 243-288f
Allgemeines 243 — Spezielles 264 — Tragödie261. - Schau-
spiel 266. — Comödie 268. - Dichter 269. — Prosaschriften 274.
Bericht über griechische und römische Mythologie von
Prof. A. Preuner in Greifswald. (Folgt im nächsten Jahrgange,)
Bericht über die griechischen Alterthümer von Prof.
Dr. H. Lipsius in Leipzig. (Folgt im nächsten Jahrgänge.)
Bericht über die römischen Privat- und Sacral-Alter-
thümer von Prof. Dr. M. Voigt in Leipzig. (Folgt im näch-
sten Jahrgange.)
Jahresbericht über die römischen Staatsalterthümer
im Jahre 1879 von Prof. Dr. H, Schiller in Giessen 55 — 87
A Die Staatsgewalt. Magistratur 55. — Wahlen 55. —
Steuern 58 — Auguren 58. — Beamte 61. — Biu'gerschaft 63. —
Curien 63. — Clientel 65. — Verlust des Bürgerrechts 69. —
Standes-Unterschiede 72. — B. Staatsverwaltung. Organi-
sation des Reiches. Provinzen 73. — Provinzial-Verwaltung
73. — Peregrinen 74. — Agrarische Verhältnisse 75. — Municipal
wesen 76 — Communalrecht 77. — Finanzverwaltung 79. — Mili-
tärwesen 79.
Jahresbericht über die griechischen scenischen Alter-
thümer von Prof. Dr. N. Weck lein in Bamberg.
(Folgt im nächsten Jahrgange).
Jahresbericht über Naturgeschichte der drei Reiche
im Alterthum von Prof. Dr. 0. Keller in Graz.
(Folgt im nächsten Jahrgange).
Jahresbericht über die exakten Wissenschaften im Alter-
thum von Anfang 1878 bis Michaeli 1879 von Gymnasial-
Oberlehrer M. Curtze in Thorn 217—242
Algebra 217. — Geometrie 219 — Mathematiker 224. —
Euklides 225. — Architas 226. — Hippokrates von Chios 227. —
Archimedes 227. — Apollonius von Perga 229. — Theon Smj-rnaeus
229. - Pappus 230. Planudes 232. — Philo von Byzanz 233.
— Boetius 233 — Astronomie 234. — Physik 239. Me-
trolo gie 241.
Jahresbericht über die Medicin bei den Griechen und Rö-
mern von Prof. Dr. M. Sei ig mann in Wien. (Folgt im
nächsten Jahrgange.)
Bericht über die griechische Epigraph ik von Oberlehrer
Dr. H. Röhl in Berlin. (Folgt im nächsten Jahrgange).
Bericht über römische Epigrapbik von Gymnasialdirektor
Prof. Hang in Constanz 119—216
Allgemeines 119. — Griechische und Donau-Provinzen
120. — Creta; Cyrene; Aegypten 123. — Arabien 126. — Palaestina
yi Inhalts -Verzeichniss.
Seite
1-50 — Syrien 127. — Cypern 128. — Cilicien 129. — Lycieii und
raniiiliylipn 129 — Cappadocien; Galatien; Pisidien 129. — Pon-
tus und Bithvnion 132. — Phrygien 133. — Mysien 134 — Lydien
130 - Carieu 139. - Inseln 139 — Achaia 141. — Epu'us 145.
- Macedunicn und Thessalien 145. — Thracien 148. — Unter-
Mösicn 149. - Dacien 153. — Ober-Mösien 166. - Dalmatien
168 — Untor-Pannonien 178 — Ober-Pannonien 186. — Noricum
198 _ Kiition 204 - Monumentura Aucyranum 209. — Edictum
Diocletiani de pretiis 209. — Militärdiplome 210. — Dacische
Wachstafeln 214.
Jahresbericht über antike Numismatik von Dr. R. Weil
in Berlin. (Folgt im nächsten Jahrgange).
Bericht über griechische Grammatik von Prof. Dr.
B. Gerth in Dresden. (Folgt im nächsten Jahrgange).
Jahresbericht über das Kyprische von Prof. W. De ecke
in Strassburg i. E. (Folgt im nächsten Jahrgange).
Jahresbericht über lateinische Grammatik und ita-
lische Dialekte, sowie das Etruskische von Prof.
W. Deecke in Strassburg i. E. (Folgt im nächsten Jahrgange.)
Bericht über das Vulgärlatein von Director Dr. E. Lud-
wig in Buxtehude. (Folgt im nächsten Jahrgange.)
Jahresbericht über die griechische und lateinische Me-
trik und Musik von Oberlehrer Dr. R. Klotz in Leipzig
undDr. A.Guhrauer in Waidenburg. (Folgt im nächsten Jahrg).
Jahresbericht über lateinische Lexikographie für 1879
und 1880 von Prof. Dr. K. E. Georges in Gotha 391—436
Allgemeines 391. — Prosaiker 404. — Cicero 404. — Taci-
tus 404. Caesar 404. - Cornelius Nepos 406. — Curtius 406.
-- Dichter 407. — Vergilius 407. — Horatius 407. — Ovidius
410. — Silbernes Zeitalter 411. — Sp ezialarbeit en 413.
— Cornificius 413. — Partikeln bei Caesar 414. — Ciceros Briefe
415. — Ciceros Reden 416. — Praepositionen bei Cicero 416. —
Propertius 417. — Anuaeus Seneca 417. — Claudianus 417. —
Cassius Felix 418. — Plautus 419 — Verba Irequentativa 419. —
Passive Verba 420. — Comparation 421. — Syntaktisches 423. —
Orthograi)hie 433. — Mythologisches 434.
Register über die drei Abtheilungen 581 — 618
I. Register der besprochenen Schriften 581
II. Stellen-Register 601
Griechische Autoren 601
Römische Autoren 605
III. Geographisches Register 612
IV. Biographisches Register 615
V. (ieneral -Register über die Bände I — XXIV 616
Jahresbericht über Römische Geschichte und
Chronologie.
Von
Professor Dr. Hermann Schiller
in Giessen.
I. Zusammenfassende Darstellungen der römischen
Geschichte.
G. F. Hertzberg, Geschichte von Hellas und Rom. Mit Illustra-
tionen und Karten. Zweiter Band. Berlin 1879.
Die römische Geschichte von Hertzberg gehört zu dem Sammel-
werke »Allgemeine Geschichte in Einzeldarstellungen etc. herausgegeben
von W. Onckeu« und bildet des fünften Theiles der ersten Hauptabthei-
lung zweiten Band; von demselben liegen bis jetzt 31 Bogen vor, welche
die Geschichte bis auf Sulla's Kampf gegen Mithradates führen. Zu
besserem Verstäudniss sollen eine kleinere Anzahl von Vollbildem und
eine grössere von im Text enthaltenen Abbildungen sowie eine von Henry
Lange entworfene Karte von Alt -Italien verhelfen. An der Darstellung
selbst fällt die Sprache durch starke Schlagwörter auf; so lesen wir z. B,
S. 241 folgendes: sturmfester Anhalt, tief dunkle Unglücksnacht, Alpen-
wand der Jahrhunderte, titanischer Kampf, greift in das Gebiet des
Uebermenschlichen, lu-alte, marmorne Härte und Starrheit des Römer-
thums, arg decimirter Senat, unbändige Trauer, furchtbar erschrockene
italische Bundesgenossen etc. Auch sonst liebt der Verfasser sehr starke
Ausdrücke, Da wird von dem »niederträchtigen Kriegsrechte der antiken
Welt« gesprochen, von der oft bewähi'ten widerwärtigen Art der Römer,
mit der eine allgemeine Gesinnungsinquisition in Scene gesetzt wird u. ä.
Man bekommt durchgeh ends den Eindruck, dass der Verfasser danach
strebt, eine ungewohnte Form zu finden, da in der Sache wenig Neues
zu sagen ist.
Hierher gehören auch die Fortsetzung beziehungsweise die neue
Ausgabe von Duruy's Römischer Geschichte:
Jahresbericht für Alterthumswisseuschaft XXIU. (1880. UI.) 1
2 Römische Geschichte.
1) Victor Dur uy, Histoire des Romains. Tome sixieme. Paris 1879.
Von dem grossen Werke Duruy's (vgl. Jahresbericht 1876, Abth. III,
S. 300) liegt hier der 6. Band vor, welcher bis zur Thronbesteigung Dio-
cletian's geht.
Die neunte Periode umfasst die afrikanischen und syrischen Kaiser.
Die nach Duruy glücklichste Zeit der Welt endigt mit Commodus, die
Prätorianerherrschaft tritt von jetzt an entschieden und entscheidend
hervor. Besonders eingehend wird die Regierung des Septimius Severus
geschildert; man kann diese Darstellung sogar mit Recht zu eingehend
nennen. Und doch fehlt es derselben dabei an der Schärfe und Präci-
sion, welche gerade bei diesem Kaiser wünschenswerth und bis zu ge-
wissem Grade auch erreichbar sind. Der Verfasser schildert mit grosser
Ausführlichkeit die Kriege und militärischen Einrichtungen des Kaisers ;
was man daraus lernen kami für die Nivellirung Roms und der Provinzen,
wird ebenso wenig dargelegt, wie die Aeuderung in der Führung des
Proconsultitels und ihre Bedeutung. Auch die Darstellung der Verwal-
tung nimmt einen grossen Raum ein; aber von den wichtigen finanziellen
Reformen - der Fiscus wird Reichskasse etc. — der Vertilgung jeder
Spur municipaler Selbständigkeit für die Reichshauptstadt, der Schwächung
des Senates, der Hebung des Ritterstandes, der Erhebung des praef.
praet. zum ständigen Stellvertreter des Kaisers wird mau wenig oder
nichts in dem Buche finden. Ueberhaupt ist dem Verfasser doch die
Bedeutung dieses Kaisers in der Hauptsache entgangen: mit Severus
schliesst das alte Regiment definitiv ab. Zwei besondere Abschnitte sind
der Darstellung des Christenthums im .3. Jahrhundert und der Verfolgung
des Severus gewidmet; hätte der Verfasser die allgemeine Bedeutung
dieser Regierung klar vor Augen gehabt, so hätte sich seine Darstellung
doch wohl etwas anders gestaltet, er hätte nicht so ausschliesslich das
Christenthum betrachtet, und hätte auch gesehen, dass eben gerade unter
diesem Fürsten überhaupt die ausländischen Culte bedeutungsvoll her-
vortreten. Der Verfasser hat sich ja bestrebt rein historisch auch die
Entwicklung des Christenthums zu würdigen; noch öfter tritt der prak-
tische Staatsmann für den Historiker ein; er ist von Vorurtheilen ziem-
lich frei; aber der Tradition, namentlich den Martyrologien legt auch
er offenbar viel zu grosse Bedeutung bei. Die Verleihung des Bürger-
rechts an die Provinzen durch Caracalla wird sich doch wohl noch an-
ders als nach der dionischen Auffassung und zwar im Zusammenhang mit
der nivellirenden Tendenz des Severus erklären lassen. Unter Alexander
Severus und dessen Nachfolgern hebt der Verfasser in sehr treffender
Weise das Zusammenbrechen des Reiches auf allen Gebieten hervor; aber
wir suchen vergebens die in dieser Zeit klar zu Tage tretende Tendenz,
ein Senatsregiment zu restaurircn, das dem Princeps nur die Executive
belassen will. Schon bei Alexander Severus zeigt sich ganz deutlich
diese Tendenz; nuin braucht nur an die Verleihung der prätorianischen
Zusammenfassende Darstellungen. 3
Präfectur an Senatoren, an die Bestätigung derselben durch den Senat,
Trennung von Fiscus und Aerar zu erinnern.
Die zehnte Periode umfasst die Zeit der Militäranarchie. Zu wenig
Bedeutung legt hier der Verfasser der Verwischung des Begriffes der
Dynastie und Erbfolge bei. In der sonst gelungenen und sorgfältigen,
freilich etwas zu abstract gehaltenen Schilderung des Reiches um die
Mitte des 3. Jahrhunderts vermissen wir die Wirkungen des Colonats,
durch das immer mehr die Grundlagen des Bauernstandes verschoben
und beseitigt werden. Unter den Kaisern von Decius bis zu den Illy-
riern wird Gallienus in seiner antisenatorischen Richtung zu wenig heraus-
gehoben, auch das Thronfolge -Verhältniss zu Valerian zu wenig gewür-
digt; wie überhaupt überall die eigentlich politische Entwicklung ent-
schieden zurücktritt. Mit der elften Periode kommen wir zu den ener-
gischen und einsichtsvollen Kaisern aus den Donauländern und damit zu
einer Zeit des Schaffens und Vorbereiteus , welche unter Diocletian und
Constantin mit der Beseitigung der privilegirten Stellung von Italien
und Rom, damit des augustischen Principats, und mit der Errichtung der
Monarchie abschliesst. Die Bedeutung Aurelian's in diesem Zusammen-
hang tritt nicht gehörig hervor, auch das merkwürdige Interregnum nach
seinem Tode wird staatsrechtlich nicht in seiner Bedeutung gewürdigt;
während die letzten Versuche des Senatsregiments unter Tacitus berück-
sichtigt sind, bleiben sie unter Probus ganz unberücksichtigt, ja der Ver-
fasser unterschätzt geradezu dieselben.
Der Verfasser kennt die Quellen, im Ganzen auch ihren Werth
und die Litteratur; von den andern Denkmälern macht er ebenfalls Ge-
brauch; dass er alles daraus gelernt habe, was daraus zu lernen war,
kann man nicht behaupten, wie im Vorstehenden gezeigt ist. Der rhe-
torische Charakter der alten Quellen spiegelt sich in seiner Darstellung
ab; dieser Umstand giebt derselben einen behaglichen und gemüthlichen
Anstrich ; dass sie eben soviel an dogmatischer Schärfe verliert, ist viel-
leicht ein Mangel, der von vielen Lesern nicht sehr empfunden wird.
2) Victor Duruy, Histoire des Romains depuis les temps les
plus recules, jusqu'ä l'invasion des Barbares. Nouvelle edition revue
augraentee et enrichie d'environ 2500 gravures dessinees d'apres l'antique
et de 100 cartes ou plans. Tome I und II, Paris 1879.
Von dem bekannten Werke liegt hier eine Prachtausgabe in Quart
vor, welche den Schulbibliotheken empfohlen zu werden verdient. Der
erste Band geht bis zum zweiten punischen Kriege, der zweite bis zum
ersten Triumvirat. Die Auswahl der Münzen, Statuen, Bauwerke etc.
ist durchaus gelungen, die Ausstattung und Ausführung vortrefflich. Es
ist nicht zu bezweifeln, dass das verdienstvolle Unternehmen grossen Er-
folg haben wird.
Ebenfalls eine Fortsetzung eines grösseren Werkes über Römische
Geschichte ist
4: Römische Geschichte.
Wilhelm Ihne, Römische Geschichte. S.Band. Leipzig 1879.
Der Band enthält den Verfall der Republik und geht bis auf Sulla's
Tod. Als Vorbereitung auf die Thätigkeit der Gracchen schildert Cap. I
den politischen und wirthschaftlichen Zustand nach der Zerstörung Kar-
thago's. Der Verfasser erblickt in der Beschränkung des Kauf- und
Eherechts den Hauptgrund für den wirthschaftlichen Ruin der italischen
Gemeinden, da diese Massregel weit mehr als die Coucurrenz des über-
seeischen Kornes die Latifundien mit ihrer Sclavenwirthschaft fördern
und die Verschlingung des kleinen Bauernstandes herbeiführen musste.
Tiberius Gracchus stand ziemlich vereinzelt mit seinen Reformprojecten,
die von Nitzsch und Mommsen angenommene Reformpartei vor den
Gracchen wird von Ihne verworfen. Das Vorgehen des Tribunen war
unpolitisch, seine Colonisationsmassregel sollte sich über ganz Italien er-
strecken und auch auf die Italiker Anwendung finden — gegen Lauge
R. A. 3, 10. Das Gesetz ist nur sehr unvollkommen bekannt, so weiss
man nicht, was aus den Sklaven werden sollte, wie man Land beschaffen
wollte, wenn das vorhandene nicht ausreichte, wie die Unveräusserlichkeit
der Güter durchgeführt, wie die Thatsachen festgestellt werden sollten.
Auch ohne diese Schwierigkeiten war das Gesetz unbillig, da es ein
veraltetes Gesetz auf ganz veränderte Verhältnisse übertragen wollte,
von Entschädigung der gutgläubigen Besitzer nicht die Rede sein konnte ;
seine Durchführung war rechtswidrig. Auf die Revolution folgt die Reac-
tion, deren Führer Scipio Aemilianus im 3. Capitel geschildert wird. Er
starb schon im Anfang der Bewegung eines natürlichen Todes, wie
der Verfasser in einem Excurse glaubhaft zu machen sucht; natürlich
kann mau, wie bei allen diesen Fragen, sich auch nach dieser Erörterung
für die andere Annahme mit ebenso viel Gründen entscheiden, die dann
noch den Vortheil haben, besser zu der Ueberlieferung zu stimmen. Ueber
Cap. IV die Sklavenaufstände und V das Reich Pergamou hinweg kommt
die Darstellung zu Gaius Gracchus. Der wesentliche Gegensatz gegwi
Mommsen liegt bei Ihne darin, dass jeuer von einer Revolution des
Gaius spricht und die gracchische Verfassung ein Werk politischer Ge-
nialität nennt, Ihne aber darin nur eine Reform erblickt und keinen
Staatsmann für genial erklären will, der das Unmögliche angestrebt habe;
selbst einen grossen Staatsmann will er in Gaius nicht erblicken. Aber
wenn ein Staatsmann der rohen Gewalt erliegt, so ist doch damit der
Beweis noch nicht erbracht, dass er Unmögliches augestrebt habe (vgl.
Ihne S. 419 über dens.); und dass die Ideen des Gaius nicht mehr von
der Tagesordnung verschwinden, scheint doch dafür zu sprechen, dass
sie nicht so ganz dem Unmöglichen nachstrebten. Eine monarchische
Tendenz im Cäsarischen und Cromweirschen Sinne wird ebenfalls ihm ab-
gesprochen. Während Cap. VII »die Reaction nach den Gracchen« etwas
matt ist, ergeht sich der Verfasser im folgenden »der Krieg mit lugurtha«
mit Energie auf dem Gebiete der Kritik und Polemik theils gegen die
Zusammenfassende Darstellungen, 5
Uebei'IieferuDg, theils gegen die Darstellung Mommsen's; die Chronologie
der Marianischen Thaten bietet auch hier Gelegenheit zu Widerspruch
gegen die Mommsen'sche Annahme. Im folgenden IX. Capitel schildert
der Verfasser den Einbruch der Cimbern und Teutonen, die er für Ger-
manen ansieht mit äusserlicher Beimischung keltischer Stämme. Von
den drei folgenden Capiteln »Innere Geschichte von den Gracchen bis
zum Bundesgenossenkrieg«, »der zweite sicilische Sklaveukrieg« und »Sa-
turuinus und Glaucia« bietet namentlich das erste und das letzte Veran-
lassung zu Kritik und Polemik, wenn auch mehr in untergeordneten
Fragen. Cap. XIII handelt von Marcus Livius Drusus. Durch das Richter-
gesetz desselben sieht Ihne »eine Art von erw^eitertem Senat geschaffen«,
findet aber die Ansicht Mommsen's, Rudorff's u. a., dasselbe habe den
Senat aus dem Ritterstande ergänzen wollen, weder an und für sich
plausibel, noch in den Quellen begründet; auch hier hat der Verfasser
wieder au mehreren Stelleu Gelegenheit zur Kritik der Ueberlieferung,
die sich namentlich gegen Appiau — sicherlich in nicht gerechtfertigter
Ausdehnung — richtet, so z. B. über den Tod des Tribunen. Bald nach
diesem bricht der Bundesgenossenkrieg aus, der im XIV, Capitel darge-
stellt ist, und dem sich im Cap. XV eine Darstellung der inneren Vor-
gänge während des Buudesgenossenkrieges anschliesst. Schon hier tritt
die gewaltige Persönlichkeit SuUa's hervor, die nun die folgenden Capitel
beherrscht. Die Katastrophe des Sulpicius Rufus, der ein Opfer des
Marianischen Ehrgeizes wurde, schildert Cap, XVI; die Aechtung des
Marius und seiner Anhänger erfolgte nach Vorbeschluss des Senats durch
das Volk; nach derselben machte Sulla seinen ersten eiligen und unvoll-
ständigen Versuch einer Restauration der Verfassung, der um so weniger
Bestand haben konnte, als der Urheber in den ersten Krieg mit Mithri-
dates zog (Cap. XVII), der von Ihne ausserordentlich günstig für Sulla
dargestellt wird. »Seine Operationen stellen alles in Schatten, was bis-
her von römischen Feldherrn geleistet worden war«. Cap. XVIII führt
uns zu der Marianischen Orgie nach Rom zurück; die Charakteristik des
Marius leidet etwas an Rhetorik, »Aber der unersättliche Ehrgeiz und
der unversöhnliche Zorn trieben ihn zuletzt zu Thaten, welche es zweifel-
haft machten, ob das römische Volk nicht lieber hätte wünschen sollen,
er wäre nie geboren worden«. Cap. XIX giebt die Darstellung des Bür-
gerkrieges in Italien, Cap. XX das Nachspiel desselben, die sullanischen
Proscriptiouen nebst einer Charakteristik der sullanischen Dictatur; im
folgenden Capitel (XXI) folgt die Darstellung der Verfassung. Zunächst
wollte er die Secession der Italiker strafen: er machte Italien römisch,
wenngleich theilweise zur Einöde, die durch seine Soldatencolonien nur
ungenügend bevölkert wurde. Die Darstellung der Verfassung (Volk,
Senat, Beamten und Priester, Gerichte) ist eine der besten Partieen des
Buches. Die beiden letzten Capitel (XXII und XXIII) beschäftigen sich
mit dem zweiten mithridatischen Kriege und mit SuUa's letzten Jahren;
6 Römische Geschichte.
eine ausführliche Betrachtung wird hier den Motiven zu SuUa's Rücktritt
zu Theil ; am Schlüsse folgt noch eine sehr gehobene Glorificatiou Sulla's.
Die Vorzüge und Mängel des Ihne'schen Werkes sind bekannt, sie
fehlen auch hier nicht.
P. Thomas, Programme du cours d'histoire politique de l'anti-
quite fait ä l'universite de Gand. Histoire romaine. Mons 1879.
Ein brauchbares "Werkchen, um sich klar und rasch über die Haupt-
fragen der römischen Geschichte zu orientiren.
Von dem Werke
Hermann Göll, Kulturbilder aus Hellas und Rom ist 1878 die
dritte Auflage erschienen. Die früheren drei Bände sind in zwei zu-
sammengezogen. Wissenschaftliche Leistungen wird man auch in der
neuen Ausgabe bei der Bestimmung, welche der Verfasser seiner Arbeit
gegeben hat, nicht erwarten.
Von William Edward Hartpole Lecky's Sittengeschichte Euro-
pa's von Augustus bis auf Karl den Grossen ist eine zweite Auflage 1879
von Ferdinand Löwe veranstaltet; es haben darin die Zusätze der
dritten englischen Ausgabe Aufnahme und einzelne Stellen der Uebersetzung
Berichtigung gefunden.
J. M. J. Valeton, De Romeinsche Historiographie in haar ver-
band met het Romeinsche Karakter. Amsterdam 1879.
Wie schon das Motto des Verfassers zeigt, ist er ein Freund der
römischen Geschichtschreibung, wie sie von Niebuhr begründet und von
Mommsen weiter entwickelt wurde »durch den wir nicht nur in den
Stand gesetzt sind, römische Geschichte, sondern auch römische Menschen
zu kennen«.
Der Verfasser sucht nachzuweisen, dass der priesterliche und dich-
terische Charakter, welchen die römische Geschichtschreibung von jeher
gehabt habe, nie derselben verloren gegangen sei. Correctheit, Genauig-
keit, Wahrheit der Thatsachen fehlt; die Hauptpersonen werden scha-
blonenhaft geschaffen, um Züge des römischen Wesens zu verkörpern.
Ein Vergleich mit der griechischen Geschichtschreibuug fällt zu Un-
gunsten der Römer aus; dasselbe gilt von der Uebertragung griechischer
Mythologie und Philosophie nach Rom; dies wird etwas ausführlicher
an Seneca nachgewiesen. Tacitus ist Parteischriftsteller mit engen Ge-
sichtspunkten; auch er bleibt dem Wesen der römischen Geschicht-
schreibung treu; Seneca's Tod, Germanicus sind Abstractionen.
Die Methode der römischen Geschichtschreiber kann uns nicht
befriedigen; Niebuhr hat hier zuerst für unsere Zeit den rechten Weg
gezeigt.
Altitalische Ethnologie. 7
n. Altitalische Ethnologie.
Wolf gang Heibig, Die Italiker in der Poebeue. Beiträge zur
altitalischen Kultur- und Kunstgeschichte. Mit einer Karte und zwei
Tafeln. Leipzig 1879.
Die fleissige und bedeutende Untersuchung bildet die Einleitung
zu einem grösseren \Yerke, welches bestimmt ist, die Erzeugnisse des
Handwerkes im alten Italien zu sammeln, zu sichten und das auf diese
Weise gewonnene Material für die altitalische Kultur- und Kunstgeschichte
nutzbar zu machen. Die Reste der ältesten Entwickelung beschränken
sich auf die Poebene und sind in den dortigen sog. Terremare enthalten.
Der erste Abschnitt behandelt »die Pfahldörfer in der Poebene«.
In dem ersten Capitel »Classisch und barbarisch« widerlegt der Ver-
fasser die geläufigen Vorstellungen von hoher Kultur in der gräco -itali-
schen Urzeit: Griechen und Italiker traten als nordische Barbaren in
dem Gebiete des Mittelmeeres ein. Aber die ältesten Reste bieten man-
che Schwierigkeit, da die Italiker ein Urvolk, dessen Ueberbleibsel die
Ligurer sind, vorfanden und zur Zeit die Reste, welche von diesem, und
die, welche von eigentlichen Italikern herrühren, noch nicht unterschie-
den werden können. Das zweite Capitel beschäftigt sich mit den Pfahl-
dörfern. Die Terremare (Erdschichten, welche aus Mauufacturen wie
aus zersetzten organischen Körpern bestehende Reste bergen) enthalten
theils bloss Brouzegegenstände, theils Eisengeräthe, theils beides, theils
auch aus jüngeren Perioden herrührende Gegenstände. Der Verfasser
berücksichtigt nur die ersten, von denen er eine Uebersicht giebt. Diese
Niederlassungen sind Dörfer oder Weiler in der Nähe von Flüssen und
Bächen in oblonger Gestalt, mit Graben und Erdwall umgeben, von 3
bis 4 Hektaren Flächeninhalt. Auf einem Pfahlreste — meist aus Ul-
men, seltener aus Steineichen und Kastanien — erhoben sich primitive
Hütten; gewöhnlich enthalten die Terremare mehrere, meist drei über
einander errichtete Pfahlbauten: eine Erscheinung, die verschiedene
Erklärungen — Feuer, Anwachsen der Abfallstoffe etc. — zulässt. Die
Bevölkerung züchtete Rinder, Schweine, Ziegen und Schafe und be-
reitete vielleicht mit Hülfe siebartig durchbohrter Thonplatten Käse;
auch Knochen, Geweihe imd Hauer von Rehen, Hirschen, Wildschweinen
und Bären finden sich, Zeichen von nicht ausgedehnter Betreibung der
Jagd, Fischfang war dagegen unbekannt. Ackerbau war neben Vieh-
zucht die wichtigste Nahrungsquelle und erstreckte sich auf Weizen,
Bohnen, Flachs; die Früchte der noch heute in der Pogegend wild-
wachsenden Bäume und Sträucher wurden genossen ; Honig wurde wahr-
scheinlich den wilden Bienen abgenommen; die Getreideköruer wurden
durch Reiben zweier Steinklötze zermalmt und zu Brei oder Teig ver-
arbeitet, üb der Flachssamen gegessen wurde, ist unsicher, ebenso ob
aus der Frucht der Rebe Wein bereitet wurde. Das Handwerk steht
8 Römische Geschichte.
noch auf niedriger Stufe: neben Steinwerkzeugen, Hörn- und Knochen-
schnitzerei findet sich Bronzeguss (Waffen, Werkzeuge, Toilettengegen-
stände), letzterer noch wenig ausgedehnt. Eisen, Glas, Smelt, vielleicht
auch Silber, fehlen, Gold ist unsicher; Bernstein dagegen war bekannt.
Flechten, Spinnen, Weben und Lederbereitung wurde getrieben; die
ornamentale Seite des Handwerks war ebenso wenig wie die technische
entwickelt. Götteridole fehlen völlig; das Volk der Pfahldörfer hatte eine
entschiedene Neigung und Begabung für bäuerliche Thätigkeit, wozu die
Anhänglichkeit an die Scholle stimmt; die Bevölkerung war zahlreich.
Alle Pfahldörfer wurden schon während der Bronzezeit verlassen. Später
abgelagerte Schichten gehören etruskischer Bevölkerung an und stam-
men vielleicht aus dem fünften und den ersten Jahrzehnten des vierten
Jahrhunderts v. Chr. Jedenfalls wurden diese etruskischen Ansiedelun-
gen erst gegründet, nachdem die Entwickelung, welche in den darunter
liegenden Pfahldörfern Statt hatte, bereits lange Zeit zu Ende gegangen
war. Cap. 3 behandelt Ligurer und Kelten. Ob die Pfahldörfer von
Ligurern, Kelten oder Umbrern (Italikern) herrühren, ist streitig. Heibig
schliesst zunächst die beiden ersteren von der Urheberschaft mit sehr
triftigen Gründen aus und wendet sich im zweiten Abschnitte »den Ita-
likern und den Pfahldörfern« zu. Die Anlage der letzteren den Italikern
zu vindiciren, dafür spricht 1. die Lebensrichtung, das Aeusserliche
der Cultur; namentlich die technischen Leistungen, welche sich in den
Pfahldörfern finden, bieten mit den entsprechenden Verhältnissen der
alten Germanen die meisten Berührungspunkte dar; dagegen bezeichnet
die verschiedene Art der Ansiedelung — Hofsystem und Pfahldorf —
deutlich den Gegensatz in der Lebensrichtung der beiden Völker. Dieses
sich Fügen in abgeschlossene gesellschaftliche Organismen einer- und
die in den Vordergrund tretende bäuerliche Thätigkeit anderseits nöthi-
gen in den Pfahldörfern italische Bevölkerung zu erkennen. Aber auch
2. die Weise der Ansiedelung. Die in den Pfahldörfern sich findende
Befestigung aus Erde oder Erde und Holz war lange Zeit die bei den
Italikern allein übliche; steinerne Mauern entstehen erst im sechsten
Jahrhundert. Ebenso hielten, wie der Verfasser an vielen Beispielen be-
weist, die Italiker lange Zeit an einem ähnlichen primitiven Hütten-
bau fest, wie er in den Pfahldörfern üblich war; erst griechischer Ein-
fiuss brachte hier eine Aenderung. Der Umstand, dass die Pfahldörfer
erweiterte Oblonge bilden, erinnert an die Limitation der Italiker, und
es lassen sich diese Elemente als die Anfänge der letzteren betrachten,
die freilich lediglich durch praktische Gesichtspunkte (gleichmässige Ver-
theilung von Licht und Schatten) bestimmt sind; endlich kann auch der
in den Pfahldörfern herrschende Schmutz den alten Italikern zugetraut
werden. Als weiteres Beweismittel dienen 3. Feldbau und Nahrung.
Zwar kommen Gerste und Spelt nicht in den Pfahldörfern vor; trotzdem
ist es wahrscheinlich, dass die Italiker sie, wie Weizen und Flachs, aus
Altitalische Ethnologie. 9
ihren früheren Sitzen mitbrachten. Die Bohne spielte in der latini-
schen Urzeit dieselbe grosse Rolle wie in den Pfahldörfern; wenn letz-
tere Wein- und Mostbereitnng nicht gekannt haben, so befanden sich
die alten Latiner anfänglich in der gleichen Lage. Altitalisch ist ferner
der in den Pfahldörfern herrschende Brauch aus den gestampften Ge-
treidekörnern einen Brei oder einen Teig zu bereiten; ebenso unvoll-
kommen waren die Vorrichtungen zum Mahlen; die Eichel diente den
Italikern in der Urzeit als Nahrung; auch bei diesen trat die Jagd
gegenüber der Viehzucht in den Hintergrund ; wenn sich die Pfahldörfler
mit dem Fischfang nicht befassten, so ist diese Eigenthümlichkeit ent-
schieden ein Erbtheil aus dem sogenannten gräco- italischen Stadium.
Eines der reichsten Capitel für die Verwandtschaft der Pobevölkerung
und der Italiker bietet 4. das Handwerk. Indem Heibig die einzelnen
Gebiete desselben untersucht, gelangt er zu dem Resultat, dass das äl-
teste latinische Handwerk im Wesentlichen auf der gleichen Stufe stand,
wie das der Pfahldörfler und nur auf dem Gebiete der Metallotechnik
und des Ornaments einige Fortschritte aufweist; diese letzteren erklären
sich daraus, dass in der Zwischenzeit, welche zwischen der Niederlassung
in den Pfahldörfern und der Besiedelang von Latium liegt, sich das
Handwerk nothwendig weiter entwickeln musste, sei es, dass die Italiker
aus eigener Kraft Fortschritte machten, sei es, dass ihnen Anregungen
von auswärts, etwa aus dem nordwestlichen Theile der Balkanhalbinsel
zu Theil wurden. Doch waren diese Fortschritte nicht durchgreifend
genug, um den Zusammenhang mit dem Handwerke, welches die Vor-
fahren in der Poebene geübt hatten, zu verdunkeln. Vielmehr lassen
die ältesten latinischen Leistungen deutlich das letztere als Grundlage
durchblicken. In Cap. 8 behandelt der Verfasser, um die Frage über
den Ursprung und die Schicksale der Pfahldörfler zu erschöpfen, die
Einwanderung der Etrusker. Die meisten Pfahldörfer verödeten schon
in der Bronzezeit in Folge des Vordringens der Etrusker. Diese wer-
den aber zu der späteren Entwickelung der Pfahldörfer wenig beige-
tragen haben, da sie sesshafter bäuerlicher Lebensweise abgeneigt waren
und lange Zeit hindurch ein unstätes Kriegerleben führten. Die Gegend,
in der die Pfahldörfer gelegen waren, war nach dieser Verödung Jahr-
hunderte lang nur dürftig bevölkert und angebaut. Die zunächst auf
die Pfahldörfer folgende Entwickelung, für die neben anderen Fort-
schritten das Aufkommen der geometrischen Decoration bezeichnend ist,
hat nur ganz vereinzelte Spuren dort hinterlassen; auch Etrusker und
Kelten verzichteten wahrscheinlich wegen der Nachbarschaft der Ligurer
auf nachhaltige Besiedelung. Die in den Pfahldörfern ansässig gewese-
nen Italiker wichen vor dem Andrängen der Etrusker zunächst in das
östliche, dem Meere nahe gelegene Gebiet der Poebene und südwärts
nach der Gegend zu aus , die nachmals Umbrien hiess. Aber auch auf
der Poebene erhielt sich trotz der Stürme das italische oder umbrische
10 Römische Geschiebte.
Volksthum. Bereits in der Periode, in der die Italiker auf das östlich
vom Apennin gelegene Gebiet beschränkt waren, wurden sie von der
Entwickeluug berührt, welche die Fibula, die Kenntniss des Schmiedens
und andere Fortschritte einführte, und in diesem Stadium treten Etrus-
ker und Italiker die Wanderung über den Apennin an. Cap. 9 weist
die »Einilüsse des Mittelmeergebiets« nach. Die Resultate sind hier
wenig ergiebig, da das Vorkommen von Olivenkernen, Eselsknochen,
Resten des Weinstocks und Bronze noch keine sicheren Schlüsse auf
fremde Einflüsse gestattet. Cap. 10 schildert die Poebene in der spä-
teren Zeit. Auch in späterer Zeit erhalten sich hier mancherlei Züge.,
die an die in den Pfahldörfern herrschende Kultur erinnern: Flachsbau,.
Essen von Leinsamen, Bohnen-, Hirse-, Rübenbau, Aufbewahrung des
Weines in Holzgefässen, Verarbeitung des Bernsteins etc. Diese Eigen-
thümlichkeiten erklären sich zum Theil aus klimatischen Verhältnissen,
hauptsächlich aber dadurch, dass das Hellenenthum nur in geringem
Grade auf die Poebene wirkte, während die Landschaft mehr Einwan-
derungen aus dem Norden erfuhr, als irgend eine Gegend der Halbinsel,
So nimmt die Poebene schon früh eine Mittelstellung ein zwischen den
von klassischer Kultur durchdrungenen Theileu Italiens und den barba-
rischen Ländern des Nordens. "
Ausserdem enthält das Buch drei Beilagen, Erläuterungen der
Hülfstafeln, eine Abhandlung von Gg. Loeschcke, Ueber die Lebenszeit
des Vasenmalers Chachrylion — seine Thätigkeit beginnt bald nach den
Perserkriegen und endet um die Blüthezeit des Euphronios c. 450 —
Bemerkungen zu der Karte, endlich Nachträge und Berichtigungen. In
die Untersuchung selbst sind eine Reihe höchst interessanter und werth-
voller Ergebnisse über die ältesten religiösen Zustände der Italiker, La-
tiner etc. eingereiht, wie überhaupt das Buch eine Menge von Detail
enthält, welches hier nicht entfernt gewürdigt werden konnte. Man darf
der Fortsetzung mit grossen Erwartungen entgegensehen.
III. Königszeit und Uebergang zur Republik.
Georg Friedrich Unger, Die römische Stadtaera. Abhandl.
d. königl. bayer. Akad. d. Wiss. I. Gl. XV. Bd. I. Abth. 1879.
Von den drei Abtheilungen der römischen Stadtaera 1—244, 245
—372, 373 - 753 will der Verfasser die wahre Zeit der unsicheren, mitt-
leren Periode erforschen.
Im I. Abschnitt »die Interregna« bekämpft der Verfasser die her-
kömmliche Ansicht, dass die in eiuem Interregnum ernannten Jahres-
beamten ebenso gut ein volles Jahr regiert haben wie die rechtzeitig,
d. h. von den Oberbeamten des Vorjahres gewählten, dass also das Inter-
regnum eine Zeit für sich bildete, welche weder dem Jahre der voraus-
gegangenen noch dem der nachfolgenden Consuln eingerechnet ward, so
Königszeit und Uebergang zur Republik. 11
dass man in den Consularfasten auch die Interregna mit verzeichnet zu
sehen erwarten sollte und das Fehlen derselben von Mommsen in der
That aus principieller Beseitigung durch die Fastenredaction erklärt
wird. Unger widerlegt zuucächst den von Niebuhr für diese Ansicht er-
brachten Beweis und macht den Vertretern dieser Ansicht den Vorwurf
die Einzelfälle nicht aufgesucht zu haben, welche über die zeitliche Be-
handlung des Interregnums Aufschluss geben. Diese Beispiele lehren
aber, dass der Amtsjahrwechsel der nach einem Interregnum folgenden
Consulate auf den solennen Monatstag fällt, zu welchem das letzte Col-
legium vor dem Interregnum abgegangen und letzteres eingetreten war,
das Interregnum also einen Theil des nächsten Consulatsjahres bildet
und zwar den Anfang desselben; die neuen Consulu regieren um so viele
Tage weniger als das Interregnum gedauert hat, und der Antrittstermin
wird durch dieses gar nicht geändert ; die Eegierungsverwesung war also
für die solenne Antrittsepoche der Jahresbearaten gänzlich gleichgültig.
Abschnitt II behandelt »die Gleichzeitigkeiten« , die ein wichtiges
Hülfsmittel zur Wiederherstellung der wahren Zeitrechnung bieten. Diese
können politischer oder physischer Art sein, ersteres, wenn ein römi-
sches Ereigniss mit einem chronologisch sicheren auswärtigen verflochten
ist, letzteres, wenn ein noch jetzt zeitlich bestimmbares Naturereigniss
gemeldet wird. Der Verfasser stellt zuerst kurz die politischen zusam-
men, über die er schon in den Akad. Sitzungsberichten von 1876, I,
531—595 gehandelt hat, daran reiht er einige Bemerkungen über eine
Sonneufinsterniss um 350 d. St.
Abschnitt III handelt von »Autoritäten« d. h. Zeitgenossen solcher
Schriftsteller, welchen wir die Keuntniss der wahren Zeit zutrauen kön-
nen; der Verfasser führt zuerst die dahin nach seiner Ansicht zählenden
Römer (Cincius Alimentus und Cato), sodann die Griechen ^Theopompos,
Polybios) auf.
Abschnitt IV bringt die Reduction auf moderne Zeitrechnung. Auf
Grund der Angaben und Andeutungen der römischen Annaleu über die
einzelnen Consulatsverkürzungen und die durch dieselben herbeigeführten
Veränderungen der Amtsepoche unternimmt Unger eine Wiederherstel-
lung des w^ahren Zeitverhaltes. Die Gesammteinbusse der römischen
Jahrrechnung bis zur Fixirung der Antrittsepoche vom 1. Januar 601/153
beträgt hiernach gerade 11 Jahre. Dabei ergeben sich folgende Glei-
chungen, die der Verfasser jeweils ausführlich begründet.
245-260: 1. Jan. 498 — 483; vg. 509 — 494. 261 — 274: 1. Okt.
483—470; vg. 493-480. 275 — 291: 1. Aug. 469-453; vg. 479— 463;
292— 302: (1.) Juni 452— 442; vg. 462— 452. 303-304: 15. Mai 441 —
440; vg. 451— 450. 305-352: 13. Dec. 439 — 392; vg. 249-402. 354
—357: Sommer 390-387; vg. 400-397. 358-362: 13. Dec. 387— 383;
vg. 397-393. 363—366: 1. Juli 382 — 379; vg. 391— 388. 367-383:
(I.Mai?) 378-362; vg. 387— 371. 384 — 392: 13. Dec. 362-354 (vg.
12 Hömische Geschichte und Chronologie.
370 — 362). 393 — 404: Herbst 353—342; vg. 361 — 350. 405 — 413:
I.März 341 — 333 (vg. 349— 341). 414—420: Herbst 333-327; vg. 340
— 334. 421: Frühling 326; vg. 333. 422-429: 1. Juli 326— 319; vg.
332-325. 430: Herbst 319; vg. 324. 431 — 433: 15. März 318 — 316 ;
vg. 323— 321. 434-439: Herbst 316— 311 ; vg. 320-315. 440-444 =
Frühling 310— 306; vg. 314— 310. 445: Spätsommer 306; vg. 309. 446
—452: 1. Dec. 306—300; vg. 308—302. 453: Spätsommer 299; vg. 301.
454-466: 1. Dec. 299-293; vg. 300-294. 470-475: 15. Juli 284—
279. 476—531: 1. Mai 278-223. 532-600; 15. März 222 — 154.
601: I.Jan. 153. Die jeweils erste Zahl bezeichnet die Stadtjahre mit
neuer Antrittsepoche.
Natürlich fehlt es der gründlichen Arbeit nicht an einer Reihe
von Annahmen, zu denen eben — Glauben gehört. In den Hauptergeb-
nissen wird sich danach je nachdem manches anders gestalten; das Ver-
dienst wird der Arbeit bleiben, von einer neuen Seite her die Lösung
■der schwierigen und mit völliger Evidenz wohl niemals lösbaren Frage
versucht zu haben.
In einem gewissen Zusammenhang mit dieser Arbeit steht die Ab-
handlung desselben Verfassers »Die Jahr esab stände bei Polybios«,
Hermes 14, S. 77 ff. Da aber die Arbeit wesentlich polemischer Natur
(gegen Niese, Hermes XIII, 401 ff.), sogar eigentlich eine Replik ist, so
konnte hier eine Analyse des Inhaltes nicht gegeben werden.
Haus Virck, Die Quellen des Livius und Dionysios für die älteste
Geschichte der römischen Republik (245—260). Strassburg 1877.
Der Verfasser will die Quellen von Liv. II, 1 - II, 33, 3 und Dio-
nys. lib. V, 1— VI, 90 bestimmen.
Er wendet sich zuerst gegen die Ansicht von Nitzsch über das
Verhältniss von Dionysios und Livius zu ibren Quellen, sowie gegen den
Schluss, dass beide immer nur einer Quelle gefolgt seien, dass Licinius
schon den Antias benutzt habe und Dionysios alles so in seinen Quellen
vorgefunden, wie wir es bei ihm lesen, dass endlich auch die Reden von
ihm ohne Aenderung aus seinen Quellen in seine Darstellung herüber-
genommen sind. Hierauf giebt er eine Analyse von Liv. II, 1— II, 33, 3;
daraus ergiebt sich ihm, dass Livius mindestens zwei Quellen für seine
Darstellung benutzte, deren Charakter sich noch aus zwei Strömen der
Livianischen Erzählung feststellen lässt, von denen der eine durch die
kurzen unzusammenhängendeu Erzählungen und einzelnen abgerissenen
Notizen, der andere durch die rhetorische Breite der Darstellung und
durch die Verknüpfung der einzelnen Ereignisse charakterisirt wird, unter
denen besonders auch die inneren Verhältnisse berücksichtigt werden.
Die ältere livianisclie Quelle ist älter als die der plutarchisch-dionysischen
Darstellung zu Grunde liegenden, somit älter als Autias. Sie ist dem-
nach, da wir Polybios' Nachrichten ungefähr der Tradition zuschreiben
Königszeit und Uebergang zur Kepublik. 18
können, wie sie um 604 ausgebildet war, zwischen diese Zeit und die
des Sulla zu legen; denn Antias blühte zur sullanischen Zeit. Die jün-
gere livianische Quelle ist Antias. Die Analyse von Dionys, V 1, - VI,
90 ergiebt durch einen sehr ins Einzelne führenden Beweis, dass Licinius
der dionysischen Erzcählung als Hauptquelle zu Grunde liegt. Aber er
schreibt nicht mechanisch eine Quelle ab, sondern arbeitet mit Bewusst-
sein mehrere in einander; ebensowenig ist Nitzsch's Ansicht richtig, dass
auch alle Reden des Dionysios auf seine und zwar einzige Quelle Lici-
nius zurückzuführen seien. Für diese anderen Quellen können nur zwei
Namen in Betracht kommen: Gellius und Antias; während die Benutzung
des ersteren nur vereinzelt sich erweisen lässt, weisen auf die des letz-
teren viele Spuren. Aber neben den Uebereinstimmungen mit den aus
derselben Quelle entnommenen Partieen des Livius und Plutarch finden
sich zahlreiche Abweichungen, die sich in einzelnen Fällen durch eine
Zusammenarbeitung des Licinius und Antias von Seiten des Dionysios
erklären lassen, im anderen nicht. Die für die letzteren Fälle von Nitzsch
gegebene Erklärung, dass Licinius schon den Antias benutzt habe, ist
unnatürlich, stimmt auch mit den Thatsachen nicht überein. Vielmehr
lag beiden eine gemeinsame Quelle zu Grunde, welche beide in ihrer
Art erweiterten und entstellten, eine Annahme, welche auch mit der
Entwickelung der römischen Aualistik durchaus im Einklänge steht, die
sich besonders in der allmählich immer mehr fortschreitenden Pragma-
tisiruug der einzelnen Sagen zeigt. In einem weiteren Abschnitt beweist
der Verfasser, dass die ältere livianische Quelle älter ist als die gemein-
schaftliche Quelle des Antias und Licinius; sie fällt ungefähr zwischen
150 und 120 v. Chr. und ist wahrscheinlich Calpuruius Piso.
Der Verfasser findet bei Livius drei Quellen benützt: der ältesten
ist er nur einmal gefolgt, in der Ansetzung der ersten Dictatur (18, 5);
vielleicht war sie Fabius Pictor. Der zweifelhaften, Calpuruius Piso, folgt
er von Cap. 1 — 22 exci. und 32 — 33, 2; Piso liegt uns in der ersteren
Partie im Wesentlichen vollständig vor; neben Piso ward Antias an
einigen Stellen eingesehen; letzterem allein folgt er Cap. 22 — 32 excl.
Endlich scheint Livius auch selbstständig die Tradition weiter geführt
zu haben.
Carl Peter, Zur Kritik der Quellen der älteren römischen Ge-
schichte. Halle 1879.
Der Verfasser will in dieser Schrift seine Auffassung von dem Werth
der Quellen der älteren römischen Geschichte eingehender begründen und
rechtfertigen. Seine Ansicht ist in der Hauptsache die, dass wir, abge-
sehen von verhältnissmässig wenig zahlreichen Ausnahmefällen, darauf
verzichten müssen, die uns vorliegende Ueberlieferung auf ihre Quellen
zurückzuführen, und dass wir demnach unser Urtheil über diese Ueber-
lieferung nicht auf Schriftwerke, die nur vermuthungsweise als Quellen
14 Römische Geschichte und Chronologie.
angenommen werden können und deren Inhalt und Tendenz uns meisten-
theils wenig oder gar nicht bekannt ist, sondern auf die erhaltenen Schrift-
steller und auf gründliche Untersuchungen über deren Werth und Eigen-
thünilichkcit zu gründen haben.
In der Einleitung S. 1 — 24 erklärt sich der Verfasser gegen die
von Nissen und Nitzsch befolgte Untersuchungsmethode, indem er an
einzelnen Beispielen die Nicht-Berechtigung derselben zu erweisen sucht.
Im ersten Abschnitt (S. 25 — 54) werden nach einander Dionysius, Poly-
bius und die römischen Annalisten besprochen, danach hat Dionysius' Werk
eine quellenmässige Unterlage; aber eine Reihe von Mängeln sind mit
einem engen Anschluss an die römischen Annalisten durchaus unvereinbar;
die Ansicht, dass er gar bald diesen, bald jenen Annalisten ausgeschrieben,
scheint durch den einheitlichen Charakter des Werkes völlig ausgeschlossen
zu sein; letzteres werden wir als eine durchaus selbstständige schrift-
stellerische Produktion des Dionysius anzusehen haben. Polybius wird
gegen den Vorwurf der Parteilichkeit vertheidigt und die Selbstständig-
keit seines Werkes »in ein helleres Licht zu setzen« versucht. Der Ab-
schnitt über die römischen Annalisten endlich dient hauptsächlich dazu
die Versuche der Neueren, in den vorhandenen Historikern und sonstigen
Schriftstellern die verlorenen Annalisten gewissermassen wieder zu ent-
decken, zurückzuweisen.
Der zweite Abschnitt (S. 55—99) verbreitet sich zunächst über das
Verhältuiss des Livius und Dionysius zu einander und zu den Annalisten.
Was zunächst das Verhältniss des Livius zu den Annalisten betrifft, so
führt ein' Zusammenstellung der betreffenden Stellen den Verfasser zu
dem Resultat, dass Livius häufig mit denselben in der Form überein-
stimmt und sich meist darauf beschränkt hat, die Darstellung der Anna-
listen durch Periodisirung und feinere Wahl des Ausdruckes gefälliger
und wirksamer zu machen. Daneben änderte aber Livius die uns vor-
liegende Quelle aus seiner Erinnerung, vielleicht auch aus seinen Aus-
zügen ab, beziehungsweise er erweiterte sie, oder er hatte eine andere
Quelle vor sich, in der diese Erweiterungen oder Abänderungen enthalten
waren, die dann aber im Uebrigen mit der uns vorliegenden Quelle in
eben dem Masse wie Livius übereingestimmt haben muss. Eine Ver-
gleicliung der ersten Dekade des Livius mit Dionysius ergiebt, dass letz-
terer zwar manches mehr oder anders enthält als ersterer, dass der Kern
oder Grundstoff aber der Ueberlieferung über die römische Sagengeschichte
beiden gemeinschaftlich ist. Da nun Livius weder den Dionysius noch
dieser jenen benutzt hat, und beide kaum durch Zufall überall auf die-
selben Annalisten gerathen sein können, so ist aus ihrer Uebereinstimmung
weiter zu folgern, dass die römische Tradition einen festen Bestand hatte,
der von den Annalisten hier und da erweitert, doch selbst in der Form
übereinstimmend fortgepflanzt wurde und den wir also in dem, was Li-
vius und Dionysius gemeinscliaftlich bieten, zu erkennen haben. Was
Königszeit und üebergang zur Republik. 15
das Verhältniss von Livius und Polybius betriift, so stimmt Peter den
Resnltcaten Nissen's für die vierte und fünfte Dekade nur mit der Ein-
schränkung zu, dass Livius nicht letzteren einfach ausschreibt oder über-
setzt, sondern frei bearbeitet und durch anders woher entlehnte Zusätze
mehr oder weniger erweitert oder auch abgeändert hat. Peter wirft aber
nun die Frage auf, ob diese Benutzung nicht schon vom 21. Buche an
beginne, und bejaht dieselbe; auch hier hat Livius aus Polybius geschöpft,
daneben aber noch andere Quellen benutzt; zugleich ergiebt die Ver-
gleichuug, dass sein Verfahren dabei frei und um Ergründung der Wahr-
heit und Klarheit des Zusammenhanges sorglos gewesen ist. Diese an-
deren Quellen waren die römischen Annalisten; bestimmte Namen lassen
sich nicht finden, wenn es auch nicht unwahrscheinlich ist, dass die eine
Hauptquelle für die beiden ersten Bücher der dritten Dekade Caelius
Antipater war; ausserdem ist noch der Einfiuss griechischer Historiker,
namentlich des Silenus anzuerkennen.
Der dritte Abschnitt (S. 100—151) handelt von den späteren grie-
chischen Bearbeitern der römischen Geschichte. Diodor kann nur ge-
ringe Glaubwürdigkeit beanspruchen. Als Quelle benutzt er bei seinen
chronologischen Angaben wahrscheinlich ApoUodor. Seine zahlreichen
historischen Quellen hat er compilatorisch mit Willkür, Leichtfertigkeit
und ohne die nöthige Beherrschung des Stoffes verarbeitet, womit es
durchaus vereinbar ist, dass er hier und da besonders eng sich an eine
Quelle angeschlossen hat. Ein Beweis für den Ursprung der römischen
Geschichtspartieeu aus Fabius lässt sich nirgends mit Bestimmtheit geben,
man hat daher alles, was er bietet, lediglich nach seinem L lalte und
dem Massstabe zu prüfen, den seine überall sichtbare Willkür und Leicht-
fertigkeit in Benutzung seiner Quellen an die Hand giebt. Bezüglich
des Plutarch tritt der Verfasser im Allgemeinen den Resultaten von
H. Peter, die Quellen des Plutarch etc. bei. Doch will er nicht gelten
lassen, dass dieser Schriftsteller in der Regel nur eine Quelle in einer
vita zu Grunde gelegt habe; ebenso wenig, dass in den genannten oder
deutlich erkennbaren Quellen sich nicht findende oder mit denselben nicht
übereinstimmende Stücke auf eine Art Archetjpus des letzteren zurück-
zuführen seien. Appian ist flüchtig und ungenau, seine Quellen sind
ausser den wenigen Fällen, wo wir sie noch besitzen oder er sie für
einzelne Notizen nennt, nicht nachzuweisen; das Ganze macht den Ein-
druck einer auf Grund mannichfaltiger Lektüre mit Willkür und Leicht-
fertigkeit, vielleicht zum Theil aus dem Gedächtnisse verfassten Compi-
lation, die mit der grössten Vorsicht zu benutzen ist. Cassius Die
lässt es bei Benutzung seiner Quellen an der erforderlichen Sorgfalt und
Gründlichkeit fehlen; für den zweiten punischen Krieg hat er wahrschein-
lich einen oder mehrere der schlechten griechischen Historiker, vielleicht
•wie Appian, den Silenus benutzt. Wie bei Diodor wird man auch bei
Dio auf die Fabische Quelle verzichten müssen.
16 Römische Geschichte und Chronologie.
Die Schlussbemerkungeu S. 152 — 166 empfehlen als Quelle
der älteren römischen Geschichte die erste Dekade des Livius, die frei-
lich einen im Wesentlichen durchaus sagenhaften Charakter hat; nicht
erheblich anders wird es für die Zeit von 293—264, für welche Dionys,
Appian, Plutarch's Pyrrhus und Dio-Zouaras die Quellen sind. Auf wirk-
lich historischen Boden kommt man erst mit dem ersten punischen Kriege
durch Polybius, dem alle anderen Quellen nachstehen. Vom Jahre 167
an sind wir auf Appian, Plutarch und Sallust's bell. lug. augewiesen. Der
erstere schöpft zum Theil aus Polybius. Nach dem Jahre 146 folgen
von Appian Bruchstücke, unter denen die der spanischen Geschichte;
für die Bürgerkriege folgt er erst römischen Annalisten und Posidonius.
Bezüglich Plutarch's Ti. und G. Gracchus, Marius und Sulla gilt das Urtheil
H. Peter's. Sallust hat besonderen Werth als Römer und beinahe Zeit-
genosse, seine Quellen sind ganz unbekannt.
üeber die bekannte couservative Richtung des Verfassers ist nichts
zu sagen; darin mag er völlig Recht haben, dass die Zurückführuug der
Ueberlieferung auf bestimmte Namen in der Regel sehr unsicher bleibt,
da aber, wo sie auch sicherer erfolgen kann, in der Regel nur eine Frage
durch eine andere beantwortet.
IV. Die punischen Kriege und die Unterwerfung
der Staaten am Mittelmeer.
Wilhelm Sieglin, Die Chronologie der Belagerung von Sagunt;
Dissertation. Leipzig 1878.
In § 1 »die Belagerung von Saguut« weist der Verfasser nach, dass
dieselbe in das Jahr 218 gehört. Zu diesem Resultat gelaugt der Ver-
fasser, indem er an Polybius' Bericht Widersprüche und Unklarheiten
nachweist, namentlich dass im Frühjahr und Frühsommer 218 sich eine
Lücke ergiebt, die durch nichts ausgefüllt ist, die aber durch die Ein-
setzung der Belagerung von Sagunt geschlossen werden kann. Und zwar
fand die Erstürmung Sagunt's nicht viel vor oder nach Mitte Juni 218
statt. Appian hat die unverfälschte und unverdorbene Chronologie. Po-
lybius hat sie ebenfalls bis auf die Jahresangabe und wenige andere
Punkte; seine Quelle ist keine Originalquelle, sondern eine Compilation,
welche diese neue von Polybius überlieferte Zeitrechnung in die Welt
gesetzt hat. Bei Livius harmonirt auch alles bis auf die Bemerkungen
von einer achtmonatlichen Belagerung und von darauf folgenden Winter-
quartieren; diese sind als Zusätze und Einschiebsel in die ursprüngliche
Quelle zu betrachten; dasselbe Verhältniss zeigt Dio-Zouaras; bis auf
die Angabe in oydoov ixrjva ist keine Stelle gegen die Ansicht des Ver-
fassers.
§ 2 macht an den Angaben der Schriftsteller über die Zeit von
241 — 218 die Gegenprobe für die Richtigkeit der Annahme des Jahres
Die punischen Kriege u. d. Unterwerfung d. Staaten am Mittelmeer. 17
218. Der Verfasser kommt auch hier unter Zurückweisung aller entge-
genstehenden neueren Rechnungsversuche zu dem gleichen Resultate und
findet das noch besonders bestätigt durch Liv. 21, 16, 2 — 6, das der
karthagischen Quelle des Sosilus oder des Chaereas entstammt. Hier
giebt der Karthager an, die Punier hätten sich durch 23 jährige Kämpfe
für den Krieg vorbereitet; von 513/241-536/218 sind 23 Jahre.
In § 3 wird die Frage aufgeworfen, wie das chronologische Miss-
verständniss entstehen konnte, wer die Schuld daran trägt, und wie es
im gesammten Alterthum einwurzeln konnte. Die erste Schuld trägt
Cato, der in einer Notiz (Peter H. R. Rel. S. 77 fr. 84) den Vertrags-
bruch Hannibal's, der mit einem Augriff auf Sagunt identisch ist, im
Jahre 219 ansetzt; dieselbe war dazu angethan Verwirrung in die Chro-
nologie zu bringen. Aber mindestens ebenso viel haben die Dichter,
namentlich Ennius, dazu beigetragen, die gerade die Episode Sagunt's
mit besonderer Liebe ausmalten und demgemäss ausdehnten. Dadurch
verhalf die Dichtung einer neuen Chronologie zum Entstehen, wahrschein-
lich hat auch Ennius, indem er den Hannibal nach Sagunt's Zerstörung
nach Gades gehen Hess, einen mehrmonatlichen Zeitraum zwischen die
Erstürmung der Stadt und den Aufbruch nach Italien gebracht; es ent-
stand daraus ein regelrechter Winter, der beide Ereignisse trennte. Diese
Ueberlieferuug fand Caelius und Polybius vor; beide legten sie sich zu-
recht, indem sie sich mit der Consulnennuug des Fabius jeder in seiner
Art abfanden; aber schon vor Polybius hatte ein Autor (der in § 1 er-
wähnte Compilator) mit der alten Tradition gebrochen, dessen Autorität
dieser rückhaltslos folgte.
Wer von den Späteren auf Fabius direct oder indirect — Appian,
Dio, Eutrop und die Quelle Ammian's 15, 10, 10 — zurückgeht, setzt
die Belagerung 218, ohne von Winterquartieren, acht Monaten etc. zu
wissen ; die von dem Compilator abhängigen Autoren — Polybius, Livius,
Dio, Florus (Aurel. Vict. de vir. ill.) und deren Epitomatoren — haben
die neuen Daten.
Auguste Glardon, Rome et Carthage. Bibl. universelle et re-
vue suisse. Tome LXIV No. 251 S. 193—215 und No. 252 S. 464-501.
Im Anschluss an Bosworth Smith und Bouchot's Uebersetzung des
Polybius giebt der Verfasser eine populäre Darstellung des Kampfes
zwischen Rom und Karthago. Den Sieg verdankt Rom ausser dem Walten
der Vorsehung seinem Selbstvertrauen, dessen Quellen in seinem religiösen
Glauben, in seiner Scheu vor göttlichen und menschlichen Gesetzen und
in seiner Achtung der Volksfreiheit zu suchen sind. Gegen Smith sucht
der Verfasser die fides punica aus der Geschichte Karthago 's als That-
sache zu erweisen. Zum Krieg um Sicilien waren die Römer in Rück-
sicht auf ihre politische Selbsterhaltuug gezwungen. Die Darstellung der
Jahresbericht für Alterthumswissenschaft XXIII. (1880. HI.) 9
] 8 Römische Geschichte und Chronologie.
Entscheidungskämpfe enthält nichts Neues; sie giebt theils Auszüge aus
Smith, theils fasst sie dessen Erzählung kurz zusammen.
V. Die Revolution.
f'ecüpycog 2oupcag, Tä xaza jVc&pcddrrjv. f/apvaaaog 18H8. Toii.B.
Die Abhandlung ist ohne wissenschaftlichen Werth und bietet nir-
gends Neues.
Carlo Gemelli, Lezioni sul communismo e socialismo antico e
moderno. Bologna 1876.
Nur die zweite Vorlesung II socialismo presse i Romani gehört in
den Jahresbericht. Der Verfasser giebt eine Dai'stellung der socialen
Revolution, welche sich von der Verfassung des Servius Tullius bis auf
Cäsar langsam vollzog. Ohne irgend etwas Neues zu sagen, weiss er
seine Zuhörer in packenden, immer mit Hinweisen auf die moderne
Zeit versehenen Betrachtungen zu fesseln.
James Anthony Fronde, Caesar, a sketch. London 1879.
In der Vorrede erklärt der Verfasser unter den vorhandenen Quel-
len aus nachcäsarischer Zeit Sueton als die glaubwürdigste, ihm will er
hauptsächlich folgen.
lu den ersten sieben Capiteln giebt der Verfasser eine Darstellung
der Lage Rom's zur Zeit von Cäsar's Geburt und Kindheit. Cap. 8—28
giebt dann die Geschichte Cäsar's selbst, wie es in der Natur der Sache
liegt, immer mit genauer Schilderung der allgemeinen Verhältnisse.
Der Verfasser erzählt mit behaglicher Breite und lässt sich in der
Darstellung der Zeitverhältnisse in der Jugend seines Helden mehr als
nöthig wäre gehen. In den Angaben über Cäsar selbst übt er überall
eine strenge Kritik, Unwahrscheinlichkeiteu, Widersprüche der Ueberlie-
ferung deckt er mit Scharfsinn auf. Sein politisches Urtheil ist verstän-
dig und den wirklichen Verhältnissen entsprechend. Auf die Reden der
Ueberlieferung legt er einen zu grossen Werth ; es dürfte sich überhaupt
fragen, ob moderner Art Geschichte zu schreiben die rhetorische Manier
der Quellen als Vorbild gelten durfte. Letztere werden durchgängig
nicht citirt; dass sie der Verfasser sehr genau studirt hat, davon giebt
jede Seite Zeugniss.
Die Geschichtswissenschaft erfährt durch das Buch keine erheb-
liche Förderung, der Freund der alten Geschichte wird es mit Vergnü-
gen und nicht ohne Belehrung lesen; solchen Lesern werden auch die
Porträtbüste Cäsar's als Titelbild und eine sorgfältige Karte von Gallien
zu Cäsar's Zeit als willkommene Beigabe erscheinen.
P(itzner?) in P(archira) in M(ecklcnburg ) macht die Bela-
gerung von Alesia in N. Jahrb. f. Phil. u. Pädag. 1879 H. 2 S. 102
Die Revolution 19
bis 109, H. 3, S. 113 - 121 und H. 4 S. 172—179 zum Gegenstand ausführ-
licher, beachtenswerther Erörterung. Er bespricht nach einander die vor-
läufigen Ereignisse in und um Alesia, die Contravallationslinie und die
Circumvallationslinie, wobei er sowohl von Kampen als Napoleon be-
richtigt, das Eintreffen des Entsatzheeres, den nächtlichen Angriff und
den letzten Angriff und die Niederlage der Gallier.
A. Dederich, Wo sind die Usipeten und Tencterer über den
Rhein gegangen? Pick's Monatsschrift f. d. Gesch. Westdeutschi. 1878.
Heft 12 S. 688 ff.
Der Aufsatz ist wesentlich eine Polemik gegen Watterich, die Ger-
manen des Rheins, dem eine Reihe von Irrthümern nachgewiesen wer-
den, während der Verfasser »seine wohlerwogenen Auseinandersetzungen«
in seiner Schrift »Julius Cäsar am Rhein« aufrecht hält.
K. v. Veith, Die Kämpfe des Labienus mit den Treverern an
der Semois und Älzette 54/53 v. Chr. Mit 3 Plänen. Ebend. 1879.
Heft 3-5. S. 145 fl\
Die Aufstellungen Napoleon's über den Schauplatz der in der Ueber-
schrift erwähnten Kämpfe sind unhaltbar. Der Verfasser giebt zunächst
eine kurze Beschreibung des Landes der Treverer. Abschnitt 1 handelt
von dem Winterlager des Labienus an der Semois im Spätherbst 54 v.Chr.;
die Gegend ist der Südrand der Ardennen, wie der Verfasser mit An-
schluss an seine Untersuchung über Limburg (s. Jahresber. 1878 Abth. HI
S. 483) nachzuweisen sucht. Das Lager war bei dem Dorfe Izel und
hatte vielleicht das gegenüberliegende Dorf Moyen in die Verschanzung
gezogen. Die Treverer unter Indutiomarus kamen wahrscheinlich über
Arlon und nahmen bei dem heutigen Dorfe BuUes Stellung, wo die Vierre
in die Semois fliesst. Als Indutiomarus Ende 54 zurückkehrte, lagerte
er wieder bei Bulles und sandte von hier aus durch die Furthen bei
lamoigne seine Reiterei über die Semois. Kein anderer Punkt in den
weiteren Umgebungen von Izel würde den gestellten Bedingungen und
jener günstigen militärischen Lage nur annähernd entsprechen. Ab-
schnitt 2 handelt von dem Winterlager des Labienus bei Arlon im Früh-
jahr 53 V. Chr. Hierfür ergiebt sich dem Verfasser das heutige Arlon
als Ausgangspunkt. Von hier beträgt die Entfernung nach dem ersten
Lager an der Semois 23 Millien = 34km., zwei kleine Märsche. Arlon
war schon in der Römerzeit befestigt, lag im Lande der Treverer; Cäsar's
Worte in Anwendung auf die von ihm dargelegten Verhältnisse und auf
das Terrain, welches keine schwankende Wahl lässt, führen zu diesem
Resultate. Als Cäsar nach Bekriegung der Menapier gegen die Treverer
zog, wollte er nach Arlon oder Luxemburg marschiren; auf seinem Vor-
marsche über die untere Maas erhielt er vielleicht an der Ourthe die
Nachricht von der Schlacht an der Alzcttc im Mai 53 v. Chr., mit der
2»
20 Römische Geschichte und Chronologie.
sich der dritte Abschnitt beschäftigt. Labienus' Lager befand sich an
der Stelle der heutigen Stadt Luxemburg; auf dem jenseitigen Ufer der
Alzette zwischen Fort Dumoulin und dem Siechen-Grund stand das Heer
der Treverer und erwartete die Hülfe der Germanen aus der Eifel,
wahrscheinlich von Bitburg her. Labienus' fingirte Flucht erfolgte nach
dem heutigen Strassen und hatte den Galgenberg bereits erreicht, als
die Römer etwa am Rollinger Grund Kehrt machten. Die Treverer
hatten die Alzette zwischen dem Rara und Siechen-Grund überschritten
und formirten sich auf dem rechten Thalrande des Rollinger Grundes.
Wenige Tage nachher besetzt Labienus Trier.
Gustav Hirschfeld, Die Abkunft des Mithridates von Pergamon.
Hermes 14, 474 f.
Der Verfasser emendirt Strabo 625 C Anf. in xac 'AdojSoyccövrjg too
TZTpap^cxoü Twv ValaTMV yivouQ rjv xac naXXaxeuGai xzX. nach einer les-
bischen Inschrift. Die hier erwtähnte Adobogiona wird mit Hülfe einer
aeolischen Inschrift aus Aegae (Bull. d. Inst. 1873 S. 227) als Tochter
des Deiotaros und Schwester des Brogitaros festgestellt, welchen als
Trokmerfürsten zur Zeit des Pompeius Strabo S. 567 nennt. Der Vater
der Geschwister und Grossvater des Mithridates ist sicherlich nicht der
bekannte König der Tolistobogier; er gehört zu den Trokmern und sein
Sohn Brogitaros ist des Königs Deiotaros Schwiegersohn. Damit ist
die fürstliche Abkunft des Mithridates von Pergamon aufgekLärt ; er wird
von Cäsar nach der Schlacht von Zela in das Reich seiner Ahnen, der
Tetrarchen der Trokraer, eingesetzt iure gentis et cognationis.
August Bürcklein, Quellen und Chronologie der römisch -par-
thischen Feldzüge in den Jahren 713 — 718 d. St. Dissertation. Ber-
lin 1879.
Der Verfasser spricht zuerst über die Quellen S. 6 — 46. Man kann
die Ueberlieferung nach ihrer Ausführlichkeit in zwei Theile scheiden,
in den weniger ausführlichen, der nur bis zum Vertrage des Antonius
mit Antiochus von Saraosata im Jahre 716 geht, und den ausführliche-
ren, der sich mit der Darstellung des Feldzuges des Antonius vom Jahre
718 beschäftigt.
Als ursprüngliche und gleichzeitige Quelle der sämmtlicb späteren
Schriftsteller über den parthischen Feldzug findet der Verfasser den
Q. Dellius; ob seine Erwägungen »mit Nothwendigkeit« zu dem Schlüsse
führen, dass bei Plut. Ant, 37 — 51 ein Theil von Dellius' Schrift »ge-
wissermassen eine Epitome derselben vorliege«, wird doch wohl manchen
Zweifeln begegnen, denn die angeführten Gründe ergeben diese »Noth-
wendigkeit« nicht; ein gut Theil »Glauben« wird, wie bei allen diesen
Untersuchungen, auch jetzt noch gefordert. Auch Livius hat für die er-
wähnte Partie denselben benutzt, ebenso die Ausschreiber des Livius;
Die Revolution. 21
Florus — obgleich sich bei ihm zwei ganz widersprechende Berichte
gegenüberstehen — Eutropiiis, Rufus, Festus, Orosius wohl nur indirekt.
Bei Velleius ist direkte Einsicht des Dellius nicht wahrscheinlich, zu
vermuthen, dass er aus Livius geschöpft hat; ähnlich ist — trotz man-
cher Abweichungen — das Verhältniss des Cassius Dio. Der Verfasser
untersucht sodann, wie sich die Berichte über die kriegerischen Ereig-
nisse, die sich unter den Legaten des Antonius Decidius Saxa und P. Ven-
tidius Bassus abgespielt haben, zu einander verhalten. Dio hat allein
einigermassen ausführliche Kunde über dieselben aufbewahrt, mit ihr
decken sich die Berichte der Livianischen Periochen und Ausschreiber in
einer Weise, dass ihnen entweder dieselbe ursprüngliche Quelle als Vor-
lage gedient haben oder der eine Bericht aus dem andern geflossen sein
muss ; ähnlich ist es bei Strabo, Velleius, Justin und Plutarch ; die Ueber-
lieferung beruht auch hier auf einer Quelle, und diese ist nach der An-
sicht des Verfassers wieder die Schrift des Dellius; direkt haben diese
Livius, Strabo, vielleicht Plutarch, iudirect durch Livius dessen gewöhn-
liche Ausschreiber, sowie Velleius und Dio benutzt. Josephus hat für
seine einschlägigen Berichte wahrscheinlich Strabo's Geschichtswerk und
so indirect ebenfalls Dellius benutzt.
Der Verfasser sucht schliesslich zu erklären, wie die Schrift des
Dellius dazu gekommen sei, die Quelle für alle jene Darstellungen zu
werden; er vindicirt ihr eine ähnliche Bedeutung wie Cäsar's Commen-
tarien für den gallischen Krieg: sie war die einzige gleichzeitige, von
einem einzigen Augenzeugen herrührende Quelle. Es wird keines Hin-
weises bedürfen, dass dieser Vergleich denn doch stark hinkt — Cäsar
und Dellius — abgesehen davon, dass die Annahme, jene Schrift sei
die einzige gewesen, eben eine Annahme ist, die nicht einmal sehr viel
Wahrscheinlichkeit besitzt.
Bezüglich des Umfaugs der Schrift vermuthet Bürcklein, dass sie
die Feldzüge der Legaten des Antonius mit umfasste, wobei er es un-
entschieden lässt, ob sie erst mit dem Jahre 813 oder gleich nach Cäsar's
Tode einsetzte; ihr Ende bildete die Schlacht bei Actium.
Der zweite Theil der Schrift giebt die Chronologie. Wenn Plu-
tarch berichtet (Ant. 25) Antonius habe nach der Schlacht bei Philippi
bereits au den parthischeu Krieg gedacht, so weist der Verfasser wohl
mit Recht diese Annahme als verfrüht und den Ereignissen vorausgrei-
fend zurück. Den Ausbruch der Feindseligkeiten setzt Bürcklein in den
Herbst 713; die Parther blieben im Besitz der damals besetzten asiati-
schen Provinzen bis zum Sommer des Jahres 715. Für die Entsendung
des Ventidius ist das Zeugniss Appian's vorzuziehen; sie erfolgte nach
dem Vertrage von Brundisium, also in der zweiten Hälfte des Jahres 714.
Wahrscheinlich gleichzeitig erfolgte die Sendung des L. Munatius Plau-
ens nach Asien. Dio irrt, wenn er die Statthalterschaft des Plauens in
das Jahr 713 setzt. Die Annahme, P. Ventidius sei Statthalter in Asien
22 Römische Geschichte und Chronologie.
gewesen, ist unrichtig, wie, abgesehen von anderen Gründen, namentlich
daraus erhellt, dass dessen Nachfolger Sossius für Syrien und Cilicien
ernannt ist; die Notiz des Dio 48, 26, dass Plancus sich aus Furcht vor
Labienus auf die Inseln zurückgezogen habe, glaubt Bürcklein auch bei
seiner Annahme halten zu können, da Plancus dann sich vor Labienus
hätte zurückziehen müssen; nach dessen Besiegung, Sommer 715, wird
dann jener seine Statthalterschaft faktisch angetreten haben; die beiden
von Plancus vorhandenen Münzen (Eckh. 5, 257; 6, 43) sind — gegen
Borghesi — in Asien geprägt vor Sommer 715, d. h. zwischen Ende 714
und Mitte 715. In dem Feldzuge des Ventidius fallen die beiden Schlach-
ten am Taurus und Amanus in den Sommer 715. Im Frühjahr 716 er-
öffneten die Parther wieder den Feldzug, der durch die Schlacht in der
Cyrrhestischen Ebene, wahrscheinlich am 9. Juni, sein Ende fand. Auf
diese folgte die Belagerung von Samosata, in welche Antonius in der
bekannten wenig ruhmvollen Weise eingriff. Für die Ereignisse in lu-
daea, welche sich an diese Vorgänge anschliessen, zieht Bürcklein die
Datirung des losephus der des Dio vor; der dritte Monat ist nach alt-
testamentlicher Datirung der Monat Sivan = Daisios, ungefähr Juni.
Der Vertrag von Tarent fällt in das Jahr 717, sonach geht Antonius
Sommer 716 nach Athen, im Frühling 717 nach Tarent, eilt dann nach
Syrien und speciell nach Autiochia, wo er den König Antigonus hinrich-
ten lässt und wahrscheinlich die Kleopatra empfängt. In diese Zeit
müssen die Ankunft des Monaeses, die Verhandlungen zwischen Antonius
und dem Partherkönig und die Rüstungen fallen. Ausgang Frühling
718 unternimmt Antonius die Expedition; das Heer kehrt im Winter
nach Syrien zurück.
Die Arbeit verdient die Aufmerksamkeit der Mitforscher in vollem
Maasse.
Vn. Die Zeit der Julier, Piavier und Antonine.
F. W. Rüstow, Der Cäsarismus. Sein Wesen und sein Schaffen;
aufgewiesen an einer kurzen Geschichte der römischen Cäsaren von
Augustus bis auf Theilung des Weltreichs. Zürich 1879.
Um zu einer klaren Erkenntniss des Wortes Cäsarismus zu gelan-
gen, will der Verfasser die Regierungen der römischen Cäsaren einer
kritischen Betrachtung unterziehen; zum vollen Verständniss ist eine
kurze Berücksichtigung der vorcäsarischen Zeit nothwendig. Wir erfah-
ren aus dieser letzteren immerhin einiges Neue, ob auch Richtiges, ist
eine andere Frage. Die politisch -sociale Entwickelung ist bekannt;
an ihr kann auch Rüstow nichts ändern: sie gipfelte in der Production
von Generalen, Demagogen und Banquiers. Während alle früheren Oli-
garchen- und Demokratenführer daran scheiterten, dass ihnen bald das
eine bald das andere dieser drei Machteleraeute abging, wusste Cäsar
Die Zeit der Jiilier, Flavier und Antoniue. 23
zunächst alle drei nothwendigen Machteleraente in einem Bunde von
drei Männern — Pompeius, Crassus, Cäsar — zu vereinigen; in diesem
Bunde war er selbst der Demagog, Pompeius der General, Crassus der
Banquier. Durch die gallische Statthalterschaft erhält Cäsar neben seiner
bisherigen Eigenschaft auch die beiden hier fehlenden. Wunderbar hier-
bei ist nur, dass man durch Erlangung von Geldmitteln auch sofort
»Banquier« wird. Cäsar suchte in seinen letzten Jahren, ohne Zweifel
durch Kleopatra verführt, ein asiatisches Königthum zu begründen —
dies die Ursache seines Unterganges; die Verschwörung kana nicht für
eine oligarchische ausgegeben werden — weil nicht wenige der entschie-
densten früheren demokratischen Anhänger Cäsar's betheiligt waren!
Vom Tage von Actium datirt das Cäsarenreich.
Der Verfasser geht sodann zu seiner Geschichte der römischen
Cäsaren über. Augustus erhielt den Titel Imperator - Kriegsherr, der
auf seine Nachfolger vererbte (Tiberius!), als solcher ernannte er auch
die Statthalter der Senatsprovinzen; den Statthaltern blieb lediglich die
bürgerliche und Justizverwaltung, das Heer dagegen wurde von den
Kriegsbefehlshabern besonders verwaltet ( ! ) ; die iudirecten Steuern wuch-
sen, die kaiserlichen Beamten wurden enorm vermehrt, das Heer wurde
stehend; mit der Einsetzung des Stadt- und Gardepräfecteu wurde die
Willkühr der Polizeiherrschaft inaugurirt; die Kriege, welche geführt
wurden, hatten den Zweck, seinen Prinzen Namen zu macheu. Mit Li-
via's Einfluss tritt die Pornokratie in Wirksamkeit. An Tiberius kann
mau die »Kronprinzenhoffnungen« beobachten, »Stiefelmännchen« - so
heisst Caligula — erfand das Dogma vom »Gottesguadenthura«. In ähn-
licher Weise geht es weiter; es werden die von der Armee gemachten
Kaiser — Galba ~ Vespasian, die Flavier, die Tugeudcäsaren Nerva —
Marc Aurel u. s. w. — nach einander besprochen ; die Hauptsache sind für
den Verfasser die Anspielungen auf moderne Verhältnisse, um derent-
willen das ganze Buch geschrieben ist. Dass es dabei an Hieben auf
die »Geschichtsforscher« nicht fehlt, ist selbstverständlich; der Verfasser
dachte wohl, dass dieses Mittel mehr Beifall erwecken werde als seine
eigene Forschung.
In einem Schlusscapitel : »Natur und Wesen des Cäsarismus« fasst
Rüstow seine Resultate zusammen; man wird nach dem Vorhergehenden
über deren Natur nicht im Zweifel sein können. Der Cäsarismus hat
das Weltreich nicht zusammengehalten, im Gegentheil, auch in den letz-
ten Zeiten der Republik sehen wir noch Leben; dieses stirbt mit dem
Cäsarismus völlig ab. Er stellte auch nicht die Gleichheit her, im
Gegentheil, er setzt ein ungeheures Privilegium voraus, das des Cäsars;
vor ihm verschwindet alles, unter ihm entsteht allerdings eine Gleich-
heit, aber welche! Letztere kann nur aufgehoben werden durch die
Gnade, die kein Verdienst kennt; ohne sie giebt es kein Dasein; letz-
teres wird abgestuft durch die Rangtitel. Alle Guten und Edlen fliehen,
24 Römische Geschichte und Chronologie.
alle Schlechten suchen den Hof; der Cäsar kennt nur Gesinde um sich ;
durch dieses verbreitet sich die Pest des Hoflebens in die Provinzen.
Um ihre Macht zu fördern, lähmen diese Sendlinge des Cäsarenhofes
die Centralmacht; letztere befindet sich in Unkenntniss der Provincial-
verhältnisse. So kann es auch nicht wahr sein, dass das Cäsarenthum
den Provinzen grösseren Rechtsschutz gebracht, als die Republik; denn
in letzterer bot die Ehre der Aristokratie noch eine Garantie, es be-
stand die Controle der Oeffentlichkeit. Die Pornokratie ist ein wesent-
liches und nothwendiges Element des Cäsarenthums, die alle Kreise durch-
wühlen muss. Ganz vernichtend sind die socialen Wirkungen des Cä-
sarenthums, indem die Entwickelung des ungeheuersten Gegensatzes von
Arm und Reich fortschreitet, während der mittlere Wohlstand verschwin-
det; die Steuern, namentlich die indirecten, nehmen immer zu für den
Hof, das Heer, die Beamten, die Bauten etc. ; der Hauptgrund der Stei-
gerung liegt hier darin, dass alles im Staate — äusserlich — vom Cäsar
ausgehen und auf ihn zurückbezogen werden soll. Wesentlich zum Ruine
des Volkswohlstandes und der Freiheit wirkte die Bankokratie mit, wel-
che neben dem Staate herlief und auf die Grundlagen des individuellen
Rechts gestellt war.
Es wäre nicht schwer, eine Reihe von Irrthümern hier nachzuwei-
sen — sobald man auf das Detail der Kaisergeschichte einginge. Man
darf über den römischen Cäsarismus das härteste Urtheil fällen, und in
einigen Sätzen z. B. dem vom Leben der Republik und dem Tode im
cäsarischen Staate dem Verfasser beistimmen — immer wird man fest-
halten müssen, dass man ohne Kenntniss der Einzelheiten keine allge-
mein gültigen Urtheile fällen kann; dies aber hat der Verfasser bei sei-
nem Buche nicht beherzigt.
Bartels, Drusus, Tiberius und Germanicus an der Niederems..
Jahrbuch d. Gesellsch. f. bild. Kunst und vaterl. Alterth. in Emden.
Bd. 3, Heft 2, S. 1—26.
Der Verfasser ist der Ansicht, dass die Notiz Dio 54, 32 über
Drusus mehrere Expeditionen kurz zusammenfasse, hauptsächlich drei
ohne Zweifel auf mehrere Jahre — 12 — 10 v. Chr. — sich vertheilende
Unternehmungen: 1. den Zug nach Friesland, 2. die Canalaulagen, 3. die
Expedition binnendurch in's Land der Hugen und die Ems hinauf. Ad 1.
Die Unterwerfung der Friesen erfolgte ohne heftigen Widerstand, zeigte
aber die Schwierigkeit die Nordwestecke zu umfahren und anderer-
seits die Möglichkeit durch eine Canalverbindung mit Benutzung der
vorhandenen Flüsse und Landseen nach Osten vordringen zu können.
Ad 2. Der Verfasser tritt bezüglich dieses Canalsystems der Ansicht
von Ottema bei, nach welcher Drusus folgende Canäle schuf: 1. einen
zwischen Rhein und Yssel, etwa zwischen Arnheim und Doesburg, 2. einen
zwischen Yssel und Vechte bei Kämpen in Oberyssel; die Vechte war
Die Zeit der Julier, Flavier und Antonine. 25
damals ein selbständiger Küstenfluss und mündete zwischen Vlielaud und
Terschelling, 3. einen zwischen Vechte und Slotermeer gegenüber von
Sloten. Von dem Slotermeer konnte man leicht zwei weitere Binnen-
seen erreichen, von denen der eine noch tief in das Mittelalter unter
dem Namen Middelsee zwischen Ostergo und Westergo vorhanden war
und dem Einschnitt zwischen den heutigen Inseln Ameland und Schier-
monuikoog gegenüber mit dem Laubach zusammenfliessend in's Watt aus-
mündete (der Verfasser hält ihn für den von Dio erwähnten Binnensee
und den Manarmanis des Ptolemaeus). Die Fahrt über diesen Binnen-
see ermöglichte dann wirklich, wie Dio sagt, das Eindringen in das Land
der Hugen; nordöstlich gelangte Drusus in das noch später sogenannte
Hugenland (Hugraerchi Hummerse, Humsterland) = Chaukis des Dio.
Ad 3. An der Einmündung musste Drusus mit den Brukterern kämpfen
und nahm die Insel Borkum; diese »Brukterer« hatten wohl einen ähn-
lich klingenden Namen, Drusus fuhr wohl ein Stück die Ems hinauf und
drang nach Osten vor ; auf der Rückfahrt ereignete sich der Unfall, dass
die Schiffe bei der Ebbe festgeriethen ; aber weder die Friesen noch die
geschlagenen »Brukterer« wagten diesen Unfall zu benutzen. Nach Ost-
friesland kam nachher Drusus nicht mehr.
Unter seinen Nachfolgern hat Domitius Ahenobarbus schwerlich die
pontes longi an der Mittelems (im Burtanger Moor und der Tinner Dose)
erst gegründet, sondern, wie der Verfasser aus der sowohl von der
drenthe'schen wie der meppen'schen Seite nach Terhaar und Kloster ter
Apel convergireuden Richtung dieser Dämme vermuthet, er benutzte die
von den Umwohnern vielleicht zu einem gemeinsamen, an des späteren
Klosters Stelle gelegenen Heiligthume angelegten Bohlenwege durch
mannichfache Verbesserung zur Ausführung militärischer Operationen.
Der lockere Zusammenhang der Friesen unter sich und mit ihren Nach-
barn zeigte sich schon in der Römerzeit; auch Tiberius benutzte dieses
Verhältniss zu neuer Unterwerfung; durch den Aufstand Armin's und die
Niederlage des Varus Hessen sich die Friesen nicht beeinflussen.
Germanicus, dessen Vorgehen gegen die Marser auch bei den Frie-
sen Unruhe erregt hatte, vereinigte sein Heer an der Ems; wahrschein-
lich überschritt Pedo in der Nähe des Fort Burtange das Moor und er-
reichte unweit Rhede die Ems. Weiter als bis Halte kann die Flotte
nicht heraufgekommen sein; wahrscheinlich kam sie auf dem von Drusus
hergestellten Wege. Der Rückzug des Cäcina über die laugen Brücken
wird mit mehr Wahrscheinlichkeit in das Burtanger Moor verlegt, wo
die zahlreichen Bäche die von Tacitus (c 64) berichtete Leitung der
Gewässer in die Niederung möglich machen. Der Weg der Reiterei
und der Stationsort der Flotte sind nicht befriedigend zu erklären; Vi-
tellius nahm seinen Weg durch die jetzt von der Dollart eingenommene
Mulde, welche von jeder Sturmfluth unter Wasser gesetzt wurde und
von zahlreichen Bächen durchflössen war. Die saudigen Anhöhen, auf
26 Römische Geschichte und Chronologie.
denen er Zuflucht suchte, können in der Nähe von Finserwolde oder
Noordbroek oder Zuidbroek gesucht werden; Visurgis ist die Hunse;
doch braucht die handschriftliche Lesart nicht geändert zu werden, da
»Weser« der allgemeine Name für Wester-a, Westfluss war. Die Flotte
wird ihn am heutigen Lauwers erwartet haben; hier befand sich Germa-
nicus am Eingange des Middelsees.
Die zweite Expedition des Germanicus landete im ostfriesischen
Reiderland; wenn Araisia Ortsname ist, so ist es etwa in der Gegend
zu suchen, wo bis um 1500 Fletum gestanden hat. Hier trafen die Ee-
mündungen und die alte Ems mit dem Hauptflusse zusammen; einige
Münzfunde sprechen für die Gegend.
Dem Aufsatze ist eine Karte: Frieslaud zur Zeit der Feldzüge des
Drusus und Germanicus beigegeben.
Julius Asbach, Analecta historica et epigraphica latina. Bonn
1878.
Die Schrift enthält acht theils mehr theils minder umfangreiche
Abhandlungen. I. Seuatus consulta de magis pellendis (Tac. anu. 2, 32)
quo tempore facta sint. Auf Grund eines Fragmentes aus Ulpian. lib.
de offic. procons. wird der Senatsbeschluss iu's Jahr 17 gesetzt. Dio
trennt wenigstens 2 SC=* über die gleiche Materie; nach Tacitus wurde
der Beschluss gegen die Astrologen an einem Tage mit den übrigen
Massregeln gegen Libo gefasst. i^ls Quelle verrauthet Asbach den Aufi-
dius Bassus. H. Quo anno Britanni Boudicca duce a Nerone defecerint.
Der Verfasser setzt die Erzählung Tac. 14, 29-39 in das Jahr 60, die
Rückkehr des Suetonius Paulinus in das Jahr 61; seine Annahmen sind
nicht unwahrscheinlich, bedürfen aber noch eingehender Prüfung, nament-
lich bezüglich der Inschriften I. N. 2226 und C. I. L. 6, 597. HI. Quo
anno L. Verginius Rufus obierit. Gegen die gewöhnliche Ansicht, wo-
nach der Tod dieses Mannes in die letzten Monate von 97 fällt, sucht
der Verfasser namentlich aus Plin. panegyr. 58 zu erweisen, dass Ver-
ginius 98 und zwar vor dem letzten nundinium (Vettius Proculus und
P. lulius Lupus) starb. IV. Adnotationes ad consulatus tabularum L. Cae-
cili lucundi ceratarum (Herm. 12, 127 sq.). Diese Abhandlung soll einige
Nachträge zu Mommsen, Untersuchung über die pompeianischen Wachs-
tafeln bringen. 1. berichtigt der Verfasser einen Irrthnm Mommsen's,
der in der Anmerkung zu n. 2 (Herrn, p. 127) als ältestes Beispiel für
die Entfernung der cons. suff. aus der Eponymie die Tafel vom Jahre 27
anführt, während C I. L. 2, 1343 von ihm einer Inschrift aus dem Jahre 5
n. Chr. diese Priorität zugesprochen wird. 2. die Bemerkung Mommsen's
zu N. 127, wonach Nero nur drei oder vier Monate im Jahre 60 das
Consulat bekleidete, ist nicht richtig, N. 120 sind als Consuln Nero III
et Cossus angeführt; da nun nur auf sehr wenigen Tafeln die Eponymie
nach Ordinarien auch nach deren Abdankung sich findet, jene Tafel aber
Die Zeit der Julier, Flavier und Antonine. 27
das Datum a. d. VIII id. Maias trägt, so ist es wahrscheinlich, dass
diese zu dieser Zeit noch Consulu waren, ebenso aber, dass, wenn n. 127
dem Jahre 60 angehört, dieselben Consuln erscheinen würden. Die Tafel
gehört vielmehr in das Jahr 55 und es ist zu lesen Cn. Lentulo Gaetul.
T. Curtil. Diese Vermuthung wird durch Zangemeister's Lesung bestä-
tigt, der zugiebt, dass nach Cn. Lentulo Gaet. A. Gurt. Mancia gestan-
den haben könne. 3. bringt einige Nachträge über Seneca's Consulat,
wie 4. über C. Fonteius (Agrippa) cos. suff. des Jahres 58, curat, aqu.
66. 5. Der eine auf n. 115 genannte Consul L. lunius ist L. lunius
Gallio, der Bruder Seneca's. V. Fragmentum fastorum feriarum Lati-
narum C. L L. 6, 2018 restitutum et illustratum. Das betreifende Frag-
ment wird folgendermassen restituirt: Maecio Postumo Vicirio Martiale
Cos. Lat. Fuer. III idus Aug. Sulpicio Lucretio Barba Senecione Memmio
Afro Cos. Lat. Fuer. III K. lul. Porapeio Saturnino, P. Autronio Ma-
milliano. Lat. Fuer. Pr. 1. C. lulio Proculo .... Die Consulpaare sind
suff. der Jahre 101 — 104. Die Ergänzungen des dritten und vierten
Paares sind sehr unsicher.
VI. De Corneli Nepotis vita Hannibalis. Die Schrift fällt nach
c 13 dieser vita nach Atticus' Tode, der in der praefatio vivens genannt
wird; die Worte scriptum reliquit erklären sich in gleichem Sinne durcli
Vergleichung von Cic. Brut. 19, 75 und Gell. n. A. 17, 21, 3. VIL De
M. Vinici hello Pannonico. Bei Florus 2, 24 ist statt Vinnius aus Vel-
leius 2, 96, 2 Vinicius einzusetzen, der 19 v. Chr. cons. suff. war und viel-
leicht nach Agrippa's Rückkehr nach Rom in Pannonien blieb und zuerst
selbst den Oberbefehl führte, dann unter Ti. Nero commandirte. VIII. De
C. lulio Tirone praetore. lulius Tiro wird von Plinius in einem Fäl-
schungsprocesse mit Sempronius Senecio erwähnt und findet sich mit
diesem auf einer Inschrift C. I. L. 2, 3661.
Ernst Napp, De rebus imperatore M. Aurelio Antoniuo in Oriente
gestis. Bonn 1879.
Die Arnold Schäfer gewidmete Schrift enthält sieben Capitel und
zwei Appendices. Im ersten Capitel stellt der Verfasser die Vorgänge
im Orient von Traian bis auf M. Aurel dar. Cap. 2 handelt von den
Anfängen des armenisch -parthischen Krieges. Der Verfasser geht von
der Inschrift C. I. N. n. 4934 aus; dieselbe wird mit Borghesi — aber
aus anderen Gründen — für M. Aurelius verworfen und auf Antoni-
nus Pius bezogen. Danach drohte vielleicht 154, jedenfalls vor 155
der Ausbruch des Krieges. Aber zum Kampfe kam es erst 161, als
Vologäses IIL Armenien und Cappadocien eroberte, in Syrien vordrang
und den Statthalter dieser Provinz Attidius Cornelia nus schlug. Verus
reiste im Jahre 162 auf den Kriegsschauplatz und kam verrauthlich gegen
Ende dieses Jahres nach Syrien. Im dritten Capitel werden die Bericht-
erstatter über diesen Krieg besprochen; die Verlässigkeit derselben ist
28 Komische Geschichte und Chronologie.
gering. Cap. 4 handelt über die kriegerischen Ereignisse selbst. Im
Jahre 163 ist Armenien unter Führung des Statins Priscus erobert; der
Antheil des L. Verus lässt sich nicht feststellen; er und M. Aurel nah-
men den Beinamen Armeniacus an; (Aurelius) Pacorus C. I. Gr. 6559
wird abgesetzt und Soaemus im Jahre 164 als König von Armenien ein-
gesetzt; damit scheint der armenische Krieg zu Ende zu sein. Vielleicht
gehört die Eroberung von Nicephorus und Dausara in das Jahr 164;
wahrscheinlich ist dieser Erfolg das Werk des Avidius Cassius gewesen,
der in Mesopotamien befehligte. Lucian berichtet von mehreren Treffen
am oberen Euphrat bei Europus und Sura, sowie von der Belagerung
von Nisibis und Edessa. Vergeblich scheint L. Verus Friedensuuterhand-
lungen mit den Parthern angeknüpft zu haben; nach dem Fall und der
Zerstörung (?) von Seleucia und Ktesiphon zog L. Verus wahrscheinlich
nach Medien und erhielt den Beinamen Medicus, der Mitte 166 auf den
Münzen erscheint. Cap. 5 bespricht die Beinamen, welche M. Aurel und
Verus im Laufe des Krieges erhielten, die Beendigung des letzteren und
den Triumph in chronologischer Hinsicht. Die Cognomiua sind: Arme-
niacus, Parthicus Maximus, Medicus, pater patriae. Ersteren nahm Ve-
rus 163 Marc Aurel kurz nachher an, Parthicus Maximus erhielt Verus
165, Medicus 166 am Tage seines Triumphes, Marcus führt beide Namen
erst 166; der Titel pater patriae wurde wahrscheinlich beiden 166 ver-
liehen, erscheint aber auf den Münzen erst seit 176; die betreffenden
Cognomina werden von den Kaisern geführt 166 — 169, Medicus findet
sich nur einmal auf den Münzen des Jahres 166. Marcus führt nach
Verus' Tode seit 172 nur den Beinamen Germanicus; auf den Inschriften
erscheinen seit dieser Zeit auch die früheren Cognomiua. Es lässt sich
nicht entscheiden, ob der Friede Ende 165 oder Anfang 166 geschlossen
wurde. Der Triumph fand 166 statt (zwischen März oder April — August).
Cap. 6 handelt von den Resultaten des Partherkrieges. Sie sind unsicher;
im Allgemeinen ist wohl ihre Macht geschwächt worden; Armenien wurde
durch Einsetzung eines römischen Vasallen nicht völlig beruhigt, Cappa-
docien und Syrien wurden von Martins Verus und Avidius Cassius ver-
waltet, Mesopotamien aber ist schwerlich damals wieder für die Römer
gewonnen worden. Cap. 7 stellt die Statthalterschaft des Avidius Cassius
in Syrien und die Thaten desselben bis zu seiner Meuterei dar. Avidius
Cassius wird die Statthalterschaft seit 166 bekleidet haben, jedenfalls
hatte er sie in den Jahren 169 — 171 inne; zu irgend einer Zeit erhielt
er das Imperium proconsulare malus des Orients und führt in dieser
Stellung in Aegypten, Arabien und Armenien Kriege — ludaea war je-
doch damals nicht mit der Provinz Syrien vereinigt — ; Aegypten rettet
er durch rasches Erscheinen vor dem Aufstaude der Bucolici (170?).
Cap. 8 stellt den Aufstand des Avidius dar. Der Verfasser entscheidet
sich für die Ansetzung desselben im Jahre 175. An der Mitschuld der
Faustina zweifelt er nicht. Die sonstigen Daten sind spärlich. Antiochia
Die Zeit der Julier, Flavier und Antonine. 29
schloss sich an, ebenso Flavius Calvisius der Präfect Aegyptens und
Marcianus der Stadtpräfect von Alexandria. Der Aufstand wurde Herbst
175 unterdrückt.
Im ersten Appendix untersucht der Verfasser den Antheil des
L. Verus an der Kriegführung. Er verwirft die Notizen des Fronto und
glaubt, dass Verus so gut wie nichts gethan, alles seinen Unterfeldherren
überlassen habe. Anhang 2 handelt von den römischen Führern im Par-
therkriege. Zuerst bespricht der Verfasser (L'.) Attidius Cornelianus,
sodann die eigentlichen Anführer im Partherkrieg M. Statins Priscus,
Avidius Cassius, P. Martius Verus, M. Pontius Laelianus, M. Claudius
Fronto, P. lulius Geminius Marcianus Helvius Pertinax, namentlich auf
Grund inschriftlichen Materials. Besondere Sorgfalt widmet er dem zweiten.
Die in der vita desselben von Vulcatius Gallicanus überlieferten Briefe
hält Napp mit der verbreiteten Ansicht für gefälscht. Ueber den Vater
des Avidius C. Avidius Heliodorus stellt Napp alle Nachrichten zusammen.
Den nach Vulcatius schon unter Antoninus Pius von Avidius geplanten
Aufstand hält Napp mit Recht für eine Fabel, ebenso seinen Kampf ge-
gen die Sarmaten, der mit 100 jährigem Friedensschluss geendet haben
soll; jedenfalls würde das betreffende Ereigniss noch unter Pius gehören.
Bezüglich des Consulats neigt Napp zu der Ansicht, dass er nach Been-
digung des parthischen Krieges dasselbe als Anerkennung seiner Dienste
erhalten habe. Beim Ausbruch des parthischen Krieges war Avidius nicht,
wie Borghesi annimmt, Statthalter von Syrien, sondern Comes Augusti.
Im dritten Anhang erörtert der Verfasser die Frage, ob P. Furius Sa-
turninus, Flavius Titianus, T. Caesernius Quinctius Quinctianus am par-
thischen Kriege theilnahmen. Betreffs des ersteren ist Napp zur Annahme
geneigt, dass der auf Inschriften und von Lucian erwähnte Saturninus
identisch seien, woraus sich ergäbe, dass er nach Verwaltung Daciens in
Rom das Consulat bekleidete und dann in den Orient geschickt wurde;
Flavius Titianus war später Präfect von Aegypten und nahm an dem
parthischen Kriege Theil, während die Betheiligung des dritten zweifel-
haft bleibt. Anhang 4 stellt die wenigen lateinischen Inschriften, sowie
alle Münzen zusammen, welche sich auf den parthischen Krieg beziehen.
Anhang 5 handelt von den Cognomina, welche die Kaiser im parthischen
Kriege erhielten, wobei Münzen und Inschriften genau geprüft werden.
Sammlung und Verzeichniss der Inschriften, sowie ein sehr umfangreiches
Druckfehlerverzeichniss bilden den Schluss der fleissigen und vorsich-
tigen Arbeit, die als willkommener Beitrag zur Kaisergeschichte zu be-
trachten ist.
A. Heron de Villefosse, Note sur P. Pomponius Proculus Vi-
trasius Pollio in Bulletin Monumental 5« serie, Tome 7« No. 1 und 2
S. 80-84.
Der Verfasser giebt die inschriftlichen Daten über diese unter Marc
Aurel und Commodus bekannte Persönlichkeit. Er will auf dieselben
30 Kömische Geschichte und Chronologie.
auch die Inschrift von Nimes (Herzog Gall. Narb. app. n. 164) beziehen,
welche Borghesi dessen Vater beilegen wollte.
Wilhelm Arnold, Deutsche Urzeit. Gotha 1880.
Wir begnügen uns zu erwähnen, dass von dem Werke die zweite
Auflage erschienen ist.
Edmond Demolins, Histoire de France depuis les premiers
temps jusqu'ä nos jours. I. Les Origines. La Feodalite.
Das Buch ist in dritter Auflage erschienen. Für den Jahresbericht
kommen nur S. 1—83 in Betracht. In diesen Partieen wird die gallische
Vorgeschichte, die römische Eroberung, die Anfänge der germanischen
Invasion mit besonderer Berücksichtigung des vordringenden Christen-
thums geschildert. Der Verfasser hebt in der politischen Geschichte nur
die grossen Züge hervor, die in jedem grösseren Geschichtswerk enthalten
sind. Irgend welche originelle Auffassung oder Darstellung tritt dabei
nirgends hervor.
Mit dem Christenthura beschäftigen sich die Arbeiten von
N. W. Ljungberg, Chronologie de la vie de Jesus. Deux etudes.
Paris 1879.
Eine Vorrede giebt einige Notizen über Leben und Arbeiten des
am 14. Juli 1872 verstorbenen Verfassers. Die beiden Studien wurden
schon 1870 in einer schwedischen Zeitschrift »Frumtiden« veröffentlicht;
sie sind in Deutschland wenig bekannt geworden.
Die erste Abhandlung behandelt die Frage: Quel est le jour histo-
rique de la mort de Jesus? In einem ersten Capitel de la Chronologie
des empereurs romains wirft der Verfasser die ganze bisher angenommene
Chronologie über den Haufen; danach stirbt Augustus 13 n. Chr., Tibe-
rius 36 n. Chr., Nero 67 etc.; er will dadurch eine völlige Uebereinstim-
muug der von den Alten überlieferten astronomischen Daten mit der
Tacito-Suetonischeu Chronologie erzielen; die Fälschung ist schon alt
und stammt aus den Zeiten Hadrian's und Antoninus' Pius. Den Grund
der Verwirrung erblickt der Verfasser dans la confusion qui s'est faite
de l'avenement egyptien d'Auguste (31 av. J. C.) avec l'annee de la
creation, provoquee par cet avenement, du calendrier fixe des Alexandrins
(30 av. J. C). Das zweite Capitel du calendrier judaique au temps de
Jesus verwirft in ähnlicher Weise die herrschenden — Ideler folgenden —
Ansichten über die Aufstellung und Berechnung des jüdischen Calenders.
Capitel 3 erörtert Variations de l'ordre pascal des Juifs und gelangt zu
dem Resultat, dass nach der Zerstörung Jerusalems 69 n. Chr. erst die
Paschah-Ordnung begann, welche heute in Geltung ist, und es demnach
ein historischer Missgriff ist, anzunehmen, die Paschah-Ordnung sei zu
allen Zeiten dieselbe gewesen. Capitel 4 zieht das Facit : Solution de la
Die Zeit der Julier, Flavier und Antonine. 31
question principale: Pontius Pilatus war Procurator seit Anfang 26 oder
Ende 25 n. Chr. ; seine Absetzung erfolgte erst Anfang 36 oder frühestens
Ende 35; das letzte Paschafest unter seiner Procuratur ist das von 35;
Christus muss also zwischen 26 und 35 gekreuzigt worden sein. Nähere
calendarische Untersuchungen ergeben 1. der wirkliche Todestag Jesu
ist 30. März 31. 2. das Evangelium Johannis kann nach seiner Fixirung
dieses Ereignisses erst 140 oder 150 n. Chr. entstanden sein.
Die zweite Abhandlung: Recherches ulterieures sur la Chronologie
de la vie de Jesus sucht das Auftreten Jesus' als Lehrer und den Tag
seiner Geburt zu fixiren. Ersteres Ereigniss fällt in das Jahr 28, bei
letzterer findet der Verfasser als Datum 29. September 7 v. Chr.
Die Gelehrsamkeit des Verfassers war offenbar sehr ausgedehnt.
Ob seine Rechnungen richtig, ob vor allem die Voraussetzungen derselben
berechtigt sind, muss dem Urtheil competenterer Beurtheiler überlassen
bleiben.
Ferdinand Delaunay, L'eglise chretienne devant la legislation
romaine ä la fin du premier siecle. Comptes rendus de FAcad. des
Insc. et Bell.-Lettr. 1879. S. 30—64.
Der Verfasser geht von dem bekannten Pliuiusbriefe und dem
Rescripte des Traian aus und sucht in dem ersten Abschnitte die Ein-
wände gegen die Aechtheit des Briefes zu widerlegen, indem er nament-
lich zu erweisen versucht, dass die gegen die Ausdrücke numerum pe-
riclitantium und multi enim omuis aetatis vorgebrachten Gründe nicht
stichhaltig sind. Man wird nur den Ausführungen des Verfassers eben-
falls den Vorwurf machen müssen, dass seine Zahlenaufstelluugen rein
willkürlich sind und auch nicht den Schein von Wahrscheinlichkeit für
sich haben. Denn wenn er aus der bekannten Angabe vom Jahre 237,
wonach 1500 Arme in der römischen Gemeinde gewesen sein sollen,
deduciren will, dass diese Gemeinde aus 30 — 40,000 Seelen bestanden
haben könne, so hat er schon von vornherein die bedenkliche Annahme
hingestellt, dass diese Gemeinde nicht zu einem grossen Theile aus Ar-
men und Niedrigen bestanden habe. Was sollen in dieser Hinsicht die
Namen Flavia, Domitilla, Clemens und Glabrio besagen; stände es auch
fest, dass sie Christen waren und den höchsten Ständen angehörten , so
würde schon die besondere Hervorhebung, mit der sie genannt, begraben
etc. sind, beweisen, dass das Ausnahmen und zwar seltene Ausnahmen
waren. Im zweiten Abschnitte spricht der Verfasser über die Rechts-
fragen, welche der Brief aufwirft. Der Verfasser ist der Ansicht, dass
die Anklage und Verurtheilung der Christen weder nach dem Majestäts-
gesetze noch wegen impietas, weder wegen Judaismus noch wegen Sacri-
legiums, weder auf Grund der Verbote der religiones externae noch auf
Grund des Associationsgesetzes erfolgt sei, beziehungsweise habe erfolgen
können. Es fand das Verfahren überhaupt nicht auf Grund eines Ge-
32 Römische Geschichte und Chronologie.
setzes noch eines kaiserlichen Specialmandats statt, sondern das Wort
soleat zeigt, dass Pliuius bloss einem Usus, Präcedenzfällen folgte ; diese
Präcedenzfälle sind die von 65 und von 95. Der Verfasser schliesst mit
folgender Tirade : C'est l'heritage des deux tyrans le plus justement exe-
cres depuis Caligule que Pline recueille et que Trajan accepte. Trajan
qui repousse les souillures de la loi de majeste, qui interdit la delation,
qui enleve au magistrat Tinitiative de la poursuite, par une coutradiction
etonuante, n'hesite pas a se servir des armes deshonorees par de telles
mains. Eine bessere Widerlegung seines Resultates hätte niemand schrei-
ben können! Der dritte Abschnitt enthält die »Thatfragencf (questions
de fait). Zunächst sucht der Verfasser zu erweisen, dass der anonyme
Denunciant, den Plinius erwähnt, ein Jude gewesen sei. Die Anklage
und Untersuchung richtete sich gegen die Vorgänge bei den gemeinsamen
Mahlzeiten der Christen, das Resultat war, dass zwar beide Geschlechter
zusammen speisten (promiscuum), aber keinerlei Gewaltthätigkeit, keiner-
lei Verbrechen (innoxium) dabei vorging. Der Verfasser hat hierbei die
Bedeutung des Wortes index ganz übersehen. Er schliesst: Ce qu'on
frappe en ce moment dans lo christianisme, c'est le secret qu'il renferme.
Ce secret c'est l'Eucharistie, dont I'Agape — n'est que la manifestation
exterieure.
M. Joel, Die Angriffe des Heidenthums gegen Juden und Christen
in den ersten Jahrhunderten der römischen Cäsaren, Breslau 1879.
Der Judenhass in der Litteratur findet sich seit dem zweiten Jahr-
hundert V. Chr. Der Verfasser will ihn anf Antiochus IV. Epiphanes zu-
rückführen, der zur Rechtfertigung seines Tempelcults die Märchen über
die Juden verbreiten liess ('?). An bösen Willen hat man nur bei einem
kleinen Theile der judenfeindlicheu Schriftsteller zu denken, mehr an
Unwissenheit und Verwechselung. Charlatane und Schwindler benutzten
aber dieses Chaos zum eigenen Gewinne; ein solcher war Apion. Gegen
ihn schrieb Josephus seine reifste Schrift; aber selbst Tacitus liess sich
nicht durch sie belehren und betete gläubig dem Apion und dessen Con-
sorten nach.
Noch schlimmer ging es den Christen; der Verfasser stellt hier die
bekannten Anklagen zusammen. Der Verfasser schliesst dann mit einer
Verherrlichung des Talmud; die Quintessenz der Schrift ist gegen die
in Breslau stark entwickelte anti-jüdische Strömung gerichtet.
Wissenschaftliche Bereicherung bietet die Schrift nicht; der Ver-
fasser kennt von den neueren historischen Arbeiten kaum eine; dafür
bieten die Anmerkungen eine Anzahl von talmudistischen Erklärungen,
welche mehr gut gemeint als beweisend sind.
Die Zeit der Verwirrung. 33
VIII. Die Zeit der Verwirrung.
Albert Duncker, Zum Aleraannenkriege Caracalla's und der an-
geblichen Alemanneuschlacht des Claudius Gothicus am Gardasee. Annal.
des Vereins f. Nassauiscbe Alterthumskunde und Geschichtsforschung
1879. S. 15-23.
Der erste Aufsatz bestcätigt im Wesentlichen die Aufstellungen
Holläuder's, wonach Caracalla (September 213) im unteren Maingebiete,
wohin er von der oberen Donau aus vorgedrungen war, die Alemannen
entscheidend besiegte, dass 20 Jahre lang die agri decumates von ihren
Einfällen verschont blieben. Erst um 235 kurz vor Severus Alexander's
Tode werden sie wieder erwähnt; Maximinus Thrax sichert dann 236
nochmals Rhein- und Donaugrenze (wahrscheinlich den limes Transrhe-
uanus entlang nach dem limes Raeticus und nach Noricum und Pannonien).
Kaum 20 Jahre später fiel der ganze Grenzwall nördlich des Mains mit
allen Castellen und Ansiedelungen, grösstentheils auf immer, in die Hände
der Alemannen und Franken, die römische Kultur der Zehntlande wird
vernichtet. Einzelne Castelle werden gehalten, beziehungsweise neu er-
richtet; bürgerliche (?) Ansiedelungen der Römer gab es seit Gallienus
auf dem rechten Mainufer und im Taurus nicht mehr.
Der zweite Aufsatz sucht die schon früher von dem Verfasser auf-
gestellte Ansicht zu stützen, dass der von Aur. Vict. Epit. bezeugte Ale-
mannensieg des Claudius am Gardasee nicht stattgefunden habe. Clau-
dius' Titel Germanicus auf der Ofener Inschrift, sowie die Victoria Ger-
manica des Reverses einiger seiner Münzen sind auf einen an der mittleren
Donau vielleicht vor Ende des Jahres 269, sicher aber Anfang 270 durch
seinen Feldherrn Aureliau über germanische Stämme erfochteuen grossen
Vortheil zu beziehen.
Carl Schlemmer, Der Kaiser Decius (IIL und IV. Theil). Disser-
tation. Halle 1879.
In den beiden ersten nicht mitgedruckten Capiteln ist die Vorge-
schichte und innere Regierung des Decius behandelt. Das dritte Capitel
bespricht die Christenverfolgung des Decius. Danach gehört dieselbe
in das allgemeine Reformsystem, welches Decius für das römische Reich
beabsichtigte, und bei dem namentlich die Reorganisation der Staatskirche
nothwendig war. Die Verfolgung war zum ersten Mal eine allgemeine,
hatte die Absicht das Christeuthum auszurotten und suchte diese Absicht
durch Abschreckung zu realisiren. Verschärfung der Massregeln an den
einzelnen Orten beruhte auf speciellen, oft persönlichen Gründen; hierzu
trug die bei dieser Verfolgung durch alle Mittel ermuthigte Denunciation
bei. Der Erfolg der Verfolgung lässt sich nicht leugnen, insofern viele
vom Clnistcntlium ablielen; die Zahl der wirklichen Märtyrer ist viel
Jahresbericht für Alterthumswissenschaft XXni. (1880. HI.) 3
34 Römische Geschichte und Chronologie,
kleiner, als man gewöhnlich annimmt, da sich hier Erfindungen, Ueber-
treibungen, Verwechslungen mit Valerian geltend machten. Aber der
Enderfolg trat doch nicht ein, theils in Folge des frühen Todes des Kai-
sers, theils weil durch die Verfolgung der Opfermuth und Duldersinn der
Gläubigen Nahrung erhielt.
Capitel 4 behandelt den Gothenkrieg des Decius nach den Quellen.
In einem Anhange wird der Regierungsantritt des Decius auf die Zeit
zwischen 1. September und 16. Oktober 249, wahrscheinlich Mitte oder
zweite Hälfte des September, bestimmt, während der Tod desselben in
die Zeit zwischen Anfang November 251 und l. Januar 252 fällt. Clin-
tons Berechnung der Regierungsdauer des Decius auf 2 Jahre und 2 Mo-
nate hat demnach den grössten Anspruch auf Richtigkeit.
Karl Gooss, Die römische Lagerstadt Apulum in Dacien. Schäss-
burg 1878.
Der Verfasser bespricht im ersten Abschnitt die Anlage des Stand-
lagers am Einfluss des Ompoly in den Maros.
Der Hauptwaffenplatz der römischen Militärmacht in Dacien wurde
wahrscheinlich durch die leg. I Adjutrix unter Traian am Mittellaufe des
Maros, woher nicht nur dessen Thalsystem vollkommen gesperrt, sondern
auch das Alt- und Szamosgebiet leicht beherrscht werden konnten, am
Einfluss des aus dem Golddistricte kommenden Ompoly angelegt. Bald
nachher — wahrscheinlich noch unter Traian — rückte die leg. XHI
Gemiua ins Karlsburger Lager ein, während die L Adjutrix nach Ober-''
Szöny auf dem rechten Donauufer verlegt wurde.
Im zweiten Abschnitt giebt der Verfasser ein Bild vom »Leben
und Treiben der Soldaten der leg. XIII Gemina im Standlager bei Karls-
burg nach den Steiniuschrifteu«. Zunächt wird eine Geschichte der Le-
gion gegeben, an welche sich eine Darlegung der organischen Gliederung
der Legion und des Systems ihrer Chargen nach den Inschriften schliesst;
diese Zusammenstellung ist sehr fleissig, bietet aber weniges von allge-
meinerem Interesse. Unter den siebenbürgischen Ziegelstempeln finden
sich nur wenige einzeilige, meist zweizeilige, auch dreizeilige Stempel,
worauf der die Aufsicht führende Principalis mit beiden, bald im Nomi-
nativ bald im Genitiv stehenden Namen, die oft ausgeschrieben sind, ge-
nannt wird. Alles was sich überhaupt auf das militärische Leben der
Soldaten bezieht, findet sich hier verwerthet.
Abschnitt 3 handelt von ))den Kanabae im Allgemeinen und den
Kanabae der XIII. Legion«. Der allgemeine Theil schliesst sich an
Mommsen's Abhandlung über die römischen Lagerstädte eng an, der
zweite Theil sucht aus einigen Inschriften zu erweisen, dass die Organi-
sation der canabae leg. XIII Gem. durchaus der von Momrasen nachge-
wiesenen jüngeren Form entsprach, welche dem zweiten Jahrhundert
eigenthümlich ist. Sie überdauerten das Todesjahr des Antoninus Pius;
Die Zeit der Regeneration. 35
aber schon im vierten Jahre seines Nachfolgers M. Aurelius brach über
sie der Markomaimenkrieg herein.
Abschnitt 4 schildert »Municipiura und Colonie Apulum«. Die Er-
hebung der canabae leg. XIII zu einem Municipium geschah durch Marc
Aurel : sein Name lautet Municipium Aurelianum Apulum, ist unsicherer
Provenienz und erscheint zum ersten Male 180; IIII viri, ordo, Augustales
lassen sich nachweisen. Zugleich mit der Erhebung der canabae zum Mu-
nicipium wurde auch eine Colonia iuris Italici gegründet; beide Städte mit
gesonderter Verfassung entwickelten sich neben einander, und die ver-
einigte Stadt erreichte eine sehr bedeutende Ausdehnung. Auch die
Gliederung der Colonie lässt sich nachweisen; unter ihren Patricierfami-
lien tritt die der Aelier hervor: besonderes Interesse bieten die auch
hier zahlreich entwickelten Collegien.
Unter den Göttern erscheinen neben lupiter am häufigsten Aescula-
pius und Silvanus, von orientalischen Gottheiten der Mithras und die
magna mater deum, ganz vereinzelt keltische und thrakische National-
gottheiten.
Apulum erreicht seinen grössten Glanz nach Commodus, wahrschein-
lich unter Septimius Severus; Legat und Procurator residiren daselbst.
Der Verfasser giebl am Schlüsse eine Skizze der Stadt und des Lebens
in derselben an der Hand der Inschriften, sowie eine kurze Darstellung
ihrer letzten bekannten Schicksale; zum letzten Male wird die Stadt
zwischen 251 — 253 genannt.
Die sorgfältige Arbeit sollte recht zahlreiche Nachfolge unter den
Localantiquaren finden.
IX. Die Zeit der Regeneration.
Zum Theil in die vorhergehende, zum Theil in die folgende Periode
gehört
Le Comte de Champagny, Les Cesars du troisieme siecle.
3 Bde. Nouvelle edition revue et considerablement augmentee. Paris
1878.
Die drei Bände bilden den 10. - 12. Band der fitudes sur l'Empire
Romain; sie erscheinen hier in einer neuen Auflage.
Was zunächst die »Vermehrung« betrifft, so erstreckt sich dieselbe
zum grossen Theilc auf Vermehrung der Polemik gegen die Zustände in
Staat und Kirche; nebenbei haben einige Inschriften Verwerthung ge-
funden, die Raisonnements haben noch grössere Ausdehnung erhalten als
früher.
Der erste Band umfasst die Zeit von Commodus bis Elagabal auf
486 Seiten. Von diesem grossen Raum ist die Hälfte der Regierung des
Septimius Severus gewidmet, beinahe ein Viertel den kirchlichen Verhält-
3*
36 Römisclie Geschichte und Chronologie.
nissen unter Commodus und Severus und besonders der Christenverfol-
gung des Severus. Man könnte von einer so umfänglich angelegten Dar-
stellung auch einigermassen eine erschöpfende Behandlung der betreffen-
den Materien erwarten ; diese Erwartung würde indess nicht in Erfüllung
gehen. Vor allem fehlt die eigentlich politische Entwicklung; Kriege,
Hofleben, Kirchliches werden mit einer Breite dargestellt, die zur Ueber-
lieferung in gar keinem Verhältnisse steht. Natürlich muss die Phantasie
und das Raisonnement hier aushelfen, insbesondere das letztere gepaart
mit den reichlichen Retrospectiven, an welchen kaum ein Werk von Cham-
pagny so reich ist, wie dieses. Recht belehrend ist die Darstellung der
sogenannten Verfolgung des Severus für die Art, wie Champagny arbeitet.
Bekanntlich ist diese Verfolgung eigentlich keine, am wenigsten ist sie
vom Kaiser angeordnet worden; seine Haltung gegenüber dem Christen-
thum ist im Wesentlichen die Traian's, er will die Propaganda der neuen
Religion hindern, aber er unterdrückt nicht die bestehenden Gemein-
schaften, ja er ordnet keine Verfolgung an. Und in der That bleiben
die bedeutendsten Kirchenlehrer von derselben ganz unberührt. An eini-
gen Orten aber finden sich übereifrige Beamte, wohl auch aggressive
Priester und Gläubige, und die Repression der letzteren führt zu Hin-
richtungen. Diese Ueberlieferung kann auch Champagny nicht ändern,
aber man kann die allgemein gehaltenen Berichte iuterpretiren und auf-
bauschen, man kann namentlich mit Hülfe der Märtyreracten erbauliche
Scenen der erhitzten Phantasie des frommen Lesers bieten. Und das
geschieht in vollem Masse. Die afrikanischen MärtjTer werden den Le-
sern in extenso vorgeführt: Je cite ä peu pres en entier ces actes des
Premiers martyrs africains, d'autant plus qu'ils peuvent compter au nom-
bre des plus authentiques (!). Auf diese Weise vermochte der Verfasser
50 Seiten zu füllen, das wirklich Historische derselben hätte bequem auf
zweien Platz gehabt. Drei Anhänge de la valeur des monnaies, sur le culte
des dieux orientaux dans l'empire Romain, Extraits de Clement d'Alexan-
drie sind weder erschöpfend noch von wissenschaftlichem Werthe.
Der zweite Band geht von Alexander Severus bis auf Valeriau.
Mit besonderer Liebe ist die Regierung des Alexander Severus geschil-
dert, freilich viel zu günstig; denn so gute Absichten mau auch diesem
Fürsten zugestehen kann, politisches Verstäuduiss für die Aufgaben seiner
Zeit hat er nicht gehabt. Auch hier wird den staatsrechtlichen Verhält-
nissen zu wenig Beachtung geschenkt; die Bedeutung des Regentschafts-
rathes ist so wenig erkannt , wie die von ihm hauptsächlich vertretenen
Restaurationspläne der Augustischen Dyarchie. Aber ein grosses Ver-
dienst hat für den Verfasser diese Verwaltung: er hält sie für die dem
Christerithum günstigste aller heidnischen Regierungen: ce regne d' Alexan-
dre fut le regne du droit, le temps d'Alexandre fut peut-etre le meilleur
de l'Empire idolätre. Ja in einer Vergleichung mit Alexander dem Grossen
und Papst Alexander HL nimmt der Verfasser Gelegenheit über die Un-
Die Zeit der Regeneration. 37
gerechtigkeit der Welt und der Geschichte zu Idagen, die Alexander
Severus und Alexander III. die Unsterblichkeit des Namens verweigert,
welche sie jenem lediglich egoistischen Eroberer bewilligt hat, für einen
Historiker eine wunderbare Perspective. Die Regierung des Alexander
Severus bildet für den Verfasser einen kleinen Halt in dem Verfalle,
welcher seit Augustus begonnen hatte; eine merkwürdige Auffassung,
welche Tiberius, Vespasian, Traiau, Septimius Severus als Vertreter der
Decadence, die ganz unfruchtbare Regierung dieses Fürsten als einen
Haltepunkt zu denken vermag. Aber sie bahnt dem Verfasser nur den
Weg zu dem Gedanken: mais un germe de vie etait seme par le Christia-
nisme. An die Geschichte der Regierungen von Maximin bis Philippus
schliesst sich eine Darstellung der Kirche und der Philosophie in dieser
Epoche, welche namentlich Origenes und seine Schule umfasst. Die Ver-
folgung des Decius bietet wieder wenig Historisches, dafür um so mehr
Märtyrergeschichten und endigt mit dem Triumph der Kirche, dem ein
eigenes Capitel gewidmet ist. Den Schluss des Bandes bildet die Ge-
schichte Valerian's, in der die Verfolgung wieder den breitesten Raum
in der gleichen Weise einnimmt, wie unter Decius. Der Verfasser nimmt
hier Gelegenheit gegen die Ansicht zu polemisiren, dass die römischen
Kaiser das Christenthum aus politischen Motiven verfolgt hätten; aber
seine Polemik ist äusserst schwach. Er behauptet unter dem Senat habe
es wohl noch eine römische Nationalreligion gegeben, nicht aber unter
den Kaisern. Der Irrthum des Verfassers ist leicht zu erklären, er liegt
in seiner ganzen Auffassung des Principats, den er für eine Vernichtimg
der römischen Verfassung hält. Ist dieser Grundirrthum beseitigt, so be-
darf es keines Wortes, dass die Stellimg der Religion de iiu-e ebenso
wenig geändert war. Statt aber in diese Erörterung einzutreten, sucht
Champagny das nach seiner Ansicht vorhandene Unbekannte durch eine
Gegenfi-age zu umgehen: er fragt, was die Fürsten des 16. und 17., des
18., ja des 19. Jahrhunderts zur Verfolgung der Kirche bestimmt habe
»expliquez-moi ce phenomene daus l'histoire moderne; et je vous expli-
querai le phenomene tout pareil que nous presente l'histoire de Valerien
succedant ä Gallus etc. ä taut de princes persecuteurs auxquels la perse-
cution avait si mal reussi. Das nennt man im katholischen Sinne Er-
forschung der historischen Wahrheit! Ein Anhang sur la controverse
relative au bapteme des heretiques hat wesentlich theologisches Interesse.
Der dritte Band umfasst die Zeit von 260 — 323, somit die wichtige
Periode der Neuschöpfung, welche Aureliau begonnen, Diocletian und
Constantin vollendet hat. Wenn irgendwo, musste hier der Verfasser
zeigen, ob er staatsrechtliches Verständniss besitzt, ob die Fortschritte
der historischen Wissenschaft nicht spurlos an ihm vorübergegangen sind.
Nun befremdet es schon, dass von Aurelian's Bedeutung in diesem Zu-
sammenhange Champagny kein Verständniss besitzt. Von den Versuchen
die kaiserliche Gewalt zu befestigen und straffer zu concentriren , die
38 Kömische Geschichte und Chronologie.
dieser energische Fürst imternahm, erfahren wir nichts; dagegen weiss
Champagny wiederholt von seiner schlechten Behandlung der Senatoren,
Bevorzugung der Armee zu erzählen; dass in der von ihm anschaulich
geschilderten Calamität des innerlich geschwächten, aussen von den Bar-
baren angegriffenen Reiches ein Seuatsregiment keine Stätte mehr hatte,
dass hier nur die Zusammenfassung der Macht des Reiches in kräftiger
Hand helfen konnte, wird uns nirgend aus seiner Darstellung klar. Um
so ausführlicher wird wieder sein Verhältniss zur Kirche und die Feinde
der Kirche (Porphyrius und Manes) dargestellt.
Mit Diocletian ist die Augustische Staatsordnung definitiv verlassen.
Die Sonderstellung Italiens wird vernichtet, das Land den Provinzen
gleichgestellt, eine Hauptstadt und Residenz giebt es zunächst so wenig
mehr wie einen nationalen Schwerpunkt des Reiches. Der Charakter
der Magistratur, wenn auch allmählich verwischt, so doch staatsrechtlich
immer im Principate festgehalten, wird jetzt aufgegeben, seit Diocletian
ist der römische Kaiser wirklicher Monarch. Mit der Residenz Rom wird
auch von Constantin die römische Staatsreligion aufgegeben. Während
das Priucipat mit einer sehr geringen, wesentlich auf die Defensive be-
rechneten Heeresmacht ausgestattet war, schuf Diocletian eine Offensiv-
armee, freilich zugleich auch eine drückende Steuerlast. Damit geht
eine Reform der Verwaltung Hand in Hand, der republikanische Grund-
satz des einheitlichen civilen und militärischen Imperiums wird verlassen,
eine Beamtenhierarchie mit erhöhten Gehalten entwickelt sich ; davon ist
bei Champagny nirgends ein Wort zu finden. Wenn man ins Einzelne
eintreten wollte, so musste von der Aenderung der Nomenclatur, der
Wahl des Kaisers — bei der der Senat verschwindet — der Ein-
richtung der Samtherrschaft die Rede sein. Diese Frage liegt nicht so
einfach, wie man häufig meint; ob die zwei oder drei Augusti wirk-
lich vollständig gleich oder einer besser gestellt war, musste wenigstens
zur Besprechung kommen. Die Trennung geographisch abgegrenzter
Competenzen wird zwar von Champagny erwähnt, aber ihre Bedeutung
für die Lockerung des Reiches, auf der andern Seite die Versuche die
Reichseinheit festzuhalten haben keine Berücksichtigung gefunden. Auch
die Bedeutung der Caesares ist nicht richtig aufgefasst; er spricht zwar
von gradation entre eux, aber auch von quatre Empereurs, schon die —
übrigens bei ihm ganz ungenügend aufgeführte — Titulatur hätte ihm
darüber Klarheit geben können, da Pins Felix Augustus den zwei Augusti
reservirt bleiben. Sehr lehrreich sind die Veränderungen, welche in der
Legislation und der Stellung des Senats herbeigeführt werden, Champagny
hat sie keiner Berücksichtigung werth gehalten. Ueber Verwaltung und
Regierung sind wir in dieser Zeit durch die Notitia und den Cod. Theo"
dos. vortrefflich unterrichtet; der Verfasser hätte hier ein reiches Mate-
rial für die Darstellung der Diöceseneintheilung, der Präfectur, der Vi-
cari, Comites, Präsides gefunden, er hätte dem Leser ein an Interesse
Die Zeit der Regenerati cn. 39
und Belehrung reiches Bild über die Verwaltungsbefugnisse des Kaisers,
Finanz- und Steuerwesen geben können, das in Frankreich noch ein
höheres Interesse erwecken musste als anderwcärts. In dem Heerwesen,
in der Einrichtung des Hof haltes werden tiefgreifende Aenderungen ein-
geführt : man würde vergebens über alle diese Dinge in dem Buche Auf-
schluss suchen. lieber den pragmatischen Zusammenhang der Geschichte
dieser Zeit sind wir sehr mangelhaft unterrichtet: die^ Quellen bedürfen
bei ihrer Unwissenheit grosser Vorsicht, Champagny hat sie nicht ange-
wendet. Einen sehr breiten Raum nimmt auch hier wieder die Christeu-
verfolgung ein. Selbstverständlich treten auch hier die Märtyrer wieder
in den Vordergrund; es wäre interessanter und einer historischen Dar-
stellung entsprechender gewesen, wenu Champagny den Nachweis gegeben
hätte, wie in Diocletian's Zeit die allgemeine Gläubigkeit zunimmt —
die Münzen geben darüber Aufschlüsse — wie aus diesem Motive eine
Restauration der Staatsreligion erfolgt und wie es ziemlich natürlich war,
dass die restaurirte Religion sich unduldsam und verfolgungssüchtig er-
wies. Auch die Ueberlieferung über Diocletian's persönliche Stellung zu
Glaube und Frömmigkeit hätte besser benützt werden können, als dies
der Fall ist. Die Darstellung der Verfolgung leidet an denselben Feh-
lern, wie die der früheren. Quellenkritik kennt der Verfasser nicht, aber
selbst seine Quellen verwerthet er nicht in historischer Weise, vereinzelt
überlieferte Thatsachen werden generalisirt , offenbare Erfindungen mit
der Einkleidung erwiesener Thatsachen vorgebracht. Dass solche Mär-
chen, wie Galerius habe den Diocletian zur Abdankung gezwungen, immer
wieder erscheinen, wird uns bei der Tendenz des Verfassers nicht wun-
dern. Derselbe hätte sich damit begnügen können, dass die Erfolglosig-
keit der Verfolgung — das Märtyrerthum wirkte wie eine ansteckende
Geisteskrankheit — Diocletian den Abend seines Lebens verbittert hat
und mit Wahrscheinlichkeit als Hauptveranlassuug zu seiner Abdankung
anzusehen ist. Was sollen aber in diesem Zusammenhange Phrasen wie
approche de la lutte supreme, la delivrance de rfiglise approche u. a.,
die ja nicht wahr sind, wenn der Verfasser an Constantin's Nachfolger
denkt? Ein eigenes Capitel widmet der Verfasser der Bestrafung der
Verfolger Galerius und Maximian; der Finger Gottes darf natürlich für
die gläubigen Seelen nirgends fehlen. Die Prätendentenkämpfe werden
ohne genaue Kenntniss der dabei in Betracht kommenden staatsrecht-
lichen Fragen behandelt — die Verfolgung oder Duldung der Christen
absorbirt auch hier alles Interesse des Verfassers.
Ein Anhang handelt sur l'edit de maximum de Diocletieu; er ist
gänzlich werthlos, da der Verfasser nicht einmal die neuere Litteratur
kennt und sich begnügt einige Auszüge daraus mitzuthcilen.
Auch diese Arbeit Champagny's entspricht den Anforderungen, die
wir heute an eine Kaisergeschichte dieser Zeit stellen müssen, wenn Avir
auch von der Tendenz absehen, durchaus nicht. Seine Kenntniss der
40 Römische Geschichte und Chronologie.
weltlichen Quellen und der Litteratur der neueren Zeit ist lange nicht
ausreichend; seine Studien der kirchlichen Schriftquellen sind tiefer und
umfassender, aber ihre Verwerthung kritiklos, weil von bestimmter Ten-
denz beherrscht und desshalb unzuverlässig.
Achille Coen, Prolusione al corso di storia antica nella R. Acca-
demia scientifico — letteraria di Milano. Milano 1879.
Der Verfasser giebt in grossen Zügen ein Bild der politischen und
militärischen, socialen und religiösen Umwälzungen im 4. Jahrhundert
n. Chr. und spricht dann über den Charakter der heutigen Geschichts-
wissenschaft mit besonderer Anwendung auf seine Thätigkeit.
Er geht alsdann auf eine nähere Betrachtung des 4. Jahrhunderts
ein, das er fest begrenzt findet durch die Reichsreorganisation des Dio-
cletian einerseits und die Theilung des Reiches unter Theodosius ander-
seits. Drei Züge geben diesem Jahrhundert sein besonderes Gepräge:
1. die politisch-sociale Neugestaltung des Staates; 2. das langsame Ein-
dringen und sich Festsetzen der Barbaren; 3. der Kampf zwischen dem
mächtig aufstrebenden Christeuthum und dem die letzten Kräfte zusammen-
raffenden Heidenthum. Diese drei Punkte werden in meisterhafter Klar-
heit und Uebersichtlichkeit den Zuhörern vorgeführt.
Ad 1. Von Augustus bis Diocletian zeigt sich ein Conflict zwischen
der nach Consolidirung ringenden Centralgewalt und den centrifugalen
Kräften, welche sich theils in Autonomiebestrebungen einzelner Nationa-
litäten, theils in Selbständigkeitsversuchen ehrgeiziger Generale, Heere,
Statthalter zeigen; er endigt mit dem Siege der ersteren durch Herstellung
der Einheit im Recht, in der Gesellschaft, Litteratur etc. Aber dieses
Verhältniss wird in der Mitte des 3. Jahrhunderts durch äussere Feinde
bedenklich erschüttert: Diocletian's Verdienst schaffte Rettung, indem er
die Thätigkeit des Kaisers wirkungsvoller gestaltete durch die Theilung
unter zwei Augusti und zwei Cäsares und eine zahlreiche und wohlgeordnete
Beamtenhierarchie, sowie durch eine durchgreifende Reform der Verwal-
tung, immer dabei als Ziel eine starke Fürstengewalt verfolgend. Sein
Werk wird von Constantin durchgeführt; wenn er auch die Augusti und
Caesares beseitigt, so bleibt doch die Vertheilung in vier grosse Prä-
fecturen bewahrt, die wieder eine streng hierarchische Gliederung bis
herab zur Curia des Municips erhalten ; dabei werden Civil- und Militär-
gewalt getrennt. An der Spitze dieser zahlreichen Beamtenmacht steht
der Kaiser, neben sich ein Ministerium das sacrum consistorium. Rom
wird als Hauptstadt aufgegeben, Constantinopel gegründet. Hand in
Hand damit geht eine sociale Umgestaltung. An die Stelle des alten
Patriciats tritt ein Amts- und Geldadel (nobilissimi, illustres, clarissimi,
perfectissimi) ; die nächste Stufe gehört dem Provincialadel, den curiales,
unter ihnen stehen die in Zünften und anderen Corporationen geeinigten
Handwerker und die Bauern; während unter letzteren der freie Bauer
Die Zeit der Regeneration. 41
immer mehr schwindet, entwickelt sich der Colonat neben und aus dem
Sklaventhum. Alles feste Regel, bestimmte Ordnung — berechnet auf
die Niederhaltung der Unterthaneu und eine exacte Leistung der Ab-
gaben. Letztere werden immer härter und für die Besitzenden drücken-
der, je zahlreicher die Privilegirteu werden (Kirche, Militär, Beamten,
Senatoren, öffentliche Lehrer etc.); daher alle möglichen Versuche sich
denselben zu entziehen, der Curiale will aus seiner Curie, der Soldat aus
seiner Legion, der Handwerker aus seiner Corporation ausscheiden, die
Bauern werden Bagauden; auf der andern Seite die ungerechtesten Ver-
suche der Regierung die Verantwortlichkeit der Besitzenden zu erhöhen.
Bei solchen Verhältnissen erwiesen sich politisch-administrative Reformen
nicht mehr als ausreichend; es bedurfte grosser und tiefgreifender öko-
nomischer und socialer Umgestaltungen.
Ad 2. Der Verfasser weist im Eingange seiner Betrachtung auf das
Werk von Gaupp die germanischen Ansiedelungen und Landestheilungen
in den Provinzen des römischen Westreiches hin und auf den Funda-
mentalsatz jenes Buches, dass die Lage, welche die Sieger den besiegten
Romanen in den von ihnen gegründeten Reichen anwiesen, dem Wesen
der internationalen Beziehungen entspreche, welche vorher zwischen den
Römern und den einzelnen germanischen Stämmen festgestellt worden
waren. Diese ersten Beziehungen bespricht er im Folgenden etwas ein-
gehender. Die Civilisation, welche westlich vom Rhein und südlich von
der Donau erstand, übte eine mächtige Anziehung auf die Barbaren an
der Grenze: sie assimilirten sich ohne grosse Schwierigkeit; als socii
foederati hospites oder auch als servi und deditici treten sie in bestimmte
Rechtsverhältnisse, die aber überall mehr oder minder schnell ein Aut-
gehen in römischer Kultur herbeiführten. Dieser friedliche Process wurde
aber Mitte des 2. Jahrhunderts u. Chr. durch skandinavische Einwande-
rungen unterbrochen, an Stelle des Friedenszustandes tritt während des
3. Jahrhunderts der permanente Krieg, die grossen Völkerbünde der
Franken, Sachsen etc. entstehen. Aber Claudius IL, Aurelian, Probus, vor
allen Diocletian bringen durch Verstärkung der Wehrhaftigkeit des Reiches
diese kriegerische Bewegung zum Stehen und im 4. Jahrhundert beginnt
eine zweite Periode der friedlichen Beziehungen und der Assimilation,
die aber wesentlich im Innern des Reiches, nicht wie die erste, ausser-
halb der Grenzen sich vollzieht. Jetzt entstehen die Verhältnisse der
deditici (mit den Waffen in der Hand sich ergebende Feinde, welche
einen Stand zwischen Sklaven und persönlich Freien bilden, theils in das
Heer aufgenommen, theils coloni, aber nicht der Anfang dieser Einrich-
tung), foederati (von andern Barbaren bedrohte Stämme, welche Aufnahme
im Reiche linden mit bestimmt geregelten Rechten und Pflichten), Leti
(deren Verhältnisse wie Benennung noch nicht klar sind), endlich die
Gcntiles (vielleicht sarmatischen Ursprunges und schwankenden Rechts-
verhältnisses). Unter diesen verschiedenen Kategorien thaten sich ein-
42 Römische Geschichte und Chronologie
zelne, durch besonderes Talent und Glück begünstigt, hervor als Militairs,
als Beamte. Die Frage, ob die Aufnahme barbarischer Völker nöthig,
vortheilhaft etc. war, streift der Verfasser nur, ohne sie zu beantworten,
die Zeitgenossen haben sie zum Theil verneint; er wird sich diesem Ur-
theile schwerlich anschliessen.
Ad 3. Der Verfasser unterscheidet vier Perioden in dem Verhält-
nisse des Heidenthums und des Christenthums: 1. Die Zeit der Ent-
stehung und ersten Verbreitung des letzteren in den unteren Schichten,
wo es von dem Heidenthum gänzlich unbeachtet bleibt. 2. Die Zeit des
Eintritts in die höheren Klassen und der Versuch dasselbe mit materieller
Gewalt zu unterdrücken. 3. Das Edict von Mailand bezeichnet den Ein-
tritt der Zeit, in der die Rollen beider Religionsgesellschaften wechseln:
das Christenthum herrscht, das Heidenthum sucht sich noch zu wehren.
4. Das Heidenthum ist unterdrückt aber noch nicht todt; eine lange
Periode seines letzten Auslebens folgt. Der Verfasser fasst nur die dritte
etwas genauer ins Auge. Zwei scheinbar widersprechende Züge fallen
hier für das Heidenthum ins Auge, der eine, welcher in einer gewissen
Hartnäckigkeit sich äussert, die alte religiöse Anschauung zu vertheidi-
gen, daneben eine Hinneigung zu philosophischen Doctrinen, welche un-
zweifelhaft Aehnlichkeiten und klarere Meinungen mit der bekämpften
Religion zeigen. Diese Züge begegnen schon einmal in der Zeit Epiktet's
und Marc Aurel's, aber viel deutlicher später bei den Neu-Platouikern. Und
in dieser Zeit entwickelt sich eine glänzende Litteratur, theils religiöser,
theils juristischer Natur; an letzterer kann man Macht und rechtlicKe
Stellung der beiden Religionsgenossenschafteu in lehrreicher Weise kenneu
lernen. Das Toleranzedict von Mailand und die Excommunicationsacte des
Bischofs Synesius gegen Andronicus — welche bedeutsame Entwickelung
birgt sich zwischen diesen zwei Docuraenten!
Robert Mowat, Rechcrches sur l'empereur Martinien ä propös
d'une medaille inedite de ce prince. Comptes rendus de l'Acad. des
Inscr. 1879. Bull. Juillet-Septembre. p. 217 ff.
Zosiraus berichtet, dass Licinius, als er aus Konstantinopel nach
Asien floh, um dort sein Heer durch neue Aushebungen zu verstärken,
den Commandanten der Palasttruppeu, Martinianus, zum Mitkaiser machte.
Dieser genoss die Ehre nur kurze Zeit; nach der Uebergabe Nicomediens
liess ihn Constantin enthaupten. Der Bericht des Aur. Vict. in der Epi-
tome weicht nicht erheblich von dieser Darstellung ab. Weit bedeuten-
der sind die Differenzen in der Chronographie der Theophania und bei
Ammian. Marc, wo Martinianus erst nach einer neuen Schilderhebung
hingerichtet wird, während er bis dahin in seiner Herrschaft sich zu
halten vermag.
Die Münzen geben uns nun hier in erfreulicher Weise Aufschluss ;
sie tragen alle das Münzzeichen von Nicoraedia (SMN) mit A, B, F, J
Die Zeit der Regeneration. 43
oder P(rima) T(ertia); S(ecimda) ist noch nicht gefunden worden. Die
Kopfseite trägt Strahlenliroue und paludanientum und die Umschrift
D. N. Martinianus. P. F. Aug. oder eine ähnliche (M. Martiuianus) ; auf
der Kückseite ist Jupiter mit Scepter und der Victoria auf einer Kugel,
zu den Füssen ein Adler mit einer Krone im Schnabel, zur Rechten
sitzt ein Gefangener; die Aufschrift lautet lovi Conservatori. Aus dem
Münzzeichen leitete man ab, dass Nicomedien zur Zeit der Erhebung
des Martinianus noch als Reichshauptstadt des Ostens galt, da nach je-
der neuen Niederlage die beiden Kaiser sich ihr mehr zu nähern such-
ten, da sie ihre Hülfsquellen enthielt; ob dies letztere aus dem Münz-
zeichen hervorgeht, war doch sehr fraglich; wo sollten die Kaiser das
Ereigniss eher auf Münzen zur Kenntniss bringen lassen, als eben in
den Münzstätten? Die Bezeichnungen P(ius) F(elix) Aug. bezeichnen die
Erhebung zum Augustus, womit Aur. Vict. stimmt, während die Nach-
richt der anderen, Martinianus sei Cäsar geworden, dadurch hinfällig
wird. Das M,, welches einige Münzen vor Martinianus haben, wurde nach
Analogie von M. Antouinus etc. als Vorname Marcus erklärt. Aus einer
neugefuudenen Bronzemünze mit der Umschrift Im. C. S. Mar. Martiuia-
nus, P. F. Aug. und mit dem Münzzeichen SMKA von Kyzikus geht
zur Genüge hervor, dass die Annahme der Beziehungen zu Nicomedia
falsch war. Die Münzinschrift Imp. C zeigt, dass Martiuianus nach
Abdankung des Licinius den Kampf weiter führte und den vollen
Kaisertitel annahm. Die Zeichen S. Mar. Martinianus enthalten die
drei Namen, S. = Sextus, Mar. nach gewöhnlicher orientalischer Ab-
kürzung am wahrscheinlichsten = Marius. Dieser Name findet sich
früher nur einmal bei einem Tribunen unter Probus (Fragm. bist, graec.
Müller IV 198); der Verfasser vermuthet, dass er mit dem späteren
Kaiser identisch ist; er wäre in diesem Falle zwischen 60 und 66 Jahre
alt gewesen (geb. 257 ev. 262) und war früher (kurz vor 283) tribun.
mil. der II leg. Adj. , welche in Aquincum stand. Ebenso will ihn der
Verfasser in dem Martinianus der Inschrift C. I. L 3, 5209 finden, indem
er statt Constanti Constantino lesen will; Licinius hätte dann den Statt-
halter von Noricum Medit. in den Donaugegenden kennen und schätzen
gelernt. Sein Tod fällt in die letzten Tage des September 323.
M. Dumeril, Apergus pour servir ä une nouvelle histoire de l'em-
pereur lulien. Toulouse (Extrait des Memoires de l'Academie des
Sciences Inscriptions et Belles-Lettres de Toulouse).
Der Verfasser hält die bisherigen Arbeiten über lulian (Gibbon,
de la Bletterie, de Broglie, Lerme) nicht für befriedigend. Er will
einige neue Gesichtspunkte aufstellen. Im ersten Kapitel stellt der Ver-
fasser die Entwickelung bis auf lulian dar; derselbe hatte zwei Arten
von Vorgängern in der Verfolgung der christlichen Religion: die grie-
chische Philosophie, welche mittelst der Discussion ihre Gegnerin bc-
44 Römische Geschichte und Chronologie.
kämpfte, und die Cäsaren, welche diesen Kampf durch den Henker führ-
ten. Neu ist dabei eine Vermuthung über die Erlasse des Kaisers Cou-
stautius vom Jahre 353 und 356. Der Verfasser will in denselben keine
wirklichen Verordnungen erkennen, sondern lediglich Directiven für die
Statthalter, die nur den Zweck hatten, das Terrain zu sondiren und
die zurückgezogen werden konnten, wenn sie sich und wo sie sich als
unausführbar erwiesen. Nur wo die Majorität der Bevölkerung die Ver-
ordnungen günstig aufnahm, sollten sie wirklich publicirt werden; durch
diese Annahme meint der Verfasser auch die Widersprüche des Libanius,
Sozomenus und Symmachus über das Verhalten des Constantius gegen-
über dem Heideuthum erklären zu können. Es bedarf keines Hinweises,
dass durch diese Annahme die Schwierigkeiten nicht gehoben, sondern
eher vermehrt werden. Warum konnte denn der Kaiser sich nicht im
Voraus durch die Statthalter über die jeweilige Stimmung aufklären
lassen, ehe er sein Edict erliess? Cap. 2 macht den Versuch, aus den
wenig zuverlässigen Berichten des Eunap. Vit. Max. und ziemlich gewalt-
samen und mysteriösen Interpretationen eines Briefes des Julian eine
allgemeine heidnische Verschwörung zu Gunsten lulian's zu deduciren;
dass lulian's Restauration so grossen Anklang und so wenig Widerstand
fand, sucht der Verfasser durch die Kirchenpolitik des Constantius zu
erklären, der eine Menge zweifelhafter Anhänger des Christenthums ge-
waltsam geschaffen, die Spaltungen innerhalb der Kirche gefördert und
durch Einmischung in die dogmatischen Streitigkeiten die Kirche ge-
schwächt hatte. Im dritten Kapitel erörtert der Verfasser drei Fragen :
1. wie erfüllte lulian seine Aufgabe als heidnischer Oberpriester? 2. hat
er absichtlich oder nur von den Verhältnissen fortgerissen die Christen
verfolgt? 3. hätte das Heideuthum bei längerer Dauer von lulian's Herr-
schaft Aussicht auf Wiederbelebung gehabt? Der Verfasser hält von
dem Theologen lulian wenig, da die einschlägigen Schriften über die
Göttermutter und den Sonnenkönig unklar, mystisch und wenig mehr als
Compilatiouen sind. Dagegen richtete sich seine Aufmerksamkeit auf
den Kultus, eine Belebung der Sittlichkeit im Heideuthum und feste
Begründung des Priesterthums. Bei den beiden letzteren Zielen schwebte
ihm namentlich die Armenunterstützuug und der Klerus des Christen-
thums als Muster vor; aber er unterliess bei letzteren Bestrebungen das,
womit er hätte beginnen müssen, sich selbst seiner oberpriesterlichen
Würde zu entkleiden. Im vierten Kapitel beantwortet der Verfasser die
zweite Frage über lulian's Haltung gegenüber dem Christenthume. Die
religiöse Toleranz, welche er am Anfang seiner Regierung beweist, war
aufrichtig gemeint; wenn er die Rückgabe der unter Constantius einge-
zogeneu Tempel und Tempelgüter an die Heiden anordnete und die Be-
freiung des Klerus von Municipalleistungen aufhob, so widerspricht dies
jener Annahme nicht; beide Anordnungen waren für einen heidnischen
Kaiser gerecht und unerlässlich ; eine Reihe anderer viel wichtigerer
Die Zeit der Regeneration. 45
Privilegien beliess er dem Klerus und stellte die Verfolgungen der Ortho-
doxen ein, suchte die streitenden Parteien zu versöhnen. Alles dies ge-
schah, weil Julian die Ueberzeugung hatte, dass die Wahrheit des Heiden-
thums schon allein siegen werde. Aber dies geschah nicht; nur die
lauen und unsicheren Elemente des Christenthums fielen ab, die zurück-
bleibenden hassten grimmig den Apostaten und er wurde dadurch ver-
anlasst ihren Hass zu erwidern; der Verfasser sucht die stufenweise Ent-
wickelung desselben in der sich steigernden Zurückweisung und end-
lichen Verfolgung der Christen zu erweisen. Ein grosser Entscheidungs-
kampf zwischen Heidenthum und Christenthum schien bei längerer Re-
gierung lulian's unvermeidlich. Cap. 5 bespricht die dritte Frage a
qui aurait ajopartenu la victoire? Der Verfasser verfährt in der Haupt-
sache polemisirend gegen die einschlagenden Ansichten seiner Vorgän-
ger, deren Widerlegung ihm auch gelungen ist. Er zweifelt nicht an dem
schliesslichen Siege des Christenthums. Demselben würde der Kampf
die innere Einheit zurückgebracht haben, die es befähigt hätte, auch
eine längere Reihe von Stürmen zu bestehen; Julian dagegen fand mit
seinem griechisch -sophistischen Götterglauben in dem Westen keine
Sympathien. Wäre er der Zeitgenosse des Decius oder lustinian gewe-
sen, dann hätte sein Plan wenigstens im Osten des Reichs gelingen kön-
nen; zu seiner Zeit trug die Kirche noch zu sehr den streitbaren Cha-
rakter an sich, den ihr die zehn Verfolgungen gegeben hatten.
Die Schrift ist gut geschrieben, klar und präcis. Sie wird bei
dem Studium der lulianischen Reaction Beachtung finden müssen.
Zachariae von Lingenthal, Die vom Kaiser Anastasius für
die Libya Pentapolis erlasseneu Formae. Mouatsber. d. Berlin. Akad.
d. Wiss. 1879. S. 134 ff.
Der Verfasser bietet zunächst eine neue Restitution der Inschrift
im C. I. G. 5187, welche von Anastasius I (491—518) herrührt und Vor-
schriften enthält, welche die Civil- und Militärorganisation der Penta-
polis betreffen; von dem dux derselben, seinem Officium und den Trup-
pen unter seinem Befehle handelt die Inschrift. Die Zahl der Officiales
des dux, welche weder den Sold der Soldaten erhalten, noch in deren
Listen geführt werden, auch an den Privilegien derselben keinen Theil
haben, wird auf 40 festgesetzt. Unter dieser Zahl werden aufgeführt ein
Assessor, domesticus, cancellarius, decanus, subscribendarius, spatharius,
buccinator, numerarius, primiscrinius. Zur Besoldung derselben werden
in den Etats der praef. praet. 40 annonae und 40 capita ausgesetzt,
nach Krüger = 360 Solidi. Da hiernach 9 Solidi fester Jahresbesoldung
durchschnittlich auf den Officialis kommen, so müssen diese Beamten noch
bedeutende Ncbcubczüge gehabt haben. Von letzteren werden nur die
von Soldaten bezogenen in den Formae untersagt oder fixirt, während
die den Einwohnern zur Last fallenden Bezüge unberührt bleiben. Wir
46 Römische Geschichte und Chronologie.
wollen nur wenige Punkte aus dem verdienstlichen Commentare des Her-
ausgebers hervorheben. Die ältesten der in den Matrikeln nach dem
Dienstalter verzeichneten Soldaten waren als Uebergangsstufe zu den
Veteranen bevorzugt. Die in den castra angesiedelten cdcwrac (privati)
sollen durchreisenden Beamten und durchmarschierenden Soldaten vor-
zugsweise je nach den Raumverhältnissen ihrer Wohngebäude Quartier
geben, jedoch 8:^a ocaTpo(prjQ\ wenn die Gebäude der Privaten nicht aus-
reichen, so sollen die Soldaten, d. h. die Castrensiani die Durchreisenden
oder Durchmarschierenden in die Castra selbst aufnehmen. Auf Handels-
verkehr mit den angrenzenden Stämmen dürfen sich die castrensiani nur
mit äusserster Vorsicht einlassen; sie sollen nicht des Einkaufs halber
zu denselben reisen, noch Tauschhandel mit ihnen treiben, vielmehr die
zu denselben führenden Wege bewachen und niemand ohne einen vom
Dux auszustellenden Pass zu denselben reisen lassen.
Gottardo Garollo, Teodorico re dei Goti et degl' Italiani. Fi-
renze 1879.
Schon zum grössten Theile ausserhalb der Grenzen dieses Jahres-
berichts liegt der Stoff der fleissigen Monographie Garollo's über Theo-
dorich den Grossen. Man wird kaum eine Thatsache aus dem Leben
und Wirken des grossen Ostgothenkönigs unerwähnt finden, der Verfasser
kennt die einschlägige Literatur und versteht es sehr klar und anziehend
zu erzählen. Wir erkennen gerne das Verdienst der Arbeit au, welche
ein erschöpfendes Bild ihres Helden giebt.
De Roziere, Sur le gouvernement et la legislation de Theodoric.
Acad. des Inscr. et Belles-Lettres. Seance du 22 et 29 aoüt 1879.
Theodorich wies den Titel patricius zurück; er nahm zwar nicht
den Namen Imperator an, aber er nannte sich König der Römer und
der Gothen, dazu princeps, victor ac triumphator, semper Augustus. Er
trug den Purpur, den ihm zwar zuerst der byzantinische Kaiser abge-
schlagen, nachher aber bewilligt hatte; auch sonst umgab sich Theodo-
rich mit dem ganzen Regierungsapparate der Kaiser, Senat, praef. praetor,
und den übrigen Ministern des kaiseiiichen Hofes. De Roziere leitet
aus diesen Thatsachen die Ansicht ab, dass Theodorich als Kaiser be-
trachtet sein wollte. Während er Römer und Barbaren in gleicher Weise
schützte, wollte er doch keine Verschmelzung derselben. Der Grund
und Boden wurde in der Weise getheilt, dass die Gothen V3 erhielten,
während dem römischen Eigenthümer ^3 blieben. Recht suchten die
Römer vor römischen, die Gothen vor gothischen Gerichten, gemischte
Streitsachen kamen an gemischte Gerichte. Indem Theodorich die bei-
den Bevölkerungselemente getrennt erhielt, sollten seiner Absicht nach
die Römer die Civilbevölkerung, die Gothen das Heer bilden. Schliess-
lich stellt de Roziere die Bedeutung des Wortes tertiae fest; in Süd-
Die Zeit der Regeneration. 47
frankreich bedeutet tertiae Romanornm das Drittel, welches die West-
gothen den Römern gelassen hatten, in Italien dagegen die Vs, welche
dem römischen Besitzer geblieben waren; in einer dritten Bedeutung
heisst es Grundsteuer, die in drei Zielen bezahlt wurde.
Die Verhältnisse des Christenthums sind der Gegenstand folgen-
der Untersuchungen:
Dom. Fran^ois Chamard, Les eglises du monde Romain, uo-
tamment Celles des Gaules pendant les trois preraiers siecles. Paris
et Bruxelles 1877.
Die Arbeit ist unter den Auspicien des verstorbeneu Gueranger
unternommen; man wird von vornherein eine Arbeit in der Art jenes
Autors erwarten dürfen.
Bekanntlich ist die streng katholische Ansicht von der Apostolicität
der christlichen Landeskirchen heute selbst von den gläubigen Kirchen-
historikern so ziemlich aufgegeben. Der Verfasser will uns in seinem
Buche eines Besseren belehren; nicht nur für die Hauptstädte der ein-
zelnen Länder haben die Apostel schon Bischöfe ernannt, sondern sogar
alle unbedeutenderen Orte (pagi et vici) haben sie in ihre hierarchische
Ordnung hineingezogen; dass unter diesen Verhältnissen der apostolische
Ursprung der gallischen Kirche über allen Zweifel erhaben ist, versteht
sich von selbst. Siegesgewiss schliesst der Verfasser das erste Kapitel:
le tableau que nous preseutons au public mettra hors de toute contesta-
tion l'institution divine de la hierarchie sacree.
Im zweiten Kapitel wird die weittragende Frage erörtert: Quelles
furent les liraites de la predication de Tevangile durant la periode apo-
stolique? Der Verfasser ist mit ihrer Beantwortung rasch fertig. Euse-
bius ist der Vater der Kirchengeschichte, was er sagt, muss wahr sein,
die »wahre Kritik« hat dagegen nie Zweifel erhoben und kann es nicht.
Eusebius sagt aber, dass in der apostolischen Zeit die Hirten (Bischöfe)
in Städten und Dörfern {xwij.ag) aufgestellt seien — daraus folgt, dass
in der ganzen römischen Welt in allen Städten und Flecken Bischöfe
zu dieser Zeit vorhanden waren, und Lactantius und Ignatius von An-
tiochia und einige andere Kirchenväter und Heilige sagen ebenfalls, dass
es auf der ganzen Welt Kirchen und Bischöfe gäbe. Man könnte hier
freilich zu der Gewissheit gelangen, dass man zu allen Zeiten den Geg-
nern gegenüber den Mund etwas voll nahm, dass solche allgemeine Aus-
drücke damals so gut wie heutzutage nicht mehr und nicht weniger be-
sagten als ungefähr »an vielen Orten« und dass sie nicht einmal ori-
ginell waren, sondern dem alttestamentlichen Prophetenstile entnommen
sind, aber der Verfasser lässt das nicht gelten; Eusebius, den er frei-
lich nur aus lateinischer Uebcrsetzung kennt, hätte sogar die Namen
walirschciiilich nennen können; er hat sie freilich nicht genannt und man
hat nun auch die Möglichkeit anzunehmen, dass er sie nicht habe neu-
48 Römische Geschichte und Chronologie.
neu können; aber der Glaube des Verfassers und seines Publikums wäre
noch ganz anderer Dinge fähig. Ebenso schwer wiegen die übrigen Be-
weise — Trivialitäten, wie sie überall vorkommen, werden zu histori-
schen Zeugnissen ersten Ranges aufgebauscht; wirkliche historische Zeug-
nisse, wären sie auch nur aus dem Schweigen wirklich gleichzeitiger
Quellen entnommen worden, bleiben unbeachtet; von historischer Kritik
ist bei solchem Standpunkte selbstverständlich keine Rede.
Nocli werthvoller für die Kulturgeschichte des Alterthums und der
Neuzeit müsste das Resultat des dritten Kapitels sein -- weim es wahr
wäre: Ics premiers apötres n'ont poiut evangelise le monde d'une maniere
rapide et nomade, mais en fondant des eglises hierarchiquement consti-
tiiees. Was muss der Verfasser für eine Geschichtsforschung im Auge
haben, der er am Eingange des Kapitels den Vorwurf macht, sie schliesse
daraus, dass heute nicht mehr in allen Ländern, in denen katholische
Mission gepflegt werde, Bischofssitze errichtet würden, auf die christ-
liche Urzeit! Und wo sind die Beweise''^ A priori mussten die Apostel
ihr Werk auf den Episkopat begründen ; denn nur der Bischof kann dem
todten Prieser und Diacon einen Nachfolger geben ; und diese Möglich-
keit der Vermehrung musste die Kirche den Gefahren gegenüber sich
sichern, von denen sie bedroht war. Weiter sind es die göttlichen Ver-
heissungeu, welche diese Organisation nothwendig machten. Endlich
sollen es die Thatsachen sein, welche jene Annahme bestätigen. Unter
diese zählt er das Gebot Christi an die Apostel bei Lucas 9, 1 — 6, in
einer Stadt so lange zu bleiben, bis sie eine Gemeinde gebildet hätten.
Wie weit die Quelle historisch genannt vi'erdeu kann, bleibe uuerörtert:
dass gerade das Gegentheil von dem dort steht, was der Verfasser ge-
funden hat, weiss jeder, der griechisch lesen kann. Dann kommen die
Kirchenväter, Eusebius wieder an der Spitze, um diese »Thatsache« zu
bestätigen; seit dem vierten Jahrhundert beanspruchen alle Provincial-
hauptstädte die Ehre apostolischer Gründung. Und daraus folgt, dass
dies auch der Fall ist! Wunderbarer Weise scheint der Verfasser gar
keine Stelleu derselben Kirchenväter zu kenneu, in denen, ähnlich wie
um Homer's Geburt, derartige Ansprüche von besser berechtigt sein wol-
lenden bestritten werden; sicherlich hatten die meisten gleiche, d.h.
keine Ansprüche. Aber wo es passt, da kennt man solche Dinge nicht,
da wird sogar von Literpolationen gesprochen, während die plumpsten
Fälschungen als reinste historische Thatsachen cursiren. Eine Haupt-
quelle bilden für den frommen Verfasser die selbst katholischen Ge-
schichtschreibern verdächtigen Clementinen. Und auch hier überall keine
bestimmten Thatsachen, sondern vage Angaben von deutungsfähigster
Allgemeinheit!
Cap. 4 und 5 handeln de la surabondance des sieges episcopaux
dans chacune des provinces de l'empire d'orient und en occident.
Im ersteren Kapitel werden nach einander die Kirchen Griechen-
Die Zeit der Regeneration. 49
lands, von Asia Proconsularis, Phrygien, Poutus und Cappadocien, Meso-
potamien, des Patriarchats von Autiochia, Palästinas, Arabiens und der
Insel Cypern, Aegyptens aufgezählt. Das allgemeine Verfahren ist so:
aus einem kirchlichen Schriftsteller des dritten oder vierten Jahrhun-
derts wird durch Citirung einer der oben angedeuteten allgemeinen
Aeusserungen geschlossen, dass eine ungeheure Zahl von Bischofssitzen
schon in der Apostelzeit vorhanden war; der Nachweis ist ohne "Werth,
da die Quelle nicht geprüft und die angeblichen Thatsacheu nicht histo-
risch untersucht werden. Ziemlich dasselbe gilt von den Bischofssitzen
des Westens, wo nach einander die Kirchen von Afrika, Italien, Spanien
und Britannien besprochen werden. Daraus ergiebt sich dem Verfasser
die Thatsache, dass auch in Gallien keine Ausnahme von dem allge-
meinen apostolischen Gesetze stattfand; dies soll nun das sechste Ka-
pitel näher darthun. Es ist betitelt: les choreveques dans l'Empire Ro-
main et dans les Gaules en particulier. Der Name der chorepiscopi =
episcopi pagorum findet sich erst im achten Jahrhundert. Aber natürlich
existirteu sie schon in der ersten christlichen Zeit. Der Grund dieser
Erscheinung liegt darin, dass man im Westen keinen Unterschied machte
zwischem dem Bischof einer Stadt und dem eines Ortes »qui ne jouis-
sait pas des Privileges de la curie municipale«. Wunderbar, dass man
im Westen, wo man sonst einen so scharfen Unterschied in der staats-
rechtlichen Stellung der Kommunen machte, dieselbe nur bezüglich der
geistlichen Oberen vergass! Und dabei stellte sich im Osten schon so
früh eine untergeordnete Stellung dieser chorepiscopi ein; das Concil
von Sardica verbot definitiv die Neu- Ernennung von Bischöfen für die
kleinen Orte — der Verfasser ist nun der Ansicht, dass die Päpste seit
dieser Zeit auch in Italien diesen Beschluss ausgeführt haben und da-
durch die chorepiscopi verschwinden. Nun ist die Grundlage zu weite-
ren Trugschlüssen gewonnen. Die Existenz von ländlichen Bischofssitzen
setzt eine alte hierarchische Organisation voraus; nun hatte Gallien sol-
che Sitze, also hat es auch eine auf die Apostel zurückgehende Orga-
nisation gehabt. Was weiter über den Gebrauch des Wortes chorepi-
scopi gesagt wird, gehört in die Kircheugeschichte. Hätte der Verfasser
eine Ahnung von der Entwickelung der Kaiserzeit, so würde ihm wohl
klar geworden sein, dass die hierarchische Ordnung von der gelehri-
gen Kirche der Staatshierarchie abgelauscht wurde; er würde dann nach
dieser Seite die Erklärung für die ihm befremdliche Erscheinung gesucht
und wahrscheinlich gefunden haben; freilich hätte er ein so stupeudes
Resultat, wie den apostolischen Ursprung der gallischen Hierarchie, nicht
gefunden.
Cap. 7 l'episcopat gaulois du quatrieme au prämier siede macht
in der Hauptsache folgenden Rückschluss. Aus den Zahlen von galli-
schen Bischöfen, welche auf den Synoden von Rimini, Sardica, Arles als
anwesend bezeichnet werden und aus einer Aeusscrung von Angustinus
Jahresbericht für Alterthumswissenschaft XXIII. (1880. UI.) 4
50 Römische Geschichte und Chronologie.
ergiebt sich, dass die Zahl von 600 Bischöfen, welche auf der Synode
von Arles anwesend waren, nicht zu hoch gegriffen ist. Diese Zahl ist
handschriftlich beglaubigt — und der Verfasser begreift nicht, wie man
gegen diese Sorte von handschriftlichen Beglaubigungen noch Bedenken
haben kann. Daraus folgt, dass die Zahl der Bischöfe vor 250 schon
eben so gross war, denn während der Bürgerkriege vermochte sich die
Kirche nur zu halten, nicht zu verbreiten. — Der Verfasser hat es je-
doch nicht der Mühe werth gehalten, diesen jedermann unglaublich er-
scheinenden Satz zu beweisen — damit sind auch die trivialen Aeusse-
rungen von Eusebius und Lactantius, Cyprian und TertuUian als streng
wörtlich zu nehmen erwiesen: schon vor Constantius Chlorus hatte jede
Stadt einen Bischof. Nun fehlt freilich noch ein Stück bis zu den apo-
stolischen Zeiten, aber der Verfasser ist keinen Augenblick verlegen,
diese Kluft zu überbrücken. Eusebius sagt, dass die Bischöfe der Sy-
node von Tours den apostolischen Ursprung bestätigen, eine Eingabe
gallischer Bischöfe an Leo den Grossen sagt es ebenfalls — also ist
die Sache bewiesen. Man wird nicht erwarten, dass ich über diese Art
zu argumentiren ein Wort verliere.
Cap. 8 ist wesentlich polemischer Natur — les autorites preten-
dues historiques alleguees par l'ecole gregorienne; zudem gehört es ganz
der kirchengeschichtlichen Literatur an.
Cap. 9 les traditions particulieres des eglises de France sucht aus
den Legenden der einzelnen Kirchenheiligen und Patrone die apostoli-
sche Gründung der Kirchen von Bourges etc. zu erweisen. Wer eine
Ahnung von den Schwierigkeiten hat, welche der Versuch bietet in die-
ser kirchlichen Mythologie Kern und Umkleidung zu trennen, wird er-
staunen, mit welch' leichtem Herzen der Verfasser diese Arbeit voll-
zogen hat.
Das Buch ist wieder ein Beweis, wie die Jesuiten es verstehen,
dem Publikum durch den gleissnerischen Schein von Wissen und Gelehr-
samkeit Sand in die Augen zu streuen. Nur aus dieser Rücksicht habe
ich der Arbeit hier so viel Raum gegeben.
Edmont Le Blant, Les Acta martyrum et leurs sources. Corap-
tes rendus de l'Acad. des Inscr. et Beiles- Lettres 1879. 4°^« serie.
Tome VIL Bull, de Juillet-Septerabre. p. 210 fi\
Der Verfasser versucht nachzuweisen, dass die Acta martyr., wel-
che bekanntlich von sehr ungleichem Werthe sind, zum Theil aus den
Protokollen der römischen Gerichte stammen.
Zuerst erweist er aus der Beschreibung eines Gemäldes, welche
aus dem vierten Jahrhundert stammt (Coucil. Nicaean. II act. IV anno
1Y87) die Anwesenheit der uotarii bei den Verhören, welche noch durch
eine Stelle der Acta SS. Maximi, Quintiliani, Dadae § 4 bezeugt wird.
Archive für Gerichtsakten werden in der heidnischen und christlichen
Die Zeit der Regeneration. 51
Literatur zahlreich erwähnt; hier wurden diese Protokolle aufbewahrt.
Aus diesen Archiven verschafften sich die Christen in friedlichen Zeiten
wohl auf erlaubtem, in Kampfperioden auf unerlaubtem Wege das Ma-
terial zur Abfassung ihrer Märtyrergeschichten. (Acta SS. Taracti Probi
et Andronici prooem. und Acta Pontii § 17). Die heidnischen Beamten
suchten diesen Handel zu hindern, ohne Erfolg; sie verboten deshalb
die Aufzeichnungen durch die notarii. Die wohl geordneten und be-
wahrten Acten wurden bei der Christianisirung der Regierung der Kirche
bereitwillig ausgeliefert; was fehlte, konnte aus den Abschriften ergänzt
werden, welche mit nicht geringerer Sorgfalt von den christlichen Ge-
meinden bewahrt waren.
'Ap'/^ijxav8ptvrjQ KaUcomoQ drjixrjTpeddrjg, Kardaraacg zou xp^azta-
Vicrjiod iv xüj Pwjiaixöj xpdzsc, änh zrjg kr.oyriQ roü AioxhjZMVou pi^pt
zrjQ p-ovap^iag zoö M. Kcovazavztvoo. lojzijp 1879. (2. Bd. Hft. 11, 12.
3. Bd. Heft 1 u. 2).
Die Abhandlung bietet wenig Neues. Diocletian wollte die Aus-
rottung des Christennamens und die Bekehrung der Anhänger desselben
zum Heidenthum herbeiführen, aber allmählich und ohne Blutvergiessen.
Erst die Widersetzlichkeit der Christen gegen seine Befehle trieb ihn
zu blutiger Verfolgung. Nächsten Anlass gab ein Brand des kaiserlichen
Palastes in Nicomedia, dessen Anstiftung die Volksstimme den Christen
zur Last legte; es wurde zunächst gegen die Christen des kaiserlichen
Hofhaltes eingeschritten, darauf, als bald ein zweiter Brand ausbrach,
gegen die Christen überhaupt. Das erste Edict vom 13. Febr. 303
ordnete Niederlegung der christlichen Kirchen und Verbrennung der
heiligen Schriften an; es wurde in Nicomedieu zuerst ausgeführt. Zu-
gleich wurde durch Forderung heidnischer Gesinnung den Christen die
Beamteulaufbahu geschlossen, eine strenge Ueberwachung der Christen
angeordnet, den christlichen Sklaven die Manumission entzogen. Ein
zweites Edict verhängt über die christlichen Oberen Gefängnisshaft und
Nöthigung zum Opfer. Die Amnestie bei Gelegenheit der Vicennalia
begründete eine neue kurze Unterbrechung. Ein drittes Edict Anfang
304 befahl eine gewaltsame Bekehrung und im Weigerungsfalle Mar-
tyrium; eine grosse Zahl wurde gewaltsam bekehrt, eine Anzahl blieb
fest und ging entschlossen dem Tode entgegen, dessen einzelne Voll-
streckungsarten der Verfasser mit einer gewissen Breite registrirt. Die
Verfolgung erstreckte sich über das ganze Reich; nur die Rheinlande
und Britannien blieben verschont, indem hier nur die Kirchen zerstört
wurden. Höhepunkt der Verfolgung ist der Sommer 304. Diocletiail's
Nachfolger setzten seine Politik fort; nur ordneten sie noch die Auf-
richtung der zerstörten Tempel und die zwangsweise Betheiligung der
Christen an den Opfern mit Aufbietung aller Mittel an. Die Verfolgung
ward erst 310 eingestellt, indem den Christen ihre Gottesverehrung frei-
4"
52 Komische Geschichte und Chronologie.
gegeben, aber das Gebet für die Kaiser zur Pflicht gemacht wird; der
Verfasser schliesst hieraus, dass die Verfolgung als gescheitert betrachtet
wurde. Das Toleranzedict ist allerdings nur von Galerius, Constantin
und Licinius unterzeichnet, wurde aber auch von Maximinus in Syrien
und Aegypten durchgeführt; ja dieser dehnte es nach dem Tode des
Galerius auch auf Asien aus. Aber schon nach sechs Monaten zwang
der Fanatismus der Bevölkerimg Maximinus zu neuen feindlichen Mass-
regeln gegen das Christenthum ; so in Emesa, Alexandreia, Nikomedia;
erst Constantin setzte diesen Verfolgungen ein Ziel. Die Darstellung der
Regierung Constantin's bietet gar nichts, was Erwähnung verdiente ; ohne
alle Kritik folgt der Verfasser namentlich der Darstellung des Eusebios.
Th. Zahn, Sklaverei und Christenthum in der alten Welt. Heidel-
berg 1879.
Der Verfasser will darstellen, wie sich das Christenthum in den
Jahrhunderten seiner ersten Ausbreitung zur Sklaverei gestellt hat. Er
entwickelt zunächst die Stellung und Behandlung der Sklaven im Alter-
thum, wobei er sich von dem Fehler, einzelne hervorragende Fälle zu
generalisiren, nicht frei hält. So ist es doch entschieden unrichtig, wenn
es S. 146 heisst: »Aber diese wenigen (Reichen, welche sich hunderte
von Sklaven zu Zwecken der Bedienung und des Luxus und daneben
mehrere tausende zum Betriebe nutzbringender Geschäfte hielten) be-
herrschten die Welt und gaben der ganzen Gesellschaft das Gepräge,
auch nachdem sie selbst gehorsame Diener eines allmächtigen Kaisers
geworden waren«, wenigstens weit unrichtiger als wenn man heute sagen
wollte, die Borsig und Krupp etc. sind für das Leben in ganz Deutsch-
land massgebend, sie geben dem deutschen Leben das Gepräge; auch
widerspricht sich der Verfasser auf S. 23 und 24 selbst. Darin hat aber
der Verfasser eine vorurtheilsfreie Ansicht, dass er zugiebt, dass sich in
der Sklavenfrage unabhängig vom Christenthum ein Umschwung der An-
schauungen vollzogen oder vielmehr eine längst vorhandene Denkweise
in die massgebenden Kreise eingedrungen war. Die Anschauung, von
welcher die Darstellung des Verfassers ausgeht, ist im Wesentlichen fol-
gende: So verkehrt die Vorstellung ist, dass die Kirche von Anbeginn
die Aufhebung der Sklaverei schweigend im Herzen getragen oder gar
offen auf ihre Fahne geschrieben habe, so wenig entspricht es der Wahr-
heit und der geschichtlichen Gerechtigkeit, wenn man es so darstellt, als
ob das Christenthum sich von Haus aus gegen das Institut der Sklaverei
gleichgiltig verhalten habe, oder wenn man leugnet, dass das Christen-
thum mehr als irgend eine andere geistige Macht zur Beseitigung der
Misstände der Sklaverei beigetragen und Wahrheiten gepredigt habe,
welche über kurz oder lang zur Beseitigung der Missstände der Sklaverei
selbst führen mussten, wenn man ihnen treu blieb. Die Thatsachen, die
der Verfasser anführt, lehren nichts Neues. Wie es geworden wäre,
Die Zeit der Regeneration. 53
wenn die Kirche den von ihr gepredigten Wahrheiten treu geblieben
wäre, lässt sich schwer sagen; vor allem sind doch diese »Wahrheiten«
nur sehr vereinzelt gepredigt und gelehrt worden. Warum soll dies so
etwas ganz anderes sein, als was wir im heidnischen Alterthum bei
Petron, Seneca u. a. finden? Und möchte der Verfasser in Abrede stel-
len, dass auch die verbreiteten orientalischen Kulte, welchen Peregrine
vorzugsweise anhingen, ebenso wie das Christenthura zur thatsächlichen
Vermischung von Sklaven und Herrn beitrugen; sassen nicht auch hier
Sklaven und Herrn »auf einer Bank«? Thatsache ist, dass das Christen-
thum, als es herrschende Religion wurde, gesetzlich zur Linderung oder
Beseitigung der Sklaverei nichts beitrug; einzelne Stimmen beweisen
hier nicht mehr wie in früherer Zeit ; ebenso ist es Thatsache, dass, wie
der Verfasser S. 43 selbst anführt, seit dem fünften Jahrhundert in der
lateinischen Kirche die heidnischen Vorstellungen von Sklaverei, Sklaveu-
ehe, Sklavenehrlosigkeit in die kirchliche Sprache und Gesetzgebung ein-
drangen: ist es denkbar, dass dies hätte der Fall sein können, wenn
diese Vorstellungen vier Jahrhunderte lang von der Kirche bekämpft und
durchbrochen worden wären? Der Verfasser spricht davon, es sei eine
neue nationalökonomische Theorie nöthig gewesen, um an die Stelle der
Sklavenarbeit die Lohnarbeit freier Leute zu setzen. Ist ihm das Ver-
hältniss des Colonats unbekannt geblieben, wo diese neue Theorie wenig-
stens in der Hauptsache gefunden und durchgeführt war?
Am. Gasquet, De l'autorite imperiale en matiere religieuse ä
Byzance. Paris 1879.
Das erste Kapitel »de ITraperium en matiere religieuse depuis l'o-
rigine de Rome jusqu'ä l'empereur Gratien« enthält in den beiden ersten
Abschnitten über die republikanischen Verhältnisse und die heidnische
Kaiserzeit nichts Neues. Interessanter ist die Darlegung des Verhält-
nisses von Coustantin d. Gr. zur Kirche: die Hauptsache dabei ist, dass
dieser Kaiser seine Befugnisse als pontifex maxiraus Christen und Heiden
gegenüber ohne Unterschied gelten machte. Wenn auch nach Gratian
der Titel nicht mehr nachzuweisen ist — indirekt nur für Theodosius II
in Servius' Kommentar zum Vergil — so ist doch unzweifelhaft, dass die
Befugnisse von den Nachfolgern nicht alterirt wurden. Im zweiten Ka-
pitel »ce qu'il reste de la dignite pontificale aux empereurs chretiens de
Byzance« legt der Verfasser dar, wie auch nach dem Aufhören des Titels
als pont. max. die byzantinischen Kaiser die religiöse Weihe an sich
tragen, als die Erwählten Gottes erscheinen und den Charakter der
Heiligkeit mit ihrer Person und ihren Handlungen verknüpfen. Die
Kirche suchte zwar eine Zeit laug den Kaiser aus den Reihen der Kle-
riker zu streichen, aber diese Versuche missglückteu ; die Kaiser bean-
spruchten den Bischofstitel und im fünften und sechston Jahrhundert
ward ihnen der priesterliche Charakter allgemein zugestanden. Wenn
54 Kömische Geschichte und Chronologie.
man denselben durch das Wort SenoordTo? bezeichnete, so sollte darin
bloss ausgesprochen werden, dass der Kaiser in der Kirche höhere
Funktionen als die eines deputatus oder Diakons nicht übte , aber die
Prärogativen des Klerikers besass. Ueberall, selbst im Kriege, erscheint
der Kaiser als Stellvertreter Gottes. Kap. 3 handelt de l'apotheose des
empereurs chretiens ä Byzance. Die Apotheose der heidnischen Kaiser
überträgt sich auf die christlichen; sie heissen anfänglich Divi, später
aycot p.axdpcoc; das Band bildet die christliche Vorstellung von Engeln
und Heiligen, welche den Himmel bevölkern. In Kap. 4 wird dem Pa-
triarchen von Konstantinopel eine besondere Betrachtung zu Theil, weiter
dem Kaiser, dem lebendigen Bilde Gottes, der bedeutendsten Persön-
lichkeit, dem Wächter der religiösen Ueberlieferung und Satzung, dem
Interpreten der heiligen Schriften. Der Verfasser schildert nach einan-
der seine Erhebung, die allmählich allein durch den Kaiser erfolgt, sein
Verhältniss zur Kirche — ein bewegtes und wichtiges Stück Kirchen-
geschichte. Ohne wesentlich neue Gesichtspunkte aufzustellen, sucht der
Verfasser überall Klarheit in diese schwierigen Verhältnisse zu bringen.
Der zweite (1. l'empereur legislateur en matiere religieuse, 2. l'em-
pereur et les conciles, 3. de la juridiction imperiale en matiere religieuse,
4. de l'investiture des eveques) und der dritte Theil des Buches (1. l'em-
pereur et le pape, 2. les conflits) gehören der christlichen Kirchen-
geschichte an und fallen nicht mehr in den Kreis dieser Besprechungen
Giuseppe Maggie, Prolegomeni alla storia di Gregorio il Grande
e de' suoi tempi. Prato 1879.
Das Werk kann kein historisches heissen. In rein mystischer, oft
poetischer, immer hoch über den Dingen dieser Welt schwebenden Auf-
fassung glorificirt der Verfasser die Kirche, natürlich die päpstliche, da
bei solchem Standpunkte keine Geschichte möglich ist, wäre es über-
flüssig auch nur ein Wort der Kritik darüber zu verlieren.
Schlussbetrachtung.
Auch in diesem Jahre gehört der grösste Theil der besprochenen
Schriften der Kaiserzeit an. Ebenso lenkt das Christenthum die Auf-
merksamkeit der Forschung auf sich. Wirklich bedeutende Arbeiten von
grösserer Ausdehnung sind auch diesmal nicht zu verzeichnen, dagegen
konnten einige Specialuntersuchungen anerkannt werden, denen recht
zahlreiche Nachfolge zu wünschen ist.
Mehrere in ausländischen Zeitschriften erschienene Arbeiten konn-
ten nicht beschafft werden; ein grosser Verlust wird nach den darüber
anderwärts bekannt gewordenen Urtheilen dadurch nicht entstanden sein.
Jahresbericht über die römischen Staatsalter-
thümer im Jahre 1879.
Von
Prof. Dr. Hermann Scliiller
in Giessen.
Von zusammeufasseudeu Arbeiten über die römischen Staatsalter-
thümer ist nur
W.Kopp, Römische Staatsalterthümer und Sacralalterthümer.
Berlin 1880
zu nennen, welches in dritter Auflage erschienen ist.
A. Die Staatsgewalt. Magistratur.
II Goveruo civile di Roma, opera iuedita di G. V. Gravina con
annotazioni di M. Armellini in Gli studi in Italia 1878. Fascicol. III.
rv. V. VI.
Im dritten Heft giebt Armellini eine kurze Uebersicht über Leben
und Schriften des berühmten Juristen G. V. Gravina, während die fol-
genden Hefte die in der Ueberschrift bezeichnete Arbeit selbst bringen.
Dieselbe enthält folgende 16 Kapitel: I. Re, II. Consoli, III. Tribuni,
IV. Decemviri, Consoli, Tribuni, Imperatori (fehlt in Fase. IV), V. Impe-
ratori Orieutali, VI. Carlo Magno, VII. Conti tusculani, VIII. Consoli
rinnovati e Tribuni, IX. Ottone, X. Ceucio, XI. Prefetto di Roma, XII. Pa-
trizio, XIH. Prefetto, XIV. Senatore, XV. Cola di Rienzo, XVI. Senatore.
Die drei eraten Kapitel enthalten durchaus nur bekannte Dinge;
auch die Auffassung zeigt nirgends Originalität. Das Hauptgewicht hat
der Verfasser auf die mittelalterlichen Verhältnisse gelegt, denen hier
keine Rechnung getragen werden kann.
Iginio Gentile, Le elezioni e il broglio nella Republica Romana.
Milano 1879.
Das Buch macht von vornherein keinen Anspruch auf neue Unter-
suchungen und Gedanken, es will dem gebildeten Publikum die wissen-
56 Römische Staatsalterthümer.
schaftlichen Ergebnisse vermitteln, »di riassumere nel miglior ordine i ca-
ratteri e le vicende principali del diritto elettorale, delle candidature e
del broglio«. Kapitel 1 handelt von den Wahlversammlungen. In klarer
und sachverständiger Darstellung führt der Verfasser die Eutwickelung
derselben, ihre Zusammensetzung, das Wahl verfahren etc. vor; überall
sieht man, dass viel mehr gesagt hätte werden können, aber mit aner-
kennenswerther Selbstbeschränkung unterdrückt wurde. Ebenso gedrängt
enthält das zweite Kapitel »i candidati« alles was auf die Candidatur im
weitesten Sinne Bezug hat. Kapitel 3 »il broglio elettorale« bespricht
hauptsächlich die ungesetzlichen Mittel der Wahl, den ambitus, die soda-
licia etc. sowie die gegen das Unwesen ergriffenen gesetzlichen Massregeln
bis auf Augustus. Ein Schlusswort fasst nochmals die Ergebnisse zu
einer kurzen Betrachtung zusammen.
Ludwig Lange, De magistratuum Romanorum renuntiatione et
de centuriatorum Comitiorum forma recentiore. Leipzig. Universitäts-
schrift 1879.
Aus der lex Malacit. geht hervor, dass von der Renuntiation des
Wahlresultates (qua quis comitiis populi suffragiis factus creatusque re-
nuntiatus est) die des Abstimmungsresultates der einzelnen Tribus be-
ziehungsweise Centurien wohl zu unterscheiden ist. Dieselbe Unterschei-
dung fand bei gesetzgebenden und richterlichen Akten der Comitien
statt; dies wird durch eine Anzahl von Autorenstellen bestätigt (S. 6 ff.).
Bei der zweiten Art der Renuntiation erfolgte diese nicht nach
absoluter sondern nach relativer Stimmenmehrheit, bis die zu wählende
Zahl von Candidaten voll war, und zwar in der Reihenfolge nach der
Zahl der erhaltenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entschied in der
Kaiserzeit die Rücksicht auf Verheirathung und Kinderzahl, bei absoluter
Gleichheit der Stimmen und sonstigen Verhältnisse das Loos; in repu-
blikanischer Zeit entschied nach Mommsen's Ansicht bei Stimmengleich-
heit stets das Loos, Lange meint, dass auch schon damals andere Rück-
sichten ebenfalls hätten entscheiden können, z. B. das höhere Alter, höhere
Zahl von Dienstjahren.
Bezüglich der ersteren Renuntiation stellt Lange sieben Stellen
zusammen, aus denen er folgert, dass bei der Beamtenwahl in den Cen-
turiatcomitien dieselbe so erfolgte, dass die Tribus^in einer bestimmten
Reihenfolge renuntiirt wurden. Die Hauptsache war aber die nachher
erfolgende Ratificirung der einzelnen Abtheilungs-Abstimmungen (von ihr
wird dem leitenden Magistrate geradezu das Prädikat creare beigelegt);
wurde die Renuntatiou verweigert, so hatten diese keine Gültigkeit. Die
von Mommsen für die stadtrömischen Tributcomitien und Versammlungen
der Plebs bestrittene Existenz der tribus praerogativa (principium) sucht
Länge hauptsächlich mit Berufung auf die praerogativae sortitio der re-
formirten Comitien zu retten, doch gesteht er selbst zu, dass ein sicheres
Die Staatsgewalt. Magistratur. 57
Urtheil darüber nicht möglich ist. In den römischen Comitien war ab-
solute Stimmenmehrzahl der abstimmenden Curien, Tribus oder Ceuturien
erforderlich; die Reihenfolge je nach der erhalteneu Tribuszahl wird durch
die häufigen Ausdrücke prior, priuceps, tertius, loco primo etc. verbürgt.
Bei der Zählung der Tribus gingen die vier trib. urb. allen, die 16 alten
tribus rust. den 15 späteren trib. rust. voran, eine Einrichtung, die durch-
aus im Interesse der Optimateu lag (vgl. S. 23 - 30), beziehungsweise die
vermuthlich auf gesetzlicher Einsetzung beruht (zugleich mit der lex Villia
annalis um 514 d. St.). Ergab sich aus der Stimmenzalil der Tribus etc.
gerade die uothwendige Zahl von Candidaten als gewählt, so wurden sie
alle renuntiirt; war die Zahl der Gewählten nicht ausreichend, so wurde
die Wahl am folgenden Tage fortgesetzt; bei einer Ueberzahl, die immer-
hin vorkommen konnte, lassen uns die Nachrichten der Alten im Stiche ;
doch weist cap. LVII der lex Malac. si totidem curias duo pluresve ha-
bebunt darauf hin, dass in stadtrömischeu Bestimmungen auch für diesen
Fall Vorsorge getroffen war; die festgestellte Reihenfolge der Tribus-
etc. Abstimmungen war auch hier entscheidend; man sah in ihr den gött-
lichen "Willen sich enthüllen. Bei Gleichheit der Abtheilungsstimmeu
entschied auch hier in republikanischer Zeit in letzter Linie das Loos.
Betreffs der reformirten Centuriat comitien kommt jetzt der Verfasser
gegen Pantagathus zu dem Ergebniss: suffragia tulisse centurias, re-
nuntiata autem esse dimidiatarum suffragia tribuum. Er glaubt damit
auch die Frage der sex suffragia equitum erledigt: weder die alten Cen-
turien der Ramu. Tit. und Luc. prior, et poster. noch die zwei von Ser-
vius Tullius eingerichteten sind darunter zu verstehen; vielmehr muta-
tionis comitiorum tempore duodeviginti centuriis equitum sex suffragia
in sollenni tribuum renuntiatione ita esse concessa, ut ternis centuriis
singula suffragia darentur. Aehnlich konnte es nach Lange's Ansicht mit
den zwei centuria fahr, aerar. et sign., den zwei ceuturia cornicin. et
tibicin., der centuria capite censorum und der ni quis scivit bestellt ge-
wesen sein, obgleich hier völlige Klarheit nicht zu erreichen ist; nur die
Stimmabtheilung ni quis scivit steht in der reformirten Verfassung fest;
wahrscheinlich ist indessen, dass alle sechs in diesem suffragium vereint
waren.
Die Renuntiation der Centuriatcomitien umfasste 76 suffragia de-
midiatarum tribunum ; zuerst kamen die sex suffragia equitum, dann die
der 35 von Servius Tullius bis 513 d. St. errichteten tribus, zuletzt das
suffragium der Centuria ni quis scivit etc. Von diesem letzteren suffra-
gium spricht Cic. de leg. agr. 2, 2, 4.
Gewählt war man mit 39 Abtheilungs-Stimmen; soviel konnten Ritter
und ältere Tribus rusticae bis auf eine Stimme erzielen; hatte ein Can-
didat diese Stimmen für sich, so konnte er ziemlich sichere Hoffnung
auf renuntiatio primo loco hegen. Denn ein Candidat, der die acht
Stimmen der tribus urbanae für sich gewann, hatte erst acht, wenn der
58 Römische Staatsalterthümer.
Candidat der sex suffr. und trib. rustic. 38 hatte. So lag die Wahl der
magistratus maiores thatsächlich meist in der Hand der Besitzenden.
Lange berechnet, dass mau zur Renuutiation kaum V^ der allgemeinen
Stimmenzahl nöthig hatte.
Gustavus Hahn, De censorum locationibus. Diss. Leipzig 1879.
In Abschnitt 1 »de locantibus et conducentibus« hält der Verfasser
das Verpachtsystem der Steuern für originalrömisch, da die Bezeichnun-
gen sämmtlich dieser Sprache angehören, die Quellen nirgends von frem-
dem Ursprung berichten, auch dasselbe durchaus dem praktischen Sinne
des Volkes entspricht. Das Geschäft der Verpachtung bestand schon
vor der Censur, wurde aber sofort bei deren Errichtung auf sie über-
tragen, nicht — wie Mommsen meint — weil dasselbe in der Natur der
neuerrichteten potestas lag, sondern — mit Lange — als Annex mit
gewissen Beschränkungen der früher von den Consuln geübten Thätigkeit,
indem dem Senat und den Quästoreu sehr wesentliche Theile übertragen
wurden, so dass ihnen in der Hauptsache nur die Feststellung von Ein-
nahmen und Ausgaben blieb, lieber Dauer des Pachtes, Verbindlichkeit
desselben für den Amtsnachfolger, Vertretung der Censoren durch die
Consuln, Aedilen, Quästoreu etc., Zeit, Ort, Hergang bei den Locationen
wiederholt der Verfasser nur Bekanntes. Publicanen waren die Pächter
sowohl der Einnahmen als der Ausgaben; auch über sie erfahren wfr
nichts, was wir nicht schon wüssten. Im zweiten Abschnitt de vectigalibus
handelt der Verfasser mit besonderer Ausführlichkeit über die locatio
agrorum; er hält sie im Allgemeinen für zulässig und statthaft. Dabei
wird die Ansicht von Marquardt R. Staatsverw. 241, wonach die könig-
lichen Güter in den Provinzen nur an publicani in Pacht gegeben hätten
werden können, verworfen, ebenso seine Auffassung von Cicerou. Verr.
3, 16, 1. redditus und über den 100 jährigen Pachtkontrakt ; weiter wer-
den die Bedeutungen von locare, vendere, conducere, emere, redimere
festgestellt.
Abschnitt 3 handelt de ultro tributis von den Ausgaben. In der
Erklärung des Wortes spricht sich der Verfasser für Lange und gegen
Mommsen aus, der sich selbst widerspreche; das Gleiche gilt von sarta
tecta tueri, was der Verfasser »die öffentlichen Bauwerke in gutem Stande
halten« übersetzt. Die Benennung öffentlicher Bauten überweist der
Verfasser der Volksguust, nicht den Erbauern. Von den wenigen ausser-
städtischen censorischen Bauten in Italien und den Provinzen erwähnt
der Verfasser besonders die Militärstrassen. Aus der Besprechung der
exactio und probatio, sowie des ins publicorum privatorumque locorum,
der Ausdrücke conducere, redimere ist nichts hervorzuheben.
Paul Regell, De augurum publicorum libris. Part. 1. Diss.
Breslau 1878.
Der erste Theil der Arbeit, welcher uns in dieser Schrift vorliegt
Die Staatsgewalt. Magistratur. . 59
— ungefähr V^ des Ganzen — führt den besonderen Titel De augurali-
bus litteris generatim agitur. Das erste Kapitel bespricht die Zeit und
die Gründe der Abfassung. Zuerst wird der Begrifl der observatio fest-
gestellt: »natura igitur observationis diuturnae in eo est posita, quod
certum et circumscriptum signorum et interpretationum, praeceptorum et
caerimoniarum numerum a maioribus acceptum tenebat immutatum«. So-
dann stellt der Verfasser den Unterschied zwischen der etrurischen und
römischen Auguraldisciplin fest: »omnia ita auguria quae futurarum re-
rum aliquid praedicunt, ostendunt, portendunt, moustrant, augmnim pu-
blicorum disciplinae abroganda sunt: annosa cornix pluviae interpres etc.
et quae sunt similia nihil habent rei cum publico Romanorum imperio;
aut privati sunt augui'ii aut Tuscorum disciplinae«. Diese Auguraldisciplin
war nun in bestimmten Schriften niedergelegt, und diese Schriften müssen
ein ziemlic|j hohes Alter besessen haben, wie der Verfasser aus der
Schwierigkeit der Disciplin, die in späteren aufgeklärten Zeiten niemand
mehr der Ueberwindung werth gehalten hätte, der ganzen Stellung der
Auguren, welche keine Kaste und keinen ausschliesslichen Lebensberuf
darstellten, und aus einigen Einzelheiten, wie schon von den Römern
nicht mehr verstandenen Worten etc., zu erweisen sucht. Aus verschie-
denen Classikerstellen will der Verfasser den Beweis erbringen, dass sie
schon in der Königszeit in ihren Anfängen vorhanden waren. Die münd-
liche Tradirung einzelner Theile oder der ganzen Disciplin bestand sicher-
lich in Cicero's Zeit nicht mehr, war wahrscheinlich aber schon zu Cato's
Zeit erloschen. Vielleicht führte die Zulassung der Plebeier zu den
Augurstellen (454/300) die schriftliche Aufzeichnung der ganzen Disciplin
herbei; das hier zu Tage tretende Bedürfuiss mag durch die Gleichgil-
tigkeit der Zeitgenossen gegen religiöse Fragen befördert worden sein.
Aber aus allgemeinen Gründen neigt der Verfasser sogar zu der Ansicht,
dass schon zur Zeit der XII Tafeln die Auguralbücher im "Wesentlichen
abgefasst vorlagen.
Die Aufzeichnung der Vorschriften der Auguraldisciplin erfolgte
ohne Plan und System, allein nach dem Bedürfuiss. Man zeichnete
zunächst die Vorschriften bei sich selten wiederholenden Handlungen auf,
dann solche, bei denen auf den Wortlaut der Formel mehr ankam u. s. w.
So entstand ein umfangreiches, Zusammenhangs- und ordnungsloses Werk,
das der Benutzung grosse Schwierigkeiten entgegenstellte. Spätestens
als durch die lex Ogulnia Plebeier in das Collegium kamen, welchen alle
Tradition fehlte, ging man daran Ordnung herzustellen; vielleicht aber
ist wahrscheinlicher, dass die Zerstörung der Bücher im gallischen Brande
die Veranlassung zur Ausarbeitung neuer war. Aber dieser Bestand war
nicht endgültig, sondern die Vorschriften wurden im Laufe der Zeit durch
neue Collegialbeschlüsse erweitert. Unter diesen kann man zwei Gattun-
gen unterscheiden: solche, welche die eigentliche Auguraldisciplin be-
trafen und solche, welche sich auf das Staatsrecht bezogen. Während
60 Römische Staatsalterthümer.
die Produktion der ersteren mit dem zweiten panischen Kriege in der
Hauptsache aufhört, dauert die der letzteren durch die ganze Republik;
unter dem Kaiserreich kann die Produktion nur noch gering gewesen
sein. Ob der spätere Zuwachs auch systematisch geordnet wurde, lässt
sich nicht entscheiden, doch ist es nicht wahrscheinlich. Bei. den regel-
mässigen Zusammenkünften der Augurn, welche in früherer Zeit auf die
Nonae fielen, scheint der ordiuaire Gegenstand der Berathung die Fortbil-
dung der Auguraldisciplin, die Erörterung schwieriger Fragen, von Con-
troversen etc. gewesen zu sein ; auf diesem Wege entstand eine beständige,
natürlich ordnuugs- und zusammenhangslose Menge von Nachträgen.
Die eigentlichen Beschlüsse und Acta waren in Prosa, die Augu-
raldisciplin und die staatsrechtlichen Vorschriften in Saturniern abgefasst.
In der Gracchenzeit beginnt die gelehrte Arbeit an dem Auguralrechte,
die sich aber vielmehr auf Commentare, Controversen u. ä. als auf Fort-
bildung des Auguralrechts selbst beschränkte.
Zu entscheiden, welche Fragmente wirklich den Auguralbüchern au-
gehörten, ist nicht so schwierig wie es scheint, wenn man bedenkt, dass
der Wortlaut schon in alter Zeit für die eigentliche Discipliu feststand
und also Anführungen von Auguralvorschriften immer den Wortlaut gaben
und unmittelbar oder mittelbar aus den Büchern selbst herrühren. Schwie-
riger ist zu entscheiden, ob eine Satzung wirklich der Augural- oder
verwandten Discipliuen (Haruspicin, Pontificalrecht, Privataugiu'ien) ange-
hört. Noch schwieriger ist die Entscheidung bei den staatsrechtlichen
Theilen, da hier Senats- und Volksbeschlüsse coucurriren. Der Verfasser
giebt alsdann die Grundsätze au, die ihn bei der Sammlung der Frag-
mente, welche sich auf das Staatsrecht beziehen, geleitet haben.
Im zweiten Kapitel untersucht der Verfasser »quae ratio inter libros
augurales et commentarios statuenda sit«.
Von vornherein erscheint es wahrscheinlich, dass zwischen den von
den Alten erwähnten libri und commentarii der augures dieselbe Bezie-
hung obwaltete wie zwischen den betrefi'enden Schriften der pontitices,
und er sucht nun zunächst diese Beziehung für letztere festzustellen.
Man hält ziemlich allgemein die Ansicht fest, dass die libri das System
des geistlichen Rechts, die commentarii eine Sammlung von zur Compe-
tenz des CoUegiums gehörigen Rechtsfällen und Entscheidungen enthielten.
Der Verfasser sucht nun zunächst aus dem Sprachgebrauch zu erweisen,
dass eine klare Unterscheidung zwischen beiden Begriffen nicht möglich
ist. Um zu einer Entscheidung der Frage für die Auguralbücher zu
gelangen, will der Verfasser zuerst die Serviusstelle ad Aen. 1, 398 so
verstehen, dass die libri reconditi sich auf die etrurische Haruspicin be-
ziehen; Cic. pro dom. 15, 39 versteht unter den von ihm erwähnten re-
conditi libri nur solche, welche dem allgemeinen Gebrauche entzogen
sind; an derselben Stelle befasst der Gebrauch des Wortes libri auch
die commentarii, wie umgekehrt Serv. unter der Bezeichnung commentarii
Die Staatsgewalt. Magistratur. 61
auch die libri befasste. Auch noch einige weitere Stellen bestärken den
Verfasser in der Ansicht »inter commeutariorum et librorum (augura-
lium) nomina discriraen non esse statuendum«, welche von Aug. Reiffer-
scheid herrührt.
Gustav Kretschraar, lieber das Beamtenthum der römischen
Kaiserzeit. Akad. Antrittsrede. Giessen 1879.
Der Verfasser geht von dem Gedanken aus, dass die Gestalt und
Organisation jedes Beamteuthums eng zusammenhängt mit der Gliede-
rung, Verfassung und Verwaltung des Staates, welchem dasselbe dient
und dessen Aufgaben es durch seine Geschäftsführung zu lösen hat.
In seinem Vortrage will er diejenigen Seiten an der Organisation imd
Stellung des Beamteuthums hervorheben, welche, zusammenhängend mit
der zusammengesetzten Natur des römischen Reiches und der dyarchi-
schen Verfassung des römischen Staates, jenem Beamtenthum ein spe-
cifisch eigenthümliches Gepräge verleihen.
Das römische Kaiserreich ist ein Staateustaat und gehört zu jener
Art von Staatenverbindungen, in denen ein herrschender Staat ihm
untergeordneten, halbsouveränen Staaten gegenübersteht ; der herrschende
Staat selbst besteht aus staatsrechtlich wesentlich verschiedenen Bestand-
theilen, Rom, Italien, den Provinzen. Die Beamten des herrschenden
Centralpunktes sind zugleich und fast in erster Linie Behörden und
Beamte des römischen Volkes und Reiches; der nothweudige Weg zu
einer bedeutenden Anzahl der höchsten Reichsämter geht durch diese
städtischen Aemter. Aber die Begründung des Kaiserthums auf der
Herrschaft über die Provinzen ist ein Bruch mit jeuer Idee der Repu-
blik, die allmähliche Ueberwindung der letzteren durch das Kaiserthum
eine der nothwendigen und eine der grössten Thaten desselben. Das
Verhältuiss von Italien und den Provinzen wird in der frühereu Kaiser-
zeit nicht wesentlich alterirt; als letzteres geschieht, erfolgt die Aus-
gleichung des Gegensatzes zwischen Italien und den Provinzen dadurch,
dass das bevorrechtete Mutterland zu dem staatsrechtlichen Staude der
Provinz herabgedrückt wird. Gegenüber den zahlreichen Clientelstaaten
bestimmte die Reichsgewalt über die Grenzen ihrer eigenen Competenz
und zwar ohne Mitwirkung der untergeordneten Gliedstaaten; sie waren
daher weder Völker- noch staatsrechtlich souverän; souverän ist allein
der römische Staat, von dessen höchsten Organen eines, der Imperator,
der alleinige Träger der Reichsgewalt jenen gegenüber, der Träger der
Reichsidee allen gegenüber ist. Wesentlich mit von diesen letzteren
Punkten aus vollzog sich die schliessliche Umwandlung des so mannich-
fach zusammengesetzten Staates in einen bureaukratisch regierten monar-
chischen Einheitsstaat. Aber die Reichsidee des Kaiserthums ist zu-
nächst nicht die des centralisirten monarchischen Einheitsstaates; sie ist
zunächst nur die eines Gesammtstaates, in welchem alle einzelnen Theile
62 Römisclie Staatsalterthümer.
beschlossen sind und in welchem auch die untergeordneten Theile nicht
mehr allein um Rora's willen, sondern auch um des Ganzen willen da
sind. Dieser Gedanke spricht sich schon in den Einrichtungen und Or-
ganisationen des Augustus aus und ist schon von ihm im Wesentlichen
auch die dauernde territoriale Basis dafür durch die Verschiebung der
Grenzen an die militärisch gesicherten Linien des Rheins, der Donau
und des Euphrats gewonnen und festgestellt worden; aber eben so wird
von Regierenden und Regierten während der ganzen Kaiserzeit der Ge-
danke der Reichseinheit fest- und hochgehalten, dass der civilisirte Erd-
kreis ein Reich bilden müsse, dessen Mittelpunkt die ewige Roma und
dessen Haupt der römische Imperator sei. Das in seiner Aufgabe und
Tendenz kosmopolitische Kaiserthum war von Anfang an für diese Idee
der Reichseinheit und des Gesammtstaates das willige und mächtige Or-
gan ; der Kernpunkt der Kaisergewalt ist das proconsularische Imperium,
das sich den verschiedenen Arten von ausseritalischen Besitzungen gegen-
über in verschiedener Weise äussert.
Diese Verhältnisse in Betreff der Zusammensetzung und Gliederung
des Reiches waren natürlich von erheblichem Einfluss auf Gestaltung und
Organisation des römischen Beamtenweseus. Der nächstliegende Gegen-
satz zwischen Beamten des Reiches und der Gliedstaaten tritt bei wei-
tem weniger bedeutend hervor als in den zusammengesetzten Staaten
der Neuzeit; letztere sind wirkliche Staatsbehörden und Staatsbeamte^
die aber auch zu Reichsgeschäften herangezogen werden und die man
deshalb vom politischen, wenn auch vielleicht nicht vom staatsrechtlichen
Standpunkte als Reichsbeamte auffassen kann. Im Grossen und Ganzen
fällt das Beamtenthum des Reiches zusammen mit dem Beamtenthum
des herrschenden Staates; aber der Grundsatz der Republik, dass die
Reichsregierung nur von den stadtrömischen Beamten besorgt werde, wird
mit dem Eintritt der Kaiserzeit aufgegeben.
Der Verfasser betrachtet nun nach einander die lokalen, provin-
ziellen und centralen Behörden. Obgleich der Natur der Sache nach
hier kaum neues Material gefunden werden kann, so ist doch die Art,
wie der Verfasser die einzelnen Thatsachen gruppiert, höchst interessant
und belehrend.
Dem Staats- und Reichsdienst gegenüber steht der Communal-
dienst, die Selbstverwaltung der Gemeinden; auch hier verdient die Klar-
legung der staatsrechtlichen Verhältnisse Anerkennung.
Der Verfasser bespricht sodann den Gegensatz zwischen altrepu-
blikanischen und kaiserlichen Beamten als Folge der Dyarchie ; wir hal-
ten für das Hauptverdienst dieser Darlegung, dass der Verfasser klar-
gestellt hat, wie es auch in der Verfassung des Principats Schranken
gegen die Willkühr des Regenten giebt, die zwar nicht als abstrakte
Principien ausgesprochen, sondern in der Gewalt der realen Verhält-
nisse und in der gesammten kunstreichen Struktur jenes Staatsorganis-
Die Staatsgewalt. Magistratur. Bürgerschaft. 63
mus beruhend, es verhinderten, nicht, dass Despoten über Rom regiert
und ihre Macht missbraucht haben, wohl aber, dass das kaiserliche Re-
giment zu einer verfassungslosen Despotie geworden ist.
Am Schlüsse stellt der Verfasser noch eine kurze Betrachtung an
über den Lauf der Entwickelung des Beamtenthums zu dem Endziel der
bureaukratisch organisirten Bearatenhierarchie der diocletianisch-con-
stantinischen Monarchie hin. Die Centralisation wächst, mit ihr die An-
zahl der Beamten, die Gliederung des Beamtensystems, die Spaltung
der Kompetenzen. Mit dem im Kampfe zwischen Princeps und Senat
siegreichen Kaiserthum gewinnt das ritterliche Beamtenthum gegenüber
Freigelassenen und senatorischen Beamten entschieden das Uebergewicht;
es spaltet sich in ein bürgerlich -juristisches und in ein militärisches
Element: der Berufsbeamte und der Berufsofficier sind die Elemente,
welche die absolute Monarchie von dem Principat übernimmt und auf
denen sie ihre Bearatenhierarchie aufbaut.
Wir begrüssen in der fleissigen und umsichtigen Arbeit gerne ein
Anzeichen, dass sich unsere Romanisten auch wieder mehr der politi-
schen, staatsrechtlichen Seite der Kaiserzeit zuwenden, welche seit lan-
ger Zeit vor der privatrechtlicben und rein rechtshistorischen zu sehr
in den Hintergrund trat.
Die Bürgerschaft.
Emanuel Hoffmann, Patricische und plebeische Curien, Ein
Beitrag zum römischen Staatsrechte. Wien 1879.
Auf den ersten zehn Seiten erörtert der Verfasser die bisherigen
Ansichten, ohne wesentlich Neues zu sagen. Letzteres glaubt er in einer
Untersuchung über die lex curiata de iraperio gefunden zu haben, wel-
che zu dem Resultate gelangt, dass dieselbe in der Versammlung der
patricischen Curien gegeben wurde; als Gründe giebt der Verfasser an,
dass die lex Caecilia Didia auf die für die lex de iftiperio berufenen
Comitien keine Anwendung fand, sowie dass durch die Anwesenheit der
dreissig Curien und Lictoreu die auf den Ruf des Pontifex erschienene
Versammlung den Charakter von Curiatcomitien erhielt; durch das Er-
scheinen dieser Lictoren erwuchs den patricischen Senatoren, natürlich
nur in ihrer Eigenschaft als patricische Curialen, das Recht im Namen
der dreissig patricischen Curien die lex de imperio zu vollziehen. Aber
der Verfasser glaubt auch aus der lex de imperio selbst den Nachweis
führen zu können, dass das altrömische Staatsrecht nur die Mitwirkung
der patricischen Curien, nicht aber die des patricischen Theils der Sena-
toren kannte. Die bisherigen Auffassungen der lex curiata von Rubino —
Mommsen und Becker — Schwegler - Lange sind nicht geeignet ihr
Wesen aufzuklären ; dasselbe erklärt sich aber, wenn man bedenkt, dass
Imperium und Auspicia (maxima) Wechselbegriffe sind, die sich decken;
64 Römische Staatsalterthümer.
die lex curiata, richtiger lex de auspiciis publicis, ist der Curienbeschluss,
durch welchen die auspicia publica in ihren verschiedenen Abstufungen
auf die Magistrate des Jahres und vorkommenden Falls auf jene ausser-
ordentlichen Funktionäre übertragen wurden, welche militärisches Im-
perium haben sollten. Das ius auspiciorum zählte also nicht zu den
Attributen der Magistratur, sondern konnte nur von den Patriciern ver-
geben werden. Es lässt sich auch nicht beweisen, dass die Magistrate
auch ohne die lex curiata oder noch vor der Ertheilung derselben die
Auspicien geübt haben. Wenn im Falle des Interregnum die Erneue-
rung der Auspicien den Patres zugeschrieben wird, so ist dies völlig
korrekt, da kein Magistrat vorhanden ist, der zur Ladung der Curien
befugt wäre; nur ein unfeierliches concilium ist es, in dem der erste
Interrex als interimistischer Träger der Auspicien bestellt wird; aus die-
sem Grunde darf diese Urversammlung sich nur als Versammlung der
einzelnen berechtigten Individuen, der Patres oder Patricii geriren, nicht
aber den Charakter von Curiatcomitien beanspruchen. Wo somit von
den Patres als Trägern der Souveränität die Rede ist, ist nicht au die
patricischen Senatoren, sondern an die Patricier überhaupt und deren
Curien zu denken.
Erst nachdem die Pseudo-Comitien der patricischen Curien einge-
führt waren, hinderte nichts mehr die Plebs in die Curien eintreten zu
lassen, die von da an nur noch den Charakter als Opfergenossenschaften
beanspruchen konnten. Die Vertheilung der Plebs unter die Curien
schloss sich an die Organisation der Tribus an, wie dies ausdrücklich
von Paulus, dem Epitomator des Festus und Augustin anerkannt wird;
deren Nachrichten sind, mit einigen Modifikationen, richtig. Es gab
schon lange — wohl seit Servius Tullius — 35 Curien, 30 patricische
und 5 plebeische. Den sieben Volkstheilen (2X3 Rammes Tities Lu-
ceres -{- 1 Plebs) entsprechen die sieben Könige, den 35 Curien die
35 Jahre, die durchschnittlich auf die Regierung eines Königs und
das Interregnum fallen. Versammlungen der 35 Curien waren die pon-
tificischen comitia calata und die Comitien, in denen, bevor die Bürger-
schaft nach Tribus zusammengerufen wurde, die Ertheilung der Civität
erfolgt sein muss. Versammlungen der fünf plebeischen Curien sind zu
verstehen, wenn von der lex Publilia bei der Wahl der Tribunen in
Curiatcomitien berichtet wird; die ehemaligen fünf Tribunen waren die
Vorstände der plebeischen Curien; die erste secessio verschaffte nicht so-
wohl die Einsetzung plebeischer Beamten als neben der Sacrosanctitas
das ius concilii für die Standesgenossen; durch die lex Publilia wurden
aus den Vorständen der einzelnen plebeischen Curien, deren Wirkungs-
kreis auf die einzelne Curie beschränkt war, Beamte der Plebs. Mit
den Tributcomitien im Sinne des Publilius konnten nur Versammlungen
der Tribus gemeint sein, welche überhaupt die Plebs umfassten, d.h.
der esquilinischen, claudischen und crustuminischen. Der Bestand der
Die Staatsgewalt. Bürgerschaft. 65
letzteren zwei datirt schon aus der Zeit des Servius TuUius. Zum letz-
ten Mal trat die Plebs nach Curien unter dem Vorsitz des Pontifex
Maximus zur Wahl ihrer Soudervorstäude zusammen, als nach der zwei-
ten Secession das durch die Decemviral-Gesetzgebung beseitigte Tribunat
wieder hergestellt werden sollte. Zu den von diesen berufenen Comitien
der Plebs stellten nun auch die übrigen Tribus ihr Plebeier-Contingent;
die Clienten wurden wahrscheinlich in den vier städtischen Vierteln ver-
theilt. Erst später — jedenfalls vor Verrius Flaccus — identincirten sich
die 35 Tribus mit den 35 Curien.
M. Voigt, Ueber die Clientel und Libertinität. Berichte über
die Verhaudl. d. königl. sächs. Gesellsch. d. Wissensch. Phlilol.-histor.
Klasse 1878. 1. Abth. S. 146-219.
Der Verfasser will den Satz begründen, dass die Libertinen von
vornherein Clienten sind und erst im Verlauf der historischen Entwicke-
luug eine Sonderung beider Klassen und damit auch die Ablösung der
ersteren von der Clientel sich vollzog.
Die Eutstehungsgründe der Clientel sind 1. adplicatio ad patro-
num bei Uebertritt auf das römische Staatsgebiet als exul, Durchgang
durch das Asyl, Unterwerfung unter die römische Staatsgewalt durch die
völkerrechtliche Deditiou seitens desjenigen Volkes, dem der Betreffende
als Bürger angehört, Tod oder capitis deminutio des agnatenlosen Pa-
trons, wo aus dem Kreise von dessen Geutilen ein neuer Patron zu wäh-
len war. 2. manimissio, welche mit der Freiheit den Eintritt in die
Clientel eröffnet. Patronat und Clientel sind vererblich. Für den Erb-
gang gilt auf Seiten der Clientel das allgemeine Rechtsprincip, dass
die von der Clieutiu ehelich geborenen Kinder der Clientel ihres Vaters,
die ausserehelich Geborenen aber der Clientel der Mutter folgen. Auf
Seiten des Patrons beruht die Succession in das Patronat auf drei fun-
damentalen Sätzen: 1. sie ist unabhängig von der letztwilligen Verfügung
des Patrons über dieselbe, so dass sie weder durch testamentarische Ver-
fügung übertragen, noch auch durch exheredatio entzogen werden kann;
2. sie ist unabhängig von der Succession in die hereditas des verstor-
benen Patrons, so dass deren Repudiation die Succession in sein Patro-
nat nicht alterirt; 3. sie wird drei verschiedenen Klassen deferirt, den
sui, agnati und gentiles, bezüglich deren jedoch wiederum eigenthüm-
liche von der erbrechtliclieu Succession ganz abweichende Sätze zur Gel-
tung gelangen (es erfolgt die Delation nur an die sui, nicht auch an die
suae, nach capita, nicht aber nach stirpes, nach der Gradesnähe, so dass
der nähere den ferneren Grad ausschliesst). Ein Erlöschen des Patro-
nats ohne Befreiung von der Clientel tritt ein bei Tod und capitis de-
minutio des Patrons und bei der gentis ecnuptio der Clientin. Befreiung
von der Clientel konnte nur durch Pi'ivileg in ältester Zeit vermittelt
werden, welches dem Clienten das Bürgerrecht ertheilt. Das Verhältniss
Jahresbericht für Alterthumswissenschaft XXHI. (1880. IH.) 5
66 Römische Staatsalterthümer.
von Patron und Client konstruirt sich auf folgenden Grundlagen: 1. der
organischen Einfügung des dienten in den Staat unter Ausschlies-
sung desselben von dem Bürgerrechte; 2. seiner Einordnung in die
gens des Patrons und seiner Unterordnung unter die Schutzheniichkeit
des letzteren; 3. der Verbindung verwandtschaftsrechtlicher Ordnungen
mit solcher Schutzherrlichkeit, welche im Einzelnen von dem Verfasser
dargelegt werden.
Durch die servianische Verfassung erlangte der Client die Einord-
nung als vollberechtigtes Glied in die regiones urbanae, so dass ihm
die Theilnahme an den compitalia wie die Fähigkeit zur Bekleidung des
Amtes eines curator tribus wie magister vici zukam; zugleich aber er-
halten die Clienten in der Centurienverfassung eine zwar ebenfalls orga-
nische, aber lediglich untergeordnete und odios privilegirte Stellung, in-
dem ihnen in thesi Stimmrecht in den Centuriatcomitien zusteht, aber
ihre Stimme wegen bereits erzielter Majorität regelmässig nicht zur Ab-
gabe gelangte; hierin schufen die lex Publilia Voleron von 283 und die
leges sacratae von 269 folgenreichen Wandel, indem die Clienten in den
Tributcomitien ein neues Actionsgebiet und eine einflussreiche politische
Stellung erlangten. Die zwölf Tafeln geben den Clienten die volle Selb-
ständigkeit und Unabhängigkeit im bürgerlichen Leben und Verkehr und
befreien sie von der bisherigen Bevormundung durch den Patron: das
Patriarchalische und Ideale in der Struktur des Verhältnisses geht dabei
verloren und die 12 Tafeln erkennen diese Folge an, indem an Stelle
der Treuverletzung als delictischer Thatbestand die Vermögensbenach-
theiligung tritt, das fraudem facere, an Stelle des wechselseitigen Delictes
das einseitige des Patrons wider den Clienten. Damit entfiel für den
Clienten die Nothwendigkeit bei Aussterben der Patronsfamilie zur ad-
plicatio ad patronum zu schreiten. In solchem Falle schuf die Inter-
pretatio ein Intestaterbrecht zu Gunsten der gens des Clienten an dessen
Nachlass in Ermangelung von sui und patronus desselben; auch das re-
gimen morum und die Jurisdiction der gens über den Clienten ward
damit bis auf bestimmte Fälle beseitigt; aber weder die 12 Tafeln noch
die lex Cauuleia verliehen dem Clienten conubium mit den Patriciern;
auch die Stellung in Tribus und Centurien wird nicht alterirt.
Die Clientel in der Gestalt, wie sie nach den 12 Tafeln bestand^
blieb während des 4. und 5. saec. in unverändertem Bestände. Erst das
6. Jahrhundert führt wichtige Aenderungen im privatrechtlichen Gehalt
des Verhältnisses und in der staatsrechtlichen Stellung des Clienten her-
bei. Durch die lex Publilia aus dem 2. Jahrzehnt des 6. Jahrhunderts
und die lex Cincia vom Jahre 550 wurde die Pflicht des Clienten zur Lei-
stung von dona und niunera einer Normirung unterworfen, indem das
letztere Gesetz insbesondere die dona an die Patrone verbot, die munera
fortbestehen Hess. Im letzten Viertel des 6. Jahrhunderts gelten die
Ehen mit Clienten als iustae, wenn sie auch noch die allgemeine Miss-
Die Staatsgewalt. Bürgerschaft. 67
billigung traf; damit ging auch das Einwilligungrecht der gens in die
ecnuptio unter. Betreffs der staatsrechtlichen Stellung wurde durch die
lex Terentia vom Jahre 565 den Clienten in der Tribus und Centurien-
verfassung die gleiche Stellung verliehen, wie den Söhnen der raanumissi.
Im Jahre 565 erlangten sie dann die Zulassung zu den tribus rusticae,
den höheren Centurien und zum tributum ex censu, womit Zulassung zur
Legion, Magistratur und in den Senat Hand in Hand ging. Damit fiel
die dem Clienten anhaftende ignominia und was an juridictionellen
Hoheitsrechten der gens noch verblieben war. Aber immer noch erkennt
diese Zeit als wechselseitige Pflicht zwischen Patron und Clienten an die
UnStatthaftigkeit des processualischen Zeugnisses gegen einander, als
Pflicht des Patrons des dem Clienten zu gewährenden Beistandes mit
Rath und That und so insbesondere zum de iure respondere, wie zur
Ueberuahme des Processpatronats , während die Patrone wiederum ihr
Recht auf legitima hereditas und tutela wie auch cura wahren. Dem
Clienten dagegen liegen nach wie vor gegen den Patron ob reverentia
und obsequium, operae officiales, wie die Pflicht zur Leistung von mu-
nera: der reinen Anstands- und Ehrengaben. Ebenso blieb auch die
Verbindung zwischen dem Clienten und der gens des Patrons in Bestand
mit dem Erbrecht der letzteren am Nachlasse des Clienten, wie in
ihren sacralen Beziehungen: der Theilnahme des Clienten am sepulcrum
gentilicium wie an den sacra gentilicia und der Pflicht der Beisteuer
zum Aufwand für die letzteren. In dieser Gestalt blieb die Clientel bis
Mitte des 7. Jahrhunderts; der neuen Clientel der Kaiserzeit begegnen
wir im letzten Viertel des 7. und im Beginn des 8. Jahrhunderts.
Mit der ersten Hälfte des 6. Jahrhunderts, veranlasst durch die
Reform des Ap. Claudius Caecus und bestätigt durch die theilweise
reaktionären Massregeln des Q. Fabius Maximus Rullianus wurde die
entferntere Descendenz der neuen Libertinengeschlechter — vom Enkel
des manumissus an — der Clientel entzogen ; es wurden für die Zukunft
die Enkel der manumissi und ihre Nachkommen clientelfrei, als ingeuui
und weiterhin als cives iusti anerkannt und lediglich der manumissus
und dessen Söhne in der Clientel belassen. Aber von der gleichen Zeit
an tritt in der römischen Geschichte die weitere Tendenz hervor, auch
dem manumissus selbst und dessen Kindern die staatsbürgerliche Gleich-
stellung zu erringen. Nach laugen vom Verfasser nachgewiesenen Schwan-
kungen zwang im Jahre 565 der Tribun Q. Terentius Culleo durch ein
Plebiscit die Censoren T. Quinctius Flaminius und M. Claudius Mar-
cellus die Söhne der manumissi ebenso wie die alten Clienten zum tri-
butum ex censu und somit auch zu den höheren Centurien wie zum Dienste
in der Legion zuzulassen, womit der Eintritt in die tribus rusticae Hand
in Hand ging. Mit den Bürgerkriegen und der zweiten Hälfte des 7. Jahr-
hunderts gelangten die Söhne der manumissi in die curulische Magistra-
tur wie auch in den Senat. Priesterthüraer und iusta civitas blieben
5*
68 Römische Staat?altertliümer.
ihnen dagegen versagt. Für die manumissi selbst schuf die lex Aemilia
von 639 definitive Verhältnisse, indem sie dieselben in alle vier tribus
urbanae einordnete, mit Ausnahme derer, die einen fünfjährigen Sohn
oder ein Vermögen von 30,000 Sest. hatten; sie blieben vom Dienste in
der Legion ausgeschlossen, wie ihnen auch ins bonorum, Senats- und
Priesterfähigkeit versagt blieb.
Der Verfasser entwickelt dann die namentlich bezüglich der dona,
munera und operae erlassenen Rechtsordnungen; durch diese vollzog sich
auch in der Volksanschauung wie in dem Sprachgebrauche die Anerken-
nung der Trennung von libertinus und cliens von der zweiten Hälfte
des 7. Jahrhunderts an. Das Recht unterzog sich nun der Aufgabe den
Rechtsgehalt des neuen Patronats zu substantiiren und zu begrenzen ;
charakteristisch ist dabei die Einseitigkeit der obliegenden Pflichten:
der Patron sammt seiner gens ist ausschliesslich berechtigt, der Liber-
tine allein der Verpflichtete. Der Verfasser hat diese Verpflichtungen
alle mit bekannter Gründlichkeit zusammengestellt. Endlich wird aber
dieses neue Patronat auch durchaus als Privatrecht construirt und be-
handelt: geschützt ebenso dui'ch eine actio de patronatu oder auch durch
ein interdictum de liberto exhibendo, wie auch dadurch, dass der Patron
als assertor in libertatem für den libertus selbst wider dessen Willen
zugelassen wird. Dieses neue Patronat ist auf Seiten des Patrons ver-
erblich, und diese Eigenschaft erhielt sich bis in das Zeitalter der An-
tonine, ist jedenfalls unter Septimius Severus und Caracalla beseitigt;
aber es setzt sich auch auf die Descendenten ersten Grades des mauu-
missus fort ; dieses Patronat erlosch aber bereits in der ersten Hälfte
des 8. Jahrhunderts.
Die historischeu Ursachen, welche den Entwickelungsgang und Ver-
lauf des Clientenwesens bestimmten, sind nach Voigt dreifach. 1. Zu-
nächst störte die bereits von der ältesten Legislation ausgehende Annähe-
rung der Stellung des Clienten an die des Plebeiers die innere Harmo-
nie des Verhältnisses. Die Verfassung des Servius TuUius zog die Clien-
ten in die Tribus- und Centurienverfassung, verlieh ihnen direkte Theil-
nahme an staatsbürgerlichen Rechten und Pflichten. Die 12 Tafeln räu-
men ihnen direkte Rechtsfähigkeit ein, die leges sacratae von 260 geben
ihnen eine gewichtvolle Bedeutung in den Tributcomitien: der Patron
wird mehr und mehr überflüssig. 2. Das patriarchalische Verhältniss,
die Grundlage der Institution, wird durch die Aeuderuug von 260 be-
seitigt, allmählich wird aber auch dasselbe von der Sittenwandelung der
Zeit berührt; so verschwinden die ethischen Momente, das Verhältniss ist
für beide Theile nur noch lästig und bricht zusammen. 3. Das Heraus-
treten der Enkel und ferneren Descendenten der manumissi aus der
Clientel wirkte auf diese auflösend und zersetzend. Aber auch der Stände-
kampf griff ein. Die Patricier suchten sich durch die Clienten in Co-
mitien und Senat ein Gegengewicht gegen die Plebeier zu schaffen, letz-
Die Staatsgewalt. Bürgerschaft. 69
tere aus diesem Grunde das Verhältniss zwischen Clieuten und Patronen
zu lockern und damit diesen jene Stütze zu entziehen; sie strebten für
die dienten die bürgerliche Vollberechtigung und somit die politische
Gleichstellung mit den Patronen an. In der Gracchenzeit wird dann die
Einordnung der manumissi und ihrer Söhne in Tribus und Centurien
eine Parteifrage der populären und optimatischen Tendenzen.
Das neue Clientelwesen ist nichts anderes als das nach Rom ver-
pflanzte Parasitenwesen der Griechen, welches, ohne allen juristischen
Pflichtgehalt lediglich gesellschaftliche Obliegenheiten den Betheiligten
auferlegt.
H. Genz, Capitis Deminutio in Symbolae loachimicae. Berlin 1880.
Der Verfasser findet die Erklärung, welche die Alten von dem Be-
griff der capitis deminutio geben, ganz unzureichend, indem sie meist
sogleich zur Definition der drei Arten, der maxima, media und minima
schreiten. Aber auch diese erklären sie nicht ausreichend, so dass das
Wesen der Institution aus den einzelnen Fällen erschlossen werden muss,
in denen cap. dem. eintrat.
Zu diesem Zwecke stellt der Verfasser die einzelnen Fälle zusam-
men. Wir heben aus dieser sorfältigen Sammlung Einzelnes hervor.
Capit. dem. media trat ein auch im Falle des Exils. Aber eigentlich
ist das Exil stets ein freiwilliger Ort, der sich zunächst von einer pere-
grinatio nicht unterscheidet; es zog daher auch nicht cap. dem. nach
sich, wenn nicht Annahme eines anderen Bürgerrechts oder andere Um-
stände mitwirken. Wenn dagegen der populus durch den Beschluss
ins tum esse exilium die Verbannung bestätigte oder wenn jemand zum
Fernbleiben durch aquae et iguis interdictio genöthigt wurde, so wurde
das Bürgerrecht faktisch, aber immer indirekt, entzogen und dann trat
cap. dem. med. ein. Unter den Fällen, in denen cap. dem. minima ein-
tritt, hält Genz gegen Savigny auch den fest, wo dieselbe die Kinder des
Arrogirten traf. Als gemeinsames Moment aller Fälle, in denen cap.
dem, minima eintritt, sieht der Verfasser die Veränderung der Familien-
stellung an, womit die Erklärungen der Alten stimmen; aber eine rich-
tige Begriffserklärung ist damit noch nicht gewonnen, da hier der Be-
griff der deminutio nicht genügend hervortritt: man muss daher in cap.
dem. minima nicht eine Veränderung der Familienstellung erblicken, son-
dern den Verlust der bisherigen Familienstellung. Was verloren wird
ist — abweichend von Savigny — die Beziehung zur bestimmten Familie,
die besondere Familienstellung.
Nach dieser Prüfung der praktischen Fälle vergleicht Genz die
drei Arten der cap. dem. unter einander, um den Eintheilungsgrund und
das Gemeinsame zu erkennen und danach Wesen und Begriff der cap.
dem. selbst zu erfassen. Hierbei kommt er zu dem Resultate, dass diese
Eiutheilung, wie die Namen, das Produkt der späteren Schuldoktrin,
70 Römische Staatsalterthümer.
nicht der ursprünglichen Praxis sind; es fehlt ihr also die Autorität und
die innere Berechtigung; sie erweist sich daher für die Erkenntniss des
Wesens und Begriffs der cap. dem. als unfruchtbar. Aber auch, wenn
man die ebenfalls schon im Alterthum vertretene Ansicht einer Zwei-
theilung adoptirt, welche der cap. dem. minima gegenüber die media
und maxima als eine Art zusammenfasst, wird für das Verständniss des
in beiden Arten enthaltenen gemeinsamen Begriffs nicht viel gewonnen.
Der Verfasser schreitet nun zur Begründung seiner eigenen An-
sicht. Caput bezeichnet die Existenz innerhalb der Familie und dadurch
innerhalb der Bürgerschaft; cap. dem. kann nur den Verlust der beson-
deren Familienstellung des Einzelneu und seiner eben dadurch bedingten
besonderen Stellung in der Bürgerschaft bezeichnen; beides muss man
dabei als untrennbar festhalten. Die ganze Institution war von Anfang
an ein wesentlicher Satz des Civilrechts und in den Satzungen der
12 Tafeln selbst begründet. In dieser Zeit war die Familienstellung und
deren Verlust bei dem noch geltenden strengen Erb- und Familienrecht
sehr gewichtig; zugleich begründete die Familienstellung eine specifische
Bürgerstellung. Man hat dabei nicht an iura publica zu denken, welche
die cap. dem. nicht berührte. Aber schon Adoption konnte in eine an-
dere Tribus führen und dadurch eine andere Stellung in der Bürger-
schaft bringen etc.; vor allem aber begründete die Familienstellung den;
wesentlichen Unterschied des patricischen und plebeischen Bürgerrechts;'
die patricische oder plebeische Qualität bezeichnete aber an sich immer
ein privates Recht des Einzelneu und der einzelnen Familie. Mau muss
aber dabei im Gedächtuiss behalten, dass die Kulturstaaten des Alter-
thums Institutionen nicht sowohl streng politischen, als genokratischen
und sakralen Charakters besassen zur Kontrolle des besonderen Familien-
und darauf begründeten besonderen Bürgerrechts der einzelnen Auge-
hörigen, wie in Rom die Curien, in Athen die Phratrien. Auf ihr Zeug-
niss recurrirte erst der Staat bei der Anerkennung des politischen Bürger-
rechts, bei der Eintragung iu das hj^tap-^ixiv ypaixixaTstov, bei dem Cen-
sus. Jene wachten über Legitimität der Ehe, Echtheit der Geburt;
durch diese Dinge ward aber nicht nur die familienrechtliche, sondern
damit verbunden die bürgerrechtliche Qualität des Individuums bedingt.
Der Verfasser ist der Ansicht, dass auf diese Auffassung alle von ihm
besprochenen Fälle der cap. dem. passen; wie bei der cap. denL minima
in der Arrogation, Adoption, Mancipation etc. nur Anlässe der cap. dem.
zu erkennen sind, so bezeichnen auch die Fälle des Libertäts- und Civi-
tätsverlustes nur Ursachen und Veranlassungen, nicht Arten der cap.
dem., die überall nur eine und dieselbe ist. In der praktischen Anwen-
dung bedurfte es eines Beiwortes zur Bezeichnung des Grades nicht;
auch war gerade in der Blüthezeit der Institution ein gradueller Unter-
schied am allerwenigsten leicht zu statuiren.
Bestätigung und mehr Licht sucht der Verfasser seiner Auffassung
Die Staatsgewalt. Bürgerschaft. 71
zu geben durch Verfolgung der Spuren, welche in noch ältere Zeit hinauf-
führen. Die Auffassung des captivus als servus, die Formen und For-
malitäten der confarretio und arrogatio führen auf alte Zeiten, und die
letzteren Institute auf den patricischen Ursprung der cap. dem. Die
Bestimmung ferner, dass cap. dem. neben der Agnation auch die Gen-
tilität aufhob, ist ebenfalls erhalten geblieben aus der Blüthezeit der
alten patricischen Gentilität; und in dieser Zeit vermittelte wieder die
gens allein die Stellung im populus. Der Austritt aus einer gens be-
deutete gleichzeitig den Austritt aus der Bürgerschaft und ward durch
das Institut der Curien streng und feierlich statuirt. Diesem Verlust
der Existenz kann der Name cap. dem. zwar noch nicht zugesprochen
werden; aber derselbe scheint das reale Verhältniss zu sein, aus dem
sich der Rechtsbegrifi' derselben entwickelte. Als neue Elemente der
Bürgerschaft sich anschlössen, welche nicht in Geschlechter und Curien
eintraten und bei dem regelmässig eintretenden Census innerhalb der
Tribus neben den gentilicischen Hausständen der Patricier nach sonsti-
gen Hausständen geschätzt und nach Köpfen gezählt wurde, entstand der
Begriff' des caput in Anschluss an jenes reale Verhältniss, wenn er nicht
schon vorher bestand. So gelangte man dahin, unter caput die Existenz
des einzelnen Bürgers zu verstehen in Rücksicht auf seine besondere
Familieustellung (seinen Agnaten- und etwaigen Gentilenkreis) und seine
dadurch bedingte Bürgerstellung. Der sich hierauf begründende Rechts-
begriff' der cap. dem. ward durch die 12 Tafeln fixirt. Fortan konnte
cap. dem. keineswegs als Austritt aus der gens verstanden werden.
Denn diese Gesetzgebung hob die specifisch patricische Gentilität auf
und anerkannte eine allgemeine Gentililität auf ganz anderer Grundlage ;
aus demselben Grunde hat die cap. dem. auch mit den sakralen Curien
nichts zu thun. Sie ward vielmehr eine Satzung des neuen Civilrechts,
weiche dazu dienen sollte, durch scharfe Ausscheidung des deminutus
aus seiner alten familien- und bürgerrechtlichen Stellung sein eigenes
Interesse, aber ebenso sehr das Interesse seiner Familien- und Bürger-
genossen ihm gegenüber gegen alle Ansprüche zu wahren. Da die
12 -Tafelgesetzgebung die alte Geschlossenheit des Familieubandes auf-
recht erhielt, da auch starke Unterschiede der besonderen Bürgerstellung
bestehen blieben, so bedurfte es einer Rechtsbestimmung die civilrecht-
lich das ersetzte, was das sakrale Institut der Curien nicht mehr leisten
konnte.
Die Bezeichnung der verschiedenen Arten der cap. dem. konnte
sich nur bilden, wenn man den richtigen Sinn von caput vergass. Ob
dies schon in republikanischer Zeit geschah, ist durch die Zeugnisse
der Schriftsteller nicht zu erweisen; erst bei den späteren Juristen be-
gegnet man der Unterscheidung. Allmählich fand eine vollständige Um-
kehr des alten Verhältnisses statt. Während ursprünglich cap. dem. Ver-
lust des Betroffenen bedeutete, Schutz der Agnaten bezweckte, ward sie
72 Römische Staatsalterthtimer.
in den Fällen der cap. dem. minima zuletzt als Gewinn der Betroifenen
gedacht und zum Schutz gegen die Agnaten benutzt. Dabei wurde das
Verhältniss derselben zur grösseren aus den Augen verloren und diese
in ihrer eigenen Weise betrachtet. Wenn hier der Begriff der Strafe
hervortritt, so kam dies zum Theil daher, dass die meisten Fälle der
cap. dem. med. und min. veraltet waren und thatsächlich das Exil allein
blieb; man vermengte auch hier den Anlass mit der Sache.
V. Duruy, Memoire sur la formation historique des deux classes
de citoyens Romains designes dans les pandectes sous les noms d'hone-
stiores et d'humiliores. (M. de l'Acad. des Inscr. et Bell.-Lettr. T. 29.
2. partie). Paris 1878.
Der Verfasser will zum Gegenstand seiner Studie jene merkwür-
dige Erscheinung der römischen Criminaljustiz machen, nach der die
Verschiedenheit des Standes eine verschiedene Bestrafung des gleichen
Vergehens herbeiführt.
Im gesammten Alterthum findet man gleichmässig die Hochachtung
vor dem Vermögen gepaart mit der Liebe zu gesellschaftlichen Unter-
scheidungen; unter solchen Bedingungen kann der Arme, anfänglich nur
verachtet, leicht dazu kommen, mit grosser Härte behandelt zu werden. ,
Aber in den früheren Zeiten des römischen Staates findet sich eine sol- ,
che Trennung unter den Bürgern nicht; die Civität stellt arm und reich
gleich, jener gehässige Unterschied besteht nur zwischen dem civis und
peregrinus. Die Entstehung dieser Unterschiede zwischen honestiores
und humiliores läuft parallel der von civitas mit und ohne ius bonorum.
Die Juristen suchten nach einer Unterscheidung innerhalb der
Sphäre der civitas, welche allmählich immer weiteren Kreisen zugänglich
wurde, und fanden sie in der Armenunterstützung; die aus öffentlichen
Mitteln unterstützte Menge plebs urbana, plebei homines giebt die Grund-
lage weiterer Differenzirung. Claudius schliesst die operarii von dem
öffentlichen Gebete aus. Die folgenden Kaiser sind in Achtung der Ci-
vität nicht sehr skrupulös. Die Verlegung der Comitien in die Curie
befördert diese Entwickelung; in den Municipien sondern sich Decurionen
und Plebs scharf. Und da erstere zur Verwaltung nöthig sind, so er-
halten sie, um ihren Stand begehrlicher zu machen, grosse Privilegien,
welche sich allmählich auf alle in aliqua dignitate, in aliquo gradu aus-
dehnten. Dieser Zustand wird dadurch begehrenswerther, dass der hu-
milis immer mehr in die Stellung eines peregrinus herabgedrückt wurde;
allmählich wurde derselbe gesetzlich — unbekannt wann — fixirt. Zu
den honestiores gehörten Senatoren und Decurionen, die Augustalen und
ähnliche Kollegien, die possessores, Aerzte, öffentliche Lehrer, zu den
humiliores die Colonen, Handwerker, Freigelassenen, Krämer (qui uten-
silia negotiantur). Aber die Grenzen konnten nicht so streng gezogen
werden, da der Besitz nicht streng in der einen Klasse sich hielt. Mau
Die Staatsverwaltung. Organisation des Reiches. Provinzen. 73
suchte deshalb diese Grenze gesetzlich zu etabliren; es gehörten zu den
humiliores alle propter proprium delictum, propter turpem quaestum,
propter paupertatem, pauperes aber sind qui minus quam quinquaginta
aureos habent. Constatirt wurde dieser Besitz aus den Censuslisten. So
gehörte der grösste Theil der Bevölkerung zu den humiliores.
Einen strengen Beweis für die Entwickeluug der Scheidung hat
der Verfasser nicht erbracht; dazu sind in seinem Materiale zu grosse
Lücken und zu viele Konjekturen; auch werden Einzelheiten in zu weit-
gehender Weise generalisirt. Wichtig wäre die Grenzbestimmung der
Paupertät; sie würde z. B. auf den Stand der Christen ein recht grelles
Licht werfen.
B. Die Staatsverwaltung. Organisation des Reiches.
Provinzen.
W. P. Arnold, The Roman System of provincial administration
to the accession of Constantiue the Great. London 1879.
In der Einleitung begründet der Verfasser seine Abgrenzung der
einzelnen Perioden näher; er sagt selbst, dass solche Grenzbestimmungen
immer etwas willkührlich sind, und wir wollen deshalb nicht mit ihm
über die von ihm getroffene Entscheidung rechten.
Kap. 1 erörtert das Wesen und die Erwerbung, die Sicherung und
Organisation der Provinz, spricht von den Clientel- Fürsten und sucht
den moralischen Werth des römischen Provincialregiments zu bestimmen.
Sehr gründlich ist die Erörterung über die Clientel- Fürsten, noch
werthvoller die Untersuchung über die moralische Seite der römischen
Provincialpolitik; der Verfasser geht hier verständiger Weise von den
vorrömischen Zuständen Galliens, Spaniens etc. aus und weist nach, was
diese Länder durch die römische Herrschaft gewonnen, was verloren
haben, wie die sentimentalen Redensarten von Freiheit des Denkens und
von Nationalität meist gar nicht am Platze sind, wie die Einbusse weit
hinter dem Gewinn zurückbleibt. Dass die naheliegenden Verhältnisse
Indiens oft beigezogen werden, versteht sich von selbst. Kap. 2 schildert
die Zeit der Republik, indem zuerst die Provincialgesetzgebung skizzirt,
dann der Statthalter, seine Untergebenen, die Kontrole des Statthalters
durch den Senat und durch die Provinz, endlich die Lage der Provinzen
nach einander zur Darstellung gelangen. Kap. 3 schildert die frühere
Kaiserzeit; der Verfasser bespricht zuerst die Aenderungen in der Ein-
richtung, Verwaltung, Ueberwachung der Provinzen im Allgemeinen und
legt dann die Provincialpolitik der einzelnen Kaiser von Augustus bis
auf Marc Aurel näher dar; eine besondere Anmerkung bespricht die
Schweiz in römischer Zeit. Im vierten Kapitel wird in ähnlicher Weise
die spätere Kaiserzeit geschildert. Hier kommen namentlich die Kolo-
natsverhältnisse und Bagaudenaufstände in Betracht, welche der Verfasser
74 Römische Staatsalterthümer,
nur sehr unvollkommen kennt, besonders aber die diocletianischen Ein-
richtungen, welche recht ausführlich besjirochen werden, ohne deshalb
in ihrer vollen Bedeutung erkannt zu werden. Kap. 5 handelt von the
System of taxation und zwar wieder nach den drei auch vorher unter-
schiedenen Perioden, wobei der Verfasser sich sehr enge an Marquardt
auschliesst. Im sechsten Kapitel handelt er von den Provincialstädten,
ohne auch hier Neues zu bringen; das Werk Kuhn's ist ihm unbekannt
geblieben.
Der wissenschaftliche Gewinn aus dem Werke ist nicht bedeutend;
doch hat es für England seine Verdienste, da es im wesentlichen den
derzeitigen Stand der Frage richtig darstellt.
G. Frenoy, Condition des peregrins ä Rome en droit Romain.
Paris 1879.
Die Untersuchung bildet den ersten Theil einer Doctordissertation
und die Einleitung zu der Hauptabhandlung De l'effet en France des
actes passes par le Fran^ais ä l'etranger en droit frangais.
Der Verfasser theilt seinen Stoff in drei Perioden 1. bis zum ßun-
desgenossenkriege beziehungsweise der Verleihung des Bürgerrechts an
Italien, 2. bis zur Verleihung des Bürgerrechts an das Reich durch die
Constitution des Caracalla, 3. bis auf lustiuian.
In der ersten Periode giebt der Verfasser eine durchaus nichts
Neues enthaltende Uebersicht über die Entwicklung des Bürgerrechts
bis zum Jahre 42 v. Chr., spricht dann von den Latini veteres und colo-
niarii, sowie von den verschiedenen Arten der Peregrinen, deren Rechts-
stellung vor dem Bundesgeuossenkriege so geschildert wird: ils ne pou-
vaient participer aux usages romains, porter la toge, prendre le nom
dune famille romaine; une teile Usurpation eüt ete severement punie.
Ausser den dediticii haben sie ihre »loi locale«, nach der sie sich ver-
heirathen, testiren und erben können; auch konnten sie das ins gentium
für sich in Anspruch nehmen; allen Polizei- und Sicherheitsgesetzen waren
sie selbstverständlich unterworfen. In der zweiten Periode sind die Pe-
regrinen im Allgemeinen die Provinzialen. Der Verfasser bespricht die
Latini coloniarii und luniani in sehr ausführlicher und klarer Weise und
kommt dann zu den eigentlichen Peregrinen. Er definirt zuerst: Qui etait
peregrin? Entweder besass der Peregrine diese Eigenschaft durch seine
Abstammung aus einer Ehe zwischen Peregrinen oder zwischen Peregri-
nen und besser Gestellten, und zwar entschied hier der Stand der Mutter
zur Zeit der Geburt, oder die Peregrinität war die Folge eines Verlustes
des früheren Civilstandes ; am schlechtesten gestellt waren die peregrini
dediticii, welche nur auf das ins gentium Anspruch hatten. Was den
Rechtszustand der Peregrinen betrifft, so waren ihnen selbstverständlich
alle iura publica verschlossen, von Privatrechten bleibt ihuen das ius
conubii und ius commercii nur mit grossen Einschränkungen; der Pere-
Die Staatsverwaltung. Provinzen. 75
grine lebt nicht in völligem Concubinate, aber immerhin in matrimonium
non iustum: »en ce qui concerne les droits de famille, la loi civile ro-
maine leur est absolument etraugere; ils ne peuvent invoquer que leur
legislation locale«. Sehr ausführlich bespricht der Verfasser les droits
de propriete und kommt zu dem Ergebniss: le preteur arriva par le
detour des actions protectrices de la propriete ä recounaltre au profit
des peregrins une veritable propriete, semblable ä celle des citoyens.
Dagegen blieb das Intestat- und das testamentarische Erbrecht ihnen nur
nach Massgabe ihrer heimischen Gesetzgebung; auch die Schenkung und
das Obligationenrecht gehört ihnen nur mit gewisser Beschränkung, ebenso
sind sie mit ihrem Klagerecht, wie der Verfasser überall im Einzelnen
ausführt, schlechter gestellt. Weiter bespricht der Verfasser die Wege,
die einem Peregrinen zur Erlangung des Bürgerrechts offen standen
(hauptsächlich beneficium imperiale mit verschiedenen Abstufungen und
erroris causae probatio). In der Constitution des Caracalla erblickt der
Verfasser — schwerlich richtig — nur eine fiskalische Massregel; er
glaubt weiter, dass durch dieselbe nur den zur Zeit des Erlasses leben-
den Freien das Bürgerrecht verliehen wurde: c'est une coucession ana-
logue aux nombreux actes de concessious de ses predecesseurs, mais
etendue a plus de beneficiaires ; alle zur Zeit des Erlasses JSficht-Freien
und alle künftig erst zu unterwerfenden Völker blieben ausgeschlossen.
Was Caracalla nur angebahnt hatte, vollendet in der dritten Periode
lustinian: der letzte Unterschied zwischen cives und peregrini fällt; zu
letzteren zählen jetzt nur die Barbaren (Romania — Barbaricum); auch
die privatrechtlichen Unterschiede werden jetzt beseitigt.
Julius Jung, Zur Würdigung der agrarischen Verhältnisse in der
römischen Kaiserzeit. SybeFs histor. Zeitschr. N. F. 6, 43 — 76. (1879.)
Der Verfasser will die Resultate Heisterbergk's theilweise berich-
tigen. Zu diesem Zwecke unterwirft er dessen Ausführungen einer Probe,
»indem er die Gesammtentwickeluug der agrarischen Verhältnisse Afrika's,
einer Kornproviuz, mit denen Galliens, einer Grenzprovinz , vergleicht«.
Aus einer kurzen Darlegung der Entwickelung Afrika's, namentlich in
der donatistischen Bewegung, zieht der Verfasser den Schluss, dass die
Annahme Heisterbergk's, wonach die Kornprovinzen jene ausgebreiteten
agrarischen Aufstände der einheimischen Bevölkerung, welche sich in
Gallien mehrere Jahrhunderte hindurch wiederholen, nicht kennen und
sich Spuren von wirklich agrarischen Motiven erst im 5. Jahrhundert n. Chr.
finden sollen, nicht haltbar sei. Ebenso hält Jung die Entwicklung Afri-
ka's von derjenigen Galliens für nicht sehr verschieden. Heisterbergk
stellt Gallien mit Unrecht auf gleiche Linie mit den gallischen Grenz-
provinzen. Es gab hier neben einander grossen, mittleren und kleinen
Besitz. P^ür die erste Ursache der Entstehung des Kolonenstandes sieht
Jung mit Walion die von den Grossgrundbesitzern gegen freie Klein-
76 Römische Staatsalterthümer.
grundbesitzer geübte Gewalt an, jedenfalls eine Umgehung gesetzlicher
Bestimmungen, die erst später als vollendete Thatsache die öffentliche
Anerkennung fand. Die Folge dieser Entwickelung war das Bagauden-
thum , dem hier wie anderwärts das Eintreten der Germanen erst ein
Ende machte; durch die von diesen geschaffenen agrarischen Verhältnisse
fühlten sich die kleineren Besitzer befriedigt, und auch die grösseren
beruhigten sich bald dabei; nur Afrika bildet eine Ausnahme. Im Orient
sind die Verhältnisse consistenter geblieben; aber die Folge war die
Verknöcherung.
Der Verfasser ist schliesslich der Ansicht, dass man in Bezug auf
die Entstehung und Entwickelung des römischen Bauernstandes keiner
der herrschenden Theorien unbedingt beipflichten darf, sondern sich
eklektisch verhalten muss. Juristisch scharf lasse sich das Werden dieser
Verhältnisse so wenig wie beim deutschen Bauernstande darlegen. Erst
im Laufe der Zeit habe sich aus den Verschiedenheiten der einzelnen
Landschaften ein allgemeines Schema herausgebildet. Aufgabe der For-
schung wird es sein, die Eigenthümlichkeiten jeder Provinz darzulegen
und ihren Entwickelungsgang unter römischer Herrschaft zu zeichnen.
Municipalwesen.
Henricus Rudert, De iure municipum Romanorum belli Latiiii
temporibus Campanis dato in Leipziger Studien z. kl. Ph. 2, 73 ff.
Der Verfasser schickt seiner eigentlichen Untersuchung eine Er-
örterung der Zeit voraus, in welcher die Latiner unterworfen wurden, und
kommt mit Weissenborn zu dem Jahre 416. Darauf stellt er die haupt-
sächlichsten Ansichten der Neueren über die Bedingungen zusammen,
unter denen die Campaner muuicipes wurden und die bekanntlich von
der Festusstelle ausgehen, welche durch Paulus ergänzt wird; er giebt
bei allen eine kurze Kritik, meist polemischer Natur, welche besonders
ausführlich bei Gelegenheit der Erwähnung Zöller's ausgefallen ist. Das
positive Ergebniss der fleissigen und gründlichen Untersuchung ist fol-
gendes. Der campanische populus erhielt die civitas sine suffragio, die
Ritter die civitas cum suffragio. Zu diesem Resultat gelangt der Ver-
fasser durch eine Menge von Einzeluntersuchungen namentlich über den
Begriff des municeps, bei dem zwei Gattungen auseinander zu halten sind:
»fuerunt igitur, quoniam Servilii probamus sententiam, municipes urbium
subactarum incolae, qui ea condicione cives Romani facti erant, ut sera-
per rem publicam separatam a populo Romano haberent et, quod locum
in tribubus non habebant, a iure suflragii et bonorum exclusi essent«;
die zweite von Paulus erwähnte Art von municipes »quibus omnes pro-
priae civitatis partes i. e. non solum ius de hello paceque decernendi
quaeque cum eo coniuncta sunt, sed etiam suis ipsorum legibus ma-
gistratibus senatu conciliis utendi Romanorum voluntati imperioque cesse-
Die Staatsverwaltung. Municipalwesen. 77
rant«, kam praktisch selten in Anwendung; bei dem Nachweis der Lage
der Campaner geht der Verfasser näher auf den Fall des Vitruvius Vac-
cus aus Fundi Liv. 8, 19, 4. 20, 8 ein, sowie auf das Militär-, Rechts-
uud Münzwesen der Campaner, die Verhältnisse der Ritter. Da aber
auch hier die Polemik naturgemäss einen grossen Raum einnimmt, so
kann hier nicht tiefer in die Untersuchung eingegangen werden.
Otto Hirschfeld, Zur Geschichte des Latinischen Rechts. Fest-
schrift zur 50 jährigen Gründungsfeier des archäologischen Instituts in
Rom von 0. Benndorf und 0. Hirschfeld. Wien 1879.
Der Verfasser geht von der durch Studeraund's Conjektur geheilten
Gaiusstelle 1, 91 aus und will die bei Schriftstellern und in Inschriften
erhaltenen Nachrichten über die Schicksale des latinischen Rechts in
späterer Zeit prüfen, um wo möglich eine Zeitgrenze für die Schaffung
der zwei von Gaius bezeichneten Kategorien zu gewinnen.
Wie natürlich, spricht Hirschfeld zunächst über die in der Defini-
tion von Gaius so auffallend zweimal gebrauchte Verbindung von ma-
gistratus und honor. Will man nicht eine blosse Tautologie erblicken,
so bleibt z. Z. höchstens die Beziehung auf den vom Kaiser ernannten
Präfecten zur Erklärung des honor übrig, der nicht eigentlich magi-
stratus war und allerdings diu'ch seine Amtsführung das Bürgerrecht er-
langt zu haben scheint.
Die Frage, ob die Erwerbung des römischen Bürgerrechts durch
Bekleidung eines ordentlichen Gemeindeamtes seitens der Latiner sofort
bei Antritt oder erst bei Niederlegung desselben erfolgt sei, ist Hirsch-
feld geneigt in letzterem Sinne zu entscheiden; auch das Fehlen der
Tribus in Inschriften von latinischen Beamten scheint darauf hinzuweisen,
dass der Anspruch auf das Bürgerrecht allerdings bereits mit Ueber-
nahme des Amtes erlangt wurde, die formelle Verleihung aber und die
damit verbundene Aufnahme in eine römische Tribus erst nach Nieder-
legung des Amtes erfolgte.
Wann fand nun die Scheidung des latinischen Rechtes in ein malus
und minus statt? Ueber die lex Pompeia um das Jahr 665, welche den
transpadanischen Gemeinden das ius Latii verlieh, braucht man nicht
zurückzugehen, da mit dieser Verleihung erst die Form geschaffen ward,
in welcher seitdem die Latinität ausserhalb Italiens vergeben wurde ; sie
erhielten unzweifelhaft das sogenannte minus Latium. Auch für die Cä-
sarische Zeit ist von einer Scheidung in grösseres und geringeres Latium,
d. h. von einer Erlangung des Bürgerrechtes durch den Decurionät, noch
keine Spur zu entdecken. Unter den Julisch-Claudischen Herrschern
machte die Ausbreitung der Latinität selbst in unmittelbarster Nähe von
Italien nur geringe Fortschritte; es ist, soweit wir sehen können, nicht
über die Cäsarisch -Augustischen Grenzen hinausgegangen d. h. im Nor-
den nicht über die Alpengegenden, Südfrankreich und Spanien, im Süden
78 Römische Staatsalterthnmer.
nicht über Afrika. In den Bürgerkriegen nach Nero's Tode ging man
weiter; Vespasian verlieh die Latinität dem fast gänzlich romauisirten
Spanien und zwar das sogenannte minus L. Noch zu Domitian's Zeit
kann der Nachweis der Theiluug in zwei ungleiche Grade mit dem uns
zu Gebote stehenden Material nicht erbracht werden. Ebenso wenig
lässt sich dieser Nachweis von den Nachfolgern bis Antoninus Pius ein-
schliesslich erbringen, unter dem Gaius sein Werk geschrieben hat. Wahr-
scheinlich ist die Scheidung nicht lange vor dieser Zeit entstanden; Hirsch-
feld denkt an Hadrian, der die Erlangung des römischen Bürgerrechts
bei dem Nachlassen des municipalen Sinnes, insbesondere der Scheu vor
Bekleidung der kostspieligen und verantwortungsvollen Gemeinderaths-
stellen, für gewisse privilegirte latinische Gemeinden an die Bekleidung
des bereits als Last gemiedenen Decurionates knüpfte.
Kaum ein Jahrhundert nach der Schöpfung des Latium malus scheint
das Institut der coloniarischen Latinitcät sein Ende erreicht zu haben.
Es hatte seine Aufgabe erfüllt, als vorbereitende Stufe zur Erlangung
des vollen Bürgerrechts zu dienen. In den rein militärischen Occupa-
tionsgebieten am Rhein, an der Donau und in Britannien, wo zwischen
den römischen Bürgern und den Eingeborenen keine Verschmelzung und
Ausgleichung stattfand, war dieses Recht so wenig an seiner Stelle wie
im griechischen Orient, und hier wie dort lassen sich latinische Gemein-
den nicht nachweisen.
Angelo-Camillo Firmani, I comuni doppii nella constituzione
di Roma. Torino 1877. (Estratto dalla Rivista di Filologia Anno V
Fascicolo di Novembre e Dicembre 1876.)
Der Verfasser will über die Doppel- Gemeinden sprechen, welche
sich an einigen Orten — häufiger seit Sulla — finden, in denen cives
veteres et novi neben einander in selbständig organisirten Gemeinwesen
(oft Municipium und Colonia neben einander) vorkommen. Die Aussen-
dung der Colonien hatte nach seiner Ansicht hauptsächlich den Zweck
zu romanisiren.
Als solche Gemeinden werden genannt: Fabrateria, Ferentinum,
Clusiura, Pompei, Arretium (Heraclea), Agrigentum, Valentia und Apu-
lum in Dacien. Der Verfasser hätte wohl ohne Bedenken Interamna
Praetuttianorura hinzufügen können I. N. 6149 — Henz. 6962, das er S. 14
zu vorsichtig umgeht. Er stellt sodann das inschriftliche und schrift-
stellerische Material zusammen. S. 34 findet sich folgender Satz, den
ich nicht verstanden habe: — es ist von dem Beinamen von Apulum die
Rede — Peravventura dal fatto che un qualche imperatore, forse Marco
Aurelio, elevö gli antichi abitanti Canabenses all' ouore di Municipio
Aurelio. Sotto Severo poscia Apulum fu forse detto Municipio Settimio,
per finire sotto Traiano come Colonia e Municipio semplicemente.
Der Verfasser meint nun in diesen Doppelgemeinden besonders die
Die Staatsverwaltung. Finanzverwaltung. Militärwesen. 79
Tendenz der Romanisirung verfolgen zu können; wir meinen, es war eher
umgekehrt; Hess man die beiden Gemeinden autonom neben einander, so
konnte der Prozess nur langsam vor sich gehen. Die Unnatur dieser
Verbindungen hat auch die Erklärung des Verfassers nicht aufgeklärt.
Finanzverwaltung.
Gustave Cruchon, Les banques dans l'antiquite. Paris 1879.
Der Verfasser will eine historische Entwickelung des Bankwesens
bis in das Mittelalter geben. In der Einleitung spricht er von den Banken,
von dem Vorhandensein gemünzten Goldes, sowie von dem Ursprung des
letzteren. Das Bankwesen Athens wird kurz besprochen, dann kommt
der Verfasser zu seinem eigentlichen Thema, dem römischen Bankwesen.
Er unterscheidet zehn Gruppen von Bankiers, deren Benennungen zu-
sammengestellt und die genauer charakterisirt werden.
Das Hauptgewicht der Arbeit liegt aber auf dem zweiten Theile
etat jufidique. Hier erörtert der Verfasser an der Hand der Rechts-
quellen folgende Fragen: Qui peut etre banquier? Livres, ecritures, effets
de commerce de la banque romaine (namentlich nach den drei Gesichts-
punkten litteris, novatio litteris, edictio ratiouum), compensation parti-
culiere aux argentarii, receptum, constitut, intercessio, pret ä iuteret,
depit, rang du deposant vis-ä-vis des creanciers privilegies de l'argenta-
rius decoctus, auctio, les argentarii socii; der letzte Abschnitt stellt die
Specialgesetzgebung über die argentarii unter lustinian dar.
Das Buch ist höchst interessant und ein werthvoller Beitrag zur
Kenntniss des Geldverkehrs überhaupt.
Militärwesen.
E. Hardy, L'art de la guerre chez les anciens. Paris 1879.
Das erste Buch handelt von den Griechen und gehört, wie das
dritte über die Kriegskunst der Franken, nicht in den Kreis dieses Jahres-
berichts; dieser hat nur das zweite Buch in's Auge zu fassen, welches
von den Römern handelt.
Dieses Buch enthält folgende Kapitel: Organisation militaire des
Romains, l'armee consulaire, l'art militaire chez les Romains, la guerre
des Gaules. Mit besonderer Schärfe und Präcision und mit jenem Ge-
schick der Gruppirung, welches den Franzosen eigenthümlich ist, wird
nun hier in der Hauptsache alles mitgetheilt, was wirklich erheblich ist.
Kleine Irrthümer, namentlich auf politisch -militärischem Grenzgebiete,
fehlen nicht ganz, aber sie sind selten, manche Dinge, die hätten er-
wähnt werden können, namentlich aus inschriftlichen und anderen Funden,
sind übersehen. Dabei enthält das Buch eine grosse Zahl vortrefflicher
Holzschnitte, die sich vortheilhaft von den in entsprechenden deutschen
80 Römische Staatsalterthümer.
Arbeiten abheben und die recht wesentlich die Klarheit der Beschreibung
erhöhen. Neues wird man nicht in dem Buche suchen; dies erstrebt der
Verfasser auch nicht; das vorhandene Material klar und übersichtlich
geordnet zu haben, bleibt sein Verdienst.
V. Duruy, Memoire sur les tribuai militum a populo. (Mera. de
l'Academie des Inscr. et Bell.-Lettr. P. XXIX 2epartie.) Paris 1878.
Der Verfasser stellt zunächst 14 Inschriften zusammen, in denen
trib. milit. a. p. erwähnt werden. Sodann verwirft er die Ansicht, welche
Mommsen im St. R. 2, 564 darüber aufgestellt hat; er hebt namentlich
hervor, dass es doch höchst aulfallend sei, dass Tribunen in den Bürger-
kriegen keine Verwendung gefunden haben sollten, wo ein so grosser
Bedarf vorhanden war. Das Aufhören der Volkswahl unter Tiberius will
er auch nicht gelten lassen, meint vielmehr, dass dies schon eingetreten
sei, als die Macht vom Forum an das Lager kam. Denn unter das Jahr 70
geht keines der von Mommsen angeführten Beispiele von wirklichen trib.
milit. herab.
Der Verfasser sucht nun folgende Sätze zu erweisen: 1. Die Mili-
tärtribunen, welche von dem Volke gewählt wurden, haben nur trib. mil.
a pop. geheissen; dies beweisen Schriftsteller und Inschriften; auf leta-
teren wird für wirkliche Militärtribuneu, auch wenn sie bestimmt zu dep
24 erwählten gehört haben, nie die Bezeichnung a pop. angewandt. 2. Die
Wahl der Militärtribunen hat seit den Kriegen der Triumvirn nicht mehr
stattgefunden ; dieselbe wird im Jahre 70 zum letzten Male erwähnt, ver-
trägt sich auch nicht mit der x\rt und Weise der Aushebung der Legionen
in dieser Zeit und mit der Machtfülle der Triumvirn, die sich sicherlich
eventuell von ihren Gegnern keine Offiziere ernennen Hessen. 3. Die
Bezeichnung a pop. bezieht sich lediglich auf ein Municipal-Anit. Pompei
liefert zu den bekannten Inschriften vier; nur mit einer Ausnahme er-
reichen die bekannten trib. mil. a pop. kein Staatsamt. Der Einwand
Mommsen's von der seltenen Aufführung des cursus honor. ist unbegrün-
det, da alle Municipalämter auf diesen Inschriften erwähnt sind. In der
Kaiserzeit wird die Legion, in der der trib. mil. gedient, stets bezeichnet,
bei den trib. mil. a pop. fehlt diese Angabe stets, obgleich mehrere
offenbar aus dieser Zeit herrühren. Dagegen finden sich in den Inschriften
die Municipal-Aemter sämmtlich erwähnt; es werden decuriones, quaestor,
duumvir, IV vir, quinquennalis etc. etc. gefunden. Hätte es sich um
Staatsämter gehandelt, so hätte bei populo nicht fehlen dürfen rom., denn
ohne diese Bezeichnung bedeutet pop. auf Municipal-Inschriften stets nur
den pop. der betreffenden Stadt. Der trib. mil. a pop. war also der Chef
des Militärwesens in der betreffenden Colouie, in dem betreffenden Mu-
nicipium. Dass einige praef. fabrum werden, widerspricht dieser Ansicht
nicht, bestätigt vielmehr dieselbe. 4. Die Kaisergeschichte beweist die
Nothwendigkeit dieses Amtes. Diese trib. mil. haben für die öffentliche
Die Staatsverwaltung. Militärwesen. gl
Sicherheit zu sorgen (Raub aller Art), haben das Zeughaus unter sich
sorgten, wo dies der Stadt oder dem pagus oblag, für die militärischen,
Leistungen, Aushebungen etc.; insbesondere ist dies in der früheren
Kaiserzeit der Fall, wo noch nicht die Selbständigkeit der städtischen
Gemeinden erstorben ist; sie sind in dieser Weise le debris Italien d'une
coutüme generale et necessaire, dont les prefets de l'Occident et les
strateges de l'Orient etaient le debris provincial. 5. Dieser Charakter
des Amtes zeigt sich in der Inschrift von Osuna (lex lul. Genet.), wo die
mit der Annahme übereinstimmenden Funktionen dem trib. mil. in Art. CHI
zugeschrieben werden.
Theodor Stein w ender, Ueber das numerische Verhältniss zwi-
schen cives und socii im römischen Heere und die militärische Orga-
nisation der bundesgenössischen Gemeinden. Programm. Marienburg
1879.
Der Verfasser hält das von Polybius angegebene Verhältniss zwi-
schen Römern und Bundesgenossen für die Infanterie von 4:5, für die
Reiterei von 1 : 3 nicht für absolut, sondern nur beziehungsweise mass-
gebend. Er ordnet zunächst das vorhandene Material von 338 — 142 und
gelangt danach zu folgendem Resultat.
Nachdem das Verhältniss zwischen socii und cives im römischen
Heere um 300 v. Chr. aus einem ursprünglich gleichen ein ungleiches
geworden, treffen wir, soweit Nachrichten vorliegen, zunächst die ver-
schiedensten bundesgenössischen Bestände. Von der Schlacht bei Cannae
ab herrscht, wo die socii überhaupt auftreten, wieder ein vollkommen
äquales Verhältniss, dann aber schon während der zweiten Hälfte des
hannibalischen Krieges das von 2 : 3, bis mit dem Jahre 193 der grössere
Bedarf au Besatzungs- und Observatioustruppen eine theilweise Verstär-
kung der Bundesgenossen bewirkte und schliesslich in Folge des Zu-
sammenschmelzens derselben durch die Pest und massenhafte Auswande-
rung nach Rom ihr Aufgebot überhaupt stark herabgesetzt wird. Es
kommen jetzt im Fussvolk auf zwei Legionen nur 10 — 12000 socii, was
mithin bei der Legion zu 5000 oder 5200 die Verhältnisse von 1 : 1 und
5:6 ergeben würde; ja nicht selten überwiegen die cives, so in den
Aushebungsberichten von 182 -180, 172, 171, 145, 142.
Die Reiterei der Bundesgenossen überstieg in den Jahren 200 — 168
die römische nicht, da durchschnittlich auf 5000 Fusssoldaten derselben
300, auf 10000 — 600 und auf 15000 — 800 oder 1000 Pferde kommen.
Bis dahin jedoch, namentlich vor der Schlacht bei Cannae, begegnen
wir den verschiedensten Verhältnissen, welche aber säramtlich darin über-
einstimmen, dass die bundesgenössische Reiterei viel stärker als die der
Römer ist.
Polybius hat seinen Ausführungen über das Verhältniss zwischen
cives und socii zunächst die Jahre 224 — 216 zu Grunde gelegt. »Daraus
Jahresbericht für Alterthumswissenschaft XXUI. fi88o. lU.) 6
82 Römische Staatsalterthümer.
erklären sich die "Widersprüche zwischen ihm und Livius. Jener giebt
die Resultate seiner Studien über eine bestimmt begrenzte Periode der
römischen Geschichte, während Livius nur Jahr für Jahr die Thatsachen
verfolgt und eigene Ansichten überhaupt nicht äussert. So ist nach des
Verfassers Ansicht das polybiauische Material nur mit grosser Vorsicht
zu benutzen.
In einer zweiten Abhandlung spricht der Verfasser über die mili-
tärische Organisation der bundesgenössischen Gemeinden. Für die Ein-
theilung der kriegsdienstpflichtigen Italiker bestanden noch 225 die alten
Aushebungsbezirke 1. Etrusker und Sabiner, 2. Umbrer und Sarsinaten,
3. Veneter und Cenomanen, 4. Latiner, 5. Samniter, 6. Japygier und
Messapier, 7. Lukaner, 8. Marser, Marruciner, Frentaner, Vestiner. Die
nicht genannten Picener und Paeligner gehörten wahrscheinlich zu 8,
die Bruttier zu 7. Diese grossen Aushebungsbezirke zerfielen nach den
in ihnen gelegenen städtischen Gemeinden wieder in kleinere Cantone,
von denen jeder unabhängig für sich, sobald es verlangt wurde, sein
Contingent stellte. Der Satz desselben wurde nach Procenten der Be-
völkerung oder der iuniores bemessen, war durch das foedus bestimmt,
konnte aber seitens der Consuln bei einer Revision erhöht werden. Die
Contingente Hess man als besondere Corps beisammen ; sie waren cohortes
und turmae. Die cohortes behalten hier ihre alte Bedeutung von Be-
zirkscontingenten bei; mehrere derselben Heimat kommen nur vor, sobald
sie nach der Landschaft, also einem Complex von Aushebungsbezirken,
genannt werden; einer Gehörte entsprach je eine Turme und so bestand
das Contingent einer bundesgenössischen Gemeinde aus je einer Cohorte
und einer Turme. Es gab ungefähr 80 Aushebungsbezirke in Italien.
Neben dieser regelmässigen Contingentstellung waren die socii noch
einer anderen Art des Kriegsdienstes unterworfen, indem bei plötzlich
eintretender Gefahr der Landsturm namentlich der bedrohten grossen
Aushebungsverbände aufgerufen wurde.
H. Planer, Cäsar's Antesignanen in Symbolae loachimicae. Berlin
1880.
Der Verfasser weist zuerst die bisherige Auffassung der Antesig-
nanen zurück und sucht an deren Stelle an der Hand derjenigen Stellen,
in welchen dieselben erwähnt werden, folgende abweichende Ansicht zu
begründen.
Dieselben wurden von Cäsar bei Beginn des Bürgerkrieges als
etwas neues in die Legionen eingeführt. Sie waren durch Tapferkeit
ausgezeichnete Soldaten von zuverlässiger Treue und Anhänglichkeit,
denen er ihren Platz im ersten Gliede anwies, damit sie beim Angriff
durch ihr Beispiel die übrigen ermuthigten und fortrissen. Um ihren
Eifer zu belohnen und ihren Ehrgeiz zu befriedigen, gab er ihnen eine
bevorzugte Stellung unter ihres Gleichen und einen auszeichnenden Na-
Die Staatsverwaltung. Militärwesen. 83
men, der zugleich ihren Platz (ante Signum) in der Cohorte und im
Kampfe andeutete und welcher zwar im Heere nicht unbekannt, in seiner
Anwendung aber neu war. Der Versuch, diese Truppe ausserhalb der
Legion zu gebrauchen, misslang bei Ilerda und wurde aufgegeben; da-
gegen schreitet Cäsar in Thessalien zur Formation einer Abtheilung,
welche für besonderen Dienst im Felde bestimmt ist. Diese Einrichtung
wird weiter entwickelt und im bellum Africanum abgeschlossen. Sie be-
stand darin, dass bei jeder Legion eine stets kampfbereite Zahl von
Soldaten in der Nähe einer Cohorte sich befindet, welche im Fall der
Noth zusammengezogen und verwendet werden kann, ohne dass der Or-
ganismus der Legion darunter leidet. Dass die expediti wie die electi
aus den Antesignanen gewählt wurden, ist möglich, aber aus den Worten
Cäsar's nicht zu entnehmen.
Johannas Schmidt, Die Evocati. Hermes XIV, 321 ff.
Der Verfasser will eine Berichtigung und Erörterung der von Lange
"und Marquardt gegebenen Erörterungen über die Evocati geben, haupt-
sächlich nach inschriftlichem Material. In der älteren Zeit der Republik
stellt sich die evocatio als eine besondere Form der Truppenaushebung
dar, wie sie die römischen Behörden nur unter ausserordentlichen Ver-
hältnissen versuchten und zur Ausführung brachten. Während nämlich
bei der regelmässigen Aushebung die durch ihr Alter zum Dienst Ver-
pflichteten nicht bloss aus Rom selbst, sondern auch aus den Municipien
zum bestimmten Terrain sich auf dem Capitol vor dem Consul stellten,
wurden in dem Falle der evocatio die zum Kriegsdienst Tauglichen —
und zwar nicht immer bloss die bereits ix xazaXoyoo verpflichteten — in
ihren Orten oder Landschaften selbst von den Aushebungscommissarien
aufgesucht und mit hinweggeführt. So erklärt sich auch der Name evo-
catio. Die bedeutendste Veränderung erfuhr das Institut und der Be-
griff der evocatio durch die in ihren Keimen von Marius datierende
Umwandlung des Volksheeres in ein Söldnerheer, sowie durch den um
etwa dieselbe Zeit anhebenden Eintritt der italischen Bevölkerung in die
Legionen. Das Rekrutierungsverfahren wird jetzt Regel; die militärische
Technik und Taktik erreicht den höchsten Grad der Vollkommenheit;
Beschaffung tüchtigen Materials für die Unteroffizierstellen wird jetzt
besonders wichtig. So wird die Anwerbung von emeriti, die früher aus-
nahmsweise vorgekommen war, Regel, und in der Folgezeit häufen sich
die Zeugnisse über die Verwendung ausgedienter Freiwilliger im Heere.
Gerade die Verwendung der in jener Zeit entbehrlich gewordenen Begriffe
evocatus, evocatio sprechen für die in jener Zeit vollzogene Entwickelung
des freiwilligen Weiterdienens zu einem ständigen Institut. Namentliche
Aufforderung des betreffenden emeritus war nicht nötliig, sie konnte auch
allgemein mündlich oder schriftlich erfolgen. In jener Zeit kamen die
G*
84 Römische Staatsalterthümer.
evocati entweder einzeln oder in kleinerer Anzahl den verschiedenen
Truppenkörpern zugetheilt oder in eigenen Elitecorps zur Verwendung.
Mit Einrichtung der stehenden Heere verloren die Veteranencorps
ihre Bedeutung, die massenhafte Verwendung von evocati verschwindet
unter dem Principat, es erhielt sich nur die Gewohnheit, einzelne aus-
gezeichnete Soldaten durch Gewcährung besonderer Vergünstigungen in
Dienst, Sold und Avancement bei der Fahne zu halten. Eine entschei-
dende Epoche in der Entwickelungsgeschichte des Instituts — wie Lange
und Marquardt annehmen — bildet, wie mit mehreren Gründen nachge-
wiesen wird, diese Veränderung in keiner W^eise. Die vexillarii — wie
das früher hervorgehoben — sind nichts als aus dem Heere entlassene,
aber noch auf die ihnen zustehende Versorgung wartende Civilanwärter;
ihre Organisation ist halb militärisch, halb bürgerlich-collegienartig. Ihr
Curator ist ein Mittelding von militärischem, municipalem und Colle-
giumsmagistrat und steht unter der Würde eines evocatus. Während
sie nur zum Kampf beim Angriffe auf die Lagerstadt verpflichtet sind,
sind die evocati ganz und gar wieder Soldaten und zu jedem Kampfe
verpflichtet.
Bis auf Augustus waren die evocati wohl sämmtlich Legionäre ; seit
dieser Zeit erscheint die Evocatur als Vorrecht vor allen der Prätorianer,
das nur in seltenen Fällen auf emeriti anderer Truppentheile, am ehesten
noch auf die cohortes urbanae, Anwendung findet; die vigiles waren wohl
davon ausgeschlossen; auch an emeriti der prätorischen Flotten erging
bisweilen die evocatio; direkt aus Legionen eingetretene evocati finden
sich in der Kaiserzeit nur sehr vereinzelt.
Vor Augustus erstreckte sich die evocatio zuweilen auch auf Cen-
turionen, insbesondere auf Primipilaren, während sie später durchweg
nur das Avancement zu einer zunächst unter dem Centurionat stehenden
Charge bezeichnet. Die evocati waren wohl in der Regel vor Erlangung
dieser Würde während der stipendia legitiraa schon in eine der höhe-
ren oder höchsten Priucipalenchargen aufgerückt; namentlich machte man
Techniker und Ingenieure zu evocati, um die bewährten Kräfte so lange
als möglich zu erhalten. Im Range stehen die evocati über den Princi-
palen, nahe den Centurionen; bei genauer Angabe der Carriere er-
scheint die Evocatenwürde vor dem Centurionat ; so erklärt es sich auch,
dass bei den Schriftstellern die beiden Chargen zuweilen vertauscht oder
als ziemlich gleichbedeutend behandelt werden. Beide haben dasselbe
Abzeichen, die evocati auch einen ausgezeichneten Platz im Lager, auch
beinahe die gleiche sociale Stellung wie die Centurionen. Immerhin
lassen die Inschriften noch einen bestimmten Unterschied zwischen bei-
den Chargen erkennen.
Was die Vergünstigungen in Dienst und Sold betraf, so waren sie
von den gewöhnlichen munera militiae befreit; manche waren beritten
und wurden als Ordonnanzen oder Kundschafter verwandt, der Sold ent-
Die Staatsverwaltung. Militärwesen. 85
sprach wohl nahezu dem der Centurionen und wurde als salarium be-
zeichnet; in der republikanischen Zeit erhielten sie besonders Handgeld
und Exspectanz besonderer Belohnungen; selbst zu Centurionen- und
Tribunenstellen Aufgerückte scheinen vor ihren Rauggenossen noch ge-
wisse Vergünstigungen vorausbehalten zu haben. Dem evocatus winkte
die Hoffnung auf gelegentliches Avancement in eine Centurionenstelle.
Was die Verwendung anbelangt, so dienten besondere Corps immer
als Elitetruppen; einzeln oder in beschränkter Zahl wurden sie stets
einem bestimmten Truppentheil zugewiesen als überzählige oder Vice-
centurionen, die provisorisch an Stelle der behinderten oder getödteten
Centurionen traten, aber auch als Aspiranten für den Centurionat. In der
Regel blieben sie wohl bei dem Truppentheil, dem sie als Principalen
angehört hatten. Mehrfach stehen die evocati zu besonderer Disposition
des Feldherrn oder werden mit besonderen Kommissionen beauftragt.
In gewissen Beziehungen (bei Widmungen, Avancement, Platz im Lager)
treten sie als geschlossene Körperschaft auf, ohne aber einen besonde-
ren den Cohorten etc. parallelen Truppenkörper zu bilden.
Wie lange sich die evocati bei neuer Verflichtung banden, lässt
sich nicht bestimmen; Invalidität führte jedenfalls die missio herbei.
Einzig einen Gnadenbeweis der Kaiser in der evocatio zu erkennen, wie
Lange will, ist nicht zulässig.
Die Zahl der evocati will Schmidt nach den laterculi — mit frei-
lich sehr unsicherer Berechnung — auf etwa 40 für die Cohorte an-
setzen. Die Bezeichnung lautet gewöhnlich bloss evocatus, bisweilen
auch evocatus Aug. oder Aug. n. bezvv. Augg. nn., einmal evocatus Cae-
saris, der Name des Kaisers wird sehr selten genannt. Die technische
Bezeichnung evocatus tritt zuerst gleichzeitig bei Cic. Caes. und Sallust.
auf, inschriftlich zuerst ungefähr 40 v. Chr. Die späteste iuschriftliche
Erwähnung ist aus dem Jahre 244 n. Chr., um dieselbe Zeit erwähnt sie
Dio 55, 24 als noch bestehend. Wahrscheinlich ist, dass sie bis zum
Ende des 3. oder gar bis in's 4. Jahrhundert hinein bestanden haben.
Beseitigt worden werden sie wohl sein durch die constantinische Reor-
ganisation des Heeres.
Th. Mommsen, Die Gardetruppen der römischen Republik und
der Kaiserzeit. Hermes 14, 25 ff. und S. 160.
Die ersten Anfänge einer Leibwache für den Feldherru finden sich
in den extraordinarii der dem Bürgerheer angeschlossenen bundesgenössi-
schen Abtheilungen, auf die Doppellegion 2000 extraordinarii zu Fuss
und 600 zu Pferde. Bei der Bürgerwehr bestand keine derartige Ein-
richtung bis zum numantinischen Kriege. Scipio bildete neben einer
Schaar von Freiwilligen (4000), welche den extraordinarii entsprach, eine
Bürgerabtheilung von 500 Mann aus Freunden und Clicnten, cohors ami-
corum oder cohors praetoria; es gab wohl in derselben Reiterstellen,
86 Römische Staatsalterthümer.
oder war vielleidit dem Feldherrn gestattet den einzelnen Cohortalen
nach Belieben ein Pferd anzuweisen. Die Freiwilligen dieser Abtheilung
erhielten iVsmal so viel Löhnung als die Legionare, die aber wohl als
Gratifikation betrachtet wurde. Wahrscheinlich kam der Gegensatz der
amici und clientes bei der Pferdeanweisung und Soldzahlung zur Geltung,
indem die ersteren zu Pferde dienten, die letzteren Sold erhielten. Diese
Einrichtung wurde mit oder doch bald nach 620 in der Weise stehend,
dass sämratlichen Provincialstatthaltern bei der ornatio ihrer Aemter
vom Senat die Befugniss zur Annahme von Freiwilligen aus der römi-
schen Bürgerschaft in gleichem Masse wie dem Scipio eingeräumt ward.
Die zur cohors amicorum gehörigen Personen wurden rechtlich als frei-
willig dienende römische Bürger betrachtet. Wahrscheinlich war die
Stärke von 500 Mann stehend; jedenfalls hat der einzelne Feldherr nicht
mehr als eine coh. praet. gehabt. Unter dem Triumvirat wird die Zahl
auf 8000 vermehrt, die Prätorianer nur aus den ausgedienten Leuten
gewählt, dem einzelnen Feldherrn mehrere neben einander stehende Co-
horten überwiesen. Seit dieser Zeit — wahrscheinlich sofort nach der
Schlacht von Philipp! — traten die cohors amicorum und die cohors
praetoria in scharfen Gegensatz; erstere wird des Soldatencharakters
ganz entkleidet. Nach der Schlacht von Actium wurde das Institut der
Garde nur beibehalten, aber zugleich wesentlich modificirt; der Sold
wurde auf das Doppelte des Legionssoldes erhöht, die Zahl der Cohorten
auf 9 und die Stärke der Gehörte auf 1000 Mann festgesetzt, es wurde
eine dauernde städtische Garnison geschaffen und mit der reorganisirten
Garde verknüpft; die städtischen Cohorten hatten die gleiche Organi-
sation, standen unmittelbar unter dem Befehl des Kaisers und hatten
mit den coh. praet. fortlaufende Nummern. Endlich wurde Garde- und
Legionsdienst getrennt, indem die Garde sieh nur aus der latinischen
Jugend recrutirte; die Freiwilligkeit der Meldung wurde beibehalten,
die Verkürzung der Dienstzeit um vier Jahre damals eingeführt. So war
die Ausgleichung zwischen den alten Ordnungen der Republik und dem
neuen Herrscherthum des Triumvirats auch auf diesem Gebiete erreicht.
Die Militärmonarchie griff wieder zu dem triumviralen System zu-
rück und Vitellius bildete aus seinen Legionen eine neue Garde und
eine neue Garnison. Mit der Niederschlagung derselben kehrte das
augustische System wieder. Aber 100 Jahre später vollbrachten die
Donaulegionen, was den rheinischen misslungen war, und die illyrischen
Kaiser bilden die Garde wieder aus lUyrikern; der Eintritt von Legio-
naren kommt häufig vor.
Noch unter Vespasian gab es nur neun Cohorten; die zehnte wurde
zwischen 76 und 112 eingerichtet: dabei blieb es; die städtischen Cohor-
ten wurden zwischen 76 und 117 von vier auf fünf vermehrt; vielleicht
geschah beides durch Domitian. Wahrscheinlich hat es aber zwischen
Gaius bezw. Claudius und Vespasian zwölf prätorische Cohorten gegeben,
und damals führten die städtischen die Nummern 13 — 16. Vitellius ver-
Die Staatsverwaltung. Militärwesen. 87
mehrte die prätorischen Cohorten von 12 auf 16. Erst Vespasian stellte
die alte Ordnung wieder her.
Der Nachtrag S. 160 bringt noch zwei sardinische Inschriften, auf
welchen die XV. Stadtcohorte erwähnt wird.
Franz Fröhlich, Der Triumphzug des Germanicus. Ein Kultur-
bild aus der römischen Kaiserzeit. Aarau 1878.
Der Verfasser giebt eine farbenreiche Schilderung des Triumph-
zuges. Wer wollte über Einzelheiten mit ihm rechten, z. B. dass er
Livia in einem Mantel aus Goldstoff sitzen lässt, in dem bekanntlich
zuerst die jüngere Agrippina sich präsentirte, oder dass er Thusnelda
und Thuraelicus im Zuge schreiten lässt? Er beansprucht für sich das
Recht, welches man dem Künstler einräumt, die erhaltenen Bruchstücke
und Trümmer einer längst vergangenen Zeit durch Phantasie und Grup-
pirung des Einzelnen zum lebensvollen und anschaulichen Bilde zu ge-
stalten. Mit diesem Vorbehalte darf man seine Arbeit wohl gelungen
nennen.
Jo. Gull. Fo erster, De fide Flavii Vegetii Renati. Doctor-
dissertation. Bonn. 1879.
Eine sehr fleissige und sorgfältige Arbeit. Der Verfasser hat es
sich zur Aufgabe gemacht in dem Berichte des Vegetius über die ordi-
natio legionis im zweiten Buche nachzuweisen: 1. dass in den einzelnen
Angaben Widersprüche bestehen, theils gegen andere üeberlieferungen,
theils gegen andere Stellen des Vegetius selbst, und dass diese Angaben
auf eine bestimmte Zeit nirgends passen. Dies geschieht an einer Reihe
von Stellen namentlich aus cap. 4. 5. 6. 8. 9. 10. 11. 15. Es lag in der
Natur der Sache, dass der Verfasser vielfach polemisch gegen Lang,
Lange und Mommsen vorgehen musste. 2. will der Verfasser erklären,
wie Vegetius zu solchen Angaben kam. Er findet dafür folgende Er-
klärungen: a. er stellte kritiklos Angaben der verschiedensten Schrift-
steller» über die verschiedensten Zeiten zusammen; b. er warf legiones
und auxilia durch einander. Mau kann ihm also einerseits nur glauben,
wenn seine Angaben anderweitige Bestätigung finden, andererseits er-
klären sich aus diesem Verhältnisse eine Anzahl von Angaben, welche
bis jetzt unverständlich waren. 3. kehrt der Verfasser zu einer Special-
untersuchung über c. 7. 14. 12. 13 zurück. Das Hauptresultat dürfte
neben einer sehr sorgfältigen Untersuchung über tribuni (^insbesondere
ordinarii) das sein, dass die Nachrichten des Vegetius über die Einthei-
lung der Cohorten und die Zeichen der Centurien, auch über das Avan-
cement der Soldaten richtig sind, während die Angaben über das Avan-
cement der Centurioneu nicht durchgängig richtig sind.
Ilygin soll nach der Ansicht des Verfassers dem Ausgang des
dritten Jahrhunderts zugewiesen werden, wir haben darüber von ilim im
Rhein. Mus. eine weitere Arbeit zu erwarten.
Jahresbericht über die Geographie der nörd-
lichen Provinzen des römischen Reiches.
Von
Director Dr. D. Detlefsen
in Glückstadt.
Au den Anfang dieses für zwei Jahre geltenden Berichtes sind
zunächst einige Schriften von allgemeinerer Bedeutung zu stellen, wel-
che beweisen, dass das Interesse für die wissenschaftliche Durcharbeitung
der alten Geographen im Wachsen begriffen ist.
1) Geographi latini minores, coUegit recensuit prolegomenis in-*
struxit A. Riese. Heilbronnae 1878. XL VIII, 174 S. 8.
Diese in mancher Beziehung verdienstliche Sammlung enthält eine
Reihe verschiedenartiger, zum Theil fragmentirter geographischer Werk-
chen der römischen Kaiserzeit und zum Theil schon des beginnenden
Mittelalters. Der Zeit nach stehen voran die Fragmeute der angeb-
lichen Chorographie des Agrippa. So weit wir sie dem Plinius verdan-
ken, hatte sie zuletzt Philippi, De tab. Peuting. Bonn 1876 (s. Jahresber.
B. VIII, 308) zusammengestellt, und von ihm hätte Riese die Hinweise
auf die Parallelstelleu bei Strabo u. a. aufnehmen können. Recht hat
er wohl darin, dem Fragment aus Plin. 5, 9 f. die weitere Ausdehnung
zu geben. Er fügt aber auch die Stellen des ywpoypdfog beim Strabo
hinzu, so wie aus der Divisio orbis die Worte, nach denen der divus
Augustus als Verfasser der chorographia genannt wird (vgl. S. XI), lässt
aber die wichtige Stelle des Plin. 3, 46 aus, in welcher der divus Augu-
stus als auctor für die Geographie Italiens erwähnt wird ; er meint S. XI,
sie stamme aus einem kaiserlichen Edikt (vgl. S. 8 unten), wie er denn
überhaupt nicht der alten Auffassung huldigt, dass Augustus aus den
Papieren des Agrippa ein geographisches Werk zusammengestellt habe.
Sodann werden einige mit jener Chorographie nahe verwandte
Schriftchen abgedruckt, die Dimensuratio provinciarum S. 9 ff. und die
neuerdings zuerst von E. Schweder (s. Jahresber. VIII, 310) edierte Divisio
orbis S. 15fi'. (so lautet ohne Zweifel der richtige Titel; s. S. XLYI)
Geographie der römischen Nordprovinzen. 89
Einzelne Stelleu verbessert der Herausgeber, doch setzt er noch mehr-
fach Kreuze. Referent möchte § 3 f. lesen: CCC milia passus videtur
lata. Proxima a Pyrenaeis montibus citerior. Ulterior Cordubensis Bae-
tica. Prima itaque u. s. w. § 5 zum Theil nach Vossius uud Letronne:
inde recta regione ... ab occasu Atlantico, a septentrione u. s. w. Auch
das auf S. 56 ff. nach Zangemeister (in den Comraent. iu honorem Th.
Mommseni S. 715 ff.) abgedruckte zweite Kapitel des ersten Buches der
Geschichte des Orosius gehört noch in diese Reihe, wie insbesondere
die am Schluss angehängte Beschreibung der Mittelmeerinselu mit den
hinzugefügteu Maassen beweist.
Dieser Gruppe von Schriften, denen noch verhältuissmässig klare
geographische Anschauungen zu Grunde liegen, schliesst sich eine an-
dere, auf weit niedrigerer Stufe stehende an. Hauptstück derselben ist
die Cosmographia des Iiüius Honorius S. 21 ff., von der der erste Theil
des sogenannten Aethicus S. 71 ff', völlig abhängig ist, und zwar schliesst
sich letzterer enge an die von Riese mit B bezeichnete Recension des
Honorius an (vergl. praef. S. XXVII). Trotz seiner Kritiklosigkeit und
kindischen Unwissenheit ist Honorius doch nicht ohne einigen Werth
und im frühen Mittelalter hatte er, wie die verschiedenen Recensionen
beweisen, ein gewisses Ansehen. Riese unterscheidet deren zwei, eine
echte, A, im cod. Paris. 4808 aus dem 6. bis 8. Jahrhundert, uud eine
unechte, B, die er aus verschiedenen Handschriften ungefähr derselben
Zeit zusammenstellt. Letztere enthalten zwar manche Zusätze, die auf
den ersten Blick unechte sind, indess scheint auch die Recension A nicht
frei von solchen, und zudem ist ihre Ueberlieferuug vielfach zerrüttet
und lückenhaft, so dass die Aufgabe des Herausgebers etwas anders
zu sein scheint, als sie von Riese gefasst ist, der die Recension A nach
seiner Herstellung abdruckt mit Angabe der Varianten und darunter die
abweichenden Theile der Recension B mit den ihren. Dem Referenten
scheint vielmehr aus den verschiedenen Recensionen eine allen zu Grunde
liegende originale Fassung wieder hergestellt werden zu müssen, der
sich in der That mit dem handschriftlichen Material recht nahe wird
kommen lassen.
Nur ein paar beachtenswerthe Punkte mögen hervorgehoben wer-
den. Ein Vergleich der Beschreibung der Flussläufe in A und ß kann,
wie es scheint, zu keinem andern Resultat führen, als dass A aus B
oder zielmehr dessen Original gekürzt, nicht ß aus A erweitert ist. Das
in B gegebene Detail ist zum Theil so guter Art und fügt sich so ge-
nau in die meist so dürre Recension A ein, dass nicht allein die Hülfs-
mittel des Abschreibers von ß, sondern auch seine Geschicklichkeit weit
höher anzuschlagen wären, als die Recension A selbst. Man vergleiche
z. B. die in c. 20 gegebene Beschreibung des Durius; was A hat, ist
sehr dürftig, während B viel vollständigeres und durchaus richtiges bietet
und offenbar auf eine gute Quelle zurückgeht. Von besonderem Interesse
ist es, dass der von Riese beanstandete. Ausdruck paramus sich iu der
90 Geographie der römischen Nordprovinzen.
Inschrift von Leon im C. I. L. III 2660 wiederfindet; nach beiden Stellen
scheint er die vom Durius durchflossene Hochebene von Leon zu be-
zeichnen. Noch einen zweiten geographischen Namen fügt Referent hier
bei, der bisher unerklärt scheint und die Bedeutung des Schriftchens
hervorzuheben geeignet sein möchte. In der Liste der Meere des ocea-
nus occidentalis c 15 giebt A folgende Namen: Mare freti Gaditani,
mare quod Orcades appellant, mare f mades, mare Thyle. Riese denkt
bei dem entstellten mades an die insulae Acmodae oder Hebudes bei
Plin. 4, 103. Dass das betreffende Meer in diese Weltgegend zu setzen,
wird aus der Reihenfolge klar; jedoch anstatt des zerstückten Wortes
giebt die beste Quelle der Recension B den Namen Laubades, weniger
gute Laibades, offenbar vollständigere Formen als die von A. Es scheint
darin der alte Name des jetzt Lofoten genannten Inselgebietes an der
Küste Norwegens zu stecken.
Ein wesentliches Mittel, den Urtext des Houorius herzustellen, hat
Riese nicht genügend beachtet, die in A am Schluss unter dem Titel
Excerptorum excerpta, in B als Expositio zu Anfang stehende Uebersicht
der Gesammtanzahl der im Texte aufgeführten Meere, Inseln u. s. w.
Zwar sind die in den Handschriften vielfach interpolirten Zahlen noch
erst festzustellen; am niedrigsten sind sie durchweg in A; es ergiebt
sich aus ihnen oft eine wichtige Kontrolle des Textes und eine Anlei-
tung zur Herstellung seiner ursprünglichen Fassung. Zum Beweise wählt
Referent die von MüUenhoff (Weltkarte und Chorographie S. 12) behan-
delten Listen der Völker des oceanus orientalis und occidentalis. Nach
den Excerptorum excerpta in A sollen in jenem deren 27 sein, nach
der Recension B 46 (cod. SR) oder 45 (cod. CO) oder 44 (cod. D). Zählt
man nun die Namen in der Liste von A, so findet man deren 31 ; indess
schon Müllenhoff erkannte, dass die Chatti, Chauci, Cherusci, Usipii nicht
in diese Reihe gehören. Werden sie entfernt, so bleiben richtig die
von A geforderten 27 Namen. In B finden sich weitere 13 Namen, so
dass ihrer 44 insgesammt sind, wie cod. D angiebt, während sich die
Zahlen 45 und 46 daraus erklären lassen, dass die Scythae Anthropo-
phagi und die Scythae Thuni als drei oder vier Völker gezählt werden.
Dass A hier die richtige Zahl hat, ist also erwiesen. Nun hat Müllen-
hoff a. 0. jene vier fälschlich hinzugefügten Namen nach c. 26 in den
oceanus occidentalis versetzen wollen, und Riese stimmt ihm bei. Indess
sollen nach den Excerptorum excerpta in A hier 23 Völker aufgezählt
sein, nach der Expositio von cod. D 24, von cod. CO 25, von VSR
29 Völker. Und in der That ist die Zahl der in A aufgeführten Namen
23, während durch die Wiederholung der Langiones am Schluss der
Liste von VSP 24, durch den Zusatz von Quandali in C (s. S. XL VII;
über DO ist nichts bekannt) 25 Namen erscheinen. Danach dürfte in
der Expositio von VSR statt XXVIIII mit D vielmehr XXIIII zu lesen
sein, während die von MüUenhoff vorgeschlagene Anfügung jener vier
Allgemeines. 91
Namen in keiner Weise zu diesen Zahlen stimmt, also dieselben als
späterer Zusatz anzusehen sind.
Auch für die Berichtigung und Erklärung der zum Theil sehr ent-
stellten Namen ist noch manches zu thun. Riese verzweifelt zu c. 8 an
der Vernunft des Honorius; iudess lässt- sich noch vielfach erkennen,
was er gewollt hat. Der Fluss Sygogan (A) oder Sygaton (B) c. 8 ist
wohl der Sitioganus bei Plin. 6, 99, die Insel Teron c. 9 Teredou (vgl.
c. 3). der Fluss Cortaciae ebd. der Ortacia bei Plin. 6, 136, der Eleuther
c. 12 der Eleutheros bei Plin. 5, 78. In c. 23 erscheint nach der Ga-
rumna ein Fluss geobouna, geuban, geoban, geova; herzustellen ist Se-
quana; kurz darauf ist statt Bicorni iunctus nach Anleitung von B und
unter Vergleichung von c. 22 Bicornius dictus zu lesen. Kurz, es be-
darf noch mannigfaltiger Arbeit, um dies Schriftchen lesbar und brauch-
bar zu machen; es hat dann immerhin den Werth, uns zu lehren, was
die Schule am Schluss der Kaiserzeit an geographischem Wissen bot.
Es folgen noch die Expositio totius mundi et gentium des lunior
philosophus S. 104 ff., die Nomina provinciarum omnium aus dem later-
culus Veroneusis S. 127 ff. und aus dem des Polemius Silvius S. 131 ff.,
weiterhin die Notitia Galliarum S. 141 fl'. Anderer Art sind die Beschrei-
bung der Urbs Coustautinopolitana Nova Roma S. 131 ff. und das Bruch-
stück der [Laus Alexaudriae S. 140, wieder anderer Vibius Sequester
S. 145 ff. und endlich die schon an das Alte Testament sich anschliessen-
den Liber Geuerationis S. 160 ff, ein Excerpt aus dem Chronographen
des Jahres 354 S. I7lf. und ein an die Chronica des Eusebius sich an-
schliessendes Exordium S. 173 f.
2) E. Seh weder, Beiträge zur Kritik der Chorographie des Augu-
stus. Zweiter Theil. Kiel 1878. 106 S. 8.
Ueber den ersten Theil siehe Jahresber. VIII, 310.
Der Verfasser widerlegt zunächst in § 1, der Einleitung, die von
G. Oehmichen, De M. Varrone et Isidoro Characeno, Lips. 1873, aufge-
stellte Ansicht, dass die bei Mela und Plinius sich findenden Konkor-
danzen einer Schrift des Varro De ora maritima entlehnt seien. Er
selbst bleibt bei der Ansicht, dass Agrippa und Augustus ein gemein-
schaftliches geographisches Werk verfasst, dessen Inhalt und Einrichtung
wesentlich aus Mela und Plinius zu konstruiren sei. In § 2 S. 14 ff. be-
handelt er dann »Gang und Schema der Schrift, welche den Darstellun-
gen des Mela und Plinius als Hauptquelle zu Grunde liegt«. Zunächst
werden die von Oehmichen aufgestellten Konkordanzen beider Schrift-
steller um einige wesentliche vermehrt, sodann gezeigt, wie in der Be-
schreibung Afrikas und Asiens von beiden dieselbe Anordnung inne ge-
halten, vielfach die Uebergänge von einem Theil zum andern gleichartig
seien, während Europa von Plinius in umgekehrter Ordnung wie von
Mela beschrieben werde. Dann aber seien die Beschreibungen mancher
92 Geographie der römischen Nordprovinzen.
einzelnen Provinzen nach einem und demselben Schema angelegt. Die-
ses erscheine bei Plinius am deutlichsten in der Beschreibung Italiens,
die von Mela leider sehr vernachlässigt sei, dann aber bei beiden in
wesentlich übereinstimmender Weise in der Beschreibung von Gallia Nar-
bonensis, Sicilien, Kreta, Euböa, des Peloponnes. Auch der gleichartige
Inhalt lasse hier auf eine gleiche Quelle schliessen. Sodann giebt § 3
S. 34 ff. den »Nachweis, dass die Hauptquelle des Mela und Plinius die
Chorographie des Augustus war«. Es werden von den »etwa acht bis
elf Fällen«, in denen bereits Müllenhoff (Weltkarte und Chorographie)
die betreffenden Angaben des Plinius als aus der Chorograjibie des
Augustus stammend nachgewiesen, einige nebst ihren Parallelen aus
Mela mitgetheilt und sodann in's Einzelne die Geographie Spaniens im
Gegensatz zu der vom Referenten (in den Comment. philol. in hon. Th.
Mommseni) aufgestellten Analyse, sowie die anderer Provinzen und In-
seln behandelt. Daraus werden Aufschlüsse über Inhalt und Einrichtung
der dem Augustus zugeschriebeneu Schrift gesucht, die dem Verfasser
als ein umfassendes geographisches Werk erscheint. Der § 4 S. 68 ff.
behandelt »die Chorographie des Augustus bei Strabo«. Besonders in
dessen Beschreibung Spaniens, Galliens, Italiens mit seinen Inseln findet
der Verfasser Spuren der Chorographie. Der Schluss S. 93 ff. enthält
»Rückblick und Ergebnisse«. Danach wäre die Chorographie »für die
ganze Darstellung des Mela mit Ausnahme vielleicht einiger Abschnitte«,
die angegeben werden, die Hauptquelle gewesen, auch Plinius hätte sie
»wenigstens für das römische Staatsgebiet« in ausgiebiger Weise be-
nutzt und Strabo für Westeuropa.
Dem Referenten scheint diese ganze Frage nicht eher spruchreif
zu sein, als bis eine Reihe von Detailuntersuchungen angestellt sind,
in denen der Text der betreffenden Schriftsteller nicht bloss im Hinblick
auf jene einzelne Quellenschrift, sondern auf die Gesammtheit derselben
und auf die Art ihrer Verwebung in einander behandelt werde. Was
die vom Verfasser angeführten Konkordanzen betrifft, so muss Referent
bemerken, dass manche bei naher Uebereinstimmung des Inhalts, aber
nur geringer des Wortlautes ihm eher auf eine gemeinschaftliche grie-
chische Quelle hinzuweisen scheinen, die von Mela und Plinius selbstän-
dig übersetzt, oder bisweilen gekürzt worden.
3) E. Schweder, Die Konkordanz der Chorographieen des Pom-
ponius Mela und des Plinius (Nat. bist. III— VI). Separat- Abdruck
aus dem Jahresbericht über die Realschule in Kiel 1878/79. Kiel 1879.
18 S. 4.
Der Verfasser behandelt hier ausführlicher die Uebereinstimmung
des Mela und Plinius in der Beschreibung der Mittelmecrinseln und Ar-
cadiens; er kommt hier zu dem Resultat, dass beiden ein umfassendes
geographisches Werk, die von Strabo genannte ^(vpoYpa<pia^ zu Grunde
Allgemeines. 93
liege, dessen Verfasser von Plinius überhaupt nicht namhaft gemacht
werde, das aber, wie aus Strabo's Art, die Schrift zu citiren, hervorgehe,
einen amtlichen Charakter gehabt habe und zu Strabo's Zeit in Rom
allgemein bekannt und viel genannt gewesen sei; es sei auf Augustus'
Veranlassung verfasst und veröffentlicht worden. Diese Vorstellungen sind
offenbar noch recht vage und unbestimmt. Insbesondere fällt dem Re-
ferenten auf, dass der Verfasser garnicht die Möglichkeit in's Auge fasst,
dass manches bei den genannten Schriftstellern Uebereinstimmende aus
einer umfassenden griechischen Quelle entlehnt sein könnte, wie
4) G. Hunrath, Die Quellen Strabo's im sechsten Buche
für die Beschreibung Unteritaliens vorzüglich den Artemidor auch als
Quelle des Plinius im dritten Buche annimmt, unter dessen auctores ex-
terni er an erster Stelle erscheint. Vgl. Bd. XIX, S. 311 f.
5) R. Hansen, Die Chorographie des Pomponius Mela. In Fleck-
eisen's Neuen Jahrbüchern Bd. 117/8 S. 499 ff.
Mela führt 3, 90 ff. den Hanno als Quelle an ; was er da erzählt,
stimmt nicht mit der Schrift des Hanno § 18 ed. Müller; auch stimmt
Mela 3, 93 nicht recht mit Hanno § 13. Was Mela zugleich von Eudoxus
erzählt, hat er nach eigenem Geständniss aus Nepos entnommen, und
dasselbe erzählt Plinius 2, 169; anders dagegen über dieselbe Fahrt Po-
sidonius bei Strabo 2 S. 98 — 101. Daraus schliesst der Verfasser, Eudoxus
habe nach seiner zweiten Expedition eine Art Robinsonade darüber ge-
schrieben (so schon Mannert, 1 2, 25) und habe dabei die Nachrichten
von Hanno gefälscht. Nepos schrieb ihn aus, unterschied aber die wirk-
liche Fahrt des Hanno nach der echten Quelle, und aus ihm schöpfte
dann Mela. Dasselbe bestätige Plinius 5, 8, bei dem der Ausdruck fuere
et Hannonis . . . commentarii beweise, dass er die Bücher bereits für
verloren hielt; auch er habe diese Partie aus Nepos entlehnt. Dass bei
diesem der Bericht des Hanno gefälscht war, beweisen auch die Worte
circumvectos ad finem Arabiae, wohin Hanno nach seinem eigenen Be-
richt nie gekommen. Auch Plin. 6, 200 wird Hanno genannt und zwar
zum Theil in Uebereinstiramung mit Mela 3, 99. Der Verfasser meint,
er könne aus dem gleich nachher citirten Statius Sebosus an Plinius
gelangt sein. Warum nicht ebenfalls aus dem kurz vorher citirten Nepos?
Der Verfasser beschäftigt sich S. 503 ff. weiter mit Nepos als Quelle
des Mela. Er werde 3, 45 citirt, im Wesentlichen übereinstimmend mit
Plin. 2, 170. Auch Mela 2, 57 und 63 stimme mit Nepos bei Plin. 3, 127.
Noch andere Stellen werden auf Nepos zurückgeführt. Derselbe scheine
nach den Citaten bei Plinius nicht bloss einen Periplus, sondern auch
Berichte aus dem Innern der Erdthcile gegeben zu haben. Die Stelle
bei Jordanes 2, wo ein Cornelius annalium scriptor genannt werde, sei
auf Tacitus zu beziehen; im weiteren Verlauf der Stelle werde der kurz
darauf genannte Mela direkt benutzt.
94 Geographie der römischen Nordprovinzen.
Weiter spricht der Verfasser S. 506 ff. ausführlich über die Be-
nutzung der Chorographie des Augustus bei Mela.
6) E. Kuhn, Ueber die Entstehung der Städte der Alten. Komen-
verfassung und Synoikismos. Leipzig 1878. 454 S. 8.
Sowohl der erste Theil dieses Buches (S. 1—152), der die grie-
chische Komenverfassung behandelt und im Wesentlichen schon 1845 und
1860 in Zeitschriften veröffentlicht wurde, als auch die grössere Hälfte
des zweiten, der von der Entstehung der Städte handelt, betreffen aus-
schliesslich die griechisch-makedonischen Verhältnisse und gehen uns hier
nicht weiter an. Erst mit S. 389 kommt der Verfasser auf die römischen
Städtegründungen, von denen zwei Gruppen, die eine in Kleinasien, die
andere in Spanien, besonders durch Strabo genauer bekannt seien. Ueber
die letztere, für die der Verfasser auch aus Plinius die entsprechenden
Daten heranzieht, hat der Referent im Philol. Bd. 30, 32 und 36 ein-
gehender gehandelt und verschiedene wesentliche, zum Theil auf falschen
Lesarten beruhende Irrthümer berichtigt, die aber vom Verfasser wieder
aufgenommen sind (vgl. S. 394 f. mit Philol. 32, 603 ff.). Insbesondere
der Unterschied von civitates, oppida, populi, gentes, der in den nach
Ansicht des Referenten auf Augustus selbst zurückgehenden Gemeinde-
listen des Plinius ein scharf erkennbarer ist, wird von Kuhn wieder ver-
dunkelt. Ueberhaupt ist von diesem manches hierher einschlägige aus
der neueren Litteratur unbenutzt geblieben, wie z. B. die Einleitungen
zu den einzelnen Kapiteln der Inschriftwerke von Mommsen und Hübner.
So ist, was er über die Gemeinden der Alpes Cottiae und maritimae
sagt, längst von Mommsen im C. L V, 2, 808 ff. und 902 ff', genauer ent-
wickelt.
Es folgt (S. 434 ft\) eine ausführlichere Behandlung der von Augustus
neu begründeten Städte Paträ und Nicopolis und dann der Gründungen
des Herodes, endlich zum Schluss die Entstehung der colonia Agrippi-
nensis und einiges Allgemeine über die Städte Galliens. Viel Neues
wird auch hier nicht geboten. Völlig unbeachtet gelassen hat der Ver-
fasser die interessanten Untersuchungen Mommsen's u. a. über die aus
Legionsquartieren entstandenen Städte.
In dem Bericht über die geographischen Einzelgebiete schreiten
wir von Ost nach West fort.
D a c i e n.
7) C. Goos, Die römische Lagerstadt Apulum in Dacien. Schäss-
burg 1878. 56 S. 4. Separatabdruck aus dem Schässburger Gymnasial-
programm pro 1877/78.
Eine fieissige, gewissenhafte und klare Arbeit, die auf Grundlage
der Untersuchungen Mommsen's im Hermes VII und im C. I. III die Ent-
stehung und Geschichte von Apulum, jetzt Karlsburg, am Einfluss des
Dacien. Pannonien. 95
Ompoly in den Maros behandelt. Hier wurde noch zur Zeit Traian's,
wahrscheinlich von der legio I adiutrix ein Standlager gegründet; bald
trat an die Stelle jener die leg. XIII gemina, von der noch zahlreiche
Inschriften am Orte vorhanden sind. Besonders interessant wird in c. 3
über die eigentliche Lagerstadt gehandelt, die sich neben dem Standlager
entwickelt hat. Nach den verheerenden Marcomannenkriegen reorganisirte
Marc Aurel den Ort als municipium Aurelium Apulum, neben dem auch
eine colonia Aurelia Apulum erscheint. Jenes bestand nach inschriftlichen
Zeugnissen wenigstens von 180 bis auf Gordian, diese von 192 — 250.
Die Organisation beider Gemeinden wird besprochen. Oefter weilten die
Provinziallegaten hier, unter Commodus fällt der Glanz der Colonie. Zu-
letzt wird sie auf einer Inschrift von 251—253 erwähnt; mit dem Jahre
257 ist sie bereits von den Römern aufgegeben. »Damals sank Apulum
in Trümmer, und als nach dem Sturze der Gepidenmacht im Gefolge der
Avaren die benachbarten Slaven das Hochland Siebenbürgens besetzten,
da fanden sie auf dem Boden Apulum's nur namenlose, weisse Mauer-
trümmer, welche sie Belgrad (Weissenburg) nannten«.
8) Ephemeris epigraphica. vol. IV. Romae, Berol. 1879.
S. 25 — 193 giebt Mommsen Zusätze zum C. I. III. Daraus sind
unter den dacischen Inschriften zu merken n. 142 aus Dorstadt, in der
ein coronatus arae (sei. Augusti) erwähnt wird. Mommsen meint, die
ara habe nicht in Sarmizegethusa, wie bisher angenommen wurde, son-
dern in Dorstadt ihren Platz gehabt. Der alte Name dieses Ortes sei
in dem verstümmelten Worte A.-NIS erhalten. Ausserdem scheint die
Inschrift den Namen des in der Tab. Peut. und beim Anon. Rav. 4, 17
vorkommenden dacischen Ortes Cedonia zu geben. — Auf S. 76 theilt
Mommsen aus einer Inschrift von Triventum in Samnium mit, dass sie
eines curator viae Traianae Pataesinae erwähne, mit welchem Namen die
Strasse von Patavissa nach Napoca bezeichnet sei.
Pannonien.
9) A. Müller, Emona. Archäologische Studien aus Krain. Mit
7 Tafeln. Laibach 1879. 342 S. 8.
Der Verfasser, k. k. Professor und Conservator, seit Jahren als
eifriger Forscher auf dem Gebiete der Alterthumskunde seiner Heimat
bekannt, giebt in obigem Werke die Frucht langjährigen Sammeins und
Arbeitens. Die Anlage des Buches ist so, dass auf Grund einerseits
einer vollständigen Zusammenstellung der Fundberichte und einer Be-
schreibung der noch erhaltenen Reste aus dem Alterthum, andrerseits
der Ausnutzung der antiken Schrifttradition eine topographische Bestim-
mung der dem römischen Alterthum angchörigcn Orte des Kronlandes
Krain versucht wird. Dem Verfasser kommt dabei seine genaue Kennt-
96 Geographie der römischen Nordprovinzen.
niss des Landes, die Unterstützung zahlreicher gebildeter Männer an den
verschiedenen Orten desselben, seine Kenutniss der slovenischen Sprache
und ein durch lange Uebung geschärfter Sinn für die Aufspürung der
Alterthümer zu statten, während er in der Würdigung der antiken Ueber-
lieferung nicht immer vorsichtig genug zu sein scheint. In letzterer Be-
ziehung hat wohl eine Differenz mit Prof. Mommseu den Verfasser zu
etwas übereilten Behauptungen hingerissen. Gegenüber der alten An-
sicht, das jetzige Laibach entspreche dem römischen Emona, hatte Müller
schon früher ausgesprochen, letzteres habe reichlich eine Meile weiter
südwärts, bei Brunndorf und Igg, gelegen, was Mommsen im C. L III
S. 484 und 489 auf Grund der Inschriftenfuude als unzweifelhaft falsch
zurückgewiesen hatte. Das Bemühen, trotzdem die Identificirung Emo-
na's mit jenen Orten zu beweisen, geht nun durch das ganze Müller'sche
Werk hindurch.
Nachdem zuerst (S. 1 — 9) die Ansichten der Antiquare über die
Lage Emona's in historischer Uebersicht angegeben sind, folgt (S. 10 - 16)
eine klare geographische Beschreibung des eigenthümlich geformten Thal-
beckens, in welchem Laibach liegt, wobei besonders auf die verschiedenen
Wege, die dahin führen, hingewiesen wird. Kap. III (S. 17 — 26) zählt
die Orte des geschilderten Terrains auf, wo sich noch Reste von römi-
schen Bauten und Denkmälern finden, während abgesondert die noch
erhaltenen Reste von Römerstrassen behandelt werden. Glückliche Funde,
besonders der letzten Jahre, haben über das System derselben mehr
Klarheit gebracht. Es stellt sich danach heraus, dass in der Gegend
von Igg ein Knotenpunkt von solcher Bedeutung lag, dass die Heerstrassen
von Italien, Noricum und Pannonien hier zusammenliefen und diesen Punkt
selbst mit Ueberwindung bedeutender Terrainhindernisse zu erreichen
strebten. Interessant ist besonders der Fund eines wohl mit Recht den
Römern zugeschriebenen Bohlweges im Laibacher Moor (S. 23), der in
seiner Konstruktion die grösste Aehnlichkeit mit den neuerdings von
F. von Alten beschriebenen Wegen im Herzogthum Oldenburg hat (siehe
unten No. 47).
Sodann beginnt der Verfasser die Untersuchung, wo Emona lag
(S. 27 ff.). Er stellt die Texte zusammen, in denen die Stadt erwähnt
wird. Hier vermisst man indess die nicht unwichtige Stelle bei Strabo 7
S. 314, wo zwar Emona selbst nicht genannt wird, wohl aber ein, wenn
auch unklares, Bild der Flussläufe und Haudelsstrassen der Gegend ge-
geben wird ^). Ein besonderes Gewicht legt der Verfasser auf die Stelle
1) Den hier genannten Fluss Kopxopaq möchte Referent aber doch nicht
mit Mommsen C. I. III S. 483 für den bei Piin. 3, 128 Nauportus genannten Fluss
bei Emona, die jetzige Laibach, halten, sondern mit den meisten Gelehrten für
die Gurk. Strabo beschreibt erst die Strasse von Aquileja über den Ocra nach
Nauportus, dann hier einen zweiten Strassenzug, der von Tergeste aus den
Ocra überschreitet und an den Kopxopaq. führt.
Pannonien. 97
des Zosim. 5, 29, aus der er folgert, um von Emona nach Noricum zu
gelangen, habe Stilicho erst den Fluss "AxoXcg überschritten und dann
die Apenninischen Berge, welche die Grenze zwischen Oberpannonien
und Noricum bildeten. T^Qn^AxuXcg erklärt er für die Laibach und meint,
dass mithin Emona auf der Südseite dieses Flusses gelegen habe 2). Fer-
ner schliesst er aus der Zeichnung der tab. Peut., die Emona auf der
rechten Seite eines uubenannten Flusses 3) zeigt und sowohl die Strasse
westwärts nach Aquileja, als auch die nordostwärts nach Adrante diesen
vor der ersten Station überschreiten lässt, diese Station aber auf letzterer
Route mit Savo fl. bezeichnet und ihre Entfernung von Emona zu acht
Meilen angiebt, dass jener in der Karte gezeichnete Fluss wenigstens in
seinem Oberlaufe nicht der Savus sei, sondern der von Oberlaibach her-
kommende, jetzt Laibach genannte Fluss, während der Oberlauf des Sa-
vus in der Karte nicht gezeichnet sei. Die Karte zeichne also nur die
Laibach und als deren Fortsetzung den Unterlauf des Savus, dessen
Oberlauf nur durch die Station Savo fl. angedeutet sei, wozu der Ver-
fasser allerdings analoge Beispiele aus der tab. Peut. anführt. Das
jetzige Laibach liegt nun auf dem linken Ufer des gleichnamigen Flusses,
was nicht zu der Lage von Emona auf der tab. Peut. stimmt. Daher
will der Verfasser letztere Stadt vielmehr bei Igg ansetzen, das an ent-
sprechender Stelle auf dem rechten Ufer der Laibach liegt, und in dem
auf der tab. Peut. vorbeifliessenden Flusse will er den von Zosimus ge-
nannten "AxuXig erkennen. Nach seinen Untersuchungen und Rechnungen
stimmen zu diesem Ansatz auch die Entfernungen der Stationen der Iti-
nerarien, die er noch glaubt nachweisen zu können, s. u. Auch die In-
schriften führt er für seine Ansicht au, von denen insbesondere eine
(auch in der Eph. epigr. II, 802 raitgetheilte) von ihm jetzt Z. 2 f. »mit
absoluter Sicherheit« AED-E-D | BIS gelesene erklärt wird als aedilis
Emonae, decurio bis, wobei der Verfasser nicht bedenkt, dass das Decu-
rionat lebenslänglich war. Uebrigens nimmt er diese Deutung S. 206
zurück; vgl. S. 333. Auf S. 49 f. werden die übrigen, zum Theil recht
schwachen Gründe zusammengestellt, weshalb der Verfasser Igg und Um-
gebung mit dem alten Emona identificirt.
In Kap. V S. 51 ff. geht er weiter, um den alten Namen von Lai-
2) In einer S. 63 angeführten Stelle des Sozom. bist. ecci. 1 , 6 ist übri-
gens deutlich der^AxuXcg als der Fluss bezeichnet, in den die Argo hinüber
getragen sei, um in's Tyrrhenische Meer zu gelangen. Es muss also ein nach
der Italischen Seite hinabfallender Fluss gemeint sein, vielleicht der Fluvius
frigidus, die Wippach, die auf Aquileja zufliesst. Darauf deutet auch der Name.
3) Der Verfasser hat jedoch übersehen, dass der Zeichner der Karte den
Namen des Flusses bei der Quelle hat angeben wollen; denn dort sind die
Buchstaben fl. =: fluvius beigeschriebeu, der Name selbst ist aber nicht hinzu-
gefügt. Auf der nicht eben getreuen Nachbildung, die der Verfasser auf T. 1
von dieser Strecke giebt, fehlt jenes fl.!
lahresbericht für Alterthumswissenschaft XXIU. (1880. HI.) 7
98 Geographie der römischen Nordprovinzen.
bach zu bestimmen. Wichtig und interessant ist die Zusammenstellung
der dort gemachten, zum Theil noch erhaltenen Römerfunde, beachtens-
werth auch die Untersuchung über die Namen, welche die Slovenen den-
jenigen Orten gaben, die sie auf römischen Trümmerstätten anlegten
(S. 71 f.). Der Name Gradisce, Schlossstätte, bezeichnet ein altes vor-
römisclies oder römisches Castell. »Nie heisst eine mittelalterliche Ruine
Gradisce, stets nur stari grad«. »Die Slaven konnten bei ihrer Ankunft
in unsere Gegenden und bei der Namengebung der in Besitz genomme-
nen Oertlichkeiten auch noch sehr den Unterschied zwischen Fortifica-
tionsbauten und offenen Orten herausfinden, da sie die Baulichkeiten
noch ziemlich erhalten fanden. Daher kommt es, dass die slovenischen
Bezeichnungen jede alte Ruine anders benennen; .... es bedeutet: Gra-
disce Festungsstätte, Ort, wo ein Schloss stand; Groblje Steinhaufen,
Trümmerhaufen; Razderto zerstörter Ort; Ruse undRusovlje zertrümmer-
ter Ort; Ternovo eine Dornstätte. Podzid »unter der Mauer« hiessen
mehrere Orte in Krain, welche unterhalb römischer Mauern angelegt sind.
V zideh und v zidji »in den Mauern« = inter muros, Ortsname von Häu-
sern, welche innerhalb der Ruinen alter Römerbauten aufgericht wurden.
(Zahlreiche Belege für diese Namen giebt eine Anmerkung.) Diese Be-
zeichnungen beweisen, dass die Slovenen die römischen Bauobjekte schon
in Trümmern fanden, als sie davon Besitz griffen, weshalb sie sich auch
meist daneben festsetzten und die Trümmerhaufen zuerst scheu mieden,
später aber als Steinbrüche benützten (und noch benützen), nachdem sie
vom Holz- zum Steinbau überzugehen begannen«.
Aber durchaus gewagt und man darf wohl sagen verfehlt ist die
Vermuthung des Verfassers (S. 73 ff".), in der Laibacher Doppelinschrift
des C. I. HI, 3836 die Abkürzung HHI VIR ■ AQ und . . . VIR ■ AQVIL,
die Mommsen mit Recht zu AQVILeiae ergänzt, vielmehr AQVILinae
zu lesen und diesen Namen für das römische Laibach in Anspruch zu
nehmen. Er sei in Uebereinstimmung mit dem angeblichen Namen des
dort vorbeiströmenden "AxuXtg (s. o.) und finde sich vielleicht auch in
einer zweiten, jetzt verlorenen und schlecht überlieferten Laibacher In-
schrift in der Eph. epigr. II, 813 und in einem Artikel des Stephanus:
AxuXiva nohi; 'IXkupixi}. OsÖTTofinog • rö ii^vcxov ^AxuXivacog. Wie schwach
diese Gründe sind, bedarf keiner weiteren Ausführung.
In Kap. VI (S. 78 — 135) giebt der Verfasser eine dankenswerthe
Zusammenstellung aller antiken Reste längs der Römerstrassen Krain's.
Er stellt zuerst die alten Itinerarien zusammen, sucht ihre Differenzen
auszugleichen und gelangt zu folgenden Resultaten. A. Auf der Strasse
von Celeia über Adrans (It. Ant. It. Hieros. Tab. Peut.) nach Emona
wird Adrans nach V zideh bei Trojana angesetzt, Ad publicanos (T. Peut.)
nach Gradisce bei Podpec, Mutatio ad quartodecimo (It. Hier.) nach
Grüble und Ternovo bei Mannsburg, Savo fluvio (T. Peut.) an die Sava
bei Cernuc, Aquiliua (s. o.) nach Laibach, Emona nach Brunndorf (Stu-
Pannonien. 99
denc). B. Auf der Strasse von Emona nach Siscia fällt Acervo (T. Peut.
und An. Rav.) nach S. Veit bei Sittich, Praetorium Latovicorum (It, Ant.
und Tab. Peut.) nach Treffen (Trebno), Brucium (T. Peut. und An. Rav.)
nach Razderto - Grüble bei S. Bartholomä, Neviodunum (T. Peut. und
An. Rav.) nach Ternovo- Skopie- Munkendorf , Romula (It. Ant. T. Peut.
und An. Rav.) nach leseuic bei Mokric. Ueber die Schwierigkeit der
Rekonstruktion dieses ganzen Strassenzuges wird S. 105 ff. gehandelt.
C. Die Strasse von Emona nach Aquileia führt zur Mutatio ad nonum
(It. Hier.) = Bevke — Freudenthal, Nauportum (Velleius 2, 110. Tac.
ann. 1, 20. Strabo 7 S. 314. Tab. Peut.) = Oberlaibach (Hrib, dolenje
njive), Longatico (It. Ant. It. Hier. T. Peut.) = Logatec, Loitsch. (Es
ist der einzige Name einer römischen Ortschaft, der sich in diesen Ge-
genden erhalten hat.) In Alpe lulia (T. Peut.) ist = Na lanisah (Castell-
ruinen), Ad pirum summas Alpes (It. Hier.) = Hrusica im Birnbaumer
Walde (beide neue Namen sind Uebersetzungen des römischen). Weiter
wird vermuthungsweise Ocra (Plin. 3, 131) mit den Schanzen und römi-
schen Resten bei Zoll identificirt, endlich Fluvio frigido (It. Ant. T. Peut.)
= Mutatio Castra (It. Hier.) nach Heidenschaft (Ajdusina) gesetzt. Mag
auch hier manches noch zweifelhaft sein, so ist doch die genaue Local-
beschreibung , die überall mehr oder minder beträchtliche Römerreste
nachweist, beachtenswerth.
Kap. VI S. 136 ff. Emona in der Sage und Geschichte, behandelt
die interessanten Pfahlbaureste im Laibacher Moor und sodann die ver-
schiedenen Völker, die nach einander in diesen Gegenden hausten. Der
Verfasser verliert sich da oft in wunderliche Anschauungen, z. B. über
die Bronzezeit, deren Zeitgenossen er Halkeuten benennt.
Das Schlusskapitel VII, die Monumente, giebt eine Zusammenstel-
lung der Krainerischen Inschriften, nach den Strassenzügen und Ort-
schaften geordnet. Es findet sich da nicht viel Neues von Bedeutung.
10) Ephemeris epigraphica vol. IV (s. 0.)
In Unterpannonien scheint durch die Inschrift n. 425 für die römi-
sche Ansiedelung in Stuhlweissenburg, die von der Kolonie Aquincum
abhängig war, der Eigenname Canabenses gegeben zu sein, der davon
abzuleiten wäre, dass ursprünglich aus dem Dienst entlassene Soldaten
der in Aquincum stehenden Legionen sich dort angesiedelt hätten.
Für Oberpannonien theilt Mommsen S. 138 mit, dass nach einer
stadtrömischen Inschrift die Kolonie Flavia Septimia Siscia zur Zeit des
Kaisers Severus auch den Beinamen Aelia geführt habe.
Die Inschrift n. 480 giebt das Ortsadjektiv Savarensis, welche Form
auch sonst inschriftlich vorkommt und also wohl die gebräuchliche Ab-
leitung von Savaria zu sein scheint.
No. 500 aus Szöny, dem alten Brigetio, ist von einem Veteranen
7*
100 Geographie der römischen Nordprovinzen.
pro se et Tolesibus oninibus dedicirt. Mommsen sieht in dem Worte
Toleses den Namen der Einwohner irgend eines vicus der Gegend.
Der Meilenstein n. 540, bei Trilek oder Podkraj, eine Stunde von
der Wippach entfernt, gefunden, ist der erste sichere der Römerstrasse
von Tergeste und Aquileja nach Emona.
Es folge hier ein allerdings über die Grenzen des römischen Reiches
hinausführendes, die Geographie der Nordgegenden behandelndes Werk
11) I. N. von Sadowski, Die Handelsstrassen der Griechen und
Römer durch das Flussgebiet der Oder, Weichsel, des Dniepr und
Niemen an die Gestade des Baltischen Meeres. Aus dem Polnischen
von A. Kohn. Jena 1877. LIII, 210 S. 8. mit 2 Karten und 3 litho-
graphirten Tafeln.
Der Verfasser schlägt bei der Behandlung seines Themas den Weg
ein, nach den »physiographischen Eigenthümlichkeiteu« der in Betracht
kommenden Landstriche festzustellen, wo in älterer Zeit die Handels-
wege überhaupt gehen konnten. Er giebt in Kap. 1 (S. 5 ff.) ein an-
schauliches Bild der natürlichen Verhältnisse des Landes zwischen der
Oder und dem Niemen, wie sie im Altertbum gestaltet sein mussten;
die Anhaltspunkte dafür bieten ihm ausser den jetzigen Verhältnissen
insbesondere die mittelalterlichen Geschichtsquellen, aus denen er nach-
weist, wie die Kämpfe der Deutschen und insbesondere der Ordensritter,
der Preussen, Polen und Litthauer unter einander durch die localen
Verhältnisse, vor allem durch die ausgedehnten Sümpfe längs der Fluss-
läufe und der Seenkette, sowie durch die Halden und Urwälder bedingt
waren. Er bezeichnet die ursprünglich nur sehr wenig zahlreichen Wege
zwischen diesen Hindernissen hindurch und über dieselben hin, so dass
die Richtung der Handelswege vom Süden her nach der Baltischen Küste
dieser Darstellung zufolge mit Nothwendigkeit gegeben war.
In Kap. H (S. 29 ff. ) untersucht der Verfasser dann die Angaben
der klassischen Schriftsteller über jene Gegenden des Nordens und über
die Wege dahin; und zwar werden zuerst Betrachtungen liber die An-
gaben des Plinius angestellt. Ausgegangen wird von der bekannten Stelle
der N. H. 37, 45 über die Erkundung des Handelsw'eges zur Bern-
steinküste durch einen römischen Ritter zur Zeit des Nero. Die Worte
werden allerdings etwas scharf, aber im Wesentlichen richtig interpretirt.
Von einer älteren Zeit handle 37, 43, wonach dem Plinius etruskischer
Handel nach jenen Gegenden unbekannt gewesen sei. In Betreff' der
Notiz aus Philemon in der N. H. 37 , 33 behauptet der Verfasser be-
stimmt (S. 35f), die Beschreibung der beiden verschiedenfarbigen Gat-
tungen des Bernsteins sei ganz getreu*); bis jetzt sei in keinen anderen
4) Er hätte für die dunkle Art die von Urlichs vorgeschlagene griechische
Bezeichnung hyalopyrrichum annehmen sollen. Ueberhaupt citirt er den Pli-
nius nur nach älteren Ausgaben.
Pannonien. Noricum. 101
Gruben als in denen des Nordens Bernstein beider Arten gleichzeitig
gefunden. Die Genauigkeit jener Angabe beweise, dass die Griechen
in den pontischen Kolonien längst genaue Kunde von den Fundorten des
Bernsteins besassen. Ein arges Missverständniss ist es, wenn der Ver-
fasser (S. 36) in der Notiz der Nat. Hist. 4, 94 Gadis auf ein nordisches
Volk bezieht, das in Samogitien gewohnt habe; gemeint ist die Stadt
Gades in Spanien. Richtig mag wieder sein, dass die ebenda genannten
Inseln der Bernsteinküste durch die damals noch sehr breiten Läufe des
Pregel und der Dajna gebildet wurden.
Weiter werden (S. 38 ff.) Betrachtungen über die Angaben des
Ptolemäus angestellt. Der Verfasser sucht die verschiedenartigen Fehler-
quellen in denselben methodisch zu ermitteln S) und bestimmt dann die
von Ptolemäus in den betreffenden Gegenden genannten Oertlichkeiten.
Andere alte Quellen werden auffallender "Weise nicht herangezogen;
dem Verfasser scheint das Werk von Wiberg über den Eintiuss der
klassischen Völker auf den Norden durch den Handelsverkehr unbekannt
geblieben zu sein, obwohl ihm hier in jener Beziehung gut vorgear-
beitet war.
Eine Bestätigung seiner Ausätze der von Ptolemäus genannten
Orte findet der Verfasser dann in den archäologischen Funden dieser
Gegenden; indess sieht man iu diesem Theile seiner Arbeit keineswegs
eine zwingende Beweisführung. Er will gar aus den verschiedenen For-
men der gefundenen Bronzegeräthe und der Töpferarbeiten sehr genau
die verschiedenen Zeiten bestimmen, zu welchen sie eingeführt seien,
scheint aber auf diesem, au sich doch sehr unsicheren Gebiete oft zu
vieles als beweisbar anzusehen. Auch ist er wohl zu leicht geneigt,
Münzen, die im Norden gefunden sind, als Belege für den Handelsver-
kehr eben der Zeit anzusehen, iu der sie geschlagen sind, während die-
selben doch oftmals in Barbarenländern einen lang dauernden Curs hatten.
Er geht jedenfalls zu weit, wenn er aus diesen und ähnlichen Daten
die verschiedenen Haudelsperioden fast auf das Jahr bestimmen zu kön-
nen meint^).
Noricum.
12) Ephemeris epigraphica vol. IV (s. o.).
Unter n. 598 thcilt Mommsen mit, dass ein unedirter Stein aus
Triventum in Samnium einen Legionär in Norico Ael(iis) Obilab(is) nennt;
bisher war dieser Beiname des Ortes Ovilaba unbekannt.
5) Im Correspondenzblatt der deutschen Gesellschaft für Anthropologie,
Ethnologie und Urgeschichte. XI, Jahrg. 1880 S. 51 f. erklärt der Astronom
Dr. Kayser diese angeblichen Berichtigungen für unerwiesen und unhaltbar.
6) Ein Aufsatz von Dr. Lissauer im Correspondenzblatt a. 0. zeigt, dass
von Sadowski wegen unzulänglicher Kunde der in der Provinz Preussen, ins-
besondere längs der Weichsel gemachten Funde zu falschen Schlüssen in Be-
zug auf den Gang der alten Ilandelswege gekommen ist.
102 Geographie der römischen Nordprovinzen.
D a 1 m a t i e n.
13) Bulletino di archeologia e storia dalmata. Jahrg. t879.
Auf S. 17—25 finden sich einige in geograjjhischer Beziehung ziem-
lich unbedeutende Notizen von Bulic über eine epigraphische Reise von
lader, jetzt Zara, über Aenona, jetzt Nona, eine Stadt mit äusserst wenig
Resten des römischen Alterthuras, Nedinum, jetzt Nadin, dessen Lage
und Ueberreste genauer beschrieben werden, Asseria, jetzt Podgraje, das
noch beträchtliche Reste der römischen Stadtmauern aufweist. Die Fort-
setzung bringen S. 65 — 89. Der Verfasser setzt vermuthungsweise die
nur aus der Inschrift der Eph. epigr. II, 563 bekannte resp. Alveritarum
nach Dobropoljci zwischen Bencovac und Sebenico, oder nach Ostrovica,
aus welchem Orte noch zwei Grabinschriften mitgetheilt werden.
14) Ephemeris epigrajibica vol. IV (s, o.).
Die dalmatinische Inschrift n. 350 nennt einen daESITIAS, n. 357
einen TREBOCVS, der in der Gehörte der Aquitauer diente.
Durch die neu gefundene Inschrift n. 362 ist die Lage des muni-
cipium Magnum, welches die Tab. Peut. zwischen Andetrium, jetzt Much,
imd Promona (bei Tepliü) anführt, auf dem Hügel Baiina glavica bei
dem Dorfe Kljake bestimmt, ebenso durch n. 366 die Lage von Clam-
betae der Tab. Peut. nach Starigrad di Obrovazzo. <
Norditalien.
15) 0. von Breitschwert, Aquileja das Emporium an der Adria
vom Entstehen bis zur Vereinigung mit Deutschland. Ein geschicht-
liches Essay. Stuttgart 1880. 56 S. 8.
Eine Arbeit etwa für die Leser der »Garteulaube«, ohne wissen-
schaftlichen Werth und ohne Benutzung der Quellen aus allerlei Büchern
zusammengeschrieben.
16) L. Sissa, üna visita a Sustinente nella Traspadana. Treviso
1879. 44 S. 12.
Das Schriftchen enthält einige unbedeutende Mittheilungen über
Funde längs der Römerstrasse von Hostilia nach Mantua.
17) Intorno agli scavi archeologici fatti dal Sg. Arnoaldi Veli presso
Bologna osservazioni del conte senatore G. Gozzadini. Bologna 1877.
96 S. gr. 4. mit vielen Abbildungen und 14 Tafeln.
Wir erwähnen dieses systematischen und trefflich ausgestatteten
Fundberichtes, weil nach demselben (S. 86 f.) zum ersten Male in der
Nähe Bologna's Grabstelen mit etruskischen Inschriften gefunden sind.
Der Herausgeber unterscheidet unter den Funden solche der alt -etrus-
kischen Periode von anderen der jüngeren Zeit.
Dalmatien. Norditalien. Frankreich. 103
18) P. Montecchini, La strada Flaminia detta del Furlo dall'
Apeunino all' Adriatico. Pesaro 1879. 142 S. 8. mit einer Karte.
Das Buch giebt eine genaue Beschreibung der jetzigen Strasse mit
besonderer Berücksichtigung der antiken Reste; im Wesentlichen folge
die neue Strasse der alten. Die Distanzangaben der Itinerarien über
diese seien allerdings vielfach verschieden, aber der Grund davon liege
meist in der schlechten Ueberlieferung. Die Beschreibung beginnt mit
dem Ponte Voragine auf der Grenze der Provinzen von Umbrien und
Pesaro auf der Höhe des Apennin und schliesst mit Fano. Die Strasse
begleitet zunächst den Gebirgsbach Burano. Erwähnt werden hier fol-
gende alten Orte: Luceoli (S. 20), genannt bei Paulus Diac. zum Jahre
619 und in Urkunden von 753 und 1014, jetzt das Dorf Pontericcioli.
Bei Cales, dem jetzigen Cagli, zweigte sich eine Strasse südwärts ab
(S. 43), die über Ad pirum Philumeui nach Sena Gallica führte und die
alte Stadt Suasa berührte nahe der jetzigen Kirche S. Lorenzo in Campo.
Des Ponte Manlio (S. 46) über den Bach Bosse nicht weit von Cagli
erwähnt Palladius, der freilich einen Irrthum begeht, indem er ihn über
den Metaurus führen lässt. Auf S. 54 theilt der Verfasser die Beobach-
tung mit, dass das alte Pflaster aus verschiedenen Steinarten bestehe,
und zwar sei bei einer Länge und Breite der einzelnen Steine von 1,60 m.
und 0,80 m. die Dicke derselben beim Kalkstein vom Furlo oder den Foci
0,50 m., beim Travertin oder der Breccia 0,70 m., beim Peperin oder
Sandstein 0,90 m. Grund dieses Unterschiedes sei die verschiedene Härte
der Steine. Den Fluss Candigliano hinauf, in den der Burano mündet,
führte eine Strasse nach einer alten Stadt, deren noch sichtbare Reste
von einigen für Valeria, von anderen für Urbinum Metaurense angesehen
werden (s. u, No. 19). Es folgt der alte Ort Intercisa, später Petra per-
tusa genannt, dann Forulus, jetzt der Furlopass (S. 76), Forum Sempronii
etwas unterhalb des jetzigen Fossombroue (S. 91) am Metaurus, in den
sich der Candigliano ergiesst, die mutatio Ad octavum (It. Hieros.) beim
Dorfe Calcinelli (S. 102). Auf S. 122 ff. giebt der Verfasser eine Ueber-
sicht der Geschichte der Strasse von der ältesten Zeit bis auf die Ge-
genwart.
19) G. Mo Chi, Gli Urbinati Metaurensi ed Orteusi. Cagli 1879.
13 S. 8.
Aus frühmittelalterlichen Urkunden bringt der Verfasser gegen
Nissen (im Bullet. delF Inst. 1864 S. 241) den Beweis, dass das jetzige
Urbino noch im Jahre 928 Urbinum Ortense hiess, während Urbinum
Metaurense nach Cagli zu lag und schon früh zerstört ist (s. o.)
Frankreich.
20) Congres archeologique de France. XLIV« session. Paris, Tours
1878. 620 S. 8. mit Plänen und Zeichnungen.
Der Congress wurde in Senlis gehalten.
104 Geographie der römischen Nordprovinzen.
S. 69 — 78 enthält eine ausführliche Mittheilung von de Caix de
Saint-Aymour über die neuerdings erfolgte Auffindung eines kleinen rö-
mischen Amphitheaters mit Axen von 75 und 68 m. zu Senlis, der alten
Hauptstadt der Silvanectes, dessen Konstruktion dem dritten Jahrhundert
zugeschrieben wird.
S. 198—205 beschreibt Margry zwei Oertlichkeiten im Walde von
Chantilly, befestigte Lagerstätten gallischen oder vielleicht römischen
Ursprungs.
S. 206—231 versucht Hayaux du Tilly den Nachweis, dass die von
Caes. b. g. 2, 13, 2 erwähnte Stadt der Bellovacer Bratuspautium iden-
tisch sei mit der später Caesaromagus, dann Bellovacum genannten Stadt.
Dieselbe Ansicht war schon vielfach früher aufgestellt, während andere
Gelehrte besonders einen Ort Bratuspance bei Breteuil-Vendeuil-Caply
mit jenem identificiren. Neue Daten von Bedeutung werden nicht bei-
gebracht.
S. 396 — 420 enthalten eine eingehende Untersuchung von Caudel
über die Römerstrassen, die von Senlis ausgehen. Es werden behandelt:
1. die Strasse von Soissons über Augustomagus, jetzt Senlis, und Lita-
nobriga, dessen Lage im Zweifel gelassen wird, Caesaromagus, jetzt Beau-
vais, und Curmiliacura, jetzt Cormeil, nach Samarobriva, jetzt Amiens;
2. die Strasse von Senlis über Creil, das alte Credulium, nach Beauvais,;
3. die Strasse von Paris über Senlis nach dem Norden Galliens. Ueberall
scheinen noch ausreichende Spuren derselben vorhanden zu sein, so dass
ihr Lauf zum grössten Theil sicher bestimmt wird.
Von demselben Gelehrten wird S. 474 — 481 ein ausführlicher Be-
richt über die Römerstrasse von Senlis nach Meaux, dem alten Meldi,
gegeben.
Endlich S. 506—528 beschreibt E. Castagne ausführlich ein durch
seine sehr alterthümlicheu Mauerbauten interessantes gallisches oppidum
an der Strasse von Gabors nach Clermont. Der Platz ist auch in spä-
teren Zeiten benutzt, und es finden sich neben jenen gallischen auch
mittelalterliche Befestigungswerke, die etwa dem lO. Jahrhundert ange-
hören. Die alten Namen des Ortes sind aber nicht nachweisbar.
21) Congres archeologique de France. XLV« session. Paris, Tours
1879.
Dieser Band enthält folgende auf die Geographie Galliens bezüg-
liche Arbeiten:
S. 20 — 30. Decouverte des thermes romains de Poitiers, par le
R. P. De la Croix. Die sehr umfangreichen Thermen befinden sich in-
mitten der Stadt.
S. 111 — 142. Notice sur les Ambibariens, par M. Moulin. Der
Name der Ambibarii erscheint in der alten Litteratur nur einmal, bei
Caes. b. g. 7, 75, als Name einer aremoricauischen Völkerschaft. Später
Frankreich. 105
verschwinden sie. Ihre Lage zu bestimmen ist daher schwierig, und um
so mehr ist darüber geschrieben. Der Verfasser giebt nichts Neues über
die Sache, sondern schliesst sich der Ansicht eines Bischofs von Avran-
ches aus dem 16. Jahrhundert, des Robertus Coenalis, Galliae historia
1. II per. VI S. 164 an , der nach der Namensähnlichkeit den Ort Am-
brieres im Bas-Maine als Hauptort jener Völkerschaft annimmt.
S. 224 — 272. Remarques sur les inscriptions antiques du Maine,
par M. R. Mowat. Unter der geringen Zahl mitgetheilter Inschriften ist
von Interesse eine unedirte aus Poitiers (S. 238), welche den sonst an-
geblich nur bei Cäsar vorkommenden Namen Belgium enthält.
S. 523—545. Jublains. Notes sur ses antiquites, par M. H. Barbe.
Eine ausführliche Beschreibung besonders der römischen Baureste der
alten Stadt der Aulerci Diablintes, die unter anderm noch ein wohl er-
haltenes Römercastell besitzt.
S. 555 — 590. Arvii et Diablintes, par M. Le Fizelier. Nur Ptolem.
2, 8, 7 führt die gallische Völkerschaft der 'Apoücot mit ihrer Hauptstadt
Ouayöptzov an. Man glaubte letztere auf einem Plateau bei dem Flecken
Sauiges am Thal der Erve wieder gefunden zu haben, welchen Fluss-
namen man mit dem Namen des Volkes zusammenstellte. Der Verfasser
weist zunächst nach, dass am angegebenen Orte sicher keine Stadt ge-
legen hat. Weiter aber bestreitet er überhaupt die Existenz jenes Vol-
kes. Weder bei alten Schriftstellern, noch in mittelalterlichen Urkunden
finde sich eine weitere Spur desselben. Nach dem Zusammenhang bei
Ptolemäus müsste man es zwischen Joublains und Ronen in der Norman-
die suchen, in der Gegend von Seez oder Argentan, und keineswegs bei
Sauiges in Maine. Er kommt zu dem Schlüsse, dass die 'Apoütoi des
Ptolemäus identisch seien mit den Essui oder Essuvii Cäsar's. — Die
Aulerci Diablintes sind seit dem Ende des vorigen Jahrhunderts durch
Leboeuf nach Jublains angesetzt; zahlreiche Diplome geben Beweise da-
für. Neuerdings hat Longnon in seiner Geographie de la Gaule au
VP siecle (s. u.) diese Ausetzung bezweifelt. Der Verfasser weist seine
Einwürfe ab.
22) Revue archeologique. Nouvelle serie. 19® aunee. Paris 1878.
Auf S. 112—128 versucht A. Bertraud die- Resultate der sogenann-
ten prähistorischen Forschungen mit besonderer Rücksicht auf Frank-
reich zu ziehen. Eine Linie von Marseille über Dijon nach Brüssel
scheidet die westliche Hälfte des Landes, als die der Dolmen und Stein-
funde, von der östlichen, als der der tuinuli und der Bronze-Eisenfunde.
Mit der Civilisation der erstcren ist die der Pfahlbauten in der Schweiz
identisch, wie ganz gleichartige Funde bezeugen. Diese Zone erstreckt
sich über Westfrankreich hinaus nach Irland, England, Schottland, Däne-
mark, Schweden und den Südküsten der Ostsee. Die andere Zone nimmt
den übrigen Tlieil Europa's ein. Die Gegenden östlich vom Rhein bie-
106 Gaographie der römischen Nordprinzen.
ten dieselben Fundgegenstände, wie die im Westen desselben. Die Funde
zeigen uns die historisch bekannten Waffen und eigenthümlichen Kunst-
produkte der Gallier, das lange, zum Hieb eingerichtete Schwert, da-
neben aus etwas späterer Zeit, der der punischen Kriege, das kurze,
spitze iberische Schwert, den torques, bronzene Rasiermesser und Ge-
fässe aller Art. Auch finden sich einzelne etruskische und griechische
Erzeugnisse. Diese weisen auf die Zeit der gallischen Eroberungszüge
nach Italien und Griechenland, also auf das vierte und dritte Jahrhun-
jdert vor Christo. Wie gesagt, finden sich solche Gegenstände auch öst-
j lieh vom Rhein, besonders im Südosten, der also auch noch von Galliern
I bewohnt war, die sich überall von den Germanen noch wenig schieden.
f Einer viel älteren und durchaus verschiedenen Race gehören die Be-
wohner der Höhlen an, die von der Jagd auf wilde Thiere, darunter das
Rennthier, lebten, sowie die noch älteren der Flussniederungen von
Nordfrankreich.
23) Revue archeologique. Nouvelle serie. 20 ^ annee. Paris 1879.
S. 263 ff. Deux nouvelles bornes milliaires de l'empereur Postume,
par M. A. Heron de Villefosse.
Der erste Stein steht an der im It. Aut. S. 358 ff. und der Tab.
Peut. segm. I verzeichneten Strasse von Lugdunum über Augustodunum
und Autesiodorura nach Durocortorum , und zwar beim Uebergang der
Strasse über die Youne, nahe bei Pregilbert. Der Herausgeber will
nach dem vollständig angeführten Titel des Kaisers lesen: AED[uorum]
FiniB AB. AVG[ustoduno] M-P-LXXII in dem Sinne, dass Aeduorum
fines der Name des Ortes gewesen, wo der Stein stehe. Er sucht das
Zutreffende des Namens für den Fundort nachzuweisen, bringt jedoch
kein Beispiel ähnlicher Ortsangaben von Meilensteinen bei, so dass diese
ganze Ansicht zunächst für unbewiesen gelten muss.
24) Bulletin de la societe de l'histoire de Paris et de l'lsle de
France. 5« annee. Paris 1878.
S. 165 — 168 enthalten einen Artikel von A. Longnon, der eine
schon S. 131 - 136 von ihm vertheidigte Ansicht durch mittelalterliche
Diplome zu bestätigen sucht, nämlich die, dass der von Ptolemäus den
Silvanecten zugeschriebene Ort Ratomagus identisch sei mit dem jetzi-
gen Orte Poudron (Dep. Oise, Arroud. Compiegne, Kauton Crepy) in
der Diöcese von Senlis.
25) Bulletin de la societe Nivernaise des sciences, lettres et arts.
Seconde serie. Nevers 1877.
S. 23—36 enthalten eine, von einer Karte begleitete Studie über
die Römerstrasse im Norden des Dep. der Nievre. Angehängt ist eine
kurze Abhandlung, die nachweisen soll, dass Genabum bei Caes. nicht,
wie allgemein angenommen wird, Orleans sei, sondern vielmehr Gien.
Frankreich. 107
S. 49 — 126 giebt Roubet sehr eingehende Untersuchungen über
die alte Geographie der Gegend von Nevers.
S. 214—223 stattet Boutillier einen Bericht ab über eine in Mon-
ceaux-le-Comte (Kanton Tannay, Nievre) gefundene Inschrift, welche von
den, auch in der Not. dignit. genannten opifices loricari qui in Aeduis
consist(unt) herstammt. In ihr wird ein vicus Brivae Sugnutiae erwähnt ''),
der mit dem Dorfe Breves an der Yonne, etwas oberhalb Clamecy, iden-
tificirt wird. Am Schlüsse wird noch folgende Zusammenstellung von
römischen Ortsnamen gegeben, die aus Inschriften des Nivernais gesam-
melt sind: zwei Altäre, Marti Bolvinno geweiht, welcher Beiname auf
den jetzigen Ort Bouhy bezogen wird (s. Bull, de la soc. Niv. I, 326 ff.),
die vicani Masavenses, mit Meves identificirt (ebd. VI, 109), Intaranum,
gleich der jetzigen Stadt Eutrains (ebd. VI, 108).
26) J. Mi In, Fouilles f altes ä Carnac (Morbihan). Paris 1877.
253 S. gr. 8.
Das mit zahlreichen Plänen, Abbildungen, Ansichten, zum Theil
in Farben vorzüglich ausgestattete Werk enthält für die Geographie
keine weiteren Resultate, als dass im Gebiete der alten Veneter, beim
jetzigen Carnac, auf einem Kerinegoh, d. h. alte Stadt, genannten Platze,
nicht weit von der Küste des Oceaus Ruinen römischer Villen-, Tempel-
und Häuseranlagen vorhanden sind. Die dort gefundenen Münzen reichen
von Marc Aurel bis 353. Interessant ist noch, dass der Verfasser (siehe
S. 199 f.) den Grund eines Menhir ausgrub und dabei fand, dass derselbe
in einem von Menschenhand zusammengeschichteten Steinhaufen bestand,
mitten in dem der Untertheil eines Gefässes aus rothem Thou, ein Stück
unbearbeiteten rothen Marmors und mehrere Fragmente von tegulae lagen,
also Gegenstände, die man einer relativ jungen Zeit wird zuschreiben
müssen. Es wird noch eine andere, in letzter Zeit gemachte Ausgrabung
eines Menhirs erwähnt, unter dem man gar unter Ziegelbrocken eine
römische Münze, mittlere Bronze, gefunden habe.
27) De Matty de Latour, Emplacement de la mansiou romaine
Segora. Poitiers 1878. 76 S. 8. mit Karte.
Die Tab. Peut. giebt auf der Strasse von Lemuno, jetzt Poitiers,
nach Portus Namnetum, jetzt Nantes, eine Station Segora an, von wo
eine andere Strasse nach luliomagus, jetzt Angers, abzweigt. Der Ort
wird sonst nicht erwähnt. Die beigefügten Entfernungen stimmen nicht
mit der Wirklichkeit und überall scheint die Zeichnung dieser Routen
'') Briva heisst coltisch »Brücke« ; vermuthlich bezeichnet Sugnutia da-
her einen Fluss. Aehnlichc Nameu sind Briva Isarae im It. Ant. S. 384, 11
= Brunsara, Tab. Peut. segm. 1 , jetzt Pontoise, der vicus Briva Curretia bei
Greg. Tur. bist Franc. 7, 10, jetzt Brives-la-Gallairde au der Correze, Sama-
rabriva, jetzt Amiens.
108 Geographie der römischen Nordprovinzen.
iu Unordnung gerathen. Der Verfasser untersucht sehr ausführlich die
mannigfach verschiedenen Ansichten der Archäologen über die Strassen-
züge dieser Gegenden und kommt zu dem Resultat, dass Segora dem
alten Orte Faye l'Abbesse entspreche, der 33 Leugen von Poitiers ent-
fernt sei; von da gehe die Strasse weiter nach La Segourie bei Beau-
preau, und auch bis da zähle man 33 Leugen; hier sei das biviura nach
Portus Namnetum und luliomagus; nach beiden Punkten zähle man von
da 18 Leugen. Nach der Karte jedoch scheinen diese Entfernungen
grösser zu sein; auch folgen die als antik angenommenen Strassenzüge
keineswegs den geradesten Linien, so dass das gewonnene Resultat wenig
Vertrauen erweckt (vgl. Jahresber. VII, 333).
28) Ch. Lentheric, La Grece et TOrient en Provence. Arles-
Le Bas Rhone-Marseille. Paris 1878. 494 S. 8. mit 1 Karten und
Plänen.
Der Verfasser (vgl. über ihn Jahresber. IV 2, 248) will dem Reisen-
den, der ein historisches Interesse für die von ihm besuchte Gegend mit-
bringt, mit der Natur, der Geographie, Geschichte, den national -ökono-
mischen Verhältnissen der unteren Rhonegegend, offenbar seiner Heimat,
bekannt machen. Besonders ziehen ihn die ältesten Zeiten an, und er
sucht mit einer gewissen, vielseitigen Gelehrsamkeit, wenn auch nicht
immer mit strenger Kritik, ein Bild der phönicischen, griechischen, römi-
schen und schliesslich der alt-christlichen Einflüsse zu entwerfen, welche
die interessante Gegend in sich aufgenommen hat. Wenn er auch nicht
eben neue wissenschaftliche Daten vorzubringen hat (schwerlich liest er
mit Recht S. 305 auf einer neuerdings in der Camargue gefundenen
fragmeutirteu Inschrift, die einen Hafen und Grundstücke am Rhoneufer
nennt, eine alte Bestätigung des Chamone genannten Punktes an der
unteren Rhone heraus), sondern meist mit den von Desjardius u. a. ge-
wonnenen Resultaten übereinstimmt, so weiss er doch seiner Darstellung
eine solche Frische und Wärme zu geben, dass man sie gerne liest und
in der That ein lebendiges Bild der Gegend und ihrer alten Zustände
aus ihr gewinnt.
Nicht unmittelbar in das diesem Berichte gesteckte Litteratur-
gebiet gehört
29) A. Longnon, Geographie de la Gaule au VI« siecle. Paris
1878. 56 S. gr. 8. mit 11 Karten.
Das umfangreiche Werk bietet jedoch ein bedeutendes Hülfsmate-
rial für die alte Geographie. Es beruht auf einem erschöpfenden Stu-
dium des Gregor von Tours und der gesammten Litteratur, der Urkun-
den, Inschriften und Münzen des 5. bis 7. Jahrhunderts und behandelt
in drei Abschnitten: 1. die Begriffsbestimmung der geographischen Aus-
drücke dieser Zeit (civitas, urbs, municipium, oppidum u. s. w.), 2. die
Frankreich. Pyrenäische Halbinsel. 109
politische Geographie, also den Umfang der Besitzungen der Gothen,
Burgunder und Franken, sowie den Wechsel derselben und die Gebiets-
theilungen der Franken, 3. die Topographie, zunächst die physische,
dann die Beschreibung der einzelnen Landestheile im Anschluss an die
Notitia provinciarum et civitatum Galliae. Letzterer Theil ist bei weitem
der umfangreichste.
30) L. Erhardt, Kelten, Beiger und Germanen. Leipziger In-
auguraldissertation. 1878. 28 S. 8.
Der Verfasser giebt in dieser Schrift, welche die beiden ersten
Abschnitte einer gleichzeitig erscheinenden grösseren Arbeit »Aelteste
germanische Staatenbildung, eine historische Untersuchung« ausmacht,
zunächst (S. 1 — 15) eine sehr besonnene Untersuchung über diejenigen ?
Völker, die man mit Sicherheit oder mit Wahrscheinlichkeit unter den
Beigern als Germauen ansehen müsse. Er stellt die unverdächtigen Zeug-
nisse darüber zusammen und weist auf die Vermischung geographischer
und ethnographischer Anschauungsweise bei den alten Schriftstellern als
auf eine Hauptursache der über diese Fragen bisher herrschenden Ver-
wirrung hin. Die linksrheinischen Germanen seien im Laufe der Zeit
nicht sowohl gallisirt, als roraanisirt (s. Tac bist. 4, 28 u. 64f.); was
Cäsar von ihnen erzähle, dürfe man als Quellenmaterial für die Erkennt-
niss germanischen Wesens in Anspruch nehmen. Ein zweiter Abschnitt
(S. 16 — 22) behandelt den Unterschied zwischen Germanen und Kelten,
in welcher Beziehung der Verfasser jedoch seinen Vorgängern gegenüber
mehr auf die grosse Aehnlichkeit beider Völker in Sitten, Religion und
Gebräuchen hinweist. Zwei Beilagen stellen die Notizen über die Kämpfe
der germanischen und der keltischen Völkerschaften unter einander (S. 23 f.)
und die Zeugnisse der Alten über die Religion der Germanen (S. 25
bis 28) zusammen.
Die pyrenäische Halbinsel.
31) Ephemeris epigraphica. vol. VI (s. u.).
Hübner giebt S. 3-24 Zusätze zu den spanischen Inschriften. Von
geographischem Interesse sind folgende: S. 18 nennt eine vollständigere
Abschrift von C. L II, 2707 einen CIVES ORGNOMiEX GENT[e]
PEMBIELOR- Plin. 4, 110 zählt die Orgenomesci zu den Cantabrern.
Die Inschrift fand sich in S. Thomas de Collia, IVA leguas nördlich von
Cangas de Onis. S. 20 wird ein terminus Angustalis mitgetheilt zwischen
den prata der vierten Legion und dem ager Scgisamonensis. Er ist
gefunden bei Villasidio und bestimmt die Ausdehnung des Gebietes der
jetzt Sesamon genannten Stadt nach Norden (vgl. Eph. 2, 246).
32) Hermes. Band 15. Berlin 1880.
Auf S. 49 — 91 macht Hübner, Citania, Alterthümcr in Portugal,
nach einer Reihe von poi'tugiesischen Publikationen Mittheilung von einer
HO Geographie der römischen Nordprovinzen.
uralten, ursprünglich wohl vorrömischen Niederlassung im Gebiet zwi-
schen Douro und Miuho. Die erhalteneu Reste sind mannigfaltig und
bestehen zum Theii aus Befestigungswerken, Häuserresten und römi-
schen Inschriftsteinen, auf denen jedoch der alte Name des Ortes nicht
vorkommt.
England.
33) Ephemeris epigraphica. vol. IV (s. u.).
Unter den S. 194 — 212 von Hübner gegebenen Zusätzen zu den
englischen Inschriften nennt n. 674 die COHI FRISIAVOnum. No. 718 a
ist einer Freigelassenen Regina gesetzt, die als natione Catuallauna be-
zeichnet wird, welchen Ort in der Nähe des Walles auch die Inschrift
C. I. VII, 863 erwähnt.
Die Rheinländer.
34) R. Pick, Monatschrift für die Geschichte Westdeutschlands,
4. Jahrgang 1878, enthält
S. 419- 427 K. V. Veith, Die Kämpfe der Römer und Germauen
bei Limburg.
Der Verfasser setzt das bei Caes. b. g. 6, 32 genannte, den Ebu-
ronen gehörige castellura Aduatuca nach Limburg, dessen Lage auf eiile
alte Ansiedelung hinweise. Das bei Caes. b. g. 5, 24 geschilderte Schlacht-
feld, auf dem 15 Cohorten des Sabinus und Cotta im Jahre 54 v. Chr.
umkamen, entspreche durchaus der Gegend bei Belvaux, zwei Milien west-
lich von Limburg.
35) Der 5. Jahrg. 1879 derselben Monatsschrift enthält S. 145—159
K. V. Veith, Die Kämpfe des Labienus mit den Treverern au
der Semois und Alzette 54/53 v. Chr. (mit 3 Plänen).
Der Verfasser setzt das Winterlager des Labienus im Spätherbst
54 (Caes. b. g. 5, 24) nach dem Dorfe Izel an der Semois am Südrande
des Ardennenwaldes. Für das Winterlager des Labienus im Frühjahr 53
(Caes. b. g. 6, 5 u. 7) nimmt er Arlon (das römische Orolaunura des It.
Ant.) an, das im Gebiete der Treverer gelegen. Das Schlachtfeld 'des
Labienus gegen die Treverer im Mai 53 (Caes. b. g. 6, 7, u. 8) findet er
in der Umgebung von Luxemburg an der Alzette.
36) Ebenda S. 168 — 192. G. von Hirschfeld, Geschichte und
Topographie des Rheins und seiner Ufer von Mainz bis Holland, mit
besonderer Berücksichtigung der Römerzeit. Erstes Stück.
Eine Einleitung weist den Umfang und Zweck der anzustellenden
Untersuchung nach, für die durch die Forschungen der letzten Jahrzehnte
das Material allmählich gewonnen sei. Seit dem Jahre 47 n. Chr. wurde
der Rhein als Grenze des römischen Reiches angesehen. Von festen
England. Rheinländer. 1 1 1
Steinbrücken über denselben finde sich keine sichere Spur ausser der
Konstantinsbrücke bei Köln. Es folgt Kap. 11 eine Charakteristik des
Rheins, seines Flussbettes und seiner Ufer, dann Kap. III »Der Rhein
imd seine Ufer bis zum Beginn der Römerzeit«, in dem kurz angegeben
wird, wie das Ufer des Rheins in jenen Zeiten weit niedriger gewesen
sei als jetzt, da auf der ganzen Strecke von oberhalb Mainz bis Holland
hin römische Strom- und Uferbauten sowie andere Römerwerke sich un-
ter dem jetzigen Erdboden und zum Theil im jetzigen Rheinbett finden.
Daher behandelt Kap. IV die Auflandungen des Rheins (seines Strom-
bettes und seiner Ufer) seit der Römerzeit. Der Nachweis solcher Auf-
landung des Rheinbettes selbst wird begonnen mit dem Römerkastell bei
Altripp, Altaripa in der Not. dign., dessen Mauern im heutigen Rhein-
bett liegen, und abwärts fortgesetzt. Eingehend werden auch die Felsen-
riffe im Rheinbett behandelt. In Tac. Germ. 32 findet der Verfasser die
Andeutung, dass der Rhein zur Römerzeit erst von Bingen an abwärts
ein stetiges, zur ununterbrochenen Schifffahrt geeignetes Bett gehabt
habe. Von S. 188 an werden dann die römischen und die mittelalter-
lichen Bauten längs des Rheins aufgezählt, welche sich unter dem heu-
tigen Erdboden befinden. Ein Anhang behandelt die Äuflanduugen in
und an der Mosel.
37) Jahrbücher des Vereins von Alterthumsfreunden im Rheinlande.
Heft LXIII. Bonn 1878
enthält S. 1 — 16. J. Schneider, Die römischen Militärstrassen des
linken Rheinufers, c. Von Köln bis Bingen (vgl. Jahresber. XII, 322).
Der Verfasser weist aus den erhaltenen, wenn auch zum Theil nur
schwachen Spuren eine doppelte , an einigen Stellen auch dreifache
Strassenlinie nach. Die eine schlägt wo möglich den geradesten Weg
ein und bildete die Hauptverbindungslinie, während eine andere durch-
weg den Krümmungen des Rheins folgte und zum militärischen Schutz
des Verkehrs auf demselben diente, die dritte aber in solchen Gegen-
den, wo die beiden andern Strassen gelegentlich den Ueberfluthungen
des Rheins ausgesetzt waren, weiter westlich über die den Rhein beglei-
tenden Anhöhen führte. Beachtenswerth ist die Behandlung der alten
Itinerarien S. Off. 14 ff. Der Verfasser sucht, wie es scheint mit Glück,
zu erweisen, dass die in denselben vorkommenden Differenzen zum Theil
davon herrühren, dass bald die eine, bald die andere jener Strassen von
ihnen verfolgt wird. Danach erklärt er die Angaben des It. Ant. S. 254
dahin, dass von Vingium, jetzt Bingen, aus einmal die Linie nach Bau-
dobriga, jetzt Boppard, zu 19 M. , dann die Liuie nach Autunnacum,
jetzt Andernach, zu 28 M. und von da nach Bonna zu 22 Meilen ange-
geben werde, was mit der Wirklichkeit stimme.
Zum Schluss giebt der Verfasser noch einige allgemeine Resultate
seiner Untersuchungen. Die militärischen Anlagen längs der Römer-
112 Geographie der römischen Nordprovinzen.
Strasse zerfallen in Lager, Kastelle und Warten. »In der Strecke von
Neuwied bis Xanten finden wir nicht weniger als sechs grosse römische
Standlager und zwar in der Entfernung eines Tagemarsches, durchschnitt-
lich vier Meilen, neben einander. Das erste lag gegenüber Neuwied an
der Kapelle zum guten Mann, das zweite am Wicheishofe bei Bonn, das
dritte an der Alteburg bei Cöln, das vierte zu Grimlinghausen bei Neuss,
das fünfte auf dem Burgfelde bei Asberg und das sechste auf dem Für-
stenberge bei Xanten. Sämmtliche Lager befinden sich an der Haupt-
railitärstrasse, die dicht am Rheine den Krümmungen des Flusses nach-
folgte, und deuten auf eine hier gelegene Militärmacht hin, wie sie wohl
im ganzen römischen Reiche nicht zum zweiten Male auf einer so kur-
zen Strecke nachzuweisen ist. Zwischen den Lagern befinden sich in
geringern Entfernungen von einander die Kastelle, deren nach der An-
gabe des Florus mehr als fünfzig von Drusus dem Rheine entlang an-
gelegt waren .... Diese Kastelle waren nur kleine und, wie alle von
Drusus dies- und jenseits des Rheines angelegten Fortifikationen, bloss
aus Erde mit Holzwerk konstruirte Schanzen, die erst viel später theil-
weise durch Mauerwerke verstärkt, dann auch zuweilen mit Ansiedelun-
gen verbunden wurden, bis zuletzt der ganze Komplex durch eine Be-
festigungsmauer eingeschlossen wurde. In ganz gleicher Art waren die
Warten nur kleine Erdschanzen, die wahrscheinlich einen hölzernen
Thurm trugen . . . Unter den bürgerlichen Anlagen finden wir eine
grössere Kolonialstadt, Cöln, und sonst nur Dörfer, von denen einige,
wie Bingen, Andernach, Bonn, Neuss und Birten in der letzten Zeit der
Römerherrschaft zu kleinen Landstädten heranwuchsen. Sämmtliche kleine
Ansiedelungen verdanken ihre Entstehung hauptsächlich den Mansionen
und Mutationen, mit denen sie verbunden sind«.
Sehr umfangreich und zahlreich sind die in den letzten Jahren
über den römischen limes zwischen Donau und Rhein geführten Unter-
suchungen. Wir nennen von ihnen zunächst
38) E. Hübner, Der römische Grenzwall in Deutschland (mit
einer Karte von Kiepert), in den Jahrbüchern des Vereins von Alter-
thumsfreunden im Rheinlande. Heft LXIIL Bonn 1878. S. 17— 56.
Der Verfasser giebt einen kritischen Ueberblick über die Unter-
suchungen, welche bisher auf den römischen Grenzwall gerichtet worden
sind. Zum Vergleich zieht er in der Einleitung die ähnlichen Befesti-
gungen au anderen Grenzen des Römerreiches herbei, in Britannien,
in Pannonieu zwischen Donau und Theiss, im nördlichen Dacieu bei
Porolissum (s. Jahresber. I, 801)^) und in Mösien im Süden der Dobrudja.
S) Dass sich hier ein viel ausgedehnteres Wallsystem fand, hat Goos,
Studien zur Geographie und Geschichte des trajanischen Dacions, Schässburg
1874 Kap. 2, nachgewiesen; siehe Jahresber IV, 221.
Rheinländer. 113
Genau bekannt sind von diesen Werken bisher nur die englischen; be- {'
schämend ist es, dass wir über den römisch - deutschen Grenzwall in so?
mancher Beziehung noch so unwissend sind. Uebersichtliche Darstellun-
gen gab es darüber bisher nur von Ukert III, 1, 278 — 285, Baumstark
in Pauly's Real-Eucyklopädie III, 827 — 829, und den Engländern Yates
in den Memoirs chiefly illustrative of the History and Antiquities of
Northumberland, London 1858, I, 97 ff. und Bell in Smith, Collectanea
antiqua IV (Lond. 1854), 210 ff.
Hübner macht nun ausführliche Mittheiluugen über den Stand der
Forschung für die einzelnen Theile des Walles. Er zerlegt ihn in sechs
Hauptabschnitte. Der erste umfasst den limes Raeticus und beginnt süd-
lich vom Einfluss der Altraübl in die Donau bei Kelheim, geht in einem
Bogen von etwa 23 deutscheu Meilen westwärts, schneidet die Altmühl
bei Kipfenberg, erreicht bei Gunzenhausen seinen nödlichsten Punkt, tritt
dann in Württemberg ein und zieht an Aalen vorbei bis Lorch und Welz-
heim in die Nähe des Hohenstaufen, wo die Grenze zwischen Rätien und
Obergermanien ist. Dieser Abschnitt ist bisher am besten bekannt und
wird jetzt systematisch erforscht durch Ohlenschlager. Es findet sich
hier keine Steinmauer, sondern nur ein Erdwall, der nach aussen durch
eine Pfahlreihe und Graben, nach innen und rückwärts durch Thürme
und Kastelle, von denen ausser Regensburg und Augsburg bis jetzt sechs
nachgewiesen sind, verstärkt war. Die Anzahl, Lage und Einrichtung
der letzteren ist besonders noch weiter zu ermitteln.
Der zweite wendet sich vom ersten fast rechtwinklig nach Norden
ab (von ihm spricht Ammian 18, 2, 15) und verläuft meist auf Württem-
bergischeu Gebiet von Lorch bis Jagsthausen. Fünf grössere Kastelle
liegen hier, worunter vicus Aurelii, jetzt Oehringen (s. Jahresber. XII,
320 ff.). Die Untersuchung liegt hier jetzt in den Händen von Professor
Herzog. Auf Badischem Gebiet läuft der Wall weiter über Osterburken,
das alte Lopoduuum, und Walldürn am Odenwald, dann wieder durch
Baiern bis Freudenberg am Main. Hier liegt eine zweite Vertheidigungs-
linie auf dem Odenwald zwischen Mudau und Obernburg am Main , die
durch eine Reihe von Kastellen gebildet wird, welche durch eine Strasse
verbunden sind.
Der dritte Abschnitt führt durch Hessen- Nassau. Zwischen Freu-
denberg und Miltenberg am Main beginnend, scheint der Wall bis nörd-
lich von Aschatfenburg auf der Wasserscheide des Spesshardt zu laufen,
dann bis Wirtheim an der Kinzig östlich von Gelnhausen. Die Karte
von Kiepert führt ihn weiter am Südabhang des Vogelsbcrges entlang,
wo er sich westwärts über Hüugen in die Gegend von Lieh wendet^), um
9) Seine Existenz wird übrigens von anderen Forschern bezweifelt (siehe
unten No. 40), während Hühner daran denkt, jener östlichere limes sei später
aufgegeben.
Jahresbericht für Alterthumswisscnsch.-ift XXIU. (1880. Ul.) 8
114 Geographie der römisclien Nordprovinzen.
sich da mit einem anderen Arm des limes zu verbinden, der von Gross-
Krotzenburg am Main östlich von Hanau her nordwärts bei Rückingen
über die Einzig nach Lieh hinzieht, um von da den Taunus an seinem
Nordabhang zu begleiten. Letzterer Theil ist ausführlich von Rössel
beschrieben (siehe Jahresber. VIII, 319 ff.)- Unweit Langen-Schwalbach's
wendet sich der Wall parallel mit dem Rhein nach Ems an der Lahn,
dem Grenzfluss zwischen dem oberen und unteren Germanien.
Weit weniger ist die nördliche Fortsetzung des limes bekannt.
Das Verhältniss der rechtsrheinischen Gegend zu der römischen Provinz
bedarf hier noch vielfacher Aufklärung, die vielleicht nur durch eine
genaue Durchforschung des Landes in Bezug auf die römischen Anlagen
gewonnen werden kann. Bekannt ist hier zunächst im vierten Abschnitt
das Kastell von Nieder-Biber, Andernach gegenüber, das sich vor allen
übrigen durch seinen Umfang auszeichnet. Bis in die Gegend von Linz
sind hier einzelne Spuren des limes nachgewiesen, dann aber fehlen sie
3 bis zur Sieg. Völlig unerforscht ist die Reichsgrenze im fünften Ab-
schnitt zwischen Sieg und Ruhr. An den sechsten, den zwischen Ruhr
und Lippe, knüpfen sich die zahlreichen Untersuchungen über Arbalo
und Aliso, die Varusschlacht und Idisiaviso. Hübner weist hier mehr
darauf hin, in welcher Weise diese Fragen der Lösung entgegen zu
führen seien, dass insbesondere eine Untersuchung des römischen Strasseh-
systems auf der rechten Rheinseite im Anschluss an das linksrheinische
! Aussicht auf Erfolg habe. Gegenwärtig liegt diese Arbeit besonders in
V den Händen von J. Schneider.
Zur Orientirung über die ganze Limesfrage ist Hübner's Arbeit
nach allen Seiten hin sehr lehrreich und dankenswerth. Die Kiepert'sche
Karte im Verhältniss von 1 : 1,500,000 erhöht diesen Werth noch be-
deutend.
40) J. Schneider, Neue Beiträge zur alten Geschichte und Geo-
graphie der Rheinlaude. Zwölfte Folge. Düsseldorf 1879. Mit dem
Nebentitel: Der römische Pfahlgraben von der Wetter bis zum Main.
Mit einer Karte. 15 S. 8.
Nach den meist freilich nur schwachen Spuren weist der Verfasser
in diesem Heftchen den Gang des römischen limes von Arnsburg an der
Wetter südostwärts nach Inheiden, von da am linken Ufer der Horloff
südwärts nach Echzell, dann über die Nidda nach Altenstadt, Markobel,
Rückingen, über die Kinzig nach Krotzenburg am Main. An den ge-
nannten Orten glaubt er Spuren von Militärstationen nachgewiesen zu
haben, auch an einigen Stellen Reste von Wartthürmen und Schanzen.
Jenseits dieser Linie nach dem Vogelsberg und Spesshardt hin sind nach
ihm keine römische Ansiedelungen nachgewiesen, weshalb er die sonst
wohl ausgesprochene Ansicht (s. o.), der limes habe sich bis dorthin er-
streckt, zurückweist.
Rheinländer. '• W.' 115
41) J. Schneider, Die Hügelwarte am Ickterhof, in R. Pick,
Zeitschr. f. d. Gesch. Westdeutschlands. 4. Jahrg. 1878. S. 416 ff.
Eine gut erhaltene Doppelwarte an der rechten Rheinseite im
Kreise Düsseldorf wird beschrieben, die mit den alten römischen Grenz-
wehren zusammenhängt.
42) J. Schneider, Römische Heerwege zwischen Yssel und Ruhr.
Mit einer Karte. In derselben Zeitschrift. 5. Jahrg. 1879. S. 140
bis 145.
Der Verfasser beschreibt den Lauf mehrerer Römerstrassen, die
von Rees und Xanten am Niederrhein aus nach Rheine an der Ems,
eine andere, die von Wesel nach Münster führt, und eine vierte, die
von den Stockumer Höfen südlich von Gellep nordwärts über die Ruhr
und Lippe, dann quer über die anderen hin bis zur zuerst beschriebenen
Strasse führt, in die sie bei Ahaus mündet.
43) J. Schneider, Die Warte am Schwienumshof. Mit Plan.
Ebendas. S. 166-168.
Auch dies ist eine Warte mit Doppelhügel an der oberen Yssel.
Zu den auf den limes bezüglichen Untersuchungen kommen noch
folgende vom Referenten nicht eingesehene Arbeiten :
E. Hübner, Römisches in Deutschland. In der deutschen Rund-
schau. Juliheft 1879.
Derselbe, Der Römische Grenzwall in Deutschland. Erster Nach-
trag in den Bonner Jahrbüchern. Heft LXVI. 1879.
A. von Cohausen und L. Jacobi, Das Römerkastell Saalburg.
Homburg 1878.
A. Duncker, Beiträge zur Erforschung und Geschichte des Pfahl-
grabens im unteren Maingebiet und der Wetterau. In der Zeitschrift
für Hessische Geschichte. N. F. VIII. Heft 1 und 2. Kassel 1879.
(Auch für sich erschienen).
Derselbe, Der römische Mainübergang zwischen Hanau und Kessel-
stadt. In den Annalen des Vereins für Nassauische Alterthumskunde.
Bd. XV. 1879. S. 281 — 294 und 376.
Derselbe, Die rechtsrheinische Limesforschung. (Einige Bemer-
kungen zu E. Hübner's: Zum römischen Grenzwall u. s. w.). Ebendas.
S. 295 -304.
C. Christ, Die Civitas Aelia Hadriana am unteren Main. Im
KoiTcspondenzblatt des Gesanimtvereins der deutschen Geschichts- und
Alterthumsvereine. 1879. No. 5 und 0.
A. Duncker, Ausgrabungen am Pfahlgraben im Bulauwaldo und
bei Rückingen. Ebendas. No 6.
Xlß Geographie der römischen Nordprovinzen.
Die Darmstädter Allgemeine Militärzeitung 1879 No. 7 und 8 ent-
hält einen Bericht über die neuerdings erfolgte Ausgrabung der Capers-
burg am limes nahe der hessisch -nassauischen Grenze.
44) M. F. Ess eilen, Das römische Kastell Aliso und der Ort
der Niederlage des römischen Heeres unter Q. Varus. Hamm 1878.
47 S. 12.
Der Verfasser vertheidigt unter Zurückweisung gegentheiliger An-
sichten seine Meinung, dass Aliso am früheren Einfluss der Alse in die
Lippe V^ Meile westlich von Hamm auf dem Platze eines auch bereits
1225 zerstörten Schlosses Nienbrügge, 13 Meilen vom Rhein entfernt,
gestanden habe. Die Niederlage des Varus setzt er in den Kreis Beckum
zwischen Ems und Lippe, etwa zwei Meilen entfernt vom obigen Aliso.
Er führt ausser der natürlichen Beschaffenheit der Bodenoberfläche da-
für dort vorhandene angebliche Römerwerke, sowie zahlreiche Funde
von Menschen- und Pferderesten, zum Theil mit römischen Beigaben an.
Man vermisst in beiden Untersuchungen den Anschluss der Oertlichkeiten
an noch nachweisbare römische Strassenzüge.
45) J. Schneider, Aliso HL In R. Pick, Monatschrift für die
Geschichte Westdeutschlands. 4. Jahrg. 1878. S. 432—436. '*
Es wird möglichst objektiv berichtet über die bisherigen Versuche,
den wichtigen Ort zu fixiren; was die Lokalforschung über die einzelnen
in Betracht gezogenen Oertlichkeiten beigebracht hat, wird aufgezählt;
der Verfasser entscheidet sich noch nicht, sondern hofft von weiteren
Forschungen, besonders über die alten Heerstrassen, die er in Aussicht
stellt, weiteres Licht.
46) A. Deppe, Wo haben wir das Sommerlager des Varus aus
dem Jahre 9 unserer Zeitrechnung und das Feld der Hermannsschlacht
im Teutoburger Walde zu suchen? Heidelberg 1879. 7 S. 8.
Eine kurze Zusammenstellung allbekannter Thatsachen.
46) W. Pleyte, Nederlandsche Oudheden van de vroegste Tijden
tot op Karel den Groote. Leiden 1877.
Ein erstes Heft dieser mit zwölf Tafeln und einer Karte reich
ausgestatteten Publikation, gross 46 S. Folio, umfasst den Ostergo von
Friesland. Die Einleitung (S. 1 — 4) berichtet von der Entstehung des
Landes, von dem nur ein kleiner Theil Diluvium, der grösste Alluvium
ist. Der folgende Abschnitt (S. 5 - 12) giebt eine Uebersicht der alten
Quellen, aus denen indess hier nur die allgemeineren Angaben über die
in Holland wohnenden Volksstämme gezogen werden. Folgende Identi-
ficirungen mögen hier erwähnt werden. Der Flevo ist das jetzige Strom-
gat Vlie zwischen den Inseln Vlieland und Terschelliug; die Marsacii
sind wahrscheinlich die Bewohner der Marschlande von Südholland, ihr
Rheinländer. 117
Land entspricht dem späteren Gau Marsura ; die Chamavi bewohnten
den Gau Hama oder Chamaland, die Tubantes den Gau Tuvanti, jetzt
Twente. Von S. 13 an folgt die Beschreibung von Friesland. Der Lan-
desname Frisia kommt zuerst in den Annales Petaviani zum Jahre 734
vor, der Volksname seit Tacitus [bereits zweimal bei Plinius] als Frisii
und sonst unter verschiedeneu Formen. Die Endung der inschriftlich
mehrfach nachweisbaren Formen Frisiaus, Frisiavo, Frisiaevo wird mit
Batavus, den Istaevones und Ingaevones zusammengestellt.
Mit S. 18 beginnt die Beschreibung des Oostergo benannten Thei-
les von Friesland, des Landstriches, der von Groningen geschieden wird
durch den Lauwers, im Süden an Zevenwouden, im Westen an Westergo
stösst. Auf den Lauwers, einen Meerbusen östlich von Schiermonnikoog,
in den die Hunse und die Aa strömen, zu Osten von dem ein Morast
Marne, früher Marna genannt, liegt, bezieht der Verfassser den bei
Ptolem. 2, 10 Mavapiiav\g k/xr^v , bei Marc. Heracl. peripl. maris ext. 2,
32 Mapapjiavug kjirjv genannten Hafen. Oostergo wurde in alten Zeiten
vom Westergo durch die Middelzee bei Leeuwarden geschieden, die im
Mittelalter als Mündung des Flusses Burdine, Bordine oder Boorne an-
gesehen wurde. Letzteren identificirt der Verfasser mit der von Venant.
Fortunatus genannten Borda. Sowohl Oostergo wie Westergo konnte
man im Alterthum als Inseln ansehen, da sie von breiten Flussläufeu
umgeben waren. Die nach Plin. N. H. 4, 97 und 37, 42 von den Ger-
manen Austeravia genannte Berusteininsel wird daher von einigen nicht
ohne Grund mit dem Oostergo identificirt. Erst die späteren Eindeichun-
gen machten diese Gegenden landfest. Der vom Anon. Rav. S. 226, 3
ed. Pind. und Parthey bei den Friesen angesetzte Ort Bordonchar wird
mit einem in mittelalterlichen Urkunden genannten Bordego, Borrego,
Borendego, Bordengo identificirt, welcher Name mit dem des Flusses
Bordine zusammenzuhängen scheint.
Von S. 20 an wird dann eine Beschreibung der in Friesland ge-
fundenen römischen und frühmittelalterlichen Alterthümer gegeben und
endlich von S. 42 bis zum Schluss eine Zusammenstellung und Erklärung
zahlreicher Namen von Orten, Flüssen u. s. w. in Friesland, kurz, das
Werk enthält eine Reihe interessanter Daten und Resultate.
47) F. von Alten, Die Bohlwege (Römerwege) im Herzogthum
Oldenburg. Oldenburg 1879. 24 S. 4. mit einer Karte und Abbil-
dungen.
Der Verfasser hat in sehr dankenswerther Weise theils seine eige-
nen Entdeckungen und Untersuchungen über die in den oldenburgischen
Mooren erhaltenen alten Holzwege (pontes longi) mitgetheilt, theils die
früher von Neueren, besonders auch in Holland gemachten gleichartigen
Funde zusammengestellt. Ihm kam es zunächst darauf an, zu beweisen,
dass diese Wege römischen Ursprungs seien. Er schliesst dies aus der
118 Geographie der römischen Nordprovinzen.
Gleichartigkeit ihrer Konstruktion bei ihrer Ausdehnung über weit von
einander entfernte Strecken ^o), insbesondere auch aus der allen gemein-
samen Grundrichtung von West nach Ost und daraus, dass die Bohlen,
aus denen die Wege gemacht sind, so über einander liegen, dass die
östlicher gelegte jedesmal mit ihrem Rande über die westlich von ihr
gelegene fasste, woraus hervorgeht, dass die Wege in der Richtung von
Westen her erbaut sind. Auch zahlreiche Röraerfunde in der Nähe oder
in der Fortsetzung dieser Wege werden registrirt.
Der Verfasser unterscheidet hauptsächlich zwei solcher Wegesysteme,
das eine nördliche, von dem sich Reste in der Richtung von Leer nach
Varel am Jahdebusen finden, während ein Seitenzweig auf die Stadt Olden-
burg zu führt, das andere südliche, welches von der holländischen Pro-
vinz Drenthe her bei Lathen über die Ems führt, und dessen Fortsetzun-
gen sich wieder in den Mooren bei Diepholz finden. Die nächste Auf-
gabe der Forschung scheint dem Referenten hier zu sein, die ursprüng-
lichen Strassenverbindungen, die Mittelglieder zwischen diesen Bohlwegen
nachzuweisen, wozu die Schneider'schen Untersuchungen als Vorbild die-
nen müssen, und diese Wegesysteme mit denen des ünterrheins in Ver-
bindung zu setzen.
10) Von Bedeutung ist für diesen Beweis auch der dem Verfasser unbe-
kannt gebliebene, oben unter No. 9 erwähnte, ganz gleichartige Bohlweg im
Laibacher Moor.
Bericht über römische Epigraphik.
Von
Gymnasialdirektor Professor Hang
in Konstanz,
Wenn ich es übernommeu habe, den Jahresbericht über lateinische
Epigraphik, der bisher durch den Rücktritt der in Aussicht genommenen
Referenten besonderes Unghick gehabt hat, auf den Wunsch der Redak-
tion und Verlagshandhmg, soweit dies möglich ist, auch für die früheren
Jahre nachzuholen, so bin ich mir bewusst, in mehr als einer Hinsicht
die Nachsicht der Leser zu bedürfen, einmal wegen der gerade seit 1873
riesenhaft angewachseneu Masse des Stoffes, sodann wegen meiner per-
sönlichen Verhältnisse, namentlich wegen der Entfernung von einer
grösseren Bibliothek.
Den Mittelpunkt, um welchen sich alle anderen litterarischen Er-
scheinungen auf diesem Gebiete von selbst gruppiren, bildet natürlich
das unter den Auspicien der königl. preussischen Akademie der Wissen-
schaften zu Berlin herausgegebene Corpus Inscriptionum Latina-
rum mit seinen Nachträgen in der Ephemeris epigraphica.
Auf die Vorgeschichte dieses grossartigeu Werkes einzugehen, ist
hier nicht der Ort; einer Hinweisung auf die eminente Wichtigkeit des-
selben für die Alterthumskunde, besonders für die Geschichte der römi-
schen Kaiserzeit, bedarf es nicht. Auf lange Zeit wird dasselbe als die
unverrückbare Grundlage der römischen Epigraphik dastehen, für alle
Zeiten aber ein ruhmvolles Denkmal scharfsinnigen Forschergeistes und
unermüdlichen Gelehrtenfleisses bleiben. Ehre und Bewunderung gebührt
den Männern, die daran mitgearbeitet haben, vor allem dem, der mit
einem anderen grossen Mann von sich sagen kann: »Ich habe mehr ge-
arbeitet, denn die andern alle«, ich meine Th. Mommsen.
Schon im Jahre 1863 war Vol. I erschienen: Inscriptiones latinae
antiquissimae ad Caesaris mortem, ed. Th. Mommsen, nebst einem
Bnnd lithographischer Tafeln: Priscae latinitatis monumenta epigraphica
ad archetyporum tideni e.xeinplislithographisrepraeseutata, ed.Fr. Ritschi-
120 Römische Epigraphik.
Es folgten 1869 Vol. IL Inscriptiones Hispaniae latinae, ed. Aem.
Hübner; 1871 Vol. IV. Inscriptiones parietariae Pompeianae, Her-
culanenses, Stabianae, ed. C. Zangemeister, nebst den Gefässinschriften
aus denselben Städten von R. Schöne; 1872—1877 Vol. V. Inscrii^tiones
Galliae Cisalpinae latinae, ed. Th. Mommsen, und zwar Pars I,
die Inschriften der 10. Region Italiens, 1872, Pars II, die Inschriften der
11. und 9. Region, 1877; sodann 1873 Vol. III. Pars I und II, Inscriptio-
nes Asiae, provinciarum Europae Graecarum, Illyrici Latinae,
ebenfalls von Th. Mommsen; in demselben Jahre Vol. VII. Inscriptiones
Britanniae Latinae, ed. Aem. Hübner; 1876 Vol. VI. Inscriptiones
urbis Romae Latinae, collegerunt W. Henzen et J. B. de Rossi,
ediderunt E. Bormann et "W. Henzen, Pars I.
Indem ich darauf verzichte, die Einrichtung des folgenden Berichtes
zum Voraus darzustellen oder zu begründen — dieselbe möge sich selbst
rechtfertigen, beziehungsweise in den Verhältnissen ihre Entschuldigung
finden — beginne ich mit
Den Inschriften der griechischen und der Donau-Pro-
vinzen, welche in den zwei Bänden des Vol. III enthalten sind. Ausser
den umfangreichen Additamenta nebst Auctarium im zweiten Band S. 967
bis 1064 sind hierzu noch zwei bedeutende Nachträge von Mommsen
publicirt in der Ephemeris epigraphica. Vol. II, Fascic. 4, S. 287
bis 482 (a. 1875) und Vol. IV, Fase. 1. 2, S. 25 — 193 (a. 1879). Die be-
deutendsten Inschriften sind ferner von G. Wilmanns in sein ebenfalls
1873 in zwei Bänden erschienenes Werk 'Exempla inscriptionum
Latinarum in usum praecipue academicum' aufgenommen worden. Alle
weitere Litteratur wird je au ihrem Ort erwähnt werden.
Bei den griechisch redenden Provinzen bilden die lateinischen In-
schriften, wie in der Praefatio editoris gesagt ist, nur ein Supplement
zu dem Corpus inscriptionum Graecarum, und es konnte hier auf die allge-
meineren Fragen nicht eingegangen werden; die Inschriften aus Illyricum
dagegen bilden ein selbständiges Werk. Die Zeitgrenze ist das EiKie des
6. Jahrhunderts n. Chr. Die Anordnung des Stoffes richtet sich nach der
Eintheilung der Provinzen, wie sie ungefähr zur Zeit Trajan's bestand; in-
nerhalb der Provinzen sind die Inschriften möglichst nach den Munici-
pien, Colonieu, Regionen geordnet; wiederum bei den einzelneu Bezirken
bestimmt sich die Reihenfolge theils nach dem Charakter der Inschriften,
theils nach der Lage der Fundorte. Die griechischen Provinzen wegen
der weit zerstreuten und nicht zahlreichen lateinischen Inschriften zu
durchreisen, lohnte sich nicht; dagegen hat Mommsen die Donauprovinzen
alle, zum Theil zweimal, und nach dem Erscheinen des Vol III noch ein-
mal besucht. — Mühevoller aber als das Abschreiben der Inschriften
selbst war die Aufspürung der schwer zugänglichen lokalen Litteratur,
bei welcher vielfach die fast nur den Einheimischen verständlichen Idiome
noch besondere Schwierigkeiten bereiten, sowie die Sammlung aller in
Corpus inscriptionum Latinarum vol. III. 121
Bibliotheken zerstreuten und verborgenen handschriftlichen Notizen. Den j
Weg zur Erledigung des letzteren, umständlichsten Theils der Arbeit |
hat de Rossi gezeigt und zuerst betreten; er selbst und Henzen haben
dann die Bibliotheken von Rom, Mittel- und Unteritalieu, Mommsen die
von Oberitalien, Deutschland, Holland und Paris, Hübner die von Ma-
drid und London durchforscht, und viele junge Gelehrte haben zur Ver-
vollständigung mitgeholfen. So war es möglich, überall auf die ersten
Quellen zurückzugehen, aus denen die früheren Sammler, wie Gruter,
Muratori u. a. geschöpft haben, üeber spanische, dacische oder dalma-
tische Inschriften sind die frühesten Nachrichten oft in weiter Ferne, in
Rom, Lyon oder Mailand entdeckt worden. Die Anordnung des hier-
durch gewonnenen litterarisch -kritischen Apparats bei jeder einzelnen
Inschrift ist die, dass den selbständigen Zeugen die von ihnen abhängi-
gen in Klammern beigefügt werden, soweit letztere überhaupt augeführt
sind. Besondere Sorgfalt ist natürlich auf die Eruirung dieser Abhän-
gigkeitsverhältnisse bei den jetzt verlorenen Inschriften verwendet worden.
Trotzdem warnt Mommsen vor einem unvorsichtigen Gebrauch, da vieles
Verdorbene, Interpolirte und Verkehrte unvermeidlich mit hineinge-
kommen ist.
Einen eigentlichen Comraentar beizugeben, hat der ohnehin schon
grosse Umfang des Werkes verboten ; doch ist vielfach die Legende ganz
oder theilweise hinzugefügt, es sind Versuche gemacht, Lücken zu er-
gänzen, verdorbene Stellen zu heilen, doch nur wo dies mit einiger Sicher-
heit geschehen konnte; es sind endlich auch sonst gelegentliche Bemer-
kungen, Verweisungen auf ähnliche Inschriften u. dgl. gegeben. Dagegen
hat Mommsen, wie es auch in den andern Theilen des C. I. L. geschieht,
der Chorographie und der Erläuterung der Municipal Verhältnisse (abge-
sehen von den griechischen Provinzen) ganz specielle Aufmerksamkeit
gewidmet und nicht bloss bei jeder Provinz, sondern bei jedem städti-
schen Gemeinwesen oder Gebiet besondere Einleitungen vorausgeschickt.
Mit grösster Genauigkeit sind ferner die Indices angelegt, in
denen sich die einzelnen Bestandtheile jeder Inschrift nach den verschie-
densten Gesichtspunkten zusammengestellt finden. Eine Vorstellung von
dem grossen Reichthum ihres Inhalts giebt schon die Thatsache, dass
sie bei Vol. III auf 135 P'olio-Seiten XVIII Abtheilungen mit verschiedenen
Unterabtheilungen umfassen. Noch mehr ins Detail gehen sie bei dem
allerdings viel kleineren Vol. VII. Vollständige Uebereinstimmung in der
Eintheilung der Indices wäre immerhin für das Nachschlagen wünschens-
werth gewesen, wiewohl wir die entgegenstehenden Schwierigkeiten nicht
verkennen.
Wenn aber Mommsen die Vorrede mit den Worten schliesst, dass
er beim Abschluss der vicljährigen, überaus mühevollen Arbeit doch nicht
das Gefühl eines glücklichen Erfolges habe, dass er die Feder nieder-
lege mit dem Bcwusstsein, viele gute Jahre an diese Arbeit verloren zu
122 Römische Epigraphik.
haben, die doch nicht vollkommen sei, dass aber billige Beurtheiler, wenn
nicht das Werk, so doch die Mühe loben werden, so können wir diese
Stimmung zwar begreifen bei einem Manne, der auf der höchsten Höhe
der Wissenschaft stehend auch an sich selbst die höchsten Anforderungen
stellt; allein wir werden die Mängel des Werkes nur in den bei diesem
Theil besonders schwierigen äusseren Verhältnissen zu suchen haben.
Wenn gerade hier schon innerhalb sechs Jahren sehr zahlreiche Nach-
träge nothwendig geworden sind und sicherlich auch ferner nothwendig
sein werden, so liegt die Ursache darin, dass in jenen grossentheils we-
niger civil isirten Ländern die Lokalforschung noch wenig vorgearbeitet
hatte, und dass der Mangel an Verkehrswegen und Bodenkultur noch
manche antiquarische Schätze, die anderwärts längst gehoben wären, au
abgelegenen Orten oder im Schoss der Erde verbarg oder noch verbirgt.
Aber ein Abschluss musste einmal gemacht werden, und sichtlich hat
eben die Herausgabe dieses Theiles vielfach anregend auf die Lokalfor-
schung eingewirkt.
Auf die Praefatio folgt der 'Conspect US operis', der sehr über-
sichtlich alle Unterabtheilungen mit Angabe der Pagina und der Nummer
der Inschriften, unter Einreihung der in den Additamenta nachgetragenen,
sowie der 'falsae vel alienae' enthält.
Aus dem 'Index auctorum', derein alphabetisches Verzeichuiss
der benutzten Litteratur enthält (S. XIX — XXXIV), heben wir nur eini-
ges hervor. Am eingehendsten ist darin Cyriacus von Anco na be-
sprochen. Derselbe hat als Kaufmann schon in seiner Jugend grosse
Reisen gemacht, ist dabei auf die Denkmäler des Alterthums aufmerksam
geworden, hat noch in seinen dreissiger Jahren Lateinisch und Griechisch
gelernt und dann von 1426 - 1447 auf weiteren Reisen in Vorderasien,
auf der Balkanhalbinsel und in Italien römische und griechische Inschrif-
ten neben anderen Alterthümern aufgezeichnet. Er trägt die Fehler der
Autodidakten an sich, ist aber ein begeisterter Verehrer des Alterthums
und ein zuverlässiger Berichterstatter. Wer bedenkt, dass seine Col-
lectaneen uns nur verstümmelt und verdorben überliefert sind, 'non ne-.
gabit artis nostrae auctorem eum esse ut antiquissimum omnium, ita eins
saeculi longe praestantissimum'. — Ferner wird eingehender besprochen
Michael Fabricius Ferrarinus, der als Prior eines Carmeliter-
klosters zu Reggio zwischen 1488 und 1493 starb, und von dessen In-
schriftensammlung drei eigenhändige Recensionen zu Utrecht, Paris und
Reggio vorhanden sind ; Johannes Jucundus aus Verona, welcher um
1484—1489 eine Sammlung verfasste, deren beste, wahrscheinlich eigen-
händige Recension zu Verona sich befindet; Aldus Mauutius (um 1566),
dessen sehr reicher epigraphischer Ai)parat in 18 vatikanischen Manu-
skripten vollständig erhalten ist; Johann Marcanova aus Venedig,
Professor der Philosophie zu Padua, dann zu Bologna, der älteste und
^uverlässigte unter denen, die die Sammlungen des Cyriacus benutzt
Greta. Cyrene. Aegypten. 123
haben (a. 1457), während sein Zeitgenosse Felix Felicianus von Verona
(um 1464) als weniger glaubwürdig bezeichnet wird. Ueber die Bedeutung
dieser und anderer Forscher für die Inschriften der einzelnen Provinzen
ist bei diesen gehandelt.
Es folgen S. 1*— 34*, n. 1*— 287* Inscriptiones falsae vel
alienae. Unter den unechten sind hervorzuheben sechs grössere Kaiser-
inschriften, welche nach Alex. Geraldinus, Bischof von S. Domingo (um
1631), ein Mönch zur Zeit Ferdinand's und Isabella's, Fr. Gonsalvus, in
der afrikanischen Wüste gefunden jhaben soll. Einige andere werden
betreffenden Orts erwähnt werden.
Dem ersten Haupttheil ' Aegyptus et Asia' geht eine kurze
praefatio voraus, die nach dem oben ausgesprochenen Grundsatz nur von
den auctores handelt. Da es hier keine einheimische Litteratur giebt,
so beruht unser Wissen ganz auf den Reisenden, unter denen eben Cy-
riacus besonders hervorgehoben ist. Derselbe kommt hauptsächlich für
die Inseln und Küsten des ägäischen Meeres in Betracht. Ueber die
bedeutungsvollen Reisen, die der »antiquarische Kaufmann« a. 1444 bis
1447 in diesen Ländern machte, wird nachträglich S. 129 — 131 auf Grund
von Briefen eine Art Tagebuch aufgestellt. Eine zweite wichtige Reise
war die der Gesandtschaft Ferdinand's II. an den Sultan in den Jahren
1553 ff. , über welche wir mehrere Berichte haben. Aber eine fast un-
unterbrochene Reihe von Männern, die wegen der Altcrthümer das tür-
kische Reich durchwanderten, beginnt um 1674 mit Spon und Wheler.
Unter den Zeitgenossen, denen der Herausgeber für ihre Beiträge zu
Dank verpflichtet ist, nennt er besonders die Deutschen Lepsius und
Wetzstein, die Franzosen L. Reuier, F. de Saulcy, G. Perrot,
vor allen aber Ernst Renan und den nachmaligen französischen Mi-
nister W. H. Waddington, deren Beiträge auch wir betreffenden Orts
hervorheben werden.
Pars prima. Greta et Cyrenaica. N. 1-8. 743 — 745. 6022.
Ueber n. 8 (Cyrene) ; luUae Augustae Cyrenenses P. Octavio procos. hat
Dittenberger Eph. I 112 gehandelt. Nach ihm ist dieser P. Octavius,
Proconsul von Greta und Cyrenaica, der Sohn des praefectus Aegypti,
P. Octavius. lulia Augusta ist Livia. Die Inschrift fällt in die Zeit zwi-
schen a. 14 (Tac. Ann. I 8) und 29 (ib. V 1). Marquardt, röm. Staats-
verwaltung! 302 hat bei der Aufzählung der Proconsuln diesen P. Octa-
vius vergessen. — Hierher gehören die von Cyrenaica nach Konstanti-
nopel verbrachten n. 743 0'., mitgetheilt von Dethier.
Pars secunda. Aegyptus; accedit Aethiopia. N. 9—85. 6023
bis 6026. 6541. Eph. 2, n. 326—344. 1021 — 33. Eph. 4, n. 33—36.
Gleich von der Hauptstadt Alexandria sind ansehnliche Nach-
träge zu verzeichnen: zuerst zwei Kaiser- Inschriften Eph. 2, 326 (Com-
modus) und ebend. 1026, wo Diocletian pater Augmtorum genannt wird,
was nach Mommsen nur uncigentlich genommen werden kann. — Ebend.
124 Römische Epigraphik.
n. 327 ff. finden sich neuentdeckte Grabschriften von Soldaten der leglo II
Traiana fortis aus Nicopolis bei Alexandria, mitgetheilt meist nach Ne-
rutsos, eruypacfal ZYjg dpyaiaQ Tiuhcog 'AXe^avdpEiag^ im 'A&rj\>acov II (1874),
S. 411— 429, zum Theil auch nach Bormann. Aus 327, der Grabschrift
eines signifer dieser Legion, ebenso aus 337 (nicht 334!) ersehen wir,
dass dieselbe auch Geriinanica) benannt worden ist. N. 328 ist gewidmet
einem römischen Bürger von Carnuntum in Pannouia superior, Soldat
derselben Legion, qui vixit quod fatus (= quoad fatum) voluit. Auch Sol-
daten der Icgio XXII Deiot{uriana) , einer aus Gal{atia) 331, einer aus
Utica 334, haben dort ihre Gräber; ebenso Krieger von der hgio III
Cyr{enatca), darunter zwei aus der Centurie des lulius Sahimimis (332.
335), zwei mit gemeinsamem Grabstein (336), aus Amasia in Bithynien
und Gangr{a) in Kappadocien, beide wahrscheinlich der Centurie des
Laelius Tiro angehörig, der erstere jedoch als miss{ic'ms) bezeichnet. Zu
327 cohor. II liastati pr(ioris) vergl. die treffliche Zusammenstellung von
Mommsen in Eph. IV, S. 226 — 245, Nomina et gradus ceuturio-
num, zunächst S. 234, n. 45; ebenso zu 338 chor. II pri. c. prior, ebend.
n. 44, wo gelesen wird 'pri\iii\c{ipis) prior^is). — Weitere neugefundene,
meist militärische Grabschriften theilt Mommsen mit in Eph. 2, 1027
bis 1032. — Ebend. 339 (verbessert 1025) erscheint ein L. PubliUus Labeo^
viator consulum praetor\}imq. ei] Ti. Caesaris, praef{cctus) stato[rum\ Phila-
lexandreus. Vergl. über die viatores Mommsen, Rom. Staatsrecht
(erste Auflage) I 270 , über die statores Marquardt II 465. Ein praef.
stat. kommt hier zum ersten Mal vor; es scheint aber dasselbe zu sein
wie cura/or statorum (Herzog, Gallia Narb. n. 676). Fhilalexandreus, d. i.
Freund der Stadt Alexandria, ist ähnlich wie <pdi}J7jv, <pda^rjvatoQ, <pt-
Xopcü/iacog gebildet. — Zwei interessante Inschriften sind ferner Eph. 4,
n. 33. 34. Auf Befehl eines Königs und einer Königin (ohne Namen)
soll nach dem griechischen Text von u. 33 auf eine von Ptolemaeus
Euergetes (I oder II?) geweihte ■npoaevyij (einen jüdischen Betört, vgl.
Act. apost. 16, 13. luven. 3, 296. Philo in Flacc. 6 etc.) die lateinische
Inschrift geschrieben werden: Rex et regina iusser{un)t. Diese beiden
sind nach Mommsen Zeuobia und Vaballathus (siehe zu n. 83). Die In-
schrifttafel ist jetzt in Berlin im ägyptischen Museum. — N. 34 befindet
sich auf der nach England verbrachten »Nadel der Kleopatra«, wo es
auf der äusseren Seite griechisch, auf der inneren lateinisch heisst: Anno
VIII \ Augu-sti Caenaris \ Barbarus praef. \ Aeg7jpti posuit \ architectante Pon-
tio. Wir erfahren hier, dass der praef. Aeg. Barbarus im Jahre 731/2
d. St. die beiden altägyptischen Obelisken in Alexandria aufstellen Hess,
und zwar nach Plin. bist. nat. 36, 9, 69 'ad portum in Caesaris templo'.
Barbarus war praef. Aeg. bis zum Jahre 741, er muss es nach unserer
Inschrift sclion gewesen sein vor dem 29. August 732, als Nachfolger des
C. Petronius (vgl. Mommsen, monum. Ancyr. p. 74). — Auf einer der Py-
ramiden von Gize fand schon a. 1336 Wilh. von Boldensele auf sei-
Aegypten. 125
ner Reise in's Morgenland die metrische Inschrift n. 21 (= Wilmanns
606) bemerkenswerth :
Vidi pyramidas sine te^ dulcissime frater^
et tibi, quod potui, lacrimas hie m{a)esta profudi^
et nostri memorem luctus lianc sculpo querelam.
Sit nomeii Decimi Centianni pyramide alta,
pontißcis comitisque tuis^ Traiane^ triumphis^
lustra sex intra censoris consulis esse.
Nach Add. ist sicherlich gemeint [D. Tejrentius Gentianus, der
n. 1463 auf einer Inschrift von Sarmizegetusa als consul, pontifex, cen-
sor prov. Maced. und als patronus der genannten Koloniestadt gefeiert
wird. Man vgl. dazu (nach Eph. 4, 35) Friedländer, Sittengeschichte II ^
S. 257. Am Ende wollte Mommsen lesen: censebas consul is esset (vgl.
Staatsrecht I 475, 1), Friedländer: seit -pyramis- censoris, consulis esse; jetzt
hält Mommsen an dem überlieferten sit- pyramide gegen Friedländer fest,
acceptirt censoris und vermuthet ecce statt esse. — Zu n. 22 (Hiera-
conpolis) vgl. den Nachtrag Eph. 4, 36. — Von den bekannten In-
schriften auf der Meranonsstatue in Theben, n. 30— 73, hat nach 'i
andern neuerdings Lepsius Abklatsche mitgebracht und für das CLL.
mitgetheilt. Im Unterschied von den anderen Inschriften der griechischen ■
Provinzen, welche fast alle einen officiellen Charakter haben, finden wir
hier ganz private Aufzeichnungen von Touristen verschiedener Stände,
wie in einem Fremdenbuch. Auch poetische Versuche finden sich: 1) n. 45 [
ein Hexameter mit zwei Pentametern, 2) n. 47 zwei trochäische Tetra- i
meter und zwei iambische Trimeter, 3) n. 55 drei Hexameter, nach der
Ergänzung von Henzen. — N. 32. 33. 42 = Wilmanns 2731—33, n. 51
= Wilmanns 1695 , n. 60 = Wilmanns 1455. — Die Aemterfolge des
\T.] Suedius Clemens (n. 33) hat Wilmanns in der schönen Abhandlung
De praefectis castrorum et praefectis legionum Eph. I S. 85
besprochen; der Genannte war a. 69 primipilaris, unter Vespasian tri-
bunus militum, a. 79 praefectus castrorum. — N. 35 erscheint ein C. Tet-
tius Africanus a. 82 als praef. Aug{usti), was nach Mommsen St. II
224, 4 hier ausnahmsweise statt praef. Aegypti steht. Derselbe war nach
0. Hirschfeld, Römische Verwaltungsgeschichte S. 146 früher
praefectus vigilum und praef. annonae. — Ueber T. Petronius Secundus
n. 37 (a. 95) vergl. Hirschfeld 224; derselbe wurde bald darauf, a. 96,
praef. vigilum, aber a. 97 ermordet. — N. 38 kommt a. 104 ein C. Vibius
Maximus als praef. Aeg. vor, der, wie Hirschfeld 257, 4 bemerkt, noch
a. 93 Gehörten -Präfekt war. — Zu n. 43 vergl. über die classis Aug.
Alex, und deren Präfekten Marquardt II 487 f. und Hirschfeld 126 f. —
Ueber den praef. Aeg. [^Se\x. Petronius Mamertinus n. 44 (a. 134) siehe
Hirschfeld 225; derselbe erscheint auch in der metrischen Inschrift 77;
er wurde nachher ebenfalls praef. vigilum. — N. 53 kommt ein Felix
126 Römische Epigraphik.
Äugg. libertus ^ procurator usiactis {ouffcaxog) vor, nach Hirschfeld 43, 5
ein Unterbeamter des idiologus, während Marquardt II 300, 1 ihn mit
diesem identificirte. — Die beiden Inschriften von Syene (Assuan) sind
nach Eph. 2, 343 jetzt in Wien. — In der metrischen Inschrift von Tal-
mis n. 77 hat Fröhuer (Eph. 2, 1033) das Akrostichon lulü Faustini
M . . . . erkannt. — N. 83 (bei Meroe): Bona fortunä! Dominae reginae
in multos annos feliciter! Venit c urbe mense Apr. die XV. Vidi Tacitus.
Ueber bo7ia fortuna siehe zu u. 249. Die domina regina ist nach Eph. 4,
33 wahrscheinlich Zenobia (s. c); iirbs kann Rom oder Alexandria sein.
— Die bilingue Grabschrift n. 6541, aus einem unbekannten Ort in Ae-
gypten, ist verbessert Eph. 2, 344.
Pars tertia. Arabia. N. 86 — 114. 6027 — 33.
Von Hadriana Petra ist n. 87 bemerkenswerth wegen des un-
vollständigen Titels III vir o aur. arg. flando , vgl. M. St. II 563, 4. Hirsch-
feld 94. — N. 88 hat Wilmanns 760 nach Waddington's Abschrift; vgl.
auch Marq. II 549, 9. — Wie diese Inschrift, so sind auch aus Bostra,
der Hauptstadt der Provinz, die meisten von Waddington abgeschrie-
ben und für das C. I. L. mitgetheilt, aber noch vor Vollendung des
Vol. III von Waddington selbst herausgegeben worden in dem grossen
Werk: Inscriptions Grecques et Latines recueillies en Grece
et en Asie mineure, von Phil. Lebas, Foucart und Waddington,
vol. III, zum Theil mit Verbesserungen, welche Mommsen in den Addi-
taraenta nachträgt. Neu ist besonders n. 90 : Ael. Aurel. Theonem, v.. c,
leg. Augg. pr. pr., lyraes. provinc. Arabiae vet. integerrimum, benignissimum
atque iustissim., Statil. Ammiamis , pref. alae, patronulni] ob midta merita.
Derselbe Theo war schon bekannt aus 89, wo er cos. des. heisst; seine
früheren Aemter sind angegeben Orelli 3714. Das Wort vet. ergänzt
Mommsen vetustissimum ^ ebenso Marquardt I 277. Allein da diese Ab-
kürzung neben den anderen voll ausgeschriebenen Superlativen auffallend
wäre, so scheint mir die Lesung veteris wahrscheinlicher. Da unter Dio-
cletian die Provinz Arabia in zwei Theile getheilt wurde, so kann der eine
Arabia vetus genannt worden sein. — N. 99 hat Wilmanns 1628. Ueber
die hier angeführte ala catafractorum vgl. ausser Marq. II 454, 5 beson-
ders J. Becker, Grabschrift eines röm. Panzerreiteroffiziers a. Rödel-
heim, Frankf. 1869. — Zu 101 vergl. über tribuni semen{stris) Marq. II
357, 1. — N. 102 = Wilm. 1593. Ueber c{enturionis) leg. III Cyr{enaicae)
coh{orte) V pr{incipis) pos{terioris) siehe ausser Marq. II 362, 2 noch
Mommsen Eph. IV S. 237, 52. — Einige andere Inschriften aus Arabien
wie aus Syrien, besonders u. 108ff. 121ff., sind von Wetzstein zuerst
herausgegeben worden (Abb. d. Berl. Akad. 1863).
Pars quarta. Syria Palaestina. N. 115-117. Eph. 2, 345 f.
Neu ist hier die nach einem Abklatsch von Renan mitge theil te
Meilenzeiger-Inschrift n. 117 (a. 162), gefunden bei Raraah, am Schluss
jedoch verstümmelt. — Von Aelia Capitolina (Jerusalem) selbst stam-
Arabien. Palästina. Syrien. 127
men Eph. 2, 345 f., Inschriften der leg. X Fre{tensis) ; über einen hier ge-
nannten princeps [leg. ei]usdem siehe Moramsen Eph. IV S. 232, 14.
Pars quinta. Syria. N. 118 — 211. 6034 — 49. Eph. 2, 1034.
4, 37 f.
Zu den syrischen Inschriften haben reiche Beiträge geliefert Wad-
dington in seinem oben angeführten Werk, sodann Renan in dem-
selben, wie auch in seinem eigenen: Mission de Phenicie, Paris
1864ff. — N. 121 (aus Canatha) wurde von Mommsen in kühnem Re-
stitutionsversuch auf Caracallus bezogen, nach Add. aber ist mit Wad-
dington zu lesen: [pro salutc] lul. Domn[ae} Aug. matris d. n. et k{astro-
rum) et s[cnatus] et patnae. — Die Grabschrift n. 124 in vier barbarischen
Hexametern hat Wilmanns 605. — N. 129 ist eine Dedikation an L. Ve-
rus (a. 162), der hier den Titel pontifex maximus führt (vgl. Mommsen
St. II 1020, 7), gewidmet von der coh. I Fl{avia) Chal{cidenorum) eq. sa-
g{ittariorum), sub Attidio Corneliano, leg. Aug. pr, pr. Dieser Mann, dessen
Namen Borghesi nach Capit., M. Ant. ph. 8 hergestellt hat, kommt nach
Mommsen auch vor in dem Verzeichniss der Priester Henzen 6057 und
nach Marq. I 266, 1 auf einer Inschrift von Gerasa C I. Gr. 4661. —
Z» n. 130 vgl. Mommsen St. II 1061, 2. — Ueber die Bedeutung der In-
schrift 133 (Palmyra) für die Provinzialverhältnisse Syriens vgl. Marq.
I 267 f. — Auf dem Stein von Sidon n. 151: G. Ant{isti) Ve{teris) cos.
ist nach Index S. 1124 nicht considaris, sondern consuUs (a. 50?) zu le-
sen. — Hierher gehört auch ausser Add. 6037 ff. die bilingue Grabschrift
Eph. 2, 1034. — Am zahlreichsten sind in Syrien die Inschriften von
lulia Augusta Felix Berytus; vgl. Marq. I 271, 12. Bemerkens-
werth ist besonders n. 155 lovi Balmarcodi; vgl. 159 und die Inschrift
von Rom C. I. L. VI 403: I. o. m. Buimarcodi. N. 157 kommt ferner vor:
/. 0. m. H{eliopolitano) ; dieser wurde auch in Dacien und Pannonien von
Soldaten verehrt, noch häufiger bekanntlich der ebenfalls syrische lupiter
Dolichenus. — In rauher Gebirgsgegend finden sich (n. 180) auf unbear-
beiteten Steinen mit grossen Buchstaben eingehauene Inschriften nach
der Schablone: Imp. Had. Aug. d.f. s. n. /, doch mit verschiedenen Varia-
tionen. Die Zahlen reichen von I — DCCC . . . Genauer hat Renan, mission
de Phenicie S. 260-278 diese Steine beschrieben; über die kaiserlichen
Steinbrüche vgl. Marq. II 253 ff. Hirschf. 72-91. N. bedeutet jedenfalls
die Speditionsnummer (Hirschf. 79, 3) ; D • F • S. ist noch nicht erklärt,
ich wage die Vermuthung: de fundo suo. — Die Inschrift von Byblus
n. 181 liest Mommsen jetzt mit Renan und Marquardt (I 272, 15) : L. Phüo-
calus L. f., col{onia) Vcden(tia) Gadara, 7nü. leg. X Fr(etensis). Im Index
5. 1081 Steht übrigens Valens., und so würde auch ich lieber lesen Col-
{liria, SC. tribu) Valens Gadara, zumal da Gadara sonst nie als Colonie
vorkommt. Vgl. auch Mommsen zu Eph. 4, 56. — Zu n. 184 (Baeto-
caece) vergl. Wilmanns Eph. II S. 280, 1. — N. 180 (Aradus) findet
sich bei Wilm. 1465. Auf dieser Inschrift ist dreimal die Wiederholung
128 Römische Epigraphik.
des Centurionats erwähnt, z. B. c. leg. XXV. v. iter{um), was nach Moram-
seu Eph, IV S. 236, 1 sehr selten geschieht. — N. 187 (Apamea ad
Orontem) ist nach Add., Index S. 1156 und Eph. IV S. 238, n. 59 so
zu lesen: Septimio Zeno[ni] Sh-ato{mcea?), [m]ü. leg. II Part(hicae) [S^eve-
rian{ae) [p.] /. /. aeter{nae), c{enturia) nona (sc. cohorte) pri\n\{ciins) po-
steri{oris) ; vgl. 195. Es ist also ein Soldat der zweiten Legion, neunten
Cohorte, von der Centurie des princeps posterior. Hiernach wäre auch
Marq. II 362, 1 zu verbessern. — N. 190 von Seleucia Pieriae ist
nach Auct. S. 1059 = n. 6045. - Die unter Antiochia ad Orontem
aufgeführten Inschriften 6046 f. stammen nach einer Mittheilung von
A. Michaelis Eph. 4, 37 vielmehr von Aleppo; wir haben also von An-
tiochia noch keine einzige lateinische Inschrift. — N. 195 (Cyrrhus)
ist wie n. 187 nach Index S. 1156 und Eph. IV S. 235, 48 so zu lesen:
i7n\^a g]ini[fer\o (?) ex z{entiiria) II (i. e. secunda cohorte) pr(incipis) post{e-
rioris). Vgl. Marq. II 362, 4. — N. 199, an einem durch den Fels ge-
hauenen Kanal bei Abile Lysaniae, heisst es: M. Aurelius und L. Ve-
rus (a. 163/5) viam fluminis vi abruptam interciso inonte restituerunt per
lul. Verum^ leg, pr. pr. provinc. Syr. et amicum smini, impendiis Ahilenorum.
Die Inschrift ist nach Marq. I 243, 11 wichtig zur Bestimmung der
Lage von Abila. Ueber den Legaten vgl. ebend. 265 f., über imp. Abil.
ebend. I 14, 6. II 89, 1. — N. 202. Auf einem Obelisk, der am Fuss des
Libanon, auf dem Weg von dem See el Yammöne nach Heliupolis liegt,
ist nach einer von Mommsen trefflich ergänzten und emendirten Abschrift
Renan's zu lesen: Dem Kaiser Caracallus (ausführliche Titulatur) vias
et miliaria per D. Plum Cassmni,, leg. Aug. pr. pr., praesidem provinciae
Syriae Phoerdces, colonia Iidia Aug. Fel{ix) Hel{iupolis) renovavit (a. 213).
Die Inschrift ist (vgl. Marquardt I 265 f.) ein Beleg, dass nach der von
Sept. Severus um 194 durchgeführten Theilung der Provinz Syrien in
Syria Coele und Syria Phoenice die Stadt Heliupolis zu der letzteren
Provinz gehörte. — Bei Sidon fanden sich mehrere Wegsäulen mit glei-
cher Inschrift n. 205: Die Kaiser Septimius Severus und sein Sohn vias
et miliaria per Q. Venidium Ruf um, leg. Avgg. pr. pr., praesidem provin-
c(iae) Syriae Phoernc{es), renovaverunt a. 198. Diese Inschrift ist der Zeit
nach die erste, auf der die Provinz Syria Phoenice vorkommt; vgl. Mar-
quardt ebend. — N. 206 f. bei Wilmanns 1466.
Pars sexta. Mesopotamia. N. 212 f. 6050.
Pars septima. Cyprus. N. 214— 219. 6051. Eph. 2, 1035.
In Knodara n. 215 scheint ein praesi[diu)u] . . . coh.VIl Bre[uco
r7im] vorzukommen. Vgl. über die Truppen in den Senatsprovinzen Marq.
I 407, 8. M. St. II 795, 2, wo diese Inschrift angeführt ist. — Auf dem
Votivstein 6051 von Salamis steht [cives Rom]ani, qui in Salam[ine ne-
got]ianfw\ sac[raverunf] ino et L. Caeli. . . Da Mommsen sagt, die
am Schluss genannten Consuln Hessen sich nicht nachweisen, so bemerke
ich, dass ergänzt werden kann: curantibus oder ähnlich. — Von einem
Cilicien, Lycien und Pamphylien. 129
unbekannten Ort auf Cypern stammt die bilingue Grabschrift Eph. 2,
1035. — N. 218 heisst es auf einer bilinguen Meilensäule an der Strasse
von Gurion nach Palaeopaphos: Den Augusti L. Sept. Severus und M.
Aur. Ant. und dem Gaesar L. Sept. Geta (a. 198) milla erexit Seh(aste)
Papos , [s^aa-a m[etropolis\ cibitatioum (sie) Cypri^ pei- Audioum. Bassoum,
procos. provin[ciae] Cypri^ an{no) VII. Die Stadt Paphos heisst Augusta
{Zeßaarrj) seit 15 v. Ghr. ; nach dem griechischen Text unserer Inschrift
hatte sie ferner die Beinamen Claudia Flavia. Der proc. heisst dort
"OScoQ Bdaaog. Am Schluss hat übrigens die von Waddington sorgfältig
abgeschriebene Inschrift PROVIN-CYR CYPRI (der griechische Text
lässt diese Worte leider weg). Mommsen liest dafür provindne Cypri;
allein es schiene mir doch möglich, dass damals Gyreue (und Greta) mit
Gypern unter einem Proconsul stand; dann könnte der überlieferte Text
stehen bleiben: provin{ciae) Cyr{enes) Cypri. Eine andere Spur dieser
Gombination der beiden Provinzen bietet G. I. Gr. 3548, wo nach Marq.
I 302, 10 A. lulius Quadratus als rhHürMzog Kpijzr^g Kör.poo bezeichnet
wird. Gitirt ist unsere Inschrift bei Marq. I 233, 4. 234, 5.
Pars octava. Gilicia. N. 220-230. Eph. 4, 39 f.
Zu n. 223 Äimilius Marcianus (v. 1. Auj-elianus), v. p)--, praes{es) Ci-
Uciae (aus der Zeit Diocletian's) vgl. Add. und Eph. 4, 39. — Neu ist
Eph. 4, 40, von Germanicopolis (Ermenek), edirt von Nerutsos, Bull,
de corresp. hell. II (1878) S. 16: lussu dd. nn. Constantii triumfatoris
Augusti et luliani nob. Caesaris (a. 359/361) castellum diu ante a latronibus
jjossessum et lyrovinciis perniciosian Bassidius Z,au7'icius^ v. c. , com{es) et
'praeses, occupavit adque ad perpetuam quietis firmitatem militum praesidio
viunitvm Antiochiam imnciipavit. Nerutsos macht treffend auf Amm. 19, 13
aufmerksam: Isauri diu quieti — per furta et latrocinia finitimos ad-
flictabant, ad quos vi vel ratione sedandos Lauricius adiecta comitis dig-
nitate missus est rector.
Pars nona. Lycia et Pamphylia. N. 231— 234. Eph. 4, 41.
N. 232 (Myra) sind horrea des Kaisers Hadrian erwähnt; vgl.
Marq II 131. — Eph. 4, 41 ist ein ehernes Siegel von Attalia, mit
der Inschrift P. Qit[i]nti Cogitati, mitgetheilt von G. Hirschfeld.
Pars decima. Gappadocia et Galatia. N. 235 — 319. 6052
— 58. Eph. 2, 347. 1036 - 42. 4, 42—49.
Unter dieser Ueberschrift ist etwa die Hälfte Kleinasiens zusammen-
gefasst, ausser dem eigentlichen Gappadocien und Galatien auch Klein-
armenieu, Pontus, Paphlagonien, Lycaonieu, Pisidien und Isaurien, wo-
gegen ganz Phrygien zu pars XII Asia gezogen ist. Für diesen 10. Theil
ist besonders die Thätigkeit des Hamburgers Mordtmann hervorzu-
heben, der im Auftrag der Berl. Akademie a. 1859 eine Reise nach An-
cyra unternahm (vgl. S. 771); noch mehr aber verdankt das G. I. L. dem
Franzosen G. Perrot mit seinen Schriften: De Galatia provincia
Romana, Paris 1867, und: Exploration archeol. de la Galatie
Jahresbericht für Alterthumswissenschaft XXUI. fiS8o. HI.) 9
230 Römisclie Epigrai)hik.
et de la Bithyuie, Paris 1862 ff. Neben ihnen ist aus früherer Zeit
zu nennen Hamilton, Researches in Asia minor, Pontus and Ärmeuia,
London 1842. — Von Nordosten angefangen ist zuerst anzuführen n. 6052,
eine Inschrift von Valarsapa in Grossarmenien, bei dem Kloster Edsch-
miazin, nach welcher unter Commodus a. 185 eine re.cill{atio) leg{ionis) XV
A2}oll{inaris) dort stand, sub Caelio Calvino, leg. Aug. pr. pr. (der Provinz
Galatien nach Mommsen). Vgl. über diese Besatzung Marq. I 212 f. M.
St. II 803 ,1. — Zu den Fragmenten einer Dedication an M. Aurelius
und Commodus in lulia Felix Sinope (n. 238) hat Köhler ein wei-
teres anscheinend zugehöriges Stück mitgetheilt, ebenso eine neue Ab-
schrift zu n. 239, ferner das Bruchstück eines kaiserlichen Edikts (nach
Mommsen wahrscheinlich von Galerius, Licinius, Maximiuus und Constan-
tinus), endlich eine Grabschrift (Eph. 4, 42 — 45). Die letztere lautet:
C. Nundsio S\^p.f.^ Qui{rina) ffimo, nauarcho , sacerd{oti) imj). Caesaris
Aug., aed(ili) duovii\o) iter{um), duovir(o) quinq{ue)mali), Numisia PauUa, filia
eius. Ueber die Chargen eines nauarchus und trierarchus (cf. n. 168),
deren Unterschied nicht bekannt ist, vgl. Marq. II 496, 7. — Durch Zahl
der römischen Inschriften ragt unter allen Städten griechischer Zunge
Ancyra hervor, die Residenz des Statthalters von Galatien. Von hier ist
Eph. 2, 1036 eine verdorben überlieferte Käiserinschrift aus der constan-
tinischen Zeit nachgetragen. — N. 247 = Wilmanns 1089. — Der n. 248
genannte Axius leg. pro pr. fetkdis soll nach Marq. I 203, 3 identisch sein
mit L. Axius Naso, Proconsul von Cypern a. 30 n. Chr. Durch ein Ver-
sehen, wie es scheint, hat Mommsen im Index Axius unter die cogno-
mina gestellt. — Eine vielseitig interessante Inschrift ist n. 249 = Wilm.
1290: B{ona) f{ortu7ia)^). L. Didio Marino, v. e., proc. Aug. n. provinc.
Arab.^), proc. Gcdatiae^), p>'>'oe. /am(iliae) glad{iatoriae)^) per Gallias, Bre-
t{annias), Hispanius.^ German{ias) et Raetiam, proc. Minuciae^)., proc. alimen-
iorum per Transpadum.^ Histricim., Liburniam^) , p)roc. vectigalior. pop)ul. -R.,
quae sunt citra Fadum'') , proc. fam. glad. per Asiam, Bithyn.., Galat.,
Cappadoc, Lycicwi, Pamphyl., Cilic, Cyprum., Pontum., Paflag., trib. coli. I
piraetor.^), Mai-ianus, Aug. n. Hb., j^'f'iocurato?') XX {vicesimaruni) libiertatis)
BüJiyniae, Ponli , Paflag.^), nidritor eius. Anm. 1) So öfters ZU Anfang
von Inschriften der griechischen Provinzen, als Uebersetzung von dyad^fj
ToXjj (s. 0. n. 83). 2) Vgl. Marq. I 276, 7. 3) Ebd. 206, 1. 4) Fried-
länder, Sittengeschichte IP, 340 ff. M. St. II 991, 4. 5) Porticus Minucia
in Rom, wo Getreide -Vertheilungen stattfanden, vgl. M. St. II 975, 4.
Marq. II 125, 2. 129, 8. Hirschfeld 134, 4. 6) Marq. II 142. M. St. II
S98f. Hirschfeld 114 ff., besonders 120, 2. 7) Hirschfeld 21, 2. 8) P ist
i;weifelhaft ; Hirschfeld 252, 2 liest Raetor., da niedere Procuraturen einem
•gewesenen Prätorianertribunen nie verliehen worden seien. 9) Vgl. Marq.
II 272, 5. Hirschfeld 71, 1. - N. 250 [Ti. Ijulio Candida Mario Celso,
leg. Aug. pro {pr.} etc. Der hier Genannte war nach Marq. I 204, 5 im
Jahre 86 cos. sufiectus, dann wohl leg. Galatiae, a. 105 cos. II. — N. 251
Galatien und Pisidien. ]31
= Wilm. 676; vgl. Marq. I 202, 14. 415, 2. Zu n. 252 s. ebd. I 205, 5.
II 529, 3. Zu 253 vgl. M. St. II 223, 2. — An dieser Stelle ist einzu-
reihen n. 6054 (nach Perrot): P. Semp{ronio) Ael{io) Lycino, 2^'>'oc. Augg.
nn. prov. Syriae Polaestinae, i^roc. hidilogi (= IStou Xoyou), proc. Daciae
Porolisensis, proc. XX {vicesimae) h{ereditatum) provinciarum Galliarum Nar-
bonensis et Aqidtaniae^ item, omvibus equestribus militiis perfuncto,, Q. Blacsius
ApolUnaris . . . Vgl. Marq. I 153, 5. Hirschf. 30 ff. 62 ff., besonders 66, 1.
In n. 6055 (nach Mordtmann) sind die Aemter desselben Mannes in um-
gekehrter, also aufsteigender Folge aufgezählt, schliessen aber mit proc.
C C{ducenarhis) Alexandria[e ad ?] idiu logii, wonach diese Inschrift der Zeit
nach vor 6054 fällt. Sie ist gewidmet von einem municeps eins, d. h.
Landsmann, eben aus Ancyra. — Es folgen n. 255 ff. Grabschriften von
kaiserlichen Freigelassenen; darunter sind neu: 258 Au[g. l]ib. a co[m-
mentariis ?\ prov. [Galat.] ; 259 a Hbellis et c[^ensibus], ergänzt nach dem
griechischen Text, fehlt im Index, ist dagegen besprochen bei M. St. II
886, 4. Hirschf. 18, 4. 203, 1. 267, 3. — N. 260 ff', nebst 6056 sind mili-
tärische Grabschriften, zum Theil ebenfalls neu; darunter hervorzuheben
in n. 263 ein c{evturio) II {secundo , SC cohorte) has[tatus] prior, vgl. M.
Eph. IV S. 234, 46, und n. 265 der collega et procur{ator) eines centurio. —
N. 270 ff. sind Grabschriften von Privaten; darunter 271 eine metrische,
wie Zangemeister entdeckt hat (Eph. 2, 347): Lectita, collis v[ijator,
h[o]c memoriae conditum (ein trochäischer Tetrameter); n, 276 heisst es:
hcc tumulo reqidescit ab umanis sollicitudinibus. Hieher gehören noch Eph.
2, 1036 f., von Mordtmann mitgetheilt, zwei unverständliche Fragmente. —
Von Germe stammt n. 284, wo es heisst: dem Kaiser Hadi'ian col. lu-
l(ia). . . . Hiernach ist die Bemerkung Marquardt's I 206, 13, dass Germe
erst unter Commodus als Colonie vorkomme, zu berichtigen. — Der col.
Antiochia Caesarea in Pisidien gehören an n. 289f.; zu dem Aus-
druck posiii!{anie) pop(ul6) [oder postulatione populi] in theatro vgl. Marq.
I 472, 1. — N. 291 = Henzen 6912 = Marq. I 200, 8 ist besonders
wichtig, weil sie alle zu der Provinz Galatien gehörenden Landschaften
aufzählt, ferner wegen Erwähnung der expeditio Suebica et Sarmatica, wahr-
scheinlich unter Domitian (vgl. Marq. I 204, 6). — Zu 292 bemerke ich,
dass Apronianus im Index fehlt, dagegen S. 1080 und 1086 falsch Apro-
nius und ebenso Nonius statt Nuvlna steht. — N. 294 = Wilmanns 1431,
wo die Anmerkung zu vergleichen ist; n. 296 — Henzen 6156 = Wilm.
2404; n. 300 = Wilm. 2405. — Aus Crem na in Pisidien hat G. Hirsch-
feld Eph. 2, 1038 eine Dedication an Nerva von einem [duu\mvir col.
lul. Aug. Cremnensiuin mitgetheilt. Von ebenda ist n. 304, eine Dedica-
tion an Sept. Scverus, Caracalla, lulia Domna (so im Index verbessert
statt lulia Maesa) und ihr ganzes Haus, von einem duov[ir q\uinqiienn{aUs)
col{onioe) {sac\erdn!^. — Aus 01b asa (gegen Cibyra hin) hat Duchesne im
Bull, de corresp. hell. I (1877) S. 332 ff", vier Inschriften mitgetheilt; hier-
nach Mommscn Eph. 4, 46—49. N. 46 Aurel. Nico, du[oviral{is), sta]tuain
9*
132 Römische Epigraphik.
dei Mar[oms dul]dssimae patr\iae de swo] , nach dem beigefügten griechi-
schen Text ergänzt. Maron, Enkel oder nach andern Sohn des Diony-
sos, ist der Heros des süssen Weines. N. 47 [TL Cla]udio CaesaH [Aug.]
Germanica, [pont]if. max.^ trihunic. pot. iterum (a. 42/3), patr{i) patr(iae),
colonia Olbasena. N. 48 colonia lulia Olhasena. Hiernach ist bei Marq.
I 206 f. Olbasa als römische Colonie zu ergänzen. — Von Conane stammt
Eph. 2, 1041, eine Dedication an Caracalla; von Aarassos (?) 1042:
Divo Augusto; beide nach G. Hirschfeld. — Von den Inschriften der
Meilensäulen sind hervorzuheben: N. 306 (in Kleinarmenien), wo nach
Waddington zu lesen ist Cn. Poinpeius Co[llega, leg. Aug.] pr. pr. (wahr-
scheinlich a. 75); vgl. Marq. I 203, 1. 204, 1. 211, 10. — N. 6057 bei
Nicopolis, a. 129 errichtet von der civitus Nicopolitanor{um) m. p. VII. —
Zu 309 f. vgl. über die dort genannten Legaten Marq. I 205 , 3. 5. —
N. 311 ff. sind aus der Umgegend von Ancyra selbst, von wo in dem
eigentlichen Galatien die Meilen gerechnet wurden. — N. 312 = Wilm.
924 = Marq. I 204, 4. Zu 313 vgl. Marq. I 205; zu 314 M. St. H
758, 1. — Hierher gehört auch 6058 (neu nach Mordtmann): Dem
Kaiser Caracalla [met]ro2wUs Aiinjranoriim [jJe])' Egnatium Victorem [Loll]ia-
num.^ leg. eius pr. pr..^ \m.] p. [ah] A{ncyra) III. Nach Mommsen ist der-
selbe identisch mit den Legaten von Pann. sup. a. 207 (cf. 4364), wahr-
scheinlich auch mit dem corrector Achaiae (C L Gr. 1624 etc.), dagegen
nach Borghesi verschieden von dem Proconsul von Asien n. 468. -^
N. 318 (in Mülk) = Marq. I 204, 4; vgl. M. St. H 774, 5.
Pars undecima. Pontus et Bithynia. N. 320 — 347. 6059.
Eph. 2, 348 f. 4, 50.
Der eigentliche Pontus nebst Paphlagonieu ist unter Pars decima
behandelt, hier also nur Bithynien. — Von Nicoraedia ist neu (nach
einem Manuscript von Pighius) n. 325 : Fortissimo principi [et] super om-
[yjes r]etro [pr]incipes pii.tsinio — Maximiano — Iidius Antoninus rationalis
etc.; s. Hirschfeld S. 300. — Zu 326: dem Cäsar Constantius (a. 294)
colonin Nicomed(i?)ennum^ vgl. Marq. I 199, 10. — Hierher gehört 6059
(verbessert Eph. 2, 348. 4, 50), wo ein actuarius protectorum erscheint;
vgl. über actuarius Marq. H 533, über die protectores ebd. 589 f. — Zu
Cius kommt n. 333 ein Genialis, Caesaris Aug. servos verna, dispen{sator)
[ad] frumentum vor; vgl. Marq. I 196, 7. H 129, 4. — Von der col. lu-
lia Concordia Apamea (s. Marq. I 199, 5) ist neu Eph. 2, 349: Nvr
mini domus Augusto[rum] et — Hadriano (a. 129) — Sabinae Aug., senatui
populoq. Rom. , col. lul. Conc. Apamea balineum Hadrianuvi ex j){ecunia)
public(a) dedicavit. — Unter den Meilenzeigern ist bemerkenswerth
der bilingue n. 346 aus der Gegend von Nicaea, errichtet von Claudius
(a. 58/59) [per C. Iidium] Aqudnm, proc. suum. Derselbe Mann wird
nach Ädd. von Tacitus genannt Ann. 12, 15. Ueber die kaiserlichen Pro-
curatoren in Bithynien vgl. Marq. I 197, 3.
Pars duodecima. Asia. N. 348— 483. 6060— 95. 6574 f. Eph. 2,
Bithynien. Phrygien. 133
350 f. 1043—45. 4, 51—74. Hierzu auch Eph. 3, S. 156 — 160 Momm-
sen, S. C. factum de Cyzicenis.
Wir unterscheiden hier: A. Phrygien. Von Tricomia ist neu
n. 348 (nach Barth und Mordtmann) = Wilm. 1264: M. Aur{eUo) Aug.
liber{to) Marcioni^ projyimo ratiojium'^), proc{uraton) marmoriim'^)^ proc, prov.
Britanniae, proc. summi chorag{ü)^), proc. prov. Fryg{iae), Senecianus colli-
b{ertus) ex tabular(io) h{onoris) c{ausa). Der hier genannte Mann ist nach
Index S. 1131 der einzige proc. prov. in diesem Band, der als Freige-
lassener bezeichnet ist. Die Titel 1) 2) 3) kommen auch nur hier vor;
vgl. zu 1) Hirschf. 33, zu 2) ebd. 87, 2, zu 3) M. St. 11 991, 1. Marq. II
305, 2, besonders aber Hirschf. 182 f., und über die ganze Aemterfolge
dieser Inschrift Hirschf. 183, 2. 255, 7. 262, 1. — Durch n. 349 ist jetzt
die Lage von Nacolia bestimmt. — Zu Orcistus befindet (oder be- :
fand?) sich n. 351, jene grosse und sehr merkwürdige, aber leider theils
verstümmelte theils mangelhaft überlieferte Inschrift, zuerst von Pococke,
dann von Hamilton edirt, von Reiske und Voigt besprochen, im Jahre
1859 aber von Mordtmann vergebens gesucht. Ihr Inhalt ist von Marq.
I 17 kurz angegeben. Sie zerfällt in drei Theile: 1) Brief des praef.
praet. Orientis Ablabius an die Einwohner von Orcistus, wovon nur der
Schluss erhalten ist, 2) Rescript Constantin's und seiner Söhne an Abla-
bius über die Verleihung des Bürgerrechts an die Orcistaner, 3) Re-
script derselben an den ordo civit. Ordstanorum (a. 331), dass die Ein-
wohner an die Nacolenser nichts mehr pro cul\t]is zu zahlen haben, d. h.
nach Mommsen keine Grundsteuer pro praediis cultis. Der Inschrift ist
von Mommsen nicht nur eine äusserst sorgfältige kritische Behandlung
gewidmet, sondern auch ein ausführlicher Commentar beigegeben, woraus
wir noch Folgendes hervorheben: Constantin wird in 3) genannt Guth.
(d. h. Gothicus) victor oc triumfator. Ablabius (von dßXaßr)g) war einer
der Vertrauten Constantin's und (jedenfalls seit 326) praef. praet. Orien-
tis, zugleich a. 331 consul Ordinarius; nach dem Tode Constantin's wurde
er auf Befehl des Constantius a. 337 ermordet. Dass er Christ war, ist
auch nach andern Nachrichten wahrscheinlich. Orcistus wird von den
Geschichtschreibern und Geographen nicht erwähnt; dagegen ist es als
Bischofssitz bekannt. Wichtig ist die Inschrift auch für die Geschichte
des Amtes der rationales; es erhellt nämlich, dass dieselben nicht ver-
schieden sind von den comites largitionum der Not. Dign. (vgl. auch
n. 17). — N. 355, von Aezani, enthält einen kaiserlichen Brief an Avi~
dius Quietus, worin ein Streit wegen der Vertheilung und der Steuer-
pflichtigkeit von heiligem, dem Zeus geweihtem Boden durch einen kaiser-
lichen Brief geschlichtet wird. Darin wird Bezug genommen auf die
frühere Bestimmung eines Mettius Modeshis. Voraus geht ein auf den
kaiserlichen Brief sich stützender griechischer Erlass des Quietus an den
Rath und das Volk von Aezani. Es folgt eine Korrespondenz desselben
mit dem proc. Aug. Hcsperus, betreffend die Ausmessung des streitigen
134 Römische Epigraphik.
Landes. Avidius Quietus und Mettius Modestus werden beide von Pli-
nius genannt (epist. 1, 5. 6, 29. 9, 13). Moramsen hielt dieselben zuerst
für kaiserliche Legaten von Galatien aus der Zeit Trajan's, jetzt aber
mit Waddington für Proconsuln von Asien, indem er Aezani zur Provinz
Asien rechnet; übrigens setzt er jene beiden nicht unter Hadriau, wie
Waddington thut, sondern unter Domitian. — N. 356, a und b sind Be-
zeichnungen von Marmorpfeilern aus dem Steinbruch bei Dociraeum,
a von den Jahren 107 und 109, b vom Jahre 161. Der Text von b ist
nach Perrot, Revue arch. 1876, S. 203 verbessert Eph. 4, 51. üeber
die Bezeichnung des Jahres durch die Consulu vgl. M. St. II 87, 2, über
die Steinbrüche Marq. II 254, 10, über die Bezeichnung der Steine selbst
Hirschf. 79. — Aehnlich sind die Inschriften 357 f. zu Synnada, von
wo auch in Rom selbst Marmorsäulen mit Aufschriften gefunden worden
sind, vgl. Wilmanns 2776. — In n. 366f., von Apamea Cibotus, er-
scheint je ein c{enturio) leg. VII Cl{audiae)\ die Lesung ist nach G. Hirsch-
feld verbessert Eph. 2, 1043 f.
B. Mysien. In Cyzicus ist neu entdeckt worden ein interessanter
Senatsbeschluss aus der Zeit Antonin's, jetzt in London, mitgetheilt von
G. Perrot, Revue archeol. 1876, S. 350 ff., von Mommseu a. a. 0. er-
gänzt (Eph. 4, 52 nur erwähnt): [*S. C. de p\osUdatione Kyzicenor{um) ex
Asia, qui dicunt., ut corpus, quod appellatur neon et hahent in civitate sua,.
auctoritate [amplissimi 6]rdinis confirmetur. Scri\bendo adfue\runt (1) M. Aelius
imp. Tili Aeli \^Hadriani An\tonini f. Pap. Azirelius Ve[rus,] (2) s M.
f. Gal. Verus, (3) M. Hosidius M. f. A . . . [Get?]a, (4) M. Annius 31. f.
Gal. Libo, (5) Q. Pompe[ius\ Q. f. Hör. Bassianus , (6) L. Fl{avius) L. f.
Quir. lulianus, (7) L, Gellius, L. f. Ter. Severus, q{uaestor). Sententia dicta
ab Appio Gallo, cos. dcsig., relaiione IUI, concedente imp. Caes[are Tito A]elio
Hadriano Anto[nino Aug. Pio, se\ in relatione sua [priore dixisse Kyzicen\os
ex Asia, [iit eorum, quos neos a\ppellant, [corpus auctoritate amplissimi ordinis
confirmetur, iure requirere sibi videri]. Dieser Senatsbeschluss ist ein er-
wünschtes Seitenstück zu dem jüngsten bisher bekannten S. C. de nun-
dinis saltus Beguensis (in Afrika) vom Jahre 138, edirt und besprochen
von Wilmanns, commentirt von Mommsen Eph. II S. 271 — 284. Bei
beiden finden sich 7 Zeugen angeführt, was hiernach zu jeuer Zeit auch
bei Senatsbeschlüssen üblich gewesen zu sein scheint. Die beiden letzten
Zeugen sind auf der afrikanischen Inschrift Quästoren ; hiernach ist auch
Q. auf unserer Inschrift zu lesen quaestor (oder quaestores?), nicht nach
Perrot quod. Es folgt nach den Zeugen nicht wie gewöhnlich der Be-
richt der Consuln, dann eine Andeutung der Abstimmung, endlich der
Beschluss, sondern die Meinung des ersten Yotanten. Ganz neu aber
ist die Erwähnung, dass die Sache der Cyzicener mit Erlaubniss des
Kaisers der vierte Gegenstand der Tagesordnung war {relatione quarta),
wodurch das, was M. St. II 837 erörtert ist, sein Licht erhält. Von den
Zeugen ist der erste der nachmalige Kaiser M. Aurelius, der in einem
Mysien. 135
Patronatsverhältniss zu der Stadt Cyzicus gestanden zu haben scheint.
Da er hier als Zeuge erscheint, so ist (was nach Mommsen sonst bei
Gliedern des Kaiserhauses nicht geschieht) die Tribus auch seinem Namen
beigefügt; es ist die Pap{iria), da Narnia, die Vaterstadt seines Adoptiv-
Ururgrossvaters , des Kaisers Nerva, zu ihr gehörte. Der vierte Zeuge
scheint ein Vetter (patruelis) des M. Aurelius gewesen zu sein; die übri-
gen sind unbekannt. Der designirte Consul Appius Gallus ist nach PexTot
wahrscheinlich identisch mit dem C. I. L. III S. 883 als CoUegen eines
Marcellus genannten Consul Gallus ; er scheint nach Mommsen ein Enkel
des vielgenannten Ap. Annius Gallus, Consuls unter Vespasian, und ein
Sohn des Ap. Annius Trebonius Gallus, Consuls a. 108, zu sein. Ob das
corpus neon {viu)v) mit den bekannten coUegia iuventutis zu vergleichen
ist, lässt Mommsen dahingestellt, mir ist es sehr wahrscheinlich. Es er-
giebt sich aber aus dieser Inschrift, dass das Associationsrecht nicht bloss
in Italien (M. St. II 827) , sondern auch in den Provinzen von der Be-
willigung des Senats abhängig war. — Ebenfalls von Cyzicus stammt
Eph. 4, 53, herausgegeben von Perrot, Revue archeol. 1876, S. 100, ver-
bessert von Mommsen C. I. L. VI, S. 841: Divo Aug. Caesari, TL Au[g.
divi Aug. f.^ imp,, TL Claudio Drusi f. [Caesari Aug. Gerjmanico , pont.
[n«aa;., tr. p. XI, cos. V, imp. A'A'/], p. p., vind(ici) lib{ertatis), devi\ctori re-
gum A7] Britanniae, ar[cum posuerunt] ciives) R[o7)iani), qui Cyzici [con-
sistunt] et Cyzi[ceni] curntore Dass ZU divus Aüg. noch Caesar hin-
zugefügt ist, schmeckt nach der Provinz (Mommsen). Das Jahr der In-
schrift ist 51/52, acht Jahre nach den britannischen Siegen des Claudius,
die in Rom durch einen prachtvollen Bogen mit Reliefs und Inschriften
verherrlicht wurden (C. I. L. VI 920). Statt ur\ciuii\ ergänzte Perrot
ar[am]\ Mommsen sagt: tribus statuis iraperatorum arcus magis aptus
est', aber ich verstehe nicht, was zur Annahme von drei Statuen zwingt.
Statt consistunt Hesse sich natürlich auch negotiantur ergänzen. — Eben-
daher n. 371 (neu nach einem Pariser Manuscript), die Grabschrift eines
Fl{avius) Marcus proteclur, natus in Dada provincia , va vico Valentiniano^
militavit in vexillatione Fesianesa (f) annis XXIJJ, unde f actus protector ide-
qui (idemque oder indeque?) militavit in scola. lyrotectorum annis quinque etC.
Im Anfang: resta viator et lege! am Schluss : huvete transitores ! balete tran-
sitores! Zu dem vicus Valentinianus vergleicht Mommsen die vexillatio
Valentinianensium seniorum in der Not. Dign. Einen 5 jährigen Dienst
als protector (nach dem regelmässigen Dienst von 20 Jahren) finden
wir auch n. 6194 {protexit annis V). lieber die militärischen scholae
s. Marq. II 544, 3. — Von Augusta Alexandria Troas führe ich
n. 381 = Wilm. 895 an: [Ti. Cl\audio, Drusi {Ger]manici fiL, Neroni'^)
Germanica, [^au^gur{i)^ sodali Augustal(i)^), sodal{i) Titio^), cos., [C. N^]or-
banus C. f. An. \Q,u\adratus.^ prini. piL, [lri\b. 7nilit., praef. castr.*), uugw\
II vir, \te\stamento poni iussit (a. 37/41). Anm. 1) Vgl. M. St. II 725.
2) Dessau, de sodalibus et flaminibus Augustalibus, Eph. III,
136 Römische Epigraphik.
S. 205—229, auch Marq. III 443 ff. 3) Ebeud. 427 f. 4) Ueber das mili-
tärische Avaucement s. zu u. 33. — N. 384 Sex. Quinctilio Sex. f. Ani.
Valerio Maxinio^ lato clavo exornato a divo Aug. Nerva , quaestori Ponti et
Bithyniae etc. Hier erscheint ein lato clavo exomatus, der seine Laufbahn
mit der Quästur beginnt. Dies liommt öfters vor, s. M. St. II 880, 2.
Ein Verzeichniss der Quästoren der genannten Provinz giebt Marq. I
194, 3. Nach der Vermuthuug Waddington's (vgl. zu n. 6103 und M. St.
II 1002, 5) ist der Genannte identisch mit dem, welcher von Trajan nach
Achaia geschickt wurde 'ad ordiuandum statum liberarum civitatiiun'
(Plin. epist. 8, 24, 2). — N. 386 = Wilm. 2406, Ehrendenkmal eines
Mannes, der als did luli ßamen und dann als flamen divi Aug. der Colo-
iiien Apri und Philippi bezeichnet wird. Vgl. über die flamiues divorum
Dessau a. a. 0. und kurz Marq. III 453 f. — N. 388 = Wilm. 1609,
Ehrendenkmal für einen trib. mil. leg. III. Azig., praef. fahr. tert(io, sc.
anno, cf. Marq. II 499), errichtet von civitates XXXXIIII ex provinc.
Africa, quae sub eo censae sunt; vgl. hierzu M. St. II 392, 2. Marq. II
208, 6. — N. 392 = Wilm. 2407 beginnt (nach Akerblad) mit CEN •
POPVLI, darauf folgt der Name eines Municipalbeamten mit seinen
Titeln und Ehrenrechten (vgl. Marq. I 189, 20. M. St. I 371, 1). Da
dies aber die ganze Inschrift ist, so bin ich mit der Lesung Mommsen's
cen{sitor) popuH nicht einverstanden, sonderü ziehe gen{io) p>opidi vor; vgl,
n. 154. — Von 6060 ist die Herkunft zweifelhaft, es ist eine Ehrenin-'
Schrift auf Kaiser Claudius vom Jahre 49/50. — In Pergamus kommt
n. 398 ein p7r/e/". fabr{um) il/.' Lepidi aug{uris) procos. vor, der Tac. Ann.
4, 56 genannt wird; vgl. Marq. II 499, 5. — Eph. 4, 54: Sacrum \ civitas
Pergamena | [honoris] ciusa \ — Von Cyme iu Aeolis Stammt Eph.
4, 55, mitgetheilt von A. Papadopulos (wie auch 56 f. 59), eine In-
schrift des Tiberius vom Jahre 34/35, jetzt in Myrina befindlich und
deswegen offenbar identisch mit Eph. 2, 1045, wo eine bessere Abschrift
von G. Hirschfeld sich findet.
C. Lydien. Von Thyatira stammt u. 405 = Wilm. 1641, Grabstein
eines Soldaten der vexillatio eqq. Dal{ni,atarum)\ vgl. Marq. II 452, 3. —
Eph. 4, 56, wo die (tribus) Col{lina) genannt ist, veranlasst Mommsen zu
der Bemerkung, dass die Orientalen, welche einzeln das Bürgerrecht
erhielten, eine Zeit lang wie die spurii dieser Tribus zugetheilt wurden,
und dass eine solche Ertheiiung des Bürgerrechts an Einzelne wohl zu
unterscheiden ist von der an ganze Gemeinden. — Von Smyrua ist n. 411
lehrreich für die Art der Ausfertigung kaiserlicher Edicte ; vergl. die
Commentare von Böckh C. I. Gr. 3175 und von Mommsen. — N. 413
ist eine Dedication der cibes (sie) Troad. an Kaiser Arcadius. ~ Zu
416 (Grabschrift) vgl. Eph. 4, 58. Ebend. 59 ist eine Grabschrift mit
der archaischen Form sueis (Dat. Plur.); n. 60 ein unklares Fragment. —
In Teos finden sich wieder Steinbruch- Inschriften, n. 419, a — u (vgl.
180. 356 ff.), auf behauenem Marmor; zum Theil hat sie Wilmanns 2775;
vgl. Marq. II 254, 9. — Ueber die classis Syriaca n. 421 s. ebend. 487, 5.
Lydien. 137
— Von Ephesus sind in Folge der grossartigen Ausgrabungen von
J. T. Wood (vgl. dessen Werk Discoveries at Ephesus, London
1877) zu n. 424-443 in den Add. die Nummern 6065 — 91, ausserdem
nachträglich 65 74 f., endlieh Eph. 4, 61—71 hinzugekommen. Dieselben
sind mitgetheilt theils von Wood selbst, theils von Waddington, theils
von K. Curtius, der im Hermes IV (1870) die wichtigeren derselben
edirt hat; die nach London verbrachten hat auch Hübner abgeschrie-
ben, einige hat Newton eingesandt. — N. 6065 Dianae Ephesiae et phyle
Carenaeon [C. V]ibius C.f. Vof. (i. e. Ouf.) Salu[t]aris, pi'omag{ister)^) por.
tuum \jyr\ovinc{iae) Siciliae^), item pi'omag. jrumenti rnancipalis^)^ [pr]aefec.
cohor. Asturum et Callaecorum, trib. ndl. [leg. A']AT/ primigeniae p. f., sub-
procurator provinc. [Maur]etaniae Tingitanae^), item provinc. Belgicae, [aedem]
argentemn, item imagines argenteas duas, una{m) [Dianae] et aliam ^;Ä7/[Ze]s,
sua jJectmia fecit etC. Aedem ergänze ich nach Act. apost. 19, 24, wo
silberne vaot der ephesischen Diana genannt sind. Anm. 1) Vgl. Marq.
n 291, 6. 2) Ebend. 263, 2. Hirschf. 20, 3. 142, 3. 3) Marq. H 130, 4.
Hirschf. 15, 3. 133, 4. 4) Marq. I 324, 5. Ueber die Aemterfolge siehe
Hirschf. 253, 3. 255, 5. 264, 7. — N. 6066 f. sind zwei vielleicht zusam-
mengehörende, aber noch nicht ganz verstandene Bruchstücke; auf dem
ersten kommt zweimal die Berufung auf die constitutio Vedi PolUonis, ohne
Zweifel eines Proconsuls, vor. Zu dem Text vgl. Eph. 4, 62. — N. 6068
ein Fragment, von welchem Eph. 4, 63 auf Grund genauerer Lesung ver-
rauthet wird, dass es sich auf einen Freigelassenen des Kaisers Clau-
dius bezieht. — N. 6070 Imp. Caesar divi f. Aug.., cos. XII, tr. pot. XVIII
(a. 749), pontifex maximus, ex 7'editu Dinnae fanuin et Augusteum inuro mu-
nienduin curavit C. Asinio Gallo procos.., curatore Sex. Lartidio leg{ato), in
vier Exemplaren, zwei bilinguen und zwei nur griechischen, von Wood
1869 im Theater gefunden. Asinius Gallus war cos. a. 746, procos. aus-
nahmsweise 749 (cf. M. St. n 228, 2); da er aber als Angeklagter starb
(Tac. Ann. 6, 23), so ist auf allen vier Inschriften sein Name mehr oder
weniger vollständig herausgemeisselt. — N. 6070, a Matidiae — imp. An-
tonini Aug. [Pü\ hidterterae, bide et civitas Efesioru-m c{iiram) a{gente) Suc-
cesso lib{erto) proc{uratore). — N. 607 1 Fragment einer Inschrift auf Cara-
callus, Geta und ihre Mutter. — Zu 6ü72 vgl. 254. 291. 335 und Marq.
I 233, 5; zu 6073 Dessau Eph. III S. 209, 1. — N. 6074 M. Helvio L. f.
Fal. Gemino^ IIIoir{o) a. a. u. f. /"., saliu Palatino^), trib. milit. leg. XVI
Germaiiiae^), q{naestori) Caesaris. praet{ori).^ leg{atü) 3Iaced(oniae) propr.^).^
leg. Asiae jiro praet.^, adlecto inter patricios a divo Claudio^). Anm. 1) Vgl-
Marq. HI 410 ff. 2) Ebend. II 432, 10. 3) D. h. nach Mommsen Legat des
Proconsuls, da beide Provinzen (Maccdonien seit 44 u. Chr.) senatorische
waren. 4) Vgl. M. St. II 1014, 3. — N. 430 (neu nach Cyriacus) L. Cavio
Sab{atina, SC tribu) Vescenniano., domo Volaterras, equo publica'^)., ex quin-
q{ue) decuriis (sc. iudici)^)^ comiti L. Vetinae Prisci legati^). Anm. 1) Vgl.
Hirschf. 2 14 f. 2) M. St. II 894 ff., besonders 897, 2. 3) Ebend. 223, 2. —
138 Römische Epigraphik.
In n. 431 = Wilmanns 1253 ergänzt Hirschfeld (241, 1) Z. 3 vorn proc.
statt Aug. Ueber proc. ad dioecesiii Alexandr{eae) vgl. Marq. 1 295, 1.
Hirschf. 35, 2. 263, 9; nach letzterem ist es ein Finanzbeamter. Ueber
proc. bibliothecar. s. Hirschf. 190, 1 ; über proc. heredit^atum) ebend. 59, 2. —
N. 6075 s, proc. [Augg. nostr]or., item prae[ddi Alpiulm Cottiar. et
TOa[ni.l), praef. veMc]ulationis^) Panno[niae ufriu]sq{ue) et Moesiae sup\erio-
ris et N]orici, fraef. al{ae) p7-{imae) A[sturum^), tri]b. leg. XI CL, advoc.
f[isci^)^ comiti] Fidvi Plautiani^) pr. pr. c] w., adfinis domin[orum nostr\o'
rum Augustor[uni, Ly?\cus, Augusto[rum ser., a\dmtor tabul(ai-iorum)^) pr[ov.
Asiae . . .'\or. ark. mag. o . . . . Anm. 1) Marq. I 127. 2) M. St. H 956, 5.
958, 1. Hirschf. 102, 1. 3) Hierfür liesse sich nach Mommsen auch Ära-
vacortcm ergänzen. 4) Hirschf. 49 ff; über die Aemterfolge ebend. 249, 2.
252, 1. 255, 1. 5) So liest Mommsen den ausgemeisselten Namen; vgl.
über diesen Mann Hirschf. 230. 6) Eine Art der apparitores. Nicht
klar ist das Folgende; Mommsen verrauthet ex dispensat]or{e) ark{ae),
mag(istcr) o[ßcialiu7n]\ aber zu dem ersteren scheint der Raum nicht zu
reichen ; statt des letzteren vermuthet Hirschf. 278, 4 mag{istro) o{ptimo].
— N. 6076 ist bemerkeuswerth durch das voll ausgeschriebene trlum-
virum aere argento aiiro flaii\do\ feriundo\ vgl. Mommsen St. H 563, 4. —
N. 6574 . . . ab epistidiii Graecis et a rationibus Augg. et praef. vigtdum^
Spectatus, Augg. n. Hb., adiut(or) tabid(ariorum) ob merita eius\ vgl. 431.
6075, ferner Marq. H 298, 1. 4. Hirschfeld 33, 3. 34, 4. 145, 1. 147, 20.
262, 5. — N. 6575 (ct. Eph. 4, 67) T. Cl{audio) T. f. Papiria Xenoplwnti,
[pj'ojc. Aug. ad bona co[ge]nda in Africa^), proc. [pr\ovinc. Asiae, subpraef.
annonae urbis^), proc. Illyrid per Moesiam inf. et Dacias tres^) , proc. ar-
gentariarum Pannoniarum et Dalmatiarum^), proc. Daciae Apulensis^), proc.
in Aegypto ad epistrategiam Septem nomorum et Arsinoitum^) , proc. viarum
urbis*^) , Salvia7ms, Aug. 7i. ve7-n{a) , dispe7isator rationis ext7'aord. provinc.
Asiae''). Anm. 1) Hirschfeld 46, 1. 263, 7. 2) Ebend. 135 ff. 3) Siehe unten
bei Dacien. 4) Marq. H 252, 7. Hirschf. 85. 5) Aegypten war in drei
Epistrategien getheilt: Thebais, Heptanomis und Delta, vgl. Marq. I 288.
6) Hirschf. 152, 3. 7) Ebend. 15, 1. — Diese zwei nachträglich von Wood
eingesandten Inschriften, n. 6574 f., konnten in den Indices nicht mehr be-
rücksichtigt werden. — Von demselben sind in den Discoveries at Ephe-
sus zuerst edirt worden die zwei Inschriften Eph. 4, 68 f. N. 69 lautet:
Ti. lidium C. [/.] Com. Ale[xan\drum C . . . . ., trib. m[il. leg. III Cy]re-
naic[ae, praeje\ctum eq. [alae . . . .] Aug{ustae), pro[c. imp. Ne7']vae Tr[aiani
Caesa'\ris Aug., .... provi7i[^clae Crejtae, item [proviiiciae] Asiae, M. Ulpltis
[Aug. lib.\ Repe7iti[7ius, qui dis\pensavi[t in provin,]cia Asia [a7inis t7-igin?]ta.
[Cre\tae ist nicht ganz sicher, da es auch . . . iae heisseu kann. Yor i^rov.
ist wohl proc. zu ergänzen (vgl. zu 431). Ueber die dispensatores (Zahl-
meister) vgl. Hirschfeld 278. — N. 6077 : Apollo7iius, Aug. n. verna, ar-
carius provi7iciae Asiae, errichtet ein Familiengrab. Quorum cura7n agunt
coUegia lib{ertorum) et servo7'tcm domi7ii n. Aug. i{nfra) s{cripta): magnu7u
Carien. Die Inseln 139
et Minervium tabulariorum et Faustinianum commentaresiura et decurionum
et tabellariorum. Ueber die arcarii (Kassiere) vgl. Hirschfeld 278, 2. In-
teressant sind hier die verschiedenen coUegia: 1) maguum, nach Monim-
sen vielleicht dasselbe wie C I. L. VI 671 = Or. 2386, 2) tabulariorum
(Registratoren) unter dem Schutz der Minerva, 3) commentar(i)e(n)sium
(Schreiber) unter dem Patrouat der Kaiserin Faustiua (der älteren oder
jüngeren?), 4) decurionum, unklar, da sonst decuriones die Vorsteher
der collegia heisseu, 5) tabellariorum (Briefträger). — N. 6078 TL Clau-
dio . . Secundo, viatori tribuni{cio)^ accenso vela[to, lict6\ri curiat(i)o, geru[sia
ho])ions caussa su[a pec]. Siehe über die apparitores M. St. I 250 bis
311, besonders 262 (Cumulirung mehrerer Functionen), 271. 283 ff. (via-
tores trib.), 280 ff. (accensi velati, vgl. Marq. II 319 und Rein in Pauly's
Realenc. 12 37), endlich 279f. 309 (lictores curiatii, vgl. Marq. III 218).
— N. 432—443, ferner 6079-91. Eph. 4, 70 (= 6085) und 71 sind Grab-
schriften. N. 433 (nach Cyriacus) erscheint ein frumentarius leg. X gemi-
nae, ferner ein frumentarius leg. I adiutricis , agens curain carceris. Vgl.
über die frumentarii Marq. II 476 f. — N. 434 = Wilm. 1688 ein trie-
rarchus clasis Syriacae liburnä Gnjpi (»Greif«)- Vgl. V. Aschbach, die
lat. Inschriften mit den Namen römischer Schiffe (Wien 1875) S. 31, und
Marq. II 487, 5. 492, 2. — N. 6080 ein nomendator, vgl. M. St. I 282, 5;
n. 6081 ein Aug. Hb., tabula[rius] provinc. Asiae; n. 6082 ein Sößiaarou)
dTTsAB'jHspog d-b -aßXapc[cuv] mit griechischer Grabschrift (in drei Disti-
chen) und mit lateinischer Strafandrohung gegen den, der das Grab ver-
letzt (vgl. 168): Sic ara defendctur ab iis, qui sunt in tabulario Ephesi.
Vgl. 6077. — N. 6083 ein lidor Fontei Agrippae lorocos. (a. 68 nach Tac.
Hist. 3, 46). Dies nach M. St. I 261, 2 die einzige bekannte Erwähnung
eines Officialeu von Provincialbeamten. — N. 6084 ein frumentarius leg.
VIII Aug.; vgl. 433. — Eph. 4, 70 (10 zeilig, n. 6085 hat nur Z. 1-4)
ein niiles cohortis VII praetoriae, centuriae Severi, domo Liguriae, militavit
annis VIII, stationarius Ephesi, vixit annos XXVI, menses VI. üeber Sta-
tionarius (eine Art Polizeisoldat) vgl. Rein bei Pauly VI 1404. — N. 6086
ein Tarridnnensis, d. h. von Tarracina.
D. Carien hat bis jetzt nur wenige lateinische Inschriften gelie-
fert. Von Milet stammt nach Cupei-'s Collectaneen n. 447: Felid PH-
)nioni[s\ A'A'A'A' (i. e. (juadragesiniae) port\^orioruni\ Asiae vilic\i\ Mil[eti]
ser[vo], mit griechischer üebersetzung. Vgl. Marq. II 264, 6. 265, 11. —
Von Mylasa hat Mommsen n. 448 das Fragment eines kaiserlichen Briefes
mitgetheilt. Derselbe ist von Konstantinopel datirt und an einen hohen
Beamten {snblimitas tua) gerichtet. Eph. 4, 72 aber ist derselbe nach
einer griechischen Üebersetzung bei Cyriacus (edirt von 0. Riemaun,
Bull, de corresp. hell. I S. 22) ergänzt. Hier crgiebt sich, dass darin
von den Hafenzöllen der zu Mylasa gehörigen xcö/i^ llaanaXir^zibv die
Rede ist.
E. Die Inseln. Von Tenedos ist Eph. 2, 350 nach Weickum
140 Bömische Epigraphik.
raitgetheilt die Inschrift Apollo. Alexander. Anicetus; darunter ein Todten-
mahl. Mommsen bemerkt jedoch: 'num sit antiqua, videudum'. -- Von
Lesbos ist n. 454 wegen der ungewöhnlichen Zahl und Art der dona
militaria etwas verdächtig; doch kann der hier genannte &<;. Vibius Gal-
lus als centurio die niederen Auszeichnungen, als praef. castrorum die
höheren erhalten haben. Vgl. Marq. II S. 558 f. Nur muss nach Wilmanns
Eph. I S. 86 und nach Mommsen hastis puris II (statt V) gelesen werden.
Vgl. auch Mommsen Eph. IV S. 243, 91. — N. 455 = Wilm. 1104, b.:
Cives Romani, qui Mytileneis negotiuntur , M. Titio L. f..^ pro cos., praef.
claasis, cos. desiy.^ patrono, honoris causa. Der genannte Titius wurde
Consul a. 723, war also a. 722 prätorischer Procousul (s. Marq. I 379, 5),
wahrscheinlich von Asien. Auf Grund der Amiternischen Fasten ist nach
Eph. 4, 72, a L.f., nicht M. f. zu lesen. Ueber praef. classis vgl. Marq. II
495, 6. — Aus einem Codex zu Pavia hat G. Kai bei Eph. II S. 1 — 24
eine Sammlung lesbischer Inschriften von Cyriacus herausgegeben. Die
meisten derselben sind griechisch, lateinisch nur u. III = 455 und XVIIII
= 450. — Auf Samos wurde gefunden n. 458, aus republikanischer
Zeit, = C. I. L. 1 1554. Hierzu kommt als neu n. 6092, a mit einem mües
cl. pr. Rav{ennatis). — Von Amorgos stammt n. 459, mehrfach heraus-
gegeben, eine kaiserliche Verordnung bezüglich der Aufstellung von iu-
dices pedanei.^ qui umiliora disceptent .^ zur Erleichterung des Statthalters.
Nach dem zum Theil gleichlautenden, aber verkürzten Auszug C. Theod.
I 16, 8 = C. lust. III 3, 5 ist es ein Erlass luliau's vom Jahr 362; nach
dem letzten Wort, welches Mommsen Secunde liest (die Abschriften haben
seeunde)^ scheint er an Saturninus Secundus, praef. praet. des Orients, ge-
richtet zu sein. Auf einem zweiten Stein, auf dem nur unverständliche
Reste erhalten sind, kann nach Mommsen's Vermuthung der Brief ge-
standen haben, mit welchem Secundus das kaiserliche Schreiben beglei-
tete (vgl. n. 351). — Von Rhodos n. 461, metrische Inschrift auf einer
Schale, edirt nach dem codex Vallicellianus in Rom : Ursulas illustris me-
ritis et sanguine clarus ( Naisso gaudet jjatria .^ genitore Lavino. Naissus,
jetzt Nissa, in Moesia superior. — Nicht genauer zu bestimmen ist die
Herkunft von n. 462 = C I. L. I 622. — Von den Inschriften der Meilen-
zeiger ist Folgendes zu erwähnen: Eph. 2, 351 ist ein Fragment aus
der Gegend von Cyzicus, wahrscheinlich der constantiuischen Zeit an-
gehörig. — N. 470 von Thyatira ist eine Inschrift Vespasian's von a 75.
Zwei andere Exemplare derselben sind nach Eph. 4, 73 neulich bei Smyrna
gefunden worden, eines mit dem Beisatz p. p. nach imp. XIII. — In
n. 471 — 475 haben wir auf einer Säule bei Smyrna fünf Inschriften:
1. aus der Zeit des Severus, 2. von Aurelian (griechisch), 3. aus der
diocletianischen Zeit, 4. aus der constautinischen {m. TT, ohne Zweifel
von Smyrna), 5. von Valentinian und Valens. — N. 479, bei Tralles,
= C. I. L. I 557 nennt den m: AquiUus, vgl. Marq. I 177, 3. Auf den-
selben bezieht sich auch n. 6093, unweit Pergamus gefunden und von
Achaia. 141
E. Curtius mitgetheilt : ü/.' AquilHits M.' J. cos., CXXXI (sc. m. p.).
N. 479 gehört nach Mommseü zu der Strasse von Ephesus nach Tralles,
6093 zu der von Ephesus nach Sniyrna und Pergamus. — N. 6094, bei
Tralles , aus dem Jahr 254, ab Epheso [m. p. A'JA'A'. — N. 6095 (vgl.
Eph. 4, 74) in Menimen (alt Temnus) am Hermus, aus der diocletianischen
Zeit; der Schluss ist wohl nach der griechischen Uebersetzung zu er-
gänzen a S»iy7-na m. VII. — N. 482 bei Lagina in Carlen, aus der Zeit
des Severus. Nach der Bemerkung im Index S. 1114 'male mutavi' ist
Z. 3 wieder herzustellen trib. pot. Villi, cos.\ dann fällt die Inschrift in
das Jahr 206.
Der zweite Haupttheil, Europae provinciae Graecae,
beginnt mit Pars prima. Achaia. N. 484— 573. 6096 — 6112. 6541, a
—47. Eph. 2, 352 f. 4,75-108. 651.
Eine kurze praefatio handelt von Cyriacus als dem ältesten und
wichtigsten Gewährsmann auch für die Inschriften des eigentlichen Grie-
chenlands. Die Tagebücher seiner Reise von 1435 f. sind von Carolus
Moronius herausgegeben in Rom um 1660. Neben dieser Ausgabe sind
jedoch auch zwei Handschriften von Parma und Modena werthvoll. —
In Del OS befanden sich nach Cyriacus an einer prachtvollen 'aula ago-
nalis' n. 484 f., sollen übrigens nach Eph. 4, 75 noch dort sein. N. 485
M. Aurelius M. f. Scaurns 0 . . ., nach M. der Consul von a. 646 oder
vielleicht auch der von Cicero Verr. I 33, 85 genannte. — Eph. 4, 76
'titulus egregiae antiquitatis' (M.): L. Oppius L. /., Mm{atus) Sfaius
Ov{i) f., L. Virkius [TL /.], A. Plotius M. l., C. Sehius C. L, C. Claudius
C. Z., magistres Mircurio et Mala domi{m) d{ant), (ergänzt nach dem grie-
chischen Doppeltext). Freigelassene ohne Beinamen finden sich nur bis zur
Mitte des 7. Jahrhunderts (Mommsen, röm. Forschungen I 58). Dass der
Freigelassene früher nicht immer den Vornamen des Patrons erhält, ist
bekannt. Sehr selten sind die Vornamen Minatus und Ovius. Sehius
statt Seius kommt auch C. I. L. I 147 vor. Die magistri, nämlich Mer-
curii, in der griechischen Uebersetzung ol ' Epixatazai, sind Kaufleute, die
den Mercur und seine Mutter Mala verehren. — Eph. 4, 77 A. Terentium
A. [/. Varronem\ ItaUcel et Graecei , quei [Deli consistunt], ebenfalls aus
dem Griechischen ergänzt. Da diese Inschrift an das Ende der repu-
blikanischen Zeit zu setzen ist, so wird der Terentius Varro gemeint
sein, welcher a. 679 nach Verwaltung der Provinz Asien repetundarum
angeklagt wurde (M.). Zu dem Schluss der Inschrift vgl. n. 365. 455
u.a.; neu aber ist, dass hier mit den italischen negotiatores sich grie-
chische verbunden haben. — Diese beiden Inschriften sind von Th. Ho-
molle in dem Bulletin de corresp. hellenique I (1877) mitgetheilt. Nacn
der Versicherung desselben sind weitere lateinische Inschriften gefunden
worden, die noch der Veröffentlichung harren. — Auf Paros fanden sich
n. 487, a—f in einem Steinbruch: llermo loc mit folgender Zahl; a= Wilm.
2777; vgl. 356ff. 419. — In Sparta hat ein collegium von Agripjnastae
142 Römische Epigraphik.
dem M. Agrippa ein Denkmal gesetzt, n. 494. Vgl. hierzu M. St. II
1057, 2. Premier bei Pauly P 604 ff. — Eph. 4, 78 von ebendort ist ein
unverständliches Fragment, nach M. vielleicht von einem kaiserlichen
Rescript. — Zu n. 495 (Messene) vgl. Wilm. 949 mit den Noten. —
N. 497 (Clitor in Arkadien) = C. I. L. I 1473. — Von der neuesten
Ausgrabung in Olympia hat H. Weil fünf Bruchstücke mitgetheilt,
Eph. 4, 79 — 83. N. 79 ist nach M. 'fragmentum decreti imperatorii labeu-
tis aetatis'. — N. 80 . . . . usc .... [Ti. Ckm]di Caes. [Aug. Germanici,
ornato ornam. tri]u77iphal{ibus) , . . . [XV viro] 5./., pro co[s. prov{mciae) . . .,
leg. Ang. prov. Cüi]ciae pr[o pr So ergänzt M. mit der Bemerkung,
dass . . ciao weder Cappadociae noch Daciae heissen könne, da beide erst
später zur Provinz gemacht worden seien. Ueber die ornamenta trium-
phalia vgl. M. St. I 378. Marq. II 572. — N. 81 ist ein Fragment von
der Grabschrift der Gattin eines [praej. cok ] equitat{ae) ., nachher
[p)rocu\ratoris. Ueber die cohortes equitatae vergl. Marq. II 455. —
N. 82 f. unbedeutend. — Verhältnissmässig zahlreich sind die Inschriften
von Augusta Aroe Patrae (vgl. Marq. I 175). Diese von Augustus
gegründete Colonie gelangte bald zu grosser Blüthe. Zu ihrem Gebiet
gehörte ausser Dyme mit Olenus auch das gegenüberliegende ozolische
Locris, ausgenommen Amphissa. — N. 498 ist nach F. v. Duhn ver-
bessert Eph. 4, 90 ; hiernach ist zu lesen Cornufic{ia) Cn. f. Modesta, '.po-
los Cere7-{is?), Dianam s{ua) p{ecunia) consecravit. Polos = txwXoi; .^ Vgl.
C. I. Gr. 1449. — N. 499 ist die Diana Laphria bemerkenswerth ; vgl.
Metzger bei Pauly IV 768. — Eph. 4, 84 - 88 sind in Kato-Achaia
gefunden, wo nach der gewöhnlichen Meinung Olenus war, nach Duhn
aber Cyme. Edirt und besprochen sind dieselben von J.Martha, Bull,
de corr. hell. II (1878) S. lOOf., und von Duhn, Mitth. d. archäol. Inst.
zu Athen III S. 74. — N. 84 Augustae Vener i sacruui. Fidvinia Helene.^
sacerdos eins, d. s. p. f. Augusta Venus ist nach M. wahrscheinlich eine
als Venus verehrte Kaiserin, wie Livia Or. 618 als Ceres lulia Augusta
gefeiert wird. — N. 85 Jmp. Caesari divi f{ilio) Philomusus l{ibertus) Epiro-
ticus, dem Augustus gewidmet, ehe er a. 727 diesen Namen erhielt (M.).
— N. 86 enthält sechs unvollständige Namen von magistri (vgl. Eph. 4, 76),
welche ex d(ecurionum) d{ecreto) ludo[s fecerunt]. — N. 87 f. unbedeutend. —
Von eben dort stammt n. 500, verbessert Eph. 4, 90. — N. 501, aus dem
Peloponnes, eine Ehreninschrift auiAntoninusPius — [cos.] desig. II {a. 138),
wird von M. unter Patrae gestellt, weil ausser dieser Stadt keine sich
der lateinischen Sprache bedient haben soll. Man vgl. aber die ganz
ähnliche lateinische Inschrift von Messene, n. 495. — N. 504—509 sind
militärische Grabschriften. Zu 507 vgl. Eph. 4, 92. N. 509 = Wilm.
1449. — Es folgen bürgerliche Grabschriften, n. 510— 528, dazu Eph.
4, 94 f., von Duhn mitgetheilt. — N. 528 ist übrigens nicht von Patrae,
sondern von Cynaetha, j. Kalavryta, in Arkadien (Eph. 4, 93). — Von
Pharae (j. Prebiza) in Achaia hat Weil ein Bruchstück mit pubU[cae
Achaia. 143
^a]cerdo[ti] niitgetheilt, s. Eph. 4, 89. — Von Argos sind n. 531 f. schon
edirt und besprochen in CLL. 595 f.; die erstere ist auch abgebildet
von Ritschi, tab. 70 A (vgl. zu ihr Marq. I 301), die letztere aufgenommen
von Wilraanns u. 1103. — Neu ist Eph. 4, 651, eine von A. Milchhöfer
kopirte Grabschrift. — Von der col. Laus lulia Corinthus ist am
interessantesten n. 536 = Wiim. 1292: Theo2yrepen, Avg. Hb., proc{uratorem)
domini n. M. Aar. Severi Alexandri pü fei. Aug. provinciae Achaiae et Epiri
et Thessaliae rat{ionis) purimrarum^), proc. ab ephemeride, proc. a mandatis^),
proc. at praedia Galliana, proc. saltus Domitiani^) , tridiniarckam, prae-
positum a ßblis, praeposit[u7n] a crystalHnis*), hominem incomparabilem, Ly-
sander, Aug. Hb., officialis. Siehe die Besprechung dieser Inschrift bei
Friedländer, Sittengeschichte P S. l72ff. und vgl. weiter zu 1) Hirsch-
feld 193, 1. 2) Ebend. 205, 3. 206, 1. Beide Aemter werden, wie es
scheint, nur hier erwähnt. 3) Marq. II 249, 13. Hirschf. 25. 4) Marquardt,
Privatleben I 141. Theoprepes war hiernach als Sklave im kaiserlichen
Palast Verwalter der Krystallgefässe, der Spangen (fibulae), dann Tafel-
decker gewesen; als Freigelassener erlangte er dann verschiedene Pro-
curaturen, für kaiserliche Domänen, für die Kanzlei und zuletzt für die
Purpurfärbereien in Achaia. — N. 6098, neu, ist ein Fragment mit pro-
ciur.'l prov. . . . Achaiae, prae .... trib. mil. — N. 6099 (nach Köhler):
TL Claudio Stepha.no Augustali. — N. 6100 und Eph. 4, 97 ff. (nach Köhler)
sind wie n. 540 — 545 gewöhnliche Grabschriften. Mehrmals steht
hier vor dem Namen F., was wie in Patrae (n. 514. 527) vivus {vivo etc.)
zu lesen ist. Ausgeschrieben heisst es Eph. 4, 97 vivi und vivis paren-
tib{us). — Ueber die alte Inschrift von Eleusis, n. 547 (a. 706), vgl.
C. I. L. I 618. — Aus Athen ist Eph. 4, 102 durch Köhler mitgetheilt:
L. Aufidius Bassus M . . . Maior Aesculapio et Valetudini (für das gewöhn-
liche Hygiae). — N. 548 = Wilm. 941. — Die bekannte hochwichtige
Inschrift n. 550 = Wilm. 937 giebt uns, verglichen mit der vita des Spar-
tianus, genauen Aufschluss über die ganze Laufbahn des Kaisers Ha-
drian. Mommsen berechnet aus derselben, dass der erste dacische Feld-
zug Trajan's in die Jahre 101 — 103, der zweite in die Jahre 105 — 107
fällt. Vgl. Marq. I 138, 6. 152, 9. — Hierher gehört n. 6102 (nach Köh-
ler): Dem Kaiser Hadrian (a. 132) Caesarea Antio[cMa ob hcn]eßcia, cjuae
(das Uebrige fehlt); vgl. n. 301. — Ferner n. 6103 (nach Eustratiades
und Lüders) : Dem Kaiser Diocletian L. Turr{anius) Graiianus, v. c, cor-
r{ector) prov. Achaiae etc. Bei dieser Inschrift stellt M. die bekannten
correctores der Provinz Achaia zusammen. Uebrigens erscheint hier zum
ersten Mal der lateinische Titel, sonst SiopBuiz^g oder inawp&ojz/jg.
Vgl. n. 384 und Marq. I 524. — N. 551 = Wilm. 1122, wo bemerkt ist,
dass diese Inschrift (aus der Zeit des Augustus) der älteste titulus ho-
norarius sei, in welchem nicht nur die höchsten, sondern alle Ehrcnstcl-
len aufgezählt werden, und zwar hier in aufsteigender Reihe. Die 9. Le-
gion kommt nach M. nur hier mit dem Beinamen Macedonica vor; ebenso
144 Römische Epigraphik.
heisst sie nur einmal triumiihatrix (Henzen 6673), gewöhnlich Hispanica.
Nach M. hat sie jene Beinamen von der Schlacht bei Philippi. Ueber
proqunestore vgl. Marq. I 389, 6. M. St. 235, 2. — N. 552 eine lateinische
lind vier griechische, von Böckh C. I. Gr. 362 behandelte Inschriften.
Vgl. über den hier genannten C. lulius Antiochus PhUopappus Mommsen,
Mitth. des Arch. Inst, in Athen I 36 ff. und Eph. 4, 99. — N. 553 (nach
Fauvel, cod. Paris.) ein b{ene)f(iciarius) Cor[neU] Dextri^ j)roc{ur.^ Gal(lia-
rum) ct. Ger{maniarum). — N. 554 (nach Wescher und Köhler) . . . IIIIv]iro
viarum [curandarum] , quaestori urbano, [procoa. pr]ovinciae Narbo{nensis),
[legato hgionis] I gerrnn{ne). Ygl. über quaestor urbanus M. St. II 503.
526. — N. 555 ist Eph. 4, 100 wiederholt nach Köhler. Nach ihm heisst
es Phtleius, in der griechischen Uebersetzung aber 0thjzog. Ueber iH«)"
bl(ici) XX lib{ertatiuin) vi(h:)ms s. Marq. II 240, 1. 272, 5. Hirschf. 69, 3.
— Weitere Grabschriften sind n. 556—562. 6105-6112. Eph. 4, 103
— 105, die letzteren nach Köhler; vgl. auch K um an u des, 'Avzcxrjg
imjpacpat Bruzüjißcoc, Ath. 1871. — Zu 558 s. Eph. 4, 101; n. 560 = Wilm.
2664; Eph. 4, 103 ein Valens langali^ mil. nh. III Cam2)e{stris), c{enturiae)
Fl(avi) lanuari. — Sehr interessant ist die Gefäss- Inschrift n. 6541, a,
gefunden Dec. 1872: N{umerius) Granonius N. f. Cat{ulus?), domo Luceria,
Illlvir, centurio Cornelei Spmteri legio{ne) XIIX et Cn. Pompei Mag. leglona
secunda. Cornelius Spinter war Proprätor in Spanien a. 695, Consul
a. 697, Proconsuj in Cilicien a. 698 ff. Der genannte Centurio nun be-
kleidete in seiner Vaterstadt die Würde eines quatuorvlr und diente unter
Spinter in Spanien oder Cilicien, später unter Pompeius. wahrscheinlicli
im Bürgerkrieg (M.). Vgl. Mommsen, Bull, dell' Inst. 1873 S. 56. Marq.
II 426, 2. — N. 6543 (nach R. Schöne) auf einer Glasschale: vive. vivas.
pie. zeses, d. h. bibe, vivas; ms, Cy^arjg. — N. 6545, 1 — 20 sind Inschriften
auf Henkeln von Amphoren, n. 6546, 1 — 18 auf irdenen Gefässen (nach
Schöne, Kumanudes und Dumont). — Die Grabschrift von Garys tos
auf Euboea, n. 563, zuerst von Bursian, Quaestiones Euboicae, 1856
herausgegeben, ist zu verbessern nach einer ganz ähnlichen in Rom;
vgl. Add. und Hirschf. 83, 1. — Von Theben ist Eph. 4, 106 nach Lol-
ling ein unklares Fragment mitgetheilt. — Von Opus in Locris stammt
n. 6547 (na^lx C. Wachsmuth), verbessert Eph. 2, 352 nach Kumanudes:
Dl'Qn eoen dort Starl /. Fol. Sabino Clat{ernis), evoc. Aug. etc. Dass Cla-
tern'öponnes, eineR' eine civitas bildete und der tribus Pollia zugetheilt
war, ivon M- durch diese Inschrift bekannt geworden (M.). — N. 566,
von Derphi, = C. I. L. I 562, ist verbessert Eph. 2, 353. 4, 107: Q. Mi-
nuciiis Q. f. Rafus, leg{atus) , Apollinei Phutio merito (c. a. 637?)- Auf-
fallend findet M. in der republikanischen Zeit und bei einem vornehmen
Römer die Schreibung Phutio statt Pythio. — N. 567 (cf. Add.) = Wilm,
874 enthält auf einer Marmortafel ein griechisches und ein lateinisches
Dekret, beide auf Grenzstreitigkeiten sich beziehend. In dem ersteren
wird die Grenze des heiligen Gebietes von Delphi gegen Amphissa und
Epirus und Thessalien. 145
Myon festgestellt, in dem letzteren gegen Anticyra. Die Entscheidung
wird gegeben von C. Avidius Nigrinus, leg. Äug. pro pr., und ist datirt
Eleusine. Da Achaia seit a. 44 von Proconsuln verwaltet war, so glaubt
M., dass derselbe eine ausserordentliche Sendung hatte 'ad ordinandum
statum liberarum civitatum' (Plin. epist. 8, 24). Vgl. n. 384 und Marq.
I 174, 13. M. vermuthet ferner, dass es derselbe ist, welcher unter Do-
mitian als Proconsul genannt wird, und setzt die beiden Dekrete unter
Trajan, auf den der Ausdruck optimzis iirinceps am besten passt. Die
schon seit Cyriacus bekannte Inschrift ist neuerdings von W es eher
genau abgeschrieben und besprochen worden. — Von Amphissa ist
hervorzuheben n. 568 = Wilm. 786: Decim{ius) Secundinus, v. c, procon-
s{id), cural(07-i) et defens(07'i) Avifissensium salutem. Es folgt unter dieser
Adresse ein Edict betreffend die Wiederherstellung einer Wasserleitung.
M. versetzt die Inschrift wegen beatitudo temporis in die Zeit nach Con-
stantin, aber vor a. 409, da in diesem Jahr nach dem cod. Theod. die
defensores civitatium den curatores vorangestellt wurden. — Gleichlau-
tende Meilensäuleu haben sich gefunden bei Daphne (zwischen Athen
und Eleusis) und bei Patrae, u. 572 f.: Dd. nn. Arcadms et Honorius
Augg. sub v. c. et spectabili jjroc. Elisebio (gegenseitig ergänzt) , nach M.
bemerkenswerth wegen der sonst nicht vorkommenden Zusammenstellung
der zwei Titel darissimus et spectabiUs. — Xeu ist Eph. 4, 108 (nach
Duhn), eine Meilensäule zu Patrae von M. Aar. Carus und den Cäsaren
M. Anr. Carinus und M. Aur. Numeriamis (a. 282/3).
Pars secunda. Epirus mit Acarnanien und Corcyra. N. 574
— 584. Eph. 4, 109 f.
Das Werk von Karapanos, Dodone et ses ruines, Paris 1878
ist mir nicht zugänglich, enthält aber wohl keine lateinischen Inschriften i).
— N. 577, von Corcyra, ist in Add. so verbessert: M. Valerius, Cor-
vini /. , Lorico^ lovi Casio v. s. — N. 579 ist nach Mustoxides ver-
bessert Eph. 4, 109. - N. 582, von Grammata bei Panormus, = C. I. L.
I 623. — Auf einer Amphora in Corcyra steht nach Mustoxides (Eph. 4,
110) C. Pompili Ur.iionis.
Pars tertia. Macedonia cum Thessalia. N. 585— 712. 6113
-6119. Eph. 2, 1046-54. 4, 111.
Aus dieser Provinz hat besonders Leon Heuzey viele neue In-
schriften und genauere Abschriften von bekannten mitgetheilt, die er
dann selbst in seinem Prachtwerk: Mission archeologiqueenMace-
doine, Paris 1864 ff', herausgegeben hat. — VouLamia stammt n. 586
= Wilm. 875, enthaltend die Grenzbestimmung zwischen Lamia und Hy-
pata, welche auf Befehl Hadrian's der Proconsul Q. Gel/ins Sendus Augu-
rimis an Ort und Stelle getroffen hat praescntilms utrimque civitatis defen-
ioribus, adhibito — Julia Victore, evocato Augusti, mensore. Die defensores
1) Nein. fAnm. d. Pied.]
Jahresbcriclit für Altcrthumswissenschafr XX]!!. (iSSo. III.) IQ
146 Römische Epigraphik.
sind nach M. als aüvdcxoi, nicht in dem späteren Sinn wie 568 zu fassen.
Vgl. auch Marq. II 536, 4. M. St. II 931, 3. — Von Larissa sind neu
die Grabschriften Eph. 2, 1046 f., letztere mit dem Monogramm Christi:
D{is) M{anibus) s{acrum). iSig[no C]hristi. Fl{avia) V[eü^eia, matrona tri-
buni, domina mancipioru{m) , vixit an\n6\s XXIIII. In \d\o7iio Dei posita
est (nach Duchesne und Rossi). D. M. s. und signo Christi kommen nach
M. sonst kaum nebeneinander vor. Die ungewöhnlichen Bezeichnungen
7natr. trib., dorn. manc. erklärt M. scharfsinnig daraus, dass in Abwesen-
heit des Mannes die Sklaven der Verstorbenen den Grabstein gesetzt
haben. — Vom Berg Ossa stammt n. 588 = 0. I. L. I 618: L. Cassius
Longin{us) pro cos. Tempe munivit (a. 706). Dies ist nach M. der Legat
Cäsar 's, der vor der Schlacht von Pharsalus nach Thessalien geschickt
wurde (Caes. b. civ. 3, 34. 55). — Von der col. lulia Augusta Dium
sind neu (nach Heuzey) n. 592: \^Ge\nio [s.] p. q. R. [ex t]estamento —
veterani leg. IUI Sv[yth]icioe) etc., und n. 593, drei zusammengehörende
Fragmente, auf ein von der Familie Mestrius errichtetes Bauwerk sich
beziehend. — Durch Duchesne sind mitgetheilt: von Potidaea oder
col. lulia Augusta Cassandrea Eph. 2, 1048 M. Valerio M. f. Pap.
Rugae, aed{ili), q{uaestori), II vir{o), Macedo patrono (die Tribus dieser
Colonie erscheint nach M. hier zum ersten Mal); ferner von Olynth 1049,
eine unverständliche Grabschrift; von Thessalonice 1050, eine Grab-
schrift mit den barbarischen Namen Ucus Dydigis fil. , Manta Dizae ßl.,
und 1051, die Grabschrift einer Frau , deren Mann domu Sahne war. —
Aus Edessa ist neu Eph. 2, 1052 (nach J. G. v. Hahn und Duchesne):
Mulvia Placida, Gemahlin des aus der Inschrift von Reate (Or. 3658)
bekannten Sex. Tadius Nepos, damals Legaten des Proconsuls von Mace-
donien (vgl. n. 567), errichtet ihrem Freigelassenen und Erzieher einen
Grabstein. Vgl. J. Klein, Bonner Jahrb. 55/56, S. 225. — Zu Lychni-
dus (Ochrida) hat J. G. v. Hahn gefunden Eph. 2, 1053: Domino 7wstr[o
Fl]ab{io) Co7istanltio] noh. C[ae]sa7-i etc. — Von der col. Byllis stammt
die interessante Inschrift 600, worin ein M. Valerius M. f. Quir. LoUianus
sagt, dass er die Strasse von Byllis (Gradista) über Astaciae (unbekannt)
nebst den nöthigen Brücken fahrbar gemacht habe. Derselbe zählt rexil-
lationes equitmn electormii aus einer Reihe von alae und cohortes auf, die
er in Mesopotamien commandirte, wahrscheinlich bei dem Feldzug Tra-
jan's. — In einer kurzen praefatio zu der Colonie Dyrrachium, bei
den Griechen Epidamnus, zeigt M., dass beide Städte von Alters her
unterschieden seien. Dyrrachium machte Augustus zur Colonie (Marq. I
163, 5), Epidamnus Hess er seinen früheren Besitzern, vgl. n. 611. Die
dortigen Inschriften verdanken wir Cyriacus und Heuzey; viele derselben
sind neu. Bemerkenswerth ist besonders 605 = Wilm. 1660: L. Titinio
L. f. Aein. Sulpiciano., ■po7ilif{ici), prae/{ecto) pro IIvir{o)^) et II vir {o) qui7i-
qiuennali) , t7-{ibuno) mil. et tr. mil. pro legato^) et praef{ecto) qiiinq{uies)^)
T. Statin Tauri, pat7-i. A. 1) Vgl. Marq. I 492 f. 2) M. St. II 661, 4.
3) So nach Add. und Wilraanns, vgl. n. 388 und Marq. II 499. Im Index
Macedonien. 147
'g 1182 steht demnach unrichtig praef. quinq(uennalis) unter den Muni-
cipalbeamten. T. Statilius Taurus war cos. a. 711 und 728. — N. 607 Ehren-
inschrift für einen Beamten und Patron der Colonie, welcher der Stadt
den Bauplatz zu einer Bibliothek schenkte und bei Einweihung derselben
zwölf Gladiatorenpaare kämpfen Hess. — N. 609 = Wilm. 2712. — In
n. 611 = Wilm. 2711 findet sich sowohl Epidamno als col. i>?/[r?-.]; es ist
eine Ehreninschrift der fabri iiynuarü pr[ae]fecto suo j^ei-petluo]. — N. 622
vgl. über das gentilicium Pomentina M. Eph. IV S. 221, 2. — N. 625 =
Wilm. 608, 0, Fragment eines carmen sepulcrale. — Stobi (Sirkovo)
n. 629: dem Kaiser Traian (a. 119/120) 7imnidp{es) Stohe[nses\. Vgl. Marq.
I 163, 12. — N. 630 ist verbessert Eph. 2, 1054 nach J. G. v. Hahn,
Denkschriften der VV^ieuer Akad. XVI (1869), S. 165; vgl. auch J. Klein,
Bonner Jahrb. 55/56, 224. — Col. Augusta lulia Philippi, nebst
Neapolis, Sirrae und Drabescus. Vgl. Marq. 1 163. Die Inschriften dieser
Colonie sind neulich besonders von Heuzey herausgegeben; die Num-
mern desselben sind Add. S. 989 notirt. — N. 633 = Wilm. 726. Es
sind vier Inschriften auf einer geglätteten Felswand, in welcher ein Tem-
pelchen des Silvau ausgehauen ist: 1. P. HostUius Philadelphus ob honor.
aedilit. titulum polivit de suo et rwniina sodaliium) inscripsit eorum, qui mu-
ncra posuerunt. Es folgen die Namen der Geber und ihre Geschenke
(vgl. Marq. III 141, 5, genauer M. zu d. I.). 2. P. HostUius P. l. Philadelphus
petram inferior{em) excidit et titulum fecit^ ubi nomina cultor{um) scripsit et
sculpsit suc^erdote) Urbano^ s{ua) p{ecmna). Es folgen 67 Namen, fast lauter
Freigelassene und Sklaven, also horaines tenuiores. 3. Fragment eines
anderen Verzeichnisses (albuni) der sodales. 4. Cultores \colleg\i Silbani
s{upra) s{cripti) sacerdote Ma\g^^io Bictore. Darauf folgt wiederum ein
Namenverzeichniss. Die cultores Silvani sind nach M. als collegium fune-
raticiura zu fassen. An ihrer Spitze steht ein sacerdos; ferner haben
sie einen Aedilen. — N. 645 ist die Grabschrift eines Soldaten cho{rtis) III
(sc. praetoriae), benef. j)i'efectoru{m) pr{ueiorio). Vgl. über diesen Plur.
M. St. II 809, 2. — N. 656 eine Grabschrift, bemerkenswerth durch die
testamentarischen Bestimmungen, vgl. Marq. Privatl. I 358, 6. — N. 660
liest M. nicht mit Heuzey colo\niae Augustae Iuli\ae Vicf[ricis Philipp'\en-
sium, sondern colo[ni]ae Vict(ricis) [Di\ensiiim. — N. 6113 ist die Grab-
schrift eines [ar'\chimim{us) Latinus et ofi[cia\lis an. XXXVII, promisthota
an. . . III , beachtenswerth für die Verhältnisse der Schauspieler. M.
schliesst daraus, dass die Colonie eine Bande von Schauspielern unter-
hielt und dieselben durch den promisthota (= locator scaenicorum, vgl.
Friedländer bei Marq. III 518, 3) vermiethete. — N. 686 = Wilm. 604,
eine metrische Grabschrift in Distichen, emendirt von Haupt. - N. 703
(aus dem Dorf Orsilava) ist bemerkenswerth durch die barbarischen Na-
men: Bithus 2'auzigis fil., qui et Macer, an. LX. Tauzixs Bii/ii, qui et Ru-
fus, an. XJX. — Zijjacenthus Tauzigis, Bithicenthus Cerzulae, Sabinus Dioscu-
i{r?)is heredes f. c. Idcm Bithus donavit thiasis Lib{eri) pat{ris) Tasiba-
10*
148 Römische Epigraphik.
st{eni) X {denarios) CC et Rufus X C, ex qiior{nrn) redit(u) annu{o) ro.ial{i-
bus) ad moniment{um) eor{vm) vesctntur. Der Schluss ähnlich wie 704 und
707. — Meilensäulen sind n. 708—712, darunter neu n. 711 von Ca-
racalla (a. 217), gleichlautend mit 712, beide aus der Gegend von Och-
rida. Hierzu Eph. 4, 111, veröffentlicht von Lolling, Mitth. des Arch.
Inst, zu Athen I (1876) S. 351: von Hadrian a. 125, gef. bei Hypata.
Pars quarta. Thracia. N. 713 — 748. 6120-23. 6548. Eph.
2, 354. 4, 112—132.
Die Denkmäler dieser Provinz sind neuestens in dem Werk von
Dumont, Inscriptions et raonuments figures de la Thrace,
Paris 1876. behandelt; ich kenne dasselbe jedoch nicht aus eigener An-
schauung. — Die Inschriften von Samothrace, n. 713 — 716 (= C. I. L.
578 — 581). 7l7 (vgl. ebend. S. 558). 720. stammen von mystae pü. An
diese bekannten Inschriften reihen sich nun die nach E. Conze, archäol.
Untersuchungen auf Samothrace, Wien 1875. mit Commentar von
0. Hirschfeld raitgetheilten Fragmente Eph. 4, 112-118. — Zu 725
(Callipolis) vgl. Eph. 2, 354. — Von Lysimachia ist Eph. 4, 119
ein Fragment nach Dumont veröffentlicht. Von dem nahen Burneri
stammt n. 726, die Ehreninschrift eines frib. mil. leg. VII g{eminae) [oder
C{laudiae)?] p. f., adlect. in decur{ias) iudic{um) selector{um) a, divo Tito^),
praef. fahr. imp. Caesaris Nervae Trat. Germ. Dacici II {iterum oder bis)^),-
praef. class{is) Pann. et Gerni.^), proc. Aug. regiionis) Chersonesi^) , proc.
Atig. XX herediitatium)^). Anm. 1) Vgl. n. 430. 2) S. n. 388. 605 und
Marq. 11 499, 5. 3) Marq. H 488 f. Hirschfeld 127. 4) Marq. I 156, 8.
Hirschf. 26, 3. 5) Hirschf. 64 f. lieber die ganze Carriere ebend. 248, 1.
270, 1. — Von Rhaedestus ist neu n. 728 nach Richelet (vgl. auch
Eph. 4, 120), mit einem mi{Ies) nu{meri) Meleanese miri {?) und einem
mi{les) nu{meri) Divitesunn., WOZU M. die Divitenses Gallicani der Not.
Dign. und den 'numerus exploratorum Divitiesium Antouinianorum' (Bram-
bach C. I. R. 991. 1237) vergleicht. — N. 729 = Wilm. 608, p, eine
Grabschrift mit einem Distichon. — Neu nach Dumont ist Eph. 4, 121,
das Fragment einer Grabschrift. — Perinth oder Heraclea. Zu 730
vgl. Eph. 4, 122. Neu nach Cyriacus edirt ist n. 731, der Schluss einer
Ehreninschrift für einen senatorischen Mann, nach M. wahrscheinlich
einen legatus Thraciae, früher praef. coh. III Breucorum ., gewidmet von
den equites singidar{es) eins, d. h. einer auserlesenen vexillatio; vgl. n. 93.
— Nach S. Aristarchis, 'EkXrjv. (pdoXoj. aüXkoyog II 234 ff. sind die
Nummern Eph. 4, 123 — 127 nachgetragen: n. 123 eine Ehreninschrift für
Titus (a. 79'?); 126 ein Verzeichuiss mit 16 Namen, je nomen und cog-
nomen, mit dem Beisatz ffec(m-/o); die übrigen unbedeutend. — Byzanz,
später Constantinopel. Neu ist hier n. 739 (nach Mordtraann): Por-
tarrim valido firmavit omine viuros \ Pusaeus magno non minor Anthemio.
Anthemius war praef. praet. Orientis a. 405—414, Pusaeus a. 465—467
(M.). — N. 743—745 kommen aus Cyrenaica (s. o.). — Von Philippopel
stammt n. 6120 Deo MyjduCec mensam etc. — Zu 6121 f. Vgl. Eph. 4, 128 f.,
Thracien und Unter-Mösien. 149
nach Dumont, der auch Eph. 4, 130, eine Grabschrift, edirt hat. — Neu
sind ferner von Bessapara zwei Inschriften: ebend. n. 131, nach Steph.
Zachariev mitgetheilt von 0. Hirschfeld, Archäol.-epigr. Mitth. aus
Oesterreich I (1877) S. 65; lesbar ist nach Hirschf. und M. nur etwa: salvo
d. n. iJßt'petuo FL Cl. luliano jno felici semper Aug. — N. 132, der Grab-
stein eines Prätorianers von der 3. Cohorte, mit Relief bild (nach Du-
mont). — Mahale in Bulgarien: n. 6123 (eingeschickt von Renier):
Kaiser Nero (a. 61) tabemas et praetoria per vias inilitares fieri iussit per
Tl. lulium lustum 2^'>'oc{uratorem ^ vgl. Marq. I 157) provinciae Thrac(iae).
Die Inschrift ist nach M. der einzige bekannte Beleg dafür, dass an den
Militärstrassen von Staatswegen geringere und vornehmere diversoria
(jene sind tabernae, diese praetoria genannt) gebaut wurden.
Pars quinta. Moesia inferior, nebst Chersonesus Taurica.
N. 749-785. 6124-6244. Eph. 2, 355-369. 1055. 4, 133.
Der westliche Theil, mit welchem M. beginnt, ist erst neulich durch
den Franzosen Lejean und den Oesterreicher Kanitz genauer durch-
forscht worden; ihnen verdanken wir die reichen Nachträge in den Add.
Dieser Theil der Provinz ist von M. noch in einem Abschnitt zusammen-
gefasst; er enthält die Städte Almus (Lom), Oescus (Gigen), Secu-
risca (bei Nicopoli), Novae (bei Svischtova), das Binnenland am Balkan
und Nicopoli s (Nikup). Der Name Nicopolis ist nach M. irrthümlich
im Mittelalter auf die an der Donau liegende Stadt übergegangen, wäh-
rend das alte, eigentliche Nicopolis an der Jantra am Fuss des Balkans
lag und seinen Namen in dem Dorf Nikup fortgepflanzt hat. — N. 749,
in zwei Exemplaren am Nordabhang des Balkans gefunden, sagt aus,
dass im Auftrag des Kaisers Hadrian (a. 136) M. Antins Rußnus inter Moesos
et Thraces ßnes posuit. Die Inschrift beweist, dass damals das Gebirge
ganz zu Thracien gerechnet wurde. — Die zwei Votivinschriften 751 f. =
Wilra. 1419, beide auf einem Stein, nennen einen ser{vus) vil(icus) von
drei conductores des p[ublicum) jj{ortorii) lUyrici et ripae Thraciae (d. h.
des Donau-Ufers) aus der Zeit Marc Aurel's, und einen kaiserlichen ser-
{v)us vüicus vcctigal[is) llhjrici vom Jahre 182. Vgl. Marq. I 141, 5. 149, 1.
II 264 f. — N. 753 = "Wilm. 2408 zeigt, welch gewichtige und umworbene
Person ein solcher conductor war. Der hier genannte [T.\ Julius Capito
ist von sieben Municipien und Colonien mit allen möglichen Ehren über-
häuft. Besonders der Gemeinderath der col. Ul2j{ia) Oesc(ensis) errichtet
ihm eine Statue cum omamentis sacerdotalibus — et {iure) \sen]tentiae di-
cundae, — decretis iam pridem — omamentis duumviral{ibus). Vgl. Mar-
quardt Eph. I S. 207 in der Abhandlung de provinciarum Rom. conci-
liis et sacerdotibus, und M. St. I 371, 4. Die sieben Städte sind ausser
Oescus (Marq. I 149, 8) in dieser Provinz Tomi {buleuiae civitatis Ponticae
Tomitanorum, s. ebend. 10 f.), in Moesia sup. col. Ulp{ia) Ratiar{ia), in
Pann. sup. col. Ulpia l'oetovionensis und das municipitim Ro/nulensium, in Pann.
inf. [cnl. (cf. Index)] Fl{avia) Sirmiatium., in Dacia sup. col. Traiana Sar-
150 Römische Epigraphik.
mizegetlusensium (vgl. Marq. I 153, 2). Derselbe Mann erscheint übrigens
auch n. 751. 6124. 6126. N. 6124 ist ein Votivstein für seinen und seiner
zwei Cüllegen (und Brüder?) genius. — Die Grabschriften 754-757,
nach Lauriani und Herrn. Koeler mitgetheilt, sind in den Add. verbessert
nach Desjardins, Ann. dell' inst. 1868. Auch die in neuerer Zeit ge-
fundenen n. 6124 — 48 sind fast lauter Grabschriften, welche zeigen, dass
in dieser Gegend die lateinische Sprache herrschend war, die griechische
also dort nicht ins Innere des Landes eingedrungen ist. Ein grosser
Kirchhof mit angeblich etwa 200 Grabsteinen befindet sich bei dem Dorfe
Tschumakufsa (von da stammen die n. 6130 — 6). N. 6140 scheint
(nach S. 1159) = 6129 zu sein. — N. 6150, von Lazen, ist das Album
eines collegium von Bacchusverehrern aus dem Jahre 227, mitgetheilt
von Kanitz; Q.h.f.f. \ci. *.] Albino et Maximo cos. Nomina Bacchi ver-
naculorum. Voranstehen die Functionäre, in folgender Ordnung: princ{eps),
sac{erdos), arc. m., arc. myst. (beides = arclnmysta?).i ecd{icus) par{iator),
dann ein vei{eranus) ex re ('?), ein dec{uriof), drei vix . . . (?). Diese Titel
sind alle den Namen vorangestellt, ausser vet. ex re. Es folgen die ge-
wöhnlichen Mitglieder, wobei die Söhne den Vätern je in derselben Co-
lumne angeschlossen sind. Im ganzen sind es mindestens 100 Namen,
meist Freigelassene. — Nach G. Tocilescu (Arch.-epigr. Mitth. aus
Oesterreich I 73) hat C Bolliac in Sticlea bei Sistov »vier römische
Militärdenkmäler — und drei kleine Altäre mit Inschriften gefunden^.
Auf einem der letzteren steht die Inschrift (Eph. 4, 133): C. Eraidinus
Sexstus, mil. leg. I Ituli{cae), votum Hercule solvit merito. — Neustens hat
Tocilescu (a. a. 0. III 42, n. 3) einen zu Bcela gefundenen Votivstein
edirt: HercuU invicto — Aur{elius) Erodcs etc., ferner (ebend. 44) einen
andern, »gefunden in Bulgarien« : Invici{o) Mitr{ae) Cornd{ius) Fau>itu{f>),
c. l{e)g. XI Cl{audiae); sodann (ebend. 46, n. 22) einen Altar von Gigen:
DicDie reg{mae)\ ausserdem mehrere von unbestimmtem Fundort, die auch
aus der Wallachei stammen können. Dieselben befinden sich jetzt in
Bukarest, wo ausser dem Natioualmuseum noch Privatsammluugen der
Herren Bolliac, Papas o gl u und Cogalniceano existiren. Zu wün-
schen wäre, dass bei diesen Sammlungen die Herkunft der Steine sorg-
fältig im Auge behalten würde, da diese oft so wichtig oder noch wich-
tiger ist als die Inschrift selbst. — Weiter unten an der Donau haben
wir jetzt nach Eph. 2, 355 eine Inschrift von Sexanta Prista (Rust-
schuk), mitgetheilt von Kanitz: Dem Kaiser Severus Alexander (a. 230)
und seiner Mutter lulia Mamraaea (beide Namen sind übrigens ausge-
meisselt) balnea[ef] coli. II Fl{aviae) Britt{onwn) [Alexa]ndrianae a solo
restitutae sub Anicio Fausto Faulino, leg, Aug. pr. pr., per Septimium Aga-
thonicum praef{ectum). Der genannte Legat wäre bei Marq. I 149 zu er-
gänzen. — Von Odessus (Varna) stammt 762, wonach die. civitas Odessi-
tanorum (Marq. I 149, 12) unter Antoninus Pius eine Wasserleitung baute
curante T. Vitrasio Pollione^ leg. Au\g. pr. j^r.']; vgl. 6125 und Marq. I
Untermösien. 151
148. — Tomi ist nach Kiepert (S. 997) Köstendje selbst, nicht, wie
man bisher annahm, Anadolköi. Yon dort ist n. 763 = Wilm. 127: Atti
(dem Attis) C. Antonius Eutyches arcMdendroph{orus) pro salute sua jiosuit;
Vgl. Marq. III 356, 5. — Zu 764 dux limi({is) pi-ov. Scytijiiue) vgl. Marq.
I 416, 2. — Das Fragment 766 ist mit einem andern Fragment von M.
glücklich verbunden n. 6153. — Zu 767 s. Marq. I 149. — N. 6154 ent-
hält die ganze Laufbahn des L, Annius Ilalicus Honoratus, cos.^ sodalis
HadrianaUs (vgl. Dessau Eph. III S. 215), leg. Aug. pr. pr. prov. Moes{iae)
in/., wahrscheinlich unter Caracalla (Marq. I 149). Er war früher u. a.
jjraetor qui ius dixit irder civis et civis et pereg{rinos) (cf. M. St. II 196, 1),
dann cur{ator) viae Lavic{anae) et Lai{inae) veter(is) (ebend. 997, 1. Hirsch-
feld 112, 3), hierauf iurid{icus) per Fl{aminiam) et Umbriam (vgl. Marq.
I 75, 4). Neu ist die hier vorkommende ala I Atectorum. — N. 6155
(nach Hübner) finden wir eine virgo dextrata, was etwa einen Vorzug bei
einer feierlichen Procession bezeichnen könnte (M.). — Eph. 2, 356 (nach
Weickum) ist eine dem luppiter geweihte Votivinschrift. — Ebend. 357
(nach Kumanudes): /. o. //(. Heroi - c(enturio) leg. V Mac, trecenarius
coh. III 2Jr{aetoriae), v. s. Statt Heroi vermuthet M. Heliop{oHtano). Die
centuriones praetoriani trecenarii hat M. zusammengestellt Eph. IV S. 242 f.
Im Index zu Eph. 2 S. 511 wäre der hier vorkommende trecenarius zu
ergänzen. — Ebend. 358 (nach Weickum) ist die bilingue Grabschrift
eines princeps offici p)residis , d. h. nach M. eines Officialen des praeses
der Provinz Scythia, zu welcher Tomi später gehörte. — Von Istrus
stammen die drei fragraentirten Grabschriften Eph. 2, 359 ff. (nach Weickum).
Hieran ist auzuschliessen Eph. 2, 1055, ebenfalls aus der Dobrudscha
(nach Wutzer). — Von Troesmis (Iglitza) hatte M. zuerst nur vier
Inschriften aufnehmen können, n. 773—6; in Folge der näheren Erfor-
schung der dortigen Ruinen durch den Franzosen More (seit 1861) ist
die Zahl fast auf sechszig gestiegen; s. n. 6160—6217. Dieselben wur-
den schon in den Jahren 1864 ff. veröffentlicht von Reni er, Mommseu,
Boissiere und Desjardins und befinden sich jetzt grossentheils in der
öffentlichen Bibliothek zu Paris, wo Renier sie für das C. I. L. nochmals
verglichen hat (S. 1008, u.). Sie zeigen, dass die Icglo V Mac{edonlca)
von Hadrian (cf. u. 6166) bis M. Aurel (6188) ihr Standquartier in Troesmis
hatte. Erst unter Severus wurde sie nach Dacien verlegt (n. 6176; vgl.
Marq. II 434, 4). Die Stadt erwuchs aus den canabae der Legion; nach
n. 6162 — Wilm. 2410 und n. 6166 = Wilm. 2409 hatten schon unter
Hadrian die vetierani) et c{ives) R{omani) cons{isteutes) ad canab{as) leg{io-
nis) V Mac{edonicae) eine Art von Gemeinwesen unter zwei mag{istri) und
einem uedilis. Nach dem Abzug der Legion wurde aus der Lagerstadt
ein municipium (6l72f. 6177. 6199 f.) mit einem Gemeinderath {ordo
6172 ff". 6177. 6182 f. 6195), mit duovirl und iwntijkes (6170), quaestores
(6199), Augustales (6200). Ich gebe diese Zahlen, weil sie S. 999 un-
richtig angeführt sind. — Als leg. Aug. i»-. pr. der Provinz (vgl. Marq.
152 Römische Epigraphik.
I 149 f.) werden erwähnt: 6169 lallius Bassus zwischen 161/9; 6177
L. lulms Faustinianus unter Sever und Caracalla (bei Marq. fehlen diese
zwei Legaten); 6178 InUus Maior a. 134; 6182 (= n. 774) M. Pontius
Laelianus (bei Marq. unrichtig Aelianus), wahrscheinlich unter M. Aurel.
Als lc(/. Aug. (ohne den Beisatz pr. pr.) kommen vor: 6l70 (= n. 773)
T. Flavius Novius Rufus unter Elagabal; 6178 Plotius lulianus um 134
(dieser jedoch nur leg. legionis unter lulius Maior); 6183 (= n. 775)
/'. (im Index unrichtig C.) VigeUius Bolus Plariiis Saturninus Atilius Bra-
duanus C. Aucidius Tertullus, wahrscheinlich unter Severus. — N. 6170
= n. 773 kommt ein sacerd{os) promn{ciae) vor. — N. 6178 ist ein frag-
mentirtes Verzeichniss von Veteranen, die aus den zehn Cohorten der
leg. V Mac. um 134 entlassen wurden. Da es aus der ersten Cohorte
etwa 40, aus den übrigen nur gegen 20 sind, so ergiebt sich (vgl. M.
Eph. IV S. 227, 1), dass jene miliaria, die andern quingenariae waren.
Aehnliche Fragmente sind 6179 — 81. — N. 6194 = Wilm. 1646 ist der
Grabstein eines Soldaten der leg. XI Cl{audla), lectus in sacro comit(atu)
lanciarius (fehlt im Index), deinde protexit annisV (vgl. zu 371), missus,
pref. leg, II Herml{iae). Die praefectura dieser Legion hatte nach Not.
Dign. Or. c. 36 eben in Troesmis ihren Sitz. — N. 6201 beweist nach M.
Eph. III S. 230 in Verbindung mit 6129 = 6140, dass Oescus der tribus
Papiria zugehörte. — Galatz und Umgegend. N. 777 kommt der aus
den Briefen des Plinius bekannte P. Calpumius Macer Caulius Rufus, leg.
Aug. pro pr. (a. 112/3) vor; vgl. Marq. I 148, 3. 194, 7. Die Inschrift
ist von M. benutzt worden, um die Zeit der Statthalterschaft des Plinius
in Bithynien zu bestimmen. — Hier sind n. 6218 — 6221 einzureihen. —
Von Tyra (gegenüber von Ak-Kerman) stammt n. 781, enthaltend zwei
kaiserliche Briefe von Sever und Caracalla, worin den Bürgern von Tyra
die herkömmliche Freiheit von dem portoriura Illyrici bestätigt wird,
nebst griechischem Vollzugsschreiben des damaligen Legaten L. Ovinius
TertuUus. Vgl. Marq. I 149. 355, 3. M. St. II 853, 3. — Chersouesus
Taurica (bei Sevastopol). N. 782, die Grabschrift eines tub{icen) hg. XI
CL, beM'eist, dass dort ein Detachement stand, vgl. Marq. I 152, 2. M.
St. II 803, 1. — Panticapaeum (Kertsch). N. 783 = Wilm. 2689. —
Wahrscheinlich aus Moesia inf. stammen die im Besitze des Bojaren
Mauros befindlichen Inschriften 6223-36, herausgegeben von Desjar-
dins, Ann. dell' inst. 1868. Nachträge dazu hat 0. Hirschfeld, Epi-
graphische Nachlese zum CLL. vol. III aus Dacien und Moesien,
Wien 1874. (Separatabdruck aus den Sitzungsberichten der phil.-hist. Kl.
der k. k. Akad. der Wiss., 77. Band) S. 420 ff. , und hiernach Mommsen
Eph. 2, 362 — 9 gegeben. — N. 6224 ist bemerkenswerth als Beweis der
göttlichen Verehrung der Feldzeichen; es heisst hier aquilae sandjae)
signisque leg. I Ital. (vgl. Hirschf. Nachl. 387. M. St. II 766, 1). Zu ex
CCC (= trecenario) p{rimus) p{ilus) vgl. M. Eph. IV, S. 242. Statt des
von Desjardins fingirten Legaten Aunius Felix ist nach Hirschfeld der
Dacien. 153
auch sonst bekannte Annius Italicus zu setzen (n. 6154). — N. 6233, Z. 1
hat Hirschf. erkannt b{ene)f{iciarms) seime-stris), SC. tribuni, vgl. Marq. II
357, 1. — Der Ziegel n. 6241 mit dem Stempel l{egio) V Moes{iaca) stammt
nach Hirschf. (vgl. Eph. 2, 462) aus Tscheleju in der Wallachei, also
aus Dacien
Der dritte und bei weitem umfangreichste Haupttheil, Illy-
ricum, umfasst die Provinzen Dacia, Moesia superior, Dalmatia,
Pannonia inferior und superior, Noricum, Raetia. Derselbe ist
hinsichtlich der geographischen Ergebnisse in diesem Jahresberichte schon
besprochen worden von Detlefsen (Jahrgang I 1873, S. 796 — 823 und
11— III, 1874/75, Abth. II S. 225-242); wir sehen daher von dieser Seite
der Sache möglichst ab. Für die Ethnographie hat J. Jung die Er-
gebnisse der Epigraphik verwerthet in seinem Buch: Römer und Ro-
manen in den Donauläudern, Innsbruck 1877. Derselbe giebt eine
übersichtliche Skizze der Eroberung durch die Römer, der Provinzial-
verwaltung und des Militärwesens und handelt sodann eingehender von
der Entwickelung des Städtewesens in den Donauländern, namentlich in
der Provinz Dacien, von Verkehr und Handel, Religion und Lltteratur.
Das Buch ist in dem Jahresbericht über Geographie, Jahrg. IV 1876,
Abth. III S. 312 ff. besprochen worden; wir beschränken uns darauf, es
bei einzelnen Inschriften anzuführen.
Pars prima. Dacia. N. 786 — 1640. 6245-88. Eph. 2, 370 —
482. 4, 134—208.
Voran geht eine längere Einleitung 'de Dacicarum inscriptio- |
num auctoribus'. Der eigentliche Begründer der Epigraphik in Da- |
cien ist ein siebeubürgischer Sachse, der Archidiakonus Johann Me- {
zerzius oder de Megeriche um 1516, dessen sehr sorgfältige Samm- \
lungen von verschiedenen benützt worden sind; es sind etwa 120 Num-
mern aus fast ganz Siebenbürgen. Nach Eph. 4 S. 60 f. ist M. neuesteus
in den Besitz einer früher vergebens gesuchten Inschriftensammlung des
Abtes Fortis (vgl. C, I. L. III S. 154. 277) gelangt, welche eine weitere
wichtige Abschrift der Mezerzischen Sammlung von dem Bischof Ve-
rantius von Sebenic in Dalmatien (f 1573, vgl. ebend. S. 4 und 154),
ausserdem aber eine Sammlung des Letzteren selbst enthält. Beide ge-
ben treffliche Verbesserungen zu bekannten Inschriften, aber auch einige
neue. Sodann hat ein Syndicus von Ilermannstadt, Michael Sigler,
t 1585, einen 'commentarius de autiquitatibus Transilvaniae' verfasst,
der von Gruter benutzt wurde, aber leider bis jetzt nicht wieder aufge-
funden ist. Auch ein berühmter Dichter, Martin Opitz, hat a. 1622 f.
Inschriftcti von Apulum und Zalatna gewissenhaft aufgenommen. — Unter
den Zeitgenossen nennt M. 1. Karl Torma, dessen Gewissenhaftigkeit
und Gefälligkeit er ausserordentlich rühmt; 2. Adam Varady, der
sich besonders um die Inschriften von Veczcl verdient gemacht hat;
3. M. J. Ackner, Pfarrer von Ilamersdorf (f 1862); 4. Friedrich
154 Römische Epigraphik.
Müller, Professor in Schässburg, der mit Ackner »Die römischen In-
schriften in Dacien«, Wien 1865. herausgegeben hat. Seit Vollendung
des C. I. L. III haben sich besonders ausgezeichnet (vgl. Eph. II S. 301):
5. Karl Gooss, Professor in Schässburg, mit seinen »Studien zur
Geographie und Geschichte des trajanischen Daciens«, Her-
mannstadt 1874. und mehreren Publikationen in dem »Archiv des Vereins
für siebenbürgische Landeskunde«, sowie in den »Archäol.-epigr. Mit-
theilungen aus Oesterreich«. 6. Prof. Otto Hirschfeld in Prag, der
im Auftrag der kaiserl. königl. Regierung mit Prof. Benndorf im Jahre
1873 eine antiquarische Reise machte und auf Grund seiner Forschungen
die schon oben erwähnte »Epigraphische Nachlese« veröffentlicht
und sodann in den mehrfach angeführten » Archäologisch -epigra-
phischen Mittheilungen aus Oesterreich, herausgegeben von
0. Benndorf und 0. Hirschfeld«, Jahrgang I — III, Wien 1877—1879. viele
schätzbare Beiträge zu den Inschriften der Donauprovinzen geliefert hat.
Eine zweite, kürzere Einleitung handelt 'de provinciae Da-
ciae origine et fine'. Deren wesentlichster Inhalt findet sich bei Mar-
quardt I 152ft". ; nur muss ich mit Hirschfeld Nachl. 370ff. und Jung
S. 27 die Annahme Marq. I 154, 4 verwerfen, dass jeder der drei Theile
Dalmatiens seinen besonderen Legaten gehabt habe. Wenn ein 2^'>'oc.
prov. Backte Apul. nach n 1456^und 1464 (s. u.) vice praesicUs fungirt,
so folgt daraus nur, dass bei einer Vacanz der Statthalterschaft der
höchste der drei Procuratoren deren Function provisorisch übernahm.
Dagegen kann ich die Differenz zwischen Mommsen und Hirschfeld, ob
es drei gesonderte Provinzen oder drei getrennte Verwaltungsbezirke
einer Provinz waren, nur als einen Wortstreit ansehen. Die Zeit, wann
die alte Eintheilung in Dacia sup. und inf. mit der Dreitheiluug ver-
tauscht wurde, lässt sich jetzt genauer bestimmen; sie fällt jedenfalls
nicht schon unter Antonin, wie Marq. I 153 als möglich bezeichnet, son-
dern unter M. Aurel, und hängt nach Hirschfeld Nachl. 370 wahrschein-
lich mit dem Marcomannenkrieg zusammen. Wenn M. Eph. II S. 301 etwa
a. 150 angiebt, so ist das nach dem Zusammenhang sicherlich ein Druck-
fehler statt 160. Von den drei Verwaltungsbezirken sind zwei, Foro-
lisseusis und Apulensis, ganz klar, zweifelhaft aber ist die Lage von Mal-
vensü: Hier wird Hirschfeld Recht zu geben sein, der (a. a. 0. 374 f.)
diese Diöcese in der heutigen westlichen Waliachei sucht. Die Lb'
gaten und die Procuratoren sind zusammengestellt von Gooss, Ar-
chiv 12, 139 ff.
Die Inschriften des nördlichen Daciens, mit welchen begonnen
wird, verdankt M. fast alledem eifrigen K. Torrn a. Derselbe hat neue-
stens wieder eine Serie von Inschriften, welche M. in Eph. IV noch nicht
benützen konnte', in den Arch.-epigr. Mitth. III S. 86 — 122 veröffent-
licht. — Voranzustellen ist jetzt aus dem äussersten Nordosten ein übri-
gens unbedeutendes Fragment von Bistritz, Eph. 4, 370. Es folgen
Dacien. 155
die Inschriften von Alsö-Ilosva, n. 786 — 820, aus welchen hervorgeht,
dass die ala I Tungr[orum) Front{oniana) dort Statiouirt war. Vgl. n. 795.
797 f. (= Wilm. 1522) aus der Zeit des Caracalla und Alexander, so-
dann die Stempel 1633, 1. Ausserdem findet sich dort nach Hirschf.
(Eph. 2, 466) der Stempel coh. II Br{itannorum) m{iliaria)^ was M. n. 1633, 2
in coh. I ändern wollte; ferner nach Torma (Mitth. III S. 87) ein Votiv-
stein Sihano domestico. — Aehnlich ergiebt sich aus den Inschriften von
AlsÖ-Kosäly, dass dort die cohors I Brittanica [iniüa\rensis (n. 821.
829) cantonirte. Einen weiteren Beleg dafür giebt Torma (ebend. 88)
mit dem Grabstein eines Ma]rcellus, [mü. coh.] I Briua{incae). Ferner
werden hier genannt ein l>f. cos. le. XIII g{eminae) n. 823, ein bf. cos.
leg. V Mac. n. 826, ein bf. cos. agens in munere stat\^oris\ n. 825, WO
M. den stator der ala Noric(orum) bei Henzeu 6838 = Bramb. 187 ver-
gleicht. Auch in dem von Torma ebend. mitgetheilten Fragment . . .
lasa eq{u€s) st. ist vielleicht an stator zu denken. Vgl. über diese Charge
Marq. I 418, 5. — N. 830 ist nach M. wahrscheinlich [opU\oiies ordinatorum
sab — principibus zu ergänzen; vgl. Eph. IV S. 232, 22 und 241 f. — In
Szamos-Ujvär stand nach dem Ziegelstempel n. 1633, 3 die ala II
F{annonioi-um.) , deren prae/{ectus) n. 832 genannt ist. N. 6247 ist in
Eph. 2, 371 nach Hirschf. so verbessert: Silvano sacrum iiro sul. c. v. llu-
fini Myro eiusdem (sc servus). — Porolissum (Mojgräd) hat im Ver-
hältniss zu seiner Bedeutung als Hauptort eines der drei Theile von
Dacien nur wenige Inschriften geliefert, jedoch eine, worauf ein umphi-
theatruin erwähnt ist, n. 836, ferner Ziegelstempel der leg. XIII g. n. 1629,
1 , m , und die Inschrift eines Salmas Rand ex n{umero) P{almyreiiorum)
n. 837. Hierzu kommt nach Torma (Mitth. III 88) eine noch nicht ganz
entzifferte Inschrift mit starken Ligaturen . . . . C. lul. C[a]s[t\in{o?),
leg. Aug. pr. pr. (cf. n. 3480), L. Ant. \^M\arhnanus., praef. eh. I Veng(io-
7mm) Antoninianae, s{ibi) et L. Ant. Marino filio suo — ex tr{ierurcha) Pon-
t{icae?). Statt sibi, wie ich lese, vermuthet Torma m{iliariae). Ferner
gehört hierher der Stempel {ala) coni{ariorum) ebend. 113. - Nach all dem
sieht Torma die Ansicht Mommsen's bestätigt, dass Porolissum später
seine Bedeutung verlor. »Es scheint nämlich nicht nur der Amtssitz
des Procurators nach Napoca verlegt worden zu sein (s. u.), sondern
auch die legio XIII gemina ihren Platz Palmyrenern, \'angionen und
Contariern abgetreten zu haben«. — In dem nahe gelegenen Tiho hat
Torma (a. a. 0.) den Stempel c{ohors) I Cy(pria) gefunden, wonach
n. 1633, 4 zu berichtigen wäre. — Von Certia (Romlott) haben wir
einen c. coh. I Baf{avoruni) 839, und aus der Nähe einen [eij. al.\ Sil{ia-
«ae) 840 (so ergänzt Torma nach 847). Von ebend. hat T. eine private
Grabschrift edirt Mitth. III 90, sowie Stempel der coh. II Britann. und
der coh. VI Triibocorum) oder Tr(iballorum). — Die Castelle von Zutor
(einst Largiana?), Varmezö und Sebes- Väralja weisen n. 843 die In-
schrift eines dec(urio) coh. II His^punorum) .^ ferner Ziegel der coh. II
156 Römische Epigraphik.
Nu(jiiidarum) n. 1633, 5 (verbessert Eph. 2, 467), eines N{umerus?) M. 0.
n. 1633, 6, und einer eh. I Ac<j(yptioruin) n. 1633, 7 auf. Hierzu kommen
nach Torma Mitth. III 115 Stempel der coh{ors) II His{i)anorum) mit
verschiedenen Variationen; zu diesen ist auch CORIIISP (ebend. n. 16)
= cor. 11 Isp. und Chilis (n. 20) — co. II Is. zu rechnen, was Torma
offenbar unriclitig analysirt. Von derselben Cohorte finden sich Ziegel
in Obergermanien (Ödheim bei Neckarsuhn) mit dem Stempel COHIIIS
(Bramb. 1615). — Sodann hat Torma ebend. 90ff. edirt: die Votiv-
inschrift /. o. m. Dolicheno pro salute cid. im. M. Aur. Antonini Pü etc.;
den Grabstein eines dupl{arius) ale m{iliariae); einen Meilenstein von
Maximiu und seinem Sohn, auf welchem er liest jn. XVI a Pi[escu]l. vico
Af(icae) , mit Berufung auf die statio Resmli (tab. cer. I) und auf eine
andere Inschrift aus der Nähe, wo es heisst: Candidius Patminufi., prae{f.)
coh. Aficae (?) Auf Grund hiervon identificirt er'Resculum' mit Zutor und
'vicus Aficae' mit Sebes-Väralja. Mir scheinen freilich obige Ergänzun-
gen sehr problematisch. Jedenfalls aber ist unsere Kenntniss von den
starken Besatzungen, welche in jenen nördlichen Grenzorten lagen und
aus den verschiedensten Au.xiliurtruppen bestanden , durch Torma sehr
erweitert worden.
Schon mehr im Innern der Provinz lagNapoca (Klausenburg).
Nach n. 860 war es unter Antonin noch municipium (cf. n. 1100), nach
n. 1141 unter Commodus Colonie, wahrscheinlich aber schon seit M. Aurel
col. Aur. Napoca genannt (n. 963, vgl. Hirschf. Nachl. 378). Mehrere
Inschriften mit proc. Aug. (853. 856 f., dazu nun auch Eph. 2, 373. 375)
scheinen zu beweisen, dass die kaiserlichen Procuratoren später wenig-
stens ihren Sitz hier hatten. Die Inschriften 870. 859 f. zeigen, dass
die von Trajan hergeführten Colonisten grossentheils aus Kleinasien ka-
men. — Zu den schon früher bekannten Götterinschriften sind neu
hinzugekommen n. 863 D 0 \ 6'llvano, was M. liest Do{mestico) S., während
ich vorziehen möchte D{eo) o(p(ino) S., wie n. 4771 D{eo) o{pt}mo) M{i-
thrae); sodann n. 864 Veneri victrici ; Eph. 2, 372 Diti patri et Proserpinae\
ebend. 373 f. /. o. m. Dolicheno.^ 375 Deo Soli invicto, dazu das Relief
376; endlich aus der Umgegend nach Torma, Mitth. III 96 f. : Bono puero
Firminius Bellicus^ vet. ex c{enturione, cf n. 5820) ?'. s. l. /«., und: Numin{i)
Asclep{ii) etc. — Zu n. 854 vgl. Eph. 4, 134, wonach die Conjectur von
M. col. Nap{ocae) sich bestätigt und das Datum (= 1. Sept. 204) hinzu-
zufügen ist. N. 860 = Wilm. 2449; 870 = W. 2448. Zu n. 869 vgl.
Eph. 4, 135. — Den privaten Grabschriften füge mau bei Eph. 2, 377—9
(nach Hirschfeld Nachl. 876 ff.).
Während die Inschriften von Napoca den vorwiegend bürgerlichen
Charakter der Stadt zeigen, beziehen sich die von Potaissa oder Pa-
tavissa (jetzt Thorda) vorzugsweise auf die legioV Macedonica,
welche hier ihr Standlager hatte. Der Ort war zuerst vicus von Napoca,
vgl. n. 911 (wo übrigens Hirschf. Eph. 2, 380 liest dec. niumeri) m{ilituvi)
Dacien. 157
M . . .) und n. 912; später raunicipium, noch unter Severus, vgl. n. 913,
wo es nach Hirschf. Nachl. 383 (cf. Eph. 2, 381) heisst mun{ia'pü) S{epii-
mü) Fvt(Qissae); aber eben von diesem Kaiser wurde es zur Colonie er-
hoben. — Zahlreich sind die Ziegel der genannten Legion in Thorda
(n. 1633, a—e; vgl. auch Torma, Mitth. III 113); es kommen aber auch
solche der leg{io) XIII gem{hia) vor, n. 1629, 1, k und 17, b. — Zu den
Götterinschriften n. 875— 904 gehören die neu edirten: Eph. 2,382
/. 0. m., und 383 Libero patri\ Eph. 4, 136 Dlanae imnct{ae) und 137 Li-
bero patri et Liberac, vielleicht auch n. 930 nach Hübner's Vorschlag [Li-
beria pat(ri); ferner nach Torma, Mitth III 98 ff. /. o. m. 6 mal; Victoriae
sanctae; genio c{enticriae)\ Domno et Domnae\ Soli invicto JShjtrae. Ebend.
sind sechs Grabschriften veröffentlicht. — Mit n. 6178 (Troesmis) hat
Aehnlichkeit die Inschrift Eph. 4, 138 (nach Verautius), wo in mindestens
fünf Columnen je 15 Namen, offenbar von Veteranen, aufgeführt sind,
viele mit Bezeichnung ihrer bisherigen Charge, z. B. Aur. Lucilius ex opt.
So kommt vor ex c{ustode) a(rmoruin) 6 mal, ex arc{hitecto) 1 mal , ex du-
pl{ic(trio) 12mal, ex eq{uite) 2mal, ex i7nm{uni) 2mal, ex opt{ione) 4mal,
[ex s]pec{ulatore) Imal, ex lib(rario) Imal, ex tess{erario) 1 mal. Vgl.
Marq. II 526 ff. Einige andere Bezeichnungen sind nicht klar. Ueber
dem Verzeichniss steht sac\erdotaUs Dadae, unter demselben
US, vet. ex bf. leg. M . . . ra{f) ex suo posuit. — Auf dem Grabstein Eph. 2,
384 ist Z. 3 nach M. vielleicht zu lesen ala{e) T{hracum) B{ritannicae)
m{iliariae). — In Thorda sind übrigens auch dreizehn gefälschte In-
schriften an's Tageslicht gekommen, s. n. 38* — 50*. — Von Maros-Ujvar
stammt das Fragment Eph. 2, 385; von Värfalva nach Torma (a. a. 0.
103) zwei Fragmeute von Grabschriften, darunter vielleicht die eines
aug{ur) c{oL). — In dem alten Brucla (bei Nagy-Enyed) kommt ein
coll(egium) aurariarum vor; s. darüber unten bei Ampelum. Zu n. 943
vgl. über die Cumulation des Consulats und der Legation M. St. II 221.
Nur wenige Funde sind bis jetzt im Osten Siebenbürgens gemacht
worden. Darunter sind neu von Enlaka n. 945 {Dl]anae Aug. — praef.
coh. IUI Hisp. V. s. l. m.; u. 949 ein Fragment des Kaisers [L. Aur.}
Verus\ n. 6257 /. o. m. coh. IUI Hispa. eq,, cui praeest P. Divius Italiens
praef. ^ domi Mauretania Caesarens., v. s. l. m. Ferner von Homoröd Szent-
Märton Eph. 4, 139, das Fragment eines Votivsteins; von Hendorf Eph.
2, 386, ein Grabstein.
Nähern wir uns wieder der Mitte des Landes, so ist anzuführen
von Kokelburg Eph. 4, 140, ein Fragment mit c]oL Apul. — Ueber den
deus Sarmandus in Feigendorf n. 964 vgl. Gooss, Archiv 12, 132. — Zu
der Inschrift von Dorstadt n. 968 vgl. Eph. 4, 141, wonach M. den
ersten Theil jetzt liest Io{vi) S{oli) invi{cto) deo genitori r{vpe) n{ato) , an
der Lesung des zweiten Theils aber (gegen Hirschf. Verw. 69) festhält.
Wichtig ist von diesem Ort die Inschrift Eph. 4, 142 (nach Hirschfeld
und Gooss), welche M. so liest: [Den invic\to Io[vi gejnitori^) F[l. Art]e-
158 Römische Epigraphik.
viidonis, d[ec.\ sacer{dos) c[o]i\n]natus a\^r]a[e\ A . . m's^), dom(o) Cedonia^)^
et adlt[c]tor luiivs tenipli^), pro se et suis fe dt. A. 1) Vgl. n. 968. 2) Nach
Hirschfeld's Verniuthung; hiernach war die ara Augusti der tres Daciae
nicht in Sarmizegetusa selbst, wie die von Gallien nicht in Lyon, sondern
'inter confluentes Araris et Rhodani', die von Pannonia inf. nicht in
Aquincum, sondern bei Stuhlweissenburg. 3) Bei Hermannstadt. 4) Vgl.
die adlectores von Collegien C. I. L. V 355. Or. 2406. — Eph. 4, 143 f. sind
unbedeutende Fragmente. — An Zahl und Reichthum des Inhalts über-
I treffen die Inschriften von Apulum, jetzt Karlsburg (n. 972 — 1259.
1 6259 — 66. Eph. 2, 387-418. 4, 145 — 170) die aller andern dacischen
Städte. Auch von den nachher als incertae aufgeführten gehören viel-
leicht noch manche hierher. Die ganze Entwicklung der Stadt geht
von dem schon durch Traj an (n. 1004) gegründeten Standlager aus; hier
hatte jedenfalls seit a. 142 die hgio XIII gemina ihre canabae. Die Be-
wohner nannten sich zuerst Canabemes und hatten anfangs magistri (1008),
dann decuriones (1093. 1100. 1214). Die Lagerstadt wurde der Haupt-
platz eines der drei Theile von Dacien und bekam den Namen Aplum
(so n. 986 im Jahre 180) oder Apulum^ sie wurde mimicipimn mit dem
Beinamen Aurelium (986. 1132), später Septimium (976. 985. 1051. 1082 f.),
und kommt als municipium noch unter Gordian vor (1433). Da aber
andererseits Apulum nach Ulpian schon vor Sept. Sev. Colonie wurde
und auf Inschriften sehr oft als solche auftritt (allerdings nur zweimal
mit bestimmtem Jahr: n, 1139 a. 235, n. 1176 a. 250), so schliesst M.,
dass die Stadt, etwa seit M. Aurel (s. u.), zwei Gemeinwesen gleichzeitig
gehabt hat, wofür auch n. 975 spricht. Vgl. Marq. I 450, 4. Das muni-
cipium stand unter quattuorviri, die Colonie unter duoviri. Beide hatten
ihre Decurionen und Augustalen; dagegen kommen nur in der Colonie
noch weitere Beamte vor: quinquennales, aediles, quaestores, ferner die
gewöhnlichen Priester: pontifex, augur, fiamen, auch ein haruspex
(n. 1114 f.), endlich ein sacerdos dei Aescidapü, eines Gottes, der mit Hy-
gia wie ein genius der Stadt verehrt wurde (n. 972 — 987). Die Bürger
der Colonie gehörten der tribus Papiria an, da die Lagerstadt von Tra-
jan gegründet war, vgl. M. Eph. III S. 230. Sehr blühend und angesehen
I war hier das coUegium fubru7n, gestiftet unter Severus, ebenso das coli.
• centonariorum. — In einem Gymnasialprogramm: »Die römische La-
gerstadt Apulum in Dacien«, Schässburg 1878. hat Gooss alle für
die Geschichte der Stadt wichtigeren Inschriften wieder abgedruckt und
die Ergebnisse aus denselben geschickt und sorgfältig zusammengefasst,
unter Benützung der berühmten Abhandlung Mommsen's, Die römi-
schen Lagerstädte (Hermes, Band VII). — Die Götterinschriften
reichen von 972 — 1168. Am häutigsten kommen vor: Aesculapio et Hy-
giae 974 ff. , sodann ist besonders bemerkenswerth deo bona puero pos-
phoro 1130 ff. Die Nummern 972. 975. 985 f. 1008. 1043. 1051. 1083.
1093. 1100. 1104. 1114. 1132. 1141. 1158. finden sich bei Wilmanns
Dacien (Apulum). 159
2414 ff.; n. 1075 = Wilm. 1205, 1092 = Wilm. 79, 1099 = Wilm. 1349,
1138 = W. 139, 1158 = W. 1494. — Zu n. 993 vgl. über den Legaten
Marq. I 135, 3, und über die dea Caelestis von Karthago ebeud. III 82, 2.
Der Legat rauss ein Karthager gewesen sein. Dasselbe Avancement wie
bei ihm iinden wir auch n. 1017 bei Petronius Polianus. — Zu n. 1039
vgl. Hirschf. Nachl. 415; zu u. 1079 über den libertus numinis Aesculapi
Marq. III 217, 5; zu 1088 Hirschf. Verw. 85, betreffend den Aug. Üb.,
subpro{curator) aurariar{um). — N. 1094 ist im Index S. 1158 verbessert
optio praet{orii), was nach Eph. 4, 149 durch Verantius bestätigt wird;
vgl. über diese Charge M. Eph. IV S. 232, 19, a. — Zu 1128 hat Gooss
(Archiv 12, 159) eine Ergänzung versucht, die jedoch nicht als glücklich
gelten kann. — Zu 1146 s. Hirschf. Nachl. 416. — Ueber die Gottheit
Sule (Dat., n. 1156) handelt Gooss ebend. 132 f. — Zu 1158 vgl. betr.
aedis custos M. St. H 766, 2. Marq. III 208, 2. 4. — Verbesserungen des
Textes sind nachgetragen Eph. 2, 387 fi'. nach Hirschfeld, Eph. 4, 145 ff.
nach Verantius. — Weitere in neuster Zeit entdeckte Götterinschriften
sind (ausser 6259 — 63) Eph. II 391 Afclepio et Hygiae, 392 Das deabus,
394 Epone regin{oe) san{ctae) von einem leg. Aug. pr. pr. cos. Dac{iarum) III,
dessen Name ausgemeisselt ist, 395—398 /. o. m. , 399 /. o. m. et lun.
reg. et g{enio) loc{i), 400 f. /. o. m. Dolicheno, 401 von Alexander et Fla{v)us
Suri (Syrer) negotiotores, 402 Invicto Mythrae.^ 403 Silvano, 404 f. Silvano
doviestico., 393. 406 f. zweifelhaft, 408 f. ohne Nennung der Gottheit, 410 —
412 griechisch — fast alle nach Hirschfeld Nachl. 384 ff. — N. 397 lautet
I. 0. m. Aur. Martinus Basus et Aur. Castor po. (pontem oder populo? M.)
Lydi circumstantes viderunt numen aquilae descidise (i. e. descendisse, Vgl.
Marq. III 437 , 1) monte supra dracones tres. Valida v[i]pe{7-a] supstrinxit
aquila{m). Hi s{upra) s{cripti) aquila{m) de periculo liberaverunt. V. l. m. p.
— Aus n. 405 duovir col. Aur. Apul. ergiebt sich, dass M. richtig den
Kaiser M. Aurel als Gründer des municipium und der Colonie verrauthet
hat. — Hierher gehören ferner Eph. 4, 160 lunoni Semllae (?), von einem
actarius l{egati?) l{eg.) XIII g. (vgl. Marq. II 533, 3); 161 /. o. m. veterani
leg. XIII ge.\ 162 Soli ünvicto) M{ithrae); 163 ein mithräisches Opfer;
164 unter dem Bild eines Bogenschützen Aar. Mucianus ex v{oto) strator
COS. pos. (vgl. Marq. H 530, 14) — diese meist nach Verantius. — Weiter
hat neuestens Torma (Mitth. III 104fl".) folgende Votivsteine edirt: [Deo]
aeterno 2 mal, geweiht von einem {T.? Iii\l. Gaii Galianusl l{ibrarius) ex
i{mmimi) cos. (nach Torma's Ergänzung); Hercu[li]; Nemesi regin{ae) von
einem dec. collegi fab[rum]; Mithr{ae); Diane; D{eae) m{agnae) T{u)t{elae)
oder Dis magnis tutelaribus. — Endlich hat Gooss (ebend. 191) noch zwei
auf dem Glacis der Festung ausgegrabene Votivsteine nach Abschriften
von Major v. Pechl veröffentlicht: 1) Sarapi Aug. sacrum. Tib. lunius
(cf. n. 1461) Flaccinus, leg. Aug. pr. pr. 2) Sarapi et Isidi L. lunius Ru-
finus Proculianus , trib. l{ati)c{lavius) mil{iluin) leg. XIII g. — Von den
übrigen, nicht religiösen Inschriften hat Wilmanns folgende: 1172.
160 Römische Epigraphik.
1174 — 6. 1178. 1180-2. 1198. 1207. 1209. 1210. 1214. 1228. 1236;
vgl. bei demselben n. 2416. 2426. 2431 ff., dazu 1204. 1418. 1485. 1599 a.
1632f. 2696. 2699. — N. 1172 liest Wilmanns vetemni (Nora.) und er-
gänzt [cum con]tir{onibus) ; aber dazu scheint der Raum nicht zu reichen.
Dagegen ist die Ergänzung [Ayutius Quiutinus wahrscheinlich richtig. —
N. 1174 steht L. P. Sept{imii) Getae; M. und Wilm. wollten statt L.
schreiben cf, allein auch n. 3387 steht L. P. Sejnimi Severi, daher hat
M. im Index S. 1116 diese Aenderung zurückgenommen. — N. 1180 ist
nach demselben (Eph. 4, 154) mit Beiziehung von Henzen 6747 so zu
ergänzen: sub principe pereg^rinorum)^ c{entu7'ioni) frum\ent{ariorum)\^ sncer-
{doti) Laiiren[ti, patr{ono) colo]niae, pntr[ono verum publi\c.ar{um) Fu[lgi-
niatium etc. (cf. Wilm. Eph. I S. 97. M. Eph. IV S. 231, 6. Marq. II 476, 7).
— N. 1184 und 1188 sind Eph. 4, 156 f. nach Verantius vervollständigt. —
Zu 1201 vgl. Wilm. Eph. I S. 96; zu 1207 Marq. ebend. 207; zu 1209
Hirschf. Nachl. 364. Marq. St.-V. II 155, 4. 251, 7. Hirschf. Verw. 75, 5,
betr. conductor pascui, salinarum et commerciornm. — N. 1222 lautet nach
Verantius (Eph. 4, 158) am Schluss Primus Aug{usti) disp{ensatoris) vik{a~
rius) h{ene) m{erenti)\ vgl. n. 3269. — Hinzuzufügen sind n. 6264 und 6266,
während 6265 nach M. Mitth. I 126 von Sarmizegetusa stammt; ferner
aus Eph. II nach Gooss und Hirschfeld n. 413 — 8. N. 413 kommen
zwei dec. col. Apid. und ein dec. col. Napoc{ae) et mimic. Pot{aissae) vor.
N. 414, a) . . balne{as) populo jniLlic{as) et oleum posuit^ b) . . anno primo
facti viunicipi pomit; vgl. Jung a. a. 0. 97. N. 415 Familiaricum a solo
Prosmoni ex stio fecerunt per Aur. Statium et Ulp. Patdum quaestores. Hier
fasst Hirschf. familiaricum als Gesindehaus, die Prosmoni als ein Col-
legium von Colonisten aus Promona in Dalmatien, wofür sich die Pirustae
(s.u.) und andere Dalmatier, auch das coli. Galatarum (n. 1394) als Analogie
anführen lassen. N. 416 — 8 sind Grabschriften, 417 mit dem Schmeichel-
namen Mammidus (M.). — Ferner gehören hierher aus Eph. IV nach
Verantius n. 165 — 170. N. 165 findet sich ein ex singul{ari) \ vix. an.
XXXII I vexillarius^ wo M. das letzte Wort als Eigennamen zum Folgen-
den zieht, während ich annehme, dass der Steinhauer dasselbe wegen
der Aehnlichkeit mit vix. aus Versehen übergangen und dann nachgeholt
hat. — N. 166 erscheint ein eq. alae Batavomm ex n{umcro) sing{idarium)
und nachher ein dec. ex n(}imero) eodem, wonach ich das bisher unerklärte
N. S. n. 1633, 20 als numerus singulariimi deute. — Einige unechte In-
schriften sind aufgeführt n. 52* — 63*.
Flbenso interessant wie die »Lagerstadt« Apulum ist der Bergwerk-
Bezirk von Alburnus maior, dem heutigen Verespatak. Vgl. über
die dortigen Goldbergwerke Hirschfeld Nachl. 368f., Gooss Archiv
12, 151 ff.. Jung 33ff. lOlf. In diesen sind die Wachstafeln gefun-
den worden, welche M. im zweiten Bande des C. I. L. III besonders ab-
gedruckt und besprochen hat. Aus neun derselben (vgl. S. 921) ergiebt
sich der obige Name als der des Hauptorts. Es ist ferner aus der Be-
Dacien. Ißj
Zeichnung vicus Pimstarum^ wie aus anderen Inschriften, welche die Her-
kunft aus Dalmatien ausdrücklich bezeugen (von Aequura, von Splonum,
wozu Hirschf. noch den Frauennamen Salouia n. 1312 und die obenge-
nannten Prosmoni fügt), zu schliessen, dass die Römer, welche nach
n. 1312 schon seit Trajan die Ausbeutung der Goldbergwerke begannen,
aus dem südlichen Dalmatien erfahrene Arbeiter hierher verpflanzten.
»Die grosse Masse der Arbeiter lieferte natürlich, wie das auch die Na-
men in den Wachstafeln und Grabschriften beweisen, das benachbarte
Pannonien« (Hirschf a. a. 0.)- — N. 1262 hat Wilmanus 2447. X. 1263
ist Eph. 2, 419 nach Hirschf. ergänzt. — Neu ist aus der Nähe Eph. 2,
420: Dlanae sac, Celsenus adiutor mag{islri) coll{egii) d. d. , was M. auf
ein coli, aurariarum (n. 941) bezieht. — Nach diesen Inschriften fand An-
fangs Verpachtung statt, später aber wohl nicht mehr; vgl. Hirschf.
Nachl. 369. Verw. 76, 5. 77, 4. Der Sitz der Verwaltung befand sich in
Ampelum (Zalatna), wo der proc. Aug. und der proc. aurariarum mit
ihrem Schreiberpersonal mehrfach genannt werden ; vgl. Marq. II 256, 2.
257, 2, besonders aber Hirschf. Vw. 85. Der älteste dieser Procuratoren
ist nach Hirschf. Nachl. 368 f. M. Ulpius Aug. Üb. He.rmias, proc. auraria-
rum, cuius reliquiue ex indidgentia Aug. n. Romam latae sunt (n. 1312; Vgl.
hierzu Marq. III 297, 10). Nach mehreren Inschriften scheint auch die
13. Legion hier einen Posten gehabt zu haben. Auf municipales Leben
weisen nur zwei Inschriften mit ordo Ampelensium hin ; das mehrfach vor-
kommende dec. col. bezieht sich auf das nahe Apulum. — N. 1297. 1301.
1305. 1307. 1312. 1314 f. 1322, die für den Betrieb der Goldbergwerke
wichtigsten Inschriften, hat Wilmanns 1409 — 15 und 2446. — N. 1289
ist nach Eph. 4, 171 so zu lesen: Domno et Domnae Satrius Felix, hf.
proc. etc. — Neu sind Eph. 2, 421 (?) und 422, wo Hirschf. nach n. 1301,
a.b. liest: Deo [aeter]n{o) [ C ]ommag{enorum) Dulc{eno); sodaun Eph. 4,
•172 - 4 (nach Verantius). N. 172 [Sat]u[r]no M. Antonius Saturnimis, dec.
col.. ist von demselben Mann, von dem wir noch 7 oder 8 Votivinschriften
haben (n. 1279 — 85. Eph. 2, 421). N. 173 ist die Grabschrift einer Frei-
gelassenen, domo verno; 174 desgl., domo Lapiaerom (?), d. h. nach M.
vielleicht Fabia Rom.
Bei Veczel schützte ein bedeutendes Lager die West grenze
der Provinz. Hier finden sich Spuren der 13. Legion, der coh. II Hispa-
norum, der coh. I Flavia Commagenorum, mit balneae n. 1374, ferner
der coh. I Vindelicorum, der coh. I Alpinorum, der ala I Hispanorum
Campagonum, der ala I Bosporanorum , endlich eines n{umerus) m{ilitHm)
M. . . . 6267 (vgl. 911) und eines n. m. Tit. . . 1343. — N. 1354 ist =
Wilm. 2445. — N. 1351 I. o. vi., terrae Dac{iae) et genio p. R. et com-
merci Felix Caes{arix) n. ser{vus) vil(icus) statio{nis) pont(is) Aug., promot{us)
ex st{atione) Mio .... (SO Hirschf. Eph. 2, 424, vgl. 1405), beweist Han-
delsverkehr mit den Barbaren; möglicherweise war pons Augusti eben
der alte Name des Orts. Uebrigens gehören die wenigen Municipal-
Jahresbericht für Alterthumswisscnsch.ifr XXIII. (1880. III.) H
162 Römische Epigraphik
beamteu, welche genannt werden, nach Sarmizegetusa. — Neu ist ausser
n. 6267 ein Votivstein der dea Syr(ia) Eph. 2, 426, die sonst in den Do-
nauländern nicht bezeugt und wahrscheinlich durch die coh. II Fl. Com-
mag. hierher gebracht ist (Hirschf.). Ebd. 427 ist eine Grabschrift. Ferner
hat Torma auch von hier neustens zwölf Inschriften edirt Mitth. III
108 ff., n. 59- 70; darunter 59 ff. mehrere Votivsteine von Präfecten der
coh. II Fl. Commag., I. o. m. und Mercur-io; n. 63 Deae Nemesi Aug. Aur{e-
lia) Epictesis; 64 Nymphis von einem centurio der leg. XIII g.; 65 Silvano
dom{estico) et Mer{curio) ; 66 Silvano de{o).
Die Euinen eines bedeutenden römischen Lagers bei Csikmö weisen
auf das alte Germisara hin. In der Nähe befinden sich die Thermen
von Feredö-Gyögy, welche nach n. 1397 Nymphis salutiferis schon von
den Römern benutzt wurden. Zu n. 1394 col(l(gimn) Galafarum vgl. Hirschf.
Nachl. 367; zu 1395 Eph. 4, 175. Neu ist (ausser 6268) Eph. 2, 428:
C. hd(ius) Tato d{eo) et(e)rno vi^oto) p{osuit)\ ferner Eph. 4, l76: NympMs
M. Statins Priscus, legatu-f Aug. pr. pr., v. s. l. m. ; 177 ein dec. alae Bos-
poranor{um) ; 178 ein unklares Fragment; endlich Mitth. III 106, n, 54 ff.
drei kleine, von Torma edirte Fragmente. — Ein neuer Fundort ist
Arany, wo Torma (ebd. 107) die Station Petrae der tab. Peut. sucht.
Von hier stammt n, 57: /. o. m. C. Romanius Siimmus., de{c.) col{oniae)
V. s. m. (wo Torma lesen will: decurialis collegii), und das Fragment n.'58.
— Ein zweiter Badeort ist Kiskalän, wo M. Aquae ansetzt, den Haupt-
platz des zu Sarmizegetusa gehörigen pag{us) Aquensis.^ von dem n. 1407
ein praef.^ zugleich dec col. vorkommt.
\ Nächst Apulum hat am meisten Inschriften geliefert die alte da-
1 cische Königsstadt Sarmizegetusa, von den Römern zuerst als einzige
' Colonie der Provinz schlechtweg mit colonia Dacica bezeichnet (so nament-
lich in der Gründungsurkunde n. 1443), dann nach dem Stifter col. TJlpia
Traiana Augusta, im 3. Jahrhundert als Hauptstadt von ganz Dacien me-
tropolis genannt^). Hier finden wir deswegen das conciliutn prov. Dacia-
rum trium (n. 1454, vom Jahre 241, vgl. Marq. I 153, 10. 373, 13), und.
den Sitz des s<tcerdos arae Atig{u,s(i) n{ostri) coronatus Dac. HI (n. 1433),
ähnlich wie bei Lugdunum für Gallien; vgl. Hirschf. Nachl. 365 f. —
Die gewöhnlichen Beamten und Priester von Colonien kommen auf den
Inschriften der Stadt alle vor; der fl{amen) coloniarum n. 1482, welchen
M. unerklärt lässt, scheint auf eine engere Sacralgemeinschaft der daci-
schen Colonien neben dem weiteren Verbände der ganzen Provinz hinzu-
weisen ; ebenso der von M. angeführte flamen col. immunium prov. Baetic.
1) In der officiellen Inschrift divo Severo Pio n. 1452 fehlt dieser Titel.
WeDu aber Hirschf. Nachl. 397 f. aus den Schriftzügen einer anderen Inschrift,
wo metropolis steht, schliessen -will, dass dieselbe noch in's zweite Jahrhundert
zurückreiche, so muss ich mit Jung S. 93, 1 dieses Argument als ein zu sub-
jectives verwerfen.
Dacien (^Sarmizegetusa). 163
C. I. L. II 1663 und der Au(j{ustalis) colouiurum \n Apuluni u. 1069. Wie in
Apulum, so war auch hier das collegium fahrum sehr angesehen; es zählte
3-4Decurien (n. 1494. 1431). Dass die Colouie als Gründung Trajan's
der tribus Papiria angehört, wie Apulum, ist öfters bezeugt, vgl. M.
Eph. III S. 230. — Mehrere bei der Fiuanzverwaltung beschäftigte Sklaven
und Freigelassene weisen darauf hin, dass die Stadt auch Hauptsitz der
kaiserlichen rationes war. Dagegen scheint sie keine Militärstadt ge-
wesen zu sein, wenn gleich sich Ziegel der 13. Legion daselbst finden. —
Bei weitem nicht so zahlreich als in Apulum sind die religiösen In-
schriften: n. 1417 — 42. N. 1431. 1433. 1438 = Wilm. 2437. 2443 f.
Als neu kommen hinzu: Eph. 2, 432—4 (nach Gooss und Hirschf.); n. 432
Deo aeterno — vix{iUi/er oder vexillariua) [col]L fabro^rum), wozu M. anführt
vita Gall. 8, Aurel. 34; n. 433 /. o. m. — dec. coli, fabrum; n. 434 deo
Libero, mit Relief Ferner Eph. 4, 183—7 (.nach denselben und Veran-
tius); U. 183 Genio Ub(ertoruiii) et servorum; 184 [lovi?] et Neptuno \clis]
viagnis sacr. [P/iilo]muö-us, Angus\ti ii. ad]iutor tabul{arioi-um, vgl. n. 6075);
185 /. u. ?u. aeterno Q. Atiu-^ Aiithi?it[us), Augusi{uli6) col.\ 186 ^linervae
Aug^ustae) C. Seiupron^ius) Urbunu-s, proc. Äitg.\ 187 Soli iiivic{to). — Die
Inschriften der Kaiser und Statthalter laufen von 1443 — 65. N. 1443.
1450. 1456. 1463 f. = Wilm. 2435. 951. 1294. 1177. 1277. Neuedirte
Kaiserinschriften sind in Eph. IV (nach Verautius) n. 188: Dem Kaiser
M. Aurel [co^loida Ulp. Traian. Aug. JJac. ancipitl periculo virtutib(us)
restituta, was nach M. auf den Marcomannenkrieg sich bezieht; 189 ein
Fragment desselben Kaisers; 190 P. Lkinio Comelio Vuleriauo nobilissimo
Caes. — col. Ulp. Trai. Aag. Dacica Sarmiz. metropolis publice. — N. 1455
ist nicht ganz verloren, sondern nach Eph. 2, 429 (vgl. auch Klein, Bonner
Jahrb. 55 f., S. 220 f.) wieder aufgefunden worden, freilich verstümmelt. —
Zu 1456 vgl. über Laurenti Lavinati Marq. III 458, über curatori ad po-
pul{uin) riar{uii() M. St. II 997, 1 uud Hirschf. Vw. 113, über 2«"oc. ad
alim{enta) M. St. II 999, 1 und Marq. II 142, über proc. rat. priv. Marq.
I 324, 5. II 300, 4. Hirschf. 46, über proc. prov. Dac Apul. bis vice prae-
sidis Marq. I 154, 4. 415, 2. — Zu 1460, wo P. Furius Saturaiuus als
leg. Aug. pr. pr. und zugleich als cos. vorkommt, s. u. 1171. 1177, auch
943 , sodann M. St. II 221 , 2. — Zu 1462 vgl. über den praef. praet.
Q. Marcius Turbo Hirschf. Vw. 225; zu 1463 über cens{or) provinc. Maccd.
Marq. II 209, 12. — Zu 1464 siehe betreifend proc. — Dac. Ajml. a(gens)
r(iceji) p{rae)iidis), itcvt proc. prov. l'urol. Marq. I 153 f. und Hirschf. Nachl.
371, betr. subpraej. unnori{ae) sacrue urbis M. St. II 964 und Hirschf. Vw. 138,
betr. proc. sta/{io/ris) pricaU^aruiu) Marq. II 300, 4 und Hirschf. Vw. 45.
Den Beinamen G[eticae] bei den drei hier genannten Legionen bezweifelt
Hirschf. Nachl. 370, 4 (vgl. Eph. 2, 430). — Von den übrigen Inschriften
finden sich n. 1471. 1480. 1482. 1495. 1497. 1500. 1503. 1513. 1537 bei
Wilmanns 603. 1548. 1591. 2438—42. 2495. Zu 1470 vgl. Eph. 4, 181;
■IM 1471 Marq. II 529, 4 betr. adiut{or) offic{ü) cornicul\ariortmi)\ zu 1477
11*
164 Römische Epigraphik.
Eph. 4, 182; zu 1478 Eph. 2, 431; zu 1480 Marq. 11 361. 367, 8 und
M. Eph. IV S. 235, 50 über (coh.) /// hast. post. und die Centurionen-
laufbahn überhaupt; zu 1500 Hirschf. Nachl. 364 betr. negotiatores\ zu
1503 ebd. 367 betr. Tavio. — Nach Sarmizegetusa gehören sodann die
zuerst irrthümlich unter Apulum gestellten n. 1134. (1175?) 1777. (1222?)
6265 (vgl. Eph. 4, 152 f. 159). Ferner sind neu edirt Eph. 2, 435-442
(nach Gooss und Hirschfeld); hier u. a. n. 435 ein p-oc. A7jgg. ord. quaest.
(unerklärt); 438 M. lul. Pap{iria) htstus, dec. col., ob hon. lyontif. campiim
cum, suis aditibus clusit et statuam posuit. Ferner Eph. 4, 191—4; davon
bemerkenswerth n. 191 (nach denselben): Tib. Cl. lammrius, Aug{ustaUs)
col{oniae) , pati\onus) dpc{uriae) I (sc. collegü fabrum nach M.), picturam
forticus et accubitum^ item Cl. Veriis filius eins ob honorem dnpli (diese drei
Worte sind bei M. durch Versehen ausgefallen) ■proporticum et cul{i)nam
et frontalem ex suo fecerunt. Vgl. n. 4441 porticus cum accubito; proporti-
cus = npaa-wov kommt nur hier vor, ebenso frontalis (Vordach?); zu
culina vgl. Forcellini s. v. Den honor dupli bezieht Hirschf. auf die
Augustales, M. auf das coli, fabrum. — Endlich sind zu erwähnen die
32 unechten Inschriften n. 66* — 97*, welche sich theils schon bei Me-
zerzius (als unecht) finden, theils von Steph. Zamosius (um 1593) erfun-
den zu sein scheinen.
Im Banat lag unweit Karansebes das municipium Tibiscum',
dessen Name n. 1550 vorkommt. Von hier sind nur wenige Inschriften
erhalten (zu n. 1553 f. vgl. Eph. 4, 195 f.); es gehört übrigens nach den
Add. S. 1017 u. 1040 auch n. 3247 = Wilm. 598 hierher, eine metrische
Grabschrift; sodann Eph. 2, 443 (nach Hirschfeld) /. o. m. D{olicheno) Ju-
lius Valentin{us), ßamen m{unic.) T{ibisci), pro sahdem suajn stiorumque om-
nium contubervalium v. l. m. p.^ Eph. 4, 197 . . . patroni Sarmizeg]etuse et
Nap[oce ur]bium filius, ikfo[rfc.stos ?] Secicndio, e[qnes equ]o publica et dec.
[coloniae] Sarmizegetu[sae pro] se v. l. s. (cf. Th. Ortvay, Tibiscum He-
lyfekvese, Ofen 1876); ebend. 198; vielleicht auch (nach Arneth) n. 1574
und 1576. — Ein bei Nemed-Csanad gefundenes Fragment n. 6272
nebst mehreren Ziegeln der 13. Legion beweist, dass Dacien oder doch
die Castelle des dacischen Heeres sich bis zur Mündung des Marosch in
die Theiss erstreckten. — Eine Anzahl Inschriften hat auch der Badeort
ad Mediam (jetzt Mehadia) geliefert, besonders Votivsteiue der Heil-
gottheiten, des Hercules, des Aesculap und der Hygia. Zu n. 1562
vgl. Gooss, Archiv 12, 138; zu 1566 Hirschf. Nachl. 365, 2; zu 1568 In-
dex S. 1136, Jung 33 und Hirschf. Verw. 76, 1. — N. 1577 = Wilm. 1521
zeigt, dass zur Zeit des Gallieuus in der Nähe die coh. III Delmatarum
lag, welche eigentlich nach Obermösien gehörte. — Auffallend ist, dass
von der colonia Zernensium (Ulpian) oder siatio Tsiernen{sis) , wie es
n. 1568 heisst, jetzt Orsova, noch keine Inschriften entdeckt wor-
den sind.
In der kleinen Wal lach ei lag das municipium, die spätere Co-
Dacien. 165
lonie Drobeta, deren Ansetzung bei Turn-Severin sich durch die
genauere Lesung der Inschrift 1581 glänzend bestätigt hat (vgl. Add.
und Hirschf. Nachl. 422. Eph. 2, 444). Zu n. 1585 vgl. Eph. 4, 445. —
Ein zweiter Fundort ist Reschka bei Karakal. Vgl. zu 1590 Eph. 2,
446; zu 1590, a Index S. 1158 s. v. optio, wo die Erklärung berichtigt
wird, ferner Eph. 2, 447. 4, S. 232, 12; zu 6281 Hirschf. Nachl. 422 und
hiernach Eph. 2, 448. Neu ist Eph. 2, 449, wo turmasgada von Hirschf.
Nachl. 401 als Gottheit gefasst, von M. aber in tur{ma) Masgada{e) auf-
gelöst wird (vgl. 1338). — Von Russanesci hat G. Tocilescu ueu-
stens eine Grabschrift edirt Mitth. III 40. — Von Tscheleju (Celei)
stammt Eph. 2, 450, ein Mithrasstein, ferner die Inschrift, welche Toci-
lescu a. a. 0. S. 41 publicirt und Hirschf. ebend. (vgl. auch Nachl. 375)
comnientirt hat: [hnp. Caes. M. Aur.?] Covnnodo Antonino Atig. sub cura
Cl. Xenophontis^ proc. Aug., Zoticus et Sa\lvi\anus ser\^vi\ vi[lici\ posuerunt.
Dieser Cl{audius) Xenophon ist aus der ephesinischen Inschrift u. 6575
bekannt, ebenso sein Subalternbeamter Sahianus. — In Reschka oder
Tscheleju ist nach Hirschfeld's Verrauthuug die col. Malvensis zu
suchen.
Unbekannt ist die Herkunft mehrerer Inschriften (n. 1603 ff.), welche
im 17. Jahrhundert Franz Lugos in Magyar-Peterd bei Thorda gesam-
melt hat; nach M. stammen sie meist von Äpulum. Zu 1614 vgl. Eph.
4, 199; zu 1622 über d&n proc{urator) a cad{ucis) Marq. II 304, 1. Hirschf.
Verw. 56 f. (wo diese Lesung beanstandet ist); zu 1625 Eph. 2, 451.
Hirschf. Nachl. 371, 3. Neu ist die Soldatengrabschrift Eph. 2, 452
(wahrscheinlich aus der kleinen Wallachei, Hirschf. Nachl. 401), wo ein
benef. Tironis leg(afi) vorkommt.
Zu der einen bekannten Meileusäule n. 1627 (vgl. Hirschf. Nachl.
382 und Eph. 4, 200) ist in Eph. 2, 453 eine zweite gekommen, gefunden
in Veczel, aus der Zeit der Kaiser Trebonian, Gallus und Volusian,
mit der Bezeichnung ab A[pulu m. p.\ XLV.
Unsere Kenntniss der Dislocation der Truppen in Dalmatien ist
neustens durch Hirschfeld, Gooss und Torma ansehnlich erweitert
worden; vgl. über neuentdeckte Ziegelstempel Hirschf. Nachl. 410 ff.
Eph. 2, 454-473. 4, 201-7. Mitth. Hl 111 ff. Wir heben daraus nur Fol-
gendes hervor: liie hgio XIJJ gemina stand auch in Szekely-Földvär und
Mikhaza. Von der leglo V Macedonica sind Stempel gefunden worden
auch in Maros Bogat, Turn-Severin und Tscheleju. Von letzterem Orte
stammt auch der Stempel n. 6241 l{^gio) V j\Joes(iacn), den M. mit Recht
(gegen Hirschf. Nachl. 411) in die Zeit versetzt, in welcher die 5. Legion
aus dem aufgegebenen Dacien nach Mösieu zurückkehrte, aber noch
Tscheleju als Brückenkopf für das gegenüberliegende Oescus behauptete.
Ebenso finden sicli Ziegel der untermösischen l'g. I Iial{icn) in Turn-
Severin, der untermösischen hg. XI Cl{audia) p. J., wie es scheint, an
einem Ort der Wallachei , der oberraösischen leg. IUI Fl(aviä) f{elix) im
166 Römische Epigraphik.
Banat bis nach Mehadia, und der obermösischen leg. VII Cl{anrlia) eben-
falls in Mehadia (Eph. 2, 504). Hier nimmt jedoch Hirschfeld spätere
Verschleppung an. Die Lesung leg. VI His(panicfi) n. 1632 vertheidigt
Wilmanns 1435, mit der Bemerkung, dass diese Legion nicht verschieden
sei von der legio VI victrix. — Von den Hilf s trappen ist oben schon
mehrfach die Rede gewesen. Wir fügen noch bei: zu Mehadia ist a. 1813
ein Ziegel der roh. III Del{matarum) gefunden worden; vgl. n. 1577. In
der Nähe von Reschka hat coh. I Fl{avia) Co)ii{magennriim)^ bei Szekely-
Udvärhely c(oh.) I Ub(ioru?n), am rechten Ufer des Baches Berezk coh. I
Bra.c{aravgustorum) Spuren hinterlassen. Vgl. über die coh. I Ubiorum
in Dacien Freudenberg, Bonner Jahrb. 55 f., S. 235. Mit dem ani^eb-
lichen Stempel COH HI SP (Eph. 4, 207) wird es sich wohl ebenso ver-
halten, wie mit den oben nach Torma angeführten, dass nämlich zu lesen
ist COH II ISP. — Einiges Andere, mehr oder weniger Zweifelhafte,
lassen wir bei Seite, ebenso die Ergänzungen zu den tegulae privatae
etc. Eph. 2, 474—482. 4, 208. Erwähnt sei nur, dass n. 1640, 2, die
Inschrift eines Schildbuckels, von E. Hübner in der Abhandlung »Rö-
mische Schildbuckel«, Mitth. II 114 ff. besprochen ist. — Wir schliessen
mit dem Wunsche, dass bald auch in der Wallachei Männer wie Gooss
und Torma sich finden möchten, damit auch dieser Theil der in mancheni
Betracht einzigartigen Provinz Dacien noch in das rechte Licht trete»,
in welches die andern Theile derselben eben nur durch die Inschriftfunde
gestellt sind.
Pars secunda. Moesia superior. N. 1641 — 1703. 6289 -6337.
Eph. 2, 483—510. 1057-9. Eph. 4, 209—223. 652.
Wie man sieht, ist hier die Zahl der Nachträge schon bedeutend
grösser, als die Zahl der Inschriften, welche Mommsen zuerst zur Ver-
fügung standen. So gross war bis vor kurzem die Gleichgiltigkeit der
Bewohner gegen die Reste do> Alterthums. Die Ergänzungen stammen
her von Kanitz (vgl. dessen Buch »Serbien«, 1868), Fl. Römer (in den
archaeologiai Közlemenyek), Schafärik, Tocilescu, 0. Hirschfeld,
Th. Ortvay u. a.
Die erste Stadt im NO. ist die col. Ulpia Ratiaria (Ardscher),
als trajanische Gründung der tribus Papiria zugeschrieben (M. Eph. III
S. 230). Zu ihrem Gebiet gehörte Bononia (Widin), wo Angustale>i col.
Ulp. Rat. vorkommen n. 6294 f. Nachzutragen ist nach Tocilescu (Mitth.
IH 45) besonders die Inschrift Sedato Aug{ust.o) pro sal. Impp. Severi et Anto-
nin{i) Augg. et genio coll(egü) /ahr{um) Q. Ael. Antonin., dec{uriaUs) j)rimus bis
(elliarius), mngist{er) coll(egn) s. s. d. d. Zu Sedato vergleicht Toc. n. 3922.
5918. Eph. 2, 605. Dec. wird von M. jetzt bei den Collegien nicht mehr
decurio (so noch Wilm. S. 638), sondern decurialis gelesen (Index S. 1179 ff.).
yf egen hisclliarhis vgl. Wilm. 1949 f. 2038. 2079. 2190. 2510. — Zu 6297
vgl. M. St. II 86, 4 und Eph. 2, 483. — Viminacium (Kostolatz) erscheint
auf der syrischen Inschrift n. 195 (aus der Zeit Doraitian's oder Trajan's)
Obennösien. 167
noch als Name einer reg{w), was M. S. 264 und im Index nicht erwähnt,
später als muii{icipium) Ael{iv)n), also seit Hadrian, endlich n. 1474 und
auf Münzen als col. Vim. Hier war das Standlager der legio VII Clau-
dia. — Zu n. 1646 vgl. Eph. 2, 484 und M. Eph. I S. 214; zu 1647
Eph. 4, 209. — Nachzutragen ist Eph. 2, 485, die fragmentirte metrische
Grabschritt einer fern von der Heimat verstorbenen jungen Frau; sodann
Eph. 4, 210 /. 0. 711. M. Antonius Narcissus de suo posuit et porticus fecit'
211 Deae äa[i,c]tae Nem{est)', 212 Grabschrift eines ve^ leg. VIT Cl{audiae),
mitgetheilt nach Sig. de Ormos, die Alterth. von Yiminacium, Temes-
var 1878. — In Singidunum (Belgrad), das ebenfalls zuerst munici-
pium (n. 6307), später, wie es scheint, Colonie war (die Lesung ist n. 1G60
nicht ganz sicher), hatte die legio IUI Fl{avia) fel{ix) ihren Standort. Zu
6305 f. vgl. Eph. 2, 486 f. Neu sind die Grabschriften n. 6307 {dec. /nun.
Sin.). 6310-2 (nach Schafärik); ferner Eph. 2, 488, eine Dedication an
Gordian von der genannten Legion, und ebend. n. 489 f.
Aus dem Gebiet zwischen Morava und Driaa stammen ausser
n. 1672, wo ein noch nicht ganz aufgeklärtes m{unicipium) Ma{rgense'?)
erwähnt ist, die Nummern 6313-22, Votivsteine und Grabschrifteu ohne
besonderes Interesse, meist nach Schafärik. — Die Inschriften von Nais-
sus (Nissa) verdanken wir fast alle dem Bericht Busbeq's von der
Gesandtschaftsreise in den Jahren 1553 ff. Neu ist die Grabschrift Eph.
4, 214. — Aus dem südlichen Theil der Provinz stammen die Grab-
schriften Eph. 4, 215 ff. ; n. 218 Scerviaedus Sitaes (Gen. von Sita) — in-
terfectus a latroiiibus; ebend. 652 ein vet. leg. VII C. p. /. — diese aus
Gratschanitza. Sodann aus Uskup, alt Scupi, und Umgegend Eph.
2, 491 — 501. 1057 — 9. 4, 219. N. 491 /. o. m. zum Wohl des Severus,
des Caracalla und der lulia Aug., mater castrorum; 492 /. o. m., lunoni
reg., Min(ercae) seine. — bf. cos. leg. VII CL; 493 lovi et lunoni [et\ Drac-
coni et Draccenae et Alexundro. Alexander ist hier der aus Lucian be-
kannte Zauberer in Abonitichos ; draco bedeutet den Gott Glycon (n. 1021 f.),
den die Münzen dieser Stadt als Schlange mit Menschenkopf darstellen 5
dracaeua kommt in solcher Weise sonst nicht vor (nach Mommsen). —
Zu n. 1057 Invicto imp. p. f. Gallieno Ayg., dis anirno vo[lt^uqiie conipari,
r{es) p{ubUca) bemerkt M. : 'Priucipis pulchritudinem publice laudari ut
novum est, ita recte convenit Gallieni moribus effemiuatis'. — N. 495
kommt ein cornicula{rius) leg. VII Cl. vor, ebenso n. 1058 ; n. 496 ein op-
tio (?) leg. I Ita{licae); ü. 497 ein Mann, cui ordo col. Scup[orum. h]onores
aedil. et decurionatus contulit. Hier erfahren wir also, dass Scupi Colonie
war. — N. 499 T. Claudius Ursio vix{it) annios) {L\V. H(ic) s(itus) e{st).
Valeriu \^L\u.iiniache m\iir\ito b{ene) in{erenti) fiecit). Cum vir{o) s{;uo) b{ic)
e{st) c{ondita). So versuche ich den Schluss zu lesen, von dem M. sagt
'quid lateat, nescio'; den letzten Satz betrachte ich als nachträglich hinzuge-
fügt. Diese Inschriften sind theils nach Morien Noe und He uzen,
theils nach Engelhardt, Revue arch. 1873 mitgetheilt. — Eph. 4, 219
(nach Fr. Kenner) erscheint ein mil. ßnnn. leg. VII C. p. f.
1 68 Römische Epigraphik.
Die zwei bisher bekannten Meilensäulen n. 1698 f. finden sich
bei Wilnianns 886 und 801. Die erstere zeigt, dass a. 33/4 die legloIV
Scythica und die legio V Macedonica in Mösien standen, vgl. Marq. II 433, 9.
Auf der letzteren ist nach Benndorf (Eph. 2, 502) zu lesen: Kaiser Trajan
(a. 100) montlbus excish; anco[ni]b?i.s sublalis via[m re]f[ecit\. Ancoues sind
nach M. 'trabes, quibus pons iniceretur'. — Hierzu kommt Eph. 2, 503
eine dritte Meileusäule vom Jahre 177, Eph. 4, 220 f. eine vierte von
Hadrian und eine fünfte von Autonin, alle aus der Gegend von Uskup. —
Ueber die Verbreitung von Ziegeln der legio VII Claudia nach Da-
cien (Eph. 2, 504. 507) siehe oben und vgl. die Nachträge ebend. 505 f.
und Eph. 4, 223. Ebenso betreffend die Ziegel der legio IUI Flavia f.
vgl. Eph. 2, 508. 4, 222.
Pars tertia. Dalmatia. N. 1704 — 3219. 6338 — 6437. 6549
—66. Eph. 2, 511— 574. 1056. Eph. 4, 224—422. 653-660.
Die Zahl der Inschriften von Dalmatien überragt um ein Bedeu-
tendes die der Provinz Dacien, welche nur kürzere Zeit unter römischer
Herrschaft stand, noch viel mehr aber die der beiden Mösien, wo bis
auf unsere Tage kaum ein Eingeborener und wenige fremde Reisende
sich um die Reste des römischen Altcrthums gekümmert haben. Im
Gegensatz hierzu ist Dalmatien, wie M. in der praefatio de auctor
ribus ausführt, namentlich in Folge der venetianischen Herrschaft seit
Cyriaciis, der auch hier mit seiner Reise a. 1435f. den Anfang macht,
viel von italienischen Reisenden besucht, und seine Inschriften sind viel-
fach abgeschrieben und zum Theil nach Venedig (in das Museo Nani)
und nach Padua gebracht worden. Aber auch in Dalmatien selbst ent-
standen Museen, so in Spalato um 1750 durch den erzbischöflichen
Canonicus Bernardo, in Zara um 1770 durch den Arzt Danieli, endlich
in unserem Jahrhundert ein öffentliches Museum zu Spalato, das durch
C. Lanza und Fr. Carrara Zuwachs erhielt, nachher in traurige Verwahr-
losung gerieth, jetzt aber in Michael Glaviuic*) einen eifrigen und
tüchtigen Vorstand bekommen hat. Ihm verdankt M. die meisten Nach-
träge in Eph. II (vgl. S. 336). Er hat ferner die von ihm auf einer
Reise gesammelten Inschriften (vgl. Eph. IV S. 84 f.) in den »Mittheilun-
gen der kaiserl. königl. Centralcommission«, Neue Folge, 1877 f. ver-
öffentlicht und giebt seit 1878 ein monatlich erscheinendes BuUettino
di archeologia e storia Dalmata heraus, in welchem alle neuen
Funde sofort publicirt werden. M. hat noch Jahrg. I S. 1—176 in Eph. IV
benutzt; weiter steht mir Jahrg. II, Heft 2 — 7. 9-12 zu Gebot. Die
hier edirten Inschriften sind meist ohne besonderes Interesse; einige der-
selben werde ich jedoch an ihrem Ort auffuhren. — Neben Glavinic ist
S. Ljubic zu nennen, Director des Museums zu Agrara, in welches
1) Zu der Schreibung der modernen Namen bemerke ich, dass (nach der
Kiepert'schen Karte) c lautet wie im Deutscheu z, f wie tsch, c wie tj, s wie
seh, z wie s. Uebrigens ist die Schreibung vielfach schwankend.
Dalmatien. 169
viele dalmatische Inschriften gekommen sind (vgl. Eph. a. a. 0.). Von
ihm ist erschienen: Inscriptiones qnae Zagrabiae in museo na-
tionali asser vantur, Zagr. 1876, mit vielen Facsimiles. Derselbe
hat ferner den wichtigen codex Vatic. 5249, f. 1-15 herausgegeben, wo-
rin die Sammlung lateinischer Inschriften aus Salona von Marcus Ma-
rulus (1450 — 1524) enthalten ist. — Ferner hat M. (Eph. IV S. 83)
von dem Grafen Paul Porcia Amalteo zu Oderzo (Opitergium) eine äl-
tere Sammlung von Inschriften erhalten, worin gerade die Mittheilungen
über die dalmatischen werthvoll sind. Ein Fragment derselben Samm-
lung hat Bormaun zu Pesaro entdeckt. Endlich haben auch die neuge-
fundenen, bei Dacien erwähnten Collectaneen des Abtes Fortis, welche
aus den Aufzeichnungen von Simeon Gliubavaz (vgl. C. I. L. III S. 275)
geschöpft sind, besonders zu den Inschriften von Jader Beiträge gelie-
fert. — Das Buch von G. Zippel, die römische Herrschaft in
Illyrien bis auf Augustus, Leipzig 1877. ist in diesen Blättern Jahr-
gang VI, III. Abth. S. 473 ff. von H. Schiller angezeigt worden.
Was M. in dem Abschnitt 'de provinciae Dalmatiae ori-
gine' sagt, ist in der Hauptsaciie bei Marq. I 141ff. wiedergegeben;
ein Diflerenzpuukt liegt jedoch darin, dass M. den Namen Dalmatia
(oder Delmatia) erst unter den Flaviern als Bezeichnung der ganzen
Provinz eingeführt sein lässt, dagegen Marquardt schon »bald nach Augu-
stus«. — Ausführlicher handelt M. 'de re militari': vgl. hierüber auch
Marq. 11 434. 518. 525. Unter Tiberius standen hier die 7. und die
11. Legion, welche a. 42 beide die Beinamen Claudia pia fidelis
erhielten; jene aber kam unter Nero nach Mösien, diese bald darauf
nach Obergermanien. Legionsziegel sind in Dalmatien noch gar keine
aufgefunden worden ; dagegen hat M. aus der Zusammenstellung der
Inschriften von Angehörigen der zwei Legionen interessante Ergebnisse
gewonnen. Die Rekrutiruugsbezirke beider waren in jener Zeit Ober-
italien und Kleinasien, während später in Obergermanien die 11. Legion
sich auch noch aus Oberitalien, aber daneben aus Gallia Narbonensis
ergänzte. Ihr Standlager scheint die 7. Legion in Delminium, die 11.
in Burnum gehabt zu haben. Nach deren Abzug lagen in Dalmatien
nur noch Auxiliartruppen, von welchen uns namentlich die cohors III
Alpinorum, die coh. VIII voluntariorum, die coh. I Belgarura und die
equites singulares sicher bekannt sind. Im Jahre 170 finden wir in Sa-
lona eine coh. I Delmatarum beschäftigt, ferner in dem Gebiet von Co-
rinium Soldaten der coh. praetoriae und urbanae (n. 2884 ff.), endlich in
Salona Seesoldatcn. Wenn der Legat Legionare brauchte, so bekam er
sie besonders aus Pannonia supcrior; daher finden sich auch Inschriften
von der legio I adiutrix und der legio XIIII gemina.
Mommscn beginnt mit dem südöstlichen, zum conventus von
Narona gehörigen Theil. — Nach Butua gehört ausser n. 0338 auch
n. 1731. — Es folgt Doclea (bei Podgorica); hier vgl. zu l70Gf. Eph. 4,
170 Römische Epigraphik.
224 f. und ergänze Eph. 2, 1056, die Grabschrift eines decarlo (vgl. 4, 226),
dann 4, 227, den Votivstein Veneri Aug., und die Grabschrifteu 4, 228 ff. —
Für das bosnische Taschlydja oder Plevlje hat der königl. preussische
Consul Blau zahlreiche Ergänzungen geliefert in den Sitzungsberichten
der Berl. Akad. 1866 (n. 6339 - 57). Es war hier ein munidplum S.,
nach der Vermuthung von M. das Staneclum der tab. Peut., was, wie
so viele Conjecturen Moramseu's, zufolge Zeitungsnachrichten durch neue
Funde sich bestätigt liat. — Zu n. 1717 (Risinium) vgl. Hirschf. Verw.
64, 6; zu 1741 (Ragusa vecchia, nach M. = Epidaurum) Marq. I
138, 2. — Wie Epidaurum, so war nach Plin. h. nat. (vgl. Marq. I 146)
auch Narona (j. Viddo) römische Colonie. Von letzterer haben wir
die Inschriften n. 1766 — 1891, dazu 6361. Hier erscheinen sehr häufig
sev/r/\ über welche jetzt zu vergleichen ist Joh. Schmidt, de seviris
August alibus, Halle 1878, angezeigt von H. Schiller, Jahresber. VH
(1879), HI. Abth. S. 460 ff. Mehrmals haben sie den Beisatz m. m., so
z. B. 1769 = Wilm. 2454. Borghesi und M. erklären maginter Mercuria-
lü; Bulic' dagegen liest minister Mercunalis (Bull. Dalm. 1879, S. 18 f.).
— N. 1820 = C. I. L. I 1471 = Wilm: 2451 stammt aus der Zeit, wo
Narona nocii ein vicus war, aber doch schon magistri und quuestores
hatte, vgl. Zippel a. a. 0. 200. Ferner sind für die nuiuicipale Ent-
wicklung wichtig n. 1822 = Wilm. 2452, 1835 = Wilm. 2453. ^u
n. 1795. 1806. 1843 vgl. Eph. 4, 231ff. — Neu sind die Inschriften Eph. 4,
234 — 251, meist nach Glavinic, Bull. Dalm. I 12 ff., vgl. auch Hirschf.
Mitth. II 90 ff. Hervorzuheben ist n. 234, ein Votivstein, beginnend From-
boni (Name einer Gottheit?); 236 ein mil. leg. XIII (lonat{us) torq{icibus),
a.rmil{li.s), plial{eris) et c{ent.urio) cok. I Camp{estris)., WO also ein Legions-
soldat zum Hauptmann einer Auxiliarcohorte avancirt; 237 eine cho. XI
GuU(oru/n), 239 zwei Freigelassene als .senri; 240 ein acto7- (Verwalter
oder Schauspieldirector?); 241 ein adiutor und ein hieronomus (wenn
diese Worte nicht cognomina sind). - Für die Gegend von Ljubuski
hat ebenfalls Blau Nachträge geliefert, n. 6362 — 70. Aus Eph. 4, 254
[decuyioni mu[nicipi\ . . . folgt nicht nothwendig, dass der Ort ein muni-
cipium war, da Narona nicht weit entfernt ist. Eph. 4, 252 ist ein Nach-
trag zu n. 1894; 253 (von Cerin) lautet Silva!i{o) Aug. sacr. — Novae,
jetzt Runovic', wird auf mehreren Inschriften als munidpium Nocenmim
bezeichnet; u. 1910 = Wilm. 66 kommen auch duoviri vor, nach denen
allein hier das Jahr bezeichnet ist, ohne Beifügung der Consuln.
Wenn nicht schon Novae , so gehört jedenfalls Postrana bei Sto-
brez, nach M. ==Epetium, zu dem mittleren Bezirk, dem conventus
von Salonae. Von dort stammt die interessante Inschrift 1919 = Wilm.
1629, wo eine Expedition britannischer Truppen, der legio VI victrix,
nebst Aleu und Cohorten udoersus Arm[oricanv}:i erwähnt ist. Ueber die
hier vorkommenden Aerater vgl. Marq. I 145, 5. II 367, 1. Hirschf. Verw.
249, 3. 252, 3. 261, 1. Mit Recht ergänzen beide procinciae Li[burniae\. —
Dalmatien (Salonae). 171
Hierher gehört auch die mangelhaft gelesene Inschrift 6371 (dagegen
n. 6372 nach Salona), ferner Eph. 2, 511 mil. coh. VIII vohmt. bucin{ator),
und das Fragment 512. — Alle Städte des C. I. L. III überragt an Zahl
der Inschriften bei weitem die col. Martia lulia Salonae, mit Ein-
schluss des nahen Siculi. Hierher gehören etwa 800 Nummern ausser
den Nachträgen in der Ephemeris. Schon von Augustus, und zwar dem
Namen lulia nach vor a. 727, zur Colonie erhoben, blieb die Stadt der
Sitz der römischen Verwaltung, des Legaten und des Procurators mit
seinen Officialen. Zu ihrer höchsten Blüthe aber gelangte sie erst in
der Zeit des allgemeinen Verfalls durch und seit Diocletian. Auf
eine ursprüngliche Zweiheit von Gemeinden, Salonae selbst und die nahe
Insel Issa (vgl. besonders n. 2074 dec. Sol. et Iss.), weist die That-
sache hin, dass zwei Tribus, Sergia und Tromeutina, ebenso quattuor-
viri neben duoviri vorkommen. Sehr häufig sind die Aedilen; aber auch
seviri, Augustales, seviri Augustales kommen öfters vor, einmal auch
sexrh- et Aiig{7i.'stali.s)^ n. 1947, was nach Joh. Schmidt a. a. 0. der ur-
sprüngliche und eigentliche Ausdruck ist. Uebrigens entspricht der
grossen Zahl der Inschriften nicht auch ihre Bedeutung; sie sind, wie
M. sagt 'ita comparati, ut tam formulis consuetis quam multitudiue sua
ipsaque vilitate plane referant regionem suburbanam cum plebeia domus
imperatoriae seutina'. — Gering an Zahl, namentlich im Vergleich mit
Apulum, sind die religiösen Inschriften, n. 1933 — 76, dazu wahrschein-
lich 3158 (s. u.). Am interessantesten ist die Dedicationsformel 1933
= Wilm. 103, mit dem vollen Namen der Colonie; vgl. Marq. I 146, 6.
III 203, 5; sodann n. 1947 (= Wilm. 900), wo zu dieo Claudio noch hin-
zugefügt ist trib. pot. XIIII; ferner n. 1952 (= Wilm. 125), wo die Appa-
rate des Dienstes der magna mater aufgeführt sind, nämücli ausser fa-
num und signa ein Inrophonmi^ d. h. ein Dreifuss für Larenbilder, njinbala-,
tynpana, catillum, forßces (zur Castration). Neu sind: n. 1968, a — d,
vier Verzeichnisse von ministri at Tritones^ die sich auch als collef/iwn
bezeichnen, datirt vom 1. Febr. der Jahre 303. 319. 320. (d hat kein
Datum); zur Lesung vgl. Eph. 2, 513. Ferner 6373 Lymphin sacr.; Eph. 2,
519 lovi caelesti\ 520 Nyuiph{ü^ Vgl. Eph. 4, 292); 521 vctis viceimalibus;
Epli. 4, 293 lovi. — Die Kaiser-Inschriften reichen von Claudius (n. 1977)
bis Theodosius I oder H (n. 1984). Zu 1978 s. Marq. I 500, 4; zu 1980
= Wilm. 1426 vgl. über die vexillationes leg. II Fiae et III Concordiae
JVIarq. II 450, 2. Neu sind 6374 (nach Bulic): Imp. Co.es. M. Aurel. An-
toninu (a. 170) — coh. I vi. Del{inatarum) ped{eä) octiitgentos (sc. fecit),
in hin turris una, sub cura L. Annaei Serviliani trib. vice tertia (vgl. n. 1979);
6375 (nach Couze): vlctor\iae Franci[c'ie F]l{avii Con[stanti7ii] etc., nach
M. auf den Vater Constantin sich beziehend; ferner i]ph. 2, 522: Sergio
Sidpicio Gulbae imp. Caemr{i) ^ nach M. das älteste Beispiel, wo Sergius
statt Servius steht (Rom. Forschungen I 8); ebend. 523, wo zum ersten
Mal bei Nerva trib. pot. III und zugleich cos. 77/ vorkommt, was auf die
172 Römische Epigraphik.
Zeit vom 10. bis 31. December 97 hinweist, vgl. M. St. 11 756, 2; n. 524,
fast gleich r282f. ; n. 525: einem Kaiser (vielleicht Aureliau nach M.)
Au7\ Marcianus v. p., praes{es) prov. Dd., vgl. Marq. I 145, 4. — Die In-
schriften der Beamten und Militärs reichen von 1985 — 2071. Zu
1985 vgl. Eph. 4, 256, wonach trib. protec[toruin] zu lesen ist, während
die nächsten Worte dunkel bleiben; betr. den proc{urator) duc^enurim)
s. Marq. I 145, 2. Hirschf. Verw. 260, 6. — N. 1992 ist = Wilm. 1354;
vgl. über ab ratioue fisci Hirschf. Verw. 30, 1. — N. 1996 = W. 1390; zu
vüico et arcurio XX her{editatium) s. Hirschf. Verw. 278, 2. — N. 1997 =
W. 1416; zu dem coniinentarie{ii)siH a^irariarum Delmatarum nebst seinem
d{spe{n)sator vgl. Marq. II 252, 6. 257, 1. Hirschf. 85 ; aus der Inschrift
scheint sich nach M. zu ergeben, dass auch der Sitz der Bergwerkver-
waltung in Salonae war. — Zu 1998 Aicg. IIb. ab auctorit(atibu.s), d. h.
nach M. ab instrumentis (Erwerbsiirkunden), vgl. Hirschf. Verw. 3, 4.
55, 3. — In n. 2007 = Wilm. 1642 kommt ein ex Cursore pravato (d. h.
probate) vor, also ein früherer kaiserlicher Schnellläufer; vgl. Friedlän-
der 113 s. 797. — N. 2012 = Wilm. 1577, 2014 = W. 1438. Zu 2023
vgl. Eph. 4, 28. — Zu 2028 s. Wiimanns Eph. I S. 83 und 4, 259; Wilm.
vermuthet Z. 8(10) Eulalio; die Conjectur von M., dass in dem überlie-
ferten Angreli ein leg. Aug. stecke, hat sich bestätigt. — N. 2029, er-
scheint ein centurio der leg. II Tru{i<ma) furtis^ der dann in vier ande-
ren Legionen centurio wurde, zuletzt aber wieder in der 2. Legion;
hierüber vgl. M. Eph. IV S. 236, A. 1. Zu 2037 s. Eph. 2, 514. — Nach-
zutragen sind: n. 6376 mil. ky. X gem.., bf. cos., 6549 mil. leg. XIIII g.
M{arliae) v{ictricis) U/p{iac), was im Index fehlt; Eph. 2, 526 mil. c{oh.) VIII
v[ol.]; 527 }niL leg. VII C\laudiae) p. /. ; Eph. 4, 294 mü. leg. Italice;
295 7nil. coh. VIII (sc. voluntariorum); 296 trib. m[(7.j . . .; 653 Fl{avio)
Magniano protecturi, conpari cari.-isiiuo., Severa de proprio huiic sarcofagum
conparabit (Pf.) solidis XV etc. — Die Inschriften von Municipal-
beamten und Gewerbtreibendeu reichen von 2072 — 2131. N. 2074
ist — Wilm. 2714 (s. o.). N. 2086 dec. Patavisesis (= Potaissensis), neg.
ex pro. Dada; vgl. Hirschf. Nachl. 364, 1. — N. 2097 = Wilm. 2407
steht auf dem Familiengrab von einem sevir Augustalis und lib{crtus)
eines Aug. Hb. für sich, für seine zweite Gattin, für sieben Kinder, für
seine erste Gattin luUa Prima und für seinen f Schwiegersohn Nisus;
offenbar irrt Wiimanns, wenn er sagt: lulia Prima uxor fuit Nisi. — Zu
2102 vgl. Eph 2, 515. N. 2107 ist angeführt Marq. I 146, 2, aber nicht
am rechten Ort, da hier von einem dec(iirialis) und einer decuria der
coll{egiu) fab{rum) et [ce]nt{onarioru7n) die Rede ist. Das in Salouae öfters
vorkommende coli, fabrum heisst auch coli. Veneris., vollständig coli. fabr.
Venei-is 1981. -- Zu n. 2115 vgl. über magister conquiliarius Hirschf. Verw.
193, 1. N. 2127, a = Wilm. 2478 enthält einen rhetor nationem Afcr. —
Zu ergänzen sind: n.6377 ein sevir Sulonit{anus]\ 6378 ein aed{ilis) quattuor-
vir i. cZ., Eph. 2, 529 ein sacerdos I. o. vi. Doücheni, nebst zwei Fragmenten
Dalmatien. I73
530 f.; Eph. 4, 297 Grabschrift eines r. p. prin{ceps) cnl{oniae oder coU
legiif) M. N. {?) mit dem Monogramm Christi; 298 ein eq{ues) R{oma-
nu-s); dazu zwei Fragmente n. 299 f. — Die übrigen Nummern, n. 2132
—2653. 6379-97. 6551—64 (diese neu nach Glavinic) sind gewöhn-
liche Grab Schriften. Die Lesung derselben ist mehrfach verbessert
und die Litteratur ergänzt Eph. 2, 516-8. 4, 261 — 291. Vgl. auch Lju-
bic, inscr. Zagr. n. 25ff., wo sich Berichtigungen finden, jedoch meist
unbedeutende.. Bemerkenswerth sind als metrische Grabschriften:
n. 2183 = Wilm. 595, 2197=Wilm. 580, 2341 =W.596, 2544 = W. 608. 4;
ferner 6383 f. und die Fragmente 2628. 6379 f. Die Aenderungsvorschläge
Mommsen's erscheinen mir hier zum Theil unnöthig; n. 2183 kann nexis-
sent wohl stehen bleiben, 2197 ist aetafe = vita zu nehmen, 2341 ist
'qui' nur dem Sinne nach, nicht im Text zu ergänzen. — Zu n. 2468
= Wilm. 2640 Philadelphia qui et Polydapan{iis), vgl. Mar^J. Privatl. I 25, 6.
— Neue Grabschriften finden sich Eph. 2, 532—551 (auch wohl das me-
triscjie Fragment 558 gehört dazu), ferner Eph. 4, 301 — 338. 654—8. —
Am Schluss sind die christlichen Inschriften aus späterer Zeit zu-
sammengestellt, n. 2654 — 74. 6399. Dieselben reichen, soweit sie datirt ;
sind, von a. 358 — 535. Bemerkenswerth ist, dass auf ihnen die Strafen [
für Verletzung des Grabes der Kirche {aedesiae Salon. 2654, edesie 2666,
hedesiae 6399) zugewiesen werden. — N. 2661 erscheint ein diac{onus)
SCe (cdesiae; 2663 ein Knabe, qui in unn. VIII caruit minas snecrdi\ 2659
ein adul{es)c{ens) tog{ntus) fori Dalm{atici)^ i. e. causarum patronus apud
praesidem Dalmatiae (M.); 6399 Leontius ex optione officio magistri eq{uitum)
et pedifuni. — In dem Mosaikboden des Baptisteriums steht n. 2673 =
Psalm 42, 2 lateinisch; ebenso ist n. 2674 ein Gebet nacli Dan. 2, 47 und
I Reg. 8, 29, hier aber an Christus gerichtet. — Nachträge zu den christ-
lichen Inschriften sind Eph. 2, 552 — 7 und 4, 339; darunter sind be-
merkenswerth n. 552: Depositio Fucrati diore cpiscopi d{ie) X K{al.) No-
vembres, nach M. die erste bekannte Grabschrift eines chorepiscopus;
553 Si qis super hunc corpus alium corpus ponere volueret^ inferet eclesiae
argenti p{ondo) X. FL Theodottis, curator rei p. , Peregrinum filium in lege
sancta christiana collocahi euni. Depos{i)tio Doninionis die III Kai. Decenbris
con{side) A[pnl'\onio (a. 460). M. liest peregrinum, als Bezeichnung des
Standes; ich würde lieber annehmen, dass der Verstorbene zwei Namen
gehabt hat. — Als unecht bezeichnet M. 38 angeblich salonitanische
Inschriften, n. 126*— 163*.
Ohne bedeutenderes Interesse sind die Inschriften von dem nahen
Tragurium (Trau) mit den Nachträgen n. 6406. Eph. 2, 559 f. 4, 340
— 34. — Von Delminium (Gardun bei Trilj ) ist am wichtigsten die
Meilensäule n. 3202, nach welcher die Lage der Stadt sich bestimmen
Hess. Sonst sind die Inschriften meist militärisch. N. 2712 = Wilm. 1534,
2717 = W. 1437. — Zu 2714 vgl. Eph. 4, 345; Ultima bezeichnet hier
wie n. 5636 die tribus Voltinia; Clistinna fasst M. als Angabe der Heimat.
174 Römische Epigraphik.
— Neu sind Eph. 4, 346-354 (nach Glaviiiic): 346 ein mil. coli. VIII
vol. Ant{o)diiianac) et Aur{eliaiiae) ; 350 ein [Da]eiilia6- (cf. 3201), vexül^ariua)
equit(um) coli. I Bdgar{um) , turma Vuleri Proculi (cf. 2012). N. 347 — 9.
351 f. sind Grabschriften von Soldaten der leg. VII, ohne Beinamen, also
vor dem Jahr 43; 347 (tr.) Se)-y{in)^ Chunna (in Pisidien), 348 (tr.) Cor-
(ndio), Amblada (ebendort), 349 (tr.) Ser{gui), Au[g.] (Praetoria, in Ober-
italien). Durch diese drei Inschriften werden die Tribus der betreffenden
Städte zum ersten Mal festgestellt. N. 351 (tr.) Aem{ilia), Durra:, 352 (tr.)
\Po]l{lia) Aese, cf. C. I. L. VI 2380- — Die col. Claudia Aequum
(Citluk) ist aus mehreren Soldatengrabschriften bekannt; n. 2026 heisst
es übrigens col. AcquUus^ n. 2732 steht Aequenses mum'cipe.^-, n. 1596 (Da-
cien) col. Aeq.., n. 6415 (s. u.) [col.f^ Clau{(lia) Aequo. Die Stadt gehörte
zur tr. Tromentina, vgl. M. Eph. III S. 232; aber auffallender Weise
ist nach 2730 ein aed. Ilvir i. d. der tr. Seiigia), nach 2733 = Wilm.
1492 ein Illlvir i. d. der tr. Anii^eiinis) zugetheilt. Ebenso ist das Neben-
einander von duoviri und quattuorviri bemerkenswerth (vgl. Salouae).
Nachzutragen sind die Inschriften Eph. 4, 355 — 361 (nach Glavinic):
n. 355 Iuu{oni) Aurel. Nepos ob ho\rw]r. dutuver{atus) , 356 Libero p[atri];
357 Burrius Betuloni f. Trehocus., miles cho. Aquilanoruni .^ 358 ein veter.
leg. VII C. p. f. , 359 ein huruspeu: Von demselben ueuestens im Bull.
Dalm. 1879, Dec, S. 178: [Se]cciu.^ Ca. f. Serg{ia) Marcellus ., decur{io),
Ilvir iur(i} d{icundo) , C. Seccius C. fil. Serg. Apr{o?\., decur.^ Ilvir, iur,
die, ex pec{wiia) hon{orarin) II vir{atus) porticus et trichl1i^n[i\am de[di-
caverunt]. L. d. p. d. d. Vgl. n. 1978 und Marq. I 499 f. Trichlinia (so ge-
schrieben Wilm. 1724) scheint eine durch Anlehnung an trichila (Soramer-
laube) zu erklärende Umbildung von triclinium zu sein. — Durch die
Inschrift Eph. 4, 362 (welche übrigens schon n. 6565 sich findet), M. Aur.
M. ß/., dec. mun{icipii) Magn(i), ist das auf der tab. Peut. genannte
Magnum von Glavinic bei Kljake fixirt worden. — In der Nähe von Ver-
iicca scheint ein Castell der coh. III Alpinur{uiu) gewesen zu sein; sonst
zeigen die dortigen Inschriften meist einheimische Namen {Piator, Panes
u. s. w.). Hierher gehört die Grabschrift Eph. 4, 363. Dagegen bezieht
M. n. 2759. 3164. 6407 — 9 auf das alte Proraona. — Von dem muni-
cipium Riditarum bei Sebenico ist besonders bemerkenswerth n. 2774
= Wilm. 2455, wo ein duovir q{uin)ci(uennalis) und dessen Sohn, ebenfalls
Ilvir qq. und princeps miiidcipi Riditarum, vorkommen. Vgl. dazu n. 2026
Ilvir qq, disp municipi Riditar. und 2776 principi Delmatarum. Diese
Aemter, wie auch die barbarischen Namen der Decurionen (u. 2773. 2775)
bedürfen, wie M. bemerkt, noch der Aufklärung. — Mommsen gedenkt
hier auch der zwei auf der Mainhardter Inschrift (Bramb. 1621) genann-
ten dalmatischen Municipien Magub. und Salvium, der Heimatorte eines
Maximus Dasantis (/.) und eines Bato Beusantis (/.). Das erstere ist
noch nicht ermittelt, das letztere ist 0. Zw. Salviae, an der von Salo-
Dalmatien. 175
nae gegen N. führenden Strasse. Apies Incoinonii (f.) aber ist der Name
des Dedicanteu. Vgl. meine »Rom. Inschr. in Wirt. Franken«, n. 26.
Im nördliclien Dalmatien oder Liburnien, dem dritten con- 1
ventus, war die Haui^tstadt das municipium Flavium Scardona (vgl. '
n, 2802 und Marq. I 146, 3). Hier errichteten die civitutes Libamiae dem
Sohn des Germanicus, Nero, eine Statue (n. 2808); hier stellten die Bur-
nistae das praetorium ^ d. h. nach M. die Legatenwohnung, wieder her
(n. 2809); hier finden wir einen sacer[dos^ ad aravi, Aug. Li[burn{iae)]
(n. 2810 = Wilm. 2456, vgl. auch Marq. I 145, 3. 374, 1). N. 2817 hat
Wilra. 1493 Hierher gehört n. 6413 mit einem Eporcdiensis, mil. leg. XI,
und n. 6414, eine metrische Grabschrift. — Von der Stadt Burnum,
welche M. für das Hauptquartier der 11. Legion hält, ist die wichtigste
Inschrift n. 2830 = Wilm. 1183, von M. abgeschrieben und ergänzt. Nach
den Add. liest M. jetzt (st. Vinicio) Minicio Fausdiw, da ein Consul dieses
Namens a. 115 oder 116 vorkommt. Beide sind übrigens nicht identisch;
der obige, dessen zweiter Name lulius Severus ist, war leg. pr. pr. imp.
Traiani Hadriani Aug. provinciae Daciae und dann erst Consul a. 127
(vgl. Marq. I 153, 1. 154, 6), hierauf consularischer leg. pr. pr. in den vier
Provinzen Moesia in/., Brittnnia., ludea, Suria (Marq. I 195, 3. 262, 2).
Der Senat erkannte ihm auctore — Hadriano die omamenta triu[mp]halia
ob res in [Iu]dea prospere ge[st]as ZU (vgl. M. St. II 799, 5). Wegen des
Schlusses s. Eph. 4, 364. — N. 2833 = Wilm. 1446. In n. 2836 = Wilra.
1452 kommt ein has(t.atus) pri{or) leg. XX vor; Vgl. über diese Stufe des
Ceuturiouats M. Eph. IV S. 233, 27 und über die 20. Legion Wilm. a. a. 0.,
wonach dieselbe um 4 n. Chr. gegründet und nach der Varianischen
Niederlage in die Rheinlaude geschickt wurde; in die Zwischenzeit also
muss die Inschrift fallen. — Beachtenswerth sind auch die n. 6415—20;
in 6415, Z. 3 ist nach Eph. 4, 365 zu lesen {^col.'i^ Clau{dia) Aequo;
n. 6416 und 6418 geben die näheren Umstände des Todes eines eq{ues)
imd eines vet. der leg. XI an (diese fehlen im Index s. v. ' raortes singu-
lares'). Eph. 2, 561 ist eine private Grabschrift. — Unter Medvidje
(=Hadra?) ist nachzutragen Eph. 2, 562, wo memoria wie häufig für
titulus steht. — Asseria (j. Podgradje) ist von M. fixirt nach n. 2850
dec{urio) Asseria{e). Hierzu kommt nun Eph. 2, 563 (nach Glavinic), ge-
funden zwischen Podgradje und Medvidje: Fünf Männer iudices dati a
il/. Pompeio Silvano.^ leg. Aug. in-opr., inter remp. Asscriatium et remp. Alven-
tarum, in re 2^^'oesenti per [^sententi\am .luam determinaverunt. Der genannte
Legat war cos. suff. a. 45, proc Afr. um 58, leg. Dalm. a. 69 f. (vgl. Tacitus),
später curator aquarum und cos. IL M. lässt unentschieden, ob die hier
erwälinte Stadt Alvera oder Alverum -- er schreibt ungenau Alveria und
Alveriates — zwischen Podgradje und Medvidje lag, oder ob Alvera, nicht
Hadra mit Medvidje zu identificiren ist. — Ein Fragment von Asseria
giebt Hirsclif. Mitth. III 52 (nach Bulic); ebend. einen Votivstein 1. o. m.
und zwei Grabschriften aus der Nähe; ferner zwei Fragmente von Ne-
176 Römische Epigraphik.
dinum (Nadiu), dessen Bewohner n. 2882 f. Neditae heissen. — N. 2864
erscheint der ganze Name eines bekannten Statthalters aus Trajan's Zeit
(vgl. Marq. I 411, 3, zu ergänzen bei Syrien ebend. 261): C. Octavio Tidio
Tossianio Ia{v)oleno Prisco. — Von Corinium (Karin), dessen Einwohner
n. 2883 = Wilm. 868 Corinienses heissen, stammen besonders die Inschrif-
ten n. 2882f., welche sich auf Grenzstreitigkeiten mit der Nachbar-
gemeinde Nedinum beziehen. Dieselben werden im Auftrag des Legaten
durch Centurionen geschlichtet (M. St. II 931, 3). Hierher gehört nun
auch die im Bull. Dalm. 1879, Okt., S. 146 edirte Inschrift: Ex edictu
P. Corneli Dolabelc, leg. pro pr.. determi7i{avit ] . . . . Geminua^ . . . posterior
leg. VII, inter Neditas et Corinienses. Rcstituti (SC fines?) iussu A. Duceni
Gemini , leg. Augusti pr. pr. , jjer A. Resium Majtimum , c. leg. XI princip.
posterior., et per D. Aebutium Liberalem, astatum posteriore{m) leg. eiusdem.
Die zwei letztgenannten Centurionen sind dieselben wie n. 2882; vgl. zu
ihren Rangstufen Marq. II 361 f. M. Eph. IV S. 233 f., 36. 38. Der erst-
genannte Legat kommt mehrfach vor (a. 18/19 n. Chr.), vgl. Marq. I
145, 1 ; den Gentilnamen des zweiten, Ducenius, hat M. in n. 2882 richtig
restituirt, dagegen ist der Vorname nach unserer Inschrift nicht 3f., son-
dern A. — Zu n. 2880 vgl. C I. L. VII 633. In n. 2886 ist cho. VII urb.
nach Marq. II 461, 6. 467, .5. verschrieben statt AT/. — Von Obro-
vazzo (= Clambetae) stammt Eph. 4, 366: luliae Angust{ae), divi Augusti
(sc. uxori), matri Ti. Caesaris Aug., (et) L. Volusio Saturniiio, leg. pro pr\
C. lulius C. f. Sulla ob dec{urionatum). Vgl. über diesen Legaten n. 2974 ff.
Die Stadt Jader (Zara), deren Einwohner ladestini heissen, war
Colonie (Marq. I 146, 8), schon von Augustus gestiftet, der als parens
coloniae mxirum et turris dcdit (n. 2907). Demgemäss kommen mehrfach
duumviri vor. — Mit n. 2904 ist zusammenzustellen n. 6566 (vgl. Eph. 4,
377): die eine lovi Augusto, die andere lunoni August ae, sonst gleichlau-
tend, von einer Appuleia Q:uijita geweiht. — Zu n. 2908 vgl. Eph. 4, 367
und Marq. I 145, 1. N. 2909 ist nach Eph. 4, 368 wahrscheinlich zu
lesen A[uctore] — IVaiano — aqucteductiim colon[i pjerfecerunt]. TiU 2910
und 2916 Vgl. Eph. 4, 369 f. N. 2917 = Wilm. 1597; vgl. dessen Erklä-
rung, sowie M. St. II 1056, 1 und Eph. IV S. 231, 3. N. 2919 = Wilm.
300; vgl. Marq. Privatl. I 369, 9. N. 2922 = Wilm. 750; zu dem Schluss
d{educta) vigesima pi^opuli) R{oinani) vgl. Marq. II 259, 6. — Weiter siehe
die Verbesserungen Eph. 4, 371 — 6, wo besonders zu den bisher bekannten
sechs Distichen der Grabschrift n. 2964 noch weitere sechs veröffentlicht
sind, nebst Bemerkungen von Franz Bücheier, der ja überhaupt den
metrischen Inschriften seine sachkundige Fürsorge gewidmet hat. — Neu
sind die Grabschriften Eph. 2, 564 (jetzt in Stuttgart, von mir mitgetheilt)
und 4, 378 — 390 (meist nach Gliubavaz), N. 378 ist griechisch; 379
pontifici equum publicum liabenti; 380 equiti Ptomano; 383 delicatne suae;
387 siquis sw[per] meo [corpore cdiud] corpus ponere voluerit, nisi de nepo-
tibus meis fuerit, fisco viribus penmn aureorum trium mil. etc. (der Schluss
Dalmatien. I77
ist niclit ganz klar). Endlich giebt Hirschfeld nach Biilic noch eine
fragmentirte Grabschrift Mitth. III 51. Aenona (jetzt Nona) zeichnet
sich durch mehrere Inschriften aus der ersten Kaiserzeit aus. So n. 2973
= Wilm. 660, vgl. Marq. I 144. 4; ferner 2974 ff. , welche sich auf den
oben genannten Legaten L. Volusius Saturnimis unter Tiber beziehen; vgl.
Marq. III 226, 1. M. St. II 983, 3, auch Dessau Eph. III S. 206. 209.
Neu sind die Grabschriften Eph. 4, 659 f.
Aus der binnenländischen Gebirgsgegend sind nur einige private,
grossentheils mangelhaft überlieferte Grabschriften bekannt, zu denen
Eph. 2, 565—7 zu vergleichen und n. 568 - 571 hinzuzufügen sind. In
Arupium (bei Ottochac) findet sich jedoch eine Spur von Municipalver-
fassung, nämlich ein dec. [II vir] iur\i dkundo] 3009. — Zu n. 3015, von
St. Georgen am Meer (= Lopsica?), vgl, Eph. 2, 572. — Dass Zengg
(Senia), Josephsthal, Tersetto bei Fiume (einst Tarsatica) städtische Ge-
meinwesen bildeten, zeigen die Inschriften. — Auf der Ostseite der istri-
schen Halbinsel war AI bona die bedeutendste Stadt, ein municipium
(n. 3047), der claudischen Tribus angehörig, mit duoviri und aediles.
Vgl. Eph. 4, 394 9.
Die Inseln sind ebenfalls in der Reihenfolge von SO. nach NW.
aufgeführt: Melita; Nigra Corcyra (hierher u. 6422); Issa (jetzt Lissa),
die wichtigste von allen (hierher n. 6423, vorher von M. unter die ge-
fälschten gesetzt, eine Dedication /. 0. m. Aug., in welche der Vers Virg.
Aen. 6, 235 eingeflochten ist); Pharia (hierher Eph. 4, 400); Brattia
(WO n. 3096 ein cent. coh. I Belg{arum) curagens thcat{ri) voi'kommt und
n. 6424 — 7. Eph. 4, 405 — 7, lauter private Grabschriften, nachzutragen
sind); Solentia; Arba (vgl. n. 2931 a.cdil{ii) Arbo); Curicta {cimfos Cu-
rictarum n. 3126, mit d{uo)viri 3130); endlich Apsorus und Crexa, mit
aed{iles) und duoviri 3138 und 3148, wozu Eph. 4, 408 zu vergleichen
ist. Nach Sacken, Mitth. III 150 sind dort neustens zwei Schleuderbleie
gefunden worden, das eine mit der eingeritzten Inschrift: Pertinacia vos
radicitus tolet.
Unsicher ist die Herkunft bei n. 3156 — 97, die einst meistens in
dem Museo Nani zu Venedig oder in dem Dorf Strä bei Padua aufbe-
wahrt waren, aber jetzt vermisst werden. Wahrscheinlich von Salonae
stammt die noch erhaltene, nicht unwichtige Inschrift 3158. Zu einigen
andern vgl. Eph. 4, 409 — 412. Hierher gehören sodann n. 6428 — 31,
nach Rota ' in oppido Pegunti' (wo ?), nach dem cod. Opiterginus (Eph. 4,
413—6) 'in Castro Halmissae'.
Von den Inschriften der Meilcnsäulen hat Detlefsen, Jahresbe-
richt I 815 f. gehandelt. Zu 3198 f. vgl. Eph. 4, 417 f. und Zippel S. 197.
Zu 3200 betr. die Verwendung der Soldaten Marq. II 450, 2. N. 3201 f.
= Wilm. 799. 805; vgl. über die Beiziehung der Gemeinden Marq. II
89, 1. In den Add. sind hinzugekommen n. 6432 f.
Unter dem Mnstrumentum' sind besonders interessant dieZie-
Jahresbericht für Alterthumswissenschaft XXUI. (1880. UI.) 12
178 Römische Epigraphik.
gel aus der Fabrik des Vibius Pansa, welche zuerst mit Pansae Vibi
oder Pansiana allein, später aber, nachdem die Fabrik kaiserliches Eigen-
thum geworden war (vgl. Hirscbf. Verw. 24, 3), zugleich mit den Namen
der Kaiser von Tiber bis Vespasian bezeichnet wurden, z. B. TV. Pansiana
oder Nero Claud. Pans. Dieselben finden sich nicht nur in Dalmatien an
vielen Orten, sondern auch im östlichen Theil von Oberitalien. Ihr häu-
figes Vorkommen in Dalmatien hängt offenbar mit dem Fehlen der Le-
gionsziegel zusammen; wahrscheinlich waren hier die Soldaten sonst so
stark beschäftigt, dass man vorzog, die Ziegel aus einer kaiserlichen
Fabrik zu liefern. Uebrigens hat sich nach n. 6435 wenigstens ein Ziegel
mit dem Stempel leg. VIII Aug. in Ljubuski gefunden; ferner nach Eph.
2 , 573 ein Ziegel mit coli. VIII vol. in Muc (= Andetrium). — Zu den
übrigen Ziegeln ergänze n. 6434 und Eph. 2, 574, zu den Lampen n. 6436,
zu den irdenen Gefässen 6437 und Eph. 4, 421. — Die Bleiröhren mit
reipuh. Salon, n. 3217, 1 hat Wilm. 2818, b. — Dem instrumentum ex
aere füge bei E2)h. 4, 419. 422. — Besonders merkwürdig aber ist Eph.
4, 420, die spätchristliche Inschrift einer Glas schale von Podgorica,
jetzt in Paris, herausgegeben von de Rossi, Bull, cristiano 1874 und
1877. In dem äusseren Kreis: 1) D lunan (i. e. lona) de venire queti
(i. e. Ceti) Uberatus est\ 2) Abram et fi Evam\ 3) Domnus Laiarum. (statt
Lazarum) resuscitat (dieses Wort in Cursiv); 4) in Cursiv (nach Rossi)
Petrus virga perquodset (i. e. percussit), fontes ciperunt quorere (coeperunt
currere); 5) Daniel de laco (lacu) leonis; 6) Ti-is pueri de ecne (igue) ca-
mi{ni)\ 7) Susana de /also cremine (crimine). Unter jeder Inschrift be-
findet sich das entsprechende Bild; unter 2) ein Mann und ein Weib
unter einem Baum, also anscheinend Adam und Eva. Da aber die an-
dern Inschriften und Bilder lauter wunderbare Errettungen enthalten und
in der Mitte der Schale sich das Bild von Isaak's Opferung findet, so
hat der Zeichner offenbar dieses Bild und n. 2) mit einander vermischt.
Unter 2) sollte es heissen Abram et fi[lius Isaak'], darunter das entsprechende
Bild, während in die Mitte gehört Adam et Eva mit dem Bild des Sün-
denfalls. Hierdurch findet auch das räthselhafte fi seine Erklärung.
D vor lunan weiss ich nicht zu erklären. Petrus steht irrthümlich statt
Moses. Lacus findet sich auch sonst für die Löwengrube.
Zum Schluss erwähne ich, dass Henzen n. 6502 und nach ihm Wil-
manns n. 1189 aus ' Civitanova' in Dalmatien (mir unbekannt) eine
bemerkenswerthe Inschrift anführen, welche im C. I. L. III zu fehlen
scheint.
Pars quarta. Pannonia inferior. N. 3220—3775. 6438—73.
Eph. 2, 575—796. 1060. 4, 423—449.
Aus der kurzen praefatio de auctoribus entnehmen wir, dass
der älteste Gewährsmann ein Anonymus aus der Zeit von Matthias Cor-
Tinus ist, dessen Sammlung 33 Inschriften, meist von Ofen, umfasst und
an verschiedenen Copien erhalten ist. Im Anfang unseres Jahrhunderts
Unterpannonien. 179
wurde zu Pest ein Museum Hungaricum gegründet. Aus neuester
Zeit ist neben Franz Kiss und Job. Paur besonders Floris Römer
hervorzuheben, der seine Entdeckungen in den Archaeologiai Közle-
menyek und in den Archaelogiai £lrtesitö, leider in ungarischer
Sprache, veröffentlicht hat. Das bedeutendste Werk aber, welches seit
dem Druck des C I. L. III über die unterpannonischen Inschriften her-
auskam, sind die Monuments epigraphiques duMusee national
hongrois, dessines et expliques par E. Desjardins, publies par les
soins de Dom Floris Römer, Budapest 1873, ein splendid ausge-
stattetes Werk mit Facsimiles der Denkmäler, 336 Nummern auf 55 Ta-
feln, nicht nach der Provenienz, sondern nach dem Inhalt geordnet. Noch
in demselben Jahr erschien die ungarische Ausgabe: A Magyar Nem-
zeti Muzeum Römai Feliratos Emlekei, von Römer (mit Benutzung Des-
jardins), a. u. d. T. : Acta uova musei nationalis Hungarici. Tomus I In-
scriptiones monumentorum Romanorum eiusdem musei nationalis, Buda-
pestiui 1873. Diese Ausgabe ist aber weit vollständiger; sie umfasst
62 Folioseiten und 264 Nummern mehr, ferner 6 Tafeln mit Facsimiles
der tabulae ceratae des Pester Museums und einer Karte von beiden
Pannonien; auch ist das C. I. L. III hier fortlaufend benutzt. Jedoch
stimmt Text und Abbildung mehrfach nicht überein, theils da wo Römer
nicht Desjardins, sondern Mommsen folgt, theils aber auch aus Mangel
an Sorgfalt. Desjardins aber hat seinerseits DesiderataduC. I. L. III.
Le musee epigr. de Pest, Paris 1874, herausgegeben, mit der Ten-
denz, das C. I. L. als ein unvollständiges und unpünktliches Machwerk
zu discreditiren. Nothgedrungen zeigt nun M. Eph. II S. 353 ff., dass
er alles Mögliche gethan hat, um die beim Abschluss seines Werkes
erreichbare Vollständigkeit zu erzielen, und dass Desjardins an der Ver-
gleichung seiner eigenen Ausgabe mit der ungarischen sehen könne,
wie schnell zu einem derartigen Werk Ergänzungen nothwendig werden.
Hinsichtlich der Richtigkeit der Lesung jedoch beweist M., dass Desjar-
dins in einzelnen Fällen allerdings besser gelesen, in den meisten aber
schwere Irrtbümer, ja einige Male bewusste Fälschungen begangen habe.
Dies hat M. bei einem dritten Besuch des Pester Museums constatirt
und führt nun in Eph. II alle einigermassen bedeutsamen Varianten von
Desjardins bei den einzelnen Inschriften auf.
Aus der zweiten praefatio über die Einrichtung der Provinz und
die dort stehende Legion hat Marquardt I 137Ö'. II 434ff. das Wich-
tigste kurz zusammengefasst Während aber er mit Mommsen annimmt,
dass im 1. Jahrhundert die Provinz nur bis zur Drau gereicht habe und
erst von Traian bis zur Douau erweitert worden sei, hat Zippel a.a.O.
die früher herrschende Ansicht vertheidigt, dass schon Tiberius unter
Augustus die Provinz in ihrem späteren Bestand eingerichtet habe. Jeden-
falls aber war anfangs ganz Pannonien unter einem consularischen Le-
gaten vereinigt und wurde erst von Traian im Zusammenhang mit der
12*
180 Römische Epigraphik.
Eroberung Daciens getheilt. Im östlichen Tlieil, Panuonia inferior,
stand nur eine Legion, zuerst in Acumiucum, wo sie den oberniösi-
schen Truppen die Hand reichte, später zuAquincum, im Anscbluss
an die Legionen von Paun. superior. Ob zuerst die legio XIIII gemiua
Martia oder die legio VI Hispana (oder victrix) die Besatzung bildete,
ist ungewiss, später jedenfalls dauernd die legio II adiutrix, von
der viele Ziegel und Inschriften in Aquincum sich finden.
Auch bei dieser Provinz beginnt M. im SO., und zwar mit Bas-
siana (bei Petrovce). In der Nähe, zu Dobrince, ist neuestens nach
Ivan V. Bojnicic (Mitth. III 175) eine wichtige Inschrift gefunden wor-
den, welche beweist, dass Bassiana eine Colonie war: Dem Kaiser Gor-
dian r{es) 2){ubUca) col. Bassian. Eine weitere Inschrift von dort (s. ebend.)
enthält einen trlb. leg. II adiutr. — Bedeutender war aber die col. Fla-
via Sir m iura (Mitrovica), gegründet von Vespasian oder einem seiner
Söhne. Sie gehörte der tr. Quirina an, vgl. M. Eph. III S. 233. Hier-
von, wie von ihrer Gemeindeverfassung, zeugt besonders n. 3685 (nach
Eph. 2, 731 von Siscia): T. Fl{avio) T. fil. Quirin. Severo Gogaeno (Volks-
name) — dcc. Colon. Sirm., quaesto(ri), II viro.^ irraefecto fahrnm etC. Zu
3228 Vgl. Ind. S. 1158, wonach M. jetzt Z. 13 vorzieht [ijro]iec{tor) Aug. n. —
N. 3231 f. 3241. 3247 = Wilm. 598 f. 980. 1059. Zu 3240 vgl. über a mi-
Ut{iis) Marq. II 356, 9. Hierher gehören die Nachträge 6438 - 49 (nach
Kanitz und Gruic), worunter 6438 f. mit Sili-an[o bc]llatori und deo Silbano
dom.est{ico) hervorzuheben sind. - Von Acumincum (Slankemen) stammt
n. 3252 = Wilm. 1582 (vgl. Eph. 2, 575), mit einem dup{Ucanus) ale
P{onnomorumf). — Mehrere Inschriften sind in dem an der Theiss liegen-
den Titel gefunden worden, wo besonders in n. 3255 eine unbekannte
col. Prap. oder Prud. (so M. Eph. 2, 576) oder vielleicht Praet^orium)
unweit Mehadia (vgl, M. S. 248) bemerkenswerth ist, und noch weiter
oberhalb Titel, in der Benedictinerabtei Aracs, die Grabscbrift Eph. 4,
423; M. nimmt jedoch bei diesen Steinen Verschleppung an, ebenso bei
dem in Maria-Theresianopel gefundeneu Stein n. 3297. — Zu den In-
schriften des municipium Cibalis oder Cibalac (Vinkovce) hat Hirschf.
nach Jos. Brunsmid in den Mitth. II 190 f. Nachträge geliefert, beson-
ders einen Votivstein Maximo et Patemo com. (a. 233), und ein Frag-
ment P. Ad. Va . . . \ Cibal. qu{aestor) . . . \ fabr{um) col. . . \ cento{nario-
rum) CO ... . N. 3268, Z. 8 ist Gullitha zu lesen. — Von Dalya (Teuti-
burgium?) ist bemerkenswerth n. 3272 = Wilm. 1583, wo die Siglen ex.
s. c. von M. nach Bramb. 314. 317. 1125 aufgelöst sind ex singulari con-
mlaris (vgl. Marq. II 355, 1). Vgl. übrigens zu der Lesung Kubitschek,
Mitth. III 155. N. 3273 bestätigt sich nach demselben die Vermuthung
Mommseu's : [de'\curio mis{s)icius alae II Arava[corum]. Zu 6450 vgl. Eph.
2, 577. Neu edirt ist Mitth. III 154 die Inschrift C. Äu[r.] AtiUnnu[s] et
Aurclia Faustiniana fili{a\ signuin Mart{is) Vic{lorls) alae I c(ivium) R{oma-
norum) don. pos. — In der col. Aelia Mursa (Eszegg), gegründet von
Unterpannonien. 181
Hadrian (vgl. 3279 Divo Hadriano Mursenses conditori suo) durch die le-
gio II adiutrix (vgl. 3280), der tr. Sergia angehörig (s. C. I. L. VII 341
und M. Eph. III S. 234), hatte nach 3275 und 3281 ein proc{urator) Aug.
seinen Sitz. Zu 3283 und 3286 vgl. Eph. 2, 578 f.; zu 6451 Jos. Hampel,
Mitth. II 79. Hinzuzufügen ist Eph. 2, 580 Forlunae casuali Ael. Balbi-
n{us] tes{serarivs) [Jeg.'\ I ad. (i. e. II adi.?) v. s. l. ?n.; ferner nach Kubit-
SChek, Mitth. III 155 ff. M. Anr. AcliiUens, [i-et.f] ex cust{ode) armor. leg. II
adiuf.; ebend. [exircifics? Pa]nvonin^ und einige andere Fragmente (die-
selben auch S 175 ff. Jiach Bojnicic); auch eine Inschrift von Tenye bei
Eszegg: CaUimorphus [u\ug{ur) col{oniae), vielleicht identisch mit n. 3291;
endlich verschiedene Stempel.
Aus der Mitte der Provinz, nördlich von der Drau, ist Folgendes
hervorzuheben. In Lugio (Szekcsö) wurde die wichtige Inschrift n. 6452
gefunden, welche M. nach Torma Eph. 2, 581 so verbessert: C. Tit{ius)
Antüinus Pecidiaris.^ dec. col. Aquin. p.dec. m . . g. (dunkel), llvii\ ßam{en),
.^acerdos araeAug. n. i){ro'i\) P{a7nu) infer.^ nymp{heum) pec nua fecit et aquam
indiixit. Die Inschrift scheint jedoch von Aquincum selbst zu stammen. —
Zu denen vonSopianae (Fünfkirchen) vgl. die Verbesserungen Eph. 2,
582—7 (nach Römer). Neu sind n. 6453, verbessert von M. Eph. 2, 588,
sodann ebend. 589 [Iun]oni reg. sac. und 590. — In Lussoniura (Köm-
löd) hat die coh. I Alp{inorum) cq. mehrere Spuren hinterlassen (vgl. zu
3316 f. Eph. 2, 591); aber n. 3318 kommt auch coh. I Alpinor. pcd. vor
(vgl. Marq. II 455, 7). — In Intercisa (Dnna-Pentele) stand die coh. I
m. Hem{evenorum) sagitt{ariontm) eq. c. R.; auch war daselbst eine Zoll-
Station nach n. 3327 pr{aepositits) ä(a[iionis). Zu 3326 — 8 und 3338 vgl.
Eph. 2, 592 ff. Ebend. n. 595 ist — 3328; neu aber sind die Nummern
596 — 603, meist nach Römer; n. 596 \Di\anae Aug. pro salnte d. n. imp.
Alexan\dr\i Aug. vett. [t'ojA. m. Hemf[fie]noru7n v. ■". l. ?«.; 597 /. o. m. pro
n. imp. M. Aur. Ant. Pii Aug. et genio coh. m, Hern. Antoniniancte T. Cl.
Procus, hf. co.H. Jeginins II ad. pi{ae) fid. Antoni?i., imp. Anton. IUI et Cae-
l{io) Balb{ino) it. cos. (a. 213); 598 I. o. m. Barsemis Abbei^ dec. ala firma
katafrnctaria (vgl. n. 99 Bostra) ex numero IIosro[en?\orum, mag{ister) coh.
VI. Hernes. v(a(ione? oder Hemes[e]n.), d(pmo) Carris etc.; 599 Deo Soli
socio; 600 ein cet. ex tes.f{e)r(ario) coh. m. Hemaes., domo Hemesa.
An der Stelle des heutigen Stuhlweissenburg muss ein der
Colonie Aquincum zugcthcüter, nicht unbedeutender vicus gewesen sein
<s. n. 3347. 3354), der Mittelpunkt für den Kaisercultus der Provinz; vgl.
n. 3342 ff (hierzu Eph. 2, 604). N. 3551 f. = Wilm. 601. 1580. Den
religiösen Inschriften füge bei Eph. 2, 605 : Sedaio Aug. sncrum — magister
coli. centoiKirinrnm (a. 210); sodann Eph. 4, 424 Herculi Avg. Durch die
Aemtcrfolge interessant ist ebend. 425 [T*. Statilio] Maximo'^) .... irib.
leg IUI Sc\yth.\, donis milit{aribus) a divo Trai{ano) don(ato), quaest. u[rb.],
ab ncli{s) .sena/{us)^)^ tr[ib. p]leb{is), prael{ori)^ curatori viae Awel{iae), leg[ato\
leg. I ad{iutr.), iuridico pr. pr. utriusque Parmoniae^), leg. pr. pr. Pannoniae
182 Römische Epigraphik.
infer., cos., sodali Augus[ta]li, curat. aed{ium) sacrar., Canabens{es)^) pu\b(lice)\,
A. 1) Nach M. ein Sohn des iu Aegypten (s. n 46 f.) mehrfach genannten
T. Statilius Maxiraus Severus. 2) Vgl. M. St. II 839. 3) Das Ungewöhn-
liche dieser Stellung klärt sich auf durch die glückliche Coujectur von
Hirschfeld (Mitth. I, Add.), dass Maxiniiis dieses Amt im Jahre 136/7
bekleidete, iu welchem der Cäsar L. Aelius als Px-ocousul beide Panno-
nien verwaltete und vier Legionen befehligte. Die Jurisdiction gab er
hiernach an einen Mann prätorischen Ranges ab. 4) M. schwankt, ob
dies die römischen Bürger zu Aquincum sind, die bei den canabae der
Legion wohnten, oder ob der Name von den canabae einer früheren Mili-
tärstation zu Stuhlweissenburg oder von nicht militärischen canabae da-
selbst herrührt. Ebend. 426 ist die Grabschrift eines Soldaten der leg. IUI
F{lavia) /{elLv), 427 eines [dec? 7n]uu. Brig{etioms). Diese neuen Inschriften
von Sopianae sind zuerst herausgegeben von Majonica und Schneider,
Mitth. I 167 f. — Zu den Inschriften der Gegend zwischen Sopianae und
Aquincum, n. 3369. 3376 ff., vgl. Eph. 2, 606-9. N. 3370 = Wilm. 1649.
Neu sind (ausser 6454) Eph. 2, 610 — 2, drei fragmeutirte Soldatengrab-
schriften, zu deren Lesung man Eph. 4, 428 f. vergleiche. — Die In-
schriften von Erd, n. 3385 (— Wilm. 742, vgl. auch Eph. 2, 613 und
Friedländer, Sittengesch. IP S.42) und n.3387 (= W. 755, vgl. Eph. 2, 614
und Marq. II 549, 9) hat Detlefsen a. a. 0. S. 821 hervorgehoben. Aus
derselben Gegend stammt der Votivstein Eph. 4, 430 Terae matri. — Mehr
Inschriften bietet Teteny; vgl. zu denselben Eph. 2, 615 — 624, wonach
auf der Grabschrift 3395 vorkommt ein e[(/. al. I Th?\rac. (cf. 3351), ein
vet. coh. X 2}rei{oriae), ein [ev^okatus ex sp[e]clato[i-e] eqq. praet., ein [mi\L
leg. II adi. und ein strator cos. N. 3397 = Wilm. 602. Neu sind die
Inschriften Eph. 2, 625 f., die erstere eine Dedication an Kaiser Maximus
oder Maximinus von der coh. m. Main\oruin) Maximinian{a).
Der ergiebigste Fundort in der ganzen Provinz ist die col. Aelia
Septimia Aquincum (Alt-Ofen). Die Stadt verdankt, wie die Bei-
namen zeigen, ihren Ursprung dem Kaiser Hadrian, ihr Wachsthum dem
Kaiser Severus. Die älteste Inschrift, u. 3487, stammt, wie es scheint,
aus dem Jahre 138, die grosse Masse aber erst aus dem 3. Jahrhundert.
Im Jahre 172 (n. 3347) heisst die Stadt noch m{unicipium)] also ist sie
•wahrscheinlich von Severus zur Colonie erhoben worden. Von städtischen
Beamten kommen vor ein c{urato7-) r{ei)p. 3485, ein q{uin)q{uennalis) 3488,
Duumvirn und Aedilen, aber keine Quästoren; von Priestern ein sacerdos
urbis Romae 3368, ein sacer{dos) provinci(ae) 3485 , ein ßamen col. (wahr-
scheinlich divorum) 3362. 3368. Es wird ferner genannt ein colleg{ium)
Augustal\iam) mit einem praefect{us) 3487, ausserdem coli, fabi-iwi, coli,
centonariorum und coli, scaenicorum (dieses 3423). Mehrfach erscheinen
auch seviri und Augustales. Anderes ist zweifelhaft, so ein X vir col. Aq.
3467 und ein sexvir, adil. (d. h. nach M. adlectus) dec. col. Aq. 3497. Die
tribus ist unbekannt; nach M. gehörte Aquincum vielleicht gar keiner
Unterpannonien (Aquincum). 133
an. Dass die Stadt aus den canabae der Legionen hervorgegangen ist,
zeigt 3505 vet. et [c{ives)\ R{omani) co{n)s{istentes) ad leg. II ad. Sehr
zahlreich sind die Inschriften von Provincial- und Legions-Legaten, Pro-
curatoren und deren Officialen, sowie von Officieren und Soldaten. Das
Hauptquartier kann daher unmöglich, wie Marq. I 139, 2 annimmt, erst
unter Diocletian nach Aquincum verlegt worden sein, vielmehr spätestens
unter Severus. Ausser der le gio II adiutrix (s. o.) kommt die legio IUI
Fla via mehrfach vor, ferner einige Male die legio I adiutrix, die in
Brigetio stationirt war, endlich die cohors miliaria Maurorum, die coh.
Ulpia Pannoniorum und coh. VII Breucorum. Ferner ist beraerkens-
werth eine scola speculatorum legionum I et II 3524, ein excubitoriuiii ad
tufel(am) signo7-{tim) et imagm{um) sacrar{urn) 3526, thermae maiores leg{ir>-
nis) II adi. 3525.
Die religiösen Inschriften aus Aquincum reichen von 3412 — 3517;
dazu kommen 6455—9. Eph. 2, 674—695. 4, 431 f. Hervorzuheben sind
darunter 3415. 3433. 3445. 3479. 3489. 3502. 3505 (s. o ) = Wilmanns
140 f. 1479. 1542. 1546. 1560. 2411. Zur Lesung vgl. Eph. 2, 627—651
und 670 f., wo die Varianten von Desjardins gewissenhaft geprüft und
mehrere Entstellungen desselben aufgedeckt sind; so zu 3457 und 3485,
besonders aber zu 3507, wo wir die beiderseitigen Lesarten einander
gegenüberstellen:
Desjardins: Mommsen:
Neptuno | Serv{ilius) Atrio\ ' Fortun(ae) con\servatrici\
Cüiones j et Ael{ia) Iuno\nia j et bon{a)e d\eae Iuno\ni
et Ael(ia) \ Theodora. Aelia T\heodora.
Zu 3424 vgl. über praef. leg., 2^rot{ector) Aug. Wilm. Eph. I S. 97 ff. und
Marq. II 590, 3; zu 3426 Wilm. ebend. 99, wo richtig gelesen wird a{gens)
v(ices) l{egati) p{rovinciae)\ ZU 3427 Wilm. ebend. 96. 101 f. und M. Eph. IV
S. 242 , 84 ; zu 3428 f. M. Eph. I S. 142 über den Legaten Suetrms Sa-
binus; zu 3468 f. Wilm. ebend. S. 85. 98; zu 3501 M. Eph. IV S. 231, 10.
— Neu sind in Eph. 2 die Votivsteine n. 674 Adonio (= Adonidi); 675
Balli diae divinae et dia{e) Surine teinplum f. T. Fl{avius) ; 676 Danuvio
sacrum\ 677 [Herc\uU a7tipl[iator]i patri[o? Suetr}ius S[ab]in7is leg. Aug.
(S. 0.); 678 Herculi Aug. C. Aurel. Firininus, pref. leg. II ö[c?/.] ex ■prot{ec-
tore), vom Jahre 287, wo M. wohl aus Versehen leg. II Aug. schreibt;
679 f. lunoni reg.., 681 — 5 /. o. m., 686 /. o. in. et lunoni regine, 687 Marti
et Minerv{ae) Aug{ustis), 688 ff. Silvunu domestico , 691 Sil{vano) sil{vestri)
Aug., 692 Terre matri. Als Dedicanten sind bemerkenswerth: 682 ein
strator leg{uti) hg. II adi. p. f. S{everianae) \ 683 ein bf. proc{uratoris)
Aug.; 686 ein strator [eo5. ?] ; 687 ein coli. armaturu{rum) leg. II adi. p. f.
Antoninianae; 693 (a. 223) ein signifer, ein tesserarius und ein c{ustos) ar-
mor{um). — Eph. 4, 431 lautet: Pro salute d. n. imp. M. Aurel. Antonini
Aug., Aureli Florus et Mercator, duovir{i) qq. c[ol.] Aq., tempidum [Ne]niesis
]84 Römische Epigraphik.
retu.'ddte [con^lapsuin restituer{unt) ^ \^MessaUa\ et SaOi(no) cos. VIII K, lul.
[dcdican/e?] Äur{elio) Suro sala(rtario). Alis der Inschrift bestätigt sich
nacll M., was schon aus n. 1125 {deae Nemesi sire Fortuiiae) sich ergab,
dass die griechische Nemesis mit der altitalischen Fortuna identificirt
wurde; denn dieser war der 24. Juni geweiht; vgl. Marq. III 554 f. Sa-
lariarius ist nach M. (s. zu Eph. 2, 886) ein evocatus oder sonst bevor-
zugter Soldat, der statt des Soldes (Stipendium) ein Gehalt (salariura)
empfängt; vgl. Marq. H 527, 1. Ebenfalls auf Nemesis bezieht sich wohl
die zugleich gefundene Inschrift ebend. 4,32, wo \VIII\ Kai lulias steht.
Die übrigen Inschriften von Aquiucum fassen wir alle zusammen:
N. 3518 -3614. 6460—3. Eph. 2, 696—715. 4, 433—8. Zu deren Lesung
vgl. wieder die Besprechung der Varianten Desjardins', sowie Ver-
besserungen von Römer und M. selbst, Eph. 2, 652-669. 672 f. Be-
mcrkenswcrth ist hier n. 3522, Z. 9 d. d. v. v. = duovin, 3569 Aeinonia).
N. 3521 = Wilm. 1037; 3524 = W. 737, vgl. auch Marq. II 544, 3; 3526
= W. 736; 3529 = W. 1644 (cf Eph. I S. 99); 3538 = W. 1549; 3543
= W. 1547 (vgl. Marq. II 529. 4); 3565 = W. 1559 (vgl. Eph. I S. 100);
3569 = W. 331; 3576 = W. 1650; 3583 = W. 332, wo der Schluss so
erklärt wird: Euthaiia (posuit). Is (hie situs est), ad quem (statt cuius)
sepidtn.r<i(vi.) coli. cenf. X {denarioti) CCC contidit. — Unter den neuen ist be-
merkenswerth: Eph. 2, 696 Kaiser Severus Alexander — balveum a sqlo
(sc. in?) territorio leg. II ad. p. f. S. (s. 0.) fecü curante Fl. Marciano cos.
Hierzu vergleicht M. besonders C. I. L. 11 2916 p7-at(a) l>'g. IUI:, ich füge
hinzu Tac. Ann. 13, 54 f.: agros vacuos et militura usui sepositos (am
Rhein) — in quam (sc. partem campi) pecora et armenta militum ali-
quando transmitterentur. Ebend. 699 P. Ael. I^b.} (sc. tribu, vgl. 6188)
.... Ancyr[n mil. leg. II] ad.; übrigens kommt in Ancyra auch die tf.
Pollia vor, so 6023 zweimal. Ebend. 704 ein Soldat der coh. I Astor{um\
was Desjardins auf die Asturer bezieht, M. auf die Asti in Thracien;
ferner ein c{eaturio) leg. VI fcrraf{<ie)., )jui e.'it ■pr(ib{atu>'?) in leg. II a Cor-
nel(io) Plotiemo leg. Ebend. 706 ein vet. ex hf. co.s.; 708 P. Si'tio P. f.
Pa]nria, Tev^xte ex Africa, Mustiolo.^ vet. leg. II adi.\ 709 eiil arm(orum)
cus^ton) leg IUI Fl. und ein tubice(n) leg. eiusde{m); 710 quondam mil{itis) leg..,
librari co.>i. Räthselhaft ist ebend. 711 iW. Furio l'o \ (Pollia oder Po mp-
iina tribu) Rn/o Cana \ — Stati[u.s] \ Con.sta(v)s, Jrat[er] | et her{e.s) cim f.
c. , I rives Agripin \ Trarmalpini \. An den mit | bezeiehueteu Enden der
Zeile können je noch 1 — 2 Buchstaben fehlen. Bei Cana denkt M. an
Canabae; doch darf auch an elvi Canae n. 5914 und an dorn. Can. n. 3668
(vgl. Eph. 2, 722) erinnert werden. — Eph. 4, 433 kommt vor ein s[pe-
c\ul{ator) leg. II adi.\ 435 ein Agri\pjnnen\-iia quon\dam\ m. l. IUI [F.f.']:,
437 ein dec. n<(unicipii) Bregetionesivm. Diese Nachträge in Eph. 4 hat
nach Römer auch Hampel, Mitth. II 70 ff. gegeben.
Aus der Umgegend von Aquincum ist hervorzuheben n. 3624 =
Wilm. 98, ein Votivstein mit dem eigenthümlichen Schluss suscepta fide
Unterpannonion. 185
ex orco. Zu 3626 vgl. Eph. 2, 716. — Acht Milien nördlich lag Ulcisia
castra (Szent-Endre), das Standlager der coh. I m(iliaria) nova Seieriana
Surorum sag{iitariorum) , deren Sigle n. S. S. s. (3638 f.) erst aus Eph. 4,
440 (s. u.) verständlich geworden ist. Zu 3644 vgl. Eph. 2, 717 und
ergänze die Grabschrift Eph. 4, 439. - x\us der Gegend von Gran und
iJogdäny, wo Cirpi und Salva lagen, stammt u. a. n. 3654 = Wilm. 1558.
Man füge hinzu Eph. 2, 718: Die Kaiser Valentinian und Valens (a. 365/7)
muros cum twribus horum caMrorum a rudlmentis fandainentorum conaurgere
imperarunt^ disponente Equitlo v. c. coinite, mag. equituin peditumque, curanie
Äugusliano pr{oeposito?) v. p. tt dure Val{eriae) Ihnitia etc.; vgl. n. 3653,
wonach unter Leitung desselben Equitius im Jahre 371 ein hm-ga-^ Com-
mercium erbaut wurde. — Ebend. 719 Nymphis medids (sacmm. C. lulius
Commodiis Orßiianus, leg. Aug. pr. j^''-, v. s. l. m. -■- Eph. 4, 440 /. o. vi.
von einem sig(nifer) der eben genannten Cohorte. Ebend. 441 ein dec. col.^
natürlich von Aquincum. — Das alte Cr um er um (Neudorf) gehörte nach
Add. S. 1042 wahrscheinlich zu Pann. sup.; vgl. zu 3659 Eph. 2, 720 und
füge hinzu die Grabschrift ebend. 721.
Von den 'incertae' stammt 3668 nach Eph. 2, 722 wahrscheinlicii
von Carnuntum (s. u ). Zu den andern, soweit sie im Pester Museum
sich befinden, vgl. die Besprechung der Varianten Desjardins' Eph. 2,
723 - 737. - N. 3675 gehört nach Add. S. 1041 nicht dem Severus
Alexander, sondern dem Elagabal an. Von der Inschrift 3676 = Wilm.
600, welche Alex. Riese in zwei Codices des 9. Jahrhunderts zu Paris
und Valencia entdeckt hat, ist der pannonische Ursprung ganz zweifelhaft.
N. 3677, Z. 4 nach Desjardins richtiger cde I T^hracum) v{eterunae). N. 3685
stammt von Siscia (s. o.), 3689 von Kekkut. N. 3694 lautet nach Eph. 2,
737: [6r'. V(d.\ Maximo z. (i. e. centurioiii) leg. II FaiiJi., z. leg. VI ferr.,
z. leg. XIIII g. AI{nrtiae), G. Va[l. Eujteles, lih. et her. etc. Hinzuzufügen
sind Eph. 2, 738—745; n. 738 /. u. m. Dol. Ebend. n. 1060 ist eine offen-
bar christliche Grabschrift, von K. Wolf abgeschrieben (vgl. Eph. 4, 442).
Zahlreich sind die Meilonsäulen, in vier Abschnitte getheilt:
1) Zwischen Save und Drave n. 3699 ff. 6465 f. Zu 3700 vgl. betr. die
Zählung von Nerva's trib. pot. M. St. II 756, 2. N. 3705 = Wilm. 835:
Kaiser Constantius II. a. 354 quinarios lapides per Ilhjricum J^ecU ab Atrante
nd flumen Sarum ; dies ist das einzige Beisi)iel eines Fünfmeilensteins.
Zu der Losung vgl, Eph 2, 746 und über die kaiserliche Titulatur M.
St. II 743. - 2) Von Aquincum nach Mursa n. 3706 - 37. 6467-70. lieber
die Desjardinsschen Lesungen vgl. Eph. 2, 748 ff. liier wird besonders
die Einschwärzung Diocletian's in n. 3711, b gerügt; in Wahrheit heisst
es dort: Dd. nn. Flavio Vnlerio Constantio tt Galerio Valerio Maximiano
etc. Die n. 3708. 3713. 3718. 3731 hat Wilmanns 838. 1000. 1003. 1014.
Zu .6469 vgl. Kubitschek, Mitth. III S. 158. — Neu sind: Eph. 2, 758 f.,
aus Alt-Ofen, einzuschalten nach 3706; n. 758: Dem Kaiser Philippus,
seinem gleichnamigen Sohn und der Kaiserin Marcia Otacilia Severa,
186 Römische Epigraphik.
matri castrorum et exercitus , leg{lo) 11 adi. [p.] /. Phüippiana etc. ; ferner
Eph. 4, 443, von Severus Alexander, ähnlich wie 3710 u. a. ; sodann Eph.
2, 760 — 2, Fragmente aus der Gegend von Promontor, und zwar 760
dem Kaiser Trebonianus Gallus und seinem Sohn a. 251, 761 den Cäsaren
Severus und Maximin a. 305/6. Zu 3730 vgl. ebend. 763 und schalte
dann ein 764 — 6, ab Aq{uinco) m. p. LV, n. 764 dem Maximin und Maxi-
mus coh. 1 T{hracum) G{erinanica) Maximiniana ^ n. 765 den Philipp! und
der Marcia Otacilia Severa (s. o.), 766 dem Kaiser Decius. Ferner schalte
man nach 3731 ein Eph. 4, 444: Verus Maximinus — cos. desig. (a. 235),
ab Aq. m. p. LXXXVl. — 3) Von Aquincum nach castra ülcisia 3738 ff.
Ygl. Eph. 2, 753 f. Auf n. 3742 hat M. von dem radirten Kaisernamen
noch C[. l]ul. Vero Maximino entdeckt; Desjardins hält auf ein unbeglau-
bigtes Gerücht hin die Inschrift für gefälscht. — 4) Von Aquincum nach
Brigetio 3744ff. 6471. Vgl. Eph. 2, 755 ff. N. 3746 (= Wilm. 1016)
und 3747 sind von Desjardins auf der Abbildung n. 104 fälschlich ver-
bunden.
Ausser den schon bekannten Legionsstempeln, exer{ciius) Fan.
inj. n. 3749 = Wilm. 2797, leg. 11 adi., auch adi. p.f. und adi. p.f. Ant.
n. 3750 = Wilm. 2798, vereinzelt leg. 1111 F. 3753, leg. VI H{isp.) 3754
= Wilm. 1435, leg. XIIll gmn. 3755, kommt ferner nach Eph. 2, 770 bei
Batta vor leg. 11 Ital. (sonst nur in Noricum und Pann, sup.). — Zu den
bekannten Cohorten stempeln coh. 1 Ulp. F{ann.) 3756 = Wilmaans
2803, coh. VII Brieucoruni) An^toniniana) , c. 111 Alp{inorum) und einer
Cohorte ohne Namen (n. 3758 = Wilm. 2802) sind als neu hinzuzufügen:
in Puszta Baracs che. I T(hracum) G{ermunica) Eph. 2, 776 (s. o.), und
in Batta cho. m. Mau{rorum) ebend. 777. — Aus der Zeit Valentinian's I.
stammen die Stempel Terentius v. p. dux und Frigeridus v. p. diix ap. {?)
Val{eriae) 3761 f. = Wilm. 2789 (vgl. Eph. 2, 778) und einige ähnliche,
n. 3763 ff., wozu auch ap. Valentini n. 6464 gehört. Nachträge finden sich
Eph. 2, 779 ff., wo man zu ap. Lupo ord(inarius) vgl. Eph. IV S. 239, 64;
ferner Eph. 4, 445 f. — Als Namen von Castellen sind nach der Not.
Dign. aufzufassen die Stempel Quadribiir^gium) wxidi Vlncentia , n. 3769 ff.
= Wilm. 2806 f.; vgl. Eph. 2, 789. — Zu den kaiserlichen Stempeln
n. 3774 vgl. Hirschfeld Verw. 24 und oben unter Dalmatien, zu den übri-
gen Eph. 2, 790 ff. 4, 446 ff.
Zum Schluss sind zu erwähnen zwei Griffelinschriften: Eph. 2,
796 (M. nach Rom er 's Zeichnung) Bato.^ cura! Grate., qui futues Grega{m)
ancilla(m) Lupi optionis legionis secundes ., quae est in domo vestra et inalo
tue est, per illa{ni) at nil perduces parentes suos quottidie. Aurelius. Die
andere, Eph. 4, 449, ist noch unentziffert.
Pars quinta. Pannonia superior. N. 3776—4711. 6474-89.
Eph. 2, 797—943. 4, 450-577. 660, a.
In der praefatiodeauctoribus führt Mommsen als den ersten
einheimischen Gewährsmann mit der Bezeichnung 'Antiquus Austriacus'
Oberpannonien (Krain). 187
einen Anonymus auf, der von Peutinger, Choler und Apian benutzt wor-
den ist. Der Letztere hat ausserdem aus einer anderen Sammlung ge-
schöpft, von welcher sich auch Spuren bei Aventin und Valvassoni fin-
den. Die Valvassonischen Sammlungen hat M. nachträglich durch
den Grafen Leicester mitgetheilt erhalten und das, was sich auf unseren
Band bezieht, in Eph. IV nachgetragen, vgl. S. 133. Als der vorzüg-
lichste der alten Zeugen ist von M. erst wieder an's Licht gezogen wor-
den Augustinus Tyffernus (d. h. von Tüffern in Steiermark), Geheim-
secretär und Reisebegleiter des Bischofs Christoph Rauber in Laibach
zu Anfang des 16. Jahrhunderts, dann Kanzler des Bischofs Georg von
Slatkonia in Wien, wo auch in der kaiserl. königl. Bibliothek drei Exem-
plare seiner Sammlungen sich linden. — Unter den zeitgenössischen
Publicationen nennt M. namentlich die Schriften der kaiserl. königl.
Academie der Wissenschaften in Wien: a) Denkschriften der
hist.-philol. Classe, b) Sitzungsberichte, c) Archiv für Kunde österr.
Geschichtsquellen, d) Notizenblatt, Beilage zum Archiv; sodann die Mit-
theilungen der kaiserl. königl. Centralcomraission zur Erfor-
schung der Baudenkmale, Wien 1856 ff. Dazu kommen nun noch seit
1877 (vgl. Eph. IV S. 134) die mehrfach erwähnten, höchst verdienst-
lichen Archäologisch-epigraphischen Mittheilungen aus Oester-
reich und Ungarn. x\u3 ihnen sind hier besonders anzuführen die Reise-
und Fundberichte von Majonica über Savaria, Arrabona, Brigetio,
von 0. Hirschfeld über Carnuntum, ferner von Hampel, Kubit-
schek und Bojnicic. Weitere Litteratur wird bei den einzelnen Land-
schaften erwähnt werden.
Nach der kurzen Einleitung de re militari standen zur Zeit von
Augustus' Tod drei Legionen in Pannonien: VIII Aug., IX Hisp. und
XV Apollinaris. Nach mehreren Wechseln, welche namentlich die le-
gioXIII gemina für einige Zeit und die legio XV Apollinaris zum
zweiten Mal nach Pannonien führten, standen unter Traian in Pann. inf.
die legio II adiutrix (s. o.j, in Pann. sup. aber drei Legionen: I adiu-
trix mit dem Hauptquartier Brigetio, X gemina in Vindobona,
XIV gemina in Carnuntum. Und dabei blieb es bis zum Ende des
4. Jahrhunderts, auch nachdem unter Diocletian beide Provinzen wieder
je in zwei Theile zerlegt und überdies Pann. sup. verkleinert worden
war (vgl. Marq. I 140).
Mommsen beginnt nun im Südwesten mit Krain. Unter der neue-
ren Litteratur sind hervorzuheben die Mittheilungen des histori-
schen Vereins für Krain, Laibach 1846ff. Ferner werden von M.
als eifrige Gehilfen E. H. Costa und Alf. Müllner gerühmt; letzte-
rem verdanken wir auch die meisten Nachträge, üeber seine Schrift
Emona, Archäologische Studien aus Krain, Laibach 1879, vgl. Detlef-
sen, Jahresbericht VIII (1880), III. Abth., S. 95 ff., wo seine Controverse
mit Mommsen über die Lage von P^mona besprochen ist. In diesem Buch
188 Kömisrhc Epigraphik.
sind die Inscliriften aus Krain S. 203 342 zusammengestellt; die liier
neuedirten sind meist Grabschriften oder unbedeutende Fragmente; nur
einiges Wenige soll daraus angeführt werden.
Eigentlich schon zu Italien gehörte nach M. und Zippel a. a. 0.
S. 195 f. Nauportus vicus (Oberlaibach), a. 14 n. Chr. 'municipii
instar' genannt (Tac. Ann. 1, 20), aber doch ohne eigentlich städtische
Verfassung. Das zeigen auch die Inschriften n. 3776 f. = C. I. L. I 1466 f.
(vgl. Eph. 4, 450), auf welchen ma(j{ls!rl) rlci aus dem Freigelassenen-
stand de vic(i) s(entenlia) eine aedes Aeqtior{noe) und eine porlicus erbauen.
Der Ort war Durchgangspunkt für den Handel von Italien nach den
Donauländern. N. 3782 ist nach Müllner so zu verbessern: [Q. C\ae-
dcujnniiis \A]itiis etc. (Eph. 4, 451). Neu ist die nicht ganz vei-ständliche
Inschrift E]ph. 2, 797. - In dem Dorf Igg und Umgebung, wo Müllner
das alte Emona findet, sind zahlreiche Grabschriften mit barbarischen
Namen gefunden worden; sie sind von ihm zusammengestellt und be-
sprochen Emona S. 241 ff. Nach M. dagegen wai'en die Einwohner wahr-
scheinlich ohne volles Bürgerrecht dei" Colonie Emona — Laib ach zu-
getheilt. — Man vgl. die Emcndatioia'ii Eph. 2, 798 - 801. 4, 452 und
füge als Nachträge bei Eph. 2, 802 7. 4, 454 f. Von Bedeutung ist
hierunter nur Eph. 2, 802 (vgl. 4,453): C. Bn-^aidfus C. f. Cl[midia) Se-
cundus, acd{ilifi)^ ß{amen?} bis^ q(ii(tetitor) i,{<cmriae) piiiblicae, cf. n. 424j3),
Ilvir i. d., patr. coli. dn}drnfo{ruimm) , praef actus et pntrnmi.i coli, cento^a-
rioi-iim ... Statt FL liest übrigens Müllner E-D.\ vgl. Emona S. 45f.
206. 333. — Die Colonie lulia Emona war nach M. wahrscheinlich
zugleich mit Pola und Tergeste während des dalmatischen Krieges a. 720
gegründet; sie gehörte der tribus Claudia an, vgl. Eph. III S. 232. Es
finden sich hier etliche Inschriften von Veteranen verschiedener Legio-
nen. Municipale Aemter sind erst neulich entdeckt worden, vgl. Eph. 2,
802 (s. 0.) und 812 (hier ein Illlcir, [dcc. coli.] Jah{rum)?). Schon frü-
her bekannt waren Decurionen, seviri, ein sevir et Augustalis (3836)
und ein lih. et tahid{nrius) rel pnbl ., Aug{ust(ili-s) grat/n'to (3851). — Auch
hier wie in Nauportus wird die Göttin Aecorua verehrt (3831ff). Zu
ergänzen sind als religiöse Inschriften Eph. 2, 809 /. ". m.] 810 Ne.pt ann
Aug. sacriim (vgl. 3841). Zu 3846 vgl. betr. hnstnto in coh. I leg. II
Traian. M. Ei^h. IV S. 234, 40. Die Nummern Eph. 2, 456 - 460 geben
einige Varianten von Valvassoni. Neu sind die Grabschriften Eph. 2,
461 f. 660, a. 4, 811-4; darunter 811 von einem mä. kg. XV Apol., 812
s. 0. — Zu dem Gebiet von Emona rechnet M. noch das obere Thal
der Save. Von hier stammt n. 3893 = Wilm. 2460, wo vier Decurien
des coli, fabrum vorkommen. Zu ergänzen ist die Grabschrift Eph 2,
815 (vgl. 4, 464). — Die Inschriften des municipium Latobicorum
(Treffen), welches zur tribus Quirina gehörte (M. Eph. IV S. 234), be-
ziehen sich fast alle auf ein Heiligthum, in dem die bencficiarii consu-
laris, die hier eine Station gehabt zu haben scheinen, Gelübde zu lösen
Oberpannonien (Kroatieu). jgg
pflegten. In Neviodunura (s. u.) kommt n. 3925 ein II vir iur. die. im/nie.
Lato'', vor, zugleich proc. des Kaisers Hadriau ad c[ensns a]cc[iinendos]
und proc. IUI p{itblicorum) Afr(icae), vgl. Hirsclif. Verw. 20, 3. Ferner
edirt Müllner Emona S. 316 ff. die interessante Inschrift . . . [leg{ato) Aug.
Pannonine ad cens/ts] acapiendo[s, leg. Aug. pr. pr. Ge\rm. inftr..^ leg. Aug.
pr. pr. [prorin]c. Hi.^p., XV{'ir{o) s. f., Latobici {publi\ce patrono d. d.
Vgl. Marq. II 208 f. Vielleicht ist es derselbe wie Brambach 453. — Hinzu-
zufügen sind sodann die drei Votiviuschriften Eph. 2, 816 -8 (cf. 4, 465ff.);
816 Herculi Aug. sac; 817 I. o. m. von einem bf. cos., 818 /. o. ??;. et ge-
n{io) lo[ci] von einem bf. cos. leg. X g., mit Datum (= 1. Oct. 250). Aus
der Xähe stammt die Grabschrift ebend. 819. ~ Neviodunura (bei
Gurkfeld) heisst n. 3919 municipiuvi Fl{aviuin) und gehörte wahrschein-
lich ebenfalls der tr. Quirina an. N. 3924 hat Wilmanns u. 933, der
hier die Titel Traian's von den Jahren 97 f. bespricht. N. 3923, Z. 3 f.
ist nach Eph. 4, 463 zu lesen P. Eppiu.^ Rufinus. Hinzuzufügen sind
zwei Votiviuschriften Eph. 2, 820 ('ad n. 3920'?) /. o. m. Soli invicto co-
[mi]t{i) Aug. n., 821 /. o. in. von einem bf. cos.., und eine Grabschrift 822.
Unter den Quellen über die Inschriften Kroatien 's sind ausser
der schon oben bei Dalmatieu angeführten Schrift von S. Ljubic, lu-
scriptiones, quae Zagrabiae in museo natiouali asservantur, Zagr. 1876,
aus neuester Zeit namentlich zu nennen die Publicationen des kroa-
tischen archäologischen Vereins, in Agram seit 1879 (leider in
kroatischer Sprache) herausgegeben. Dieselben werden uns zugänglich
gemacht durch die Arch.-epigr. Mitth. (vgl. III S. 152—177).
Die Gegend am Colapis (Kulpa) gehörte nach n. 3936 (s. u.) zu
Siscia. Zu den dortigen Inschriften vgl. Eph. 2, 823 f. 4, 468; hiernach
vermuthet M. 3937, Z. 4 Moes{iae) vil[ici) r[ipae) s{uperiorisf) [vicai-ius],
unter Hinweisung auf r{ipa) T{liracia) n. 751 ff.; Ljubic dagegen (inscr.
Zagr. n. 5) liest: vil. r{eip.) S{isciae). Neu sind Eph. 2, 825-7. 4, 469f.
— Siscia (Siszek), von Augustus erobert uud befestigt, nach Ver-
legung des Lagers von Vespasian zur Colonie erhoben, daher zuerst
Fla via genannt (M. Eph. IV S. 233), von Severus aber wieder zu einem
militärischen Hauptplatz gemacht und deshalb als col. Septiraia be-
zeichnet, verlor später noch einmal das Lager, blieb aber die Haupt-
stadt der Provinz. Nach Eph. IV S. 138 hiess sie übrigens auch Aelia
(C. I. L. VI 2385). Wahrscheinlich gehörte sie zur tr. Quirina (Eph. 2,
838). Wie in Treffen, so sind auch hier die beneficiarii consularis häufig;
vgl. besonders u. 3949 bf. cos. iter(um) stai{ionem) hub{ens). Ferner war
daselbst das Archiv der Provinz (n. 3964 ein tabul{arius) prov.), die
Kasse (n. 3960 ein disp{ensator) 2j{rov.) P{(mn.) s.) Und die Verwaltung
der Eisenbergwerke (n. 3953, s.u.). Muuicipalc Verhältnisse werden
selten erwähnt; doch kommen 3936 zwei dec. col. Sisc, zugleich eq. Rom.,
einer auch Ilrir, im Jahre 238 vor, ferner öfters Augustalen, n. 3980
ein magister mimariorum, u. 6476 ein flamen (cf. Eph. 2, 846). — Emen-
190 Römische Epigraphik.
dationen finden sich Eph. 2, 828 — 836 und 4, 471, meist nach Tkalcic.
N. 3953 = Wihn. 1408 ist geweiht /. o. m. fulm{inatori) ful{gurntori, vgl.
Marq. III 22, 4), von einem proc. Aug. w., praepos{itus) splendidissimi
vect{igalis) ferr{ariarum^ vgl. Marq. II 253, 2. Hirschf. Verw. 86, 1. 241, 1),
per Asclepiadem ark{arium) stat{wnis) Sisc. (vgl. Marq. II 257, 3. Hirschf.
278, 2). — Neu sind Eph. 2, 837-852 (nach Tkalcic) und 4, 472—9
(nach Jagic und Ljubic). N. 838 Herculi G. Ligenuius G. fil. Quir.
PMßnanus^ dec. col. S{ept.) S{isciae) Aug{ustae) , quaest. r. ^7., praef. c{oll.)
c{entonarioru7n) etc. ; 839 lunoni rvgine., 840 /. o. m., 841 /. u. m. et Cere7-i,
842 /. 0. 77i. et ge7iio loci — bbff- cos. (a. 227), 843 /. o. m. c{o7ise7-vatoril)
i(nvicto?) o. o. {?) Soli, genio loci; 472 Marti Ma[i''\77iogio Aug. (cf. 5672)
s{ig]num ciwi stib{adio)\ 844 und 474 Silvanis, N. 845 kommt ein c. leg. XV
Apo[lli7ia7-is) vor, 475 ein medicus coli. XXXII v. c. Ä. , 846 auf einigen
Fragmenten a)flamen^ b) decu[rio], c) [Ilvir iuri] dicim[do], 847 auf einer
Bleiröbre Col. Sis{ciae). Tel{amo?) ser{vus) f., 848 Ael. lulianus ex num.
b.(7) collcg. de7idro(fororzt77i), 478 Ael. Secundi7iu{s) 77iag{iste7-). N. 479 soll,
wie es scheint, eine metrische Grabschrift sein. — Von Andautonia
(Tcitarjevo), einer Stadt, die nach n. 3679 ebenfalls der tr. Quirina an-
gehörte (M. Eph. III S. 234) und in n. 4008 als vnm. And. bezeichnet
ist, stammt besonders n. 4013, wo der älteste inschriftlich bezeugte cu-
rator viarum vorkommt, L. Funimla7ms Vettojumms , vgl. Hirschf. Verw.
111, 3.
Ein bedeutender Platz war die col. Ulpia Traiana Poetovio
(Pettau an der Drau). Ihre Inschriften sind nicht zahlreich, aber inter-
essant. Unter ihren Localantiquaren nennt M. besonders Simon Po-
voden, den Arzt Joh. Höuisch und den Officier Moritz Seehann.
— Wie die anderen Colonien Traian's gehörte sie der tr. Papiria an
(M. Eph. III S. 230). Auch sie ist aus einem Lager nebst canabae
entstanden; es lag dort im 1. Jahrhundert die legio XIII gemina, die
aber wahrscheinlich schon von Vespasian nach Vindobona verlegt wurde.
N. 4025 kommt ein trierarcha cl{assis) Fl{aviae) Pannonicae vor. Dass
Veteranen dort angesiedelt waren, zeigt n. 4057: vet. leg. II adi., deduct{us)
c{ol.) U{lpiam) T{raia7ia7n) P{oeiovio7ie77i) 77iissio7i{e) agr{aria?} II (i. e. al-
tera). Ferner muss die Steuerverwaltung daselbst ihren Sitz gehabt
haben; das beweisen die Inschriften, auf welchen procuratores, tabularii,
adiutores tabulariarorum u. dgl. vorkommen. Speciell zu erwähnen sind:
ein cust{os) tabul{arii) n. 4032, ein iabul{arius) disp{ensatoris) n. 4044 (so
nach dem Index S. 1134), ein d\isp.'\ rationis p(rov.) P{an7i.) arcae n. 4049
(nach Index ebend. dispeiisatoris — arcarius).^ ein Hb. Aug. ex tabulario
vecl{igaliuin) IUyr(ici) n. 4063, ein Hb. Aug. ex nu7)iitiid{ario) p{rov.) P{ann.)
s{up., a. 207) n. 4035 (vgl. Marq. II 65, 2, wo noch eine falsche Lesart
angeführt ist, namentlich aber Hirschfeld Verw. 97, 2), ein vil(icus) vi-
cesimae he7'ed{itatiuT7i) utra7-U7nq. Pann. n. 4065 (vgl. Hirschf. 66, 1. 68, 1),
ein vic{arius) ar[k^ari co7iduc{toris) po7'tori Illyricl n. 4015 (vgl. Marq. I
Oberpannonien 191
141, 5. Hirschf. 76, 1). — Die Beweise für municipale Verfassung
und Vereinswesen sind ebenfalls zahlreich; vgl. besonders n. 4038,
wo Ein Mann als dec. c. U. T. P. (s. O.), q{uaestor) aedil{is), praef. fahr.^
Ilvir i. d., augur, und zugleich ein colleg. magtnim Lamm et imaginum do-
mini n. Caes{aris) vorkommt; ferner 4045, wo ein collegium iuventutis mit
zwei praef., zwei patres und drei q{uaestores) erwähnt wird. — N. 4023
— 5. 4032. 4035. 4038. 4043 f. 4049. 4057 = Wilm. 1400 — 3. 1405 — 7.
1489. 1686. 2459. — Nachzutragen ist Eph. 4, 480 (nach F. Pichler):
vil{ictis) stat{ionis) Savarensis , vgl. 4161. — Das Gebiet von Poetovio
reichte nach den Inschriften bis Altendorf hinauf, wo (nach F. Pich-
ler) Eph. 2,853 nachzutragen ist: [mil. leg.] XIII gem.; aber auch an
der Drau abwärts bis Warasdin und Töplitz, wo die aqtiue lasae
(n. 4121) schon den Römern wohl bekannt waren. Zur Lesung der dor-
tigen Inschriften vgl. Eph. 2, 854 f. und füge bei die Grabschrift ebend.
856. Zu n. 4121, wonach Constantin die Bäder wieder herstellte und
nundinas die Solls perpeii anno constiiuit, vgl. Wilmanns Eph. II S- 280, 1.
— Neuestens sind daselbst noch zwei Inschriften gefunden und zuerst
-von Ljubic, dann in den Mitth. III 164 von Kubitschek, ebend. I76f.
von Bojuicic publicirt worden: 1) Herculi Aug. sac. M. Äurel. Cassius,
bf. COS. , 2) Nymphis salutarib. Aug. sac. Iul{ius) Maxim{v.s) , aug{ur) mu-
ni[cipii] . . . (nach Bojn. : dec. 7nun.). Welches municipium gemeint ist,
kann nicht entschieden werden, da der Votivstein wahrscheinlich von
einem Badegast herrührt.
Vom Ufer des lacus Pelso (Plattensee), und zwar aus Fenek
(wahrsch. = Mogentianae) stammen u. a. die Inschriften n. 4125 — 7, wel-
che neuestens von Kubitschek verglichen worden sind, vgl. Mitth. III
160f. In n. 4125 ist der Anfang zweifelhaft, das Wort nach dec. nicht
deutlich (Name einer civitas?); n. 4126 wird Peridrumvs . . . ara{7n) po-
[suit] gelesen. Ueber einen ebend. gefundenen Meilenstein s. u.
In der col. Claudia Savaria (Stein am Anger) ist nach
Eph. II S. 419 jetzt ein öffentliches Museum gegründet, und die dortigen
Inschriften sind von Wilhelm Lipp in den Annalen der archäol. Ge-
sellschaft des Comitats Eisenburg. 1874, herausgegeben worden. — Die
Stadt gehörte als Gründung des Kaisers Claudius auch der tr. Claudia
an (M. Eph. III S. 232). Sie ist nicht aus einem Lager hervorgegangen
und hat nie eine stehende Garnison gehabt; dagegen hatte sie fisca-
lische Bedeutung, wie der vil^kus) stat(ionis) Sava7'{iensis) , Aug. n. (sc.
servus) n. 4161, und der c{ontra)s[c{riptor)] , Augg. nn. ser{vus) n. 4155,
ferner der vet. ex p{rue)p{osito) silvarum dominicarum n. 4219 (vgl. Hirschf.
Verw. 26) beweisen. — Unter den Inschriften, die sich auf die städti-
sche Verfassung beziehen, ist besonders n. 4152 bemerkenswerth: Genio
candidat{orum), Ve7i{ei-i) Vict{rici) BapJmus, col. Sav. (SC servus), vil{icus)
hal{endarii) Septimiani, wo nach M. candidat. auf municipale Volkswahlen
hindeutet, hat. Sept. als die besonders verwaltete Stiftung eines Septi-
192 Römische Ei^graphik.
mius zu fassen ist. — Die Inschriften n. 4168 = Wilm. 2458, wo 7««-
{gistri) und scri{bae) col{lcgii) g<iii{/i) p{rov ) P{cmn.) a{up.) vorkommen,
und n. 4183 = Wilm. 2457, wo ein dtc. c{ol.) C. Savar.^ mcerdulalls p.
P. s. erscheint, nebst einigen anderen deuten darauf liin, dass die Stadt
der religiöse Mittelpunkt der Provinz gewesen ist, wo vielleicht nach
der fragmentirten Inschrift 4170 eine ara Augusti stand; vgl. Marq.
Eph. I S. 207. — Zu der Lesung vgl. Eph. 2, 857-861. 4,481 — 4.
Hiernach ist n. 4178 (über deren Interpolation s. M. St. II 736, 1) am
Schluss zu verbessern: i;acer[dota]l{es) ex colonia 6'avaria , ohne dass die
Namen derselben genaimt sind. Zu 4180 vgl. Eph. III S. 79, und betr.
die /(o?-?'ea Marq. II 131, 12. — Nachzutragen sind (meistens nach Lipp)
Eph. 2, 862 ~ 9. 4, 486 — 492. N. 863 . . . arcum aeto\ma cu]m valvis et
co[lumnis\ nach M. ; 866 = n. 4191; 868 Sphinx tucti .. {/irjuascraa?);
486 Isidi Aitg. sac, 487 /. ". m. c(on-servulori?) sac, 488 Libero patri.
490 Imp. Caesar{i) Ti. Aug. ndcnivi. — In dem munic Flavium Scar-
bantia (Oedenburg) sind Ziegel mit dem Stempel Iinp. Anto. Aug.
Piius) gefunden worden (u. 4695j; dies beweist irgend welche Thätigkeit
Antouin's für die Stadt. Auch sie hat keine militärische Bedeutung.
Von ihrer Verfassung zeugt besonders n.4243 dec. muu. Fl. Scarh., quaes{tor)
p){ec.) p(iihl.), aediiis, Ilvir i. d., auguratus (nach M. = augur factus, oder
Fehler des Steiuhauers). — Zur Lesung vgl. Eph. 4, 494 f. und füge als
neu hinzu Eph 2, 871 luL Sev\erinu]s strator c{os.]; diese Ergänzung lie^t
wohl näher, als die von M.: c[o7iiugi\. — Von Mursella (bei Lowasz-
Patona) kommt n. 4267 ein scrib{a) Mursel{lae) vor; M. zieht auch u. 4490
dec. m{un.) Murs. lieber hierher als nach Mursa (Eszegg). — Hinzu-
zufügen siud aus der Nähe die Inschriften Eph. 2, 872 /. o. m. von einem
bf. COS., 873 in[il.\ l(eg.) I ad. v. {piae?) /{id.) S{everianae); 4, 496 .... dd-
nn. Augg. n. C. Jul. Constans, bf. cos.^ et lulia Severa eins (sc. uxor) tem-
pulum coiii-tiluerunt etc.
In Tötis oder Tata (unweit Brigetio) hat ein medicus Ordinarius
leg. I adi. seiner Gattin, domu Furo Hadi-ianensi provincia Germania in-
feriori (vgl. Marq. I 123, 4), einen Grabstein errichtet (n. 4279). Hinzu-
zufügen ist Eph. 4, 497 NyiHph[is]. — Brigetio (O'Szöny) war das
Standquartier der legio I adiutrix, doch erst seit Anfang des 2. Jahr-
hundei'ts, als diese Legion, wahrscheinlich in Folge des suebisch-sarraa-
tischen Krieges unter Domitian , nach Paun. sup. geführt und dort be-
lassen worden war; die älteste datirte Inschrift aus der Gegend scheint
n. 4356 vom Jahr 134 zu sein. Auf Entstehung der Stadt aus den ca-
nabae legionis weist n. 4298 hin: vet. leg. I ad. p. f. ex sign(ifero), dec.
Bri{getio7ie), qui magistrat. Später heisst sie vielfach municipium, einmal
in später Zeit, n. 4335, kommt ein dec col. Brig. vor. Von städtischen
Beamten findet sich nur 4334 ein Ilvir; 4272 (Tötis) ein mag. coli, in-
vent. — N. 4288 = Wilm. 1399, a ist gewiss ge7iio commerci et negotian-
tium von einem ser{vus) cond{uctoris) VJJI, vü{icus) XX. M. erklärt
Oberpannonien. 193
" octo publicorum lUyrici', Marq. II 268, 5 wahrscheinlich besser octavae
(= 12V2%); ob AA' sich auf die vigesima libertatis oder hereditatium
bezieht, ist zweifelhaft. N. 4319 kommt ein trierar[cha] class{is) Fl[anae]
Pann. ex bf. c{os.] vor; vgl. Marq. II 489, 6. Zu optio hastati 4328 vgl.
M. Eph. IV S. 233, 34. — Verbesserungen der Lesung finden sich Eph. 2,
874—883 und 4, 498. N. 4308 ist zu lesen Aur. Eutyche{s) sal{ariarius)
leg. (s. 0. zu Eph. 4, 431). Vgl. auch Steuding, Rhein. Museum N. F. 31,
132 f., wo jedoch eine Inschrift als unedirt angeführt ist, welche M. wohl
kannte, aber mit Recht unter die unechten gestellt hat (223*). — Neu
sind Eph. 2,884 — 894 (nach Romer und Mommsen) und 4, 499 — 513
(nach Majonica, Mitth. I 151 ff.). N. 884: /. o. m. Aur. lanuarius T. (J)
£at{avus), v. p., dux P{ann.) s{ecundae) S{aviae), v. 7n. l. s., dd. nn. VIII et
VII Aug{ustis) coss., die Id{uum) Iul(iarum) , d.i. 15. Juli 303. Bei T.
denkt M. an Transrhenanus oder territorio oder Traiectino. Das Wesent-
lichste über die spätere Eintheilung von Pannonien s. bei Marq. I 140. —
N. 886 /. o. m. Ulpius Celerin-us, salariarius leg. I adi. p. f. Antom{nianae)',
N. 887 Deo invicto; 4, 499 lovi DoHche{no); 500 I. o. m. — vet. pro
se et Tolesibtis omnibus , wo M. die Tolenses als vicani des Gebiets von
Brigetio erklärt; 501 /. o. m. — opt{io) leg. I adt. (sie); 502 Marti Aug.
sac.\ 503 Minervae Aug. sacr. Scola tubicinum (a. 229), WOZU n. 3524 und
Über die derartigen scholae Wilmanns comment. Momms. p. 200 zu ver-
gleichen ist; 504 Mithr{ae). — N. 506 . . . [Par]thic[o, trib.] p. VII, c[os.],
ist das Fragment einer Kaiserinschrift. — Bemerkenswerthere Grab-
schriften sind; Eph. 2, 888 ein ducenarius und ein mil. leg. I ad., am
Schluss der Hexameter: Vivite felices, quibus est fortuna beata\ 4, 508
ein trib. mil. leg. I ad.\ ebenso 511; 509 ein veter. leg. lad. p. f. von
Icconium, (tr.) Coll{ina), WOZU man Vgl. Eph. 4, 56 (Philadelphia); 510
Sempronio q{ui) v(ocatur) Leontio filio — Sempron. Pi,oinulus candid[atu]s
paier f. c, WO übrigens Hirschf. Candid[ianu]s liest. — Aus der Gegend
über der Donau ist nachzutragen Eph. 2, 895 ein vet. leg. II adi., domo
ErapuU ('Hierapolis Cyrrhesticae' M.), dves Sums, vivos sibi itero (= ite-
rum, ohne Zweifel nach M. wegen Veränderung des Wohnsitzes) fecit,
mit Nachschrift nach seinem im 90. Lebensjahre erfolgten Tod. — Auch
in Arrabona (Raab) stand eine ziemliche Truppenanzahl. Nach u. 4366
hat hier L. Aelius als Statthalter von Pannonieu (a. 137) seinem Vater
Hadrian eine Statue errichtet; über die Würden des ersteren vgl. M.
St. n 1051, 2. 1063, 5. Nach n. 4364 wurde der Victoria Augg. nn. et
leg. I adi.p.f. Antoninianae ein Heiligthum erbaut und von dem Legaten
der Provinz und dem der Legion a. 207 dedicirt. Im 3. Jahrhundert
standen hier: ala I Ulp. contariorum m{iliaria) c{ivluiii) R{omanorum)
4360 ff. , ala Augusta Ituraeorum 4367 ff. , ala Pannonioruin 4372 ff. , ala I
Aravac{orum) 4373 u. a. — Nachträge finden sich Eph. 4, 514 — 6.
In der praefatio zu den Inschriften von Carnuntum (Petronell)
rühmt M. den um die dortigen lange vernachlässigten Altcrthümer hoch-
Jahresbcricht für Alterthumswissenschaff. XXIII. (1880. HI.) 13
194 Kömische Epigraphik.
verdienten Widter in Wien, dem er die meisten Inschriften verdankt.
Neustens hat 0. Hirschfeld in den Mitth. I 130-144. II 176 — 189
Berichte über die seitherigen Ausgrabungen veröffentlicht. — Etwa im
Jahre 70 scheint Vespasian die legio XV AiDollinaris nach Carnuntum
verlegt zu haben (s. u.) ; au ihre Stelle trat uuter Trajan oder spätestens
Hadrian die legio XIV gemina, welche lange dort blieb. Ausserdem
finden sich auch Ziegel der legio X, welche ihren Standort in Vindobona
hatte. Dass Carnuntum unter den drei Legionsstädten die wichtigste
war, scheint sich aus n. 4452 (s. u.) zu ergeben; hier verweilte auch
M. Aurel drei Jahre während des Marcomannenkriegs. Dem entspricht,
dass unter den Inschriften bei weitem die militärischen überwiegen. —
N. 4554 heisst die Stadt m{un.) A{diu7n) K{arnuntum), wahrscheinlich nach
Hadrian; sie war noch municipium im Jahre 178 (4495 munic. Car.)\
später heisst sie colonia (4236. 4539. 4567). Wie die ebenfalls von, Ha-
drian gegründete col. Aelia Mursa gehörte sie der tr. Sergia an, cf.
M. Eph. III S. 234. Von Municipalbeamten kommt vor ein IUI vir i. d.
4554, sodann zwei Augustal{es), curator{es) th.ermar{iim) 4447, endlich zwei
magistri col(legii) vet[er]anoru centonarioru 4496, a, der eine [V]ale{n)s, der
andere Adauct{us) geheissen (Eph. 2, 898). Sehr verbreitet war der Cult
des Sil van US und der Silvanae (n. 4425 — 42). -- Eine bemerkens-
werthe Inschrift ist n. 4452 = Wilm. 1473, a, wo dem Kaiser Caracalla
im Jahre 212 (vgl. zu den kaiserlichen Titeln M. St. II 758, 1) comicu-
lari, commentarien(s{es), speculatores legionum III Antoniniannr. P{ann.) s{up.)
ein Denkmal weihen; es folgen die Namen derselben: drei comic, drei
comm. und dreissig sjjectiL, woraus sich ein Schluss auf die Anzahl der-
selben in jeder Legion ziehen lässt; vgl. Marq. II 528, 4, und über die
comm. speciell ebendas. 529 f. M. St. II 1033, 4. — Zu 4416 vgl. Ma-
jonica, über Mithras' Felsengeburt, Mitth. II 37, 11, wonach zu lesen
ist D{eo) i(nvicto) M(ilhrae) C{autopati). — N. 4426 ist der Name des
Legaten nach Eph. 2, 897 zu lesen C. VettU Sahiniani. — Zu 4454 has{tati)
j)o{steriaris) vgl. M. Eph. IV S. 234, 42. — Zu 4495 ex V dec^uriis) vgl.
M. St. II 895, 5. — Neue Inschriften sind Eph. 2, 900 — 6, von M. selbst
auf seiner dritten Reise abgeschrieben, und Eph. 4, 517—535, nach
Hirschfeld, Mitth. I. N. 5 17 f. Genio c{eiituriae), 519 Genio loci; 520 /. o. m.
ve[xi]llati{of) leg. [XI]III g. Si^everianae) , 521 /. o. m. Ammoni (a. 234);
n. 900 /. 0. m. II{elmpolitano f) Com. Vitalis, trib. mtl. leg. XIIII g. i{ussuf)
d{ti?)f.\ 522 Soli divin{o), 523 S{oli) (invicto) rf(eo); 524 S(oli) i{nvicto)
M{ithrae) — miles leg. XIIII g.:, 525 D{eo) i{nvicto) M{ithrae) — sig{nifer)
l. XIIII g. A{nton.) — patre Paterno (vgl. 4800 ; nach Hirschfeld patre
paterno = p. patrum oder p. patrato); 901 Silva\no\ dom{estico) a. 231,
902 Sihmno do.., 526 Silvan{o) dorn. - cornicul leg. XIIII gem. Sev. (dazu
nach Mitth. I 138 f. noch drei Inschriften desselben Gottes von Privat-
personen); 527 Votivstein eines strator leg. leg. XIIII g. Seve.\ 528 Serapi
conservutori et Isidi ceterisq. dis deabusq. immortalib cum Fabia Titiana
Oberpannonien (Carnuntum). 195
nxore etc. Die letztere ist nacli M., der hier alle bekannten Fabii Titiani
zusammenstellt und genealogisch zu verbinden versucht, vielleicht Mae-
sia Fabia Titiana, die a. 198 in Panormus vorkommt. — Unter den Grab-
schriften sind zu nennen: Eph. 2, 904 mil. le[g. XV] Apo., 905 C. Äemi-
lius C. f. Fab{ia) Pata{m'o) Li.ca (M.) oder vielleicht besser Pata (cogno-
men, vgl. 3134), lixa (Marketender); 4, 529 ein tesser{arius)\ 531 . . . coli. VII
c{enturiae) Corneli Sullae^ von Hirschf. auf die coh. VII Breucorum, die
in Aquincum stand, von M. richtiger auf die 7. Gehörte der 14. Legion
bezogen; 532 ein op{tio) leg. XIIII g. {XIII ist Druckfehler); 533 D. M.
T. Fl{avius) T. f. Pol{lia) Secundus cast{ris), mil. leg. XV Apol..^ cust{os.^ SC.
armorum nach M.), c{enturia) Anni Cassi, stip. XXII. T. Fl. Ingen{u)us
signif{er) h. f. c. Die Inschriften von Lambaesis haben nach M. gezeigt,
dass die aus dem dortigen Lager Stammenden der tr. Pollia zugeschrieben
wurden; unsere Inschrift macht wahrscheinlich, dass dies von allen Kin-
dern des Lagers gilt. — Einige unbedeutende Fragmente, von Hirsch-
feld Mitth. I 141 ff. publicirt, hat M. übergangen. Noch nicht aufnehmen
konnte er in Eph. IV den zweiten Bericht desselben, Mitth. II 176 ff., in
welchem folgende neue Inschriften enthalten sind: 1) . . . cen\sor ....
Aug. f., COS. V . . . . [d]esig{natu.s?), von Hirschf. und M. auf Vespasian
und Titus (cos. V a. 76) bezogen, also die frühste Inschrift von Carnun-
tum und eine Bestätigung der Vermuthung Mommsen's, dass schon Vespa-
sian das Legionslager nach Carnuntum verlegt habe. 2) [Imp. Caesari,
divi] Nerv[ac f., Nervae Traiano Ait^g. Germ. S^Dac, pont. max., tr. p)ot. . . .
i]mp. VI (a. 107?) ... 3) [De]o Soli invicto. 4) Eine Marmortafel mit
Namen in 9 Zeilen, z. B. Z. 4 D. lul. Maximin. K. lul. A. . . ., Z. 5 D.
lul. TJrsus K. Aur..^ Z. 9 Eq{ues) d. Cest. Silvanus d. i. n. vet. Das ZU
Anfang jeder Zeile stehende D. wird von Hirschfeld erklärt duplarius;
K. liest derselbe kastris. »Ziegel sind in grosser Menge mit den ge-
wöhnlichen Stempeln der leg. XV Apollinaris und in noch weit grösserer
Zahl der hg. XIIII gemina gefunden worden«. Schon vor dem Beginn
einer planmässigen Ausgrabung waren zu Tage gekommen einige Votiv-
steine: 6) Campestr[ihMs\, 7) S{oli) d{eo) , 9) [S]ilva7}[o] , besonders aber
ein Thongefäss mit der Graffit -Inschrift Scorpianus , [agita]tor faciionis
.... na/inne Afer, vicit DCC. Betreffend die grosse Zahl der Siege dieses
Wagenlenkers verweist H. auf Friedläuder II ^ S. 301. — Andere klei-
nere Bruchstücke und Stempel übergehen wir,
Aus der Gegend zwischen Carnuntum und Vindobona sind beson-
ders die Mithras-Denkmäler hervorzuheben. Eines derselben, n. 4543,
ist von Majonica Mitth. II 37 f. besprochen. — Nachzutragen ist von
Brück a. d. Leitha ( Aequinocti um) Eph. 2, 907, eine fragmentirte
Grabschrift, und Eph. 4, 536: [/. o. m.], lunoni reginae, Minervae ceterisque
diis deabus o\ptione]s leg. XIIII gem. (nach Römer). — Hierher gehört
auch eine Kindergrabschrift von Eber gassing, von Sacken edirt
Mitth. III 144. — Autfallend ist, dass in Aquae (Baden) noch keine In-
13 •
196 Römische Epigraphik.
Schriften gefunden worden sind. — Ueber die Alterthümer von Vindo-
bona ist besonders zu vergleichen F. Kenner, Vindobona, in den
Berichten und Mittheilungen des Alterthumsvereins in Wien, IX, 1866.
Als römische Stadt ist es ohne Zweifel gleichzeitig mit Carnuntura ge-
gründet worden , als Vespasian die legio XIII gemina dorthin legte , an
deren Stelle zu Trajan's Zeit die legio X gemina trat. Ausserdem
beweisen die Inschriften 4575 f. die Anwesenheit der ala I Fl{avia) Aug.
Brit{tonum) m(iliaria) c{ivium) R{omanorum). Für die municipale Ver-
fassung zeugt besonders n. 4557 dec. mun. Vind., quaest., aedil., Ilvir i. {d.],
•praef. co{ll.] fahr. Zu 4583 Vgl. Eph. 4, 537. Nachträge, aber ohne Be-
deutung, giebt 0. Hirschfeld Mitth. III 53 f.
Unter die incertae sind namentlich die Inschriften aufgenommen,
welche der Sammlung des Hieronymus Beck in Ebersdorf (f 1596) an-
gehörten, und deren Herkunft nicht sicher ist, während andere aus der-
selben Sammlung namentlich von Vindobona, Carnuntum und Arraboua
herstammen und dort aufgeführt sind. — Hierher gehört auch eine in
Agram befindliche, von Bojnicic Mitth. III 174 veröffentlichte Grabschrift
und einige kleine Fragmente bei Ljubic, Inscr. Zagr. S. 24 ff.
Die Meilensäulen sind nach den Strasseuzügen eingetheilt:
1) Von Tergeste nach Eraona. Zu 4613 vgl. Eph. 4, 539 und füge hinzu
540, in Trilek gefunden, die erste sichere Meilensäule dieser Strasse, von
Kaiser lulian imp. VII, also a. 363. — 2) Von Emona nach Celeia. —
3) Von Emona nach Neviodunum. Zu 4616 (Pösendorf) vgl. Eph. 2, 908,
wonach am Schluss steht [a Ne]viodun[o m. p.] XXXXIIII. — 4) Von
Brigetio nach Aquincum. Hier ist jetzt voranzustellen Eph. 2, 909
(O'Szöny), von den beiden Philippi, ähnlich wie n. 4631. Sodann folgt
ebendas. 911 und ein zweiter fast gleichlautender Stein Eph. 4, 538 (Uj-
Szöny) : Maximinus — [trib.l potest. III (a. 237) und Maximus — pontes
et strata[s vet\ustate conlapsas restituerunt. [A B]rige[tione] m. p. V. Be-
merkenswerth ist hier der Gebrauch von strata, sonst erst im 4. Jahr-
hundert. Ferner Eph, 2, 910 (Almas): \Gor'\dianus (a. 242) — vias ve-
tustate \con\lapsas cum pontibus restituit per alam III Thra{cum) Gordianam.
A Brig. m. p. VI. — 5) Von Brigetio nach Arrabona. — 6) Von Carnun-
tum nach Vindobona. — 7) Von Vindobona nach Scarbantia. Zu der
kaiserlichen Titulatur n. 4646 f. 4652 vgl. M. St. II 1061, 2. Auf eine
bisher noch nicht bekannte Strasse könnte der im Schloss des Grafen
Festetics zu Keszthely befindliche Meilenstein hinweisen, der von Ku-
bitschek Mitth. III 161 ff. edirt und besprochen ist. Derselbe lautet
fast wörtlich gleich mit n. 3714. 3720. 3724 ff. 6467 = Eph. 2, 757 und
gehört hiernach jedenfalls den Opellii Macrinus und Diadumenianus an
(a. 217). Der Name des Legaten ist auch hier ausgemeisselt; Kubitschek
vermuthet richtig nach Dio Cass. 78, 13 Decius Triccianus. Dagegen
bezweifle ich, dass die Ortsbestimmung zu lesen ist ab Aq{ua Viva). Da
nämlich alle die oben genannten gleichlautenden Inschriften sich auf die
Oberpannonien. 197
Strasse ab Aq{uinco) nach Mursa beziehen und während der kurzen Re-
gierung der Opellii nicht viele Strassen gebaut sein können, da ferner
der neue Stein jedenfalls nicht an seinem ursprünglichen Platze steht,
so wird er ebenfalls der letzteren Strasse angehören. Als Entfernung
ab Aq. ist auf demselben angegeben m. p. XLVI, genau wie n. 3726 (ge-
funden zu Szalk); daher könnte er mit letzterem, der nur von Balla
a. 1802 überliefert ist, identisch sein, wenn nicht statt 46 zu lesen ist
47, 48 oder 49, was auch Kubitschek für möglich hält.
Zu den Stempeln der Legionen ist zu bemerken: Die der
ieg{io) I adi{utrix) p. f. sind nach Eph. 2, 912 — 7 noch an anderen Orten
und mit den Namen der Aufseher der Ziegelei nachgewiesen. Zu denen
der leg{io) I Nor{ica) vgl. ebendas. 918; zu denen der leg. II Ital. ausser
S. 1059 auch Eph. 2, 919. 4, 541. 611, wonach die verschiedenen Bruch-
stücke so zu ergänzen sind: leg. II Ital. Pet. (auf andern Alar.) \ tempo{re)
Ursic(ini) v. p. duc{is). Da dieser nach S. 1059 um's Jahr 370 fällt, so
wage ich die Ergänzung Pet{ronianae) nach dem Schwiegervater des Kai-
sers Valens, und Alar{icianae) nach dem bekannten Westgothenkönig, der
seit c. 376 auf Seiten der Römer kämpfte. — Zu den Stempeln der l{e-
gio) X g{emina) füge man hinzu Eph. 2, 920. Die von M. früher bean-
standeten Stempel der leg. XI C{laudia) 'p.f. sind ebendas. 921 bestätigt.
— Die Ziegel der 13. Legion finden sich in der einfachsten Form aus
früherer Zeit zu Pettau: /. oder leg. XIII, später mit Beinamen gem. und
mit den Namen der Aufseher in Wien (vgl. Wilmanus 2799). Aehnlich
überwiegt bei denen der 14. Legion die einfachere Form in Carnuntum:
leg. XIV oder Xllllg., auch g. f. (Eph. 4, 542), die vollere in Wien:
leg. XIIII g. M{artia) v{ictrix), vgl. Wilm. 2800. — Ausserdem kommen
noch vor leg. XV Apol{linaris) zu Carnuntum und nach Sacken, Mitth. III
147 auch in Brigetio, leg. XXX U{lpia) v{ictrix) vereinzelt an verschie-
denen Orten. Zweifelhaft sind noch die Stempel Eph. 4, 544 f.
Betreffend die übrigen militärischen Ziegel vgl. zu 4664 Eph.
4, 543, zu 4668 f. Eph. 2, 922 f. — N. 4667 vexil{laüones) tres hat Wil-
manns n. 2805, a. Beizufügen ist Eph. 4, 546 c\oh. Par[thica?] in Car-
nuntum; ebendas. 547 coßors) XXIII (sc. voluntariorum) in Savaria; end-
lich in Brigetio coh. V Br{eucorum), nach Sacken, Mitth. III 147. — Unter
den Privatziegeln ist bemerkenswerth a) von Siscia n. 4671 == Wilm.
2791: Sisc{ia), facsimilirt bei Ljubic, inscr. Zagr. S. 32 f. Interessant
sind ferner die Graffitinschriften von ebendort, Eph. 2, 925 — 9. 4,
554 f., welche angeben, wie viel Ziegel jeder Arbeiter in einer Ziegelei
fertig machte. Wir ordnen dieselben nach dem Datum und geben die
Lesung nach dem Facsimile bei Ljubic a. a. 0. 41 ff.: VI Kai. lunias
Cavdidus, lustinus, Felicio je CCXX, in uno DCLX; Kai. lulis Severus,
Fords, Candidus, Felicio je 220, in uno 880; Pri. Non{a)s Iid{i)a{s) Severus
et Fortis et Candidus 620 (Mommsen: 220; vgl. auch Hirschfeld, Nachl.
409 mit Facsimile); V Kai. Aug. Severus 260 (?), Fortis (?) 180 (?), la-
198 Römische Epigraphik.
ter{culos?) 440; lU Kai. Augustas Severus et Candidus in hoc navali 380,
Artemas et Eulymenus in alio navali 380; XIII K. Octobr. Fortin 222 (M.
220), Candidus 229 (M. 225), lustinns 136 (M. 137), Artemas 199, min{us)
21; V Kai. Octo. Candidus 220, lustinus 163, in uno 383 (M. 164 und
384). Navale steht nach M. hier ähnlich wie sonst portus. Die Nor-
malzuhl ist 220; daher steht bei dem, der nur 199 gemacht hat, min{us)
21. — b) Von Poetovio. Ergänze Eph. 2, 930—2. 4, 548 f. — c) Von
Savaria. Ergänze Eph. 2, 933. Hübsch ist die metrische Graffitinschrift
4, 556: Cred\ere v\ix d[u]bito, set amicum amittere \noli\in: \ Si tibi credi-
dero, non te tarn sepe vid{e]b[o'], in den Mitth. II 15 facsimilirt, von Gom-
perz ergänzt und auf einen misslungenen Anleiheversuch gedeutet. —
d) Von Scarbantia stammen die oben erwähnten Kaiserziegel (Wilm.
2784). — e) Von Brigetio Eph. 2, 934 — 940, darunter n. 938 Felix
finctor. — f) Von Carnuntum war n. 4699 aufgeführt, die jetzt als
Stempelinschrift der leg. I adi. erkannt ist (Eph. 2, 913). N. 4702 findet
sich bei Wilm. 2795, e; 4705 ebendas. f. — Neu sind Eph. 2, 941 — 3.
4, 550 — 3, ferner die metrische Graffitinschrift 557: Litera nula doccet
nomen caus{a)nque sepulcri. \ Scul(p)tu{m) ines(t) lapide buly {?), in den
Mitth. I 143 facsimilirt. Vers 1 erinnert nach Schenkl an Ovid Metam.
11, 705. — g) Von Vindobona finden sich n. 4709 f. bei Wilm. 2792.
Pars sexta. Noricum. N. 4712-5767. 6490-6528. 6567—9.
Eph. 2, 944—995. 1061 f. 4, 558—612.
Ueber die eigenthümliche Stellung von Noricum, das zuerst als
»Königreich« unter einem kaiserlichen Procurator fortbestand, bis
unter M. Aurel die legio II Italica dorthin verlegt und deren Legat
zugleich Statthalter wurde, hat Marquardt I 135 ff. im Anschluss au M.
gehandelt. Neu untersucht sind die Verhältnisse dieser Provinz von
Zippel, das römische Illyrien, S. 27lff.
Unter den Bearbeitern der Inschriften von Kärnten rühmt M. be-
sonders Michael Franz von Jabornegg-Altenf eis mit seiner Schrift:
Kärntens römische Alterthümer 1870, neben welcher er auch die unge-
druckten Sammlungen desselben benutzen durfte.
Zu den Inschriften aus der Gegend von Tarvis an der italieni-
schen Grenze, n. 47 13 ff., vgl. man die Varianten von Valvassoni Eph. 4,
558 — 560 und füge hinzu Eph. 2, 944. — In Loncium (bei Mauthen)
war nach n. 4720 (cf. Orelli 1876) eine illyrisclie Zollstation. Dagegen
beziehen sich die n. 4719 vorkommenden municipalen Würden IIII{vir)
aed{ilicia) pot., IIII{vir) iur. die, praef. iur. die. wahrscheinlich auf
Aguontum (bei Lieuz), das den Beinamen Claudium führte (C. I. L. V
708); vgl. n. 5583 (Seeon) Ilvirum et praef. i. d. ciintatis Aguont. — Auch
Teurnia (St. Peter im Holz) war eine Gründung des Claudius, daher
tr. Claudia (M. Eph. III S. 232), und ist vielleicht gemeint n. 5462 (Brück)
d{ec.) m(nn.) C{laudii) T(mrniae). Am Chiemsee kommt n. 5568 ein Ilvir
Teiirn(;iae), ^ir(ae/'.) mr^dic.^ n. 5569 ein aedilic{ius) Teurn{iae) vor. Kleine
Noricum (Kärnten). 199
Nachträge finden sich Eph. 4, 561 f.; vergl. auch Hirschfeld Mitth.
II 100 f.
Die bedeutendste Stadt in Kärnten war Virunum (bei Mariasaal
im Zollfeld). Die ältesten Inschriften derselben scheinen noch in die re-
publikanische Zeit hineinzureichen (n. 4805. 4815); da viele lulier dort
vorkommen, so ist sie wohl schon unter Tiber als municipiura organisirt
worden, erhielt aber dann ebenfalls den Beinamen Claudium und gehörte
zur tr. Clandia. Einmal, Or. 3504 (Rom), heisst sie col. C{luudia)
Virunum. Mehrfach kommen duoviri iuri dicundo und aediles vor, n. 4814
ein s(icerd[üs\ et flarnen., 4868 ein haruspex; ferner 4792 coll[egio] Lamm,
4779 iuvcntutis Manliensium gentües, qui consistunt in Manila (cf. 4777 f.).
In dieser Inschrift, wie in der von Bassiana n. 3224 {gente Undius, cen-
turia secunda), findet Zippel S. 199 die Spuren alter Geschlechtsgenossen-
schaften. Als religiöse Culte sind hervorzuheben die der Epona 4776ff.,
des Mithras 4795 ff., der Landesgöttin Noreia 4806 ff., der Victoria
Augusta 4811 ff. Das Gebiet der Stadt war wahrscheinlich sehr aus-
gedehnt (s. u.). — N. 4788 = Wilm. 1417 und n. 4809 sind wichtig durch
die Erwähnung von zwei conductores und drei procuratores ferraria-
rum Noricarum; vgl. Marq. II 253, 1. 256, 8. Hirschf. Verw. 76 f. 85 f.
Nach N(oricarum) folgt 4809 P.D., was M. (Index S. 1136) erklärte
parU's dimidiae, Hirschfeld wohl richtiger Ponnon., Dalmat., so dass damals
die Eisengruben der drei Provinzen an Einen verpachtet waren. Bei
den Procuratoren ist zweifelhaft, ob sie proc. der conductores, also ihnen
untergeordnet, oder proc. Aug. waren. Mommsen und Hirschfeld neigen
sich zu der ersteren Annahme hin. Die Eisengruben waren, wie noch
jetzt, grossentheils in der Gegend von Hüttenberg; da das Eisen von
hier nach Virunum und dann nach Aquileia geführt wurde, so ist be-
greiflich, dass nach n. 4788 ein conductor zugleich praef. i. d. Aquil{eiae)
war. — N. 4797 erwähnt einen arcar{ius) regn(i) Noric{i), 4800 einen
(ab{ularius) p{atrimonii) [oder p(;rivatne)] r(egni) N{orici), 4828 einen dis-
j){en.iator) p. r. N.; vgl. Marq. I 136, 1. Hirschf. 45 f. Jedoch hält Zippel
276 f. die Erklärung p(iiimtarum) r{ationum) N{orici) für ebenso berech-
tigt. - N. 4799 = Wilm. 81. Zu n. 4802 vgl. über praef. vehic(ulorum)
M. St. II 956. Hirschf. 102, 1. In n. 4827 ergänzt M. pmc. XX [her.'],
Hirschf. Verw. 65. 67. 71 proc. XX [üb.]. Zu n. 4838 vgl. wegen coh. XI
praet. Marq. II 461, 6. N. 4840 = Wilm. 1453, 4850 = W. 2412, 4858 =
W. 1441 (vgl. auch Marq. II 442, 1), 4910 = W. 597, wo vorgeschlagen
wird, entweder mit Orelli unica oder nachher era-^ una zu lesen. Zu 4926
vgl. Mitth. III 54; zu 4976 Eph. 2, 946. — Die Add. enthalten Nachträge
von Jabornegg, n. 6494 — 6512; Verbesserungen hierzu giebt M. selbst
Eph. 2, 947-956. Weitere Inschriften sind ebcnd. 957 f. mitgetheilt
(Grabschriften); ferner Epli. 4, 563: (Joih Augg. nn. Ulpius Moderaim,
dec. coh. I Thrac(um). — Eine ergiebige Fundstätte aber ist neuestens
der Heleneuberg, nordöstlich von Mariasaal, geworden; vgl. v. Gal-
lenstein, der Helencnbcrg bei Ottmanach, im Kärntner Archiv f. vaterl.
200 Römische Epigraphik.
Gesch. XIII (1876) S. 81ff. Die dortigen Inschriften sind zum Theil
schon in den Mitth. d. kaiserl. köuigl. Centralcommission, 1877, und
hiernach von Hirschfeld in den Arch.-epigr. Mitth. II 101 ff. publicirt,
zum Theil neu an M. mitgetheilt worden. Sie finden sich Eph. 2, (957 f.?)
959. 4, 564 — 582, sind jedoch lauter private Grabschriften. — Unter den
Inschriften von Matucaium (Trebach) und Noreia (Neumarkt) nebst
Umgebung befindet sich die eines c{onductor) /{errarlarum) N{oricarum)
n. 5036 (vgl. oben zu 4788. 4809) ; sodann die eines decurio Virunien-
sium n. 5031. Ergänzungen sind gegeben n. 6513 — 6 (verbessert Eph. 2,
960 f.), ferner Eph. 2, 962, ein Ältärchen von Frauenberg bei Unzmarkt:
Iuno{ni) Ap(imleiaf) CaU{af) v. s. — Auf den Denkmälern von Juenna
(Jaunstein) kommen zwei aedilicii vor, 5073 f.; diese gehören wohl der
respublica von Virunum an. Neu sind ausser 6517 die Grabschriften
Eph. 2, 963 f. 4, 583. Auch ein qvaestorius von Wolfsberg n. 5092 ge-
hört wohl nach Virunum.
Um die Inschriften von Steiermark hat sich namentlich Richard
Kuabl, Pfarrer in Gratz, verdient gemacht, dessen Forschungen beson-
ders in den Mitth. des hist. Vereins für Steiermark, Gratz 1850 ff. nieder-
gelegt sind. Ausserdem hat G. Wilmanns im Jahre 1869 Steiermark
durchwandert und Mommsen's Sammlungen vervollständigt.
In der Grenzstation Atrans (Troiana bis St. Oswald) kommt n. 5117
der ser{vus) vil{icus) des C. Antonius Rtifus^ proc. Aug., vor; vgl. das Ver-
zeichniss der Procuratoren von Noricum Marq. I 136, 2. N- 5118 ist nach
Eph. 2, 965 (vgl. 4, 584) Iuvantib{us) geweiht. N. 5121 wird die stat{io)
Atrantin{a) genannt; daneben die statio Boiod{urensis), d. i. Passau (s. u.).
Die Sigle p. r. s. t. erklärt M. iwocurator rationum summarum (T. prae-
nomen), Hirschfeld Verw. 24, 8 j)i'{aepositm) st{ationis). — Neu sind Eph. 2,
966 — 970, von Müllner im Laibacher Tageblatt 30. Sept. 1874 edirt,
und 4, 585 f.; darunter sind bemerkenswerth 966 Dianae Aug. pro salute
imperatorum Septimi Severi P(ii) Pei'tinacis et [M. Aureli Anto7iini\ . . . ./
967 /. o. m. culminali Chresimus Augg. [/li. ?]; 585, von SchöU edirt und
von Hirschfeld Mitth. I 129 ergänzt: D{eo) [{{nvicto)] M{ithrae) Marti{alis\
A^''[/[9- (sc. servus)] pro salute Prhnigeni, Aug[g.] nn. vil{ici) stat(ioms)
Atrimtin{ae)\ 968 Fragment einer Kaiserinschrift; 969 . . . bf. cos. leg. II
Ital., templuyn vetustate conlabsum et in ruina{m) conversum su7np[tibus] s[iii]s
[restituit]. — In Saudörfel an der Save ist a. 1874 gefunden worden
Eph. 2, 971 (nach Müllner): Adsallutae et Savo Aug. sac. (vgl. 5134 ff.);
ferner unweit davon die Grabschrift Eph. 4, 587; sodann in den Römer-
bädern bei Tuff er Eph. 2, 972: Nymphis Aug. sacr. (vgl. 5 146 ff.).
Wie in Kärnten Virunum, so ist in Steiermark Celeia (Cilli)
am bedeutendsten. Die Stadt war schon früh von Römern bewohnt;
vgl. 5277 die Form [si]bei und 5232 (= Wilm. 2685) donatus civitate Ro-
mana viril/m et inmunitate ab divo Aug. (cf. M. St. II 594. 832). Seit
Claudius hiess sie Claudia Celeia und gehörte auch der tr. Claudia
Noricum (Steiermark). 201
an (M. Eph. III S. 232). Municipium wird sie nur einmal genannt, n. 5227
(= Wilra. 2668): Ti. Claudius, municipii Celeiae libiertus). Als Beamte
kommen öfters vor duoviri iuri dicundo, auch Aedilen und Quästoren. —
Charakteristisch ist der Cult der Gel ei a neben dem der Noreia. Die
Noriker pflegten die Ortschaften als Gottheiten zu personificiren; so
kommen ausser der an verschiedenen Orten verehrten Noreia, deren
Cult M. mit der Eisenproduction in Verbindung setzt, als Localgottheiten
vor: Atrans (in Atrans 51l7f.), Bedaius (in Bedaium 5572ff.), Ce-
leia (5154. 5185 ff.), und in diese Klasse gehören vielleicht auch Aecorna
(in Laibach 3776. 3831 ff.) und Adsalluta (in Saudörfei 5 134 ff.). —
Zahlreich sind die Votivsteine der hf. proc. Aug. 5161 ff. (vgl. Marq. I
136, 2) und der bf. cos. leg. II Ital. 5 178 ff. Ueber die Laufbahn des
proc. [M, B]assaeus Rufus 5171 vgl. Hirschf. Verw. 226 f.; er wurde unter
M. Aurel praef. Aeg. und praef. praet. Auf die spätere Diocletianische
Theilung weisen n. 5207 ff. : Norici inediter{ranei)., vgl. Marq. I 136, 6. Zu
5210 und 5223 vgl. Eph. 2, 973 f. — Nicht weniger als sechs Inschriften,
n. 5211 — 16, beziehen sich auf T. Varius Clemens., dessen in die Regierung
von Antonin und M. Aurel fallende Laufbahn von M. genau festgestellt
ist (vgl. auch Wilra. 1260). Auf eine Cohortenpräfectur und ein Legions-
tribunat folgen drei Reiterpräfecturen (Hirschf. Verw. 248, 2), dann fünf
Provincialprocuraturen, in Cilicien (ebend. 252, 1), Lusitanien, Mauret.
Caesariensis (Marq. I 325, 4), Rätien (ebend. 134, 8), Belgica mit Germ,
sup. und inf. (ebend. 124, 1. Hirschf. 260, 6), endlich das Amt ab epistu-
lis Augustorum (Hirschf. 257, 5). — Zwischen Celeia und Poetovio ist
die Grenze gegen Pann. sup. nicht genau zu bestimmen; M. rückt sie
ziemlich weit gegen Osten, besonders weil in Kerschbach ein Votivstein
der Noreia reg{ina) vorkommt, n. 5300. Zu 5292 Vgl. Müllner, Emona
S. 334, wonach statt Landinoni zu lesen ist Landino an{norum) L. Zu
5293 siehe betr. pr(incipe) pre{torü) M. Eph. IV S. 231, 2.
Auf dem Votivstein von Marburg, n. 5314, hat M. das überlie-
ferte Nutrici Aug. sacr. beanstandet, sich jetzt aber nach Eph. 2, 975 auf
Grund einiger africauischen Inschriften von der Richtigkeit überzeugt.
Zugleich zeigt er die Verwandtschaft der Göttin Nutrix mit Tellus.
Neu ist die Grabschrift Eph. 4, 588. — Solva (Seckau bei Leibnitz)
heisst Fl{avia) und gehört demgemäss der tr. Quirina zu (M. Eph. III
S. 233 f.). Als Beamte der Stadt kommen mehrfach vor Ilviri iuri di-
cundo und Aedilen. Ihr Gebiet reichte im Thal der Mur noch über
Gratz hinauf, jedenfalls bis Adriach (nach n. 5457). Dass sie noch zu
Noricum gehört, beweist besonders 5328 = Wilm. 1638, wo ein L. Cam-
mius Secundi[mis] als proc. Aug. vorkommt; vgl. Marq. I 136, 2. Ueber
den ebend. genannten praefcctus praetorio M. Gavius Maximus s. Hirschf.
2251. Zu n. 5338 ist jetzt die andere Hälfte gefunden, Eph. 4, 589;
hiernach kommt dort vor ein mil. coh. X urb. p. f. Ant. (so M.). Zu
5381. 6386. 6526 vgl. die Verbesserungen Eph. 2, 976—8. - Neu sind
202 Römische Epigraphik.
Eph. 2, 979 Fortunae Äu(j.\ 4, 590 Genio . . .; ferner die Grabschrifteu
591-3, zuerst von F. Pich 1er veröffentlicht. — Den Inschriften aus
dem oberen Murthal ist hinzuzufügen die Grabschrift von Picbelhofen
ebeud. 594. — Im oberen Raabthal finden wir einerseits n. 5516 einen
II vir i. d. F(lavia) S{olva) , andererseits Soldaten der pannouischen Le-
gionen; M. rechnet jedoch die Gegend zu Noricum.
Die Inschrift n. 5527 von Bischofshofeu, mit einem edi[lici]us
civil. luvaves. weist diese Gegend schon der Stadt luvavum zu. Der
Votivstein 5526 ist nach Ohlenschlager (s. Eph. 2, 980) Htrcali Äug. ge-
weiht. — luvavum (Salzburg), dessen römische Denkmäler Joseph
Hefner a. 1849 herausgegeben hat, heisst Claudium und gehört wohl
auch der tr. Claudia an (M. Eph. III S. 232). Colonie war die Stadt
nicht; n. 5591 ist wohl zu lesen c{ivitati>>) Cl{audiae) Iuu{avi). Von Beam-
ten kommen häufig vor duoviri iuri dicundo, zweimal auch ein Aedil.
Zu 5533 vgl. Eph. 4, 594, a; zu 5547 Eph. 2, 981. — Neu sind zwei
fragraentirte Kaiserinschriften: ebend. 982 von Septimius Severus, und
4, 595 von einem der Antonine; ferner zwei weitere Fragmente 2, 983.
4, 596 ; endlich nach E. Richter, Mitth. III 192 die Votivinschrift /. o. m.
et om(iiiOus) dibus M. Ulp. Philipi) . .im, bf. Egnuti Frisci proc. Aug.,
V. s. l. m. — Bedaium (bei Seeon) war ein nicht unbedeutender vicus,
der nach n. 5591 (s. o.) und 5589 {decurioni luvavensium, Ilviro iuris di-
cundi) zu luvavum gehörte. Verehrt wurde hier der Bedaius Aug. oder
Bedaius .sanctufs. In der Umgegend finden sich drei Inschriften von An-
gehörigen der Icgio II I/al., ein ?nil(e6-) und zwei bf. cos. N. 5565 = Wilm.
1065. Zu 5574. 5587. 5592 vgl. Ohlenschlager's Verbesserungen Eph.
2, 984-6. Hinzuzufügen ist der nur theilweise leserliche Votivstein ebend.
1062 Iwioni, sowie der Grabstein Eph. 4, 597 — Nach n. 5625 (von Mond-
see), wo es heisst dec. Invuve., II {vir) i. d. , erstreckte sich das Gebiet
von luvavum auch ziemlich weit nach Osten. — Bemerkenswerth ist
n. 5620 (Ischl) ein vil{iciis) stut(ionis) Esc{ensis?) , was au diesem Ort,
weit von der Grenze Illyricums, auffallen muss.
Ovilava (Wels) hat bis jetzt, obgleich es nach 5606 und 5630
unter M. Aurel Colonie wurde, nur wenige Inschriften geliefert. Die
wichtigste ist n. 5630 = Wilm. 2461, die Grabschrift eines dec et Ilvir
et flaminis Ael. Cetiensium (s. u.), item dec. et Ilvir et po7itijicis colonia
Aurelia Antoniniana Ovil{ava).
Den Schluss bilden die Orte an der Donau aufwärts. In Kloster-
neuburg (= Astura der Not. Dign.?) hatte nach 5645ff. die coli. I
Ael(ia) Severiana sag{ittariorui/i ) m{i/iaria) eq{uitatu) ihren Standort. —
Comagena (bei TuUn) war nach 5652 ein vicus des niunicipium
Aelium Cetium (Mautern?), von welchem Ilviri iuri dicundo, ein ae-
d{iUs) 5663, ein augur 5658 (= Wilm. 2462) und ein fla7nen 5630 (s. o.),
ferner colhgia Hercidis et Dianae 5657 {— Wilm. 2463) vorkommen. —
In das Gebiet von Cetium gehörte wohl auch Trigisamum (Trais-
Noricum. 203
mauer), wo nach 5654f. die ala I Augusta Thracum lag. — Man füge
hier bei n. 6567 — 9, drei Grabschriften von Mautern (nach P. Knöll),
ferner zu 5653 ff. die Verbesserungen Eph. 4, 599 — 602, sodann die neue
Inschrift von Göttweig, [Nij]mpliis, ebend. 603 (nach Dungl), endlich einen
fragmentirten Grabstein von St. Valentin, Mitth. III 55. — Aus der Ge-
gend von Molk (= Namara?) und Gross-Pöchlarn (= Arlapa) sind
zu ergänzen die Votivsteine Eph. 2, 987 I. o. m. di{,<i) de{abus) om{ni-
bus) und 4, 604 ; ferner gehört hierher wahrscheinlich der von Valvassoni
überlieferte Grabstein ebend. 605. — »Auf der Mauer« bei Geling, wo
wahrscheinlich Fafiana zu suchen ist, wurde ein Ziegel der leg. I Nor.
gefunden, n. 5756. Zu n. 5673 ist jetzt von Dungl die andere Hälfte
entdeckt worden, die jedoch nichts Besonderes bietet (Eph. 4, 606). Zu
5674 vgl. ebend. 607 und füge als neu hinzu die fragmentirte Grab-
schrift 609. — N. 5672 (von Perwart) ist nach Eph. 2, 988 zu lesen
Marniogio ,s,ic7\ (vgl. 5320, auch 4014); die Inschrift ist jetzt in Wien
(Mitth. III 147). Dagegen stammen die zwei neulich in Ferschnitz
aufgefundenen Inschriften (Widter, Mitth. der Centralcoram. 1877, S. 150,
und Hirschfeld, Arch.-epigr. Mitth. II 103f.) nach Bormann's Bemer-
kung aus Ravenna (Eph. 4, 608).
Das Hauptlager der legio II Itallca war Lauriacum (Lorch
bei Enns); zahlreich sind hier ihre Ziegelstempel, vgl. n.5757. In n. 5670, a
(von Ips) kommen auch miUtes auxiliures Lauriacenses vor. Es war nach
M. ohne Zweifel eine Lagerstadt, die aber vielleicht nicht einmal zu
städtischer Verfassung gelangte; denn aed{dis) col(legü) iuvenum n. 5678
weist nicht nothwendig daraufhin. — InLentia (Linz) ist nur wenig
gefunden worden; ebenso in Boiodurum (Innstadt bei Passau); be-
raerkenswerth ist jedoch hier ein vü(icus) vect{igaUs) Illyr(ici) n. 5691 (vgl.
n. 5121 und Marq. I 141, 4). N. 5692 gehört nach Straubing.
Unter den incertae ist zu nennen die noch nicht ganz entzifferte
metrische Grabschrift 5695, in welcher Hirschfeld, Verw. 26 domnica
r[Mm] auf kaiserliche Grundstücke bezieht. — Neu ist Eph. 4, 610 (nach
Pichler), wo ein dec{urio), wahrscheinlich von Solva, vorzukommen scheint.
Durch die zahlreichen Meilensäulen der Provinz, n. 5703— 55,
sind neun Strassen constatirt worden. Einer zehnten gehört der Meilen-
stein 6528 von Oberdrauburg an (vgl. hierzu Eph. 2, 993); dieselbe
muss von Aguontum nach Osten (nicht 'ad occidentem') geführt haben.
— Zu 5706 vgl. Eph. 2, 989. N. 5708 ist = Wilm. 997. — Zu 5715 und
5726 vgl. Ohlenschlager's Verbesserungen Eph. 2, 990 f.; zu 5719 betref-
fend die Titulatur der Cäsaren M. St. II 1061, 2. — Die Strasse von
Celeia nach Poctovio war ein Theil der Hauptstrasse von Italien nach
Pannonien, die jedenfalls seit Traian bestand und nach n. 5740 noch
unter Valentinian, Valens und Gratian gepflegt wurde. N. 5733 = Wilm.
940; vgl. betr. procos. M. St. II 736, 2. Zu 5737 vgl. Eph. 2, 992, wo
die richtige Ergänzung nach 5736 gegeben ist. — Zu n. 5746 (Mösen-
204 Kömische Epigraphik.
dorf) vgl. über M. luventius Surus Proculus, leg. pr. pr. (a. 201), Marq. I
136, 5. — Zu n- 5755 (Engelhartszell) siehe Hirschfeld, Mitth. III 56, wo
nach Kenner die alte Variante raitgetheilt ist BOHODVRI | SALO
AIVNS I XV.
Zu den Ziegelsterapeln gehören folgende Nachträge: nach
Eph. 2, 994 ist in n. 5766 wahrscheinlich nur n{u)meri zu lesen; zu n. 5756
vgl. Eph. 4, 611; ferner siehe ebend. 612. — Nach Mitth. III 56 ist der
oben unter Pann. sup. erwähnte Stempel der legio II Ital. aus der Zeit
des Ursicinus auch im nördlichen Noricum gefunden worden, nur in um-
gekehrter Ordnung: . . Ujrsic. v. p. duc. \ [leg. II] Ital. Alar.
Pars septima. Raetia. N. 5768 — 6006. 6529 — 37. 6570 — 3.
Eph. 2, 996 — 1008. 1063. 4,613 643.
Von den auctores führt M. hier nur die Bayern auf, während
die Tiroler und die Württeinberger bei den italienischen, resp. germa-
nischen Inschriften besprochen werden. Voran stehen Konrad Peu-
tinger und dessen Gattin Margarethe, sodann Johann Turmair
von Abensberg, genannt Aventinus. Von den epigraphischen Col-
lectaneen des letzteren hat nach Eph. 4, 613 Ohlenschlager eine
neue, eigenhändige Abschrift in der Bibliothek des Barons von Oefele
entdeckt, die jedoch meist mit der Münchener Handschrift übereinstimmt.
Unter den Neueren sind besonders Job. Nep. Baiser, der Gründer
des Augsburger Museums, Joseph Hefner (»das römische Bayern«,
1852), endlich der früh verstorbene Moritz Mezger zu nennen.
Genau beliandelt M. die mehrfach zweifelhaften Grenzen Rä-
tiens; vgl. hierüber Detlefsen, Jahresber. II — III, Abth. III, S. 238f.
Uebrigens hat Zippel, das römische Illyrien, S. 285 ff., die von M. an-
genommene Verbindung der Alpes Poeninae (Wallis) mit Rätien be-
stritten, was für uns insofern nicht in Betracht kommt, als die dortigen
Inschriften ohnehin mit den übrigen schweizerischen zusammen genommen
werden sollen. Ferner hat Th. Bergk, Bonner Jahrb. 57 (1876), S. 35
unter Berufung auf die statio Maiensis (Mayenfeld, C. I. L. V 5090) die
Westgrenze Rätiens an den Oberrhein verlegen wollen. — Am Schluss
der praefatio hebt M. noch den grossen Unterschied von Rätien
und Noricum hervor. Während gerade der südliche Theil von Nori-
cum mehrere blühende und volkreiche Gemeinwesen aufweist, hat Rätien
in seinem südlichen Theil gar keine civitates, und auch in dem nörd-
lichen sind nur drei nachweisbar, Augusta, Cambodunum und Brigantium.
Inschriften hat ausser Augsburg fast nur der nördlichste Theil der Pro-
vinz an der Donau und am Grenzwall geliefert. Demnach war Rätien
viel weniger romanisirt als Noricum. Damit hängt auch zusammen, dass
in den Legionen viele Noriker vorkommen, während die Räter und Vin-
deliker zahlreich in den Hilfstruppen dienten. — Die Statthalter von
Rätien hat Ohlenschlager zusammengestellt in den Sitzungsberichten
der Münchener Akademie 1874, H. III 225 ff.
Rätien. 205
Von Brigantium (Bregenz) waren bisher nur zwei Inschriften
bekannt: 5768 ein Votivstein deo Mercurio Arcecio (von manchen fälsch-
lich nach Briangon versetzt, so noch von J. Becker, Bonner Jahrb. 50 f.>
S. 167), und 5769 [Drjwso Tib. f. [Ca\esari. Dazu kommt nun noch ein
unedirtes Fragment auf einer Broncetafel: Imp. C{aesar V]esp{asianus
Äiig. . , (oder Dativ), worüber die Bonner Jahrb., Heft 69 das Nähere
bringen sollen. Ferner zieht M. hierher die Grabschrift Eph. 2, 996 von
Mochenwangen bei Ravensburg: Sicna Crispini f. vix{it) an. XL. Proc{u-
lus?) mar{itiis) m{erenti) f. — In Isny war früher eine Ehreninschrift
aufbewahrt (n. 5770), welche mehrere chitates (die Namen fehlen leider)
dem Kaiser Antonin geweiht haben. — N. 5775 f. von Abudiacum
(Epfach) hat Wilmanns 1622. Gewiss mit Recht ergänzt hier Hirschfeld
proc. \^Aii\g. provincia\ruin\ Iud{aeae) — jSar[dm{iae)], Africae et [Raetiae]
(Verw. 252, 1. 257, 5. 260, 5). In n. 5779 vgl. zu secundi ordinis M.
Eph. IV S. 240, 69.
Der Streit über den Ursprung von Augusta Vindelicum (Augs-
burg) wird von M. (vgl. Detlefsen a. a. 0. 240) so entschieden, dass
Drusus dort einen Markt gründete und nach Augustus benannte, dass
aber die Ortschaft erst von Hadrian zum municipium Aelium erhoben
wui'de. Die municipale Verfassung ist bezeugt durch dec. mwi., IUI vi-
ralis n. 5825, dec. mun., qu[i et] sacerdotalis 5826, und eine als sacerdota-
l[is] bezeichnete Frau 5827, ferner durch seviri Augustales und durch
ein contubernium Marti cultorum 5790 (= Wilm. 2464 — 6. 2469). Von der
Blüthe der gewerblichen Thätigkeit zeugen n. 5800 (= W. 2467) muni-
cipi Ael. Aug. negotiator(es artis?) vestiariae et li7itiariae., n. 5816 negotiatori
vestiario.^ 5824 sevir Aug., negot. artis purpurariae, 5833 ne]gotiatori a[rti]s
cretaria[e et fla\turariae si[gillanae. Auf starke Einwanderung aus Gallien
weisen hin ein dves Trever, sevir Angustalis 5797 = Wilm. 2468, ein Bi-
turix 5831, ein Lugudunens{is) 5832. Ausserdem ist zu erwähnen 5793
ein leg. Aug. x>r. pr. leg. III Ital., vgl. Marq. I 135, 3; sodann 5810 =
Wilm. 1058 ein v. p. p{raeses) p{rov.) Il{aetiae) vom Jahre 290, vgl. Marq.
I 85, 1. 135, 4. lieber den aedituus singularium 5822 Vgl. M. St. II 766, 2.
— Zu ergänzen ist Eph. 2, 998 (nach Ohleuschlager) Deo sancto Mar-
[ti] et Victor iae tem[pl]u7n etc., und das Fragment 4, 614.
Aus der Oberdouaugegend ist nachzutragen Eph. 4, 615, aus Men-
gen, von mir mitgetheilt: Aram Danuvio (das Weitere ist nicht ganz
klar); ebendas. 616, aus Risstissen: In \h. d. d.J, in 19 cm. hohen
Buchstaben, wahrscheinlich der Anfang der Inschrift des Tempels, an
dessen Stelle jetzt die Kirche steht, und von dem noch schöne Reliefs
vorhanden sind, welche in die Kirche eingemauert wurden. — Erwähnung
verdient sodann u. 5862 von Z wiefalten: Deo invicto Soli templam a
solo restituit Valerius Venustus, v. p.., p. p. E. (s. 0. 5810). — Weiter unten
an der Donau, in Lauingen, stand ein Tempel des Apollo Grannus
206 Römische Epigraphik.
(5870 if.), den auch Dio]mjsiut;, leg. Aug. pr. pr..^ beschenkte (5874, vgl.
Marq. I 135, 3).
In Einen Abschnitt zusaramengefasst sind die Inschriften von Lechs-
gmünd bis Pföring und zwischen Donau und Grenz wall, besonders
von Neuburg, Nassenfeis, Kösching, Pföring, Weissenburg, Heidenheim.
Diese Gegend war von verschiedenen Hilfstruppen besetzt. Auch hier
finden wir gallische Einwanderer, so einen cir[i.s) Trcv[ir'\ und einen civilis)
Nem. 5901 f. — N. 5884 ist irrthümlich wiederholt n. 6529 (vgl. Eph. 2,
999, wo die Zahlen verdruckt sind). Zu 5890 vgl. Eph. 4, 617 und meine
»Rom. Denksteine des Gr. Antiq. in Mannheim« (1877) n. 84, zu 5901
ebendas. n. 80. — In n. 5906 f. (Kösching) und 5918, b (Pfünz) ist nach
Eph. 2, 1000 jetz't sicher gestellt die nla I Fi{avia) GeineU{ianu)\ vgl. auch
Eph. 4, 618. Zu 5912 = Wilm. 1523 (Pföring), wo eine ala I singular{ium)
vorkommt, vgl. Eph. 4,619; zu 5917 ebendas. 620; zu 5918, a (Pfünz),
wo eine coh. I Bre(ucoruiii) erscheint, Eph. 2, 1063; zu 5921 Eph. 4, 621.
— Ausser den genannten Hilfstruppen finden wir noch 5899 in Nassen-
fels einen dupl{arius) ale Äur{ianae) und 5924 in Emmetzheim einen optio
eqluiium) al. Aur., WOZU M. vergleicht Orelli 3465. — Zu 5929 ff. (Hei-
denheim und Hausen) vgl. meine Mittheilungen Eph. 4, 622ff.; dar-
unter ist am bemerkenswerthesten, dass der vielbesprochene CIVES lAL
vielmehr ein cives Kai. ist, was M. ergänzt Kalagurritanns. Neu ist ebd.
626, eine fragmentirte Grabschrift von Kirchheim, Ober-Amt Neresheim. —
Weitaus am interessantesten aber ist aus dieser Gegend die leider nur
in schlechter Copie erhaltene Inschrift von Utzmemmingen n. 6570,
mitgetheilt von L. Müller. Nur der Schluss, welcher die Zeilbestimmung
enthält (a. 222/5), ist ganz klar; von dem übrigen Inhalt lässt sich nur
soviel errathen, dass es sich um die religiöse Feier einer Bürgerschaft
{celebrant cives), vielleicht an einer ara Aug{usti)., handelt. — Bei Eining
ist die coh. III Brit{annoruin) durch n. 5935 bezeugt. In Untersaal er-
scheint n. 5938 = Wilm. 1581 (cf. Eph. 4, 627) ein dec. al. I Fl. s{ingu-
lariuin) A{ntoni7nanae?) , sing(ularis) cos.., p{rae)p{ositus) k{asfrt3 ?) III (ter-
tium oder terms?).
Während bis auf M. Aurel nur Hilfstruppen in Rätien standen,
hatte von diesem Kaiser an die legio III Italica ihr Standquartier in
castra Regina oder Reginum (Regensburg), das jedoch keine
städtische Verfassung hatte, weshalb die Meilensteine a l{e)g{lune) m. p. . .
rechnen. Dass zu dieser Legion wie zu den anderen auch Reiterei ge-
hörte, zeigt 5942 und 5947 eq. leg. III Ital, vgl. Marq. II 442, 1. N. 5949
hat Wilm. 1552 (wo jedoch Z. 4 am Ende unrichtig L. steht statt |);
hier kommt das unerklärte munus militare eines pollio vor. Zu 5938 und
5957 vgl. Eph. 4, 628 f. N. 5960 findet sich nach Kraus (Bonner Jahrb.
50 f., S. 221) auch in einem Manuscript von Wiltheim. — Neu sind ausser
6531—6 und 6571—3 auch Eph. 2, 1001-3. 4, 630—3, mitgetheilt von
Prof. Ohlenschlager und Graf Hugo v. Walderdorff. Bemerkens-
Eätien. 207
werth ist Eph. 2, 1001, von dem Epistyl eines Thors des römischen La-
gers; erhalten ist jedoch nur die zweite Hälfte. Die Kaiser M. Aurel
und Commodus vallum cum portis et turribiis .... [curam agente] M. Hel-
vio C[le]Tiiente Dextriano, leg. An[gg. pr. pr.\ Die Bezeichnung des Com-
modus als imp. //, cos. II weist auf a. 179, womit aber bei M. Aurel nicht
stimmt trib. pntestntis XXXVI (statt XXXIII). Auch sonst bietet diese
Inschrift Unregelmässigkeiten. Die andern sind Grabschriften; 2, 1003
für einen vet. ex leg. III Ital. ; 4, 630 für einen Soldaten derselben Legion,
gewidmet von seiner Gattin Cl. Patema, wozu dann hinzugefügt ist: lu-
l{ius) Saturninus opt(io) maritus Paternae 9 (i. e. obitae) perscrihendtim cu-
ravit. — Von Straubing stammt ausser 5973 auch 5692 (s. o.).
Unter den rätischen Strassen siud sechs durch Meilensäulen
beglaubigt, vgl. Detlefsen a. a. 0. 241 f. Ueber die Stationen der Strasse
von Cambodunum bis ad Fines habe ich in meinem Vortrag: »Arbon
in römischer Zeit und die über Arbon führenden Römerstrassen«
gesprochen (Schriften des Bodenseevereins X, 1880, S. 11 f.) und mich
dahin entschieden, dass ad Rhenum in Rh ein eck und Vemania bei
Isny (nicht bei Wangen) zu suchen ist. Isny-Vemania ist wirklich, wie
das Itin. Ant. angiebt, 15 Milieu von Kempten-Cambodunum entfernt; die
früher in einem Kloster zu Isny aufgestellte Meilensäule 5987, wo es
heisst a Camh. vi. p. XI, kann dorthin verschleppt worden sein. — Zu
5983 (bei Innsbruck) = Wilm. 1090 vgl. betr. die kaiserliche Titulatur
M. St. II 723, 6. 743, 5; zu 5988 f. s. ebendas. II 1061, 2.
Den Ziegelstempeln der leg. III Ital. n. 6000 ist beizufügen
n. 6537, ein Ziegel der coh. II Aq{idtanorum) in Regensburg. Der Stempel
CIFC n. 6001 (Pföring) ist nach Eph. 2, 1004. 4, 634 zu lesen cohors I
Flavia Canathenoruui. Die in dem Jodbad Sulzbrunn (nicht Salzbrunn)
bei Kempten aufgetauchten obergermanischen Stempel leg. VIII Aug. und
coh. im Vindel(icorum), welche M. von L. Müller durch Wilmanns erhalten
hat (Eph. 4, 635 ff.), sind nach meinen Erkundigungen im Jahre 1856,
als die Quelle neu gefasst wurde, von dem Baddirector Hofrath Dr. Schott
aus Frankfurt dorthin gebracht und eingemauert worden. Dage-
gen sind allem Anscheine nach die in Aalen gefundenen Ziegel der
8. Legion von römischer Zeit her dort gewesen.
Auf Rätien folgt 'instrumentum reliquum repertum in Pan-
noniis duabus,Norico,Rfietia'. Die Stempelinschriften auf Amphoren,
Lampen, Gefässen u. dgl. hat M. nicht nach der Herkunft geschieden,
weil sie dem Boden des Fundorts nur zufällig angehören; er hält viel-
mehr hier eine Behandlungsweise nach Klassen für das Richtige, ähn-
lich wie sie bei den Münzen üblich ist, oder wie Grotefend die Stempel
der römischen Augenärzte und M. selbst im C. I. L. III die Militärdiplome
zusammengestellt hat. Zu sondern sind nach M. die Stempel der Lam-
pen und Amphoren von denen der Gefässe; auf jenen kommen nur rö-
mische Namen, und zwar in kleiner Anzahl vor, auf diesen auch gal-
208 Römische Epigraphik.
lische in Menge; die Formen zu jenen stammen also aus Italien. Unter
den Gefässinscliriften sind ferner ('fortasse', sagt M.) diejenigen zu
unterscheiden, welche auf der äusseren Seite zwischen den Ornamenten
stehen, und diejenigen, welche sich unten auf dem inneren Boden der
Gefässe finden. Ich würde diese Scheidung unbedingt für zweckmässig
halten; denn jene sind offenbar die Stempel der Formenschneider,
diese die der Töpfer. Andererseits erklärt sich M. gegen Schuer-
manns, der die italischen und gallischen Töpferstempel ganz zusammen-
wirft; denn es gebe charakteristische Unterschiede zwischen den itali-
schen und spanischen auf der einen, und den britannischen, gallischen,
germanischen und illyrischen auf der anderen Seite. Eine genügende
Zusammenstellung aller dieser Inschriften sei noch zu fordern, und das
C. I. L. könne nach dieser Richtung hin nur als Vorarbeit gelten. Am
Schluss der praefatio rühmt M. die umfassende Beihilfe Wilhelm Christ 's
in München bei diesem Theil des Werkes.
Von den Inschriften auf den ansäe amphorarum, n. 6007, hat
Wilmanns beispielsweise eine aufgenommen 2831, d. Neuestens hat
Dr. Jenny auf dem Oelrain bei Bregenz einige weitere gefunden; vgl.
meinen vorläufigen Bericht Bonner Jahrb. 66, S. 139 ff. — Lampen mit
Inschriften der Fabrikanten sind bei den Eisenbahuarbeiten a. 1873 in
Hei den heim ausgegraben worden; es sind jedoch keine neuen Namen
darunter. — Bei weitem am zahlreichsten sind die gestempelten Namen
der vasa cretacea, deren unter n. 6010 nicht weniger als 316, frei-
lich zum Theil fragmentirt oder sonst unsicher, aufgeführt sind. Ich
füge noch hinzu von Heidenheim Bicarus und lanus. — Auf einer Blei-
röhre zu Siscia fand sich 6011 = Wilm. 2818 f. — Zu den pondera et
exagia ist nachzutragen Eph. 4, 638, aus Neuburg a. d. Donau, von Ohlen-
schlager edirt. — Von der metallenen supellex findet sich 6016, 5 f.
6017, 10. 12 auch bei Wilmanns 2830, b. c. h. i. Hinzuzufügen ist Eph. 4,
640: ein Täfelchen, das ein Greif in den Klauen hält (alles aus Bronce),
mit der Inschrift Conatus fe{Uciter2) v{otum) /{ecU M.), anscheinend ein
Cohortenfeldzeichen, gefunden bei Otterswang im Sigmariugen'schen,
edirt von K. Zell; ebeud. 641 f., Nameuiuschriften auf den Stirnplatten
zweier Helme, in der Nähe von Agram in der Save gefunden, von Lju-
bic, inscr. mus. Zagr. S. 52 facsimilirt. — Zu den signacula medi-
corum ocularium sind nach Eph. 2, 1006f. zwei neue aus Regensburg
hinzugekommen, das erste von einem L. M. Memorialis, mitgetheilt durch
Brunn, das zweite von Q. Pomi^ems Graednus, mitgetheilt durch W. Christ,
mit je vier Heilmitteln, auf die wir hier nicht eingehen. Vgl. übrigens
zu 1007 Eph. 4, 643. — Endlich ist noch die Pinselinschrift einer amphora
von Augsburg zu erwähnen (Eph. 2, 1008 nach Christ), wo M. unter Ver-
gleichung von C. I. L. IV 2588 liest Liq(uamen) scomb(ri) exceHJens) M. Va-
leri Maxumi.
Monumentum Ancyranum. Edictum Diocletiani. 209
Den ersten Anhang zu C I. L. III bilden die res gestae divi
Augusti exmonumentisAncj-ranoetApolloniensi, d. h. das von
Augustus selbst verfasste und nach seinem Testament auf eherne Tafeln ein-
gegrabene Verzeichniss seiner Thaten, wieder hergestellt nach den frag-
mentirten lateinischen und griechischen Copien, welche in den Tempeln
des Kaisers zu Ancyra in Galatien und zu Apollonia in Pisidien entdeckt
worden sind. Mommsen hatte schon 1865 eine Separatausgabe mit
Commentar veranstaltet, jetzt hat er ausser den Anmerkungen von Wad-
diugton zu dem monum. Apolloniense die Abhandlungen von Cavedoni, Th.
Bergk, A. W. Zumpt über das monum. Ancyranum, namentlich aber die
vortrefflichen Abschriften benutzen können, welche G. Per rot und
E. Guillaume bei ihrer archäologischen Reise durch Galatien und
Bithynien fa. 1861) angefertigt haben. Zuerst ist nun von M. der ausser-
ordentlich sorgfältig behandelte lateinische und griechische Text, so wie
er überliefert ist, mit sämmtlichen Varianten (nur die von Busbeq sind
mit Auswahl gegeben) abgedruckt worden. Es folgt hierauf in gewöhn-
licher Schrift der ergänzte Text; dagegen von einem erklärenden Com-
mentar ist der Einrichtung des C. I. L. entsprechend abgesehen. Ein-
zelne Verbesserungen zu dem Text des mon. Apolloniense sind Eph. II
S. 482 nach G. Hirschfeld gegeben.
Es folgt das edictum Diocletiani et collegarum de pre-
tiis rerum venalium vom Jahr 301. Von demselben sind verschie-
dene Fragmente vorhanden, die von M. alle der Reihe nach zusammen-
gestellt werden: A. exemplum Aegyptiacum (= Wilm. 1061) , jetzt
in Aix, den Eingang enthaltend, nach einem Abklatsch von Wad ding-
ton; B. ex. Stratonicense, von Stratonicea in Karlen, das bedeu-
tendste von allen, abgeklatscht von Lebas; C. — F. vier kleine Frag-
mente von Lebadea; G. ex. Megarense, jetzt in Athen, von Köhler neu
verglichen; H. ex. Aezaniticum aus Phrygien, nach einem Abklatsch von
Lebas; J. — M. vier Tafeln von Gerouthrae in Laconien, nach Waddington;
N. und 0. zwei Fragmente von Mylasae in Karlen, herausgegeben von
Lebas; P. und Q. zwei Fragmente von Karystos, früher von Bursian,
neuestens namentlich von Köhler verglichen; R. und S. zwei kleinere
Fragmente von Theben und Gythium. Hierauf ist der restituirte Text
lateinisch und griechisch in gewöhnlicher Schrift gegeben. Die Erklä-
rung betreffend verweist Mommsen auf seine Ausgabe mit Commentar
(Berichte der königl. sächs. Gesellschaft der Wissenschaften UI, 1851)
und auf Waddington's I^]dit de Diocletien, Paris 1864. — Zu den
früher bekannten Theileu kommen nun noch in den Add. T., zwei klei-
nere Fragmente von der Insel Atalante bei dem opuntischen Locris, ein-
gesendet von Eustratiades und 0. Lüders; sodann ebend. V., ein zwei-
tes Fragment des Exemplars von Megara, mitgetheiit von U. Köhler
und 0. liüders; endlich ein zweites Fragment des thebanischen Exem-
plars, meistens Heilmittel enthaltend, mitgetheiit von Lolling. — Her-
Jahresbericht für AlterthumswissenschaU XXIU. (1880. IH.) 14
210 Römische Epigraphik.
vorzuheben ist noch das Specialregister S. 1188 — 94, in welchem M.
alle in dem Edict genannten Werthgegenstände alphabetisch zusammen-
gestellt hat.
In unserem Bande des C. I. L. sind ferner zusammengestellt sämmt-
liche bis dahin bekannte Militärdiplome, 'privilegia militum vetera-
norumque de civitate et conubio adhuc reperta'. Der grössere Theil
derselben, 31 von 56, stammt nämlich aus den in diesem Bande behan-
delten Provinzen. Dieselben sind fast gleichzeitig in opulenter und sorg-
fältiger Weise, zum Theil mit schönen Facsimile's herausgegeben wor-
den von Leon Renier u. d. T. Recueil de diplomes militaires.
I. Livr. Paris 1876. Während sie im C. I. L. nach der Zeit aufgeführt
sind (sie reichen von Claudius a. 52 bis Diocletian), hat Renier sie nach
den Gattungen und Standorten der darin erwähnten Truppen geordnet.
Die Fortsetzung seiner Sammlung, welche unseres Wissens bis jetzt nicht
erschienen ist, soll wohl einen Commentar enthalten. Die sieben im
Museum in Pest befindlichen Diplome sind in den Monuments epigr.
du iiiusee nat. hongrois von Desjardins, sowie in der ungarischen
Ausgabe von Römer in künstlerisch schönen, aber nach M. (s. u.) nieht
überall ganz genauen Nachbildungen wiedergegeben. Diplom 1) ist =
Wilmanns n. 2863. Renier n. 9; vgl. Marq. II 496, 1. 2) W. 904. R. 30.
3) = R. 52, ausgestellt von Nero a. 64 alae Gemellianae — gregalibus;
siehe über diese ala unter Rätien. 4) Wilm. 915. R. 19. Vgl. auch Add.
S. 1058. 5) R. 20. 6) W. 2864. R. 21. Y) R. 14. 8) W. 2862. R. 56,
planche 36 f. Ljubic, inscr. Zagr. S. 53lf. (Facsimile). Vgl. Eph. 2,
1009, wo die Lesung verbessert ist. 9) W. 2865. R. 26. Desj.- Römer
tab. 38 f. 10) W. 2866; fehlt bei R. Vgl. Marq. II 460, 4. 461, 7. 530, 11.
11) R. 31; vgl. ebend. 453, 3. 12) R. 32. Desj. -Römer tab. 40 f. (vgl.
Eph. 2, 1010). 13) R. 48. 14) R. 47, pl. 17— 20. 15) R. 43. 16) R. 29;
vgl. Marq. II 453, 5. 17) R. 50, pl. 9, hier auf Titus bezogen, von M. auf
Domitian. 18) R. 22, pl. 28 f.; zur Lesung vgl. Eph. 4, 645. 19) Grossen-
theils hier zuerst (nach Henzen's Mittheilungen) edirt, dann von Desj.-
Römer tab. 42 f. (vgl. Eph. 2, 1011), fehlt bei R. ; vonTraian a. 98 ausgestellt
für zwei Alen und fünf Cohorten in Panuonien sub. Cn. Pinario Aemilio
Cicatricula Pompeio Longino. 20) = R. 44, pl. 5 f. , ebenfalls hier zuerst
edirt nach den von R. an M. raitgetheilten Tafeln; von Traian a. 99
für drei Alen und sieben Cohorten in Moesla inferiore sub Q. Pomponio
Rufo. 21) = C. I. L. VII 1193. R. 23. 22) R. 45. Desj.-Römer tab. 44 f.
(Vgl. Eph. 2, 1012. 23) CLL. VII 1194. R. 24, pl. 34. 24) = Wilm. 2867.
E. 49; das bekannte Weissenburger Militär- Diplom vom Jahr 107
(nicht 108, vgl. Eph. 2, 1013), zuerst von W. Christ, Münchener Sitzungs-
berichte 1868 edirt und besprochen; vgl. Marq. 1 134, 8. II 518, 4. 25) R.39.
26) R. 35; einige Verbesserungen siehe Eph. 2,1014. 27) = Brambach
1512. R. 27, pl. 32, von Wiesbaden. 28) R. 28, pl. 35. 29) R. 53.
30) CLL. VII 1195. R. 25, pl. 35. 31) R. 15, pl. 30f., mit Verbesserung
Militärdiplome. 211
Eph. 4, 646. 32) R. 10. 33) R. 40, pl. 1 — 4. 34) R. 46, pl. 21 — 24, nach
einer besseren Abschrift; vgl. 0. Hirschfeld, Nachlese S. 428 f. und
Eph. 2, 1015. 35) R. 11. 36) R. 33. 37) ein kleines Fragment, fehlt bei
R. 38) R. 12. 39) R. 34. 40) R. 41. Desj.-Römer tab. 47 (vgl. Eph. 2,
1016). 41) R. 18. 42) R. 37. Desj.-Römer tab. 46, n. 187; vgl. Eph. 2,
1017 die Auseinandersetzung mit Desjardins, wonach die dritte hier
genannte ala heisst / vc/{e)r{ana) c{icium) R{omonoruiii) , nicht V Veru-
gr{orum), die vierte aber (nach Desj.) / Aug(nsta). 43) R. 38. Desj.-Rö-
mer tab. 46, n. 188; vgl. Eph. 2, 1018, ebenfalls Besprechung der Des-
jardins'schen Varianten. 44) R. 42. 45) R. 51, pl. 33. 4 6) R. 36. 47) R. 1.
48) R. 2, pl. 25. 49) = Wilm. 2868. R. 3, pl. 9f., jetzt erst edirt, aus-
gestellt von Antoninus Pius für die Soldaten, qui miUtnverunt in coJwrti-
bus urb{a7ii.s) Antomnianis qmittuor X. XI. XII. XIIII ; vgl. Marq. II 466, 12.
50) fehlt bei R.; der Titel Elagabals wird nach Analogie von D. 62 jetzt
auch von M. so erg.änzt, wie von dem ersten Herausgeber Baudi di
Vesme. 51) Wilm. 2869. R. 8, pl. 26f. Zur Lesung vgl. Eph. 2, 1019,
zur Erklärung Marq. II 474, 4. 11. 52) R. 5, pl. 13—16. 53) R. 13.
Nach Eph. 4, 647 kommt es mehrfach vor, dass die Jahre der trib. pot.
des jüngeren Philippus denen des älteren gleichgestellt, d. h. von 244
an gerechnet werden; anderwärts beginnen sie a. 247 mit seiner Erhe-
bung zum Augustus. Vgl. über die hier genannten Soldatenkinder Marq.
II 543, 4. 54) R. 6 f., pl. 11 f. 55) = R. 54, pl. 37, ein hier zuerst edirtes
kleines Fragment. 56) R. 16 f., pl. 7 f. 57) hier zuerst edirt nach Hen-
zen, dann von M. verglichen (Eph. 2, 1020), fehlt bei Renier; das Di-
plom ist bestimmt für die Soldaten, qui militaver{unt) in coh[ortibus jirae-
toriis Diocletianis et Mjaxiinian^is) d[ece]m. 58) fehlt bei R. — Die schon
früher herausgegebenen hat Mommsen theils selbst neu verglichen,
theils durch Conze, Henzen, Hübner, Nissen, Zangemeister
u. a. sich neue Collationen verschafft.
Beigefügt ist ein ausserordentlich lichtvolles 'summariura privi-
legiorum supra relatorura'. Hier wird zuerst kurz über die Gesetze de
civitate et conubio veteranorum' , dann ausführlich über die äussere
Form und Einrichtung der Militärdiplome, d. h. der für einzelne Per-
sonen ausgefertigten Abschriften jener Gesetze, gesprochen. Dann wer-
den die einzelnen Theile des Textes durchgenommen und daraus sehr
raannichfaltige Resultate gewonnen, besonders über die kaiserlichen Titel
und Würden (dieselben sind in Momrasen's Staatsrecht übergegangen,
vgl. namentlich II 80 ff. 735 f. I020f. 10591!'.); ferner über das Reclit der
Soldaten, eine förmliche Eiie einzugehen oder mit Dirnen in Conciibiiiat
zu leben. In dieser Hinsicht sind Mommsen's Erörterungen weitergeführt
und berichtigt worden durch G. Wilmanns, die römische Lagerstadt
Africa's, Cümnient. Momms. 190 ff. , vgl. II. Schiller, Jahresbericht VI,
HI. Abth., S. 54üff.
Es werden sodann zusamuicngcstcUt die Provinzen, welclie in den
14»
212 Römische Epigraphik.
Diplomen vorkommen (lauter kaiserliche, s. M. St. II 795, 2), deren Statt-
halter und Besatzungen nebst den Flottenpräfecten , und die einzelnen
Truppenabtheilungen mit ihren Standorten (in letzterer Beziehung sind
die Militärdiplome besonders wichtig, weil sie immer genau das Jahr
angeben); ferner die einzelnen Soldaten, welchen jedes Diplom gehörte,
mit ihrer Heimat, Truppe u. s. w. ; die in der subscriptio angegebenen
Orte, an welchen das Original aufbewahrt war, die siegelnden Zeugen
(meistens sieben, vgl. K. G. Bruns, comm. Momms. 489if.), endlich eini-
ges Grammatische und Orthographische. So haben diese wichtigen Ur-
kunden durch Mommsen eine allseitige Beleuchtung gefunden. Die be-
deutendsten Ergebnisse derselben finden sich bei Marq. II 541 If.; vgl.
jedoch dazu Wilraanns a. a. 0.
Auch für diese Klasse inschriftlicher Denkmäler sind übrigens ziem-
lich viele Nachträge zu verzeichnen. Eph. II S. 454 — 462 enthält vier,
Eph. IV S. 183 — 7 weitere fünf neuentdeckte Militärdiplome, endlich die
Arch.-epigr. Mitth. III 2 ff. ein zehntes. Diplom 59. ist gefunden 1872 bei
Anela auf Sardinien, edirt von Joseph Spano in den Schriften der
Turiner Akademie. Es ist neben n. 4. und 5. ein dritter Auszug aus der
lex des Galba vom 22. Dec. 68, für einen Sarder Ursaris, Tomalis f.
Der Zeugen sind es wie n. 3 neun, meistens von Caralis. — D. 60. ist
gefunden 1874 zu Pompeii, edirt von A. Sogliano, Giornale degli
scavi di Pomp ei 1874, S. 52. Es bezieht sich wie n. 7. auf eine lex des
Vespasian vom 5. April 71, vetei-anis, qui militaoenmt in classe Misenensi
sub Sex. Lucilio Baisso, qui sunt deducti Faestum. Es ist angefertigt gre-
gali M{arco) Damae /., Suro Garaseno. lieber Bassus Vgl. Tac. Hist.
Die Inschrift zeigt nach M., wann Paestum Colonie wurde. Da der In-
haber der Urkunde ein Syrer aus Gerasa ist, so sind demgemäss auch
die Zeugen aus Syrien, und zwar von Laudicea, Antiochia und Caesarea
Stratonis. — D.61. wurde 1873 gefunden an der Strasse von Regensburg
nach Kumpfmühl, in den Resten eines römischen Gebäudes, und heraus-
gegeben vonOhlenschlager, Münchener Sitzungsberichte 1874, S. 193 ff.
Es ist ausgestellt von M. Aurellus und L. Aurelius Verus a. 166 im März
oder April. Dass hier Verus und nur dieser als proconsul bezeichnet ist,
bestätigt nach M. eine bisher nicht beachtete Notiz des Dio (53, 17),
dass die Kaiser seit Traian diesen Titel nur ausserhalb der Hauptstadt
führten; Verus war damals noch im Krieg gegen die Parther, aus dem
er eben im Jahre 166 zurückkehrte. Die hier vorkommenden Namen
der Zeugen finden sich auch auf den Diplomen der Jahre 165 und 167.
— D. 62. ist unweit Philippe polis von dem Wiener Arzte Weiser
gefunden und von Frh. v. Sacken in den Wiener Sitzungsberichten 1874,
S.35— 46 herausgegeben; es befindet sich jetzt in Wien. Der Kaiser il/.yl?«T-
lius An{to\nimis, — sacerdos amp[lis]siinus dei invicli Solis Elmjabcdi, verleiht
darin den zehn prätorischen Cohorten das ius conubi auch mit Weibern
■peregrini iuris, 7. Jan. 222. Ausgestellt ist die Urkunde M. Septimlo M,
Militärdiplome. 213
fil. Ulp{ia) Maetico Trimontio , d. h. von Trimontium = Philippopolis. —
D. 63. ist gefunden in der Landschaft Barbargia auf Sardinien, her-
ausgegeben von V. Crespi, Bull, dell' Institute 1878, S. 221; es beruht
auf einer lex des Doraitian vom Jahr 88 für die zwei Cohorten in Sar-
dinien, deren Namen nach n. 18. zu vervollständigen sind. — D. 64, ein
kleines Bruchstück, ist gefunden bei Kaikar am Rhein und edirt von
A.Fulda, Bonner Jahrb. 61 (1878) S. 78. Nach den Dimensionen schliesst
M. auf Domitian und ergänzt: equitibus et p\^editibus et dassiaris], qui mi-
litave7-[unt vi alis et cohoi-tibus] deceni, [quae appellontw'] . ... et
Af[rorum\ vgl. Bramb. 66. — D. 65. befindet sich in Adöny bei dem
Grafen Zichy und ist ebenfalls nur ein kleines Fragment mit den Namen
von drei Zeugen, denselben wie n, 35. — D. 66. wurde in Pieraont
gefunden und ist jetzt im Besitze des Antiquars Hamilcar Ancona
in Mailand. Es wurde zuerst edirt von M. Eph. IV S. 185, dann von
dem Besitzer in seinem Catalogo descrittivo, Milano 1880, S. 65 ff. Tav. V.
Die beiden Philippi verleihen hier das Recht des conubium an die Vete-
ranen der zehn prätorischen Cohorten am 7. Jan. 246 C. Bruttin Fresenfe
et C. Alb .... [ros.]. Der Name des einen Consuls erscheint hier zum
ersten Mal vollständig, der andere heisst sonst Albinus und wurde bis-
her mit M. Nummius Albinus identificirt, was aber nach unserer Inschrift
nicht möglich ist; dieselbe scheint auf C. Albinius oder C. Albius Albinus
hinzuweisen. — D. 67. Fragment, schon 1815 bei Walcot unweit Bath
in England gefunden, von Watkin wieder aufgefunden und im Archäol.
Journal 1877, S. 318 ff. edirt; vgl. Hübner, Addit. ad vol. VII, Eph. IV
S. 205. Die Zeit ist unbestimmbar; bisher unbekannt war die hier er-
scheinende [ala^ Froculeiana. — D. 68. gefunden in Adöny, jetzt im
Nationalmuseum zu Pest, sorgfältig edirt von Joseph Hampel, Arch.
firtesitö 13, S. 9 ff., dann von Mommseu, Mitth. III 2 ff. Ein unbekann-
ter Kaiser (nach M. zwischen Severus Alexander und den Philippi zu
suchen) verleiht Bürgerrecht und conubium an eine Cohorte T]/ira[cum],
an die {coh.) [prima] Alpin{orum) p)edit{ata) und die {coli.) p{rima) Hemese-
n{orum) — [in Pannonia inf]erior{e) sub Pompon{io] . . ., mit dem Beisatz
2:traeterea [liberis eorundem] decurioniim et centiirio[num.^ qui cum filis in] pro-
vinc{ia) ex se prvcreatis [milites ibi castel]luni cssent — Aeinilio Severo Can-
tabrino cos. Die hier als Legat und als Consul genannten Männer kom-
men sonst nicht vor. Ausführlich spricht M. über den obigen Beisatz.
Während bis a. 145 den Veteranen der Auxiliartruppen ipsis, liberis po-
sterisque eorum die Civität ertheilt worden war, sind diese Worte in den
Diplomen aus den Jahren 154-167 (n. 39—46) weggelassen, nicht, wie
M. früher meinte, aus Nachlässigkeit, sondern weil damals wirklich die
Vergünstigung auf die Veteranen selbst beschränkt wurde (wofür auch
Gaius 1, 57 spricht). Vom Jahre 167 an (D. 46) haben wir keine Mili-
tärdiplome für Auxiliartruppen mehr bis zu D. 68. Hier nun wird wenig-
stens den leiblichen Söhnen der Decurionen und Centurionen das
214 Römische Epigraphik.
Bürgerrecht unter der Bedingung verliehen, dass sie selbst mit ihren
Söhnen in den Grenzcastellen als militärische Ansiedler der Reichsver-
theidiguiig sich widmen. So ist dieses Diplom nach M. ein Beleg für
die bekannte Stelle in der vita Alex. c. 58.
Den letzten Abschnitt des C I. L. III bilden die dacischen Wachs-
tafeln, 'instrumenta Dacica in tabulis ceratis conscripta aliaque similia'.
Diese Tafeln sind aus den Goldberg werken von Verespatak {Al-
burmts mawi\ S.O. S. 160 f.) hervorgegangen. Andere Namen benachbarter
vici, die in denselben vorkommen, sind Deusara, Immenosum maius, Kar-
tum; auf weitere Ortsnamen weisen hin Pirusta ex Kavierefio, lovis Cemeni
(vgl. das heutige Korna), nach Torma (s. o. S. 156) auch staiio Resculi (?);
ferner die Personenbezeichnungen il/amM/^-sis, iSt/r/Zeas, Tovetü. Die datirten
Inschriften reichen von a. 131—167; das Aufhören mit diesem Jahr er-
klärt M. aus dem eben damals begonnenen Marcomannenkrieg. M. be-
schreibt sodann die Form und Einrichtung dieser Wachstafeln, welche
wegen der leichten Verletzbarkeit des Wachses nur auf den inneren Sei-
ten beschrieben werden konnten und daher triptycha sind, nicht di-
ptycha, wie die Militärdiplome. Da der Inhalt verschieden ist und keine
allgemeine Behandlung gestattet, auch mehr dem Civilrecht angehört, so
geht M. auf den Text nicht näher ein; er handelt nur von den Zeugen
und von den Sprachfehlern. Der Zeugen sind es meist sieben, jedocji
einmal nur fünf, einmal nur drei. Bemerkenswerth und neu ist, dass auf
jeder Urkunde nach den Zeugen noch derjenige, welcher durch dieselbe
verpflichtet wird, der Gläubiger, der Verkäufer u. s. w. selbst genannt
wird. Sprachfehler finden sich begreiflicher Weise viele; jedoch sind die
Urkunden meistens nach alten Recbtsformeln abgefasst und daher in der
Hauptsache richtig und vollständig. Die Namen der Freigeborenen, die
nicht römische Bürger sind, werden meist nach griechischer (und kelti-
scher) Art angegeben, z. B. Andueia Batonis, Socratio Socrutionis\ denn
hier ist nach M. nicht servus, sondern filius zu ergänzen.
Die Tafeln sind, soweit sie zu haben waren, auf photolithographi-
schera Wege wiedergegeben, da der bloss photographisclie Abdruck die
feineren Züge nicht scharf genug ausgeprägt hätte. Es fehlt leider eine,
von welcher der Besitzer keine Abschrift gestattet hat. Ausser dem Vor-
stand des Pester Museums, Pulszky, der die dort auf bewahrten Tafeln
nach Berlin schickte, hat sich besonders Zangemeister verdient ge-
macht, der diese wie die andern 'peritissime legit, sollertissime delinea-
vit, laboriosissime expressit'. Ueberdies hat letzterer auf einem beson-
deren Blatt eine Uebersicht über die Buchstabenformen hinzugefügt. Die
in Berlin hergestellten Tafeln hat, soviel ich sehe, Römer für die unga-
rische Ausgabe der Denkmäler des Pester Museums benützt.
Von den einzelnen Urkunden heben wir nur folgende hervor: Tab. I
= Wilmanns 321. Römer tab. 56 f., besprochen von Gooss, Archiv für
Siebenb. Landeskunde 12, 120 f. Sie enthält die Erklärung der Auflösung
Dacische Wachstafeln. 215
eines collegium lovis Cerneni wegen Mangels an Mitgliedern und ist da-
tirt 9. Febr. 167 Alb{u7-iw) maiori ad stationem Resculi (nach Gooss ebend.
116 der Beamte eines duumvir). Da die Verfasser sich hier nicht in
den gewöhnlichen Kechtsformelu bewegten, so finden sich viele Barbaris-
men. — Zu tab. III vgl. Add. S. 1058. — T. V = Römer tab. 58. —
T. VI = Römer tab. 59 f. enthält einen Vertrag über den Kauf einer Sklavin;
vgl. die Bemerkung Z angemeister's Eph. 4, 648, wo die Lesung von
Franz Rühl (Jahrb. f. Philol. 1878, 310) zurückgewiesen ist. — In dem
ähnlichen Kaufvertrag t. VII liest nach Eph. 4, 649 jetzt auch Zange-
meister so wie M. vermuthet hatte, apockatum (von apocha, Quittung),
nicht apocitatum. — T. VIII = Römer tab. 60 f. ist bemerkenswerth als
Beleg für eine Häusersteuer; vgl. Marq. II 228, 7. M. St. II 946, 4. —
T. X ist ein interessanter Pachtvertrag über eine Goldgrube, daher ab-
gedruckt und besprochen von Gooss a. a. 0. 156 f., und von Jung,
Römer und Romanen, S. 34. — T. XII = Römer tab. 61, b. c. — T. XV,
ebenfalls von Gooss (S. 121 f.) und von Jung (S. 98 f.) besprochen, stammt
aus dem Rechnungsbuch eines quaestor collegii (Gooss meint: eines ma-
gister epularum), der auf einer Seite seine Einnahmen von April und
Mai, auf der andern Seite die Auslagen für einen am 30. April abgehal-
tenen Schmaus verzeichnet. Hier finden wir daher eine Art von Speise-
zettel und zugleich schätzbare Angaben über die Preise der Lebensmittel.
— Zu t. XXV hat Hirschfeld, Nachlese 427 f. Verbesserungen geliefert;
dieselben sind auch Eph. H S. 467 mitgetheilt. — Ein besonderes kleines
Register S. 960 enthält die auf den Wachstafeln vorkommenden Namen.
— Angeschlossen ist als n. XXVI eine Bleitafel von Tragurium (in
Dalmatien, s. o. S. 173), jetzt in Agram, enthaltend die Austreibung eines
Teufels im Namen Jesu Christi (vgl. Marq. III 109, 6). Dieselbe ist zu-
erst von Ljubic herausgegeben und von demselben neuerdings ausführ-
lich behandelt worden, Inscr. Zagr. S. 56 — 69. — Den Schluss machen
endlich unter n. XXVII 24 Griffelinschriften auf Ziegeln.
Erwähnung verdienen noch die in bekannter Weise sachkundig und
schön gezeichneten Karten von Kiepert: 1) Imperii Romani pars Graeca,
mit 6 Nebenkärtchen, 2) Dacia, 3) Dalmatia, mit einem Nebenkärtchen
der regio Salonitana, 4) Raetia, Noricum, Pannonia, mit 4 auf einzelne
Theile von Noricum sich beziehenden Beigaben. Eine genauere Würdi-
gung dieser Karten ist aber nicht unsere Aufgabe.
Wir haben in vorstehendem Bericht so ziemlich die östliche Hälfte
des römischen Reiches durchwandert und die epigraphische Litteratur
der Jahre 1873 — 79, soweit sie hierher gehört, im Anschluss au den
Doppelband des C. I. L. III je an ihrem Orte berücksichtigt. Der Inhalt
dieses Bandes ist schon durch seine Erstreckung über eine grosse An-
zahl der verschiedensten Provinzen, darunter alle griechisch redenden
Landschaften und das in vieler Beziehung singulare Colonialland Dacien,
ausserordentlich reich und vielseitig. Er ist von der weitgreifendsten
216 Römische Epigraphik.
Bedeutung für die alte Geographie, für die Verwaltung des römischen
Reiches, für das Finanzwesen, die militärischen Verhältnisse, das religiöse
und das muuicipale Leben. Kein anderer Theil des C. I. L. wird über
so viele Städte und andere Oertlichkeiten, über so viele Legionen und
kleinere Truppenabtheilungen, über so viele Gottheiten und deren Culte
Aufschluss oder doch Andeutungen geben wie dieser. Dazu kommen noch
die verschiedenen zuletzt aufgeführten interessanten Beigaben, welche
demselben einen eigenartigen Charakter verleihen. Aber wie der in den
letzten Decennien neu erwachte antiquarische Eifer in den Ländern der
ungarischen Krone schon einen grossen Zuwachs an epigraphischem Ma-
terial gebracht hat, so wird sicherlich die nach dem unvermeidlichen
Sturz der türkischen Herrschaft in Europa zu hoffende Neubelebung der
Balkanhalbinsel auch hier noch ungekanute Schätze an Alterthümern
überhaupt und speciell an römischen Inschriften zu Tage fördern. Wäh-
rend in den civilisirteren Ländern die Erweiterung des epigraphischen
Materials mehr nur sporadisch geschieht, wird der vorliegende Theil des
C. L L. wohl innerhalb weniger Decennien in grossen Abschnitten einer
völlig neuen Bearbeitung bedürfen.
Jahresbericht über die exakten Wissenschaften
im Alterthum von Anfang 1878 bis Michaeli 1879.
Vom
Gymnasial- Oberlehrer M. Clirtze
in Thorn.
Wenn wir für den obengenannten Zeitraum auch nicht so alles-
umfassende Werke auf dem Gebiete der exakten Wissenschaften auf-
führen können, als in dem ersten von uns verfassten Jahresberichte, so
werden wir doch einer grossen Reihe hochwichtiger Schriften auf allen
Gebieten unseres Referates begegnen. An erster Stelle berichten wir über
Ludwig Matthiessen, Grundzüge der antiken und modernen
Algebra der litteralen Gleichungen. Leipzig, B. G. Teubner, 1878.
XVI, 1001 S. gr. 8.
Schon vor vierzehn Jahren hatte der Verfasser als Programmab-
handlung von einem kleinen Theile seines gegenwärtigen Buches eine
Probe veröffentlicht. Ich habe hier nicht von dem rein wissenschaft-
lichen Theile desselben zu sprechen, beginne mein Referat speziell erst
mit dem IV. Abschnitt: Direkte Auflösung der Gleichungen von den
ersten vier Graden durch Substitution. Es giebt wohl niemand ausser
dem Verfasser, welcher sämmtliche jemals zur Auflösung von Gleichun-
gen benutzte Methoden so vollständig kennt, wie er; keinen, der die
Geschichte dieses Zweiges der Mathematik zu schreiben so befähigt
wäre. Das Buch enthält denn auch eine grosse Zahl historischer Be-
merkungen im Texte, wir lernen die Methoden der Alten, der luder und
Araber, der Chinesen, des Mittelalters und der Neuzeit kenneu, und
doch beschleicht jeden, der Geschichte der Wissenschaft treibt, das Ge-
fühl der Traurigkeit, dass diese gelegentlichen Bemerkungen nicht in
eine zusammenhängende Geschichte der Auflösung der Gleichungen ver-
webt sind. Die am Ende des Buches (S. 964 — 1001) hinzugefügte »Ge-
sammtlitteratur der Algebra der Gleichungen«, so dankeus-
werth sie ist, kann doch eine solche keineswegs ersetzen. Nach Mat-
thiessen sind, wie überall, die Chinesen auch die ersten, welche Algebra
218 Exakte Wissenschaften im Alterthum.
getrieben haben. Ob wirklich das von ihm gegebene Jahr 2600 v. Chr,
annähernd dem Zeitpunkte entspricht, zu welclieni die Kiu -tschang erst-
malig geschrieben sind, wer will es sagen? Beglaubigt ist dagegen die
Lehre von den Gleichungen um das Jahr 1700 v. Chr. bei dem Aegypter
Ahämesu. Weshalb die Inder, deren auf uns gekommene Schriften über
Algebra mit dem fünften Jahrhundert nach Christus beginnen, vor die
Griechen Heron und Diophant, von denen der erste 100 vor Christus,
der zweite im vierten Jahrhundert nach Ciiristus lebte, gesetzt sind, ist
bei der sonst streng chronologischen Reihenfolge nur dadurch erklärlich,
dass der Verfasser die Inder als Lehrmeister der Griechen ansieht. Es
folgt die arabisch-persische Litteratur, in der ja vieles aus dem klassi-
schen Alterthum sich erhalten hat. Aus der Aufzählung der über diese
geschriebenen Werke erwähne ich eins, das hierher gehört, das ich aber
nicht aus eigener Anschauung kenne:
Leon Rodet, L'algebre d'Al-khärizmi et les methodes indiennes
et grecques. (Journal Asiatique, Ser. VII, Tom. XI, Paris 1878.)
Durch die Fülle von historischen Bemerkungen auch über die
nicht algebraischen Theile der Arithmetik zeichnet sich auch desselben
Verfassers
Schlüssel zur Sammlung von Beispielen und Aufgaben aus dpr
Arithmetik und Algebra von Prof. Eduard Heis. Praktischer Leit-
faden für Lehrer und Studierende. Zweite verbesserte Auflage. Köln
1878. Du Mont- Schauberg. 2 Bde. XIII, 582 und VI, 536 S. gr. 8.
aus. Besprechungen des ersten Werkes kenne ich nur von Cantor (Jen.
Litt.-Zeit. 1878 Art 471) und von Günther (Zeitschr. f. Math. u. Physik
1879. S. 27).
Wir schliessen hier gleich eine Arbeit verwandten Inhaltes, aber
rein geschichtlich durchgeführt, an, welche fast gleichzeitig mit der von
Matthiessen ausgegeben ist und einen Theil des von letzterem behan-
delten Gesammtgebietes umfasst: die Lösung der Gleichungen durch
Konstruktion.
Antonio Favaro, Notizie storico-critiche sulla costruzione dello
equazioni. Modena Societä Tipografica 1878. 2 Blätter, 206 S. und
2 Tafeln. 4. (Separatabdruck aus dem XVIII. Theil der Atti der Aka-
demie zu Modena.)
Dieser Theil der Geschichte der Algebra ist ein äusserst inter-
essanter. Er beginnt mit der Lehre von den geometrisclien Proportio-
nen, doch wird gewöhnlich erst bei Lösung von quadratischen Gleichun-
gen durch Konstruktion von dieser Methode gesprochen. Hier gelingt
es Herrn Favaro nachzuweisen, dass schon Eukleides Gleichungen von der
Form x^ it q.i:^ + »* = 0 aufzulösen wusste; die Beispiele dazu entnimmt
er den Datis des Eukleides. Von den Gleichungen des dritten Grades
Aliiebra. 219
hatten die Griechen sicher durch Konstruktion gelöst die rein kubische
Gleichung x^ -.— a\ vielleicht fand Archiniedes die Konstruktion von
a;3 -j- a^b = cx^. Herr Favaro behauptet dann, und wir glauben mit gutem
Grunde, dass die Inder erst an zweiter Stelle in der Geschichte der Lö-
sung der Gleichungen kommen. Er zeigt, was sie darin geleistet, geht
dann zu den Arabern über, die keineswegs rein auf indischem Stand-
punkte stehen, wie ich demucächst durch Veröffentlichung des Liber
tri um fratrum zu beweisen im Stande sein werde, und geht dann auf
Leonardo von Pisa und die italienische Schule über. Ein Anhang giebt
die Litteratur der Konstruktion der Gleichungen von Stifel's Arithmetica
integra bis 1878 incl. Es sind nicht weniger als 187 Schriften über die-
sen Gegenstand verzeichnet. In einer Schlussbemerkung weist er noch
nach Matthiessen auf den Kiu- tschang des Lischau hin, sowie darauf,
dass Diophant nicht erst in der zweiten Hälfte des X. Jahrhunderts,
sondern schon um 900 von Kosta ben Luca übersetzt wurde. Die von
Herrn Favaro verlangte Quellennachweisung findet sich in der Zeitschrift
für Mathematik und Physik 1865 S. 499. Eine gute Uebersicht des In-
haltes sehe mau in Königsberger-Zeuner's Repertorium Bd. 2 S. 282—284,
in der Selbstanzeige des Verfassers.
Antonio Favaro, Sidla interpretazione matematica del Papiro
Rhind pubblicato ed illustrato dal Prof. Augusto Eisenlohr. - Modena
Societä Tipografica 1879. 1 Blatt. 55 S. 4.
Eine ins Einzelne gehende Darlegung des Inhaltes des besagten
Papyrus Rhind. Man sehe dafür das Referat im Jahrgang 1877.
George J. AI Im an, Greek geometry from Thaies to Euclid
(Hermathena No. V S. IGO— 207. 1877).
Dieser uns allein bekannt gewordene erste Theil dieser Abhand-
lung giebt zunä( hst aus Proklos' Kommentar zum Eukleides einen Aus-
zug über den Ueberblick, den jener aus der Geschichte der Mathematik
bei den Griechen auf Eudemos fassend liefert. An zweiter Stelle unter-
sucht er die Verdienste von Thaies und von Pythagoras und dessen un-
mittelbaren Schülern um die Mathematik. Es sind mit grossem Scharf-
sinn alle uns über die genannten Männer erhaltenen Notizen gesammelt
und ein Bild der Verdienste derselben um die Mathematik in's Licht
gestellt. Das Hauptverdienst von Thaies ist nach ihm, dass er die Linien-
geometric schuf im Gegensatz zu der rein praktischen Geometrie der
Aegypter, wie sie uns aus dem Papyrus Rhind entgegentritt; bei ihm
tritt zuerst eine wirkliche Gleichung auf, er legte so das Fuiulament
der Algebra. Im Allgemeinen wird man mit den Ergebnissen seiner
Untersuchung in Bezug auf die Pythagoreer ebenfalls einverstanden sein,
wenn auch Einzelheiten vielleicht von anderen anders entschieden wer-
den würden. Die Arbeit ist ein höchst beachtenswerther Beitrag zur
Geschichte der Mathematik in Griechenland.
220 Exakte Wissenschaften im Alterthum.
L. Hugo, Brani di lettere a D. B. Boncompagni. (Atti dell' Acc.
Pont, dei Nuove Lincej. T. XXIX S. 41—43).
Hier interessirt nur der Nachweis von einer Reihe von ägyptischen
Alterlhümern im Britischen Museum. Es sind dies ein Kubo -Oktaeder
von Elfenbein, Spielwürfel mit römischen Ziffern, ein Pentagonaldo-
dekaeder von Bronze, bronzene Zirkel, ein bronzenes Winkelmass mit
einer Neigung von 45*^; ein Ikosaeder, die Seiten mit griechischen Buch-
staben bezeichnet von grünem Marmor.
Benedikt Rothlauf, Die Mathematik zu Platon's Zeiten und
seine Beziehungen zu ihr, nach Platon's eigenen Werken und den Zeug-
nissen älterer Schriftsteller. Inaugural-Dissertatiou. Jena 1878 1 Blatt.
74 S. 8. 1 Tafel.
Eine fieissige und erschöpfende Arbeit über den behandelten Gegen-
stand; freilich hat der Verfasser, wie Caiitor in seiner Besprechung (Zeit-
schrift für Mathematik und Physik 1878, Hist.-Litt. Abth. S. 169) schon
hervorhebt, einen grossen Theil der neuesten Arbeiten über diesen Gegen-
stand nicht gekannt, was jedoch vielleicht das Gute hatte, dass wenn
die Kenntniss gewesen wäre, die Arbeit ungeschrieben geblieben wäre,
was wir lebhaft bedauern würden. Nach einer Einleitung, die Plato.'s
Ansicht über den Werth der Mathematik sowie seine Vorgänger in der-
selben kurz resümirt, folgt die eigentliche Darlegung. Der erste Ab-
schnitt behandelt die Arithmetik (S. 19-49); der zweite die Planimetrie
(S. 50 - 69); der dritte endlich die Stereometrie (S. 69—74). Zum Schlüsse
kommt, dem Werke Hankel's entlehnt, eine Würdigung Platon's und die
Klarlegung der Stelle, welche ihm in der Geschichte der Mathematik
gebührt. Zu bemerken ist der Druckfehler in Fig. 2 der Tafel, wo in
der Fläche des Quadrates 4 nicht 2 zu lesen ist.
Dr. Hermann Cohen, Piatons Ideenlehre und die Mathematik.
(Separatabdruck aus dem Rectorats- Programm der Universität Mar-
burg vom Jahre 1878). Marburg, Elwert 1879. 1 Blatt. 31 S. 4.
Der Verfasser entwickelt zunächst die Entstehung des Begriffes der
Idee aus dem [xrj ov des Demokritos, legt dann dar, dass die Mathe-
matik die Vermittelung bildet zwischen duaca und vorjiia in der Richtung,
in welcher die heutige erkenntnisstheoretische Einsicht sie fordert, und
schliesst daraus, dass die Platonische Idee als Hypothese aufzufassen
ist, die aus der analytischen Methode, deren Begründer Plato war,
hervorgeht.
Karl Kieseritzky, Die Zahlzeichen und Zahlensysteme der Grie-
chen und ihre Logistik (Jahresber. der St. Annen-Schule). Petersburg
1876. 1 Blatt. 43 S. 8.
Ein wohlgeordnete Uebersicht der Kenntnisse, welche wir von dem
in dem Titel genannten Gegenständen besitzen.
Mathematik. 221
Dr. Siegmund Günther, Antike Näherungsmethoden im Lichte
moderner Mathematik. (Aus den Abhandl. der K. Böhm. Gesellschaft
der Wissensch.). Prag 1878. 44 S. 4.
"Wir sind dem Verfasser schon in unserem ersten Berichte auf ähn-
lichem Felde begegnet. Die diesmalige Arbeit hat den Zweck nachzu-
weisen, dass die von den alten Völkern gewonnenen Näherungswerthe
für gewisse astronomische und mathematische Grössen sich durch Hülfe
der Kettenbrüche ausnahmslos einfach und sicher berechnen lassen. Der
Verfasser nimmt der Eeihe nach durch die Saros -Periode der Baby-
256
lonier; die aegyptische Annäherung an die Zahl n = — - ; die Octae-
ol
teris des Kleostratos; den Meton'sche Schaltcyklus ; die bei Heron uns
aufbewahrten Quadratwurzelausziehungen, welche sich der Theon'schen
Rechnung nicht fügen wollen; die Quadratwurzeln des Archimedes und
7
Theon's Erläuterungen dazu; den Werth v'2 = — ; Pappus' Näherungs-
5
methoden für Aufgaben dritten Grades. Jedenfalls hat er durch seine
Arbeit gezeigt, dass das Alterthum höchst wahrscheinlich empirische
Näherungsformeln kannte, die freilich in geometrisches Gewand gehüllt
waren, wie die Konstruktion der zwei Proportionalen bei Pappus. Die
schon oben erwähnte Ausgabe des über trium fratrum wird eben-
falls eine auf die Griechen zurückgehende Auflösung der beiden mittle-
ren Proportionalen und die Ausziehung der dritten Wurzel, letztere
noch völlig unbekannt, bringen.
Dr. B. Zuckermann, Das Mathematische im Talmud. Beleuch-
tung und Erläuterung der Talmudstellen mathematischen Inhalts. (Jah-
resber. d. jüd. theol. Seminars). Breslau, Jungfer's Druckerei, 1878.
1 Blatt. 64 S. 8. Mit 8 Fig.-Taf.
Moritz Cantor, Receusion dazu (Zeitschrift für Mathematik und
Physik. 1868. Hist.-Litt. Abth. S. 88—92).
Cantor hat in seinem Referate die Hauptsachen aus dem inter-
essanten Programme Zuckermann's in das rechte Licht gesetzt. Es han-
7
delt sich vorzugsweise um den Werth von |/ 2, den der Talmud zu — an-
giebt, um die Fläche des Kreises und den Kreisumfang. lieber den
Kreisinhalt haben wir den Satz: »Der Kreis im Quadrat ist ein
Viertel, das Quadrat im Kreise ist die Hälfte« und das heisst
nach den alten Auslegern: Der Kreis ist um ein Viertel kleiner als das
umgeschriebene Quadrat, das Quadrat im Kreise genau die Hälfte des-
selben. Daraus folgt der alte babylonische Werth für die Ludolph'sche
Zahl TT = 3. Dieselbe Zahl für r. ergicbt die Regel für den Kreisum-
fang: »Alles was im Umfange drei Handbreiten hat, ist eine
222 Exakte "Wissenschaften im Alterthum.
Hand breit«. Alle diese Sachen kommen nebenbei bei religiösen Vor-
schriften vor, und werden auch von Herrn Zuckermann an solchen er-
läutert. Bei Cantor kann man die Beziehungen der jüdischen Näherungs-
werthe zu den bei anderen Völkern des Alterthums gefundenen weiter
auseinander gesetzt finden.
F. Wüstenfeld, Die Uebersetzungen Arabischer Werke in das
Lateinische seit dem XL Jahrhundert. Aus dem 22. Bande der Ab-
handlungen der königl. Gesellschaft der Wissenschaften zu Göttingen.
Göttingen, Dietrich, 1877. 1 Blatt. 133 S. 4.
Es klingt vielleicht eigenthümlich, dass in einem Berichte über
klassische Alterthumswissenschaft von Uebersetzungen aus dem Arabi-
schen in's Lateinische, und zwar in das barbarische Latein des Mittel-
alters, gesprochen wird. Doch ist die Erwähnung des Buches wohl ge-
rechtfertigt, da wir gerade von den mathematischen Schriften der Grie-
chen oft nur noch diese doppelt gefertigten Uebersetzungen besitzen.
Was speciell das vorliegende Buch betrifl't, so finden wir darin erwähnt
Uebersetzungen des Hippokrates, Galenos durch Constantinus Africanus;
des Eukleides durch Atelhard von Bath und durch Johannes Ocreatus;
des Centiloquium Ptolemaei durch Johannes Hispanus; der Sphaerica
des Thcodosios, des Quadripartitum des Ptolemaeos durch Plato von
Tivoli; das Planisphaerium Ptolemaei durch Rodolfus Brugensis; 'des
Aristoteles analytica posteriora, des Themistios Kommentar dazu, des
Eukleides, des Theodosios Sphaerica, des Archimedes, des Menelaos
(Mileus), des Eukleides Data, des Tideus de Speculo, des Almagestum
des Ptolemaeos, desselben Introductio in Artem sphaericam, des Theo-
dosios de locis habitabilibus, des Hypsikles de ascensionibus, Antolycos
de sphaera mota, des Aristoteles, des Alexander Aphrodisiensis, des Gale-
nos, des Hippokrates, des Galenos, des Eukleides de speculis durch Gerar-
dus von Cremona, des Galenos de alimentis durch Accursius Pistoiensis;
des Aristoteles de regimine regum durch Philippus Clericus; des Nico-
laos Damascenos durch Alfredus Anglicus; des Aristoteles Ethica, Rhe-
torica, Poetica durch Hermannus Contractus; des Centiloquium Hermetis
durch Stephanus Musinensis; des Galenos durch Armegandus Blasii;
des Aristoteles de animalibus durch Michael Scottus; des Galenos durch
Faragut; Prodi elevatio theologia durch Guilielmus de Moerbeka; des
Galenos durch Marcus Toletanus; desselben durch Arnaldus de Villa-
nova; des Aristoteles summa quaestionum durch Hugo Sanctalliensis.
Es werden von jeder Uebersetzung, soweit sie noch vorhanden ist, die
existierenden Exemplare nachgewiesen, bei weitem aber nicht vollstän-
dig, wie ebensowenig die oben aufgeführten Uebersetzer und Uebersetzun-
gen die einzigen bekannten sind. So fehlt z. B., um nur eins aufzuführen,
die Uebersetzung des Eugenius Amiraceus Siculus von der Optik des
Ptolemaeos. Zum Theil lässt sich das gegebene Verzeichniss aus Stein-
Mathematik. 223
schneider's Arbeiten in der Zeitschrift für Mathematik und Physik, so-
wie im BuUettino Boncompagni vervollständigen. Jedenfalls darf jemand,
dem es auf Vollständigkeit ankommt, sich mit den Notizen des Herrn
Wüstenfeld nicht zufrieden erklären.
C. Henry, Sur l'origine de la Convention dite de Descartes (Re-
vue Archeologique. Nouv. Serie. 19« annee. Tome 35. S. 251 - 259).
Unter der Konvention des Descartes versteht Herr Henry die Un-
terscheidung zweier entgegengesetzter Richtungen durch + und — . Er
findet diese Konvention schon in der additiven und subtractiven Art
und Weise, in welcher zum Theil die Griechen, jedenfalls aber die Etrus-
ier und Römer die Zahlen bezeichneten. Er schliesst seinen Artikel
mit den Worten: »Les lignes precedentes süffisant pour de-
montrer que l'origine de la Convention de Descartes doit
^tre rapportee aux fitrusques, et que l'honneur de cette
conception revient ä une activite collective et non ä une
individualite historique. On pourrait peut-etre en dire au-
tant de bien d'autres Conventions mathematiques importan-
tes, de la creation des notations algebriques, de l'inventiou
des chiffres; nous esperons pouvoir aborder bientot ces dif-
ferents sujets«. Dieses Versprechen hat er bereits eingelöst durch
seinen Aufsatz:
C. Henry, Sur l'origine de quelques notations mathematiques.
(Revue Archeologique. Nouv. Serie. 20« annee. Tome 37. S. 324 333,
Tome 38 S. 1-10).
Zunächst behandelt er die Zahlzeichen. Im Gegensatz zu allen
bisherigen Untersuchungen lässt er die Zahlzeichen, speciell diejenigen
der Boethiushandschriften u. s. w., aus den Abkürzungen der lateinischen
Cursivschrift für die Namen der Zahlen hervorgehen, und man kann ihm
nicht absprechen, dass die Aehnlichkeit dieser Abkürzungen, wie sie sich
in den Handschriften finden, mit den Zahlzeichen des Boethius eine oft
wahrhaft überraschende ist, so z. B. das Zeichen für vier, fünf, sechs,
sieben, acht und neun, auch für zwei und drei, so dass die Sache wohl
weiterer Studien werth wäre. An zweiter Stelle untersucht er die Ent-
stehung der Zeichen +, X, :, |/7^oo, > <, =, -^, : :. Das griechische
Zeichen der Substraction bei Diophant ^ ist die Abkürzung von Xer-uv.
Das Zeichen / für die Addition in den griechischen Papyrus ist der
dßsXug der Grammatiker, welche durch ihn die Zusätze in den Hand-
schriften bezeichnen; das ebendaselbst vorkommende Zeichen der Sub-
traction ' ist nichts als der Spiritus lenis. Das bei Eutokios vor-
kommende Zeichen eines & mit zwei durchgehenden Strichen als Zeichen
des pjidproduktes einer Multii)Iikation ist Abkürzung von lUmg mit der
JBedeutung von oüvHeacg. Das Zeichen -J- ist die Abbreviatur der Hand-
224 Exakte Wissenschaften im Alterthnm.
Schriften für die Worte in, intra, inter u. s. w.; das Minuszeichen
der Strich, welcher in den Handschriften über dem Worte steht um aus-
gelassene Buchstaben zu bezeichnen, wie in qm = quomodo. Das
Zeichen X für die Multiplikation ist der lateinische Buchstabe X; dabei
weist der Verfasser auf die Erklärungen des Hugutio und Johann de
Balbis hin, Abax interpretatur decem. Unde hie abacus de-
cuplatio. Der Doppelpunkt : bezeichnet schon in den tironischen No-
ten das Wort in. ]/ ist offenbar die Abkürzung für radix. Das Zei-
chen 00 für Unendlich hängt mit dem lateinischen mille für sehr gross
zusammen. Das Zeichen = ist schon in den Handschriften das Zeichen
für est. Das Zeichen < ist unter dem paläographischen Namen di-
plum das Zeichen der Auslassung; ist das Weggelassene wichtiger als
der Text, so steht das Zeichen nach der Auslassung gewendet , daraus
ist die Klammer ( ) entstanden. Zuletzt fragt der Verfasser noch, wes-
halb man bei der sogenannten Konvention des Descartes, speciell in der
Trigonometrie, die Bogen in umgekehrter Richtung des Zeigers einer
Uhr für positiv annimmt, in der entgegengesetzten negativ. Denkt man
sich den Aequator und die Ekliptik am Himmel gezeichnet, so wird die
Ekliptik durch die Sonne in dem oben gegebenen positiven Sinne durch-
laufen, daraus glaubt der Verfasser die Wahl dieser Uebereinkunft er-
klären zu können. Die von demselben aufgestellten Behauptungen dürf-
ten wohl der Erwägung empfohlen sein.
Antonio Favaro, Intorno ad alcuni lavori sulla storia delle
scienze matematiche e fisiche recenteraente pubblicati dal Prof. Sigis-
mondo Günther. Nota. (Estr. dal Vol. HI, Ser. V degli Atti del
Istituto veneto 18V7). 48 S. 8.
Eine Darlegung des Inhaltes der im Jahrgang 1877 aufgeführten
Schriften von Siegmund Günther.
Dr. H. Weiss enborn. Zur Geschichte der Mathematik. I. Das
Trapez bei Euklid, Heron und Brahmagupta. (Abhandlungen zur Ge-
schichte der Mathematik. 2. Heft. S. 167—184).
Der Verfasser geht von dem Papyrus Rhind und der Inschrift
von Edfu und ihren falschen Formeln für die Berechnung der Dreiecke
und Vierecke, speciell Trapeze, aus, zeigt, dass Eukleides überhaupt von
dem, was wir heute Trapez nennen, gar nicht spricht, während Heron's
Werke zeigen, dass das Trapez gerade die Lieblingsfigur der ägyptischen
Feldmesser war. Er wirft dann, ohne sie jedoch zu beantworten, die
Frage auf, weshalb wohl Eukleides, der doch die falschen Regeln der ägyp-
tischen Feldmesser kennen musste, auch nicht mit einem Worte dersel-
ben erwähnt und sie berichtigt, obwohl für jemand, der Eukleides wirklich
gelesen hat, wohl kaum über seine Beweggründe ein Zweifel sein kann.
Oder hat etwa Eukleides an irgend einer Stelle seines Werkes seine Vor-
Mathomatik. 225
ganger genannt imd berichtigt? Würden wir den Urheber selbst des
Lehrsatzes des Pythagoras kennen, wenn wir nur auf Eukleides angewiesen
wären? Gerade wenn eine solche Widerlegung der falschen Formeln
vorkäme, würden wir uns zu verwundern haben. Der Verfasser geht
dann zu Heron über und dessen Eintheilung der Trapeze, dann aber giebt
er einen Excurs über Zusammensetzung von rechtwinkligen Dreiecken zu
Trapezen, der recht interessant ist, jedenfalls aber weder bei Eukleides,
noch bei Heron und wahrscheinlich auch nicht bei Brahmagupta angewendet
sein dürfte. Dass Brahmagupta seine Formel für Tetragone und Trapeze,
eine Erweiterung der heronischen Dreiecksformel, durch Induction ge-
funden haben sollte, scheint uns sehr zweifelhaft, wenn wir bedenken,
dass die Inder in der Geometrie, wie ziemlich sicher feststeht, Schüler
der Griechen waren und ausser in der Trigonometrie auf geometrischem
Felde fast nichts selbständiges geleistet haben; und so will uns die Er-
klärungsweise, welche in der Abhandlung von
H. G. Zeuthen, Brahraagupta's Trapez (Tidsskrift for Mathematik
1876. S. 168-174 und 181—191)
ausgesprochen ist, dass sich die Inder mit den Trapezen deshalb be-
schäftigt haben, weil die betreifenden Figuren unmittelbar die Formel
für sin (x + y) geben, viel ansprechender erscheinen. Die Beweisführung
Weissenborn's, dass man zu den betrefieudeu Sätzen auch ohne zu wissen,
dass die Tetragone Vierecke und die Trapeze eben Trapeze sind, ge-
langen kann, ist sehr interessant, ist aber nach unserer Meinung nicht
der Weg auf dem die Inder sie gefunden haben.
Das Buch von
C. A. Dadgson, Euclid and bis modern rivals, London 1879, Mac-
millan. 326 S. 8.
war mir nicht zugänglich.
Wie zu dem Aufsatz Weissenborn's die Agrimensoren Cantor's den
ersten Anstoss gegeben zu haben scheinen, so hat dieses interessante
Buch überhaupt eine grössere Zahl von Schriften hervorgerufen. Wir
registriren hier deren zwei:
tiiovani Rossi, Groma e squadro ovvero storia dell' agrimen-
sura italiana dai tempi antichi al secolo KVII". Roma-Torino-Fironze
Ermanno Loescher 1877. VII, 220 S. 8. 1 Tafel.
Pietro Riccardi, Cenni sulla storia della geodesia in Italia
dalle prime epoche fin oltro alla meta del sccolo XIX. Memoria. Bo-
logna Tipi Gamberini e Parmeggiani 1879. (Estratto dalla Serie III,
Tomo X delle Memorie dell' Istituto di Bologna). 100 S. 4. u. 1 Tafel.
(Bis jetzt nur der erste Theil bis zum Ende des XVI. Jahrhunderts),
Ein Ueberblick über das letztere Werk findet sich in den Rendi-
conti deir Accadeniia delle Scienze dell' Istituto di Bologna 1879 (sessionn
Jahresbericht für Alu-rthiimswissenschafl XXIU. (1R80. III. I 15
226 Exakte Wissenschaften im Alterthum.
del 13° Marzo 1879). Der Separatabdruck dieses Ragguaglio della
prima parte ecc. genannten Resumö's umfasst 13 Seiten in 8.
In der ersten Schrift interessiren uns hier nur das erste Buch:
Della Groma ovvero dell' Agrimensura antica, das zweite Buch:
Decadenza dell' antica e preparazione alla moderna agri-
mensura zum Theil, und die Noten I — VII. Das erste Buch zerfällt
in acht Kapitel. Das erste behandelt die Zeit vor der römischen Herr-
schaft; das zweite die Zeit der Republik; das dritte die Zeit des Kaiser-
reichs. Das vierte handelt speciell von der Groma der alten Feldmesser, das
fünfte von der Art derselben ihre Kunst auszuüben; das sechste von der
fluminis varatio des Nipsus und dem tetrans der alten Feldmesser;
das siebente von der Eintheilung der Felder und dem decumanus und
cardo, das achte endlich von der Kaste der Feldmesser, wie sie sich
im römischen Reiche ausgebildet hatte. Vorzugsweise machen wir auf
das vierte und das sechste aufmerksam. Im erstereu derselben dürfte die
Herstellung der alten Groma der Hauptsache nach erreicht sein; die
Uebersetzung der fluminis varatio im zweiten dürfte die Bedeutung
von tetrans als Quadrat oder rechter Winkel überhaupt, ohne dabei
an ein festes Gestell zu denken, ziemlich ausser Zweifel stellen. Die
Noten am Ende des Buches handeln von folgenden Gegenständen. Die
erste liefert einen Katalog der Werke, welche direkt oder indirekt von
der Mathematik bei den Römern handeln; er ist im höchsten Grade
mangelhaft und unvollständig. Die zweite handelt von den Schriften
der Gromatici in der Lachmann'schen Ausgabe; die dritte über die Ab-
bildung einer groma auf einem Grabstein in Ivrea; die vierte über den
Namen groma, wo Rossi in der Erklärung mit Cautor übereinstimmt; die
fünfte und sechste über Gerbert, dessen Gesammtwerke von Olleris er
nicht einmal kennt und dessen geometrische Kenntnisse von den Arabern
stammen sollen!; die siebente endlich über Leonardo von Pisa. Dass
übrigens das XIV. Jahrhundert recht wohl noch Feldmessen übte, nicht
allein in Italien, lehrt der Codex F. II. 33 der Universitätsbibliothek zu
Basel, in dem eine höchst interessante Abhandlung über Feldmesskunst
aus diesem Jahrhundert sich findet. Die Herstellung einer jeden Wider-
spruch ausschliessenden Rekonstruktion der groma dürfte jedoch dem
zweiten Werke, dem von Riccardi zuzuerkennen sein. Von der Gromatik
der Alten handelt bei diesem allein das erste Kapitel.
Paul Tannery, Sur les Solutions du probleme de Delos par Ar-
chytas et par Eudoxe. (Extrait des Memoires de la Societe des Scien-
ces phys. et naturelles de Bordeaux).
In seinem Kommentar zu dem Buche de sphaera et cylindro
des Archimedes citirt Eutokios folgende Stelle des Eratosthenes (ed.
Torelli S. 144): »unter denen, welche sich activ bei der Aufsuchung
zweier mittlerer Proportionalen zwischen zwei gegebenen Linien bethei-
Mathematik. 227
ligten, soll Archytas von Tarent die Lösung durch halbe Cylinder, Eu-
doxos dieselbe durch die Linien, welche man xaixmXac nennt, gefunden
haben«. Der Verfasser stellt zunächst die Lösung des Archytas in mo-
dernen Zeichen dar, durch Durchdringung von drei Oberflächen: eines
Cylinders, eines Torus und eines Kegels. An späterer Stelle tadelt Eu-
tokios den Eudoxos wegen seiner Lösung und nennt dieselbe geradezu
absurd; Herr Taunery dagegen sucht, und mit gutem Grund, die Lösung
des Eudoxos wieder herzustellen; er macht es wahrscheinlich, dass die
Kampyle des Eudoxos einer der Schnitte jener drei Oberflächen ist,
und entscheidet sich für die Protection des Kegels und des Torus auf
den Grundkreis des Cylinders als diesen Schnitt. Die genannte Projection
ist leicht mit den Hilfsmitteln der Alten zu konstruieren und hat vielleicht
in dem über tri um fratrum ihr Seitenstück, wie ich bei der Her-
ausgabe desselben des Weiteren ausführen werde.
Paul Taunery, Hippocrate de Chio et la quadrature des luuules.
(Memoires de la Soc. des Sciences phys. et. natur. de Bordeaux.
2« Serie T. H, S. 179-184.)
Darstellung der Verdienste des Hippokrates von Chios um die
Quadratur der Lunulae, nach Simplikios und Brettschneider.
J. L. Heiberg, Quaestiones Archimedeae. Inest de Arenae nu-
mero libellus. Hauniae sumptibus Rudolphi Kleinii. MDCCCLXXIX.
1 Blatt. 205 S. 8. 1 Tafel.
Recension dazu von M. Cantor (Zeitschrift für Mathematik und
Physik. 1879. Hist. lit. Abth. S. 168 - 169).
Recension dazu von S. Günther (Zeitschrift für math. und naturw.
Unterricht. X, S. 363—365).
Recension dazu eines Anonymus (Liter. Centralblatt 1879 Sp. 1122
— 1124).
J. L. Heiberg, Einige von Archimedes vorausgesetzte elementare
Sätze (Zeitschrift für Mathematik und Physik 1879. Hist. lit. Abth.
S. 177-182 und Tafel VI).
J. L. Heiberg, Ueber eine Stelle des Pappus. (Hierzu Tafel V,
Fig. 1—5.) Zeitschr. für Mathematik und Physik 1878. Hist. lit. Abth.
S. 117-120.)
Da alle oben angeführten Schriften und Aufsätze sich auf Archi-
medes beziehen, so fassen wir sie hier in eines zusammen. Die Quae-
stiones Archimedeae von Heiberg, einstimmig von der Kritik als vor-
trefflich liiiigestelU, verdienen dieses Lob im vollsten Masse. Die Schrift
stellt sich als Doctordissertation dar, zugleich als Vorläufer einer beab-
sichtigten Neuausgabe der Werke des Archimedes, da ja bekanntlich die
Ausgabr» von Torelli fast wertlilos ist. Das Kapitel I bändelt de iiitn
l.v
228 Exakte Wissenschaften im Alterthiim.
Archimedis, das II. de scriptis Archimedis. Hier kennt auch
der Verfasser die von dem Referenten zuerst erwähnte Ausgabe des
Buches Tzzp\ d^ovjxiviuv von Tartalea von 1565 apud Curtium Troianum.
Das Ochsenproblem hält er, wohl mit Recht, für acht, kennt aber die
neueste Ausgabe durch Vincent nicht. Dass er in Betreff der epistola
ad regem Gelonem bezüglich des wirklichen Autors geirrt, hat schon
Cantor in seiner Besprechung erwähnt. Der wirkliche Autor ist Archim-
bald Pitcairn, Arzt zu Edinburg. Der S. 28 erwähnte liber de ponde-
ribus Archimenidis kommt ebenso unter dem Namen des Eukleides
vor, z. B in Basel Cod. F. II. 33, ist aber von Jordanus Neraorarius.
Kap. III handelt de machinis Archimedis, Kap. IV. de arithme-
ticis Archimedis, Kap. V de dialecto Archimedis, Kap. VI de
re critica. Heiberg zeigt darin, dass sämmtliche bekannte Handschriften
aus einem Archetypus stammen. Der S. 142 aus der Bodleiana erwähnte
Tractat de curvis superficiebus steht auch im Cod. Bas. F. II. 33,
wo es jedoch wohl de tribus superficiebus heissen muss, da er von
Kegel, Kugel und Cylinder handelt. Kap. VII ist betitelt Emendatio-
nes Archimedeae. Als Anhang findet sich dann Archimedis de
arenae numero liber adparatu critico instructns. Specimen
nouae operum Archimedis editionis nach einem Florentinus, einem
Venetianus und vier Parisini, sowie den früheren Ausgaben gemacht.
Die an vorletzter Stelle genannte Schrift bezweckt darzulegen, welche Sätze,
obwohl sie bei Eukleides nicht vorkommen, Archimedes doch in seinen
Schriften als bekannt voraussetzt, die also in der Zeit zwischen der Aus-
gabe der Eukleidischen Elemente und den Schriften des Archimedes neu
gefunden sein müssen. Es sind im ganzen 20 Sätze, wo bei allen an-
gegeben wird, an welchen Stellen sie von Archimedes angewendet werden.
Für die Geschichte der Mathematik ist dieser Beitrag ein hochinteressan-
ter. In der letzten Schrift endlich berichtigt Heiberg eine verderbte
Stelle aus dem I. Bande der Hultsch'schen Papposausgabe (S. 302), mit
welcher der letztere erklärte nichts anfangen zu können, zeigt, dass sie —
sie bezieht sich auf eine Archimedische Beweisführung, welche Pappos
als falsch tadelt — einen richtigen und einfachen Sinn giebt, und stellt, so
weit angänglich, den wahren Wortlaut wieder her.
Wir schliessen hier gleich an
J. L. Heiberg, Nogle Puncter af de graeske Mathematikeres Ter-
minologi. (Saertryk af Det philologisk-historiske Samfunds Minde-
skrift: Anl. af dets 25 aarige Virksomhed 1854 — 1879. Kjobenhavn
1879). 20 S. 8.
Beiträge zum Sprachgebrauch der griechischen Mathematiker. I. und
II. beschäftigt sich mit den Kegelschnitten bei den älteren Schriftstellern
und bei Apollonius, HI. mit der Frage, wie sich die beiden Ausdrücke
dp&bg nphg und xd&erog int verhalten. Das Resultat dieser letzteren
Mathematik. 229
Untersuchung fasst der Verfasser am Ende folgendermassen zusammen:
Eine Linie auf eine Linie gefällt heisst xd&eTog im, eine Linie auf einer
Linie errichtet npbg opddg mit Dativ, oder dpSyj np6g\ eine Ebene senk-
recht auf einer Linie dpBuv npög. Eine Linie auf eine Ebene gefällt
xd&sTog im; eine Linie auf einer Ebene errichtet op&rj npög oder mit
Dativ, oder Tipag dpHdg mit Dativ. Eine Ebene senkrecht auf einer Ebene
opdbv Tipög oder mit Dativ, oder npug dpBdg mit Dativ.
Schoemann, Apollonius von Perga. (Programm 1878 No. 114 des
Gymnasiums zu Treptow a. R.) 16 S. 4.
Eine ganz gut gearbeitete Monographie über Apollonius von Perga,
die jedoch aus Mangel an Raum am Ende etwas über das Kniee ge-
brochen ist. Sie liefert aber wieder einen deutlichen Beweis, wie sehr
es schadet, ehe man eine Arbeit beginnt, sich nicht genau nach der
Litteratur des Gegenstandes umgesehen zu haben. Hätte der Verfasser
das gethan, so würde er z. B. die Frage wegen ujxutoxcov und ioxu-6-
ßoog nicht mehr als Konjektur hingestellt haben, er würde die Ueber-
reste dieses Buches nicht nach Wallis, sondern nach der prächtigen Pap-
posausgabe von Hultsch bearbeitet haben, wo für Satz 25, der nach
Hultsch Ausgabe der 22. ist, folgende Fassung nach der besten Hand-
schrift steht: "Ea-oj b pkv A sXdaavjv ßkv ^dtdbog parpoupsvog 8k unb
kxazovzdoog , ixaarog 8k rwv BFä iMaaiuv 8exd8og, xac 8iov iario zbv
ex TcDv ABlä oTeptov elnelv.
Fr. Hultsch, Zur Terminologie der griechischen Mathematiker.
(Zeitschrift für Math, und Phys. 1879. Hist. litt. Abth. S. 41-42.)
Betrifft Berichtigung einer Stelle in der Ausgabe der Astronomie
Theon's von Smyrna von Th. H. Martin, in welcher derselbe ein Zeichen,
welches ot« bedeutet, für im^dveia gelesen hatte, ausserdem handelt er
über das Wort dnoKapßdvetv in der Bedeutung von abschneiden.
Theonis Smyrnaei, Philosophi Platonici, expositio rerum mathe-
maticarum ad legendura Platonem utilium. Recensuit Eduardus
Hiller. Lipsiae, Teubner, MDCCCLXXVHL VHI S., 1 Blatt, 216 S. 8.
Dieses Werk des Theou von Smyrna ist in zwei Stücke zerrissen
auf uns gekommen; der erste Theil befindet sich im Codex Venetus Mar-
cianus 307 (mit A bezeichnet), der zweite in dem Codex derselben Bib-
liothek 303 (mit B bezeichnet). Die erste Handschrift stammt aus dem
XL oder XH. Jahrhundert, die zweite aus dem XIV. oder XV. Jahrhun-
dert. Aus ihnen stammen sämmtliche bekannten anderen Handschriften
her. Den ersten Theil gab Ismael Bullialdus zu Paris 1644, den letzten
Th. Henri Martin ebendaselbst 1849 heraus, einen Theil de Gelder zu
Leiden 1827. Das Werk des Theon selbst giebt Erläuterungen zur Arith-
metik, zur Musik und zur Astronomie. Die liandliche erste Gesammt-
230 Exakte Wissenschaften im Alterthum.
ausgäbe, dem ersten Mathematiker unter den Philologen, Fr. Hultsch,
gewidmet, wird jedem Philologen und mathematischen Historiker will-
kommen sein. Die Seitenüberschriften erleichtern den Gebrauch be-
deutend.
Pappi Alexandrini Collectionis quae supersunt e libris manu-
scriptis edidit latina interpretatione et commentariis instruxit Fride-
ricus Hultsch. Voluminis HI tomus I. Insunt libri VHI reliquiae
supplementa in Pappi collectionem. Voluminis HI tomus H. Insunt
Index graecitatis. Scripturae compendiorum conspectus. Index rerum
ad raathematicam disciplinam spectantium. Conspectus auctorum. Be-
rolini apud Weidmannos MDCCCLXXVHI. XXII S. und S. 1021 - 1288 ;
IV, 144 S. 8.
Friedrich Hultsch, Selbstanzeige (Repertorium der mathema-
tischen Arbeiten u. s. w. Th. II, S. 320 — 335).
Derselbe, Selbstanzeige (Bullettino di Bibl. e di Storia delle
scienze mat. e fis. XII, 1879. S. 333—344).
Moritz Cantor, Recension dazu (Zeitschr. für Math, und Phys.
1879. Hist.-lit. Abth. S. 126—132).
So ist denn die Pappus- Ausgabe durch Hultsch ihrem Abschlüsse
zugeführt worden. Wohl darf er stolz sein auf den Erfolg, den seine
Leistung gehabt hat, und mit Recht liest man diesen Stolz zwischen
den Zeilen der beiden Selbstanzeigen. Die Anzeige im Bullettino Bon-
compagni giebt einen üeberblick über den Inhalt des ganzen Werkes;
in der anderen werden höchst interessante Bruchstücke aus einer Semi-
nararbeit Jacobi's über das Werk von Pappus mitgetheilt. Wir beschrän-
ken uns hier auf eine Angabe des Inhaltes von Band III, uns vorbehal-
tend hie und da eine eigene Bemerkung einzuflechten. S. VI— XXII
enthält die Praefatio. In ihr giebt Hultsch das, was wir über das Leben
und die Werke des Pappus noch wissen; er entscheidet sich dabei für
die Lebenszeit des Pappus unter Diocletian, also am Ende des III. Jahr-
hunderts. Von den sonstigen Werken des Pappus hat der Herausgeber
gezeigt, dass Pappus nicht nur zu 4, sondern zu allen 13 Büchern des
Almagest Commentare unter dem etwas ungewöhnlichen Titel ay^öhov
geschrieben hat, von denen er die Ueberbleibsel herauszugeben verspricht.
Er zeigt, dass das bei der Trisection des Winkels erwähnte Werk dvd-
hjiiixa Diodori die orthographische Projection behandelte. Ich
mache dabei darauf aufmerksam, dass sich manches daraus wohl noch
in Uebersetzungen aus dem Arabischen finden dürfte. Der Titel »De-
scriptio sphaerae in piano«, der genau das bedeutet was «^^a-^jj/x/xa,
lindet sich wenigstens in Handschriftenkatalogen nicht selten, z. B. Basel
F. II. 33. Es ist diese Aufgabe diejenige, aus welcher sich das Astrolab
Mathematik. 231
entwickelte 1). Nach der Praefatio folgen die Ueberreste des VIII. Buches.
In ihnen hat Cantoi' einmal die erste Spur combinatorischer Betrachtun-
gen bei den Griechen nachgewiesen, sowie von Aufgaben, welche mit
einer Zirkelöffnung zu machen sind, die dann erst wieder bei den Ara-
bern und am Ende des XV. Jahrhunderts bei den Italienern auftauchen
— auch schon bei Regiomontan, wie ich hier ergänzend hinzufügen
möchte. S. 1166-1188 enthalten die Scholia in Pappum aus der
Vaticanhandschrift, S. 1189-1211 das Werk des Zenodoros de figuris
isoperimetris aus dem Coramentar des Theon zum Almage&t des Pto-
lemaeos; S. 1212-1276 einen Appendix Commentariorum in Pappi
Collectionem in dem nachträglich gefundene Berichtigungen oder
solche Bemerkungen aufgenommen sind, welche für den Text selbst zu
gross gewesen wären. Hier finden wir S. 123 f. auch eine Darlegung der
von Heiberg (siehe oben) berichtigten Archiraedeischen Aufgabe am Ende
des IV. Buches von Pappos von Herrn R. Baltzer in Giessen. Wie schon
Herr Hultsch in seiner Selbst- Anzeige mittheilte, glaube ich, dass, so
richtig auch Herr Baltzer die Schwierigkeit gelöst hat, doch seine Fol-
gerungen, mit Auffindung der Kegelschnitte durch Menaichmos sei die
analytische Geometrie erfunden gewesen u. s. w., auf höchst schwachen
Füssen stehen. Denn die moderne analytische Geometrie ist denn doch
wohl etwas anderes als die einfache Uebersetzung der schwerfälligeren
griechischen Ausdrucksweise in die durchsichtige Ausdrucksweise der
Buchstabenrechnung, wie Herr Baltzer behauptet, und selbst die geniale
Behandlung der Kegelschnitte durch Apollonios ist nicht analytische
Geometrie. Die Aufgabe, um die es sich handelt, fordert durch einen
gegebenen Punkt eines gegebenen Kreises eine Gerade so zu ziehen, dass
sie eine gegebene Gerade und den Kreis nochmals schneidet und dass das
zwischen der Geraden und dem zweiten Schnittpunkt gelegene Stück eine
gegebene Länge hat. Diese Aufgabe ist aber von Pappus noch an an-
derer Stelle behandelt und findet sich auch in den Lemmen des Archi-
medes. Sie ist zur Trisection des Winkels mittelst der Konchoide oder
sonst unentbehrlich, wie man in meinen Reliquiae Copernicanae
S. 22 des weitereu nachlesen möge, wo auch die weitere Litteraturan-
gabe sich findet. Auch an der anderen Stelle führt Pappus die Aufgabe
auf den Durchschnitt einer Hyperbel und einer Parabel zurück. Die von
Coppernicus dem Nikomedes zugeschriebene Lösung der Trisection dürfte
sich also wohl in der That auf Archimedes zurückführen lassen.
Es folgen S. 1277—1286. Supplementum variae scripturae
c codice Vaticano enotatae und S. 1287—1288 Corrigenda.
1) Einen Diodoros unter lulian und Valens erwähnt Heilbronner, der de
sphaera und auch de sphaera Ilipparchi goschriebon habe, sowie de
annuo astrorum progressu. Dass dieser mit unserem Diodor nicht iden-
tisch gewesen sein kann, ist klar. Er soll von Suidas erwähnt werden sowie
von den Kirchenvätern Sokratcs, Thcodoros, Auaguostes und Nikephoros.
232 Exakte Wissenschaften im Alterthum.
Der zweite Theil des III. Bandes enthält zunächst den Index
graecitatis, der, um die Worte des Verfassers selbst zu benutzen,
pub servire per oro come lexicon deUe dizioni matematiche. Es ist bis
jetzt das vollständigste, was über den mathematischen Sprachgebrauch
der Griechen existirt, und dürfte in keines Händen fehlen, der grie-
chische Mathematiker in der Ursprache studiren will. An diesen In-
dex schliesst sich Scripturae compendiorum conspectus, ein
Index rerum ad mathematicam disciplinam spectantium, der
für das schnelle Auffinden bestimmter Fragen von grossem Werthe ist,
ein Conspectus auctorum veterum, endlich ein Conspectus auc-
torum recentiorum. In seiner Besprechung hat Cantor auf ein durch
mich gefundenes Schriftchen de figuris isoperiraetricis hingewiesen;
dasselbe findet sich in dem schon viel citirten Codex F. IL 33 zu Basel
und zeigt deutlich durch die Eigenthümlichkeiten der Bezeichnung, dass
es aus dem Arabischen übersetzt ist, ebenso deutlich verräth es seinen
Zeuodorischen Ursprung, da sämmtliche Figuren die des Zenodoros sind.
Eine neue Vergleichung desselben mit den von Hultsch abgedruckten
Stücken ergab, dass es nichts ist als eine durch das Arabische gegan-
gene lateinische Uebersetzuug des anonymen Tractats über die isoperi-
metrischen Figuren bei Hultsch. Es fehlt nur der letzte Absatz. Von
sonstigen Bemerkungen Cantor's möge hier noch die stehen, dass im
Kap. 31 der Arithmetik des Theon von Smyrna (siehe davon oben über
die Neuausgabe) nicht nur der platonische Werth von \/~2=^ ' , sondern
' 5
auch der indische y 2 = ^r^ sich findet.
Opusculum de multiplicatione et divisione sexagesimalibus Dio-
phanto vel Pappo attribuendum primum edidit et notis illustravit
C. Henry Parisiensis. Halis Saxoniae, Impensis H. W. Schmidt. 1879.
VIII, 10 S. 8.
Bemerkungen dazu von Fr. Hultsch (Zeitschrift für Math, und
Physik 1879 Hist.-Lit. Abth. S. 199—203).
Die Ausgabe ist nach dem Cod. Graecus 453 der Pariser Bibliothek ge-
macht, der Abdruck selbst durch Fehler des Manuscripts oder durch Lese-
fehler des Herausgebers, wie Hultsch nachgewiesen hat, so entstellt, dass
man vielfach den Sinn nicht entziffern kann. Hultsch hat die gröbsten
Sachen in seinen Bemerkungen richtig gestellt, und den Sinn durch deut-
sche Uebersetzung klar gelegt. Mit ihm dürfte wohl der Wunsch nach
einer vollständigen Ausgabe, die fehlerfreier wäre als die gegebene,
gerechtfertigt sein.
Das Rechenbuch des Maxiraus Planudes aus dem Griechischen über-
setzt von Dr. Hermann Wasch ke. Halle, H. W. Schmidt, 1878.
XIV, 56 S. 8.
Mathematik. 233
Es ist vom Standpunkt des Mathematikers höchst dankenswerth,
dass durch diese deutsche Uebersetzung des Rechenbuches des Maximus
Planudes der Zugang zu diesem in geschichtlicher Beziehung so wichtigen
Buche bedeutend erleichtert ist. In der Einleitung giebt der Uebersetzer
Mittheilungen über den Verfasser, seine Werke und über diejenigen
Stelleu, an denen er von dem Texte, wie ihn Gerhardt herausgegeben
hat, abgewichen ist.
Nicht zugänglich waren dem Referenten die Bücher
La chirobaliste d'Heron d'Alexandrie par V. Prou (Notices et
extraits des Manuscrits de la Bibliotheque Nationale T. XXVI, 2.
S. 1—318 mit Tafeln in roy. fol.).
Philon de Byzance Fortifications : notice preliminaire , traduction
et notes par A. de Rochas-Aiglun et Ch. Graux (Revue de Phi-
lologie III, S. 91 — 128).
Dagegen liegt uns vor:
Dr. H. Weissenborn, Zur Geschichte der Mathematik. II. Die
Boethius-Frage (Abhandlungen zur Geschichte der Mathematik. IL Heft
S. 185-240).
M. Cantor, Recension dazu (Jenaer Litteratur-Zeitung 1879).
Die Arbeit Weissenborn's ist die Antwort auf die Einwendungen
Cantor's gegen seine »Die Entwickelung des Zifferrechnens«
benannte, im Jahresbericht für 1877, Abth. III S. 197 besprochene Schrift.
Er legt darin die Gründe auseinander, welche ihn bewogen, die Geome-
trie des Boethius, so wie sie uns jetzt vorliegt, für untergeschoben zu
halten. Dass zwischen schreiben wollen und schreiben ein Unter-
schied besteht, ist klar, aber dass Gerbert 982 eine Geometrie des Boe-
thius gelesen zu haben glaubt, scheint mir ziemlich gesichert, dass noch
im 15. Jahrhundert eine Astronomie des Boethius erwähnt wird (M. S.
BullettinoBoncompagni T. I, S. 41), scheint dabei dem Verfasser entgangen
zu sein; sie wird dort sogar den Studirenden als Leitfaden empfohlen.
Wenn nun eine Astronomie existirte, so dürfte die Geometrie wohl erst
recht existirt haben Dass aber bei den Römern jemand ein recht guter
Arithmetiker sein konnte und dabei ein recht schlechter Geometer, ist
wohl nicht ausgeschlossen und soll nicht geometrica ars etwa Feld-
messkunst heissen? Jedenfalls ist Weissenborn's Arbeit die erste, welche
mit Gründen und sicherlich schwerwiegenden den Nachweis versucht,
dass die Geometrie des Boethius untergeschoben ist. Ob der strikte
Beweis erbracht ist, möchten wir doch bezweifeln.
Weitere Schriften über Boethius wie
G. Götz und G. Loewc, Zu Boetius de institutione arithmetica
(Leipz. Studien zur class. Philol. I S. :j79— 380, 1878).
234 Exakte Wissenschaften im Alterthiim.
und
Bourquard, L. C, De A. M. Severino Boetio, christiano viro,
philosopho ac theologo. Angers Germain 1877, 210 S. 8.
sind mir nicht zugänglich gewesen.
Antonio Favaro, Recension von R. Wolf, Geschichte der Astro-
nomie (BuUettino di Bibl. e di Stör, delle Scienze Mat. e Phis. T. XI.
1878. S. 757-777).
Eingehende Darlegung des Inhaltes des genannten Werkes.
^PXV ^^'^ npüodog zrjg d(TTpovop.cag. {Büpwv r6[xo<; III, 1878,
S. 40—51, 188-189.)
Das uns bis jetzt vorliegende Material umfasst die ersten vier Ab-
schnitte der Abhandlung. Der erste handelt von der Entstehung der
Sternkunde und von der der Inder, der zweite und dritte von der der
Chinesen, der vierte endlich handelt von den Chaldäern; die interessan-
testen Theile sind also noch zu erwarten.
Dr. Albiu Häbler, Astrologie im Alterthum. Zwickau, Zöckler,
1879 (Progr. 1879 No. 456). 38 S. 4.
Wilhelm Förster, Kaleuderwesen und Astrologie. (Sammlung po-
pulärer astronomischer Mittheilungen. Berlin, Dümmler, 1878, S. 1 — 19^.)
Diese beiden Arbeiten haben das geraeinsam, dass sie beide der
hohen kulturgeschichtlichen Wichtigkeit der Astrologie Gerechtigkeit
wiederfahren lassen. Soviel ist ja sicher, gab man einmal die Prämissen
zu, auf welchen die Astrologen fussen, so war der übrige Bau der Astro-
logie ein vollständig logisch richtiger und darf dann dreist auf den Na-
men einer Wissenschaft Anspruch machen. Die Häbler'sche Abhandlung
giebt einen sehr guten und vollständigen Ueberblick über die Entwicke-
lung der Astrologie von den Zeiten der Accadier bis zum Ende der
Römerherrschaft, während bei Förster alles nur augedeutet ist, wie der
Zweck des Aufsatzes es ja auch fordert. Wir wollen am Schlüsse nur
fragen, ob Herr Häbler nicht selbst die Ausgaben des Firmicus Maternus
und der Tetrabiblos des Ptolomäos, des sogenannten Quadripartitum,
besorgen möchte, zu deren Herausgabe er die Philologen auffordert!
S. A. Byk, Die Vorsokratische Philosophie der Griechen in ihrer
organischen Gliederung dargestellt. Erster Theil: Die Dualisten. Leip-
zig Schäfer 1876. Zweiter Theil; Die Monisten. Das. 1877. VII, 271;
YII, 240 S. 8.
Im ersten Theile seines Werkes mit dem speciellen Titel »Die
Dualisten« handelt der Verfasser der Reihe nach über den Hellenis-
mus und die Orphiker; Thaies; Hippon; Anaximander; Anaximenes;
Pythagoras; Hippasus; Ekphantus; Alkmaeon; Theano ; Epicharmus und
die jüngeren Pythagoräer; Empedokles; Anaxagoras; Ai'chelaus; Dioge-
Astronomie. 235
nes von Apollonia, während der zweite Theil »Die Monisten« folgende
Stoffe enthält: Die Eleaten; Heraklit; Leukipp und Demokrit; die So-
phisten; Rückblick. Während dem Verfasser die Entwickelung der Phi-
losophie im logischen Fortschritt die Hauptsache ist, die verschiedenen
Ansichten obiger Philosophen über die Constitution der Welt und die
Bewegungen der Himmelskörper nur Mittel zum Zweck, haben die ein-
schlägigen Abhandlungen von Th. Henri Martin das ausgesprochene Ziel
diese kosmologischen und astronomischen Theorien nach allen Richtun-
gen hin zu erläutern und ihren wahren Sinn festzustellen. Von ihm
liegen uns für den behandelten Zeitraum folgende Abhandlungen vor:
Th. H. Martin, Traditious homeriques et hesiodiques sur le se-
jour des morts. Les longes jours et les courtes nuits du pays des
Laestrygons suivant Homere. (Extrait de l'Annuaire de l'association
pour l'encouragement des fitudes grecques en France. Annee 1878).
Paris, Chamerot, 1879. 1 Blatt. 29 S. 8.
Derselbe, Memoire sur les hypotheses astronomiques des plus
anciens philosophes de la Grece etrangers ä la notion de la spheri-
cite de la terre. Paris, Imprimerie nationale, 1878. (Extrait des me-
moires de l'Academie des inscriptions et belies -lettres. T. XXIX,
2e partie). 228 S. 4.
Derselbe, Histoire des hypotheses astronomiques grecques qui
admettent la sphericite de la terre. Paris, Imp. Nationale, 1879. (Ex-
trait des memoires de l'Acad. des Inscript. et belles-lettres. T. XXIX,
2e partie). 16 S. 8. Auch erwähnt in Revue critique 1878. No. 19.
S. 316.
Derselbe, Memoire sur l'histoire des hypotheses astronomiques
chez les Grecs et les Romains. Paris, Impr. Nat. 1879. (Extrait des
memoires de l'Acad. des Inscript. et belles-lettres. T. XXX, 1^ partie).
2 Blätter. 151 S. 4.
Von dem ersten Schriftchen interessirt uns hier nur das zweite
Stück über die langen Tage und kurzen Nächte bei Homer. Der Ver-
fasser untersucht, ob Homer eine Bekanntschaft mit den kurzen Tagen
und laugen Nächten nördlicher Gegenden zu vindiciren sei oder nicht,
und kommt zu einem absolut verneinenden Resultate. Die drei übrigen
Abhandlungen sind Theile des grossen Werkes, welches Herr Martin
über die astronomischen Hypothesen der alten Griechen und Römer
herauszugeben im Begriffe ist, Fortsetzung der beiden Abhandlungen,
welche wir auf S. 203 des früheren Jahresberichtes erwähnten. In den-
selben werden der Reihe nach behandelt: Cosmogonies mythologi-
ques, darin die Ansichten des Pherekydes, des Epimenides und des
Orpheus; Considerations preliminaires sur les philosophes lo-
niens; Thaies; Anaximandre; Anaximönc; Hypotheses astro-
236 Exakte Wissenschaften im Alterthum.
nomiques d'Heraclite; hypotheses astronomiques de Xeno-
phane; hypotheses astronomiques d'Anaxagore; hypotheses
astronomiques d'Archelaüs; hypotheses astronomiques de
Diogene d'Apollonie; hypotheses astronomiques d'Empe-
docle; hypotheses astronomiques de Leucippe et de Demo-
crite; hypotheses astronomiques de Metrodore de Chio^);
hypotheses astronomiques de Parmenide; endlich, die ganze
letzte Abhandlung einnehmend, hypotheses astronomique de Pia-
ton. Die Belesenheit und die besonnene Kritik, welche Martin aus-
zeichnet, zeigt sich in diesen Theilen seiner Arbeit im vortheilhaftesten
Lichte und nach der Leetüre seiner Abhandlungen geht man von den-
selben mit der Ueberzeugung, dass er alles, was überhaupt aus unseren
Quellen über den bestimmten Gegenstand gesagt werden kann, gesagt
hat, und dass seine Ergebnisse die richtigen sind. So dürfte er z. B.
den Streit zum Abschluss gebracht haben, der sich darüber seit dem
Alterthum schon entsponnen hatte, ob Platou die Umdrehung der Erde
um ihre Axe erkannt hatte, — welche Frage noch Schiaparelli in bejahen-
dem Sinne beantworten zu müssen glaubte - indem er endgültig zeigt,
dass dies nicht der Fall gewesen ist.
Favaro, Antonio, Sulla Storia dell' Astronomia del Prof. Rp-
dolfo Wolf. Rivista Bibliographica. Roma 1879. (Estratto dal Bul-
lettino Boncompagni. Tomo IX, November 1878). 1 Blatt. 23 S. 4.
Eine gute Uebersicht über den Inhalt des klassischen Werkes.
Hierbei wollen wir die Unterlassungssünde wieder gut machen, dass
wir im früheren Jahresbericht nicht auch neben Wolfs Geschichte der
Astronomie die zweite Auflage von
0. Peschel's Geschichte der Erdkunde bis auf Alexander von
Humboldt und Carl Ritter. Zweite vermehrte und verbesserte Auf-
lage. Herausgegeben von Prof. Dr. Sophus Rüge. München 1877.
Oldenburg. XXII, 832 S. 8.
erwähnt haben, welche für das Wissen der Alten und des Mittelalters
für physische und astronomische Geographie ja ebenfalls grundlegend
gewesen ist. — Ueber die Geschichte der Astronomie im Occident während
des Mittelalters bis auf Coppernicus hat Herr Bonnell dem S. 205 des
vorigen Berichtes angeführten Schriftchen ein neues folgen lassen:
Joseph Bonnel, £tude sur l'Histoire de l'Astronomie occidentale
au moyen-äge. Lyon, Association typogr. 1879. 1 Blatt. 59 S. 8.
Auch hier, glauben wir, würde die Studie besser ungedruckt ge-
blieben sein, eine Studie, welche im Jahre 1879 noch nicht einmal die
1) Hier ist die im Bullettino Boncompagni 1872 abgedruckte Abhand-
luug einzuschalten: Hypotheses astronomiques de Pythagore.
Astronomie. 237
Wolf sehe Geschichte dei' Astronomie als Quelle anführt, und unhalt-
bare Behauptungen mehrfach aufstellt.
Nachdem Referent die Uranographie Chinoise von Schle-
gel erworben und mit Müsse durchgelesen hat, ist er in seiner S. 207 des
vorigen Jahresberichts ausgesprochenen Ansicht über die Meinung des
Herrn Keller nur immer mehr befestigt worden und hat mit Befriedi-
gung aus der im nächsten Jahre zu behandelnden Geschichte der Mathe-
matik von Cantor auch die Zustimmung dieses Gelehrten zu derselben
ersehen. Den beiden früher besprochenen Arbeiten Riel's (siehe S. 207
— 208 des vorigen Berichtes) hat derselbe als Bestätigung seiner Nach-
weisungen folgen lassen:
Carl Riel, Der Thierkreis und das feste Jahr von Dendera. Mit
einer lithographirten Tafel. Leipzig, Brockhaus, 1878. 100 S. 4.
1 Tafel.
Sie gm. Günther, Recension dazu (Vierteljahrschr. d. astronom.
Gesellschaft. 14. Jahrgang. Heft 1).
Er kommt dabei zu dem Ergebniss, dass der Thierkreis von Den-
dera und die Farnesische Sphäre vollkommen identisch sind, soweit dies
bei der Verschiedenartigkeit, die Sternbilder zu zeichnen, überhaupt
möglich war.
Ernst Meyer, Die Geschichte des ersten Meridians und die
Zählung der geographischen Länge. Wien, Selbstverlag, 1878. 12 S. 8.
Marinus von Tyrus war der erste, der mit seiner Landkarte zu-
gleich den ersten Meridian fixirte und ihn durch die glückseligen Inseln
legte, der dann, alle Veränderungen überdauernd, in unserem Meridian
durch die Insel Ferro noch heute fortlebt.
Paul Kempf, Untersuchungen über die Ptolemäische Theorie
der Mondbewegung. Inaugural- Dissertation. Berlin 1878. 1 Blatt.
40 S. 8.
Eine interessante und vollständige Darlegung des Gegenstandes
unter Zuhilfenahme unserer jetzigen Bezeichnung, dadurch wieder den
Beweis liefernd, welche unendliche Vortheile diese Bezeichnungsweise
dem Verständniss und der Klarheit gebracht hat.
Ernst von Bunsen, Die Plejaden und der Thierkreis, oder:
Das Geheimniss der Symbole. Berlin 1879, Mitschcr und Röstell.
XVni, 464 S. 8.
Referent kennt nur das im 1. Hefte des 15. Jahrganges der Viertel-
jahrsschrift der Astronomischen Gesellschaft erschienene Referat von
S. Günther, der dem Buche nachrühmt, dass es, eigentlich religions-
geschichtlichen Inhalts, doch für die älteste Vorgeschichte der Astro-
nomie höchst schätzbares Material zusammengetragen hat, wobei es ihm
238 Exakte Wissenschaften im Alterthum.
freilich passirt ist, solche Phantasien, wie sie Piazzi Smith über die
ägyptischen Pyramiden hat drucken lassen, für haare Münze zu nehmen.
Wir reihen hier, weil verwandten Inhalts, gleich an:
Albert Freiherr von Thimus, Die harmonikale Symbolik des
Alterthums. Erste Abtheilung. Die esoterische Zahlenlehre und Har-
monik der Pythagoräer in ihren Beziehungen zu älteren griechischen
und morgenländischen Quellen, insbesondere zur altsemitisch -hebräi-
schen Ueberlieferung. Köln, Du -Mont- Schauberg, 1862. — Zweite
Äbtheilung: Der technisch -harmonikale und theosophisch-kosmogra-
phische Inhalt der kabbalistischen Buchstaben -Symbole des althebräi-
schen Büchleins Jezirah. Die pythagoräisch - platonische Lehre vom
Werden des Alls und von der Bildung der Weltseele in ihren Be-
ziehungen zur semitisch-hebräischen wie semitisch-altägyptischen Weis-
heitslehre und zur heiligen Ueberlieferung der Urzeit. Köln 1876.
1 Blatt. XXIII, 399 S. und 4 Tafeln; VII, 420 S. und 11 Tafeln gr. 4.
Auch hierin ist eine Fülle von Gelehrsamkeit aufgespeichert, was
aber darin speciell über die Harmonik und Musik aus den Alten und
den Inschriften etc. herausgelesen wird, ist eben nicht das, was die
Alten wirklich gekannt haben. Es bewahrheitet sich nur von neuem,
dass man mit einigem guten Willen aus jeder Theorie des Alterthupis
die neuesten Entdeckungen herausdeducireu kann, wie dies ebenso Piazzi
Smith mit den Pyramiden gethan hat. Trotzdem ist die Schrift an vie-
len Stellen höchst interessant und anregend.
G. Hofmann, Eine von Aristoteles erwähnte Bedeckung des
Planeten Mars durch den Mond. (Zeitschrift für österr. Gymnasien
1878. S. 321—325).
Die in dem Werke nepl oupavoo lib. II c. 12 erwähnte Bedeckung
des Mars durch den Mond hatte Kepler an zwei Stelleu der Rechnung
unterworfen und dabei gefunden, dass dieselbe am 4. April des Jahres 35
V. Chr. stattgehabt. Herr Hofmann weist nun nach, dass hier April
ein Schreibfehler, und dass statt 4. April vielmehr 4. Mai stehen muss.
Dann ist alles in Ordnung, speciell die Bedeckung für Athen unmittel-
bar nach Sonnenuntergeng sicher von sehr vielen Menschen beobachtet
worden.
Eratostheuis Catasterismorum reliquiae. Recensuit Carolus Ro-
bert. Accedunt Prolegomena et epimetra tria. Berolini. Apud Weid-
mannos 1878. 4 Blatt. 254 S. 4.
Ausser den Fragmenten der Katasterismi des Eratosthenes finden
sich noch die Epimetra: I. De Scholiis Strozzianis; II. Quos praeter
Eratosthenem auctores Hyginus in Astrologiae libro altero conscribendo
adhibuerit ; III. De nonnnllis Eratostheuis in Cutalogis auctoribus. Unter
Astronomie — Physik. 239
den von Robert benutzten Hyginhaudschriften befindet sich nicht die der
Freiberger Gymnasialbibliothek. Von dieser hat nun in der Schrift:
Dr. Eduard C. H. Hey denr eich, Die Hygiuhandschrift der Frei-
berger Gymnasialbibliothek. Eine kritische Untersuchung. Separat-
abdruck aus dem Osterp rogramra 1878 des Gymnasium Albertiuum in
Freiberg i/S. Leipzig, Teubner in Comm. 1878. 1 Blatt. 78 S. 4.
Herr Heydenreich genaue Beschreibung und Collation geliefert und die
Stellung angegeben, welche sie zu den übrigen Hyginhandschriften ein-
nimmt.
Hermannus Rudolfus Ziegler, De vita et scriptis Cleomedis.
Accedit de fide et auctoritate Codicum Medicei Plut. LXIX, 13 et
Lipsiensis Bibl. Acad. Specimen. Dissertatio Inauguralis. Misenae,
MDCCCLXXVni. 49 S. 8.
Die Arbeit zerfällt in zwei Theile. Der erste: De Vita et scri-
ptis Cleomedis zeigt zunächst aus Angaben des Werkes selbst, dass
Kleomedes um 200 n. Chr. gelebt haben muss, also nach Ptolemaeus, ob-
wohl er diesen nirgends citirt, und dass er wahrscheinlich in Rom sein
Wei'k geschrieben hat. Der zweite Theil: De fide et auctoritate
Codicum Medic.-Laurent. Plut. LXIX, 13 et Lipsiensis theilt das
Nöthige mit über die Ausgaben und giebt dann eine Reihe von Emen-
dationen des Textes nach den beiden genannten Handschriften.
J. C. Poggendorff, Geschichte der Physik. Vorlesungen gehal-
ten an der Universität zu Berlin. Mit vierzig Holzschnitten. Leipzig
1879, Barth. VHI, 937 S. 8.
Der Herausgeber dieser Vorlesungen, Herr Barentin, sagt in der
Vorrede, dass er nur die vom Verfasser herrührenden Zusätze eingefügt
habe, sonst aber die Arbeit ganz so abgedruckt sei, wie das Poggen-
dorff'sche Manuscript sie bietet. Ob an allen Stellen dies conservative
Verfahren richtig war, wollen wir gerade nicht behaupten. So manche
Stelle Hesse sich vorführen, au welcher wir heute besser unterrichtet
sind, als Poggendorff es war; da die bessernde Hand anzulegen wäre doch
wohl geboten gewesen. Diese Ausstellungen, die ja immer nur einzelnes
treffen können, thun aber dem sonst so trefflichen Buche keinen Ab-
bruch, das eine Fülle von werthvollen Untersuchungen in ansprechender
Form enthält. Was die Forschungen des Alterthums betrifft, so finden
wir diese auf den ersten 54 Seiten abgehandelt.
Claudio Giordano, Delle origini e dei progressi delle scienze
fisiche. Parte prima. Dalle prime Scuole Greche alla fine della Scuola
Araba. Casale 1876. 112 S. 8. Parte seconda. Medio evo. S. 113
—211. Casale 1879.
Das Werk reicht auch nicht im Entferntesten an das Buch Poggen-
dorö's heran; es fehlt dem Verfasser sowohl die bewunderungswürdige
240 Exakte Wissenschaften im Alterthum.
Litteraturkenntniss Poggendorffs , als dessen historischer Bück. Das
alles können schöne Raisonnements und Redensarten nicht ersetzen.
Xaver Pfeiffer, Die Controverse über das Beharren der Ele-
mente in den Verbindungen von Aristoteles bis zur Gegenwart. Histo-
risch und kritisch dargestellt. Progr. Dillingen 1879. 1 Blatt. 93 S. 8.
Das Programm beschäftigt sich mit der Frage, ob bei der Mischung
verschiedener Elemente diese substantiell in der Mischung verharren
oder ob nur potentiell? Aristoteles war der erste, der die Frage auf-
stellte und zur Zeit der Scholastiker ist sie eine der grössten Streit-
fragen gewesen. Der Verfasser verfolgt sie von Aristoteles au bis zur
neuesten Zeit und legt die Ansichten der verschiedenen Gelehrten dar.
Er selbst nimmt eine Mittelstellung insofern ein, als er beide Ansichten
nicht überall für richtig, sondern beide in verschiedenen Fällen für
möglich hält.
'AvSpeag 'Avayvcoazdxrjg, MeXi-rat rcspl z^g unzixrjg tmv dp-
Xaiwv. 'Ev 'A&rjmcg 1878. 28 S. 8.
Der Verfasser vindicirt den Alten 1. die Kenntniss der Brillen;
2. die der Prismen; 3. einer grossen Zahl von physiologischen Vorgän-
gen im Auge.
W. E. Gladstone, Der Farbensinn. Mit besonderer Berücksich-
tigung der Farbenkenntniss des Homer. Autorisirte deutsche Ueber-
setzung. Breslau 1878.
H. Magnus, Die geschichtliche Entwicklung des Farbensinns.
Leipzig 1877.
Derselbe, Die Entwickelung des Farbensinns. Jena 1877.
Anton Marty, Die Frage nach der geschichtlichen Entwickelung
des Farbensinns. Wien. Gerold, 1879. VH, 160 S. 8.
S. G(ünther), Der Farbensinn des menschlichen Auges in seiner
geschichtlichen Entwickelung. (Beilage zur Allgem. (Augsb.) Zeitung
1878. No. 62. S. 913—915).
In der von Magnus angeregten, von Gladstone mit Eifer aufge-
griffenen Frage steht Ansicht gegen Ansicht. Von den citirten Arbeiten,
die freilich die ganze Litteratur derselben nicht erschöpfen und die auch
noch in 1880 Nachträge gefunden haben, ist die Marty'sche der gegen-
theiligen Ansicht als alle übrigen, dass nämlich die Alten nicht farbenblind
waren, sondern recht wohl selbst Nuancen der Farben zu unterscheiden
verstanden, dass aber ihnen die Namen für dieselben gefehlt hätten, viel-
fach deshalb, weil sie die betreffende Farbe noch nicht zu färben ver-
standen. Die übrigen Forscher wollen im Darwin'schera Sinne eine ur-
sprüngliche Indifferenz des Auges gegen die Farben behaupten, das zu-
nächst nur Hell und Dunkel zu unterscheiden vermochte und erst nacli
s b
Physik — Metrologie. 241
imd nach die Farben als solche empfand. Beide Ansichten lassen sich
durch gewichtige Gründe stützen und es dürfte, wie so vielfach, auch
hier die Wahrheit in der Mitte liegen und in gewissem Sinne beide Par-
teien recht behalten.
J. Oppert, L'etalon des mesures assyriennes, fixe par les textes
cuneiforme. (Extrait du Journal Asiatique. Aoüt-Septembre 1872 et
Octobre-Novembre 1874). Paris, Impr. Nat. 1875. 2 Blatt. 90 S. 8.
R. Lepsius, Die babylonisch-assyrischen Längeuraasse nach der
Tafel von Senkerch. Aus den Abhandl. der königl. Akademie der
Wissenschaften zu Berlin 1877. Mit 2 Tafehi. Berlin, Dümmler, 1877.
J. Oppert, Die Masse von Senkereh und Khorsabad. (Monats-
berichte der Berl. Akad. 1877. S. 741—746).
R. Lepsius, Weitere Erörterungen über das babylonisch-assyri-
sche Längenmass. (Ebendas. S. 747 -758).
Wie Cantor in seiner Recension des an erster Stelle genannten
Buches sich ausdrückt, wollte Oppert die Längenmasse, Flächenraasse
und Hohlmasse, sowie die Gewichte der Assyrier soweit möglich nur
aus assyrischer Quelle ableiten. Er benutzte dazu 1. den Umfang der
Stadt Khorsabad nach König Sargon, 2. den Flächeninhalt des Palastes
dieses Königs, 3. den Inhalt des ehernen Meeres im Tempel Salomon's.
Ausserdem gebraucht er die in No. 2 behandelte Tafel von Senkereh.
Seine Folgerungen, dass das von ihm Halbelle genannte Längenmass
U oder ahu = o,"^ 27425 die Einheit des assyrischen Längeumasses ge-
wesen ist, widerlegte aus derselben Tafel von Senkereh Lepsius in der
zweiten Schrift; No. 3 und 4 bilden nur noch eine wissenschaftliche Pole-
mik über die Ergebnisse beider Forscher, wobei Lepsius den Sieg da-
von getragen haben dürfte. Die Tafel von Seukereh ist von höchstem
Interesse, da sie eine Vergleichung des assyrischen mit dem babyloni-
schen Längenmasse enthält, dabei die Ellen beider Systeme einander
gleichsetzend. In einer Besprechung des Buches
W. M. Flinders Petric, luductive Metrology or the Recovery
of Ancient Measures from the Monuments. London, Hargrove Soun-
ders, 1877,
das ich selbst nicht kenne, sagt der berühmte Assyriologe A. H. Sayce
(Academy, 1. June 1878, S. 490—491), das Buch sei hochinteressant, er
verweist aber den Verfasser, der wohl etwas schnelle Schlüsse liebt, to
some very able and (to my mind) convincing articles publis-
hed by Prof. Lepsius last year in his Zeitschrift für ägypti-
sche Sprache and in the Transactions of de Royal Berlin
Academy on the Babylonian measures, d. h. auf diejenigen Ar-
tikel, über welche wir eben gesprochen haben.
Jahresbericht für Alterthumswissenschaft XXHI. (1880. UI.) 1(J
242 Exakte Wissenschaften im Alterthum. — Metrologie.
Einen verwandten, wenn auch viel weitern Zweck verfolgt das Werk:
Pietro Bortolotti, Del primitive cubito egizio e de' suoi geo-
metrici rapporti coUe altre unitä di misura e di peso egiziane e
straniere. Studj. Modena Societä Tipografica. MDCCCLXXVIII —
MDCCCLXXIX. 1 Blatt. 381 S. 4. 1 Tafel.
Es will zeigen, dass von den ägyptischen Längenmassen, der königl.
Elle und der gewöhnlichen, alle anderen ägyptischen Masse incl. der
Gewichte und Münzen sowie auch sämratliche im Alterthum sonst ge-
bräuchliche Masse, Gewichte und Münzen Ursprung nehmen. Aus allen
bekannten Längenmassen und Gewichten bestimmt er zunächst die be-
treffenden ägyptischen Daten, um dann ebenfalls zu den assyrisch - baby-
lonischen überzugehen. Seine Rekonstruktion der Tafel von Senkereh
weicht dabei nicht unwesentlich von der Lepsius'schen ab.
'A. FlanaoonouXog b Kspa/isüg, Ilepi tüjv BoZ^vtivojv OTa&fJiwv
xoT) Mouasiou t/jq dp^acoXoycxrjg iv 'A&rjvacg kzacpcag. ' Ad^ijvyjaiv 1878.
13 S. 8.
Aehnliche Berichte über antike Gewichte aus dem Museum der
Archäologischen Gesellschaft in Athen, wie wir sie von demselben Ver-
fasser im vorigen Jahresbericht besprochen haben. «
Zum Schluss dieses Berichtes machen wir noch auf den Artikel
Ch. Ruelle, Calendarium, llapdnrjyiia — Calandrier
aufmerksam, welcher sich, im 6. Hefte (1879 erschienen) des Diction-
naire des Antiquitös grecques et romaines von Daremberg und
Saglio (S. 822—849) befindet, und eine vorzügliche Uebersicht alles ein-
schläglichen Materials bietet.
Jahresbericht über römische Li tteraturgeschichte
für 1873—1880.
Von
Prof. Dr. August Reifferscheid
in Breslau.
An die Spitze des Berichtes stelle ich, wie sich gebührt, die
Geschichte der römischen Litteratur von W. S. Teuf fei. Dritte
Auflage. Leipzig 1875. XVI, .1216 S. 8.
Was das Verhältniss dieser dritten Auflage zur zweiten betrifft, so
sind im allgemeinen und sachlichen Theil zwei Abschnitte hinzugekommen :
42. »Einzelne Fächer: Lexikographie, Metrik, Mythographie u. s. w.«
und 47. »Unterhaltuugslitteratur: Romane u. dergl.« Im besonderen und
persönlichen Theil hat Teuffei bei Plautus eine andere Eiutheilung vor-
gezogen, so dass eine Paragraphennummer einging, ohne dass eine Ver-
kürzung eingetreten wäre. Grosse Veränderungen hat die Darstellung
des siebenten Jahrhunderts der Stadt erfahren. Teuffei hat die bisherige
getrennte Behandlung von Dichtern und Prosaikern in diesem Zeitraum
aufgegeben und dadurch vor allem eine angemessenere Gruppirung her-
gestellt. Auch das Bild der augusteischen Zeit ist, wenn gleich nicht
verändert, doch im Einzelnen weiter ausgeführt worden, so was Vergil
angeht; mehr zusammengezogen erscheint die Darstellung der hadriani-
schen Zeit. Minucius Felix wird aus der Zeit des Commodus und des
Septimius Severus in die des M. Aurel versetzt. In der Zeit Diocletian's
erhält lulius Valerius einen besonderen Paragraplien. Aus der zweiten
Hälfte des vierten Jahrhunderts ist Plinius Valerianus in die erste über-
gegangen, und seine Besprechung ist mit der »medicina Plinii« verbunden
worden. Dagegen ist Marcellus Empiricus jetzt um einen Zeitabschnitt
tiefer gesetzt worden. Die Orestis tragocdia ist statt wie früher mit
Corippus nunmehr ohne Zweifel richtig mit Dracontius verbunden worden.
Am Schluss haben noch Fredegar und seine Fortsetzer Aufnahme ge-
funden.
244 Ilömische Litteraturgcschichte.
In der Vorrede S. V dankt Teuffei für manche werthvolle Zusen-
dung, die er habe benutzen können; die reichhaltigsten habe er wieder
von M. Hertz erhalten, andere besonders von F. A. Eckstein, H. Nolte,
W. Weissbrodt und seinem Collegen L. Schwabe, der ihn auch bei der
Correctur freundlich unterstützt und namentlich darauf gehalten habe,
dass der Zählung a. u. c. überall die nach Jahren vor Christi Geburt
beigefügt worden sei. Dies ist indess bei weitem nicht überall ge-
schehen.
Teuffel's Buch ist ein wahres standard-work für die römische Litte-
raturgeschichte. Um so erfreulicher ist die Nachricht, dass dasselbe nach
dem Tode des hochverdienten Verfassers nicht eingehen noch künftighin bloss
neu abgedruckt werde. Wir dürfen das Vertrauen hegen, dass in der neuen
Bearbeitung, welche der schon genannte College Teuffel's, L. Schwabe,
übernommen hat, das Buch seine alten Vorzüge, Gründlichkeit, Klarheit,
Unparteilichkeit, nicht bloss nicht einbüssen, sondern steigern und neue
dazu gewinnen werde. Dem Vernehmen nach ist der Druck der vierten
Auflage schon bedeutend vorgeschritten.
Ich füge noch einige Bemerkungen über Einzelheiten hinzu. Teuffei
hat, wie mir scheint, sehr mit Unrecht jede genauere Erörterung der
notae der Grammatiker und der Subscriptionen von seiner Litteratur-
gcschichte ausgeschlossen; für unser Wissen um die Ueberlieferung der
römischen Litteraturdeukraäler ist, von anderem abgesehen, die Kennt-
niss beider unentbehrlich. — Eine Schrift, die nach Aussage der glaub-
würdigsten Zeugen noch im 17. Jahrhundert in einer Handschrift vor-
handen war, um dann spurlos zu verschwinden, der über de natura rerum
des Fl. Mallius Theodorus, dessen Buch de metris noch erhalten, ist selbst
der Aufmerksamkeit Teuffel's ganz entgangen. Die Handschrift befand sich
in der Bibliothek des Cujacius. Salmasius gedenkt der Schrift und Phil.
Jaqu. Maussac hatte vor sie herauszugeben. Vgl. meine Bemerkungen
Suet. rel. S. 447 Anm. - S. 925 A. 6 werden kritische Bemerkungen von
Kellerbauer citirt, die sich angeblich auf Arnobius beziehen, die aber
vielmehr Ammianus Marcellinus angehen. Das falsche (oder vielmehr an
die unrechte Stelle gerathene) Citat ist dann wiederholt bei Hübner,
Grundriss S. 274*.
Uebersetzt wurde die Litteraturgcschichte von Teuffei in's Englische
von Wilhelm Wagner: A history of Roman Literature. Translated
with the author's sanction by W. W. 2 vols. London 1873; in's Italie-
nische: Storia della letteratura romana. Prima traduzione dal tedesco
di D. Favaretti. Padova 1876 — 78, fasc. 1 — 21; in's Französische:
Histoire de la litterature Romaine. Traduit sur la 3™® edition allemande
par J. Bonnard et P. Pierson avec preface de M. Th. H. Martin,
doyen de la faculte des lettres de Rennes. Tome premier. Paris 1879,
XXIV, 402 S. 8. Dieser erste Theil umfasst S. 1-218 des Originals,
reicht also bis zur augusteischen Zeit. Am Schluss des Inhaltsverzeich-
Römische Litteraturgeschichte. 245
nisses findet sich folgender Avis du traducteur: »A la fin du troisieme
voIume, nous ferons paraltre des corrections et additions fournies par
M. L. Havet«.
Die Vorrede von Martin zu dieser französischen Uebersetzung ent-
hält seltsame Ausfälle gegen die deutsche Kritik und Philologie; es hat
den Anschein, als wenn auf diese Weise das grosse Zugeständniss, wel-
ches in der Uebersetzung des deutschen Buches liegt, einigerraassen ab-
geschwächt werden soll. An zwei Beispielen will Martin zeigen, wie Teuffel's
Buch im Einzelnen der Ergänzung und Verbesserung bedürftig sei und
er keine Ursache habe, die Ansichten ausländischer Gelehrten, besonders
französischer, gering zu schätzen und mit Stillschweigen zu übergehen.
Beide Beispiele sind aus der Geschichte der Satire gewählt. Martin
geht von der Schreibung und Erklärung des Wortes satira aus, vergisst
aber, seinem grossen Landsmann Isaak Casaubonus das gebührende Lob
zu Theil werden zu lassen. Dagegen tadelt er Teuffei, dass er die Worte
Quintilian's »satira tota nostra est« ohne Erklärung gelassen habe, trotzdem
sie dem Anschein nach in Widerspruch mit bekannten Thatsachen stünden.
Denn einmal ahme Varro in seinen menippeischeu Satiren Menipp nach
und andrerseits bildeten selbst die Satiren des Lucilius, Horaz, Persius,
luvenal keine Dichtuugsart, die die Griechen nicht gepflegt hätten; Martin
erinnert an die lamben des Simonides von Amorgus, und neben anderem
sogar an die alte attische Komödie, vor allem aber an die Sillen. Un-
vermerkt tritt hierbei in den Ausführungen Martin's an die Stelle Quin-
tilian's Horaz mit seineu bekannten Worten »Graecis intacti carmiuis
auctor« : denn der Vergleich mit den Sillen u. s. w. trifft nicht Quinti-
lian, sondern Horaz. Dennoch, fährt Martin fort, beständen die Worte
Quintilian's und auch die des Horaz vollständig zu Recht; »pour declarer
qu'ä loppose des autres genres de poesie la satire tout entiere etait ro-
maine, il nous semble evident que Quintilien avait deux bonnes raisons«.
Erstens sei der Name römisch und zweitens sei die Wahl der Themata
in allen Satiren von einiger Bedeutung durchaus original. Die Haupt-
sache lässt Martin ausser Acht, dass nämlich die Satire auch in ihrem
Ursprung durchaus römisch ist. Denn der Name und die gewählten The-
mata reichen bei weitem nicht aus, um Quintilian's Urtheil gegen den
Vorwurf der Uebertreibung zu schützen ; sonst hätte ein Römer auch von der
fabula togata oder der fabula praetexta sagen können: »tota nostra est«.
Aber die ganze Kleiumeisterei Martin's zeigt sich in ihrer Beden- '
tungslosigkeit, wenn man sieht, wie er sich selbst mit den Worten Quin-
tilian's abfindet: »il n'y avait pas une seule satire romaine de quelque
valeur qui put ctre consideree comme faite d'apres un modele grec; il
n'y en avait aucunc parmi les satires de Lucilius, qu'Horace avait ainsi
toute raison d'appeler »Graecis intacti carniinis auctor«; il n'y en avait
aucune parmi les satires menippees de Varron, qui avait pris ouverte-
meot ä Menippe sa forme melee de prose et de vers et son inspiration
246 Eömische Litteraturgeschichte.
moitie serieuse, moitie boufonne, mais qui, pour traiter des sujets tout
romains, u'avait pris rien de plus au poete grec«. Dergleichen Erwä-
gungen konnte Teuffei als selbstverständlich übergehen und sie solchen
Lesern, wie ein jeder Autor sie sich wünschen nuiss, überlassen.
Darauf wendet sich Martin gegen die in Deutschland herrschende
Ansicht, dass der Satiriker Petronius der Zeit Nero's angehöre. Teuffei
habe die Ansicht, die früher allein gegolten, nach welcher Petron unter
den letzten Antouinen, etwa unter Caracalla, gelebt habe, unerwähnt ge-
lassen, »parce qu'elle«, meint Martin, »n'avait pas des AUeraands pour
principaux auteurs. Si l'on veut connaitre les partisans de cette opinion,
il faut les demander ä M. Studer, qui les combat avec dedain, ou bleu
ä M. Boissonade, qui les appuie. Ce sont surtout en France les freres
Henri et Adrien de Valois, en Italic Ignarra, en Hollande Ruhnken«.
Martin erinnert sich nicht, dass Ruhuken seiner Gebui^t und zum Theil
seinem Bildungsgang nach ein Deutscher ist. Einen erheiternden Eindruck
macht es nun, wenn man sieht, wie S. XVHI zu den Valesii, Ignarra, Ruhn-
ken, Boissonade plötzlich Niebuhr et nn auteur allemand plus recent sich
gesellen, und man sich erinnert, dass Teuffei die Ansicht Niebuhr's anführt
und dessen Hauptargument nach dem Vorgang anderer entkräftet. Ein
mehr gemischtes Gefühl beschleicht uns, wenn wir S. XX gar Folgendes
lesen: »M, Teuffei aurait du au moins mentionuer cette opinion et^ses
principaux partisans, qui pour etre en majorite des Frangais avec un
Italien et un Hollandais, sans compter deux AUemands dissidents, n'en
ont pas moins de bonnes raisous ä faire valoir«.
Martin ignorirt völlig die durchschlagenden Gründe, welche für
Petronius als Zeitgenossen Nero's sprechen. Dafür beruft er sich für
die von ihm in Schutz genommene Ansicht in erster Linie auf einen Ge-
währsmann wie Laurentius Lydus, der die Satiriker in dieser Reihen-
folge nenne : Lucilius, Horaz, Persius, Turnus, Juvenal, Petronius. Dann
citire Fulgentius einen Versaufang als Petronisch, der sich als ein Plagiat
aus Statins erweise. Es ergiebt sich, dass Martin die Bemerkung Büche-
lei^s zu diesem angeblichen Petronischen Fragment nicht gelesen hat.
Endlich macht er geltend, dass Florus dem Petron vorgelegen habe.
Denn 2, 1, 5 (Martin citirt nach der älteren Weise 3, 13, 6: wollten
wir nach seiner Manier verfahren, so würden wir sagen, dass er die ächte
Eintheilung verschmähe, weil sie zuerst von einem Deutschen, obendrein
nach einer in Deutschland auf bewahi'ten Handschrift, wieder in ihr Recht
eingesetzt worden sei) sage Florus: »misera res publica in exitiura sui
(Martin liest »suum sibi«, die Vulgata hat wie der Nazarianus »suum«) mer-
ces erat«. Das sei das Original zu einer wenig gelungenen Nachahmung des
Petronius, wie sie in folgendem Verse des bellum civile vorliege : »perdita
Roma Ipsa sui merces erat et sine vindice praeda«. Wie vorsichtig man
aber bei einem rhetorischen Gemeinplatz dieser Art sein muss, zeigt
Valerius Maximus 7, 6, -i »quo tempore non rei publicae victoria quaere-
Römische Litteraturgeschichte. 247
batur, sed praemium victoriae res erat publica.« Das gemeinsame Vorbild
für alle drei ist vielleicht eine Stelle in einer nicht erhaltenen Rede bei Li-
vius gewesen. Den Valerius Maximus, wie den Petrouius hat schon Freins-
heim mit Florus verglichen und zugleich auf zwei Stellen des Velleius hinge-
wiesen, an welchen sich dieselbe Antithese in anderer Verwendung findet:
2, 22, 7 »ut sui quisque periculi merces foret« und 2, 28, 4 »fieretque quis-
que merces mortis suae.« — Nach den bisher gemachten Erfahrungen kann
es uns nicht Wunder nehmen, wenn Martin die Abhandlung von Th. Momm-
sen »Trimalchio's Heimat und Grabschrift« im Hermes XIH (1878) S. 106 ff.
— die Vorrede von Martin ist vom Januar 1879 datirt — nicht kennt.
Im Anfang scheint die Uebersetzung selbst nicht in der gebühren-
den Weise überwacht worden zu sein. So ist auf den ersten Bogen bei
den Grammatikercitateu die nota des Herausgebers K (Keil) in C umge-
setzt worden. Der Irrthum Avurde (von Havet?) bemerkt und das K
blieb späterhin unangetastet.
Grundriss zu Vorlesungen über die Römische Litteraturgeschichte
vonE. Hübner. Vierte vermehrte Auflage. Berlin 1878. IV, 348 S. 8.
Ueber die Geschichte dieses vorzüglichen Hilfsbuchs und das Ver-
bältniss der vierten Auflage zur dritten spricht sich der Verfasser im
Vorwort folgendermassen aus: »Dieser Grundriss, ursprünglich nur für
des Verfassers Zuhörer bestimmt (in dieser Gestalt erschien er zuerst
im März 1869), hat, wue die in schneller Folge erschienenen Auflagen
beweisen (die zweite vom September 1869, die dritte vom August 1872),
dem von vielen gefühlten Bedürfuiss nach kurz gefassten thatsächlichen
Angaben entsprochen. Die vorliegende vierte, gegen die dritte fast um
das doppelte vermehrte Bearbeitung, enthält nicht bloss die Nachwei-
sungen der in den letzten sechs Jahren erschienenen Ausgaben lateini-
scher Schriftsteller und Schriften zur römischen Litteratur, sondern sie
bringt auch zum ersten Mal durchweg Angaben über die handschrift-
liche Ueberlieferung und die älteren Ausgaben und Bearbeitungen«.
In § 4, welcher von den Quellen handelt, vermisse ich die Nen-
nung der vorvarronischen Litterarhistoriker und Kritiker der Römer,
die an pergamenisches und alexaudriuisches Vorbild sich anschliessend
die Werke ihrer rasch aufblühenden Nationallitteratur bald ästhetisch
zu würdigen und zu classificiren, bald Aechtes von Unächtem zu unter-
scheiden, bald das Leben der Autoren darzustellen unternehmen, Männer
wie Porcius Licinus, Volcacius Sedigitus, Manilius, L. Aurelius Opilius,
L. Accius: zwei von ihnen, Porcius Licinus und Volcacius Sedigitus wer-
den S. 35 seltsamer Weise unter den Lyrikern aufgeführt. — Auch bei
Hübner werden nach dem Beispiel Teutfel's die notae criticae und die
Subscriptionen übergangen : beide legen Zeugniss ab für das lebhafte
Interesse der Römer an der Erhaltung ihrer Litteraturdenkraälcr, jene
für die Blütheperiode der Grammatik, diese für die Zeit des Untergangs
248 Römische Litteraturgeschichte.
des Alterthums. Au die ästhetische Kritik eines Volcacius Sedigitus
u. a. schliessen sich diejeuigen notae an, deren Anwendung in der Zeit der
Olyhrii und Symmachi, derselben Zeit, welcher die meisten Subscriptionen
angehören, uns das anecdotum Cavense kennen gelehrt hat. — S. 287
verwechselt Hübner den Auszug des Ambrosius aus dem jüdischen Krieg
des losephus (den sogenannten Hegesippus) mit der aus dem Kreise
des Cassiodorius hervorgegangenen Uebersetzung der jüdischen Alter-
thümer von demselben Verfasser. - Das Buch des Mallius Theodorus
de natura rerum fehlt auch bei Hübner.
Bibliographical Clue to Latin Literature edited after Dr. E. Hüb-
ner with large additions by John E. B. Mayor M. A. professor of
Latin in the university of Cambridge and fellow of St. John's College.
London and Cambridge 1875. XH, 220 S. 8.
Auf dies Buch bezieht sich Hübner in der Vorrede zur vierten
Auflage seines Grundrisses, wenn er sagt, dass die englische Ueber-
setzung seines eigentlich unübersetzbaren Buches (nach der dritten Auf-
lage), deren Werth für englische Leser — besonders in den Nachwei-
sungen aller englischen Uebersetzungen - nicht verkannt werden solle,
ohne Vorwissen des Verlegers und des Verfassers veranstaltet worden
sei; dass aber für die vierte Ausgabe die gesetzlich möglichen Schritte
zum Schutze des litterarischen Eigenthums gethan worden seien.
Das Verfahren von Mayor lässt sich nicht rechtfertigen, nicht ein-
mal entschuldigen. Die bibliographischen Notizen hat er allerdings um
ein Beträchtliches vermehrt, auch abgesehen von der Anführung der
englischen Uebersetzungen. In einem Punkte ist Hübner später seinem
Beispiel gefolgt, nämlich in der Angabe der älteren Ausgaben. Die
bibliographischen Nachweisungen sind von Mayor selbststäudig vom Jahre
1872 bis 1875 fortgeführt. Für sehr praktisch halte ich es, dass bei
der grossen Fülle von Notizen die Hauptausgabeu und werthvollsteu
Monographien durch ein Sternchen ausgezeichnet werden.
Dr. Rudolf Nicolai, Geschichte der römischen Litteratur. Erste,
kleinere Hälfte. — Der zweiten, grösseren Hälfte erste Abtheilung.
S. 1 — 576. Magdeburg 1879—80. 8.
Der Verfasser bezeichnet S. 14 Teuifers Litteraturgeschichte als
ein »hastig zusammengelesenes Werk«. Wer ein solches Urtheil zu fäl-
len im Stande ist, spricht sich selbst das Urtheil. Soviel für jetzt, da
das Nicolai'sche Buch noch nicht vollständig vorliegt.
Geschichte der römischen Litteratur. Für Gymnasien, höhere Bil-
dungsanstalten und zum Selbstunterrichte von Professor Dr. Eduard
Munk. Zweite Auflage. Bearbeitet von Oberlehrer Dr. Oskar Sey f-
fert. Erster Band. Geschichte der Litteratur der Römer bis zum
Ausgange der Republik. VUI, 452 S. Zweiter Band. Geschichte der
Römische Litteraturgeschichte. 249
Litteratur der Kömer von der Zeit des Augustus bis zum sechsten
Jahrhundert nach Christus. VIII, 431 S. Berlin 1875— V7. 8.
Rec. Brit. Mail. 1875 April. - Blätter f. d. bayer. Gymn.-Wesen.
XII, 4. S. 183. — Litt. Centralbl. 1876, N. 18, Sp. 601 f. 1877, N. 37,
Sp. 1257 f. von A. E. - Zeitschrift f. d. Gymn.-Wesen. XXXI, 570 ff.
von M. Hertz.
Die beiden Litteraturgeschichten von Munk, die griechische sowohl
wie die römische, haben sich als ausgezeichnete Lesebücher für Gym-
nasiasten bewährt: innerhalb dieses Kreises sind sie geradezu muster-
haft; wenn sie sich fi'eilich über ihn erheben wollten, so wäre manches
gegen sie einzuwenden. In der neuen Bearbeitung von 0. Seyffert hat
die Geschichte der römischen Litteratur namentlich in der älteren Zeit
bedeutend gewonnen.
Encyklopädie der klassischen Alterthumskunde für Gymnasien.
III. Theil. Grundriss der römischen Litteraturgeschichte für Gymna-
sien von Hermann Bender, Professor am Gymnasium zu Tübingen.
Leipzig 1876. VIII, 84 S. 8.
Rec. Litt. Centralbl. No. 37 Sp. 1257 von Bu. — Egyetemes phi-
lologiai KözJöny. XL 5. 6, S. 299 von E. A. — Zeitschrift f. d. Gymn.-
Wesen XXXI 573 ff. von M. Hertz. — Zeitschrift für österreichische
Gymnasien. XXIX. S. 103 ff. von A. Ziugeler.
Sorgfältig und der Schule Teuffel's würdig.
Uebersetzt in's Italienische: Corapendio della storia della lettera-
tura latina pei ginnasi. Prima traduzione italiana cou aggiunte da F. Schup-
fer. Verona 1877. 156 S. — In's Holländische: Bekopte geschiedenis der
Romeiusche letterkunde. Naar het Hoogduitsch bewerkt door E. Mehler.
Amsterdam 1879. II, 130 S. — In's Englische: Brief history of Roman
literature for schools and Colleges. Translated and edited from the Ger-
man by E. P. Crowell and H. B. Richardson. Boston 1880.
Geschichte der römischen Litteratur für höhere Lehranstalten und
für weitere Kreise bearbeitet von Dr. W. Kopp, Director des Gym-
nasiums zu Freieuwalde a. d. 0. Dritte gänzlich umgearbeitete Auflage.
Berlin 1875. VIII, 120 S. 8. — Geschichte der römischen Litteratur
für höhere Lehranstalten und für den Selbstunterricht bearbeitet von
Dr. W. Kopp, Gymnasialdircctor. Vierte erweiterte Auflage. Berlin
1879. Vni, 120 S. 8.
Vgl. die verurtheilenden Recensioncu von Martin Hertz über die
dritte Auflage in der Zeitschr. f. d. Gymn.-Wesen XXIX. S. 403 ff., über
die vierte ebend. XXXIV. S. 312 ff., von denen ich weder etwas abzu-
nehmen noch ihnen ctMas hinzuzufügen habe.
In's Italienische übersetzt: La lettcratura Romana del Kopp ad uso
dei ginnasi e dei licei rccata in Italiano dal prof. Isacco Paoli. Potcnza 1878.
250 Römische Litteraturgeschichte.
Apuntes para un curso de literatura latina, redactados por Jose
Canalejas y Mendez, professor auxiliar de i^rincipios generales de
literatura en la universidad central (auf dem Titel des zweiten Bandes
nennt der Verfasser sich doctor en la facultad de filosofia y letras).
Tomo I. II. Madrid 1875—76. VIII, 184 S. XXVII, 240 S. 8.
Dieses Buch ist trotz seiner grossen Ausführlichkeit — im zweiten
Band behandelt der Verfasser die ciceronische und die augusteische Zeit —
von sehr elementarem Charakter, nur hier und da sind dem Verfasser
neuere Untersuchungen bekannt. Dabei ist die Anordnung so verkehrt
wie möglich, im zweiten Bande bespricht er die Autoren in dieser Rei-
henfolge: Catull, Tibull, Proporz, Horaz, Vergil, Ovid, Cäsar, Sallust,
Cornelius Nepos, Livius, Trogus Pompejus, Verrius Flaccus, Varro,
Cicero.
Letterkunde der Grieken en Romeinen door Dr. A. H. G. P. van
den Es, Rector aan het Stedelijk Gymnasium te Utrecht. Tweede,
geheel herziene Uitgave. Te Groningen 1877, VI, 311 S. 8.
Die kurze Uebersicht über die Römische Litteratur S. 175 — 278
ist geschickt angelegt und mit der erforderlichen Sachkunde ausgeführt,
aber dürftig und ohne Eigenthümlichkeit.
A History of Roman Literature: from the earliest period to the
death of Marcus Aurelius by Charles Thomas Cruttwell, M. A.
fellow and tutor of Merton College, Oxford. With chronological tables,
etc. For the use of students. London 1877. XVI, 504 S. 8.
Rec. Academy 1878. N. 299. S. 79 von R. Ellis.
Das Buch ist bestimmt nach der Vorrede for Students at our Uni-
versities and Public Schools, and for such as are preparing for the In-
dian Civil Service or other advanced Examinations. Es ist sehr gut ge-
schrieben ; eine lebendige Auffassung der Persönlichkeiten und ein schar-
fes Auge für die litterarischen Strömungen zeichnen den Verfasser vor-
theilhaft aus. Freilich ist seine Kenntniss der Vorarbeiten sehr unvoll-
ständig, die Benutzung des ihm Bekannten durchaus ungleichmässig. Er
lehnt sich meist an Teuffei au, dem er häufig zuschreibt, was dieser
nach eigener Angabe den Studien anderer verdankt.
Collin's School Series. A History of Latin Literature. By Leon-
hard Schmitz, LL. D., Classical Examiner in the university of Lon-
don. London and Glasgow 1877. 262 S. 8.
Von einigen Uugenauigkeiten abgesehen, die bei einer zweiten Auf-
lage leicht zu beseitigen sind, hat unser in England hochangesehener
Landsmann in diesem Buche seinen pädagogischen Tact vollauf bewährt.
Histoire de la litterature Romaine par Alexis Pierrou. Neu-
vieme edition accompagnee d'un ai)pendice bibliographique. Paris
1880. 722 S. 8.
Die römische Litteraturgeschichte von Pierrou bildet einen Theil
eines grösseren Unternehmens, der Histoire Universelle publice par une
Römische Litteraturgeschichte. 251
societe de professeurs et de savants sous la direction de M. V. Duruy.
In erster Auflage erschien sie 1852. Ich kenne ausser der vorliegenden
neunten Auflage nur noch die dritte, vom Jahre 1863, von welcher jene
sich in nichts unterscheidet (Seiten und Zeilen stimmen genau überein),
abgesehen von dem jetzt hinzugekommeneu bibliographischen Anhang,
der den Verfasser in der Litteratur seines Faches sehr wenig orientirt
zeigt, unvollständig und ungenau ist. Die Litteraturgeschichte selbst ist
wissenschaftlich ohne alle Bedeutung. Sie enthält viel flaches Raisonnement,
dabei zahlreiche Spuren des Leichtsinns und des Mangels an Sachkennt-
niss. So heisst es S. 344 von Feuestella: On sait seulement que cet
auteur avait compose des Annales, c'est-ä-dire une histoire generale de
Rome. S. 345 begnügt er sich mit der Frage: ä quoi bou nommer Aufi-
dius Bassus, ou Labienus, surnomme Rabienus? Ueber den Dialog des
Tacitus lässt er sich also vernehmen: Le dialogue des Orateurs s'im-
prime ordinairement ä la suite des oeuvres de Tacite. Rien ue prouve,
je Tai dit, qu'il soit de Tacite; mais on voit qu'il est en etat de faire
quelque figure, dans uu tel recueil, ä cote de la Vie d'Agricola, ä cote
de la Germanie memo u. s. w. u. s. w.
Precis de litterature classique ou histoire raisonnee des quatre
grands siecles litteraires avec citations et indications de lectures par
Th'^e Lepetit, Professeur ä Paris. Siecle d' Auguste. 2^ edition.
Paris, s. a. (1880). 186 S. 12.
Das erste Capitel S. I — 19 behandelt die römische Litteratur vor
Augustus, das zweite S. 20 — 82 die augusteische Zeit, zu welcher Lucrez
und Catull, Cicero und Sallust gerechnet werden, das dritte S. 83 — 184
die Litteratur nach Augustus.
Histoire abregee de la Litterature latine par M. l'abbe J. Ver-
niolles, chanoine honoraire de Tülle, superieur du petit seminaire
de Servieres. Paris 1880. VII, 208 S. 12.
Beide Bücher, sowohl das von Lepetit als das von Verniolles, könn-
ten aus dem vorigen Jahrhundert datirt sein, ohne dass Jemand Anstoss
nehmen würde. Charakteristisch für das zweite Buch ist, dass die Litte-
raturgeschichte bis auf Thomas von Aquin und Bonaventura herabge-
führt wird.
Manuale di storia dclla letteratura Latina preceduto da una in-
troduzionc in cui si tratta dci principali scrittori greci dai tcmpi piü
remoti sino alla conquista dclla Grecia fatta dai Romani del professore
Domenico Capellina. Quarta edizione con note opportunamcnte
aggiunte accomodata ai progranimi governativi dci Licei del Regno
d'Italia per lo studio della storia dollc lottere Grcclic e Latine. Vo-
lume unico. Torino 1880. 204 S. 8.
Die Einleitung, welche einen Ueberblick über die griechische Litte-
ratur zu geben versucht, reicht von S. 7 — 58. Was die römische Litte-
252 Römische Litteraturgeschichte.
raturgeschichte angeht, so möge eine Probe genügen, um die bodenlose
Unwissenheit des Verfassers zu zeigen: S. 65 wird die italienische Jugend
belehrt, dass im primitiven lateinischen Alphabet das x fehlte, dass c
die fehlenden Buchstaben g und q, p, vielleicht, wie der Verfasser hin-
zusetzt, mit dem Zeichen der Aspiration bezeichnet (»forse segnato col
segno dell' aspirazione«), das f vertrat, dass an die Stelle eines r ein s
oder sc und für ein s am Ende der Worte auch ein ps gesetzt wurde
u. s. w. Es lohnt nicht der Mühe, alle die Irrwege anzugeben, auf de-
nen der Verfasser zu diesen ungeheuerlichen Behauptungen gelangt ist:
so hat ihn, wie es scheint, die Form escit veranlasst anzunehmen, im
alten Latein habe man sc für r gesetzt. Ein solches Buch hat eine
vierte Auflage erlebt! Sollte es wirklich, wie es danach den Anschein
hat, Aufnahme in die Schulen Italiens gefunden haben, so hätte die ita-
lienische ünterrichtsverwaltung den Bock zum Gärtner gesetzt.
Dictionnaire uuiversel des litteratures conteuant I des notices sur
les ecrivains de tous les temps et de tous les pays et sur les person-
nages qui ont exerce une iufluence litteraire; Tanalyse et l'apprecia-
tion des principales oeuvres individuelles, collectives, nationales, ano-
nymes, etc.; des resumes de l'histoire litteraire des diverses nations;
les faits et Souvenirs interessant la curiosite litteraire ou bibliogra-
phique; les academies, les theätres, les jouruaux et revues, etc.; II la
thöorie et l'historique des differeuts genres de poesie et de prose, les
regles essentielles de rhetorique et de prosodie, les principes d'esthö-
tique litteraire; des notions sur les langues, leurs systemes particuliers
de versifications , leurs caracteres distinctifs et les principes de leur
grammaire; III la bibliographie generale et particuliere, les ouvrages
ä consulter sur les questions d'histoire, de theorie et d'erudition, par
G. Vapereau, auteur du dictionnaire des contemporains. Paris 1876.
XVI, 2096 S. 8.
Das Buch hält natürlich bei Weitem nicht, was der Titel ver-
spricht. Im Uebrigen vgl. das Urtheil von Hiller Jahresber. XIX Abth. III
S. 128, dem ich mich anschliesse.
Cours de litterature rhetorique, poetique, histoire litteraire. Par
E. Geruzez, professeur honoraire de la faculte des lettres de Paris
et maitre de Conferences de l'ecole normale superieure. Ouvrage
approuvc pour les ecoles publiques par le ministre de l'instruction
publique, sur l'avis du Conseil superieur. Vingt-quatrieme edition.
Deuxieme partie. Precis historique des Litteratures classiques (grecque,
latine, et fran^aise). Paris (1880). 218 S. 8.
Die ministerielle Approbation erfolgte am 8. Oktober 1841. Die
römische Litteratur ist von S. 82—134 behandelt. Der zugleich dürftige
und phrasenhafte Abriss hat seit der Approbation keine wesentliche Ver-
änderung erfahren.
Römisclie Litteraturgeschichte. 253
Prof. Giuseppe Arnaud, Le dieci piü illustri Jetterature an-
tiche e moderne. Saggi storico-critici. Letterature Ebraica — Greca —
Romana — Araba — Italiana (appeudice: Le letterate italiane) —
Spagnuola - Portoghese — Francese — Inglese — Tedesca. Modena
1879. 382 S. 8.
Der Römischen Litteraturgeschichte sind 14 Seiten gewidmet.
Gallerie der Meister in Wissenschaft und Kunst. Meister der schö-
nen und bildenden Künste. IL Die Künstler und Dichter des Alter-
thums. Leben und Wirken der hervorragendsten Meister auf dem Ge-
biete der bildenden Kunst und der Poesie bei den Griechen und Rö-
mern. Dargestellt für Freunde des Alterthums, insbesondere für die
reifere Jugend, von Dr. Hermann Göll, Professor. Mit 120 Text-
abbildungen, acht Tonbildern sammt neuem Frontispice. Leipzig 1876.
VIII, 344 S. 8.
Vgl. Bursian Litt. Centralbl. 1876 Sp. 1095 und Hiller Jahresber.
XIX Abth. III S. 133.
Geschichte der antiken Litteratur. Von Jakob Mähly. Erster
und zweiter Theil. Leipzig 1880. 280 und 276 S. 8.
Dieses Buch, welches, um die Worte des Verfassers im Vorwort zu
gebrauchen, »nicht sowohl für Gelehrte als für dasjenige Publikum be-
stimmt ist, das gern frühere Erinnerungen aus dem klassischen Alter-
thum wieder auffrischt« , bezeichnet geradezu einen Rückschritt in der
litterarhistorischen Darstellung, da es griechische und römische Litte-
ratur neben einander innerhalb der verschiedenen Litteraturgattungen
behandelt.
Illustrated History of ancient Literature, oriental and classical by
John D. Quackenbos, A. M., M. D., author of »Illustrated School
History of the World«. Accompauied with engravings and colored
maps. New- York 1879. X, 432 S. 8.
Die Uebersicht über die römische Litteraturgeschichte bildet den
dritten und letzten Theil dieses Buches: sie reicht von S. 303—428 und
ist, wie die beiden anderen Theile, von Proben in Uebersetzung be-
gleitet. Das ganze Buch ist oberflächlich und werthlos.
Allgemeine Geschichte der Litteratur des Mittelalters im Abcnd-
lande von Adolf Ebert. Erster Band. Geschichte der christlich-
lateinischen Litteratur von ihren Anfängen bis zum Zeitalter Karl's
des Grossen. Leipzig, F. C. W. Vogel 1874. XII, 624 S. Zweiter
Band. Geschichte der lateinischen Litteratur vom Zeitalter Karl's des
Grossen bis zum Tode Karl's des Kahlen. Ebendaselbst 1880. VIII,
404 S. 8.
Reo.: Bd. 1. Litt. Centralbl. 1874. N. 29. Im neuen Reich 1874.
254 Kömische Litteraturgeschichte.
N. 40 von A. Springer. — Saturday Review 1874 15/8. — Archiv für
Litteraturgeschichte IV 4 von Teuffei. — Jahrb. f. Philol. CXI S. 351 ff.
von Teuffei. — Revue critique 1875 N. 23 S. 356 ff. von Gaston Bois-
sier. — Zeitschrift für wissenschaftliche Theologie XVIII 1. — Theo-
logisches Litteraturblatt 1875 N. 1. — Allgem. Evangel. Kirchenzeitung
1875 N. 4. — Historische Zeitschrift XVII 2 S. 393 ff. von W. Arndt. —
Theologische Quartalschrift 1876, 2 S. 341 ff. — Bd. 1 und 2. Deutsche
Litteraturzeituug 1880. N. 2. Sp. 61 ff. vom Referenten. — Bd. 2. Zeit-
schrift für österreichische Gymnasien XXXI S. 854 ff. von J. Huemer.
»Eine Weltlitteratur, wie sie Goethe von der Zukunft erwartete,
bestand in der That schon im Mittelalter. Wie die Bildung desselben
im Abendland eine gemeinsame ist, das Product des Zusammenwirkens
der germanischen und romanischen Nationen auf der Basis der aus dem
Alterthum überlieferten Kultur, und zwar nicht allein der klassischen,
römisch-hellenischen, sondern auch der orientalisch-hellenischen d. i. spe-
cifisch christlichen: so ist die Litteratur, die aus dieser Bildung hervor-
geht, die selbst der Ausdruck derselben ist, auch eine gemeinsame, ein
einheitlicher Organismus. Die Geschichte desselben von seinen Anfängen
an zu erzählen, ist die Aufgabe, die ich mir gestellt habe: es ist die
allgemeine Geschichte der Litteratur des Mittelalters«. Mit diesen Wor-
ten bezeichnet der Verfasser den Plan seines Werkes, das gross und
umfassend angelegt eine weitklaffende Lücke in der Litteraturgeschi«hte
auszufüllen bestimmt ist. Einen solchen Plan gefasst zu haben, ist schon
ein grosses Verdienst, um wie viel mehr der Versuch ihn auszuführen,
sollte dei'selbe auch nicht völlig gelungen sein. Denn die Unvollkommeu-
heiten der Ausführung beruhen wenigstens zum Theil auf dem Mangel
an Vorarbeiten: ein weites Gebiet war für die Wissenschaft erst urbar
zu machen.
Die Grundlage des Ebert'schen Werkes bildet die Geschichte der
christlich -lateinischen Litteratur von ihren Anfängen bis zum Zeitalter
Karl's des Grossen, wie sie im ersten Bande vorliegt. Er umfasst die
Autoren, welche man sich gewöhnt hat im weiteren Sinne des Wortes
als Kirchenväter zu bezeichnen, von Minucius Felix an bis auf Baeda
und Bonifatius. Nur für den Kirchenhistoriker schienen dieselben Werth
zu haben, so dass mau sie gern den Theologen überliess, und höchstens
von allgemein historischer Seite, wenn auch selten, und noch seltener
in sprachlich-antiquarischem Interesse von ihnen Notiz nahm. Von litte-
rarhistorischem Standpunkte aus hat zuerst Bahr diese Autoren zu wür-
digen versucht: aber seine »Geschichte der christlich-römischen Littera-
tur« ist durchaus unselbständig, bis zur Albernheit unkritisch und in der
Darstellung von seltener Geschmacklosigkeit; Unerfahrenen imponirte sie
durch den Reichthum an litterarischen Nachweisungen, von denen indess
bei eigenem Studium die meisten sich als werthlos erweisen. Von Bern-
hardy werden die Patres nur in der Form eines Anhanges zur Littera-
, turgeschichte behandelt, dagegen finden sie bei Teuffei eine ausführliche
Römische Litteraturgeschichte. 255
Darstellung, die sieb durch dieselben Vorzüge wie die übrigen Partien
seiner römischen Litteraturgeschichte auszeichnet, Gründlichkeit der For-
schung, sorgfältige und unbefangene Benutzung des von Andern Gefun- j
denen und Präcision des Ausdruckes. In diesen beiden letzten Eigen- ,
Schäften ist Teuffei, um dies schon jetzt zu sagen, Ebert weit überlegen. '•
Während bei Teuffei die patristische Litteratur des Abendlandes
als Ausläufer der römischen Litteratur angesehen wird, bildet sie bei
Ebert das Mittelglied zwischen Alterthum und Mittelalter. Letzterer ist
in seinem vollen Rechte, wenn er die Kenntniss der römischen Litteratur
voraussetzt; jedoch durfte er die gleichzeitige heidnische Litteratur nicht
mit Stillschweigen übergehen, da ohne sie das Bild ein unvollständiges
bleibt, und der grossartige Aufschwung, welchen die lateinische Sprache
und Litteratur unter dem Einfluss der christlichen Ideen nimmt, in seiner
vollen Bedeutung nicht begriffen wird. Ebert ist in dieser rein äusser-
lichen Betrachtungsweise so weit gegangen, dass er sogar einen Autor
wie Ausonius, der doch Christ war, wenn er auch in seinen Schriften
vom Christenthum wenig verspüren lässt, nur nebenbei erwähnt.
Ebert unterscheidet in der Geschichte der christlich -lateinischen
Litteratur bis auf Karl den Grossen drei Perioden, denen drei Bücher
entsprechen. Die erste reicht von Minucius Felix bis auf die Zeit Con-
stantin's, die zweite bis zum Tode des Augustinus, in der dritten nimmt
er zwei Epochen an, von denen die zweite etwa von dem Jahre 530 da-
tirt. Diese Eintheilung ist durchaus naturgemäss und wohlgeeiguet den
weitschichtigen Stoff übersichtlich zu ordnen. Wie sehr der Verfasser
bemüht ist überall das Wesentliche im Auge zu behalten, zeigt sich be-
sonders darin, dass er den Zeitpunkt, der durch den Tod des Augusti-
nus bezeichnet wird, als Markstein zwischen der zweiten und dritten
Periode wählt. Indess ist weniger der Tod des Augustinus, als der
gleichzeitige Einfall der Vandalen in Afrika für die christlich-lateinische
Litteratur verhängnissvoll geworden. Afrika, das bis dahin im Vor-
dergrunde der Entwickelung gestanden und fast an Stelle von Rom die
Führung übernommen hatte, tritt seitdem zurück; das eigenthümliche
litterarische Leben, das in dieser Provinz von der Zeit des Apuleius an
sich entfaltet hatte, verkümmert zusehends unter der Vandalischen und
noch mehr unter der Byzantinischen Herrschaft, bis der Fuss des Arabers
die letzten Funken der alten und der christlichen Cultur austritt.
Innerhalb der einzelnen Perioden aber, denen allgemeine Einlei-
tungen vorausgehen, überwiegt bei Weitem die eidographische Anord-
nung die gleichmässig historische zum grossen Nachtheil der richtigen
Auffassung und Darstellung, indem das Zusammengehörige auseinander-
gerissen und das nach Zeit und Ort Verschiedene äusserlich mit ein-
ander verbunden wird. Auch hätte die Entwickelung der christlichen
Litteratur nach den einzelnen Landschaften des römischen Reiches stren-
ger geschieden werden müssen, da, je mehr Rom den geistigen Principat
verliert und die Provinzen sich eraancipircn, um so weniger die ihnen
256 Römische Litteraturgeschichte.
angehöreuden Autoren die Eigenart ihrer Heimat verläugnen. Es hängt
dies mit einem anderen Mangel der Ebert'schen Darstellung zusammen,
der bei der ßeurtheilung des Buches schwer in's Gewicht fällt. Es fehlt
dem Verfasser zwar nicht das Gefühl für das Individuelle, wohl aber
durchaus die Gabe der scharfen Charakteristik. Dies Grundgebrechen
zeigt sich besonders in der häufigen Wiederkehr derselben allgemeinen,
farblosen Ausdrücke, und wird durch die Wärme, mit welcher der Ver-
fasser von Einzelnen spricht, ebenso wenig verdeckt als durch die lang-
athmigen und allzu breiten Analysen, die er von den Hauptschriften giebt-
Mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt Ebert wie billig die Typen
und Bilder, welche aus der patristischen Litteratur in die Litteratur des
Mittelalters übergegangen sind und auf sie bestimmend einwirkten : aber
er vergisst dabei auf die älteste christliche Kunst Rücksicht zu nehmen,
in der eine Reihe von Symbolen sich früher zeigt, als in der Litteratur;
so erscheint Moses, der aus dem Felsen Wasser schlägt (vgl. Ebert
S. 383), schon auf altchristlichen Sarkophagen als gewöhnliches Vorbild
Christi.
Auch in einer Litteraturgeschichte, die sich auf das christlich-la-
teinische Alterthum beschränkt, darf die griechische christliche Littera-
tur nicht so völlig ausser Acht gelassen werden, wie dies bei Ebert, ge-
schieht. Abgesehen davon, dass Minucius Felix, Arnobius, Firnycus
Maternus auf griechische Vorbilder und Quellen hinweisen, Tertullian
sowohl griechisch wie lateinisch schrieb, so besteht ein grosser Theil der
Litteratur des Abendlandes gradezu aus Uebersetzungen griechischer
Originale, und eben diese Uebersetzungen sind von der tiefsten und
nachhaltigsten Wirkung gewesen: wie namentlich die sogenannten vitae
patrura, der Grundstock der christlichen Legende, von denen Ebert nur
einen geringen Theil, die vitae patrum des Rufinus, zu kennen scheint,
und über deren griechischen Ursprung er im Unklaren ist, vgl. S. 313.
Der Paradisus und die Lausiaca finden sich nirgendwo bei ihm erwähnt,
ebenso wenig die Uebersetzungen der vitae und sententiae patrum von-
Dionysius Exiguus, Martinus Bracarensis oder Dumiensis, Paschasius.
Von grosser kulturhistorischer Wichtigkeit sind ferner die Uebersetzun-
gen des losephus, sowohl der von Ambrosius veranstaltete Auszug (der
sogenannte Hegesipp) als die aus dem Kreise des Cassiodorius hervor-
gegangene eigentliche Uebersetzung der Antiquitates. losephus ist da-
durch fast zum christlichen Autor geworden und von der christlich-latei-
nischen Litteratur nicht zu trennen i). Ganz besonders aber verdiente
1) Man vergleiche Cassiodorius inst. div. 17: in diesem Capitel »empfiehlt
Cassiodor das Studium der christlichen Historiker, welche auch, wenn sie kirch-
liche Dinge berichten und wenn sie in der allgemeinen Geschichte alles dem
Willen dos Schöpfers zuschreiben, wahrhaft erbauen können. Zuerst nennt er
hier den losephus, der fast ein zweiter Livius in seinen Büchern jüdischer
Antiquitäten sei, welche Cassiodor von Freunden in das Lateinische habe über-
setzen lassen«. Ebert S. 478.
Römische Litteraturgeschichte. 257
die von Pitra wieder aufgefundene üebersetzung der Clavis des Melito
Erwähnung als der ältesten Typologie, auf welcher alle anderen beru-
hen. Nur ganz beiläufig ist S. 159 A. 2 von dem (sie) Clavis des Me-
lito die Rede. Eine bedeutende Rolle spielen ferner die ins Lateini-
sche übersetzten Homilien griechischer Kirchenväter, die in den Homilien-
sammlungen mit denen der lateinischen patres vereinigt überallhin im
Abendland verbreitet wurden und so auf die allgemeine Litteratur im
Mittelalter einen Eintiuss gewannen, der nicht hoch genug angeschlagen
werden kann.
Mit Recht hat Ebert von seiner Darstellung alles bloss Theologi-
sche ausgeschlossen und nur das aufgenommen, was eine kulturhistori-
sche Bedeutung für sich in Anspruch nimmt. Doch vermissen wir bei
ihm eine Reihe von Autoren, deren Fehlen nicht auf einer bestimmten
Absicht, sondern vielmehr auf einem wunderlichen Versehen beruhen
kann. So findet gar keine Erwähnung ein Kanzelredner wie Petrus
Chrysologus, nur genannt wird und obendrein in einer Anmerkung S. 453
Fulgentius Ruspensis: beider Homilien waren das ganze Mittelalter hin-
durch in den Händen eifriger Leser, so dass die in ihnen niedergelegten
Anschauungen und Bilder in die untersten der Cultur und Litteratur
zugänglichen Schichten eindrangen. Wie Fulgentius Ruspensis, so sind
auch die übrigen Autoren Afrikas aus der nachaugustiuischen Zeit von
wenigen Ausnahmen abgesehen mit Stillschweigen übergangen. Es fehlt
fei'uer der Chronologe Q. lulius Hilarianus, dann Eucherius, dessen
Typensammlung, wie die zahlreichen Handschriften zeigen, überall eifrig
benutzt wurde und niemals aufhörte die Hauptfundgrube für die christ-
liche Allegorie und Bildersprache zu sein. Dagegen wird man das für
die Geschichte des Kanons wichtige sogenannte muratorische Fragment
nicht vermissen, da dasselbe, rein theologischen Inhalts und eine Üeber-
setzung aus dem Griechischen, nur durch einen Zufall auf uns gekom-
men ist, während es im Mittelalter völlig verschollen war.
Ueberhaupt ist die handschriftliche Ueberlieferung gerade für die
Auflassung der Litteratur, welche Ebert geltend macht, von der gröss-
ten Wichtigkeit, da aus der grösseren oder geringeren Zahl der Hand-
schriften eines Autors sowie ihrem örtlichen Vorkommen oft allein sich
ergiebt, ob ein Autor im Mittelalter bekannt war und wo er am meisten
gelesen wurde. Ebert hat so gut wie gar nicht hierauf geachtet, nur
bei den Gedichten des Dracontius (S. 367 A. 2) und den Chronica des
Sulpicius S. 317 macht er darauf aufmerksam, dass sie im Mittelalter
unbekannt gewesen seien und daher keinen Eintiuss üben konnten. Die
Chronica sind übrigens nur in einer Handschrift auf uns gekommen, nicht
in zwei, wie Ebert irrthümlich mit Bernays annimmt. Dasselbe gilt
aber von Minucius Felix, Firmicus Maternus, Arnobius, denen zwar in
der Eutwickelung der christlichen Litteratur ihre Stelle gebührt, die
aber auf die Litteratur des Mittelalters keinen direkten Einfluss üben
Jahresbericht für Alterlhumswissensch.-ia XXIII. (1880 III.) 17
258 Römische Litteraturgeschichte.
konnten, da so gut wie Niemand sie kannte und las. Auch Tertullian
gehört wegen der Seltenheit seiner Handschriften hierher.
Neben diesen bedeutenden Mängeln besitzt der erste Band des
Ebertschen Werkes auch unläugbare Vorzüge. Einzelne Ausführungen
sind in jeder Hinsicht gelungen, wie die über Tertullian de patientia,
über die Briefe des Hieronymus und andere. Eine Anzahl chronologi-
scher Fragen werden entweder endgiltig entschieden oder doch der Ent-
scheidung nahe geführt. Der Hauptwerth des Buches liegt aber in der
Beurtheilung der Hymnenpoesie und der christlichen Dichter überhaupt.
Hier erscheint Ebert wie nirgends sonst recht eigentlich zu Hause und
durch eingehende Detailstudien unterstützt. Freilich verführt ihn das leb-
hafte Interesse an dieser Partie der Litteratur sie über Gebühr hervor-
zuheben, so dass dieser Vorzug wiederum in einen Fehler ausartet: Pru-
dentius und Paulinus von Nola werden ebenso ausführlich behandelt wie
Hieronymus und Augustinus.
Den Schluss meiner Besprechung des ersten Bandes mögen einige
Ausstellungen im Einzelnen bilden.
Bei Tertullian ist das juristische Element in seiner Denk- und Aus-
drucksweise nicht hinreichend gewürdigt. — S. 6lf. beklagt Ebert den
Verlust der übrigen Namen des Arnobius: aber Arnobius hatte nur diesen
einen Namen, der nicht römischen sondern griechischen Ursprungs,- wie
sein Träger, ist. Vgl. die Bemerkungen des Referenten im Breslauer Uni-
versitätsprogramm vom Winter 1879/80 S. 8 f. Das Verhältniss dieses
Autors zu Lucretius ist nicht beachtet; ebenso wenig wird die uns aus-
drücklich bezeugte eilfertige Herstellung seiner Schrift bei ihrer Beur-
theilung mit in Betracht gezogen. — Die im Mittelalter fortwirkende
Ansicht, dass unser Körper aus den vier Elementen bestehe, und die
damit zusammenhängende Lehre vom Menschen als Mikrokosmus geht
nicht auf Lactantius als ihre nächste Quelle zurück, wie Ebert S. 75
A. 1 meint: vielmehr ist Isidorus orig. 3, 5, 3. 11, 1, 16 de natura re-
rum 9, der beide Lehren nicht aus Lactantius hat, ihr Hauptvermittler.
— S. 124 A. 3 wird die sehr unglückliche Vermuthung aufgestellt, die
Schrift de errore profanarum religionum' sei in der einzigen uns erhal-
tenen Handschrift aus dem 10. Jahrhundert durch Conjectur des Schrei-
bers dem Astrologen lulius Firmicus Maternus beigelegt worden, so dass
also der Verfasser gar nicht dieselben Namen wie der Mathematiker
geführt habe, und diese Vermuthung auf den gänzlichen Mangel histo-
rischer Kritik und die grosse Gedankenlosigkeit der Schreiber in jenen
Zeiten gegründet. Als wenn die Schreiber nicht auch in jenen Zeiten
und in ihnen erst recht ruhig abgeschrieben hätten, was sie in ihrer
Vorlage fanden, namentlich Titel und Subscriptionen, bei denen sie sich
am wenigsten Vermuthungen gestatteten. Obendrein wäre der Scharf-
sinn des Schreibers jener Handschrift zu bewundern, der nicht nur die
Abfassung der Schrift 'de errore profanarum religionum' richtig in die
Römische Litteraturgeschichte. 259
Mitte des vierten Jahrhunderts gesetzt, sondern auch unter den ihm
bekannten Autoren gerade einen ausgewählt hätte, dessen Schriftstellerei
in diese Zeit fiel: auf der anderen Seite wäre freilich mit Ebert die
Kritiklosigkeit desselben Schreibers zu tadeln, der die Schrift eines
Christen einem Heiden zugeschrieben hätte. — Der Unterschied in der
Darstellung zwischen den confessiones des Augustinus und seiner civitas
wird S. 230 nicht richtig beurtheilt. Ebert scheint zu glauben, dass
die rhetorische Bildung des Augustinus sich mehr in dem ersten als in
dem zweiten Werke zeige; aber gerade die confessiones sind weniger
gefeilt im Ausdruck uud durch und durch provinziell gefärbt. — S. 329
nennt Ebert den Trogus Pompeius und seinen Abbreviator lustin einen
der Hauptführer des Orosius; aber dieser hat den ersteren gar nicht
benutzt. — S. 399 gedenkt Ebert der poetischen Panegyrici als einer
Eigenthümlichkeit der späteren Zeit. Jedoch ist diese Abart des histo-
rischen Epos von den Römern von jeher gepflegt worden: ich führe nur
den erhaltenen Panegyricus des Tibullus auf Messalla und den verlore-
nen des Varius auf Augustus an. — Die Eintheilung der von Gregor
dem Grossen verfassteu regula pastoralis in vier partes, welcher auch
Ebert S. 526 folgt, findet sich nicht in den Handschriften, wie ich an
mehreren Stellen meiner Bibliotheca patrum Latinorum Italica hervor-
gehoben habe. — Wenn lordanes die Worte ' ante conversionem meam '
gebraucht, so kann conversio nicht, wie Ebert S. 531 A. 1 will, asketi-
sches Leben überhaupt oder gar den Uebertritt zum Katholicismus be-
zeichnen, sondern jene Worte bedeuten nach dem constanten Sprach-
gebrauch 'als ich noch in der Welt lebte', 'ehe ich ins Kloster ging'.
— Ein auffallendes Versehen findet sich S. 536 A. 3. Aus den Worten
des Gildas Sapiens 'quasi praesentera arguo, quem adhuc superesse uon
nescio', soll hervorgehen, dass er nicht sicher wisse, ob der Betreffende
noch am Leben sei, während er so ausdrücklich als möglich versichert,
dass er noch unter den Lebenden ist. — Zu den Worten des Isidorus
orig. 14, 3, 21 'in medio autem ludaeae civitas Hierosolyma est quasi
umbilicus regionis totius' bemerkt Ebert S. 559 A. 1 »Ob regio hier nur
auf Palästina zu beziehen?« Es bezieht sich nur auf ludaea.
Der zweite Band enthält die Geschichte der lateinischen Litteratur
vom Zeitalter Karls des Grossen bis zum Tode Karls des Kahlen in
zwei Büchern, dem vierten und fünften des ganzen Werkes: der Tod
Karls des Grossen bildet die Grenze zwischen beiden. Auch hier gehen
den beiden Büchern orientireude Einleitungen voraus. Bei diesem Baude
befaud sich Ebert insofern in einer günstigeren Lage als bei dem ersten,
als er sich auf die umfassenden Vorarbeiten von Dümmler, in zweiter
Linie auf die von Simson stützen konnte. Mit besonderer Vorliebe sind
wiederum hier die poetischen Formen behandelt, und die beiden Kapitel
über die volksmässige rhythmische Dichtung (4, 7 und 5, 17) sind die
iuteressautesteu und lehrreichsten des ganzen Bandes. Die sorgfältigen
17«
260 Römische Litteraturgeschichte.
und fruchtbaren Untersuchungen von Huemer sind von Ebert noch nicht
verwerthet. Dagegen vermisst man eine zusammenhängende und ein-
gehende Darstellung der gelehrten Studien bei den Iren, die auch am
Schlüsse des ersten Bandes schon hätte gegeben werden können: die
Verdienste der Angelsachsen, eines Baeda, eines Alcuin würden erst hier-
durch ihr rechtes Licht erhalten. Ferner durfte ein Kapitel über die
Hauptklöster als die eigentlichen Kulturstätten dieser Zeit, wie Luxeuil,
Ferrieres, Bobbio, Corbie und Corvey, St. Gallen, Fulda, Reichenau,
St. Riquier, S. Amand u. s. w., nicht fehlen, in welchem ihre eigenthüm-
liche Entwickelung und ihre gegenseitigen Beziehungen darzustellen
waren.
Die Wichtigkeit der Thatsachen, welche wir aus der genauen Kennt-
niss der handschriftlichen Ueberlieferung gewinnen, lässt sich auch hier
mit einem besonders auffallenden Beispiel belegen. Agobardus, Bischof
von Lyon, ist es, dem wir den werthvollsten Codex des Tertullian, Paris.
1622, verdanken. Auf dem Vorsetzblatt desselben lesen wir nämlich:
'Liber oblatus ad altare sancti Stephan! ex voto Agobardi episcopi'.
Das Interesse des Agobardus für Tertullian erklärt sich, wenn wir uns
an die von Agobardus in der Weise Tertullians in zahlreichen Schriften
geübte Polemik erinnern. Auch sachlich berühren sich beide in . ihren
Streitschriften gegen die Juden. Agobardus mit Tertullian zu verglqichen,
würde an und für sich gestattet sein, aber einen direkten Einfluss Ter-
tullians auf Agobardus anzunehmen, berechtigt uns erst jenes von Ebert
nicht verwerthete Zeugniss.
Auch im zweiten Band schreibt Ebert noch immer Boetius, wäh-
rend doch die richtige Schreibweise Boethius schon vor Usener für je-
den, der nicht der gewöhnlichen Handschriftentradition folgte, fest-
stand. — S. 289 bemerkt Ebert mit Bezug auf die vita Germani des
Heiricus: »hier zeigt sich denn die seltene Kenntniss der lateinischen
und selbst griechischen Metrik: ist doch sogar die Angabe der Gliede-
rung der Strophe mit dem griechischen Kunstausdrucke gegeben: so z. B.
bei der Allocutio: Jtxujkoj dtaTpüfio discursa.« Solche Bezeichnungen
setzen indess kein tieferes Wissen voraus, sie konnten mit leichter Mühe
den Handschriften des Horaz entlehnt werden, in welchen sie den ein-
zelnen Oden vorausgehen. — S. 365 schliesst Ebert aus dem Gebrauch
des Coniunctiv des Plusquamperfects an Stelle eines Coniunctivus Imper-
fecti auf einen Romanen als Verfasser, da ein solcher Fehler sich aus
dem Einfluss der romanischen Volkssprache erkläre. Allein dieser Ge-
brauch ist viel älter, er gehört zwar der sinkenden Latinität an, findet
sich aber schon in einer Zeit, in der an eine romanische Volkssprache
gar nicht gedacht werden kann, z. B. bei Euanthius de fabula 5, 13 (nach
meiner Ausgabe): 'quod primus Lucilius novo conscripsit modo, ut poesin
inde fecisset id est unius carminis plurimos libros'. 7, 18 'Latinae fa-
bulae prirao a Livio Andronico scriptae sunt, adeo cuncta re etiara tum
Römische Litteraturgeschichte. 261
recenti ut idem poeta et actor suarum fabularum fuisset'. Vgl. die Be-
merkung von Salmasius zu Tertullianus de pallio p. 120.
Die schwächste Seite des Ebertschen Werkes ist die Darstellung,
doch ist dieselbe im Grossen und Ganzen im zweiten Band weniger nach-
lässig und formlos als im ersten. Indess finden sich auch in ihm Sätze
wie S. 118 »Die allegorische Schriftauslegung lag ihm allerdings auch
zunächst am Herzen, aber er verlangte doch auch das grosse encyclopä-
dische Werk Rabans zu besitzen, wenn auch dieses zugleich demselben
Zwecke diente« und Ausdrücke wie S. 181 A. 3 »so ist dies eine nach-
trägliche gelehrte Dickethuerei«.
Der Druck ist in beiden Bänden im Allgemeinen correct, auffallend
sind nur die vielen Verstösse in griechischen oder aus dem Griechischen
abgeleiteten Worten.
Der folgende, dritte Band wird, wie Ebert in der Vorrede des
zweiten angiebt, im sechsten Buche die Geschichte der Nationallittera-
turen des Abendlandes, d. h. hier allein der germanischen, von ihren
Anfängen bis zum Tode Karls des Grossen bringen, worauf das siebente
die Karolingische Litteratur auf beiden Gebieten, dem der lateinischen
wie dem der Nationallitteraturen , unter welchen dann auch die romani-
schen vertreten erscheinen, zusammen bis zu Ende behandeln wird. Ich
habe die Worte Eberts so viel als möglich beibehalten.
Nach einem Zwischenraum von sechs Jahren ist dem ersten Bande
der zweite gefolgt: ihn früher zu vollenden war Ebert durch manche
Störung seiner Gesundheit behindert. Hoffen wir, dass es ihm vergönnt
sein möge, das Ganze in ungebrochener Kraft zu vollenden.
Die Römische Tragödie im Zeitalter der Republik. Dargestellt
von Otto Ribbeck. Leipzig 1875. VHI, 692 S. 8.
Revue critique 1876. N. 6 S. 91 — 96 von Gaston Boissier. —
Literarisches Centralblatt N. 18 S. 600 — 601 von W. W(agner). —
Theologische Literaturzeitung N. 3 von Möller. — Saturday Review
N. 104. — Academy N. 185. 216 von H. Nettleship.
Im Jahre 1871 war die neue Auflage der römischen Tragiker-
fragmente erschienen. An Stelle der quaestiones scenicae, welche dier
ersten Auflage beigefügt waren, folgte vier Jahre darauf ein beson-
deres umfangreiches Buch, in welchem Ribbeck die Trümmer der römi-
schen Tragödie aus der Zeit der Republik zu einem einigermassen an-
schaulichen Bilde zusammenzustellen und Leben und Entwicklung der
römischen Tragödie in der angegebenen Zeit zu verfolgen suchte. Das
Buch ist »dem Andenken Welckers« gewidmet: seinem Beispiel nach-
eifernd will Ribbeck versuchen, ob es gelinge »mit den verbesserten
Mitteln unserer Zeit die von ihm gezogenen Linien nicht nur zu berich-
tigen, sondern auch, soweit bescheidene Muthmassung reichen kann, aus-
262 Römische Litteraturgeschichte.
zuführen und zu vervollständigen«. Es wird Niemand bestreiten können,
dass dem durch Feinheit und Schärfe der Auffassung hervorragenden
Verfasser dies gelungen ist, soweit es überhaupt gelingen konnte, und
dass Welcker, wenn er noch am Leben wäre, eines solchen Nachfolgers
sich freuen würde.
Ribbeck selbst spricht allerdings die Besorgniss aus, dass Man-
cher den Umfang seines Buches der Dürftigkeit des Materials und der
sicher bezeugten Thatsachen wenig entsprechend finden werde. Diese
Besorgniss ist nicht unbegründet: aber jenes Missverhältniss ist nicht
dem Verfasser Schuld zu geben, sondern in der Natur der Sache be-
gründet. Ein solches Missverhältniss wird überall da eintreten, wo der
Combination ein so weiter Spielraum gegönnt ist, wie auf dem Trümmer-
feld der römischen Tragödie. Es soll dabei nicht geläugnet werden,
dass manchmal Ribbeck in seinen hypothetischen Annahmen zu weit geht,
und dass zuweilen, wenn auch selten, seine Darstellung den Eindruck
einer harena sine calce macht. Doch ist dies fast nur im ersten Viertel
seines Buches der Fall, das, wenn den Referenten seine Beobachtung
nicht täuscht, wirklich früher als das Uebrige geschrieben und später nach
den mittlerweile strenger gewordenen Grundsätzen nicht wieder umgear-
beitet wurde, sondern seine ursprüngliche Gestalt im Wesentlichen behielt.
Ein besonderes Verdienst hat sich Ribbeck dadurch erworben, dass
er die Kunstdarstellungen in so reichem Masse zur Wiederherstellung
der römischen Tragödie heranzog. Wenn er in der Vorrede sagt, er
habe »natürlich weder sämmtliche Kunstdarstelluugen der einzelnen Fa-
beln verzeichnen, noch die verzeichneten sämmtlich für die Wiederher-
stellung der behandelten Dramen in Anspruch nehmen, sondern nur die
überhaupt etwa verwendbaren oder wirklich verwendeten Züge aus den
ihm bekannt gewordenen Bildwerken anschaulich und übersichtlich zu-
sammenstellen wollen«, so will er sich auch gegen den Vorwurf im Vor-
aus vertheidigen, er habe Kunstdarstellungen herangezogen, ohne eine
Beziehung zwischen ihnen und den behandelten Tragödien nachweisen zu
können. Dem Referenten scheint die Vertheidigung nicht glücklich zu sein,
da nicht alles Verwendbare, sondern nur das nachweislich oder vermuth-
licli Verwendete angeführt werden durfte: der Umfang des Buches würde
sonst noch unverhältnissmässiger anschwellen, und alles noch mehr in
der Luft schweben, noch stärker den Eindruck der Unsicherheit machen,
als dies schon ohnehin nothwendiger Weise der J'all ist. Doch trifft
jener Vorwurf wiederum fast nur den ersten Theil des Buches: später-
hin werden nur äusserst selten bildliche Darstellungen erwähnt, die nicht
im Zusammenhang mit der versuchten Reconstruction der einzelnen Tra-
gödien ständen. Dankbar erwähnt Ribbeck die Unterstützung, die ihm
Brunn bei den archäologischen Nachweisungen habe zu Theil werden
lassen: »seine schwanken Schritte auf diesem schlüpfrigen Boden habe
die feste, treue Hand seines Freundes begleitet«.
Römische Litteraturgeschichte. 263
Für die römische Tragödie sind von den Kunstdarstellungen von
ganz besonderer Wichtigkeit die Bilder der Etruskischen Graburnen:
wenn dieselben vollstcändig vorliegen und auch die noch nicht publicirten
ihren kundigen Interpreten gefunden haben werden, wie die schon ver-
öffentlichten von Schlief), so wird für die Entscheidung mancher die
römische Tragödie betreffenden Frage eine sicherere Grundlage gewon-
nen sein, als sie bisher vorhanden war. Man müsste nach ihnen, um
der zu lösenden Aufgabe den knappsten und schärfsten Ausdruck zu
geben, einen »etruskischen Hygin« herstellen. Vielleicht lassen sich auch
die unteritalischen Vasen mit besonderem Recht grade für die Recon-
struction der römischen Tragödie verwenden, da Brunn zwischen ihnen
und den etruskischen Aschenkisten bei Abweichungen von der griechi-
schen Tragödie in der Behandlung der Heldensage mehrfach einen Zu-
sammenhang wahrzunehmen glaubte. Doch ehe sich mit Sicherheit dar-
über urtheilen lässt, müssen noch sehr mühselige Untersuchungen ange-
stellt werden.
Ribbeck räumt selbst ein, dass solange der durch Welcker zu
unternehmende Neu- oder Umbau einer Geschichte der griechischen Tra-
gödie fehle, in gewissem Sinn die nothwendige Voraussetzung für eine
neue Darstellung der römischen Tragödie nicht vorhanden sei. Da er
aber offenbar wie sein Lehrer Ritschi das Beste für den Feind des Gu-
ten hält, und auf einem Punkt immer ein Anfang gemacht werden muss,
so hat er sich mit Recht von seinem Unternehmen nicht abschrecken
lassen. »Um möglichst feste Fundameute hierfür (für den Neubau einer
Geschichte der griechichen Tragödie) zu gewiimen, wird freilich noch
gar mancher Stein zu rühren sein. Auf Schritt und Tritt vermisst man
einen an der Hand exacter Quellenforschung sicher leitenden Ariadne-
faden .durch das Labyrinth der Mythologumena: es rauss der Versuch
gemacht werden, aus dem bunten Gewirr von Notizen und Geschichten
womöglich einen Kern zuverlässig dramaturgischer Tradition herauszu-
schälen, welcher uns die Tragodumena des Asklepiades ersetzen kann«.
Aber auch in diese Grenzen wird sich die Untersuchung nicht einengen
lassen, vielmehr wird man, wie durch C Robert^) deutlich geworden ist,
nur im Zusammenhang einer Geschichte der griechischen Heldensage
überhaupt, die dramaturgische Tradition als solche erkennen und be-
stimmen können.
2) Die Darstellungen des troischen Sagenkreises auf etruskischen Aschen-
kisten beschrieben und nach den poetischen Quellen untersucht von Friedrich
Schlie. Mit einem Vorworte von H. Brunn. Stuttgart 18(38.
3) Pliilologisdie Untersuchungen. Herausgegeben von A. Kiessliug und
U. V. Wilainowitz-Möllondorff. Fünftes Heft: Bild und Lied. Archäologische
Beiträge zur Geschichte der griechischen Heldensage von Carl Robert. Ber-
lin 1881.
264 Römische Litteraturgeschichte.
Am meisten macht sich der Mangel einer gründlichen Untersuchung
der fabulae Hygins fühlbar. Zur römischen Tragödie steht Hygin ohne
Frage in näherer Beziehung: selbst im Ausdruck berührt er sich, wie
Ribbeck zeigt, mit den Bruchstücken derselben. Wie weit folgt nun
Hygin den römischen Dichtern? Zur Lösung dieser Frage sind nur An-
fänge vorhanden: auch wird sich dieselbe nur in einem grossen Zu-
sammenhang unternehmen lassen.
Die Einrichtung des Ribbeckschen Buches ist eine sehr einfache.
Nach einer Einleitung, in welcher der Verfasser einen Ueberblick über
die spätere (nacheuripideische) Tragödie der Griechen giebt, widmet er
den fünf bedeutenderen römischen Tragikern, Livius Andronicus, Nävius,
Ennius, Pacuvius und Accius je ein Buch, in welchem die einzelnen Tra-
gödien, soweit es die Fragmente zulassen, nach Fabel und Motiven re-
construirt werden und dann in einem Rückblick eine Charakteristik des
Dichters versucht und seine eigenthümliche Bedeutung und Stellung in
der Entwicklung besprochen wird. Einen besonderen Platz erhalten in
jedem Buch, wie billig, die Prätextä, auf die wir gleich zurückkommen
werden. Das sechste Buch zerfällt in zwei Capitel: in dem ersten be-
handelt der Verfasser die übrigen Tragiker und Tragödien der Republik :
Atilius, Julius, Titius, Santra, Q. Tullius Cicero, C. Julius Cäsar, L. Cor-
nelius Baibus, Laomedon, Penthesilea u. a., Nelei Carmen und schliesst
wie im Bisherigen mit einem Rückblick; im zweiten analysirt er 'die
Kunstform der älteren römischen Tragödie. Das siebente Buch beschäf-
tigt sich mit dem Theater und den Schauspielern: es enthält die sorg-
fältigste Uebersicht des römischen Bühnenwesens in dem bezeichneten
Umfang, die wir bis jetzt besitzen. Dann folgen Nachträge und Verbesse-
rungen, die sich fast ausschliesslich auf bildliche Darstellungen beziehen
und zu denen Ribbeck zum Theil durch Erinnerungen Brunns bestimmt
wurde. Den Schluss machen Indices: Uebersicht der Tragödien nach
den Stoffen, Uebersicht der Originale, Verzeichniss der griechischen Dra-
men, zu deren Erklärung Beiträge geliefert sind, Register der unsicheren
Fragmente, Inhaltsverzeichniss.
Besonders einleuchtend ist die scharfsinnige Reconstruction der
Iliona des Pacuvius: die des pacuvianischen Dulorestes stützt sich auf
die Ausführungen von 0. Jahn im Herrn. 2, 229, vgl. jetzt C Robert,
Bild und Lied S. 185. Ferner hebe ich hervor die sinnreiche Art und
Weise, in welcher Ribbeck die Katastrophe der Antiopa Pacuvii er-
mittelt, während die Bemerkungen über zwei andere Tragödien dessel-
ben Dichters, die Periboea und die Atalanta, das Gewagte und Bedenk-
liche der Combination bei einer so unsicheren Grundlage ganz beson-
ders deutlich erkennen lassen. Sehr wahrscheinlich ist die Vermuthung,
dass die Troaden des Accius von seinem Astyanax nicht verschieden
waren; noch mehrmals kommt Ribbeck in die Lage, Doppeltitel anzu-
Römische Litteraturgeschichte. 265
nehmen, lieber die Epinausimache und die Myrmidonen*) des Accius
ist C. Robert a. a. 0. S. 133 if. zu vergleichen.
S. 18 A. 106 hcätten die 'fabulae salticae' des Lucanus erwähnt
werden können. — S. 217 vermuthet Ribbeck, dass Gellius 13, 2 aus
Varro de poetis geschöpft habe. Direkt wohl nicht: auch jetzt hält Re-
ferent an seiner früher geäusserten Ansicht, dass Gellius hier aus der
Suetonischen vita des Pacuvius schöpfte, fest. — S. 510 A. 11 sagt Rib-
beck: »Macrobius sat. 5, 18, 17 bespricht nur den Euripideischen Boten-
bericht, ohne des Accius dabei zu gedenken«. Es erklärt sich dies
daraus, dass Macrobius einer griechischen Quelle (dem Didymus) folgt.
Doch genug der Kleinigkeiten dieser Art.
Referent kommt noch einmal auf die Prätextä zurück, um eini-
ges nachzutragen, was ihm vom Verfasser nicht genügend beachtet zu
sein scheint. Manches in den Prätexten erinnert an unsere sogenannten
Ausstattungsstücke, dass sie aber nicht ganz in der Ausstattung aufgin-
gen, dass in ihnen ein reicher Schatz acht römischer Poesie enthalten
war, hat Ribbeck gezeigt. Nach der Ansicht des Referenten steht Livius
in einigen seiner glänzendsten Schilderungen direkt unter dem Einfluss
der Prätextä, und nicht der Dichter hat, wie Ribbeck S- 331 meint,
von den Historikern geschilderte Scenen verwerthet, sondern die Ge-
schieh tschreiber die Darstellung der Dichter auf sich einwirken lassen.
Eines aber hat Ribbeck übersehen, wodurch er seiner Darstellung der
Prätextä grossen Eintrag gethau hat, nämlich die Abhandlung 0. Jahns
»der Tod der Sophoniba auf einem Wandgemälde« ^), die zu dem Werth-
vollsten gehört, was wir von Jahn besitzen. Referent stimmt so sehr
mit den Ausführungen Jahns in jener Abhandlung überein, dass er kein
Bedenken trägt, in dem pompejanischen Wandgemälde, das den Tod der
Sophoniba beim Hochzeitsmahl darstellt, den bedeutendsten Rest der
römischen Prätextä zu erkennen.
Sehr interessant sind die Beobachtungen Ribbecks über die im
ersten Jahrhundert der Kaiserzeit wiedererwachende Vorliebe für die
altrömische Tragödie, an denen nur auszusetzen ist, dass sie durch das
ganze Buch zerstreut und nicht von Ribbeck selbst zusammengefasst wor-
den sind. Er macht darauf aufmerksam, dass Ovid in der Behandlung
der Heldensage wiederholt sich mit den römischen Tragikern in einer
Weise berührt, dass er sie vor Augen gehabt haben muss, und dass
■*) Zu fr. VIII 'rognum tibi permitti maluntV coruam, tradam exercitum'
bemerkt Robert mit Recht, dass die Aenderun^ Morcicrs 'ccrnant' unbedingt
zu verwerfen sei. An ' ccrnam' ist festzuhalten, aber man darf os nicht mit Ro-
bert, der dem Nonius folgt, im Sinne von ' cedam' fassen, da es niemals diese
Bedeutung hat: 'cernam' bedeutet vielmehr: »ich will die Probe macheuct.
^) Festschrift der philosophischen Fakultät der Bonner Universität zu
dem fünfzigjährigen Professor -Jubiläum Wcickers am 1(5. Oktober 185'J.
266 Römische Litteraturgeschichte.
ebenso selbst Seneca in seiner rhetorisclien Tragödie ihr Studium nicht
verläugne, ja dass sogar zwischen ihm und den Incunabeln der römi-
schen Tragödie bei Livius Andronicus Beziehungen sich erkennen lassen.
Damit hängt zusammen, dass, wie Ribbeck wahrscheinlich macht, in der
nämlichen Zeit altrömische Tragödien wie die Ino des Livius und der
Athamas des Ennius neu bearbeitet wurden. In gleicher Weise finden
die Erwähnungen der altrömischen Tragödie bei Vitruv, Velleius, Colu-
mella und Seneca ihre Erklärung: ebenso der Spott des Satirikers Per-
sius über die Verehrer des Pacuvius und des Accius. — Dass Apuleius
noch den Accius gelesen, schliesst Ribbeck S. 401 nicht mit Recht daraus,
dass er ihn citirt. — Mit Buecheler N. Rh. Mus. 27, 477 findet Ribbeck
S. 91 in dem Gedicht des Dracontius vom Raub der Helena einen Nach-
hall bedeutender alter Poesie ('in quo vetustorum illustriumque poeta-
rum quaedam resonat imago' sagt Buecheler). Buecheler hatte sich dar-
auf beschränkt, eine Beziehung zwischen Dracontius und dem Alexander
des Ennius hervorzuheben : dies führt Ribbeck weiter aus, aber ebenso
wenig als Buecheler giebt er die Mittelglieder an, durch welche Dracon-
tius mit Ennius in Verbindung steht, da man wohl nicht annehmen darf,
dass Dracontius aus Ennius selbst geschöpft hat.
Ein Punkt des römischen Bühnenweseus, den man bis dahin kaum
beachtet hatte, wird beleuchtet in dem Universitätsprogramm: %
Martini Hertzii de ludo talario s. talari dissertatio (ind. schol.
in univ. litt. Vratisl. per aest. a. 1873 habendarum). 14 S. 4.
Der 'ludus talarius' oder 'talaris' (beide Formen sieht der Ver-
fasser mit Recht als gleich berechtigt an) wird erwähnt bei Cic. ad Att.
1, 16, 3; de off. 1, 150; Quintil. 11, 3, 58; Fronto ad M. Antoninum de
orationibus p. 127 Nieb. (p. 179 ed. Rom. a. 1846 p. 160 Nab.). Durch
Conjectur ist derselbe von Tb. Mommsen hergestellt in der aus Livius
stammenden Notiz des Cassiodorius in seiner Chronik zum Jahre u. c 639:
'M. Metellus et M, Scaurus. His conss. L. Metellus et Cn. Domitius
censores artem ludicram ex urbe removerunt praeter Latinum tibicinem
cum cantore et ludum talarium' (für ' talanum' ; Hertz selbst hatte früher
'Atellanum' vermuthet). Mommsen und mit einer Ausnahme Alle, die
sich bis dahin mit dem Indus talaris beschäftigt hatten, sahen in ihm
den ludus talorum, ein Würfel- oder genauer Knöchel- (Astragalen)spiel.
Nur C. T. Zumpt zu der Stelle Quintiliaus erklärte einem Anstosse Spal-
dings folgend, dass man unter dem ludus talaris vielmehr einen ludus
musicus zu verstehen habe, der seinen Namen von der Kleidung der in
ihm auftretenden Schauspieler, nämlich dem langen, auf die tali reichen-
den Chiton habe. Hertz war auf das Richtige gekommen, ohne die Be-
merkung Zumpts zu kennen: er erfuhr es, dass Zumpt sein Vorgänger
gewesen, als er nicht wie dieser bei der einzelnen Beobachtung es be-
wenden Hess, sondern die Untersuchung in jener genauen und sorgfäl-
Römische Litteraturgeschichte. 267
tigen, alle Zeugnisse und Ansichten, sowie alle Seiten des Themas be-
rücksichtigenden Weise, die ihn auszeichnet, aufnahm und durchführte.
Eine Stelle ist ihm jedoch entgangen, die des Lydus de magistr. 1, 40^),
an welcher die Arten der römischen Komödie aufgeführt werden: -7 jxiv-
rnt xwfxojdca Ti/ivszac sk kr-d, elg TiaUidzav zoyd-av ^irsUdvr^v zdjSep-
vapiav Ptvi^wvixrjv r.Xavtr.zSaptav xat fxtinxrjV. Seltsamer Weise unter-
scheidet Lydus gegen die sonstige Ueberlieferung die planipedaria und
den mimus. Dann fährt er fort: xa\ r.alhdza piv iaziv rj ' EXXrjVtxrjV bno-
Hs<Tcv e^o'jaa xiuiicpdc'a, roydza nk tj ' Pwixaixtjv dp^atav. 'AzeVAvrj os
i(Tzcv 7j zä)V hyopivcuv icoöiapcwv , zaßtpvapia os f] axr^vo)zri ^ Bsazptxrj
xojpwSca, 'Piv^ojViXTj r^ iqtuzcxrj , TtXMVtneoapca r^ xazaazoXapia ^ piiuxrj tj
u. s. w. In xazaazoXapta steckt offenbar der ludus talarius, aber das
Wort ist natürlich verderbt, da es jeder vernünftigen Erklärung spottet.
Es ist wohl zu schreiben xa\ zaXapia oder um von der Ueberlieferung nichts
zu verlieren, aber doch gewagter, azoXdza ^ xa\ zaXupia. Denn mit
dem Namen stola bezeichnet auch Ovid den Talar der Flötenspieler beim
Minervafest fast. 6, 654 und Varro r. r. 3, 13, 3 den Anzug des Citha-
röden: stolata aber entspricht genau den Bezeichnungen gleicher Art
'palliata, togata, trabeata, riciniata, crepidata'.
Hertz zeigt nun, dass der ludus talaris aus Gesang und Tanz be-
stand unter Begleitung musikalischer Instrumente, Cymbeln und Castag-
netten, vielleicht auch Cithern und Flöten und dass er mit der ij.ajcodia
und der Xuacwola, wie sie Athenaeus p. 621 C; 620E beschreibt, zu ver-
gleichen sei, da das Costüm der Schauspieler und die musikalische Be-
gleitung übereinstimme, ohne indess bei der Dürftigkeit der Quellen auf
weitere Vermuthungen sich einzulassen: 'ulterius progredi nequeo, hario-
lari nolo ' . Jedenfalls war aber auch der ludus talarius wie die Magodie
äusserst ausgelassen und orgiastischen Charakters. So sehr war dies
der Fall, dass, wie Fronto a. a. 0. erzählt, selbst ein römischer Censor,
wenn er zufällig in die Nähe eines ludus talaris kam, die aufregende
Wirkung desselben an sich verspürte: '. . . semet ipsum diceret . . diffi-
cile dignitati servire, quin ad modum crotali aut cymbali pedem pone-
ret'. Um so auffallender ist es, dass ein solcher ludus in den Augen
von Censoren. welche, wie Cassiodorius nach Livius sagt, ' omnem artera
ludicram ex urbe removerunt praeter Latinum tibicinem cum cantore'
Gnade gefunden haben soll. Das tiösst Bedenken ein gegen die Richtig-
keit der Mommsenschen Conjektur, und dies Bedenken scheint auch
Hertz getheilt zu haben, wenn er S. 1 1 A. 2 die Möglichkeit erwägt, die
Worte 'ludum talarium' aus dem Zusanmicnhaug mit 'praeter' zu lösen
und mit removerunt' zu verbinden. Freilich nimmt er mit Recht davon
fi) Die Stelle ist auch von Teuffei S. lö^ nachgetragen worden, den Re-
ferent hatte darauf aufmerksam macheu lassen. Die Identiticirnng der plani-
pedaria und des ludus talaris isl nicht autfallender als die Uuterscheidung der
planipedaria von dem mimus.
268 Römische Litteraturgeschichte.
Abstand, da der ludus talaris nicht neben der ars ludicra als etwas
Besonderes erwähnt werden kann; aber dann bleibt eben jenes Bedenken.
Auch hält Referent den ludus talaris, wenn er gleich in Rom offenbar
sehr populär und besonders beim gemeinen Mann beliebt war, doch für
keine national italische Art des Schauspiels, sondern für griechischen,
oder besser hellenistischen Ursprungs.
Cn. Nevius, essai sur les comraencements de la poesie ä Rome.
Par D. de Moor. Tournai 1877. 180 S. 8.
Der Verfasser dieser Lütticher Inauguraldissertation zeigt sich in
der deutschen philologischen Litteratur sehr wohl bewandert, wenn auch
Ribbecks Buch über die römische Tragödie ihm noch nicht bekannt ist.
Auch bemüht er sich sein Thema zu erschöpfen : im ersten Theil seines
Buches gibt er eine Biographie des Nävius und bespricht alsdann die Frag-
mente seiner Tragödien, Komödien und seines Epos; im zweiten betrachtet
er die Sprache und die Verskunst des Dichters. In allem gibt sich eine
geschickte Hand zu erkennen; aber mehr als verständige Zusammen-
stellung des Bekannten lässt sich dem Verfasser nicht nachrühmen, nir-
gendwo nimmt man eine auf eigenen Füssen stehende Detailforschung
wahr. Damit stehen in Einklang die conclusions, zu denen der Verfasser
gelangt; als Inhalt der conclusion des ersten Theils gibt er an: dans
la Variete des genres litteraires, abordes par le poete, Nevius reste tou-
jours national. — La tragedie, la comedie et l'epopee, corame il les a
congues, devaient plaire aux Romains ; als Inhalt der conclusion des zwei-
ten: Comparaison de la litterature romaine avec la litterature fran^aise
et la litterature allemande au point de vue de l'imitation etrangere. —
La poesie romaine resta toujours dependante des Grecs. — Nevius fuit
un poete national. — Son epitaphe. Man wird zugeben müssen, dass,
um zu diesen conclusions zu gelangen, kein Buch nöthig war.
F. Schoell, Litterarisches zu Plautus und Terentius. Neue Jahrb.
f. Philol. und Pädag. 119, 39 ff.
I. wird Donat. Ter. Andr. prolog. 18 und Cic. de rep. bei Aug. c.
d. 2, 9 behandelt: beide Stellen werden so zu emendiren versucht, dass die
W^idersprüche mit der richtigen Datirung in Bezug auf die Zeit des Nävius
und Plautus gehoben werden. II. handelt über Schauspielerzahl und
Rollenvertheilung bei Plautus und Terentius im Anschluss an Euanthius
de comoedia S. 4 meiner Ausgabe. Schoell nimmt seltsamer Weise trotz
der Angaben in meinem kritischen Apparat an, dass die Constituirung
der Stelle von mir lediglich nach den Handschriften gegeben sei, wäh-
rend sie in den wesentlichen Punkten auf meinen Emendationen beruht,
zu denen ich durch die gleichen Erwägungen, wie sie Schoell ausführt,
veranlasst war. III. knüpft an Studemunds Aufsatz über die Ambrosia-
nische Didascalie des Plautinischeu Stichus au und zeigt, dass an der
Angabe des Originals in Zeile 6 derselben (ADELPKÜE MENANDRU)
Römische Litteraturgeschichte. 269
nicht zu rütteln sei, da Menander zwei verschiedene Komödien unter dem
gleichen Titel 'AdEX<pui geschrieben habe, von denen die eine Terenz, die
andere Plautus übertragen habe.
Augusti Reifferscheidii Coniectanea nova. 12 S. 4. Bres-
lauer Universitätsprogramm vom Wintersemester 1880/81.
S. 8 wird im Auschluss au eine Stelle des Euanthius und eine an-
dere des Donatus de comoedia gezeigt, dass wenigstens bei den späteren
Grammatikern Plautus, Terenz, Afranius und Turpilius den Kanon der
römischen Komödie bildeten.
Les chefs-d'oeuvre epiques de tous les peuples. Notices et ana-
lyses par A. Chassang, docteur es lettres, laureat de l'academie
frangaise, inspecteur general d'instruction publique, et F. L. Marcou,
docteur es lettres, laureat de l'academie fran^aise, maitre de Confe-
rences ä la faculte des lettres de Paris. Paris, Furne, Jouvet et C'^,
1879. 340 S. 8.
Die 'epopee Latine' ist behandelt S. 99 — 118.
Adolph US Kiessling, De C. Helvio Ciuna poeta. Comraentatio-
nes philologae. In honorem Theodori Mommseni scripserunt amici.
S. 351-355.
Von Helvius Cinna, dem Freunde Catull's, sind uns bekanntlich
Titel und Fragmente zweier Gedichte, Smyrna und Propempticon Pollio-
nis, überliefert, von deren ersterem man ohne weiteres annehmen darf, dass
es auf alexandrinischer Vorlage beruhe. Um diese näher zu bestimmen,
macht Kiessling darauf aufmerksam, dass der zu jener Zeit in Rom so
beliebte Dichter Parthenius nach Suidas als Kriegsgefangener zu einem
Cinna kam, der recht wohl der Vater des Dichters gewesen sein könne;
da nun Parthenius sowohl die Sage von der Smyrna behandelte (viel-
leicht in den Metamorphosen), als auch ein Propempticon schrieb, so sei
es sehr wahrscheinlich, dass Cinna in beiden Gedichten in seine Fuss-
stapfen getreten sei. Was nun Cinnas Propempticon anlangt, so führt
Kiessling aus den Fragmenten des von Hygin dazu verfassten Commen-
tars den klaren Nachweis, dass es nicht, wie man gewöhnlich glaubt,
für den Feldzug des Asinius Pollio gegen die Delmater im Jahre 714
bestimmt gewesen ist, sondern für eine Reise desselben nach Griechen-
land, die er vielleicht Studien halber und, wenn man Cic. epist. 1, 6 auf
ihn beziehen darf, im Jahre 698 antrat. Damit fällt der eine Grund,
aus dem mau die Nachricht Plutarchs, der Dichter Cinna sei beim Be-
gräbnisse Cäsars aus Missverständniss vom Volke zerrissen worden, be-
zweifelte, weg; den andern, die bekannten Verse Vergils ecl. 9, 35 f.
beseitigt Kiessling ansprechend durch den Hinweis auf die offenbar von
Vergil hier nachgeahmte Stelle Theoer. 7, 39 f., wo ebenfalls von einem
bereits verstorbenen Dichter die Rede ist. Cinna schrieb also das Pro-
270 Römische Litteraturgeschichte.
pempticon, während er mit Catull in Bithynien war, die Smyrna gab er
erst nach seiner Rückkehr heraus, was Kiessling daraus schliesst, dass
das Epigramm Catulls über dies Gedicht wegen seiner Opposition ge-
gen Hortensius und dessen asianische Redeweise erst nach der Bekannt-
schaft mit des Hortensius Gegner Calvus, die erst nach der bithynischeu
Reise eingetreten sei, fallen könne. — Im weiteren folgert Kiessling aus
der Erwähnung eines Aufenthaltes des Cinna im Gebiete der Cenomanen
in einigen Fragmenten und aus der häufigen Erwähnung der gens Hel-
via in Inschriften von Brescia, dass Cinna aus letzterer Stadt stamme
und also ein Landsmann Catulls sei. Bei der Aufzählung der übrigen
damals im litterarischen Leben hervortretenden Transpadaner nimmt
Kiessling Gelegenheit das Verhältniss zwischen Catull und Alfenus Varus
zu besprechen, welch letzteren er als einen Förderer der Liebe Catulls
zur Lesbia auffasst, indem er c. 30 in dem Sinne erklärt, dass Catull
dem Freunde, der ihn in seinem Vorhaben um Lesbia zu werben be-
stärkt habe, nun aber, wo sich Schwierigkeiten böten, ihn nicht genügend
unterstütze, deshalb Vorwürfe mache.
The Roman poets of the Augustan age. By W. Y. Sellar, M. A.,
Professor of humanity in the university of Edinburgh and formerly
fellow of Oriel College, Oxford. Virgil. Oxford, at the Clarendon
press, 1877. XX, 413 S. 8.
Herr Sellar hat, wie wir aus der Vorrede erfahren, vor mehreren
Jahren ein Werk über die Römischen Dichter der Republik erscheinen
lassen, das dem Referenten unbekannt geblieben ist. Das vorliegende
Buch über Virgil zeichnet sich aus durch echt englische Gründlichkeit,
die nichts Wesentliches ausser Acht lässt, aber alles Unwesentliche über-
geht. Der reiche Stoff ist erschöpfend, wenn auch etwas scheraatisch
behandelt; auch steht nicht überall die Gelehrsamkeit des Verfassers im
Gleichgewicht mit den Aufgaben, die er sich stellt. Im Ganzen aber
verdient das Buch wegen der Originalität seiner Auffassung mehr als
manches andere eine Uebersetzung ins Deutsche.
Nachdem der Verfasser im ersten Kapitel über die Augusteische
Poesie im Allgemeinen gehandelt hat, sucht er im zweiten die Stelle,
welche Virgil in der Römischen Litteratur einnimmt, näher zu bezeich-
nen; dann wendet er sich im dritten zum Leben und zur Persönlichkeit
des Dichters. Vom vierten Kapitel an bespricht er seine Werke, zuerst
die Eklogen, dann im fünften motives, form, substance and sources of
the georgics', im sechsten die Beziehungen der Georgica zu dem Lehr-
gedicht des Lucrez; das siebente ist überschrieben 'the georgics a poem
representative of Italy', das achte 'the roman epic before the time of
Virgil', das neunte 'form and subject of the Aeneid', das zehnte the
Aeneid as the epic of the Roman empire', das elfte und letzte 'the
Aeneid as au epic poem of human life'.
Eömische Litteraturgeschichte. 271
Dem Buche über Virgil soll ein anderes über Horaz und die ele-
gischen Dichter folgen.
De fabulis Propertianis particula prior. Dissertatio quam scripsit
et . . . die XIV m. Maii a. 1880 • . defendet Augustus Otto. Sile-
sius. 52 S. 8.
Philolog. Rundschau N. 5 Sp. 157if. von E. Heyd eure ich.
In der vorliegenden Breslauer Doctordissertation werden die Fa-
beln bei Properz, welche dem troischen, thebanischen und Argonauten-
cyclus angehören, behandelt und ihre Quellen in der alexandrinischen
Poesie fein und verständig nachgewiesen. Dabei werden zwei Beobach-
tungen des Referenten verwerthet: nach der einen haben die Byzantini-
schen Epigrammendichter, namentlich Paulus Silentiarius, wenn sie mit
Properz in Motiven und Wendungen übereinstimmen, nicht, wie man bis-
her annahm, diese dem Properz entlehnt, der ihnen durchaus fern lag,
sondern aus der ihnen mit dem römischen Dichter gemeinsamen Quelle,
aus Kallimachus geschöpft. Nach der andern lässt sich mit ziemlicher
Wahrscheinlichkeit auf Philetas als Quelle des Properz schliessen, wenn
dieser mit Theokrit, dem Schüler des Philetas, sich berührt. Die erstere
Beobachtung, welche, nachdem sie von Otto S. 5 f. mitgetheilt wurde,
schon von anderen acceptirt worden ist, verdient noch eine genauere Aus-
führung, da durch Vergleichung des Properz und der späteren Epigram-
mendichter eine ziemliche Anzahl von Callimachea sich ermitteln lassen.
Hervorzuheben ist noch, dass Otto im Gegensatz zu 0. Schneider
es sehr wahrscheinlich macht, dass Callimachus auch eigentliche Liebes-
elegien gedichtet habe.
Es ist gegründete Aussicht vorhanden, dass die particula posterior
sehr bald veröffentlicht werden wird.
Augusti Reifferscheidii Coniectanea nova. 12 S. 4. Bres-
lauer Universitätsprogramm vom Winterseraester 1880/81.
Luc. Müller sagt in seiner Metrik der Griechen und Römer S. 76:
»Ueber Horaz ist die lyrische Metrik der Römer nicht hinausgekommen.
Der von ihm gemissbilligte, aber doch von zwei Zeitgenossen unternom-
mene Versuch, die pindarischen Gesänge nachzuahmen, fand keinen An-
klang«. In den coniectanea nova S. 7 macht Referent wahrscheinlich,
dass nicht zwei, ein Titius (Hör. ep. 1, 319 fi'.) und ein von ihm unter-
schiedener Rufus (Ovid. ex Ponto 4, 16, 22 f ) sich in der Nachahmung
Pindarischer Oden versucht haben, sondern dass Horaz und Ovid nur
einen und denselben Titius Rufus meinen: 'si reputaveris, omnino non
probabile esse, duos eadem aetate poetas Romanos singulari prorsus stu-
dio, cuius nulla praeterea exempla in literarura historia Romanarum ex-
tant, cum Pindaro certasse, Titium Iloratii eundem atque Rufum Ovidii
fuisse Pindaricaeque fidicinem lyrac Titium Rufum nominatum esse conicies.
Cui suspicioni fides additur eo, quod Rufi cognomen a Titia gente non
272 Römische Litteraturgeschichte.
alienum fuisse scimus. Fuit enim C. Titius L. F. Rufus praetor urbanus
a. 704 ad eumque Cicero epistulam 13, 58 scripsit: qui pater fuisse po-
test Titii Rufi poetae . . praeterea Titium quendani Rufum a Caligula
ad voluntariam mortem propulsura esse narrat Cassius Dio 59, 18'.
Coniectanea de Silio luvenale Plauto aliis poetis Latiuis. Scripsit
F. Buecheler. Rh. Mus. 35, 39ü ff.
S. 407 weist Bücheier nach, dass der Dichter der Cynegetica nicht
Gratius, sondern Grattius geheissen habe. So geben die beiden Hand-
schriften des Dichters seinen Namen: gegen sie kann die junge Ueber-
lieferung bei Ovid ex Ponto 4, 15, 34, wo Gratius gelesen wird, um so
weniger aufkommen, als auf Inschriften die Namensform Grattius sich
fast allein findet. Auch bei Cicero pro Archia 12 haben die Handschriften
Grattius,
0. Gruppe, Zum sogenannten Manilius. Hermes 11, 235 ff.
Gruppe hält die Astronomica des Manilius für die getreue Versi-
fication einer varronischen Schrift, wahrscheinlich des sechsten Buches
der disciplinae. Mit Unrecht: vgl. H. Diels Doxogr. gr. S. 19G Rh. Mus.
34, 490.
De Livio Lucani in carmine de hello civili auctore. Dissertatio iriau-
guralis quam scripsit et . . . die VHI m. lunii a. 1874 . . defendet Gus'ta-
vus Bai er, Vratislaviensis. 46 S. 8. Breslauer Doctordissertation.
Quum in studiis Lucanianis iam diutius essem versatus, Reiffer-
scheid . . me adduxit, ut quaestionem unde fluxerint ea quae ad histo-
riam in Pharsalia pertinent instituerem suamque sententiam mecum com-
municavit Livium auctorem Lucani existimandum esse'. Der Beweis
dafür, dass Lucan sich völlig an Livius angeschlossen, hätte viel schärfer
und eingehender geführt werden können, aber auch so bleibt kein Zweifei
über die Thatsache selbst übrig: freilich hätte der Verfasser nicht so
weit gehen und alle Einwirkung des Lucan auf die Darstellung des
Flor US läugnen dürfen. Vgl. H. L Müller, Neue Jahrb. f. Philol. und
Pädag. 113, 559 f. und namentlich E. Westerburg, Rh. Mus. 37, 35 ff.,
der auch noch auf anderes Bedenkliche und Irrthümliche aufmerksam
macht, aber zugleich hervorhebt, dass trotzdem Verdienst genug bleibe.
»Das Material ist mit umsichtigem Fleisse gesammelt, und was das Wich-
tigste ist, die Schrift hinterlässt, trotz ihrer Irrthümer im Einzelnen, die
Ueberzeugung, dass das Endresultat im Grossen und Ganzen der Wahr-
heit entspricht, nur dass man zweifeln könnte, ob Lucan direct aus Li-
vius, oder was mir keineswegs unwahrscheinlich ist, aus einer secundären
Quelle geschöpft habe«. Westerburgs Ansicht, Livius sei nur mittelbar
Quelle des Lucan, würde discutirbar sein, wenn Livius und Lucan sich
nicht der Zeit nach so nahe ständen. — Am Schluss seiner Abhand-
lung verspricht der Verfasser, in einer besonderen Abhandlung zu zeigen,
Römische Litteraturgeschichte. 273
wie Lucan sich für die Wiederherstellung der Bücher des Livius 108 —
112 verwertheu lasse. Hoffentlich benutzt er diese Gelegenheit, den
Hauptbeweis schärfer und feiner durchzuführen, ihn zu berichtigen und
zu vervollständigen.
Coniectanea de Silio luvenale Plauto aliis poetis latinis. Scripsit
F. Buecheler. Rh. Mus. 35, 390 ff.
Munk in seiner Geschichte der römischen Litteratur H 242 ^ hatte
zuerst darauf aufmerksam gemacht, dass die Anfangsbuchstaben der acht
ersten Verse des sogenannten Homerus Latiuus den Namen Italiens bil-
den: er sieht darin den Namen des Verfassers und lässt es dahin ge-
stellt, ob dabei vielleicht an eine Jugendarbeit des Dichters Silius Itali-
cus zu denken sei. Bücheier a. a. 0. S. 391 erweitert diese Beobachtung
durch die Wahrnehmung, dass die acht letzten Verse in ihren Anfangs-
buchstaben das Wort 'scripsit' ergeben: 'ego enim Homerum Latinum
audeo adulescenti (Silio) Italico tribuere fisus primorura et postremoi'um
versuum parastichidi Italiens sc*ipsit\ An beiden Stellen ist freilich die
Parastichis erst durch Conjectur herzustellen, da statt u in 'Italiens'
e, und statt r in 'scripsit' q überliefert ist. M. Hertz, Zeitschrift für
das Gymnasialwesen 31, 572 nimmt nur die Parastichis der sieben ersten
Verse an und lässt mit ' Italice' den anreden, dem das Gedicht gewidmet
ist : diese Vermuthung ist ausgeschlossen, sobald man auf die Parastichis
am Schluss achtet.
Th. Mommsen, Trimalchio's Heimat und Grabschrift. Hermes 13,
106 ff.
Mommsen macht es sehr wahrscheinlich, dass Cumä das Lokal der
' cena Trimalchionis ' ist. Dann folgen Bemerkungen über die Grabschrift,
die Trimalchio sich selber gesetzt haben will. Einen Nachtrag dazu gibt
E. Hübner a. a. 0. S. 414 ff.
Emil Hübner, Das Epicedion Drusi. Hermes 13, 145 ff.
In einer sehr sorgfältigen und ausführlichen Abhandlung vertheidigt
E. Hübner den antiken Ursprung des epicedion Drusi. Zum Vorgänger
hatte er F. Th. Adler in dem Anklamer Gymnasialprogramm vom Jahre
18.")1: de P. Ovidii Nasonis quae fertur consolatione ad Liviam Augustam
de raorte Drusi Neronis filii eins. Bekanntlich hatte M. Haupt in einer
meisterhaften Untersuchung die Entstehung dieser Elegie in das Zeit-
alter der Renaissance, etwa an das Ende des fünfzehnten Jahrhunderts
gesetzt. Ihm stimmten Lachmann und Luc. Müller bei. Der Verfasser
ist jedesfalls ein ächter poeta Ovidiauus, er zeigt sich überall als Nach-
ahmer Ovids; auch Properz hat er, wie Hübner nachgewiesen, fleissig
studirt und benutzt: endlich gibt sich zwischen den beiden Elegien auf
Mäcenas und dem Epicedion in Versbau und Technik eine auffallende
Uebereinstimmung kund. Hübner hat meines Erachtens überzeugend
lahresbericht für Allerthumswissenschaft XXm. (1880. HI.) 18
274 Römische Litteraturgeschichte.
nachgewiesen, dass kein zwingender Grund vorliege, jene Mäcenasele-
gien für antik, das Epicedion für nicht antik zu halten, dass vielmehr
die grösste Wahrscheinlichkeit dafür spreche, dass auch das Epicedion
dem Alterthum angehöre und zwar wie die Mäcenaselegien in der zwei-
ten Hälfte des zweiten Jahrhunderts verfasst sei.
Paul Preibisch, Quaestiones de libris pontificiis. Dissertatio
inauguralis. Vratislaviae 1874. 47 S. 8.
Paul Preibisch, Fragmenta librorum pontificiorum. Programm
des königlichen Gymnasiums zu Tilsit. 1878. 22 S. 4.
Die beiden Abhandlungen gehören zusammen, insofern die Disser-
tation gewissermassen Prolegomena und Commentar zu der in dem
Gymnasialprogramm gelieferten Fragmeutsammlung giebt. Der Schwer-
punkt beider Schriften liegt natürlich auf dem Gebiete des römischen
Sacralrechtes, doch ist für die Litteraturgeschichte der die Dissertation
eröffnende Abschnitt ' de titulis librorum pontificiorum' von Wichtigkeit,
da durch denselben unsere bisherigen Anschauungen von der Art der
pontificalen Litteratur nicht unwesentlich modificirt werden. Glaubte
man nämlicli bisher libri und commentarii pontificum so scheiden zu
müssen, dass erstere Ritualvorschriften, letztere iurisdictionelle Entschei-
dungen und Decrete der Pontifices enthalten hätten, so weist Preibisch,
indem er der vom Referenten in seinen Vorlesungen über römische My-
thologie ausgesprochenen Ansicht folgt, darauf hin, dass die Fragmente
selbst zu dieser Annahme nicht stimmen. Preibisch nimmt an, dass Vor-
schriften über das religiöse Ceremoniell nur in den wahrscheinlich nach
dem gallischen Brande aus dem Gedächtniss aufgezeichneten leges Numae,
an die sich die Indigitamenta anschlössen, enthalten waren, während
die eigentlichen libri oder commentarii pontificum, die unter einander
nicht verschieden waren, Decrete der Pontifices in chronologischer Folge
enthielten. Diese Anordnung war natürlich unter den Fragmenten nicht
mehr herzustellen; darum hat Preibisch die bekannte varronische Ein-
theilung de hominibus, de locis, de temporibus, de sacrorum ratione ge-
wählt, welche er sowohl auf die Fragmente, als auf die getrennt davon
gegebenen einzelnen verba pontificalia anwendet. Die Fragmentsammlung
hat nur den Werth eines vorläufigen Versuchs, der hoffentlich bald durch
eine den zu stellenden Ansprüchen entsprechende Arbeit verdrängt wer-
den wird.
Ueber die leges regiae von Moritz Voigt. I. Bestand und In-
halt der leges regiae. II. Quellen und Authentie der leges regiae.
Des VII. Bandes der Abhandlungen der philologisch-historischen Classe
der königl. Sächsischen Gesellschaft der Wissenschaften No. VI und
VII. (S. 555-826). Leipzig, bei S. Hirzel, 187G-77. 272 S. 8.
Der Verfasser steht auf einem sehr conservativen Standpunkt, da
er an der Authentie der leges regiae und des ins Papirianum festhält.
Römische Litteraturgeschichte. 275
Näher auf die im üebrigen äusserst sorgfältigen und gelehrten Ausfüh-
rungen desselben einzugehen, wird sich Gelegenheit finden, sobald eine
demnächst erscheinende neue Bearbeitung der Pontificalfragmente vor-
liegen wird. Ich bemerke nur noch, dass auch Voigt die bisherigen
Unterscheidungen von libri und commentarii bei den Priester- und Ma-
gistratsurkundeu aufgiebt, und libri, wie natürlich, als allgemeine Be-
zeichnung fasst. Dasselbe gilt aber auch von commentarii, welchen Aus-
druck Voigt als Bezeichnung einer besonderen Art fasst, wenn auch
nicht geläugnet werden soll, dass commentarii zuweilen eine besondere
Art, aber sicher nicht im Gegensatz zu libri, bezeichnet haben kann.
Fragmenta auguralia. Von Heinrich Galetschky. Programm
des köuigl. Gymnasiums zu Ratibor für die Zeit von Ostern 1874 bis
dahin 1875. 14 S. 4.
Die Fragmente sind alphabetisch nach den Stichworten geordnet.
Ohne Werth.
Librorum de disciplina augurali ante Augusti mortem scriptorura
reliquiae. (Pars I). Disscrtatio inauguralis quam . . . scripsit Fran-
ciscus Albertus Brause, Saxo. Lipsiae 1875. 52 S. 8.
Brause unterscheidet nach der gewöhnlichen Ansicht die libri augu-
rum oder augurales von den commentarii augurum, von beiden die de-
creta augurum: endlich führt er als besondere Auguralurkunden 'acta
quaedam et fastos augurales et quasdam tabulas ad bona et reditus col-
legii spectantes' an. Darauf folgt die Fragmentsammlung, bei der vor
allem zu tadeln ist, dass der Verfasser sich nicht klar darüber gewor-
den ist, was man als Fragment der Auguralurkuuden ansehen dürfe.
Paulus Regell, De augurum publicorum libris part. I. Disser-
tatio inauguralis. Vratislaviae 1878. 41 S. 8.
Diese tüchtige Erstlingsschrift, welche den Vorläufer einer zu er-
wartenden commentirten Fragmentsammlung der auguralen Litteratur
bildet, handelt in zwei Capiteln I. über die Abfassungszeit und Anlage
der Auguralschriften, IL über das Verhältniss der libri und commentarii
augurum zu einander. Im ersten kommt Verfasser nach eingehender
Besprechung des Wirkungskreises der Augurn und Abgrenzung dessel-
ben gegenüber der Haruspicin u. ähnl. zu dem Resultate, dass die Ri-
tualvorschriften der Auguraldisciplin, wenn auch nicht alle auf einmal, so
doch in vcrhältnissmässig früher Zeit, etwa bis zum Dccemvirat, je nach
dem Bedürfniss seien aufgezeichnet worden. Im gallischen Brande vernich-
tet, wurden sie naturgemäss in systematischer Anordnung wieder herge-
stellt, und dieser alte rituale Thcil wurde später durch die nach Bedarf all-
mählig hinzukommenden Decrete der Priesterschaft, die sich theils auf
das Ritual, theils auf das Staatsrecht bezogen, erweitert. Schliesslich
18*
276 Römische Litteraturgeschichte.
sucht Regell den Begriff eines Auguralfragments festzustellen. — Im
zweiten Capitel führt Regell viel genauer und sorgfältiger als Preibisch
(s. 0.) den Nachweis, dass sowohl bei den Pontifical- wie bei den Augu-
ralschriften libri und commentarii nicht, wie man gewöhnlich annahm, ver-
schieden, sondern durchaus identisch sind und das ganze Corpus der Augu-
ralschriften umfassen, da die landläufige Ansicht, die libri hätten die
Ritualvorschriften, die commentarii die Decrete enthalten, durch Frag-
mente widerlegt wird, die bestimmt den libri zugeschrieben werden, wäh-
rend sie in die commentarii gehören müssten, und umgekehrt.
Die Anfänge der Rhetorik bei den Römern. Von dem Gymnasial-
lehrer Dr. Rudolf Kröhnert. (Jahresbericht über das städtische
Gymnasium zu Memel). Memel (1877). 31 S. 4.
Beruht nicht auf eigenen Detailstudien; auch weicht die Auffassung
nicht von der gewöhnlichen ab.
L'eloquenza in Atene ed in Roma al tempo delle libere istituzioni.
Saggio di Ferdinando Gnesotto, prof. nel r. liceo T. Livio, libero
docente di filologia Latina e incaricato nella r. universita di Padova.
Drucker & Tedeschi. Verona, libreria alla Minerva; Padova, libreria
all' universita. 1877. 518 S. 8.
Die 'Eloquenza in Roma' findet ihre Darstellung S. 369 — 516:
I. 'cenni intorno alla coltura dei Romani' II. 'M. P. Catone' III. pro-
gresso della coltura e scuole in Roma' IV. 'M. Antonio' V. L. Licinio
Crasso' VI. Q. Ortensio Ortalo' VII. 'C. Licinio Calvo' VIII. 'Cicerone —
vita' IX. Cicerone — oratore' X. Cicerone — libri oratorii' XI. 'Cice-
rone scrittore di filosofia' XII. 'critica di Mommseu contro Cicerone'.
Schon diese Uebersicht zeigt, wie elementar und oberflächlich das Buch
ist: von den litterarischen Bewegungen in Rom hat der Verfasser nur
die vulgären Vorstellungen.
De Romeinsche historiographie in haar verband met het Romein-
sche Karakter. Redevoering, uitgesproken bij de aanvaarding van het
hoogleeraarsambt in de oude geschiedenis en Romeinsche antiquiteiten
aan de Amsterdamsche universiteit, door Dr. J. M. J. Valeton. Am-
sterdam, Johannes Muller, 1879. 38 S. 8.
Die römische Historiographie wird in ihrer Verbindung mit dem
römischen Charakter betrachtet. Dieser Gemeinplatz wird in geschickter
Weise oratorisch ausgeführt.
Les quatre grands historiens Latins suivis de vingt-deux mois de
la vie de Mirabeau. Par D. Nisard de l'academie FranQaise. Paris,
Michel Levi freres, 1874. 404 S. 8.
D. Nisard ist auf dem Gebiet der römischen Litteraturgeschichte
vortheilhaft bekannt durch seine geistreichen, wenn auch etwas oberfläch-
Römische Litteraturgeschichte. 277
liehen etudes de moeurs et de critique sur les poetes latins de la deca-
dence, die zuerst 1834 erschienen, 1877 eine vierte Auflage erlebten. Von
derselben Art ist das neue Buch über Cäsar, Sallust, Livius und Tacitus,
das aus Vorträgen besteht, mit welchen Nisard in seiner Eigenschaft als
Professor der ' eloquence latine ' seine Vorlesungen am College de France
in den Jahren 1845 — 48 eröffnet hatte. Bleibenden Werth können die-
selben um so weniger beanspruchen, als die römischen Historiker ebenso
wenig im Zusammenhang der römischen Entwicklung als von dem Stand-
punkte der Weltlitteratur aus, sondern von dem engherzigen und be-
schränkten der eigenen Nationalität aufgefasst werden.
Otto Gruppe, Über die Bücher XIIII bis XVIIII der Antiquitates
humanae des Varro, Hermes X S. 51—60.
Eine Durchmusterung der mit Titel und Buchzahl angeführten Frag-
mente aus diesem Theile der Antiquitates humanae Varros, der nach dem
Zeugnisse Augustins de temporibus handelte, führt Gruppe zu der Com-
bination, dass Varro den Stoff auf die sechs Bücher in der Weise vertheilt
habe, dass er nach einem Prooemium (de aevo. Buch XIUI) je in einem
Buche de saeculis, de lustris, de annis, de meusibus, de diebus gehan-
delt habe. Dieselbe Eintheilung hat auch Censorin im zweiten Theile
seines Buches befolgt, und da derselbe nicht nur die Antiquitates huma-
nae resp. allgemein Varro mehrfach citirt, sondern auch mit andern
Schriftstellern, die anerkanntermassen aus Varro schöpfen, genau über-
einstimmt, so ist es mehr als wahrscheinlich, dass sein ganzer Bericht
in der Hauptsache auf dieser Schrift Varros beruht. Jedoch zeigen viel-
fache Erweiterungen des varronischen Kernes, die augenscheinlich nicht
erst von Censorin selbst herrühren, dass letzterer nicht den Varro selbst,
sondern eine Mittelquelle benutzte, aus welcher auch Macrobius in den
Kalenderbruchstücken schöpfte. Dieselbe muss nach Censorin 21, 10 nach
dem Jahre l;J8 fallen, doch glaubt Gruppe die hierzu passende Ansicht
des Referenten, dass Suetons Buch de anno populi Romani die ge-
suchte gemeinsame Quelle sei, aus Gründen abweisen zu müssen, deren
Haltlosigkeit inzwischen von Wissowa (s. unten) gezeigt worden ist.
Otto Gruppe, Die Ueberlieferung der Bruckstücke von Varros
Antiquitates rerum humanarum. Commentationes philologae: in hono-
rem Theodori Mommseui scripserunt amici, S. 540 — 554.
Die Aufgabe, welche sich Gruppe in der vorliegenden Abhandlung
stellt, ist eine doppelte: erstens will er die bei den späteren Compilatorcn
erhaltenen Fragmente der varronischen antiquitates rer. hum. auf dieje-
nigen letzten Gewährsmänner zurückführen, denen die varronische Schrift
noch selbst vorlag, andrerseits will er bei den Schriftstellern der beiden
ersten christlichen Jahrhunderte, bei denen noch eigene Lektüre Varros
anzunehmen ist, den Umfang der Benutzung genannten Werkes feststellen.
278 Römische Litteraturgeschichte.
In ersterer Hinsicht kommt er durch Untersuchung der aus Varros ant.
rer. hum. stammenden Fragmente bei Nonius, Charisius, Diomedes, Pris-
cian, den Vergilscholiasten, Macrobius und Censorin zu dem Resultate,
dass sie alle etwa auf folgende direkte Benutzer Varros zurückgehen:
Plinius de dubio sermone, Probus Vergilcommentar (neben welchem noch
ein andrer Commentator, der besonders Buch 11 der Antiqu. zur Vergil-
erklärung angewendet habe, angenommen wird), Gellius, ein gelehrtes
Kalenderwerk und schliesslich ein Excerpt aus dem varronischen Werke
(etwa wie Festus aus Verrius) aus dem zweiten Jahrhundert. Gegen
diese Aufstellungen Gruppes wird sich im allgemeinen nicht viel sagen
lassen, aber ebenso wenig für sie, da es meist blosse Möglichkeiten
sind, zuweilen allerdings nicht einmal dies. Gruppe trägt sicher der
verschiedenen Schreibart und Excerpirmethode bei Schriftstellern ver-
schiedener Zeit und Anlage viel zu wenig Rechnung und liebt es
ausserdem sehr sich litterarhistorische Thatsachen aprioristisch zu con-
struiren, wobei er oft zu den abenteuerlichsten Annahmen kommt, z. B.
dass mindestens zwei etwa gleichzeitige Grammatiker, die Quellen des
echten und des interpolirten Servius, auf den Gedanken gekommen sein
sollen, ' systematisch die wenigen Citate, die eine lange Reihe von Mittel-
gliedern glücklich passirt hatten, durch Conjectur zu entfernen' (S. 544).
Im zweiten Theile wird dann der Versuch gemacht aus Gellius, den 7h-
sätzen des Festus zu Verrius, Plinius, endlich Valerius Maximus und
Verrius selbst über den Kreis der datirten Fragmente hinaus Bruch-
stücke der antiquitates rerum humanarum zu gewinnen, ohne auch hier
die derartigen Untersuchungen anhaftende Unsicherheit durch wirklich
beweiskräftige Momente beseitigen zu können; besonders ist der bei
Plinius eingeschlagene Weg, zuerst den Umfang der Varrolectüre des
Schriftstellers zu bestimmen und dann auf dem Wege des apagogi-
schen Beweises ein Fragment dieser oder jener Schrift zuzuweisen,
eher gefährlich als fördernd, was allerdings dem Verfasser selbst nicht
entgangen ist. Die Verrauthung endlich, die bei Charisius citirten'aa-
nales' beruhten auf Verwechslung mit den antiquitates rerum humana-
rum ist durchaus willkürlich, da Hieronymus aunales' ausdrücklich im
Cataloge der varronischen Schriften aufführt.
F. Schoell, Varro und die römischen Didascalien. Rhein. Mus.,
31, 469 ff.
Schoell hält fest an der Ansicht Ritschis, dass Varro seine di-
dascalischen Angaben aus amtlichen Nachrichten, und nicht, wie Dziatzko
und Steffens wollten, aus Notizen der Schauspieldirectoren in ihren
Bühnenexemplareu geschöpft habe. Eine Bestätigung dafür findet er mit
Recht in dem überlieferten Titel de actis scaenicis, den man nicht, wie ge-
meinhin geschehen, in de actibus scaenicis verändern dürfe. In der Schrift
de actis scaenicis, nicht, wie auch Ritschi angenommen, in der Schrift de
Römische Litteraturgeschichte. 279
actionibus scaenicis, sei von den amtlichen Nachrichten, den Protokollen
über die Aufführungen, den dramatischen Urkunden oder Didascalien die
Rede gewesen, während unter dem Titel de actionibus scaenicis alles
zusammengefasst worden sei, was wir als scenische Alterthümer zu be-
zeichnen pflegen.
Hermann Peter, Q. Lutatius Catulus und Lutatius Daphuis.
Neue Jahrb. für Philol. und Pädag. 115, 749 ff.
Peter hatte schon in seinen Rell. bist. S. CCLXXV mit Recht die
Vermuthung 0. Jahns gebilligt, dass die in den Vergilscholien citirten
communes historiae kein Werk des Siegers von Vercellae Q. Lutatius
Catulus, sondern seinem Freigelassenen Lutatius Daphnis beizulegen
seien. In dem vorliegenden Aufsatz beseitigt er die letzten Bedenken,
die dieser Annahme anscheinend entgegenstehen. Bei Varro de 1. 1.
6, 6 ist, wie Scaliger zuerst erkannt und 0. Ribbeck wieder hervorge-
hoben hat, durch ein Versehen der Name Catullus in den Text ge-
rathen; das geht aus Varro de r. r. 1, 2, 5 unwiderleglich hervor: au
ein prosaisches Werk des Dichters Catullus mit Bährens zu denken ist
kein Anlass vorhanden. In dem liber de consulatu et de rebus gestis
suis des Q. Lutatius Catulus sieht Peter keine »politische Broschüre«,
wie H. Jordan Herm. 6, 68 ff. sich ausdrückt : vielmehr habe Catulus dem
Fortsetzer der Annaleu des Enuius, A. Furius Antias, au den der liber
in Briefform gerichtet war, mit demselben das Material für die dichte-
rische Darstellung seiner Thaten als Cousul liefern wollen, in derselben
Weise, wie Cicero ein unoiivr^iia über sein Consulat an den berühmten
Posidonius nach Rhodus schickte, ut ornatius de isdem rebus scriberet'.
Schliesslich erwähnt Peter noch den Mythenerkläi-er Catulus in den comm.
Bern, zu Lucan. l, 544.
De lubae ' OiwioTr^aLV a Plutarcho expressis in quaestionibus Roma-
nis et in Romulo Numaque. Dissertatio inauguralis quam . . . scripsit
Albertus Barth Saxo-Borussus. Gottingae 1876. 54 S. 8.
Nachdem schon W. Soltau in seiner Dissertation ' de fontibus Plu-
tarchi in secundo hello Punico enarrando' (Bonn 1870) auf die sehr
reichliche Benutzung des luba durch Plutarch hingewiesen hatte, sucht
Barth in seiner sorgfältigen, Curt Wachsmuth gewidmeten Arbeit zunächst
aus den mit lubas Namen überlieferten Fragmenten der ' üiwioTrjZzg ein
Bild von Charakter und Anlage des Werkes zu gewinnen; besonders
führt er den Nachweis, dass luba für seine vergleichenden Zusammen-
stellungen griechischer und römisclier Worte und Gebräuche vielfach die
Schriften Varros und die Archäologie des Dionys von Halikarnass benutzt
und die beiderseitigen Relationen in einander gearbeitet hat. Gestützt
auf diese Erwägungen geht er dann im zweiten Capitel zu einer genauen
Analyse aller derjenigen auf römische Antiquitäten bezüglichen Abschnitte
280 Römische Litteraturgeschichte.
der beiden Biographien und der Quaestiones Romanae des Plutarch über,
in denen sich einmal jene Parallelisirung von Römischem und Griechi-
schem, sodann aber sei es offne, sei es stillschweigende Benutzung Var-
ronischer und Diouysiauischer Doctrin findet, und bemüht sich durch
genaue Interpretation und sorgfältige Heranziehung anderweitiger Ueber-
lieferung zu zeigen, dass an allen diesen Stellen Plutarch weder Dionys
noch Varro selbst eingesehen habe, sondern die Kenntniss ihrer Ansichten
sammt der eventuellen Kritik derselben einer Mittelquelle, nämlich eben
dem genannten Werke lubas, verdanke; auf diese Quelle lasse sich mehr
als der vierte Theil der Quaestiones Romanae und eine ganze Anzahl
von Abschnitten aus den Vitae des Romulus und Numa zurückführen.
Im dritten Capitel endlich entscheidet sich der Verfasser dafür, dass
auch sonst Plutarch nirgends den Varro direkt benutzt hat, aber auch
nicht, wie man geglaubt hatte, durch Vermittlung des Verrius Flaccus,
sondern durch die des luba.
lUustri ac venerabili Scholae Regiae Misniensi novarum aedium
limen felicissimis auspiciis intranti lubeutissimis animis congratulantur
faustaque omnia imprecantur Scholae Portensis rector et praeceptores.
Numburgi 1879. Darin S. 9 -31: Beobachtungen über die Benutzung
des Verrius Flaccus von Gustav Kettner.
Das erste Capitel dieser sichtlich in grosser Eile und ohne die
wünschenswerthe Gründlichkeit abgefassten Abhandlung beschäftigt sich
mit den auf den römischen Kalender bezüglichen Capiteln der Saturna-
lien des Macrobius (I 12 — 16); nachdem Kettner auf die, übrigens ganz
offenkundige, Thatsache hingewiesen, dass uns in diesen Abschnitten
Reste sowohl varronischer als verrianischer Doctrin erhalten seien, dass
aber Macrobius keinen dieser Autoren selbst, sondern eine beide ver-
bindende Mittelquelle benutzt habe, glaubt er diesen vermittelnden
Gewährsmann des Macrobius in dem von letzterem mehrfach citirten
Masurius Sabinus de fastis gefunden zu haben, eine Vermuthung, die
eine höchst unglückliche genannt werden muss, da sie nicht nur dem
stehenden Brauche des Macrobius seine directen Quellen zu verschweigen
widerspricht, sondern auch dadurch aufs schlagendste widerlegt wird,
dass die Geschichte des römischen Kalenders nicht nur bei Macrobius,
sondern — wie die Uebereinstimmung mit dem aus derselben Quelle
schöpfenden Censorin zeigt — schon in seiner Vorlage weit über die
Zeiten des Masurius geführt war (vgl. G. Wissowa, de Macr. Sat. fonti-
bus S. 22 f.). - Das zweite Capitel wendet sich gegen Barth , welcher
geläugnet hatte, dass Verrius eine Mittelquelle zwischen Varro und Plu-
tarchs Quaestiones Romanae bilde; Kettner weist durch Heranziehung
von Festus und den Fasti Praenestini nach, dass sich deutliche Spuren
verrianischer Doctrin bei Plutarch finden, ohne aber gegen Barths Be-
weisführung etwas auszurichten, da dieser ja nur die directe Benutzung
Römische Litteraturgeschichte. 281
des Verrius durch Plutarch geläugnet hatte, und eine solche nachzuweisen
auch Kettner nicht einmal versucht hat.
De Caii Asinii Pollionis vita et scriptis. Thesim facnltati littera-
rum Parisiensi propouebat F. A. Aulard, scholae norraalis olim alum-
nus. Parisinis, Ernest Thorin, 1877. 96 S. 8.
Bietet nichts Neues. Die Abhandlung von G. Thouret, de Cice-
rone, Asinio Pollioue, C. Oppio rerum Caesarianarum scriptoribus in den
Leipziger Studien I 303 ff. gehört nicht in den Kreis dieses Berichtes.
Dagegen gehört hierher:
Hermann Peter, lieber einige Schriftsteller des Namens Pollio.
Neue Jahrbücher für Philol. und Pädag. 119, 420 ff.
Ausgehend von dem Suidasartikel TIwXUuv gelangt Peter unter ge-
schickter und sorgfältiger Benutzung der anderweitigen Nachrichten dahin,
dass man zunächst drei IJuj^cuj^s; zu unterscheiden habe: den berühmten
C. Asinius Pollio, Verfasser einer Geschichte der Bürgerkriege, Redner,
Tragödiendichter und Kritiker, den Asinius Pollio aus Tralles, den Frei-
gelassenen des vorhergehenden, und Valerius Pollio aus Alexandrien un-
ter Hadrian, jener vorzugsweise Historiker, dieser Philosoph und Rhetor.
Einen vierten Pollio lehrt uns lulius Capitolinus (Marc. 2, 3) als gram-
maticus Latinus und einen der Lehrer des Marc Aurel kennen. Auf ihn
bezieht Peter drei Citate in den Schollen des Servius zu Vergil, während
Fronte 2, 13 S. 34 Nah. seine Horazstudien bezeugt. Ein fünfter Pollio
(Asinius Pollio) beruht auf einem oöenbaren Irrthum Peters. Denn wenn
Hieronymus comm. in lonam 4 sagt: in hoc loco quidam canthelius de
antiquissimo genere Corneliorum, sive, ut ipse iactat, de stirpe Asinii
Pollionis, dudum Romae dicitur me accusasse sacrilegii, quod pro Cucur-
bita hederam transtulerim ', und ep. 112,22: 'nisi forte, ut ante annos
plurimos Cucurbita venit in medium, asserente illius temporis Cornclio
et Asinio Pollione, me hederam pro Cucurbita transtulisse', so erscheint
Asinius Pollio als Gattungsname, im Munde des Gegners des Hieronymus
als Bezeichnung eines Kritikers, im Munde des Hieronymus als wenig
schmeichelhafte Anspielung auf das Stammwort von Asinius. Dasselbe
will ja auch Hieronymus durch canthelius ausdrücken. Damit ist zu
vergleichen, wenn Hieronymus an anderen Stellen seine Gegner zur Plau-
tina familia, d. h. zum Geschlechte der Hunde rechnet. So hat mit Recht
diesen Ausdruck, der ähnlich (Plautina prosapia) auch im Octavius des
Minucius Felix 14, 1 wiederkehrt, G. Götz Rh. Mus. 34, 496 ff. erklärt.
F. Schoell, Q. Remmius Palaemon. Rh. Mus. 34, 630 ff.
Schocll macht darauf aufmerksam, dass in einer unzweifelhaft Pa-
laemouischen Partie bei Charisius p. 233 K zweimal bekannte Vergilverse
282 Römische Litteraturgeschichte.
ohne Angabe des Dichters mit dem Citat ' ut poeta alt' sich finden, und zieht
daraus in Verbindung mit anderen Thatsachen den Schluss, dass, wenn
Vergil bei den Römern in derselben Weise der Mittelpunkt der gramma-
tischen Studien geworden sei, wie Homer bei den Griechen, vorzugsweise
Remmius Palaemon dazu beigetragen habe.
I dilettanti di lettere nell' antica Roma. Discorso del prof. Ono-
rato Occioni letto nella solenne inaugurazione dell* anno scolastico
1813—14: nella r. universitä di Roma. Roma, Civelli, 1873. 26 S. 8.
Die litterarischen Dilettanten im alten Rom. Rede, gehalten . . .
von Prof. Onorato Occioni. Deutsch von Prof. Julius Schanz. Berlin,
Verlag von S. Calvary & Co., 1874. 26 S. 8.
Occioni gibt ein klares und lebendiges Bild des litterarischen Di-
lettantismus in der Kaiserzeit.
Die Schriftstellerei in Rom zur Zeit der Kaiser. Vortrag, gehalten
im Bibliotheksaal der Kantonschule in St. Gallen, den 13. Januar 1876
von Emil Arbenz, Professor der alten Sprachen am Gymnasium in
St. Gallen. Basel, Schweighauserische Verlagsbuchhandlung (Hugo
Richter) 1877. 48 S. 8.
Arbenz berührt sich in manchen Punkten mit Occioni : sein Vortrag
enthält eine gute Zusammenstellung, die Uebersicht und Einsicht bekun-
det, ohne dass Detailstudien hervortreten.
Das litterarische Leben im alten Rom. Von Prof. Dr. Gottfried
Ritter. Prag, Friedr. Härpfer, 1878. 24 S. 8.
Betrifft gleichfalls die Kaiserzeit. Die Darstellung ist gewandt:
im übrigen bietet dieser Vortrag ebenso wenig wie die beiden vorher
angeführten eine Bereicherung unserer litterarhistorischen Kenntnisse,
Qualem apud aetatis suae studiosos personam egerit C. Plinius
Secundus. Thesim facultati litteraruni Parisiensi proponebat ad doc-
toris gradum promovendus L. Moy, scholae normalis olim alumnus.
Paris, Ernest Thorin, 1876. 112 S. 8.
Stilübung ohne wissenschaftlichen Werth.
Gustav Loewe, Suetoniana. Rhein. Mus. 34, 491—496.
1. Eine in einer Vaticanischen Handschrift sich findende Glosse
'carracutium', die sich durch ihre besondere Gelehrsamkeit auszeichnet,
will Loewe auf Sueton zurückführen, ' qui in Pratorum libris similia multa
tractaverit', da auch bei Isidor, 'qui in Originibus ex nullo frequentius
hausit', sich der Anfang derselben Glosse fände. Ueberhaupt sei alles,
was sich bei Isidor über die res vehicularis fände, soweit es exquisitere
Erudition verrathe, höchst wahrscheinlich aus derselben Quelle geschöpft.
Römische Litternturgeschichte. 283
Dieser ganzen Muthmassung Loewes fehlt leider das Fundament, da es
nicht bezeugt ist, dass Sueton über die res vehicularis geschrieben hat.
2. Meine Ansicht, dass im neunzehnten Buch der Isidorischen Ori-
gines sehr vieles auf Suetons Buch de genere vestium zurückgehe, be-
stätigt Loewe durch eine Glosse 'limbus', welche sich in Cassineser und
Vaticanischen Handschriften findet, und welche bei Isidor in den Origi-
nes 19, 31 in vollständigerer Fassung erhalten ist, für die aber in jenen
Glossarien als Gewährsmann ein 'soetomisus' oder 'set ut sue omisus'
u. s. w. citirt wird, worin Loewes Scharfsinn den Suetonius erkannt hat.
3. 4. 5. Berichtigungen zu den Fragmenten von Suetons Büchern
de naturis rerura, besonders zu den voces variae animantium.
Doxographi Graeci. Collegit recensuit prolegomenis indicibusque
instruxit Hermannus Diels. Berolini 1879. 8.
In meinen quaestiones Suetonianae S. 444 hatte ich auf die üeber-
einstimraung aufmerksam gemacht, welche sich zwischen Isidorus de na-
tura rerum und Pseudoplutarchs placita philosophorum zeige. Meiner
hierauf sich stützenden Ansicht, dass durch Isidorus de nat. rer. ein aller-
dings sehr trüber rivulus doxographischer Tradition hindurchgehe, pflichtet
Diels S. 199 f. bei, aber Sueton als Quelle für Isidorus de natura rerum
in dem Masse, wie ich es auf Grund einer, wie mir allerdings scheint,
sicheren Analyse gethan habe, anzunehmen, trägt er Bedenken: 'sed
quae de Isidori ceterorumque eins generis scriptoribus posuit, non ita
Stabilita sunt, ut tuto insistere possis [cf. G. Becker n. jahrb. f. phil.
1863, (342]'. Dass er dafür auf Becker sich beruft, ist mir nicht recht
verständlich, da dieser nicht einmal begriffen hat, welchen Zweck die
Vergleichung Isidors mit Pseudoplutarch habe, an die er selbst in seiner
Ausgabe der Isidorischen Schrift nicht gedacht hatte. In dem weiteren
Verlauf der Ausführungen von Diels ergibt sich aber, dass dieser über die
Bestimmung der oberen Anmerkung in meiner Sammlung der suetoni-
schen Fragmente im Unklaren ist, da er glaubt, dass ich die in ihr
gesammelten Parallelstellen u. s- w. auf Sueton zurückführe. Er hat
offenbar nicht gelesen, was ich S. VII der praefatio über die Bestim-
mung der oberen Anmerkung gesagt habe. Bei der Anlage derselben
habe ich mir nicht verhehlt, dass man an der einen Stelle über ein Zu-
viel, an der anderen über ein Zuwenig klagen könne: allerdings hätte
ich weniger dem Leser überlassen sollen, ein Fehler, der in der zweiten
Ausgabe des Buches vermieden werden wird. Von seiner falschen An-
sicht ausgehend macht Diels mir z. B. zum Vorwurf, dass ich Augustin.
cnarr. in psalm. 10, 3 auf Sueton zurückgeführt hätte. Mir ist das so
wenig eingefallen, dass ich vielmehr aus Isidorus de nat. rer. 18, 1—4,
wo jene Stelle des Augustinus citirt und ausgeschrieben wird, nur ein
kleines Sätzcheu, das sich nicht bei Augustinus, wohl aber beim Scho-
liasten zu Gormauicus findet, für Suetou in Anspruch genommen habe.
284 Römische Litteraturgeschichte.
Die Worte Augustin's aber habe ich iu der oberen Anmerkung auf die
Isidor's folgen lassen, damit Jedermann sich von der Richtigkeit meiner
Analyse überzeugen könne.
Tibullische Blätter von Emil Bcährens. Jena 1876. 8.
S. 3 f. will Bährens die in Tibullhandschriften sich findende vita
des Dichters dem Sueton zuschreiben, während Referent an einer Stelle
der quaestiones Suetonianae S. 404, die Bährens entgangen zu sein scheint,
dieselbe in eine Kategorie mit den jüngeren Horazbiographien und der
vita des Ovid stellte. Dagegen glaubte Referent die Distichen des Do-
mitius Marsus über den Tod Tibull's, die uns in Tibullhandschriften er-
halten und die in höchst ungeschickter Weise auch in jene vita des
Dichters aus seinen Handschriften aufgenommen worden sind, aus guten
Gründen als ein Bruchstück der suetonischen vita des Tibull ansehen
zu dürfen; vgl. a. a. 0. S. 380. Jene vita aber hat im Uebrigen nach
Form und Inhalt mit Sueton nichts zu thun. Der Dürftigkeit des Inhalts
sucht freilich Bährens etwas abzuhelfen, indem er durch Conjectur den
uns sonst nicht bekannten Geburtsort des Dichters herstellte: aus dem
überlieferten eques regalis' begnügte er sich nicht 'eques R.' zu macheu,
sondern setzte frischweg noch ein ' e Gabiis ' hinzu. Mit gleicher Ver-
wegenheit tilgt er an einer anderen Stelle die deutliche Spur der spaten
Zeit, in der diese vita entstanden ist. Wir lesen nämlich in ihr 'epistolae
quoque eins amatoriae quamquam breves, omnino utiles sunt'. Für'uti-
les' will Bährens subtiles' schreiben, aber man muss sich erinnern, dass
im späteren Mittelalter, in Frankreich namentlich vom dreizehnten Jahr-
hundert an, und auch noch in der älteren Humanistenzeit die ars scri-
bendi epistolas sehr geübt und geschätzt wurde, um es begreiflich zu fin-
den, dass Gedichte, wie sie sich im vierten Buch Tibull's finden, als Vor-
bilder für Liebesbriefchen ' utiles ' genannt werden. Vgl. unter Anderem
Nat. Valois, de arte scribendi epistolas apud Galileos medii aevi scripto- ,
res rhetoresve. Parisiis 1880.
G. Kettner, Cornelius Labeo. Ein Beitrag zur Quellenkritik
des Arnobius. Programm der Königl. Landesschule Pforta. Naum-
burg 1877. 40 S. 4.
Anknüpfend an eine Betrachtung des Verhältnisses des Arnobius
zum Protreptikos des Clemens von Alexandrien, das zuletzt vom Refe-
renten in seiner Ausgabe durch stete Vergleichung festgestellt worden
war und entweder in der Abhängigkeit des ersteren vom letzteren oder
in der Gemeinsamkeit der Quelle seine Erklärung findet, sucht Verfasser
eine Grundlage für eine Quellenanalyse des arnobianischen Werkes und
namentlich für den Nachweis seiner Gewährsmänner für römischen Glau-
ben und Cultus zu gewinnen. Es zeigt nämlich die Vergleichung der
Parollciüberlicferungen bei Augustinus, Macrobius, Servius, Lydus, dass
Römische Litteraturgeschichte. 285
so eigenthümliche Ansichten wie die aus der etruskischen Daemonolo-
gie stammende Scheidung von di boni und mali, die Identification
ganzer Reihen von Göttern unter sich und mit physischen Kräften wie
Sonne, Erde u. s. w., zur Zeit des Kampfes zwischen Heidenthum und
Christenthum einen Hauptvertreter in dem von Arnobius nie genannten
Cornelius Labeo gefunden hatten, und da es gerade diese Dogmen sind,
gegen die sich die Polemik des Arnobius hauptsächlich richtet, und er
oft eine bis ins Einzelne gehende Uebereiustimmung mit unter dem Na-
men des Labeo überlieferten Fragmenten zeigt, so nimmt der Verfasser
an, dass er eine Hauptquelle des Arnobius gewesen sei. Man kann
sich die Frage vorlegen, ob nicht Arnobius auch schon für die Be-
kämpfung des Labeo einen Vorgänger gehabt habe und zugeben, dass
neben Anderen es Labeo ist, der bei Arnobius bekämpft wird, ohne
deshalb anzunehmen, dass Arnobius selbst den Labeo vor sich gehabt
hat. Wie schon das Verhältniss des Arnobius zu Clemens Alexandrinus
zeigt, auf das der Verfasser gar nicht mehr zurückkommt, lässt sich die
Frage nach den heidnischen Quellen des Arnobius nicht von der nach seineu
christlichen trennen, wie dies auch schon vom Referenten in der Vor-
rede zu seiner Ausgabe S. XIV mit den Worten angedeutet worden ist;
' de auctoribus quos scriptor in enarrandis et inridendis gentilium sacris
secutus Sit, quaerere, cum alienum sit ab huius editionis instituto, in
aliud tempus distuli: Interim locos Clementis Alexandrini Arnobianis si-
millimos in libro quarto quinto sexto indicavi.' Was die Fragment-
sammlung des Cornelius Labeo anlangt, welche Kettner S. 19 — 31 giebt,
so Hesse sich im einzelnen sowohl über die Aufnahme resp. Weglassuug
mancher Stellen, als namentlich über die Subsumirung unter die ver-
schiedenen überlieferten Titel in mehreren Punkten mit dem Verfasser
rechten; so ist besonders den Büchern de fastis, deren Existenz mehr
als zweifelhaft ist, die grösste Zahl von Fragmenten zugewiesen worden.
Doch ist im allgemeinen das von Kettner auf Grund der Fragmente
entworfene Bild der litterarischen Persönlichkeit des Labeo ein richtiges :
es charakterisirt ihn vor allem das Bestreben, der absterbenden römi-
schen Religion durch Verquickung mit etruskischer Daemouologie, or-
phischer Geheimlehre und neuplatonischer Philosophie neues Leben ein-
zuhauchen.
Bei Festsetzung der Zeit des Labeo, der dem 3. Jahrhundert an-
zugehören scheint, ist dem Verfasser ein seltsames Verseheu begegnet,
das sich nur aus der Eile erklärt, mit der seine Untersuchung entstan-
den und veröffentlicht worden ist, von der auch andere Spuren zeugen.
Referent hat dasselbe schon in seinen Coniectanea (Breslauer Universi-
tätsprogramm W. 1879/80) S. 9 berichtigt. Die Abhandlung Kettners
schliesst mit einem Excurs über die Schlusscapitel des Arnobius (VH
38-51), der gegen die vom Referenten in der Vorrede seiner Aus-
gabe geäusserte Ansicht gerichtet ist. Das Verfahren Kettners ist a. a. 0.
beleuchtet worden.
286 Römische Littoraturgeschichte.
Th. Mommsen, Inschrift des Nonius Marcellus. Hermes 13, 559 f.
Eine kürzlich publicirte Inschrift aus Thubursicum Numidarum,
welche, wie Mommsen zeigt, dem Jahre 323 angehört, lehrt uns einen
Nonius Marcellus Herculius kennen, der auf seine Kosten die »alte
Strasse«, sowie die Thermen und andere bauliche Anlagen seiner Vater-
stadt wieder herstellte. Die Identification dieses vornehmen Thubur-
sicensers mit dem Grammatiker Nonius Marcellus aus Thubursicum ist
sehr wahrscheinlich; »und wenn auch die Möglichkeit offen bleibt, dass
vielmehr der gleichnamige Vater oder Sohn des Grammatikers den Stein
gesetzt hat, so ist doch selbst in diesem Fall für diesen ein festerer
zeitlicher Bestimmungspunkt gegeben als wir ihn bisher besasseu«.
Durch eine Preisaufgabe der philosophischen Fakultät der Bres-
lauer Universität veranlasst sind die beiden Inauguraldissertationen:
De Macrobii Saturnaliorum fontibus capita tria. Dissertatio . .
quam scripsit ... Georgius Wissowa Vratislaviensis. Vratislaviae.
apud Gull. Koebnerum, 1880. IV, 60 S. 8.
Quaestiones de Macrobii Saturnaliorum fontibus. Dissertatio . .
quam scripsit . . . Hugo Linke Silesius. Vratislaviae, apud Guil.
Koebnerum, 1880. IV, 60 S. 8.
Philol. Rundschau 1881 N. 14 Sp. 444 f. von Gustav Kettner. —
Litterar. Centralblatt 1881 N. 14 Sp. 499 von A. R(iese). — Deutsche
Littcraturzeituug 1881 N. 24 Sp. 966 f. von A. Kiessling.
Die ungleich bedeutendere von beiden Arbeiten, sowohl was die
methodische Beweisführung und die gewandte Darstellung, als die scharf-
sinnige Combination und die sicheren Resultate angeht, ist die von
Wissowa.
In der Einleitung wird der Versuch gemacht, durch genaue Unter-
suchung derjenigen Partien, deren Quellen (Gellius, Plutarchs qu. conu.,
Seneca, Piatos Symposion) noch erhalten sind, die Hauptgesetze der Citir-
methode und Quellenbenutzung des Macrobius festzustellen. Macrobius
giebt gewöhnlich längere zusammenhängende Excerpte aus einer Quelle,
in welche er aber gern hie und da kleinere Flicken aus anderen der
von ihm häufiger benutzten Autoren einschaltet; diese Einschiebsel lassen
sich meist bei genauer Untersuchung der Uebergänge etc. sicher aus-
scheiden. Die von ihm direct benutzten Autoren nennt Macrobius nie-
mals, ja, wo seine augenblickliche Quelle einem einzigen Gewährsmanne
folgt und diesen nennt, verschweigt er auch diesen, während er sonst alle
in seiner Quelle gefundenen Citate u. s. w. gewissenhaft mit ausschreibt.
Ueberhaupt hält sich Macrobius ganz genau an seine Vorlage, und man
kann ihm wohl Missverständnisse, nicht aber beabsichtigte Abweichun-
gen nachweisen: nur an die Worte seiner Quellen bindet er sich nicht,
nach einer Beobachtung des Referenten, deren Richtigkeit vom Verfasser
Römische Litteraturgeschichte. 287
bestätigt wird: 'hoc fere tenendum erit Macrobium in Universum res ab
auctoribus suis relatas accurate repromere nihil fere mutantem aut de
suo addentem, verba vero ex suo arbitrio immutare, ut cuiusque scriptoris
sermo magis rainusve ipsius dicendi consuetudini conveniebat.'
Das erste Capitel beschäftigt sich mit den wichtigen und gelehr-
ten Bruchstücken über den römischen Kalender I, 12 — 16, für welche
Referent Suetons Buch de anno populi Romani als Quelle nachgewiesen
hatte. Seine Ansicht wird von Wissowa gegen die von Gruppe und Kett-
ner geltend gemachten Bedenken siegreich vertheidigt. — Das zweite
Capitel beschäftigt sich mit der offenbar aus einer Quelle geflossenen
mythologisch -theologischen Exposition I 17— 23, in welcher von Macro-
bius mit einem ziemlichen Aufwände von Gelehrsamkeit der Nachweis
geführt wird, dass die Mehrzahl der Götter solarischer Natur seien.
Wissowa zeigt, dass lamblich hier die Quelle des Macrobius ist, dass
aber Macrobius den lamblich nicht direct benutzt hat, sondern dass dieser
noch durch eine lateinische Quelle hindurch gegangen ist, wie die zahlrei-
chen eingestreuten Bezüge auf römische Autoren und Gebräuche, die schon
in der Vorlage des Macrobius sich befunden haben müssen, beweisen.
Dieser römische Schriftsteller, der den lamblich übersetzte und mit
Benutzung römischer Litteratur erweiterte, muss um die Mitte des vier-
ten Jahrhunderts gelebt haben; man könnte etwa an Marius Victorinus
denken, von dem ähnliche Bestrebungen überliefert sind^). Die Erwei-
terungen der iamblicheischen Theologumena scheint er sich leicht gemacht
zu haben; denn wenn er auch eine ziemlich grosse Anzahl römischer
Autoren citirt, so hat er sie doch offenbar nicht alle selbst eingesehen,
sondern aus zweiter Hand benutzt und namentlich scheint er den Cor-
nelius Labeo, der wie es scheint der jüngste der hier citirten lateini-
schen Autoren ist, als Hauptquelle für diese Erweiterungen benutzt zu
haben; dafür spricht auch die häutige Uebereinstimmung des Macro-
bius mit Arnobius, der mit Labeo zusammenhängt. Zum Schlüsse weist
Wissowa noch einige kleinere zerstreute Partien des ersten Buches der-
selben Quelle sicher oder höchst wahrscheinlich zu, gestützt vor allem
auf die stark hervortretende Theokrasie in der mythologischen Auf-
fassung, auf das Wiederkehren derselben Citate und auf die Ueber-
einstimmung mit Cornutus, Arnobius, Lydus. Hierher gehören der Ex-
curs über Bona Dea (I, 12, 20—29) und die Untersuchungen über das
Wesen der Götter Saturn (I, 8, 4 — 12) und lanus (I, 9). — Das dritte
Capitel beschäftigt sich mit den gelehrten Schlusscapiteln des 5. Buches
(c. 18 — 22), in denen gezeigt wird, wie bewandert Vergil auch in der
^) Kiessling in seiner Recension a. a. 0. 9G7 billigt die Vermutbung
Wissowas und verweist zu weiterer Bestätigung auf Useiier, auecd. llolderi
61 ff. Trotzdem wird Kiessling die Priorität dieser Vermutbung zugesprochen
von Zillcr, Gesch. der grioch. Philos. 3, 2 S. 8543 Aum. 3.
288 Römische Litteraturgeschichte
entlegeneren griechischen Sagengeschichte gewesen sei. Auch diese Ca-
pitel gehen ohne Frage auf eine Quelle, und wie Wissowa für die bei
weitem grösste Mehrzahl der hier behandelten Stellen beweist, auf Didy-
mus zurück; an zwei Stellen lässt sich dies bei genauerer Beobachtung
aus den Worten des Macrobius selbst entnehmen, für die anderen wird
es besonders durch vergleichende Heranziehung von Parallelberichten aus
den Schollen zu Sophokles, Euripides, Aristophanes und aus Hesych nach-
gewiesen. Für das 21. Capitel, welches man bisher allgemein für aus
Athenaeus abgeschrieben hielt, führt Wissowa den Nachweis, dass wir
vielmehr eine gemeinsame Quelle für Athenaeus und Macrobius anzu-
nehmen haben, und dass Athenaeus selbst als solche den Didymus (ver-
mittelt durch Pamphilus) angiebt. Im Uebrigen hat Macrobius den Di-
dymus, da er ihn selbst citirt, nicht direct benutzt, und es steht auch
nach sicheren Judicien fest, dass seine unmittelbare Quelle ein lateini-
scher Schriftsteller und zwar ein Vergilcommentator war, der nach Pro-
bus (der noch selbst citirt wird) gelebt haben muss, doch kaum sehr
viel später zu setzen sein wird. Seine Person lässt sich nicht näher
feststellen. Servius hat die von Macrobius benutzte Quelle nicht vor sich
gehabt.
Zu der Arbeit von Wissowa tritt die von Linke ergänzend hinzu.
Nach einer kurzen Einleitung, in welcher Linke bemerkt, dass
Macrobius in der äusseren Form seines Werkes durch Piatos Symposion
und eine Stelle des Gellius beeinflusst, sachlich von einer geringen
Anzahl kritiklos benutzter und niemals genannter Gewährsmänner ab-
hängig sei, bespricht er im Haupttheile seiner Arbeit die auf die Erklä-
rung Vergils bezüglichen Partien der Saturnalien in der Weise, dass er
sich zunächst mit der grundlegenden Frage nach dem gegenseitigen Ver-
hältnisse von Servius und Macrobius zueinander auseinandersetzt. Wenn
in Bezug auf die Herkunft unserer jetzigen Serviusscholien sich beson-
ders zwei Ansichten gegenüberstehen, die Ribbecks, der sowohl die kür-
zere als die ausführlichei'e Fassung [Servius und Interpolator Servii] für
verschiedene Excerpte aus dem echten Serviuscommentar erklärt, und die
Thilos, der nur die kürzere Fassung dem Servius zuschreibt, die aus-
führlichere, die auch in den Handschriften gar nicht den Namen des Ser-
vius trägt, für ein Conglomerat von Erweiterungen hält, die von ver-
schiedenen Personen zu verschiedenen Zeiten, aber zum Theil aus guten
Quellen vorservianischen Datums gemacht wurden, so stellt sich Linke
auf die Seite Thilos, ohne aber für dessen Ansicht neue Beweisgründe
beizubringen [vgl. jetzt Servius ed. Thilo-Hagen I p. V -XLVHIj. Hier-
auf zu einer Vergleichung des Macrobius mit den Schollen des eigent-
lichen Servius übergehend läugnet er im Anschlüsse an Thilo jede Ab-
hängigkeit des M. von Servius, gibt aber zu, dass an einer grossen An-
zahl von Stellen beiden eine gemeinsame Quelle zu Grunde liegt. Bei
der Besprechung der sehr zubireichen Stellen, an denen eine genaue und
Römische Litteraturgeschiehte. 2883'
meist wörtliche Uebereinstiramung zwischen Macrobius und dem Inter-
polator Servii vorliegt, wendet sich Linke gegen Thilo, welcher alle
diese Stellen auf eine Gemeinsamkeit der Quelle zurückführt, und nimmt
an einer grösseren Anzahl von Stellen directe Benutzung des Macrobius
durch den Scholiasten an. — Im zweiten Capitel behandelt Linke die
auf Vergil bezüglichen Partien des dritten Buches. Er geht von der
(unbewiesenen) Annahme aus, Macrobius habe keinen fortlaufenden
Commentar, sondern nur systematische Abhandlungen über einzelne
Punkte der vergilischen Exegese benutzt und zwar unterscheidet er
in den ersten zwölf Capiteln des dritten Buches Spuren von zwei ver-
schiedenen derartigen Werken, einem Buche de verbis sacris, welches
zum grössten Theile auf Verrius beruht habe, und einem andern, welches
Vergils Kenntniss des ins pontificium lobend hervorhob und im einzelnen
illustrirte; da nun einige sonst selten angeführte Schriftsteller, welche in
den von Linke dieser letzteren Quelle zugewiesenen Partien citirt werden,
in den letzten Capiteln des dritten Buches (c. 18-20), welche über ver-
schiedene Obstarten handeln und sich äusserlich gar nicht als auf Vergil-
erklärung bezüglich zu erkennen geben, wiederkehren, glaubt Linke auch
sie dieser letzteren Quelle zuweisen zu müssen und sieht sich dadurch
genöthigt aus dem Buche über Vergils Kenntniss des Pontificalrechts
ein Compendium der Realien bei Vergil im allgemeinen zu machen. —
Im dritten Capitel stellt Linke unter Abweisung einer Vermuthung von
Bährens (der in dem Dichter P. Annius Florus die Quelle sieht) fest, dass
sich über die Grundlage des vierten Buches (wozu auch noch V 1 und
VI 1 gehören) nichts eruiren lasse. — Im vierten Capitel behauptet der
Verfasser, dass die Zusammenstellung der von Vergil nachgeahmten Verse
des Homer (V 2 — 17) aus des Asconius Buche contra obtrectatores Ver-
gilii geflossen sei, weil eine von Asconius gebrauchte Phrase (difficile
esse Herculi clavam subducere) auch bei Macrobius wiederkehre. Linke
muss selbst zugeben, dass an eine directe Benutzung des Asconius nicht
zu denken sei. — Im fünften Capitel weist Linke die Zusammenstellung
derjenigen Verse des Vergil, die derselbe in Anlehnung an frühere latei-
nische Dichter geschrieben habe, dem Buche des Octavius Avitus oixo'cmv
kXiyiwv zu (wie vorher schon Thilo vermuthungsweise angedeutet), ohne
dafür einen Beweis oder auch nur einen andern Wahrscheinlichkeitsgrund
zu bringen, als den, dass das genannte Buch die griechischen und latei-
nischen Muster des Vergil behandelt habe. — Im sechsten Capitel end-
lich behandelt Linke die Quellen des siebenten Buches und bringt zu-
nächst für die von R. Volkmann ausgesprochene Ansicht, dass Macro-
bius eine vollständigere Redaction von Plutarchs quaestiones convivales,
die uns nur in epitomirter Gestalt vorlägen, gehabt habe, einige neue
Beispiele bei. Für die übrigen Partien desselben Buches hatte Jan auf
die merkwürdige Uebereinstimmung hingewiesen, die sie an vielen Stellen
mit Problemen des sogenannten Alexander von Aphrodisias zeigen. Linke
Jahresbericht für Altcrthumswissenschaft XXIU. (1880 lU.) Iga
288 b • Römische Litteraturgeschichte.
weist mit Recht den Gedanken einer directen Benutzung des einen durch
den andern ab, sondern nimmt Gemeinsamkeit der Quelle an, glaubt
aber nicht, dass Macrobius die griechische Vorlage des AI. Aphr. direct
benutzt habe, sondern eine lateinische Bearbeitung derselben, nämlich
Apuleius in seinen quaestiones convivales. Als Stützen dieser Vermuthung
führt er an, dass Macrobius an der einen Stelle, wo er von solchen
spricht, welche quaest. conviv. geschrieben, neben Aristoteles und Plu-
tarch auch Apuleius nennt, und dass eine Stelle des Macrobius fast wört-
lich mit einer Stelle bei Apul. de mag. 15 übereinstimmt.
Anecdoton Holderi. Ein Beitrag zur Geschichte Roms in ostgotbi-
scher Zeit von Hermann Usener. Festschrift zur Begrüssung der
XXXII. Versammlung deutscher Philologen und Schulmänner zu Wies-
baden. Bonn 1877. 79 S.
In einer Karlsruher, ehemals Reichenauer, Handschrift der cassio-
dorischen institutiones humanarum rerum aus dem zehnten Jahrhundert
fand Holder ein bisher unbekanntes Excerpt aus einer verlorenen Schrift
des Cassiodorius Senator, welche in Form eines Sendschreibens an den
Consul d. J. 504 Rufius Petronius Nicomachus Cethegus die wichtigsten
litterarischen Persönlichkeiten der Zeit Theoderichs behandelte, einge-
fügt in den Rahmen einer genealogischen Ueb ersieht über das cassio-
dorische Geschlecht. Das Excerpt hat uns Notizen über Symmachus,
Boethius und Cassiodorius selbst erhalten, und die Besprechung dessel-
ben giebt dem Herausgeber Gelegenheit alle das Leben und die Werke
dieser drei Männer betreffenden Fragen, namentlich soweit sie durch das
Anecdoton irgendwie in ein neues Licht gesetzt werden, einer eingehen-
den Erörterung zu unterziehen. Symmachus zunächst, Consul 485, dann
unter Theoderich praefectus urbi und, wie es scheint, lange Zeit prin-
ceps senatus, steht während des Streites der beiden Papstcandidaten
Laurentius und Symmachus auf Seiten des letzteren. Das Excerpt nennt
von ihm eine bisher unbekannte Rede 'pro allecticiis'. Sein allgemeines
wissenschaftliches Interesse bethätigt er durch Förderung gelehrter Arbeit
(Dedicationen an ihn von Boethius und Priscian) und durch Sorge für
die Texte älterer Autoren ( Subscription unter Macrobius Commentar
zum Somnium Scipionis). Endlich giebt das Excerpt darüber Auskunft,
dass ihm die von Jordanes benutzte und citirte römische Geschichte (in
sieben Büchern) angehört, die man bisher eher einem der älteren Sym-
machi zuzuschreiben geneigt war. — Boethius, geboren nicht vor 480,
cos. 510, magister officiorum 522/23, muss seine schriftstellerische Lauf-
bahn schon sehr früh begonnen haben, da er schon 506 wegen seiner
Schriften berühmt war. Eine Datirung seiner einzelnen Schriften ist
auch nach den in den verschiedenen Titeln aufgeführten Würden nicht
möglich, da sich dieselben nicht auf das Jahr der Abfassung der Schrift,
sondern der Feststellung der Recension beziehen, aus der unsere Hand-
Römische Litteraturgeschichte. 288 c
Schriften stammen. Von Werken des Boethius nennt das Excerpt einen
Panegyricus auf Theoderich und ein bisher unbekanntes Carmen buco-
licum. Von grösserem Werthe ist es, dass wir in dem Anecdoton ein
gleichzeitiges Zeugniss für die bisher fast allgemein angezweifelte Aecht-
heit der Mehrzahl der unter Boethius Namen gehenden theologischen
Tractate besitzen, von denen dasselbe vier (I II III V) mit wenig ab-
weichenden Titeln als Werke des Boethius anführt; und wirklich stim-
men dieselben nicht nur in ihrem ganzen Charakter mit den zweifellosen
Schriften des Boethius überein, sondern tragen auch allein in der
ältesten und besten Ueberlieferung den Namen des Boethius, während
der nur zufällig hierher verschlagene Tractat (IV) de fide christiana
namenlos überliefert ist. Die gegen die Echtheit der vier Tractate an-
geführten Gründe sind durchaus nicht stichhaltig. Dagegen spricht Use-
ner die unter den logischen Schriften des Boethius überlieferte, aber in
weitaus den meisten und besten Handschriften anonyme Abhandlung ' de
definitione' dem Boethius ab und weist sie als ein Werk des orator ur-
bis Romae Marius Victorinus nach, gestützt sowohl auf eine Andeutung
in der Schrift selbst, als auch darauf, dass sowohl eine von A. Mai be-
nutzte, jetzt verschollene römische Handschrift des Büchleins, als auch
die Excerpte aus derselben Schrift, die sich in Isidors Origines finden,
den Namen dieses Mannes tragen; auch der echte Boethius selbst kennt
das Buch als Werk des Victorinus. — Besonders interessant sind die An-
gaben des Anecdoton über das Leben des Cassiodorius Senator und sei-
nes Vaters; letzterer begann seine öffentliche Laufbahn unter Odoaker,
war einer der ersten, der Theoderichs Sache ergriff und wurde von die-
sem auch (frühestens .500/501) zum praef praet., nachher zum patricius
ernannt. In der Praefectur stand ihm sein Sohn als consiliarius zur Seite,
und auf Grund einer Lobrede auf Theoderich wurde der noch sehr jugend-
liche Cassiodorius Senator zum quaestor ernannt; nachher wurde er auch
consul (514) und magister officiorum (nach 515), schliesslich praefectus
praetorio (533/4) , welch letztere Würde aber unser Excerpt noch nicht
kennt. Die Abfassung des letzteren fällt in das Jahr 522, denn die Er-
wähnung der erst 538 — 540 veröffentlichten Variae ist interpolirt. Da
nun in dem Anecdoton die — von lordanes benutzten — zwölf Bücher
Gothengeschichte bereits erwähnt werden, so wird auf diese Weise die
Frage danach, wie weit Cassiodorius dieselbe herabgeführt habe, ent-
schieden; sie muss zwischen 518 und 521 abgeschlossen haben.
Mit diesem Referat ist der reiche Inhalt der Usenerschen Schrift
bei weitem nicht erschöpft: wie von anderen Arbeiten Useners, so gilt
auch von dieser: la sauce vaut mieux que le poisson. Ich hebe von den
in den Anmerkungen niedergelegten Beobachtungen noch die hervor, dass
Boethius die allein berechtigte, Cassiodorius die bestbeglaubigte Namens-
form ist: ich selbst habe freilich nie anders geschrieben, da mir die
ächte Ueberlieferung längst bekannt war. So stützt sich denn auch Use-
18a*
288 d Rötnische Litteraturgeschichte
ner vorzugsweise auf die ihm aus meiner bibliotheca patrum Latinorum
Italica bekannten, in dieser Frage meines Erachtens allein entscheiden-
den handschriftlichen Zeugnisse.
I Cassiodori nel V e nel VI secolo. Per Ignazio Ciampi. Imola
1876. 282 S. 8.
Usener war diese Schrift unbekannt, ohne dass es seinen Unter-
suchungen Eintrag gethan hätte.
Emil Jungmann, Die Zeit des Fulgentius. Rhein. Mus. 32,
564-577.
Referent hatte im Rhein. Mus. 23, 133 ff. auf eine zwar schon ein-
mal herausgegebene, aber dann völlig in Vergessenheit gerathene Schrift
des Grammatikers Fulgentius, den liber absque litteris de aetatibus mundi
et hominis wieder aufmerksam gemacht. Aus ihr ergibt sich, dass die
Heimath des Autors Africa ist; zugleich gibt sie uns feste Anhaltspunkte,
um seine Zeit zu bestimmen. In dem Titel der Schrift führt nämlich
der Grammatiker auch die Namen Claudius Gordianus. Da diese beiden
Nam'fen in der Familie des Bischofs von Ruspe, Fulgentius vorkommen
— der Vater desselben hiess Claudius, sein Grossvater Gordianus ^ —
so schloss Referent daraus, dass der Grammatiker zu derselben Familie
wie der Bischof gehörte. Wir erfahren ferner aus der vita des Fulgen-
tius Ruspensis, dass dieser den Namen Fulgentius zuerst in seiner Fa-
milie geführt hat. Demnach ergibt sich, dass der Grammatiker ein jün-
geres Mitglied dieser Familie gewesen sein muss. In Verbindung mit
anderen Momenten führten diese Erwägungen mit grösster Wahrschein-
lichkeit zu dem Resultat, dass der Grammatiker Fulgentius in die erste
Hälfte des sechsten Jahrhunderts fällt und seine Mythologica kurz nach
der Thronbesteigung Hilderichs, die im Jahre 523 stattfand, herausgegeben
hat. Gegen die Combinatiouen des Referenten hatte sich Jungmann schon
früher in einer sehr unreifen Arbeit (acta philol. Lips. I 45 ff.) erklärt und
erneuert diesen Widerspruch in der oben angeführten Abhandlung. Die
Namen Claudius Gordianus in dem Titel des liber absque litteris »be-
ziehen sich«, meint Jungmann, »einfach auf den Bischof Fulgentius, den
man für den Verfasser hielt«. Aber hat denn der Bischof jemals jene
Namen geführt? Der Titel jener Schrift Fabii Claudii Gordiani Fulgentii
V. C. bezeichnet eben deutlich den Grammatiker und lässt keinen Ge-
danken an den Bischof aufkommen, der niemals Fabius, niemals Clau-
dius, niemals Gordianus, niemals vir clarissimus genannt wird. »Indessen
ist zuzugeben«, fährt Jungmann fort, »dass Reifferscheids Combinationen
einige Wahrscheinlichkeit für sich hätten, wenn der Name Fulgentius,
der mit dem Bischof erst in der Familie üblich wurde« (dies durch-
schlagende Moment giebt also Jungmann zu), »uns in diesem Vertreter
in Africa zum ersten Male begegnete«. Aber das sei nicht der Fall.
Als wenn Referent das behauptet hätte, und als wenn darauf etwas an-
Römische Litteraturgeschichte. 288 ^
käme. — Wann hat nun nach Jungraann Fiilgentius gelebt? Um dieselbe
Zeit, in die ich ihn gesetzt habe, aber statt die Richtigkeit meiner Cora-
binationen anzuerkennen, stützt er sich auf eine an und für sich un-
sichere und bedenkliche Veränderung eines, wie es den Anschein hat,
verderbten Eigennamens und versteht in Verbindung damit den Ausdruck
'iurgia', den Zink und ich auf persönliche Streitigkeiten des Grammatikers
deuteten, von kriegerischen Unruhen.
De Isidori Originum fontibus. Dissertatio inauguralis quam . . .
in academia Georgia Augusta ... scripsitHenricus Dressel. Augustae
Taurinorura 1874. 8. (commentatio ex 'Rivista di filologia e d'istru-
zione classica' seorsum typis exscripta).
Ueber die Geschichte der Schrift belehrt uns das vorgesetzte mo-
nitum: 'capita nonnulla de fontibus Originum Isidori ineunte anno supe-
riore una cum auctorum locis ab Isidoro adhibitis Berolinum raisi ad
Regiara Academiara Scientiarura, cuius classis philosophica et historica
certamini litterario in a. 1873 quaestionem proposuerat de Isidori Ori-
ginum fontibus. Cum vero defiuiti temporis spatio aliasque ob cq,usas
inceptum peragi non posset, primitias tantura operis multi laboris iuaicio
doctissimorum virorum offerre licuit. Quod quidera tarn propitiura mihi
obtigit (cf. Monatsbericht der k. preuss. Akademie d. Wissensch. zu Ber-
lin, Juli 1873 S. 530), ut addendo, recognosceudo, corrigendo eara quae-
stionis partera ad finem nunc perducere instituerim, quae coramentatio-
nem continet de ratione qua Isidorus in exscribendo usus sit atque ob-
servationes de scriptoribus nonnullis in Originum libris adhibitis.' Die
Schriftsteller, deren Verhältniss zu den Origines Isidors erörtert wird,
sind: Sallust, lustin, Hegesipp, Orosius, Plinius, Solinus, der Epitomator
des Vitruv, Lucrez, Hygin, Cassiodor, Servius und die andern Vergil-
scholiasten, endlich die Scholiasten zu Lucan. Das ist nur ein kleiner
Theil der von Isidor in den Origines benutzten Autoren und Schriften,
und auch bei diesen ist die Untersuchung in den alleräussersten Um-
rissen gehalten. Bloss die ersten Anfänge einer Ermittlung der Quellen
Isidors sind in dieser Schrift zu finden, die im Uebrigen gesundes Urteil
und Einsicht zeigt. Jedoch lassen sich die Quellen Isidors erst dann
mit Sicherheit feststellen, wenn der Text der Origines selbst, ferner alle
lateinischen Scholiasten und endlich die Glossarien in kritischen Aus-
gaben vorliegen. Eine besondere Schwierigkeit liegt in der Art der Isi-
dorischen Compilation, die Dressel nicht eingehend genug studirt hat: nicht
selten hat, um eins anzuführen, Isidor in den Origines in einem und dem-
selben Satz Bruchstücke mehrerer Autoren musivisch aneinander gefügt.
De sententiis quas dicunt Caecilii Balbi. Scripsit losephus Scheib-
mai er. Programma gymnasii Guileimini Monacensis. MDCCCLXXIX.
Monachii. 8.
Scheibmaier weist von einer grossen Anzahl von sententiae in mittel-
alterlichen Spruchsammlungen die griechischen Quellen nach. Je ver-
288 f Römische Litteraturgeschichte,
dienstlicher dies ist, um so mehr ist es als ungehörig zu tadeln, dass
er noch immer den Namen des Caecilius Baibus, der mit den lateini-
schen Spruchsaramlungen, wie Referent im Rh. Mus. 16, 19 ff. nachge-
wiesen hat, nur durch ein Missverständniss zusammengebracht worden
ist, während er gar nichts mit ihnen zu thun hat, beibehält. Wen soll
man als Subject zu dem 'dicunt' des Titels hinzudenken? Hat doch der
Herausgeber des Caecilius Baibus de nugis philosophorura' selbst sich
damit zufrieden erklärt, dass sein Autor in das Reich der Phantasie ver-
wiesen wurde, und hinzugefügt, dass er schon auf anderem Wege als
Referent zu dieser Einsicht gelangt sei (Rh. Mus. 16, 615 ff.), ohne je-
doch bisher über diesen anderen Weg etwas mitzutheilen. Scheibmaier
scheint freilich die Abhandlung des Referenten nur vom Hörensagen zu
kennen, da er ihm wiederholt Schuld giebt, er sehe die lateinischen
Spruchsammlungen als ' vile medii aevi opus' u. s. w. an. Das ist nie
des Referenten Ansicht gewesen, vielmehr hat er selbst auf einen ver-
schollenen alten Autor, der dem Johannes Saresberiensis noch zugäng-
lich war, nämlich Flavianus^), als eine der Quellen der lateinischen Sen-
tenzensammlungen aufmerksam gemacht. Das Buch des Flaviauus 'de
vestigiis sive de dogmate philosophorum' hat Saresberiensis nach seiner
Angabe gekannt und sogar auf dasselbe im Nebentitel seines Policra-
ticus angespielt. Ob er freilich den Titel des Flavianischen Buches
richtig angiebt, hat Referent schon früher bezweifelt, aber dasselbe kann
sehr wohl eine Bearbeitung griechischer Florilegien enthalten haben. —
Die Untersuchung über die Quellen der lateinischen Spruchsammlungen,
deren Vorbedingungen Referent a. a. 0. S. 22 angegeben hat, ist noch
immer nicht über ihre ersten Stadien hinausgediehen.
8) Wie Referent a. a. 0. 23. 25. Anm. wahrscheinlich gemacht hat, ist
dies kein anderer als der berühmte Virius Nicomachus Flavianus, über den
zuletzt Usener anecd. Holderi S. 30. 36 gehandelt hat, ohne sich an den Fla-
vianus des Saresberiensis zu erinnern.
n
Jahresbericht über Griechische Geschichte für
1879 und 1880.
Von
Professor Dr. Adolf Holm
in Palermo.
I, Griechische Geschichte im Allgemeinen.
Von umfassenden Darstellungen der griechischen Geschichte ist,
da die im Erscheinen begriffene neue Ausgabe der deutschen Ueber-
setzung von Grote (Berlin, Th. Hofmann, 6 Bände, 1880. 1881) nichts
Neues bietet, zu nennen der erste Band der
Geschichte von Hellas und Rom. Von G. F. Hertzberg. Berlin,
Grote. 370 S. 8. mit Holzschn.
Das Werk bildet einen Theil der Allgemeinen Geschichte in Einzel-
darstellungen, unter Mitwirkung von zahlreichen Schriftstellern heraus-
gegeben von W. Oncken. Es enthält eine lebhaft und anschaulich ge-
schriebene Darstellung der politischen und Kulturgeschichte Griechen-
lands, unter Zugrundelegung der neuesten Forschungen auf allen ein-
zelnen Gebieten. Es ist sehr dazu geeignet, jüngeren Leuten, die sich
mit dem classischen Alterthum beschäftigen, neuen Antrieb zu specielle-
ren Forschungen in demselben zu geben und diejenigen Gebildeten über-
haupt, die nicht Zeit haben, etwa die drei Bände von Curtius zu lesen,
mit dem Stande unserer Kenntnisse vom griechischen Alterthum vertraut
zu machen. Das Werk füllt seinen Platz in der »Allgemeinen Geschichte«
würdig aus.
Nur mit wenig Worten können wir hier Erwähnung thun der
Geschichte der Demokratie des Alterthums. Von Alexander
Flegler. Nürnberg 1880. (Geschichte der Demokratie. Erster Band).
Dieses Werk enthält in Abschnitt IV— VI: Die Ekklesia der Spar-
tiaten. Der Demos von Athenä. Ein Blick auf die Makedonischen Zei-
ten, S. G4 — 238. Es giebt hauptsächlich die Darstellung der Verfassungs-
verhältnisse; die geschichtlichen Ereignisse nur in ganz grossen Zügen.
Es ist von lebhaftem Gefühl für wahre Frciiicit (lurclidrnngen und der
Jahresbericht für Alterthumswissenschaft XXUI. (1880. HI.) l'J
290 Griechische Geschichte.
Verfasser scheut sich nicht die Ausschreitungen der Demokratie, die ihm
die vollkommenste Verfassung ist, zu tadeln, wo sie ihm entgegentreten.
Es ist ein mit grosser Wärme und innerer Theilnahme am Gegenstande
geschriebenes Buch.
Das dritte hier zu nennende Werk ist
Weltgeschichte. Von Leopold von Ranke. Erster Theil. Die
älteste historische Völkergrupi)c und die Griechen. Erste Abtheilung.
X, 376 S. Zweite Abtheilung. 300 S. Leipzig 188L 8.
Es darf gewiss ein wissenschaftliches Ereigniss ersten Ranges ge-
nannt werden, wenn der Mann, der in unserem Jahrhundert am meisten
dazu beigetragen hat, dass die Geschichtswissenschaft sich ihrer wahren
Grundlagen bewusst geworden ist, und der zugleich die glänzendsten
Beispiele gegeben hat, wie man Geschichte schreiben müsse, der Mann,
der sein ganzes, glücklicherweise langes Leben der Erforschung und der
Darstellung der Vergangenheit gewidmet hat und sämmtliche Tlieile der
Geschichte beherrscht wie kein Anderer, sich nun gegen das Ende sei-
ner glänzenden Laufbahn entschliesst, eine Weltgeschichte dem deutschen
Volke zu schenken. Es ist ein Ereigniss, welches nur dem Erscheinen
des Kosmos von Alex, von Humboldt an die Seite gestellt werden kann.
Wir dürfen wohl sagen, dass Ranke die Stellung unter den Geschichts-
forschern einnimmt, die Humboldt unter den Naturforschern einnahm:
beide gleich ausgezeichnet in Forschung wie in Darstellung, beide in
langem Leben unermüdlich einer grossen Wissenschaft gewidmet, die sie
im Einzelnen wesentlich förderten, im Ganzen beherrschten, soweit das
einem Einzigen gegeben ist. So können wir denn mit keinem anderen
Gefühle die neueste Gabe Ranke's entgegennehmen, als mit demjenigen
des Dankes dafür, dass es dem verehrten Meister der Wissenschaft
vergönnt war, in dem vorliegenden so glücklich begonnenen und hoffent-
lich nicht weniger glücklich zu vollendenden Werke die Summe dessen
zu ziehen, was er sein Leben hindurch erforscht hat. Wir haben uns
in den wenigen Seiten, die wir unmittelbar nach dem Erscheinen des
Buches unter dem frischen Eindruck der ebenso fesselnden wie anregen-
den Darstellung des Verfassers schreiben, nur mit demjenigen zu be-
schäftigen, was Ranke über Griechenland sagt, und möchten versuchen,
imseren Lesern in wenigen Worten anzudeuten, was uns in dem grossen,
von Ranke gegebenen Gemälde besonders bemerkenswerth erschienen
ist. Sollten unsere Bemerkungen mit von Anderen inzwischen gemach-
ten zusammentreffen, so haben wir deswegen die Leser um Entschul-
digung zu bitten; sie sind, an dem entfernten Orte wo wir schreiben, das
Ergebniss einsamen Studiums des Buches.
Ranke behandelt Griechenland im ersten Bande von S. 155 an und
den ganzen zweiten Band hindurch. Er beginnt mit einer ganz kurzen
geographischen Cinirakteristik des Landes; er konnte sich hier kurz
Allgemeines. 291
fassen, weil die Kcnntniss der geographischen Eigenthümlichkeiten von
Hellas gegemvärtig wohl ein Gemeingut der Gebildeten geworden ist.
Ebenso kurz fasst er sich über die älteste Zeit. Er leugnet nicht orien-
talischen Einfluss auf Griechenland; aber er fasst in sehr bemerkens-
^Yerther und zu weiteren Forschungen anregender Weise manche von
den Sagen, in denen man gemeiniglich Belege orientalischen Einflusses
sieht, vielmehr als Beweise der Reaction gegen denselben von Seiten
des iin Entstehen begriffenea echthel'eniichen Geistes; man lese in die-
ser Hinsicht das über Herakles, Pelops und Andere S. 158. 159 Gesagte. Es
folgen die factischea Gegenwirkimgeu Griechenland's nach Osten, die mari-
time Thätigkeit der Minyer, versinnbildlicht in Jason's Fahrt, und der
trojanische Krieg, der die historische Bedeutung hat, darauf hinzuweisen,
dass die Griechen in Kleiuasien festen Fuss zu fassen suchten. »Ein
uraltes, vorhistorisches Ilion hat es, wie die Ausgrabungen zeigen, ohne
allen Zweifel gegeben« (S. 160); sehr bemerkeuswerthe Worte und ebenso
bemcrkenswerth ist was Ranke S. 161 über die Lebensformen in den home-
rischen Gedichten sagt, die »den Zeiten entsprechen, in denen das Ge-
dicht entstanden ist«. Auf die Schilderung dieser Zustände folgt die
Besprechung der dorischen Wanderung, und die treffliche Charakteristik
der drei dorischen Staaten im Peloponnes. Die erste chronologisch einiger-
raassen bestimmbare Persönlichkeit in der griechischen Geschichte ist
der Argive^ Pheidon, der in seiner Beziehung zum Ausland zur Be-
sprechung der Colonien hiuüberieitet. Die Griechen bilden keine Macht
(S. 177), sie bilden, nach Ranke's glücklichem Ausdruck, ein Element,
dem die grösste Einwirkung auf die Welt bevorstand (S. 177). Wichtig
ist schon, wie sie ohne Autrieb und Muster von Aussen die Grundlagen
der Staatsformeu hervorbrachten: Monarchie, Aristokratie, Demokratie,
nicht nach einem bestimmton Begriffe, sondern modificiert und dadurch
lebensfähig. Ranke bespricht Sparta, die Tyrannis, die sich im Pelo-
ponnes auf das achäische Volk stützt, endlich Athen, wo Solon einer
ausführlichen Betrachtung unterzogen wird. Eigenthümlich ist die Wür-
digung, welche Ranke der solonischen Verfassung zu Theil werden lässt.
»Von einer Vernichtung des Vorrechts, das sich von jeher an den Be-
sitz knüpfte, war nicht die Rede, sondern nur von einer Fixirung des-
selben, die zugleich eine Bestätigung enthielt« (S. 190). Die von der
eigenen Amtsführung ausgeschlossenen Klassen erhalten dagegen ein
zwiefaches Recht von hoher Bedeutung: »das Recht der Wahl zu den
Aemtern und der Prüfung der jedesmaligen Verwaltung, nachdem sie
beendigt war« (S. 191). Ranke spricht sodann über Pisistratus und sein
Haus, und Kleisthcncs. Es folgt das »Zusammentreffen der Griechen
mit dem persischen Weltreich« (S. 204). Die Beziehungen zwischen
Griechenland und Persien, die von nun an auf die gesammte griechische
Gescnichte den entscheidendsten Einfluss ausüben, sind von Rauke meister-
haft geschildert worden; es ist gewissermassen der rothe Faden, der
19»
292 Griechische Geschichte.
sich durch die Geschichte Griechenlands hindurchzieht und von immer
wachsender Bedeutung wird. Die Griechen hatten grossen Einfluss in
Lydien und Aegypten erlaugt; durch die persische Eroberung dieser
Länder wurde er zurückgedrängt. Aber eine Gegenwirkung trat ein;
die Griechen gingen auch gegen die Perser aggressiv vor. Der Mann,
welcher diese Bewegung begann, war der Milesier Aristagoras. Bei der
geographischen Lage der griechischen Bevölkerung war den Persern eine
seetüchtige Nation als Verbündete von höchstem Werthe in dem grossen
Contlicte; sie fanden sie in den Phöuiciern. Ranke entwickelt die Bedeu-
tung der Schlachten bei Marathon, Salamis, Plataeae, Mykale; zu Land ist
es vor allen Dingen die bessere defensive Bewaffnung, welche den Griechen
den Sieg ermöglicht. Merkwürdig sind die Schicksale der beiden Män-
ner, die unter den Spartanern und Athenern am meisten zum Siege der
Griechen beigetragen haben: Themistokles und Pausanias. Unter der
Regierung des Artaxerxes greifen die Griechen weiter in die inneren
Angelegenheiten des persischen Reiches ein; der ägyptische Aufstand
wird von ihnen unterstützt, und durch den sogenannten Kimonischen
Frieden, ein Abkommen, dessen Name allein unhistorisch ist, werden die
Perser von den Küsten des aegäischen Meeres ausgeschlossen (S. 256.
257). Von S. 259 an betrachtet Ranke speciell die athenischen Ver-
hältnisse mit besonderer Rücksicht auf die Führer des Voljjes. Zuerst
Aristides und Perikles Kimon gegenüber (S. 259). Durch Aristides wer-
den die Wähler wählbar und es wird der Grund zur Seeherrschaft ge-
legt (S. 2G6). Perikles stürzt die Macht des Arcopags. S. 273 spricht
Ranke von dem durch Perikles und Ephialtes veranlassten Gesetze über
das Bürgerrecht, wodurch beinahe ein Dritttheil der bisherigen Bürger
von demselben ausgeschlossen wurden. Das neue Gesetz verfügte, nach
Ranke, dass von der Bürgerschaft alle diejenigen ausgeschlossen sein
sollten »die nicht durch Abkunft, wenigstens in den zwei nächst voran-
gegangenen Generationen, ihr angehörten«. Wenn wir Ranke recht ver-
stehen, heisst das, es mussten Vater und Grossvater athenische Bürger
gewesen sein. Die Belegstelle ist Plut. Per. 37: fiovoog 'Af^r^vacoog elvac
rnug ix dusTv 'Aörjvatiuv yzyovÜTaq. Dies wird gewöhnlich so verstanden :
es mussten Vater und Mutter echt athenischer Herkunft sein, und es
scheint uus, als ob dies auch nothwcndig ist, und besonders aus dem
Zusammenhang bei Plutarch sich als die richtige Auffassung erweist.
Ranke sieht in diesem Gesetze eine der grössten damals ergriffenen
politischen Massregeln, durch die der athenische Demos eine Genossen-
schaft wurde, die sich durch sich selbst, ohne fremde Elemente, fort-
setzte. Abschnitt 2 (S. 280 0".) behandelt die Staatsverwaltung des Peri-
kles. Für einige persönliche Züge in Betreff" dieses Mannes führt Ranke
Stesimbrotos an ; wobei uns nur das Citat S. 286, not. 1 : »W. A. Schmidt,
Das i)erikloische Zeitalter, II, S. 9 zählt Stes. zu den Primärquellen«
nicht ganz begründet erscheint. Wir finden S. 9 nicht gerade dergleichen;
Allgemeines. 293
eher S. 42. Es wird dann gehandelt von den Bauwerken des Perikles
und von der Veranlassung und den ersten Jahren des peloponnesischen
Krieges. Abschn. 3 betrifft Kleon und seine Zeit (S. 304 ff.), Abschn. 4
Alkibiades (S. 323 fi".). Hier ist in Betreff' des sicilischen Unternehmens
bemerkenswerth, dass S. 341 Ranke die Frage behandelt, was die Athener
eigentlich mit Sicilien vorhatten, nach Diodor, den Ranke überhaupt als
Geschichtsquelle, vielleicht mehr als gewöhnlich geschieht, schätzt (Bd. II,
176 wird, wahrscheinlich über einen speciellen Punkt, eine besondere
Untersuchung über die Glaubwürdigkeit Diodor's vorbehalten). S. 345
spricht Ranke von den Rathschlägen des Alkibiades in Sparta, die auf
den Gang des Krieges einen entscheidenden EinÜuss ausübten. Von noch
grösserer Bedeutung war aber vielleicht die durch Alkibiades angeregte
Verbindung zwischen Sparta und Persien (S. 348). Persien wird auf
diese Weise als bestimmende Macht in die griechischen Angelegenheiten
hineingezogen und giebt diese Rolle bis zu seinem Sturze nicht wieder
auf. Die Verbindung mit Persien wirkt auch mächtig auf die persön-
lichen Schicksale des Alkibiades ein, dem die Intrigue mit Persien über
den Kopf wächst, so dass er Athen nicht soviel nützen kann, wie er
möchte, und der zuletzt durch einen persischen Satrapen sein Ende tin-
det. Athen selbst fällt, da es gegen Sparta, die abgefallenen Bundes-
genossen und Persien zugleich nicht aufkommen kann. Die dreissig
Tyrannen werden von Ranke mit bemerkenswerther Mässigung des ür-
theils geschildert, und dieselbe Mässigung hatte sich schon in der Be-
sprechung der athenischen Oligarchen zur Zeit der 400 gezeigt. — Die
zweite Abtheilung des ersten Theiles behandelt zunächst : Antagonismus
und Fortbildung der Ideen über die göttlichen Dinge in der griechischen
Literatur treffliche Bemerkungen über die älteren Philosophen, über
Pindar, Aeschylus, Sophokles, Euripides, Herodot und Thukydides, gei-
stiges Leben in Athen, Sokrates, Plato und Aristoteles, S. 1 - 83. Dann
kehrt Ranke wieder zur politischen Geschichte zurück, indem er in Cap. 9
die persisch-griechischen Verwickelungen in der ersten Hälfte des vier-
ten Jahrhunderts bespricht. Es dominirt also in seiner Geschichtsbeti'ach-
tung das Verhältniss Griechenlands zu Persien, auch in der Zeit des Ueber-
gewichts Thebens, und diese Hervorhebung der auswärtigen Beziehungen
giebt diesem Theil der Geschichte eine besondere Klarheit. Die Idee der
Nationalität ist beinahe verschwunden; persisches Geld und griechische,
besonders spartanische Waffen constituiren in ihrer Vereinigung eine Macht,
die Persien und Griechenland, jedes für sich, nicht haben. Der Perser,
der sich besonders mit Griechenlands Söldnern verbunden hat, Cyrus,
will sich der Krone bemächtigen; das Unternehmen niisslingt aus zufälli-
gen Gründen ; aber so wird Sparta mit Persien in einen Krieg verwickelt,
den Agesilaos glücklich führt. Nun wühlt persisches Geld in Griechenland
gegen Sparta, bis diese Stadt, nachdem das persische Geld durch Konon
und Iphikrates den Lacedäraoniern grossen Schaden gethan hat, sich dazu
294 Griechische Geschichte.
entschliesst, mit Persien wieder Frieden zu machen unter Aufopferung
griccbisclier Positionen in Asien. So lierrscht Persien wieder durch seine
Sohlatcn bis an's ägäische Meer, und durch sein Geld noch weiter westlich.
Auch Theben demüthigt sich durch Pelopidas vor dem König. Noch besser
wird — scheinbar - Persiens Stellung unter Artaxerxes Ochus, der Phoeni-
cien und Aegypten überwindet. Aber die Verbesserung seiner Stellung ist
nur scheinbar; denn die Unterwerfung Aegyptens konnte nur dadurcli
gcschelien, dass die bei den Persern und den Aegyptern dienenden grie-
chischen Söldner, statt sicli zu bekämpfen, sich vertrugen und sich für
Persien entschieden. So wird Mentor der Gebieter Vorderasiens (S. 117).
Eine wichtige Betrachtung S. 117 unten führt zur macedonischen Periode
hinüber: weder Persien noch Griechenland allein bildeten eine Macht
(s. hierüber S. 119. 120); sie wirken auf einander und benutzen ein-
ander. Da tritt zwischen beiden eine wirkliche Macht auf, fähig zu An-
griff und Vertheidigung: die Macedonier. Von ihnen, von Philipp und
xVlexander, handelt nun Ranke S. 120 ff. Sehr klar wird das Aufkom-
men Philipps geschildert, gegen Athen, das in guten Beziehungen zu
Persien vermittelst der griechischen Söldner in Vorderasien stand und
sich überdies auf den, den Griechen eigenen Tyrannenhass stützen konnte.
Viele Griechen flüchteten zu Mentor. »Philipp dachte nicht daran, die
Griechen zu seinen Unterthanen zu machen« (S. 153). Wichtig war die
Verbindung zweier Elemente, die beide die Kraft des Sieges in sich
trugen: der macedonischen Armee und der griechischen Culturwelt (S. 153.
154). Ranke hebt, in Betreff Alexander's des Grossen, gewiss mit Recht
hervor, dass derselbe nicht unbedingt von vornherein beabsichtigt hat das
persische Reich umzustürzen. Der Angriff ruif Persien lag allerdings in
den Verhältnissen begründet, und er wurde durch den Umstand begünstigt,
dass Bagoas, Mentor's Freund, gestürzt war, was eine gewisse Reaction
des echt persischen Elementes gegen die griechischen Söldner, die doch
tüchtigere Krieger waren, zur Folge hatte, und so das Perserreich
schwächte. Sehr interessant ist die Auseinandersetzung, wie das per-
sische Reich ohnehin nicht mehr lebensfähig war (S. 170), und äusserst
wichtig die Darlegung, wie Alexander durch die Lage der Umstände
genöthigt wurde, den Feldzug gerade so zu machen, wie er es that.
Ö. 215 ist wohl das Beste was in dieser Kürze über Alexander's Feldzug
geschrieben ist. Ebenso S. 216 die Bemerkungen über die Bedeutung
Alexander's für die Machtverhältnisse der verschiedeneu Religionen. Von
S. 221 an wird dann der Ursprung der macedonisch- hellenistischen König-
reiche behandelt. Wir sehen den Widerstreit zwischen den Ansprüchen des
Königthums und den Rechten, die sich die Feldherren beimessen; den Ge-
gensatz zwischen den Macedoniern und den verachteten Griechen; jener
kostet Perdikkas, Antigonos, der Familie Alexander's, dieser dem Eumenes
das Leben (S. 224 müsste Note 1 auf die Worte des Textes: »für sicii
selbst« verweisen). Mit Entschiedenheit betont Ranke, dass keine Noth-
Allgenieiues. 295
wendigkeit vorhanden war, dass die Eroberungen Alexander's gerade
als ein einziges Reich zusammenbleiben mussten (S. 231. 247); ganz vor-
trefl'Iich wird gezeigt, welchen Grund die Macht des Seleukus hatte
(S. 250) und die des Ptolemaeus. (Wir möchten noch bemerken, dass
S. 250 Anmerkung statt Dannenberg wohl besser von Sallet in der Zeit-
schrift für Numism. 1878 S. 166 und 181 zu citiren gewesen wäre, da
doch wohl diesem die Entdeckung verdankt wird). Den Schluss des
Textes macht von S. 259 an: »Ein Blick auf Karthago und Syrakus«,
wo wir die Schärfe und Klarheit bewundern, mit der Ranke die welt-
geschichtliche Bedeutung von Völkern und Staaten zu zeichnen weiss.
Wie vorhin zwischen Griechenland und Persien Macedonien als Macht
auftrat, so leitet der Gegensatz zwischen Griechen und Puuier zu Rom
hinüber, mit dem sich der zweite Theil der Weltgeschichte zu beschäf-
tigen hat. — Wir möchten uns hier noch folgende Detailbemerkungen er-
lauben. S. 260 heisst es: »sowie selbst Panormus nur eine Uebersetzung
des punischen Namens Am Machanath ist, nach dem umfassenden Hafen
dieser Stadt«. Wir möchten uns hier beziehen auf P. Schröder, Die
phönicische Sprache, Halle 1860, S. 278, wo von Karthago gesprochen
wird, dessen Neustadt »auch Lager (mahauat) genannt wurde. Der
letztere Name erscheint — - auf den Münzen Karthago's«. Vgl. auch
Müller, Numismatique de l'ancienne Afrique H, S. 75. Es dürften also
die Münzen mit Machauat schwerlich noch Panormus zugeschrieben wer-
den, und selbst wenn dies gestattet sein sollte, dürfte es doch kaum mög-
lich sein, darin eine Andeutung des Hafens zu linden, und für eine Ueber-
setzung davon Panormos zu erklären. Referent hat sich mit dem Namen
und der Entstehung von Panormos in einer im Archivio storico siciliano 1880
enthaltenen Abhandlung beschäftigt. — S. 264. 265 sagt Ranke, von dem
Kriege Karthago's gegen Syrakus im Jahre 396 v. Chr. sprechend, dass
Himilco mit überlegener Macht erschien, »wenn es auch nicht buchstäb-
lich wahr ist, was Timaeus gesagt hat, dass sein Heer sich auf 400,000
Mann belaufen habe «. Wir haben doch hierüber nur die Nachricht
Diodor's IV 54: Tc/xacog }j.kv jap rag ix zr^g Acßürjg TizpauoBsiaag dovaiiscg
Ol) TiXsioug (fr^alv sivat odxa fiupcdoiov, xa\ npog zauracg kripag rpelg dTXo-
(faivtzat xazä I,t.xe}iav o-paToXoyrjBzcaag. Also 130,000 Mann. — Auf
derselben Seite sagt Ranke : » Da die Vorstadt Achradina genommen
war« u. s. w. Es heisst bei Diod. XIV, 63 KarsMßzzo 8k xac zu rr^g
\4^pa8cvrjg Tzpodazscov, und Referent glaubt nicht zu irren, wenn er dies
übersetzt: die Vorstadt der Achradina. Man kann wohl sagen, dass
Achradina, ausser in Zeiten, aus denen keine Kunde zu uns gedrungen
ist, niemals den Charakter einer Vorstadt gehabt hat, sondern immer
den eines Ilaupttheils von Syrakus. Als Vorstadt von Acliradina fasst
es auch Meltzer, Gesch. d. Karth. I, 298. — Ganz besonders nützlich und
klar ist endlich die Beilage: Zur Chronologie des Eusebius (S. 281— 300).
— Die griechisclic Geschichte Ranke's ist das Werk eines Meisters,
296 Griechische Geschichte.
der unbeirrt durch Tagesmeinungen, seinen auf langen Studien beruhen-
den Ansichten und Ueberzeugungen Ausdruck verleiht, der mit Unpartei-
lichkeit und Mässigung die Factoren der Geschichte beurtheilt, der mit
bewundernswürdiger Klarheit die politischen Beziehungen der Völker
und Reiche darzulegen weiss, und, wie besonders der Anfang des Ban-
des und die Geschichte Alexander's und seiner Nachfolger zeigt, die
gegenseitige Stellung der hauptsächlichsten Religionen des Alterthums
in ihrer welthistorischen Bedeutung wie wenige durchschaut.
Ranke zieht auf S. 354 eine Parallele zwischen dem Verfahren der
Athener und demjenigen der italienischen Republiken des vierzehnten
und fünfzehnten Jahrhunderts in besonderen Fällen; eine Reihe ähn-
licher Analogien hat Referent zusammengestellt im Anhange zu einer
von ihm im November 1880 zur Eröffnung des akademischen Jahres an
der Universität Palermo gehaltenen Rede, die im Annuario der Univer-
sität und wenigen Sonderabdrücken erschienen ist, welche den Titel
führen :
II Rinascimento italiano e la Grecia antica. Discorso inaugurale
per la riapertura degli studj nell' anno accademico 1880 — 1881 nella
R. Universitä di Palermo letto da Ad. Holm, prof. ord. di storia
antica e moderna. Pal. 1880. 46 S. 4.
Die Rede versucht zu zeigen, dass mit der italienischen Renaissance
keine andere geschichtliche Epoche grössere Aehnlichkeit hat, als das
fünfte Jahrhundert v. Chr. in Griechenland. Es werden von anderen,
wie Gregorovius, v. Reumont, Burckhardt, Villari u. s. w. gemachte Be-
merkungen, mit eigenen vereinigt, zu einem Gesammtbilde verarbeitet.
Die von Ranke 1. 1. gefundene Analogie wäre hier in Appendice II, die
sich mit diesen Gegenständen beschäftigt, hinzuzufügen gewesen.
Wir besprechen nunmehr ein Buch, das sich mit wichtigen Facten
der griechischen Geschichte im Allgemeinen beschäftigt:
Emil Kuhn, Ueber die Entstehung der Städte der Alten. Komeu-
verfassuug und Synoikismos. Leipzig 1879. IV, 454 S. 8.
Der Vei'fasser, welcher schon seit langer Zeit die Entstehung der
Städte bei den Alten zum Gegenstand seiner Untersuchungen gemacht
hatte, setzte dieselbe im vorliegenden Werke fort, indem er zugleich das
schon früher in dieser Hinsicht in Zeitschriften publicirte von Neuem,
nunmehr als Theil eines grösseren Ganzen, abdrucken Hess. So bilden
die früher erschienenen Aufsätze (in Schmidt's Zeitschrift für Geschichts-
wissenschaft IV, 1845, S. 50 und im Rhein. Mus. N. F. XV, 1860, S. Iff.)
den ersten Theil des gegenwärtigen Buches. Sie enthalten: Die grie-
chische Komenverfassung, PJinlcituug und Peloponnes, und: das nörd-
liche Griechenland, Diesem Theile folgt S. 158 der zweite, neue: die
Entstehung der Städte, mit dem speciellen Titel: der griechische Synoi-
Allgemeines. 297
kismos, dem sich von S. 389 an Bemerkungen über die Städtegrün-
dungen der Römer auschliessen. Wir haben, trotzdem dass der erste
Theil schon vor Itäugerer Zeit gedruckt vorlag, ihn ebenfalls zu berück-
sichtigen.
Kuhn geht von der ältesten Zeit aus und findet, dass die Mehr-
zahl der von Homer genannten Städte blosse Burgen waren ; \Yobl mit
Recht. (Die Bemerkung auf S. 11 unten über die Schenkung eines
Städtchens an Odysseus ist uns unverständlich). Doch gab es einige
wirkliche Städte, freilich nur kleine. Ursin'ünglich war jeder Ort von
den Griechen TToVii? benannt; später änderte sich das Verhältniss so, dass
einige diesen Namen behielten, andere nicht. Die Entstehung des Begriffes
und Namens der Komen gehört nach Kuhn einer Zeit an, in der es schon
wirkliche Städte in der späteren Bedeutung des Wortes gab. Dies ist
nicht ganz klar; klarer spricht Kuhn auf S. 17: zur Zeit des Thukydides
bestand das Merkmal einer Korne im Gegensatz zur Polis darin, dass
»Komen unter sich politisch zu einem Ganzen verbuudeu, nichtsdesto-
weniger sämmtlich abgesondert für sich bestanden«. Wir »ahnden«
(S. 17) wenn wir die Worte des Thuk. I, 10: xaxa xcoixag zu) iraXaiS)
zTjg 'EUddog rpunuj ocxca&£c(j7]g (von Sparta gesagt) lesen, dass die mei-
sten hellenischen Stämme ursprünglich so wohnten. Im Anschluss an
Strab. VIII, 336 entwickelt nun Kuhn , wie die peloponnesischen Städte
nXr^v uXiyojv ursprünglich auarrjixaza 8rj/j.iov gewesen seien. Den louiern
schreibt allerdings Pausan. VII, 18, 2 schon vor der Ankunft der Achaier
zöXscg zu, während Str. VIII, 386 ihnen nur Komen beilegt. Kuhn sucht
nun zu zeigen, dass Pausauias den Ausdruck nu?.s!g nur in dem Sinne
brauche, dass er einen für sich bestehenden Ort bezeichne (S. 21). Die Dar-
stellung Kuhu's scheint uns hier nicht ganz klar. Soll »für sich bestehend«
heissen: politisch selbständig, so waren es wirklich zuXscg. Kuhn sagt
nicht deutlich ob er jene Worte so versteht oder nicht. Offenbar meint
er aber folgendes: Ursprünglich hiess in Griechenland jeder Ort 7:6Xcg.
Diese -noXeig waren aber oft nicht ganz selbständig, sondern bildeten Theile
eines politischen Ganzen. Später wurden solche politisch unselbständige
noXeig nur noch xujfiac genannt und nöXstg nur ganz selbständige Orte.
Meinte Kuhn dies, so hätte er, um beweisen zu können, dass Stra-
bon mit dem Ausdruck xiüjit] in Betreff' der lonier in Achaia recht hat,
zeigen müssen, dass die angeblichen TiüXeig politisch nicht selbständig
waren, und das hat er, wie wir meinen, nicht gethan. Kuhn bespricht
nun der Reihe nach: die Eleier, die Arkader, dio Achaier, die Minyer,
die Pisaten, und setzt bei dieser Gelegenheit schon seine Ansiciit über
die Bildung der Städte auseinander (S. 32), wonach es zur Erfüllung
des Begriffes einer sich bildenden Stadt genügt »wenn das Recht und
die öffentliche Gewalt aller übrigen Orte auf einen einzigen Ort über-
tragen wurden«. Die Zusammenziehung der gesammten Bevölkerung aller
dieser Orte in einen einzigen ist dagegen nicht nothwcndig; in der Regel
298 Griechische Geschichte.
an einem Orte vereinigt wird nur ein Theil des Volkes. »Oft bestan-
den dieselben Orte, von welclien bezeugt wird, ihre Bewohner seien
in einen einzigen zusammengezogen, als solche fort, können also jeden-
falls nicht unbewohnt gewesen sein«. Dies ist eine wichtige Bemer-
kung Kuhn's. Zum nördlichen Griechenland übergehend, bespricht Kuhn
sodann Attika und fügt Notizen über andere bezeugte Synoikismen
hinzu: Tanagra, nach Plut. Qu. Gr. 37; Megara, nach dems. 17. S. 78
schliesst Kuhn daraus: »Die angeführten Beispiele bezeugen, dass ur-
sprünglich die Völker des nördlichen Griechenlands ebenso wie die pelo-
ponnesischen in eine bestimmte Anzahl von selbständigen Orten oder
Thcilen, tuttoi, x^P^'-i P-^P^ getheilt waren. Was Strabon von denen des
Peloponues bemerkt, sie hätten Verbindungen von Demen dargestellt,
aus welchen in der Folge die bekannten Städte zusammengezogen wor-
den seien, würde auf Erstere ebenfalls Anwendung finden. Die Attiker,
Boioter, Megarer zogen früh in bedeutende Städte zusammen. Nur
spärliche Ueberlieferungcn deuten darauf hin, dass sie einst in zerstreute
Gemeinden gesondert waren. Die Bewohner der nordwestlichen Hälfte
des liellenisclicn Festlandes, die Akarnaneu, Aetoler, ozolischen Lokrer,
verharrten im Gegensatze der Vorli ergenannten fast die ganze Zeit der
griechischen Geschichte hindurch in einem derartigen Zustande der Zer-
splitterunga. Bei der Besprechung der Akarnanen S 79 86 ist zu be-
dauern, dass Kuhn, wie es scheint, das Heuzey'sche Werk nicht benutzt
hat. Es folgen die Aetoler S. 87—141. Hier hat Kuhn schwerlich Eccht,
wenn er für den Charakter Therraon's Gewicht darauf legt, dass Poly-
bios V, 8 diesen Hauptort der Aetoler nicht als Stadt bezeichne. »Zer-
streute Ansiedlungen, welche den Tempel des Apollon umgaben«, welche
Polyb erwähnt, beweisen noch nicht, dass es keine nöXtg war, und eben-
sowenig beweisen dies die von Polyb dort gebrauchten Ausdrücke olxiat,
zozüi. Wenn mau bedenkt, dass Polyb kurz vorher (V. 7) von einer
TiüXcg Metapa gesprochen hat, so sieht man, dass er TiuXetQ in Aetolien
kennt. Wer wird, dies vorausgesetzt, glauben, dass er Thermen nicht
für eine nüXcg gehalten habe? Nach Kuhu hätte ja Metapa den Charakter
einer Stadt haben müssen, Thermen nicht, was doch unwahrscheinlich
ist. Wir meinen, dass wenn Polyb von den ohtat. und xunoi Thermon's
spricht, das gegen die nühg nichts beweist. — Interessant ist die Aus-
einandersetzung über die Ursachen des Erfolges der Aetoler S. 122 ff.
Die von den Aetolern annectirten Völker schlössen sich wirklich ihnen
an und blieben ihnen treu. Kuhn nimmt S. 123 au: »Da die Aetoler
gewohnt waren, aus ihren Komen zur Landgemeinde zu ziehen, mochten
sie darin, Avenn Angehörige fremder Gemeinden an deren Verhandlungen
Theil nahmen, iiichts ihrem Interesse Widerspreclicndes erblicken. Hier-
durch wird erklärlich, dass die Aetoler die ihrer Obmacht anheimgege-
benen Völker mit gleicliem Recht in ihren Bund aufnahmen. Durch das
Zusammenleben mit den Aetolern in dem actolischen Bunde drückten
Allgemeines 299
sie jenen den Stempel ihrer Nationalität auf«. Die Sache verdient jeden-
falls eine weitere Untersucliung. Tliatsache ist. dass Bundesstaaten geeig-
neter sind sich auszudehnen, ohne die Rechte der Aufzunehmenden zu
schädigen, als centralisirte Staaten; aber die einzelnen Fälle bedürfen
doch einer specielleu Berücksichtigung.
Während der erste Theil des Kuhn'schen Buches besonders diejenigen
griechischen Stämme schildert, die in der alten Komenverfassung ver-
harrten und Städte scheuten, wendet sich der zweite Theil dem Processe
der Vereinigung der Komen zu einer Polis zu. Der Begriff des Synoikis-
mos, im ersten Theile schon kurz dargelegt, wird hier weitläufiger ent-
wickelt. Kuhn kommt S. 155 auf den Satz zurück: »Die Aken begreifen
unter der Benennung einer Stadt in der Regel zugleich das Land oder
Volk mit, welches in der vorzugsweise so benannten Stadt concentrirt ist.
In Kraft der Concentration ist Attika in Athen begriffen. Nicht nur die
in Athen, sondern auch die in Attika ihren Wohnsitz haben, sind Athe-
ner. Zwischen denen in der Stadt oder auf dem Lande wohnenden Volks-
genossen waltet in Beziehung auf die Zusammengehörigkeit oder Gemeinde
augehörigkeit kein Unterschied ob.« Die 7t6?.c^ entspricht dem lateinischen
civitas. Kuhu giebt allerdings zu, dass einige Städte sich gleichsam unmerk-
bar, allmählich bildeten. »Nichts destoweuiger ist die allgemeine Regel:
das Entstehen der Städte der xllten ist das Product einer planmässigen
Anordnung.« Kuhn will nun »diese Entwickeluug eingehender erörtern«
(S. 157), jedoch nicht die Zahl der Beispiele häufen. Zunächst jedoch
giebt er allgemeine Bemerkungen, indem er den Syuoikismos als den Ab-
schluss der Zusammengehörigkeit eines von Natur begrenzten Gebietes
betrachtet (S. 159). Er erläutert die Stelle des Thukyd. II, 15 über Athen,
wo er besonders die Aufhebung der Behörden der einzelnen Orte als
charakteristisch für den Synoikismos bezeichnet und über die Frage
spricht, ob bei einem Synoikismos alle oder viele Einwohner in die neue
Hauptstadt zogen, was, wie er mit Recht sagt, von den Umständen ab-
hing. In Plataiai wohnten, in Anbetracht des kleinen Gebietes, alle in
der Stadt, in Theben nicht (S. 166). In Attika behielt ein Theil des
Volkes seine Wohnsitze auf dem Lande. In Mantineia dagegen trat die
ganze Bevölkerung in eine Stadt zusammen (S. 172); wo das nicht der
Fall war, waren ländliche Zuüuchtsörter nothwendig. S. 176 ff. giebt
Kuhn seine Ansicht über die Bildung der Stadt Athen. Auch die Do-
men Attika's haben noch ihre Beamten, aber das sind nur Localbeamte;
die Demen haben gewissermassen nur eine private Existenz, wie andere
Corporationen. Von S. 188 fasst Kuhn seine bisherigen Auseinander-
setzungen dahin zusammen: 1. Es werden später r.öhig nur solclie Orte
genannt, denen eine Zahl benachbarter Orte incorporirt worden waren
(S. 189). 2. nr^ji.oQ und xwixr^ haben dieselbe Bedeutung; es sind ver-
fassungslose Orte; bisweilen hatten die Einwohner derselben Gleichbe-
rechtigung mit den Bewohnern der Hauptstadt, aber Demen, Komen oder
300 Griechische Geschichte.
Vici sind auch solche Orte, die von der Hauptstadt beherrscht werden.
Zu anderen Beispielen des Synoikismos übergehend, bespricht Kuhn
Argos (S. 198) nach Anleitung von Paus. VIII, 27, 1. Kuhn nimmt mit
Recht an, dass dieser Synoikismos einen ganz anderen Charakter hatte
als der attische, es waren ja auch ganz andere Zeiten! — Nunmehr
wendet sich Kuhn zu dem Synoikismos der spcätereu Zeit: Rhodos (S. 209),
wo er Gelegenheit nimmt, die Thatsache zu constatiren, dass oft, wenn
Ortschaften sich vereinigten, eine neue nuXig zu gründen, die Magistrate
der einzelnen nicht ganz und gar aufgehoben wurden, sondern für die
religiösen Angelegenheiten noch blieben. Es folgen Kos, Megolapolis,
Messene, Karlen, Halikaruass, Amastris, die Städte des asiatischen Pon-
tos, von denen Polemonion und Pharnakia = Kerasus durch Synoikismos
entstanden sind; Olynthos und die Chalkidier; hierauf werden die Städte-
gründungeu der Makedoner besprochen. Dann kommen Städtegründun-
gen der Römer, besonders Patrai und Nikopolis; Städtegründungeu des
Herodes und seiner Söhne; endlich die Städte Galliens, wo Stadt und
Volk sich decken.
Die Darlegung des Inhalts des Kuhn'schen Buches hat gezeigt, was
man von demselben zu erwarten hat; aus dem Titel desselben ist man
schwerlich im Stande sich von seinem Inhalt einen klaren Begriff zu ma-
chen. Sein Verdienst besteht zunächst in der Sammlung einer Menge
von Facten, welche sich auf Korne und Polis, sowie auf Synoikismos be-
ziehen. In dieser Hinsicht ist jedoch der Mangel eines eingehenden In-
haltsverzeichnisses sehr zu bedauern. Um eine Menge von Notizen zu
finden, muss man das Buch eben stückweise durchlesen, wozu nicht Jeder
Zeit hat. Ein ferneres Verdienst des Buches ist die scharfe und richtige
Auffassung des Begriffes des Synoikismos, insbesondere die Bemerkung,
dass Synoikismos statt finden kann, ohne dass alle, oder auch nur die
meisten Einwohner der zu vereinigenden Orte in den neuen Hauptort
übersiedeln; es genügt die Uebertragung der Regierung. Diese scharfe
Auffassung des Begriffes des Synoikismos ist besonders für die Geschichte
Athens wichtig; und manche Gelehrte haben in derselben Schwierig-
keiten gefunden, welche durch Kulm's Theorie beseitigt werden können.
Die Mängel des Buches beruhen darauf, dass keine Vollständigkeit er-
strebt worden ist, obschon der Titel sie zu versprechen schien, und nicht
nur der Titel, der Griechenland und Rom, die früheren und späteren
Zeiten in sich schliesst, insofern er in seiner Allgemeinheit nichts aus-
schliesst, sondern auch specielle Behauptungen des Buches selbst. Wie
wir oben citirt haben (S. 157 Kuhn's), ist nach Kuhn allgemeine Regel: »Das
Entstehen der Städte der Alten ist das Product einer planmässigen Anord-
nung«. Kuhn setzt, wie wir ebenfalls sahen, sogleich hinzu, er wolle die
Zahl der Beispiele nicht häufen, aber solche Sätze können doch nur be-
wiesen werden, wenn nicht blos viele Beispiele gegeben werden, sondern
der allgemeine Satz geradezu aus der Majorität, womöglich der Totalität
Aelteste Zeit. 301
der einzelnen Fälle abgeleitet wird. Das hat Kuhn nicht gethan, und
deshalb bleibt jener allgemeine Satz unbewiesen. Aber abgesehen von
diesem Satze, der überdies schwerlich bewiesen werden kann, gab es nur
ein Mittel zu einer wirklichen Uebersicht über die Bildung der Städte
bei den Griechen — denn von den Alten im Allgemeinen ist kaum die
Eede bei Kuhn — zu gelangen, und das ist die Unterscheidung der Pe-
rioden der Geschichte. Es war zu fragen : welches war der Zustand und
möglicherweise die Entstehung der griechischen Städte in der ältesten
Zeit; wie wurde es später? Kuhn hat eine solche Geschichte der Städte-
bildung bei den Griechen nicht gegeben und so haben die einzelnen von ihm
ermittelten Thatsachen hauptsächlich als solche Werth, aber nicht für
die Bildung einer Vorstellung über die Entstehung der griechischen Städte
überhaupt. Auch für die Ermittelung des Begrifles einer nökcg bleibt
nach Kuhn noch Manches zu thun. Hier ist die wissenschaftliche Theo-
rie der Alten selbst heranzuziehen, was Kuhn nicht gethan hat; und doch
sind schwerlich die einzelnen Fälle vollkommen richtig zu beurtheilen,
wenn man nicht auch diese Theorie berücksichtigt.
Die Schrift Kuhn's, die ja auch wegen ihrer Entstehung aus ver-
schiedenen zu verschiedener Zeit geschriebenen Theilen nicht die Ein-
heit des Gedankens haben konnte, die man wünschen möchte, ist ein
höchst Schätzenswerther Beitrag zur alten Geschichte, speciell derjenigen
Griechenlands; sie löst einige Schwierigkeiten und sie ist ausserdem
geeignet, manche Fragen hervorzurufen, die der Lösung bedürftig sind,
und in dieser Anregung liegt ein nicht geringer Theil ihres Werthes.
Wir gehen nun zur ältesten, sogenannten vorhistorischen Zeit über:
II. Aelteste Zeit.
Für die älteste Zeit ist durch wichtige Entdeckungen, die hier
nicht eingehend besprochen werden können, ein Material gesammelt
worden, das noch lange nicht vollständig verarbeitet und für die Ge-
schichte verwerthet worden ist. Die wichtigsten unter denselben waren
ohne Zweifel die des Herrn H. Schliemann in Troia und in Mykenae,
über die von ihm selbst ausführliche Werke vorliegen. In der Zeit,
welche unser Bericht zu behandeln hat (1879. 1880), mussten besonders
die Entdeckungen in Mykenae Gegenstand wissenschaftlicher Besprechung
werden. Die grundlegende Schrift war hier folgende:
Mykenae. Bericht über meine Forschungen und Entdeckungen
in Mykenae und Tiryns. Von Dr. H. Schliemann. Mit einer Vor-
rede von W. E. Gladstone. Mit zahlreichen Abbildungen. Leipzig
1878. LXVI, 448 S. 8.
Da hier nicht der Ort ist, die wunderbaren Funde Dr. Schliemann's
an sich zu besprechen und ihm ungoineinc Wichtigkeit, besonders für
302 Griocliische Goschichlc.
die Gescliiclite der alten Kunst, hervorzuheben, der sie eine Menge
Probleme bieten, da wir es hier nur mit der Geschichte Griechen-
lands zu tliuu haben, so dlirfen wir uns über das höchst interessante
Buch kurz fassen. Für die griechische Geschichte ist in demselben
von Bedeutung, dass sowohl Schliemann als Gladstone ihre Ueberzeu-
gung zu begründen suchen, dass die in der Akropolis von Mykenae
gefundenen Gräber wirklich diejenigen von Agamemnon und den mit
ihm Hingeschlachteten sind, und Gladstone versucht in der Vorrede
die beiden auffallenden und einander scheinbar widersprechenden That-
sachen, dass die Körper unvollkommen verbrannt, theilweisc in ge-
zwungener und unnatürlicher Lage in den Gräbern gefunden wurden,
und doch umgeben von beispiellosem Reichthum an Gold, so zu er-
klären, dass das erste, die ungeziemende Beerdigung, durch Aegisth
gcscliah, das zweite, die Aidiäufung von Schätzen, durch Orcst. Diese
Erklärung hat etwas sehr Plausibles für diejenigen, welche in der
griechischen Heldensage Geschichte sehen. Wer das nicht kann, und
unter den Geschichtsforschern wird es wahrscheinlich wenige geben, die
auf dem Standpunkte Gladstoue's stehen, wird von den Personen, ihren
Namen und ihren Schicksalen absehen, und seine Aufmerksamkeit ein-
fach auf die Thatsache richten, dass in den grossen Gräbern Mykenae's
fabelhafte Schätze gefunden worden sind. Da nun bei den Alten der
Reichthum Mykenae's sprichwörtlich war und derselbe derjenigen Epoche
der Geschichte der Stadt zugeschrieben wurde, die mit dem Namen des
Hauses der Atriden bezeichnet wird, so ist es wahrscheinlich, dass die
Schätze und die Leichen eben dieser Epoche angehört haben. Eine
abweichende Ansicht hierüber hat nur in Betreff der Namen U. Köhler
aufgestellt, in der Abhandlung:
U. Köhler, Die Grabanlagen in Mykenae und Sparta. (Mitthei-
lungen des deutschen archäologischen Instituts in Athen. HI, S. 1 — 13).
Derselbe ist geneigt, wegen der häufigen Darstellung von See-
thieren auf den in Mykenae gefundenen Kunstwerken, wegen des Vor-
kommens der karischen Doppelaxt auf einigen dort gefundenen Dar-
stellungen, endlich wegen der Anhäufung von Waffen bei den Leichen,
anzunehmen, dass es Gräber von karischen Dynasten waren.
Es ist aber von einer anderen Seite die Grundlage der Annahme
Schliemann's und Gladstoue's angefochten worden. Diese beiden Gelehrten
glauben nämlich, dass die Lage der Gräber, welche die reichen Schätze
enthielten, der Beschreibung entspricht, welche Pausauias H, IG, 6 von
den Gräbern des Agamemnon u. s. w. giebt, sie glauben ferner, dass
Pausauias sagt, diese Gräber seien innerhalb derjenigen Mauer, zu der
das Löwenthor gehört. Die meisten Neueren nehmen dagegen an, dass
Pausauias diese Gräber als iiuierhalb der Stadtmauer von Mykenae, aber
ausserhalb der Mauer der Akropolis gelegen bezeichne. So z. B. auch
Aelteste Zeit. 30,3
F. Adler, Ausgrabungen in Mykenai. Archäol. Zeitung 187G.
S. 193-198 mit 16 Tafeln.
Auch nach Adler ist die Grabstätte die einer reichen und prunk-
liebenden Dynastie. Er nimmt jedoch an, dass diese Gräber ursprüng-
lich vor der Burgmauer lagen, und dass das Löwenthor sowie das die
Gräber umschliessende Mauerstück jünger sind als jene. Wir können
hier, da wir uns mit rein topographischen Fragen nicht zu beschäftigen
haben, nicht auf die übrigen Bemerkungen Adler's über den mit Platten
versehenen Umgang u. s. w. eingehen und kehren zu der Frage über die
Erklärung der Pausaniasstelle zurück. Für die gewöhnliche Ansicht, dass
nämlich Pausanias die Gräber ausserhalb der Akropolis aber innerhalb
der Stadt setze, spricht die Reihenfolge der Besprechung der Merkwür-
digkeiten Mykenae's; für die Ansicht Schliemann's dagegen spricht das, was
er S. 67 sagt, dass nämlich ivrbg (II, 16, 7) nicht auf eine Mauer gehen
könne, die Pausanias selbst nicht sah — die Mauer der Stadt, sondern
nur auf eine, die er sah — die Mauer der Akropolis*). Von dieser letz-
teren hat er vorher gesprochen, eine andere Mauer hat er niclit erwähnt,
also ist wahrscheinlich, dass wenn er sagt, das Grab des Agamemnon sei
ivTug, seil, toü -zer/oug, er eben jenen nzpißoXog meint, von dem er zuvor
gesprochen hat, d. h. die Mauer der Burg. Wir sind deslialb der An-
sicht, dass die Lage der von Schliemann gefundenen Gräber der Be-
schreibung des Pausanias nicht widerspricht, und dass man sehr wohl
auch im Alterthura jene Gräber ebendort gesucht haben kann, wo Schlie-
mann sie fand.
Ein grosser Theil der Bedeutung des von Schliemann gemachten
Fundes, nämlich seine Bedeutung für die griechische Geschichte, würde
freilich verschwinden, wenn entweder diejenigen Recht hätten, welche
annehmen, die Schätze seien persische, in Mykenae geborgene Beute,
oder die, welche glauben, sie geliörten gar der Zeit nach Christi Geburt
und barbarischen Völkerschaften an. Letztere Ansicht hat Stephani in sei-
nem neuesten Compte rendu zu begründen gesucht, und sie ist dem grösse-
ren Publikum zugänglich gemacht worden durch folgende kleine Schrift:
E. Schulze, Mykenai. Eine kritische Untersuchung der Schlie-
mann'schen Alterthümer unter Vergleichung russischer Funde. Separat-
abdruck aus der Russischen Revue. Bd. XVI. St. Petersburg 1880.32 S. 8.
Es wird hier auseinandergesetzt, dass wir für die Beurtheiluug der
Kunst des homerischen Zeitalters die reichen Funde Schliemann's nicht
verwerthen dürfen. »Wir müssen vielmehr entschieden Verwahrung da-
gegen einlegen, dass die Helden des trojanischen Krieges goldene Schmetter-
linge und Gefässe von schwungvollen eleganten Formen in Gebrauch ge-
habt, Siegelringe an den Fingern getragen, mit gelötlieten Goldzierrathen
f*) Vgl. dagegen meine Bemorkungou im Litorarlschon Contralblatt 1878,
N. 21, Sp. 713t.J Anm. d. Red.
304 Griechische Geschichte.
und geschnittenen Steinen sich geschmückt, ihren Todten Goldmasken
in's Grab mitgegeben haben sollten«. Die Schätze lassen sich, in An-
betracht ihrer Aehnlichkeit mit südrussischen Funden, Herulern zuschrei-
ben, welche 267 n. Chr. Griechenland verheerten; es ist möglich, dass
sie dort Anführer begraben und ihnen vom Norden her mitgebrachte
Kostbarkeiten mit in's Grab gelegt haben. — Allerdings liegt in diesen
Stepliani-Schulzc'schen Einwürfen viel Bemerkenswerthes. Es ist insbe-
sondere nicht zu leugnen, dass die Darstellungen auf den Ringen viel
auffallendes haben und an Kunstübungen anderer Zeiten erinnern. Ist
aber unsere Kenntniss des Alterthums wirklich schon so ausgebreitet und
so genau, dass wir sagen können: der Schmetterling kann in jener Zeit
noch nicht dargestellt sein; die von Schliemann S. 280 abgebildete Vasen-
form kann nicht so alt sein? Wir erlauben uns, das zu bezweifeln. Es
wäre ja nun an sich nichts dagegen einzuwenden, wenn wirklich bewiesen
werden könnte, dass der Kunstcharakter der gefundenen Gegenstände
wirklich der einer bestimmten anderen Epoche wäre; aber so einfach liegt
die Sache nicht, und was das Bedenkliche dieses Ausweges erhöht, ist
der Umstand, dass Schulze selbst ausser den Werken späteren Ursprungs
auch solche von wirklich alter Herkunft unter den in Mykenae gefunde-
nen anerkennt. Dahin gehören z. B. die Grabsteine. Es wird also auch
von Seiten derjenigen, welche das meiste in dem Schliemann'schen Funde
für spät halten, zugegeben, dass ein uralter Begräbnissplatz an jener
Stelle war. Ist es dann aber nicht einfacher, diesem die dort gefundenen
Gegenstände zuzuschreiben, insoweit sie nicht positiv als späteren Ur-
sprungs sich nachweisen lassen?
Den älteren Ursprung der von Schliemann in Mykenae gefundenen
Sachen hält auch Newton fest, dessen Ansichten über diesen Gegenstand
in folgendem Artikel enthalten sind:
C. T. Newton's Bericht über die Schätze von Mykenae. Aus der
Times vom 20. April 187T übersetzt von A. M. im Beiblatt zur Zeit-
schrift für bildende Kunst 1877, No. 32-34.
Newton nimmt an, dass die Sachen derjenigen Periode der grie-
chischen Kultur angehören, welche der etwa um 800 v. Chr. beginnenden
Epoche des orientalischen Einflusses vorangeht. Man vergl. auch den
Aufsatz Newton's in der kürzlich erschienenen Sammlung seiner ver-
mischten Schriften.
Dass und warum man sich zu hüten habe, allzu rasch aus abweichen-
dem Stilcharakter auf ganz entlegene Zeiten zu schliessen, setzt vor-
trefflich auseinander :
L. Lindenschmit, Schliemann's Entdeckungen in Mykenae und
die Kritik. Beilage zur Allgem. Zeitung 1878, No. 22.
Wenn die in den homerischen Gedichten dargestellte Kultur nicht
übereinstimmt mit dem was uns die Funde in Mykenae zeigen, so ist
Bis zu den Perserkriegen. 305
das noch kein Beweis dafür, dass die mykenischen Sachen nicht in jene
Zeit gehören, welche Homer zu schildern vorgiebt. Es ist selbstverständ-
lich, dass, wie auch v. Ranke hervorgehoben hat, der oder die Dichter
mehr ihre eigene Zeit schilderten als die von ihnen besungene. Jedenfalls
haben uns die mykenischen Funde über Beziehungen zwischen Griechen-
land und dem Osten unterrichtet die uns in dieser Weise bisher unbe-
kannt waren.
III. Historische Zeit bis zu den Perserkriegen.
Zur eigentlich historischen Zeit übergehend, haben wir zunächst
eine Arbeit zu besprechen, welche die Gesichtspunkte darlegt, nach de-
nen der ältere Theil derselben behandelt werden soll:
Niese, Kritische Bemerkungen über die älteste griechische Ge-
schichte und ihre Ueberlieferung. Historische Zeitschrift N. F. VII, 3,
S. 385 — 410.
Diese kritischen Bemerkungen schliessen sich an eine Besprechung
des ersten Bandes von Busolt's »Lakedämouier und ihre Bundesgenossen«
au, welches Werk Niese sehr ungünstig beurtheilt. Der Werth der
Niese'schen »Kritischen Bemerkungen« beruht jedoch nicht auf dieser
Beurtheilung eines anderen Buches, schon aus dem einfachen Grunde,
weil Niese in den wenigen Seiten, welche er überhaupt Busolt widmen
kann, nicht genug in dessen Werk einzugehen im Staude ist, um sein
ungünstiges Urtheil genügend zu raotiviren. Allerdings macht er einige
Ausstellungen im Detail an Busolt's Werk; aber diese sind im Vergleich
zu der grossen Masse von Neuem, das Busolt bietet, verschwindend ge-
ring, und der allgemeine Tadel, den Niese gegen Busolt richtet, kommt
darauf hinaus, dass Busolt kein Niebuhr, Mommsen oder Nissen ist, der
der Geschichtsforschung eine bessere Grundlage zu geben oder neue
Bahnen zu eröffnen im Stande wäre. Wir werden alsbald sehen, dass
Niese selbst es auch nicht anders macht als Busolt. Wir haben es
also nur mit den Bemerkungen Niese's über die älteste griechische Ge-
schichte und ihre Anwendung in speciellen Punkten zu thuu. In dieser
Hinsicht sagt Niese S. 387: »Die Geschichte des Peloponnes beginnt mit
einer Zeit, die hinter der der Wanderungen liegt; es besteht damals das
Bewusstsein, dass der vorhandene Zustand durch das Eindringen fremder
Stämme herbeigeführt ist; was vor diesem liegt, ist die Sagengeschichte,
deren Kern der trojanische Krieg, seine Einleitung und seine Folgen
bilden. Es ist das der Inhalt der epischen Poesie, wie er sich in einer
langen und stetigen Entwickclung durch Jahrhundertc gebildet hat«, und
S. 389: »Die Dichter haben das Bedürfniss die Dichtung zu ergänzen,
und zwar nach oben hinauf, wie nach unten hinab« und S. 389 spricht
er von dem »Werk der epischen Poesie«, der »Sagengeschichte«. Niese
Jahresbericht für AUerlhumswisscnsch.ift XXHI. (1880. IH.) 20
306 Griechische Geschichte.
betrachtet also die gesammte Ueberliefernng über die Zeit vor der dori-
schen Wanderung nicht als Volkssage, sondern als Produkt der Dichtung,
und »die Erzählung von der dorischen Wanderung selbst ist dazu be-
stimmt, die Brücke von der historischen Gegenwart zur Mythenzeit hin-
über zu schlagen, und gehört daher mit zur Sagengeschichte«. S. 391:
»Nicht als ob sich nicht in vielen Sagen ein historisches Factum aus-
drücken könnte; doch bedarf es erst noch einiger Studien, ehe wir im
Stande sind, das zu ermitteln. Historisches Denkmal ist das Epos nur
für die Zeit, in der es entstand«. Hier ist Einiges unzweifelhaft richtig
aber nicht neu; Anderes hcätte genauerer Ausführung bedurft um zuge-
geben zu werden. Die älteste Sagengeschichte beruht grossentheils auf
epischer Poesie. Diese epische Poesie ist aber Bearbeitung der Volks-
sage. Es fragt sich nur, was überwiegt, die Sage oder die Willkür der
Dichter. Nach Niese ganz entschieden die letztere. Das ist möglich,
aber von ihm noch nicht wahrscheinlich gemacht, und ist überhaupt so
ganz im Allgemeinen vielleicht weder zu beweisen noch zu widerlegen.
Niese nimmt jedenfalls von vorneherein historisch scheinende Notizen der
alten Sagengeschichte als willkürliche Erfindungen. Jedoch schliesst das
nicht aus, dass er nicht selbst in einzelnen Fällen, wie wir aus dem von
ihm auf S. 391 Gesagten sehen, wirkliche Geschichte dahinter vermuthet.
Er wird somit nicht principiell dagegen sein, wenn auch ein Anderer
Geschichte in jenen Sagen findet; nur bedarf es nach ihm erst »einiger
Studien«, um das historische Factum zu ermitteln. Nun, damit stimmen
gewiss alle überein; der Ausdruck ist vielleicht sogar nicht so stark wie
er sein sollte. Einige Worte Niese's könnten sogar die Annahme ver-
anlassen, dass er noch viel mehr als man auf den ersten Blick glauben
sollte, Geschichte in jenen Sagen findet. Er sagt von der Sagengeschichte
(s. 0.): »es ist das der Inhalt der epischen Poesie wie er sich in einer
langen und stetigen Entwickelung durch Jahrhunderte gebildet hat«. Die
lange und stetige Entwicklung ist doch eher der Volkssage als der Thä-
tigkeit der einzelnen Dichter eigen. Wie dem auch sein mag, auch Niese
weicht nicht von der gewöhnlichen Ansicht ab, dass in der Sagenge-
schichte historische Facta stecken. Man muss sie nur herauszufinden
wissen. Busolt hat es versucht, vielleicht nicht immer mit Glück, viel-
leicht oft zu gläubig, Principieller Unterschied zwischen Busolt und
Niese ist jedoch nicht vorhanden.
S. 392 theilt Niese seine Ansicht über die Anfänge der griechi-
schen Geschichte mit. Die Ueberliefernng war anfangs beschränkt auf
einzelne Landschaften. Der Synchronismus ist erst durch spätere Rech-
nung hineingebracht. Im Zusammenhang führt erst Ephoros die älteste
Geschichte in die Littcratur ein. Der erste Historiker, dem wir bedeu-
tende Stücke verdanken, ist Ilerodot. Nach ihm wird die Ueberliefernng
noch oft durch Speculation verändert. Im Alterthum war der Historik
ungünstig, dass man sie zur schönen Littcratur rechnete — siehe Dionys
Bis zu den Perserkriegen. 307
von Halikarnass — und dass die späteren Geschichtschreiber immer
die Vorgänger ausschrieben und nicht die Quellen. Die Lokalhistoriker
gaben im Allgemeinen ^Yenig Geschichte, mehr noch die Grammatiker,
deren Benutzung Strabou's Beschreibung Griechenlands ihren historischen
Werth verdankt. Dies sind treffliche Bemerkungen eines Kenners, für
die wir dankbar sein müssen; sie geben eine Skizze einer Geschichte der
griechischen Historik, die hoffentlich einmal von Niese selbst ausgeführt
werden wird. Noch nützlicher, weil mehr eingehend, ist die von Niese
an Pausanias geübte Kritik in ihrer Anwendung auf Arkadien; wenn
aber Niese selbst hinzufügt, dass in den Genealogien, deren Benutzung
durch Busolt er doch tadelt, einige wenige »wirklich sagenhafte Per-
sonen« vorkommen, so sieht man nicht recht ein, warum denn Busolt
so sehr zu tadeln war, wenn er derselben Ansicht praktischen Aus-
druck gab.
Recht interessant ist, was dann Niese über die Geschichte des
Polykrates und seine Beziehungen zu Amasis sagt (S. 403). Polykrates
scheint nicht viel mehr als ein Vasall der Perser gewesen zu sein ; daher
sein Zerwürfniss mit Aegypten, »als die Perser sich zum Angriff gegen
dasselbe anschickten«. Die Stellung Sparta's im 6. Jahrhundert ist nach
Niese von Busolt nicht klar genug dargelegt. Nach Niese (S. 405) über-
traf Sparta damals alle übrigen Gemeinden in der Pflege der höheren
Gesittung. »Naturgemäss erlangte Sparta die Hegemonie über den Pe-
loponnes«. Mit diesem »naturgemäss« ist allerdings auch nichts bewiesen.
Niese musste ausführlicher sein, wenn er klar machen wollte, dass Busolt
nicht genügt. Zu gleicher Zeit, als Kambyses gegen Aegypten zog, un-
ternahm Sparta den Feldzug gegen Polykrates, und es gelang »das sa-
mische Contingent den Persern zu entziehen«. Nach dem Unterliegen
Aegyptens ward die Rücksicht auf Persien noch mehr massgebend für
die spartanische Politik. Die Spartaner wollten die Perser nicht reizen.
Aus dieser Rücksicht auf Persien erklärt sich nach Niese vielleicht auch
das wechselnde Verfahren der Spartaner gegen Athen und die Pisi-
stratiden.
Das ist alles sehr scharfsinnig und wohl das Beste in dem ganzen
Aufsatz ; aber es gehört eben in eine Kategorie, von der Niese bei Bu-
solt principiell nichts wissen will: es sind Combinationen. Diese Com-
binationen Niese's über die Gründe des Verfahrens des Polykrates und
der Spartaner sind ohne Zweifel besser als die von Busolt über densel-
ben Gegenstand aufgestellten; aber wir meinten. Niese wolle Combina-
tionen überhaupt nicht! So hat denn auch Niese schliesslich in die Bahn
eingelenkt, die ihm bei Andern zuwider ist, — sie ist natürlich unver-
meidlich. Niese hat mit seinen kritischen Bemerkungen bewiesen, dass
er Geist hat und die griechische Geschichte gut kennt; er hat nicht be-
wiesen, dass Busolt ein schlechtes Buch geschrieben hat und dass er
20«
308 Griechische Geschichte.
selbst (Niese) von anderen Principien ausgeht, und eine andere Methode
befolgt als Busolt.
Vorzugsweise der älteren Zeit ist gewidmet ein neues Buch von
Busolt:
Forschungen zur griechischen Geschichte von Dr. G. Busolt. l.Theil.
Breslau 1880. 182 S. 8.
Prof. Busolt, welcher im Jahre 1878 einen ersten Band über die
Lakedämonier und ihre Bundesgenossen veröffentlicht hatte, hat die Aus-
arbeitung des zweiten unterbrochen, um einstweilen in den Forschungen
zur griechischen Geschichte Ergänzungen, Nachträge und Vorarbeiten zu
jenem Werke, sowie Studien auf anderen Gebieten der griechischen Ge-
schichte zu veröffentlichen.
Der vorliegende 1. Theil enthält drei Abhandlungen: I. Sparta und
Olympia. II. Pisa, die Inschrift der Chaladrier und das Verhältniss der
Pisaten zu Elis nach der Vernichtung des pisatischen Staates. III. Der
argeiische Sonderbund während der Jahre 421 — 418 v. Chr.
No. I ist gerichtet gegen die Abhandlung von E. Curtius, Sparta
und Olympia, Hermes XIV (1879), S. 129 ff., worin darzuthun versucht
war, dass Busolt im ersten Bande der Lakedämonier das Verhältniss zwischen
Sparta und Olympia falsch aufgefasst habe. Nach Curtius war die pe-
loponnesische Symmachie ein religiös-politischer Staatenbund, mit Olym-
pia als religiösem und Sparta als politischem Vorort. Sparta stand in
ganz besonders engen Beziehungen zu Olympia, es bediente sich der
heiligen Autorität Olympia's um seinen politischen Einfluss auf die pelo-
ponnesischen Bundesgenossen zu befestigen und zu erhalten. Curtius
hat in seiner griechischen Geschichte dem peloponuesischen Bund den
Charakter einer neuen, um das olympische Heiligtbum gruppirten Am-
phiktyonie vindicirt, in seinem Hermesartikel indessen diesen Ausdruck
etwas abgeschwächt, wobei er jedoch an amphiktyonischen Einrichtungen
festhält. Im wesentlichen freilich bleibt Curtius auch in diesem Artikel
bei seiner alten Anschauung, und dagegen kämpft Busolt in No. I des
vorliegenden Buches. Indem Curtius den Diskos des Iphitos mit dem
Namen des Lykurgos als das urkundliche Zeugniss für die erste histo-
rische Thatsache des Peloponnes bezeichnet und sich dabei auf Athen.
XIV, G35 beruft, wonach Lykurg und Iphitos auf die erste Olympiade
zu setzen seien, bemüht sich Busolt in § 2 die Schwierigkeiten darzu-
legen, die sich einer solchen Annahme entgegensetzen. Lykurg ist wahr-
scheinlich älter als Iphitos , der noch um die Mitte des 8. Jahrhunderts
gelebt hat. Nach Busolt gehört die Tradition über einen die Neuord-
nung der Olympien betreffenden Vertrag zwischen Iphitos und Lykurgos
in das Gebiet der politischen Legende, welche namentlich seit dem An-
fange des (). Jahrhunderts in Peloponnes üppig wucherte, als die Lake-
dämonier ihre peloponnesische Hegemonie zu begründen anfingen (Busolt
Bis zu den Perserkriegen. 309
S. 9. 10). Zu Herakles, dem Begründer der Olympien, war Pelops hin-
zugekommen. Auch Sparta knüpfte an die Pelopidentradition an, als die
Lakedämonische Politik auf die Beherrschung des Peloponnes ausging.
»Sparta musste daher als Erbe des Pelopidenhauses auch ein hervorra-
gendes Verdienst an der Begründung der olympischen Spiele in Anspruch
nehmen. Wahrscheinlich fällt die Entstehung und urkundliche Beglaubi-
gung der Legende, dass bereits der Reorganisator des spartanischen
Staates mit Iphitos zusammen die Olympien erneuert und den Festfrieden
gestiftet hatte, in die Zeit als Sparta mit Elis zusammen den letzten
auch für Sparta gefährlichen Aufstand der Pisaten niederwarf, und da-
durch den Eleiern den Besitz von Olympia definitiv sicherte« (Busolt
S. 12. 13). Busolt erkennt an, dass eine enge Verbindung zwischen Sparta
und Elis bereits mit dem ersten messenischen Kriege beginnt. »Bald
darauf (Ol. 15 = 720 v. Chr.) erscheinen Lakoneu in dem Olympioniken-
verzeichnisse« (S. 9). In § 3 behandelt Busolt sodann den »Diskos im
Heraion und die olympische Ekecheirie«. Er geht davon aus, dass
»Sparta und Elis in Folge der politischen Situation zur Zeit des ersten
messenischeu Krieges zu einer Symmachie geuöthigt« werden, »und zwar
ehe noch die Spartaner an den Olympien theilnahmen«. Letzteres ist
ihm dadurch bewiesen, dass erst Ol. 15 Lakoner im Verzeichniss der
Olympioniken erscheinen, ein Punkt, auf den wir später zurückkommen.
Busolt giebt nun zu, dass der Diskos, welcher Zeit er auch angehören
möge, beweist, dass zwischen Sparta und Elis ein Uebereiukommen über
die Spiele geschlossen sei, es frage sich nur, ob es die Tragweite hatte,
dass Sparta durch diesen Bund mit Elis aus seiner Cautonalstelluug her-
austrat, und einen vorörtlichen Einfluss auf die allgemeinen Landesauge-
legeuheiten in Anspruch nahm. Nun kann der Diskos nichts als eine
Aukündigungsformel der Ekecheirie enthalten haben, und die Namen
derjenigen, welche die Ekecheirie gestiftet hatten oder als deren Stifter
betrachtet wurden (S. 17). »Aus der Anerkennung der Ekecheirie resul-
tirten aber für Sparta keine besonderen Vorrechte und Verpflichtungen
vor anderen Mitgliedern des Festvereins« (S. 18). Da nun der Diskos
nach Busolt nur beweist, dass Sparta das Verdienst eines Mitstifters der
Ekecheirie für Lykurg in Anspruch nahm, so müsste, wenn wirklich Sparta
durch einen Vertrag mit Elis die Verpflichtungen einer Schutzmacht von
Olympia übernommen hätte, der Abschluss eines solchen Vertrages aus
anderweitigen Momenten erwiesen werden. Diese untersucht Busolt in
§ 4. Die Nachricht (Eph. fr. 15b Str. VIII, 358, vgl. Busolt, Lak. I, 189 ff.),
dass Sparta bei der Erneuerung der Olympien den Eleiern beständige
Asylie und Neutralität ihres Landes von allen Hellenen verschafft habe,
hält Busolt auch jetzt noch für falsch, indem er annimmt, dass es eine
am Anfang des 4. Jahrhunderts von den Eleiern erfundene und zu poli-
tischen Zwecken geflissentlich verbreitete Fabel sei. Diese an sich an-
sprechende Vermuthung sucht Busolt S. 23 noch dadurch glaublicher zu
310 Griechische Geschichte.
macheu, dass er gerade im Anfange des 4. Jahrhunderts die Verhältnisse
als factisch vorhanden nachweist, die bei der Stiftung der Ekechcirie
durch Sparta angeblich vorlagen. Jedoch ist dies Letztere doch wohl
von keiner Bedeutung. Sollten die Erfinder so arm an Verstand gewesen
sein, dass sie einfach die factischen Verhältnisse der Gegenwart in die
Vergangenheit verlegt hätten? wäre nicht zu fürchten gewesen, dass man
gerade dadurch die Fälschung erkannt hätte? Busolt nimmt also an
(S. 25), dass das Bestehen eines Vertrages zwischen Elis und Sparta als
falsch nachgewiesen sei und widerlegt die Beweiskraft der einzelnen von
Curtius angeführten Fälle. — In § 5 sucht sodann Busolt nachzuweisen,
dass nicht, wie Curtius annimmt, die Olympien sich aus einem eleisch-
spartanischen zu einem peloponnesischen Feste, und sodann zu einem
gesammt- griechischen erweitert haben. »Natürlich waren es zuerst pe-
loponnesische Staaten, welche die olympische Festgenossenschaft bildeten«,
»allein das Fest ist nie ein specifisch peloponnesisches gewesen« und »das
Olympionikenverzeichniss beweist, dass ganz andere Momente für die
weitere Verbreitung des Festvereins massgebend waren, als die Ausdeh-
nung des spartanischen Einflusses« (S. 36). In den Verzeichnissen er-
scheint nach den Bewohnern der Nachbargegenden zuerst Korinth, dann
Sparta, dann Megara, Epidauros, Sikyon, Athen. Hier sieht Busolt mehr
das Verdienst der Korinther als der Spartaner. Wir möchten dazu zweierlei
bemerken: 1. Busolt sagt selbst S. 36, Anm. 36: »es beweist die erste
Aufzeichnung eines Siegers noch nicht, dass ein Staat damals zuerst au
den Olympien theilnahm. Wenn indess auf den ersten Sieger continuir-
lich in gewissen Zwischenräumen weitere Sieger aus demselben Staate
folgen, so sind wir allerdings berechtigt anzunehmen, dass aller Wahr-
scheinlichkeit nach dieser Staat erst kurze Zeit vor der Aufzeichnung
des betreffenden ersten Siegers das Fest beschickt haben konnte«. Dies
mag im Allgemeinen eine gewisse Wahrscheinlichkeit haben, aber man
kann daraus keine zwingenden Schlüsse ziehen, man kann nichts an-
deres darauf bauen. Koriuther kommen zuerst vor Ol. 13 und 14, Spar-
taner Ol. 15; wer will behaupten, dass es wahrscheinlich sei, dass die
Spartaner wie die Korinther, sogleich wie sie eintraten, Sieger wur-
den? Warum können nicht Spartaner, sagen wir, viermal keinen Sieg
gewonnen haben, die Korinther einmal, also jene Ol. 11 eingetreten sein,
diese Ol. 12? Vgl. Grote Griech. Gesch. P, 572 der deutschen Ueber-
setzung, der dasselbe Argument in gemässigter und deshalb richtigerer
Weise anwendet. 2. Dass die Korinther zur Ausbreitung der Sphäre der
Olympien beigetragen haben, leugnet gewiss Niemand; aber warum waren
in jener Zeit keine Argeier dabei? steckt da nicht doch ein gewisser
Einfluss Sparta's? Zum Schluss möchten wir angeben, was nach unserer
Meinung das Resultat der Discussion zwischen Busolt und Curtius ist.
Busolt hat nachgewiesen, dass eine Anzahl von Thatsachen, auf die sich
Curtius als Beweis für die Existenz des spartanischen Schutzrechtes über
Bis zu den Perserkriegen. 311
Olympia beruft, anders zu deuten sind, als Curtius es gethan hat; er bat
ferner die nicht unwahrscheinliche Vermuthung aufgestellt, dass die be-
ständige Neutralität von Elis eine von den Eleern erfundene Legende ist,
obschon er dies keineswegs bewiesen hat. Busolt sagt S. 23: vor dem
Ende des 7. Jahrhunderts könne die Legende nicht entstanden sein, weil
(S. 21) vor dieser Zeit »von einer Seitens aller Hellenen anerkannten
Neutralität des eleischen Gebietes nicht die Rede sein konnte«. Dage-
gen ist zu erwidern: 1. sie galt eben für diejenigen, welche damals
schon zu den Olympien zusammenkamen, und 2. wenn Busolt S. 21 sagt,
dass die Olympien erst Ende des 7. Jahrhunderts panhellenische Bedeu-
tung erlaugten, so ist der Grund solcher Behauptung, wie man S. 39
sieht, weil wir in den 40er Olympiaden Sieger aus den verschiedenen
Theiien der Hellenenwelt finden. Aber Ol. 23 ist schon ein Smyrnäer
da, Ol. 33 ein Syrakusaner; was will man mehr? Also: dass erst mit
den 40 er Olympiaden die Olympien panhellenische Bedeutung erlangt
hätten, ist nicht bewiesen, und somit auch nicht, dass jene Legende nicht
vor dem Ende des 7. Jahrhunderts entstanden sein könnte. Für die An-
schauung von Curtius von der grossen Bedeutung der Olympien für Sparta
sprechen immer noch drei Punkte: der Diskos mit Lykurg's Namen;
Phlegon's Tradition (Müller Fr. H. G. HI, 604), und dass seit Ol. 15 die
Wettläufer nach spartanischer Sitte nackt laufen. Wenn Lykurg, d. h.
Sparta, früh als Mitgründer der Olympien galt, wenn sein Name genannt
und geehrt wurde überall wo die Ekecheirie verkündigt ward, so muss
Sparta in Olympia eine grosse Autorität gehabt haben, und die Olympien
waren anderseits ein Mittel, den spartanischen Namen zu verherrlichen.
Das übrige Detail, speciell gewisse Vertragsformen, die jenes factische
Verhältuiss in klarer Weise in Worten ausgedrückt hätten, wird aller-
dings fallen müssen.
Die zweite Abhandlung betrifft Pisa. Busolt hatte in seinen La-
kedämoniern die Behauptung aufgestellt, es hätten diejenigen Alten Recht,
welche die Existenz einer Stadt Pisa überhaupt leugneten. Inzwischen
ist in Olympia eine Inschrift gefunden worden, welche diese Existenz zu
bestätigen scheint. Busolt sucht nun nachzuweisen, dass dem nicht so
sei, dass vielmehr auch aus dieser Inschrift hervorgehe, dass Pisa nur
ein Landschaftsname war, und behandelt bei dieser Gelegenheit die ganze
Frage von Neuem ausführlich. Chaladra besitzt nach jeuer Inschrift rdv
yäv Tctv iv IJca^. Busolt macht nun wahrscheinlich, dass Chaladra eine
schon lange elisch gewordene Ortschaft war, die sich beim Aufstande des
Pisatenkönigs Pyrrhos gegen Elis im Anfang des 6. Jahrhunderts nicht
betheiligte, und nun Land in Pisa, d. h. in der Pisatis, bekam. § 4 be-
handelt noch speciell »Pisa in der uns vorliegenden Ueberlieferung« und
macht wahrscheinlich, das* man im 3. oder 4. Jahrhundert v. Chr. dazu
verführt wurde »sich vorzustellen, dass wie die Eleier, die damaligen
Inhaber der Agonothesic, Bürger einer bedeutenden nukg Elis waren, so
312 Griechische Geschichte.
auch die Pisaten, die ehemaligen Prostatai des Heiligthumes eine einzige
städtische Bürgerschaft gebildet hätten«. Busolt kommt in einzelneu
Punkten mit Kuhn überein (Ueber die Entstehung der Städte der Alten.
Leipzig 1879); vgl. z. B. Busolt S. 60 in Betreff der Erklärung von Xen.
Hell. VI, 2, 31 mit Kuhn S. 47. Busolt's Ansicht über den Charakter
von Pisa darf als richtig betrachtet werden.
Abschnitt III behandelt den argeiischen Sonderbund von 421—418
V. Chr. Es ist eine interessante Darstellung der griechischen Zustände
und Ereignisse in jener Zeit. Die Verwirrung in Griechenland ist gross.
Sparta will möglichst schnell und möglichst vortheilhaft Frieden haben
ohne sich für die Zukunft zu binden; in Athen kämpfen Kriegs- und
Friedenspartei um die Herrschaft, und es wird schliesslich durch eine
wenig edle Coalition politischer Gegner der aufrichtige Demokrat Hyper-
bolos ausgetrieben; Korinth will keinen Frieden mit Athen; Argos möchte
eine Grossmacht sein, kennt aber keine Consequenz im politischen Han-
deln; die arkadischen Staaten sind unter sich uneinig; Theben und Me-
gara die beständigen Feinde von Athen; diese Staaten und Elis sind die
Elemente eines bunten Intriguenspiels, das uns Busolt gut auseinander-
setzt. Und dem wenig erfreulichen Charakter der Auftretenden entspricht
der nicht eben tragische Charakter des Endes. Eine Schlacht, von allen
erwartet, schliesslich nicht geliefert; die gelieferte und gewonnene Schlacht
nicht benutzt; das sind die Resultate des Intriguenspiels. Busolt wird
Recht haben, dass nur die Oligarchie Nutzen von der Schlacht bei Man-
tineia 418 hatte.
Das Buch Busolt's ist sehr anregend; hoffentlich kommt bald ein
zweiter Theil.
Ferner behandeln die ältere griechische Geschichte, und zwar in
ihrer Beziehung zum Orient, die folgenden Arbeiten:
Das Zeitalter des Gyges. Zweiter Theil. Von H. Geiz er. Rhein.
Mus. XXXV, S. 514—528.
Der erste Theil dieser Abhandlung, veröffentlicht im Rhein. Mus.
XXX, S. 230 ff., hatte sich hauptsächlich mit den Beziehungen des lydi-
schen Königs Gyges zu Innerasien und Assyrien beschäftigt und seinem
Vorkommen in denAnnalen des assyrischen Königs Assurbanipal (668 — 625);
Gyges ist also unbestreitbar eine historische Persönlichkeit. Im vorlie-
genden Artikel werden die griechischen Quellen zur Geschichte des Gy-
ges durchforscht, hauptsächlich Herodot, und die auf Xanthos zurück-
gehenden Berichte bei Nikolaos von Damaskus. Es fehlt in ihnen nicht
an Zügen, welche dazu führen können, der Geschichte des Gyges einen
zum Theil sagenhaften Charakter zu vindiciren. Dieses sind, wie Geizer
zeigt, besonders zwei : erstens, Gyges schwingt sich aus dem Staube zur
höchsten Würde empor; zweitens, das Königthum wird ihm von Weiber-
haud verliehen. Beides kommt auch sonst in Sagen vor und ist nach
Bis zu den Perserkriegen. 313
Geizer auch in diesem Falle vollkommen unhistorisch. Geizer hält viel-
mehr daran fest, dass Gyges kein ahnenloser Söldnerhauptmann ist, son-
dern einem der mächtigsten Geschlechter des Landes entstammt. Lydien
war ein Feudalstaat; in die Kategorie solcher Lehnsfürsten gehört noch
zur persischen Zeit der reiche Pythios, Sohn des Atys, wahrscheinlich
Enkel des Kroisos ; Nachkomme eines derartigen Fürstenhauses ist auch
der Historiker Xanthos, Sohn des Kandaules. Unter allen lydischen
Dynasten ragen aber die Mermnaden oder Daskylier hervor, deren Stamm-
fürstenthum am Hellespont bei Daskyleion ist, während sie auch das
Fürstenthum Tyrra in Lydien besitzen. Geizer nimmt ferner au, sich da-
bei besonders auf das Vorkommen derselben Namen in beiden Familien
stützend, dass die Mermnaden der Heraklidischen Königsfamilie ange-
hörten. Schon die Vorfahren des Gyges stehen in eintiussreichster Stellung
zum Königshause, bis endlich Gyges selbst sich auf den Thron schwingt.
Unter den Mermnaden dringt dann die ionische Cultur in Lydien ein. —
Im Allgemeinen ist dies Alles gewiss richtig ; ob die Verwandtschaft der
Mermnaden mit den Herakliden aber wirklich der Art war, dass sie nur
einen Zweig der Königsfamilie bildeten, kann noch dahingestellt bleiben.
Max Büdinger, Der Ausgang des modischen Reiches. Eine
Quellenuutersuchung. Wien 1880. Sitzungsber. der phil.-hist. Classe
der kaiserl. Akad. d. Wiss. Bd. 96. S. 477 ff. 30 S. 8.
Von Eusebius und dem herkömmlich angenommenen gewaltsamen
Uebergang der Herrschaft von den Medern auf die Perser ausgehend,
bespricht der Verfasser die Zeugnisse über das Verhältuiss der Perser
zu den Medern in chronologischer Folge, wobei sich zunächst die per-
sischen Inschriften als von besonderer Wichtigkeit erweisen. Später
geht Büdinger besonders auf die Darstellung des Xenophon ein, der an-
fangs in der Anabasis noch von einem gewaltsamen Uebergang der Herr-
schaft von den Medern an die Perser weiss, nachher aber in der Cyro-
pädie denselben als durchaus friedlich darstellt, im Gegensatz gegen
Herodot. Das Resultat ist S. 29 dargelegt, und geht dahin, »dass das
Mederreich ohne Kampf und auf Bedingungen gleichen Rechtes von
Cyrus gewonnen, nach dem Aufstände unter dem ersten Darius aber
seiner Vorrechte beraubt und den übrigen Provinzen, mindestens bis zu
des zweiten Darius Regierung, gleichgestellt wurde. Cyrus ist wohl in
der That der Sohn einer medischen Königstochter, und Babylou's Erobe-
rung scheint, mindestens nach Xenophon und der Grundschrift des Buches
Daniel, noch im Namen des Mcderkönigs geschehen zu sein«. Wir
brauchen nicht hervorzuheben, wie sehr die Ansicht Büdinger's im Gegen-
satz steht zu der herrschenden; man vgl. z. B. Duncker's Geschichte des
Alterthums Bd. IV. Büdinger's Ansicht beruht doch im Wesentlichen
auf einer entschiedenen Werthschätzung von Xcnophon's Darstellung der
Sache. Was man gewöhnlich in dieser Hinsicht von Xenophon hält, zei-
314 Griechische Geschichte.
gen z.B. Dimcker IV 274, der von Xenophon's »Roman« spricht, und
Lenormant, Manuel d'Histoire ancienne de l'orieut. Par. 1869. Tome II,
p. 371: »Ce recit que tout dement, raais auquel certains erudits moder-
nes, avant qu'on ne connüt comme on la connait aujourd'hui l'histoire
antique de l'orient, ont eu le tort d'ajouter foi, n'est pas meme ä rc-
futera etc. etc. Wir möchten hier nur auf einen Punkt aufmerksam
machen, der uns etwas bedenklich scheint. An und für sich steht ja der
Annahme nichts entgegen, dass Xenophon im Wesentlichen Geschichte gab,
die er dann nur ausschmückte. Woher hatte er aber seine Nachrichten?
Für Vorderasien hatte er sie nach Büdinger, Krösus' Sturz S. 14, am
Hofe des jüngeren Cyrus und auf dem Marsche gesammelt; das wird
dann auch wohl für den Sturz des medischen Reiches gelten. Was fin-
den wir nun aber in der Anabasis? III, 4, 6 kommt er auf dem Rück-
zuge in Assyrien zu einer verlassenen Stadt, die Larissa heisst, wxouv
(5' aorr^v tu naXaiuv Mr^doc — und weiter: raurrjv ßacriXeug 6 llepawv
ore Tiapa Wjdcuv iMjußavov r^v äp^rjv llipaai, noXiopxvJv etc. etc. Dann
kommt gleich eine andere Stadt Mianda. Mfjdoi S' ahxiiv noze <pxouv.
Dahin floh Mr^dca yuvrj ßaadiwg — ote aTiiuXeaav "ctjv dp^rjv bnu Ilepaujv
Mrjdoi. Wunderbare Einnahme, wie bei Larissa. Büdinger (S. 13. 17. 18)
bezieht diese Geschichten auf den Aufstand Mediens unter Darius. Dass
Xenophon selbst die Sache anders auffasste, ist doch klar, er meinte da
Geschichten aus der Zeit des Kyros zu haben, und das giebt auch Büdin-
ger S. 17 zu. Welcher Art waren also die Nachrichten, die Xenophon
an Ort und Stelle sammelte? assyrische grosse Städte, die die Namen
Larissa und Mcspila tragen, dieselben sind aber zb TiaXatuv von Medern
bewohnt, und werden durch göttliche Fügung von den Persern erobert!
Und nachher kommt die Cyropädic. Weshalb soll diese auf besseren
Quellen beruhen? Wenn Xenophon, als er seine Anabasis schrieb, noch
an den konfusen Geschichten von Larissa und den Medern festhielt, nach-
dem er doch schon lange vorher bei Cyrus gewesen war, woher erfuhr
er nun mit einem Male Richtigeres? Wir haben uns noch nicht über-
zeugen können, dass Büdinger wahrscheinlich gemacht hat, dass Xeno-
phon nach seinem Rückzuge die medische Geschichte hat besser studie-
ren können als während desselben. Dass Daniel Meder und Perser zu-
sammen nennt, beweist doch noch nicht für Xenophon und gegen Hero-
dot. Referent möchte also einstweilen, bei aller Anerkennung des Scharf-
sinnes Büdinger's, doch daran festhalten, dass wir von der Cyropädie
nicht den Gebrauch machen können, den Büdinger von ihr gemacht hat.
Max Büdinger, Krösus' Sturz. Eine chronologische Unter-
suchung. Wien 1878. Sitzungsber. der phil.-hist. Classe der kaiserl.
Akad. d. Wiss. 1878. Bd. 92. S. 197 ff. 28 S. 8.
Büdinger betrachtet als ungeeignet für die Bestimmung der Zeit
des Unterganges des lydischen Reiches die Angaben Herodot's, welche
Bis zu den Perserkriegen. 315
er prüft, ebenso die vielleicht auf Ktesias zurückgehende bei Diodor
IX, 31. Er glaubt dagegen etwas geben zu können auf Xenophon's An-
gaben in der Cyropädie, da dieser Schriftsteller in Kleinasien und auf
dem Marsche manches über diese Gegenstände hören konnte. Da nun
nach Xenophon auf den lydischen Krieg der babylonische unmittelbar
folgt, dieser aber 538 zu Ende ging, so dürfte die Einnahme von Sardis
in den Herbst des Jahres 541 oder 540 fallen. Auf dieselbe Zeit kom-
men wir vermuthuugsweise durch das Marmor Parium. Hier wird nach
Selden's und Boeckh's Conjectur der Anfang der Regierung des Alyattes
in 605/4 gesetzt, der Anfang derjenigen des Krösus ebenfalls durch
Conjectur in 556/5; so dass Alyattes 49 Jahre regiert hat. Diese von
Herodot abweichende Zahl hat der Barbarus und Eusebius. Dieselben
geben dem Krösus eine Regierungszeit von 15 Jahren. Diese Zahl setzt
Büdinger durch Conjectur in das Marmor Parium und findet so, dass
dasselbe Krösus' Ende in 541/40 verlegt, was mit Xenophon überein-
stimmt. Und dieses passt dann auch mit der bei Herodot wahrschein-
lichen Annahme, dass, als Krösus sich nach dem Mächtigsten der Hel-
lenen erkundigte, Peisistratos bereits zum dritten Mal sich der Tyrannis
bemächtigt hatte, was 543 oder 542 geschah; welche Zeitbestimmung
Büdinger jedoch nicht ohne Weiteres hatte benutzen wollen, da nach
Hei'odot Cyrus nicht gleich von Lydien zur Eroberung von Babylonien
zog, sondern erst ganz Asien eroberte, wovon die Folge ist, dass der
längere Zeit in Anspruch nehmende babylonische Krieg nicht so früh
beginnen konnte, wie er doch begann; Herodot muss sich also den lydi-
schen Krieg früher gedacht haben Die betreffenden Nachrichten des
Marmor Parium gehen nach Büdinger durch Phanias von Eresos auf
Hellanikos zurück, der im Stande war über kleinasiatische Begebenheiten
gut unterrichtet zu sein. Es sind also wohlbegründete Conjecturen zum
Marmor Parium und vage chronologische Bestimmungen in einem Werke
nicht historischen Charakters, welche Büdinger von Gewicht zu sein scheinen.
Von der bei Herodot anzunehmenden Gleichzeitigkeit mit Peisistratos' dritter
Tyrannis glaubt Büdinger zuerst (S. 8) für seinen chronologischen Zweck
absehen zu müssen ; S. 20 dagegen sind die Gesandtschaften an Peisistratos
während dessen dritter Tyrannis »ohne alles Bedenken.« Es ist nicht
einzusehen, warum diese Angabe Herodot's »ungeeignet« sein soll, die
Chronologie des Ausganges der lydischen Monarchie zu bestimmen (S. 20).
Büdinger sagt S. 16 selbst, dass eine von Herodot's Relationen auf die
Besiegung der Lyder die der Babylonier folgen lässt. Wir haben also
bei Herodot eine sehr wohl zu brauchende Angabe: die Sendung nach
Griechenland, als Peisistratos zum dritten Mal Tyrann geworden war,
und damit stimmt Xenophon, der an sich nicht eine Autorität bilden
kann, und es lässt sich durch wahrscheinliche Conjecturen damit das
Marmor Parium in Einklang bringen. Daraus folgt natürlich niclit, dass
nun nachgewiesen ist, wann wirklich Krösus gestürzt wurde; es ist in
316 Griechische Geschichte.
Büdingcr's scharfsinniger Schrift eine Annahme der Alten darüber durch
die Autoreu, bei denen sie vorkommt, verfolgt worden; andere waren im
Alterthum anderer Meinung, und wer Recht hatte, wissen wir nicht.
IV. Griechische und speciell athenische Geschichte
von 500 — 400.
Wir kommen jetzt zur Zeit der medischeu Kriege:
F. Müller-Strübing, Zur Schlacht bei Marathon. Neue Jahrb.
für Philol. Bd. 119. S. 433 — 448.
Der Verfasser behandelt zunächst eine Frage der Alterthümer,
indem er die Angabe in Plut. Symp. Qu. I, 10, wonach aus einer Elegie
des Aeschylus hervorgehe, dass die Phyle Aiantis in der Schlacht bei
Marathon den rechten Flügel inne gehabt, und diese Stellung der Aiantis
selbst zurückweist. Sodann sucht er zu zeigen, dass unmöglich ist, was
die meisten neueren Historiker, Herodot und Plutarch folgend, annehmen,
dass nämlich die Athener noch an dem Tage der Schlacht bei Marathon
nach Athen zurückgekommen seien. Es ist erstens nicht wahrscheinlich,
dass die Schlacht schon um Mittag zu Ende war; sodann, wenn sie es
war, brauchte es viel Zeit, bis die Perser sich eingeschifft hatten, und
dann über Sunion hinausgekommen waren, und eher konnten die Athener
doch nicht nach Hause zurückkehren. Ob sie über Sunion hinausgekom-
men waren, konnte Niemand von der Nähe von Marathon aus sehen.
Schliesslich konnten die Athener nach der Schlacht unmöglich noch die
mehr als fünf deutschen Meilen nach Athen marschieren. Vielleicht tha-
ten sie es am nächsten Tage. — Die Abhandlung ist sehr hübsch ge-
schrieben und Müller-Strübing hat mit seinen Bedenken gewiss Recht.
J. Steup, Herodot IX, 106 und Thukydides. Rhein. Mus. XXXV,
1880. S. 321 — 335.
Kirchhoff, dem andere gefolgt sind, hat nachzuweisen gesucht, dass
aus Herod. IX, 106 zu schliessen sei, dass nach der Schlacht bei Mykale
von dem auf Samos versammelten Kriegsrathe nur die Inseln in die
griechische Eidgenossenschaft aufgenommen wurden, die griechischen
Gemeinden des Festlandes aber nicht, gegen Diodor XI, 37. Während
nun v. Wilamowitz-Möllendorf und andere bei Thuk. I, 89, 2 hinter
' E^hjcTTTÖvTou das Wort ^üjxiia^ot streichen wollen, will Steup die Worte
Tj^Tj dfeazrjxü-cEQ dno ßaatXiujQ streichen und ^{jjxua^oL stehen lassen,
was dann: Mitglieder des hellenischen Bundes heisst. Steup findet, dass
die Thatsache des Vorhandenseins solcher hellenischen ^ufi/xa^oc sich
mit der Darstellung Herodot's, dass nur die Inseln in den Bund auf-
genommen seien, nicht vereinigen lässt; »wenn man auf Samos sich nicht
hatte dazu entschliessen können, Milet, Ephesos, Kolophon u. s. w. zu
Periode von 500 — 400 v. Chr. 317
Mitgliedern der Eidgenossenschaft zu machen, so ist nicht zu verstehen,
wie man kurze Zeit darauf in Bezug auf Gemeinden der asiatischen
Küste des Hellesponts eine andere Entscheidung hätte treffen können.
Denn sich in Besitz am hellespoutischen Gestade Asiens gelegener Ge-
biete zu erhalten, war ja offenbar für die Hellenen nicht minder schwierig
als die Behauptung des ionischen Küstenlandes« (S. 325). Ebenso wenig
steht mit Herodot in Uebereinstimmung Thuk. I, 95, 1: oh^ rjxiara ol
"lüjvsg xai oao: drM ßaadiojg vsiüotI rjhu&dpcuvTo. Die lonier sind hier
natürlich die kleinasiatischen und Insel -lonier, welche Mitglieder des
hellenischen Bundes waren. Es ist nun nach Steup unmöglich, unter
dem allgemeinen Ausdruck "lujvss nur zwei derselben zu verstehen, näm-
lich die Samier und die Chier. Es müssen also auch festländische lonier
dazu gehört haben »und wir haben nicht den geringsten Anhaltspunkt,
der zu der Vorstellung veranlassen könnte, dass in der Zwischenzeit
zwischen den samischen Verhandlungen und der Einnahme von Byzanz
durch Pausanias eine weitere Aufnahme von loniern in den Bund erfolgt
seil (S. 328). Ferner kommt noch Thuk. VI, 76, 3 in Betracht, wo Her-
mokrates sagt, die Athener seien geworden rjyefjLovsg kxovzwv zwv rs
'I(i>vu>v xac oao: dm a(fu}v rjoav ^ü[xiJ.a'/oi. Hermokrates bezeichnet »ohne
jede Frage alle lonier als Mitglieder des Hellenenbundes« ; hier ist also
Abweichung von Herod. IX, 106; hätte Thukydides au die Chier und
Samier allein gedacht, so hätte er ebensogut, ohne den Zweck der Rede
zu verfehlen, diese nennen können, und nicht nöthig gehabt, von den
loniern im Allgemeinen zu sprechen (S. 330). Wenn somit nach Steup
Thuk. I 89, 2; I, 95, 1 und VI, 76, 3 mit dem Bericht über die samischen
Beschlüsse bei Herod. IX, 106, nach welchen damals von den kleinasia-
tischen loniern nur Samos und Chios in die hellenische Eidgenossen-
schaft aufgenommen wurden, nicht in Einklang zu bringen sind, und bei
der Bedeutung der samischen Verhandlungen ein sie betreffender Wider-
spruch zwischen Herodot und Thukydides nicht ohne Noth anzunehmen
ist; wenn schliesslich im Bericht Herodot's über die samischen Verhand-
lungen ein innerer Widerspruch liegt, indem das Nachgeben der Pelo-
ponnesier {d^av ol IleX,) doch nur ein scheinbares ist, da ja die fest-
ländischen lonier ausgeschlossen bleiben, so schlägt Steup vor, bei Herod.
IX, 106 hinter -obg äXXoug vr^atujTag einzuschieben: xai roug rjmcpM-rag.
So stimmt Herodot mit Diodor überein. Die Beweisführung bezieht sich
also auf Thuk. I, 89, I, 95 und VI, 76. Aber in der ersten Stelle scheint
es mir von Bedeutung, dass dort die Hellcspontier erwähnt werden. Sie
sind doch keine lonier. Wann sind denn sie aufgenommen? Davon er-
fahren wir doch nichts. Wir können aber annehmen, dass sie aufge-
nommen sind nach den ersten samischen Beschlüssen. Wenn aber sie
aufgenommen sind, so können auch andere lonier (Thuk. I, 95) nachher
aufgenommen sein, ohne dass uns dies besonders gemeldet wird. Was
endlich VI, 76 betrifft, so giebt Steup 332 selbst zu, dass Hermokrates
318 Griechische Geschichte.
nicht genau spricht; es ist also hierauf kein Gewicht zu legen. — Refe-
rent meint, dass Steup's Aenderungen unnöthig sind, dass Herodot wohl
andere Nachrichten haben konnte als Diodor und dass, nachdem zuerst
beschlossen war, nur die Inseln in den Bund aufzunehmen, nachher auch
festländische Städte aufgenommen sind, ohne dass wir genau erfahren,
wann; was auch garnicht zu verlangen ist.
Sehr beachtenswerth ist die Abhandlung A, Schaefer's über den
Bau der Mauern Athen's durch Themistokles , im Rhein. Mus. XXXIV,
S. 6 IC - G18. Er verfolgt die Ausschmückung des Berichts über die
Thätigkeit des Themistokles zur Beförderung des Manerbau's, wobei sich
zeigt, dass manches dem Ephoros zur Last fällt. Bei Plut. Them. 19
emendirt er sehr geschickt UoKuxpczoo statt flohap^ou, mit Rücksicht auf
Herod. VIII, 92.
Wir schliessen hieran anderes das fünfte Jahrhundert Betreffende.
Die Geschichte des Odrysenvolkes im fünften Jahrhundert v. Chr.
behandelt
E. Muret im Bull, de correspond. hellen. III, 1879. S. 409 ff.
bei Gelegenheit der Publikation eines Tetradrachmon des Sparadokos,
Königs der Odrysen.
Einen sehr interessanten Beitrag zur Geschichte Athen's im fünf-
ten Jahrhundert giebt
P. Foucart, Inscription d'Eleusis du V« siecle. Ordonnance pour
la consecration des premices des recoltes aux deesses d'Eleusis. Bul-
letin de corr. hellen. IV, 1880. S. 225—256.
Der Beschluss ist eine auyypa^r], und über diese Form der Be-
schlüsse und das Amt der (Tuyypa^sTg giebt der gelehrte Herausgeber
werthvolle Aufklärungen. Interessant ist auch, dass der berühmte Lam-
pon bei diesem Beschlüsse betheiligt ist. Foucart bringt das Orakel
bei Thuk. II, 57 über das Pelasgikon, dessen Heiligung in dem vorlie-
genden Beschlüsse anhangsweise vorgeschrieben wird, damit in Bezie-
hung, und scheint anzunehmen, dass dasselbe in die Zeit des Beschlusses
gehöre. Sehr wichtig ist, dass in Zeile 30 steht: inayysUscv 8k r^v
ßoo^TjV xac XTjGi älXrjm nuXeaiv r^crc 'EXXrjVtxrjmv andar^ac, onoc äv 8oxrji
auTYji ouvaruv shac, Xsyovzag fisv xaxä ot 'ABrjVatut dnap^ovrac xac ot
^aoixjiay^ot, Ixuvoig 8h fxvj inrrdzTovTag, xehüov-ag 8k dndp/saBat, idv
ßoöXujvrat, xazd zä ndzpta xai zrjV jxavTStav zrjv iy Js^^aiv. Bekannt
ist aus Plut. Per. 17 das Project eines hellenischen Syllogos in Athen
über religiöse und politische Angelegenheiten, ein missglückter Versuch,
Athen zum politischen Mittelpunkte von ganz Hellas zu machen. Das
gegenwartige Dekret gehört in die Kategorie solcher Versuche Athens.
Foucart sagt von ihm mit Recht, es »rentre sous une forme plus mü-
deste dans cet ordre d'idees. Athenes devait avoir sa part dans l'hora-
Periode von 500 — 400 v. Chr. 319
raage rendu aux deesses d'Eleusis, impose aux allies, demande ä tous
les grecs au nora du Dieu de Delphes. En obeissant k l'oracle et en
consacrant dans un sanctuaire athenien les preraices de leurs recoltes,
les Grecs reconnaissaient Athenes comme la bienfaitrice du monde hel-
16nique et saluaient dans cette cite celle que le Dieu de Delphes de-
signait k leur reconnaissance comme la /xi^rponoXcg rcuv xapnüjv«. Die
Inschrift ist aus der Zeit nach dem 30jährigen Frieden mit Sparta (445).
Sie war schon veröffentlicht von Eustratiades im '/Wrjvacov VIII,
S. 405 ff. und wird von J. H. Lipsius in den Leipziger Studien zur
classischen Philologie III, S. 207 ff. (Zum griechischen Kalenderwesen) in
das zweite Jahr der 85. Olympiade gesetzt.
"Wir kommen nun zu einem sehr wichtigen Werke über das peri-
kleische Zeitalter:
Das perikleische Zeitalter. Darstellung und Forschungen. Von
Adolf Schmidt. Zweiter Band. Forschungen über die Hauptgrund-
lagen der Ueberlieferung. Jena 1879. X, 380 S. 8.
Referent hat seine Ansicht über dieses Werk schon in der Revue
Historique (Vol. VIII, 168 zu Bd. I und Vol. XIII, 399 zu Bd. II) aus-
gesprochen. Er hat sich dort aber in manchen Punkten kürzer fassen
zu müssen geglaubt, als im Interesse der Sache nützlich gewesen wäre,
und das möchte er hier wieder gut machen. Ein Werk wie das Schmidt'-
sche, das gerade durch eine eingehende Analyse der alten Schriftsteller
sich auszeichnet, verdient ebenso eingehend besprochen zu werden. Ge-
ben wir zunächst den Inhalt des zweiten Bandes an.
Schmidt hatte im ersten Bande bewiesen, dass die Fragmente des
Stesimbrotos echt sind; er setzt in diesem Bande auseinander, inwieweit
Stesimbrotos überhaupt die Grundlage für die Ueberlieferung der Ge-
schichte des perikleischen Zeitalters bildet. Fragmente des Stesimbrotos
sind uns fast nur durch Plutarch erhalten; da nun Schmidt der Ansicht
ist, dass Plutarch die Geschichte des perikleischen Zeitalters hauptsäch-
lich aus Stesimbrotos schöpfte, so sieht er sich genöthigt, weil doch der
Citate nur wenige sind, in ihren Grundzügen die Art und Weise zu ent-
wickeln, wie Plutarch arbeitete, indem er davon auf die Biographien von
Themistokles, Kimon, Perikles und Aristides Anwendung macht.
Im Einzelnen hat das Buch folgenden Inhalt. Schmidt bespricht
zunächst ausführlich die einzelnen von Stesimbrotos erhaltenen Fragmente.
Er giebt dann eine Würdigung der Gesammtcomposition des Werkes des
Stesimbrotos (S. 42 ff.), indem er, nach Vorwegnahme des Resultates (der
ganze Plutarch in den Viten des Themistokles, Kimon [dieser theilweisej
und Perikles ein continuirliches Exccrpt aus Stesimbrotos, die Grund-
sätze Plutarch's bei der Benutzung seiner Quellen und die Reihenfolge
der einschlägigen Biographien Plutarch's entwickelt und hierauf den
320 Griechische Geschichte.
Quellcnstoff in den einzelnen Biographien des Theraistokles, Kimon, Peri-
klcs und Aristidcs darlegt.
Wir haben jetzt einige Bedenken gegen Einzelnes geltend zu
machen.
Gegen Abschnitt I, Würdigung der sogenannten Fragmente, haben
wir nichts wesentliches einzuwenden. Schmidt sagt: sogenannte, weil er
nachweisen will, dass man noch viel mehr als diese als Stesimbroteisch
betrachten müsse. Seine Absicht ist in diesem Abschnitt besonders, diese
Fragmente als einen werthvollen Beitrag zur Geschichte jener Zeit nachzu-
weisen, insbesondere zu zeigen, dass Rühl Unrecht hatte, zu behaui)teu,
sie enthielten durchweg Falsches oder Unglaubliches, und Plutarch selbst
habe dem Stesimbrotos .venig Vertrauen geschenkt. Auf Einzelnes von
Schmidt hier Behauptetes komme ich später in den Analysen des be-
treffenden Quellenstoffes zurück; hier will ich nur bemerken, dass mir
Schmidt S. 10 ff', die Worte des Thuk. I, 14: oipi rs äf ou 'ABrjvacous
u. s. w. richtig erklärt zu haben scheint: und lange Zeit noch, seitdem
Themistokles die Athener überredet hatte, Schiffe zu bauen, hatten diese
noch nicht vollständige Verdecke. Dagegen kann S. 31 nicht zugegeben
werden, dass wir für die Richtigkeit der Angabe des Stesimbrotos in
Betreff der Mutter der Söhne des Perikles die Autorität des Perikles
selbst als Bürgschaft haben; denn es war eben Stesimbrotos, der die
Autorität des Perikles citirte, und es soll erst bewiesen werden, dass
Stesimbrotos Recht hatte, dem Perikles jene Aeusseruugen beizulegen.
Diese angebliche Autorität des Perikles beruht also nur auf der Glaub-
würdigkeit des Stesimbrotos, und wir haben nicht zwei Zeugnisse: Stesim-
brotos und Perikles , sondern nur eins. Wahrscheinlich liegt hier übri-
gens ein Irrthum des Stesimbrotos vor; siehe Holzapfel's unten besprochene
Schrift S. 142, und zwar ein für Stesimbrotos gravirender Irrthum, da
er ein Zeugniss des Perikles anführte, das aller Wahrscheinlichkeit nach
Perikles nicht so ausgesprochen haben konnte. — Im Allgemeinen ist
dieser erste Theil sehr gut.
Nun will aber Schmidt nachweisen, dass noch viel mehr in Plutarch
aus Stesimbrotos stammt, und um das thun zu können, bespricht er, wie
gesagt, die Methode Plutarch's beim Benutzen und Citiren seiner Quellen,
sowie die Reihenfolge der plutarchischcn Biographien. Hier ist bemer-
kenswerth, dass Schmidt S. 49, nachdem er die Grundsätze, welche nach
seiner Ansicht Plutarch befolgte, entwickelt hat, hinzusetzt: »Die nähere
Begründung muss ich an dieser Stelle unterdrücken, da es sich hier le-
diglich um das perikleische Zeitalter und um die Stesimbrotosfrage han-
delt«, und in Anm. 1 auf derselben Seite: »Alles was in diesem ganzen
Abschnitt von § 42 an, also auch hier und im Folgenden, in Bezug auf
Plutarch nur streifend berührt ist, hoffe ich demnächst in einer beson-
deren Arbeit näher zu begründen, welche unter dem Titel »Plutarchische
Studien« bcliandeln wird: 1) den Entwicklungsgang Plutarchs und seiner
Periode von 500-400 v. dir. 321
Schriftstellcrei; 2) die Reihenfolge und die liistorischcn Quellen aller
seiner Schriften, zumal seiner Biographien; und 3) die Bedeutung der
letzteren für die Zurückführung unseres traditionellen Wissens von der
Geschichte des Alterthums auf ursprüngliche, gleichzeitige und glauh-
würdige Berichte«. Es ist doch nicht zu verkennen, dass dieser Um-
stand einer vollständigen Würdigung der Leistung Schmidt's in Betreff
des Stesimbrotos sehr hinderlich in den Weg tritt. Denn auch für die
Biograpliien der perikleischen Zeit haben jene Grundsätze doch nur in-
sofern Werth, als sie eben vollkommen bewiesen sind; ohne eine »nähere
Begründung« ist aber ein solcher Beweis nicht erbracht. Es ist nun
zuzugeben, dass die von Schmidt uns gebotenen Auseinandersetzungen
so sehr den Eindruck des Wohlerwogenen machen (was übrigens bei
Schmidt selbstverständlich ist), dass man gern über die noch mangelnde
»nähere Begründung« hinwegsehen würde, wenn das eben möglich wäre,
wo es sich um die Sicherheit wissenschaftlicher Resultate handelt; so
aber können wir nicht ohne Weiteres jene Grundsätze als bewiesen an-
nehmen, wenn wir anderweitige Gründe haben, zu abweichenden Resul-
taten zu gelangen. Ich führe hier als wichtig an, dass nach Schmidt
Plutarch gern Primärquellen, besonders biographischen Charakters, folgt,
und dass er seine Hauptquellen nur bei besonderen Anlässen citirt, wel-
che Anlässe er jedoch eher sucht als vermeidet, und (S. 52), dass Plutarch
überhaupt »niemals einen Autor als Hauptquelle zu Grunde gelegt hat,
den er nicht entw'eder in der betreffenden Vita selbst oder wenigstens
in einer der ihr voraufgeheuden Viten namhaft gemacht hätte«. Dies
führt Schmidt auf die Wichtigkeit der Anordnung der Biographien Plu-
tarch's nach der Zeit ihrer Entstehung; die Kriterien der Reihenfolge
werden S. et — IS auseinandergesetzt; sie sind offenbar erst nach dem
Erscheinen der »Plutarchischen Studien« vollkommen zu beurtheilen.
Nun zum Einzelnen, und hier beginnt unsere Detailkritik.
1. Themistokles vor Perildes verfasst. Das 1. Argument Schmidt's
stützt sich auf sein Kriterium 1 (S. 67): Aeusserung von Plutarch selbst,
und kann als richtig betrachtet werden. Argum. 2 stützt sich auf Kri-
terium 2, wonach die ausführliche Behandlung des gleichen Thema's bei
Plutarch der kürzeren vorangeht, wobei übrigens Schmidt S. G8 selbst
auch das Umgekehrte als Plutarchisch nachweist, dass er nämlich in einer
späteren Biographie etwas früher nur Angedeutetes ausführlich behandelt,
wenn der spätere Ort der passendere ist. In unserem Falle, behauptet
Schmidt, weil Plutarch im Tiiemistoklcs das Wesen des Scherbengerichtes
erläutert, im Perikles es als bekannt voraussetzt, müsse die Biographic
des Perikles später sein. Das ist kein Beweis. Der Grund der Erklä-
rung im Themistokles, der Nichterklärung im Perikles wird in etwas an-
derem liegen: das Scherbengericht wird im Themistokles erklärt, weil
es für die Geschichte des Themistokles directe Bedeutung hat, und im
Perikles nicht, weil für ihn diese Bedeutung nicht vorlianden war. Die
Jahresbericht für AUcrlhiimswissciisch.-ift XXU[. (iS8o. UI.) 21
322 Griochischo Geschichte.
noch ausführlichere Erklärung des Scherbengerichtes im Aristides erklärt
nun Schmidt aus dem entgegengesetzten Grunde (s. oben): ausführlicher,
daher später. Die Dehnbarkeit des Kriteriums ist bequem, und an sich
wohl berechtigt, aber es lässt sich eben deshalb nicht viel mit ihm machen.
Der Grund ist auch hier offenbar einfacher. Das Scherbengericht hat
in Aristides' Leben eine sehr grosse Wichtigkeit. Es kommt dazu, dass
Themistokles und Aristides vor Kimon und Perikles lebten, und es ist
die Erklärung einer Einrichtung in einer ihrer Entstehung näheren Zeit
natürlicher als in einer ferneren, späteren. — lieber die Unterschiede
in der Besprechung des Ostrakismos bei Themistokles und Aristides siehe
unten. — In Argum. 3 (S. 76) wird als selbstverständlich vorausgesetzt,
dass die von Plntarch selbst angegebene Buchznhl der Parallelen (z. B.
Demosthenes — Cicero: Buch 5) die Reihenfolge der Abfassung involvire.
Das ist aber nicht nothwendig, s. unten. Ferner soll der Umstand, dass
Plutarch im Camillus, und nicht im Fabius Maximus, Cicero und Cato
major gewisse Ausdrücke erklärt, beweisen, dass Camillus früher ge-
schrieben ist als jene. Das ist nicht nothwendig. Plutarch kann hier
die historische Folge der Begebenheiten berücksichtigt und etwas dann
erklärt haben, wenn es im Verlaufe der Geschichte zuerst vorkommt.
Argum. 4, Die Unreife der Biographie des Themistokles. Diese, scheint
uns, ist übertrieben. Die Wiederholung des in Cap. 5 Gesagten in Cap. 11
(Verbannung des Aristides bewirkt durch Themistokles), welche Zeichen
solcher Unreife sein soll, ist nicht unpassend. Wenn Schmidt S. 78 Plu-
tarch tadelt, dass er im Leben des Themistokles übergangen habe, dass
Themistokles einer der 10 Feldherren in der Schlacht bei Marathon ge-
wesen sei, so ist doch dagegen geltend zu machen, dass noch erst be-
wiesen werden soll, dass er es war; es ist eher aus dem Schweigen der
vita des Themistokles zu schliessen, dass die betreffende Notiz in der
Tita des Aristides nicht so zu verstehen ist. Es ist keine Nachlässigkeit,
wie Schmidt S. 79 behauptet, wenn im Camillus einmal mit dem Wort:
anderswo, und ein andermal mit dem Büchcrtitel auf dasselbe Werk
verwiesen wird; es ist das eine jedem Schriftsteller gestattete Variation
des Ausdruckes. Etwas Anderes, was nach der Auseinandersetzung
Schmidt's als Nachlässigkeit erscheinen könnte, wird S. 140 von Schmidt
selbst genügend motivirt: die erneuete Vorführung einer schon in Cap. 5
behandelten Materie in Cap. 18, denn Schmidt selbst giebt an, dass die
in Cap. 18 mitgetheilten Charakterzüge sich auf eine bestimmte Zeit be-
ziehen, während Cap. 5 allgemeineren Charakter hat. S. 82 sagt Schmidt:
»Da Plutarch im Themistokles die vollständigste Unwissenheit verräth
über die näheren Umstände der Schlacht bei Marathon, über die Feld-
herrnrolle, die dabei Themistokles inne hatte, und über die Auszeichnung
womit er im Centrum focht, so folgt daraus mit absoluter Sicherheit,
dass er damals die Vita des Aristides, worin er dies alles genau weiss
und erzählt (c. 5), noch nicht geschrieben haben konnte«. Da, wie be-
Periode von 500 — 400 v. Chr. 323
merkt, es nicht erwiesen ist, auch nicht durch Arist. 5, dass Themistokles
in der Schlacht bei Marathon Feldherr war, so ist von absoluter Sicher-
heit der angeführten Dinge keine Spur. Nach Argum. 5 ist die Litte-
raturkenntniss im Themistokles eine beträchtlich eingeschränktere als im
Perikles. »Namentlich kennt und benutzt er dort weder die Memoiren des
Ion, noch die Biographien der Volksführer von Idomeneus, obgleich doch
beide, wie schon ihre Fragmente lehren, ihm reiche Beiträge zur Charakte-
ristik des Themistokles hätten bieten können«. In Betreff der Memoiren
des Ion sagt Schmidt S. 83: »was er auf Grund derselben über Themistokles
später im Kimon c. 9 anführt, war ihm bei der Vita des Erstereu noch
unbekannt«. Dies scheint mir unrichtig. Kimon 9 erzählt Ion, man habe
den Kimon gelobt ujg ds^uorspov OeiitcfToxXioog' ixeTvov yap ^detv jisv
ob (fävai fiadsTv obdk xi^api^stv , tmXcv 8k TzOtr^aac jiöydXr^v xat nXouaiav
kmaraabm. In Themist. 2 aber wird erzählt "Szv ua-£pov iv raTg iXeu-
Bzpcoig xac dareiacg Xeyopivacg 8carpcßaTg — — rjvayxdCezo (poprixiorepov
dpuvso&ai, Xdyujv ozc )Jjpav pkv dpjiöaaad^ac — oöx kmazarat^ nuXtv 8e
ficxpäv xal d8o$ov rtapaXaßojv ev8o^ov xac pzYaXrjv dnepydcraa&ai. Es ist
dasselbe; man sieht, Plutarch hatte diesmal nur keine Lust, den Namen
lon's zu nennen. »Und ebenso unbekannt ist ihm in dieser (Vita des
Themistokles) was Idomeneus über die Ausschweifungen des Themistokles
bei Athenaeus (12, 533 und 576) erzählt, und was er selbst über den-
selben später, in der Vita des Aristides, aus Idomeneus beibrachte«.
Unbekannt, können wir nicht behaupten; es kann ihm nicht gepasst ha-
ben, es mitzutheilen, und der Grund wäre zu finden. In der Biographie
des Themistokles selbst angeführt, hätten solche Züge das Bild des The-
mistokles trüben können; in Aristides dienten sie nur dazu den Charakter
dieses seines Gegners mehr hervorzuheben. — So ist also nur durch das
Citat selbst (Arg. 1) bewiesen, dass die Biographie des Themistokles schon
vor der des Perikles existirte, die übrigen Argumente Schmidt's sind
nicht zwingend. Und bei jenem Arg. 1 ist noch eine Möglichkeit unbe-
rücksichtigt gelassen, über die zum Schlüsse gesprochen werden wird.
Ebenso steht es mit dem nächsten Satze : Kimon vor Perikles ver-
fasst (S. 84 ff.). Auch hier lässt sich gegen Arg. 1 nichts sagen. Arg. 2
lautet: »Die Angaben in Perikles 9 über die Freigebigkeit Kimon's sind
eine augenfällige Abkürzung der desfallsigen ausführlichen Angabe im
Kimon c. 10. Folglich ist gemäss dem Kürzungsgrundsatze Plutarch's
zu schliessen, dass die Vita des Kimon früher verfasst ist, als die des
Perikles«. Der Grund der Verschiedenheit scheint mir viel einfacher zu
sein. Die Besprechung der Freigebigkeit Kimon's gehört naturgemäss
in die Biographie Kimon's, und es müssten besondere Gründe nur dann
gesucht werden, wenn die Sache umgekehrt wäre, d. h. anderswo als in
der Vita des Kimon seine Freigebigkeit eine ausführlichere Behandlung
erfahren hätte. Dasselbe gilt von Arg. 3: Kinder des Kimon. Arg. 4.
Historiographische Unreife der Vita des Kimon (S. 8G). Sic scheint Re-
21"
324 Griechische Geschichte.
ferenten übertrieben; es war z. B. nicht nötliig, dass Plutarch in einer
Vita Kimon's die Unterwerfung von Naxos besprach. Wenn Plutarch
über die Chronologie der Thaten Kimon's und der gleichzeitigen Ereig-
nisse nicht im Klaren war, so ist das noch kein Beweis, dass die Vita
des Pcrikles später ist, in der ebenfalls über Hauptpunkte noch keine
volle Klarheit herrscht (S. 87). — Arg. 5 ist nicht sicher, s. das über
Idomencus Gesagte. - Arg. G Kimon - Lucullus soll vor Lysander —
Sulla geschrieben sein, weil a) erst im Sulla Plutarch die Memoiren
Sulla's benutzt — das passte aber gerade für Sulla --, b) ist irrelevant,
c) im Luculi behauptet Plutarch, Sallust irre wenn er sage, die Römer
hätten die ersten Kameele in der Schlacht am Rhyndacus gesehen, denn
sie wären schon in den Schlachten gegen Archelaos damit bekannt ge-
worden. Im Sulla aber sagt er bei Gelegenheit der Schlachten gegen
Archelaos nichts von Kameelen. Also ist Sulla später geschrieben, denn
sonst hätte er jenen Irrtlium garnicht im Lucullus begangen. Dies Ar-
gument beruht darauf, dass das Nichterwähnen der Kameele im Sulla
beweise, dass keine in den Schlachten des Archelaos zum Vorschein
kamen. Doch folgt das nicht daraus. So wichtig war die Sache nicht,
um sie nothwendig in der Beschreibung der Schlacht zu erwähnen. Wenn
Plutarch die Kameele in den Schlachten des Archelaos nicht erwähnt,
können sie doch dagewesen sein; die Bemerkung im Luc. 11 kann richtig
sein, und Lucullus doch früher geschrieben. — Arg. 7 Missverständuisse
in römischen Dingen konnten immer vorkommen.
3. Themistokles vor Kimon verfasst (S. 90). Arg. 1. Dass Plu-
tarch im Beginn der Vita des Kimon Stesimbrotos citirt, soll beweisen,
dass er zuvor schon mit Stesimbrotos genaue Bekanntschaft geschlossen
hatte, d.h. dass er ihn schon in einer anderen Biographie benutzt hatte :
in der des Themistokles. Das folgt jedoch nicht. Plutarch kann den
Stesimbrotos gelesen, dann den Kimon geschi'ieben haben und hierauf
den Themistokles; gerade wenn er frisch von der Leetüre des Stesim-
brotos kam, war es natürlich, dass er ihn im Anfang der nächsten Bio-
graphie citirte, die er schrieb. - Arg. 2 betrifft Ion, s. oben. — Arg. 3
den Ostracismus, s. oben. - Arg. 4. Es soll die kurze Erwähnung des
Todes des Themistokles in der Vita des Kimon beweisen, dass die aus-
führliclie Erzählung dieser Thatsache in der Vita des Themistokles früher
ist. Aber hätte denn überhaupt in der Biographie Kimon's eine aus-
führliche Darstellung des Todes des Themistokles sein können? Sie ge-
hört eben in die Vita des Themistokles, und die frühere oder spätere
Abfassung hat damit nichts zu schaffen! — Arg. 5 hält Schmidt selbst
nicht für stark (S. 92). — Arg. G betrifft die Erwähnung der römischen
Unglückstage, ausführlicher im Themistokles Camillus als im Kimon
— Lucullus. Wir meinen, dass die ausführliche Besprechung derselben
besser da zu passen schien, wo der Hauptunglückstag der Römer vor-
kam^ d. h. im C.'imilius, und dass das nichts mit der früheren Abfassung
Periode von 500-400 v. Chr. 325
einer Biographie zu thim hat. — Arg. 7. Im Themist. 25 scheint es aller-
dings, dass Plutarch statt des Theopomp hätte den Kritias citiren können,
doch beweist das nicht, dass er Kritias nicht kannte. — Es ist somit
mit diesen sieben Argumenten nichts bewiesen.
4. Themistokles und Kimon vor Aristides verfasst. Arg. 1 ist
nicht zwingend, weil es sich bei der Stellenauweisung der Parallelen um
die Ansichten anderer Kritiker handelt, die nicht ohne Weiteres als
sicher angenommen werden können. Arg. 2. Die ausführliche Eröi'terung
des Scherbengerichts im Aristides scheint mir in der Natur der Sache
(Biographie des durch das Scherbengericht Verbannten) begründet. —
Arg. 3. Die grössere Reife der Vita des Aristides ist ein sehr subjectives
Kriterium; s. oben. — Arg. 4. Dass Themistokles Strateg bei Marathon
war, ist eben nicht sicher. Arg. 5. Die im Aristides angewachsene Quellen-
kenutniss Plutarch's ist nicht bewiesen. Allerdings hat er Manches im
Aristides benutzt, was er im Themistokles uicht benutzt hatte, aber es
fragt sich, ob er es damals benutzen wollte. S. oben. — Arg. 6. Er-
klärung von Ausdrücken. S. oben. — Arg. 7 betrifft Wiederholungen in
Aristides und Themistokles. Nach Schmidt S. 95 beweist die kürzere
Erwähnung derselben Sachen im Aristides, dass die Wiederholung im
Aristides geschieht, derselbe also später ist. Wir ziehen die, wie uns
scheint, einfachere Erklärung vor, dass jedesmal das ausführlich darge-
stellt wird, was Plutarch für den betreffenden Mann wichtiger erscheint.
Als Beispiel diene c (Schmidt S. 96). Die Sendung des Sikinnos kommt
ausfülirlich im Themistokles vor, wird nur angedeutet im Aristides, weil
sie eben von Themistokles ausging. Ebenso d die Vermögensverhältnisse
des Themistokles und e der Flottenverbrennungsplan, gehörten doch mehr
in den Themistokles! -- Arg. 8 ist umgekehrt die grössere Ausführlich-
keit über dieselben Sachen im Aristides Beweis des späteren Ursprungs
dieser letzteren Vita. Man sieht, dass Arg. 7 und 8 ebenso gut die ent-
gegengesetzten Schlüsse gestatten würden. Im Einzelnen tritt auch hier
wieder zu Tage, dass jedesmal das ausführlicher dargestellt ist, was in
die betreffende Vita besser passt; auf den Beweis dieser Behauptung
kann hier natürlich uicht eingegangen werden. — Arg. 9 von ähnlichem
Charakter. — Arg. 10 soll erst in den Plutarch. Studien entwickelt
werden.
5. Perikles vor Aristides verfasst. — Arg. 1 von Schmidt (S. 99)
selbst als schwach anerkannt. - Arg. 2. Arist. 26 werden die Schicksale
von Themistokles, Miltiades, Perikles und Paches in einer Weise erläu-
tert, dass man folgern müsse »Plutarch habe das der drei ersten bereits
anderwärts erzählt, das des Paches noch nicht«. Deshalb sollen die Bio-
graphien des Themistokles Kimon Perikles vorhergehen, die des Nikias,
wo Cap 6 der Tod des Paches erzählt wird, folgen. Der Grund scheint
mir vielmehr der, dass bei den drei erstgenannten Persönlichkeiten, als
sehr bekannten, eine Andeutung genügte, bei dem weniger bekannten
32G Griochisclie umschichte.
Faches nicht. Nik. 6 ist Plutarch gerade so ausführlich über Faches,
wie Arist. 26; Faches war eben nicht so berühmt. — Arg. 3. Notizen
über einen Lehrer des Ferikles gehören mehr in eine Vita des Ferikles
als des Aristides. — Arg. 4. Scherbengericht. S. oben. — Arg. 5. Der
von der Existenz einer Vorrede bei der Vita des Ferikles hergenommene
Grund erscheint nicht zwingend. — Arg. 6. Wenn Schmidt (101) sagt,
die Andeutung Plutarch's im Cato major 3, dass Cato, weil er sich
au Fabius Maximus angeschlossen, Scipio bekämpft habe, sei dunkel,
wenn nicht die Vita des Fabius, Cap. 25 ff., schon vorhergegangen sei,
so weiss ich nicht, ob Schmidt im Cato c. 3 die Worte Tifjuq ok ttjv
0aßioo öävaiiiv dvzai'povrc u. s. w. berücksichtigt hat, die mir vollkom-
men auszureichen und keine Dunkelheit zu lassen scheinen. Das Wei-
tere gehört eben in eine Biographie des Fabius, die aber darum nicht
vorherzugehen braucht. — Arg. 7. Die Thatsache, dass Fab'ius Tarcnt
eroberte, als Zeitbestimmung benutzen kann ein Schriftsteller, ohne dass
er darum schon selbst erzählt haben muss, wie jene Eroberung geschah.
— Wenn nun S. 108 Schmidt annimmt, dass nunmehr Niemand zweifeln
dürfte, dass 1) der Themistokles Flutarch's dem Kimou, 2) Kimon dem
Ferikles, und 3) Ferikles dem Aristides voranging, so ist wenigstens No. 1
und 3 nicht bewiesen.
Wir lassen die Darlegung der Reihenfolge der übrigen Viten bei
Seite und gehen zur Zergliederung des plutarchischen Quel-
leustoffes über.
Wenn zunächst (S. 111) Schmidt es als unbedingt feststehend be-
trachtet, dass es sich bei dem Werke des Stesimbrotos »wie Flutarch
Fer. 13 ausdrücklich verbürgt, um ein hochangesehenes zeitgenössisches
Geschichtswerk« handelt, so ist dem zu widersprechen. Plutarch sagt
an jener Stelle, man dürfe sich nicht wundern, wenn Leute, die er als
oaropixo] ruTg ßc'ocg (aus Profession) bezeichnet, den Ferikles schmähen,
oTioo xal ZTr^GcjxßporoQ ö Odatog Secvuv äaißrjjxa xal /xu^cudsg e^svzyxelv
iru^fxrjcrev scg Tr]v ywalxa -oü oloü xarä tou [hpixXioog, so schwer wird
der Geschichte die Wahrheit zu finden, da den Späteren die Zeit im
Wege steht, jy 8k tCov Tipd^zojv xal tu)v ßtujv rj^ixccÖTig lazopta ira und
studio die Wahrheit entstellt. Flutarch stellt hier nur den Historiker
den Dichtern gegenüber und findet, dass er nicht besser ist als sie, wo
es sich um Wahrheit handelt; von einem hochangesehenen Geschicht-
schreiber ist nicht die Rede. — Im Folgenden ist wieder gegen die An-
nahme zu protestiren, dass die stesimbroteischen Elemente im Aristides
das Vorhergehen des Themistokles voraussetzen. S. oben. — Es folgt
der Qucllenstoff des Th emistokles. Die allgemeine Analyse ist voll feiner
und richtiger Bemerkungen. S. 122 ist jedoch nicht anzugeben, dass
schon bewiesen sei, dass gewisse Capitel von Stesimbrotos sind: 1) »weil
er in Cap. 2, 4 und 24 ausdrücklich als Quelle bezeichnet wird« , denn
die Erwähnung beweist nichts für die ganzen Capitel und 4) weil für
Periode vou 500 - 400 v. Chr. 327
Cap. 31 schon ciu dreifacher Beweis beigebracht sei, was nicht der Fall
ist. Manches gegen die Vita des Themistoklcs Vorgebrachte beruht auf
der nicht erwieseneu Ansicht, dass Themistoklcs Feldherr bei Marathon
war und schon vorher Archon (s. Holzapfel S. 187 ff.)- — Zur speciellen
Analyse übergehend, bemerken wir, dass, wenn Schmidt S. 124 zu Cap. 2
sagt, das ganze Capitel beruhe auf Stesimbrotos, dies nicht richtig ist, und
mit einer falschen Erklärung von xakot. zusammenhängt, die S. 2 Anm.
gegeben wird. Kakot heisst nach ihm: nun aber; es im Sinne von
»dennoch« zu nehmen, ist ganz widersinnig, da Anaxagoras nichts mit
»Lautenstimmen« zu thuu hatte. Die Sache liegt anders. Plutarch hatte
gesagt, Themistoklcs habe nur die dg aövtaiv iy 7ipa.%L\> Xsyuneva in sei-
ner Jugend gern gehört, und von den natdeuaeojv rag jxkv ijl^unocoug ^
Tifjug r^düvijv rcva xal ^/^dp:v iXzvd^iptov (rnouda^o/ievag verschmäht. »Den-
noch« sagt Stesimbrotos, er habe Anaxagoras und Melissos ruv ^ucnxuv
gehört, deren Unterricht in die Classc des theoretischen, nicht des prak-
tisclien Studiums gerechnet wird. Dies wird noch klarer durch das Fol-
gende: ixäUov ouv äv reg npoad^oc etc., wo der, den Themistoklcs wirk-
lich hörte, als oijts rd>v prj-opujv — ou-e tcüv ^ugixmv <fiXoa6<fujv be-
zeichnet wird. — In Cap. 3 ist nach Schmidt das Meiste aus Stesimbrotos,
der, wie Schmidt meint, die Sache richtig darstellte, während Plutarch,
ihn missverstehend, Themistoklcs bei Marathon als Jüngling erscheinen
lässt. Es ist doch hart, anzunehmen, dass Notizen, die nach Schmidt
selbst Stesimbrotos so, wie wir sie finden, nicht gehabt haben kann und
bei denen Stesimbrotos nicht einmal citirt wird, gerade aus Stesimbrotos
stammen sollen! Wir meinen es nicht. — Für Cap. 5 und 6 hat Schmidt
in Manchem Recht, auch dass Viel aus zeitgenössischen Quelleu stam-
men muss; brauchte aber darum Plutarch sie direct zu benutzen? —
Für Cap. 7—16 ist nach Schmidt nur an Phanias oder Stesimbrotos zu
denken; da nun aber derselbe Autor auch für Herodot und Ephoros
Quelle war, so ist Phanias auszuschliesseu. Das ist für manches mög-
lich; aber Plutarch brauchte nicht alles aus einer Quelle zu nehmen.
S. 137 wird z. B. ein nicht zutreffender Grund angeführt. In Cap. 12
soll (TuvsTidsc zrjv mpl tov J^cxivvov npaypaTecav beweisen, dass Plutarch
diesen Ausdruck: »die allbekannte List« in seiner Quelle fand, die als
zeitgenössisch Stesimbrotos sein musste. Aber die Sendung des Sikinnos
konnte sehr wohl noch sechs Jahrhunderte, nachdem sie stattgefunden,
eine bekannte Thatsache sein (bekannt aus Herodot) und deshalb Plu-
tarch selbst diesen Ausdruck wählen. Ueber die Darstellungsweise Plu-
tarch's in diesen Capiteln siehe auch unten die Besprechung der Schrift
von Mohr über die Quellen der Themistoklcs. — Für Cap. 18 ist
der Grund unzutreffend, dass ein Charakterzug deshalb aus Stesimbro-
tos stammen müsse, weil er sich sonst bei keinem vorhandenen Sclirift-
stcller findet. In Betreff der Cap. 22-32 ist zunächst zu bemerken,
dass Schmidt 15 2 nicht Kccht hat zn sagen; »da nun der Bericht über
328 Griechische Geschichte
seinen Aufenthalt in Epirus nach Plutarch Cap. 24 ausdrücklich von
Stesinibi'ütüs herrührt« ; nur ein Tlicil der Nachrichten rührt von Stcsini-
brotos her; und somit ist auch die Folgerung hinfällig: »so muss auch
dieses Moment in Cap. 28 aus Stesimbrotos entnommen sein, und über-
haui)t der Inhalt der quellenmässig untrennbaren drei Capitel (Cap. 26.
28. 29.)- — In Betreff des Cap. 30 sagt Schmidt S. 155, dass nur Ste-
simbrotos die Quelle sein könne »aus der unsere Kunde von den per-
sönlichen und häuslichen Verhältnissen des Themistokles herstammt«.
Wenn zwei Notizen über diese Verhältnisse aus Stesimbrotos stammen
(Schm. I, 252) so folgt nicht, dass alle daher rühren. Dass der Inhalt des
zweiten Theils von Cap. 31 bereits durch einen vierfachen Beweis als
stesimbroteisch verbürgt sei (II, 157; I, 238 ff.), ist ebenfalls nicht sicher;
chronologische Präcision, Ausführung des rM?^ug Xöyog können nicht un-
bedingt als stesimbroteische Kennzeichen gelten. — S. 158 ist die Kritik
von Albracht gut. — Im Ganzen genommen geben wir zu, dass viel mehr,
als gewöhnlich angenommen wird, im Themistokles aus Stesimbrotos sein
wird, aber nicht soviel wie Schmidt will.
Kimon. Wenn Schmidt 163 sagt, dass der Quellenkreis Plutarch's
im Kimon erweitert wei'de durch die Memoiren lon's, so habe ich hier-
über schon oben gesprochen. Zur speciellen Analyse übergehend bemerke
ich, dass Schmidt in Cap. 4 ein 32 Zeilen langes Fragment des Stesimbrotos
rindet, von Mc^rcdd^g iJ.sv ouv — auvocxcoac rrjv 'EXruvixrjv. Wenn nun auch
nicht zu verkennen ist, dass Schmidt einzelne Punkte hervorgehoben hat,
die dafür sprechen, dass die Auffassung Theopomp's eine andere war, als
die hier von Plutarch getheilte, so ist doch nicht Alles treffend, z. B. nicht
(S. 168), dass die bei Plutarch dem Kimon gemachten Vorwürfe der
Ausschweifung u. s. w. durchaus mit dem unmittelbar daran sich schliessen-
dcn , ausdrücklich von Stesimbrotos herrührenden Vorwurf des völligen
Mangels an musischer u. s. w. Bildung stimmen. Schmidt selbst hat es
S. 26 übertrieben gefunden, wenn man im Plutarch ausgedrückt finde,
dass Kimon der Musik vollkommen unkundig gewesen sei, Stesimbrotos
sage nur, er habe sie nicht erlernt. Man kann also im Sinne von Schm. 26
nicht sagen, dass die Angabe, Jemand habe die Musik nicht erlernt,
mit dem Vorwurfe stimme, dass er ausschweifend, trunksüchtig und be-
schränkt gewesen sei. Die No. 3 5 (Schm. 169) eiiueln zu discutiren,
würde zu weit führen; ich will nur bemerken, dass mir mit den Worten:
iTr^acjxßpozog 8' o Odatog eine neue Quelle zu beginnen scheint. — Zu
S. 177 bemerke ich, dass die Conjectur Schmidt's Kypros für Hydros
auch von Andern gemacht ist. Im Folgenden spricht Schmidt sehr gut
über den angeblichen doppelten Feldzug Kimon's nach Sparta, während
die Bemerkung S. 182, dass eine genaue Zeitangabe nur aus einer zeit-
genössischen Quelle stammen könne, doch nichts für die directe Be-
nutzung des Stesimbrotos beweist. Die auf S. 188 versuchte Heilung der
Periode vou 500- 400 v. Chr. 329
Stelle Plutarch's durch Aenderung von au^cg in au-ud-ev ist möglich. —
Da von Cap. 17 an auch von Schmidt nicht mehr versucht wird, Ste-
simbrotos als Quelle nachzuweisen, so kann als Resultat gelten, dass
Stesimbrotos wenig für die Biographie Kimon's von Plutarch benutzt
wurde.
Perikles. Die allgemeine Analyse enthält sehr werthvoUe Be-
merkungen ; sehr richtig ist z. B. S. 202 die Kritik der bisherigen Kri-
tiker der plutarchischen Vita des Perikles; in anderen Punkten können
wir Schmidt nicht beistimmen. Es wird hier recht klar, dass Schmidt,
wie das ja auch erklärlich ist, im Laufe seiner Arbeit eine immer grössere
Vorliebe für Stesimbrotos, der gewissermassen der Held seines Werkes
ist, gefasst hat. In Bd. II, S. 196 will Schmidt seine im ersten Bande
gemachte Aeusserung, dass sich den Verläumdungen der Komiker zu-
nächst Memoireuschreiber wie Stesimbrotos angeschlossen hätten, nur so
verstanden wissen, dass Stesimbrotos »in Bezug auf einzelne Massrcgelu
den Perikles des Radicalismus zieh und bei einzelneu Gelegenheiten, sei
es absichtlich oder unabsichtlich, einen gewissen Schein der Frivolität
auf ihn fallen Hess«. Schlägt man nun Bd. I S. 11 nach, so findet man
dort gesprochen von völlig unbegründeten Verunglimpfungen, bodenlosem
■Radicalismus, schamloser Frivolität, ohne dass dabei Stesimbrotos aus-
genommen wäre. Und ähnlich ist's mit der im ersten Bande dem Stesim-
brotos gegen Perikles beigelegten Feindschaft, die Schmidt II, S. 197
nicht leugnen kann. Man könnte sogar behaupten, dass in Folge seiner
steigenden Vorliebe für Stesimbrotos Schmidt die Figur des Perikles
ein wenig anders im zweiten Bande zeichne als früher. Von der Aus-
einandersetzung auf S. 199 ist das Wichtigste, dass erwiesen werden
soll, dass Stesimbrotos die Hauptquelle des plutarchischen Perikles ist.
Da diese Biographie einen hervorragenden Rang als Geschichtsquelle
einnimmt, so ist dadurch Stesimbrotos eine sehr grosse Bedeutung als
Geschichtsquelle vindicirt. Sehen wir, ob Schmidt es bewiesen hat.
Dass Cap. 4 8, die Erziehung und die Eigenschaften des Perikles
betreffend (S. 267), aus Stesimbrotos sind, ergiebt sich nach Schmidt aus
mehreren Gründen, von denen jedoch No. 1 auf der von Schmidt be-
haupteten Citirmethodc des Plutarch beruht, also einstweilen dahin gestellt
bleiben muss, No. 2 mir ohne Beweiskraft scheint, da, wenn gesagt wird,
dass den Anaxagoras ol tot civt^pümoi die Vernunft nannten, dies nicht
beweist, dass Plutarch es aus einem Zeitgenossen des Anaxagoras ent-
nahm, bei No. 3 daraus, dass Stesimbrotos über Beziehungen zwischen
Anaxagoras und Themistokles sprach, nicht folgt, dass er auch für die
Beziehungen zwischen Anaxagoras und Perikles Plutarch's Quelle war,
in No. 4 und 5 genaue Zeitbestimmungen, Acusscrungen über Achnlich-
keitcn und polititische Boziehungon nicht direct aus Stesimbrotos zu
stammen brauchen. Cap. 9-14 Staatsverwaltung des Perikles von
467—444. Sehr gut die allgemeinen Bemerkungen über den Werth der
330 Gnccliische Goscliichte.
plutarchisclien Darstellung (Schmidt 212-214). Im Einzclneu bemerken
wir Folgendes. Der Anfang Cup. 9 soll aus Stesimbrotos sein wegen
Cap. 7, wo es jedoch nicht bewiesen war. In Cap. 10 wird mit Unrecht
eine von der im Kimon 17, wo Theopomp Quelle ist, herrschenden ab-
weichende Färbung gefunden, sodass in Per. 10 Stesimbrotos Quelle sein
müsse. Die Abweichungen wären erstens, dass im Kim. 17 der Kath
der 500 das Mitkämpfen Kimon's bei Tanagra verhindere, im Per. 10
die Freunde des Perikles, und zweitens, dass von dem Heldenmuth, wo-
mit Perikles in der Schlacht sein Leben auf's Spiel setzt, nur im Peri-
kles, aber mit keiner Silbe im Kimon die Rede ist, während hier Plu-
tarch über das Verhalten der Gesinnungsgenossen des Kimon sehr in's
Einzelne geht. Ad 2 ist für mich evident , dass Plutarch im Perikles
sagte, was in den Perikles gehört, und im Kimon, was in den Kimon
gehört, ohne dass verschiedene Färbung vorliegt; ad 1 aber, dass kein
Widerspruch vorhanden ist zwischen den beiden Darstellungen der Ver-
hinderung des Mitkämpfcns Kimon's. Kim. 17 ist es ij ßooXij rujv nevTa-
xoalujv riuD(>iisvrj xal (foßrjHzlaa zibv i^t^pujv auToü xaraßoiuVTcov ; Per. 10:
uc ifilot. -ZOO IkpixXioog. Also, die Freunde des Perikles, in der Bio-
graphie Kimon's einfach als kx^pol des Kimon bezeichnet, sind die Ver-
anlassung; in der Vita des Perikles wird nur dies erwähnt, in der des
Kimon selbst aber wird sehr passend noch hinzugefügt, welches Mittels
sich diese Leute bedienten. Also ist wieder von Plutarch schön abge-
wogen, was er in den beiden Viten sagen kann, ohne sich zu sehr zu
wiederholen! Es ist somit für Cap. 10 Stesimbrotos als Quelle nicht be-
wiesen, und wir können für das Folgende Argumente nicht annehmen,
wie das S. 222 angewandte, es spreche für Stesimbrotos, dass wir ihn
bisher schon als Ilauptquelle anerkannten. In Bezug auf einen Theil
von Cap. 12 legt Schmidt Gewicht auf seine Erklärung der Worte: raü-
rr^v (seil. Tr]v npöipaatv) dvf^prjy.s Ihpcx^g — nämlich durch den Friedens-
vertrag mit Persien; nach meiner Meinung ist das irrig. Perikles hat
den Vorwand vielmehr dadurch hinfällig gemacht, dass er die Bundes-
gelder nicht für Bnndcszwccke, sondern für den Schmuck von Athen ver-
wandte. Cap. 12 — 14 sind besonders wichtig durch die Darstellung der
Bauten des Perikles. Hier kommt nun gerade jene Bemerkung des
Stesimbrotos über die Sittlichkeit des Perikles vor (utiou xal u. s. w.),
die Schmidt, wie wir sahen, nicht richtig benutzt. Aber wir können noch
weiter gehen, als wir oben thaten. Es liegt in jenen Worten Plutarch's
nicht nur keine Anerkennung der Grösse des Stesimbrotos als Historiker ;
es liegt darin ein directer Tadel dieses Autors. Man bedenke, dass
Plutarch folgendes sagt: ^ ok tcuv npdqsiuv xal röJv ßuuv rjhxcüjzcg lazo-
(>ta rä fxkv (pDövocg xal (luaiisvscacg , ~d ok ^apiCoiiivrj xal xoXaxzoouaa
XoiiaivrjzaL xal (iiaarpsifrj rrjv rUrjHeiav. Die rj^cxcuzcg lazupia wird nicht
eben in schönem Lichte dargestellt! Wenn nun trotzdem manche Züge
in dem glänzenden Bilde der Tiiätigkeit des Perikles aus Stesimbrotos
Periode von 500-400 v.Chr. 331
entlehnt sein sollen, so will ich dem nicht widersprechen ; dass das Ganze
Coniposition des Stesimhrotos und nicht des Plutarch sei, scheint mir
jedoch nicht bewiesen. Cap. 15 und 16 betreffen die Zeit der Allein-
herrschaft des Perikles. In der Würdigung dieses Abschnittes hat Schmidt
wieder vollkommen Recht (S. 233 ff.); sehr gut ist die Interpretation der
Stelle Plutarch's in Cap. 15: cov svcoi u. s. w. Da jedoch nicht bewiesen
ist, dass Cap. 4 — 8 dem Stesimhrotos angehören, so fällt dieser Grund
für die Zutheilung von Cap. 15 und 16 an Stesimhrotos weg (Schmidt
S. 246). Von Einigem in Cap. 16 geben selbst Sauppe und Rühl zu,
dass es aus Stesimhrotos ist; es kann somit in Cap. 15 und 16 Manches
aus Stesimhrotos sein. — Cap. 17 — 23. Diese Capitel sind wiederum
sehr wichtig; es werden des Perikles nationale Pläne, seine Feldherrn-
eigenschaften, seine Friedenspolitik, seine Gegnerschaft gegen Sparta
und die sich daran knüpfenden Rivalitätskriege besprochen (S. 248).
Dies soll alles einfach aus Stesimhrotos entlehnt sein. Der specielle
Grund, dass Cap. 17 (der Versuch der Begründung eines pauhcllenischen
Bundes) aus Stesimhrotos sein müsse: weil Stesimhrotos die Verlegung
des Schatzes nach Athen besprochen hatte (S. 248), ist nicht zutreffend,
weil erstens der pauhellenische Bund keine nothwendige Consequenz je-
ner Verlegung war, und es zweitens gar nicht bewiesen ist, dass Stesim-
hrotos jene Verlegung besprochen hatte. Der allgemeine Grund, Plutarch
müsse seine sachliche Uebersicht der Thätigkeit des Perikles aus einer
einzigen Quelle entnommen haben, die nicht chronologisch, sondern eben-
falls charakterisirend verfuhr (Schmidt S. 248), ist nicht zuzugeben, da,
wenn eine solche Uebersicht nicht vorhanden war, sie Plutarch sich selbst
gemacht haben kann, und wir zudem gar nicht wissen, ob Stesimhrotos
eine solche gab oder nicht. Eine Würdigung grosser Männer, sine ira
et studio, wie Plutarch sie hier liefert, ist eher Sache der Nachwelt;
wir wissen, dass Plutarch ein geschickter Schriftsteller war, und wir
wissen nicht, ob Stesimhrotos die Unbefangenheit hatte, Perikles so zu
würdigen wie Plutarch es thut, ja der Eindruck, den die Fragmente des
Stesimhrotos im Allgemeinen machen, ist eher der umgekehrte. Von
vielem Einzelnen geben wir auch hier die Möglichkeit zu, dass es aus
Stesimhrotos sein kann. — Cap. 24 — 28 sind nach Schmidt (S. 255)
grösstentheils aus Ephoros. -- In Cap. 29 — 32 kann viel aus Stesim-
hrotos entnommen sein. — In Betreff der Cap. 33—39 sagt Schmidt S. 262:
»Die letzten Capitel behandeln nicht etwa, wie Thukydides und Ephoros,
die Geschichte der ersten Jahre des peloponnesischen Krieges, sondern
in entschieden abweichendem Sinne die Biographie des Perikles während
dieser ersten Jahre und bis zu seinem Tode. Schon diese Thatsache
weist auf eine biographische Quelle, d. h. wiederum auf Stesimhrotos
hin, der überdies auch im Cap. 36 als Quelle genannt wird«. Das ist
nicht ganz richtig. Wenn Jemand sich daran macht, Biographien zu
schreiben, wie Plutarch es that, muss er sich ira Staiule fühlen, chro-
332 Giiccliischi' Goschichte.
nologisch gelialteiic oder sonstige historische Büclicr so zu excerpiren,
dass Biographien daraus werden können. Plutarch war gewiss dazu im
Stande; und es sclieint uns, dass Nichts beweist, Plutarch habe dies
Stück Biographic nicht selbst gcmaclit. Es braucht also auch hier nur
Einzelnes aus Stesimbrotos zu sein.
Im Aristides endlich ist Ilauptquelle Idomcncus, der von Schmidt
(S. 219) niolit sehr hoch gestellt wird.
Nach dem Vohcrgehcndcn scheint uns nicht bewiesen, was Schmidt
S. 291 als bewiesen annimmt, »dass wir das Werk des Stesimbrotos in
seiner Totalität nächst dem Werke des Thukydides, und in noch höherem
Grade wie dieses, als Ilauptquelle alles dessen zu betrachten haben,
was wir noch heut von der Geschichte des perikleischen Zeitalters
wissen«.
Den übrigen Inhalt des Bandes können wir hier nicht weiter be-
sprechen. Schmidt sucht zu zeigen, dass in Bezug auf die Befestigung
Athen's Stesimbrotos wie als eine der Quellen des Thukydides und des
Diodor, so als einzige Quelle nicht nur des Plutarch , sondern auch an-
derer, sich erweise (S. 327). S. 331 geht er noch weiter, indem er sagt:
»Ist der Vordersatz richtig, dass die plutarchischen Lebensbeschreibungen
des Thcmistokles, des Kimon und des Perikles — die mittlere zum Theil, die
anderen fast durchweg — ein continuirliches Excerpt aus dem Werke des
Stesimbrotos darstellen: so folgt daraus mit Nothwendigkeit als Schluss-
satz, dass alles, was mit diesem Excerptc in den erhaltenen Schriftstellern
genau übereinstimmt, gleichviel ob direct oder indirect, aus Stesimbrotos
stannnt«. Wir haben den Vordersatz nicht bewiesen gefunden, so fällt
für uns der Schlusssatz von selber weg.
Wir möchten mit einigen allgemeinen Bemerkungen schliessen.
Schmidt scheint uns bei der Bcurtheilung der Quellenbcnutzung Plutarch's
zweierlei nicht so berücksichtigt zu haben, wie es nach unserer Ansicht
berücksichtigt werden muss. 1. Aus dem Umstand , dass Plutarch Bio-
graphien schrieb, verbunden mit dem ferneren Umstand, dass er ein sehr
gewandter und kenntnissreicher Schriftsteller war, folgt, dass er im Stande
gewesen sein muss, Materialien, die er sich gesammelt hatte, so zu ord-
nen, dass eine wirkliche Biographie zu Staude kam. Dass er sich Col-
lectancen machte, erkennt Schmidt selbst an, z. B. II, 210. 258; warum
sollte er nicht im Stande gewesen sein, sie nach Gesichtspunkten zu
ordnen, und dcmgemäss in verschiedener Weise zu benutzen? So hat
man nach unserer Ansicht keine Veranlassung, da, wo Plutarch sein Ma-
terial nach gewissen Gesichtspunkten zusammengestellt hat — und wie
oft thut er das nicht! - mit Schmidt anzunehmen, dass er den Stoff in
dieser selben Anordining aus einer einzigen Quelle herübernahm (Schmidt
S. 248- 251). 2. Der zweite uns wichtig erscheinende Punkt ist folgender.
Es giebt viele Biographien, die mit anderen dieselbe Zeit und beinahe
dieselben Persönlichkeiten behandeln. Es ist nun an und für sich wahr-
Periode von 500—100 v. Chr. 333
scheinlicli, dass Plutarch sich früh darüber klar machte, dass er in ver-
schiedenen Biographien ähnliche oder dieselben Dinge zu erwähnen haben
würde, und dass, wenn er auch nicht geradezu vorher eine Disposition
machte, welche zwei oder mehrere sich theilweise deckende Viteu betraf,
er doch von dem Grundsatze ausging, Wiederholungen möglichst zu ver-
meiden, wofür ein ausgezeichnetes Mittel das war, in jeder Biographie
dasjenige ausführlich zu geben, was den augenblicklich behandelten Hel-
den näher betraf. Dass er wirklich nach diesem Grundsatze verfahren
ist, wo es sich um Themistokles und Aristides, Perikles und Kimon han-
delte, glauben wir gezeigt zu haben — zu Schmidt S. 83. 91. 96. 100 —
wodurch sich uns Punkte, für die Schmidt nach unserer Ansicht künst-
liche Erklärungen gesucht hat, auf einfache und natürliche Weise auf-
klärten. Schmidt hat diesen Gesichtspunkt, offenbar absichtlich, gar nicht
berücksichtigt; so wird bald Kürze, bald Ausführlichkeit Kennzeichen
des Späteren u. s. w. Schmidt constatirt selbst S. 51 verschiedene Com-
plexe von Viten; ein sehr wichtiger Complex scheint uns der zu sein,
der Themistokles und Aristides, Kimon und Perikles, Alkibiades und
Nikias verbindet. Der von uns hervorgehobene Gesichtspunkt ist, wie
wir jetzt sehen, auch von Andern berücksichtigt, z. B. von M. Mohr,
Die Quellen des Themistokles, S. 32.
Noch eine Bemerkung in Bezug auf die Reihenfolge der Viten des
Plutarch. Es ist nicht bewiesen, dass die von Plutarch nur angedeutete
Eintheilung in Bücher der Entstehungszeit der Biographien entspricht.
Die Büchereintheilung kann nach anderen Grundsätzen beabsichtigt, sie
kann sogar nur beabsichtigt gewesen sein und nicht durchgeführt. Es
ist ferner nicht so einfach wie es scheinen könnte, zur Bestimmung der
Entstehungszeit von Schriften Citate zu verwerthen wie: ich habe darüber
in der und der Schrift gesprochen. Das beweist nicht nothwendig, dass
die citirende Schrift später geschrieben ist, als die citirte. Man kann
zwei Schriften durch Revision so fertig stellen, dass man gegenseitig in
der einen die andere citirt; es kann aber die Revision auch die Folge
haben, dass man in der früher geschriebenen die spätere mit Worten
wie: ich habe darüber da und da gesprochen, anführt. Dass diese Dinge
möglich und nicht gerade unnatürlich sind, sieht mau leicht ein ; warum
also auf Kriterien, die solche Möglichkeiten ausser Acht lassen, Systeme
bauen? Warum nicht lieber die Kraft, die auf Combinationen über die
mehr oder weniger wörtliche Entlehnung eines Schriftstellers von einem
andern unbekannten und niemals zu erkennenden Autor verwandt wird,
darauf verwenden, den schriftstellerischen Sprachgebrauch und die Ar-
beitsweise der vorhandenen Autoren genau zu erforschen, wofür bei den
griechischen gelehrten Historikern verhältnissmässig noch so wenig ge-
schehen ist?
Mit dem hier Gesagten w^ollcn wir Schmidt keineswegs zu nahe
treten. Es kann nicht ontscliieden genug betont worden, wie gross der
334 Griechische Geschichte.
innere Werth der Schmidt'schen Forschungen ist, auch da wo sie nach
unserer Ansiclit nicht das Riclitigc treffen. Ueberall zeigt sich eine sel-
tene Belicrrschung des Stoffes, grosser Sclmrfsinn, ausdauerndes Fest-
halten des einmal crgritTenen Fadens. An dieser Umsicht kann man sehr
viel lernen. Es könnte mit diesem Urtheil im Widerspruch zu stehen
scheinen, dass wir nur am Einzelnen Kritik zu üben gesucht haben. Aber
das lag an der Art der Arbeit Sclimidt's selbst. Er will offenbar durch
die Masse und die Kraft der einzelnen Gründe wirken. Da blieb denn
dem Kritiker zunächst nichts anderes übrig, als ebenso dem Einzelnen
nachzugehen. Es bleibt unbestritten, dass Schmidt für die Belebung des
Quellenstudiums der pcrikleischen Zeit mehr gethan hat als die meisten
Anderen, und es ist sehr wohl möglich, dass wir ihm im Einzelnen noch
nicht vollkommen gerecht geworden sind. — Wir haben uns auf die
Würdigung des Charakters des Stesimbrotos in dieser Kritik noch fast
gar nicht eingelassen; andere zu besprechende Arbeiten geben uns dazu
Gelegenheit.
Von diesen ist zunächst zu nennen:
A. von Gutschmid, Die Geschichtsüberlieferung über das peri-
kleisclio Zeitalter. Augsb. AUg. Zeitung 1880, No. 103 und Beilage
No. 104.
Dieser Aufsatz ist geschrieben als Anzeige des zweiten Bandes des
Schmidt'schen Werkes über das perikleische Zeitalter, und für einen
weiteren Leserkreis bestimmt als den der eigentlichen Fachgenossen, wie
V. Gutschmid speciell von dem Theile seiner Abhandlung sagt, der die
Frage von dem Werth der Quellenforschung auf dem Gebiete der alten
Geschichte betrifft. Das schliesst nicht aus, dass nicht auch die Fach-
genossen manches aus dem Aufsatze lernen könnten; er enthält vielleicht
mehr Wichtiges für sie als manche nur für sie geschriebene Abhandlung.
v. Gutschmid ist in mancher Beziehung abweichender Ansicht von Schmidt.
Schmidt hat ihn nicht überzeugt, dass Stesimbrotos nicht geschrieben
hat, um die ausgezeichnetsten Athener wie Themistokles, Thukydides und
Perikles anzuschwärzen; die von Stesimbrotos erhaltenen Fragmente
machen im Gegentheil v. Gutschmid gerade den Eindruck, den sie bisher
den Meisten gemacht haben, dass ihr Verfasser ein Verbreiter von Klatsch
war, und er geht so weit die Absicht der Herabsetzung der betreffenden
Persönlichkeit auch in der Mittheilung der Leichenrede für die im samischen
Kriege Gefallenen zu finden. Stesimbrotos hat jene Rede des Perikles
mitgctlioilt, weil sie beweist, dass Perikles irreligiös war, indem er die
Existenz der Götter auf eine sehr schwache Basis stellte. Wir möchten
doch glauben, dass hier v. Gutschmid zu weit geht. Die Götter sehen
wir nicht, aber die Opfer die wir ihnen darbringen und die Segnungen,
welche sie uns zu Theil werden lassen, bezeugen, dass sie unsterblich
sind: sollte das iiacli griecliisclier Auffnssuiig einen bedenklichen Zweifel
Periode von r.00-400 v. Chr. 335
an ihrer Existenz involvirt haben ? Wir meinen, nicht; ihre Existenz wird
ja bejaht, nur durch besondere Gründe zu beweisen gesucht. Ein wirk-
liches Geschichtswerk, das giebt v. Gutschraid Schmidt zu, von dem Zeit-
genossen Stesimbrotos geschrieben, wäre eine Geschichtsquelle ersten
Ranges für jene Zeit gewesen. Das Unglück ist nur, dass die Schrift
des Stesimbrotos eben kein Geschichtswerk war. Es waren nicht drei
Biographien, des Themistokles, Thukydides und Perikles — warum hätte
alsdann die des Kimou gefehlt? — es war nach v. Gutschmid eine Schil-
derung der schlechten Politik und des schlechten Charakters jener drei
athenischen Staatsmänner, die dem von Stesimbrotos allein geschätzten
Kimon als Folie dienen sollte, eine Teudenzschrift gegen den athenischen
Demos, bestimmt für einen peloponnesischen Leserkreis. In Bezug auf
den Charakter Kimon s hat Schmidt S. 26 v. Gutschmid nicht überzeugt.
V. Gutschmid drückt sich scharf dahin aus, man sehe aus Ion von Chios,
dass Stesimbrotos »gelogen« habe. Das finden wir nun nicht bewiesen
durch die abweichenden Angaben von Ion und Stesimbrotos über die
musikalischen Fähigkeiten und Leistungen des Kimon. Schmidt hat ganz
Recht: es ist kein Widerspruch zwischen der Behauptung, dass Kimon
der Musik unkundig gewesen sei (Stesimbrotos) und der Thatsache, dass
er einmal nicht übel gesungen habe (Ion), v. Gutschmid kann Recht
haben, wenn er annimmt, dass Stesimbrotos eine Tendenzschrift schrieb,
ohne dass daraus folgt, die von ihm mitgetheilten Nachrichten müssten
erlogen gewesen sein. Uebrigeus hat Holzapfel (s. den Bericht über
dessen Schrift) gar nicht unwahrscheinlich gemacht, dass Kimon bei Ste-
simbrotos nicht viel besser wegkam als die Andern; so wii'd die Ver-
muthung v. Gutschmid's, dass Stesimbrotos habe Kimon herausstreichen
wollen, noch nicht als sicher gelten können. Referent gesteht, dass ihm
der Charakter des Werkes des Stesimbrotos noch ein Räthsel ist, dessen
Lösung erst gefunden werden soll. — Im zweiten Theil seines Aufsatzes
macht V. Gutschmid einige werthvoUe aligemeine Bemerkungen über die
in neuerer Zeit mit grossem Eifer getriebene Quellenforschung. Sehr zu
beherzigen von denjenigen, die sich mit solchen Forschungen beschäftigen,
ist das Wort v. Gutschmid's, dass man bei Plutarch nicht vergessen dürfe,
dass man es zu thun habe mit einem Autor von Ȋusserst ausgebreiteter
Litteraturkenntniss und freier Behandlungsweise«; ganz ähnlich äusserte
sich vor einigen Jahren ein anderer gründlicher Kenner der griechischen
Litteratur, v. Wilamowitz-Möllendorff. Eine zweite wichtige Bemerkung
v. Gutschmid's, noch allgemeineren Charakters, ist die, dass nach ihm
die Ergebnisse der Quellenforschung auf dem Gebiete der alten Geschichte
mit sehr vereinzelten Ausnahmen entfernt nicht den Grad von Sicherheit
haben, wie etwa für das Mittelalter, theils weil die alten Geschichts-
schreiber im Allgemeinen in einer von der der mittelalterlichen Autoren
völlig verschiedenen Weise gearbeitet haben, theils und hauptsächlich,
weil uns gar zu viele Geschichtsquellen verloren gegangen sind und so
336 Griochischo Geschichte.
jede Controlle fehlt. Er stellt deshalb den Kanon auf, »dass jedes auf
dem äusscrlichcn, mehr mechanischen Wege der Quellenforschung ermit-
telte, wenn auch noch so plausibel scheinende Ergebniss im CoUisionsfall
inneren, sachlichen Erwägungen, welche die historische und litterarhisto-
rische Kritik an die Hand gieht, untergeordnet, und zwar bedingungslos
untergeordnet werden muss«.
Von den speciellen Bemerkungen , die nun noch folgen, ist beson-
ders die über die Quelle von Themist. 28 - 31 bemerkenswerth, wo v. Gut-
schmid nicht Stesimbrotos, sondern den Kj'maeer Herakleides, einen Histo-
riker vom Anfange des S.Jahrhunderts v. Chr., als Quelle findet, und
seine Annahme, dass es jedenfalls nicht Stesimbrotos war, trcftlich be-
gründet.
Fast das ganze 5. Jahrhundert v. Chr. betrifft folgende Arbeit:
Untersuchungen über die Darstellung der griechischen Geschichte
von 489 bis 413 v. Chr. bei Ephoros, Theopomp und anderen Autoren.
Von Dr. L. Holzapfel. Leipzig 1879. 192 S.
Holzapfel hat diese Untersuchungen nach den Quellen geordnet,
denen die vorhandenen Schriftsteller ihre Nachrichten entnommen haben,
von welchen specicll Diodor, Trogus, Nepos, Plutarch durchgenommen
werden. Er beginnt mit Ephoros, der als Quelle nachzuweisen gesucht
wird für die griechische Geschichte während des peloponnesischen Krie-
ges bis zur sicilischen Expedition (S. 3 8); worauf wahrscheinlich ge-
macht wird, dass die Darstellung des peloponnesischen Krieges bei
Ephoros unverkennbare Parteilichkeit für die Athener zeige (S. 8 18).
Ich will hier nur die kleine Bemerkung hinzufügen, dass das von Holz-
apfel S. 13 bemerkte Lob der Tapferkeit Kleon's in der Schlacht bei
Amphipolis nach meiner Meinung nichts als diodorische Phrase ist, wie
sie ihm für seine Schlachtbesclircibungen passend schien. Es folgt:
Ephoros als Quelle Diodor's für die Geschichte der Pentekontaetic
(S. 18 — 33); auch hier tritt nicht selten Parteilichkeit für Athen hervor.
Den Abschnitt über die Darstellung des grossen syrakusanischen Feld-
zuges bei Diodor (S. 33-41; Quellen: Ephoros und eine sicilische Quelle,
d. h. Philistos; s. S. 52) hat Referent schon bei Gelegenheit der Publi-
kationen über Geographie und Topographie Unteritaliens und Siciliens
besprochen. Es folgt S. 41 — 46 über die Behandlung der inneren Ge-
schichte Athen's bei Ephoros, wo sich ergiebt, dass sich Ephoros um
diese Dinge sehr wenig kümmerte. Dann S. 47 52 Benutzung des Epho-
ros durch Trogus: 489 15 ist bei Trogus besonders Ephoros benutzt;
für den syrakusanischen P^eldzug Philistos. Benutzung des Ephoros durch
Nepos S. 52-G2: Themistokles Cap. 5, G, 2- 7 lin. zum Theil, da auch
Thukydides benutzt ist; vgl. die abweichende Behandlung der Mauer -
baufrage durch Schmidt, Perikl. Zeitalter Bd. H; in den letzten Schick-
salen dos Themistokles ist P.iuigos aus Eplioros. — Im Aristides 2, 2 — 3, 1
Periode von 500 — 400 v. Chr. 337
Im Pausanias ist Thukydides Ilaiiptquelle, aus Ephoros wenig (S. 60. 61).
Nun folgt die Benutzung des Ephoros durch Plutarch in seinen Biographien
(S. 62 — 79). Im Theniistoldes Cap. 9, 22 fin. und 23. Im Kimon nur gelegent-
lich Cap. 12. Im Perikles in Cap. 27, das Meiste in Cap. 29 (Ursachen
des peloponnesischen Krieges), einiges in Cap. 31 und 32; ferner Cap. 20.
21. 22. Für Nikias und Alkibiades schliesst sich Holzapfel an Fricke
an, sodass Ephoros zugewiesen wird: Nik. 9. 10; Alk. 14. 15; ferner nach
Holzapfel: Nik. 12 und das Entsprechende im Alk. 17. 18; Schluss von
Alk. 20 ; Alk. 7 (Perikles und Alkibiades). — Wir kommen zu Theopomp,
dessen Digression nsp) Srjfiayojywv von Nepos, Plutarch, und ein Wenig
auch von Trogus benutzt worden ist. Nepos: Themistokles 1—4. Arist.
1, 4. Kimon höchst wahrscheinlich vollständig aus Theopomp entnommen.
Alk. 1-4. (S. 80-90). Plutarch. Themistokles. Theopomp citirt Cap. 19.
25. 31; aber aus ihm entnommen noch Cap. 6 init. und 19, zweite Hälfte.
Aristides. Cap. 7 (Ostrac.) Cap. 23. 24 (Gründung des Bundes). Theo-
pomp erweist sich als aristokratisch und spartanerfreundlich. Kimon.
Mit Recht von Rühl dem Theopomp vindicirt : Cap. 4. 6, erste Hälfte.
Cap. 7. 8. 15. 18. 19 (kyprischer Feldzug). Die übrigen von Rühl für
theopompisch gehaltenen Stücke von Holzapfel abgelehnt und zum Theil
Stesimbrotos zugewiesen. Perikles. Hier erklärt sich Holzapfel gegen
Rühl, der angenommen hatte, dass wieder Theopomp Hauptquelle sei.
Vielleicht in Cap. 18 und 19, doch lässt sich dies nicht direct nach-
weisen (S. 113); sehr geschickt ist gezeigt, dass Cap. 35 aus Thuk. II, 56
und dem irrthümlicherweise herbeigezogenen Cap. 58 entstanden ist.
Cap. 33. 34 giebt Holzapfel als theopompisch zu, und etwas in Cap. 37.
Nikias und Alkibiades. Nik. 7 fin. Nik. 11 (Ostrac. des Hyperbolos) und
A. 13. Nik. 2 — 6 (Charakter des Nikias) zum Theil. — Holzapfel geht
nunmehr über zu Ion von Chios, dessen yno/ivjy/iara oder iniSrjiicac wahr-
scheinlich bald nach dem samischen Kriege geschrieben wurden. Ion
war mit Kimon befreundet. In Plutarch's Kimon wird in Cap. 9 eine
Anekdote erzählt, die Ion von Kimon selbst hatte; auch Cap. 10 schreibt
Holzapfel Ion zu, vielleicht auch Cap. 11; ferner Cap. 5, einiges aus
Cap. 10 und 17. — Nun behandelt Holzapfel Stesimbrotos; es ist inter-
essant zu sehen, in wieweit er hier mit dem Hauptkämpfer für Stesim-
brotos, mit Schmidt, übereinstimmt, von dem er durchaus unabhängig
gearbeitet hat. Es ist insoweit allerdings Uebereinstimmung vorhanden,
als auch Holzapfel meint, Stesimbrotos sei mehr von den alten Schrift-
stellern, speciell von Plutarch, benutzt worden, als man gewöhnlich an-
nimmt; in Bezug auf die Benutzung im Einzelnen jedoch und den Cha-
rakter des stesimbroteischen Werkes weichen Schmidt und Holzapfel sehr
von einander ab. Was zunächst den Charakter des Werkes des Stesim-
brotos betrifft, so nimmt Holzapfel an, dass Stesimbrotos Feind des
Perikles war und ihn in ungünstigem Lichte darzustellen suchte, wofür
er die Geschichte von der Schwiegertochter, die von der Aussendiiug
Jahrcibericht für Alteithumswissenscli.Tft XXMl. (1880. HI.) 2)i
338 Griechische Geschichte.
des L.nkedaimonios (Per. 29) und die von der Fahrt des Perikles nach
Kypros (Per. 26) anführt. Aber auch Kimon kommt bei Stesimbrotos
nicht besser weg als Perikles. Hier bespricht Holzapfel (S. 141) die
Angabe des Stesimbrotos von der mütterlicherseits nicht echt atheni-
schen Herkunft einiger Söhne Kiraon's, und deckt nach Löschcke sehr
gut den Irrthum des Stesimbrotos auf. Aber man kann sehr wohl die
Frage aufwerfen: war es ein blosser Irrthum? Wenn wir sehen, dass
Stesimbrotos auch Perikles als Zeugen für seine Angabe anführte, wäh-
rend Perikles doch in Wirklichkeit so etwas nicht bezeugt haben kann,
sieht es dann nicht so aus, als ob alles nur boshaftes Gerede des Ste-
simbrotos war? oder wenigstens als ob Stesimbrotos mit ausserordent-
lichem Leichtsinn Klatsch mittheilte, den er oder seine Gewährsmänner
sich nicht scheuten, ernsthaften Männern wie Perikles in den Mund zu
legen? Dass Stesimbrotos durch die Erzählung von dem Besuch der
Elpinike bei Perikles die Elpinike zu einer Buhlerin herabwürdige, wie
Holzapfel S. 142 annimmt, finde ich nicht; die Geschichte beweist nur
die Malice des Perikles. Dass übrigens Stesimbrotos nicht immer nur
Nachtheiliges von Perikles erzählt, giebt Holzapfel S. 146 selbst zu. Die
Erklärung, weshalb Stesimbrotos alle politischen Parteien in Athen an-
greift, sieht Holzapfel in seiner particularistischen Gesinnung, die nur
Thukydides verschonte, »der dem Antrage des Perikles über die Ver-
wendung der Bundesgelder zur Aufführung von Kunstbauten so entschie-
den entgegentratet (Holzapfel S. 143). Es ist ein Gedanke, der reiflich
erwogen zu werden verdient, und vielleicht noch besser die Thatsachen
erklärt, als die Hypothese v. Gutschmid's. Holzapfel geht nun zur Ana-
lyse der einzelnen Biographien Plutarch's über, in denen Stesimbro-
teisches vorkommen kann. Stesimbroteisch ist der Bericht über den an-
geblichen zweiten messenischen Feldzug und die folgenden Ereignisse,
Kim. 17 = Per. 10. Per. 11. 12. 14 sind stesimbroteisch (Holzapfel S. 150),
ebenso urtheilt Schmidt; stesimbroteisch sind auch die Hauptstücke von
Cap. 7 und 9 (Holzapfel S. 151), sowie einiges in Cap. 8 und Cap. 15,
Endlich sind nach Holzapfel die Nachrichten über Eltern, Lehrer, Cha-
rakter und Privatleben des Perikles (Cap. 3 — 5. 16. 36. 38) wohl grössten-
theils aus Stesimbrotos entnommen. Bei dem Interesse, welches gegen-
wärtig die stesimbroteische Frage hat, möchten wir in nebenstehender
Tabelle darstellen, was Schmidt und Holzapfel im Perikles des Plutarch
dem Stesimbrotos zuschreiben (s. S. 339).
Themistokles. Hier ist Stesimbrotos benutzt: in Cap. 4. Cap. 24
(Flucht des Themistokles, auch von Thukydides benutzt). Cap. 19 (Be-
festigung Athens). Cap. 12 und Cap. 11. Cap. 14. 15 (Schlacht bei Sa-
lamis). Cap. 16. Cap. 20 zweite Hälfte; einiges in Cap. 18 und Cap. 32.
In Betreff der Schicksale des Themistokles in Asien ist Holzapfel (S. 161)
nicht der Meinung, dass Stesimbrotos zu Grunde liege; er denkt an
Phanias. Hier möchte wohl Gutschmid Recht haben. — Schliesslich be-
Periode von 500 — 400 v. Chr.
339
Schmidt.
Vorrede Plutarch's (207)
Verschiedene Quellen . .
Stesimbrotos (207) mit Einschal-
tungen aus anderen
Stesimbrotos mit Einschaltungen l
Stesimbrotos (222) mit Einschal-
tungen \
Stesimbrotos (246) |
Stesimbrotos (248)
Stesimbrotos (248) '
Ephoros (255) nebst Stesimbrotos
Stesimbrotos (259)
Stesimbrotos (260)
Stesimbrotos (262)
•I
Cap.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
Holzapfel.
^ grösstentheils Stesimbrotos.
grösstentheils Stesimbrotos.
einiges aus Stesimbrotos.
grösstentheils Stesimbrotos.
> Stesimbrotos.
theilweise Stesimbrotos.
vielleicht Theopomp.
Ephoros.
Ephoros.
grösstentheils Ephoros.
\ theilweise Ephoros.
[ wohl Theopomp.
theilweise aus Thukydides.
grösstentheils Stesimbrotos.
grösstentheils Stesimbrotos.
handelt Holzapfel die Atthidographcn (S. 165 ff.), wo er sich jedoch be-
gnügt, statt einer vollständigen Uebersicht des aus ihnen Entlehnten
einzelne boachtenswcrthe Beiträge zur Kritik der Geschichte zu geben. —
Der Anhang enthält: Exe. I Ucber das chronologische System Diodor's,
22*
340 Griochisdio rroscbichte.
wo Holzapfel nachweist, dass nicht immer, wie Schäfer u. a. angenommen
haben, Diodor die Olympiadeujahrc mit der Mitte des vorangegangenen
Winters beginnen lässt, sondern dass in chronologischer Hinsicht eine
grosse Verwirrung bei ihm herrscht. Ueber diesen Gegenstand liegen
Untersuchungen von Unger und Rcuss vor, die wir noch erwähnen wer-
den. Es scheint uns an der Zeit zu sein, dass dieser Gegenstand eine
besondere, allseitig eingehende Behandlung erfahre. - Exe. H behandelt
das Psephisma des Charinos. Hier sucht Holzapfel nachzuweisen, dass
dies das sogenannte megarische Psephisma war, das die Handelssperre
verfügte, aber nicht die von Plut. Per. 30 angegebene Bestimmung ent-
halten konnte, dass zweimal jährlich ein Einfall in's megarische Gebiet
stattzufinden habe. Die Resultate Holzapfels sind sehr annehmbar. —
Exe. HI endlich macht wahrscheinlich, dass der Themistokles, welcher
493/2 Archon war, nicht der berühmte Staatsmann sein kann; er nimmt
an, dass der berühmte Themistokles, nach ihm wirklich Strateg in der
Schlacht bei Marathon, bereits vor diesem Kriege die regelmässige Ver-
mehrung der athenischen Seemacht beantragt hat. Dieser Ansicht Holz-
apfel's können wir uns jedoch noch nicht anschliessen; sie scheint uns
noch nicht hinreichend begründet. — Wir machen noch auf wichtige Be-
merkungen Holzapfel's über die Art der Quellenbenutzung Plutarch's
aufmerksam, die sich S. 94. 95. 112 finden: es ist nicht bewiesen, dass
Plutarch immer nur einer oder auch zwei Quellen folgt; er hat in ein-
zelnen Fällen auch viele Schriftsteller für kurze Abschnitte zu Grunde
gelegt. — Holzapfel's Arbeit, auf sorgsamer Abwägung der Gründe
basirt, schlägt eine durchaus richtige Bahn in der Quellenforschung ein;
sie gehört zu den besten Arbeiten über Quellenforschung auf dem Ge-
biet der griechischen Geschichte, die seit Volquardsen's Untersuchungen
(Kiel 1868) erschienen sind.
Ganz anderen Charakters ist das nun zu besprechende Buch:
Philologische Untersuchungen herausgegeben von A. Kiessling
und U. v. Wilamowitz-Möllcndorff. Erstes Heft. Aus Kydathen.
Mit 1 Tafel. Berlin 1880. 236 S. 8.
Wir haben es hier vorzugsweise mit den Abhandlungen des einen
der beiden Herausgeber, des Prof. v. Wilamowitz-Möllendorft" zu thun,
und zwar gestatten wir uns, dieselben hier zu besprechen trotz des Titels,
der philologische, nicht historische, Untersuchungen verspricht, und trotz-
dem der Verfasser irgendwo erklärt, er sei »nur Philologet. Da dies
nicht eine höfliche Redensart sein kann, - an dergleichen ist man bei
V. Wilamowitz-Möllcndorff nicht gewöhnt — so können wir ihm die Ge-
genbemerkung machen, dass er Unrecht hat, ein »nur« zuzusetzen; dass
der exacte Philologe der (Jeschichte die besten Beiträge liefern kann,
ist ja evident. Und wir wissen wii'klich nicht, warum man seine Unter-
suchungen »aus Kydathen« in'clit eben'^n put liistorische wie philologische
Periode vou 500 — 400 v.Chr. 341
nennen sollte; wenigstens würde das für diese Bezeichnung sprechen,
dass der innere Zusammenhang derselben durch das historische Objeet,
Athen, und nicht durch irgend ein philologisches Objeet geboten wird.
Was dann die Behaudlnngswcise der Fragen betrifft, welche zur Be-
sprechung kommen, so ist diese nur in soweit als philologische zu be-
zeichnen, als auf die Erklärung und Reinigung der antiken Texte ein
besonderes Gewicht gelegt wird; im Uebrigen kann mau sagen, dass so-
wohl die Behandlung der Fragen als die Bedeutung der erzielten Resul-
tate wesentlich historischeu Charakters sind.
Der Inhalt des Bandes ist übrigens folgender: es kommt zuerst
eine Festrede des Prof. ü. v. Wilamowitz-MöUendorff : Von des attischen
Reiches Herrlichkeit, mit XI Excurseu (S. 1- 96). Von demselben: Burg
und Stadt von Kekrops bis Perikles (S. 97—172). C. Robert, Der Auf-
gang zur Akropolis (S. 173 194). U. v. Wilamowitz-MöUendorff, Der
Markt von Kekrops bis Kleisthencs (S. 195—212). Schliesslich Nachträge
und Register.
In der Festrede setzt v. Wilamowitz-MöUendorff auseinander, wie in
Folge der unpatriotischen Haltung Sparta's nach der Schlacht bei Pla-
taeae die Athener sich der Nationalsache gegen die Perser anuahmen,
und wie sich daraus ein besonderer, unter athenischer Führung stehender
Bund bildete, der bald zu einem athenischen Reiche wurde, dessen Con-
stituirung durch die Uebertraguug des Schatzes von Delos nach Athen
gegeben ist. v. Wilamowitz-MöUendorff setzt die Verfassung dieses Reiches
auseinander, mit seinen drei bevorrechtigten Staaten Samos, Lesbos, Chios,
und den über 200 anderen r.uXscg, die vom Kriegsdienste befreit, übrigens
aber in verschiedener Stellung zu Athen waren. Er spricht vou dem
Verkehr des Reiches mit dem Osten, der keine Concurrenz zuliess, wo-
gegen im Westen Athen mit Korinth und seinen Colonieu zu rechnen
hatte, und sich deswegen mit Etrurieu, mit den chalkidischeu Küsten,
mit den Elymern gut stellte. Der Verfasser hebt hervor, wie die Athe-
ner eine fast unerschwingliche Wehrpflicht übernahmen um ihr Reich
zu schützen, und sich dadurch ruinirten. Mit Recht sagt er (S. 27), dass
das Reich sich nicht halten konnte, weil die Bundesgenossen im Allge-
meinen nur Tribute zahlten, und es den Athenern überlassen war, mit
ihrem Blute zu zahlen Viel Land auf den Inseln und den Küsten war
übrigens unmittelbar athenisch; und es gab Gemeinden, »welche einer-
seits athenische Bürger enthielten, andererseits ihre eigene selbständige
Organisation hatten« (S. 35). In Athen selbst vereinigen sich viele Fremde,
und Athen zieht alle Capitalsachen der abhängigen Gemeinden vor sein
Gericht (S. 37), was v. Wilamowitz-MöUendorff sich nicht entschliessen
kann, bedenklich zu finden. Er hat gewiss Recht anzunehmen, dass es
nicht allein geschehen ist, um die politischen Processe in der Hand zu
behalten. Während Athen im Anfang des fünften Jahrhunderts v. Chr.
noch \iel von den lunicrn, und einiges sogar von den Doreru zu lernen
n42 Griechische Geschichte.
hatte, hat es während des Bestehens jenes Reiches den übrigen Griechen
unendlich viel gegeben.
Von den Excurseu setzt I (die Herrschaft des Gesetzes^ auseinan-
der, wie der Athener, der den vo/zo? über alles setzt, doch mit demsel-
ben willkürlich verfährt und Iheils durch Psephismen den Nomos ersetzt,
theils durch den Beschluss über ädeia die Gesetzveränderung oder Ge-
sctzverlctzung erleichtert. — Excurs II (Strategen) zeigt, wie das Stra-
tegenamt aus einem militärischen im fünften Jahrhundert zu einem poli-
tischen wird, und man die Rechenschaftsablagc der Inhaber desselben
illusorisch macht. — Excurs III (Parthenon) sucht zu zeigen, dass als
454 der Bundesschatz nach Athen verlegt wurde, der Opisthodom des
Parthenon zu seiner Aufnahme schon bereit stand, ja dass man schon
eine Reihe von Jahren vor der wirklichen Verlegung des Schatzes die-
selbe beschlossen haben muss, da eben der Bau des Parthenon hierauf
berechnet war. — Excurs IV bespricht die Dienstpflicht der Bündner,
allgemein innerhalb des Kreises, dem sie angehörten, zu dessen Verthei-
digung, und ausserhalb desselben in Folge besonderer Gründe, welche
V. Wilamowitz-Möllendorff zu ermitteln sucht für die bei der Belagerung
von Syrakus von Thukydides erwähnten Coutingente. — Exe. V behandelt
die athenischen <fpo6pa'j(^ot\ Exe. VI die im'axonot, nach Massgabe der
Inschriften und des Aristophanes (Vögel). — Exe. VII den Handel mit
dem Orient (S. 77 über die Erwähnung der Jcßiirj in der noL \4&. 2, 7
Uebereinstimmung mit MüUer-Strübing in dessen Ausgabe dieser Schrift).
— Exe. VIII Die Subalternofficiere , deren Namen für die Flotte durch
die TToL /l^jjv. bekannt sind, für das Landheer für's 5. Jahrhundert nicht. —
Exe. IX Verlustlisten; Bemerkungen über die Anordnung der Namen der
Gefallenen in den Grabschriften. — Exe. X Notion, Hafen von Kolophon,
seine Bevölkerungs- und staatsrechtlichen Verhältnisse im Anfang des
peloponnesischen Krieges. — Exe. XI Zum chalkidischen Psephisma, wo
die ij^caca ij twv &soij.o ^stöjv als ein Local nachgewiesen wird. — Die
Abhandlung: »Burg und Stadt von Kekrops bis Perikles« hat nicht ein
blos topographisches Interesse. Athen war 490 wie 480 ohne zusammen-
hängende Mauern; sonst erklärt sich, wie der Verfasser zeigt, die ganze
Geschichte jener Jahre nicht. Wann aber die einst vorhandenen Stadt-
mauern zerstört wurden, liest man nirgends bei den Alten. Wo liefen
sie ursprünglich? Ein sicherer Punkt ist das Hadriansthor, das die so-
genannte Theseusstadt begrenzte, da dem Theseus, einer solonischen Er-
findung, die älteste Stadtmauer zugeschrieben wurde. Im Westen musste
der Areshügel, seines finsteren Charakters wegen, ausserhalb der Stadt
liegen; hier fiel die Stadtmauer mit der späteren Burgmauer zusammen
(S. 104). Im Norden wohnten die Töpfer in der Vorstadt. So sagt auch
Thukyd. II, 15, dass die älteste Stadt die spätere Akropolis und die
Tipbg voTov derselben gelegene Gegend war. Ringsum waren Vorstädte.
Wann fielen diese Mauern V Durch Peisistratos, »weil sie für die unter
Periode von 500 400 v. Chr. 343
seinem verständigen Regimente und dank Solon's Verfassung mächtig an-
schwellende Bevölkerung nicht mehr genügten« (S. 105). Mit dem Sturz
des Hippias fällt dann die Burgbefestigung, das neXaayixov, und dort
wird nunmehr Pan verehrt. Die Burg >Yird dann, nachdem die Stadt,
wie bekannt, nach 480 wieder Mauern bekommen hatte, durch Kiraon
befestigt, entfestigt aber durch Perikles ; an Stelle der neun Pforten tritt
das offene Hallenthor des Mnesikles, und auf der neuerrichteten Bastion
wird ein Tempel der Nike erbaut. Wieder hinter die Perserzeit zurück-
kehrend, entwickelt v. Wilamowitz-Möllendorff, wie nicht blos Peisistratos
keine Stadtmauer brauchen konnte, sondern erst recht nicht Kleisthenes,
dieser, damit die Stadt nicht das Land tyrannisiren könne. »Die Festung
schleifte sie selbst« (S. 109), nämlich die Kleisthenische Zeit. Der Ver-
fasser macht hier Bemerkungen über dies geniale Verfassuugswerk des
Kleisthenes. Die nöXtg ist das ganze Land; es ist keine municipale Ver-
fassung; es liegen nur einige Demen um den Athenahügel. Auf diesen
Punkt kommen wir später zurück. So haben wir in eigenthümlicher
Weise Entfestigung als Massregel der Tyrannen und auch des Kleisthenes.
Ich bemerke noch, dass v. Wilamowitz-Möllendorff scharfsinnig nachweist,
dass um 500 v. Chr. Athen offenbar Mitglied des peloponuesischen Bundes
geworden war (S. 116). Aber auch das Land Attika war schlecht be-
festigt; es war ein schwerer Irrthum der perikleischen Zeit, die Land-
macht zu versäumen. Auch für die Entfestigung des Landes gilt das-
selbe, was für die Entfestigung der Stadt gilt, dass es ein Werk sowohl
der Tyrauuis, wie der Demokratie war (S. 118). Wie Attika eins ge-
worden war, ^Yusste man nicht mehr als man sich über die Vergangenheit
besann; die 12 Städte der Atthis, die kekropischeu und kranaischen Phy-
len, sind keine ächte Ueberlieferuug; Grübeln über FtXiovzEg u. s. w.
nützt uns nichts (,S. 122). Man hatte einmal das Fest der auvocxca^ nun
sollte auch ein Syuoikismos stattgefunden haben; also war eine Mehrheit
von Elementen vorauszusetzen, und da man die Wahl hatte, so nahmen
einige die Zahl 12 — entsprechend der Zahl der ursprünglichen Phra-
trien — andere 4, wie die Zahl der Adelsphyleu. Ein wichtiges, aber
bisher nicht genügend erkanntes Factum ist, dass als das übrige Attika
geeinigt war, noch neben ihm, an Macht ihm wohl gewachsen, der Prie-
sterstaat von Eleusis bestand, der wohl erst im Laufe des siebeuten
Jahrhundert in Athen einverleibt wurde. Dann erwirbt Athen Salamis.
Die Existenz des Staates Eleusis setzt noch der Demeterhymnos voraus ;
ferner beweist sie der Kampf des Erechtheus und Euraolpos. Eleusis
blieb eine Festung; der Priester der Demeter in Athen ward an der
Staatstafel gespeist, was bei den athenischen Priestern nicht geschah.
Es ist in Eleusis die Blüte des thrakischen Stammes, natürlich nicht
mit der Bevölkerung Thrakiens in Staramverbindung zu bringen. »Auch
Orpheus ist nicht am Hebros, sondern am Kephisos zu Hause« (S. 131).
Um Athen selbst linden wir Autochthouen und Erdsagen, »der Sohn der
344 Griechische Geschichte.
Erde, der Wurm, ist seines Urahns Symbol« (S. 142). v. Wilamowitz-
Möllcndorff bekämpft cutschieden die Ansicht vom semitischen Ursprung
eines Theiles der Bevölkerung Attika's, wobei er besonders die Ansichten
und Behauptungen C. Wachsmuth's zu widerlegen sich bemüht; Melite
ist nach ihm nicht, wie man gewöhnlich annimmt, ein phönicisches Wort.
Auf einiges in dieser Auseinandersetzung kommen wir noch zurück. -—
Gegen den Schluss behandelt von Wilamowitz - Möllendorff noch wich-
tige Fragen der athenischen Topographie in theil weise sehr anziehender
Weise. — So können wir auch über die Abhandlung von C. Robert, der
Aufgang zur Akropolis, hier nur sehr kurz sein, deren Resultate mit den
von V. Wilamowitz -Möllendorff aufgestellten übereinstimmen: das Pelas-
gikou ein vor der nordwestlichen Ecke der Akropolis angelegtes Festungs-
werk; damals der Aufgang zur Burg nach NW. orientirt; vutcuv ret^oq
und Nikebastion Werke Kimon's; ebenso die Stellung der Athene Pro-
machos in der Richtung des neuen Aufganges W. — 0.; Propylaecn und
Niketempel Werke des Perikles. In einer Anmerkung erklärt sich
V. Wilamowitz-Möllendorff entschieden gegen Benndorf's Hypothese über
den Ursprung der Athena-Nike mit dem Granatapfel (S. 185). Das übrige
ist mehr für die specielle Topographie der Akropolis von Bedeutung. —
In seiner letzten Abhandlung: Der Markt von Kekrops bis Kleisthe-
ues, führt V. Wilamowitz-Möllendorff einiges von dem früher angedeuteten
genauer aus; auch hier müssen wir uns ganz kurz fassen. Der Markt
des Kerameikos war ursprünglich vor der Stadt; wenn das Volk sich
versammeln wollte, so konnte es das vor der Stadt thun, wie das später
auch geschah; die Vornehmen allein brauchten zu ihren Versammlungen
nicht viel Platz. Der Bazar konnte vor dem Thore sein — dass man den
fremden Händler nicht in die Stadt lassen mochte, ist natürlich — »vor
den Thoreu der Roma quadrata liegen die fora, liegt Regia und Vesta-
tcmpel ; vor dem Pelasgerthor liegt dyopd, aroä ßaaßecoq und -npoTavetovd
(S. 201). »Die Bauten für den Rath und seinen leitenden Ausschuss,
das weuig entfernt gelegene Thesmothesion und die Heliaia, das Strate-
gion und das Bureau des Eponymos liegen alle ziemlich beieinander«
(S. 206). V. Wilamowitz-Möllendorff nimmt an, dass »der Adelsstaat, der
noch durchaus mit der befestigten kleinen Stadt rechnete, zwar die älte-
sten Heiligthümer und wohl auch seine meisten Stadthäuser im Süden
der Burg hatte, aber seine Beamten vor den Thoren, zumeist allerdings
im Schutze der Festung, nordwestlich in der Vorstadt, neben dem Markt-
platze hat sitzen und recht sprechen heissen« (S. 209). Am Schluss wird
das Bild des adlichcn Athcn's zusammengefasst (S. 211).
Die Abhandlungen und Excurse v. Wilamowitz -Möllendorff's sind
sehr frisch und lebhaft geschrieben; man hat eigentlich den Eindruck^
als ob es mehr ein gesprochenes als ein geschriebenes Wort wäre. So
wird manches weiter ausgeführt, anderes nur angedeutet; auch die Kri-
tik, wie der Verfasser sie anderen zu Theil werden lässt, ist von der
Periode vou 500—400 v. Chr. 345
Rücksichtslosigkeit eines mimdlicheü Vortrages, wodurch die Kraft der
Beweisführung allerdings nicht verstärkt wird. Mit dieser Schreibart
mag es auch wohl zusammenhängen, wenn manches so wie es vorliegt,
nicht begründet erscheint, ohne dass man doch annehmen könnte, der
Verfasser habe die bisweilen auf der Hand liegenden Einwürfe übersehen
können. So sagt er S. 51: »wie haben die Athener zwischen 460 und
410 Gesetze gemacht? Vielleicht wird mancher sich dabei begnügen, dass
die TioX. '.#. 3, 2 die vo/xoy [^satg unter den Rathscompetcnzen anführt.
Ich bezweifle das nicht«. Man könnte aus diesen Worten entnehmen,
V. Wilamowitz-Möllendorff wolle sagen, der Rath habe nach jener Stelle
die gesetzgebende Gewalt gehabt, während es doch klar ist, dass das
ßouhüea^at nepi vö[xcuv äeaeiug das nicht sagen will. Ein anderer Fall
ist folgender. S. 103. 104 sagt der Verfasser: »Reichte so von Osten
die Stadtmauer bis dicht an die spätere Burgmauer und fiel sie im
Westen gar mit ihr zusammen, so kann sie sich auch im Norden nicht
gar weit vorgeschoben haben. Die Gärten, in welchen das Heiligthum
der Aphrodite, das Delphinion und das Haus des Aigeus liegen, bewei-
sen die Vorstadt, und Vorstadt war es wo die Töpfer und Schmiede um
des Hephaistos Heiligthum sitzen. Nach Süden dagegen« u. s. w. Hier
scheint es doch, als ob der Verfasser die »Gärten, in denen das Heilig-
thum der Aphrodite, das Delphinion und das Haus (les Aigeus liegen«
in den Norden setzt, denn was beweisen sie sonst dafür? Die Gärten,
in denen das Heiligthum der Aphrodite lag, werden aber allgemein in
die Nähe des Olympieion's gesetzt, und in die Nähe dieser Gegend auch
das Delphinion, wo das Haus des Aigeus lag (Plut. Thes. 12), ohne dass
darüber irgend eine Abweichung unt er den Gelehrten vorhanden zu sein
scheint. Was soll man nun annehmen? dass v. Wilamowitz-Möllendorff
Gründe hatte, sie nördlich von Athen zu setzen, oder dass in den citir-
ten Worten gar nicht liegen soll, dass sie im Norden gewesen seien?
Wir wissen nicht, was wir vou jenen Worten denken sollen. Andere
Bemerkungen ähnlicher Art hat J. Steup im Rhein. Mus, XXXV, S. 640
gemacht; es sind drei, von denen uns jedoch No. 2 und 3 keineswegs
so evident erscheinen, wie No. 1. Anderer Art ist unser Dissens von
des Verfassers Ansichten in Betreff der Reinheit der Race. Mag sein,
dass sie bei den Athenern vorhanden war; dass das Gcgentheil nichts
schadet, zeigt doch die Geschichte der Völker und Staaten deutlich. —
Vorzüge der Leistung v. Wilamowitz-Möllendorff's sind dagegen die un-
gemeine Quellcnkenntuiss, die ihm eigen ist, und die Lebendigkeit, mit
der er sich in die Zeiten hineinzuversetzen weiss, deren Scliriftstellcr er
alle genau kennt. Es ist keine Gelehrsamkeit zweiter Hand, die uns
geboten wird, es ist kein Operiren mit den von Andern benutzten Stel-
len; seine Kcinitniss der Zustände Athcirs im fünften Jahrh v. Cln'. geht
aus vollständiger Beherrschung des Stoffes hervor. Hiermit hängt dann
der weitere Vorzug seiner Methode zusammen, dass er sorgfältig die
346 Griechische Geschichte.
Zeiten scheidet, uud nicht, was z. B. für das vierte Jahrhundert bezeugt
ist, auch schon für das fünfte als uothwendig vorhanden annimmt. In
dem lebendigen Eindringen in die Verhältnisse der behandelten Zeit
bietet er manche Achnlichkeit mit Müller -Strübing, mit dem er auch
hin und wieder in Details übereinkommt; eine Uebereinstimmung in
einem wichtigeren Punkte ist, dass beide mit Recht hervorheben, wie
sehr Athen durch die Anstrengungen, die die Aufrechthaltung seiner
Machtstellung in der zweiten Hälfte des fünften Jahrhunderts kostete,
leiden musste und sich erschöpfte, ein Punkt, der von anderen nicht
so klar hervorgehoben zu sein scheint. Mit einem anderen Forscher
begegnet er sich in wichtigen topographischen Punkten. Auch Ernst
Curtius hat irgendwo hervorgehoben, dass Athen vor den Perserkriegen
nur unvollkommen befestigt war, gerade wie v. Wilamowitz-Möllendorl!
auf S. 97 im Anfange seines Aufsatzes über Burg und Stadt von Kekrops
bis Pcrikles; und wenn v. Wilamowitz-Möllendorff S. 104 sagt: »Wohl
mag, ganz im Groben gerechnet, die byzantinische Mauer uns ein ver-
wandtes Bild (mit dem ältesten Athen) vergegenwärtigen, und so auch
hier der Anfang mit dem Ende sich in Eins zusammenziehen«, so erin-
nert uns das an Curtius Att. St. II, 36, wo derselbe von der Zeit spricht,
da der Kerameikos noch ein vorstädtischer Bezirk war, »nach dem Ab-
sterben des städtischen Lebens wäre dann durch die sogenannte Valerians-
raauer die alte Stadtgrenze wieder erneuert und Athen von Neuem auf
die engste Umgebung der Burg beschränkt worden«. Die Festrede scheint
uns mit ihrer Darstellung des athenischen Reiches einen Fortschritt in
der richtigen Auffassung der Geschichte Griechenlands zu bezeichnen;
besonders in Betreff der gewaltigen Leistungen, die den Athenern zuge-
mutliet wurden. Sehr beachtcuswerth und genau zu erwägen ist sodann
der vom Verfasser versuchte Nachweis , dass phönicische Ansiedlungen
auf athenischem Boden unwahrscheinlich sind; es scheint Referenten,
dass es sehr schwer werden wird, die vom Verfasser beigebrachten Gründe
zu widerlegen; doch scheint ihm immer noch der Name Melite einiges
Gewicht für eine phönicische Niederlassung in die Wagschale zu legen.
Sehr bemerkenswerth ist ferner das was der Verfasser über den Cha-
rakter der Reform des Kleisthenes sagt; doch fehlt hier viel daran, dass
er seine Leser überzeugen könne. Durch Kleisthenes ist Athen kein
Municipium mehr. Der Satz Mommsen's, dass die Alten im freien Staate
nicht hinausgckonunen seien über die Freistadt gilt für Italien, nicht
für Athen. Welche Gründe giebt v. Wilamowitz-Möllendorff' an? Die
Demen sind gleichberechtigt, die Phylcn nicht geograi)hischer Natur;
es giebt keine eigentlich städtischen Beamten und die Verfassung hat
nirgends einen municipalcn Charakter (S. 112). Das beweist alles nur,
dass das ganze Land die iiüXtg bildete, wie auch der Verfasser S. 112
selbst als seine frühere Meinung angiebt. Das ist aber durchaus nicht
dem antiken Begriff widerstrebend; es ist das ein Verdienst Kuhn 's,
Periode vou 500 — 400 v. Chr. 347
den ideellen Begriff der no^cg scharf hervorgehoben zu haben. Dass der
freie Staat nicht über die Freistadt hinausgekommen ist, bedeutet, dass
die Republiken immer nur besten Falls ihre Stadt erweitert haben, nie
ein neues Ganzes gebildet; dies ward nur in den Bünden mit Gleich-
berechtigung (dem achäischcn, ätolischen) versucht. Kleisthencs hat
nur das vorhandene politische Material gleichmässiger durchgearbeitet.
Wir enthalten uns des Eingehens auf speciell topographische Fragen,
können aber nicht umhin zu bemerken, dass uns die Darstellung der
Bedeutung Athens für die Entwickelung der antiken Stadt im Allgemeinen
ganz aus der Seele geschrieben ist; wir hatten das noch von Niemandem
so gut angegeben gefunden. So könnten wir noch manches Einzelne an-
führen, was uns beachtenswerth scheint; wir wollen lieber unsere Anzeige
mit dem Bekenntniss schliessen, dass wir den Ausdruck patriotischer und
königstreuer Gesinnung am Schluss einer Festrede sehr passend linden.
Max Büdinger, Kleon bei Thukydides. Eine kritische Unter-
suchung. Wien 1880. Sitzungsbericht der phil.-hist. Classe der kaiserl.
Akad. d. Wiss. Bd. 96 S. 367 ff. 48 S. 8.
Büdinger kommt in dieser eingehenden Untersuchung zu dem be-
merkenswerthen Resultate »dass Thukydides auch seinem Feinde Kleon
gegenüber den edelsten Grundsätzen möglichster Genauigkeit und Un-
parteilichkeit treu geblieben ist, die er im Anfange seines Werkes als
seine Schilderung allein bestimmend darlegt« (S. 48) und es wird sich
gegen dieses Ergebniss der Schrift nichts einwenden lassen. Büdinger
bespricht bei dieser Veranlassung drei Begebenheiten, bei denen Kleon's
Thätigkeit besonders in den Vordergrund trat: den Abfall von Mytilene,
die Gefangennahme der Spartaner auf Sphakteria, und den Kampf um
Amphipolis, und hieran möchten wir einige wenige Bemerkungen knüpfen.
Am ausführlichsten ist Büdinger über die mytileuäische Angelegenheit.
Er ist im Allgemeinen dem Kleon günstig, findet dagegen, dass man
Diodotos »Ungeradheit und Halbheit« vorwerfen kann (S. 23) und findet
insbesondere (S. 25), dass das praktische Hauptargument des Diodotos
für die Schonung der Mytilenäer nachweislich unrichtig ist. Wenn Dio-
dotos sagt, es sei »die reine Undankbarkeit, wenn man den Demos von
Mytilene verderbe, da derselbe am Abfalle unschuldig sei und, sobald
er Waffen erhalten, die Stadt übergeben habe, so verhält sich die Sache
doch wesentlich anders« (Büdinger S. 25). Büdinger setzt auseinander,
wie die Masse der Bevölkerung von Mytilene als Leichtbewaffnete ge-
dient habe, wie dann, als sie vom spartanischen Befehlshaber volle
Rüstung bekamen, die Leute aus dem Volke erklärten, sie wollten ent-
weder Antheil an den Getreidevorräthen haben, oder sie würden mit den
Athenern wegen Ucbergabe der Stadt in Verhandlung treten. »Es setzt
denn doch ein Gedächtniss von unwahrscheinlicher Kürze voraus, wenn
das athenieusische Volk diese Thatsachcn , die sich in allerletzter Zeit
348 Griccliisclie Gescliiclite.
vollzogen hatten, nicht mehr in Erinnerung gehabt haben sollte« (Bü-
diugcr S. 25). Das will sagen, das athenische Volk musste wissen, dass
der Demos von Mytilene ebenso schuldig war, wie die Vornehmen. Doch
nicht! Mytilene war von einer Oligarchie regiei't; diese Oligarchie hatte
den Abfall vollzogen; der Demos war als (ptXoc bewaffnet, d. h. un-
geeignet gegen die Oligarchie zu kämpfen; sobald die Oligarchen dem
Demos die Möglichkeit geben, seine Meinung geltend zu machen, er-
klärt er: entweder Korn oder Unterliandlungen. Korn war offenbar nicht
genügend da, also musste unterhandelt werden. Also: Schuld am Ab-
fall war der Demos von Mytilene nicht, denn er hatte nichts zu sagen
gehabt; Veranlassung zur Ergebung war er; was will man mehr? Bü-
dingcr sagt ferner S. 25: »Welche politische und persönliche Kläglich-
keit liegt darin, dass Diodotos räth, man müsse, selbst wenn offenbarer
Hochverrath vorliege {el rjSixrjoav) nicht dergleichen thuu {ixrj Tipuanoi-
zTad^ai) damit nicht das einzig treue bundesgenössische Element zu einem
feindlichen werde«. Wir sehen nicht ein, warum politische Klugheit
politische Kläglichkeit sein soll. Und S. 32: »Die Reue über den Be-
schluss gegen die Mytilcnäer zeigt ein für einen Gebieter von Haltung
unangemessenes — Mitleid«. Eine aus Tausenden bestehende Versamm-
lung wird überhaupt selten ein Gebieter von Haltung sein; wenn die-
selbe eine unnöthige Grausamkeit wieder gut macht, kann man sie nach
unserer Meinung nur loben. P^reilich ist es wahr, wie Büdinger hervor-
hebt, dass die Athener in anderen Fällen (Skione) mit weniger Schonung
gehandelt haben; aber sollen wir sie wirklich nicht loben, dass sie ein-
mal einen unnöthigen Massenmord vermieden, weil sie ein anderes Mal
conseyuent grausam waren ohne ihren Zweck damit zu erreichen,
wie Classen zu Thuk. V, 32 mit Recht sagt?
Einen interessanten Abschnitt der Geschichte der athenischen De-
mokraiic behandelt die folgende Abhandlung;
'Adrjvaüuv TiüAt-eto.. Die attische Schrift vom Staat der Athener.
Von Herrn. Müll er-Strü hing. Philologus. IV. Supplemeutbaud.
Heft 1 und 2. 188 S. 8.
Herr Müller- Strübing hat wieder einmal eine interessante Arbeit
geliefert, deren Inhalt wir zunächst kurz angeben wollen, um dann einige
Bemerkungen daran zu kiiüjjfen. Wenn auch dieselbe zunächst ein Bei-
ti'ag zur griechischen Litteraturgeschichte ist, so gehört sie doch ihrem
ganzen Charakter imch auch zu den Arbeiten, welche für die griechi-
sche Geschichte von Bedeutung sind, und deshalb dürfen wir sie hier
nicht übergehen.
Abschnitt I (S. 3—24) ist gegen Kirchhoff (lieber die Schrift vom
Staate der Athener; Abh. der königl. Akad. der Wisscnsch. zu Berlin
1874) gericlitet, welcher Umstellungen vorgenommen hat, von denen
MüUer-Strübing einige eingehend i)rüft (Cai). 3, 12 nach Kirchhoff' zu
Poriode von 500 - 400 v. Chr. 349
setzen zwischen i, 1 3 und 1, 4, und ferner 2, 9. 10 und sodann 1, 13
zu setzen nach einer auf 1, 4. 5 folgenden Lücke) und als unpassend
nachweist. - In Abschnitt 2 (S. 24- -50) sucht MüUer-Strübing zu zei-
gen, dass manche Stellen der Schrift, welche von einigen Kritikern, z. B.
Röscher, für ernsthafte Beurtheilung der demokratischen Einrichtungen
genommen wurden, sodass Röscher sogar daran dachte, die Schrift dem
Thukydides zuzuschreiben, unmöglich ernst geraeint sein können, weshalb
die Schrift auf keinen Fall von Thukydides herrühren kann. In Betreff
der Zeitbestimmung der Schrift ist auch Müller -Strübing der Ansicht,
sie könne nicht nach der sicilischen Expedition geschrieben sein, wo die
Athener nicht mehr, wie die Schrift es darstellt, ohne Mühe die Bundes-
genossen beherrschten. Andererseits ist sie geschrieben nach den Ein-
fällen der Spartaner in Attika, da sie davon spricht, was die Athener
in solchen Fällen thun können. Auch andere für die Zeitbestimmung
der Schrift herbeigezogene Punkte werden besprochen; so der über die
nicht gestattete Verspottung des Demos, ein schwieriger Punkt, den
MüUer-Strübing dahin auflöst, es sei verboten gewesen, die städtischen
Einrichtungen an den grossen Dionysien in Gegenwart der Fremden zu
verspotten. — In Abschnitt 3 (S. 50-66) setzt Müller-Strübiug sodann
sehr scharfsinnig auseinander, dass der in der Schrift vorkommende
Gegensatz zwischen den Bauern, die das Landhecr bilden, und dem
städtischen Demos, der die Schiffe bemannt, auf die Zeit des archi-
damischen Krieges nicht passt; in Folge der Verwüstung des Landes
gab es da keine Bauern mehr. Allmählich allerdings bildete sich ein
neuer Kreis von yscupyoüvTBg xac -nlobaioi^ und von diesen spricht die
Schrift, welche in die Jahre zwischen 417 und 414 gehört. — Abschnitt 4
(S. 66 — 110) fragt: was bedeutet denn nun eigentlich die Schrift? Müller-
Strübing meint, sie sei die Antwort eines extremen Oligarchen auf die
von einem anderen Theil der Oligarchen ausgesprochene Ansicht, die
Oligarchie könne auf dem "Wege der Umformung der bestehenden Ver-
fassung zur Herrschaft in Athen gelangen; die Schrift will vielmehr die
Ueberzeugung vorbereiten, dass die Oligarchie nur mit Gewalt, mit Hilfe
der Spartaner eingeführt werden könne. MüUer-Strübing nimmt an, dass
oligarchische Parteiberathungen in Athen stattgefunden haben, und dass
in solchen Berathungen der Inhalt der Sclirift von einem der Häupter
der extremen Partei vorgetragen worden sei. Müller- Strübing setzt
ausführlich die Haltung der oligarchischen Partei in jener Zeit, speciell
als die sicilische Expedition beschlossen wurde, auseinander. Die Um-
triebe dieser Partei sind nach ihm dahin gerichtet, die Spartaner zum
direkten Eingreifen in die athenischen Verhältnisse zu veranlassen; so
liabcn sie auch den Einfall in das spartanische Gebiet (Thuk. VI, 105)
verschuldet, der die Lakcdämonier wieder nach Attika brachte. »Die
Oligarchen hatten also ihren Zweck erreicht, der Landesfeind war in
nächster Nähe, ihres Rufs, wie sie glaubten, innncr gewärtig« (S. Sit)«
Wenn man dennoch zwei Jahre wartete, bis man wirklich die Hülfe der
350 Griechische Geschichte.
Fremden in Anspruch zu nehmen versuclite, so lag dies daran, dass in-
zwischen die Gemässigten der oligarchischen Partei glaubten, durch eine
Verfassungsreform den Zweck der Partei erreichen zu können. Das Haupt
dieser Doctrinärs war Kritias, und gegen dessen Idee ist die Schrift ge-
richtet. Was in dieser Hinsicht Müller -Strübing auf S. 90 sagt, be-
sprechen wir unten. Müller-Strübing setzt sodann den Verlauf der Ge-
schichte der 400 in ihren Beziehungen zu Sparta auseinander; er ist der
Ansicht, dass Kritias eine grosse Rollo unter den 400 spielte ; er spricht
bei dieser Gelegenheit über die Familiengeschichte des Kritias, wobei
er auf bedenkliche chronologische Angaben des Plato aufmerksam macht.
— Abschnitt 5 (S. 110—131) fragt: wer ist nun wohl der Verfasser der
Schrift? Wahrscheinlich Phrynichos, ein Mann von geringer Herkunft,
von Thuk. VHI, 27 wegen seiner Klugheit glänzend gelobt, ohne dass
doch erhelle, worauf sich eigentlich das Lob des Thukydides begründe;
Müller-Strübing meint nun, das Lob des Thukydides gelte vielleicht eben
dieser Schrift, die als von Phrynichos herrührend bekannt sein konnte. — ■
Von S. 122 an bespricht Müller-Strübing noch die beiden Arbeiten über
die Schrift vom Staate der Athener von C. Wachsmuth (Gott. 1874) und
Mor. Schmidt (Jena 1876). — Dann folgt der Text der Schrift nach der
Recension von Müller-Strübing (S. 132 - 155) und die deutsche Paraphrase
(S. 15G" 175), d. h. Uebersetzung mit Einfügung einiger Perioden zur
Erleichterung des Verständnisses des Zusammenhanges. Zwei Excurse,
zu 1, 18. 19 (S. 175 — 180) und zu 2, 3 (S. 180—188) machen den Schluss.
Kommen wir zu unserem Urtheil über Müller-Strübing's Leistung.
Es geht dahin, dass er in einer Menge von einzelnen Punkten Recht hat,
seine Hauptabsicht jedoch nicht erreicht, nämlich glaublich zu machen,
dass die Schrift den Standpunkt der extremen Oligarchen gegen die ge-
mässigten vertheidigen solle. Müller-Strübing hat Recht in seiner Polemik
gegen die von anderen vorgenommenen Umstellungen, in seiner Kritik der
platonischen Chronologie, in seiner Bemerkung über die Art der Studien der
vornehmen Athener (S. 103 Anm.), in seinen köstlichen Bemerkungen über
Hypothesen (Monsieur Jourdain ist hier sehr gut herbeigezogen) (S. 7. 8);
Müller-Strübing hat die Haltung der Oligarchen in der Zeit seit 414
sehr gut auseinandergesetzt und seine Darstellung ist für die Geschichte
jener Zeit nothwcndig zu benutzen, und so Hessen sich noch eine Menge
von Einzelheiten anführen, die gut sind — in einigen Details stimmt er
mit V. Wilamowitz-Mölleudorff in seinen Philol. Untersuchungen überein
(z. B. S. 143); aber seine Hauptthese hat er unserer Ansicht nach nicht
bewiesen. Es ist merkwürdig, wie wenig Raum er darauf verwendet.
Er setzt die Verhältnisse in Athen auseinander, er giebt den Text der
Schrift und seine Paraphrase, und setzt voraus, nun sei es einem un-
befangenen I^eser klar, dass er Recht habe zu sagen, die Schrift oder
Rede, wie man will, solle beweisen, dass die gemässigten Oligarchen Un-
recht liahpn, die radikalen Oligarchen Recht. Ein Anlauf zu einem wirk-
lichen Beweis findet sich eigentlich nur auf S. 90. Wir müssen gestehen,
Periode von 500 — 400 v. Chr. 351
dass seine allgemeinen Darlegungen der Sachlage sowie seine Paraphrasen
seine Thesis für uns nicht bewiesen haben, und dass der Versuch sie im
Detail zu beweisen (S. 90), uns ohne Kraft zu sein scheint. Sehen wir
diesen letzteren an. Kritias meinte (nach Müller- Strübing), die Oligar-
chen könnten durch eine Verfassungsveränderung ihren Zweck erreichen.
Dagegen operirt die Schrift. Nun wird sich nach Müller-Strübing S. 90
Kritias »schwerlich damit begnügt haben, das was er an der bestehenden
athenischen Verfassung für verfehlt hielt, darzulegen (darauf antwortet
eben unser Verfasser in der halb ernst halb scherzhaft gemeinten Apolo-
gie der Demokratie) ; er wird auch Reformvorschläge gemacht haben, die
an das bestehende anknüpfen sollten (was dann unser Verfasser als ein
müssiges unpraktisches Treiben zurückweist, c. 3 § 8)«. Sehen wir uns
3, 8 an. Toutujv toivov tocou-wv ovtwv ou (prjjxt oiov r elvai äXXojg s^eiv
rä npay/iara ^A&rjvrjffiv ^ vjazep vov i^^^, ^r^^v ec xaza ficxpöv vi o76v zs
zb fikv d.<ps.Xztv zu (ik TipoaHsTvai. noXu 8k ou^ ocov zs fxszaxcvsTv uxtzs pyj
ou^} z^g drjpoxpazcrxg dipaipEtv zi. Das ist doch einfach! Die athenische
Verfassung ist eine so vollkommene Demokratie, dass man wohl kleines
verändern kann, aber nolü nicht ohne die Demokratie selbst zu schwächen.
Also gerade was nach Müller-Strübing Phrynichos als falsch nnchweisen
will, giebt die Schrift als richtig zu. Wenn man, sagt die Schrift,
die Verfassung in wesentlichen Punkten ändert, ist es keine Demo-
kratie mehr! Das wollte (nach Müller-Strübing) Kritias, also hat Kritias
Recht, aber nicht Unrecht. Müller-Strübing hat die Worte offenbar um-
gekehrt verstanden; aber dafür ist er allein verantwortlich, nicht die
Schrift! — Damit ist seine ganze Theorie über den Haufen gestossen; denn
wenn die Schrift trotzdem noch den von Müller-Strübing behaupteten
Zweck hatte, so war ihr Verfasser eher ä^üvzzoq als ohx d^uvezoi;. Es
liegt aber nach des Referenten Ansicht in der Schrift überhaupt nichts
vor, was zur Ansicht veranlassen könnte, sie sei geschrieben um eine
Art der oligarchischen Umwälzung als praktischer nachzuweisen als eine
andere; die Schrift ist eine ironische Vertheidigung der athenischen De-
mokratie, geschrieben von einem pessimistisch resignirten Aristokraten,
der überdies klar genug sieht um zu erkennen, dass es in Athen noch
viel schlimmer gehen könnte als es geht.
Auf die Zeit nach dem peloponnesischen Kriege bezieht sich fol-
gende Schrift:
Th. Homolle, Inscriptions archaiques de Dolos. Im Bulletin de
Correspondance hellenique. III, 1879. Athenes.
Eine derselben wird von Homolle mit grosser Wahrscheinlichkeit
als ein Fragment derjenigen Urkunde nachgewiesen, durch welche nach
Beendigung des peloponnesischen Krieges die Spartaner den Deliern,
wie allen Mitgliedern der athenischen Bundesgenossenschaft, die Selb-
ständigkeit wiedergaben. Sie enthält die Nnmon der Könige Sparta's
und der Ephoren.
352 Griochische GoKchichto.
V. Griechenland nach 400.
Die M a k e d 0 n e r.
Wir beginnen mit einer Abhandlnng über einen Punkt der lake-
dämoiiiscJien Staatscinriclitiingcn :
J. Bcloch, Die Nauarchie in Sparta. Rhein. Mus. XXXIV. S. 117
bis 130.
Der Verfasser beweist, dass die Nauarchie der Spartaner von ein-
jähriger Dauer war, wodurch auch chronologische Fragen berührt wer-
den, die Beloch dann behandelt. Dahin gehört die Frage in Betreff
der Uebernahme der Nauarchie durch Kratcsippos, die Beloch Ende 409
setzt (S. 122); dahin gehört ferner die Nauarchie des Pharax, welche
Beloch Seite 124 398-397 setzt, gegen Diod. XIV, 79, wonach Pharax
396 Nauarch gewesen wäre, nach Xen. Hellen. III, 2, 12 im Frühjahr
397. Beloch nimmt auch an, dass bei Diod. XIV, 63, wo Pharakidas
als spartanischer Nauarch in Syrakus genannt wird, eigentlich Pharax
gemeint sei, und dass die Belagerung von Syrakus durch die Karthager
deshalb in den Herbst 397, niclit 396 zu setzen sei. Allerdings passirt
in Diodor XIV, 54 — 81 zuviel für ein Jahr, und es kann wohl sein, dass
die ersten Begebenheiten schon vor 396 fallen, wie die letzteren wahr-
scheinlich nach 396; vgl. meine Gesch. Sic. II, 368 und Plass, Tyr. II,
219. Aber der Pharax bei Theopomp fr. 218 Müller, den Beloch eben-
falls mit dem Nauarchen zur Zeit Dionys' I identificiert, ist doch wohl
der von Plut. Dion. 48 und Timol. 11.
De Lycurgo Athenieusi pecuniarum publicarum administratore.
Diss. histor. Bonn. Scr. Gar. Droege. Mind. 1880. 48 S. 8.
Der Verfasser will keine vollständige Biographie des Staatsmannes
Lykurgos geben, er behandelt nur seine Thätigkeit als Verwalter der
öffentlichen Gelder und auch diese nur von gewissen spcciellen Gesichts-
punkten aus, wie eine kurze Uebersicht des Inhaltes der Dissertation
zeigt. Sie enthält: Pars I De fontibus historiac Lycurgi, wo haupt-
sächlich zu zeigen gesucht wird, dass Photius cod. 259 - 268 wirklich,
was von Ballheimer (De Photi vitis decem orator. Diss. Bonn. 1877) be-
stritten wird, die dem Plutarch zugeschriebene Biographie Lykurg's bei
seiner Arbeit zu Grunde gelegt habe. Pars II De liycurgi administra-
tione beschäftigt sich vorzugsw'cise mit dem Namen des Amtes durch
dessen Verwaltung Lykurg sich seinen Ruhm erwarb, welcher nach dem
Verfasser nicht zo-iitag sein konnte. Dieser Name findet sich nur in der
vita Lycurgi und im Dekret des Stratokies. In jener hält es Droege
für eine aus dem interpolirten Dekret gcHossene Einschiebung, in die-
sem für den Theil einer an Stelle des verlorenen ächten Stückes ge-
trotoiKMi Itit(Mj»(»];iti()ii. Dor Tilcl des Amtes wni- nur n in} rfj ocotxrjfrsc.
Periode nach 400 v. Chr. 353
Der Verfasser entwickelt sodann, welche anderen Aemter Lykurg noch
gehabt bat, nach seiner Meinung: f^prjfiivog im zag vcxag xac -ä nofimea
(S. 39) und azparrjug inl ttjv TtapaaxBor^v zrjv iv äazsc (S. 41), sowie ein
anderes die Seemacht betrefiendes (S. 41). — Die Abhandlung gehört
mehr in die Alterthümer als in die eigentliche Geschichte. Wir haben
sie hier besprechen wollen, um auch unsererseits auf diese sebr scharf-
sinnige Arbeit aufmerksam zu machen. Wir meinen, Droege hat Recht
zu sagen, zap-lag sei nicht der Titel des betreifendeu Amtes gewesen; ob
aber darum die beiden Erwähnungen dieser Bezeichnung einer doppelten
Interpolation ihre Entstehung verdanken? Lykurg war nur 4 Jahre offi-
ciell im zfj 8ioix7]OBi\ alle Welt wusste, dass er sie 12 Jahre geleitet
habe ; konnte nicht da in seinem Ehrendekrete der Ausdruck za^iiag ge-
braucht werden, von dem man wusste, dass er nicht der entsprechende
Amtstitel war, gerade weil man sich in der Verlegenheit befand, für et-
was officiell nicht Einheitliches einen einzigen Namen zu finden? Diese
Meinung kann irrig sein, aber auch die des Verfassers hat doch etwas
sehr Bedenkliches.
A. Hock, Die athenischen Bundesgenossen und der philokrateische
Friede. Hermes XIV, 119 — 128.
Während gewöhnlich angenommen wird, dass der Bundesgenossen-
beschluss, welcher bei Aeschines von der Ges. § 60 vorkommt, mit dem
bei Aeschines gegen Ktes. § 70 vorkommenden identisch ist, hält Hock
die beiden mit Böhnecke für verschieden und setzt S. 125 — 128 aus-
einander, wie nach seiner Ansicht die Vorgänge sich abwickelten. Er
scheint Recht zu haben.
W. Dittenberger, Ketriporis von Thrakien. Hermes XIV,
298 — 303.
Dittenberger bestätigt die von Hock über das Gebiet des aus
Münzen und Inschriften bekannten thrakischen Fürsten Ketriporis (vgl.
v. Sallet, Zeitschr. f. Numism. III, 51) aufgestellte Ansicht, dass dasselbe
das Küstengebiet zwischen Maroneia und dem Strymon umfasst habe,
indem er nachweist, dass bei Arist. Hist. an. IX, 36 statt iv 8k Spdxjj
zfj xa^oöfiivifj TTuzk KedpatnoXzt mit drei Handschriften zu lesen ist KeSpsc-
■Kühog, oder besser Kedpcnöhog, und dass bei Theophr. de odor, 2, 4 ix
zr^g KedporMXtog zu verstehen ist ywpag, sowie endlich, dass dieselbe
Gegend, von der Aristoteles und Theophrast sprechen, in den ^aufidaca
dxoüa/xaza als ly Bpdxr^ tj unkp 'Ap.firioXtv bezeichnet ist.
Ganz kurz möchten wir liier noch die neue Ausgabe von J. G.
Droysen's Werk über Alexander den Grossen und seine Nachfolger
erwähnen. Dies Standard book ist jetzt unter dem Titel »Geschichte des
Hellenismus« in vielfach verbesserter und den neueren Forschungen ent-
sprechoiuler Gestalt, Gotha 1877. 1878 in 3 Theilcn (6 lialbbänden) an's
Jahresbericht für Alterthumswissenscliaft XXUl. (1880. HI.) 23
354 Griechischo Geschichte.
Licht getreten. Was diese Ausgabe Neues bietet ist in trefflicher Weise
dargelegt von Kallenberg in: »Jahresbericht der Geschichtswissenscliaft« I
Berlin 1880 S. 66—68, worauf Referent nur verweisen kann.
Die Geschichte Alexander's des Grossen betrifft specicU:
Eine Quellenkritik zur Geschichte Alexanders des Grossen in Dio-
dor, Curtius und lustin. Leipziger Dissertation von Rud. Köhler.
Leipzig 1879. 50 S. 8.
Die letzten Arbeiten, welche für diese Frage in Betracht kamen,
waren die von Landien und Kacrst. Jener (Ueber die Quellen zur Gev
schichte Alexander's des Grossen in Diodor, Curtius und Plutarch, Leipzig
1874) war der Ansicht, dass bei diesen Schriftstellern Kallisthenes und
Onesikritos zu Grunde lagen, welche jedoch nicht direct von ihnen be-
nutzt wurden, dass die Quelle des Curtius Rücksicht auf Klitarch nahm,
Curtius selbst auf Aristobul, und dass Diodor XVII im zweitcnTheil dieselbe
Bearbeitung der vulgären Darstellung benutzte wie Curtius. Kaerst (Bei-
träge zur Quellenkritik des Q. Curtius Rufus , Gotha 1878) ist dagegen
der Meinung, dass Diodor Klitarch wiedergicbt, und ebenso thue auch
Curtius, der daneben jedoch auch andere Quellen, theils selbständig, theils
einem anderen Werke, wahrscheinlich dem historischen Werke Strabon's
entnommen, benutzt habe, einiges aus Timagenes, endlich für die Schil-
derung der indischen Verhältnisse Artemidor.
R. Köhler schliesst sich nun insofern an Kaerst an, als er daran
festhält, dass bei Diodor Klitarch zu Grunde liegt, dass Diodor und Cur-
tius oft gegen Plutarch übereinstimmen, was wieder auf Klitarch führt
(S. 7 oben); aber er hebt sodann scharf hervor, dass während von Diod.
XVII, 63 an Diodor und Curtius durchaus übereinstimmen, zwischen
c. 18 und 63 bei Diodor ein Autor befolgt ist, der ein grösseres Interesse
für die Perser hat; c. 1 — 18 liegt jedoch wieder Klitarch zu Grunde-
Der Autor der Capitel 18—63 ist derselbe von dem der Anfang von
Buch II herrührt (nicht Klitarch, dessen Angaben vielmehr »erst von
einem dritten mit denen des Ktesias vereinigt« sind). Siehe auch S. 17.
Jedoch meint Köhler, dass »Diodor, Curtius und lustin Klitarch nicht
direct benutzt haben, sondern dass ihnen eine Bearbeitung desselben
vorgelegen hat, und zwar eine und dieselbe«. Die »Erwägungen« auf
denen diese Ansicht beruht, sind folgende. Cauer hat erwiesen, »dass
Diodor in solchen Fällen, wo seine Darstellung doppelte Berichte über
ein Factum bringt, in den meisten diese Gegenüberstellung schon in
seiner Quelle vorfand« (S. 18). Dasselbe hat Petersdorff für Diodor XVII
wahrscheinlich zu machen gesucht. Also kann eine Combination vei'-
schiedener Versionen von Diodor nicht gemacht worden sein. Hiergegen
ist zu sagen, dass, da keineswegs bewiesen ist, dass Diodor immer nur
eine Quelle abschrieb, jener Schluss nicht gerechtfertigt ist; es kann
vielmehr Diodor sehr wohl aus verschiedenen Quellen compilirt haben.
Periode nach 400 v. Chr. 355
Was nun Curtius betrifft, so kommt Köhler bei seiner »Ansicht von der
Objectivität des Curtius« (S. 36) zu dem Resultat, dass »Curtius auch
nicht die ihm mit Diodor und Trogus gemeinsame Bearbeitung der kli-
tarchischen Darstellung direct benutzt haben kann, und bei dieser An-
sicht erklärt sich auch am besten die ganze Composition des Curtiani-
schen Werkes« (S. 38). Daneben haben nämlich Curtius »die Autoren
Arrian's nur in überarbeiteter Form« vorgelegen (Köhler S. 34). Aber
nicht Curtius selbst hat das alles zusammengestellt, da nach Nissen »das
einfache Abschreiben der Quelle« Regel ist ; Curtius folgte ausschliesslich
»einem Autor, der der augusteischen Zeit angehörte«. Wenn wir Köhler
recht verstehen, haben wir so verschiedene nicht genauer zu bestimmende
Autoren anzunehmen: »eine und dieselbe« Bearbeitung Klitarch's, welche
dann der »Autor der augusteischen Zeit« benutzt hat; diesen schrieb
Curtius ab, jene benutzten Diodor und Trogus. Man sieht nicht recht
ein, wozu wir den »Autor der augusteischen Zeit« brauchen; was der
konnte, konnte Curtius doch auch ; und wenn Köhler darauf Gewicht legt,
dass die Form, in der wir die Nachrichten haben, von den ursprünglichen
Quellen oft sehr abweicht, so wird es um so natürlicher, anzunehmen,
dass Curtius selbst bearbeitete, nicht bloss abschrieb.
Die Dissertation enthält eine Menge einzelner guter Bemerkungen,
wohin wir z. B. die oben erwähnte über den Charakter von Diod. XVII,
18 - 63 rechnen. Die heutzutage so sehr gebräuchliche Zurückführung
der vorhandenen Schriftsteller auf nicht mehr vorhandene Quellen ent-
spricht übrigens den Emendationen ihrer Texte durch Conjecturen; im
Einen zeigt sich die Belesenheit des Philologen, im Andern die des Histo-
rikers ; wirklich bewiesen wird damit jedoch nur ausnahmsweise etwas, und
es ist immer noch Spielraum für den Scharfsinn der später Kommenden.
Für die Geschichte der Zeit nach dem Tode Alexander's des Grossen
ist von Interesse:
H. Haupt, Die Vorgeschichte des Harpalischen Processes. Rhein.
Mus. 34. 1879. S. 377-387.
Es fragt sich wie man erklären soll, dass Hypereides, der lang-
jährige politische Freund des Demosthenes, so plötzlich gegen ihn, im
harpalischen Processe, als Feind aufgetreten ist. »zu der Zeit, als der
Hass der makedonischen Parteigänger in Athen zum Todesstreiche gegen
Demosthenes ausholte«. Während man bisher meist in den harpalisclien
Wirren selbst die Ursache der Entzweiung zwischen Demosthenes und
Hypereides erblicken zu müssen glaubte, ist Haupt der Ansicht, dass die
Entzweiung älteren Ursprungs gewesen sein müsse. Er sieht den Beweis
davon darin, dass sich Hypereides in seiner Anklage gegen Demosthenes
keineswegs auf Ereignisse der letzten Zeit beschränkt, sondern auf Dinge
zurückgreift, die lange vorher geschclion waren und Acschines schon 330
tadelnd erwähnt hatte. Hypereides hat die Begebenheiten von der Zcr-
23*
356 Griechische Geschichte.
Störung von Theben an gegen Demosthenes benutzt. Demosthenes hat
Botschaften an Alexander, bezieliungsweise an Hephästion und Olympias
geschickt mpc 8iaUaycuv\ er hat sich ferner in Verbindung gesetzt mit
dem molossischen Fürstenhause, im Jahre 330. Haupt nimmt nun an,
dass Demosthenes seit dem Erscheinen Alexander's des Grossen in Grie-
chenland den Gedanken an Widerstand gegen die Makedoner als aus-
sichtslos aufgegeben habe, und dass er in gewisser Weise für den Fall
Theben's verantwortlich gemaclit werden könne. Im Jahre 330 wird sich
die bis dahin einige patriotische Partei gespalten haben. Demosthenes
liielt dafür, dass man nicht gegen die Makedoner aufzutreten habe, w.äh-
rend Hypereides die Gelegenheit günstig erachtete, mit den sonst vor-
handenen Gegnern der Makedoner zusammenzugehen. Damals trat an
Stelle des Lykurgos dessen Gegner Menesaechmos als Schatzmeister, der
dann im harpalischen Process zusammen mit Hypereides als Ankläger
des Demosthenes auftrat. Weiter hat Demosthenes bei Gelegenheit der
Erklärung Alexander's zum Gotte seine Mittelstellung bekundet; in der
harpalischen Sache endlich hat er anfangs durch Geldnehmen von Har-
palos sich für eine Schilderhebung gegen die Makedoner erklärt, dann
aber die Sache als unmöglich erkennend, die beabsichtigte Erhebung durch
Beschlagnahme des harpalischen Schatzes in unbestimmte Ferne gerückt.
So sind nach Haupt für die Anklage des Demosthenes im harpalischen
Processe lediglich politische Motive massgebend gewesen. »Es war ein
mit kühlem Blute überlegter, zwischen der makedonischen und radikalen
Partei abgeschlossener Compromiss, der Demosthenes und seine Freunde
neben dem feilen Demades auf der Anklagebank erscheinen Hess«. Haupt
lobt schliesslich jene Politik des Demosthenes als erhabenen Heroismus
der Geduld (S. 387). Wir meinen, dass Haupt hier mehr sagt, als die
vorhergehenden Darlegungen erwarten Hessen, anderes als dieselben be-
weisen. Haupt hatte z. B. S. 385 gesagt, es sei für Demosthenes die
Schlacht bei Chaerouea »zu einem ängstigenden Schreckbilde geworden,
das seine Energie auch in jenen Momenten lähmte, welche Stegreifpoli-
tiker wie Hypereides als die denkbar günstigsten für eine griechische
Revolte betrachteten«. Wenn es ihm an Energie fehlte, hat seine Ge-
duld doch wohl nicht den Charakter des Heroismus. Wir werden rich-
tiger mit einem jetzt sehr geläufigen Ausdrucke sagen, dass nach Haupt's
eigener, sehr scharfsinnig begründeten Auseinandersetzung der Thatsachcn,
der radikale Hypereides schliesslich einen bitteren Hass auf den oppor-
tunistischen Demosthenes geworfen hat und mit allen Mitteln versucht hat,
ihn zu stürzen, auch mit unsittlichen. So scheint uns die Haupt'sche
Argumentation in letzter Reihe darauf hinzuführen, dass die Weidner'-
sche Ansicht über Demosthenes eine neue Stütze enthält, eine Ansicht,
über welche man vergleichen kann die Berliner Jahresberichte der Ge-
schichtswissenschaft I, S. G4.
Eine ausführliche Darstellung des von Droysen H, 2, 340 ff. Be-
Periode nach 400 v. Chr. 357
handelten giebt L. Chevalier, Die Einfälle der Gallier in Griechenland
Ol. 125, 2 und 3 im Jahresbericht des k. k. Realgymnasiums in Smichow,
Prag 1878, 37 S. in 8. Wir vermissen bei dieser fleissigeu und gelehrten
Arbeit nur eine speciellere Würdigung der Quellen, wozu Droyseu 1. 1.
p. 342 anleiten kann. Warum schreibt Chevalier Kalippos?
Andere das 3. Jahrhundert v. Chr. betreffende Arbeiten sind fol-
gende :
E. Muret handelt im Bull, de correspoud. hellen. IV, 1880, p. 43
— 46 von Aristütimos, Tyrann der Elier. Muret sieht in den Buchstaben
AP auf elischen Münzen die Andeutung des Namens Aristotimos. Vergl.
Droyseu, Hellenismus III, 1, 222 — 225.
H. G. Lolliug, Symmachievertrag der Phoker und Böoter. Mit-
theil, des deutschen archäol. Instituts in Athen III, 1878, S. 19 — 27, be-
handelt ein bei Elateia gefundenes luschriftfragmeut : Vertrag über die
Modalitäten der Bergung von durch Belagerung gefährdetem Eigenthum
bei den Verbündeten. Der Vertrag gehört dem 3. Jahrhundert v. Chr.
an. LoUing setzt die politischen Verhältnisse von Böotieu und Phokis
in jeuer Zeit auseinander. Vielleicht lag die Veranlassung zu dem Ver-
trage in den Raubzügen der Aetoler, welche um 220 v. Chr. i^Polyb. IV,
15) sowohl Böotien wie Phokis verheerten.
P. Foucart, luscription d'Orchomene. Bull, de corresp. hellen. IV,
1880, S. 1—24 giebt einen Beitrag zur Geschichte der Zustände in Böo-
tien um 200 V. Chr., wo nach Polyb. XX, 6 und XXIII, 2 die Justiz
langsam geworden war. Die Stadt Orchomenos konnte ihren Gläubigern
nicht gerecht werden.
Th. Homolle, La confederation des Cyclades au 3-^ siecle. Bull,
de corr, hell. IV, 1880, S. 320-334 handelt nach theilweise neugefun-
denen Inschriften über das nur aus Inschriften bekannte xocvuv täv vjy-
aiui'wv. Dies xocvbv tritt zuerst unter Ptolemaeus I oder Ptol. II auf;
es stand unter dem Schutze der Ptolemäer; das Archiv war in Delos.
Man versammelte sich vielleicht abwechselnd in Delos und in Tenos. Es
kommt auch ein König Philokles von Sidon in einer dieser Inschriften
vor ; vielleicht derselbe, der 266 als Strateg von Ptolemaeus Philadelphus
erscheint (Polyaeu. Strat. III, 16). Vgl. Droysen, Hellenismus III, 1, 272.
Unter den von Pottier und Hauvette-Besnault im Bull, de
corresp. hellen. IV, 1880, S. 433 ff. publicirten Inscriptions de Lesbos be-
weist eine, dass Ptolemaeus IV Philopator auch die Insel Lesbos besass,
die kurze Zeit Aegypten unterworfen war, nach 242 und vor 205 v. Chr.
Wir fügen noch hinzu, dass Th. Homolle, Supplement ä la Chro-
nologie des archontes athcnicns posterieurs ä la CXXIL' Olymp. Bull,
de corresp. hellen. IV, 1880, S. 182 — 191 aus delischcn Inschriften einen
Beitrag zur Chronologie giebt. Die hier genannten athenischen Archonten
müssen nach 160 v. Chr., wo Delos wieder athenisch wurde, fallen. Es
358 Gricchischo GoscLicbte.
haüdelt sieb um Poscidouios (zwischen 1G5 und 157), Aristolas, Antlieste-
rios, Kallistratos, Mncsitheos, die auf Poscidonios folgen, und um Diokles,
Echekrates, Medeios, Theodosios, Prokies, Argeios /7, Herakleitos, welche
von 101 — 96 auf einander folgen.
Philopoemcn, der letzte der Hellenen. Ein Charakterbild aus der
Zeit des Achaeischeu Bundes , nach den Quellen entworfen von An-
dreas Ncumeyer. Programm der königl. Studienaustalt Amberg.
Amberg 1879. 64 S. 8.
Gut geschriebene Abhandlung, die, ohne Neues zu bringen, eine
anschauliche Darstellung des Lebens Philopoemen's giebt.
VI, Specialgeschichte nebst Aegypten.
Wir besprechen jetzt einige Arbeiten über die Specialgeschichtc
griechischer Stä'dte oder Landschaften.
Moritz Müller, Geschichte Theben's von der Einwanderung der
Boioter bis zur Schlacht bei Koroneia. Leipziger Inaug. Diss. Leipzig
1879. 72 S. in 8.
Abschnitt I behandelt Theben vor den Perserkriegen. Müller lässt
die mythische Zeit Theben's bei Seite, beschäftigt sich auch nicht mit
der Topographie der Stadt oder der Beschreibung des Gebietes, sondern
beginnt mit der Einwanderung der Boioter. Früh wird in Theben das
Köuigthum abgeschafft, Aristokratie eingeführt. Eines der wenigen wirk-
lich historischen Ereignisse aus der älteren Zeit Theben's ist die Gesetz-
gebung des Philolaos, eines Korinthers, nach Ol. 13 (728 v. Chr.), worüber
Müller so ausführlich spricht als es der Stoff gestattet. Nach Müller
gehört das von Arist. Pol. III , 3, 4 (III, 5) angeführte Gesetz, wonach
nur diejenigen Bürger zur Verwaltung von öffentlichen Aemtern fähig
sein- sollen, die sich 10 Jahre lang des Betriebes von Handwerk oder
Handel enthalten haben, nicht der Gesetzgebung des Philolaos au, son-
dern der Epoche nach den Perserkriegen. Er bemerkt, durch dieses
Gesetz wäre allen denjenigen der Eintritt in die herrschende Classc ge-
stattet worden, welche im Besitz eines Vermögens waren, das ihnen ge-
stattete, ohne Sorgen müssig zu sein; mit anderen Worten, die Berech-
tigung zur Theilnahme an den Staatsgeschäften wurde an die Erreichung
eines hohen Census geknüpft; »damit wäre die bisherige strenge Aristo-
kratie in eine Timokratie umgewandelt worden«. Nothwendig scheint uns
diese Conscquenz nicht. Jene Vorschrift ist nicht dahin gerichtet, einen
Census festzustellen, sondern vielmehr die Würde des obrigkeitlichen
Amtes zu wahren; warum sollte das nicht auch mit einer Aristokratie
verträglich sein? Wcmi nun ein Mitglied des Adels verarmte und Han-
del trieb, was doch vorkommen konnte, sollte er nicht eher wieder wähl-
Specialgeschichten. 359
bar seiu, bis 10 Jahre nach Aufgabe des Geschäftes vergangeu wareu.
Für eine Timokratie, wie Müller annimmt , wollen mir die 10 Jahre Frist
nicht passend erscheinen. In Frankreich gab es unter dem ancieu re-
gime Provinzen, in denen der Adlige Handel treiben konnte ohne seine
Privilegien für immer zu verlieren; wenn er den Handel wieder aufgab
und erklärte nach adliger Weise leben zu wollen, hatte er seine Adels-
vorrechte wieder, die vorher geruht hatten. Solches Ruhen der Adels-
privilcgien linde ich auch in jener Gesetzesbestimmung. Den Streit zwi-
schen Theben und Plataeae, der mit dem Anschluss Plataeae's an Athen
endigte, setzt Müller wohl mit Recht in's Jahr 509 (Müller S. 18). Ab-
schnitt H behandelt Theben zur Zeit der Perserkriege; Müller weist da-
rauf hin, dass der Medismos Theben's sich sowohl durch den Wunsch
der thebanischen Aristokratie sich am Ruder zu erhalten, was am besten
im Bündniss mit den Persern geschehen konnte, als auch durch die be-
ständige Feindschaft mit Athen erklärt. In Betreff des Kampfes bei
Thermopylae sucht Müller nicht ohne Glück zu zeigen, dass die Nach-
richt, wonach die 400 Thebaner von den Spartanern zurückbehalten und
dann zu den Persern übergelaufen seien, eine tendenziöse Lüge sei; er
meint, die 400 Thebaner seien gleich mit den anderen Bundesgenossen
abgezogen (S. 40) Cap. III behandelt die Thebaner bei Plataeae und
der Belagerung Theben's. Hier macht Müller auf die Unwahrscheinlich-
keit aufmerksam, dass, wie Diodor, d. h. Ephoros, behauptete, die Athe-
ner die Thebaner nach der Schlacht bei Plataeae bis vor die Mauern
von Theben verfolgt haben sollten. Es wäre diese übertriebene Hervor-
hebung athenischer Verdienste durch Ephoros ein Seitenstück zu dem
von Holzapfel (s. oben den Artikel über dessen Schrift) über eine besondere
Bevorzugung Athen's durch Ephoros Bemerkten. Abschnitt III behandelt
Theben in der Zeit nach den Perserkriegen. Nach Diod. XI, 81 fand
zwischen Athenern und Böotern eine doppelte Schlacht statt, bei Tanagra
und Oenophyta, worüber Müller S. 64 spricht; vgl. auch Holzapfel S. 28,
welcher mehr geneigt ist, athenische Prahlerei als Grund der der Wahr-
heit nicht entsprechenden Verdoppelung der Schlacht anzunehmen, ohne
die Möglichkeit ganz auszuschlicssen, dass Diodor aus zwei verschiedeneu
Berichten über eine Schlacht zwei Schlachten gemacht habe. — Müller
sollte seine Heissig gearbeitete Geschichte Theben's fortsetzen. Es kommen
ja nun interessantere Zeiten.
Eine zu Athen in engen Beziehungen stehende Insel behandelt:
De rebus Salaminiis. Diss. iuaug. Götting. scr. P. Mein hold.
Regim. 1879. 48 S. in 8.
Cap. I Res Salaminiae enthält § 1 de Salaminiorum rebus mythicis,
§ 2 Phoeniccs, wo der Verfasser auch in der Beziehung zwischen Kychreus
und der Schlange eine Spur von Orientalischem sieht. § 3 de bollo ab
Atheniensibus de SalaniiJie cum Mcgarensibus gesto, wo das Resultat des
360 Griechische Geschichte.
Verfassers ist (S. 14): primiim Salamis capta a Soloue circa an. 598, re-
cuperata a Megarensibus ca an. 595, et an. 565 Athenicnsibus reddita
esse videtur«. § 4 behandelt: qnae ratio intercesserit inter Salamina et
civitatem Atheniensium. Meinhold schliesst sich der Ansicht K. Fr. Her-
niann's und v. Wilamowitz' an, dass Salamis nie, wie man aus Philostr.
Her. 12, 2 geschlossen hat, ein attischer Demos gewesen sei, sondern
stets eine Kleruchie, und zwar seit der solouischen Eroberung, wofür
S. 21. 22 für die ältere Zeit die Beweise gegeben werden. Es ist also
nicht richtig, wenn Hcrodot V, 77 Chalcis die erste attische Kleruchie
nennt. Wenn es sich darum handelt, zu sagen, wie Philostratos zu sei-
nem Irrthum kam, sollte man da nicht meinen, er habe das Wort
Sr^/iug in jenem weiteren Sinne genommen, wonach es überhaupt eine
abhängige Gemeinde bezeichnet? vgl. Kuhn, Entstehung der Städte der
Alten. Cap. II behandelt sorgfältig die Antiquitates : § 1 de rebus pu-
blicis, § 2 de rebus sacris; S. 46 — 48 wird ein kurzer Abriss der Ge-
schichte von Salamis gegeben. Das Schriftchen ist ein erfreulicher Bei-
trag zur Specialgeschichte Griechenlands.
Einiges von dem in der Meinhold'schen Schrift Berührten behan-
delt auch
U. Köhler, Die Münzen von Salamis, Eleusis und Oropos. In den
Mittheilungen des deutschen archäol. Instituts in Athen IV, 1879.
Köhler zeigt ebenfalls, dass Salamis nie einen Bestandtheil des
athenischen Staates gebildet hat, sondern stets eine Besitzung desselben.
Es war Sitz einer athenischen Bürgercolonie oder Kleruchie, der Sicher-
heit wegen von athenischen Strategen geschützt. Doch hatte auch die
einheimische Bevölkerung Recht auf Grundbesitz daselbst. Die Abhand-
lung ist ferner ein wichtiger Beitrag zur Geschichte der eleusinischeu
Ebene und des oropischen Greuzlandes. Wie merkwürdig ist es doch,
dass die Eleusinier als attischer Demos gemünzt haben! Es kann nur
ein Ueberbleibsel früherer Selbständigkeit sein. Vgl. hierüber auch die
Philol. Untersuchungen von v. Wilamowitz, erstes Heft. Ein wichtiger
Anhang behandelt den Namen Salaminier in attischen Inschriften. - In
Betreff der Stellung von Salamis zu Athen vgl. auch Bursian, Geogr.
Griech. I, 363, der die Epochen scharf unterscheidet.
Ueber Prasiae's Beziehungen zu Delos handelt Lolling in den
Mittheilungen des deutschen archäologischen Instituts in Athen IV, 1879,
S. 351 ff.
Die Thatsache, dass gewisse attische Demen keine Männer liefer-
ten, die an der Leitung der öffentlichen Angelegenheiten theilnahmen,
hebt hervor
U. Köhler, Attische Prytanenurkunden. Mitthcil. des deutschen
archäol. Instituts in Athen IV, 1879, S. 97 ff.
Specialgeschichte. 36 1
Quae Asiac minoris orae occidentalis sub Dareo Hystaspis lilio
fuerit condicio. Diss. inaug. histor. quam etc. etc. def. V. Posseidt.
Regira. 1879. 100 S. 8.
Diese die Verhältnisse der griechischen Städte der Westküste Klein-
asien's behandelnde Abhandlung zerfällt in drei Theile: 1. Zustand der-
selben bei der Thronbesteigung des Darius. 2. Lage, in welche sie durch
die Einrichtung der Satrapien kamen. 3. Schicksale derselben unter der
Regierung des Darius. Im ersten Theil, in welchem die einzelnen Städte
durchgenommen werden, ist bemerkenswerth, dass Posseidt sich nicht der
geistreichen Annahme von E. Curtius in Betreff des doppelten Charak-
ters von Ephesus anschliessen will. Freilich sagen die Quellen nichts
mit ausdrücklichen Worten davon, aber es scheint doch, dass Curtius in
scharfsinniger Weise den Punkt gefunden hat, von dem aus sich Manches
in der Geschichte von Ephesus, was sonst weniger klar ist, erklären
lässt; auch hat Curtius bei Vielen Beifall gefunden, z. B. auch bei Kuhn,
Entstehung der Städte der Alten. Im zweiten Abschnitt ist die Ausein-
andersetzung über die Lasten, welche die griechischen Städte zu tragen
hatten, recht eingehend und verdienstlich. Der Verfasser verspricht eine
Fortsetzung; möchte er sie deutsch schreiben, da er auf sein Latein
ja doch keinen Werth zu legen scheint; lapsus wie: quamdiu locum ia-
cuerit vastatum (S. 22); totam Cariam regnavit (S. 36); elucet — non
odium in Persas lones incitavisse, sed potius unus solus Aristagoras (S. 83);
post illum bellum (S. 79) wären sonst wohl vermieden worden.
Wir schliessen hieran die Erwähnung des Büchleins:
Greek eitles and Islands of Asia Minor. By W. S. W. Vaux,
M. A., F. R. S. London 1877. 180 S. in 8.
Diese Schrift bildet ein Bändchen der Serie : Ancient History from
the mouuments, welche herausgegeben wird von der Society for Promo-
ting Christian Knowledge in London; andere Bändcheu derselben Serie
behandeln Assyrien, Babylonien, Aegypteu, Persien, Sinai, von G. Smith,
S. Birch, Vaux, H. S. Palmer. Die Asia Minor betreffende Abtheilung
enthält in Cap. 1 die Städte des nordwestlichen Kleinasien's, unter An-
dern Cyzicus, Troja, Pergamum; in Cap. 2 die Städte von lonien, Lydien,
Karien; in Cap. 3 Xanthus, Lycien, Pisidien, Cilicicn; in Cap. 4 das In-
nere, wie Colossae, Ancyra, Tyana, Comanc, die der Nordküste wie Tra-
pezus, Sinope und zurückkehrend über Nicaea und Nicomedia, die Inseln,
besonders Lesbos, Samos, Chios, Rhodus, Cyprus; in Cap. 5 die Reisen
des Apostels Paulus. Ueberall werden die Ausgrabungen berücksichtigt
und der Text durch Citatc aus den alten Schriftstellern belegt. Der
Charakter der Darstellung ist jedoch ein populärer. Einige Illustra-
tionen sind dem Texte eingefügt.
Von bedeutendem wissenschaftlichem Werth ist dagegen
362 Griechische Geschichte.
Ed. Meyer, Geschichte des Königreichs Pontes. Leipzig 1879.
VII, 109 S. in 8.
Wir heben als eines der Hauptresultate dieser mit musterhafter
Genauigkeit gearbeiteten Schrift hervor, dass das Königreich Pontus nicht
schon während der persischen Herrschaft existirte, sondern dass sein
wirkliclicr Gründer Mithradates Ktistes 296 v. Chr. Mithradates III. war
und verweisen im Uebrigen auf die wichtige Zusätze und Berichtigungen
bringende Anzeige des Buches durch A. v. G. im Litterar. Centralblatt
1880 No. 27.
Eine ebenso bedeutende Leistung für die Geschichte der griechi-
schen Cultur im innern Asien ist
A. von Sallct, Die Nachfolger Alexander's des Grossen in Bak-
trien und Indien. Mit 7 Tafeln Münzabbildungen. IV, 218 S. in 8.
Berlin 1879, und in der Zeitschrift für Numismatik 1878.
Die Geschichte dieser Herrscher ist auf die Münzen gegründet; der
erste Theil enthält die historische Uebersicht, der zweite das Münzver-
zeichuiss. v. Sallet kommt zu wichtigen historischen Ergebnissen, welche
auf S. 191 ff. des sechsten Bandes der Zeitschrift für Numismatik zu-
sammengefasst sind. Dahin gehört z. B., dass die Prägung der baktri-
schen Münzen beginnt mit einer Münze, welche den Namen des Königs
Antiochus II. von Syrien trägt: ein Zeichen, dass man in Baktrien anfangs
die syrische Oberhoheit noch nominell anerkannte; ferner, dass es einen
den Historikern nicht bekannten König Euthydemos II. gab , der wahr-
scheinlich als Mitregent seines Vaters, des Königs Demetrios, Sohnes des
ersten Euthydemos herrschte; dahin gehört endlich die sehr bemerkens-
werthc Auseinandersetzung über die Münzen, welche dem Diodotos, Euthy-
demos, Antiochos die höhere Stelle geben, und entweder Agathokles oder
Antimachos als regierende Könige bezeichnen, was anders zu deuten ist,
als Droysen, Epigonen I, 369 ff', that, nämlich so, dass diese Münzen ganz
gleichzeitig sind und jene als höhere Persönlichkeiten genannten Diodo-
tos, Euthydemos, Antiochos nicht als lebende bezeichnen, sondern als
verstorbene, als Heroen, gewissermassen als Ahnen, ehren sollen.
feinen kleinen Beitrag zur Städtegeschichte Vorderasieu's giebt
endlich noch
H. G. Lolliug, Atarneus, in den Mittheilungen des deutschen
archäol. Instituts in Athen IV. 1879. S. 1 — 10.
Referent will noch erwähnen, dass die verdienstlichen Arbeiten von
0. Riemann, Recherches archeologiques sur les lies Joniennes, enthalten
in der Bibliotheque des ecoles fran(;aises d'Athönes et de Rome. Paris,
Thorin. Fascic. 8. 12. 18; 1879. 1880, welche betreffen I. Corfou; IL Cc-
phalonie; III. Zante; IV. Cerigo; V. Appendice, für die Geschichte von
geringerer Bedeutung sind als für die Geographie.
Specialgeschichten. Aegypteu. 363
Für die Familien- Geschichte Griecheulands sind wichtig
einige der
Inscriptions de Ohio, publ. par ß. Haussoullier im Bull, de
corresp. hellen. III. 1879. Atheues;
besonders S. 47 ff. und S. 242 ff". , betreffend die Familie der Klytiden,
eine elische Priesterfamilie, von der jene chiischen Inschriften uns lehren,
was wir noch nicht wussten, dass sie auch auf Chios ansässig und dort
reich begütert war; siehe besonders S. 53 fi'. die Zusammenstellung der
über jene Familie bekannten Thatsachen.
H. G. Lolling, Inschriften aus Nordgriecheuland. Mittheilungen
des deutschen archäol. Instituts in Athen. IV. 1879. S. 193—227
enthält S. 198 Notizen über die Familie des Laches im 5. und 4. Jahr-
hundert.
Von grosser Bedeutung für die griechische Geschichte sind auch
einige Arbeiten, die sich mit der Geschichte Aegypten's beschäftigen.
Geschichte Aegypten's von Psammetich I. bis auf Alexander den
Grossen, nebst einer eingehenden Kritik der Quellen zur aegyptischeu
Geschichte von Dr. A. Wiedemann. Leipzig 1880. VIII, 312 S. 8.
Das vorliegende Buch hat neben seiner Bedeutung für die ägyp-
tische Geschichte doch auch eine nicht zu übersehende für die griechi-
sche, und zwar in doppelter Hinsicht; einmal weil in der vom Verfasser
behandelten Periode Aegypten in ziemlich enger und häutiger Verbindung
mit Griechenland stand, und sodann, weil der Verfasser einen nicht ge-
ringen Raum seines Buches der Kritik der Quellen gewidmet hat, unter
denen neben den einheimischen auch die griechischen in Betracht kommen.
Die Darstellung der einheimischen Quellen selbst, auf die wir hier na-
türlich nicht genauer eingehen können, ist ein höchst werthvoUer Beitrag
sowohl zur Kenntniss der ägyptischen Cultur wie auch zur Historik, und
verdient in beiden Beziehungen die Aufmerksamkeit aller derjenigen, die
sich mit Geschichte beschäftigen. Die Charakteristik der ägyptischen
Geschichtsquellen zeigt in überraschender Weise, mit welcher Kritik auch
die monumentalen Zeugnisse behandelt werden müssen, wenn sie nicht
irre führen sollen. Von den classischen Quellen bespricht Wiedemann
zuerst Herodot. Die Abfassung des betreffenden Abschnittes seines Werkes
setzt er mit Kirchhoff in die Jahre 449 — 443 in Athen ; die ägyptische
Reise Ilerodot's ist nach ihm ebenfalls wenige Jahre nach 449 zu setzen.
Von littcrarischen Quellen hatte Herodot hauptsächlich nur eine, das
Werk des Milesier's Hekataeus, der, wie Wiedemann zeigt, zwischen 528
und 501 in Aegypten war (S. 83). Herodot polemisirt gegen Hekataeus,
dem er doch manches entlehnt hat. Ilerodot's Beschreibungen des Ge-
sehenen sind gut; wo er dagegen, der Sprache unkundig, sich auf Nach-
richten der Einheimischen verlassen muss, giebt er häutig Falsches; so
364 Griechische Geschichte.
wenn er (II, 125) von der Inschrift auf der grossen Pyramide über den
Verbrauch der Arbeiter an Zwiebeln u. s. w. erzählt. Wenn Herodot
lepeTg als seine Gewährsmänner anführt, so macht Wiedemann (S. 93) mit
Recht darauf aufmerksam, dass diese lepztg nur niedere Tempeldiener
sein konnten, die nicht viel Richtigeres erzählten als heutzutage das Gros
der Custoden oder Küster. Die angeblich vom Schreiber des heiligen
Schatzes der Athene in Sais herrührende Notiz (II, 28) vom Entspringen
des Nil's bei Elephantine kann nicht von jenem hochgestellten Priester
lierrühron und muss auf einem Missverständniss des Dolmetschers be-
ruhen. Die geheimnissvollen Andeutungen Herodot's über die ägyptische
Religion verdecken nur Unwissenheit, wie sich II, 86 zeigt, wo er einen
Namen nicht nennen will, den jeder in Aegypten wusste und nannte,
nämlich Osiris. Ueberhaupt sind die Notizen über ägyptische Religion
im Allgemeinen werthlos. Für die historischeu Facta von der Zeit an,
wo die Griechen mit Aegypten in Verbindung traten, ist Herodot werth-
vüU; doch haben seine Erzählungen immer noch einen anekdotenhaften
Charakter. — Es folgt Diodor (S. 100). Es ist bereits anerkannt, dass
er Hekataeus von Abdera benutzte, aber man hat (S. 101) bisher nicht
untersucht, wieweit die Benutzung gegangen ist. Nach Wiedemann (S. 102)
ist in den culturhistorischen Partien des Diodor Hekataeus alleinige
Quelle, zu deren Angaben Diodor nur hier und da vereinzelte Zusätze
aus eigener Erfahrung machte. Da Hekataeus unter den Ptolemäeru
lebte, so können wir annehmen, dass seine Mittheilungen, die auf den von
den Priestern der Regierung gemachten beruhten, zuverlässig waren; es
musste den Priestern damals daran liegen, mit der Regierung gut zu stehen.
Dagegen ist nicht zu entscheiden, aus welcher Quelle Diodor seine rein
historischen Angaben über Aegypten geschöpft hat, jedenfalls ist nach I, 46
Hekataeus hier nicht Haupt(iuelle. Ob die Angaben über ägyptische Reli-
gion von Hekataeus stammen, lässt sich ebenfalls noch nicht entscheiden,
Referent wird unten die bemerkenswerthe Schrift von Krall über Manetho
und Diodor besprechen, die über dasselbe Thema zu ganz anderen Resul-
taten gelangt. Auf die Bemerkungen über Manetho (S. 105 — 111) können
wir hier nicht eingehen, da sie zu weit von unserem Gegenstande abliegen.
S. 111 hat dann Wiedemann seine Resultate über die Quellenbcnutzung
zusammengestellt. — Aus der Geschichte selbst heben wir folgendes hervor.
Zu Psammetich: Neben der Tradition, der Herodot und Diodor Ausdruck
gaben, steht eine andere, vertreten durch Polyaen VH, 3 und Strab. XVII,
801, wonach Psammetich ein Usurpator war, der seine Vorgänger mit
griechischer Hülfe verdrängte, offenbar richtiger. Interessant ist der
Nachweis, dass der berühmte Soldatenaufstand unter Psammetich I. un-
historisch ist. In Betreff Psammetich's II. s. unten. Wiedemann zeigt
die UnWahrscheinlichkeit des herodoteischen Berichtes von der Thronbe-
steigung des Amasis. Vgl. auch Wiedemann, Nebukadnezar und Aegyp-
ten in der Zeitschrift für ägyptische Sprache 1878. — S. 208 ff. behau-
Aegypten. 365
delt Wiedemann die Geschichte Aegypten's von der Schlacht bei Pelu-
sium bis zur Eroberung des Landes durch Alexander den Grossen. Wie-
demann sucht zu beweisen, dass die Erzählung von der Tödtuug des
Apisstieres durch Karabyses historisch ist (S. 218 ff.) und wir noch die
Stele des betreffenden Apis besitzen (S. 227 ff".)- Wir können auf diese
scharfsinnigen Auseinandersetzungen hier nicht eingehen. Den ägypti-
schen Aufstand gegen Artaxerxes setzt Wiedemann S. 254 ff. in die Jahre
463—457, statt, wie gewöhnlich angenommen wird, 460—455. Auf Dio-
dor's Chronologie, worauf sich Wiedemann besonders stützt, ist allerdings
nicht sehr viel zu geben, aber Thukydides gestattet es immerhin, und es
könnte scheinen als ob die Abweisung des Megabazos (nicht Megabyzos)
in Sparta besser vor 460 als nach 460 passt. Nothwendig ist es jedoch
nicht; auch 459 kann sich Sparta geweigert haben, im Einverständniss
mit Persien in Attika einzufallen. Vgl. hierüber die treffenden Bemer-
kungen Ranke's in seiner Weltgeschichte I, 1, 252. Die Erklärung der
'Diodorstelle I, 44, 3, wonach die Perser, die Zeiten der Empörung mitge-
rechnet, 135 Jahre über Aegypten geherrscht hätten, durch Wiedemann
S. 269. 270 ist sehr beachtenswerth. Sehr auffallend ist allerdings, dass
dann die Zeiten der Freiheit, welche doch auch nur in Folge Abfalls
von Persieu möglich war, nicht als dTiuardaEig gerechnet sind.
Einen speciellen Punkt der aegyptisch-griechischen Geschichte klärt
Wiedemann auf in folgender Abhandlung:
A. Wiedemann, Die griechischen Inschriften von Abu-Simbel.
Rhein. Mus. XXXV, 1880, S. 364 — 372. Zusatz zu Wiedemann's Ge-
schichte Aegypten's von Psammetich I. bis auf Alexander den Grossen.
S. 157. 158.
Wiedemann zeigt hier, dass die Söldnerinschrifteu nicht, wie man
gewöhnlich annimmt, unter Psammetich I. fallen können, dessen Anwesen-
heit in Elcphantine zum Zweck der Nilsondirung (Herod. II, 28) höchst
problematisch ist, der bei Gelegenheit der Flucht der Soldaten (Herod.
II, 30) nicht dahin gekommen sein wird, weil diese selbst sehr zweifelhaft
ist, da wir sonst nach ägyptischer Sitte eine Inschrift des Königs in je-
nen südlichen Gegenden, jedenfalls südlich von Theben, finden würden,
was eben nicht der Fall ist. An Psammetich IV. kann aus paläographi-
schen Gründen nicht gedacht werden. Psammetich III. hat zu kurze Zeit
regiert, um Zeit gehabt zu haben, dorthin zu ziehen. So bleibt Psamme-
tich IL, der nach Herod. II, 161 wirklich einen Zug nach Aethiopicn
unternommen hat. Deshalb hat an ihn in Betreff der Inschriften auch
V. Gutschmid gedacht. Wiedemann führt noch eine Stelle aus Aristeas
de legis div. transl. (ed. Garbitius p. 5) an, der sehr gute Nachrichten
über Aegypten hat. Wiedemann setzt sodann auseinander, dass die
Nennung des Hör als Generals auf der einen phönicischen Inschrift
nicht in Widerspruch mit dem Namen Psammetich als Generals in der
366 Griechischo Geschichte.
grossen griechischen Inschrift steht, da wir aus einer ägj'ptischen Inschrift
im Louvre lernen, dass unter Apries, dem Nachfolger Psammetich's IL, ein
General Hör, mit dem Beinamen Psemtck-raench, die Unterwerfung der
Aethiopier vollendet hat. Offenbar ist dies der General, von dem die
Inschriften von Abu-Simbel sprechen, und es ist somit klar, dass der
König Psammetich der Inschrift nicht der erste, sondern nur der zweite
dieses Namens, der Vorgänger des Apries, sein konnte. Psammetich II.
regierte von 594 - 589 v. Clir., in diese Zeit fällt also die älteste uns er-
haltene Inschrift in ionischem Alphabete. Der Name des Ortes, bis über
den hinaus die Söldner vordrangen, ist bisher Kipxtog (gen.) gelesen
worden; Wiedemann zeigt, dass vielmehr Kdpnog zu lesen ist; Kerti
heisst bei den Aegyptern die Wasserfläche vom ersten Katarakt bis Ele-
phantine.
Auf das Werk:
Aus Aegypten's Vorzeit. Eine übersichtliche Darstellung der ägyp-
tischen Geschichte und Cultur von den ersten Anfängen bis auf Augustus.
Von Dr. F. J. Lauth. Berlin 1881. IV, 520 S. in 8.
können wir hier nur kurz aufmerksam machen. Es steht vielfach im
Gegensatze zu Wiedemann, und enthält sehr viel von Anderen Abweichen-
des. Sein Werth auch für die griechische Geschichte dürfte nicht nach
S. 165 beurtheilt werden, wonach die Griechen mit J) ttuttoc den ägypti-
schen König Pupui, und mit oj räv den Danaos anriefen. Es werden
für die Geschichte der von Wiedemann im obigen Buche behandelten
Zeit auch die betreffenden Abschnitte Lauth's erwogen werden müssen.
VII. Chronologie.
Von speciellen Arbeiten über Chronologie haben wir sehr bedeu-
tende zu verzeichnen.
H. Uscner, Chronologische Beiträge. Rheinisches Museum XXXIV
(IBYg). S. 388—441.
Es sind drei Abhandlungen. I. Ennaeteris und mctonischcr Cyclus
zu Athen. (S. 388—420.) Es ist noch nicht ausgemacht, wann der neun-
zehnjährige Mondcyclus Meton's in den öffentlichen Gebrauch des atheni-
schen Staates genommen wurde. Nach Bocckh trat man Ol. 112, 3 (vom
28. Juni 330 ab) sofort in das achte Jahr der damals laufenden sechsten
metonischen Periode ein. Usener sucht nun aus von ihm scharfsinnig
ergänzten und erklärten Inschriften zu zeigen, dass in den Jahren Ol.
113, 4 — 116, 4 die alte Ennaeteris allerdings nicht mehr in der aus
dem 5. Jahrhundert bekannten Gestalt fortgeführt wurde, dass jedoch
an ihre Stelle damals noch nicht der metonische Cyclus trat (S. 400).
»Die Athener haben stets die Ennaeteris im zweiten Jahre einer un-
Chronologie. 367
geraden Olympiade begonnen« ; aber während mau im 5. Jahrhundert in
den Jahren 3,5,8 geschaltet hatte, erscheint in der jüngeren Epoche
bis Ol. 116, 3 das einjähiige Intervall am Ende des Cyclus (S. 403).
Usener untersucht sodann die Frage nach den Modalitäten, unter denen
die Enneakaideketeris Meton's in Athen zur Geltung kam. Die atheni-
schen Behörden setzten das erste Jahr der neuen Zeitrechnung einem
anderen Jahre der Periode als dem genau entsprechenden gleich (S. 406) :
die erste vollständig metonische Periode der athenischen Zeitrechnung
begann mit Ol. 118, 2; zur Wahl dieses Verfahrens war man (S. 409)
so gekommen, dass man ermittelt hatte, welches Jahr des metonischen
Cyclus dem laufenden am meisten entsprach. Trotz der Einführung des
metonischen Cyclus kamen jedoch noch besondere Schalttage vor, welche
durch die ungenaue Einführung des neuen Cyclus veranlasst waren. Durch
die Erwägung der historischen Thatsachen kommt Usener (416) zu dem
Ergebniss, dass Diotimos Ol. 123, 2 Archon war, nicht 123, 3, wie ge-
wöhnlich angenommen wird. Die Reception des metonischen Kalenders
hat Unordnungen in der athenischen Zeitrechnung nicht gänzlich besei-
tigt; willkürliche Eingriffe des Archon Eponymos in den Kalender waren
nicht selten; im 2. Jahrhundert vor Chr. datirte mau deshalb officiell
doppelt: xar* apy^ovca — xaTo. Bebv 8k.
Abhandlung 11 bespricht die Tagzahlen der dritten Monatsdekade
(S. 420—433). Bei zunehmendem Monde wird vorwärts gezählt, bei ab-
nehmendem rückwärts; das ist der ursprüngliche allgemeine Gebrauch.
Die Griechen zählen wenigstens im letzten Drittel des Monats rückwärts,
der ja in drei Theile zerfällt. Das letzte Drittel wird aber in Athen
etwa mit dem Ende von Alexandei-'s Regierungszeit statt mit <f(^tvovzog.^
mit //er dxdSaQ bezeichnet. Wenn nun bei dieser Formel Tage ge-
zählt werden, so nahm man bisher, der grammatischen Erklärung ent-
sprechend, an, dass Addition vorliege, sodass z. B. der dritte Tag /xer'
£ixd8aQ eben der dreiuudzwanzigste ist. Usener ist entgegengesetzter An-
sicht, er geht von der Annahme aus, dass /jter' alxddag einfach an Stelle
von (pBivovToQ trat, und im Uebrigen Alles blieb wie vorher, sodass bei
Angabe von Tagen auch bei //sr' scxdSag subtrahirt werden muss, wie
bei <ffHvo\>-oq. Es scheint wirklich, dass Usener nicht nur vom Stand-
punkt der Theorie Recht hat, sondern dass auch die vorliegenden spe-
ciellen Fälle sich dieser Theorie entsprechend richtig erklären.
Abhandlung III betrifft: den ausfallenden Tag der hohlen Monate
(S. 433—440). Usener weist hier mit höchster Wahrscheinlichkeit nach,
dass der ausfallende Tag die hdnq ^l^c'vovzog war. Bei Demosthencs
19, 95 nimmt Usener falsche Ueberlieferung an.
Diese Abhandlungen sind ein Muster besonnener Forschung, von
deren Resultaten wenig wird umgcstossen werden können.
Theilweise hat jedoch die erste derselben Berichtigung erfahren
durch
368 Griechische Geschichte.
J. H. Lipsius, Zum griechischen Kalenderwcsen , in: Leipziger
Studien zur class. Philologie III, 207 — 215,
wo einer der oben angeführten Sätze Usenei-'s (»Die Athener haben stets
die Ennaeteris im zweiten Jahre einer ungeraden 01)'mpiade begonnen«)
deswegen niclit anerkannt wird, weil nicht bewiesen ist, dass »in den
Olympiaden mit ungerader Zahl immer das erste und vierte Jahr, in den
Olympiaden mit gerader Zahl immer das zweite Schaltjahre waren, die
übrigen Gemeinjahre«, worauf jener Satz sich stützt. In den Olympia-
den mit ungerader Zahl sind vielmehr das erste und dritte Jahr als
Schaltjahre anzunehmen.
Sehr eingehende Untersuchungen haben wir über einen auch von
Usener berührten Gegenstand in folgender Abhandlung:
G. F. Unger, Die attischen Archonten von Ol. 119, 4. 301 —
Ol. 123, 4. 285 V. Chr., im Philologus XXXVIII, S. 423—502.
Unger behandelt: I. Die Schaltordnung (S. 424 — 444). IL Die
Archonten von Ol. 119, 4. 301 — 121, 4. 293 (S. 444 — 464). IIL Die
Archonten von Ol. 123, 2. 287 — 123, 4. 285 (S. 464-477). IV. Der
Ehrenbeschluss für Demochares (S. 477 — 489). V. Die Archonten von
122, 1. 292 — 123, 1. 288 (S. 489 — 494). VL Tagerechnung (S. 494
— 502).
Da Unger in Betreff der Zeit der Einführung der metonischen
Zeitrechnung nicht mit Usener übereinstimmt, so ist er auch im Ein-
zelnen zu anderen Ergebnissen gelangt, die erst durch eine eingehende
Vergleichuug mit den von Usener gewonnenen Resultaten ihre Bestäti-
gung oder Berichtigung erhalten können; es sind also noch weitere Ar-
beiten über diesen Gegenstand abzuwarten.
Einen specielleu Punkt der athenischen Geschichte behandelt Ab-
schnitt IV, über den hier nur soviel gesagt werden kann, dass Unger
daran festhält, dass die Verbannung, von der im Ehrenbeschluss die Rede
ist, 303 stattgefunden hat; da ist die Rede von xaraXuadvrcov rhv ^/lov
und Unger giebt zu, dass dieser Ausdruck auf jenes Jahr nicht wohl
passt. Er hilft sich in sehr kühner Weise; statt xaraXoadvziov soll xara-
öuadvTOJV zu lesen sein; was er als passend zu rechtfertigen sucht. Wir
fürchten, der Ausdruck ist zu gesucht, als dass er in einem öftentlichen
Beschlüsse hätte Platz finden können. Uns scheint die Schwierigkeit
auch durch diese Conjcctur noch nicht gelöst.
Wir haben von G. F. Unger, unstreitig einem der umfassendsten und
gelehrtesten Forscher über griechische Chronologie, noch einige andere sehr
beachtcnswcrthe Arbeiten. Die eine derselben, deren Titel sogleich ange-
geben werden soll, ist gerichtet gegen
F. Reu SS, Die Chronologie der Diadochenzeit, im Philologus
XXXIX, 1 (1879). S. 91 112.
Chronologie. 369
Die Erwiderung hierauf ist:
G. F. Unger, Die Jahresepoche des Diodoros, im Philologus
XXXIX, 2. S. 304-324.
Reuss vertheidigt in der erstgenannten Schrift seine chronologi-
schen Ansätze in der Diadochenzeit gegen einige Arbeiten Unger' s:
Philol. XXXVII, 3, S. 324 ff. und Sitzungsber. der Münchener Akademie
1878, 4, S. 368 ff. (Diodors Quellen in der Diadochengeschichte; siehe
hierüber Volquardsen's letzten Jahresbericht über griechische Geschichte
und Chronologie). Es handelt sich bei der Discussion zwischen Reuss
und Unger um zwei Dinge: um einzelne chronologische Ansätze und um
das Princip Diodor's bei der Abgrenzung der Jahre. In ersterer Hin-
sicht greift Reuss »einzelne in Betracht kommende Abschnitte heraus«
(S. 92) und Unger sucht wiederum von den von Reuss besprochenen Punkten
einzelne zu widerlegen. Reuss bespricht 1. Diod. XVIII, 1 — 25; 2. Eumenes'
Aufenthalt in Nora, Antipater's Tod Diod. XVIII, 43—49. 3. Tod des
Eumenes und der Olympias. 4. Die Unternehmungen des Antigonus in
den Jahren 315 und 314. 5. Die Jahre 313 und 312. 6. Die Jahre
306 und 307. In seiner Erwiderung hat Unger einzelne schwache Punkte
der Reuss'schen Ausführungen hervorgehoben und mit Glück bekämpft;
indess will es uus nicht scheinen, dass Unger gerade die hervorragend-
sten Punkte des Reuss'schen Angriffs (oder der Reuss'schen Vertheidi-
gung) in den Bereich seiner Discussion gezogen habe, sodass wir nicht
gerade sagen können, dass Reuss in den Hauptsachen widerlegt sei.
Auch dürfte Unger gegen Reuss ungerecht sein, wenn er meint, dass
dessen Polemik von dem Bestreben eingegeben sei, den Gegner zu dis-
creditiren. Unger ist ein ausserordentlich scharfsinniger und genauer
Gelehrter; es scheint uns, dass es ihm wohl passirt, bisweilen Feinheiten
und Unterschiede zu suchen, wo sie nicht vorhanden sind. Was nun
das chronologische System Diodors betrifft, so will uns bedünken, dass
Unger Recht hat, wenn er annimmt, dass ihm Reuss im Grunde genom-
men sehr nahe gekommen ist, und wenn es Unger mehr auf dies System
als auf die einzelnen chronologischen Ansätze ankam, so kann er mit
dem bisherigen Verlaufe der Discussion wohl zufrieden sein. Auch Reuss
(112) nimmt jetzt, wie Unger constatirt, au, dass der Jahresanfang bei
Ilicronymus mit dem f^ühjahrsanfang zusammenfalle. Der Unterschied
zwischen Reuss und Unger ist nun noch der, dass Reuss glaubt, Diodor
habe nach Gutdünken und oberflächlicher Schätzung die Jahre angesetzt,
während Unger der Ansicht ist, dass Diodor jedesmal in Bezug auf den
Jahresanfang seiner Quelle gefolgt sei. Hier ist die Bemerkung Unger's
(S. 324) von W^erth: »Nun ist in vielen Jahresbeschreibungen des
XVIII. — XX. Buches entweder nur von der Diadochengcschichtc die Rede,
welche nach Reuss überall auf Ilicronymus zurückgeht, oder neben ihr
von Agathoklos, dessen von Diodor ausgoschrichcncr Biograph Duris die-
Jahresbcricht für Alteithumswissenschaft XXUI. (1880. HI.) 24
870 Griochische Geschichte.
selbe Jahrosei)oche wie jener, den Frühlingsanfang, hat; wie war es da
nur möglich, dass Diodor von den ihiri so klar vorgezeichneten Grenzen
abwich?« Unger versi)richt seine bezüglichen Forschungen über Ephoros,
Theopomp u. a. bald zu veröffentlichen, und wir dürfen diesen Erörte-
rungen mit grossen Erwartungen entgegensehen. Vielleicht wird er dann
auch die Bemerkungen Reuss' eingehender zu widerlegen suchen.
Eine andere werthvolle historisch - chronologische Abhandlung des-
selben Verfassers ist:
G. F. Unger, Das Strategenjahr der Achaier. Sitzungsberichte
der bayer. Akademie. 1879. Philos.-philol. Classe II, S. 117 — 192.
Da für die Datirung der griechischen Geschichte von 229 - 223
und 188 — 184 v. Chr. die Anordnung der damaligen Strategen der Achaier
von grösster W^ichtigkeit ist, diese aber von der Bestimmung ihrer An-
trittszeit abhängt, so hat Unger dieselbe zum Gegenstand einer eingehen-
den Untersuchung gemacht. Ausgehend von der Thatsache, dass nach
Pol. V, 1, 1 ihr Amtsantritt, der in den Jahren 219 -217 um den 11. Mai
stattfand, später und vielleicht auch früher nicht um dieselbe Zeit ge-
schah, untersucht Unger in Cap. I, in welcher Jahreszeit 216 — 146 der
Antritt stattfand, in Cap. II, welches die Zahl und die Zeit der ständigen
Volksversammlungen des Achaierbundes war, in Cap. III beweist er, dass
der von ihm für die spätere Zeit (216 - 146) nachgewiesene Winterantritt
der achaiischen Strategen bereits vor 222 in dieser Jahreszeit stattfand,
und setzt die Chronologie der Begebenheiten des Jahres 223 auseinander;
in Cap. IV endlich stellt er in Vervollständigung früherer Auseinander-
setzungen die Festzeit der nemeischen Spiele auf den Sommer fest.
Was speciell Cap. I anbetrifft (S. 118- 134), so zeigt Unger gegen-
über der jetzt herrschenden Ansicht, wonach seit 21G die achaiischen
Strategen mit Anfang des Winters ihr Amt angetreten hätten, dass die-
selben vielmehr tief im Winter und nicht sehr lange vor Frühlingsanfang
antraten, wie Unger meint (S, 134) an der Numenie des fünften Achaicr-
monats, die ungefähr zwischen den 2.5. Januar und den 22. Februar fiel.
Diese letzte genauere Bestimmung ist natürlich willkürlich; dass jedoch
der Antritt in die von Unger bezeichnete Zeit, tief im Winter, fällt, hat
er wahrscheinlich gemacht — wäre nur nicht Cap. II, das uns nicht ganz
überzeugt, und deshalb auch Cap. I ein wenig Schaden thut. — Cap. II
(S. 134-143) sucht nämlich zu zeigen, dass man mit Unrecht gewöhnlich
zwei ständige Synoden der Achaier annimmt, im Frühling und im Herbst.
Die im Herbst giebt Unger als eine ordentliche zu, die im Frühling ist
dagegen nach ihm gar keine ständige. Unger setzt im Ganzen vier stän-
dige Synoden: die Herbstsynode; eine vor der P>nte und den Ncmeien,
im Juni; eine nach der Ernte und den Nemeien, etwa Anfang August;
eine gegen Ende des Winters. Mit dieser Annahme stehen aber im
Widerspruch Polyb. XXXVIH, 3, .5 und Dio Cass. fr. G5, 2, wonach ein
Chronologie. 371
Zwischenraum von sechs Monaten zwischen zwei Versammlungen war, was
zur Annahme der von Unger verworfenen Frühlingsversammlung führt,
mit der üngerschen Vertheilung der Synoden über das Jahr dagegen
nicht stimmt. Unger nimmt nun Paus. VII, 14 zu Hülfe, wo er ig fi^va
iaojxdvrjv ixrov versteht: auf den Monat Hektos (den Monat nach dem
Pemptos, in dem nach Unger die Strategen ihr Amt antraten), nicht auf
den sechsten Monat; dass Polybios, bei dem ausdrücklich fisrä /xrjvag i$
steht, sich irrt, kam daher, dass er damals iu Afrika war. Hier bedauern
wir, Unger nicht mehr folgen zu können. Wenn Polybios sagt, dass eine
Versammlung der Achaier nach sechs Monaten stattfinden sollte, so muss
er doch gewusst haben, dass das dem achaiischen Gebrauch nicht wider-
stritt. Ob er damals in Afrika war oder nicht, ob er sich iu Betreff der
Aeusserungen des Kritolaos irrte, was möglich ist, oder ob nicht, scheint
für diesen Fall einerlei zu sein; über die Verfassung des achaiischen
Bundes konnte Polybios doch nicht soweit im Irrthum sein, dass er nicht
wusste, wann die regelmässigen Versammlungen waren. So werden die
sinnreichen Combinationen über die vier ordentlichen Versammlungen
umgestossen, und wenn der Winterantx'itt der Strategen (Cap. I) mit den
vier Versammlungen untrennbar verbunden sein sollte, wird auch dieser
schwankend. — Cap. III (S. 143—164) sucht zu zeigen, dass die Ein-
führung des Maitermins für den Antritt der Strategen, welcher bis 217
gebräuchlich war, nicht schon im Jahre 255 geschah, wie man gewöhn-
licli annimmt, sondern dass sie die Unterbrechung einer alten Gepflogen-
heit war, zu welcher alten Einrichtung man dann 216 zurückkehrte. Der
Strategenwechsel hat (Unger S. 145) auch früher im Winter stattgefunden.
Der Uebergang zum Maiantritt geschah im kleomenischen Kriege; und
Unger sucht zu zeigen, dass wenn man in dieser Weise annimmt, dass
einmal ein Feldherr 15 bis 16 Monate, vom Februar bis in den Mai des
folgenden Jahres blieb, sich die Chronologie des kleomenischen Krieges
vollkommen aufklärt. Unger nimmt nämlich an, dass Timoxenos im Fe-
bruar 223 nacli dem Herkommen als Strateg eingetreten, nicht bis Fe-
bruar 222, sondern bis in den Mai 222 regierte, und zwar weil inzwischen
im Jahre 223 Aratos Dictator gewesen war (Plut. Ar. 41: axpaxy]yoq ahro^
xf)drujp). Wir können die Auseinandersetzung Unger's als im Allge-
meinen recht ansprechend bezeichnen, und möchten besonders den Ge-
danken desselben als fruchtbar hervorheben, dass der seit 216 bestehende
Winterantritt der Strategen als einem älteren Herkommen entsprechend
zu betrachten sei. Cap. IV. Die Zeit der nemeischen Spiele. Indem
Unger, wie es scheint, mit Recht, an seiner Ansicht festhält, dass die
Nemeen nur in den Sommer fielen, und die einzelnen streitigen Fälle be-
spricht, wobei jedoch das Jahr 315 entschieden zu kurz wegkommt (S. 181.
182) und Droyson's Gegengründc, hergenommen von dem Marsche des
Antigonus keine genügende Berücksichtigung finden (s. Volquardsen,
Jahresbericht 1879 III S. 116 — 118), zeigt er erstens (S. 165 tl.), dass
24'
372 Gnochische Geschichte.
zwischen 315 und 237 die Nemcicn nach Argos verlegt sind, worauf sie
dort blieben, und macht zweitens wenigstens wahrscheinlich, dass die
Winternemeien in Argos vom Kaiser Hadrian gestiftet worden sind, denn
als vollkommen erwiesen kann eine solche Neugründung doch nicht be-
trachtet werden. Eine Münze Hadrian's mit xziarrjq und Ni/isca (Unger
S. 189) soll darauf hindeuten, dass Hadrian Winternemeien in Argos
stiftete, eine andere von Antoninus Pius mit Nip.sca soll, nach der Note 2
auf S. 189, in erster Linie die bekannten Nationalspiele bezeichnen, in
zweiter aber die neuen mit umfassen. Wenn dies nicht vollkommen die
Ansicht Unger's zu beweisen scheint, ist dagegen seine Annahme sehr
plausibel, dass die lEßdozEta in der Inschrift zu Ehren des Timokrates
den leßdaixia i\e/xs:a in der Inschrift des Eirenaios entsprechen (Unger
S. 191).
Referent möchte noch in Betreff der Schwierigkeit und der Methode
chronologischer Untersuchungen aufmerksam machen auf die geistreiche
und gelehrte Abhandlung von J. Oppert, La Methode chronologique,
in der Revue historique, Jnli 1880, die allerdings für Griechenland keine
speciellen Resultate bietet.
VIII. Quellenforschungen.
Wir gehen jetzt zu den speciellen Leistungen für Quellenforschung
über, d. h. zu denjenigen, welche sich an einen bestimmten antiken Autor
anschliessen, während wir die theilweise dieselben Fragen behandelnden,
welche sich eine bestimmte Epoche oder Reihe von Begebenheiten zum
Gegenstande gewiählt haben, schon oben besprochen haben.
Wir beginnen mit einem umfassenden Werke über Polybios.
De Polybii fontibus et auctoritate disputatio critica. Scripsit J. M.
J. V aleton. Edidit Societas artium disciplinarumque Rheno-Trajectina.
Traject. 1879. 272 S. 8.
Die Eintheilung des Stoffes dieser Schrift, von der wir nur eine
kurze Besprechung geben können, da sie theilweise mehr in die römische
Geschichte gehört, ist folgende. Cap. I enthält die Studia poetarum,
historiac, philosophiac, wodurch die allgemeine Grundlage der I'ildung
des Polybios aufgezeigt werden soll. Cap. II handelt de aliquot partibus,
quae ad certos quosdam auctores referri possint, wo dann die Unter-
abtheilnngcn theils nach den behandelten Gegenständen, thcils nach den
Quellen gemacht werden, und so, dass eine Unterabtheilung nicht noth-
wendig von der anderen geschieden ist. Es umfasst dies Capitel näm-
lich folgende Abschnitte: 1. Regnum Romanum. 2. Fabius et Philinus.
3. Bellum Pnnicum primum (wo ja eben Fabius und Philinus in Betracht
kommen). 4. Bellum gallicum. Bella gallica supcriora. 5. Initia belli
punici secundi. G. Bellum i)unicum secundum. 7. Aratus et Phylarchus. —
Quellenforschungen. 373
Cap. III erörtert dauu das Thema: Quibus fontibus usus sit Polybius,
und bespricht: 1. Vita, amici. 2. Itiuera. 3. Scriptores. 4. Acta pu-
blica gracca. 5. Foedera, iuscriptioues, latiua et graeca. 6. Actalatiua. —
Cap. IV behandelt Quem locura inter discidia partium occupaverit Poly-
bius, quam aeque de iis iudicet. Endlich kommt ein Excm-sus de tem-
pore quo scripserit Polybius. — Gehen wir zum Einzelneu über. Cap. I
bespricht zunächst die vou Polybius citirten Dichter, dann Plato, Kalli-
sthenes, Ephoros, Theopomp, Timaeus, das Urtheil des Polybius über
den athenischen Staat, das Valetou periuiquum erscheint (S. 20), worauf
er den Standpunkt des Polybius in der Beurtheilung der griechischen
Geschichte darlegt und kritisirt, sowie den religiösen und philosophischen
Staudpunkt des Polybius (S. 26 flf.), besonders in seinem Eiufluss auf die
Auffassung der Geschichte, und des Polybius Ideen über den Kreislauf
der Staatsverfassungen. Im Ganzen kommt Valeton hier wieder auf die
platonischen Studien des Pol^'bius zurück, während man glauben sollte,
Plato sei vorhin schon abgemacht. Es ist nicht zu verkennen, dass es
in diesem Cap. I an einer streng eingehaltenen Disposition maugelt. Es
sind interessante Betrachtungen, bei denen Valeton von dem Gegen-
stande, mit dem er gerade beschäftigt ist, zu einem verwandten Gegen-
stande übergeht, vou diesem wieder zu einem anderen verwandten und
so weiter, nach Art einer Causerie, in der gelegentliche Verknüpfungen
an Stelle der Disposition treten. — Cap. II giebt unter dem Titel Reg-
num Romanum, bei Gelegenheit der Bemerkung des Dionys, dass Poly-
bius im zuü Ttapä zoTg äp'/^izptuat. xetßivou mvaxog die Gründung der
Stadt Rom bestimmt habe, eine ausführliche Auseinandersetzung über den
Sinn dieser Worte, über die Aunales maximi und verwandte Gegenstände.
Abschnitt 2, Fabius et Philinus, enthält eine Abhandlung über die Quellen
des Fabius und Bemerkungen über die Principien, nach denen Polybius
zwischen den Nachrichten des Fabius und denen des Philinus w'ählte.
Abschn. 3, Bell. pun. primum : während Diodor besonders Philinus benutzt
hat, hat Polybius hauptsächlich Fabius zu Grunde gelegt, doch hat Poly-
bius den Philinus dazu benutzt, sich durch die Einseitigkeit des Stand-
punktes des Fabius nicht zu Unrichtigkeiten verleiten zu lassen. Poly-
bius will in diesem Thcil, wie Valeton hervorhebt, nicht etwa diligenter
verum indagarc {laTopzh), sondern brevi res praecipuas taugere; so kommt
es, dass er sogar ungenau wird, besonders in chronologischen Dingen;
aber Parteilichkeit für Rom kommt bei Polybius auch hier nicht zum
Vorschein. 4. Bellum gallicum: Quelle Fabius. Bella gallica superiora:
auch hier Quelle Fabius, aber durchaus nicht wörtlich (^S. 90). Geringere
Sorgfalt des Polybius auch hier, besonders in Rücksicht auf die Chrono-
logie. Ausführliche Darlegung der Verschiedenheiten zwischen Livius
und Polybius. Auf 5 und G kaim ich hier nicht ausführlicher eingehen;
sie enthalten, besonders 6, einen reichen Schatz von Dctailuntcrsuchungcu.
7. Ar.ilMs et Phylarchus. Polybius benutzt für die Geschichte der Zeit
374 Griechische Geschichte.
des Aratus besonders dessen oTToiivi/xara, und schätzt das Werk des Phy-
larchos gering; aus Polybius selbst kann man aber sehen, wie unzuver-
lässig Aratos ist, und ebenso, wie Valeton zeigt, aus Polybius selbst, dass
oft Phylarchos Recht hatte, wo Polybius es nicht zugeben will. Jedoch
war Phylarchos mit seiner Rhetorik der Beschreibung der Schlacht bei
Sellasia nicht gewachsen. Die Schicksale des Kleomenes nach der Schlacht
bei Sellasia hat auch Polybius aus Phylarchos. - Cap. III Quibus fon-
tibus usus Sit Polybius enthält in No. 1 Vita, amici, eine sorgfältige Dar-
legung des Lebens des Polybius mit Angabe der Theile seines Geschichts-
werkes, die aus dem jedesmaligen Verkehr des Polybius mit anderen
geflossen sein können. No. 2 Itinera, zählt nach Landschaften auf, wel-
che Stellen des Polybius zu beweisen scheinen, dass er die betreffejide
Oertlichkeit selbst gesehen habe. Zu S. 193 könnte man hinzusetzen,
dass auch die Beschreibung von Leontini so anschaulich ist, dass mau
meinen sollte, er sei da gewesen. No. 3 Scriptores giebt theilweise ein
Resume des in Cap. 11 enthaltenen, theilweise Zusätze dazu. S. 199
Note 1 giebt Valeton an, welche Stellen des Geschichtswerkes des Poly-
bius mit der von ihm verfassten Lebensbeschreibung des Philopoemen
übereinstimmen könnten. Von S. 200 an verzeichnet Valeton dann die
Quellen der in Cap. II noch nicht behandelten Abschnitte des Polybius;
einen hervorragenden Platz nehmen da rhodische Historiker ein. Das
Schlussurtheil des Verfassers ist S. 206: Ingentis doctrinae haec omnia,
multo magis etiara reliquiae librorum Polybii insigne testimonium prae-
bent. Id inprimis eins operis pretium äuget quod quantum fieri i)otuit
ut utrisque partibus aeque aurem praeberet semper operam navavit.
No. 4 Acta publica graeca: Polybius benutzte das Archiv des achaiischen
Bundes. Polybius giebt keine fingirteu Reden (s. auch S. 252. 253 etwas
moditicirt). Polybius benutzte das rhodische Archiv, das aetolische nicht.
No. 5 Foedera, inscriptiones, latina et graeca : theilweise aus den römi-
schen, theilweise aus griechischen Archiven. No. 6 Acta latina, von Po-
lybius nicht zu Rathe gezogen. - Cap. IV hebt besonders hervor, dass
Polybius durch seine Vorliebe für Aratos dazu gekommen ist, die Ge-
schichte vom Parteistandpunkte aus zu schreiben. In römischen Dingen
stellt er auf der Seite der Scipionen. Zusammenfassung des Urtheils
S. 259 — 261. Der Excurs zeigt, dass Polybius Buch I und II vor 151
zu Rom, III und IV vor 148 auf der Reise oder in Griechenland, die
übrigen zwischen 144 und 134 in Griechenland geschrieben hat; es giebt
spätere Einschiebsel in den ersten Büchern.
Nach des Referenten Ansicht thut die mangelhafte Disposition des
Buches, die wohl aus den) Angeführten Jedem sich aufgedrängt haben
wird, demselben Eintrag. Valeton sagt selbst gegen Ende der Praefatio
darüber: Quam ratiouem etsi parum fortasse lectoribus concinnam visum
iri intellcgo (sehr wahr!), tamen et consulto initam esse confiteor nequc
facile mutare potui, nisi omnia retractare atquc instaurare vellom. Re-
Quelleuforschuugen. 375
ferent hätte sich die Disposition ungefähr so gedacht: 1. Leben Poly-
bius'. 2. Inhalt und Disposition seines Werkes. Dieser Theil fehlt bei
Valeton gänzlich und ist doch uothwendig, schon weil man nur so augen-
blicklich sieht, wo Polybius ältere Schriftsteller, und wo er archivalische
Quellen oder Berichte von Zeitgenossen benutzen musste. 3. Quellen
des Polybius. 4. Art, wie Polybius seine Quellen benutzt hat (auctoritas
Polybii) ; Unterscheidung seiner auctoritas in den ersten und in den übri-
gen Büchern. Inwieweit sich Polybius hat durch Parteistandpuukt be-
einflussen lassen, ob und inwieweit durch beschränkten geistigen Hori-
zont? Die Art die Quellen wiederzugeben, ob wörtlich oder nicht. —
Valeton hat eine andere Art der Behandlung vorgezogen, er hat vieles
von dem von uns für nothweudig gehalteneu gar nicht besprochen, er hat
aber eine Menge Einzelheiten sehr tieissig erörtert- Im Ganzen hat er
de Polybii fontibus et auctoritate so fragmentarisch und mit so unbe-
friedigender Disposition gehandelt, dass das Thema noch von Anderen
bearbeitet zu werden verdient. Bei der Methode des Verfassers möchten
wir denjenigen, die seine Ansichten über einen speciellen Punkt kennen
lernen wollen, den einfachen Rath geben, das ganze Buch durchzulesen, das
in gutem Latein geschrieben ist und jedenfalls gelesen zu werden verdient.
Wir kommen zu Diodor. Mit ihm beschäftigen sich in umfassender
Weise :
Untersuchungen über Diodor. Von Dr. L. 0. ß röcker. Güters-
loh 1879. 68 S. 8.
Bröcker beginnt in der in 23 Abschnitte zerfallenden Schrift mit
der Angabe der bisherigen Urthcile über Diodor, indem er (S. 5 — 7)
kurz dasjenige registrirt, was besonders seit Niebuhr Ungünstiges über
diesen Schriftsteller gesagt worden ist. Abschu. II (S. 7-10) handelt
sodann von den Handschriften Diodor's, worin nachzuweisen gesucht wird,
dass an vielen Diodor gemachten Vorwürfen der traurige Zustand der
Ueberliefcrung dieses Schriftstellers Schuld ist oder wenigstens sein kann.
Abschn. III (S. 10- 12), Vor- und Rückblicke Diodor's betitelt, zeigt, dass
Verweise auf noch zu behandelndes bei Diodor vorkommen, welche vom
Autor richtig eingehalten werden. S. 11 sagt Bröcker; »Angenommen
nun, er wäre wirklich kaum mehr gewesen, als eine athmende Abschreibe-
maschine, hätte er alsdann schon in Buch II wissen können, was er
in den Büchern IX und XVII, schon in Buch V, was er in Buch XXXIV
mittheilen würde? Gewiss nicht. Dadurch also, dass er so häulig auf
Späteres verweist, gewinnen wir Sicherheit dafür, dass er sein acht Oc-
tavbände starkes, umfassendes Werk mit Nachdenken und Plan schrieb«.
Abschn. IV (S. 12 — 17) behandelt Auswahl, Anordnung und Behandlung
des Stoft'es bei Diudoi', wo besonders licrvorgehoben wird, wie durch das
ganze Werk hindurch vorkommen : Würdigungen (Lobreden) einzelner
Personen, Mittlioilungen über die Religionen der Völker, geographische
376 Griechische Geschichte.
Mittheilungen, Erwähnung der vuiitixa der Völker, Personengenicälde, Citate
aus Dichtern. Wie vverthvoll auch in speciellcn Rücksichten Diodor's
Werk sei, zeigt Abschnitt V (S. 17—19) an dem Beispiele der Geschichte
des Festungskrieges, die aus Diodor höchst werthvoUe Bereicherung er-
fährt. Zu der Art und Weise der Benutzung der Quellen übergehend,
zeigt Bröcker in VI (S. 19, 20), dass, wenn Diodor unbestritten in Buch V
über Gallien Poseidonios benutzt hat, er ihn doch keineswegs sklavisch
benutzte. Abschn. VII (S. 20) zeigt, dass der in Buch II über Indien
benutzte Megasthenes ebenfalls frei benutzt wurde. Abschn. VIII (S. 21
— 23) sucht nachzuweisen, dass Timaeus, wenn auch von Diodor viel
gebraucht, doch nicht auf lange Strecken ihm als alleiniger Führer ge-
dient haben kann. Abschn. IX (S. 23 — 28) zeigt, dass wenn neuerdings
die Ansicht beliebt geworden ist, die Geschichte des Agathokles sei von
Diodor einfach aus Duris entnommen, und dies dadurch gestützt wird,
dass gewisse Eigenthümlichkeiten, die augeblich Duris hatte , in diesem
Abschnitte Diodor's durchgängig vorkommen, dieselben Eigenthümlich-
keiten sich fast überall in Diodor finden, so dass man bei jener Voraus-
setzung zu dem Satze gelangen würde, die ganze Bibliothek Diodor's sei
von Duris geschrieben. Abschn. X — XII beschäftigen sich mit den Be-
ziehungen Diodor's zuEphorus (S. 28—33). Die ganze griechische Geschichte
zwischen 480 und 361 soll nach der gewöhnlichen Annahme aus Ephorus
entnommen sein. Bröcker zeigt Widersprüche zwischen Beiden auf, die
sich nicht mit der Ansicht vertragen, dass Ephorus die ausschliessliche Quelle
für die griechische Geschichte in Buch XI — XV der Bibliothek war. Ab-
schn. XIII setzt sodann auseinander, dass in der griechischen Geschichte
Diodor's von 480—361 innere Widersprüche vorkommen, welche nicht er-
lauben, anzunehmen, dass alles nur aus einem Schriftsteller, aus Ephoros
entnommen sei. Abschn. XIV endlich (S. 37-^41) zeigt, dass die Behaup-
tung, das aus Ephoros bei Diodor Entnommene lasse sich an dem rhetori-
schen Charakter erkennen, nicht genau ist, insofern die als Beleg dafür an-
geführten »Lobreden«, sowie das »Haschen nach Gegensätzen« sich ebenso
in anderen Theilen der Bibliothek finden, die Schlachtbeschreibungen
aber keineswegs blosse rhetorische Kunstwerke sind. Es ist nicht einmal
sicher, dass jene Eigenthümlichkeiten sich wirklich bei Ephoros fanden.
Von Abschn. XV an geht Bröcker zu Diodor's Leistungen in der römi-
schen Geschichte über, die uns hier nicht beschäftigen können.
Geben wir jetzt unser Urtheil über Bröcker's Schrift. Wer Gele-
genheit gehabt hat — was bei Herrn Bröcker nicht der Fall zu sein
scheint — bisherige Arbeiten oder Acusserungen des Referenten über
die von Bröcker in dieser Schrift behandelten Fragen, seien es allge-
meine oder specielle, zu sehen, kann wohl nicht zweifelhaft sein, dass
Referent die Abhandlung Bröcker's mit Freude gelesen hat, als unbefan-
genes Urtheil eines Mannes, der ganz ausserhalb der herrschenden Schul-
tradition steht, welche, das wird Niemand leugnen, leicht einseitig wird und
Quellenforschungen. 377
anfäugliche Walirheiteu in Irrthümer verkehrt. Es sind besonders folgende
Punkte von Bröcker behandelt und zu beweisen gesucht: 1. dass man-
ches was in Diodor getadelt werden kann, auf dem schlechten Zustand
der Ueberlieferung beruht; 2. dass Diodor wirklich planmässig arbeitete;
siehe oben das Citat aus S. 11; 3. dass das einfache Abschreiben anderer
Schriftsteller, das Diodor Schuld gegeben wird, nicht stattgefunden haben
kann, aufgezeigt an den Beispielen von Poseidonios, Megasthenes, Ti-
raaeus, Duris, Ephoros. Hier ist zu bedauern, dass Bröcker sich gar zu
kurz gefasst und eigentlich auf gar keine Widerlegung entgegenstehender
Behauptungen sich eingelassen hat. Vielleicht hat er, trotz seiner aus-
gebreiteten Litteraturkenntniss , doch die neueste Litteratur über den
von ihm behandelten Gegenstand nicht vollständig berücksichtigt. So ist
er auf einen Haupteinwurf gar nicht eingegangen, der in Folgendem be-
steht. Man glaube nicht, dass die offenbaren Widersprüche, die Bröcker
zwischen den Schriftstellern, die als Diodors Quelle gedient haben sollen,
und Diodor selbst aufzeigt, anderen Kritikern entgangen seien. Aber
dieselben helfen sich einfach in folgender Weise aus der Verlegenheit:
Allerdings giebt ein Fragment, sagen wir des Megasthenes, etwas anderes
als Diodor in Buch H, wo er doch Megasthenes zur Quelle hat; aber
die Behauptung, dass Megasthenes hier Quelle Diodor's sei, heisst auch
nicht, dass Diodor den Megasthenes direct abschrieb ; er schrieb vielmehr
einen anderen ab, der seinerseits den Megasthenes benutzte. So sind
eine Menge von Gründen Bröcker's abgewehrt. Bröcker scheint keine
Ahnung davon zu haben, was man mit solchen Mittelspersonen alles aus-
richten kann ; oder wenn er sie hat, hätte er diesen Ausweg besprechen
sollen, der einer Besprechung wohl werth war. In anderen Fällen scheint
Bröcker auf Dinge Gewicht zu legen, die man nach den von ihm selbst
aufgestellten Principien anders beurtheilen kann. Wo Bröcker nachweisen
will, dass Widersprüche vorhanden sind zwischen Fragmenten des Ephoros
und Nachrichten Diodor's, da legt er auf Namenverschiedenheiten Ge«
wicht (S. 31), die doch nach ihm selbst (S. 10) vielleicht nur Fehler des
diodorischen Textes sein könnten. Auch in anderen Fällen sind seine
Argumente von zweifelhaftem Werth. So S. 31, wo er Schweigen Dio-
dor's als Beweis der Abweichung von Ephoros anführt, was doch nicht
unbedenklich ist; S. 31 unten, wo ein Widerspruch sein soll zwischen
der Thatsache, dass Pelopidas beständig Böotarch blieb, und der Bemer-
kung des Ephoros, dass die Böoter ihre Vorsteher nicht lange im Amt
gelassen hätten, ist kein Widerspruch vorhanden; Ephoros hat sich eben
zu scharf ausgedrückt. Der Gegensatz zwischen Ephoros und Diodor auf
S. 32 bei Bröcker ist wohl nicht so gross, wie Bröcker annimmt, aber
er beweist jedenfalls, dass Diodor den Ephoros frei benutzte, und das-
selbe folgt, wie Bröcker S. 32. 33 gut darlegt, aus dem Umstände, dass
er Notizen, die er aus Ephoros nahm, ganz anders vertheilt hat, als sie
bei diesem vorkamen. Wir bemerken noch, dass Bröcker in Abschn. XIV,
378 Griechisclie Geschichte.
WO sich iiiaiichcs Treffliche findet, uns mit Unrecht zu leugnen scheint,
(lass im Allgemeinen in den Schiachtbcschreibungen Diodor's die rhe-
torische Stilübung überwiegt. Gewiss giebt es viele Schlachtbeschreibun-
gen bei Diüdor, die Eigcnthümliches und für die betreifende Schlacht
Charakteristisches haben; aber im Allgemeinen herrscht in den Schlacht-
bcschreibungen dieses Autors das Schematische vor, das gewiss auf die
Kechnung Diodor's zu setzen ist.
Referent stimmt, um das noch kurz anzugeben, mit Bröcker in
folgenden Sätzen überein. Manche Diodor vorgeworfene Fehler kommen
von der schlechten Textüberlieferung. Diodor hat planmässig gearbeitet ;
er ist nicht der Schwachkopf, für den man ihn jetzt gewöhnlich hält;
wer den Plan entwerfen konnte, den er für seine Universalgeschichte
entworfen hat, wer seine Auszüge aus anderen Schriftstellern so plan-
mässig machen konnte, wie Diodor gethan hat, der hat auch mehrere
Quellen nebeneinander benutzen können; wenigstens zwei zu benutzen,
konnte ihm nicht unmöglich sein. Aber Referent glaubt hinzufügen zu
müssen, was Bröcker, wie es scheint, nicht zugiebt — wenigstens hat
er sich darüber nicht geäussert: im Einzelnen überstieg die von Diodor
übernommene Arbeit seine Kräfte. Er hat seine Excerpte nicht immer
gut gemacht; er hat nicht selten Verwirrung in die Darstellung gebracht,
weil er viel aus seinen Quellen weglassen musste und dabei nicht immer
richtig und umsichtig verfuhr. Er ist nicht der Schriftsteller letzten
Ranges, die Copirmaschine, zu der ihn Viele herabsetzen; aber er hätte
vielleicht besser gethan, wenn er sich sklavischer an seine Autoreu ge-
halten hätte. Bröcker hat einen guten Anstoss zu neuen Forschungen
über Diodor gegeben, aber Referent fürchtet, ein einigermassen er-
schöpfendes und überzeugendes Buch über den von Bröcker behandelten
Gegenstand wird nicht GO, sondern GOO Seiten umfassen müssen.
Ferner behandelt Diodor:
De Diodori fontibus (libr. I — IV). Diss. iuaug. philol. Berol. scr.
G. J. Schneider. Berolini 1880. 80 S. 8.
Die vorliegende Schrift ist das zweite vom Verfasser veröffentlichte
Stück einer von ihm beabsichtigten umfassenden Arbeit über die Quellen
sämmtlicher Bücher Diodor's. Das erste Stück, Diod. III, 1 -48 behan-
delnd, ist in den Abhandlungen zur Jubelfeier des Berliner Joachims-
tharschen Gymnasiums erschienen. In gegenwärtiger Dissertation behan-
delt Schneider besonders ausführlich das erste Buch, für welches er zu
Resultaten gelangt, die von der herrschenden Ansicht abweichen. Man
nimmt gewöhnlich (zuletzt noch A. Bauer) eigene Arbeit Diodor's aus
verschiedenen Quellen an; Schneider suclit im Gegensatz dazu zu zeigen,
dass alles Aegypten Betreffende einfach aus liekataeus von Abdera ent-
nommen ist, der sich bei Ptolemaeus I. in Aegypten aufhielt und Aegypten
sorgfältig studirte. »Meo iudicio Diodorus Ilccataoi librum maximam
Quellenforschungen. 379
partem totidem verbis transtulit, nonnulla praetermisit, perpauca suo
Marte adjecit« (Schneider S. 27). Die Einleitung des ersten Buches
scheint ihm grösstentheils eine Nachahmung des Timaeus zu sein, wie
er auch am Schluss (S. 73) die allgemeine Bemerkung macht: »Coeptum
est cogitari Diodorum bibliothecam disposuisse ad Timaei historias«, wo-
für wir die nähere Begründung abzuwarten haben. Buch II ist dagegen
(S. 56) nach verschiedenen Quellen gearbeitet (ex diversis fontibus con-
stat). Zuerst wird Assyrien behandelt, nicht nach Ktesias, wie man sonst
meint, was besonders Jacoby als irrig nachgewiesen hat (S. 42). Ob
Klitarch Quelle sei, will Schneider bei Gelegenheit des XVII. Buches
untersuchen (S. 43). Indien (c 35—42) ist theilweise nach Megasthenes
behandelt, doch kommt auch hier Klitarch in Frage (S. 48). Dann kommen
Scythen, Amazonen, Hyperboreer; Quelle ungewiss (S. 52). Die Araber
nach lambulos ; doch lassen die Beziehungen zu Buch III vermutheu, dass
auch in diesem Theile des zweiten Buches Artemidor, der den Agathar-
chides benutzte, zu Grunde liegen könne (S. 56). Buch III ist theils aus
Agatharchides, theils (c. 52ff.) aus Dionysios. Quelle von Buch IV ist
nicht Dionysios sondern Timaeus (S. 72). - Die Arbeit Schneider's kann
als sorgfältig im Einzelnen bezeichnet werden. Mit den Principien je-
doch, die für die Aussonderung des Nichtdiodorischen vom Diodorischen
zur Anwendung kommen, können wir uns nicht einverstanden erklären.
In Betreff des ersten Buches wird die Thesis aufgestellt »totuui librum
ab uno eodemque scriptum« (S. 1) , d. h. ganz und gar aus der Quelle,
und zwar einer Quelle, abgeschrieben. Und welches ist der Beweis? Es
sind keine Widersprüche darin, es sind andererseits viele Beziehungen im
Einzelnen zwischen Theilen des Buches selbst; und Schneider meint S. 6:
»mihi coucedi velim hunc librum, ut pote qui apte cohaereat, ab uno
compositum esse«. Das meinen wir auch, nur mit dem Unterschiede, dass
dieser unus eben Diodor ist, wälu'end Schneider der Gedanke nicht in
den Sinn will, auch Diodor habe soviel Ehisicht gehabt, um in einem
Buche Beziehungen einzelner Theile zu einander eintreten zu lassen und
sich nicht selbst zu widersprechen. Dabei nimmt Schneider iudess au
(S. 18), dass Diodor »parum accurate quem excerpserit librum interpre-
tatum esse« (ebenso S. 20). Anderswo (S. 71) stellt er übrigens den Satz
hin, dass ein Widerspruch in einem Autor nicht beweise, dass verschie-
dene Quellen vorliegen. Was nützt es dann aber, darauf hinzuweisen,
dass irgendwo kein Widerspruch vorhanden sei? Beweist dann das Nicht-
voriiandenscin eines Widerspruches noch, dass nur eine einzige Quelle
vorliegt? Es soll also Buch I ganz und gar von einer Quelle herrühren.
Wenn der Verfasser consequent sein will, muss er die erste Person in
der Beschreibung Acgyptens jedesmal auf Ilckalaeus beziehen, was doch
auch sein Bedenkliches hat. Es ist doch eine (.'igenthündiche Erschei-
nung dieser Diodor, dessen Geist im Stande ist, die Idee der Universal-
geschichte zu fassen, eine verständige Eintheiluug zu crsiuncji (denn zu-
380 Griechische Geschichte.
letzt musstc ihn doch auch sein Timaeus im Stiche lassen), und der,
wenn es an die Zusammenstellung gehen soll, nichts weiter versteht, als
seine Quelle so abzuschreiben, dass er wo möglich nicht einmal die erste
Person in die dritte verwandelt! Bislicr ist man denn auch in dieser
Hinsicht nicht so weit gegangen wie nun Schneider, der in dieser Art
der Auffassung hoffentlich nicht viele Nachfolger finden wird. Es giebt
doch ein einfaches, wenn gleich ziemlich zeitraubendes Mittel, die Frage
über die Art und Weise der Arbeit Diodor's der Entscheidung wenig-
stens näher zu bringen. Wenn Diodor so sehr Copist ist, dass er nur
grosse Stücke aus seinen Quellen nehmen kann, muss sein Stil verschie-
den sein nach den verschiedenen von ihm ausgeschriebenen Autoren. Das
lässt sich untersuchen. Ja, wie Schneider selbst bezeugt (S. 54), hat ein
bedeutender Philologe schon seine Meinung darüber gesagt. Dindorf
erklärt »per totam bibliothecam genus scribendi unum esse«. Was hat
Schneider darauf zu erwidern? »probabilius est coicere Diodorum, quippe
qui multos soquatur auctores, scribendi ratioiiem variare«. Nun nimmt
man bekanntlich zu Conjecturen seine Zuflucht, wenn der Thatbestand
nicht zu ermitteln oder unwahrscheinlich ist; aber Conjecturen an die
Stelle des immerhin mit einigem Zeitverlust zu ermittelnden und alsdann
sicheren Thatbestandes treten zu lassen, scheint uns ebenso neu wie ver-
werflich. Wozu coicere? Diodor ist doch da; wer also meint, Dindorf
habe Unrecht, kann sich der Mühe unterziehen, Diodor auf diesen Punkt
hin zu Studiren; wer aber keine Zeit dazu hat, wird mit Conjecturen
darüber doch auch nichts ausrichten. Interessant ist jedcnfaHs die An-
erkennung, dass ein einheitlicher Stilcharakter, wie er dem Diodor aller-
dings eigen ist, sich mit den herrschenden Vermuthuugen über die skla-
vische Abhängigkeit Diodor's von seineu Quellen nicht verträgt. Aehn-
lich wie in der soeben besprochenen Stelle verfährt Schneider S. 67 Anm.,
wo er Uebergangsformeln aus Buch IV zusammenstellt und hinzufügt:
»diiudicare nequeo, num hae transitus formulae Diodori sint«. Das Mittel
zu einem Urthcil darüber zu kommen, war doch auch hier naheliegend:
man las die übrigen Bücher Diodor's darauf hin durch; wenn nun die-
selben Formeln auch in Stücken vorkommen, die offenbar aus anderen
Quellen sind, als den im vierten Buche benutzten, so sind sie diodorisch.
Wenn Schneider übrigens, wie er versprochen hat, fortfährt, die Bücher
Diodor's auf die Quellen hin zu untersuchen, wird er ohne Zweifel
auf alle diese Punkte, die er jetzt noch nicht untersucht hat, sein
Augenmerk richten, und wir erhalten dann vielleicht von ihm die sehr
nützliche und sehr erwünschte Arbeit über den Stil Diodor's. Es wäre
freflich noch besser gewesen, wenn er mit der Kenntniss desselben an
seine Arbeit gegangen wäre. Referent möchte nun noch auf einen spc-
ciellen Punkt aufmerksam machen, wo die Argumentation des Verfassers
schwach erscheint. Buch IV gilt gewöhnlich als aus Dionysios entlehnt.
Schneider führt S. 65. 66 an , dass das nicht wohl gehe, weil Cap. 20, 3
Quellenforschungen. 381
etwas erwähnt wird, was Strab. III, 165 aus Poseidonios hat, der es von
einem massaliotischen Freunde wusste. Poseidonios konnte doch nicht
von Dionysios benutzt sein, da Dionysios älter ist »itaque qui Diony-
sium pro auctore Diodori habet, magnis difficultatibus iraplicatur, quam
ob causam alia via est petenda«. Nun hat nach Schneider Diodor das
Buch und also auch jene Notiz aus Timaeus, der noch älter ist als Dio-
nysios. Wie löst nun Sclineider diese Schwierigkeit? Poseidonios konnte
es ja sowohl von Timaeus als auch von seinem Freunde wissen (S. 72).
Ja, dann konnte es auch Dionys aus Timaeus wissen, und wir brauchen
keine alia via zu suchen. Zuerst (S. 66) sagt Schneider: »si quis sen-
tiat, Posidoniura illud ex Timaeo petivisse, Strabonem arguere magni
erroris aut negligentiae cogitur« und S. 72 nimmt er selbst gerade dies
an: »Posidonium qui istud apud Timaeura scriptum invenisset« etc.
Damit soll nicht behauptet werden, die Annahme Schneiders, das
vierte Buch sei aus Timaeus sei falsch ; nur die Nothwendigkeit, Diony-
sios auszuschliessen, scheint nicht bewiesen. Referent unterdrückt einige
andere Bemerkungen, die noch zu machen wären, und möchte zum
Schluss hervorheben, wie erfreulich es ist, dass Schneider den ganzen
Diodor auf seine Quellen hin untersuchen will; möchte es nur ohne vor-
gefasste Meinungen geschehen und mit einem eingehenden Studium der
Sprache Diodor's verbunden sein!
Ebenfalls Diodor betrifft:
Manetho und Diodor, Eine Quellenuntersuchung von Dr. J. Krall.
Wien 1880. (Sitzungsbor. der phil.-hist. Classe der k. Akad. d. Wiss.
Bd. XCVI S. 237). 50 S. 8.
Der Verfasser behandelt im ersten Capitel Herodot und Diodor,
indem er zunächst die Verschiedenheit der Arbeit dieser beiden Histo-
riker hervorhebt, die bei Diodor eine durchaus gelehrte ist, und sodann,
von dem Satze ausgehend, dass bei Diodor eine einzige Hauptquelle vor-
liegen müsse für den Aegyptcn betreffenden Abschnitt (wobei er des
Referenten Aeusserungcn, Gesch. Sic. I, 316 anführt), als seine Ansicht
hinstellt, dass Diodor, der dwiyf)a<fat der ägyptischen Priester als seine
Quelle citirt, dieselben, wie auch Heyne meint, in der Bearbeitung eines
Aegypters benutzt haben müsse. — Cap. II: Manetho und Diodor, setzt
auseinander, dass die Quelle Diodor's in der Zeit des Ptolcmacus Phila-
delphus lebte, — gerade die Zeit Manctho's — dass diese Quelle für
den Ruhm Aegyptens sehr eingenommen ist, und offenbar ein ägypti-
scher Priester war, — was wiederum nur auf Manetho passt. — Cap. III:
Mythologisches, geht davon aus, dass im Laufe der Zeiten die ägyptische
Religion mannigfache Wandelungen durchgemacht habe, und fragt ob es
denn nicht möglich sei, dass dem Manetho eine solche Hinneigung zum
Euhemerismos zuzuschreiben sei, wie sie in den mythologischen Nach-
richten des Diodor über Aogyi)ten hervortritt, und entscheidet sich für
382 Gripchißche Geschichte.
eine bejahende Antwort (S. 31). - Nocli schwieriger wird die Sache für
Cap. IV: Historisches. Die Königslistcn hei Herodot und hei Diodor
sind grundverschieden. Dennoch hat auch dafür Diodor augenschein-
lich den Herodot benutzt; aber er erkannte, dass von Herodot zwei
Grundfehler begangen waren: nur von den letzten zehn Königen zu be-
richten, und Könige aneinander zu schliessen, die dnrch lange Zwischen-
räume von einander getrennt waren. Deshalb verschmolz er die ihm
vorliegenden mancthonischen Königsreihen, unter Beifügung einzelner
Zuthatcn aus anderen Autoren, mit den Herodoteischen zu einer bunt-
scheckigen GeschichlsdarstcUung (S. 41). Krall sagt S. 43, es habe sich
ergeben »dass Diodor als Hauptquellc Manctho's Alyunrzaxä und hpä
ßißXog vor sich gehabt hat. Auch in den historischen Ausführungen fin-
den wir die Angaben Diodor's in vollständiger Uebereinstimmung mit
dem, was wir auf einem ganz anderen Wege vorgehend als manethonisch
erkannt haben.« So betrachtet Krall (S. 44) die Uebersichtstafel bei
Diodor I, 44 »als das werthvoUste Fragment des mancthonischen Ge-
schichtswerkes, welches zugleich den Vorzug hat, bei einem Autor er-
halten zu sein, welcher um etwa anderthalb Jahrhunderte Manetho näher
steht, als der älteste bisher bekannte Zeuge, Josephus«. Aus den letzten
Seiten der Schrift erwähnen wir noch, dass Krall auf die Bemerkung,
die Perser hätten 135 Jahre über Aegypten regiert, worüber auch Wiede-
mann gesprochen hat (s. oben), anderswo zurückkommen will.
Die Bedeutung dieser Arbeit Krall's, nicht nur für die äg.ypt.ologi-
schen Studien, sondern auch für die Quellenforschung der griechischen
Schriftsteller, kann nicht verkannt werden. Sie weiss ein überraschen-
des Resultat in plausibler Weise zu begründen. Sie regt zu manchen
Fragen an, die hier nicht entwickelt werden können. Dass Diodor nach
Krall nicht der Copist ist, für den ihn z. B. Schneider hält, ist klar.
Eine andere Frage ist: könnte nicht Diodor dasselbe, was er nach Krall
aus Manetho hatte, aus Hekataeus von Abdera gehabt haben, der ja um
dieselbe Zeit lebte? Wenn Wiedemann (S. 104) Recht hat, dass Diod. I, 46
beweist, dass Hekataeus hier nicht Hauptquelle war, gewinnt Krall's An-
nahme Wahrscheinlichkeit. Ein vereinzelter Punkt ist dem Referenten auf-
gefallen. Krall sagt S. 30. 31, dass der König Horus, der bei Manetho
(Jos. contr. Ap. I, 26) vorkommt, kein anderer sein kann, als der Horus^
mit dem die Götterdynastien abzuschliessen pflegen; der Horus, der die
Götter schauen will, kann nicht als Gott gedacht sein. Wie stimmt das
aber mit Diod. I, 44: xal {^ewv eo/azov ßixaiXeöaat tov ^'loiBog^iipov'l
Hier ist er doch ein Gott. Wir erwarten, über Krall's Ansicht von
Manetho als Diodor's Quelle noch von anderen Forschern zu hören.
Ueber Justin und Trogus handelt:
Untersuchungen über die Quellen des Pompcius Trogus für die
griechische und sicilischc Geschichte von Alex. Enmann. Dorpat 1880.
IV, 208 S. 8
Quellenforschungen. 383
Diese von der historisch -philologischen Facultät der Universität
Dorpat gekrönte und auf Kosten der Universität gedruckte Schrift be-
schäftigt sich in Cap. I (S. 1—31) mit der Justinischen Darstellung der
Perserkriege, wobei Verfasser zum Resultat kommt, dass Trogus, wie
Wolffgarten annahm, den Ephorus zu Grunde gelegt hat, wogegen Be-
nutzung des Theopomp ausgeschlossen bleibt. Allerdings sind Abweichun-
gen unter den auf Ephoros beruhenden Schriftstellern vorhanden, unter
Diodor, Nepos und Justin; aber diese Abweichungen sind (S. 18) »indi-
viduelle Eigenthümlichkeiten der Einzelnen«. Das ist sehr gut, gegen-
über der eine Zeit lang herrschenden Theorie, welche wörtliches Ab-
schreiben eines Autors von einem anderen annahm. Diese Theorie ist
allerdings schon vielfach erschüttert und durchbrochen worden, aber Dio-
dor ward dabei immer noch ausgenommen; Diodor wenigstens sollte immer
wörtlich abgeschrieben haben. Enmann nimmt nun S. 16 an, dass Diodor
in der Geschichte des Themistoklos zweierlei einfach erfunden hat, erstens
dass Themistokles dem athenischen Rath schon vor seiner Abreise die
nöthigen Instructionen gegeben hat, und zweitens »dass alle Gesandten
gleich Themistokles begleiten«. — Cap. II behandelt die Zeit von den
Perserkriegen bis zur sicilischen Expedition (S. 31 - 36). Auch hier
scheint er Ephoros als Quelle anzunehmen; er hebt jedoch die schlechte
Art, wie Justin seine Quelle excerpirte, besonders hervor. — Cap. III
behandelt die Geschichte der Jahre 413-399 (S. 36 — 92). Auch hier
liegt Ephoros zu Grunde. Wir erhalten auch hier wieder werthvolle all-
gemeinere Bemerkungen über die Art der Arbeit einiger Historiker; z. B.
S. 56: Plutarch kein blosser Abschreiber. S. 62: Diodor verlegt eine
Geschichte von Selybria nach Byzanz. S. 69 ist die Bemerkung inter-
essant, dass Justins Nachricht, Alkibiades »sei durch die Timaia ge-
warnt worden«, »eine jener selbständigen pikanten Wendungen« sei,
»denen Trogus auch sonst ergeben war«. Die Benutzung anderer Schrift-
steller erlaubt also bei den Alten die Erfindung von Thatsachen. Zu
S. 86 möchten wir die Bemerkung machen, dass wenn es bei Diod. XFV,
11 hcisst: TutJ 8' ^E^o/jou oc' äV.ag ahcag in!ßo'j?.su&rjva: ysypa^ürog^ dies
doch wohl so verstanden werden muss, dass das Vorhergehende nicht
aus Ephoros, sondern aus einem anderen Autor entnommen war. In
diesem Abschnitte ist Justin etwas besser als sonst; er scheint für Al-
kibiades eine gewisse Vorliebe zu haben. — Cap. IV enthält die Ge-
schichte Griechenlands von 399 bis auf Philipp (S. 92 - 111). Sehr
schlechte Darstellung Justin's. Immer noch Ephoros Quelle des Trogus;
erst mit der Geschichte Phiiipp's fängt Theopomp an, Quelle zu sein.
— Cap. V behandelt Lykurg und die messenischen Kriege (S. 111 — 128).
Für die Geschichte Lykurg's nimmt Enmann Ephoros als Quelle an,
trotzdem die Nachricht über den Tod des Lykurg bei Justin anders
lautet als bei Ephoros (S. 121). Die bei Justin vorkommende Nachricht
über seinen Tod in Kreta hatte nach Plutarch Aristokrates. Dennoch
384 Griechische Geschichte.
will Eumann auch hier nicht Aristokrates als Quelle des Trogus anneh-
men; er vermuthct, Trogus hahe jene Nachricht aus Timaeus, der sie
ja auch mitgetheilt haben könne. Es ist natürlich möglich, dass Timaeus
sie haben konnte, und ebenso möglich, dass Trogus sie aus Timaeus
entnahm, wenn derselbe sie hatte. Aber leider wissen wir von all' dem
nichts, während wir wissen, dass Aristokrates sie hatte. Auch für die
messenischen Kriege wird Ephoros als Quelle nachgewiesen. S. 124 wird
eine angebliche Verschiedenheit zwischen Justin und Ephorus (bei Stra-
bon) geschickt als eine in zwei Theile gespaltene Erzählung erklärt. —
Cap. VI behandelt die Geschichte Siciliens. Wir möchten uns die Be-
sprechung dieses Abschnitts für eine andere Gelegenheit aufsparen, und
für diesmal von Herrn Enmann mit der Anerkennung scheiden, dass er
sein Thema mit Scharfsinn und glücklichem Erfolg bearbeitet hat.
Wir kommen zu Plutarch. Von ihm, jedoch auch von anderen
Historikern handelt
Die Quellen des Plutarchischen und Nepotischen Themistokles, so-
wie die entsprechenden Abschnitte des Diodor (XI, 39 — 43. 54—59.
87) und Justin (II, 10 — 15) untersucht von M. Mohr. Göttinger
Doctor-Dissertation von 1877. Berlin 1879. 68 S. 8.
Der Verfasser hat das Resultat seiner Untersuchung am Schlüsse
(S. 67) selbst so zusammengefasst: »Wir fanden zunächst, die gemein-
same Quelle des Nepos, Diodor, Justin war Ephoros. Demnächst con-
statirten wir, dass auch in Plutarch's Themistokles Ephoros sowie Theo-
pomp eine nicht unbedeutende Rolle spielten. Wir sahen weiter, die
Ephorische Darstellung im Themistokles hatte zur Grundlage den He-
rodot, Stesimbrotos, Thukydides, Ion, Deinen u. a. m. Dann stellte sich
— heraus, Ephoros und Theopomp seien — zum Themistokles nicht
direct benutzt, sondern vermittelst des Phanias. Wir — fanden, ausser
Ephoros und Theopomp habe er (Phanias) Herodot, Aristoteles, Theo-
phrast, Kleitarch sicher gekannt, vielleicht auch den Thukydides. Ausser
Phanias fanden wir nur noch Neanthes, Amphikrates (Philochoros, Kra-
teros), Ariston, Idomeneus sicher direct benutzt«. S. 1—20 ist der
Nachweis gegeben, dass Nepos, Diodor, Justin auf Ephoros beruhen, so-
wie dass auch im Plutarch Einiges aus Ephoros stammen muss. Von
S. 20 an wird gezeigt, dass bei Plut. Them. 2 — 5 vieles aus Ephoros
sein muss, in Cap. 5 aber meint Mohr schon die Spur des Phanias zu
finden, der, wie Mohr 24 vermuthet, 'Ar.ofHyjxaza tlBjitazoxXiooi; ge-
schrieben hat als Theil einer von ihm nach Mohr's Meinung verfertigten
Themistoklcsbiographie. In Cap. 6 liegt wahrscheinlich Philochoros zu
Grunde (S. 2G), in Cap. 7—9 Ephoros (S. 28), aber nicht direct, was sich
auch von Cap. 12 sagen lässt. Hier zeigt sich besonders deutlich, dass
im Allgemeinen Them. 11 — 16, wie Arist. 8. 9 (S. 33) eine andere Quelle
haben. Diese Quelle ist Phanias. Dass eine andere Quelle vorhanden
0 J IUI
Quellenforschungen. 385
ist, sehen wir nach Mohr in dem Bericht über die Schlacht bei Salamis,
Cap. 12 (schon S. 24 angedeutet). Die von Mohr versuchte Begründung
seiner Behauptung ist in Kurzem folgende. Es werden bei Plutarch nur
200 Schiffe von Xerxes entsandt um die Umzingelung der Griechen zu
bewirken. Allerdings stimmt das mit Diodor XI, 17 insofern überein,
als dieser dasselbe von dem ägyptischen vaozcxov berichtet, und so könnte
es scheinen, dass auch bei Plutarch wie bei Diodor nur Ephoros zu Grunde
läge; aber man muss beachten, nach Mohr, dass der Zweck des Ma-
növers bei Plutarch ein anderer ist als bei Diodor. Bei Diodor ge-
schieht es nur, um die Meeresstrecke zwischen dem megarischen Lande
und Salamis besetzen zu lassen; Plutarch dagegen (S. 31) »lässt den
ganzen Meerbusen ringsum und die Inseln besetzen — Plutarch's Quelle
weiss also davon gar nichts, dass ein gut Theil der attischen Frauen und
Kinder, doch gewiss nicht ohne militärischen Schutz, sich auf Salamis
befand. Vielmehr lässt sie Salamis und Psyttaleia (denn welches sollten
sonst »die Inseln« sein) von den Persern besetzen« u. s. w. Hier sehen
wir recht die Schwäche des Beweisführung Mohr's. Was sagt Plutarch?
Them. 12: T.EpcßaAsaBai ruv nopov kv xüxXw Trdvra xai ^la^CoGox zag vij-
aoug, und Arist. 8: xac zag w^ooug xazel-^ov. Dies soll bedeuten, dass
Plutarch's Quelle Salamis von den Persern besetzt sein Hess. Erstens
beweisen die Worte zag v-qaoug nicht, dass auch Salamis besetzt wurde
oder werden sollte. Es sind ausser Psyttaleia noch andere kleine In-
seln in der Nähe von Salamis, die besetzt werden konnten. Zweitens
hat Mohr übersehen, dass Plutarch an den beiden Stellen, die ihm
Wichtigkeit zu haben scheinen, im Themistokles und im Aristides nicht
einmal übereinstimmend redet, wenn man die Worte so scharf nimmt,
wie Mohr möchte, dca^öjaac entspricht dem xazsT^ov nur ungefähr; in
Sca^waac liegt nur umschliessen , nicht besetzen. Also Wiäre hier eine
Quellenverschiedenheit auch zwischen Them. 12 und Arist. 8. Das ist
aber offenbar nicht der Fall; Plutarch hat offenbar dasselbe sagen wollen
und seine Ausdrücke nur der Abwechselung wegen variirt. Die Ausdrücke sind
nicht zu urgiren. otaZCuGat zag MTjanog heisst, sie sollten die Inseln um-
schliessen, da wird Salamis einbegriffen sein, zag vrjaoog xazeT^uv ist
wahrscheinlich geschrieben ohne die Worte zäg vr^aoug genau abzuwägen ;
wenn jedoch zäg vr^aoog genau genommen werden soll, kann es geschehen
ohne Salamis mitzubegreifen, was ja historisch unmöglich ist; dann sind es
die kleineren Inseln. In Betreff des zäg vrjaoug xaz37;(ov ist auch noch
etwas anderes zu berücksichtigen: die Art, wie Plutarch diese Begeben-
heiten erzählt. Er giebt nicht etwa eine vollständige Geschichtsorzäh-
lung für solche, die die Geschichte noch nicht kennen; die Biographie
ist ihm die Hauptsache, und um derselben ihr Recht angedeilicn zu
lassen, musste er manches als bekannt voraussetzen, was er bei der
Schlacht bei Salamis offenbar auch konnte. Wieviel er als bekannt vor-
aussetzt, zeigt z. B. Cap. 13 rj vr^,7og. Salamis war lange vorher oiimial
Jahresbericht für Altcrtliumswissenschaft XXHI. fl88o. HI.) 25
386 Griechische Geschichte.
genannt ; durchaus nicht so kurz vorher, dass der Artikel sich wie sonst aus
der Beziehung auf etwas soeben Gesagtes erklären könnte; aber 3^ vrjffog
passt, weil Jedermann wusste, dass Salamis gemeint war. So ist auch
Cap. 12: rijv nepl zbv Iixtvvov npayiiaiziav zu verstehen, worüber, wie
wir oben sahen, Schmidt sich in weniger richtiger Weise geäussert hat.
Endlich ist auch gar nicht nachzuweisen, dass Plutarch einer Quelle habe
folgen können, die die Voraussetzung gestattete, die Athener hätten nicht
auch Salamis besetzt. Man denke nur an die Geschichte vom Hunde
des Xanthippos Them. 10. Und sollte selbst ein Phanias im Stande ge-
wesen sein, zu behaupten, die Perser hätten in der Schlacht bei Salamis
diese Insel besetzt? Schwerlich. Es ist aber keine neue Quelle vorhan-
den, denn ausser dieser Abweichung in der Schlacht von Salamis ist
kein plausibler Grund dafür angegeben. Nehmen wir aber an, es sei
wirklich eine solche wahrscheinlich, weshalb soll es Phanias sein? Dar-
auf antwortet Mohr S. 34ff. : Den Phanias verräth a) Neigung zur di-
recten Rede und zur dialogischen Form. Diese soll Phanias eigen sein.
Aber wie oft kommt bei Plutarch dergleichen vor, wo an Phanias nicht
zu denken ist. b) Haben solche Dialoge die Spuren späterer Entstehung
an sich, sind tendenziös erfunden. Das kann sein, aber warum gerade
von Phanias? c) Anekdoten von schlagfertigem geistreichem Witz, z. B.
Tidra^ov /xkv, äxooaov 8£. Dies berühmte Wort wird doch nicht erst Pha-
nias erfunden haben, d) Vorliebe für Sonderbares, Seltsames, Wunder.
Wenn die alle bei Plutarch aus Phanias sein sollen, hat er ihn aller-
dings viel benutzt! Ein anderer Beweis der Benutzung des Phanias ist
(S. 36), dass Herodot so schlecht excerpirt ist, wie Plutarch es nicht
konnte, sondern eben Phanias. Was wissen wir davon? Bis S. 41 glaubt
jedoch Mohr nachgewiesen zu haben, dass Phanias so arbeiten konnte,
wobei Gewicht gelegt wird auf jene angeblichen Abweichungen in der
Schlacht bei Salamis, von denen wir hinlänglich gesprochen haben. S. 41.
42 spricht Mohr vom Charakter der Arbeit des Phanias. S. 42 ff. wird
gehandelt von Cap. 19, wo weniger aus Ephoros, viel aus Theopomp ist;
ebenso ist aus Theop. 20 und 21; über den Antheil Theopomp's an der
Biograijhie des Themistokles durch Plutarch siehe besonders S. 25.
Cap. 22 — 24 liegt Ephoros zu Grunde (S. 43), aber mittelbar, unmittel-
bar ist er von Diodor benutzt (S. 46). S. 52 wird hervorgehoben, dass
Plutarch nicht einen Abschnitt aus fünf oder mehr Schriftstellern zu-
sammenarbeiten konnte; diese Annahme »setzt eine Sorgfalt und Ge-
nauigkeit im Quellenstudium beim Plutarch voraus, die Allem, was wir
in dieser Beziehung von ihm wissen, widersimcht.« Phanias dagegen
kann es. Früher (S. 38) sahen wir, dass man Plutarch keinen »gren-
zenlosen Leichtsinn« zuschreiben darf, wohl aber dem Phanias. Es scheint
also, als ob zur Benutzung von fünf Autoren ein gewisser Leichtsinn ge-
hört. Nun macht Mohr einen Excurs über Stesimbrotos (S. 53 - 58).
Er hält diesen Schriftsteller für echt, da er bereits von Ephoros be-
Quellenforschungen. 3g7
nutzt ist, aber für einen Lügner. Er hat dabei Schraidt's grosses Werk
noch nicht zu Rathe ziehen können. S. 58 kommt er zu den asiatischen
Geschichten. Them. 26 — 31 sind nach Albracht aus Neanthes, nach
Mohr aus Phauias. Die für Phanias sprechenden Gründe sind den oben
angeführten und beurtheilten entsprechend. Quellen des Phauias sind
Deinen und Kleitarch; Herakleides scheint ihm nicht der Kymaeer zu
sein (S. 63) — doch giebt Mohr keine Gründe für diese Ansicht au.
Der von Mohr S. 63 angegebene »unwiderlegliche« Beweis für Phanias
als Hauptquelle ist nicht vorhanden. Mohr findet ihn in Folgendem.
Plutarch citirt Autoren, die Themistokles zum Artaxerxes kommen lassen,
den Phanias nennt er nicht. Nun hatte aber Phanias selbst diese An-
sicht (Athen. I, 48); also sind jene Citate eben aus Phanias genommen,
den Plutarch erst am Schlüsse citirt. Das wäre sehr gut und beweisend ;
aber mir scheint, es stehe bei Athen. I, 48 gar nicht, dass Phanias den
Themistokles zu Artaxerxes kommen liess. Mit dem »ganz sicheren Re-
sultat« (S. 64) ist's also nichts. Das Werk des Phanias scheint Mohr
TTsp] L6\u)voQ xal 0sfxcaTox?i£oug xac 'Apcarecdou gewesen zu sein. Von
»völliger Gewissheit« (S. 65) kann auch hier nicht die Rede sein. Mohr
warnt vor seiner Benutzung. S. 66. 67 spricht er noch über Neanthes.
Es scheint uns, um zum Schlüsse zu kommen, dass Mohr trotz
alles Scharfsinnes (bes. S. 1 — 20) und grosser Litteraturkenntuiss dem
Phanias, den man jetzt aus seinen allen Besitzungen vordrängen will
(Philol. Untersuch. S. 205 und schon Bergk, Gr. Litteraturg. I, 277) keine
neue Provinz erobert hat. Mohr hätte nicht constant Peripathetiker beim
Drucke stehen lassen sollen: S. 28. 35 (2 mal), 41 (2 mal), 52. 65 (2 mal).
De Plutarchi in Demosthenis vita fontibus ac fide. Diss. inaug.
Monac. quam scr. Fr id. Gebhard. Mon. 1880. 56 S. 8.
Die Abhandlung wendet sich zunächst gegen Roesiger, welcher in
einer Göttinger Dissertation vom Jahre 1874 Duris und den Maguesier
Demetrius als Hauptquelle der Plutarchischen Biographie des Demosthe-
nes nachzuweisen gesucht hatte. Gebhard bemüht sich, die allgemeinen
Grundsätze, von denen Roesiger ausging, als irrig nachzuweisen und sodann
zu zeigen, dass die Spuren jener Schriftsteller in Wirklichkeit nicht in
der vita des Demostheues vorhanden sind. Gebhard hat gewiss Recht
zu behaupten, dass die von Roesiger vorausgesetzte geringe Zahl der
Quellen, deren sich Plutarch bedient habe, nicht bewiesen ist: er nimmt
mit Recht an, dass Plutarch sehr mannigfaltige Studien für seine bio-
graphischen Arbeiten machte. Gebhard hat ferner die Schwächen der
Roesiger'schen Beweisführung in Betreff der angeblich vorhandenen durch-
gehenden Spuren von Demetrius und Duris richtig aufgedeckt. Von S. 16
an legt er die eigene Ansicht über die Quellen Plutarch's im Dcniostlienc«
dar. Er unterscheidet zunächst zwei grosse Abschnitte; der erste, den
er stirps nennen will, umfasst Cap. 5 — 11 und 28 — 31; der andere be-
25*
388 Griechische Geschichte.
sondere 12—27. Der erste behandelt mehr die persönlichen Angelegen-
heiten, der zweite mehr die öffentlichen. Die Gründe solcher Sonderung
der zwei Abschnitte sind nicht eben zwingend; dass Demosthenes, der
in Cap. 8 als Begünstiger der plebs dastehe, in Cap. 14 für einen opti-
raatum fautor ausgegeben werde, scheint kaum behauptet werden zu
können; und dass in Cap. 12—27 Plutarch öfter in eigener Person spricht,
ist doch auch nicht von so grosser Bedeutung. Zunächst untersucht nun
Gebhard den fons primarius, denjenigen, welchen er stirps nennt. Citirt
werden hier: Theophrast, Deraetrius Phalereus, Hermippos, Eratosthenes,
Ariston aus Keos, fast Stämmtlich Peripatetiker. Doch vermuthet Geb-
hard, der von Plutarch zu Grunde gelegte Bericht möge vielmehr von
Satyros sein, der ebenfalls Peripatetiker war und ßioi ivoo^wv ävSpiöv
verfasst hat. Zu dieser stirps kommen nun als Quellen für den Ab-
schnitt, der die öffentlichen Angelegenheiten behandelt (Zusammenstellung
auf S. 53): Reden des Demosthenes und des Aeschines, Theopomp, ein
späterer Schriftsteller der Geschichte Alexanders des Grossen (Cap. 23
— 27), und geringere Stücke aus Caecilius von Kaiakte, Panaetius, Duris,
Demetrius Magnes, Phylarchus. — Interessant ist besonders der, wie es
scheint, dem Verfasser gelungene Nachweis, dass Plutarch selbst die
Reden des Demosthenes und Aeschines gegen Ktesiphou und pro Corona
ausgiebig benutzt hat; gut S. 43 die Bemerkung über die rü^rj gegen
Roesiger. Die Richtigkeit der Vermuthung in Betreff des Satyros muss
dahingestellt bleiben.
Zum Schluss besprechen wir noch eine Schrift über einen weniger
bedeutenden Historiker:
De Castoris libris Chronicis. Diss. histor. Tubing. scr. 0. Stiller.
Berol. 1878. 48 S. 8.
Der Verfasser handelt zuerst vom Leben Castorfs, wobei er, ohne
sich zu entscheiden, doch der Ansicht zuneigt, dass der Chronist der
Schwiegersohn des Dejotarus war. In Betreff des Verzeichnisses seiner
Schriften bei Suidas wird die sehr wahrscheinliche Emendation von Gut-
schmid's, wonach dvaypa^Tjv BaßoXwvuq in ävaypa<frjv ßaadiwv c zu än-
dern ist, mitgetheilt. Zu seiner Chronik übergehend spricht er zunächst
de chronicorum natura atque cousilio, wo er wahrscheinlich macht, dass
die Chronik in zwei Theile zerfiel, eine imronrj und einen xavwv, ebenso
wie das chronologische Werk des Eusebius (S. 15. 16). Dann (S. 20 ff.)
de regum catalogis, wo er die indices regum Assyriorum Sicyoniorum
Argivorum Atheuiensium Romanorum qui exstant apud Eusebium in ihrer
Beziehung zu Castor untersucht. Eusebius hat Castor nur durch das
Medium des Africanus benutzt. Der Katalog der assyrischen Könige be-
ruht auf Castor (S. 24), die der sikyonischen, argivischcn, athenischen
ebenfalls, doch ist aus anderen Quellen entnommenes hinzugesetzt (S. 27).
In Bezug auf die römische Clironologie sucht Stiller nachzuweisen, dass
Quellenforschungen. 389
Castor die Gründung Roms mit Cato Ol. 7, 1 ansetzt (S. 32) un^l den
Anfang der Regierung des Romulus Ol. 3, 3 (S. 35). So bekommt die
römische Republik 12 Jahre mehr als ihr zukommt und beginnt schon
521 V. Chr. Der Verfasser bekämpft Collmann's Annahmen. Sollte aber
anzunehmen sein, dass Jemand wirklich die Regierungszeit der römischen
Könige zu 244 Jahren wie gewöhnlich, die Existenz Roms aber in dieser
Zeit nur zu 231 Jahren angesetzt hätte? Wäre es nicht wahrscheinlicher,
in den 460 Jahren, die zwischen der Gründung der Republik und dem
Consulat des M. Piso und M. Messalla (61 v. Chr.) verflossen sein sollen,
einen Irrthum für 450 zu sehen? Auf S. 36 sucht Stiller sehr kurz zu
zeigen, dass Collmann und Bornemann Unrecht haben, die Tabelle der
Thalassokratien bei Diodor von Castor herzuleiten. »Si haecce ai/a-
Ypa<p7j parvam solam chronici tabulam amplexa esset, num verisimile est
Suidam eam seorsum laudasse? sin duos, ut videtur, libros comprehende-
bat, Diodorum suum indicem ex iis composuisse?« Die zweite Möglich-
keit ist doch nicht so unwahrscheinlich, wie Stiller meint. Referent sieht
nicht ein, warum Diodor nicht im Stande gewesen sein sollte, jenen Auszug
zu machen. S. 38 ff. handelt Stiller de canone. Das Castoreische, was
der Eusebianische Canon enthält, ist von Eusebius etwas modificirt wor-
den (S. 39); was nicht ausdrücklich als Castor eisch angegeben ist, ist
schwer als solches nachzuweisen. Abschnitt IV handelt de Castoris fon-
tibus ejusdemque compilatoribus. Quellen wahrscheinlich Apollodor's
Chronik (S. 45), im übrigen für den Orient und Griechenland Ktesias
und die Alexandriner. Für Rom wird er einen Annalisten benutzt haben ;
wir wissen aber nicht, welchen. Wer Castor benutzt hat, wissen wir nur
da, wo Castor citirt wird; wahrscheinlich aber auch Varro. Wie steht's
nun aber mit Diodor, dem man neuerdings Benutzung Castor's zuge-
schrieben hat? (bes. Bornemann). Kein Argument spricht nach Stiller
dafür (S. 47. 48). So ganz unbegründet, wie Stiller die Sache macht,
ist sie denn doch nicht. Stiller sagt S. 48: equidem quomodo quis e
verbis an äp'iovxoq 'Aßr^vr^atv flpwSou coucludat Diodorum eo anno con-
stitisse qui Herodis magistratui antecesserit, non intellego. Nun sagt
Diodor I, 4: -rag Xomäg ändaag {-npä^etg) xarezd^aixev iiixP^ "^^^ ^PX^I^
Toü auardvTog noKipLOO ' l*(s}\iatoig Tiphg Keh:oi)g — — — zoüroo d' al
■npuixat Tipä^ecg snBTsMaBr^arxv — — krC äp^ovzog 'Af^rjvrjmv Hpwdou. Also
will er bis zum Kriege gehen, der unter dem Archonteu Ilerodcs begann ;
das scheint doch das zu heissen was Stiller nicht glauben will. Die
kurzen Bemerkungen Stiller's haben noch nicht unwahrscheinlich gemacht,
dass Diodor wirklich den Castor benutzt hat.
Der vorstehende Bericht hat, glauben wir, gezeigt, welch eine
erfreuliche Thätigkeit auch in den jünst verflossenen zwei Jahren auf
dem Gebiete der griechischen Geschichte geherrscht hat. Wir liaben
390 Griechische Geschichte.
allgemeine Uebersichten, unter denen die v. Ranke's hervorragt ; für die
älteste, der historischen Ueberlieferung vorhergehende Zeit gaben Schlie-
mann's schöne Entdeckungen Veranlassung zu noch nicht abgeschlosseneu
Forschungen. Manche specielle Epoche, manch specielles Gebiet der
historischen Zeit ist in scharfsinnigen Untersuchungen behandelt worden ;
vor allen Athen selbst durch v. Wilamowitz-Möllendorff. Andererseits
haben um die Wette Deutsche und Franzosen zumal in den beiden in
Athen erscheinenden Zeitschriften, dem Bulletin de Correspondance
Hellenique und den Mittheilungen des deutschen archäologischen Insti-
tutes zu Athen, durch Publication und Bearbeitung von Inschriften werth-
volles Material herbeigetragen und theilweise schon ausgebeutet (z. B.
Foucart). Auch die mit Griechenland in enger Berührung stehenden
orientalischen Reiche sind Gegenstand eingehender Forschungen ge-
wesen: Persien, Lydien, Aegypten. Die Chronologie hat, zumal durch
Usener und Unger, wesentliche Förderung erfahren. Die Numismatik
hat in dunkle Grenzgebiete Licht gebracht (v. Sallet). Endlich ist auf
dem Gebiete der Quellenforschung eine rege Thätigkeit, freilich noch
ohne Einigkeit über die Methode. Dieselben Themata sind von Mehreren
zugleich in Angriff genommen (Plutarch über Themistokles und Perikles;
Diodor über Aegypten); neue Arbeiten über dieselben Fragen, bei denen
das zu gleicher Zeit von Verschiedenen geäusserte wird im Zusammen-
hang berücksichtigt werden müssen, können nicht ausbleiben; auch hier
wird sich voraussichtlich mehr Einheit der Auffassung über die Grund-
sätze des Verfahrens Bahn brechen, als bisher zu spüren war. Kurz, es
ist überall auf dem Gebiete der griechischen Geschichte eine Bewegung
sichtbar, die nicht so bald zu ermatten verspricht.
Jahresbericht über lateinische Lexikographie
für 1879 und 1880.
Von
Professor Dr. K. E. Georges
in Gotha.
Forcellini, Aegid,, Totius Latinitatis lexicon cura et studio Vinc.
De-Vit. 6 Vol. Prati 1860— 1880. Fol.
Nach zwanzigjähriger Thätigkeit hat Herr Professor De-Vit die
neue Ausgabe des Forcellini beendigt. In Bezug auf die Anordnung
der Artikel unterscheidet sich diese Ausgabe nicht wesentlich von den
früheren, aber es sind eine grosse Menge neuer Artikel (besonders aus
Inschriften und Kirchenschriftstellern), so wie sehr viele neue Belege
zu bereits im Forcellini stehenden Artikeln und neue Bedeutungen vieler
Wörter nachgetragen worden. Um die Leistungen deutscher Gelehrten
im Fache der lateinischen Lexikographie hat der Herausgeber sich wenig
bekümmert. Weder die deutsche Ausgabe des Forcellini, noch das Hand-
wörterbuch von Klotz und das meinige sind von ihm benutzt worden.
Von Paucker's ausgezeichneten Leistungen sind ihm nur die Addenda
bekannt. Dagegen werden Quicherat's Addenda öfter angeführt. Auch
die epochemachenden Ausgaben lateinischer Schriftsteller, welche in
Deutschland erschienen, sind wenig zu Rathe gezogen worden. (So wird
z. B. Plin. nat. bist, noch nach der Ausgabe von Harduin, Festus noch
nach der Ausgabe von Lindemann citiert). Doch ist das von De-Vit
Geleistete immerhin höchst anerkcnnenswerth. Da das Werk auch in
Deutschland, wie ich neuerdings erst in Erfahrung gebracht, von öffent-
lichen Bibliotheken und von Gelehrten angeschafft worden ist, so will
ich hier einige Verbesserungen zum Buchstaben A folgen lassen, abactor
muss es bei abactor boum statt ap. Minuc. Octav. 5 heissen ap. Firm.
Mat. de err. 5, 2. — absque ist Cic de inv. 1, 36, 64 zu streichen, da
Klotz, Kayser und Weiduer dort sine approbatione lesen. — ad v er s im
ist zu streichen, da Jul. Val. rer. gest. Alex. M. 1, 20 die editio Pari-
sina adversum Pharnabazum liest. — aedificialis. Dict. Cret. 5, 12
liest man jetzt nach den besten Handschriften anteaedificialis lovis; vgl.
392 Lateinische Lexikographie.
Dederich praef. ad Dict. Cret, p. XL. — aenigmatista schreibe Sidon. 8
ep. 16 (st. 6) und aenus Stat. Theb. 2 (st. 3), 380. — aeropetes.
Schlich liest bei Apicius propetes. — aestimatus, us. Bei Plin. 11,
15, 1 (= 11. § 38) lesen Sillig, Mayhoif und Detlefsen existimatur. —
affirnianter ist zu streichen, da Hertz Gell. 14, 1, 24 affirmant liest. —
afflaticius ebenfalls zu streichen, da Serv. Verg. Aen. 2, 649 Lion und
Thilo afflati lesen. — aggeno ebenfalls zu streichen, da Auct. Aetnae
446 (nicht 444) Jacob und Haupt adgereret lesen. — aggredior. Plaut.
asin. 3, 3, 124 = 714 (707) lesen Fleckeisen und Ussing adgredere (nicht
adgredire). — albitio ist zu streichen, da Amman Apul. de herb. 21, 2
ablutione liest. — algidus. Mart. 10, 30, 6 hat Schneidewin Algidi se-
cessus, die Stelle gehört also zu Algidus und zu secessus. — alienatus.
Liv. 3, 48, 1 lesen Hertz und Weissenborn alienatus ad libidinem animo
(nicht animus). — aligero. Hier ist ein eines thesaurus linguae latinae
unwürdiges Versehen. Reines, inscr. cl. 8 no. 30 steht: L. Magio L. f.,
aligero XH, legionis Fretensis. Daraus nimmt Freund im Wörterbuch
und De-Vit einen Nominativ »aligero, onis. ni.« an, während doch jeder
Tertianer sieht, dass aligero Dativ von aliger, wie auch Corradini in
seinem Forcellini richtig aliger als Nominativ annimmt. — aliquantus.
Spart. Hadr. 7, 10 lesen Jordan und Peter passim (nicht pessimis) ali-
qnantis. — alopecias. Statt alopecias muss es »alopex« heissen, da
seit Sillig Plin. 32, 145 so gelesen wird. — alviabilis. Volkmann liest
mit Letronue Itin. Alex. 45 (102 Mai oder 44 Mai 2) adviabilem. — am-
bago Nota muss es statt Serv. ad 2. Aen. 297 heissen ad 1. Aen. 293,
wo aber gesagt wird: ambages et compages antiqui tantum dicebant,
posteritas admisit ut etiam compago dicatur. Mehr giebt mein Hand-
wörterbuch Aufl. VIL — ambrosiacus ist zu streichen, da Plin. 14, 40
seit Sillig ambrosia e duracinis steht. — amen tum no. 2 ist zu strei-
chen, da Tert. adv. gnost. scorp. 1. vol. 1. p. 148 von Oehler »adinventa«
gelesen wird. — amygdalaceus ist zu streichen, da bei Plin. 26, 111
seit Sillig amygdalae folio steht. — anachallis ist zu streichen, da
Apul. herb. 60 (nicht 127) Amman »anachyliu« liest. — analectides.
Ovid. art. am. 3, 273 lesen Merkel und Riese »analeptrides«. — an-
garia. Bei Veget. mil. wird von Lang überall »agraria« gelesen. —
an n um oratio wird bloss wie im alten Forcellini und im Freund Mo-
destiu. dig. 27, 1, 13 citiert. Aber dort stehen bloss griechische Worte;
das lateinische annumeratio ist aus einer neulateinischen Uebersetzung.
Andere Stellen siehe mein Handwörterbuch Aufl. VH. — antecessus
no. 3. Flor. 4, 12, 24 liest Halm : ut praedam ante pactione diviserint. —
aquanus. Tert. de coron. Chr. 9 (tom. 2. p. 443) liest Oehler carne
terram, sanguine aquam (aqueus, wofür De-Vit keine Stelle kennt, steht
Firm. math. 2, 12. p. 25 u. 26). — arcessitus, us, m., steht Plaut. Stich.
2,2,2 (nicht 2,3,3) = 327. — archisynagoga. Commodian. apol.
639 lesen Rönsch und Ludwig archisynagogi iiliam. — armatura no. 3.
Lateinische Lexikographie. 393
Liv. 26, 5, 3 lesen Hertz und Weissenborn graviore armatu und De -Vit
selbst führt dieselbe Stelle unter armatus, us (m.) an. — arrideo uo- 2
ist Jul. Val. rer. gest. Alex. M. 1, 2 zu streichen, da in der zweiten Ausgabe
von Mai (Class. auct. vol. VII. p. 11) quin etiam arrideus gedruckt ist.
(De- Vit citiert beständig nach der ersten Mailänder Ausgabe !) — aspa-
ragus no. 1 wird auch Varr. in Sat. Menipp. reliq. apud Oehler S. 148
(nicht S. 140) citiert. Aber S. 155, 4 R. = no. 244 B. haben Riese und
Bücheier das ac paregia der Handschriften einstweilen stehen gelassen.
Die Form sparagus , für welche De -Vit nur Varr. sat. Men. bei Non.
550, 12 kennt (wo zwar Oehler no. 95, 9 und Riese S. 237, 1 sparagos,
aber Quicherat bei Non. und Bücheier sat. Men. no. 573 asparagos lesen),
steht Th. Prise. 1, 5 (sparagi radix). — aspectamen. Claud. Mamert.
de statu anira. 2, 12, 7 liest Migne (S. 753) spectamini. — assutura.
Schol. Pers. 2, 42 (nicht 43) hat die ed. princ. assatarum carnium jura;
Jahn saturarum jura. — assiduitas. Cic. de fin. 1, 15, 49 wird in
allen neueren Ausgaben der Singular assiduitas gelesen. — assula.
Geis. 5, 26, 35 liest man längst mit Almeloveu in filice (nicht in iilicis
assula) est. — astrisonus, schreibe Capell. 9. §911 (st. 811). — at-
testor uo. 2 ist zu tilgen, da Cic. Mil. 25, 68 Halm und Kayser ante-
staretur lesen; Paul. Recept. sent. 1, 2. tit. 27 Huschke ad testandos
viciuos. — auctoratus no. 3 lies Liv. 37, 10, 8 (st. 36, 10). — aucu-
por setze Col. 9, 8, 8 (st. 3, 8, 8). — auguratrix. Odfr. Müller liest
Paul. ex. Fest. 117, 1 argutatrix. — avicularius. Apic. 8, 372 liest
Schuch fistulam aviarii.
Facciolati, J., Aeg. Forcellini et J. Furualetti, Lexicon
totius latinitatis. Nunc demum iuxta opera R. Klotz, G. (falsch statt
W.) Freund, L. Doederlein aliorumque recentiorum auctius, emen-
datius meliorenique in formam redactum curante Franc. Corradini.
Tom. III. p. 1—704 (bis Phoenix). Patavii. gr. 4.
Diese neue Ausgabe des P^orcellini, welche aber, wie ich bereits
im Jahresbericht 1877. Abth. III. S. 456 bemerkte, mehr eine italienische
Ausgabe von Klotz's Handwörterbuch ist, schreitet so langsam vorwärts,
dass die Beendigung noch eine lange Reihe von Jahren auf sich warten
lassen wird. Ueber seine Arbeit hat der Verfasser selbst in einer Schrift,
welche ich im Jahresbericht 1879. Abth. III. S. 170 f. angezeigt habe,
berichtet.
Harpers Latin Dictionary. A new latin Dictionary founded
of the translation of Freund's latin German Lexicon edided by E. A.
Andrews. Revised and in great part rewritten by Charten T.Lewis
and Charles Short. New -York, Ilarper et Brothers. Oxford, at tc
Clarendon press, 1879. S. XIV, S. 2019 (in dreifachen Spalten).
Als im Jahre 1834 der erste Band von Freund's Wörterbuch der
lateinischen Sprache erschien, glaubten Uneingeweihte, es sei eine neu
394 Lateinische Lexikographie.
Aera für die lateinische Lexikographie in Deutschland angebrochen.
Freund hatte in seiner Vorrede so gesunde Grundsätze über die Bear-
beitung eines lateinischen Lexikons aufgestellt, dass selbst Männer wie
Gottfried Hermann und Joh. Chr. Jahn dem allgemeinen Glauben von der
Vortrefflichkeit des Lexikons von Freund beitraten. Da erschienen zwei
Recensionen des Buches, die eine von Kärcher, die andere von Rosen-
hayn, welche die schon im ersten Bande hervortretenden Mängel auf-
deckten. Schlimmer noch erging es dem Buche, als der Professor und
Pfarrer Dr. Dörner, dessen begonnenes lateinisch-deutsches Wörterbuch
von Freund als Plagiat dargestellt wurde, aus Nothwehr ein dreizehn
Seiten langes, sich auf die ersten 285 Seiten des Freund'schen Wörter-
buches erstreckendes Sündenregister brachte, und zwar in folgenden Ab-
theilungen: 1. Druckfehler, welche Freund unbedenklich aus Forcellini
und Andern in sein Buch übergetragen hat ; 2. Citate, welche Freund mit
und ohne Irrung aus Gesner oder (was richtiger ist, G.) aus den Gesnern
entlehnten Nachträgen der neuen Herausgeber Forcellini's entlehnt hat.
3. Die Art zu citieren ist bei Freund verschieden, je nachdem er Vorgän-
gern folgt (z. B. Nonius bald nach Buch und Nummer der Gothofredischen,
bald nach Seite und Zeile der Mercier'schen Ausgabe). 4. Falsche Ci-
tate, deren Ursprung mir unbekannt ist. 5. Citate mit geänderten Wor-
ten des Scliriftstellers nach Forcellini und anderen; zum Theil auch nach
neueren kritischen Ausgaben zu berichtigen. 6. Irrthümer mancherlei
Art, aus Forcellini und anderen herübergetragen oder durch sie ver-
anlasst. 7. Irrthümer, bald aus flüchtigem Ansehen der Vorgänger, bald
aus einer Art von Gedankenlosigkeit veranlasst. 8. Schollen von For-
cellini und anderen, welche Freund als Hauptbeweisstellen aus alten
Klassikern hervorhebt^). Dieses Wörterbuch von Freund gab im Jahre
1850 der Amerikaner Andrews in englischer Sprache heraus und es fand
diese Ausgabe in Amerika und England weite Verbreitung. Eine zweite
Ausgabe führt nun den obigen Titel, besorgt von zwei amerikanischen
Gelehrten, Charton T. Lewis und Charles Short, in Verbindung
mit ein paar anderen Gelehrten Amerikas (darunter ein Deutscher,
Dr. Gustav Fischer in Neu -Braunschweig). Das jetzige Buch ist ein
neues, von Freuud's Wörterbuch ganz verschiedenes und im Ganzen mit
1) Prof. Mayor in Cambridge äussert sich im Cambridge University Re-
porter No. 303 (28. Oct. 1879) bei Besprechung von Harper's Latin Dictionary
über Freund folgendermassen : »Seitdem (seit Gesner's, Forcellini's und Schel-
ler's Arbeiten) hat eine Art Fabrikarbeit Boden gewonnen. Die deutschen
Herausgeber des Forcellini gaben das Beispiel der Nachlässigkeit; Freund
wurde nach sorgfältiger und fleissiger Bearbeitung einiger Buchstaben müde
und begnügte sich mit einer flüchtigen Abkürzung des Forcellini«. Und am
Schluss: »Keines von den auf Freund basierten Büchern kontroliert diesen
trügerischen Compilator durch eine Vergleichung mit seiner Quelle, dem For-
cellini«.
Lateinische Lexikographie. 395
grossem Fleiss gearbeitetes Werk. Die Herausgeber kennen viele in
Deutscbland herausgegebene Ausgaben lateinischer Klassiker und an-
derer für die lateinische Lexikographie wichtiger Werke; viele sind ihnen
freilich auch unbekannt geblieben. Sie eitleren die alten Grammatiker
noch nach Putsche, Cicero's Werke allein nach Baiter-Kayser (Halm
wird in dem vorausgeschickten Autorenverzeichniss nur angeführt als:
»editor of Cicero's select Orations, of Nepos, Tacitus, Quintilian
and Velleius Paterculus), Arnobius und Apulejus noch nach der Seiten-
zahl alter Ausgaben; Mommsen's Staatsrecht und Marquardt's Staats-
verfassung kennen sie nicht; eben so wenig Hehn's Kulturpflanzen und
Hausthiere; auch nicht Roensch's Itala und Vulgata und von Paucker's
zahlreichen Schriften nur das Spicilegium. Die Lexika von Gesner,
Scheller, Forcellini ed. De-Vit und Georges sind nicht überall sorgfältig
verglichen worden, daher auch neue Artikel aus früheren Wörterbüchern
oder aus dem meinigen eben nicht sehr viele aufgenommen sind (z. B.
von ditonus bis Ende D fehlen 22 Wörter).
Um nun den Herren CoUegen auf dem Felde der Lexikographie
das hohe Interesse zu beweisen, welches ich an ihrem tieissigen Werke
genommen habe, gebe ich einige Bemerkungen, die ich bei kurzem Ge-
brauch gemacht habe.
Unter abominor 1. Form abomino. I'laut. trin. 3, 2, 82 (708)
steht seit Ritschi nicht mehr »multam abomiua« sondern »mnltabo mina«.
Andere Beispiele für active Form abomino siehe in meinem Haudwör-
terbuche. 2. Schreibe Verr. (= Verrius) aus Prise. 791 P. (=8, 16 H.).
Varr. ist Druckfehler. — acipenser. Es fehlt die Schreibung acu-
penser, welche Luc. Müller Lucil. sat. 4, 6 und C. F. W. Müller in der-
selben Stelle bei Cic. de tin. 2, 8, 24 und bei Cicero selbst Tusc. 3,
18, 43 aufgenommen haben. ~ adjumentum. Freund citieit falsch
Cic. ad Herenn. 3, 3 statt 3, 5, 9. Der Amerikaner lässt das Citat weg,
weil er die Stelle nicht finden konnte. — Est fehlt Aefula, was rich-
tiger als Aesula, unter welchem Worte die Form Aefula erwähnt wird;
vgl. mein Handwörterbuch unter Aefula. — Unter aliubi steht noch
die falsche Bemerkung Freunds, dass es nicht mit Negationen vorkomme,
siehe mein und Klotz's Handwörterbuch. — Unter alius am Anfang
streiche bei alio als Dativ Plaut. Stich. 1, 2, 13 (80), füge aber hinzu
Inscr. Neap. 4694. — annumeratio steht noch bloss, und zwar falsch
aus Freund Modestin, dig. 27, 1, 13 (da dort griech. Text); andere Be-
lege siehe in meinem Haudwörterbuche. — Unter antecedo a.E. (S. 129.
Sp. 3) steht der hässliche Druckfehler antecedentia, örum, n. (statt
ium, «.). — balteus schreibe Calp. ecl. 7,47 (statt 4, 47, was falsch
aus Freund). — brasmatiae. In der Stelle aus Amm. 17, 7, 13 steht
falsch aus Freund terram statt humum. — Unter caseatus steht noch
bei caseati montes (Hier. ep. 66, 10) die falsche Erklärung aller frühe-
ren Wörterbücher. Die richtige (= mit Fülle gesegnete) steht in der
396 Latcinischo Lexikographie.
VII. Auflage meines Handwörterbuches. — Unter clango wird Freund
die falsche Notiz: »vorklass. und bei nachaug. Dichtern« nachgeschrie-
ben; aber siehe mein Handwörterbuch, wo Stellen aus Fronto, Apulejus
und Vulg. ; wozu noch füge cl. bellicum Cypr. ep. 30, 6. S. 554, 20 H.
(wie cl. classicum, Prud. cath. 5, 48). — Unter depo muss es statt
Cic. rep. 4, 5, 11 heissen 4, 3, 3; jenes 4, 5, 11 ist ein alter Fehler der
Lexika, der sogar in Kayser's Index nom. zu Cic. Op. p. 488 (b) unter
Sparta steht, wozu noch der Amerikaner eine 1 1 ganz falsch gesetzt. —
concustodio steht bloss Inscr. Orell. 2486 aus Forcelliui. Aber es
steht jetzt auch Plaut, aulul. 4, 9, 14 (= 717 Wagner und Ussing). Ovid.
met. 9, 190 M. 2 (191 Korn), welche letztere Stelle auch in meinem Hand-
wörterbuche nachzutragen ist. — Unter contiuncula ist die Stelle aus
Cic. de or. l, 11, 46 nachgetragen, aber die Bedeutungen sind nicht ge-
schieden; siehe mein Handwörterbuch. — diligibilis schreibe Hier,
in ep. ad Philem. 1 sqq. (vol. VII. p. 643 Migne = p. 750 Vall.) statt Hier.
Phil. 5, 1. — dropacator jetzt Wilmanns inscr. 314. — dropacista wird
vom Amerikaner bloss mit »Gloss.« belegt, steht aber auch Schol. luven.
13, 151. — Unter dureo schreibe Verg. Georg. 1, 91 (statt ecl. 1, 91).
— exclamo mit folg. Acc. u. Infin. wird nur mit Plaut, capt. 3, 2, 11
u. Ter. eun. prol. 23 belegt. Es steht aber auch Sali. lug. 101, 6. Liv. 4,
33, 9. Suet. Aug. 16 u. 97. Curt. 8, 1 (5) 47. Pers. 5, 103. Prud. Tisp\
arecp. 10, 716. Auch in meinem Haudwörterbuche nachzutragen. — Unter
extrorsus ist Diom. p. 168 P. (statt Charis. p. 168 P. = 188, 4 K.)
alter Fehler aus Forcelliui (auch noch bei De-Vit, uicht bei Corradini) ; auch
steht extrorsum noch Prud. cath. 9, 74 Dr. , was auch in meinem Hand-
wörterbuche nachzutragen. - Unter false wird fälschlich Plaut, capt.
3, 4, 78 (610) citiert, denn dort ist false Vocativ von falsus. Hinzu-
zufügen ist Cic. de inv. 2, 11, 36. Cassiod. in psalm. 63, 10. — Unter
fellosus haben alle Lexika falsch Cael. Aur. chron.4, 6,91 (statt 84). Dazu
füge Cael. Aur. acut. 2, 14, 91. - Unter gurgulio muss es Cic. pro Tull. 9
(statt 10), 21 heissen. — Unter immobilis haben alle Lexika falsch
Quint. 10, 4 (statt 3), 101. — Unter ininte rpretabilis ist das falsche
Citat Vulg. Hebr. 5, 71 (statt 5, 11) aus dem deutschen Forcellini in
Freund's und von da in des Amerikaners Wörterbuch übergegangen.
(Richtig in den echten Ausgaben des Forcellini und bei Scheller). —
Unter inseco = einschneiden, zerschneiden fehlt Cic. Tull. 9, 21; und
= hineiuschneideu, Cornif. rhet. 4, 49, 62. — Unter lauceo muss es
Tert. adv. Marc. 3, 13 (statt bloss 13) heissen. - 2. litus, us, m. liest
Pliu. 33, 6, 35 (110) Detlefsen situ. — magno wird nur als falsche
Lesart bei Tac. ann. 11, 36 (wo jetzt magna) angeführt. Aber es steht
sicher Prob. inst. art. 153, 13 u. 16 K. Cledon. 03, 19. 64, 28 K. Serv.
Verg. Georg. 3, 28. — Unter necessarie füge (auch in meinem Haud-
wörterbuche) hinzu Cic. de inv. 2, 2, 4. Cypr. de domin. orat. 25.
p. 285, 25 tf. H. Ps. Cypr. ad Novat. 3. p. 55, 20 u. 11. p. 62, 12 H. —
Lateinische Lexikographie 397
Unter ocularis muss es heissen: ocularis medicus, Murat. iuscr. 927, 5:
tunicae, Veget. 2, 17, 2: casus (Plur.), Amm. 19, 4, 2. — Unter perin-
vitus musste auch nach Liv. 40, 57, 3 »(dub.)« stehen; denn so-
wohl Cic. fam. 7, 33, 2 als Liv. 40, 57, 3 ist es von Hertz und Weissen-
born nicht aufgenommene Conjectur. Aber sicher steht das Wort Cic.
fam. 3, 9, 1. — Unter precator steht aus Freund »1 (Vorklass.)«;
aber siehe Forcellini ed. De-Vit und mein Handwörterbuch. — Zu pro-
jecto: Plaut. Bacch. 3, 6, 38 lesen Fleckeisen (567) und Ussing (564)
prolectas. Es fehlt (auch bei mir) Claud. laud. Stil. 1, 356: providus
projectat missile Mazax. — Unter ruminor muss es in der Stelle aus
Ovid. hal. 119 heissen epastas escas (statt herbas). — Unter spl en-
den tia durfte die Bemerkung nicht fehlen, dass es Hier. ep. 57, 11
Uebersetzungs versuch von a-ihtvoTr^q. — Unter syllabice steht falsch
Prise. 983 P. statt 984 P. =14 § 19 H.). — Der Artikel tabesco ist
sehr mangelhaft; vgl. die neue Bearbeitung desselben in meinem Hand-
wörterbuche. — Unter taediose ist Apul. de deo Soor. p. 51, 4 (= c. 18)
zu streichen, da jetzt dort taedio gelesen wird. — Unter tantus ist
non (nee) tautum . . . sed etiam bloss aus Quintiliau belegt; aber siehe
Varr. 1. 1. 8, 52. § 93. Hirt. b. G. 8, 6, 2; 8, 41, 6; 8, 52, 5. Auct. b. Alex.
32, 4 u. 34, 2. Liv. 1, 37, 8. Curt. 3, 11, 25; 8, 5, 5: non tantum . . . et,
Tac. Germ. 35 : non tantum . . . verum et, Plin. ep. 10, 4 (3), 6. — Unter
tantisper no. /3 schreibe Ulp. dig. 43, 19, 3. § 13 (statt 43, 18, 3). —
Unter tantusdem steht falsch Plaut, merc. 4, 2, 4 statt 4, 2, 44 (314).
— Unter Tecmessa ist die gedehnte Form nicht erwähnt, siehe mein
Handwörterbuch. — Der Artikel te liger ist zu streichen, da Sen. Herc.
Oet. 543 von Peiper und Leo aliger gelesen wird. — Unter Temesa
fehlt Temeseius aus Ovid. medic. fac. 41. — Unter terribilis schreibe
Liv. 25, 24, 9 (statt 25, 29, 3). — Unter tergus kein Wort von der
Schreibung t c g u s ; ebenso unter t h e r m o p o 1 i o n über die Schreibung t h e r-
mipolion. — Die Form tetradrachnium ist zu streichen; denn Cass.
ap. Cic. fam. 12. 13, 4 wird jetzt auch tetrachmum gelesen. — Ther-
modon fehlt Angabe, dass Acc. ontem und onta hat, siehe mein Hand-
wörterbuch. — Toletanus culter, falsch Grat. cyn. 34 statt 341. —
Zu tonitruo giebt mein Handwörterbuch mehr Belege. — Es fehlen
torcularis, e, Vitr. 10, 1, 5, totaliter, Trachouitis u. -nites, siehe
mein Handwörterbuch. ~ Unter trabea no. 1 fehlt Liv. 1, 41, 6 und
Flor. 1, 5, 0. — Den Artikel tragacanthum siehe genauer in meinem
Handw(»rterbuche. Statt Cels. 4, 5, 13 muss es Cels. 4, 13. p. 104, 23 D.
heissen. - tragelaphus steht Plin. 8, 124 jetzt griechisch geschrie-
ben. — tredecies wird nur als falsche Lesart bei Cic. Verr. 3, 80, 184
angeführt. Es steht aber sicher bei Beda de num. 1. p. 100. — Unter
trifarius ist Solin. 27, 12 zu streichen, da Mommscn dort trifariam
(Adv.) liest; auch ist der böse Druckfehler Claud. Mam. stat. auim. 3
in 2, 3. G zu bessern. — Unter tristities ist Pacuv. boi Non. 182, 2
398 Lateinische Lexikographie.
(= Pacuv. tr. 59 R.) zu streichen, da dort von Quicherat im Non. und
von Ribbeck in der zweiten Ausgabe tristitas gelesen wird, unter
welchem Artikel ja auch dasselbe Citat steht. — Tri stör wird nur mit
zwei Stellen aus Seneca belegt, in denen es aber falsche Lesart, wie
ich schon in der VL Auflage meines Handwörterbuches angegeben habe.
Andere Belege siehe in meinem Handwörterbuche Aufl. VI u. VH. —
Unter trucidatio war die für Plur. angeführte Stelle Cato ap. Gell.
13, 25 (24), 12 ebenfalls für Sing, anzuführen, da Hertz und Jordan
(S. 39, 13) dort trucidatio nem lesen. — Unter trudis fehlt Tac.
aun. 3, 46, was schon die andern Lexika haben. — Unter tudes ist
Auct. Aetnae 569 zu streichen, da Jacob und Haupt dort rudibus
lesen. — Zu tumultuatio giebt mein Handwörterbuch mehr Belege. —
Unter turbatio ist Flor. 4, 2, 6 zu streichen, da Halm dort pertur-
batione liest. — Für Plur. tusses giebt Neue (Formenl. 1, 423^) mehr
Stellen; dazu füge Anim. 19, 4, 2. — Für undatim giebt mein Hand-
wörterbuch mehr Belege. — Unter urgenter steht (wie in allen frü-
heren Lexicis) falsch Cypr, ep. 30, 1 (statt 36, 1). — unciola steht
(als Maass) Hier. ep. 123, 15. - Unter valens von Medicamenten muss
Geis. 4, 15 (22) extr. als unecht gestrichen werden, da die Worte nicht
mehr bei Daremberg stehen. — Unter vallicula (vallecula) musste
es heissen vallicula von vallis, vallecula von valles (wie trabicula von
trabs, trabecula von trabes). — Unter variatim füge hinzu Gros. 4,
12, 12, streiche aber Gell. 5, 12, 9, da dort Hertz anders liest. — Unter
venio no. H, A. S. 1969. Sp. a. Z 6 v. u. ist Cic. rep. 1, 40, 62 zu strei-
chen, da dort jetzt plura nie dicturum puto (nicht venturum me
puto). — So gut wie die Schreibung Vergilius, musste auch die Schrei-
bung Verginius in die Reihenfolge der Artikel aufgenommen werden.
— Unter vesperugo fehlt Verr. 1. 1. 6. §7 (wo Ggstz. jubar). -- Der
Artikel vestigator genauer in meinem Ilandwörterbuche. — Unter
vendemialis steht bei escae auch Augustin. conf. 9, 2, 3; aber dort
steht subst. vindemialia = das Fest der Weinlese. — Unter veterasco
ist zu bemerken , dass Cic. fr. ep. XH uo. VH. fr. 3 (Kayser u. Müller)
Halm, Kayser und Müller inveterascentem lesen. — Unter virgultum
steht aus Freund falsch nur im Plur.; für den Sing, siehe eine Menge
Stellen in meinem Handwörterbuche. — Den Artikel viridarium siehe
genauer in meinem Handwörterbuche; es steht nicht mehr Gels. 1, 2.
S. 15, 2D., da Daremberg dort viridia liest. — Ueber das zweifel-
hafte viticarpifer siehe mein Handwörterbuch. - Das Adv. volun-
tarie ist nur mit Hyg. fab. 41 belegt; mehr Stellen siehe in meinem
Haudwörterbuche.
Ausführliches lateinisch-deutsches Handwörterbuch, aus den Quel-
len zusammengetragen und mit besonderer Bezugnahme auf Synonymik
und Antiquitäten unter Berücksichtigung der besten Hülfsniittcl aus-
Lateinische Lexikographie. 399
gearbeitet von Karl Ernst Georges- Siebente fast gänzlich um-
gearbeitete Auflage. L Bd. A-H. Leipzig 1878. S. XII u. Sp. 2878.
II. Bd. I-Z. Leipzig 1880. Sp. 3210. Lex.-8.
Vom ersten Bande der siebenten Auflage meines ausführlichen la-
teinisch-deutschen Haudwörterbuches sind drei kritische Anzeigen er-
schienen 2). Alle drei beschränken sich darauf mir in der Einleitung
einen Lobspruch zu ertheilen; von dem was ich geleistet, ist in allen
dreien kein Wörtlein gesagt. Ich muss es daher übernehmen als mein
eigener Sachwalter aufzutreten. Dass im allgemeinen viel geleistet wor-
den, zeigt schon die Bogenzahl der neuen Auflage. Die VI. Auflage
enthielt 154, die VII. enthält 191 Bogen. Der Vorzug der neuen Auf-
lage vor der VI., schon bedeutend verbesserten und vermehrten, besteht
nun in Folgendem: 1. Von allen Lexikographen nachgeschriebene falsche
Citate sind berichtigt worden, z. B. unter aucupor uo. I Col. 3, 8, 8 falsch
statt 9, 8, 8: unter artifex, bei artifex rhetoricus Gell. 1, 5 falsch statt
Gell. 17, 5, 9: unter bombicum, die Lexika bald Ven. Fort. vit. S. Mart.
4, 50, bald 4, 405, bald 4, 440 statt 4, 535 u. dgl. m. Vgl. auch die
vorstehende Anzeige von Harpers Latin Dictionary. — 2. Viele falsche
Angaben in den citierteu Stellen sind geändert worden, z. B. unter ar-
tifex, artifices manus, Gell. 12, 1; aber Gell. 12,1,9 steht artificis
naturae manus.: unter ballo (tanzen), Davidico more, Augustiu. serm.
app. 215, falsch statt diabolico more, Augustiu. serm. 266, 3 u. dgl. m.
~ 3. Eine ganze Reihe Artikel sind als von der Kritik verworfen, ent-
fernt worden, z. B. asseco, bipensilis, buccularius, collatatus, convivio,
dilatura, dilaxo, dilucido, distortio u. dgl. m. Vgl. vorher die Anzeige
von Forcellini ed. De -Vit. - 4. Hunderte von Artikeln sind neu um-
gearbeitet worden, wovon namentlich im ersten Bande fast jeder Bogen
Zeugniss ablegt. Auf einige mache ich namentlich aufmerksam : abripio,
artifex, caleo, calesco, colloco, do, exiguus, extraneus, extrarius, facies,
figura, forma, gratus, gravis, gravitas, graviter, immotus, necessura est,
opus, promo, repagulum, ruber, sensus, sono, sonus, strata, tabesco,
trade. — 5. Die Constructiouen der Verba, Substantiva und Adjectiva
sind bedeutend vermehrt worden, namentlich die Construction mit dem
Infinitiv, siehe unten die Anzeige von Dräger's histor. Syntax. Für per-
mitto mit Acc. Gerundiv! sucht man noch in Kühner's grosser latein.
Grammatik Bd. 2. S. 545 vergebens ein Beispiel. Zumpt § 653 giebt
ein Beispiel aus Cicero 3) ohne nähere Angabe der Fundstätte. Ich
2) In der Zeitschrift für das österr. Gymn. von Allgayer, 1880. S. 503
— 51G; im Philol. Anzeiger Bd. X. S. 497- 500 von C. Wagener; in der Philo).
Eundscliau no. 2. Sp 61 — 67 von A. Saalfeld. — In Hübner's Grundriss Auä. 2
(1881) wird mein Handwörterbuch unter den Ilülfsmittcln nicht aufgeführt,
während Kärcher's langst veraltetes Ikicli (Carlsruhe 1840) angegeben ist.
3) Es lautet: Clodius uberrimas proviucias vexaudas diripiendasqne cou-
sulihus pennisit
400 Lateinische Lexikograi)hie.
habe mich daher vor einigen Jahren an den seligen Zurapt gewendet,
aber keine Antwort erhalten, wohl weil er keine geben konnte. In den
Keden steht das Beispiel nicht. Mein Handwörterbuch giebt mehrere
sichere Stellen. — 6. Eine ganze Reihe Ausdrücke, welche von Krebs
im Antibarbarus und von anderen bezweifelt werden, sind mit Citaten
belegt, z.B. pro pudor! satin salvae (s. salvus a. E.), dies solutionis,
utrumnam (s. utrum a. E.), pauculus (von Personen). — 7. Die Ortho-
graphie vieler Wörter ist festgestellt worden, s. z. B. focilo, sorbilo,
Piraeus, Xerses. — Ich gebe nun noch einige Berichtigungen und Zu-
sätze: Bd. I. Sp. Sl. Z. 2 V. 0. schreibe donec se caede. — Sp. 34. Z. 29
V. u. sehr, dum mi abstineant invidere, Plaut. Cure. 177. — Sp. 58 Z. 6
v.u. sehr, adversis (st. sinistris). — Sp. 106 unter aberro sehr. 2,2
(st. 3), 120. — Sp. 201 unter Aethiopes sehr. Sen. nat. qu. 1. pr. § 9
(st. 8). — Sp. 249. Z. 5 V. 0. sehr, egerunt statt agebant. — Sp. 292
unter aliquam multus a. E. streiche aliquam plures, da Oehler tom. 1.
p. 163 aliquem pluribus liest. — Sp. 300. Z. 27 v. u. streiche Plaut.
Stich. 80 (denn dort ist alio Adverb = aliara in domum; daher unter
alio nachzutragen), füge aber für Dat. alio hinzu Inscr. Neap. 4694. —
Sp. 485 unter aprinus sehr. ludic. (st. Indic.) coci. — Sp. 533 füge
vor ariditas ein: äride, Adv. (aridus), trocken, uebtr., narrationes aride
dicebantur, Sen. contr. 2. prooem. §1. p. 150, 18 K. — Sp. 543. Z. 2
v. u. sehr. Vell. 2, 118 (st. 18), 2. — Sp. 549. Z. 17 v. o. sehr, »während
die ganze Stadt (st. der ganze Staat)«. — Sp. 558 unter artifex no. I, a
sehr. Amm. 23, 4, 2 (st. 12). — S. 578 unter Arminius sehr, »später des
Antonius« (st. »des Augustus«). — Sp. 617. Z. 17 v. u. sehr, patrimonio
(st. parsimonio). — Sp. 770. Z. 35 v. o. sehr, »bicia (st. blcta).
s. 1. vicia«. — Sp. 774 unter bifer schreibe biferi rosaria Paesti, Verg.
(st. Hör.). — Sp. 811. Z. 7 v. u. sehr. Brygius, altlat. = Phrygius.
w. s.ff. — Sp. 822. 1. burrus. Serv. Verg. Aen. 2, 469 liest Thilo burrus.
— Sp. 861 unter calcutatorius schreibe philura Wilm. inscr. 314.
lin. 38. p. 102. — Sp. 869. Z. 31 v. o. sehr. »Imd. (= Imds. Ruhm)
verdunkeln«. — Sp. 948 unter casella sehr. 75, 2 (st. 3). — Sp. 977
unter causificor sehr. Plaut, aul. 4, 10 (st. 9), 25«. — Sp. 985 unter
Cecrops a. E. sehr. Cecropia voce (st. dote). — Sp. 999 unter cena-
turio sehr. Mart. 11, 77 (st. 78), 3. — Sp. 1023. Z. 17 v. u. streiche
certus fugere, Plin. ep. — Sp. 1061 unter cinerulentus sehr. Heges.
5, 53, 129 (st. 125). — Sp. 1078 unter circuniductio sehr. Macr.
somn. Scip. 1, 11, 12 (st. 1, 1, 12). — Sp. 1275. Z. 8 v. o. sehr, compos
(st. consors) et partieeps. — Sp. 1501 unter conterminus sehr, »aescu-
lus c. caedis (st. aedis)«, Sil. (5, 510). — Sp. 1542. Z. 30 v. u. streiche
olearaque. — Sp. 1554 conventicius a. E. sehr. 3, 48 (st. 47). — Sp. 1583
coram. Zu »in coram« s. jetzt »incoram (Bd. II. Sp. 137)«. — Sp. 1595.
Z. 36 V. u. sehr. Corönides (st. Corönides). — Sp. 1602. Z. 34 v. o.
sehr. Ponipcjanos (st. equites), Cacs. — Sp. 1614 Corycos ist als Stadt
Lateinische Lexikographie. 401
femin., s. (zu no. I) Corycus alta, Avien. descr. orb. 1017. — Sp. 1640.
Z. 10 V. u. sehr, dicta (st. verba). — Sp. 1659. Z. 16 v. u. streiche 'un-
gekocht'. — Sp. 1739. Z. 4 V. u. sehr. Pers. 1, 23 (st. 231). — Sp. 1793.
Z. 35 V. 0. sehr, pennae (st. plumae). — Sp. 1838. Z. 10 v. o. sehr, de-
latae capsae (st. delati capsi). — Sp. 1851. Z. 24 v. u. sehr, lugentur
apud quosdam puerperia natique deflentur, Mala. — Sp. 1864. Z. 27
V. 0. sehr, materuä origine (st. genere). — Sp. 1881. Z. 27 v. o. sehr,
omnes partes cum (st. omnes cum). — Sp. 1895. Z. 25 v. u. sehr, ruinae
(st. minae). — Sp. 1917. Z. 2 v. o. sehr. 28, 19 (st. 38, 19). — Sp. 1929.
Z. 11 V. u. sehr, greges (st. gentes). — Sp. 1948 zu desideratio a. E.
Cic. de seil. 47 liest C. F. W. Müller wieder: credo, sed ne desideratio
quidem'. — Sp. 1993 diasjrtiee steht auch Sehol. luven. 7, 227. —
Sp. 2010. Z. 22. V. u. sehr, ramique (st. rami quam). — Sp. 2042. Z. 16
V. u. sehr. Liv. 37 (st. 27), 23, 10. — Sp. 2082 unter dissociabilis
sehr, lassend (st. lassen). — Sp. 2087. Z. 27 v. o. sehr. Gallica certus
limes ab Ausoniis disterminat arva eolonis, Luean. (1, 125). — Sp. 2143.
Z. 1 V. u. sehr. Beda de orthogr. 270, 17 K (st. Gramm, ine. 2783 P.). —
Sp. 2150. Z. 25 V. u. sehr, trecken (st. trocken). — Sp. 2153. Z. 25 v. u,
streiche 'mil. 93'. — Sp. 2183. Z. 32 v. u. sehr, eum (st. cum) und Z. 31
V. u. sehr, mala (st. raulta). — Sp. 2189. Z. 7 v. u. streiche: 'c) in eine
Schrift eintragen, efferebat in album, Cie.'; denn Cic. de or. 2, 12, 52 liest
man jetzt referebat. — Sp. 2221. Z. 13 v. u. Statt elegidarium bei
Petr. 109, 8 will ünger L. Varii de morte eclogae rell. p. II (Halle 1878)
elegodarium lesen. — Sp. 2237. Z. 13 v. u. sehr, crusta no. e, ß (S. 1663)
St. crusta no. IL — Sp. 2293 unter erubesco fehlt: 'mit Aec., Verg.
Aen. 2, 542. Claud. rapt. Pros. 1, 68. Ps. Cic. in Sali. 5, 15. Amm. 14,
6, 11'. — Sp. 2313 evalesco a. E. sehr. Hör. ep. 2, 1, 201 (st. 20). —
Sp. 2320. Z. 20 V. u. sehr, necessitatibus (st. neeessitudinibus); und das.
Z. 6 V. u. füge vor 2) ein: mit folg. ne und Conj., Hirt. b. Call. 8, 52, 5.
— Sp. 2330. Z. 3 V. u. sehr, graveris (st. gravere). — Sp. 2340 unter
excandefacio sehr, 'annonam macelli (den Preis der Lebensmittel)'. —
Sp. 2346 unter 1. excido. Z. 7 sehr, excidet (st. excides). — Sp. 2347.
Z. 10 V. 0. sehr.: primo aevo, Prop. (st. Curt.). — Sp. 2373 sehr, exerro,
avi, are, s. Hist. ApoUon. 1. p. 1, 4 R. ~ Sp. 2383. Z. 28 v. o. sehr, tot
annos e media vita, Tac. — Sp. 2415 expostulo a. A. sehr, alqd ab
alqo, Val. Max. (st. Cie.). - Sp. 2477. Z. 32 v. u. sehr.: 'Partie, factus
im Vocativ (st. im Imperativ)'. — Sp. 2481. Z. 8 v. u. sehr. Liv. fr. 74 H.
bei Schol. Luean. 1, 319. — Sp. 2489 unter false füge hinzu Cic. de
inv. 2, 36. — Sp. 2500 unter fartura lies 3, 9, 1 (st. 2, 9, 1) und das.
Vitr. 2, 8, 3 liest Rose structuris. — Sp. 2521 unter fellosus sehr. Cael.
Aur. chron. 4, 6, 84 (st. 91); ausserdem auch Cacl. Aur. acut. 2, 14, 91.
— Sp. 2554. Z. 25 V. u. sehr, 'er konnte lange Zeit sieh nicht entschliessen
daran zu glauben (st. man schenkte .... keinen Glauben)'. — Sp. 2593
unter florieomus sehr. Auson. ep. 2, 49 (st. 94) und füge hinzu: fl. ver,
Jahresbericht für Alterthumswissenschaft XXILI. (1880. IIIJ 20
402 Lateiuischf Lexikographie.
Avien. Arat. 1000. — Sp. 2603. Z. 24 v. u. sehr.: spumantis equi calca-
ribus armos, Verg. (st. equuin calcaribus, Verg.). — Sp. 2655 zu fugio
a. E. : Nbf. Perf. fugierunt, Scbol. ad Caes. Germ. Arat. 146. p. 393, 4
Eyss. — Sp. 2658 zu fulgur. Plur. fulgora auch Min. Fei. 5, 9 Halm. —
Sp. 2672. Z. 16 V. u. sehr, et ira (st. ac ira). - Sp. 2684 sehr.: 'galea-
ris, e (galear), zur Perücke gehörig'. •— Sp. 2689 uuter gannio sehr.
Hier. vit. Hilar. 7. - Sp. 2697 unter gemitus no. H. sehr. Plaut, (statt
Paul.) aul. — Sp. 2730. Z. 3 v. u. sehr, imperf. e. lulian. (st. iraperf. lu-
lian.). — Sp. 2732 gobius füge am Endo hinzu: "vgl. Caper 106, 7 K.:
gobius piscis, non nuniquam legitur gobio'. — Sp. 2767. Z. 23 v. u.
sehr, habenae legum (st. regum), Tragie. ine. fr. 162 R. (aus Cic. de
or. 3, 166). — Sp. 2793 unter haustor sehr. Lucan. 9, 591 (st. 521).—
Sp. 2815. Z. 8 V. 0. sehr, experiri (st. experire) und Z. 27 v. o. sehr, he-
rus (st. herus). Sp. 2873. Z. 10 v. o. sehr, hyperieon, i, n. {und-
fiztxov). — Bd. n. Sp. 42. unter 1. imbrieo sehr, hohlziegelartig (statt
holziegelartig). — Sp. 57. Z. 1 v. u. sehr. Cic. Font. 8 (st. 4 in.). — Sp. 107
unter ineandido füge hinzu: dentifricium nigros dentes incandidat,
Cass. Fei. de medie. 32. p. 66, 12 Rose. — Sp. 110. Z. 14 v. o. alei reli-
gio ineessit steht schon Liv. 8, 4, 3. — Sp. 146. Z. 16 streiche die Stelle
aus Verg. Aen. 12, 774. — Sp. 161 unter indignor sehr.: mit folg. In-
finit., Vell. 2, 29, 4. Sen. contr. 7, 2 (17), 12. Val. Max. 3, 7, 1 u. A.' ; denn
Matius in Cic. ep. 11, 28, 2 und Sali. lug. 31, 9 folgt Acc. u. Infinit.—
Sp. 192. Z. 10 u. 9 V. u. streiche ' »ima sedes, Cic.«'; denn Cic. rep. 6, 18
steht jetzt uua sede'. (Auch noch falsch aus Freund's Wörterbuch in
Harper's latin. Dictionary unter inferus no. III, B). - Sp. 247. Z. 4 v. o.
sehr, privatarum (st. privatorum). — Sp. 361 inveteresco. Die luser.
steht auch Orell. inser. 6086 u. Wilm. inscr. 319. lin. 29. p. 110 a. E. —
Sp. 583. Z. 19 V. 0. sehr, lectulos (statt lecticulos). — Sp. 550 unter Leu-
cadia sehr.: Dav. A) Leucädiensis, e, leueadiensisch, traduetio, die
Ueberfahrt nach Leueadia, lul. Hyg. bei Charis. 134, 19. — Plur. subst.
Leucadienses, iuni, m., die Bewohner von Leueadia, die Leueadienser,
lul. Hyg. bei Chaiis. 134, 14. — B) Leueadius u. s. w. — Sp. 624 lo-
rura a. E. lorus auch Schob luven. 6, 480. Sp. 677 magne steht auch
Prob. inst. art. 153, 13 u. 16; 155, 13 K. Cledon. 64, 28 K. Serv. Verg.
georg. 3, 28. — Sp. 721 mare a. E. Abi. mare auch Varr. 1. 1. 9, 57. Val.
Max. 4, 6, 1. Macr. sonni. Scip. 2, 2, 17. — Sp. 781. Z 3 v. u. sehr. Cic.
div. in Caecil. 50 (st. Caceil. com. fr.). — Sp. 831 unter niire sehr, mire
quam me illius (st. quam illius). - Sp. 1013. Z. 27 v. o. sehr. Phrixus
(st. Phryxus). — Sp. 1029 nigror no. II füge hinzu: oeulos de nigrore
linitis, Comniodian. instr. 2, 19, 10 Ludw. — Sp. 1119 unter obsatullo
streiche (Dcmin. von obsaturo)' und schreibe '(ob-satullo)'. - Sp. 1164
unter ocularis sehr.: medieus, Mui-at. inscr. 927,5 (st.Veget.) Sp. 1349.
Z. 4 v. 0. ist die Parenthese ' (der leibliche Vater des Scipio Africanus)'
Z. 3 V. <> nacl) Mucedonicus zu setzen. — Sp. 1418. Z. 7 v. u. streiche charta
Lateinische Lexikographie. 403
Pergament, Plin.' — Sp. 1518 unter l. pigror gehört die Stelle Lucr. 1,
410 zu pigro, da dort pigraris = pigraveris. — Sp. 1554 füge zu plura-
litas no. II hinzu: Ggstz. singularitas, Charis. 93, 8. — Sp. 1756. Z. 6
V. 0. streiche A). — Sp. 1837 unter Psylli sehr. Biss (st. Stich) der-
selben. - Sp. 1868 unter purgo no. II, B füge hinzu: herbas de areis,
Cato r. r. 151, 8. — Sp. 1899 quaestionarius. Marquardt behauptet
(Staatsverf. II. S. 534. Anm. 3) quaestionarius sei = Auditeur, Als Be-
lege giebt er blos Inschriften. In den Stellen bei Schriftstellern, nament-
lich Ecclesiasten, ist es aber wohl = Henker, Folterer; s. Hier, in
loel. 2, 22 (nicht 21) sqq. tom. 6. p. 1021 Migne: de sinistris partibus
erat, qui ministrant domino ad puniendos eos qui cruciari propter pec-
cata meruerunt. Istiusmodi (ut ita dicam) quaestionariis atque torto-
ribus tradidit apostolus peccatorem in interitum carnis. luven. 6, 480
(als Erklärung zu luvenal's: sunt quae tortoribus aunua praestent)
ANNITA P. id est, salaria quaestionariis sive carnificibus. Andere
Stellen hat De Vit in seinem Forcelliui. Das Citat Cod. Theod. 16, 12, 3
ist im Handwörterbuch zu streichen; die Stelle ist unecht. - Sp. 1940
sehr. Quintilius (st. Quintilius). - Sp. 2147. Z. 23 v. o. sehr, rödo,
rosi (st. rödi). ~ Sp. 2434 unter sollerter no. H. tilge recitare, Plin.
ep. und setze hinzu: providere, ut etc., Plin. ep. (6, 55, 4). — Sp. 2543.
Z. 30 V. u. sehr. Sali. (st. Gall.). — Sp. 2798 unter Thyamis schreibe
Kalamas (st. Callama). — Sp. 2851. Z. 16 v. u. sehr. Rhodanum copias
(st. exercitum Rhodanum). — Sp. 3034. Z. 36 v. o. sehr. Ubios sibi (statt
Ubios sie sibi). — Sp. 3153 unter Viridomarus sehr. Prop. 4, 10, 41
(Virdom., st. Viridom.). -- Sp. 3185 unter voluptuosus sehr. Plin. ep.
3, 19 (st. 9), 2. Ausserdem nachzutragen: vol. decus, Tert. ad ux. 1, 1:
apud deum nihil voluptuosum. Hier. ep. 31, 1: vol. homines, Hier. adv.
lovin. 2, 12. — Ich wiederhole die schon im Nachwort zu meinem Hand-
wörterbuche gethane Bitte, mir kleine Abhandlungen lexikalischen Inhalts
gütigst zukommen zu lassen, da dieselben im Wege des Buchhandels oft
gar nicht oder nur zu exorbitanten Preisen*) zu beschaffen sind.
Kleines lateinisch-deutsches Handwörterbuch von K. E. Georges.
Vierte verbesserte und vermehrte Auflage. Leipzig 1879. X S. und
2682 Sp. Lex.- 8.
Obgleich mit der Bearbeitung der VII. Auflage meines ausführlichen
lateinisch -deutschen Handwörterbuches vollauf beschäftigt, habe ich es
doch nicht über mich gewiimen können einen blossen Abdruck der III. Auf-
lage dieses kleinen Handwörterbuches zu gestatten, sondern ich habe
auch in dieser IV. Auflage das Buch an vielen Stellen verbessert, mehrere
Artikel ganz umgearbeitet und fehlende Artikel nachgetragen.
4) Z. B Indicos loctionum, welche die Universitäten zum Preis von 30 Pf.
ausgeben, w(!rdcu von Buchhändlern und Antiquaren mit 1—2 Maj-k und daiüber
berechnet.
26»
404 Lateinische Lexikographie
Lateinisch-deutsches Schulwörterbuch von K. E. Georges. Zweite
AuHage. Leipzig 1880. VI S. und 812 Sp. in 8.
Diese zweite Auflage ist ein blosser Stereotyp-Abdruck der ersten.
Lexicon zu den Reden des Cicero, mit Angabe sämmtlicher Stellen
von H. Merguet. IL Bd. 6. ~ 23. Liefer. (Schluss des IL Bds.). Jena
18V9 und 1880. 4.
An der Bearbeitung des zweiten Bandes haben sich mehrere Phi-
logen in Königsberg durch Anfertigung von Vorarbeiten und Bearbeitung
bestimmter Abschnitte betheiligt und dadurch die schnellere Förderung
des Buches ermöglicht. Von der Epoche machenden Ausgabe der Werke
Cicero's von C. F. W. Müller ist so eben der erste Band der Reden er-
schienen. Beim Gebrauch der Merguet'schen Lexicons wird man daher
überall die Ausgabe von Müller zu Rathe ziehen müssen, da dieselbe oft
wesentlich von der Kayser's abweicht. So ist z. B. abluo nachzutragen,
Rose. Am. 53 Müller; unter certus, certus auctor, ibid. 71 Müller.;
imter discribo gehört nach Müller auch Quinct. 45; quis tandem nobis
ista iura tum aequa discribit?
Lexicon Taciteum ed. A. Gerber et A. Greef. Fase. III (con-
victus — effigies). Lips. 1879. Lex. -8.
Die Herausgeber fahren fort in gediegener Weise das Lexicon aus-
zuarbeiten. Da sie sich die Sache nicht so leicht machen wie Merguet,
so ist die Arbeit auch eine schwierigere.
Vollständiges Wörterbuch zu den Schriftwerken des Cajus Julius
Caesar und seiner Fortsetzer. Von 0. Ei eher t. Siebente, verbesserte
Auflage. Hannover 1880. IV, 256 S.
Ich habe die sechste, 1877 erschienene Auflage dieses Wörterbuches
im Jahresbericht 1877. Abth. III. S. 327 ff. besprochen und der Verfasser
hat die dort gemachten Ausstellungen in der siebenten Auflage grossen-
theils berücksichtigt. Ich lasse noch einige Bemerkungen hier folgen.
Unter administratio fehlt summa belli, Oberleitung, C. 1, 36, 1. — Zu
ad versus: C 3, 99, 1 steht gladio in os adversum coniecto. — Unter
animadverto fehlt milites ex oppido, 7, 45, 7. — Unter celeriter
muss es heissen celerius omni opinione, 2, 3, 1 ; dagegen celerius omnium
opinione, Alex. 71, 2. celerius opinione eorum, 8, 8, 4. Aber AI. 51, 4,
was jetzt unter celeriter steht, gehört zu celer, da dort reditus eins
celerior fuit omnium opinione. — circuitus. Es fehlt (neben in cir-
cuitu) blos circuitu = im Umkreise, C 3, 44, 3. - circumdo setze
oi)pidum quinis castris, nicht blos oppidum castris, C 3, 9, 4. — cir-
cumsisto absol. auch 4, 37, 1. — confirmo fohlt amicitiam cum proxi-
mis civitatibus, 1, 3, 1. — consector ist auch 3, 15, 5 und 5, 58, 6
= vcrfulgen. nicht = einholen. - constituo ist AI. 14, 3 const. navcs
Lateinische Lexikographie. 405
reliquas in secundo ordine, nicht = beilegen lassen, sondern = aufstellen
(vorher collocant). — cuuctor. Es war besonders anzuführen: non
cuuctandum aestimavit, quin etc., 3, 23, 7. — Unter decerno uo. 2 fehlt
inter se, Hisp. 41, 1. — Unter difficultas fehlt difficultates auctionandi,
C. 3, 20, 3. — Unter discedo am Ende musste, wie ich schon zu Aufl. 6
bemerkte, nicht spes alcui discedit, sondern vollständig hostibus spes
potiundi oppidi discedit (2, 7, 2) stehen. — distraho ist C. 3, 29, 1
aciem eins distrahi = sich lockere. — excello. Hisp. 24, 2 steht nicht
excellens tumulus, sondern excelsus tumulus. - Unter expugno musste
erobern, exp. obsidione, 7, 69, 1, voransteheu. — Unter fas musste
nach fas non putare stehen »mit Infin«. — Unter figura fehlt tauri,
6, 28, 1. — fugio. C. 3, 29, 2 liest Hofmann mit den codd. »oppido
fugit« ; Nipperd. setzt ex oppido; und ihm ist Dinter gefolgt. - gero.
C. 1, 7, 6 steht IX annis rem publicam felicissime (nicht feliciter) gesse-
rint. — glorior. Alex. 70, 2 steht nimis eo beneticio (nicht blos bene-
ficio). — graviter fehlt gravius de alqo sentire, C 2, 32, 4. — impe-
tus no. 2. C. 1, 26, 2 sind impetus = energische Bestrebungen. — ius-
iurandum fehlt nach iureiurando obstringere (C 1, 31, 7) »mit Acc-
und Infin.« (so auch unter obstringo). — 2. labor setze labori ac duri-
tiae studere, 6, 21, 3. — locuples fehlt domini locupletiores, Alex. 2, 2
und Plur. locupletes subst. , Ggstz. tenues, Alex. 49, 2. — longo fehlt
non longo ex eo loco abesse, 5, 21, 2. — longus am Ende musste es
heissen longum est »mit Infin.«, 6, 8, 2. — mitto fehlt legatos nitro
citroque, 1, 42, 4. — ops no. 2 (= Beistand) fehlt sine eins ope, C 3,
53, 5. — paco steht noch immer »insigne pacatum, Zeichen des Frie-
dens«, 7, 50, 2, obgleich das im Philologus 32, 91 von mir vorgeschlagene
pacatorum von Dittenberger aufgenommen worden ist. — percipio. C 3,
84, 3 steht usum eius generis proeliorum (nicht blos usum), - perturbo.
4, 14, 2 steht copiasne ... au . . . an. -- peto. Es fehlt unum petere
ac deprecari, 2, 31, 4. — porto. C 2, 25, 2 steht multa undique (nicht
blos multa). — praedico. 6, 18, 1 folgt nicht Acc. und Infin., sondern
doppelt Acc. — praefero fehlt mit Infin., Alex. 65, 1. — praescribo
fehlt ra. folg. Fragesatz, 1, 36, 2; 2, 20, 3. — proficio fehlt neque
morte Pompei quicquam profectum mit folg. quo minus, Alex. 3, 3. —
propugno. 7, 86, 5 steht propugnantes absol. == Gegenwehr leistend
und ex turribus gehört zu deturbant. — res = Tliatsachc steht nicht
5, 29, sondern 5, 28, 4. — sirailis fehlt quod est magis veri simile,
3, 13, 6. — species. Der schon in der zweiten Auflage befindliche Druck-
fehler praebere spem pugnantium statt speciem pugnantium (3, 25, 1)
steht auch noch in der siebenten Auflage. — sto. Afr. 53 steht in statioue
apud Thapsum (nicht blos in statione). — subsidium. C. 3, 64, 2 steht
nicht submitterc subsidio, sondern quodcumque addobatur subsidio. —
Supporte. 8, 35, 3 liest schon Nipperdey importare. — tolero ist nicht
erhalten überhaupt, sondern nothdürftig erhalten (s. Kraner zu
406 Lateinische Lexikographie.
C. 3, 49, 3). — versum, praepos., steht nicht blos Hisp. 18, 6, sondern
(seinem Nomen vorangestellt) auch Hisp. 21, 3; und 18, 6 steht auch
nicht blos versum, sondern ad mare versum. —
Erklärendes Wörterbuch zu den Lebensbeschreibungen des Corne-
lius Nepos. Von Dr. G. A. Koch. Vierte berichtigte und vermehrte
Auflage, besorgt von Dr. V. IL Koch. Hannover 1880. VI, 202 S. 8.
Wenn auch dieses Wörterbuch in seiner vierten Auflage im Druck
nur zwei Seiten stärker geworden ist, so hat es doch manche nützliche
Verbessungen und Zusätze erhalten. Zu wenig berücksichtigt ist die Aus-
gabe des Nepos von Halm, so dass Lesarten desselben im Wörterbuch
fehlen (z. B. consentiunt, Ale. 11, 1, erainiscor, Ale. 2, 1). In der Vor-
rede sind die kritischen Bemerkungen aus der dritten Auflage wieder
abgedruckt. Sie hätten wohl füglich wegbleiben können, da einige er-
ledigt (z. B. Ale. 7, 4 Ornos auch bei Halm), andere als unnöthig von
neueren Herausgebern unberücksichtigt geblieben sind. S. V zu S. 98 f.
muss es Cim. 4, 1 statt 4, 8 heissen; ebenso zu S. 102 a muss S. 126 a
und b statt 123 b stehen. S. VI setze S. 169 a statt S. 168b. Unter ac-
cipio ist der alte Druckfehler Hanu. 1, 5 statt Ham. 1, 5 nicht entfernt
worden. Unter insto heisst es: »mehr alterthüml. mit Acc. st. Dat.
{evc(TTap.a: tcvc, s Z. § 386\ Ep. 9, 1; Eum. 4, 2«. Allerdings haben die
meisten Ausgaben dort hostes, aber Halm liest hostibus, was doch be-
merkt werden musste. Unter virtus gehören die Stellen Ep. 10, 4; Pe-
lop. 1,1; Ag. 8, 1 nicht zu no. b = hoher Muth, Tapferkeit, sondern
virtutes sind dort = Tugenden, Vorzüge, treffliche Eigenschaften (wie
denn Ag. 8, 1 auch schon no. a steht). Es fehlt sedecim, Att. 16, 3.
Vollständiges Wörterbuch zu dem Geschichtswerke des Quintus
Curtius Rufus. Bearbeitet von Otto Eiche rt. Zweite, verbesserte
Auflage. Hannover 1880. 259 S. 8.
Da der Curtius nur sehr selten in Schulen gelesen wird, so ist erst
nach zehn Jahren eine neue Auflage dieses Wörterbuches nöthig gewor-
den. Der Herr Verfasser hat die lange Zeit redlich benutzt, um das
Buch nach allen Seiten hin zu verbessern und zu vermehren. Die seit-
dem erschienene Ausgabe des Curtius von Vogel ist mit herangezogen
worden. Für eine neue Auflage bemerke ich folgendes: 1. Bei Anfüh-
rung von Verbindungen eines Verbums mit einem Substantivum und der-
gleichen sollte auch das sonstige Beiwerk mit angeführt werden, z. B.
affecto 4, 14, 21 Imperium mutuo (beiderseits), nicht blos Imperium,
affero 6, 4, 18 argumentum (als Beweis) aquam, nicht blos argumentum
(also mit doppeltem Acc). appeto 4, 6, 16 gladio strenue in dextram
translato corvicem alcis, nicht blos cerviccm alcis. aptus 3, 7, 8 locus
non alius proelio aptior, nicht blos locus; 5, 4, 7 amnis gignendae herbae
non alius est aptior, nicht blos amnis gignendae herbae, ascendo 4, 4, 10
Lateinische Lexikographie. 407
in altissimam turrem, nicht blos in turrem. auguror 4, 13, 25 ex vultu
certam spem victoriae, nicht blos ex vultu spem. cingo 6, 8, 20 un-
dique domum, nicht blos domum. claudo 5, 1, 15 amnes raediam Me-
sopotamiam cluduut ab utroque latere, nicht blos amnes . . . cludunt.
cresco 4, 2, 19 a fundo maris in altitudinem modicam, nicht blos in
altitudineni. decurro 3, 11, 1 equestri proelio cum alqo, nicht blos
proelio. 2. Die Construction der Verba sollte vollständiger angegeben sein;
z. B.. affero 7. 4, 32 alius affertur terror (Schreckensnachricht) mit folg.
Acc. und Infin. (im Wörterbuch blos terrorera). com es 7, 9, 19 alqra
alci dare comitem. consulo fehlt mit folg. an (ob), 4, 7, 26. cura
fehlt uua erat cura mit folg. ne, 7, 7, 37. — Ausserdem habe ich nur
noch Weniges zu bemerken. Unter acc endo fehlt die Bedeutung er-
höhen, in etwas bestärken, wohin von no. 2 alacritatera (genauer
alacritatem militum) 4, 2, 20 und fiduciam (genauer fiduciam Tyriorum)
4, 2, 10 gehören, acc er so 3, 13, 1 steht raaiorem nianum, nicht nianum
ad alqm. affero 4, 5, 3 lesen Hedicke und Vogel ganz anders, ago
= treiben. Es fehlt agi a paucis pecorum modo, 3, 11, 17. aqua =
Meer, See, iam in aqua classis, quam aedilicari iusserat, stabat, 9, 3, 21.
ardens = glühend, 4, 12, 14. assuesco 5, 12, 9 liest Vogel custodiae
eius assueti. avidus = rachsüchtig, rex avidior fuit quam patientior,
zeigte mehr Rachsucht als Selbstbeherrschung, 7, 5, 4. bienuium 8, 6, 4
liest Vogel triennium. cedo 3, 4, 7 steht nicht iugum mari cedit, son-
dern dorsum, qua maxime introrsus mari cedit, clava ist 9, 4, 3 =
Keule, consuetudo 6, 3, 6 liest Vogel melior consuetudo. cubile ist
9, 3, 19 = cubiculum.
Schulwörterbuch zur Aeneide des P. Vergilius Maro. Von Dr. G. A.
Koch. Nach des Verfassers Tode herausgegeben von Dr. V. H. Koch.
Hannover 1880. IV, 266 S.
Dieses Schulwörterbuch ist ein Auszug aus des Verfassers vollstän-
digem Wörterbuch zu den Gedichten des Vergilius. Das Buch hält sich
frei von jedem Beiwerk kritischen und grammatischen Inhalts, welches mit
jeder neuen Auflage im ' Vollständigen Wörterbuch' gewachsen war. Wenn
einmal ein Specialwörterbuch gebraucht werden soll, so wird obiges sei-
nen Zweck in genügender Weise erfüllen. Ganz willkürlich ist bald bei
einem Worte die blosse Bedeutung angegeben, bald ist sie mit Zahlen
belegt. So abripio ohne jedes Citat, adulter und adulterium
mit Citat.
Vollständiges Wörterbuch zu den Gedichten des Q. Iloratius Flaccus.
Von Prof. Dr. G. A. Koch. Zweite Auflage in theilweise neuer Bear-
beitung. Hannover 1879. V, 562 S. 8.
Es sind gewichtige Stimmen, welche sich gegen den Gebrauch eines
Specialwörlerbuchcs zu den Gedichten des Iloratius erhoben haben. Die
408 Lateinische Lexikographie.
Praxis scheint mit diesen Stimmen Hand in Hand zu gehen. Denn erst
sechszehn Jahre nach Erscheinen der ersten Auflage obigen Wörterbuches
ist eine zweite nöthig geworden. Abgesehen davon ist das Buch in sei-
ner zweiten Auttage vielfach ergänzt und berichtigt worden. Bei zweifel-
haften Stellen werden überall die Meinungen der verschiedenen Erklärer
augeführt, so dass Leser des Iloratius, denen es nicht vergönnt ist, der
weitschichtigeu Litteratur des Horatius nachzugehen, bei streitigen Punkten
das Nöthige beigebracht finden. In anderen Fällen wird die beigebrachte
Erklärung durch zahlreiche unter dem Texte stehende Belegstellen an-
derer Schriftsteller bestätigt. Was den Verfasser bewogen hat, die aus-
gezeichnete Ausgabe der Satiren des Horatius von Hermann Fritzsche
(2 Bände, Leipzig bei Teubner 1875. 1876) mit keiner Silbe zu erwähnen,
geschweige zu benutzen, ist mir ein reines Räthsel. Beim Gebrauch der
ersten Auflage habe ich mir Einiges angemerkt, was wohl auch jetzt noch
zu berücksichtigen ist. Unter abnego konnten zu abnegat comitem als
Parallelstellen vielleicht beigebracht werden comitemque negarat, Ov, art.
am. 1, 127: non respuit comitem, Min. Fei. 1, 4. — Unter acerbus muss
es Ep. 1, 18, 95 statt 1, 8, 95 heissen. — Unter addo fehlt nequitiae
additus custos. Od. 3, 4, 78; vgl. Verg. Aen. 6, 90 Teucris addita Inno
(zu welcher Stelle Koch im Vergil- Wörterbuch selbst diese Stelle des
Horaz anführt). — adimo. Sat. 2, 3, 217 interdicto huic omue adimat
ius, erkläre für wahnsinnig (Weber, Krüger, Fritzsche). — amarus.
Sat. 1, 3, 88 amarae historiae wohl richtiger = lästige (langweilige)
Märchen (Krüger) oder = Schauergeschichten (Fritzsche), die der Gläu-
biger anhören muss. — as und diduco. Art. poet. 325: 'as ist hier das
Capital und es ist die Zinsrechnung 1 vom 100 gemeint', Mommsen R. M.
S. 188. Anm. 62. — bene. Od. 2, 16, 13 steht vivitur parvo bene, cui
etc., nicht blos vivitur bene. — claudo. Zu = runde ab (Sat. 1, 10, 59)
musste concludo (Sat. 1, 4, 40) verglichen werden. — confundo. Wie
Sat. 1, 8, 28 cruor in fossam confusus = 'vermischt mit' heissen soll,
verstehe ich nicht. — deficio ist Sat. (statt Ep.) 1, 4, 11; 15, 43 alter
Schreibfehler; ebenso demitto de (statt ex) alto tecto, Sat. 1, 5, 103,
wo übrigens ex alto caeli tecto steht. — deripio. Es fehlt Od. 3, 5,
20 sq. arma militibus sine caede, dixit, derepta vidi (wo Keller, Haupt
und Müller derepta, Stallbaum und Nauck direpta = vom Leibe ge-
rissen). — describo. Es fehlt Sat. 2, 3, 33 unde ego mira descripsi do-
cilis praecepta haec, habe entlehnt (vgl. Liv. 1, 32, 5). — devoco steht
noch immer fixa (statt refixa) caelo, Epod. 17, 5. — Diana a. E. ira-
cunda, AP. 454; s. Obbarius, Zeitschr. für das Gymnasialw. 1858. S. 72 f.
— diripio fehlt, obwohl es mehrmals Variante von deripio, s. oben zu
d. W. — do. Es fehlt Sat. 2, 5, 57 alci risus. — evinco Sat. 2, 3, 50
mit folg. Acc. und Infin. — exscco no. 2 unser 'schinde heraus', Sat. 1,
2, 14. — Fabricius. Nach Forcellini ist pous Fabricius jetzt ponte de'
quattro capi. — fero. Zu pedem ferre wird auf pes verwiesen, aber
Lateinische Lexikographie. 409
unter pes wieder blos auf fero. — fluo. nausea fluens ist wohl = pro-
fluvium ventris. — fulmineus ictus ist doch = Blitzschlag. — gran-
dis. Zu grandis alumnus (vom Achilles) vgl. luven. 7, 210: iam grandis
Achilles metuens virgae. - haurio. Sat. 2, 4, 95 steht blos haurire
praecepta, nicht auribus praecepta. — imbuo a. E. ist imbutus litterulis
Graecis = ein Bisschen Griechisch verstehend. — ine endo. Sat. 2, 7, 48
lesen Haupt, Fritzsche, Holder, Krüger, L. Müller und Stallbaum (also
alle neueren Herausgeber) intendit, und doch fehlt die Stelle unter in-
tendo. — iucompti. Es fehlt versus inconipti, AP. 446. — insideo.
Epod. 3, 15 leitet Nauck insedit wohl mit Recht von insido ab. — in-
video. Liv. 2, 40, 11 lesen M. Müller und Weissenborn laude sua; aber
Liv. 44, 30, 4 steht filiam fratri invidisse. — 2. levis. Od. 1, 18, 9 Si-
thoniis non levis, nicht mild gesinnt gegen die S. = erbittert auf die S.
— mala. Es musste Sing, mala leonis stehen (Od. 2, 19, 24), der von
Neue (Formenl. 1, 247 2) nur aus dieser Stelle nachgewiesen wird; er
steht auch Plaut. Gas. 2, 6, 55 und Hier, in lesai. 18, 66. v. 5 (s. mein
Handwörterb. Aufl. VII). — molestus. Sat. 1, 3, 65 ist molestus = zu-
dringlich, wie Plaut, most. 856. — moveo. Es fehlt bilem movere, die
Galle rege machen = zum Zorne reizen, Ep. 1, 19, 20; vgl. Plaut. Bacch.
537. — narro. Es fehlt narrata subst. = das Erzählte, Sat. 2, 5, 1. —
natura. Sat. 1, 10, 57 erklärt Fritzsche mit Döderlein und Jansen =
das Wesen der Dinge, der Zeit. — nox. Es fehlt ante nocteni = noch
bei hellem Tage (Fritzsche), Sat. 1, 4, 52. — ocius. Es steht als Beleg für
serius aut citius noch falsch Ovid. met. 10, 23 statt 10, 33. — omnis.
Es fehlt omne olus, Ep. 1, 5, 2, 5. Koch selbst unter olus. — pius.
Es fehlt pia testa. Od. 3, 21, 4. Koch selbst unter testa. — pondus.
Die einzig richtige Erklärung von dextram porrigere trans pondera, Ep.
1, 6, 51, geben Acron z. St. und Tycho Mommsen in den N. Jahrb. 109,
466 ff. — potenter. Es fehlt Compar. potentius, Od. 3, 16, 10. — prae-
cido. Zu causam belli (Ep. 1, 2, 9) vgl. Hier. ep. 60, 17 causas morbi
amputare. — prorao, amphoram etc. steht noch falsch Ep. (statt Od.)
1, 36, 11; und promere iura clienti ist = Rechtsbescheide geben,
Ep. 2, 1, 104. — propositum. Es fehlt propositi tenax. Od. 3, 3, 1
(vgl. Ovid. met. 10, 405); s. Koch selbst unter 'tenax'. — quaero mit
Infin. auch Sat. 1, 9, 8. — quatio. Est fehlt quassa uux, Stück Nuss-
schale, Sat. 2, 5, 36. — quinque, bei Horaz auch für eine unbestimmte,
kleine Zahl. So quinque diebus, in ein paar Tagen, Sat. 1, 6, 13: quin-
que pueri, ein paar Bursche, Sat. 1, 6 (nicht 16), 108. — Quintilius
steht noch immer falsch Od. 1, 29, 5 statt 1, 24, 5. — recido. Od. 2,
18, 4 sind columuae ultima recisae Africa (aus den Steinbrüchen) ge-
brochene (nicht, wie Koch hat, aus Stein gehauene). — removeo. Es
fehlt custode remoto, AP. 161. — renideo. Od. 3, 6, 12 mit folg. Acc.
und Infin. — secerno. Nach Fritzsche gehört secreta auris (Sat. 2, 8, 78)
zu secretus = für Geheimnisse offenes, — seryo. servare Massicum
410 Lateinische Lexikographie.
steht Od. 3, 21 (nicht 26), 6. — sol. primo sole (nicht primus sol) steht
Ov. met. 9 (nicht 3), 93. — spondeo soll AP. 423 mit Dat. (levi) stehen.
Aber es heisst ja dort: spondere levi pro paupere, also mit pro und
Abi. — sterno. Od. 1, 9, 10 ist doch vcutos aequore fervido deproe-
liantes — niederwerfen, niederstrecken (Nauck). — sublego. Sat. 2, 8, 12
steht sublegit quodcnmque iaceret (nicht esset) inutile. - submoveo.
Zu subm. litora (Od. 2, 18, 21) vgl. Sen. exe. contr. 5, 5. p. 277, 33 K.:
maria projectis molibus submoventur. Od. 2, 16, 10 ist lictor submovet
= räumt aus dem Wege. supervenio. Ep. 2, 2, 176 et heres here-
dem alterius velut unda supervenit undam, ein Erbe verdrängt den an-
dern wie eine Welle die andere. — tardus. Sat. 1, 3, 58 erklärt Fritz-
sche mit Passow = der Bedächtige. - terreuus. Od. 4, 11, 27 steht
terrenus eques Bellerophontes, nicht blos terr. Bell. — tumidus. Ep 1,
6, 61 = vom Essen aufgeschwellt ('mit Speisen angefüllt' ist zu schwach).
— turbidus. Od. 2, 19, 6 steht pleno Bacchi pectore, nicht blos pleno
pectore. — unguo. Est fehlt neben AP. 422 (unctum ponere) Ep. 1, 15,
44: ubi quid melius contingit aut unctius (ein fetterer Bissen, Krüger). --
ut. Zu ut ='seit' konnte Nipperdey zu Tac. ann. 14, 53 citiert werden. —
vagus. Od 3, 29, 24 sind vagi venti = rege (wehende) W., wie Ov. met.
8, 197 vaga aura, säuselnde. - vecto. Sat. 1, 6, 58 f. (nicht 2, 6, 59)
verbinden Fritzsche und Zangemeister im Index circumvectari als ein
Wort. — vinculum. Sat.. 2, 3, 71 sind vincula = Verklausulierungeu,
Cautelen bei einer Schuldverschreibung (vgl. Krüger z. St.). — Einige
in der ersten Auflage ausgelassene Wörter (z. B. fleo, turpo) sind nach-
getragen; leider ist das Buch noch immer nicht vollständig, denn es feh-
len diripio als Variante von deripio (s. oben). — ultor, Od. 1, 2, 18
und 41; Ep. 1, 19, 39. — Venucula (Vennuncula), Sat, 2, 4, 71. —
Auch musste stehen thynnus, s. thunnus, da z. B. Holder und Fritzsche
Sat. 2, 5, 44 thynni schreiben.
Wörterbuch zu Ovids Metamorphosen. Bearbeitet von Job. Sie-
belis. Dritte Auflage. Besorgt von Fr. Po 11 e. Leipzig 1879. V, 397 S.
Herr Prof. Polle, der schon die zweite Auflage dieses Specialwör-
terbuches mit allseitig anerkannter Sorgfalt vielfach verbesserte und ver-
mehrte, hat in dieser dritten Auflage das Buch einer genauen Durchsicht
unterzogen und die von Merkel in seiner zweiten Textausgabe und von
Korn in seiner Notenausgabe (1876) der Metamorphosen theils nach Hand-
schriften, theils nach eigener Conjectur aufgenommenen neuen Lesarten mit
staunenswerthem Fleissc berücksichtigt. Daher sind folgende neue Ar-
tikel aufgenommen: a) nach Merkel's Text: accio 15, 625. adnitor
6, 237. Amyclaides 10, 162. auctus (subst.) 4, 416. Bacchicus 3, 518.
Bienor 12, 345. Carthaeus 10, 109. Chauonius 5, 163. Cibyreius 8, 719.
circumvolvo 15, 522. cirratus 10, 94. Clematie 5, 48. concussus (subst.)
15, 811. creta 3, 152. Creteus 9, 666. cubito 15, 417. Deo 15, 122. De-
Lateinische Lexikographie. 41 1
ous 15, 364. diliquesco 4, 253. dis (= dives) 6, 505. Eurytides 8. 371. exi-
raius 4, 676. exspergo 11, 367. glubo 5, 537. Helices 5, 87. ingluvies 10,
225. iunctim 11, 749. mucus 11, 366. iiavo 8, 714. ne (Interj.) 9, 249.
obstipus 8, 410. periirgueo 2, 823. praesto 13, 312. queribundus 7, 612.
respecto 10, 345. sanna 3, 675. taeter 13, 890. Tricce 7, 223. Tyrieius
5, 719. vidua 14, 831. b) Nacb Korn's Text (1876): desperno 9, 249
(Merkel ne spernite). Hippalmos 8, 360 (Merkel Eupalamon). ludibriura
10, 225. redux 14, 671 (wo aber Korn 1880 nach Riese's Conjectur con-
iux nimiiim tardantis Ulixis). — c) Nach Riese's Text : vallum 8, 286 (Mer-
kel und Korn haben den ganzen Vers als uneclit ausgelassen). — d) Nach
eigener Conjectur: digitosus 11, 82; vgl. Polle Berl. Zeitscbr. für das
Gyranasiahv. 32, 648. e) Aus allen, auch früheren Texten, bis jetzt
aus Versehen ausgelassen: amicitia, disertus, eques, insibilo, lancea,
Thoon. - In die schon im Wörterbuch stehenden Artikel sind unter den
verschiedenen Artikeln die Aenderungen Merkels in der zweiten Ausgabe
sowie einige der anderen neueren Herausgeber sorgfältig nachgetragen,
z. B. abstineo 3, 676. acclinis 9, 334. accumbo 12, 557. addo 7, 788.
aedis 15, 866. aetas 10, 115. ago no. B 14, 765. Argos 1, 601. atque
14, 688. Sehr viele Stellen sind besser übersetzt oder erklärt, auch neue
Uebersetzungen und Erklärungen hinzugefügt. In Bezug auf die äussere
Anordnung sind folgende, nur zu billigende Veränderungen vorgenommen
worden: 1. Die Kenntniss der allgemeinen Genusregeln wird vorausge-
setzt. 2. Bei den Substantiven auf a in der ersten, auf us und um in
der zweiten, auf us und u in der vierten und auf es in der fünften wird
das Genus nicht angegeben. 3. Die Angabe des Genitivs bei Substan-
tiven auf a, US, um ist weggefallen. 4. Bei den Adjectiven auf us ist
das a, um und bei denen auf is das e gestrichen. 5. Bei den regelmässi-
gen Verben ist das Averbo durch eine Ziffer ersetzt. — Das Buch ist
sehr nett und correct gedruckt; nur unter polenta (S. 365, a) muss es
statt tosto heissen tosta.
Subrelictorum lexicographiae latinae scrutarium. Composuit C. Pau-
cker. Eevaliae 1874. 72 u. 19 S. 8.
Unter diesem Titel hat Herr Professor von Paucker wieder mit
unermüdlichem Fleisse eine Menge Beiträge zum lateinischen Lexicon
herausgegeben. Die Schrift enthält: I) Wörter, die noch in keinem Lexi-
con stehen, besonders aus Cassius Felix ed. Rose und aus Aulularia sive
Querolus ed. Peiper und aus ein paar Bänden des Corpus inscriptionum
Latinarum. Da zu dem Cassius Felix und zur Aulularia gute Wortre-
gister existieren, so wäre eigentlich eine Aufzählung der in diesen bei-
den stehenden Wörter von Ucbel; aber Herr von Paucker hat an viele
derselben weitere belehrende Notizen angeknüpft. Leider fehlen einige
Wörter aus Cassius Felix, die im Wortindex bei Rose stehen, in der
Schrift von Paucker, z. B. canccrosus = xapx^vwSr^g^ 32. p. 06, 17. cor-
412 Lateinische Lexikographie.
tizones 20. p. 30, 9. subacer 67. p. 164, 20. II) "Wörter, A) welche bis-
her blos mit Caelius Aurelianus oder mit andern Schriftstellern belegt
waren, aber auch bei Cassius Felix vorkommen. — B) Wörter von selt-
nerem Gebrauch bei Caelius Aurelianus, Cassius Felix u. A. III) Andere
Nachträge zum lateinischen Lexicon. III a) Wörter aus der Schrift de
sancta Helena ed. Heydenreich. Corrigenda et Addenda. Index. — Möchte
es Herrn von Paucker doch gefallen auch das Corpus inscriptionum La-
tinarum vollständig lexikalisch auszubeuten; er würde sich dadurch den
Dank der Lexikographen und gewiss auch vieler Anderer erwerben.
Ergänzungen und gelegentliclie Berichtigungen zu Georges' La-
teinisch-deutschem Handwörterbuch, vornehmlich zu Bd. I der neuen
(siebenten) Auflage. In der Zeitschr. für österr. Gynin. 1880. Heft XII.
S. 881—895.
Herr Professor von Paucker, dem die VII. Auflage meines Hand-
wörterbuchs unendlich viele Bereicherungen verdankt, bringt hier eine
grosse Reihe neuer, oft recht interessanter Zusätze, besonders aus Hiero-
nymus. So steht ardue schon Hier. adv. Lucif. 15 (indubitata ad deum
fides ardue reperitur). — Der Comparativ germanior (der auch in
Neue's Formenl. 2, 135 ^ fehlt) findet sich Hier. Didym. de spir. scto 7
(per germaniorem, ut ita dicam, et planiorem Trinitatis assumptionem). —
Der Comparativ von festive steht Hier. ep. 31, 2 (festus est dies . . .
festivius est solito condiendus). — Der Comparativ latinius (als Adv.)
Hier, in Isai. 8 ad 26, 7 sqq. (rectitudines, quas Graeci vocant eu&uTrjrag,
et nos aequitates latinius possumus appellare). — Der Superlativ im-
piissime schon Hier. Didym. de spir. scto 7. — Für parentes =
Vettern ist bemerkenswerth Hier. adv. Ruiin. 2, 2: nisi forte parentes
militari vulgarique sermone cognatos et affines appellat. — Für
sonare = bedeuten, bringt Paucker sechs Stellen aus Hieronymus. Es
steht nach Cicero so schon Soliu. 11, 8 (quod sermone nostro sonat vir-
ginem dulcem). Den II. Band meines Handwörterbuches hat der Heraus-
geber noch nicht gehabt, da er Stellen aufführt , welche bereits in dem-
selben stehen, z. B. zu sanatio (S. 888 unter repudiatio); zu mer-
gito (S. 889 unter vescitari). — Alle die neuen Wörter aus Hiero-
nymus und andern Kirchenschriftstellern in mein Handwörterbuch aufzu-
nehmen ist rein unmöglich, da das Buch sonst zu doppelter Stärke an-
schwellen würde. Manche der von Herrn v. Paucker als fehlend angeführten
Wörter habe ich längst selbst in meinen Sammlungen, aber ihnen die
Aufnahme in mein Buch versagt. Dagegen müssen allerdings noch viele
nachgetragen werden, z. B. seiroraastes, Abi. e, m. {aecpo/xdcr-rjg), eine
Lanze mit einem Widerhaken, Hier. ep. 147, 9, welches Herr v. Paucker
nicht hat.
Lateinische Lexikographie. 413
De sermonis proprietatibus, qiiae leguutur apud Cornificium et in
primis Ciceronis libris. Scripsit Pliilippus Thiel mann. Argento-
rati ISTO. 113 S. 8.
Des Cornificius Rhetorica sind weder für die Grammatik noch für
das Lexicon bis jetzt so durchgreifend ausgebeutet worden, wie sie es
verdienen. Es war daher ein glücklicher Gedanke des Herrn Dr. Thiel-
raann zum Thema seiner Doctordissertation die genaue Durchforschung
des Sprachgebrauchs dieser Schrift zu wählen. Er verfährt dabei nach
folgender Eintheilung: Caput I. A. De verborum copia. § 1. Composita
adhibentur pro simplicibus. § 2. De vulgaris abundantiae exemplis Cor-
nificianis et Ciceronianis. Caput II. De vocabulorura formis. § 1. De nomi-
nibus. § 2. De verbis. § 3. De adverbiis et de gradibus comparationis.
Caput III. De syntaxi. § 1. De casibus (nominum, G.). § 2. De adiecti-
vis. § 3. De pronominibus. § 4. De adverbiis. § 5. De praepositionibus.
§ 6. De coniunctionibus. § 7. De interiectionibus. § 8. Ellipses tres vul-
garis dicendi usus propriae. § 9. De enuntiationibus compositis. Caput IV.
De verborum formatione. Nomina. § 1. Substantiva a) masculina. § 2.
Substantiva b) feminina. § 3. Substantiva c) neutra. § 4. Ea vocabula
(nomina verbalia pleraque omnia) in arte rhetorica sollemnia, quae pri-
mus e Graeca lingua in Latinum sermonem transtulerit Cornificius. § 5.
De deminutivis. Adiectiva. § 6. De adjectivis verbalibus maximara par-
tem vulgaris sermonis propriis. Adiectiva in -alis, in -osus, in -arius,
in -ius, in -ivus. Cum negandi particula in composita adverbia. Verba.
§ 7. De verbis inchoativis. § 8. De verbis frequentativis. § 9. Verbum
'magnificare'. Epimetrum emendationum ad Cornificii rhetorica spectan-
tium. — Da mir durch Herrn Prof. Studeraund's Vermitteluug die Ab-
handlung schon vor dem Druck zur Benutzung für die VII. Auflage mei-
nes lateinisch-deutschen ausführlichen Handwörterbuches bereitwilligst zu-
gesandt worden ist, so sind diejenigen Verbesserungen und Zusätze, wel-
che sich mir an die Hand gaben, von Herrn Thielmann bereits benutzt
worden, wie er auch selbst in der Vorrede bemerkt hat. Ich habe daher
nur noch ganz Unbedeutendes nachzutragen. S. 10. Z. 3 v. u. schreibe
2, 59 statt 59. — S. 12. contabesco steht auch Augustin. ep. 73, 6. S. 21.
Zu nisi si vergl. Brix zu Plaut, trin. 474. Spengel zu Ter. Andr. 249.
Wagner zu Ter. haut. 391. — S. 22. quasi si steht auch Ter. Andr. 549
(s. dazu Spengel). Ebendas. unten. Cic. de inv. 2, 50, 152 liest Weidner
nach eigener Vermuthung praeceptum est statt praedictum est; und Sali,
orat. Lepid. § 6 (= Sali. bist. fr. 1, 41, 6 Dietsch) lesen Dietsch, Kritz
und Jordan in postfuturos, nicht in postfuturum. — S. 35. Die Wörter
»extrancus« und »extrarius« sind in der VII. Auflage meines Handwörter-
buches neu und mit vollständigen Citaten bearbeitet; in der vorliegenden
Abhandlung werden noch weitere Belege beigebracht. Wenn Herr Thiel-
mann «extrarius ^ivoga aus Gloss. Labb. belegt, so ist zu bemerken, dass
diese Glosse aus dem von Löwe als unecht bezeichneten Onomasticon
414 Lateinische Lexikographie.
entlehnt ist. Extraneus steht nach einer Mittheilung M. MüUer's nicht
bei Livius, sondern nur Liv. epit. 57^). — Cic. L Verr. 5, 14 lesen
R. Klotz und C F. W. Müller depcculatus est (Kayser depopulatus est).
— S. 39. Eminisci liest auch Halm Nep. Ale. 2, 1 in seiner Ausgabe, die
Herr Thielmann nicht benutzt zu haben scheint; und Cornif. 2, 30, 49
hat Kayser exputamus, aber Klotz 2 exponemus. — S. 40 unter inseco
muss es heissen quem (nicht aliquid niali) dentibus insecare, Cornif. rhet.
4, 49, 62. Auch ist nur Cornif. rhet. 4, 14, 24 insecare = hineinschnei-
den, sonst = einschneiden, zerschneiden. Falsch wird gesagt 'Deest apud
Ciceronem'. Denn es steht Cic. Tüll. 9, 21 (gurgulionibus insectis), wie
schon die VL Autlage meines Handwörterbuches angiebt. — S. 42 muss
es Z. 5 V. u. statt div. in Caecil. 1, 56 heissen de divin 1, 56, 128. —
5. 45. Satius est mit Infin. steht schon Acc. tr. 472. — S. 60. Rogare
aliquid ab aliquo hat schon Plaut, trin. 758. — S. 65 musste es bei infre-
quens heissen Cinc. fr. bei Gell. 16, 4, 5. — S. 67. Postulare de aliqua
re steht auch Cic. Balb. 15, 34 (a senatu de foedere postulaverunt). —
S. 82. monere mit Infin. steht nicht blos Cic. de inv. 2, 22, 66 und de
fin. 1, 20, 66, sondern auch Cic. H. Verr. 1, 24, 63; de fato 3, 5. —
S. 87 a. E. Sali. Cat. 19, 4 liest Jordan in der zweiten Ausgabe dicant. —
S. 90. Z. 2 V. u. schreibe 14, 26 statt 14, 23.
Zum Sprachgebrauch des Caesar. I. (et, que, atque oder ac). Von
D. Ringe. Göttingen 1880. 21 S. 4. (Programm.)
Nachdem der Verfasser in der P^inleitung über das Vorkommen
der Partikeln et, que, atquc (ac) im alten Latein und bei Cicero einige
Notizen beigebracht hat, verbreitet er sich dann des weiteren über den
Gebrauch derselben bei Cäsar. Zunächst giebt er den bekannten Unter-
schied dieser Partikeln und fährt dann fort: »Dieser Untei-schied wird
in klassischer Zeit im allgemeinen festgehalten, wenn auch an zahlreichen
Stellen die Schriftsteller willkürlich abwechseln. In späterer Zeit hat sich
derselbe mehr und mehr verwischt und dienen die Partikeln ohne alle
Nebenbedeutung nur zur Verbindung«. Aber wenn schon die Klassiker
an zahlreichen Stellen willkürlich abwechseln, so ist doch auch bei ihnen
alle Nebenbedeutung verwischt. Die Abhandlung zerfällt nun in folgende
Rubriken. 1. Substantiva. 2. Adjectiva. 3. Pronomina. 4. Verba. 5. Ad-
verbia. 6. Conjuuctionen. 7. Präpositionen. - Die Verbindung von et, que,
atque (ac) mit den negativen Pronominalien nuUus, nemo, nihil, und mit
den Adverbien numquam, nusquam wird in den Grammatiken als durch-
aus unklassisch verworfen, da sie bei Cicero selten, bei Cäsar und Anderen
gar nicht vorkomme; vgl. Dräger Hist. Synt. Bd. 2. § 311, 4^. Kühner
Ausf. Gr. § 157. 3. Anm. Dass diese Behauptung falsch, zeigt nun Ringe
5) Hildobiaiid führt im Dortinimdpr Programm von 1868 viele Wörter
als liviauisch auf, welche nur in den epitouuif vorkommen.
Lateinische Lexikographie. 415
durch eine reichliche Beispielsamraluug aus den Schriftstellern von Plau-
tus bis lustin. — Die versprochene Fortsetzung wird willkommen sein.
De eo, quo Cicero in epistulis suis usus est, sermone. Scripsit
Aug. Stinner. Oppelu 1879. 72 S. 8.
Man rauss es Herrn Dr. Stinner nur Dank wissen, dass er obige,
früher als litterarische Zugabe zu drei Programmen herausgegebene, selbst
für schweres Geld nicht mehr zu beschaifende Schrift wieder als ein
Ganzes hat abdrucken lassen. lieber die Gediegenheit der Arbeit hat
die Kritik längst ihr beifälliges Urtheil abgegeben. Die Abhandlung
zerfällt in zwei Theile. Part. I. De verborum delectu. Part. IL De vo-
cabulorum consecutione. Das Material aus Cicero's Briefen ist mit grosser
Gründlichkeit erschöpft. Nur wäre zu wünschen, dass Herr Stinner alle
die angezogenen Stellen nach den neuesten Ausgaben von Baiter (Tauch-
nitz 1866 und 1867) und Wesenberg i;Teubner 1872 und 1873) revidiert
hätte, und ebenso die aus andern Schriften Cicero's citierten Belege nach
den neuesten Ausgaben von Halm u. A. Es mögen nun einige Berichti-
gungen folgen S. 8. Anm. 2 werden Plurale der Abstracta angegeben,
die bei Cicero nur in den Briefen vorkommen sollen; darunter wird re-
cordationes als nur bei Cic. Farn. 5, 13, 4 vorkommend aufgeführt; es
steht aber auch Cic. ad Att. 12, 18, 1; ebenso S. 14 iniuriose (es ist
verdruckt incuriose) auch Cic. ad Brut. 1, 13, 1, Compar., Cic. de imp.
Pomp. 5, 11: invite auch Cic. de or. 2, 89, 364 (vel prudentius vel
invitius). — S. 17. Anm. 5. perblandus steht Cic. pro Rabir. Post. 8, 21
in den besten codd. — S. 18 fehlt pereruditus, Cic. ad Att. 4, 15, 2:
daselbst musste p er in vi tu s cursiv gedruckt werden, da es, so viel bis
jetzt bekannt, sicher nur Cic. Farn. 3, 9, 1 steht; bei Cic. Fam. 7, 33, 2
und Liv. 40, 57, 3, welche Stellen die Lexica anführen, ist das Wort
falsche jetzt geänderte Conjectur. -- S. 22. Anm. 2 wird aus Seyffert's
Commentar zu Cic. Lael. 2, 10 Aufl. 1 citiert: Habere in dem Sinne von
scire, sibi persuadere, kommt nur im Imperativ vor. Aber Aufl. 2
(S. 48) verbessert Müller: kommt mit Vorliebe, aber nicht aus-
schliesslich, im Imperativ vor. S. 44. Cic. Fam. 7, 10, 2 lesen
Baiter und Wesenberg andabata. Das. Anm. 2 war für praelucere
bonam spem bei Cic. Lael. 7, 23 Müllers Fassung in der 2. Auflage
bei Seyffert anzuführen, nach welcher bonam spem praelucere die Lesart
der Mehrzahl unter den guten Handschriften (nicht, wie Seyffert angiebt,
unter den meist schlechtem) ist, weshalb Müller diese Lesart in seiner
vortrefflichen Ausgabe von Cic. philos. aufgenommen hat. Herr Stinner
tadelt öfter die verborum indices (Lexica), dass sie diese oder jene Stelle
aus Cicero nicht aufführen, Der Herr scheint mein Handwörterbuch nicht
zu kennen, da er sonst dasselbe in den meisten Fällen ausgenommen
hätte. Druckfehler sind: S. 14. incuriose statt iniuriose (s. oben). S. 20.
Anm. Z. 2. Cic. Acad. 2, 50, 95 statt 2, 29, 95. S. 20. Z. 9 v. o. ocoales-
416 Lateinische Lexikographie.
cere st. occallescere. S. 36. Z. 7 v.u. (des Textes) polla statt Polla.
S. 43. Z. 11 V. 0. concestum statt concessum. S. 53. Z. 2 v. u. (des Textes)
fugiamis st. fugiamus. S. G6. Anni. 2. G. Freund statt W. Freund.
De Ciceronis elocutione in oratiouibus pro P. Quinctio et pro Sex.
Roscio Amerino conspicua. Sci'ipsit G. Landgraf. Wirceburgi 1878.
51 S. 8.
Nachdem bereits im Jahre 1877 H. Hellmuth »de sermonis pro-
prietatibus, quae in prioribus Ciceronis orationibus inveniuntur« als Doc-
tordissertation geschrieben hatte (s. Jahresber. 1877. Abtb. III. S. 332),
erschien im folgenden Jahre obige Schrift, welche sich denselben Gegen-
stand zum Vorwurf gemacht hat, nur dass die Behandlung des Stoffes
eine theilweise verschiedene ist, da der Verfasser sich strenger als Hell-
muth auf die beiden Reden beschränkt. Die Abhandlung zerfällt in Pars I.
De Asiano genere dicendi in duabus prioribus Ciceronis ora-
tionibus conspicua. Dieses Asianura dicendi genus zeigt sich bei
Cicero besonders in der redundantia verborum, namentlich in dem häufi-
gen Gebrauche zweier Synonyma und der Alliteration. Pars II. De poe-
tarum lectione in Ciceronis sermoue conspicua. I. Sententiae.
IL Elocutiones et voces. A. Elocutiones. B. Vocabula. I. Substantiva.
IL Adjectiva. III. Adverbia. IV. Verba. Pars III. Verborum formatio
et syntaxis. Addidamentum I. De oratione Ciceronis pro Q. Roscio Co-
moedo. Addidamentum II. De formula »per fidem decipi«. Addidamen-
tum III. De voce »antiquus«. Die Arbeit ist mit grossem Fleisse durch-
geführt. Ich habe nur wenige Bemerkungen zu machen: S. 29. Repen-
tino steht auch Caes. b. G. 2, 33, 2. Auct. b. Alex. 29, 4. Gran. Licin.
p. 10, 19 Bonn. Lact. 1, 11, 55. — S. 30. Cotidiauo steht auch Cic. Verr.
4, 8, 18 Richter und Müller. Plin. 11, 154. Rutil. Lup. 1, 2. Fronto ad
M. Caes. bei Charis. 197, 4 K.; desubito findet sich schon in den Tragi-
corum und Comicorum fragm. ed. Ribbeck, s. die Indices verbb. —
5. 32 f. Bei Cic. Rose. Am. 8, 32 hat nur Richter »ut omnes cives occi-
sus perdiderit«; Halm, Kayser und Müller lesen »ut omnes cives per-
diderit«. — S. 33. Cic. Rose Am. 46, 132 ist »qui in Sallentinis aut in
Bruttiis habent« nicht = wohnen, sondern = Eigenthum (Besitzungen)
haben, ansässig sind; vgl. Liv. 26, 34, 10. Cic. Verr. 5, 18, 45. — S. 37.
Insignite steht aucli Cornif. rhet. 3, 16, 29. Cic. de or. 2, 85, 349. Gell.
7 (6), 15, 5 und nicht zweimal, sondern sechsmal bei Plautus: der Cora-
parativ bei Liv. 8, 13, 1. — S. 44. Necesse habere steht auch Sen. exe.
contr. 6, 3. p. 285, 15 K. Petr. 3, 2. Gai. inst. 3, 206. Veget. mil. 3, 41-
p. 71, 6 Lang. lustin. 4, 3, 3; 13, 8, 4.
De praepositionum ab, ad, ex apud Ciceronem usu. Abhandlung
von Otto Schüssler. Hannover 1880. 28 S. 4.
§ 1 und 2 dieser Abhandlung (S. 1 - 12) handelt über die Präpo-
sitionen ab und ad, § 3 (S. 12- 28) über ex. Bei allen drei Präpositionen
Lateinische Lexikographie. 417
wird als Grundbegriff die örtliche Bewegung angenommen, und wieder
bei ex die Bewegung »ex aequo, ex superiore loco und ex inferiore loco«.
Es folgen dann die übrigen Beziehungen, überall mit reichlichen Bei-
spielen belegt.
De Propertii elocutione quaestiones. Scripsit Beruhardus Kutt-
ner. Berol. 1878. 70 S. 8.
Da Properz vieles in Bezug auf den Sprachgebrauch Eigenthüm-
liche, daher das Verständniss Erschwerende hat, so unternahm es der
Verfasser obiger Abhandlung eine Reihe \Yörter einer ausführlichen Be-
sprechung zu unterziehen. In cap. I bespricht er Wörter, welche Properz
mit Vorliebe gebraucht, und zwar a) Verba: cogere, venire, ire, conari,
habere, ducere, trahere, incipere (immer mit Infinitiv), posse, accipe, as-
pice, crede mihi, dixit (dixerat), iuvat, quaeris, quaeritis. b) Substantiva:
amor, fatura, mors, fumus, rogus, ossa, cinis, pulvis, favilla, manes, um-
bra, sepulchrum, bustum, iter. c) Adjectiva und Adverbia: surdus, totus,
pariter. d) Pronoraina: ego, tu, quicumque, qualiscumque, iste, aliquid,
e) Particulae: a (Interj.), o, atque, modo (postmodo), nam, namque, nunc,
saepe, seraper, sie, tamen. Da ich mich seit meiner Studentenzeit nicht
speciell mit Properz beschäftigt habe , wage ich nicht über die von An-
dern abweichenden Erklärungen vieler Stellen ein Urtheil zu fällen. S. 53
finden sich ein paar Ergänzungen zu Dräger's Eist. Syntax Bd. 2. S. 89 d:
modo . . modo . . . nunc, Prop. 1, 3, 21: modo . . • interdum, auch Prop.
2 (3), 15, 5.
Der Sprachgebrauch des Rhetors Annaeus Seneca. Theil IL Von
Max Sander. Wahren 1880. 25 S. 4. (Programm.)
Den im Jahre 1877 gebrachten, so lehrreichen Mittheilungen über
den Sprachgebrauch des Rhetors Annaeus Seneca lässt der Verfasser die
Fortsetzung folgen. Diese Mittheilungen reihen sich Schritt vor Schritt
der historischen Sj'ntax von Dräger an und bringen Ergänzungen für
§161 — 444. Welche Bereicherung die historische Syntax von Dräger
durch diese Schrift erhält, geht z. B. daraus hervor, dass S. 16 dreizehn
verba declarandi mit dem Acc und Infin. aufgeführt sind, welche bei
Dräger fehlen. Anhang I bringt Nachträge zum I. Theil, Anhang II Kri-
tisches.
De latinitate Claudiani poetae observationes. Scripsit C Paucker
(im Rhein, Museum 35, 586-606).
Obgleich der Ausgabe des Claudianus von Matth. Gesner ein
ziemlich vollständiger Index verborum angefügt ist, müssen wir dennoch
Herrn v. Paucker für diese mit gi'osser Akribie und Belcsenheit ange-
fertigte Arbeit dankbar sein, da sie uns in übersichtlicher Darstellung
ein treues Bild von dem Gebrauch der Wörter und deren Construction
Jahresbericht für Altertl\iimswissenschaft XXUI. (1880. III.) 27
418 Lateinische Lexikographie.
bei Claiidian giebt. Es wird I. gehandelt von weniger gebräuchlichen
"Wörtern, von Wörtern mit weniger gebräuchlicher Bedeutung, von neuen
Wörtern, die Claudian zuerst oder nach Neueren gebraucht. IL wird
dargethan, dass Claudian sich im Allgemeinen nur classischer Wörter
bedient. IIL bespricht der Verfasser Wörter, welche bei Claudian allein
oder mit anderen Neueren in Gemeinschaft eine neue Bedeutung ange-
nommen haben. IV. führt er Bedeutungen von Wörtern auf, welche erst
in der simteren Zeit aufgekommen sind. V. giebt der Verfasser eine grosse
Reihe Zusätze aus Claudian zur Syntax in Kühner's Ausführl. Gramma-
tik, wofür ihm namentlich auch Herr Drägcr dankbar sein wird.
Ueber die Latinität des Afrikaners Cassius Felix. Ein Beitrag zur
Geschichte der lateinischen Sprache. Von Ed. Wölfflin (Sitzungsbe-
richte der königl. bayer. Akademie der Wissenschaften. 1880. Heft IV.
S. 381-432).
Der Verfasser giebt an der Hand der im Jahre 1879 von Rose
herausgegebenen, im Jahre 447 n. Chr. geschriebenen Schrift des Cas-
sius Felix de medicina Aufschluss über das allmähliche Verschwinden
einer Reihe von Wörtern (Substantiva, Adjectiva, Adverbia, Verba) und
den Ersatz derselben durch andere. Die Beispiele sind meist aus medi-
cinischen Schriftstellern (besonders aus Caelius Aurelianus und Cassius
Felix) entnommen. Den Reigen der Wörter eröffnet morbus, für wel-
ches nach und nach, zunächst als Euphemismen, vitium, passio und infir-
mitas, auch malum, eintraten. Nebenher geht die Bemerkung, dass das
Wort aegrotatio dem aegritudo und aegrimonia (aegrimonium) weichen
musste. Dann folgt aegcr, für welches aegrotans und aegrotus, dann
laborans, dolens und besonders patiens eintraten. Dann folgt remedium,
für welches Caelius Aurelianus (acut. 1. § 70; chron. 1 § 35. 39. 4o. 98;
2. § 40) und Cassius Felix (praef. p. 3, 12; c. 2. p. 10, 13; 7. p. 16, 2;
17. p. 24, 14; 2L p. 34, 6 und sonst oft) das noch in keinem Lexicon
in dieser medicinischen Bedeutung verzeichnete adiutorium gebrauchen. —
Für mane setzt Caelius Aurelianus primo tempore lucis, diurna cum luce,
Cassius Felix lucescente die; für hieme setzten beide hiberno, in hiberno,
hiberno tempore, für vere verno, verno tempore, vernali tempore. Bei
Celsus steht schon statt fera (Wild, Wildbret) quadrupedes, welches Cae-
lius Aurelianus und Cassius Felix im Gegensatz der aves allein gebrauchen;
sonst auch agrestes (sc. quadrupedes) und quadrupedes silvestres. —
Für des Celsus aves (Geflügel) hat Caelius Aurelianus volantia, Cassius
Felix volatilia (auch im Bibcllatein der gewöhnliche Ausdruck, der sich
in dem französischen Femin. volaille und in dem italienischen volatili
erhalten hat). — Veterescere ist eine jüngere Form als veterascere, denn
es kommt ausser bei Porphyr, ad Hör. carm. 3, 16, 34 erst bei Eccl. vor
(inveteresco auch Orell. inscr. 6086. Wilm inscr. 319. lin. 23). Teneres-
cere, welches Wölfflin mit Tert. de res. carn. 22 belegt, steht nach den
Lateinische Lexikographie. 419
Lexicis schon Geis. 6, 6, 4. Plin. 17, 189; 28, 103. — So viel als Probe
aus der höchst interessanten Schrift, welche gewiss jeder Leser mit Dank
gegen den Verfasser aus der Hand legen wird.
De verborum compositorum quae exstant apud Plautura structura
commentatio. Scripsit Fr. Ullrich. Halle 1880. 32 S. 4. (Pi'ogr.)
Der Verfasser behandelt 1. diejenigen Verba composita, welche bei
Plautus und andern vorklassischeu Schriftstellern nicht allein mit Präpo-
sitionen, sondern auch mit blossem Casus gefunden werden. 2. diejeni-
gen, bei denen bei den älteren Dichtern beide Constructionen vorkommen,
die neueren aber die Präpositionen nicht anwenden. 3. diejenigen, bei
denen Plautus blos Präpositionen gebraucht, die neuereu Dichter dagegen
Präpositionen und blosse Casus. 4. diejenigen, bei welchen Plautus und
Neuere blosse Casus setzen. 5. diejenigen, bei welchen Plautus nur Casus
hat, Andere aber Präpositionen anwenden. Zur leichteren Uebersicht hat
der Verfasser Tabellen aufgestellt, in denen in einer Reihe zuerst die
Construction jedes Verbums bei Plautus verzeichnet ist, dann die des
Terenz, des Lucrez, des CatuU, des Vergil, des Horaz, des Tibull, des
Properz und Ovid. Die selteneren Fälle sind überall mit vollständigen
Belegstellen versehen. Die ganze Arbeit verräth eine grosse Belesenheit
im Plautus und in den anderen Dichtern und wird von denen, die sich mit
Plautus oder einem der andern Dichter beschäftigen, als eine willkom-
mene Gabe begrüsst werden, um so mehr als der Verfasser bisweilen
auch das Feld der Kritik, wie mir scheint nicht ohne Geschick, betreten
hat. Für meine lexikalischen Zwecke ist die Schrift eine wahre Fund-
grube, weshalb ich mich dem Verfasser noch zu besonderem Dank ver-
pflichtet fühle.
Zum Gebrauch der verba frcquentativa und intensiva in der älteren
lateinischen Prosa (Cato, Varro, Salhist). Von Dr. Richard Jonas.
Posen 1879. 16 S. 4. (Progr.)
Angeregt durch eine Bemerkung von A. 0. F. Lorenz in seiner
Ausgabe von Plautus Mostellaria (zu v. 111, nicht v. HI) hatte der Ver-
fasser vor mehreren Jahren dem Gebrauche der sogenannten Verba frc-
quentativa in der lateinischen Komödie seine Aufmerksamkeit zugewendet,
dabei aber auch einige andere Dichter aus späterer Zeit in die Betrachtung
gezogen, namentlich Catuli, Tibull, Properz und Horaz. Im ersten Theil
seiner Arbeit (Posen 1871. als Doctordissertation) spricht er über die
muthmassliche Ableitung dieser Verba, der zweite (als Programm-Abhand-
lung, Meseritz 1872) enthält eine Aufzählung und Besprechung der in
der römischen Komödie und ihren Fragmenten, in den Fragmenten der
Tragödie, des Ennius und bei den oben genannten Dichtern vorkommen-
den Verba der in Rede stehenden Gattung. Jenen zweiten Theil hat
Lorenz (im Piniol. Anzeiger von Leutsch Bd. VII. S ^)]^^l juicht, wie
27«
420 Lateiiiischo Lexikographie.
Herr Jonas angiebt, im Piniol. Anzeiger zum Rhein. Museum, welcher
gar nicht existiert]) einer Beurtheilung unterzogen und dabei den Wunsch
ausgesprochen, dass auch Gate berücksichtigt werden möge. Der Ver-
fasser geht nun auf diesen Wunsch ein, zieht aber auch Varro und Sallust
in den Kreis seiner Besprechung. Die Abhandlung zerfällt in folgende
Paragraphen. I. Verba mit dem Suffix ito (31). II. Verba mit dem Suffix
to (22, mit den Composita 30). III. Verba mit dem Suffix so (8). Alle
drei mit grossem Fleisse abgefasste Abhandlungen sind ein schätzens-
werther Beitrag zur Lehre vom lateinischen Verbum. - Wenn der Ver-
fasser unter no. I (S. 6) aus Varro de I. 1. 9, 28. § 36 M. (p. 482 Sp.)
ein Verbum animadvertito anführt, so ist das ein Uebereilungsfehler;
denn animadvertito ist dort die 2. Pers. Imperat. act., und ist am Platze,
da eine Kegel aufgestellt wird (vgl. Kühner's Ausf. lat. Gr. Bd. 2. S. 150).
Animadvertito steht hier ganz in gleichem Sinne, wie 10, 3. § 63 M.
(p. 580 Sp.) animadvertendum. Auch müsste das intensivum von animad-
verto doch wohl animadversito heissen (vgl. curro, curso, cursito, utor,
usitor, also verto, verso, versito). Ebenso ist pascitare (S. 8) bei Varr.
r. r. 3, 16, 19 in pastitare zu verwandeln, da an der angeführten Stelle
so zu lesen. Herr Jonas führt pastitare als Variante einer Handschrift
an (Schneider hat sie nicht). Die Form pastitare schien mir richtiger;
ich wendete mich aber, um Gewissheit zu haben, an Herrn Prof. Keil und
erhielt mit liebenswürdiger Bereitwilligkeit folgende Auskunft: »pasci-
tant giebt ed. princ. Politian hat eine Variante aus seiner Handschrift
nicht angemerkt. Auch aus Laur. 30, 10 (saec. 14 codex secundus Poli-
tiani) und aus codex Caesenas habe ich eine Variante nicht bemerkt.
Dagegen geben Laur. 51, 4, Parisinus und Ambrosianus M. 69 pastitant.
Ich halte hiernach trotz des Schweigens Politian's pastitant für die im
Archetypon überlieferte Lesart; vielleicht war sie schon in diesem ge-
ändert«.
Passive Verba mit dem Accusativ und der Accusativus Graecus bei
den lateinischen Epikern. Vom Oberlehrer Engelhard t. Bromberg
1879. 19 S. 4. (Progr.)
Angeregt durch Kühner's Ausf. lat. Grammatik Bd. 2. § 71 u. 73 hat
der Verfasser mit grossem Fleisse eine bedeutende Sammlung Belege für
passive Verben mit dem Accusativus zusammengebracht; ebenso über
den Accusativus Graecus. Was die Einthcilung angeht, so werden nach
Lehrs' Vorgange zunächst zweierlei Media, das pathische und das ethi-
sche, unterschieden, und es sind innerhalb derselben die Verba nach ihren
Bedeutungen in kleinere Kategorien geordnet. Zu den pathischen
Medien rechnet der Verfasser diejenigen, bei denen das Subject durch
seine eigene Thätigkeit afficiert wird und unter eigener Einwirkung sich
als leitend empfindet. Durch das ethische Medium wird ausgedrückt,
dass das Subject seine Tliätigkeit in seinem Interesse für seine Em-
Lateinische Lexikographie. 421
pfindung ausübt. Demnach ist nun die Eintheiluug der Abhandlung fol-
gende: Capitel 1. A. Pathisches Medium. § 1. Yerba der Gemüthsbe-
wegung. § 2. Verba körperlicher Bewegung. § 3. Verba des Ueberganges
und der Veränderung. § 4. Verba in denen energische Thätigkeit seineu
Ausdruck findet. B. Ethisches Medium. § 5. Verba velandi und induendi
und deren Gegentheile. a) Verba velandi und nudandi bei denen das
Object gewöhnlich den Körper oder einen Theil desselben ausdrückt,
b) Verba induendi und exueudi bei denen das Object ein Kleidungsstück
oder etwas Aehnliches ist. c) Verba, welche die Bedeutungen anziehen
und umhüllen, ausziehen und entblössen vereinigen und daher
doppelte Construction haben, indem der Acc. entweder einen Körpertheil
oder ein Kleidungsstück bezeichnet (ciugi, succingi, circumdari, exui, im-
plecti, induci). - § 6. Verba iungendi und solvendi. a) Verba iuugeudi.
b) Verba solvendi. § 7. Einige Verba verschiedener Bedeutung, die au
sich auch zu den pathischeu Medien gehören könnten, jedoch hierher
zu rechnen sind, weil in der Verbindung des Verburas mit dem ihm hin-
zugesetzten Object sich die ethische oder, wie Krüger es bezeichnet,
die dynamische Kraft des Mediums besonders deutlich ausprägt (saturari,
exsaturari, satiari, submergi, condi, claudi, premi, comprimi, exprimi,
carpi). Capitel 2. lieber den eigentlichen Acc. Graecus. Obgleich nicht
geleugnet werden soll, dass die bisher angeführten Stelleu die griechische
Ausdrucksweise nachahmen, so passt nach der Meinung des Verfassers
auf sie nicht der Name Acc. Graecus und die für ihn übliche Erklärung.
Der Acc. Graecus steht nur bei passiven Verben die auch entschieden
passive Bedeutung haben, besonders oft beim Participium Perf. Pass. Es
werden nun § l bis § 6 die verschiedenen Fälle aufgeführt, in denen der
Acc. Graecus nach der Meinung des Verfassers angenommen werden muss.
Zum Schluss (§ Y u. 8) werden noch einige Sonderbarkeiten im Ausdruck
erwähnt, der Acc. Graecus bei Substantiven und beim intransitiven Ak-
tivum. Möge es dem Verfasser gefallen, auch noch die andern Dich-
tungsarten iu den Kreis seiner Beobachtungen zu ziehen, dann wird auch
zu manchem medialen Passivum sich ein weiterer Beleg finden, wie z. B.
nodari (S. lü) schon Ovid. rem. 17 steht (wo laqueo Collum nodatus).
Druckfehler ist S. 13 a. E. succintus statt succinctus.
Lateinische und romanische Comparation. Von Eduard Wölfflin.
Erlangen 1879. VI, 88 S. 8.
Die Erforschung des Spätlateins in seinem Verhältniss zu den ro-
manischen Sprachen ist ein unangebautes Feld, wie kein anderes. Herr
Prof. Wölfflin hat nun ausgerüstet mit grossartigen Sammlungen in
obiger Schrift den gelungenen Versuch gemacht eine Seite dieses Feldes
zu cultivieren. Die Schrift fördert überraschende Resultate zu Tage.
Nach einer kurzen f]inlcitung bespricht sie S. 7 ff. die Steigerung des
Positivs durch Advcrbia (.multum, valde, vehementer; beiic, male;
42"3 Lateinische Lexikographie.
prime, apprime, cumprinie; egregie, eximie; iusigne, insigniter; impense,
inipendio, oppido; aliquam, admodum, satis; plane, prorsus; abunde, ni-
rais oder nimium; per und prae mit Adjectiven zusammengesetzt; endlich
perquam, nimis quam, sane quam, oppido quam, mire quam, valde quam^.
Diese Adverbia waren nicht alle gleichzeitig im Gebrauche, sondern lösten
einander vielfach ab, ja die gebräuchlichsten der früheren Zeit gingen
allmählich ganz unter; nur bene, multura und satis erhielten sich. Es
folgt S. 29 ff. die Umschreibung des Comparativs und Superla-
tivs. Sie geschieht im Lateinischen mit Hülfe der Adverbia magis und
raaxime und seit dem Ende des 2. Jahrhunderts n. Chr. auch bei einzel-
nen Schriftstellern durch plus. Von den romanischen Sprachen wählte
bekanntlich die portugisische und spanische (auch die wallachische) ma-
gis, die italienische und französische plus Dann bespricht der Herr Ver-
fasser S. 34ff. die Verstärkung des Comparativs und Superla-
tivs (durch aliquantum, multum, tantum, quantum; multo und longe [und
zwar verstärkt multo gewöhnlich den Comparativ, longe den Superlativ];
vel; facile bei Superlativen u. dergl. Hierauf S. 42 ff die Doppelgra-
dation (vgl. Joh. Ott in den N. Jahrb. 1875. S. 787 ff.). Abgesehen da-
von, dass zu einem Adjectiv im Positiv zwei steigernde Adverbia hinzu-
treten können (z. B. bene naviter, plane bene, perquam u. dergl.), hat die
Sprache sowohl doppelte Comparativ- und Superlativendung angesetzt,
als auch steigerndes Adverb und Suffix combinirt. Dahin gehört dexte-
rior und sinisterior, dann die Comparative gen. nentr. von supra, infra,
post u. s. w. ; dann pluriores von plures ; magis und maxime zum Com-
parativ und Superlativ; admodum, adprime, bene, eximie und andere beim
Superlativ. Hierauf (S. 49 ff.) der Gegenstand der verglichen wird.
Er folgt einem Comparativ entweder mit quam oder er steht im Ablativ,
oder er folgt ohne quam. Die ältere Latinität kennt (gegen Dräger Bd. L
S. 565) quam noch nicht und der Ablativ ist in der classischen Sprache
einmal auf negative Sätze und Fragen im negativen Sinn, dann auf ge-
wisse Redensarten (wie opinione maior [auch opinione celerius], spe citius,
melle dulcius, luce clarius) beschränkt. Der Genetiv nach einem Com-
parativ ist wohl als Graecismus zu erklären und steht zuerst bei Vitruv
(5, 1, 3. p. 105, 23 Rose). Dann (S. 54 ff.) die Verschiebung der
Comparations grade, und zwar Superlativ für Positiv, Comparativ für
Positiv. Dann (S. 68) Vertauschung von Comparativ und Super-
lativ, und zwar Positiv für Comparativ und Superlativ, quisque mit Po-
sitiv, Comparativ und Superlativ. Endlich Schlussbemerkung und einige
Nachträge. Zu bemerken habe ich nur, dass (gegen S. 7) magnopere
doch auch bei Adjectiven steht (s. Cic. ad Att. 1, 8, 1: magnopere iu-
cundus) und dass (gegen S. 45) subterius ausser Gromat. vet. p. 408
(nicht 48), 25 sich auch das. p. 412, 15 und bei Isid. 16, 8, 4 (mit Ggstz.
superius) findet. Jeder, der sich für diese Seite der Sprachwissenschaft
interessiert, wird diese interessante Schrift gewiss niit grösster Befriedi-
gung studieren.
Lateinische Lexikographie. 423
Beitrag zum Gebrauch des Zahlworts im Lateinischen. I. Theil.
Gebrauch des Livius. Vom Oberlehrer Gottlob Richter. Olden-
burg 1880. 45 S. 4. (Progr.)
In dieser mit staunenswerthem Fleisse zusammengestellten Arbeit
erhalten wir bestimmte Auskunft über gewisse mit dem Gebrauche des
Zahlwortes zusammenhängende Fragen. Der Verfasser hat mit Livius
den Anfang gemacht, weil er den reichsten Stoff zur Beobachtung und
Vergleichung bietet. Den Gebrauch des Caesar überall an die Seite
zu stellen, wie es von vornherein beabsichtigt war, gebrach es an Zeit.
Zuerst bespricht der Verfasser an der Hand der besten Livius -Ausgabe
von Martin Hertz die zusammengesetzten Zahlen. Wir erfahren genau,
wie oft sich die Zahlen von undecim bis uudeviginti finden, auch ob und
wie oft die Formen decem et sex, decem et septem, decem septem u. s. w.
vorkommen. Bei den Zahlen von 21-99 steht entweder der Einer
mit et voran oder ohne et nach. Dann handelt der Verfasser vom Ge-
brauch der Adverbien ungefähr, etwa, fast, beinahe (ad, fere, ferme,
prope, paene, admodum) bei Zahlen, wobei sich herausstellt, dass ad
beinahe zum reinen Adverb geworden ist. — Hierauf über numero bei
Zahlen = im ganzen (wogegen omnino bei Zahlen = nur). - Die
Auslassung von schon (iam), von nur (tantum, modo) gilt als Regel;
doch finden sich iam, tantum, modo auch bei Livius. -- Wie ad neben
ferme hat Livius, und zwar er zuerst, supra neben amplius 37 mal in
adverbialer Weise, gewöhnlich vor milia hostium caesa, capta u. ähul.;
von der Zeit und von einer Werthsumme steht auch super je einmal und
ultra. Bei amplius und dem viel häufigeren plus, sowie bei minus vor
Zahlen ist das etymologische Bewusstsein von der comparativen Natur
dieser Adverbien verloren gegangen, so dass der Ablativus comparationis
ganz selten und quam nur noch bei plus öfter vorkommt; in der Regel
folgt der schlichte Casus. Nach diesen Auseinandersetzungen folgt der
Gebrauch von ante und post, von antequam, postquam und quam. Hier-
auf bespricht der Verfasser das Zahlwort als Attribut; dann dies, annus,
hora, mensis (auch biduum, biennium); dann die Bedeutung und Con-
struction von unus, primus und deren Verbindungen mit anderen Wörtern ;
endlich noch duo, ambo, utcrque u. s. w. Möge der Verfasser Müsse und
Kraft behalten auch noch andere Schriftsteller, namentlich Cäsar und
Curtius, in gleicher Weise auszubeuten.
Historische Syntax der lateinischen Sprache. Von A. Drag er.
L Bd. Zweite Auflage. Leipzig 1878. XXXH, 671 S. - H. Bd. Leip-
zig 1872 — 1878. 836 S. 8. Nachträge zur lateinischen Syntax von
A. Drag er. Aurich 1879. 28 S. 8. (Progr.)
Endlich haben wir wieder ein Werk treuen deutschen Fleisses voll-
endet vor uns. Herrn Dräger gebührt das grosse Verdienst die einzelnen
Bausteine zu einer historischen Syntax der lateinischen Spraclie zusammen-
424 Lateinische Lexikographie.
getragen und zu einem freilich theilweise noch unvollkommenen Werke
verarbeitet zu haben. Wie Dräger aber bemüht ist an seinem Baue fort
und fort zu bessern und ihn weiter auszuführen, zeigt die zweite Auflage
des ersten Bandes. Die erste Auflage enthält 142, die zweite 671 Seiten,
ist also um mehr als zwei Drittheile vermehrt worden. Der zweite Band
ist nicht minder der Verbesserung und Vermehrung bedürftig. Dazu mein
Schertieiu beizutragen ist der Zweck der folgenden Zusätze. Bd. I. § 7.
S. 10 tf. Der Plural der Abstracta. Hier ist a) Vorklassische Zeit mit
Studemuud's und meiner Hülfe von 58 auf 189 Wörter vermehrt worden.
Zu streichen ist trucidationes, da Cato fr. bei Gell. 13, 25 (24), 12 = Cato
fr. ed. Jordan p. 39, 12 Hertz und Jordan trucidationem facis lesen (der
falsche Plural ist aus Freund's oder Klotz's Wörterbuch entnommen). Es
fehlt comraoda, Plaut, trin. 1117. Ter. Andr. 628. iucommoda, Acc. tr. 350.
mores, Plaut. Amph. 267. Tragic. ine. fr. 117. — b) Klassische Periode
und c) Klassische Dichter und nachklassische Prosaiker u. s. w. können
noch bedeutend vermehrt werden. So fehlen für b) selbst aus Cicero
emptiones, Cic ep. 7, 23, 2. (auch Vell. 2, 81, 3). foedera, Cic. Verr. 5,
19, 50 (auch Caes. b, a. 3, 108, 3). observationes, Cic. Mur. 24, 49. posti-
liones, Cic har. resp. 10, 20 (ausserdem Arnob. 4, 31). secessiones, Cic.
de rep. 1, 40, 62. vastationes, Cic. Phil, 5, 9, 25; ausserdem expeditiones,
Hirt. b. G. 8, 6, 4 u. 8, 8, 3. (auch Vell. 2, 31, 2). maudata, Caes. b. G.
1, 35, 1. Für c) fehlen auguratus und poutilicatus, Tac. bist. 1, 77. casus,
Vell. 1, 3, 1; 3, 75, 2. commercia, Vell. 2, 65, 1. Plin. 33, 7. Flor. 3, 6, 1;
conversationes, Schol. luven. 6, 402. praecantationes. Solin. 27, 37. prae-
clusiones, Vitr. 9, 8, 6. praedicationes, Sidon. ep. 9, 3. precatus, Stat.
Theb. 10, 71. principatus, Vell. 2, 128, 3. proclamationes , Quint. decl.
2, 19. p. 36 Bip. subtilitates , Cassiod. expos. in psalm. 14. taxationes,
Soliu. 1, 85. terminationes, oft bei Vitr., s. Iudex, transcursus, Sen. nat.
qu. 6, 3, 3. trepidationes, Arnob. 7, 13. tribunatus, Tac. dial. 7. usurpa-
tiones. Gell. 7 (6), 16, 1. vernationes, Plin. u. h. 25, 19. versationes, Vitr.
10, 1, 4. — §25. S. 59ff. : Ellipse eines Substantivs bei substantivisch
gebrauchten Adjectivis. Es fehlen: actio bei pigneriticia und tributoria
(JCt.). — aedificium bei cocinatorium — aes bei unguentarium — ager
bei in Privernati, in Puteolauo, in Seutinate, in privato (Ovid. fast. 5,
286). — Alpes bei Cottiae. — animalia bei terreua. — aqua bei fontana,
Martia, tepida, und aquae bei thermae. - arbor bei picea. — area
bei ficaria. — ars bei carpentaria, cenacularia, fabrica, fullonica, haruspi-
cina, histrionia, und artes bei magicae. — artifex bei marmorarius, sta-
tuarius. — artificium bei praeconium. — auctoramentum bei gladiatorium.
— Carmen bei propempticon. — caules bei rapicii. — causa bei privata
und publica. — Pergamcna bei Charta (auch Not. Bern. p. 72 Schmitz).
— cohortes bei praetoriae. — donum bei missarium und dona bei satur-
nalicia und sigillaricia. — equi bei agminales. — fabula bei palliata. —
frater bei gerraanus. — genitalia bei abscisa. - hora bei quota und se-
Lateinische Lexikographie. 425
Clinda und octava und decima (Cornif. rhet. 4, 51, 67. Sen. trauqu. 17, 7).
— hostiae bei lacteutes. — insulae bei Aegates. — ius (Brühe) bei ci-
miuatura. — libra bei Campana und momentaua. — litterae bei hae
(s. Augustin. ep. 32, 1: pridie quam has daremus). — machina bei frac-
toria. — medicamentum bei abortivum, uxorium. — mensa bei Del-
phica. — modus bei pronuntiativus. — navis bei codicaria, cursoria. —
officina bei fabrica und fullouica. — oleum bei uigellatum. — opera bei
eädem, s. Brix Plaut, trin. 578, und vielleicht bei deditä, Cic. ad Att
15, 4, 4 (wo man operä eingesetzt hat). — pars oder portio bei rata. —
particula bei abnutiva und confirmativa. — pigmentum bei pelagium. —
puUus bei colurabinus, palumbinus. — portus bei Gesoriacus. — puls bei
granea. — reda bei birota. — saltus bei Pyrenaeus. — senatus consul-
tum bei Pegasianum und Trebellianum. — sol bei meridianus und occi-
duus. — solum bei barbaricum. — soror bei germana. — stellae bei
vagae, bei vergiliae. — syllaba bei paenultima. — templum bei Cae-
sareum. — terra bei Augustamnica. — tributum bei uxorium. — vesti-
menta bei dorsualia, galbina und scutulata. — via bei posterula. Die
Belegstelleu finden sich in meinem Handwörterbuche Aufl. VIL — § 53.
S. 104. Viele Stellen zu quanti und tanti = quot und tot (sowie für ali-
quanti = aliquot, was bei Dräger fehlt) giebt Paucker im Scrutariura
p. 51. — § 77. S. 130. Die Beispiele für perquam sind sehr dürftig ge-
geben. Es steht a) bei Adjectiven, b) bei Adverbien, c) bei Verben,
s. mein Handwörterb. Aufl. VIL Beispiele aus Cic. sind perqu. grave
est dictu, Cic. Plane. 6, 16. perqu. breviter, Cic. de or. 2, 49, 201. perqu.
flebiliter, Cic. Tusc. 2, 21, 49. perqu. optandum esse, Cic. de or. 2, 38,
161. Es fehlt nimis quam, s. mein Handwörterb. Aufl. VH unter nimis
a. E. ~- § 78. S. 130. fehlt vehementer, s. mein Handwörterb. Aufl. VH
und Wölfflin, Latein, und roman. Comparation S. 11 und S. 87. — Bd. H.
§314, 8. S. 37: late lougeque nicht erst bei Späteren, sondern schon
Cic. de legg. 1, 12, 34: auch longo atque late, Cic. Marc. 9, 29. — S. 40.
portari atque agi schon Caes. b. c. 2, 25, 5. — S. 41 fugare fundereque
schon Sali. lug. 21, 2. - § 317, 1. S. 62: igni ferroque, Cic. Phil. 13,
21, 47. Vell. 2, 110, 6. - § 329, 3, d u. e. S. 89: modo . . . modo . . .
nunc, Prop. 1, 3, 21. modo . . . interdum auch Prop. 2, 15, 5 (3, 7, 5 Luc.
M.). — § 329. 5, a. S. 89: nunc . . . nunc . . . nunc, Vell. 2, 11, 3. —
§ 330. S. 91. hinc . . . illiuc, Vell. 2, 84, 2. — § 331, 4. S. 92 Ueber qua-
qua, s. Brix zu Plaut. Men. 666. M. Müller H. Anh. zu Liv. 2, 35, 4. —
§ 388. S. 239. Efflagitarn mit folg. ut, nicht nur Cic. H. Verr. 1, 24, 63,
s. mein Handwörterb. Aufl. VH. Exigere: Cic. de flu. 2, 35, 119 lesen
Madvig, Baiter und Müller elicerem. — S. 243. Visum est mit folg. ut
auch Cornif. rhet. 4, 10, 14. — § 397. S. 249. Klotz citiert nicht fälsch-
lich für cupere mit folg. ut die Stelle Plaut, capt. 1, 2, 17, sondern nach
ed. Erncst.; bei Fleckeisen 1, 1, 34 (102), bei Brix 98. — § 401. S. 258.
Dass Livius nicht ausschliesslich die Stellung darc operam ut hat, zeigt
426 Latoinischo Lexikographie.
M. Müller IL Anh. zu Liv. 2, 44, 4. - § 405. S. 273. fatum est, ut, auch
Verg. Aen. 2, 433. Hygin. fab. 63. — § 409. S. 281 fehlt Obtestor mit
blossem Conjunctiv, obtestor lubeas, ne etc., Prud. c. Symm. 1. praef. 88.
te, lapis, optestor (so!) leviter super ossa residas, Bormann Ungedr. In-
schr. n. 17, 3. p. 14. - § 413, 1. S. 293. Valere mit Infin., Cic. Oecon.
§ 5 aus Col. 12. praef. § 6. Val. Max. 8, 3 in.; 2, 10, 5; 3, 2, 4. —
§ 413, 2. S. 293. sufficere mit Lifin. auch Lucau. 5, 153, Sil. 14, 603. —
§ 413, 3. S. 293. Für est mit Infin. kennt Dräger aus der alten Zeit nur
Plaut, trin. 2, 6, 20; aber s. Mumm. 1. p. 273 R^. Er sagt »nirgends in
klassischer Prosa« ; aber s. Varr. Autiqu. rer. divin. VII. fr. 1 bei Gell.
18, 12, 9. - § 413, 5. S. 295. Es fehlt teuere mit Infin., Plaut. Bacch.
655. Ignorare mit Infin- schon Hör. art. poet. 87. - § 414. S. 296. ne-
cesse habeo »nur bei Cicero mit Infin.«. So Dräger. Die Stellen aus
Cicero giebt volltändig Landgraf de Cic. eloc. in orat. pro P. Quinct. etc.
S. 43 f. Aber es kommt nicht selten auch bei Andern vor, und zwar mit
Negation (wie immer bei Cicero) auch Ter. adelph. 51. Caes. b. c. 1, 84, 5.
Vitr. 2, 7, 2; 10, 16 (22), 1. Petron. 54, 1. Augustin. de civ. dei 19, 27.
p. 403, 22 D.2; 21,6, 1. p. 498, 19 D.2; ohne Negation, Auct. b. Afr. 39, 2.
Claud. orat. fr. col. I. an Tacitus ann. erklärt von Nipperdey Bd. 2.
S. 314, 2. Aufl. 3. Sen. exe contr. 6, 3. p. 285, 15 K. Petr. 3, 2. Dorait.
Afer bei Quiut. 8, 5, 3. Quint. 11, 1, 74. Gai. inst. 3, 206. Froutin. strat.
1, 11, 2. lustin. 4, 3, 3; 13, 8, 4. Cod. lust. 7, 43, 1. Veget. mil. 3, 4.
p. 71, 6L. Vulg. Matth. 14, 16. Augustin. de civ. dei 19, 17. p. 385, 22 D^.
— § 416, 3. S. 297 fehlt avet animus mit Infin., Varr. sat. Men. 78. Cic.
Phil. 5, 5, 13. — S. 298, 4. petere mit Infin. schon Lucr. 3, 86, dann auch
Ps. Verg. cul. 139. Lucan. 10, 97. - S. 299. Es fehlt praegestio mit In-
fin., s. mein Handwörterb. Aufl. VII; und das- tendere mit Infin. steht
schon Lucr. 5, 726, intendere mit Infin. schon Plaut, mil. 380. — S. 300.
Es musste geschieden werden laboro mit Infin. und non laboro mit Infin.
Falsch ist, dass es nur einmal bei Cicero stehe, s. mein Handwörterb.
Aufl. VII. Ebenso kommt moiiri mit Infin. nicht blos zweimal, sondern
oft bei Cicero und andern Autoren vor, s. mein Handwörterb. Aufl. VII.
Nitor mit Infin. steht in Prosa schon Sisenn. bist. 3. fr. 28. p. 282, 2 P.
Adnitor mit Infin. steht auch Sil. 11, 538; 15, 575; 17, 138. - S. 301
quaero ist Cic. de inv. 2, 26, 77 zu streichen, da Kayser und Weidner
die Worte et facti . . . proferre als unecht einhaken. Statt Plin. n. h. 6.
§ 214 niuss es 8. § 214 beisseu. Tempto mit Infin. steht auch Caes. bei
Cic. ad Att. 9, 77. litt. C § 1. und schon Pacuv. tr. 95 K. Tibull. 1, 4, 51;
1, 5, 37; 1, 8, 21. Luctari steht nicht bei Horaz, aber in Prosa auch
Apul. met. 3, 9. Mcmini mit Infin. schon Plaut. Bacch. 328; capt. 231 u.
248; Pseud. 1164; Stich. 59. Es fehlt commemini, s. mein Handwörter-
buch. — S. 302 neben parare fehlt paritare, Plaut, merc. 649 (quo nunc Ire
paritas). — S. 303, 6. Accingi mit Infin. steht auch Claud. rapt. Pros. 3,
316. Decerno mit Infin. auch Lucil. sat. fr. ine. 158 M. — S. 305 f. Per-
Lateinische Lexikographie. 427
severare mit Infin. auch Sen. contr. 2, 1 (9), 31. p. 169, 4 K. Es fehlt
exsequi, Plaut, asiu. 160; raerc. 911 und persequi, Plaut, rud. 667. —
5. 307. Venit alci in menteni. »Aus späterer Zeit wird nichts citiert«.
So Dräger. Aber es steht auch Sen. contr. 10, 4 (33), 18. p. 498, 27 K.
S. 308. Festinare ist nur mit einer einzigen Stelle aus Cicero belegt.
Es steht auch Cic. Phil. 3, 9, 24; ep. 7, 23, 4; ad Attic. 3, 26. As. Poll.
ap. Cic. ep. 10, 33, 3. Sali. lug. 6, 5; 21, 3; 68, 1; bist. fr. 2, 59 (68).
Auct. b. Alex. 27, 4. Liv. 1, 25, 9; 34, 59, 6; 40, 11, 7. Vell. 2, 59, 5.
Pliu. n. h. 9, 29; 28, 87. Tac ann. 2, 77; dial. 3. Curt. 3, 7, 1 ; 4, 6, 30
u. a. Quint. 9, 4, 146. Verg. georg. 4, 117. Apul. met. 4, 34 extr.; 6, 20;
8, 7 u. 18. Es fehlt praefestino mit Infin., s. mein Handwörterb. Aufl. VIL
- S. 309. certare mit Infin. steht auch Cic. progn. fr. 5 und TibuU. 2,
3, 57. — S. 310. nihil antiquius habuit mit Infin. auch Vell. 2, 52, 4. —
§417, 1. S. 310. Es fehlt exoro mit Infin., Prud. c Symm. 2, 769. —
§417, 2. S. 310. Postulo mit Infin. Pass. steht Cornif. rhet. 1, 14, 24.
und 4, 14, 20. - S. 311. Posco mit Infin. steht Ps. Verg. c-.il. 156; die
von Dräger augeführten Stellen sind unsicher. Es fehlt deposco, Tac.
bist. 3, 19. Es fehlt Extorqueo, Ciaud. IV. cons. Hon. 282 (non extor-
quebis amari). - § 417, 3. S. 311. Hortor mit Infin. auch Brut, iu Cic.
ep. 11, 20, 4. Nep. Phoc. 1, 3, cohortor mit Infin. schon Cornif. rhet. 3,
3, 4. Dagegen ist Auct. b. Alex. 21, 1 zu streichen, da dort Nipperdey
und Diuter anders lesen. - S. 312. Monere mit Infin. auch Cic. II. Verr.
1, 24, 63 (bei Dräger falsch für admonere angeführt) ; de fato 3, 5. Ad-
moncre mit Infin. auch Cic. de fin. 2, 29, 95; Arch. 6, 14; Caecin. 5, 15.
- S. 313. Dissuadere mit Infin. auch Quint. 4, 2, 121. Sen. Herc. Oet.
929 (933). lubere mit Infin. nicht erst in der klassischen Zeit, sondern
schon Plaut, asin. 594. Men. 225. merc. 358. most. 420. triu. 779. aulul.
2, 2, 66 (242 W.). - S. 314. Iraperare mit Infin. auch Sen. contr. 10, 2
(31), 13. p. 481, 12 K. (si navigare imperasses); bei Dichtern auch Prop.
4 (5), 8, 85. Val. Fl. 3, 437 u. 460; 4, 149 u. 523; 7, 47. - S. 315.
Dico steht nicht blos mit Infin. valere oder salvere, sondern auch mit
andern Infinitiven, s. Plaut. Amph. 345; asin. 394; Bacch. 1037; Men. 539;
Pers 601; Pseud. 209. Wie minitari bei Prop. 3 (4), 8, 7, so steht auch
miuari bei Plaut. Men. 843 u. 938; Stich. 21. — S. 316. Stimulare mit
Infin. schon Lucr. 4, 189. — S. 317. Subigere (zwingen) mit Infin. auch
Lucil. sat. 30, 63 M. Lucr. 5, 1026; 6, 737. Agere mit Infin. schon Plaut,
rud. 936; auch Hör. carm. 1, 2, 7. Val. Fl. 3, 685. — S. 318 Concedere
im Passiv mit Infin. auch Cic. de inv. 2, 15, 49; Brut. 11, 42; or. 45, 152;
ad Attic. 8, 15; Tusc. 4, 31, 66; Quinct. 15, 50; leg. agr. 2, 20, 54. Liv. 37,
33, 5: im Activ auch Cic prov. cons. 19, 46. Ädnuere nicht blos Verg. Aen.
11, 19, sondern schon Plaut. Cure. 342. - § 422. S. 321. Sustinere mit Infin.
Pass. auch Sen. contr. 2, 1 (9), 25 : non sustinere mit Infin. auch Sen. suas.
6, 15. Sen. contr. 1. praef. § 24. Es fehlt durare mit Infin , Plaut, truc. 2,
3, 5. § 424. S. 323 oben : Refugit mit Infin. auch bei Horaz u. A-, s. mein
428 Lateinische Lexikographie.
Handwörterb. Aufl. VII, und dazu noch Verg. Aen. 2, 12. — S. 223 unten:
»Nego steht nie mit blossem Intin.«. So Dräger; s. Plaut, rud. 1292;
most. 1024 u. 1079. Verg. ge. 3, 207; Aen. 4, 428. Tibull. 1, 4, 50. Prop.
2 (3), 25, 6; 2 (3), 28, 37. Ovid. met. 14, 250; ex Pont. 3, 6, 20- Plin. ep.
3, 13, 3. — S. 324. Bei abnuere mit Infiu. nur Belege aus Livius; aber
auch Plaut, merc. 60 und oft bei nachaug. Dichtern, z. B. luven. 15, 103.
Sen. Phaedr. 883 ed. Leo; Troad. 573. Val. Fl. 1,521. Stat. Achill. 2,
243. Für mitto mit Iniin. bringt Draeger nur zwei Stellen aus Cicero,
eine aus Ovid (met. 3, 614) und eine aus Val. Max. bei. Aber schon
Plaut, aul. 4, 4, 24 (643 W.); Pers. 207. Ter. Andr. 873 u. 904; haut. 900.
Ausserdem Cic SuU. 7, 22. Quint. 8, 10, 18. Apul. flor. 17. p. 26, 20 Kr.
(p. 80 Oud.). Ebenso omitto mit Infin. schon Ter. eun. 989. — S, 325.
Für vito mit Infiu. s. mein Handwörterb. Aufl. VII (auch schon bei Lucr.).
Es fehlt desino m. Infin., Enn. trag. 261V. (361 R. 2). Turpil. com. 155.
Plaut, aul. 516 W.; Bacch. 439; Men. 122.; Pseud. 307. Cornif. 4, 36,
48 u. s. w., s. die Lexica. Abstineo mit Infin. steht noch Publ. Syr. sent.
appeud. 270R.2. Es fehlt parco (bes. parce) m. Infin., Plaut. Pers. 312
u. s. w., s. die Lexica. Mahne misc. 2,58. Allgayer-Kreb's Antib. S.822f.
(Aufl. 5). Auch fehlt perdo ra. Infin., Plaut. Bacch. 158 (hie vereri
perdidit). — S. 326. Cunctor mit Infin. auch Sali. Cat. 44, 6; lug. 13, 6.
Liv. 21, 34, 8; 25, 39, 18 u. öfter. Wenn es heisst »Letzteres (moror
m. Infin.) kommt (ausser bei Plautus) nicht weiter vor, so ist das un-
richtig; s. Cic. Phil. 5, 12, 33. Hirt. b. G. 8, 34, 4. Verg. ecl. 8, 106;
Aen. 11, 365, Hör. epod. 16, 24, Es fehlt musso mit Infin., Verg. Aen.
11, 345. — S. 326. 'Oblivisci scheint bei den Komikern zu fehlen'. So
Dräger. Aber s. Plaut, most. 487; Pers. 722; Pseud. 171; trin. 1137;
Ter. Andr. 841 (was schon alle Lexika haben). — S. 328. Timere mit
Infin. auch Sen, contr. l, 6, 2. Val. Max. 7, 6. ext. 1. Claud. in Rufin.
2, 202, Metuere mit Infin. auch Prop. 1, 14, 19. Ovid. met. 1, 745. Sen.
contr, 2, 7 (15), 4. Plin. 28, 19. — S. 329. Formidare mit Infin. auch
Auct. trag. Penthes. bei Fest. 189 (b), 6 (Trag. ine. fr. p. 234 R. 2), wo for-
midabant objurare. Horrere »aber erst seit Vergil«. So Dräger. Aber
schon Catull. 14, 28 H. (— 2, 3 B.), Cic. de leg. agr. 2, 37, 101; de har,
resp. 17, 37. Ausserdem Ovid. trist. 1, 1, 86; ex Pont. 2, 2, 28. Es fehlt
perrhorrescere mit Infin., Hör. carm. 3, 16, 18. Val. Max. 6, 3, 2. Vere-
cundari mit Infin., nicht blos einmal bei Cicero, sondern auch bei Ambros.
de off. 2, 15, 69 (wo: qui publice egere verecundentur); vgl. Gelas. pap.
ep. 3. no. 6 (s. Forcen, ed. De-Vit). Nach pudet fehlt depudet alqra
mit Infin., Vell. 2, 73, 3. Ovid. am. 3, 11, 4 und dispudet m. Infin., Plaut.
Bacch. 481; most. 1166. Erubescere mit Infin. schon Val. Max. 2, 5, 5;
2, 6, 6; 2, 7, 9. Sen. contr. 1, 8, 3. Sen. ad Marc. 25, 3; de tranqu. 17, 4.
Quint. 1, 10, 13. Plin. ep. 9, 27, 2. - S. 330. Piget mit Infin. steht schon
Plaut, aulul. 2, 2, 33 (208 W.); trin. 348; truc. 2, 6, 47. Bei den Verben
des Widerwillens fehlt indignor mit Infin., Lucr. 3, 1043 B, Hör. art.
l
Lateinische Lexikographie 429
poet. 90. Ov. raet. 10, 604; trist. 4, 10, 103. luven. 5, 64. Lucan. 10,
444. Stat. Theb. 1, 720 u. 8, 123. Liv. 39, 41, 2. Vell. 2, 29, 4. Val.
Max. 3, 7, 1. p. 145, 28 H.; 6, 9, 7. Sen. contr. 7, 2 (17), 10. Sen. ep.
94, 63. Quint. 1, 1, 8; 1, 2, 20. (Danach muss es auch in meinem Hand-
wörterbuche Aufl. VII statt »mit Infin., Matius in Cic. ep.. Sali. u. A.«
heissen: »mit Infin., Lucr., Liv., Ov. u. A.«; (denn bei Matius in Cic.
ep. 11, 28, 2 n. Sali. lug. 31, 9 folgt auf indignor der Acc. und Infin.).
— S. 331 oben, nach odisse füge ein: plorare, Plaut, aul. 2, 4, 29
(306 W.). Hör. carm. 3, 10, 4. Ebenf. S. 331. no. 10 fehlt cavere, Plaut,
merc. 113. Cic. Att. 3, 17, 3. Sali. lug. 64, 2. — S. 332. deterreo
steht ausser Cic. I. Verr. 5, 14 auch noch I. Verr. 9, 24. — § 426.
S. 333. Incipere mit Infin. ausser Enn. tr. 312 V. (231 R.2) vor Cicero
auch bei Plaut, asin. 448; capt. 802; rud. 462; trin. 884; truc. 2, 5, 12.
Varr. de vit. pop. Rom. 2. fr. 6K. (bei Non. 287, 17). Es fehlt inceptare
mit Infin., s. mein Handwörterbuch; occipere, Plaut, asin. 316; capt. 467
und öfter. Sisen. fr. 104. p. 291, 13 Peter. Sali. bist. fr. 3, 71 D. Liv. 1,
7, 6; 1, 49, 1. Tac. ann. 1, 39; bist. 2, 16; occeptare, Plaut. Men. 917 u.
934; ordiri steht schon Plaut, trin. 1136, nicht erst bei Cicero, wie Dräger
behauptet; infit mit Infin., Plaut, asin. 343; Bacch. 265; merc. 249; rud.
51 u. 53. Lucr. 3,513 (515), und capit mit Infin., Ps. Verg. cul. 391. — §427.
S. 334. Es fehlt condiscere mit Infin., Plaut. Cure. 161 u. 534; Pseud.
945; Poen. 3, 1, 11. Varr. r. r. 3, 7, 11. Cic. Plane. 5, 13. Hör. carm. 3,
2, 3. Col. 7, 3, 19. Quint. 1, 9, 2. Apul. flor. 15. p. 19, 13 Kr. (wo Ggstz.
dedisco mit Infin.). — Es fehlt invenire mit Infin., Tibull. 1, 8, 35. Plin.
37, 79. Verg. ge. 1, 140. Suescere mit Infin. hat auch Catull. 63, 25. Hör.
sat. 1, 8, 17. Assuescere »fehlt noch im alten Latein«. So Dräger.
Aber es steht schon Plaut, asin. 887; ausserdem auch Tibull. 1, 4, 58. —
S. 335. Insuetus mit Infin. nicht »nur bei Liv.«, sondern auch Verg.
Aen. 10, 364. Sen. Agara. 853 Leo.; ebenso desuesco nicht »nur bei Liv.«,
sondern auch Tibull 2, 1, 38. — S. 336. Es fehlt addecet mit Infin.,
Plaut. Pseud. 369; trin. 78 und 548. — S. 337. luvat mit Infin. hat auch
Horaz öfter, s. Zangemeister's Iudex verbb.; ausserdem steht es bei Ti-
bull. 1, 1, 45 u. 47; 2, 3, 78. Prop. 1, 4, 12; 2 (3), 13, 11; 3 (4), 5, 21.
Ovid. met, 7, 858; 13, 965. Pers. 2, 62. Quint. 11, 2, 32. Placet mit Infin.
hat auch Cicero selbst, s. ep. 9, 15, 3; aus späterer Zeit nicht blos Florus,
sondern auch Sen. contr. 1, 1. praef. § 23. Vopisc. Aurel. 49, 1. Displicet
mit Infin. nicht blos Cicero, sondern auch Vopisc. Aurel. 49, 1. Vacat
mit Infin. auch Val. Max. 5, 2, 1 a. E. — S. 339. Prodest mit Infin. auch
Sen. contr. 1, 1. praef. § 15. Es fehlt vincit (= praestat) mit Infin., Hör.
sat. 2, 5, 73. Es fehlt proficit mit Infin., Cic. de inv. 2, 41, 120 (wo: per-
multum proficiet demonstrare). Ebenf. S. 339. Praestat mit Infin. schon
Plaut, trin. 345. Usus est steht mit Infin. auch Plaut, asin. 376. — »Of-
ficit und nocet kommen nirgends mit dem Infin. vor.« So Dräger. Aber
nocet steht so Tibull. 1,8,2.''); Ovid. mct. 1,397. Wie gründlich falsch
430 Lateinische Lexikographie.
das über necessura est Gesagte ist zeigt mein Handwörterbuch. — S. 340.
Expedit mit Infin. steht auch Plaut, capt. 54. » Pertinet ( richtiger ad
rem pertinet) steht mit blossem Infin. uur bei Cornif. 4, 27, 37«. So
Drägcr; aber quo oder quorsum (quorsus) pertinet auch bei Tac ann.
3, 12. Hör. sat. 2, 3, IL Sen. nat. qu. 1, 17, 2 (s. mein Handwörterbuch
Aufl. VII). - S. 341. Restat »nirgends in Prosa ausser Liv. 44, 4, 8«.
So Dräger; aber schon Varr. 1. 1. XIV — XVL p. 164 Wilm. (wo: restet
illi docere, quod ambulet). Reliquum est mit Infin. auch Ps. Sali, de
rep. 1, 8, 10 (wo: relicnum est optare uti etc.) — Superest mit Infin.
auch Liv. 44, 6, 14 und Andere, s. mein Handwörterbuch Aufl. VII. —
§ 429. S. 342. Der Infin. als Subject eines persönlichen Verbums schon
Plaut. trin. 1034. Lucr. 5. 1248 (1250) sq.; 1377 (1379) sq.; 1403 (1405) sqq. ;
1425 (1427). Varr. 1. 1. 5, 10. § 68 M. Caes. b. c. 1, 11, 3; 1, 82, 2. Nep.
Epam. 1, 2. Sali. lug. 85, 9. Verg. ge. 3, 209 sq. ; Aen. 6, 852 sq. — S. 343
hat Dräger für mos est mit Infin. in der vorklass. Zeit nur Fabius Pictor
bei Gell. 10. 15, 12; es steht aber auch Plaut, capt. 985; Cure. 377;
Men. 720; merc 513. - S. 344. »Bei moris est habe ich diese Construc-
tion (mit dem Infin.) nicht gefunden«. So Dräger; aber s. die zahlrei-
chen Stellen in meinem Handwörterbuch Aufl. VII und bei den dort au-
geführten Erklärern, sowie meine Notiz im Jahresbericht 1876. Abth. III,
S. 495. Mayor zu Plin. ep. 3, 21, 3. Vitium est mit Infin. auch Sen. contr.
1, 1, 9. Es fehlt in vitio est mit Infin., Cic de fin. 5, 11, 31. — S. 345
zu nefas est füge nefas putare mit Infin., Sen. contr. 10, 3 (34), 19 K.
Fatum est mit Infin. auch Cic. Phil. 13, 15, 30. Sali. Cat. 47, 2. — S. 346
potestas est mit Infin. auch Lucan. 2, 40. Labor est mit Infin . auch Verg.
georg. 3, 182; 4, 106; Aen. 1, 77. Plin. 26, 118. Es fehlt laboris est mit
Infin., Prop. 4 (5), 10, 24, und labori est mit Infin., Plaut, rud. 190. Zu
operae pretium est auch operae pretium videtur, Liv. 29, 29, 5. pretium
operis est, Sil. 16, 45. est pretium curae, luven. 6, 474 (auch Variante
bei Plin. ep. 8, 6, 2). — S. 347. Zu ratio est (= es ist vernünftig) auch
rationis est mit Infin., Col. 3, 5, 3. Plin. ep. 10, 99 (100). Zu verecundia
est auch verecundiae non erat, Val. Max. 2, 5, 5. Zu rubor est auch non
rubori est, Val. Max. 4, 4, 5. Zu una salus est auch salus est alci, Ter.
eun. 940. Zu laus est fehlt gloria est mit Infin., Prop. 3 (4), 9, 9. Ovid.
her. 2, 64. — S. 348. » Officium est construieren die Komiker nur mit
ut«. So Dräger. Aber s. Plaut, aulul. 4, 1, 7. (585 W.); Cas. 3, 3, 22;
most. 27; Pers. 616; Pseud. 913; trin. 174. — Zu cura est, schon Enn.
ann. 131 ; in Prosa schon Sen. nat. qu. 1, 17, 7. Voluptas (est) nicht blos
bei Tacitus, sondern auch Prop. 1, 10, 3. Ovid. her. 12, 21; trist. 4,
3, 37; ex Pont. 2, 9, 39. — § 431. S. 349 poena est auch Sen. contr. 1,
3, 8; 9, 1 (24) 10; auch poenae est, Prop. 3 (4), 6, 20. Es fehlt furor
est, Ovid. art. um. 3, 172; met. 6, 170. Sen. ad Helv. 10, 6. — § 443.
S. 849. Mehr Stellen für dare bibcre s. Klotz Handwörterbuch unter
bibo no. l,a und Neuc's Formenl. 2, 406^; dazu plenuni cantharum bi-
Lateinische Lexikographie 481
bere dabis, Th. Prise. 4. fol. 311 (b) Aid. — S. 351. no. 5, a. Die Stelle
aus Enn. aim. 337 lautet vollständig: duxit dilectos bellum tolerare po-
tentes, woraus ersichtlich, dass der Intin. von potentes, nicht von duxit
abhängt, daher die Stelle auch S. 253 Mitte nochmals mit potentes rich-
tig steht. Mitto mit Infin. auch Cael. Antip. fr. 12 Peter (bei Charis.
203, 33 K.). In der Stelle Hör. carm. 3,8, 11 amphorae fumum bibere
institutae ist institutae = die gelernt hat. So instituo mit Infin. = leh-
ren auch Verg. ecl. 2, 33; 5, 30; georg. 1, 148^). — S. 352. »Sumere nur
Hör. carm. l, 12, 1«. So Dräger. Aber so auch sibi sumere, Sen. ep.
99,1. Natus »nur dreimal«. So Dräger. Aber auch Sen. nat. qu. 2,
9, 2. Min. Fei. 17, 2. - S. 354. Sciens mit Intin. auch Quint. 12, 3, 5
u. 12, 7, 7. - S. 357 a. E. Ferox mit Infin. auch Solin. 11, 8. — S. 358
Nobilis mit Infin. auch Prop. 4 (5), 10, 42. — S. 361. Contentus mit Infin.
auch Sen. coutr. 1, 1, 15; 7, 3 (18), 1; 8. praef. § 1; 9, 2 (25). 23. p. 409,
20 K. — § 437. S. 363. Conspicere mit Acc. u. Infin. sehr oft (nicht zer-
streut), s. Ovid. met. 8, 715; 14, 179. Val. Fl. 1, 785. Lucan. 2, 492. Stat.
Theb. 4, 665; 5, 238. Sil. 9, 97; 14, 396. Sedul. carm. 4, 33. »Die Con-
struction (mit Acc. u. Infin.) fehlt bei nosco und novi, ceruo und disco«.
So Dräger. Aber Krause de Verg. usurp. infin. p. 42 sq. giebt eine Menge
Stellen aus Cicero u. Andern. Für cerno z. B. Cic. de or. 1, 9, 37 Ac.
pr. 2, 17, 53. Caes. b. c. 1, 64, 1; 3, 69, 4. Sali. Cat. 2, 3. Verg. georg.
1, 460; für nosco Cornif. rhet. 4, 52, 65. Lucr. 1, 490 und sonst sehr oft.
Prop. 3 (4), 1, 26; für novi Varro de vit. pop. Rom. 1. fr. 44 K. (bei Non.
547, 13); für disco z. B. Cic. Ac. pr. 2, 47, 146; ep. 3, 5, 1 und öfter
anderswo. Caes. b. G. 7, 54, 1. Nep. praef. § 3. — § 438. S. 364. Die
aus meinem Haudwörterbuche angeführten Stellen für cogito mit Acc.
und Infin. stehen Cic. de nat. deor. 1, 41, 114; Tusc. 1, 36, 86. Cael. bei
Cic. ep. 8, 16, 2. Ausserdem steht es noch Caes. 1. G. 5, 33, 2; b. c. 3,
72, 2). Memini mit folg. Acc. und Infin. hat auch Sen. suas. 2. 19; mit
Infin. Perf., Sen. suas. 3, 6. — S. 366 in mcntem est mit Acc. u. Infin.
ist auch = ich komme darauf, es fällt mir ein, Plaut. Amph. 180. In
meutern venit mit Acc. u. Infin. auch Sen. contr. 7, 2 (17), 3; 7, 7 (22),
17. — § 439. S. 373. Nach lamentari fehlt gemo und ingemisco, s. mein
Handwörterb. Aufl. VII. Es fehlt ploro. Hör. ep. 2, 1, 9, miseror, Verg.
Aen. 10, 758, tremesco, Verg. Aen. 12, 916, trepido, Lucan. Phars. 6, 417,
increpo (ich klage), Prop. 4 (5), 11, 60. S. 374. »Bei stupere kommt
kein Infinitivsatz vor«. So Dräger. Aber s. mein Handwörterb. Aufl. VII,
wo zu corrigieren Verg. ecl. 6, 37 (st. 27) und hinzuzufügen Mart. 4,
35, 3. - § 440. S. 375. Es fehlt laudo, Prop. 1, 7, 11: cano, Cic. de div.
6) [Die schon von Porphyrio gogol)t'iio Erklärung ('(luam cortice picato
operuerit et in fumario posuorit Tullo consule'), der Dräger gefolgt ist,
ist kürzlich, wie ich glaube mit Recht, vertheidigt worden von Dr. Stumpf
in den Blättern f. d. bayer. Gymn. und Realschnhv. XVI. Jahrg. S. 252 f. |.
A n in. d. R o d.
432 Lateinische Lexikographie.
2, 37, 78. Verg. Ken. 2, 176; 4, 190; 7, 79 u. 271; 8, 656. Prop. 2, 1, 19;
3 (4), 3, 7: canto, Hör. carm. 2, 9, 19: edoceo, Verg. Aen. 8, 13. Sali. Cat.
27, 2: acclarao, Phaedr. 5, 5, 34. Suet. Vit. 15 extr. — »Seit Livius fero«.
So Dräger. Aber Krause a. a. 0. S. 45 führt 16 Stellen aus Cicero an,
z. B. Cic. Ac. pr. 2, 1, 2; 2, 37, 118: fama fert aus Cic. de rep, 2, 13, 25.
Verg. Aen. 6, 502 sq. — S. 376. »Abnuo wird nur aus Ennius und Livius
citiert«. So Dräger. Aber auch bei Verg. Aen. 10, 8. Sil. 4, 600; vgl.
Ovid. met. 10, 221 (wo zu supplieren illos genuisse se velle). Es fehlt
adnuo, Enn. ann. 136. Plaut. Bacch. 186. Catull. 64, 230. »Unter diesen
findet sich meutior zuerst Liv. 24, 5«. So Dräger. Aber s. Cic. Plane.
30, 73. Verg. Aen. 2, 540. — S. 378. Adjuro mit Acc. u. lufin. steht auch
Ovid. met. 6, 659. Suet. Aug. 31; Tit. 9; Ner. 24. — S. 382 oben. Die
Stelle aus Cicero steht nat. deor. 3, 40, 95. Exopto mit Acc. u. Infin.
steht auch Corp. inscr. Lat. 1, 1273 (= Orelli inscr. 7347). Desidero
mit Acc. u. Infin. auch Sen. suas. 7, 9; contr. 10, 4 (33), 11 K. — S. 383.
»Propero nur Sali. Cat. 7«. So Dräger. Aber auch Verg. Aen. 7, 57. —
S. 397. »Esto nur bei Hör. ep. 1, 1, 81«. So Dräger. Aber auch Lucr.
3, 733 (735). Varr. 1. 1. 10, 3. § 43. — S. 398. »Prodest . . . habe ich mit
dem Acc. u. Infin. nicht gefundene. So Dräger. Aber Krause S. 20 f.
bringt bei Lucr. 1, 647. Cic. II. Verr. 1, 39, 102. Varr. antiqu. rer. divin.
lib. 1. fr. 16 Merkel. Verg. Aen. 9, 22. Tibull. 1, 3, 23. Prop. 2 (3), 33, 17.
Dazu noch Q. Cic. pet. cons. 1, 4. — S. 402. »Bei gloria ist der Acc. u.
Infin. nicht nachgewiesen«. So Dräger. Aber es steht Tibull. 1. 6, 3. —-
S. 403. Mos est (mit Acc. u. Infin.) zuerst bei Cic. orat. 44, 151«. So
Dräger. Aber s. Plaut, capt. 198. Ter. Audr. 532. Cato de mor. fr. 2.
p. 83, 1 (bei Gell. 11, 2, 5). — S. 405. »Nuntius 'Botschaft' finde ich erst
Liv. 2, 24«. So Dräger. Aber s. Verg. Aen. 6, 456; 9, 692; 11, 447. Caes.
b. G. 7, 43, 1; 8, 19, 4. - § 459- S. 425 fehlt revocor mit Nom. u. Infin.,
Prop. 1, 16, 11. S. 424 »feror [mit Nom. u. Infin.] weder bei Cic. noch
bei Cäsar«, und S. 427 »feror zuerst bei Sali.«. So Dräger. Wie grund-
falsch diese Angabe in Bezug auf die Zeit des Vorkommens, und speciell
in Bezug auf Cicero ist, zeigt Krause S. 66, wo er viele Stellen aus
vorklassischen Schriftstellern und aus Cic bringt, z. B. Val. Antias fr. 14
Peter. Sisenna fr. 99 Peter. Acc. tr. 669 R.^. Lucr. 5, 14 und öfter. Cic
de divin. 1, 49, 112; de sen. 3, 8 und öfter (im Nachtrag S. 21 sagt Drä-
ger: feror ein Mal bei Cic. rep. 2, 10, 20). Es fehlt legor, Prop. 4 (5),
11, 36. — S. 428 »persuasus erst bei Val. Max. u. s. w.« So Dräger.
Aber schon Prop. 4 (5), 146. Es fehlt putor, Cic de amic 2, 6; de divin.
2, 43, 9L Plin. 37, 181. — § 461. S. 433. Traditur mit Acc u. Infin.
auch Sen. contr. 10, 5 (34), 27 K. — Der Nachtrag bringt besonders
Zusätze aus Plinius' Naturg. und Martialis. Auch dazu einige Bemer-
kungen: S. 3 zu Bd. I. S. 20. Plin. 1, 22. § 46 lesen Jan (2) und Detlefsen
proijrietas. — S. 14 zu Bd. IL S. 272. Plin. 17, 163 ist quondam in ob-
servatione erat, ut etc. = beobachtete man die Vorsicht; zu S. 274 Schluss
Lateinische Lexikographie. 433
von § 405. Pliu. 17, 260 ist remedium est, ut etc. = ein Mittel dagegen
ist, dass etc. - prima est probatio, ut etc., schon Varr. r. r. 1, 20, 1. -
S. 17 zu S. 344. moris est steht, ausser bei Vell. 2, 40, 3, auch an
vielen anderen Stellen, siehe oben S. 430 und mein Handwörterbuch
Aufl. Vn. — S. 18 zu S. 349 wird virtus est mit Infin. aus Horaz und
Martial nachgetragen; aber Krause S. 103 hat Plaut. Pers. 268. Lucil.
sat. fr. ine. 1 u. 3 sq. Caes. b. G. 7, 77, 5. Herr Dräger hätte überhaupt
besser gethan statt der Nacliträge aus Plinius und Martial den Besitzern
seines Buches aus der vortrefflichen Schrift von Krause Zusätze zu ge-
ben, da, wie oben durch meine sowohl aus meinen Sammlungen, als
besonders aus Krause's Schrift gegebenen Berichtigungen und Zusätzen
recht augenfällig dargethan ist, Herr Dräger die Schriftsteller der vor-
augusteischen Zeit, die Schriften des Cicero, sowie die Dichter der
klassischen Zeit nicht ausgiebig genug benutzt hat.
Studien zur lateinischen Orthographie. Von Joh. Ober dick.
Münster 1879. 18 S. 4. (Programm).
Der Verfasser dieser mit grosser Gründlichkeit abgefassten Ab-
handlung stellt folgende Grundprincipieu für die Regulierung der latei-
nischen Orthographie auf: a) als Norm für die lateinische Orthographie
ist die Quiutilianische Zeit, also die Zeit von Nero bis Hadrian, hinzu-
stellen (so schon Brambach). - b) Die Kenntniss der Schreibweise die-
ser Zeit ist aus der Ueberlieferung der römischen Nationalgramraatiker
zu gewinnen. — c) Zur Controlle der Theorie der Grammatiker und zur
Schriftprobe dienen zunächst die Inschriften. — d ) In zweifelhaften
Fällen endlich entscheidet die Etymologie. Bei allen diesen Punkten
führt der Verfasser die Quellen an, auf welche bei strittigen Fragen
zurückzugehen ist, und bespricht die neuere Litteratur über lateinische
Orthographie und die Vertreter der verschiedenen Richtungen. Dann
wendet er sich zu seiner eigentlichen Aufgabe, Untersuchungen über
die einzelnen Wortformen. Er geht diese Wortformen nach der auch
von Brambach recipierteu Vocaltafel von Ritschi durch , nach welcher
folgende Wandlungen der Selbstlauter vor sich gegangen sind: A zu 0,
U, E, I; — 0 zu U, E, I; — U zu E, I; E zu I. Der Verfasser ver-
fährt höchst conservativ, will daher in sehr vielen Fällen, selbst wo die
besten Handschriften und jetzigen Ausgaben eine andere Orthographie
haben, die bisher recipicrte beibehalten wissen. So z. B. abjicio, rejicio,
nicht abicio, reicio; aecpiipararc, nicht aequiperare (s. dagegen mein
Handwörterbuch Aufl. VII); bipartitus, tri])artitus, nicht bij)ortitus, tri-
pertitus; Promontorium, nicht promunturiuin; inclitus, nicht inclutus;
existimo, nicht cxistumo; Genitivus , nicht Genetivus; Virgilius, nicht
Vergilius; dagegen Vcrgiliae, nicht Virgiliae, weil von vergo, Weude-
sterne, Siebengestirn. Mein unvcrgesslicher Lehrer Dissen leitete das
Wort von verga = vii'ga, also Büschelg(!slirn, ab. Zum Schlüsse be-
Jahresbericlit für Allcrlliumswissenschaft XXUI. (1880. UI.) 28
434 Lateinische Lexikographie.
spricht der Verfasser noch die Verdoppehing des R. Er handelt vor-
zugsweise über baritus und barritus und entscheidet sich für baritus,
da die dem germanischen Worte zu Grunde liegende Wurzel bhar =
schreien, jubeln, rufen, singen, sei. Aber für barritus ist cod. Vat. bei
Amm. 16, 12, 43; 21, 13, 15; 31, 7, 11 (mit Ausnahme von 26, 7, 17, wo
cod. Vat. »varitum« hat) und Veget. mil. 3, 18. p. 102, 24 ed. Lang, wo
keine Variante. Bei Tac Germ. 3 hat neuerdings Prammer wieder bar-
ditus aufgenommen und »Schildgesang« erklärt, von »bardhi« = Schild.
Die Orthographie einer grossen Reilie anderer Wörter, die ausserhalb
des Kreises liegt, welchen Herr Oberdick sich gezogen hat, bespricht
hoffentlich der Verfasser in einer zweiten Abhandlung in ebenso gelehr-
ter und eingehender Weise, wie es in der vorliegenden geschehen ist.
Möge diese Fortsetzung nicht zu lange auf sich warten lassen!
Geschichte des Kirchenlateins. Von G. Koffmane. Erster Band.
Erstes Heft. Breslau 1879. S. 1 92. 8.
Der Verfasser nimmt drei Perioden der lateinischen Kirchensprache
an. Die erste reicht bis Hieronymus, die zweite bis Isidorus, die dritte
umfasst den ganzen Zeitraum, in dem die lateinische Sprache eine todte
ist. Das erste Heft behandelt l. den Kampf der graecisierenden und
puristischen Elemente. 2. Neubildung lateinischer Wörter. 3. Umprägung
der Bedeutungen, und noch den Anfang von 4. Plebejische Elemente in
der Kirchensprache. Die ganze bis jetzt herausgegebene Partie trägt
den Charakter des Unfertigen an sich. Ueberall tritt der Mangel an
philologischer Akribie hervor. Es trifft sich oft, dass man bei den an-
geführten Belegen, zumal da nichts durch den Druck hervorgehoben ist,
nicht weiss, was der Veifasser eigentlich gemeint hat. Es kommen Fehler
vor, die in einem wissenschaftlichen Werke denn doch nicht hätten passieren
sollen. So steht S. 4 Anm. Philaster statt Philastrius; S. 11 steht »setzen
die comment. Einsidl. « in Hagen anecdot. Helvet. p. 316 (falsch statt
p. 216,1) statt das comment(um). Zweimal (S. 29u. 47) steht Thimoth. statt
Timoth. Da ich mit den Bedeutungen der Wörter aus dem Kirchenla-
tein nicht genügend vertraut bin^), so wage ich nicht über diese oder
jene mein Bedenken zu erheben, aber deificus (S. 44) kann doch unmög-
lich »von göttlichen Dingen handelnd« heissen. Das S. 45 Anm.* als
unvollständig bezeichnete Register der von einem Participium abgeleiteten
Substantiva in Rönsch's Itala und Vulgata (S. 85 — 87) hat Herr Archi-
diakonus Dr. Rönsch in Hilgenfeld's Zeitschrift 1876. S. 298 f. bedeutend
vervollständigt (expensa, accepta, accessa, ascensa, censa, deprensa, ex-
G) Wie der Laie im Kirchenlatein fehl schiessen kann, zeigt z. B. casati
montos, Hieron. ep. 60, 10, was noch in Klotz's Handwörterbuch durch »wo
Käse gemacht wird« erklärt wird, während es doch »mit Fülle gesegnete Berge»
Geissen muss.
Lateinische Lexikographie. 435
clusa, fricta, missa, pasta, sumpta, tecta, GIoss. Labb. p. 182, 6 = Gloss.
Cyrill. p. 505, 34). — abrenuutiatio, für welches (S. 46, 3) dem Verfasser
kein Beispiel zur Hand ist, steht (nach Paucker Add. lex. lat. p. 73) bei
Cassian. coen. inst. 4, 34; 12, 32; 24, 2. coli. 3; ausserdem steht es
Augustin. op. imperf. c lulian. 2, 224 init. (Paucker's Schriften enthalten
überhaupt eine Masse Beiträge zum Kirchenlatein). — S. 48 Änm. ist es
taktlos zu eitleren Apul. met. 9. p. 186 (welcher Ausgabe?) statt 9, 8.
p. 766 Hildebr. (Druckfehler ist S. 82. Z. 12 v. u. Apul. met. 21 statt 1, 21).
— S. 68, 16 lies institutus statt institus. — S. 70 bei regeueratio ist
Augustin. de civ. dei 20, 5 auf Tit. 3, 5 bezogen, während es doch ein
Citat aus Matth. 19, 28 ist. - S. 71, 17 ist zu schreiben Eph. 6, 9 statt
Galat. 6, 9 ; in der nächsten Zeile lies Cyprian. test. 3, 73 statt 3, 75. —
S. 72, 16 schreibe beuedictio statt beuedicto. — S. 74, 14 steht concio-
nari (mit c) und dann Zeile 16 contionator (mit t). - S. 75. Z. 10 v. u.
poenam aeternura statt aeternam. — S. 76 Für domus Dei hätten doch
Belegstellen angeführt werden sollen; ebenso S. 81 für praedicatio. —
S. 79, 6 muss es des cod. Rehdiger. p. 92 ed. Haase statt des cod. Amiat.
p. 92 ed. Haase heissen. — Die Inschriften, namentlich die christlichen,
sind nur hier und da benutzt, und nicht einmal immer genau; so steht
(S. 26, 19) Inscr. Neap. 1305 acoletus nicht acoluthus. — Zu S. 26, 11
bemerke, dass (nach Hoffmann Index etc. p. 147) im Corp. inscr. VIII, 58
arcediaco(nu)s steht. - Die aus Commodianus citierten Textesworte
stimmen oft nicht mit der neuesten kritischen Ausgabe von E. Ludwig,
welche also nicht benutzt worden ist. Das Polemisieren gegen Rönsch
hätte in den meisten Fällen unterbleiben können. Für die Correctur
hätte besser gesorgt werden sollen; ausser den oben angeführten Druck-
fehlern finden sich noch manche andere.
Der Prodigienglaube und Prodigienstil der Römer. Von Dr. Franz
Luterbacher. Burgdorf (in der Schweiz) 1880. 47 S. 4. (Progr.)
Diese Abhandlung gehört in sofern hierher, als sie das mit stauneus-
würdigem Fleisse zusammengetragene lexikalische Material über prodi-
gium und Alles, was damit zusammenhängt, enthält. Eine Inhalts-
angabe gehört unter das Capitel »Römische Alterthümer« , in welchem
diese wichtige Schrift hoffentlich im Jahresbericht nicht übergangen wer-
den wird. Das meiste Lexikalische enthält Cap.5 Ueber den Prodigien-
stil (S. 26 ff".). In ihm wird gchandcU über nuntiare (S. 27), über caelo
tactus, fulmine ictus, e caelo ictus u. dgl. (S. 28), über lajudeus iguis,
lapidibus pluit (S. 29), phiere sanguinem, sanguine, lactc u. dgl. (S. 30),
sudarc sanguinem und sanguine (S. 30 f.), poetisch sanguine perfundere,
maculare, madcfieri u. dgl. (S. 31 f.); considere in mit Abi., insidere mit
Abi. (mit Dat. Aur. Vict. vir. ill. 29, 2); (S. 32); serenum caelum und Abi.
blos sereno und Ggstz. nubilo (S. 32f.); enascor, nascor, cxsisterc vom
"Wachsen der Plianzcn; enascor aucli vom Eiilslehcn neuer luselu, wofür
28*
436 Lateinische Lexikographie.
auch edi, exsilire, surgere, emicare (S. 33); movere = beben, zittern
(S. 33); desidere, cousidere, subsidere u. dgl. von Erdsenkungen (S. 33 f.);
allabi, elabi, dilabi, prolabi von Schlangen (S. 34); aedes, delubrum, fa-
num, teniplum (S. 34); soniniare mit de und Abi. oder blossem Acc.
(S. 35); videre = im Traume sehen, und videri = scheinen, erscheinen
(S. 35); in quiete, secundum oder per quietem (S. 36); in somno, in
somuis, per soninum (S. 36 ff.); procurare von der Sühnung der prodigia
(S. 38); prodigiorum causa und ob id prodigium u. dgl. (S. 39); adire
libros (Sibyllinos) und adire oder ire ad libros (Sibyllinos), inspicere libros
(S. 40). Ich fühle mich dem Herrn Verfasser für Uebersendung seiner
auch für das Lexikon höchst wichtigen Schrift zu innigem Danke ver-
pflichtet.
Pliny's letters book III. Text of H. Keil with a commentary
by John E. B. Mayor M. A., Fellow of St. John's College and professor
of Latin in the uuiversity of Cambridge. And a Lif of Pliny by G. H.
Rendall M. A., fellow of trinity College Cambridge. London, Macmillan
and Co., 1880. XL, 290 S. kl. 8.
Da diese höchst gelehrte Ausgabe des dritten Buches von Plinius'
Briefen in Deutschland bis jetzt wohl wenigen Gelehrten bekannt ist, so
erlaube ich mir auf dieselbe aufmerksam zu macheu. Die Anmerkungen
enthalten einen wahren Schatz sowohl sachlicher als sprachlicher Notizen,
namentlich über die nachaugusteische Latinität. Der Herausgeber zeigt eine
Bekanntschaft mit den in Deutschland erschienenen einschlägigen Werken,
wie sie bei einem Ausländer selten zu finden sein dürfte. Herr Prof.
Mayor hat das auch äusserlich geschmackvoll ausgestattete Werk mir
zugeeignet, für welche Ehre ich demselben hiermit auch öffentlich meinen
innigen Dank darbringe').
Herr Professor Mayor schrieb auch im Journal of Philology, Cambr.
1879. Vin. S. 260—262 über licentia poetica (schon Sen. nat. qu. 2, 44, 1);
S. 263 f. über hemina sanguinis bei Sen. de tranqu. 14, 3 und bei Hieron.
ep. 147, 8 Vall. (wo heminam sanguinis deprecari = um die paar Unzen
Blut [d. i. um das bischeu Leben] bitten). — S. 265 — 268 über conditio
= Schöpfung. Die reiche Beispielsammlung zu licentia poetica und zu
conditio legt von der stauneuswerthen Belesenheit des Herrn Prof. Mayor
Zeugniss ab.
7) Die Widmung lautet : Seni iudefesso, latinae linguae lexicographorum,
quotquot hodie vivunt, Nestori, Carolo Eruesto Georges, uon tantum iu aetatis
honorem d. d. d. editor.
Jahresbericht über römische Geschichte und
Chronologie für 1880.
Von
Professor Dr. Hermann Schiller
in Giessen.
I. Zusammenfassende Darstellungen der römischen
Geschichte.
Fave, L'ancienne Rome, sa grandeur et sa decadence expliquees
par les transformations de ses institutions. Paris 1880.
Der Verfasser hat sich die grosse Aufgabe gestellt, in der Dar-
stellung der Institutionen des römischen Staats den Schlüssel zu seiner
Grösse und seinem Niedergange zu finden.
In der Königszeit hält er mit erstaunlicher Gläubigkeit nicht nur
die Namen der Könige, sondern auch ihre Zahlen fest und sucht die
Angaben der U eberlief erung, die er einfach als Thatsachen annimmt,
zu erklären; da er hierfür lediglich einen geschichtsphilosophischen Stand-
punkt einnimmt, so braucht es hier auf die Thatsachen nicht allzusehr
anzukommen; wenn sie fehlen, wird die Speculation deshalb doch durch-
geführt. Was er nun an Eigenthümlichkeiten dieser Zeit findet, ist, wie
sich denken lässt, nicht allzuviel und längst bekannt, vor Allem les
qualites guerrieres, zu denen sich die religiösen Einrichtungen Rom's
ebenso gut fügen wie die in ihrer Tragweite gar nicht erkannte Ver-
fassung des Servius Tullius.
In ähnlicher Weise verfolgt der Verfasser die Entwickelung der
Republik; am besten sind die Abschnitte, in denen militärische Verhält-
nisse — bisweilen, z. B. die Legion, mit unnöthiger Breite — besprochen
werden. Neue Ein- und Durchblicke habe ich auch hier nicht zu ent-
decken vermocht. Bezeichnend für den unhistorischen Standpunkt des
Verfassers ist im Anfange der Kaiserzeit seine Auffassung der bekann-
ten Reden des Agrippa und Mäcenas bei Dio, die er für wirkliche histo-
rische Denkmäler hält und einer wörtlichen üebersetzung auf mehreren
Seiten würdigt. Was man daraus lernen kann, hat er nicht daraus ge-
438 Römische Ges;chicbto iiiul Chronologie.
lernt. Auch die augusteische Verfassung leidet durchaus durch die Un-
klarheit der Darstellung; Riclitiges und Unrichtiges, Wichtiges und
Nehensächliches geht durcheinander. Wer aus dem Buche sich ein
Bild derselben verschaffen will, wird nur ein sehr verschwommenes er-
halten. Besser sind die Betrachtungen über das stehende Heer; hier
urtheilt der Verfasser überall als Militär und Staatsmann; merkwürdig
ist der Gedanke, das ganze Monum. Ancyr. übersetzt der Untersuchung
einzureihen. Ob das Publikum, für das der Verfasser schreibt, dieses
Aktenstück ohne Commentar verstehen soll? Auch die Successionsfrage
erörtert er, soweit der politische Theil in Betracht kommt, wiederum
mit Geist; die historischen Thatsachen sind dabei gänzlich ungenau
angegeben; so soll z.B. Tiberius alle Massregeln getroffen haben, um
die Nachfolge des G. Cäsar zu sichern, während er thatsächlich die ganze
Sache unentschieden Hess; diese Erörterung bietet dem Verfasser den
Uebergang zur Schilderung einer Provinz unter Traian. Auch hier er-
fahren wir nichts irgendwie Neues, wohl aber erhalten wir ebenfalls ein
Sammelsurium von Notizen aus den pliniauischen Briefen, welche der
Verfasser in ihren Details ebenfalls wieder nicht verstanden hat, da ihm
die historische Detailkenntniss, die gerade hier nöthig ist, fehlt. Ganz
unergiebig ist auch die Skizze der Veränderungen in der Taktik durch
Hadrian; auch hier kommen entschiedene Irrthümer vor; so hält der
Verfasser z. B. den Bestand der römischen Legionen seit Galba für ab-
geschlossen; die Aenderungen von Vespasiau, Septimius Severus kennt
er nicht. Aber was die Hauptsache ist: die organisatorische Thätigkeit
Hadrian's wird mit keiner Silbe erwähnt. Ein weiteres Capitcl hat die
Ueberschrift le troisicnie siecle de l'empire; man erwartet nun hier die
Entwickclung der Militärmonarchie durch Septimius Severus u. s. w. erör-
tert, die letzten Versuche der Senatsherrschaft besprochen zu finden; aber
davon ist nirgends die Rede, die Thätigkeit des Septimius Severus wird
in wenigen Zeilen abgemacht, während der Ertheilung der Civität durch
Caracalla eine Bedeutung beigelegt wird, die sie nicht hat; so will der
Verfasser die Romanisirung Galliens auf diese Massregel zurückführen,
was wieder durchaus unhistorisch ist.
Wenn man die einleitenden Worte des Verfassers zu dem Capitel
über die römische Religion liest, so musste man erwarten, dass er alle
bisher darüber verbreiteten Ansichten widerlegen und durch neue, fehler-
freie ersetzen würde »son culte et ses croyances n'ont point encore ete
exposes avec les developpements qui sont necessaires pour faire com-
prendre les causes de Tantagonisme qui a fini par aneantir la religion«.
Man würde aber vergebens nach diesen neuen und bis jetzt nicht ge-
kannten Zusammenhängen suchen; alles was der Verfasser zu sagen weiss,
sind längst bekannte Dinge, ja wir wissen darüber zum Glück sogar
einiges mehr als er. Auch die Verfolgung der Christen wird in diesem
Zusammenhange besprociien; es sind meines Erachtens mit die besten
Zusammenfassende Darstellungen. 439
Theile des Buches. Er hält durchaus daran fest, dass das Christen-
thum deu Kaisern der ersten Jahrhunderte lediglich eine jüdische Secte
"war. Ganz verfehlt sind dagegen die Schilderungen der Moralität des
Eeiches, die er lediglich nach den Schriftstellerherichteu und zwar mit
dem gewöhnlichen Fehler der Generalisirung entwirft; die eigentlichen
Quellen römischen Lebens, Inschriften und Recht, fliessen für ihn nicht.
Der beste Theil des Werkes scheint mir das vierte Buch zu sein,
welches die Zeit von Coustantin bis zum Ende des Weltreiches urafasst.
Nicht als ob es nicht auch hier an der Detailkenntniss bisweilen fehlte;
dies tritt z. B. in dem Abschnitte le christianisme triomphant und le
servage hervor, aber hier kann das politische und militärische Urthcil
des Verfassers eher zu seinem Rechte kommen als früher. Die Monar-
chie ist formulirt, in der Notitia liegt das Material der Civil- und Militär-
verwaltung gesichtet vor, so grosse Fehlgriffe wie in der dyarchischeu
Verfassung August's und ihren verschiedeneu Entwickelungsphasen konn-
ten hier nicht vorkommen.
Den Schluss bilden fünf recht werthlose notes: sur les enseigue-
ments de la numismatique monetaire; sur le droit quiritaire, sur la di-
versite de la coudition des persounes et des terres; sur les affranchis;
sur le pecule castrense et le pecule quasi castreuse, endlich das jetzt
in Frankreich fast unvermeidliche Capitel sur les tribuni militum a
populo.
Alles in Allem dürfte das Buch mit sehr viel weniger Prätension
auftreten; man kann es für eine verdienstliche Arbeit ansehen, wissen-
schaftliche Resultate grösseren Kreisen zuzuführen, man kann es ebenso
nur billigen, wenn politisch erfahrene, irgend einer Seite des praktischen
Lebens nahestehende gebildete Männer den Entdeckungen der Gelehrten,
welche bekanntlich oft der Correctur des gesunden Menschenverstandes
bedürfen, letztere zu Theil werden lassen. Aber dabei bleibt die Vor-
aussetzung, dass sie sich wenigstens mit den bedeutenderen und mass-
gebenden gelehrten Arbeiten vertraut gemacht haben. Wäre letzteres
z. B. bei dem Verfasser mit Mommsen's Staatsrecht und einigen ande-
ren Arbeiten geschehen, so wäre er vor Irrthümeru und überflüssigen
Wiederholungen bewahrt worden.
Manche Aehnlichkeit mit dieser Arbeit besitzt die folgende von
Paul Devaux, £tudes politiques sur les principaux evöneraents
de l'histoire Romaine. 2 Bde. Brüssel und Paris 1880.
Der bekannte belgische Staatsmann, der am 30. Januar 1880 starb,
veröffentlicht hier eine Reihe von Studien über die römische Geschichte
vom Ursprung Roms bis auf das Ende des zweiten punischen Krieges.
Der Verfasser verwahrt sich ausdrücklich dagegen, dass man bei ihm
etwa eine gelehrte Arbeit suche. »Mon livre aurait pu s'intituler: Les
vucs d'un homme politiquc sur los principaux evencmcnts de Ihistoirc
440 Römische Geschichte uinl Clironologie.
Romaine; also nicht die Einzelheiten in Thatsachen und Institutionen,
sondern die Entwickelung im Grossen wollte er darstellen. In der Ein-
leitung sowohl als im 1. Capitel betont er nun einige Hauptpunkte die-
ser Entwickelung, in letzterem namentlich im Gegensatz zu Griechen-
land; aber man iindet hier so wenig wie im 2. Capitel über die
geographischen und ethnographischen Verhältnisse des Landes irgend
etwas Erwähnenswerthes. Im 3. Capitel spricht sich der Verfasser über
den Wcrth der Sage aus und nimmt hier einen sehr conservativen
Standpunkt ein, wie er bei uns kaum noch verständlich ist; namentlich
will er den Einwand des Mangels der Schrift und der Zerstörungen
durch den gallischen Brand nicht gelten lassen; Mommsen wird citirt,
um den Beweis zu erbringen, dass in Latium die Schrift uralt und eigent-
lich immer im Gebrauch gewesen sei; war es aber nicht so, so half
das Gedächtniss aus, das auch nach dem gallischen Brande die Lücken
ersetzte. Im Folgenden wird nun zunächst der Versuch gemacht aus
den Königssagen' den historischen Kern herauszuschälen; die Person des
Romulus und die einzelnen Gestaltungen dieser Sage werden verworfen;
als historischer Kern soll bleiben die Niederlassung albanischer Aristo-
kraten in Rom, die Aufnahme eines sabinischen Bevölkerungstheiles
und die aus dieser Vereinigung entspringenden Consequenzen; so ist
Romulus' Tod der Sieg des aristokratisch-sabinischen Elements. Mit Nunia
wird der Versuch dieser siegreichen Elemente bezeichnet jede kriege-
rische Thätigkeit durch die Herrschaft der Religion lahm zu legen, weil
im Kriege eine Ausdehnung der königlichen Macht am leichtesten, ja
naturgemäss erfolgen musste. Diese Politik war aber um so leichter
dui'chzuführen, wenn, wie wahrscheinlich, in Alba gleichzeitig eine ähn-
liche anti- kriegerische Tendenz sich geltend machte. Ein ähnlicher
Gegensatz wie zwischen Romulus und Numa besteht zwischen dem drit-
ten und vierten König. Das beherrschende Ereigniss der Regierung des
Tullius Hostilius ist die Zerstörung Alba's; hierin, noch mehr in der
Verstärkung des demokratischen Elements in der Bevölkerung durch
Uebersiedelung der albanischen Plebs, zeigt sich das Streben des Königs
nach Erweiterung seiner Macht; es bringt ihm, wie Romulus, den Unter-
gang. Ancus Marcius ist Anfangs sein direkter Gegensatz, aber bald
tritt er in seine Fusstapfen: König und Heer beherrschen und reprä-
sentiren den Staat, der Einfluss des Senats tritt zurück. Seine kriege-
rische Tüchtigkeit verschaffte zunächst Tarquinius Priscus den Thron,
der die griechische Tyrannis nach Rom verpflanzt: er stützt sich auf
Demokratie und Heer, fördert den allgemeinen Wohlstand und setzt
seine Macht an Stelle der Freiheit, welche nur der Aristokratie zu Gute
kam. Durch Besiegung der Latiner, Sabiner und Etrusker consolidirte
er das Werk seines Vorgängers. Den langen Kriegen folgte ein langer
Frieden, jetzt musste der König an die innere Organisation gehen; sie
musste zu Gunsten der Neubürger erfolgen, welche seine Stütze bildeten.
Zusammenfassende Darstellungen. 441
Die conservative Partei suchte zunächst mit Hülfe der Religion (Navius)
die Reform zu fördern; als dies sich fruchtlos erwies, beseitigten ihre
Dolche den zu kühnen Reformator. Aber die Yolkspartei antwortete
durch die Wahl des Servius Tullius, des Mannes, von dem sich unbe-
dingt erwarten Hess, dass er in die Fusstapfen des gemordeten Königs
treten würde. Doch that er dies nur im Anfange seiner Regierung.
Er musste erwarten, dass seine Herrschaft von der feindlichen Aristo-
kratie nur so lange ertragen würde, als die eigentlichen Thronerben
noch zur Regierung unfähig waren: von dem Augenblicke an, da einer
derselben grossjährig wurde, war seine Existenz gefährdet. So kam er zu
einer neuen Politik. Während sein Vorgänger Alt- und Neubürger aus-
einander gehalten hatte, suchte er dieselben in der Weise zu vereini-
gen, dass er die Interessen der gemässigten Aristokraten und der rei-
chen Plebs verband. lieber die geringen politischen Rechte wurden
die Armen durch finanzielle Erleichterungen getröstet; dass sie nicht
völlig befriedigt waren zeigt der Umstand, dass sie den Sturz des Königs
nicht verhinderten und Tarquinius Superbus leichtes Spiel mit ihnen
hatte; auch die Aristokratie war unzufrieden: sie befreundete erst das
Regiment des folgenden Königs mit den Reformen seines Vorgängers.
So hatte sich der Versuch des Servius Tullius, das im Alter des Tar-
quinius Priscus geschwächte Köuigthum nochmals zu stärken, ohnmäch-
tig erwiesen. Merkwürdig ist, dass der Verfasser dem Servius Tullius
die Absicht zutraut, das Königthum abzuschaffen und die republikanische
Verfassung vorzubereiten. Dies setzte doch eine Entsagung und Selbst-
verleugnung des Reformators voraus, die wohl beispiellos ist; nothwen-
dig hätte er dann sein eigenes Werk als verfehlt betrachten müssen.
Tarquinius Superbus stützte seine Tyranuis auf die latinischen Städte,
wo er wahrscheinlich ähnliche Bestrebungen begünstigte und unterstützte.
Die Abschaffung des Königthums vollzog sich nicht so leicht, wie die
Tradition darstellt. Den Bemühungen der Restauration ist Cap. 9 ge-
widmet; eine merkwürdige Ansicht stellt der Verfasser bei dieser Ge-
legenheit über die Zweizahl der Consuln auf, die er mit den spartani-
schen Doppelkönigen vergleicht: toutes deux sont vraisemblablement
nees d'une de ces rivalites si communes entre les familles aristocratiques
etc. Das zehnte Capitel enthält insbesondere die auswärtigen Verwicke-
lungen bis auf das Decemvirat; der Verfasser hat hier eine Ausführ-
lichkeit bewiesen, die vielleicht nicht ganz am Platze war; eine ein-
gehende Geschichte wollte und konnte er nicht schreiben ; dieses Capitel
ist davon jedoch nur wenig entfernt. Er wollte beweisen que la poii-
tique guerriere de Taristocratie romaine est nee des necessites de sa
lutte avec les plebcics; es hätte dazu solcher Ausführliclikeit kaum be-
durft. Kaum zu Bemerkungen Anlass giebt das folgende Capitel: des
Premiers decemvirs k l'invasion gauloise, die Auffassung der politischen
Verhältnisse dieser Zeit, so wichtig diese sind, bietet nichts Neues. Sehr
442 Römische Goschichte und Chronologie.
lehrreich ist das folgende Capitel, l'iiivasion gauloise, namentlich bezüg-
lich der Folgen. Dieselbe warf Rom in seiner äusseren Entvvickelung
in Folge des Abfalls der Latiner um 50 Jahre zurück; im Innern be-
kamen zwar zunächst durch den materiellen Ruin der kleinen Land-
besitzer die Patricier die Ueberhand ; das Einverständniss mit der Ari-
stokratie in den latinischen Städten stellt sie sogar unabhängig von der
militärischen Verwendung der Plebs; aber sie können keine Eroberungs-
kriege führen, und damit ist ihr Schicksal besiegelt; jetzt vollzieht sich
im Wesentlichen die bürgerliche Gleichstellung. Cai^. 13 schildert die
ersten Jahre nach der gallischen Invasion; hier tritt die Gestalt des
Camillus weit aus dem Rahmen hervor; ihm gelang es mit leichterer
Mühe die Patricier, nur mit grossem Geschick die Plebeier zum Fest-
halten an der alten Stätte zu bestimmen; das Capital der Patricier half
allerdings nicht uneigennützig zur Begründung neuer Verhältnisse; doch
schwieriger als die Stadt war ihre alte politische Stellung wieder her-
zustellen; aber auch dies gelang der Geschicklichkeit des Camillus in-
sofern, als schon nach vier Jahren die Krisis beseitigt war; die feind-
lichen Anstürme der Latiner, Etrusker u. s. w. waren erfolglos. Unter den
Susseren Gefahren hatten die inneren Kämpfe geruht, Manlius bezw.
die Härte der patricischen Capitalisten ruft sie zuerst wieder hervor.
Noch auf dem Höhepunkt der patricischen Macht begannen die Tribu-
nen Licinius und Sextius ihren Kampf um die Reformen, welchen Cap. 14
schildert. Dass derselbe glücklich durchgeführt wurde, führt der Ver-
fasser auf drei Gründe zurück: auf den körperlichen und geistigen Rück-
gang des Camillus, mit dem die Aristokratie ihren Kopf verlor, auf die
Ruhe Latium's, welche grössere Kriege unmöglich machte und damit
die Aufmerksamkeit lediglich den inneren Angelegenheiten zuwandte,
endlich auf die Existenz einer Mittelpartei, welche aus den freisinnigen
Patriciern und reichen Plebeiern sich seit dem canuleischen Gesetze ge-
bildet hatte. Die Entstehung dieses Amtsadels stellte die regierende
Classe auf breitere Basen; es kam darauf an, ob diese Blutauffrischung
sich nachhaltig wirksam erwies. Aber schon im Jahre 399/355 erfolgte
ein starker Reactionsversuch, dem der Verfasser das folgende Capitel
widmet. Ein langer Krieg, eine Vereinigung der latinischen Städte, die
Creirung zweier neuer Tribus und die Verurtheilung des Licinius, der
damit von seinen Parteigenossen getrennt wurde, schienen dem Senate
eine günstige Gelegenheit, das Vertrauen wieder zu erringen; da wurde
im Jahre 398 ein plebeischer Dictator und ein plebeischer Reiterführer
ernannt, und nun beschloss der Senat die Contre-Revolution durchzu-
führen. Man beschloss Stimmen für die plebeischeu Candidaten bei den
Comitien nicht zuzulassen, und wenn auch sieben Zwischenkönige nicht
die Durchführung des Beschlusses wagten, so gelang dieses doch unter
dem achten; aber schon wenige Jahre nachher, als Friede nach aussen
eintrat, wurde C. Marcius Rutilus wieder Consul und bald nachher Ceusor;
Zusammenfassende Darstellungen. 443
der Reactionsversnch war gescheitert. In den folgenden Capiteln werden
die Samniter- und die Latiuerkriege behandelt; der Verfasser weist darauf
hin, welche grosse Rolle die allgeraeiuen politischen Verhältnisse hierbei
spielen. Beim Ausbruch des ersten Krieges hat in Capna die aristokratische
Partei entschieden die Oberhand; bei den Samniteru dagegen die demokra-
tische Partei, welche mit den campanischen Demokraten sympathisirt und
eine Abneigung gegen das aristokratische Eom hegt; sie war erst kurz
vorher an das Ruder gekommen. Diese Verhältnisse machen sich in
der ganzen Kriegführung geltend; so erklärt sich z. B. die Unthätigkeit
Ausgangs des Jahres 411 durch einen plötzlichen Umschlag der inne-
ren Verhältnisse bei den Samniteu, wo die Friedenspartei das Ueber-
gewicht erhält, die mit Rom und Capua sympathisirt. Es lässt sich
leicht denken, dass dieser Gedanke verführerische Perspectiven eröffnet,
und der Verfasser hat denselben in der Darstellung des Samniterkrieges
sowenig wie bei der des Latinerkrieges zu widerstehen vermocht. Die
Meuterei der römischen Truppen auf der einen, die Empörung der La-
tiner auf der anderen Seite bringen eine engere Verbindung der Patri-
cier und der plebeischen Nobiles zu Stande und garantiren die treue
Ausführung der licinischen Gesetze. Von dieser Mittelpartei gehen auch
eigentlich die Gesetze des Publilins Philo aus; sie sind darauf berech-
net, den Widerstand der starren Junker zu brechen, die wohl noch in
den Curienversammlungen, aber nicht mehr im Senat die Majorität
hatten. Der letztere zeigte sich seiner Aufgabe durchaus gewachsen;
er sah den samnitischen Krieg von neuem kommen und traf zur rech-
ten Zeit seine Vorsichtsmassregeln; dieser Krieg selbst wird in Cap. 19
geschildet. Auch hier spielen, wie sich erwarten lässt, die politischen
Theorien des Verfassers eine grosse Rolle. Der unerklärliche Schritt
des Gavius Pontius bei Caiulium erklärt sich leicht, wenn man bedenkt,
dass derselbe zui- aristokratischen, d. h. zur Friedenspartei in Samnium
gehörte; er hatte nur das Commando übernommen, um das Heft in der
Hand zu behalten. Diese Perspective kehrt nun nochmals wieder am Ende
des Krieges, wo das Resume gezogen wird, dass die Samniteu ihre Unab-
hängigkeit nicht verloren haben würden, wenn ihnen nicht Parteiinteresse
über das nationale Wohl gegangen wäre. Die beiden letzten Capitel
behandeln den dritten Saniniterkrieg und die innere Lage während des
halben Jahrhunderts, welches den Gesetzen des Publilius Philo folgte.
Angefügt ist ein kleines Wörtervcrzeichniss von keltischen Vocabeln,
relatifs ä la parente de certains mots latins avec Ics idiomes celtiques
de la Grande -Bretagne et de la France; man weiss nicht recht zu wel-
chem Zwecke; denn für irgend einen wissenschaftlichen Beweis wird der
Verfasser selbst schwerlich diese Sannnltmg von ungefähr 40 Wörtern
gehalten haben, von denen noch dazu eine grössere Zahl doch recht
dunkel sind. Auch eine ziemlich mangelhafte Karte von All-Italien ist
dem Bande beigegeben.
444 Römische Geschichte und Chronologie.
Der zweite Band beginnt mit der völligen Unterwerfung Mittel-
und Unteritaliens, den Kcämpfen gegen Gallier und Etrusker, Pyrrhos
und Tarent; auch hier geht der Kampf der aristokratischen und demo-
kratischen Partei als der rothe Faden durch die Darstellung, welche
überhaupt spannend und packend ist. Mit einer grossen Perspective
schliesst Cap. 22, mit den Kämpfen gegen Karthago. Im Cap. 23 wird
zunächst Karthago geschildert; es braucht kaum erwähnt zu werden,
dass die beiden politischen Parteien hier auch wieder stark hervortreten.
Obgleich der Verfasser nirgends tief eindringt, so versteht er es doch die
karthagischen Verhältnisse sehr klar und treffend darzustellen. In den
folgenden Capiteln 24 — 32 beschäftigt er sich sehr eingehend mit den
zwei ersten punischen Kriegen und ihren Dependenzen, deren Darstel-
lung fast den ganzen zweiten Band füllt. Der Verfasser bereitet durch
eine besondere Vorrede auf seine ganz abweichenden Ansichten betreffs
des zweiten punischen Krieges vor und mit ihnen wollen wir uns auch
allein noch einen Augenblick beschäftigen. So fundamental, wie sie
nach diesen Worten erscheinen könnten, sind sie nun allerdings nicht.
Die Hauptsache ist, dass nach unserem Verfasser Hannibal durchaus
wegen seines Unternehmens keine Bewunderung verdient; der von ihm
ohne irgend welche dringende Veranlassung in einem Augenblick ver-
anlasste Krieg, wo sein Vaterland sich erst wieder zu sammeln begann,
lieferte letzteres mit gebundenen Händen seinen Todfeinden aus und
führte nach einem 50jährigen Todeskampf zu seiner völligen Zerstörung.
»D'apres nous rien de ce qui est passe soit avant soit pendant la guerre,
ne decharge ui la celebre entreprise carthaginoise, ni Aunibal lui-meme
de cette terrible responsabilite«. Zu diesem Zweck sucht der Verfasser
die Initiative lediglich dem Hannibal zuzuschreiben; weder Hamilkar
hatte einen ähnlichen Plan, noch spielte der karthagische Rath eine andere
als eine passive Rolle. Dieser Krieg war aber unnöthig; die Seemacht
Karthago und die Landmacht Rom konnten ganz wohl neben einander beste-
hen, selbst später in ein Bündniss eintreten, das einen Halt an den Aristo-
kratenparteien der beiden Städte gefunden hätte. Der Verfasser weist auf
das Verhältniss Roms zu Massilia hin; er hätte kaum einen unglück-
licheren Vergleich wählen können. Aber jedenfalls hätte ein Krieg günsti-
gere Chancen gehabt, wenn er in die Complicationen der Römer im Osten
gefallen wäre. Das wusste aber ja Hannibal, so weit es möglich war,
und traf seine Massregeln eine solche Complication hervorzurufen. Auch
auf die inneren Krisen verweist der Verfasser, welche Hannibal hätte
benutzen müssen. Ob dies nicht eine Ungerechtigkeit des Historikers
ist? Dass er gerade den Landweg nach Italien wählte, lag darin begrün-
det, dass wahrscheinlich die Gegenpartei die Flotte begünstigte, er aber
auch nicht imponireud in Italien hätte auftreten können, wenn er in einem
ungenügenden Hafen einen Theil der Truppen nach dem andern hätte
landen müssen, endlich in dem Reize des Ungewöhnlichen, der Ruhm-
I
Zusammenhängende Darstellungen. 445
sucht. Letztere ist das Hauptmotiv des Feldherrn gewesen. Man muss
dem Verfasser zugeben, es ist Consequenz in seiner Auffassung; ein po-
litischer Mann ist lediglich nach seinem Erfolg zu beurtheilen; damit ist
Hannibal verurtheilt. Die Gründe sind nicht so leicht zu finden; die des
Verfassers haben sämmtlich kein grosses Gewicht. Wenn wir noch auf
einzelnes eintreten sollen, so erklärt der Verfasser das Verhalten Hanni-
bal's nach der Schlacht am Tessin mit dem Wunsche, seine Truppen zu
schonen, und mit dem Glauben an die Wirkung des moralischen Erfolgs.
Verdienstlich ist die Schilderung der Situation nach der Schlacht am
trasimenischen See; freilich scheint der Plan, der hier Hannibal zuge-
schrieben wird, grosse Schlachten zu meiden und die Bundesgenossen Rom's
durch stete Razzias und Anknüpfung von Einverständnissen zu erschüttern,
noch verfrüht; grosse Klarheit tritt in der Schilderung der Motive hervor,
welche Hannibal nach dem Tage von Cannä von einer Bestürmung Rom's
abhalten mussten. Der Verfasser ist weiterhin nur consequent, wenn er
den Einfluss Capua's auf die Disciplin und Haltung der Carthager nur in
beschränktem Masse anerkennen will; denn, wenn die Verhältnisse so
waren, wie er sie nach der Schlacht am trasimenischen See schildert,
so konnte in der That dieser Einfluss nicht mehr von bedeutender Wir-
kung sein. Auch für die Nicht-Unterstützung Hannibal's durch den car-
thagischen Senat findet der Verfasser einen neuen Grund. Spanien war
die wichtigste Domäne für Carthago, die dort aufgestellte Landmacht
die Stütze der demokratisch-barcinischen Partei. Anfangs hatte sich die
letztere durch den Elan des jungen Führers fortreissen lassen, als aber
in Spanien ein Schlag dem andern folgte, als in Italien die Entscheidung
ausblieb, da wollte sie nicht weiter experimentiren, da entschloss sie sich
nur Spanien, nicht Italien zu halten. Jetzt musste Hannibal sein Unter-
nehmen aufgeben und nach Spanien zurückgehen, höchstens einen seiner
Generale zu einer Diversion in Italien zurücklassen; aber er blieb und
hielt diese fehlerhafte Entscheidung sogar 12 Jahre lang fest. Hasdrubal's
Zug nach Italien war nicht vom carthagischen Senat befohlen, sondern
ein Act der Verzweiflung; er konnte nicht anders, wollte er in Spanien
nicht nutzlos aufgerieben werden, als den Versuch unternehmen, sich mit
seinem Bruder zu verbinden, mit ihm zu siegen oder, was wahrschein-
licher war, zu sterben. Hannibal kannte sicherlich den Plan des Clau-
dius Nero gegen seinen Bruder, aber er konnte ihn nicht hindern. Die
Stärke der Landungsarmee des Scipio in Afrika berechnet der Verfasser
auf 25—35 000 Mann. Auch an diesem Unternehmen tadelt der Verfasser
die Verwegenheit; doch kommt sie der der hannibalischen nicht gleich,
da im Falle der Niederlage Scipio's Rom selbst nicht mehr gefährdet
gewesen wäre als nach der Niederlage des Regulus. Man wird schwer-
lich dem Verfasser hierin beistimmen können. Eine Vernichtung der
römischen Armee in Afrika hätte auch für Italien und Spanien unab-
sehbare Consequenzcn haben müssen; denn so fest, wie dies der Verfasser
446 Römische Gesohichto und Chronologie.
imraei' darstellt, war die italische Eidgenossenschaft nicht gefügt, um
einem neuen Kriege in Italien selbst Stand zu halten; die moralische
Wirkung hätte sicherlich den materiellen Verlust in eminentem Masse
überstiegen. Schliesslich übt nun der Verfasser das Gericht nochmals
an Hannibal ; strategische Bedeutung wird ihm ganz und gar abgesprochen:
»On peut meme dire quaucun fait d'armes d'Haanibal n'est, ni sous le
rapport strategiqne, ni par ses consequences, ä la hauteur de la premiere
campagne de Scipion l'Africain dans la peninsule iberique«. Nur die
Art und Weise, wie Hannibal seine ganz verwerflichen Operationen aus-
geführt hat, verdient unbedingtes Lob: »Si d'autres que lui avaient congu
le plan de son expedition d'Italie et la lui avaient imposee, si d'autres
que lui etaient responsable« des obstacles, qu'elle devait rencontrer, et
l'avaient retenu si longtemps loin de l'Espagne et de Carthage, nous
n'aurions qu'i\ admirer la manicre dont le general carthaginois s'acquitta
de sa mission«. Aber ihm und nur ihm allein fällt zur Last der Plan
der Expedition, die Gefahr, in die er sein Vaterland dadurch stürzte;
ihn trifft die Verantwortung für die Hindernisse, die sein Unternehmen
fand, für die falschen Berechnungen, auf denen die Hoffnung des Erfolges
ruhte. Er hätte so gut die Einbussen voraus sehen müssen, die seines
Heeres warteten, wie die Unzuverlässigkeit der Gallier, er hätte wissen
müssen, wie wenig er von den italischen Reitern zu erwarten hatte und
wie sehr er Spanien gefährdete, wie wenig Hasdrubal seiner Aufgabe
gewachsen war und wie all' dies seine Partei in Carthago gefährden
musste. Besonders schwer trifft ihn die Verantwortung für die Verlän-
gerung seines Aufenthaltes in Italien, wo nichts mehr davon zu erwarten
war, während zu gleicher Zeit Spanien, ja Afrika gefährdet waren. Der
Verfasser sucht dann auch noch zu erklären, wie die wahre Sachlage so
lange habe verkannt werden können; man wird, ohne seine Anregung
gering zu achten, darauf entgegnen dürfen, dass schwerlich ohne Grund
ein solches Urtheil zwei Jahrtausende hindurch bestehen konnte; und
es ist wenig wahrscheinlich, dass seine Entdeckung eine ganz neue
Auffassung herbeiführen wird; dass wir nach 2000 Jahren über vieles
klarer urtheilen als die Menschen, die mitten in der Entwickelung
standen, ist kein besonderes Verdienst; aber es hindert ein solcher Stand-
punkt auch wirklich historische Auffassung.
Hintor den äusseren Verhältnissen treten die inneren zurück --
der Verfasser widmet ihrer Betrachtung das letzte Capitel seines Buches.
Die Centurienreform, welche er zeitlich nahe an die lex Hortcnsia rücken
möchte, »de laquelle eile pourrait meme etre consideree commc une
consequence ou un appendice«, scheint ihm im aristokratischen Interesse
erfolgt zu sein. Freilich will dazu nicht stimmen, was der Verfasser
einige Seiten weiter sagt, die Aufnahme der Freigelassenen in alle Tri-
bus sei eine Massregel der Nobilität gewesen, um den Einfluss der klei-
Zusammenhängende Darstellungen. 447
nen Grundbesitzer und freien Leute, der die Folge der Centurienreform
war, zu paralysiren.
Das Buch ist nicht ohne Geist geschrieben; der Verfasser pointirt
aber zu scharf seinen lediglich politischen Standpunkt, für den das Kri-
terium des Erfolges einzig massgebend ist. Für die eigentlich historische
Detailarbeit bietet das Buch nicht nur nichts Neues, sondern des geradezu
Unrichtigen eine Menge, aber das Verdienst wird man ihm nicht ab-
sprechen dürfen, dass es über parties convenues zu neuen Betrachtungen
und Prüfungen Veranlassung giebt.
Schwer zu classificiren ist das folgende Werk:
Des causes de la grandeur de Rome Paienne et des leurs
rapports avec l'eglise catholique. Essai de demonstration par un
prelat romain. Paris 1880.
Das Buch ist eine jener geschickten apologetischen Schriften, wie
sie die französiche Geistlichkeit zu allen Zeiten hervorbrachte. Merk-
würdiger Weise kämpft aber der Verfasser gegen Schatten; seine Geg-
ner sind die, welche aus Hass gegen die Kirche den römischen Staat
als das Vollendetste darstellen, das die Welt kenne. Wer soll eine
solche Ansicht aufgestellt haben? Wer sollen gar die Staatsmänner sein,
welche es noch heute für den Triumph der Staatskunst ansehen »de faire
de la politique ä la romaine, romana arte? Ebenso unfruchtbar, wie
diese Thesis unbegründet ist, muss die Aufgabe erscheinen, welche sich
der Verfasser bei seiner Arbeit gesteckt hat: les Romains n'out ete si
grands que parce qu'ils ont servi l'figlise, c'est-ä-dire qu'ils ont ete dans
les malus de la Providence, les Instruments qui devaient preparer, dans
les voies des nations, l'avenement de l'figlise. Bei diesem Standpunkt
ist eine historische Erörterung nicht möglich, und diese beabsichtigt
der Verfasser auch gar nicht. Er greift eine Anzahl von Dichterstellen
heraus, welche lehren, dass man sich Gott unterordnen müsse, und da
Gott und Kirche für ihn identisch sind, so verlangten auch schon die
alten Römer die heute verlangte Unterordnung der Menschen, d. h. des
Staates unter die Kirche; diese hat allein die Möglichkeit die Gesell-
schaft zu retten und zu beherrschen, die Encyklika Leo's XIII. vom
28. November 1878 ist also durchaus im Rechte. Während der Ver-
fasser der Entwickelung des alten Rom etwa 60 Seiten widmet, bean-
sprucht die Stellung der Kirche etwa 240. Im vierten Buche kommt er
nun zu dem Ergebniss seiner Untersuchung: dans qucl sens il faut en-
tendre que les Romains ont ete en rapport avec l'/ilglise et qu'ils en
ont senti et reconnu l'influence. Dem Verfasser verdanken wir dabei die
wunderbarsten Entdeckungen; alle Tugenden, welche die Römer besessen
haben, haben sie dem Volke Gottes, Israel, entlehnt, dcju sie zu Theil
geworden waren propheticis hoc est divinis vocibus. So haben sie auch
schon ein presscntiniont de l'fcglisc gehabt. Dies erweist der Verfasser
448 Römische Geschichte und Chronologie.
aus dem Bewusstsein des römischen Volkes von seiner providentiellen
Mission, durch die Uebereinstimraung von Principien der Kirche und Tra-
ditionen Rom's über Entstehung Rom's u. s. w. In diesem Zuge geht es
weiter. Wir können dem Verfasser nicht folgen; denn wir haben hier
keinen Bericht über katholische Propaganda zu erstatten; da es dabei
auf Wissen nicht, wohl aber sehr auf Glauben ankommt, so können wir
uns über die Irrgäuge nicht wundern.
G. F. Hertzber g, Geschichte des römischen Kaiserreichs in All-
gemeine Geschichte in Einzeldarstellungen von Oncken. Berlin 1880.
Das erste Buch geht von der Begründung des römischen Princi-
pats bis zum Tode des Septimius Severus. Der Eintheilungsgrund ist
nicht recht einzusehen; beginnt doch erst mit Septimius Severus, wenn
man will, eine neue Epoche; wie soll dieselbe mit seinem Tode schliessen?
In Darstellung des staatsrechtlichen Theiles im ersten Abschnitt »das
julisch-claudische Regentenhaus« schliesst sich Verf. durchaus an Mommsen
an. Cap. 1 behandelt den Principat des Augustus, Cap. 2 seine Reichs-
politik. Die Darstellung ist gewandt und anziehend, auch in der Haupt-
sache richtig - die Varusschlacht wird, kaum richtig, auf den 9. bis
11. Sejitember — mit Schmidt — im Jahre 9 n. Chr. angesetzt. Das
3. Capitel behandelt die julisch-claudische Dynastie, das vierte Nero und
den Untergang der julisch-claudischen Dynastie.. Der zweite Abschnitt
soll die Kaiser von Galba bis Marc-Aurel umfassen; die bis jetzt er-
schienenen Lieferungen enthalten nur Cap. 1 die dynastischen Kriege
und Cap. 2 die flavische Dynastie und die »goldene« Zeit des Reiches.
Ueberall folgt der Verfasser ziemlich eklektisch in der Hauptsache
den neueren Untersuchungen, so weit diese namentlich in Gesammtdar-
stellungen vorliegen: die von ihm gegebenen Resultate verdienen meist
Glauben. Eine principielle Anschauung wird man in vielen Fragen ver-
geblich suchen. Ueber die Anlage des Ganzen Hesse sich streiten; auch
Hertzberg verlegt noch zu sehr den Schwerpunkt in die Hof- und Stadt-
geschichte, welche meinem Geschmacke nach in allzu grosser Breite be-
handelt ist. Sonst hält sich die Darstellung ziemlich frei von den in der
republilianischcn Geschichte gerügten Phrasen und Uebertreibungen.
Eine Menge von Abbildungen soll das Verständniss unterstützen.
J. B. Adler, Die alte Geschichte bis zum Untergange der römi-
schen Republik. In biographischen Darstellungen. Hof 1880.
Die Arbeit ist eine oberflächliche Conipilation ohne allen Werth.
n. Altitalische Ethnologie.
Joh. Gust. Cuno, Verbreitung des etruskischen Stammes über
die italische Halbinsel. Graudenz 1880.
Der Verfasser geht von den durch Die Cassius überlieferten alten
Namen aus, erklärt Italia als dui'ch Vorschlag von J entstandene Stamm-
bildung von Tel-Ter (tellus), welche »das Land« bedeutete. Ein anderer
Altitalische Ethnologie. 449
dort überlieferte Name Argessa wird von Ciino auf die Argi zurück-
geführt, einen älteren Bestandtheil der späteren Etrusker, welcher in
Campanien eine Herrschaft hatte und an die der Mons Argentarius, die
Argillae bei Strabon, das Argiletum und die Argeerkapellen in Rom er-
innern. Vorzugsweise sind es etruskische Oerter, welche von den alten
Schriftstellern als argivische Gründungen bezeichnet werden, so Alsium,
Fescennium, Falerii, auch Tibur gilt als argivische Gründung; an den
Anio knüpft sich aber die acht etruskische Sage von Annius, Salia und
Cathetus. Die Söhne des Cathetus und der Salia sind Latinus und Sa-
lius ; letzterer ist der Stammvater der Salentini, auf deren unmittelbare
Verwandtschaft mit den Etruskern alte Sagen hinweisen. Auch der Anio
führte meist den anderen Namen Uaptoüacog, wie der Tiber den Albula;
es folgt daraus, dass einst ein fremder Stamm in diesen Raum einge-
wandert ist.
In der Vergil'schen Darstellung des Kampfes zwischen Turnus und
Aeneas erkennt der Verfasser einen Nachhall von wirklichen Begeben-
heiten. Turnus stammt von argivischen Königen, Turnus bedeutet aber
nichts anderes als »der Tusker«; die erste Abtheilung des von ihm ge-
führten Heeres VH, 793 ff. besteht aus Argiva pubes, sie bilden gewisser-
massen die Leibwache des Turnus, denen gegenüber die Träger der
übrigen fünf Namen sämmtlich einander coordinirt erscheinen, als die
ursprüngliche Bevölkerung des tyrrhenischen Küstenlandes zwischen Tiberis
und Liris. Die Aurunker sind Etrusker, ihr Gebiet erstreckt sich bis zu
dem der Rutuler, die Labici scheint Vergil als Repräsentanten der eigent-
lichen Latiner zu nehmen. In diesen Zusammenhang wird auch Argy-
rippa von dem Stamme Arg und dem Thema Argo, der Name des Marser-
königs Archippus, eine leichte Gräcisirung für Argippus oder Argippa,
und der Name Agrippa gebracht.
Der Verfasser knüpft dann an seine in der »Vorgeschichte Roms«
S. 213ff. aufgestellte Theorie von der Mittheiluug des Venuscultes und
des Heros Aeneas durch die Veneter an die sogenannten Aboriginer so-
wie an die Verbreitung dieses Cultus durch die etruskische Kunst an,
die in Lydien und Phrygien wieder ihre Wurzeln hatte. In der Sage,
wie sie uns aber bei Vergil vorliegt, haben wir sehr wenig mehr von
der Sage, wie sie einst im italischen Volke lebte; wohl aber dürfen wir
in ihr einen Nachklang des phrygischen Cultus der Göttermutter und
eines mit ihr eng verbundenen Halbgottes erkennen, die durch Vermitte-
lung der Illyrier nach Latium, Sicilien und Ligurien gelangte. Indem
Vergil dem fremden Gotte, der in Italien selbst nur kühle Aufnahme
fand, Leben und Gestalt verlieh, trug er ara meisten dazu bei, die
historischen Spuren auf diesem Gebiete zu verwirren.
Die älteste italische Geschichte beruht zum wesentlichen Tlieile
auf den Kämpfen zwischen Etruskern und Latiuern ; diese Kämpfe müsste
die Sage enthalten, wenn sie historische Elemente enthalten sollte; hierein
Jahresbericht für Alterthuniswissenschaft XXHl. (1880. Ul.) 29
450 Römische Geschichte und Chronologie.
ist aber durch Beiziehung dos Aeneas und seiner Troiauer Schwanken
und Verwirrung gekommen; namentlich hat Vergil den Gegensatz von
Etruskern und Latiuern völlig beseitigt, indem er Latinus, den Reprä-
sentanten des latinischen Stammes, zu vollständiger Nichtigkeit zu Gun-
sten des Turnus herabdrückt, während Aeneas, der geistige Urheber des
römischen Volks und Weltreichs, Bundesgenossen in dem nachmaligen
Rom und bei den Etruskern findet. Des Turnus Bundesgenossen sitzen
in Latium, der Sabina und in Campanien; die Teleboer werden mit den
tela Gallica des Servius und mit Telegonos des Hesiod in Verbindung
gebracht: Hesiod meinte mit Agrios, Latinos, Telegonos die drei Völker,
welche zu seiner Zeit um den Golf von Neapel sassen, Etrusker, Latiner
und Ligurer.
Undenkbar ist die Existenz eines etruskischen Reiches, das sich
über Mittelitalicn oder gar über die gesammte Halbinsel ausgebreitet
hätte: es hätte nicht spurlos verschwinden können. Nur aus der Wahr-
nehmung etruskischer Bevölkcrungselemeute durch ganz Italien — Ar-
gentini, Argentauum, Arcias, Aesaros Croton-Cortona, Conseutia-consentes,
Cerillae - Caere, Vulcentes-Vulci, Argeuuon, Ceuturipa, Halaesa, Agyrion
etc. — konnte jene Behauptung entstehen. Mit umbrischen, weit mehr
mit lateinischen Oertern findet Namensgemeinschaft etruskischer statt.
Das Gebiet der Rutuler hat das linke Ufer des Tiber erreicht, hat es
vielleicht überschritten, bis zum rechten Ufer erstreckte sich das Gebiet
des Städtepaares Caere mit seinem Hafen Pyrgi, das Gebiet von Veii
und seiner Schwesterstadt Fidenae umspannte Rom ; es lässt sich zwi-
schen diesen mächtigen etruskischen Staaten kein anderes Gemein-
wesen als ein in seinem Ursprünge etruskisches denken. Varro erklärt
die Namen der Ramnes, Tities und Luceres für tuskisch; somit, schliesst
der Verfasser, existirten die bezeichneten Stämme auch in Etrurien. Der
alte Staat ist aber ein nationaler, wenn also stammfrenide Gemeinden,
deren Fluren aneinander grenzen, sich miteinander verbinden, so kann
nur die Ueberlegenheit der einen oder Eroberung der Grund gewesen sein.
Wenn aber der etruskische Stamm so weit über Italien verbreitet
war, wie konnte diese ungeheure Menge mit ihrer Sprache und Sitte
und allen das italische Leben beherrschenden Weisen verschwinden ? Die
Sprache der Etrusker, die dazu nach dem eigenen Zeugniss der Römer
deren Lehrer waren, konnte darum nicht so verschieden sein von der
Sprache der Latiner, der Osker, der Umbrer. Der Verfasser führt nun
noch die Ansichten des Dionysius an und schliesst mit den Worten des-
selben if^vog iirjOaixöB^EV d^iy/izvov, dXX' smy^wptov, äpy^atöv re ndvu xal
ouosvl dXXü) yzvei ours ojjMyXiuaaov ourz ofxodcairov, die er übersetzt:
»die Etrusker sind ein italisches Volk«. Und dieser Satz ist für alle
etruskischen Forschungen das Fundament.
Auch in dieser Untersuchung treten die Eigenschaften des Ver-
fassers, auf welche ich bei der »Vorgeschichte Roms« aufmerksam ge-
Königszeit und Uebergaug zur Republik. 451
macht habe, (vgl. Jahrg. 1878, Abth. III, S. 439 ff.) hervor. Seine sprach-
lichen Nachweise sind überraschend, aber auch sehr kühn; der Beweis-
grund, die Etrusker hätten nicht spurlos verschwinden können, wenn ihre
Sprache nicht der der Latiner etc. sehr verwandt gewesen wäre, ist doch
nicht so zwingend , wie es scheint, wie die Latinisirung der Kelten in
Oberitalien, das Verdrängen der einheimischen Sprachen in Spanien etc.
beweist. Endlich ist die Autorität des Dionysius von dem Verfasser nur
deshalb so hoch gestellt, weil sie in sein System passt; das was der
Verfasser am Schlüsse aus dessen Worten schliessen will, kann man
hineinlegen ; mit Nothwendigkeit geht es nicht aus denselben hervor.
m. Königszeit und Uebergang zur Republik.
G. F. Unger, Die römischen Gründungsdata. Rhein. Mus. f.
Phil. N. F. 35, Iff.
Der Verfasser legt zunächst die Entstehung der vulgären Rech-
nuiigsweise dar und wie nach wahrer Rechnung der Anfang der Repu-
blik auf Ol. 70. 2 = 498 fällt. Die Regierungszeit sämmtlicher Könige
ist Fiction. Indem man diese fictiven Jahrzahlen mit der Aera der Re-
publik verband, erhielt man die Aera der Stadt (anui ab urbe condita);
die grosse Zahl dei- vorhandenen Gründungsdata begreift sich, wenn man
bedenkt, dass die Königszeit beliebig berechnet werden konnte.
Der Verf. erörtert zuerst die Gründungsdata der vulgären Zeitrech-
nung. Die häufig als älteste Jahrsumme der Königszeit berechnete von 240
Jahren kann nicht auf Fabius zurückgeführt werden, dieser hat 239 Jahre
berechnet. Sie findet sich als Summe zunächst bei Hieronymus in der
Uebersetzung der eusebischen Königsliste, ist aber einer römischen Quelle
entnommen, welche Rom's Gründung 240 Jahre vor Ol. 67, 4 = 508, also
in Ol. 7, 4 = 748 v. Chr. ein Jahr früher als Fabius, die der Republik
aber mit diesem 508 v. Chr., setzt. Sie ist mit der bis jetzt nicht be-
kannten bei Synkellos identisch; vielleicht fand sich schon bei Valerius
Antias das Datum 748. Die von Mommscn bei Cicero de rep. berech-
neten 240 Jahre belaufen sich thatsäclilich auf 242 bezw. 236 + 6 Inter-
regenjahre. Auch Mommsen's Ansicht, dass Diodor bei Eusebius (I, 291
Schö.) wesentlich dieselben Zahlen wie Cicero habe, ist nicht richtig.
Auch Cornelius Nepos setzte die Gründung Rom's auf Ol. 7, 2 = 750,
wie der Verfasser ausfülirlich entwickelt; er rechnete 241 Jahre auf die
Königszeit und sein Anfangsjahr der Republik ist 509 v. Chr.; das Grün-
dungsdatum hat er Eratosthenes entlehnt. Da die Summen 239, 241 und
242 der Gencrationszahl 233 = 7 X 33V3 sehr nahe kommen, so nimmt
Unger an, dass sie durch Erhöhung dieser entstanden sind; die niedrig-
sten Posten sind dann die ältesten.
Die Gründungsopoche Ol. 7, 2 = 750 scheint auch bis in die letz-
29*
452 Römische Geschichte und Chronologie.
ten Zeiten der Republik geherrscht zu haben, eine Erhöhung erfuhr sie
unter dem Einflüsse der Astronomie; Varro machte diese neue Aera
populär. Sie brachte die ersten Consuln durch Zählung von zwei De-
cemvirn = aber fünf Anarchie-Jahren auf Ol. 67, 3 = 509, sie musste daher
den Königen 244 Jahre geben. Die Mehrung von 11 Jahren wurde da-
durch erzielt, dass man die grössten vorhandenen Zahlen, die des Nepos
für Numa und Superbus, die des Polybius für die zwischen diesen ste-
henden Könige auswählte und wie Nepos nach Romulus ein Jahr Inter-
regnum annahm. Wer dieses ausschloss erhielt 243 Königsjahre und
die Epoche Ol. 6, 4 = 752; dies sind die Zahlen der fasti consulares und
acta triumphalia des Augustus.
In einem zweiten Abschnitte werden die Gründungsdata der wahren
Zeitrechnung besprochen. Timaios setzte Rom's und Karthago's Grün-
dung 814/3 V. Chr. Cincius Alimentus stellte Rom's Gründung 729/8 =
Ol. 12, 4. Diese zu niedrige Ansetzung des Gründungsdaturas erklärt
Unger durch die Zählung des clavus annalis. Auch die Epoche des
Ausonius gehört hierher, der Rom's Gründung 14 Jahre später ansetzte
als Varro. Ueber die ausonische Aera sind falsche Vorstellungen ver-
breitet; durch Emendation von Serv. Verg. Aen. 1, 267 sie in hie und
CCCL in CCCLX (welches die Zahl der Hamburger Handschrift ist) wird
Rom's Gründung auf Ol. 10, 1 = 740/39 festgestellt; dieser Ansicht Cato's
ist Ausonius gefolgt.
Im dritten Abschnitt behandelt Unger einige mythisch- mystische
Data, zunächst die des Piso (bei Censorin. 17, 13); der Verfasser sucht
hier durch neue Conjectur zu helfen, indem er sie streicht, in anno DC
septimo ein lesbar gemachtes Dittogramm vermuthet und saeculum =
Mass der längsten Dauer des menschlichen Lebens in etruskischera Sinne
erklärt, so dass die Stelle heissen würde: »Im Jahre 666/88 fand ein
Prodigium statt, welches die etruskischen haruspices als Offenbarung des
Hinzutritts eines neuen saeculum erklärten; die Stelle des Ennius bei
Varro r. rust. 3, 1, 2 wird durch Annahme einer Ellipse in hoc nunc de-
nique est non cum (in hoc fuisse) Ennius scripsit als Annahme einer der
albanischen Gründung Rom's vorausgehenden älteren troischen erklärt.
Fried r. Reuss, De lubae regis historia Romaua a Plutarcho
expressa. Gymn.-Progr. Wetzlar 1880.
Der Verfasser will nachweisen, dass Plutarch in weit höherem
Masse, als man bisher angenommen, von luba abhänge und hat sich na-
mentlich die Vitae des Romulus und des Numa zu diesem Beweise aus-
gewählt. Das Resultat, zu dem er gelangt, ist folgendes: Plutarch ent-
lehnt seinen Stoff aus luba; dieser folgt in der Hauptsache Varro, hat
aber auch andere Quellen benutzt und auch seine eigenen Ansichten
bei Erklärungen, Einrichtungen und Bezeichnungen vorgebracht; gerade
in letzterem Punkte gcrieth er aber häufig auf Irrwege. So gelangt
Köuigszeit und Uebergang zur Republik. 453
der Verfasser im Wesentlichen zur Bestätigung der Heeren'schen An-
sicht über das Verhältniss der beiden Schriftsteller.
Th. Mommseu, Römische Forschungen. 2. Band. Berlin 1879.
Der Band enthält folgende theils in Fest-, theils in Zeitschriften,
meist im Hermes erschienene Abhandlungen, überall mit — häufig po-
lemischen — Nachträgen, welche seit ihrer ersten Veröffentlichung nöthig
geworden sind:
Die echte und die falsche Acca Laurentia, der Begriff des Po-
moeriura, die Ludi magni und Romani, die capitolinischen Magistratstafeln,
Veroneser Fastentafeln von 439 — 494 n. Chr., die neuen Fragmente der
Jahrtafel des latinischen Festes, die Erzählung von Cn. Marcius Corio-
lanus; Sp. Cassius, M. Manlius, Sp. Maelius, die drei Demagogen der
älteren republikanischen Zeit; Fabius und Diodor (mit einer Beilage);
die örtlichen Cognomina des römischen Patriciats, die gallische Kata-
strophe, das Verzeichniss der italischen Wehrfähigen aus dem Jahre 529
der Stadt, die Translation des Imperium, die Scipionenprocesse, der
Friede mit Antiochos und die Kriegszüge des Cn. Manlius Volso.
Unter den Nachträgen heben wir die Untersuchung über die Schlacht
an der Cremera — in Fabius und Diodor — hervor; ganz neu ist die
Abhandlung über den Frieden mit Antiochos und die Kriegszüge des
Cn. Manlius Volso; hier weist Mommsen mit gewohnter Klarheit und
Sicherheit die jüngeren und absichtlichen Zusätze und Umgestaltungen
der alten Berichte über die betreffenden Ereignisse nach; der römische
Urbericht ist uns überliefert durch Polybius und durch die nicht durch
Polybius durchgegangene annalistische Ueberlieferung, welche rein bei
Appian vorliegt, in einzelnen Einlagen auch bei Livius hervortritt; Po-
lybius erscheint dabei nicht im günstigsten Lichte. Genauer erörtert
ist die von Mommsen schon in seiner R. G. 2^ S. 448 ausgesprochene,
von Nissen zurückgewiesene Vermuthung, dass Polybius in dem Hülfs-
corps des Attalos die kleiuasiatischen Feldzüge des Jahres 565 mitge-
macht habe; dieselbe wird jetzt fast zur Gewissheit erhoben.
Ruggiero Bonghi, Appio Erdonio. Critica di critica. Napoli
1880.
Der bekannte Verfasser liefert eine Untersuchung von musterhafter
Sauberkeit und Klarheit. Er betrachtet zuerst die alte Ueberlieferung,
namentlich Livius und Dionysius, sodann die Auffassung derselben durch
die Neueren, Niebuhr, Schwegler, Mommsen, Ihne, Peter, Nitzsch und
Zöller, welche er wieder einer Kritik unterwirft; so weit geht der ne-
gative Theil. Im zehnten Abschnitt geht der Verfasser etwaigen Spuren
anderer Quellen bei Livius und Dionysius nach, stellt den gemeinsamen
Kern der Ueberlieferung fest und untersucht nun im elften Abschnitte,
ob es zu jener Zeit Verbannte und Sklaven gab; beide Fragen werden
454 Römische Geschichte und Chronologie.
durch geschichtliche Betrachtung und Untersuchung der Tradition ins-
besondere bei Livius bejaht. So hat der Verfasser die Elemente zum
positiven Resultate gewonnen, das er mit Dunque? im zwölften Abschnitte
mittheilt. Die Auswanderung des Attus Clausus zeigt, dass unter den
Sabinern zwei Parteien bestanden, eine, welche im Frieden mit Rom
leben wollte, eine zweite — zu der Herdonius gehörte — welche glaubte
nur dann vor der aufstrebenden Tiberstadt sicher leben zu können, wenn
man ihre Unterwerfung erzwang. Mit seinen Clienten und im Einver-
ständnisse mit den der jüngeren Aristokratie angehörigen Vertretern,
zugleich in der Hoffnung die unzufriedenen Elemente an Freien und
Sklaven in der Stadt mit sich zu vereinigen, unternahm er den Hand-
streich. Aber alle Erwartungen schlugen fehl, die Sklaven rührten sich
nicht, die Armen hatten noch Patriotismus genug, um den eigenen Vor-
theil dem Staatswohle zu opfern, die von auswärts zu erwartende Hülfe
war nicht da. Unter letzterer versteht der Verfasser wohl die sabini-
schen und etruskischen Truppen, deren Anmarsch nach Liv. 2, 16, 2 be-
fürchtet wurde. Am meisten aber schadete gerade das Bündniss mit
den Verbannten; die Erbitterung, welche die Mehrzahl der Bürger ge-
gen sie hegte, schüchterte die Sympathien ein, welche sie unter einem
Theile ihrer Standesgenossen vielleicht hätten finden können.
Im Schlusscapitel führt der Verfasser aus, wie nun im Laufe der
Jahrhunderte die Erklärung des einfachen Ereignisses, der Hang Details
zu finden und Familieneitelkeit, auch wohl die Wirkung der Analogie
und Hang zur Rhetorik die spätere Gestaltung veranlasst haben.
Georg Thouret, Ueber den gallischen Brand. 11. Suppleraent-
band zu Jahrb. f. klass. Phil. S. 95 ff.
Der Verfasser will beweisen, dass wir nach Lage der Quellen be-
rechtigt sind, den sogenannten gallischen Brand und die Zerstörung Rom's
aus der Geschichte zu streichen. Weder Theopompus, noch Heraklides
von Pontus, noch Aristoteles wissen von einer Zerstörung, sondern
nur von einer Einnahme Rom's durch die Kelten. Auch Polybius weiss
mit keiner Silbe von einem Brande oder einer Zerstörung zu berichten;
er folgt hier Fabius ; dieser hatte somit auch noch nicht diese Nachricht.
Diodor, der die Camillussage kennt, vertritt in dem betreffenden Theile
seines Werkes eine jüngere Stufe der Tradition. Von Cato und Varro
können wir nach dem Stande der Ueberlieferung nicht wissen, ob sie an
die gallische Verwüstung geglaubt haben oder nicht ; auch Cicero spricht
von einer solchen nirgends in deutlichen Worten; dagegen hat er eine
vereinzelte Nachricht, dass die Gallier durch einen Minengang versuch-
ten auf das Capitol zu gelangen. Die Vulgata wurde von den Anna-
listen der sullanischen Zeit ausgebildet vorgefunden; ihre litterarische
Fixirung ist in den Ausgang des 6. Jahrhunderts der Stadt zu setzen.
Die Berichte reduciren sich auf drei Hauptetappen, Diodor, Appian und
Königszeit uud Uebergang zur Republik. 455
Livius-Plutarch ; diese theilen sich in zwei scharf geschiedene Gruppen;
die eine bildet Diodor allein, die andere alle übrigen; ersterer kennt
weder die Gesandtschaft und das darauf folgende Kriegstribunal der
drei Fabier, noch die volle Ausbildung der Caniillussage, sein Bericht
repräsentirt die älteste Fassung. Der Verfasser sucht nun zunächst die
UnWahrscheinlichkeit zu erweisen, dass die Gallier Rom verbrannt oder
niedergerissen haben, und die hierdurch entstandenen Zweifel an dem
Factum der Zerstörung werden durch den vorhandenen Bericht über
den Wiederaufbau der Stadt nicht gemindert. Positiv hat nur Poly-
bius den richtigen Sachverhalt erhalten; die Gallier dachten an eine
dauernde Occupation Rom's, konnten sie aber nicht durchführen.
Im Folgenden sucht Thouret die Entstehung der Tradition zu er-
klären — er selbst nennt diesen Versuch nur eine Hypothese. Darnach
stand Rom einmal vor der Alternative die Stätte aufzugeben, an welcher
der Staat haftete. Die Patricier blieben auf dem Capitol, die Plebs
ßoh nach Veii, nachher wollte sie nicht mehr zurück, bis Camillus dieses
bei seinen ehemaligen Soldaten fertig brachte. Hier setzt die Vulgata
ein, die deutlich eine doppelte Tendenz hat, die Schmach, welche dem
römischen Namen angethan war, als göttliches Strafgericht darzustellen
und den Ruhm des Camillus, des Retters und Rächers des römischen Na-
mens, zu feiern. Auf die Fassung der Tradition blieb griechisches Vor-
bild nicht ohne Einfluss. Topographische Zeugnisse für den Brand sind
nicht vorhanden.
Ein besonderer Anhang behandelt die Quellenfrage. Der Verfasser
stellt darin drei Fragen: 1. Welcher Epoche der römischen Annalistik
gehört der ursprüngliche Autor der Vulgata vom gallischen Brande
au? In einer sehr gründlichen und scharfsinnigen Untersuchung kommt
der Verfasser zu dem Resultat, dass derselbe entweder Acilius war oder
doch aus dem Kreise der griechisch schreibenden Annalisten nach Fa-
bius stammt. 2. Wie steht die Quelle Diodor s zu dieser Epoche? Sie
ist einer jener lateinisch schreibenden Annalisten nach Cato; die Vul-
gata hat dieser Autor bereits vor sich gehabt, aber er sucht an der
Hand eines älteren und besseren Materials dieselbe von den offenbarsten
Erfindungen zu befreien ; er scheint in die gracchische Zeit zu gehören,
denn er verräth deutlich antidemokratische Tendenzen; auf Calpurnius
Piso würde manches hinweisen. 3. Welches Verhältniss findet statt zwi-
schen Livius und den späteren römischen Schriftstellern? Florus hat
Livius an unserer Stelle nicht ausgeschrieben, hat vielmehr seine Quelle
in einem Annalisten vor Livius (Claudius Quadrigarius, Val. Antias und
Licinius Macer?); es lässt sich dabei nicht entscheiden, ob Florus selbst
das Excerpt gemacht hat oder bereits ein Excerpt benutzt hat. Ebenso
können weder Orosius noch die sogenannte periocha aus Livius faktisch
als direkt von Livius abhängig angesehen werden. Auch der auctor de
vir. ill. ist von Livius unabhängig, seine Quellen sind älter als Livius
456 Römische Geschichte uud Chronologie
und stehen anscheinend auf dem Boden älterer Ueberlieferung , doch
kennen sie die Vulgata; endlich haben auch Eutrop und Sextus Rufus
nicht aus Livius geschöpft.
Julius Bei och, Der italische Bund unter Rom's Hegemonie.
Leipzig 1880.
Der Verfasser geht von dem Gemeindekatalog des Äugustus aus,
da für die römisch-italische Symmachie eine Urkunde fehlt, welche über
ihren Anfang u. s. w. Auskunft geben könnte. Man ist daher auf Rück-
schlüsse angewiesen, und es ist ein Glück, dass in der Beschreibung
Italiens im dritten Buche der plinianischen Encyklopädie ein zeitlich
nicht zu weit abstehendes Verzeichniss der italischen Gemeinden erhal-
ten ist. Dieselbe ist zum Theil dem geographisch -statistischen Werke
des Äugustus entnommen, zum Theile aber einem Periplus; sie ist nicht
ohne Fehler uud lässt über manche staatsrechtliche Frage uns im Un-
klaren, im Allgemeinen besitzen wir aber von der Organisation des augu-
steischen Italiens eine ausreichende Kunde, auf dieser Basis lassen sich
Rückschlüsse ausführen. Das Verzeichniss der augusteischen Colonien
liegt uns bei Plinius vollständig vor und alle bei Plinius nicht ausdrück-
lich als Colonien bezeichneten Städte sind demnach aus der Liste der
augusteischen Colonien zu streichen. Die sichere Scheidung der Colo-
nien der Triumvirn und des Äugustus ist nicht leicht. Doch in die Zeit der
Triumvirn kommen nur die Colonien, welche die gemeinsame Gründung
durch ihre Beinamen selbst ausdrücken, z. B, Colonia Coniuncta lulia
Sutrina etc., ferner die durch litterarische Zeugnisse als solche beglau-
bigten, z. B. ausser Capua und Beneventum Ariminum, Luceria, Venusia,
Pisaurum, Falerii, Aquininum, Cremona; dazu kann man vielleicht noch
die Colonien fügen, in denen Quattuorviri vorkamen. Die Colonien waren
mit ihrem vollen Namen und an der ihnen nach der alphabetischen Ord-
nung zukommenden Stelle unter den anderen Gemeinden jeder Region
bei Äugustus aufgeführt. Zwei Beilagen geben das Verzeichniss der
augusteischen Colonien und der italischen Stadtgemeinden, letzteres mit
den die vorgegangenen Veränderungen erläuternden Bemerkungen. Das
zweite Capitel behandelt die Tribuseintheilung Italiens. Es ist nach den
Ausführungen B.'s nur für etwa die Hälfte der alten Landtribus mög-
lich, ihre Lage mit genügender Sicherheit zu bestimmen ; was die städti-
schen Tribus angeht, so scheint es gewiss, dass sie nicht über das ser-
vianische Pomoerium herausgriffen. Nach der Annexion und Assignation
des veientischen Gebietes musste man neue Tribus errichten; es bleibt
dabei bis 299 der Satz giltig, neue Tribus nur aus den an römische
Bürger viritim vertheilten Districten zu bilden, die Gemeinden dagegen,
die vollständig in den römischen Bürgerverband aufgenommen wurden,
einer schon bestehenden Tribus zuzutheilen. Mit der Schliessung der
Tribuszahl 241 wurde das locale Princip der Districtseintheilung auf-
Königszeit und Uebergang zur Republik. 457
gegeben; doch war man auch jetzt noch nach Möglichkeit bestrebt bei
Aufnahme der cives sine suffragio in den Bürgerverband durch Zusammen-
legung der benachbarten Städte in dieselbe Tribus grössere räumlich
geschlossene Districte zu bilden. In einem Verzeichniss weist der Ver-
fasser nach, dass bis zum Buudesgenossenkriege höchstens die minor
pars tribuum zur Einzeichnung der Neubürger bestimmt worden ist. Für
die Vertheilung der neugegründeten Colonien, Fora und Conciliabula
civium Romanorum unter die bestehenden Tribus gilt derselbe Grund-
satz; sie wurden so viel als möglich den benachbarten Tribus zugetheilt;
machte dies, wie meist, die geographische Lage unmöglich, so suchte
man wenigstens kleinere Districte zu bilden, indem man die benach-
barten Gemeinden derselben Ti-ibus zutheilte. Eine Tabelle veranschau-
licht den jetzigen Stand unserer Kenntniss der Tribuszugehörigkeit der
Bürgercolonien und sonstigen von Rom aus gegründeten Bürgergemein-
den. Eine völlige Veränderung brachte der Bundesgeiiossenkrieg her-
vor; nach der lex lulia sollten acht Landtribus zur Einzeichnung der
italischen Neubürger dienen; aber diese Bestimmung wurde nicht prak-
tisch, im Jahre 84 ist die Eintragung der Neubürger in die Listen der
31 Landtribus vollendet und auch Sulla hat daran nichts Erhebliches
geändert. An zwei Tabellen (der Bundesgenossen Roms im Bundes-
genossenkriege und der Gemeinden der aufständischen Italiker) weist
der Verfasser nach, dass die Demokratie Cinnas Versprechen, die Neu-
bürger in alle Landtribus zu vertheilen, in vollem Masse ausgeführt hat,
so weit es die treugebliebenen Bundesgenossen betraf; die Aufständi-
schen dagegen wurden auf acht wahrscheinlich ausgelooste Tribus be-
schränkt.
Der Ager Romanus — im dritten Capitel behandelt — wird von
dem Verfasser zunächst in seiner Ausdehnung bis auf den Fall Veii's
bestimmt, sodann werden die Gebietserweiterungen geschildert bis zur
Erwerbung von Gallia Cispadana; in dem letzten Abschnitte wird der
Versuch unternommen, mit Benutzung der officiellen Angaben der ita-
lienischen Regierung über den Flächenraum der Communen des Königs-
reichs das allmähliche Wachsthum des römischen Staatsgebiets und das
Verhältniss dieses Gebiets zu den Gebieten der italischen Bundesgenossen
auch numerisch zum Ausdruck zu bringen.
An die Bestimmung der Gebietsausdehnung schliesst sich natur-
gemäss die der Bevölkerung Italiens im vierten Capitel au; dieser Theil
ist in der Hauptsache schon früher veröffentlicht worden (Jahresbericht
über die röm. Slaatsalterth. für 1874 78. Abth. III, S- 391 f.).
Cap. 5 handelt von den Conciliabula; Fora, Coloniae. Conciliabulura
ist ursprünglich die Dingstätte des Gaus, später bezeichnet es officiell
die Landgemeinden ohne Stadtrecht des römischen Gebiets. In der Reor-
ganisation nach dem Bundesgenossenkriege werden die meisten Concilia-
bula von den Nachbargemeinden absorbirt, während sie im diesseitigen
458 Römische Geschichte und Chronologie.
Gallien zu Municipien erhoben werden. Unter diesen Umständen ist es
nicht zu verwundern, dass wir über die Organisation derselben sehr un-
vollständig unterrichtet sind; was wir darüber wissen, hat der Verfasser
zusammengestellt. Auch den Fora fehlt, wie den Conciliabula, die eigene
Censur, das wesentlichste Kennzeichen municipaler Autonomie; wie diese
sind sie ebenfalls durch Viritanassignation gebildet worden. Aber wäh-
rend das Conciliabulum eine Landgemeinde ohne städtischen Mittelpunkt
ist, ist das Forum von vornherein eine städtische Ansiedlung, eine Art
Colonie, jedoch angelegt von römischen Magistraten (Ceusoren, später
Consuln) kraft ihrer eigenen magistratischen Competenz; darum trägt
sie den Namen des Gründers. Ihre Entstehung hängt enge mit dem Bau
der italischen Heerstrassen zusammen; man wollte einen Centralpunkt
gewinnen, von wo aus sich die Strasse bequem inspicireu und im Stand
halten liess. Diese Ansiedlungen sind im diesseitigen Gallien besonders
zahlreich. Nach dem Bundesgenossenkrieg wurden sie grösstentheils den
Nachbargemeinden attribuirt; ihre Organisation in republikanischer Zeit
war der der Conciliabula im Grossen und Ganzen analog. Die Organi-
sation der ältesten Bürgercolonien ist von der der Fora nicht sehr ver-
schieden. Was sie von diesen trennt, ist zunächst die im voraus fest-
bestimmte Zahl der Landempfänger, der feierliche Act der Gründung in
militärischen Formen, die Limitation des Gebiets, besonders aber der
Festungscharakter und die Lage am Meer. Die Verfassung der Seeco-
lonien war im allgemeinen der der Colonien latinischen Rechts nachge-
bildet. Erst nach dem hannibalischen Kriege wurde man genöthigt zur
Gründung von Bürgercolonien zu schreiten, die sich äusserlich vor allem
durch die Zahl der Colonisten unterschieden, auch zum Theil durch die
Lage, da sie nicht mehr an der See liegen müssen. Ein Verzeichniss
der Bürgercolonien schliesst den Abschnitt.
Cap. VI handelt von den incorporirten Gemeinden (Municipia).
Gabii ist, soweit wir wissen, das erste römische Municipium, das foedus
Gabinum daher einer der wichtigsten Acte, die Rom je vollzogen hat.
Durch den cassischen Vertrag wird die Incorporirung latinischer Gemein-
den zunächst verhindert. Aber auf dem rechten Tiberufer konnte das
zweite Municipium errichtet werden: Capcna, jedenfalls vor dem Bundes-
genossenkriege, wahrscheinlich gleich nach der Einnahme von Veii, dann
Tusculum 381, Lanuvium, Nomentum, Pedum, Aricia (338). Als die ersten
nicht-latinischen Orte incorporirt wurden, Caere 351, entzog man ihnen
das active und passive Wahlrecht und zwang ihnen die Rechtsprechung
durch einen Stellvertreter (praefectus) des römischen Prätors auf; die
communale Selbstverwaltung blieb, ja die Autonomie in finanzieller und
militärischer Hinsicht war wahrscheinlich grösser als in den latinischen
Municipien. Doch war die Schafl'ung dieser Municipien cäritischen Rechts
ein politischer Missgriff, in dem man seit dem Anfang des 3. Jahrhunderts
Remedur dahin eintreten liess, dass diesen Orten auch die communale
Königszeit und üebergang zur Republik. 459
Selbstverwaltung entzogen wurde. Es ist schwer im einzelnen nachzu-
weisen, wo dies geschah; aber es giebt ein allgemeines Kriterium: alle
Municipien, wohin später eine latinische oder ßürgercoloiiie deducirt wor-
den ist, müssen der Selbstverwaltung entbehrt haben. Von Anfang galt
das Passivbürgerrecht nur als Uebergangszustaud, das bei erreichter La-
tinisirung mit dem ius suffragii vertauscht wurde.
Die selbstverständliche Folge der Incorporirung in den römischen
Staatsverband war der Verlust der eigenen Souveränität; die Municipien
konnten also nicht mit eigenem Namen münzen, nicht willkürlich ihr
Bürgerrecht an Fremde verleihen, nicht einseitig ihre bestehende Ge-
meindeverfassung ändern, die gewöhnlich aristokratisch war. Römisches
Recht galt für die Municipien jedoch mit lokalen, durch den Prätor sti-
pulirten Abweichungen, commercium und conubiura war vorhanden, ebenso
das Recht der Provocation; die Leistungen an den römischen Staat be-
schränkten sich im Wesentlichen auf Stellung von Truppen-Contingenten,
welche bei den Vollbürgergemeinden in den Tribus- Legionen dienten,
bei den Halbbürger -Gemeinden in eigenen Abtheilungen formirt waren.
Zu finanziellen Leistungen sind die Municipien caertischen Rechts zu
Anfang, wie es scheint, gar nicht herangezogen worden; ob sie tributum
zahlten ist unsicher; jedenfalls geschah dies nach der Verschmelzung der
caertischen Contingente mit den Tribus -Legionen bald nach dem ersten
punischeu Kriege, als die Soldzahlung auf das römische Aerar übernommen
worden war; die Vollbürgergenieinden waren dagegen unzweifelhaft zur
Zahlung des tributum verpflichtet. Für die innere Organisation gilt im
Allgemeinen die Regel, dass jeder Magistrat, der nicht in das II viral-
oder IV viral Schema hiueinpasst, aus der Zeit vor dem Socialkrieg in
die neue Periode hinübergenommen ist. Die Municipien mit aufgelöstem
Gemeinwesen haben Magistrate im eigentlichen Sinne nicht gehabt.
Die Verwaltung und höhere Jurisdiction des ganzen Bürgergebiets
in der Hauptstadt zu concentrircn , war schon bald nach dem Latiner-
kriege unmöglich ; man bildete durch Zusammenlegung einer Anzahl Bür-
gergemeinden Gerichts- und Verwaltungsbezirke, die Präfecturen, die
wahrscheinlich von je zwei Präfecten besorgt wurden; in grösseren Prä-
fecturen finden sich vier
In der Betrachtung über die Colonien latinischen Rechts stellt der
Verfasser zunächst die 35 in Italien gegründeten Colonien latinischen
Rechts zusammen. Seit der Vernichtung des latinischen Bundes 338 be-
steht die Mehrzahl der Ansiedler in denselben aus römischen Bürgern;
die P^rtheilung latinischen Rechts an die ueugegründcten Colonien war
dadurch begründet, dass die Verleihung des römischen Bürgerrechts an
die weit entlegenen Colonien i^raktisch werthlos gewesen wäre ; viel werth-
voller war die volle Autonomie in allen inneren Angelegenheiten, die das
latinische Recht den Colonistcn gewährleistete ; dabei behielt der römische
Bürger, der einen Stammhalter in der Colonie zurückliess, sein Recht
460 Römische Geschichte und Chronologie.
des postliminium. Der Satz dagegen, dass, wer in der Colonie die
Quästur oder eine höhere Magistratur bekleidet bat, damit ohne weiteres
das römische Bürgerrecht erlangt, kann für die Zeit vor dem hannibali-
schen Krieg unmöglich gegolten haben. Die latinischen Colonien hatten
volles Commercium und Conubium unter einander und mit der Mutter-
stadt; die innere Organisation ist nur ein Abbild der Zustände in der
Mutterstadt. Die XII coloniae, welche am Ende des hanuibalischen Krieges
(209) alle weiteren Leistungen an Geld und Mannschaften weigerten,
wurden im Wesentlichen den municipia sine suffragio gleichgestellt. In
der bekannten Stelle Cic. pro Caec. 35, 102 will der Verfasser Ardeates
statt Ariminenses lesen; er führt dann noch kurz den Beweis, dass das
ius XII coloniarum, von dem Cicero spricht, identisch ist mit der Summe
der Massregelu, die gegen die bekannten XII coloniae 204 getrotfeu
wurden.
Cap. 8 schildert die italischen Bundesgenossen; nachdem im Ein-
gang der Einfluss der römischen Verfassung auf die der Bundesstaaten
im Allgemeinen nachgewiesen ist, verfolgt der Verfasser die Verfassungs-
geschichte jedes einzelnen italischen Staates gesondert von seinem Ein-
tritte in den ewigen Bund mit Rom bis zu der Zeit, wo der Socialkrieg
Italien zu einer einzigen grossen Gemeinde umgestaltet hatte (Etrurien,
Umbrien, die sabellischen Stämme, Samnium, Latium, Lucanien, Japy-
gien, die griechischen Städte).
Im 9. Capitel »der altlatinische Bund« wird die Glaubwürdigkeit
der dionysischen Liste der 30 Gemeinden, welche im Jahre 498 die lati-
nische Eidgenossenschaft gebildet haben sollen, verworfen, während die
Weihinschrift von Nemi und der Buudesvertrag mit Karthago in die
ältesten Zeiten hinaufgehen. Beloch will das Jahr 500 v. Chr. als unge-
fähres Datum der ersteren ansehen, und vermuthet als den Namen des
Consuls, der allein auf dem karthagischen Vertrage gestanden, M. Hora-
tius, so dass derselbe der gleichen Zeit angehören würde. Aus diesen
Urkunden ergiebt sich, dass Latium Ende des 6. und Anfang des 5. Jahr-
hunderts bei weitem nicht in so viele Staaten zerstückelt war, als ge-
wöhnlich angenommen wird. Dieses Ergebniss wird an der Geschichte
einiger latinischen Mittelstädte (Laurentum,Praeueste,Tibur) nachgewiesen.
Die Einheitsbewegung, die in der Geschichte dieser Städte sich zeigt,
führte Latium um das Ende des 6. und Anfang des 5. Jahrhunderts zur
Staatseinheit. Die Selbständigkeit der einzelneu Gemeinden war darin
auf eigne Verwaltung und Rechtsprechung, Aushebung, Equipiruug und
Besoldung der Truppen beschränkt. Mittelpunkt des Landes warAricia;
an der Spitze des Bundes stand ein Dictator. Die unmittelbare Folge
der politischen Einigung von Eom und Latium war eine Ausdehnung des
Bundes nach Süden hin; aber bald ruhte diese Colonisationsthätigkeit,
ja es wurde durch Aequer und Volskcr dem Bunde eine Stadt nach der
andern entrissen, die erst gegen Ende des 5. Jahrhunderts unter Rom's
Königszeit und Uebergang zur Republik. 461
Führung allmählich zurückgewonnen wurden. Die gallische Katastrophe
hat Rom's Oberhoheit über Latium nicht erschüttert, sondern die nächste
Folge war eine enge Vereinigung der Verbündeten zur Abwehr der ge-
meinsamen Gefahr. Diese Lockerung des Bundes erfolgt erst nach Un-
terwerfung der Etrusker und Volsker, da Rom seine Hegemonie ent-
schieden zum Ausdruck bringen, Latium seine Gleichberechtigung wahren
will. Der darüber allmählich entbrennende Krieg hat den alten Latiner-
bund politisch vernichtet, wie dies der Verfasser im einzelnen darlegt.
Das letzte Capitel behandelt »das italische Buudesrecht«. Zunächst
die Bundesverträge. Das Muster der zahlreichen foedera, welche Rom
mit italischen Gemeinden geschlossen hat, ist das foedus Cassianum von
493; an der Echtheit des Textes bei Dionysios ist nicht zu zweifeln;
doch giebt derselbe nur einen detaillirten Auszug.
Der Verfasser stellt nun weiter die Bedingungen des gleichen und
ungleichen Bündnisses und der latinischen Colonien fest. Der Kriegshoheit
und ihren Folgen widmet der Verfasser eine sehr ausführliche Betrach-
tung. Wollte Rom nicht den Census der einzelnen Gemeinden sich vor-
behalten und damit im Wesentlichen die Autonomie derselben vernichten,
so blieb ihm nur der Ausweg, die Truppenleistungen jeder einzelnen Ge-
meinde von vornherein zu fixiren (ex formula); auch die Stellung von
Schiffen war fest geregelt. Das Besetzungsrecht und das Recht Geiseln
sich stellen zu lassen hat Rom nur selten geübt. Dagegen hatte es die
Vertretung des Bundes nach Aussen; für innere Streitigkeiten trat das
Schiedsgericht, in der Regel des Vorortes, ein; ebenso hatte dieser das
Recht des Einschreitens bei Verfassungsconflicten in den Bundesstaaten.
Weiter hatte Rom die Aufsicht über Handel und Verkehr mit dem Aus-
lande und den italischen Bundesgenossen untereinander, ebenso die Auf-
sicht über die Chausseen ; alle diese Rechte fliessen in letzter Linie aus
dem Oberbefehl im Kriege; in allen übrigen Beziehungen waren die
Bundesglieder völlig souverän. Eigene Bundesbehörden fehlten; die rö-
mischen Magistrate versehen die Leitung der Bundesangelegenheiten.
Das Recht auf die Kriegsbeute war eigentlich nur bei foedera aequa für
beide Theile gleich, wurde aber auch bei foedus iniquum oft bewilligt;
dies galt bis zum Latinerkriege auch für ager publicus; seitdem gehört
alles im Bundeskriege gewonnene Land dem römischen Staate. Den
Bundesgenossen, und zwar nur den einzelnen Bürgern, bleibt nur die
Nutzung der eroberten Domänen, sei es durch Occupation, sei es durch
Thciliiahme an der Colonial- oder Viritanassignation. Zuletzt behandelt
der Verfasser die Freizügigkeit, welche ein wesentliches Mittel zur Er-
zeugung eines italischen Nationalgcfühls war.
Am Schlüsse des Buches finden sich als Beilagen das Foedus
Cassianum, das Foedus mit Astypalaea, das Foedus mit ludaea, das
Foedus mit Aetolien, sowie eine Karte: Italia ante bellum Marsicum,
auf welcher der agor Romanus, die Coloniac Latinae und die civitatcs
foederatae durch verschiedene Colurirung hervorgehoben sind,
462 Römische Geschichte und Chronologie.
Die Arbeit des Verfassers ist gründlich und umsichtig; seine Re-
sultate sind natürlich nicht zweifellos, manche seiner Annahmen sogar
sehr kühn; trotzdem wird das Buch eine sorgfältige Prüfung erwarten
und beanspruchen dürfen.
Hermes, Das dritte valerisch-horatische Gesetz und seine Wieder-
holungen. Bonn. Gymnas.- Programm 1880.
Nach einer eingehenden Kritik der bis jetzt über die Frage auf-
gestellten Ansichten (S. 1 - 18) geht der Verfasser zur Begründung seiner
eigenen Ansicht von dem letzten der drei Gesetze, der lex Hortensia vom
Jahre 286, über. Veranlassung und Wortlaut dieses Gesetzes lassen sich
aus der Ueberlieferung feststellen (ut quod plebs iussisset, omnes Qui-
rites teneret). So kann dieses Gesetz unmöglich eine blosse Wieder-
holung und Einschärfung eines früheren gewesen sein, noch weniger kann
schon durch das valerisch-horatische Gesetz von 448 festgestellt worden
sein, dass die Beschlüsse der Plebs auch die Patricier rechtlich ver-
pflichten sollten. Die Worte dieses letzteren Gesetzes ut quod tributim
plebis iussisset populum teneret übersetzt der Verfasser: was die Plebs
nach vorhergegangener Abstimmung nach Tribus fordert, darauf sind die
Vertreter des populus einzugehen verpflichtet. Er legt bei dieser Er-
klärung den Nachdruck auf die zum Zustandekommen eines Gesetzes
nöthige dreifache Thätigkeit (legem iubere, ferro, accipere). Die Patricier
wurden also durcli dieses Gesetz verpflichtet, die von den Volkstribunen
nach gehöriger Abstimmung in den Tributcomitien als Forderung der
ganzen Plebs geltend gemachten Gesetzvorschläge (legem iubere) durch
seine zuständigen Beamten dem Beschlusskürper des Gesammtvolkes, den
Centuriatcomitien, zur Beschlussfassung vorzulegen (legem ferre). Ver-
hüten sollte das Gesetz, dass in Zukunft so wie bis jetzt alle Forderun-
gen der Plebs als unbefugte Neuerungen einfach a limine abgewiesen
würden. Nur dann ist dieses Consulat, wie Livius sagt, sine ulla patrura
iniuria gewesen; auch der von Livius gebrauchte Ausdruck iubere zeigt,
dass nicht an Volksgesetze (sciscere) zu denken ist. Auch das sucht der
Verfasser durch eine kurze Betrachtung der Plebiscita vor und nach
diesem Gesetze zu erweisen, dass seine Erklärung des valerisch-horati-
schen Gesetzes vollständig mit dem Verlaufe derselben übereinstimmt.
Ebenso glaubt er, däss durch sie die Schwierigkeiten in Betreff der Zu-
stimmung von Senat und Curien gelöst werden. Die Fassung des Ge-
setzes bei Dionysius von Halikarnass verdient keinen Glauben. Schliess-
lich wendet sich der Verfasser dem Gesetze des Publilius Philo von 338
zu. Von den drei von Livius 8, 12 dem Publilius Philo zugeschriebenen
Gesetzen steht der Wortlaut des dritten nicht fest. Aber jedenfalls sollte
dadurch bei Auswahl der Senatoren wie bei Aufstellung der Ritterlisten
das Interesse der plebeischen Nobilität ebenso gewahrt werden, als das
der patricischen Nobilos, es sollte also dadurch der Einfluss der plebci-
Die pimischen Kriege u. d. Uutorwerfung d. Staaten am Mitteltneer. 4 63
scheu Nobilität im Senate erhöht werden. Das zweite Gesetz über die
patrum auctoritas beseitigte den bisher verfassungsmässig bestehenden
Einfluss der patricischen Curiatcomitien auf die Gesetzgebung uud ver-
schaffte so der nunmehr in Senat und Curie dominierenden plebeischen
Nobilität einen gi'össeren Einfluss auf dieselbe. So stehen beide Gesetze
mit der lex Oviuia und den Plebisciten des Jahres 342 in Einklang, in-
dem durch sie den Patriciern die letzten Reste einer politischen Sonder-
stellung genommen uud Einfluss und Macht der plebeischen Nobilität
vergrössert werden. Der Schwerpunkt der Gesetzgebung liegt nun bei
den in Senat und Centurien überwiegenden plebeischen Nobiles. Mit
Glasen wird nun angenommen, dass Livius in seinem Berichte dem Lici-
nius Macer folge, der eine ältere patricische Quelle contaminiert habe.
Dieser ältere Annalist klagt, die Consulu seien bei diesen Gesetzen mehr
der Nobilität als des Vaterlandes eingedenk gewesen, der jüngere Ueber-
arbeiter mochte dieses patricische Urtheil nicht abschreiben, da es ihm
aber vor Allem darauf ankam, gegenüber der sullanischen Reaction die
früheren Rechte und den früheren Einfluss der Plebeier geschichtlich
nachzuweisen, so schob er ohne weitere Ueberlegung mit einer Erinnerung
an das dritte valerisch-horatische Gesetz als erstes Gesetz die Worte ein:
ut plebiscita omnes Quirites tenerent. Indem er so aus den ursprünglich
zwei publilischen Gesetzen drei macht, behauptet er mit derselben Un-
verfrorenheit, alle drei Gesetze wären der Nobilität feindlich, der Plebs
aber günstig gewesen. Hätte aber das erste publilische Gesetz auf diese
Weise die Gesetzgebung vollständig den Plebeiern übertragen, so wäre
das zweite, welches die Entscheidung der im Senate dominierenden ple-
beischen Nobilität beilegt, vollständig sinnlos. Für beide Gesetze ist in
demselben Rahmen kein Platz.
Die Ausführungen des Verfassers sind beachtenswerth und ver-
dienen eine eingehende Prüfung. Bezüglich des publilischen Gesetzes
wird aber dem Leser doch ein gar zu starker Glaube an die »Unver-
frorenheit« des plebeischen Annalisten und die Gedankenlosigkeit und
Unkritik seiner Leser und Benutzer zugemuthet.
IV. Die punischen Kriege und die Unterwerfung
der Staaten am Mittelmeer.
Guibout, Rome et Carthage. Ronen 1880.
Das Buch bildet einen Theil der Bibliotheque morale de la jeu-
nesse; man darf also ein gelehrtes Werk iiicht erwarten; für seinen
Zweck ist dasselbe recht geschickt gemacht. Der Verfasser schildert
nach einander Origine de Carthage, conquetcs des Carthaginois en Afrique
et dans les lies de la Mediterranee, guerres des Carthaginois en Sicile,
Rome jusquu sa lutto contrc Carthage, comparaison cntrc ces deux
464 Römische Geschichte und Chronologie.
villes, i^remicre, seconde guerre punique, troisieme guerre punique, re-
duction de l'Afrique, conclusion. Im letzten Abschnitt spielt der Finger
Gottes eine gar zu starke Rolle; aber vielleicht gehört das in die Ten-
denz des Unternehmens. Was der Anhang »Tableau compose de Rome
ancienne et de Rome moderne« für einen Zweck bei der Bestimmung
des Buches haben soll, weiss ich nicht; der Text thut dieser Dinge nir-
gends Erwähnung, und was der junge oder der naive Leser, auf den
gerechnet ist, mit dieser ganz eingehenden Vergleichung der alten und
neuen Topographie Rom's anfangen soll, wird der Verfasser wohl schwer-
lich sich klar gemacht haben. Vielleicht sollte aber auch dadurch ein
bestimmter Zweck erreicht werden; vielleicht ist es auch nur Zufall, dass
auf diesem Stadtplane nur das päpstliche Rom figurirt, das königliche
völlig ignorirt ist.
Hermann Genzken, De rebus a P. et Cn. Corneliis Scipionibus
in Hispania gestis. Diss. Göttingen 1879.
Der Verfasser unternimmt den daukenswerthen Versuch, die Chro-
nologie der spanischen Ereignisse zwischen den Jahren 218 — 211 v. Chr.
in Ordnung zu bringen. Er will dies mit Hülfe einer Entdeckung über
die Quellenverhältuisse des Livius erreichen.
Was die Chronologie sebst anbetrifft, so sollen die Ereignisse sich
folgender Massen gruppiren:
218. (Liv.21,60 — 61. Polyb.3,76. App. Ib. c 15. Zon.8,25. Frontin.
Strateg. 2, 3, 1). Eroberung von Emporiae und Tarraco durch Cn. Cor-
nelius Scipio, Schlacht bei Cissis — über dessen Lage der Verfasser
Hübner beitritt - Hasdrubal's Ueberfall der Flottensoldaten, Abfall der
Ilergeten, Eroberung des ganzen Gebiets zwischen Ebro und Pyrenäen.
217. (Liv. 22, 19 - 22. 23. 26, 4 bis 27-8. Pol. 3, 95 — 99. App.
Ib c. 15. Zon. 9, 1). Die Karthager suchen die Pyrenäenübergänge wie-
der zu gewinnen. Seekampf an der Ebromündung. Einfall der Kelti-
berier in karthagisches Gebiet, Kämpfe Hasdrubal's mit diesen, Bostar
deckt den Ebro. Ankunft des P. Cornelius Scipio, Bostar muss bis Sa-
gunt zurück. Verrath des Abelux. Zahlreiche Abfälle zu den Römern.
216. (Liv. 23, 13; 26, 1--3. Pol. 3, 106, 7. 118, 10. App. Ib. c. 15).
Defensive beider Theile. Hasdrubal erhält Verstärkungen.
215. (Liv. 23, 27, 9-29. 32, 5 ff. 48, 4—49, 4. Zon. 9, 3). Hasdrubal
bricht nach Italien auf, wird aber am Ebro geschlagen. Vereinigung
desselben mit Mago. Ankunft von Sold, Kleidern und Getreide für die
Scipionen.
214 u. 213. (Liv. 24, 41, 1—6. 48-49. App. Ib c. 15. Zon. 9, 3).
Bedrängniss der Römer durch Hasdrubal, Mago, Hasdrubal Gisgon's
Sohn. Abfall des Syphax, Hasdrubal in Afrika, die Römer Meister im
Binnenlande Spaniens. Anknüpfung von Verbindungen mit Syphax.
212. (Liv. 23, 49, 5 bis Ende. 24, 41, 10 42. App. Ib. 16). Wieder-
Die punischen Kriege. 465
aufnähme des Krieges durch Hasdrubal, Mago, Hasdrubal Gisg. S. und
Masinissa. Unglückliche Kämpfe der Karthager im Baetisthale. Fall
von Sagunt.
211. (Liv. 25, 32--36. Pol. 8, 38, 6. App. Ib. 16. Sil. Ital. 13, 38lff.
Eutrop. 3, 8). Katastrophe des P. Scipio und nach dem Abfalle der
Keltiberer auch des Cn. Scipio.
Alle diese Resultate werden durch Erörterungen, insbesondere der
Quellenverhältnisse, gestützt, deren Hauptergebnisse folgende sind: Li-
vius hat drei Quellen benutzt; die Hauptquelle enthielt bloss die spani-
schen Ereignisse. Eine secundäre Quelle, welcher Livius folgte, oder
dieser selbst suchte diese Ereignisse in den italienischen Krieg einzu-
reihen, beging aber hierbei Irrthümer. Dittographien oder auffallende
Widersprüche sind auf eine weitere Quelle zurückzuführen, die in jene
frühere hineingearbeitet wurde.
Aus der ersten Quelle stammen Liv. XXI, 60, 1 61, 4. XXII, 19, l
bis 20, 4. 21, 6-22 Ende. XXIII, 26, 1-3. 27, 9 — 29 fiu. 48, 4-49, 4.
XXIV, 41, 1 ' 6. 48-49 fiii. XXV, 32-36; aus der zweiten XXL 61, 5
bis Ende. XXII, 20, 5—21, 5. XXIII, 26, 4—27, 8. 49, 5 bis Ende; aus
der dritten endlich XXIV, 41, 7-42 tin.
Die Untersuchung erweckt durchaus Vertrauen; geringe Wahrschein-
lichkeit hat die Annahme der dritten Quelle, welche eiue so minimale
Benutzung durch Livius gefunden hätte.
Thaddäus Zieliris ki. Die letzten Jahre des zweiten puuischen
Krieges. Leipzig 1880.
Im ersten Haupttheil schildert der Verfasser den »Thatbestand«.
§ 1 die sicilischen Legionen, § 2 die Ausfahrt des Laelius, § 3 die Ueber-
fahrt des Scipio, § 4 die Kämpfe bei Utica, § 5 Lagerüberfall und
Schlacht, § 6 der Frieden von 213, § 7 die Schlacht bei Kreton, § 8
Zeitbestimmungen, § 9 die Schlacht bei Cirta, § 10 die Schlacht bei Zama.
In § 1 weist der Verfasser nach, dass Sicilien im Jahre 205 nicht,
wie die gewöhnliche Annahme ist, zwei, sondern vier Legionen hatte;
die zwei weiteren zu den beiden cannensischen findet er in den zwei,
welche mit zwei weiteren im Jahre 210 unter dem Connnando des Lae-
vinus standen, seit dieser Zeit aber in den Berichten verschwunden sind;
diesen letzteren Umstand soll die Nachlässigkeit erklären, mit der Livius
sonst in seinen Angaben über die Heeresmacht Roms verfährt. § 2 zeigt,
dass C. Laelius nicht nach Ilippo Regius seine Falirt richtete, sondern
nach "hzuu äxfja^ welches an der Küste von Byzacium zwischen Klein-
leptis und dem Cercina gegenüber befindlichen Ufersaume lag: Haupt-
zweck der Fahrt war die Unterredung mit Masinissa, Auskundschaftung
der feindlichen Verhältnisse, Auffindung eines günstigen Landeplatzes,
Benachrichtigung der Bundesgenossen. In § 3 wird die Uoberfahrt Scipio's
Jahresbericht für AUcrihumswissenschaft XXUI. I1880. Ul.) 30
466 Römische Geschichte und Chronologie.
erörtert. Darnach ist die Landung am »schönen Vorgebirge« eine nach-
trägliche Erfindung, um Scipio's Missgeschick zu beschönigen, der bei
den Emporien landen wollte, aber nach Utica verschlagen wurde. Warum
er bei dieser Gelegenheit nicht sogleich von den Karthagern aufgehoben
wurde, wird im § 4 dargelegt. Hasdrubal sowohl wie Syphax waren ab-
wesend, der erstere um ein Heer im Innern zu sammeln und mit Masi-
nissa zu verhandeln, der letztere um in seiner Hauptstadt der unver-
wüstlichsten Ruhe zu geniessen. Doch machten die Karthager den Ver-
such Scipio zu unterdrücken, im Jahre 204 fanden zwei Schlachten statt,
von denen allerdings die erste eher ein Vorpostengefecht zu nennen ist.
Schon in diesem Paragraphen nimmt die Polemik gegen L. Keller einen
grossen Raum ein; dieses ist noch in höherem Masse im § 5 der Fall,
wo gegen denselben der Beweis versucht wird, dass die beiden Berichte
des Livius und Polybius über den Lagerüberfall und die Schlacht auf
»den grossen Feldern« auf keiner Verdoppelung beruhen. Nach § 6
wurde der von Scipio unterstützte karthagische Friedensantrag im Jahre
203 im Senat mit überwiegender Majorität verworfen, vom Volke aber
angenommen und nachträglich durch den Senat bestätigt; als die Bot-
schaft nach Afrika kam, war hier der Krieg schon wieder eröffnet wor-
den. Der Friedensbruch Karthago's war nach dem Verfasser ein Miss-
erfolg der römischen Politik überhaupt; daher suchte die spätere Anna-
listik den Frieden von 203 aus den Tafeln der Geschichte auszumerzen:
die Volksversammlung und die zweite Senatssitzung werden gestrichen,
die erste etwas entstellt. Die von Livius im Jahre 203 berichtete Schlacht
Hannibal's bei Kroton — dies der Inhalt des § 7 — ist aus Missver-
ständniss aus der im Jahre 204 wirklich gelieferten verdoppelt. § 8 giebt
einige Zeitbestimmungen für den Schluss des Jahres 203. Die Friedens-
verhandlungen zwischen Rom und Karthago fanden Winter 203/2 statt,
der Bruch des Waffenstillstandes fällt in den Mai des Jahres 202. Die
Rückkehr Hannibal's ging dem Bruche des Waffenstillstandes voran.
Sie erfolgte noch vor der Dictatur des P. Sulpicius im Jahre 203, ge-
raume Zeit vor Neujahr 202, etwa im Oktober 203. Nach § 9 fand die
Schlacht bei Cirta 24. (28.) Juni und wenn man die zweimonatliche Ka-
lendervervvirrung berücksichtigt, etwa Mitte April des astronomischen
Jahres 202 statt. Die angeblichen zwei Züge Masinissa's nach Numidien
beruhen auf Dittographie. Für die Zeitbestimmung der Schlacht bei
Zama ist die Angabe Dio's über die Sonnenfinsterniss am 19. Oktober
unbrauchbar; die Zeit ist nur ungefähr nach Polybius zu berechnen und
fällt in den Sommer (Juli oder August) 202 ; auch hier spielen die Ditto-
graphien wieder eine bedeutende Rolle .
Der zweite Haupttheil behandelt die Quellen nach dem leitenden
Gesichtspunkte, dass Berechtigung voiiianden sei den Quellen für den
Krieg in Afrika nachzugehen, unbekümmert um die Ergebnisse, welche
ähnliche Untersuchungen für andere Theile des zweiten punischen Krie-
Die punischen Kriege. 467
ges geliefert haben. Das erste Capitel handelt über Livius und Polybius.
Nach einer polemisch gehaltenen Erörterung der Methode geht der Ver-
fasser zur Analyse von Polyb. XIV, 1 — 10 bis Liv. XXX, 3 — 10, 7 und
Polyb. XV, 1— 19 bis Liv. XXX, 25-37 über und unternimmt darnach
eine Restitution der polybianischen Darstellung; darnach sind folgende
Abschnitte des Livius aus Polybius geschöpft. B. XXIX, 28—35 (Be-
ginn des Krieges, Kämpfe in Utica); B. XXX, 3 — 10 (Lagerbrand, Schlacht
auf den grossen Feldern, Flottenangriff); c. 16 (Friedensverhandlungen
im römischen Lager); c. (24, 5?) 25, 1 — 11 (Waffeustillstandsbruch);
c. 29-35 (Schlacht bei Zama); c. 36? c. 37 (Friedensverhandlungen im
römischen Lager und in Karthago). Das zweite Capitel bespricht die
römischen Quellen und zwar § 4 die Ueberfahrt Scipio's, § 5 das Vor-
spiel des Krieges, § 6 Coelius und Polybius, § 7 Coelius und Valerius.
In der Ueberfahrt Scipio's ist, wie aus einem in sepulcrum dirutum ver-
steckten Wortspiele {9d(pog — Bd(l>ac) geschlossen wird, eine griechisch
geschriebene Quelle von Livius benutzt worden, und zwar wahrschein-
lich C. Acilius Glabrio, der in der Bearbeitung des Q. Claudius Quadri-
garius benutzt wurde. Das Vorspiel des Krieges stammt, wie der Ver-
fasser aus der Uebereinstimmung mit Cassius Dio schliessen will, aus
L. Coelius Antipater. An allen Stellen, wo Livius und Polybius ge-
schöpft haben, weicht er von Cassius und Appian ab, an allen Stellen,
wo bei Livius die römische Quelle eintritt — abgesehen von der Ueber-
fahrt Scipio's — sehen wir vollständige Uebereinstimmung mit Cassius
und Appian. Cassius hat nicht den Livius als Hauptquelle benutzt, son-
dern beide den Coelius. Doch hat Liv. 29, 1—22 nicht insgesammt aus
Coelius entnommen. Auch für die übrigen Abschnitte, in denen sich
Uebereinstimmung zwischen Livius und Cassius zeigt, ist Coelius als
Quelle anzunehmen; dies sucht der Verfasser namentlich durch die Grund-
anschauung über die Parteiverhäitnisse in Karthago nachzuweisen, worin
sich Coelius von Polybius unterschied. Ob diese von dem Verfasser als
aus Coelius entlehnt nachgewiesenen Abschnitte unmittelbar auf diesen
zurückgehen oder erst durch Vermittelung des Valerius Antias und mit
Zuthaten des letzteren in das Werk des Livius übergegangen sind, wird
im § 8 dahin entschieden, dass in Buch 29, c. 1 -4 (ausser § 3), 5—21
(von der duplex fama gehört c. 21 § 1 die zweite nicht unwahrscheinlich
Valerius an), 22 (§ 10 Clodius Licinus), 23—25, 27, 14 f., 36-38 Coelius
entnommen sind, während c. 26 - 27 Claudius Quadrigarius, 28 — 29, 30
bis 35 (mit Ausn. v. 35, 2) Polybius angehören. In Liv. XXX wird
c. 1.2. 11-15. 17-19. 26-28. 38-45 dem Coelius zugewiesen, c. 3,
4—10, 16, 25, 29—35, 37 dem Polybius, die Abweichung 3, 6; 20—23;
29, 7, 36; 37, 13 dem Valerius, 6, 8 f. vielleicht dem Valerius, 16, 12 Po-
lybius Coelius Valerius? 19, 11 angeblich Valerius, 35, 3 Valerius?
Der dritte Abschnitt beschäftigt sich mit der Quelle des Appian
und Cassius, § 9 Nachweis der Quellengcmoinschaft, § 10 Namensbestim-
30*
468 Römische Geschichte und Chronologie.
mung. Im § 9 gelangt der Verfasser zu folgenden Resultaten: Appian
hat für den ersten Theil der Libyca nur eine Quelle benutzt, und da
Livius diese Quelle nicht sein kann, so muss die bisweilen auffallende
Uebereiustinimung zwischen Livius und Appian durch die Annahme er-
klärt werden, dass beide dieselbe Quelle benutzten. Cassius hat da-
gegen mehr als eine Quelle benutzt, für die von Appian abweichenden
Angaben liegt es nahe an Livius zu denken; die meisten der cassiani-
schen Nachrichten weichen aber von Livius ab und stimmen mit Appian
tiberein; aus Appian können sie nicht geschöpft sein, also müssen Cassius
und Appian dieselbe Quelle benutzt haben; diese war, wie in § 10 aus-
geführt wird, entweder Coelius oder Valerius: überall wo Livius, Appian
und Zonaras übereinstimmen, ist Coelius ihre gemeinsame Quelle. Eine
ausführliche Charakterisirung des Coelius bildet den Schluss der Unter-
suchung, welcher noch zwei Beilagen beigegeben sind, worin die Berichte
des Livius und Polybius über den Brand des karthagischen Lagers und
Attalus in Athen sich gegenübergestellt werden.
Scharfsinn wird man der Untersuchung nicht absprechen können,
zu einigem wird, wie immer bei diesen Erörterungen, auch Glaube er-
fordert; die Polemik gegen die Vorgänger könnte sachlicher und in der
Form gemässigter sein; Verdienste kann ihnen der Verfasser ja nicht
absprechen.
Georg Vollertsen, Quaestionum Catonianarum capita duo. Doctor-
dissertation. Kiel 1880.
In dem ersten Capitel handelt der Verfasser de vita Catonis und
zwar § 1 de fontibus, § 2 de vita. Bei der Erörterung der Quellen, wel-
che selbstverständlich sich hauptsächlich mit Plutarch beschäftigt und
auf die Untersuchungen von Nissen und Peter recurrirt, gelangt der
Verfasser S. 17 zu folgendem Resultate: ita ceuseo, Plutarchura hoc or-
dine ac serie usum esse hisce fontibus Cap. 1-6 vita, Cap. 7 — 9 dictis
Catonianis, Cap. 10 — 14 de Catonis rebus hello gestis: Originibus per
medium auctorem, Cap. 15 — 19 de Catonis orationibus actionibusque
forensibus atque civilibus: Polybio (exceptis c. 13 §3-4), Cap. 20-25:
vita (excepto Cap. 22 Polybio), Cap. 26—27: Polybio. Bei Cicero will
der Verfasser eine unmittelbare Kenntniss der catonischeu Schriften an-
nehmen ; für Nepos und Livius stimmt er den Untersuchungen von Nipper-
dey, Nissen und Unger zu.
Im zweiten Paragraphen wird die vita des Cato geschrieben. Das
Geburtsjahr wird mit Cicero, Plinius und einer Stelle des Plutarch —
der sonst einer anderen Annahme folgt — auf 234/520 angesetzt. Die
Beinamen Ceusorius, Sapiens, Orator, Senex, Priscus kamen alle erst in
späterer Zeit auf: das cognomen Cato führte er zuerst aus seiner gens.
Soldat war Cato zuerst 217/537 mit 17 Jahren im hannibalischen Kriege,
214/540 war er mit dem Consul Fabius in Campanien und Samnium,
Eroberung dor Mittclmeerstaaten. 469
209/545 mit demselben gegen Tarent, 207/547 mit Claudius Nero in der
Schlacht bei Sena; tribunus militum war er wahrscheinlich nach zehn-
jähriger Dienstzeit 208/546 geworden. Nach dieser Schlacht wandte er
sich der Civilcarriere zu und bekleidete wahrscheinlich eines der Aemter
der XXVI viri. 204/550 begleitete er als Quästor den P. Scipio nach
Sicilien und Africa, 199/555 war er aedilis plebis und bewarb sich als
solcher für das folgende Jahr um die Prätur, die er 198/556 in Sar-
dinien bekleidete; in die Zeit der Prätur fällt auch die lex Porcia. 195/559
trat er am 1. März das Consulat an. Vor seinem Abgange nach Spanien
brachte er die lex Porcia de sumptu provineiali ein, führte ein ver sacrum
aus und bekämpfte die Abschaffung der lex Oppia; Ende Juli traf er
vor Emporiae ein. In dem spanischen Kriege, den der Verfasser sehr
ausführlich und immer mit geschickter Verwerthuug der catonischen Frag-
mente schildert, bewährte er sich als tüchtiger Feldherr, auch als un-
bescholtener Verwaltungsbeamter. 194/560 folgte er als legatus consu-
laris dem Consul Ti. Sempronius Longus in den Krieg mit den Boieru,
191/563 dem M'. Acilius Glabrio als Kriegstribun in den Krieg gegen
Autiochus — letzteres nach des Verfassers Ansicht lediglich aus Patrio-
tismus, weil er das Vaterland in Gefahr glaubte; ebenso ging er vier
Jahre durauf mit L. Scipio nach Afrika. 189/565 unterlag er bei sei-
ner Bewerbung um die Censur und wurde vom Senate als ausserordent-
licher Gesandter nach Aetolien geschickt, um an Ort und Stelle die Sach-
lage kennen zu lernen und den Frieden zu vermitteln. Die Censur er-
langte er mit L. Valerius Flaccus 184/570 trotz heftiger Gegenbemühun-
gen der Scipionenpartei; auch die Censur erörtert der Verfasser sehr
gründlich. 157/597 wurde er als einer der Schiedsrichter zwischen Ma-
sinissa und den Karthagern nach Afrika gesandt; seit dieser Zeit trieb
er zum Kriege, dessen Ausbruch wohl, aber nicht dessen Ende er noch
erlebte. Er starb 149/605.
Das zweite Capitel handelt von den Origiues des Cato. Der Ver-
fasser stellt hier in recht klarer und übersichtlicher Weise, von Nepos
Cato 3, 3 ausgehend, die bisher aufgestellten Ansichten über Abfassungs-
zeit, Umfang, Inhalt, Anlage, Titel und Bedeutung des Werkes zusammen
und schliesst sich meist einer derselben an, ohne wesentlich Neues vor-
zubringen. Doch hat dadurch die Schrift von ihrem Verdienste nichts
verloren.
Störend sind die zahlreichen groben Verstösse gegen die Latinität
und die nicht seltenen Druckfehler. Beigegeben ist ein Plan über die
Entscheidungsschlacht bei Emporiae in Spanien.
Paul Guiraud, De Lagidarum cum Romanis societate. Doctor-
dissertation. Paris 1879.
Im ersten Capitel setzt der Verfasser auseinander, warum die La-
gidcn das Bündniss mit den Römern suchten und festhielten, im zweiten
470 Römische Geschichte und Chronologie.
in wiefern ihre Erwartungen, von letzteren Schutz gegen die Könige von
Syrien und Macedonien zu erhalten, in Erfüllung gingen. Cap. 3 schil-
dert die allmähliche Einmischung der Römer in die Streitigkeiten ihrer
Verbündeten, Cap. 4 handelt von dem Testamente des Apiou, Cap. 5 von
dem Alexander's IL Bei dem ersteren entscheidet sich Guiraud für das
Jahr 65, in welchem die Annexion von Cyrene stattfand, hauptsächlich mit
Rücksicht auf das sallustianisclie Fragment, in dem die Notiz enthalten ist,
dass Cn. Cornelius Lentulus Marcellinus als Quästorier sofort bei der
Einrichtung als Provinz dort thätig war. Er stimmt in dieser Hinsicht
mit Rossberg Quaestiones de rebus Cyreuarum provinciae Romanac überein.
Als Todesjahr Alexanders IL sucht der Verfasser in längerer Polemik na-
mentlich gegen Champollion das Jahr 82 zu erweisen. Die Ablehnung
der Erbschaft durch den Senat erfolgte nach der Ansicht Guiraud's des-
halb, weil die Besorgniss vorherrschte, Aegypten mit seinen reichen
Hülfsquellen könnte leicht der Stützpunkt für die Gründung einer Allein-
herrschaft werden. Aus Cap. VI Quomodo populäres Auletem regno spo-
liare conati sint ist nichts hervorzuheben, in Cap. 7 entwickelt u. A. der
Verfasser die Beweggründe Cäsar's Aegypten selbständig zu erhalten.
Zunächst war es die Besorgniss neuer Kriege, welche er bei der schwie-
rigen Lage, in der er sich befand, meiden musste, sodann aber ebenfalls
die Furcht, es könnte hier ein Gegner gegen ihn grossgezogen werden,
mit dem er selbst den Kampf wagen müsse; so entschied er sich für
Beibehaltung der verlotterten nationalen Dynastie. Doch endlich vollzog
Octavian das Schicksal, vor dem nur die Verlegenheit der römischen
Machthaber bis jetzt dasselbe bewahrt hatte. Cap. 8 entwickelt die Gründe
dieser Massregel; eigentlich hat der Verfasser diese Aufgabe nicht ge-
löst. Er giebt einen geschichtlichen Ueberblick über die Kämpfe, die
zur Eroberung Aegyptens führten; als Grund der Einverleibung führt
er aber nur an: Octavianus metuebat ne quando (Antonii et Cleopatrae
pueri) patribus Romanis gloriarentur ac res novas agitarent.
Die Arbeit ist nicht ohne allen Werth, wenngleich stark von Vor-
arbeiten abhängig.
Dittenberger, Marcus Valerius Muttines. Hermes 15, 158 f.
In dem delphischon Proxenenverzeichuiss findet sich auch ein Mdap-
xog V[a\)\i]pioQ 'OfxoTTvvrjQ. Dies ist der Libyphönikier Muttines, der,
Hannibal's Schüler im Kriegshandwerk, nach dem Fall von Syrakus der
karthagischen Sache unerwarteten Aufschwung gab, später aber zu den
Römern übertrat und ihnen durch Verrath Akragas in die Hände spielte.
Durch die Vermittelung des Consuls 210 v. Chr., M. Valerius Laevinus,
erhielt er das römische Bürgerrecht. In der Zeit, von welcher das
Proxeniedecret datirt, Juli-December 190 v. Chr., war Muttines als Führer
der numidischen Reiterei in der Nähe von Delphi, vor Amphissa. Das
Heer hatte sich 18. März 199 v. Chr. versammelt, den Hellespont er-
Die Revolution. 471
reichte L. Scipio im Herbste. Da von dem dazwischen liegenden etwa
halbjährigen Zeiträume der grösste Theil unzweifelhaft über den Kämpfen
und Verhandlungen mit den Aetolern hingegangen ist, so steht nichts
der Annahme im Wege, dass der Aufbruch aus Griechenland nicht vor
Juli erfolgte.
R. Köhler, Der römisch -celtiberische Krieg in den Jahren 153
— 133. Erster Theil. Gymn.-Progr. Dessau 1880.
Der Verfasser schildert zunächst die Verhältnisse in Rom, ohne
Neues sagen zu können; nothwendig erschien ihm dieser Theil, weil er
in den hauptstädtischen Zuständen den Schlüssel dazu sucht, warum die
Römer im celtiberischen Kriege so lange Schande und Schmach erlitten.
Jenen werden die Verhältnisse in Spanien gegenübergestellt, wobei die
Celtiberer sehr eingehend geschildert werden. Den Schluss der Abhand-
lung bilden Darstellungen des Krieges von 153 — 151 und von 143 — 139.
Die Abhandlung ist fleissig nach den Quellen gefertigt; eine Be-
reicherung der wissenschaftlichen Litteratur ist sie jedoch nicht.
V. Die Revolution.
Otto Edler, Quaestiones Sertorianae. Dissertation. Herford 1880.
Der Verfasser stellt zunächst die Quellen zusammen, unter denen
er Plutarch als Hauptquelle betrachtet. Die weitere Abhandlung gruppirt
insbesondere diejenigen Punkte, in denen diese Hauptquelle von anderen
Nachrichten ergänzt oder bekämpft wird. In der ziemlichen Vollständig-
keit, mit der dies geschieht, liegt der Werth der Abhandlung, bei der
mau schwer über den Mangel an Scharfsinn hinwegkommen wird, der
zu solchen Untersuchungen erforderlich ist.
Ruggiero Bonghl, Spartaco. Napoli 1880.
Der Verfasser stellt im ersten Abschnitte in sehr anziehender
Weise die Urtheile der alten Welt über Spartacus und sein Unternehmen
zusammen, indem er bei den christlichen Schriftstellern des vierten Jahr-
hunderts V. Chr. beginnt und bei Cicero und Horaz aufhört; er hat da-
bei den Vortheil, das lawinenartige Wachsthum im Quadrate der Ent-
fernung von dem Ereignisse selbst drastisch nachzuweisen. In feiner
Behandlung der Lage und Stimmung der Fechter bestimmt Boughi, dass
Spartacus erst ein Anfänger gewesen sein muss, noch nicht dem be-
rauschenden Zauber der Arena unterlegen sein konnte. Der dritte Ab-
schnitt, welcher die Darstellung des Sklavenkrieges giebt, enthält nichts
Neues ; im vierten fragt der Verfasser, warum trotz der Menge der Skla-
ven so selten Aufstände vorkommen, und findet die Ursache in der ab-
lehnenden Haltung, welche die geborenen Führer der Sklaveurevolten,
die Gladiatoren, denselben bewiesen, sobald sie einmal Blut geschmeckt
472 Römische Geschichte und Chronologie.
hatten. Die Gründe, dass Spartacus sich so lange zu halten vermochte,
liegen theils in der Verödung, theils in der Stimmung des platten Lan-
des gegen Rom (die sullanische Restauration, der Bundesgenossenkrieg),
theils und vor Allem in dem schlaffen Regiment, welches die Optimaten
zwischen Sulla's Tod und Pompeius' erstem Consulat führten. Im letz-
ten Capitel warnt der Verfasser vor philanthropischen Ideen in der Beur-
thoilung des Spartacus: non e nuncio ne di civiltä maggiore ne di li-
bertä piü grande che non erano quelle della societa romana: Egoismus
kämpft gegen Egoismus; ein Mensch, der aus der rohen Uncultur Thra-
cicns hervorgegangen war, konnte nicht der Reformator Italiens werden.
Der Untersuchung sind die Quellennachweise angefügt. In einem
Appendix erörtert der Verfasser die Frage über die Lage der opyj zä
IhreXtva des Plutarch und findet sie abweichend von allen bisherigen
Ansichten zwischen Tanagro und Sele; das letzte Treffen fand zwischen
Contursi und Laviano in der Ebene von S. Leonardo und S. Rocogliano
statt; in einem zweiten erblickt er in der Niederstossung des Leibrosses
durch Spartacus ein Opfer, das dem Mars gebracht wird.
E. F. Dubois-Guchan, Rome et Ciceron ou des derniers mo-
ments de la Republique Romaine. Paris.
Der durch sein breites Buch über Tacite et son siecle bekannte
Verfasser hat hier ein noch breiteres über Cicero geschrieben. Auf
123 Seiten giebt das erste Buch Considerations sur les evolutions de la
Republique romaine nach folgenden Gesichtspunkten: Virilite des moeurs
et des institutions, La Republique degenere, La Republique se corrompt,
Moeurs sociales, Moeurs politiques, Derniers dechirements de la Repu-
blique, Chute de la Republique. Neue Gedanken sind darin nicht zu
finden.
Das zweite Buch führt den Titel fitudes diverses sur Ciceron.
Cicero wird nach einander als Privatmann und Schriftsteller, als Epi-
stolograph und als Staatsmann behandelt. Man wird dem Verfasser ein
sehr eingehendes Studium der ciceronianischeu Schriften nicht absprechen
dürfen, auch hat er meist die richtigen Gesichtspunkte für die Beur-
theilung gewonnen, aber er ist der Ansteckung der cicerouianischen
Breite und Geschwätzigkeit nicht entgangen. Was er sagt, hätte den
doppelten Werth, wenn es kurz und scharf, nicht so verschwommen und
breit wäre; man kann den grössten Theil des Buches als Paraphrase
ciceronianischer Stellen betrachten.
Das dritte Buch enthält Parallelen der verschiedensten Art; der
alten und der späteren römischen Republik. Hier findet sich folgende
Schlussapostrophe: En somme, le vieux Caton fut le type de la vieille
Rome encorc fruste: les dcux premiers Scipions les types de la vieille
Rome cultivee. Jules Cesar fut celui de Rome, degeneree et corrompue
mais toujours Rome cn un certain sens et ne mourant — comme un
Die Revolution. 473
beau soleil couchant - qu'avec grandeur. Dann folgen Parallelen von
Sylla et Cesar, Catilina et Cesar, Caton et Cesar, Porapee et Ciceron,
Caton d'Utique et Ciceron, Ciceron et Cesar, Antoine et Ciceron, Octave
et Ciceron, Ciceron et Atticus, Ciceron et Voltaire, Demosthene et Ci-
ceron; man sieht, es ist so ziemlich alles parallelisirt, was sich nur den-
ken lässt. Diesen alles umfassenden Parallelen folgt eine Conclusion
politique, welche zuerst Betrachtungen über die Umwandlung und den
schlicsslichen Sturz der römischen Republik giebt und dann noch rap-
prochements fondamentaux entre les temps antiques et les temps mo-
dernes. Nun folgt erst der Epilogue ou Post-Face, worin der Verfasser
gänzlich in Geschichtsphilosophie aufgeht, wie schou zur Genüge die
Titel der vier Capitel besagen: De l'histoire en general. De quelques-
unes des formes contemporaines qu'elle a revetues, Appreciation de Po-
lybe, de Machiavel, de Montesquieu, de Bossuet dans leurs jugements
sur Rome, quelques reflexions de Tauteur sur le preseut livre. Was
schon von dem zweiten Buche gerügt werden musste, gilt in noch höhe-
rem Masse an dem dritten: der Verfasser spricht hier de omnibus re-
bus et quibusdam aliis, ohne dass man ein anderes Motiv als die »Lust
am Fabuliren« finden könnte.
K. von Veith, Die Ariovisterschlacht im Jahre 58 v. Chr. Eine
Studie über das Schlachtfeld und die damalige Kriegführung. Mit
2 Plänen. Pick's Monatsschrift für die Geschichte Westdeutschlands.
1879. Heft 10 — 12.
Cäsar erreichte auf die Nachricht der Trevirer hin aus der Ge-
gend bei Langres in der Richtung auf Vesoul und Beifort das Saöne-
thal bei Secy oder bei Port sur Saone. Hier bog er rechts nach Be-
sanyon ab. Der Verfasser schildert nun die römischen Heereseinrich-
tungen in einer Weise, die nichts Neues bietet. Von Vesontio zog Cäsar
in vier Tagemärschen ä 15— 16 Millien westlich quer durch das Gebirge,
mit zwei Märschen in das Saonethal bei Gray, in zwei weiteren das
Saonethal aufwärts am rechten Ufer des Flusses in die Gegend des heu-
tigen Combeaufontaine, am fünften Tage nach Vesoul, am sechsten nach
Lure, am siebenten nach Beifort. Ariovist stand bei Illzach in der
Gegend von Mülhauscn. Die Schlacht wurde an der Gebirgspfortc
von Beifort geliefert. Die Zusammenkunft fand auf einem Hügel bei
Aspach statt.
Als Cäsar's Gesandte bei Ariovist eintrafen, bezog er sechs Mil-
lien von Cäsar's Heer ein Lager sub montc; dieses Lager war bei St. Ger-
main und in der P'ront durch die Niederung des Madclainebaclis gedeckt-
Der dort vorkommende Name les Errciies erinnert vielleicht an die Haru-
der (V), die vielleicht hier ihr Nicderlassungsgebiet hatten. Am folgenden
Tage zog das germanische Heer an Cäsar's Lager vorüber, wahrschein-
lich über Bessoncourt, Chevremont und lagerte zwei Millien jenseits des
474 Römische Geschichte und Chronologie.
römischen Lagers, um die Zufuhr aus dem Laude der Sequaner und
Aeduer abzuschneiden; dieses Lager befand sich auf und hinter den
hervorragenden Höhen von la Cöte zwischen Essert und Bavilliers am
rechten Ufer des Doucebachs. Hier schiebt der Verfasser nun eine ähn-
liche Beschreibung des germanischen Heeres ein, wie vorlier bei Vesontio
die des römischen.
Zunächst weist nun der Verfasser nach, dass die Stellung beim
heutigen Beifort für Cäsar's Lager ausreichte. Das zweite kleinere La-
ger, zur Behauptung der römischen Verpflegungs- und Rückzugslinie
angelegt, lag auf der Höhe Condrai bei Essert. Nach der Schlacht,
von welcher der Verfasser eine eingehende Beschreibung giebt, flohen
die Germanen in der Richtung auf lllzach und Breisach.
Abbe Caudel, Bataille de Cesar coutre les Nerviens au passage
de la Sambre. Congres archeologique de France. XLIV^ Session 1878.
p. 232 ff.
Cäsar kam nach der Unterwerfung der Ambionen aus der Gegend
von Peronne oder Montdidier heran auf Vermaud zu, von da sich stützend
auf das rechte Ufer der Oise nach Marcy; in Vermaud hatte er ein
festes Lager errichtet. Von Marcy zieht er weiter nach Bernot, Haute-
ville zur Furt von Macquigny oder über Noyal, Longchamp und Vaden-
court auf dem rechten Ufer der Oise; doch konnte er auch einen dritten
(Höhen)-Weg einschlagen über Bernoville, Aisonville und das Etaveser
Land. An letzterem Orte richtete er einen Lagerplatz für seinen Train
ein, der Ort heisst noch im 12. Jahrhundert Stabula. Hier fanden sich
römische Münzen aus der Zeit der Eroberung. Gleiche Funde hat man
in der Nähe, bei Bougin Campboum campus gemacht. Auf den Höhen
von Catillon an der Sambre bis nach Mazinghien stand das römische
Lager; der Hauptpunkt war Catillon; in der Anlage dieses Dorfes will
der Verfasser noch die Lagerconstruction erkennen. Wahrscheinlich
ging der Zug durch das Mulatrethal auf das Plateau. Das römische
Heer stand beim Ausbruch des Kampfes auf der Linie Catillon-Louviere-
Mazinghien, die Nervier an der heutigen Strasse von Laudrecies bis nach
Bois-l'Abbaye.
K. v. Veith, Cäsar's Rheinübergänge in den Jahren 55 und 53
V. Chr. Mit Karte. Pick's Monatsschrift für die Geschichte West-
deutschlands. 1880. S. 87 — 112.
Erster Rheinübergang. Nach der Schlacht von Tüddern-Gan-
gelt rückte Cäsar in die Gegend von Jülich ein; die bei Anlage der
Jülicher Citadelle zerstörten Ueberreste eines Römerkastells waren viel-
leicht auf den Erdwällen des Cäsarischen castrum erbaut. Zum Ueber-
gange bot ihm die starke Windung des Rheins bei Wesseling Vortheile
wie kein anderer Ort am Niederrhein nahe bei Köln; hierher führten
Die Revolution. 475
alte Strassen, hier fanden sich Reste eines Römerkastells. Hier lag
seit alter Zeit in der Mitte des Stromes eine Sandbank, welche den
Brückenbau erleichterte. Hier stand das römische Heer vier deutsche
Meilen von der Wui)permündung entfernt, also ausser feindlicher Sicht;
es trifft auch darin die Angabe Cäsar's zu, dass seine zweite Rhein-
brücke sechs deutsche Meilen von dem Uebergangspunkte der sugara-
trischen Reiter entfernt war. Ist dieser Punkt die Wuppermüudung,
so lag sie bei Bonn. Nun heisst es VI, 9: dieser erste Uebergang sei
paulo supra vom zweiten gelegen. Wesseling liegt llhin. unterhalb Bonn's.
So raarschirte Cäsar in zwei Tagemärschen von Jülich über Hambach,
Buir nach Lechenich oder Libaram, Fuss der Ville, überschritt diese
am dritten Tage in der Richtung auf Brühl, baute dann die Rhein-
brücke bei Wesseling und suchte die Sugambern auf. Sein späterer
Rückmarsch führte ihn wieder über Jülich oder Düren auf Maestricht
und nach Boulogne. Der ganze Marsch von Jülich bis zur Rückkehr
über den Rhein konnte den Monat Juni in Anspruch nehmen. Die Ver-
wüstung des Suganibrerlandes dehnte Cäsar nach Norden höchstens bis
zur Ruhrgegend aus. Der Sammelpunkt der Sueven war der Bacenis-
wald zwischen dem Ederkopf und Hilchenbach , 90 km. oder vier starke
Märsche vom Rhein.
Zweiter Rhein Übergang. Cäsar's zweiter Zug galt den Sue-
ben, die im Baceniswalde vereinigt waren; so wurde der Uebergang
zweckmässig oberhalb der Siegmündung gelegt, um, auf die Sieg basirt,
unter ihrem Schutze, au ihrem linken Ufer aufwärts durch den Siegener
Wald den erwähnten Wald zu erreichen. Bei Bonn konnte dem Amborix
der Rückzug viel leichter verlegt werden, als wenn Cäsar durch die
unwirthliche Eifel zum Rhein zwischen Andernach und Coblenz marschirt
wäre. Er zieht nun von der Vesdre her über Düren Lechenich auf Bonn.
Cäsar's Brücke bei Bonn lag zwischen dem heutigen Jesuitenhof unter-
halb Bonn und dem gegenüberliegenden kleinen Dorfe Gensem am Fuss
der Schwarz-Rheindorfer Kirchhofshöhe. Bei den früheren Stromverhält-
nissen des Rheins und den Mündungsverhältnissen der Sieg war der
Brückenbau hier sehr leicht; Reste von Römerbauten weisen auf ein
castrum hin. Cäsar's Lager reichte nördlich bis zum Bonuerberg, und
seine porta praetoria war nicht nach Norden, sondern dem Rhein, etwa
am Jesuitenhof, zugekehrt. Sein erstes Lager auf dem rechten Ufer
wählte Cäsar in der Stellung zwischen Warth und Blankcnberg, 15 hm.
oder einen Tagemarsch von Bonn. Bei dem Rückzug Hess er eine Be-
festigung bei Bonn anlegen, auf der Höhe am Jesuitenhof. Der Rück-
marsch ging auf Limburg. Den Punkt, wo Amborix beinahe in römi-
sche Gefangenschaft gerieth , sucht der Verfasser zwischen Aachen und
Eupen, und die Flucht desselben ging in das hohe Venu des Ardennen-
waldes.
476 Römische Geschichte und Chronologie.
Louis Erhardt, Aeltesle germanische Staatsbildung. Leipzig
1879.
Der Verfasser will die ältesten staatlichen Bildungen der Germa-
nen erkennen, von diesem Gesichtspunkt auch das staatlich Gewordene
nach den ältesten Quellen durchmustern und wo möglich ein genetisch
einheitliches Bild gewinnen.
Seiner Hauptuntersuchung schickt er zwei Voruntersuchungen über
die belgischen Germanen und über Germanen und Kelten voraus. In
der ersten Voruntersuchung wird zunächst die Ausdehnung der Germanen
in Gallia Belgica festgestellt. Neben allgemeinen Angaben über eis-
rhenanische Germanen sind bestimmt als Germanen folgende belgische
Völkerschaften bezeugt: Condrusi, Eburones, Caeroesi, Paemani (Caes.
B. G. 2, 4) Aduatuci (b. g. 2, 29), Segni (b. g. 6, 32), Gugerni (Plin. n. h.
4, 17, 31, 107), Marsacii (Plin. 1. c. 4, 15, 29, 101), Tungri (Tac. Germ. 2);
als ungewiss betrachtet der Verfasser Sumui, Betasii, Caeracates. Wenn
so die germanischen Völker nur als dürftige Bestandtheile erscheinen,
so lässt sich doch vermuthen, dass hinter der einen und anderen bel-
gischen Völkerschaft sich noch Germanen verbergen; zur Gewissheit wird
diese Vermuthung durch Caes. b. g. 2, 4 und 1, 1. Namentlich nach der
letzteren Stelle wird der Grundstock der aquitanischen Bevölkerung als
bakisch, der von Gallia celtica als keltisch, der von Belgica als min-
destens zum grossen Theile germanisch bestimmt. Im übrigen Theile
des Capitels macht der Verfasser den Versuch die germanische Abkunft
der Nervier und Treverer zu erweisen; er zieht namentlich den Aufstand
des Classicus und Civilis und die Kriege Cäsar's zum Beweise bei. Zwin-
gend ist letzterer nicht. Bei der Unklarheit , welche die Alten über
ethnographische Dinge beweisen, lassen sich seine Argumente auch auf
ungezwungene Weise gegen den Verfasser gebrauchen.
Der zweite Abschnitt untersucht das Verhältniss von Kelten und
Germanen. Drei Dinge stellen sich nach Erhardt's Ansicht als unzweifel-
haft heraus: die Anverwandtschaft der beiden Völker, das Nichtbeein-
Husstsein durch eine höhere Kultur vor den römischen Kriegszügen und
die unmittelbare Nachbarschaft, die zu täglichen Berührungen führte.
Nach der Tradition herrscht grosse Aehnlichkeit zwischen beiden Völ-
kern in der Religion, in der Culturstufe und im Hecreswesen, wo jede
natio eine Abtheilung für sich bildet, auch in den staatlichen Institu-
tionen. Schon Strabo hebt diese Aehnlichkeit beider Völker hervor.
Der erste staatliche Kreis, der sich bei den Germanen bildete,
war der pagus mit dem princeps an der Spitze. Die weitere Unter-
suchung über das Machtgebiet und die Machtstellung des letzteren, so-
wie die staatlichen Weiterbildungen im germanischen Alterthum geliören
in die deutschen Alterthünicr und in die deutsche Geschichte.
Die Revolution. 477
K. V. Veith, Cäsar's Schlacht gegen die Usipeter und Teucterer
im Jahre 55 v. Chr. Picks Monatsschrift für Geschichte Westdeutsch-
lands. 1880. S. 1 22. (Mit Karte).
Der Verfasser will den Schauplatz dieser Schlacht feststellen, da-
bei die Ansichten seiner Vorgänger widerlegen. Bei Xanten überschritten
die beiden Völker den ßhein, Hessen sich dann zwischen Rhein und
Maas, hauptsächlich im heutigen Kreis Cleve, nieder, dehnten sich von
hier in das holländische Nymwegener Gebiet wie auch südlich nach den
heutigen Kreisen Geldern und Moers hin aus. Nachdem die Vorräthe
hier schon im Winter aufgezehrt waren, zogen die Germanen an der
Maas aufwärts nach Süden. Sie waren im April 55 bis in die Gegend
südöstlich von Lüttich gekommen, als Cäsar bei seinem Heere eintraf.
Zu seinem Vormarsche von der unteren Seine aus brauchte Cäsar selbst
bei Märschen von 20 — 24 km täglich, sowie zu den Vorbereitungen den
ganzen Monat Mai. Sein Weg führte ihn auf Bavai-Dinant- Limburg.
Als ihn die germanischen Abgesandten aufsuchten, hatte er sem Lager
auf dem rechten Maasufer zwischen den Flüssen Ourthe und Vesdre,
etwa in der Gegend des heutigen Louvegnez, während das germanische
Lager bei Tüddern-Gaugelt zu suchen ist. In den drei Anmarschtagen
zur Schlacht konnte Cäsar am ersten Marschtage aus der Gegend von
Louvegnez -Limburg mit 20/tm, am zweiten Marschtage über Henri-
Chapelle, Hagelstein das Quellthal des Vörenbachs (Fouron etc.) 20 hm^
am dritten Marschtage durch das Land der Sumnici über Terlinden,
Valkenburg, Aelbeck, Hunnecum-Nüth am Geleenbach, 20 A;/«, erreichen.
Während Cäsar am dritten Tage bei Valkenburg das Geulethal
überschreitet, gegen Mittag die Höhen des rechten Thalrandes zwischen
Valkenburg und Aelbeck erreicht, findet er hier wieder die Gesandten
der Germanen und rückt vier Million bis zum Geleenbach vor. Die
Hauptmassen der Germanen standen auf dem unteren linken Roerufer,
wo eine fruchtbare Gegend durch die Wiesenniederuugeu der Maas, Roer,
Wurm und des Rodbachs iuselartig umschlossen wird. Vielleicht sam-
melten sie sich erst beim Anmarsch der Römer in der Linie Tüddern-
Gangelt- Gillrath.
Von dem Lager bei Hunnecum ging Cäsar gegen die Gangelter
Höhen vor. Die geschlagenen Germanen flohen angeblich bis zum Zu-
sammenfluss von Maas und Rhein; aber dies sucht der Verfasser als
unmöglich nachzuweisen bei allen Annahmen und findet in den Worten
ad confiuentem Mosae et Rheni eine Corruptiou, die er mit Bergk durch
Streichung von et Rheni heilen will; der von Cäsar nicht genannte Ne-
benfluss des Rheins war die Roer.
Im Umkreise des von v. Veitli angenommenen Schlachtfeldes haben
sich autfallend viele Steinwaffen und Steinvverkzeuge gefunden; der Ver-
fasser will sie als Zeugen jener Schlacht ansehen. Auch der nach-
herige Klioiiiübergang Cäsar's zwischen Köln und Bonn spricht für die
478 Römische Geschichte und Chronologie.
Schlacht bei Gangelt-Tüddorn und die Anlage der Winterlager bei Lim-
burg (Castcllum Aduatuca), Naniur und Izcl am Nord- und Südrande
des Ardennenwaldes.
V. Duruy, Le differend entre Cösar et le senat. C. R. des söan-
ccs et trav. de l'Acad. des sciences mor. et polit. (Inst, de P'rance).
Tome XIII. S. 185 ff. 457 ff.
Aus der umfangreichen Abhandlung über die vielbehandelte Streit-
frage heben wir bloss die Ilauptdata liervor. Duruy nimmt mit Momm-
sen an, dass durch die lex Licinia Pompeia das Imperium Cäsar's auf
fünf volle Jahre verlängert wurde, die erst vom Ablauf des ersten Im-
perium gezählt wurden, indem er hauptsächlich Caes. B. C. 1, 9 und die
Prorogation des Triumvirats zum Beweise anführt; das ihm versprochene
zweite Consulat sollte in das Jahr 48 fallen. Das Plebiscit, durch wel-
ches Cäsar die Bewerbung in absentia gesichert wurde, erkannte ihm
zugleich das Recht zu an der Spitze seines Heeres bis zu dem Tage
zu bleiben, wo er gesetzlich sich um das Consulat bewerben konnte,
d. h. bis Mitte 49. Auch der von Sulla festgesetzte zehnjährige Zwischen-
raum wurde von Cäsar, nicht aber von Pompeius beobachtet. Der Senats-
beschluss vom 30. September 51 war revolutionär und ungesetzlich, zu-
gleich eine förmliche Kriegserklärung gegen Cäsar.
So hatte Cäsar das positive Recht auf seiner Seite; die Geltung
des Imperium bis 50 (I.März bezw. 13. November), welche Pompeius
und der Senat gegen Cäsar geltend machten, war wenigstens nicht klares
Recht; Cäsar machte dagegen geltend, dass das proconsularische Jahr
erst mit dem Eintritt des Proconsuls in die Provinz beginne, und Ver-
nunft und die Textesstellen stehen auf seiner Seite. Da er die Gren-
zen von Gallia Cisalpina erst Ende März 58 überschritten hatte, so lief
sein Imperium bis Ende 49. So konnte er mit Recht auf den Beschluss
vom 7. Januar 49 erwidern, derselbe wolle ihm ungesetzlicher Weise
ein halbes Jahr von seinem Imperium kürzen. Diese Auffassung wird
durch die bekannten Worte Cicero's cum id datum una illud datum un-
widerleglich bestätigt.
Das Benehmen der senatorischen Partei war eine Ungesetzlichkeit
nach der andern. Anfang December übertrug der Consul Marcellus die
Dictatur an Pompeius, um Senatsbeschlüsse und Plcbiscite gleich unbe-
kümmert; noch vor 10. December 50 floh Curio, welcher vergeblich ge-
gen die Aushebung von Truppen eingeschritten war, zu Cäsar. Von
Ravenna aus richtete dieser au den Senat das Ansuchen ihm bis zu sei-
ner Erwählung zum Consulate Gallia cisalpina und Illyrien mit einer
Legion zu belassen; ja er wollte sein Commando niederlegen, wenn Pom-
peius das Gleiche that; für den Ablehnungsfall stellte er den Marsch
auf Rom in Aussicht. Bekanntlich beschloss darauf der Senat, wenn
Cäsar nicht bis zu einem bestimmten Tenniu sein Ileer entliesse, solle
Die Devolution. 479
er als hostis gelten. Die Tribunen gaben zum Theil ihr Veto ; am 6. Ja-
nuar erfolgte unter dem Schutze einiger von Porapeius in die Stadt ge-
schickter Cohorten die Kriegserklärung; die ihr Veto aufrecht erhal-
tenden Tribunen wurden ausgewiesen; sie flohen in der folgenden Nacht
zu Cäsar, ihre Anwesenheit gab Cäsar den Schein, das Recht des Vol-
kes zu vertheidigen, sich gegen den Senat mit Recht zu vertheidigen.
Die am 7. Januar 49 von diesem ernannten Commaudanteu und Gouver-
neure der Provinzen gingen ab, ohne dass ihnen das Imperium ertheilt
worden wäre. So begann die Senatspartei den Krieg, um ihren unge-
setzlichen Beschluss vom 4. Januar 49, der das Plebiscit von 52 verletzte,
zur Ausführung zu bringen, Cäsar nahm den Krieg an, um das Plebiscit
von 52 zu vertheidigen.
Die Abhandlung ist zugleich eine Rechtfertigung der cäsarischen
Politik.
P. Krause, Appian als Quelle für die Zeit von der Verschwörung
gegen Cäsar bis zum Tode des Decimus Brutus. Theil I u. II. Gymn.-
Progr. Rastenburg 1879 und 1880.
Der Verfasser steht auf dem entgegengesetzten Standpunkt wie
Drumann; während dieser sich eng an Appian anschliesst, macht er
Cicero zur Grundlage seiner Untersuchung. Schliesslich gelangt er zu
dem Resultate, dass Appian's Darstellung dieser Periode fast ganz un-
brauchbar ist. Dieses sucht er an einer sehr genauen Analyse der in
dem Titel bezeichneten Periode zu erweisen; doch gelangt der zweite
Theil nur bis zur Schlacht bei Mutina. Glaubenssatz ist dem Verfasser,
dass Appian einer Quelle folgt, welche den Antonius möglichst zu recht-
fertigen sucht. Von diesem Satze aus beleuchtet er alle Nachi'ichteu,
die derselbe bringt, so weit es geht, unter dem Lichte Cicero's. Und
während bei Appian überall die offene Parteinahme hervortritt, ist natür-
lich bei Cicero die lautere Wahrheit zu finden. Was bei Cicero sich
nicht findet, gilt dem Verfasser sehr häufig, ja man kann sagen, regel-
mässig als nicht richtig. Aber man wird doch nicht vergessen dürfen,
dass Cicero auch seine Gründe haben konnte, einiges nicht zu sagen,
vieles anders als es gerade passirt war. Diese Briefe — von den Re-
den sieht dies jedermann — waren auf die Veröffentlichung, wenigstens
auf die Verbreitung berechnet, und auch in ihnen machte man öffent-
liche Meinung. Trotzdem wird man dem Verfasser nicht das Lob ver-
sagen können, dass er eine Reihe von Punkten, man kann nicht sagen,
völlig klar gestellt, aber doch gezeigt hat, wie unsicher die geläufige
Ansicht begründet ist. Wir wollen einiges aus dem reichen Inhalt her-
vorheben.
Der Senatsbeschluss wegen Sextus Pompeius (App. 3, 4) kann, wie
der Verfasser darzulegen sucht, nicht vor die zweite Hälfte des Jahres 44
fallen; der Beweis wird hauptsächlich aus dem Schweigen Cicero's ad
480 Römische Geschichte und Chronologie.
Att. 16, 4, 1—3 entnommen; aber man kann doch daraus nicht schliessen,
was der Verfasser will, da die Worte nihil esse uisi ad lareui suura
liceret eher auf das Vorhandensein des Senatsbeschlusses hinweisen als
gegen denselben zeugen. Die Uebertragung Syriens an Dolabella, Ma-
cedoniens an Antonius und die Entschädigung des Brutus und Cassius
mit Greta und Cyrene ist nach Krause's Ansicht von Appian in eine
ganz falsche Zeit gesetzt, und er glaubt diese Vorgänge Ende Juli — Mitte
August ansetzen zu müssen. Die lex Antonia de permutatione provin-
ciarum fällt nach Krause in die Zeit von Ende Juli — Anfang Septem-
ber; mit Recht wird wohl die Ansicht Lange's zurückgewiesen, wonach
Antonius nicht bloss Gallia cisalpina, sondern auch trausalpina erhalten
hätte. Die Bewerbung Octaviau's wird ohne hinreichende Gründe im
September angesetzt; den angeblichen Mordversuch des Cäsar gegen An-
tonius betrachtet Krause als sichere Thatsache; ja »in Folge dessen
brach der offene Kampf zwischen ihnen aus«. Ob dieser nicht auch
ohne Mordversuch ausbrechen mussteV Noch bestimmter sagt der Ver-
fasser au einer anderen Stelle »das Attentat — war der Ausgangspunkt
ihres Krieges«. Man sieht nun nicht recht, warum sich Antonius, der
ja nach Cicero die Mörder im eigenen Hause ergriffen haben soll, die
gute Gelegenheit entgehen Hess, den Nebenbuhler vor Gericht zu stellen.
Wenn Cicero sagt, er habe es wegen des allgemeinen Hasses nicht ge-
wagt, so darf man doch billig dahinter ein Fragezeichen machen; daraus
einen entscheidenden Grund herzunehmen, wie Krause thut, ist doch
mindestens Voreingenommenheit. Und was soll dabei herauskommen,
wenn von Krause dem Berichte des Appian, wonach sich in Tibur bei An-
tonius Senat, Ritterstand und der bessere Theil der Plebs versammelte,
die Tiraden Cicero's gegenübergestellt werden, nach denen die Beglei-
tung des Antonius eigentlich imr aus Galgenstricken und entlassenen
Sträflingen besteht? Noch lange nachher zeigen die Verhandlungen im
Senate, dass Cicero durchaus nicht das Urtheil der Majorität im Senat
und im Volke aussprach. Für anderes, wie z. B. die Kritik der Schlach-
ten um und vor Mutina muss auf die Schrift selbst verwiesen werden.
W. Wegehaupt, P. Cornelius Dolabella. Gymn.-Progr. M. Glad-
bach 1880. (Vgl. Jahresbericht für 1879, Abth. HI, S. 485).
In ähnlicher Weise wie das Leben des M. Caelius Rufus schildert
der Verfasser hier das des P. Cornelius Dolabella, des Zeitgenossen von
Cicero und Cäsar. Auch hier begnügen wir uns das Eigenthümliche
der Untersuchung hervorzuheben. Wegehaupt bekämpft zunächst mit
sehr beachtenswerthen Gründen die Richtigkeit der Angabc Appian's
b. c. 2, 12i), wonach Dolabella sclion mit 25 Jaliren das Consulat erlangt
hätte; er stinunt eher — mit Correctur des xi in li — für 35 Jahre.
Vielleicht hat er Cäsar nach (Jaliien begleitet, blieb jedenfalls aber
nicht bis zur Beendigung der gullischoa l'eldzüge. Dass jene Fabia
Die Revolution. 481
Quillt. J. 0. 6, 3, 73 die Gemahliu Dolabella's war, will Wegehaupt wenig-
stens nicht für erwiesen ansehen. Die Verlobung mit TuUia fällt in
den Mai, nicht wie Drumann will, Ende März oder Anfang April. Den
für Dolabella von Asconius, Plutarch, Macrobius - ebenso vielleicht
von Cicero — gebrauchten Namen. Lentulus hält Wegehaupt für richtig,
da er auf Tiro zurückgehe, um ihn zu erklären, will er den Dolabella
für den Spross einer Seitenlinie der Cornelii Lentuli halten, etwa wie
es Claudii Lentuli Marcellini gäbe. Dass Tullia bei der Geburt des
zweiten Kindes von Dolabella bereits geschieden war, hält Wegehaupt
hauptsächlich mit Rücksicht auf Cicero's Schreiben an diesen für un-
wahrscheinlich; die Scheidung war vielleicht beabsichtigt; das Geld-
geschäft ad fam. 6, 18, ad Att. 12, 12 und 12, 8 braucht sich nicht ge-
rade auf die Rückzahlung der Aussteuer zu beziehen. Bezüglich der
Zeit der Uebertragung des parthischen Krieges und der Provinz Syrien
an Dolabella stimmt der Verfasser mit Krause Appian als Quelle etc.
Gymn.-Progr. Rastenburg S. 15 f. darin überein, dass die erstere am
5. Juni, die letztere erst zwischen Ende Juli und Mitte August erfolgte.
In der Darstellung der Laufbahn Dolabella's im Osten sucht Wegehaupt
meist zwischen Appian und Cicero zu vermitteln.
Th. Mommsen, Porcia. Hermes 15, 99 ff.
Mommsen knüpft an die Notiz an, dass ein aus der Ehe der Por-
cia mit M. Bibulus stammender Sohn bei dem Tode des Vaters 706 noch
nicht erwachsen war und im Jahre 709 in Athen studirte, sonach um
das Jahr 691 geboren war; er schliesst daraus, dass die Gebart der
Mutter spätestens um 673 fällt. In diesem Jalire stand Cato von Utica
im 14. Lebensjahre; so kann die Gemahlin des Brutus nicht die Tochter
des Cato gewesen sein. Die üeberlieferung ist getheilt, Valerius Maxi-
mus, Martial, Plutarch, Dio nennen sie Tochter, Appian Schwester Cato's;
mit letzterer Angabe steht die üeberlieferung auch insofern in Wider-
spruch, als Plutarch, der Biograph Cato's, ihm nur eine rechte Schwester
giebt, welche mit Cn. Domitius Ahenobarbus Cons. 700 verheirathet war.
Aber es handelt sich hier wahrscheinlich um eine eigentliche Geschichts-
fälschung; für Appian spricht, abgesehen von der chronologischen Un-
statthaftigkeit der anderen Version, schon die bessere Autorität, da die-
ser Abschnitt seines Werkes ohne Zweifel als Auszug aus Pollio zu be-
trachten ist. Folgt man ihm, so kommt alles in die richtige Ordnung.
Porcia ist darnach nicht nach, aber auch nicht lange vor 661 geboren;
es passt dazu, dass sie dem Bibulus um 691 einen Sohn und wahrschein-
lich schon vorher andere Kinder geboren hat. Dagegen war sie bei
Schliessung der zweiten Ehe mindestens den Fünfzigen nahe. Auch ihr
Ende ist wohl poetisch verwandelt. Allem Anschein starb sie vor dem
Gatten, was Mommsen aus einem von Plutarch Brut. 53 erwähnten Sclirei-
ben des Brutus über ihren Tod und einem wahrscheinlich ciccroniani-
Jahrcsbericht für AUerthumswissenschaft XXMI. (iSSo. UlJ 31
482 Römische Geschichte und Chronologie.
sehen Briefe (ad Brut. 1, 9) schliessen will. Freilich ist die Nachricht
von ihrem freiwilligen Tode schon sehr alt, fast zeitgenössisch und be-
herrscht die ganze spätere Litteratur. Aber diese Version ist zu ver-
werfen, nachdem es feststeht, dass schon in den Anfängen des Princi-
pats das Bild der Porcia in der Annalistik, wahrscheinlich im Anschluss
an die antimonarchische hauptsächlich an Cato anknüpfende Tendenz-
litteratur, übermalt worden ist. Man hat eben aus ihr einen weiblichen
Cato gemacht, und demnach ihr wie den Vater, so auch den politischen
Selbstmord des Vaters angedichtet.
H. Hildesheimer, De libro qui inscribitur de viris illustribus
Urbis Rornae quaestiones historicae. Berlin 1880.
Im ersten Theile werden die Quellen der genannten Schrift erör-
tert. Der Verfasser stellt zuerst die bisher vorgebrachten Ansichten zu-
sammen und unterwirft dieselben dann einer Kritik. Eine nähere Be-
ziehung zu Nepos insbesondere wird verworfen. S. 12 will der Verfasser
nur zugeben »auctorem, quo noster utatur, Nepoti nonnulla debere«. An
die Spitze des zweiten Capitels stellt der Verfasser den Satz: Is qui
hunc librum composuit, non ex annalibus ipse sua consarcinavit, immo
ex auctoris libro hausit, qui vitas virorum illustrium descripsit. Das
geht ihm insbesondere daraus hervor, dass L. Ampelius in seinem
liber memorialis an einer Reihe von Stellen, welche S. 15 ff. zusammen-
gestellt sind, wörtlich mit dem unbekannten Verfasser de viris ill. über-
einstimmt. Eine Benutzung des Ampelius durch letzteren ist ausge-
schlossen, so bleibt nur übrig, dass beide dieselbe Quelle abgeschrieben
haben. Ausser dieser Quelle ward auch Livius benutzt, doch sind die
Anklänge der Schrift de vir. ill. an diesen Geschichtsschreiber nicht so
zahlreich, wie man manchmal annahm. In einem fünften Capitel de
Hygino sucht der Verfasser zu erweisen, dass von allen Verfassern von
Werken de viris illustribus, welche Hieronymus aufzählt, nur C lulius
Hyginus als Quelle für unsere Schrift in Betracht kommen könne; frei-
lich hat unser Verfasser den Hygin nicht selbst benutzt, sondern eine
abgeleitete Schrift, welche neben Hygin auch einiges aus Florus ge-
schöpft hatte; die gleiche Quelle hat Ampelius vor sich gehabt. Auch
der Verfasser der elogia, Valerius Maximus, Frontin und Pseudo-Frontin
haben die Schriften des Hygin benutzt; dagegen lässt sich bei den Scho-
liasten nicht entscheiden, ob sie Hygin direkt oder seinen Ausschreiber
vor sich gehabt haben. Isidorus Hispalensis hat wahrscheinlich die Schrift
de vir. ill., nicht deren Quelle benutzt.
Der zweite Theil handelt de auctoritate et fide historica libri de
vir. ill. scripti. Im ersten Capitel erweist der Verfasser, dass weder
Plinius noch Aurelius Victor Verfasser des Buches sein können; ein
bestimmter Name wird nicht zu ermitteln sein. Die Abfassung fällt nach
Hadrian und vor die Abfassung der Schrift de origiue gentis Romanae,
Zeit der lulier, Flavier und Autoniue. 483
d. h. nach Jordan und Opitz vor das fünfte Jahrhundert. Cap. 2 stellt,
um den Werth der Schrift zu erweisen, die Nachrichten zusammen, wel-
che dieselbe allein überliefert oder worin sie anderweitige Ueb er lieferun-
gen ergänzt. Cap. 3 bespricht die fides historica: es ist nicht zu leug-
nen, dass das Buch zahlreiche Irrthüraer enthält; der Verfasser hat sie
auf S. 60 - 62 sorgfältig zusammengestellt; aber die Schuld trifft nicht
immer den unbekannten Autor, sondern jedenfalls bereits dessen Quelle;
freilich wird er von dem Vorwurfe oberflächlicher Benutzung nicht frei-
zusprechen sein. Im vierten Capitel spricht der Verfasser über die
Quellen des Hygin; Nepos ist als solche Haupt zu concediren, Hildes-
heimer weist aber in sorgfältiger Zusammenstellung nach, dass er Varro
und Cicero jedenfalls benützt hat.
Den Schluss der Arbeit bildet eine Appendix: Variae lectioues trium
codicum adhuc in usum non vocatorum.
Die Arbeit ist methodisch, sorgfältig und umsichtig; auch das La-
tein ist gewandt und von grosser, in den Dissertationen nur zu oft ver-
misster Correctheit.
VI. Die Zeit der lulier, Flavier und Antonine.
A. Pernice, Die ersten römischen Kaiser, der Adel und die Staats-
verwaltuug. Preuss. Jahrb. 46, Heft 1, S. 24 — 55.
Der Versuch des Augustus und Tiberius, die Volkssouveräuität als
Grundlage der Verbesserung festzuhalten, ist an der politischen Unfähig-
keit des römischen Adels gescheitert. Die in ausgedehntem Masse be-
stehende Selbstverwaltung litt an dem schweren Fehler, dass ihr die
Correctur der Sachverständigen fehlte und so jenes anonyme Schreiber-
regiment eintrat, welches die Gefahr aller Selbstverwaltung ist; dazu
kam der Mangel eines festen Instanzenzuges, wodurch Collisionen unver-
meidlich wurden; das Verbietungsrecht der par maiorve potestas corrigirte
natürlich diese Misstände nicht. Dagegen haben die obersten Staats-
beamten und thatsächlich der Senat eine unerhörte Gewalt, letzterer be-
züglich des Staatsvermögens, erstere wenigstens in den Pi'ovinzen. Diese
Macht und Herrschaft fiel naturgemäss dem Adel zu; denn es ist in der
Natur aller Selbstverwaltung begründet, dass dieselbe ein Fideicommiss
der herrschenden Gesellschaftsklasse wird; in diesem Falle traf es sich
auch, dass die Leitung des Gemeinwesens dem Stande zufiel, durch den
dieser, was er war, geworden war. Ein so eigenthümlich construirtes
Regiment hatte aber zur Voraussetzung Selbstverläugnung der oberen,
Pflichtgefühl der niederen Beamten, Staatsgesinnung, gesunden Menschen-
verstand und Mässigung bei Allen; davon war nichts mehr übrig, als
Augustus die Herrschaft übernahm. Und doch war es kein unreifer po-
litischer Idealismus, wenn er sich entschloss, mit diesem Adel die Herr-
31*
484 Eömische Geschichte und Chronologie.
Schaft zu theileii. Es war einmal der unverwüstliche , aber sehr natür-
liche Glaube an die Lebenskraft und politische Befähignng der alten
Geschlechter, dann aber der Mangel an anderen für die Regierung ge-
eigneten Elementen. Der Ritterstand hatte keine Neigung zur Magistra-
tur, Augustus rausste erst die Erziehung desselben in dieser Richtung
beginnen; es dauerte 100 Jahre, bis er in der Staatsverwaltung das Ueber-
gewicht erhielt. Aber des Adels kann weder das legitime noch das usur-
patorische Königthum entbehren. Cäsar wollte einen glänzenden aber
nichtigen Hofadel schaffen durch die Erneuerung des Patriciates, Augustus
dagegen glaubte an die besondere Weihe des blauen Blutes. Auch musste
er fürchten, dass die xiristokratie, wenn sie von den politischen Geschäften
ferngehalten wurde, der Opposition verfiele; wenn er ihr eine Mitherr-
schaft einräumte, schien die Bildung einer Oppositionspartei aussichtslos.
Er suchte vor Allem dem Stande seine alte Reinheit zu schaffen; er
ergänzte die dünn gewordenen Reihen der Geschlechter durch Aufnalmie
neuer Leute; ein Gegengewicht gegen diesen bürgerlichen Zuwachs bil-
dete die Einführung eines leidlich hohen Census. Da der Stand nun
auch standesgemäss leben musste, so verschwanden rasch die grossen
Vermögen und die Aristokratie musste betteln um die Gnade und Unter-
stützung des Kaisers; doch boten daneben die Provinzialverwaltung und
die stille Betheiligung an Handels- und Schifffahrts- Gesellschaften immer
noch dem Erwerbstriebe andere Wege. Aber die Politik war diesem
Adel gleichgiltig geworden; das nichtige Treiben des Tages genügte ihm.
Die Wirkung des Lügenklatsches, der sich hierbei entwickelte, merkt
mau in der Geschichtschreibung. Schlimmer war der berauschende Sport
der Spiele, die mit einer staunenswerthen Genussfähigkeit fort und fort
betrachtet und verfolgt werden. Die materialistische Weltanschauung
und die Sehnsucht nach dem ewigen Nichts wohnt in den unteren und
mittleren Kreisen, nicht in den oberen, welche gläubig und lebenslustig
sind und auch daneben Sinn für edlere Bestrebungen haben und erfüllt
sind von einem tiefen, rein theoretischen Sehnen nach einem idyllischen
anspruchslosen Naturzustande; selbst der Bussprediger in Person des
Philosophen fehlt nicht. Helden werden dabei nicht erzogen; eine Krank-
heit, eine Vermögenszerrüttung, ein drohender Hochverrathsprozess trei-
ben zum Selbstmorde, den übrigens die Philosophie mit allen Blumen
ihrer Phraseologie schmückt.
Mit diesen Elementen versuchen die Kaiser die Herrschaft zu
theilen; freilich ist von vornherein das Uebergewicht auf Seite des Kaisers,
der vor Allem die Heeresverwaltung besitzt, die Armee steht im Ganzen
fest zum kaiserlichen Regimente, ebenso der Kleinbürgerstand, der Ruhe
und Frieden braucht; die Mächte, die hinter dem Senatsregimente stehen,
finden sich vor Allem auf dem idealen Gebiete; es sind die republikanischen
Ueberzeugungen, die namentlich in Rom selbst verbi'citet sind und durch
die Litteratur bestärkt werden. Der Senat hätte sich entweder mit seiner
Zeit iler lulier, Flavier und Amouiue. 4g5
Rolle begüiigeü und derselben zu entsprechen suchen oder den Kampf
gegen das Kaiserthum aufnehmen, zur formellen die materielle Gleich-
stellung erringen müssen. Der Kampf wäre nicht aussichtslos gewesen,
wenn der Adel nur durch vorherige Betheiligung am Staatsleben den Nach-
weis geführt hätte, dass er nützlich, nothwendig, unentbehrlich sei. Aber
zu einer aufrichtigen und verständigen Thätigkeit für das Gemeinwesen war
der x\del nicht mehr im Staude; es fehlte ihm vor Allem die Selbstver-
leugnung. Ebenso wenig hatte er die Eigenschaften zur Opposition und
den Muth sie zu beginnen, die Zähigkeit sie festzuhalten, die Gedanken
sie fruchtbar und populär zu machen. Dafür wird der Weg eines ge-
fahrlosen Freimuthes im Senate eingeschlagen, hinterher rächt man sich
durch Epigramme und Geschichtsschreibung. Ein positiver Gedanke ist
in dieser Opposition nicht; überall nur Negation des Bestehenden.
So versagte die altrepublikanische Verwaltungsraaschine auf allen
Punkten. Augustus besserte vorsichtig; aber unberührt von seiner Neu-
ordnung blieb die innere Civilverwaltung, Finanzen, Rechtspflege, Polizei;
diese Reform bleibt den folgenden Kaisern. Seit Nero steht die Staats-
kasse dem Kaiser zur Verfügung; au der Polizei hatte schon Augustus
mannigfach gerüttelt, Tiberius setzte den kaiserlichen Polizeidirector ein.
Dadurch wird das alte Strafverfahren aus den Angeln gehoben. Der
Prätor .bleibt auf die Civilrechtspflege beschränkt; hier aber zeigt sich,
welche Kräfte noch in der alten Aristokratie verborgen liegen; auf Labeo
folgt eine Reihe berühmter aristokratischer Namen.
Das Jahr 68 stellte es unwiderleglich fest, dass die Monarchie le-
gitim, weil die allein mögliche Regierungsform sei. Die römische Ari-
stokratie verpasst den rechten Augenblick, und in der thörichten Ein-
bildung, sie habe ihre Hoffnungen und Entwürfe für eine gelegenere Zeit
klüglich aufgehoben, zerstört sie alle Aussicht auf künftige Herrschaft
mit eigenen Händen.
Die anziehende Darstellung enthält nach dem Staatsrechte Momm-
seu's kaum neue Gedanken; doch wirft geschickte Gruppirung der That-
sachen eine Reihe von Idärenden Streiflichtern.
August Deppe, 1) Wo haben wir das Sommerlager des Varus
aus dem Jahre 9 unserer Zeitrechnung und das Feld der Hernians-
schlacht im Teutoburger Walde zu suchen? Heidelberg 1879.
2) lieber die Dauer der Teutoburger Schlacht und die Ausdehnung
des Schlachtfeldes nach den Geschichtsquellen. Heidelberg 1880.
3) Des Dio Cassius Bericht über die Varusschlacht verglichen mit
den übrigen Geschichtsquellen, Detmold 1880.
In 1) glaubt der Verfasser bewiesen zu haben, dass sich das Schlacht-
feld der Varianischen Niederlage im Lippischen Walde zwischen Biele-
feld und Paderborn belinden muss^ zwischen den Quellen der Lippe und
48fi Römische Geschichte und Chronologie.
Ems westlich und den Städten Hörn — Detmold — Lege östlich. In 2)
sucht er zu zeigen, dass die Varusschlacht nicht dreitägig, sondern zwei-
tägig gewesen ist, wonach sich auch die Lage des Schlachtfeldes in et-
was bemessen lasse. Der Verfasser hat zu den vielen Conjecturen der
Localforschung eine weitere hinzugefügt, schwerlich eine sehr glückliche,
da er den Ortsangaben der Alten ein Gewicht beilegt, welches sie selten
beanspruchen können.
In No. 3 will er durch Vergleicliung aller einschlägigen Geschichts-
quellen über den Verlauf der Varusschlacht und deren Nebenumständc
mehr Licht verbreiten. Das Castell Aliso ist nach des Verfassers An-
sicht von Aug. Schierenberg (Ein historischer Spaziergang von Tropaea
Drusi über den Externstein nach dem Campus Idistavisus. Detmold 1875)
aufgefunden; Ludw. Hölzcrmann Lokaluntersuchungen die Kriege der
Römer und Franken betreffend Münster 1878 hat die Aufstellungen jenes
Forschers bestätigt; danach ist das Castell ein Rechteck, dessen Länge
300 und dessen Breite 200 Schritte beträgt; die Wälle haben eine Höhe
von 19 Fuss; jetzt liegt das Dorf Ringboke darin.
Der Verfasser spricht zunächst die Ansicht aus, dass Dio den Vel-
leius und Florus benutzt habe, erzählt sodann weitläufig und ohne neue
Gesichtspunkte zu gewinnen, die Geschichte des deutschen Krieges bis
zur Varusschlacht und verkündet dann in »Schlussbemerkuugen« , dass
er, ganz gegen die herrschende Meinung, nirgends einen Widerspruch
in Hauptsachen gefunden habe. »In Rücksicht sodann auf das Dunkel,
welches den geschichtlichen Hergang der Varusschlacht bisher noch deckte,
haben wir mit Ueberraschung erkannt, dass die bei den Schriftstellern
sich zerstreut findenden Angaben hinreichen, um als Züge zu einem ziem-
lich vollständigen Gesammtbilde vereinigt zu werden«. Der Verfasser
muss bescheidene Ansprüche machen, wenn er solchen Glauben hegt.
Weder über Zeit noch Ort, noch über den Hergang sind wir durch seine
Schrift besser unterrichtet als vorher. Dass für die Topographie aus
den Berichten der Alten nichts zu entnehmen ist, hätte der Verfasser
selbst finden können, denn die von ihm gesperrt gedruckten Stellen
konnten alle geschrieben werden ohne eine Ahnung von dem Lande, ge-
schweige der Oertlicldieit zu haben, saltus, palus, campus sind so vage
Dinge, dass man sie so ziemlich überall suchen und finden kann. Und
die Ursachen der Katastrophe sind doch nicht so einfach, wie der Ver-
fasser sich vorstellt. Das Marschiren in den saltus der oberen Lippe
war zwar schwierig, aber für die in Germanien geschulten Legionen nichts
Neues; beim Kampfe im dichten Walde musste der Vortheil eher auf
Seite der Römer sein, da die Germanen gewöhnlich in der Phalanx
kämpften und für ihre langen Speere geringen Spielraum hatten. Und
war die Schlacht wirklich verloren, wie konnten die Folgen so schrecklich
sein, da die Germanen die nachher entscheidende Waffe der Reiterei
nicht hatten? Alle diese und noch einige andere Punkte hat der Ver-
Zeit der lulier, Flavier und Antonine. 487
fasser nicht gestreift, geschweige der Lösuug näher gebracht. Man kann
daher seine Arbeiten als eine wirkliche Förderung der Frage nicht an-
sehen, lieber eine vierte im Jahre 1881 erschienene Schrift desselben
Verfassers werden wir gleich im Folgenden Bericht erstatten.
Storr, Germanicus. Encyclopaedia Britannica X, 445 fif.
Die Darstellung enthält in grosser Kürze die Hauptthatsachen, ohne
dass der Verfasser hierbei in die Materie eingetreten wäre. Sonst hätte
er doch wohl über die Thätigkeit in Germanien und im Orient zu an-
deren Resultaten gelangen müssen als zur Wiederholung der trivialen
Redewendungen von meisterhaften Operationen etc.
An gleicher Stelle S. 441 ff. wird eine Darstellung Hannibal's
von W. J. Brodribb gegeben, die ebenfalls nur Bekanntes wiederholt.
Aug. Deppe, Der römische Racheki'ieg iu Deutschland während
der Jahre 14—16 n. Chr. und die Völkerschlacht auf dem Idistavisus-
felde. Heidelberg 1881.
Die Schrift gleicht den übrigen des Verfassers. Weitaus den
grössten Theil bilden die Uebersetzungen der Schriftsteller. Das Wenige,
was er an Lokalforschung und Topographie mittheilt, sei hier zusammen-
gestellt.
Die Wohnsitze der Marsen befanden sich in den Niederungen der
Berkel und Vechte von Dülmen nach Bentheim hinunter; der Cäsierwald
ist der Häserwald, der erste Lagerplatz befand sich bei Schermbeck.
Von da wählte Germanicus den Weg über Haltern. Das von den Marsen
gefeierte Fest war vielleicht ein Erntefest. Im Hessenkriege wird Adrana
die Eder und Mattium das Dorf Maden sein. Gegen die Brukterer zieht
Cäcina aus einer Stellung etwa von der Stever bis zur Ahse an der Werse
hinunter zur Ems. Auf der Strecke von Meppen, wo die Hase von Osten,
bis zur Haskenau, wo die Werse von Westen her in die Ems mündet,
haben die verschiedenen Truppen-Abtheilungen der beiden römischen
Heere sich vereinigt. Die Brukterer flüchteten in den Draingau südlich
von Beckum. In der Nähe dieser Stadt fand sich ein grosses Leichen-
feld; hier kämpfte Stertinius mit den Brukterern; zwei Stunden davon
entfernt bei Dolberg sind Spuren eines römischen Lagers; in gleicher
Entfernung von letzterem Orte östlich trifft man ein zweites Lager im
Havisebrok am Drainbache. Saltus Teutoburgiensis heisst Grund, also
Teutoburgiensi saltu im Teutoburger Grunde (!). Am Ostabhange der
Grotenburg bei Detmold giebt es einen Teutehof, der grosse Hünenring auf
der flachen Kuppe der Grotenburg und die Felsmauer an der Ostscite
des Berges sind die Stätten der alten Teutoburg; hier hatte wahrschein-
lich Fürst Segimer seinen Wohnsitz. Der Wald als Jagdrevier und die
Ländereieu der Höfe Warweg und Tötehof waren alsdann Zubehör der
488 Römische Gescliichte und Clironologie.
Burg. Die Varianischen Lager befanden sich im Osning zwischen Biele-
feld und Paderborn. Der Krieg zwischen Germanicus und Armin nach
der Gedtächtnissfeier für das Varianische Heer fand im Thale des Wahre
zwischen den Höhenzügen von Meiiiberg bis Heiden statt. Cäcinas kam
vom Teutoburger Wald, wahrscheinlich dem Laufe des Hausteubaches
folgend, zu den Brücken des Domitius, welche über Oerlinghausen nach
Vlotho führten; sein Nachtlager schlug er in dem Winkel auf, wo das
von Hövelhof herkommende Krallwasser in den Haustenbach mündet.
Aber er verliess die Strasse des Domitius und scheint sich am rechten
Ufer des Haustenbaches, etwa bis in die Gegend von Westerholz weiter
bewegt zu haben. Offenes Feld erreichte das Heer bei der Westerholter
Mühle; daselbst überschritt Cäcina den Hausteubach und schlug ein La-
ger am linken Ufer der Glenne; 100 Schritte von der Einmündung der
Liese in die Glenne finden sich Reste eines Römerlagers. Der Fluss,
den die Legionen des Vitellius schon am Tage nach der Sturmfluth er-
reichten, ist die Plunse. Vor der neuen römischen Expedition trat Ar-
min mit seinem Volke zwischen Rinteln und Hameln auf das Ostufer der
Weser über und brachte Weiber und Kinder sammt der Habe im Walde
zwischen Deister und Süntel iu Sicherheit. Germanicus zog von der
Emsmündung bei Bingum durch diesen Fluss — hier wurden Gold- und
Kupfermünzen aus den Jahren 139 — 2 v. Chi*, gefunden — nach den
Emsquellen, von da links durch den Osning zu den Angrivarieru. Er
durchschritt ihr Land , der Aa folgend bis Herford , von da bis Vlotho
an der Weser, danu diesen Fluss hinauf bis Rinteln. Idistaviso will der
Verfasser Ostwieden übersetzen, da die Gegend noch jetzt überall mit
Weiden bewachsen ist. Die Brücken des Germanicus standen bei dem
Dorfe Rumbeck, das Schlachtfeld muss sich über Oldeudorf hinaus bis
Fischbeck und über Rinteln hinaus bis Veitheim erstreckt haben. Die
zweite Hauptschlacht fand zwischen Rumbeck und Exten statt.
Fast jedes Jahr tauchen neue Combinationen über die Oertlichkeit
dieser Kämpfe auf; jeder Lokalforscher glaubt in seiner Umgebung alle
Erfordernisse zu finden, um seiner Theorie den Sieg zu verschaffen,
Gräber und Münzen geben scheinbar jedem Recht. Ob das Räthsel je
gelöst werden wird? Jedenfalls sollten einmal die Lokalforscher zu der
Einsicht gelangen, dass mit den topographischen Notizen der Alten eine
Entscheidung nicht herbeizuführen ist.
Iginio Gentile, Tusnelda e Tumelico in La Rassegna Settima-
nalc. Vol. G. No. 132. S. 22 ff.
Der Verfasser stellt zuerst die wenigen Nachrichten aus dem Alter-
thum über Thusnelda und Thumelicus zusammen. Darauf bespricht er
die bildlichen Darstellungen, welche für Thusnelda und ihr Söhncheu
gehalten werden (auf dem grossen Pariser Cameo, Statue in der Loggia
dei Lanzi in Florenz, in deren Auffassung er sich Göttling anschliesst).
Zeit der Inlier, Flavier und Antonius. 489
Endlich verfolgt er die nach Göttling's Hypothese über das Schicksal des
Thunielicus entstandeneu künstlerischen Darstellungen der Neuzeit (Pi-
loty's Thusnelda im Triuniphzuge des Gernianicus und Fr. Halni's Fechter
von Ravenna). Wenn der Verfasser auch neue Gesichtspunkte nirgends
findet, so wird doch der kleine Aufsatz mit Interesse gelesen werden.
Wormstall, Die Wohnsitze der Marsen, Ansibarier und Chattua-
rier. Gyranas.-Progr. Münster 1880.
Der Verfasser geht von Tac. ann. 1, 50. 51 aus und ist geneigt
den Namen des Caesiawaldes in dem Dorfe Hiesfeldc wieder zu erkennen.
Jedenfalls ist die Annahme des Bezirkes Münster für das Marsenlaud
zu verwerfen, weil dieser Bezirk notorisch und unwiderleglich Brukterer-
land war. Bei dieser Gelegenheit polemisirt er gegen die von Hülsen-
beck im Paderborner Programm von 1871 wieder aufgenommene münste-
rische Hypothese, der die von Tacitus genannten Wälder, Wege, Kampf-
plätze in dem Defilee der Borkenberge bei Dülmen im Münsterlande
wieder gefunden haben wollte; nach Hülsenbeck's Ansicht stehen die
Namen Marser und Brukterer stellvertretend für einander. Seine Ansicht
sucht derselbe zu stützen durch Tac. ann. 13, 55ff. , indem er daraus
erweisen will, dass die im Jahre 14 den Marsen zu Hülfe eilenden
Usipier und Tubanten, zweifelsohne damals Nachbarn derselben, im west-
lichen Münsterlande nach Holland zu gewohnt hätten. Der Verfasser
sucht dagegen mit Hülfe von Strabo VH, 1 zu erweisen, dass im Jahre 8
die Marsen vor Tiberius sich iu's märkisch -südwestfälische Gebirgsland
zurückzogen; in ihre Nähe, nur in südlicherem Striche des alten Sigam-
bernlandes, wendeten sich gleichzeitig Usipier und Tubanten. Jedenfalls
sind diese Wohnsitze im Jahre 10 n. Chr. vorhanden; so wird wohl im
Jahre 59 die geographische Lage beider Völker dieselbe gewesen sein,
wie namentlich die Rückzugsliuie der Ansibarier zeigt, welche, von ihren
Verbündeten, Brukterern und Tenkterern, verlassen, zuerst zu den Usi-
piern und Tubanten, dann weiter zu Chatten und Cheruskern ziehen.
Das bei Tacitus angewandte Wort retro bedeutet - gegen Hülseubeck —
einfach den Rückmarsch der Ansibarier am Rheine und zwar ostwärts
in Gegenden, woher sie gekommen waren. Sie gehörten aber zu den
chcruskischen Völkerschaften; als sie das alte Chamavenlaud von den
Römern begehrten, sassen sie zwischen Brukterern und Tencterern, an
der unteren Lippe. Als Usipier und Tubanten ihnen keine Aufnahme
gewährten, wandten sie sich zu den Chatten- Hessen, in deren Nähe so-
mit Usipier und Tubanten wohnen; und da eine mehrfache Umsiedelung
derselben nicht nachzuweisen ist, so haben sie diese Sitze schon zwischen
11 8 V. Chr. aufgesucht und 14 n. Chr. innegehabt. Mit dieser Annahme
stimmen nun ganz genau, wie der Verfasser § 3 erweist, die taciteischeu
Berichte über die Züge des Gernianicus 14—16 u. Chr. Da Tacitus der
Marscr in der Gorman. garnicht gedenkt, vcrmuthct der Verfasser, dass
490 Römisclio Geschichte und Clirnnologie.
Cap. 36 statt et Fosi Marsi zu lesen sei. Der Name Marsi verschwindet.
Der Verfasser vermuthet, dass Chattuarii, deutsch Hetware, der eigent-
lich deutsche Name des germanischen Volkes war, das ab und zu auch
mit dem archaischen Namen der Marsen bezeichnet wurde. Sie waren
die Waldsassen, die »Haidmärker« an den Berghalden des gebirgigen
Westfalens, während Bructeri Boructuarii die Bewohner von Bruch, Nie-
derwald und flachem Felde waren. Damit stimmt Vellei. 2, 105. ad Ca-
put luliae riuminis ist nicht in Lupiae zu corrigiren; die lulia ist die
bei JöUeubeck (alt Julinbichi) Kreis Bielefeld entspringende Jolle, die
bei Herford in die Werre mündet. Hier, wo die Heerstrassen aus dem
Osning und dem Wichegebirge zusammentrafen, stand das Winterlager
des Tiberius; in mediis Germaniae finibus d. h. zwischen Rhein und Elbe.
Hans Dütschke, lieber ein römisches Relief mit Darstellung
der Familie des Augustus. Programm der Gelehrtenschule des Johan-
neums zu Hamburg 1880.
Der Verfasser bespricht ein in den Uffizien zu Florenz befindliches
Relief. Er will darauf Augustus, Livia, Drusus und Antonia sowie Octavia
sammt drei Kindern des Drusus erkennen. Die Darstellung soll nach
dem Tode des Drusus im Jahre 8 oder 7 v. Chr. vollendet sein.
Ed. Moll, Zur Genealogie des julisch-claudischen Kaiserhauses.
Gyrau.-Progr. Buchsweiler 1879.
Der Verfasser hat mit grossem Fleisse und entsprechender Ge-
nauigkeit fünf Stemmen aufgestellt, der Octavii und des julisch-claudi-
schen Kaiserhauses, der patricischen Claudii, der Julii Caesares, der
Claudii Marcelli und der Vipsanii. Bedauerlicher Weise ist nur zu der
ersten Stammtafel der Commentar mitgetheilt worden «und auch dieser
nur, so weit es nöthig war zur Stütze des aufgestellten Stemna oder zur
Erörterung streitiger Punkte«. Aber auch so ist seine Arbeit, anspruchs-
los, wie sie auftritt, nicht weniger dankenswerth.
J. Asbach, Die Cousulate der julisch-claudischen Kaiser bei Sue-
ton. Rh. Mus. f. Phil. N. F. 35 S. 174.
Der Verfasser will auf Grund des epigraphischen Materials im Zu-
sammenhange die Cousulate der julisch-claudischen Kaiser behandeln und
die gewonnenen Ergebnisse zur Controle der einschlägigen Angaben des
Sueton und, wo es angeht, des Dio verwenden. Die Ergebnisse der
Untersuchung sind folgende: Die mit Bestimmtheit auftretenden Angaben
des Sueton über die Cousulate der Kaiser Tiberius, Gaius, Claudius und
Nero sind mehr oder weniger unrichtig oder doch ungenau. Wenn seine
Berichte über die Cousulate der Flavier mit dem anderweitig Bekannten
übereinstimmen, so wird dadurch das gewonnene Ergebniss seiner Unzu-
verlässigkeit nicht alterirt; einmal hat er diese Zeiten durchlebt, dann
Zeit der lulier, Flavier und Antoniue. 491
war aber bei den festen Regeln dieser Epoche ein Irrthum kaum mög-
lich. Für Augustus besteht die Nachricht des Dio 51, 21, dass dieser
während der Jahre 31 — 29 das Consulat nicht niederlegte, zu Recht. Sein
erstes Consulat verwaltete er etwas über drei, das elfte etwa sechs Mo-
nate, das zwölfte kann sehr wohl vier-, das dreizehnte neunmonatlich
gewesen sein. Das zweite legte er am 1. Januar nieder. Diese Dauer
hat somit Sucton richtig angegeben; mau könnte versucht sein seine
weitere Angabe Suet. Aug. 26 quinque medios consulatus a sexto ad de-
cimum annuos gessit in octo medios c. a tertio etc. zu ändern. Der
Verfasser hat mit Recht dieser Versuchung widerstanden und den Schluss
gezogen, dass Suetou selbst da, wo er Dinge berichtet, von denen er die
genaueste Kenntniss haben konnte, leichtfertig gearbeitet hat. Man kann
niu- wünschen, dass ähnliche Untersuchungen auch für andere Angaben
desselben Autors geführt werden.
Adalbert Ziegler, Die Regierung des Kaisers Claudius I. mit
Ki'itik der Quellen und Hilfsmittel. I. und IL Theil. Gymn. - Progr.
von Kremsmünster 1880.
Der erste Theil ist unter dem besonderen Titel: Die politische
Seite der Regierung des Kaisers Claudius I. mit Kritik der Quellen und
Hilfsmittel 1879 erschienen. Der Verfasser schickt eine sehr mangelhafte
Zusammenstellung der Quellen -- Münzen und Inschriften fehlen gänz-
lich, die Schriftsteller werden in ganz veralteten, zum Theil werthlosen
Ausgaben aufgefülirt — und Hilfsschriften voraus. Der I. Theil »Die
politische Seite der Regierung des Kaisers Claudius« enthält zunächst
eine Einleitung, welche meist aus J. J. Müllers Studien zur Geschichte
der römischen Kaiserzeit hergestellt ist. Das 1. Capitel schildert im § 1
die Thronbesteigung, ohne irgend Neues zu bringen ; § 2 giebt eine Cha-
rakteristik des Claudius, welche die bekannten Züge enthält, einige ohne
Grund besti'eitet, andere ohne Prüfung nachspricht. Das 2. Capitel
»Thronrivalitäten« stellt im § 1 die Notizen über die »Thronaspiranten«
Vinicianus, Camillus, Valerius Asiaticus und Galba zusammen, sowie am
Schlüsse die zwei Attentate; §2 stellt die »familiären Umtriebe«, mit
besonderer Breite die Verschwörung der Messaliua und des Silius dar.
Cap. 3 giebt die Organisation der Regierung des Claudius; der allge-
meine Theil ist meist den Arbeiten von Momrasen und Fricdländer ent-
nommen.
Das 4. Capitel führt die Ueberschrift »Erste Gnaden« , behandelt
aber hauptsäclilich »die Regierungsthätigkeit« des Claudius, und zwar in
einem I. Absclniitt: »Nach Innen« zunächst in »politischer Beziehung«
(1. Capitel); hier stellt der Verfasser zunächst die »negative« Seite dar,
so bezeichnet er die Abschaftung einer Reihe von Massregeln der frühe-
ren Regierung. Sodann verfolgt er die »Mitsouveränität des Senates«
auf den Gebieten der politischen Verwaltung, der gesetzgebenden Gewalt
492 Römi^-die Geschiclito luul Chronologie.
und der Criminaljurisdiction, geht iu diesem Abschnitte auf das Kaiser-
gericiit über, und kommt weiterhin auf die censorischcn Massregelu des
Claudius gegenüber dem Senate, die Erthcilung des ins bonorum an die
Gallier und die Ergänzung des Patriciats. Man kann gerade eine strenge
logische Behandlung in dieser Anlage schwerlich erblicken. Bei der
Darstellung des Senats und Kaisergerichts zählt der Verfasser alle Cri-
minalfälle auf, welche vor beiden stattfanden. Der Verfasser nimmt da-
bei Gelegenheit besonders darauf aufmerksam zu machen, dass die Weiber
und Freigelassenen des Claudius besonders Träume und Magie als Mittel
zur Einschüchterung des Kaisers angewandt hätten. Er legt dieser Seite
ein grösseres Gewicht bei, als sie verdient, und trifft doch dabei die
Ilauptsache nicht, offenbar weil ihm nur die Regierung des Claudius
speciell vor Augen schwebte. Unter Tiberius und unter Nero, aber auch
unter späteren Regierungen spielen die Astrologen immer die gleiche
Rolle; jede Verschwörung beginnt mit astrologisch-magischen Forschun-
gen über das Leben der betreffenden Kaiser bezw. über die Aussichten
des Gelingens. Cap. 2 »Administrative Beziehung« bespricht in § 1 die
»vom Kaiser bekleideten republikanischen Aemter« ; bei Darstellung der
Consulate wird die Rechtsprechung des Kaisers entwickelt, die »tribu-
nicische Gewalt des Kaisers« wird kurz behandelt, eine eingehende Be-
sprechung findet die Censur. Hier polemisirt er nämlich in der Erör-
terung »der Dauer der Censur« gegen de ßoor und Momrasen, welche
bekanntlich annehmen, dass Claudius und Vitellius bald nach dem 1. Mai
800 angetreten und das Lustium gegen Ende von 801 gehalten, nach
dem Lustrum aber ihr Amt niedergelegt haben. Im Gegensatze hierzu
meint Ziegler (S. 35): »Claudius trat, als er am Ende des Jahres 48 u. Chr.
das Lustrum abgehalten hatte, nicht zurück, sondern behielt die censo-
rische Gewalt 5 Jahre lang, nämlich von bciläulig Mitte des Jahres 47 bis
zum Lustrum Ende des Jahres 48 als ordentlicher Ceusor, von da an bis
zum Jahre 52 n. Chr. als eine Art Procensor, welcher Name aber nicht
üblich ist«. Die Gründe für diese abweichende Ansicht sind 1, »Clau-
dius wird auch nach dem Jahre 48 n. Chr. in einer Inschrift bei Clinton
f. R. zum Jahre 802 Ceusor genannt«. Den Einwand de Boor's, dass
der Titel »Censor« lebenslänglich geblieben sei, will er nur gelten lassen,
wenn derselbe Inschriften beibringen könnte, dass Claudius auch nach
52 n.Chr., wo er die Censur ablegte, noch Censor heisse. 2. Ziegler
will die Worte des Tacitus 12, 5 censoriae mentis nur so verstanden
wissen, »dass alle Welt den Fürsten wirklich mit den Sorgen der Censur
überhäuft gesehen habe«. 3. Nur durch Festhalten der Prorogation
könnten mehrere censorische Handlungen, hauptsächlich eine lectio se-
natus im Jahre 52 verstanden werden. »Tacitus hat also, wo er zuerst
vom Censor Claudius sprach (ann. 11, 13), im Jahre 47 den Anfang, und
wo er zuletzt censorische Amtshandlungen berichtet (ann. 12, 52 und 53),
im Jaliro 52 n. Chr. das Ende der censorischen Gewalt des Claudius und
Zeit clor lulicr, Flavior and Autonine. 493
Vitellius angeben«. 4. Die Münze bei Eckh. 6, 313, worauf Vitellius
Censor IL genannt ist. »Es kann unter der zweiten Censur des Vitellius
nur verstanden sein die Nachricht, die Fortsetzung der Gewalt nach der
eigentlichen Censur, die Procensur vom Lustrum des Jahres 48 n. Chr.
au«. 5. Die Stelle des Tac. anu. XII, 4: Vitellius, nomine censoris ser-
viles fallacias obtegens . . . . at Silanus — repente per edictum Vitelli
ordine senatorio movetur, quamquam lecto quidem senatu lustroque cou-
dito. Daraus schliesst der Verfasser: »Also hat Vitellius auch nach dem
lustrum die ceusorische Gewalt besessen und das noraen censoris getra-
gen; wer kann da läugnen, dass er und Claudius auch Censoren ge-
wesen seien? 6. Nach Mommsen St. R. 2, 415 A. 1 kann Claudius nur
als Censor die Begrenzung der Stadtmauer und das Legen der Termi-
ualsteine vorgenommen haben; dies hat aber nach dem Lustrum im
Jahre 49 stattgefunden. Endlich meint Ziegler auch noch in dem Aus-
druck Sueton's Claud. 16 gessit et censuram ... sed haue quoque inae-
quabiliter und dem nomen censoris des Tacitus eine Bestätigung seiner
Ansicht finden zu dürfen, da hierbei dem ersteren diese staatsrechtliche
Anomalie in der Bekleidung der Censur vorgeschwebt habe, Tacitus aber
vielleicht durch seinen Ausdruck die prorogierte Censur habe bezeichnen
wollen. Was den ersten Punkt betrifft, so hätte der Verfasser aus Leh-
mann, den er gelegentlich citirt, doch schwerlich gelesen hat, wissen
können, dass Claudius allerdings nach der Mitte des Jahres 52 noch
censor hoisst, auf dem bekannten Militärdiplome (Renier No. 9) vom
11. December 52, das Lehmann No. 405 und S. 362 aufgeführt und be-
sprochen hat, C. L L. 2, 1953, hätte er sogar die Bezeichnung noch
53/54 finden können. Er scheint übrigens zu glauben, dass die von Clin-
ton angeführte Inschrift die einzige sei, auf der Claudius im Jahre 49
Censor heisst; auch dafür hätte er bei Lehmann die richtige Belehrung
finden können, denn censor findet sich mit trib. pot. VII. VIII. IX gar
nicht selten verbunden. Es bleibt also dem Verfasser nichts weiter übrig,
als noch einen Schritt weiter zu gehen und den Claudius seine »Pro-
Ceusur« noch länger als 5 Jalire bekleiden zu lassen. Auf etwas mehr
oder weniger kommt es ja nicht an. Die Beweise unter 2. 3. 4. bedürfen
keiner Widerlegung. Für das Urtheil des Verfassers, vielleicht auch
seine Kenntniss des Lateinischen, ist der Beweis unter 5. bezeichnend.
Wenn irgendwo Tacitus unzweideutig geredet hat, so ist es au dieser
Stelle der Fall. Der Schriftsteller sagt ausdrücklich, trotzdem das Lustrum
bereits zu Ende und die Icctio des Senators schon längst vollzogen war,
beging Vitellius diese ungehörige und unstatthafte Handlung das nomen
censoris zum Deckmantel der Sklavenintriguen zu machen und den Sila-
nus durch ein Edict aus dem Senate zu stossen. Also der Scliriftsteller
sagt: Vitellius hatte eigentlich kein Recht dies zu thun, war also je-
denfalls nicht mehr Censor, sondern nahm im besten Falle die
Censur wieder auf für diesen besonderen Fall. Zicgler erklärt: wer
494 Römische Geschichte und Chronologie.
wollte läugnen, dass Claudius und Vitellius Censoren gewesen seien?
Was endlich den unter 6. aufgeführten Grund betrifft, so hat Mommsen
St. R. 2, 434 A. 1 das Nöthige bemerkt.
Auch die censorischen Amtsgeschäfte des Kaisers werden sorgfältig
verzeichnet. § 2 handelt von den »kaiserlichen Singularrechten«. § 3
von dem »Verhältniss zu den andern rei^ublikanischen Aemtern«. Im
III. Capitel »Religiös-politische Beziehung« wird die conservative religiöse
Politik des Kaisers dargestellt beziehungsweise die einzelnen Massregeln
aufgeführt.
Die Arbeit des Verfassers charakterisirt sich im wesentlichen als
eine Adaptirung der überlieferten Thatsachen an Moramsen's Staatsrecht.
Die allgemeinen Erörterungen sind demselben sämmtlich entnommen und
der Kundige erkennt schon aus den Ueberschriften diese Abhängigkeit.
Selbstverständlich soll damit dem Verfasser kein Vorwurf gemacht wer-
den; es ist vielmehr erfreulich, dass das Staatsrecht Mommsen's auch
auf dem Gebiete der Kaisergeschichte seine Wirkungen zu üben beginnt.
Aber das Verfahren des Verfassers ist mehr mechanisch als organisch.
Neben dieser staatsrechtlichen Grundlage geht ein grosser Mangel an
eingehender Kenntniss der geschichtlichen Ueberlieferung her. Die Keunt-
niss der Münzen und Inschriften fehlt dem Verfasser gänzlich; nicht
weniger bedenklich ist der Mangel wirklich historischer Sichtung und
Beurtheilung. Er führt uns alle die anekdotenhaften Züge der Ueber-
lieferung vor, ohne daraus dasjenige zu entnehmen, was wirklich charak-
teristisch und in Folge dessen werthvoll ist. Aber auch an Proben voll-
ständiger Uukenntniss fehlt es nicht. So wird S. 48 die Zahl der »be-
zugsberechtigten armen Bürger« auf 20,000 angegeben, S. 49 der Ver-
treter des Kaisers in der cura annonae »praefectus rei frumentariae«
genannt, ebendaselbst steht zu lesen »und es ist ein Zeichen seiner Vor-
liebe für diesen öffentlichen Zweig (die cura annonae), dass dessen Vor-
stand zur nächsten Umgebung, zu den »Freunden« des Kaisers gehörte« ;
man sieht daraus, dass dem Verfasser die Klarheit über die hohen Prä-
fecturen fehlt. S. 57 zeigt eine ganz irrige Vorstellung von den Vor-
ständen der Aerarverwaltung. Auch die Sprache des Verfassers entspricht
dem historischen Stile nicht.
Heinr. Düntzer, Das Geburtsjahr und der Geburtsort der jün-
geren Agrippina. Pick's Monatsschrift f. Gesch. Westdeutschlands 1880-
S. 23 34.
Der Verfasser tritt für die von Eckhel aufgestellte Ansicht in die
Schranken, dass Agrippina 769 in Köln geboren sei; seine Polemik richtet
sich hauptsächtlich gegen Frotzheim, Schäfer und Bergk. Er muss frei-
lich auch zu nicht unbedenklichen Annahmen von Verschreibungen, Irr-
thümern u. a. greifen, um seine Ansicht zu stützen. Merkwürdigerweise
scheint dem Verfasser die völlig überzeugende Abhandlung Mommsen's
Zeit der lulier, Flavier und Antoniue. 495
über die Familie des Germanicus Hermes 13, 215 ff. unbekannt zu sein;
er hätte sich sonst vielleicht seine eigene Arbeit, wenn nicht ersparen,
so doch wesentlich abkürzen können.
Fritz Wolffgramm, Nero's Politik dem Auslande gegenüber.
Gymn.-Progr. Prenzlau 1880.
Der Verfasser hat schon früher über die Neronische Zeit gearbeitet.
1871 hat er eine Programmbeilage: Rubellius Plautus und seine Beur-
theilung bei Tacitus und luvenal abgefasst. Dieselbe ist eine mehr phi-
losophische Studie über die abweichenden Urtheile des Tacitus und lu-
venal betreffs der Persönlichkeit des Rubellius Plautus; eine für den
Historiker erhebliche Ausbeute gewährt sie nicht, wie es ja auch bei
dem Stande der Ueberlieferung nicht zu erwarten war. Die zweite Ab-
handlung von 1874 beschäftigt sich mit Cn. Domitius Corbulo und will
beweisen, dass der vor 47 n. Chr. genannte Domitius Corbulo mit dem
bekannten Feldherrn identisch sei. Der Beweis ist sorgfältig, doch in
seinem Resultate durchaus nicht neu. (Waddington fast. Asiat, p. 697.)
In der vorliegenden Abhandlung behandelt der Verfasser die aus-
wärtige Politik Nero's. Er geht von der allgemeinen Voraussetzung aus,
»dass Nero für besser zu halten sei, als er nach der Ueberlieferung er-
scheint«. Zu diesem Zwecke unterzieht er die auswärtige Politik einer
Prüfung, die durchaus nichts Neues liefert, und kommt zu dem Ergebniss:
»Nero hat die römische Politik dem Auslände gegenüber durchaus an-
gemessen geleitet, wie auch seine Provinzialverwaltung ungetheilte An-
erkennung verdient«.
Ludwig Kr au SS, De vitarum imperatoris Othonis fide quaestio-
nes. Programm der königl. Studienanstalt Zweibrücken 1880.
Der Verfasser will die Quellen der Geschichte Otho's — Tacitus,
Plutarch, Sueton und Dio-Xiphilinus event. Zonaras — vergleichen und
daraus ihre Glaubwürdigkeit und ihren Werth bestimmen. Zu diesem
Zwecke will er »inquirere et explorare, ex quibus ipsi illi scriptores
hauserint fontibus eosderane an alios et plures secuti sint auctores et
nonne illi ipsi inter se ab uno vel altero raulta repotierint. Zunächst
gelangt er in einer Polemik gegen Mommscn, insbesondere über die
Stellen Tac. h. 2, 37 invenio apud quosdam auctores und Plut. Otho 9
xal TOÜTO fxkv otrjysiTo Zexoitvdog b pij-zMp xrX. 'Erdpcuv 8s tjv axuuztv xzX.a^
zu dem Ergebnisse, dass Tacitus die Quelle des Plutarch in dessen Vitae des
Galba und Otho gewesen sei. Doch hat Plutarch eigene Zusätze gemacht
und vor Allem andere Geschichtsschreiber — Plinius, vielleicht auch Cluvius
Rufus — ausgezogen; der Verfasser stellt S. 6 und 7 f. diejenigen Stel-
len zusammen, in denen sich solche Beobachtungen machen lassen. Als
Hauptbeweis für die Unmöglichkeit , eine gemeinsame Quelle für beide
Scliriftsteller anzunehmen, führt der Verfasser wiederholt au: »cogitari
496 Römische Geschieht" und Chronologie'.
non potest, tantam rerum materiam qualem duo illi praebent, ex uno
opere sumtam esse«. So ohne Weiteres ist doch eine solche Annahme
nicht- nothwendig. Denn einmal ist, was der Verfasser S. 8 behauptet:
ex comparatione autem duorum patet, ea .quae ab altero non praeben-
tur, ab altero expleri«, in dieser Allgemeinheit nicht richtig. Wäre es
aber wirklich so, so wiu'de noch lange nicht das daraus folgen, was der
Verfasser folgert; diese Abweichungen würden sich aus der verschiede-
nea Bestimmung zum Tlieil erklären; andererseits wird aber dadurch,
dass aus einer zweiten mehr biographisch detaillirten Quelle eine Reihe
von weiteren Fetzen angeflickt werden, nicht ausgeschlossen, dass eine
Hauptquelle in der Hauptsache wirklich ausgeschrieben wurde. Krauss
will annehmen, dass PJutarch den Tacitus als solche Hauptquelle an-
gesehen habe; sollte dies gelten, so müssten die chronologischen Schwie-
rigkeiten von ihm doch in ganz anderer Weise beseitigt worden sein,
als dies S. 6 mit den Worten geschieht; »Nos contra converso argumen-
tatiouis genere contendere raalimus, similitudine ipsa duorum illorum
probari vitas Plutarchi post Taciti historias esse scriptas«. Doch trifft,
wie der Verfasser S. 9 — 13 ausführt, selbst bei der Benutzung des Ta-
citus den Plutarch der Vorwurf »aut neglegentius vel non perfecte aut
perperam narrata esse«; bei anderen Berichten (T. 7. 11. 12. 16. 17)
können berechtigte Zweifel gegen die Ueberlieferung Plutarch's erhoben
werden.
Das Verhältniss des Sueton und Tacitus bespricht Krauss S. 17
— 24 und kommt zu dem Ergebniss, dass Sueton bei der Abfassung sei-
ner vitae den Historien des Tacitus nicht folgte. Doch kann er die-
selben eingesehen haben; jedenfalls hat er aber, wenn er den Tacitus
nicht selbst benutzt hat, dessen Hauptquelle Plinius herangezogen. Clu-
vius Rufus wurde von Tacitus in den Historien nicht benutzt. Der Werth
Sueton's wird wegen seines Maugels an Chronologie sowie der Vorliebe
für unbedeutenden Klatsch nicht sehr hoch gestellt; für manches, was
der Verfasser S. 25 zusammenstellt, ist er im Leben Otho's einzige Quelle,
manches kann in Zweifel gezogen werden (S. 25 27), bei anderem ver-
raisst man Genauigkeit und Klarheit (S. 27 — 29).
Aus dem Auszuge des Xiphilinus aus Dio geht hervor, dass
letzterer den Sueton benutzt (Dio 64, lO, 2 = Suet. Otho 10 und eine
Anzahl von Stellen, welche Krauss S. 29 und 30 zusammenstellt) aber
auch Plutarch vor sich gehabt hat; auf Kenutniss des Tacitus oder der
Gewährsmänner des letzteren lassen manche Stellen (S. 31) schliesseu,
obgleich durch die Oberflächlichkeit und Ungenau igkeit des Epitomators
ein sicheres Urtheil sehr erschwert wird (Beispiele S. 32 und 33) ; wirk-
liche Ergänzungen der anderen Quellen liefert Xiphilinus selten; besser
ist in dieser Hinsicht der Auszug des Zonaras, so urtheilslos dieser
Epitomator auch häufig verfährt (die Berichte, welche Zonaras allein
liefert, sind S. 34 zusammengestellt).
Zeit der lulier, Flavier und Antonine 497
Den grössten Wertli unter allen diesen Quellen bat Tacitus,
da er allein ein klares und ausreichendes Bild der Othonischen Regie-
rung liefert. Der Verfasser stellt S. 34 - 37 diejenigen Thatsachen zu-
sammen, ^velche von Tacitus allein in den Historien berichtet wurden;
diesen reihen sich eine Anzahl von Angaben aus den Annalen an. Doch
lässt Tacitus nicht selten die nöthige Sorgfalt und Genauigkeit ver-
missen. Zunächst weist dies der Verf. in Bezug auf chronologische Fragen
S. 38 — 45 an einer Reihe von bedeutenderen Ereignissen nach. Aber
es gilt auch der gleiche Vorwurf den Berichten über Thatsachen und
Begebenheiten, wo häufig Unklarheit und Nachlässigkeit anzutreffen ist,
wie S. 45 — 55 in sehr eingehender und für die Geschichtsdarstellung
jeuer Zeit lehrreicher Weise bezüglich der Entscheidungskämpfe zwi-
schen Otho und Vitellius nachgewiesen wird. Dieser Theil ist entschie-
den der beste an der Schrift. Dieselbe hat die Frage, ob Cluvius Rufus
oder Pliuius die Hauptquelle des Plutarch sei, durch die neue Hypo-
these beantwortet, dass Tacitus als solche anzusehen sei, sie hat in die-
ser Frage ein x an die Stelle eines anderen gesetzt. Von bleibenderem
Werthe sind die Zusammenstellungen der Berichte, welche wir den ein-
zelnen Quellen verdanken; für Tacitus' Beurtheilung ist endlich der
letzte Theil der Schrift ein brauchbarer Beitrag.
Ferdinand Zintz, Die römische Kolonie Sarmizegetusa. Me-
diasch 1880.
Auch für Siebenbürgen hat der dritte Band des C I. L. einen
wesentlichen Aufschwung der Lokalforschung veranlasst; man kann die
vorliegende Schrift im Wesentlichen als Resultat desselben bezeichnen.
Leider besitzt der Verfasser durchaus nicht die geschichtlichen Vor-
kenntnisse zu einer solchen Arbeit. Dies möge eine kurze Zusammen-
stellung dessen zeigen, was allein S. 5 an Unrichtigkeiten bietet. Nach
dem Verfasser nehmen am ersten dacischen Kriege zwölf Legionen Theil
— wir können nur drei mit Bestimmtheit nachweisen: I Adiutrix, I Ita-
lica, VH Claudia; ,vie soll man sich aber auch denken, dass allein zwölf
Legionen hier an der Donau gestanden hätten, die Hälfte aller römi-
schen Grenzbesatzungen? zehn lassen sich nachweisen, aber konnte man
das ganze Donauufer entblössen, um diese in Dacien zu vereinigen ? die
Namen dieser Legionen werden von dem Verfasser falsch angegeben,
so nennt er I Minerva statt Minervia, VH Claudiae statt Claudia, an
einen Druckfehler ist im ersteren Falle nicht zu denken, da sie überall
so genannt wird; der bekannte arabische Feldherr Traian's wird hart-
näckig Quintus Lusius genannt, während er Lusius Quietus heisst; ob
Poctovii statt Poctovio ein Druckfehler ist. bleibt unentschieden. Besser
ist die Arbeit, wo sie sich allein mit der Landesgeschichte beschäftigen
kann; der Schluss liegt nahe, dass der Verfasser das Material liier so
vorbereitet fand, dass er niclit fehlgreifen konnte. Wuiideihiir ist, dass
Jahresbericht für Altcrlhumswissenschaft XXHl (1880. UI.) 32
498 Römische Geschichtft und Chronologie.
er in der Vorrede die Absiclit ausspricht, er habe eigentlich eine Ge-
schichte des alten Daciens schreiben wollen; dazu hätte doch mehr Sorg-
falt gehört, als er sie beweist. Denn die gerügten Oberflächlichkeiten
hätte er vermeiden müssen, wenn er das C. I. L. genau studirt hätte.
Eine Einleitung zählt nacli den Forschungen von Torma eine An-
zahl römischer Niederlassungen auf, deren bedeutendste die in ihrer
Glanzzeit Colonia Ulpia Traiana Augusta Dacica Sarmizogctnsa Metro-
polis genannte Stadt war. Die Gründung der römischen Stadt erfolgt
erst 110 unter dem Statthalter D. Terentius Scaurianus durch Soldaten
der leg. V Macedon. Der Nachweis der II viri decuriones augustales
und coUegia bietet nichts Neues; die Stadt, eine Zeit lang Sitz des
Statthalters, blühte bis zum Marcomannenkriege, welcher die Provinz
und die Stadt schwer heimsuchte. In diesem Zusammenhang wird die
Inschrift C. I. L. 3, 1457 besprochen; der Verfasser giebt indess nur Be-
kanntes und theilweise Falsches, wie bei der Beziehung der Worte ad
iuventutem per Italiam legendam. Nach der Theilung der Provinz in
Tres Daciae wurde Apulum Haupt-, Sarmizegetusa Landstadt, blieb aber
der Sitz der Provinciallandtage und damit des Provincialcultus. Zum
Schlüsse giebt der Verfasser eine kurze Beschreibung der Ruinen der Stadt.
ArseneDarmesteter, Notes epigraphiques touchant quelques
points de l'histoire des Juifs sous l'Empire Romain. Revue des fitudes
Juives 1880. No. 1. S. 32 ff.
Der Verfasser tadelt an den bisherigen Verfassern von Geschichten
des jüdischen Volkes, dass sie die Inschriften nicht in Betracht ziehen.
Er will an einigen Beispielen zeigen, was sich daraus gewinnen lässt.
Zunächst constatirt er aus der lex de imp. Vesp. und C. I. L. VI,
1232 die Erweiterung des Pomoeriums durch Vespasian und Titus und
bezieht dieses Ereigniss auf den jüdischen Krieg. Es folgt die Inschrift
vom Titusbogeu (C. I. L. VI, 944) als sprechender Beweis für den Stolz,
den Titus über die Eroberung Jerusalem's empfunden habe. Unruhen
in Judäa unter Domitian will er in das Jahr 85 oder 86 setzen durch
Combination zweier Militärdiplomc (Renier S. 220 und 144); da auf
dem ersteren Soldaten qui sunt in Judaea sub Cn. Pompeio Longino das
Bürgerrecht verliehen wird ohne honesta missio, so schliesst er, dass
damals Krieg war und man die Veteranen nicht entliess; da sich nicht
nach quina et vicena die Angabe plurave stipendia findet, so werden die
Veteranen im Jahre vorher entlassen worden sein; also war Mai 85
Judäa ruhig. Auf dem zweiten Diplome wird die Coh. I Lusitanorum,
von der Soldaten im Jahre 86 in Judäa das Bürgerrecht erhalten, noch
im September 85 in Pannonien erwähnt; diese Gehörte kam also zwi-
schen September 85 und 86 nach Judäa zur Verstärkung der dortigen
Garnison. Zwischen September 85 und Mai 86 erhielt Domitian drei
iini)cratorische Salutalionos, die der Verfasser ebenfalls auf Judäa be-
ziehen will. Betreffs der Juden — und Christenverfolgung Domitian's citirt
Zeit dpr lulier, Flavier und Antonine. 499
er eine Stelle aus den von Tisctiendorf herausgegebenen Acta St. Jo-
hannis S. 266 f., wonach die Christen von den Juden als Feinde der
öffentlichen Ordnung denuncirt worden wären. In der Hauptsache ist
dies schon von Henzeu Bonn. Jahrbb. 13, 35 ff. entwickelt.
Für den Aufstand unter Hadrian stellt Darmesteter die Truppen
fest, welche zu seiner Bekämpfung verwandt wurden; es sind leg. IV
Macedon. III Cyren. III Gall. coh. IV Lingon, Vexillationen , zum Theil
von leg. X Gem.; auch die syrische Flotte nahm an dem Kampfe, man
weiss nicht in welcher Weise, Theil. Darmesteter entscheidet sich für
persönliche Theilnahme Hadrian's am jüdischen Kriege; unbedingt zwin-
gend sind seine Argumente nicht; denn in der Inschrift des LoUius Ur-
bicus giebt er dem legato imp. Hadriani eine Bedeutung, die das Wort
an und für sich nicht hat; er hätte sich auf die Stellung des Sura bei
Traian beziehen können; aber zwischen Lollius Urbicus und Sura ist
eben doch noch ein grosser Unterschied und mau hätte eher comes er-
warten sollen in diesem Falle. Auch die Inschrift C. I. L. VI, 974 ist
doch zu fragmentarisch, um darauf sichere Schlüsse zu begründen; end-
lich folgt aus der imperatorischen Salutation des Hadrian noch nicht mit
Nothwendigkeit seine persönliche Theilnahme. Hadrian triumphirt nicht,
so viel wir wissen, wohl aber werden die Triumphornamente an Julius
Severus verliehen — merkwürdiger Weise findet sich gleichmässig bei
Borgh. 0. 5, 35, Wilra. 1249 ab und Mommsen St. R. 1, 450, dieselben
seien seit Traian nicht wieder verliehen worden — ; ich glaube zwar
auch an Hadrian's Anwesenheit in Judäa, werde aber dieselbe an an-
derem Orte aus einer anderen Inschrift zu begründen suchen, wobei es
sich auch zeigen wird, dass der Truppenbestand in diesem Kriege von
Darmesteter nicht vollständig aufgeführt ist.
Florian Riess, Das Geburtsjahr Christi. Freiburg i. Br. 1880.
Das Buch ist von einem Priester der Gesellschaft Jesu geschrieben
und bildet das 11. und 12. Ergänzungsheft der Stimmen aus Maria Laach,
Katholische Blätter. Es ist dieser Umstand für die Beurtheilung des
Buches nicht unwichtig.
Der Verfasser will die von einer so ehrwürdigen Tradition gestützte
Annahme des Dionysius Exiguus, die seiner Aera zu Grunde liegt, dass
Christus am 25. März 752 a. U. c. Mensch geworden, vcrtheidigen und
als berechtigt erweisen. Im ersten Abschnitt beschäftigt er sich mit dem
Todesjahr Herodes d. Gr. Die Hauptsache dabei ist die Festellung der
von los. A. I. 17, 6, 4 berichteten Mondfinsterniss. Diese wird nun mittels
einer merkwürdigen Rechnung auf 9/10. Januar 753 fixirt; merkwürdig
nenne ich sie, weil darin folgende Ansätze vorkommen: »Herodes, der
am Tage der Hinrichtung eine Rede hält und Staatsactionen vornimmt,
geht allmählich in Fäulniss über (3 Wochen) ... 21 Tage; die Mediciner
mögen dicsp Frage mit dem Verfasser weiter erörtern, der llislorikor
32*
500 Römische Goschiclito niid riiroiiolngic.
muss nur gegen Rechnung mit so incomensurablen Grössen sich ablehnend
verhalten. Es wird nun in einer sehr viel gelehrtes Material heranziehen-
den Deduction zu erweisen gesucht, dass Herodes am 1. Nisan 7 IG er-
hoben wurde und vor dem 1. Nisan 753 gestorben sei. Mich hat diese
Darlegung nicht von ihrer ünwiderlegbarkeit überzeugt; so argumentirt
der Verfasser mit der Eroberung Jerusalcm's im Jahre 718 als einer über
alle Zweifel erhabenen Thatsache, während sehr erhebliche Gründe für
717 sprechen; so eskamotirt er die Schwierigkeit der Daten der Herodes-
Antipas- Münzen Eckh. 3, 483 iV. dadurch hinweg, dass er den I'AIÜI
KAI}: AP l'EPM. lEB. iür G. Caesar, den Sohn des Augustus erklärt.
Leider hiess derselbe weder Germanicus noch bedeutet }!EB. ZEBASTO Y
d. h. lEBAZTOr TIOZ, wie dies der Verfasser S. 56 f. interpretirt.
Die folgenden Capitel >Die Weisen aus dem Morgenlande«, »Das
Edict des Kaisers Augustus« zeigen den 'kirchlichen Standpunkt nun
schon deutlicher, indem die kirchliche Tradition für den Verfasser unan-
tastbar und die Kenntniss der neueren Litteratur nicht vorhanden ist;
das gleiche gilt von den drei folgenden Capiteln, die Taufe, das Todes-
jahr Christi und einige Stimmen aus dem christlichen Alterthum über
das Geburtsjahr des Herrn.
Der dritte Theil enthält rein christliche Chronologie und kann hier
nicht iiäher in Betracht kommen; der vierte Theil Synchronismus der
Fülle der Zeiten ist zu naiv, um von historischem Standpunkte beurtheilt
werden zu können. Es folgen dann noch eine Reihe von Belegen meist
astronomischer oder christlich -chronologischer Natur.
So fällt die Arbeit nicht zu ihrem Vortheilc auf allen Gebieten
weit von der doch weder vollendeten noch des Mangels an conservativem
Sinne zu beschuldigenden Untersuchung Zumpt's ab.
Victor Duruy, La politique des Empereurs Romains a l'egard
du druidisme. Compte-rendus des seances et travaux de l'Academie
des sciences morales et politiqucs (Institut de France 1880 Juin
p. 89G-905).
Der Verfasser glaubt, dass das Verfahren des Augustus und Tibe-
rius gegen den Druidismus das Verfahren Traian's gegen die Christen
bestimmt hat.
Die Organisation Galliens geht auf Augustus zurück, dem die geistige
und moralische Eroberung des Landes als Aufgabe zugefallen war. Die
richterliche Befugniss der Druiden ging bei dieser neuen Organisation
in 60 Körperschaften mit Civilgcrichtsbarkeit und durch die höhere Ge-
richtsbarkeit des Provinzialstatthalters verloren; höchstens auf dem ge-
wiesenen Wege als Decurionen und Magistrate konnten jetzt noch die
Druiden ihre frühere riclitcrlicho J'unction üben, nicht mehr kraft ihres
Priesteramts. Die Götter Galliens wurden roraauisirt, neben ihnen erhob
üich der neue Kaisercult: der flamen in den einzelnen Städten der
Zeit der Iiilior, Flavier iiiul Aiitonino. 501
Vorläufer des christlichen Bischofs — hatte die Aufgabe, die alten na-
tionalen Priester von den Altären des Teutates und Esus zu verdrängen.
Auch in Gallien wurde der Larencult gefördert, die eiiiüussreiche Kör-
l)erschaft der Augustalen bildete sich auch hier. Die Krone dieser Or-
ganisation wurde der gemeinsame Kaisercult zu Lyon, der flamen pro-
vinciae wurde gewissermassen zum Wächter dieser neuen Religion —
der Vorläufer des christlichen Erzbischofs - ; neben diesen Anordnungen
hatte der Druidismus keinen Raum mehr. Die weltliche Gewalt brauchte
keine Hand zu rühren, diese neuorganisirte geistliche Hierarchie besorgte
schon rasch genug die Depossedirung des alten nationalen Clerus.
Direct grift' der Staat nur durch das Verbot der Menschenopfer
ein; damit war dem Druideucult seine grösste Anziehungskraft genommen;
auch das polizeiliche Verbot der Nacht- Zusammenkünfte beraubte den-
selben seines Hauptagitationsniittels. Dadurch, dass den Anhängern der
alten Religion das römische Bürgerrecht versagt blieb, wurde die Aristo-
kratie derselben entfremdet. Besonders wirksam war auch die ofticielle
Geltung der lateinischen Sprache, welche das Keltische auf das Land
beschränkte und mit ihm den alten Glauben.
Tiberius, veranlasst durch den Aufstand des Sacrovir, dehnte die
Bestimmungen der lex Cornelia auf die Druiden als Magier aus. Clau-
dius wird nichts weiter gethan haben, als die Massregeln des Augustus
und Tiberius von neuem einzuschärfen. Doch erhielt sich der Druidis-
mus noch zwei oder drei Jahrhunderte hindurch. Weder Augustus noch
Tiberius noch Claudius haben eine eigentliche Verfolgung — inquisitio —
befohlen; nur das Hervortreten des Druidismus wurde bestraft. Ihr Vor-
gang war für Traiau den Christen gegenüber massgebend.
Bruno Bauer, Das Urevangelium und die Gegner der Schrift
»Christus und die Cäsaren«. Berlin 1880.
Das Buch ist wesentlich Streitschrift, in welcher die Recensenten
des Bauer'scheu Werkes »Christus und die Cäsaren« bekämpft werden,
wie schon die Ueberschriften 1. der Stand der Frage, 2. die Stimmung
des Augenblicks, 3. das Verglimmen der grossen Kirchenlichter, 4. die
weltliche Leuchte, 5. der Heiland Seneca's, 6. Christus und die Cäsaren,
7. die dunkclen Massen des Urevangeliums, zeigen. Am meisten positive
Ergebnisse bieten Cap. 5 — 7. Da aber die Erörterungen tief in theolo-
gische Fragen eintreten, so kann hier nicht auf dieselben eingegangen
werden.
Neubauer, Beiträge zu einer Geschichte der römischen Christen-
gemeinde in den beiden ersten Jahrhunderten. Elbing. Gymn.-Progr.
1880.
Der Verfasser erörtert zunächst die Frage, wann sich die Ansicht
von einer Stiftung der römischen Gemeinde durch den Apostel Petrus
502 Römische Geschichte und Chronologie.
und seiner bischöflichen Würde daselbst gebildet hat. Die älteste nach-
weisbare Quelle ist ein confuser Bericht aus dem 3. Jahrhundert. Diese
Erzählung wurde veranlasst durch den Mangel an Nachrichten über den
Wirkungskreis des Apostels seit seiner Befreiung aus dem Kerker unter
Herodes Agrippa I. , steht aber in unlösbarem Widerspruche mit den
sonstigen Angaben der Apostelgeschichte und den paulinischen Briefen.
Dagegen glaubt der Verfasser die Tradition über den Märtyrertod des
Petrus und Paulus in Rom festhalten zu können; da er neue Beweise
hierfür nicht beibringt, so ist es unnöthig auf dieses Resultat weiter
einzugehen. Auch seine Darlegung, wie das Christenthum nach Rom
gelangte und sich dort fortentwickelte, bietet durchaus nichts Erwähnens-
werthes. Lateinische Grammatik und philologische Interpretation exi-
stiren für den Verfasser nicht und er meint wohl ein gewaltiges Argu-
ment in's Feld geführt zu haben, wenn er seine Betrachtung über die
sogenannte Verfolgung des Nero mit dem Satz Nissen's schliesst: »Die
Kirchengeschichte würde gegen ihr eigen Fleisch und Blut wüthen, wenn
sie die grossartige Motivirung des ersten erschütternden Kampfes, den
der neue Glaube gegen die heidnische Weltmacht geführt, sich escamo-
tiren liesse«. Für diesen Standpunkt würden weitere Erörterungen nutz-
los sein.
Im zweiten Abschnitt werden die Mitglieder der christlichen Ge-
meinde aus den höchsten Ständen näher besprochen. Für Seneca's Christen-
thum hält der Verfasser die Beweise bis jetzt nicht erbracht, dagegen
zweifelt er nicht an dem der Pomponia Graecina. Auffallend ist, dass
der Verfasser die Aufstellungen Rossi's über die Mitglieder des flavischen
Kaiserhauses zurückweist, dagegen an den viel kühneren Interpretationen
in jenem Falle keine Bedenken findet. Die Lösung liegt wohl darin,
dass Schnitze u. A. in letzterem Punkte dem Verfasser massgebend waren.
In ähnlicher Weise verfolgt der Verfasser die Entwickelung der Christen-
gemeinde weiter. Er kennt dabei die neuere Litteratur ziemlich genau,
aus diesem Gruude hauptsächlich ist seine Arbeit für solche, welche der
wissenschaftlichen Production nicht zu folgen vermögen, von einigem
Werthe.
Emil Schürer, Die Gemeindeverfassung der Juden in Rom in
der Kaiserzeit. Nach den Inschriften dargestellt. Leipzig 1879.
Der Verfasser stellt zuerst, ohne Neues zu bringen, die Ausbreitung
der jüdischen Gemeinden, insbesondere im Westen, dar; unter den zahl-
reichen Rechten und Privilegien, die sie im Laufe der Zeit erhielten,
sind namentlich zwei von Wichtigkeit: freie Cultusübung und eine be-
schränkte Jurisdiction gegen ihre Mitglieder.
Weniger bekannt ist die innere Verfassung der jüdischen Gemein-
den; diese will der Verfasser für Rom aus den in den letzten Jalirzchnlcn
dort gefundenen Inschriften darstellen. Die Juden bildeten in Rom eine
Zeit der lulier, Flavier und Antonine. 503
grössere Anzahl selbständig organisirter Gemeinden (auvayioyac) , jede
mit eigener Synagoge, eigener Gerusia und eigenen Gemeindebeamten.
Diese Gemeinden führten besondere Namen, so findet sich eine aoMaycuyyj
AuyouazTjcrcwv. eine <t. 'Ayomrcrjaccuv, eine er. Bolumni. Die Ableitung der
Namen von August us und Aprippa ist vielleicht nicht ganz so einfach,
wie sie dem Verfasser erscheint. Auch die Erklärung der übrigen Na-
men bedarf noch sehr der weiteren Untersuchung. Nur die Begräbniss-
plätze scheinen verschiedenen Gemeinden gemeinschaftlich gewesen zu
sein. Die auf den Inschriften erwähnten Aemter sind 1. der yepuuacä/j-
X^jQ, das Haupt der yspouaia für jede Gemeinde. Merkwürdigerweise
werden aber nie yspovzsg oder npsaßu-epoc erwähnt; dies erklärt Schürer
daraus, dass diese keine Beamten waren, lieber die Art der Zusammen-
setzung der yspouoca wissen wir so wenig wie über ihre Competenz, von
der sich wohl nur so viel sagen lässt., dass sie sich nicht auf religiöse
Angelegenheiten beschränkte. 2. Die äp^uvrsg: sie waren die irpcuzsuovTzg
rr^g yspouacag und wurden auf bestimmte Zeit gewählt und zwar immer
mit Beginn des bürgerlichen Jahres der Juden im September; neben der
Wahl auf Zeit scheint auch die Wahl auf Lebenszeit vorgekommen zu
sein. Auch Unmündige wurden zu Archonten designirt. Das Collegium
der äp^ovTcg mit dem ys,pooa'Mp-/r^g an der Spitze hatte die allgemeinen
Anlegeuheiten der Gemeinde zu leiten. 3. Der dp^iaovdyujyog^ ein be-
sonderer Beamter für die Ueberwachung und Leitung des Gottesdienstes.
Ihm stand zur Seite 4. der bnrjpizr^g^ der Gemeindediener, der die nie-
deren Dienstleistungen zu besorgen hatte; er war aber zugleich auch
Schulmeister, der die Kinder im Lesen zu unterrichten hatte. Nicht in
die Zahl der eigentlichen Beamten gehören nazspsg und nrjzipeg aowx-
yioywv ; diese Bezeichnungen sind Ehrentitel für betagte Gemeindeglieder.
Auch die ypappazsTg sind nicht eigentlich Beamte ; sie bilden den Stand
der fachmännischen Schriftgelehrten, der Juristen. Auch zu diesen Stellen
werden schon unmündige Kinder designirt. Der endlich noch vorkommende
Tipoazdzr^g wird ein Patron der Gemeinde sein, der sie namentlich nach
aussen hin vertrat und ihr bei etwaigen Conflicten mit der Behörde
Rechtsbeistand leistete.
45 Inschriften bilden den Anhang.
V. Schultze, Kulturgeschichtliche Bilder aus dem christlichen
Älterthum. Luthardt's Zeitschrift f. kirchl. Wissenschaft und kirchl.
Leben 1880 S 34 if.
Der Verfasser will auf Grund hauptsächlich der durch die altchrist-
lichen Begräbnissstätten gebotenen monumentalen Quellen, besonders der
Inschriften und Bildwerke , die eine und die andere Seite des altchrist-
lichen Privatlebens zeichnen.
Zu diesem Zwecke entwirft er zuerst ein Bild der allgemeinen
Verhältnisse der altchristlichen Gemeinde im alten Rom: »Ein Tag in
504 Römische Gescliiclit" und Chronologie.
Rom im Jahre 200«. Aus dem bunten Mosaikbildc , welches der Ver-
fasser hier zeichnet und das, wie alle diese Arbeiten, den Fehler der
Gencralisirung vereinzelter Thatsachen an sich trägt, genügt es einige
Punkte liervorzuheben.
Der Verfasser polemisirt S. 40 gegen die »besonders bei Kirchen-
historikern beliebte Meinung, dass die Hefe des Volkes, vor Allem die
Sklaven und Freigelassenen, das Element abgegeben haben, in welchem
die Predigt des Evangeliums vorzüglich Aufnahme gefunden und dass
erst etwa seit der Mitte des 3. Jahrhunderts das Christenthum aus dieser
Sphäre in höhere Kreise der antiken Gesellschaft aufgestiegen sei«, und
behauptet, die Monumente zeigten einen ganz anderen Sachverhalt. Da-
nach soll sich ergeben, »dass die breite Basis der Kirche Rom's weder
in dem Proletariat noch in der Sklavenschaft gelegen habe, sondern in
denjenigen Schichten der Bevölkerung, welche von dem einreissenden
sittlichen und religiösen Verfall der alten Welt am wenigsten berülirt
worden waren, in dem Handwerkerstand und dem kleineu Gewerbe«.
Der Verfasser stellt sich die Kreise der Freigelassenen und den Hand-
werkerstand oifenbar als zwei sehr deutlich unterschiedene Bevölkerungs-
theile und erstere sowie die Sklaven als verkommene Elemente vor. Er
beweist dadurch, wie wenig er die Monumente selbst kennt, von denen
er so grosses Aufheben macht. Eben dieser Handwerkerstand bestand
zu einem grossen Theile aus Sklaven und Freigelassenen; die Peregrincn
— der Verfasser zählt selbst Kleinasiaten, Afrikaner, Gallier und andere
Nationen auf - , welche ausserdem in Rom waren , werden gewiss zum
grossen Theile »iu allen Kulten des Orients« heimischer gewesen sein
als die Aristokratie; dies kann der Verfasser aus den Sammlungen der
stadtrömischen Inschriften erfahren. Wozu also solche Phrasen wie »die
gesunden Elemente, der Kleinbürgerstand, dem für die Schäden der Zeit
und für die Erkenntniss der Heilmittel der Blick noch ungetrübt war« ?
Wollte der Verfasser diese Elemente kennen lernen, so durfte er nicht
in Rom suchen, sondern er musste in die Municipien gehen; da konnte
er ein anderes und richtigeres Bild zeichnen. Und wie beweist der Ver-
fasser seine zweite Behauptung betreifs der »höheren Kreise« ? Er spricht
allerdings davon, dass man »in den senatorischen Familien ebenso Christen
wie imter den Sklaven finde« , spricht von vornehmen Frauen der römi-
schen Aristokratie, kaiserlichen Beamten und Offizieren u. s. w. Aber
wären die Beweise auch besser fundirt, als sie es sind, was würde
daraus liervorgehen? Noch lange nicht das, was der Verfasser behauptet.
Es sind Ausnahmen sogar bei der heutigen Gestaltung der Martyrolo-
gien und der patristischen Angaben, welche ja die Absicht deutlich an
der Stirn tragen, in die Familien mit alten Namen ihre Anhänger zu
bringen. Ich meine, nichts ist so charakteristisch, wie die Sagen über
die Päpste; welchen Kreisen entstammen diese? Wäre dies denkb.ir,
wenn wirklich ein grosser Kreis der alten oder neuen Aristokratie der
Zeit der Inlier, Flavior und Antonine. 505
Gemeinde angehört hätte? Der Verfasser führt die Geschichte des Callistus
an; kann er sich vorstellen, eine christliche Gesellschaft, welche sich aus
Leuten der oberen Zehntausend rekrutirte, habe diesen gemeinen SchAvindler
und Betrüger auf den bischöflichen Stuhl gelangen lassen?
Auch über die Sklaverei sucht der Verfasser neue Ansichten zu
verbreiten Da hören wir, von vornherein habe das Christenthum die
Sklaverei als provisorischen Zustand betrachtet und auf deren Beseitigung
hingearbeitet. Als Beweis dafür führt der Verfasser an: »Nach römi-
schem Gesetze konnte kein Sklave ein öffentliches Amt bekleiden; die
Kirche Hess auch Sklaven zu den geistlichen Würden zu.« Die Kirche
befand sich hier in der nämlichen Lage wie andere religiöse Vereinigun-
gen; römische Collegien Hessen treigelassene zu geistliclicn Aemtern zu,
Vereinigungen von Peregrinen konnten dies ebenso leiclit für Sklaven
thun. Aber wie kann in beiden Fällen von öffentlichen Aemtern ge-
sprochen werden? Weiter heisst es »die antike Rechtsordnung verwarf
die Ehe zwischen Sklaven und Freigelassenen als illegitim, die Kirche
erkannte auch solche Ehen an«. Man kann hier eigentlich keinen Ver-
gleich ziehen. Der Staat versagte einer solchen Gemeinschaft die civil-
rechtlichen und öffentlich rechtlichen Wirkungen; wie konnte die Kirche
hieran etwas ändern? Sie konnte solches Zusammenleben durch den
geistlichen Segen zu heiligen suchen, weiteres zu thun lag doch in dieser
Zeit nicht in ihrer Befugniss. Endlich beruft sich der Verfasser darauf
»aus den Grabinschriften ersehen wir, dass innerhalb der Gemeinden in
grossem Umfange Freilassungen von Sklaven ausgeführt wurden«; als
Beweis führt er an, dass ein christliches Ehepaar sieben Sklaven freige-
lassen habe. Nun erstlich war gesetzlich der Prozentsatz der Manu-
missioncn bestimmt, zweitens aber nehme sich der Verfasser einmal die
Mühe, in den »heidnischen« Inschriften zu blättern, und er wird erstau-
nen, wie zahllosen Freigelassenen er dort begegnet; davon hatte er aller-
dings keine klare Vorstellung, denn sonst hätte er gewusst, dass eben
dies die Elemente waren, aus denen sich der Stand der kleinen Besitzer
ergänzte.
Eine weitere merkwürdige Entdeckung hat der Verfasser »über
die Stellung der Frau im griechisch-römischen Volksthum« gemacht.
Schon diese Zusammenstellung zeigt die Kenntnisse des Verfassers vom
heidnischen Alterthum. Wer die Stellung der Frau in Griechenland und
Italien identilicircn kann, dem ist das Volksthum beider Länder noch
recht fremd. Ich vermag den Verfasser nur auf die Darstellung der
römischen Frauen bei Friedländer zu verweisen; dort kann er lernen,
dass schon lange vor dieser Zeit die Frau ungefähr die diametral ent-
gcgesetzte Stellung besass von derjenigen, welche er ihr zuweist.
Aus einzelnen Inschriften, welche alumni ihren Pflegeeltern gewid-
met haben, hat der Verfasser S. 47 eine sehr bewegliche Stelle von der
christlichen Barmherzigkeit zusaramengcsclzt; von den grossartigen In-
506 Römische Geschichte und Chronologie.
stitutionen der Kaiser des zweiten Jahrhunderts und den Nachahmungen
von Privaten, welche man unter dem gemeinsamen Namen der Alimen-
tarinstitutiouen befasst, hat er wohl nie gehört?
Ich denke, es wird aus dem Angeführten zur Genüge hervorgehen,
dass das neue wissenschaftliche Rüstzeug, in dem der Verfasser im An-
fang seines Aufsatzes sich seinen Lesern vorstellt, mehr zum Prunke als
zum wirklichen Gebrauch beschafft wurde. Man nützt dem Christenthum
und der Erkenntniss seiner Entstehung nicht, wenn man Phantasiebilder
auf- oder fortführt, sondern wenn man vor Allem einmal sich eine ge-
naue Kenntniss der Zeit verschafft, in der js allmählich sich bildete;
dazu gehört freilich viele Arbeit, und die Inschriften allein thun es nicht;
sie wollen nicht bloss citirt , sie wollen vor Allem gelesen und verstan-
den sein.
Von eben so unrichtigen Voraussetzungen über die römisch -heid-
nischen Verhältnisse geht der sonst mehr zutreffende zweite Artikel
IL Handwerk und Handwerker in der alten Kirche S. 66 ff. aus. Der
Verfasser nimmt au, dass der ganze Handwerkerstand auch in der Kaiser-
zeit gering geachtet gewesen sei, und es schweben ihm dabei die be-
kannten Aeusserungen der Schriftsteller vor. Aber diese Vorstellung
ist kaum historisch, beziehungsweise die Anwendung, die davon auf die
christlichen Verhältnisse gemacht wird, ist falsch. Wenn die höchsten
Stände auf die Gewerbetreibenden mit Verachtung herabsehen, so ist
doch daraus nicht zu schli essen, dass letztere auch unter sich diese Ver-
achtung aufrecht erhalten hätten. Der Verfasser sagt freilich S. 70 »die
Gewerbsgenossen im Heidenthum hätten im Allgemeinen von ihren Grab-
steinen die Erwähnung ihres Berufs ferngehalten « , aber gerade das
Gegentheil ist wahr. Hätte der Verfasser sich nur die Mühe genommen
in dem bekannten Index- Capitel der Inschriften artes et ofticia privata
zu blättern, so wäre er hier eines Besseren belehrt worden. Nicht
nur die Männer, sondern sogar die Frauen werden mit ihrem Gewerbe
Opstetrix, Piscatrix etc. bezeichnet. Und umgekehrt wird auf den
gallischen Inschriften (le Blant p. 118) in geradezu auffälliger Weise
über die Lebensstellung der Todten geschwiegen. Der Verfasser sehe
sich einmal die Kaisergeschichte an, so weit sie die Person der Re-
genten und ihrer Gehülfen betrifft, und er wird vielleicht einige fin-
den, die aus diesem angeblich so verachteten Handwerkerstande her-
vorgegangen sind, er sehe sich so geachtete Corporatiouen wie der
Flussschiffer etc- an, und er wird vielleicht andere Ansichten über die
Acstimation des Gewerbes in der Kaiserzeit bekommen. Aber freilich
auch hier war Rom der wenigst glückliche Griff, und nur des Verfassers
Unkcinitniss jener Zeiten kann zu seiner Entschuldigung dienen; aller-
dings hätte sich selbst in Rom auch bei bescheidenen Kenntnissen der
»heidnischen« Verhältnisse ein anderes Bild entwerfen lassen. Was soll
das also für ein neues Moment sein, welche das Christenthum herein-
brachte? dass die meist aus Handwerkern und Gewerbtreibenden beste-
Zeit der lulier, Flavier und Anlouine. 507
hende Christengemeinde verhältnissmässig viele Grabsteine aufweist, auf
denen Handwerker die Gewerbe bezeichnen, ist zu natürlich, um beson-
ders hervorgehoben zu werden. Aber gerade deshalb folgt aus diesem
Verhältnisse noch nicht das, was der Verfasser daraus schliessen möchte.
Die Propaganda und Missionsthätigkeit, welche der Verfasser an das
Wandern der alten Handwerker knüpft, kann auf historische Wahrheit
keinen Anspruch erheben, doch darüber kann man mit dem Verfasser
nicht rechten; solche Bilder, wie er sie zeichnen will, bedürfen immer
starker Retouche durch die Phantasie. Aber was sollen solche haltlose
Redensarten wie z. B. S. 74, wo der Verfasser die heidnische Propa-
ganda eines Bergwerksarbeiters im Laurion schildert und mit den Wor-
ten schliesst: »das vermochte einer von denen, die keine Hoffnung haben,
ein Heide. Um wie viel mehr aber musste die Rede dessen die Herzen
der Zunftgenossen bewegen, der jene Glaubensstärke und Innigkeit in
sich trug, die allein dem Worte Gottes entspringt«. Derartige Dinge
gehören höchstens in eine Erbauungsstunde, wo es auf Rührung und
Erhebung der Zuhörer ankommt, aber doch nicht in eine Abhandlung,
die Anspruch erhebt historisch zu sein. Wenn der Verfasser einige
Kenntniss von den heidnischen Inschriften hätte, so würde er wissen,
dass auch in jenen heidnischen Conventikeln Hoffnung, Glaubensstärke und
Glaubensinnigkeit sich in weit intensiverer Weise aussprechen, als dies nur
irgendwie in christlichen geschieht und zu welchem Glaubensmuth der
Mithracult noch im Ausgange des vierten Jahrhunderts seine Verehrer
begeisterte, dürfte einem christlichen Archäologen doch bekannt sein.
Vn. Die Zeit der Verwirrung.
Adolphe deCeuleneer, Essai sur la vie et le regne de Septime
Severe, ßruxelles 1880.
Der Verfasser bespricht in der Einleitung die Quellen, ohne irgend
Neues zu sagen und kommt zu dem Schlüsse, dass Dio, Herodian und
Marius Maximus allein eigentlich als Quellen, alle übrigen Schriftsteller nur
als Ableitungen gelten können. Den Werth Herodian's stellt er am nie-
drigsten, den Dio's am höchsten, ohne desshalb mit Höfner alle ander-
wärts berichteten Thatsachen, die sich nicht bei Dio bestätigt finden, zu
verwerfen. Mit Recht hebt er den Werth der Inschriften gerade für
diese Regierung hervor; er hat auch überall dieselben mit Umsicht und
umfassender Kenntniss benutzt und ausgebeutet.
Das Buch zerfällt in zwei Theile, von denen der erste die äussere
Geschichte — la vie publique et les ditferentes guerrcs de Severe —
der zweite die innere Geschichte — sa politique et les changcments
qu'il introduisit taut dans le droit quo dans l'adniinistration — enthält.
Im ersten Capitel wii'd die Geschichte des Severus vor seiner Erhebung
auf den Kaiserthron erzählt; hierbei findet der Verfasser Gelegenheit
den cursus bonorum des Severus ausführlich zu erörtern und vielfach
f)OS Röniisclie Geschichte und Chronologie.
irrige Ansichten zu berichtigen. Cap. 2 schildert die Proklamiruug des
Severus und den Kampf gegen Didius lulianus, Cap. 3 seinen Aufenthalt
in Rom, Cap. 4 — 7 seine Kriege gegen Niger, Albinus, im Orient und
in Britannien. In einem Exkurse zu Cap. 3 wird die Ertheilung des
Cäsartitels an Albinus dem Severus und zwar unmittelbar vor seinem
ersten Einzüge in Rom vindicirt. Im fünften Capitel erörtert der Ver-
fasser die Frage nach der staatsrechtlichen Stellung des Albinus; er
kommt zu dem Schlüsse, dass die Bezeichnungen Aug. und trib. pot.,
welche uns bei Albinus begegnen, lediglich der Schmeichelei von Haus-
beamten entsprungen sei; wir glauben dies bezüglich des Aug. Namens,
dagegen ist es wenig wahrscheinlich, dass Albinus die trib. pot. nicht
besessen habe. Alle diese Untersuchungen sind mit Umsicht und ge-
nauer Kenntniss, sowie geschickter Verwerthung des inschi-iftlichen Ma-
terials geführt; aber gerade dadurch wird der schlimme Stand der Ueber-
lieferung uns recht klar vor Augen geführt. Die Chronologie ist darin
nirgends beachtet und der Verfasser hat vielleicht Recht daran gethan,
von seiner Arbeit den Versuch fernzuhalten, neue Hypothesen auf die-
sem Gebiete den vorhandenen hinzuzusetzen, indem er eine chronolo-
gische Anordnung zurückwies. Am wenigsten befriedigend ist die Be-
nutzung der Ueberliefernng im letzten Capitel , den britannischen Ver-
hältnissen. Die Berichte über die letzten Beziehungen Severus' zu sei-
nem Sohne Caracalla sind so von Mythenbildung durchdrungen, dass
hier sicherlich eine schneidigere Kritik geübt werden musste, als sie
der Verfasser zugelassen hat.
Der zweite Theil der Untersuchung enthält folgende Capitel: 1. Po-
litique de Severe, 2. Plautien et ses cruautes, 3. Les chretiens sous
Severe, 4. Changements introduits dans l'ordre administratif, 5. Change-
mcnts introduits dans le droit.
Der Verfasser will in der Politik des Severus zwei verschiedene
Perioden unterscheiden, die des Kampfes gegen die Nebenbuhler um
die Krone und die der gesicherten Alleinherrschaft; nur die zweite
Periode liefert nach seiner Ansicht das Material zu einer sicheren Beur-
theilung des Severus. Das Ergebniss ist nach Ceulenoer's Ansicht, dass
Severus eine absolute Herrschergewalt herstellen, die republikanischen
Institutionen — jusqu'au dernier souvenir — beseitigen und diese neu
gegründete Herrschermacht seinen Söhnen hinterlassen will. Der Ver-
fasser geht hier etwas zu weit. Hätte dies Severus so klar und deut-
lich gewollt, so hätte er zur diokletianischeu Monarchie — von der
Senatherrschaft abgesehen — gelangen müssen; dies ist indessen bei wei-
tem nicht der Fall. Auch die Erklärung, welche der Verfasser dafür
giebt, dass dieser von Severus begründete Absolutismus sich doch nicht
fähig erwies das Reich zu retten, ist entschieden unrichtig; er meint:
la fautc politique de Severe n'est pas d'avoir consolide le despotismc —
jl ctait necessairc a Rome mais d'avoir aifaibli parle relächement de
Zeit dor Verwirrung. 509
la discipliue militaire et des moeurs guerricres, la force armee, le seul
soutien possible d'un pouvoir absolu. Diese sogenannte Verderbniss der
Heereszucht ist doch zu wenig erwiesen und einem Kaiser wie Severus
am wenigsten ohne Weiteres zuzutrauen. Aber auch die. Vollendung des
Absolutismus, welche Ceuleneer dem Severus zuschreibt, ist verfrüht; mit
Severus beginnt — wie der Verfasser auch ganz richtig am Sehluss S. 294
ausführt -- das Uebergangsstadium aus der Dyarchie Augustus' in den
Absolutismus Diokletian's. Und wenn die von Severus angebahnte Herr-
scliaft sich ohnmächtig erwies, den Verfall des Reiches aufzuhalten, so
dürfte doch wohl die Erklärung darin liegen, dass derselben ein ande-
res Verhängniss anhaftete, die individuelle Unzulänglichkeit des un-
umschränkten Herrschens gegenüber der nun vorliegenden Nothwendig-
keit, allein diesen mächtigen Staatskörper zu beseelen; damit ging die
Selbstlierrschaft, auf welcher das Principat beruhte, über auf die Um-
gebung der Regenten, in erster Linie auf die Commandanten der Garde.
Der Verfasser würde dieser unrichtigen Auffassung entgangen sein, wenn
er die einzelnen constitutiven Aenderungen dieses Kaisers sich überall
klar vor Augen gestellt hätte. So finden wir die Ausdehnung der pro-
consularischen Gewalt auf Italien nur in ihrer militärischen Wirkung,
der Stationirung einer Legion in Italien, gewürdigt; die recht bedeu-
tungsvolle Aenderung in der Titulatur, wonach den Mitregenten seit die-
ser Zeit die secundäre proconsularische Gewalt nicht mehr ertheilt ward,
ist ebenso wenig berücksichtigt. Von der Gardepräfektur wird zwar
wiederholt gesprochen; die allgemeinere Bedeutung, welche der Erhe-
bung des Plautianus zum Consulate zukommt, indem die Spitzen der
präfektorischen Laufbahn fast gleichberechtigt neben die der senatori-
schen treten, tritt nicht gehörig hervor. Das Verhältniss zum Senate
wird von dem Verfasser viel zu einseitig geschildert; er hebt nur die
Beschränkungen hervor, welche Severus an den seuatorischen Befug-
nissen übte: gerecht würde er dieser Politik nur geworden sein, wenn
er dieselbe im Zusammenhange vor- und rückwärts betrachtet hätte ; die
Tendenzen, welche mit dem Senatkaiserthum des Pupienius und Balbinus,
später des Tacitus zum Ausdruck gelangten, waren auch schon bei der
Thronbesteigung des Severus vorhanden. Auch die Wahl der Garde-
präfekten aus der Zahl der grossen Juristen wird in diesem Zusaramen-
Jiang zu einseitig aufgefasst. Ceuleneer meint, Severus hätte sich der-
selben hauptsächlich zur Unterdrückung des Senates bedient; man wird
mit mehr Recht sagen können, dass liierfür namentlich ihre Thätigkeit
im kaiserlichen Consilium neben ihrer eigenen wachsenden Jurisdiction
bestimmend war. Zu wenig Bedeutung hat dagegen der Verfasser in
demselben Zusammenhange der Erscheinung beigelegt, dass seit Severus
der Kaiser die Designation der Beamten besitzt; vielleicht wäre auch
mit einiger Wahrscheinlichhoit die Aenderung in der Ernennungsweise
der senatorischon Slattlialtor auf dieses Regiment zurückzuführen ge-
wesen.
510 Römische Geschichte und Chronologie.
Sehr fleissig sind die Untersuchungen über die Ehrendenkmäler,
welche diesem Kaiser in den Provinzen errichtet wurden; sie finden sich
auf S. 1G9 187 zusammengestellt; nicht minder sorgfältig sind die Samm-
lungen der administrativen Aenderungen insbesondere auf dem Gebiete
des Municipahvcsens und auf dem Rechtsgebiete; man wird hier kaum
etwas Erwähnenswerthes vermissen; vielleicht hätten in dem letzteren
Capitel die Competenz- Erweiterungen und Veränderungen der höchsten
Gerichtsherren schärfer und übersichtlicher hervorgehoben werden kön-
nen. Ein eigenes Capitel hat der Verfasser dem Gardepräfekten Plau-
tianus gewidmet; er hält darin doch wohl zn ängstlich an der Ueber-
lieferung fest. Mehr hervorgehoben hätte werden können, dass sich in
der Verschwägerung mit demselben der nutzlose Versuch wiederholt, das
nötliige Vertrauensverhältniss zwischen Kaiser und Gardekommandanten
durch dieses Band herzustellen. Auch der Christenverfolgung hat Ceule-
neer ein eigenes Capitel gewidmet; man wird seinen Resultaten im Gan-
zen, wenn auch nicht in manchen Einzelheiten, beistimmen können. Den
Apollonius von Tyana sieht er als eine Tendenzschrift an, entstanden
auf Veranlassung der Julia Domna, um auch dem restaurirten Hciden-
thum seine Wunderthaten zu schaffen. Die Verfolgung der Christen gilt
dem Verfasser als lediglich politischer Akt, hervorgerufen durch den
subversiven Charakter der neuen Religion, welche sich den Alleinbesitz
der Wahrheit vindicirte und die Unterordnung der weltlichen Gewalt
unter die geistliche verlangte. Die Verfolgung wurde zunächst durch
die Unruhen der palästinensischen Juden veranlasst, 201 verbot ein kai-
serliches Edict den Uebergang zum Juden- und dem damit verwandten
Christenthum ; letzteres aber wurde allein getroffen; in Afrika insbeson-
dere traten starke Verfolgungen ein; auch in Alexandrien und anderen
Orten regte sich der hier immer blühende religiöse Fanatismus.
Alles in Allem ist das Buch eine werthvoUe Bereicherung der
Specialarbeiten über die Kaisergeschichte.
Edgar Zevort, De gallicauis Imperatoribus. Doctordissertation.
Paris 1880.
Der Verfasser will die Nachrichten über die gallischen Usurpa-
toren von 257 — 275 zusammenstellen und sichten. Dies ist ihm im er-
stercn Sinne nur unvollkommen, im letzteren gar nicht gelungen. Be-
züglich der Schriftqucllca hätte ihr Wcrth ganz anders untersucht und
festgestellt werden müssen, als es geschieht; denn hier bringt der Ver-
fasser lediglich einige Notizen, wie sie in den Litteraturgeschichten gang
und gäbe sind. Für Münzen und Inschriften hält er sich besonders an
de Wittc's bekanntes Werk über die gleiche Epoche, von dem dem-
nächst der zweite Band zu erwarten steht. Wie unvollkommen die Ar-
beit ist, will ich an einigen Beispielen zeigen. Die chronologische Frage,
ob Postinnus 250 — 08 oder wie de Witte Rev. Num. 1844 S. 34G an-
Zeit der Verwirrung. 511
setzte, 258—267 regierte, wird gar nicht berührt; der Sohu des Gal-
lienus, den Postumus tödten liess, heisst bei dem Verfasser Saloninus;
er hätte wissen müssen, dass hier vielmehr der ältere gemeint ist, P. Cor-
nelius Licinius Valerianus; der allerdings nocli in allen anderen Ge-
schichtswerken — auch Th. Bernhardt, Geschichte Rom's von Valerian
bis zu Diokletian's Tode S. 48 hat hier, wie meist, falsche Namens-
angaben; auf derselben Seite heisst der Kaiser Postumus Caius (!) Mar-
cus Postumus (sollte natürlich Caesar heisscn) — aufgeführte jüngere
Sohn des Gallienus wurde erst an des älteren Stelle zum Cäsar ernannt,
wie Mommsen schon vor 24 Jahren bewiesen hat. Von den für diese
Regierung so bedeutenden und zahlreichen Münzfunden, die auch ge-
schichtlich lehrreich sind, erfährt man keine Silbe; ebensowenig davon,
dass nach Postumus' Tode Spanien verloren gegangen sein muss, da
hier CLL. 2, 3619. 3737 Claudius II anerkannt ist (im Jahre 269).
Ebenso sind dem Verfasser über die Reihenfolge der gallischen Kaiser
keine Zweifel erwacht; wahrscheinlich ist dieselbe: Postumus — Lae-
lianus — Marius — Victorinus — Tetricus. Wenn er die Frage über
die Namen des letzteren — bekanntlich existiren mehrere Lesarten auf
Münzen und Inschriften — für entschieden hält zu Gunsten von Caius
(sie) Pins Esuvius Tetricus, so dürfte diese Hoffnung doch etwas zu san-
guinisch sein. Es dürfte demnach kaum noch ein Zweifel bestehen, dass
die Arbeit eine Bereicherung unseres Wissens über jene interessante
Zeit nicht giebt.
J. Klein, Odaenathus Augustus. Rhein. Mus. f. Phil. N. F. 35, 490 f.
Der Verfasser will v. Gallien. 12 consulta Valeriani fratris etc. in
consulatu emendiren und daraus das Jahr 265 als Zeit der Verleihung
des Augustustitels gewinnen. Der Consul Lucillus des Jahres 265 würde
sich damit zugleich als Verwandter des Gallienus und Valerianus ergeben.
In derselben Zeitschrift S. 154, 317 und 634 bringt der Vei'fasser
Aufsätze über C. Vibius Rufinus, der um das Jahr 43 leg. pr. pr. von
Germania inf, war, C lulius Comraodus Orfitianus, der in der zweiten
Hälfte der Regierung von Antoninus Pius leg. pr. pr. von Thracieu,
dann von Pannonia inf. und Syria war, P. Rubrius Barbarus, der 741/13
Präfekt von Aegypten war — seine Verwaltung hat wahrscheinlich nicht
vor Anfang 732 begonnen und sicher bis zum Jahre 741 gewährt — ,
Sulla Cerialis, der mit dem von Elagabal ermordeten Statthalter von
Cappadocien, Sulla, identisch ist, L. Tutiiius Pontianus Gentianus, wel-
cher für den in den Handschriften und Ausgaben vit. Anton, philos. 29, 1
Utilius genannten Liebhaber der Faustina erklärt wird.
Otto Kämmel, Die Anfänge deutschen Lebens in Oestcrreich
bis zum Ausgange der Karolinger Zeit. Mit Skizzen zur keltisch-rö-
mischen Vorgeschichte. Leipzig 1879.
Für den Jahresbericht kommen nur die letzteren in Betracht,
S- 5 — 141 des Buches. Der erste Abschnitt stellt die römische Erobe-
512 Römische Geschiclito und Chronologie.
rung dar; es liegt in der Natur der Sache, dass nach den Arbeiten
Mommsen's im dritten Bande des C. I. L. hier im Wesentlichen nur Be-
kanntes vorgebracht wird; in einigen topographischen Fragen schliesst
sich der Verfasser Gooss an. Im zweiten Abschnitt behandelt der Ver-
fasser die Zustände Noricums und Pannoniens zur Zeit der Unterwerfung.
Er schildert nach einander die keltische Einwanderung, die in Folge
dieser in Noricum und Pannonien auftretenden Stämme und die Cultur
beider Landschaften. Die Noricums ist weit bedeutender als die Pan-
noniens, Während in letzterem Lande noch im Anfange der Kaiserzeit
nur sehr wenig entwickelte Zustände herrschen, eine dünne Bevölke-
rung sich mühsam nährte, politischer Verband nur in Form von Ge-
schlcchtsverband bestand, zeigt Noricum weit entwickeltere Verhältnisse.
Zuerst fanden hierher etruskische Gewerbe- und Kunst-Erzeugnisse ihren
Weg, während die Verbindung mit Ländern griechischer Zunge und
dem römischen Italien nur gering war; später verdrängte römische Kul-
tur, Sprache und Schrift die etruskischen Einflüsse; die Aufschrift der
Münzen ist lateinisch. Von der Lebensweise giebt der Verfasser ein
sehr anziehendes Bild. In Cap. 3 erhalten wir ein Bild der römischen
Verwaltung und Cultur bis auf Diokletian. Der Verfasser legt nach ein-
ander dar, wie die Trennung der ursprünglich vereinigten Gebiete von
Pannonia Noricum, Illyricum, Dalmatia und Mösia immer weiter geht;
während aber in Pannonia die innere Organisation noch lange auf der
Gauverfassung ruht, womit die starke Aushebung von auxilia zusammen-
hängt, drang in Noricum rascher das städtische Wesen durch. Die bei-
den Provinzen verhalten sich auch in ihrer militärischen Besatzung und
Vertheidigung verschieden; bei Pannonien wird der Grenzschutz seit
Augustus in immer steigendem Masse hergestellt, vier Legionen, vier
mächtige feste Lager bei Brigetio und Aquincum, Vindobona und Car-
nuntum, die wieder durch zahlreiche Forts in Verbindung gesetzt sind,
schützen neben der natürlichen Bastion Siebenbürgen's in den Zeiten
Traian's und Hadrian's die Reichsgreuze, während Noricum früher sehr
wenig geschützt war und erst seit den Marcomannenkriegen in Lauria-
cum ein festes Lager und in einer Reihe von Forts Deckung seiner
Flussmündungen und Strassenzüge erhält. Letzteren widmet der Ver-
fasser eine gesonderte Betrachtung. Von Aquileia aus ziehen die grossen
Strassenzüge nach Siscia, Vindobona, Carnuntum, Savaria und Scar-
bantia ebenso wie nach Orilava (Wels) und Juvuvum (Salzburg), überall
durch Querstrassen verbunden. Die Betrachtung des Verhältnisses der
Provincialen zum römischen Heere zeigt, dass Pannonier insbesondere
schon in der früheren Kaiserzeit zahlreich in den Heeren sich finden,
aber seit Severus auch massenhaft in die Garde- und Elitetrupj)cn ge-
langen; die Rekrutirung der vier pannonischen Legionen, eines grossen
Theiles der auxilia aus dem Lande erklärt den Einflnss, den Illyrien
seit Severus auf die Besetzung des Kaiserthrones gewann. An die Lager
Die Zeit der Verwirruug. 513
schliesst sich naturgemäss die Entwickelung dei' Lagerstädte, so auch
ihre Darstellung an, ebenso ihr Verhältniss zur Städtebilduug überhaupt;
bei der Verfassung dieser Städte muss natürlich auch das Verhältniss
der attribuirten Landgemeinden besprochen werden; alle diese Aufgaben
hat der Verfasser in sehr befriedigender Weise gelöst. Die rasche Ent-
wicklung städtischer Gemeinden war ebenso wohl Folge als Ursache des
gesteigerten wirthschaftlichen Lebens. Dazu trug vor Allem der Friede
bei, die Herstellung eines Zollgebietes von Rätien bis zum Pontus,
Strassenanlagen und Flussverkehr auf der Donau. Unter den Ausfuhr-
artikeln spielen die Bergwerkserzeugnisse, unter den Einfuhrgegenständen
Wein, Oel und Industrieerzeugnisse die Hauptrolle. Baukunst und Freude
an plastischem Schmucke sind von den Italikern dem Lande mitgetheilt
worden. Im Grossen und Ganzen hat Panuonien wie Noricum das Mass
einer sehr bescheidenen provinciellen Cultur nicht überschritten; Amphi-
theater und Schauspielhäuser fehlen der im Ganzen einfach gebliebenen
und ernsten Lebensweise dieser Grenzlande. Im religiösen Leben mani-
festirt sich grosse Mannichfaltigkeit; namentlich zeigt sich stark orien-
talische Beimischung, in welcher wiederum der Mithradienst die erste
Stelle einnimmt. Doch wäre die Annahme ejitschieden verfehlt, dass
das Keltenthura durch die Romanisirung völlig verdrängt worden wäre.
Der römische Einfluss überwog im heutigen Kärnten und Südsteiermark
und Kraiu, sowie im nördlichen Salzburg und im südlichen Ober-Oester-
reich auf der einen, in dem Striche längs der Donau auf der anderen
Seite; in den dazwischen liegenden Theilen kam er nur schwach oder
so gut wie gar nicht zur Geltung, in ihnen erhielt sich auch wenig be-
rührt das keltische Volksthum; hier sind auch die einheimischen Per-
sonennamen viel stärker vertreten, natürlich erhielt sich auch hier die
Volkssprache. Die Städte sind im Wesentlichen römische Sprachinseln
geblieben inmitten keltischer Bevölkerung. Von einem keltischen Stammes-
bewusstsein kann jedoch nirgends die Rede sein.
Im vierten Abschnitt sind das Christenthum und die Vorboten der
Völkerwanderung dargestellt. Die im Wesentlichen nur Bekanntes ent-
haltende Darstellung der diokletianischen Ordnung giebt dem Verfasser
Gelegenheit auf das Christenthum überzugehen, dem dieselbe schliess-
lich nicht widerstand. Soldaten und Händler sind auch hier die Ver-
treter der neuen Lehre und die ersten Opfer der Verfolgung. Wie im
Einzelnen das Christenthum in diesen Gegenden Fuss fasste, hat der
Verfasser sorgfältig ausgeführt. Eine andere Invasion hat das Kaiser-
thum selbst vorbereitet und gross gezogen, die der Germanen. Nur in
Pannonien lassen sich Massenansiedlungen nachweisen, Noricum blieb im
Alleinbesitze des Keltenthums. Zum letzten Male hielt Valentinian (375)
die ganze Don angrenze aufrecht und deckte dieselbe durcli neue Werke.
Der zweite Ilaupttheil hat den Untergang der Röraerherrschaft
und die Einwanderung der Slavcn zum Gegenstande. Es ist ein trau-
Jahresbericht für Alterthumswisseiischaft XXUI. (1880. HI.) 33
514 Römische Geschichte und Chronologie.
riges Bild, welches der Verfasser von dem Erlöschen des römischen
Lebens entwirft. Stufe um Stufe reicht der Wellenschlag der germani-
schen Völkerstürme höher; nur dürftige Reste romanischen Wesens
haben sich im Donaulande erhalten, der Strom der Slaveneinwanderung
hat sie noch mehr beeinträchtigt.
Der Verfasser hat seine Schilderungen nach dem vorhandenen
Materiale mit Urtheil und Sachkenntniss entworfen ; besonders der dritte
Band des C. I. L. hat ihm reichen Stoff geliefert; so ist seine Arbeit,
wenn ja auch nur die Einleitung zu einer anderen Aufgabe, ein brauch-
barer Beitrag zur Geschichte des römischen Kaiserreichs.
Edmond Le Blaut, La rieh esse et le christianisme ä Tage des
persecutions. Rev. Archeolog. Avril 1880.
Unter dem Eindrucke der den Reichthum verdammenden Aeusse-
rungen der Apostel und des Herrn selbst machten sich in der ersten
Christenheit entschieden communistische Tendenzen geltend, welche bei
dem Charakter der ältesten Christengemeinden, die, was man auch sa-
gen mag, nur in den niederen Klassen ihren Anhang fanden, eine ent-
schiedene Gefahr wurden, indem sie Hass gegen die Besitzenden er-
weckten und diese zurückstiessen. Eine Bekehrung zum Christenthume
hatte für die Leute der oberen Stände Unannehmlichkeiten und Nach-
theile im Gefolge; wie konnten sie sich versucht fühlen überzutreten,
wenn sie ihren Besitz aufgeben mussten und doch dabei von ihren neuen
Glaubensgenossen noch gehässige Anfeindungen wegen des ehemaligen
Reichthums erfuhren? So bildet sich nach dem zweiten Jahrhundert eine
allmähliche Umwandlung in der Auffassung des Besitzes bei den Christen.
Während man früher immer die Gleichheit aller vor Gott zum Vortheil
der Armen betont hatte, musste jetzt dasselbe zu Gunsten der Reichen
geschehen. Die Rücksicht auf die Kinder, die Rücksicht auf die Beur-
theilung durch die Heiden, Nachtheile innerhalb der Gemeinde, wo man
durch reiche Heirathen sich schadlos zu halten suchte, bahnten immer
mehr einer milderen und von der früheren abweichenden Auflassung den
Weg. Clemens von Alexandria, Origenes nahmen jetzt die Reichen in
Schutz; sie gaben den Aeusserungen der Schrift eine ganz neue Deu-
tung; der Reichthum erscheint jetzt nicht mehr als Fluch, er wird zum
Segen. Freilich war die Wirkung nicht sehr bedeutend; noch Jahrhun-
derte lang bleiben die oberen und besitzenden Klassen die Verfechter
des Heidenthums, und die Märtyrer-Acten zeigen, durch welches Mittel
sie den Uebertritt ihrer Angehörigen verhindern. Gläubige aus den obe-
ren Klassen werden von den Beamten besonders strenge behandelt ;
man sucht ihr Ehrgefühl zum Bundesgenossen zu gewinnen gegen den
Uebertritt.
Die Zeit der Verwirrung. 5I5
Eugene Müller, A quelle epoque faut-il faire remonter la pre-
dication du christianisme dans le Pagus silvanecteusis? Coiigres Ar-
cheologique de France. XLIV^ Session. 1878. S. 46-68.
Der Verfasser sucht in einer lediglich kirchengeschichtlichen Aus-
führung, wobei genau jeweils bestimmt wird, in wie weit Rom eine Er-
örterung zulässt, auszuführen, dass zwar vereinzelte Predigt des Evan-
geliums im Norden von Gallien schon im ersten Jahrhundert nach Chri-
stus stattgefunden habe — der Beweis wird entnommen von den Sol-
daten und Kaufleuten, aus einer Stelle des TertuUian 'Implevimus castra'
und ist natürlich nicht entfernt erbracht. — Aber ob schon eine allge-
meine officielle Missiousthätigkeit — sie wird in den Legenden auf den
h. Clemens im Jahre 91 n. Chr. zurückgeführt — damals bestand, lässt
sich bezweifeln, und es giebt keinen zwingenden Grund das Episcopat
des h. Dionysius von Paris in's erste Jahrhundert zu setzen oder diesen
Bischof mit dem h. Dionysius dem Areopag. zu identificiren; ebenso hin-
dert nichts den h. Lucian in's dritte Jahrhundert zu versetzen; endlich
bieten Chronologie und Sittenbilder im Leben des h. Rieul (Regulus)
durchaus keine Gewähr.
Dagegen stellt der Abbe de Meissas S. 78— 130 Evangelisation
des Gaules — Predication du christianisme dans le Pagus Silvanecteusis
zunächst den Gang der Christianisiruug Galliens dar. Ueber diese Frage
existiren in Frankreich zwei Hauptansichten, welche von zwei Schulen ver-
treten werden. Die eine, l'ecole traditionnaliste oder legendaire, schreibt
die Gründung der gallischen Kirchen dem h. Petrus und Clemens zu,
die theils in eigener Person, theils durch eine Menge von Sendboten,
wovon die Mehrzahl in den Evangelien oder in der Apostelgeschichte
erwähnt sein sollen, schon in apostolischer Zeit Gallien dem Christen-
thume gewonnen haben sollen; dabei wird der Vorsehung eine beson-
dere Vorliebe für Gallien zugeschrieben, indem sie Maria Magdalena,
Martha und Lazarus hier landen Hess. Dieser steht entgegen die so-
genannte historische Schule, l'öcole historique oder auti-traditionnaliste ;
auch sie ist noch sehr conservativ, was schon daraus hervorgeht, dass
der Abbe de Meissas zu ihr gehört. Die Ansichten dieser Schule knüpfen
die ersten Eutwickelungen christlicher Gemeinden an die schon im ersten
nachchristlichen Jahrhundert stark romauisirte Provinz Narbonensis an,
indem in Vienne, Arles und Narbonne die ersten Gemeinden entstehen.
Von hier drangen Missionen nach Lyon, Besan^-ou, Toulouse, Autuu,
Bordeaux vor; im Jahre 152 wählte eine griechische Mission Lyon zu
ihrem Mittelpunkt; von hier kam das Christenthura durch das Rhöne-
thal nach Laiigres und Dijon. Einen Stillstand in der Ausbreitung des
Evangeliums schufen die Verfolgungen des M. Aurel (?) und des Septi-
raius Sevcrus; erst um die Mitte des dritten Jahrhunderts wurde die
Propaganda wieder aufgenommen und zwar mit solchem Erfolge, dass
33*
516 Eömische Geschichte und Chronologie.
Anfang des vierten Jahrhunderts sich in allen Richtungen christliche
Kirchen finden. Auch die Gründung der Kirche von Seulis gehört nicht
in das erste Jahrhundert, sondern in die letztere Zeit.
Der Verfasser unterwirft sodann in einer durchaus überzeugenden
Weise die Gründe der gegnerischen Schule einer vernichtenden Kritik;
freilich wird man denselben Versuch an seinen eigenen Aufstellungen
wiederholen können. Wenn er nun auch nicht zu erheblich neuen Re-
sultaten gelangt, so hat er sich doch das Verdienst erworben, solche
Bücher, wie das des Dom Chamard Les eglises du monde Romain (Jahres-
bericht für 1879 Abth. III S. 47 f.) in ihrer ganzen Unwissenschaftlichkeit
blossgestellt zu haben. Auch die Begründung der Ansichten der histo-
rischen Schule ist sehr lehrreich, wenn mau sie auch nicht durchgehends
billigen kann; so wird z. B. Gregor von Tours und Sulpicius Severus
eine zu unbedingt autoritative Geltung beigelegt; verdienstlich ist, dass
der Verfasser auf die Inschriften recurrirt, die bekanntlich vor dem vier-
ten Jahrhundert sichere christliche Spuren nicht aufweisen und im Gan-
zen die Ausbreitung des Christenthuras von Süden nach Norden bestä-
tigen. Eine Replik des Abbe Müller sucht mehr an Nebenpunkten zu
rütteln, ohne die Hauptargumente zu widerlegen.
Auch in dem Congres Archeologique de France XLV« Session 1879
S. 123 ff. setzt der Abbe deMeissas seine Versuche, die Evangelisirung
von Gallien aufzuhellen fort; es handelt sich hier um »Predication du
christianisme chez les Cenomans.«
Der erste Theil ist einer sehr treffenden Kritik des Buches von
Chamard gewidmet, die in den meisten Punkten mit der meinigen (Jah-
resbericht 1879 Abth. in S. 47f.) übereinstimmt; namentlich glücklich
ist die Widerlegung der Annahme der unzähligen gallischen Bischofs-
sitze, indem der Verfasser nachweist, dass Chamard nur zehn unbedeu-
tende Orte nachweisen kann, die vielleicht iu's dritte, höchstens in's
zweite Jahrhundert zurückgehen, aber alle in dem südlichen Theile lie-
gen, für welchen die historische Schule wenigstens im zweiten Jahrhun-
dert eine Verbreitung des Evangeliums zulässig erachtet. Der zweite
Theil beschäftigt sich mit der Untersuchung der Mission d. h. Julian
in Maus ; er kommt zu dem Ergebniss, dass dieselbe frühestens um das
dritte oder vierte Jahrhundei't stattgefunden haben kann.
S. 403 findet sich eine völlig nichtssagende Entgegnung des Dom
Chamard, welcher Meissas in geradezu vernichtender Weise S. 405 — 413
antwortet. Und auch ein weiterer Kämpe der Tradition, Dom Piolin,
weiss S. 4 13 ff. keine erheblichen Dinge zur Abschwächung der erlittenen
Niederlage zu bringen. Ja seine Ausführungen veranlassen de Meissas
S. 428— 4G4 zu einer Aufdeckung der Methode, mit welcher die jesui-
tische Clique heute in Frankreich Geschichtsfälschung treibt. Ich habe
in dem Jahresberichte für 187G— 78 Abth. III S. 532 ff. an dem Werke
eines der ältesten Vorkämpfer dieser Richtung, des Dom Gueranger,
Die Zeit der Verwirrung. 517
dessen Nachfolger Dom Piolin und Dom Chamard sind, dasselbe Gericht
geübt. Der Kampf, der zwischen de Meissas und seinen Gegnern ge-
führt wird, ist nicht bloss ein literarischer; es handelt sich darum, ob
ein nationaler und gebildeter Clerus in Frankreich wieder emporkommen
kann oder ob die Zukunft jesuitischen Dunkelmännern gehöi't; auch ich
zweifle nicht, dass Meissas' letzte Worte sich erfüllen werden: »La ve-
rite est grande, eile prevaudra«.
Fr. Görres, Die Märtyrer der aurelianischen Christenverfolgung
in Jahrb. f. protest. Theo!. 1880 S. 449 ff.
Auch für die aurelianische Christeuverfolgung ergeben sich der
Kritik ausserordentlich wenige wirkliche Thatsachen. Der Verfasser stellt
zunächst zur Beurtheilung folgende Kriterien auf: 1. Von 270 bis Ende
274 wurde kein einziger Christ wegen seines Glaubens behelligt. 2. Die
aurelianische Verfolgung dauerte nur wenige Wochen, sie begann Anfang
275 und erlosch fast unmittelbar nachher Mitte März — der Verfasser
setzt nämlich die Ermordung Aureliau's Mitte März, eine Thatsache, die
durchaus nicht so fest steht, als man insgemein annimmt; doch kann dies
hier nicht erörtert werden — . 3. Alle Martyrien, die in einen späteren
Monat versetzt werden, haben als nicht aureliauisch zu gelten. — Dieser
Schluss ist nach dem vorher bemerkten kaum aufrecht zu erhalten. —
4. Die Verfolgung war räumlich beschränkt (südöstlich Thracien und
Umgebung). 5. Nach Lactanz stehen Martyrien in anderen Gegenden zur
aurelianischen Christeuverfolgung in gar keiner Beziehung. 6. In Thracien
sind in dieser Zeit einige wenige Christen gemartert worden. 7. Näheres
über dieselben ist nicht zu ermitteln, da authentisches Quellenmaterial
gänzlich fehlt.
Der Verfasser scheidet bei seiner Untersuchung drei Gruppen von
Märtyrern: italienische, gallische und orientalische. Erstere werden zu-
erst generaliter verworfen, speciell aber an dem römischen Bischof Felix I.
nachgewiesen, dass er weder Märtyrer noch Bekeuner war; ebenso sind
die 165 Märtyrer, der heilige Sabbas und seine 40 Gefährten gänzlich
ungeschichtlich, die heilige Mustiola durchaus eine Heldin der Sage.
Aehnlich steht es mit den gallischen Märtyrern, und die neuerdings ge-
machten Versuche einige derselben durch Annahme eines gallischen Statt-
halters Aurclian zu retten, ist durchaus als verfehlt anzusehen. Die
orientalischen Märtyrer gehören gar nicht zur aurelianischeu Verfolgung:
Eusebius weiss nichts von ihnen. Dies weist der Verfasser noch speciell
an den Sagen über den heiligen Mamas, Conen und seinen 12jährigen
Sohn und den Bekeuner Chariten nach; die historische Existenz der
beiden letzteren ist höchst zweifelhaft. Der heilige Athenodorus endlich
ist weder als Märtyrer noch als Bekeuner zu erweisen. Der ebenfalls
willkürlich der aurelianischen Verfolgung zugewiesene dalmatische Mär-
tyrer Anastasius steht mit dieser iu gar keinem Zusammenhang.
518 Römische Geschichte und Chronologie.
Derselbe Verfasser hat iu Zeitschr. f. wissensch. Theologie 23, 31flf.
und 165 ff. zwei Artikel über die angebliche Christeiiverfolguug
der Kaiser Numeriau und Carinus veröffentlicht. Auch hier ge-
langt der Verfasser, wie sich kaum anders erwarten lässt, zu dem Er-
gebniss, dass dem authentischen Quellenmaterial zufolge unter Numerian
kein einziger der zahlreichen angeblichen Märtyrer gelitten haben kann,
und dass die fraglichen Märtyrer entweder auf frühere oder spätere
Christeuverfolgungen zurück zu datiren oder geradezu unter die histori-
schen Fictionen zu verweisen sind. Zunächst kann Numeriau die occi-
dentalischen Verfolgungen nicht verschuldet haben, da er den Occident
nie beherrschte; aber auch die besten kirchlichen Quellen kennen die
Zeit des Carus und seiner Söhne nur als integrireudeu Theil einer län-
geren Friedensepoche. Ebenso erweist der Verfasser, dass die Herein-
ziehung des Carinus ganz uugeschichtlich ist. Auf die Nachweise für
die einzelnen Martj'rien können wir hier nicht eingehen, so sehr wir
deren Gründlichkeit anerkennen. Davon, dass der Ballast dieses secun-
däreu und tertiären Quellenmaterials nöthig wäre, habe ich auch jetzt
mich noch nicht überzeugen können.
Le Blaat, Memoire sur quelques actes des martyrs non compris
dans les Acta sincera de Jean Ruinart. Revue critique 1880 No. 28.
29. 30. 39.
Der Verfasser nimmt zunächst Ruinart in Schutz gegen ungerechte
Angriffe; nicht zu wenig, sondern zu viele Acta hat er als acht ange-
sehen. Aber unter den von ihm verworfenen findet sich manches Aechte,
das aus der Ueberarbeitung leicht zu erkennen ist; — Le Blant führt
den Metaphrastes aus dem 9. Jahrhundert an, der noch die vita Pam-
phili des Eusebius vor sich hatte, die heute verloren ist — der Verfasser
gedenkt eine neue Prüfung der Acta nach dieser Richtung vorzunehmen.
Er spricht dann über die verschiedenen Arten von Interpolationen, hinter
denen der ächte Hintergrund leicht zu erkennen sei. Namentlich will
er die Wunderberichte nicht ohne weiteres als Kriterium der Verwerfung
zulassen ; solche wunderbare Ereignisse berichteten auch heidnische Schrift-
steller. Auch Berichte über Rechts- und Gerichtswesen, welche in den
Acta sich finden, geben oft einen Beweis für das Alter und die Glaub-
würdigkeit der betreffenden Berichte, so z. B. die Berathung zwischen
dem Magistrat und seinem Consilium, die Inscriptio, die Gefäuguiss-Re-
gister, die Folter, das Verhör, die Degradation (Streichung aus dem
Verzeiclmiss der Decurionen).
Bruno Krusch, der 84 jährige Ostercyklus mit 12 jährigem Saltus.
Diss. Leipzig 1879.
Um eine übereinstimmende Berechnung des Osterfestes zu ermög-
lichen, construirte man einen Ostercyklus, indem man die lunarische
Periode, iimerhalb deren die Neumonde in derselben Reihenfolge wieder-
kehren, mit dem 28 jährigen Sonnencirkel verband und für den so ge-
Die Zeit der Regeneration. 519
wonnenen Zeitraum die Osterfeste im Voraus berechnete. Zuerst be-
rechnete einen solchen Cyclus der Bischof Hippolytus von Porto; seine
Methode wurde aber nach kurzer Zeit durch den 84 jcährigen Ostercyklus
ersetzt, nach welchem die römische Kirche zwei Jahi'hunderte lang das
Osterfest bestimmte. Jedoch erfuhr dieser Cyklus im Laufe der Zeit
mehrfache Umänderungen, die zuerst hauptsächlich durch eine Eintheilung
der 84 jährigen Periode in sechs 14 jährige Abschnitte mit entsprechen-
dem Saltus lunae, nachher durch eine solche in sieben 12 jährige Ab-
schnitte mit 12 jährigem Saltus herbeigeführt wurden. Die ältesten Nach-
richten über den 84 jährigen Cyklus enthält ein 455 in Carthago ge-
schriebenes Paschalwerk, Computus Carthaginiensis, das bisher allen Chro-
nographen entgangen ist. Nach diesem hatte ein gewisser Augustalis
einen Laterculus construirt, der mit dem Jahre 213 begann; es lag die-
sem ein 84 jähriger Cyklus zu Grunde, der Laterculus umfasste die Jahre
213 — 312, schloss also mit dem Jahre, mit welchem die Ostertafel im
Chronographen von 354 beginnt ; schon daraus geht nach des Verfassers
Ansicht hervor, dass das Werk des Augustalis sehr verbreitet und auch
im officiellen Gebrauch der Curie war. Mit dem Anfang des 4. Jahr-
hunderts trat ein anderer Cyklus an seine Stelle, der zwar auf dem
gleichen Systeme beruhte, aber durch Einführung eines 12 jährigen Saltus
den damaligen astronomischen Verhältnissen besser entsprach.
Des Verfassers eigentliche Untersuchung gilt nun diesem späteren
Cyklus, Computus Romanus oder Romana Supputatio. Letztere zerfällt
in eine ältere und eine jüngere; ihre Denkmäler gliedern sich in theo-
retische und historische, d. h. in solche, welche beschreiben, wie die
Osterdaten nach dem Kanon sein sollten, und in solche, welche uns die
wirklichen Ansetzungen der römischen Bischöfe überliefern. Der Ver-
fasser behandelt nun zuerst die Theorie der Romana Supputatio und
dann die Geschichte derselben im Anschluss an die historischen Oster-
feste. Den Schluss bildet der Osterstreit des Jahres 444, bei welchem
sich die Supputatio zum letzten Male nachweisen lässt.
Zugleich hat der Verfasser eine grössere Schrift »Studien zur
christlich-mittelalterlichen Chronologie« erscheinen lassen, in welche die
besprochene Arbeit eingefügt ist. Wenn auch eine nähere Besprechung
derselben ausserhalb der Grenzen dieses Berichts liegt, so kann doch so
viel gesagt werden, dass beide Arbeiten wichtige Untersuchungen und
eine namhafte Förderung der Chronologie bieten.
IX. Die Zeit der Regeneration.
Guiseppe Morosi, Intorno al motivo dcll' abdicazione dell' Im-
peratore Diocleziano. Florenz 1880.
Der erste und zweite Thcil der Schrift ist polemisch gegen die
älteren und neueren Erklärungen der Motive, welche Diocletian zur Ab-
520 Römische Geschichte und Chronologie.
dankung bewogen haben. Der dritte Theil — opinione nuova — enthält
den positiven Theil, die Ansicht des Verfassers. So interessant die bei-
den früheren Theile sind, wir müssen uns auf den letzten beschränken.
Der Verfasser erklärt nochmals kurz, wie das Unerwartete und
Unerhörte des Ereignisses, dessen Gründe auch in jener Zeit Niemand
kannte, eine Menge von Verniuthungen hervorrufen musste; während die
Heiden es mehr in physischer oder geistiger Erschlaffung oder äusserer
Entsagung suchten, fanden die Christen religiöse Motive. Für den Ver-
fasser steht es fest, dass die Abdankung völlig frei und ohne irgend
welche Beeinflussung erfolgte, durch den Schwur des Diocletian und
Maximian vorbereitet war; sie erfolgte lediglich im öffentlichen Inter-
esse, ist also frei von irgend welchem Egoismus ; dieses Interesse musste
zugleich ein solches der Tetrarchie sein.
Die diokletianische Neuordnung trug ebenso, wie die Dyarchie,
einen inneren Widerspruch in sich, wenn sie eine vollkommene Theiluug
der höchsten Gewalt in Aussicht nahm; aber schon die Zeitgenossen
haben dies nicht angenommen ; Diokletian erscheint hier überall als der
sämmtlicheu anderen Theilhabern übergeordnete; er wird mit der Sonne,
Maximinus mit dem Monde, die Cäsaren mit Morgen- und Abeudstern
verglichen, oder er heisst der Kopf, Maximinus der Arm etc. Aber wer
garantirte, dass das Uebergewicht, welches Diokletian besass, auf einen
seiner Nachfolger übergehen würde? War dies nicht der Fall, so war
die Theilung des Reiches die Folge. Oder aber, es kam eine mit Herrsch-
sucht und übermächtigem Geiste ausgestattete Persönlichkeit; dann wusste
diese sicher die Alleinherrschaft an sich zu reissen. Diokletian hat
allerdings die beiden Augusti und die beiden Cäsares als feste Staats-
einrichtung in Aussicht genommen; bei Erledigung des Thrones sollten
die Cäsares folgen. Auch die Vererbung der Namen und Insignieu (lo-
vius im Osten, Herculius im Westen, Blitz und Keule), sowie der ge-
meinsame Name Valerius deutet auf eine festgedachte Einrichtung; wie
die Träger der Gewalt einen Namen haben, so soll auch diese selbst
nur eine sein (una e indivisibile); seine eigene präponderierende Stel-
lung sollte auf einen der Nachfolger übergehen, auf Constantius; dies
schliesst der Verfasser — abgesehen von den Berichten des Lactantius
und Eusebius, die geradezu von primus Augustus reden — aus Münzen,
Inschriften, Gesetzen und Geschichtsschreibern, bei denen Constantius
stets vor Galerius erscheint. Nachher wird aber Galerius thatsächlich
von Diokletian bevorzugt, bei Ernennung der Cäsaren, bei der Einsetzung
in Nicomedien etc. Der Verfasser will dies etwas künstlich erklären.
Danach wollte Diokletian die Hegemonie zwischen Ost und West wechseln
lassen und nach dem Tode des schon ältei'en und kränklichen Constan-
tius die Hegemonie Galerius sichern. Thatsache ist indessen, dass Ga-
lerius diesen Zeitpunkt nicht erst abwartete und jedenfalls der Macht
nach die Hegemonie beanspruchte und besass. Als Erklärung für die-
Die Zeit der Regeneration. 521
sen Missgriff Diokletian's führt der Verfasser an, der Kaiser habe die
lediglich nach sich zugeschnittene Verfassung unbedingt für passend und
wirksam gehalten, die Leidenschaften der Menschen unter- und die Wir.
kung der Zeit überschätzt.
Welches war das Motiv der Abdankung? Der Verfasser geht zu-
nächst auf die Absicht der diokletiauischen Constitution ein; sie sollte
dem Oriente durch Gewährung eines Augustus für die berechtigte Wahrung
seiner Interessen, die von denen des romanisirten Westens verschieden
waren, gerecht werden und dadurch die Gefahr einer völligen Separa-
tion, wie sie unter Caracalla und Geta und noch lebendiger unter Odae-
nathus und Zenobia drohte, beschwören. Sodann sollte sie die Nach-
folge definitiv und systematisch ordnen. Die Nachfolger sollten Erfah-
rung in der schweren Kunst des Regierens erhalten, ihre Erhebung aber
,von Heer und Senat unabhängig sein; zugleich sollte dem Zufall der
Abstammung von einem Kaiser kein Spielraum gegeben werden ; an seine
Stelle wurde die Wahl der erfahrenen Augusti gesetzt; diese adoptirten
die Nengewählten und führten sie in die Kunst des Regierens ein. Die-
ser wichtige Grundsatz war für Diokletian um so leichter durchzuführen,
als er selbst keinen Sohn hatte.
Als das Haui^thinderniss der Durchführung dieser Verfassung er-
wies sich die Existenz von Constantiu und Maxentius. Die Institution
schloss zwar die Erblichkeit als solche aus; aber wenn der Sohn eines
Machthabers als ganz besonders befähigt erschien, wie dies bei Constan-
tin der Fall war, wäre es Thorheit gewesen, den Fähigsten deswegen
vom Throne fernzuhalten, weil er durch den Zufall der Geburt demsel-
ben nahestand. Auch sah es bis kurz zur Entsagung nicht aus, als ob
Diokletian den Constantin fernhalten wollte. Wenn er es trotzdem that,
so kann ihn dabei nur der Gedanke geleitet haben, dass seine Aufnahme
in die Tetrarchie die des Maxentius nach sich ziehen müsste. Trat aber
dieser Fall ein, so war eine — nicht einmal friedliche — Theilung des
Reiches nach einiger Zeit unabwendbar. Sollte also die Institution der
Tetrarchie Bestand haben, so mussten die kraft Erbrechts folgenden
Söhne der Cäsaren ferngehalten werden, um so mehr, als in dem Reiche
— nicht in Rom — die Idee der Erblichkeit und der Einheit der Ge-
walt die herrschende war. So wurden Severus und Maximinus zu Cä-
saren bestimmt. Dass Diokletian den Purpur noch bei Lebzeiten nieder-
legte, hatte darin seinen Grund, dass, wenn er auf die natürliche Been-
digung seiner Gewalt durch den Tod wartete, es ziemlich wahrschein-
lich war, dass dann Maximinus seinen Sohn zum Cäsar nach Erbrecht
heranziehen würde, da er im Besitze der Gewalt war, und wenn Con-
stantius dessen Nachfolger wurde, trat der gleiche Fall ein. Hatte sich
dagegen sowohl im Osten wie im Westen der Thronwechsel faktisch
vollzogen, waren neue, den Ideen der Adoption und Cooptation zuge-
neigte Cäsaren vorhanden und faktisch in Besitz der Gewalt gekommen.
522 Römische Geschichte und Chronologie.
so Hess sich erwarten, dass ein solcher Versuch an dem Widerstand der
drei ßetheiligten scheitern würde, wenn er überhaupt gemacht würde.
Es kam eben alles darauf an, hier Thatsachen zu schaffen, dies war die
Absicht von Diokletian's und Maximinian's Rücktritt.
Die Untersuchung ist geschickt, mit grosser Kenntniss des ein-
schlagenden Materials geführt, im Ganzen aber zu breit und zu wenig
concis. Besser gelungen als der positive Theil, der, wie leicht einzu-
sehen ist, bedeutende Schwächen hat, ist der polemische, der wenigstens
das Verdienst liat, die unzureichenden bisherigen Erklärungen als solche
nachzuweisen.
Jacob Burckhardt, Die Zeit Constautiu's des Grossen. Zweite
verbesserte und vermehrte Auflage. Leipzig 1880.
Von dem schönen Buche Burckhardt's ist nach fast dreissig Jahren
die zweite Auflage erschienen. Dass sie etwas wesentlich Anderes sein
würde als die erste, liess sich nicht verlangen. Der Verfasser hat die
seit jener Zeit erschienenen Arbeiten über Diokletian's Zeit insbeson-
dere benutzt, wie manche Aeuderungen und Nachträge zeigen; aber die
vielen Freunde und Verehrer des Buches werden es auch in diesem
neuen Gewände leicht erkennen; von den grossen Gesichtspunkten, von
der originalen Behandlung ist so wenig verloren gegangen, wie der
Mangel an tieferem Eingehen in eine Reihe von Fragen beseitigt wor-
den ist.
Felix Dahn, Die Alamannenschlacht bei Strassburg 357 n. Chr.
Braunschweig 1880.
Der Verfasser schildert in populärer und sehr anschaulicher Weise
die Zustände vor der Schlacht und diese selbst. Zur Orientiruug ist ein
kleines Kärtchen von Ostgallien und drei Schlachtpläne (Anfang, vor-
letzter Moment und Ende der Schlacht) beigegeben. Der malerische
Bericht Ammian's liess sich für die Zwecke der Darstellung vortheilhaft
verwerthen ; freilich werden nicht alle Leser der effekthaschenden Sprache
Geschmack abgewinnen. Einige kleine Irrthümer sind bei der Bestim-
mung der Schrift nicht sehr relevant; namentlich die Localforschung
wird mit manchen Ausführungen des Verfassers nicht einverstanden sein.
Edmund Vogt, Kritische Bemerkungen zur Geschichte des Gil-
donischen Krieges, in Festschrift zur Begrüssung der XXXIV. Ver-
sammlung deutscher Philologen und Schulmänner in Trier überreicht im
Namen der XVL Versammlung rheinischer Schulmänner. 1879. S. 69 ff.
Der durch seine Stilico- und Claudianstudien bekannte Verfasser
will hier zwei Einzelheiten der Ueberlieferung über die Geschichte des
398 von der weströmischen Regierung gegen den aufständischen Militär-
gouverneur Gildo in Afrika geführten Krieges näher prüfen.
Die Zint der Kegonoration. 523
1. Die weströmische Expeditionsarmee. Der Bericht des Orosius,
dass Mascezel mit einer kleinen Schaar von 5000 Mann das Y0,000 Mann
starke Heer Gildo's gesehlagen habe, ist nur der Wundersucht des Ver-
fassers entsprungen. Zosimus erwähnt ganz kurz, dass Stilico den Ma-
scezel mit starker Truppenmacht und hinreichender Flotte gegen Gildo
geschickt habe, und findet eine Stütze zunächst in der Schilderung des
Claudian. Dieser schwächt nur die Bedeutung des Sieges und des Siegers
ab, um den geistigen Leiter und Veranlasser Stilico mit desto grösse-
rem Glorienschein zu umgeben ; es kann daraus auf eine besondere Dürftig-
keit der gegen Gildo wirklich verwandten Kriegsmittel nicht geschlossen
werden; dazu stimmt vor allem die prunkhafte Schilderung des Heeres
in de bell. Gildon. nicht. Wichtiger ist aber die Unterstützung, welche
die Betrachtung der politischen und militärischen Sachlage den Angaben
des Zosimus leiht. Stilico hielt an der Idee der Reichseinheit fest, in
Ostrom betrachtete man ihn als den gefährlichsten Gegner; jeder Bun-
desgenosse gegen ihn war willkommen; so zuerst Alarich, der Stilico zu
einem beständigen Wachtdienste in Italien zwingen sollte, so Gildo, der
dem Leiter der oströmischen Politik Eutrop Aussichten bot, Afrika vom
Westreich loszureissen und einen politischen Triumph über den verhass-
ten Gegner zu feiern. So bedrohte Westrom dreifache Gefahr. Stilico
musste alle seine Kraft aufbieten, um Italien gegen die Gothen zu decken
und Gildo niederzuwerfen, und zwar kam es dabei auf rasche Arbeit an,
ehe weitere Complicationen eintraten; denn eine längere Verschliessung
der Kornkammer Afrika's hätte Italien doch in Verlegenheit gebracht,
wenn diese auch für den Augenblick durch die Zufuhr Gallien's beseitigt
war. So konnte die nach Afrika geschickte Abtheilung nicht schwach
sein, der Verfasser schätzt sie mit Rücksicht auf die Erwähnung der
Herculiani, Joviani und Augustani, Nervii etc. auf mindestens 15,000 Mann.
2. Das Ende Mascezel's. Der Bericht des Zosimus 5, 11, wonach
Mascezel von den Trabanten Stilico's in den Fluss gestossen wurde und
ertrank, ist jedenfalls eine gehässige Umdichtung eines vielleicht zu-
fällig eingetretenen Ereignisses. Weder das Verhältniss des Stilico zu
Mascezel wies ersteren auf dessen Beseitigung, noch ist ihm zuzutrauen,
dass er sich einen solch thörichten Mord habe zu Schulden kommen
lassen. Orosius weiss ebenfalls davon nichts; er hätte es bei seiner
engherzigen Feindschaft gegen Stilico nicht verschwiegen, da er das
Ende des Mascezel erwähnt, wenn auf Stilico auch nur ein Verdacht
gefallen wäre.
Flechier, Histoire de Thöodose le Grand. Tours 1879. fidition
revue.
Für den Geist des Buches ist das Titelbild bezeichnend: Saint
Ambroise interdit l'entree de l'eglise k l'empereur Theodose — die Busse
von Canossa, dei- Traum und die Hoffnung auch der licutigen katholischen
524 Römische Geschichte und Chronologie.
Kirche. Das Buch ist sehr ausführlich; Geschichte in modernem Sinne
wird man trotzdem darin nicht finden. Es ist jene patriarchalische Art
zu erzcählen, wie sie die Kirche zu allen Zeiten mit Vorliebe angewandt
hat. Träume, Visionen, Wunder spielen darin eine grössere Rolle als
eigentlich geschichtliche Thatsachen. Bei der ßeurtheilung des Kaisers
handelt es sich nicht so sehr darum, was er seiner Zeit und seinem Staate
war, als was er der Kirche gewesen. Seine Intoleranz wird verherrlicht,
seine Demüthigung giorificirt. Von der Staatsverfassung und -Verwaltung,
von innerer und äusserer Politik — die kirchliche ausgenommen — erfährt
man wenig, dafür in grösster Breite alles, was auf die Kirche Bezug
hat. Irgend welchen Werth für die Forschung besitzt das Buch nicht.
Thomas Hodgkin, Italy and her invaders 376 — 476. Oxford
1880.
Der Verfasser schreibt für ein grösseres Publikum und bestimmt
nur die Noten für Leser, welche tiefer in die Fragen eindringen wollen;
diese finden allerdings mehr, als sich auf den ersten Anblick erwarten
lässt. Ob diese Verbindung von wissenschaftlichem Apparat und popu-
lärer Darstellung ein glücklicher Entschluss war, ist eine andere Frage;
wir fürchten, beiden Kategorieen von Lesern wird dadurch nicht gedient
sein. Ebenso steht es mit den dem Werke beigegebenen Abbildungen
(Grabmal der Galla Placidia in Ravenna, Medaillon des Priscus Attalus,
Basrelief von S. Giovanni Evangelista in Ravenna, Kapelle des h. Petrus
Chrysologus in Ravenna), Karten und Münzen; für den Mann der Wissen-
schaft sind sie mehr als überflüssig, für den Laien nicht instructiv ge-
nug; insbesondere die Wahl der Münzen lässt schwer die Grundsätze
erkennen, nach denen dieselbe getroffen ist; die charakteristischsten feh-
len in der Regel, aber auch die Zeichnungen geben keine richtigen Bilder.
Nachdem auf wenigen Seiten eine Charakteristik der verschiedenen
Dynastieen bis auf Valentinian gegeben ist, bei der nicht sowohl das, was
zum Verständjiiss wirklich nothwendig war und auch förderlich sein
konnte, sondern mehr die herkömmlichen Schlagwörter gegeben sind,
geht der Verfasser im zweiten Capitel zu der Dynastie des Valentinian
über; eine kurze Darstellung Ammian's und ein Stammbaum der kaiser-
lichen Familie sind der eigentlichen Darstellung vorangestellt; in ähn-
licher Weise giebt er im dritten Capitel eine Charakteristik und in einer
Note eine Analyse des Jordancs und der Gotenfrage, seine Erzählung
schliesst sich eng an die Quellen an. Damit ist die Einleitung beendet
und wir stehen vor dem ersten Buche The Visigothic Invasion, die in
zehn Capiteln und auf mehr als 400 Seiten sehr eingehend geschildert
wird (Chap. I The last years of Valens., Chap. 2 Theodosius, Chap. 3
Internal Organisation of the Empire, Chap. 4 Honorius, Stilicho, Alaric,
Chap. 5 Alaric's first Invasion of Italy, Chap. 6 the fall of Stilicho, Chap. 7
Alaric's tlirec sieges of Rome, Chap. 8 the lovers of Placidia, Chap. 9
Die Zeit der Regeneration. 525
Placidia Augusta, Chap. 10 Salvian on the divine governement). Selbst-
verständlich kann es nicht unsere Absicht sein, der Darstellung im Ein-
zelnen oder auch nur in einzelneu Zügen zu folgen, da dieselbe wenig
neues bietet; nur einzelne Punkte mögen hervorgehoben werden. Gegen
die Neigung der deutscheu Kritik den Hunnensturm bis ins Jahr 372
zurückzuschieben erklärt sich der Verfasser. Seine Gründe freilich sind
schwach: die Ausdrücke des Jordanes und Ammiau properant, turbo
gentium, repentino impeto, vi subitae procellae, restitit aliquantis per
Haianis und die Ansetzung des Idatius im Jahre 376 sollen die Beweise
liefern. Es wird dadurch nicht ausgeschlossen, dass zwischen den ein-
zelnen Kämpfen grössere Ruhepunkte eintraten. Theodosius ist einge-
hend, aber mit einiger Abneigung als Repräsentant des katholischen
Systems geschildert; der Verfasser hält ihn für einen echten Spanier
in Vorzügen und Fehlern, seine Kämpfe mit den Barbaren erinnern an
den Cid, sein Edict über die katholische Religion an »His most Catholic
Majesty«, die Unterdrückung der Häresie an Philii^p H., seine Pracht-
liebe an den Escurial, seine Grausamkeit an die Stiergefechte, sein Ver-
fahren gegen Maximus und Arbogast an die Phrase »hasta la maiiana«
und seine Finanzwirthschaft an die Verlegenheit der spanischen Papiere.
Derartige Vergleiche sind pikant, aber man lernt daraus wenig; ob Theo-
dosius in seiner Religionspolitik viel anders verfahren konnte? Der Ver-
fasser hätte wenigstens diese Frage berühren müssen. In der genauen
und sorgfältigen Darstellung der Reichsverfassung findet Hodgkin einen
merkwürdigen Nachklang der Kaiserwahl durch die Legionen in der
adoratio der Papstwahl, da bei beiden der unmittelbare Ausdruck des
Volkswillens sich mit entscheidender Kraft kundgiebt. Ueberhaupt liebt
er es andere Verhältnisse zum Vergleiche herbeizuziehen, eine Gefahr,
die er nicht überall vermieden hat; denn nur zu leicht bürgern sich
falsche Vorstellungen ein: dies wird sicherlich bei seiner Darstellung der
Rangklassen der notitia in ihrer Anwendung auf englische Zustände der
Fall sein. In der Chronologie der Invasion Alarich's folgt er für die
Zeit von 400 — 404 Pallmann, ohne erhebliche neue Gründe beizubringen;
denn aus Claudian's Schweigen bezw. seinen Worten post resides annos
ein chronologisches Resultat gewinnen zu wollen, wird stets fruchtlos
sein. Auch für Stilicho's Tod findet der Verfasser eine Parallele der
neueren Geschichte — Wallenstein's Tod; Ilonorius — Ferdinand IL,
Olympius — Octavio Piccolomiui, Sarus - Butler, Alarich — Wrangel,
Stilicho — Wallenstein. Aber auch hier zeigt sich die Gefahr solcher
Vergleichungen. Der Verfasser schliesst: Wallenstein was at length
disloyal to Ferdinand, Stilicho was never untrue to Ilonorius; die neue-
sten Untersuchungen der Frage hätten vielleicht dem Verfasser noch
eine weitere Ausführung seiner Parallele gestattet; wie sie jetzt dasteht,
ist sie in ihrem Hauptpunkte nicht richtig. Die Stärke von Alarich's
Heer wird in einem Exciirse auf 50 100,000 Mann berechnet; freiliclz
526 Römische Geschichte und Chronologie.
kann diese Rechnung strikt beweisende Daten so wenig für sich an-
führen als andere, welche zu doppelt so hohen Ergebnissen gelangen;
die Berechnungen der römischen Heeresstärke und der Bevölkerung
Italiens sind nicht viel mehr als Zusammenstellungen des bekanutcn
Materials. Eine besondere Betrachtung widmet Hodgkin den Alterthü-
niern von Ravenna, eine Abschweifung, die man gewöhnlich in den Ar-
beiten über diese Zeit nicht findet und die ein gewisses Verdienst bean-
spruchen kann. Aber auch hier hat man überall die Empfindung, dass
die Untersuchung der Tiefe entbehrt; was vorgebracht wird, kann mit
Hülfe seines Bädeker oder Gsell-Fels sich jeder aufmerksam Reisende
sagen und die Notes from the first part of the Liber Pontificalis of
Agnellus enthalten einen ganz gelehrt aussehenden Apparat, zu dem aber
die Leser wohl meist den Schlüssel nicht haben werden; was der Ver-
fasser giebt, ist wenig mehr als eine Uebersetzung, die nicht einmal den
Vorzug grosser Verständlichkeit hat.
Das zweite Buch giebt die Darstellung des Huuneneinfalls. (Chap. I
Early history of the Huns, Cbap. H Attila and the court of Constanti-
nople, Chap. HI Attila in Gaul, Chap. IV Attila in Italy). Im ersten Ca-
pitel folgt der Verfasser durchaus Deguignes, freilich nicht ohne Be-
sorgniss, die moderne orientalistische Wissenschaft könne eine Entdeckung
machen, durch welche die ganze luftige Theorie der Hiong-hu und der
Hunnen zu nichte werden könnte. Hier wie in dem folgenden Capitel
werden die Details in einer geradezu epischen Breite gehäuft, was doch
bei der eigenthümlicheu Natur der chinesischen Ueberlieferung seine Be-
denken hat; wie dort Deguignes, so giebt im zweiten Capitel der be-
kannte Gesandtschaftsbericht des Priscus den Stoff zu einem Gemälde,
in dem sogar die einzelnen Gastmähler und Toaste nicht vergessen sind.
Im dritten und vierten Capitel erzählt der Verfasser mit grosser Sym-
pathie für Attila und wieder mit behaglicher Breite, ganze Capitel aus
Jordanes übersetzend; schliesslich fehlt es sogar nicht an einem schwung-
vollen Leichencarmen für den König, zu dem der bekannte Bericht des
Gothenschriftstellers die Gedanken liefert. In zwei Excursen untersucht
der Verfasser die Lage des Schlachtfeldes von Chalons und kommt zu
dem gleichen Resultate wie v. Wietersheim, sowie die Gründungszeit
von Venedig, wobei er die Berichte aufzählt und gegen Daru entschie-
den polemisirt. Auch für Attila findet sich eine Parallele ~- Napoleon;
interessanter ist die Behandlung der Attila-Legende, obgleich auch hier
nur Bekanntes sich zusammengestellt findet.
Buch 3 beschäftigt sich mit dem Einfall der Vandalen und der
Empörung der Heruler (Cbap. I Extinction of the Hunnish Empire and
the Theodosian dynasty, Chap. II the Vandals from Gerraany to Rome,
Chap. III the poems and letters of Apollinaris Sidouius, Chap. IV Avi-
tus the Client of the Visigoths, Chap. V Supremacy of Ricimer, Maiorian,
Chap. VI Supremacy of Ricimer (continued). Severus II, the Lucanian
Die Zeit der Regeneration. 527
Anthemius, the dient of Byzantium. Chap. VII Olybrius, the dient of
the Vaudal. Glycerius, the dient of the Burguudiau. Julius Nepos the
dient of Byzantium. Romulus Augustulus, son of Orestes. Chap. VIII
Odovakai', the soldier of fortune. Chap. IX Causes of the fall of the
western Empire). Der gewaltige Stoff ist auf ungefähr 420 Seiten behan-
delt. Die Schuld des Petronius Maximus au der Ermordung Valentiniau's
ist nach dem Verfasser nicht zu erweisen; sie ist, wie er in einer Zu-
sammenstellung der Quellen nachweist, an Bestimmtheit im Quadrate
der Entfernung gewachsen, bis zuletzt der unzuverlässige Procopius die-
ses Gebäude von Sage und Dichtung gekrönt hat; Valentinian ist der
Rache für Aetius zum Opfer gefallen, und nur die Verbindung in wel-
che Maximus zu den Mördern trat, hat den Grund zu den über seine
Mitschuld aufgestellten Vermuthungen geliefert. Eine besondere Vor-
liebe beweist die Schilderung des Gaiseric - so ist der rechte Name — ;
er ist der Bismarck des fünften Jahrhunderts; besonders seine kirch-
liche Politik wird sehr ausführlich entwickelt. Da die geschichtlichen
Quellen für jene Zeit geringen Werth haben, sucht der Verfasser die-
sen Ausfall durch eine sehr eingehende Darstellung des Sidouius Apol-
linaris zu ersetzen; grosse Stücke seiner Werke werden in — zum Theil
poetischer — Uebersetzung mitgetheilt. Die Moralität des Avitus ist
dem Verfasser über allen Zweifel erhaben. Die gegentheiligen Nach-
richten des Gregor von Tours und seiner Ausschreiber vermögen hieran
nichts zu ändern; er stimmt in dieser Hinsicht im Allgemeinen mit Mu-
ratori überein. In der Darstellung der letzten Zeiten des Westreichs
folgt der Verfasser fast durchaus Pallmann. Warum er den Namen Ro-
mulus Augustulus — statt Augustus der Münzen — beibehalten hat, ist
nicht recht zu sehen, da er sonst in diesem Punkte ziemlich rigoros
ist. Das Buch schliesst mit einer Darstellung der Verknöcherung, wel-
che sich auf allen Gebieten des werdenden Byzantinismus zeigt.
Meinem Geschmacke kann das Buch nicht zusagen, es ist zu breit
und giebt unwesentlichen Dingen zu sehr Raum. Dass in der Haupt-
sache die Erzählung richtig ist, kann nicht bestritten werden, denn der
Verfasser hat die neuere und ältere Litteratur ziemlich ausgedehnt und
mit gesundem Urtheil benutzt. Auffallend ist, dass die Münzen bloss
zur Dekoration in dem Buche stehen; was man allenfalls daraus ziehen
konnte, bleibt unbenutzt. Weniger auffallend ist die Naivität, mit wel-
cher der Verfasser über die streitigsten Fragen hinweggeht, thcils sie
entscheidend, theils bei Seite schiebend; sie zeigt, was auch die Ana-
lyse schon im Vorhergehenden gezeigt hat, dass sich der Verfasser der
grossen Schwierigkeiten seiner Aufgabe nur unvollkommen bewusst war.
KalliopiosDemetriades, Die christliche Regierung und Ortho-
doxie Kaiser Constautin d. Gr. Eine historische Studie. München 1878.
Der Verf. giebt zunächst eine Darstellung der Stellung des Christen-
thums im römischen Reiche in der Zeit von Diokletian bis zu Constautin
528 Römische Geschichte und Chronologie.
d. Gr. Regierungsantritt. Darnach wollte Diokletian, um den alten Glanz
des Reiches wieder herzustellen, dasselbe religiös einigen und durch reli-
giöse Autorität beherrschen. Der Geheime Rath beschäftigte sich im
Winter 302/3 lange mit den Massregelu, die gegen das Christcnthum
ergriffen werden sollten. Zweck derselben war die politisch-religiöse
Vernichtung des Christenthuras , die Erzwingung der Bekehrung zum
Heidenthum, doch nur schichten- und stufenweise; aber bei dem Wider-
stände der Christen musste eine solche Politik zu deren Ausrottung
führen. Das erste Edict vom 24. Februar verordnete Schleifung der
christlichen Kirchen und Verbrennung der heiligen Schriften und Be-
strafung der christlichen Beamten, welche nicht widerriefen, ein zweites
die gefängliche Einziehung der Kirchenvorstäude und Erzwingung des
Widerrufs; Anfang 304 wurde letztere Vorschrift auf alle Christen aus-
gedehnt. Man begnügte sich häufig mit blos scheinbarem Widerruf,
hartnäckige Weigerung wurde dagegen strenger bestraft. Ihre Höhe er-
reichte die Verfolgung Sommer 304. Ende dieses oder Anfang des fol-
genden Jahres wurde die Verhängung der Todesstrafe über die Christen
verboten; an ihre Stelle trat Verstümmelung und Verurtheilung in die
Bergwerke. Maxentius verschärfte nochmals nach Diokletian's Abdan-
kung die Verfolgung, die dann durch das Edict von 310 definitiv been-
det wurde; kurze Rückfälle durch Maximius Anordnung, nicht durch Edicte
veranlasst, beschränkten sich auf einige Orte im Osten.
Der zweite Theil ist wesentlich geschichtlich und enthält keine
neuen Beweise, welche die Absicht des Verfassers »die christliche Ge-
siimung und Rechtgläubigkeit dieses Kaisers gegen die verschiedenen
Angriffe zu vertheidigen« zu realisiren vermöchten; denn er bringt
nichts vor, was von den Vertheidigern dieser Ansicht nicht schon längst
erschöpft worden ist. Aehnlich ist es mit Abschnitt III, wo zwar der
Wille gut, die Beweisführung aber schwach ist. Der Verfasser beant-
wortet die Frage: War Constantin aufrichtig Christ und orthodox?
frisch und frank mit Ja. Und die Beweise? Nun er baute prächtige
Kirchen, erwies den Bischöfen und Priestern Achtung etc. »dieses Inter-
esse für die Kirche und ihre Aufgaben, für den Namen Jesu und
die Herrlichkeit des christlichen Gottesdienstes lässt sich unmöglich
aus der kalten Berechnung eines unaufrichtigen Egoisten erklären«.
Den Titel Pontif. Max. legt er nicht ab, »um in der Religion Verän-
derungen herbeiführen zu können, ohne von dem Collegiura Pontificum
Einsprache befürchten zu müssen«. Die Justizmorde des Crispus etc.
waren nothwendig und sind gerechtfertigt. Dass er die Taufe bis an
sein Ende verschob, beweist nur, dass auch er an der verbreiteten
üblen Sitte festhielt, die Taufe bis an's Lebensende zu verschieben, um
sogleich in's Reich Gottes eintreten zu können. Auch orthodox war er
endlich, wenn ihn auch Eusebius, der zum Arianismus neigte, getauft
liat; er konnte sich in Nikomodicn nicht von einem fremden Bischof
Die Zeit der Regeneration. 529
taufen lassen, trat immer für die Annahme des Nicäischen Syrabolums
ein und hat Irrlehren mit Eifer unterdrückt.
Somit ist er gerettet; nur schade, dass der Verfasser dabei ver-
gass, dass Constantin nicht im 19. Jalirhunderte und in der griechischen
Kirche gelebt hat; da hätte sich vielleicht alles so zutragen können, wie
der Verfasser meint; für Constantin's Zeit sind seine Annahmen ganz
undenkbar.
Theodor B rieger, Constantin der Grosse als Religionspolitiker.
Gotha 1880.
Abgesehen von der Form des »Essay's«, über dessen Werth und
Berechtigung für die Geschichtschreibuug man verschiedener Meinung
sein kann, bietet diese Schrift in der unerquicklichen Oede der kirchen-
geschichtlichen Arbeiten über die römische Kaiserzeit ein erfreuliches
Bild. Der Verfasser stellt an dem abschreckenden Beispiele Keim's dar,
wohin es führt, wenn man zu viel wissen will. Wissen durch Phanta-
sieren ersetzt; doch vermag er sich auch nicht auf den Standpunkt Burck-
hardt's zu stellen, der Constantin ein lediglich indifferentes Verhalten
zur Religion zuschreibt. Es steht für ihn fest, dass der Kaiser nicht
deswegen dem Christeuthum Duldung und staatliche Gunst zugewendet
hat, weil er innerlich von der Wahrheit dieser Religion überzeugt, weil
er persönlich ein Christ war. Denn nie und nimmer wird man ein per-
sönliches Christeuthum annehmen dürfen, wo in solchem Masse wie bei
Constantin seine sittliche Bewährung ausbleibt. Aber auch sein äusse-
res religiöses Gebahren stellt sich bis zu Ende als ein widerspruchs-
volles dar und trägt in sich keinen Schlüssel zur Lösung des Räthsel-
haftcn.
Man kann demnach nur seine weltgeschichtliche That als Ausfluss
seiner Politik betrachten, und dieser von den neueren Historikern ein-
geschlagene Weg ist der einzige richtige.
Nachdem er durch Einführung des christlichen Monogramms in
die Reihe der Heersymbole thatsächlich dem Christcnthum Gleichstellung
eingeräumt hatte, geschah dies auf gesetzlichem Wege durch das Mai-
länder Edict: die alte und die neue Religion sollten beide ungekränkt
neben einander bestehen, aber sich auch vertragen. Um letzteres her-
beizuführen, suchte er ein neutrales Gebiet zu finden und anzubahnen;
dahin gehört die oberste Gottheit in Briefen und Erlassen, die Einfüh-
rung der Sonntagsfeier, eines allgemeinen monotheistischen Gebetes für
das Heer; auf der anderen Seite Reinigung des Heidenthums von Un-
sittlichkeit und Superstition. Dass nicht nur die Rücksicht auflJcinius
dieses Verhalten herbeiführte, zeigt, dass er sich nach dem Siege im
Wesentlichen gleichblieb, wenn jetzt auch über die persönlichen Sym-
pathien des Herrschers kein Zweifel mehr besteht: als Gesetzgeber und
oberster Vorsteher des Rcligionswesens hielt er sich durchaus über den
Jahresbericht für Altcrthiimswisscii.sch.-irt XXUI. (1880. HI.) 34
530 Römisclie Geschichte und Chronologie.
Parteien. Nur scheinbar widerspricht hier das 326 erlassene Verbot,
verfallene Tempel wieder herzustellen; denn fast ausnahmslos handelte
CS sich um Stcätten der Unsittlichkeit oder des Betruges; andere Mass-
regeln beschränkten sich auf vorwiegend christliche Gegenden. Seine
Befugnisse als heidnischer Oberpriester hält er strenge fest; auch in den
letzten Jahren erstehen neue Tempel, und was die Hauptsache, das
Gesetz kennt keinen Unterschied zwischen christlichen und heidnischen
Staatsbürgern. Nirgends ist die alte Religion verfolgt oder auch nur
auf die Stufe einer bloss geduldeten herabgedrückt.
Freilich Hess sich die Parität ohne eine Begünstigung der neuen
Kirche nicht herstellen; denn die alte Religion hatte Besitz und Privi-
legien, deren die neue noch entbehrte. So musste die Parität zu Gun-
sten der Kirche ausschlagen.
Constantiu konnte nicht die Absicht haben an die Stelle des vorhan-
denen einen religionslosen Staat zu setzen, da dieser Gedanke dem
Alterthum völlig fern liegt. Aber er konnte auch nicht die Absicht
haben absolute Religions- und Gewissensfreiheit zu proclamiren; er hat
vielmehr den Umschwung, der unter seineu Nachfolgern schon wenige
Jahre nach seinem Tode angebahnt wird, selbst mehr als mittelbar vor-
bereitet; also hat er in seiner Einrichtung nur einen Uebergaug erblickt.
Indem er selbst bis zu seinem Tode die Taufe verschob, dagegen seine
Söhne christlich erziehen Hess, machte er ihnen die Neutralität in dem
Kampfe der beiden Religionen unmöglich. So darf man vielleicht an-
nehmen, dass er diesen Kampf auch nicht verhüten wollte, dass es im
Laufe der Jahre ihm immer stärker zum Bewusstsein gekommen ist und
seit dem Antritt der Alleinherrschaft in voller Klarheit ihm vor Augen
stand, wie er eine Ordnung von Staat und Kirche aufrichte, in welcher
beide Religionen letztlich ihre Rollen austauschen mussten.
Nach den Misserfolgen der letzten Christenverfolgung musste zweier-
lei dem Kaiser sich klar machen: die Hinfälligkeit des alten Glaubens
und die Unmöglichkeit den neuen auszurotten; gewiss erkannten Viele
die Gefahr, die aus dieser Unbezwinglichkeit dem Staate erwuchs. Con-
stantin's Verdienst ist es, dass er aus den gegebenen Voraussetzungen
die Folgerung zog, dass jener unbezwiuglichen Macht die Zukunft ge-
höre. So musste sich der Staat anders als bisher zum Christenthum
steilen. Dieses war möglich, da auch das Christenthum seine frühere
Sprödigkeit gegen den Staat etwa seit der Mitte des zweiten Jahrhun-
derts und besonders im Laufe des dritten aufgegeben, eine andere Werth-
schätzung des Staates aufgenommen hatte. Die Kirche fühlte sich durch
ihre Organisation und die Gewalt, welche sie über ihre Angehörigen be-
sass, stark, sie scheute sich nicht mehr, ihren Autheil an dem Regi-
raente zu verlangen.
Der Kaiser suchte nun jene ebenso schöpferischen wie zerstörungs-
gewaltigen Kräfte in den Dienst des Staates zu nehmen. Er kannte die
Die Zeit der Regeneration. 531
Gefahr dieses Beginnens, noch besass das Heidenthum die enorme Ma-
jorität; darum ging er laugsam, Schritt vor Schritt. Und so leitet er
ohne gewaltsame Katastrophe eine neue Ordnung der Dinge ein, seinen
Söhnen überlässt er es in der nun gesicherten Herrschaft dem Heiden-
thum das Ende herbeizuführen. Aber er hinterlässt ihnen auch eine
gefesselte Kirche: diese ist die Dienerin des Staates und die Stütze des
Thrones. Indem er sich in Demuth vor den Bischöfen beugt, erlangt
er die Herrschaft über sie; wagt sich Widerstand hervor, so ist sofort
der Befehl und die Drohung zur Hand, um den Bischöfen klar zu machen,
dass der Autokrator nicht gewillt ist zu ihren Gunsten abzudanken. So
hat seine Kirchenpolitik den Grund gelegt zur Staatskirche wie zum
christlichen Staat; jedenfalls hat er gethan, was seine Zeit gebieterisch
forderte und was der Menschheit neben tiefem Schaden auch uuermess-
lichen Segen gebracht hat.
Vieles von dem, was der Verfasser sagt, ist nicht neu. Aber es
ist immer gut, von Zeit zu Zeit gewisse Wahrheiten, welche sich all-
mählich befestigt haben, zusammenzufassen und im ganzen Bilde zu zei-
gen ; das halte ich für das Hauptverdienst der gut geschriebenen Schrift.
Das Christenthum in Aegypten, Seine Geschichte, Spuren
und jetzige Gestalt. Hist. polit. Blätter für das kathol. Deutschland.
1880. Heft 2—5.
Von der Reihe von Aufsätzen über das angegebene Thema können
nur die im zweiten Hefte hier in Betracht gezogen werden. Eine Be-
reicherung hat die Wissenschaft dadurch nicht erfahren. Aber der Ver-
fasser schildert in übersichtlicher Weise, natürlich von ganz katholischem
Standpunkte, die Ausbreitung des Christenthums in Aegypten und die
monophysitischen Streitigkeiten. Da er selbst an Ort und Stelle war,
so kommt ihm in vielen Punkten der Vortheil eigner Anschauung zu
Gute und verleiht seiner Schilderung eine gewisse Frische.
Otto Stäckel, Die Germanen im römischen Dienste. Programm
der königl. Realschule zu Berlin. 1880.
Der Verfasser giebt in der Einleitung ein Bild der Gerraanen-
stürme bis auf Claudius und Aurelian, unter denen der Verfall des Rei-
ches wieder zum Stehen gebracht wurde, sowie eine kurze Darlegung
der Gründe des Verfalls. Beide sind bekannten Geschichtswerken ent-
nommen. Seit Claudius und Aurelian findet nun ein friedlicher und
massenhafter Uebergang der Germanen in den römischen Dienst statt.
Diesen will der Verfasser in einer »Skizze schildern, die auf Vollstän-
digkeit keinen Anspruch macht«.
Der Verfasser betrachtet nun die Germanen im Sklavenstande,
als Colonen, Gentilen, Laeten und Focderati, im Besitze des commer-
cium und connubium. Ganz besonders aber verfolgt er die Verhältnisse
34»
532 Römisclie Geschichte und Chronologie.
derselben im römischen Heeresdienst. Er will hierfür drei Perioden
unterscheiden: 1. Bis zum Jahre 2*75 sind sie als fremde Reisläufer zu
betrachten, welche man ihrer Tüchtigkeit wegen gern anwirbt und ge-
rade da verwendet, wo man auf Zuverlässigkeit rechnet, als Leibwache
oder auf besonders wichtigen Posten. Indess wurden sie, mit Ausnahme
der ersten Zeit, immer als Fremde angesehen und gelangten nicht zu
hohen Stellen. 2. Von 275 — 375 wächst die Zahl der Germanen im
Heere so sehr, dass sie schliesslich die Hälfte desselben bilden. Sie
werden im römischen Dienste als Bürger betrachtet und erreichen die
höchsten militärischen Ehrenstellen. Man macht die Beobachtung, dass
oft bei Commandos je ein Römer und ein Germane sich coordinirt fin-
den. 3. Von 375 an überwiegt das germanische Element und verdrängt
endlich das römische vollständig. Freilich macht sich zeitweise eine
Reactiou dagegen geltend, die aber an der Macht der Verhältnisse ohn-
mächtig zerschellt.
Der Verfasser schildert alsdann ziemlich ausführlich die Germa-
nen, welche in der römischen Kaisergeschichte hervortreten. Im Grossen
und Ganzen wird zwar dadurch die Aufstellung seiner Sätze bestätigt,
ohne dass die Willkür in den Abgrenzungen und Zahlenansätzen natür-
lich sich dadurch gerechtfertigt erwiese.
Ein Namensverzeichniss erleichtert den Gebrauch der Arbeit.
C. Platner, Ueber die Art der deutschen Völkerzüge zur Zeit
der Wanderung. Forschungen zur deutschen Geschichte. 20, 165 ff.
Der Verfasser stellt an die Spitze seiner Arbeit eine Stelle des
Paul. Diacon. (1, 2, 3), woraus er den Schluss zieht, dass die deutschen
Völker nicht ungetheilt mit ihrer ganzen Volkszahl zur Zeit der Wan-
derung aus ihrer Heimath abzogen; einzelne oder mehrere Gaue blieben
regelmässig zurück, bisweilen sogar auf Beschluss des ganzen Stammes,
dessen übrige Theile die Heimath verliessen. Die einzelnen Völker waren
darauf bedacht, ihren fortdauernden Anspruch an den Boden ihrer Väter
aufrecht zu erhalten; dies erreichten sie am einfachsten, indem sie Reste
ihres Volkes zurückliessen, denen dann die Vertheidigung des altver-
erbten Bodens oblag. Der Verfasser weist dies an den Vandalen nach,
welche noch unter Geiserich in Afrika ihre Ansprüche an ihren väter-
lichen Grund und Boden festhielten. An der Geschichte der Alemannen
wird sodann gezeigt, wie lose das Band unter den einzelnen Gauen war,
wie diese Volkstheile und ihre Oberhäupter (»Könige«) in Bezug auf
Krieg und Frieden durchaus nicht an einen Beschluss des Gesammt-
volkes gebunden waren. Am Besten sind wir über Herkunft und Schick-
sal der Longobarden unterrichtet, die ehemals am linken Ufer der un-
teren Elbe Sassen, ausser dem eigentlichen Bardengau aber auch noch
den östlich anstossenden später wendischen Gau Derawän und den süd-
westlich angrenzenden Loingo inne hatten. Hier standen sie in nahen
Die Zeit der Regeneration. 533
Beziehungen zu den südlich wohnenden Cheruskern; die freundschaft-
lichen Beziehungen zwischen Sachsen und Longobarden noch nach Jahr-
hunderten gehen wahrscheinlich auf dieses Waffenbündniss zurück; um-
gekehrt stehen sie zu den Vandalen schon von Anfang in feindlichem
Verhältniss. Von hier wanderten sie nach Mauriuga, den weiten Landes-
strecken im Osten der Elbe, vielleicht auch in der Umgegend von San-
gerhausen oder Northeim. Anfang des zweiten Jahrhunderts wanderte
ein Theil des Volkes aus der Eibgegend in die Nachbarschaft der Su-
gambern, in die Gegend des heutigen Paderborn. Von dem früheren
Stammlande erfolgte die üebersiedelung der Longobarden in das Rugi-
land, d. h. die am Nordufer der Donau nach Böhmen und Mähren hin
gelegenen bisherigen Sitze der Rugier (um 488). Die weiteren Schick-
sale können hier nicht verfolgt werden. Nur das muss erwähnt wer-
den, dass Reste des Volkes noch 780 in dem Bardengaue angetroffen
werden.
Ebenso giebt der verheerende Völkerschwarm, der im Winter 406/7
den Rhein überschritt und sich über Gallien ergoss und in der Haupt-
sache aus Vandalen, Alanen und Sueven bestand, einen Beleg für die
Ansicht des Verfassers; diese Haufen rissen immer neue Schaaren aus
den verschiedensten Völkern in den Strudel mit; aber auch von den
Hauptstämraen waren Reste in der Heimath zurückgeblieben. Bei die-
ser Gelegenheit bekamen auch die Alemannen den Anstoss westwärts
über den Rhein zu rücken und das Elsass zu besetzen; doch trennte
sich hierbei nicht etwa ein Gau von dem anderen, sondern die Ausbrei-
tung des Stammes vollzog sich ganz allmählich, indem die alten Gaue
sich erweiterten und Theile sich loslösten, die aber eine selbständige
Existenz nicht mehr gewannen ; aber weit über den Elsass heraus zogen
in ähnlicher Weise das ganze fünfte Jahrhundert hindurch alemannische
Volkshaufen. Mit diesen kreuzten sich chattische Haufen, während das
Hauptvolk in seinen Sitzen blieb; die Auswanderer entwickelten sich
allmählich in ihrer neuen Heimath zum neuen Volke.
Die Burgunder zeigen ein Beispiel für jene Erscheinung, wo die
Hauptmasse auf einmal vorrückt, aber einzelne Gaue zurückbleiben und
die Ansprüche auf die frühere Heimath aufrecht erhalten.
Die Angeln sassen einst im Osten der Longobarden in südlicher
Ausdehnung; sie waren aber hier nicht in ihrer Heimath, sondern diese
ist in der cimbrischen Halbinsel zu suchen, von hier erfolgte die Erobe-
rung Englands. Es finden sich aber auch Spuren, dass der Stamm der
Angeln an die Ufer des Niederrheins einen Theil seiner Volksmasse abgab-
Georg Kaufmann, Deutsche Geschichte bis auf Karl den Grossen.
Erster Band: Die Germanen der Urzeit. Leipzig 1880.
Das erste Buch giebt die Geschichte der Germanen bis zum Jahre
375 n. Chr. Aus den drei ersten Capiteln, welche die Kämpfe zwischen
534 Römische Geschichte und Chronologie
Germanen und Römern bis zu Civilis einschliesslich behandeln, ist we-
niges hervorzuheben. Varus scheint dem Verfasser weniger schuldig,
als man insgemein annimmt; die beigebrachten Gründe beweisen diese
Annahme jedenfalls nicht. Aus den Kriegen des Germanicus verdient
der Zug Cäcina's durch das Burtanger Moor Beachtung; der Krieg des
Civilis leidet au einzelnen Ungenauigkeiten, namentlich bei Darstellung
der Kämpfe in Vetera. Eine sehr gute Scliilderung giebt das vierte
Capitel von dem Zehntland, im Anschlüsse an Wilmann's »römische
Lagerstadt Afrika's«; auch darin hat der Verfasser unzweifelhaft Recht,
wenn er in dem Marcomannenkriege noch kein grosses Völkerbündniss
erkennt; die dafür angeführten Gründe scheinen entschieden durchschla-
gend zu sein. Das sechste Capitel beschäftigt sich mit der Völkerwan-
derung. Die Alamannen identificirt Kaufmann der herrschenden Ansicht
entgegen mit den Scmnonen des Tacitus, wie er auch den Namen aus
Alahmannen, d. h. Männer des Heiligthums erklärt. Auch hier nimmt
er keinen zur Eroberung des römischen Reichs oder einzelner Theile
desselben geschlossenen Bund an, sondern nur in dem gemeinsamen
Namen — Suabi — während sie sich unter einander mit den zehn bis
zwanzig verschiedenen Völkerschaftsnamen bezeichneten, in Sprache und
Sitte, Sage und Religion kam ihre Zusammengehörigkeit zum Ausdruck.
Im vierten Jahrhundert bildete der Pfahlwall die Grenze zwischen Ala-
mannen und Burgundern; doch lebten beide häufig in Fehde. In ähn-
licher Weise wird die Bildung der Franken besprochen; auch hier ra-
gen die Einzelstämme vor, doch schwand ihr Gegensatz schnell, und
Gregor von Tours unterscheidet Ripuarier und Salier nicht mehr. Ein-
gehender bespricht Kaufmann die gothische Wanderung, bei der er an
der Einwanderung skandinavischer Gothen festhält. Auch sie zerfielen
in einzelne Stämme und das Bild, welches Jordanes von den Zuständen
des dritten und vierten Jahrhunderts entwirft, ist tendenziös entstellt;
von König Ermanrich ab konnte auch er seine Fictiou der Einheit aller
Gothen nicht mehr festhalten.
Auf das zweite Buch, welches die »Zustände« behandelt, ist hier
nicht näher einzugehen; im dritten Buche ist die »Zeit des Uebergangs«
dargestellt. Das erste Capitel schildert das geistige Leben des vierten
Jahrhunderts. Die Rhetoren gaben ihm den Charakter, auch die christ-
lichen Bischöfe vermögen sich diesem Einflüsse nicht zu entziehen. Die
Schilderungen lulian's, der christlichen Wortführer, des Mönchthums, sind
warm und fesselnd geschrieben, wenn ich gleich mit vielem materiell
nicht einverstanden sein kann; der Verfasser erkennt im Christenthum
richtig die Theilnahme und Hingebung für die idealen Güter des Glau-
bens; aber mir scheint zu sehr nur in der Theorie; die Herrschsucht
der Priester hat doch in letzter Linie auf seine Darstellung bestimmend
gewirkt, und die Zeit, in der sein Buch entstand, mag dadurch mehr
getroffen sein, als jene, die er schildert. Im Grunde ist diese Erschei-
Die Zeit der Regeneration. 535
nung doch natürlich, da es sich um die Umsetzung der idealen Vor-
stellungen iu's wirkliche Leben handelt, und der Historiker durfte sich
durch diesen Zug nicht so stark beeinflussen lassen.
Mit besonderer Liebe wird Ulfilas gezeichnet, er bereitet die Go-
then zu ihrer Mission vor; wohl waren schon als Colonen und Läten,
als ganze Stämme und als bevorzugte Einzelne Hunderttausende von
Germanen in das Römerreich aufgenommen worden; aber alle, die in
den ersten drei Jahrhunderten kamen, sind in den Provincialen aufge-
gangen; bis zur Mitte des vierten Jahrhunderts lag der Gedanke fern,
dass die Germanen jemals ein Uebergewicht im Reiche gewinnen oder
das Reich zerstören könnten. Dieses Verhältniss änderte sich, als die
Westgothen im Jahre 376 die Donau überschritten. Einmal wurde durch
die plötzliche starke Vermehrung die Absorptionsfähigkeit des römischen
Elements auf der Balkanhalbinsel erschöpft; wichtiger war, dass diese
Germanen durch Ulfila an der geistigen Bewegung Autheil genommen
hatten, welche damals am lebenskräftigsten war unter den Culturmächten
des Reichs, am Christeuthum. Im Folgenden schildert der Verfasser
die Schicksale der Westgothen in Folge des Andrangs der Hunnen;
Theodosius auf dem staatlichen, Ambrosius auf dem kirchlichen Gebiete
sind die Marksteine der Bewegung. Mit des ersteren Tode begann der
letzte Act der grossen Tragödie, die sich in den beiden Hauptpersonen
Alarich und Stilicho abspielt. In den beiden Abschnitten, in welche die
Zeit der Auflösung zerfällt, stand zuerst Stilicho im Mittelpunkt der Er-
eignisse und hielt die Ueberlegenheit Roms über die Barbaren aufrecht,
im zweiten Theile trat Alarich an seine Stelle, der diese Ueberlegen-
heit, wenn auch gegen seinen Willen, zerstörte. Stilicho hielt in der
kirchlichen Frage wie in der Behandlung der Germauen die Grundsätze
seines Meisters Theodosius fest, doch ohne dessen Leidenschaft und mit
grösserer Vorsicht gegenüber den Germanen, und was zur Rettung des
Reiches geschehen konnte, hat er gethan. Alarich wurde erst nach sei-
nem Sturze gefährlich. Der Verfasser begleitet die Westgothen bis zur
Gründung ihres gallo -spanischen Reiches.
Es liegt ja in der Natur der so oft dargestellten Zeiten, dass
neue Ergebnisse im Einzelnen nicht zahlreich gewonnen werden, wenn
nicht neue Quellen herangezogen werden können, die grossen Gesichts-
punkte sind ebenfalls festgestellt. Trotzdem hat es der Verfasser ver-
standen durch die Gruppierung der Thatsachen die Einsicht in den Zu-
sammenhang überall zu vertiefen, den grossen Process des Eindringens
germanischen Wesens in das römische Reich wesentlich zu klären ; aber
auch ein warmes Gefühl durchzieht meist sein Buch, kühler wird er nur
den kirchlichen Verhältnissen gegenüber. Uebcr Einzelheiten Hesse sich
streiten, aber wir wollen lieber im Allgemeineu anerkennen, dass er seine
Aufgabe würdig gelöst hat.
Jahresbericht über die Geschichte der alten
Geographie und die Litteratur zu den alten
Geographen für 1879 und 1880.
Vom
Gymnasiallehrer Dr. Carl Fl'ick
in Höxter.
I. Geschichte der alten Geographie,
All die Spitze unseres Berichtes stellen wir:
E. H. Bunbury, A history of aucient geograpliy among tho Greeks
and Romans frora the earliest ages tili the fall of tbe romau empire.
With twenty illustrative maps. In two volumes. London, John Murray
1879. Vol. I. S. XXX, 666. Vol. II. S. XVIII, 743. 8.
Eine Geschichte der alten Geographie als separates Werk war bis-
her noch nicht vorhanden. Letronne stellte eine solche im Journal des
Savans 1831 in Aussicht unter dem Titel: Histoire de la cosmographie
et de la geographie generale chez les anciens, depuis Homere jusqu'aux
Peres de l'tglise; leider aber ist der Plan Letronne's nicht zur Aus-
führung gekommen. Das Werk Bunbury's würde somit eine Lücke in
der Alterthumswissenschaft ergänzen; jedoch entspricht es den heutigen
Anforderungen der Wissenschaft nur in geringem Masse.
Bunbury bemerkt gleich in der »Preface« p. III, dass er nur eine
ähnliche Darstellung für die Engländer zu liefern beabsichtige, wie sie
Mannert, Ukert und Forbiger in den Einleitungen zu ihren grösseren
geographischen Werken für die deutsche Gelehrtenwelt gebracht hätten :
»While there is no want of elementary treatises on ancient geography,
and the requiremeuts of the more advanced student are fully answered
by the elaborate articles in Dr. Smith's »dictionary of ancient geogra-
phy«, so far as relates to the details of particular places and countries,
it is remarkable that there does not exist in the Englisch language any
such historical review of the subjcct as a whole, as is to be found in
the woiks of Maunert, Ukert, and Forbiger«. Dem entsprechend ist die
Geschichte der alten Geographie. 537
Eintheiluug des Stoffes in dem Werke Bunbury's, fast ganz so wie bei
jenen, speciell wie bei Ukert: in chrouologiscber Aufeinanderfolge wer-
den die für die Geschichte der Geographie in Betracht kommenden Fach-
schriftsteller, sowie die durch Reichhaltigkeit geographischer Angaben
am meisten hervorragenden andern Autoreu des Alterthums nebst den
Entdeckungsreisen, Kriegszügen u. s. w., welche zur Erweiterung des
geographischen Wissens beigetragen haben, behandelt. Eine kurze In-
haltsangabe, mit welcher namentlich die Anordnung bei Ukert zu ver-
gleichen ist, wird dies am besten lehren.
Cap. I S. 1—18 behandelt nach einigen kurzen, wenig zutreffenden
Bemerkungen über die geographischen Kenntnisse der Chaldäer, Aegypter
und Hebräer die Handelsfahrten der Phönizier, sowie die älteste grie-
chische Seeherrschaft, diejenige der Kreter. — Cap. H S. 19 - 30 die
Argonautenfahrt (S. 28—30 Exkurs über die Argonautica des Orpheus).
— Cap. HI, Abth. 1 S. 31—38 Allgemeine Bemerkungen über die home-
rische Geographie, Abth. 2 S. 39 — 48 Geographie der Ilias, Abth. 3 S. 49
— 84 Geographie der Odyssee (mit neun Exkursen auf S. 75 — 84). —
Cap. IV S. 85—133 unter dem Gesammttitel »Homer bis Hecatäus« bringt
in Abth. 1 S. 85 — 91 die geographischen Nachrichten des Hesiod, der
Kykliker und der homerischen Hj'muen, sowie anderer Dichter vor Be-
ginn der Olympiadenrechuung, in Abth. 2 S. 91 - 119 einen Ueberblick
über die ältere Kolonisationsthätigkeit der Griechen, in Abth. 3 S. 120
— 126 die Ergebnisse für die geographische Wissenschaft aus der phi-
losophischen Spekulation in dieser Periode. Den Schluss des Capitels
(S. 127- 133) bilden wieder drei Exkurse: über das Grüudungsjahr von
Cyrene, über die Chronologie der Kolonien am schwarzen Meer und über
das Thalassokratieuverzeichniss des Castor. — Cap. V Abth. 1 S. 134 — 148
Geographie des Hecatäus von Milet, Abth. 2 S. 148 - 152 die geographi-
schen Angaben des Hellanicus von Lesbos und des Damastes, des Aeschy-
lus und des Pindar, S. 153 - 155 Exkurse über den Charakter der He-
catäusfragmente und über den Verkehr der Griechen mit Etrurien. —
Cap. VI — VIII S. 156-317 Geographie des Herodot, dargelegt nach den
drei Erdtheilen Europa, Asien, Afrika, ebenfalls mit zahlreichen Exkursen.
Auch wird bei dieser Gelegenheit (S. 289 - 297) über die Umschiffung
Libyens unter König Necho und über die Entdeckungsreise des Sataspes
gehandelt , obgleich der Abschnitt der chronologischen Anordnung des
Verfassers gemäss besser anderswo seinen Platz gefunden hätte. — Cap. IX
S. 318 331 (mit fünf Exkursen S. 332 — 335) die Entdeckungsreise des
Karthagers Hanno. — Cap. X S. 336 — 358 die Schriftsteller nach Hero-
dot (Thucydides, Antiochus von Syrakus, Ktesias, Xenophon); S. 359—378
fünfzehn Exkurse, meist die Marschroute der Zehntausend betreffend. —
Cap. XI S. 379 403 Scliriftsteller nach Xenophon (Ephorus, Theopompus,
Scylax, Eudoxus von Cnidus, Aristoteles); beiläufig (S. 402 — 403) wird
der Atlantis des Plato gedacht, die Bunbury für reine Fiction hält;
538 Geschichte der alten Geographie.
S. 404- 406 zwei Exkurse. — Cap. XII S. 407-465 die Feldzüge Alexan-
ders des Grossen, mit neuiiundzwanzig Exkursen (S. 466 - 524). -- Cap. XIII
S. 525 - 541 die Entdeckungsfahrt des Ncarchus; S. 542- 551 sieben
Exkurse. — Cap. XIV S. 552 575 hat die Ueberschrift: »Nachfolger
Alexanders des Grossen«. Besprochen aber werden in diesem Capitel
nur Seleukus Nikator und seine Hofgeographen, Megasthenes, Daimachus
und Patrokles. Dann folgen in einem besonderen XV. Cap. S. 576 606
(mit acht Exkursen S. 607 614) »die Ptolemäer in Aegypten«, deren
ausgedehnte Handelsbeziehungen und sonstige Verdienste um die Förde-
rung der geographischen Kenntnisse dargelegt werden. Der wissenschaft-
lichen Thätigkcit des Timosthenes ist ausführlicher gedacht, während für
die Fahrt des Eudoxus von Cyzicus auf das achtzehnte Capitel verwiesen
wird. Auffallend aber ist es, dass in demselben Capitel auch noch Py-
theas, Timäus, Theophrast und Pseudo-Aristoteles nept &au-
fiaaccov dxouaixdnov behandelt werden. — Cap. XVI S. 615 — 660, das letzte
dos ersten Bandes, ist mit Ausnahme von S. 616 — 618, wo sich die aus-
führlichste Erörterung der Leistungen des noch mehrfach von ßunbury
genannten Dicäarchus findet, ganz dem Eratosthenes gewidmet.
Bd. II, Cap XVII S. 1 — 36 Geographen nach Eratosthenes (Hip-
parcli, Polybius, nebst beiläufigen Bemerkungen über Polemon); S. 37 — 42
zwei Exkurse. — Cap. XVIII S. 43—47 geht von dem Satze aus, dass
das Wachsen der geographischen Kenntnisse von Polybius bis Strabo
durch das siegreiche Fortschreiten der römischen Waffen bedingt sei,
uJid behandelt demgemäss die römischen Eroberungen in Südgallien, in
Spanien, Illyrien, Dalmatien, Thracien u. s. w. Dann folgen auf S. 48- 74
die geographischen Leistungen des Apollodor aus Athen, des Skepsier
Deuietrius, des Agatharchides, des Artemidorus von Ephesus, des Me-
trodorus von Skepsis, des Alexander Polyhistor und des Scymnus Chius;
auf S. 74—79 die Fahrt des Eudoxus von Cyzicus; auf S. 79—03 Kriege
der Römer mit lugurtha, Sertorius, Mithridates und den Parthern
(Crassus); auf S. 93—101 Posidonius, Cleomedes, Gemiuus; S. 102 108
sechs Exkurse. — Cap. XIX S. 109— 134 Cäsar s Kriege; S. 135—140
sechs Exkurse. — Cap. XX Abth. 1 S. 141 - 171 das römische Reich
unter Augustus. Dessen Unternehmungen gegen die Parther geben zur
Erwähinuig des Apollodorus von Artemita und des Isidorus von Charax
(S. 162 165) Anlass. Abth. 2 S. 171-179 die Verdienste der römischen
Schriftsteller um die Geographie: Varro Atacinus, Cornelius Nepos, Sal-
lust, Statins Sebosus, luba, Agrippa. Abth. 3 S. 1 S. 179 - 186 die krie-
gerischen Unternehmungen des Aelius Gallus gegen Arabien, des Petro-
nius gegen die Aethiopen, des Cornelius Baibus gegen die Garamauten.
Abth. 4 S. 186-194 Kriege in Germanien von Cäsar bis auf Germanicus.
Abth. 5 S. 194—198 Diodorus Siculus. S. 199 — 208 acht Exkurse. —
Cap. XXI und XXII S. 209-337 Strabo. Nach einigen allgemeinen Be-
trachtungen (S. 209 — 238) folgt eine eingehende Darlegung seiner An-
Geschichte der alten Geographie 539
gaben über Europa, Asien und Afrika. — Cap. XXIII giebt zunächst
(S. 338—351) eine Uebersicht über die Eroberungen der Nachfolger des
Kaisers Augustus, sowie über die militärischen und wissenschaftlichen
Expeditionen dieser Periode, welcher auch Hippalus und seine Reise
nach Indien zugewiesen wird; S. 352- 368 Pompouius Mela; S. 369—370
drei Exkurse. — Cap. XXIV S. 371 — 438 Plinius. Au allgemeine Dar-
legungen schliesst sich wieder, wie bei der Besprechung der Strabonischeu
Leistungen, eine Darlegung der Plinianischen Angaben über die drei
Welttheile. S. 439-442 drei Exkurse. - Cap. XXV S. 443—477 (zwei
Exkurse S. 478—479) der Periplus maris erythraei. — Cap. XXVI S. 480
— 515 (zwei Exkurse S. 516- 518) die Zeit von Plinius bis auf Ptolemäus.
Abth. 1 S. 480—489 die poetische Erdbeschreibung des Dionysius, Abth. 2
S. 490—501 Tacitus, Abth. 3 S. 502-515 die Ausdehuung des römischen
Keiches in dieser Periode. Arrian und sein Periplus des schwarzen
Meeres. — Cap. XXVII S. 519-545 Marinus von Tyrus. — Cap. XXVIII
und Cap. XXIX S. 546—636 (sieben Exkurse S. 637 — 644) die Geogra-
phie des Ptolemäus. - Cap. XXX und XXXI S. 645 — 706 (mit fünf Ex-
kursen) die Geographie nach Ptolemäus a) bei den Griechen (Pausanias,
Marcianus von Heraclea und sein Epitomator Menippus , Anonymi peri-
plus Ponti Euxiui, Stadiamus magni maris, Agathemerus, Stephanus von
Byzanz), b) bei den Römern (Solinus, Ammiauus Marcellinus, Avienus,
Priscianus, Ausonius, Rutilius, Orosius, Aethicus und Honorius, die Iti-
nerarien, die Peutingertafel , die notitia dignitatiun, der Geograph von
Ravenna, Dicuil).
Fassen wir jetzt noch einmal die so dargelegte Oekonomie des
Werkes ins Auge, so erhellt, dass eine auf dieselbe gegründete Darstel-
lung nur ein höchst unvollkommenes und verworrenes Bild von dem geo-
graphischen Wissen der Alten zu geben im Stande ist. Namentlich wird
es bei dem ausserordentlich zerstreuten Material geradezu unmöglich, in
diesem Rahmen die Entwickeluug der mathematischen und physischen
Geographie zur Anschauung zu bringen. Aber der Verfasser hat offen-
bar auch gar nicht die Absicht, seine Leser hierüber zu belehren. Die
Vorläufer des Koperuikus, Aristarch von Samos und der Chaldäer Seleu-
kus, werden nicht einmal erwähnt, ja, wo der Verfasser Gelegenheit hatte,
ausführlicher sein zu können, hilft er sich mit ein paar obertlächlichen
Bemerkungen über den Gegenstand hinweg: das ganze Naturwissen des
Eratosthenes wird auf einer halben Seite abgemacht (I S. 658), ebenso
das des Posidouius auf einer Seite (II, 97. 98), und auch über Strabo's
physikalische und mathenuitische Kenntnisse erfaliren wir nur einiges
mehr (wenn auch immer nur höchst düi'ftiges), weil der Verfasser den
Inhalt des Strabonischen Werkes im Auszuge mittheilt. Kurz, der Ver-
fasser giebt nicht mehr als er in der Vorrede zu geben versprochen hat:
eine Darstellung, wie sie Manuert, Ukert und Forbiger in den Einleitun-
gen zu ihren Werken über alte Geographie gebracht haben. Ob er aber
540 Geschichte der alteu Geographie.
berechtigt war, solche Darstellung eine »Geschichte der alten Geogra-
phie« zu nennen, muss sehr bezweifelt werden. Mannert wählte den
Titel: »Einleitung in die Geographie der Alten und Darstellung ihrer
vorzüglichsten Sj'steme«, Ukert: »Geschichte der geographischen Ent-
deckungen und der Geographen«, Forbiger: »Historische Geographie«,
und bei Ukert und Forbiger folgt auf die Einleitung noch als besonderer
Theil eine Behandlung der mathematischen und physischen Geographie.
In gleicher Weise ist auch in 0. Peschel's »Geschichte der Erdkunde«
(2. Aufl. 1878) , welche Bunbury leider nicht gekannt zu haben scheint,
das geographische Wissen des klassischen Alterthums nach folgenden
drei Gesichtspunkten behandelt: 1. Grenzen der terra cognita im Alter-
thum, 2. Mathematische Geographie, 3. das Naturwissen der Alten. Kann
somit das Werk Bunbury's auf den Titel einer »Geschichte der alten
Geographie« keinen berechtigten Anspruch erheben, so darf dasselbe doch
als eine ansprechend und klar geschriebene üeberarbeitung der Mannert-
Ukert-Forbiger'schen Einleitungen gelten. Der Verfasser ist bemüht ge-
wesen, die Resultate der Forschung seit Forbiger für seine Darstellung
zu verwerthen. Ausser den einschlägigen, allerdings sehr verschiedenen
Werth repräsentirenden Artikeln in Smith, Dictionary of Greek and Ro-
man Geography (1854), sowie andern in englischer Sprache abgefassten
Schriften, ist auch die neuere französische und deutsche Litteratur be-
rücksichtigt worden. So kennt der Verfasser die verschiedenen Arbeiten
von Vivien de St. Martin: le nord de l'Afrique dans l'antiquite, memoires
sur l'Armenie, Geographie Grecque et Latine de linde, Histoire de la
geographie et des decouvertes geographiques; Neumaun, die Hellenen
im Skytheulande; Barth, Wanderungen durch die Küstenländer des Mittel-
meeres; Schweinfurth, im Herzen von Afrika; Preller, griechische Mytho-
logie; Lassen, indische Alterthumskunde; Droysen, Geschichte des Helle-
nismus; Abendroth, Terrainstudien zu dem Rückzuge des Varus und den
Feldzügen des Germanicus u. a. Auch die Sammlungen der Geograph!
Graeci minores, der Fragmenta historicorum graecorum und der scriptores
rerum Alexaudri von Carl Müller sind vom Verfasser benutzt worden,
ebenso die neuen Ausgaben des Soliuus von Mommsen, der Itiuerarien
von Parthey und Pinder, des Dicuil u. a. Dagegen sind andere wichtige
Untersuchungen dem Verfasser entgangen, so die Schriften des französi-
schen Geographen E. F. Berlioux, ferner für die Darstellung des ägyp-
tischen Handels zur Ptolemäerzeit die beiden gründlichen, von der Aca-
demie des inscriptions preisgekrönten Werke von Lumbroso, Recherches
sur Teconomie politique de l'tgypte (1870) und Robiou, Memoire sur
Tcconomie politique de lEgypte (1875), während wir hinsichtlich der
deutschen Litteratur namentlich die Benutzung der Schriften MüUen-
hoff's, Mommsen's, Bursian's, Brandes', Stiehle's, Schwanbeck's, Wachs-
muth's, Berger's, Gardthausen's, Niese's, Sprengei"'s u. a. vermissen. Für
die Darstellung der Colonisatiousthätigkeit der Griechen hätten die licht-
Geschichte der alten Geographie. 541
vollen Ausführungen von E. Curtius im ersten Bande seiner griechischen
Geschichte, die doch auch in englischer Uebersetzung vorliegt, mit Erfolg
verwandt werden können.
Der Standpunkt, welchen Bunbury den Quellen gegenüber ein-
nimmt, ist wenig verschieden von demjenigen Mannert's, Ukert's, For-
biger's. Der Umschwung, den in dieser Beziehung die philologische
Kritik in den letzten Jahrzehnten genommen hat, scheint auf Bunbury's
Anschauungen wenig Eintiuss ausgeübt zu haben. So muss die Dar-
stellung der geographischen Kenntnisse zur Zeit Homer's als unzurei-
chend betrachtet werden, weil die homerische Frage dabei nicht berück-
sichtigt worden ist. Wie hier vorzugehen ist, hat Müllenhoff in seiner
deutschen xilterthumskundc im Grossen und Ganzen wenigstens klarge-
legt. Ja, es scheint fast, als ob der Verfasser derartige Fragen ab-
sichtlich von der Hand gewiesen hätte. Denn trotzdem die Solinusaus-
gabe von Mommseu fleissig benutzt ist, findet sich dessen Entdeckung
der Chorographia Pliniana nirgends erwähnt.
Endlich ist noch zu bemerken, dass Bunbury's Werk den Einlei-
tungen Ukert's und namentlich Forbiger's an Reichhaltigkeit des Mate-
rials bei Weitem nachsteht. Bunbury hat nämlich diejenigen Vertreter
der geographischen Wissenschaft im Alterthum, von denen uns nur ge-
ringe Kenntniss überkommen ist, wo er sie nicht in Anmerkungen unter-
bringen konnte, ganz übergangen, offenbar in der Erwägung, dass durch
Aufnahme derselben die ohnehin ermüdende Darstellung noch ungeniess-
barer geworden wäre. Es würde aber gewiss richtiger gewesen sein,
wenn der Verfasser auf eine eingehendere Schilderung der Kriegszüge
Alexander's des Grossen und Cäsar's, sowie auf die Hinzufügung der
zahlreichen, meist entbehrlichen Exkurse verzichtet und dafür nach mög-
lichster Vervollständigung des Materials, namentlich aus den Sammel-
werken Karl MüUer's und den vom Verfasser nicht gekannten Nachträ-
gen dazu von Karl Wescher (Paris 1874), sowie für die topographische
Periegese aus Preller, Polemonis periegetae fragmenta p. 161 ff. gestrebt
hätte. Dann würde wahrscheinlich auch den Verdiensten des Grates
eine eingehendere Würdigung zu Theil geworden sein, als dies in der
kurzen Anmerkung Bd. H S. 232, 2 geschehen ist.
Rec. : Academy No. 413 S. 244— 245. — Athenäum No. 2735. —
Göttingische gelehrte Anzeigen 1881 S. 321 — 337 von J. Bartsch. —
Calcutta Review No. 143.
C. Ritter, Geschichte der Erdkunde und der Entdeckungen. Vor-
lesungen an der Universität zu Berlin gehalten. Herausgegeben von
H. A. Daniel. Zweite Autlage. Berlin, G. Reimer, 1880. VI, 265 8.
Ein unveränderter Abdruck der ersten im Jahre 1861 erschienenen
Auflage.
542 Goschichtc der alten Geographie.
S. Günther, Studien zur Geschichte der mathematischen und
physikalischen Geographie. Mit 51 in den Text eingedruckten Holz-
schnitten. Halle, L. Nebert, 1879. 405 S. 8.
Für uns kommt nur der dritte Abschnitt dieser Studien in Be-
tracht: »Aeltere und neuere Hypothesen über die chronische Versetzung
des Erdschwerpuuktes durch Wassermassen« (S. 129-216) und auch von
diesem nur S. 129 — 137, welche der Betrachtung der älteren Hypothe-
sen gewidmet sind. Nachdem Hii^pocrates bereits lokale Anschwellun-
gen der Erdoberfläche angenommen, Herodot bei seiner Erörterung über
die Nilüberschwemmungen die Vermuthung aufgestellt hatte, dass die
Sonne auf irdische Wassermassen anziehend, aufsaugend zu wirken ver-
möge, trat Archimedes mit seinem hydrostatischen Gesetze hervor. Wenn
der Verfasser S. 134 meint, dass Eratosthenes und auch Hipparch sich
gegen diese Entdeckung abwehrend verhalten hätten, so ist zu bemer-
ken, dass er sich bereits aus Berger's Schrift, die geographischen Frag-
mente des Hipparch S. 79 ff. eine richtigere Auffassung hätte bilden kön-
nen. Unter den römischen Autoren findet man eine selbständige Be-
trachtung der Hypothese nach des Verfassers Ansicht (135 — 137) nur
bei Seneca, vielleicht auch bei Terentius Varro.
Aufmerksam machen wollen wir ausserdem noch auf zwei Aufsätze,
welche allerdings zunächst für das gebildete, nicht das gelehrte Publi-
kum geschrieben sind:
S. Rüge, Ueber die historische Erweiterung des Horizontes. Im
Globus 1879. No. 4.
H. Berger, Zur Entwickelung der Geographie der Erdkugel bei
den Hellenen. In den Grenzboten 1880. No. 49 und 50.
Die wissenschaftliche Begründung des zweiten Aufsatzes findet sich
grösstentheils in den weiter unten genannten Arbeiten des Verfassers
über Eratosthenes und Hipparch.
Ad. Soetbeer, Das Goldland Ofir. In der Vierteljahrsschrift für
Volkswirthschaft 1880. Bd. IV S. 104—169.
Cap. I, S. 104-109, stellt die Berichte über die Fahrten nach
dem Goldlande Ofir zusammen. — Die Angaben über die Fahrten zur
Zeit Salomo's nach dem Lande Ofir finden sich im ersten Buche der
Könige 9, 26 — 28 und 10, 10. 11. 21 und 22, ferner im zweiten Buche
der Chronik 8, 17 und 18; 9, 9. 10. 20 und 21. Den scheinbaren Wider-
spruch, dass beim Chronisten das Land, aus welchem die Schiffe Salo-
mo's Gold, Silber, Elfenbein, Affen und Pfauen brachten, Tarsis statt
Ofir genannt wird, erklärt Ewald in den Nachrichten der königl. Ge-
sellschaft der Wissenschaften zu Göttingen 1874 No. 18 mit Recht dar-
aus, dass der Chronist den in den alten Reichsjahrbüchern vorgefun-
denen Ausdruck »Tarsisschiffe« (= grosse, zur weiten Meerfahrt geeig-
Geschichte der alten Geographie. 543
nete Schiffe) so auffasste, als ob dieselben nach Tarsis bestimmt ge-
wesen seien. Ungefähr 100 Jahre später wollte Josaphat die Ofirfahrten
wieder aufnehmen, doch scheiterte dieser Plan vor seiner Ausführung.
Hierüber erhalten wir Nachricht im ersten Buche der Könige 22, 49 — 50
und im zweiten Buche der Chronik 20, 35 — 37, und auch diesmal waltet
in dem Berichte der Chronik das Missverständniss wegen Tarsis ob.
Ausserdem ist zu erwähnen, dass beim Psalmisteu 45, 10 und bei Jesaias
13, 12 der Ausdruck Ofirgold unverkennbar in dem Sinne als Gold
von besonderer Güte gebraucht wird, ferner dass im Buche Hiob 22, 24
Ofir für sich allein als Bezeichnung von Gold vorkommt. Endlich fin-
det sich noch eine Angabe des Eupolemus (schrieb um 160 v. Chr. in
Alexaudrien) bei Euseb. praep. evaug. IX, 30, wonach König David in
der arabischen Stadt Ailanoi Schifte herstellen Hess und Bergleute nach
der im rotheu Meere belegenen Insel Urphe, welche Goldbergwerke
hatte, aussandte, um von dort Gold nach Judäa zu bringen. Eupolemus
kann diese Angaben aus Quellen haben, welche er neben den Schriften
des alten Testaments zu Rathe zog, und man hat keinen Grund anzu-
nehmen, dass bei ihm lediglich eine Yerwechselung mit der späteren
Salomonischen Expedition vorliege.
Cap. II S. 109-118 behandelt die Ansicht derjenigen, welche das
Land Ofir nach der Halbinsel Malacca in Hiuterindien verlegen. Ver-
treten ward diese Ansicht namentlich durch den berühmten Naturforscher
K. E. von Bär in seiner Schrift: »Wo ist das Salomonische Ophir zu
suchen?« (Petersburg 1873). Die Ausführungen dieses Gelehrten wer-
den vom Verfasser auf S. 110—114 dargelegt, jedoch kann sich Verfasser
denselben nicht anschliessen, weil er eine direkte Handelsverbindung
der Phönizier nach Indien hin schon zu Salomo's Zeit für unwahrschein-
lich hält. Hätte dieselbe existirt, »so wäre es als ein sonderbarer Zu-
fall anzusehen, dass hierüber keine einzige sonstige Notiz sich erhalten
hätte, und dass namentlich in den Weissagungen des Ezechiel über Tyrus,
in denen die verschiedeneu Handelsverbindungen dieser Stadt so einge-
hend behandelt werden, sich keinerlei Andeutung über einen so wich-
tigen Verkehr wie den mit dem fernen Indien findet. Alle Erwähnungen
über Handelsbeziehungen der Westländer mit Indien weisen darauf hin,
dass diese im hohen Alterthum sich durch Vermittlung der Handels-
plätze im südlichen und östlichen Arabien vollzogen haben«. Auch dem
Zeugnisse des Josephus, der in den Antiquitatcs lud. VIII, 6 Ofir nach
Indien verlegt, ist in diesem Falle eine entscheidende Bedeutung nicht
beizulegen, dasselbe beruht vielmehr auf eigener Combination, da Jo-
sephus, wie aus A. J. VIII, 7, 2 hervorgeht, keine andere Quellen als die
Schrifter des alten Testaments für seine Angaben über Ofir benutzt hat.
Dagegen stimmt der Verfasser dem Herrn von Bär darin bei, dass auch
er die Beschaffung der 420 Kikkar Gold = 46 Millionen Mark auf dem
Wege des Handels für unmöglich hält. Eine so grosse Quantität Goldes
544 Geschichte der alten Geographie
kann nur durch bergmännischen Betrieb gewonnen sein: so erkhärt sich
auch die niehrjälirigc Dauer der Salomonischen Expedition am Besten.
Cap. III S. 118 — 120. Lassen's, von Karl Ritter (und, wie wir
hinzufügen, auch von H. Kiepert.) gebilligte Annahme, dass das alte Ofir
in der Gegend der Indusmündung zu suchen sei, und dass der Name
in dem von den alten Schriftstellern erwähnten »Abira« wieder zu er-
kennen wäre, gründet sich namentlich auf den von ihm behaupteten in-
dischen Ursprung der hebräischen Bezeichnung für diejenigen Waaren,
welche die aus Ofir zurückkehrenden Schiffe ausser Edelmetall mitge-
bracht hätten (Affen, Pfauen, Elfenbein und Algummin- oder Almuggim-
holz). Diese Hcrleitung ist jedoch keineswegs sicher, aber auch wenn
sie es wäre, so würde hieraus noch nicht folgen, »dass deslialb Ofir in
Indien selbst gelegen gewesen, denn die Gegenstände konnten im Wege
des Zwischenhandels aus Indien nach anderen Handelsplätzen, nament-
lich im südöstlichen Arabien, gebracht und von hier auf den phönicisch-
jüdischcn Schiffen nach Judäa gekommen sein«. Ferner steht zwar fest,
dass zur Zeit der Persischen Herrschaft am oberen Laufe des Indus viel
Gold gewonnen wurde, aber durchaus unwahrscheinlich ist es, dass die
Leute Salorao's von der ludusmündung zu Tausenden mehrere 100 Meilen
landeinwärts gezogen seien und daselbst am Himalaya oder auf der Hoch-
ebene von Tibet Gold gegraben hätten, mit dem beladen sie dann nach
der Küste zurückkehrten. »Ebenso unglaublich ist aber, .... dass die
Schiffe an Waaren, die in Indien begehrt wurden, einen solchen Vorrath
am Bord gehabt hätten, um durch solchen Handelsverkehr etwa binnen
zwei Jaliren 420 Kikkar Gold einzutauschen«.
Cap. IV S. 120 — 126. Die meisten Gelehrten haben sich für die
Ostküste Afrika's, speciell Sofala, entschieden als die Gegend, wo
Ofir zu suchen sei. Dafür spreche auch die in der Septuaginta sich fin-
dende Bezeichnung Ofir's durch »Sopora« (Varianten: Sofara, Sopheira,
Saphir etc.). Ja, man glaubt sogar, die Ruinen der ehemaligen phöni-
cisch -jüdischen Niederlassungen zu Zimbabye unterm 20' 14" südlicher
Breite und 31' 48" östlicher Länge v. G. aufgefunden zu haben, neuer-
dings der deutsche Reisende Karl Maucli am 5. September 1871, dessen
Reisebericht im Ergänzungsheft No. 37 zu Petermann's Mittheilungen,
April 1874 vorliegt. Aber gegen die Verlegung von Ofir nach der Ost-
küste von Afrika spricht zunächst, dass Sandelholz und Pfaue dort nicht
heimisch sind, und man kann doch nicht glauben, »dass diese Artikel
erst im Handelswege von Indien nach Sofala ausgeführt und von dort
wieder ausgefühi't wären. Ferner liegen jene Ruinen über 40 geogra-
phische Meilen von der Ostküste entfernt, und es ist wenig wahrschein-
lich, dass um 1000 v. Chr. die jüdischen Bergleute sich nach dem ent-
legenen Sofala eingeschifft haben, um von dort mühsam in's Innere vor-
zudringen und befestigte Etablissements anzulegen. Endlich ist durch-
aus nicht erwiesen, weder durch eine Insclirift noch durch ein sonstiges
Geschichte der alten Geographie. 545
sicheres Anzeichen, dass jene Ruinen Reste phönicisch-jüdischer Bauten
seien, vielmehr spricht Alles dafür, dass dieselben arabischen Ursprungs
sind, da die Araber au mehreren Punkten der Küste im Mittelalter blü-
hende Niederlassungen gegründet hatten und von dort auch wohl in's
Innere vorgedrungen sein können«.
Cap. V S. 126 - 133. So bleibt kein anderes Land übrig, wohin
Ofir zu verlegen wäre, als Arabien. Hierfür spricht, dass in der Völker-
tafel der Genesis unter den Söhnen Joktan's, welche Völkerschaften Ara-
biens vertreten, auch Ofir genannt wird, und es liegt doch gewiss nichts
näher, als das hier als arabische Landschaft personificierte Ofir und das
Goldland Ofir für identisch zu halten. In welchem Theile des grossen
Arabiens ist nun aber das Californien des Älterthums zu suchen? Der
Reisende Seetzen glaubte es an der Ostküste am Persischen Golf in
Oman aufgefunden zu haben. Er beruft sich dafür auf die Thatsache,
dass in der Nähe von Of'ra, welcher Name sich vom alten Ofir herschrei-
ben werde, Metallgruben sich befänden. Aber nach der Angabe von
Karsten-Niebuhr enthalten diese Gruben nur Kupfer und Blei, kein
Edelmetall. Nach Herzfeld, Handelsgeschichte der Juden des Älter-
thums, 1879, S. 28 ff., würde Ofir an die Südküste von Arabien jenseits
der Strasse von Bab-el-Mandeb zu verlegen sein, doch auch diese An-
nahme ist unhaltbar, weil bedeutendere Goldablagerungen in jener Ge-
gend nicht nachzuweisen sind.
Cap. VI S. 133-153. Die erhalteneu Nachrichten über das Gold-
land Ofir passen nur auf die Westküste Arabiens. Hier waren nach der
zuverlässigen Angabe des Agatharchides im Alterthura sehr reiche Gold-
ablagerungen in den Gebieten der Debai, Miläer und Kasandrer,
welche in der Gebirgslandschaft an der Küste des Rotheu Meeres zwi-
schen dem 16 und 19. Grad nördlicher Breite, heutigen Tages Asyr
genannt, wieder zu erkennen sind. Wenn dort gegenwärtig, so weit be-
kannt, kein Gold mehr gesammelt wird, so hat dies seinen Grund da-
rin, dass die Goldfelder bereits in früherer Zeit erschöpfend ausgebeutet
sind. Aehnliches lehrt die Erfahrung von der ehemals hoch gefeierten
Goldfülle am Tmolus, im Pactolus und in Phrygien. Nach dem Berichte
des Eupolemus hat schon David wahrscheinlich die Goldfelder Ofir's aus-
gebeutet. Die dort genannte Insel Urplie ist vielleicht eine von den
Inseln an der Küste von Asyr. Wesentlich ist bei dem Berichte des
Eupolemus, dass derselbe von Ausbeutung nicht durch Handel, sondern
durch Bergleute (ixsTaUeuTac} spricht. Die Entfernung von Ezeon-Geber,
wo die Schiffe Salomo's ausgerüstet wurden, bis nach Asyr beträgt etwa
800—900 Seemeilen, nicht zu weit für eine Unternehmung, bei der ausser
der Mannschaft, die zur Bedeckung diente, nach der Berechnung des
Verfassers etwa 3000 4000 Arbeiter nöthig waren. Die Entsendung
einer so bedeutenden Expedition nach Indien oder uach Sofala würde
sciioii dtirch die Trau^i)orts(;hvvicrigkeiten unmöglich gemacht woi'diüi
Jahresbericlu für Alterthumswisscnschaft XXUI. {1880. UI.) 35
546 Geschichte der alten Geographie.
sein. Die Ofirexpedition Salomo's war eine einmalige, zu einer Zeit,
wo noch Gold in Menge vorhanden war. Ein Goldquantum von 420
Kikkar ist für eine derartige Unternehmung nicht zu gross, aber auch
nicht zu klein. Die Schiffe hatten, während die Bergleute mit der Gold-
gewinnung beschäftigt waren, jedenfalls theilwcise noch Zeit, einen ein-
träglichen Nebenhandel mit den Plätzen der Südküste Arabiens zu trei-
ben. Hier konnten sie die erwähnten indischen oder afrikanischen Pro-
dukte eintauschen.
Cap. VII S. 153 — 1.58. Zur Erläuterung der Salomonischen Ofir-
fahrt dienen die von den alten Aegyptern zur Zeit der 9. und 18. Dy-
nastie nach dem Lande Punt (Somaliland) unternommenen Expeditionen,
über welche wir ausführliche Berichte in den Inschriften und Denkmälern
besitzen. Interessant ist dabei namentlich, dass bei der zweiten Unter-
nehmung (etwa 1600 V. Chr., also 600 Jahre vor der Salomonischen Ex-
pedition) unter den zurückgebrachten Produkten seltene Holzarten,
Elephantenzähne und Affen genannt werden, dass also bereits da-
mals eine Fahrt nach Indien nicht nöthig war, um dergleichen zu er-
langen. Ja, noch mehr, die für »Affe« in den Inschriften auftretende
Benennung »Kapu« ist offenbar identisch mit der entsprechenden Be-
zeichnung »Koph« im alten Testament. Letztere kann also für die Ver-
legung Ofir's nach Indien durchaus nicht in Betracht kommen, und doch
ist dies die einzige Bezeichnung, deren Herleituug aus Indien sprach-
lich nichts im Wege steht (vgl. S. 119).
Cap. VIII S. 159 — 165 giebt zunächst eine übersichtliche Zusam-
menstellung der gewonnenen Ergebnisse (S. 159 — 161). Dann wird noch
zum Schlüsse die Richtigkeit der Angabe, dass die Ofirexpedition dem
Salomo 420 Kikkar Gold geliefert habe, durch andere Berichte des alten
Testamentes geprüft. Im ersten Buche der Könige 10, 14 — 16 wird be-
richtet, dass dem Salomo ausser dem, was er durch Abgaben erhielt,
in einem Jahre 666 Kikkar Gold einkamen. Nach weiteren Angaben
im Buche der Könige gab Hiram dem Salomo für 20 abgetretene Städte
120 Kikkar Gold, die Königin von Saba überbrachte ebenfalls 120 Kikkar
Gold als Geschenk, dazu die 420 Kikkar der Ofirexpedition, ergiebt als
Summe 660 Kikkar, also fast genau den nämlichen Betrag, welchen die
vorhin angeführte Stelle als Gesammteinnahme Salomo's an Gold auf-
führt. Wahrscheinlich aber giebt diese Summe, die viel zu hoch wäre,
nicht die Einkünfte eines Jahres an, sondern ist wohl eine Zusammen-
stellung sämmtlicher Goldeinnahmen zum Bau des Tempels.
Auf S. 165 — 169 sind noch drei Anlagen beigegeben. Anlage A.
giebt ein Verzcichniss der bisherigen bedeutenderen Schriften über Ofir;
Anlage B. theilt die auf Ofir bezüglichen Angaben des Eupoleraus und
des Josephus im Originaltexte mit, endlich in Anlage C begründet der
Verfasser die von ihm angenommene Berechnung des Kikkar.
Die Untersuchungen des Verfassers können nach Methode und In-
Geschichte der alten Geographie. 547
halt als Muster antiquarischer Forschung gelten. Uebersehen hat der
Verfasser, dass A. Sprenger, die alte Geographie Arabiens (Bern
1875) S. 40—63 bereits für die Verlegung Ofir's in die Gegend der Land-
schaft Asyr zum Theil mit denselben Beweismitteln eingetreten ist. Ein-
zelnes findet man dort aber auch, was der Verfasser nicht bietet; so
werden, ausser aus Agatharchides, namentlich noch aus arabischen Quel-
len Nachrichten über den Goldreichthum der in Frage kommenden Ge-
gend beigebracht, übrigens wird man, wo Sprenger's und Soetbeer's An-
sichten divergieren, unbedingt letzterem beipflichten müssen.
F.W. Roderich, Die Völkertafel des Moses. Jahresbericht des
Progymuasiums zu Prüm 1880. 26 S. 4.
Der Verfasser behandelt wegen Maugel au Raum nur die Japhe-
titen und Chamiten. Im Ganzen begnügt er sich dabei mit einer Wieder-
gabe der Ansichten Gfrörer's und Knobel's, welche durch einige Ci-
tate aus Dunker, Geschichte des Alterthums, aus Fürst, hebräisch-
chaldäisches Lexikon (1863) u. a. neu aufgestutzt werden.
Bernhard Stade, De populo Javan parergon patrio sermone
conscriptum. Lidex lectionum von Giessen 1880. 20 S. 4.
Den im alten Testament sich findenden Volksnameu »Javan« be-
ziehen die Ausleger nicht ausschliesslich auf den Namen der Jonier oder
das Volk der Hellenen, sondern an einigen Stellen (Ez. 27, 19; Joel
4, 6; Za. 9, 13) wollen sie ein südarabisches Volk darunter verstanden
wissen. Diese auffallende Annahme will der Verfasser auf ihre Berech-
tigung untersuchen. — Die älteste Stelle des alten Testaments, wo nach
Ansicht des Verfassers der Name Javan auftritt, ist Ez. 27, 13. Er er-
scheint hier neben T üb al und Meschekh d.i. Tibarenern und Moschiern,
kleiuasiatischen Völkern, und man erkennt aus dieser Gruppiruug, dass
Ezechiel hier nur an das Handelsvolk der kleiuasiatischen Jonier dachte
(S. 1 — 4). Dasselbe ist der Fall in den nächst jüngeren Stellen bei
Jes. 66, 19, wo Javan ebenfalls neben Tubal genannt wird (S. 5 — 7),
ebenso noch in der Völkertafel (Gen. 10, 2), wofür die Reihenfolge Go-
mer, Magog, Madaci, Javan, Tubal, Meschekh bürgt. Der
erste Versuch, das Wort Javan in weiterer Bedeutung zu brauchen, fin-
det sich zwei Verse weiter. Gen. 10, 4, wo Javan nichtgriechisch c Völ-
kerschaften als Kinder beigelegt werden, Elischa (Karthago), Tharsis
(Tartessus), Chittim (Cypern), Dodanira, oder wie richtiger zu lesen, Ro-
danim (Rhodier). Doch haben wir es hier nur mit einer aus ungenauen
geographischen Vorstellungen hervorgegangenen Uebertragung der Be-
zeichnung Jonier auf nichtgriechische Völker zu thun (S. 8—9). »Der
Gebrauch des Ausdrucks Jonier dagegen im Sinne von Hellenen setzt
die genaue Kenntniss davon voraus, dass die gleiche Kultur einen be-
stimmt umgrenzten Kreis jonicrartigcr Völker vereinte, dass diese Völker
35*
548 Geschichte der alten Geographie.
sich als eine Nation ansahen«. Berührungen zwischen Juden und Hel-
lenen fanden aber in der Zeit vor Alexander dem Grossen kaum statt.
So kommt es, dass der Name Javan im Sinne von Hellenen sich erst
in alttestamentischen Schriften findet, welche ganz oder theilweise nach
jener Zeit abgefasst sind, so zunächst in den Weissagungen Daniel's
8, 21 und 10, 20 (S. 10 — 11). Der Verfasser behandelt dann auf S. 11
bis 20 diejenigen Stellen, in welchen die Ausleger ein südarabisches
Javan gefunden zu haben glauben. Von diesen kommt Ez. 27, 19 nach
Ansicht des Verfassers überhaupt nicht in Betracht, weil, wie er S. 11
bis 14 zu erweisen suclit, in der Stelle eine Verderbniss vorliegt. Auch
der Prophet Joel, der vom Verfasser in die nachexilische Zeit gesetzt
wird, kann 4, 6 unter den Javansölinon nur die Jonier gemeint haben.
Endlich Za. 9, 13, auf den man sich ebenfalls für das südarabische Javan
berufen hat, denkt den Eintritt der messianischen Zeit abhängig von
der Ueberwindung der Javanssöhne durch die Kinder Zion's. Mit Recht
macht der Verfasser darauf aufmerksam, dass Javan hier die Israel feind-
liche Weltmacht ist. Diese aber hat es erst seit der Eroberung des
Perserreiches durch Alexander gegeben. Dadurch erweist sich zugleich
die Haltlosigkeit der bisherigen Kritik, welche Za. Cap. 9— 11 in die
assyrische Zeit verlegte.
Durch diese scharfsinnigen Auseinandersetzungen ist, wie uns scheint,
soviel mit Bestimmtheit erwiesen, dass Da. 8, 21 und 10, 20, ferner auch
Za. 9, 13 das Wort Javan im Sinne von Hellenen gebrauchen. Das-
selbe ist auch der Fall Da. 11, 2, eine Stelle, welche der Verfasser über-
sehen hat. Dagegen beweist die Gruppirung der Völker in der Weissa-
gung des Ezechiol nach unserer Ansicht nichts, da dieselbe nicht nach
der geographischen Lage der einzelnen Völker, sondern nach den Pro-
dukten, die sie auf den Markt von Tjrus lieferten, geschehen ist. Auch
alle übrigen Stellen sind kaum beweiskräftig, mit Ausnahme von Gen.
10, 2 und 4, dass der Verfasser aber die dort sich findenden Angaben
richtig aufgefasst habe, müssen wir bezweifeln.
Ph. Paulitschke, Die Erforschung des Afrikanischen Continents
von den ältesten Zeiten bis auf unsere Tage. Zweite vermehrte und
verbesserte Auflage. Wien, Brockhausen und Bräuer 1880. VIH,
331 S. 8.
Die ersten vier Capitel (S. 1 - 33) gehören in das Gebiet der Alter-
thumswissenschaft. Sie behandeln die Kenntniss Afrika's im Alterthum,
und zwar Cap. I S. 1 8 die Fortschritte in der Kenntniss Afrika's von
den ältesten Zeiten bis auf Herodotos, Cap. H S. 8 — 15 von Herodotos
bis auf Eratosthenes, Cap. HI S. 15-26 von Eratosthenes bis Ptolemäos,
Cap. IV S. 26-33 von Ptolemäos bis zum Untergang des weströmischen
Reiches. — Selbstverständlich macht diese Darstellung, die im Grossen
und irAu/.oA\ für eine brauchbare Uebiir.siclit über die Fuilschrille der
Geschichte der alten Geographie. 549
Alten in der Erforschung Afrika's gelten kann, keinen Anspruch darauf,
erschöpfend zu sein, trotzdem aber hätte Philo, ein Hauptgewcährsmann
des Eratosthenes, der eine Reise nach Aethiopien machte und Alf^co-cxa
schrieb , nicht mit Stillschweigen übergangen werden sollen , auch von
Artemidoros durfte nicht gesagt werden (S. 19), dass sein Werk nur
spärliche Nachrichten über den afrikanischen Continent gebracht habe.
Die Fragmentsammlung des Artemidoros von Stichle (Philol. Bd. X)
scheint Verfasser nicht gekannt zu haben, ebenso wie ihm auch diejenige
des Hipparchos von Berger entgangen ist. Die Quelleukenntniss des
Verfassers lässt überhaupt zu wünschen übrig; charakteristisch für die-
selbe ist die Bemerkung (S. 16 Anm. 1), dass Bernhardy's Sammlung der
geographischen Fragmente des Eratosthenes »trefflich« sei.
E. F. Berlioux, Les auciennes explorations et les futures de-
couvertes de l'Afrique centrale avec une carte, deuxieme edition aug-
mentee de deux chapitres. Lyon, imprimerie A. L, Perriu et Marinet
1879. 39 S. 8.
Diese Schrift ist eine weitere Ausführung der von demselben Ver-
fasser im Jahre 1878 veröffentlichten Broschüre »La premiere ecole de
geographie astronomique et la prochaine decouverte du pays des Gara-
mantes« und steht auch in innerem Zusammenhange mit einer noch frü-
heren Arbeit von ihm »Doctrina Ptolemaei ab iniuria recentiorum vin-
dicata« (Paris 1874). Der Verfasser verfolgt den Zweck, den Misskre-
dit, in welchen neuerdings die Angaben des Ptolemäus über das innere
Afrika bei vielen Forschern gerathen sind, zu beseitigen. So findet man
bei Ptolem. VIII, C. 16, 7 die Angabe, dass in Garama, der alten Haupt-
stadt der Garamanten, die Sonne zweimal des Jahres im Zenith stehe.
Berlioux vertheidigte bereits in seiner Schrift vom Jahre 1878 die Rich-
tigkeit dieser Angabe, wie überhaupt die Zuverlässigkeit und Genauig-
keit der astronomischen Angaben des Ptolemäus, und behauptete, dass
Garama nicht mit H. Barth in Alt-Djerma, nördlich vom Wendekreis des
Krebses, im heutigen Fezzan, wiederzuerkennen sei, sondern dass es am
Nordabfall des Gebirgslandes Tibesti gesucht werden müsse, und dass
es jedenfalls identisch sei mit dem von den Eingeborenen heutzutage
Araba benannten Punkte zwischen dem 20. und 21. Grade nördlicher
Breite, etwa zwei Grad ostwärts von Bardai. Die Garamantenstrasse,
welche Cornelius Baibus, Septimius Flaccus und Julius Matcrnus im
Alterthum zogen, sei daher nicht mehr oder weniger dieselbe, auf wel-
cher Barth nach Fezzan und Djerma gelangte, sondern sie führe von
dem heutigen Lebda (Leptis magna) weiter östlich über den Djcbel
Harudsch (Zuchabbari des Ptolemäus) nach Wau, von wo man
dann auf verschiedenen Pfaden nach Tibesti komme. Einer zweige sich
mehr westwärts nach Bardai ab, während der östlichere nach Araba
(Garama) führe. Als G. Rohlfs im Doccmber 1878 seinen Marsch von
550 Geschichte der alten Geographie. Nearchos.
Tripolis durch die Libysche Wtiste antreten wollte, übersandte ihm Ber-
lioux jene erste Broschüre, und Rohlfs, durch die Ausführungen des-
selben überzeugt, schlug die bezeichnete Strasse ein und gelaugte auf
ihr auch bis nach Sella, von wo sie dann weiter über das Harudsch-
gebirge führte. Hier aber war Rohlfs aus Wassermangel zur Umkehr
genöthigt. Er wandte sich nach Audjila und Djalo, um von hier nach
Wadai vorzudringen. Von Djalo aus richtete er am 9. April 1879 einen
Brief an Berlioux, in welchem er ihm die Ergebnisse seiner bisherigen
Reise mittheilte. Er bemerkt darin, dass sein Führer von Sella nach
Djalo, der ein sehr ernster und in seinen übrigen Angaben durchaus zu-
verlässiger Mensch sei, ihm versichert habe, er hätte zwei Tagereisen
südlich von Wau Steine mit Inschriften gefunden. Berlioux veröffent-
licht in seiner zweiten Schrift vom Jahre 1879 das Schreiben von Rohlfs
und knüpft daran weitere Auseinandersetzungen über die Karawanen-
strassen des inneren Afrika's, immer unter Heranziehung der Nachrich-
ten des Ptolemäus. Die beiden der zweiten Auflage dieser Schrift hin-
zugefügten Capitel (S. 25 — 39) sind geschrieben, nachdem Rohlfs bereits
wieder nach Europa zurückgekehrt war. — Man wird den hochinter-
essanten Darlegungen des Verfassers gegenüber vorläufig eine abwar-
tende Haltung einnehmen müssen. Entscheidung würde eine nach dem
Plane des Verfassers unternommene Reise bringen. Die Funde römi-
scher Baureste aber an der Strasse nach Fezzan und in Djerma selbst
sprechen für die Richtigkeit der Ansetzung des Garamantenlandes und
Garama's durch Barth. Ob dem Ptolemäus für Garama so genaue astro-
nomische Berechnungen zu Gebote standen, wie für Alexandrien, Meroe,
Cadix, Reims, muss fraglich bleiben,
II, Litteratur zu den alten Geographen.
Nearchos.
A. Vogel-, Zu Nearchos von Kreta. In den Jahrb. f. Phil. 1880.
S. 813 — 820.
Durch vorsichtige Prüfung der Angaben Arrian's in seiner Ana-
basis und historia Indica, sowie des Sti^abon, Plinius und Philostratus
werden hier dem Nearchos eine Anzahl neuer Fragmente zugewiesen.
Beiläufig wird Karl Müller widerlegt, der (Geogr. Graec. min. I S. 342
und 352) die nach Aussage Arrian's selbst aus Nearchos stammenden
Nachrichten in der bist. Ind. C. 25, 4 und C. 31 für Interpolationen des
Nearchischcn Werkes erklärte.
Eratosthenes.
H. Berger, Die geographischen Fragmente des Eratosthenes neu
gesammelt, geordnet und besprochen. Leipzig, Teubner, 1880. VIII,
393 S. 8.
In den Vorbemerkungen (S. I -VIII) betont der Verfasser zu-
nächst die wichtige Stellung des Eratosthenes in der Geschichte der
Eratosthenes. 551
Geographie, die Nothwendigkeit einer möglichst klaren Erkeuutniss der
Anschauungen desselben zur Beurtheilung der allmählichen Euhvickeluug
der Erdkunde überhaupt, giebt dann eine Kritik der bisherigen wenig
ausreichenden Arbeiten über die geographischen Leistungen des Era-
tosthenes und schliesst mit einer kurzen Zusammenfassung seiner An-
sichten und Yermuthuugeu über Plan und Verfahren des Eratosthenes
bei dem Entwürfe und der Ausführung seines Werkes, dessen Einthei-
lung Berger ebenso wie Seidel und Bernhardy in der Anordnung der
Fragmente folgt. Die Reihe dieser nun wird auf S. 1—5 mit der Zu-
sammenstellung der Zeugnisse und Urtheile über die Geographie des
Eratosthenes eröffnet. Die Kritik seiner Gegner ihm gegenüber wird
auf S. 6 — 15 dargelegt und beurtheilt. Hippax'ch, vielleicht auch Sera-
pio, den Cicero neben jenem als Tadler des Eratosthenes nennt, und
der nach Ansicht des Verfassers identisch ist mit dem Anecdot. Gr.
Paris. I S. 373 erwähnten gleichnamigen Berechner der Grösse von Sonne
und Mond, machte schwere astronomische Bedenken gegen das System
des Eratosthenes geltend. Das Nähere hierüber findet sich in des Ver-
fassers verdienstlicher Sammlung der geographischen Fragmente des
Hipparch, Leipzig, Teubner, 1869. Andere dagegen, wie Polybius, woll-
ten die Mathematik und Physik überhaupt von der geographischen Wissen-
schaft ausgeschlossen wissen. Ausserdem finden wir den Polybius viel-
fach im Widerspruche gegen specielle Angaben des Eratosthenes, ebenso
auch den Agatharchides von Knidos und den Artemidor von Ephesus.
In Bezug auf das kritische Verhalten des Strabon gegen Eratosthenes
schliesst sich Verfasser dem harten, aber gerechten Urtheil MüllenhoflTs
(Deutsche Alterthumskunde S. 313 f.) au. Die scharfe, treffende Cha-
rakteristik der Eratosthenischen Geographie, die Strabon II S. 94
giebt, rührt wohl nicht von ihm, sondern von Hipparch her. Der
Tadel, welchen der Perieget Polemo gegen Eratosthenes erhob, scheint
wenig berechtigt gewesen zu sein, da er sich, wie die Fragmente lehren,
auf ganz specielle Punkte der Alterthumswissenschaft, deren Keuutniss
nur von einem Topographen zu verlangen war, bezogen haben wird. Der
schwere Vorwurf des Marcianus, Eratosthenes habe sein Werk grössten-
theils aus des Timosthenes »Limenes« abgeschrieben, wird vom Verfasser
daraus erklärt, dass Marcian Anhänger Ptolemäischer Lehren und damit
von vornherein Gegner des Eratosthenes war, und dass er ferner sein
Hauptaugenmerk auf einen sorgfältigen Stadiasmus richtete, den jener
vielleicht vorzugsweise aus Timosthenes übernommen hatte. Auf S. 16
— 17 kommt der Verfasser zu dem Resultat, dass die Achtung, welche
die Eratosthenische Geographie bei den Späteren genoss, überhaupt nicht
so hoch anzuschlagen sei, wie namentlich Bernhardy gemeint habe. Auch
Plinius, Mela, Dionysius Periegetes u. a. folgen nur in einzelnen Stücken
dem Eratosthenes. Auf S. 17—19 spricht der Verfasser über Anord-
nung und Eintheiluug des Eratosthenischen Werkes. Der Titel ysu}-
552 Alte Geographen.
ypo.f.y.ä erhält den Vorzug. Das erste Buch enthielt einen kritischen
Ueberblick über die Geschichte der Geographie von Homer bis auf die
Geschichtsschreiber und Geographen in Alexanderls des Grossen Beglei-
tung. Daran schlössen sich (vergl. Strab. I S. 48 f.) Untersuchungen über
Erdgcstalt und Erdoberfläche, welche aber, wie der Verfasser gewiss
richtig annimmt, wohl nur in einer kritischen Beleuchtung und Erörte-
rung der frühereu Ansichten bestand, da Eratosthenes im zweiten Buche
eingehend die mathematische und physische Geographie behandelte. Das
dritte Buch endlich umfasste den chorographischen Theil.
S. 19 — 79 folgen die Fragmente des ersten Buches und zwar spe-
ciell S. 19 — 40 diejenigen, welche die Homerfrage betreffen. Eratosthenes
betrachtete den Homer nicht als eigentlichen Geographen, sondern wies
ihm seinen Platz in der Vorgeschichte der geographischen Wissenschaft
an (S. 21). Aus der Zahl der Fragmente sind die Bernhardy'schen Fragm.
Xn, XVn und XVHI ausgeschieden, da sie grammatischen und mytho-
logischen, nicht geographischen Inhalts sind. Dagegen hat der Ver-
fasser zur Erläuterung der Eratosthenischen Ansichten über die geo-
graphischen Kenntnisse Homers mit Recht einige Angaben des Apollodor
(bei Strab. VH S. 298f. = Frg. I A, 6) und des Aristarch (bei Strab. I
S. 31 = Frg. I A, 9) herangezogen, die allerdings beide, wie schon Lehrs
betonte, die von jenem aufgestellten Grundsätze der Homerkritik im
Wesentlichen befolgten. Ebenfalls einem Gesinnungsgenossen des Era-
tosthenes gehören nach Ansicht des Verfassers die aus Strab. I S. 30
aufgenommenen Fragmente I A, 7 und I A, 8 (S. 31) an. Niese in sei-
ner Arbeit über ApoUodor's Commentar zum Schiffskataloge als Quelle
Strabon's (Rhein. Mus. 1877, S. 303 f.), die dem Verfasser entgangen ist,
hat auch sie mit Wahrscheinlichkeit dem ApoUodoros zugewiesen. Die
erklärende Behandlung, welche der Verfasser den Fragmenten beifügt,
ist durchaus zureichend und stimmt im Ganzen mit den von Lehrs im
Aristarch vertreteneu Ansichten überein. Nur in einem freilich nicht
unwichtigen Punkt tritt der Verfasser Lehrs gegenüber. Dieser näm-
lich behauptete in Arist. S. 247, dass Apollodor die Irrfahrt des Odysseus
h zfj eaoj [^oMaarj angenommen habe. Dagegen erweist Berger S. 26 ff.
mit Glück, dass nicht blos Apollodor, sondern auch Eratosthenes und
alle Alexandrinischen Grammatiker dem Exokeanismus gehuldigt haben.
S. 40— 79 werden diejenigen Fragmeute erörtert, welche sich auf die
eigentliche Geschichte der Geographie beziehen. Die über Hesiod, Anaxi-
mandcr, Hecatäus, Damastes, Euemerus erhaltenen Angaben des Era-
tosthenes werden der Reihe nach vorgeführt (S. 40-48). Die Schwie-
rigkeiten , welche das Damastes betreffende JYagment I B, 6 = Strab. I
S. 47 bietet, weiss der Verfasser nicht endgültig zu lösen. Das kommt
zum Thcil daher, dass der Verfasser eine Beziehung der Worte Strabon's
xat zoÜTou mit Casaubonus auf den vorhergenannten Euemerus für mög-
lich hält, welche uns jedoch der ganze Zusammenhang der Strabonischen
Eratosthenes. 553
Expektoration, die nur auf Damastes und seinesgleichen, nicht aufEue-
merus und Consorten gemünzt ist, auf das bestimmteste zu verbieten
scheint. Letztere werden nur genannt, um den Vorwurf, welchen Strabon
dem Eratosthenes in Betreff des Damastes macht, zu begründen. Wenn
der Verfasser aber bei dem von ihm mitgetheilten Wortlaut des Frag-
mentes als Subjekt zu dem ßaußd^äcv des letzten Satzes den Eratosthenes
betrachtet und sich hierfür auf den Vorgang von Casaubouus und Coray
beruft, so irrt er hierin doppelt. Denn eine Beziehung des Infinitivs auf
Eratosthenes ist unmöglich, auch ist sie nicht von den beiden genannten
Gelehrten angenommen; denn diese wollten vielmehr mit einigen Hand-
schriften Baup-dZec schreiben , wobei dann allerdings Eratosthenes als
Subjekt zu denken war. S. 49-52 folgen ein paar Fragmente, die den
Seeverkehr der alten Zeit betreffen, die aber in den älteren Sammlungen
der Eratosthenischen Geographie an andern Stellen eingereiht sind.
Frg. IB, 8 = Strab. I S. 48 nämlich rechnen Aucher und Seidel zur
Homerfrage, Bernhardy dagegen, welchem sich Verfasser anschliesst,
betrachtet es dem Zusammenhange bei Strabon nach als ein Stück des
historischen Ueberblickes. Das andere Frg. I B, 9 = Strab. XVH S. 802
setzte Seidel nach der Stelle, wo er es bei Strabon vorfand, unter die
Fragmente des dritten Buches, Bernhardy nach seinem Inhalte in die
Homerfrage. Die letzte Epoche der geographischen Wissenschaft vor
Eratosthenes war eingetreten mit dem Beginne der wissenschaftlichen
Verarbeitung des unter Alexander zusammengebrachten Materials. Hier-
über belehrt uns Frg. I B, 10. Das folgende Fragment bildet dann den
Uebergang zu dem zweiten Theile des ersten Buches, welcher die Kritik
der früheren Ansichten über Erdgestalt und Erdoberfläche enthielt. Den
Schluss der Fragmentreihe, welche aus diesem zweiten Theile uns über-
kommen ist, bildet Aman. anab. V, 3, If. (= Frg. I B, 24). Der Ver-
fasser setzt dasselbe jedenfalls richtiger hierher, als es Bernhardy (S. 246f.)
der Chronographie des Eratosthenes zuweisen wollte.
IL S. 79-169 Fragmente des zweiten Buches IIAS. 79 — 99
Zonenlehre und Okeanosfrage. — Gegen die bisherige Annahme, dass
Eratosthenes au eine Bewohnbarkeit der Aequatorialzone geglaubt habe,
werden S. 85 f. schwerwiegende Bedenken geltend gemacht. Wenn da-
gegen Eratosthenes für die Möglichkeit der Umschiffung Afrika's sich
auf den Bericht des Hanno gestützt haben soll, so hat der Verfasser
dies S. 93 f. (vergl. S. 208, 212, 313) nicht erwiesen. Vielmehr spricht
gerade der Umstand, dass Eratosthenes von einer Stadt At^ug berichtete
(Strab. XVII S. 855 und 829), während Hanno nur einen Fluss dieses
Namens erwähnt, für die Beimtzung einer anderen Quelle für die Be-
schreibung der Westküste Afrika's. Wir sind überzeugt, dass diese Quelle
der von Strab. XVII S. 826 genannte Reisebericht des Ophelas war, in
welchem sich auch Angaben über eine Menge von Eratosthenes gleich-
falls genannter phöuizischer Städte an der Westküste Maurusien's fan-
554 Alte Geographen.
den (Müller, Geogr. Gr. m. I S. XVIII). So bleibt nur noch als letzter
Beweisgrund Berger's die Erwähnung der Insel Kerne durch Eratosthenes
Frg. IIA, 9 = Strab. I S. 47. Aber auch diese kann recht wohl aus
dem Perii)lus des Ophelas stammen, wie denn über die Lage dieser Insel
bereits bei Schriftstellern vor Eratosthenes' Zeit divergirende Ansichten
bestanden (vergl. Plin. VI, 35 und Müller a. a. 0. S. 7). Hätte Era-
tosthenes überhaupt den Bericht des Hanno benutzt, so würde sich dar-
über sicherlich eine bestimmte Angabe bei Strabon finden. Die II B,
S. 99- 142 mitgetheilten und erläuterten Fragmeute über die Erdmessung
des Eratosthenes sind so geordnet, dass Frg. IIB, 1 — 18 die allgemeinen
Angaben über die Thatsache und über das Ergebniss derselben enthalten.
Im Anschluss daran wird auf S. 105 - 108 die Stellung des Hipparch
und des Posidonius zu jener Messung in's Auge gefasst. Frg. II B, 19—44
betreffen das von Eratosthenes bei seiner Erdmessung eingeschlagene
Verfahren, ferner die Art und Weise, wie derselbe das Resultat seiner
Messung für die Flächenberechnung und die Grundlagen der kartogra-
phischen Darstellung zur Anwendung brachte. In den erläuternden Be-
merkungen dazu weist der Verfasser (S. 112) die von MüUenhoff D. A.
S. 295 zuletzt aufgestellte Behauptung, dass Eratosthenes bereits die
Eiutheilung der Sphäre in 360 Grade angewandt habe, von der Hand.
Da wir bei Strabon nach einer Darlegung der Methode der Erdmessung,
wie wir sie bei Kleomedes (Frg. IIB, 34) finden, vergebens suchen, da
ferner aus Strab. II S. 111 hervorgeht, dass er von der Eratosthenischen
Meridianberechnung keinen Begriff gehabt hat, so kommt der Verfasser
(S. 119 f.) zu der nicht unwahrscheinlichen Annahme, dass Eratosthenes
die eigentliche Erdmessuug in einem anderen Werke niedergelegt, in
die Geographie aber nur das Resultat derselben und dessen geographische
Anwendung aufgenommen habe. S. 126 — 172 giebt der Verfasser eine
wohl nicht immer zutreffende (s. Litt. Centralbl. 1880 S. 821) Kritik der
erhaltenen Berichte über die Erdmessung. Reichliche Gelegenheit bietet
sich dabei dem Verfasser, die Annahmen Müllenhoft"s (a. a. 0. S. 259—307)
betreffs der Eratosthenischen Messung einer sorgfältigen Prüfung zu unter-
ziehen (vergl. namentlich S. 137-140). Im Grossen und Ganzen nimmt
der Verfasser gegen dieselben eine abweisende Stellung ein, wie denn
Müllcnhoft' im Anhang zu seinem Werke S. 504 f. der gerade erschienenen
Schrift Berger's (die geogr. Fragm. des Hipparch 1869) gegenüber seinen
Irrthum in wichtigen Punkten bereits eingestanden hatte.
Auf das kurze Referat über die Erdmessung folgen bei Strabon
gleich die Angaben des Eratosthenes über Länge und Breite des Oiku-
mcne. Dies weist darauf hin, dass noch im zweiten Buche seiner ysco-
Ypacfixci. sich die Vorarbeiten für den Kartenentwurf fanden. Die hierauf
bezüglichen Fragmente sind unter II C. S. 143 — 169 aufgeführt und er-
läutert. Frg. II C, 1 — 17 geben Aufschluss über die Breitenberechnung,
Eratosthenes. 555
Frg. n C, 18 — 21 über die Längenberechnung des Oikumene, endlich
Frg. II C, 22 — 24 über die Eintheilung derselben.
III. Fragmente des dritten Buches S. 169 — 382. Die An-
ordnung der Fragmeute wird mit dem dritten Buche deshalb schwieriger,
weil Strabon hier aufhört, das Eratostheuische Werk seinen Betrachtungen
zu Grunde zu legen. Der Verfasser sucht daher so gut es geht die
Fragmente nach allgemeinen Gesichtspunkten zu ordnen. Nur soviel
erfahren wir noch aus Strabon mit Bestimmtheit, dass Eratosthenes am
Anfange des dritten Hyponmema den Grundriss seiner Karte darlegte.
Darum hat der Verfasser auch die zur Erläuterung desselben dienenden
Fragmente III A, 1-43 (S. 169—212) an die Spitze des dritten Buches
gestellt. Die letzte und grösste Gruppe der Fragmente endlich bilden
die, welche vom Verfasser unter HIB, 1-127 (S. 212-382) verzeichnet
imd besprochen sind. Sie enthalten die Reste der Eratosthenischen
Karte und Länderbeschreibung. Unter den aufgeführten Fragmenten
aber sind einzelne sicherlich als uneratosthenisch zurückzuweisen. So sei
hier bemerkt, dass Alfred Göthe in seiner Arbeit De foutibus Dio-
nysii periegetae (Göttingen 1875), die dem Verfasser entgangen ist,
keineswegs mit ihm in Betreff der Abhängigkeit des Dionys von Era-
tosthenes übereinstimmt. Ferner halten wir es für durchaus verfehlt und
haben uns auch darüber bereits in einem an die Redaktion der Jahrb.
f. Phil, gesandten Aufsatze ausführlicher geäussert, wenn der Verfasser
(S. 215. 273) die Eratosthenischen Angaben über den Lauf der äusseren
Küsten Europa's aus Pomponius Mela ergänzen will. Uebersehen dage-
gen hat der Verfasser ein wichtiges Fragment des Eratosthenes über den
Euphrat und Tigris, welches sich in dem von Moritz Haupt im Jahre
1869 und später noch einmal von Carl Wäscher im Anhang zum Ana-
plus des Dionysiusi) von Byzanz 1874 edierten Traktat über die Para-
diesflüsse findet. Ferner lassen sich aus einer Vergleichung von Strabon
und Arriau's Anabasis noch einige Bruchstücke gewinnen. Auch würde
der Verfasser wohl Frg. IB, 23 = Strab. XV S. 687 weiter ausgedehnt
haben, wenn er die Untei'suchung von A. Vogel, De fontibus quibus
Strabo in libro quinto decimo conscribendo usus sit (Göttingen 1874) S. 6
gekannt hätte. Die Rekonstruktion der Eratosthenischen Ansichten über
Libyen muss auf neuen Grundlagen versucht werden. In Diodor. Sic.
V, 21 können wir zwar nicht direkt Eratosthenisches Gut entdecken, aber
gegen eine Verwerthung der dortigen Angaben wird man deshalb nichts
einzuwenden haben, weil Diodor's Quelle nach MüUenhoff's Ausführungen
Timaeus ist, der seinerseits wieder den Pytheas, den Gewährsmann des
Eratosthenes, ausgeschrieben hat.
1) Auch diese Ausgabe ist dem Verfasser unbekannt geblieben. Er ci-
tiert noch Frg. III B, 81 nach der lateinischen Uebersetzung des Petrus
Gyllius.
556 Alte Geographen.
Trotz der erwähnten Mängel aber ist Berger's Werk, dem zur
Orientierung auf S. 383 - 393 ein paar brauchbare Indices beigegeben
sind, nicht nur die vollständigste und zuverlässigste unter den vorhan-
denen Fragmentsamralungen der Eratosthenischen Geographie, sondern
durch die Reichhaltigkeit der hinzugefügten Erläuterungen wird dasselbe
stets einen ehrenvollen Platz in der Litteratur zur Geschichte der alten
Geographie überliaupt einnehmen.
Rec. : Litterarisches Centralblatt 1880 No. 25. — Deutsche Litte-
raturzeitung 1881 No. 17. — Philologische Rundschau 1881 No. 26. —
Jahrb. f. Phil. Bd. 124, 3 S. 152—153.
S. Günther, Die Erdmessung des Eratosthenes. In der Deutschen
Rundschau für Geographie III, 7 (1881) S. 327-335.
Eine hauptsächlich auf Grund der Berger'schen Untersuchungen
gegebene Darlegung, deren Anschaulichkeit durch einige eingefügte Skizzen
noch erhöht wird.
Scymnus von Chios.
E. Rohde, Scymnus von Chios, im Rhein. Mus. f. Phil. Bd. XXXIV,
1879 S. 153—154.
Der Geograph Scymnus von Chios, unter dessen Namen fälschlich
die dem Nicomedes von Bithynien gewidmete versificierte nspcrjyrjatg geht,
ist vielleicht identisch mit einem in der Liste der delphischen npo^avoc
bei Wescher und Foucart, Inscr, rec. a Delphes, n. 18, Z. 192 genannten
Ixüjivog 'ATteXXoü Xlog. Damit wäre zugleich das Zeitalter des Scymnus
einigermassen festgestellt, da jene Liste aus dem Anfange des zweiten
Jahrhunderts v. Chr. stammt. Der in der Inschrift genannte Vater des
Scymnus, Apelles , würde dann möglicherweise nicht verschieden sein
von dem gleiclmamigen Schüler des Arkesilaus (f 241/40), dessen Plu-
tarch (de adnl. et am. 22) und Athenäus (X, 420 D) gedenken.
Demetrius von Scepsis.
R. Gacde, Demetrii Scepsii quae supersunt. Diss. inaug. Gry-
pbiswald. 1880. 66 p. 8.
Der Verfasser ist zu einer neuen Behandlung der von dem Werke
des Demetrius Scepsius r.Efn rou Tpiutxuo StaxuajjLuu erhalteneu Frag-
mente einmal dadurch veranlasst worden, dass die vorhandene von Stichle
im Philol. V S. 528—546, VI S. 344 347 wenig ausreiclite, ferner durch
den Umstand, dass neuerdings B. Niese in seiner Untersuchung über
Apollodor's Commentar zum Schiffskataloge als Quelle Strabon's (Rhein.
Mus. Bd. XXXII S. 267 — 307) eine direkte Benutzung des Demetrius
durch Strabon in Abrede gestellt und vielmehr eine Vermittelung von
dessen Werk durch Apollodor zu erweisen gesucht hatte. Der Verfasser
Scymnus. Demetrius. Strabon. 557
zeigt zinicächst (S. 2 - 14) die Unhaltbarkeit dieser Ansicht an sicheren
Beispielen und gelangt dann selber zu dem nicht ganz befriedigenden
Resultat, dass Strabon in einigen Theilen seines Werkes den Demetrius
direkt benutzt, in anderen denselben aus Apollodor citiert habe. Denn
wenn einmal feststeht, dass Strabon den Demetrius selbst eingesehen
hat, warum soll er es nicht auch da gethan haben, wo er ihn, wir
geben es zu, bereits bei Apollodor citiert fand? Von den übrigen Schrift-
stellern, bei denen uns Bruchstücke des Demetrius erhalten sind, hat
ihn wohl nur (nach einer dem Verfasser von Wilamowitz zugegangenen
Vermuthung) Athenäus noch selber eingesehen (S. 14 — 16). Auf S. 17
— .58 sind die Fragmente selbst mitgetheilt, 75 an der Zahl, von denen
bei Stichle 25 fehlen. Uebrigens vermisst man unter den von Gaede
aufgeführten Fragmenten die Wiederholung von Strab. S. 339 (vergl.
S. 350), worauf in den vorhergehenden Auseinandersetzungen S. 9 rich-
tig hingewiesen ist. Den Schluss bilden vier ludices: 1. situs fragmen-
torum, 2. Strabonis quae ad Demetrium referenda videntur norainatim
ei non vindicata, 3. Index rerum, 4. Iudex auctorum quibus Demetrius
usus est. Die Zahl der Stellen, wo Strabon den Demetrius ausgeschrie-
ben hat, ohne ihn zu nennen, wird sich noch vermehren lassen.
Strabon.
Paulus Meyer, Quaestiones Strabonianae (Leipz. Stud. z. class.
Philol. n 1, 1879 S. 48—72).
Cap. I S.48— 58 de Strabonis anno natali. — Strabon muss vor
54 a. Chr. geboren sein, da er Begebenheiten als xa^' rjiiäg und rj/iwv
geschehen erwähnt, welche auf diese Zeit hinweisen. Wenn B. Niese
neuerdings im Hermes XIII S. 37 ff. den terminus ante quem nach Strab.
XII 5, 1 (567) und Appian. Mithridat. 114 in's Jahr 62 v.Chr. setzen
zu müssen glaubte, so kann der Verfasser dem nicht beipflichten, da
Niese die Worte des Appian {Jr/tu-apov xai k-ifwog) miss verstanden hat.
Der Verfasser sucht selber den terminus ante quem auf folgende Weise
zu bestimmen.
Ausser Aristodemus, Xenarchos und Tyrannion soll Strabon nach
Athenäus XIV S. 657 E im VII. Buche seiner Geographica auch den Po-
sidonius seinen Lehrer genannt haben. Das wäre deshalb nicht unwahr-
scheinlich, weil ein grosser Thcil von Strabon's VII. Buche verloren ge-
gangen sei. Posidonius aber habe sich im Jahre 51 v. Chr. nach Rom
begeben und sei auch wahrscheinlich noch in demselben Jahre daselbst
gestorben (Bake, Posid. rell. p. 4). Folglich müsse ihn Strabon vor 51
a. Chr. in Rhodus gehört haben, andererseits müsse er damals bereits
seine iyxüxXiog r.aioda hinter sich gehabt haben, denn Posidonius habe
nicht in den Elementen Unterricht ertheilt, sondern sei akademischer
Lehrer gewesen. Da nun die iyxüxhog munzia im 17. Lebensjahre ihr
558 Alte Geographen.
Ende erreiche, so müsse Strabon vor 68 a. Chr. (51 + 17) geboren sein.
— Dagegen ist einzuwenden, dass die Angabe des Athenäus, nach wel-
cher Posidonius der Lehrer des Strabon war, schwerlich Glauben ver-
dient. Vielmehr wird man Schweighäuser beipflichten müssen, welcher
dieselbe für ein ungenaues Citat von Strab. XVI, 2, 10 (753) Uoosi-
dcüviog 6 2~üJix6g, dvrjp ruiv xa&' rjfiäg (ptXoa6(pu)v TzoXoixa &d<TTa~og
erklärte. Das unrichtig genannte Buch ist entweder ein Gedächtniss-
fehler des Athenäus oder ein Versehen des Abschreibers. Denn wie
sollte Strabon dazu gekommen sein, erst im VII. Buche den Posido-
nius seinen Lehrer zu nennen, nachdem er bereits in den vorhergehen-
den Büchern denselben sehr häufig citiert, ja ihn II 3, 5 (102) dno-
dsixrtxhg xol <pd('>ao(fog ^ a^edhv 8s ri xa\ rtspl rrpujzecojv dyajvrZofxevog
genannt hatte? Von Tyrannion, welchen Strabon auch mehr als einmal
erwähnt, vergisst er nicht gleich bei der ersten Erwähnung (S. 548) mit-
zutheilen, dass er sein Lehrer war. Auch aus Suidas, auf dessen An-
gabe V. Tupo.vvc'wv der Verfasser sich (S. 53 — 54) beruft, lässt sich
kaum eine Bestätigung für seine Ansicht gewinnen, da die Stelle kor-
rupt und die von dem Verfasser vorgeschlagene Verbesserung nicht
zwingend ist.
Den termiuus post quem des Geburtsjahres Strabou's hatte Hasen-
müllcr, De Strabonis geographi vita S. 20 mit Rücksicht auf dessen An-
gaben über seine Vorfahren X 4, 10 (477 — 478) in^s Jahr 65 a. Chr.
gesetzt. Der Verfasser zeigt S. 55 — 56 treffend, dass dieser Ansatz auf
einer unrichtigen Auffassung der Strabonischen Angaben beruhe, und
sucht dieselben dann als Beweis für seine Bestimmung von Strabon's
Geburtsjahr (68 a. Chr.) zu benutzen. Mithridates nämlich rief im Jahre
113 a. Chr. den Lagetas und den Stratarchas an seinen Hof. Beide
waren damals schon rjvopujjiivoL, den Stratarchas aber hat Strabon selbst
noch als iay^a-uyrjpwv ^ jedenfalls bevor er dem Aristodemus zur Erzie-
hung übergeben wurde, also vor dem siebenten Lebensjahre, gesehen.
Setzt man nun das Geburtsjahr des Stratarchas in das Jahr 140 v. Chr.,
so war dieser im Jahre 68 a. Chr. 72 Jahre alt, also laiaxüjripiog. —
Wie wenig schwerwiegend derartige Argumente sind, liegt auf der Hand.
Die Bezeichnungen rjvdpwixevog und iaxazoyrjpwg sind viel zu allgemein
gehalten, um aus ihnen eine genaue Berechnung gewinnen zu können.
Man wird zugeben müssen, dass erstere Bezeichnung auf das Lebens-
alter von 20—30, letztere auf dasjenige von 70—80 Jahren gleichmässig
anwendbar sei.
Richtig ist der terminus post quem unserer Ueberzeugung nach
von Niese a. a. 0. S. 33 ff. mit Berufung auf XII, 3, 41 (S. 562) in's Jahr
64 a. Chr. gesetzt worden, und dasjenige, was der Verfasser S. 57 und 58
dagegen einwendet, ist grundlos. Die Worte Strabon's iiixpuv fxkv npu
rjjiwv rjp^ov Tihcoog bezeichnen auf jeden Fall das Ende einer Viel-
Strabon. 559
herrschaft in Paphlagonia kurz vor Strabon, mithin das Jahr 64 a. Chr.,
wo dasselbe eintrat.
Cap. II S. 58 — 72 Quo tempore Strabo libros de geogra-
phia conscripserit. Der Verfasser verficht die Ansicht Forbiger's
(Handbuch der alten Geographie I S. 306/7), dass Strabon sein Werk
im besten Mannesalter geschrieben habe, dass er aber mit der Recen-
sion desselben bis an sein Lebensende beschäftigt gewesen sei.
Buch I — VII ist im Grossen und Ganzen schon in den Jahren 6
oder 5 a. Chr. bis 2 p. Chr. niedergeschrieben worden. Auf das Jahr 10
a. Chr. weist Strab. VII, 3, 11 (S. 304), wo von dem Krieg des Augustus
gegen die Geten, der in dieses Jahr fällt, die Rede ist: xai 8rj xai vuv,
rjVixa ZTzsfKl'sv £-' ahrohg arpazBLav u ZzßaazoQ KaTaap xrL Der Ver-
fasser meint, dass so nur von einem eben geschehenen Faktum ge-
sprochen werden könne, dass überhaupt das Wort vöv von Strabon nur
zur Bezeichnung der nächsten Gegenwart angewandt würde. Für letz-
tere Behauptung werden S. 59 Anm. 26 eine grosse Anzahl Belegstellen
beigebracht, von denen aber gleich die dritte gerade das Gegentheil
beweist. Denn es heisst dort III, 4, 20 (S.166): Novt 8k zajv irMpitu)v
rujv fikv a.~oosc^&ec(T(vv zu) orjiio) rs xai z^ (TuyxÄrjVü) ziöv 8k zw rj^Sfiovc
zu)V 'Fa>iJ.auuv, ^ julbv Batztxr] r.poaxBizai za> Srjjxu} xzX., die Theilung der
spanischen Provinzen fand aber bereits 27 a. Chr. statt (siehe Marquardt,
Römische Staatsverwalt. I, S. 101 f.).
Strabon VI, 4, 2 belichtet von den Parthern: ol 8h vüv ßtztaat
iv&sv8£ Tiolkaxtg zov ßaadeüaw^za , xai a^s86v zc nXrjOtov zial zou im
'Pcupacoci; zocr^ffac ztjv abiinaoav k^ouaiav. Der Verfasser sucht S. 60—62
darzuthun, dass diese Worte an falscher Stelle ständen, dass sie sich
vielmehr auf die vorhergenannten Armenier bezögen, und dass sie dem-
nach vor die Expektoration über die Parther zu setzen seien. Denn
die Parther hätten nicht tioDäxiq einen König von den Römern zur Zeit
des Augustus erhalten, sondern einmal, den Vonones (Tac. ann. II, 3 u. 15),
dagegen sei dies bei den Armeniern öfter der Fall gewesen. Auch passe
eine derartige Demüthigung der Parther nicht zu einer andern Aeusse-
rung des Strabon über dieselben XI, 9, 2 (S. 515): xai vüv iirdp^ouai
zoffaözr^g yr^g xai zocroüzojv i&vwv , wazs d.vzmalot zotg '^Fcoixaioig zponov
ztvä yzyövaat. Sei diese Begründung richtig, so folge daraus, dass Stra-
bon schon bald nach 1 p. Chr. mit der Abfassung des VI. Buches be-
schäftigt gewesen sei, da zu dieser Zeit Gaius Caesar in Armenien ziem-
lich unumschränkt waltete.
Nun ist aber doch zu bedenken, dass die Angabe des Strabon,
die Parther hätten mehrmals einen König von den Römern erbeten, sich
in einer ruhmredigen Darstellung des Zustandes der römischen Herr-
schaft unter Augustus findet, dass man deshalb den Ausdruck r^DAxig
nicht gerade auf die Goldwage legen darf, und wenn ferner XI, 9, 2 die
Macht der Parther und die grosse Ausdehnung ihres Reiches der Macht-
5fiO Alte Geographen.
Stellung der Römer au die Seite gestellt wird, so geschieht es doch auch
nur, um den Glanz der römischen Herrschaft in desto hellerem Lichte
erscheinen zu lassen. Ein Widerspruch bei Strabon liegt also nicht vor,
aber selbst wenn die Worte oc 8s vüv jisnaacv xtL auf die Armenier
gemünzt wären, so würde bei der Dehnbarkeit des Begriffes mv doch
noch nicht daraus folgen, dass dieselben bald nach 1 p. Chr. geschrie-
ben seien.
Ebensowenig hat der Verfasser (S. 62/63) den Beweis dafür er-
bracht, dass die Worte Scrabons (VI, 4, 2 = S. 287) mv\ oh Fspixavolg
T,[jüar.o).sjxo~)Giv xat tktcv rjor^ ftpid/ißotg xsxoa/xr^xaacv dr: aurwv
zTjV rjAZfjioa vor dem Jahre 9 p. Chr. geschrieben sein müssten. Wenn
man auch zugeben wird, dass von einem gegenwärtigen Kriege mit den
Germanen die Rede sei, dass somit die Zeit von 9 - 14 p. Chr. ausge-
schlossen sei, so wurden doch gleich nach dem Regierungsantritt des
Tiberius die während jener Jahre ruhenden Kämpfe auf's Neue durch
Gcrmanicus aufgenommen, und eben diesen Regierungsantritt bezeichnet
ja Strabon am Ende des Pciragraphen (S. 288) als geschehen {u Siaoz-
cdjj.Evog ölug . . . Ttßiptog).
Am meisten für die Ansicht des Verfassers spricht die Thatsache,
welche er auf S. 63-66 behandelt, und wir müssen gestehen, dass auch
wir uns durch dieselbe von einer theilweise früheren Abfassung des Stra-
bonischen Werkes würden überzeugen lassen, wenn jene Thatsache nicht
allein stände, sondern noch durch andere Beweismittel, die stichhaltiger
sind, als die vorhin mitgetheilten, kräftig gestützt würde Nach einer
Aufzählung der Germanischen Völkerschaften heisst es bei Strab. VII,
1, 4 (S. 291): yvotpipa ok zaüra xarzarrj rot iß^v/j r^oXsp-oüv-a npug l^w-
jioJoog , sct' ivocduuza xai Tid-Atv a.(fiaTdi>.c.va ^ xat xaraXzmuvra zag xa-
zoixlag' xäv Tilztui os jvwptpa uTa^pczv^ sc STtirperiZ zo7g azpazrjyoTg b
Zzßaazhg ocaßacvztv zbv "A/.ßcv pzzcohai zoug ixsTaz drMvtazapivoug ^ wo-
mit zu vergleichen ist VII, 2, 4 (S. 294): zä ok nipav zoo ''A^ßwg zä npog
zw (jjxsayöj T.avzdüaacv ayvcüGza rjticv saziv oui'/' ol Pcdiloioc riuj
T>.po7^Ai}ov Eig zä Ttepruzipiü zoü "AXßiog. Man sollte allerdings fast glau-
ben, dass diese Worte vor der Expedition des Domitius Ahenobarbus
geschrieben seien, der kurz vor 1 a. Chr. die Elbe mit einem Heere
überschritt und mit den jenseits derselben ansässigen Völkerschaften
Freundschaftsverträge schloss, auch wegen dieser Thaten eines Trium-
phes gewürdigt wurde (vergl. Cass. Dio LV, 10 a; Tac. ann. IV, 44; Suet.
Nero 4), allein es muss wohl durch jene Expedition wenig oder gar
nichts über dio jenseits der Elbe gelegenen Landstriche zur allgemeinen
Kenntniss gekommen sein, wie ja auch die Rheinübergänge Cäsar's nur
Geringes zur Erweiterung der Kunde Germaniens beitrugen, oder Stra-
bon hatte überhaupt nur eine längere Anwesenheit der Römer in jenen
Landstrichen im Auge, wodurch dieselben allerdings erst genauer be-
kannt werden konnten. P'ür diese letztere Annahme sprechen seine
Strabon. 561
eigenen Worte noXefioüvTa izpog '^Pw/xacoog, elr ev8tn6v:a xa\ mlhv ä(pt-
azdixeva, will man dieselbe aber nicht billigen, so bleibt nur übrig, einen
Irrtbum von Seiten Strabon's zu statuieren, der gewiss nicht unverzeih-
lich erscheint.
Auf S. 67—69 zeigt der Verfasser, dass Buch I— VII vor 6 a. Chr.
nicht geschrieben sein könne, was man ihm gerne zugeben wird, ob es
aber nicht möglich sei, die Grenzen enger zu ziehen, ist eine andere
Frage. S. 70-72 endlich giebt der Verfasser sein Urtheil über die Ab-
fassungszeit der übrigen (VIII— XVII) Bücher Strabon's ab : sie sind nach
seiner Ansicht, für die er allerdings keinen weiteren Beweis uöthig er-
achtet, zwischen 3 und 18 j). Chr. geschrieben, und die Nachrichten,
welche sich im XVII. Buche über die Nachfolger des im Jahre 23 p. Chr.
gestorbenen Juba finden, sollen von Strabon später hinzugefügt sein.
H. Fischer, lieber einige Gegenstände der physischen Geographie
bei Strabon, als Beitrag zur Geschichte der alten Geographie. Theil I.
Jahresbericht des Gymnasiums zu Wernigerode 1879. S. 1—22. 4.
Der erste Theil dieser dankenswerthen Untersuchungen behandelt
die Ansichten des Strabon »über die Veränderungen der Erdoberfläche«.
Der Verfasser hat dieselben nicht blos sorgfältig gesammelt, sondern
auch ihre Werthschätzung nach dem heutigen Stande der physikalischen
Wissenschaft vorgenommen. Das Verhältuiss Strabon's zu seinen Vor-
gängern ist dagegen nur beiläufig vom Verfasser in's Auge gefasst, und
wo es geschehen ist, wird man dem Verfasser nicht immer zustimmen
können. Die Schrift Berger's über Hipparch hat auch er nicht gekannt.
G. Hunrath, Die Quellen Strabon's' im sechsten Buche. Cassel,
Th. Kay, 1879. 44 S. 8.
Nach einer Charakteristik der einzelnen Abschnitte des sechsten
Buches wendet sich der Verfasser seiner eigentlichen Aufgabe zu und
untersucht auf S. 9—34 zunächst die auf Unteritalien bezüglichen Ab-
schnitte nach iliren Quellen. Verfasser gelangt zu dem in der Hauptsache
gewiss annehmbaren Resultate, »dass für die geographischen Partien Arte-
midor die Ilauptquelle ist, die Chorograpliie des Augiistus (?) und Po-
lybius die Nebenquellen; für die historischen Partien Timäus die Ilaupt-
quelle, Antiochus von Syrakus und p]pliorus die Nebenquellen; dass
Strabon die Nebenquellen nur dann heranzieht und hierbei dieselben stets
citiert, wenn der Bericht seiner Haupt(iuellen ihm nicht genügt oder ihm
zweifelhaft ersclicint«. Bemerkt hätte werden sollen, dass Strabon S. 254
beiläufig auch Apollodor's Commcntar zum Schiffskataloge herangezogen
hat. Auch sclieint für einige physikalische Fragen Posidonius niclit un-
benutzt geblieben zu sein. Was die Quellen für die Beschreibung Si-
ciliens und der benachbarten kleineren Inseln betrifft (S. 35 — 44) , so
giebt Strabon in den gcographisclien Partien meist nur Auszüge unter
Jahresbericht fiir Altcrlhumswisseuschaft XXUl (1880. \\\.) 3(3
562 Alte Geographen.
Nennuug der benutzten Autoreu, des Ephorus, des Chorographen , des
Tiraäus, des Polybius und Posidonius. Letzterem weist Verfasser (S. 41)
auch die Beschreibung der vulkanischen Eigenthüralichkeiten zu. Manche
Einzelheiten sind als Eigenthum Strabon's anzusehen. Die geschicht-
lichen Nachrichten sind, wie namentlich eine Vergleichung von Strabon
mit der unter dem Namen des Scymnus gehenden Periegese lehrt, viel-
fach auf Ephorus zurückzuführen, einige sind wieder eigene Zuthaten
Strabon's.
P. Cascorbi, Observationes Strabonianae. Diss. inaug. Gotting.
1879. 32 p. 8.
Bei Strabon II S. 73 lesen wir einen Passus über die Fruchtbarkeit
von Hyrcania, Aria, Margiane und Bactriane, der sieh fast mit densel-
ben Worten in Buch XI S. 508 — 509 wiederholt findet. Nun ist nicht
etwa der Passus an der erstgenannten Stelle, wo er allenfalls entbehrt
werden könnte, als Interpolation zu streichen, sondern man stösst beim
Lesen des Strabonischen Werkes hcäufig auf dergleichen Wiederholungen,
von denen der Verfasser eine grössere Anzahl beibringt (S. 1 — 6), und die
nach seiner Ansicht den Beweis liefern, dass Strabon eine letzte Revi-
sion seiner Geographica nicht mehr habe vornehmen können. Von S. 7
— 32 folgen Verbesserungsvorschläge des Verfassers zum Strabonischen
Texte. II S. 100 o yap ^Apdßiog xuXnog Tiozaiiuu BixrjV arsvog iazc xac
jxaxphg r,£V7(xxia)(^tXioog im poptncg tzou azaocnog , der Verfasser liest int
Tuig jxupcoig nach I S. 35 'Apaßlu) xuItm . . . . iv prjxet o^edüv rc xa\
mvraxta^tXiüJV aza8cu>v im zoTg iivpung und weil Strabon, wenn er durcli
im c. dat. Zahlen verbindet, vor diejenige, welche der Präposition folgt,
immer den Artikel setzt. Hieran schliesst der Verfasser S. 7 — 9 noch
einige Auseinandersetzungen über den Gebrauch der Präposition im bei
Strabon.
II S. 106 ooxzi poc r.BTiXavTjphüjg Xsysa&ai zoTjzo tj ttoXu zr^v Aißür^v
xaza zoozo zo pipog Ttpoaveueiv im zrjv äpxzov. XIII S. 615 auzo 8h
xa^' abzu txavujg auviazakzat, Tpuavzöei 8h im zo Acyacov r.iXayog. Beide
Male giebt das Verbura Ttpoaveow nicht den gewünschten Sinn, zu lesen
ist npoveoE'.v und TipovdjBi (vergl. XVII S. 794).
III S. 147 yzvväaBai 8' iv ts zo7g unep zoug jluatzavoug ßapßäpocg
xai iv zalg Kazzczepcat vrjaoig {zu xazztzsfwv). B. Niese im Ind. lectt.
Marburg. 1878 S. VI wollte 'Apzdßpocg iar ßapßdpocg schreiben, aber die
Artabrer nennt Strabon gleich darauf r^g Auaczavtag uazazot. Darum
ist der Vorschlag Niese's zu verwerfen und vielmehr an der handschrift-
lichen Lesart festzuhalten.
III S. 161 rj 5' ur^epxzipevrj peauyaia . . . ous:v pöMaza optat 8co-
piZEzai. XVI S. 782 8üo (ihv obv rjpBpöJv 686v. An erster Stelle ist
o'jccv zu verbessern, an zweiter 8'jsTv. Denn Strabon dekliniert: nnm.
accus, ö'jo gen. 8'jsTv, dat. Suac.
V S. 216 eh' ix 8ta8n^rjg zojv zomov äpcftaßr-o'jvzzg -oUag zon-
Strabon. 563
xaTOcxcoJv rag p.hv TupprjVcxäi; Inolr^Gav ^ zag S' '0/ißpcxds' nXecoog 8k
xwv Wußpixijjv' Ol syyozipo) yap ^aav. Meineke, Vindic Strab. p. 47
verbesserte 'Opßp'.xivv. o'c eyyozipuj rjaav. Niese a. a. 0. S. VII hielt diese
Aenderung für unuöthig, da o? iyyurspu) r^crav und ot yap iyyurspcu rjaav
gleichviel bedeute. Dagegen bemerkt der Verfasser, dass dann das Prädi-
kat iyyu-ipoj gegen den Sprachgebrauch ohne Artikel stände. Wir wollen
noch hinzufügen, dass doch auch wohl der Gebrauch des Artikels als
demonstratives Substantivprouomen in der Verbindung mit ydp bei Stra-
bon wenigstens unerwiesen ist.
IX 8. 430 Tj Bocßr/cg, kXdmov ixscVrjg xac TiXriGiEazipa zfj zapalia.
Strabon gebraucht die Comparationsform auf -atzzpog, •atza-og, also
n^Tjacaizipa.
X S. 447 XaXx\g o' o/xiüvo/xog liyBzat xac iv Ahojkia tiXaXxiSa t'
dyjf^iaXov, KaXodwvd zs. Ttzzpr^taaavv. xal iv zfj vuv ^HXetq.' nßäv 8k Tiapä
Kpouvohg xal XaXxi8a r.zzprjiaaava ol Trspl TrjAijia~/^ov dniovzsg TMpd M-
azopog elg z^v olxztav. Das zweite r.azpr^iaaav ist eine gedankenlose
Wiederholung des ersten durch irgend einen Abschreiber, nach VIII
S. 350 ist xaXlipiedpov zu verbessern. Uebrigens ist der ganze Passus
vielleicht Glossera.
XI S. 502 eazi 8s zr^g 'AXßavwv -(cupag bis zpa-^ecag irre zov \iXa-
^ovtov Tiora/Aov, ebenso XI S. 503 ^ipzc o' rj y^ bis Trdt^o» zcbv oIxbimv
und gleich darauf die Erzählung über Jason: Xiyezat 8 'Idaova fxszä
l'lppdvoD xzX., ferner XI S. 504 o 8s Meppooag (?) bis slg zrjv Macaizcv ix-
8:ooj<Tc passen zwar schlecht in den Zusammenhang, sind aber nicht als
Interpolationen, sondern als ursprüngliche Randbemerkungen Strabon's
anzusehen. Dagegen hält der Verfasser folgende beiden Stellen für spä-
teren Zusatz irgend eines gelehrten Lesers: XI S. 498 xaxoj^scarjg bis
(pr^aiv Ebpiruorjg und XV S. 730 fJid/J.vr^za: o' 'Ovr^acxpczog bis tiocsTv jj(5y-
vdp-rjv, da derartige Reminiscenzen häufig bei Strabon als Glossem nach-
weisbar sind.
XI S. 505 ocov zö zov ha'jxaaov jiszsvsyxscv .... drrö zaJv ump-
xscpLSvujv zr^g hoX^coog xal zou E't^stvou opwv. Haase, Emendationes fa-
ciles, Breslau 1858, S. 9 wollte opw> statt dpwv schreiben. Der Ver-
fasser vertheidigt mit Recht die handschriftliche Ueberlicferung.
XI S. 514 8iSipysLv 8k 21dxag pkv xal ^oyotavohg zov Ua^dpzr^v^ xal
ZoySiavoug ok xal Baxzpiavobg zov iiqov. Das xal nach Ua^dpzr^v ist zu
streichen.
XI S. 524 Etat 8k . . , jlao8cxstd zs xal ArApeta xal ^ TTpog ' Pdyaig
xal ahzri ' Pdysta , zo zoTj \cxdzopog xztapa xzX. Mit Groskurd ist zu
schreiben ^ Tiphg l'dyaig llpaxXzia xal abzal I'dyac.
XII S. 552 rpojzov zoc'vuv aTTotzr^aopsv abzov zivsg staiv xzX. Niese
a.a.O. S. XI wollte Xöyov nach abzov eingefügt wissen, mit Unrecht,
wie XIV S. 678 lehrt. Gleich darauf wird Ilias /', 183 citiert: «?' pa
z6z' YjXdov \'\paZövsg dvzidvstpac Das Citat aber ist falsch und man Iiat
3Ö»
564 -A-ltß Geographen.
es daher nach Homer berichtigt: rjixan to», otb r' rjl&ov xxX. Der
Verfasser vermuthet scharfsiunig, dass Strabon vorher auch noch V. 187
citiert habe: o7 pa tot iarparocDV-o ttup' n^Hag Sayyapi'oLo^ und dass
nachher durch Ausfall der letzten Worte dieses und der ersten Worte
des andern Verses die Unrichtigkeit entstanden sei.
XII S. 566 diKforipcjv re toÜtwv in npbg vutov rj p-eya^rj 0poyta.
Niese's Vorschlag (a. a. 0. S. XII), ea-h für irt zu schreiben, wird ver-
worfen (vergl. II S. 131 zohg S' in unu zoütotg).
XII S. 576 ev raÜTrj 8s vfj v^cro) zwv Ku^cxrjvüjv upog iazlv sudsvSpov
'ApräxT]. Zu verbessern ist entweder iv raOrr^ Sk rfj rwv Ku^ixrjvüJv
vrjao) oder iv raüzrj 8k rfj vr^ao) rrj rwv hu^txrjvwv,
XIII S. 583 ruug 8rj TipSnoSag zohg eay^dzoog If kxdzepa opa ou-
zojg zo Aexzuv xai t^v ZeXsiav ('Oprjpog) xzL Das korrupte opa ouzcog
ist von Kramer in <ppdZo)v oüzcug umgeändert. Der Verfasser heisst
diese Aenderuug gut, macht dann aber mit Recht darauf aufmerksam,
dass Strabon über Zeleia keine homerische Angabe mitgetheilt habe.
Daher sei im Vorhergehenden nach £tpr]xsv op&wg eine Lücke zu kon-
statieren, welche nach der Epitomc Palatina so ausgefüllt werden müsse:
»xaJ zh nt 8k ZsX^Siav smcov una: nuoa vztazov "lör^ga. Wäre aber nicht
die Annahme, dass Kramer mit seiner Vermuthung noch nicht das Rich-
tige getroffen habe, näherliegend gewesen? Wenn man mit Müller ecpyj-
xujg statt opa oozüjg schreibt, ist alles in Ordnung.
XIII S. 587 zoüzoug 8k exdXsc xa: Aoxiovg ('Oprjpog). Statt ixdXsi
ist xaXeT zu schreiben.
XIII S. 612 napappti 8' auzai i^ 'ISvjg (pepöpzvog o luXXaiog tm-
zapog. Die beste Handschrift (F) hat für auzio die richtige Lesart
auzo bewahrt, denn napappdoj ist bei Strabon immer mit dem Accusativ
verbunden.
XIII S. 630 6 BeXXepoifövzoo ^dpa$ xal o rhcadv8pou zd(pog zou
ulod. Das von Coraes, Kramer, Meineke und Müller nach oloü mit
schlechten Handschriften hinzugefügte auzoü muss fehlen, wie bei Stra-
bon in ähnlichen Fällen oft (vergl. S. 312, 325, 608 u. a.).
XIV S. 656 ävSpeg 8k yeyovaacv i$ auzTjg 'Upü8ozög zs 6 aojypa-
(ftög .... xa\ ' llpdxXsizog o Tiotrjzrjg .... xal xa&' yjßäg /liovöatog o auy-
ypa<pEug. Der Sinn, sowie der konstante Sprachgebrauch bei Strabon
erfordern die Hinzufügung von a^iot pvrjprjg nach aozrjg.
XIV S. 658 'AnoXXiüvcog ydp ixaXeTzo o Kpövog. Das b vor Kpovog
ist zu tilgen, da das Prädikat nach xaXsTv bei Strabon den Artikel nicht
bekommt.
XIV S. 679 Ol oov in'' 'Avzcndzpoj zoj Jepßrjzjj . . z:va Xdßcoai zd^cv;
Cobet, Miscellan. crit. p. 197 wollte (jn 'Avzmdzpo) für in Avzmdzpo)
geschrieben wissen. Bernardakis, Symbol, crit. p. 54 stimmte ihm bei
und fügte hinzu, dass auch an vier anderen Stellen (S. 251, 268, 553,
665) gleichermassen das ini in bnu zu ändern sei. Der Verfasser da-
gegen will mit Recht ine bewahren und weist noch dreizehn an-
Strabon.
565
dere Stellen bei Strabou nach, wo im c. dat. iu derselben Bedeutung
(penes aliquem) gebraucht ist.
XVI S. 750 eoTc 8' rj jxhv 'AvTcö^eca xal aoTf] iZTpa.nohq. Für awriy
schreibe «yr^y.
XVI S. 769 oh /iTjV TauTays xaXeTrai vov\ ctTSvd, dkXä npoanXeu-
aaatv dnojzspuj xaßb ro [xkv Scapjid iarc . . dtaxoffcojv oradccuv. Das
Tipoanlzöaaaiv ist ohne Beziehung, Strabon schrieb TtponXeöaaaiv.
XVII S. 789 auXXrjßorjV d' emecv, rj Ttora/ica /xövov iarlv AlyunTog t]
kxa-dpcu&sv ia^drr] ~ou NscXoo xtX. Der Artikel vor noTafxca ist zu til-
gen, da dieses dem Zusammenhange nach Prädikat ist. Für ia^dTrj
vermuthet der Verfasser auvsxeff'dTrj , \Yenig wahrscheinlich, da man
eine Zeile weiter auvs^cijs liest.
M. r. Arjaczaag, Kpczixai ScopBwaetg ecg Irpdßujva xal rd dno-
anda/xaza aozoü. Avazünwaig ex zou H' xal 0' z6p.oo zou A&rjvatoo.
IWrjvrjdcv, ix zou ztJTioypaipeioi) ' Epp.od 1880. 39 S. 8.
Wir würden die Geduld der Leser dieser Jahresberichte über
Gebühr in Anspruch nehmen, wollten wir sie mit dem Inhalt der vor-
liegenden Untersuchungen näher bekannt machen. Der Verfasser hat,
wie es scheint, von philologischer Kritik keine Ahnung. Um die hand-
schriftliche Ueberlieferung kümmert er sich gar nicht, sondern legt sei-
nen Betrachtungen einfach den Text der Ausgabe von Meineke zu Grunde,
den er mit Hülfe seiner unzulänglichen Kenntnisse auf dem Gebiete der
alten Geographie zu »berichtigen« bestrebt ist. Wir wollen wenigstens
zur Begründung des Gesagten einige Proben der Diorthose des Ver-
fassers mittheilen.
Meineke.
VII S. 326 ' Tr.zpoixouai BoXXtovig
Z£ xal TauXdvztoi xal IlapBcvoi xal
Bpöyor TiXr^atov 8i noo xal r« dp-
yopeia zd iv ilajxaazico, mpl d äoiazai
auveazr^aavzo zr^v dovaazetav xal 'Ey-
^iXsiot, oug xalHeaapr^&ioug xalouat.
Ilphg de zoozoig Aoyxrjazai ze xal jy
deupconog xal jy TpmoXtg FleXayovia
xal 'Eopool xal 'EXip.cca xal 'Epdzupa.
VII S. 329, 12 ^'Ozi UrjVctög jikv
bpiZ,ei zr^v xdzco xal Tipvg ^aXdzzrj
Maxedovi'av dnb ßezzaXiag xal May-
VTjacag , ^AXiäxp-cuv de zrjv dvwy xal
ezi zohg 'Ilmtpcuzag xal zoug flai'ovag
xal aozbg xal o 'Epiycov xal b 'A^tbg
xal izepot.
ArjfJLiToaQ.
' YnepotxoTiai BoXXcoveg ze xal Tao-
Mvztot xal llap^Tvot xal Aaaaa-
prjziot xal Bpüyoi, UXr^acov de noo
xal zd dpyopeca zd iv Aap.aazcu),
Ttepl d Heveazat auveozrjaavzo zrjV
Sovaazecav xal 'Ey^e?.ecoc, oüg xal
AaaaapTjzcoug xaXooai. Tipog 8e
zoüzotg AoyxTjazai ze xal rj Aeupc'onog
xal ^ {TpcTTokg ist getilgt) UeXayovta
xal 'Eopdol xal 'EXifieia xal 'Epdzupa.
"Ozt Ilr^vecog ph dpc'^ei zr^v xdzu)
xal Tipog daMzztj MaxeSovtav dnö
OezzaXiag xal Mayv^aiag, AXlax-
piuv 8e ZYjv dvM xal zoug flaio-
vag 6 ^Epiycüv^ 6 A$tbg xal 6
I^Zp'J[XWV.
566 ■'^'f^ Geographen.
Nur einer Bemerkung des Verfassers wird man einigen Werth bei-
messen können, dass nämlich in den Worten VII S. 323 t« 'HnttpojTtxa
id^vTj xKu^ujisva reo ZtxsXixib TisXdyst ji-^XP^ ~^'^ \4/xßpaKcxoü xöXtiou eine
Korruptel vorliege. Diese wird aber nicht gehoben durch den Vorschlag
des Verfassers, IcxeXcxoi in %v:a> umzuändern.
A. Dederich, Zu Strabon und Suetonius. In den Jahrb. f. Phil.
1879. S. 66-68.
Strab. VII 1 S. 291 ean ok xac 2dXag 7roT«//oc, oh fizra^b xat zod
^Pijvoi) 7io}.ziiü)v xal xazofid^tov äpouaoq irzKeürrjaev o repfiavcxog. Zu
verbessern ist tioXzjxöjv xal xaranopBu)v\ »denn mit keinem Worte ge-
schieht im Zusammenhange der Geschichte irgend eine Erwähnung von
Anordnungen oder Einrichtungen des Drusus auf seinen Feldzügen, wohl
aber wird der Eilmärsche durch die Länder, der Zerstörungen und Ver-
wüstungen, der Niederwerfung und Bezwingung der germanischen Völker
in starken Ausdrücken gedacht«. Ausserdem wird vom Verfasser be-
merkt, dass in der erwähnten Stelle ein Irrthum des Strabon vorliege,
da er die Feldzüge des Drusus zwischen Rhein und Saale, nicht zwi-
schen Rhein und Elbe stattfinden lasse.
B. Niese, Strabon VIII S. 373 im Rhein. Mus. f. Phil. Bd. XXXIV
S. 137.
Berichtigung zu Bd. XXXII S. 306f., wo Niese behauptet hatte,
dass in der angeführten Stelle Strabon's ii.exP'- S^^po temporale Be-
deutung habe. Es ist vielmehr lokal zu verstehen.
A. Tardieu, Geographie de Strabon, traduction nouvelle. Tom. III.
Paris, Hachette, 1880. 496 S. 8.
Mit diesem dritten Baude ist die Uebersetzuug Strabon's durch
Tardieu beendigt. Sie stellt sich der deutschen von Groskurd besorgten
würdig an die Seite. Kritische Anmerkungen begleiten fortwährend den
Text, und soweit wir sehen, beherrscht der Uebersetzer die Litteratur
zu Strabon fast vollständig. Mag man auch über die Richtigkeit der
Auffassung einzelner schwieriger Stellen streiten, so wird doch von Nie-
mandem, der sich eingehender mit Strabon beschäftigt, diese neue Ueber-
setzung unbeachtet gelassen werden dürfen.
Agrippa. Mola. Plinius.
F. Philippi, Zur Reconstruction der Weltkarte des Agrippa. Mit
fünf autographirten Kartenskizzen. Marburg, Elwert'sche Verlagsbuch-
handlung 1880. 25 S. 8.
Müllenhotf und andere Gelehrte haben wiederholt darauf aufmerk-
sam gemacht, dass sich aus den mittelalterlichen Karten Material für
Strabon. Agrippa. Mela. Plinius. 567
die Reconstruction der Weltkarte des Agrippa gewinuen lasse. Der
Verfasser macht sich diesea Hinweis zu Nutze und bespricht zunächst
die »Sallustkarte«, welche von Wuttke, dann die Gruppe der »Zonen-
karten«, welche von Müllenhoff und Lübbert untersucht worden ist. Die
Ergebnisse dieser Gelehrten machen es wahrscheinlich, dass jene Karten
mit der Arbeit des Agrippa nicht in Zusammenhang stehen. Ausserdem
giebt es noch eine dritte Gruppe Karten, »auf denen ebenso wie in der
Sallustkarte, jedoch mit Uebergehung der jenem Schriftsteller entnom-
menen Einzelangaben, nur die den Alten bekannten Erdtheile zur Dar-
stellung kommen«. Der Grund, dieselben zu einer Gruppe zusammen-
zufassen, liegt in gewissen allen gemeinsamen Eigenthümlichkeiteu. Da
diese Karten zum grössten Theile runden Gesammtumriss haben, zum
kleineren rechteckige Form, so ergeben sich dadurch wieder zwei Unter-
abtheilungen. Die ältesten, von Mone und nach ihm von Lelewel publi-
cierten, Wandkarten des 9. oder 10. Jahrhunderts gestatten keine wei-
teren Schlüsse auf ein antikes Vorbild, da sie alte Ueberlieferung in
höchst unbedeutendem Masse bewahrt haben. Diese findet sich dagegen
in der von Jomard publicierten Karte von Hereford und in der vom
Verfasser selbst genau untersuchten und durch eine beigegebene Skizze
veranschaulichten Karte aus dem Kloster Ebsdorf, welche sich jetzt in
Hannover befindet. Die übereinstimmende antike Tradition dieser bei-
den Karten weist auf dieselbe Quelle für beide hin. Von den recht-
eckigen Karten kommt nur die sogenannte Prisciankarte der Cottoniana
in Betracht. Eine Vergleichung derselben mit den Rundkarten zeigt,
dass auch sie, abgesehen von der Form, auf das gleiche antike Vorbild
mit jenen zurückgeht. Was aber die Form angeht, so ist die viereckige
jedenfalls die ursprüngliche, wie daraus erhellt, dass sich auf der Priscian-
karte noch Reste des alten Eratosthenischen Gradnetzes finden. Dieses
konnte natürlich nur für die viereckige Karte, nicht für die runde als
Grundlage dienen. Auch das zweite Kapitel des ersten Buches von
Orosius Historien, welches eine kurz gefasste, im Wesentlichen eine
Karte ausschreibende Kosmographie enthält, spricht für die Ursprüng-
lichkeit der viereckigen Form. Denn die von Orosius benutzte Karte
stimmt in den Einzelheiten so sehr mit der Prisciankarte und den dieser
verwandten Rundkarten überein, dass sie ebenfalls auf das jenen gemein-
same Urbild als Quelle hinweist. Dieses muss jedoch, wie man aus der
Darstellung des Orosius ersieht, die viereckige Form gehabt haben.
Lange scheint aber diese Form nicht massgebend gewesen zu sein, da
man schon bei Isidorus, der sonst dem Orosius so gerne folgt, den Ein-
fluss der Rundkarte deutlich bemerkt.
So weit wird man den methodischen Ausführungen des Verfassers
gerne folgen, wenn er aber weiter die Ansicht aufstellt, dass das ge-
meinsame Urbild, auf welches die dritte Kartengruppe nebst der Orosius-
karte zurückgeht, die Weltkarte des Agrippa gewesen sei, so fehlt hier-
568 Alte Geographen.
für jeder stichhaltige Beweis. Der Umstand, dass der Archetypus einige
Merkmale der Eratosthenischen Geographie aufwies, würde selbst dann
nicht von Belaug sein, wenn wirklich feststände, dass Agrippa vorzugs-
weise dem Eratosthenes gefolgt sei. Dies aber ist noch keineswegs er-
wiesen (vergl. Riese, Geogr. lat. min. p. XIII). Dagegen ist es wahr-
scheinlich, dass die römische Schulgeographie, welche die Grundlage der
behandelten Karten bildet, bereits vor Agrippa im Anschluss an grie-
chische Vorbilder, speciell Eratosthenes, ihre stereotypen Formen ge-
wonnen hatte, die nun selbst den Resultaten der Ptolemäischen Gelehr-
samkeit gegenüber nicht wieder aufgegeben wurden.
Pomponii Melae de chorographia libri tres. Recognovit Carolus
Fr ick. Leipzig, Teubner. 1880. XII, 108 S. 8.
Diese neue Ausgabe des Mela ist aus zwei Gründen veranstaltet
worden. Während die Herausgeber vor Parthey die handschriftliche
Ueberlieferung vielfach, namentlich was die geographischen Namen be-
traf, zu schonungslos behandelt hatten, war dieser bei seiner neuen
Textesrecension (Berlin 1867) gerade in das entgegengesetzte Extrem
verfallen und hatte eine Emendation selbst da oft von der Hand ge-
wiesen, wo diese dringend geboten war und klar vor Augen lag. Dazu
kam, dass durch Bursian's evidenten Nachweis (in Fleckeisen's Jahrb.
f. Phil. 1869 S. 630 ff.), alle Melahandschriften seien aus dem noch vor-
handenen Vaticanus 4929 abgeschrieben, die Textkritik dieses Schrift-
stellers in ganz andere Bahnen gelenkt war. So war dem neuen Heraus-
geber seine Aufgabe genau vorgezeichnet, der er sich unter Benutzung
einer von August Mau besorgten Kollation der einzig massgebenden
Handschrift, sowie unter freundlicher Beihülfe des Herrn Prof. C. Wachs-
muth in Heidelberg unterzogen hat.
J. Fink, Pomponius Mela und seine Chorographie. Programm
der königl. bayerischen Lateinschule in Rosenheim. 1880. 23 S. 8.
Der Verfasser handelt zunächst über die Abfassungszeit der Cho-
rographie des Mela und kommt zu dem Resultat, dass dieselbe in die
Zeit des Kaisers Augustus falle. Da G. Oehmichen im vierten Gapitel
seiner unten genannten Plinianischen Studien (S. 32 — 48) gleichzeitig die
nämliche Ansicht zu begründen gesucht hat, so möge es gestattet sein,
diesen Theii seines Baches hier gleich mit zu besprechen. In neuerer
Zeit hatte die Annahme, dass Mela entweder unter Caligula oder unter
Claudius geschrieben habe, allgemeinen Beifall gefunden. Man berief
sich dafür auf Mela III 49: Britannia qualis sit qualesque progeneret
mox certiora et magis explorata dicentur. quippe tamdiu clausam aperit
ecce principum maximus, ncc indomitarum modo ante se verum iguotarum
quoque gentium victor, propriarum rerum fidem ut hello affectavit, ita trium-
pho declaraturus portat. Da nur Caligula im Jahre 40 und Claudius im
Agrippa. Mela. Plinius. 569
Jahre 43 über Britannien triumphierte, so falle die Abfassung der Cho-
rographie des Mela in eines dieser beiden Jahre. Dagegen bemerkt
Oehraichen, dass auch Cäsar einen Triumph über Britannien gefeiert habe,
denn unter dessen gallischem Triumphe vom Jahre 46 v. Chr. sei der
britannische mitzuverstehen. Auf Cäsar nur passe der Ausdruck princi-
puni raaximus, auf ihn nur die Worte victor gentium indomitarum et
ignotarum. Die Ausrede mit der Schmeichelei der späteren Schriftsteller
sei doch nur ein Nothbehelf. — Wenn man diese Auseindersetzungen
Oehmichen's liest, glaubt man in der That vor einem ungelösten Räthsel
zu stehen. Oehmichen will beweisen, dass Mela unter Augustus schrieb,
speciell in den Jahren 25 bis 7 v. Chr., und doch soll derselbe einem
bereits im Jahre 46 v. Chr. abgehaltenen Triumph als noch bevorstehend
(triumpho declaraturusü) bezeichnet haben. Wir können uns eine der-
artige Verwirrung der Thatsachen nur durch die Annahme erklären,
Oehmichen sei in dem Wahne gewesen, dass Mela nicht von einem be-
vorstehenden, sondern von einem bereits abgehaltenen Triumphe berichte.
Fink dagegen meint, dass ausser Claudius und Caligula noch Augustus
in Frage komme. Dieser sei eifrig bestrebt gewesen, Britannien zu un-
terwerfen, wenn auch ein Zug dahin niemals zur Ausführung gekommen
sei. Wie Horaz in poetischer Begeisterung die ferne Insel mit dem
Reiche vereinigt sehe, so sage auch Mela von seinem principum maxi-
mus nichts, als dass er im Begriffe sei, in Britannien einzudringen, und
dann seine Siege im Triumphe den Römern vorführen werde. Nun liegt
aber doch die Sache ganz anders. Mela berichtet von seinem principum
maximus nicht, dass er im Begriffe sei, in Britannien einzudringen, son-
dern dass er die britannischen Völker bereits im Kriege besiegt habe.
Auch wird der Triumph als bestimmt bevorstehend bezeichnet: es wurden
also wahrscheinlich schon Vorbereitungen dazu getroffen und der princi-
pum maximus war wohl gerade auf dem Rückmarsche nach Rom be-
griffen. Demnach ist auch die Beziehung der Worte Mela's auf Augustus
unmöglich und diejenige auf Caligula oder Claudius bleibt zu Recht be-
stehen. Referent hat sich im Philol. XXXIV S. 741 und in der praefatio
seiner Ausgabe S. V für Caligula entschieden, weil Mela, wenn er unter
Claudius im Jahre 43 geschrieben hätte, die von jenem im Jahre 42 ge-
machte Neueiiithcilung Mauretaniens in Mauretania Tingitana und Caesa-
riensis gekannt haben müsste. Nun finden sich zwar, wie Oehmichen
richtig bemerkt, ältere Grenzbestimmungen bei späteren Schriftstellern
häufig. Auch bei Mela ist dies der Fall, namentlich wo er von älteren
Quellen abhängig ist, wie z. B. seine Grenzbestimmung von Macedonien
und Thracien noch der Zeit vor Philipp von Macedonien angehört. Die
neue Eintheilung Mauretaniens aber war ein Ereigniss, welches Mela,
wenn er im Jahre 43 schrieb, noch frisch im Gedächtniss sein musste.
Man sage nicht, dass diese Aendcrung des Claudius in Rom vielleicht
überhaupt nicht in weiteren Kreisen bekannt geworden war. Das ist
570 Alte Geographen
schon deshalb unmöglich, weil ja für die neue Provinz eine Anzahl neuer
Beamte nöthig wurde, die doch von Rom dahin abging. Freilich erscheint
Mela's Charakter, wenn man seine Worte auf Caligula's berüchtigte Ex-
pedition bezieht, in etwas zweifelhaftem Lichte. Indessen ist zu bedenken,
dass der Despot seinen Zug selber als eine Grossthat, die eines Triumphes
würdig war, angesehen wissen wollte, und dass er gewiss eine ab-
sprechende Meinungsäusserung darüber auf das grausamste verfolgt haben
würde. Andererseits scheint der Bericht Mela's vor der Rückkehr des
Heeres nach Rom geschrieben zu sein, welches wohl erst die Nachricht
von dem wahren Sachverhalt mitbrachte. Denn Caligula wird sicherlich
dafür Sorge getragen haben, dass vom Schauplatz seiner Thaten nur
Siegesdepeschen nach der Capitale gelangten. Vielleicht also war Mela's
Chorographie schon veröftentlicht, bevor ihm der wahre Sachverhalt be-
kannt wurde, — man bedenke, dass sich die Bemerkung über die bri-
tannische Expedition in den Schlusskapiteln seines Werkes findet — ,
vielleicht sollte dasselbe sogar dem siegreich heimkehrenden Herrscher
demuthsvoU überreicht werden, dieser sollte darin schon von seinen ruhm-
vollen Thaten, von den Völkern, die er besiegt hatte, lesen und den
fleissigen Autor mit seiner Gnade lohneu. Doch wie dem auch sei, so-
viel ist sicher, dass die xlbfassung der Mela'schen Chorographie nur
unter Caligula oder Claudius, nicht unter Augustus augesetzt werden
kann. Auch die übrigen Beweisgründe, welche Fink und Oehmichen für
ihre Ansicht beibringen, sind irrelevant. Wenn Fink von einem Geo-
graphiebuch jener Zeit verlangt, dass es die neuesten Entdeckungen und
die jüngsten Ver<änderungen bringe, so wird er hierin von Mela selbst
widerlegt. Wie schon vorhin bemerkt wurde, giebt derselbe noch die
vor Philipp von Macedonien geltende Grenzbestimmung von Macedonien
und Thracien, überhaupt aber ignoriert er die römische Provinzenein-
theilung für die Balkanhalbinsel und für Asien fast vollständig, und auch
mehrere Städte sind von ihm, wie man längst bemerkt hat, als noch be-
stehend aufgeführt, trotzdem dieselben bereits vom Erdboden verschwun-
den waren. Endlich berufen sich Fink sowohl wie Oehmichen auf Mela
HI 90: Eudoxus quidam avorum nostrorum temporibiis Gades
usque pervectus est. Eudoxus aus Cyzikus, von dessen angeblicher Ura-
schiffung Afrika's die Rede ist, lebte um das Jahr 100 a. Chr. Wenn
nun, wie Oehmichen meint, der Grossvater Mela's ein Zeitgenosse jenes
Eudoxus war, so fiel auch nach dieser Berechnung Mela's Lebenszeit mit
der Regierung des Augustus zusammen. Oehmichen bedenkt dabei nicht,
dass »avus« ebensowohl in übertragenem (= majores) als in eigentlichem
Sinne gebraucht wird, Fink dagegen weiss dies zwar, stellt dann aber
die unglaubliche Behauptung auf, dass Mela ein Wort immer in der
eigentlichen Bedeutung gebrauche. Von S. 11 an bis zum Schluss han-
delt Fink über die Quellen Mela's und die Art und Weise seiner Schil-
derung. Starken Irrthümern begegnet man auch hier neben einzelnen
Agrippa. Mela. Plinius. 571
richtigen Bemerkungen. So bestreitet der Verfasser S. 15 die Beziehung
Mela's zu Herodot, trotzdem Andr. Schott bereits im Jahre 1581 die
zahlreichen Uebereinstimmungen beider Autoren in einer besonderen
Schrift (nachher abgedruckt im Anhang zu der Ausgabe Gronov's vom
Jahre 1Y48) zusammengestellt hat. Wenn der Verfasser ferner an vier
Stellen bei Mela das Vorkommen von Versfüssen nachweist und hieraus,
sowie aus dem Gebrauch dichterischer Ausdrücke auf die Benutzung einer
versificierten Geographie schliesst, so scheint dies deshalb bedenklich,
weil zwei jener Stellen (III 91 und 92) sich in einem Passus finden,
welcher sicher dem Cornelius Nepos entnommen ist (vergl. R. Hansen in
Fleckeisen's Jahrb. 1878 S. 502); andererseits ist es gewiss nicht auf-
fallend, bei einem so schwungvollen Schriftsteller wie Pomponius Mela
einige mituntergelaufene Versfüsse zu finden. Richtig dagegen ist der
Dichter Lucretius an mehreren Stelleu als Quelle Mela's nachgewiesen,
vergl. Lucret. VI, 535-541 und 694 — 697 mit Mela III, 2, ferner Lu-
cret. VI, 635 mit Mela III, 1, endlich Lucret. VI, 715 - 737 und 849-890
mit Mela I, 39, 52, 53. Richtig ferner, aber nicht neu sind auch die
Bemerkungen, dass Pytheas für die Angaben über den Norden Europa's
benutzt sei, sowie dass Mela sich bei Abfassung seiner Chorographie
wahrscheinlich einer Karte (schwerlich der Vipsanischen) bedient habe.
G. Oehmichen, Plinianische Studien zur geographischen und
kunsthistorischen Literatur. Erlangen, Andreas Deichert, 1880. VIII,
240 S. 8.
Von den ersten sechs Capiteln dieser Studien, welche mehr oder
weniger in Beziehung zu den geographischen Partien von Plinius' Natu-
ralis Historia stehen, haben wir das vierte Capitel, die Abfassungszeit
der Chorographie des Pomponius Mela betreffend, bereits vorhin besprochen.
Für alles Uebrige genügt es jetzt auf die nicht zu harte Recension von
0. Gruppe, Philologische Wochenschrift 1881, N. 4, S. lOSff. zu verweisen.
Hinzufügen wollen wir noch, dass auch das fünfte Capitel (S. 48 - 58), »die
Descriptio totius Italiac«, deshalb als im Wesentlichen verfehlt angesehen
werden muss, weil der Verfasser, wie er selbst zugiebt, die hauptsäch-
lichste Angabe (Plinius III 46) zur Beurtheilung der Augusteischen Schrift,
die sich wohl kaum blos auf Italien erstreckte, nicht verstanden hat. Der
Ausdruck j)vicinitates urbium« ist dort nicht in eigentlichem, sondern in
übertragenem Sinne als »Gleichartigkeit der Städte« aufzufassen, und
bezieht sich darauf, dass Augustus in seiner Schrift die Ortschaften je
nach ihrer politischen Stellung in einzchie Gruppen (coloniae, municipia
u. s. w.), in denen wieder die alphabetische Ordnung vorherrschte, ge-
schieden hatte.
Auch die Behauptung des Verfassers, dass Varro der Gewährsmann
für die Massangaben des Umfangs von Italien bei Plinius gewesen sei
(S. 29 ff.), wird man nicht so unbedingt acceptieien können, weil die Messung
572 Alte Geographen.
beim Flusse Varus (III 49) beginnt, der erst seit Augustus die Grenze
Italiens gegen Gallien bildete.
Dagegen hat der Verfasser S. 19 f. durch richtige Kombination der
Plinianischen Angaben dem Agrippa drei neue Fragmente zugewiesen.
Ferner bemerkt er S. 48 treffend, dass in den bekannten Worten am
Anfang der Divisio und bei Dicuil, auf welche man sich für die Existenz
einer Chorographie des Augustus berufen hat, der Ausdruck »per choro-
phiam ostendere« nur dann ohne Anstoss sei, wenn man ihn auf eine
Karte und zwar auf den orbis pictus des Augustus beziehe (vergl. Plin.
m 17).
E. Schweder, Die Concordanz der Chorographien des Pomponius
Mela und des Plinius (Natur. Hist. III — VI). Jahresbericht der Real-
schule in Kiel 1879. 18 S. 4.
Das Bemühen des Verfassers, als gemeinsame Quelle für die harmo-
nierenden Angaben des Mela und Plinius in Buch 3-6 die Chorographie
des Augustus nachzuweisen, ist einmal schon deshalb erfolglos, weil
eine derartige Schrift niemals existierte (vergl. Riese, Geogr. lat. min.
S. XI und die Bemerkung von vorhin), ferner aber erscheint eine Prüfung
des Verhältnisses von Mela und Plinius erst danr überhaupt angebracht,
wenn zuvor die Chorographie des ersteren endgültig auf ihre Quellen
untersucht worden ist. Der Verfasser hat durch den Nachweis, dass
Sallust an mehreren Stellen die geographische Quelle des Mela gewesen
sei (S. 17), dazu einen dankenswerthen Beitrag geliefert.
Dionysios Periegetes.
T. Mommsen, Dionysios der Perieget. II. Theil (literargeschicht-
licher Exkurs) der Schrift: Die Präpositionen o(j^ und uezd bei den
nachhomerischen Epikern, mit literargeschichtlichen Exkursen, nament-
lich über Dionysios den Periegeten. Leipzig 1879. S. 59-88. 4.
Der Inhalt vorliegender Schrift ist zwar bereits von A. Rzach in
dem XXI. Bande dieser Jahresberichte S. 98 — 100 mitgetheilt, indessen
sind wir trotzdem genöthigt, noch einmal hier auf dieselbe einzugehen,
weil dem verdienten Verfasser durch ein unglückliches Geschick zwei
Abhandlungen entgangen sind, deren Kenntniss ihm nicht nur einen Theil
seiner Mühe erspart, sondern auch seinen Untersuchungen wahrschein-
lich überhaupt eine andere Richtung gegeben haben würde. Wir meinen
erstens die Herausgabe der Vita des Periegeten aus dem Cod. Chisianus
R. IV. 20 durch Franz Rühl im Rhein. Mus. f. Phil. N. F. XXXIV S. 81,
nach welcher Aiexandricn die Vaterstadt des Dionysios war, und zwei-
tens die schon oben erwähnte Dissertation von Alfred Göthe, De fon-
tibus Dionysii Periegetae, Göttingen 1875, in welcher in recht überzeu-
gender Weise dargethan ist, dass Dionysios neben anderen Quellen auch
Dionysios Periegetes. Periplus maris erytliraei. Ptolemaeos. 573
das geographische Werk des Strabon ausbeutete, ein Nachweis, der noch
durch die Bemerkung von Mommsen selbst (S. 80), dass die Ausdrücke
TiapauydZtiv (v. 89) und /luoupi^ajv (v. 404) des Periegeten nur mit Stra-
bon stimmen, nicht unerheblich gestützt wird. Damit fällt die eigene
Annahme Mommsen's weg, dass Dionysios etwa 50 Jahre vor Augustus
zu setzen sei, und man wird also die Auswahl unter den übrigen Hypo-
thesen haben, nach welclien des Periegeten Lebenszeit nach Strabon fällt.
Gerne wird man in der Kritik derselben dem Verfasser zu folgen ge-
neigt sein.
Perij)lus maris erythraei.
Dill mann. Zu der Frage über die Abfassungszeit des Periplus
maris erythraei. In den Monatsberichten der königl. Preussischen Aka-
demie der "Wissenschaften zu Berlin. 1879. S. 413—429.
Der Verfasser unterzieht die bisherigen Ansichten, namentlich die
neueste von Reinaud, über die Abfassungszeit des Periplus maris ery-
thraei einer eingehenden Prüfung und sucht zugleich selber aus dem
durch die neuere Forschung über die östlichen Völker zu Tage geför-
derten Material das beizubringen, was zur Entscheidung der schwierigen
Frage beitragen kann. Danach ergiebt sich als ausreichend gesichertes
Resultat, dass der Periplus in den Jahren 70 — 75 abgefasst ist.
Ptolemaeos.
Th. Mommsen, Zur Kritik der Geographie des Ptolemaeos. Im
Hermes Bd. XV (1880) S. 297—300.
K. Müller, Codex Vaticanus No. 191. Ebendaselbst S. 300-305.
Beide Aufsätze prüfen den Werth des Codex Vaticanus No. 191
für die Textkritik des Ptolemaeos und kommen in der Hauptsache zu dem
gleichen Resultat, dass das Zeugniss dieser Handschrift allein wenigstens
ebenso viel wiegt wie das aller übrigen zusammen. K. Müller, dessen
lang ersehnte Ptolemaeosausgabe, wie wir beiläufig erfahren, bereits zum
grossen Theil gedruckt ist, führt seinerseits die Kritik noch um einen
wesentlichen Scliritt weiter, indem er eine genaue Beschreibung der frag-
lichen Handschrift beifügt und eine sorgfältige Scheidung der älteren
und jüngeren Partien derselben vornimmt.
J. Olshausen, Die Elymäer am caspischen Meere bei Polyblos
und Ptolemaeos. Ebendaselbst S. 321—330.
Die von Polybios V 44 und von Ptolemaeos VI 2, G nördlich von
Medien genannten Elymäer sind wohl identisch mit den heute in jener
Gegend, an der Südwestseite des caspischen Meeres, wohnenden D He-
rn iten. Vermuthlich hat den Alten der Umstand, dass ihnen eine Völ-
kerschaft der Elymäer, die in Sitte und Lebensweise mit den Dilemitcn
574 -^"^ß Geographen.
Aehiilichkeit hatten, bereits früher in Susiane bekannt war, Veranlassung
gegeben, auch letztere unter Weglassung des anlautenden D mit dem-
selben Namen zu belegen.
J. Olshausen, Eine merkwürdige Handschrift der Geographie
des Ptolemaeos. Ebendaselbst S. 417 -424.
Der Codex Venetus 516, welcher von K. Müller für seine neue
Ausgabe des Ptolemaeos verglichen ist, erweist sich nach einer auf fol. 1
befindlichen, arabischen Doppelinschrift als ein Exemplar des griechi-
schen Werkes, welches Sitti, die Gemahlin Muhamed's des Eroberers,
für ihren Bruder Arslan, der von 1453 — 1465 Herrscher des Reiches
Dulkadr war, anfertigen Hess.
Pausanias.
C. Robert, Zu Pausanias. Im Hermes Bd. XIV (1879) S. 313
-315.
Paus. 1,3, 2: keyzrac 8s xai ig zuv Grjaia cog wj-ög re ißaat-
Xcoas xtX. Der Verfasser vermuthet Qr,aia. og aurug -s ißaaäeoas und
übersetzt: »dieser jedoch war nicht nur selbst König«. Gegen diese
Emendation ist zweierlei einzuwenden. Einmal nämlich dürfte sich der
absolute Gebrauch von og in demonstrativer Bedeutung kaum bei Pau-
sanias sonst nachweisen lassen, ferner aber giebt der Verfasser zwar
richtig den bei Pausanias verlangten Sinn durch Einfügung des Wört-
chens »jedoch« in seiner Ucberset/Aing wieder, aber im griechischen
Texte ist der Gegensatz, wie es doch wohl nöthig gewesen wäre, durchs;
eine Advcrsativpartikel nicht angezeigt.
I 20, 1 «9?' oh 8k xalooai xh y^coptov^ vaoi HsiTjv ig zoÜTo jisyäkoi
xtX. Pausanias schrieb vermuthlich vao\ oaov ig rouzo iieydXoi.
J. H. Ch. Schub art, lieber zwei Stellen des Pausanias. In den
Jahrb. f. Phil 1880. S. 113-119.
Paus. VII 5, 5 : a^z8ta yäp ^üXwv xal in auzf] o B^zog ix Tupou
TTjg 0oc\>txrjg i^inXeoas xzX. Diese Worte werden vom Verfasser im
Gegensatz zu A. Scholl (Archäol. Mittheil, aus Griechenland S. 33ff.)
folgendcrmassen verstanden: »Ein Floss nämlich, und auf ihm der Gott,
schiffte von Tyros in Phoinike aus«. Dabei heisse o äsög nichts An-
deres als To äyaXfta zou dzou.
1*27, 4: nphg 8k zw vaw ZTjg 'Al^rjväg iaziv zhrfitg npzaßhzig , oaov
ze nYj^eog jidXtaza^ <fo.iJ.ivrj Oidy.o\>og slvac Auatiid^rj. Für jluacjxdxy} sei
mit älteren Ausgaben AuaipM^rj herzustellen, ferner sei eor^fxg als Eigen-
name zu fassen und mit grossem Anfangsbuchstaben zu schreiben. Da-
gegen müsse eine Beziehung von Plin. 34, 76 zu der Angabe des Pau-
sanias bestritten werden. Letzterer berichte nicht von der Statue der
Lysimache, sondern von derjenigen ihrer alten, treuen Dienerin (Eueris),
Ptolemaeos. Pausanias. 575
die ihr vielleicht von ihrer Herriu gesetzt sei. Ob die Inschrift der
Statue metrisch gewesen, müsse unentschieden bleiben. Vielleicht habe
sie einfach gelautet: EliriptQ zliu Auacfid^i^ oidxuvug.
E. Seemann, Quaestiones grammaticae et criticae ad Pausaniam
spectantes. Diss. inaug. Jenensis. 1880. 55 S. 8.
In der richtigen Erwägung, dass für die Textkritik des Pausanias
in Anbetracht der schlechten handschriftlichen Ueberlieferung eine ge-
naue Kenntniss seiner Diktion mehr als bei anderen Schriftstellern des
Alterthums nothwendig sei, untersucht der Verfasser den Gebrauch der
Partikel ri sowie des Dativus bei diesem Autor.
1) ri dient zur Verbindung zweier Substantive. Hiernach sei zu
erklären VII 2, 2 bno ßaaiXzömv dk)iOcoig o^Xoiq re dAkototg = ducibus
exteris et comitante multitudine extera. Ferner sei diesem Gebrauche ent-
sprechend VIII 51, 2 so herzustellen: iScooaav olxov abzu) vöv NdßcSog
ig T£ r.Xiov rj ~d?MVTa ixazov 6 Sk br.zp<fpüvu)V rcbv ^pr^pdzcov xzk.
2) T£ dient zur Verbindung zweier Sätze. Demgemäss sei diese
Partikel wohl zwischen Ilooetdwvt und nspisttr^xsv (VII 20, 4) hinzu-
zufügen.
3) Zum Gebrauch von rd — xac bemerkt der Verfasser, dass Pau-
sanias durch diese Copulen, ebenso wie Ilerodot, Zahlwörter häufig ver-
binde und zwar so, dass die kleinere Zahl der grösseren voranstehe.
Wenn dagegen Pausanias zwei von einer Präposition abhängige Nomina
durch re — xac verbinden wolle, so lasse er das ra dem Nomen bald
folgen, bald vorangehen. Dasselbe sei auch der Fall, wenn die Präpo-
sition beim zweiten Nomen wiederholt werde. Bei dieser Gelegenheit
verbessert der Verfasser X 21, 3 folgendermassen: ol de iv opyfj re inl
roug ivavrc'oog xac dupoüpevoc perd xta.
4) Durch re — od werden zwei Satzglieder mit einander verbun-
den. Mit Unrecht streiche daher Schubart X 10, 5 die Partikel re nach
dvdpcdvreg, und auch X 33, 9 sei die Satzverbindung, an welcher Siebeiis
und Schubart-Walz Anstoss nähmen, aus jenem Gebrauche zu erklären,
dessen Beobachtung weiter zur richtigen Emendation von I 24, 7 führe.
Dort nämlich sei mit Benutzung früherer Vorschläge zu lesen: xa\ Scxr^v
re oaov reaadpujv nr^y^ibv, iv 8k r^ X^'l^^ ~ll ST£^a 8upo £]<f£'.
5) Häufig wird ri bei Pausanias nicht durch eine entsprechende
Partikel wieder aufgenommen, und an solchen Stellen hat mau vielfach
die handschriftliche Ueberlieferung ändern wollen. Indessen erklärt sich
dieselbe nach der Bemerkung des Verfassers jedesmal durch eine von Pau-
sanias mit Vorliebe angewandte, anakuluthische Redeweise, so I 40, 2
xa} dyaXpd re xecrac ^aXxoiJv xrL, IX 24, 1 ig ok rr^v Icpvr^v o re no-
rapog d hrj^caog exdcdujacv xrX., vielleicht auch, falls die Stelle nicht
lückenhaft überliefert ist, VIII 12, 7 rr^g IlroXecug oe perd aradwug rpcd-
xovra xujprjg re epscr.ca xrX., ferner VIII 3G, 2 eorc 8k iv Mel^o8()c'ü) flu-
576 ■'^'^6 Geographen.
aetdüjvog tb '^Inmou vaug xrX.^ und X 7, 5 xal cmXwdi'av rs xariXoaav xr)^.
Dagegen habe nichts mit dieser anakolutliischen Redeweise zu thun X
22, 2, wo Siebeiis und Schubart -Walz mit Recht eine Lücke in der
Textesüberlieferung annähmen, ferner IX 31, 5, wo entweder mit Schu-
bart-Walz zi zu tilgen oder mit dem folgenden xat zu verbinden sei,
endlich III 4, 2, wo eine Verbindung von ParticiiMum und Adjektivum
{xalooiiivr^g — cspag) durch zd — xac vorliege.
6) xac — T£ wird von Pausanias so gebraucht, dass eine von den
beiden Partilceln überflüssig zu sein scheint. Demgemäss dürfe das re
nicht, wie es geschehen sei, getilgt werden in VII 3, 1 xac älXoc zs
ac^fid?^a>Toc, VII 21, 1 xal äWot re Kahdcuvcujv, VII 23, 7 xac zd zs äXla
'EXXtjVojv. Vielmehr sei auf Grund dieser Beobachtung auch VIII 21, 3
u/MVoug xac äU^oug z£ TocYjaag xal ig Eüc&ucav zu schreiben für u/ivoug
xal äVMug r.ocrjoag xac ig KcXcBocav ze. In allen diesen Fällen aber ent-
spräche dem xac — zi im Folgenden immer noch ein anderes xac.
Ausserdem aber soll sich auch xac — zi ohne nachfolgendes xac
bei Pausanias finden, jedoch glaubt der Verfasser dies deshalb in Zweifel
ziehen zu müssen, weil an allen einschlägigen Stellen die handschrift-
liche Ueberlieferuug keineswegs gesichert erscheine.
7) Die Partikel zi ist oft ungewöhnlich gestellt, ein Umstand, den
der Verfasser aus der geschraubten Diktion des Pausanias zu erklären
sucht. Keinen Anstoss erregt ihm daher IX 38, 4 xal zou fhcudnu ze
zä dazä xzX., III 8, 1 'Ap^cod/iou da, wg izsXeüzo., xazaXcnovzog 7:dc8ag
~Aycg ze Tipeoßözepog xzA. Dagegen sei IV 6, 1 so zu emendieren: r.plv
8k ^ auyypd.(pecv pe zhv Tj>X£p.6v ze xac ipya^ urLoaa — rMpEaxeüo.as., oca-
xpTvac unkp TjXcxcag i^d^ilrjoa dvophg Meaar^vcou., ferner IV 16, 8: auXXicag
8e äXXu(jg ze — ?<oyd8ag, (föXd^ag ze pezd zauza eariipav rjXOev xz?^.,
X 5, 4: zd zoü Adcnu ze pvrjpaza xal ocxizou zou erMpivou xazd zauza
iazcv iv peaaczdzco r^? zfudduo, endlich IX 23, 6: zov Mhv inepiaBac
zfj a^ezipa, xac o; ypr^aac zhv Beov ohy kXXvjVcaavza nboe auzüv., ocaXixzaj
OB zfj Ko.pcxfj.
Von S. 38 — 55 folgen die Untersuchungen über den Gebrauch des
Dativus bei Pausanias, und zwar wird zunächst der Dativus possessivus
und der Dativus ethicus behandelt. Ersterer finde sich auch X 36, 8
eazc 8i a<pcacv ine ziy Xcpevc floaecocüvc oij peya cepov, wo Schubart //o-
aecSwvog schreiben will. Ferner stellt der Verfasser V 4, 4, wo unter
Wahrung der handschriftlichen Ueberlieferung der Dativ nicht zu er-
klären ist, den Text folgeudermassen her: zw Sk 'O^uXüj — Ilceplav pev
zfj yuvacxl dvopa ehac Xeyouac, nipa 8e ig auzrjv ob pvrjpoveöooai — ye-
veaUac r.aTSdg <faacv xzl. Auch VIII 20, 2 erscheint eine Aenderung
nöthig, nach Annahme des Verfassers folgende: eiec Sk xal äXXcug ig
duflpujnoug (fTiii.rjV ildxpw^g ze evexa xal zdö Xöyou zou ig dd(pvrjv zri 8k
aSöpsva ig zr^v Jd^WjV zd pkv Zupc'ag zo7g ocxooacv inl 'Üpovzjj nozapw
Tapcxjpc^ liye-o.c oe xat dlhi. xzX., während IX 15, o vorgeschlagen wird:
Pausanias. Stephanos von Byzanz. 577
aufi^ofjäv 8k r^v dvda-aacv ahzolg 'Op^o/isv/wv ivüjic^sv 6 'E7:afiacvcöv3ag,
endlich VIII 13, 6: fieTo. 8k robg opuug auvdn-ovrag (oder auch xsc-
fidvoug oder au/Jin:(Tyovzas) ralg xazsdsyjxsvacg xzX.
Darauf wird der Gebrauch des poetischen Dativs für h oder ir:
c. dat. besprochen (Dativus localis). Diesen findet der Verfasser auch
X 2, 7: T.zpttY^üjpr^azv ^ 0coxsiJac owao-zca, ^Y0 Bekker und Schubart-
Walz iv 0ujxcxJat verlangen, ferner VII 14, 2 rohg Inap-idzag, o1 Ko-
pt'vQü) Tors izo'^ov zruoripouvrsg , VII 27, 1 tw ok ^dapakuzdpa) , VIII
25, 6 7w Jdowvi, IX 31, 6 -^ MoXuxpca, III 3, i zfj yfj ^laxaoai[xovuuv,
vielleicht auch VIII 26, 2 evUrjoev 'Ohp.nia, wo man evLxrjazv ev 'OXupma
hergestellt hat.
Zum Schluss behandelt der Verfasser noch einige Stelleu, wo man
den von einem Participium Passivi abhängigen Genitiv mit Unrecht in
den Dativ oder u~o c. gen. verwandelt hat. Dabei wird VIII 16, 3 fol-
gendermassen emendiert: sixd^sc /opü dacSdXou nocrjBsvzc zf^ 'ApcdSvi^,
ao<pioz£pa ou ßsaadpsvog.
Hinzuzufügen ist noch, dass der Verfasser sich in einem Exkurs
(S. 7—14) über eine Anzahl derartiger Stellen ergeht, wo die Corruptel
der Handschriften durch Nachlässigkeit oder verkehrtes Bemühen der
Abschreiber, die richtige Lesart herzustellen, entstanden ist. Von eige-
nen Coujecturen des Verfassers sind hier zu verzeichnen VII 8, 7: 0c-
h-r.og iv hö(poig huvog xakoupivaig KcipaXatg zo r^zzov rjvzyxazo, IX
2, 3: xaXoüat ok zr^v pkv 'Axzaiutvog xoczfjv, xal im zaüzrj xa&süSscv
fadi xzX., VIII 52, 1: Mc?,zcd8r^g — xpazijaag pd^rj xal zou r.pöaiu zuv
M^Siuv irua'/^ujv azÜAov xzX., VI 22, 9: zr^g ^Apzipioog xal vup<pu)V^ acg
r.ac^ouaa auvr^v abzr^, VIII 15, 6: ov iipözspov izi dnixzztvzv 'Ap<pt-
zpbujv, xal yap papzopzlzai xal mazeuscv ä$cd iaztv, iv 9rjßacg, III 11, 4:
zb ok ovopa ar^pacvöc zoöz<p Auyouazug , o xzX. (cf. VI 24, 6), I 40, 5:
ZüXcuva ok uazapöv (paatv — r.pozpiipac acpäg' xazaazr^vat 8k irtl zoüzoig
ig dp^iaßr^zr^acv Xzyouocv \WrjVa?oc xzX., X 25, 2: xal vaug z£ ys-
ypappivTj xal dvopsg ivzog zlat vaüzat xzX., X 38, 8: dvaXihaai zd xpia
auzui^c TTplv rj r^Xcov izc dvc'cr^scv vopc^ouac.
Stephanos von Byzanz.
B. Niese, Der Text des Thukydides bei Stephanos von Byzanz.
Im Hermes Bd. XIV (1879) S. 423—430.
Die Thukydideshandschrift, welche Stephanos benutzte, übertraf
nach der Ansicht des Verfassers unsere Handschriften an Güte bei weitem.
Dies beweist ihm zunächst eine Stelle, wo ThuJ^-ydides wörtlich
citiert wird, nämlich u. 'iipwzüg: rrapiövzsg 'iipwzov zr^v yr^v /'pacxrjv
xaXoupdvr^v xzX. Das Citat stammt aus Thukydjdes II 23, wo unsere
Handschriften fJacpacxr^v statt l'paixr^v bieten. Mit Recht ist letztere
Lesart von allen Thukydides-Herausgebern in den Text gesetzt worden.
Jahresbericht für Alterthumswisscnschaft XXIII. (1880. III.) 37
578 Alte Geographen.
Ausserdem sind von Stephanos »gelegentlich die Lemmata selbst,
die kurzen dem Ortsnamen unmittelbar folgenden geographischen Be-
stimmungen dem Historiker entlehnt«. Da die Bildung des Lemma, wie
der Verfasser an einem Beispiele zeigt, im engen Anschluss an den
benutzten Schriftsteller geschah, und Stephanos über den Wortlaut der
ihm vorliegenden Stelle nicht hinausging, so können auch die Lemmata
getrost als Zeugniss für den ihm vorliegenden Text benutzt werden. In
vier Fällen glaubt nun der Verfasser aus diesen Lemmata mit Sicherheit
ein Zeugniss über den Thukydidestext, wie er dem Stephanos vorlag,
entnehmen zu können. Aber zwei von diesen Fällen können unserer
Meinung nach überhaupt nicht in Betracht kommen. Bei Thukyd. III 105
heisst es nämlich von den Ambrakioten: iaßoM'^veg ig ttjv 'Apyeiav xa-
TaXanßdvooaiv ^'0}jiaq zsT^og ine Xöcpoo la^opuv Tipog r^ BaMaajj , u tiotb
'Axapväveg Tsi^cadpevot xotviv Oixaa-rjpiio iy^pajvzo. Nun liest man bei
Stephanos: Ohiat <ppoupiov^ xoivhv ^Axapvdvcuv xal'Afi^cXo^ujv dcxaazi^pcov.
0ot)xu^c8rjg y' . Der Verfasser glaubt daraus schliessen zu müssen, dass
Stephanos einen Text vor sich hatte, in welchem die Amphilocher neben
den Akarnanen genannt waren, und dass somit in allen unsern Hand-
schriften des Thukydides sich eine Lücke finde. Aber dieser Schluss
beruht auf einer unzureichenden Interpretation der Angabe des Thuky-
dides. Die Gemeinsamkeit des Gerichtes nämlich bezieht sich, wie Classen
bemerkt, auch so ohne Zweifel auf Akarnauier und Araphilochior, xoiv(5
8cxaarrjpi<j) ist also prägnant gesagt. Andererseits können wir auch dem
Verfasser nicht beistimmen, wenn er bei Thukyd. III 101 statt Msaaamoug
aus Stephanos unter XdXatov vielmehr MsTancoug lesen will. Denn hier liegt
die Sache so, dass in Lokris weder Msaadmoi noch Mezdmoi erwähnt wer-
den, und wenn Polybios zwar ein Metapa in Aetolien kennt, so wird dies
dadurch wieder aufgewogen, dass es in Böotien nach Strabon's Zeugniss
einen Berg Messapion gab. Will man aber ändern, so liegt es noch
immerhin näher, mit Meineke bei Stephanos Mtaaamovg zu schreiben mit
Rücksicht darauf, dass auch die andern aus Thukydides citierten Namen
zum Theil verderbt sind.
So bleiben denn von den in Frage kommenden Stellen noch zwei
übrig, nämlich Thukyd. IV 56, wo der Verfasser für 'A<ppo8taiav aus Ste-
phanos die lakonische Form 'A(ppooizla.v herstellen will, und gleich darauf
in demselben Kapitel, wo er glaubt, dass Stephanos unter (^opia die
richtige Lesart Kuvoopiag statt des Kuvoaoopcag der Thukydides -Hand-
schriften bewahrt habe. Ganz abgesehen nun davon, dass in den Hand-
schriften des Stephanos nicht Kuvooptag sich findet, sondern Kaivapytiag^
so müssen wir doch auch den letzten beiden Stellen die Beweiskraft ab-
sprechen, weil die ganze Ansicht des Verfassers von den aus Thukydides
stammenden Lemmata auf einem Irrthum beruht. Stephanos hält sich
nämlich durchaus nicht immer, wie der Verfasser behauptet, an den
Wortlaut des Thukydides gebunden, trotzdem er ihn freilich als einzigen
Gewährsmann nennt, sondern er erlaubt sich hier und da kleine Aende-
Stephanos von Byzanz. Geographie latini minores. 579
rungen und Zusätze. So heisst es bei ihm: Kopo<pdaiov, y^ioptov Aaxcu-
vtxüv r.Xrjatov IlÜAou. Oauxuocdr^? zardprr^. Diese Angabe, dass Korypha-
sion eine Ortschaft nahe bei dem alten Pylos sei, ist der Wahrheit ent-
sprechend , wie Strab. VIII S. 348 und 359 lehrt. Thukydides dagegen
berichtet abweichend hiervon IV 3, 2: satt (sc. f^ IlaXog) h zf] Msacnj-
via nork ouarj yfj, xaKohat 8e auTrjV ol Aaxzdatiiovioc Kopuipdmov. An-
dere Beispiele für unsere Behauptung ergiebt die Vergleichuug von Ste-
phanos unter KpoxölBMv mit Thukyd. III 96, Stephanos unter Müxovog mit
Thukyd. III 29, Stephanos unter ^dxtov mit Thukyd. IV 78, endlich Ste-
phanos unter ^avo-eOg mit Thukyd. IV 89. Wir bemerken aber ausdrück-
lich, dass wir nur die vier ersten Bücher des Thukydides mit Stephanos
verglichen haben, dass sich also die Zahl der Beispiele jedenfalls noch
wird vermehren lassen. Immerhin aber genügen die von uns beigebrachten
schon um zu beweisen, dass die Lemmata des Stephanos von Byzanz aus
dem Geschichtswerk des Thukydides für die Textesüberlieferung des
letzteren nicht in Betracht kommen können, da sie sich nicht unbedingt
an den Wortlaut des Schriftstellers anschliessen. Uebrigens dürfen wir
gerade aus diesem Umstände im Gegensatz zu dem Verfasser auch wohl
folgern, dass Stephanos den Thukydides nicht direkt benutzt habe. Denn
wie anders mW man es erklären, dass er sich auf ihn für Angaben beruft,
die doch nicht von ihm herrühren?
Fragen wir nun weiter, ob die wörtlichen Citate des Thukydidei-
schen Textes bei Stephanos auf eine diesem vorliegende bessere Hand-
schrift, als die uns erhaltenen sind, schliessen lassen, so müssen wir uns
auch hier damit bescheiden, dass sich etwas Bestimmtes darüber nicht
mehr ausmachen lässt. Denn zwar hat Stephanos das richtige Fpaixrjv
für Ilzipatxr^v bewahrt, dagegen lesen unsere Thukydides - Handschriften
III 94 besser, als Stephanos unter UnoSwroc, ferner hat Meineke in dem
Citat aus Thukyd. III 101 unter XdXatov mit Recht für Tptzaloug der Ste-
phanos-Handschriften aus Thukydides Tpi-adag (von Tpizaca) hergestellt,
und der Verfasser irrt doppelt, wenn er bei Stephanos und Thukydides
Tpiriag schreiben will und sich für seine Behauptung, dass die Stadt
Tpktta gemeint sei, auf die Note von Meineke zu diesem Worte beruft.
Geograph! latini minores.
A. Riese liefert in Fleckeisen's Jahrb. f. Phil. 1879 S. 155 f. einige
Nachträge zu seiner Ausgabe der Geographi latini minores (Heilbronn
1878). Das Wort »paramus« finde sich ausser bei Julius Honorius S. 36
auch im C I. L. II 2660 und werde daselbst von Hübner erklärt 2).
Ferner vertheidigt Riese die Lesart »Libanus almae Veueris« beim
Aethicus S. 83, 29 gegen Jordan, Topogr. von Rom I 1 S. 393. II S. 425,
welcher »clibanus almae Veneris« wünschte.
2) Ebenso fast gleichzeitig Zangen meist er im HermesXIV (1879) S. 320.
37*
580 ^^t^ Geographen.
S. 129, 8 sei mit Urlichs (Jahrb. d. Alterth. d. Rheini. 1877 S. 65)
»Victricensium Novianorum« zu lesen.
S. 126 (unten) erinnern die Worte »impossibile est homini omnia
nosse« an die 56. unter den sententiae Varronis.
Endlich bringt der Verfasser noch mehrere Beispiele für die Ideali-
sierung der Naturvölker im Alterthum bei, welclie ausführlich von ihm
in einer früheren Schrift vom Jahre 1875 behandelt ist.
D i c u i 1.
Foss, Dicuil de mensura orbis terrae. In der Zeitschrift für das
Gymnasialwesen. XXXIV. 1880. S. 289-305.
Eine literarhistorische Schilderung der geographischen Leistungen
Dicuil's auf Grund der bisherigen Untersuchungen von Letronne, Parthey,
Müllenhoff und andern Gelehrten.
Wir schliessen mit:
R. Hansen, Beiträge zu alten Geographen. Jahresbericht des
Gymnasiums zu Sondershausen. 1879. 9 S. 4.
1) Bei Scylax Periplus § 20 glaubt der Verfasser mit Annahme
einer Lücke so den Text restituieren zu müssen: obrog o ■no-aiioq xa\
scg röv nuvTov sxßdXXst^ iv diaaxeofj ujg [6 NeT^og scg tuv iixzavuv fjsT
xal\ slg Alyunrov.
2) Step. Byz. unter XapcfidTac sei zu schreiben Xapc/jid-ac zu unsp-
Hsv, o? ou xpariooaiv.
3) Steph. Byz. unter Müphca will der Verfasser die Worte ol ok
dno MupXetag 'A[ia^uvog vor Ncxo/xrjSrjg gestellt wissen.
4) Steph. Byz. unter 'Avaca sei in den Worten MeviXaog b mptna-
zrjTtxug (pilÖGoipog xal MiXag lazoptxog 'Avalog der Name Mikag durch
Dittographie aus MzviXaog entstanden und daher zu streichen.
5) Die Schilderung des Sonnenaufgangs auf dem Ida bei Mela I
94 — 96 und bei Diodor XVII 7 wird vom Verfasser mit grosser Wahr-
scheinlichkeit auf den gemeinsamen Gewährsmann Ephorus zurückgeführt.
6) Bei Mela II 43 sei »Tenia« entweder in »Tegea« oder »Man-
tinea« zu ändern. Dicäarch nenne zwar einen arkadischen Ort »Tenea«
(Cicero ad Attic. VI 2), indessen könne er nicht wohl die Quelle des
Mela gewesen sein, wie Bursian in Fleckeisen's Jahrb. 99 S. 644 an-
nahm, da nach Mela Arkadien Binnenlaudschaft war, nach Dicäarch
a. a. 0. aber bis an's Ionische Meer reichte.
7) Verhältnissmässig häufig sind bei Mela Theile der Argonauten-
sage erwähnt (I 98, 1108, I 111, 1157, II 98). Vielleicht benutzte er
daher eine Argonautik, und dann wahrscheinlich die des Varro Atacinus.
Register.
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griechischen Epiker. I, 95. — A Ho-
mercentökröl. I, 103. — Epistula de
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III, 303.
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zum Untergange der römischen Re-
publik. III, 448.
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imrixrjq zwv äp'/^ziwv III, 240.
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zur Zeit der Kaiser. III, 282.
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Geschichte. III, 200.
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falsa misericordia sententia. I, 121.
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nis vita et scriptis. III, 281.
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Tibullische Blätter. III, 284.
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hältnisse zu seinen griechischen Ori-
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Bahnsch, F., des Epikureers Philode-
mus Schrift nspi arjixsituv xal (nrjfiecu)-
ffswv. I, 29.
Baier, G. , de Livio Lucani auctore.
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einige auf das attische Gerichtswesen
bezügliche Aristophanesstellen. I, 162.
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Schauspieler Roscius. II, 228.
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nicus an der Nicdorenis. 111, 24.
Barth, A., de Jubae Vpaunfjaiv a Plu-
tarcho expre&sis in quacstionibus Ro-
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I, 24. — l)as Urevangelium und die
582
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230. — Recension von Matthiesen,
Grundzüge der Algebra. III, 218. —
Recension von Weissenborn, zur Ge-
schichte der Mathematik. III, 233.
— Recension von Zuckermann, das
Mathematische im Talmud. III,
221.
Capellina, D., manuale di storia dclla
letteratura latina. III, 251.
Cascorbi, P , observationes Strabonia-
nae. III, 562.
Ca8tagne,E. , ein gallisches Oppidum
an der Strasse von Gabors nach Cler-
niont III, 104.
Cattaneo, C G., Isocrate. I, 189.
Caudel, bataille de Cesar contre los
Nerviens. III, 474. — Römerstrassen
von Seulis. 111, 104
Causes, Des, de la grandeur de Rome
paienne. HI, 447.
Ceuleneer, A. de, la vie et le regne
de Septime Severe. III, 507.
Chamard, Fr., les eglises du monde
romain III, 47.
Champagny, de, les Cesars du troisieme
siecle. III, 35.
Chassang. A., les chefs-d'oeuvre epiques
de tous les peuples. III, 269.
Chatelain, E., etude critique sur les
lettres de Seneque ä Lucilius. I, 20.
— Paulin de Nole. II, 195.
Chevalier, L , die Einfälle der Gallier
in Griechenland. III, 357.
Chlebowski, A., de Callimachi hymno
in Jovem. I, 96.
Christ, C. , die Civitas Aelia Hadriana
am unteren Main. III, 115.
Ciampi, J., i Cassiodori. III, 288 d.
Clemm, W , Recension von F. Devan-
tier, das Digamma bei Hesiod. I, 68.
— Recension von J. Hilberg, das
Princip der Silbenwägung. I, 108
Clough , J. W. , study of the hexame-
ter of Vergil. II, 163.
Cobet, C. G. , zu Cic. Philippicis. II,
258. — Zu Cic. 2. Philippia. II, 259.
— Zu Cic. 3.-14. Philipp. Rede. II,
262 - 263. — Collectanea critica. I,
174. — Ad Demetrium Tzapi spßfj-
i/eiag I, 214. — Fragmenta Comico-
rum gr. I, 173. — Miscellanea cri-
tica. I, 174. — ^tkod-qßou nspi upj'rjg.
1, 30.
Coen, A , prolusione al corso di sto-
ria antica. III, 40,
Cohausen, A. v., und L. Jacobi, das
Römerkastell Saalburg III, 115.
Cohen, H , Platou's Ideenlehre und
die Mathematik. III, 220.
Comparetti, D , frammeuti iuediti dell'
etica di Epicuro. 1, 29. — Papiro
Ercolanense inedito. I, 6. — La villa
de' Pisoni. 1, 30.
Congres archcologique de France.
XLIV Session. III, 103. — XLV.
Session. III, 104.
Conze , E. , archaeologischo Untersu-
chungen auf Samothrace. III, 148.
Cor-nelissen, J. J., conjecturae Velle-
ianae. II, 111. — Curtiana. II, 98.
Corradini, F., lexicon latinitatis. III,
393.
Corssen, F., de Posidonio Rhodio. I, 11.
Cotterill, J. M,, Peregrinus Proteus.
I, 43.
Conat, A. , la qucrelle de Callimaque
584
Register.
et d'Apollonius de Rhodos. I, 61. —
Remarques sur la date et la com-
position des hymnes de Callimaque.
1,73.
Crowell, E. P., and H. B Riehard-
son, history of Roman literature by
H. Bender. III, 249.
Cruchon, G., les banques dans l'an-
tiquite. III, 79.
Cruttwell, Ch. Th., history of Roman
literature. III, 250.
Cuno, J G., Verbreitung des etruski-
schen Stammes üb die italische Halb-
insel. III, 448.
Dadgson, C. A., Euclid and bis mo-
dern rivals. III, 225.
Dahn, F., die Alamannenschlacht bei
Strassburg. III, 522.
Dareste, R. , les plaidoyers politiques
de Demosthene I, 194.
Darmesteter, A., notes epigraphiques
touchant l'histoire des juifs sous l'Em-
pire Romain. III, 498
Deehent, Charakter und Geschichte d.
altchristl. Sibyllenschriften I, 79.
Dederieh, A , zu Strabon u. Suetonius.
III, 566. — Wo sind die Usipeten u.
Tencterer über den Rhein gegangen ?
III, 19.
Deecke, W., etruskische Forschungen.
3. III, 31. — The Etruscan Language.
III, 30.
Degien, B., Virgili Eneide trad. II, 144.
Degner,R , de dorismi usu Callimacheo.
1,62.
Deiter, H., zu Cic Or, I, 8, 32. 11,210.
Delaunay, F., l'eglise chretienne de-
vant la legislation romaine. III, 31.
J-qßfjT p tddrjq, A., y.axdaTaaiq, toü
yptffTtaviaßoü iv tuj 'Fiujiaixu) xpä-rsi.
III, 51. — Die christliche Regierung
u Orthodoxie Kaiser Constantin d. Gr.
III, 527.
drjßczffaq, M. f., xpnixai diopßcixrsig sh
STpdßwva. III, 565.
Demolms, E. , histoire de France.
III, 30.
Deppe, A,, des Dio Cassius Bericht
über die Varusschlacht III, 485. —
Ueber die Dauer der Toutoburger
Schlacht. III, 485. — Der römische
Rachekrieg in Deutschland. III, 487.
— Wo haben wir das Sommerlager
des Varus und das Feld der Her-
mannsschlacht zu suchen ? III, 1 16. 485.
Desjardins, desiderata du Corpus inscr.
Latin III. III, 179
Desjardins -Römer, monuments epi-
graphiques du musee national hon-
grois. III, 179.
Dessau, de sodalibus et flaminibus
Augusteis. III, 135 f.
Devantier, F., die Spuren des anlau- M
tenden Digamma bei Hesiod. I, 67. "
Devaux, P. , etudes politiques sur
l'histoire Romaine, lll, 439.
De -Vit, V., Latinitatis lexicon For-
cellini. III, 391.
Diehl, G. J., zur Ethik des Stoikers
Zenon von Kition. I, 10.
Diels, H., chronologische Untersuchun-
gen über ApoUodors Chroniken. I, 5.
III, 122. — Zu Demades. I, 209. —
Doxographi graeci. I, 3. 9. 64. III, J
283. I
Dillmann, zu der Frage über die Ab-
fassungszeit des Periplus maris ery-
thraci. III, 573.
Ditges, Ph J., Beziehungen der Reden
über die Syramorien etc. auf die na-
tionale Politik d. Demosthenes I, 191.
Dittenberger, W. , Ketriporis von
Thrakien. III, 353. — Marcus Va-
lerius Muttines. III, 470.
Döring, A. , zu Hör. carm III, 3. II,
133.
Domke, H. , über den Gebrauch von
ab, ex, de bei Justin. II, 108.
Dräger, A., historische Syntax der la-
teinischen Sprache III, 423.
Dreinhoefer, A. , de fontibus et au-
ctoribus vitarum Spartiani etc. II, 125.
Drescher, A., zu Äristophanes Nubes
282. 1, 159. — Quaestionum de Aristoph.
ranis pars I. I, 170.
Dressel, H., de Isidori Originum fonti-
bus. III, 288e.
Droege, Gh., de Lycurgo Atheniensi.
III, 352.
Droysen, J. G , Alexander d. Grossen
Armee. II, 94. — Geschichte d Helle-
nismus. II, 94. III, 353,
Dryden, J , Vergilius transl. II, 144.
Dubner, Fr., Justini historiae Phi-
lippicae ex Trogo excerptae. II, 106.
Dubois-Guchan, E. P., Rome et Cice-
ron. III, 472.
Ducassau, Äristophanes' Plutus. I, 114.
Duehesne, Bulletin de correspond.
hellen I. III, 131 ff.
Dümmler, E., poetae latini aevi Caro-
lini. II, 206
Düntzer, H... das Geburtsjahr und der
Geburtsort der jüngeren Agrippina.
III, 494
Dütschke, H , über ein röm. Relief m.
Darstellung der Familie d. Augustus.
HI, 490.
Duhn, F. V., zur Geschichte d, Harpali-
schen Processes. II, 98.
Verzeichniss der besprochenen Schriften
585
Dumeril , aper^us pour servir ä une
nouvelle histoire de l'empereur Julien.
111, 43.
Dumont, inscriptions de la Thrace.
III, 148f
Duncker, A , Ausgrabungen am Pfahl-
graben im Bulauwakle. III, 115. —
Beiträge z. Erforschung u. Geschichte
des Pfalgrabens im unteren Mainge-
biete. III, 115. — Die rechtsrheinische
Limesforschung. III, 115. — Der rö-
mische Main - Uebergang zwischen
Hanau und Kesselstadt. III, 115. —
Zum Alemannenkriege Caracallas.
111,33.
Duncker, R. , iuter privatarum cau-
sarum oratioues Demostheuicas quae
pro gpuuinas habendae sint. I, 199.
Durviy, V., le differend entre Cesar
et le Senat. III , 478. — Histoire
des Romains. T. I. II. III, 3. VI.
III, 2. — Memoire sur la formatiou
historique des deux classes de citoyeus
Romains III, 72 — Memoire sur les
tribuni militum a populo 111,80. —
La politique des Empereurs Romains
ä l'egard du druidisme. III, 500.
Eberhard, A. , Ciceros Philippischo
Reden herausg. v. Koch. II, 259. 261.
— Ciceros zweite Rede gegen Verres
fünftes Buch. II, 237. — Recensiou von
Bücheier, Senecae epistulae. 1, 16. —
Recension von Maximi et Ammonis
reliquiae. I, 82. — Recensiou von
Seyferts Bearbeitung von Munks
römischer Litteraturgeschichte. III,
249.
Ebert. A. , Geschichte der Litteratur
des Mittelalters. I. II. III, 253
Edler, O., quaestiones Sertorianae. III,
471.
Egger, E., plaidoyers civils de Demosth.
I, 195.
Eichert, O. , Wörterbuch zu Caesar.
111,404. - Wörterbuch zu Curtius
Rufus 2. A. III, 406.
EUis, R , on some passages of Valorius
Flaccus. 11,181. — Rcceusion von
Cruttwell, history of Roman litorature.
III, 250
Engelhardt, M. v., das Christenthum
Justins dos Märtyrers. I, 52.
Engelhardt, Passive Verba mit dem
Accusativ. III, 420. Revue archeo-
logique 1873 III. 167.
Ensmann, A., Untersuchungen über
die (Quellen des Ponipejus Trogus.
III, 383.
Ephemeris epigraphica vol. IV. III, 95.
99. 101. 102. 109. 110.
Erhardt, L., älteste german. Staats-
bildung. III, 476. — Kelten. Beiger u.
Germanen. III, 109.
Erdmann, O., zu Statins Theb. IV, 94.
II, 184.
Es, A. H. G. P. V. d., letterkunde der
Grieken en Romeinen. III, 250.
Essellen. M. F., das römische Kastell
Aliso. III, 116.
Eucken, E. , Geschichte der philosophi-
schen Terminologie. I, 2.
Eussner , A , Adversarien. II , 208. —
ad Qu. Curtium Rufum. II, 98. — Zu
Seneca de tranquillitate an. 1,20. —
Ueber Vergils Aeneis I. II, 154.
Fallex, Aristophanes Plutus. I, 114.
Favaretti, D. , storia della letteratura
romana di W. S. Teuffei III, 244.
Favaro, A , interpretazione du Papiro
Rhind. III, 219. — lutorno ad alcuni
lavori di S Günther. III, 224. — _No-
tizie storico-criiiche suUa costruzione
delle equazioni. III, 218. — Recension
von Wolf, Geschichte der Astronomie.
III , 234. — Sulla storia dell' astro-
nomia di R. Wolf III, 236.
Fave, l'ancienue Rome. III, 437.
Fink, J. , Pomponius Mela uud seine
Chorographie III, 568.
Finsterwalder, C, de coniunctivi et
optativi in enuniiatis secundariis usu
Aeschinco I. 205
Firmani, A. C, i coramuni doppii nella
costituzione di Roma. III, 78.
Fischer, H., über einige Gegenstände
der physischen Geographie bei Strabon.
III, 561.
Flach, J., Hesiodus ed. C. Goettling. 3.
I, 66. — Hesiodus. I, 66.
Plechier, histoire de Theodore le Grand.
III, 523.
Fleckeisen, zu Plautus Amphitruo. II,
26. — Zu Plautus Curculio II, 54.
Flegler, A., Geschichte d. Demokratie.
III, 289.
Flinders Petric, W. M. , inductive
raetrology. III, 241.
Förster, J. G. , de fide Flavii Vegetii
Renati. 111, 87.
Förster, R., Aristophanes oder ein
Anderer. I, 160.
Förster, W., Kalenderwesen u. Astro-
logie. III, 234
Foss, Dicuil de mensura orbis terrae.
III, 580.
Foucart, P. , inscriptiou d'EK usis au
.'). siöcie. III, 318. — Inscriptiou d'Or-
choniöne. 111, 357.
Franchetti, A , saggio di traduzione
dei Cavalieri I, 161.
586
Register.
Francken, C. M., zu Cic. pro M Caelio.
11, 253.
Francke, K B., die Psychologie und
Erkonntnisslehre des Arnobius. 1, 55.
Franke, K., Stoicismus und Christen-
Ihum. I, 22.
Freier, B. , de Manilii Astronomicon
aetate. II, 172.
Frenoy, G., condition des peregrins ä
Rome. III, 74.
Freudenberg, J., zu Veliejius Pater-
culus. II, 111.
Freudenthal, J., Hellenistische Studien.
I, 31. 43.
Frick, C. , Pomponii Melae de choro-
graphia. 1. III. III, 568.
Friedel, O., die Sage v. Tode Hesiods.
1,91.
Friedrich, W., zu Cic. Or. I, 13, 58.
II, 210. — Zu Ciceros Brutus und
Orator. II, 216.
Fritsch, über den Sprachgebrauch des
Velleius Paterculus. II, HO.
Fritschel, G., Methodius von Olympus
uud seine Philosophie. I, 57.
Fritzsche, F. V., de prologis quibus-
dam comoediae gr. I, 174.
Fröhlich, F., der Triumphzug des Ger-
manicus. III, 87.
Froude, J., Caesar. III, 18.
Fuhr, C. , animadversiones iu oratores
Atticos. 11,95 - Excurse zu den
attischen Rednern. I, 179. — Der Text
des Isokrates bei Dionys von Hali-
karnass. I, 188 — Zu Hypei-eides.
I, 209.
Funck, A., die Auslassung d. Subjects-
pronomens im Accusativus cum in-
finitivo bei den lateinischen Komikern.
II, 88.
Furtner, H., zu den Chorstellen in d.
Wespen des Aristoph. I, 162.
Gaertner, Th., Neopythagoreorum de
beata vita doctrina. I, 34.
Galetschky, H., fragmenta auguralia.
III, 275.
Gallenstein, V., d. Helenenberg. 111,300.
Garollo, G. , Teodorico re dei Goti.
III, 4G.
Gasda, A., zu Xenophon u. Isokrates.
I, 187.
Gasquet, A., de l'autorite imperiale en
matiere religieuse ä Byzance. III, 53.
Gaumitz, H., de M. Aemilii Scauri
causa repetundarum. II, 265.
Gebhard, F., de Plutarchi in Demo-
sthiMiis vita tbntibus. III, 387.
Gebhardi, W. , die Aeneide Vergils
f. Schüler bearbeitet. II, 147. — Zum
1. Buche vou Vergils Aeneis. II, 153.
Gebhardt, G., zur Kritik u. Erklärung
des Demosthenes. I, 197.
Geizer, H., das Zeitalter des Gyges II.
1,312.
Gemelli, C, lezioni sul commuuismo e
socialismo. III, 18.
Gemoll, A., spicilegium criticum in
scriptores historiae Augustae. II, 127.
Genssler, G., die Schlacht bei Gauga-
mela. II, 97.
Gentile, J. , Ic elezioni e il broglio
nella Republica Romana. III, 55. —
Tusnelda e Tumelico. III, 488.
Genz, H , capitis deminutio. III, 69
Genzken, H., de rebus a P. et Cn. Cor-
neliis Scipionibus in Hispania gestis.
III, 464.
Georges, H., de elocutione M. Velleii
Paterculi. II, 111. — Austührl. lat.-
deutsches Handwörterbuch. 7. A III,
398. — Kleines lat. - deutsches Hand-
wörterbuch. 4 A III, 403.
Gerard, G. , la religion dans Aristo- '
phaiie I, 134.
Gerber, A., et A. Greef, lexicou Taci-
teum. III, 404. j
Gerlach, Aristophanes u Sokrates. 1, 159. l
Gertz, M. C. , Senecae libri de bene- '
ficiis et de dementia, I, 15 — Adno-
tationes criticae in suasorias Senecae.
II, 133.
Gerusez, E , precis historique des lit-
teratures classiques III, 252.
Gigas, E , nyere digteres bearbeidens
af Plautus Amphitruo. II, 18.
Giordano, Gl., delle origini delle scienze
ösiche. III, 239.
Giron, A. T., Vergile, fineide traduite.
II, 144.
Gizycki, P. v. , über das Leben und
die Moralphilosophie d. Epikur I, 25
Gladstone, W. E., der Farbensinn.
III, 240.
Glardon, A., Rome et Carthage. III, 17.
Glaser, E. , Virgilius als Naturdichter
und Theist. II, 161.
Glavinic, M., bulletino di archeologia
Dalmata. III, 168.
Glöckner, F., zur Kritik der Frag-
mente des Seneca, 1, 20. — Quaestiones
Annaeanae. I, 14. — üeber ein dem
Seneca beigelegtes Fragment. I, 20. —
Zu Seneca de benefic. III. 26. 1,20.
— Zu Seneca ep. 90 u. 104. I, 20.
Gneisse, C, zu Cic. de provinciis con-
sularibus II, 257.
Gnesotto, F., l'eloqueuza in Atene ad
in Roma. III, 276.
Göbel, K., die Begründung der Skepsis
des Aeuesidemus. I, 34.
Verzeichniss der besprochenen Schriften.
587
Goeke, G., de Velleiana Tiberii ima-
gine. II, 110.
Göll, H., Kulturbilder aus Hellas und
Rom. III, 6. — Die Künstler und
Dichter des Alterthums. III, 233.
Görres, F , über die Christenverfolgung
der Kaiser Numerian und Carinus III,
518. — Die Märtyrer der aureliaui-
schen Christenverfolgung. III, 517.
Goetz, Interpolationen in Plautus' Cur-
culio. II, 55 — Plauti Curculio. II, 50.
Götz, G. , und G. Tioewe , zu Boetius
de institutione mathematica. III, 233.
— Plautus' Asinaria II, 27.
Goldbacher, A., Apulei opuscula de
philosophia. I, 45
Goldsehmidt , Heiberg und Kinch,
losninger . . ad Dem. XXIII, 142. 1,
198.
Golisch, J, Beiträge zur Kritik der
Scriptores historiae Augustae. II, 127.
Gomperz, Th., Fragm. com. Gr. I, 173.
— Neue Bruchstücke Epikur's I, 28.
— Zur Chronologie des Zeuo und
Kleanthes I. I, 9. — Zu Cic Philippica.
II, 259. 261. — Recension von Com-
paretti papiro iuedito. I, 6. — Eine
verschollene Schrift des Stoikers Klean-
thes. I, 10.
Gooss, K. , zu Corp. Inscr. Lat. III.
III, 154if. — Die römische Lagerstadt
Apulum 111,54.94. 158. — Studien zur
Geographie und Geschichte des tra-
janischen Daciens. III, 154.
Gozzadini, G. , intorno agli scavi di
Veli presse Bologna. III, 102.
Grasberger, L., über die griechischen
Stichnamen I, 132.
Gravenhorst, quaestiones Andocideae.
I, 183.
Gravina , G. V. , il governo civile di
Roma. III, 55.
Green, Aristophanes Birds, Frogs. I,
114.
Gropius, über Apollon Rhod. IV 1031.
1832. I, 98.
Grote, griechische Geschichte. III,
289.
Grundier, R , über den Gebrauch eini-
ger Präpositionen bei Curtius. II, 92.
Gruppe, O., über die Bücher XIIII bis
XVIIII der Antiquitates huraanae des
Varro. III, 277. — Zum sogenannten
Manilius. III, 272. — Quaestiones An-
naeanae. II, 131. - Die Ueberlieferung
der Bruchstücke von Varro's antiqui-
tates rerum humanarum. III, 277.
Günther, S., antike Näherungsmetho-
den, lil, 221. — Der Farbensinn des
menschlich. Auges in seiner geschicht-
lichen Entwickelung. III, 240. — Re-
cension von Heiberg, quaestiones Ar-
chimedeae. III, 227. — Recension von
Matthiessen, Grundzüge der Algebra.
III, 218. — Recension von Riel, der
Thierkreis von Dendera. III, 237.
Guibout, Rome et Carthage. III, 463.
Guiraud, P. , de Lagidarum cum Ro-
manis societate. III, 469.
Gutsehmid, A. v., die Geschichtsüber-
lieferung über das perikleische Zeit-
alter. III, 334.
Guyau, la morale d'Epicure. I, 26.
Haas, J., de Senecae philosophiae moni-
tis. I, 18.
Häbler, A , Astrologie im Alterthum.
III, 234.
Hahn, G, de censorum locatiouibus.
III, 58
Hahn, H., de verborura cum praepo-
sitionibus compositorum apud veteres
Romanorum poetas scaenicos cum da-
tivo structura. III, 14
Halbertsma, T. J., otium Harlemense.
I, 189 209.
Halm, C, Vellei Paterculi historia
Romana libri. II, 109 — Bemerkun-
gen zu Demostheues. I, 191. — Ci-
cero's Rede für P Sestius. II, 252.
Hammer, C , de Ciceronis Topicis. II,
218. — Bemerkungen zu Yellejus Pa-
terculus. II, 111.
Hampel, J., Fundbericht aus Ungarn.
III, 184 187.
Hansen, K. , Beiträge zu alten Geo-
graphen. III, 580. — Die Choragraphie
des Pomponius Mela. III, 93 — Zu
Demostheues XXXVI, 47. I S. 201.
Hardy, E., l'art de la guerre chez les
anciens. III, 79.
Harnack, A , Recension von Beruays'
Lucian und die Kyniker. I, 41. — Re-
cension von M. v. Engelhardt, das
Christenthums Justins des Märtyrers.
I, 53. 143.
Harnoeh, A., de Philonis Judaei Aö/cj.
I, 35
Harper's latin dictionary by Ch. T.
Lewis and Ch. Short. III, 393.
Hartel, W , Demosthenische Anträge.
1, 190.
Hartmann, K., die Quellen v. Cicero's
zwei Büchern de divinationo. I, 11.
Härtung, C , Anzeige von Wachendorf
coiij. in orat. I, 178
Hauck, A., Tertullian's Leben. I, 55.
Haug, F., Arbon in römischer Zeit.
III, 204.
588
Register.
Hauschild, G. R., die rationale Psycho-
logie Tertullian's. I, 53.
Haupt, H., Excerpte aus der Rede des
Demades nspl dwäexasTiag. 1, 209. —
Die Vorgeschichte des Harpalischen
Processes. lU, 355.
HauasouUier, B., inscriptions de Chio
III, 363.
Hayaux du Tilly, Bratuspautium =
Caesaromagus. III, 104.
Heiberg, J. L., einige von Archimedes
vorausgesetzte elementare Sätze. III,
227. — Quaestiones Archimedeae.
III, 227. — Nogle Puncter af de
graeske Mathematikers Terminologi
111, 228 — Ueber eine Stelle des
Pappus. III, 227.
Heinze , M. , zur Erkenutnisslehre der
Stoiker. 1, 8. — Recensiou von Gom-
perz' neue Bruchstücke Epikurs. 1, 28.
Heibig, "W , die Italiker in der Poebene.
111, 7. 207
Hennig, P., Aristophanis de Aeschyli
poesi iudicia. 1, 120
Henry, C, opusculum de multplicatione
Diophanto attribuendum. 111, 232. —
Sur l'origiue de la Convention dite de
Descartes. III, 223. — Sur l'origine de
quelques notations mathematiques. III,
223.
Hermann, F., Vergils Aeneide ver-
glichen mit Homer. II, 161. 164.
Hermes, das dritte valcrisch-horatische
Gesetz und seine Wiederholungen. III,
462.
Heron de Villefosse, A , deux bornes
milliaires de Postume. III, 106. —
Note sur P. Pomponius Proculus Vi-
trasius Pollio. III, 29.
Herrmann, K , zur Echtheitsfrage von
Lysia's X. Rede. I, 184.
Hertlein, F. K. , zur Kritik der atti-
schen Redner. 1, 178
Hertz, M., de ludo talario. III, 266. —
Receusion von Bendor's Römischer
Litteraturgeschichte. III, 249. — Re-
censiou von Kopp's Geschichte der rö-
mischen Litteratur. III, 249 — Re-
ceusion von Seyfert's Bearbeitung von
Munk's römisch. Litteraturgeschichte.
III, 249. — Zu den Scriptores historiae
Augustae. II, 127.
Hertzberg, G. F., Geschichte v. Hellas
und Rom. III, 1. 289. — Geschichte
des römischen Kaiserreichs. III, 448.
Herwerden, H. v. , curae criticae in
poetis scenicis Graecorum I, 172. —
Ad poetas graccos. I, 161.
Herz, W., de Demosthenis Aristocratea.
I, 197.
Hesse, DionysüHalicarnassensis de Thu-
cydide judicia. I, 213.
Heuzey, L. , mission archeologique eu
Macedoine. III, 145 ff.
Heydenreich, E. C. H. , die Hygin-
handschrift der Freiberger Gymnasial-
Bibliothek. III, 239.
Hilberg, J. , das Gesetz der trochäi-
schen Wortformen bei den Griechen
vom 7. Jahrh. an. I, 90. — Das Prin-
cip der Silbenwägung. I, 105. — Die
ursprüngliche Reihenfolge der Komö-
dien des Aristophanes. 1, 115.
Hildesheimer, H., de libro qui inscri-
bitur de viris illustribus- III, 482.
Hilgenfeld, Recension von B. Badt,
Ursprung der sibyllinischen Orakel.
I, 78.
Hiller, E , zu den Vögeln des Aristo-
phanes. I, 168. Zu Ar. Thesmo-
phoriazusen. I, 170. — Theonis Smyr-
naei expositio rerum mathematica-
rum ad legendum Platonem utiliura.
111, 229.
Hirschfeld, G., die Abkunft des Mi-
tbridates von Pergamon. III, 20.
Hirschfeld, G. v., Geschichte und Topo-
graiAie des Rheins. I. III, 1 10.
Hirschfeld, O., Ausgrabungen in Car-
nuutum. III, 187. 194f. — Antiqua-
risch-kritische Bemerkungen zu römi-
schen Schriftstellern. II, 96. — Epi-
graphische Nachlese zum CIL. III.
111, 152 ff. — Zur Geschichte des La-
tiniscben Rechts. III, 77 — Unter-
suchungen auf dem Gebiete der rö-
mischen Verwaltungsgeschichte. III,
125 f.
Hirzel, R., zu Aristophanes. Nub. 152.
I, 159. — Zu Cicero's philosophische
Schrift. 1,31. — De logica Stoicorum.
I, 7. — Zu Plato's Cratylus 400 b. I,
220. — Untersuchungen zu Cicero's
philosophischen Schriften. I, 11.
Hockstra, P. J., quaestiones de Ar.
A\»spis I. 162
Hodgkins, Th., Italy and her invaders.
111, 524.
Höek , A. , die athenischen Bundesge-
nossen und der philokratische Friede.
III, 353. — De Demosthenis adversus
Pantaenetum oratione I, 201.
Hoffmann, über eine Admonter Perga-
ment - Handschrift der Excerpte des
älteren Seneca II, 132.
Hoffmann, E., patricische und plebei-
sche Curien. III, 63.
Hofmann, G., eine von Aristoteles er-
wähnte Bedeckung des Planeten Mars
durch den Mond. III, 238.
Verzeichniss der besprochenen Schriften.
589
Holm, A , il rinascimento italiano e la
Grecia antica. III, 296.
Holzapfel, L., Untersuchungen über die
Darstelluno; der oriech. Geschichte v.
489-413 V. Chr." III, 336.
Holzinger, C, de Acharnensium vv.
463 ce. 1, 155. — flspl rwv Ttap^^Apiam-
(fdvti d~o TTjs As^sws i:aidtwv. I, 132.
— De verbornm hisu apud Aristopha-
nem. I, 132. — Rec. von Aristophanes
Vögel von Th Kock. I, 168
Homolle, Th. , Bulletin de correspon-
dance hellenique I. III, 141. — La
confederation des Cyclades au 3. siecle.
111, 357. — Inscriptions archaiques de
Delos. III, 351. — Supplement ä la
Chronologie des archontes III, 357. —
Hoppe, A., über die Sprache des Philo-
sophen Seneca. I, 19.
Hortis, A., le additiones al de remediis
fortuitorum di Seneca. I, 20.
Hübner, E. , das Bildniss des Seneca.
I, 20. Citania. III, 109. — Das
Epicedion Drusi. III, 273. — Der rö-
mische Grenzwall in Deutschland. III,
112. 115. — Grundriss zu Vorlesun-
gen über die römische Litteraturge-
schichte. III . 247. — Kömisches in
Deutschland III, 115 — Zusätze zu
den englischen Inschriften. III, 110.
— Zusätze zu den spanischen Inschrif-
ten III, 109.
Hümer, J., über ein Glossenwerk zum
Sedulius II, 203. — Kritische Beiträge
zu Historia evangelica des Juvencus.
II, 191. - Recension von Ebert, Ge-
schichte derLitteratur des Mittelalters.
III, 254.
Hugo, L., brandi di lettere a Boncom-
pagni. III, 220.
Hultsch,F., Selbstanzeige seines Pappus.
III, 230 — Bemerkungen zum opus-
culum de multiplicatione. III, 232. —
Pappi Alexandrini quae supersunt.
vol III, 1. 2. III 2,30. — Zur Termino-
logie der griechischen Mathematiker.
III, 229
Hunrath, G . die Quellen Strabos im
sechsten Buche. III, 93. 561.
Jabornegg-Altenfeld, Kärntens römi-
sche Alterthümer III, 198
Jacob, G., .lahresbericht über Isokra-
tes. I, 187.
Jacquet , A. , extraits d'Aristophane.
I, 135.
Jaenicke, H. . de vitae Iladrianae
scriptoribup. II, 125.
Jahrbücher des Vereins von Alter-
thumsfreunden im Rheinlande. Heft
LXIII. III, 111.
Ignatius, W., de verborum cum prae-
positionibus compositorum apud Cor-
nelium Nepotem . Livium , Curtium
Rufum cum dativo structura. I, 93.
Ihne, W , Römische Geschichte. 5. Bd.
HI, 4.
Joel, M , die Angriffe des Heidenthums
gegen Juden und Christen. III, 32.
Jonas, R., zum Gebrauch der verba
frequentativa in der älteren lat. Prosa.
III, 419
Jordan, H. , kritische Beiträge zur
Geschichte der lateinischen Sprache.
II, 7. 13. 16 26. 47. 48. 80. 81. 84. 87.
— Die Parabase im Curculio des Plau-
tus. II, 57. — Zu Plautus' Bacchides.
II, 48.
Jung, J., Römer und Romanen in den
Donauländern III, 153 ff. — Zur Wür-
digung der agrarischen Verhältnisse
in der römischen Kaiserzeit. III, 75.
Jungmann, E , die Zeit des Fulgen-
tius. III, 288 d.
K., K , Blumenlese aus Weidner's Aus-
gabe der Rede gegen Ktesiphon. I, 204.
Kahler, M., das Gewissen, I, 2.
Kahler, de partibus servorum in Aristo-
phane. I, 149.
Kämmel, O., die Anfänge deutschen
Lebens in Oesterreich III. 511.
Kaibel, G., Cyriaci Anconitani inscr.
Lesb. sylloge. IH, 140.
Kallenberg, H , die Quellen für die
Nachrichten der alten Historiker über
die Diadochenkämpfe. IL 95 — Re-
cension von J. G Droysen, Geschichte
des Hellenismus. III, 354.
Kappes, K , Vergil's Aeneide erläutert.
II, 146.
Karsten, H. T., zu Cic. de domo sua.
II, 247. — De elocutione rhetorica in
Annaeo Seneca. II, 140. — Zu Cic.
pro Flacco. II, 244 — Zu Cic. de
haruspicum responso. II, 248. — Zu
Cic. or. cum scnatui gratias egit. II,
246.
Kausch, E., quatenus Hesiodi elocutio
ab exemplo llomeri pendeat. I, 68.
Keck, O., quaestiones Aristophaneae
historicae. I, 117.
Keller, O., zu Schol. Nikandr. Ther.
490. 1,98.
Kellerbauer, A. , zu den Scriptores
historiae Augustae. II, 127.
Kempflf, P., Untersuchung über die
Ptolemäi«che Theorie der Mondbowe-
guug. II, 237.
Kern, Q., Bemerkungen zum zehnten
Buch des Laertius Diogenes. 1, 31.
Kettner, G., Beobachtungen über die
590
Register.
Benutzung des Verrius Flaccus. III,
280 — Cornelius Labeo. I, 55 III, 287.
Kienitz, O., de quin particulae apud
priscos scriptores Latinos usu. III, 180.
Kieseritzky, K. , die Zahlzeichen und
Zahlsysteme der Griechen. III, 220.
Kiessling, A., de C. Helvio Cinna poeta.
III, 269. ~ De personis lioratianis.
II, 80.
Kinkel, G., epicorum Graecorum frag-
menta. I, 69.
Kirehhoflf, A.. zu Aristophanes. I, 160.
Klammer, H., animadversiones An-
naeanae grammaticae, I, 19.
Klasen, F., die alttestameutliche Weis-
heit und der Logos der jüdisch-alexan-
drinischen Philosophie. I, 37.
Klein, J., Odaenathus Augustus. III,
511.
Kleist, H. V., Plotins Kritik des Ma-
terialismus. I, 48
Klinghardt, J. , de geuetivi usu Ho-
nierico et Hesiodeo. I, 92.
Kloucek, W., zu Musaios. I, 87.
Klussmann, E., zu Cic. Or. I, 19, 86.
II, 210. — Miscellanea eritica. II, 133.
Klussmann, R., zu Cic Philippica. II,
259. — Zu Cic pro C. Rabirio. II,
257. - Tulliana II, 262.
Koch, G. A., Schulwörterbuch zur
Aeneide des Virgilius. II, 166. III,
407. — Wörterbuch zu Horatius. 2. A.
III, 407.
Koch. H. A., Seuecae dialogi. I, 14.
Koch, V. H., Wörterbuch zu Cornelius
Nepos von G. A. Koch. 4. A. III 406.
Kock, Th , Fragm. com. Gr. I, 173.
Köhler, R., Quellenkritik zur Geschichte
Alexanders des Grossen. III, 354. —
Der römisch - celtiberische Krieg in
den Jahren 153 - 133. III, 471.
Köhler, U. , Attische Prytaneuurkun-
den. III, 360. — Die Grabanlagen
in JMykenae und Spata. III, 302. —
Die Münzen von Salamis, Eleusis und
Oropos. III, 360.
Köstlin, H. , zu C. Valerius Flaccus.
II, 175.
Kötschen, P., de Cic. oratione in toga
Candida habita. II, 263.
Koflfmane, G., Geschichte des Kirchen-
lateins. 1. Bd I, 59. III, 4.34. - De
Mario Victorino philosopho Christiane.
1, 59.
Kont, J , Aristophanes. 1, 134 — Aristo-
phanes als Kunstkritiker in den Frö-
schen. I, 134.
Kopetsch, G., de comparationibus Ver-
gilianis. II, 162.
Kopp , W. , Geschichte der römischen
Litteratur. III, 249. — Römische
Staatsalterthümer. III, 15.
Kraffert, H. , zu Velleius Paterculus.
II, 111.
Krall, J., Manetho u. Diodor. III, 381.
Krause, A., de fontibus et auctoritate
scriptorum historiae Augustae. II, 124.
Krause, P., Appian als Quelle lür die
Zeit von der Verschwörung gegen Cä-
sar bis zum Tode des Brutus. III, 479.
Krauss , L. , de vitarum imperatoris
Othonis fide. III, 495.
Kretschmar, G. , über das Beamten-
thum der römischen Kaiserzeit. III, 61.
Kröhnert, R. , die Anfänge der Rhe-
torik bei den Römern. III, 276.
Kruczkiewiez,B., Recension von Gertz'
yeneca de beneficiis. I, 16
Krusch, B , der 84jährige Ostercyclus
mit 12jährigem Saltus III, 518.
Kubitschek, Bericht über eine Reise
in Ungarn, Slavonien und Croatien.
III, 180, 187. — Inschrift von Dälya.
III, 180.
Kuhn, E., über die Entstehung der
Städte der Alteu III, 94. 296.
Kupfer, F , über den Gebrauch des
Participiums bei Curtius. II, 93.
Kuttner, B., de Propertii elocutione.
111, 417.
La Croix, de, thermes romains de
Poitiers. III, 104.
Landgraf, G., Bemerkungen zum sermo
cotidianus in den Briefen Cicero's. II,
14. — De Ciceronis elocutione in ora-
tionibus pro Quinctio et pro S. Roscio
Amerino II, 14. III, 416. — De figu-
ris etymologicis linguae latinae. II, 14.
Lang, C, die Gartenphilosophen. I, 25.
Lange, J. , de sententiarum tempora-
lium apud priscos scriptores Latinos
syntaxi. III, 19.
Lange, L. , de magistratuum Romano-
rum renuntiatione. III, 56.
Lange, O. , zum Sprachgebrauch des
Velleius Paterculus II, 111.
Langen, F., Beiträge zur Kritik und
Erklärung des Plautus. II, 7, 18. 26.
28. 38 45. 46. 48. 49. 79. 81 84. 85.
Larisch, ein Beitrag zur Kritik des
zweiten Buches von Seuecas natura-
les quaestiones. I, 18.
Laudien, C F., über die Quellen zur
Geschichte Alexanders des Grossen.
I, 94.
Lauth, F. J., aus Aegypteus Vorzeit.
III, 3i;6
Leary, T. H. Lindsay, Demosthenes
on the Crown and Philippic orations.
I, 190.
Register der besprochenen Schriften
591
Lebas, Foucart et Waddington, in-
scriptions reo. en Grece et en Asie
mineure. III, 126 ff.
Le Blant, E. , les Acta martyrum et
leurs sources. III , 50 — Memoire
siir quelques actes des martyrs non
compris daus les Acta sincera de Jean
Ruinart. III, 518. — La richesse et
le christianisme ä l'äge des persecu-
tion. III, 514.
Lecky, W. E. H. , Sittengeschichte
Europas III, 6.
Leeuwen, J. van, de Aristophane Euri-
pidis censore. 1. 120.
Le Fizelier, Arvii et Diablintes III, 105.
Lehanneur, L., de Statu vita et ope-
ribus. II, 188.
Lehmann, zu Cic. pro L. Cornelio
Balbo. II. 257. — Zu Cic. pro A.
Caecina. II, 238. — Zu Cic. pro A.
Cluentio. II, 240. — Zu Cic. de domo
sua. II, 247. — Zu Cic. de haruspi-
cum response. II, 248. — Zu Cic. or.
cum senatui gratias egit. II, 246. —
Zu Cic pro Cn. Plancio. II, 257. —
Zu Cic. pro S. Roscio Americo. II,
227. — Zu Cic pro Sestio. II, 243.
251. — Zu Cic. in P. Vatinium. II, 253.
Lehman de Lehrsfeld, Gr. A. de, de
oratione ad Demonicum. I, 188.
Lehrs, K , Recension von J. Hilberg,
trochäische Wortformen. I, 91.
Lemaistre, F., Vergile trad II, 144.
Lentherie , Ch. , la Grece et l'Orient
en Provence. III, 108.
Leo , F. , Bemerkungen zur attischen
Komödie. I, 117. 1.54. 172. — Ein
Sieg des Magues. I, 171.
Lepetit, Th , precis de litterature clas-
sique. III, 251.
Lepsius, R. , die babylonisch - assyri-
schen Längenmaasse nach der Tafel
von Senkereh. II, 241. — Weitere
Erörterungen über das babylonisch-
assyrische Längenmass. III, 241.
Lessing, C, de Aristophane Euripidis
inrisore. I, 120.
Leutsch, E. v., zur Geschichte der Hy-
pokritik. III, 631. — UapaxaTakoyfj.
I, 120. — Vergil's Aen. VI. II, 157.
Leveque, E., les mythes de l'lnde. II,
1G6.
Liebhold, R. J., zu Lysias. I, 186.
Ligier, H., de Ilypatia philosopha. I, 48.
Lindenachmit, L. , Schiiemann's Ent-
deckungen in Mykeneae. III, 304.
Linke, H., quaestiones de Macrobii sa-
turnaliorum, fontibus. III, 286.
Linsenbarth, O., der Kaiserbiograph
Flavius Vopiscus. II, 126.
Linsmayer, A. , de Curtii Rufi codice
latino Monacensi. II, 92.
Lipp, W., Annalen der archäol. Gesell-
schaft d. Comitats Eisenburg. III, 191.
Lipsius, J H. , zum griechischen Ka-
lenderwesen. III, 368.
Ljubie, S., inscriptiones quae Zagrabiae
asservantur. III, 169. 189.
Ljungberg, H". W., Chronologie de la
vie de Jesus III, 30.
Loch , E. , de genetivi apud priscos
scriptores Latinos usu. II, 3. 15. 80. 81.
Loewe, G , Scholion zu Hesiod. Theo-
gon. 31. I, 95. — Suetoniana. III, 282.
Lolling, H. G., Atarneus. III, 362. —
Inschriften aus Nordgriechenland. III,
363. — Prasiaes Beziebungen zu Delos.
III. 360 — Symmachievertrag d.Phoker
und Böoter. III, 357.
Longnon, A , geographie de la Gaule
au VI siecle. III, 108. — Ratoraagus-
Poudron. III, 106.
Looshorn, C , Sedulii opera. II, 201.
Luchs, A., zu Plautus. 11,80. 81. 89.
Lucius. P. E., die Therapeuten. I, 38.
Ludwich, A, Aristarchisch - Homeri-
sche Aphorismen. 1,109 -ZuAiistoph.
Av. I, 167. — Zum Epiker Musaios.
I, 87. — Die Psalter -Metamorphose
des ApoUinarios. 1,89. — Recension
von E. Abel, epistola de cod. Orphei.
1, 102. — Recension von J. Hilberg,
das Princip der Silbenwägung. 1, 108.
— Recension von J. Hilberg, trochäi-
sche Wortformen. I, 91. - Recension
von F. Ritter, de Apollinarii legibus
metricis. I, 65. — Recension von A.
Rzach, grammatische Studien zu Apol-
lonios Rhodios. I, 76. — Recension v.
A.Scheindler, quaestiones Nonnianael.
I, 83. — Zu den sibyllinischen Orakeln.
I, 81.
Lühr, G., de Statio priorum poetarum
Romanorum imitatore. II, 183.
Lüth, C, de usu particulae npiv apud
oratores Atticos. I, 177.
Lukas, G., das häusliche Leben in Athen
zu den Zeiten des Aristophanes. I, 117.
Lunäk, J., observationes rhetoricae in
Demosthenem. I, 193.
Luterbacher, F., der Prodigienglaube
und Prodigienstil d. Kömer. 111,435.
Maas, E , de biographis Graecis. I, 32.
Mabille, C. , de causa quae finis dici-
tur apud Platonem et Plotinum I, 48.
Madvig, J. N., adversaria critica. II,
109. — Zu Cic pro A. Caecina. II,
238.
Mähly, J., Geschichte der antiken Lit-
teratur. III, 253.
592
Register.
Maggio , G. , prolegomeni alla storia
di üregorio il Grande. III, 54.
Magnus , H , din Entwickelung des
Farbonsinnes. III, 240.
Majoniea, H , und Sehneider, Be-
richt üWv eine Reise im we^tl. Un-
garn. III, 182. 187.
Maretic, S., Vergil Eneide pripood.
II, 144.
Margry, zwei Oertlichkeiten im Walde
von Chantilly. III, 104.
Mariotti, F., le orazioni di Demostene.
I, 194.
Marquardt, J., römische Staatsverwal-
tung. III, 123 ff
Martens, L,, de libello nepl ü(}'Ouq II,
110.
Martha, J , Bulletin de correspondance
helleuique II. III, 142.
Martin, Th. H., histoire des hypothe-
ses astronomiqucs grecques III, 235.
— Memoire sur les hypotheses astro-
nomiques des plus ancieus philosophes
de la Grece III, 235. — Preface ä la
traduction fran^aise de l'histoiro de
la litterature romaine de W. S. Teuf-
fel. III, 245. — Traditious homeriques
sur le sejour des morts. I, 169. III,
235.
Marty, A., die Frage nach der ge-
schichtlichen Entwickelung des Far-
bensinnes. III. 240.
Marx, K. F. H. , Anordnung der die
Medizin betreffenden Aussprüche des
Seneca I, 13.
Matthiessen, Grundzüge der antiken
und modernen Algebra. III, 217. —
Schlüssel zur Sammlung von Beispie-
len von Heis. III, 218.
Matty de Latour , de , emplacement
de la mausion romaine Segora III,
107.
Mayor, J. E. B., biographical clue to
latin literature. III, 248. — Pliny's
letters book III. III, 436.
Mecklenburg, H. R. , Vergil. Aeneis
übersetzt II, 144.
Mehler, E , geschiedenes der Romeen-
sche letterkunde naar Bender. III, 249
Meinhold, F., de rebus Salaminiis. III,
359.
Meiser, C. , Boetii commentarii in li-
brum Aristotelis r.spl kpßrjvsiaq. 1, 50
— Ueber den Unterschied der boetia-
nischen Uebersetzung des aristoteli-
schen Buches Tzepi kpfiyjveiai; von un
serem Texte des Aristoteles. I, 50
Meiasas, de, evangelisation des Gaules.
Predication du christianisme dans le
Pagus Silonnectensis. III, 515. — La
predication du christianisme chez les
Cenomans. III, 516.
Merguet, H , Lexikon zu den Reden
des Cicero. II, 225. III, 404.
Merk, C. , Clemens Alexandrinus in
seiner Abhängigkeit von der griechi-
schen Philosophie. I, 57.
Merry, Aristophanes' Clouds. I, 114.
Mertens, M., quaestiones Ausonianae.
II, 192.
Meyer, E., Geschichte des ersten Me-
ridians. III, 237
Meyer, E., Geschichte des Königreichs
Pontes. III, 362.
Meyer, "W., zu Cic. Or. I, 8, 30 II, 210.
Mila, J., fouilles faites ä Carnac. III, 107.
Miller, A , Alexanders Einzug in Aegyp-
ten II, 97.
Mittheilungen , archäol. - epigr. , aus
0 esterreich. III, 149. 154. 187. —
Des kroatischen archäologischen Ver-
eins. III, 189. — Der kais. kgl. Cen-
tralkommission. III. 187. — Des hi-
storischen Vereins für Krain. III, 187.
Mochi, G., gli Urbinati Metaurensi ed
Ortensi. III, 103.
Möller, Recension von K. B. Franke,
die Psychologie des Arnobius I, 57
Mohr, M., die Quellen des Plutarchischen
und NepotischenThemistokles III, 384.
Moll, E., zur Genealogie des julisch-
claudischen Kaiserhauses. III, 490.
Mommsen, Th., Corpus inscr. latino-
rum vol. III. III, 119 0. — Addita-
menta I. II. (Eph. epigr II, 4 IV,
1. 2.) III, 119 ff. — Die Gardetrup-
peu der römischen Republik und der
Kaiserzeit. III, 85. — Inschriften-
büsten. I, 30. — Inschriften des No-
nius Marcellus. III, 286 — Inschrift
aus Szöny III, 99. — Inschrift von
Triventum. III, 95. — Die Kolonie
Flavia Septimia Siscia. III, 1)9.
Dionysios der Perieget. II. I, 98. III,
572. — Zur Kritik der Geographie
des Ptolemaeos. III, 573. — Nomina
et gradus centurionum III, 124. —
Porcia. III, 481. — Privilegium mili-
tum. III ,213. — Römische For-
schungen. 2. Band. III, 453 — Rö-
misches Staatsrecht. III, 124 ff. —
Senatusconsultum de Cyzicenis. III,
133 ff. — Ein unedirter Stein aus Tri-
ventum. III, 101. — Zusätze zum C.
I. L. vol III. III, 95.
Mommsen, Th., und E. Hübner, Tri-
malchios Heimat. III, 273.
Mommsen, Tycho, Die Präpositionen
aüv und .usra bei den nachhomeri-
schen Epikern. I, 104.
Kegister der besprochenen Schriften.
593
Monatsschrift , für die Geschichte
Westdeutschlands. IV. III, 110. V.
III, 110.
Montecchini , P. , la strada Flaminia.
III, 103.
Moor, D. de, Cn. Nevius. III, 268.
Morawski, C. v,, Beiträge zur Cha-
rakteristik der Sprache des Velleius.
II, 110. — Bemerkungen zu den atti-
schen Rednern. I, 180. — De Dio-
nysii et Caecilii studiis rhetoricis. I,
213. — Rec. V. Weidner, Ciceronis
artis rhetoricae libri. II, 209.
Moroso, G, intorno al motivo dell'
abdicazione del)' Imperatore Dio-
cleziano. III, 519.
Moulin, notice sur les Ambibariens.
III, 104.
Mowat, R,, iuscriptions du Maine. III,
105. — Recherches sur l'empereur
Martinien. III, 42.
Moy, L. , qualem apud aetatis suae
Studiosos personam egerit C. Plinius
Secundus. III, 282.
Müller, A., Emoua. III, 95. 187.
Müller, C. C. , de arte critica Cebetis
tabulae adbibenda. I, 35.
Müller, C. F. W., Ciceronis opera. II, 222.
Müller , E. , ä quelle epoque faut - il
faire remonter la predication du chri-
stianisme dans le Pagus silvanec
tensis? III, 515.
Müller, H. F., die Enueaden des Bio-
tin übersetzt. I, 46 — Jahresbericht
über Plotinos. I, 46. — Zur Lehre
des Schönen bei Plotin. I, 46. — Plo-
tini Enneades. I, 46. — Plotin und
Schiller über die Schönheit 1, 46 —
Zur handschriftlichen Überlieferung
der Enneaden des Plotinos. I, 47
Müller, H. J. , Anzeige von A. Kiess-
ling's Seneca Rhetor. II, 130.
Müller, Iwan, quaestiones criticae de
Chalcidii in Timaeum Piatonis com-
mentario. I, 49.
Müller, K., Codex Vaticanus No. 191.
Ill, 573.
Müller, Moritz, Geschichte Thebens.
III, 358.
Müller-Strübing , H., ^A^fjvaiiüv iioXi-
reia. III , 348. — Zu Aristophanes.
I, 124. — Zur Schlacht bei Marathon.
III, 316.
Münscher, F. W., zu Vergils Aen. I,
390-401. II, l.")4.
Muhl, J. , symbolae ad rem scaenicam
Acharnensium Aviumque. I, 119.
Muret, E , Aristotimos tyrau des Aliens.
III, 357. — Un tetradrachmon de Spa-
radokos. III, 318.
Jahresbericht für Alterthumswissenschaft XXIII.
Naber, S. A., ad fragm. com. graecor.
I, 175. — Adnotationes ad Isaei
orationes. I, 189. — Ad Isocratem.
I, 189.
Nägler , de particularum usu apud L.
Annaeum Senecara. p. II. I, 20.
Napp, E. , de rebus Imperatore M.
Aurelio Antonino in Oriente gestis.
III, 27.
Nauck, A., zu Aristoph. Nub. 102 ff.
I. 159. — De epicorum Graecorum
fragmentis a G. Kinkelio editis. I, 69.
— Zu Menander's Monostich, 385. I,
172.
Naville, H. A., Julien l'Apostat. I, 49.
Wemanie, D , de stoicornm Romano-
rum prinii Caesarum saeculi factione.
I, 20.
Nerutsos, Bulletin de corr. hellen, vol.
IL III, 129. — 'EizirpacpaX 'Alt^av-
dpsiaq. III, 124.
Nettleship, H , zu Cic. Topica \l, 222.
— Zu Cicero pro A. Cluentio. II, 241.
— The Story of Aeneas wanderings. II,
166. — Varianten zum Servius. II, 169.
Netzker, H,, Hermagoras, Cicero, Cor-
nificius quae docuerint de statibus I,
210. II, 174.
Neubauer, Beiträge zu einer Geschichte
der römischen Christengemeinde in den
beiden ersten Jahrhunderten. III, 501.
Neumann, C. J. , Juliani imperatoris
quae supersunt. I, 50. — Julians
Schriften deutsch. I, 50.
Neumeyer, A., Philopoemen der letzte
der Hellenen. III, 358.
Newton , C. F. , Bericht über die
Schätze von Mykenae. III, 304.
Nieländer, F., zu den Scriptores hi-
storiae Augustae. II, 128.
Nicolai, R. , griechische Litteraturge-
schichte. III, 124. — Geschichte der
römischen Litteratur. III, 248.
Nieiahr, J., quaestiones Aristophaneae
scaenicae I, 119. III, 631.
Niemeyer, zu Plautus' Curculio. II,
55. 81.
Niese, B., kritische Bemerkungen über
die älteste griechische Geschichte.
III, 305. — Strabon VIII p. 373. III,
566. — Der Text des Thukydides bei
Stephanos von Byzauz. III, 577.
Nipperdey, C, opuscula. II, 109.
Nisard, D., les quatre grands histo-
riens latins. III, 276.
Nitzsch, F., Recension von H. Usener,
auecdoton Ilolderi. I, 51.
Novati, F., index fabularum Aristo-
phanis. I, 114. — Delle Nnbi di Ari-
stofane. I, 155.
(i88o. m.) 38
594
Register.
Oberdieck, J., Studien z. lateinischen
Orthographie. III, 433
Occioni, O., i dilettanti di lettere nell'
anticaRoma 111,282 — Die litterari-
schen Dilettanten im alten Rom. III,
282.
Ochoa, E. de, Vorgil Eneida trad.
II, 144
Oehler, R. , de Tiberiani fragmentis.
II, 190.
Oehmichen, G., Plinianische Studien.
111,571.
Oeri, J., novae in responsionem Aristo-
phaneam aniniadversiones. I, 118. —
Christ, Prien, Thesen über die
scenische Respousion bei den griechi-
schen Tragikern. I, 118.
Oesterlen, der Schild des Aeneas. II,
164.
Ogorek, J , wann hat Cicero d. beiden
ersten Catilinarischen Reden gehalten.
II, 242.
Ohlenschlager , Sitzungsbericht der
Müncheuor Akad. 1S;74. p. 204. 212.
Ohnefalseh, Richter, M , cyprische
Reisestudien. 2. Unsere Zeit. 8.
Olshatasen, J., die Elymäer am Ciispi-
schen Meere. III, 573. — Eine merk-
würdige Handschrift der Geographie
des Ptolemaeos. III, 574
Omont, H. , un mauuscrit de Corbie.
II, 192.
Oppert, J., l'etalon des mesures assy-
riennes 111,241. — Die Masse von
Senkereh und Khorhabad. III, 241 —
La methode chronologique. III, 372.
Ormos, S. de, die Alterthümer von
Viminacium. III, 167.
Ortmann, C, zu Cicero pro Qu. Ligario.
II, 2.58 — Zu Cic. 2. philippischer
Rede. II, 261. - Zu Cic Brut. II,
214. — Emendationen zu Cicero be-
sonders zur Sestina. II, 248
Ortvay, Th., Tibiscum. III, 164.
Ott, J. N., zu deu Scriptores historiae
Augustao. II, 128.
Otto. A. , de fabulis Propertianis. III,
271.
Overbeck, F., Recension von B. Aube,
histoire des persecutions de l'eglise.
I, 46 — Recension v. Bauer's Christus
und die Cäsaren. 1,25. — Recension
von C Merk, Clemens Alexandrinus.
I, 57.
Paglia, E., Virgilio scienziato. II, 164.
Paley, Aristophanes' Acharnians, Frogs.
I, 114.
Palmer, A., Aristophanica I, 134. —
Miscellanea critica, 1, 165. 197.
Paoletti, G., Vergilius Eneid. trad. II,
144.
Paoli, J. , la lettcratura Roraana del
Kopp III, 249.
Paoli, C, il Virgilio Medico-Laurenziano.
II, 153.
Ha-Kadonouloq ö A epaßsö g, '/!.,
Tzepi Bu^a'^rit^wv azai^ßwv III, 242.
Pappenheim, E., zum Text d. Sextus
Empiricus I, 33. — Des Sextus Em-
piricus Pyrrhonische Grundzüge über-
setzt. I, 33.
Paucker, C , Ergänzungen zu Georges
iat -deutschem Handwörterbuch. 7. A.
111,412. — De latinitate Claudiani.
11,199 111,417. — Subrelictorum
lexicographiae latinae scrutarium. III,
411.
Pauly, F., kritische Miscellen zu Se-
necas Dialogen. I, 20.
Pausch, K ," zu Aristoph. Wolken. I,
1.59.
Pearman , W. D., some observatious
on the Philebus of Plato. I, 227.
Peiper, R , die handschriftliche Ueber-
lieferung des Ausonius. II, 194. — Zu
den Scriptores historiae Augustae.
II, 127.
Pelagaud, E., etude sur Celse. I, 46.
Pennigsdorf, M., de quisque et quis-
quis pronominum apud comicos La-
tinos usu. III, 16.
Perniee, A., d. ersten römischen Kaiser,
der Adel und die Staatsverwaltung.
III, 483.
Perrot, G., revue archeol. 1876. III,
134 ff. — Exploration de la Galatie et
de la Bithynie. III, 129 ff.
Pessoneaux, F., Virgile trad. II, 144.
Peschel, O., Geschichte der Erdkunde.
III, 236.
Peter, C. , zur Kritik der Quellen der
älteren römischen Geschichte. III, 13.
Peter, H. , Qu. Lutatius Catulus und
Lutatius Daphnis. III, 279. — Ueber
einige Schriftsteller des Namens Pollio.
III, 281.
Pettersch, C. H , Apollonius von Tyana
der Heiden-Heiland. I, 35.
Pfeiffer, X., die Controverse über das
Beharren der Elemente in den Ver-
bindungen. III, 240.
Pfitzner, die Belagerung von Alesia.
III, 18.
Pflügl , das lateinische Sprichwort bei
Plautus und Terenz. II, 15.
Pfundtner, O., Ciceros vierte Rede
gegen Verres nach Lehrs übersetzt.
II, 235.
Verzeichniss der besprochenen Schriften.
595
Philipp], A. , kleine Bemerkungen zu
Griech. Rednern I, 180. — Hermo-
kopeden. 1, 183. — Ueber einige Reden
des Isaios und Dimosthenes. I, 181.
Philippi, F. , zur Rekonstruktion der
Weltkarte des Agiippa. III, 566.
Piecolomini , E , sopra alcuni luoghi
delle Nubi di Aristofane. I, 156. —
Osservazioni sopra alcuni luoghi degli
Uccelli di Aristofane. I, 167.
Pierron, A. , histoire de la litterature
Romaine. III, 251
Planer, H., Cäsars Antesignanen. III, 82.
Pleyte, W. , nederlandsche Oudheden.
III, 116.
Plüss, Th., zur Erklärung der Aeneis.
II, 156.
Pluygers, G. G. , WTzoßvrjfioveößara.
II, 213. Zu Cic. Brut. II, 215. —
Zu Cic. in Qu. Caecilium divinatio. II,
231. — Zu Cic. pro A. Calcina. II,
238. — Zu Cic. pro A. Cluentio. II,
240. — Zu Cic. pro M. Fonteio. II,
238. — Zu Cic. de opt. gen. orat. II,
218. — Zu Cic. de imperio Cn. Pom-
pei. 11,239. — Zu Cic. Orator. II,
217. — Zu Cic pro Roscio Amerino.
11,227. — Zu Cic. pro Q. Roscio
comoedo. 11,231. — Zu Cic. in Ver-
rem actio I. II, 232. — Ad Cic. in
Verrem actio II. II, 233. — Zu Cic.
Verrem V. II, 237.
Poggendorff, J. C. , Geschichte der
Physik. III, 239.
Pöhlig, K , Beiträge zur Erklärung v.
Vergils Aeneide. II, 155.
Polle, F., Wörterbuch zu Ovids Meta-
morphosen von J. Siebeiis. 3. Aufl.
III, 410.
Polster, L , zu Cic. Orator. II, 216. —
Zu Cic. de part. or. II, 218. —
Quaestiones Statianae. II, 186. —
Quaestiones Tullianae. II, 216. 251.
Polzer, A., die Philosophie im zweiten
Jahrhundert nach Christus. 1, 42.
Posner, M., quibus auctoribus usus sit
Die Cassius. II, 95.
Posseidt, V , Asiae minoris sub Dareo
liystaspis filio conditio. III, 361.
Pottier et Hauvette - Besnault , in-
scriptions de Lesbos. III, 357.
Poyard , C, , traduction d'Aristophane.
I, 135.
Pozder, C, Aristophanes Ach v. 100,
104. I, 134.
Prahl, C, quaestiones metricae de Calli-
niacho. I, 97.
Prammer, J , Bemerkungen zu ver-
schiedenen Ausgaben des Tacitus.
III, 173.
Prause, O., de particulae nplv usu
tragico I, 123.
Preibisch, P. , quaestiones de libris
pontificiis. III, 274. — Fragmenta li-
brorum pontificiorum. III, 274.
Prietzel, Boethius und seine Stellung
zum Christenthum. I, 51.
Probst , E. , L. Annaeus Seneca aus
seineu Schriften I, 11.
Prou , V. , le chirobaliste d'Heron
d'Alexandrie. III, 233
Purmann, H , Rec. von Woltjer's Lu-
cretii philosophia. II, 187.
Puschmann , Th. , Alexander von
Tralles. III, 209. 256.
Quaekenbos, J. D , illustrated history
of ancient literature. III, 123. 253.
Quicherat, L., zu Hör. carm. III, 12;
14, 12 II, 133. — Hör. Sat. I, 4, 11.
II, 135. - Hör. Sat. I, 6, 122. II, 136.
Ranke, L. v., Weltgeschichte. III, 290.
Kauschenstein, R., Anzeige des Pro-
gramms von F. Kirchner, de vicesima
Lysiae oratione. I, 184.
Rauschning, O., de latinitate Senecae.
1, 18.
Reeb, J., über die Grundlagen des Sitt-
lichen nach Cicero u. Ambrosius. I, 59.
Regell, F., de augurum publicorum li-
bris. III, 275.
Rehdantz, C. , Demosthenes philippi-
sche Reden. I, 193
Reifferscheid, A. , analecta ci'itica et
grammatica. III, 15. — Carminum I,
2, 34. II, 127. — CoDJectanea nova.
III, 269. 271. — Recension von Ebert,
Geschichte der Litteratur des Mittel-
alters. III, 254.
Reinhardt, K., der Philebus des Plato
etc. I, 272.
Reinhardstoettner, C. v , die Plauti-
uischen Lustspiele in späteren Bear-
beitungen. II, 21.
Renan, E. , mission en Phenicie. III,
127 if.
Renier, L., comptes rendus des seances
de l'Academie des inscr. II, 110. —
Recueil de diplomes niilitaires. I. III,
210.
Reuss, F., die Chronologie der Dia-
dochenzeit. III, 368. — De Jubae
regis historia Romana. III, 452.
Reutzel , H , excrcitationes in Anti-
phoiitis orationes. I, 182.
Reville, J. , le Logos d'apres Philon
d'Alexandrie. I, 35.
Revue archeologique. N. S. 19. annee.
III, 105 — N. S. 20. annee. lil, 106.
Rhode , E, , Recension von Maas de
biographis graecis. I, 33.
38*
596
Register.
Ribbeek, O., zu Apulejus de deo So-
cratis. I, 45. — Zu Aristophanes Equ.
32. 1, 161. — Zu Aristophanes Nubes
1418. I, 159. - Zu den Wespen des
Aristophanes. I, 162. — Beiträge zur
Kritik des Plautinischen Curculio. II,
51. 61. — Die römische Tragödie im
Zeitalter der Republik. III, 261. —
Zu den Briefen des Seneca. I, 20.
Ribbeek, W., zu den Fragmenten der
griechischen Epiker. I, 72. — Hesiodi
scutum 199. 1,69. — Zn Markellos
Sidetes. 1,81. — Zu Matron. 1,82.
Riccardi, P. , cenni suUa storia della
geodesia in Italia. III, 225.
Riccoboni, D., quibus in rebus Vir-
gilius Homerum imitatus singulare in-
genium prodat. II, 159.
Richter, E. A., zu Cic. de imperio Cn.
Pompei. II, 239. — Zu Cic. Or. III,
4, 16. II, 210.
Richter, G , Beitrag zum Gebrauch d.
Zahlworts im Lateinischen. III, 423.
Rieckher, kleine Beiträge. I, 246.
Riel, C, der Thierkreis und das feste
Jahr von Dendera. III, 237.
Riese, A., geographi latini minores.
III , 88. — Nachträge zu den Geo-
graphi latini minores. III, 579.
Riess, Fl., das Geburtsjahr Christi.
III, 499.
Ringe, D., zum Sprachgebrauch des
Caesar. III, 414.
Rinn, W., Virgilii opera. II, 149.
Ritschi, F , kleine philol. Schriften.
5. Bd. III, 535.
Ritter, B., Philo und die Halacha.
1,37.
Ritter, F., de Apollinarii Laodiceni
legibus metricis. I, 64.
Ritter, G., das litterarische Leben im
alten Rom. III, 282.
Robert, C, Eratosthenis catasterismo-
rum reliquiae. 111,238. — ZuPausanias.
III, 574.
Roehas-Aiglun, A. de, et Gh. Graux,
Philon de Byzance, fortifications. III,
233
Rodet, L., l'algebre d'Alkhärezmi. III,
218.
Röhl, H. , Jahresbericht über Lysias.
1878. 1879. I, 186.
Rogers, Aristophanes' Wasps, rewolt of
women, Lysistrata. I, 114.
Rohde, E., die Chronologie des Zeno
von Kition. 1,9. — yiyovB in den
Biographien des Suidas. I, 5.
Rohdewald, W, , über die psoudo-
demosthenische Rede gegen Theo-
krines. I, 203.
Rohdich, R., de Maximo Tyrio theo-
logo. I, 44.
Rollet, J., des caracteres de la bles-
sure regue par Alexandre le Grand
dans le combat contra les Malliens.
II, 97.
Romer, Fl., archaeol. közle menyck.
III, 166. 179. — Acta nova musei natio-
nalis Hungarici. I. III, 179.
Rosenberg, E., zur Kritik v. Aescliines'
Ctesiphontea. I, 206. — Zu Lykurgos.
I, 208.
Rossberg, K., zu Apollinaris Sidonius.
II , 205. — De Dracontio et Orestis
tragoediae auctore. II, 200. — Kriti-
sche Nachlese zu Dracontius. II, 201.
Rossi, G , groma e squadro. III, 225.
Rothlauf, B., die Mathematik zu Pia-
tons Zeiten. III, 220.
Roubet, Untersuchungen über die alte
Geographie von Nevers III, 107.
Roziere , de , sur le gouvernement de
Theodoric. IH, 46.
Rubner, H., Rec. von Hörners CoUa-
tiou des Cod. Erl. mutilus zum Orator.
II, 217. — Rec. von Piderit - Adler,
Cic. de or. 11,211.
Rudert, H. , de iure municipum Ro-
manorum Campanis dato. III, 76.
Rühl, F., das rhythmische Gesetz des
Demostheues. I, 192. — Vermischte
Bemerkungen (12. zu Lysias), I, 186.
— Die Verbreitung des Justinus im
Mittelalter. II, 106. — Nachträgliches
zu Justinus. II, 106. — Die Textes-
quellen des Justinus. II, 106.
Rvielle, Gh., Calendarium, IlapdmjYßa-
Calandrier. III, 242.
Rüstow, F. W., der Cäsarismus.
III, 22.
Rüge, M. , de ablativi in veteribus
unguis Italicis forma et usu locali.
III, 14.
Rzach, A., grammatische Studien zu
ApoUonios Rhodios. 1 , 76. — Kriti-
sche Beiträge zu Musaios. 1 , 88. —
Recension von F. Devantier, das Di-
gamma bei Hesiod. I, 68. — Recension
von Hesiodus ed. Flach u Hesiodus
ex rec. Goettling ed. Flach. 3. I, 67.
— Recension von J. Plilberg, trochäi-
sche Wortformen. I, 91. — Recension
von E Kausch, quatenus Hesiodi elo-
cutio ab Homero pendeat. I, 69. —
Rec. von A. Scheindler, quaestiones
Nonnianae I. I, 83.
Sacken, Schleuderbleie aus Arba. III,
177.
Sadee, L. , de Dionysii Halicarnassen-
sis scriptis rhetoricis. I, 211.
Verzeichniss der besprochenen Schriften.
597
Sadowski, J. N., die Handelsstrassen
der Griechen und Römer an die Ge-
stade des Baltischen Meeres. III, 100.
Eaxzkkapöizotj koq, E. K., (rrjßeiuxnq
sie, OuEpyiliou AivsidSa IX. II, 158.
Sallet, A. V., die Nachfolger Alexan-
ders des Grossen in Baktrien. III, 362.
Sande Bakhuzzen, "W H, van de, de
parodia in comoediis Aristophanis. I,
131.
Sander, M , zu dem Rhetor Annaeus
Seneca. II, 138. — Der Sprachge-
brauch des Rhetors Annaeus Seneca.
II, 140. III, 417.
Sandep, J. E., private orations of De-
mosthenes. 1, 199.
Sayce, A. H., Recension von Flinders
Petric's metrology. III, 241.
Schäfer, A., über den Bau der Mauern
Athen's durch Themistokles. III, 318.
Schäfer, F., quid Graeci de origine
philosophiae existimaverint. I, 64.
Schäfer, H., de nonuullarum particu-
larum apud Autiphontem usu. I, 181.
Schaper, C, Vergils Gedichte erklärt
V. Th. Ladewig. II, 145.
Scheibmaier , J. , de sententiis quas
dicunt Caecilii Balbi. III, 288 e.
Scheindler, A. , zur Paraphrase des
Evangeliums des heil. Johannes von
Nonnos I. I, 84. — Quaestiones Non-
nianae. p. 1. 1, 82. p. II. I, 83. — Re-
cension von J. Hilberg, das Prinzip
der Silbenwägung I, 108.
Sehenkl, K., zu Aristophanes Fröschen
147 ff. 1, 169. — Zu Cic. pro Sestio
10, 24. II, 251. — Zum Epitaphios des
Hypereides. I, 209.
Schepe, K., de transitionis formuHs qu.
oratores Attici utuntur. I, 179.
Schepss, Gr., Antonius Panormita, der
Verfasser von Plautus-Kommentarien.
11,2.
Schiebe, Th., de fontibus librorum Cice-
ronis de divinatiouo. I, 11.
Schinek, Ae., quaestiones Aristopha-
neae I, 153.
Schinek, E. , Aristophanes' Frösche,
Vögel deutsch. I. 133.
Schlegel, uranographie chinoise. III,
237.
Schlemmer, C, der Kaiser Decins III,
33.
Schliemann, H., Mykonä. 111,301.
Schmid, G., zur Frage über das Zeit-
alter (Ics Curtius Rufus. 11, 96.
Schmidt, A., das perikleischc Zeitalter
11. 111,319.
Schmidt, B., zu Lykurgus !^ 13. I, 208.
— satura critica. 1, 146.207.
Schmidt, J., die Evocati. III, 83. —
De seviris Augustalibus. III, 170.
Schmidt, M. , miscellanea philologica,
I, 119. — Zu den Scriptores historiae
Augustae. II, 128.
Schmidt, O., zu Cic Philippica. II, 259.
Schmidt, R , zur Apocolocyntosis. I, 20.
Schmitz, L., Aeneidos hbri priores VI.
II, 152. — History of latin literature.
III, 250
Schnee, R. , Beiträge zur Kritik der
Aristophanesscholien. I, 112.
Schneider , G. , das Platonische in
Cicero's Cato. I, 234.
Schneider, G J., de Diodori fontibus.
III, 378.
Schneider, J., Aliso. III. III, 116. —
Neue Beiträge zur alten Geschichte
und Geographie der Rheinlande. XII.
III, 114. — Die Hügelwarte am Ickter-
hof. III, 115. — Die römischen Mili-
tärstrassen des linken Rheinufers. III,
111. — Römische Heerwege zwischen
Yssel und Ruhr III, 1 15. ^ Die Warte
am Schwienumshof. III, 115.
Schneider, O. , emeudationes Aristo-
phaneae. I, 135. — Zu Cic. 8. philipp.
Rede. II, 261.
Scholl, F., die Interpolation der Cice-
ronischen Caeliana. II, 253. — Litte-
rarisches zu Plautus und Terontius.
III, 268. — De Pandora Hesiodi. I,
92. — Q. Remnicus Palaemon. 111,281.
— Varro und die römischen Didas-
kalien. 111,278.
Schoemann, Apollonius von Perga. III,
229.
Schrader, H., Kleon und Aristophanes'
Babylonier. I, 154.
Schröder , L. A. P , Bentley's Emen-
dationen zum Plautus II, 16. 26. 27.
45. 49. 68. 79. 81. 83 84. 85. 86. 87.
Schubart, J. H Ch , über zwei Stellen
des Pausanias. III, 574.
Sehürer, E , Julius Afrioauus als Quelle
der pseudojustinischen Cohoitatio ad
Graecos. I, 53. — Die Gemeindever-
fassung der Juden in Rom in der
Kaiserzeit. II, 502. — Recension von
B. Badt, Ursprung der sibylliuischen
Orakel. I, 78. — Recension von Lu-
cius, die Therapeuten I, 39.
Schüssler, O , de praepositionum ab,
ad, ex apml Cic. usu. III, 416.
Schultess, F., Recension von Klammer,
animadversiones Aiinaeauae. 1, 20 —
Ad Senecae libros de dementia. I, IG.
Schnitze, V., kulturgeschichtliche Bil-
der aus dem christlichen Alterthum,
lll, 503.
598
Register.
Schulze, E., Mykenai. III, 303.
Schulze, E. R. , prolegomena in De-
mosthenis q. f. orationem adversus
Apaturium. I, 200.
Sehunck, W. , de tcholiorum in De-
mostht'uis orationes fontibus. I, 195.
Schupf er, F., storia della letteratura
latiua di H. Bender. III, 249.
Schuster, P., über die erhaltenen Por-
traits der griechischen Philosophen.
I, 5.
Schwabe, C, Aristophanes und Aristo-
teles als Kritiker des Euripides I, 120.
Schwebsch, H , de oratione quae con-
tra Lcocharem a Demosthene scripta
fertur. I, 202.
Schwedei", E , Beiträge zur Kritik der
Chorographie des Augustus. 2. Thl.
III, 91. — Die Konkordanz der Choro-
grapbieu des Pomponius Mela und
des Plinius. III, 92. 572.
Schweitzer, M. , de decretis in De-
mosthenis de Corona traditis. I, 196.
Schwenke, P. , über Cicero's Quellen
in den Büchern de natura Deorum.
1,11.
Seemann, E , quaestiones grammaticae
et criticae in Pausaniam. III, 575.
Sellar, W. Y, tbe Roman poets of
the August ean age. III, 270.
Setti, C, la critica letteraria in Aiisto-
fane. I, 134.
Seyffert, O., Geschichte der römischen
Liiteratur von E. Munk. 2. Auflage.
III, 248.
Sidgwick, Aristophanes' Clouds, Achar-
nians, Frogs. I, 114.
Siedler, H. , de L. A Senecae philo-
sophia morali. I, 12.
Sieglin, W. , die Chronologie der Be-
lagerung von Sagunt. III, 16.
Simpson, F. P, , Vergib trojamentum
II, 157.
Sissa, L , una visita a Sustinente. III,
102.
Sitzler, J., zur griechischen Anthologie.
I, 196.
Sommer, E. , et A. Desportes, Vir-
gile. II, 145.
Sommerbrodt, J, Scaenica. III, 631
— Tnoxpirrjq, I, 120.
Sonnenschein, A , Plauti Captivi. II,
16. 26. 27. 45. 47. 49. 68. 79. 81. 83.
84. 85. 86. 87.
Soupiaq, F., töl xazä Mtß^piddr-^v. III,
18.
Speck, B., de Aristophanis dialccto. I.
I, 121.
Sprenger, R., zu Velleius Paterculus.
II, 111.
Springer, A., Recension von Ebert's
Geschichte der Litteratur des Mittel-
alters. III, 254.
Stachelscheid, Bentley's Vergiliana.
II, 158.
Stählin, A , Justin der Märtyrer und
sein neuester Beurtheiler. I, 53.
Steinwender, Th. , über das numeri-
sche Verhältniss zwischen cives und
socii im römischen Heere. III, 81.
Stengel , P. , ad res sacras cognoscen-
das cuiusnam momenti sint scholia
Aristophanea. I, 116
Steup, J., Herodot IX, 106 und Thuky-
dides. III, 316.
Stiller, O., de Castoris libris Chronicis.
III, S88.
Stinner, A., de Cic. in epistulis ser-
mone. III, 415.
Storr, Gormanicus. III, 457.
Stutzer, E , drei epitomierte Reden des
Lysias I, 184.
Susemihl , F. , kleine Beiträge zu
griechischen Litteraturgeschichte. I,
181.
Tannery, P., Hippocrate de Chio. III,
227. — Sur les Solutions du probleme
de Delos. III, 226.
Tardieu, A. , geographie de Strabon.
T. III. III, 566.
Teuffei, W. S. , Geschichte der römi-
schen Litteratur. 3. A. III, 243. — Re-
cension von Ebert's Geschichte der
Litteratur des Mittelalters. III, 254.
Thalheim, Th., zu Lykurgos. I, 208.
— Zu Lysias. I, 186.
Thielmann, Fr , stilistische Bemerkun-
gen zu den Jugendwerken Cicero's.
II , 14. — Recension von G. Land-
graf's de figuris etymologicis. II, 89.
— De sermonis proprietatibus apud
Cornificium. II, 14. III, 413.
Thilo, Ch. A., Geschichte der griechi-
schen Philosophie. I, 1.
Thimus, A. v. , die harmonikale Sym-
bolik des Alterthums. III, 238.
Thomas. Aem. , schedae criticae in
Öenecam rhetorem. II, 136. — Essai
sur Servius et son commentaire de
Virgile II, 167.
Thomas, P., histoire romaine. III, 6.
Thouret, G., über den gallischen Brand.
III, 454.
Thümer, über den Piatonismus in den
Schriften des Justinus Martyr. I, 53.
Tiedke, K., de lege quam in versibus
observavit Nonnus. I, 102. — Non-
niana. I, 85. 86. — Quaestionum
Nonnianarum spec. II. I, 84. 85. —
Quaestiuncula Nonniana. I, 102.
Verzeichniss der besprochenen Schriften.
599
Tocilescu, Inschriften aus Rumänien
III. löOff.
Tonder, A. J , die Unterwelt nach C.
Valerius Flaccus. II, 181
Torma, K. , neue Inschriften aus Da-
cien. III, 154 ff.
Tournier,E., parodie chez Aristophane.
I, 131.
Trentepohl, V., observationes in Aeschi-
nis usum dicendi. I, 205.
Treuber, O., Kritisch-Exi^getisches zu
Yergil's Aeneis II, 156.
Tu-d^.Sog, 7 '/f., 5^ iizl dwpodoxia
xazadiw^ii toö Jrjfxo(T'9i>oug. 1, 193.
Uckermann, V., de Aristophanis co-
mici vocabulorum formatione. I, 122.
Ueberweg,F., Grundriss der Greschichte
der Philosophie. I, 1.
Ulrich, Fr., de verborum composito-
rum apud Plautum structura. II, 8.
111,419.
Unger, G. F., die attischen Archonten.
III, 368. — Die Jahresabstände bei
Polybios. III, 12. — Die Jahresepoche
des Diodoros. 111,369. - Die römischen
Gründungsdata. III, 451. — Die rö-
mische Stadtaera. III, 10. — Das
Strategenjahr der Achaier. III, 370.
Unger, R , zu Claudianus 9. II, 128. —
Zu den Scriptores historiae Augustae.
II, 128
Usener, H , chronologische Beiträge.
III, 366. — De Dionysii Halicarnassen-
sis libris manuscriptis. I, 211. — Anec-
doton Holderi. 1,51.59. III, 288b.
Ussing, J L. , kritiske bemärkninger
til Plautus. II. 43. 46. 47. — Plauti
comoediae III, 2 II 69. 73.
Vahlen, J., de Ennio nonnulla II, 143.
— Zu Plautus' Bacchides. II, 46. —
Prooemium zu dem Ind. lect. Berol.
1880 II, 15. 77. 81. 86. 89. — Zu
Seneca de brevitate vitae. I, 20. —
Varia. De Ennio. II, 143.
Valeton, J. M. J. , de Romeinsche
Historiographie. III, 6 276. — De
Polybii fontibuset auctoritate. III,
372.
Vapereau, G., dictionnaire des littera-
tures III, 252.
Va39i3, Sp , Conjekturon zu Brutus. II,
215. — Quaestiones Ciceronianae. II,
210. 243.
Vaux, W. S. W., greek cities and Is-
lands in Asia Minor. III, 361.
Veith, K. V., Cäsars Rhr^inübergänge
55 u. 53. III, 474. — Die Ariovister-
schlacht im Jahre 58 v. Chr. III, 473.
— Cäsars Schlucht gegen die üsipeter
und Tancterer 55. III, 477. — Die
Kämpfe des Labienus mit den Treve-
reru. III, 19. HO. — Die Kämpfe der
Römer und Germanen bei Limburg.
III, 110
Velaen, A v., Aristophane's Thesmo-
phoriazusae. I, 118. — Mittheilungen
aus einer Tzctzes - Handschrift vom
Plutus. I. 113.
VerniöUes, J , histoire abregee de la
litterature latine III, 251.
Vida. A., die Vögel des Aristophanes.
I, 134.
Veress, J. , Vergil Aeneise magyar.
II, 144.
Villemain, J , une epigramme de Ver-
gile. 11, 171.
Viravsky. A., kterak Vergilius v Aeneide
näpodobil Apollonia Rhodskeho. II,
160.
Virek, H., die Quellen des Livius und
Dionysios für die älteste Geschichte
der römischen Republik. III, 12.
Vitelli, G , ad Aeschinis Ctesiph. 88.
I, 207.
Vitringa, A. J., annotationes criticae
in Plotini enneadum partem priorem.
1,47.
Vogel, P. J., in Dinarchum curae gram-
maticae rhetoricae criticae. I, 209.
Vogel, Th., Q. Curtius Rufus I. II, 90.
Vogt, E., kritische Bemerkungen zur
Geschichte des Gildonischen Krieges.
III, 522.
Voigt, M , über die Clientel und Liber-
tinität. III, 65. — Ueber die leges re-
giae III, 274.
Vollertsen, G., quaestiones Catonianae.
III, 468.
Wachendorf, H., conjectanea in ora-
leres Atticos. I, 178 — De Demosthe-
nis Midiana. I, 197.
Waehholtz, A , de litis instrumentis
in Demosthenis q. f. oratione in Ma-
cartatum. I, 201.
Waddington, Gh., Pyrrhon et le Pyr-
rhonisme. I, 34.
Wadstein, E. , über den Einfluss des
Stoicismus auf die älteste christliche
Lehrbildung I, 23
Wäschke, H., das Rechenbuch des
Maximus Planudes. III, 232.
Wagner, E. , de Martiale poetarum
Augusteae aetatis imitatore. II, 171.
Wagner, W. , history of Roman Lite-
raturo by W. S. Teuffei. III, 244.
Weber, E. O , quibus de causis Cicero
post libros de oratore Brutum scri-
pserit. II, 217.
600
Register.
Weeklein, N., Studien zu Aristoph.
Fröschen. 1, 169.
"Wegehaupt, W., P. Cornelius Doia-
bella. III, 480.
Weidner, A. , Aeschines' Rede gegen
Ktesipton I, 204. — Antwort auf
K. K.'s Blumenlese: I, 204. — Anzeitie
von K. Fuhr animadversiones in oi'a-
tores Atticos. I, 179. — Anzeige von
E. Rosenberg, zur Kritik der Rede
des Lykurk gegen Laokrates. I, 207.
— Die Staatsreden des Demostheues.
I, 194.
Weil, H., Denys d'Halicarnasse premiere
lettre ä Amee. I, 210. — fitudes sur
Demosthene. I. 190.
Weissenborn, HL., zur Geschichte der
Mathematik III, 224. 233.
Wellmann, E., die Philosophie des
Stoikers Zenon. I, 10
Wetzell, C, Beiträge zu d. Gebrauch
einiger Partikeln bei Antiphon. I, 181.
Weyland , P., über das Epirrhema in
den Wolken des Aristophanes. I, 157.
White, J. T., Aeneides book X. II, 153.
Wiehmann , J. , Diouysii Halicarnas-
sensis de Thucydide judicia. I, 213.
Wiedemann. A., Geschichte Aegyptens.
III, 363. — Die griech. Inschriften von
Abu-Simbel. III, 365.
Wilamowitz-Möllendorff, U. v., Zu
Arist. Aves 700. I, 167. - Zu Novati's
index Aristophanis. I, 115. — Ad
Aristoph, Pac. 955. I, 165. — Zu
Cobet' fr com. 1876. I, 173. — Com-
mentariolum grammaticum. 1, 122. 198.
— Aus Kydathen. 111,340. — Pa-
rerga. I, 155. 161. 172.
Wilkins, S., Cicero de Oratore. II,
212.
Wilmanns, G , exempla inscriptionum
latinarum. III, 119. — De praefectis
castrorum. III, 125.
Winckler, H. , der Stoicismus eine
Wurzel des Christenthums. I, 22.
Windhaus, G , varietas lectionis ad
Senecae epistulas e codice Bamber-
gensi I, 16.
Winter, J., die metrische Reconstruc-
tion der plautinischen Cantica. II, 9.
— Reconstr. d. Cantica. II, 15. — Zu
Plautus. III, 48. 80. 81. 86.
Wlrz, H. , der Perduellionsprocess des
C. Rabirius II, 241.
Wissowa, G., de Macrobii Saturnalio-
rum fontibus. III, 286.
Witten, F., qua Aristophanes diverbia
composuerit. I, 118. — De Nubium
fabula ab Aristophane retractata. I,
157.
Wittstoek, A. , Marcus Aurelius An-
toninus Selbstbetrachtungen. Neue
Uebersetzung. I, 22.
Wölfflin, E. , über die Latinität des
Afrikaners Cassius Felix III, 418. —
Lateinische und romanische Compara-
tion. in, 421. — Senecae monita. I,
17. — Die Vergil-Oden des Horatius.
II, 169.
Wolf, St, Hypatia, die Philosophin v.
Aiexandria. I, 48.
Wolffgramm, F., Neros Politik dem
Auslande gegenüber. III, 495.
Woltjer, J., Lucretii philosophia cum
fontibus comparata. 1, 30.
Wood, J. T., discoveries at Ephesus.
III, 137 ff.
Wormstall , die Wohnsitze der Mar-
sen, Ansibarier und Chattuarier. III,
489.
Wrampelmeyer , H. , Codex Wolfen -
buttlensis N 205 (zu Cicero). II, 226
240. 246. 257. 258.
Wrobel, J. , über eine neue Hesiod-
handschrift. I, 93. — Piatonis Timaeus
interprete Chalcidio. I, 48.
Wüstenfeld, J. , die Uebersetzungen
arabischer Werke in das Lateinische.
III, 222.
Wunder, H , L. A. Seneca quid de dis
senserit. I, 12.
Zachariae v. Lingenthal, die von
Kaiser Anastasius für die Libya Pen-
tapolis erlassenen Formae. III, 45.
Zacher, K., über Gemälde als Tempel-
schmuck. II, 166.
Zahn, Th., Sklaverei und Christenthum
in der alten Welt. III, 52.
Zechmeister, J., kritische Beiträge zu
Paulinus von Nola. II, 196. — Re-
cension von A. Rzach, grammatische
Studien zu Apollonios Rhodios. I, 76.
Zeitler, A. , zu Spartianus' Vita Ha-
driani. II, 124.
Zeller, E., Alexander und Peregrinus.
I, 40 — Beiträge zur Kenntniss des
Stoikers Panaetius. I, 10. — Die Philo-
sophie der Griechen. I, 3. 31. — Der
pseudo-philonische Bericht über Theo-
phrast I, 9. 39. — Recension von J.
M. Cotterill , Peregrinus Proteus. I,
43. — Recension von Diels' Doxo-
graphi. 1,5. — Der Streit Theo-
phrasts gegen Zeno. I, 9.
Zeuthen, H. G., Brahmagupta's Trapez.
III, 225.
Zevort, E., de gallicanis Imperatoribus.
III, 510.
Ziegler, A., die Regierung des Kaisers
Claudius I. III, 491.
Griechische Autoren.
601
Ziegler, H. R , de vita et scriptis Cleo-
medis. III, 239.
Zielinski, Th., die letzten Jahre des
zweiten panischen Krieges. III, 465.
Zimmermann, Beiträge z. lateinischen
Grammatik. II, 5. — Gebrauch der
Conjunctionen. II, 18.
Zingerle , B. , de carminibus latinis
saeculi XV et XVI. II, 207. — Re-
cension von Bender's römischer Litte-
raturgeschichte. III, 249.
Zintz, F., die römische Kolonie Sarmi-
zagetusa. III, 497.
Zippel, G., die römische Herrschaft in
Illyrien. III, 169. 179. 198. 204.
Zucker, A. , quae ratio inter vitas
Lysiae intercedat. I, 183.
Zuckermann, B. , das Mathematische
im Talmud. III, 221.
Zurborg, H., kritische Bemerkungen zu
Demosthenes. I, 192.
Zycha, J., Rec. von Ogörek, wann hat
Cicero die Catilinarischen Reden ge-
halten? 11,243.
IL Register der behandelten Stellen.
a. Griechische Autoren.
(Die nicht bezeichneten Stellen gehören zur ersten Abtheilung.)
Achilles Tatius, S. 43.
Aenesidemus, S. 34.
Aeschines, S. 204 ff. I, 33. S. 180, 2, 119.
S. 178, 3, 154. S. 180, 3, 182, 202. S. 178.
Aeschylus, III, S. 293. — Agam. 278.
S. 148.— Sept. 1068. S. 143. -Vita
Aeschyli 27. S, 152.
Aetius, S. 4, 5.
Agatharchides, III, S. 379.
Albinus, S. 43.
AIcinous, III, S. 44.
Alcmaeon, III, S. 234.
Alexander Aphrodisiensis, III, S. 222.
Alexis, S. 173.
Amphicrates, III, S. 334.
Anagnostes, III, S. 231.
Anaxagoras, III, S. 234, 236.
Anaxandridas, S. 173, 176.
Anaxilus, S. 174.
Anaximander, III, S. 234, 235.
Anaximenes, III, S. 234. 235.
Andocides, S. 183 1, 43. S. 177 1, 57.
ö. 179 3, 5. S. 180 4, 8. S. 177.
Anthologia, S. 196. — Anth. Palat. XI,
275. S. 61.
Antimachus, fr. 27, S. 72. fr. 47, S. 70.
Antipater Typ. S. 6.
Antiphanes Lykon. S. 173, 175, 176.
Antiphon, S. 181 ff., 1,6. S. 198 1, 20.
S. 179 1, 29. S. 123, 178.
Antisthenes, S. 3.
Antoninus, 8. 2. 21,42.
Apoiiinarius Laodicenus, S. <i4, 891.
lO.").
Apollodorus, S. 5 9.
Apollodorus Ephillus, S. 7.
J.ihrcsbcrichl für Altcrlhumswissenschaft XXIll.
Apollonius Dyscolus, S. 71.
Apollonius Perg., III, S. 229.
Apollonius Rhodius, S. 76, 98. S. 61. II,
S. 160. B. 1232. 1233. 1239. 1, S. 97.
J 576. S. 91.
Apollonius Tyan , S. 6. 35.
Apollonius Tyr, S. 9.
Apollophanes, S. 174.
Appianus, III, S. 5. 15. 16. 479. 76, 15.
III, S. 464.
Aratus, III, S. 373. 599. S. 91.
Archelaus, III, S. 234. 236.
Archimedes, III, S. 227. 221. 222.
Archytas, III, S. 226.
Aristarchus, S. 109.
Aristeas, de legis div. transl. G. 5.
III, 8. 365.
Aristides, S. 42.
Ariston, III, S. 384.
Aristocrates, III, S. 383.
Aristophanes, S. 111 ff. — Aeharn.
S. 141 tf. 412 S. 1133 S. S. 148. -
Aves S. 166 ff. III, S. 342. 1188 S.
S. 148. — Equites S. 160 ff. 156.
S. 174. 713 S. S. 148. — Lysistr. 983.
S. 174. — Nubes 8.1551". - Fax
S. 165. — Ranae S. 169 f. 335. S. 174.
— Thesmoph. 8. 170 f. 80. 308. 8. 174.
— Vespae 8. I(i2 f.
Aristophanes Gramm. 8. 172. 173.
Aristoteles, 111, 8. 240. 293. 384. — Ana-
lyt., III, S. 222. - Animal. liist., III,
8.222. IX, 36. III, 8 353. — de Coelo
II, 12. III, S 238. — EthicaNicom.
III, 8. 222. — Hermen. S. 50. — Ma-
gic. 8. 32. — Poet. III, S. 222. -
(i88o. III.) 38a
602
Register der behandelten Stellen.
Polit. IV, 3. 4. III, S. 358. — Polit.
Orchom. S. 91. — Problem. II, 3.
II, S. 159. - de Regim. reg. III,
S. 222 — Rhetor. III, S. 222. —
Topica II, S 219. VIII, If. II, S. 182.
de Xenoph. S. 5.
Aristoxenus, S. 32.
Arius, S. 5. 44.
Arrianus Anabas., I, 29, 3. II, S. 96. III,
1, 1. II, S. 97. III, 24, 1. II, S. 102.
Athenaeus, S. 267. I, 48. III, S. 387. VII,
277 D I, S. 72. X. 446 A. S. 175. XII, 67.
S. 27. XII, 523 576 I. III, S. 323.
Athenion, S. 148,
Autholycus, III, S. 222,
Bato, S. 173.
Boethus, S. 7
Callimachus, S. 61 f. S. 73 if. S. 9« ff.
Callisthenes, II, S. 95. III, S. 373.
Carneades, S 6.
Castor, III, S. 388 f.
Cebes, S. 35.
Celsus, S. 42. 45.
Centones Homer, S. 103 f.
Christodorus, 416. S. 84.
Chrysippus, S. 2. 6. 8.
Cleanthes, S. 7. 9. 10.
Clemens Alex., S. 24. 43 57. — Strom.
VI, 264. S. 72. VII, S. 173.
Cleomedes, III, S 239. met. 91. S. 26.
Cleostratus, III, S. 221.
Clitarchus II, S. 94. 95. III, S. 354. 379.
384.
Clitomaohus, S. 5.
Coluthus 125. S. 86.
Comici, S. 171ff. S. 148.
Cosmas Hierosol., S. 104.
Craterus, III, S. 384.
Cratinus, S. 174. 175. dpanizidsi S. 172.
Ctesias III, S. 379.
Cyclici S. 106.
Cypria, IX, 4, 5. S. 73. 5, 7. S. 96. XHI,
1 S. 70 XX, 6. S. 73.
Demades, S. 209.
Demetrius Phal. S. 214.
Democritus II, S 235. 236.
Demosthenes, S. 190 ff. III, S. 355. —
in Aristocr. S. 197. — de Cherson.
28. S. 178. — de Cor. S. 196. 86.
S. 175. 162. S. 178. 268. S. 175. - in
Leoch. S. 202. 36. S. 180. — in Lept.
20. 53. 130. S. 178. — de falsa legat.
32.33. S. 178. — in Macart. S. 201.
in Mid. S. 197. 3. 15. 16. 182. S. 178.
in Neaer. 90. S. 180.
Dercyllides, S. 44.
Dicaearchus, 111, S. 134.
Didymus, S. 4.
Dinarchus, S. 209. 1, 66. S. 178.
Dio Cassius, 111, S. 15. 21. 485 f. 37, 26 f.
II, S. 241. 48. 26. III, S. 22. 51, 21.
III, S. 491. 54, 32. III, S. 24, 55, 24.
III, S. 85. 59, 18. II, S. 272. 64, 10, 2.
III, S. 497. 65, 2. III, S. 370. 78, 13.
III, S. 196.
Dio Chrysost. S. 27. XII, 25. III, ö. 154.
XVIII, 12. II, S. 142.
DIodorus Siculus, III, S. 369. 375ff.
381. I, S. 2. II, S. 95. III, S. 15. 230.
231. 293. 383. I. III, S. 379 ff. 1,44. 3.
III, S. 365. I, 46. III, S. 364. IV, 54.
III, S. 295. V, 1-VI, 90. III, S. 12. IX,
31. III,S.315. XL III, S. 384. XI, 37.
III, S. 316. XI, 81. III, S. 259. XII,
40. S. 165. XIV, 11. III, S. 383. XIV,
54 f. III, S. 352. 63. III, S 295. 352.
79. III, S. 352. XVII. III, S. 354.
Diogenes Apollon., III, S. 234. 236.
Diogenes Laertius, S. 4, 33. III, 48—62.
S. 43. VII, 48. S. 32. 54. S. 7. X, S. 31.
3. S. 6. 14. S. 42.
Dionysiiis Halicarn., III, S. 14 f. I, S. 2.
antiqu. III, S. 450.
Dionysius Halicarm, Aelius, III, S. 210.
— de eompoa. S. 188.
Dionysius Periegetes, S. 98 ff. III,
S. 572. III, S. 379.
Diophantus, III, S. 223. 232.
Diphilus, 8 173.
Doxographi, S. 3
Ecphantus, III, S. 234.
Empedocies, III, S. 234. 236.
Ephorus, III, S. 336. 373. 376. 383. 384.
Epicharmus, I, S. 174. III, S. 234.
Epicorum fragmenta III, S. 69 f. 95 ff.
Epictetus , S. 2. 42. — diss. Arrian.
III, 8, 7. II, S. 182
Epicurus, S. 25. 6.
Epimenides III, S. 235. fr. 9, 1. S. 71.
Epiphanius Cypr., S. 4.
Eratosthenes, III, S. 238. 451.
Euclides, III, S. 222. 224. 225.
Eudocia, S. 89.
Eudoxus, III, S. 93. 226.
Eumelos, fr. 2. S. 95. 9, 3. S. 71.
Eupolis, S. 174.
Euripides, III, S. 293. — Alcest. 71,
S. 148.— Androm. 977. S. 149. 1268.
S. 137. — Bacchae 1072. 8. 143. —
Electra 791. S. 116. - Iphig. Aul.
814. S. 149.
Eusebius, III, S 47. 295. 313. pr. ev.
XIV, 18, 11. S. 34.
Eutocius, III, S. 223.
Favorinus, S. 33. 126.
Galenus, III, S.222 nepl <pdoa. 1<tt. S. 4.
XIII, 15. S. 41.
Gorgias Leont., S. 181. 180.
Grammaticl, I, 430, 15 B. S. 115.
Hanno, 111, ö. 93.
Griechische Autoren.
603
Hecataeus, S. 32. III, S. 364. 378.
Heraclitus Eph., III, S. 235. 236.
Hermagoras, S. 210.
Hermarchus, S. 6.
Hermes, III, 8. 222.
Hermias, äiaaupfiöc, S. 4.
Hero Alexandr., III, S. 221. 224. 233.
Herodianus, Ael. I, 502, 4. S. 118.
Herodotus, III, S.293. 312. 314. 363. 381.
384. II, 28. 30. III, S. 365. 86. 125.
III, S. 364. 161. III, S. 365. V, 77.
III, S. 360. VIII, 92. III, S. 318. IX,
106. III, iS. 316.
Hesiodus, S. 66ff. 91ff. 106. — Scut.
24. S. 71. — Theogon. 1. S. 65. 2. 4.
S. 71. 48. S. 106. 147f. S. 72. 549.
S. 71. - Fragm. 24, 4. S. 71. 38, 2.
69, 6. 7. S. 95. 103. S. 70. 111. S. 95.
172, 1. S. 71. 216. S. 70.
Hesychius, S. 126.
Hipparchus, S. 6.
Hippasus, III, S. 234.
Hippocrates v. Chios, III, S. 222. 227.
Hippolytus, Ik^Yioq I, S. 4.
Hippon, III, S. 234.
Homerus, S. 106. 109. III. S. 235. —
Ilias. yl 17. S.84. 45. S.76. 97. S. 123.
122. S. 86. 366. S. 76. B 6. S. 76. 45.
5.83. 404. S.76. 415. S.71. 1093. S.76.
T 13. S. 83. 64. S. 86. 130. S. 76. 183.
III, S 563. E 384. II, S. 184. ti 115.
S. 84. 176. S 86. 453. S.71. 0 5 S. 84.
724f. II, S. 158. / 558. S. 70. K 68 S.
S. 130. yl 7f II, S. 158. A' 21. 27.
5.84, 5" 62. 100. S. 102. 77 37. S. 102.
267. S. 149. /'504. S.123. 2:i7f. 22f.
S.86. 282. S.123. 324 S. S. 131. Y 19.
S. 84. ß 551. S. 123. 725. S. 88. 727.
S. 123. — Odyssea ß 151. S. 137.
r 113. S. 123. C 303. S.71. 5? 312.
S. 91. '? 483. S. 71. 499. S. 92. i 355.
S. 175. X 175. S. 123. r 114. S. 105.
X 378. S. 70. — Fragm. IL mikr.
18, 2. S. 70. — Nost. 2, 9. 3, 2.
S. 72. 8. S.71.
Hypatia. S. 48.
Hyperides, III, S. 355. — Eux. 20, 10.
S. 178.
Hypsicies, S. 209 III, S.222.
Jambulos, III, S. 379.
Idomeneus, III, S. 384.
Ignatius Antioch., III, S. 47.
Joannes Damasc, S. 43.
Joannes Gazaeus, II, 311. S.83.
Jon Chius, 111, S. 323.
Josephus, Antiqu XVII, 6, 4. III,
S. 499. — in Apion. III, S. 32. I,
22. I, S 32. 26. III, S. 383.
Isaeus, S.I89. 1, 20. 21. 34. IV, 9 S. 178.
V, 46. S. 179. IX, 30. S. 178.
Isocrates, S. 187ff. — Arehld. 144.
S 184. — ad Demon. S. 188. —
Paneg. 24. II, S. 245.
Juba, III, S. 452.
Julianus, S 49 f.
Justiano Martyr, S. 52. 24. 43.
Laurentius Lydus, III, S. 246. — de
mag. 1, 40. S. 267.
Leucippus, III, S. 235. 236.
Libanus, ep. 143. S. 160.
Longus, III, S. 160.
Lucianus, S. 40. 42. 45. — de morte
Peregr. S. 43.
Lyourgus, S. 207f. 49. S. 170.
Lysias. S. 183 ff. VII, 22. S. 180. XIII,
52. XIV, 1. S. 179. — in Polystr.
S. 184 f. — in Theomn. S. 184.
Lysippus, S. 175.
Magnes, S. 171.
Manetho, III, S. 381. 364.
Marcellus Sidetes, S. 81.
Marcianus Heracl., Peripl. mar. eryth.
III, S. 573. 2, 32. m, S. 117.
Marinus, III, S. 237.
Marius Maximus, II, S. 125.
Matron, S 82
Maximus Tyrius, S. 82. 44.
Megasthenes, III, S. 376. 379.
Menaechmus, III, S. 231.
Menander Com., S. 172. 173. 174. 175
555 S. 148.
Menelaus, III, S. 222.
Metagenes, S 172. 175.
Methodius v. Olympus, S. 57.
Meton, III, S. 221.
Metrodorus, S. 6.
Metropulos v. Chios, III, S. 236.
Musaeus, S. 87 ff.
Musonius Rufus, S. 12.
Neanthes, III, S. 384.
Nicander, S. 98. — Ther. 388.
S. i_»l.
Nicephorus Gregor, III, S. 231.
Nicolaus Damasc, 312. III, S. 222.
Nonnus, S. 82ff'. 1021". 107. — Dion.
1, 131. 407. S. 87. 430. S. 91. V, 433.
S. 87. XIX, 249. S. 91. XXVI, 29.
S. 91. XL, 113. S. 88. XLVI1I,40.
53. S. 97.
Numenius, S. 42.
Onesicritus, II, 95.
Oppianus, Gyn. IV, 316. S. 91.
Optimus Phil., S. 104.
Oracula Sibyll., S. 76 ff
Oratores Attici, S 177 ff.
Orpheus, S 100 il". 111,235.
Palladius, III. S. 103.
Panaetius, S. 7. 10.
Pappus, 111, S. 230. 221. 227.
Parmenides, Ili, S. 236.
604
Register der behandelten Stellen.
Paulus Silentiarus, eephr. Amb. 131.
S 83
Pausanias, III, S. 574. 91. II, 16, 6. III,
S. 302. 7. III, S. 303. VII, 14. III, S. 371.
18, 2. III, S. 297. VIII, 27, 1. III,
5. 300.
Periplus maris erythraei, III, S. 573-
Phaedrus, S. 5.
Phanias, III, S. 384.
Pherecydes, III, S. 235.
Philemon, S. 173.
Philo Byzant., III, S 233.
Philo Judaeus, S. 35 f. 2. 24. — Tzspi
äff^apaiaq, KöaßOü S. 9. — in Flace.
6. III, S. 124.
Philochorus, III, S. 384.
Philodemus, xepl zbaeß. S. 4. - nspl
upYrjq S. 30. — Tzepi (nqfieiw'i^ S. 29.
— (TÜvr a^tq <pdo(T. S. 5. 6.
Philostratus, S. 42. 45. — heroica XII,
2. III, S. 360.
Phlegon, II, S. 125. III. S. 311.
Photius, S. 126. — bibl. S. 43. 319 a.
21. S. 72. — lexie. S. 115. nkaroyi-
Ce« S. 125.
Phrynichus, p. 25 B. S. 115.
Phylarchus, III, S. 373.
Pindarus, III, S. 293. — Wem. III, 38
S. 72. 96.
Pisander, fr. 3. S. 95.
Planudes, III. S. 232.
Plato, III, S. 220. 236. 293. 373. -
Phaedon S. 11. - Respubl. IX, 580.
III, S. 645.
Plato Comicus, fr. 32. S. 146. 148.
Plotinus, S. 46 f. 2.
Plutarchus, S. 91. III, S. 319 — vitae
III, S. 15. 21. — Alexand. II, S. 25.
III, S. 354. — Anton. III, S. 20. 21. 25.
— Arat. 41. III, S. 371. — Aristid.
III, S. 332 8. III, S. 385. - Brutus
53. III, S.481. - Cimon, III, S. 328.
319. 9. 10. III, S. 319. 323. — Die
48. III, S. 352. — Otho 9. III, S. 493.
— Perieles III, S 319. 9. 111, S. 323.
13. III, S. 326. 17 III, S. 318. 37. III,
S. 292. — Themist. III, S. 384 f. 2.
III, S. 323. — Theseus 12. III, S. 345.
— Timoleon IL III, S. 352. — Mo-
ralia 835 D. S. 184. — disp. conv.
1, 10. III, S. 316. — plac. phil. S. 3. 4.
quaest. graec. 17. 37. III, S. 298.
— vita Hom. S. 5.
Pollux, S. 91.
Polyaenus, III, 16. III, S. 357. VII, 3.
III, S. 364.
Polybius, III, S. 372fF. III, S. 11. 12.
14. 16. 81. 453. III, 27. 36. III, S. 464.
IV, 15. III, S. 357. V, 1, 1. III,
ö. 370. 44. III, S. 574. XX, 6. XXIII,
2. III, S. 357. XXXVIII, 3, 5. III,
S. 370.
Posidonius, S. 6. 11. III, S. 376. 381.
Proclus comm. in Euseb. , III, S. 219.
— elev. theol. I, 72. III, S. 222.
Ptolemaeus, III, S. 573 ff. 25. 222. II,
8, 7. III, S. 105. 10. III, S. 117. -
quadripart. III, S. 234.
Pythagoras, III, S. 225. 234.
Sannyrion, S. 175.
Scylax, 20. III, S. 580.
Sextus Empiricus, S. 33. 8.
Simonides Amorg., III, S. 245.
Simonides Ceus., S. 209.
Simplicius, III, S. 227.
Socrates Eccies., III, S. 231. 293.
Solon, XXVII, 12. S. 149.
Sophocies, III, S. 293. — Oed. Colon.
378. S. 70.
Sozomenus h. e , 1, 6. III, S. 97.
Stephanus Byzant, III, S. 577. 580.
Stesimbrotus, III, S. 292. 319.
Stobaeus, S. 3.
Strabo, III, S. 21. 88. 92. 94. II, III,
S. 93. III, 365. III, S. 381. VI, III,
S. 93. VII, III, S. 96. 1. III, S. 489.
p. 314. III, S. 99. VIII, III, S. 336.
348. III, S. 579. 358. III, S. 309. 359.
III, S. 379. XIII, 625. C. II, S. 20.
XVII, 801. III, S. 364.
Suidas, S. 5. 33. 91. 125.
Syncellus, III, S. 51
Testamentum Novum, III, S. 173. —
Lucas 9, 1—6 ill, S 48. — Acta
Apost. 16, 13. III, S. 124.
Thaies, III, S. 234 235.
Theano, 111, S. 234.
Theo Smyrnaeus, I, S. 6. III, S. 221.
229. 352.
Theocritus, III, S. 269. VII, 39 f. XVII,
68 f. S. 75.
Theodoretus, S 3. 4.
Theodorus Byzantius, III, S. 231.
Theodosius Alex., III, S. 222.
Theophrastus, S. 4. 9. III, S. 384. —
phys. S. 4. — de odorib. 2, 4. III,
S. 353.
Theopompus Chius, III, S. 10. 336. 373.
383. 384. fr. 2l8. M. ö. 352.
Thrasyllus, S. 44.
Thucydides, S. 14. 179. 213. III, S. 320.
347. 384. I, 10. III, S. 297. 89, 2.
III, 8. 297. 317. 95, 1. III, S. 317.
II, 15. III, S. 299. 342. 23. III, S. 577.
57. III, S. 318. 67, 4. S. 149. III, 29.
96. III, S. 579. 101. III, S. 578. 579.
IV, 18, 1. S. 154. .56. III, S. 576. 78.
89. III, ö. 579. V, 32. III, S. 348.
VI, 76, 3. III, S. 317. 105. III, S. 349.
VIII, 27. III, S. 350.
Lateinische Autoren.
605
Tideus de Speculo, III, S. 222.
Timaeus Soph., III, S. 373. 379.
Tryphiodorus, S. 63fi'.
Tzetzes, S. 91. 106.
Xenophon, Anab. III, 4, 6. III, S. 314.
— Cyrop. III, S. 313. II, 4, 19. S. 149.
— Hist. graeea I. 7, 3. 4 20. S. 164.
III, 2, 12. III, S. 352. VI, 2, 31. III,
S. 312. — de rep. Ath. 2, 7. III,
S. 342. 3, 2. III, S. 345. — de rep.
Laced. III, S 348 ff.
Zeno Citic, S. 9 f. 6.
Zeno Eleat., S. 6.
Zenodorus, III, S. 231.
Zonaras, III, S. 16. 8, 25. 9, 1. 3. HI,
S. 464.
Zosimus, III, S. 42. 5. 11. III, S. 523.
b. Lateinische Autoren.
(Die nicht bezeichneten Stellen sind aus der zweiten Abtheilung.)
Accius, III, S. 247. 2. 17. 53. III, S. 431.
8. III, S. 265. 350. III, S. 424. 372.
II, S 43. 472. III, S. 414 669. III,
S. 412.
Agrippa III, S. 566 f. 88.
AIcuinus, S. 206.
Ambrosius, I, S. 59. 2, 15, 69. III,
S. 428.
Ammianus, III, S. 244. 10, 10. III, S. 17.
14, 6, 11. III, S. 401. 16, 12, 43. III,
S. 434. 17, 7, 13 III, S. 395. 18, 2,
15. III, S. 113. 19, 4, 2. III, S. 396.
19, 13. III, S. 129. 21, 13, 15. III,
S. 434. 23, 4, 2. III, S. 400. 26, 7, 17.
31, 7, 11. III, S. 434.
Angilbertus, S. 206.
Anonymus Ravenn., 226, 3. III, S. 117.
Anonymus de viris ill., III, S. 482.
Anonymi Epicedion Drusi, III, S. 272.
Anthologia lat., II, 709, 1. S. 205. II,
719. S. 192.
Antias, III. S. 13. 451. — fr. 14. III,
S. 432.
Apicius, III, S. 392. 8, 372. III, S. 393.
Apulejus Madaur., I, S. 45. — de deo
Soer. I, S. 45. p. 51, 4. III, S. 397.
— Florida 15. III, S 429. 17. III,
S. 428. 21, 2. 60. III, S. 392. — de
mag. 6, 15. III, S. 288. - Meta-
morph. 1, 21. III. S. 435 3, 9. III,
S. 426. 4, 34. 6, 20. 8, 7. 18. III,
S. 427. 9, 8. III, S. 435 9, 13. II,
S. 99.
Arnobius, I, S. 55 III, S. 256. 4, 31.
7, 13, III, S 424. 7, 38f. S. 285.
Augustinus, III, S. 412. I, S. 60. III,
S. 255. — de eivit. 2, 9. S. 269. 19,
17. 27. III, S. 426. 20, 5. III, S. 435.
21, 6, 1. III, S. 426. — oonf. 9, 2, 3.
III, S. 398. — cont. Jul. 2, 224. III,
S. 435. - ep. 32, 1. III, S. 425. 73, 6.
III, S. 413. 112, 22. S 281. - in
Jon. 4. S. 281. — in ps. 10, 3. S. 283.
— serm. 260, 3. 111, S. 399.
Augustus, Chorogr. III, S. 191. 209.
— mon. Ancyr. p. 74. M. S. 124.
Aurelianus, III, S. 418. - acut. 2, 14.
91. III, S. 396. 401. — ehron. 4, 6.
84. III, S. 401. 4, 6, 91. III. S. 396.
Ausonius, S. 192. - ep. 2, 49. lÜ, S. 41 1,
58. S. 186.
Avienus, Arat. 1000. III, S. 402. —
desr. orb. 1017. III, S. 401.
Beda, de num. 1 p. 100. III, S. 397 —
de orthogr. 270, 17. III, S. 401.
Boethius, I, S. 50 f. III, S. 223. 233. —
ad Cic. Top. I, S. 7.
Bonifacius, S. 206.
Caecilius Balba, III, S. 288 e.
Caelius Antipater. fr 12. P. III, S 431.
Caesar, III, S 404. 414. 473 ff. 18.
82 85. — de bello Gall. I, 35, 1.
III, S. 424. 49, 4 II, S. 261. II, 13, 2.
III, S. 104. 19, 6. II, S. 244 32, 2.
III, S. 416. III. 3, 5. II, S 72 V, 24.
III, S. 110. 33. 2. III, S. 431. VI, 5 f.
III, S. HO. VII, 43, 1. III, S. 432.
.54, 1. III, S. 431. 75. III, S. 104. 77. 3.
II, S. 244. 77, 5 III, S. 433. VIII,
6, 2. III, S. 397. 6, 4. 8, 3. III, S 424.
19, 4. III, S. 432. 41, 6. 52, 5. III,
S. 397. — de bello civ. I, 113. III,
S. 430. 64, 1. III, S. 431. 82, 2. Ill,
S 430. 84, 5. III, S. 426. II, 25, 5.
III, S. 425. III, 69, 43. 72, 2. III,
S. 431. 108, 3. III, S. 424. — de
bello Afrie. 39, 2. III, S. 426. — de
bello Alex. 21, 1. 27, 4. III, S. 427.
29, 4. III, S. 416. 32, 4. 34, 2. III, S.397.
Calpurnius Piso, III, S. 13. — eol. 7,
47. III, S. 395.
Cassianus, coen. inst. 4, 34. 12, 32.
24, 2. III, S. 435.
Cassiodorus, III, S. 288. I, S. 51. III,
S. 256. - in p3. 14. III, S. 424. 63.
10. III. S. 396.
Cassius Felix, III, ö. 411. 418, de
med. 32. III, S. 402.
606
Register der behandelten Stellen.
Cato Censor, III, S. 11. 17. 419. 468.
— de re rust. 151, 3. III, S. 403. —
de mor. fr. 2. III, S. 432. 39, 12.
III, 8. 424.
Catullus, 14, 28. III, S. 428. 63, 25. III,
S. 429. 64, 230. III, S. 432.
Celsus, 1,2. III, ö. 398. 4, 13. III,
S. 397. 4, 15. III, S. 398. 5, 26, 35.
III, S. 393. 6, 6, 3. III, S. 419.
Censorinus, 17, 13. III, S. 452. 21, 10.
III, S. 277.
Chaicidius, I, S. 48.
Charisius, 93, 8. III, S. 403. 134, 19, 4.
III, S. 402. 197, 4. III, S. 416. 203, 33.
III, S 431. 233. S 281.
Cicero, S. 208 ff. III, S. 416. I, S. 2.
7. 210. II, S. 14. III, S. 472. - opera
rhetorica S. 208 ff. — Brutus
S. 2 14 f. 11, 42. III, S. 427. 19, 75.
III, S. 27. — de invent. S. 208 fl^
I, 31, 51. S. 221. 36, 64. III, S. 391.
II, 2. 4. 11, 36, III, S. 396. 15, 49.
III, S. 427. 22, 66. III, S. 414. 26, 77.
III, S. 426. 36. III, S. 401. 41, 120.
III, S. 429. 50, 152. III, S. 413. -
orator S. 216f. 210. 44, 151. III,
S. 432. 45, 152. III, S. 427. — de
opt. gen. or. S. 218. — de orat.
S. 210f. 1,9,37. III, S. 431. 11, 46.
III, 8. 396. II, 12, 52. III, S. 401. 38,
161. 49, 201. III, S. 425. 85, 349.
III, S. 416. 89, 364. III, S. 415. III,
53, 205. S. 222. 166. III, S. 402. —
partit. S. 218. — top. S, 218 ff. —
— Orationes. S. 222 ff. III, S. 404.
— pro Arehia. 1, 2. S. 214. 7, 16.
10, 23. Ö. 243. 12, III, S. 272. 14. III,
S. 427. — pro Balbo S. 257. 4, 9.
S. 244. 15, 34. III, S. 414. — pro
Caecina S. 238. 5, 15. III, S. 427.
35, 102. III, 8.460. — pro Caelio
S. 253 t. 22, 55. 8. 232. — in Catil.
S. 242 f. — pro Cluent. S. 240. 14,
42. S. 245. 16,47. S. 260. 69,195.
S. 261. — pro domo 8.247. 15,39.
III, 8.60. — pro Flacco S. 244f.
— pro Fontejo S.238. 8. III, S.402.
16, 36. S. 214. — de harusp. resp.
8.248. 10, 20. III, 8.424. 17, 37.
III, 8. 428. -- de imp. Cn. Pomp.
8. 231). 5, 11. III, S. 415. - de lege
agrar, II, 2, 4. III, S. 57. 20, 54.
III, 8.427. 37, 101. III, S. 428. —
pro Ligar. 5, 13. 8.258. — pro
Marc. 9, 29. III, 8. 425. — pro
Milone 25, 68. III, 8.393. - pro
Mur. 12, 26. S.218. 24, 49. III, S.424.
— Philipp. S. 258 f. III, 9, 24. III,
S. 427. V, 5, 13. III, 8. 426 9, 25.
III, S.424. 12, 33. III, S. 428. VII,
1, 1. S.260. XIII, 15, 30. III, S. 430.
21, 47. III, S. 425. - in Pison. 96,
S. 119. — pro Plane. S. 257. 5, 12.
S. 212. 5, 13. III, 8. 429. 6, 16. III,
8.425. 30, 73. III, 8. 432. - de prov.
eons. 9, 21. 8. 257. 19, 46. III, S. 427.
— pro Quint. 8.236. III, 8 416.
S. 14. 15, 50. III, 8. 427. 45.' III,
S. 404. — pro Rabir. 8. 241. 2, 4.
8.257. 8, 21. III, S. 415. — pro
Eoseio Amer. 8.227. III, S. 416.
53 71. III, S. 404. — pro Roscio
Com. 8. 228 f. 14, 42. 8. 235. —
Senat, grat. ag. 8. 246. — pro Sest.
8. 248 ff'. - pro Sulla 8. 243. 7, 22.
III, S. 428. — in toga cand. hab.
8. 263. — pro Tullio 4, 9 S. 214.
9, 21. III, 8. 396. 414. — in Vatin
1, 3. 8. 253. 2, 4. S. 255. — Verrin.
8. 231 ff. divin. 22, 71. S. 212. 50.
S. 80. III, 8. 402. 56, 128. III, 8. 414.
1, 5, 14. III, 8. 414. 429. 6, 15. S. 218.
9, 24. III, 8. 429. 12, 32. S. 210. 27.
70. 8. 214 33, 85. III, 8. 141. II, 1,
24. 63. III, S. 414. 425. 427. 1, 39.
102. III, 8. 432. III, 16, 1. III, 8. 158.
56, 129. 80, 184. III, 8. 397. 261. 95,
221. 98, 227. S. 244. IV, 1, 2. S. 255.
2, 4. 8. 250 8, 18. III, 8. 416. V, 18,
45. III, 8. 416. 19, 50. III, S. 424.
29, 73. 8 250. - pro Scauro S. 265.
— epistolae III, 8. 415. — ad Att.
I, 11. S. 43. 8, 1. III, S. 422. 16, 3.
III, S. 266. II, 1, 1. S. 245. 8, 1. 8. 76.
III, 17, 3. III, 8. 429. 26. III, 8. 427.
IV, 14, 1. S. 250. VII, 24. S. 212.
VIII, 12, 12. S. 261. 15. III, S. 427.
IX, 77. III, S. 426. XII, 12, 4. III,
8. 481. 23, 3. 8. 228. XV, 4, 4. III,
8. 425. XVI, 2, 3. S. 261. - famil.
I, 9. III, S. 482. III, 5, 1. III, 8. 431.
9, 1. III, S. 397. 12, 1. S. 244. VI,
III, 8. 269. 18. III, S. 481. VII, 19.
S. 220. 23, 2. III, 8. 424. 23, 4. III,
S. 427. 33, 2. III, 8. 397, VIII, 16, 2.
III, 8. 431. IX, 9, 2. 8. 76. 15, 3. III,
S. 429. X, 33, 3. XI, 20, 4. III, S. 427.
28, 2 III, 8 402. 429. XII, 13, 4. III,
S. 397. 22, 2. 8. 75. XIII, 58. 8. 272.
— opera philosophiea I, S. U. —
aead. pr. 2, 1. 2. III, S. 432. 47, 146.
III, 8. 431. 4, 6. S. 186 37, 118. III,
S. 432. — eat. 3, 8. III, 8. 432. 47.
III, 8. 401. - de divinat. III, S. 432.
— de fato 3, 5. III, 8. 414. 427. —
de finib. I, 15, 49. III, 8. 393. 20,
66. III, S. 414. II, 6, 17. S. 214. 8,
24. III, 8. 395. 24, 79. S. 265. 29, 95.
III, 8. 427. 35, 119. III, S. 425. V,
II, 31. Ill, S. 430. - Laelius 2, 0.
Lateinische Autoreu.
607
III, S. 432. 2, 10 7. 23. III, S. 415.
— de legibus I, 12, 4. III, S. 425.
II, 14, 36. II. S. 245. — de natura
deor. I, 23, 63. I, S. 124. 40, 44. I,
S. 26. 41, 114. III, S. 431. III, 40, 95.
III, S. 432. 118 I, S. 10. — de offie.
1, S. 12. 59 I, 150. III, S. 266. — de
röjjubl. III, S. 451. I, 40, 62. III,
S. 398. 424. II, 10, 20. 13, 25. III,
S. 432. IV, 3, 3. III, S. 396. VI, 18.
III, S. 402. — Tusculanae I, 36, 86.
III, S. 431. II, 21, 49. III, S. 425.
III, 18, 43. III, S. 395 IV, 14, 31.
S 262. 31, 66. III, S. 427 fragm
ep. XII. N. VII. fr. 3. III, S. 398.
— progn fr. 5. III, S 427. — in
Sali. 5, 15. III, S. 401.
Cicero, Quintus, pet. cons. 1, 4. III,
S. 432.
Cincius, III, S. 11
Cinna, III, S. 269.
Claudianus, S. 199. III, S 417. — laud.
Stil. 1, 356. III, S. 397. — Rapt.
Pros. 1, 68. III, S 401. II pr. 18.
5. 205. XV, 201. S. 200. - in Ruf.
2, 202. III, S. 428. IV. — cons. Hon.
282. III, S. 429.
Claudius Caesar, or. fr. III, S. 426
Claudius Mamert., de statu an. II, 3,
6. III, S. 397. II, 12, 7. III, S. 393.
Cledonius, 63, 19. Ill, S. 396. 64. 28.
III, S 396. 402
Codex Justin., VII, 43, 1. III, S. 426.
Codex Theodos., III, S. 38. XVI, 12,
13. III, S 403.
Columella. III, S 393. III, 4, 3. S. 120.
5, 3 III, S. 430. IV, 24, 6. S. 99.
VII, 3, 19. III, S. 429. IX, 8, 8. HI,
S. 399.
Commodianus apol., 639. III, S. 392. —
instr II, 19, 10. III, S. 402.
Cornelius Nepos, III, S. 406. 93. 451.
— pr. 3 III, S. 431. — Alcib. 2, 1.
III, S. 414. — Dion. I, S. 250. —
Epamin. 1, 2. III, 8. 430. — Hannib.
III, S. 27. — Miltiad. 4, 3. S. 108.
— Phocion 1, 3. III, S. 427. - The-
mist. III, S. 384 f. 337. — Thrasyb.
1. S. 75.
Corniflcius, III, S. 413. II, S. 210. I,
14, 24. III, S. 427. III, .3, 4, Ili, S. 427.
5, 9. III, S. 395. 16, 29. III, S. 416.
IV, 10, 14. III, S. 425. 14, 20. III,
S. 427. 16, 18. III, S. 428. 27, 37. III,
S. 430. 49, 52. III, S. 396. 51, 67. III,
S. 425. 52, 65. III, S. 431. 54, 68.
S. 209.
Curtius, 8. 90ff. III, S. 406. 354. III,
7. 1. III, S. 427. 11, 25. III, S. 397.
IV, 6, 30. III, y. 427. V, 3. S. 35.
VIII, 1, 47. III, S. 396. 4, S. 205.
5, 5. III, S. 397.
Cyprianus, S. 50. III, S. 396. — ep.
30, 1. III, S. 398. 6 III, S. 395. —
test. 3, 73. III, S. 415.
Dellius, Qu. III, S. 20.
Dictys, XV, 12. S. 39.
Dicuil, III, S 580.
Diomedes, p. 168. P. III, S. 396.
Dracontius, S. 200. III, S 243.
Durius, III, S 89.
Ennius, S. 143. - ann 131. III, S. 430.
136. III, S. 432. 337. III, S. 431. —
sat. ine. 1. S. 29. — fr. 312. III,
S. 429. 261. III, S. 428.
Euanthius, S. 260. 269.
Eutropius, III, S. 21.
Fabius Pictor, III, S 13. 373. 451.
Faruduifus abbas, S. 206.
Fenestella. III, S. 251.
Festus, III, S. 21 428.
Firmicus Maternus, S 139. III, S. 234.
256. — de err. 5, 2. III, S. 391. —
math. 2, 12. III, S. 392.
Florus, III, S. 21. I, 5, 6. III, S. 397.
II, 1, 5. III, S. 246. 24. III, S. 27.
III, 6, 1. III. S. 424 IV, 2, 6. III,
S. 398. 12, 24. III, S. 292.
Frontinus, strat. I, 11, 2. III, S. 426.
II, 3, 1. Ill, S. 464.
Fronto, I, S. 45. 2, 13. III, S. 281.
p. 127, 5. III, S. 266.
Fulgentius, III, S. 288 d. — Myth. I,
26. III, 7. S 190
Gajus, i, 91. III, S. 77. 3, 206. III,
Ö. 416. 426.
Gelasius, ep 3. N. 6. III, S. 428.
Gellius. II, S. 29. S. 143 III, 3, 5. S. 19.
V, 12, 9. III, S. 398. VII, 7, 3. S. 19.
15, 5. III, S. 416. 16, 1. III, S. 424.
X, 15, 12, III, S. 430. XI, 2, 5. III,
S. 432. XII, 1, 9. III. S. 399. XIII, 2.
III, S. 265. 8, .5. I, S. 42. 25, 12. III,
S. 398. 30, 6. S. 84. XIV, 1, 24. III,
S 392. XVI, 4, 5 III, S. 414. XVII,
5, 9. III, S. 399. 21, 3. III, S. 27.
XVIII, 12, 9. III, 8. 426. XIX, 7, 7.
S 5.
Geographi, III, 8 88. 579.
Germanicus, Arat. 146 III, S. 402.
Glossaria . Labb. p. 182 , 6 = Cyrill.
p. rm, 34. III, 8. 435.
Granius Licin , p. 10, 19 R. III,
S. 416.
Gratius Faliscus , III, 8. 272. Gyn.
341. Ill, S. 397.
Gregorius Turon , li. Fr. 7, lü. III,
8. 107
Gromatici, III, 8. 226. p 408, 25. 412,
15. III, 8. 422.
608
Register der behandelten Stellen.
Hegesippus, III, S. 248. V, 53. 129. III,
S. 400.
Hieronymus, 111, S. 412. 451. — ep.
31, 1. III, S. 403. 57, 1. III, S. 397.
60, 17. III, S. 409. 66, 10. III, S. 395.
S. 434. 123, 15. III, S. 398. — in ep.
ad Phil. hss. III, S. 396. — in Jes.
18, 66, 5. III, S. 409. — in Joel. 2,
22 — adv. Jovin. 2, 12. III, S. 403.
— Vit. Hü. 7. III, S. 402.
Hirtius, B. G. VIII, 6, 2. III, S. 397.
4. III, S. 424 8, 3. III, S. 424. 19, 4.
III, S. 432. 34, 4. III, S. 428. 41, 6.
III, S. 397. 52, 5. III, S. 401.
Historiae Augustae scriptores, S. 123 ff.
— Vita Gall. 8. — Aurel. 34. III,
5. 163.
Historia Apollonii, 1 p 1, 4. III, S 401.
Horatius, III, S. 407. — Carm. I, 1, 10.
S. 184. 2, 7. III, S. 427. 2, 27. S. 183.
12, 1 III, S. 431. 32, 11. S. 84. II, 3,
15 f. S 194. 9, 19. in, S. 432. III, 2,
3. III, S.429. 8, 11. III, S.431. 10,4.
III, S.429. 16, 18. III, S. 428. -
Epod. 16, 24. III, S. 428. — Epist.
I, 4, 14. S. 119. 3191. III, S. 271. II,
1, 9. III, S. 431. 201. III, S. 401. -
Ars poet. 87. III, S. 426. 90. III,
S. 428. - Sat. III, S. 245. I, 8, 17.
III, S.429. II, 3, 11. III, S. 430. 5,
73. III, S. 429.
Hyginus, III, S.87. 239. 41. III, S. 398.
63. III, S. 426.
Jorrnandes, 2. III, S. 93.
Josephus Scotius, S. 206.
Isidorus Hispal., III, S. 288 e. — de
nat. r. 18. 1 f. III, S. 283. — or. III,
5, 3. XI, 1, 16. III, S. 258. XIV, 3,
21. III, S. 259. XVI, 8, 4. III, S. 422.
XX, 2, 10. S, 62.
Itineraria Alexandr., 45. III, S. 392. —
Anton. III, S. 111. p. 358f. III, S.98.
99. 106. - Hieron. III, S. 98. 99.
103.
Juba, III, S. 279.
Julius Capitolinus. Marc, 2, 3. III,
S. 281.
Julius Honorius, III, S. 89.
Junior Philosoph., III, S. 91.
Justinus, S. 105ff. 95. III, S. 21. 354.
383 416. II, 10 — 15. III, S. 384f.
IV, 3, 3. XIII, 8, 4. III, S. 426.
Juvenalis, I, S. 42. III, S. 245. III, 296.
111, S. 124. V, 64. III, S.429. VI,
402 S. III, S. 424. 474. III, S. 430.
480 S. III, S. 402. 403. VII, 227 S.
III, S. 401. XIII, 151 S. III, S. 396.
Juvencus, S. 191.
Labeo, III, S. 2 84 f. I, S. 55.
Lactantius, 111, S.47. 1, 11,55. III, S.41G.
Laevius, S. 5.
Leges regiae, III, S. 273.
Libri augurum, III, S 274.
Libri pontificaies, III, S. 273.
Licinius, III, S. 13. 247.
Livius, III, S. 423. 16. 21. I, 25, 9.. III,
S. 427. 37, 8. 41, 6. III, S. 397. II.
III, S. 12. 16, 2. III, S. 454. 24.- III,
S. 432. 35, 4. III, S. 425. 44, 4. III,
S. 426. III, 48, 1. III, S. 392. IV, 33,
9. III, S. 396. VIII, 4, 3. III, S. 402.
12. III, S. 462. 13, 1. III, S. 416. 18,
8. S. 73. 19. 4. 20, 8. III, S. 77. XXI,
16,2-6. III, S. 17. 34,8. III, S.428.
60-61. III, S. 464. XXn, 19ff. III,
S. 464. XXIII, 26 ff. III, S. 464. 33, 3.
S. 118. XXIV, 5. UI, S. 432. XXV,
24, 9. III, S. 397. 39, 18. III, S. 428.
XXVI, 24, 9. III, S. 397. 39, 18. III,
S. 428. XXVI, 5, 3. III, S. 393. 34,
10. III, S. 416. XXIX, 29, 5. III,
S. 430. XXXIV, 59, 6. III, S. 427.
XXXVI, 10, 4. S. 118. XXXVII, 10,
8. III, S.393. 23, 10. III, S.401. 33,5.
III, S. 427. XXXVIII, 43, 6. S. 116.
XXXIX, 44. III, S. 80. 41, 2. III,
S. 429. XL, 8, 10. S. 102. 11, 7. III,
S. 427. 32, 3. S. 118. 51. S. 59. 57,3.
III, S 415. XLI, 24,8. III, S. 234.
XLIV, 4, 8. 6, 14. 111, S. 430. 11, 4.
S. 120. — Epit. 57. III, S. 414. —
Fragm. 74. III, S. 401.
Lucanus, III, S. 272. I, 18. S. 205. 125.
III, S.401. 203. S. 199. 319 S. III,
S.401. 544. III, S. 279. II, 40. III,
S.430. 492. III, S.431. III, 488. S. 199.
V, 139. S. 199. 153. III, S 426. 436.
S.205. 634. S.200. VI, 417. III, S.431.
754. S. 184. IX, 591. III, S. 402. X,
97. III, S. 426. 444. III, S. 429.
Lucilius, S. 6. I, S.124. III, S.245. 1,3.
III, S. 433. 4, 6. III, S. 395. 30, 63.
III, S. 427. 158. III, S. 426.
Lucilius minor, 446. III , S. 392. 569.
III, S. 398.
Lucretius, I, S. 30. III, S. 571. I, 410.
III, S. 403. 490. III, S. 431. 647. III,
S. 432. III, 86. III, S. 426. 513. III,
S.429. IV, 189. III, S. 427. V, 14,
III, S. 432. 726. III, S. 426. 1026. III,
S. 427. 1248. 1377. 1403. 1425. III,
S. 430. VI, 737 III, S. 427.
Lutatius, III, S. 279.
Macrobius, S. 28üf. - sat. I, 2, 15.
S. 168. V, 18, 17. III, S. 265. VII, 11,
2 S. 168. — somn. Scip. I, 11, 2.
III, S. 400. 2, 2, 17. III, S. 402.
Mallius Theod., III, S. 244. 248.
iVlanilius, S 172 f. III, S. 272. III,
S. 247. 1, 800. S. 200.
Lateinische Autoren.
609
Marcellus, III, S. 243.
Marcianus Capeila, 9, 911. III, S. 393.
Martialis, S. 171. 4, 35, 3. III, S. 431.
10, 30, 6. III, S. 392. 11, 77, 3 III,
S. 400.
Mela, III, S. 93. 566. 91. I, 84f. II,
43. III, S. 580.
Minucius Felix, I, S. 45. III, S. 243. 256.
- Oct. 1, 4. III, S. 408. 5. III, S.391.
5, 9. III, S. 402. 17, 2. III, S. 431.
Modestinus, Dig. 27, 1, 13 III, S. 392.
395
Naevius, III, S. 26S. II, S. 31.
Naso, S. 206.
Nonius Marcellus, III, S. 286. 37, 7.
S 128. 287, 17. III, S. 429. 547, 13.
III, S 431.
Notitia dignitatum, III, S. 38. — Or.
c. 36. III, S. 112.
Opilius, III, S. 247.
Orestis trag S. 200.
Orosius, III, S. 21. IV, 12, 12. III,
S. 398. VII, 9, 1. S. 96.
Ovidius, Amat. III, 11, 4 III, S. 428.
— Ars amandi III, 172. III, S. 430.
273 III. S. 392. -^ Ep. ex Ponto
I, 17, 148. I, S. 87. II, 2, 28. III,
S. 428. 9, 39. III, S. 430. III, 3, 26.
S 205. 6, 20 III. S. 428. IV, 1, 34.
S. 186 15, 34. III, S. 272. 16, 22f.
III, S. 271. - Fasti V, 286. III,
S. 424. VI, 654. III, S. 267. - Hali-
eut. 119. III, S. 397. — Herold. II,
64. XII, 21. III, S. 430 — Meta-
morph. III, S. 410. I, 397 III. S. 429.
745. III, 614. III, S.428, VI, 170.
III, S. 430. 659. III, S. 432 VII, 858.
III, S. 429 VIII, 715. III, S. 431. IX,
90. III, S. 396. X, 33. III, S. 409. 69.
S. 199. 221. III, ö. 432 405. III,
S. 409. 604. III, S. 429. XIII, 965.
m, S. 429. XIV, 179. III, S. 431. 250.
III, S. 428. — Hem. Am. 17. III,
S. 421. — Tristia I, 1 , 86. III,
S 428. IV, 3, 37. III, S 430 10, 103.
III, S. 428,
Pacuvius, 59. III, Ö. 397. 95. III, S. 426.
293. S. 43
Palaemon, III, S. 281.
Paulinus Aquilej., S. 206.
Paulinus Noianus, .S. 1J>5
Paulus Diaconus, S. 206. III, S. 10.3, -
rec. sent. 1, 2, 27. — ex Festo
117, 1. III, S. 393.
Persius, S. 116. III, S. 245. I, 23. III,
S. 401. II,42S, III, S393. 11,62. III,
S. 429. V, 103 III, S. 396.
Petronius, III, S. 273. 53. 246. III, 2.
III, S. 416. LIV, 1. 3, 2. III, S. 426.
CIX, 8. III, S. 401.
Jahresbericht für Alterthums Wissenschaft XXlll.
Petrus Diaconus, S.206.
Phaedrus, V, 5, 34. III, S. 432.
Philinus, III, S. 373.
Plautus, S. If. III, S. 268. 419. 243.
— Amphitr. ^ ]Sf. 180 III, S 431.
267 III, S. 424. — Asinar. S. 27.
160. III, S. 427. 343 376. 448. III,
S. 429. 594. 111, S. 427. 724. III,
S. 392. 887. III, S 594. — Aukilar.
S. 27 f. II, 2, 26. III, S. 427. 33. III,
S. 516. 4, 29 III, S. 429. IV, 1, 7.
III, S. 430. 4, 24. III, S.428. 9, 14.
III, S. 396. 10. 25. III, S. 400. —
Baceh. S. 28 ff. 158. III, S.428. 186.
III, S. 432. 265. III, S. 429 328 III,
S. 426. 431. 439. 481. III, S 428. 537.
III, S. 409. 655. III, S. 426. III, 6,
38. III, S. 397. — Capt. S. 47f 16.
54 III, S. 430. 198. III, S. 432 231.
248. III, S. 426. 802. 985. III, S. 429.
I, 1,34. III, S. 425. III, 2, 11. 4, 78.
III, S. 396. — Casina S. 49. II, 6,
55. III, S 409. III, 3, 22. III, S. 430.
— eisten S. 49 f — Cureul. S. 50 ff.
161. III, S. 429. 177. III. S. 400. 342.
III, S. 427. 377. III, S. 430. 534. III,
S. 429 - Epld. S. 69ff - Me-
naechm. S. 73 ff'. 122. III, S.428.
225. III, S. 427. 666. III, S. 425.
720. III, S. 430. 843. 938. III,
S. 427. — Mercator S. 79 f. 60.
III, S. 428. 113. 249. III, S. 429. 358.
513. III, S. 430 649. III, S. 426. 911.
III, S. 427. IV, 2, 4. III, S. 397. —
Miles glor. S. 80. 15. I, S. 124. 380.
III, S. 426. - Mostell. S. 80 f. 27.
III, S. 430. 420. III, S. 427. 487. III,
S. 428. 856. III, S. 409. 1024. 1079.
1166. III, S. 428 — Persa S. 81.
207. III, S. 428. 268. III, S. 433. 312.
III, S. 428. 616. III, S. 430. 722. HI,
S. 428. - Poenulus S. 81 ff. III, 1,
II, III, S. 429. — Pseudol. S. 84.
171. 307. III, S. 428. 369. III,
S. 429. 913. III, S. 430. 945. III,
S. 429. 1164. III, S. 426. — Rudens.
S. 85. 51. 53. III, S. 429. 190. III,
S. 430. 462. III, S. 429. 667. 936. III,
427. 1292. III, S 428. — Stichus
S. 85. 6. III, S. 268. 21. III, S. 427.
59. III, S. 426. 80. III, S. 395. 400.
327. III, S. 392 — Trinum. S 86f.
78. III, S. 429. 174. III, S. 430. 345.
III, S. 429. 348. III, S. 428 474. III,
S. 413. 548. III, S. 429. 578. III,
S. 425. 708. III, S. 395. 758. III,
S. 414. 779. III, S. 427. 884. III,
S. 429. 1034. III, S. 430. 1117. III,
S. 424. 1137 III, S. 428. H, 6, 20.
III, S. 426. - Trucul. S 87 II, 3,
(i88o. in.) 39
610
Register der behandelten Stellen.
5. III, S, 427. 5, 12. III, S. 429. 6, 47.
III, S. 428.
Plinius major. 111, S. 566. 91. 92. lOOf
I, 22, 46. 111, S. 432. II, 169. 170.
III, S. 93. III. 46. III, S. 88. 127. III,
S. 93. 128. III, S. 96. IV, 15. 17. III,
S. 476. 94. 111, S. 101. 97. III, S. 117.
103. III, S. 90 110. 111, S. 109 IV, 5.
111, S. 88. 8. III, S. 93. 9f III, S. 88.
78. III, S. 91. VI, 29. S 187. 99.
136. 111, S. 91. 200. III, S. 93. VII, 212.
III, S.SO. VIII, 124. 111, S. 397. 214.
III, S. 426. IX, 29. III, S. 427. Xl,
15, 1 (38) III, S, 392. 154 III, S. 416.
XIV, 40. 111, S. 392. XVII, 136. III,
S. 432. 189. III, S. 419. 260. III,
S. 433. XXV, 19 III, S. 424. XXVI,
111. III, S. 392. 118. III, S. 430.
XXVIII, 19. III, S. 428. 87. III, S. 427.
103. III, S. 419. XXXII, 145. III,
S. 392. XXXIII, 6, 35. III, S. 396. 7.
III, S. 424. XXXVI, 9. 69. III, S. 124.
XXXVIl, 10. I, S, 101. 33 III, S. 100.
42. III, S 117. 43. 45. III, S. 100.
79, III, S. 429, 181. III, S. 432.
Plinius minor, epist. III, S. 469.
S. 31. 1, 5, 6. III, S 134. III, 13, 6.
III, S 428. 19, 2. III, S. 403. 21, 3.
III, S 430. VI, 55, 4. III, S. 403.
VIII, 6, 2 III, S 430 24, 2. III,
S. 130. IX, 13. III, S. 29. 27, 2 III,
S. 428. X, 4, 6. III, S. 397. 99. III,
S. 430. — paneg. 58. III, S. 26.
Plinius Valerian., de med. 111, S. 243.
Poetae aevi Carol , S. 206.
Polemius Silvius, III, S. 91.
Poliio, III, S 281.
Porphyrie, ad Hör. c. 111, 16, 34. III,
S. 418. - ad Hör. sat 1, 3, 21. S. 20.
Priscianus Caesar, 983 P. III. S. 397.
Priscianus Archiat. , 1, 5. III, S. 393.
4. 111, S 431.
Probus, 111, S. 396. 402.
Propertius, S. 271. III, S. 417. I, 4,
12. 111, S. 429 7, 11. III, S. 431.
10, 3. III, S. 430. 14, 19. III, S. 428.
16, 11. III, S 432. II, 1, 19. III,
ö. 432. 13, 11. III, S. 429. 15, 5. 111,
5. 425. 25, 6. 28, 37. III, S 428. 33,
17, 111,8.432 III, 1, 26. 111,8.431.
3, 7. 111, S. 432. 5, 21. III, S. 429.
6. 20. III, S. 430. 8, 7. III, S. 428.
9, 9. III, S. 430. IV, 10, 24 III,
S. 430. 41. III, S. 403. 42. III, S. 431.
II, 36. III, S. 432. 60. III, S 431.
Prudentius, cath 5, 48. 9, 74. 111,
S. 396. — contra Symm 1. pr. 88.
III, S. 426. 2, 769. 111, S 427. —
nep: azscp. 19, 716. 111, S. 396.
Publilius Syrus, sent. sept. 270. III,
S. 422.
Quintilianus, inst. or. I, 1, 8. 2, 20. 9, 2.
III, S. 429. 10, 13. III, S. 428. II, 4,
4. S. 119. 14, 4. S. 208. IV, 2, 131
III, S 427. VIII, 5, 2. III, S. 426.
10, 18 III, S. 428 IX, 4, 146. III,
5. 427. X, 4, 10 III, S 396. XI, 1,
74. III, S. 426. 2, 32 III, S 429 3,
58. 111, S. 266. XII, 3, 5. 7, 7. III,
S 431. — declam, 2, 19 III, S. 424.
Rufinus, III, S. 256.
Rufus, III, S. 21.
Rutilius Lupus, 1, 2. III, S. 416.
Rutilius Namat., I, 485. S. 205.
Sallustius, 111, S 16 85. 419. — Catil.
2, 3 III, S. 431. 19, 4. III, S. 414.
27, 2, 7. III, S. 432. 44, 6. III, S. 428.
47, 2. III, S. 430. 53. 1. S. 116. —
Hist. 1, 41, 6. III, 8. 413. — Jug.
6. 5. III, 8. 427. 13, 6. III, S. 428.
21, 2. III, 8. 425. 3 III, S. 427. 31,
9. 111, S. 402. 429. 64, 2. III, S. 429.
68, 1. III, S. 427. 79, 5. 8. 100. 85,
9. III, 8. 430. 101, 6. III, 8. 396. —
Fragm 2, 59. III, 8. 427. — de rep.
1, 8, 10. III. 8. 430.
Sedulius, 8. 201 4. 33. III, S. 431 -
carm. pasch S 192.
Seneoa, L. A., 1, S. 11 f. 2 7. 42. III,
8. 53. — dial. I. S. 14. — cons. ad
Helv. 10, 6. III, 8. 430. — ep. 94.
63. III, 8. 429. 99, 1. III, 8. 431. —
ad Marc. 25, 3 III, 8 428. — quaest.
natur. 1, pr. 9. III, S. 400. 17, 2. 7.
III. 8. 430. 2, 9, 2. III, 8. 431. 6, 3,
3. 111, 8. 424. — tranqu 17, 4. 111,
S. 428. 7. III, 8. 424.
Seneca, trag. Agam 853. III, 8 429.
— Herc. Oet. 543. 111, 8. 397. 929.
III, 8. 427. — Phaedra 883. III,
8. 428. — Troad. 573. III, 8. 428.
Seneca, M. A., 8 129 ff. 111, 8. 417.
I, 8. 214. — eontrov. I pr. 15. III,
8. 429. 24. III, 8. 427. 1, 9. III, 8. 430.
15. III, 8 431. 3, 8. III, 8. 429. 6, 2.
8, 3. III, 8. 428. II, pr. 1. III, 8. 400.
1, 31. III, 8. 427. 7, 4. III, 8. 428.
V, 5. III, 8. 410. VI, 3. III, 8. 416. 426.
VII, 2, 3. III, 8. 431. 10. III, 8. 429.
12. III, 8. 402. 3, 1. 7, 17. VIII pr. 1.
III, S. 431. IX, 1, 10. III, 8. 428. 2,
23. III, 8. 431. X, 2, 13. III, 8. 427.
3, 19. III, 8. 430. 4. III, 8. 432. 4,
18. III, 8. 427. 5, 27. III, S. 432. —
suas. 8. 133 f. 3, 6. III, S. 431. 7, 9.
III, 8. 432.
Servius Honor., III, 8. 53. 396. - in
Virg. Aen. I, 267. III, 8.451. 293.
III, 8. 392. 398. 111, 8. 60. II, 469.
III, S. 400. 619. 111, S. 392. VI, 136.
,532. 8. 190. - Georg. III, 28. III,
8. 402.
Lateinische Autoren.
611
Sidonius Apollin., S. 204f. 8, 16. HI,
S. 392. 9, 3. III, 424.
Siilus Italicus, II, S. 181 f. III, S. 273.
4, 600. III, S. 432. 9, 97. III, S. 431.
11, 538. III, S 426. 14, 396. III,
5. 431. 603 15, 575. III, S. 426 16,
45. III, S. 430. 17, 138. III, S. 426.
Sisenna, hist. 3. fr. 28. III, S. 426. fr.
99. III, S. 432.
Sollnus, 1, 85. III, S. 424 11, 8. III,
S. 431. 27, 12. III, S. 397. 37. III,
S. 424
Spartianus, S. 124 ff. 126. — Hadr. 7,
10. III, S. 392.
Statius, S. 183f. - Silv. I, 720. III,
S. 429. II, 380. III, S. 392. IV, 665.
V, 238. III, S. 431. VIII, 123. III,
S. 429. — Theb. X, 7l. III, S. 424.
- Act. II, 243. III, S. 428.
Suetonius, III, S. 282 ff 490 — Caes.
12, III, S. 242 20. S. 72. — Aug. 16
III, S. 396. 26. III, S. 491. 31. III,
S. 432. 97. III, S. 396. — Tiber. 9.
III, S. 432. — Nero 24. III, S 432.
- Claud. 16. III, S. 493. - Otho
10. III , S. 497. — Vitell. 15. III,
S. 432
Tabula Peuting., III, S. 98. 99. 104f.
Tacitus, III, S. 404. I, 20 — Annal.
I, 8. III, S. 123. 16ff S. 122 20. III,
S. 99. 188. 31 fi. S 122. 50. 51. III,
S. 489. II, 32. III. S. 26. 77. HI,
S. 427. 87. S. 122. III, 12. 111, S. 430.
46. III, S.398. IV, 28 64f. III, S. 109.
V, 1. III, S. 123. XI, 13. III, S. 492.
36. III, S. 396. XII, 4. III, S. 493 5.
III , S. 492. 15. III . S. 132. 52. 53.
III, S. 492. XIII, 54 f. III, S. 184. 55 f.
III, S. 489. XIV, 29 - 39. III, S. 26.
53. III, S. 410. - Histor. III, S. 32.
1, 77. 111, S. 424. II, 37. III, S. 495.
69, 7. S. 218. III, 19. III, S. 427. —
dial. III, S. 251. 3. III, S. 427. 7.
111, S. 424. - Germ. 2. 111, S. 476.
3. III, S. 434. 32. III, S. 111. 35. 111,
S. 397. 64. III, S. 25.
Terentius, Adelphi 51. III, S. 426. 56 f.
S.211. 595. S. 78. 707. S.5. 947. S 48.
Andr. pr. 18. 111 , S. 268. 249.
III, S. 413. 345. S. 69. 532. III, S 432.
549. III, S. 413. 628. III, S. 424. 841.
873. 904. III, S. 428. 926. S. 48. II, 3,
28 S. 49 IV, 3, 13. S. 50. — Eun.
pr. 23. 111, 8.396. 217 S. 43 223.
S. 5. 736f. S. 8. 940. III, S. 430. 989.
III, S. 428. 997 f. S. 8. I, 2, 69. S. 84.
IV, 6, 5. S 49. V, 4, 30. S 50. —
Heautontim. .391. III, S. 413 400.
S. 5. 900. III, S. 428. 1052. S. 43. III,
3, 13. S. 50. - Hecyra 97. S. 5. 454.
S. 43. 848. S. 81. — Phormio 373.
S. 25. 816. S. 5. 868 f. S. 24. IV, 5, 10.
S. 49.
Tertullianus, I, S.53f. S.24. III, S. 256.
— adv gnost. 1 (I, 148a) III, S.392.
— adv. Marc. 3, 13. III, S 396. —
ad uxor. 1, 1. III, S. 403. — de
cor. Chr. 2. III, S.392. — de re
carn. 22. III, S. 448.
Tiberianus, S. 190.
Tibullus, III, S 284 I, 1, 75. III,
S. 429. 3, 23 III, S. 432. 4, 50. III,
S. 428. 51. III, S. 426. 58. III, S. 429.
5, 37. III, S. 426. 6, 3. III, S. 432.
8, 21. 111, S. 426. 35. II, 1, 38. 3, 78.
III, S. 429.
Titius Rufus, III, S. 271.
Tragicorum fragmenta, III, S 261 f.
Trogus Pompejus, III, S. 382. 337.
Turpilius, 32. ö. 5. 155. III, S. 428.
Uipianus, Dig. 43, 19, 3. §13. 111,
S. 397.
Valerius Flaoous, S. 175f. 1, 521. III,
S. 428. 785. III, S. 431. III, 685. 111,
S. 427. IV, 310. S. 184.
Valerius, Julius, III, S. 243. 1, 2. III,
S. 393. 20. III, S. 391.
Valerius Maximus, II, 5, 5. III, S. 428.
430. 6, 6. 7, 9. III, S. 428. 10, 5. 111,
S. 426. 22, 7. 28, 4. III, S. 247. III,
2, 4. III, S. 426. 7, 1. III, S. 402. 429.
IV, 4, 5. III, S. 430. 6, 1. III, S. 402.
VI, 3, 2. III, S 428. 9, 7. III, S. 429.
VII, 6, 1 III, S. 428. 4. III, S. 246.
VIII, 3. in. III, S. 426.
Varro, III, S. 277 f. 419. — antiqu. 1.
16. III, S. 432. - de 1. 1. V, 153,
S. 18. VI, 6. III, S. 279. 7. 111,
S. 398. Vlll, 52. 93 III, S. 397. IX,
28. III, S. 420 57. III, S. 402 X, 3.
III, S. 420. XIV -XVI, 5, 10. III,
S. 430. — sat. Men. III, S 245 78.
III, S. 426. 550, 12. 573. III, S. 393.
— de ora marit. III, S. 91. — de
re rust. I, 2, 5. III, S. 279. 20, 1.
III, S. 433. III, 1, 2. III, S. 452. 7,
II. III, S. 429. 13, 5. III, S 267. 16,
19. III, S. 420. - de v. p. 1, 44.
III, S. 431. 2. — fr. 6. III, S.429.
Vegetius, III, Ö. 87. 392. II, 17,2. 111,
5 397. III, 4. III, S. 426. 18. III,
S. 434. 41. III, S. 416.
Veliejus Paterculus, S. 109 ff. III, S. 21.
1, 3, 1. III. S. 424. II, 11, 3. III,
6 425 29, 4. III, S. 402. 429. 31, 2.
III, S. 424. 40. 3. III, S. 433. .'i2, 4.
III, S. 427. 59, 5. III, S. 427. 65, 1.
75, 2. 81, 3. III, S. 424. 84, 2. 111,
S. 425. 87, 3. III, S. 428. 105. III,
S 490. 110 III, S. 99. 110, 6. 111,
39*
612
Register der behandelten Stellen.
S.425, 118, 2. III, S.400. 128,3. III,
S. 424.
Verrius Flaccus, III, S. 260. 8, 16. III,
S. 395.
Vibius Sequester, III, S 91.
Victor, S. Aurelius, ep. 435. — vir. ill.
29, 2. III, S. 33.
Victorinus, I, S. 59.
Virgilius, S 144 ff. III, S 270. 243. -
Aeneis S. 145 ff. III, S. 407. I,
Ö. 153 ff. 77. m, S. 430 398. Serv.
III, S. 60. 406. S. 166. II, S. 155 ff.
12. III, S 428. 176. III, S. 432. 433.
III, S. 426 540 III, S. 432. 542. III,
S. 401. IV, 190. III, S. 432 428. III,
S. 428. V, S. 157 VI, S. I57f. 90.
III, S.408. 235. III, S. 177. 456. 502 f.
III, S. 432. 852f. III. S. 430. VII, 57.
III, S. 432. 79. 271. III, S.431. 793 f.
m, S. 449. VIII, 13 III, S.432. 284.
III, S. 187. 625 f. III, ö. 164. 656. III,
S.431. IX, S. 158. 22. III, S.432.
219. S. 102. 692. III, 8432. X, S.153.
8. III, S. 432. 364. III, S 429. 623.
S. 143. 758. III, S. 431. XI, 19. III,
S. 427. 345. 365. III. S. 428. 447. III,
S. 432. XII, 774. III, S. 402. 916. III,
S. 431. — Bucol. II, 33. V, 30. VI,
37 III, S.431. VIII, 106, III, S. 426.
IX, 35 f. III, S 269. - Georg. I,
91. III, S. 396. 140. III. S. 429 148.
460. III, S.431. III, 34. S. 186. 59.
S. 185. 182. III, S. 430. 207. III,
S. 428. 209 f. III, S 430. 543. S 187.
IV, 106. III, S. 430. 117 III, S. 427.
— Culex. 139. III, 426. 156. III,
S. 427. 391 III, S. 391.
Vitruvius, II, 7, 2. III, S. 426. 8, 3. III,
S. 401. V, 1, 3. III, S. 422. IX, 8, 6.
X, 1, 4. III, S. 424. 1, 5. III, S. 397.
16, 1. III, S. 426.
Vopiscus, S 126.
Vulcatius, III, S. 247.
Vulgata, Matth. 14, 16. III, S. 426. 19,
28. III, S. 435. — Hebr. 5, 11. III,
S. 396. — Eph 6, 9. — Galat. 6, 9.
— Tit. 3, 5. III, S. 435.
III. Geographisches Register.
(Die nicht bezeichneten Stellen sind aus der dritten Abtheilung.)
Aarassos. 132.
Abile Lysaniae. 128.
Abudeacum. 205.
Acarnausa. 145.
Acervo. 99.
Achaia. 141.
Achradina 295.
Acumincum. 180.
Acylis. 97.
Ad pirum Philumeni. 103.
Ad pirum summas Alpes. 99.
Adraua. 98. 487.
Aduatici. 476.
Aduatuca 110. 478.
Aeduorum fines. 106 107.
Aegyptus, 123. 363. II, 97.
Aelia. 99.
Aelia Capitolina. 126.
Aelia Hadriana. 115.
Aelia Milesia. 180.
Aelium 205.
Aenona. 102. 177.
Aequinoctium 195.
Aetolien. 461.
Aezani. 133.
Afica. 158.
Aguontum. 198. 203.
Albosia. 177.
Alburnus major. 158. 214.
Alexandria. 123.
Aliso. 114. 116. 486.
Almus. 149.
Alpis Julia. 99.
Altaripa. 111.
Alveritarum respublica.102
175.
Amastris. 300.
Ambibarii. 104.
Amisia. 20.
Amorgos. 140.
Ampelum. 159.
Amphissa. 141. 144. 145.
Ancyra. 129. 209. 361.
Andautonia. 190
Andetrium. 102.
Ansibarii. 489.
Anticyra 145.
Antiochia 128.
Antiochia Caesaria 131
Apamea Cibotus. 134.
Apamea ad Orontem. 128.
Apollonia 209.
Apsorus. 177.
Apulum. 34. 94. 1.58.
Aquae. 162. 195.
Aquileja. 99. 102. 512.
Aquilina 97. 98.
Aquincum 99. 156. 180.
192. 196. 512.
Aquiniacum. 456.
Arabia. 126.
Arabia vetus. 126.
Aradus 127.
Arba. 177.
Arbalo. 114.
Arbon. 207.
Argos. 143. 308.
Aha. 562.
Aricia 458.
Ariminum. 486.
Arlapa 203.
Armenia minor. 129.
Arrabona. 193. 196
Aruficum. 177.
Arvii. 105.
Asia 132.
Asseria. 102. 125.
Astaciae. 146.
Astura. 202.
Astypalaia. 461.
Abarneus 362.
Athen. 143. 291. 299. 340.
348.
Atrano. 200
Geographisclies Register.
613
Atrante. 185.
Attalia. 129
Augusta Alexandra Troas.
135
Augusta Aroe Patrae 141.
Augusta Julia Philippi 147.
Augusta Vindelicum. 205.
Augustodunum. 106.
Augustomagus. 104.
Auierci Diablintes. 105.
Austeravia. 117.
Autoxiodorum 106.
Autunnacum. 111.
Bactocaea 127.
Bactriane 562.
Bassiana 180.
Baudobriga 111.
Bedacum. 202.
Belgium. 105.
Bellovacum. 104.
Beneventum 456.
Bessapara. 149.
Bevasii. 476.
Bicornius. 91.
Bithynia. 132.
Bolvinnum. 107.
Bonna. 111.
Bononia. 166.
Borda 117.
Borodurum. 203.
Bostra. 126.
Brattia. 177.
Bratuspautium 104.
Brigantium. 204. 205.
Brigetio. 99. 187. 192. 196.
198 512.
Britannia. 110.
Briva Curretia. 107
Briva Joarae 107.
Brivae Sugnutiae. 107.
Brucium. 99.
Bructa. 157.
Brunsara. 107.
Eurnum. 169. 175.
Butua. 169.
Bybius. 127.
Byllis. 146.
Byzantiae. 148.
Caere. 458.
Caeraeates. 476.
Caerossi 470.
Caesa.rotTiügus 104.
Cales 103.
Cambodunum 204.
Canabenses. 99.
Canatha 127.
Capena 4.58.
Cappadocia. 129.
Capua 456.
Carla. 139.
Carnuntum 187. 193. 198.
Carthago 463 512.
Carystos. 144. 209.
Catuallium. 190.
Cedonia. 95.
Celeva. 196.
Certla. 158.
Cetium 202.
Chaladra. 311.
Chamavi 117.
Chattuarii 489.
Chaukis. 25.
Chersonesus Taurica. 149
152.
Chios. 317. 361.
Cibalis (Clbalae). 180.
Cilicla. 129.
Cirpi. 185.
Cirtae. 110.
Clus. 132 462.
Civitanova 178,
Clambetae 102. 176.
Claternae. 144.
Claudia Aequum. 174.
Clitor. 141.
Coenomanes. 516.
Colapis 189.
Colossae. 361.
Comagena. 202.
Comane 131. 361.
Condrusi 476.
Constantinopolis. 40. 148.
Corcoras 96
Corcyra 145.
Corinium. 176
Credulium. 104.
Cremno. 131.
Cremona. 456.
Cresca 177.
Creta. 123.
Crumerum. 185.
Curieta. 177.
Curion 129
Curmiliacum. 104.
Cyme. 136 142.
Cynaetha 142.
Cyprus. 128. 361.
Cyrenaica 123.
Cyrrhus 128.
Cyzicus. 134. 140. 361.
Dada. 153.
Dada superior. 149.
Dalmatia. 102. 153. 168.
Daphne 145.
Delminium. 169. 173.
Delos 141 351. 357.
Delphi 144.
Docimeum 134.
Dociea. 169.
Dodona. 145.
Drobeta. 165.
Durocortorum. 106.
Dyme. 141.
Dyrrhachium. 146.
Eburones. 476.
Edessa. 28. 146.
Eleusis. 143. 318. 360.
Eleutheros. 91.
Elis. 308.
Elymaei. 573
Emona. 95. 188,
Emysoriae. 462.
Enlaia. 157.
Epeticum. 170.
Ephesus. 137 316. 361.
Epidamnus. 146.
Epidaurum. 170.
Epirus 145
Essui (Essuviij. 10.5.
Etrusci 448.
Europus. 28.
Fafiana 203.
Falerii. 456.
Firmum. II, 115.
Flavia Septimia Sisda. 99.
Flavia Sirmiatium. 149.
Flevo. 116.
Fluvio frigido. 99.
Forulus. 103.
Forum Sempronii. 103.
Frisii. 117.
Gabii. 4.58.
Gades 101.
Galatia. 129.
Gailia. 103.
Genabum. 106.
Germania. HO.
Germanicopolis. 129.
Germe. 131.
Germisara 161.
Geronthiae. 209.
Gradista. 146.
Grammata 145.
Gugerni. 476.
Hadra. 175,
Hadriana Petra. 126.
Halicarnassus 3U0.
Halmissa 177.
Heliopolis. 128. 11, 97.
Hellas. 290.
Heraclea. 148.
Hippo Ocra. 465.
Hispania. 109.
Hostilia. 102.
Hunnecum. 477.
Hypata. 145.
Hyrcania. 562.
Jader. 102. 176.
Idisiaviso. 114.
Illyricum. 120. 1.53.
614
Geographisches Register.
Intaranum. 107.
Intercisa. 103. 181.
Isauria. 129.
Issa. 177.
Istrus. 151.
Judaea. 461.
Juenna. 200.
Julia Augusta Cassandrea
146.
Julia Augusta Dium. 146.
Julia Augusta Felix Bery-
tus. 127.
Julia Com. Apamea. 132.
Julia Felix Sinope. 130.
Julia Sutrina. 456.
Juliomagus. 107.
Juvavium. 202. 552.
Karien. 300.
Kato-Achaia. 142.
Kerasus. 300.
Knodara. 128.
Kolophon. 316.
Korphasion. 579.
Kos 300.
Ktesiphon. 28.
Lagina 141.
Lamia. 145.
Lanuvium. 458.
Largiana. 155.
Larissa. 148. 314.
Latobicorum municipium
188.
Laurentum. 460.
Lauriacum. 203.
Laus Julia Corinthus. 143
Lebadia. 209.
Lemuno. 107.
Lentia 203.
Lesbos. 140. 353. 361.
Liburnia. 175.
Litanobriga. 104.
Locris. 141.
Loncium. 198.
Longatico. 99.
Lopodunum. 113.
Lopsica. 177.
Luccoli. 103.
Luceria. 456.
Lugdunum. 106.
Lugis. 181.
Lussonium. 181.
Lycaeonia 12iJ
Lychnidus 146.
Lycia. 129.
Lydia. 136, 312.
Lysimachia. 143.
Macedonia. 145.
Magnum. 102. 174.
Mahale. 149.
Manarmanis. 25.
Mantineia. 299.
Mantua. 102.
Marathon 316.
Margiane. 562.
Marna. 117.
Marsacii. 116 476.
Marsi. 486. 489
Martia Julia Salonae. 171
Marsavenses. 167.
Mattium 487.
Matucaium. 200,
iVledia 315
ad Mediam. 164
Megalopolis. 300.
Megara 298
Meldi. 104.
Melita. 174.
Menimea. 141.
IVIesopotamia. 128.
Mespiter. 314.
Messene. 141. 142. 300.
Metapa, 298.
Metaurus 103.
Miletus. 139. 316.
Moesia inferior. 149.
Moesia superior. 149. 153.
166.
Municipium Romuiensium.
149.
Mursa, 180.
Mursella. 192,
Mutatio ad Octavum 103.
Mutatio ad Nonum. 99.
Mutatio ad Quartodecima,
98
Myoenae. 301.
Mylasa. 139.
Myon. 145.
Myra. 129.
Mysia. 134.
Mytilene. 347.
Naissus. 167.
Namara 203.
Namnetum portus. 107.
Napoca 156.
Narona 170.
Nauportum. 99. 188.
Nedinum. 102. 176.
iSleviodunum. 99. 189. 196.
Nicaea, 132. 361.
Nicomedia. 132. 161.
Nicopolis. 94. 132. 149.300.
Nigra Corcyra. 177.
Nisibis. 28.
Nomentum. 458.
Norcia, 200.
Noricum. 101. 153. 198.
Notion. 342
Novae. 149. 170.
Ochrida. 146. 147.
Odessus. 150.
Oera. 99.
Oescus. 149.
Olbasa. 131.
Olenus. 142
Olympia. 141. 308.
Olynthus. 146. 300.
Opus, 144.
Orchomenos. 357.
Orcistus. 133
Orgenomesci. 109.
Orolaunum HO
Oronos. 360.
Ortacia. 91
Osilava. 512.
Ossa. 146.
Ostrovlca. 102.
Ovilaba. 101. 202.
Oxydracarum. II, 97.
Paemani. 476.
Palaaeopaphos. 128.
Palaestina 126.
Paimyra. 127.
Pamphylia 129.
Pannonia, 95. 149.
Pannonia inferior. 153. 178.
Pannonia superior. 153. 186,
Panormus. 145. 295.
Panticapaeum, 152.
Paphiagonia. 129.
Paphos. 129.
Faros. 141.
Patavissa 156.
Patrae. 94,
Pedum. 458.
Peguntum. 177.
Pelso lacus, 191.
Pelusium. 11, 97.
Pergamus. 136.
Perinthus. 148.
Petrae 162.
Petra pertusa. 103.
Pharae. 142.
Pharia. 177.
Pharnakia. 300.
Philippopolis. 148. 212.
Phrygia. 133.
Pisa. 308,
Pisaurum. 450.
Pisidia. 129.
Po-Ebene. 7.
Poetovio. 190. 193.
Pola. 188.
Polemonion. 300.
Pons Augusti. 161.
Pons Manlius, 103.
Pontus. 129. 132.
Porolissum. 153
Portus Namnetum. 108.
Potaissa. 156.
Biographisches Register.
615
Potidaea. 146.
Praeneste. 460.
Praetorium Latovicorum.
Prasiae. 360. [99.
Promona. 102 174.
Psyttaleia 285.
Quadriburgium. 116.
Raetia 153. 204.
Ratomagus. 106.
Reginum. 206
Resculum. 156.
Rhaedestus. 148.
Rhodos. 140. 300. 361.
Riditarum municipium. 174.
Risinium. 170.
Roma. 451. 454. 464. II, 57.
Forum II, 59.
Romula 99.
Rusicade. II, 110.
Saguntus. 16.
Salamis 359.
Salamis (Cypr.). 128.
Salonae. 170. 171.
Salva. 185.
Salviae. 174
Samarobriva 104. 107.
Samos 140. 316. 361.
Samothraoe. 148.
Sardes. 315.
Sarmigezetusa. 158. 182.
497.
Savo. 97. 98.
Savus. 185.
Scarbantia 192. 196. 198.
512.
Scardona 175.
Scupi. 167.
Secursia. 149.
Segisamon. 109.
Segni 476.
Segora 108.
Seleucia. 28. 108.
Sena Gallica. 103.
Senia 177.
Septimia col. 189.
Sequana. 91
Sexanta Prista. 150.
Sidon. 127. 128.
Silvanectes. 104. 106. 515.
516.
Singidunium. 167.
Sinope. 130. 361.
Sirmium. 140.
Siscia. 99 1S5. 189. 512.
Sitioganus. 91.
Smyrna. 136. 140.
Solentia. 177.
Solva. 201.
Sopianae. 181.
Sparta. 141. 291. 308.
Stabula. 474.
Stiolea. 150.
Stobi. 147.
Stratonicea. 209.
Suasa 103.
Sudracarum. II, 97.
Sumeri 476.
Sura. 28
Syene. 126.
Synnada. 134.
Syracusi. 295.
Syria 127.
Talmi. 126.
Tanagra. 298
Tarraco 462.
Tarsatioa. 177.
Tarvis. 198.
Tata. 192.
Tencteri 19. 477.
Tenedos 139.
Tenos 357.
Teos 136.
Teredon. 91.
Tergeste. 188. 196.
Teurnia. 198.
Teutiburgum 180. 487.
Thebae 144. 299. 3.58.
Thermen. 298.
Thessalia. 145.
Thessalonice. 146.
Thraoia. 148.
Thyatira 136. 140.
Tibiscum. 164.
Tibur. 460.
Tomi. 149. 151.
Tragurium 173.
Trajana Sarmizegethusen-
sium 150.
Tralles. 140
Trapezus. 3G1.
Treveri. 19. 110.
Tricomia. 133.
Trigisamum 202.
Triventum. 301.
Troesmis. 151.
Troja 361.
Trojona. 98. 489.
Tubantes. 118.
Tungri. 476.
Tusoulum. 458.
Tyana. 361.
Tyra. 152.
Ulcisia castra. 185.
Ulpia Oiscensis. 149.
Ulpia Poetovionensis. 149.
Ulpia Ratiaria. 149 166.
Urbinum Metaurense. 103.
Urbinum Ortense, 103.
Usipeti. 19. 477.
Usipii. 489.
Vagoritum 105.
Valeria 103
Venusia. 456.
Vicus Aurelii. 113.
Viminacium. 166.
Vincentia. 186.
Vindobona. 187. 196. 198.
512.
Vingium. 111.
Virunum. 199.
Xanthus. 3Ü1.
Zernensium colonia. 164.
IV. Biographisches Register.
(Die nicht bezeichneten Stellen sind in der dritten Abtheiluug. Die mit N be-
zeichneten im biographischen Jahrbuch )
Ackner, A. J , 153. Brinckmann, C, N. 42. Danz. H E. A., N 16
Ahrens, H. L , N. 89 Büchner, K. W. F.. N. 83. Fabricius Ferrarinus , JA-,
Aldus Manutius. 122. Camoens. L de, II, 19. 122
Augustinus Tyffernus 187. Campe, J F. Ch , N. 47. Felicianus, F , 122.
Bachmann, Cr. L, N. 45. Cookesley, W G., N. 9. Fickert, K. R., N. 21.
Beinert. A., N. 40. Corvinus, M., 17S Floss, H J , N. 46.
Bergk, Th , N. 105. Cyriacus v. Ancona. 122. Fortis, 153.
Bernays, J., N. 65. 141. Frandsen, P S , N. 84.
616
General- Register.
Glavinic. M , 168.
Goos, K., 154. N. 85.
Haackh, A., N. 8.
Hefner, J., 204
Heinemann, H. E.
N. 88.
Hirschfeld, 0 , 153.
Hoitze. F. W, N. 41.
Jucundus. J., 122.
Kämmel, H. J , N 104.
Kiss, F.. 179.
Kopp, VV. E, 11.
Kuhn, Ä., N. 49.
Lachmann, K. F T., N. 15.
Lefarth, J. A., N. 44.
Leil<ert, A., N. 15.
Lepsius, 123.
Ljubic. S., 168.
Wannhardt, J. W. E., N. 1.
L F V.
Warcanova, J., 122.
Meriette-Pacha, N. 34
Marulus. M., 169.
Mezercius, J.. 153.
Mezger, M , 204.
Mordtmann, 129.
Müller, F., 1.54.
Müller, J. H.. N. 10
Ölschläger, F., N. 43.
Ohienschlager, 204.
Opitz, M., 153.
Panormita, A., II, 2.
Paur, J., 179.
Perrot, G., 123. 129.
Peutinger, C, 204.
Raiser, J. N., 204.
Renan, E., 123.
Renier, L., 123.
Reuter, W., N. 47.
Richter, E. A.. N. 86
Romer, Fl., 179.
Rotrou. J., IL 20.
Rüge, A., N 25.
Saulcy, F., 123.
Schwarzmann, A., N. 11.
Sigler, M., I."i3.
Silva, A. J. da, II, 20.
Spon, 123.
Steincke, E , N. 33.
Torma, K., 153.
Varady, A., 153.
Verantes, 153.
Waddington, W. H., 123.
Warschauer, H., N. 17.
Wendler, F. W., N. 6.
Wetzstein, 123.
Wheler, 123.
Zechmeister, J , N. 9.
V. General-Register
über die erste Folge des Jahresberichtes (Band I — XXIV.)
I. Abtheilung. Griechische Autoren.
Homer (f Direktor Gieseke in Schwe-
rin) II, S. 919-987. III, S. 27-162.
(Direktor Ed. Kammer in Lyck) IX,
S. 81— 166. XIII, S. 54-109.
Hesiod und die nachhomerischen Epiker
(Prof. H Flach in Tübingen) I, S 599
—6.35. III, S. 1-26. V, |S. 1—23. IX,
S. 1—13. - Prof Alois Rzach in
Prag) XXI, S 61-110.
Griechische Lyriker (Prof F. Blass in
Kieli V, S 89 115 XIII, S 197— 218.
Griechische Bukoliker, (f Hofrath Prof.
Dr. H F r i t z s c h e in Leipzig) I, S. 299
-319. III, S 163-178. V, S. 24-31.
(Dr. Th. Fritzsche in Güstrow) XIII,
S. 110-116.
Griechische Tragiker (Prof. N. Weck-
lein in Bamborg) I, S. 83— 136. III,
S. 401—456. V, S. 32-38. IX, S. 201
-248. XIII, S 1-53. XVII, S. 33—86.
Griechische Komödie (Direktor Dr. A. v.
Bamberg in Eborswalde) III, S. 457
4 74. — (Prof Ilitter C. v. Holzinger
in Wien) XXI, S. 111—176.
Herodot (Direktor Dr. H. Stein in Ol-
denburg) I, S. 290— 298. HL S721 —
730 IX, S. 325-335. XIII, S. 177—196.
XVIL S. 87—99.
Xenophon (Direktor Prof. B. Buch sen-
schütz in Berlin) I, S. 161 — 186
(t Hofrath überlehrerDr. W. Nitsche
in Berlin) IX, S. 14-80h. (Prof.Dr K
Sehen kl in Wien) XVII, S. 1-32.
Griechische Historiker mit Ausnahme
von Herodot und Xenophon (Prof. Dr.
A 1 f r e d Schöne in Paris) HI, S. 81 1
—876.
Attische Redner und griechische Rhe-
toren (Prof. F. Blass in Kiel) 1, S. 268
- 289. III, S. 475-497. IX, S. 249-
297. XXL S 177—214
Griechische Philosophie und griechische
Philosophen bis auf Theophrastus
(Prof F. Susemihl in Greifswald.
L S. 511 - .598. III, S. 261 — 400.
Plato (Prof. M. Schanz in Würzburg)
IX, S. 167—200. XVII S 193-250.
Aristoteles und Theophrastus (Prof. F.
Susemihl in Greifswakl) V, S. 257
—298. IX, S. 336—364. XVII, S. 251
-296.
Die nacharistotelische Philosophie (Prof.
M. Heinze in Leipzig) I, S. 187 —
210. 111, S. 555— 575. XXL S. 1-60.
Plutarch's Moralia (Dir. Dr. H. Heinze
in Stargardt in Pr.) I, S. 320 — 340.
III, S .576-589 IX, S. 298— 324. XIH,
S, 219—246.
Griechische Grammatiker (Direktor Prof.
0. Carnuth in Danzig) I, S 636-656.
V, S.116~173. (Prof.Dr P. Egenoiff
in Mannheim) XIH, S. 1 17—176. XVII,
S. 100 192.
Spätere griechische Prosa sowie mittel-
und neugriechische Prosa und Poesie
(Oberschulrath Prof. A.Eberhard in
Braunschweig) II, S. 1293-1334. HI,
S. 498-554 V, S. 174—256.
General-Register über die drei Abtheilungen.
617
II. AbtheiluDg. Lateinische Autoren.
Plautus (Oberlehrer Dr. Aug. Lorenz
in Berlin) I, S. 341-428 111, S. 606
—671. VI, S. 1—96. XIV, S. 1-116.
XVIll, S 1-90. XXII. S. 1-89.
Die übrigen römischen Dramatiker und
und besonders Terenz (f Prof. W.
Wagner in Hamburg) I, S. 428 — 463.
111, S. 798-810. (Prof Dr. A.Spenge
in München) VI, S. 356—394 . X, .S.314
-330.
Römische Epiker ausser Lucretius und
Ovidius (Prof. E. Bährens in Gro-
ningen) I, S. 211— 230. III, S. 216-
228. VI, S. 149—158 X, S 50-61.
XIV, S. 161—167. XVIII, S. 140-148.
(Dir. Prot. Dr. H.Genthein Hamburg)
XXII, S. 143—207.
Lucretius (Oberlehrer D. A. Brieger
in Halle) II, S. 1097—1137. VI, S. 159
—202. X, S. 62 - 75 XVIII, S. 186- 214.
Lucilius (f Prof. W. Wagner in Ham-
burg) III, S. 580 - 605. (Prof. E. Ba eh-
ren sin Groningen) XIV, S. 168-170.
Ovidius (Prof. A. Riese in Frankfurt
a. M.) 1, S 137—154 III, S. 229—246.
VI, S. 97— 102. X, S 20-29. XIV,
S. 241-257.
Die römischen Bukoliker (Prof Dr H.
Fritzsche in Leipzig) I, S. 299—
319. III, S. 254-260. VI, S 128-148.
(Oberlehrer Dr. Th. Fritzsche in
Güstrow) X, S. 76-83. XVllI, S. 177
-185
Horatius (f Hofrath Prof. H. Frit zsche
in Leipzig) 1, S. 464—498. 111, S. 179—
206. VI, S. 214-2.37. X, S. 1 — 19.
(Prof. Dr. Hirschfelder in Berlin)
XVIII, S. 91 — 139.
Römische Satiriker ausser Lucilius und
Horatius (Geh. Regierungsrath Prof.
L. P'riedländer in Königsberg i. Pr)
II, S. 1138-1149 111, S. 207 — 215.
VI, S. 203—212. X, S. 307-313. XIV,
S. 167—182.
Catulius, Tibulius, Propertius und Phae-
drus (Direktor Prof. R. Richter in
Leipzig) II, S. 1447 1454. VI, S.300—
335 X, S. 274-306.
Anthologia latina (Prof. A. Riese in
Frankfurt a.M) I, S. 155—160. III,
S. 247—253. VI, S. 103 - 108. X, S. 30
—34. XIV, S 258—266.
Römische Historiker ausser Tacitus
(Prof. A. Eussner in Würzburg) X,
S 105—224 XXII, S. 90-128
Caesar (Prof. Arnold Hug in Zürich)
II, S. 1150-1176.
Cornelius Nepos und Sallustius (Prof.
E. Wölffliu in München) H, S. 1658
—1668.
Livius, Tacitus, Aurelius Victor und
Ammianus (Prof. E. W ö 1 f fl i n in Mün-
chen) VIII, S. 731 -797. XVllI, S.215
—260
Cicero (Prof. Iwan Müller in Erlan-
gen) III, S. 672—708. X, S. 225—273.
XIV, S. 183 240. XXll, S. 208-266.
Römische Rhetoren (Prof. Dr. Iwan
Müller in Erlangen) XVIII. S. 149
-176.
Quintilian (Prof. Iwan Müller in Er-
langen) VI, S 262-293.
Der Rhetor Seneca (Prof. G. Bursian
in München) XXII, S. 120—142.
Piinius der Aeltere (Hofrath Prof. L. ür-
1 ichs in Würzburg) VI, S. 109- 127.
X, S. 35-49. XIV, S. 267-286.
Piinius der Jüngere (Prof Iw. Müller
in Erlangen) VI, S. 294—299.
Gellius (Prof. H. Hagen in Bern) II,
S. 1408-1416.
Lateinische Grammatiker (Prof. H. Ha-
gen in Bern) II, S. 1417—1446. 111,
S. 709 720. VI, S. 336 355.
Vulgärlatein und spätere lateinische
Schriftsteller (Dr. E. Ludwig in
Bremen) VI, S. 239—261. X,S.84— 104
XIV, S. 258—266.
III. Äbtheilung. Alterthumskunde.
Geschichte und Encyclopädie derclassi-
schen Aiterthumswissenschaft (Prof.
C. Bursian in München) I, S. 3 — 37.
IV, S. 1-48. VII, S. 145 187 XI,
S. 34-89. XV, S. 95—148. XIX, S. 531
— .5i98.
Alte Geographie und die Geographen
(Dr. R. Fr ick in Höxter) XXIII,
S. 636—580.
Geographie und Topographie von Grie-
chenland und Kleinasien (Prof. C.
Wachsniuth in Heidelberg) II,
S. 1077—1096
Geographie und Topographie von Unter-
Italien und Sicilien (Prof. A. Holm
in Palermo) I, S 38 82. IV, S. 75 -
118 XI, 8. 246— 287. XIX. S. 311-352.
Geographie der nördlichen Provinzen
618
General-Kegister über Band I— XXIV.
des römischen Reiches (Direktor Prof.
D. D e 1 1 e l's e n in Gliickstadt) II, S. 796
-839. IV, S. 220-251 VII, S. 306-
338. XI, S. 288—325. XXIII, S. 88- 1 18.
Topographie der Stadt Rom (Prof. H.
Jordan in Königsberg i. P.) II, S. 721
-795. IV, S 167- 184. XV, S. 402— 437.
Griechische Geschichte und Chronologie
(Prof. H. Gelzor in Jena) II, S. 988
—1076. IV, S. 49 74. (Proi. Dr. C A.
Volquardsen in Göttingen) VII,
S. 339-418. XIX, S. 36—122 (Prof.
Dr Ad. Holm in Palermo) XXIII,
S. 289 -390-
Römische Geschichte und Chronologie
(Prof. M Büdinger in Wien) II,
S. 1177-1193. (fProf J. J. Müller
in Zürich) VII, S. 188—305. (Prof Dr.
H 6 r m a n n S c h i 1 1 e r in Giessen)
XV, S 438-565. XXIIl, S. 1—54;
437—535.
Griechische Litteraturgeschichte (Prof.
E. Hiller in Halle) III, S. 194-219.
XIX. S. 123—167.
Römische Litteraturgeschichte (Prof A.
Re iffer scheid in Breslau) XXIII,
S. 243 -288 f. .
Griechische und römische Mythologie
(Prof. A. Preuner in Greifswald) VII,
S. 1— 144w.
Griechische Alterthümer (Prof .J. H.
Lipsius in Leipzig) II, S 1335 —
1407. XV, S. 275-352.
Römische Alterthümer, Prof. L. Lange
in Leipzig) II, S. 840—918.
Römische Privat- u. Sacral-Alterthümer
(Prof. Dr. M. Voigt in Leipzig) XV,
S. 353—401 XIX, S. 599-630.
Römische Staatsalterthümer (Prof. H.
Schiller in Giessenl XIX, S. 353-
530. XXIII, S. 55-87.
Scenische Alterthümer (Prof. N. Weck-
lein in Bamberg) I, S. 125-136. IV,
S. 199 193. XIX, S. 631-646.
Exacte Wissenschaften bei den Griechen
und Römern (Dr. L. Langkavel in
Berlin) I, S. 680-720.
Naturgeschichte, Handel und Gewerbe
im Alterthum (Prof. 0. Keller in
Prag) II, S. 312— 331. (Prof. Dr. H.
Blümner in Zürich) XI, S. 218-245
(Prof. 0. Keller in Prag) XIX, S. 184
—223
Mathematik, Astronomie und Mechanik
im Aiterthu n (Oberlehrer M. Curtze
in Thorn) XI, S. 159 — 217, XXIII,
S. 217—242.
Medizin (Prof. M. Seligmann in Wien)
XI, S 132-158. XIX, S. 224— 310.
Griechische Epigraphik (Oberlehrer Dr.
C. Curtius in Lübeck) II, S. 1194—
1254 IV. S 252—311. XV. S. 1—94.
Römische Epigraphik (Direktor Dr. F.
H a u g in Constanz) XXIII, S. 119— 216.
Archaeologie der Kunst (f Hofrath Prof.
Dr. B. Stark in Heidelberg) 11, S. 1465
— 1647.
Griechisch - römische Architektur und
Plastik (Prof. C. ßursian in Mün-
chen) II, S. 1648-1657.
Antike Numismatik (Dr. R. Weil in
Berlin) I, S. 231 267. VII, S. 419—481.
Griechische Grammatik (f Dr Justus
Siegismund inStrassburg) II, S. 1255
— 1292. (Prof. Dr. B. Gerth in Dres-
den) XV, S. 171—274.
Das Kyprische (Prof. W. De ecke in
Strassburg i. E. XI, S. 125—131. XIX,
S. 32—35.
Lateinische Grammatik (DrH. Merguet
in Königsberg i. Pr.) I, S. 6.57-679.
IV, S 119-145. (Direktor Prof. Dr.
W. Deeke in Strassburg) XI, S. 90
-118. XIX, S. 1-21.
Italische Sprachen (Direktor Prof. Dr.
W. Deeckcin Strassburg) XI, S. 118
-125 XIX, S. 22-32.
Griechische und lateinische Metrik (Dr.
H. Buchholz in Berlin) XI, S. 1—23.
(Stadt-Bibliothekar Dr. W. Velke in
Mainz) XV, S. 149 179.
Lateinische Lexicographie (Prof. K. E.
Georges in Gotha) II. S. 1455 1464.
IV, S. 146—166. VII, S 482-495. XI,
S. 326-340. XIX, S 168-183. XXHI,
S. 391-436.
IV. AbtheiluDg.
Bibliotheca philologioa classica I,* ii,
S. 1 196. IV. II, S. 1—184. III, S 1
266. VIII, S. 1—320. XII. i,S. 1-322.
XVI. I, S. 1-367. XX. I, S. 1-390.
XXIV. I, S. 1—437.
Biographisches Jahrbuch für Alterthums-
. Runde XII. n, S. 1-42. XVL n, S. 1
—89. XX. II, S. 1—96. XXIV. ii. S. 1
—HO.
Druck von J. Draeger's Buchdruckerei (C. Fei cht) in Berlin
PA Jahresbericht über die Fort-
3 schritte der klassischen
J3 Altertumswissenschaft
Bd.:c3
I
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